DDR A-Z 1963

Kredite (1963)

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1965 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bisher für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Seit Mitte 1962 wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII. Parteitag - verstärkt die Möglichkeit diskutiert, Investitionen durch langfristige K. zu finanzieren, um einen „höchstmöglichen Nutzen der Investitionen, eine höhere Verantwortlichkeit des Betriebsleiters und eine größere Sparsamkeit in den Betrieben“ zu erreichen. Den kurzfristigen K. kommt eine sehr große Bedeutung zu, da die VEW absichtlich nur teilweise mit eigenen Mitteln zur Finanzierung des Betriebsablaufes ausgestattet ist. Sie ist also gezwungen, ständig K. in Anspruch zu nehmen, die für die einzelnen Finanzierungsobjekte genau genormt sind. So werden gewährt für die Finanzierung planmäßiger Bestände Richtsatzplan-K., bei Saisonproduktion Saison-K., Sonder-K. bei Überplanbeständen, zur Abdeckung von Finanzschulden Überbrückungsdarlehen, überfällige K. für nicht fristgerecht getilgte oder nicht vorschriftsmäßig verwandte K. sowie im Zusammenhang mit den verschiedenen Verrechnungsverfahren RE-K. (Rechnungseinzugsverfahren), FE-K. (Forderungseinzugsverfahren) und K. zur Akkreditivgestellung (AK-Verfahren). Diese umständliche Spezifizierung hat den Sinn, die Betriebe bis hinunter zu den einzelnen Produktionsverfahren und besonders deren Bestandshaltung zu kontrollieren. Planwidrigkeiten sollen durch Sonder-K., Überbrückungsdarlehen und überfällige K. mit hohen Zinsen (bis zu 12% — Normalzins 2 bis 3,5% vermieden werden. Für die sozialistischen Genossenschaften werden kurzfristige und langfristige K. entsprechend den Auflagen der Volkswirtschaftspläne gewährt. Für die private Wirtschaft sind im allgemeinen K. nicht zu erhalten. Private Industriebetriebe werden auf Staatsbeteiligungen (halbstaatliche Betriebe) verwiesen. Hergabe und Kontrolle der K. sind Aufgabe der zuständigen Banken. Innerhalb der K.-Organisation nehmen die sog. Rationalisierungs-K. eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Deutschen ➝Notenbank für Maßnahmen zur Mechanisierung und Rationalisierung des Produktionsprozesses bereitgestellt. Die Hergabe dieser K. ist an den vorherigen Nachweis darüber gebunden, daß die damit finanzierten Investitionen innerhalb von 2 Jahren einen zusätzlichen Nutzen bringen, der die [S. 260]Rückzahlung des K. In diesem Zeitraum erlaubt. b) Während die Propaganda behauptet, die BRD sei im Gegensatz zur SBZ stark an das Ausland verschuldet, zeigt ein Blick auf die Tatsachen, daß das Verhältnis genau umgekehrt ist: Die BRD gibt in hohem Maße Kredite an Entwicklungsländer und internationale Institutionen (z. B. die Weltbank), während die SBZ gezwungen ist, ständig größere K. von der SU zu erbitten. Von K.-Transaktionen der SU an die SBZ sind bekannt: Die Tabelle zeigt, daß die SBZ seit 1952 mindestens K. in Höhe von — umgerechnet — rd. 4,7 Mrd. DM Ost von der SU erhalten hat und daß sie heute in Höhe von über 3,7 Mrd. DM Ost verschuldet ist. Demgegenüber ist die SBZ nur in sehr bescheidenem Maße K.-Geber. Folgende K. an sozialistische Länder sind von der SBZ bisher zugesagt worden, wobei nicht bekannt ist, ob die Zusagen bereits realisiert worden sind: Ferner hat die SBZ noch Warenkredite in Höhe von 31 Mill. Dollar an Entwicklungsländer zugesagt, von denen ebenfalls nicht bekannt ist, inwieweit sie bis heute tatsächlich gewährt wurden. Der Betrag verteilt sich auf folgende Länder: Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 259–260 Krauss, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreis

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1965 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bisher für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Seit Mitte 1962 wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII. Parteitag - verstärkt die…

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Aufbaugesetz (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen. Weitere Städte, Kreise und Gemeinden sind seitdem zu Aufbaugebieten erklärt worden. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen. Ein Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Das 1950 im A. angekündigte Entschädigungsgesetz ist erst am 25. 4. 1960 ergangen (GBl. I, S. 259). Die geldliche Entschädigung tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstücks. Soweit die Gläubiger aus dieser Entschädigung nicht befriedigt werden, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke erhält der Eigentümer nur den Zeitwert. Demgegenüber sind die alten Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 in DM Ost umgewertet worden. Die [S. 47]Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser unbilligen Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Für die Entschädigungsansprüche werden durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 DM, die Bewohnern der SBZ zustehen, Sparguthaben begründet. über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich über bis zu 3.000 DM verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst ab 2. 5. 1965 möglich. Soweit die verfügbar werdenden Beträge Bewohnern West-Berlins oder der BRD oder Ausländern zustehen, gelten die Verfügungsbeschränkungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und des Devisengesetzes. (Devisen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 46–47 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugrundschuld

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen.…

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Zahlungsverkehr (1963)

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der SBZ (a) als auch der mit der Bundesrepublik (b) und dem Ausland © sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ vom 21. 4. 1949 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB bestimmen, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betriebe und privaten und öffentlichen Institutionen bargeldlos abzuwickeln ist (Kontenführungspflicht). Auch die Formen sind im einzelnen vorgeschrieben (Verrechnungsverfahren, Forderungseinzugsverfahren, Rechnungseinzugsverfahren, Banken). Durch Barzahlung werden Lohnzahlungen und Einzelhandelsumsätze abgewickelt, daneben Kleinausgaben der Betriebe und bestimmte Steuerzahlungen. Jedoch wird angestrebt. auch diese Zahlungen bargeldlos abzuwickeln (Sparen, Sparkaufbrief). Der bare Z. aller Betriebe und Institutionen ist an einen Bargeldplan gebunden (Bargeldumlauf). a) Der innerdeutsche Z. hat durch Gesetz vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1202) eine besondere Regelung erfahren, richtet sich also nicht nach dem Devisengesetz vom 8. 2. 1955 (Devisen). Die nicht besonders genehmigte Einfuhr oder Ausfuhr von DM Ost oder fremder Währung war bereits durch eine Anordnung vom 23. 3. 1949 (ZVOBl. S. 211) verboten (Gefängnis bis zu 3 Jahren und Geldstrafe). Dieses Verbot wurde durch die „Geldverkehrsordnung“ v. 20. 9. 1961 (GBl. S. 461) erneuert. Westdeutsche, West-Berliner oder Ausländer können DM West oder ausländische Zahlungsmittel in die SBZ einführen, müssen aber die eingeführten Beträge den Grenzkontrollorganen vorweisen. Diese Beträge können in der SBZ zum offiziellen Kurs (1:1) gegen DM Ost umgetauscht werden. An bestimmte Empfänger (staatl. Betriebe) dürfen während eines Aufenthaltes in der SBZ auch Zahlungen in DM West geleistet werden. Bei Verlassen der SBZ sind die während des Aufenthaltes nicht verbrauchten Beträge wieder vorzuweisen und dürfen ausgeführt werden. Nach dem „Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Z.“ dürfen Zahlungen aus der SBZ an Berechtigte im Westen nur auf ein auf den Namen des Zahlungsempfängers lautendes Ost-Sperrkonto geleistet werden. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen aus einem Arbeitsverhältnis in der SBZ an Personen, die ihren Wohnsitz im Westen haben. Geldforderungen gegen natürliche oder juristische Personen im Westen sind bei der Deutschen ➝Notenbank anzumelden. Die Ausnahmeregelung für Zahlungen aus einem westlichen Arbeitsverhältnis eines Bewohners der SBZ oder Ost-Berlins, aus westlichen Pensions- oder Rentenforderungen wurde durch die Geldverkehrsordnung beseitigt. Diese VO fügt der Anmeldepflicht die Pflicht hinzu, die Geldforderung der Deutschen Notenbank oder einem von dieser beauftragten Kreditinstitut zum Ankauf anzubieten. Verfügungen über westliche Guthaben, die durch Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen oder freiberuflicher Tätigkeit entstanden sind, sind verboten. Die unberechtigte Ein- oder Ausfuhr von Zahlungsmitteln oder die vorsätzliche Verletzung der Anmelde- und Anbietungspflicht ist mit Gefängnis und Geldstrafen, in schweren Fällen mit Zuchthaus bedroht; liegt Fahrlässigkeit vor, kann auf Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe erkannt werden, a) Der Z. mit dem Ausland hat einen sehr bescheidenen Umfang, da er bei der Abwicklung des Außenhandels nur ausnahmsweise eine Rolle spielt. Die Außenhandelsumsätze werden auf Grund zweiseitiger Warenlisten abgewickelt und im bilateralen Clearing verrechnet. Der Devisenverkehr für nicht kommerzielle Zahlungen ist durch das Gesetz über den Devisenverkehr und Devisenkontrolle vom 8. 2. 1956 geregelt. Die Durchführung des Z. mit dem Ausland obliegt ausschließlich der Deutschen Notenbank. (Deutsche ➝Handelsbank AG., Währung, Sperrkonten, Erbrecht) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 542 Zahlenlotto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahnärzte

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der SBZ (a) als auch der mit der Bundesrepublik (b) und dem Ausland © sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ vom 21. 4. 1949 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB bestimmen, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betriebe und…

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Juni-Aufstand (1963)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ, Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, die katastrophale Lebensmittelversorgung und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Nachdem das Kommuniqué des Ministerrats vom 11. 6. bei der Verkündung des „Neuen Kurses“ gar nicht auf die Normenfrage eingegangen war, löste ein Artikel in der „Tribüne“ (Organ des FDGB) vom 16. 6. die Ost-Berliner Demonstrationen aus. Der Artikel hatte festgestellt: „… die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig.“ Am gleichen Tage um 7 Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalinallee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger Straße gelegenen „Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte völlig, so durch einander widersprechende Verlautbarungen über die Aufhebung der Normenerhöhung, und sie verstärkte im Gegenteil den Ausbruch der jahrelang unterdrückten Volkswut. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstration klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime hinwegfegen. Mit dem Marsch von 12.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun folgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjet. Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjet. Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjetsektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjet. Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u. a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Teile der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Ab 21 Uhr herrschte in Ost-Berlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene [S. 229]Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Zone, und in fast allen größeren Städten machte sich der Volkszorn in ähnlicher Weise Luft. Wo sowjet. Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch Sowjet. Truppen niedergeschlagen. Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes und die Unmöglichkeit, die SBZ zu bolschewisieren, unwiderleglich bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der Aufstand, obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des Aufstandes zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Solche Behauptungen werden allein schon durch das Fehlen jeglicher zentralen Führung und durch entscheidende taktische Fehler bei der Durchführung widerlegt. Der Westen hatte vielmehr jegliche Unterstützung versagen müssen, weil eine Ausweitung zu einer weltpolitischen Krise vermieden werden sollte. Auch aus der Bundesrepublik wurde nur zur Besonnenheit gemahnt und vor Provokationen, insbesondere gegenüber der Besatzungsmacht, gewarnt, obschon weite Kreise der Bevölkerung die Vorgänge mit leidenschaftlicher Teilnahme und großen Hoffnungen verfolgten. Die Tatsache und das Ausmaß des J. entzogen dem Anspruch der Kommunisten, im Auftrage der Arbeiterschaft in der SBZ den „Aufbau des Sozialismus“ zu vollziehen, für immer den Boden. Die Sowjets aber hätten durch Nachgeben gegenüber den maßvollen Zielen des J. ein neues Verhältnis gegenüber Deutschland herstellen und eine Politik der Verständigung einleiten können. Die Verluste des J. sind nicht genau zu ermitteln. Der Aufstand selber hat nach verhältnismäßig zuverlässigen Angaben 267 Tote unter den Demonstranten, 116 unter den Funktionären und 18 unter den sowjet. Truppen gefordert. Verwundet wurden danach 1.067 Demonstranten, 645 Funktionäre und 126 Sowjetarmisten. Die Zahlenangaben über Opfer standrechtlicher Erschießungen schwanken erheblich. Einschließlich der später willkürlich zum Tode Verurteilten dürften sie um 100 liegen. Genauere Angaben wurden über die Zahl der Opfer der dem Aufstand folgenden Rachejustiz errechnet. Danach wurden 1.100 bis 1.200 tatsächliche oder angebliche Teilnehmer zu insgesamt etwa 6.000 Jahren Zuchthaus, Arbeitslager oder Gefängnis verurteilt. Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 3. durchges. Aufl. (BB) 1958. 84 S. Brant, Stefan: Der Aufstand — Vorgeschichte, Geschichte und Deutung des 17. Juni 1953. Stuttgart 1954, Steingrüben Verlag. 325 S. m. 1 Karte u. zahlr. Tafeln. Riess, Curt: Der 17. Juni. Berlin 1954, Ullstein. 260 S. Stamm, Eugen: Juni 1953 — Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. (BMG) 1961. 48 S. (m. zahlr. Abb.) Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. Eine kartographische Darstellung. 4. Aufl. (BMG) 1956. Von dieser Karte erschienen eine englische und eine französische Ausgabe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 228–229 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Junker, Wolfgang

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ, Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, die katastrophale Lebensmittelversorgung und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Nachdem das Kommuniqué…

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Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (1963)

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 [S. 105]Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Die Mitgl. des DRK sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen, und werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt. Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge Sanitäter“ der Jungen Pioniere. Aufgabe der Sanitätseinheiten ist die „gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung“ in „Hygiene-Aktivs“ zur Unterstützung des Staatlichen Gesundheitswesens in der Bekämpfung von wichtigen Krankheiten und von Unfällen. Das DRK führt Kurzlehrgänge für „Erste Hilfe“ durch, stellt den Sanitätsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen und einen Bahnhofsdienst, richtet Hauspflege ein usw.; ihm ist der Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienst übertragen, vor allem aber (bis auf geringfügige Ausnahmen) der gesamte Krankentransport (mit Krankenhaus-Bettennachweis). Dessen Ausrüstung mit Großfahrzeugen und dgl. läßt, wie der gesamte Aufbau des DRK, keinen Zweifel am halbmilitärischen Charakter dieser Organisation. Es ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und Kreisausschüsse in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit — bestehen aus besoldeten Funktionären, deren Bestellung durch „Wahl“ von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe. Die Finanzierung geschieht zum größten Teil aus dem Staatshaushalt. Mitgl. Anfang 1962: 350.500 über und 87.020 unter 18 Jahren, dazu 79.522 „Junge Sanitäter“. Vors. des Zentralausschusses: Dr. Werner Ludwig (SED), Stellv.: Dr. Hans Paul, vorher Vertragsarzt des SSD; beide sind Ärzte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 105 Deutsches Reisebüro (DER) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutschland

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 [S. 105]Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Die Mitgl. des DRK sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen, und werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt. Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen…

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Bildende Kunst (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Agitation und Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (Formalismus, Funktionalismus in der Architektur), wurden vom SED-Regime mit zunehmender Schärfe bekämpft. Die „Großen Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949, 1953, 1958/59 und 1962, an denen, zuletzt allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, enthüllten die öde Monotonie der herrschenden Kunstrichtung, die sich von der der nationalsozialischen Ära nur durch den beträchtlichen Anteil von Dilettanten und Künstlerkollektiven an der Produktion unterscheidet. Als Instrument der Kunstpolitik diente von 1951 bis 1954 die Kunstkommission; dann ging diese Aufgabe an das Ministerium für Kultur über. In der kurzen Periode des Neuen Kurses schien die Kunstpolitik etwas elastischer geworden zu sein; vor allem bei der Gewinnung westdeutscher Künstler für Ausstellungen und dergleichen ließ man gewisse Abweichungen von der Norm des sozialistischen Realismus zu, ohne daß diese jedoch prinzipiell preisgegeben worden wäre. Seit 1957 aber werden Abweichungen weniger denn je zugelassen; auch westdeutsche Künstler sollen in der SBZ nur noch ausstellen dürfen, wenn nicht nur die gezeigten Werke, sondern auch sie selbst dem sozialistischen Realismus verpflichtet sind. Das Regime fördert im übrigen die linientreuen Künstler, vor allem auch unter dem Nachwuchs, mit beträchtlichen Mitteln, läßt die „Werktätigen“ im Rahmen der kulturellen Massenarbeit am Kunstbetrieb teilnehmen und hält unter ihnen Diskussionen und Kritik der Kunstproduktion in Gang, regt sie auch (im Sinne der „Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter) zu produktiver künstlerischer Betätigung an. Im April 1959 wurde der Kunstpreis der DDR zum erstenmal an 15 Künstler verliehen. Trotzdem wird in den Verlautbarungen des ZK immer wieder geklagt, daß die BK. in allen ihren Gattungen hinter den Anforderungen, die der Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung ihr stelle, weit zurückgeblieben sei. „Ideologische Unklarheiten“ und „dekadente Auffassungen“ wurden u. a. während der Vorbereitungen zur IV. Dresdener Kunst[S. 86]ausstellung öffentlich diskutiert, und diese selbst unterlag scharfer Kritik, an der auch Ulbricht sich beteiligte. Es ist begreiflich, daß unter den geschilderten Umständen nur wenige Künstler von Rang in der SBZ ausgehalten haben. (Deutsche ➝Akademie der Künste, Architektur, Auszeichnungen, Kulturpolitik, Volkskunst) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 85–86 Bibliotheken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildender Künstler Deutschlands, Verband

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die…

DDR A-Z 1963

Auslandspropaganda (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Angesichts der beschränkten außenpolitischen Möglichkeiten des SED-Regimes obliegt der A. im „kapitalistischen Ausland“ und vor allem in den bündnislosen Ländern die Darstellung und Interpretation der Politik des Regimes. Sie wird in erster Linie negativ betrieben: Durch Herabsetzung der BRD, ihrer demokratischen Organisationen, Institutionen, Politiker als „faschistisch“, „militaristisch“, „imperialistisch“, besonders „kolonialistisch“ bzw. „neo-kolonialistisch“, sollen die internationale Rolle der Bundesrepublik geschwächt, die Hallstein-Doktrin durchbrochen, „freundschaftliche“ und schließlich diplomatische Beziehungen zum „einzig friedliebenden deutschen Staat, der DDR“ angebahnt werden. Im weiteren Sinne bezweckt die A. : Gewinnung neutraler Potenzen im Ausland, ihre Indoktrinierung im kommun. Geist, Aufbau einer Monopolstellung im Informationswesen besonders der afroasiatischen und lateinamerikanischen Staaten, Intensivierung wirtschaftlicher Verbindungen. Dafür werden außerordentlich hohe personelle und finanzielle Mittel aufgewendet; alle Handelsvertretungen, Konsulate usw. dienen als Schaltstellen der A., ebenso wie eine Vielzahl spezieller „Freundschaftsgesellschaften“ („Gesellschaft für Freundschaft zwischen Mexiko u. d. DDR“, „Freundschaftsliga Ceylon-DDR“, „Vereinigung für die Verbindung mit der DDR in Schweden“, Deutsch-Afrikanische Gesellschaft, Deutsch-Arabische Gesellschaft, Deutsch-Nordische Gesellschaft, Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft). Aber auch spezielle „Solidaritätskomitees“ (für Algerien, den Kongo, Kuba usw.) oder die „DDR-Sektion der Weltföderation der Partnerstädte“ und ähnliche Institutionen sind im Rahmen und im Sinne der A. aktiv tätig. Zur Indoktrinierung von Gästen und Studenten aus dem nichtkommun. Ausland bedient sich die A. u. a. spezieller Foren und Konferenzen (Ostseewoche, Konferenz zum Studium des westdeutschen Neokolonialismus), des „Instituts für Ausländerstudium“ an der FDGB-Hochschule in Bernau, des „Instituts für Ausländerstudium“ an der Univ. Leipzig u. a. Institutionen. Spezielle Publikationen der A. sind u. a. die vielsprachig erscheinenden „DDR-Revue“, „Bericht aus dem demokratischen Deutschland“ und „Deutsche Stimmen“. Vom Staatlichen Rundfunkkomitee wird über den Sender „Radio DDR International“ ein besonderer „Auslandsdienst des Deutschen Demokratischen Rundfunks“ betrieben, der täglich mehrstündige Programme in Englisch-Französisch, Dänisch, Spanisch, Arabisch und in anderen Sprachen ausstrahlt. Der A. dienen schließlich die Weitergabe von Rundfunkprogrammen und Filmen, die Werbung und Vermittlung ausländischer Besucher in der SBZ, offizielle und inoffizielle Reisen von Wissenschaftlern, Wirtschaftlern, Partei-, Gewerkschafts-, Jugend- und Staatsfunktionären. Institutionell sind für die A. vor allem zuständig: Die Abtlg. „Internationale Verbindungen“ im ZK der SED, das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, das Presseamt beim Ministerpräsidenten, das Staatliche ➝Rundfunkkomitee, Auslandsbüros der Blockparteien und Massenorganisationen, die Gesellschaft für kulturelle Beziehungen mit dem Ausland. Zentrale Steuerungsstelle ist in jedem Falle der SED-Parteiapparat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 49 Auslandsdeutschtum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschuß für deutsche Einheit

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Angesichts der beschränkten außenpolitischen Möglichkeiten des SED-Regimes obliegt der A. im „kapitalistischen Ausland“ und vor allem in den bündnislosen Ländern die Darstellung und Interpretation der Politik des Regimes. Sie wird in erster Linie negativ betrieben: Durch Herabsetzung der BRD, ihrer demokratischen Organisationen, Institutionen, Politiker als „faschistisch“, „militaristisch“, „imperialistisch“, besonders…

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Handel (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelsgesellschaften, Deutsche ➝Handelszentralen, Staatliche Kontore, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Mit nur noch etwa 2 v. H. Anteil am gesamten Großhandelsumsatz hat der private Großhandel seine volkswirtschaftliche Bedeutung verloren. Schon 1949/50 wurden mit Gründung der DHZ die Privatbetriebe vom Versorgungshandel der Produktion und vom Großhandel mit Industriewaren weitgehend ausgeschaltet. Dagegen konnte sich der private Einzelhandel gegenüber HO und Konsumgenossenschaften mit einem Anteil von 21,9 v. H. Ende 1961 behaupten, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß hiervon 7,5 v. H. auf den Einzelhandel mit Kommissionsverträgen entfallen. [S. 191] Der private Einzelhandel wurde hauptsächlich durch unzureichende Belieferung mit Waren und durch Senkung der Handelsspannen benachteiligt, die von der Industrie- und Handelskammer festgesetzt werden. In den sozialistischen Handelsapparat wurde er dadurch einbezogen, daß man die Einzelhändler zum Abschluß von Agenturverträgen, später von Kommissionsverträgen nötigte. Die organisatorischen Unzulänglichkeiten im überwiegend verstaatlichen Handelsapparat ließen trotz laufender Umstellungen den H. bis jetzt seiner Aufgabe als Mittler zwischen Produzenten und Konsumenten nicht gerecht werden. Die vielfachen Mängel in der Versorgung können im Bereich des Konsumgüterhandels auch nicht durch die Kontrolle der Organe der Staatlichen ➝Handelsinspektion und der Arbeiterkontrolle beseitigt werden. Ende 1961 wurden 15.049 Selbstbedienungsverkaufsstellen angegeben, deren Ursprung auf die Jahre 1956/57 zurückgeht. An den Selbstbedienungsverkaufsstellen waren HO mit 4.691 und die Konsumgenossenschaften mit 10.339 beteiligt. 70 v. H. entfallen auf den Verkauf von Nahrungs- und Genußmitteln. Das Ministerium für Handel und Versorgung hat „Inter-shops“ (internationale Läden) an einigen Kontrollpunkten eingerichtet, die an Reisende aus der Bundesrepublik oder dem westlichen Ausland ausländische Waren, speziell Genußmittel nur gegen Devisen zu besonders günstigen Preisen abgeben, um den Devisenbestand aufzubessern. Zum Einkauf dieser Waren wurde die Intershop-G. m. b. H. gegründet, die dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt ist. Zum Einzelhandel zählen auch die Gaststätten und das Beherbergungsgewerbe, die nach den gleichen Bedingungen mit Waren beliefert werden. Die Lage auf dem Baumarkt und die Unterbindung der Privatinitiative ließen Kapazitätserweiterungen im Beherbergungsgewerbe nur in beschränktem Maße zu, so daß auch heute noch empfindlicher Mangel an Übernachtungsmöglichkeiten besteht. Neue oder renovierte Hotels gibt es aus Prestigegründen in Ost-Berlin, in der Messestadt Leipzig und anderen wirtschaftlich bedeutenden Orten. Private Gaststätten und Beherbergungsbetriebe werden ebenfalls zur Aufnahme von Kommissionsverträgen oder Staatsbeteiligungen gedrängt. Von insgesamt 30.009 Gaststätten (Ende 1961) entfielen 30 v. H. auf Betriebe mit Kommissionsverträgen und 28 v. H. auf Privatbetriebe. Aus dem hohen Anteil privater Gaststätten mit 50 v. H. an den kleineren Gaststätten ohne Speisebetrieb ist zu schließen, daß die volkswirtschaftlich bedeutsamen Privatbetriebe bereits sozialisiert worden sind. 433 Selbstbedienungsgaststätten werden ausgewiesen. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 190–191 Halle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsabgabe (HA)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelsgesellschaften, Deutsche ➝Handelszentralen, Staatliche Kontore, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Mit nur noch etwa 2 v. H. Anteil am gesamten Großhandelsumsatz hat der private Großhandel seine…

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Lebensstandard (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der BRD. Eine vierköpfige Familie der „gehobenen Verbrauchergruppe“ mußte z. B. Mitte 1961 für die Warenmenge, die dem Verbrauch einer entsprechenden Familie in Westdeutschland entsprach („Warenkorb“), 850,– DM Ost ausgeben, während dafür in der BRD nur 657,– DM West hätten aufgewendet werden müssen (Kaufkraft). Die Ostmarkkaufkraft einer solchen Familie in der SBZ mit mehreren Verdienern betrug also nur 77 v. H. der Kaufkraft einer entsprechenden Familie in der BRD. Dieser Vergleich läßt aber unberücksichtigt, daß die Durchschnittslöhne und -gehälter in der SBZ im Jahre 1962 rund 28 v. H. unter den Durchschnitts[S. 283]einkommen der westdeutschen Arbeitnehmer liegen (Lohnpolitik). Neben den Lebenshaltungskosten sind für den L. folgende Momente von Bedeutung. 1. Die Entwicklung zur Zentralverwaltungswirtschaft (Wirtschaft) hatte zur Folge, daß sich der L. mehr und mehr dem der SU annäherte, also die für diese Wirtschaftsordnung typischen Disproportionen und zeitlichen oder örtlichen Zerrungen aufweist. Das ideologisch bestimmte System der staatlichen Wirtschaftsplanung verursacht seinem Wesen nach immer wiederkehrende Versorgungslücken, die den L. der Zonenbevölkerung wesentlich beeinflussen. 2. Die kommun. Agrarpolitik führt dazu, daß Grundnahrungsmittel, auch solche, die das Gebiet früher im Überfluß erzeugte, häufig entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen erhältlich sind (z. B. Butter, Zucker, Fleisch). 3. Die Konsumgüterversorgung wird aus wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten immer noch quantitativ und qualitativ zugunsten des Produktionsmittelprimats vernachlässigt. 4. Eine dünne Schicht von Parteifunktionären, Angehörigen der Intelligenz und anderer Mangelberufe bezieht Löhne und Gehälter, die ein Mehrfaches der Durchschnittseinkommen ausmachen. Die Masse der Arbeitnehmer kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistungen erreichen, da die höheren Lohngruppen auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Arbeitsnormen heraufgesetzt werden. (Produktionsaufgebot). 5. Das „Bildungsprivileg der Besitzenden“ ist mit Hilfe des Zulassungsverfahrens, eines reich dotierten Stipendien-Wesens und der allgemeinen Gesinnungskontrolle weitestgehend an „Arbeiter- und Bauernkinder“ übergegangen, die dafür Beschränkungen in der Berufswahl und im Berufsweg in Kauf nehmen müssen. 6. Kulturgüter sind erschwinglich, werden der Bevölkerung auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Erwachsenenbildung, Kulturpolitik, kulturelle Massenarbeit, Volkskunst, Laienkunst) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienst der Produktionspropaganda und werden insoweit von der Bevölkerung abgelehnt. 7. Das System der sozialen Leistungen (Sozialversicherungs- u. Versorgungswesen) wird ebenfalls vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Ausschöpfung aller Arbeitskräftereserven gehandhabt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 282–283 Lebensmittelkarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der BRD. Eine vierköpfige Familie der „gehobenen Verbrauchergruppe“ mußte z. B. Mitte 1961 für die Warenmenge, die dem Verbrauch einer entsprechenden Familie in Westdeutschland entsprach („Warenkorb“), 850,– DM Ost ausgeben, während…

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Ökonomisches Grundgesetz (1963)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Marxismus-Leninismus entspricht jeder Form der gesellschaftlichen Produktion (Historischer Materialismus), und damit insbesondere auch dem Kapitalismus sowie dem Sozialismus und dem Kommunismus (Marxismus-Leninismus), ein jeweils spezielles Grundgesetz, in dem das Wesen der betr. Produktionsweise ausgedrückt ist. Das ÖG. des Kapitalismus soll danach das von Marx formulierte sog. Mehrwertgesetz sein, das ÖG. des Imperialismus (Monopolkapitalismus) beinhalte demgegenüber zusätzlich die Ausplünderung und ökonomisch-politische Abhängigmachung im internationalen Maßstab, von der besonders die industriell und zivilisatorisch unterentwickelten Länder betroffen seien, wobei Militarisierung und Kriege lange als zwangsläufig galten. — Dagegen bestehe das ÖG. des Sozialismus in der „Sicherung der maximalen Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft durch ununterbrochenes Wachstum und stetige Vervollkommnung der sozialistischen Produktion auf der Basis der höchstentwickelten Technik“ (Lexikon A–Z, Bd. II, S. 272); in der kommunistischen Phase sei auf dieser Grundlage ein solcher Produktionsstand erreicht, daß im Endeffekt „jeder nach seinen Bedürfnissen“ versorgt werden könne bei maximal angewachsener überstaatlicher Vereinheitlichung des Wirtschaftsraums und infolge fortgeschrittenster Technik, fachlicher Höchstqualifikation und gesteigerten kollektiven Verantwortungsbewußtseins (Bewußtseinsbildung) ermöglichter teilweiser Vergesellschaftung der Leitungstätigkeit, wobei jedoch das Prinzip der Wirtschaftsplanung und die Notwendigkeit einer Manager-Schicht keineswegs über Bord geworfen werde. Nach Chruschtschow sei zu erhoffen, daß das „sozialistische“ Lager so stark angewachsen sei, daß — zumal angesichts des Bewußtseins der verheerenden Wirkungen der nuklearen Waffen — entgegen den Konsequenzen des ÖG. des Imperialismus in Zukunft globale Kriege vermeidbar sind und der Kampf zwischen Kapitalismus bzw. Imperialismus und „Sozialismus“ in Form des wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes beider „Lager“ um die Massen der Bevölkerung im anderen „Lager“ und die unterentwickelten Völker durchgeführt werden kann. (Koexistenz) Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M., 1962. 328 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 346 Ökonomische Konferenzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÖLB

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Marxismus-Leninismus entspricht jeder Form der gesellschaftlichen Produktion (Historischer Materialismus), und damit insbesondere auch dem Kapitalismus sowie dem Sozialismus und dem Kommunismus (Marxismus-Leninismus), ein jeweils spezielles Grundgesetz, in dem das Wesen der betr. Produktionsweise ausgedrückt ist. Das ÖG. des Kapitalismus soll danach das von Marx formulierte sog. Mehrwertgesetz sein, das ÖG. des…

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1963: F

Facharzt Fachhochschulen Fachschulen Fahneneid Faktorenlohn Fallschirmsport Familienpolitik Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Fechner, Max Feiertage Felsenstein, Walter Ferienaktion Feriendienst des FDGB Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival Feuerschutzpolizei FGS Filmaktiv Filmwesen Finanzamt Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzschulden Finanzsystem Fischerei Fischereibeiräte Fischereirecht Flagge Flora und Jolanthe Florin, Peter Flüchtlinge Flüchtlingsvermögen Flugzeugindustrie Fonds der Volksvertretungen Forderungseinzugsverfahren (FE-Verfahren) Formalismus Forschungsgemeinschaft Forschungsrat, Deutscher Forschung, Wissenschaftl.-technische Forstwirtschaft Forstwirtschaftsbetriebe Fortschritt Fotothek, Deutsche Frankenberg und Proschlitz, Egbert von Frankfurt (Oder) Franz-Carl-Weiskopf-Preis Frauenarbeit Frauenausschüsse Freiberg Freie Berufe Freie Deutsche Jugend Freie Spitzen Freiheit Freiheitsentziehung Freiheitssender 904 Freiwillige Gerichtsbarkeit Freiwilligkeit Freizeitgestaltung Freizügigkeit Freundschaftsvertrag Freyer, Erwin Frieden Friedensfahrt Friedensgefährdung Friedensgrenze Friedenskampf Friedensrat, Deutscher Friedensschutzgesetz Friedensvertrag Friedrich, Walter Frings, Theodor Fröhlich, Paul Fuchs, Klaus Fühmann, Franz Fünfjahrplan Fünfte Kolonne Funke, Otto Funktionalismus Funktionäre Futtermeister der DDR Futtermittelfonds, Staatlicher

Facharzt Fachhochschulen Fachschulen Fahneneid Faktorenlohn Fallschirmsport Familienpolitik Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Fechner, Max Feiertage Felsenstein, Walter Ferienaktion Feriendienst des FDGB Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival Feuerschutzpolizei FGS Filmaktiv Filmwesen Finanzamt Finanzausgleich Finanzbeirat …

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Handwerk (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten als Handwerksbetriebe nur Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die handwerkliche Produktions-, Reparatur- und Dienstleistungen verrichten und in der 8. DB zum „Gesetz zur Förderung des Handwerks“ vom 22. 12. 1957 aufgeführt sind. Voraussetzung ist ferner die Eintragung in die H.-Rolle. Alle anderen Handwerksbetriebe wurden als Kleingewerbebetriebe in die Gewerberolle und damit in den Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammer übergeführt und einer steuerlichen Mehrbelastung unterworfen. Bis zum Erlaß des „Gesetzes zur Förderung des Handwerks“ vom 9. 8. 1950 war das H. noch nicht den umfassenden Sozialisierungsmaßnahmen ausgesetzt, da die SBZ nach der Enteignungswelle im industriellen Sektor auf die Initiative und das Leistungspotential des H. zur Wiederbelebung der Konsumgüterversorgung angewiesen war. [S. 193]Das H. wurde aber durch Einbeziehung in das Vertragssystem an die VEW gebunden und in seinen freien Dispositionen stark eingeengt. Gleichzeitig wurden Verordnungen über die Preisbildung im H. erlassen. Die Bildung von Einkaufs- und Liefergenossenschaften zur wirksamen Kontrolle wurde gefördert. Diese Genossenschaften erhalten staatliche Vergünstigungen und vorteilhaftere Kreditbedingungen. Fast sämtliche H.-Betriebe mußten sich den Genossenschaften anschließen, um Aufträge und Material zu erhalten. Vor dem Krieg gab es auf dem Gebiet der SBZ 322.000 H.-Betriebe mit rd. 980.000 Beschäftigten. Die Entwicklung seit 1950 zeigt folgende Tabelle: Der Anteil der privaten Betriebe an der Gesamtleistung des H. betrug 1961 66,6 v. H. gegenüber 75,4 v. H. 1958. Handwerker in den Landgemeinden wurden den LPG eingegliedert und zählen trotz ihrer handwerklichen Tätigkeit nicht mehr als Handwerker. Bereits vor dem Neuen Kurs wurde 1952 auf dem Sozialisierungs-Parteitag der SED zur Gründung von Produktionsgenossenschaften des H. (PGH) aufgerufen. Nach dem Juni-Aufstand sollte die VO vom 15. 8. 1955 die Bildung von PGH durch Vergünstigungen fördern. In dem Musterstatut wurde betont, daß die Handwerker durch die gemeinschaftliche Nutzung von Maschinen und Werkzeugen rentabler arbeiten und sich durch den Abschluß langfristiger Verträge mit den VEB stetige Aufträge sichern könnten. — Ähnlich wie bei den LPG gibt es verschiedene Stufen. In der Stufe 1 wird mit eigenen Maschinen in der eigenen Werkstatt des Handwerkers produziert. Für die Benutzung der Maschinen usw., die in die PGH eingebracht werden, zahlt der Handwerker der PGH eine Nutzungsgebühr, in der Stufe 2 findet die Produktion sowohl in der eigenen als auch in anderen Werkstätten statt. Der Handwerker verliert in dieser Stufe völlig seine Selbständigkeit. Die Leitung der PGH bestimmt, wo und woran er jeweils arbeiten muß. — Im Falle des Austritts erhält der Handwerker eine Werterstattung, und zwar in Stufe 1 innerhalb von drei Jahren, in Stufe 2 sogar erst innerhalb von 10 Jahren in Raten, aber auch nur dann, „wenn die PGH dadurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt“. Das heißt praktisch: es gibt bei Stufe 2 keine Austritts- und Erstattungsmöglichkeit. Mitgl. der PGH können nicht nur selbständige Handwerker und Inhaber von kleineren Betrieben werden, sondern auch Gesellen, Arbeiter, Ingenieure, Techniker, Angestellte, Heimarbeiter und mithelfende Familienangehörige. — Trotz intensiver Werbung wurden bis Ende 1957 erst 295 PGH mit 8.125 Mitgliedern gegründet. Erst durch Druckmittel, z. B. Drosselung des Produktionsmaterials, gelang es, die Bildung von Produktionsgenossenschaften des H. und damit die Sozialisierung voranzutreiben. Ende 1961 bestanden 4.067 PGH, von denen 63,3 v. H. der Stufe 2 angehörten. Die Zahl der Mitglieder wurde mit 168.188 angegeben. Der Leistungsanteil der PGH stieg von 12,9 v. H. 1958 auf 34,3 v. H. 1961. Die meisten PGH arbeiten unrentabel; die SED ist gegenwärtig an der wirtschaftlichen Festigung der bestehenden PGH interessiert. Die völlig unzureichende Versorgung mit den lebensnotwendigsten Artikeln des täglichen Bedarfs sowie Reparaturen und Dienstleistungen zwangen das Regime, das Tempo der Sozialisierung des H. zu bremsen. Die bisherige Steuerfreiheit der PGH wurde mit Gesetz vom 30. 11. 1962 beseitigt und gleichzeitig die Besteuerung ihrer Mitglieder neu geregelt. (Steuern) Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 192–193 Handelszentralen, Deutsche (DHZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerk und Gewerbe, Banken für

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten als Handwerksbetriebe nur Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die handwerkliche Produktions-, Reparatur- und Dienstleistungen verrichten und in der 8. DB zum „Gesetz zur Förderung des Handwerks“ vom 22. 12. 1957 aufgeführt sind. Voraussetzung ist ferner die Eintragung in die H.-Rolle. Alle anderen Handwerksbetriebe wurden als Kleingewerbebetriebe in die Gewerberolle und damit in den…

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Spitzelwesen (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das Sp.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse.“ Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitgl. zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Die von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig gebrachten Informationen landen bei den „Organen der Staatssicherheit“. Diese nennen ihre Spitzel Geheime Informanten (GI). Oft haben die GI einen fest umrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw., d. h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SD notwendig erscheint und in der der GI einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Sie können auch zur Personenüberwachung und zur Tätigkeit jenseits der Grenzen der SBZ eingesetzt werden. über ihre Beobachtungen haben sie ihrem Auftraggeber regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihrem Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen nach Möglichkeit nur solche Personen als GI verwendet werden, denen die Bevölkerung wegen ihrer dienstlichen oder parteipolitischen Tätigkeit nicht mit besonderer Zurückhaltung begegnet. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Befindet sich in dem vom SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden Druckmittel gegenüber einem in Aussicht genommenen „Kandidaten“ angewendet, indem z. B. Kenntnis von „kriminellen Verfehlungen“ oder „negativen politischen Äußerungen“ behauptet wird. Zusätzlich wird mit Angeboten sozialer und wirtschaftlicher Vergünstigungen (Prämien!) gearbeitet. Im August 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. „Vertrau[S. 447]enspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbrecherische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulernen“ (Instruktion Nr. 1 zum Befehl Nr. 45 des Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 3. 8. 1955). Dieser Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Mit dem wenig später ergangenen Befehl Nr. 49 des Chefs der Deutschen Volkspolizei erhielt auch die Kriminalpolizei; den Auftrag zum Aufbau eines eigenen Spitzelapparates. Dieser stützt sich vornehmlich auf Rechtsbrecher, denen Straferlaß für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß sie die ihnen erteilten Aufträge in vollem Umfange erfüllen. Die GI der Kriminalpolizei stehen also ständig unter dem Druck, daß, wenn ihre Arbeit als ungenügend angesehen wird, eine gegen sie erkannte Strafe vollstreckt oder ein zunächst eingestelltes Verfahren wiederaufgenommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem SSD wird in der Bezirksverwaltung durch einen Verbindungsoffizier hergestellt, der dafür sorgt, daß die für den SSD wesentlichen Erkenntnisse diesem mitgeteilt werden. Eine besondere Gruppe bilden die Helfer der staatlichen Kontrolle, deren Informationen zwar nicht unmittelbar als Spitzelberichte für den SSD bestimmt sind, die aber durch ihre Tätigkeit praktisch doch in das weite Feld des sowjetzonalen Sp. eingebaut sind und dem SSD wesentliche Erkenntnisse vermitteln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 446–447 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Spontaneität

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems,…

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Rahmenkollektivvertrag (1963)

Siehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 [S. 382]Der R. diente ursprünglich dazu, Richtlinien für die Betriebskollektivverträge aufzustellen. Von 1953 bis 1956 waren sie durch die Musterbetriebskollektivverträge abgelöst. Seit 1958 werden lohnpolitische Maßnahmen, die vorher durch VO des Ministerrats festgelegt wurden, von diesem nur noch im Grundsatz beschlossen. Einzelheiten wurden Rahmenverträgen überlassen, die zwischen den Industrie-Gewerkschaften und der staatlichen ➝Plankommission abzuschließen waren. § 6 des Gesetzbuches der Arbeit bestimmt, daß zwischen den zentralen Organen des Staatsapparates, den Räten der Bezirke oder den zentralen Organen der sozialistischen Genossenschaften und dem Bundesvorstand des FDGB oder den Zentralvorständen der Industrie-Gewerkschaften und Gewerkschaften oder den Bezirksvorständen des FDGB R. abgeschlossen werden können. Die R. sollen die besonderen Arbeits- und Lohnbedingungen für Bereiche der Volkswirtschaft, für Personengruppen oder für bestimmte Gebiete enthalten. Sie sind allgemein verbindlich und treten mit dem Tage der Registrierung beim Komitee für Arbeit und Löhne in Kraft. Wegen der Abhängigkeit des FDGB und des Staatsapparates von der SED drücken die R. genau wie die arbeitsrechtlichen Gesetze und Verordnungen nur den Willen dieser Partei aus und haben daher mit einem autonomen, kollektiven Arbeitsrecht nichts gemeinsam außer der Bezeichnung. (Arbeitsrecht) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 382 Quedlinburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat der Gemeinde

Siehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 [S. 382]Der R. diente ursprünglich dazu, Richtlinien für die Betriebskollektivverträge aufzustellen. Von 1953 bis 1956 waren sie durch die Musterbetriebskollektivverträge abgelöst. Seit 1958 werden lohnpolitische Maßnahmen, die vorher durch VO des Ministerrats festgelegt wurden, von diesem nur noch im Grundsatz beschlossen. Einzelheiten wurden…

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Parteihochschule (1963)

Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ost-Berlin (früher Kleinmachnow): „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden (W. ➝Pieck zur Eröffnung des 2. Einjahrlehrgangs, „Neues Deutschland“ vom 26. 10. 1950). Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6 Monate. Seit 1950 gab es Ein- und Zweijahrlehrgänge für Spitzenfunktionäre bzw. für Elitenachwuchs sowie Sonderlehrgänge für Dozenten, Pädagogen, Journalisten usw., seit 1953 gibt es in Angleichung an die P. in Moskau Dreijahrlehrgänge. Stärke der Lehrgänge: je 200 Schüler. Teilnehmer werden durch die Bezirksleitungen ausgewählt und theoretisch und personell durch Sonderkommissionen des ZK und der P. überprüft. Die Zulassung jedes Funktionärs ist vom Beschluß des Sekretariats des ZK abhängig, das auch die letzte Entscheidung über den Einsatz der Hochschüler hat. Wichtigste Gesichtspunkte der Auswahl sind: proletarische Herkunft, Anerkennung der „führenden Rolle der SU und der KPdSU“, Bewährung in der praktischen Parteiarbeit, Besuch einer Kreis- und Landes- bzw. Bezirksparteischule mit gutem Erfolg. Direktor der P. war Bis 1950 Rudolf Lindau, dann Hanna ➝Wolf. Unterrichtsfächer: Geschichte der intern. Arbeiterbewegung, insb. Geschichte der ➝KPdSU, Dialekt. u. Historischer Materialismus, Politökonomie, Geschichte, Parteiaufbau, politische u. Ökonom. Geographie, Staatslehre, Militärwissenschaften, Kunst und Literatur, Russisch. Im Herbst 1950 wurde der Fernunterricht der P. eingeführt (Fernstudium). Im April 1953 erhielt die P. das Promotions- und Habilitationsrecht für die akademischen Grade „Dr. phil.“ und „Dr. oec.“. Die P. hat jeweils rd. 1.000 Schüler. Verantwortlicher Sekretär des ZK für die P. ist Hager. Bis 1952 besuchten auch Funktionäre der KPD die P. (Schulung) Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 353 Parteigruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteijargon

Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ost-Berlin (früher Kleinmachnow): „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden (W. ➝Pieck zur Eröffnung des 2. Einjahrlehrgangs, „Neues Deutschland“ vom 26. 10. 1950). Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6…

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Bibliotheken (1963)

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 1. Wissenschaftliche B. Die wissenschaftlichen Allgemein-B., an der Spitze die Deutsche Bücherei in Leipzig und die Deutsche — früher Preußische — Staatsbibliothek in Berlin, bei der sich auch die Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände befindet, ferner u. a. die Landes-B. in Dresden, Gotha, Potsdam, Schwerin und Weimar, die Universitäts-A. in Berlin, Greifswald, Jena, Leipzig und Rostock unterstehen dem Staatssekretariat für das Hochschulwesen, die wissenschaftlichen Fach-B. (der Fachhochschulen, Institute, Akademien, Verwaltungsorgane, Gerichte und Betriebe) den Unterhaltsträgern der betreffenden Institutionen. Dem Staatssekretariat steht ein Beirat für das wissenschaftliche B.-wesen zur Seite. Die Regierungs-B. sind in einem Arbeitsausschuß zusammengeschlossen, die kleineren wissenschaftlichen B. sollen durch die Landes-B. koordiniert werden, und ein Zusammenschluß aller wissenschaftlichen B. wird erstrebt; 1960 wurde der Aufbau regionaler Zentralkataloge für die wissenschaftl. Bestände eines Bereichs bei den Univ.-B. in Ost-Berlin, Halle, Jena, Leipzig, Rostock und der Landes-B. in Dresden angeordnet. Wie von allen B. wird auch von den wissenschaftlichen die Bevorzugung des Fachgebietes „Wissenschaftlicher Sozialismus“, Ausschaltung „antimarxistischer“ Literatur und vor allem „parteiliche“ Arbeit der Bibliothekare gefordert, und das B.-wesen hat sich daher, obschon durch den Leihverkehr und gewisse Katalogarbeiten noch mit dem der Bundesrepublik verbunden, weitgehend von der gemeinsamen Basis gelöst. Westdeutsche und ausländische Literatur wird im Rahmen zugeteilter Kontingente durch den Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG) beschafft. Zentrale für den internationalen Leihverkehr ist die Benutzungsabteilung der Deutschen Staatsbibliothek. Die Deutsche Bücherei, die zentrale B. des Buchhandels, wird vom Staatssekretariat für das Hochschulwesen getragen; sie gibt eine „Nationalbibliographie“ in zwei Reihen und die Jahresverzeichnisse des deutschen Schrifttums und der deutschen Hochschulschriften heraus. [S. 85]Für die Ausbildung der Bibliothekare des höheren Dienstes gibt es an der Humboldt-Universität ein Institut für Bibliothekswissenschaft, für die mittlere Laufbahn eine Fachschule bei der Deutschen Bücherei. 2. Allgemeinbildende B. Stärker noch als die wissenschaftlichen unterliegen die allgemeinbildenden B. der ideologischen Ausrichtung im kommunistischen Sinne; zu ihnen zählen die Allgemeinen öffentlichen B. (AÖB, Volksbüchereien), die Gewerkschafts-, Heim- und Anstalt-B., die der FDGB unterhält, die Schüler- und Kinder-B. Zentral gesteuert werden diese B. durch das Ministerium für Kultur, Hauptabt. Kulturelle Massenarbeit; Bezirks-B. leiten die Kreis-B., diese wiederum die AÖB und die Gewerkschafts-B. an, und zwar nach Materialien, die das 1945 gegründete Zentralinstitut für Bibliothekswesen bereitstellt. Die Ausbildung der Bibliothekare erfolgt auf der Fachschule für Bibliothekare „Erich Weinert“ in Leipzig. Sonderausbildungslehrgänge finden seit 1958 nicht mehr statt, alle Bibliothekare müssen jetzt die Fachschule besucht haben; außerdem gibt es Möglichkeiten des Fernstudiums. Als Instrument der politischen Bewußtseinsbildung werden die allgemeinbildenden B. zwar stark gefördert, doch reichen trotzdem Beschaffungsmittel und Personal nicht aus, um den Anforderungen zu entsprechen, die das Regime an sie stellt. 1960 gab es rd. 1.700 hauptberuflich und rd. 9.500 nebenberuflich geleitete AÖB, ferner etwa 800 „Bibliothekseinrichtungen“ für Kinder; die Zahl der allgemeinbildenden B. in weitestem Sinne wird für 1961 mit 17.800 angegeben, der Buchbestand mit 12,5 Mill. Bänden, die Zahl der Entleihungen mit 39,6 Mill. Der Bestandsaufbau wird in erheblichem Maße zentral dirigiert und läßt die Wünsche und Bedürfnisse der Leserschaft (wenn man von der Fachliteratur absieht) unberücksichtigt; Literatur des Westens ist so gut wie unzugänglich; die B. machen dagegen vielerlei Anstrengungen, das „sozialistische Buch“ ihren Lesern nahezubringen. (Kulturpolitik, Literatur, Verlagswesen, Buchhandel, Leihbüchereien) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 84–85 BHZ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildende Kunst

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 1. Wissenschaftliche B. Die wissenschaftlichen Allgemein-B., an der Spitze die Deutsche Bücherei in Leipzig und die Deutsche — früher Preußische — Staatsbibliothek in Berlin, bei der sich auch die Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände befindet, ferner u. a. die Landes-B. in Dresden, Gotha, Potsdam, Schwerin und Weimar, die Universitäts-A. in Berlin, Greifswald,…

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Dresden (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.738 qkm, 1962) 1.875.639 Einwohner (1950: 1.981.233). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky. Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Günther Witteck (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: W. Krolikowski. 2. Stadtkreis im sächs. Bezirk D., Bezirksstadt, Kreisstadt, beiderseits der Elbe, mit (1962) 491.699 Einwohnern (1950: 494.187) zweitgrößte Stadt Sachsens und der BZ; ehem. Residenz der sächs. Kurfürsten und Könige, bis 1952 Landeshauptstadt, bis 1945 als Kunst- und Theaterstadt mit dem reichen Erbe ihrer glanzvollen Barockzeit in Bauten und Kunstsammlungen von Weltruf eine der schönsten Städte Deutschlands (Innenstadt im 2. Weltkrieg fast völlig vernichtet, entgegen propagandistischer Behauptung erst in geringem Ausmaß, z. T. historisch getreu, wiederaufgebaut): Zwinger (1711–1722), Schloß (13./19. Jh.), Frauenkirche (1726–1743), kath. Hofkirche (1738–1751), Brühlsche Terrasse (1738), Opernhaus (1871 bis 1878), Japanisches Palais (1715 bis 1741), Kreuzkirche (1760–1792 neu erbaut), wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, Elbhafen, Flughafen); bedeutende Industrie: Maschinenbau („Sachsenwerk“ in D.-Niedersedlitz), Elektro-, Zigaretten-, Bekleidungs-, Papier-, feinmechanische und optische Industrie; Reichsbahndirektion, Postscheckamt; Technische Hochschule, Hochschule für Bildende Künste, Hochschule für Musik, Hochschule für Verkehrswesen (seit 1952), Medizinische Akademie (seit 1954), Pädagogisches Institut, Sächsische Landesbibliothek, Sender des „Radio DDR“, Theater (Staatstheater, „Theater der Jungen Generation“, Operettentheater), Dresdner Philharmonie, Staatskapelle, Kreuzchor, Staatl. Kunstsammlungen, Gemäldegalerie, Museum für Kunsthandwerk, Graphische Sammlung, Albertinum, Staatl. Mathematisch-Physikalischer Salon, Deutsches Hygiene-Museum (seit 1912), Staatl. Museum für Tierkunde, Landesmuseum für Vorgeschichte, Staatl. Museum für Völkerkunde, Staatl. Museum für Volkskunst, Staatl. Museum für Mineralogie, Zoologischer Garten; Sitz des Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und des Präsidiums des sowjetzonalen DRK. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. Eßlingen 1959, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 116 DPZI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dritter Weg

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.738 qkm, 1962) 1.875.639 Einwohner (1950: 1.981.233). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky. Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Günther Witteck (SED).…

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Frieden (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zwischenstaatlicher Zustand, der nach kommun. Auffassung nur durch politischen Kampf, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt, erhalten bzw. erreicht werden kann. Eine entsprechende Vermischung von Friedens- und Kampfparolen beherrscht den Jar[S. 158]gon der SED-Funktionäre und -Presse durch alle Phasen ihrer verschiedenen außenpolitischen Programme. Dabei wird der F. nicht um seiner selbst willen gefordert, sondern immer nur als Mittel zur Erreichung der kommun. Ziele. Dem entspricht die kommun. Haltung gegenüber dem Pazifismus, der angeblich den ungerechten F. vertritt: „Indem sie jegliche revolutionäre Tätigkeit der Massen ablehnen, betrügen die Pazifisten die Werktätigen und verheimlichen die Vorbereitung imperialistischer Kriege der Bourgeoisie. Die Politik der Pazifisten ist identisch mit imperialistischen, räuberischen, ungerechten Kriegen“ (Sowjetisches Fremdwörterbuch, Staatsverlag Moskau 1947). Der Friedenskampf wird vornehmlich mit den Mitteln der Propaganda und von eigens dazu gegründeten, sog. überparteilichen Organisationen geführt. Dabei wird die sowjetische Politik in jedem Falle als dem F. dienend unterstützt und jede andere Politik als friedensfeindlich bekämpft. (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Deutschlandpolitik) Literaturangaben Andreas, Theodor: Die Herausforderung der „friedlichen“ Koexistenz („Die Orientierung“ 1960, Beih. 1). Pfaffenhofen/Ilm, Ilmgau-Verlag. 32 S. Arnold, Theodor: Der revolutionäre Krieg. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 250 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Dinerstein, Herbert S.: Der Krieg und die Sowjetunion — Die Atomwaffen und der Wandel im militärischen und politischen Denken der Sowjets (a. d. Amerik. übers. von Friedrich Krollmann) Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 311 S. Fiedler, Heinz: Der sowjetische Neutralitätsbegriff in Theorie und Praxis. Ein Beitrag zum Problem des Disengagement. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 302 S. Fischer, Ruth: Von Lenin zu Mao — Kommunismus in der Bandung-Ära. Düsseldorf 1956, Eugen Diederichs. 241 S. Grottian, Walter: Theorie und Praxis der sowjetischen Außenpolitik unter Lenin, Stalin, Chruschtschow (Schr.-Reihe des Verb. d. Heimkehrer … Nr. 1). Godesberg 1959. 63 S. Koch, Hans: Theorie, Taktik, Technik des Weltkommunismus — eine Zitatensammlung von Marx bis Chruschtschow (bearbeitet v. Eugen Wieber). Pfaffenhofen/Ilm 1959, Ilmgau-Verlag. 504 S. Novak, Jaroslav Jan: Der satanische Plan — Strategie und Taktik der weltkommunistischen Expansion. Köln 1960, Wort und Werk. 219 S. Wagner, Wolfgang: Die Teilung Europas. — Geschichte der sowjetischen Expansion… 1918–1945. Stuttgart 1958, Deutsche Verlagsanstalt. 234 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 157–158 Freyer, Erwin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensfahrt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zwischenstaatlicher Zustand, der nach kommun. Auffassung nur durch politischen Kampf, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt, erhalten bzw. erreicht werden kann. Eine entsprechende Vermischung von Friedens- und Kampfparolen beherrscht den Jar[S. 158]gon der SED-Funktionäre und -Presse durch alle Phasen ihrer verschiedenen außenpolitischen Programme. Dabei wird der F. nicht um seiner selbst willen…

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Rechnungswesen (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjet. Typs ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Die systemtypischen Merkmale des sowjet. R. sind: 1. Die Buchführungsvorschriften sind vor allem ein Mittel der Plankontrolle. Ziel der Rechnungslegung ist die Plan-Ist-Abrechnung in wechselseitiger Verflechtung von Betriebsplan, Volkswirtschaftsplan und Staatshaushaltsplan (Staatshaushalt). 2. Die Kostenrechnung wird nicht durch die tatsächlich entstehenden Kosten, sondern durch Normen bestimmt (Materialverbrauchsnormen, Arbeitsnormen, Abschreibungsnormen). Sie ist ähnlich wie die Buchführung hauptsächlich auf einen Soll-Ist-Vergleich abgestellt. (Feststellung der Abweichungen innerhalb einer Geschäftsperiode.) Eine untergeordnete Rolle spielen preiskalkulatorische Gesichtspunkte, bestimmte Kostenelemente (wie Unternehmer lohn, kalkulatorische Zinsen, Wagniszuschläge) haben den Kostencharakter generell verloren, oder es wird nach „sozialökonomischen Formationen“ differenziert (so werden in der Privatwirtschaft bestimmte Lohnkostenbestandteile dem Gewinn zugeschlagen, während sie in der VEW als abzugsfähig anerkannt sind). 3. Es gibt kein Nebeneinander von Handels- und Steuerbilanz. Für Bilanzaufstellung gibt es ein vielgliedriges Bilanzschema und eine Vielzahl ergänzender Formulare (Kontrollbericht mit Kontrollblättern als Erläuterung). Die Bewertung der Anlagemittel (Grundmittel) erfolgt nach dem Anschaffungswert zuzüglich Transport- und Montagekosten. Daraus resultiert, daß gleichartige Anlage[S. 385]gegenstände nicht immer mit einem zwischenbetrieblich vergleichbaren Wert angesetzt werden können und somit Selbstkosten und Rentabilität beeinträchtigen. Zur Beseitigung dieser Mängel nimmt die SBZ nach sowjet. Muster eine Umbewertung der Grundmittel auf der Basis der Wiederbeschaffungspreise vor. Mit den hierzu erforderlichen Maßnahmen und Umstellungen in den Betrieben wurde das „Büro der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel“ in Berlin beauftragt, das bis zur Planaufstellung für 1965 seine Arbeiten abgeschlossen haben soll. Die Umlaufmittel werden im wesentlichen, ihrem Umschlag entsprechend, zu Istkosten bewertet. Warenvorräte werden zu Selbstkosten und Forderungen zum Nennwert ausgewiesen. Die zahlenmäßige Erweiterung der Festpreisanordnungen erforderte wegen Änderung der Preisbasis Umbewertung der Umlaufmittel. 4. Kriterium der Rentabilität der VEB ist der Grad der Planerfüllung. (PDA) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 384–385 Rechnungseinzugsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtsanwaltschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjet. Typs ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Die systemtypischen Merkmale des sowjet. R. sind: 1. Die Buchführungsvorschriften sind vor allem ein Mittel der Plankontrolle. Ziel der Rechnungslegung ist die Plan-Ist-Abrechnung in wechselseitiger Verflechtung von Betriebsplan,…

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Wirtschaftsstrafverordnung (1963)

Siehe auch: Wirtschaftsstrafrecht: 1969 1975 1979 Wirtschaftsstrafverordnung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1965 1966 Kurzbezeichnung der „VO über die Bestrafung von Verstößen gegen die Wirtschaftsordnung“ (WStVO) vom 23. 9. 1948 (ZVOBl. 3. 439); geändert durch VO vom 28. 10. 1953 (GBl. S. 1077). — Die W. soll die Durchführung der Wirtschaftsplanung und der Versorgung der Bevölkerung schützen; sie ersetzte die von dem nationalsozialistischen Gesetzgeber erlassene Verbrauchsregelungs-Straf-VO und Kriegswirtschafts-VO sowie die in den Ländern der SBZ nach 1945 ergangenen wirtschaftsstrafrechtlichen Bestimmungen. Die in § 1 katalogisierten Wirtschaftsverbrechen sind mit Zuchthausstrafe bedroht, neben der auf Vermögenseinziehung erkannt werden kann (bis 1953 war die Vermögenseinziehung obligatorisch). Die in den §§ 2–10 und 19 festgelegten Wirtschaftsvergehen werden mit Gefängnis bestraft; für schwere [S. 537]Fälle ist Zuchthaus bis zu 10 Jahren vorgesehen, neben dem auf Vermögenseinziehung erkannt werden kann. Außerdem sind in allen Fällen Geldstrafe in unbegrenzter Höhe und wirtschaftliche Strafmaßnahmen (Berufsverbot, Einsetzung eines Treuhänders, Betriebsschließung u. a.) zulässig. In leichten Fällen von Verstößen gegen die W. werden durch die Räte der Kreise Ordnungsstrafen bis zu 500 DM Ost verhängt, über Beschwerden gegen den Ordnungsstrafbescheid entscheidet der Rat des Bezirkes endgültig. (Bis 1953 wurden Fälle, in denen die Verhängung einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe von mehr als 100.000 DM Ost oder eine Vermögenseinziehung nicht erforderlich erschien, in einem ähnlich dem Ordnungsstrafverfahren gestalteten besonderen Wirtschaftsstrafverfahren verfolgt, in dem Geldstrafen bis zu 100.000 DM Ost verhängt werden konnten.) — Die W. findet keine Anwendung auf Preisverstöße. Von Zonengerichten auf Grund der W. verhängte Urteile dürfen in der Bundesrepublik nicht vollstreckt werden, da die W. zu der verfassungsmäßigen Ordnung der BRD in Widerspruch steht (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. 5. 1960). (Wirtschaft, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 536–537 Wirtschaftsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftssystem

Siehe auch: Wirtschaftsstrafrecht: 1969 1975 1979 Wirtschaftsstrafverordnung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1965 1966 Kurzbezeichnung der „VO über die Bestrafung von Verstößen gegen die Wirtschaftsordnung“ (WStVO) vom 23. 9. 1948 (ZVOBl. 3. 439); geändert durch VO vom 28. 10. 1953 (GBl. S. 1077). — Die W. soll die Durchführung der Wirtschaftsplanung und der Versorgung der Bevölkerung schützen; sie ersetzte die von dem nationalsozialistischen Gesetzgeber erlassene…

DDR A-Z 1963

Konsumgenossenschaften (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Schon damals zeigte sich durch bessere Warenzuteilung an K. die Benachteiligung des privaten Einzelhandels. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K. eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt. In dieser Eigenschaft waren die K. maßgeblich an der Förderung des genossenschaftlichen Gedankens auf dem Lande beteiligt. Der Charakter der K. als Einrichtung der organisierten Verbraucherschaft zur verbilligten Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln und Konsumgütern ging verloren. Im Herbst 1952 wurden auch die K. neu gegliedert (VDK, Bezirksverbände. Kreisverbände und be[S. 251]reits 1953 als weitere Untergliederung Dorf- und Stadt-K.). Bezirks- und Kreisverbände kontrollieren die Arbeit der K. ihres Bereiches und sorgen für ihre „politische“ Ausrichtung. Dem VDK ist von der SED die Aufgabe zugewiesen, in „internationaler Zusammenarbeit“ zwecks kommun. Propaganda Beziehungen zu den K. des westlichen Auslands und besonders der BRD zu pflegen. Die K. unterhalten zahlreiche Produktionsbetriebe, die der Belieferung der eigenen Verkaufsstellen dienen. Verschiedene Großbetriebe sind exportorientiert. Die Großhandelsfunktion der K. wurde durch den Zusammenschluß des staatlichen und genossenschaftlichen Großhandels 1960 zu Großhandelsgesellschaften unterbunden. Die K. erhielten die Aufgabe, ein geschlossenes System der Landversorgung aufzubauen. Hiermit waren Ausbau und Modernisierung der Gaststätten (Handel) auf dem Lande verbunden. Der Warenumsatz der K. stieg von 2.663 Mill. DM Ost 1950 auf 15.908 Mill. DM Ost 1961 (33,4 v. H. am gesamten Einzelhandelsumsatz). Zur Zeit gibt es 43.017 Verkaufsstellen, Warenhäuser und Gaststätten mit einem Anteil von rd. 20 v. H. am gesamten Handelsnetz. Davon sind ca. 52 v. H. Verkaufsstellen für Nahrungs- und Genußmittel, 22 v. H. für Industriewaren, 14 v. H. für Gemischtwaren und 12 v. H. Gaststätten, über die Hälfte der Verkaufsstellen und die meisten Gaststätten befinden sich auf dem Lande. Bei der Umstellung der Verkaufsstellen auf Selbstbedienung rangieren die K. an erster Stelle vor der HO. Ende 1961 unterhielten die K. 10.339 Selbstbedienungsverkaufsstellen, von denen 50 v. H. auf Nahrungs- und Genußmittel und 24 v. H. auf Industriewaren entfielen. An den 1961/1962 errichteten Exquisitverkaufsstellen zum Vertrieb modischer Waren zu stark überhöhten Preisen sind neben der HO auch die K. beteiligt. In den Versandhandel, der bisher von der HO allein betrieben wurde, haben sich 1960 auch die K. mit dem Konsum-Versandhaus in Chemnitz eingeschaltet, dessen Sortiment dem Bedarf der Landbevölkerung angemessen wurde. Mit Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 22. 9. 1960 wurde das Gesetz über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 20. 5. 1898 für die K. außer Kraft gesetzt. Sie wurden hierdurch in den sozialistischen Handelsapparat eingegliedert. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Piltz, Rosemarie: Die Konsumgenossenschaften in der Sowjetzone. (BMG) 1960. 64 S. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 250–251 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konsumgüterversorgung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Schon damals zeigte sich durch bessere Warenzuteilung an K. die Benachteiligung des privaten Einzelhandels. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K. eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt. In dieser Eigenschaft waren die K. maßgeblich an der Förderung des…

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Rechtsanwaltschaft (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Der V. Parteitag der SED hat der R. die Aufgabe gestellt, sich zu einem sozialistischen Organ der Rechtstätigkeit in der DDR zu entwickeln.“ (Aus der „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“.) Die R. hat die Aufgabe, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft“ (ebenda). „Die R. braucht daher einen klaren parteilichen Standpunkt wie jeder, der in unserem Staat eine gesellschaftliche Funktion auszuüben hat.“ („Neue Justiz“ 1960, S. 397.) Es bedurfte zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. „Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist” (§ 3 der VO). Die Dienststellen und Institutionen des Regimes sind angewiesen, „in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen“ (§ 4 Abs. 1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen Revisionskommission“ für die Rechtsanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden. Die Leitung der Revisionskommission hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwaltskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen”. Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s. o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Danach hat der Rechtsanwalt u. a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens jn seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der [S. 386]Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen”. Diese Konzeption entspricht den Beschlüssen des V. Parteitages der SED und dem § 14 des am 1. 10. 1959 neu gefaßten Gesetzes über die Gerichtsverfassung: „Die Rechtsanwälte in der DDR haben durch ihre gesamte Tätigkeit zur Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bevölkerung und zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit beizutragen. Sie haben die Rechtsuchenden sachgemäß zu beraten und vor Gericht zu vertreten.“ Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen aus der SBZ geflüchtet. In der SBZ und in Ost-Berlin gibt es zur Zeit 673 Rechtsanwälte, von denen schon mehr als zwei Drittel dem Kollegium angehören, während der Rest seinen Beruf noch frei ausübt. Den nicht freiberuflich tätigen Anwälten soll in planmäßiger Aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Samson, Benvenuto: Grundzüge des mitteldeutschen Wirtschaftsrechts. Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 146 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 385–386 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtsauskunftsstelle

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Der V. Parteitag der SED hat der R. die Aufgabe gestellt, sich zu einem sozialistischen Organ der Rechtstätigkeit in der DDR zu entwickeln.“ (Aus der „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“.) Die R. hat die Aufgabe, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR…

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Sowjetische Handelsgesellschaften (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen aus sowjetzonalen und SAG-Betrieben und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina, Sovexportfilm u. a., teils um sog. deutsch-russische Gesellschaften, wie Derutra und Derunapht, teils um direkte Organe der sowjet. Besatzungsmacht, wie die Wirtschaftsverwaltung der Sowjet. Besatzungstruppen (GSOW). Bis Ende 1953 spielten die SH. infolge ihrer privilegierten Stellung eine bedeutende Rolle im Wirtschaftsleben der Zone. Die sowjetzonalen Produktionsbetriebe mußten Aufträge der SH. mit Vorrang vor deutschem Bedarf ausführen. Die SH. waren bis Ende 1952 auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führten aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, die nach der Verarbeitung die SBZ wieder verließen. Als Veredelungsentgelt verblieben den Betrieben gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjet. Rechnung verwendet werden mußten. Die Lieferwerke in der SBZ erfuhren in keinem Falle, welche Erlöse aus ihren Gütern erzielt wurden. Sie erhielten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopp-Preisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellte für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel) Mit Übertragung der Abwicklung der Geschäfte auf die sowjetzonalen Außenhandelsorgane (DIA) Anfang 1954 haben die SH. an Bedeutung verloren und wurden teilweise aufgelöst. Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 433 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Kontrollkommission

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen aus sowjetzonalen und SAG-Betrieben und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina, Sovexportfilm u. a.,…

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Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1963)

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der Sowjet. Satellitenländer, auf Betreiben der SU am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei; 1950 wurde die SBZ und 1962 die Mongolische Volksrepublik Mitglied. China, Korea und Vietnam sind ständige Beobachter der Ratstagungen. Verschiedentlich nahm auch Jugoslawien daran teil. Über den RGW übt die SU maßgeblichen Einfluß auf die Entwicklung in den angeschlossenen Ländern aus. — Die Organe des RGW sind: die Ratstagung, die Tagung der Ländervertreter, die Ständigen Kommissionen und (seit Juni 1962) das Exekutivkomitee. Sitz des organisatorischen Zentrums des RGW ist Moskau. Der Rat tagt im Turnus in einer der Hauptstädte der Mitgliedsländer. Bis Mitte 1962 fanden 16 Ratstagungen statt. Die wichtigste war die 16. Tagung vom Juni 1962, die mit einer Tagung der kommun. Parteiführer aller RGW-Länder verbunden war. Bei dieser Tagung wurden die „Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ beschlossen. Wichtigster Grundsatz ist, daß die Entwicklung im RGW nicht mehr auf der Grundlage von „Empfehlungen“, sondern von Verpflichtungen beruhen soll. Die Bildung eines Exekutivkomitees war der Ausdruck dieses neuen Kurses im RGW. Danach sollen die Volkswirtschaftspläne aller Mitgliedsländer vollständig koordiniert und ihre Industrieproduktion spezialisiert werden. Besonders weitgehend sind die Spezialisierungspläne auf dem Gebiet des Maschinenbaus. Grundsätzlich soll dasjenige Land die Produktion übernehmen, in dem die günstigsten Bedingungen dafür vorhanden sind. Tatsächlich sind bisher nur verhältnismäßig wenige Produktionsabsprachen wirksam geworden. Die Verflechtung der Sowjetblockländer vollzieht sich offenbar nicht ohne Reibungen und Widerstände, da auch Planwirtschaftssysteme nationale Interessen berücksichtigt wissen möchten. Doch werden solche Widerstände unter dem Druck der in erster Linie daran interessierten SU im Laufe der Jahre vermutlich verschwinden. Literaturangaben Hermes, Theodor: Der Außenhandel in den Ostblockstaaten — Theorie und Praxis. Hamburg 1958, Cram de Gruyter u. Co. 177 S. Hoffmann, Emil: Comecon — der gemeinsame Markt in Osteuropa (Die großen Märkte der Welt, Bd. 3) Opladen 1961, C. W. Leske. 174 S. (Quart). Klinkmüller, Erich, und Maria E. Ruban: Die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Ostblockstaaten (Wirtschaftswissensch. Veröff. d. Osteuropa-Instituts a. d. Freien Univ. Berlin, Bd. 12). Berlin 1960, Duncker und Humblot. 319 S. Pritzel, Konstantin: Die wirtschaftliche Integration der SBZ in den Ostblock und ihre politischen Aspekte. (BB) 1962. 263 S. Uschakow, Alexander: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon) (Dokumente zum Ostrecht, Bd. 2). Köln 1962, Verlag Wissenschaft und Politik. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 382 Rat des Stadtbezirkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Sozialversicherung

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der Sowjet. Satellitenländer, auf Betreiben der SU am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei; 1950 wurde…

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Interzonenverkehr (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 a) Personenverkehr. Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich erschwert. Besucher aus der BRD benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung der sowjetzonalen Behörden, die von den in der SBZ wohnenden Angehörigen oder Freunden beantragt werden muß. Auch Reisende zwischen West-Berlin und der BRD benötigen auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Bis zum Juni 1953 wurden in der SBZ Interzonenpässe nur in Ausnahmefällen ausgegeben. Seit der Verkündung des Neuen Kurses entfaltete sich der reguläre I. zu beträchtlichem Ausmaß. Der Interzonenpaßzwang wurde durch die Westmächte am 16. 11. 1947 aufgehoben. Die SBZ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich war, während Ausreisende für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine polizeiliche Personalbescheinigung umtauschen mußten. Nach den Ermittlungen der Grenzschutzdirektion der BRD entwickelte sich der I. in der Zeit von 1953 bis September 1962 wie folgt: Im Sommer 1957 steigerte die SED ihre Bemühungen, den Reiseverkehr in die BRD einzudämmen, bis zu direkten Verboten von Westreisen für bestimmte Personengruppen (Studenten, Oberschüler, Angehörige von Staatsjugendorganisationen usw.). Ende 1957 wurde diese Maßnahme noch verschärft. Bis dahin waren nur Auslandsreisen ohne Genehmigung strafbar. Durch das „Gesetz zur Abänderung des Paßgesetzes“ vom XX 11. 12. 1957 (Paßwesen) wurde jedes Verlassen der „DDR“ ohne Erlaubnis, also auch die Reise in das Bundesgebiet und nach West-Berlin, unter Strafe gestellt. Wenn die Antragsteller Verwandte in der BRD hatten, die ohne polizeiliche Abmeldung die Zone verlassen hatten, wurde die Ausreisegenehmigung versagt. Außerdem mußten Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Betriebe, in denen die Antragsteller tätig waren, vorgelegt werden. Es sind [S. 218]Fälle bekannt geworden, in denen der Bürgermeister und ein weiterer Bewohner die Bürgschaft für die rechtzeitige Rückkehr des Antragstellers in die „DDR“ übernehmen mußten. Infolge dieser Maßnahmen ging der I. schlagartig zurück. Nur in den Hauptreisezeiten der folgenden Jahre — wie aus der Tabelle über die monatliche Einreise in die BRD ersichtlich ist — hat der Besucherverkehr aus der SBZ gegenüber den anderen Monaten des jeweiligen Jahres zugenommen. Die Besucherzahlen der früheren Jahre wurden jedoch bei weitem nicht mehr erreicht. Seit Frühjahr 1959 wurden die Anträge auf Erteilung von „Reisegenehmigungen“ nach der BRD den in allen Gemeinden gebildeten „Komitees für gesamtdeutsche Fragen“ zur Entscheidung vorgelegt. Sofern ein Angehöriger des Antragstellers geflüchtet war, wurde der Antrag abgelehnt. In letzter Instanz entschieden die „Volkspolizei-Kreisämter“. Die Errichtung der Mauer in Berlin und die unmittelbar darauf folgenden Sperrmaßnahmen an der Demarkationslinie nach dem 13. August 1961 brachten eine erneute rigorose Drosselung des Besucherverkehrs aus der SBZ. Bei den wenigen Personen, die noch in die BRD oder nach Berlin (West) reisen dürfen, handelt es sich überwiegend um Funktionäre, Eisenbahner, Kraftfahrer und Schiffer. Der I. zwischen der BRD und Berlin (West) wird streng überwacht. Kontakte mit der Zonenbevölkerung sind nicht gestattet. Der Reiseverkehr zwischen der BRD und West-Berlin ist an sich im Potsdamer Abkommen geregelt. Nur die Interzonenzüge, die zugelassenen Autobahnen und die kontrollierten Luftkorridore dürfen benutzt werden. Im allgemeinen wickelte sich der Verkehr ohne Reibungen ab, doch kamen immer wieder Behinderungen und Schikanen durch die sowjetzonalen Organe an den Grenzübergangsstellen vor. b) Güterverkehr. Er hat entsprechend der Entwicklung des Interzonenhandels ständig zugenommen. Aus der Sicht der BRD ergibt sich für die letzten Jahre folgendes Bild: Außer diesen Gütermengen, die sich nur auf die im Rahmen des Interzonenhandelsabkommens transportierten Güter beziehen, werden beachtliche Gütermengen zwischen dem Bundesgebiet und West-Berlin befördert. Vom Interzonenpostverkehr sind Geldsendungen und alle Warengattungen und -mengen ausgeschlossen, die als Handelsware gelten können. Merkblätter über den I.-Postverkehr sind bei allen Postämtern der BRD erhältlich. Paketkontrollstellen in Berlin 017, Erfurt, Leipzig, Halle, Magdeburg, Dresden, Schwerin und Plauen. Während der Jahre 1951 bis 1962 wurden weit über 451 Mill. Pakete und Päckchen aus der BRD und Berlin (West) nach der SBZ und den Sowjetsektor von Berlin verschickt. Etwa die Hälfte davon waren Pakete. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 217–218 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 a) Personenverkehr. Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade,…

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Lukács, Georg (György) (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkrieges Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und pol it. Kommissar der 5. Roten Division. Nach dem Zusammenbruch der Revolution nach Wien emigriert, leitender Funktionär der KPÖ, 1930 bis 1931 Mitarbeiter im Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, anschließend bis 1933 in Berlin als Vizepräs. der Berliner Gruppe des Schriftstellerverbandes. Nach 1933 als philos. Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der SU. 1945 nach Ungarn zurückgekehrt, Abgeordneter des ungar. Parlaments, Prof. für Ästhetik und Kulturphilosophie an der Univers. Budapest, korrespond. Mitgl. der Deutschen Akademie der Wissenschaften, Mitarbeiter verschiedener literarischer und philosophischer Zeitschriften der SBZ. Bedeutendster Kulturphilosoph und Literaturgeschichtler des Ostens, der sich nach von Simmel und Max Weber beeinflußten Anfängen und längerem Schwanken seit 1923 unter dem Einfluß der Leninschen Schriften dem Dialektischen Materialismus verschrieb. L. war während des Volksaufstandes in Ungarn (Okt./Nov. 1956) Erziehungsminister im Kabinett Imre Nagy, nahm mit Nagy und anderen Kabinettsmitgliedern beim gewaltsamen Sturz der Regierung durch die sowjet. Truppen Asyl in der jugoslaw. Botschaft in Budapest und wurde mit Nagy und anderen beim Verlassen der jugoslaw. Botschaft am 22. 11. 1956 unter Bruch der Zusicherung freien Geleits durch sowjet. Truppen verschleppt; April 1957 freigelassen und nach Budapest zurückgekehrt. Mitarbeiter der ungarischen Akademie der Wissenschaften und ihrer Zeitschrift „Philosophische Rundschau“. Besonders in der SBZ ist L. seit dem Ungarn-Aufstand wiederholt scharf angegriffen und des Revisionismus bezichtigt worden (vor allem im Zusammenhang mit dem Harich-Prozeß; Dritter Weg, Entstalinisierung) Veröffentlichungen: „Geschichte und Klassenbewußtsein“, „Fortschritt und Reaktion in der deutschen Literatur“, „Der junge Hegel und die Probleme der kapitalistischen Gesellschaft“, „Die Zerstörung der Vernunft“ u. a. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 295 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Luftwaffe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Luxemburg, Rosa

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkrieges Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1918 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und pol it. Kommissar der 5. Roten…

DDR A-Z 1963

Akademie der Wissenschaften, Deutsche (1963)

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die 1700 gegründete „Preußische Akademie der Wissenschaften“ zu Berlin wurde 1946 in „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ umbenannt. Während sie früher vorwiegend auf geisteswissenschaftl. Gebiet gearbeitet hatte, nehmen heute — nach sowjet. Vorbild — naturwissenschaftl. und technische Aufgaben wesentlich breiteren Raum ein. 1960 unterstanden der DAdW. rund 100 naturwissenschaftliche und „gesellschaftswissenschaftliche“ Institute, Arbeitsstellen, Kommissionen und Gesellschaften; sie zählte 1960 rund 120 ordentliche und 150 korrespondierende Mitgl., darunter zahlreiche in der BRD. Die (Ende 1960) 70 naturwissenschaftl., technischen und medizinischen Institute wurden im Mai 1957 zu einer Forschungsgemeinschaft zusammengefaßt. Über Forschungsgemeinschaft und Deutschen ➝Forschungsrat ist die DAdW. mit ihren Instituten auch Teil des Planungsapparates geworden. Der Sowjetisierungsprozeß bei der DAdW. ist sehr weit fortgeschritten; die Durchdringung der Fachwissenschaften mit Parteiideologie, das Programm des Aufbaus eines neuen bolschewistischen Wissenschaftssystems (Wissenschaft) und die allmähliche Ablösung der letzten Generation „bürgerlicher“ Gelehrter durch die Kader eines politisch geschulten Forschernachwuchses lassen immer weniger Raum für die Traditionen der altangesehenen Körperschaft. Seit 1955 wird der Einfluß der wissenschaftl. Gremien mehr und mehr zugunsten des von SED-Mitgl. oder -Hörigen beherrschten Verwaltungsapparates beschränkt; auf Kongressen und bei großen wissenschaftl. Unternehmungen werden Nichtkommunisten zunehmend nur noch vorgeschoben, um die internationale Geltung der DAdW. zu erhalten. Doch werden auch heute noch mit erheblichem Aufwand große wissenschaftliche Aufgaben (wie das kürzlich abgeschlossene Grimmsche Wörterbuch) und spezialwissenschaftl. Publikationen (im 1946 gegr. Akademie-Verlag) gefördert, in denen die politische Manipulierung des Wissenschaftsbetriebes wenig oder gar nicht in Erscheinung tritt. — Seit 1958 erscheinen „Monatsberichte der DAdW.“ — Präsident der DAdW. ist seit Oktober 1958 der Latinist Prof. Dr. Werner ➝Hartke, Generalsekretär Prof. Dr. Günther ➝Rienäcker. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 19 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Ärztliche Fortbildung

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die 1700 gegründete „Preußische Akademie der Wissenschaften“ zu Berlin wurde 1946 in „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ umbenannt. Während sie früher…

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Ständige Kommissionen (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Bei den örtlichen Volksvertretungen sind gemäß § 17 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) bis zu 12 StK. zu bilden. Sie sind neben den Räten Organe der örtlichen Volksvertretungen. Nach den vom Staatsrat am 28. 6. 1961 beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ kontrollieren sie die „Durchführung der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und des Rates durch die Fachorgane, Betriebe und Einrichtungen“. Sie sollen außerdem „eine breite politische Massenarbeit“ organisieren, um den Volkswirtschaftsplan durchzusetzen und die „Entwicklung des sozialistischen gesellschaftlichen Lebens“ voranzutreiben. Zu ihren Aufgabenbereichen sollen die StK. Aktivs aus Fachkräften bilden. Nach den neuen Arbeitsordnungen können bis zu einem Drittel Mitglieder berufen werden, die nicht Abg. der Volksvertretungen sind. [S. 460]Zu den wichtigsten StK. zählen die StK. Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz. Sie haben sich nach einer Richtlinie der Volkskammer vom 28. 8. 1957 mit Fragen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Stärkung der Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat, dem Schutz des sozialistischen Eigentums, der Bevölkerungsbewegung, der Einhaltung der Verkehrsdisziplin, dem Brandschutz, der Bekämpfung der Kriminalität, der Unterstützung der Tätigkeit der Gerichte und der Volkspolizei durch die örtlichen Volksvertretungen zu befassen. Sie können die Volksvertretung auffordern, an der Tätigkeit der Gerichtsorgane oder der Volkspolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich Kritik zu üben. Ihre Hauptaufgabe ist es, Verbindung zwischen den Volksvertretungen und der Justiz und der Volkspolizei zu halten und diese Organe bei bestimmten Aufgaben, z. B. bei den Schöffenwahlen, zu unterstützen. Sie haben ferner der Bevölkerung besondere parteipolitische Entscheidungen der Justiz und der Volkspolizei zu erläutern und damit zur ideologischen Erziehung beizutragen. In enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front, den Gewerkschaften und den sozialistischen Brigaden müssen die StK. die „breiteste Einbeziehung der Werktätigen in den Kampf um Sicherheit und Ordnung organisieren“ (Neue Justiz 1960, S. 330). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 459–460 Standards, Staatliche (TGL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stanislawski-System

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Bei den örtlichen Volksvertretungen sind gemäß § 17 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) bis zu 12 StK. zu bilden. Sie sind neben den Räten Organe der örtlichen Volksvertretungen. Nach den vom Staatsrat am 28. 6. 1961 beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ kontrollieren sie die „Durchführung der Beschlüsse der…

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Wirtschaft (1963)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 528]Der Sinn des Wirtschaftens in den kommun. Staaten ist — entsprechend dem Willen der herrschenden Partei — ausschließlich die Festigung und Steigerung der Macht der Partei, speziell der Parteielite. Als die Grundlage dieser Macht wird die totale Verfügungsgewalt über alle wirtschaftlichen Güter angesehen: über die Produktionsmittel, um so die Produktionsrichtung bestimmen zu können (anordnen zu können, welche Güterarten und welche Gütermengen hergestellt werden), über die Konsumgüter, um den Produktionsfaktor Arbeit erhalten und lenken zu können, und selbstverständlich über die militärischen Güter, um die Machtansprüche außenpolitisch demonstrieren und durchsetzen zu können. <Wirtschaftssystem> Um diese Ziele erreichen zu können, bedient sich der Kommunismus eines Wirtschaftssystems, das es weitestgehend gestattet, die kommun. Partei als bestimmenden Faktor für das gesamte Wirtschaftsgeschehen zu etablieren. Die Kommunisten nennen dieses System „sozialistische Planwirtschaft“, womit zum Ausdruck gebracht werden soll, daß das gesamte Wirtschaftsgeschehen zentral geplant wird und entsprechend diesen Plänen ablaufen soll. Will man das kommun. Wirtschaftssystem innerhalb der Schemata der westl. Nationalökonomie typisieren, so ist es als Zentralverwaltungswirtschaft mit relativer Konsumfreiheit einzuordnen. Andere Bezeichnungen für den gleichen Sachverhalt sind: zentralgeplante Wirtschaft, kommun. Wirtschaft oder entsprechend Wirtschaftssystem. Jede moderne Wirtschaft ist eine geplante Wirtschaft, auch die westl. Volkswirtschaften. Bestimmend für die Qualität — im wertfreien Sinne — eines Wirtschaftssystems ist die Zahl der planenden Personen bzw. Institutionen sowie der Grad der staatlichen Eingriffe. Im System der Marktwirtschaft — das z. B. für die Volkswirtschaft der Bundesrepublik weitgehend bestimmend ist — ist die Zahl der Planer sehr groß: alle Betriebe und Institutionen sowie alle privaten und öffentlichen Haushalte treten mit eigenen Wirtschaftsplänen auf, sie bestimmen, welche Güter und Mengen eines Gutes sie kaufen oder verkaufen bzw. konsumieren wollen. Die Koordination all dieser Einzelpläne zu einem sinnvollen Gesamtprozeß erfolgt über den Markt. Die durch Angebot und Nachfrage regulierten Preise bestimmen die Produktionsrichtung und lenken die Güter — sowohl die Investitionsgüter als auch die Konsumgüter — dorthin, wo die Nachfrage am dringlichsten, der Nutzen der Güterverwendung also am größten ist. Der Staat ist auf dieser Ebene nichts anderes als ein gleichberechtigter Marktpartner, der sich den Bedingungen des Marktes in gleicher Weise wie alle anderen Produzenten und Konsumenten unterwerfen muß. Das entscheidende Kriterium des kommun. Wirtschaftssystems ist also nicht der Tatbestand der Planung, sondern die Tatsache, daß es nur eine einzige Institution gibt, die den gesamten Wirtschaftsprozeß im voraus plant. Der Beitrag aller anderen Institutionen (z. B. Produktionsbetriebe) und Personen (z. B. Arbeitnehmer) besteht ausschließl. in der Durchführung dieses zentralen Wirtschaftsplanens. Im folgenden ist in bezug auf das kommun. Wirtschaftssystem unterschieden zwischen Planung (Planaufstellung), Plandurchführung (Planverwirklichung, „Leitung der Volkswirtschaft“) und Plankontrolle. Die für die Planung im Sinne der Festlegung der Produktionsziele sowie der Entwicklungsrichtung der Volkswirtschaft allein zuständige Instanz innerhalb der SBZ ist das Politbüro der SED (Wirtschafts[S. 529]kommission). Es ist das Willenszentrum, dessen Weisungen für die Gestaltung des Wirtschaftsprozesses verbindlich sind. Allerdings ist das Politbüro bei seinen Entscheidungen an die Richtlinien gebunden, die ihm das Präsidium der KPdSU erteilt. Die Aufgabe, die allgemeinen Weisungen des Politbüros in einem Wirtschaftsplan für die gesamte Volkswirtschaft zu transformieren, obliegt der Staatlichen ➝Plankommission, die die Perspektivpläne und zusammen mit dem Volkswirtschaftsrat die Volkswirtschaftspläne (Jahrespläne) ausarbeitet (Kennziffern), die der Volkswirtschaftsrat über Zwischeninstanzen zu den Betrieben weiterleitet. Geplant werden grundsätzlich die gesamte Produktion und die Verwendung des Sozialprodukts. Eine den Vorstellungen der Planungsinstanzen gemäße Verteilung des Sozialproduktes wird erreicht durch die Preispolitik, durch die Lohnpolitik und mittels des Staatshaushaltes (Steuern). Geplant wird auch die Produktion von Konsumgütern nach Menge und Qualität. Die Planung ist insofern nicht vollständig, als der Konsum von der Planung ausgenommen ist: es gibt keine Anrechtscheine (Lebensmittelkarten, Bezugscheine) mehr für den Bezug von Konsumgütern (Ausnahmen bestehen bei einzelnen Lebensmitteln; Versorgung). Der Konsument ist also beim Einkauf von Konsumgütern relativ frei (relative Konsumfreiheit), d. h. er kann im Rahmen des außerordentlich geringen und geringwertigen Angebotes (siehe unten) frei wählen. Die Wirtschaftsplanung ist eine primitive Mengenplanung, die Planauflagen beziehen sich nahezu ausschließlich auf die Bruttoproduktion. Qualitätsmerkmale bleiben fast ganz außer Betracht, und soweit eine Kostenplanung erfolgt, ist sie so unrealistisch, daß die Plankosten meist überschritten werden. Neben der materiellen Planung erfolgt eine Finanzplanung. An den finanziellen Transaktionen der Betriebe (Käufe, Verkäufe, Lohn- und Steuerzahlungen, Kreditaufnahme und -rückzahlung) läßt sich das materielle Produktionsgeschehen ablesen und somit kontrollieren. Die Voraussetzung für die exakte Planung eines volkswirtschaftlichen Prozesses ist eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, die eine genaue Kenntnis von Menge und Qualität der zur Verfügung stehenden Produktionsfaktoren — Boden (z. B. landwirtschaftliche Nutzfläche, Bodenschätze), Arbeitskräfte (Zahl und Ausbildung) und Kapital (z. B. Bauten, Ausrüstungen, Verkehrsanlagen) — und des Grades der Verflechtung der einzelnen Wirtschafts- und Produktionsbereiche (Interdepedenz) gestattet. Abgesehen davon, daß bedeutende Kenner des Systems der Zentralverwaltungswirtschaft der Auffassung sind, daß sich dieses Problem für eine moderne dynamische — sich dauernd verändernde, wachsende — Wirtschaft auch durch die Einschaltung von Elektronengehirnen nicht umfassend lösen läßt, ist bis heute in der SBZ noch nicht einmal der Versuch gemacht worden, eine auch nur grobe Details berücksichtigende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu erstellen. Hierüber ist von guten Kennern der SBZ-Wirtschaft (z. B. von Oelßner, Behrens) gerade in der letzten Vergangenheit Klage geführt worden. Die Planung erfolgt also ohne ausreichende Sachkenntnisse. In der Praxis gehen die für die Planaufstellung zuständigen Instanzen so vor, daß sie die Ist-Werte des zuletzt abgeschlossenen Wirtschaftsjahres als Ausgangspunkt für die Planaufstellung nehmen. Diese Werte sind jedoch veraltet, weil der Volkswirtschaftsplan am Anfang des Wirtschaftsjahres bereits vorliegt, der Grad der Erfüllung des laufenden Planes jedoch nicht bekannt ist. Der bereits bekannte Erfüllungsstand gibt also nicht den augenblicklichen Zustand der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft [S. 530]wieder. Er ist eine unvollkommene Hilfsgröße, besonders auch deswegen, weil er lediglich die erzielte Bruttoproduktion, nicht aber deren technisches Niveau, ihre Qualität und vor allem nicht den Grad ihrer rationellen Verwendung widerspiegelt. Diese unvollkommenen Grundwerte werden durch die erwarteten Ergebnisse des bei der Planungsarbeit für das folgende Jahr laufenden Wirtschaftsjahres ergänzt. Hierbei handelt es sich aber um Größen, die erstens die gleiche geringe Aussagekraft haben wie die Grundwerte, zusätzlich aber nur geschätzt sind: es ist aber in keiner Weise sicher — die Erfahrung lehrt sogar das Gegenteil —, daß der laufende Plan erfüllt wird. Auf Grund dieser ungenauen Größen wird an Hand der Direktiven und Weisungen des Politbüros der Volkswirtschaftsplan ausgearbeitet. Die politisch motivierten Forderungen überschätzen aber in der Regel die Leistungsfähigkeit der Zonen Wirtschaft (Fünfjahrplan, Ökonomische Hauptaufgabe, Siebenjahrplan, Investitionen, Störfreimachung). Die unteren Instanzen (Betriebe, Arbeiter) haben keinen Einfluß auf die Planaufstellung. Hinzu tritt, daß die Planungsorgane absichtlich falsch informiert sind, weil die Betriebe oft nichtrealisierte Plan(über)erfüllungen melden, um so möglichst hohe Prämien zu erzielen. Für die Planverwirklichung sind verantwortlich der Ministerrat und als dessen Organe der Volkswirtschaftsrat und der Landwirtschaftsrat, ferner die VVB, die Bezirkswirtschaftsräte und die Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte. Die eigentliche Realisierung der Pläne erfolgt in den Betrieben. Die genannten Institutionen haben die von der Staatlichen Plankommission erteilten Auflagen jeweils weiter aufzuschlüsseln und in konkrete Produktionsvorgaben zu transformieren, die dann in die Betriebspläne eingehen und als „Planaufgabe“, „Plansoll“ oder „Soll“ als konkrete Arbeitsunterlage zu akzeptieren und zu realisieren sind, wobei den Gewerkschaften (FDGB) eine große Bedeutung zukommt. Die folgende Skizze zeigt eine vereinfachte Darstellung des Aufbaus der Wirtschaftsverwaltung. Die Schwierigkeiten bei der Planverwirklichung sind größer als bei der Planaufstellung. Wegen der Interdependenz aller wirtschaftlichen Vorgänge ist das volkswirtschaftliche Gleichgewicht schon dann gestört, wenn der Plan an einer Stelle, in einem Betrieb nicht erfüllt wird. Immer wieder wird z. B. darüber geklagt, daß wegen nicht termingerechter Materialversorgung sogen. Stillstands- und Wartezeiten (Ausfallzeiten) entstehen. Maschinen und Arbeiter sind während dieser Zeit nicht beschäftigt (eine Form systembedingter Arbeitslosigkeit). Die Ausfälle sollen dann nach der verspäteten Materiallieferung aufgeholt werden, was eine Überbeanspruchung der Maschinen (höherer Verschleiß = höhere Kosten) und der Arbeitskräfte (Überstunden == höhere Kosten) (Arbeitszeit) zur Folge hat und somit rentabilitätsmindernd wirkt (Rentabilität). Gleichzeitig werden von solchen Produktionsverschiebungen in einer Art Kettenreaktion alle Abnehmerbetriebe betroffen usw. Auch durch die Einrichtungen des Vertragssystems ist keine Besserung erzielt worden. Auch die von den Behörden der SBZ immer wieder geforderte Übererfüllung der Pläne ist dann ökonomisch unsinnig, wenn diese Übererfüllung nicht von allen Betrieben gleichzeitig und vor allem in gleicher Höhe erzielt wird. In diesen Fällen werden Güter produziert, die die Abnehmerbetriebe nicht verwenden können. Während bei Planuntererfüllungen Engpässe entstehen, führen Übererfüllungen zu Überplanbeständen. Gegen Planuntererfüllungen versucht man sich durch An[S. 532]lagen von Reserven zu sichern. In diesem Falle müssen also Güter für wirtschaftliche Situationen produziert und gelagert werden, die bei geregeltem plangerechtem Wirtschaftsablauf gar nicht benötigt werden. Auch dadurch entstehen volkswirtschaftliche Verluste. Gleiche, durch das Wirtschaftssystem bedingte, Kosten entstehen dadurch, daß sich die Betriebe durch eigene überplanmäßige Vorratsbildung für den Fall des Ausbleibens von Zulieferungen absichern. Gegen diese „private“ Reservenbildung, die ihrerseits zu Unplanmäßigkeiten beim Wirtschaftsablauf führen, kämpft die Zonenverwaltung seit Jahren ohne Erfolg, durch Bestrafung der Verantwortlichen, durch spezielle Kreditregelungen und mit hohen Kreditzinsen für die Finanzierung solcher Überplanbestände. Nicht unerhebliche Verluste entstehen durch die von der politischen Führung häufig geforderten Planänderungen. Eine weitere Ursache ist die Schwerfälligkeit des Systems, die sich besonders in einer Unzahl von Anordnungen, Richtlinien, Gesetzen, Durchführungsbestimmungen u. dgl. zeigt. Es ist der Normalfall, daß ein größerer Industriebetrieb oder eine LPG jährlich weit über tausend solcher Bestimmungen erhält, die, von verschiedenen Instanzen erteilt, nicht miteinander abgestimmt sind und sich häufig widersprechen. In der SBZ selbst wird immer wieder diese „Papierflut“ kritisiert. Die größte Schwierigkeit bei der Planverwirklichung besteht jedoch in der Notwendigkeit, alle am Produktionsprozeß Beteiligten dem zentralen Willen einer kleinen Gruppe zu unterwerfen und deren Anordnungen nach Menge, Qualität und zeitgerecht zu erfüllen. Eigene Vorstellungen über eine andere Produktion oder auch nur über eine sinnvollere und sachgerechtere Produktionsgestaltung zur Erreichung eines vorgegebenen Produktionszieles müssen zurückgestellt werden. (Aus diesem Grunde wird in bezug auf das kommun. Wirtschaftssystem auch von „Befehlswirtschaft“ oder „Kommandowirtschaft“ gesprochen.) Die Praxis zeigt, daß die Verwaltung der SBZ aber nicht damit rechnen kann, daß ihre Anordnungen befolgt werden. Persönliche Auffassungen, Prestigefragen, Konkurrenzneid und vor allem die politische Ablehnung des SED-Regimes und seiner Herrschaftsmethoden bei dem überwiegenden Teil der Bevölkerung sind die Hauptgründe für die Nachlässigkeit, den Widerstand und gelegentlich die Sabotage bei der Plandurchführung. Diesen Widerstand versucht man zu überwinden durch eine entsprechende Beaufsichtigung und Kontrolle, durch eine auf das materielle Interesse gerichtete Lohnpolitik (Arbeitspolitik, Arbeitsrecht), durch die Zahlung von Prämien, durch öffentliche Belobigungen, durch Titel und Auszeichnungen (z. B. Held der Arbeit, Verdienter ➝Aktivist) und nicht zuletzt durch ein drakonisches Wirtschaftsstrafrecht (Wirtschaftsstrafverordnung, Sabotage). Die Bemühungen, die bedingungslose Erfüllung der Wirtschaftspläne zu sichern, sind auch der Hauptgrund für die Anmaßung der SED, die mitteldeutsche Bevölkerung zum sozialistischen Bewußtsein und zur sozialistischen Moral zu „erziehen“. (Fünf von den „Zehn Geboten der sozialistischen Moral“ dienen ausschließlich der Verwirklichung von wirtschaftspolitischen Zielen der SED.) Wenn die Menschen schon wegen ihres „Bewußtseins“ oder aus Gründen der Moral arbeiten, so spekuliert der Kommunismus, spielen materielle Äquivalente als Leistungsanreiz eine untergeordnete Rolle und können für die Ziele der Partei eingesetzt werden. Bis heute haben allerdings weder die psychologischen Methoden noch die Spekulation auf die materielle Interessiertheit der Arbeiter und Angestellten die Hoffnungen der SED erfüllt. (Produktionspropaganda) [S. 533]Auch nicht vorhergesehene Einwirkungen von außen können das kommun. Wirtschaftssystem empfindlich stören. So sind z. B. die negativen Wirkungen von Naturereignissen (Hochwasser, Frost) oder eine ausgebliebene Importlieferung auf den Wirtschaftsprozeß erheblich größer als in einer reaktionsfähigeren und elastischeren Marktwirtschaft. Die Kontrolle über die Planverwirklichung obliegt zunächst den Instanzen, die für die Planverwirklichung zuständig sind (Volkswirtschaftsrat, VVB, Betriebe, Landwirtschaftsräte). Neben der materiellen Kontrolle erfolgt eine zusätzliche Kontrolle durch den Vergleich der finanziellen Produktionsergebnisse mit den Finanzplänen. (Rechnungswesen, Vertragssystem, wirtschaftliche Rechnungsführung) Schließlich ermöglicht der Zwang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr eine weitgehende Kontrolle des Betriebsgeschehens durch die Banken (Währung). <Wirtschaftspolitik> Das wirtschaftspolitische Ziel Nummer eins ist — wie schon erwähnt — seit 1945 die Begründung und Festigung der kommunistischen Macht innerhalb der SBZ und die Einspannung der Zone für die machtpolitischen Ziele des Weltkommunismus, die von der Führung der KPdSU bestimmt werden. Es gibt keine wirtschaftspolitischen Ziele außerhalb dieses Hauptzieles! Die im folgenden erwähnten Zielsetzungen sieht der Kommunismus als Mittel zur Erreichung seines Hauptzieles an. 1. Aufbau der Zentralverwaltungswirtschaft sowj. Typs. Der im Abschnitt „Wirtschaftssystem“ geschilderte Aufbau der Wirtschaftsverwaltung war im Jahre 1945 nicht vorhanden. Die notwendigen Institutionen mußten geschaffen, das entsprechende Personal mußte ausgebildet werden, die Ideen der kommun. Wirtschaftsplanung und die Methoden ihrer praktischen Durchführung mußten bis hinunter zu den Arbeitern und Bauern propagiert werden. Ein riesiger Apparat für die notwendige Berichterstattung (Statistik) mußte errichtet werden. Die Vorarbeiten waren 1948 so weit gediehen, daß der erste Volkswirtschaftsplan für das zweite Halbjahr 1948 vorgelegt werden konnte (DWK). Seitdem bestimmen Volkswirtschaftspläne den Ablauf der Zonen-Wirtschaft jeweils für ein Jahr und Perspektivpläne für längere Perioden. Der Aufbau der Planungsinstanzen, ihre Funktionen und ihre Struktur sind seitdem mehrfach geändert worden, ohne daß das Grundprinzip der zentralen Wirtschaftslenkung aufgegeben worden ist, aber auch ohne eine Verbesserung der mangelhaften Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems zu erzielen. Auch eine Ende 1962 durch einen Aufsatz von Professor Liberman (SU) in Gang gekommene Diskussion über die Qualität des kommun. Wirtschaftssystems, in dem freimütig auf dessen Mängel und Fehlleistungen hingewiesen wurde, sowie eine sich anschließende gleichgerichtete Diskussion in der SBZ haben zu keiner Änderung der bisherigen Prinzipien geführt — im Gegenteil, Ulbricht hat auf dem folgenden VI. Parteitag der SED (Januar 1963) eine noch straffere Planung und Leitung und eine noch größere Konzentration der Wirtschaft angekündigt. 2. Die Sozialisierung. a) Die wichtigste Form der Sozialisierung ist die Enteignung. Aus optischen Gründen wird aber nicht die kommun. Partei juristisch Inhaber dieser Verfügungsgewalt — die sie dennoch faktisch besitzt und ausübt sondern das „Volk“, das den von der kommun. Partei beherrschten und verwalteten „Staat“ — eine weitere Fiktion — „bittet“, sein Eigentum, das Volkseigentum („Staatseigentum“) zu verwalten [S. 534]und optimal zu nutzen. Die früheren Eigentümer verlieren — grundsätzlich ohne Entschädigung — ihre Rechte, damit ihren wirtschaftlichen und — dieser Aspekt ist von großer Bedeutung — den damit weitgehend verbundenen gesellschaftspolitischen Einfluß, sie werden proletarisiert, eine wichtige Voraussetzung zur Errichtung einer totalitären Herrschaft. Enteignet wurden seit 1945 zunächst die Banken, die Versicherungen, (Deutsche Versicherungsanstalt), das Verkehrswesen, die gesamte Großindustrie und große Teile der mittelständischen Industrie. b) Eine zweite wichtige Form der Beseitigung der individuellen Verfügungsgewalt ist die Bildung von Produktionsgenossenschaften aus ehemals selbständigen Privatbetrieben. Diese Methode wird dort angewendet, wo man auf die Arbeitskraft der ehemaligen Inhaber nicht verzichten kann. (Genossenschaften, ländliche ➝Genossenschaften). Eine Sozialisierung entsprechend diesen Prinzipien erfolgt in der Landwirtschaft (Agrarpolitik, LPG, Zwangskollektivierung), im Handwerk, in der Fischerei und im Gartenbau. Die Genossenschaftsbildung mit dem genannten Akzent konnte die SED nur durch Anwendung von wirtschaftlichen und psychologischen Zwangsmitteln und unter Inkaufnahme von Produktionsverlusten erreichen. c) Eine weitere Methode der Sozialisierung hat die SED aus China übernommen. Die Rechte der Eigentümer von Industriebetrieben, die noch Privateigentum sind, werden — seit 1956 — durch die Aufnahme einer „staatlichen Beteiligung“ in halbstaatliche Betriebe umgewandelt. Die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel gelangt zunehmend in die Hand des „Staates“. d) Schließlich versucht man, den noch verbliebenen privaten Einzelhändlern (Handel) dadurch ihre Selbständigkeit zu nehmen, daß man sie zum Abschluß eines Kommissionsvertrages mit der „staatlichen“ Handelsorganisation bewegt. Der Kommissionshändler darf keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung tätigen. Auch über seine Geschäftsführung bestimmen also weitgehend „staatliche“ Einrichtungen. Der im Anschluß an die Periode der antifaschistisch-demokratischen Ordnung begonnene Aufbau des Sozialismus (1950/52) hat vor allem die in Punkt eins und zwei genannten wirtschaftspolitischen Ziele und die Stabilisierung der neuen Struktur von Wirtschaft und Gesellschaft („umfassender Aufbau des Sozialismus“ seit Ende 1962) zum Inhalt. Mit der vollständigen Verwirklichung dieser Ziele dürfte diese Entwicklungsperiode abgeschlossen sein. 3. Produktionsmittelprimat Ein weiteres wichtiges Ziel der mitteldeutschen Wirtschaftspolitik ist der forcierte Aufbau einer Produktionsgüterindustrie zu Lasten der Herstel[S. 535]lung von Konsumgütern. So ist man seit Kriegsende bemüht, eine Grundstoff- und Schwermaschinenbauindustrie aufzubauen, die chemische Industrie vorrangig zu entwickeln und die Leistungen des sonstigen Maschinenbaues zu steigern. Hohe Investitionen auf diesen Sektoren sollen ein hohes Produktionsniveau sichern. Das Produktionsmittelprimat und zusätzlich ein sehr hoher öffentlicher Verbrauch zur inneren und äußeren Machtsicherung (Militärpolitik, Propaganda, Infiltration) sind mitbestimmend für den niedrigen Lebensstandard. 4. Außenhandel Die SBZ ist ein rohstoffarmes, also stark importabhängiges Land, sie ist zu hohen Exporten gezwungen, um ihre Wirtschaft mit den notwendigen Gütern versorgen zu können, weshalb der Außenhandel vorrangig gefördert wird. Daneben wird jedoch versucht, über internationale Handelsverbindungen (DIA, Deutsche ➝Handelsbank AG, Kammer für ➝Außenhandel) die politische Anerkennung zu erreichen. Insbesondere in den Entwicklungsländern versucht man, auf diese Weise Fuß zu fassen, um politisch wirken zu können. (Außenpolitik) Beide Motive haben solches Gewicht, daß der Export — besonders in das westliche Ausland — in erheblichem Maße zu Preisen abgewickelt wird, die nicht die Kosten, z. T. nicht einmal die Produktionskosten — ohne Sozialbelastung — decken, so daß hohe Außenhandelsverluste durch Subventionen beglichen werden müssen. Das gilt insbesondere für den Konsumgüterexport. 5. Wirtschaftliche Verflechtung im Rahmen des Ostblocks Die Wirtschaft der SBZ ist erstens abhängig von den Beschlüssen und Empfehlungen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe, dem sie seit 1949 angehört und in dem sowj. Interessen vorherrschen, und zweitens — wie schon erwähnt — von direkten Weisungen der SU. Diese Abhängigkeit hat zur Folge, daß die Produktions-, speziell die Investitionsentscheidungen der SBZ nicht in erster Linie im Interesse der eigenen Volkswirtschaft getroffen werden können: Die Volkswirtschaft der SBZ mit ihrem qualifizierten Facharbeiterstamm ist in hohem Maße ein Verarbeitungsbetrieb im Dienste der SU. Rund 45 % ihres Außenhandels wickelt die SBZ mit der SU ab, wobei die SBZ von der SU nahezu ausschließlich Rohstoffe, Halbwaren und Konsumgüter erhält, während sie selbst gezwungen ist, ganz überwiegend Maschinen und Ausrüstungen zu liefern. Auch für die übrigen Partner des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe ist die SBZ in erster Linie Lieferant von hochwertigen Industrieerzeugnissen. 6. Zusammenfassung Mißt man die Leistungen der Zonenwirtschaft an ihren eigenen Wirtschaftsplänen, so muß man feststellen, daß — besonders in den letzten Jahren — die gesteckten Ziele nicht erreicht wurden, daß insbesondere durch Planübererfüllung in Einzelbereichen und durch Planuntererfüllung in anderen Bereichen die Disproportionen vergrößert wurden und das volkswirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist. Bei einem Vergleich mit der BRD fällt auf, daß trotz angeblich höherer Zuwachsraten der Entwicklungsstand der Zonenwirtschaft erheblich geringer ist als der bundesdeutsche. Die Arbeitsproduktivität ist — laut Ulbricht — Anfang 1963 um rd. 25 v. H. geringer als in der BRD. Der Lebensstandard ist sogar um über 40 v. H. niedriger. Die Gründe hierfür sind vor allem das komplizierte und schwerfällige System der Zentralverwaltungswirtschaft sowj. Typs, die Sozialisierungsmaßnahmen, die Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit durch die Wirtschaftsverwaltung, der Vorrang der Politik bei der Bestimmung [S. 536]der Wirtschaftsziele und bei der Leitung der Wirtschaft, das Produktionsmittelprimat und vor allem die hohe Exportquote dieser Güter in die RWG-Länder, speziell in die SU, die hierdurch bedingte mangelhafte Bereitstellung von Konsumgütern für die Bevölkerung, der durch das politische System bedingte hohe Staatsverbrauch, Fehlinvestitionen durch den Bau von Anlagen mit niedrigem technischem Niveau und infolge von kurzfristigen Planänderungen. Vergleicht man die Entwicklung der Wirtschaft seit 1950 mit den auf dem VI. Parteitag (1963) proklamierten Zielen, so ist auch für die Zukunft keine Änderung zu erwarten. Die Planungs- und Leitungsprinzipien bleiben erhalten, die Anforderungen der SU bleiben bestehen, der Konsument soll in Zukunft in noch geringerem Maße am Sozialprodukt beteiligt werden. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft — industrielle Standorte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin 1956, Duncker und Humblot. 252 S. m. 16 Karten u. 108 Tab. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Schiller, Otto: Die Landwirtschaft der Sowjetunion 1917 bis 1953. Agrarverfassung und Agrarproduktion (Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung, Nr. 19). Tübingen 1954, durch Böhlau-Verlag. 108 S. m. Tab. Thalheim, Karl C., und Peter Propp: Die Entwicklungsziele der sowjetischen Besatzungszone in der zweiten Fünfjahrplan-Periode. (FB) 1957. 87 S. m. 15 Tab. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 528–536 Winzer, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 528]Der Sinn des Wirtschaftens in den kommun. Staaten ist — entsprechend dem Willen der herrschenden Partei — ausschließlich die Festigung und Steigerung der Macht der Partei, speziell der Parteielite. Als die Grundlage dieser Macht wird die totale Verfügungsgewalt über alle wirtschaftlichen Güter angesehen: über die Produktionsmittel, um so die Produktionsrichtung bestimmen zu können (anordnen zu können, welche Güterarten und welche…

DDR A-Z 1963

Berufsschulen (1963)

Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Die B. sind eine Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf und sind zum andern seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium. (Fachschulen, Hochschulen). Die SBZ unterscheidet B. (der Kommunen), Zentral-B. und Betriebs-B. Die B. der Kommunen umfassen folgende Strukturtypen: gewerbliche, landwirtschaftliche, Kaufmännische und allgemeine B. Innerhalb der Lehrjahre und Berufsgruppen, nach denen die B. gegliedert sind, gab es bisher Klassen für Schüler mit und für solche ohne Arbeitsverhältnis, dann für Schüler aus der „sozialistischen“ und aus der „privaten“ Wirtschaft. An die Stelle der bisherigen B. für Splitterberufe traten am 15. 8. 1958 die Zentralberufsschulen, die mit Internaten verbunden sind. 1960/61 gab es solche Schulen für 160 Berufe mit verschiedenen Einzuggebieten. Die schon 1948 geschaffenen Betriebsberufsschulen, die auch die o. a. Strukturtypen umfassen, wurden ab 1. 1. 1957 mit Lehrwerkstätten und Lehrwohnheimen zu einheitlich organisierten Ausbildungsstätten der Betriebe (für Theorie und Praxis) vereinigt. Der Direktor der Schule ist dem Werkleiter verantwortlich. Die B. arbeiten nach Lehrplänen, die seit 1958 vom Ministerium für Volksbildung erstellt werden. Der an zwei Tagen in der Woche erteilte Unterricht umfaßt in allen A. folgende Fächergruppen: berufspraktischer und berufstheoretischer, mathematisch-naturwissenschaftlicher (Mathematik, Physik, Chemie) und „übriger“ allgemeinbildender Unterricht (Staatsbürgerkunde, deutsche Sprache und Literatur, Russisch, Sport). Das Berufsschulwesen befindet sich z. Z. in einer Übergangsphase, zumal die schon 1959 angekündigte schrittweise Umgestaltung der gesamten Berufsausbildung („Gesetz über den Siebenjahrplan“), die hier und dort schon zu Neuerungen eführt hat, auch das Schulwesen betreffen muß. Zudem haben die B. jetzt schon neben Absolventen der achtstufigen Grundschule auch solche der zehnstufigen Oberschule (in besonderen Klassen) zu betreuen, für die nur eine zweijährige Berufsausbildung vorgesehen ist. 1960 bestanden an den B. ferner 130 Abiturklassen für Lehrlinge, die sich in einer dreijährigen Berufsausbildung auch auf das Abitur vorbereiten. Sie erhalten an drei Tagen der Woche neben Berufstheorie Unterricht in Natur-, und Gesellschaftswissenschaften (zweite Fremdsprache). 1965 sollen Abiturklassen für 20 v. H. aller in die Berufsausbildung eintretenden Schüler bestehen. Die bisherige Trennung von Schülern des „privaten“ und „sozialistischen“ Sektors ist seit 1960/61 nicht mehr unabdingbar. [S. 72]Zahl der B. (1961): 1.108, davon 451 „allgemeine“ (der Kommunen) und 657 Betriebs-B.; 12.348 vollbeschäftigte Lehrkräfte, 274.100 Schüler (1958: 507.900). Literaturangaben *: Das Berufsschulwesen in der Sowjetzone. 3. Aufl. (FB) 1960. 22 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 71–72 Berufsausbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungspolitik

Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Die B. sind eine Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf und sind zum andern seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium. (Fachschulen, Hochschulen). Die SBZ unterscheidet B. (der Kommunen), Zentral-B. und Betriebs-B. Die B. der Kommunen umfassen folgende Strukturtypen: gewerbliche,…

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1963: W, X, Y, Z

Wachsamkeit, Revolutionäre Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wahrheit Währung Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheim Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrats für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wanderung der Bevölkerung Wappen Warenabnahme GmbH, Deutsche Warenfonds Warenkontore, Zentrale Warenverkehr, innerdeutscher Warenverzeichnis, Allgemeines Warenzeichen Warnemünde Warnke, Herbert Warschauer Beistandspakt Wartburg Wartezeiten Wasserstraßen Wasserwirtschaft Wattfraß WBDJ Wehmer, Friedrich Wehner-Methode Wehrbezirkskommando Wehrdienstverweigerung Wehrkreiskommando Wehrpflicht Weigel, Helene Weihnachtsgratifikation Weihs, Rolf Weimar Weiz, Herbert Weltfestspiele der Jugend Weltfriedensbewegung Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund Weltniveau Weltrevolution Wenden Wendt, Erich Werksabgabepreis Werktätiger Wertpapiere Westzone Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerbsbewegung Wettbewerb, Sozialistischer Wetzel, Rolf WGB Widerspruch Widerstand Wiedergutmachung Wiedervereinigung Willmann, Heinz Winkler, Werner Winzer, Otto Wirtschaft Wirtschaftliche Rechnungsführung Wirtschaftsausschüsse Wirtschaftsgemeinschaft mit der SU Wirtschaftskommission Wirtschaftsordnung Wirtschaftspolitik Wirtschaftsräte Wirtschaftsrecht Wirtschaftsstrafverordnung Wirtschaftssystem Wirtschaftswissenschaft Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog Wismar Wismut AG Wissenschaft Wissenschaftler des Volkes, Hervorragender Wissenschaftlicher Sozialismus Wittenberg Wittenberge Wittkowski, Margarete Witz, politischer Wohnsitzveränderung Wohnungsbau Wohnungswirtschaft Wolf, Hanna Wolgast Wollweber, Ernst WSTVO Zahlenlotto Zahlungsverkehr Zahnärzte Zaisser, Wilhelm Zehn Gebote der Sozialistischen Moral Zehnjahresschule Zeiss Zeitgeschichte, Deutsches Institut für Zeitlohn Zeitnormative Zeitschriften Zeitsummenmethode Zeitzuschlag Zensur Zentrag Zentralantiquariat Zentrale Kommission für staatliche Kontrolle Zentralgeleitete Industrie Zentralhaus für Kulturarbeit Zentralinstitut für Bibliothekswesen Zentralkomitee der SED Zentralschulen Zentralstelle für Tierzucht Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur Zentralverwaltung Zeugen Jehovas Ziller, Gerhart Zirkel Zirkus Zittau Zivilgesetzbuch Zivilprozeß ZK ZKD ZKSK Zölle Zollgesetz Zonengrenze Zootechniker ZPKK ZR ZSGL Züchter, Verdienter Zuchthaus Zuwachsrate, Industrielle Zwangsarbeit Zwangskollektivierung Zwangsvollstreckung Zweig, Arnold Zweijahrplan Zwickau

Wachsamkeit, Revolutionäre Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wahrheit Währung Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheim Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrats für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wanderung der Bevölkerung Wappen Warenabnahme GmbH,…

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Vertragsgericht, Staatliches (1963)

Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind endgültig aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1959 (GBl. I, S. 83 u. S. 86) geregelt worden. Diese Bestimmungen sollen durch eine noch 1962 fertigzustellende VO über die Aufgaben und die Tätigkeit des V. ersetzt werden. Das V. ist kein Gericht, sondern ein zentrales Organ der staatlichen Verwaltung, das dem Ministerrat unmittelbar unterstellt ist. Die Dienstaufsicht übt der Ministerpräsident aus, der die Nachprüfung jeder Entscheidung des V. verlangen kann. Es gliedert sich in das Zentrale V., die V. in den Bezirken und in Groß-Berlin sowie die Vertragsschiedsstellen. Vors. [S. 501]des Zentralen V. ist Dr. Osmar Spitzner. Das V. entscheidet über Streitigkeiten zwischen Sozialistischen Betrieben aus wechselseitigen Beziehungen im Rahmen des allgemeinen Vertragssystems (Vertragsgesetz). Seine Funktion besteht darin, „Differenzen und Widersprüche in der Organisierung der zwischenbetrieblichen Kooperation der Betriebe der sozialistischen Volkswirtschaft auf der Grundlage der staatlichen Planungsmaßnahmen zu lösen. Das bedeutet, daß das Staatliche Vertragsgericht seinem Wesen nach wirtschaftsleitende Funktionen in dem großen Bereich der Volkswirtschaft verwirklicht, der vom Vertragssystem erfaßt wird“ (Spitzner, Neue Justiz, 1962, S. 243). Das V. kann auch ohne Antrag eines Vertragspartners ein Verfahren einleiten, wenn es dies zur „Herbeiführung eines den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden vertragsmäßigen Zustandes“ für notwendig hält. Stellt das V. wiederholte oder grobe Verstöße gegen die Vertragsdisziplin fest, ann es Geldbußen bis zu 50.000 D-Mark verhängen. Außerdem sind die zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung zu unterrichten. Das Zentrale V. entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Bezirksvertragsgerichte. Es kann jedes Verfahren, für das ein Bezirksvertragsgericht oder eine Vertragsschiedstelle zuständig ist, an sich ziehen oder an ein anderes Bezirksvertragsgericht oder eine andere Schiedsstelle übertragen. In allen Verfahren ist der Vors. des Zentralen V. zur Entscheidung berechtigt. Er kann innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung jede Entscheidung der V. abändern, bestätigen oder die Zustimmung zu einer Einigung der Parteien widerrufen. Die Verfahren vor den V. haben von 26.882 im Jahre 1958 auf 41.935 im Jahre 1961 zugenommen. Nach einer Anordnung vom 5. 3. 1958 (GBl. I, S. 178) können sich die Partner vor den V. durch einen Rechtsanwalt, der Mitgl. eines Anwaltskollegiums und vom Vors. des Zentralen V. zugelassen ist, vertreten lassen. Bisher haben nur einige Mitgl. des Anwaltskollegiums diese Zulassung erhalten (Rechtsanwaltschaft). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 500–501 Verteidigungsrat, Nationaler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertragsgesetz

Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind endgültig aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1959 (GBl. I, S. 83 u. S. 86) geregelt worden. Diese Bestimmungen sollen durch eine noch 1962 fertigzustellende VO über die Aufgaben und die…

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1963: M

Maetzig, Kurt Magdeburg MAI Maifeier Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Malerei Mamai-Methode Marchwitza, Hans Markov, Walter Markowitsch, Erich Markt Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Marktproduktion Maron, Karl Marxismus Marxismus-Leninismus Marxismus-Leninismus, Lehrbuch der Grundlagen des Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialverbrauchsnormen Materialversorgung Materielle Interessiertheit Matern, Hermann Mauer Mayer, Hans Mecklenburg Medaille Medizinische Akademien Medizinische Ausbildung Medizinische Fortbildung Medizinisches Personal Meiningen Meißen Meister Meisterbauer Meister der genossenschaftlichen Produktion Meister der Industriegruppe, Bester Meister des Betriebes, Bester Meister des Sports Meister des Sports, Verdienter Meisterfonds Meisterhauer Meister, Verdienter Meldewesen, polizeiliches Melsheimer, Ernst Menschenhändler Menschenraub Merkel, Curt-Heinz Merker, Paul Merseburg Messe, Leipziger Messwerte Mewis, Karl MfS MGB Mielke, Erich Mieten Militärbezirk Militärgerichtsbarkeit Militarismus Militärpolitik Militärräte der SED Militärstaatsanwaltschaft Militärstrafrecht Ministerien Ministerium der Justiz Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Kultur Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF) Ministerium für Nationale Verteidigung Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Ministerium für Volksbildung Ministerrat Mitbestimmungsrecht Mitrofanow-Methode Mitschurin, Iwan W. Mittag, Günther Mittelbauer Mitteldeutschland Mittelschule Mode Monopolkapitalismus Moral, Sozialistische MTS Mückenberger, Erich Mühlhausen Müller, Margarete Müller, Rudolf Müller, Vincenz Multifunktionär Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Mutterschutz Mutter und Kind MWD

Maetzig, Kurt Magdeburg MAI Maifeier Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Malerei Mamai-Methode Marchwitza, Hans Markov, Walter Markowitsch, Erich Markt Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Marktproduktion Maron, Karl Marxismus Marxismus-Leninismus Marxismus-Leninismus, Lehrbuch der Grundlagen des Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen …

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Brecht, Bert (Bertolt) (1963)

Siehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertold): 1966 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1965 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1951 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der Schauspielerin Helene Weigel, das Berliner Ensemble. 14. 8. 1956 verstorben. B. vertrat eine neue Auffassung von der gesellschaftlichen Funktion des Theaters. Dem „bürgerlichen Illusionstheater“, der aristotelischen Funktion des Theaters, Furcht und Mitleid zu erregen, stellte B. seine Theorie vom „epischen Theater“ entgegen. An die Stelle der Identifikation des Schauspielers mit seiner Rolle und des Zuschauers mit der Handlung wollte B. die rationale Distanziertheit treten lassen (Verfremdungseffekt). Dadurch und durch die Demonstration exemplarischer Beispiele sollte der Zuschauer zu bestimmten gesellschaftlichen Einsichten im Sinne einer sozialistischen Entwicklung gelangen. B. gilt als bedeutendster zeitgenössischer deutscher Dramatiker, sein Stil hat das moderne Welttheater maßgeblich beeinflußt. Unter Stalin waren sein Werk und Stil als Formalismus verpönt. 1951 wurde die Aufführung der Stücke „Das Verhör des Lukullus“, „Die Mutter“, „Die Tage der Commune“ in Ost-Berlin verboten. Auch heute wird das Werk von B. in der SU wenig geschätzt. B. war Parteigänger des Kommunismus und Repräsentant der „DDR“, aber mit Vorbehalt: Emigration in die USA statt SU, nicht Mitgl. der SED, Staatsangehörigkeit Österreichs statt der „DDR“. Wiederholt kritische Äußerungen, stand Wolfgang ➝Harich und Ernst ➝Bloch nahe (Revisionismus). Stücke: „Trommeln in der Nacht“ (1922), „Dreigroschenoper“ (1928), „Die Maßnahme“ (1930), „Mutter Courage und ihre Kinder“ (1941), „Leben des Galilei“ (1943), „Der gute Mensch von Sezuan“ (1943), „Herr Puntila und sein Knecht Matti“ (1948), „Der kaukasische Kreidekreis“ (1948) u. a. Auch bedeutende Lyrik („Die Hauspostille“, 1927) und Prosa („Geschichten vom Herrn Keuner“, 1930 ff.). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 89 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/brecht-bertolt verwiesen. Bräutigam, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bredel, Willi

Siehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertold): 1966 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1965 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1951 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der…

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Kreis (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der SBZ. Gegenwärtig bestehen 214 Kreise (192 Land- und 22 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen Staatsorgane“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) sind auch die Organe der K. nur noch „örtliche Organe der Staatsmacht“. Träger von Rechten ist nicht mehr der K., der daher auch nicht mehr als Gebietskörperschaft anzusehen ist, sondern die im K. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Unterbehörde), der Rat des K. (Rat der Stadt). Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Organe der Staatsmacht im K. sind in: 1. Landkreisen: a) Kreistag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne ständigen Vorsitzenden, die je nach der Einwohnerzahl des K. 45 bis 120 Abgeordnete hat. Der Kreistag wird als „oberstes Organ der Staatsgewalt im K.“ bezeichnet. Er ist „für die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates, sowie der Beschlüsse des Bezirkstages“ in seinem Gebiet verantwortlich. Er leitet nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Kreistages und seiner Organe (GBl. I, S. 75) den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen „Aufbau des Sozialismus“ im K. Er ist dabei fest an die Weisungen der zentralen Stellen und der Bezirke gebunden, soll aber innerhalb des demokratischen Zentralismus die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung in die Durchführung der erhaltenen Weisungen einbeziehen. Die Arbeitsordnung legt hierzu fest, daß der Kreistag „unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse und in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front des demokratischen Deutschland die Aktivität und Schöpferkraft der Werktätigen“ entwickeln soll. Der Kreistag und seine Organe haben mit den übrigen staatlichen und wirtschaftlichen Organen, Einrichtungen oder Betrieben eng zusammenzuarbeiten. Der Kreistag [S. 261]wählt die Richter des Kreisgerichts und beruft sie ggfs. auch ab. Der Kreistag leitet und kontrolliert die Gemeindevertretungen und die Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte. Die Beschlüsse der Kreistage können vom Rat des Bezirkes ausgesetzt und vom Bezirkstag aufgehoben werden. Organe des Kreistages sind die Ständigen Kommissionen mit den Aktivs, b) Rat des K.: Der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle mit allgemeiner Zuständigkeit (örtlicher Rat), die fiktiv auch den Charakter eines „vollziehend-verfügenden“ Organs des Kreistages hat (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Der Rat besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellv. des Vors., dem Stellv. für Inneres, mehreren weiteren Stellv., dem Sekretär, einigen Fachabteilungsleitern und 7 bis 10 weiteren (zumeist ehrenamtlichen) Mitgliedern. Der Rat wird durch den Kreistag gewählt und abberufen. Die Arbeits-Ordnung vom 28. 6. 1961 legt fest, daß der Vors. dafür zu sorgen hat, daß im Rat des K. „die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze und die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht“ der gesamten Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Die K.-Verwaltung ist in Fachabt. gegliedert, für die je ein Stellv. oder anderes Mitgl. des Rates verantwortlich ist. 2. Stadtkreisen: a) Stadtverordnetenversammlung: örtliche Volksvertretung, wie der Kreistag, für die je nach der Einwohnerzahl der Stadtkreise 45 bis 200 Abgeordnete bestellt werden können. b) Rat der Stadt: Organ der staatlichen Verwaltung mit allgemeiner Zuständigkeit wie der Rat des K., dessen Vors. jedoch die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister und dessen Stellvertreter die Dienstbezeichnung Stadtrat führen. Der Rat der Stadt hat die gleiche Struktur wie der Rat des Kreises. Auch für die Stadtverwaltung gilt das beim Rat des K. Gesagte. Die Städte Magdeburg, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle und Erfurt sind (wie Ost-Berlin) in Stadtbezirke mit Stadtbezirksversammlungen als unterste örtliche Volksvertretung und Räte der Stadtbezirke als unterste staatliche Verwaltungsbehörde unterteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 260–261 Kredite A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisbeschwerdekommission

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der SBZ. Gegenwärtig bestehen 214 Kreise (192 Land- und 22 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem Gesetz „über die örtlichen…

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Jugendstrafrecht (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und damit den Frieden in der Welt zu schützen.“ (Abteilungsleiter Weiß vom sowjetzonalen Justizministerium auf einer Tagung am 25. 9. 1950.) Am 23. 5. 1949 hat die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411) beschlossen, das am 1. 6. 1952 in Kraft getreten ist. Es kennt Erziehungsmaßnahmen und Strafen. Die Jugendstrafe ist die Freiheitsentziehung. Der Strafvollzug erfolgt im Jugendhaus. § 24 Abs. 1 bestimmt, daß Jugendliche nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts, höchstens allerdings zu lebenslänglichem Zuchthaus, verurteilt werden müssen, wenn sie sich des vollendeten oder versuchten Mordes, der Vergewaltigung, der Sabotage oder eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) oder gegen das Friedensschutzgesetz schuldig gemacht haben. Entsprechendes gilt nach Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes bei Staatsverbrechen. Nach § 33 Abs. 2 werden diese Fälle nicht durch Jugendgerichte, sondern durch die für Erwachsene zuständigen Gerichte, d. h. also durch die politischen Strafsenate abgeurteilt. Nach § 41 kann auch gegen Jugendliche öffentlich verhandelt werden. Strafmilderungsgründe im Sinne der westdeutschen Strafbestimmungen für Heranwachsende (18–21 Jahre) kennt das sowjetzonale J. nicht. Die mit der Ausarbeitung des Entwurfs zu einem neuen Strafgesetzbuch befaßte Grundkommis[S. 227]sion hat vorgeschlagen, das Strafmündigkeitsalter für Jugendliche auf 16 Jahre heraufzusetzen. Gesellschaftsgefährliche Handlungen von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sollen — unter strikter Beachtung der Perspektiven des V. Parteitages der SED — durch Maßnahmen gesellschaftlicher Erziehung bekämpft werden. Das erfordere die Übertragung gesetzlicher Befugnisse insbesondere auf die Referate Jugendhilfe bei den Verwaltungsbehörden, „um staatliche und gesellschaftliche Erziehungsmaßnahmen sinnvoll und mit maximaler erzieherischer Wirkung miteinander zu verbinden“ „Neue Justiz“ 1959, S. 3–5). Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 226–227 Jugendring, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstunden

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und damit den…

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Besatzungstruppen, Sowjetische (1963)

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Der Geburtshelfer und Hüter des kommun. Regimes waren und sind die SB. — viel mehr als in Polen, Ungarn und anderen Satellitenstaaten. Die SED gibt die Abhängigkeit ihrer Herrschaft von den SB. offen zu; denn sie begeht seit 1950 den 8. Mai unter dem Titel Tag der Befreiung als staatlichen Feiertag. Das ZK der SED dankte am 7. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten Arbeiter- und Bauernstaates in der Geschichte Deutschlands [S. 73]schufen“. Während des Juni-Aufstandes und im November 1956 wurde deutlich, wie sehr die Herrschaft der SED auf die SB. angewiesen ist. Das amtliche Blatt „Die Volksarmee“ erklärte zur Stellung der SB. am 16. 9. 1958: „Die Sowjetarmee … sichert gemeinsam mit uns, der Nationalen Volksarmee, den Aufbau des Sozialismus in der DDR.“ Erst seit 9. 5. 1957 (also lange nach der formellen Beendigung der Besatzungspolitik), gilt für die SB. der (am 12. 3.) zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossene Truppenvertrag. In dessen Einleitung findet sich die formelhafte Erklärung, er regele die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR“. Im Vertrag wird u. a. behauptet, 1. die Anwesenheit der SB. beeinträchtige nicht die „Souveränität der DDR“; 2, die Stärken, Standorte und zusätzliche Manövergebiete der SB. würden mit der Regierung der „DDR“ beraten und vereinbart; 3. strafbare Handlungen von Angehörigen der SB. (und von deren Familienmitgliedern) würden von Gerichten der „DDR“ abgeurteilt, sofern sie nicht bei Dienstobliegenheiten geschähen Diese Scheinzugeständnisse entwertet der § 18: „Im Falle der Bedrohung der Sicherheit der sowjetischen Streitkräfte, die auf dem Territorium der DDR stationiert sind„ kann das Oberkommando der sowjetischen Streitkräfte in der DDR bei entsprechender Konsultation der Regierung der DDR und unter Berücksichtigung der entstandenen Lage … Maßnahmen zur Beseitigung einer derartigen Bedrohung treffen.“ Dieser § 18 legt auch formell die Macht in die Hand der SB., sofern deren Oberkommando oder die Sowjetregierung es für notwendig halten. Die strenge Geheimhaltung der SB und ihre Absperrung gegen die Bevölkerung machen genaue Angaben über Stärke und Standorte unmöglich. „Die zeitweilig in der DDR stationierten sowjetischen Streitkräfte“ (Hauptquartier Wünsdorf südl. Berlin) zählen unter Armeegeneral Jakubowski mindestens 350.000 Mann; einschließlich aller Nachschubverbände, Stabs- und Verwaltungskräfte wahrscheinlich sogar 400.000 Köpfe. So sind die SB. doppelt so stark wie die NVA. Ihre Zahl entspricht 2,3 v. H. der Bevölkerung der SBZ, während ein Wehrpflichtiger herkömmlich etwa 1 v. H. der Bevölkerung ausmacht. Im Herbst 1962 umfaßte die SB. 10 Panzer- und 10 mechanisierte Divisionen (mit rund 7.500 Panzern, einschließlich der leichten); 1 Luftarmee (mit rund 900 Flugzeugen); ferner Raketen-Einheiten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 72–73 Besatzungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beschlagnahme

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Der Geburtshelfer und Hüter des kommun. Regimes waren und sind die SB. — viel mehr als in Polen, Ungarn und anderen Satellitenstaaten. Die SED gibt die Abhängigkeit ihrer Herrschaft von den SB. offen zu; denn sie begeht seit 1950 den 8. Mai unter dem Titel Tag der Befreiung als staatlichen Feiertag. Das ZK der SED dankte am 7. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten Arbeiter- und…

DDR A-Z 1963

Währung (1963)

Siehe auch: Währung: 1962 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die heutige Währungseinheit, die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ (DM Ost), wurde durch die Währungsreform (24. bis 28. 6. 1948) geschaffen. Binnenfunktion der DM Ost. Entgegen den ursprünglichen Thesen der Marxschen Ideologie kommt dem Geld in den kommun. Ländern eine große Bedeutung zu. Das Geld ist Kontrollmittel und Mittel der Umverteilung des Sozialproduktes. Der Wirtschaftsprozeß ist sowohl überwiegend mengenmäßig, gleichzeitig aber auch — und zwar vollständig — wertmäßig (geldmäßig) geplant. Durch diese Doppelplanung läßt sich die materielle Produktion von der Geldseite her kontrollieren. Jeder Veränderung im materiellen Prozeß (Produktion, Umsatz, Verbrauch oder Bevorratung von Rohstoffen usw.) muß eine geldmäßige Veränderung parallel laufen. Dieser Sachverhalt wird zur ständigen — z. T. täglichen — Kontrolle des Wirtschaftsprozesses in bezug auf die Planverwirklichung ausgenutzt. Durch diese „Finanzkontrolle“ („Kontrolle durch die Mark“) werden alle Betriebe und Institutionen überwacht. Deshalb ist sowohl der bargeldlose Zahlungsverkehr (Kontenführungspflicht) als auch der Bargeldverkehr (Bargeldumlauf) und der Kreditverkehr (Kredite) reglementiert. Die für die Kontrolle zuständigen Institutionen sind die Banken, vor allem die Deutsche Notenbank. Eine weitere wichtige Funktion übt das Geld bei der Einkommensverteilung aus. Das Regime zieht mit Hilfe von Steuern und anderen Abgaben erhebliche Teile des Sozialproduktes an sich und setzt sie zur Erreichung seiner wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele ein (Staatshaushalt). Aus den genannten Gründen wird der Kommunismus auch weiterhin nicht auf das Geld verzichten können. Binnenwert der DM Ost. Bei der Betrachtung des inneren Wertes (Kaufkraft) der DM Ost sind drei Perioden zu unterscheiden: 1) von 1948 bis 1958 ist die Kaufkraft ständig gestiegen. Grund war der langsame Abbau der hohen Preise für Konsumgüter. 2) Während der Periode von 1958 bis 1961 ist die Kaufkraft der DM Ost etwa konstant geblieben. Die Preise haben sich in dieser Periode nur unwesentlich verändert. (HO, Lebensmittelkarten) 3) Ab 1961/62 ist die Verwaltung zu offenen Preiserhöhungen — zunächst bei Einzelprodukten — übergegangen. Seitdem sinkt folglich die Kaufkraft der DM Ost langsam. Verglichen mit der DM West ist die Kaufkraft der DM Ost auch heute noch erheblich geringer. Ein einheitlicher Kaufkraftvergleich ist allerdings nicht möglich, weil die Preise der Grundnahrungsmittel in der SBZ im all[S. 515]gemeinen niedriger sind als in der BRD, die Preise hochwertiger Konsumgüter dagegen erheblich höher. Im Durchschnitt ist die Kaufkraft der DM Ost — Ende 1960 — rd. 22 v. H. geringer als die der DM West. (Lebensstandard) Außenfunktion und Außenwert der DM Ost. Die DM Ost ist im internationalen Zahlungsverkehr ohne Bedeutung. Die W. der SBZ ist eine nichtkonvertible Binnen-W. (Devisen). Daher ist es auch unerheblich, daß die von der sowjetzonalen Notenbank auf Grund einer angenommenen Goldparität von 0,3.999 Gramm Feingold für eine DM Ost festgesetzten Wechselkurse die DM Ost ganz erheblich überbewerten. Für den internationalen Zahlungsverkehr haben diese Relationen keine Bedeutung. Neben den Goldparitätenkursen gelten — ebenfalls von der Notenbank festgesetzt — sog. Touristenkurse. Sie dürfen nur bei „nicht-kommerziellen“ Zahlungen (z. B. im Reiseverkehr, bei Ausgaben diplomatischer Vertretungen, für Unterstützungszahlungen) angewandt werden. Da im Außenhandel nur ausnahmsweise Devisenzahlungen vorkommen, wird zu diesen Kursen also der eigentliche — sehr geringe — Devisenhandel abgewickelt. Während diese „Touristenkurse“ die westlichen Währungen ebenfalls unterbewerten, stellen sie in bezug auf die Ostblockwährungen im allgemeinen eine realistische Verbindung der in Frage kommenden Preisniveaus dar. Schließlich gibt es einen freien Kurs der DM Ost, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der BRD, speziell in West-Berlin — bilden kann. Auch dieser freie Ostmark-Kurs gibt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht wieder. Er bewertet die Ostmark zu gering. Er spiegelt lediglich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage wider und zeigt, wie wenig die DM Ost im westlichen Ausland geschätzt wird. Für die Abrechnung des Außenhandels gilt ein weiterer Kurs. Man spricht von der „Valuta-DM (Ost)“. Sie wird der DM West gleichgesetzt und läßt — weil sie die Auslandswährung günstiger bewertet — die Außenhandelsumsätze der SBZ höher erscheinen, als es bei einer Umrechnung zum Goldparitätenkurs der Fall wäre. Die Tabelle zeigt die verschiedenen Kursrelationen zur DM West, zum Rubel und zum Dollar. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 513, 515 Wahrheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungspolitik

Siehe auch: Währung: 1962 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die heutige Währungseinheit, die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ (DM Ost), wurde durch die Währungsreform (24. bis 28. 6. 1948) geschaffen. Binnenfunktion der DM Ost. Entgegen den ursprünglichen Thesen der Marxschen Ideologie kommt dem Geld in den kommun.…

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Tarnorganisationen (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun, und politisch indifferente Kreise bearbeiten. Sollen kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen die gesellschaftliche und politische Ordnung der freien Welt vorbereiten. Auch sind T. scheinbar harmlose Aushängeschilder für „gesamtdeutsche Gespräche“ und „Friedensaktionen“ sowie Stützen der Infiltration und eingeschleuster Agenten und Spione. Es gibt T im Weltmaßstab mit Mitgliederzahlen, die z. T. in die Millionen gehen: WGB, WBDJ, Weltfriedensbewegung, Intern. Demokr. Frauen-Föderation, Intern. Studentenbund, Weltbund Intern. Lehrerverbände (FISE). Unter den übrigen T. sind besonders wichtig: Weltbund der Widerstandskämpfer (FIR), Weltföd. der Wissenschaftler, intern. Verband Demokr. Juristen (Vereinigung Demokr. Juristen [S. 472]Deutschlands), Intern. Rundfunk-Org. Neben intern. T. gibt es kleine, z. T. örtliche T., die als „Aktionsausschüsse, Kreise, Komitees“ o. ä. auftreten. Sie sind gefährlich, weil sie sich örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten anpassen und in der Lage sind, Mißstimmungen auch kleinerer Personengruppen auszunutzen. In der BRD sind T. nach der Gründung der „DDR“ und kommun. Wahlniederlagen sehr rege. Gesteuert werden sie von der Abt. gesamtdeutsche Fragen des ZK der SED und von der entsprechenden Abt. des Bundesvorstandes des FDGB. Die Zahl der T. in der BRD ging in die Hunderte. Ein großer Teil besteht nicht mehr. Denn sobald sie als kommun. Werkzeuge entlarvt sind, stellen sie ihre Tätigkeit ein, um unter Führung der gleichen Leute, aber unter anderem Namen ihre Wühlarbeit wiederaufzunehmen: Nach vorsichtigen Schätzungen belief sich die Zahl der T. im Jahre 1953 auf etwa 90, während sie 1955 mit etwa 130 angegeben wurde. Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen Auskunft bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden einzuholen. Literaturangaben Albrecht, Ernst F.: Kontakte im Zwielicht… Infiltration im kommunalen Bereich. Godesberg 1960, Verlag für Publizistik. 92 S. *: Die dritte Norm der Generale Korfes, Lattmann … und Genossen … Köln 1960, Markus-Verlag. 36 S. (über „Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“.) Richter, Karl: Die trojanische Herde — Ein dokumentarischer Bericht. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 313 S. (Beleuchtet die Infiltrationsarbeit in der Bundesrepublik.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 471–472 Tarnfirmen, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tausend kleine Dinge des täglichen Bedarfs

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun, und politisch indifferente Kreise bearbeiten. Sollen kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen die gesellschaftliche und politische Ordnung der freien Welt vorbereiten. Auch sind T. scheinbar harmlose Aushängeschilder für „gesamtdeutsche Gespräche“ und „Friedensaktionen“ sowie Stützen der Infiltration und eingeschleuster…

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SED (1963)

Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der Sowjet. Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD in der SBZ. Auf dem Vereinigungsparteitag waren offiziellen Angaben zufolge 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H. Sozialdemokraten. Die zunächst paritätische Besetzung aller Parteileitungen wurde Anfang 1949 auch formell aufgehoben, alle nicht gleichgeschalteten sozialdemokratischen Funktionäre wurden nach und nach verdrängt. Mitgliederstand nach offiziellen Angaben: April 1946: 1.298.000, April 1950: 1.750.000, April 1954: 1.413.000, Juli 1958: 1.472.930, Jan. 1963: 1.652.085. Theoretische Grundlagen: Lehren von Lenin und Stalin sowie von Marx und Engels in Lenin-Stalinscher Interpretation (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Seit 1948 schnelle Bolschewisierung der Partei unter der Parole: Entwicklung der SED zu einer „Partei neuen Typus“ nach dem Vorbild der KPdSU. Anerkennung 3er führenden Rolle der SU und der KPdSU werden auch nach dem XX. Parteitag der KPdSU für die Mitgliedschaft vorausgesetzt. Ziel der SED ist die Vollendung des Aufbaus des Sozialismus in der „DDR“ nach sowjet. Vorbild und die Übertragung des „DDR“-Modells auf ganz Deutschland. (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) Parteiführung und Funktionäre der SED nehmen Einfluß auf alle Lebensbereiche (Familienpolitik, Rechtswesen, Kulturpolitik usw.) und beherr[S. 425]schen sämtliche Massenorganisationen und den gesamten Staats- und Wirtschaftsapparat der SBZ mit der Begründung, die Partei sei der Vortrupp der Arbeiterklasse und vertrete die Interessen aller Werktätigen. Zu den wichtigsten Herrschaftsmethoden gehören: 1. die Personalunion in den Führungsgremien. Spitzenfunktionäre der SED bekleiden z. B. zugleich wichtige Staatsämter (Staatsrat) und haben Schlüsselpositionen in den Massenorganisationen inne; 2. die Kaderpolitik (Nomenklatursystem); 3. das enge Zusammenspiel der Apparate (Büros d. SED); 4. die Tätigkeit der Betriebsparteiorganisationen. Die SED-Parteiführung leitet und kontrolliert die westdeutsche KPD, auch nach deren Verbot. Organisatorischer Aufbau: Parteitagsdelegierte wählen das Zentralkomitee, von dem das Politbüro und das Sekretariat gewählt werden. Nachgeordnet sind Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Ortsleitungen; Grundorganisationen: Betriebs- und Wohngruppen. In der NVA besteht eine eigene Parteiorganisation im Range einer SED-Bezirksleitung. Zwischen den Parteitagen finden bei politisch gegebenem Anlaß Parteikonferenzen statt, deren Einberufung das ZK beschließt. Parteikonferenzen wurden veranstaltet: 1. vom 25. bis 28. 1. 1949; 2. vom 9. bis 12. 7. 1952; 3. vom 24. bis 29. 3. 1956. Eintritt in die SED seit 1. 3. 1949 nur als Kandidat möglich. 1. Sekretär des ZK der SED Walter ➝Ulbricht. Auf Grund eines Beschlusses der alliierten Kommandantur ist die SED auch in West-Berlin zugelassen. Nach dem 13. Aug. 1961 wurden die SED-Büros in Berlin (West) wegen des Protestes der Bevölkerung geschlossen, jedoch auf Beschluß des West-Berliner Oberverwaltungsgerichts am 13. Jan. 1962 wieder geöffnet. Am 24. Nov. 1962 gab sich die SED in Berlin (West) ein eigenes Statut und konstituierte sich als angeblich selbständige Partei. Bei den Wahlen zum West-Berliner Abgeordnetenhaus im Febr. 1963 erhielt sie nur noch 1,3 v. H. der abgegebenen Stimmen. Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 423, 425 Schwerindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seebäder

Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1966 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 Abk. für Sozialistische Einheitspartei Deutschlands. Unter dem Druck der Sowjet. Besatzungsmacht am 21. 4. 1946 gegründet durch Zusammenschluß von KPD und SPD in der SBZ. Auf dem Vereinigungsparteitag waren offiziellen Angaben zufolge 47 v. H. der Mitgl. Kommunisten, 53 v. H.…

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Hochschulen (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Der sogen. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (ab 1945/46) folgte mit der Hochschulreform des Jahres 1951 die Phase der organisatorischen Vorbereitung der „sozialistischen H.“, in der das traditionelle Hochschulwesen in Orientierung am sowjet. Schulwesen erheblich verändert worden ist. Die 3. Hochschulkonferenz der SED vom 28. 2. bis 2. 3. 1958 leitete dann die z. Z. laufende 3. Phase der Hochschulpolitik ein. Ihr Leitbild ist die „sozialistische Hochschule“. Das Ergebnis dieser Politik läßt sich durch folgende Merkmale kennzeichnen: 1. Im Gesetz über den Siebenjahrplan (1959–1965) wird den Universitäten und H. die Aufgabe gestellt, wissenschaftlich hochqualifizierte Fachleute auszubilden, die den neuesten Stand der wissenschaftlich-technischen Erkenntnis beherrschen, über die Fähigkeit verfügen, ihre Kenntnisse in die Praxis des sozialistischen Aufbaues einzusetzen, erfolgreich im sozialistischen Kollektiv zu arbeiten und eine leitende Tätigkeit in Staat, Wirtschaft und Kultur auszuüben. [S. 202]Diese Zielsetzung umfaßt auch eine politische Erziehung der Studenten. An die Stelle des traditionellen Postulats der Einheit von Forschung und Lehre ist die Forderung der Einheit von Forschung, Lehre und Erziehung getreten. Sie zielt auf eine „sozialistische Erziehung“ der jungen Intelligenz und mit ihr auf eine Synthese von ergebenem Parteigänger und wissenschaftlich qualifiziertem Fachmann. 2. Der Marxismus-Leninismus besitzt die Monopolstellung. Seit 1950/51 sind die Studierenden verpflichtet, ein Studium der Parteiideologie im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen Grundstudiums zu absolvieren. Dem entspricht der ständig zunehmende Druck, jene Wissenschaften im Geiste des Marxismus-Leninismus umzugestalten, die der Kategorie der Gesellschaftswissenschaften zugerechnet werden: insbesondere die Philosophie, die Geschichts-, Rechts-, Staats-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften. Der Einfluß auf die mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen ist nicht so tiefgreifend: mehr ihre Voraussetzungen und Horizonte beeinflussend, hat der Marxismus-Leninismus ihre Orientierung an der internationalen Forschung eher begünstigt als gehemmt. 3. Die Gestaltung des Studiums folgt dem Prinzip der Parteilichkeit des Denkens und dem der Einheit von Theorie und „sozialistischer“ Praxis. Beide Prinzipien geben nicht nur eine Richtschnur für die Stoffauswahl, die Wahl der Themen für Prüfungsarbeiten aller Art, sondern auch für die Behandlung der einzelnen Wissenschaftsgebiete. Die Hochschulen — vor allem technische Fachrichtungen, Chemie und Wirtschaftswissenschaften — sind dazu übergegangen, Kontakte mit verschiedenen Gebieten der „sozialistischen Praxis“ aufzunehmen. Studenten werden bei verschiedenen praktischen Vorhaben (z. B. bei der „sozialistischen Rekonstruktion“, der betrieblichen Planung usw.) beteiligt: Senate und Fakultäten haben besondere Kommissionen für diese Verbindung des Studiums mit der Praxis geschaffen. Stark auf die Probleme der späteren beruflichen Praxis ausgerichtet, bemüht sich die sowjetzonale Hochschulpolitik um Ausbildungsformen, die eine Teilnahme des Studenten an der für sein Fach relevanten Praxis ermöglichen. So wird das landwirtschaftliche Studium im Wechsel von Direkt- und Fernstudium durchgeführt. Dadurch wird eine Verbindung zwischen der theoretischen Ausbildung und der unmittelbaren Produktionstätigkeit der Studenten in LPG und VEG hergestellt. Entsprechende Bestrebungen in bezug auf die Ausbildung der Technologen, Wirtschafts-, Staats- und Rechtswissenschaftler sind bemerkbar. 4. Die Organisation des Studiums und des studentischen Lebens zielt auf eine Erziehung für und durch das Kollektiv. Neben den obligatorischen Seminargruppen sind seit 1954 zahlreiche wissenschaftliche Studentenzirkel und Forschungsgemeinschaften unter Beteiligung von Studenten gebildet worden. 5. Bei der Auslese der Studenten sind bisher Arbeiter- und Bauernkinder bevorzugt worden. Daneben werden neuerdings „vorrangig“ zugelassen: Bewerber, die mehrere Jahre in der „sozialistischen Wirtschaft“ oder in staatlichen und „gesellschaftlichen“ Einrichtungen gearbeitet haben und von ihren Betrieben zum Studium delegiert werden, sowie Bewerber, die als ehemalige Soldaten von den Einheiten der „bewaffneten Organe“ empfohlen werden. Anteil der Arbeiter bzw. Arbeiterkinder 1961: 50,3 v. H. (Direktstudium); im Fern- und Abendstudium dagegen nur 10,2 und 11,7 v. H. 6. Die Auswahl der Dozenten wird durch das Staatssekretariat gelenkt. Ziel ist die Schaffung eines parteiergebenen Lehrkörpers, in dem die überzeugten Marxisten-Leninisten dominieren. 7. Das organisatorische Gefüge der H. ist weitgehend dem des sowjet. Hochschulwesens angeglichen worden. Schon die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen H.“ (1949) beseitigte die Kuratorial-Verfassung und erweiterte die Befugnisse des Rektors sowie die Einflußmöglichkeiten der Behörden. Die verheißene akademische Selbstverwaltung konnte sich angesichts der Macht der SED-Führung nicht entwickeln. Alle akademischen Wahlen werden nach Bedarf manipuliert, jede Maßnahme der akademischen Organe ist Produkt der indirekten und direkten Lenkung durch die Partei und das Regime. Diese Steuerung wird dadurch erleichtert, daß die Vors. bzw. die Vertr. der Universitätsparteileitung, der FDJ-Hochschulgruppe und Betriebsgewerkschaftsleitung in Senaten und Fakultäten Sitz und Stimme haben. Neben dem Rektor, der für die gesamte Leitung und Verwaltung der H. verantwortlich ist, stehen ernannte Prorektoren mit bestimmten Funktionen (für das Gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, die Forschungsangelegenheiten, den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studienangelegenheiten, d. h. die Angelegenheiten der „Kaderpolitik“ und das Fernstudium). Die Fakultäten sind in Fachrichtungen aufgegliedert worden (z. B. Geschichte, Germanistik), geleitet von Fachrichtungsleitern. [S. 203]8. Die H. werden von den Universitätsparteileitungen der SED und den von ihnen „angeleiteten“ FDJ-Hochschulgruppen kontrolliert. Sie besitzen auch die dominierende Stellung bei der Organisation des studentischen Lebens an den H. 9. Die SBZ hat vier Studienarten entwickelt: Direkt-, Fern-, Abend- und das kombinierte Studium (z. B. das Studium der Agrarwissenschaften). 10. Das Studium erfolgt an allen H. nach festen, für Studierende und Dozierende verbindlichen Studienplänen im 10-Monate-Studienjahr. Die Masse der Studenten ist im Interesse der besseren Überwachung in kleine Seminargruppen aufgeteilt worden (20 bis 30 Mitgl.). Das Ergebnis ist ein schulmäßiger Betrieb, der zwar ein regelmäßiges Lernen garantiert, aber das geforderte „Selbststudium“ hemmt. Die „Aneignung“ des Stoffes wird durch alljährliche Zwischenprüfungen kontrolliert. Nach bestandener Diplomprüfung bzw. nach bestandenem Staatsexamen (akademische Grade) erfolgt „Einsatz“ der Absolventen entsprechend dem von der Plankommission zu bestätigenden Plan der Einweisung der Absolventen in die Bereiche der einzelnen „Bedarfsträger“. 11. Die Studierenden haben während des Studiums eine vormilitärische und militärische Ausbildung zu absolvieren (GST). Die Zahl der Direktstudenten hat sich von 27.822 im Jahre 1951 auf 74.205 im Jahre 1961 erhöht. Am Fernstudium beteiligten sich 1961 25.335, am Abendstudium 2.533, am kombinierten Studium 5.907 Studierende. Insgesamt 112.929. Technische Wissenschaften studieren (1961) 25.816, Pädagogik 28.052, Wirtschafts- und Rechtswissenschaft einschließlich Publizistik 19.584, Medizin 12.951, Mathematik, Naturwissenschaften 9.905, Land- und Forstwirtschaften 8.942 Studierende (in allen Studienarten). Zahl der Absolventen im Direktstudium (1961): 9.382, davon Absolventen der Technischen Wissenschaften: 2.123. Universitäten und Wissenschaftliche Hochschulen: 1. Humboldt-Universität zu Berlin; 2. Karl-Marx-Universität zu Leipzig; 3. Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg; 4. Friedrich-Schiller-Universität in Jena; 5. Universität Rostock; 6. Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald; 7. Technische Universität Dresden; 8. Bergakademie Freiberg. (Fachhochschulen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Kludas, Hertha: Zur Situation der Studenten in der Sowjetzone. (BMG) 1957. 55 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 201–203 HO-Spezialhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hoffmann, Karl-Heinz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Der sogen. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (ab 1945/46) folgte mit der Hochschulreform des Jahres 1951 die Phase der…

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Agrarpolitik (1963)

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 14]Die Landwirtschaft in der SBZ steht seit 1945 im Zeichen der von der kommun. Doktrin bestimmten A. Danach sind die Beseitigung des selbständigen Bauernstandes und seine Kollektivierung unerläßliche Voraussetzungen für den Aufbau des Sozialismus. Unter Mißachtung der ganz anders gearteten historischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in Mitteldeutschland kopiert die A. der SED das sowjetrussische Vorbild. Es liegt klar zutage, daß die agrarpolitischen Maßnahmen, die den Wandlungsprozeß der Landwirtschaft bewirkten, in den Grundzügen und in vielen Einzelheiten mit dem Sowjet. Muster übereinstimmen. Dabei wurden jedoch die in der SU gesammelten Erfahrungen zur zeitlichen Abkürzung des Entwicklungsprozesses genutzt. Im ersten Stadium des kommun. Regimes verzichteten die Machthaber auch in der SBZ darauf, mit einer allgemeinen Kollektivierung der Landwirtschaft zu beginnen. Aus praktischen und politischen Gründen wollte man eine Opposition der bäuerlichen Bevölkerung vermeiden; man versuchte, sich ihre Sympathien durch eine Bodenreform zu verschaffen, die zu einer entschädigungslosen Enteignung der Großgrundbesitzer und zur Aufteilung ihres Landes in eine Vielzahl kleiner einzelbäuerlicher Betriebseinheiten führte. Ein ansehnlicher Teil des aus dem enteigneten und aus öffentlichen Ländereien gebildeten „Bodenfonds“ bildete den Grundstock für die Errichtung volkseigener Güter. Im Gegensatz zu Rußland konnte allerdings in der SBZ von einer revolutionären Bewegung auf dem Lande keine Rede sein, und auch das bäuerliche Eigentumsrecht am Boden wurde formal nicht aufgehoben. Sonst aber entspricht die Agrarentwicklung von 1945 bis 1952 in der SBZ weitgehend der von 1917 bis 1928 in Sowjetrußland. Wie in der UdSSR hat sich auch in der SBZ in dieser ersten Phase die Entwicklung nicht zum „sozialistischen Großbetrieb“, sondern zum bäuerlichen Kleinbetrieb hin bewegt. Der durch die Bodenreform 1945 ausgelöste Prozeß der Vermehrung des Kleinbetriebes auf Kosten des Großbetriebes war jedoch nur der taktische Beginn einer „Revolution von oben“, denn die bei der Landverteilung zugrunde gelegte Betriebsgröße war so bemessen, daß man sich später auf das ökonomische Argument stützen konnte, die den modernen Bewirtschaftungstechniken weniger zugänglichen Kleinbetriebe in die „sozialistische Großbetriebsform“ überführen zu müssen. Das offensichtliche Nahziel war, die Bauernschaft zu neutralisieren, die Klassenspaltung im Dorf künstlich herbeizuführen und das neue Kleinbauerntum in eine vielfältige Abhängigkeit zu bringen, um es dem politischen Einfluß der kommun. Partei auszuliefern. Der Verwirklichung dieser Absichten diente von Anfang an das in der zentralen Befehlswirtschaft etablierte Plansystem sowjetischer Prägung, nach dem alle aus wirtschaftspolitischen Gründen erwünschten Maßnahmen dirigiert werden. Vor allem zeigte die Kollektivierung der technischen Ausrüstung in Maschinen-Traktoren-Stationen die Absicht an, die zahlreichen Neubauern in seine Gewalt zu bringen. Die Bauern wurden vom Monopol der MTS technisch abhängig. Als Machtinstrument der kommun. Partei auf dem Lande diente die als „Massenorganisation“ deklarierte Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Schon bald nach einer gewissen Übergangszeit (1946 bis 1948), die etwa mit den von Lenin als „Atempause“ bezeichneten Jahren der „neuen ökonomischen Politik“ in Rußland (1921 bis 1928) vergleichbar ist, zeichnete sich eine zweite Etappe in dieser ersten — noch auf den Kleinbetrieb gerichteten — Entwicklungsphase ab. In Übereinstimmung mit dem so[S. 15]wjetischen Vorbild setzte der Klassenkampf auf dem Lande ein (1948/49 bzw. 1928/29). Systematisch wurde damit das Feld für den späteren Kurswechsel zur Kollektivierung weiter vorbereitet. Nächst den bereits völlig ausgeschalteten Großgrundbesitzern konzentrierte sich der neue Angriff auf die „reichen Bauern“ („Kulaken“), da der „revolutionäre Weg des Sozialismus“ vorschreibt, die Bauernschaft nicht als einheitliche Klasse zu behandeln. Der „Klassenkampf auf dem Lande“ verlagerte sich in der Kollektivierungsphase auf das Verhältnis zwischen Einzel- und Genossenschaftsbauer, und im heutigen Stadium der „Vollkollektivierung“ zeichnet er sich zwischen den LPG-Mitgliedern der Typen III und I ab. Die Kampfmethoden gegen die Bauern mit größeren Wirtschaften (in der Regel über 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche) waren vielfältig und zahlreich. Sie reichten von der hohen Einstufung im Tarif-, Ablieferungs- und Steuersystem einerseits und von der Benachteiligung in der Belieferung mit Betriebsmitteln aller Art und in den Erzeugerpreisen andererseits bis zur Verschärfung des Strafmaßes bei Nichterfüllung der auferlegten Verpflichtungen, bis zur gesellschaftlichen Diskriminierung und reinen Willkür. Der Klassenkampf auf dem Lande wurde vor allem von folgenden Organisationen getragen: Von den MTS, von den nach Auflösung der Raiffeisengenossenschaften reorganisierten VdgB BHG, von den volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrieben mit dem Handelsmonopol für landwirtschaftliche Produkte und von der Deutschen Bauernbank, die als Finanzierungsinstitut die Geld- und Kreditpolitik der Landwirtschaft beherrscht. In enger Verbindung damit vervollständigten das Agrarpreissystem und die Ablieferungspflicht die Möglichkeiten, die Groß- und Mittelbauern stark zu benachteiligen. Die Maßnahmen des Klassenkampfes führten zu einem ständigen Absinken der durchschnittlichen Betriebsgröße, da die Zahl der größeren Bauernbetriebe laufend zurückging. Mit dem von Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 verkündeten „planmäßigen Aufbau des Sozialismus“ begann die zweite Phase der Wandlung der mitteldeutschen Agrarstruktur. Ihr Kernstück ist die „freiwillige“ Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande in Form der Gründung landwirtschaftlicher ➝Produktionsgenossenschaften (LPG), d. h. das Zusammenfassen der Bauernhöfe in Kollektivwirtschaften. Damit traten die Kollektivierungsabsichten, bis dahin von höchsten amtlichen Stellen immer wieder in Abrede gestellt, offen zutage. Bei diesem Prozeß beruft man sich auf die marxistisch-leninistische Theorie, nach welcher „der Kleinbetrieb die erstrebenswerte Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkräfte naturnotwendig ausschließt“. Der Kleinbetrieb müsse also notwendigerweise vom Großbetrieb verdrängt werden, allerdings nicht vom „kapitalistischen“, sondern vom „sozialistischen“. Der Werbung für den „freiwilligen“ Zusammenschluß in LPG lag das simple Prinzip zugrunde: Benachteiligung der Einzelbauern — Begünstigung der LPG-Mitglieder. Durch mehrere Ministerratsbeschlüsse wurden als Begünstigungen für die LPG u. a. festgelegt: Bevorzugte Bedienung durch die MTS beim billigsten Tarif, bevorzugte Kreditgewährung, Steuerermäßigungen, Senkung des Ablieferungssolls, bessere Versorgung mit mineralischen ➝Düngemitteln, Futtermitteln, Saatgut, Zuchtvieh und Geräten sowie Befreiung von Schulden, die aus der Übernahme von Land im Zuge der Bodenreform herrührten. Alle Agrarinstitutionen in der SBZ wurden aufgerufen, an der Förderung der LPG mitzuwirken. Durch die offizielle politische und zentralbürokratische Förderung der LPG wurden alle außerhalb stehenden landwirtschaftlichen Privat[S. 16]betriebe so benachteiligt, daß auf sie ein zunächst indirekter, aber nachhaltiger Druck zur Aufgabe der Individualbewirtschaftung ausgeübt wurde. [S. 17]Die Zwangskollektivierung lief mit zeitweise unterschiedlichem Tempo vom Juli 1952 bis April 1960 ab (vgl. Schaubild). Stagnationen zeigten sich im Jahre 1953 und dann besonders 1956 und 1957: Die Auswirkungen des Juni-Aufstandes, der Unruhen in Polen und des Aufstandes in Ungarn treten deutlich hervor. Der Anstieg in den Jahren 1954 und 1955 ist fast ausschließlich eine Folge der Umwandlung von örtlichen Landwirtschaftsbetrieben. Anfang 1960 setzte eine systematische Kampagne der SED ein, dazu bestimmt, den Widerstand der letzten Bauern zu brechen. SED- und FDGB-Funktionäre, Aktivisten, Organe der Polizei, der Staatsanwaltschaften, des SSD überschwemmten die Dörfer und erpreßten mit dem Beitritt zur LPG oft auch noch die Erklärung, daß er „freiwillig“ erfolgt sei. In den ersten 3½ Monaten des Jahres 1960 ist ein annähernd gleich großer Nutzflächenanteil kollektiviert worden wie in den 7 Jahren von 1952 bis 1959. Am 14. April 1960 meldete der letzte Bezirk die „Vollsozialisierung“. Damit ist das Endziel der kommunistischen A., das darin besteht, Selbständigkeit und individuelle Freiheit des traditionsverbundenen Bauerntums durch die Vergesellschaftung des Bodens und der Produktionsmittel sowie durch die Einordnung der Bauern als Arbeitskräfte in „sozialistische Großbetriebe“ aufzuheben, also den ländlichen Mittelstand zu überwinden und die Unterschiede in der Arbeitsweise und Arbeitsgesinnung zwischen Industrie und Landwirtschaft auszugleichen, damit beide Wirtschaftszweige gleichermaßen der zentralen Planung, Führung und Kontrolle zugänglich gemacht werden, noch nicht erreicht. Die bedingungslose Kopie des sowjetrussischen Modells gestattet, einige Rückschlüsse auf die künftigen Entwicklungsabsichten auch in der SBZ zu ziehen. In der SU, wo sich die beiden Arten des „sozialistischen“ Großbetriebes, Kolchos u. Sovchos, entwickelt haben, besteht die Tendenz, die Kolchose mehr und mehr in Staatsbetriebe zu verwandeln. Dies Leitbild wird auch die A. der SBZ bestimmen. Sind erst alle LPG in den Typ III überführt, kann diese Lösung auch den LPG-Mitgliedern durch die Gewährung eines Mindestlohnes als eine materielle Verbesserung ihrer Lage erscheinen. Mit der Umwandlung der LPG in VEG könnten auch die letzten Reste bäuerlichen Privateigentums, nämlich die persönliche ➝Hauswirtschaft, der Verstaatlichung zum Opfer fallen. Die Überführung des persönlichen Eigentums an Grund und Boden — über die Stufe des „genossenschaftlichen Eigentums“ — in „Staatseigentum“ wäre dann vollzogen und vollkommen. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) *: Die Zwangskollektivierung des selbständigen Bauernstandes in Mitteldeutschland, Denkschrift. (BMG) 1960. 142 S. m. zahlr. Faks. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 14–17 Agrarökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpreissystem

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 14]Die Landwirtschaft in der SBZ steht seit 1945 im Zeichen der von der kommun. Doktrin bestimmten A. Danach sind die Beseitigung des selbständigen Bauernstandes und seine Kollektivierung unerläßliche Voraussetzungen für den Aufbau des Sozialismus. Unter Mißachtung der ganz anders gearteten historischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in Mitteldeutschland kopiert die A. der SED das sowjetrussische…

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Vergesellschaftung (1963)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Gelegentlich in der bolschewistischen Selbstreflektion verwendeter u. vorzüglich zutreffender Ausdruck für den Gesamtprozeß der Manipulation bzw. das von ihm angestrebte Resultat, dem im bolschewistischen Machtbereich Personen wie Sachen unterworfen werden. Der Begriff V. bezog sich zunächst auf die Produktionsmittel (Marxismus-Leninismus), die nominell in Gesellschafts- bzw. Volks- oder Gruppeneigentum, faktisch in Staatseigentum überführt werden (Volkseigentum, Kollektivierung). Es wird aber weiterhin angestrebt, die Menschen selbst durch ent[S. 495]sprechende Einübung wie durch direkte Bewußtseinsbildung zu einem von sog. sozialistischer ➝Moral getragenen Typ des vergesellschafteten Menschen umzuformen, der sich am Kollektiv orientiert, ihm seine Individualität (Individualismus) unterordnet und seinerseits wiederum sozialkontrollierend auf das Kollektiv einzuwirken bereit ist, so daß Partei und Staat sukzessive einen Teil ihrer Kontroll- und Gewaltfunktionen auf in ihrem Sinn funktionierende Gesamt- oder Teilkollektive abzulasten in die Lage kommen Gesetzbuch der Arbeit, Konfliktkommissionen, Prinzip der sozialistischen ➝Leitung). Als wichtigste Hebel zur V. der Menschen in diesem umfassenden Sinn werden die Arbeit (Arbeiter), vor allem in ihren auch gruppenmäßig straff durchinstitutionalisierten Formen (sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit in Form von Brigaden u. ä., wo auch gemeinschaftliche Freizeitverbringung angestrebt ist; Freizeitgestaltung), ferner die vorschulische, schulische (Ganztagsschulen) und nebenschulische, von der FDJ kontrollierte und manipulierte Gemeinschaftseinübung der Jugendlichen (Erziehungswesen, Jugend) und schließlich der Kollektivstil des Parteilebens (Kollektive Führung, Kritik und Selbstkritik) entwickelt. Während die mentale V. bei der älteren Generation, nicht zuletzt der Arbeiterschaft, wenig Fortschritte macht, ist es der Führung gelungen, beträchtliche Teile der Jugend an gewisse Normen der V. als etwas ihnen Selbstverständliches zu gewöhnen, ohne daß damit eine eigentliche bolschewistische Indoktrinierung erreicht wäre. — Manipulierte Ritualformen der V. wie die Jugendweihe, Namensweihe, sozialistische ➝Eheschließung, sozialistisches ➝Begräbnis sollen das Hineinwachsen der Individualitäten-Gesellschaft in die V. zusätzlich fördern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 491, 495 Verflechtungsbilanzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verkaufsnormen

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Gelegentlich in der bolschewistischen Selbstreflektion verwendeter u. vorzüglich zutreffender Ausdruck für den Gesamtprozeß der Manipulation bzw. das von ihm angestrebte Resultat, dem im bolschewistischen Machtbereich Personen wie Sachen unterworfen werden. Der Begriff V. bezog sich zunächst auf die Produktionsmittel (Marxismus-Leninismus), die nominell in Gesellschafts- bzw. Volks- oder Gruppeneigentum, faktisch in Staatseigentum überführt…

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Dialektischer Materialismus (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. Diamat. Philosophie des Marxismus-Leninismus, auch definiert als Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei. Beansprucht, wissenschaftliche Erkenntnis der allgemeinsten Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens zu sein. DM. und Historischer Materialismus bilden die „theoretische Grundlage“ des Marxismus-Leninismus und vermitteln als solche die Einheitlichkeit der marxistisch-leninistischen Einheitswissenschaft. Die Lehren des DM. knüpfen vor allem an Ausführungen von Friedrich ➝Engels an, beanspruchen die einzige, von Lenin vermittelte Weiterentwicklung der philosophischen Lehren der Klassiker zu sein, die dem Geist des Marxismus gerecht wird. Der Anteil Stalins bei der Formung der obligatorischen Philosophie, einst überbewertet, ist erheblich. Das heute in der kommun. Welt geltende Weltauslegungschema wäre nicht ohne die von Stalin besorgte Zusammenfassung und Systematisierung möglich gewesen. Der DM. liefert in ständiger Auseinandersetzung mit dem Idealismus, der radikal abgelehnt wird, eine monistische Entwicklungslehre, die, materialistisch, das Geschehen in Natur und Gesellschaft als Prozeß der sich immer schon bewegenden Materie deutet. „Die wirkliche Einheit der Welt besteht in ihrer Materialität.“ Das Geistige ist Produkt der Materie auf einer hohen Stufe ihrer Entwicklung (Idealismus). Der Begriff der Materie wird nicht im Sinne des klassischen Materialismus als der ungeformte Stoff im Gegensatz zur Form definiert. Nach Lenin ist die Materie die objektive Realität, die unabhängig vom Bewußtsein existiert. Oder: „Die Materie ist objektive, uns in der Empfindung gegebene Realität.“ Die Entwicklung der Materie wird nicht als ein evolutionärer, sondern als ein dialektischer Prozeß gedeutet. Die Entwicklung verläuft nicht nur in kleinen, aufeinanderfolgenden Schritten, sondern führt gesetzmäßig von quantitativen Veränderungen durch einen sprunghaften Übergang (den dialektischen Sprung) zu qualitativen Veränderungen („Das Gesetz des Umschlagens quantitativer Veränderungen in gualitative“). Gleichwohl wird diese Dialektik als Prozeß mit aufsteigender, ständig fortschrittlicher Tendenz betrachtet, der praktisch im Anorganischen einsetzt und über die Entstehung des Lebens und der Gesellschaft hinweg zum Weltkommunismus als seinem Höhepunkt führt. Mit Hilfe des dialektischen Sprunges vermag sich der DM. vom älteren mechanischen Materialismus zu distanzieren, zumal er es gestattet, den durch Sprünge verbundenen Stufen der Entwicklung spezifische Strukturen zuzuschreiben; zwischen dem Anorganischen und Organischen bestehen ebenso gualitative Differenzen wie zwischen Tier und Mensch. Durch den Atheismus auf eine reine Diesseitseinstellung verpflichtet, sucht der DM. die Antriebe der Entwicklung in den Dingen und Prozessen selbst: in den Widersprüchen. „Im eigentlichen Sinn ist die Dialektik die Erforschung der Widersprüche im Wesen der Dinge selbst.“ (Lenin) Die Rolle der Widersprüche wird im Rahmen des Gesetzes der Einheit und des Kampfes der Gegensätze behandelt. Es besagt, daß allen Dingen, Erscheinungen und Prozessen widersprüchliche Seiten und Tendenzen innewohnen, die miteinander im Kampf liegen und der Entwicklung ihren inneren Impuls geben. Das Ergebnis ist das Wachsen der Widersprüche, die auf einer bestimmten Etappe durch das Vergehen des „Alten“ und das Entstehen des „Neuen“ gelöst werden. Dieser ebenfalls nicht genau definierte Begriff Widerspruch, dem Gegensätze, Konflikte, Spannungen usw. subsumiert werden, impliziert — soweit es sich um nichtkommunistische Gesellschaften handelt — die Ablehnung einer Gesellschaftsbetrachtung unter dem Aspekt der Harmonie und Integration und fordert die primäre Berücksichtigung der sozialen Konflikte, des Kampfes gegensätzlicher Tendenzen, des „Alten“ mit dem „Neuen“. Es läßt sich behaupten: Der DM. ist eine auf das gesamte Weltgeschehen ausgedehnte Verallgemeinerung der Deutung gesellschaftlicher Zusammenhänge vom Motiv der Revolution her. Die dialektische Negation des „Alten“ soll jedoch keine Absage an die gesamte bisherige Entwicklung sein, sondern hat nach dem „Gesetz der Negation der Negation“ die Funktion, das Positive der vorangegangenen Stadien in sich aufzunehmen, zu bereichern und auf eine höhere Ebene zu bringen. Das Weltauslegungschema des DM. bestimmt den Aspekt der von den Fachwissenschaften durchzuführenden Untersuchungen. Auf ihn werden sie durch die Verpflichtung auf die dem dialektischen Prozeß entsprechende dialektische Methode festgelegt. Diese Bindung hat nicht die Orientierung der sowjetischen Naturwissenschaften an der internationalen Forschung verhindert, dürfte aber einer der Gründe für den Tiefstand der Gesellschaftswissenschaften sein. Die materialistische Entwicklungslehre ist mit der von Lenin be[S. 112]gründeten Erkenntnistheorie, die eine besondere Form einer Abbildtheorie darstellt, verbunden. In ihr ist die Wahrheitstheorie verankert, die jedoch durch die These von der Praxis als „Kriterium der Wahrheit“ und die Forderung der Parteilichkeit des Denkens einen besonderen Charakter erhält. Mit Hilfe dieser Modifikationen des alten aristotelischen Wahrheitsbegriffes versucht die Kommunistische Partei sich als Träger der Wahrheit zu legitimieren, wobei sie — mit dem DM. — nicht nur eine radikale Wissenschaftsgläubigkeit, sondern auch einen ungebrochenen Optimismus hinsichtlich der prinzipiellen Möglichkeiten der Erkenntnis vertritt. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). (Dalp-Taschenbücher 325). Bern 1960, A. Francke. 180 S. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 8. Aufl., Frankfurt a. M. 1962, Moritz Diesterweg. 204 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 111–112 DIA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Diamat

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. Diamat. Philosophie des Marxismus-Leninismus, auch definiert als Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei. Beansprucht, wissenschaftliche Erkenntnis der allgemeinsten Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens zu sein. DM. und Historischer Materialismus bilden die „theoretische Grundlage“ des Marxismus-Leninismus und vermitteln als solche die Einheitlichkeit der…

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DWK (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission: durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres, Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung errichtet. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vors. hatte die DWK zunächst nicht. Erst durch SMAD- Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Ent[S. 118]wicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vors. (Rau) und zwei stellv. Vors. (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitgl. wurden Vertr. des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen der DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Ausdrücklich wurde im Befehl 32 betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben.“ Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertr. der Parteien und 10 Vertr. der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war nicht nur praktisch, sondern auch formell (auf Grund der ihm zugebilligten Vollmachten) die ersfe Regierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. DDR vom 7. 10. 1949 ging die DWK auf in der „Provisorischen Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre. (Verfassung, Regierung und Verwaltung, Besatzungspolitik) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1961. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 117–118 DWA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ebert, Friedrich

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission: durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres,…

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Staatsarchive (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das gesamte „staatliche“ Archivwesen der SBZ ist durch VO vom 13. 7. 1950 dem Ministerium des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) unterstellt. Aufsicht und Anleitung obliegen der ihm nachgeordneten Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam). Das Deutsche Zentralarchiv (DZA) in Potsdam verwahrt im wesentlichen Aktenbestände deutscher Reichsbehörden und der seit 1945 aufgelösten zentralen Dienststellen der SBZ. Zurückgehalten werden dort u. a. Archivbestände der Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck. In der Abt. Merseburg des DZA sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geh. St. und des Hohenzollernschen Hausarchivs untergebracht. Obwohl angestrebt wird, daß jeder der 14 Bezirke sein eigenes Staatsarchiv erhält, war es bisher nicht möglich, den 5 Landeshauptarchiven (LHA) ihre bisherige territoriale Zuständigkeit zu nehmen, die noch im wesentlichen der vor der Verwaltungsneugliederung bestandenen Einteilung in 5 Länder entspricht. Der Ausbau der bisher den LHA untergeordneten Landesarchive zu staatlichen Bezirksarchiven stieß auf verschiedene Widerstände. In den St. befinden sich etwa 200.000 laufende Meter Akten. Das Fehlen von Investitionsmitteln für dringende Neubauten und der immer noch herrschende Mangel an gut geschulten Fachkräften hemmten die Ordnung und Erschließung des Archivguts. Offiziell wird das allgemein bemängelte „Zurückbleiben“ des Archivwesens auf die ungenügende Verbindung der Archivare zum dialektischen und historischen Materialismus zurückgeführt. In 7 ein- bis zweijährigen Lehrgängen wurden bisher 103 Anwärter für den höheren Archivdienst (Diplomarchivare) ausgebildet, doch teilweise mit unzureichendem politischen Erfolg. Die Ausbildung geschieht durch das 1950 begründete Institut für Archivwissenschaft (Sitz Potsdam). Durch AO vom 10. August 1961 wurde dieses der Philosophischen Fakultät, Fachrichtung Geschichte, der Humboldt-Universität in Ost-Berlin als selbständiges Institut angegliedert und ihm zugleich das Promotionsrecht in Archivwissenschaft verliehen. Eine Aufnahmekommission, bestehend aus SED-Mitgliedern, wacht darüber, daß von den Lehrgangsteilnehmern künftig „mindestens 60 %“ Arbeiter- und Bauernstudenten sind. Die Ausbildung ist im Gegensatz zu früheren Lehrgängen ausschließlich zweit- und drittrangigen Nachwuchsdozenten übertragen. Zu Hilfskräften werden an der Fachschule für Archivwesen (Sitz Potsdam) ferner sog. „Staatlich geprüfte Archivare“ ausgebildet. Den Mangel an Fachkräften sucht man außerdem durch Sonderkurse und durch Fernstudienlehrgänge zu beheben, die die Teilnehmer wenigstens teilweise zur Promotion qualifizieren sollen. Seitdem Schirdewan zum Leiter der Staatlichen Archivverwaltung ernannt ist, kann man eine starke Politisierung des gesamten Archivwesens beobachten. Die Direktorenkonferenz der Staatsarchive gab in einer Entschließung vom 11. Mai 1962 die Direktive, „durch Hinweise auf einschlägige Dokumente“ sollen die St. einen wesentlichen Beitrag „zur Entlarvung der Militaristen und Monopolisten und damit zur Demokratisierung Westdeutschlands leisten“. Archivbenutzern aus der BRD, von denen man meint, daß ihre Forschungen in diesem Sinne wirken könnten, wurde in fast freizügiger Weise der Zutritt zu den St. gestattet. Ansonsten wird Forschern aus der BRD und den westlichen Ländern die Benutzung der St. bis auf ganz wenige Ausnahmen verwehrt. Für Pensions-, Renten- und Versor[S. 454]gungsangelegenheiten besteht Auskunftssperre. Alle Familienforschung ist untersagt. Wissenschaftliche Anfragen haben wenig Aussicht auf Beantwortung. Trotz Verbots jeglicher wissenschaftlicher Kontakte zu entsprechenden Fachkreisen der BRD scheinen dennoch die Fäden nach dem Westen nicht gänzlich abgerissen zu sein, zumal die westliche Fachliteratur weiterhin als unentbehrlich empfunden wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 453–454 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbeteiligung

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Das gesamte „staatliche“ Archivwesen der SBZ ist durch VO vom 13. 7. 1950 dem Ministerium des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) unterstellt. Aufsicht und Anleitung obliegen der ihm nachgeordneten Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam). Das Deutsche Zentralarchiv (DZA) in Potsdam verwahrt im wesentlichen Aktenbestände deutscher Reichsbehörden und der seit 1945 aufgelösten zentralen Dienststellen der…

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Jugendliteratur (1963)

Siehe auch: Jugendliteratur: 1965 1966 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 1985 Das sogen. Jugendförderungsgesetz von 1950 (Jugend) bestimmte in § 33, daß „zur besseren Versorgung der Kinder mit Literatur“ ein selbständiger Verlag für Kinderliteratur gegründet und daß an allen Bibliotheken Kinderbuchabteilungen eingerichtet werden sollten (Bibliothekswesen). In der Tat gibt es z. Z. sechs ausgesprochene Kinder- und Jugendbuchverlage, von denen die beiden größten (Kinderbuch-Verlag und „Neues Leben“) „volkseigene“ Betriebe sind, während die übrigen (mindestens dem Anschein nach) noch in privater Hand [S. 226]sind (Verlagswesen). Daneben produzieren J. im Nebenzweig noch 10 meist „volkseigene“ und 2 kirchliche Verlage. Der Umfang der Produktion läßt sich aus den Statistiken nicht einwandfrei herauslesen; nach sowjetzonalen Angaben sollen 1955 insgesamt 17,4 Mill. Jugendschriften hergestellt worden sein. Die Auflagen werden unter dem Gesichtspunkt der „gesellschaftspolitischen“ Bedeutung der Titel manipuliert, bei Büchern „neutralen“ Inhalts sind sie daher meist zu niedrig. Die Buchpreise sind relativ niedrig, obschon der Fülle des Angebots billiger Buchreihen in der BRD nichts Gleichwertiges gegenübersteht. Der Verlag „Neues Leben“ gründete 1959 eine Jugendbuchgemeinschaft, deren Programm aber ganz auf den „Sieg des Sozialismus“ ausgerichtet ist und daher nicht den Anklang findet, den das stark angefachte Bildungsstreben und Lesebedürfnis der Jugend in der SBZ erwarten lassen sollten. In der J. für das erste Lesealter gibt es auf Grund der Leipziger Tradition, aber auch dank der Aufnahme von Übersetzungen vor allem aus dem Tschechischen und Polnischen beachtliche illustrative und typographische Leistungen. Die ideologische Ausrichtung tritt in der J. für die 10- bis 16jährigen thematisch immer mehr hervor, und der Übergang zu platter Agitationsliteratur geschieht stufenlos; selbst in den Lesebüchern für Schulanfänger finden sich bereits Spuren von Agitprop. Das Problem der Schmutzliteratur, in der Demokratie schwer lösbar, existiert für die SBZ kaum; dagegen trägt das Regime, auf Grund der zentralen Steuerung der Buchproduktion, die Verantwortung für die in großen Auflagen (und zum Teil von „Staatsverlagen“) produzierten, inhaltlich und formal minderwertigen, meist zudem nicht einmal jugendgemäßen Heftreihen, die in ihrer verderblichen Wirkung den Erzeugnissen westdeutscher Schundverlage nicht nachstehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 225–226 Jugendherbergen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendring, Deutscher

Siehe auch: Jugendliteratur: 1965 1966 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 1985 Das sogen. Jugendförderungsgesetz von 1950 (Jugend) bestimmte in § 33, daß „zur besseren Versorgung der Kinder mit Literatur“ ein selbständiger Verlag für Kinderliteratur gegründet und daß an allen Bibliotheken Kinderbuchabteilungen eingerichtet werden sollten (Bibliothekswesen). In der Tat gibt es z. Z. sechs ausgesprochene Kinder- und Jugendbuchverlage, von denen die beiden…

DDR A-Z 1963

Uranbergbau (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. wird von der sowjet. Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjet. Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ohne zeitliche Begrenzung ausbeutet. Die Wismut-AG. nahm innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der Sowjet. Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowj. Stellen in Moskau. Auch die Umfirmung der Wismut-AG. in eine sog. „deutsch-sowjet. Gesellschaft“ 1954 hat nichts daran geändert, daß es sich um ein rein sowj. Unternehmen handelt. Die Gründer, die alle Aktien übernommen hatten, waren die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU und die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Nach vergeblichen Schürfungen im [S. 487]Harz und im Zittauer Gebirge, die 1951/52 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren um Johanngeorgenstadt, Falkenstein und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentrum Ronneburg. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigungsstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach rund 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 50.000 Arbeitnehmer im U. tätig sein. Die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjet. U. Trotz der Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im dunkeln, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen offene Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben allein für 1946 bis 1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen mit enthalten. Die Ausbeute ist, besonders im Erzgebirge, in den letzten Jahren zurückgegangen. Trotzdem — so wird von Fachleuten geschätzt — dürfte vielleicht erst wenig mehr als die Hälfte der Uranvorräte abgebaut sein. Die Vorräte im Raum Ronneburg sollen, jetzigen Personalbestand vorausgesetzt, eine Abbautätigkeit von etwa 12 Jahren ermöglichen. Literaturangaben *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 26 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 486–487 Uraltguthaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urheberrecht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. wird von der sowjet. Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjet. Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ohne zeitliche Begrenzung…