DDR A-Z 1962

Steuern (1962)

Siehe auch: Steuern: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u. a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen und ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische [S. 427]Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der Grundsätze der Gleichmäßigkeit und der Gerechtigkeit der Besteuerung zu einem Instrument des Klassenkampfes. Über die Steuereinnahmen lassen sich im einzelnen keine zuverlässigen Angaben machen, da in der SBZ die Einzelheiten des Staatshaushalts nicht bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß die Verbrauchsabgaben ständig gestiegen sind. Eine bedeutende Rolle spielt für die Einnahmeseite die PDA. die verbrauchssteuerähnlichen Charakter trägt. Der Klassenkampfcharakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung in Erscheinung. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen mehr als 90 v. H. beträgt. Ähnlich werden bei der Körperschaftsteuer — soweit sie durch die Einführung der PDA überhaupt noch erhoben wird — staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert. Konsumgenossenschaften entrichten eine Gewinnsteuer von 15 v. H. des Gewinnes. Bei Molkereigenossenschaften beträgt die Gewinnsteuer 55 v. H. des Betriebsergebnisses. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. Viele Betriebsausgaben sind steuerlich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, die dazu beitragen, daß es in absehbarer Zeit in der SBZ keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerksteuer). Die rückwirkend ab 1. 1. 1953 geplante Normativbesteuerung der Landwirtschaft ist dagegen anscheinend aufgegeben worden. Ab 1. Januar 1954 wurde in der „volkseigenen“ Wirtschaft die PDA nach dem Vorbild der Sowjet, „differenzierten Umsatzsteuer“ eingeführt. Sie tritt an Stelle der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer und der Verbrauchsabgaben. Die mit Wirkung vom 1. 1. 1957 eingeführte Handelsabgabe schließt in gewisser Hinsicht den Umwandlungsprozeß des sowjetzonalen Steuersystems ab. (Finanzämter, Abgabenverwaltung, Wirtschaftssystem, Finanzsystem, Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer). Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 426–427 Stettin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFB

Siehe auch: Steuern: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u. a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen und ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische [S. 427]Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter…

DDR A-Z 1962

Erziehungswissenschaft (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 115]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Ihr Gegenstand ist das erzieherische Geschehen, das in der Stalin-Ära mit den planmäßigen, von Erziehern geleiteten direkten und indirekten Einwirkungen auf Kinder und Jugendliche und den aus ihnen resultierenden Veränderungen identifiziert wurde. In den letzten Jahren ist jedoch die Einschränkung des Gegenstandes der Erziehung auf „den Heranwachsenden“, den Erzieher und die „bewußte Einwirkung“ gelockert worden. Es wird zugegeben, daß es auch eine „funktionale“ Erziehung gibt, wenn auch die theoretischen Konsequenzen dieser Einsicht noch auf sich warten lassen. Aufgabe der E. ist es, die Gesetzmäßigkeit der Erziehung und Bildung (Erziehungswesen) unter dem Aspekt der Entwicklung der bestehenden Sozial- und Herrschaftsstruktur — in Richtung auf die Endphase des Kommunismus — zu erforschen. Diese Aufgabe hat die E. in strengster Bindung an den vom Dialektischen und Historischen Materialismus geformten Aspekt der Weltbetrachtung zu bewältigen, d. h. auch unter Anwendung der dialektischen Methode. Bei der Gliederung des Gegenstandes ihrer Forschung verfährt die E. reichlich unproblematisch. Man unterscheidet: Grundlagen der Pädagogik, allgemeine Theorie der Erziehung und des Unterrichts (Didaktik, Methodik). Dazu kommt die Geschichte der Pädagogik. Seit einigen Jahren laufen verstärkte Bemühungen um die Entwicklung einer pädagogischen Psychologie. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit, liefert die sowjetzonale E. alles andere als objektive Analysen des erzieherischen Geschehens. Von ihr wird vielmehr erwartet, daß sie der pädagogischen Praxis bewußt hilft, die ihr gesetzten politisch-pädagogischen Ziele in Übereinstimmung mit der Politik der SBZ erfolgreich zu realisieren. Die E. soll sich demgemäß überall dort einschalten, wo der Stand der pädagogischen Praxis das Regime noch nicht befriedigt, z. B. heute bei Fragen des polytechnischen Unterrichts, bei der Entwicklung von Methoden zur Entfaltung der Aktivität der Schüler, bei der Auswahl des Unterrichtsstoffes, bei der Abfassung und Erprobung von Lehrplänen und Lehrbüchern usw. Daneben soll sie auch pädagogische Grundprobleme des „sozialistischen Lebens“, Probleme der Geschichte der Pädagogik und Fragen der Psychologie bearbeiten. Das Ministerium für Volksbildung, das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen sowie das Deutsche Pädagogische Zentralinstitut und das Deutsche Institut für Berufsausbildung haben die Aufgabe, die Forschungsvorhaben zentral zu planen und zu koordinieren sowie die Entwicklung von Kollektiven der Forschung zu fördern. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 115 Erziehungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ewald, Georg

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 115]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Ihr Gegenstand ist das erzieherische Geschehen, das in der Stalin-Ära mit den planmäßigen, von Erziehern geleiteten direkten und indirekten Einwirkungen auf Kinder und Jugendliche und den aus ihnen resultierenden Veränderungen identifiziert…

DDR A-Z 1962

Eigentum (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-[S. 106]sozialistischem E. oder Volkseigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. an den Produktionsmitteln. Das „Volkseigentum“ ist die höchste Form des gesellschaftlichen Eigentums. Eigentümer ist das „gesamte werktätige Volk in Gestalt seines Staates“. „Volkseigentum“ ist also gleichzusetzen mit Staatseigentum. Es ist „die entscheidende ökonomische Grundlage der Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Es entstand durch Enteignung. Das genossenschaftliche sozialistische E. ist gegenüber dem „Volkseigentum“ gesellschaftliches Eigentum einer niederen Entwicklungsstufe, weil hier nur ein bestimmtes Produktions- oder Verbraucherkollektiv Eigentümer ist. Es entsteht durch Sozialisierung des Privateigentums der in den Genossenschaften vereinigten Bürger (Produktionsgenossenschaften). Diese beiden Formen des gesellschaftlichen E. genießen besondere Förderung und erhöhten rechtlichen Schutz. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die sich im E. des Volkes befinden, der Zustimmung der für ihren Rechtsträger zuständigen Volksvertretung. Zu diesem unantastbaren Bestand des „Volkseigentums“ gehört aber nur das dauernd zum Betrieb bestimmte Anlagevermögen, nicht dagegen die Umlaufmittel. An diesen Umlaufmitteln kann persönliches E. erworben werden. Das E.-Recht des BGB ist auf beide Formen des gesellschaftlichen E. nicht unmittelbar anzuwenden, „da das sozialistische E. eine neue revolutionäre, vom BGB nicht geregelte Institution darstellt“, eine entsprechende Anwendung der übernommenen Normen ist nur insofern zulässig, als diese dem Wesen der neuen E.-Formen nicht widersprechen. Alle Bestimmungen des BGB, die einen ungewollten Verlust des E.-Rechts nach sich ziehen, sind mit dem Wesen des sozialistischen E. nicht zu vereinbaren (Nathan, „Neue Justiz“, 1957, S. 756). So kann gesellschaftliches E. an beweglichen Sachen nicht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben werden (OG, Urteil vom 8. 10. 1957, „Neue Justiz“, 1957, S. 776). Im Konkurs sind zum „Volkseigentum“ gehörende Forderungen bevorrechtigt. (Konkursrecht) Das Privat-E. ist seit 1945 durch Enteignung stark reduziert worden. Zahlreiche Verfügungsbeschränkungen, vor allem für das Grund-E., haben den Begriff des privaten E. ausgehöhlt. So bedarf die wirksame Übereignung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks einer Genehmigung (Grundeigentum). Beim Privat-E. an den Produktionsmitteln wird zwischen Privat-E. der einfachen Warenproduzenten (Klein- und Mittelbauern, Handwerkern, Einzelhändlern) und dem kapitalistischen Privat-E. unterschieden. Jenes ist „die Aneignung eigener persönlicher Arbeit“. Das kapitalistische Privat-E. besteht demgegenüber in der „Aneignung fremder Lohnarbeit“. Reste dieser E.-Formen sollen zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit Massenbedarfsgütern während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ noch für einige Zeit geduldet werden. Durch das Steuersystem (Steuern, Erbrecht) und andere Maßnahmen wird die Neubildung und Vergrößerung kapitalistischen Privat-E. verhindert. Das persönliche E. ist das durch „eigene gesellschaftliche Arbeit“ erworbene E. an Gegenständen des persönlichen Bedarfs. Hierzu werden auch Siedlungshäuser und Eigenheime gerechnet, nicht dagegen der Grund und Boden, der niemals Objekt des persönlichen E. sein kann. Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 105–106 Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eingaben und Beschwerden

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-[S. 106]sozialistischem E. oder Volkseigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. an den Produktionsmitteln. Das „Volkseigentum“ ist die höchste Form des gesellschaftlichen Eigentums. Eigentümer ist das „gesamte werktätige Volk in Gestalt seines Staates“. „Volkseigentum“ ist also…

DDR A-Z 1962

Freiwillige Gerichtsbarkeit (1962)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Übertragung der Angelegenheiten der FG.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen. Gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden kann lediglich die einfache Beschwerde eingelegt werden, über die wiederum die Verwaltung entscheidet. Eine richterliche Nachprüfung solcher Entscheidungen gibt es nicht. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abt. Kataster bei den Räten der Kreise über. Durch eine am 1. 5. 1953 in Kraft getretene VO wird bestimmt, daß die Grundbücher in der bisherigen Form nicht weiterzuführen sind, sondern daß für jedes Grundstück ein Grundbuchheft zu führen ist (Grundbuch). Damit wird unter Umständen der Nachweis für früheres Eigentum am Grundstück und für ehemalige Belastungen bei enteigneten Grundstücken erschwert. Die Vormundschaftssachen sind an die Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, bei den Räten der Kreise übertragen worden. Entschieden wird hier in erster Linie nach politischen Gesichtspunkten. Sorgerechtsentscheidungen wegen politischer Unzuverlässigkeit der Eltern oder eines Elternteils sind nach Inkrafttreten der VO wiederholt vorgekommen. Auch die Heimerziehung kann schon dann von der Abt. Volksbildung angeordnet werden, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher sich den kommunistischen Ideen gegenüber widerspenstig zeigt (Sorgerecht). Die Führung des Vereinsregisters ist auf die Volkspolizeikreisämter übertragen worden, die ihre Entscheidungen ausschließlich nach politischen Gesichtspunkten treffen. Das Handelsregister wird bei den Abt. örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise, das Genossenschaftsregister bei den Abt. Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft und örtliche Wirtschaft, das Geschmacksmusterregister beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt Rostock geführt. Die Nachlaßsachen und andere Angelegenheiten der FG. sind dem Staatl. Notariat übertragen worden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 140 Freiheitssender 904 A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freiwilligkeit

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Übertragung der Angelegenheiten der FG.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen. Gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden kann lediglich die einfache Beschwerde eingelegt werden, über die wiederum die Verwaltung entscheidet. Eine richterliche Nachprüfung solcher Entscheidungen…

DDR A-Z 1962

Auszeichnungen (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Es gibt folgende Gruppen von staatlichen A.: Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel und Wanderfahnen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrats und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). Auch die Massenorganisationen verleihen A., so der FDGB die Fritz-Heckert-Medaille, die FDJ die Arthur-Becker-Medaille, der Verband der Deutschen Journalisten die Franz-Mehring-Ehrennadel. A. können verliehen werden an Einzelpersonen und Kollektive ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit sowie an Betriebe, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen und Teile dieser Einrichtungen, wenn sie eine organisatorische Einheit bilden. Einzelheiten der Verleihung regeln die Ordnungen über die Verleihung. Bis 1. 10. 1961 waren vom Ministerrat folgende Auszeichnungen gestiftet: I. Orden: 1) Karl-Marx-Orden, 2) Vaterländischer Verdienstorden in den Stufen Gold, Silber, Bronze, 3) Banner der Arbeit, 4) Stern der Völkerfreundschaft; II. Preise: 1) Nationalpreis 1., 2. und 3. Klasse, 2) Cisinski-Preis, 3) Heinrich-Greif-Preis, 4) Heinrich-Heine-Preis, 5) Lessing-Preis, 6) Preis für ➝künstlerisches Volksschaffen, 7) Kunstpreis der DDR, 8) Johannes-R.-Becher-Preis, 9) Rudolf-Virchow-Preis, 10) Guts-Muths-Preis. III. Medaillen: 1) Clara-Zetkin-Medaille, 2) Hans-Beimler-Medaille, 3) Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923, 4) Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945, 5) Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn, 6) Medaille für ➝treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn, 7) Medaille für ➝treue Dienste in der Nationalen Volksarmee, 8) Medaille für ➝treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (früher: in der Deutschen Volkspolizei), 9) Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr, 10) Pestalozzi-Medaille für treue Dienste, 11) Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee, 12) Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei, 13) Medaille für vorbildlichen Grenzdienst, 14) Treuedienstmedaille der Deutschen Post, 15) Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen, 16) Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen, 17) Rettungsmedaille, 18) Hufeland-Medaille, 19) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen, 20) Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb, 21) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, 22) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern, 23) Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik; 24) (Dr.) Theodor-Neubauer-Medaille, nur einmal verliehen: 25) Karl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille, 26) Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954. IV. Ehrentitel: (Mit dem E. wird eine Medaille verliehen und eine Geldprämie gezahlt.) 1) Held der Arbeit, 2) Hervorragender ➝Wissenschaftler des Volkes, 3) Verdienter ➝Aktivist, 4) Verdienter ➝Arzt des Volkes, 5; Verdienter ➝Bergmann der DDR, 6) Verdienter ➝Eisenbahner der DDR, 7) Verdienter ➝Erfinder, 8) Verdienter ➝Lehrer des Volkes (Die Medaille dazu heißt Diesterweg-Medaille), 9) Verdienter ➝Meister, 10) Verdienter ➝Meister des Sports, 11) Verdienter ➝Techniker des Volkes, [S. 53]12) Verdienter ➝Tierarzt, 13) Verdienter ➝Züchter, 14) Meister der genossenschaftlichen Produktion, 15) Meisterhauer, 16) Meister des Sports, 17) Hervorragender ➝Genossenschaftler, 18) Aktivist des Fünfjahrplans, 19) Brigade der besten Qualität, 20) Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, 21) Brigade der hervorragenden Leistung, 22) Hervorragende ➝Jugendbrigade der DDR, 23) Brigade der sozialistischen Arbeit, 24) Hervorragender ➝Jungaktivist, 25) Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit. V. Wanderfahnen: 1) Wanderfahne des Ministerrates, 2) Wanderfahne der Ministerien, Staatssekretariate oder der VVB, 3) Wanderfahne des Bezirks, 4) Wanderfahne des Ministerrates für Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 49, 53 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Autobahnen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Es gibt folgende Gruppen von staatlichen A.: Orden, Preise, Medaillen, Ehrentitel und Wanderfahnen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrats und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der…

DDR A-Z 1962

1962

1960 1962 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrüstung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abtreibung Abtreibung Abusch, Alexander Abusch, Alexander ABV ABV Abweichungen Abweichungen Abwerbung Abwerbung Ackermann, Anton Ackermann, Anton Administrieren Administrieren ADN ADN AE AE Aeroclub Aeroclub AFI AFI Agententätigkeit Agententätigkeit Agenturverträge Agenturverträge Agitation Agitation Agitprop Agitprop Agitprop-Gruppen Agitprop-Gruppen AGL AGL Agrarkommission der Nationalen Front Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarökonomik Agrarpolitik Erstes Vorkommen dieses Stichworts. (Haupteintrag) Agrarpreissystem Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarstatistik Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agrobiologie Agronom Agronom Agrostadt Agrostadt Agrotechnische Termine Agrotechnische Termine Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für Ärztliche Fortbildung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akademische Grade Aktion Rose Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Aktivist des Fünfjahrplans Aktivist des Siebenjahrplans Aktivist des Siebenjahrplans Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivistenschule Aktivist, Verdienter Aktivist, Verdienter Aktivs für Sicherheit und Ordnung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. AK-Verfahren AK-Verfahren Akzise Akzise Allgemeines Vertragssystem Allgemeines Vertragssystem Altenburg Altenburg Altenteil Altenteil Altersversorgung Altersversorgung Altguthaben Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Altguthaben-Ablösungsanleihe Alt, Robert Alt, Robert Ambulatorium Ambulatorium Amnestie Amnestie Amortisationen Amortisationen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Anbauplanung Anbauplanung Angestellte Angestellte Angleichungsverordnung Angleichungsverordnung Anhalt Anhalt Anlagemittel Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Anleitung Anleitung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Antisemitismus Antisemitismus Apel, Erich Apel, Erich Apitz, Bruno Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Apotheken Apotheken Apothekenassistenten Apothekenassistenten Apparat Apparat Apparatschik Apparatschik Arbeit, Abteilung für Arbeit, Abteilung für Arbeiterfestspiele Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter, Schreibende Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeit mit den Menschen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbuch Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinheit (TTTT) Arbeitserziehung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgesetzbuch Arbeitshaus Arbeitshaus Arbeitshygiene Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskraft Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskräfte Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftebilanz Arbeitskräftelenkung Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteplan Arbeitskräfteproblem Arbeitskräftereserve Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnorm Arbeitsnorm Arbeitsnormung, Zentrales Aktiv für Arbeitsnormung, Zentrales Aktiv für Arbeitsökonomik Arbeitsökonomik Arbeitsordnung Arbeitsordnung Arbeitspolitik Arbeitspolitik (Haupteintrag) Arbeitsproduktivität Arbeitsproduktivität Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsrecht Arbeitsrecht Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsschu

1960 1962 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrüstung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Erstes Vorkommen dieses…

DDR A-Z 1962

Volkskammer (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 466]„Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse, stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihre Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet; die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan), Anleihen und Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Staatsrates; die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des obersten Staatsanwaltes (Staatsanwaltschaft). Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsidenten, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 400 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf „ die Dauer von vier Jahren gewählt“ werden sollten; hinzu kommen 66 Ost-Berliner Vertreter. Die zur Bildung der V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 7. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 28. Mai 1949 gewählten Deutschen, Volksrates“ (Art. 1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1950 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1949 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front (Wahlen) endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die SED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDP und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1950 von der SED beherrscht war. Die Wahl vom 16. 11. 1958 ergab mit 99,87 v. H. Ja-Stimmen wiederum das erwartete Bild und die entsprechende Zusammensetzung der V. Das Verhältnis für die wenigstens noch dem Namen nach nicht kommun. geführten Parteien ist noch ungünstiger geworden. Nach dem amtlichen „Handbuch der V. der DDR“ von 1959 bestehen die Fraktionen der Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, VdgB und Kulturbund) fast ganz aus Mitgliedern der SED. Von 120 Abgeordneten dieser Massenorganisationen gehören 107 zur SED, einer zur LDP und 12 sind parteilos. Die Fraktionen der gegenwärtigen V. haben folgende Stärken (Sitzanteil in v. H.): Zählt man die Sitze der SED mit denen der Massenorganisationen zusammen, so ergibt sich mit 207 Abgeordneten auch formell die absolute Mehrheit. (Wählerauftrag, Wählerversammlung) Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDP). Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 466 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskongreß

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 466]„Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse, stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die…

DDR A-Z 1962

Planung (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ im Laufe der Jahre entwickelte totale Planung umfaßt sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie bezieht auch die genossenschaftlichen und die Reste von Privatwirtschaft ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Wirtschaftspläne werden über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe mit den Sowjetblockstaaten abgestimmt. In der SBZ werden die Wirtschaftspläne nach den Weisungen des ZK der SED (genauer: der Wirtschaftkommission beim Politbüro des ZK) in der Staatlichen ➝Plankommission entworfen. Die Weisungen des ZK betreffen das Entwicklungstempo der Industrie und der übrigen Wirtschaftszweige, das Verhältnis der Produktionsgütererzeugung zur Konsumgüterherstellung (Produktionsmittelprimat) das Verhältnis zwischen Investitionen und Verbrauch, die Bildung der Staatsreserven, die Bestimmung industrieller Schwerpunkte usw. Nach diesen Weisungen arbeitet die Staatliche Plankommission Direktiven aus, die sog. Kontrollziffern über die wichtigsten Planziele der Planungsperiode enthalten. Nach formeller Bestätigung durch den Ministerrat werden die Direktiven in der Plankommission einerseits nach Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen, andererseits nach Bezirken aufgegliedert. Die Direktiven mit den Kontrollziffern gehen sodann an den Volkswirtschaftsrat und von dort an die Mittelinstanzen (VVB, Räte der Bezirke, Ministerien) zur Stellungnahme. Die Mittelinstanzen gliedern die Entwürfe weiter auf die ihnen unterstellten Betriebe usw. auf und legen jedem Betrieb die für ihn vorgesehenen Produktionsaufgaben usw. in Form von Kontrollziffern vor. Diese Kontrollziffern sind der Rahmen für die Planvorschläge der Betriebsleitungen für ihre Betriebspläne. Diese Planvorschläge laufen dann an die Mittelinstanzen und den Volkswirtschaftsrat zurück, wo sie zusammengefaßt und als deren eigene Planvorschläge an die Staatliche Plankommission zurückgegeben werden. Dort werden die Vorschläge zu Gruppen zusammengefaßt und aufeinander abgestimmt. Hierbei entsteht der Entwurf für das Gesetz über den Wirtschaftsplan und — bei Jahresplänen — in Verbindung damit das Gesetz über den Staatshaushalt. Beide Gesetze bilden nach der formalen „Beschlußfassung“ der Volkskammer die Grundlage für die Produktionsauflagen, die unter der Bezeichnung Kennziffern über die Mittelinstanzen wiederum an die Produktionsbetriebe gegeben werden. Nun haben die Betriebe detaillierte Betriebspläne aufzustellen (z. B. für Material, Arbeitskräfte, Kosten, Maschinenausnutzung, Produktion, Umlaufmittel, Absatz, Finanzergebnis usw.) und den Mittelinstanzen zur Bestätigung vorzulegen. Dieser Planungsvorgang wird als „Feinplanung“ bezeichnet. Bestätigte Betriebspläne haben Gesetzescharakter. [S. 330]Diese Planungsmethodik hat sich im Laufe der Jahre aus der Praxis entwickelt; sie entbehrt jeder wissenschaftlichen Fundierung. Vergeblich haben sich bisher Wirtschaftswissenschaftler in der SBZ darum bemüht, die Wirtschaftsplanung aus der absoluten Unterstellung unter die politischen Absichten der SED-Führung herauszulösen und in der Wirtschaft — was eigentlich selbstverständlich wäre - mehr „ökonomische Prinzipien“ zur Geltung zu bringen (Wirtschaftswissenschaft). Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 329–330 Planpreise, Unveränderliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plauen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die in der SBZ im Laufe der Jahre entwickelte totale Planung umfaßt sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie bezieht auch die genossenschaftlichen und die Reste von Privatwirtschaft ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Wirtschaftspläne werden über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe mit den Sowjetblockstaaten abgestimmt. In der SBZ werden…

DDR A-Z 1962

Wirtschaftswissenschaft (1962)

Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 [S. 487]In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik der Ulbricht-Gruppe in der SED „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern, auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt, wenn sie nicht mit der von Ulbricht und seinen Anhängern vertretenen Politik übereinstimmen. Methoden und Inhalt der sowjetzonalen W. sind in keiner Weise mit denen in der Bundesrepublik vergleichbar. Die von westlichen Gepflogenheiten völlig abweichenden Begriffsbildungen erschweren die Gegen[S. 492]überstellung wirtschaftswissenschaftlicher Kategorien in Ost und West. — Ideologisch weisunggebend ist das Gesellschaftswissenschaftliche Institut beim ZK der SED, Lehrstuhl für Politökonomie; Schwerpunkt der wirtschaftswissenschaftlichen Tätigkeit ist die Sektion W. bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften in Ost-Berlin. In der Bundesrepublik und im gesamten Ausland finden seit 1957/58 Auseinandersetzungen zwischen den bedeutendsten Mitgliedern der Sektion W. einerseits und den Anhängern des Ulbricht-Kurses in der SED besondere Aufmerksamkeit. Auf der 30. Tagung des ZK der SED (Jan. 1957) mußten die Wirtschaftswissenschaftler Prof. Fritz Behrens und sein Mitarbeiter Dr. Arne ➝Benary heftige Kritik hinnehmen. Ein von Prof. Behrens veröffentlichter Artikel mit einem Vergleich des Reallohns in der Bundesrepublik und der SBZ — bei dem die Bundesrepublik günstig abschnitt —, ferner andere Äußerungen von Prof. Behrens, in denen er die Meinung vertrat, daß in der SBZ nunmehr die Zeit vorüber sein müsse, in der die Wirtschaft unmittelbar durch den Staatsapparat angeleitet wird, zogen ihm den Zorn der SED-Führung zu. In ähnlicher Richtung lagen Äußerungen von Prof. Kohlmey, damals Direktor des Instituts für W. der Akademie und Professor mit Lehrauftrag an der Ost-Berliner Universität, der das System der Planwirtschaft kritisiert hatte, und sogar der damals führende Prof. Fred Oelßner hatte sich wiederholt kritisch zum System der sowjetzonalen Wirtschaftsplanung geäußert, indem er offen die Meinung vertrat, daß ökonomische Fragen ökonomisch, nicht ideologisch gelöst werden müßten. Die genannten Wirtschaftswissenschaftler wurden 1958 gemaßregelt und aus allen Funktionen entfernt, von denen aus sie in die Öffentlichkeit wirken konnten; sie wurden als „Revisionisten“ bezeichnet, deren Anschauungen „der kapitalistischen Ideologie weit die Tore öffnet“ (Revisionismus). Nur in der Sektion W. der Akademie durften sie unter Kontrolle der SED-Führung verbleiben. Außer einigen, von ihnen offensichtlich unter Druck seitens der SED verfaßten, „selbstkritischen“ Äußerungen hörte die Öffentlichkeit zwei Jahre lang kaum etwas von ihnen. Es war daher eine Überraschung, als im Frühjahr 1960 die Namen der Gemaßregelten wieder öffentlich genannt wurden. Offenbar kann die SED-Führung nicht auf die Mitarbeit dieser Wirtschaftswissenschaftler bei der dringend notwendigen Reorganisation der Wirtschaftsplanung (Planung) verzichten. Im Febr. 1960 wurden ihnen und anderen Mitgliedern der Sektion W. der Akademie, bzw. von ihnen gebildeten „Forschungsgemeinschaften“, mehr als 30 wirtschaftswissenschaftliche „Vertragsforschungsaufträge“ übergeben mit der Aufgabenstellung, dadurch „das sozialistische Planungs[S. 493]system als Ganzes weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen“. Einzelthemen solcher Forschungsaufträge sind u. a. „Erarbeitung von Methoden und Kennziffern für die Messung der Arbeitsproduktivität“ (Produktivität); „Untersuchung der Ursachen für die Entstehung von Überplanbeständen; Formen und Methoden der Planung und Leitung der Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und Dienstleistungen“; „Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion und Wirkungsweise der Preise“ usw. Aus der Art dieser Forschungsaufträge ist ersichtlich, daß die Planwirtschaft der SBZ bisher keine wissenschaftliche Fundierung hatte, vielmehr — wie auch an zahlreichen Beispielen nachweisbar ist — ausschließlich entsprechend den politischen Zweckmäßigkeitserwägungen der SED-Führung praktiziert wurde. Die Aufsicht über die neue wirtschaftswissenschaftliche Forschungstätigkeit übt das Mitte 1960 neu errichtete „Ökonomische Forschungsinstitut bei der Staatlichen ➝Plankommission“ aus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 487–493 Wirtschaftssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog

Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 [S. 487]In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik der Ulbricht-Gruppe in der SED „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern, auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt,…

DDR A-Z 1962

Demokratisierung (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj., das die zunehmende Sowjetisierung im öffentlichen Leben der SBZ bemänteln soll. Sie wirkte sich besonders verhängnisvoll in der Justiz aus. Auf der Forderung nach „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge; „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1948, S. 194). (Rechtswesen) Unter dem irreführenden Leitwort „D. der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die Länder der SBZ in 14 Bezirke zerschlagen (Verwaltungsneugliederung, Bezirk). Die neuen Verwaltungsordnungen wurden 1957 durch eine „weitere D.“ der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltung abgelöst. Im Anschluß an die 3. Parteikonferenz der SED (März 1956) beschloß die Volkskammer am 17. 1. 1957: 1. das „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“; 2. das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“. (Regierung und Verwaltung) Das 1. Gesetz gibt (so bes. in den §§ 1, 3 und 6) der Volkskammer bzw. ihrem neugebildeten „ständigen Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“ die Stellung eines zentralen, alles lenkenden Obersten Parlamentes — eines Obersten Sowjets, der gesetzgebend, ausführend, richtend und kontrollierend in einem ist. Das 2. Gesetz verleiht, dem Buchstaben nach, den örtlichen Parlamenten weitgehende Leitungsgewalt, aber die Selbständigkeit ist nur scheinbar. Das 1. Gesetz und der allgemein verbindliche demokratische Zentralismus machen die örtlichen Parlamente und Verwaltungen zu Werkzeugen der völlig von der SED beherrschten Volkskammer. Die SED will alle örtlichen Volksvertretungen und Behörden lenken. Bei der Propagierung der Neuen Ordnungen für die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe (seit April 1961) verzichtet die SED auf die Tarnformel D. (Selbstverwaltung) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 93 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demontagen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj., das die zunehmende Sowjetisierung im öffentlichen Leben der SBZ bemänteln soll. Sie wirkte sich besonders verhängnisvoll in der Justiz aus. Auf der Forderung nach „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge; „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus…

DDR A-Z 1962

Historischer Materialismus (1962)

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Materialistische Geschichtsauffassung): Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte; für Marxisten-Leninisten Grundlage für das Verständnis und die Beurteilung aller historischen und geistigen Erscheinungen. Nach dem HM. hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln von einer kommun. Urgemeinschaft zur Klassengesellschaft und damit zur Spaltung der Gesellschaft in Ausbeuter und Ausgebeutete geführt. Der Klassenkampf zwischen Unterdrückern und Unterdrückten wird als das bewegende Moment der geschichtlichen Entwicklung angesehen. Die den verschiedenen Gesellschaftsformen (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) innewohnenden Widersprüche zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen seien der Ausgangspunkt, um durch den Klassenkampf und die Revolution eine jeweils höher entwickelte Gesellschaftsform zu erreichen, ohne jedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die der Klassengesellschaft innewohnenden Widersprüche zu beseitigen. Marx glaubte, der Kapitalismus werde an diesen Widersprüchen zugrunde gehen (Krise), an seine Stelle werde eine durch die proletarische Weltrevolution zu schaffende klassenlose kommun. Gesellschaft treten, in der jedwede Unterdrückung und Ausbeutung abgeschafft sind. Er ging allerdings davon aus, daß die klassenlose Gesellschaft nur bei höchstentwickelter Industrialisierung aller bedeutenden Länder möglich ist. Lenin sah vor und während des 1. Weltkrieges im Imperialismus die letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus und hielt damit die Zeit für die proletarische Weltrevolution ohne Rücksicht auf die Unterschiede im Stand der Industrialisierung für gekommen. Aus der Auffassung heraus, daß die durch die Oktoberrevolution in Rußland 1917 geschaffene neue Gesellschaft zusammenbrechen werde, wenn es nicht in anderen Ländern (und zwar vor allem hochindustriellen Ländern) gleichfalls — wie zunächst von ihm erwartet — zur Revolution käme, bemühte er sich, die Weltrevolution, vor allem in Europa, auszulösen (Komintern). Da der Erfolg ausblieb, stellte Stalin später, im Widerspruch zu Marx und Lenin, die These auf, der Aufbau des Sozialismus und der Übergang zum Kommunismus seien auch in einem einzelnen Lande möglich. Der Glaube an die Weltrevolution wurde nicht aufgegeben, aber erklärt, sie erfolge nicht überall gleichzeitig, sondern erstrecke sich über eine lange historische Epoche. Die SU habe das Proletariat anderer Länder in seinen Kämpfen gegen die bestehenden Gesellschaftsordnungen zu unterstützen. Daraus wurde auch die führende Rolle der KPdSU gegenüber anderen kommun. Parteien abgeleitet. Diese [S. 181]Auffassungen wurden durch den XX. Parteitag 1956, auf dem Stalin kritisiert wurde, nicht verworfen. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Bolschewismus, Ostblock, Volksdemokratie, Linguistikbriefe, Koexistenz, Ökonomisches Grundgesetz, Freiheit) Literaturangaben Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 180–181 Historikergesellschaft, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HO

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Materialistische Geschichtsauffassung): Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte; für Marxisten-Leninisten Grundlage für das…

DDR A-Z 1962

Altersversorgung (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz gewährt, die dem System nützlich erscheint. Eine bessere A. erhalten ferner Bergleute (Bergmannsrenten) sowie Eisenbahner und Angestellte der Post. Eine Staffelung der Altersrenten der Arbeiter und Angestellten nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ist geplant. Eine zusätzliche Versorgung in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gibt es in einigen auserwählten Industriezweigen nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit. Sie wird vom Betrieb gezahlt. Zweck dieser gestaffelten Leistung ist, die Fluktuation der Arbeitskräfte einzuschränken. Eine besondere A. für ehemalige Beamte und Berufsoffiziere gibt es nicht. Sie werden nach den Bestimmungen der Sozialversicherung von dieser versorgt. (Beamtenversorgung) Für die Angehörigen der technischen Intelligenz in den VEB ist durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab 65. Lebensjahr oder beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 v. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer. Für selbständige Ärzte ist seit 1. 1. 1959 eine besondere A. in Kraft. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für die Intelligenz will das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Wahrung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erscheinen. Außerdem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so gefördert. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 21 Altenteil A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altguthaben

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wegen der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird im Alter der größte Teil der Bevölkerung durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz gewährt,…

DDR A-Z 1962

Maschinenbau (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Gebiete der SBZ war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichtere Elektromaschinen usw.). Insgesamt machte dieser M. vor dem Kriege rd. [S. 278]31 v. H. des deutschen M. aus und lag damit um 6 v. H. über dem 25 v. H. betragenden Bevölkerungsanteil im ungeteilten Deutschland. — Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich (Reparationen). G. W. Harmssen beziffert die Kapazitätsverluste „im Maschinen- und Apparatebau“ mit mehr als 70 v. H. Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da das SED-Regime gleichzeitig einen zoneneigenen Schwer-M. entwickelte Nicht weniger als 24 Schwermaschinenbaubetriebe wurden errichtet und ausgebaut (z. B. zur Herstellung von Walzwerken, Zementfabriken, Bergbau- und Fördermaschinen, Brikettfabriken, Dampfkesseln und schweren Energie- und Elektromaschinen). Auch der Werkzeug-M. kam wieder in Gang und macht nunmehr einen hohen Anteil am Export der SBZ aus: mehr als die Hälfte der Werkzeugmaschinenproduktion wird ausgeführt. Der Anteil aller Zweige des M. am Gesamtexport der Zone betrug 1960 etwa 55 v. H. Den quantitativen Erfolgen stehen aber erhebliche finanzielle Verluste gegenüber. Nach amtlichen Äußerungen führt besonders die unzulängliche Materialversorgung zu „überhöhtem finanziellem Aufwand“. Der Energiemaschinenbau, zu dem nach sowjetzonaler Industriezweiggliederung die Herstellung von Dampfkesseln, Turbinen und Generatoren gehört, zählt zu den Schwerpunktprogrammen. Die planwidrige Entwicklung in den verschiedenen Industriezweigen (Disproportionen) ist wesentlich auf die mangelnde Planerfüllung im Energie-M. zurückzuführen. Ursache sind die ungenügende Ausstattung der betreffenden Betriebe mit Einrichtungen zur Herstellung von schweren Generatoren- und Turbinenteilen, der Mangel an Spezialmaterial usw. Es fehlen auch ausgebildete und erfahrene Fachkräfte. Der Energie-M. hat bisher in keinem Planjahr die ihm gestellten Produktionsaufgaben erfüllen können. Die erforderlichen Steigerungen in der Energiedarbietung (Energieerzeugung) konnten deshalb nicht erreicht werden. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Sowjetblockstaaten im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll der sowjetzonale M. künftig vorwiegend Bergbaumaschinen, Ausrüstungen für Brikett- und Zementfabriken, Ausrüstungen für die chemische Industrie, Elektromaschinen, Textil- und Werkzeugmaschinen sowie Erzeugnisse der feinmechanischen Industrie unter Vernachlässigung anderer Zweige des M. herstellen. Die Realisierung dieser Pläne befindet sich noch in den ersten Anfängen und dürfte im Hinblick auf die Notwendigkeit aller beteiligten Länder, auch nach westlichen Märkten zu exportieren, auf erhebliche Schwie[S. 279]rigkeiten stoßen. Man spricht schon jetzt von gegenseitiger Konkurrenz einiger Sowjetblockstaaten auf Märkten des Westens. Der Siebenjahrplan sieht vor, daß bis 1965 200.000 Werkzeugmaschinen hergestellt werden sollen, davon seien 100.000 für den Bedarf der SBZ bestimmt. — Die verschiedenen Zweige des M. sind (1961) mit etwa einem Drittel an der gesamten Industrieproduktion beteiligt. Literaturangaben *: Der allgemeine und spezielle Maschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 48 S. m. 13 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 272–279 MAS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinen-Traktoren-Station (MTS)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Gebiete der SBZ war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichtere Elektromaschinen usw.). Insgesamt machte dieser M. vor dem Kriege rd. [S. 278]31 v. H. des deutschen M. aus und lag damit um 6 v. H. über dem 25 v. H. betragenden Bevölkerungsanteil im ungeteilten Deutschland. — Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich…

DDR A-Z 1962

Umsiedler (1962)

Siehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Ursprünglich Bezeichnung der Heimatvertriebenen aus den deutschen Ostgebieten. U. werden heute Personen genannt, die aus Westdeutschland in die SBZ übersiedeln. Während jede Verleitung zur Republikflucht in der SBZ als Staatsverbrechen bestraft wird (Abwerbung), bemüht sich die SED, Bürger der Bundesrepublik zur Übersiedlung in die SBZ zu veranlassen. Mit großem propagandistischem Aufwand soll der negative Eindruck der Massenflucht aus der SBZ verwischt und der Anschein einer Fluchtbewegung aus dem Westen in die Zone erweckt werden. Die in der SBZ veröffentlichten Zahlen der U. entbehren ebenso wie die der Rückkehrer jeder Grundlage. Soweit nicht familiäre Gründe vorliegen, handelt es sich bei der Mehrzahl der U. um gescheiterte Existenzen, die sich häufig gerichtlichen Verfahren entziehen wollen. Mitgliedern der ehemaligen KPD, die ohne dringenden Grund in die SBZ übersiedeln wollen, wird grundsätzlich die Einreise in die SBZ verweigert. Sie sollen in der Bundesrepublik bleiben und dort die politischen Ziele der SED unterstützen. Die U. werden zunächst in U.-Lager eingewiesen. Hier werden sie eingehend vom Staatssicherheitsdienst politisch durchleuchtet, der häufig diese Gelegenheit benutzt, solche U., die wegen krimineller Delikte die Bundesrepublik verlassen haben, zu Spitzeldiensten zu verpflichten. Unzuverlässig erscheinende oder kriminelle U. werden manchmal wieder in die Bundesrepublik abgeschoben. Personen, die erstmalig ihren Wohnsitz aus der Bundesrepublik oder West-Berlin in die SBZ verlegen, können als U. vom Rat der Gemeinde gewisse finanzielle Hilfen erhalten, und zwar ein Überbrückungsgeld von 50 DM Ost, Erstattung der Unterkunftskosten für zwei Wochen und ein Darlehn von 1.000 DM Ost (bei Übersiedlung mit Angehörigen bis zu 2.000 DM Ost) zur Anschaffung von Hausrat. Im Gegensatz zu den früheren Bestimmungen wird Rückkehrern diese Unterstützung nicht mehr gewährt. Nach einer Anweisung der Justizministeriums dürfen U. für Schulden aus Teilzahlungsgeschäften, die sie vor ihrer Übersiedlung im Westen abgeschlossen haben, grundsätzlich nicht in Anspruch genommen werden. Die Zwangsvollstreckung aus westdeutschen Schuldtiteln wird grundsätzlich nicht genehmigt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 447 Umlaufmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unfallversicherung, Individuelle

Siehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Ursprünglich Bezeichnung der Heimatvertriebenen aus den deutschen Ostgebieten. U. werden heute Personen genannt, die aus Westdeutschland in die SBZ übersiedeln. Während jede Verleitung zur Republikflucht in der SBZ als Staatsverbrechen bestraft wird (Abwerbung), bemüht sich die SED,…

DDR A-Z 1962

Ökonomisches Grundgesetz (1962)

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Marxismus-Leninismus entspricht jede Form der gesellschaftlichen Produktion (Historischer Materialismus), und damit insbesondere auch dem Kapitalismus sowie dem Sozialismus und dem Kommunismus (Marxismus-Leninismus), ein jeweils spezielles Grundgesetz, in dem das Wesen der betr. Produktionsweise ausgedrückt ist. Das ÖG. des Kapitalismus soll danach das von Marx formulierte sog. Mehrwertgesetz sein, das ÖG. des Imperialismus (Monopolkapitalismus) beinhalte demgegenüber zusätzlich die Ausplünderung und ökonomisch-politische Abhängigmachung im internationalen Maßstab, von der besonders die industriell und zivilisatorisch unterentwickelten Länder betroffen seien, wobei Militarisierung und Kriege als nahezu zwangsläufig gelten. — Dagegen bestehe das ÖG. des Sozialismus in der „Sicherung der maximalen Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft durch ununterbrochenes Wachstum und stetige Vervollkommnung der sozialistischen Produktion auf der Basis der höchstentwickelten Technik“ (Lexikon A–Z, Bd. II, S. 272); in der kommunistischen Phase sei auf dieser Grundlage ein solcher Produktionsstand erreicht, daß „jeder nach seinen Bedürfnissen“ versorgt werden könne bei gleichzeitiger maximal angewachsener überstaatlicher Vereinheitlichung des Wirtschaftsraums und infolge fortgeschrittenster Technik, fachlicher Höchstqualifikation und gesteigerten kollektiven Verantwortungsbewußtsein (Bewußtseinsbildung) ermöglichter teilweiser „Vergesellschaftung“ der Leistungstätigkeit, wobei jedoch das Prinzip der Wirtschaftsplanung und damit die Leistung einer Manager-Schicht keineswegs über Bord geworfen werden. Nach Chruschtschow sei zu erhoffen, daß das „sozialistische“ Lager so stark angewachsen sei, daß — zumal angesichts des Bewußtseins der verheerenden Wirkungen der nuklearen Waffen — entgegen den Konsequenzen des ÖG. des Imperialismus in Zukunft globale Kriege vermeidbar sind und der Kampf zwischen Kapitalismus bzw. Imperialismus und „Sozialismus“ in Form des wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes beider „Lager“ um die Massen der Bevölkerung im anderen „Lager“ und die unterentwickelten Völker durchgeführt werden kann. (Koexistenz) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 315 Ökonomische Konferenzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÖLB

Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Marxismus-Leninismus entspricht jede Form der gesellschaftlichen Produktion (Historischer Materialismus), und damit insbesondere auch dem Kapitalismus sowie dem Sozialismus und dem Kommunismus (Marxismus-Leninismus), ein jeweils spezielles Grundgesetz, in dem das Wesen der betr. Produktionsweise ausgedrückt ist. Das ÖG. des Kapitalismus soll danach das von Marx formulierte sog. Mehrwertgesetz sein, das ÖG. des…

DDR A-Z 1962

Ständige Kommissionen Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 Bei den örtlichen Volksvertretungen sind gemäß § 17 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) bis zu 12 Ständige Kommissionen zu bilden. Sie sind neben den Räten Organe der örtlichen Volksvertretungen. Nach den vom Staatsrat am 28. 6. 1961 beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ kontrollieren sie die „Durchführung der Beschlüsse des Kreistages und des Rates durch die Fachorgane, Betriebe und Einrichtungen“. Sie sollen außerdem „eine breite politische Massenarbeit“ organisieren, um den Volkswirtschaftsplan durchzusetzen und die „Entwicklung des sozialistischen gesellschaftlichen Lebens“ voranzutreiben. Zu ihren Aufgabenbereichen sollen die Ständigen Kommissionen Aktivs aus Fachkräften bilden. Nach den neuen Arbeitsordnungen können bis zu einem Drittel Mitglieder berufen werden, die nicht Abg. der Volksvertretungen sind. Die StK. bestehen bei den Bezirkstagen (Bezirk), den Kreistagen (Kreis) und bei den Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise und der Städte und Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern. (Die Volksvertretungen der Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern bilden eine Ständige Kommission für Innere Angelegenheiten und Finanzen, die hier auch für einen Teil der Aufgaben der StK. zuständig sind.) Die StK. bestehen aus 5~Mitgliedern. Der Vorsitzende gehört stets der SED an. Die StK. haben sich nach einer Richtlinie der Volkskammer vom 28. 8. 1957 mit Fragen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Stärkung der Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat, dem Schutz des sozialistischen Eigentums, der Bevölkerungsbewegung, der Einhaltung der Verkehrsdisziplin, dem Brandschutz, der Bekämpfung der Kriminalität, der Unterstützung der Tätigkeit der Gerichte und der Volkspolizei durch die örtlichen Volksvertretungen zu befassen. Sie können die Volksvertretung auffordern, an der Tätigkeit der Gerichtsorgane oder der Volkspolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich Kritik zu üben. Ihre Hauptaufgabe ist es, Verbindung zwischen den Volksvertretungen und der Justiz und der Volkspolizei zu halten und diese Organe bei bestimmten Aufgaben, z. B. bei den Schöffenwahlen, zu unterstützen. Sie haben ferner der Bevölkerung besondere parteipolitische Entscheidung der Justiz und der Volkspolizei zu erläutern und damit zur ideologischen Erziehung beizutragen. In enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front, den Gewerkschaften und den sozialistischen Brigaden müssen die StK. die „breiteste Einbeziehung der Werktätigen in den Kampf um Sicherheit und Ordnung organisieren“ (Neue Justiz 1960, S. 330). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 424 Standards, Staatliche (TGL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stanislawski-System

Siehe auch die Jahre 1959 1960 Bei den örtlichen Volksvertretungen sind gemäß § 17 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) bis zu 12 Ständige Kommissionen zu bilden. Sie sind neben den Räten Organe der örtlichen Volksvertretungen. Nach den vom Staatsrat am 28. 6. 1961 beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ kontrollieren sie die „Durchführung der Beschlüsse des…

DDR A-Z 1962

Konfliktkommission (1962)

Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Seit 1953 bestehen in den Betrieben und Verwaltungen K. Sie hatten ursprünglich nur die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betriebe zu entscheiden. Sie setzten sich aus 4 Mitgliedern zusammen, von denen je zwei von der Betriebsleitung und der BGL bestellt wurden. Ihre Beschlüsse mußten einstimmig gefaßt werden. Kam ein Beschluß nicht zustande, konnte das Arbeitsgericht angerufen werden. Eine unmittelbare Anrufung des Arbeitsgerichtes war ausgeschlossen, wenn eine K. in einem Betrieb bestand. Entscheidungen der K. konnten dagegen vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit Verstößen gegen die sozialistische ➝Arbeitsmoral, gegen die Arbeitsdisziplin und mit kleineren kriminellen Delikten, die mit dem Betrieb in Zusammenhang standen, befaßten. Durch eine VO vom 28. 4. 1960 (GBl. I, S. 347) wurde sodann eine Richtlinie, die zwischen dem FDGB und der Staatlichen ➝Plankommission vereinbart war, bestätigt, gleichzeitig wurde die VO vom 30. 4. 1953 GBl. I, S. 695) aufgehoben. Gesetzliche Grundlage sind jetzt §§ 142 bis 146 des Arbeitsgesetzbuches und die VO vom 1. 6. 1961 mit Richtlinie vom 26. 5. 1961 (GBl. II, S. 203). In die Zuständigkeit der K. fällt nunmehr die Entscheidung über Verstöße gegen die sozialistische Moral und die Arbeitsdisziplin. Sie behandelt ferner Einsprüche gegen Disziplinarmaßnahmen der Betriebsleitung, Streitfälle mit der Sozialversicherung über kurzfristige Barleistungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und mit der Kasse der gegenseitigen Hilfe. Wie bisher, entscheidet sie über Arbeitsstreitigkeiten im Be[S. 224]trieb. Ferner hat die K. über strafbare Handlungen zu entscheiden, soweit diese wegen ihres geringen Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit nicht vor den Strafgerichten zu verhandeln sind (geringfügige Fälle von Diebstahl, Betrug, Unterschlagung zum Nachteil gesellschaftlichen Eigentums, Sachbeschädigung, leichte Körperverletzung, Beleidigung), unter der Voraussetzung, daß sie sich im Betrieb abspielten. Die K. kann nur Erziehungsmaßnahmen auferlegen, Jedoch keine fristlosen Entlassungen anordnen oder Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen. Sie können u. a. eine gesellschaftliche Mißbilligung aussprechen, einen Beschuldigten verpflichten, sich beim Geschädigten oder vor dem gesamten Kollektiv zu entschuldigen, und ihn verpflichten, einen Schaden durch eigene Arbeit zu beheben. Die K. werden von der Belegschaft gewählt. Sie können jetzt auch in halbstaatlichen Betrieben errichtet werden. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und soll mit den Gewerkschaftswahlen koordiniert werden. Die K. bestehen aus sechs Mitgl. mit drei bis sechs Vertretern. Die Beratungen der K. sind öffentlich und sollen im großen Kreis stattfinden. Auf jeden Fall sollen die Angehörigen des Kollektivs teilnehmen, die mit dem betr. Werktätigen zusammenarbeiten. Jeder Betriebsangehörige ist berechtigt, vor der K. seine Auffassung darzulegen. Im übrigen wird die Verhandlung völlig formlos geführt. Sie findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Für die Entscheidung genügt jetzt eine Zweidrittelmehrheit. Beschlüsse in Arbeitsstreitigkeiten können weiter beim Kreisarbeitsgericht angefochten werden. Das gleiche gilt für Streitigkeiten mit der Kasse der gegenseitigen Hilfe und für den Fall, daß der Betriebsleiter der Empfehlung der K. nicht entspricht, eine Disziplinarmaßnahme aufzuheben. Beschlüsse in Sozialversicherungssachen können bei der Kreisbeschwerdekommission, Beschlüsse auf Erziehungsmaßnahmen können nur bei der BGL angefochten werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 223–224 Konfessionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konföderation

Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Seit 1953 bestehen in den Betrieben und Verwaltungen K. Sie hatten ursprünglich nur die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betriebe zu entscheiden. Sie setzten sich aus 4 Mitgliedern zusammen, von denen je zwei von der Betriebsleitung und der BGL bestellt wurden. Ihre Beschlüsse mußten einstimmig gefaßt werden. Kam ein Beschluß nicht zustande, konnte das Arbeitsgericht angerufen…

DDR A-Z 1962

Selbstverwaltung (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den im Herbst 1946 durchgeführten Gemeinde-, Landtags- und Kreistagswahlen traten in den Ländern der SBZ Verfassungen, Kreis- und Gemeindeordnungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf Selbstverwaltung ausdrücklich bestätigt wird. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur Einschränkung des Rechtes der Selbstverwaltung getroffen worden. Die KWU-Verordnung vom 24. 11. 1948 und die Energiewirtschaftsverordnung vom 22. 6. 1949 (ZVOBl. S. 472) entzogen den Gemeinden bereits weitgehend die wirtschaftlichen Grundlagen. Immerhin konnte bis zum Gesetz über die „Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (Staatshaushalt) noch von einer formalen S. gesprochen werden. Mit diesem Gesetz wurde der einheitliche Staatshaushalt der „DDR“ eingeführt. Nachdem auch die für die gemeindliche Finanzwirtschaft ausschlaggebende Gewerbesteuer und Lohnsummensteuer durch § 13 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1951 vom 13. 4. 1951 (GBl. S. 283) auf die Republik übertragen worden waren, stand fest, daß die Gemeinden nicht mehr in der Lage waren, die ihnen als Selbstverwaltungsaufgaben übertragenen Angelegenheiten zu erfüllen. Diese Entwicklung wurde durch die Verwaltungsneugliederung im Sommer 1952 weitergetrieben. Durch die „Ordnungen für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke und Kreise“ vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 621 und 623) sowie durch die „Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlungen und ihrer Or[S. 393]gane in den Stadtkreisen“ vom 7. 1. 1953 (GBl. S. 53) wurden die Landesverfassungen und die Kreisordnungen praktisch außer Kraft gesetzt Nach diesen Ordnungen waren die bisherigen Organe der Gebietskörperschaften nur noch Organe der Staatsgewalt in den betreffenden Gebieten. Träger von Rechten war nicht mehr die Verbandseinheit, sondern das jeweilige staatliche Verwaltungsorgan in diesem Gebiet, der örtliche Rat, dem als Haushaltsorgan die Eigenschaft einer juristischen Person zugesprochen wurde. Durch das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. S. 65) wurden die bis dahin noch gültigen Gemeindeordnungen aufgehoben Nach § 5 beruht der Aufbau der Organe der Staatsmacht auf dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie die Beschlüsse des Ministerrates und der höheren Volksvertretungen sind für die unteren Volksvertretungen und ihre Organe verbindlich. Die örtlichen Räte sind außerdem an die Weisungen des jeweils höheren Rates gebunden. Eingefügt in ein einheitliches System von Über- und Unterordnungen der Volksvertretungen und einer Weisungsbefugnis des Ministerrates und der jeweils höheren Verwaltungsorgane haben die unteren Organe lediglich die Möglichkeit, die örtlichen Gegebenheiten in gewisser Weise bei der Ausführung der erhaltenen Weisungen zu berücksichtigen. Die in den am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ (Gemeinde, Kreis) den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen übertragenen Aufgaben dürfen nur im Rahmen der von oben gegebenen Weisungen durchgeführt werden. Jede auf diesen Gebieten getroffene Entscheidung kann durch die Verfügung höherer Dienststellen aufgehoben werden. Auch mit den neuen Arbeitsordnungen wird also nicht wieder ein rechtlich geschützter eigener Wirkungskreis der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt. Gegenüber den örtlichen Verwaltungsdienststellen wird die einheitliche Ausrichtung auch durch den „Stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates für Koordinierung und Kontrolle“ gewährleistet und überwacht. Hierzu steht das „Sekretariat des Ministerrates“ zur Verfügung, dem die Kontrollgruppen des früheren „Staatssekretariats für die Anleitung der örtlichen Räte“ im Juli 1959 eingegliedert wurden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 392–393 Selbstverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Senftenberg

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den im Herbst 1946 durchgeführten Gemeinde-, Landtags- und Kreistagswahlen traten in den Ländern der SBZ Verfassungen, Kreis- und Gemeindeordnungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf Selbstverwaltung ausdrücklich bestätigt wird. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen…

DDR A-Z 1962

Grenzgänger (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnung für Personen, die in West-Berlin arbeiteten und in Ost-Berlin oder in dem sowjetzonalen Randgebiet wohnten oder umgekehrt dort arbeiteten und in West-Berlin wohnten. Der Begriff des G. entstand nach der Währungsreform. Die in West-Berlin arbeitenden G. erhielten nur einen Teil ihres Lohnes in DM West, der restliche Lohn wurde vom Arbeitgeber in DM Ost ausgezahlt. Der West-Berliner Arbeitgeber mußte den dem Ostgeld-Anteil entsprechenden Betrag in DM West an die Lohnausgleichskasse in West-Berlin abführen. Aus dieser Kasse wurde der Umtausch eines Teils des in Ostgeld empfangenen Lohnes der in Ost-Berlin oder der SBZ arbeitenden G. in Westgeld finanziert. 1949 arbeiteten mehr als 100.000 West-Berliner in Ost-Berlin und in der SBZ. Mit der wirtschaftlichen Entwicklung West-Berlins und der Abnahme der Arbeitslosigkeit ging diese Zahl ständig zurück und betrug Anfang Aug. 1961 nur noch 13.000. Darunter rd. 6.000 Eisenbahner und annähernd 3.500 freischaffende Künstler, Artisten und Schausteller. Demgegenüber arbeiteten vor dem 13. 8. 1961 noch annähernd 60.000 Ost-Berliner oder Bewohner der Randgebiete in West-Berlin gegenüber etwa 70.000 im Jahre 1949. Diese G. waren seit 1952 ständiger Kritik des SED-Regimes und wiederholt größeren Schikanen der Zonen-Funktionäre ausgesetzt, durch die sie zur „freiwilligen“ Aufgabe ihrer Arbeitsplätze in West-Berlin veranlaßt werden sollten. Im Sommer 1961 begann ein förmliches Kesseltreiben gegen diese G. Sie wurden in Zeitungen und Versammlungen öffentlich diffamiert und als Verräter und Spekulanten angeprangert. Die G. wurden vom Einkauf bestimmter Industriewaren ausgeschlossen und mußten ab 1. 8. 1961 die Miete und alle öffentlichen Gebühren in DM West bezahlen. Diese Zwangsmaßnahmen wurden durch Ausweisungen vieler G. aus ihren Wohnungen und vor allem durch zahlreiche Strafverfahren wegen „illegaler Geldeinfuhr“ ergänzt. Trotzdem sank die Zahl der in West-Berlin arbeitenden G. bis zum 13. 8. 1961 nur um etwa 3.000, fast ebenso viele flohen in dieser Zeit nach West-Berlin. Durch die gewaltsamen Sperrmaßnahmen des kommun. Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin wurde den im sowjet. Machtbereich wohnenden G. die weitere Arbeit in West-Berlin unmöglich gemacht. Sie mußten sich bei ihren früheren Betrieben in Ost-Berlin melden oder bei den Arbeitsämtern ihres Wohnsitzes zum Nachweis einer „geeigneten Tätigkeit“ registrieren lassen. Die meisten der ehemaligen G. erhielten jedoch keine ihren Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung. Sie mußten „zur Bewährung“ schlecht bezahlte schwere körperliche Arbeit in sog. Schwerpunktbetrieben aufnehmen. Durch ein West-Berliner Gesetz sollen ihre Rechte aus ihrem früheren Arbeitsverhältnis in West-Berlin gesichert und aufrechterhalten werden. Der Lohnumtausch für die in Ost-Berlin arbeitenden West-Berliner G. ist auf Anweisung des Senats von West-Berlin am 1. 10. 1961 eingestellt worden. Hiervon wurden nur noch etwa 500 G. betroffen. Für die West-Berliner Eisenbahner, die auf in West-Berlin liegenden Dienststellen der sowjetzonalen Reichsbahn arbeiten, wird dagegen der Lohnumtausch fortgesetzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 163 Grenzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzpolizei, Deutsche

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnung für Personen, die in West-Berlin arbeiteten und in Ost-Berlin oder in dem sowjetzonalen Randgebiet wohnten oder umgekehrt dort arbeiteten und in West-Berlin wohnten. Der Begriff des G. entstand nach der Währungsreform. Die in West-Berlin arbeitenden G. erhielten nur einen Teil ihres Lohnes in DM West, der restliche Lohn wurde vom Arbeitgeber in DM Ost ausgezahlt. Der West-Berliner…

DDR A-Z 1962

Sozialfürsorge (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Als hilfsbedürftig gilt nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fäl[S. 399]len, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen hat oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die Räte der Gemeinden (Referate Sozialfürsorge in der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen) gewährt. Die S. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirkes eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird in die Wirtschaftsplanung einbezogen: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 328/1951). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden” („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ost-Berlin, S. 327). Die Barunterstützungen sind deshalb gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 85,– DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30,– DM Ost, für ein Kind 35,– DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 25–40 DM Ost gewährt werden. Ab 1. Juni 1958 wird ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ost-Berlin 12 DM Ost) gewährt. Nach der 1. Durchführungsbestimmung vom 24. 2. 1956 gilt als hilfsbedürftig, sofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt: a) wer als Frau 60 Jahre, als Mann 65 Jahre alt ist, b) Invalide im Sinne der Sozialversicherung ist (Renten), c) wer arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, aber nachweisbar keine Arbeitsmöglichkeit hat, d) Frauen mit mindestens einem Kind bis zu drei Jahren oder mindestens zwei Kindern unter acht Jahren, wenn sie diese nicht durch Familienangehörige, in einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung oder durch dritte Personen beaufsichtigen lassen können, e) Personen, die in ihrem Haushalt eine ständig pflegebedürftige Person versorgen müssen, sofern die Pflege nicht von einem Dritten übernommen werden kann. Auch hier wird, wie in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) die Tendenz deutlich, möglichst viele Menschen zur Arbeit zu zwingen. (Arbeitspolitik) Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgegesetze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 398–399 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den…

DDR A-Z 1962

Reparationen (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d. h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler Reparationsleistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen: Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa zwei Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit sechs Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontagen sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in West-Berlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der [S. 367]chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden 3 Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ ibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungshaushalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt, über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die SBZ-Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die Sowjetzone wurden die Betriebe zum Teil von Vorräten und Ausrüstungsteilen entblößt. Beide Formen der Entnahmen werden von Experten auf etwa 1 Mrd. Mark geschätzt. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Wiederingangsetzung der Betriebe mußte die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW) Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945–1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946 bis 1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für Reparationsnebenkosten, d. h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. g) Aus den SAG-Betrieben entnahmen die Sowjets an Gewinnen und fingierten Gebühren bis 1953 etwa 3,55 Mrd. Mark. Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller ver[S. 368]fügbaren Unterlagen die nachstehenden Reparationsleistungen der SBZ In dieser Zusammenstellung sind rd 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für d. Zeit bis Ende 1953 enthalten. Nicht enthalten sind sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der SU aus der Arbeitsleistung der nach der SU verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der SU, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowj. Handelsgesellschaften in der SBZ und aus der Auswertung deutscher Patente. Legt man den von den Sowjets bis 1952 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von rd. 70 Mrd. Mark eine Reparationsleistung in Höhe von 28 Mrd. Dollar, also 18 Mrd. Dollar mehr, als die SU von Gesamtdeutschland an Reparationen gefordert hatte Behauptungen, wonach die SU auf hohe Reparationsleistungen verzichtete, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 366–368 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reproduktion

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die…

DDR A-Z 1962

Bodenreform (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die sog. B. der SBZ erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thürinen.) Die B. wurde offiziell begrünet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit“. Entschädigungslos enteignet wurden alle Privatbetriebe über 100 ha Betriebsfläche sowie Betriebe von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“. Mit der Enteignung war die Vertreibung der ehemaligen Besitzer und ihrer Familien verbunden. Die Gutshäuser wurden zum großen Teil als „Wahrzeichen des Feudalismus“ abgerissen. Bis 1. 1. 1949 wurden aus Privatbesitz über 100 ha 7.112 Güter mit 2,5 Mill. ha, aus Privatbesitz unter 100 ha 4.278 Betriebe mit 124.000 ha enteignet. Zusammen mit dem Landbesitz des Staates, der Länder, Provinzen. Städte und Gemeinden ergaben sie einen Bodenfonds von rund 3,22 Mill. ha land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Dieser Bodenfonds wurde verteilt: an 119.530 landlose Bauern und Landarbeiter 924.365 ha; an 89.529 Vertriebene 754.976 ha; an 79.404 landarme Bauern 270.949 ha; an 45.403 Kleinpächter 43.969 ha; an 169.427 Arbeiter und Handwerker 111 203 ha; an 39.786 Altbauern (Waldzulagen) 60.140 ha. Rund 550 Betrieben wurden als Spezialbetriebe für Saatzucht-, Tierzucht- und Forschungszwecke in „Volkseigentum“ übergeführt (Volkseigene Güter). Das den Bodenempfängern durch die B. zugeteilte Land war von ihnen zu bezahlen; der Preis je ha betrug den Gegenwert von etwa 1.000–1.500 kg Roggen; der Preis für Waldstücke wurde den örtlichen Verhältnissen entsprechend von der Bodenkommission festgesetzt. Bezahlung konnte in bar oder natura in Raten bis zu 20 Jahren erfolgen. B.-Land darf weder ganz noch teilweise verkauft werden, es ist auch nicht teil- oder verpfändbar. über die Landzuteilung wurde eine Urkunde ausgehändigt. Die neuen Besitzverhältnisse wurden grundbuchamtlich festgelegt, die Grundbuchblätter über die früheren Eigentumsverhältnisse amtlich verbrannt. Gem. Befehl 209 der SMAD sollte durch ein B.-Bauprogramm die Errichtung von Gehöften für rd. 209.000 Neubauern mittels Baumaterial- und Kreditbereitstellung ermöglicht werden. Unüberwindbare Schwierigkeiten der Materialbeschaffung haben die Verwirklichung dieses Programms verhindert, das ohnehin durch die seit 1952 eindeutig auf die Kollektivierung gerichtete Zielsetzung gegenstandslos wurde. (Agrarpolitik) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 79 Blockpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bodenschätze

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die sog. B. der SBZ erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thürinen.) Die B. wurde offiziell begrünet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale…

DDR A-Z 1962

Versicherungsanstalt, Deutsche (1962)

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1950 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung. Durch die „VO über die Errichtung der Deutschen Versicherungs-Anstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). Die Verwaltung der DV. ist nicht nach Versicherungszweigen gegliedert, sondern nach dem Charakter des Eigentums in kommun. Sicht: Versicherung des Volkseigentums, des genossenschaftlichen Eigentums und der Versicherung der Bürger, zu der auch die Zweige der Personenversicherung (Lebensversicherung, freiwillige ➝Krankenversicherung, individuelle ➝Unfallversicherung) gehören. Am 1. 1. 1956 wurde die DV. Träger der Sozialversicherung für die Bauern, Handwerker und die anderen Selbständigen, später auch für die Angehörigen der sozialistischen Produktionsgenossenschaften. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 459 Versicherung der Volkseigenen Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versöhnlertum

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1950 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…

DDR A-Z 1962

Literatur (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 [S. 263]Als wichtiges Instrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda ist die gesamte L. der SBZ den Direktiven, Apparaturen und Mechanismen der Kulturpolitik unterworfen. Nach kommun. Auffassung sollen die Schriftsteller „Rädchen und Schräubchen im Mechanismus der Parteiarbeit“ (Lenin 1905), „Ingenieure der menschlichen Seele“ (Stalin 1932), „aktive Kämpfer für den Kommunismus“ (Chruschtschow 1957) sein; „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet …, die Idee der Kunst muß der Marschrichtung des politischen Kampfes folgen“ (Grotewohl 1951). Zur Lenkung und Kontrolle der L. bedient sich die SED mannigfacher Methoden, die Autor, Verlag, Manuskript, Verbreitung und Publikum betreffen. Die Schriftsteller sind im Deutschen ➝Schriftstellerverband organisiert. Die Mitgliedschaft ist kein Zwang, aber praktisch unumgänglich zur Wahrnehmung der beruflichen Möglichkeiten und sozialen Rechte. Das Verlagswesen wird politisch, wirtschaftlich und personell von Staat und Partei kontrolliert. Die Abt. Literatur und Buchwesen des Ministeriums für Kultur beaufsichtigt die Verlagsplanungen und erteilt die Druckgenehmigungen. Die Staatliche ➝Plankommission teilt das Papier zu. Ein großer Teil des Buchhandels, insbesondere seine organisatorischen und publizistischen Einrichtungen, der Großbuchhandel, der Deutsche ➝Buch-Export und -Import und das Antiquariatswesen, sind in der Hand des Regimes. Alle öffentlichen Bibliotheken sind dem Ministerium für Kultur unterstellt, die wissenschaftlichen dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen; der FDGB kontrolliert die Werksbibliotheken, die FDJ die Jugendbüchereien. In den privaten Leihbüchereien veranstaltet die Deutsche ➝Volkspolizei in unregelmäßigen Abständen Razzien. Die Rezensionen und die L.-Propaganda der Presse unterliegen den Prinzipien, die für die Presselenkung im allgemeinen gelten. Schließlich werden die gesamte L. und der mit ihr verbundene Apparat von den Parteiorganen kontrolliert, d. h. in diesem Falle von der Kulturkommission beim Politbüro und der Abt. Kunst, Literatur und Kulturelle Massenarbeit des ZK der SED. Die wichtigsten SED-Funktionäre, die sich mit Fragen der Literatur befassen, sind Alexander ➝Abusch, Alfred ➝Kurella und Wilhelm ➝Girnus. Dieses komplizierte und vielschichtige System der Zensur funktioniert so gut, daß nur in Ausnahmefällen bereits publizierte Bücher eingestampft zu werden brauchen. Die Verwandlung der L. in ein Instrument der Staats- und Parteipolitik hat eine wichtige, propagandistisch gern hervorgekehrte Sonnenseite, die großzügige Förderung genehmer Bücher und willfähriger Autoren. Die Bücher in der SBZ sind in der Regel erheblich billiger als in der Bundesrepublik. Das wird vor allem durch den institutionell gesicherten Absatz (Volks- und Werksbibliotheken, Buchprämien für Aktivisten) und durch staatliche Subventionen für propagandistisch oder wissenschaftlich nützliche Werke bewirkt. Die Verlage, deren Zahl viel geringer ist als in der Bundesrepublik, sind wirtschaftlich gut fundiert. Die bevorzugten Autoren beziehen aus hohen Auflagen beträchtliche Einnahmen, dazu kommen Lizenzgebühren aus Übersetzungen in die Sprachen des Ostblocks, u. U. auch Einkünfte aus der Zugehörigkeit zu den kulturellen Gremien und Institutionen, aus der Mitwirkung an der Kulturellen Massenarbeit und aus der Arbeit für Presse, Rundfunk, Fernsehen und Filmwesen, denen Förderung und Propagierung der regimetreuen L. auferlegt sind. Für politisch wichtige Unternehmungen, z. B. Studien in Volkseigenen Betrieben und Landwirtschaftlichen ➝Produktions[S. 264]genossenschaften, stellen Verlage, Organisationen und Institutionen Vorschüsse und Stipendien zur Verfügung. Die Schriftsteller genießen alle Privilegien der sog. fortschrittlichen Intelligenz. Das gesellschaftliche Ansehen arrivierter Schriftsteller geht weit über das im Westen übliche hinaus; die obersten Staats- und Parteifunktionäre würdigen sie ihrer Aufmerksamkeit und freundschaftlichen Umgangs. Für literarische Leistungen sind zahlreiche Auszeichnungen und Preise ausgesetzt, als höchster der Nationalpreis. Besondere Förderung erfährt die L. der Wenden (Cisinski-Preis). Gremien, in die sowjetzonale Schriftsteller berufen werden können, sind die Deutsche ➝Akademie der Künste in Ost-Berlin und das PEN-Zentrum Ost und West. Nachwuchsschriftsteller werden im Institut für Literatur in Leipzig geschult. Das literarische Schaffen in der SBZ wird nach der Doktrin des Sozialistischen Realismus ausgerichtet, der im Statut des sowjet. Schriftstellerverbandes definiert wird als „historisch konkrete Darstellung der Wirklichkeit in ihrer revolutionären Entwicklung“. Obwohl in der Regel einige Grundprinzipien wie Parteilichkeit, Volkstümlichkeit, Gegenwartsnähe, Optimismus und Positiver Held vorgeschrieben werden, gelingt es den kommun. Interpreten doch auch, Werke von Gorki, Scholochow und Brecht, die keines dieser Prinzipien aufweisen, unter den Begriff zu subsumieren. Es handelt sich nicht um eine ästhetische, sondern um eine politische Kategorie, die sich je nach dem Charakter des gerade herrschenden Kurses verengt oder erweitert. (Theater) Die L. der S8Z konnte internationales Ansehen gewinnen, weil sich nach 1945 eine Reihe bedeutender deutscher Schriftsteller — ehemalige Emigranten oder „Innere Emigranten“ — in Mitteldeutschland niederließen und mit dem kommun. Regime solidarisierten, unter ihnen die Dramatiker Bertolt ➝Brecht und Friedrich Wolf, die Epiker Arnold ➝Zweig, Anna ➝Seghers, Ludwig ➝Renn, Bernhard Kellermann und Ehm Welk, die Lyriker Johannes R. ➝Becher, Stephan Hermlin, Peter ➝Huchel und Erich Arendt; zu schweigen von Tendenzschriftstellern zweiter und dritter Garnitur wie Erich Weinert, Willi ➝Bredel, Bodo Uhse, Eduard Claudius, Hans ➝Marchwitza, Karl Grünberg, Otto ➝Gotsche, F. C Weiskopf, Bruno ➝Apitz und Kuba (Kurt ➝Bartel); hinzu kamen später Stephan Heym und Arnolt Bronnen. Soweit es sich nicht um alte Kommunisten handelte, die der SED von vornherein verbunden waren, wurde die Annäherung an das SBZ-Regime zunächst durch die geschickte, materiell großzügige und einigermaßen liberale Kulturpolitik gefördert, die Becher als Präsident des Kulturbundes in den ersten Jahren nach 1945 betrieb. Nach der Gründung der „DDR“ 1949 und insbesondere unter den Auspizien des Kampfes gegen den Formalismus 1951/1952 wurde die geistige Bewegungsfreiheit in Mitteldeutschland aber immer mehr gedrosselt, so daß die Schriftsteller, auch die berühmten, in eine verzweifelte Lage gerieten. Keiner von ihnen hat nach der Niederlassung. in der SBZ noch ein Werk geschaffen, das seinen früheren ebenbürtig gewesen wäre. Einige wie Brecht und Hermlin verstummten ganz, andere wie Becher und Seghers fielen auf das Niveau primitiver Agitationsliteratur, wieder andere wie Zweig und Renn zogen sich auf historische und exotische Themen zurück. Die Demoralisierung war so stark, daß sich die Veteranen der linken L. selbst in der relativ liberalen Periode des Neuen Kurses und des Tauwetters 1953–1956 nicht wieder erholten. Immerhin haben in dieser Periode einige der Schriftsteller, vor allem Becher und Brecht, in Reden und Aufzeichnungen zum Teil heftige Kritik an der kommun. Kulturpolitik und Politik geübt. Namhafte marxi[S. 265]stische Theoretiker: Georg ➝Lukács, Ernst ➝Bloch und Hans ➝Mayer, haben sich zu Fürsprechern liberaler Bestrebungen gemacht (Revisionismus). In der Stalin-Zeit konnte sich kein Talent entfalten. Die L. hatte lediglich die SED-Beschlüsse zu illustrieren. Selbst der bekannteste in der SBZ gereifte Autor, Erwin ➝Strittmatter, büßte sofort seine Gestaltungskraft ein, als er von Jugenderinnerungen zur Darstellung der kommun. Gegenwart überging. Im Tauwetter jedoch trat eine ganze Schar junger Lyriker auf, unter ihnen Heinz Kahlau, Günter Kunert, Armin Müller, Johannes Bobrowski, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, die moderne Formen und kühne, gesellschaftskritische Aussagen hervorbrachten. Andere Autoren unter ihnen Harry Thürk, Karl Mundstock, Egon Günther, Hans Pfeiffer, Manfred Gregor-Dellin, Franz Fühmann schrieben eindrucksvolle „harte“ Kriegsromane und -erzählungen. Die meisten dieser Schriftsteller wurden nach Abbruch des Tauwetters von der SED zur Ordnung gerufen, die einen wegen Revisionismus, die anderen wegen Pazifismus. Eine neue Periode der L.-Politik dekretierte Ulbricht 1959 auf der Bitterfelder Konferenz (Schreibende ➝Arbeiter), einerseits verlangte er von den Schriftstellern, sie sollten unmittelbar am Aufbau des Sozialismus teilnehmen, andererseits forderte er die Arbeiter auf, selber eine L. zu schaffen (Laienkunst). Das literarische Leben in der SBZ ist dem politischen Druck gemäß außerordentlich einförmig. Es gibt keine unpolitische L., also auch keine Unterhaltungs-, Abenteuer- und Kriminalromane ohne Tendenz. Die gesamte moderne Weltliteratur wird als Dekadenz unterdrückt, z. B. Kafka, Musil, Hamsun, Gide, Sartre, Camus. Faulkner, Steinbeck. Trotz der Überfülle von Übersetzungen aus dem Russischen (1955: 66 v. H. der Übersetzungen, 12,5 v. H. der gesamten Buchproduktion) bleiben auch sowjet. Autoren unveröffentlicht, wenn sie nicht mit der Linie übereinstimmen, z. B. Babel, Dudinzew, Pasternak. Dem mitteldeutschen Lesepublikum bleiben als Ausflucht die Klassiker des Kulturellen Erbes, die zwar in Vor- und Nachworten kommunistisch interpretiert, im übrigen aber reichlich und preiswert ediert werden; außerdem die Frühwerke der in der SBZ verstummten Altmeister und die Werke solcher westlichen Autoren, die von den Kommunisten als Verbündete (Bündnispolitik) in Anspruch genommen und in begrenztem Umfang aufgelegt werden. Zahlreiche Schriftsteller haben sich der Reglementierung durch Republikflucht oder Übersiedlung nach dem Westen entzogen, aus der älteren Generation Ricarda Huch, Theodor Plievier, Hermann Kasack und Alfred Kantorowicz, aus der jüngeren Heinz Rein, Horst Lommer, Heinz-Winfried Sabais, Horst Bienek, Gerhard Zwerenz, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, Manfred Gregor-Dellin, Herbert A. W. Kasten, Heinar Kipphardt, Uwe Johnson. Der Leiter des führenden Verlages der SBZ, des Aufbau-Verlages in Ost-Berlin, Walter Janka, und die Schriftsteller Wolfgang Harich und Erich Loest wurden 1957 bzw. 1958 als Revisionisten zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. Wiesbaden 1956, Limes-Verlag. 161 S. m. 8 Tafeln. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 263–265 Linse, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur-Institut

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 [S. 263]Als wichtiges Instrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda ist die gesamte L. der SBZ den Direktiven, Apparaturen und Mechanismen der Kulturpolitik unterworfen. Nach kommun. Auffassung sollen die Schriftsteller „Rädchen und Schräubchen im Mechanismus der Parteiarbeit“ (Lenin 1905), „Ingenieure der menschlichen Seele“ (Stalin 1932), „aktive Kämpfer für den Kommunismus“ (Chruschtschow 1957) sein; „Literatur…

DDR A-Z 1962

DWK (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission: durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres, Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung errichtet. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vors. hatte die DWK zunächst nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vors. (Rau) und zwei stellv. Vors. (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitgl. wurden Vertr. des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen der DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Ausdrücklich wurde im Befehl 32 betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben.“ Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertr. der Parteien und 10 Vertr. der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war nicht nur praktisch, sondern auch formell (auf Grund der ihm zugebilligten Vollmachten) die erste Regierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. DDR vom 7. 10. 1949 ging die DWK auf in der „Provisorischen Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre. (Verfassung, Regierung und Verwaltung, Besatzungspolitik) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 104 DWA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ebert, Friedrich

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission: durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres,…

DDR A-Z 1962

Lohnpolitik (1962)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach marxistischer Definition ist im Kapitalismus der Lohn „der Preis der Ware Arbeitskraft“, den der Unternehmer nach Einbehaltung des vom Arbeiter erzeugten „Mehr an Wert“ (Mehrwert) an den Arbeiter auszahlt; die Lohnarbeit gilt als ein Kennzeichen der Ausbeutung, als „Lohnsklaverei“. In der SBZ arbeiten die Arbeiter und Angestellten zwar auch gegen Lohn bzw. Gehalt, aber der Lohn soll hier - so wird von der SED-Propaganda behauptet - eine ganz andere Bedeutung als in westlichen Ländern haben. Der „Werktätige“ erhält zwar auch nicht das volle von ihm erzeugte „Mehr an Wert“, dafür aber habe sich der Charakter der Arbeit gewandelt, weil es „keine Ausbeuter und keine Ausgebeuteten mehr gibt“. Der Lohn gilt in der SBZ entsprechend dem „Lehrbuch der Politischen Ökonomie“ (S. 603) als „der in Geld ausgedrückte Anteil des Werktätigen an dem Teil des gesellschaftlichen Produkts, der den Aufwand an notwendiger Arbeit ersetzt und an die Arbeiter und Angestellten in Übereinstimmung mit der Quantität und Qualität ihrer (Arbeit vom Staat ausgezahlt wird“. Solche und ähnliche Erklärungen ändern nichts an der Tatsache, daß auch in der SBZ der Lohn das Maß für geleistete Arbeit ist und im Mittelpunkt aller Arbeitspolitik steht. Die wichtigsten Grundsätze der L. der SED sind: 1. Der Arbeitslohn ist ein wichtiger „Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“ (die SED fordert daher Anwendung von Lohnformen, die die Arbeiter praktisch zu einer ständigen Erhöhung ihrer Arbeitsleistung zwingen). 2. Die Lohnbemessung soll „der Verwirklichung des ökonomischen Gesetzes der Verteilung nach der Arbeitsleistung“ dienen (auf diesem Grundsatz beruhen die Rangfolgen der Lohntarife nach Industriezweigen und die Eingruppierung der Beschäftigten nach den Lohngruppen 1–8). Zur Verwirklichung dieser Grundsätze ihrer L. hat die SED folgendes System der Lohnformen eingeführt: 1. Zeitlohn A. Einfacher Zeitlohn B. Prämienzeitlohn a) individueller b) kollektiver 2. Leistungsstücklohn A. Proportionaler Leistungsstücklohn a) individueller b) kollektiver c) indirekter B. Progressiver Leistungsstücklohn a) individueller b) kollektiver C. Prämienstücklohn Erläuterungen. Einfacher Zeitlohn: Der Lohn wird nach dem Zeitgrundlohn (z. B. tarifl. Stundenlohn) und der Anwesenheitszeit bemessen. — Prämienzeitlohn: Verbindung des Zeitlohnes mit einem Prämiensystem (z. B. Prämien für Energie- und Materialeinsparungen, für Einhaltung von Qualitätsmerkmalen usw.). — Proportionaler Leistungsstücklohn: Für in der Regel nach Arbeitsnormen ausgeführte Arbeiten; lohnbestimmend sind der Leistungsgrundlohn (d. i. der tarifliche Zeitlohn zuzügl. eines Zuschlags von z. B. 5 v. H.) und der Erfüllungsgrad der Arbeitsnormen. Bei z. B. 10 v. H. Übererfüllung der Arbeitsnormen steigt auch der Lohn um 10 v. H. — Progressiver Leistungsstücklohn: Die Entlohnung steigt bei Übererfüllung der Arbeitsnormen nicht linear, sondern progressiv (z. B. bei 5 v. H. Übererfüllung erhöht sich der Lohn um 8 v. H.). Diese Lohnform ist im Steinkohlen- und Uranbergbau üblich. — Prämienstücklohn: Verbindung des Leistungsstücklohnes mit einem [S. 267]Prämiensystem (z. B. für Senkung des Ausschusses und der Ausfallzeiten oder für Materialeinsparungen usw.). — Eine Abart des kollektiven Leistungsstücklohnes ist der Objektlohn; in die Gruppe des Prämienzeitlohnes gehört der in der Textilindustrie eingeführte Faktorenlohn. Dieses ausgeklügelte System von Lohnformen, das — in Verbindung mit den Sozialistischen ➝Wettbewerben — ausschließlich dazu dient, durch die Intensivierung der Leistungen jedes einzelnen Arbeitnehmers das Arbeitsergebnis ständig zu steigern, hatte eine unaufhörliche Senkung der Lohnrate, d. h. ein Zurückbleiben der Durchschnittslöhne hinter der Entwicklung der Arbeitsproduktivität zur Folge. Während die Produktivität in der Industrie bis 1960 im Vergleich zu 1955 um 55 v. H. anstieg, erhöhte sich der Durchschnittslohn in der gleichen Zeit nur um 25 v. H. In der Bundesrepublik hingegen hat die Lohnentwicklung mit der Produktivitätsentwicklung im allgemeinen Schritt gehalten. Praktisch führte die L. der SED dazu, daß die Durchschnittslöhne der Arbeiter und Angestellten ebenfalls hinter der Entwicklung in der Bundesrepublik, und zwar in den letzten Jahren zunehmend, zurückblieben: Zur Beurteilung des Lebensstandards muß auf die geringere Kaufkraft der Reallöhne hingewiesen werden. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 266–267 Lohngruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lokalegoismus

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach marxistischer Definition ist im Kapitalismus der Lohn „der Preis der Ware Arbeitskraft“, den der Unternehmer nach Einbehaltung des vom Arbeiter erzeugten „Mehr an Wert“ (Mehrwert) an den Arbeiter auszahlt; die Lohnarbeit gilt als ein Kennzeichen der Ausbeutung, als „Lohnsklaverei“. In der SBZ arbeiten die Arbeiter und Angestellten zwar auch gegen Lohn bzw. Gehalt, aber der Lohn soll hier - so wird von der SED-Propaganda behauptet -…

DDR A-Z 1962

1962: P

Pädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenz Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit, Bolschewistische Parteilichkeit der Rechtsprechung Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteiveteranen Paßwesen Patenschaften Patenschaftsverträge Patentrecht Patriotische Erziehung Patriotismus Pawlow, Iwan Petrowitsch Pazifismus PDA PEN-Zentrum Periodisierung Perk, Willi Personalausweise Personenkult Personenstandswesen Persönliches Eigentum Persönliches Konto Persönlichkeitsrechte, Sozialistische Perspektive Perspektivpläne Perwuchin, Michail Georgiewitsch Pestalozzi-Medaille für treue Dienste Pfarrerbund, Evangelischer Pflichtversicherung PGH Philatelie Pieck, Wilhelm Pionierecke Pionierleiter Pionierpalast Pisnik, Alois Planauflage Plankommission, Staatliche Plan Neue Technik Planökonomie, Hochschule für Planpositionen Planpreise, Unveränderliche Planung Plauen Plenikowski, Anton Polak, Karl Poliklinik Politarbeiter Politbüro Polit-Kultur-Offizier Politoffizier Politökonomie Politschulung Politstatut Politverwaltung Polizeihelfer Polizeistunde Polizeitruppen Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.) Postsparkasse Post- und Fernmeldewesen Postzensur Potsdam Potsdamer Abkommen Praktikantenzeit Praktischer Arzt Praktisches Jahr Praktizismus Prämien Prämienfonds Prämiensparen Prämienstücklohn Prämienzeitlohn Präsident der Republik Präsidium des Ministerrates Preispolitik Presse Presseamt beim Ministerpräsidenten Presse, Verband der Deutschen Privateigentum Privatwirtschaft Produktionsabgabe Produktionsaufgebot Produktionsberatung Produktionsbrigaden, Ständige Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) Produktionshilfe Produktionskosten Produktionsmassenarbeit Produktionsmittel Produktionsmittelprimat Produktionsnachweis Produktionspropaganda Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) Produktionsverhältnisse Produktivität Produktivkräfte Progress-Film Progress-Film-Vertrieb Projektierungsbüros Pro-Kopf-Produktion Pro-Kopf-Verbrauch Proletariat Propaganda Protest Psychologie PV-Verfahren PwF

Pädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenz Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED …

DDR A-Z 1962

Gesundheitswesen (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 157]Im G. sind von 1945 bis 1954 die Entwicklungsphasen des G. der SU wiederholt worden: nach der Bekämpfung von Seuchen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien aufgegeben. Seit 1949 wurde in die Aufgaben dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung einbezogen. 1950 begann der Ausbau der fachlich gegliederten Vorbeugung in „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (in der SU „Dispensaire“). Damit entstanden zwei Systeme, deren Aufgaben sich überschnitten: die Behandlungseinrichtungen, nach Wohnbezirken oder Betrieben zuständig, die auch Vorbeugung trieben, und die Beratungsstellen, nach Fachgebieten gegliedert, die auch behandelten. 1950 wurden beide unter der Führung der Poliklinik als Leitorgan jedes Kreises koordiniert. Zugleich wurde durch Zusammenführung von Polikliniken und Krankenhäusern die „Einheit Poliklinik-Krankenhaus“ gebildet, die ermöglichen sollte, jeden Kranken innerhalb des Krankenhauses („stationär) und außerhalb („ambulant“) vom gleichen Arzt behandeln zu lassen. Damit war im Programm der Stand der SU erreicht Ende 1954 wurden, wie dort, die Organisationsprinzipien umgekehrt: jedes Krankenhaus sollte in seinem „Versorgungsbereich“ Leitorgan der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (zunächst mit Ausnahme der Betriebe) und damit „Gesundheitszentrum“ sein (Krankenhaus-Ordnung), mit der Aufgabe, „durch sinnvolles Ineinandergreifen der drei Aufgabenbereiche (nämlich Vorbeugung, Behandlung und nachgehende Überwachung) eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zu erzielen“. Dem leitenden Arzt jedes Krankenhauses wurden die jeweils kleineren Krankenhäuser des Bereiches und die Poliklinik weisungsgebunden unterstellt (jetzt: „Einheit Krankenhaus-Poliklinik“), dieser ebenso die Ambulatorien und deren (damalige) „Außenstellen“. Diese einheitliche Gliederung sollte ermöglichen, alle Behandlungen von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik aus zu steuern. So sollten die Schwierigkeiten der fachlichen Koordinierung der ärztlichen Behandlung und der Weiterleitung der „schwierigen Fälle“ an die qualifizierte Stelle mit den Mitteln des Kommandostaates gelöst werden. Der starke Abgang von Ärzten und der Widerstand der bleibenden zwang 1959 dazu, von einer weiteren Nachahmung der SU abzusehen. Das Regime mußte sich vielmehr bereitfinden, den straffen Zentralismus zugunsten größerer individueller Entscheidungsfreiheit, zugleich auch das Übermaß an Spezialisierung (Facharzt) preiszugeben und den einzeln arbeitenden Praktischen Arzt bestehen zu lassen. Ähnlich wie in der Tschechoslowakei wurde die freiberufliche ärztliche Praxis westlicher Prägung in ländlichen Gebieten zur Staatlichen Praxis umgeformt; in städtischen Siedlungsgebieten blieb das Programm der Zentralisierung in Ambulatorien zunächst unverändert. Das Ziel der regionalen Zuständigkeit jedes Arztes (Bereichsarztsystem) blieb unberührt; es ist für einen Großteil der erwerbstätigen Bevölkerung auch bereits erreicht, ohne daß es einer förmlichen Aufhebung der freien Arztwahl bedurft hätte. Das jahrelang propagierte Prinzip, die ambulante und stationäre Behandlung jedes Kranken in die Hand jeweils nur eines Arztes zusammenzufassen, hat sich als nicht realisierbar erwiesen. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind weiterhin (mit Ausnahme einzelner Fachgebiete) entweder im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Zusammengefaßt sind nur noch „Anleitung und Kontrolle“ mit dem [S. 158]Zweck, eine rationelle und einheitliche Behandlung und Überwachung innerhalb der staatlichen Behandlungseinrichtungen zu erreichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik zu vermeiden. Eine ähnlich schematisierende Staffelung wurde im Betriebsgesundheitswesen angelegt. Die zentrale arbeitsmedizinische Steuerung liegt hier bei der Arbeitssanitätsinspektion jedes Bezirks. Eine Zusammenfassung der Einrichtungen nach Wirtschaftszweigen (der gleichen arbeitsmedizinischen Gefahrenpunkte wegen) ließ sich nicht durchsetzen. Statt dessen ist auch hier eine regionale Gliederung versucht worden, bei der die Betriebspoliklinik des größten Betriebes in jedem Kreis die Funktion einer Leitstelle haben soll. Die Behandlungseinrichtungen aller kleineren Betriebe sind ihr formal nachgeordnet. Eine Koordinierung zwischen dem betrieblichen und dem außerbetrieblich-regionalen Zweig der Behandlungsorganisation soll nach dem „Perspektivplan“ dadurch erreicht werden, daß die „territoriale Organisation des Betriebsgesundheitsschutzes“ dem „Gesundheitszentrum“ des Kreises als Abteilung organisatorisch angegliedert wird. Gemeinsam ist diesen beiden Zweigen des G. die programmatische Vorrangstellung der Vorbeugung („Prophylaxe“) nach dem Prinzip des Dispensaire, dessen Arbeit entweder auf Bevölkerungsgruppen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, oder aber auf bestimmte Krankheiten, ihre Erfassung, Behandlung und Überwachung gerichtet ist. So gilt die Prophylaxe besonders den Kindern, Jugendlichen und Frauen: Frauenberatungsstellen (Schwangerschaftsverhütung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usw.), Schwangerenberatung, systematische Förderung der Anstaltsentbindung (1960: 87 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen), Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen zur Minderung der Säuglingssterblichkeit, dazu ein dichtes Netz von Kindertagesstätten unter ärztlicher Aufsicht für die Kinder der sehr zahlreichen erwerbstätigen Frauen, Hauspflege für den Fall ihrer Erkrankung (DRK). Daneben besteht Schulgesundheitspflege bis zum Ende des Berufsschulalters (Jugendarzt) mit Jugendzahnpflege, ärztliche Überwachung des Sports und Massenaufwand (der Betriebe) für Erholungsfürsorge der Jugend. — Im Betriebsgesundheitsschutz sollen außer durch Betriebsbegehungen und arbeitshygienische Überwachung vor allem durch Reihenuntersuchungen die Kranken frühzeitig „erfaßt“ und in Dispensaires „betreut“, d. h. in Kontrolle gehalten werden. Dispensaires werden für Herz- und Kreislaufleiden, Zuckerkrankheit und viele andere Leiden in Großbetrieben und in einzelnen sehr großen Polikliniken eingerichtet. Den dritten Zweig des Gesundheitswesens bilden Hygiene und Seuchenbekämpfung: unter der Leitung der Hygiene-Inspektion sind die Kontrollorgane mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Zahllose Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr, in den sehr verbreiteten Betriebsküchen u. dgl. herbeiführen. Die Eingliederung der Arbeitssanitätsinspektionen in die Bezirks-Hygiene-Institute (1959) sollte die Koordination zwischen betrieblichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen bewirken und die häufigen Überschneidungen und Reibungen überwinden. Das alles entspricht, mit geringen Abweichungen, dem G. der SU: im Plan ein umfassendes und rationell erscheinendes System von Krankheitsverhütung und -behandlung, das auf die Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitskraft ausgerichtet ist. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Immer neue Änderungen im Programm widerlegen die Behauptung, daß es sich um eine klare Konzeption handle, [S. 159]die sich mit angemessenem Aufwand realisieren ließe. Sie beweisen das Unvermögen des Regimes, einfache und in der Praxis wirksame und beständige Grundformen zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden und dabei Raum für die Entfaltung persönlicher Initiative der Mitarbeiter zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten lassen. Wie in allen Zweigen des sowjet. Systems führen auch im G. wirklichkeitsfern nach Doktrinen konstruierte Einrichtungen zu einem Übermaß von Verwaltung und „Kontrolle“. Kräfte und Mittel werden dadurch der effektiven Arbeit entzogen. So sind auch im G. keineswegs die (allerdings sehr beträchtlichen) Abgänge von Ärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe die einzige Ursache des Notstandes seit 1958. Weitere Ursachen sind die Fehlleitung und der Mißbrauch der vorhandenen Kräfte, ferner die rücksichtslose Konkurrenz der verschiedenen Teile des Staatsapparates, zumal der militärischen Verbände (Ministerium für G., Militärpolitik). Aber auch eine sehr viel bessere Organisation des G. könnte das proklamierte Ziel, die Verhütung von Krankheiten, nicht erreichen. Die Überspannung der Arbeit von Frauen und Jugendlichen unter Mißachtung elementarer Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht- und Schwerarbeit der Frauen und der Jugendlichen vom 17. Lebensjahr an) verursacht kaum abschätzbare Gesundheitsschäden. Besonders schädlich sind die ständige nervliche Belastung (Normen, Prämienwesen, politischer Druck), die mangelhafte Ernährung und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeiten (ungenügende Freizeit durch Sonderschichten und -einsätze, politische Schulung, Sorge um den alltäglichen Lebensbedarf usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt und erreicht selbst diese nicht. Bedrohlich erscheinen dem Regime in jüngster Zeit, seit der gewaltsamen Kollektivierung der Landwirtschaft, die Mängel „des Gesundheitsschutzes der Landbevölkerung und der Hygiene auf dem Lande“, die „hinter der sozialistischen Umwälzung auf dem Lande zurückgeblieben“ sind (Perspektivplan, S. 22). Rehabilitation und Nachtsanatorien könnten wertvolle Einrichtungen sein, die dem heutigen Erkenntnisstand der Medizin entsprechen, aber sie entarten unter der alles beherrschenden Ausbeutung der Arbeitskraft. Der Krankenstand läßt sich trotz ständiger Bemühungen nicht unter 6 v. H. senken, keineswegs nur aus Krankheitsgründen; oft genug dient Arbeitsbefreiung unter Vorgabe von Krankheit lediglich der Tarnung von Wartezeiten, die durch Ausbleiben von Materiallieferungen u. ä. hervorgerufen werden. Indessen läßt die auffallend lange durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle vermuten, daß ernste Gesundheitsschäden eine beträchtliche Rolle spielen; dabei spricht die Erschwerung der ärztlichen Behandlung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung ebenso mit wie der Mangel an erfahrenen Ärzten in der Krankheitsbehandlung; beides zwingt oft zu behelfsmäßiger oder gar oberflächlicher Behandlung. Andererseits ist gerade durch die Ärzteflucht dem Regime die Durchsetzung des Programms erleichtert worden: die Anerkennung der Polikliniken in der Bevölkerung, die weitgehende Einschränkung der freien Arztwahl, die Einführung des Arzthelfers. Die Zahl der in Ausbildung Stehenden liegt bei Ärzten und anderem Medizinischen Personal sehr hoch. Die Zahlen der Mitarbeiter des G. dürften sich im Laufe des Siebenjahrplans den Normzahlen annähern. Zugeständnisse in programmatischen Formulierungen („Perspektivplan zur Entwicklung der medizinischen Wissenschaft und des G.“, Juli 1959) und zeitweilig mildere Regelungen (Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der [S. 160]Ärzte dürfen nicht darüber täuschen, daß das Ziel der völligen Verstaatlichung und straffen Steuerung des G. nicht aufgegeben, in den meisten Zweigen des G. einschl. des Apothekenwesens, sogar bereits erreicht ist. Die Medizinische Ausbildung ist nach dem Muster des sowjet. Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert worden. Auch die medizinisch-wissenschaftliche Arbeit, die in jüngerer Zeit nachdrücklich gefördert wurde, unterliegt straffer Planung und intensiver politischer Einwirkung. Sie ist besonders gekennzeichnet durch die Herrschaft der materialistischen Doktrin in der Physiologie und Psychologie nach Pawlow. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 157–160 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitszentrum

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 157]Im G. sind von 1945 bis 1954 die Entwicklungsphasen des G. der SU wiederholt worden: nach der Bekämpfung von Seuchen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien aufgegeben. Seit 1949 wurde in die Aufgaben dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung einbezogen. 1950 begann…

DDR A-Z 1962

Bibliotheken (1962)

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 1. Wissenschaftliche B. Die wissenschaftlichen Allgemein-B. (an der Spitze die Deutsche Bücherei in Leipzig und die Deutsche — früher Preußische — Staatsbibliothek in Berlin, bei der sich auch die Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände befindet), ferner die Landes-B. in Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin und Weimar, die Universitäts-B. in Berlin, Greifswald, Halle, Jena und Rostock und die einstige Landes-B. Gotha unterstehen dem Staatssekretariat für das Hochschulwesen, die wissenschaftlichen Fach-B. (der Fachhochschulen, Institute, Akademien, Verwaltungsorgane, Gerichte und Betriebe) den Unterhaltsträgern der betreffenden Institutionen. Dem Staatssekretariat steht ein Beirat für das B.-wesen zur Seite. Die Regierungs-B. sind in einem Arbeitsausschuß zusammengeschlossen, die kleineren wissenschaftlichen B. sollen durch die Landes-B. koordiniert werden, und ein Zusammenschluß aller wissenschaftlichen B. wird erstrebt, scheitert aber offenbar an den unterschiedlichen Kompetenzen. Wie von allen B. wird auch von den wissenschaftlichen die Bevorzugung des Fachgebietes „Wissenschaftlicher Sozialismus“, Ausschaltung „antimarxistischer“ Literatur und vor allem „parteiliche“ Arbeit der Bibliothekare gefordert, und das B.-wesen der SBZ hat sich daher, obschon durch den Leihverkehr und gewisse Katalogarbeiten noch mit dem der Bundesrepublik verbunden, weitgehend von der gemeinsamen Basis gelöst. Westdeutsche und ausländische Literatur wird im Rationen zugeteilter Kontingente durch den Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG) beschafft. Zentrale für den internationalen Leihverkehr ist die Benutzungsabteilung der Deutschen Staatsbibliothek. Die Deutsche Bücherei, die zentrale B. des Buchhandels, wird vom Staatssekretariat für das Hochschulwesen getragen; sie gibt eine „Nationalbibliographie“ in zwei Reihen und die Jahresverzeichnisse des deutschen Schrifttums und der deutschen Hochschulschriften heraus. Für die Ausbildung der Bibliothekare des höheren Dienstes gibt [S. 77]es an der Humboldt-Universität ein Institut für Bibliothekswissenschaft, für die mittlere Laufbahn eine Fachschule bei der Deutschen Bücherei. 2. Allgemeinbildende B. Stärker noch als die wissenschaftlichen unterliegen die allgemeinbildenden B. der ideologischen Ausrichtung durch Partei und Staat; zu ihnen zählen die Allgemeinen öffentlichen B. (AÖB, Volksbüchereien), die Gewerkschafts-, Heim- und Anstalt-B., die der FDGB unterhält, die Schüler- und Kinder-B. Zentral gesteuert werden diese B. durch das Ministerium für Kultur, Hauptabt. Kulturelle Massenarbeit; Bezirks-B. leiten die Kreis-B., diese wiederum die AÖB und die Gewerkschafts-B. an, und zwar nach Materialien, die das 1946 gegründete Zentralinstitut für Bibliothekswesen bereitstellt. Die Ausbildung der Bibliothekare erfolgt auf der Fachschule für Bibliothekare „Erich Weinert“ in Leipzig. Sonderausbildungslehrgänge finden seit 1958 nicht mehr statt, alle Bibliothekare müssen jetzt die Fachschule besucht haben; außerdem gibt es Möglichkeiten des Fernstudiums. Als Instrument der politischen Bewußtseinsbildung werden die allgemeinbildenden B. zwar stark gefördert, doch reichen trotzdem Beschaffungsmittel und Personal nicht aus, um den Anforderungen zu entsprechen, die das Regime an sie stellt. 1960 gab es rd. 1.700 hauptberuflich und rd. 9.500 nebenberuflich geleitete AÖB, ferner etwa 800 „Bibliothekseinrichtungen“ für Kinder; die Zahl der allgemeinbildenden B. in weitestem Sinne wird für 1961 mit 17.800 angegeben, der Buchbestand mit 12,5 Mill. Bänden, die Zahl der Entleihungen mit 39,6 Mill. Der Bestandsaufbau wird in erheblichem Maße zentral dirigiert und läßt die Wünsche und Bedürfnisse der Leserschaft (wenn man von der Fachliteratur absieht) unberücksichtigt; Literatur des Westens ist so gut wie unzugänglich; die B. machen dagegen vielerlei Anstrengungen, das „sozialistische Buch“ ihren Lesern nahezubringen. (Kulturpolitik, Literatur, Verlagswesen, Buchhandel, Leihbüchereien) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 76–77 BHZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildende Kunst

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 1. Wissenschaftliche B. Die wissenschaftlichen Allgemein-B. (an der Spitze die Deutsche Bücherei in Leipzig und die Deutsche — früher Preußische — Staatsbibliothek in Berlin, bei der sich auch die Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände befindet), ferner die Landes-B. in Dresden, Halle, Potsdam, Schwerin und Weimar, die Universitäts-B. in Berlin, Greifswald, Halle,…

DDR A-Z 1962

Handwerk (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten als Handwerksbetriebe nur Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die handwerkliche Produktions-, Reparatur- und Dienstleistungen verrichten und in der 8. DB zum „Gesetz zur Förderung des Handwerks vom 23. 12. 1957 aufgeführt sind. Vor[S. 174]aussetzung ist ferner die Eintragung in die H.-Rolle. Alle anderen Handwerksbetriebe wurden als Kleingewerbebetriebe in die Gewerberolle und damit in den Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammer übergeführt und einer steuerlichen Mehrbelastung unterworfen. Bis zum Erlaß des „Gesetzes zur Förderung des Handwerks“ vom 8. 8. 1950 war das H. noch nicht den umfassenden Sozialisierungsmaßnahmen ausgesetzt, da die SBZ nach der Enteignungswelle im industriellen Sektor auf die Initiative und das Leistungspotential des H. zur Wiederbelebung der Konsumgüterversorgung angewiesen war. as H. wurde aber durch Einbeziehung in das Vertragssystem an die VEW gebunden und in seinen freien Dispositionen stark eingeengt. Gleichzeitig wurden Verordnungen über die Preisbildung im H. erlassen. Die Bildung von Einkaufs- und Liefergenossenschaften zur wirksamen Kontrolle wurde gefördert. Die Genossenschaften erhalten staatliche Vergünstigungen und vorteilhaftere Kreditbedingungen. Fast sämtliche H.-Betriebe mußten sich den Genossenschaften anschließen, um Aufträge und Material zu erhalten. Vor dem Krieg gab es auf dem Gebiet der SBZ 322.000 H.-Betriebe mit rd. 980.000 Beschäftigten. Die Entwicklung seit 1950 zeigt folgende Tabelle: Für Mitte 1961 wurden 170.000 H.-Betriebe mit rd. 400.000 Beschäftigten angegeben. Bereits vor dem Neuen Kurs wurde 1952 zur Gründung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) aufgerufen. Nach dem Juni-Aufstand sollte die VO vom 18. 8. 1955 die Bildung von PGH durch Vergünstigungen fördern. In dem Musterstatut wurde betont, daß die Handwerker durch die gemeinschaftliche Nutzung von Maschinen und Werkzeugen rentabler arbeiten und sich durch den Abschluß langfristiger Verträge mit den VEB stetige Aufträge sichern könnten. — Ähnlich wie bei den LPG gibt es verschiedene Stufen. In der Stufe 1 wird mit eigenen Maschinen in der eigenen Werkstatt des Handwerkers produziert. Für die Benutzung der Maschinen usw., die in die PGH eingebracht werden, zahlt der Handwerker der PGH eine Nutzungsgebühr, in der Stufe 2 findet die Produktion sowohl in der eigenen als auch in anderen Werkstätten statt. Der Handwerker verliert in dieser Stufe völlig seine Selbständigkeit. Die Leitung der PGH bestimmt, wo und woran er jeweils arbeiten muß. — Im Falle des Austritts erhält der Handwerker eine Werterstattung, und zwar in Stufe 1 innerhalb von drei Jahren, in Stufe 2 sogar erst innerhalb von 10 Jahren in Raten, aber auch nur dann, „wenn die PGH dadurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt“. Das heißt praktisch: es gibt bei Stufe 2 keine Austritts- und Erstattungsmöglichkeit. Mitgl. der PGH können nicht nur selbständige Handwerker und Inhaber von kleineren Betrieben werden, sondern auch Gesellen, Arbeiter, Ingenieure, Techniker, Angestellte, Heimarbeiter und mithelfende Familienangehörige. — Trotz intensiver Werbung wurden bis Ende 1957 erst 295 PGH mit 8.125 Mitgliedern gegründet. Nach umfassendem Propagandafeldzug und wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen stieg die Zahl der PGH Ende 1959 auf 3.053 mit 105.789 Mitgl. an. Davon gehören 1.860 PGH zur Stufe II. 1.233 PGH entfallen auf das Bauhandwerk. Zahlreiche PGH arbeiten unrentabel und bilden keinen Anreiz zum freiwilligen Beitritt. Nach letzten Angaben bestehen 4.053 PGH mit 151.000 Mitgliedern. Die völlig unzureichende Versorgung mit den lebensnotwendigsten Artikeln des täglichen Bedarfs sowie Reparaturen und Dienstleistungen zwang das Regime, das Tempo der Sozialisierung des H. zu bremsen. Man mißt dem Prinzip der „Freiwilligkeit“ im Augenblick formal mehr Bedeutung bei. Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 173–174 Handke, Georg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerk und Gewerbe, Banken für

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten als Handwerksbetriebe nur Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die handwerkliche Produktions-, Reparatur- und Dienstleistungen verrichten und in der 8. DB zum „Gesetz zur Förderung des Handwerks vom 23. 12. 1957 aufgeführt sind. Vor[S. 174]aussetzung ist ferner die Eintragung in die H.-Rolle. Alle anderen Handwerksbetriebe wurden als Kleingewerbebetriebe in die Gewerberolle und damit…

DDR A-Z 1962

Sekretariat des ZK der SED (1962)

Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auslese der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED im Protokoll des IV. Parteitages der SED, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Im Anschluß an den V. Parteitag der SED im Juli 1958 wurden zu Mitgl. des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Neumann (verantwortlich f. Organisations- und Kaderfragen), Norden (Agitation und Propaganda), Honecker (Sicherheitsfragen), Mückenberger (Landwirtschaft), Hager (Wissenschaft, Hochschulen und Volksbildung), Grüneberg (Staatsapparat), Verner. Verner wurde am 1. März 1959 zum 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Berlin ernannt. 1959 schied Mückenberger aus dem S. aus, Sekretär für Landwirtschaft wurde Grüneberg, seit 4. 7. 1961 gehört außerdem Erich ➝Apel dem S. als Sekretär für Wirtschaft an. Nach dem Modell des S. der KPdSU hat Ulbricht als 1. Sekretär die Befugnisse des S. weit über die statutenmäßig festgelegten Aufgaben erweitert. Den Mitgl. des S. unterstehen die einzelnen Fachabt. des ZK. über sie sowie über die Büros der SED-Bezirks- und Kreisleitungen lenkt und kontrolliert das S. den gesamten Parteiapparat und die Parteiorganisation der SED. Es gibt keinen staatlichen kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich, der nicht vom S. beaufsichtigt und angeleitet wird. Im Gegensatz zur KPdSU ist jedoch die oberste Entscheidungsinstanz der SBZ das Politbüro, dem sämtliche Mitgl. des S. als Mitgl. oder Kandidaten angehören. Seit 1949 (Gründung des S.) wurden aus dem S. wegen „parteifeindlicher Tätigkeit“ oder nicht parteigemäßen Verhaltens ausgeschlossen: Dahlem, Oelßner, Vieweg, Schirdewan, Ziller, Wandel. (Säuberungen) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 391 Sekretär des Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sektierer

Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auslese der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED im Protokoll des IV. Parteitages der SED, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Im Anschluß an den V. Parteitag der SED im Juli…

DDR A-Z 1962

Jugendförderungsplan (1962)

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jedes Jahres erneuert laut dem am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“. Die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, wird ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den Betrieben, LPG, Städten und [S. 201]Gemeinden, daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. „Besonderer Wert wird“, wie die amtlichen „Presse-Informationen“ vom 12. 5. 1958 feststellen, „darauf gelegt, in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau des Sozialismus unterstützt, Während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann.“ örtliche Beratungen sollen, so heißt es weiter: „vor allem dazu dienen, die sozialistische Erziehung der Jugendlichen zu verbessern“. Laut „Junge Welt“ v. 4. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Soll Wettbewerb anspornen und die Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient der parteipolitischen Lenkung der Jugend und führt zugleich zu einer verstärkten Ausbeutung. Seit dem 1. 2. 1956 vermeidet es die Regierung über den J. Zahlen zu bringen. Seit Ausarbeitung des J. für 1959 (17. 12. 1958) wird er örtlich als Teil des Betriebskollektivvertrages abgeschlossen und möglichst mit der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise, Städte und Gemeinden verbunden. Er besteht nun aus dem Kompaß der FDJ und aus den Jugendförderungsmaßnahmen der Staats- und Wirtschaftsorgane. Er soll die Jugendlichen auch dazu bringen, „ihre Freizeit nutzbringend zu verwenden“ („Morgen“, 20. 1. 1959), soll sie formen nach den Zehn Geboten der sozialistischen Moral (so Werner Zscheile in „Junge Welt“, 19. 12. 1958). Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 198, 201 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendfragen, Amt für

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jedes Jahres erneuert laut dem am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“. Die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, wird ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den Betrieben, LPG, Städten und [S. 201]Gemeinden, daran…

DDR A-Z 1962

Berufsausbildung (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt (Berufslenkung) und nach weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Ihr Ziel ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden (Arbeitskräfteproblem). Lehrverträge für gewerbliche Lehrlinge sind nach allgemeinverbindlichen „Musterverträgen“ abzuschließen, die vom Rat des Kreises bestätigt werden müssen (Lehrvertrag). Die Lehrzeit beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre und endet mit einer Lehrabschlußprüfung. Die Lehrpläne (Ausbildungspläne) müssen vom Ministerium für Volksbildung genehmigt sein. Die B. soll „zugleich feste weltanschauliche sowie politisch-moralische Überzeugungen entwickeln“, die Lehrlinge also im Sinne der SED erziehen. Die Lehrausbilder sollen die Jugendlichen in die Gemeinschaftsarbeit der sozialistischen ➝Hilfe einführen. In den zahlreichen Lehrwerkstätten und Lehrkombinaten werden etwa die Hälfte der gewerblichen Lehrlinge ausgebildet. Berufsschulpflicht besteht für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Ein 1958 errichtetes „Deutsches Institut für Berufsausbildung“ in Ost-Berlin soll „die weitere Entwicklung der Berufspädagogik … fördern“. - 1960 standen 113.000 Schulabgänger zur Aufnahme eines Lehrverhältnisses zur Verfügung, davon kamen 42 v. H. aus 8klassigen, 53 v. H. aus 10klassigen und v. H. aus 12klassigen Schulen Während in der Bundesrepublik von den gewerblichen Lehrlingen (Jahr: 1960) 65 v. H. auf das Handwerk, und nur 35 v. H. auf die Industrie entfallen, ist es in der SBZ umgekehrt: 70 v. H. werden in der Industrie, nur 30 v. H. im Handwerk ausgebildet. Nach neuesten Planungen ist vorgesehen, daß gewerbliche Lehrlinge im ersten Lehrjahr eine Grundausbildung für zwei artverwandte Berufe erhalten sollen; erst vom zweiten Lehrjahr ab folgt die Spezial- und Lehrberufsausbildung. Erwachsene werden in Lehrgängen (Qualifizierung) beruflich gefördert. (Arbeiter- und Bauernfakultäten, Hochschulen, Fernstudium, technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 65 Bernburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsberatung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt (Berufslenkung) und nach weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Ihr Ziel ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden (Arbeitskräfteproblem). Lehrverträge für gewerbliche Lehrlinge sind nach allgemeinverbindlichen „Musterverträgen“ abzuschließen, die vom Rat des Kreises bestätigt werden müssen…

DDR A-Z 1962

Kaderpolitik (1962)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1979 1985 Pj., Bezeichnung für Auswahl, Ausbildung und Einsatz von „Kadern“. Der Begriff Kader stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. In den kommun. Parteien sind Kader: a) alle Personen in Partei, Staat, Wirtschaft, Massenorganisationen und Militär, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet Kader soviel wie Elite. In der Bezeichnung der SED als einer Kaderpartei (im Gegensatz zur Massenpartei) wird die Absicht zum Ausdruck gebracht, aus der Partei ein organisatorisch und weltanschaulich hochgezüchtetes Herrschaftsinstrument zu schaffen. Die „Entwicklung von Kadern“ ist eine Hauptaufgabe der Schulung. Die Sicherung ein. einheitlichen K. obliegt den Kaderabt., die mit besonders zuverlässigen SED-Mitgliedern besetzt sind. Kaderabt. bestehen in allen Organisationen, Institutionen und Betrieben. Die Kaderabt. müssen auch bei der Einstellung von Parteilosen und Mitgl. anderer Parteien die Genehmigung der zuständigen SED-Dienststelle einholen. Die Kaderabt. des SED-Apparates haben bestimmenden Einfluß auf die K. aller Organisationen und Institutionen, einschließlich der „Blockparteien“. (Nomenklatursystem) Die Kaderabt. sollen alle Beschäftigten hinsichtlich ihrer Einstellung überwachen. Sie führen „Entwicklungskarteien“, in die neben dem fachlichen Werdegang die Teilnahme an politischen Schulungen sowie Vermerke über das politische und „moralische“ Verhalten eingetragen werden. Regelmäßig sollen mit allen Beschäftigten „Entwicklungsgespräche“ gerührt werden. Bei Arbeitsplatzwechsel wird die sog. Kaderakte des Beschäftigten der Kaderabt. des neuen Arbeitsplatzes übersandt. Schon vor Neueinstellung wird regelmäßig bei der Kaderabt. des Betriebes bzw. der Dienststelle, bei der der Betreffende bisher beschäftigt war, Nachfrage gehalten. So werden bei Kündigungen aus pol. Gründen (Kündigungsrecht) unerwünschte Neueinstellungen verhindert. Der leitende Funktionär einer Kaderabt. wird Kaderleiter genannt. Er ist verpflichtet, dem Staatssicherheitsdienst jederzeit Einblick in alle Kaderakten zu gewähren und alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Die große Bedeutung, die der K. [S. 208]zugeschrieben wird, entspricht dem militärischen Organisationsprinzip der Kommunisten: „Die Kader entscheiden alles.“ (Stalin) b) aus der unter a) geschilderten Bedeutung abgeleitet, bedeutet Kader im weiteren Sinne ganz allgemein soviel wie „Personal“, insbesondere in Hinblick auf dessen fachliche Eignung und Zuverlässigkeit. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 207–208 Kabinette A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kadettenanstalt

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1979 1985 Pj., Bezeichnung für Auswahl, Ausbildung und Einsatz von „Kadern“. Der Begriff Kader stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. In den kommun. Parteien sind Kader: a) alle Personen in Partei, Staat, Wirtschaft, Massenorganisationen und Militär, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet Kader soviel…

DDR A-Z 1962

Wohnungsbau (1962)

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1963 Der W. ist in der SBZ seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der Bundesrepublik der W. in den vergangenen Jahren mehr als 40 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte, wurden in der SBZ vom SED-Regime nur zwischen 20 und 25 v. H. der verfügbaren Baukapazitäten für den W. freigegeben. Zwischen Kriegsende und 1960 wurden in der SBZ durch Instandsetzung teilzerstörter Wohngebäude etwa 300.000 Wohnungen wieder wohnbar gemacht, höchstens 70.000 Wohnungen sind neu gebaut worden. In diesem Zeitraum hatte die Bundesrepublik einen Reinzugang von rund 3,5 Mill. Wohnungen, d. h., auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl umgerechnet eine fast vierfach größere Wohnungsbautätigkeit als die SBZ. Erst ab 1955 stieg die Wohnungsbautätigkeit in der SBZ etwas stärker an, erreichte jedoch niemals den vergleichweisen Stand in der Bundesrepublik. [S. 495]Zu diesen Zahlen ist zu bemerken, daß die Wohnfläche je neu erstellter Wohneinheit in der Bundesrepublik in allen Jahren größer war als in der SBZ, z. B. 1960 BRD = 70 qm, SBZ 56 qm. Auch hinsichtlich der Qualität, des Komforts usw. befindet sich der W. in der SBZ im Rückstand. Das SED-Regime verkündet neuerdings, es wolle sich nunmehr intensiv dem W. zuwenden, obwohl die unverminderte Mangelsituation bei Baustoffen, Baumaschinen und Baufacharbeitern allgemein bekannt ist. Nach den vorliegenden Planzahlen des Siebenjahrplanes wird jedoch der Anteil des W. an der gesamten Bauproduktion bis 1965 nur rund 20 v. H. betragen, also noch weniger als in den vergangenen Jahren. Selbst wenn die Planziele erreicht werden, würde damit der vorhandene Wohnungsbedarf nach den Berechnungen westlicher Experten nur etwa zur Hälfte abgedeckt. Seit Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung soll überwiegend durch „Obligationen“ erfolgen (Wertpapiere). Der Erwerb von Obligationen durch die Bevölkerung ist trotz intensiver Propaganda in den Betrieben recht gering. 1958 übernahm die Bevölkerung nur 8 v. H. der aufgelegten Obligationen, überwiegend werden diese durch die Sparkassen, die Deutsche ➝Versicherungsanstalt und z. T. durch die VdgB übernommen. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotto) und Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk. Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 494–495 Wittkowski, Margarete A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wohnungswirtschaft

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1963 Der W. ist in der SBZ seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der Bundesrepublik der W. in den vergangenen Jahren mehr als 40 v. H. der gesamten wertmäßigen…

DDR A-Z 1962

Bezirk (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bei der Verwaltungsneugliederung von 1952 wurde die SBZ in die 14 B.: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl, eingeteilt. Sie umfassen durchschnittlich 15 Kreise. Die Organe des B. sind nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger von Rechten ist nicht der B., der deshalb auch nicht als Gebietskörperschaft höherer Ordnung anzusehen ist, sondern die im B. bestehende Dienststelle des staatlichen Verwaltung (staatliche Mittelinstanz), der Rat des B. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von Volkseigentum. Organe der „Staatsmacht“ im B. sind: a) Bezirkstag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne Gesetzgebungsbefugnis und ohne das Recht, einen ständigen Vorsitzenden zu bestellen, mit 160 bis 200 Abgeordneten. Der Bezirkstag wird als „Oberstes Organ der Staatsmacht im B.“ bezeichnet. Er ist „für die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates sowie der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates“ in seinem Gebiet verantwortlich. Er leitet nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirktages und seiner Organe“ (GBl. I, S. 52) den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen „Aufbau des Sozialismus“ im B. Er ist dabei an die Weisungen der zentralen Dienststellen gebunden, soll aber — im Sinne des demokratischen Zentralismus — auch die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Durchführung der erhaltenen Weisungen heranziehen. Der Bezirkstag wählt die Richter und Schöffen des Bezirksgerichts und beruft sie ggfs. auch ab. Der Bezirkstag leitet die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen in den Stadtkreisen an. Beschlüsse des Bezirkstages können nach § 6 des „Ges. über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ durch den Ministerrat ausgesetzt und durch die Volkskammer aufgehoben werden. Organe des Bezirkstages sind neben den Räten die ständigen und zeitweiligen Kommissionen und ihre Aktivs. b) Rat des B.: Organ der staatlichen Verwaltung mit allgemeiner Zuständigkeit (Mittelinstanz), „vollziehend-verfügendes“ Organ des Bezirkstages (örtlicher Rat) und zugleich nachgeordnete Dienststelle des Ministerrates. Der Rat d. B. wird durch den B.-Tag gewählt und abberufen. Die Arbeitsordnung vom 28. 6. 1961 legt fest, der Vors. habe dafür zu sorgen, daß „die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze und die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht“ der gesamten Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Die B.-Verwaltung ist in Fachabt. gegliedert, für die je ein Stellv. d. Vors., das fachlich zuständige oder ein anderes Mitglied des Rates verantwortlich ist. Der Wirtschaftsrat ist zugleich Organ der Staatlichen ➝Plankommission und Organ des Rates des B.; die Tätigkeit des Rates ist vom Bezirkstag zu überwachen; außerdem unterliegen die Räte der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Ministerrates. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 75 Beyling, Fritz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bei der Verwaltungsneugliederung von 1952 wurde die SBZ in die 14 B.: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl, eingeteilt. Sie umfassen durchschnittlich 15 Kreise. Die Organe des B. sind nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger…

DDR A-Z 1962

Pro-Kopf-Verbrauch (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Auf dem 5. Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) der SBZ zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben sind allerdings sehr lückenhaft, undurchsichtig und so angelegt, daß sie eine exakte Überprüfungsmöglichkeit ausschließen und sich mit den westdeutschen Zahlen nicht vergleichen lassen. Folgte man der mitteldeutschen Statistik, dann würde die SBZ im P. 1960 nicht nur bei den pflanzlichen Grundnahrungsmitteln Brotgetreidemehl, Kartoffeln und Zucker, sondern vor allem bei Butter und selbst bei Nahrungsfetten insgesamt und bei Fleisch über dem P. in der BRD liegen. Lediglich bei Eiern wäre sie um 12 v. H. unterlegen. Im Trinkmilchverbrauch lag die SBZ bis 1959 unter dem in der BRD, 1960 wurden hierüber kennzeichnenderweise keine Zahlen veröffentlicht. Die von der SBZ publizierten Daten stehen in krassem Widerspruch zu den pflanzlichen und tierischen Minderleistungen der Landwirtschaft und zu den realisierten Nahrungsmitteleinfuhren, obwohl, von der zu versorgenden Bevölkerung und vom verfügbaren Nahrungsraum her gesehen, die SBZ mit 250 Einwohnern je 100 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche wesentlich günstigere Bedingungen hat als die BRD mit 387. Der P. ist bezüglich Qualität und zeitlicher Belieferung der angebotenen Erzeugnisse dem westdeutschen keineswegs gleichwertig. Enthält schon Ulbrichts Forderung, den P. der BRD zu erreichen, das verhüllte Eingeständnis, daß — entgegen allen bisherigen propagandistischen Zweckmeldungen — der westdeutsche Stand in der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln nicht erreicht werden konnte, so wird ihre Realisierung um so mehr verhindert, als durch die Zwangskollektivierung und durch die vielfältigen im Wirtschaftssystem begründeten Hemmungsfaktoren die landwirtschaftliche Produktion stagniert oder bei wichtigen Erzeugnissen sogar zurückgeht und die permanent auftretenden Versorgungsschwierigkeiten durch Importe aus dem Ostblock nicht behoben werden können. Daher wird das Schwergewicht der ökonomischen Hauptaufgabe in letzter Zeit immer mehr auf die Forderung nach einer Steigerung der Pro-Kopf-Produktion verlagert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 342 Pro-Kopf-Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Proletariat

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Auf dem 5. Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) der SBZ zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben…

DDR A-Z 1962

1962: F

Facharzt Fachhochschulen Fachschulen Faktorenlohn Fallschirmsport Familienpolitik Familienrecht Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Fechner, Max Feiertage Felsenstein, Walter Ferienaktion Feriendienst des FDGB Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival FGS Filmaktiv Filmwesen Finanzamt Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzschulden Finanzsystem Fischerei Fischereibeiräte Fischer, Kurt Flagge Flora und Jolanthe Florin, Peter Flüchtlinge Flüchtlingsvermögen Flugzeugindustrie Fonds der Volksvertretungen Forderungseinzugsverfahren (FE-Verfahren) Formalismus Forschungsgemeinschaft Forschungsrat, Deutscher Forschung, Wissenschaftl.-technische Forstwirtschaft Forstwirtschaftsbetriebe Fortschritt Fotothek, Deutsche Frankenberg und Proschlitz, Egbert von Frankfurt (Oder) Franz-Carl-Weiskopf-Preis Frauenarbeit Frauenausschüsse Freiberg Freie Deutsche Jugend Freie Spitzen Freiheit Freiheitssender 904 Freiwillige Gerichtsbarkeit Freiwilligkeit Freizeitgestaltung Freundschaftsvertrag Freyer, Erwin Frieden Friedensfahrt Friedensgefährdung Friedensgrenze Friedenskampf Friedensrat, Deutscher Friedensschutzgesetz Friedrich, Walter Frings, Theodor Fröhlich, Paul Frühauf, Hans Fühmann, Franz Fünfjahrplan Funke, Otto Funktionalismus Funktionäre Futtermeister der DDR Futtermittelfonds, Staatlicher

Facharzt Fachhochschulen Fachschulen Faktorenlohn Fallschirmsport Familienpolitik Familienrecht Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Fechner, Max Feiertage Felsenstein, Walter Ferienaktion Feriendienst des FDGB Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival FGS Filmaktiv Filmwesen Finanzamt Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzschulden Finanzsystem Fischerei …

DDR A-Z 1962

Gemeinde (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) und nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat der SBZ beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe“ (GBl. I, S. 139) sind auch die Organe der G. örtliche Organe der Staatsmacht. Sie sind fest an die Beschlüsse der übergeordneten Organe gebunden. Innerhalb dieser Bindungen haben die örtlichen Volksvertretungen den „politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau des Sozialismus“ in ihrem Bereich zu leiten. Dabei sollen sie jedoch — nach dem Grundsatz des demokratischen Zentralismus — die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Mitarbeit veranlassen. Träger von Rechten ist nicht die G., sondern die in der G. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung, der Rat der (kreisangehörigen) Stadt oder der G. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von Volkseigentum. Organe der Staatsgewalt in der G. sind: a) in der kreisangehörigen Stadt: Die Stadtverordnetenversammlung als örtliche Volksvertretung, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildet wird. Sie hat [S. 148]nicht das Recht, einen ständigen Vors. zu wählen. Der Rat der Stadt, als der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte örtliche Dienststelle der staatlichen Verwaltung, die fiktiv den Charakter eines vollziehend-verfügenden Organs der Stadtverordnetenversammlung hat und deren Mitgl. Stadtverordnete sein sollen. Der Vors. des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die Stellv. führen die Bezeichnung Stadtrat. Die Stadtverwaltung ist in Fachabteilungen aufgegliedert. b) in den Land-G. heißen die entsprechenden Organe Gemeindevertretung und Rat der G. Der Vors. des Rates der G. führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die zumeist ehrenamtlich tätigen Stellv. die Dienstbezeichnung G.-Rat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 147–148 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindevertretung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S.…

DDR A-Z 1962

Musik (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjetischen M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen … sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände beizutragen.“ Mit diesen Sätzen (aus dem sowjetzonalen „Lexikon A-Z in einem Band“) wird die Norm des sozialistischen Realismus auch für die M. gesetzt, zugleich die ideologische Rechtfertigung für die hemmungslose Politisierung der M., vor allem der Volks-M. und in ihrem Bereich wiederum des Liedes, gegeben. „Unter entschiedener Absage an die musikfremde Zersetzung der europäischen Musiktradition soll eine Musik „hervorgebracht“ werden, „die im Streben nach einer neuen kunstvollen Einfachheit Ideentiefe, melodischen und harmonischen Reichtum, Volkstümlichkeit und Verständlichkeit der musikalischen Aussage in sich vereint“ (Entschließung der Kulturkonferenz 1960 der SED). Teils der bewußtseinsbildenden Wirkung wegen, teils auch aus Motiven staatlicher Repräsentation, die in allen totalitären Herrschaftsformen das Kulturleben beeinflussen, wird das öffentliche M.-Leben mit beträchtlichen Mitteln gefördert, wobei Institute von großer Tradition (Leipziger Gewandhaus, Dresdener Philharmonie, Berliner Staatsoper, Thomaner- und Kreuz-Chor) mehr als ihren Namen einzusetzen hatten. 1958 gab es 39 „Kultur- und Sinfonie-“, 47 Theater- und 3 Rundfunkorchester. Der Pflege des Kulturellen Erbes dienen Musikfeste, die u. a. auch Bach und Händel gewidmet waren. Man bemüht sich, das Konzertleben, das von der Deutschen ➝Künstler-Agentur und den Bezirksdirektionen der Deutschen Konzert- und Gastspieldirektion monopolistisch gesteuert wird, weitgehend zu dezentralisieren. Die Einsetzung eines Musikrates, der das Musikleben der SBZ zugleich repräsentieren und steuern soll, wurde neuerdings angekündigt. Auf musikwissenschaftlichem Gebiet, vor allem bei großen Editionen, gibt es noch Beispiele gesamtdeutscher Zusammenarbeit. Die großen M.-Verlage, wie der weltberühmte von Breitkopf & Härtel, wurden enteignet und verstaatlicht oder sind verschwunden. (Verlagswesen) [S. 300]Wie alle Sparten der Laienkunst, erfreut sich auch die Volks-M. der besonderen Beachtung von Partei und Staat, denen es dabei ebensowohl um die Kontrolle des Vereinswesens wie auch um die bewußtseinsbildende Kraft der gemeinschaftlichen M.-ausübung zu tun ist. Volksmusikschulen dienen der Förderung und Ausrichtung des Nachwuchses, das Institut für Volksmusikforschung in Weimar veranstaltet Wanderausstellungen und gibt Liederblätter und Volkstanzhefte heraus, das Zentralhaus för Volkskunst sorgt für sozialistisches Liedgut, das zusammen mit Volkstanz, Kabarett und Agitprop (Agitprop-Gruppen) die Veranstaltungen der Kulturellen Massenarbeit auszufüllen hat. „Ernstes Zurückbleiben“ wird immer von neuem auf dem Gebiete der Tanz- und Unterhaltungs-M. kritisiert, wo die eigene Produktion im Urteil des meist jugendlichen Publikums gegen „imperialistische Einflüsse“ aus dem Westen nicht aufzukommen vermag und man daher zu einer administrativen Drosselung des Verbrauchs westlicher M. schreiten mußte. Schallplatten werden von einem VEB Deutsche Schallplatten produziert, derzeit aber noch in der Bundesrepublik gepreßt; die Einfuhr von Schallplatten aus der Bundesrepublik ist im übrigen nicht gestattet. (Kulturpolitik, Verband deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler, AWA) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 299–300 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mutterschutz

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjetischen M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen … sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der…

DDR A-Z 1962

KPdSU, Geschichte der (1962)

Siehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Ihre 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten Parteirichtlinien umgeschrieben und seitdem mit jeder Änderung der Generallinie neu gefälscht. Die Mitverfasserschaft Stalins ist umstritten, doch kann ihm das Kapitel „über dialektischen und historischen Materialismus“ wohl mit Sicherheit zugeschrieben werden. Wurde bis zur Abkehr [S. 231]vom Stalinismus als „Bibel des Bolschewismus“ betrachtet. — Das Studium der G. d. KPdSU (B) galt in der SBZ als wichtigster Teil der ideologischen Erziehung, dem sich kaum jemand entziehen konnte. — Am 25. 2. 1956 verurteilte Chruschtschow, als er Stalin auf dem XX. Parteitag kritisierte, auch die G. d. KPdSU als Zeugnis des Personenkultes. Als untragbar wurde die Schrift sodann im Märzheft der „Woprosy istorii“ (1956, Nr. 3) abgelehnt. Diese Verurteilung übernahm, nach sichtlichem Zögern, „Neues Deutschland“ am 22. 5. 1956. Ihre 2. Fassung, „Geschichte der KPdSU“, erschien im Juni 1959. Sie folgt kaum der Kritik, die der XX. Parteitag geübt hatte, vielmehr bezeichnte sie den „Lehrgang“ als hervorragende Arbeit. Sie verurteilt nicht den Kern des Stalinismus: die gewaltsame, rasche Erzwingung des „Sozialismus“ durch die alles durchdringende totalitäre Staatsmacht, unter Verzicht auf die Vorstellung, der Sozialismus beruhe auf Freiwilligkeit. Auch verurteilt die 2. Fassung nicht die schon von Lenin erzwungene Ausschaltung der nichtbolschew. Parteien, die durch die Verfassung der SU von 1937 bestätigt wird. Die 2. Fassung ändert einige Schwerpunkte der Periodisierung: sie betont die Entfaltung der Partei neuen Typus stärker, sie legt die Herausbildung der Grundgedanken des Marxismus-Leninismus nicht mehr nur an den frühen Schriften Lenins dar, sondern auch in seinen späteren. Doch verläßt sie nicht die Hauptlinie des Lehrgangs. Es ist nicht entscheidend, daß die Partei stärker als kollektive Führungskraft erscheint, daß die Rolle wichtiger Stalinisten (Molotow, Kaganowitsch u. a.) geringer eingeschätzt wird, daß nach 1952 eine gewisse Chruschtschow-Linie sichtbar wird. Ebensowenig umwälzend ist es, daß Stalin vorgeworfen wird, er habe den Weizen- und Maisanbau vernachlässigt und die Sowchos- wie Kolchos-Kräfte zu wenig am Ertrag beteiligt. Denn seine rücksichtslose Landwirtschafts-Kollektivierung wird bejaht. Stalin wird nicht verurteilt wegen seiner gewaltsamen Politik an sich, wegen seines Terrors (der hingestellt wird als Beschränkung der innerparteilichen und sowjet. Demokratie, die im Kampf mit dem Klassenfeinde nicht zu vermeiden war). Er wird nur gerügt wegen seines Übermaßes an Schärfe, das sich auch gegen gutwillige, unschuldige Kommunisten und Parteilose richtete. Ihm wird vorgeworfen, er sei im Rausche jener Erfolge, die doch Partei und Volk errangen, in blinde Selbstüberhebung verfallen. Getadelt wird er auch, weil er die „sozialistische Gesetzlichkeit“ und den von Lenin geschaffenen Grundsatz der „kollektiven Führung der Partei“ mißachte. Doch wird behauptet, ein wesentlicher Teil der Verantwortung für diese Mißbräuche läge bei Jeschow und Berija. Doch weit stärker als der Tadel, den die 2. Fassung gegen den Personenkult für Stalin richtet, ist ihr Lob für seine Politik als solche. Sie rühmt Stalins Verdienst bei der Verteidigung des Leninismus nach 1924, seine Leistung im Kampf um die sozialistische Industrialisierung wie um die Kollektivierung der Landwirtschaft. Das ZK der SED begrüßt die 2. Fassung um so mehr, als sie die stalinsche Linie nicht wirklich antastet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 230–231 KPdSU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPKK

Siehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Ihre 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten…

DDR A-Z 1962

Arbeitslosenversicherung (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die VO über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“. Ost-Berlin, S. 103/1949). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB. Versichert sind alle Personen, die [S. 32]in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. Vs der Sozialversicherungsbeiträge soll dem Zwecke der A. zugute kommen. Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8. Tage der registrierten Arbeitslosigkeit ab für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u. a. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Wegen der Vielzahl der Ausschließungsgründe erhalten nur sehr wenige Arbeitslose eine Unterstützung. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,53 DM Ost 1,20 DM Ost täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 DM Ost auf höchstens 2 DM Ost täglich. Familienzuschläge werden für Kinder bis zu 15 Jahren oder bis zu 18 Jahren, wenn sie eine Schule besuchten, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit 1 Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter über 60 Jahre und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0,35 DM Ost täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 DM Ost, in den übrigen Orten in Höhe von 10 DM Ost monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 DM Ost wöchentlich übersteigt. Die Unterstützung wird seit Auflösung der Arbeitsämter von der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB (SVK, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) ausgezahlt. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 31–32 Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitslosigkeit

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der A. ist die VO über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“. Ost-Berlin, S. 103/1949). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB. Versichert sind alle Personen, die [S. 32]in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. Vs der Sozialversicherungsbeiträge soll dem Zwecke der A. zugute…

DDR A-Z 1962

Jagd (1962)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 196]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Als politisches Ziel bezeichnete der Staatssekretär im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft seine Ausdehnung auf ganz Deutschland. Das Gesetz erklärte alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellte die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden. Zum J.-Gesetz sind inzwischen sieben Durchführungsbestimmungen erschienen. Die J.-Behörden gliedern sich in: Oberste J.-Behörde (Ministerium für Land- und Forstwirtschaft), J.-Behörde des Bezirkes (Rat des Bezirkes), des Kreises (Rat des Kreises). Aufgabe der J.-Behörden sind Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des genannten Gesetzes, Kontrolle der Abschußpläne, Aufteilung und Verwertung des erlegten Wildes. Sie beschließen über die personellen, rechtlichen und organisatorischen Fragen; ein J.-Beirat aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei, der politischen Parteien und Organisationen steht ihnen zur Seite. Bei der Aufteilung des Raumes der SBZ in J.-Gebiete (von 1.000 bis 4.000 ha) werden ausschließliche Feld- oder Waldjagdgebiete möglichst vermieden. Während im allgemeinen kollektiv gejagt werden soll, werden auf AO der Obersten J.-Behörde Sonderjagdgebiete eingerichtet, in denen die J. betrieben wird; sie sind Spitzenfunktionären, Intelligenzlern und Diplomaten vorbehalten. Auch für Angehörige der Roten Armee (Offiziere) bestehen Sonderjagdgebiete. Die ehrenamtlichen J.-Gebietsverantwortlichen werden von der J.-Behörde des Bezirkes auf Vorschlag der Kreisjagdbehörden bestätigt, dabei wird auf politische „Zuverlässigkeit“ besonderer Wert gelegt. Ihnen obliegen die Führung es Abschußbuches zur Kontrolle der Erfüllung des Abschußplanes, der Nachweis über Munitionsempfang und -verschuß, die Wildablieferung und -Verteilung. „Kollektivjagden können nur durch Jagdkollektive der Gesellschaft für ➝Sport und Technik gemeinsam mit den Jagdgebietsverantwortlichen und den staatlich beauftragten Jagdberechtigten organisiert und durchgeführt werden“ (GBl. I, 1958, S. 525). Ein J.-Kollektiv besteht aus 10–15 Schützen. Einzeljagd wird nur in Ausnahmefällen durch „staatlich beauftragte Jagdberechtigte und Jagdberechtigte mit besonderer Jagderlaubnis“ ausgeübt, d. h. von „politisch einwandfreien“ Personen (s. o.), die auch Jagdwaffen zu persönlichem Eigentum erwerben können. Die J.-Berechtigten bedürfen eines Jagdberechtigungsscheines, der für die einzelnen Kategorien besonders gekennzeichnet ist; sie müssen jagdhaftpflichtversichert sein. Die J.-Teilnahmescheine und unpersönlichen Waffenscheine für Teilnehmer an Kollektivjagden gelten nur für die Zeit der Kollektivjagd. Nach der J. müssen Waffen und Munition an die von der Jagdbehörde bestimmten Aufbewahrungsstellen zurückgegeben werden, wo sie unter Kontrolle der Volkspolizei stehen. Über die Erteilung von J.-Berechtigungsscheinen und J.-Teilnahmescheinen entscheidet das Kreispolizeiamt. Es befindet auch darüber, ob ein Forstangestellter die Jagd ausüben kann. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen (Flinten) verwandt. Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt; nur einzelne Personen sind zur Führung von Waffen mit gezogenen Läufen berechtigt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, wird den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der VVEAB zugeleitet. Die J.-Schulung ist Aufgabe der GST und endet mit einer theoretischen und praktischen J.-Eignungsprüfung. J.- und Schonzeiten sind gesetzlich geregelt. Die Abschußpläne wurden bisher ungenügend erfüllt, so daß sich vielerorts Rotwild und Sauen unerwünscht vermehrt haben. Der Oberste Jagdbeirat und die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Wildforschung und die Wildmarkenforschung. Es bestehen 12 Wildforschungsgebiete, die sich unter wissenschaftlicher Leitung mit der Entwicklung des Wildstandes, Wildbretstärke, Rassenstudien und Trophäen der einzelnen Wildarten befassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 196 Investitionsbank, Deutsche (DIB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jakubowski, Iwan Ignatjewitsch

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 196]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Als politisches Ziel bezeichnete der Staatssekretär im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft seine Ausdehnung auf ganz Deutschland. Das Gesetz erklärte alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellte die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen…

DDR A-Z 1962

Häfen (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 a) Seehäfen. Die SBZ verfügt nur über drei für Seeschiffe benutzbare H.: Stralsund, Wismar und Rostock. Stralsund kann nur von Schiffen bis 2.500 t angelaufen werden. Wismar kann Schiffe bis 12.000 t aufnehmen und hat sich durch Ausbau seit 1946 zu einem wichtigen Umschlagplatz besonders für Kali und Holz entwickelt. Der Bau eines Öl-H. ist noch nicht abgeschlossen. Auch Rostock konnte wegen ständiger Versandung der Einfahrten bisher nur Schiffe bis zu 7.000 t aufnehmen. Der steigende Außenhandel der SBZ löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Übersee-H. auszubauen. Die Entscheidung fiel Ende 1956 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der großen Warnow-Werft in Warnemünde, wo Schiffe bis zu 10.000 t Nutzladung gebaut und überholt werden können, die Nähe des Nordostseekanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges zum Anschluß des H. an Wasserstraßen, die alle Teile der SBZ miteinander, aber auch mit der CSSR verbinden (Wasserstraßen). Die Ausbaupläne für Rostock sehen u. a. vor: Bau einer 4 km langen, 180~m breiten Fahrrinne für Schiffe bis zu 10~m Tiefgang und 13.000 t Nutzladung, Durchbruch der Landzunge „Hohe Düne“, Bau von drei H.-Becken zur Abfertigung von 300 Schiffen jährlich mit einem Umschlag von 15 Mill. t. Der Anschluß an das Binnenland soll durch den Bau einer „Eisenbahnmagistrale“ nach Berlin, einer Autobahn Rostock-Berlin (Straßen) und eines Nord-Süd-Kanals erfolgen. Die ersten 660~m Kaianlagen waren am H. Mai 1960 fertiggestellt. 1960 konnten in Rostock bereits 550.000 t Güter umgeschlagen werden; für 1961 ist ein Umschlag von 2,8 Mill. t geplant, davon etwa 1,3 Mill. t Erdöl im Tankerhafenbecken. Der Gesamtumschlag aller Seehäfen der SBZ betrug 1960 rund 4,5 Mill. t Güter aller Art. (Vergleich: Umschlag des Hafens Hamburg 1959: 5,8 Mill. t.) Damit lief etwa die Hälfte des seeseitigen Außenhandels der SBZ über eigene Seehäfen. Bis zum Jahre 1965 soll dieser Anteil auf 80 v. H. ansteigen. Die Seehäfen der SBZ sind dem Rate des Bezirkes Rostock, Abt. Schiffahrt, unterstellt, der auch für die Hafenämter, Hafenmeistereien, die Lotsen- und die Seerettungsstationen zuständig ist. a) Binnenhäfen. Die wichtigsten Binnenschiffahrts-H. sind Magdeburg, Berlin-Osthafen, Wittenberge, Halle, Dresden, Fürstenberg/O., Anklam und Königs Wusterhausen. Der Umschlag aller Binnen-H. betrug 1960 12,6 Mill. t, d. h. das fast Dreifache des Güterumschlags aller See-H. An der Spitze steht Magdeburg, dicht gefolgt vom Osthafen Berlin. Entsprechend den Bemühungen, zur Entlastung der Eisenbahn die Wasserstraßen stärker für den Gütertransport auszunutzen, wird der Umschlagbetrieb weitgehend mechanisiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 169 HA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftarbeitslager (HAL)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 a) Seehäfen. Die SBZ verfügt nur über drei für Seeschiffe benutzbare H.: Stralsund, Wismar und Rostock. Stralsund kann nur von Schiffen bis 2.500 t angelaufen werden. Wismar kann Schiffe bis 12.000 t aufnehmen und hat sich durch Ausbau seit 1946 zu einem wichtigen Umschlagplatz besonders für Kali und Holz entwickelt. Der Bau eines Öl-H. ist noch nicht abgeschlossen. Auch Rostock konnte wegen ständiger Versandung der Einfahrten…

DDR A-Z 1962

Wohnungswirtschaft (1962)

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1963 Für 1956 wurde der Wohnungsfehlbestand in der SBZ durch die SBZ-Behörden mit 570.000 angegeben. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in West-Berlin errechnete jedoch unter Einbeziehung des Ausfalls in Altbauten - mehr als die Hälfte der Wohnungen sind über 50 Jahre alt, davon sind wiederum fast die Hälfte mehr als 100 Jahre alt! - für 1958 einen Bedarf von 730.000 Wohnungen. Bei den staatlichen Organen (Räte der Kreise, der Bezirke und Gemeinden) bestehen Wohnungskommissionen, die über die Wohnraumverwendung entscheiden und auch auf den laufenden Wohnungsbau Einfluß nehmen. Ausschlaggebend für die „gerechte“ Verteilung von Wohnraum ist die „Leistung“ des Wohnungsuchenden oder Wohnungsinhabers „für den Aufbau der DDR“. Aktivisten, Angehörige der Intelligenz, Helden der Arbeit und andere Ausgezeichnete erhalten höchste Dringlichkeitsstufen. Seit Anfang 1956 gilt als Regel, daß bei neu zu beginnenden Wohnungsbauvorhaben die Volkseigenen Betriebe als Rechtsträger eingesetzt werden. Die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) in den Betrieben nehmen entscheidenden Einfluß auf die Verteilung fertiggestellter Wohnungen, aber auch auf die Verteilung des Altwohnraums (Arbeiterwohnungsbau, Nationales Aufbauwerk). Seit März 1958 bestehen in den meisten Städten der SBZ „Volkseigene Kommunale Wohnungsverwaltungen“, deren Aufgabe es ist, die in den Nachkriegsjahren auf Grund der sowjet. Befehle enteigneten Grundstücke (Eigentum, Enteignung) zu verwalten, ebenso Grundstücke mit ausländischen oder westdeutschen Eigentümern, ferner Grundbesitz von Personen, die nach dem 17. Juni 1953 die SBZ „illegal“ verlassen haben. Die „VEB Kommunale Wohnungsverwaltung“ sollen auch die Herausgabe und Unterbringung von Obligationen für den Wohnungsbau besorgen und gelten als „Träger des Volkseigentums“ der dadurch neu gebauten Wohnungen. Erträge aus Grundstücken bzw. Wohnungen, deren Eigentümer bereits vor 1945 im Ausland oder in der Bundesrepublik lebten, werden nach Abzug der Instandhaltungs- und Verwaltungskosten einem Sperrkonto bei der Deutschen Notenbank überwiesen. Grundstücke bzw. Wohnungen von nach dem 17. 6. 1953 nach der Bundesrepublik abgewanderten Eigentümern werden von den „Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ in Treuhänderschaft übernommen. Die Eigentümer haben kein Recht auf die Erteilung von Auskünften oder auf Zahlung von Erträgen aus der Vermietung. Alle Arbeiten zur Werterhaltung der Wohnungen sind in der SBZ bisher sehr vernachlässigt worden. Das Material dafür ist knapp, und die Bauunternehmen — auch die in den PGH zusammengeschlossenen handwerklichen Baubetriebe — sind vorwiegend für staatliche Investbauten und sonstige öffentliche Bauarbeiten eingesetzt. Literaturangaben Faber, Dorothea: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 495 Wohnungsbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wolf, Hanna

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1963 Für 1956 wurde der Wohnungsfehlbestand in der SBZ durch die SBZ-Behörden mit 570.000 angegeben. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in West-Berlin errechnete jedoch unter Einbeziehung des Ausfalls in Altbauten - mehr als die Hälfte der Wohnungen sind über 50 Jahre alt, davon sind wiederum fast die Hälfte…

DDR A-Z 1962

Devisen (1962)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Staatliches Valutamonopol und D.-Zwangswirtschaft sind die Kennzeichen der D.-Wirtschaft der SBZ. Alle staatlichen wirtschaftlichen Organe, alle Einrichtungen der VEW und alle gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen haben die bei ihnen anfallenden Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sowie das Aufkommen und den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln für jedes Jahr im voraus zu einem „Valutaplan“ zusammenzufassen. Das Ministerium der Finanzen und die Staatliche ➝Plankommission stellen dann unter Hinzuziehung der Deutschen ➝Notenbank einen zusammengefaßten Valutaplan für die SBZ auf, der von der Regierung bestätigt werden muß. Die Durchführung und Kontrolle des Valutaplanes obliegt der Deutschen Notenbank, die allein zum Besitz ausländischer Währung berechtigt ist. Bei Auslandsreisen müssen D.-Inländer (Personen mit Wohnsitz in der SBZ) eine entsprechende staatliche Sondergenehmigung beantragen, wenn sie ausländische Zahlungsmittel mitnehmen wollen. Bei der Rückkehr von Auslandsreisen sind die ausl. Zahlungsmittel den Grenzkontrollorganen vorzulegen und in Ostmark einzutauschen. Edelmetalle, Edelsteine und Perlen dür[S. 97]fen nicht mitgenommen werden, handelsüblich gefertigte Gegenstände aus diesen Materialien wie Schmucksachen nur, soweit sie „zum notwendigen Reisebedarf“ gehören. Solche Gegenstände dürfen im Ausland weder verkauft, verschenkt noch verliehen werden. Gegen besondere Paßeintragung können bis zu 100 DM Ost mitgeführt werden, dürfen aber nicht im Ausland ausgegeben werden, sondern sollen „zur Bestreitung der ersten Ausgaben bei der Wiedereinreise dienen“. Die rechtsgeschäftliche Begründung von Zahlungsverpflichtungen an Ausländer unterliegt der Genehmigungspflicht. Die Zahlungen an Ausländer (z. B. Mieten, Pachten, Kapitalrückzahlungen) dürfen nur auf ein D.-Ausländerkonto bei der Deutschen Notenbank bzw. in Berlin beim Berliner Stadtkontor vorgenommen werden. Der Ausländer darf verfügen z. B. zur Zahlung von Steuern, Unterhaltungskosten für Vermögen im Inland, Unterstützungen und Unterhaltszahlungen. Die Entscheidung über Anträge auf Zahlung trifft die Deutsche Notenbank bzw. das Stadtkontor. Besitzt ein SBZ-Bewohner Vermögen im Ausland, so muß er es bei der Notenbank anmelden und auf deren Verlangen verkaufen. In der SBZ herrscht chronischer D.-Mangel. So sind zusätzliche Importe außerhalb des Valutaplanes zur Versorgung der Wirtschaft mit Rohstoffen oder der Bevölkerung mit Lebensmitteln grundsätzlich unmöglich. (Devisenbonus, Zahlungsverkehr) Literaturangaben Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 312 S. m. 62 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 96–97 Devastierter Betrieb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Devisenbonus

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Staatliches Valutamonopol und D.-Zwangswirtschaft sind die Kennzeichen der D.-Wirtschaft der SBZ. Alle staatlichen wirtschaftlichen Organe, alle Einrichtungen der VEW und alle gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen haben die bei ihnen anfallenden Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sowie das Aufkommen und den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln für jedes Jahr im voraus zu…

DDR A-Z 1962

Justizverwaltung (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-Behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). 2 Stellv. des Ministers: Hans Ranke (SED) und Rolf Kaulfersch (NDP). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der DDR das zentrale Organ der Justizverwaltung“. Wie schon vorher andere Ministerien, ist auch das Justizministerium zur „juristischen Person“ erklärt worden. Das Ministerium hat zwei Hauptabt.: Gesetzgebung und Rechtsprechung; ferner drei selbständige Abt.: Kaderabt., Abt. Allgemeine Verwaltung, Haushaltsabt. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das „Kollegium des Ministeriums“, dem neben dem Minister die Stellv. des Ministers, die Leiter der Hauptabt. und der Leiter der Kaderabt. angehören. Schon seit Okt. 1950 bestanden in den Ländern der SBZ mit Ausnahmen von Thüringen keine selbständigen Justizministerien mehr. Mit der Auflösung der Landesregierungen im Sommer 1952 sind auch die den Ministerpräsidenten der Länder unterstehenden Hauptabt. Justiz aufgelöst worden. In den Bezirken wurden Bezirks.-J. geschaffen, deren Organisation und Tätigkeit sich jetzt nach der „Arbeitsordnung für die Justizverwaltungsstellen vom 30. 11. 1960 richten. Die J.-Stellen haben einen Leiter, einen Stellv. des Leiters und die Abt. Recht, Kader, Verwaltung und Haushalt. Die J.-Stellen leiten die Gerichte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an und kontrollieren ihre Tätigkeit. Sie üben ferner die Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft aus und haben Anleitung und Kontrolle der Staatlichen Notariate, der Einzelnotare und der Gerichtsvollzieher wahrzunehmen. Der Leiter der J.-Stelle ist dafür verantwortlich, daß Gesetze und Beschlüsse der zentralen staatlichen Organe den Gerichten, staatlichen Notaren und Einzelnotaren erläutert und von diesen mit den Mitteln der Justiztätigkeit [S. 206]durchgesetzt werden (§ 8 der AG). Er hat dem Justizminister zu berichten, wenn „die gesellschaftliche Entwicklung neue Gesetze erfordert oder gesetzliche Bestimmungen zu den ökonomischen Gesetzen und den Zielen der sozialistischen Entwicklung in Widerspruch getreten sind oder ihre Durchführung hemmen, so daß sie geändert oder aufgehoben werden müssen“ (§ 9). Die besonders wichtige Aufgabe der Anleitung und Kontrolle der Rechtsprechung der Kreisgerichte und des Bezirksgerichts ist den Instrukteuren der Abt. Recht übertragen, die in dieser Tätigkeit wiederum von den Instrukteuren des Justizministeriums angeleitet und kontrolliert werden. Die einheitliche Leitung des Instrukteurwesens liegt in den Händen des 1. Stellv. des Ministers. Anleitung und Kontrolle der Rechtsprechung sind dem Just.-Min. durch § 13 des am 1. 10. 1959 neu gefaßten Gerichtsverfassungsgesetzes gesetzlich zuerkannt. „Die Anleitung und Kontrolle haben die Erfüllung der Aufgaben der Rechtsprechung und der politischen Arbeit unter den Werktätigen zu gewährleisten“ (§ 13, Abs. 2). Mit dieser Weisungsbefugnis der J. gegenüber den Gerichten wird die Unabhängigkeit der Richter kraft Gesetzes endgültig beseitigt. Kontrolliert und angeleitet vom Ministerium werden auch die J.-Stellen in den Bezirken. Die J. liegt also straff zentralistisch in den Händen des Ministeriums. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 205–206 Justizreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizwettbewerb

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Oberste J.-Behörde: Ministerium der Justiz der „DDR“. Minister Dr. Hilde ➝Benjamin (als Nachfolgerin von Max ➝Fechner). 2 Stellv. des Ministers: Hans Ranke (SED) und Rolf Kaulfersch (NDP). Durch Beschluß des Ministerrats vom 20. 7. 1956 (GBl. S. 597) wurde ein Statut des Justizministeriums erlassen. Danach ist das Ministerium „als Fachministerium der Regierung der DDR das zentrale Organ der…

DDR A-Z 1962

Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili (1962)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 gen. St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU(B). Zu Lebzeiten Lenins trat er nur selten hervor und bemühte sich in dieser Zeit, die entscheidenden Parteistellen mit ihm hörigen Funktionären zu besetzen, so daß er nach Lenins Tod 1924 über von ihm abhängige Parteikader verfügte, mit deren Hilfe er die ihm unbequemen Funktionäre, zumeist alte Bolschewiki, ausschalten konnte. Lenin hat in seinem politischen Testament, das auf dem XIII. Parteitag der KPdSU verlesen, jedoch danach nicht mehr veröffentlicht wurde, nachdrücklich davor gewarnt, St. die ungeheure Macht des Generalsekretärs in die Hand zu geben. In einer Nachschrift zu diesem Dokument bezichtigte Lenin St. der Rücksichtslosigkeit und forderte die Partei auf, ihn seines Postens zu entheben. Acht Wochen später brach er in einem Schreiben an St. alle „persönlichen und kameradschaftlichen Beziehungen“ zu ihm ab. Dennoch bezeichnete sich St. nach Lenins Tod als sein getreuester Schüler und ließ einen großen Teil der alten Leningarde liquidieren. Seine persönlichen Gegner, Trotzki, Sinowjew, Kamenew und Rykow, wurden in der SU hingerichtet oder, wie Trotzki, im Ausland von Beauftragten St. ermordet. Von 1927 bis 1932 führte St. den ersten Fünfjahrplan durch, 1930 begann die Kollektivierung der Landwirtschaft. Am 23. 8. 1939 schloß St. mit Hitler den Nichtangriffspakt. Zu Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges übernahm er als „Generalissimus“ das Oberkommando über die Rote Armee und das Amt des Ministerpräsidenten. Am 5. 3. 1953 starb er an den Folgen eines am 1. 3. 1953 erlittenen Gehirnschlages. Sein Nachfolger wurde zunächst Malenkow, der die Führung der KPdSU im September 1953 an Chruschtschow abgeben mußte. Auf dem XX. Parteitag 1956 wurde St. nachträglich des Personenkults bezichtigt, als Klassiker des Marxismus-Leninismus entthront [S. 423]und für viele Mißerfolge verantwortlich gemacht. Danach wurde seine Rolle jedoch in dem Maße wieder aufgewertet, als dies mit der Rückkehr zu stalinistischen Methoden in der Politik der SU zweckmäßig erschien. Auf dem XXII. Parteitag setzten Chruschtschow, Mikojan, Schwenik u. a. Spitzenfunktionäre die scharfe Kritik an St. fort. Der Parteitag beschloß die Entfernung der Leiche St. aus dem bisherigen Lenin-Stalin-Mausoleum und die Aufstellung eines Gedenksteines für die Opfer St. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Bolschewismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 422–423 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Staimer, Richard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinallee

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 gen. St., „der Stählerne“. * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands. 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU(B). Zu Lebzeiten Lenins trat er nur selten hervor und…