DDR A-Z 1962
Sekretariat des ZK der SED (1962)
Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auslese der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED im Protokoll des IV. Parteitages der SED, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Im Anschluß an den V. Parteitag der SED im Juli 1958 wurden zu Mitgl. des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Neumann (verantwortlich f. Organisations- und Kaderfragen), Norden (Agitation und Propaganda), Honecker (Sicherheitsfragen), Mückenberger (Landwirtschaft), Hager (Wissenschaft, Hochschulen und Volksbildung), Grüneberg (Staatsapparat), Verner. Verner wurde am 1. März 1959 zum 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Berlin ernannt. 1959 schied Mückenberger aus dem S. aus, Sekretär für Landwirtschaft wurde Grüneberg, seit 4. 7. 1961 gehört außerdem Erich ➝Apel dem S. als Sekretär für Wirtschaft an. Nach dem Modell des S. der KPdSU hat Ulbricht als 1. Sekretär die Befugnisse des S. weit über die statutenmäßig festgelegten Aufgaben erweitert. Den Mitgl. des S. unterstehen die einzelnen Fachabt. des ZK. über sie sowie über die Büros der SED-Bezirks- und Kreisleitungen lenkt und kontrolliert das S. den gesamten Parteiapparat und die Parteiorganisation der SED. Es gibt keinen staatlichen kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich, der nicht vom S. beaufsichtigt und angeleitet wird. Im Gegensatz zur KPdSU ist jedoch die oberste Entscheidungsinstanz der SBZ das Politbüro, dem sämtliche Mitgl. des S. als Mitgl. oder Kandidaten angehören. Seit 1949 (Gründung des S.) wurden aus dem S. wegen „parteifeindlicher Tätigkeit“ oder nicht parteigemäßen Verhaltens ausgeschlossen: Dahlem, Oelßner, Vieweg, Schirdewan, Ziller, Wandel. (Säuberungen) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 391 Sekretär des Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SektiererSiehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auslese der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED im Protokoll des IV. Parteitages der SED, Dietz-Verlag, Berlin 1954, S. 1129). Im Anschluß an den V. Parteitag der SED im Juli…
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Nationale Front (1962)
Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Haus- und Hofgemeinschaften auf und verfügt auf allen Ebenen des Systems über sog. Ausschüsse und Aktivs. Oberstes Organ ist nach dem Statut der Nationalrat. Präsident des Nationalrats: Prof. Erich ➝Correns. Der weitaus wichtigere hauptamtliche Apparat der NF. besteht überwiegend aus SED-Funktionären; Vors. des Büros des Präsidiums des Nationalrats: Horst ➝Brasch (SED). Das Programm der NF. ist die allgemeinste Formulierung der SED-Politik und ist — als „genereller Volkswille“ verstanden — für alle anderen Parteien und die Massenorganisationen bindend. Zu seiner Verbreitung veranstaltet die NF. regelmäßige „Aufklärungseinsätze“ und unterhält eine Anzahl von Aufklärungslokalen (Agitation). Die NF. nimmt zunehmend die früheren Aufgaben des „Demokratischen Blocks“ (Blockpolitik) wahr; in ihrem Namen werden z. B. die Einheitslisten zu den jeweiligen Wahlen aufgestellt und die Kandidaten für die Richter- und Schöffenwahlen benannt (Rechtswesen). Nach offiziellen Angaben waren im März 1957 von den rd. 231.000 Mitgl. der etwa 16.000 Ausschüsse 35 v. H. SED-Mitgl., 25 v. H. Mitgl. der übrigen Parteien, 40 v. H. Parteilose. Die ursprüngliche gesamtdeutsche Zielsetzung der NF., „Sammlung aller aufrechten Deutschen zum Kampf um die Einheit Deutschlands und für den Abschluß eines Friedensvertrages“, ist zugunsten innerpolitischer Aufgaben seit 1955 mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Seit 1958 ist die NF. allerdings wieder verstärkt in die Infiltrationstätigkeit nach und in Westdeutschland und West-Berlin eingespannt. Sie arbeitet dabei streng nach den Weisungen des Politbüros und des ZK der SED. Leiter der Infiltrationstätigkeit innerhalb der NF. ist seit April 1957 Dr. Gerhard Dengler (SED), stellv. Vors. des Büros des Präsidiums der NF. (Infiltration, Gesamtdeutsche Arbeit) Für „Verdienste um den Kampf für ein einheitliches, friedliebendes Deutschland“ wird vom Präs. d. Nationalrates d. NF. die „Ernst-Moritz-Arndt-Medaille“ verliehen (Auszeichnungen). Literaturangaben Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 302 Nationale Bauernpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale GedenkstättenSiehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Haus- und Hofgemeinschaften auf und verfügt auf allen Ebenen des…
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Wohnungswirtschaft (1962)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1963 Für 1956 wurde der Wohnungsfehlbestand in der SBZ durch die SBZ-Behörden mit 570.000 angegeben. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in West-Berlin errechnete jedoch unter Einbeziehung des Ausfalls in Altbauten - mehr als die Hälfte der Wohnungen sind über 50 Jahre alt, davon sind wiederum fast die Hälfte mehr als 100 Jahre alt! - für 1958 einen Bedarf von 730.000 Wohnungen. Bei den staatlichen Organen (Räte der Kreise, der Bezirke und Gemeinden) bestehen Wohnungskommissionen, die über die Wohnraumverwendung entscheiden und auch auf den laufenden Wohnungsbau Einfluß nehmen. Ausschlaggebend für die „gerechte“ Verteilung von Wohnraum ist die „Leistung“ des Wohnungsuchenden oder Wohnungsinhabers „für den Aufbau der DDR“. Aktivisten, Angehörige der Intelligenz, Helden der Arbeit und andere Ausgezeichnete erhalten höchste Dringlichkeitsstufen. Seit Anfang 1956 gilt als Regel, daß bei neu zu beginnenden Wohnungsbauvorhaben die Volkseigenen Betriebe als Rechtsträger eingesetzt werden. Die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) in den Betrieben nehmen entscheidenden Einfluß auf die Verteilung fertiggestellter Wohnungen, aber auch auf die Verteilung des Altwohnraums (Arbeiterwohnungsbau, Nationales Aufbauwerk). Seit März 1958 bestehen in den meisten Städten der SBZ „Volkseigene Kommunale Wohnungsverwaltungen“, deren Aufgabe es ist, die in den Nachkriegsjahren auf Grund der sowjet. Befehle enteigneten Grundstücke (Eigentum, Enteignung) zu verwalten, ebenso Grundstücke mit ausländischen oder westdeutschen Eigentümern, ferner Grundbesitz von Personen, die nach dem 17. Juni 1953 die SBZ „illegal“ verlassen haben. Die „VEB Kommunale Wohnungsverwaltung“ sollen auch die Herausgabe und Unterbringung von Obligationen für den Wohnungsbau besorgen und gelten als „Träger des Volkseigentums“ der dadurch neu gebauten Wohnungen. Erträge aus Grundstücken bzw. Wohnungen, deren Eigentümer bereits vor 1945 im Ausland oder in der Bundesrepublik lebten, werden nach Abzug der Instandhaltungs- und Verwaltungskosten einem Sperrkonto bei der Deutschen Notenbank überwiesen. Grundstücke bzw. Wohnungen von nach dem 17. 6. 1953 nach der Bundesrepublik abgewanderten Eigentümern werden von den „Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ in Treuhänderschaft übernommen. Die Eigentümer haben kein Recht auf die Erteilung von Auskünften oder auf Zahlung von Erträgen aus der Vermietung. Alle Arbeiten zur Werterhaltung der Wohnungen sind in der SBZ bisher sehr vernachlässigt worden. Das Material dafür ist knapp, und die Bauunternehmen — auch die in den PGH zusammengeschlossenen handwerklichen Baubetriebe — sind vorwiegend für staatliche Investbauten und sonstige öffentliche Bauarbeiten eingesetzt. Literaturangaben Faber, Dorothea: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 495 Wohnungsbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wolf, HannaSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1963 Für 1956 wurde der Wohnungsfehlbestand in der SBZ durch die SBZ-Behörden mit 570.000 angegeben. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in West-Berlin errechnete jedoch unter Einbeziehung des Ausfalls in Altbauten - mehr als die Hälfte der Wohnungen sind über 50 Jahre alt, davon sind wiederum fast die Hälfte…
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Hochschulen (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Der sogen. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (ab 1945/46) folgte mit der Hochschulreform des Jahres 1951 die Phase der organisatorischen Vorbereitung der „sozialistischen H.“, in der das traditionelle Hochschulwesen in Orientierung am sowjet. Schulwesen erheblich verändert worden ist. Die 3. Hochschulkonferenz der SED vom 28. 2. bis 2. 3. 1958 leitete dann die z. Z. laufende 3. Phase der Hochschulpolitik ein. Ihr Leitbild ist die „sozialistische Hochschule“. Das Ergebnis dieser Politik läßt sich durch folgende Merkmale kennzeichnen: 1. Im Gesetz über den Siebenjahrplan (1959–1965) wird den Universitäten und H. die Aufgabe gestellt, wissenschaftlich hochqualifizierte Fachleute auszubilden, die den neuesten Stand der wissenschaftlich-technischen Erkenntnis beherrschen, über die Fähigkeit verfügen, ihre Kenntnisse in die Praxis des sozialistischen Aufbaues einzusetzen, erfolgreich im sozialistischen Kollektiv zu arbeiten und [S. 182]eine leitende Tätigkeit in Staat, Wirtschaft und Kultur auszuüben. Diese Zielsetzung umfaßt auch eine politische Erziehung der Studenten. An die Stelle des traditionellen Postulats der Einheit von Forschung und Lehre ist die Forderung der Einheit von Forschung, Lehre und Erziehung getreten. Sie zielt auf eine „sozialistische Erziehung“ der jungen Intelligenz und mit ihr auf eine Synthese von ergebenem Parteigänger und wissenschaftlich qualifiziertem Fachmann. 2. Der Marxismus-Leninismus besitzt die Monopolstellung. Seit 1950/51 sind die Studierenden verpflichtet, ein Studium der Parteiideologie im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen ➝Grundstudiums zu absolvieren. Dem entspricht der ständig zunehmende Druck, jene Wissenschaften im Geiste des Marxismus-Leninismus umzugestalten, die der Kategorie der Gesellschaftswissenschaften zugerechnet werden: insbesondere die Philosophie, die Geschichts-, Rechts-, Staats-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften. Der Einfluß auf die mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen ist nicht so tiefgreifend: mehr ihre Voraussetzungen und Horizonte beeinflussend, hat er ihre Orientierung an der internationalen Forschung eher begünstigt als gehemmt. 3. Die Gestaltung des Studiums folgt dem Prinzip der Parteilichkeit des Denkens und dem der Einheit von Theorie und „sozialistischer“ Praxis. Beide Prinzipien geben nicht nur eine Richtschnur für die Stoffauswahl, die Wahl der Themen für Prüfungsarbeiten aller Art, sondern auch für die Behandlung der einzelnen Wissenschaftsgebiete. Die Hochschulen — vor allem technische Fachrichtungen, Chemie und Wirtschaftswissenschaften — sind dazu übergegangen, Kontakte mit verschiedenen Gebieten der „sozialistischen Praxis“ aufzunehmen. Studenten werden bei verschiedenen praktischen Vorhaben (z. B. bei der „sozialistischen Rekonstruktion“, der betrieblichen Planung usw.) beteiligt: Senate und Fakultäten haben besondere Kommissionen für diese Verbindung des Studiums mit der Praxis geschaffen. Eine weitere Konsequenz der „Einheit von Theorie und Praxis“ ist die starke Ausrichtung des Studiums auf die berufliche Praxis. Dem dienen auch die Praktika am Ende jedes Studienjahres. Die Verbindung mit der beruflichen Praxis wird im „kombinierten Studium“ (Wechsel zwischen Direkt- und Fern- bzw. Abendstudium), das in den letzten Jahren diskutiert und von einigen Hochschulen auch bereits eingeführt worden ist, noch intensiviert. 4. Die Organisation des Studiums und des studentischen Lebens zielt auf eine Erziehung für und durch das Kollektiv. In der letzten Zeit ist die Gründung sozialistischer ➝Gemeinschaften auch an den H. forciert worden: Gemeinschaften von Studenten während der Durchführung des Studiums, evtl. unter Teilnahme von Assistenten und Dozenten. Grundmotto dieser Gemeinschaften zur Erzielung der Konformität: „Arbeite, lerne, lebe sozialistisch.“ 5. Bei der Auslese der Studenten sind bisher Arbeiter- und Bauernkinder bevorzugt worden. Daneben werden neuerdings „vorrangig“ zugelassen: Bewerber, die mehrere Jahre in der „sozialistischen Wirtschaft“ oder in staatlichen und „gesellschaftlichen“ Einrichtungen gearbeitet haben und von ihren Betrieben zum Studium delegiert werden, sowie Bewerber, die als ehemalige Soldaten von den Einheiten der „bewaffneten Organe“ empfohlen werden. In der „Anweisung über die Auswahl, Zulassung und Vormerkung der Studienbewerber zum Direktstudium“ vom 10. 3. 1960 ist das Ziel gesetzt worden, den Anteil der Arbeiter, Genossenschaftsbauern, werktätigen Bauern sowie ihrer Kinder bei durchschnittlich 60 v. H. zu halten (1960). Neben Inhabern der „Hochschulreife“ werden junge Produktionsarbeiter nach Absolvierung von halb- bzw. einjährigen Vor- oder Sonderkursen zum Studium in bestimmten Fachrichtungen zugelassen. 6. Die Auswahl der Dozenten wird durch das Staatssekretariat gelenkt. Ziel ist die Schaffung eines parteiergebenen Lehrkörpers, in dem die überzeugten Marxisten-Leninisten dominieren. 7. Das organisatorische Gefüge der H. ist weitgehend dem des sowjet. Hochschulwesens angeglichen worden. Schon die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen H.“ (1949) beseitigte die Kuratorial-Verfassung und erweiterte die Befugnisse des Rektors sowie die Einflußmöglichkeiten der Behörden. Die verheißene akademische Selbstverwaltung konnte sich angesichts der Macht der SED-Führung nicht entwickeln. Alle akademischen Wahlen werden nach Bedarf manipuliert, jede Maßnahme der akademischen Organe ist Produkt der indirekten und direkten Lenkung durch die Partei und das Regime. Diese Steuerung wird dadurch erleichtert, daß die Vors. bzw. die Vertr. der Universitätsparteileitung, der FDJ-Hochschulgruppe und Betriebsgewerkschaftsleitung in Senaten und Fakultäten Sitz und Stimme haben. Neben dem Rektor, der für die gesamte Leitung und Verwaltung der [S. 183]H. verantwortlich ist, stehen ernannte Prorektoren mit bestimmten Funktionen (für das Gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, die Forschungsangelegenheiten, den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studienangelegenheiten, d. h. die Angelegenheiten der „Kaderpolitik“ und das Fernstudium). Die Fakultäten sind in Fachrichtungen aufgegliedert worden (z. B. Geschichte, Germanistik), geleitet von Fachrichtungsleitern. An den 6 Universitäten und der Technischen Hochschule Dresden gab es 1955 21 fachlich unterschiedene Fakultäten mit 98 Fachrichtungen. 8. Die H. werden von den Universitätsparteileitungen der SED und den von ihnen „angeleiteten“ FDJ-Hochschulgruppen kontrolliert. Sie besitzen auch die dominierende Stellung bei der Organisation des studentischen Lebens an den H. 9. Seit 1945 sind drei unterschiedliche Formen des Studiums geschaffen worden: das Direktstudium, das Fernstudium, das Abendstudium (seit Herbst 1959). 10. Das Studium erfolgt an allen H. nach festen, für Studierende und Dozierende verbindlichen Studienplänen im 10-Monate-Studienjahr. Die Masse der Studenten ist im Interesse der besseren Überwachung in kleine Seminargruppen aufgeteilt worden (20 bis 30 Mitgl.). Das Ergebnis ist ein schulmäßiger Betrieb, der zwar ein regelmäßiges Lernen garantiert, aber das geforderte „Selbststudium“ hemmt. Die „Aneignung“ des Stoffes wird durch alljährliche Zwischenprüfungen kontrolliert. Nach bestandener Diplomprüfung bzw. nach bestandenem Staatsexamen (akademische Grade) erfolgt „Einsatz“ der Absolventen entsprechend dem Absolventenverteilungsplan. 11. Die Studierenden haben während des Studiums eine vormilitärische und militärische Ausbildung zu absolvieren (GST). Die Zahl der Direktstudenten hat sich von 27.822 im Jahre 1951 auf 69.129 im Jahre 1960 erhöht (darunter 21.900 Studentinnen); am Fernstudium beteiligten sich 1960 22.544 Personen (darunter nur 1926 weiblichen Geschlechts). Am kombinierten Studium beteiligten sich: 6.274. Der Anteil der Kinder von Arbeitern an der Zahl der Direktstudenten betrug 1960 50,3 v. H., der Kinder von werktätigen Bauern 4,2, von Angestellten 19,2, der Intelligenz 15,6 v. H. Direkt-, Abend- u. Fernstudenten zusammen 1960: 101.773. Die Zahl der Absolventen im Direktstudium 1960: 10.658, im Fernstudium: 2.666. Universitäten und Wissenschaftliche Hochschulen: 1. Humboldt-Universität zu Berlin; 2. Karl-Marx-Universität zu Leipzig; 3. Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg; 4. Friedrich-Schiller-Universität in Jena; 5. Universität Rostock; 6. Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald; 7. Technische Universität Dresden; 8. Bergakademie Freiberg. (Fachhochschulen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Kludas, Hertha: Zur Situation der Studenten in der Sowjetzone. (BMG) 1957. 55 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 181–183 HO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hoernle, EdwinSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Der sogen. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (ab 1945/46) folgte mit der Hochschulreform des Jahres 1951 die Phase der…
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Luftverkehr (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der [S. 268]Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin-Warschau aufgenommen. Gegenwärtig werden im Auslandsverkehr die Fluglinien nach Moskau, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau und Sofia bedient. Neben den planmäßigen Flügen führt die Deutsche Lufthansa auch Bedarfsflüge, insbesondere zur Beförderung von politischen und diplomatischen Delegationen, durch. Die Verbindung mit den west- und nordeuropäischen Hauptstädten wird durch Einschaltung ausländischer Fluggesellschaften aufrechterhalten. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen darf kein sowjetzonales Flugzeug mit dem Zeichen der alten deutschen Lufthansa (stilisierter fliegender Kranich) und [S. 271]unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ einen Flughafen eines westlichen Landes anfliegen. in Ost-Berlin wurde deshalb im Sept. 1958 eine angeblich neue Fluggesellschaft mit den Namen Interflug GmbH gegründet. Ein ehemaliger stellv. Direktor der Deutschen Lufthansa ist Generaldirektor der „neuen“ Fluggesellschaft. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen wurde im Sommer 1957 aufgenommen (Flugzeugindustrie). Von Berlin-Schönefeld aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth, das hauptsächlich als Flugplatz für den Ostseebäder-Verkehr dient. Für Rostock und Chemnitz wurden neue Flughäfen angelegt. Der Bestand an Flugzeugen der Lufthansa beträgt etwa 30 Maschinen, großenteils aus sowjetischer Produktion (Typ IL 14). 1960 sind einige sowjet. Maschinen des Typs IL 18 (Propeller-Turbinen-Antrieb) gekauft und für den Auslandsverkehr in Dienst gestellt worden. Da Ersatzteile aus der SU bezogen werden müssen, fallen reparaturbedürftige Maschinen oft längere Zeit für den Verkehr aus. Der L. ist völlig unwirtschaftlich und muß subventioniert werden, 1960 wurden nur 200.000 Passagiere befördert. (Vergleich dazu: von Flughäfen der Bundesrepublik aus wurden 1960 etwa 3 Mill. Passagiere befördert.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 267–271 Luftschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LuftwaffeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Mit der [S. 268]Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale…
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1962: T, U, Ü, V
Tag der Aktivisten Tag der Befreiung Tag der Bereitschaft TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Tausend kleine Dinge des täglichen Bedarfs Tauwetter Technik, Amt für Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Kammer der (KdT) Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Normen Technische Räte Technisches Minimum Technologie Territoriale Verwaltung (TVW) Terrorismus Textilindustrie TGL Thälmann, Ernst Thälmann-Pioniere Theater Theodor-Neubauer-Medaille Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thiessen, Peter-Adolf Thüringen Tierärzte Tierarzt, Verdienter Tisch, Harry Titel Titoismus Todesstrafe Toeplitz, Heinrich TOM Tonnenideologie Torgau Totalitarismus Toto Touristik Transportpolizei Trapo Trawopolnajasystem Treue Dienste, Medaille für Treuhandbetriebe Trotzkismus Truppenstärken Überbau Überplanbestände Übersiedlung in die Bundesrepublik Überstunden Ulbricht, Walter Ultras Umgehungsbahn Umlaufmittel Umsiedler Unfallversicherung, Individuelle Universitäten Unterhaltspflicht Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion Unterstellung Untersuchungshaft Untersuchungsorgane Uraltguthaben Uranbergbau Urheberrecht Urlaub USPD Utopie, Sozialistische VAN Vaterländischer Verdienstorden VdgB VDJ VDK VDP VE VEAB VEB VEB-Plan VEG VEH Veranstaltungsdienst, Deutscher (DVD) Verband der Deutschen Journalisten Verbandsauftrag Verbesserungsvorschlag Verbrauchsabgaben Verdienstmedaille Vereine Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) Vereinigungen Volkseigener Betriebe Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die Verfassung Verflechtungsbilanz Verkaufsnormen Verkehr Verlagswesen Verlöbnis Verluste Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven, Staatliches Vermögenseinziehung Verner, Paul Verner, Waldemar Verrechnungseinheiten Verrechnungsverfahren Versandhandel Versicherung der Volkseigenen Betriebe Versicherungsanstalt, Deutsche Versöhnlertum Versorgungskontore Verteidiger Verteidigungsgesetz Verteidigungsrat, Nationaler Vertragsgericht, Staatliches Vertragsgesetz Vertragssystem Vertrauensmann Verwaltung Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsneugliederung Veteranenklubs VEW VF-Verfahren Viehaufzucht- und Mastverträge Viehhalteplanung Vieweg, Kurt VOB Volk Volksarmee, Nationale Volksaufstand Volksbefragung Volksbegehren Volksbuchhandel Volksdemokratie Volkseigene Betriebe (VEB) Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) Volkseigene Güter (VEG) Volkseigene Industrie Volkseigene Wirtschaft Volkseigentum Volkseigentums, Amt zum Schutze des Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des Volkseinkommen Volksentscheid Volkshochschulen Volkskammer Volkskongreß Volkskorrespondent Volkskunst Volkskunstschulen Volksmusikschulen Volkspolizei, Deutsche Volkspolizeihelfer Volkspolizeikreisamt Volksrat Volksrichter Volkssolidarität Volksvertretungen Volkswald Volkswirtschaftsplan Volkswirtschaftsrat Volkszählung Vollendung des Sozialismus Vollgenossenschaftlich Volljährigkeit Volmer, Max Vopo Vormilitärische Ausbildung Vormundschaft Vorratsnormen Vorschlagswesen Vorschulerziehung VP VPH VPKA Vpp VP-See VVB VVB-Saatgut VVEAB VVG VVN VVVTag der Aktivisten Tag der Befreiung Tag der Bereitschaft TAN Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen Tausenderbewegung Tausend kleine Dinge des täglichen Bedarfs Tauwetter Technik, Amt für Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Kammer der (KdT) Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Normen Technische Räte Technisches Minimum Technologie Territoriale Verwaltung (TVW) Terrorismus Textilindustrie TGL …
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FDJ (1962)
Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend, eine Massenorganisation der SED, lange Zeit überparteilich getarnt. Die Niederlage, die der Kommunismus 1933 erlitten hatte, nötigte den KJVD (gleich der KPD), seine Arbeit mit Volksfront- und Einheitsfrontlosungen zu tarnen. Seit 1935, mehr noch seit 1945 traten die Jugendfunktionäre der KPD als „FDJ“ auf. In der SBZ bediente sich die FDJ der am 20. 6. 1945 von der SMAD genehmigten antifaschistischen Jugendausschüsse. Die Gründung der FDJ wurde am 7. 3. 1946 in großen Versammlungen verkündet. War auch die FDJ anfangs überparteilich, so waren doch die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Schon seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 wird die FDJ auf den Marxismus-Leninismus gemäß der geltenden Parteilinie der SED ausgerichtet. Seit Beginn des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei ist die FDJ ihr wohl ergiebigstes Rekrutierungsfeld. Dies gilt noch stärker gegenüber der Nationalen Volksarmee und der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED die Jugend in diesen Bereichen. Für größere Schulen sind, um die Leitung zu straffen, Zentrale Schulgruppenleitungen (ZSGL) eingesetzt. Seit der 16. Tagung des Zentralrates (25. 4. 1957) gilt die Losung: „Die FDJ ist die sozialistische Jugendorganisation der DDR.“ Demgemäß heißt es im Statut vom 15. 5. 1959 (§ 1, Abs. 1–6): „Die FDJ ist die sozialistische Massenorganisation der Jugend in der DDR. Sie vereint in ihren Reihen auf freiwilliger Grundlage die Arbeiter- und Landjugend, die junge Intelligenz, die Schüler und Studenten und die Jugend des Mittelstandes.“ Sie „läßt sich … von den richtungweisenden Beschlüssen und Ratschlägen der SED leiten, weil ihre Politik, auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin beruhend, den Lebensinteressen der Nation und der Jugend entspricht.“ Der § 5, d sagt: „Jedes Mitglied der FDJ hat die Pflicht, … sich mit der wissenschaftlichen Lehre der Arbeiterklasse, dem Marxismus-Leninismus, vertraut zu machen.“ Die FDJ ist also auch auf den Atheismus verpflichtet, und damit ist § 1, Abs. 27 des Statuts unglaubwürdig, in dem die FDJ behauptet: „Sie betrachtet alle Jugendlichen, auch die, die religiös gebunden sind, als ihre Freunde und Kameraden …“ Um den Patriotismus der ganzen deutschen Jugend auf das SBZ-Regime festzulegen, behauptet das Statut: „Die deutsche Jugend hat in der DDR ihr wahres Vaterland.“ Auch verlangt § 1, Abs. 11 Einsatz für die bewaffneten Organe, für die Militärpolitik der SBZ: „Die Mitglieder der FDJ betrachten es als ihre Ehre und Pflicht …, sich vormilitärische Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Der Dienst in den bewaffneten Organen der DDR ist für jedes Mitglied der FDJ eine Ehrenpflicht.“ Um die FDJ für den Siebenjahrplan anzuspannen, beschloß das VI. Parlament (Mai 1959) ein genau durchgegliedertes „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“. Darin wird u. a. Mitarbeit gefordert an der Bewegung des Kompaß, den Kontrollposten, den Brigaden der sozialistischen Arbeit, den sozialistischen ➝Gemeinschaften. Die gesamte Tätigkeit und Schulung der FDJ wird seit langem ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Der Zentralrat (ZR) wird alle 4 Jahre vom Parlament der FDJ gewählt; er setzt das Büro und das Sekretariat des ZR, die eigentliche Führungsspitze, ein. — Der 1. Sekretär des ZR ist Horst ➝Schumann (SED). Als Mitgliederzahl nannte das „Statist. Jahrbuch der DDR“ 1959 1,74 Mill. (ohne Junge Pioniere). Die Ausgabe 1960–61 vermeidet jede Angabe, um Mitgliederschwund zu verheimlichen. Sie nennt nur 1,668 Mill. Junge Pioniere. — Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze, nicht für Funktionäre, wohl aber für Mitglieder, ist im allgemeinen (seit dem Statut vom Mai 1959) das vollendete 26. Lebensjahr. Die FDJ ist die einzige amtlich erlaubte Organisation von Jugendlichen in der SBZ. Der ZR verleiht für „Verdienste bei der sozialistischen Erziehung der Jugend …“ die „Artur-Becker-Me[S. 125]daille der FDJ“, die bis April 1960 als Medaille „Für die sozialistische Erziehung unserer Jugend“ bezeichnet wurde. (Der Altkommunist B., Vors. des ZK des KJVD, starb 1938 als Rotspanien-Kämpfer.) Außerdem wird das Abzeichen „Für gutes Wissen“ für Leistungen bei der FDJ-Schulung vergeben. In der Bundesrepublik Deutschland ist die FDJ seit 26. 6. 1951 als verfassungsfeindlich verboten. Dieses Verbot bestätigte am 16. 7. 1954 das Bundesverwaltungsgericht. Tageszeitung: „Junge Welt“, Halbmonatsschrift: „Junge Generation“. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 124–125 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-KontrollpostenSiehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend, eine Massenorganisation der SED, lange Zeit überparteilich getarnt. Die Niederlage, die der Kommunismus 1933 erlitten hatte, nötigte den KJVD (gleich der KPD), seine Arbeit mit Volksfront- und…
DDR A-Z 1962
Außenpolitik (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 50]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Gemäß Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2) leiten. Die A. ist jedoch völlig nach der sowjet. A. ausgerichtet. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, ihre Botschafter und Gesandte haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock besteht auch in der SBZ eine Zweigleisigkeit der A., da unabhängig vom Außenministerium die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien des Auslandes Fragen der A. behandelt. Die enge außenpolitische Bindung an den Ostblock hat zu Verträgen mit der SU und anderen Staaten dieses Blockes geführt. Sehr wichtig sind: 1. die Abkommen mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950; sie gliedern sich in einen Vertrag über technisch-wissenschaftliche und über kulturelle Zusammenarbeit sowie das Grenzabkommen (Oder-Neiße-Linie), 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der behauptet, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“ und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Diese Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). Mit der Teilnahme der Regierung der SBZ an der Prager Konferenz der Ostblockstaaten, deren Ergebnisse in den sog. „Prager Beschlüssen“ vom 21. 10. 1950 niedergelegt sind, wurde die außenpolitische Einbeziehung in den Ostblock auch formell beendet (wichtigster Inhalt der Prager Beschlüsse: Die Deutschland-Beschlüsse der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte vom 19. 9. 1950 werden für rechtswidrig und international ungültig erklärt; gefordert wird u. a. die Errichtung einer deutschen Zentralregierung, zu der die SBZ die Hälfte der Mitglieder bestimmt). Die A. blieb von der SU abhängig, wenn auch die SU die „DDR“ (seit 24. 3. 1954) als „souveränen Staat“ bezeichnet (Souveränität). Die Prager Konferenz von Vertretern Polens, der Tschechoslowakei und der „DDR“ (Dez. 1954) verstärkte die Abhängigkeit der SBZ vom Sowjetlager, indem sie gemeinsame Rüstungsvorkehrungen gegen die westeuropäische Abwehrorganisation beschloß. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und Polen, die Tschechoslowakei und andere Satelliten diesem Beispiel folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblocks, zu denen als 8. Staat die SBZ herangezogen war, in Warschau einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nichtkommun. Staaten Europas und unterstellten sich offen dem Oberbefehl eines Sowjetmarschalls (Konjew). Um die Empfindlichkeit der Westmächte zu schonen und weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ jedoch noch nicht offen in die Abmachungen einbezogen. Dies wurde am 28. 1. 1956 nachgeholt. Damit sollte die „DDR“ noch fester an das Sowjetlager gebunden und der Wiedervereinigung ein weiterer Stein in den Weg gelegt werden. (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der „DDR“ (20. 9. 1955) bestätigte die „Souveränität“ der „DDR“ und nannte sie „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Die Besetzung der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. im Hinblick auf die Aufnahme diplomatischer Bezie[S. 51]hungen zwischen der SU und der Bundesrepublik (13. 9. 1955) die SBZ als gleichberechtigten Verhandlungspartner gegenüber der Bundesrepublik hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (August 1955) der SBZ eine internationale souveräne Rolle Zuspielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der SBZ zu beheben und sie wettbewerbsfähig gegen die Bundesrepublik zu machen, erließ die SU ihr am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1954 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ müsse, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt werden. Das Regime der SBZ ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. Immer wieder, z. B. in der Regierungserklärung des Außenministers Dr. Bolz vom 28. 8. 1958, erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Ihre Bemühungen in möglichst vielen Staaten, die der SBZ diplomatische Beziehungen verweigern, wenigstens regierungsamtlich anerkannte Handelsvertretungen zu errichten, blieben nicht erfolglos. Doch nur zwei Staaten (Finnland und die Vereinigte Arabische Republik) richteten auch ihrerseits Handelsvertretungen in der SBZ ein. „Handelsvertretungen der DDR“ bestehen in: Argentinien, Brasilien, Burma, Columbien, Finnland, Ghana, Guinea, Indien, Indonesien, Irak, Island, Jemen, Libanon, Sudan, Tunesien, Uruguay, in der Vereinigten Arabischen Republik (Ägypten-Syrien). In einigen anderen Staaten erreichte sie nur die Zulassung von Vertretungen der Kammer für Außenhandel: in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Kuba, in den Niederlanden, in Norwegen, Österreich, Schweden, in der Türkei. Die A. der SBZ verfolgt ihr Ziel, im Sinne des sowjet. Imperialismus zu wirken auch mit jener propagandistischen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschreibt: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und vor allem die Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjet. Propaganda darauf ab, die atomaren Verteidigungswaffen von NATO-Truppen zu diffamieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nichtdeutschen NATO-Truppen auf dem Boden der Bundesrepublik gehören. Am 27. 7. 1957 legte sie diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland“. Die A. der SBZ arbeitet seit dem 5. 10. 1957 mit jenem Vorschlag für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, der mit dem Namen des polnischen Außenministers Rapacki verbunden ist. Dieser Vorschlag [S. 52]wurde z. B. am 11. 12. 1957 wieder aufgegriffen. An diesem Tage übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“ und forderten „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Das SBZ-Regime versucht ständig, seine Forderungen zur A. vorzutragen. Eine Gelegenheit bot die Genfer Außenministerkonferenz der vier Mächte vom Mai bis Juli 1959, die durch die ultimativen Erklärungen der SU (seit 10. 11. 1958) gegen den Vier-Mächte-Status West-Berlins herbeigeführt worden war. Wie die Regierungserklärung vom 9. 9. 1959 rückblickend betonte, suchte die SBZ zu erreichen, „daß Verhandlungen über Deutschland ohne die Teilnahme beider deutscher Staaten unmöglich sind“. Sie erstrebte „ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“. Dabei vermied das Regime ängstlich die Probe, wie die Bevölkerung sich in geheimen, international kontrollierten Wahlen, vor allem in Mehrlistenwahlen, zu seiner Politik stellen würde. Es versuchte, die Bundesregierung als gefährliche militaristische und chauvinistische Angriffsmacht hinzustellen, und bemühte sich, die Westmächte mißtrauisch gegen die Bundesrepublik und ihre Bundeswehr zu machen — überhaupt auch den gesamten Westen gegen sie aufzuhetzen. Seit der Sprengung der Pariser „Gipfelkonferenz“ (Mai 1960) durch die SU agitiert das Regime der SBZ noch heftiger für atomare und nichtatomare Abrüstung und bezeichnet die Bundesrepublik als einzigen Störenfried. Die SBZ wolle, so beteuerte Walter ➝Ulbricht am 26. 9. 1960, „die Sicherung des Friedens und die Abrüstung“. Weiter behauptete Ulbricht in dieser Erklärung zur A.: „Es stehen sich … gegenüber: die friedliebende DDR und die Friedenskräfte in Westdeutschland auf der einen Seite, die Revanchisten und Militaristen mit ihrer Bundesregierung in Westdeutschland auf der anderen Seite.“ Ferner erstrebt die SED nicht nur eine Koexistenz im Sinne der SU und eine Konföderation zwischen der „DDR“ und der Bundesrepublik. Sie tritt auch immer wieder (gemäß Vorschlag der SU vom 10. 1. 1959) für einen Friedensvertrag ein, der die Bundesrepublik (ohne vorherige geheime gesamtdeutsche Wahlen) von westlichen Truppen entblößen, aus der NATO lösen und ihr rasch das Schicksal der SBZ bereiten würde. Ein solcher Vertrag soll auch den Westteil Berlins zur „Freien Stadt“ machen, als ersten Schritt zur Einverleibung in die SBZ. Um den Ostblock zu stärken und ihre eigene Stellung zu festigen, versucht die SBZ, vor allem in Afrika und Vorderasien, Hilfe für ➝Entwicklungsländer zu geben. Diese Versuche sollen der A. und dem Außenhandel dienen. Ihre Wirksamkeit in Übersee ergänzt sie durch die propagandistische Behauptung, die Bundesrepublik entfalte einen Neukolonialismus, der durch seine Tarnung doppelt gefährlich sei. Die eigene Bindung an den sowjet. Machtblock versucht die SBZ zu vertuschen durch scharfe Angriffe auf den begonnenen Zusammenschluß der Staaten Westeuropas. Sie bezeichnet diesen Zusammenschluß als gefährliche Machenschaft des nordamerikanischen Imperialismus und Kolonialismus, verdächtigt aber auch die gemeinsamen europäischen Einrichtungen und die europäischen Teile der NATO als getarnte Werkzeuge eines bundesrepublikanischen Großmacht- und Blockstrebens in Europa wie in Afrika. Mit dieser Diffamierungskampagne soll die Bundesrepublik Deutschland bei ihren Verbündeten wie bei den anderen Ländern der nichtkommunistischen Welt verleumdet und isoliert werden. Literaturangaben : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1960, Bechtle. 266 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1960. 204 S. u. 4 Taf. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 50–52 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AustauschnormenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 50]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Gemäß Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2) leiten. Die A. ist jedoch völlig nach der sowjet. A. ausgerichtet. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen nur zu den Staaten des Ostblocks, ihre Botschafter…
DDR A-Z 1962
Apotheken (1962)
Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der DWK vom 22. 6. 1949 (ZVBl. S. 487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für die Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in Privatbesitz“ entschädigt mit, 30 bis 50 v. H. des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Das A.-wesen wurde 1958 gesetzlich geregelt. Es soll nur noch „Staatliche A.“ geben, die als öffentliche A. von den Kreisen geführt werden (daneben Krankenhaus-A., Tierärztliche A. und nichtöffentliche A. für besonderen Bedarf staatlicher Einrichtungen, insbesondere der Nationalen Volksarmee). Bisherige „A. in Privatbesitz“ (Anfang 1961 noch 113 von insgesamt 1482 A.) und verpachtete „Staatliche A.“ gehen mit dem Abgang des Besitzers automatisch in die Führung des Kreises über; dieser kann Einrichtung und Vorräte gegen Entschädigung übernehmen, muß es aber nicht. Die Enteignungsmaßnahmen haben zur Abwanderung zahlreicher Apotheker und damit zu bedrohlichem Personalmangel geführt. Der Versuch, diesem durch Kurzausbildung von Apothekenassistenten zu begegnen, ist mißlungen. Im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ vom 19. 12. 1960 erlangten auch die verbliebenen Apotheker einige der Zugeständnisse, die den Ärzten gemacht wurden. Für je 10.000 Einwohner soll eine A. „angestrebt“ werden. Es fehlen demnach 130 Apotheken, in Betrieben und in dünnbesiedelten ländlichen Gebieten soll die Arzneimittelversorgung erleichtert werden durch „Zweig-A. (1961: 124) und A.-Nebenstellen (Arzneimittelabgabestellen - 1961: 234), die den „Staatlichen A.“ nachgeordnet sind. Die Führung der „Staatlichen A.“ und die Aufsicht über die übrigen liegt bei der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Rates jedes Kreises in der Hand des Kreisapothekers. Das Rechnungswesen ist unter großem Verwaltungsaufwand zentralisiert. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 24 Apitz, Bruno A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ApothekenassistentenSiehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der DWK vom 22. 6. 1949 (ZVBl. S. 487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für die Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in Privatbesitz“ entschädigt mit, 30…
DDR A-Z 1962
Spitzelwesen (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes in der SBZ stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED Regimes erstreckt sich nicht nur [S. 411]auf Feinde des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das Sp.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse.“ Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitgl. zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Die von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig ebrachten Informationen landen ei den „Organen der Staatssicherheit“. Diese nennen ihre Spitzel Geheime Informanten (GI). Oft haben die GI einen fest umrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw., d. h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SSD notwendig erscheint und in der der GI einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Sie können auch zur Personenüberwachung und zur Tätigkeit jenseits der Grenzen der SBZ eingesetzt werden. über ihre Beobachtungen haben sie ihrem Auftraggeber regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihrem Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen nach Möglichkeit nur solche Personen als GI verwendet werden, denen die Bevölkerung wegen ihrer dienstlichen oder parteipolitischen Tätigkeit nicht mit besonderer Zurückhaltung begegnet. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Befindet sich in dem vorn SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden Druckmittel gegenüber einem in Aussicht genommenen „Kandidaten“ angewendet, indem z. B. Kenntnis von „kriminellen Verfehlungen“ oder „negativen politischen Äußerungen“ behauptet wird. Zusätzlich wird mit Angeboten sozialer und wirtschaftlicher Vergünstigungen (Prämien!) gearbeitet. Im August 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. „Vertrauenspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbrecherische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulernen“ (Instruktion Nr. 1 zum Befehl Nr. 45 des Chefs der Deutschen ➝Volkspolizei vom 3. 8. 1955). Dieser Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Mit dem wenig später ergangenen Befehl Nr. 49 des Chefs der Deutschen Volkspolizei erhielt auch die Kriminalpolizei den Auftrag zum Aufbau eines eigenen Spitzelapparates. Dieser stützt sich vornehmlich auf Rechtsbrecher, denen Straferlaß für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß sie die ihnen erteilten Aufträge in vollem Umfange erfüllen. Die GI der Kriminalpolizei stehen also ständig unter dem Druck, daß, wenn ihre Arbeit als ungenügend angesehen wird, eine gegen sie erkannte Strafe vollstreckt oder ein zunächst eingestelltes Verfahren wiederaufgenommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem SSD wird in der Bezirksverwaltung durch einen Verbindungsoffizier hergestellt, der dafür sorgt, daß die für den SSD wesentlichen Erkenntnisse diesem mitgeteilt werden. Eine besondere Gruppe bilden die Helfer der staatlichen Kontrolle, deren Informationen zwar nicht unmittelbar als Spitzelberichte für den SSD bestimmt sind, die aber durch ihre Tätigkeit praktisch doch in das weite Feld des sowjetzonalen Sp. eingebaut sind und dem SSD wesentliche Erkenntnisse vermitteln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 410–411 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpontaneitätSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes in der SBZ stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED Regimes erstreckt sich nicht nur [S. 411]auf Feinde…
DDR A-Z 1962
Bewußtseinsbildung (1962)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 Die Bedeutung der B. ist in totalitären Herrschaftssystemen früher erkannt worden als in den Demokratien, und der Ausdruck B. entstammt daher auch ihrem Vokabular. Auch die totalitäre Diktatur sucht ihre Bestätigung und Legitimation im „Volkswillen“, veranstaltet zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit akklamatorische Abstimmungen oder plebiszitäre Wahlen, muß aber deren Ergebnisse durch einen zentral gesteuerten Apparat der B., durch Polizeiterror und vielfach noch durch nachträgliche Fälschung manipulieren. Vielfältige Methoden der B. dienen dazu, die Bürger geistig und seelisch im Sinne des Machthabers derart zu formen, daß sie den ihnen vorgeschriebenen Denkstil annehmen und zu Urteilen und Entschlüssen kommen, die den Zielen der Regierung entsprechen. In der SBZ wie in allen kommun. Staaten ist die Ideologie das wichtigste Instrument der B. Genau dosierte Kenntnisse über diese Ideologie zu verbreiten, ist Aufgabe aller Institutionen zur Schulung, insbesondere der Kader. Der Verbreitung der Ideologie und damit der B. dienen aber auch das Erziehungswesen, die Presse, der Rundfunk und das Fernsehen sowie im weiteren Sinne alle Arten von Agitation und Propaganda, zur B. gehört schließlich alles, was zur Festigung eines sozialistischen Bewußtseins und zur Ausrichtung eines jeden Bürgers der „DDR“ auf die Staats- und Parteiziele beitragen kann, z. B. Kunst und Literatur, das Filmwesen und Produktionspropaganda. Die kommun. B. ist ihrem Wesen nach ausschließlich: sie schirmt darum die von ihr Erfaßten gegen Einflüsse anderer geistiger Herkunft ab, vermeidet echte Diskussion und ist intolerant und kritikfeindlich (Kritik und Selbstkritik). Erfolg oder Mißerfolg der kommun. B. sind nicht einheitlich zu beurteilen. Zweifellos ist es der SED bisher nicht gelungen, die kommun. Lehre in der Bevölkerung Wurzel schlagen zu lassen oder auch nur deren Vertrauen in die „Perspektiven“ ihrer Herrschafts- und Wirtschaftsordnung zu gewinnen. Dagegen hat die lang dauernde und nur sporadisch durch Informationen von außen durchbrochene totalitäre B. der Bevölkerung in gewissem Grade einen anderen Denkstil und andere politische Kategorien aufprägen können. Da viele Menschen bestimmte politische Begriffe überhaupt nur nach kommun. Definition kennen, bewegen sie sich in kommun. Kategorien auch dann, wenn sie gegen das Regime Stellung beziehen (vergl. insbesondere manche Flüchtlinge aus der „Intelligenz“!. Folge der kommun. B. ist auch, daß die Politisierung des gesamten Lebens hingenommen, ihr Fehlen im „Westen“ u. U. als Schwäche empfunden wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 74 Bewaffnete Organe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewußtsein, SozialistischesSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 Die Bedeutung der B. ist in totalitären Herrschaftssystemen früher erkannt worden als in den Demokratien, und der Ausdruck B. entstammt daher auch ihrem Vokabular. Auch die totalitäre Diktatur sucht ihre Bestätigung und Legitimation im „Volkswillen“, veranstaltet zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit akklamatorische Abstimmungen oder plebiszitäre Wahlen, muß aber deren Ergebnisse durch einen zentral gesteuerten Apparat der B., durch Polizeiterror und…
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Landwirtschaft (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 251]Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung der Marktproduktion zum Ziele gesetzt. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein realer Widerspruch. Alle Bemühungen, beide Aufgaben zugleich zu bewältigen, um die „Überlegenheit der sozialistischen landwirtschaftlichen Großproduktion“ über die „kapitalistischen“ d. h. familien-bäuerlichen Produktionsformen der BRD nachzuweisen, sind eine offenbare Fehlspekulation. Die Entwicklung der Ertragslage der L. nach 1945 erbringt hierfür den untrüglichen Beweis. Es ist naheliegend, die Ergebnisse der Agrarproduktion der SBZ mit den entsprechenden Leistungen der BRD zu messen, da man die unterschiedliche Struktur und Leistung beider Produktionsgebiete der Vorkriegszeit in Rechnung stellen kann. Die mitteldeutsche L. der Vorkriegszeit wurde durch intensiven Ackerbau und eine pflanzliche Produktion gekennzeichnet, die derjenigen Westdeutschlands zum Teil überlegen war. Die Betonung der pflanzlichen Produktion war begründet in dem Überwiegen der Großbetriebe und des Ackerflächenanteils an der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Entsprechend diesen Verhältnissen überwog der Viehbesatz in Westdeutschland gegenüber dem in Mitteldeutschland. Obwohl durch die Zwangskollektivierung die Agrarstruktur der SBZ heute allein vom „sozialistischen Großbetrieb“ geprägt wird (durchschnittliche Betriebsgrößen 1960: LPG Typ III = 534 ha; Typ II = 180 ha; Typ I = 154 ha, VEG = 603 ha), läßt die wirtschaftspolitische Planung der Bodennutzung (Anbauplanung) und der Viehbestände (Viehhalteplanung) das Streben erkennen, in den LPG die feldwirtschaftlichen Vorzüge des Großbetriebes mit der viehwirtschaftlichen Stärke des Bauernbetriebes zu kombinieren. Die Bodennutzung zeigt gegenüber der Vorkriegszeit und im Vergleich der beiden Teile Deutschlands folgendes Bild: [S. 252]In den Naturalerträgen bleiben die Ernten der SBZ, trotz allen „Kampfes um die Produktionsverbesserung“, nicht nur weit unter dem Ertragsniveau der BRD, sondern auch immer noch erheblich unter dem Vorkriegsstand (vgl. Schaubild auf S. 253). [S. 253]Bei Futterpflanzen sowie bei Wiesen und Weiden läßt sich infolge unterschiedlicher Erhebungsmethoden keine Vergleichbarkeit der Erträge der SBZ mit denen der BRD herstellen; je nach Fruchtart müßten sie nach der in der BRD angewandten Schätzungsmethode zwischen 10 und 20 v. H. niedriger liegen, als sie die SBZ ausweist. Daß in der SBZ der Ertrag an Feldfrüchten derart enttäuschend ist, läßt auf sehr beträchtliche Hemmungsfaktoren schließen, die nicht in Witterungseinflüssen, sondern vor allem in dem unbefriedigenden Kulturzustand der Böden zu suchen sind. Neben der unzureichenden Handelsdüngerversorgung (mineralische Düngemittel) wirken sich hier die verschlechterte Bodenbearbeitung durch die MTS, der Minderbesatz an Zugkraft, Mängel in der Saat- und Pflanzgutversorgung sowie in der Schädlingsbekämpfung, die errungene betriebswirtschaftliche Umstellung im Zuge der Kollektivierung und schließlich die mangelhafte Organisation der Feldwirtschaft in den LPG, ÖLB und zum größten Teil auch in den VEG aus. [S. 254]In der Viehwirtschaft der SBZ sind die Vorkriegsbestandszahlen zwar überschritten worden, jedoch mußten die forcierte Steigerung der Nutzviehbestände ohne entsprechende Futterflächen in der Anbauplanung, das niedrige Ertragsniveau der Feldfrüchte, die hohen Ablieferungsquoten pflanzlicher Erzeugnisse und eine völlig unzureichende Versorgung mit Handelsfuttermitteln (staatlicher ➝Futtermittelfonds, Futtermeister der DDR) dazu führen, daß die tierischen Leistungen weit unter dem Normalmaß zurückbleiben. Die tierischen Minderleistungen gehen vor allem aus dem Zurückbleiben der durchschnittlichen Schlachtgewichte bei Rindern und Kälbern, der Schlachtumtriebe bei Rindern und Schweinen und der Milchleistung je Kuh um je 25 bis 30 v. H. gegenüber dem Leistungsstand der BRD hervor. Die geschilderten Minderbeträge wirken sich naturgemäß auf die Ernährungswirtschaft der SBZ aus. Alljährlich wiederkehrende und im Jahre 1961 besonders akute Versorgungsschwierigkeiten sowie die nach vielen Versprechungen erst 13 Jahre nach dem Kriege aufgehobene Lebensmittelrationierung (Lebensmittelkarten) beweisen das zur Genüge. Hinzu kommt die Abhängigkeit der Versorgung von Einfuhren an Nahrungs- und Futtermitteln, vorwiegend aus den Staaten des Ostblocks, die ihrerseits häufig mit der Erfüllung der Lieferverträge Schwierigkeiten haben. Ausfuhrverpflichtungen und die Versorgung der sowjet. Besatzungsmacht erschweren die Ernährungslage zusätzlich. In dem von Ulbricht auf dem V. Parteitag der SED gesteckten Planziel, 1961 den Pro-Kopf-Verbrauch der westdeutschen Bevölkerung zu erreichen und zu übertreffen, verbarg sich schon damals das Eingeständnis der eigenen Mangellage, die mit dem Scheitern dieser Planerfüllung ganz offensichtlich geworden ist. Im Gegensatz zu den beachtlichen Produktionsfortschritten in der BRD hat das in der SBZ herrschende Wirtschaftssystem die Gesamtentwicklung der L. in der SBZ in einem solchen Maße gehemmt, daß der große [S. 255]Rückstand in der agrarischen Produktion nicht weiter wundernehmen kann. Diese sachlichen Erörterungen der agrarwirtschaftlichen Fakten reichen zur Beurteilung der Situation nicht aus, in die sich das Bauerntum der SBZ hineingestellt sieht. Der wirtschaftliche Rückschritt ist nicht zu trennen vom sozialen, von der Depression des Zukunftserlebens und den vielfältigen seelischen Konflikten, die besonders auf den Menschen in der L. der SBZ lasten. Literaturangaben Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. Gade, H.: Die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der SBZ. (Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung, Jg. 1957, H. 3) Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) *: Die Zwangskollektivierung des selbständigen Bauernstandes in Mitteldeutschland, Denkschrift. (BMG) 1960. 142 S. m. zahlr. Faks. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 251–255 Landtechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-MarkkleebergSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 251]Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung der Marktproduktion zum Ziele gesetzt. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein realer Widerspruch. Alle Bemühungen, beide Aufgaben zugleich zu bewältigen, um die „Überlegenheit der sozialistischen landwirtschaftlichen Großproduktion“ über die „kapitalistischen“ d. h. familien-bäuerlichen…
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HO (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und -zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts wurde die HO nicht aufgelöst, sondern vor Abschaffung der Lebensmittelkarten sogar noch in den Vertrieb von bewirtschafteten Waren eingeschaltet. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. Am 30. 9. 1960 betrieb die HO insgesamt 39.404 Verkaufsstellen und Warenhäuser, davon 20.883 Lebensmittelgeschäfte, 7.088 Gaststätten und 11.433 Fachverkaufsstellen. Ende 1960 bestanden 4.422 HO-Selbstbedienungsläden, darunter 3.142 Lebensmittelgeschäfte, 2 Gemischtwaren- und 917 Industriewarenverkaufsstellen. In 6.702 Läden wurde Teilselbstbedienung eingeführt. Die Einzelhandelsumsätze der HO entwickelten sich wie folgt: Diese Zahlen bringen die mengenmäßige Umsatzsteigerung nicht voll zum Ausdruck, da die HO-Preise seit 1948 mehrmals gesenkt worden sind. Auf die Handelstätigkeit der HO entfällt z. Z. über ein Drittel der gesamten Einzelhandelsumsätze der SBZ. (Handel) Ursprünglich war die HO hauptsächlich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Industriemangelwaren eingestellt. Sie hatte bis 1959 das Monopol für den Verkauf freier Waren. Inhaber privater Läden wurden durch ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht und veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gab ihnen dann häufig die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernahm die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der staatlichen Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Staates zur systematischen Vernichtung des privaten Einzelhandels. Zu den zentralgeleiteten HO-Betrieben gehören die HO-Wismut zur Versorgung im Bereich der deutsch-sowjetischen Wismut-AG, der HO-Spezialhandel und das HO-Versandhaus in Leipzig. (Versandhandel) Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 181 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HochschulenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staatliches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkauft. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 gegründet. Als Begründung gab die DWK „Bekämpfung des Schwarzmarktes“ an. Hauptzweck der HO-Gründung war, währungsgefährdende „überschüssige Kaufkraft“ abzuschöpfen (Akzise) und -zur Finanzierung der Staatsausgaben heranzuziehen. Trotz Verbesserung der…
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Zivilprozeß (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 (Gerichtsverfassung) und die im Anschluß hieran ergangene Angleichungs-VO. Entsprechend dem dreistufigen Gerichtsaufbau gibt es nur noch zwei Instanzen. Die erste Instanz für fast alle Zivilsachen ist das Kreisgericht. Nur die Verfahren, in denen eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt, gehören zur Zuständigkeit des Bezirksgerichts. Das Bezirksgericht ist außerdem Berufungsinstanz für die Entscheidungen des Kreisgerichts. Gegen die erstinstanzlichen Urteile des Bezirksgerichts ist die Berufung an das Oberste Gericht möglich. Wie in Strafsachen ist das Oberste Gericht außerdem Kassationsgericht (Kassation). Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben aus Lieferungs- und Leistungsverträgen gehören vor das Staatliche Vertragsgericht. Mit der fortschreitenden Sozialisierung der Wirtschaft (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, Handwerk) und dem ständigen Rückgang des Anteils der privaten Betriebe an der Produktion (Privatwirtschaft) und des Privathandels an den Gesamthandelsumsätzen (Handel) hat daher die Zahl der Z. in den letzten Jahren ständig abgenommen. Die Zivilkammern des Kreisgerichts und die erstinstanzlichen Zivilsenate des Bezirksgerichts sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei mit vollen richterlichen Befugnissen versehenen Schöffen besetzt. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung sind dem Sekretär des Gerichts übertragen worden (§§ 28 ff. der Angleichungs-VO). Für alle Verfahren in erster Instanz gelten gemäß § 38 der Angleichungs-VO die Bestimmungen er §§ 495 ff. der ZPO. Vor dem Bezirksgericht findet jedoch keine Güteverhandlung statt. Ein Verfahren vor dem Einzelrichter gibt es in erster Instanz nicht. Neu geregelt ist das Verfahren in Ehesachen durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956. (Familienrecht). Anwaltsvertretung ist in allen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann jedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen (Rechtsanwaltschaft) Neben dem Recht, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, kann der Staatsanwalt gemäß § 20 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408) „zum Zwecke der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit“ in jedem Zivilrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und Teilnahme an den Verhandlungen mitwirken. Diese Mitwirkung ist in allen Rechtsstreitigkeiten erforderlich, die „gesellschaftliches Eigentum und das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ betreffen (Staatsanwaltschaft). Im künftigen Z. soll die Stellung des Staatsanwaltes noch stärker sein. Er soll ein eigenes Klage-, Antrags- und Rechtsmittelrecht erhalten. Über die gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus sind die formell weiter geltenden Vorschriften der Z.-Ordnung mit einem „neuen In[S. 502]halt“ erfüllt worden. Ausgehend von den im §~2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind der Verhandlungs- und der Verfügungsgrundsatz, auf denen der deutsche Z. beruht, beseitigt worden. („Die noch geltenden alten Normen sind kein Hindernis dafür, die Zivilverfahren in sozialistischer Weise durchzuführen“, Nathan, Neue Justiz 1959, S. 592.) Die Gerichte haben von sich aus die objektive Wahrheit zu ermitteln. Sie sind dabei nicht an die Beweisanträge der Parteien gebunden. Durch den neuen „sozialistischen Arbeitsstil“ wird das Gericht auch im Z. zu einem „aktiv handelnden Staatsorgan, das mit seiner rechtsprechenden Tätigkeit staatliche Leistungsfunktionen verwirklicht, indem es in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen aktiv zur Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgabe beiträgt“. Das Gericht bestimmt selbst den Umfang der Untersuchungen und deckt dadurch „die gesellschaftlichen Hintergründe der auftretenden Konflikte auf und beseitigt die hemmenden Ursachen selbst oder mit Hilfe der örtlichen Organe und des Staatsanwaltes“. Es darf keine Anerkenntnis- und Versäumnisurteile oder Vergleiche geben, die nicht im Einklang mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung der „DDR“ stehen. Schon vor dem eigentlichen Z. ist eine „gesellschaftliche Tätigkeit zur Beseitigung des Konfliktes und seiner Ursachen“ zu entfalten. Hierbei sind neue Formen zu entwickeln, durch die „die gesellschaftlichen Kräfte in noch größerem Umfange in die Lösung ziviler Rechtsstreitigkeiten einbezogen und so die Werktätigen befähigt werden, ihre Angelegenheiten selbst im Prozeß der gegenseitigen gesellschaftlichen Erziehung zu lösen“. Z. mit einem geringen Streitwert und einem einfachen Sachverhalt sollen so außerhalb des Gerichtsverfahrens erledigt werden. Flüchtlingen darf das Armenrecht nicht bewilligt werden. Sie sind nicht mehr legitimiert, über ihr in der SBZ gelegenes Vermögen Prozesse zu führen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 501–502 Zivilgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZKSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung soll am 1. 1. 1963 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die deutsche ZPO vom 30. 7. 1877 noch formell geltendes Recht. Das bisherige Z.-Recht ist aber durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10.…
DDR A-Z 1962
Kommissionen (1962)
Siehe auch: Kommission: 1969 1975 1979 Kommissionen: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 In nichtkommun. Staaten sind K. Fachausschüsse oder öffentliche Stellen, die zeitlich oder fachlich begrenzte Sonderaufgaben erfüllen sollen. Derartige K. gibt es in der SBZ für bestimmte Überprüfungen und Umgestaltungen in Verwaltung und Wirtschaft und im Bereich der „Volksvertretungen“ und Parteien usw., bes. der SED. Daneben gibt es K., die ständig nicht nur beratend arbeiten: höchste Parteiorgane der SED, ordentliche Behörden und ständige Ausschüsse der sog. „örtlichen Volksvertretungen“. So gibt es: die Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK) der SED die Zentrale Revisions-Kommission (ZRK) der SED. Zu ihnen gehören mittelbar auch die „ständigen Kommissionen beim Politbüro“, denen z. T. linientreue Fachleute angehören. Die von der SED seit Mitte 1959 organisierten „K. für Parteikontrolle“ dienen der ökonomischen Betriebsüberwachung, der Antreibung der Arbeitenden. Bei den örtlichen Volksvertretungen bestehen Ständige Kommissionen, die einerseits einen agitatorischen und aktivmäßigen Charakter haben (Aktiv), andererseits den „Ständigen Ausschüssen“ der Volkskammer entsprechen. Sie sollen bei der Vorbereitung der Beschlüsse der Volksvertretungen mitwirken. — Im März 1959 beschloß der Ministerrat die Gründung von „Gemeinsamen K.“ bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte. Sie bestehen aus Behördenvertretern und den „in der Nationalen Front vereinten gesellschaftlichen Organisationen mit dem Zweck, die Republik politisch und ökonomisch zu stärken“. (Produktionspropaganda, Regierung und Verwaltung) In Regierung und Staatsapparat gibt es ebenso ständige Stellen, die als K. bezeichnet werden: die Staatliche Plankommission; die „Plankommissionen der Kreise“ (die entsprechenden, ihnen übergeordneten Stellen auf der Bezirksebene heißen dagegen „Wirtschaftsräte der Bezirke“). Bei der Staatl. Plankommission gibt es z. B. die „Zentrale Kommission für das Energieprogramm“ und die „Staatliche Geologische Kommission“; formell unabhängig von ihr ist dagegen die „Regierungskommission für Preise“. — Eine unmittelbar neben dem Ministerpräsidenten stehende hohe Regierungsstelle ist die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKK). — Die örtlichen Räte sind befugt, „Verwaltungskommissionen“ zu bilden, die den Rat unterstützen und beraten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 221 Kommission für Gesamtdeutsche Arbeit, Zentrale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KommissionsverträgeSiehe auch: Kommission: 1969 1975 1979 Kommissionen: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 In nichtkommun. Staaten sind K. Fachausschüsse oder öffentliche Stellen, die zeitlich oder fachlich begrenzte Sonderaufgaben erfüllen sollen. Derartige K. gibt es in der SBZ für bestimmte Überprüfungen und Umgestaltungen in Verwaltung und Wirtschaft und im Bereich der „Volksvertretungen“ und Parteien usw., bes. der SED. Daneben gibt es K., die ständig nicht nur beratend arbeiten: höchste…
DDR A-Z 1962
Filmwesen (1962)
Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 128]Nach dem Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Regime sicherten sich daher frühzeitig entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zum Aufbau des Sozialismus aus. Seit Okt. 1958 liegt die gesamte Steuerung des F. bei der VVB Film, die dem Ministerium für Kultur untersteht. Zu den von der VVB Film gelenkten Betrieben und Instituten gehören nicht nur die fünf Studios der DEFA, die das Filmherstellungsmonopol innehat, einige weitere „volkseigene“ technische Betriebe, der VEB Progress Film-Vertrieb, der VEB DEFA-Außenhandel (beide ebenfalls als Monopole arbeitend), sondern auch das Staatliche Filmarchiv, die Deutsche Hochschule für Filmkunst und die Schulen für filmtechnische Berufe und Vorführer. — Die DEFA produzierte 1959 insgesamt 28 Spielfilme (darunter 6 Kinderfilme), 30 Dokumentar-, 39 populärwissenschaftliche und 13 Trickfilme, ferner 105 Wochenschauen und 26 Folgen „Stacheltier“. — Einschließlich der DEFA-Filme wurden 1958 in den Filmtheatern der SBZ 115 Spielfilme gezeigt; ein erheblicher Teil wurde also importiert. 1959 gab es 1.389 Filmtheater mit 539.111 Sitzplätzen; fast alle Theater sind entschädigungslos enteignet worden; die „volkseigenen“ (Volkseigentum) sind zum kleineren Teil im VEB Filmtheater, zum weitaus größeren in den „Volkseigenen Kreislichtspielbetrieben“ zusammengefaßt. — Mit Nachdruck wird das Landfilmwesen ausgebaut; 1957 sollen über 10.000 „Spielstellen“ mindestens einmal wöchentlich gespielt haben. Im ganzen fanden 1959 in der SBZ 2.562.254 Vorstellungen mit rd. 258 Mill. Besuchern statt. Der Kinobesuch verlagert sich im übrigen im Sinne der Bestrebungen der Betriebskultur von den Lichtspieltheatern teilweise in die betrieblichen ➝Kulturstätten. Die Frequenz wie auch die Auswertung „fortschrittlicher“ Filme soll durch die Filmaktivs (Aktiv) unterstützt werden. Die Lage der monopolisierten und staatlich gegängelten Filmproduktion zwischen den ideologischen Anforderungen auf der einen Seite und dem Auftrag, das Publikum zu unterhalten und die Theater zu füllen, auf der anderen ist ausweglos und ein Anlaß zu immer wiederkehrenden Krisen und Auseinandersetzungen. Im Jahre 1958 riefen besonders die Ausstrahlungen des Neorealismus die SED auf den Plan; eine von ihr einberufene Filmkonferenz (Juli 1958), von Alexander ➝Abusch als „Kampfkonferenz für die Höherentwicklung unserer sozialistischen Filmkunst“ bezeichnet, forderte im Anschluß an Empfehlungen der Kulturkommission beim ZK die Rückkehr zur „schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“. Das Unterhaltungsbedürfnis des Publikums und die Rentabilität der Theater sind nach wie vor auf die Einfuhr westlicher Filme angewiesen; die Produktion der Ostblockstaaten belegt natürlich einen beträchtlichen Teil des Spielplanes, der der Verfügung der einzelnen Filmtheater im übrigen völlig entzogen ist. Als wichtigstes Mittel kommun. Agitation und Propaganda werden neben der Wochenschau „Der Augenzeuge“ und satirischen Kurzfilmen unter dem Sammelnamen „Das Stacheltier“ auch populärwissenschaftliche und Dokumentarfilme eingesetzt. Ein besonders obskures, von Fälschungen strotzendes Machwerk, „Unternehmen Teutonenschwert“, erhielt auf Filmfestspielen in Karlsbad den ersten Hauptpreis. Obschon nicht wenige Filme sowjetzonaler Produktion zum Vertrieb in der Bundesrepublik zugelassen werden, hat das Publikum nur selten Gelegenheit, solche zu sehen, da die zugelassenen Spielfilme westdeutschen Ansprüchen häufig nicht genügen. Dem angestrebten Export in die Länder des Westens stehen ebenfalls tendenziöse Einschläge selbst bei scheinbar unverfänglichen Themen entgegen. — Zeitschrift: „Deutsche Filmkunst“. Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BB) 1954. 160 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 128 Filmaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzamtSiehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 128]Nach dem Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Regime sicherten sich daher frühzeitig entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von…
DDR A-Z 1962
Jugendstrafrecht (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt in der SBZ noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. in politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und damit den Frieden in der Welt zu schützen.“ (Abteilungsleiter Weiß vom sowjetzonalen Justizministerium auf einer Tagung am 25. 9. 1950). Am 23. 5. 1952 hat die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411) beschlossen, das am 1. 6. 1952 in Kraft getreten ist. § 24 Abs. 1 bestimmt, daß Jugendliche nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts, höchstens allerdings zu lebenslänglichem Zuchthaus, verurteilt werden müssen, wenn sie sich des vollendeten oder versuchten Mordes, der Vergewaltigung, der Sabotage oder eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) oder gegen das Friedensschutzgesetz schuldig gemacht haben. Nach § 33 Abs. 2 werden diese Fälle nicht durch Jugendgerichte, sondern durch die für Erwachsene zuständigen Gerichte, d. h. also durch die politischen Strafsenate abgeurteilt. Nach § 41 kann auch gegen Jugendliche öffentlich verhandelt werden. Aus diesem neuen Gesetz ergibt sich klar das Ziel der sowjetzonalen Strafrechtsprechung: Übergang zur Generalprävention. Strafmilderungsgründe im Sinne der westdeutschen Strafbestimmungen für Heranwachsende (18–21 Jahre) kennt das sowjetzonale J. nicht. Die mit der Ausarbeitung des Entwurfs zu einem neuen Strafgesetzbuch der SBZ befaßte Grundkommission hat vorgeschlagen, das Strafmündigkeitsalter für Jugendliche auf 16 Jahre heraufzusetzen. Gesellschaftsgefährliche Handlungen von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sollen — unter strikter Beachtung der Perspektiven des V. Parteitags der SED — durch Maßnahmen gesellschaftlicher Erziehung bekämpft werden. Das erfordere die Übertragung gesetzlicher Befugnisse - insbesondere auf die Referate Jugendhilfe bei den Verwaltungsbehörden, „um staatliche und gesellschaftliche Erziehungsmaßnahmen sinnvoll und mit maximaler erzieherischer Wirkung miteinander zu verbinden“ („Neue Justiz“ 1958, S. 3–5. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 202 Jugendring, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendstundenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt in der SBZ noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. in politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und…
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Kirchenpolitik (1962)
Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917–1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1932 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjetregierung erkannte schon beim Tode des Patriarchen Tychon (25. 3. 1925), daß ihre Bemühungen und die völlige Ausmerzung des Christentums vergeblich waren. Sie änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. In der SBZ war die Ausgangssituation eine wesentlich andere. Es gab im Deutschland von 1945 nicht wie im Rußland von 1917 ein Staatsoberhaupt, dem (laut § 64 der alten russischen Verfassung) der Titel „Beschützer der Dogmen des … Glaubens und Aufseher der Rechtgläubigkeit“ zuerkannt war. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Erfahrungen in nationalkirchlichen und Spaltungsexperimenten wurden mit Prag und Warschau ausgetauscht. Immer wenn eine Verschärfung des politischen Kurses in der Zone vorbereitet wurde, ging eine osteuropäische Konferenz „fortschrittlicher Christen“ oder eine „Friedenstagung“ mit christlichen Sprechern voraus. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte für die Zone keine Erleichterung; vielmehr ging der Hauptkampf in Schulen, Parteischulen, Presse und Rundfunk weiter. Beide Kirchen stehen unter starkem und unablässi[S. 215]gem Druck des kommun. Regimes; ihre Probleme sind die gleichen. Planmäßig wird versucht, die unabhängige Existenz der Kirchen auszuschalten. Wohlfahrts-, soziale und medizinische Einrichtungen werden stark beschränkt oder völlig unterdrückt. Staatliche Zuwendungen werden gekürzt oder gestrichen. Besitz wird enteignet. Seit 1952 richtet sich der Angriff nicht nur gegen die Kirche, den Gottesdienst und die sakramentalen Riten, sondern besonders gegen die Geistlichkeit. Die Anschuldigungen konzentrieren sich auf angebliche Vergehen gegen strafgesetzliche Bestimmungen der „DDR“ mit dem Ziel, die Gemeindemitglieder von einer engeren Verbindung mit der Geistlichkeit abzuhalten und ein Gefühl der Gefährdung unter der Jugend zu schaffen. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjet. Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin, „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. In einem Schreiben des Evangelischen Bischofs von Berlin an die Eltern der Konfirmanden (vom 17. 10. 1955) hieß es: „Wer sich konfirmieren lassen will, kann nicht zur Jugendweihe gehen. Hier können wir keine Kompromisse schließen mit dem Atheismus!“ Im Katholischen Amtsblatt (Bischöfl. Ordinariat Berlin) vom 1. 2. 1955 wurde gesagt: „Hier gibt es nur ein Entweder-Oder. Katholischer Glaube und Jugendweihe stehen sich unversöhnlich gegenüber.“ Gegen die Vorbereitung im Herbst 1957 erfolgten neue Kanzelverlesungen der kathol. Bischöfe am 17. 10. 1955 und des ev. Bischofs Dibelius am 10. 10. 1957. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen Ost-Berlins (Verbot des Religionsunterrichts an den Oberschulen) zeigten erneut, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Im Frühjahr 1958 setzten Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 2. 1956 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln durchgeführte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, sind: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Republikfluchtbegünstigung, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Stalinstadt usw., Schließung kirchl. Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52/57), die Einschränkung der Sammelerlaubnis und die Einführung von Ersatzriten für Taufe, Trauung und Begräbnis. Der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stoeckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe leiteten neue Großoffensive ein. Vorwand u. a. der Militärseelsorgevertrag. („Neue Zeit“ v. 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgevertrages ist Staatsverbrechen.“) Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. Über langwierige Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates (Grotewohl, Maron, Eggerath) und Vertretern der Ev. Kirche (in Abwesenheit von Propst Grüber) erschien am 21. 7. 1958 ein gemeinsames Kommuniqué, in dem die kirchlichen Vertreter erklärten, daß 1. die Kirchen in der „DDR“ an den Militärseelsorgevertrag nicht gebunden sind, 2. die Kirchen grundsätzlich mit den Friedensbestrebungen der „DDR“ und ihrer Regierung übereinstimmen, 3. die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit erfüllen, 4. die Christen die Entwicklung zum Sozialismus respektieren und zum friedlichen Aufbau des Volkslebens beitragen, 5. die Kirchen den gegen den Staat erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruches nicht aufrechterhalten. Die Regierung der „DDR“ erklärte: Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik. Beide Seiten gaben zu erkennen, daß klärende Aussprachen über [S. 216]die Beseitigung etwaiger Mißstände durchgeführt werden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD bereits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Zur gleichen Zeit legte Propst Grüber sein Amt als Bevollmächtigter der EKD nieder. Nachdem Grotewohl am 23. März 1959 in einer Rede vor Kulturschaffenden die atheistische Denkweise von Staats wegen proklamiert hatte, wandte sich Bischof Dibelius in einem Offenen Brief am 20. 4. 1959 an ihn und führte Beschwerde über die Anwendung staatlicher Machtmittel gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Am 2. 5. 1959 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Im Juli 1960 legte Bischof Dibelius den Vorsitz in der kirchlichen Ostkonferenz nieder, der alle Bischöfe der in der SBZ liegenden Teile der Landeskirche angehören. Am 17. 9. 1960 wurde dem Päpstlichen Nuntius für Deutschland, Erzbischof Dr. Bafile, das Betreten des Sowjetsektors von Berlin verwehrt. Als Begründung wurde angegeben: „Da gegenwärtig noch keine Vereinbarungen zwischen dem Vatikan und der Regierung der DDR bestehen, ist es nicht möglich, daß ausgerechnet ein Vertreter des Vatikans bei der Bonner Kriegsregierung in der Hauptstadt der DDR auftritt“ („Neues Deutschland“ vom 20. 9. 1960). Am 4. 10. 1960 gab Ulbricht in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Staatsrats eine programmatische Erklärung ab, deren inhaltliche Bestimmung der Religionsfreiheit sich im wesentlichen deckt mit der staatsrechtlichen Regelung der SU. Die Religionsfreiheit wird auf Kultfreiheit begrenzt, wenn Ulbricht sagt: „Die Angehörigen der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde haben in unserer DDR die Möglichkeit, in der Kirche bzw. Synagoge ihre religiösen Anliegen zu pflegen.“ Wenig später, am 6. 2. 1961, erklärte „Radio DDR“ in einem Kommentar: „Die DDR betrachtet die in der DDR beheimateten Gliedkirchen der EKD als aus der EKD ausgeklammert“ und ließ damit deutlich die Absicht des Regimes erkennen, die EKD zu spalten. Die K. des SBZ-Regimes gipfelte in dem am 8. 7. 1959 durch den Polizeipräsidenten des Sowjetsektors „im Interesse der Gewährung von Ruhe und Ordnung und zur Sicherung des Friedens“ ausgesprochenen Verbot des Deutschen Evangelischen Kirchentages für den Bereich von Ost-Berlin und (seit dem 13. 8. 1961) in der Behinderung der leitenden Kirchenmänner beider Konfessionen, ihre Dienstpflichten auf der anderen Seite der Zonengrenze auszuüben. Literaturangaben Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 214–216 Kirchenfragen, Amt für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KirchensteuerSiehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche…
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Ministerium für Nationale Verteidigung (1962)
Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Diesen Namen erhielt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Karl-Heinz ➝Hoffmann. 1. Stellv. ist Admiral Waldemar ➝Verner. Weitere Stellv.: Generalleutnant Heinz ➝Keßler, Chef der Luftstreitkräfte; Generalmajor Erwin Freyer, Lei[S. 295]ter der Ingenieurtechnischen Verwaltung, einer der stellv. Vors. der Staatlichen Plankommission; und wahrscheinlich die Generalmajore Walter Allenstein, Rudolf Menzel, Ewald Munschke, Siegfried Riedel, Kurt Wagner. Kern des M. ist der Hauptstab der NVA, zugleich Oberkommando des Heeres. Stellv. des Chefs des Hauptstabes: Generalmajor Pech. Zum Hauptstab gehören 8 Verwaltungen: Operativ (= Generalstab); Werbung und Auffüllung; Aufklärung (Spionage über ausländische Streitkräfte); Nachrichten; Topographie; Organisation und Nachweisführung; Transportwesen; Chiffrierwesen. Dem Minister untersteht unmittelbar die Politverwaltung (Leiter: Admiral W. Verner). Sie ist als überterritorialer Bezirksverband der SED zugleich dem ZK der SED unterstellt. Ihr untersteht die Selbständige Abteilung (Sitz in Berlin-Schöneweide), die unter Anwendung aller Methoden der Infiltration die Bundeswehr zersetzen soll. Die sog. Verwaltung 2.000 leitet die Überwachungsorganisation des Staatssicherheitsdienstes in der NVA. Auf einige Verwaltungen nimmt das ZK der SED besonders Einfluß: Kader (Personalunterlagen der Offiziere); Justiz; Militär-Oberstaatsanwalt. Das M. hat folgende Verwaltungen der Waffengattungen und der Fachgebiete: Inspektion; Ausbildung; Artillerie; Panzertruppen; Chemische Truppen; Pioniertruppen; Kraftfahrzeugwesen. Mit Ausnahme der höchsten Führungskräfte befinden sich die Verwaltungen für die Luft- und Seekräfte nicht im M. selbst. Besonders wichtig ist die Ingenieurtechnische Verwaltung, sie leitete bis 1957 das Amt für Technik, dann die Abt. Forschung/Entwicklung (Ost-Berlin). — Die Ingenieurtechnische Verwaltung besorgt die Einfuhr und sonstige Beschaffung von Waffen und Rüstungsgütern für die NVA und alle bewaffneten Organe. Nicht nur diese, sondern auch mehrere andere technische Verwaltungen des M. stehen in enger Berührung mit der Staatlichen ➝Plankommission und fachlich angesprochenen Ministerien: Planung und Materialversorgung; Finanzen; Rückwärtige Dienste; Medizinische Verw.; Unterkünfte. — Auch politisch-propagandistisch sind wichtig die Abt.: Militärwissenschaft; Deutscher Militärverlag (so heißt seit 1. 1. 1961 der Verlag des M.); das Institut für deutsche Militärgeschichte; das Sekretariat der Armeesportvereinigung „Vorwärts“. Der militärische Nachrichtendienst (Spionagedienst) der NVA, der schon seit 1952 arbeitet, heißt seit 1958 Verwaltung für Koordinierung (VfK). Diese besonders großzügig ausgebaute VfK sitzt in Berlin-Grünau (Leiter: Oberst Willi Sägebrecht). Mit rund 500 Mann in vier Hauptabt. und in einer selbständigen Abt. leitet die VfK die weitgespannte militärische und rüstungstechnische Spionage in der Bundesrepublik und bei den dortigen NATO-Truppen. Das M. befindet sich zum größten Teil in Strausberg (ostwärts Berlin). Im Ministerium sind rund 3.200 Offiziere und Angehörige der NVA tätig, ferner 80 Sowjetoffiziere und 900 Angestellte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 294–295 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Staatssicherheit (MfS)Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Diesen Namen erhielt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Karl-Heinz ➝Hoffmann. 1. Stellv. ist Admiral Waldemar ➝Verner. Weitere Stellv.: Generalleutnant Heinz ➝Keßler, Chef der Luftstreitkräfte; Generalmajor…
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Brandenburg (1962)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1. Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Von der Altmark aus ab 1134 erworben und ab 1157 als Markgrafschaft B. bezeichnet, vergrößerte sich B. unter verschiedenen Herrscherhäusern (ab 1411 unter den Hohenzollern), errang unter dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688) europäische Bedeutung und teilte ab 1701 mit der Krönung des Kurfürsten Friedrich ill. zum König Friedrich I. in Preußen das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde B. von sowjetischen Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen, es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Febr. 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 4. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1947 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 war [S. 81]B. Land der „DDR“; an Stelle des zum Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Potsdam, Kreisstadt, Hauptort der Mark B. an der Havel, mit 86.722 Einwohnern (1960) zweitgrößte Stadt in B.; reich an mittelalterlichen Bauten: spätromanischer Dom (12. Jh.), spätgotische Katharinenkirche (15. Jh.), Altstädter Rathaus (15. Jh.), Neustädter Rathaus (1945 zerstört, später völlig abgerissen); bedeutende Industrie: Stahl- und Walzwerke, Stahlbau, Fahrzeuge, Kinderwagen, Maschinen, Traktoren, Metall-, Leder- und Textilwaren, Schiffbau. Bis 1488 war B. Residenz der Markgrafen und späteren Kurfürsten von B., deren Land, ursprünglich Mark (Grenzgebiet) und seit 948 Bistum, seinen Namen von der alten Hevellerburg Brennabor (Brennaburg) erhielt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 80–81 BPO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brasch, HorstSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1. Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der…
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Ärzte (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte den Ä. die haupt- oder „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien durch Privilegien schmackhaft zu machen. Anfang 1960 waren von rd. 11.700 Ä. noch rd. 3.200 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt, fast alle daneben an Staatli[S. 40]chen Einrichtungen, vor allem im Betriebsgesundheitswesen, tätig. Der Anteil der freien Praxen an den Behandlungsfällen betrug aber noch 1959 mehr als 50 v. H., mit der Folge höchster Anspannung der Arbeitskraft der Ä. Die Einschränkung der beruflichen Unabhängigkeit, Schwierigkeiten in der Erziehung der eigenen Kinder zwangen viele Ä. trotz guten Einnahmen zur Abwanderung, besonders seit 1957. Dadurch entstanden Ende 1958 krisenhafte Schwierigkeiten in der ärztlichen Versorgung, zumal in ländlichen Gebieten. Seit 1950 wurde die Zahl der Zulassungen zum Medizinstudium von 500 auf (1960) 2.500 jährlich erhöht; neue klinische Ausbildungsstätten (Medizinische Akademien) wurden geschaffen. Aber die Zahl der Neuapprobationen betrug, infolge des Ausscheidens Ungeeigneter und der Abwanderung in die BRD, im Jahre 1960 nur 1.300. Der Neuzugang war dennoch höher. Andererseits weitete das Regime die ärztlichen Aufgaben rücksichtslos aus. Ein großer Teil der jungen Ä. wurde in die militärischen Einrichtungen gezogen. Rund ein Viertel der Ä. ist ausschließlich mit Verwaltungsaufgaben befaßt. Die Heranziehung von Ä. aus anderen Satellitenstaaten brachte keine wesentliche Entlastung. Im Sept. 1958 entschloß sich das ZK, die Linie der Zentralisation ambulanter ärztlicher Behandlung in Polikliniken und Ambulatorien, die dem Modell der SU entsprach, preiszugeben und, ähnlich der CSSR, die Tätigkeit der Ä. in den Staatlichen Praxen (besonders auf dem Lande) stark aufzulockern. Damit wurde auch den niedergelassenen Ä. eine gewisse Selbständigkeit und statt der Festanstellung mit Tarifgehältern die Vergütung nach der Zahl der Krankenscheine belassen. Die Ärzteflucht hielt jedoch an. Das Regime sah sich gezwungen, die Altersversorgung der freipraktizierenden Ä. zu verbessern. Im „Perspektivplan“ wurde Juli 1959 den „Ä. in eigener Praxis“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ä.“ (Dez. 1960) „langjährig erfahrenen Ä. und Zahnärzten“ die neue Niederlassung in eigener Praxis (Änderung der Niederlassungsordnung von 1949 am 15. 2. 1961), ja selbst die Weiterführung der Praxis durch ihre Nachkommen zugestanden. Dazu traten Erleichterungen und Privilegien wie die Erlaubnis der Behandlung auf Kosten des Kranken (auch wenn er der Sozialversicherung angehört). Ein „Bund Deutscher A., Zahnärzte und Apotheker“ wurde als Berufsorganisation zugebilligt. Die Titel „Medizinalrat“ und „Sanitätsrat“ und neue Auszeichnungen wurden eingeführt. Zu solchen Zugeständnissen besteht seit der Abschnürung gegen die BRD am 13. 8. 1961 keine Notwendigkeit mehr. Das Ziel der Verstaatlichung aller ärztlichen Tätigkeit war ohnehin unberührt geblieben. Ä. und Zahnärzte sollen künftig in einem System fest abgegrenzter „Versorgungsbereiche“ arbeiten (Bereichsarztsystem), unter Einbeziehung auch jener A., die bisher noch eine eigene Praxis führen durften. Alle ambulanten Behandlungen sollen in Staffelung von Staatlichen oder privaten Praxen über Ambulatorien zu übergeordneten Polikliniken erfolgen, unter der zentralen Steuerung und Überwachung durch zentrale Bezirkspoliklinik und Betriebspoliklinik. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 39–40 Arzt, Praktischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÄrzteberatungskommissionSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte den Ä. die haupt- oder „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien durch Privilegien schmackhaft zu machen. Anfang 1960 waren von rd. 11.700 Ä. noch rd. 3.200 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt, fast alle daneben an Staatli[S. 40]chen Einrichtungen, vor allem im…
DDR A-Z 1962
Nationalsozialisten, Ehemalige (1962)
Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 Die innere Verwandtschaft zwischen Sowjetkommunismus und Faschismus ist eine der Ursachen dafür, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen der SBZ stehen: 1. Nicht wenige höhere Funktionäre der Satellitenparteien. (So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD und Vors. des Rechtsausschusses der Volkskammer; Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Heinrich Homann, stellv. Vors. der NDPD; ferner 3 Bez.-Verbandsvors. der CDU, 1 der DBD, 6 der NDPD). — 2. viele Redakteure, darunter 4 Chefredakteure (Aust bei der „Deutschen Außenpolitik“; Gerhard Fischer beim „Morgen“ der LDPD; Dr. Karl Geisenheyner beim „Thüringer Tageblatt“ der CDU; Dr. Max Hummeltenberg (CDU) beim „Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“). — 3. Hohe Staatsfunktionäre: (so Kurt ➝Blecha (SED), Leiter des Presseamtes beim Min.-Präs.; Gesandter Gerhard Kegel (SED); Curt-Heinz Merkel (SED), Minister für Handel und Versorgung; Dr. Werner ➝Winkler (SED), vormals Minister, Jetzt Abt.-Leiter für Chemie in der Staatlichen ➝Plankommission; Max Hartwig (CDU), stellv. Staatssekretär für Kirchenfragen; Hans Reichelt (DBD), Minister für Landwirtschaft. — 4. nicht weniger als 43 Professoren an Universitäten, Hochschulen u. ä. (u. a.: [S. 308]Herbert ➝Kröger, Gerhard Reintanz (CDU) und Peter-Adolf ➝Thießen, Altnazi). — Zudem wären noch zu nennen: Dr. Egbert von ➝Frankenberg und Proschlitz (NDP), Luftwaffenfachpublizist, Altnazi; Dr. Günter Kertzscher (SED), stellv. Chefredakteur des „Neuen Deutschlands“ Die SED gibt vor, daß diese „ehemaligen Mitgl. der NSDAP den Weg zur Demokratie fanden und heute aktiv für Frieden und Sozialismus eintreten“ („Neues Deutschland“, 18. 6. 1959), doch besagen derartige Erklärungen wenig, da Demokratie, Frieden und Sozialismus für die SED ebenso wie für Hitler nur als Maskierung ihrer Machtpolitik dienen. Literaturangaben *: Ehemalige Nationalsozialisten in Pankows Diensten. 3., erg. Aufl. (hrsg. v. Unters.-Ausschuß Freiheitl. Juristen). Berlin 1960. 103 S. m. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 307–308 Nationalpreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Naturgemäße ViehhaltungSiehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 Die innere Verwandtschaft zwischen Sowjetkommunismus und Faschismus ist eine der Ursachen dafür, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen der SBZ stehen: 1. Nicht wenige höhere Funktionäre der Satellitenparteien. (So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD und Vors. des Rechtsausschusses der Volkskammer; Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Heinrich Homann, stellv. Vors. der NDPD; ferner 3 Bez.-Verbandsvors. der…
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Nationale Volksarmee (NVA) (1962)
Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangene Armee (Militärpolitik). Am 18. 1. 1956 wurde in der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit und die Sicherheit der DDR“ notwendig. Sie besteht aus Land-, Luft- und Seestreitkräften. „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ Zu dem gleichzeitigen Gesetz über die Uniform der NVA betonte Generaloberst Willi ➝Stoph die Ausstattung der NVA „mit einer Uniform, die im Farbton, Schnitt und in der Trageweise der nationalen Tradition des deutschen Volkes entspricht“. Er versuchte, der Wiedereinführung der alten feldgrauen Wehrmachtsuniform einen zugleich kommun. und nationalrevolutionären Sinn zu unterschieben: Es kämpften „in diesen Uniformen, mit roten Abzeichen aber, … Arbeiter und Bauern gegen die … Reichswehr. In diesen Uniformen traten … Offiziere und Soldaten im Nationalkomitee Freies Deutschland gegen die hitlerfaschistische Armee auf“. Für den Ausbau der NVA sieht der Haushaltsplan 1960 eine Mrd. DM Ost vor; tatsächlich liegen die Kosten der Remilitarisierung der SBZ aber höher: von 1948–1955 sind — ohne daß sie im Staatshaushalt erschienen — mehr als 30 Mrd. DM Ost ausgegeben worden. Seit 1957 wurde eine Flak-Div. aufgestellt und die Luftwaffe verbessert. Auch ist die Aufstellung neuer Schiffsverbände zu erwähnen. Das Ministerium für Nationale Verteidigung in Strausberg (ostwärts Berlin) ist oberste Kommandobehörde. Auf dem Papier blieb lange die Propaganda-Ankündigung des Ministerrates der „DDR“ vom 28. 6. 1956, die NVA würde von 120.000 auf 90.000 vermindert. [S. 305]Dies wurde allmählich doch verwirklicht, weil der Arbeitskräftemangel es unmöglich machte, die Stärke von 110.000 Mann dauernd aufrechtzuerhalten. Zum Ausgleich hat die NVA ihre Feuerkraft durch bessere Ausstattung verstärken können. Die Ausbildung für eine Abwehr von Atomwaffen wird seit 1955 betrieben; die Divisionen haben je eine Atomschutz-Kompanie, bezeichnet als „Chem. Komp.“ (Eine Ausbildung an Atomgeschützen und Raketenwerfern, wie sie die Sowjetarmee besitzt, ist nicht sicher belegt, aber wahrscheinlich.) Seit 1956 lassen SED und NVA Zirkel und Aktivs der Reservisten, d. h. der seit 1946 in den bewaffneten Organen Ausgebildeten, bilden, die seit 1958 meist als Reservistenkollektive bezeichnet werden; Sie sollen sich als Ausbilder in der GST und in den Kampfgruppen betätigen. Seit Ende 1957 werden diese Reservisten von den Kreiskommandos (Wehrmeldeämtern) listenmäßig erfaßt. Sie sollen regelmäßig zu Übungen einberufen werden und bei der Werbung für die NVA mitwirken (Wehrpflicht). Die Dienstzeit beträgt zwei Jahre. — Die Ausbildung zum Reserveoffizier erfolgt bei der Truppe. Auch werden in großer Zahl Studenten zu Reserveoffizieren ausgebildet, die schon eine vormilitärische Ausbildung hinter sich haben (militärische ➝Studentenausbildung). Das Heer gliedert sich in Armeekorps Nord (amtlich: Militärbezirk V) und Süd (Militärbezirk III). Die Militärbezirke I, II, IV (Rostock, Magdeburg, Frankfurt/Oder) bestehen nur verwaltungsmäßig. Zu Nord (Sitz Neubrandenburg) gehören die 1. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Potsdam), 8. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Schwerin), 9. Panzer-Div. (Eggesin, südlich Ueckermünde); dazu Korpstruppen. — Zu Süd (Sitz Leipzig) gehören: 4. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Erfurt), 11. (teilmechanisierte) mot. Schützen-Div. (Halle), 7. Panzer-Div. (Dresden); dazu Korpstruppen. — Dem Ministerium unterstehen direkt: das in Strausberg liegende Wachregiment und 5 Regimenter Heerestruppen. (Die mot. Schützen-Div. können nur als „teilmechanisiert“ bezeichnet werden, da nur ein Teil ihrer Verbände „mechanisiert“, d. h. mit Kettenfahrzeugen versehen ist.) — Die Inf.-Div. werden, wie Nachrichten besagen, atomar umgegliedert. Die Schützenkomp. werden etwas verkleinert. Die vormals heeresunmittelbare 1. mot. Schützen-Div. gehört zum Armeekorps Nord. Die 6. mot. Schützen-Div. wurde aufgelöst. Dafür gibt es drei Ausbildungs-Regimenter. Die Bewaffnung mit modernen Kanonen und Haubitzen (bis zu 15,2 cm), Flak (bis zu 10 cm) und Granatwerfern (bis zu 12 cm) wurde verstärkt. Geschützzahl: rund 900, ferner rund 400 Pak, Granatwerferzahl: rund 700. — Moderne schwere und mittelschwere sowjet. Panzer, Sturmgeschütze auf Selbstfahrlafette, Panzerspähwagen und Schützenpanzerwagen, dazu Schwimmpanzer, werden mehr und mehr geliefert. Zahl der Panzer: rund 1800; der Sturmgeschütze: rund 300; der Schwimm- und Panzerwagen: rund 1.200. Dem Ministerium unterstehen die Offiziersschulen für Infanterie (Plauen/Vogtland), Artillerie (Dresden), Panzer (Großenhain/Bez. Dresden), Nachrichten (Döbeln), Pioniere und Chem. Dienste (Dessau), Panzer- und Artillerietechnik (Erfurt), Kraftfahrzeugtechnik (Stahnsdorf, südl. Berlin). Auch unterstehen ihm die Kriegsakademie „Friedrich Engels“ (Dresden), die Kadettenanstalt (Naumburg), die Militärärzte-Akademie (Greifswald) und die Polit-Offiziersschule (Berlin-Treptow). — Ferner werden Offiziere und Stabsoffiziere zu Lehrgängen an den Kriegsschulen der SU in Moskau, Kiew und Leningrad abgestellt. Die Verwaltung (= Kommando) der Luftstreitkräfte und Luftverteidigung sitzt in Eggersdorf bei Strausberg. Chef: Generalleutnant Keßler. Ihr unterstehen die 1. Flieger-Div. (Cottbus), 2. Flieger-Div. (Drewitz, Bez. Cottbus), Flieger-Ausbildungs-Div. (Bautzen), dazu die als technische Basen bezeichneten Flugplätze mit Flugplatz-Bataillonen. Die Luftwaffe hat 4 eigene Lehranstalten. — Sie hat etwa 200 Flugzeuge YAK 18 und YAK 11 und rund 180 MIG-Düsenjäger. — Die Luftverteidigung verfügt über die 1. Flak-Div. (Sitz Frankenberg/Bez. Chemnitz), 2 Radar-Btl., 1 Radar-Schule und 1 Flak-Offiziers-Schule (Geltow b. Potsdam). Die Verwaltung (= Kommando) der Volksmarine, die seit 3. 11. 1960 so heißt, ist in Rostock. Chef seit Juni 1960: Konteradmiral Willi Ehm. Ihr unterstehen 7 Flottillen: 3 Zerstörer- u. Schnellboot-, 2 Minenlege- und Räumboot-, 1 U-Boot- und 1 U-Jäger Flottillen. Ferner sind ihr unterstellt: 1 Bergungs- und Rettungskommando, 1 Schiffsstammabt., 1 Pioniereinheit und einige Spezialeinheiten, 1 Abt. Baubelehrung, 1 Flottenschule, 1 Marineoffiziersschule. Sie verfügt über etwa 180 Fahrzeuge, die z. T. nur küstendienstfähig sind: 4 Zerstörer, 5 Küstenschutzschiffe, 7 U-Boote, 22 Minenlege- und Räumboote, 49 Räumpinassen, 6 Räumboote, 11 U-Jäger, 14 Schnellboote, 40 Küstenschutzboote, 1 Schul- und [S. 306]Flakschiff, 7 Begleitschiffe, rund 12 Hilfs- und Schulfahrzeuge. Das Kommando Grenze (a. h. der Stab der seit 15. 9. 1961 der NVA eingegliederten vormaligen Deutschen Grenzpolizei) sitzt in Pätz bei Königs Wusterhausen. Chef: Oberst Erich Peter. - über eine Neuorganisation dieses Teiles der NVA ist noch nichts bekannt. Die Machthaber der SBZ vermeiden es grundsätzlich, die Stärke ihrer bewaffneten Kräfte anzugeben. Naturgemäß ist es schwierig, Nachrichten über die Rüstung der SBZ zu beschaffen und richtig einzuschätzen. Nach zuverlässigen Berichten war die NVA im Herbst 1957 mindestens 190.000 Mann stark: davon Luftwaffe 18.000 und Seestreitkräfte 17.000, unter Kommando Grenze: 48.000. Die Zunahme beruht darauf, daß von Aug. bis Okt. 1961 das Aufgebot der „FDJ-Regimenter“ mindestens 50.000 Rekruten für die NVA ergab. Dies übertraf sehr stark die üblichen zusätzlichen Lehrgänge für Reserveoffiziere und Reservisten. Zahl der Reservisten: etwa 240.000 (einschließlich derer, die bei der ehem. KVP oder den Polizeitruppen gedient haben.) „Deutscher Militärverlag“, der Verlag des Verteidigungsministeriums, gibt die Wochenzeitung „Die Volksarmee“ und die „Armeerundschau“ heraus, ferner Militärliteratur, Erzählungen und Jugendschriften. Er veröffentlicht viele Übers. a. d. Russ. Dienstgrade der NVA: Soldat (= Matrose), Gefreiter (= Obermatrose), Stabsgefreiter (= Maat), Unteroffizier (= Obermaat), Feldwebel (= Meister), Oberfeldwebel (= Obermeister); Offiziersränge: entsprechend der Bundeswehr, außer Unterleutnant; Generalmajor (= Konteradmiral), Generalleutnant (= Vizeadmiral), Generaloberst (= Admiral), Armeegeneral. Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 304–306 Nationale Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalhymneSiehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangene Armee (Militärpolitik). Am 18. 1. 1956 wurde in der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet: Die Armee sei „für die Erhöhung der…
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Arbeitsgesetzbuch (1962)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1960 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsordnung, Arbeitsschutz). Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter-und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet. (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleistung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Brigaden der sozialistischen Arbeit, in den ständigen Produktionsberatungen, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und der Verkürzung der Arbeitszeit wird von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und Arbeitsgerichte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 30 Arbeitsgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitshausSiehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1960 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen…
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Arbeit und Löhne, Komitee für (1962)
Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Bei der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Febr. 1958 wurde als Organ des Ministerrates dieses Komitee gebildet. Es setzt sich zusammen aus leitenden Funktionären der wichtigsten Wirtschaftszweige und der Gewerkschaften, die vom Ministerpräsidenten berufen werden. Der Vors. ist Mitgl. der Staatlichen Plankommission. Das KfAuL. hat die Aufgaben des ehemaligen Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung auf den Gebieten der Arbeitspolitik, insbesondere zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Arbeitskräftelenkung, der Vorbereitung der Gesetzgebung und auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes und des Rechts der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Koordinierung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit auf dem Gebiete der Arbeitsökonomik und des Arbeitsschutzes übernommen. Für die Berufsausbildung wurde das Ministerium für Volksbildung zuständig, für die Sozialfürsorge das Ministerium für Gesundheitswesen. Die Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz ist auf den FDGB übergegangen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 25 Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Löhne, Kommission fürSiehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Bei der Reform der Wirtschaftsverwaltung im Febr. 1958 wurde als Organ des Ministerrates dieses Komitee gebildet. Es setzt sich…
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Demokratisierung (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj., das die zunehmende Sowjetisierung im öffentlichen Leben der SBZ bemänteln soll. Sie wirkte sich besonders verhängnisvoll in der Justiz aus. Auf der Forderung nach „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge; „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1948, S. 194). (Rechtswesen) Unter dem irreführenden Leitwort „D. der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die Länder der SBZ in 14 Bezirke zerschlagen (Verwaltungsneugliederung, Bezirk). Die neuen Verwaltungsordnungen wurden 1957 durch eine „weitere D.“ der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltung abgelöst. Im Anschluß an die 3. Parteikonferenz der SED (März 1956) beschloß die Volkskammer am 17. 1. 1957: 1. das „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“; 2. das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“. (Regierung und Verwaltung) Das 1. Gesetz gibt (so bes. in den §§ 1, 3 und 6) der Volkskammer bzw. ihrem neugebildeten „ständigen Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“ die Stellung eines zentralen, alles lenkenden Obersten Parlamentes — eines Obersten Sowjets, der gesetzgebend, ausführend, richtend und kontrollierend in einem ist. Das 2. Gesetz verleiht, dem Buchstaben nach, den örtlichen Parlamenten weitgehende Leitungsgewalt, aber die Selbständigkeit ist nur scheinbar. Das 1. Gesetz und der allgemein verbindliche demokratische Zentralismus machen die örtlichen Parlamente und Verwaltungen zu Werkzeugen der völlig von der SED beherrschten Volkskammer. Die SED will alle örtlichen Volksvertretungen und Behörden lenken. Bei der Propagierung der Neuen Ordnungen für die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe (seit April 1961) verzichtet die SED auf die Tarnformel D. (Selbstverwaltung) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 93 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemontagenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj., das die zunehmende Sowjetisierung im öffentlichen Leben der SBZ bemänteln soll. Sie wirkte sich besonders verhängnisvoll in der Justiz aus. Auf der Forderung nach „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge; „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus…
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Historischer Materialismus (1962)
Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Materialistische Geschichtsauffassung): Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte; für Marxisten-Leninisten Grundlage für das Verständnis und die Beurteilung aller historischen und geistigen Erscheinungen. Nach dem HM. hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln von einer kommun. Urgemeinschaft zur Klassengesellschaft und damit zur Spaltung der Gesellschaft in Ausbeuter und Ausgebeutete geführt. Der Klassenkampf zwischen Unterdrückern und Unterdrückten wird als das bewegende Moment der geschichtlichen Entwicklung angesehen. Die den verschiedenen Gesellschaftsformen (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) innewohnenden Widersprüche zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen seien der Ausgangspunkt, um durch den Klassenkampf und die Revolution eine jeweils höher entwickelte Gesellschaftsform zu erreichen, ohne jedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die der Klassengesellschaft innewohnenden Widersprüche zu beseitigen. Marx glaubte, der Kapitalismus werde an diesen Widersprüchen zugrunde gehen (Krise), an seine Stelle werde eine durch die proletarische Weltrevolution zu schaffende klassenlose kommun. Gesellschaft treten, in der jedwede Unterdrückung und Ausbeutung abgeschafft sind. Er ging allerdings davon aus, daß die klassenlose Gesellschaft nur bei höchstentwickelter Industrialisierung aller bedeutenden Länder möglich ist. Lenin sah vor und während des 1. Weltkrieges im Imperialismus die letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus und hielt damit die Zeit für die proletarische Weltrevolution ohne Rücksicht auf die Unterschiede im Stand der Industrialisierung für gekommen. Aus der Auffassung heraus, daß die durch die Oktoberrevolution in Rußland 1917 geschaffene neue Gesellschaft zusammenbrechen werde, wenn es nicht in anderen Ländern (und zwar vor allem hochindustriellen Ländern) gleichfalls — wie zunächst von ihm erwartet — zur Revolution käme, bemühte er sich, die Weltrevolution, vor allem in Europa, auszulösen (Komintern). Da der Erfolg ausblieb, stellte Stalin später, im Widerspruch zu Marx und Lenin, die These auf, der Aufbau des Sozialismus und der Übergang zum Kommunismus seien auch in einem einzelnen Lande möglich. Der Glaube an die Weltrevolution wurde nicht aufgegeben, aber erklärt, sie erfolge nicht überall gleichzeitig, sondern erstrecke sich über eine lange historische Epoche. Die SU habe das Proletariat anderer Länder in seinen Kämpfen gegen die bestehenden Gesellschaftsordnungen zu unterstützen. Daraus wurde auch die führende Rolle der KPdSU gegenüber anderen kommun. Parteien abgeleitet. Diese [S. 181]Auffassungen wurden durch den XX. Parteitag 1956, auf dem Stalin kritisiert wurde, nicht verworfen. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Bolschewismus, Ostblock, Volksdemokratie, Linguistikbriefe, Koexistenz, Ökonomisches Grundgesetz, Freiheit) Literaturangaben Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 180–181 Historikergesellschaft, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HOSiehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Materialistische Geschichtsauffassung): Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte; für Marxisten-Leninisten Grundlage für das…
DDR A-Z 1962
Luxemburg, Rosa (1962)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 * 5. 5. 1870 in Zamocs (Polen) als Tochter eines Kaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich bereits als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Mitarbeiterin der sozialdemokratischen Presse, 1902 Chefredakteurin der „Leipziger Volkszeitung“. Nach Ausbruch der russischen Revolution im Dez. 1905 Rückkehr nach Polen, 1906 dort mehrere Monate in Schutzhaft, 1907 Lehrerin für Nationalökonomie an der Berliner Parteischule der SPD. Repräsentantin des linken Flügels, im scharfen Gegensatz zum rechten Flügel, insbesondere zu den von Eduard Bernstein vertretenen Auffassungen (Revisionismus), revolutionäre Marxistin; trat in ihren Schriften für den Generalstreik als Auftakt der proletarischen Revolution ein und orderte, die SPD solle den Massenstreik „als spontane Bewegungsweise der proletarischen Masse“ und „Erscheinungsform des proletarischen Kampfes in der Revolution“ beiahen und propagieren. Die Spontaneität der Massen war für sie eine entscheidende Voraussetzung der Revolution. Nach Ausbruch des ersten Weltkrieges zusammen mit Karl Liebknecht und Franz Mehring Herausgeberin der Zeitschrift „Die Internationale“. Von 1915 bis 1918 mit kurzer Unterbrechung als Kriegsgegnerin und revolutionäre Sozialistin in Berlin, der Festung Wronke und in Breslau inhaftiert. Zusammen mit Liebknecht Gründerin der KPD (31. 12. 1918), Verfasserin des Parteiprogrammes. Nach dem Januaraufstand am 15. 1. 1919 von Freikorpsangehörigen mit Liebknecht in Berlin ermordet. Trotz ihrer Bewunderung für Lenin und die Bolschewiki äußerte sie sich kritisch über die Oktoberrevolution: „Freiheit … nur für die Anhänger einer Partei … ist keine Freiheit. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Der einzige Weg zur Wiedergeburt ist … uneingeschränkte, breiteste Demokratie …“ Wichtigste Schriften: „Sozialreform oder Revolution“ (1899), „Massenstreik, Partei und Gewerkschaften“ (1907), „Einführung in die Nationalökonomie“, „Die Akkumulation des Kapitals“ (1913 - wiss. Hauptwerk), „Die russische Revolution“ (1917). Am bekanntesten sind ihre „Briefe aus dem Gefängnis“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 269 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1962 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/luxemburg-rosa verwiesen. Lukács, Georg (György) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MagdeburgSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 * 5. 5. 1870 in Zamocs (Polen) als Tochter eines Kaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich bereits als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen…
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Interzonenhandel (1962)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den Handel zwischen der Bundesrepublik und der SBZ. Während die drei Westzonen ziemlich schnell wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, entwickelte sich der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur unter erheblichen Schwierigkeiten und niemals völlig zu seinem früheren Umfang. Die sowjetzonale Seite begehrt in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger), Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Vertraglich geregelt wurde der I. in dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1949 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jährlich folgenden Vereinbarungen. Ab 1. 10. 1949 sind auch beide Teile Berlins in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1949 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche Bundesbank abgewickelt, die Verrechnung von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d. h. 1 Deutsche Mark 1 VE (Verrechnungseinheit). Abgerechnet wird per Ende Juni jeden Jahres; etwaige Verrechnungsspitzen sind in DM West bar zu bezahlen. Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) gelenkt. Die Bestimmungen für den Außenhandel werden auch auf den I. angewendet. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr zuständig. Zölle werden im I. nicht erhoben. Der I. dient der sowjetzonalen Wirtschaft im wesentlichen dazu, Lücken zu schließen, die von Moskau und den anderen sozialistischen Ländern nicht geschlossen werden können. Er wird stark von der jeweiligen politischen Situation beeinflußt. Mit der Vereinbarung vom 16. 8. 1960 über die Warenlisten für 1961 wurde erstmalig die einjährige Gültigkeitsdauer in eine unbegrenzte Laufzeit abgeändert; die SBZ war aus Planungsgründen an Abschlüssen über einen längeren Zeitraum interessiert. Am 30. 9. 1960 wurde das I.-Abkommen wegen politischer Übergriffe der SBZ in Berlin von der Bundesrepublik zum Jahresende gekündigt, nach längeren Verhandlungen aber noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder in Kraft gesetzt. Das ungleich größere wirtschaftliche Interesse der SBZ an der Aufrechterhaltung des I. ist daraus zu ersehen, daß etwa 12 v. H. des Außenhandels der SBZ auf den I. entfallen, während der I. nur 2 bis 3 v. H. des Außenhandels der Bundesrepublik ausmacht. Seit Ende 1960 arbeitet die SBZ mit großem Aufwand daran, Lieferungen aus der Bundesrepublik durch Eigenproduktion zu ersetzen, um der Widerrufsklausel der Warenbegleitscheine mit ihren Folgen für die Wirtschaft zu entgehen. Der Warenumsatz im I. betrug Ende 1957 rund 2 Mrd. DM einschließlich der Dienstleistungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 192 Internationalismus, Proletarischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InterzonenverkehrSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für den Handel zwischen der Bundesrepublik und der SBZ. Während die drei Westzonen ziemlich schnell wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, entwickelte sich der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur unter erheblichen Schwierigkeiten und niemals völlig zu seinem früheren Umfang.…
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Richter (1962)
Siehe auch: Richter: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Ein R. muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt und der Arbeiter- und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 15 des sowjetzonalen GVG in der Fassung vom 1. 10. 1959). Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte (Rechtsstudium) und die Bewährung während der vorgeschriebenen Vorbereitungszeit (Praktikantenzeit). Ein R. soll mindestens 25 Jahre alt sein. Zu den Grundpflichten des R. gehört u. a., „nach den Grundsätzen der sozialistischen ➝Moral zu leben sowie aktiv und vorbildlich beim sozialistischen Aufbau mitzuwirken und sich aktiv an der politischen Arbeit unter den Werktätigen zu beteiligen“ (§ 18 GVG i. d. F. vom 1. 10. 1959). Die R. des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Ministerrates durch die Volkskammer auf 5 Jahre, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen auf 3 Jahre gewählt (§§ 19, 28 GVG i. d. F. vom 1. 10. 1959). Die ersten Wahlen der R. bei den Kreis- und Bezirksgerichten fanden vom 15. Okt. bis 30. Nov. 1960 statt; die Amtsperiode dauert vom 1. Dez. 1960 bis zum 30. Nov. 1963 (1. DB zum Richterwahlgesetz — GBl. 1960 I, S. 248). Ein R. kann vorzeitig abberufen werden, wenn er „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst seine Pflichten als R. gröblich verletzt hat“ (§§ 25, 30 des sowjetzonalen GVG). Obwohl Art. 127 der Verfassung und § 7 des sowjetzonalen GVG lauten: „Die R. sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, werden laufend und planmäßig Weisungen an die R. [S. 371]erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschaftsverbrechern wurden für unzulässig erklärt und bedurften der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). R., die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 10. 8. 1950 wurde verlangt, daß die R. mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den R. seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur „Anleitung der R.“ schuf Hilde Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch die SBZ und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ost-Berlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1952 in das Justizministerium übernommen. R., die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachten, setzen sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Das Prinzip von „Anleitung und Kontrolle“ hat in der Neufassung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 1. 10. 1959 eine gesetzliche Verankerung erhalten: „Die Kreis- und Bezirksgerichte werden in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert“ (§ 13 GVG). Aus dem Grundsatz der „richterlichen Verantwortlichkeit“ wurde eine weitere Möglichkeit zu Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entwickelt. Das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) gibt der jeweiligen örtlichen Volksvertretung das Recht, Kritik an der Arbeit des Gerichts zu üben, wenn durch Mängel in dessen Tätigkeit „die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen, der Aufbau des Sozialismus und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden“. Das Gericht ist „verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen“, hat sich also praktisch gegenüber der örtlichen Volksvertretung für seine Entscheidungen zu verantworten und zu rechtfertigen. Nach § 5 GVG sind die R. „verpflichtet, vor den Volksvertretungen, durch die sie gewählt wurden, über ihre Tätigkeit Rechenschaft zu legen“. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 370–371 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtlinien des Plenums des Obersten GerichtsSiehe auch: Richter: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Ein R. muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt und der Arbeiter- und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 15 des sowjetzonalen GVG in der Fassung vom 1. 10. 1959). Voraussetzung für…
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Konsumgenossenschaften (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Schon damals zeigte sich, durch die bessere Warenzuteilung an K., die Benachteiligung des privaten Einzelhandels. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher Konsumgenossenschaften d. G. m. b. H“ gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt. Der Charakter der K. als Einrichtung der organisierten Verbraucherschaft zur verbilligten Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln und Konsumgütern ging verloren. Im Herbst 1952 wurden auch die K. neu gegliedert (VDK, Bezirksverbände, Kreisverbände und bereits 1953 als weitere Untergliederung Dorf- und Stadt-K.). Die K. unterhalten zahlreiche Produktionsbetriebe zur Belieferung ihrer Verkaufsstellen. Die Großhandelsfunktion der K. wurde durch den Zusammenschluß des staatlichen und genossenschaftlichen Großhandels 1960 zu Großhandelsgesellschaften unterbunden. Die K. erhielten die Aufgabe, ein geschlossenes System der Landversorgung aufzubauen, gestellt. Hiermit waren Ausbau und Modernisierung der Gaststätten (Handel) auf dem Lande verbunden. Der Warenumsatz der K. stieg von 2.663 Mill. DM Ost 1950 auf 14.777 Mill. DM Ost 1960 (32,9 v. H. am gesamten Einzelhandelsumsatz). Die Zahl der Verkaufsstellen stieg von 14.446 auf 42.075. Die Zahl der Mitgl. betrug Ende 1960 3,7 Mill. (21,1 v. H. der Bevölkerung), 56,7 v. H. der Verkaufsstellen befinden sich in ländlichen Gebieten. 1.200 Landgaststätten bestehen. Bei der Umstellung der Verkaufsstellen auf Selbstbedienung rangieren die K. an erster Stelle vor der HO. Ende 1960 unterhielten die K. 8.648 Selbstbedienungsverkaufsstellen, darunter 5.634 Lebensmittelgeschäfte, 1.898 Gemischtwaren-, 1.109 Industriewarenverkaufsstellen und 7 Gaststätten. Mit Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 22. 9. 1960 wurde das Gesetz über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 20. 5. 1898 für die K. außer Kraft gesetzt. Die endgültige Einbeziehung der K. in den sozialistischen Handelsapparat wurde mit diesem Gesetz vollzogen. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Piltz, Rosemarie: Die Konsumgenossenschaften in der Sowjetzone. (BMG) 1960. 64 S. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 88 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 225 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgüterversorgungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Schon damals zeigte sich, durch die bessere Warenzuteilung an K., die Benachteiligung des privaten Einzelhandels. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher Konsumgenossenschaften d. G. m. b. H“ gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt. Der Charakter der K. als Einrichtung…
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Laienkunst (1962)
Siehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitestem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen sozialistischen Arbeitens, das moralische Antlitz des neuen Menschen seinen künstlerischen Ausdruck im Schreiben, Malen, Zeichnen, Musizieren, Komponieren, Filmen, Fotografieren finden“. Vor allem Laienspiel, Tanz und Kabarett, aber auch Sprechchor und Chorgesang fördern in den von Staat und Partei protegierten Arbeitsgemeinschaften die Vergesellschaftung des Gemeinschaftserlebens, in Stoffen von plumpester Tendenz die ideologische Ausrichtung auf die Politik des sowjetisch geführten Ostblocks und den Fünf- bzw. Siebenjahrplan. Da auch die „Berufskunst“ den gleichen Zwecken zu dienen hat und dem Dilettantismus breiten Raum gewährt, sind die Grenzen zwischen Kunst und L. kaum mehr erkennbar, sie werden im Gegenteil durch die „Bewegung“ der schreibenden ➝Arbeiter und ähnliche Aktionen bewußt verwischt. Auch der Unterschied von L. und Volkskunst, die ihrem Wesen nach nicht manipulierbar und politisch verwertbar ist, wird unterdrückt, die L. sogar meist als Volkskunst bezeichnet. Sowjet. Werke und Vorbilder beherrschen die Programme der laienkünstlerischen kulturellen Massenarbeit, zwischenbetriebliche, innerdeutsche (Arbeiterfestspiele) und internationale Wettbewerbe (diese vor allem im Rahmen der sog. Weltjugendfestspiele) dienen der Kontrolle des „gesellschaftlichen Effektes“. „Die wachsende Volkskunstbewegung verlangt eine koordinierte straffe Leitung“; ein Zentralhaus für Volkskunst in Leipzig hat die Aufgabe, „die schöpferischen Kräfte der Massen zu entfalten“, Gruppen- und Zirkelleiter zu schulen, „fortschrittliche“ Liederbücher, Theaterstücke usw. herauszubringen und die „ideologische und organisatorische Tätigkeit“ durch die Monatsschrift „Volkskunst“ zu unterstützen. Preise und Titel für Laienkünstler sollen eingeführt werden. Dem Zentralhaus unterstehen eine Schule für Volkskunst in Colditz (Sa.) und seit dem 1. 4. 1956 ein Institut für Volks[S. 249]kunstforschung in Leipzig, das von einem Wenden geleitet wird und das sprachliche und musikalische Volksschaffen sowie den Volkstanz erforschen soll (Betriebskultur, Agitprop-Gruppen, Volkskunstschulen, Volksmusikschulen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 248–249 Lager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandambulatoriumSiehe auch die Jahre 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitestem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen…
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Gerichtsverfassung (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (G.-Gesetz)“ (GVG) vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende G.-Gesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des G.-Gesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 753) und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurden Teile des GVG entscheidend verändert. „Die Gerichte sind Organe der einheitlichen volksdemokratischen Staatsmacht“ (§ 1 GVG). „Die Gerichte tragen durch ihre Tätigkeit dazu bei, daß in ihrem Bereich die staatlichen Aufgaben erfolgreich gelöst, insbesondere die Volkswirtschaftspläne erfüllt werden“ (§ 2, Abs. 2 GVG). Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „dem Sieg des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden“ dienen (§ 2, Abs. 1, Satz 1, GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§ 7 GVG und Art. 127 der Verfassung); tatsächlich ist jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der ➝Richter gewährleistet (Schöffen, Instrukteurwesen). Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung kann ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unzulässig; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist Deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden) (Wenden). Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilkammern gegliedert ist; sie sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: a) für alle Strafsachen, in denen nicht die Zuständigkeit eines höheren Gerichts begründet ist bzw. in denen der Staatsanwalt Anklage vor dem KrG erhebt, und b) für alle Zivilsachen, soweit nicht „eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt. — Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und 2 weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. in erster Instanz a) für Strafsachen, die „Verbrechen gegen die DDR“, Mord oder besonders schwere Wirtschaftsverbrechen zum Gegenstand haben oder in denen der Staatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem BG erhebt, und b) in allen Zivilsachen, die nicht vor das Kreisgericht gehören; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf- und Zivilsachen. Oberstes Gericht (OG): Als oberstes Gericht für die SBZ besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) errichtete OG mit dem Sitz in Ost-Berlin, das von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Das OG ist zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwaltwegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte in Straf- und Zivilsachen und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht in Straf- und Zivilsachen und in Arbeitsgerichtssachen. — Das Plenum des OG setzt sich aus sämtlichen Richtern des OG zusammen; für eine Entscheidung ist die Teilnahme von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder des OG erforderlich. Das Plenum ist zuständig, wenn ein Senat des OG bei der Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Plenums abweichen will, und für die Kassation einer Entscheidung des [S. 152]OG. Das Plenum kann in Zusammenhang mit einer Entscheidung Richtlinien mit bindender Wirkung für alle Gerichte erlassen. Auf Antrag des Ministerrates erstattet das Plenum ferner Rechtsgutachten. — Präsident des OG war von 1949 bis zum 25. 4. 1960 Dr. Kurt ➝Schumann. Nach dessen Rücktritt (Mitgliedschaft in der NSDAP!) wurde Dr. Heinrich ➝Toeplitz zum OG-Präsidenten gewählt. Im Sowjetsektor Berlins besteht eine eigene Gerichtsorganisation: Ein Stadtbezirksgericht in jedem der acht Stadtbezirke (Zuständigkeit wie Kreisgericht), das Stadtgericht (Zuständigkeit wie Bezirksgericht) und als Rechtsmittel- und Kassationsinstanz das Kammergericht. Die vom OG erlassenen Richtlinien werden in gleichem Wortlaut wenige Tage später vom Kammergericht für den Bereich der Ost-Berliner Justiz erlassen. Als Gericht erster Instanz in Strafsachen wird das Kammergericht in der Praxis im Gegensatz zum OG nicht tätig. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 151–152 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GerichtsvollzieherSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit…
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Dialektischer Materialismus (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. Diamat. Philosophie des Marxismus-Leninismus, auch definiert als Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei. Beansprucht, wissenschaftliche Erkenntnis der allgemeinsten Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens zu sein. DM. und Historischer Materialismus bilden die „theoretische Grundlage“ des Marxismus-Leninismus und vermitteln als solche die Einheitlich[S. 98]keit der marxistisch-leninistischen Einheitswissenschaft. Die Lehren des DM. knöpfen vor allem an Ausführungen von Friedrich ➝Engels an, beanspruchen die einzige, von Lenin vermittelte Weiterentwicklung der philosophischen Lehren der Klassiker zu sein, die dem Geist des Marxismus ge: recht wird. Der Anteil Stalins bei der Formung der obligatorischen Philosophie, einst überbewertet, ist erheblich. Das heute in der kommun. Welt geltende Weltauslegungschema wäre nicht ohne die von Stalin besorgte Zusammenfassung und Systematisierung möglich gewesen. Der DM. liefert in ständiger Auseinandersetzung mit dem Idealismus, der radikal abgelehnt wird, eine monistische Entwicklungslehre, die, materialistisch, das Geschehen in Natur und Gesellschaft als Prozeß der sich immer schon bewegenden Materie deutet. „Die wirkliche Einheit der Welt besteht in ihrer Materialität.“ Das Geistige ist Produkt der Materie auf einer hohen Stufe ihrer Entwicklung (Idealismus). Der Begriff der Materie wird nicht im Sinne des klassischen Materialismus als der ungeformte Stoff im Gegensatz zur Form definiert. Nach Lenin ist die Materie die objektive Realität, die unabhängig vom Bewußtsein existiert. Oder: „Die Materie ist objektive, uns in der Empfindung gegebene Realität.“ Die Entwicklung der Materie wird nicht als ein evolutionärer, sondern als ein dialektischer Prozeß gedeutet. Die Entwicklung verläuft nicht nur in kleinen, aufeinanderfolgenden Schritten, sondern führt gesetzmäßig von quantitativen Veränderungen durch einen sprunghaften Übergang (den dialektischen Sprung) zu qualitativen Veränderungen. („Das Gesetz des Umschlagens quantitativer Veränderungen in qualitative“). Gleichwohl wird diese Dialektik als Prozeß mit aufsteigender, ständig fortschrittlicher Tendenz betrachtet, der praktisch im Anorganischen einsetzt und über die Entstehung des Lebens und der Gesellschaft hinweg zum Weltkommunismus als seinem Höhepunkt führt. Mit Hilfe des dialektischen Sprunges vermag sich der DM. vom älteren mechanischen Materialismus zu distanzieren, zumal er es gestattet, den durch Sprünge verbundenen Stufen der Entwicklung spezifische Strukturen zuzuschreiben; zwischen dem Anorganischen und Organischen bestehen ebenso qualitative Differenzen wie zwischen Tier und Mensch. Durch den Atheismus auf eine reine Diesseitseinstellung verpflichtet, sucht der DM. die Antriebe der Entwicklung in den Dingen und Prozessen selbst: in den Widersprüchen. „Im eigentlichen Sinn ist die Dialektik die Erforschung der Widersprüche im Wesen der Dinge selbst.“ (Lenin) Die Rolle der Widersprüche wird im Rahmen des Gesetzes der Einheit und des Kampfes der Gegensätze behandelt. Es besagt, daß allen Dingen, Erscheinungen und Prozessen widersprüchliche Seiten und Tendenzen innewohnen, die miteinander im Kampf liegen und der Entwicklung ihren inneren Impuls geben. Das Ergebnis ist das Wachsen der Widersprüche, die auf einer bestimmten Etappe durch das Vergehen des „Alten“ und das Entstehen des „Neuen“ gelöst werden. Dieser ebenfalls nicht genau definierte Begriff Widerspruch, dem Gegensätze, Konflikte, Spannungen usw. subsumiert werden, impliziert — soweit es sich um nichtkommunistische Gesellschaften handelt — die Ablehnung einer Gesellschaftsbetrachtung unter dem Aspekt der Harmonie und Integration und fordert die primäre Berücksichtigung der sozialen Konflikte, des Kampfes gegensätzlicher Tendenzen, des „Alten“ mit dem „Neuen“. Es läßt sich behaupten: Der DM. ist eine auf das gesamte Weltgeschehen ausgedehnte Verallgemeinerung der Deutung gesellschaftlicher Zusammenhänge vom Motiv der Revolution her. Die dialektische Negation des „Alten“ soll jedoch keine Absage an die gesamte bisherige Entwicklung sein, sondern hat nach dem „Gesetz der Negation der Negation“ die Funktion, das Positive der vorangegangenen Stadien in sich aufzunehmen, zu bereichern und auf eine höhere Ebene zu bringen. Das Weltauslegungschema des DM. bestimmt den Aspekt der von den Fachwissenschaften durchzuführenden Untersuchungen. Auf ihn werden sie durch die Verpflichtung auf die dem dialektischen Prozeß entsprechende dialektische Methode festgelegt. Diese Bindung hat nicht die Orientierung der sowjetischen Naturwissenschaften an der internationalen Forschung verhindert, dürfte aber einer der Gründe für den Tiefstand der Gesellschaftswissenschaften sein. Die materialistische Entwicklungslehre ist mit der von Lenin begründeten Erkenntnistheorie, die eine besondere Form einer Abbildtheorie darstellt, verbunden. In ihr ist die Wahrheitstheorie verankert, die jedoch durch die These von der Praxis als „Kriterium der Wahrheit“ und die Forderung der Parteilichkeit des Denkens einen besonderen Charakter erhält. Mit Hilfe dieser Modifikationen des alten aristotelischen Wahrheitsbegriffes versucht die Kommunistische Partei sich als Träger der [S. 99]Wahrheit zu legitimieren, wobei sie — mit dem DM. — nicht nur eine radikale Wissenschaftsgläubigkeit, sondern auch einen ungebrochenen Optimismus hinsichtlich der prinzipiellen Möglichkeiten der Erkenntnis vertritt. Literaturangaben Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 97–99 DIA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DiamatSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. Diamat. Philosophie des Marxismus-Leninismus, auch definiert als Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei. Beansprucht, wissenschaftliche Erkenntnis der allgemeinsten Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens zu sein. DM. und Historischer Materialismus bilden die „theoretische Grundlage“ des Marxismus-Leninismus und vermitteln als solche die Einheitlich[S. 98]keit der…
DDR A-Z 1962
Ministerium für Staatssicherheit (MfS) (1962)
Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes. Der Minister (Generaloberst Erich ➝Mielke) hat drei Stellv.: die Generalmajore Otto Last, Otto Walter, Markus Wolf (sämtlich SED). — Der Hauptteil des MfS ist in Berlin-Lichtenberg. Acht Hauptabt. (HA) haben operative Aufgaben bei „Sicherung“ der SBZ gegen alle freiheitlichen und nichtkommun. Bewegungen und Einflüsse. I: Sicherung der Streitkräfte (NVA und Polizeitruppen); II: Spionage-Abwehr; III: Sicherung der allgem. Wirtschaft; V: Kampf gegen verdächtige Vereinigungen; VI: Sicherung der Schwerindustrie und Forschung; VII: Sicherung der Volkspolizei; XIII: Verkehrssicherung; PS: Schutz leitender Staats- und Parteifunktionäre. Elf HA bzw. Abt. wirken unterstützend: VIII: Ermittlung, Festnahmen; IX: Untersuchung; XI: Chiffrierwesen; XII: Erfassung, Statistik; XIV: Haftanstalten; K: Kriminaltechnik; M: Postüberwachung; O: Einsatz techn. Mittel (Abhören u. a.); S: Entwicklung techn. Mittel; Kus: Kader (-Pers.-Abt.) und Schulung; ferner Information. Die zum MfS gehörende Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) sitzt (mit rund 800 Mitarbeitern) seit Anfang 1959 auch in Berlin-Lichtenberg (Leiter: Generalmajor Markus J. Wolf). Sie entstand im Mai 1956 aus der HA XV und wurde dem Minister unmittelbar unterstellt. — Seit 1. 1. 1957 hat sie zwölf Abteilungen: 1: Polit. Spionage in Regierungsstellen der Bundesrepublik einschl. des Verteidigungsministeriums; 2: Politische Spionage in Parteien und polit. Vereinigungen in der Bundesrepublik; 3: Ausländische Vertretungen in der Bundesrepublik; militärische Spionage im Ausland; 4: Militärische Spionage in der NATO; 5: Wirtschaftsspionage; 6: Einschleusung von Agenten; 7: Auswertung; 8: Diversion (Sabotagevorbereitungen in der Bundesrepublik); 9: Verbindungen, Funk- und Chiffrierwesen; K: Dokumentation, [S. 296]Ausweisfälschung; R: Kartei, Registratur; K/S: Kader u. Schulung. Alle Wirtschafts- und Verwaltungsabt. des Hauptteils des MfS wie der HVA sind in der HVB (Bewirtschaftung/Verwaltung) zusammengefaßt, die in Berlin-Lichtenberg sitzt. — Das MfS wird von einem sowjet. Beraterstab überwacht und angeleitet. — Im MfS (mit HVA und HVB) arbeiten rund 1.450 Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 295–296 Ministerium für Nationale Verteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für VolksbildungSiehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1963 1965 1966 1969 Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes. Der Minister (Generaloberst Erich ➝Mielke) hat drei Stellv.: die Generalmajore Otto Last, Otto Walter, Markus Wolf (sämtlich SED). — Der Hauptteil des MfS ist in Berlin-Lichtenberg. Acht Hauptabt. (HA) haben operative Aufgaben bei „Sicherung“ der SBZ gegen alle freiheitlichen und nichtkommun. Bewegungen…
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Eisen- und Stahlindustrie (1962)
Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gibt es keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen. 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7 v. H. bei einem Bevölkerungsanteil von 31 v. H. Die eisenschaffende Industrie der SBZ hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß das SED-Regime um die Verarbeitungsindustrien von Einfuhren zu entlasten - den Ausbau einer starken EuStI. Der Auf- und Ausbau gelang überraschend kurzfristig, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der Bundesrepublik. Trotz der Schwierigkeiten in der Grundstoffversorgung konnte die Roheisen-, Rohstahl- und Walzstahlerzeugung der SBZ seit Kriegsende durch Wiederaufbau und Erstellung neuer Anlagen über den Vorkriegsstand hinaus gesteigert werden. Der Aus- und Aufbau von Hütten- und Walzwerken gehörte zu den Schwerpunktvorhaben des 1. Fünfjahrplanes. Wesentliche Zahlen: Diese Entwicklung wurde ermöglicht durch den Aufbau neuer Eisen- und Stahlwerke: des Eisenhüttenkombinats J. W. Stalin, der Eisenwerke West in Calbe/Saale, des Stahlwerks Brandenburg und des Edelstahlwerks Döhlen. Die Kapazität der EuStI. liegt jedoch weit unter dem Bedarf der metallver[S. 109]arbeitenden Industrien der SBZ. Etwa 60 v. H. des Eisen- und Stahlbedarfs müssen in Form von Erzen, Schrott, Roheisen oder Walzstahl importiert werden. Im laufenden Siebenjahrplan soll die EuStI. durch neue Kapazitäten in der Stahlerzeugung ausgebaut werden; auch ist die Errichtung einiger neuer Walzwerke geplant. Der steigende Bedarf der Verarbeitungsindustrien muß im wesentlichen durch erhöhte Importe abgedeckt werden. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 108–109 Eisenhüttenkombinat J. W. Stalin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisler, GerhartSiehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gibt es keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen. 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und…
DDR A-Z 1962
Reparationen (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d. h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler Reparationsleistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen: Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa zwei Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit sechs Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontagen sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in West-Berlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der [S. 367]chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden 3 Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ ibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungshaushalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt, über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die SBZ-Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die Sowjetzone wurden die Betriebe zum Teil von Vorräten und Ausrüstungsteilen entblößt. Beide Formen der Entnahmen werden von Experten auf etwa 1 Mrd. Mark geschätzt. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Wiederingangsetzung der Betriebe mußte die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW) Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945–1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946 bis 1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für Reparationsnebenkosten, d. h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. g) Aus den SAG-Betrieben entnahmen die Sowjets an Gewinnen und fingierten Gebühren bis 1953 etwa 3,55 Mrd. Mark. Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller ver[S. 368]fügbaren Unterlagen die nachstehenden Reparationsleistungen der SBZ In dieser Zusammenstellung sind rd 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für d. Zeit bis Ende 1953 enthalten. Nicht enthalten sind sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der SU aus der Arbeitsleistung der nach der SU verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der SU, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowj. Handelsgesellschaften in der SBZ und aus der Auswertung deutscher Patente. Legt man den von den Sowjets bis 1952 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von rd. 70 Mrd. Mark eine Reparationsleistung in Höhe von 28 Mrd. Dollar, also 18 Mrd. Dollar mehr, als die SU von Gesamtdeutschland an Reparationen gefordert hatte Behauptungen, wonach die SU auf hohe Reparationsleistungen verzichtete, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 366–368 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReproduktionSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die…
DDR A-Z 1962
Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) (1962)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt vom 14. Lebensjahr, formell freiwillig. Unterstand bis 1. 3. 1956 dem Innen-, nun dem Verteidigungsministerium, das auch die hauptamtlichen Funktionäre besoldet. 1. Sekretär: Richard ➝Staimer. Die GST soll ihren Mitgl. „militärische Grundkenntnisse auf den Gebieten des Segel- und Motorflugsportes, des Flugmodell- und Fallschirmsportes sowie des Motor- und Seesportes, des Schieß- und Geländesportes und des Amateurfunkens als Massensport vermitteln“. Sie soll „die Regierung der DDR bei der Organisierung der bewaffneten Verteidigung der Heimat und des sozialistischen Aufbaus unterstützen“. So hieß es im 1. Statut der GTS vom Aug. 1952. Da motorsportliche Möglichkeiten lockten und auf offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Art Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom Nov. 1954, das den militärähnlichen Charakter verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“ unterstellte. Das 3. Statut vom Sept. 1956, [S. 414]das seit 21. 2. 1957 in Kraft war, brachte nichts grundlegend Neues. Doch ordnete es, aus taktischer Zurückhaltung, die GST nicht mehr ausdrücklich der SED, sondern dem „Arbeiter-und-Bauernstaat — der DDR“ unter. Zugleich wurden die „Erziehung … zum guten Patrioten“ und „enge Zusammenarbeit mit der Nationalen Volksarmee“ verlangt, so wie vorher mit der KVP. Das 4. Statut, das der II. Kongreß der GST am 25. 6. 1960 beschloß und der Ministerrat am 28. 7. bestätigte, verzichtete auf taktische Mäßigung. Es heißt in § 3: „Die GST erfüllt ihre Aufgabe unter Führung der SED und läßt sich in ihrer Tätigkeit von … dem Marxismus-Leninismus leiten“ (GBl. 1960, Nr. 45, S. 445). Weit entschiedener als das 3. Statut bestimmt es in § 4e, die GST habe „allen Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee und anderen bewaffneten Organen vorzubereiten“. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet. Im Interesse der Luftwaffe werden Segelflieger und Fallschirmspringen stark betrieben, die Nachrichtentechnik soll allen Waffengattungen zugute kommen. Die Geländekunde und der Felddienst werden oft als Touristik umschrieben. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST je offener gefordert, je mehr sie ein Werbeplatz der KVP, seit 1956 der Nationalen Volksarmee geworden ist. Die vormilitärische Ausbildung erfolgt oft durch Angehörige der Volkspolizei und zunehmend durch Funktionäre der GST, die schon Reservisten der Volksarmee oder Polizeitruppen sind. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24jährige ausbilden. Ausbildung der älteren Männer ist Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. Jede Hoch- und Fachschule hat eine Grundeinheit der GST, wenn auch die Nationale Volksarmee die anschließende Ausbildung vornimmt (militärische ➝Studentenausbildung). Die GST zählte im Herbst 1948 etwa 600.000 nominelle Mitgl., davon wohl etwa 180.000 aktiv. — Sie ist nicht nur vormilitärische Erziehungsorganisation, sondern in ihrem aktiven Kern eine militärähnliche Miliz. (Militärpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 413–414 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpracheSiehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt…
DDR A-Z 1962
Rechtsanwaltschaft (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Der V. Parteitag der SED hat der R. die Aufgabe gestellt, sich zu einem sozialistischen Organ der Rechtstätigkeit in der DDR zu entwickeln.“ (Aus der „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“.) Die R. hat die Aufgabe, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben der [S. 350]Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft“ (ebenda). „Die R. braucht daher einen klaren parteilichen Standpunkt wie jeder, der in unserem Staat eine gesellschaftliche Funktion auszuüben hat“ („Neue Justiz“ 1960, S. 397). Es bedurfte zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unentwickelsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. „Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist“ (§ 3 der VO). Die Dienststellen und Institutionen des Regimes sind angewiesen, „in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen“ (§ 4 Abs. 1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb er R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen Revisionskommission“ für die Rechtanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden. Die Leitung der Revisionskommission hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen”. Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der R, bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s. o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Danach hat der Rechtsanwalt u. a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen“. Diese Konzeption entspricht den Beschlüssen des V. Parteitages der SED und dem § 14 des am 1. 10. 1959 neu gefaßten Gesetzes über die Gerichtsverfassung: „Die Rechtsanwälte in der DDR haben durch ihre gesamte Tätigkeit zur Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bevölkerung und zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit beizutragen. Sie haben die Rechtsuchenden sachgemäß zu beraten und vor Gericht zu vertreten.” Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen aus der SBZ geflüchtet. In der SBZ und in Ost-Berlin gibt es zur Zeit 679 Rechtsanwälte, von denen schon mehr als zwei Drittel dem Kollegium angehören, während der Rest seinen Beruf noch frei ausübt. Den nicht freiberuflich tätigen Anwälten soll in planmäßiger aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 349–350 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Der V. Parteitag der SED hat der R. die Aufgabe gestellt, sich zu einem sozialistischen Organ der Rechtstätigkeit in der DDR zu entwickeln.“ (Aus der „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“.) Die R. hat die Aufgabe, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben der [S. 350]Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in…
DDR A-Z 1962
Sport (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch war jede sportliche Betätigung verboten. Die S.-Vereine wurden aufgelöst, das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet (Beschlagnahme). Am 1. 10. 1948 wurde durch den FDGB und die FDJ der Deutsche Sportausschuß (DSA) gebildet. Die sportliche Betätigung wurde immer mehr auf die neu gegründeten Betriebssportgemeinschaften (BSG) verlagert. Das „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei S. und Erholung“ vom 8. 2. 1950 (GBl. S. 95) brachte einen weiteren Schritt zur Verstaatlichung des S. In Leipzig wurde die Hochschule für Körperkultur zur Ausbildung von Dozenten, S.-Lehrern und Trainern und zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit des S. errichtet. 1952 wurde das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. gegründet. Der Leistungs- und Wettkampfsport wurde von den im DSA vereinigten Sektionen der einzelnen S.-Arten betreut. 1957 wurde der „Deutsche Turn- und Sportbund“ (DTSB) gebildet, der alle Aufgaben des damit aufgelösten DSA übernahm. Die Sektionen des DSA wurden in S.-Verbände des DTSB umgewandelt. Die Industrie-S.-Vereinigungen nach sowjet. Muster bilden die Grundlagen des S. Sie sind selbständige Organisationen der Gewerkschaften, die 10 v. H. des gesamten Beitragsaufkommens für den S. verwenden müssen. Sie heißen für alle Sportarten: Aktivist (IG Bergbau) Aufbau (IG Bau Holz) Empor (G Handel) Einheit (IG VBV) Fortschritt (IG Textil) Chemie (IG Chemie) Lokomotive (IG Post, Transport und Verkehr) Medizin (G Gesundheitswesen) Motor (IG Metall) Rotation (IG Druck u. Papier) Stahl (IG Metallurgie) Turbine (IG Energie) Wismut (IG Wismut) Wissenschaft (G Erziehung, Wissenschaft) Außerdem gibt es die S.-Vereinigungen „Vorwärts“ und „Dynamo“ der Nationalen Volksarmee und der VP. Die Grundeinheiten der S.-Vereinigungen sind die Betriebssportgemeinschaften (BSG). Den Berufssportler gibt es in der „sozialistischen Gesellschaftsordnung“ nicht. An seine Stelle ist der Staatsamateur getreten. Auf Anweisung des Komitees für Körperkultur und S. sind in vielen S.-Arten „Schwerpunkte“ gebildet worden. In diesen S.-Clubs werden die Spitzensportler unter besonders qualifizierten Trainern zusammengezogen. Die Spitzensportler erhalten, ohne zu arbeiten, hohe Gehälter und genießen als „Repräsentanten der DDR“ eine Vorzugsstellung und besondere Verehrung (Schur, Recknagel). Dafür müssen sie sportliche Höchstleistungen vollbringen — bis 1960 sollten sämtliche deutschen Rekorde im Besitz der SBZ sein — und sich als Agitatoren für die Politik der SED betätigen. Für große internationale S.-Erfolge gibt es hohe Geldprämien. So haben z. B. die sowjetzonalen Sportler, die bei den Olympischen Spielen in Rom eine Medaille gewinnen konnten, Prämien bis zu 7.000 DM Ost erhalten. Zur „Hebung des Leistungsniveaus“ ist 1952 eine einheitliche S.-Klassifizierung der „Demokratischen S.-Bewegung“ beschlossen worden als ein „Hebel, mit dem die demokratische S.-Bewegung die Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf des deutschen Volkes um den Frieden, die Herstellung der demokratischen Einheit Deutschlands und die Festigung der antifaschistisch-demokratischen Ordnung beschleunigt“. Diese Klassifizierung, die durch „breite Popularisierung unter allen Sportlern zu einer Massenbewegung zur “ Erfüllung der Klassennormen“ entwickelt wurde, sieht folgende Titel und Leistungsklassen vor: Verdienter Meister des S., Meister des S., Sportler 1., 2. und 3. Klasse. In die Leistungsklassen werden Sportler aufgenommen, die die für die entsprechende Klasse aufgestellte Norm erfüllen und das S.-Leistungsabzeichen besitzen. Weitere Auszeichnungen, die für hervorragende Verdienste und ausgezeichnete Leistungen beim Aufbau der sozialistischen S.-Bewegung an bewährte S.-Funktionäre und Sportler verliehen werden, sind die Ehrennadel des Deutschen Turn- und [S. 413]Sportbundes und die Ernst-Gruber-Medaille, die 1958 als höchste Auszeichnung des DTSB gestiftet wurde. Der Förderung des Wehrsports dient das dem entsprechenden Sowjet. Wehrsportabzeichen nachgebildete S.-Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“. Geländemarsch, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen gehören zu den Übungen für Männer, Frauen und Jugendliche. Die eigentliche Wehrertüchtigung ist Aufgabe der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST). Gemäß Ministerratsbeschluß vom 26. 3. 1959 (GBl. I, S. 279) soll in jedem Jahr die 4. Woche des Juni als „Woche der Jugend und der Sportler“ begangen werden. Durch S.-Veranstaltungen sollen Jugendliche über den aktiven S. zur Parteiarbeit herangezogen werden. Auch über den S. sucht die SBZ internationale Anerkennung zu finden (Außenpolitik, Diplomatische Beziehungen). In Übereinstimmung mit der auf staatsrechtliche Anerkennung gerichteten Politik werden in allen Publikationen der SBZ gesamtdeutsche Mannschaften und gesamtdeutsche Meisterschaften abgelehnt. Mehrere Fachverbände des DTSB sind inzwischen in die internationalen S.-Verbände aufgenommen worden. Auch das Nationale Olympische Komitee (Präsident Heinz ➝Schöbel) wurde 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß unter Einigung mit dem NOK der Bundesrepublik nur eine deutsche Mannschaft an den Olympischen Spielen teilnehmen darf. Gegen ihren Widerstand mußte sich deshalb die SBZ bereitfinden, wie 1956 auch für die Olympischen Spiele in Squaw Valley und Rom eine gesamtdeutsche Mannschaft zu bilden. Auf Anordnung des Internationalen Olympischen Komitees mußte diese deutsche Vertretung unter einer gemeinsamen Flagge (Schwarz-Rot-Gold mit den olympischen Ringen in Weiß) antreten. Die S.-Führung der SBZ ist nach dem Scheitern ihrer Absicht, eine eigene Mannschaft nach Squaw Valley und Rom zu schicken, (ebenfalls vergeblich) bestrebt gewesen, in der gesamtdeutschen Mannschaft zahlenmäßig ein Übergewicht zu erlangen und dadurch die Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaftsordnung auch auf dem Gebiet des S. zu beweisen. Der S.-Verkehr mit der Bundesrepublik wird von der SED für die kommun. Propaganda ausgenutzt. Bei Begegnungen mit Sportlern der Bundesrepublik soll über bestimmte jeweils aktuelle politische Fragen diskutiert werden. Wie der Bundesgerichtshof im April 1961 warnend festgestellt hat, sind sportliche Wettkämpfe für den DTSB meist nur ein Vorwand, um westdeutsche Sportler für Reisen in die SBZ zu gewinnen, wo sie im Sinne der kommun. Ziele beeinflußt werden sollen. S.-Veranstaltungen mit westdeutschen Sportlern sollen nur dann vereinbart werden, wenn ein Sieg der sowjetzonalen Sportler zu erwarten ist. Niederlagen des Sowjetzonen-S. gegen westdeutsche oder Sportler des „kapitalistischen“ Auslandes führen zu heftiger Kritik und häufig zur Maßregelung der verantwortlichen S.-Funktionäre und Trainer. So sind z. B. den Ruderern wegen ihrer Mißerfolge bei internationalen Wettkämpfen „ernste Versäumnisse im Training und in der gesellschaftlichen Erziehung der Athleten“ vorgeworfen worden. Wegen der vom SED-Regime am 13. 8. 1961 in Berlin getroffenen Abschnürungsmaßnahmen haben der Deutsche Sportbund und das NOK der Bundesrepublik am 17. 8. 1961 den Abbruch des innerdeutschen S.-Verkehrs beschlossen. Literaturangaben Kortenberg, Walter: Der Sport in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 198 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 412–413 Spontaneität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SportarztSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch war jede sportliche Betätigung verboten. Die S.-Vereine wurden aufgelöst, das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet (Beschlagnahme). Am 1. 10. 1948 wurde durch den FDGB und die FDJ der Deutsche Sportausschuß (DSA) gebildet. Die sportliche Betätigung wurde immer mehr auf die neu gegründeten…
DDR A-Z 1962
Revisionismus (1962)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidie[S. 370]ren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ und vermindere die geballte Kraft der massierten Bewegung. Insofern arbeite er dem „Klassenfeind“ in die Hand. Der R. gilt, im Gegensatz zu dem Sektierertum, einer „linken“ Abweichung, als gefährlichste „rechte“ Abweichung. Besonders seit dem XX. Parteitag der KPdSU mit der Verdammung eines Teils der Lehren Stalins hat der R. innerhalb des Ostblocks erheblichen Auftrieb bekommen, da hiermit zum erstenmal die Partei selber „revisionistisch“ vorgegangen ist. Seitdem hat der R. auch in der SBZ, besonders unter dem Eindruck der revolutionären Ereignisse in Polen und Ungarn im Herbst 1955, der Führung verstärkte Schwierigkeiten bereitet, zumal Ulbricht als einer der Hauptexponenten des „harten“ Kurses — etwa im Gegensatz zu der Polnischen Arbeiterpartei Gomulkas oder gar zu Tito — die Kritik am Stalinismus möglichst zu dämpfen bestrebt war. Besonders unter den parteiergebenen Philosophen, Historikern und Ökonomen haben sich in den Jahren 1956 bis 1957 revisionistische Tendenzen breit gemacht, so unter dem Einfluß von Georg ➝Lukács bei Ernst ➝Bloch, bei Wolfgang ➝Harich, bei den Historikern Jürgen Kuczynski und Streisand, den Ökonomen Fritz Behrens, Arne Benary, Oelßner, Kohlmey und Vieweg. Hauptgesichtspunkte der revisionistischen Kritik sind dabei die Thesen gewesen: man müsse den Sozialismus „vermenschlichen“ — Blochschule —, man müsse auch von der bürgerlichen Wissenschaft lernen — Kuczynski —, man müsse ökonomische Probleme ökonomisch statt ideologisch und administrativ lösen — Oelßner, Selbmann, Behrens, Benary u. a. Starke revisionistische Tendenzen ab es auch in den Staats- und Rechtswissenschaften und im FDGB. (Dritter Weg, Nationalkommunismus, Säuberungen, Schirdewan) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 369–370 Revanchisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevolutionSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidie[S. 370]ren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit…
DDR A-Z 1962
Versicherungsanstalt, Deutsche (1962)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1950 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung. Durch die „VO über die Errichtung der Deutschen Versicherungs-Anstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik der SBZ, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). Die Verwaltung der DV. ist nicht nach Versicherungszweigen gegliedert, sondern nach dem Charakter des Eigentums in kommun. Sicht: Versicherung des Volkseigentums, des genossenschaftlichen Eigentums und der Versicherung der Bürger, zu der auch die Zweige der Personenversicherung (Lebensversicherung, freiwillige ➝Krankenversicherung, individuelle ➝Unfallversicherung) gehören. Am 1. 1. 1956 wurde die DV. Träger der Sozialversicherung für die Bauern, Handwerker und die anderen Selbständigen, später auch für die Angehörigen der sozialistischen Produktionsgenossenschaften. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 459 Versicherung der Volkseigenen Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VersöhnlertumSiehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1950 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…
DDR A-Z 1962
Selbstverwaltung (1962)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den im Herbst 1946 durchgeführten Gemeinde-, Landtags- und Kreistagswahlen traten in den Ländern der SBZ Verfassungen, Kreis- und Gemeindeordnungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf Selbstverwaltung ausdrücklich bestätigt wird. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur Einschränkung des Rechtes der Selbstverwaltung getroffen worden. Die KWU-Verordnung vom 24. 11. 1948 und die Energiewirtschaftsverordnung vom 22. 6. 1949 (ZVOBl. S. 472) entzogen den Gemeinden bereits weitgehend die wirtschaftlichen Grundlagen. Immerhin konnte bis zum Gesetz über die „Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (Staatshaushalt) noch von einer formalen S. gesprochen werden. Mit diesem Gesetz wurde der einheitliche Staatshaushalt der „DDR“ eingeführt. Nachdem auch die für die gemeindliche Finanzwirtschaft ausschlaggebende Gewerbesteuer und Lohnsummensteuer durch § 13 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1951 vom 13. 4. 1951 (GBl. S. 283) auf die Republik übertragen worden waren, stand fest, daß die Gemeinden nicht mehr in der Lage waren, die ihnen als Selbstverwaltungsaufgaben übertragenen Angelegenheiten zu erfüllen. Diese Entwicklung wurde durch die Verwaltungsneugliederung im Sommer 1952 weitergetrieben. Durch die „Ordnungen für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke und Kreise“ vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 621 und 623) sowie durch die „Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlungen und ihrer Or[S. 393]gane in den Stadtkreisen“ vom 7. 1. 1953 (GBl. S. 53) wurden die Landesverfassungen und die Kreisordnungen praktisch außer Kraft gesetzt Nach diesen Ordnungen waren die bisherigen Organe der Gebietskörperschaften nur noch Organe der Staatsgewalt in den betreffenden Gebieten. Träger von Rechten war nicht mehr die Verbandseinheit, sondern das jeweilige staatliche Verwaltungsorgan in diesem Gebiet, der örtliche Rat, dem als Haushaltsorgan die Eigenschaft einer juristischen Person zugesprochen wurde. Durch das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. S. 65) wurden die bis dahin noch gültigen Gemeindeordnungen aufgehoben Nach § 5 beruht der Aufbau der Organe der Staatsmacht auf dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie die Beschlüsse des Ministerrates und der höheren Volksvertretungen sind für die unteren Volksvertretungen und ihre Organe verbindlich. Die örtlichen Räte sind außerdem an die Weisungen des jeweils höheren Rates gebunden. Eingefügt in ein einheitliches System von Über- und Unterordnungen der Volksvertretungen und einer Weisungsbefugnis des Ministerrates und der jeweils höheren Verwaltungsorgane haben die unteren Organe lediglich die Möglichkeit, die örtlichen Gegebenheiten in gewisser Weise bei der Ausführung der erhaltenen Weisungen zu berücksichtigen. Die in den am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ (Gemeinde, Kreis) den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen übertragenen Aufgaben dürfen nur im Rahmen der von oben gegebenen Weisungen durchgeführt werden. Jede auf diesen Gebieten getroffene Entscheidung kann durch die Verfügung höherer Dienststellen aufgehoben werden. Auch mit den neuen Arbeitsordnungen wird also nicht wieder ein rechtlich geschützter eigener Wirkungskreis der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt. Gegenüber den örtlichen Verwaltungsdienststellen wird die einheitliche Ausrichtung auch durch den „Stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates für Koordinierung und Kontrolle“ gewährleistet und überwacht. Hierzu steht das „Sekretariat des Ministerrates“ zur Verfügung, dem die Kontrollgruppen des früheren „Staatssekretariats für die Anleitung der örtlichen Räte“ im Juli 1959 eingegliedert wurden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 392–393 Selbstverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SenftenbergSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den im Herbst 1946 durchgeführten Gemeinde-, Landtags- und Kreistagswahlen traten in den Ländern der SBZ Verfassungen, Kreis- und Gemeindeordnungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf Selbstverwaltung ausdrücklich bestätigt wird. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen…
DDR A-Z 1962
Lohnpolitik (1962)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach marxistischer Definition ist im Kapitalismus der Lohn „der Preis der Ware Arbeitskraft“, den der Unternehmer nach Einbehaltung des vom Arbeiter erzeugten „Mehr an Wert“ (Mehrwert) an den Arbeiter auszahlt; die Lohnarbeit gilt als ein Kennzeichen der Ausbeutung, als „Lohnsklaverei“. In der SBZ arbeiten die Arbeiter und Angestellten zwar auch gegen Lohn bzw. Gehalt, aber der Lohn soll hier - so wird von der SED-Propaganda behauptet - eine ganz andere Bedeutung als in westlichen Ländern haben. Der „Werktätige“ erhält zwar auch nicht das volle von ihm erzeugte „Mehr an Wert“, dafür aber habe sich der Charakter der Arbeit gewandelt, weil es „keine Ausbeuter und keine Ausgebeuteten mehr gibt“. Der Lohn gilt in der SBZ entsprechend dem „Lehrbuch der Politischen Ökonomie“ (S. 603) als „der in Geld ausgedrückte Anteil des Werktätigen an dem Teil des gesellschaftlichen Produkts, der den Aufwand an notwendiger Arbeit ersetzt und an die Arbeiter und Angestellten in Übereinstimmung mit der Quantität und Qualität ihrer (Arbeit vom Staat ausgezahlt wird“. Solche und ähnliche Erklärungen ändern nichts an der Tatsache, daß auch in der SBZ der Lohn das Maß für geleistete Arbeit ist und im Mittelpunkt aller Arbeitspolitik steht. Die wichtigsten Grundsätze der L. der SED sind: 1. Der Arbeitslohn ist ein wichtiger „Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“ (die SED fordert daher Anwendung von Lohnformen, die die Arbeiter praktisch zu einer ständigen Erhöhung ihrer Arbeitsleistung zwingen). 2. Die Lohnbemessung soll „der Verwirklichung des ökonomischen Gesetzes der Verteilung nach der Arbeitsleistung“ dienen (auf diesem Grundsatz beruhen die Rangfolgen der Lohntarife nach Industriezweigen und die Eingruppierung der Beschäftigten nach den Lohngruppen 1–8). Zur Verwirklichung dieser Grundsätze ihrer L. hat die SED folgendes System der Lohnformen eingeführt: 1. Zeitlohn A. Einfacher Zeitlohn B. Prämienzeitlohn a) individueller b) kollektiver 2. Leistungsstücklohn A. Proportionaler Leistungsstücklohn a) individueller b) kollektiver c) indirekter B. Progressiver Leistungsstücklohn a) individueller b) kollektiver C. Prämienstücklohn Erläuterungen. Einfacher Zeitlohn: Der Lohn wird nach dem Zeitgrundlohn (z. B. tarifl. Stundenlohn) und der Anwesenheitszeit bemessen. — Prämienzeitlohn: Verbindung des Zeitlohnes mit einem Prämiensystem (z. B. Prämien für Energie- und Materialeinsparungen, für Einhaltung von Qualitätsmerkmalen usw.). — Proportionaler Leistungsstücklohn: Für in der Regel nach Arbeitsnormen ausgeführte Arbeiten; lohnbestimmend sind der Leistungsgrundlohn (d. i. der tarifliche Zeitlohn zuzügl. eines Zuschlags von z. B. 5 v. H.) und der Erfüllungsgrad der Arbeitsnormen. Bei z. B. 10 v. H. Übererfüllung der Arbeitsnormen steigt auch der Lohn um 10 v. H. — Progressiver Leistungsstücklohn: Die Entlohnung steigt bei Übererfüllung der Arbeitsnormen nicht linear, sondern progressiv (z. B. bei 5 v. H. Übererfüllung erhöht sich der Lohn um 8 v. H.). Diese Lohnform ist im Steinkohlen- und Uranbergbau üblich. — Prämienstücklohn: Verbindung des Leistungsstücklohnes mit einem [S. 267]Prämiensystem (z. B. für Senkung des Ausschusses und der Ausfallzeiten oder für Materialeinsparungen usw.). — Eine Abart des kollektiven Leistungsstücklohnes ist der Objektlohn; in die Gruppe des Prämienzeitlohnes gehört der in der Textilindustrie eingeführte Faktorenlohn. Dieses ausgeklügelte System von Lohnformen, das — in Verbindung mit den Sozialistischen ➝Wettbewerben — ausschließlich dazu dient, durch die Intensivierung der Leistungen jedes einzelnen Arbeitnehmers das Arbeitsergebnis ständig zu steigern, hatte eine unaufhörliche Senkung der Lohnrate, d. h. ein Zurückbleiben der Durchschnittslöhne hinter der Entwicklung der Arbeitsproduktivität zur Folge. Während die Produktivität in der Industrie bis 1960 im Vergleich zu 1955 um 55 v. H. anstieg, erhöhte sich der Durchschnittslohn in der gleichen Zeit nur um 25 v. H. In der Bundesrepublik hingegen hat die Lohnentwicklung mit der Produktivitätsentwicklung im allgemeinen Schritt gehalten. Praktisch führte die L. der SED dazu, daß die Durchschnittslöhne der Arbeiter und Angestellten ebenfalls hinter der Entwicklung in der Bundesrepublik, und zwar in den letzten Jahren zunehmend, zurückblieben: Zur Beurteilung des Lebensstandards muß auf die geringere Kaufkraft der Reallöhne hingewiesen werden. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 266–267 Lohngruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LokalegoismusSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach marxistischer Definition ist im Kapitalismus der Lohn „der Preis der Ware Arbeitskraft“, den der Unternehmer nach Einbehaltung des vom Arbeiter erzeugten „Mehr an Wert“ (Mehrwert) an den Arbeiter auszahlt; die Lohnarbeit gilt als ein Kennzeichen der Ausbeutung, als „Lohnsklaverei“. In der SBZ arbeiten die Arbeiter und Angestellten zwar auch gegen Lohn bzw. Gehalt, aber der Lohn soll hier - so wird von der SED-Propaganda behauptet -…
DDR A-Z 1962
Grenzpolizei, Deutsche (1962)
Siehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Bis 1960 militärähnliche Polizeitruppe zur Absperrung der Demarkationslinien und übrigen Grenzlinien der SBZ, zugleich eine Verfügungstruppe. Die DG. wurde am 15. 9. 1961 als „Kommando Grenze“ in die Nationale Volksarmee übernommen, über eine Umgliederung ist noch nichts bekannt. — Die DG. wurde errichtet am 1. 12. 1946, stark ausgebaut seit [S. 164]Juli 1948, unterstand bis 15. 5. 1952 dem Ministerium des Inneren, dann dem MfS bis 27. 6. 1953. Nach anschließender Unterstellung unter das Ministerium des Inneren ging die DG. im Mai 1955 wieder an das SfS über, das seit Nov. 1954 wieder zum MfS erhoben wurde. Seit 1. 2. 1955 erhielt die DG., da die sowjet. Besatzungsmacht darauf verzichtete, „die alleinige Bewachung und Kontrolle an den Staatsgrenzen der DDR“ und am Ring um Berlin. Im Nov. 1957 gab die DG. die Personen- und Warenkontrolle an das Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs ab. Die DG. unterstand seit 15. 2. 1957 dem Ministerium des Inneren. Sie ist gegliedert in 25 mot. Bereitschaften (= Regimenter), diese in 3 bis 4 Abteilungen (= Bataillone), die wieder in meist 4 Kompanien zerfallen. Diese Einheiten, die mittelschwere Begleitwaffen besitzen, haben den Kampfwert motorisierter Infanterie. Je 2–5 Bereitschaften bilden Brigaden (bis 1957 „Abschnittsverwaltungen“), die Divisionen ähneln. Die Brigaden haben seit 1958 schwere Abteilungen: d. h. Bataillone mit 2~Komp. Sturmgeschützen und 1 Komp. Schützenpanzerwagen; ferner je 1 Ausbildungs-Abt. (auch als Res.-Abt. bezeichnet). 4 der insgesamt 8 Brigaden stehen mit 15 Regimentern an der Demark.-Linie zur Bundesrepublik. I: Perleberg, II: Magdeburg, III: Erfurt, IV: Dittrichshütte (b. Rudolstadt). Im Ring um Berlin steht die Brigade V: Groß Glienicke (b. Potsdam); an der Ostseeküste die Brigade VI: Rostock, die auch Küstenwachschiffe und Schnellboote hat, die dem Abt.-Stab See unterstehen. Die Grenzlinie zur Tschechoslowakei und die Demark.-Linie zu Polen (Oder-Neiße-Linie) sichern mit je 2 Bereitschaften die Brigaden: VII: Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) und VIII: Frankfurt/Oder. Die DG. hat eine Offizierschule in Glöwen (Kr. Perleberg) und 6 andere Lehranstalten. Auf ihrer Schule für Polit-Offiziere in Groß Glienicke werden auch die Polit-Offiziere der Bereitschaftspolizei und der Trapo ausgebildet. Die Einheiten der DG. verfügen über „Aufklärungsgruppen“, d. h. Agenten für politische überwachungs- und Geheimaufgaben (Aufklärung). Als halbaktive Auffüllungsmannschaften für Ernstfälle und z. T. als Spitzel sind mit der DG. etwa 8.000 Grenzpolizeihelfer verbunden. Ausbildung und Dienst der DG. sind überwiegend nicht polizeilich, sondern militärisch. Seit je war sie eine Truppe, die im Grenzbereich militärische Aufgaben zu erfüllen hat, zugleich aber neben und mit der Armee einsetzbar ist. Uniform: seit Okt. 1952 olivbraun nach, sowjet. Muster, mit grünen Kragenspiegeln. Sie hat nicht Polizei-, sondern Militärdienstgrade. Stärke: rd. 48.000 Mann; ohne 8.000 Grenzpolizeihelfer. Chef des Kommandos der DG. (in Pätz bei Königs Wusterhausen) ist seit Juni 1960 Oberst Erich Peter. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 163–164 Grenzgänger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrenzpolizeihelferSiehe auch: Grenzpolizei: 1956 1969 1975 1979 Grenzpolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1963 1965 1966 Grenztruppen der DDR: 1985 Grenztruppen der DDR (Deutsche Grenzpolizei): 1979 Bis 1960 militärähnliche Polizeitruppe zur Absperrung der Demarkationslinien und übrigen Grenzlinien der SBZ, zugleich eine Verfügungstruppe. Die DG. wurde am 15. 9. 1961 als „Kommando Grenze“ in die Nationale Volksarmee übernommen, über eine Umgliederung ist noch nichts bekannt. — Die DG. wurde…
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Haftarbeitslager (HAL) (1962)
Siehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1963 1965 1966 1969 Die Mehrzahl der Häftlinge, auch der politischen Gefangenen, ist in die Produktion der volkseigenen Wirtschaft eingegliedert. Soweit diese Häftlinge nicht in Volkseigenen Betrieben arbeiten, die in den Strafvollzugsanstalten Zweigbetriebe unterhalten, müssen sie in den zur Zeit bestehenden 25 H. schwerste körperliche Arbeit verrichten (Strafvollzug). Einige dieser H. wurden für die Dauer großer Bauvorhaben errichtet, z. B. das H. Schwarze Pumpe und das H. Klotzsche, das nach Fertigstellung der neuen Rollbahnen des Flugplatzes wieder aufgelöst wurde. Ständige H. bestehen für die im Bergbau eingesetzten Häftlinge in den Steinkohlenrevieren Oelsnitz und Zwickau, in den Kalibergwerken Rossleben und Sollstedt sowie im Kupferbergwerk Volkstedt. In den Stahlwerken Stalinstadt und Unterwellenborn arbeiten die Häftlinge aus den gleichnamigen H. 5 große Ziegeleien werden hauptsächlich von Häftlingen betrieben. Im 1960 neugegr. Zweigbetrieb des VEB Geraer Kammgarnspinnerei arbeiten ausschließlich Häftlinge des H. Gera-Liebschwitz. Bis 1957 konnten die Häftlinge durch hohe Arbeitsleistungen die Strafzeit bis auf ein Drittel verkürzen. Für sog. Kurzstrafer, d. h. Häftlinge, die eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verbüßen, ist diese Vergünstigung seit dem Sommer 1958 völlig entfallen. Die [S. 170]anderen Gefangenen können seitdem trotz härtester Arbeit nur noch in besonders günstigen Ausnahmefällen einen wesentlichen Teil der Strafzeit „einarbeiten“, weil die mehrmals erhöhten Arbeitsnormen kaum noch zu erfüllen sind. Außerdem ist der Verrechnungsmodus wesentlich zuungunsten der Häftlinge verändert worden. Die ― wenn auch geringe ― Hoffnung, die Strafzeit zu verkürzen, sowie Strafen wegen Arbeitsverweigerung bei Nichterfüllung der Norm treiben die Häftlinge weiterhin zu äußerster Kraftanstrengung an. 75 v. H. der Arbeitsvergütung werden für Unterkunft und die meist unzureichende Verpflegung einbehalten. Der in Art. 137 der Verfassung niedergelegte Grundgedanke des Strafvollzugs, „Erziehung der Besserungsfähigen durch gemeinsame produktive Arbeit“, ist in den H. längst durch die Ausbeutung der billigen Arbeitskraft der Häftlinge zugunsten der „volkseigenen Wirtschaft“ ersetzt worden. In den H. wird die gegen „arbeitsscheue Personen“ ausgesprochene Arbeitserziehung vollstreckt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 169–170 Häfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Häftlinge, PolitischeSiehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1963 1965 1966 1969 Die Mehrzahl der Häftlinge, auch der politischen Gefangenen, ist in die Produktion der volkseigenen Wirtschaft eingegliedert. Soweit diese Häftlinge nicht in Volkseigenen Betrieben arbeiten, die in den Strafvollzugsanstalten Zweigbetriebe unterhalten, müssen sie in den zur Zeit bestehenden 25 H. schwerste körperliche Arbeit verrichten (Strafvollzug). Einige dieser H. wurden für die…
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Widerstand (1962)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da der Bolschewismus die parteiliche Einseitigkeit seines Regimes fordert, nicht bereit ist, die Macht mit anderen Anschauungen und ihren Trägergruppen zu teilen und keinen Platz für eine konstruktive Opposition beläßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen, wobei die Möglichkeiten für die Bewohner vieler Ostblockstaaten, außer der SBZ, seit je gering waren, sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapitulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu vertreten, die vom Regime als „feindlich“ verfolgt werden (Strafrechtsergänzungsgesetz). In Mitteldeutschland, einem bis in die Arbeiterschaft hinein von bürgerlich-abendländischer Gesittung geprägten Gebiet, muß das Mißverhältnis zwischen der von der Führung geforderten Weltanschauung und den wirklichen Anschauungen der Massen besonders kraß hervortreten. Vor allem vier Gruppen von Opponenten sind in Erscheinung getreten: Exponenten des bürgerlichen und bäuerlichen Konservatismus, vor allem aus der älteren Generation, die, vom Regime ohnehin als potentielle Klassenfeinde beargwöhnt, von vornherein einen schweren Stand hatten; überzeugte Christen, und zwar sowohl Protestanten wie auch Katholiken aus den kleinen katholischen Enklaven — Eichsfeld! — und hier auch vielfach Angehörige der jungen Generation (Junge Gemeinde); Exponenten der sozialdemokratischen Arbeiterschaft, vor allem in den Räumen Leipzig, Dresden, Halle, Magdeburg und Ost-Berlin; schließlich auch zahlreiche Vertreter der akademischen Intelligenz einschließlich des „parteilich erzogenen Hochschulnachwuchses“. Der W. dieser Gruppen hat aber in der Regel nur die Form passiver Resistenz und der ängstlich im Privatbereich gehüteten Solidarisierung der Andersmeinenden angenommen, was zur Folge gehabt hat, daß das Regime trotz häufiger terroristischer Maßnahmen diesen W. bis heute nicht hat brechen können. Lediglich der Juni-Aufstand 1953 stellte eine gegnerische Großaktion von wirklich politischer Dimension dar, die ohne das Eingreifen der Sowjettruppen zweifellos zum Zusammenbruch des SED-Regimes geführt hatte. Andererseits ist zu berücksichtigen, daß die in der SBZ im Unterschied zu den übrigen Volksdemokratien günstige Chance zur Flucht, die im Jahresdurchschnitt von 150.000 bis 250.000 Personen wahrgenommen worden ist, im Laufe der Jahre zu einer Aushöhlung der Bereitschaft zum aktiven W. geführt hat (Flüchtlinge). Dennoch befinden sich in den Strafanstalten der SBZ 8.000 bis 12.000 politische Häftlinge. In den Jahren 1950 bis 1953 waren es etwa 25.000. (Boykotthetze, Friedensgefährdung, Rechtswesen, Staatsverbrechen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 485 Widerspruch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WiedergutmachungSiehe auch die Jahre 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da der Bolschewismus die parteiliche Einseitigkeit seines Regimes fordert, nicht bereit ist, die Macht mit anderen Anschauungen und ihren Trägergruppen zu teilen und keinen Platz für eine konstruktive Opposition beläßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen, wobei die Möglichkeiten für die Bewohner vieler Ostblockstaaten, außer der SBZ, seit je gering waren, sich…
DDR A-Z 1962
Gemeinde (1962)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) und nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat der SBZ beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe“ (GBl. I, S. 139) sind auch die Organe der G. örtliche Organe der Staatsmacht. Sie sind fest an die Beschlüsse der übergeordneten Organe gebunden. Innerhalb dieser Bindungen haben die örtlichen Volksvertretungen den „politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau des Sozialismus“ in ihrem Bereich zu leiten. Dabei sollen sie jedoch — nach dem Grundsatz des demokratischen Zentralismus — die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Mitarbeit veranlassen. Träger von Rechten ist nicht die G., sondern die in der G. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung, der Rat der (kreisangehörigen) Stadt oder der G. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von Volkseigentum. Organe der Staatsgewalt in der G. sind: a) in der kreisangehörigen Stadt: Die Stadtverordnetenversammlung als örtliche Volksvertretung, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildet wird. Sie hat [S. 148]nicht das Recht, einen ständigen Vors. zu wählen. Der Rat der Stadt, als der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte örtliche Dienststelle der staatlichen Verwaltung, die fiktiv den Charakter eines vollziehend-verfügenden Organs der Stadtverordnetenversammlung hat und deren Mitgl. Stadtverordnete sein sollen. Der Vors. des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die Stellv. führen die Bezeichnung Stadtrat. Die Stadtverwaltung ist in Fachabteilungen aufgegliedert. b) in den Land-G. heißen die entsprechenden Organe Gemeindevertretung und Rat der G. Der Vors. des Rates der G. führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die zumeist ehrenamtlich tätigen Stellv. die Dienstbezeichnung G.-Rat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Siebente, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1962: S. 147–148 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindevertretungSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139, 142 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S.…