DDR A-Z 1963

Richter (1963)

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Ein R. muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 15 des sowjetzonalen GVG in der Fassung vom 1. 10. 1959). Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte (Rechtsstudium) und die Bewährung während der vorgeschriebenen Vorbereitungszeit (Praktikantenzeit). Ein R. soll mindestens 25 Jahre alt sein. Zu den Grundpflichten des R. gehört u. a., „nach den Grundsätzen der sozialistischen ➝Moral zu eben sowie aktiv und vorbildlich beim sozialistischen Aufbau mitzuwirken und sich aktiv an der politischen Arbeit unter den Werktätigen zu beteiligen” (§ 18 GVG i. d. F. vom 1. 10. 1959). Die R. des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Ministerrates durch die Volkskammer auf 5 Jahre, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen auf 3 Jahre gewählt (§§ 19, 28 GVG i. d. F. vom 1. 10. 1959). Die ersten Wahlen der R. bei den Kreis- und Bezirksgerichten fanden vom 15. Okt. bis 30. Nov. 1960 statt; die Amtsperiode dauert vom 1. Dez. 1960 bis zum 30. Nov. 1963 (1. DB zum Richterwahlgesetz — GBl. 1960 I, S. 248). Ein R. kann vorzeitig abberufen werden, wenn er „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst seine Pflichten als R. gröblich verletzt hat“ (§§ 25, 30 des sowjetzonalen GVG). Obwohl Art. 127 der Verfassung und § 7 des sowjetzonalen GVG lauten: „Die R. sind in ihrer Recht[S. 407]sprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, werden laufend und planmäßig Weisungen an die R. erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschaftsverbrechern wurden für unzulässig erklärt und bedurften der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). R., die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 9. 8. 1950 wurde verlangt, daß die R. mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den R. seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur „Anleitung der R.“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch die SBZ und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ost-Berlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1953 in das Justizministerium übernommen. R., die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachten, setzen sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Das Prinzip von „Anleitung und Kontrolle“ hat in der Neufassung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 1. 10. 1959 eine gesetzliche Verankerung erhalten: „Die Kreis- und Bezirksgerichte werden in ihrer Tätigkeit durch das Ministerium der Justiz angeleitet und kontrolliert“ (§ 13 GVG). Aus dem Grundsatz der „richterlichen Verantwortlichkeit“ wurde eine weitere Möglichkeit zu Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entwickelt. Das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) gibt der jeweiligen örtlichen Volksvertretung das Recht, Kritik an der Arbeit des Gerichts zu üben, wenn durch Mängel in dessen Tätigkeit „die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen, der Aufbau des Sozialismus und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden“. Das Gericht ist „verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen“, hat sich also praktisch gegenüber der örtlichen Volksvertretung für seine Entscheidungen zu verantworten und zu rechtfertigen. Nach § 5 GVG sind die R. „verpflichtet, vor den Volksvertretungen, durch die sie ewählt wurden, über ihre Tätigkeit Rechenschaft zu legen“. (Rechtswesen) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 406–407 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Ein R. muß nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 15 des sowjetzonalen GVG in der Fassung vom 1. 10. 1959). Voraussetzung für…

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Bedingte Verurteilung (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Neue Strafart, die durch das Strafrechtsergänzungsgesetz mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem eingeführt wurde: „Eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kann bedingt ausgesprochen wer[S. 63]den, wenn der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, die Umstände, unter denen sie begangen wurde, und das Verhalten des Täters vor und nach Begehung der Straftat dies rechtfertigen“ (§ 1 StEG). Die festgesetzte Strafe wird nur dann vollstreckt, wenn der Verurteilte während einer Bewährungszeit von ein bis fünf Jahren eine neue Straftat begeht, für die mehr als drei Monate Gefängnis verhängt werden. Läuft die Bewährungsfrist ohne Eintritt der Bedingung ab, so wird durch Gerichtsbeschluß festgestellt, daß der Verurteilte als nicht bestraft gilt. An diesem Beschluß wirken auch Schöffen mit. Bei Staatsverbrechen ist BV. grundsätzlich ausgeschlossen. (OG in „Neue Justiz“ 1958, S, 489). Dies wird durch die Richtlinie Nr. 12 des OG vom 22. 4. 61 („Neue Justiz“ S. 289 bestätigt, die zur Verwirklichung des Beschlusses des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ (Rechtswesen) erlassen wurde. Danach ist „ein wichtiges Kriterium für die Anwendung der Strafen ohne Freiheitsentziehung die positive Grundhaltung des Täters zur Gesellschaft, zum sozialistischen Staat“. Diese Grundhaltung wird bei Staatsverbrechen grundsätzlich verneint, kann aber nach der neuen Strafpolitik bei Staatsverleumdung doch anerkannt werden und dann zu BV. führen. Die BV. soll „auch bei fahrlässig begangenen Delikten mit schweren Folgen, bei denen der Grad der Schuld des Täters sehr gering ist, angewendet werden“. Sogar bei vorsätzlichen Handlungen mit erheblichem Schaden wird BV. für anwendbar erklärt, „z. B. wenn der Täter vom Verletzten zu einer Körperverletzung provoziert worden ist“. Nach Angaben des Gen. StA. Streit („Neue Justiz“ 1962, S. 759) ist die Zahl der BV. im Okt. 1962 auf 64,3% aller verhandelten Strafsachen angestiegen. Dem bedingt Verurteilten gegenüber soll eine gesellschaftliche Erziehung einsetzen, so daß er selbstkritisch zu der Straftat Stellung nehmen kann („Neue Justiz“ 1958, S. 527). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 62–63 Bedingte Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bedürfnisse

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Neue Strafart, die durch das Strafrechtsergänzungsgesetz mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem eingeführt wurde: „Eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren kann bedingt ausgesprochen wer[S. 63]den, wenn der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat, die Umstände, unter denen sie begangen wurde, und das Verhalten des Täters vor und nach Begehung der Straftat dies rechtfertigen“ (§ 1 StEG).…

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Devisen (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 105]Staatl. Valutamonopol und D.-Zwangswirtschaft sind Kennzeichen der D.-Wirtschaft der SBZ. Alle staatlichen wirtschaftlichen Organe, alle Einrichtungen der VEW und alle gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen haben die bei ihnen anfallenden Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sowie das Aufkommen und den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln für jedes Jahr im voraus zu einem „Valutaplan“ zusammenzufassen. Das Ministerium für Finanzen und die Staatliche ➝Plankommission stellen dann unter Hinzuziehung der Deutschen ➝Notenbank einen zusammengefaßten Valutaplan auf, der von der Regierung bestätigt werden muß. Die Durchführung und Kontrolle des Valutaplanes obliegt der Deutschen Notenbank, die allein zum Besitz ausländischer Währung berechtigt ist. Bei Auslandsreisen müssen D.-Inländer (Personen mit Wohnsitz in der SBZ) eine entsprechende staatliche Sondergenehmigung beantragen, wenn sie ausländische Zahlungsmittel mitnehmen wollen. Bei der Rückkehr von Auslandsreisen sind ausl. Zahlungsmittel den Grenzkontrollorganen vorzulegen und in Ostmark einzutauschen. Edelmetalle, Edelsteine und Perlen dürfen nicht mitgenommen werden, handelsüblich gefertigte Gegenstände aus diesen Materialien wie Schmucksachen nur, soweit sie „zum notwendigen Reisebedarf“ gehören. Solche Gegenstände dürfen im Ausland weder verkauft, verschenkt noch verliehen werden. Gegen besondere Paßeintragung können bis zu 100 DM Ost mitgeführt, dürfen aber nicht ausgegeben werden, sondern sollen „zur Bestreitung der ersten Ausgaben bei der Wiedereinreise dienen“. Die rechtsgeschäftliche Begründung von Zahlungsverpflichtungen an Ausländer unterliegt der Genehmigungspflicht. Die Zahlungen an Ausländer (z. B. Mieten, Pachten, Kapitalrückzahlungen) dürfen nur auf ein D.-Ausländerkonto bei der Deutschen Notenbank bzw. in Berlin beim Berliner ➝Stadtkontor vorgenommen werden. Der Aus[S. 110]länder darf verfügen z. B. zur Zahlung von Steuern, Unterhaltungskosten für Vermögen im Inland, Unterstützungen und Unterhaltszahlungen. Die Entscheidung über Anträge auf Zahlung trifft die Deutsche Notenbank bzw. das Stadtkontor. Besitzt ein SBZ-Bewohner Vermögen im Ausland, so muß er es bei der Notenbank anmelden und auf deren Verlangen verkaufen. In der SBZ herrscht chronischer D.-Mangel. So sind zusätzliche Importe außerhalb des Valutaplanes zur Versorgung der Wirtschaft mit Rohstoffen oder der Bevölkerung mit Lebensmitteln grundsätzlich unmöglich. (Devisenbonus, Zahlungsverkehr, Währung, Außenhandel) Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 105–110 Deutschlandpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Devisenbonus

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 105]Staatl. Valutamonopol und D.-Zwangswirtschaft sind Kennzeichen der D.-Wirtschaft der SBZ. Alle staatlichen wirtschaftlichen Organe, alle Einrichtungen der VEW und alle gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen haben die bei ihnen anfallenden Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sowie das Aufkommen und den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln für jedes Jahr im voraus zu einem…

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Jagd (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 220]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit heute drei gültigen Durchführungsbestimmungen erklärte alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellte die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von Jagd- und Schonzeiten. Die Oberste J.-Behörde beim Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft und die J.-Behörden bei den Bezirksräten und Kreisen sind für die Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des J.-Gesetzes und Kontrolle der Abschußpläne zuständig; ein J.-Beirat aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei, der Parteien und Organisationen steht ihnen zur Seite. Den ehrenamtlichen von der Kreisjagdbehörde eingesetzten J.-Leitern obliegt die Führung des Abschußbuches zur Kontrolle der Erfüllung des Abschußplanes, der Nachweis über Munitionsempfang und -verbrauch, die Wildablieferung und -Verteilung in den ihnen zugeteilten J.-Gebieten. Die J.-Ausübung ist grundsätzlich nur im Kollektiv den Inhabern von J.-Teilnahmescheinen, von Einzel-J. und „Jagdberechtigten mit besonderer Jagderlaubnis“ möglich. Die J.-Ausübenden müssen jagdhaftpflichtversichert sein und müssen der J.-Gesellschaft angehören. Die J.-Teilnahmescheine und unpersönlichen Waffenscheine für Teilnehmer an Kollektivjagden gelten nur für die Zeit der Kollektiv-J. Waffen und Munition werden an den von der J.-Behörde bestimmten Aufbewahrungsstellen unter Kontrolle der Volkspolizei unter Verschluß gehalten. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen verwandt. Selbst Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt; nur einzelne bevorzugte Personen sind zur Führung von Waffen mit gezogenen Läufen berechtigt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, wird den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der VVEAB zugeleitet. Der Oberste J.-Beirat und die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Wildforschung und die Wildmarkenforschung. Es bestehen 12 Wildforschungsgebiete, die sich mit der Entwicklung des Wildstandes, der Wildbretstärke, Rassenstudien und Trophäen der einzelnen Wildarten befassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 220 Investitionsbank, Deutsche (DIB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jakubowski, Iwan Ignatjewitsch

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 220]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit heute drei gültigen Durchführungsbestimmungen erklärte alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellte die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von Jagd- und Schonzeiten. Die Oberste J.-Behörde beim…

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1963: N, O, Ö

Nachrichtenpolitik Nachtrab Nachtsanatorium Nachwuchsplan Nagel, Otto Namensweihe Nation Nationaldemokratie Nationale Bauernpolitik Nationale Frage Nationale Front Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk Nationales Dokument Nationales Olympisches Komitee (NOK) Nationale Streitkräfte Nationales Wirtschaftsprogramm Nationale Volksarmee (NVA) Nationalhymne Nationalismus Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland Nationalkommunismus Nationalpreis Nationalsozialisten, Ehemalige Naturgemäße Viehhaltung Naturschutz und Landschaftsgestaltung Naumburg NAW NDPD Neiße Neokolonialismus Neubauer Neubrandenburg Neubürger Neuererbewegung Neuerermethoden in der Landwirtschaft Neuer Kurs Neue Technik Neukirchen, Heinz Neulehrer Neumann, Alfred 1909 Neutralismus Neutralität NF NKFD NKWD Nomenklatursystem Norden, Albert Nord-Süd-Kanal Norm Normenschaukelei Normzeit Notariat Notenbank, Deutsche (DNB) Nuschke, Otto NVA Oberbürgermeister Oberschulen Oberstes Gericht Objekt Objektivismus Objektlohn Ochsenköpfe Oder-Neiße-Linie Oelßner, Fred Offenstall Öffentlicher Dienst Öffentlicher Tadel Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen OG Ökonomie, Hochschule für Ökonomik Ökonomische Hauptaufgabe Ökonomische Konferenzen Ökonomisches Grundgesetz ÖLB Oma-Bewegung Operativ Operativoffizier Opportunismus Opposition Ordnungsgruppen der FDJ Organisations-Instrukteurabteilung Orientierungsziffern Örtliche Industrie Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Örtliche Organe der Staatsmacht Örtliche Räte Örtliche Wirtschaft Ostblock Ostseeküste Ostseewoche Ost-West-Handel

Nachrichtenpolitik Nachtrab Nachtsanatorium Nachwuchsplan Nagel, Otto Namensweihe Nation Nationaldemokratie Nationale Bauernpolitik Nationale Frage Nationale Front Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk Nationales Dokument Nationales Olympisches Komitee (NOK) Nationale Streitkräfte Nationales Wirtschaftsprogramm Nationale Volksarmee…

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Gesundheitswesen (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 174]Im G. sind von 1945 bis 1954 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: nach Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und von Ambulatorien aufgegeben. Seit 1949 wurde in die Aufgaben der „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung („Prophylaxe“) und späterhin die nachgehende Überwachung („Metaphylaxe“) einbezogen. 1950 begann der Aufbau fachlich orientierter „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (in der SU „Dispensaire“). So entstanden zwei Systeme ohne klare Grenzen gegeneinander und mit sich uberschneidenden Aufgaben: Behandlungseinrichtungen, den Wohnbezirken oder Betrieben zugeordnet, die auch Vorbeugung betreiben sollten, und auf Vorbeugung orientierte Beratungsstellen, die, nach Fachgebieten gegliedert, auch behandelten. 1952 wurden beide koordiniert und der Poliklinik als Leitorgan jedes Kreises die Führung übertragen. Zugleich wurden Poliklinik und Krankenhaus unter gemeinsame ärztliche und Verwaltungsleitung gebracht. Diese „Einheit Poliklinik-Krankenhaus“ sollte ermöglichen, jeden Kranken innerhalb des Krankenhauses („stationär“) und außerhalb („ambulant“) vom gleichen Arzt behandeln zu lassen. Damit war im Programm der Stand der SU erreicht. Die weitere Entwicklung vollzog sich im wesentlichen gleichläufig. Seit 1954 (Krankenhaus-Ordnung) wird versucht, die Organisation des G. an zwei Strukturprinzipien auszurichten: der Gliederung nach „Versorgungsbereichen“ und der Arbeitsweise des „Dispensaire“. In jeder regionalen Verwaltungseinheit (Land- und Stadtkreise bzw. Stadtbezirke) soll als Gesundheitszentrum das Krankenhaus Leitorgan der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung in seinem „Versorgungsbereich“ (anfangs mit Ausnahme der Betriebe) sein. Die Poliklinik als Organ der ambulanten Behandlung und Überwachung ist ihm zugeordnet (in Umkehrung des früheren Organisationsprinzips nunmehr „Einheit Krankenhaus-Poliklinik“). Dieses Gesundheitszentrum hat die Aufgabe, „durch sinnvolles Ineinandergreifen der drei Aufgabenbereiche (nämlich Vorbeugung, Behandlung und nachgehende Überwachung) eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zu erzielen“. Dem Leitenden Arzt jedes Krankenhauses sind dafür die jeweils kleineren Krankenhäuser seines Bereichs und die Poliklinik weisungsgebunden unterstellt, der Poliklinik ebenso Ambulatorien mit nachgeordneten Außenstellen und Staatlichen Praxen. In gleicherweise ist auch den leitenden Fachärzten dieser Einrichtungen eine hierarchisch gestaffelte Fachaufsicht zugedacht. Die einheitliche Gliederung gibt die formalen Voraussetzungen, alle Behandlungen von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik aus zu steuern. Damit sollen die Schwierigkeiten der fachlichen Koordinierung der ärztlichen Behandlung und der Weiterleitung der „schwierigen Fälle“ an die entsprechend qualifizierte Stelle mit den Mitteln des Kommandostaates gelöst werden. Das Vorhandensein einer verhältnismäßig starken Schicht qualifizierter niedergelassener Ärzte zwang jedoch zu wesentlichen Modifikationen gegenüber dem Schema der SU. Denn der starke Widerstand dieser Ärzte und ihre zunehmende Abwanderung ließen durchgreifende Maßnahmen zu ihrer Einordnung in das Gefüge der staatlichen Einrichtungen nicht zu. Auch stand die Tradition des Praktischen ➝Arztes einem Übermaß an Spezialisierung nach dem Muster der SU entgegen. So sollte die Staatliche Praxis, ähnlich wie vorher in der Tschechoslowakei, die größere Selbständigkeit und die größere individuelle Entscheidungsfreiheit (gegenüber der [S. 175]straffen Steuerung des Sprengelarztes der SU) ermöglichen, die der Tradition des freiberuflichen Arztes westlicher Prägung zugestanden werden mußten. Die Auflösung bzw. Umwandlung der freien Praxen erwies sich dennoch als unmöglich. Daher wurden die „Ärzte in eigener Praxis“ in das Bereichsarztsystem einbezogen. Für den Großteil der erwerbstätigen Bevölkerung, mit Ausnahme nur der Großstädte, ließ sich damit eine weitgehende Einschränkung der freien Arztwahl ohne ihre förmliche Aufhebung erreichen. Die Einrichtung der Staatlichen Praxen für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte seit 1958 hat deren Abwanderung und den Widerstand der verbleibenden stark gefördert. Extremer Mangel an Ärzten zwang 1960 zu weitgehenden Zugeständnissen, die selbst vor der inneren Organisation der Staatlichen Einrichtungen nicht Halt machen konnten. 1961 wurde in diesen die „Halbstaatliche Praxis“ eingeführt. Mit der Unterbindung der Abwanderung (13. 8. 61) tritt als Haupthindernis das Fehlen berufserfahrener Ärzte in Erscheinung. Die hohen Ausbildungszahlen können das zunächst nicht ausgleichen. Die Schwierigkeiten sind von der Quantität auf die Qualität verlagert worden. Für das Strukturprinzip der Einheit von Vorbeugung, Behandlung und Überwachung und von ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung hat sich eine praktikable Lösung bisher nicht entwickeln lassen. Der jahrelang propagierte Gedanke, die ambulante und stationäre Behandlung jedes Kranken in der Hand jeweils nur eines Arztes zusammenzufassen, hat sich als nicht realisierbar erwiesen. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind weiterhin (mit Ausnahme einzelner Fachgebiete) entweder im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Zusammengefaßt sind nur noch „Anleitung und Kontrolle“ mit dem Zweck, eine rationelle einheitliche Behandlung und Überwachung innerhalb der staatlichen Behandlungseinrichtungen zu erreichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik zu vermeiden. Ebenso hat sich kein Weg gefunden, das Betriebsgesundheitswesen in die Organisation nach Versorgungsbereichen einzubeziehen. Das liegt an dem Gewicht, das in diesem Zweig die Arbeitshygiene erhalten hat. Sie steht gegenüber den Behandlungsaufgaben ganz im Vordergrund. Demgemäß wurde versucht, die Einrichtungen hier nach Wirtschaftszweigen (mit gleichen arbeitsmedizinischen Gefahrenmomenten) zu gliedern. Das ist mißlungen. Danach wurde eine regionale Gliederung versucht. Die Betriebspoliklinik des größten Betriebs in jedem Kreis soll die Funktion einer „Leitstelle“ haben. Die Behandlungseinrichtungen aller kleineren Betriebe sind ihr formal nachgeordnet. Künftig sollen auch Klein- und Kleinstbetriebe durch nebenamtliche Betriebsärzte arbeitshygienisch überwacht werden, unter Steuerung von der Leitpoliklinik aus. Die zentrale arbeitsmedizinische Lenkung des Betriebsgesundheitswesens liegt bei der Arbeitssanitätsinspektion jedes Bezirks. Eine Koordinierung der Behandlungsfunktionen zwischen dem betrieblichen und dem außerbetrieblich regionalen System soll künftig („Perspektivplan zur Entwicklung der medizinischen Wissenschaft und des G.“, Juli 1959) dadurch erreicht werden, daß die „territoriale Organisation des Betriebsgesundheitswesens“ dem „Gesundheitszentrum“ des Kreises als Abteilung angegliedert wird. Gemeinsam ist diesen beiden Zweigen des G. die programmatische Vorrangstellung der „Prophylaxe“ und der nachgehenden Überwachung nach dem Prinzip des Dispensaire. Dessen Arbeit kann entweder auf Bevölkerungsgruppen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, gerichtet sein, oder aber auf bestimmte Krankheiten, ihre Erfassung, Behandlungssicherung und Überwachung, wo immer sie auftreten. Die doppelte Ausrichtung im betrieblichen wie im regionalen System der staatlichen Ein[S. 176]richtungen fuhrt zu zahlreichen Überschneidungen. In regionaler Gliederung ist die Dispensaire-Arbeit besonders auf Kinder, Jugendliche und Frauen gerichtet. Frauenberatungsstellen bieten Aufklärung und Hilfe in der Schwangerschaftsverhütung (zur Abwehr von Abtreibung und Schwangerschaftsunterbrechung), Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung u.s.f. Schwangerenberatung hat eine praktisch vollzählige Erfassung und Überwachung aller Schwangeren bewirkt. Die Anstaltsentbindung ist systematisch gefördert worden (1961: 91,5 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen); damit und mit Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen hat sich zwar nicht die Frühgeburtenrate, wohl aber die Frühgeborenensterblichkeit und damit die Säuglingssterblichkeit überhaupt beträchtlich senken lassen. Ähnlich ist die Jugendgesundheitspflege, die sich bis zum Ende des Berufsschulalters (also noch über die zehnklassige Oberschule hinaus) erstreckt, mitsamt Jugendzahnpflege zu einem System der Erfassung von Gesundheitsschäden und -schwächen in Reihenuntersuchungen und der Sicherung und Überwachung ihrer Behandlung ausgebaut; die gesundheitlich ungünstigen Auswirkungen von verschleierter Kinderarbeit (Erntehilfe u. ä.), von Überforderung im Schulbetrieb, von Überlastung in der polytechnischen Erziehung können damit allerdings nicht kompensiert werden. Auch die ärztliche Überwachung des Sports ist nach dem Dispensaireprinzip organisiert. Unter der Erwachsenenbevölkerung sollen Dispensaires zahlreichen verbreiteten Krankheiten begegnen: Herz- und Kreislaufleiden, rheumatische Leiden, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes u. v. a. Solche Dispensaires bestehen bei großen Polikliniken, weit mehr aber im Betriebsgesundheitswesen, wo wiederum mittels Reihenuntersuchungen die Kranken frühzeitig „erfaßt“ und dann im Dispensaire „betreut“ werden. Ebenso werden bestimmte Berufskrankheiten in einzelnen Industriezweigen und die vielfältigen Überlastungsgefahren der Frauen in Großbetrieben angegangen. — Ergänzend treten weitere Maßnahmen der „Gesundheitsfürsorge“ hinzu: ein dichtes Netz von Krippen und Kindertagesstätten hält die Kinder der sehr zahlreichen erwerbstätigen Frauen unter ärztlicher Aufsicht (Kindergarten); Ferienaktionen verschaffen einem sehr großen Teil der Schuljugend Lageraufenthalte, mit zweifellos auch positiven gesundheitlichen Effekten neben beträchtlichen Gefahren; ihnen entsprechen Kuren und Feriendienst für die Erwachsenen. — Den dritten Zweig des G. bilden Hygiene und Seuchenbekämpfung. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr, in den sehr verbreiteten Betriebsküchen u. dergl. herbeiführen. Zu ihrer Durchsetzung sind die Kontrollorgane unter Leitung der Hygiene-Inspektion mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Die Eingliederung der Arbeitssanitätsinspektionen in die Bezirks-Hygiene-Institute (1959) soll die Koordination zwischen betrieblichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen sichern und die häufigen Reibungen und Überschneidungen überwinden. — Die gemeinsame Leitung aller drei Zweige und des Apothekenwesens liegt regional bei der Abteilung Gesundheitswesen jedes Kreises und Bezirks, also in der Hand der Kreisärzte und Bezirksärzte. Sie sind für die gesundheitspolitische Kontrolle, für die Kaderpolitik und für die Verwaltungskoordination verantwortlich. Insgesamt entspricht das, trotz manchen Abweichungen in den Einzelheiten, dem G. der SU: im Plan ein umfassendes und rationell erscheinendes System von Krankheitsverhütung und -behandlung, das auf die Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitskraft ausgerichtet ist. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Immer neue Änderungen im Programm widerlegen die Behauptung, daß es sich um eine [S. 177]klare Konzeption handle, die sich mit angemessenem Aufwand realisieren ließe. Sie beweisen das Unvermögen des Regimes, einfache und in der Praxis wirksame beständige Grundformen zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden und dabei Raum für die Entfaltung persönlicher Initiative der Mitarbeiter zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten lassen. Wirklichkeitsfern nach Doktrinen konstruierte Einrichtungen führen zu einem Übermaß von Verwaltung und „Kontrolle“. Kräfte und Mittel werden dadurch der effektiven Arbeit entzogen. So sind auch die (allerdings sehr beträchtlichen) Abgänge von Ärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe keineswegs die einzige Ursache des Notstandes seit 1958. Die Fehlleitung und der Mißbrauch der vorhandenen Kräfte, ferner die rücksichtslose Konkurrenz der verschiedenen Teile des Staatsapparates, zumal der militärischen Verbände (Ministerium für G., Militärpolitik) haben dazu wesentlich beigetragen. Aber auch eine sehr viel bessere Organisation des G. könnte das proklamierte Ziel, die Verhütung von Krankheiten, nicht erreichen. Die Überspannung der Arbeit von Frauen und Jugendlichen unter Mißachtung elementarer Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht- und Schwerarbeit der Frauen und Jugendlichen vom 17. Lebensjahr an) verursacht kaum abschätzbare Gesundheitsschäden. Besonders ungünstig sind die ständige nervliche Belastung (Normen, Prämienwesen, politischer Druck), die mangelhafte Ernährung und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeiten (ungenügende Freizeit durch Sonderschichten und Einsätze, staatspolitische Schulung, Sorge um den alltäglichen Lebensbedarf usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt und erreicht selbst diese nicht. Bedrohlich erscheinen dem Regime in jüngster Zeit, seit der gewaltsamen Kollektivierung der Landwirtschaft, die Mängel „des Gesundheitsschutzes der Landbevölkerung und der Hygiene auf dem Lande“, die „hinter der sozialistischen Umwälzung auf dem Lande“ zurückgeblieben sind (Perspektivplan S. 22). Rehabilitation und Nachtsanatorien könnten wertvolle Einrichtungen sein, die dem heutigen Erkenntnisstand der Medizin entsprechen. Aber sie entarten unter der alles beherrschenden Ausbeutung der Arbeitskraft. Der Krankenstand läßt sich trotz ständiger Bemühung nicht unter 1 v. H. senken, keineswegs nur aus Krankheitsgründen. Oft genug dient Arbeitsbefreiung unter Vorgabe von Krankheit lediglich der Tarnung von Wartezeiten, die durch Ausbleiben von Materiallieferungen u. ä. hervorgerufen werden. Jedoch läßt die auffallend lange durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle vermuten, daß ernste Gesundheitsschäden eine beträchtliche Rolle spielen; dabei spricht die Erschwerung der ärztlichen Behandlung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung ebenso mit wie der Mangel an erfahrenen Ärzten in der Krankheitsbehandlung; beides führt oft zu behelfsmäßiger oder gar oberflächlicher Behandlung. Andererseits ist gerade durch die Ärzteflucht dem Regime die Durchsetzung des Programms erleichtert worden, vor allem die Anerkennung der Polikliniken in der Bevölkerung und die weitgehende Einschränkung der freien Arztwahl. Die Nachwuchszahlen liegen sehr hoch, bei Ärzten wie bei anderem Medizinischen Personal. Die Zahlen der Mitarbeiter des G. dürften sich im Laufe des Siebenjahrplans den Normzahlen annähern. Zugeständnisse in programmatischen Formulierungen („Perspektivplan“) und zeitweilig mildere Regelungen (Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte, 20. 12. 60) waren von vornherein nur als zeitweilig zu verstehen. Das Ziel der völligen Verstaatlichung und der einheitlich straffen Steuerung des G. hat nicht in Frage gestanden. Es ist im wesentlichen erreicht. [S. 178]Die Medizinische Ausbildung ist nach ist nach dem Muster des sowjetischen Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert worden. Auch die medizinisch-wissenschaftliche Arbeit, die nachdrücklich gefördert wird (Akademie der Wissenschaften), unterliegt straffer Planung (Deutscher ➝Forschungsrat) und intensiver politischer Einwirkung. Sie ist besonders gekennzeichnet durch die Herrschaft der materialistischen Doktrin der Physiologie und Psychologie nach Pawlow. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 174–178 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitszentrum

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 174]Im G. sind von 1945 bis 1954 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: nach Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und der Industrie die Errichtung von Polikliniken und von Ambulatorien aufgegeben. Seit 1949 wurde in die Aufgaben der „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ auch die Vorbeugung…

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FDJ (1963)

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend, die einzige in der SBZ zugelassene Jugendorganisation, eine in den ersten Jahren als überparteilich getarnte Massenorganisation der SED. Die Niederlage, die der Kommunismus 1933 erlitten hatte, nötigte den KJVD (gleich der KPD), seine Arbeit mit Volksfront- und Einheitsfrontlosungen zu tarnen. Seit 1935, mehr noch seit 1945 traten die Jugendfunktionäre der KPD als „FDJ“ auf. Die FDJ bediente sich der am 20. 6. 1945 von der SMAD genehmigten antifaschistischen Jugendausschüsse. Die Gründung der FDJ wurde am 7. 3. 1946 in großen Versammlungen verkündet. War auch die FDJ anfangs überparteilich, so waren doch die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Schon seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 wird die FDJ auf den Marxismus-Leninismus gemäß der geltenden Parteilinie der SED ausgerichtet. Seit Beginn des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei war die FDJ ihr wohl ergiebigstes Rekrutierungsfeld; in noch stärkerem Maße galt bzw. gilt das für die Nationale Volksarmee und die Gesellschaft für Sport und Technik, über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED die Jugend in diesen Bereichen. Für größere Schulen sind, um die Leitung zu straffen, Zentrale Schulgruppenleitungen (ZSGL) eingesetzt. Seit der 16. Tagung des Zentralrates (25. 4. 1957) gilt die Losung: „Die FDJ ist die sozialistische Jugendorganisation der DDR.“ Demgemäß heißt es im Statut vom 15. 5. 1959 (§ 1, Abs. 1–6): „Die FDJ ist die sozialistische Massenorganisation der Jugend in der DDR. Sie vereint in ihren Reihen auf freiwilliger Grundlage die Arbeiter- und Landjugend, die junge Intelligenz, die Schüler und Studenten und die Jugend des Mittelstandes.“ Sie „läßt sich … von den richtungweisenden Beschlüssen und Ratschlägen der SED leiten, weil ihre Politik, auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin beruhend, den Lebensinteressen der Nation und der Jugend entspricht.“ Der § 5, d sagt: „Jedes Mitglied der FDJ hat die Pflicht, … sich mit der wissenschaftlichen Lehre der Arbeiterklasse, dem Marxismus-Leninismus, vertraut zu machen.“ Die FDJ ist also auch auf den Atheismus verpflichtet, und damit ist § 1, Abs. 27 des Statuts [S. 139]unglaubwürdig, in dem die FDJ behauptet: „Sie betrachtet alle Jugendlichen, auch die, die religiös gebunden sind, als ihre Freunde und Kameraden …“ Um den Patriotismus der ganzen deutschen Jugend auf das SBZ-Regime festzulegen, behauptet das Statut: „Die deutsche Jugend hat in der DDR ihr wahres Vaterland.“ Auch verlangt § 1, Abs. 11 Einsatz für die bewaffneten Organe, für die Militärpolitik: „Die Mitglieder der FDJ betrachten es als ihre Ehre und Pflicht …, sich vormilitärische Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Der Dienst in den bewaffneten Organen der DDR ist für jedes Mitglied der FDJ eine Ehrenpflicht.“ Um die FDJ für den Siebenjahrplan anzuspannen, beschloß das VI. Parlament (Mai 1959) ein genau durchgegliedertes „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“. Darin wird u. a. Mitarbeit gefordert an der Bewegung des Kompaß, den Kontrollposten, den Brigaden der sozialistischen Arbeit, den sozialistischen ➝Gemeinschaften. Als die Mauer in Berlin gerade auch der Jugend die Flucht abschnitt, beschloß der ZR der FDJ am 17. 8. 1961 das Kampfaufgebot: „Das Vaterland ruft, schützt die sozialistische Republik!“ - Damit erzwang der ZR - mit Terror gegen Widerstrebende und Panik-Hetze gegen die BRD: 1. die Meldung vieler Rekruten für die Nationale Volksarmee, formiert in „Freiwilligenregimentern“ der FDJ; 2. die Verstärkung der FDJ-Ordnungsgruppen; 3. zusätzliche unentgeltliche Rekord- und Schwitzarbeit Jugendlicher in den Jugendbrigaden im Produktionsaufgebot. Die gesamte Tätigkeit und Schulung der FDJ wird seit langem ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Das neue Statut der SED, das der VI. Parteitag annahm, band die FDJ noch stärker an die SED. — Der Zentralrat (ZR) wird alle 4 Jahre vom Parlament der FDJ gewählt; er setzt das Büro und das Sekretariat des ZR, die eigentliche Führungsspitze, ein. — Der 1. Sekretär des ZR ist Horst ➝Schumann (SED). Als Mitgliederzahl nannte das „Statist. Jahrbuch der DDR“ 1959 1, 74 Mill. (ohne Junge Pioniere). Die Ausgabe 1960–61 vermeidet jede Angabe, um Mitgliederschwund zu verheimlichen. Sie nennt nur 1,668 Mill. Junge Pioniere. — Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Die Altersgrenze, nicht für Funktionäre, wohl aber für Mitglieder, ist im allgemeinen (seit dem Statut vom Mai 1958) das vollendete 26. Lebensjahr. Der ZR verleiht für „Verdienste bei der sozialistischen Erziehung der Jugend …“ die „Artur-Becker-Medaille der FDJ“, die bis April 1960 als Medaille „Für die sozialistische Erziehung unserer Jugend“ bezeichnet wurde. (Der Altkommunist B., Vors. des ZK des KJVD, starb 1938 als Rotspanien-Kämpfer.) Außerdem wird das Abzeichen „Für gutes Wissen“ für Leistungen bei der FDJ- Schulung vergeben. In der Bundesrepublik Deutschland ist die FDJ seit 26. 6. 1951 als verfassungsfeindlich verboten. Dieses Verbot bestätigte am 16. 7. 1954 das Bundesverwaltungsgericht. Tageszeitung: „Junge Welt“, Halbmonatsschrift: „Junge Generation“. [S. 596]<Nachtrag> In Anwendung der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED hielt die FDJ Ende Mai 1963 ihr VII. Parlament (=Verbandstag) ab. Das Statut wurde teilweise neugefaßt. Aus ihm geht hervor, daß die FDJ nicht nur politisch-ideologische Hilfstruppe der SED sein soll, sondern auch durch wissenschaftlich-technische Ausbildungsarbeit und durch Einsatz in den Betrieben (so auch in den Jugendausschüssen des FDGB) die wirtschaftliche Erzeugung mit vorantreiben soll. Im Büro des Zentralrates sind nun nur noch Mitglieder der SED, nachdem CDU, NDPD und DBD, die noch je einen der 20 Sitze innehatten, herausgesetzt wurden. [S. 139] Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Hartung, Hermann, und Gottfried Paulsen: Was liest die Jugend der Sowjetzone? 2. Aufl. (BMG) 1961. 107 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Hetmann, Frederik: Enteignete Jahre — Junge Leute berichten von drüben. München 1961, Juventa-Verlag. 191 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. *: Die Pionier-Organisation „Ernst Thälmann“ in der Sowjetzone. (FB) 1959. 15 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 138–139 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Kontrollposten

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend, die einzige in der SBZ zugelassene Jugendorganisation, eine in den ersten Jahren als überparteilich getarnte Massenorganisation der SED. Die Niederlage, die der Kommunismus 1933 erlitten hatte, nötigte den…

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Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) (1963)

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1946 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“ am 2. 7. 1948 in DSF umbenannt. Aufgaben: Popularisierung der sowjet. Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die Mitgliedschaft zur DSF gilt als Mindestforderung zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“. Die DSF wird auch als Antreiber in den Betrieben eingesetzt. Der VI. Kongreß der DSF im März 1957, auf dem 3,5 Mill. Mitgl. vertreten waren, bezeichnete die DSF als „einen kämpfenden Teil der NF“. Präsidenten der DSF: 19. 6. 1949–30. 3. 1958 Friedrich Ebert (SED), dann bis 7. 9. 1962 Georg ➝Handke (SED), seit 15. 3. 1963 Johannes ➝Dieckmann (LDPD). 1. Vors. des Sekretariats des Zentralvorstandes: 30. 3. 1958–9. 2. 1963 Fritz ➝Beyling (SED), seit 15. 3. 1960 Kurt Heutehaus (SED). — Im Besitz der DSF ist der Verlag „Kultur und Fortschritt“. — Die DSF verleiht die Johann-Gottfried-Herder-Medaille für vorbildliche Leistungen bei der Vermittlung und Erlernung der russischen Sprache und Tür gute Arbeit im Sinne der DSF. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 103 Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1946 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“ am 2. 7. 1948 in DSF umbenannt. Aufgaben: Popularisierung der sowjet. Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden…

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Kirchenpolitik (1963)

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917–1939 trat der Bolschewis[S. 239]mus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1932 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. In der SBZ war die Ausgangssituation eine wesentlich andere. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Erfahrungen in nationalkirchlichen und Spaltungsexperimenten wurden mit Prag und Warschau ausgetauscht. Immer wenn eine Verschärfung des politischen Kurses in der Zone vorbereitet wurde, ging eine osteuropäische Konferenz „fortschrittlicher Christen“ oder eine „Friedenstagung“ mit christlichen Sprechern voraus. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte für die Zone keine Erleichterung; vielmehr ging der Hauptkampf in Schulen, Parteischulen, Presse und Rundfunk weiter. Beide Kirchen stehen unter starkem und unablässigem Druck des kommun. Regimes; ihre Probleme sind die gleichen. Planmäßig wird versucht, die unabhängige Existenz der Kirchen auszuschalten. Wohlfahrts-, soziale und medizinische Einrichtungen werden stark beschränkt oder völlig unterdrückt. Staatliche Zuwendungen werden gekürzt oder gestrichen. Besitz wird enteignet. Seit 1952 richtet sich der Angriff nicht nur gegen die Kirche, den Gottesdienst und die sakramentalen Riten, sondern besonders gegen die Geistlichkeit. Die Anschuldigungen konzentrieren sich auf angebliche Vergehen gegen strafgesetzliche Bestimmungen der „DDR“ mit dem Ziel, die Gemeindemitglieder von einer engeren Verbindung mit der Geistlichkeit abzuhalten und ein Gefühl der Gefährdung unter der Jugend zu schaffen. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjet. Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin, „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen Ost-Berlins (Verbot des Religionsunterrichts an den Oberschulen) zeigten erneut, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Im Frühjahr 1958 setzten Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 2. 1958 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln durchgeführte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, sind: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Republikfluchtbegünstigung, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Eisenhüttenstadt usw., Schließung kirchlicher Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52.157), die Einschränkung der Sammelerlaubnis und die Einführung von Ersatzriten für Taufe, Trauung und Begräbnis. Der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stoeckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe leiteten neue Großoffensive ein. Vorwand u. a. der Militärseelsorgevertrag. („Neue Zeit“ v. 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgevertrages ist Staatsverbrechen.“) Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates und der Ev. Kirche am 21. 7. 1958 gaben beide Seiten zu erkennen, daß klärende Aussprachen über die Beseitigung etwaiger Mißstände durchgeführt werden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD be[S. 240]reits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Nachdem Grotewohl am 23. 3. 1959 in einer Rede vor Kulturschaffenden die atheistische Denkweise von Staats wegen proklamiert hatte, wandte sich Bischof Dibelius in einem Offenen Brief am 20. 4. 1957 an ihn und führte Beschwerde über die Anwendung staatlicher Machtmittel gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Am 2. 5. 1959 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Im Juli 1960 legte Bischof Dibelius den Vorsitz in der kirchlichen Ostkonferenz nieder, der alle Bischöfe der in der SBZ liegenden Teile der Landeskirche angehören. Am 17. 9. 1960 wurde dem Päpstlichen Nuntius für Deutschland, Erzbischof Dr. Bafile, das Betreten des Sowjetsektors von Berlin verwehrt. Als Begründung wurde angegeben: „Da gegenwärtig noch keine Vereinbarungen zwischen dem Vatikan und der Regierung der DDR bestehen, ist es nicht möglich, daß ausgerechnet ein Vertreter des Vatikans bei der Bonner Kriegsregierung in der Hauptstadt der DDR auftritt“ („Neues Deutschland“ vom 20. 9. 1960). Am 4. 10. 1960 gab Ulbricht in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Staatsrats eine programmatische Erklärung ab, in der es hieß: „Die Angehörigen der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde haben in unserer DDR die Möglichkeit, in der Kirche bzw. Synagoge ihre religiösen Anliegen zu pflegen.“ Damit wurde die Religionsfreiheit auf Kultfreiheit begrenzt. Wenig später, am 6. 2. 1961, erklärte „Radio DDR“ in einem Kommentar: „Die DDR betrachtet die in der DDR beheimateten Gliedkirchen der EKD als aus der EKD ausgeklammert“ und ließ damit deutlich die Absicht des Regimes erkennen, die EKD zu spalten. Die K. des SBZ-Regimes gipfelte in dem am 8. 7. 1961 durch den Polizeipräsidenten des Sowjetsektors „im Interesse der Gewährung von Ruhe und Ordnung und zur Sicherung des Friedens“ ausgesprochenen Verbot des Deutschen Evangelischen Kirchentages für den Bereich von Ost-Berlin und (seit dem 13. 8. 1961) in der Behinderung der leitenden Kirchenmänner beider Konfessionen, ihre Dienstpflichten auf der anderen Seite der Demarkationslinie auszuüben. Weder Bischof Dibelius noch der zum Verweser des Bischofsamtes in Ost-Berlin bestellte und danach auf heimtückische Art ausgewiesene Präses D. Scharf können ihr Amt in der SBZ ausüben. Anträge auf Wiederzulassung von Präses Scharf wurden abgelehnt. Der Versuch, auf der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg im Dez. 1961 Präses Dr. Scharf zum Bischof zu wählen und damit die Personalunion zwischen dem Ratsvorsitzenden und dem Berliner Bischof wiederherzustellen, scheiterte, da von den getrennt tagenden Regionalsynoden die östliche nicht die erforderliche Stimmenmehrheit für Scharf abgab. Die regionale Kirchenleitung Ost der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg wählte auf ihrer Synode im Febr. 1963 den Cottbusser Generalsuperintendenten Jacob zum amtierenden Verwalter des Bischofsamtes für die Ost-Berliner und Brandenburgischen Gemeinden. Dadurch hat die SED ihre Absicht, jeglichen Einfluß aus Berlin (West) auf die EKD auszuschalten, vorerst erreicht. Den in der SBZ wohnenden Mitgliedern der Synode der Evgl. Kirche in Deutschland wurde im März 1963 erstmals seit 14 Jahren die Teilnahme an der in Bethel tagenden Synode nicht ermöglicht. Andererseits hat das in der Präambel zur neuen Geschäftsordnung der Kirchenleitungen in der SBZ enthaltene Bekenntnis der acht mitteldeutschen Landeskirchen, daß „die evangelischen Kirchen in der DDR zu der evangelischen Kirche in Deutschland gehören“, seinen Eindruck auf die Zonenfunktionäre nicht verfehlt. Zumindest ist festzustellen, daß das Regime in der Frage der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen eine weniger rücksichtslose Stellung als bisher einzunehmen bereit scheint. Die katholische Soziallehre wurde nach der Veröffentlichung der Enzyklika „Mater et Magistra“ wiederholt heftig angegriffen. Dem neuen in Ost-Berlin residierenden katholischen Oberhirten, Erzbischof Dr. Bengsch, wird zur Zeit noch gestattet, in beiden Teilen der Stadt seinen Dienstpflichten nachzukommen. Doch durften weder er noch die sechs anderen bischöflichen Würdenträger seit Herbst 1961 an der Fuldaer Bischofskonferenz teilnehmen. 1961 errichtete das Moskauer Patriarchat der Russisch-Orthodoxen Kirche ein Exarchat für Mitteleuropa mit dem Sitz in Ost-Berlin und berief Erzbischof Joann Wendland von Podolsk auf den Exarchenstuhl. Sein Nachfolger wurde am 1. 11. 1962 Erzbischof Sergius Ladrin von Perm und Solikamski. Sein Titel lautet „Exarch von Berlin und Mitteleuropa“. Bei seinem Amtsantritt betonte Erzbischof Sergius gegenüber dem Staatssekretär für [S. 241]Kirchenfragen, Seigewasser, die „grundsätzliche Übereinstimmung mit den humanistischen Zielen der DDR“. [S. 596]<Nachtrag> Im Juni 1963 veröffentlichten die 8 ev. Landeskirchen „Zehn Artikel über Freiheit und Dienst der Kirche“, in denen die durch die Gebote Gottes und durch das Gewissen des Christen gezogenen Grenzen der Loyalität gegenüber dem totalitären Weltanschauungsstaat deutlich gemacht werden. Gleichzeitig erließen die katholischen Bischöfe u. bischöfl. Kommissare einen Hirtenbrief, in dem sie die von den Kommunisten und ihren Helfern in der Ost-CDU und in „Christlichen Arbeitskreisen“ unternommenen Versuche zur Mißdeutung der Enzyklika „Pacem in terris“ im Sinne einer ideologischen Annäherung an die Thesen der kommun. „Weltfriedensbewegung“ zurückwiesen. [S. 241] Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Koch, Hans-Gerhard: Die Abschaffung Gottes — der materialistische Atheismus … Stuttgart 1961, Quell-Verlag. 291 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 238–241 Kirchenfragen, Amt für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchensteuer

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Die Lage der Kirchen wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche…

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Wirtschaft (1963)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 528]Der Sinn des Wirtschaftens in den kommun. Staaten ist — entsprechend dem Willen der herrschenden Partei — ausschließlich die Festigung und Steigerung der Macht der Partei, speziell der Parteielite. Als die Grundlage dieser Macht wird die totale Verfügungsgewalt über alle wirtschaftlichen Güter angesehen: über die Produktionsmittel, um so die Produktionsrichtung bestimmen zu können (anordnen zu können, welche Güterarten und welche Gütermengen hergestellt werden), über die Konsumgüter, um den Produktionsfaktor Arbeit erhalten und lenken zu können, und selbstverständlich über die militärischen Güter, um die Machtansprüche außenpolitisch demonstrieren und durchsetzen zu können. <Wirtschaftssystem> Um diese Ziele erreichen zu können, bedient sich der Kommunismus eines Wirtschaftssystems, das es weitestgehend gestattet, die kommun. Partei als bestimmenden Faktor für das gesamte Wirtschaftsgeschehen zu etablieren. Die Kommunisten nennen dieses System „sozialistische Planwirtschaft“, womit zum Ausdruck gebracht werden soll, daß das gesamte Wirtschaftsgeschehen zentral geplant wird und entsprechend diesen Plänen ablaufen soll. Will man das kommun. Wirtschaftssystem innerhalb der Schemata der westl. Nationalökonomie typisieren, so ist es als Zentralverwaltungswirtschaft mit relativer Konsumfreiheit einzuordnen. Andere Bezeichnungen für den gleichen Sachverhalt sind: zentralgeplante Wirtschaft, kommun. Wirtschaft oder entsprechend Wirtschaftssystem. Jede moderne Wirtschaft ist eine geplante Wirtschaft, auch die westl. Volkswirtschaften. Bestimmend für die Qualität — im wertfreien Sinne — eines Wirtschaftssystems ist die Zahl der planenden Personen bzw. Institutionen sowie der Grad der staatlichen Eingriffe. Im System der Marktwirtschaft — das z. B. für die Volkswirtschaft der Bundesrepublik weitgehend bestimmend ist — ist die Zahl der Planer sehr groß: alle Betriebe und Institutionen sowie alle privaten und öffentlichen Haushalte treten mit eigenen Wirtschaftsplänen auf, sie bestimmen, welche Güter und Mengen eines Gutes sie kaufen oder verkaufen bzw. konsumieren wollen. Die Koordination all dieser Einzelpläne zu einem sinnvollen Gesamtprozeß erfolgt über den Markt. Die durch Angebot und Nachfrage regulierten Preise bestimmen die Produktionsrichtung und lenken die Güter — sowohl die Investitionsgüter als auch die Konsumgüter — dorthin, wo die Nachfrage am dringlichsten, der Nutzen der Güterverwendung also am größten ist. Der Staat ist auf dieser Ebene nichts anderes als ein gleichberechtigter Marktpartner, der sich den Bedingungen des Marktes in gleicher Weise wie alle anderen Produzenten und Konsumenten unterwerfen muß. Das entscheidende Kriterium des kommun. Wirtschaftssystems ist also nicht der Tatbestand der Planung, sondern die Tatsache, daß es nur eine einzige Institution gibt, die den gesamten Wirtschaftsprozeß im voraus plant. Der Beitrag aller anderen Institutionen (z. B. Produktionsbetriebe) und Personen (z. B. Arbeitnehmer) besteht ausschließl. in der Durchführung dieses zentralen Wirtschaftsplanens. Im folgenden ist in bezug auf das kommun. Wirtschaftssystem unterschieden zwischen Planung (Planaufstellung), Plandurchführung (Planverwirklichung, „Leitung der Volkswirtschaft“) und Plankontrolle. Die für die Planung im Sinne der Festlegung der Produktionsziele sowie der Entwicklungsrichtung der Volkswirtschaft allein zuständige Instanz innerhalb der SBZ ist das Politbüro der SED (Wirtschafts[S. 529]kommission). Es ist das Willenszentrum, dessen Weisungen für die Gestaltung des Wirtschaftsprozesses verbindlich sind. Allerdings ist das Politbüro bei seinen Entscheidungen an die Richtlinien gebunden, die ihm das Präsidium der KPdSU erteilt. Die Aufgabe, die allgemeinen Weisungen des Politbüros in einem Wirtschaftsplan für die gesamte Volkswirtschaft zu transformieren, obliegt der Staatlichen ➝Plankommission, die die Perspektivpläne und zusammen mit dem Volkswirtschaftsrat die Volkswirtschaftspläne (Jahrespläne) ausarbeitet (Kennziffern), die der Volkswirtschaftsrat über Zwischeninstanzen zu den Betrieben weiterleitet. Geplant werden grundsätzlich die gesamte Produktion und die Verwendung des Sozialprodukts. Eine den Vorstellungen der Planungsinstanzen gemäße Verteilung des Sozialproduktes wird erreicht durch die Preispolitik, durch die Lohnpolitik und mittels des Staatshaushaltes (Steuern). Geplant wird auch die Produktion von Konsumgütern nach Menge und Qualität. Die Planung ist insofern nicht vollständig, als der Konsum von der Planung ausgenommen ist: es gibt keine Anrechtscheine (Lebensmittelkarten, Bezugscheine) mehr für den Bezug von Konsumgütern (Ausnahmen bestehen bei einzelnen Lebensmitteln; Versorgung). Der Konsument ist also beim Einkauf von Konsumgütern relativ frei (relative Konsumfreiheit), d. h. er kann im Rahmen des außerordentlich geringen und geringwertigen Angebotes (siehe unten) frei wählen. Die Wirtschaftsplanung ist eine primitive Mengenplanung, die Planauflagen beziehen sich nahezu ausschließlich auf die Bruttoproduktion. Qualitätsmerkmale bleiben fast ganz außer Betracht, und soweit eine Kostenplanung erfolgt, ist sie so unrealistisch, daß die Plankosten meist überschritten werden. Neben der materiellen Planung erfolgt eine Finanzplanung. An den finanziellen Transaktionen der Betriebe (Käufe, Verkäufe, Lohn- und Steuerzahlungen, Kreditaufnahme und -rückzahlung) läßt sich das materielle Produktionsgeschehen ablesen und somit kontrollieren. Die Voraussetzung für die exakte Planung eines volkswirtschaftlichen Prozesses ist eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, die eine genaue Kenntnis von Menge und Qualität der zur Verfügung stehenden Produktionsfaktoren — Boden (z. B. landwirtschaftliche Nutzfläche, Bodenschätze), Arbeitskräfte (Zahl und Ausbildung) und Kapital (z. B. Bauten, Ausrüstungen, Verkehrsanlagen) — und des Grades der Verflechtung der einzelnen Wirtschafts- und Produktionsbereiche (Interdepedenz) gestattet. Abgesehen davon, daß bedeutende Kenner des Systems der Zentralverwaltungswirtschaft der Auffassung sind, daß sich dieses Problem für eine moderne dynamische — sich dauernd verändernde, wachsende — Wirtschaft auch durch die Einschaltung von Elektronengehirnen nicht umfassend lösen läßt, ist bis heute in der SBZ noch nicht einmal der Versuch gemacht worden, eine auch nur grobe Details berücksichtigende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu erstellen. Hierüber ist von guten Kennern der SBZ-Wirtschaft (z. B. von Oelßner, Behrens) gerade in der letzten Vergangenheit Klage geführt worden. Die Planung erfolgt also ohne ausreichende Sachkenntnisse. In der Praxis gehen die für die Planaufstellung zuständigen Instanzen so vor, daß sie die Ist-Werte des zuletzt abgeschlossenen Wirtschaftsjahres als Ausgangspunkt für die Planaufstellung nehmen. Diese Werte sind jedoch veraltet, weil der Volkswirtschaftsplan am Anfang des Wirtschaftsjahres bereits vorliegt, der Grad der Erfüllung des laufenden Planes jedoch nicht bekannt ist. Der bereits bekannte Erfüllungsstand gibt also nicht den augenblicklichen Zustand der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft [S. 530]wieder. Er ist eine unvollkommene Hilfsgröße, besonders auch deswegen, weil er lediglich die erzielte Bruttoproduktion, nicht aber deren technisches Niveau, ihre Qualität und vor allem nicht den Grad ihrer rationellen Verwendung widerspiegelt. Diese unvollkommenen Grundwerte werden durch die erwarteten Ergebnisse des bei der Planungsarbeit für das folgende Jahr laufenden Wirtschaftsjahres ergänzt. Hierbei handelt es sich aber um Größen, die erstens die gleiche geringe Aussagekraft haben wie die Grundwerte, zusätzlich aber nur geschätzt sind: es ist aber in keiner Weise sicher — die Erfahrung lehrt sogar das Gegenteil —, daß der laufende Plan erfüllt wird. Auf Grund dieser ungenauen Größen wird an Hand der Direktiven und Weisungen des Politbüros der Volkswirtschaftsplan ausgearbeitet. Die politisch motivierten Forderungen überschätzen aber in der Regel die Leistungsfähigkeit der Zonen Wirtschaft (Fünfjahrplan, Ökonomische Hauptaufgabe, Siebenjahrplan, Investitionen, Störfreimachung). Die unteren Instanzen (Betriebe, Arbeiter) haben keinen Einfluß auf die Planaufstellung. Hinzu tritt, daß die Planungsorgane absichtlich falsch informiert sind, weil die Betriebe oft nichtrealisierte Plan(über)erfüllungen melden, um so möglichst hohe Prämien zu erzielen. Für die Planverwirklichung sind verantwortlich der Ministerrat und als dessen Organe der Volkswirtschaftsrat und der Landwirtschaftsrat, ferner die VVB, die Bezirkswirtschaftsräte und die Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte. Die eigentliche Realisierung der Pläne erfolgt in den Betrieben. Die genannten Institutionen haben die von der Staatlichen Plankommission erteilten Auflagen jeweils weiter aufzuschlüsseln und in konkrete Produktionsvorgaben zu transformieren, die dann in die Betriebspläne eingehen und als „Planaufgabe“, „Plansoll“ oder „Soll“ als konkrete Arbeitsunterlage zu akzeptieren und zu realisieren sind, wobei den Gewerkschaften (FDGB) eine große Bedeutung zukommt. Die folgende Skizze zeigt eine vereinfachte Darstellung des Aufbaus der Wirtschaftsverwaltung. Die Schwierigkeiten bei der Planverwirklichung sind größer als bei der Planaufstellung. Wegen der Interdependenz aller wirtschaftlichen Vorgänge ist das volkswirtschaftliche Gleichgewicht schon dann gestört, wenn der Plan an einer Stelle, in einem Betrieb nicht erfüllt wird. Immer wieder wird z. B. darüber geklagt, daß wegen nicht termingerechter Materialversorgung sogen. Stillstands- und Wartezeiten (Ausfallzeiten) entstehen. Maschinen und Arbeiter sind während dieser Zeit nicht beschäftigt (eine Form systembedingter Arbeitslosigkeit). Die Ausfälle sollen dann nach der verspäteten Materiallieferung aufgeholt werden, was eine Überbeanspruchung der Maschinen (höherer Verschleiß = höhere Kosten) und der Arbeitskräfte (Überstunden == höhere Kosten) (Arbeitszeit) zur Folge hat und somit rentabilitätsmindernd wirkt (Rentabilität). Gleichzeitig werden von solchen Produktionsverschiebungen in einer Art Kettenreaktion alle Abnehmerbetriebe betroffen usw. Auch durch die Einrichtungen des Vertragssystems ist keine Besserung erzielt worden. Auch die von den Behörden der SBZ immer wieder geforderte Übererfüllung der Pläne ist dann ökonomisch unsinnig, wenn diese Übererfüllung nicht von allen Betrieben gleichzeitig und vor allem in gleicher Höhe erzielt wird. In diesen Fällen werden Güter produziert, die die Abnehmerbetriebe nicht verwenden können. Während bei Planuntererfüllungen Engpässe entstehen, führen Übererfüllungen zu Überplanbeständen. Gegen Planuntererfüllungen versucht man sich durch An[S. 532]lagen von Reserven zu sichern. In diesem Falle müssen also Güter für wirtschaftliche Situationen produziert und gelagert werden, die bei geregeltem plangerechtem Wirtschaftsablauf gar nicht benötigt werden. Auch dadurch entstehen volkswirtschaftliche Verluste. Gleiche, durch das Wirtschaftssystem bedingte, Kosten entstehen dadurch, daß sich die Betriebe durch eigene überplanmäßige Vorratsbildung für den Fall des Ausbleibens von Zulieferungen absichern. Gegen diese „private“ Reservenbildung, die ihrerseits zu Unplanmäßigkeiten beim Wirtschaftsablauf führen, kämpft die Zonenverwaltung seit Jahren ohne Erfolg, durch Bestrafung der Verantwortlichen, durch spezielle Kreditregelungen und mit hohen Kreditzinsen für die Finanzierung solcher Überplanbestände. Nicht unerhebliche Verluste entstehen durch die von der politischen Führung häufig geforderten Planänderungen. Eine weitere Ursache ist die Schwerfälligkeit des Systems, die sich besonders in einer Unzahl von Anordnungen, Richtlinien, Gesetzen, Durchführungsbestimmungen u. dgl. zeigt. Es ist der Normalfall, daß ein größerer Industriebetrieb oder eine LPG jährlich weit über tausend solcher Bestimmungen erhält, die, von verschiedenen Instanzen erteilt, nicht miteinander abgestimmt sind und sich häufig widersprechen. In der SBZ selbst wird immer wieder diese „Papierflut“ kritisiert. Die größte Schwierigkeit bei der Planverwirklichung besteht jedoch in der Notwendigkeit, alle am Produktionsprozeß Beteiligten dem zentralen Willen einer kleinen Gruppe zu unterwerfen und deren Anordnungen nach Menge, Qualität und zeitgerecht zu erfüllen. Eigene Vorstellungen über eine andere Produktion oder auch nur über eine sinnvollere und sachgerechtere Produktionsgestaltung zur Erreichung eines vorgegebenen Produktionszieles müssen zurückgestellt werden. (Aus diesem Grunde wird in bezug auf das kommun. Wirtschaftssystem auch von „Befehlswirtschaft“ oder „Kommandowirtschaft“ gesprochen.) Die Praxis zeigt, daß die Verwaltung der SBZ aber nicht damit rechnen kann, daß ihre Anordnungen befolgt werden. Persönliche Auffassungen, Prestigefragen, Konkurrenzneid und vor allem die politische Ablehnung des SED-Regimes und seiner Herrschaftsmethoden bei dem überwiegenden Teil der Bevölkerung sind die Hauptgründe für die Nachlässigkeit, den Widerstand und gelegentlich die Sabotage bei der Plandurchführung. Diesen Widerstand versucht man zu überwinden durch eine entsprechende Beaufsichtigung und Kontrolle, durch eine auf das materielle Interesse gerichtete Lohnpolitik (Arbeitspolitik, Arbeitsrecht), durch die Zahlung von Prämien, durch öffentliche Belobigungen, durch Titel und Auszeichnungen (z. B. Held der Arbeit, Verdienter ➝Aktivist) und nicht zuletzt durch ein drakonisches Wirtschaftsstrafrecht (Wirtschaftsstrafverordnung, Sabotage). Die Bemühungen, die bedingungslose Erfüllung der Wirtschaftspläne zu sichern, sind auch der Hauptgrund für die Anmaßung der SED, die mitteldeutsche Bevölkerung zum sozialistischen Bewußtsein und zur sozialistischen Moral zu „erziehen“. (Fünf von den „Zehn Geboten der sozialistischen Moral“ dienen ausschließlich der Verwirklichung von wirtschaftspolitischen Zielen der SED.) Wenn die Menschen schon wegen ihres „Bewußtseins“ oder aus Gründen der Moral arbeiten, so spekuliert der Kommunismus, spielen materielle Äquivalente als Leistungsanreiz eine untergeordnete Rolle und können für die Ziele der Partei eingesetzt werden. Bis heute haben allerdings weder die psychologischen Methoden noch die Spekulation auf die materielle Interessiertheit der Arbeiter und Angestellten die Hoffnungen der SED erfüllt. (Produktionspropaganda) [S. 533]Auch nicht vorhergesehene Einwirkungen von außen können das kommun. Wirtschaftssystem empfindlich stören. So sind z. B. die negativen Wirkungen von Naturereignissen (Hochwasser, Frost) oder eine ausgebliebene Importlieferung auf den Wirtschaftsprozeß erheblich größer als in einer reaktionsfähigeren und elastischeren Marktwirtschaft. Die Kontrolle über die Planverwirklichung obliegt zunächst den Instanzen, die für die Planverwirklichung zuständig sind (Volkswirtschaftsrat, VVB, Betriebe, Landwirtschaftsräte). Neben der materiellen Kontrolle erfolgt eine zusätzliche Kontrolle durch den Vergleich der finanziellen Produktionsergebnisse mit den Finanzplänen. (Rechnungswesen, Vertragssystem, wirtschaftliche Rechnungsführung) Schließlich ermöglicht der Zwang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr eine weitgehende Kontrolle des Betriebsgeschehens durch die Banken (Währung). <Wirtschaftspolitik> Das wirtschaftspolitische Ziel Nummer eins ist — wie schon erwähnt — seit 1945 die Begründung und Festigung der kommunistischen Macht innerhalb der SBZ und die Einspannung der Zone für die machtpolitischen Ziele des Weltkommunismus, die von der Führung der KPdSU bestimmt werden. Es gibt keine wirtschaftspolitischen Ziele außerhalb dieses Hauptzieles! Die im folgenden erwähnten Zielsetzungen sieht der Kommunismus als Mittel zur Erreichung seines Hauptzieles an. 1. Aufbau der Zentralverwaltungswirtschaft sowj. Typs. Der im Abschnitt „Wirtschaftssystem“ geschilderte Aufbau der Wirtschaftsverwaltung war im Jahre 1945 nicht vorhanden. Die notwendigen Institutionen mußten geschaffen, das entsprechende Personal mußte ausgebildet werden, die Ideen der kommun. Wirtschaftsplanung und die Methoden ihrer praktischen Durchführung mußten bis hinunter zu den Arbeitern und Bauern propagiert werden. Ein riesiger Apparat für die notwendige Berichterstattung (Statistik) mußte errichtet werden. Die Vorarbeiten waren 1948 so weit gediehen, daß der erste Volkswirtschaftsplan für das zweite Halbjahr 1948 vorgelegt werden konnte (DWK). Seitdem bestimmen Volkswirtschaftspläne den Ablauf der Zonen-Wirtschaft jeweils für ein Jahr und Perspektivpläne für längere Perioden. Der Aufbau der Planungsinstanzen, ihre Funktionen und ihre Struktur sind seitdem mehrfach geändert worden, ohne daß das Grundprinzip der zentralen Wirtschaftslenkung aufgegeben worden ist, aber auch ohne eine Verbesserung der mangelhaften Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems zu erzielen. Auch eine Ende 1962 durch einen Aufsatz von Professor Liberman (SU) in Gang gekommene Diskussion über die Qualität des kommun. Wirtschaftssystems, in dem freimütig auf dessen Mängel und Fehlleistungen hingewiesen wurde, sowie eine sich anschließende gleichgerichtete Diskussion in der SBZ haben zu keiner Änderung der bisherigen Prinzipien geführt — im Gegenteil, Ulbricht hat auf dem folgenden VI. Parteitag der SED (Januar 1963) eine noch straffere Planung und Leitung und eine noch größere Konzentration der Wirtschaft angekündigt. 2. Die Sozialisierung. a) Die wichtigste Form der Sozialisierung ist die Enteignung. Aus optischen Gründen wird aber nicht die kommun. Partei juristisch Inhaber dieser Verfügungsgewalt — die sie dennoch faktisch besitzt und ausübt sondern das „Volk“, das den von der kommun. Partei beherrschten und verwalteten „Staat“ — eine weitere Fiktion — „bittet“, sein Eigentum, das Volkseigentum („Staatseigentum“) zu verwalten [S. 534]und optimal zu nutzen. Die früheren Eigentümer verlieren — grundsätzlich ohne Entschädigung — ihre Rechte, damit ihren wirtschaftlichen und — dieser Aspekt ist von großer Bedeutung — den damit weitgehend verbundenen gesellschaftspolitischen Einfluß, sie werden proletarisiert, eine wichtige Voraussetzung zur Errichtung einer totalitären Herrschaft. Enteignet wurden seit 1945 zunächst die Banken, die Versicherungen, (Deutsche Versicherungsanstalt), das Verkehrswesen, die gesamte Großindustrie und große Teile der mittelständischen Industrie. b) Eine zweite wichtige Form der Beseitigung der individuellen Verfügungsgewalt ist die Bildung von Produktionsgenossenschaften aus ehemals selbständigen Privatbetrieben. Diese Methode wird dort angewendet, wo man auf die Arbeitskraft der ehemaligen Inhaber nicht verzichten kann. (Genossenschaften, ländliche ➝Genossenschaften). Eine Sozialisierung entsprechend diesen Prinzipien erfolgt in der Landwirtschaft (Agrarpolitik, LPG, Zwangskollektivierung), im Handwerk, in der Fischerei und im Gartenbau. Die Genossenschaftsbildung mit dem genannten Akzent konnte die SED nur durch Anwendung von wirtschaftlichen und psychologischen Zwangsmitteln und unter Inkaufnahme von Produktionsverlusten erreichen. c) Eine weitere Methode der Sozialisierung hat die SED aus China übernommen. Die Rechte der Eigentümer von Industriebetrieben, die noch Privateigentum sind, werden — seit 1956 — durch die Aufnahme einer „staatlichen Beteiligung“ in halbstaatliche Betriebe umgewandelt. Die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel gelangt zunehmend in die Hand des „Staates“. d) Schließlich versucht man, den noch verbliebenen privaten Einzelhändlern (Handel) dadurch ihre Selbständigkeit zu nehmen, daß man sie zum Abschluß eines Kommissionsvertrages mit der „staatlichen“ Handelsorganisation bewegt. Der Kommissionshändler darf keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung tätigen. Auch über seine Geschäftsführung bestimmen also weitgehend „staatliche“ Einrichtungen. Der im Anschluß an die Periode der antifaschistisch-demokratischen Ordnung begonnene Aufbau des Sozialismus (1950/52) hat vor allem die in Punkt eins und zwei genannten wirtschaftspolitischen Ziele und die Stabilisierung der neuen Struktur von Wirtschaft und Gesellschaft („umfassender Aufbau des Sozialismus“ seit Ende 1962) zum Inhalt. Mit der vollständigen Verwirklichung dieser Ziele dürfte diese Entwicklungsperiode abgeschlossen sein. 3. Produktionsmittelprimat Ein weiteres wichtiges Ziel der mitteldeutschen Wirtschaftspolitik ist der forcierte Aufbau einer Produktionsgüterindustrie zu Lasten der Herstel[S. 535]lung von Konsumgütern. So ist man seit Kriegsende bemüht, eine Grundstoff- und Schwermaschinenbauindustrie aufzubauen, die chemische Industrie vorrangig zu entwickeln und die Leistungen des sonstigen Maschinenbaues zu steigern. Hohe Investitionen auf diesen Sektoren sollen ein hohes Produktionsniveau sichern. Das Produktionsmittelprimat und zusätzlich ein sehr hoher öffentlicher Verbrauch zur inneren und äußeren Machtsicherung (Militärpolitik, Propaganda, Infiltration) sind mitbestimmend für den niedrigen Lebensstandard. 4. Außenhandel Die SBZ ist ein rohstoffarmes, also stark importabhängiges Land, sie ist zu hohen Exporten gezwungen, um ihre Wirtschaft mit den notwendigen Gütern versorgen zu können, weshalb der Außenhandel vorrangig gefördert wird. Daneben wird jedoch versucht, über internationale Handelsverbindungen (DIA, Deutsche ➝Handelsbank AG, Kammer für ➝Außenhandel) die politische Anerkennung zu erreichen. Insbesondere in den Entwicklungsländern versucht man, auf diese Weise Fuß zu fassen, um politisch wirken zu können. (Außenpolitik) Beide Motive haben solches Gewicht, daß der Export — besonders in das westliche Ausland — in erheblichem Maße zu Preisen abgewickelt wird, die nicht die Kosten, z. T. nicht einmal die Produktionskosten — ohne Sozialbelastung — decken, so daß hohe Außenhandelsverluste durch Subventionen beglichen werden müssen. Das gilt insbesondere für den Konsumgüterexport. 5. Wirtschaftliche Verflechtung im Rahmen des Ostblocks Die Wirtschaft der SBZ ist erstens abhängig von den Beschlüssen und Empfehlungen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe, dem sie seit 1949 angehört und in dem sowj. Interessen vorherrschen, und zweitens — wie schon erwähnt — von direkten Weisungen der SU. Diese Abhängigkeit hat zur Folge, daß die Produktions-, speziell die Investitionsentscheidungen der SBZ nicht in erster Linie im Interesse der eigenen Volkswirtschaft getroffen werden können: Die Volkswirtschaft der SBZ mit ihrem qualifizierten Facharbeiterstamm ist in hohem Maße ein Verarbeitungsbetrieb im Dienste der SU. Rund 45 % ihres Außenhandels wickelt die SBZ mit der SU ab, wobei die SBZ von der SU nahezu ausschließlich Rohstoffe, Halbwaren und Konsumgüter erhält, während sie selbst gezwungen ist, ganz überwiegend Maschinen und Ausrüstungen zu liefern. Auch für die übrigen Partner des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe ist die SBZ in erster Linie Lieferant von hochwertigen Industrieerzeugnissen. 6. Zusammenfassung Mißt man die Leistungen der Zonenwirtschaft an ihren eigenen Wirtschaftsplänen, so muß man feststellen, daß — besonders in den letzten Jahren — die gesteckten Ziele nicht erreicht wurden, daß insbesondere durch Planübererfüllung in Einzelbereichen und durch Planuntererfüllung in anderen Bereichen die Disproportionen vergrößert wurden und das volkswirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist. Bei einem Vergleich mit der BRD fällt auf, daß trotz angeblich höherer Zuwachsraten der Entwicklungsstand der Zonenwirtschaft erheblich geringer ist als der bundesdeutsche. Die Arbeitsproduktivität ist — laut Ulbricht — Anfang 1963 um rd. 25 v. H. geringer als in der BRD. Der Lebensstandard ist sogar um über 40 v. H. niedriger. Die Gründe hierfür sind vor allem das komplizierte und schwerfällige System der Zentralverwaltungswirtschaft sowj. Typs, die Sozialisierungsmaßnahmen, die Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit durch die Wirtschaftsverwaltung, der Vorrang der Politik bei der Bestimmung [S. 536]der Wirtschaftsziele und bei der Leitung der Wirtschaft, das Produktionsmittelprimat und vor allem die hohe Exportquote dieser Güter in die RWG-Länder, speziell in die SU, die hierdurch bedingte mangelhafte Bereitstellung von Konsumgütern für die Bevölkerung, der durch das politische System bedingte hohe Staatsverbrauch, Fehlinvestitionen durch den Bau von Anlagen mit niedrigem technischem Niveau und infolge von kurzfristigen Planänderungen. Vergleicht man die Entwicklung der Wirtschaft seit 1950 mit den auf dem VI. Parteitag (1963) proklamierten Zielen, so ist auch für die Zukunft keine Änderung zu erwarten. Die Planungs- und Leitungsprinzipien bleiben erhalten, die Anforderungen der SU bleiben bestehen, der Konsument soll in Zukunft in noch geringerem Maße am Sozialprodukt beteiligt werden. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft — industrielle Standorte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin 1956, Duncker und Humblot. 252 S. m. 16 Karten u. 108 Tab. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Schiller, Otto: Die Landwirtschaft der Sowjetunion 1917 bis 1953. Agrarverfassung und Agrarproduktion (Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung, Nr. 19). Tübingen 1954, durch Böhlau-Verlag. 108 S. m. Tab. Thalheim, Karl C., und Peter Propp: Die Entwicklungsziele der sowjetischen Besatzungszone in der zweiten Fünfjahrplan-Periode. (FB) 1957. 87 S. m. 15 Tab. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 528–536 Winzer, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 528]Der Sinn des Wirtschaftens in den kommun. Staaten ist — entsprechend dem Willen der herrschenden Partei — ausschließlich die Festigung und Steigerung der Macht der Partei, speziell der Parteielite. Als die Grundlage dieser Macht wird die totale Verfügungsgewalt über alle wirtschaftlichen Güter angesehen: über die Produktionsmittel, um so die Produktionsrichtung bestimmen zu können (anordnen zu können, welche Güterarten und welche…

DDR A-Z 1963

Bevölkerung (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 77]Seit nunmehr zwölf Jahren ist das sowjetische Besatzungsgebiet Deutschlands das einzige Gebiet Europas — wenn nicht sogar der ganzen Welt — mit einer kontinuierlich abnehmenden B. Als Hauptursache dieser mißlichen Entwicklung gilt ein seit Jahren anhaltender Wanderungsverlust an den freien Teil Deutschlands sowie eine gegenüber der BRD niedrigere Geburtenzuwachsrate. Die ständig zunehmende Überalterung der B. und unliebsame Auswirkungen auf das Arbeitskräftepotential sind die Folgeerscheinungen. Nach dem Ergebnis der Volkszählung vom 29. 10. 1946 wird für das Gebiet der SBZ (Gebietsstand 31. 8. 1950) eine Wohn-B. von 17,18 Mill. (ohne Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) ausgewiesen. Im Berliner Sowjetsektor wurden 1,175 Mill., zusammen also 18,355 Mill. Einwohner gezählt. Gegenüber der letzten Volkszählung vor dem Kriege, vom 17. 5. 1939, war dies eine Zunahme von insgesamt 1,61 Mill. (=9,6 v. H.). Trotz eines Sterbefallüberschusses in den Nachkriegsjahren stieg die B.-Zahl durch einen gewissen „Wanderungsgewinn“ (Rückkehr von Kriegsgefangenen, Evakuierten, Zivilinternierten und „Zuwanderung“ von Heimatvertriebenen aus den deutschen Ostgebieten) zunächst bis März 1949 auf etwas über 19 Mill. an. Bereits 1947 hatte aber eine Abwanderung von politisch und wirtschaftlich Andersdenkenden eingesetzt (Flüchtlinge), die von Jahr zu Jahr stärker wurde. Bei der Volkszählung am 31. 8. 1950, die als die letzte gesamtdeutsche Zählung gilt, wurden nur noch knapp 18,4 Mill. Einwohner gezählt. Seitdem zeigen die Ergebnisse der amtlichen B.-Fortschreibung nach dem Gebietsstand vom 31. 12. 1961 folgendes Bild: Von 1949 bis Ende Juni 1962 wurden allein im Bundesnotaufnahmeverfahren 2,748 Mill. Flüchtlinge statistisch erfaßt. Etwa die Hälfte der Flüchtlinge (langjähriger Durchschnitt) stand in einem Alter bis zu 25 Jahren, rd. 60 v. H. sind im Erwerbsleben stehende Personen gewesen. Unabhängig von den Ermittlungen im Bundesnotaufnahmeverfahren wurden durch das Statistische Bundesamt 3,612 Mill. Personen gezählt, die zwischen 1950 und Mitte 1962 aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet in die BRD und nach Berlin (West) zugezogen sind. Dieser Zahl stehen im gleichen Zeitraum nur 495.000 Abwanderungen aus der BRD (einschl. Berlin West) gegenüber. Auf jeden Fortzug aus dem freien Teil Deutschlands kamen also 7,3 Zuzüge aus dem sowjetischen Besatzungsbereich. Mehrmals war Ulbricht gezwungen, diese „illegale“ Wanderungsbewegung offiziell zuzugeben. [S. 78]Unterstellt man die Richtigkeit der sowjetzonalen B.-Fortschreibung, so waren Ende 1961 nur die B.-Zahlen der Bezirke Frankfurt/Oder und Cottbus höher als im Jahr 1950, und zwar sehr gering. Eine regionale Übersicht der B.-Entwicklung zwischen 1950 und 1961 zeigt folgendes Bild: Die Verteilung der B. auf die Gemeinden nach Größengruppen ist von derjenigen des Bundesgebietes sehr verschieden. Unter Einschluß von Berlin (West) lebten 1961 33,5 v. H. der westdeutschen B. in Großstädten (ohne Berlin 30,7 v. H.), während der Anteil der großstädtischen B. im gesamten sowjetischen Besatzungsgebiet nur 21,4 v. H. beträgt. Weitere 19,3 v. H. lebten in Gemeinden mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern (BRD = 16,8 v. H.), 18,8 v. H. der B. in Gemeinden mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern (BRD = 16,7 v. H.) und je 12,5 v. H. der B. in Gemeinden mit 2.000 bis 5.000 Einwohnern. In den Kleingemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern lebten in der SBZ 28,0 v. H. (BRD = 23,2 v. H.) der B. Durch den Zugang der Heimatvertriebenen war die B.-Dichte (einschl. Sowjetsektor von Berlin) bis 1946 auf 170 (1939 = 155) Einwohner je qkm gestiegen; seit dieser Zeit sinkt sie beständig, während sie im Bundesgebiet durch die Aufnahme von Flüchtlingen und infolge des höheren Geburtenüberschusses steigt. Die B.-Dichte variiert in den Bezirken zwischen 59 Einw./qkm (Neubrandenburg) und 349 Einw./qkm (Chemnitz). Für den Berliner Sowjetsektor wird Ende 1961 eine B.-Dichte von 2.619 Einw./qkm und für Berlin (West) von 4.569 Einw./qkm ausgewiesen. [S. 79]Die Sexualstruktur hat sich in den letzten Jahren leicht gebessert. Nachdem vor dem Kriege auf je 100 männliche Personen 104 Frauen kamen, schnellte dieses Verhältnis nach der Volkszählung von 1946 auf 100:135 hoch. Zur Volkszählung von 1950 wurden auf 100 Männer noch 125 Frauen ermittelt. In den Jahren 1959, 1960 und 1961 wird ein gleichbleibend hoher Frauenüberschuß von 122 Frauen auf jeweils 100 Männer ausgewiesen. Im Bundesgebiet, einschließlich Berlin (West) ist das Verhältnis günstiger. Hier entfallen nach dem Stand von 1960 auf je 100 Männer nur 113 Frauen. Der Berliner Sowjetsektor weist mit 133 Frauen auf jeweils 100 Männer den größten Frauenüberschuß im sowjetischen Besatzungsgebiet aus. Durch die Abwanderung von überwiegend jüngeren Jahrgängen hat sich der Altersaufbau der B. seit 1950 ungünstig entwickelt. Unter Berücksichtigung des Sowjetsektors von Berlin ist der Anteil der B. im Alter bis zu 14 Jahren mit 21,1 v. H. im Jahr 1950 und 21,2 v. H. im Jahr 1961 fast gleich geblieben. Die Jahrgänge von 15 bis 44 Jahren haben im gleichen Zeitraum von 40,8 v. H. auf 37,9 v. H. abgenommen. Ebenso die Altersgruppe von 45 bis 64 Jahren, die von 27,5 v. H. im Jahr 1950 auf 26,8 v. H. im Jahr 1961 zurückging. Lediglich der Teil der B. von über 65 Jahren hat nicht unbeachtlich von 10,6 v. H. auf 14,1 v. H. zugenommen. In der BRD, einschließlich Berlin (West) hingegen ist der B.-Anteil bis zu 14 Jahren von 21,6 v. H. im Jahr 1950 auf 27,3 v. H. im Jahr 1961 nicht unbeträchtlich angestiegen. In der gleichen Zeit nahm allerdings der Anteil der Personen zwischen 15 und 44 Jahren von 44,5 v. H. auf 32,5 v. H. ab, jedoch ist im Gegensatz zur Sowjetzone bereits der Anteil der B. im Alter von 45 bis 65 Jahren von 24,5 v. H. auf 27,9 v. H. gestiegen. Die Zunahme des Anteils der über 65jährigen von 9,4 v. H. im Jahr 1950 auf 12,3 v. H. im Jahr 1961 fällt hier nicht so ins Gewicht wie bei der Sowjetzone. Das Verhältnis der Quote der Sterbefälle zu den Lebendgeburten ist im Bereich der SBZ viel ungünstiger als im Bundesgebiet (ohne Berlin West). Auf 1.000 Einwohner entfielen 1939 im damaligen Reichsgebiet 8,1 Lebendgeburten. In der SBZ war zunächst 1946 ein Sterbefall Überschuß von 12,4, für 1947 von 5,9 und für 1948 von 2,4 pro 1.000 der B. festzustellen. Erst ab 1949 trat mit 1,1 pro 1.000 der B. wieder ein geringer Überschuß ein. Wie die Tabellenübersicht zeigt, sinkt der Geburtenüberschuß seit 1955 abermals bedenklich ab und droht nach amtlichen sowjetzonalen Vorausberechnungen in den nächsten Jahren sogar völlig zu verschwinden. [S. 80] Der Anteil der nichtehelich geborenen Kinder lag 1956 bei 13,3 und 1961 bei 11,2 v. H. aller Lebendgeburten. Der niedrige Geburtenzuwachs und die anhaltende Abwanderung hatten einen ungünstigen Einfluß auf die Sozialstruktur der B. Der Anteil der Personen im Rentenalter (Männer über 65 und Frauen über 60 Jahre) nimmt ständig zu. Andererseits sinkt der Anteil der Kinder unter 15 Jah[S. 81]ren und der B. im arbeitsfähigen Alter (Männer von 15 bis unter 65 und Frauen von 15 bis unter 60 Jahre) rapide ab. Während die B. zwischen dem 31. 8. 1950 und dem 31. 12. 1961 um rd. 1,3 Mill. abgenommen hat, nahm gleichzeitig die Zahl der Personen im Rentenalter um 528.500 (= 12,1 v. H.) zu. Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren nahm im gleichen Zeitraum um 174.600 (= 4,1 v. H.) und die Zahl der im arbeitsfähigen Alter stehenden Einwohner um 1,663 Mill. (= 14,3 v. H.) ab. Hinsichtlich der künftigen Entwicklung der B. sind für die SED-Planer erhebliche Schwierigkeiten entstanden. Zur Erfüllung der ehrgeizigen Wirtschaftspläne muß die B. einen entsprechend hohen Anteil an arbeitsfähigen Kräften stellen. Wie wiederholte Untersuchungen sowjetzonaler Stellen über die künftige wahrscheinliche B.-Entwicklung ergaben, ist vor 1980 nicht mit einer nennenswerten Besserung zu rechnen. Bis 1980 soll zwar die B. wieder auf fast 17,7 Mill. (d. h. um rd. 3,5 v. H.) zunehmen, jedoch wird der Anteil der B. im arbeitsfähigen Alter bis dahin lediglich um 0,1 v. H. ansteigen. Die Sexualproportion wird dann etwa ein Verhältnis aufweisen, das den heutigen Gegebenheiten im Bundesgebiet entspricht. Wenn 1961 auf 100 der Wohn-B. 58,5 Personen im arbeitsfähigen Alter kamen, werden es 1980 sogar noch etwas weniger, nämlich 57,1 Personen sein. Der Anteil der noch nicht arbeitsfähigen Einwohner nimmt auf 24,9 leicht zu, während der Anteil der Rentner mit 18,0 je 100 Einwohner fast konstant bleibt. Von dem wahrscheinlichen Zuwachs der B. um rd. 600.000 Personen entfallen etwa 117.000 (= 19,5 v. H.) auf Rentner, etwa 97.000 (= 16,2 v. H.) auf arbeitsfähige Personen und 386.000 (= 64,3 v. H.) auf Kinder bis zu 16½ Jahren im noch nicht arbeitsfähigen Alter. Durch den obligatorischen Besuch der „Zehnklassenschule“ werden weitere anderthalb Jahrgänge der Gruppe der im Erwerbsleben stehenden B. vorenthalten. Die Geburtenzuwachsrate wird zunächst in den Jahren 1970 bis 1972 mit 1,0 pro 1.000 der B. einen absoluten Tiefstand erreichen und bis 1980 nur auf 2,1 zunehmen. Sie wird damit noch immer um mehr als die Hälfte niedriger als 1961 sein. Trotz der schon erwähnten wahrscheinlichen Zunahme der B. um rd. 600.000 bis zum Jahr 1980 gilt es zu bedenken, daß der mit 17,7 Mill. vorausberechnete Bevölkerungsbestand dann immer noch um rd. 700.000 niedriger als im Jahr 1950 und um rd. 800.000 niedriger als nach dem Kriege, im Jahre 1946, sein wird. Literaturangaben *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1954. (BB) 1954. 51 S. mit 22 Anlagen. Kabermann, Heinz: Die Bevölkerung des sowjetischen Besatzungsgebietes — Bestands- und Strukturveränderungen 1950 bis 1957. (BB) 1961. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 77–81 Betriebszeitung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bevollmächtigte für Sozialversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 77]Seit nunmehr zwölf Jahren ist das sowjetische Besatzungsgebiet Deutschlands das einzige Gebiet Europas — wenn nicht sogar der ganzen Welt — mit einer kontinuierlich abnehmenden B. Als Hauptursache dieser mißlichen Entwicklung gilt ein seit Jahren anhaltender Wanderungsverlust an den freien Teil Deutschlands sowie eine gegenüber der BRD niedrigere Geburtenzuwachsrate. Die ständig zunehmende…

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Kredite (1963)

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1965 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bisher für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Seit Mitte 1962 wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII. Parteitag - verstärkt die Möglichkeit diskutiert, Investitionen durch langfristige K. zu finanzieren, um einen „höchstmöglichen Nutzen der Investitionen, eine höhere Verantwortlichkeit des Betriebsleiters und eine größere Sparsamkeit in den Betrieben“ zu erreichen. Den kurzfristigen K. kommt eine sehr große Bedeutung zu, da die VEW absichtlich nur teilweise mit eigenen Mitteln zur Finanzierung des Betriebsablaufes ausgestattet ist. Sie ist also gezwungen, ständig K. in Anspruch zu nehmen, die für die einzelnen Finanzierungsobjekte genau genormt sind. So werden gewährt für die Finanzierung planmäßiger Bestände Richtsatzplan-K., bei Saisonproduktion Saison-K., Sonder-K. bei Überplanbeständen, zur Abdeckung von Finanzschulden Überbrückungsdarlehen, überfällige K. für nicht fristgerecht getilgte oder nicht vorschriftsmäßig verwandte K. sowie im Zusammenhang mit den verschiedenen Verrechnungsverfahren RE-K. (Rechnungseinzugsverfahren), FE-K. (Forderungseinzugsverfahren) und K. zur Akkreditivgestellung (AK-Verfahren). Diese umständliche Spezifizierung hat den Sinn, die Betriebe bis hinunter zu den einzelnen Produktionsverfahren und besonders deren Bestandshaltung zu kontrollieren. Planwidrigkeiten sollen durch Sonder-K., Überbrückungsdarlehen und überfällige K. mit hohen Zinsen (bis zu 12% — Normalzins 2 bis 3,5% vermieden werden. Für die sozialistischen Genossenschaften werden kurzfristige und langfristige K. entsprechend den Auflagen der Volkswirtschaftspläne gewährt. Für die private Wirtschaft sind im allgemeinen K. nicht zu erhalten. Private Industriebetriebe werden auf Staatsbeteiligungen (halbstaatliche Betriebe) verwiesen. Hergabe und Kontrolle der K. sind Aufgabe der zuständigen Banken. Innerhalb der K.-Organisation nehmen die sog. Rationalisierungs-K. eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Deutschen ➝Notenbank für Maßnahmen zur Mechanisierung und Rationalisierung des Produktionsprozesses bereitgestellt. Die Hergabe dieser K. ist an den vorherigen Nachweis darüber gebunden, daß die damit finanzierten Investitionen innerhalb von 2 Jahren einen zusätzlichen Nutzen bringen, der die [S. 260]Rückzahlung des K. In diesem Zeitraum erlaubt. b) Während die Propaganda behauptet, die BRD sei im Gegensatz zur SBZ stark an das Ausland verschuldet, zeigt ein Blick auf die Tatsachen, daß das Verhältnis genau umgekehrt ist: Die BRD gibt in hohem Maße Kredite an Entwicklungsländer und internationale Institutionen (z. B. die Weltbank), während die SBZ gezwungen ist, ständig größere K. von der SU zu erbitten. Von K.-Transaktionen der SU an die SBZ sind bekannt: Die Tabelle zeigt, daß die SBZ seit 1952 mindestens K. in Höhe von — umgerechnet — rd. 4,7 Mrd. DM Ost von der SU erhalten hat und daß sie heute in Höhe von über 3,7 Mrd. DM Ost verschuldet ist. Demgegenüber ist die SBZ nur in sehr bescheidenem Maße K.-Geber. Folgende K. an sozialistische Länder sind von der SBZ bisher zugesagt worden, wobei nicht bekannt ist, ob die Zusagen bereits realisiert worden sind: Ferner hat die SBZ noch Warenkredite in Höhe von 31 Mill. Dollar an Entwicklungsländer zugesagt, von denen ebenfalls nicht bekannt ist, inwieweit sie bis heute tatsächlich gewährt wurden. Der Betrag verteilt sich auf folgende Länder: Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 259–260 Krauss, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreis

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1965 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bisher für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Seit Mitte 1962 wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII. Parteitag - verstärkt die…

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Volkszählung (1963)

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Empfehlung der Europa-Kommission der Vereinten Nationen finden im Rahmen des „Weltzensus“ in den Jahren, die auf Null enden, in fast allen europäischen Ländern Volkszählungen statt. Entgegen diesen Empfehlungen hatte die SBZ bereits Mitte 1954 für 1959 eine „Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung“ beschlossen. Für die Wirtschaftsplanung ab 1957 wollte man frühzeitig Angaben über Bevölkerung und Arbeitskräftepotential besitzen. Nach einem am 11. 12. 1957 erlassenen Gesetz zur V. war der Zähltermin auf den 15. 1. 1959 festgelegt worden. Vorher fand am 20. 2. 1958 im Landkreis Leipzig eine Probezählung statt. Mit der Begründung, daß die Bevölkerungsstatistik der SBZ bisher noch nicht in der Lage war, eine Darstellung der nach 1945 eingetretenen Umschichtung der Klassen und Zwischenschichten der Bevölkerung darzulegen, wollte man in Anlehnung an die Sowjet. Methodik eine neuartige „Klasseneinteilung der Bevölkerung“ vornehmen. Der Stand der Angestellten sollte in der Klasse der Arbeiter aufgehen. Die Intelligenz wollte man nur vorläufig als besondere Klasse erfassen, da sie im kommun. Staat früher oder später in der Arbeiterklasse aufgehen würde. Vor allem die in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Landwirtschaft Tätigen sollten besondere neue Klassen bilden. Als weitere Neuerung sah man eine Einteilung nach drei verschiedenen „Familientypengruppen“ vor. Die Zuordnung sollte nach der Klassenzugehörigkeit und Herkunft der Ehepartner erfolgen. Eine Erfassung der Bevölkerung nach Konfessionen war nicht vorgesehen. Die Durchführbarkeit eines solchen Zählprogramms wurde von Experten in der BRD bezweifelt. Die mit 22 Mill. DM Ost veranschlagten Kosten waren zu niedrig angesetzt. Nach der Probezählung im Land[S. 510]kreis Leipzig wurde die V. in der SBZ ohne Kommentar verschoben. Weder 1960, 1961 noch 1962 war eine V. vorgesehen. Lediglich am 11. März 1961 fand in teilweiser Erfüllung des für 1959 geplanten „Zählprogramms“ eine Wohnungszählung statt. Dem Mangel an Zahlenangaben über die Bevölkerung versuchte man 1962 durch vorausschauende Wahrscheinlichkeitsberechnungen bis zum Jahr 1980 abzuhelfen. Dabei baute man auf ohnehin fragwürdigen Fortschreibungsergebnissen des Jahres 1957 auf. Nach einem Beschluß des Ministerrates vom 22. 12. 1962 (GBl. 1963, S. 39) soll mit Stichtag vom 29. 12. 1964 eine Volks- und Berufszählung durchgeführt werden. Hierzu sind 1963 in einigen Gemeinden Probezählungen vorgesehen. Als Grundlage für diese Zählung gilt das bereits erlassene Gesetz vom 10. 12. 1957 (GBl. 1957, S. 675). Die letzte gesamtdeutsche V. ist die Volks- und Berufszählung vom 29. 10. 1946, für die eine einheitliche Anweisung, das Kontrollratsgesetz Nr. 33 vom 20. 7. 1946, für alle Besatzungszonen vorlag. Eine am 31. 8. 1950 durchgeführte V. war die letzte amtliche Zählung in der SBZ. Die Ergebnisse wurden nicht offiziell veröffentlicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 509–510 Volkswirtschaftsrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vollendung des Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Empfehlung der Europa-Kommission der Vereinten Nationen finden im Rahmen des „Weltzensus“ in den Jahren, die auf Null enden, in fast allen europäischen Ländern Volkszählungen statt. Entgegen diesen Empfehlungen hatte die SBZ bereits Mitte 1954 für 1959 eine „Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung“ beschlossen. Für die Wirtschaftsplanung ab 1957 wollte man frühzeitig Angaben über Bevölkerung und Arbeitskräftepotential besitzen. Nach…

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1963: H

HA Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handwerk Handwerkskammern Handwerksteuer Handwerk und Gewerbe, Banken für Hans-Beimler-Medaille Harich, Wolfgang Hartke, Werner Hauptbuchhalter Hauptdorf Hausarbeitstag für Frauen Hausbuch Hausfrauenbrigaden Hausgeld Haushalt Haushaltsaufschläge Haushaltsausgleich Haus- und Hofgemeinschaften Hausvertrauensleute Hauswirtschaft, Persönliche Heilbehandlung, Freie Heimatschutz Heimerziehung Heim für soziale Betreuung Heinicke, Walter Heinrich-Greif-Preis Heinrich-Heine-Preis Heinrich-Mann-Preis Held der Arbeit Helfer der staatlichen Kontrolle Hennecke, Adolf Hennigsdorf Hermlin, Stephan Herrnstadt, Rudolf Herstellerabgabepreis (HAP) Hertz, Gustav Hetze Heym, Stefan Hilfe, Sozialistische Histomat Historikergesellschaft, Deutsche Historischer Materialismus HO Hochschulen Hoffmann, Karl-Heinz Holzindustrie Homann, Heinrich Honecker, Erich HO-Spezialhandel Hoyerswerda Huchel, Peter Hufeland-Medaille Humanismus, Realer HVA HVDGP HVDVP HVS Hygiene-Inspektion

HA Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handwerk …

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Politbüro (1963)

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED), Mitgl. des auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 neugewählten P. sind: Ulbricht, Ebert, Fröhlich, Grotewohl, Hager, Honecker, Leuschner, Matern, Mückenberger, Neumann, Norden, Stoph, Paul Verner, Warnke. Kandidaten d. P. sind: Apel, Axen, Ewald, Grüneberg, Jarowinsky, Mittag, Sindermann, Margarete ➝Müller. Der im Anschluß an den Parteitag ebenfalls als Kandidat d. P. gewählte Prof. Karl-Heinz Bartsch wurde am 9. 2. 63 aller Funktionen enthoben, da seine frühere SS-Zugehörigkeit bekannt wurde. Seit 1949 wurden aus dem P. ausgeschlossen: Merker, Ackermann, Dahlem, Zaisser, Herrnstadt, Elli ➝Schmidt, Jendretzky, Oelßner, Schirdewan (Säuberungen). Den Weisungen des SED-P., das die Richtlinien seiner Arbeit vom Präsidium der KPdSU erhält, sind faktisch sowohl die Partei Apparate der SED und der illegalen KPD als auch sämtliche Massenorganisationen und der Staatsapparat unterworfen. Sitzungen des P. finden in der Regel wöchentlich statt. An wichtigen Sitzungen nimmt der Sowjet. Botschafter in Ost-Berlin teil. Das P. wurde im Januar 1949 im Zuge der [S. 365]Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Beim P. bestehen eine Reihe von Kommissionen, u. a. die Kultur-, Sicherheits-, Schul-, Landwirtschafts- und Wirtschaftskommission sowie die Kommission für medizinische Wissenschaften und Gesundheitswesen und die ideologische Kommission mit kleinen, eigenen hauptamtlichen Apparaten. Diese Gremien werden von Mitgl. des P. und Mitgl. des Sekretariats des ZK der SED geleitet. Ihnen gehören führende Partei- und Staatsfunktionäre, leitende Mitarbeiter der Massenorganisationen, Wissenschaftler und jeweils einige erfahrene Praktiker an. Durch die Kommissionen soll unter Leitung des Parteiapparates eine für die SED befriedigende Koordinierung zwischen politischen Notwendigkeiten und fachlichen Gegebenheiten erreicht werden. Die wichtigsten Mitgl. und Kandidaten des P. haben einen ständigen Begleiter des Staatssicherheitsdienstes („Schatten“) und wohnen in einem von der Außenwelt hermetisch abgeschlossenen Reservat in Wandlitz bei Berlin. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 364–365 Politarbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polit-Kultur-Offizier

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED), Mitgl. des auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 neugewählten P. sind: Ulbricht, Ebert, Fröhlich, Grotewohl, Hager, Honecker, Leuschner, Matern, Mückenberger, Neumann, Norden, Stoph, Paul Verner, Warnke.…

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Praktikantenzeit (1963)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 a) die Studierenden an Technischen Hochschulen in der SBZ mußten bis einschließlich 1959 vor Beginn des Studiums ein Praktikantensemester in einem Produktionsbetrieb ableisten. Vom Studienjahr 1960 ab sind sie im ersten Studienjahr verpflichtet, ein Betriebspraktikum dergestalt durchzuführen, daß sie im Wechsel je eine Woche an der Hochschule studieren und anschließend jeweils eine Woche in einem dem Studienfach entsprechenden Produktionsbetrieb praktisch an der Werkbank arbeiten. Die Lehrpläne der Hochschulen sind entsprechend geändert worden: der Lehrstoff des ersten Semesters verteilt sich auf das ganze Jahr; der nicht aufgearbeitete Lehrstoff ist in den nachfolgenden Semestern nachzuholen. Der Studierende arbeitet in der P. nur an zwei Arbeitsplätzen, so daß er bereits nach kürzerer Zeit zu produktiven Arbeitsleistungen herangezogen werden kann. Studierende erhalten während solcher P. zu ihrem Stipendium einen monatlichen Zuschuß zwischen 50 und 120 DM Ost, womit die produktive Arbeitsleistung abgegolten sein soll. b) Die P. in der Landwirtschaft wird in Lehrkombinaten auf VEG und LPG abgeleistet, und zwar 1 bis 2 Jahre allgemein und im letzten Jahr speziell, je nach Fachrichtung. Das Mindestalter zum Antritt der Lehre beträgt 14 Jahre für Grundschüler (3 Jahre Lehrzeit) und 16–18 Jahre für Mittel- und Oberschüler (2 Jahre Lehrzeit). Die P. schließt mit der Facharbeiterprüfung ab, die Voraussetzung für jede weiterführende Ausbildung ist. c) Vorbereitungszeit für das Amt eines Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder Justitiars in der „volkseigenen“ Wirtschaft. Durch AO vom 22. 7. 1959 wurde eine P. von eineinhalb Jahren eingeführt, um eine ständige „marxistisch-leninistische Erziehung“ der jungen Juristen zu gewährleisten. Der Praktikant wird 7 Monate beim Kreisgericht bzw. Kreisstaatsanwalt beschäftigt. 3 Monate körperlicher Arbeit in der Produktion, 2 Monate Tätigkeit beim Kreisausschuß der „Nationalen Front“, 2 Monate beim Kreisvorstand des FDGB, 3 Monate bei den örtlichen Räten und 1 Monat beim Kreisstaatsanwalt (für künftige Richter) bzw. beim Untersuchungsorgan (für künftige Staatsanwälte) sind weitere Ausbildungsstationen. Nach erfolgreichem Abschluß der P., während der der Praktikant 70 v. H. des Grundgehalts eines Kreisrichters erhält und die er von sich aus durch eine Kündigung nicht vorzeitig beenden darf, wird er vom Justizminister zur Richterwahl vorgeschlagen, vom Generalstaatsanwalt zum Staatsanwalt ernannt oder als Rechtsanwalt in ein Anwaltskollegium aufgenommen. Aus „Arbeiterkadern“ besonders ausgesuchte Teilnehmer an den Lehrgängen der „Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft“ brauchen keine P. zu absolvieren, sondern können sofort nach Beendigung des Lehrgangs eingesetzt werden. Entsprechend dieser Praktikantenordnung wurde durch den Vors. der Staatlichen ➝Plankommission eine „AO über die Justitiar-Assistentenzeit in der sozialistischen Wirtschaft“ erlassen, die am 1. 4. 1958 in Kraft getreten ist. Ziel der Assistentenzeit ist es, „den Assistenten planmäßig in die Praxis einzuführen, ihn zur konsequenten Parteilichkeit für die Sache der Arbeiter-und-Bauern-Macht und zum Kampf gegen formaljuristisches Verhalten zu erziehen“ (§ 2 der AO). Literaturangaben Samson, Benvenuto: Grundzüge des mitteldeutschen Wirtschaftsrechts. Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 146 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 368 Potsdamer Abkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Praktischer Arzt

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 a) die Studierenden an Technischen Hochschulen in der SBZ mußten bis einschließlich 1959 vor Beginn des Studiums ein Praktikantensemester in einem Produktionsbetrieb ableisten. Vom Studienjahr 1960 ab sind sie im ersten Studienjahr verpflichtet, ein Betriebspraktikum dergestalt durchzuführen, daß sie im Wechsel je eine Woche an der Hochschule studieren und anschließend jeweils eine Woche in einem dem Studienfach entsprechenden…

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Realismus (1963)

Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1965 1966 1969 1975 1979 1. Gemäß der westlichen Tradition jene Weltanschauung und insbesondere Erkenntnislehre. die die Welt als etwas unabhängig vom menschlichen Bewußtsein Existierendes auffaßt (Gegensatz: Idealismus). Der Marxismus einschließlich seiner Weiterbildung durch Lenin (Marxismus-Leninismus) ist insofern eindeutiger R., obwohl man diesen Begriff nicht gern verwendet und statt seiner den enger gefaßten und sachlich fragwürdigen des Materialismus (Dialektischer Materialismus) verwendet. Literaturangaben Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. 2. R. in der Kunst soviel wie „Wirklichkeitstreue“. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (z. B. bei den Malern Menzel, Repin, den Schriftstellern Balzac, Tolstoi, Thomas Mann) zu finden glaubt, und dem sozialistischen R., der im Statut des Sowjet. Schriftstellerverbandes definiert wird als „wahrheitsgetreue, historisch-konkrete Darstellung der Wirklichkeit in ihrer revolutionären Entwicklung“. D. h. die Künstler und Schriftsteller sollen die Wirklichkeit nicht darstellen, wie sie ist. sondern wie sie sich nach dem Wunsch der Partei entwickeln soll („Sozialistische Perspektive“). Der sozialistische R. übernimmt mit dieser Aufgabe eine propagandistische Funktion, ist also weder gesellschaftskritisch noch, wie es seinem Namen nach anzunehmen wäre, realistisch. Er ist überhaupt keine ästhetische, sondern eine politische Kategorie und mit verschiedenen Stilen vereinbar, vorausgesetzt, daß einige Grundprinzipien eingehalten werden wie Parteilichkeit, Volkstümlichkeit, Zeitnähe, Optimismus usw. Das ZK der SED forderte am 27. 10. 1952 von den Künstlern, sie sollten „helfen, das Klassenbewußtsein der Arbeiterklasse auf die Höhe ihrer geschichtlichen Aufgabe zu heben. Sie müssen unter Führung der Partei Erzieher der Massen sein und sie durch ihre auf der [S. 384]Grundlage des sozialistischen Realismus geschaffenen Werke zu höheren Leistungen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens begeistern“. Im Bericht des ZK an den VI. Parteitag der SED wird von den Künstlern wiederum „enge Verbindung mit dem Leben der Werktätigen und die Meisterung der Methode des sozialistischen R.“ gefordert, obwohl deren Anwendung „nicht ohne Widersprüche und theoretische Auseinandersetzungen“ vor sich gegangen sei. Als politische Kategorie erweitert oder verengt sich der Begriff des sozialistischen R. je nach dem Charakter des gerade herrschenden Kurses; der Stalinismus ließ der Kunst so gut wie keine, das Tauwetter etwas mehr Freiheit. (Bildende Kunst, Literatur, Theater) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 383–384 Rau, Heinrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechenschaftslegung

Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1965 1966 1969 1975 1979 1. Gemäß der westlichen Tradition jene Weltanschauung und insbesondere Erkenntnislehre. die die Welt als etwas unabhängig vom menschlichen Bewußtsein Existierendes auffaßt (Gegensatz: Idealismus). Der Marxismus einschließlich seiner Weiterbildung durch Lenin (Marxismus-Leninismus) ist insofern eindeutiger R., obwohl man diesen…

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Akademie der Wissenschaften, Deutsche (1963)

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die 1700 gegründete „Preußische Akademie der Wissenschaften“ zu Berlin wurde 1946 in „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ umbenannt. Während sie früher vorwiegend auf geisteswissenschaftl. Gebiet gearbeitet hatte, nehmen heute — nach sowjet. Vorbild — naturwissenschaftl. und technische Aufgaben wesentlich breiteren Raum ein. 1960 unterstanden der DAdW. rund 100 naturwissenschaftliche und „gesellschaftswissenschaftliche“ Institute, Arbeitsstellen, Kommissionen und Gesellschaften; sie zählte 1960 rund 120 ordentliche und 150 korrespondierende Mitgl., darunter zahlreiche in der BRD. Die (Ende 1960) 70 naturwissenschaftl., technischen und medizinischen Institute wurden im Mai 1957 zu einer Forschungsgemeinschaft zusammengefaßt. Über Forschungsgemeinschaft und Deutschen ➝Forschungsrat ist die DAdW. mit ihren Instituten auch Teil des Planungsapparates geworden. Der Sowjetisierungsprozeß bei der DAdW. ist sehr weit fortgeschritten; die Durchdringung der Fachwissenschaften mit Parteiideologie, das Programm des Aufbaus eines neuen bolschewistischen Wissenschaftssystems (Wissenschaft) und die allmähliche Ablösung der letzten Generation „bürgerlicher“ Gelehrter durch die Kader eines politisch geschulten Forschernachwuchses lassen immer weniger Raum für die Traditionen der altangesehenen Körperschaft. Seit 1955 wird der Einfluß der wissenschaftl. Gremien mehr und mehr zugunsten des von SED-Mitgl. oder -Hörigen beherrschten Verwaltungsapparates beschränkt; auf Kongressen und bei großen wissenschaftl. Unternehmungen werden Nichtkommunisten zunehmend nur noch vorgeschoben, um die internationale Geltung der DAdW. zu erhalten. Doch werden auch heute noch mit erheblichem Aufwand große wissenschaftliche Aufgaben (wie das kürzlich abgeschlossene Grimmsche Wörterbuch) und spezialwissenschaftl. Publikationen (im 1946 gegr. Akademie-Verlag) gefördert, in denen die politische Manipulierung des Wissenschaftsbetriebes wenig oder gar nicht in Erscheinung tritt. — Seit 1958 erscheinen „Monatsberichte der DAdW.“ — Präsident der DAdW. ist seit Oktober 1958 der Latinist Prof. Dr. Werner ➝Hartke, Generalsekretär Prof. Dr. Günther ➝Rienäcker. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 19 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Ärztliche Fortbildung

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die 1700 gegründete „Preußische Akademie der Wissenschaften“ zu Berlin wurde 1946 in „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ umbenannt. Während sie früher…

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Bezirk (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bei der Verwaltungsneugliederung von 1952 wurde die BZ in die 14 B.: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl, eingeteilt. Sie umfassen durchschnittlich 14 Kreise. Die Organe des B. sind nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger von echten ist nicht der B., der deshalb auch nicht als Gebietskörperschaft höherer Ordnung anzusehen ist, sondern die im B. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Mittelinstanz), der Rat des B. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Organe der „Staatsmacht“ im B. sind: a) Bezirkstag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne Gesetzgebungsbefugnis und ohne das Recht, einen ständigen Vorsitzenden zu bestellen, mit 160 bis 200 Abgeordneten. Der Bezirkstag wird als „Oberstes Organ der Staatsmacht im B.“ bezeichnet. Er ist „für die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates sowie der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates“ in seinem Gebiet verantwortlich. Er leitet nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirktages und seiner Organe“ (GBl. I, S. 52) den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen „Aufbau des Sozialismus“ im A. Er ist dabei an die Weisungen der zentralen Dienststellen gebunden, soll aber — im Sinne des demokratischen Zentralismus — auch die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Durchführung der erhaltenen Weisungen heranziehen. Der Bezirkstag wählt die Richter und Schöffen des Bezirksgerichts und beruft sie ggfs. auch ab. Der Bezirkstag leitet die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen in den Stadtkreisen an. Beschlüsse des Bezirkstages können nach § 6 des „Ges. über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ durch den Ministerrat ausgesetzt und durch die Volkskammer aufgehoben werden. Organe des Bezirkstages sind neben den Räten die ständigen und zeitweiligen Kommissionen und ihre Aktivs. b) Rat des B.: Organ der staatlichen Verwaltung mit allgemeiner Zuständigkeit (Mittelinstanz), „vollziehend-verfügendes“ Organ des Bezirkstages (örtlicher Rat) und zugleich nachgeordnete Dienststelle des Ministerrates (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Er besteht aus dem Vorsitzenden, einem 1. Stellv., einem Stellv. für Inneres, mehreren weiteren Stellv., dem Sekretär, einigen Fachabteilungsleitern und 7 bis 10 weiteren, meist ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Rat des B. wird durch den B.-Tag gewählt und abberufen. Die Arbeitsordnung vom 28. 6. 1961 legt fest, der Vors. habe dafür zu sorgen, daß „die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze und die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht“ der Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Die B.-Verwaltung ist in Fachabt. gegliedert, für die je ein Stellv. d. Vors., das fachlich zuständige oder ein anderes Mitglied des Rates verantwortlich ist. Die Planung und Leitung der Wirtschaft obliegt der Bezirksplankommission und dem Bezirkswirtschaftsrat. Deren Leiter sind außer dem Bezirkstag und dem Rat des B. auch den [S. 84]Leitern der staatlichen ➝Plankommission und des Volkswirtschaftsrates gegenüber rechenschaftspflichtig und weisungsgebunden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 83–84 Beyling, Fritz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bei der Verwaltungsneugliederung von 1952 wurde die BZ in die 14 B.: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl, eingeteilt. Sie umfassen durchschnittlich 14 Kreise. Die Organe des B. sind nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger…

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Rechenschaftslegung (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie zwar nicht gegenüber Parteiorganen, sondern entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen, da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die Rechenschaftspflicht aber faktisch der SED gegenüber. Rechenschaftspflichtig sind die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen dem „Volke“, der Staatsrat und der Ministerrat der Volkskammer, die örtlichen Räte den örtlichen Volksvertretungen. Der Ministerrat ist dem Staatsrat die Räte der Bezirke sind dem Ministerrat, die übrigen örtlichen Räte den jeweils höheren örtlichen Räten (Kreis, Stadt, Gemeinde) rechenschaftspflichtig. Die Richter an den Kreis- und Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) sind den Volksvertretungen rechenschaftspflichtig, die sie gewählt haben (Rechtswesen). Im Bereich der Wirtschaft hat der Betriebsleiter der Betriebsgewerkschaftsorganisation (FDGB, betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), vor allem wegen seiner Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag, Rechenschaft zu leisten. Die Betriebsleiter der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe sind den Hauptdirektoren der Verwaltungen der volkseigenen Betriebe (VVB), diese den Abteilungsleitern des Volkswirtschaftsrates, diese sowie die Stellv. des Vors. des Volkswirtschaftsrates dem Vorsitzenden, wie auch die Abteilungsleiter und Stellv. des Vors. der Staatlichen ➝Plankommission ihrem Vorsitzenden, und die Vors. der Staatlichen Plankommission und des Volkswirtschaftsrates dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Mampel, Siegfried: Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland — Texte mit einer Einleitung. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 155 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 384 Realismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechnungseinzugsverfahren

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie zwar nicht gegenüber Parteiorganen, sondern entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen, da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die…

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Außenhandel (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche Notenbank, später das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) eingeschaltet. Die A.-Umsätze nahmen seit 1947 beträchtlich zu. Seit 1946 ist der A. in die Wirtschaftsplanung der Sowjetblockländer einbezogen. Die vorher mit westlichen Ländern abgeschlossenen Handelsabkommen liefen ab, da sie von den westl. Ländern nicht erneuert wurden. Ziel der Wirtschaftsplanung der SBZ und der Sowjetblockstaaten (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) war die Errichtung einer weitgehenden wirtschaftlichen Autarkie des Sowjetblocks, die das Außenhandelsvolumen strukturell bedingt Entsprechend dem Wirtschaftssystem besteht ein staatliches A.-Monopol, das nachträglich gesetzlich fixiert wurde (Gesetz v. 9. 1. 1958). Für Durchführung des A. sind die A.-Unternehmen verantwortlich (Deutscher Innen- und Außenhandel). Zum Import von Vorbehaltsgütern aus dem westl. Ausland werden Staatliche ➝Tarnfirmen eingesetzt. Das A.-Monopol schließt privaten A. aus. Zur Ausnutzung alter Beziehungen gab man seit 1954 jedoch Industriebetrieben und Handwerkern die Möglichkeit, sog. Eigengeschäfte, jetzt zutreffender Auftragsgeschäfte genannt, über bestimmte Waren mit Zustimmung des MAI bzw. der zuständigen A.-Unternehmen abzuschließen. Der A. wird im Rahmen der getroffenen Handelsvereinbarungen und Zahlungsabkommen abgewickelt. Während mit den Sowjetblockländern möglichst langfristige Handels- und Zahlungsabkommen (Siebenjahrplan) auf „Regierungsebene“ abgeschlossen werden, bestehen mit dem westl. Ausland überwiegend Kammerabkommen und Bankenabkommen. Zur Förderung des A. unterhält die SBZ in den meisten Partnerländern Handelsvertretungen (Außenpolitik). Handelsinteressen sind mit dem politischen Motiv gekoppelt, den Status von konsularischen Vertretungen zu erlangen. In den sozialistischen Ländern sind die Handelsvertretungen Teil der diplomatischen Vertretungen. Mit Finnland, dem einzigen „kapitalistischen“ Land mit einem Handelsabkommen auf Regierungsebene, gründete die SBZ 1961 einen Handelsverein, dem beiderseitig etwa 80 Unternehmer, wirtschaftliche Organisationen und Einzelvertreter angehören. Die SBZ versucht mit verbesserten Werbemethoden Finnland durch vorrangige Auftragserteilung enger an sich zu binden und den Wirtschaftskreisen anderer westlicher Länder einen Anreiz zu bieten, hatte bisher aber keinen nennenswerten Erfolg. Abgesehen von Kalisalzen und Braunkohle (Kohlenindustrie) verfügt die SBZ nur über geringe Rohstoffvorkommen. Als hochindustrialisiertes Verarbeitungsland ist sie deshalb sehr importabhängig. Das A.-Volumen entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben seit 1946 in Mill. neuer Rubel (Währung): [S. 51] [S. 52]Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich 1961 der A.-Umsatz um nur 2,7 v. H. Den größten Anteil am A. haben mit 75,2 v. H. die sozialistischen Länder. Nach wie vor ist die SU mit 44,2 v. H. der bedeutendste Handelspartner. Als Lieferant der wichtigsten Importwaren, vor allem von Rohstoffen und Nahrungsgütern, bezieht sie zu ihrem Wirtschaftsaufbau Maschinen und Ausrüstungen und stempelt damit die SBZ zu ihrem Verarbeitungszentrum. Der A. mit der SU war 1960 und 1961 erstmalig seit 1950 passiv, vermutlich auch durch Einfuhren für Rüstungszwecke bedingt. Die Steigerung des A. mit dem übrigen Ausland ist auf den forcierten Handel mit den Entwicklungsländern zurückzuführen. Die offiziell bekanntgegebenen Zahlen vermitteln kein vollständiges Bild der A.-Leistungen der BZ, da ein großer Teil der Produktion als gegenwertlose Reparationsleistungen (Reparationen) von der SU abgezogen wurde und nicht in der A.-Statistik erschien. Auch die Aufkäufe der Sowjet. Handelsgesellschaften erschienen nicht als A.-Umsätze. Ferner erschienen in den Statistiken nicht die sog. Befehlsexporte, die außerhalb der Exportpläne in sowjet. Interesse durchgeführt wurden und 1951 z. B. mindestens 100–120 Mill. DM Ost ausmachen. Die unterschiedlichen Binnen- und A.-Preise erfordern staatliche Subventionen im A., die als Preisausgleich zu Lasten des Staatshaushalts gehen. Neuere Zahlen über die Höhe des Preisausgleichs wurden nicht veröffentlicht. Die Preisgestaltung im A. mit den Ländern des Sowjetblocks erfolgte bis zum Jahre 1955 unabhängig von Weltmarktpreisen. Bei Abschluß langfristiger Handelsabkommen wurden Preisbasen für die wichtigsten Import- und Exportgüter vereinbart, die für die auer des Abkommens galten und bei bestimmten Gütern weit unter Weltmarktpreisen, zum Teil sogar unter den Selbstkosten lagen. Hauptnutznießer war die SU, die so Industrieausrüstungen, Maschinen u. a. außerordentlich billig einkaufen konnte. Polen gab den Anstoß, daß ab 1956/57 Weltmarktpreise als Grundlage zur A.-Preisbildung innerhalb des Sowjetblocks herangezogen werden. Die A.-Planung geht wie in allen Sowjetblockstaaten stets vom Importbedarf aus. Exporte erfolgen mit dem Ziel, für die geplanten Importe die erforderlichen Devisen hereinzubekommen. Häufig werden deshalb unrentable Exporte in Kauf genommen, die die Verlustwirtschaft des A. noch vergrößern. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 50–52 Ausschuß in der Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel, Kammer für (KfA)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Der A. kam bereits Ende 1946 wieder in Gang. Die SMAD behielt sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche Notenbank, später das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) eingeschaltet. Die A.-Umsätze nahmen seit 1947 beträchtlich zu. Seit 1946 ist der A. in die Wirtschaftsplanung der…

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Flüchtlinge (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden Vertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler oder Neubürger (in der Bundesrepublik als Vertriebene) bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 — davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche Vertriebene erfaßt. Die von 1945 bis 1949 in das Gebiet der späteren BRD abgewanderten rund 500.000 bis 600.000 Personen sind nicht mitgezählt. Der Anteil der Vertriebenen an der Bevölkerung betrug 1950 = 25 v. H. (Vergleich: BRD am 1. 4. 1950 = 7,7 Mill. Vertriebene, d. h. 16,1 v. H.). Für die SBZ liegen trotz der in den Jahren 1950–1960 erfolgten Zugänge von über 100.000 Aussiedlern aus Polen und den übrigen osteuropäischen Gebieten keine neuen Angaben über den Anteil der Umsiedler an der Bevölkerung vor. Dagegen stieg in der BRD der Anteil der Vertriebenen (ihr Anteil an den Antragstellern im Notaufnahmeverfahren schwankte während der Jahre 1952 bis 1960 zwischen 22,8 und 24,4 v. H.) bis zum 31. 12. 1960 auf 9,697 Mill. = 18,4 v. H. der Bevölkerung. Über die Verteilung der Vertriebenen auf die Bezirke sowie ihre berufliche Eingliederung existieren keinerlei amtliche Veröffentlichungen. Rückschlüsse aus der für „Umsiedler“ unter den Neubauern [S. 147]im Jahre 1951 zur Verfügung gestellten Kreditsumme von 25 Mill. DMark Ost (je Stelle bis zu 5.000 DM Ost Kredit) lassen die Annahme zu, daß mindestens 50.000 Neubauernstellen an Vertriebenenfamilien vergeben worden sind. Den Vertriebenen ist jeder Zusammenschluß und jede Betätigung mit dem Ziel der Rückkehr in die Heimat verboten. Sie gehören im allgemeinen zu den schärfsten Gegnern des SED-Regimes. b) Sowjetzonenflüchtlinge. Seit 1946/47 haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in der BRD sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Solchen F. wurde seit 1947 nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht der BRD gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis wurde an F. erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen F., die die SBZ „wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Nach dem Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 gilt als „Sowjetzonen-F. “: „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.“ über die Gesamtzahl der zugewanderten F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da eine systematische Erfassung erst 1949 einsetzte. Der weitaus größte Teil der Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, blieb im Bundesgebiet. Eine Erfassung dieser Personen war nicht möglich. Daneben sind in großer Zahl Menschen nach Westdeutschland und nach West-Berlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren (u. a. kamen bis zum Jahre 1953 rd. 930.000 Personen auf Grund von Zuzugsgenehmigungen der einzelnen Bundesländer, die nur z. T. später im Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden). Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen mit 931.000 Personen angenommen. Von diesen wurden in der Zeit von 1949 bis 1951 allein 492.681 Personen von den amtlichen Flüchtlingsstellen erfaßt. Seit 1952 (ab 4. 2. 1952 trat auch in West-Berlin das Bundesnotaufnahmegesetz in Kraft) meldeten sich jeweils innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Zuwanderung bei den Notaufnahmedienststellen Berlin, Gießen und Uelzen: Zwischen 1949 und Ende Dezember 1961 sind durch die Bundesnotaufnahmebehörden insgesamt 2.759.922 F. erfaßt worden. Der F.-Strom war in den einzelnen Jahren Schwankungen unterworfen. Je stärker der politische Druck auf der Bevölkerung lastete, desto höher waren die Fluchtzahlen. Das Jahr 1953 mit einer Spitze von über 331.000 F. erinnert an Säuberungsaktionen innerhalb der Satellitenparteien, einen verschärften Kollektivierungszwang in allen Wirtschaftsbereichen und zwangsweise Normerhöhungen. Der Juni-Aufstand war der Höhepunkt des Jahres. Die hohen monatlichen Fluchtziffern (58.605 im März und 40.381 im Juni) sind nur im August 1961 (47.433) wieder erreicht worden. Der nach dem Juni-Aufstand von der Regierung verkündete Neue Kurs brachte für die zweite Hälfte des Jahres und für 1954 einen vorübergehenden Rückgang. Auch die Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 ließ zunächst auf eine Konsolidierung der politischen Lage hoffen. Infolge eines verschärften Kampfes der SED gegen die Kirche, Forcierung der Jugendweihe und Zwangswerbungen für die Volkspolizei nahm 1955 der F.-Strom wieder von Monat zu Monat zu. Anhaltende Versorgungskrisen, die Unterzeichnung des Warschauer Paktes und die Erklärung Molotows [S. 149]in Genf, wonach eine Wiedervereinigung nur durch die Bolschewisierung ganz Deutschlands möglich sein soll, trieb die Fluchtziffer des Jahres 1955 schließlich wieder auf eine Höhe von mehr als 250.000. Das Jahr 1956 brachte eine verschärfte Terrorjustiz. Der mißglückte Arbeiteraufstand in Polen und die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn ließen die Fluchtziffer auf über 279.000 ansteigen. Der im ersten Halbjahr 1957 leicht zurückgegangene F.-Strom stieg bis Ende des Jahres wieder an. Der „Geldumtausch“ vom 13. Oktober, die Änderung des Paßgesetzes und Maßnahmen gegen den Interzonenverkehr bewirkten gegenüber dem Vorjahr nur einen geringen Rückgang der Zahl der F. auf 261.000. Eine 1958 beginnende SED-Parteisäuberung sowie die Abschaffung der Lebensmittelkarten und Polizeimaßnahmen gegen die Republikflucht hatten in diesem Jahr ein Absinken auf 204.000 zur Folge. Die bemerkenswerte Reiselust Chruschtschows im Jahr 1959 (Besuch der SBZ und Reise nach den USA) machte der Bevölkerung Hoffnung auf Entspannung. Die Fluchtziffer ging auf knapp 144.000 zurück. Eine gewisse „Milde“ des SED-Regimes im Jahr 1959 brachte jedoch ebenso wie bereits 1954 keine echte „Kursänderung“. Mit der im Frühjahr 1960 einsetzenden Zwangskollektivierung der Landwirtschaft, die Ende April abgeschlossen war, durch die Zuspitzung der „Berlinkrise“ und abermalige verstärkte Sozialisierungsmaßnahmen in Industrie, Handwerk und Handel stieg die Zahl der F. wieder auf knapp 200.000 an. Ein im Jahr 1961 einsetzender Druck auf die Arbeiter (Gesetzbuch der Arbeit), Terroraktionen gegen die Grenzgänger in Berlin sowie die aggressive Haltung Ulbrichts und Chruschtschows in der „Berlin-Frage“, ließen ab Mai 1961 die Fluchtziffern wieder sprunghaft ansteigen. Trotz vorheriger gegenteiliger Erklärungen errichtete am 13. August Ulbricht seine Mauer mitten durch Berlin. Von Anfang des Jahres bis zum 13. August sind durch die Bundesnotaufnahmebehörden 155.400 und bis Ende 1961 über 207.000 Sowjetzonenflüchtlinge erfaßt worden. Auch der Interzonenreiseverkehr wurde wieder erbarmungslos abgedrosselt. Bei der Masse der F., die ab 14. August 1961 um Notaufnahme baten, handelte es sich um Personen, die unmittelbar vor der Unterbindung der garantierten Verkehrswege angekommen waren, oder um Bewohner des sowjetischen Besatzungsgebietes, die in der BRD oder in Berlin (West) von den Sperrmaßnahmen überrascht wurden. Sie verzichteten auf eine Rückkehr in ihre zu einem Konzentrationslager gewordene Heimat. Seitdem gelingt nur noch wenigen, unter Einsatz ihres Lebens, die Flucht. Da die Fluchtbewegung aus der Zone für das Regime mit einem erheblichen Verlust an ausgebildeten Arbeitskräften verbunden war, sprach Ulbricht von einem illegalen „Kapitaltransfer“. Die volkswirtschaftlichen Verluste bezifferte er auf mindestens 30 Mrd. DM Ost. Das Bundesvertriebenengesetz stellt die „anerkannten“ Sowjetzonenflüchtlinge bei allgemeinen Hilfemaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten („Vertriebenen“) gleich. Der Entscheid der Notaufnahmedienststellen über die Aufenthaltserlaubnis wegen „Zwangslage“ gilt aber noch nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als „Sowjetzonen-Flüchtling“. Hierüber und damit über die Erteilung des „Flüchtlingsausweises C“ entscheiden die F.-Behörden der Länder. Zwischen 1954 und dem 31. 12. 1961 wurden 490.596 C-Ausweise für 666.818 Personen (einschl. der darin eingetragenen Kinder bis zu 16 Jahren) ausgestellt. Unter den F. befinden sich im Durchschnitt mehr als 60 v. H. im Erwerbsleben stehende Personen. Auch ein beachtlicher Teil der Intelligenz kehrte dem „Ulbricht-Staat“ den Rücken. Zwischen 1954 und September 1961 waren unter den F. 24.100 Selbständige aus land- und forstwirtschaftlichen Berufen. Den Anteil der Berufe an den Flüchtlingszahlen zeigt die Tabelle auf Seite 150. Der Strom der F. war und ist ein Beweis dafür, daß die überwiegende Mehrheit der Deutschen in der SBZ die dort herrschende staatskapitalistische Mißordnung ablehnt. Millionen wurden so sehr bedrückt, daß sie ihre Heimat und ihre Existenz Preisgaben. Die Flut der F. war und ist eine Abstimmung mit den Füßen gegen den Kommunismus. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin. (BMG) 1961. 159 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 146–149 Florin, Peter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flüchtlingsvermögen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 a) Ostvertriebene. Im Pj. werden Vertriebene aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler oder Neubürger (in der Bundesrepublik als Vertriebene) bezeichnet. Die Umsiedlerämter hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 — davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche Vertriebene erfaßt. Die von 1945 bis 1949 in das…

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Juni-Aufstand (1963)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ, Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, die katastrophale Lebensmittelversorgung und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Nachdem das Kommuniqué des Ministerrats vom 11. 6. bei der Verkündung des „Neuen Kurses“ gar nicht auf die Normenfrage eingegangen war, löste ein Artikel in der „Tribüne“ (Organ des FDGB) vom 16. 6. die Ost-Berliner Demonstrationen aus. Der Artikel hatte festgestellt: „… die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig.“ Am gleichen Tage um 7 Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalinallee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger Straße gelegenen „Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte völlig, so durch einander widersprechende Verlautbarungen über die Aufhebung der Normenerhöhung, und sie verstärkte im Gegenteil den Ausbruch der jahrelang unterdrückten Volkswut. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstration klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime hinwegfegen. Mit dem Marsch von 12.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun folgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjet. Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjet. Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjetsektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjet. Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u. a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Teile der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Ab 21 Uhr herrschte in Ost-Berlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene [S. 229]Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Zone, und in fast allen größeren Städten machte sich der Volkszorn in ähnlicher Weise Luft. Wo sowjet. Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch Sowjet. Truppen niedergeschlagen. Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes und die Unmöglichkeit, die SBZ zu bolschewisieren, unwiderleglich bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der Aufstand, obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des Aufstandes zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Solche Behauptungen werden allein schon durch das Fehlen jeglicher zentralen Führung und durch entscheidende taktische Fehler bei der Durchführung widerlegt. Der Westen hatte vielmehr jegliche Unterstützung versagen müssen, weil eine Ausweitung zu einer weltpolitischen Krise vermieden werden sollte. Auch aus der Bundesrepublik wurde nur zur Besonnenheit gemahnt und vor Provokationen, insbesondere gegenüber der Besatzungsmacht, gewarnt, obschon weite Kreise der Bevölkerung die Vorgänge mit leidenschaftlicher Teilnahme und großen Hoffnungen verfolgten. Die Tatsache und das Ausmaß des J. entzogen dem Anspruch der Kommunisten, im Auftrage der Arbeiterschaft in der SBZ den „Aufbau des Sozialismus“ zu vollziehen, für immer den Boden. Die Sowjets aber hätten durch Nachgeben gegenüber den maßvollen Zielen des J. ein neues Verhältnis gegenüber Deutschland herstellen und eine Politik der Verständigung einleiten können. Die Verluste des J. sind nicht genau zu ermitteln. Der Aufstand selber hat nach verhältnismäßig zuverlässigen Angaben 267 Tote unter den Demonstranten, 116 unter den Funktionären und 18 unter den sowjet. Truppen gefordert. Verwundet wurden danach 1.067 Demonstranten, 645 Funktionäre und 126 Sowjetarmisten. Die Zahlenangaben über Opfer standrechtlicher Erschießungen schwanken erheblich. Einschließlich der später willkürlich zum Tode Verurteilten dürften sie um 100 liegen. Genauere Angaben wurden über die Zahl der Opfer der dem Aufstand folgenden Rachejustiz errechnet. Danach wurden 1.100 bis 1.200 tatsächliche oder angebliche Teilnehmer zu insgesamt etwa 6.000 Jahren Zuchthaus, Arbeitslager oder Gefängnis verurteilt. Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 3. durchges. Aufl. (BB) 1958. 84 S. Brant, Stefan: Der Aufstand — Vorgeschichte, Geschichte und Deutung des 17. Juni 1953. Stuttgart 1954, Steingrüben Verlag. 325 S. m. 1 Karte u. zahlr. Tafeln. Riess, Curt: Der 17. Juni. Berlin 1954, Ullstein. 260 S. Stamm, Eugen: Juni 1953 — Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. (BMG) 1961. 48 S. (m. zahlr. Abb.) Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. Eine kartographische Darstellung. 4. Aufl. (BMG) 1956. Von dieser Karte erschienen eine englische und eine französische Ausgabe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 228–229 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Junker, Wolfgang

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ, Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, die katastrophale Lebensmittelversorgung und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Nachdem das Kommuniqué…

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Rechtswesen (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 388]Die Rechtsauffassung in der SBZ ist die des Marxismus-Leninismus, also die aus der Lehre vom dialektischen und historischen Materialismus abgeleitete Auffassung vom Wesen des Rechts. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis liegenden Überbaus verstanden werden; es wurzele in den materiellen Lebensverhältnissen und könne nicht aus sich selbst, aus der allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes abgeleitet oder begriffen werden. Es ist nach dieser Auffassung also nicht der menschliche Geist oder seine sittliche Kraft, die die Rechtsordnung bestimmen, sondern das Recht soll — nach der These, daß das Sein das Bewußtsein bestimmt — durch die materiellen Lebensverhältnisse hervorgebracht werden. Diese materiellen Lebensverhältnisse würden aber durch die Produktionsverhältnisse bestimmt, durch die Eigentumsverhältnisse an den Produktionsmitteln. Daraus folge, daß derjenige, der die Produktionsmittel besitzt, und das ist nach marxistisch-leninistischer Auffassung die herrschende Klasse, auch das Recht bestimmt und die Rechtsordnung festlegt. Damit wird das Recht leicht und einheitlich definierbar als der „zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“, und das in der SBZ bestehende sozialistische Recht ist nach Ulbricht daher „der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und den anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung die Macht ausübt“ (Ulbricht, „über die Dialektik unseres sozialistischen Aufbaus“, Dietz-Verlag, Ost-Berlin 1959, S. 147). Mit dieser Erkenntnis wurde, wie Hilde Benjamin erklärt, „eine klare Abgrenzung von der bürgerlichen Rechtswissenschaft mit ihren verschiedenen Spielarten idealistischer Rechtsideologien und mit ihren Vorstellungen von einem über den Klassen und Staaten stehenden Recht gewonnen“. Für das Strafrecht wird diese Aussage im Lehrbuch des Strafrechts noch einmal ausdrücklich bestätigt: „Deshalb hat jedes Strafrecht Klassencharakter, verfolgt die klassenbedingten Ziele und Aufgaben. Es gibt kein neutrales, über den Klassen stehendes Strafrecht.“ In den im Dez. 1962 zur öffentlichen Diskussion gestellten Grundsätzen des Staatsrates über die Aufgaben und Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege wird das sozialistische Recht mit einer gewissen Akzentverlagerung definiert als „ein wichtiges Instrument unseres Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln“. Jedes Recht sei seiner Natur nach parteilich, weshalb auch die Rechtsanwendung nur parteilich sein könne (Parteilichkeit der Rechtsprechung). Aus den Erkenntnissen des historischen Materialismus ergibt sich für die Kommunisten weiter, daß die menschliche Gesellschaft unter Führung ihrer fortschrittlichsten Klasse, der Arbeiterklasse, den Weg zum kommun. Endstation gehen werde, in dem die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt und mit der dann vorhandenen klassenlosen Gesellschaft der ideale Endzustand auf Erden erreicht sein werde. Die „historische Aufgabe“ der Arbeiterklasse bestehe also darin, den Weg zunächst zum Sozialismus, dann zum Kommunismus, zu vollenden. Die Erfüllung dieser Aufgabe entspreche der objektiven Gesetzmäßigkeit der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft. Wenn nun aber nur das rechtens sein kann, was dem Willen der Arbeiterklasse entspricht, und wenn der Wille dieser Klasse auf die Erreichung des sozialistisch-kommun. Endzustandes gerichtet ist (weil er darauf gerichtet zu sein hat), dann kann, wie dies in der neuen Definition des [S. 389]Staatsrates zum Ausdruck kommt, im Bereich der Rechtsordnung auch nur das Bestand und Gültigkeit haben, was zu diesem Endziel hinzuleiten in der Lage ist. Damit erhält das Recht Instrumentalcharakter in Händen der Klasse und des Staates zur Erreichung des politischen Endziels. Dieser Auffassung vom R. entspricht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer, Polak) die Hauptaufgabe der Justiz. Die politische Aufgabe der Rechtsprechung kommt auch im Gesetz über die Gerichtsverfassung zum Ausdruck: „Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient dem Sieg des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden … Die Gerichte erziehen alle Bürger in ihrem beruflichen und persönlichen Leben zu einem verantwortungsbewußten Verhalten und zur gewissenhaften Befolgung der Gesetze“ (§ 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Satz 2 GVG). Besonders herausgestellt wird weiter bei allen Gelegenheiten die Forderung nach sozialistischer Gesetzlichkeit, d. h. nach strenger Einhaltung der in der SBZ geltenden Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Eng verbunden damit ist die Forderung nach der echten Parteilichkeit der Rechtsprechung: „Einhaltung der Gesetzlichkeit bedeutet Wahrung der Parteilichkeit“ (Artzt in „Neue Justiz“ 1956, S. 581). Als höchste Gerichtsinstanz besteht seit Dez. 1949 das Oberste Gericht der „DDR“. Es entscheidet über die vom Generalstaatsanwalt eingelegten Kassationsanträge (Kassation) oder als Rechtsmittelgericht bei erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte sowie in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Oft werden die erstinstanzlichen Verhandlungen dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Im übrigen entsprach die Gerichtsorganisation bis August 1952 noch dem alten deutschen Gerichtsverfassungsgesetz. Sie ist dann zunächst durch die „VO über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der SBZ angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 22. 10. 1952 endgültig geregelt worden. Am 1. 10. 1959 wurde das GVG mit Erlaß des Gesetzes über die Wahl der Richter neu gefaßt und in einigen Bestimmungen entscheidend in sozialistischem Sinne geändert. Mit großem Nachdruck wird von den maßgebenden Justizfunktionären auf den „demokratischen“ Charakter der neuen Gerichtsverfassung hingewiesen, der insbesondere darin zum Ausdruck komme, daß an der Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen in größtem Umfange die Bevölkerung beteiligt sei (Schöffen). Das zweite Gesetz im Rahmen der Justizreform war die neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren), die zusammen mit dem GVG am 15. 10. 1952 in Kraft getreten ist. Die Staatsanwaltschaft ist aus dem Justizapparat herausgelöst und in eine selbständige, unmittelbar dem Ministerrat unterstehende Behörde umgewandelt worden. Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“, war die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Die Justizverwaltung hat ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft [S. 390]eingebüßt und beschränkte sich bis Ende 1962 auf die Kontrolle der Rechtsprechung und die Personalpolitik, seitdem nur noch auf die Revision der Gerichte, die Kaderpolitik, die Gerichtsverwaltung und die Vorbereitung der Justizgesetzgebung. Die Personalpolitik (Kaderpolitik) vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz und hatte zur Folge, daß die akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltsstellen verdrängt und durch Volksrichter ersetzt wurden. Nur noch 3 v. H. aller Richter und 2 Staatsanwälte können als ordnungsgemäß ausgebildete Volljuristen bezeichnet werden. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Es gibt keinen Leiter einer Bezirksstaatsanwaltschaft, der nicht der SED angehört; bei dem Generalstaatsanwalt sind ausschließlich SED-Mitglieder als Staatsanwälte tätig. Da den Richtern und Staatsanwälten, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter und Staatsanwälte Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es der SED und der von ihr gesteuerten Justizverwaltung möglich, unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung die Parteilichkeit wahren und beweisen, daß er die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesellschaft“ also dem Regime, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung des Gesetzes an, sondern auf dessen Auslegung im Sinne der SED. Der Verfassungsgrundsatz von der Unabhängigkeit der Richter ist in besonderem Maße seit Einführung des Instrukteurwesens faktisch beseitigt. Mit der Justizreform des Jahres 1952 wurden große Gebiete der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Verwaltungsstellen übertragen und das Staatliche Notariat eingerichtet. Auch in der Rechtsanwaltschaft wurde durch die Bildung der Anwaltskollegien eine grundsätzliche Neuordnung in Angriff genommen. Damit soll einem Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant vorgebeugt werden. Ein „neuer Arbeitsstil“ soll vor allem durch den Verteidiger im sozialistischen Strafprozeß entwickelt werden. Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Die politischen Strafsachen werden bei der Staatsanwaltschaft von der Abt. I bearbeitet und von den I. Senaten des OG und der Bezirksgerichte entschieden, Wirtschaftsdelikte und alle anderen Strafsachen von der Abt. II und den II. Senaten der Bezirksgerichte oder den Strafkammern der Kreisgerichte. Das OG wird in erster Instanz in Wirtschaftsstrafsachen nicht tätig. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts wurde, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast ausschließlich Art. 6 der Verfassung angewandt, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärt. Der Art. III A III der Kontrollratsdirektive 38, der bis zum 29. 9. 1955 zur Verurteilung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser, friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung, Sühnemaßnahmen) herangezogen wurde, konnte nicht mehr Grundlage politischer Strafverfahren sein. Das Friedensschutzgesetz vom 16. 12. 1950 wurde [S. 391]vom OG zweimal angewandt. Seit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes (StEG) am 1. 2. 1958 bildet dieses nunmehr die Grundlage für die Bestrafung der Staatsverbrechen, zu denen seitdem auch die Abwerbung gehört. Art. 6 der Verfassung behält aber seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz, bleibt also als Generalklausel hinter den neu geschaffenen, sehr allgemein formulierten Tatbeständen bestehen. Besonders kraß trat die Unterdrückungsfunktion des Strafrechts, insbesondere der politischen Straftatbestände, in den vor dem Obersten Gericht durchgeführten Prozessen im Jahre 1961 und 1962 gegen „Kopfjäger“, Menschenhändler und „Terroristen“ (Terrorismus) in Erscheinung. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Durch eine gleichzeitig mit dem StEG erfolgte Änderung des Paßgesetzes wurden auch Versuch und Vorbereitung der Republikflucht unter Strafe gestellt. Auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet wurden bis 1955 vor allem folgende vier Gesetze angewendet: Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutze des ➝Innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Mit der Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts war auch der Befehl Nr. 160 aufgehoben worden. Sabotage wurde, sofern nicht eine der anderen wirtschaftsrechtlichen Normen zur Anwendung gelangte, seitdem als eine der unter Boykotthetze fallenden Erscheinungsformen im Klassenkampf angesehen und nach Art. 6 der Verfassung bestraft. Das StEG hat mit Wirkung vom 1. 2. 1958 zwei selbständige Tatbestände für Diversion und Sabotage eingeführt. Die Anwendung dieser Gesetze hat im Regelfall neben einer erheblichen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Das Gesetz zum Schutze des „Volkseigentums“ wurde durch das StEG aufgehoben; die Bestrafung der „Verbrechen gegen gesellschaftliches Eigentum“ erhielt in den Bestimmungen des StEG eine neue gesetzliche Grundlage. Das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels wurde durch das Zollgesetz vom 28. 3. 1962 aufgehoben. Eine materiell-rechtliche Änderung hat sich dadurch jedoch nicht ergeben, da die Strafandrohungen in das Zollgesetz übernommen worden sind. Wirtschaftsstrafprozesse wurden oft als Schauprozesse und auch gegen solche Angeklagten durchgeführt, die entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ flüchten konnten oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in vielen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. Nach der neuen Strafprozeßordnung sind Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten zulässig, wenn sich dieser „außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt“ (§ 236 StPO der SBZ). Für die übrigen Strafverfahren dient als materielle Grundlage noch das deutsche Strafgesetzbuch von 1871, das aber durch ein neues, sozialistisches Strafgesetzbuch ersetzt werden soll. Bis zu diesem Zeit[S. 392]punkt ist das alte „sanktionierte“ StGB entsprechend den „Erfordernissen der gesellschaftlichen Interessen“ und unter „Überwindung der überholten Klassenjustiz“ anzuwenden. Entscheidendes Element für die; Strafwürdigkeit einer Handlung oder Unterlassung ist die Gesellschaftsgefährlichkeit. Damit ist eine unmittelbare Anlehnung an das Sowjet. Strafrecht gegeben. „Aufgabe der demokratischen Rechtsprechung ist es, die gesellschaftlichen Verhältnisse der DDR mit den uns zur Verfügung gestellten Gesetzen, seien sie sanktioniert oder neu geschaffen, zu schützen. Dabei ist der Hinweis notwendig, daß mit der Sanktionierung gewisser alter Gesetze keineswegs die Übernahme der von den bürgerlichen Gerichten angewandten Auslegungsregeln verbunden ist” („Neue Justiz“ 1956, Beilage S. 10). Von besonderer Bedeutung für die Strafpolitik sind die Beschlüsse des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) und vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, nach denen die richtig „differenzierte“ Strafe vom Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und von der persönlichen Einstellung des Täters zur „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ abhängig sein soll. Den Beschlüssen kommt gemäß Art. 106 der am 12. 9. 1960 geänderten Verfassung Gesetzeskraft zu. Zur Durchführung des ersten Beschlusses hat das OG in der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) den Gerichten Hinweise für die zu verhängenden Strafen und in der Richtlinie Nr. 13 eine Anleitung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit erteilt. Nach einer scharfen Auseinandersetzung mit maßgebenden Strafrechtswissenschaftlern stellte der Staatsrat am 24. 5. 1962 in seinem weiteren Beschluß fest, daß „die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat beruht“. Die in diesen Beschlüssen bereits zum Ausdruck kommende Tendenz, die gesellschaftliche Gerichtsbarkeit auszuweiten, wurde durch die im Dezember 1962 im Entwurf veröffentlichten Grundsätze des Staatsrates über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege noch erheblich verstärkt (Konfliktkommission). Das Strafrechtsergänzungsgesetz führte neben dem aus dem Sowjet. Recht übernommenen „materiellen Verbrechensbegriff“ die neuen Strafen Bedingte Verurteilung und Öffentlicher Tadel ein; ferner wurden durch dieses Gesetz sechs Tatbestände des Militärstraf rechts geschaffen. Letztere wurden dann durch das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz (Militärstrafgesetz) vom 24. 1. 1962 z. T. geändert und um weitere Tatbestände ergänzt. Strafvollstreckung und Strafvollzug sind der Deutschen Volkspolizei übertragen worden; die Staatsanwaltschaft hat lediglich theoretische Aufsichtsbefugnisse. Das Gnadenrecht liegt in der Hand des Staatsrats. Das Strafregisterwesen (Strafregister) ist durch Gesetz vom 11. 12. 1957 — in Kraft getreten am 1. 2. 1958 — neu geregelt worden; I die Straftilgungsfristen wurden erheblich verkürzt. Auf zivilrechtlichem Gebiet gelten noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß), beide allerdings mit Ausnahmen und Einschränkungen. Im sowjetzonalen Justizministerium wird an der Erstellung eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer neuen Zivilprozeßordnung gearbeitet. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden der neuen Gerichtsverfassung durch die „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz (Angleichungsverordnung)“ vom 4. 10. 1952 angepaßt. In familienrechtlichen Streitigkeiten (Eherecht) sind seit 1948 [S. 393]die untersten Gerichtsinstanzen, die Kreisgerichte, zuständig. Das gesamte Familienrecht soll durch das im Entwurf seit 1954 fertiggestellte Familiengesetzbuch neu gestaltet werden. Vorerst ist jedoch lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz v. 20. 2. 1946) durch die „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 ersetzt worden. Eine Neuregelung hat schließlich das Patentrecht erfahren. Auch hier ist in erster Linie das „Interesse der Gesellschaft“ maßgebend. Rechtsstreitigkeiten der sozialistischen Betriebe im Rahmen des Vertragssystems wurden aus der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte herausgenommen und unterliegen nach den materiellen Bestimmungen des Vertragsgesetzes der Entscheidung der staatlichen ➝Vertragsgerichte. Auch in Zivilsachen werden die gerichtlichen Erkenntnisse von politischen Erwägungen bestimmt. Dies gilt besonders für das Gebiet des Familienrechts und vor allem bei Klagen, an denen VEB, Verwaltungen, Parteien oder gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind. Die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen VEB bedarf einer besonderen Genehmigung. Alle Anträge auf Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen müssen zunächst dem übergeordneten Organ des VEB vorgelegt werden. Ihr besonderes Augenmerk haben die Gerichte darauf zu richten, daß einmal im Straf- oder Zivilprozeß die entstandenen Widersprüche in der Gesellschaft und zur gesellschaftlichen Entwicklung aufgedeckt werden, und daß in allen geeigneten Fällen im Anschluß an ein gerichtliches Verfahren eine gesellschaftliche Erziehung einsetzt, die gegebenenfalls vom Gericht organisiert werden muß. Aus den Erfahrungen in dieser Tätigkeit konnte dann der weitere Schritt zu gesellschaftlichen Gerichten vollzogen werden, der mit der Übertragung neuer Befugnisse auf die Konfliktkommissionen getan worden ist. Die Zusammenarbeit auf rechtlichem Gebiet mit den anderen Ostblockstaaten ist durch einzelne Rechtshilfeabkommen geregelt. Neben der Rechtsprechung haben die Gerichte der SBZ noch eine andere, besonders wichtige Aufgabe: die massenpolitische Arbeit der Justiz. „In Justizaussprachen und Berichterstattungen muß der fortschrittliche Charakter unserer Gesetze und ihre Anwendung in der Praxis der Justizorgane erläutert und dem Gerichtssystem der Bonner Justiz gegenübergestellt werden“ (Görner in: „Staat und Recht“, 1957, S. 662). „In der Tätigkeit der Gerichte der Arbeiter-und-Bauern-Macht bilden die Rechtsprechung und die politische Arbeit unter den Werktätigen eine feste Einheit. Die Richter sind verpflichtet, durch regelmäßige Aufklärung über den sozialistischen Staat und sein Recht, insbesondere durch Erläuterung der Gesetze und durch Auswertung geeigneter Verfahren, die Bevölkerung zur Einhaltung der sozialistischen Gesetze und zur aktiven Mitwirkung bei ihrer Durchsetzung zu erziehen“ (§ 4 GVG i. d. F. v. 1. 10. 1959). Vorbild in allem ist die SU, über deren „sozialistische Gesetzlichkeit“ der Leiter des Rechtsinstituts der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Prof. P. E. Orlowski, sagt: „Die sozialistische Gesetzlichkeit ist ein Mittel zur Festigung des sozialistischen Staates, zur Verwirklichung seiner Funktionen und Aufgaben, und sie gewährleistet zur gleichen Zeit die Verwirklichung der Rechte der Sowjetbürger. … Dank der weisen Führung durch die kommunistische Partei dient die sowjetische sozialistische Gesetzlichkeit der großen Sache des Aufbaus des Kommunismus in unserem Lande“ („Neue Justiz“ 1954, S. 613 ff). [S. 597]<Nachtrag> Mit dem „Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ leitete der Staatsrat am 4. 4. 1963 eine weitere Justizreform ein, die eine Anzahl wichtiger gesetzlicher Neuregelungen brachte: Das Gesetz über die ➝Gerichtsverfassung, das Gesetz über die Staatsanwaltschaft, das Gesetz zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen, das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuches der Arbeit, den Erlaß über die Aufgaben und die Stellung der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsbarkeit) und die VO über die Konfliktkommissionen. In dieser Justizreform, mit der eine deutliche Angleichung des Rechtswesens in der SBZ an das sowjetische Vorbild erkennbar sind, kommen zwei Schwerpunkte zum Ausdruck: Einmal die verstärkte Durchsetzung des Prinzips des ➝Demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtsprechung, zum anderen das Bestreben, das Recht noch mehr als bisher zur sozialistischen Erziehung und sozialistischen Bewußtseinsbildung im Sinne der SED einzusetzen. Das Recht wird nunmehr definiert als „ein wichtiges Instrument unseres Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln“. Die Organe der Rechtspflege sollen einen bedeutsamen Beitrag zur Entwicklung des [S. 598]sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen im Kampf gegen kapitalistische Denk- und Lebensgewohnheiten leisten. Die bisher dem Justizministerium übertragene Befugnis, die Rechtsprechung der Kreis- und Bezirksgerichte anzuleiten und zu kontrollieren (Instrukteurwesen), wurde dem Justizministerium genommen. Die „einheitliche Leitung“ der Rechtsprechung wurde dem Obersten Gericht übertragen, und dieses wurde der Volkskammer und dem Staatsrat gegenüber für seine Tätigkeit verantwortlich erklärt. An den Tagungen des wichtigsten Organs des OG, des Plenums, nehmen u. a. , ständig ein Mitglied des Staatsrats und ein Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB teil. Als kollektives Führungsorgan des OG zwischen den Tagungen des Plenums fungiert das Präsidium. Die eigentliche Rechtsprechung ist den Kollegien des OG und den von diesen zu bildenden Senaten übertragen. Die bisher von den Instrukteuren der Justizverwaltung wahrgenommenen Aufgaben gehen auf die beim OG und bei den Bezirksgerichten zu bildenden Inspektionsgruppen über. Neben dem OG haben die BG die Befugnis erhalten, über Anträge auf Kassation rechtskräftiger Urteile der Kreisgerichte zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft wurde mit der Person des Generalstaatsanwalts aus dem Unterstellungsverhältnis unter den Ministerrat herausgenommen und der Volkskammer und dem Staatsrat gegenüber für verantwortlich erklärt. In der Gesetzlichkeitsaufsicht hat sich die Staatsanwaltschaft zu konzentrieren auf „die strikte Einhaltung der Gesetze, besonders zum Schutze der Volkswirtschaft, des sozialistischen Eigentums und der staatlichen Interessen' an den Entwicklungsergebnissen von Forschung und Technik sowie der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger“. Das Mitwirkungsrecht der Staatsanwaltschaft im Zivilprozeß wird durch eine umfassende selbständige Klage- und Rechtsmittelbefugnis erweitert. Dem Ministerium der Justiz (Justizverwaltung) sind folgende Aufgaben verblieben: Durchführung der staatlichen Kaderpolitik in den BG und KrG und den Staatlichen Notariaten, Sicherung der materiellen und sozialistischen Voraussetzungen für die Tätigkeit dieser Dienststellen, Vorbereitung und Ausarbeitung neuer gesetzlicher Bestimmungen, Revision der Tätigkeit der BG und KrG sowie Anleitung der Staatlichen Notariate und Einzelnotare, Anleitung der Rechtsanwaltschaft und Aufsicht über deren Tätigkeit, Herausgabe von Gesetzessammlungen, Textausgaben der Justizgesetze und Kommentare, Vorbereitung von Verträgen über den ➝Rechtshilfeverkehr mit anderen Staaten. Die Justizverwaltungsstellen in den Bezirken werden bis zum 30. 6.1963 aufgelöst. In weit größerem Maße als bisher soll die „Gesellschaft“ in das Gerichtsverfahren einbezogen werden. Gesellschaftliche Ankläger und gesellschaftliche Verteidiger sollen den Gerichten die Meinung ihres Kollektivs vortragen und damit zur Förderung einer gerechten Entscheidung beitragen. Sie können vor Gericht Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen. Nach sowjetischem Vorbild kann das Gericht das Angebot eines sozialistischen Kollektivs auf Übernahme einer Bürgschaft für den Angeklagten annehmen und deswegen von einer Freiheitsentziehung absehen. Dies kann mit der Verpflichtung gegenüber dem Verurteilten verbunden werden, „seinen bisherigen oder einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln“. [S. 599]Die gesellschaftliche Gerichtsbarkeit wird erheblich erweitert. Mit der aus nur drei Paragraphen bestehenden VO über die Konfliktkommissionen vom 17. 4. 1963 bestätigte der Ministerrat die „Richtlinie über die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen“, die der Bundesvorstand des FDGB am 30. 3. 1963 erlassen hatte. Danach sind die Konfliktkommissionen wie schon bisher zur Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten im Betrieb und als „gesellschaftliche Gerichte“ zur Behandlung geringfügig gesellschaftsgefährlicher Straftaten zuständig. Ihre Befugnisse werden auf die Behandlung kleinerer zivilrechtlicher Streitigkeiten (bis zum Streitwert von etwa 500,– DMO) zum Zwecke gütlicher Beilegung ausgedehnt. Die Konfliktkommissionen haben auch „Verstöße gegen die Gebote der sozialistischen Moral, insbesondere der sozialistischen Arbeitsmoral“, zu behandeln. Ihre Beratung dient dem Ziel, „den Konflikt zu lösen und dadurch die Beteiligten und die Werktätigen des Arbeitskollektivs zur freiwilligen und bewußten Einhaltung der Grundsätze der sozialistischen Moral und des sozialistischen Rechts zu erziehen“. Entsprechend den in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Betrieben mit staatlicher Beteiligung, in sozialistischen Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und Volksbildung sowie in Organen der staatlichen Verwaltung zu bildenden Konfliktkommissionen sollen Gemeinden, Städten, LPG und anderen Produktionsgenossenschaften und in privaten Betrieben Schiedskommissionen mit denselben Befugnissen gebildet werden, zunächst allerdings nur in einigen vom Minister der Justiz festzulegenden Bereichen. Deren Erfahrungen sind in einer Richtlinie auszuwerten, die dem Staatsrat bis zum 1. 1. 1964 vorzulegen ist. Für den Strafvollzug ordnet der Staatsrat eine Umorganisierung an, für die die notwendigen Voraussetzungen bis zum 1. 1. 1964 zu schaffen sind. Nach dem Charakter und der Schwere der Straftaten wird es drei verschiedene Vollzugsarten (Kategorie I–III) geben, die sich durch die Ordnungs- und Disziplinarbestimmungen, die Formen der Organisation und der Art der Arbeit sowie die politisch-kulturelle Erziehung unterscheiden. Strafgefangene können bei einwandfreier Führung und guten Arbeitsleistungen in eine leichtere Kategorie, bei negativer Einstellung und schlechter Arbeit in eine schwerere Kategorie überwiesen werden. Auf dem umfangreichen Gebiet der Kontrolle ist die Bildung der „Arbeiter-und-Bauern-lnspektionen der DDR“ (ABI) von Bedeutung, die am 19.2. 1963 vom ZK der SED beschlossen wurde. Diesem Parteibeschluß schloß sich der Ministerrat am 28. 2. 1963 an. Er wurde als gemeinsamer Beschluß des ZK der SED und des Ministerrats im Gesetzblatt veröffentlicht (GBl. II, S. 262). Damit hat das ZK der SED die Funktionen eines gesetzgebenden Organs übernommen. Durch einen weiteren Beschluß des Ministerrats vom 13. 5. 1963 (GBl. II, S. 261) wurde die Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle (➝Kontrollkommission) aufgelöst, die ihrer Tätigkeit zugrunde liegende Verordnung und das Statut der ZKStK und die Verordnung über die ➝Helfer der Staatlichen Kontrolle wurden aufgehoben. Die ABI besteht aus dem „Komitee“ und seinen Organen. Das Komitee untersteht sowohl dem ZK der SED als auch dem Ministerrat. Die Aufgaben der ABI liegen vor allem auf wirtschaftlichem Gebiet. Sie soll den Kampf gegen alle Erscheinungen der Verletzung der Staatsdisziplin aufdecken sowie Schlamperei, Mißwirtschaft und Verschwendung beseitigen. In den Bezirken und Kreisen werden Bezirks- bzw. Kreisinspektionen gebildet. Diese sind den Volksvertretungen ihrer Ebene rechen[S. 600]schaftspflichtig und haben die Vorsitzenden der Räte sowie der Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte von ihren Feststellungen zu informieren. In den Städten, Gemeinden und Wohngebieten werden Volkskontrollausschüsse gebildet, die den Kreisinspektionen unterstehen. Die ABI hat umfangreiche Rechte und Vollmachten. Sie kann Einsicht in alle Dokumente und Unterlagen nehmen, Auskünfte verlangen, Materialien anfordern, schriftliche Erklärungen und Stellungnahmen verlangen. Sie kann ferner Termine für die Beseitigung von Mängeln stellen und in den Fällen, wo Strafgesetze geringfügig verletzt werden, die Angelegenheit im Einvernehmen mit den zuständigen Organen den Kontroll- oder Schiedskommissionen übergeben. Sie hat ferner das Recht, Schadenersatzverpflichtungen festzustellen sowie Disziplinar- oder Ordnungsstrafen zu verhängen. Als Mitarbeiter der ABI sind solche Menschen auszuwählen, die sich vorbehaltlos zu den Zielen der SED bekennen und danach handeln, Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen besitzen und deswegen ihrem Charakter nach ihre Zugehörigkeit zur ABI rechtfertigen. [S. 393] Literaturangaben Hildebrandt, Walter: Die Sowjetunion — Macht und Krise. Darmstadt 1955, Leske. 272 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Brundert, Willi: Es begann im Theater — „Volksjustiz“ hinter dem Eisernen Vorhang. Berlin 1958, Dietz. 86 S. Dirnecker, Bert: Recht in West und Ost. Pfaffenhofen/Ilm 1956, Ilmgau-Verlag. 178 S. Das Eigentum im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 5) Beitr. v. M. Ferid, E. Pfuhl, R. Thomson, A. Blomeyer, L. Mezofy, W. Schulz, A. Bilinsky. Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 113 S. Fragen der Gerichtsverfassung im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 2) Beitr. von Reinhart Maurach, Josef Magyar, Georg Geilke, Walther Rosenthal. Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 92 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Der Rechtsanwalt im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 6) Beitr. v. Fritz Ostler, Walther Rosenthal, Werner Schulz, Andreas Bilinsky, Vladimir Gsovski, Ivan Sipkow. Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 86 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Samson, Benvenuto: Grundzüge des mitteldeutschen Wirtschaftsrechts. Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 146 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. : „Recht in Ost und West — Zeitschrift für Rechtsvergleichung und interzonale Rechtsprobleme“, hrsg. von der Vereinigung Freiheitlicher Juristen, Berlin, Verlag A. W. Hayn's Erben. Erscheint zweimonatlich seit 1957. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 388–393 Rechtsstudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Regierung und Verwaltung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 388]Die Rechtsauffassung in der SBZ ist die des Marxismus-Leninismus, also die aus der Lehre vom dialektischen und historischen Materialismus abgeleitete Auffassung vom Wesen des Rechts. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis liegenden Überbaus verstanden werden; es wurzele in den materiellen…

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1963: W, X, Y, Z

Wachsamkeit, Revolutionäre Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wahrheit Währung Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheim Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrats für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wanderung der Bevölkerung Wappen Warenabnahme GmbH, Deutsche Warenfonds Warenkontore, Zentrale Warenverkehr, innerdeutscher Warenverzeichnis, Allgemeines Warenzeichen Warnemünde Warnke, Herbert Warschauer Beistandspakt Wartburg Wartezeiten Wasserstraßen Wasserwirtschaft Wattfraß WBDJ Wehmer, Friedrich Wehner-Methode Wehrbezirkskommando Wehrdienstverweigerung Wehrkreiskommando Wehrpflicht Weigel, Helene Weihnachtsgratifikation Weihs, Rolf Weimar Weiz, Herbert Weltfestspiele der Jugend Weltfriedensbewegung Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund Weltniveau Weltrevolution Wenden Wendt, Erich Werksabgabepreis Werktätiger Wertpapiere Westzone Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerbsbewegung Wettbewerb, Sozialistischer Wetzel, Rolf WGB Widerspruch Widerstand Wiedergutmachung Wiedervereinigung Willmann, Heinz Winkler, Werner Winzer, Otto Wirtschaft Wirtschaftliche Rechnungsführung Wirtschaftsausschüsse Wirtschaftsgemeinschaft mit der SU Wirtschaftskommission Wirtschaftsordnung Wirtschaftspolitik Wirtschaftsräte Wirtschaftsrecht Wirtschaftsstrafverordnung Wirtschaftssystem Wirtschaftswissenschaft Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog Wismar Wismut AG Wissenschaft Wissenschaftler des Volkes, Hervorragender Wissenschaftlicher Sozialismus Wittenberg Wittenberge Wittkowski, Margarete Witz, politischer Wohnsitzveränderung Wohnungsbau Wohnungswirtschaft Wolf, Hanna Wolgast Wollweber, Ernst WSTVO Zahlenlotto Zahlungsverkehr Zahnärzte Zaisser, Wilhelm Zehn Gebote der Sozialistischen Moral Zehnjahresschule Zeiss Zeitgeschichte, Deutsches Institut für Zeitlohn Zeitnormative Zeitschriften Zeitsummenmethode Zeitzuschlag Zensur Zentrag Zentralantiquariat Zentrale Kommission für staatliche Kontrolle Zentralgeleitete Industrie Zentralhaus für Kulturarbeit Zentralinstitut für Bibliothekswesen Zentralkomitee der SED Zentralschulen Zentralstelle für Tierzucht Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur Zentralverwaltung Zeugen Jehovas Ziller, Gerhart Zirkel Zirkus Zittau Zivilgesetzbuch Zivilprozeß ZK ZKD ZKSK Zölle Zollgesetz Zonengrenze Zootechniker ZPKK ZR ZSGL Züchter, Verdienter Zuchthaus Zuwachsrate, Industrielle Zwangsarbeit Zwangskollektivierung Zwangsvollstreckung Zweig, Arnold Zweijahrplan Zwickau

Wachsamkeit, Revolutionäre Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wahrheit Währung Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheim Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrats für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wanderung der Bevölkerung Wappen Warenabnahme GmbH,…

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Frieden (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zwischenstaatlicher Zustand, der nach kommun. Auffassung nur durch politischen Kampf, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt, erhalten bzw. erreicht werden kann. Eine entsprechende Vermischung von Friedens- und Kampfparolen beherrscht den Jar[S. 158]gon der SED-Funktionäre und -Presse durch alle Phasen ihrer verschiedenen außenpolitischen Programme. Dabei wird der F. nicht um seiner selbst willen gefordert, sondern immer nur als Mittel zur Erreichung der kommun. Ziele. Dem entspricht die kommun. Haltung gegenüber dem Pazifismus, der angeblich den ungerechten F. vertritt: „Indem sie jegliche revolutionäre Tätigkeit der Massen ablehnen, betrügen die Pazifisten die Werktätigen und verheimlichen die Vorbereitung imperialistischer Kriege der Bourgeoisie. Die Politik der Pazifisten ist identisch mit imperialistischen, räuberischen, ungerechten Kriegen“ (Sowjetisches Fremdwörterbuch, Staatsverlag Moskau 1947). Der Friedenskampf wird vornehmlich mit den Mitteln der Propaganda und von eigens dazu gegründeten, sog. überparteilichen Organisationen geführt. Dabei wird die sowjetische Politik in jedem Falle als dem F. dienend unterstützt und jede andere Politik als friedensfeindlich bekämpft. (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Deutschlandpolitik) Literaturangaben Andreas, Theodor: Die Herausforderung der „friedlichen“ Koexistenz („Die Orientierung“ 1960, Beih. 1). Pfaffenhofen/Ilm, Ilmgau-Verlag. 32 S. Arnold, Theodor: Der revolutionäre Krieg. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 250 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Dinerstein, Herbert S.: Der Krieg und die Sowjetunion — Die Atomwaffen und der Wandel im militärischen und politischen Denken der Sowjets (a. d. Amerik. übers. von Friedrich Krollmann) Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 311 S. Fiedler, Heinz: Der sowjetische Neutralitätsbegriff in Theorie und Praxis. Ein Beitrag zum Problem des Disengagement. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 302 S. Fischer, Ruth: Von Lenin zu Mao — Kommunismus in der Bandung-Ära. Düsseldorf 1956, Eugen Diederichs. 241 S. Grottian, Walter: Theorie und Praxis der sowjetischen Außenpolitik unter Lenin, Stalin, Chruschtschow (Schr.-Reihe des Verb. d. Heimkehrer … Nr. 1). Godesberg 1959. 63 S. Koch, Hans: Theorie, Taktik, Technik des Weltkommunismus — eine Zitatensammlung von Marx bis Chruschtschow (bearbeitet v. Eugen Wieber). Pfaffenhofen/Ilm 1959, Ilmgau-Verlag. 504 S. Novak, Jaroslav Jan: Der satanische Plan — Strategie und Taktik der weltkommunistischen Expansion. Köln 1960, Wort und Werk. 219 S. Wagner, Wolfgang: Die Teilung Europas. — Geschichte der sowjetischen Expansion… 1918–1945. Stuttgart 1958, Deutsche Verlagsanstalt. 234 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 157–158 Freyer, Erwin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensfahrt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zwischenstaatlicher Zustand, der nach kommun. Auffassung nur durch politischen Kampf, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt, erhalten bzw. erreicht werden kann. Eine entsprechende Vermischung von Friedens- und Kampfparolen beherrscht den Jar[S. 158]gon der SED-Funktionäre und -Presse durch alle Phasen ihrer verschiedenen außenpolitischen Programme. Dabei wird der F. nicht um seiner selbst willen…

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Strafregister (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des § 26 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 21. 5. 1952 erließ der Generalstaatsanwalt am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St.“ (ZBl. S. 270): „Ab 1. Juni 1953 werden alle in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden St. zu einem einzigen St. vereinigt, das unmittelbar dem Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik unterstellt wird. Das St. befindet sich in Berlin. Die Anschrift lautet: Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik — Strafregister — Berlin C 2, Littenstraße 16/17.“ Am 1. Februar 1958 ist das „Gesetz über Eintragung und Tilgung im St. — Strafregistergesetz (StRG) vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 647) in Kraft getreten. Danach ist das zentrale St. zuständig für alle Personen, die in der SBZ geboren oder wohnhaft sind oder die in der SBZ verurteilt werden. Damit greift das Gesetz stark in die Zuständigkeit des westlichen St. ein. Die „beschränkte Auskunft“ aus dem St. ist weggefallen. Die Fristen, nach deren Ablauf ein Strafvermerk getilgt wird, sind ganz erheblich verkürzt worden. Die längste Straftilgungsfrist — bei Freiheitsstrafen von über fünf Jahren — beträgt zehn Jahre. Auskunft aus dem St. erhalten die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft, die Gerichte, die Dienststellen der Deutschen Volkspolizei, die Dienststellen des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie die Abt. Finanzen der örtlichen Räte und die Dienststellen der Zollverwaltung im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens. Der Staatssicherheitsdienst hat inzwischen durchgesetzt, daß die nach den neuen Fristen zu tilgenden Strafvermerke nicht vernichtet, sondern ihm zur Kenntnis zugeleitet werden. Damit hat der SSD die Möglichkeit, im Bedarfsfalle immer wieder einmal auf alte und im St. bereits getilgte Strafvermerke zurückzukommen und ein lückenloses Bild über das Vorleben aller Bürger zu besitzen, wodurch die verkürzten Straftilgungsfristen ihre Bedeutung praktisch wieder verloren haben. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 465 Strafrechtsergänzungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafverfahren

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des § 26 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 21. 5. 1952 erließ der Generalstaatsanwalt am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St.“ (ZBl. S. 270): „Ab 1. Juni 1953 werden alle in der Deutschen Demokratischen Republik…

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Nationalsozialisten, Ehemalige (1963)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 Die SED behauptet immer wieder wahrheitswidrig, entscheidende Stellungen der Bundesrepublik seien von unbelehrbaren EN. besetzt. Mit dieser Behauptung sucht sie Haß gegen die Bundesrepublik hervorzurufen. Zugleich will die SED die Tatsache verhüllen, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen der SBZ stehen: 1. Nicht wenige höhere Funktionäre der Satellitenparteien. (So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD und Vors. des Rechtsausschusses der Volkskammer; Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Heinrich ➝Homann, stellv. Vors. der NDPD; ferner 3 Bez.-Verbandsvors. der CDU, 1 der DBD, 6 der NDPD. — 2. viele Redakteure, darunter 4 Chefredakteure (Aust bei der „Deutschen Außenpolitik“; Gerhard Fischer beim „Morgen“ der LDPD; Dr. Karl Geisenheyner beim „Thüringer Tageblatt“ der CDU; Dr. Max Hummeltenberg (CDU) beim „Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“). — 3. Hohe Staatsfunktionäre: so Kurt ➝Blecha (SED), Leiter des Presseamtes beim Min.-Präs.; Gesandter Gerhard Kegel (SED); Curt-Heinz ➝Merkel (SED), Minister für Handel und Versorgung; Dr. Werner ➝Winkler, vormals Minister, jetzt Abt.-Leiter für Chemie in der Staatlichen ➝Plankommission; Kurt Opitz (SED), hoher Funktionär ebendort; Max Hartwig (CDU), stellv. Staatssekretär für Kirchenfragen; Hans ➝Bentzien (SED), Minister für Kultur, Konteradmiral Heinz ➝Neukirchen (SED), Chef des Stabes der Volksmarine der NVA. — 4. nicht weniger als 43 Professoren an Universitäten, Hochschulen u. ä. (u. a. Herbert ➝Kröger, Gerhard Reintanz [CDU] und Peter-Adolf ➝Thießen, Altnazi). — Zudem wären noch zu nennen: Dr. Egbert von ➝Frankenberg und Proschlitz (NDPD), Luftwaffenfachpublizist, Altnazi; Dr. Günter Kertzscher (SED), stellv. Chefredakteur des „Neuen Deutschlands“, Dr. Walter Künzel, Chefredakteur des Akademie-Verlages. Die SED gibt vor, daß diese „ehemaligen Mitgl. der NSDAP den Weg zur Demokratie fanden und heute aktiv für Frieden und Sozialismus eintreten“ („Neues Deutschland“, 18. 6. 1959), doch besagen derartige Erklärungen wenig, da Demokratie, Frieden und Sozialismus für die SED ebenso wie für Hitler nur als Maskierung ihrer Machtpolitik dienen. Literaturangaben *: Ehemalige Nationalsozialisten in Pankows Diensten. 4., erg. Aufl. (hrsg. v. Unters.-Ausschuß Freiheitl. Juristen). Berlin 1963. 116 S. m. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 338 Nationalpreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Naturgemäße Viehhaltung

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 Die SED behauptet immer wieder wahrheitswidrig, entscheidende Stellungen der Bundesrepublik seien von unbelehrbaren EN. besetzt. Mit dieser Behauptung sucht sie Haß gegen die Bundesrepublik hervorzurufen. Zugleich will die SED die Tatsache verhüllen, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen der SBZ stehen: 1. Nicht wenige höhere Funktionäre der Satellitenparteien. (So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD und Vors. des…

DDR A-Z 1963

Becher, Johannes R. (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 * 22. 5. 1891, gest. 11. 10. 1958. Sohn eines Oberl.-Ger.-Präsidenten in München. Gymnasium, Studium der Medizin und Philosophie in Jena und Berlin. Im 1. Weltkrieg Pazifist. 1917 USPD, 1918 Spartakusbund, seit 1923 KPD. 1927 erstmalig in der SU, 1928 Mitbegr. und Vors. des Bundes proletarisch-revolutionärer Schriftsteller, Mitherausgeber der „Linkskurve“, 1929 Mitgl. der Redaktion des KPD-Zentralorgans „Die Rote Fahne“. 1933 emigriert, ab 1935 in der SU, wo er die „Internationale Literatur - Deutsche Blätter“ herausgab. Ab 1943 Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland. 1945 Rückkehr nach Deutschland. Vom 8. 8. 1945 bis 9. 2. 1958 Präsident des Kulturbundes, März 1950 Vizepräsident, Dezember 1952 bis April 1956 Präsident der Deutschen Akademie der Künste in Ost-Berlin. Vom 7. 1. 1954 bis zu seinem Tode Minister für Kultur. April 1946 bis Sept. 1947 Mitgl. des SED-Parteivorstandes, seit 24. 7. 1950 Mitgl. des ZK der SED. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. 1948 und 1950 Nationalpreis. 1951 Stalin-„Friedenspreis“. Dr. h. c. Von Ulbricht „größter deutscher Dichter der neuesten Zeit“ genannt. B. war bedeutender Lyriker. Vor und nach dem 1. Weltkrieg Wortführer des Expressionismus („Verfall und Triumph“, 1914). Nach Eintritt in die KPD Kampfgedichte („Der große Plan“, 1931). Im sowjet. Exil traditionsgebundene Heimatdichtung und polit. Gedankenlyrik („Der Glücksucher und die sieben Lasten“, 1938). Sukzessiver Verfall des Talents unter Einfluß der Politik (Stalin- und Ulbricht-Gedichte). Textdichter der Nationalhymne der „DDR“. In Tagebüchern („Auf andere Art so große Hoffnung“, 1951) und literaturtheoretischen Bemühungen („Verteidigung der Poesie“, 1952, usw. bis „Das poetische Prinzip“, 1957) deckt er den Zwiespalt zwischen Funktionär und Dichter in sich selbst auf. Autobiographischer Roman „Abschied“ (1940). Theaterstück „Winterschlacht“ (1945). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 62 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/becher-johannes-robert verwiesen. Beamtenversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bechler, Bernhard

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 * 22. 5. 1891, gest. 11. 10. 1958. Sohn eines Oberl.-Ger.-Präsidenten in München. Gymnasium, Studium der Medizin und Philosophie in Jena und Berlin. Im 1. Weltkrieg Pazifist. 1917 USPD, 1918 Spartakusbund, seit 1923 KPD. 1927 erstmalig in der SU, 1928 Mitbegr. und Vors. des Bundes proletarisch-revolutionärer Schriftsteller, Mitherausgeber der „Linkskurve“, 1929 Mitgl. der Redaktion des KPD-Zentralorgans „Die Rote Fahne“.…

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Arbeiter, Schreibende (1963)

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Auf Einladung des Mitteldeutschen Verlages in Halle, in Wahrheit als Veranstaltung der SED und unter nachdrücklicher Förderung ihres ZK fand im April 1959 in Bitterfeld eine „Tagung sowjetzonaler Schriftsteller, die seitdem viel zitierte Bitterfelder Konferenz, <028:p<J>:029>statt, die im Anschluß an ein Referat von Alfred ➝Kurella eine neue Phase der „Kulturrevolution“ eröffnen sollte. Nach den Worten von Walter ➝Ulbricht bestand ihr „Erfolg“ darin, „daß die allseitig verstandene Aufforderung, Kumpel, greif zur Feder, die sozialistische Nationalkultur braucht Dich!“ und die Bestrebungen, sich mit den wertvollsten Schätzen unserer Kultur und Kunst vertraut zu machen, als zwei einander bedingende Seiten unserer sozialistischen Kulturrevolution erkannt wurden“. Damit wurde die „Bewegung“ der schreibenden Arbeiter und Bauern (im Pj. auch „Greif-zur-Feder-Kumpel-Bewegung“) eingeleitet, die — gleich vielen anderen Bemühungen der SED auf Gebieten der Kunst — die Grenzen zwischen Kunst und Laienkunst zu verwischen bestimmt war; denn gleichzeitig wurden in Bitterfeld die „Berufsschriftsteller“ aufgefordert, „nicht nur für das Volk, sondern auch mit dem Volk“ zu schaffen, die Gewohnheiten „individuellen Eigenbrötlertums“ preiszugeben, in die Betriebe zu gehen und ihre Werke in ständiger Auseinandersetzung mit den Werktätigen und ihrer Umwelt zu schaffen. Die derart auf zweifache Weise betriebene „Massenbewegung zur Aneignung der sozialistischen Nationalkultur“ und zur produktiv-künstlerischen Betätigung der Werktätigen wird im Pj. als Bitterfelder Weg bezeichnet. Obschon zur Anleitung der SchA. 1961 von einem Autorenkollektiv „Hinweise für SchA.“ veröffentlicht, ferner eine Abendakademie und eine Monatsschrift „Ich schreibe“ gegründet wurden, befriedigten die Ergebnisse der „Bewegung“ die SED nicht. Die SchA. strebten von der Werkbank zum Schreibtisch, in die „Intelligenz“, ihre Produkte waren begreiflicherweise dilettantisch und konnten, soweit sie gedruckt wurden, auch einer sehr wohlwollenden Kritik nur selten standhalten. An einer Konferenz der SchA. anläßlich der Arbeiterfestspiele 1960 in Chemnitz nahmen nur 5 von den 400 Mitgl. des Deutschen ➝Schriftstellerverbandes teil. Die Ursache des Mißerfolges liegt vor allem darin, daß es der SED nicht um die Förderung neuer Talente, sondern um politische Aktion und Agitation zu tun ist. (Kulturpolitik, Literatur) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 28 Arbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterfestspiele

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Auf Einladung des Mitteldeutschen Verlages in Halle, in Wahrheit als Veranstaltung der SED und unter nachdrücklicher Förderung ihres ZK fand im April 1959 in Bitterfeld eine „Tagung sowjetzonaler Schriftsteller, die seitdem viel zitierte Bitterfelder Konferenz, <028:p<J>:029>statt, die im Anschluß an ein Referat von Alfred ➝Kurella eine neue Phase der „Kulturrevolution“ eröffnen sollte. Nach den Worten von Walter ➝Ulbricht bestand ihr…

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Tauwetter (1963)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 Im Westen geläufige Bezeichnung für die bisher umfassendste geistig-politische Oppositionswelle gegen bolschewistische Einseitigkeit in Herrschaftsausübung und Doktrin. Als „T.“ nach einem für diese Haltung repräsentativen Roman des sowjet. Schriftstellers Ilja Ehrenburg genannt, begann die Oppositionsbewegung Anfang 1956, ausgelöst durch die scharfen Angriffe Chruschtschows und Mikojans auf entscheidende Elemente des Stalinismus auf dem XX. Parteitag der KPdSU. Politische Höhepunkte der auf Liberalisierung und Revision der bolschewistischen Dogmen und der bolschewistischen Herrschaftsausübung gerichteten Gegenbewegung waren die im Okt. 1956 in Polen und im Nov. 1956 in Ungarn gipfelnden Partei- und Volkserhebungen gegen die Stalinisten in den eigenen Führungen und den Hegemonieanspruch der UdSSR. Während in Polen ein Kompromiß zustande kam, wurde die zum Bürgerkrieg entwickelte ungarische Erhebung blutig niedergeschlagen. Von da an wurde die Liberalisierungswelle des T., die zunächst auch in den politischen, wissenschaftlichen und literarischen Führungskreisen der UdSSR eine gewisse Resonanz hatte, von der gesamten bolschewistischen Führerschaft entschlossen gebremst, da diese — sicher zu Recht — für den Fall weiterer Nachgiebigkeit um die Existenz ihrer Regime bangen mußte. Doch hat sich in einer Reihe von Volksdemokratien, vor allem in Polen und Ungarn, ein Hang zur Tolerierung offenerer Diskussion in der Gesellschaft, vor allem unter den Intellektuellen, gehalten; ebenso sind fast alle volksdemokratischen Regierungen des europäischen Ostblocks, vor allem seit dem XXII. Parteitag der KPdSU, um eine Versachlichung der Atmosphäre zwischen Führung und Gesellschaft bemüht - was indes nicht mit Liberalisierung gleichzusetzen ist. In der SBZ war das T. im wesentlichen auf den Bereich der theoretischen Auseinandersetzungen beschränkt. Philosophen (Ernst ➝Bloch), Ökonomen (Fritz ➝Behrens, Kurt ➝Vieweg), Historiker (Jürgen ➝Kuczynski). Journalisten hatten die stark von dem ungarischen Parteiphilosophen Georg ➝Lukács angeregte Bewegung getragen, darunter zahlreiche prominente jüngere Parteiideologen. Aber auch innerhalb der Partei- und Staatsführung (Fred ➝Oelßner, Fritz ➝Selbmann, Gerhart ➝Ziller, Ernst ➝Wollweber, Karl ➝Schirdewan) war es zu Auseinandersetzungen um den vor allem von Walter ➝Ulbricht repräsentierten Doktrinarismus gekommen. Die Probleme einer rationelleren und bevölkerungsorientierten Gestaltung der Volkswirtschaft und einer größeren Kompromißbereitschaft in der gesamtdeutschen Frage hatten dabei wesentliche Rollen gespielt. Nach dem Zusammenbruch des ungarischen Aufstandes hat sich auch in der SBZ die radikale Gruppe Ulbrichts wieder mit sowjet. Hilfe voll durchsetzen können. Eine Kampagne zur scharfen Reglementierung von Wissenschaft, Kunst und Hochschulwesen lief an, so daß die SBZ heute das antiliberalste Land des Ostblocks darstellt. (Widerstand, Opposition) Literaturangaben Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 472 Tausenderbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technik

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 Im Westen geläufige Bezeichnung für die bisher umfassendste geistig-politische Oppositionswelle gegen bolschewistische Einseitigkeit in Herrschaftsausübung und Doktrin. Als „T.“ nach einem für diese Haltung repräsentativen Roman des sowjet. Schriftstellers Ilja Ehrenburg genannt, begann die Oppositionsbewegung Anfang 1956, ausgelöst durch die scharfen Angriffe Chruschtschows und Mikojans auf entscheidende Elemente des Stalinismus auf dem XX.…

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Mutterschutz (1963)

Siehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind: 1985 Das Gesetzbuch der Arbeit enthält gewisse Schutzbestimmungen für Mütter. So dürfen schwangere und stillende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle das Leben oder die Gesundheit der Frau oder des Kindes gefährden könnten. Eine schwangere oder stillende Mutter darf aber eine leichtere oder geeignetere Arbeit nicht verweigern. Zu Überstunden und Nachtarbeit dürfen schwangere oder stillende Mütter nicht herangezogen werden. Im übrigen dürfen nur Frauen, die in ihrem Haushalt Kinder im Alter bis zu 6 Jahren oder andere pflegebedürftige Haushaltsangehörige ohne ausreichende Hilfe zu betreuen haben, Überstunden und Nachtarbeit ablehnen. Schwangere erhalten vor der Niederkunft nur 5 Wochen Urlaub (in der Bundesrepublik dürfen Schwangere in den letzten 6 Wochen vor der Geburt nicht beschäftigt werden). Nach der Niederkunft besteht Anspruch auf 6 Wochen Urlaub (Schwangerschafts- und Wochenhilfe). Kündigungsschutz besteht für Schwangere und Mütter bis zum Ablauf des 6. Monats nach der Niederkunft. Von der Geburt des ersten Kindes an erhalten Mütter einmalige staatliche Unterstützung in Geld, und zwar bei der Geburt des ersten Kindes 500, des zweiten Kindes 600, des dritten Kindes 700, des vierten Kindes 850 und jedes weiteren Kindes 1.000 DM Ost. Mütter mit mehr als drei Kindern erhalten laufende Unterstützungen, und zwar für das vierte Kind 20 DMark Ost monatlich, für jedes weitere Kind 25 DM Ost bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. (Staatlicher ➝Kinderzuschlag, Frauenarbeit, Arbeitsschutz) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 330 Mutter und Kind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MWD

Siehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind: 1985 Das Gesetzbuch der Arbeit enthält gewisse Schutzbestimmungen für Mütter. So dürfen schwangere und stillende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle das Leben oder die Gesundheit der Frau oder des Kindes gefährden könnten. Eine schwangere oder stillende Mutter darf aber…

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Militärstrafrecht (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1955 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein materielles M. erhalten. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1962 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl. I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den bisher schon bekannten Tatbeständen — Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — ist eine Reihe neuer Straftatbestände ge[S. 322]treten, u. a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die verbündeten Armeen richten. Der Strafrahmen des neuen Militärstrafgesetzes wurde gegenüber den Strafandrohungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes z. T. erheblich erweitert, z. B. für Fahnenflucht von Gefängnisstrafe auf Zuchthaus bis zu 8 Jahren, für unerlaubte Entfernung von Gefängnis bis zu 3 Monaten auf Gefängnis bis zu 2 Jahren. Weitere Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 315, 322 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerien

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1955 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein…

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Selbstverwaltung (1963)

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den im Herbst 1946 durchgeführten Gemeinde-, Landtags- und Kreistags[S. 428]wahlen traten in den Ländern der SBZ Verfassungen, Kreis- und Gemeindeordnungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf S. ausdrücklich bestätigt wird. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur Einschränkung des Rechtes der S. getroffen worden. Die VO über „Kommunalwirtschaftliche Unternehmen“ vom 24. 11. 1948 und die Energiewirtschaftsverordnung vom 22. 6. 1949 (ZVOBl. S. 472) entzogen den Gemeinden bereits weitgehend die wirtschaftlichen Grundlagen. Immerhin konnte bis zum Gesetz über die „Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (Staatshaushalt) noch von einer formalen S. gesprochen werden. Mit diesem Gesetz wurde der einheitliche Staatshaushalt der „DDR“ eingeführt. Nachdem auch die für die gemeindliche Finanzwirtschaft ausschlaggebende Gewerbesteuer und Lohnsummensteuer durch § 13 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1951 vom 13. 4. 1951 (GBl. S. 283) auf die Republik übertragen worden waren, stand fest, daß die Gemeinden ihre Selbstverwaltungsaufgaben nicht mehr erfüllen konnten. Diese Entwicklung wurde durch die Verwaltungsneugliederung im Sommer 1952 weitergetrieben. Durch die „Ordnungen für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke und Kreise“ vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 621 und 623) sowie durch die „Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlungen und ihrer Organe in den Stadtkreisen“ vom 6. 1. 1953 (GBl. S. 53) wurden die Landesverfassungen und die Kreisordnungen praktisch außer Kraft gesetzt. Nach diesen Ordnungen waren die bisherigen Organe der Gebietskörperschaften nur noch Organe der Staatsgewalt in den betreffenden Gebieten. Träger von Rechten war nicht mehr die Verbandseinheit, sondern das jeweilige staatliche Verwaltungsorgan in diesem Gebiet, der örtliche Rat, dem als Haushaltsorgan die Eigenschaft einer juristischen Person zugesprochen wurde. Durch das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. S. 65) wurden die bis dahin noch gültigen Gemeindeordnungen aufgehoben. Nach § 5 beruht der Aufbau der Organe der Staatsmacht auf dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie die Beschlüsse des Ministerrates und der höheren Volksvertretungen sind für die unteren Volksvertretungen und ihre Organe verbindlich. Die örtlichen Räte sind außerdem an die Weisungen des jeweils höheren Rates gebunden. Eingefügt in ein einheitliches System von über- und Unterordnungen der Volksvertretungen und einer Weisungsbefugnis des Ministerrates und der jeweils höheren Verwaltungsorgane haben die unteren Organe lediglich die Möglichkeit, die örtlichen Gegebenheiten in gewisser Weise bei der Ausführung der erhaltenen Weisungen zu berücksichtigen. Die in den am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ (Gemeinde, Kreis) den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen übertragenen Aufgaben dürfen nur im Rahmen der von oben gegebenen Weisungen durchgeführt werden. Jede auf diesen Gebieten getroffene Entscheidung kann durch die Verfügung höherer Dienststellen aufgehoben werden. Auch mit den neuen Arbeitsordnungen wird also nicht wieder ein rechtlich geschützter eigener Wirkungskreis der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt. Gegenüber den örtlichen Verwaltungsdienststellen wird die einheitliche Ausrichtung auch durch den ersten Stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates gewährleistet und überwacht. Hierzu steht das „Sekretariat des Ministerrates“ zur Verfügung, dem die Kontrollgruppen des früheren „Staatssekretariats für die Anleitung der örtlichen Räte“ im Juli 1960 eingegliedert wurden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 427–428 Selbstverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Senftenberg

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den im Herbst 1946 durchgeführten Gemeinde-, Landtags- und Kreistags[S. 428]wahlen traten in den Ländern der SBZ Verfassungen, Kreis- und Gemeindeordnungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf S. ausdrücklich bestätigt wird. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen…

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Arbeitsdisziplin (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Das Wirtschaftssystem und die Arbeitspolitik der SBZ verlangen die bedingungslose Unterwerfung von Arbeitern und Angestellten unter die Befehle der Wirtschaftsfunktionäre. Schon 1947 wurde deshalb durch den Befehl Nr. 234 für die Betriebe eine Musterdisziplinordnung geschaffen, die der Werkleitung eine autonome Disziplinargewalt übertrug. Nach §§ 106–111 des Gesetzbuches der Arbeit liegt die Disziplinargewalt in den VEB beim Betriebsleiter und wird gemäß den betrieblichen Arbeitsordnungen ausgeübt. Außerdem haben sich die Konfliktkommissionen mit Verstößen gegen Arbeitsmoral und A. zu befassen. Auch in der Verwaltung wird eine strenge A. verlangt. Besondere Disziplinarordnungen bestehen a) für Angestellte und Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung (Disziplinarordnung vom 9. 4. 1955, GBl. S. 217), b) für Richter (vom 19. 3. 1953, GBl. S. 467), c) für Arbeitsrichter (§ 12 Arbeitsgerichtsordnung v. 29. 6. 1961, GBl. F. 271), d) für Seeleute (Seemannsordnung) vom 16. 4. 1953, GBl. S. 583), e) für Angehörige der „Reichsbahn“ (Eisenbahner-VO in der Fassung vom 23. 6. 1960, GBl. I 1211/56; GBl I S. 421/60), f) für Beschäftigte der Post (VO vom 13. 10. 1960; GBl. II, S. 395), g) für Hochschullehrer (Anordnung vom 8. 2. 1957; GBl. I, S. 177), h) für Hochschullehrer an künstlerischen Hochschulen (Anordnung vom 6. 12. 1957; GBl. I, S. 680), i) für Lehrer (VO vom 22. 9. 1962; GBl. II, S. 675). Die Disziplinarmaßnahmen des Gesetzbuches der Arbeit sind: Verweis, strenger Verweis, fristlose Entlassung. Die besonderen Disziplinarordnungen kennen außerdem: Verwarnung, Rüge, strenge Rüge, Versetzung in eine minderbezahlte Stellung. Geldstrafe gibt es seit dem 1. 7. 1961 auch für Seeleute nicht mehr. (Sozialistische Arbeitsmoral) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone 1953. Plan 1954 und 1. Halbjahr 1954. (Mat.) 1955. 24 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 32 Arbeitsdirektor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitseinheit

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Das Wirtschaftssystem und die Arbeitspolitik der SBZ verlangen die bedingungslose Unterwerfung von Arbeitern und Angestellten unter die Befehle der Wirtschaftsfunktionäre. Schon 1947 wurde deshalb durch den Befehl Nr. 234 für die Betriebe eine Musterdisziplinordnung geschaffen, die der Werkleitung eine autonome Disziplinargewalt übertrug. Nach §§ 106–111 des Gesetzbuches der Arbeit liegt die…

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KPdSU, Geschichte der (1963)

Siehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten Parteirichtlinien umgeschrieben und seitdem mit jeder Änderung der Generallinie neu gefälscht. Die Mitverfasserschaft Stalins ist umstritten, doch kann ihm das Kapitel „über dialektischen und historischen Materialismus“ wohl mit Sicherheit zugeschrieben werden. Wurde bis zur Abkehr vom Stalinismus als „Bibel des Bolschewismus“ betrachtet. — Das Studium der G. d. KPdSU (B) war in der SBZ als wichtigster Teil der ideologischen Erziehung verbindlich. — Am 25. 2. 1956 verurteilte Chruschtschow, als er Stalin auf dem XX. Parteitag kritisierte, auch die G. d. KPdSU als Zeugnis des Personenkultes. Als untragbar wurde die Schrift sodann im Märzheft der „Woprosy istorij“ (1956, Nr. 3) abgelehnt. Diese Verurteilung übernahm „Neues Deutschland“ erst am 23. 5. 1956. [S. 256]2. Fassung, „Geschichte der KPdSU“, erschien im Juni 1959. Sie folgt kaum der Kritik, die der XX. Parteitag geübt hatte, vielmehr bezeichnete sie den „Lehrgang“ als hervorragende Arbeit. Sie verurteilt nicht den Kern des Stalinismus: die gewaltsame, rasche Erzwingung des „Sozialismus“ durch die alles durchdringende totalitäre Staatsmacht, unter Verzicht auf die Vorstellung, der Sozialismus beruhe auf Freiwilligkeit. Auch rügt sie nicht die schon von Lenin erzwungene Ausschaltung der nicht-bolschew. Parteien, die durch die Verfassung der SU von 1937 bestätigt wird. 2. Fassung ändert einige Schwerpunkte der Periodisierung: sie betont die Entfaltung der Partei neuen Typus stärker, sie legt die Herausbildung der Grundgedanken des Marxismus-Leninismus nicht mehr nur an den frühen Schriften Lenins dar, sondern auch in seinen späteren. Doch verläßt sie nicht die Hauptlinie des Lehrgangs. Es wiegt wenig, daß die Partei stärker als kollektive Führungskraft erscheint, daß die Rolle wichtiger Stalinisten (Molotow, Kaganowitsch u. a.) geringer eingeschätzt wird, daß nach 1952 eine gewisse Chruschtschow-Linie sichtbar wird. Wenig bedeutet es, daß Stalin vorgeworfen wird, er habe den Weizen- und Maisanbau vernachlässigt und die Sowchos- wie Kolchos-Kräfte zu wenig am Ertrag beteiligt. Denn seine rücksichtslose Landwirtschafts-Kollektivierung wird bejaht. Stalin wird nicht verurteilt wegen seiner gewaltsamen Politik an sich, wegen seines Terrors (der hingestellt wird als Beschränkung der innerparteilichen und sowjet. Demokratie, die im Kampf mit dem Klassenfeinde nicht zu vermeiden war). Er wird nur gerügt wegen seines Übermaßes an Schärfe, das sich auch gegen gutwillige, unschuldige Kommunisten und Parteilose richtete. Ihm wird vorgeworfen, er sei im Rausche jener Erfolge, die doch Partei und Volk errangen, in blinde Selbstüberhebung verfallen. Getadelt wird er auch, weil er die „sozialistische Gesetzlichkeit“ und den von Lenin geschaffenen Grundsatz der „kollektiven Führung der Partei“ mißachte. Doch wird behauptet, ein wesentlicher Teil der Verantwortung für diese Mißbräuche läge bei Jeschow und Berija. Doch weit stärker als der Tadel, den die 2. Fassung gegen den Personenkult für Stalin richtet, ist ihr Lob für seine Politik als solche. Sie rühmt Stalins Verdienst bei der Verteidigung des Leninismus nach 1924, seine Leistung im Kampf um die sozialistische Industrialisierung wie um die Kollektivierung der Landwirtschaft. Am 22. und 24. 6. 1962 berichtete die „Prawda“ in zwei Aufsätzen, das „Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der KPdSU“ bereite eine große sechsbändige „Geschichte der KPdSU“ vor. Die „Prawda“ hob hervor, das neue Werk werde die einzelnen Fehler und die despotische Willkür Stalins verurteilen. Doch erklärte sie in bedeutsamer Weise: „Die Verfasser der mehrbändigen Geschichte sind verpflichtet, besonders zu betonen, daß der Personenkult die Vorwärtsentwicklung der Sowjetgesellschaft zwar hemmte, jedoch nicht vermochte, sie zum Stehen zu bringen.“ Damit billigte das Chruschtschowsche ZK die Stalinsche Epoche im großen und ganzen. Ganz eindeutig schreibt die „Prawda“ dazu: „Die trotzkistischen Kapitulanten versuchten mit Hilfe ‚linker‘ Phraseologie, die Arbeiterklasse ideologisch zu entwaffnen, indem sie behaupteten, der Sieg des Sozialismus in der UdSSR sei unmöglich …“ Doch die KPdSU, so heißt es über die Entwicklung unter Stalin weiter, „unentwegt dem von Lenin vorgezeichneten Weg folgend, wappnete die Werktätigen unserer Heimat mit dem unerschütterlichen Glauben an die Möglichkeit des Aufbaus des Sozialismus“. Im Nov. 1962 erschien die „2. verbesserte Auflage“ der 1959 herausgekommenen „Geschichte der KPdSU“. In dem Aufsatz, den ihr die „Prawda“ am 15. 11. widmete, wird gesagt: „Die 2. Auflage …, in welcher der Grundinhalt der 1. Auflage erhalten blieb, wurde durch … das Programm der KPdSU und die Beschlüsse des XXII. Parteitages ergänzt“. In der 1. Auflage wird die Entwicklung der KPdSU seit dem XX. Parteitag (19.561 und „ihr Kampf um die Durchsetzung der Leninschen Generallinie“ ausführlich herausgearbeitet. Die 2. Auflage betont, das neue Parteistatut werde „jeden Rückfall in den Personenkult unmöglich machen“. — Aber auch sie verurteilt weder den Grundzug noch die Ergebnisse der Stalinschen Politik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 255–256 KPdSU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPKK

Siehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten…

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Bürokratismus (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Pj. der Arbeitsstil der Verwaltung und Wirtschaftsführung, sofern diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwenden, Vorschriften formell auslegen, ohne den gemeinten Sinn und die gegebenen Verhältnisse zu berücksichtigen, in übertriebenem [S. 93]Maß Kompetenzgesichtspunkte zur Geltung bringen, Entscheidungen und, wo nötig, unmittelbare Eingriffe in die Praxis aber scheuen. Gegensatz: Operativer Arbeitsstil. Der B. wird seit 1951 scharf bekämpft, scheint aber nicht zu überwinden zu sein, da eine so umfassende Reglementierung, wie sie das bolschewistische System der Planwirtschaft (Wirtschaft) darstellt, auf bürokratische Methoden angewiesen ist und die Bereiche von Ermessen und echter persönlicher Verantwortung sehr einschränken muß, da das System selbst keine Pluralität des politischen Willens gelten lassen kann. Jedes eigenmächtige, selbst noch so sachgemäße Verhalten einzelner Funktionäre birgt demzufolge erhebliche Risiken in sich. Auf der anderen Seite sind sog. „Ressortgeist“ (einseitige Blickrichtung auf das Spezialgebiet des Funktionärs oder der Abteilung) und „Lokalegoismus“ (einseitige Betonung lokaler Interessen) fachlicher bzw. örtlicher Organe nicht auszurotten, die bis auf weiteres Nebenerscheinungen dieses zugleich abgelehnten und benötigten Stils sind. Es ist zu beachten, daß der Begriff B. im Unterschied zu der im Westen aktuellen Diskussion über die Bürokratisierung damit nicht meint, daß die Verwaltung echte Herrschaftsfunktionen übernimmt. Davon kann in der SBZ und den übrigen Ländern des Ostblocks nicht die Rede sein, da die Herrschaft hier eine Domäne der bolschewistischen Partei ist. Literaturangaben Leissner, Gustav: Verwaltung und öffentlicher Dienst in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … Stuttgart 1961, Kohlhammer. 483 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 92–93 Büro für die Neuererbewegung (BFN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Büros der SED

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im Pj. der Arbeitsstil der Verwaltung und Wirtschaftsführung, sofern diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwenden, Vorschriften formell auslegen, ohne den gemeinten Sinn und die gegebenen Verhältnisse zu berücksichtigen, in übertriebenem [S. 93]Maß Kompetenzgesichtspunkte zur Geltung bringen, Entscheidungen und, wo nötig, unmittelbare Eingriffe in die Praxis aber scheuen. Gegensatz: Operativer…

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1963

1962 1963 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abrüstung Abrüstung Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abtreibung Abtreibung Abusch, Alexander Abusch, Alexander ABV ABV Abweichungen Abweichungen Abwerbung Abwerbung Ackermann, Anton Ackermann, Anton Administrieren Administrieren ADN ADN Adoption Erstes Vorkommen dieses Stichworts. AE AE Aeroclub Aeroclub AFI Agententätigkeit Agententätigkeit Agenturverträge Agenturverträge Aggression Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitation Agitation Agitationslokal Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitprop Agitprop Agitprop-Gruppen Agitprop-Gruppen AGL AGL Agrarkommission der Nationalen Front Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarökonomik Agrarpolitik Agrarpolitik (Haupteintrag) (P) Agrarpreissystem Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarstatistik Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agrobiologie Agronom Agronom Agrostadt Agrostadt Agrotechnische Termine Agrotechnische Termine Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akademische Grade Akkumulation Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aktion Rose Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivist des Fünfjahrplans Aktivist des Siebenjahrplans Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung Aktivistenbrigade Aktivistenplan Aktivistenschule Aktivist, Verdienter Aktivs für Sicherheit und Ordnung Aktivs für Sicherheit und Ordnung AK-Verfahren AK-Verfahren Akzise Akzise Allgemeines Vertragssystem Allgemeines Vertragssystem Altenburg Altenburg Altenteil Altenteil Altersversorgung Altersversorgung Altguthaben Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Altguthaben-Ablösungsanleihe Alt, Robert Alt, Robert Ambulatorium Ambulatorium Amnestie Amnestie Amortisationen Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Anbauplanung Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Angestellte Angestellte Angleichungsverordnung Angleichungsverordnung Anhalt Anhalt Anlagemittel Anlagemittel Anleitung Anleitung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Antisemitismus Antisemitismus Apel, Erich Apel, Erich Apitz, Bruno Apitz, Bruno Apotheken Apotheken Apothekenassistenten Apothekenassistenten Apparat Apparat Apparatschik Apparatschik Arbeit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, Abteilung für Arbeit, Abteilung für Arbeiter Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterfestspiele Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Arbeiterforscher Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Arbeiteroper Arbeiter, Schreibende Arbeiter, Schreibende Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeit mit den Menschen Arbeit mit den Menschen Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsbuch Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinheit (TTTT) Arbeitserziehung Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften junger Autoren Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgesetzbuch Arbeitshaus Arbeitshaus Arbeitshygiene Arbeitshygiene Arbeitskräfte Arbeitskräfte Arbeitskräftebilanz Arbeitskräfteplan Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitslosenversicherung Arbeitslosenversicherung Stichwort erscheint durchgängig. Arbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnorm Arbeitsnormen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsnormung, Zentrales Aktiv für Arbeitsnormung, Zentrales Aktiv für Arbeitsökonomik Arbeitsökonomik Arbeitsordnung Arbeitsordnung Arbeitsplatzwechsel Erstes Vorkommen dieses Stichworts.

1962 1963 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abrüstung Abrüstung Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) …

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Schulung (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Die wichtigsten Internatsschulen: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED und über 50 weitere SED-Schulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 6 Verwaltungsschulen, Jugendhochschule der FDJ „Wilhelm Pieck“ und etwa 20 FDJ- und Pionierleiter-Schulen, FDGB-Hochschule „Fritz Heckert“ und die Zentralschulen der Industriegewerkschaften, ferner die Zentralschulen der übrigen Parteien und Massenorganisationen. Auf den Hochschulen beträgt die Lehrgangsdauer in der Regel 1 bis 3 Jahre, bei den übrigen Schulen 3 bis 12 Monate. Wichtigste Form der Externats-Sch.: Parteilehrjahr der SED. In Internatsschulen vor allem Vermittlung des Marxismus-Leninismus und der Geschichte der ➝KPdSU, der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung in kommun. Interpretation sowie Behandlung von aktuellen Problemen und der sich aus der SED-Politik für die einzelnen Organisationen ergebenden speziellen Aufgaben. Die Externats-Sch. erfolgt überwiegend in Zirkeln. In den Lehrplänen überwiegen Themen der aktuellen SED-Politik. Vermittlung des Stoffes an den Internatsschulen durch Lektionen, Selbststudium. Konsultationen, Seminare, Übungen. Sehr wenig Freizeit, sehr wenig Urlaub, Verbindung zur Außenwelt weitgehend unterbrochen. Wichtigstes Erziehungsmittel: Kritik und Selbstkritik. Die Internats-Sch. dient vor allem der Qualifizierung der Kader. Zur politischen Sch. muß auch das Gesellschaftswissenschaftliche ➝Grundstudium an den regulären Hochschulen gerechnet werden. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 421 Schulhort A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulung, Innerbetriebliche

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Die wichtigsten Internatsschulen: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED und über 50 weitere SED-Schulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 6 Verwaltungsschulen, Jugendhochschule der FDJ „Wilhelm Pieck“ und etwa 20 FDJ- und…

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Aufbaugesetz (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen. Weitere Städte, Kreise und Gemeinden sind seitdem zu Aufbaugebieten erklärt worden. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen. Ein Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Das 1950 im A. angekündigte Entschädigungsgesetz ist erst am 25. 4. 1960 ergangen (GBl. I, S. 259). Die geldliche Entschädigung tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstücks. Soweit die Gläubiger aus dieser Entschädigung nicht befriedigt werden, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke erhält der Eigentümer nur den Zeitwert. Demgegenüber sind die alten Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 in DM Ost umgewertet worden. Die [S. 47]Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser unbilligen Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Für die Entschädigungsansprüche werden durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 DM, die Bewohnern der SBZ zustehen, Sparguthaben begründet. über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich über bis zu 3.000 DM verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst ab 2. 5. 1965 möglich. Soweit die verfügbar werdenden Beträge Bewohnern West-Berlins oder der BRD oder Ausländern zustehen, gelten die Verfügungsbeschränkungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und des Devisengesetzes. (Devisen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 46–47 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugrundschuld

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen.…

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Ferienaktion (1963)

Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED, das SBZ-Regime, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ (Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen werden viele Millionen aufgewendet. In der „Anordnung über die Gestaltung froher Ferientage für alle Kinder in der DDR“ vom 1. 3. 1957 heißt es: „Die Kinderferiengestaltung … dient vor allem der Erholung der Kinder und trägt zu ihrer sozialistischen Erziehung bei.“ Der „Einfluß der Arbeiterklasse“ soll gesichert werden, unterstützt durch „die Tätigkeit der FDJ und der Pionierorganisation, ‚Ernst Thälmann‘.“ §~4 bestimmt: „Der zentrale Ausschuß für Kinderferiengestaltung ist für die Anleitung und Kontrolle der Kinderferiengestaltung verantwortlich.“ Er wurde 1959 umbenannt in „Zentraler Ausschuß für Feriengestaltung“, gelenkt vom Amt für Jugendfragen, das dem Ministerium für Volksbildung untersteht. In der „Anordnung über die Feriengestaltung für Schüler“ vom 18. 2. 1960 (GBl. I, S. 151) heißt es in § 1 über die Aufgaben der F.: „Die Fortsetzung der sozialistischen Erziehung erfolgt mit den in der schulfreien Zeit geeigneten Formen und Methoden.“ Mit dieser Propagandaeinrichtung suchte die SED seit 1954 (mit Hilfe ihrer Tarnorganisationen) auch Kinder aus der Bundesrepublik zu erfassen. Dafür warb, im Auftrag des Amtes für ➝Jugendfragen, die Organisation „Frohe Ferien für alle Kinder“ (in Düsseldorf), die am 7. 7. 1961 in der Bundesrepublik als verfassungswidrig verboten wurde. Die F. für westdeutsche Kinder ist ein besonders gefährliches Mittel der Infiltration. Seit 1960 zieht die F. auch außerdeutsche Kinder heran. Auf einer Konferenz, die der zuständige Ausschuß am 3. 5. 1962 abhielt, wurde die politische Wichtigkeit der F. betont. Der Minister für Volksbildung, Alfred ➝Lemmnitz, erklärte, man werde den „westdeutschen und Westberliner Kindern auch weiterhin … frohe Ferientage in der DDR“ verschaffen. („Deutsche Lehrerzeitung“ Nr. 20 v. 18. 5. 1962.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 141 Felsenstein, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feriendienst des FDGB

Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED, das SBZ-Regime, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ (Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen werden viele Millionen aufgewendet. In der „Anordnung über die Gestaltung froher Ferientage für alle Kinder in der DDR“ vom 1. 3. 1957 heißt es: „Die…

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Zivilprozeß (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung, die am 1. 1. 1963 in Kraft treten sollte, liegt noch nicht einmal im Entwurf vor. Die deshalb formell immer noch gültige deutsche ZPO ist aber durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 (Gerichtsverfassung) und die im Anschluß hieran ergangene Angleichungs-VO. Entsprechend dem dreistufigen Gerichtsaufbau gibt es nur noch zwei Instanzen. Die erste Instanz für fast alle Zivilsachen ist das Kreisgericht. Nur die Verfahren, in denen eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt, gehören zur Zuständigkeit des Bezirksgerichts. Das Bezirksgericht ist außerdem Berufungsinstanz für die Entscheidungen des Kreisgerichts. Gegen die erstinstanzlichen Urteile des Bezirksgerichts ist die Berufung an das Oberste Gericht möglich Wie in Strafsachen ist das Oberste Gericht außerdem Kassationsgericht (Kassation). Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben aus Lieferungs- und Leistungsverträgen gehören vor das Staatliche Vertragsgericht. Mit der fortschreitenden Sozialisierung der Wirtschaft (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, Handwerk) und dem ständigen Rückgang des Anteils der privaten Betriebe an der Produktion (Privatwirtschaft) und des Privathandels an den Gesamthandelsumsätzen (Handel) hat daher die Zahl der Z. in den letzten Jahren ständig abgenommen. Die Zivilkammern des Kreisgerichts und die erstinstanzlichen Zivilsenate des Bezirksgerichts sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei mit vollen richterlichen Befugnissen versehenen Schöffen besetzt. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung sind dem Sekretär des Gerichts übertragen worden (§§ 28 ff. der Angleichungs-VO). Für alle Verfahren in erster Instanz gelten gemäß § 38 der Angleichungs-VO die Bestimmungen der §§ 495 ff. der ZPO. Vor dem Bezirksgericht findet jedoch keine Güteverhandlung statt. Ein Verfahren vor dem Einzelrichter gibt es in erster Instanz nicht. Neu geregelt ist das Verfahren in Ehesachen durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956. (Familienrecht) Anwaltsvertretung ist in allen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann iedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen. (Rechtsanwaltschaft) Neben dem Recht, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, kann der Staatsanwalt gemäß § 20 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408) „zum Zwecke der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit“ in jedem Zivilrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und Teilnahme an den Verhandlungen mitwirken. Diese Mitwirkung ist in ajlen Rechtsstreitigkeiten erforderlich, die „gesellschaftliches Eigentum und das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ betreffen (Staatsanwaltschaft). Im künftigen Z. soll die Stellung des Staatsanwaltes noch stärker sein. Er soll ein eigenes Klage-, Antrags- und Rechtsmittelrecht erhalten, über die gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus sind die formell weiter geltenden Vorschriften der Z.-Ordnung mit einem „neuen Inhalt“ erfüllt worden. Ausgehend von den im § 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind der Verhandlungs- und der Verfügungsgrundsatz, auf denen der deutsche Z. beruht, beseitigt worden. („Die noch geltenden alten Normen sind kein Hindernis dafür, die Zivilverfahren in sozialistischer Weise durchzuführen“, Nathan, Neue Justiz 1959, S. 592). Die Gerichte haben von sich aus die objektive Wahrheit zu ermitteln. Sie sind dabei nicht an die Beweisanträge der Parteien gebunden. Durch den neuen „sozialistischen Arbeitsstil“ [S. 549]wird das Gericht auch im Z. zu einem „aktiv handelnden Staatsorgan, das mit seiner rechtsprechenden Tätigkeit staatliche Leistungsfunktionen verwirklicht, indem es in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen aktiv zur Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgabe beiträgt“. Das Gericht bestimmt selbst den Umfang der Untersuchungen und deckt dadurch „die gesellschaftlichen Hintergründe der auftretenden Konflikte auf und beseitigt die hemmenden Ursachen selbst oder mit Hilfe der örtlichen Organe und des Staatsanwaltes“. Es darf keine Anerkenntnis- und Versäumnisurteile oder Vergleiche geben, die nicht im Einklang mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung der „DDR“ stehen. Schon vor dem eigentlichen Z. ist eine „gesellschaftliche Tätigkeit zur Beseitigung des Konfliktes und seiner Ursachen“ zu entfalten. Hierbei sind neue Formen zu entwickeln, durch die „die gesellschaftlichen Kräfte in noch größerem Umfange in die Lösung ziviler Rechtsstreitigkeiten einbezogen und so die Werktätigen befähigt werden, ihre Angelegenheiten selbst im Prozeß der gegenseitigen gesellschaftlichen Erziehung zu lösen”. Z. mit einem geringen Streitwert und einem einfachen Sachverhalt sollen so außerhalb des Gerichtsverfahrens vor den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen erledigt werden. (Gesellschaftliche Gerichte) Flüchtlingen darf das Armenrecht nicht bewilligt werden. Sie sind nicht mehr legitimiert, über ihr in der SBZ gelegenes Vermögen Prozesse zu führen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 547, 549 Zivilgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZK

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung, die am 1. 1. 1963 in Kraft treten sollte, liegt noch nicht einmal im Entwurf vor. Die deshalb formell immer noch gültige deutsche ZPO ist aber durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952…

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FDGB (1963)

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED und vom Regime als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet und so außerstande ist, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Schon in der Satzung vom 3. 9. 1950 kam dies klar zum Ausdruck. In der auf dem 4. Bundeskongreß am 18. 6. 1955 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund ist die Klassenorganisation der in der DDR herrschenden Arbeiterklasse, die in festem Bündnis mit den werktätigen Bauern steht, und bekennt sich zur Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Partei der deutschen Arbeiterklasse.“ Nach § 4 des Gesetzbuches der Arbeit fördern die Gewerkschaften „den Kampf um den wissenschaftlich-technischen Höchststand, die Aneignung allseitiger Kenntnisse und eine hohe sozialistische Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin zur raschen Steigerung der Arbeitsproduktivität. Sie mobilisieren die ganze Arbeiterklasse und die Intelligenz zur allseitigen Erfüllung der Wirtschaftspläne mit dem Ziele der ständigen Verbesserung ihres materiellen und kulturellen Lebensniveaus.“ Damit ist der FDGB der wichtigste Gehilfe des staatlichen Arbeitgebers. Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung gegen die frei[S. 138]heitlichen Arbeiter. (Streik) Höchstes Organ des FDGB ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vors. (zur Zeit Warnke) und die Sekretäre, die zusammen das Präsidium bilden. In den Bezirken bestehen Bezirksvorstände, in den Kreisen und größeren Gemeinden Kreis- und Ortsausschüsse. Der FDGB umfaßt nach Umgliederungen im Jahr 1958 und 1961 folgende Gewerkschaften: die Industriegewerkschaft (IG) Bau und Holz, Chemie, Eisenbahn, Energie - Post- und Fernmeldewesen — Transport, Druck und Papier, Metall, Textil — Bekleidung — Leder, Wismut sowie die Gewerkschaften Staatliche Verwaltungen, Gesundheitswesen, Handel, Nahrung — Genuß, Land- und Forstwirtschaft, Unterricht und Erziehung, Wissenschaft. Die IG örtliche Wirtschaft ist aufgelöst. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Sekretariat, bestehend aus dem Vors., seinem Stellv. und den Sekretären. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Ortsvorstände gegliedert. Als „Fundamente“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Organisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), b) die Ortsgewerkschaftsorganisationen und c) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Es gilt der Grundsatz: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe, die vom Vertrauensmann geleitet wird. Die Wahlen zu den Organen des FDGB stehen völlig unter dem Einfluß der SED, da kein Kandidat gegen deren Willen aufgestellt werden kann. Am 1. 1. 1956 wurde der FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Am 15. 2. 1958 übernahm der FDGB ferner die staatliche Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Die Sozialversicherung“. Die Bundesschule des FDGB in Bernau wird seit 1952 als Hochschule bezeichnet und seit 1956 „Hochschule der Deutschen Gewerkschaften Fritz Heckert“ genannt. Sie veranstaltet Dreijahreslehrgänge für Gewerkschaftsfunktionäre, deren Teilnehmer mit dem Staatsexamen als Diplomwirtschaftler abschließen. Auf ihr werden seit 1960 auch afro-asiatische Gewerkschaftsfunktionäre im Sinne des „proletarischen Internationalismus“ (Kosmopolitismus) geschult. Der FDGB verleiht die Fritz-Heckert-Medaille als Auszeichnung für hervorragende gewerkschaftliche Tätigkeit (im Sinne des Kommunismus (Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 137–138 Faschismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED und vom Regime als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber…

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Sowjetische Handelsgesellschaften (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen aus sowjetzonalen und SAG-Betrieben und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina, Sovexportfilm u. a., teils um sog. deutsch-russische Gesellschaften, wie Derutra und Derunapht, teils um direkte Organe der sowjet. Besatzungsmacht, wie die Wirtschaftsverwaltung der Sowjet. Besatzungstruppen (GSOW). Bis Ende 1953 spielten die SH. infolge ihrer privilegierten Stellung eine bedeutende Rolle im Wirtschaftsleben der Zone. Die sowjetzonalen Produktionsbetriebe mußten Aufträge der SH. mit Vorrang vor deutschem Bedarf ausführen. Die SH. waren bis Ende 1952 auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führten aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, die nach der Verarbeitung die SBZ wieder verließen. Als Veredelungsentgelt verblieben den Betrieben gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjet. Rechnung verwendet werden mußten. Die Lieferwerke in der SBZ erfuhren in keinem Falle, welche Erlöse aus ihren Gütern erzielt wurden. Sie erhielten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopp-Preisen in DM Ost. Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellte für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel) Mit Übertragung der Abwicklung der Geschäfte auf die sowjetzonalen Außenhandelsorgane (DIA) Anfang 1954 haben die SH. an Bedeutung verloren und wurden teilweise aufgelöst. Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 433 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Kontrollkommission

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen aus sowjetzonalen und SAG-Betrieben und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina, Sovexportfilm u. a.,…

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Kritik und Selbstkritik (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im ursprünglichen, wissenschaftstheoretischen Wortsinn darauf hinzielend, daß jedes Urteil, weiterhin auch jedes Verhalten und jede Werthaltung ständiger vernunftorientierter Überprüfung sowohl seitens des Äußernden — Selbstkritik — wie auch seitens der Umwelt bedarf, sind K. und S. im Pj. zu wesentlichen Elementen der Parteikontrolle über den Einzelnen und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen geworden. Maßstab für K. und S. sind demgemäß nicht die Vernunft, sondern das Parteidogma und die jeweils geltende Linie. Demzufolge darf K. immer nur an Einzelmaßnahmen, insbesondere der Art und Weise der Durchführung von höheren Partei- und Staatsorganen sanktionierter Beschlüsse (Kontrolle) sowie an Auswüchsen des Systems, nie aber am System selbst geübt werden. (Demokratischer Zentralismus). Die K. ist weitgehend „eingeplant“. Unerwünschte K. wird unterbunden und kann für den Kritisierenden gefährliche Folgen haben. Jede K. findet ihren Sinn erst durch die dazugehörende S. des Kritisierten. Diese hat in einer schonungslosen und oft geradezu selbstentwürdigenden Bloßstellung des sich selbst Kritisierenden zu erfolgen. Die S. erfolgt meist öffentlich: in Versammlungen auf Grund von gesteuerten Angriffen aus der Zuhörerschaft. Auf Parteischulen und -lehrgängen wird der Grundsatz der K. und S. besonders streng durchexerziert; oft muß jeder Teilnehmer jede Phase auch seiner privaten Entwicklung darstellen und zur Diskussion stellen. Die K. und S. bildet damit nicht nur eine Maßnahme zur Korrektur begangener Fehler, sondern stellt überdies ein wesentliches Element der angestrebten Vergesellschaftung dar. Bei prominenten Personen wird die K. und S. mit Vorliebe in der Presse geführt, mit dem Zweck, nicht nur den Betroffenen öffentlich zu diffamieren, sondern auch die anderen Funktionäre unter Druck zu setzen. Eine weitere Funktion der K. und S. ist, für offensichtliche Mißerfolge einzelne Personen verantwortlich zu machen und die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Regime auf diese abzulenken. Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Die Revolution entläßt ihre Kinder. Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 558 S. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 264 Krise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kröger, Herbert

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im ursprünglichen, wissenschaftstheoretischen Wortsinn darauf hinzielend, daß jedes Urteil, weiterhin auch jedes Verhalten und jede Werthaltung ständiger vernunftorientierter Überprüfung sowohl seitens des Äußernden — Selbstkritik — wie auch seitens der Umwelt bedarf, sind K. und S. im Pj. zu wesentlichen Elementen der Parteikontrolle über den Einzelnen und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen…

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Vertragsgericht, Staatliches (1963)

Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind endgültig aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1959 (GBl. I, S. 83 u. S. 86) geregelt worden. Diese Bestimmungen sollen durch eine noch 1962 fertigzustellende VO über die Aufgaben und die Tätigkeit des V. ersetzt werden. Das V. ist kein Gericht, sondern ein zentrales Organ der staatlichen Verwaltung, das dem Ministerrat unmittelbar unterstellt ist. Die Dienstaufsicht übt der Ministerpräsident aus, der die Nachprüfung jeder Entscheidung des V. verlangen kann. Es gliedert sich in das Zentrale V., die V. in den Bezirken und in Groß-Berlin sowie die Vertragsschiedsstellen. Vors. [S. 501]des Zentralen V. ist Dr. Osmar Spitzner. Das V. entscheidet über Streitigkeiten zwischen Sozialistischen Betrieben aus wechselseitigen Beziehungen im Rahmen des allgemeinen Vertragssystems (Vertragsgesetz). Seine Funktion besteht darin, „Differenzen und Widersprüche in der Organisierung der zwischenbetrieblichen Kooperation der Betriebe der sozialistischen Volkswirtschaft auf der Grundlage der staatlichen Planungsmaßnahmen zu lösen. Das bedeutet, daß das Staatliche Vertragsgericht seinem Wesen nach wirtschaftsleitende Funktionen in dem großen Bereich der Volkswirtschaft verwirklicht, der vom Vertragssystem erfaßt wird“ (Spitzner, Neue Justiz, 1962, S. 243). Das V. kann auch ohne Antrag eines Vertragspartners ein Verfahren einleiten, wenn es dies zur „Herbeiführung eines den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden vertragsmäßigen Zustandes“ für notwendig hält. Stellt das V. wiederholte oder grobe Verstöße gegen die Vertragsdisziplin fest, ann es Geldbußen bis zu 50.000 D-Mark verhängen. Außerdem sind die zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung zu unterrichten. Das Zentrale V. entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Bezirksvertragsgerichte. Es kann jedes Verfahren, für das ein Bezirksvertragsgericht oder eine Vertragsschiedstelle zuständig ist, an sich ziehen oder an ein anderes Bezirksvertragsgericht oder eine andere Schiedsstelle übertragen. In allen Verfahren ist der Vors. des Zentralen V. zur Entscheidung berechtigt. Er kann innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung jede Entscheidung der V. abändern, bestätigen oder die Zustimmung zu einer Einigung der Parteien widerrufen. Die Verfahren vor den V. haben von 26.882 im Jahre 1958 auf 41.935 im Jahre 1961 zugenommen. Nach einer Anordnung vom 5. 3. 1958 (GBl. I, S. 178) können sich die Partner vor den V. durch einen Rechtsanwalt, der Mitgl. eines Anwaltskollegiums und vom Vors. des Zentralen V. zugelassen ist, vertreten lassen. Bisher haben nur einige Mitgl. des Anwaltskollegiums diese Zulassung erhalten (Rechtsanwaltschaft). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 500–501 Verteidigungsrat, Nationaler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertragsgesetz

Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind endgültig aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1959 (GBl. I, S. 83 u. S. 86) geregelt worden. Diese Bestimmungen sollen durch eine noch 1962 fertigzustellende VO über die Aufgaben und die…

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Jugendförderungsplan (1963)

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jeden Jahres erneuert laut dem am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die örderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“. Die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, wird ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden, daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. „Besonderer Wert wird“, wie die amtlichen „Presse-Informationen“ vom 12. 5. 1958 feststellen, „darauf gelegt, in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau des Sozialismus unterstützt, während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann.“ örtliche Beratungen sollen, so heißt es weiter, „vor allem dazu dienen, die sozialistische Erziehung der Jugendlichen zu verbessern“. Laut „Junge Welt“ vom 4. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Soll „Wettbewerb anspornen und die Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient der parteipolitischen Lenkung der Jugend und führt zugleich zu einer verstärkten Ausbeutung. Seit dem 3. 2. 1956 vermeidet es die Regierung, über den J. Zahlen zu bringen. Seit Ausarbeitung des J. für 1959 (17. 12. 1958) wird er örtlich als Teil des Betriebskollektivvertrages abgeschlossen und möglichst mit der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise, Städte und Gemeinden verbunden. Er besteht nun aus dem Kompaß der FDJ und aus den Jugendförderungsmaßnah[S. 225]men der Staats- und Wirtschaftsorgane. Er soll die Jugendlichen auch dazu bringen, „ihre Freizeit nutzbringend zu verwenden“ („Morgen“, 20. 1. 1959), soll sie formen nach den Zehn Geboten der sozialistischen Moral (so Werner Zscheile in „Junge Welt“, 19. 12. 1938). — Horst Grenz, Leiter des Amtes für ➝Jugendfragen, sagte am 4. 4. 1962 (in „Presse-Informationen“ Nr. 40, S. 3) von den J.: Sie sollen „die Jugend noch stärker an der Leitung des politischen Lebens und der Wirtschaft beteiligen und sie in die Lösung unserer politisch-ökonomischen Aufgaben durch die bewußte Teilnahme am Produktionsaufgebot einbeziehen“. Literaturangaben Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. *: Das Fachschulwesen in der Sowjetzone. (FB) 1958. 22 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 222, 225 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendfragen, Amt für

Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Wird Anfang jeden Jahres erneuert laut dem am 8. 2. 1950 erlassenen „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die örderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“. Die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, wird ergänzt durch Aufstellung je eines örtlichen J. in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden, daran wirken…

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Literatur (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 [S. 289]Als wichtiges Instrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda ist die gesamte L. den Direktiven, Apparaturen und Mechanismen der Kulturpolitik unterworfen. Nach kommun. Auffassung sollen die Schriftsteller „Rädchen und Schräubchen im Mechanismus der Parteiarbeit“ (Lenin 1905), „Ingenieure der menschlichen Seele“ (Stalin 1932), „aktive Kämpfer für den Kommunismus“ (Chruschtschow 1957) sein; „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet …, die Idee der Kunst muß der Marschrichtung des politischen Kampfes folgen“ (Grotewohl 1951). Zur Lenkung und Kontrolle der L. bedient sich die SED mannigfacher Methoden, die Autor, Verlag, Manuskript, Verbreitung und Publikum betreffen. Die Schriftsteller sind im Deutschen ➝Schriftstellerverband organisiert. Die Mitgliedschaft ist kein Zwang, aber praktisch unumgänglich zur Wahrnehmung der beruflichen Möglichkeiten und sozialen Rechte (Urheberrecht). Das Verlagswesen wird politisch, wirtschaftlich und personell von Staat und Partei kontrolliert. Die Abt. Literatur und Buchwesen des Ministeriums für Kultur beaufsichtigt die Verlagsplanungen und erteilt die Druckgenehmigungen. Die Staatliche ➝Plankommission teilt das Papier zu. Ein großer Teil des Buchhandels, insbesondere seine organisatorischen und publizistischen Einrichtungen, der Großbuchhandel, der Deutsche ➝Buch-Export und -Import und das Antiquariatswesen, sind in der Hand des Regimes. Alle öffentlichen Bibliotheken sind dem Ministerium für Kultur unterstellt, die wissenschaftlichen dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen; der FDGB kontrolliert die Werksbibliotheken (Betriebskultur), die FDJ die Jugendbüchereien. In den privaten Leihbüchereien veranstaltet die Deutsche ➝Volkspolizei in unregelmäßigen Abständen Razzien. Die Rezensionen und die L.-Propaganda in der Presse unterliegen den Prinzipien, die für die Presselenkung im allgemeinen gelten. Schließlich werden die gesamte L. und der mit ihr verbundene Apparat von den Parteiorganen kontrolliert, d. h. in diesem Falle von der Kulturkommission beim Politbüro und der Abt. Kunst, Literatur und Kulturelle Massenarbeit des ZK der SED. Die wichtigsten SED-Funktionäre, die sich mit Fragen der Literatur befassen, sind Alexander ➝Abusch, Alfred ➝Kurella und Wilhelm ➝Girnus. Dieses komplizierte und vielschichtige System der Zensur funktioniert so gut, daß nur in Ausnahmefällen bereits publizierte Bücher eingestampft zu werden brauchen. Die Verwandlung der L. in ein Instrument der Staats- und Parteipolitik hat eine wichtige, propagandistisch gern hervorgekehrte Sonnenseite: die großzügige Förderung genehmer Bücher und willfähriger Autoren. Die Bücher sind im allgemeinen erheblich billiger als in der Bundesrepublik. Das wird vor allem durch den institutionell gesicherten Absatz (Volks- und Werksbibliotheken, Buchprämien für Aktivisten) und durch staatliche Subventionen für propagandistisch oder wissenschaftlich nützliche Werke bewirkt. Die Verlage, deren Zahl viel geringer ist als in der Bundesrepublik, sind wirtschaftlich gut fundiert. Die bevorzugten Autoren beziehen aus hohen Auflagen beträchtliche Einnahmen, dazu kommen Lizenzgebühren aus Übersetzungen in die Sprachen des Ostblocks, u. U. auch Einkünfte aus der Zugehörigkeit zu den kulturellen Gremien und Institutionen, aus der Mitwirkung an der Kulturellen Massenarbeit und aus der Arbeit für Presse, Rundfunk, Fernsehen und Filmwesen, denen Förderung und Propagierung der regimetreuen L. auferlegt sind. Für politisch wichtige Unternehmungen, z. B. Studien in Volkseigenen Betrieben und Landwirtschaftlichen [S. 290]➝Produktionsgenossenschaften, stellen Verlage, Organisationen und Institutionen Vorschüsse und Stipendien zur Verfügung. Die Schriftsteller genießen alle Privilegien der sog. fortschrittlichen Intelligenz. Das gesellschaftliche Ansehen arrivierter Schriftsteller geht weit über das im Westen übliche hinaus; die obersten Staats- und Parteifunktionäre würdigen sie ihrer Aufmerksamkeit und freundschaftlichen Umgangs, Für literarische Leistungen sind zahlreiche Auszeichnungen und Preise ausgesetzt, als höchster der Nationalpreis. Besondere Förderung erfährt die L. der Wenden (Cisinski-Preis). Gremien, in die sowjetzonale Schriftsteller berufen werden können, sind die Deutsche ➝Akademie der Künste in Ost-Berlin und das PEN-Zentrum Ost und West. Nachwuchsschriftsteller werden im Institut für Literatur in Leipzig geschult. Die L. konnte internationales Ansehen gewinnen, weil sich nach 1945 eine Reihe bedeutender deutscher Schriftsteller — ehemalige Emigranten oder „Innere Emigranten“ — in Mitteldeutschland niederließen und mit dem kommun. Regime solidarisierten, unter ihnen die Dramatiker Bert ➝Brecht († 1956), Friedrich Wolf († 1953) und Arnolt Bronnen († 1959), die Epiker Arnold ➝Zweig, Anna ➝Seghers, Ludwig ➝Renn, Stefan ➝Heym, Bernhard Kellermann († 1951) und Ehm Welk, die Lyriker Johannes R. ➝Becher († 1958), Stephan ➝Hermlin, Peter ➝Huchel und Erich ➝Arendt; zu schweigen von kommun. Tendenzautoren zweiter und dritter Garnitur wie Erich Weinert († 1953), Willi ➝Bredel, Bodo ➝Uhse, Hans ➝Marchwitza, Otto ➝Gotsche, Eduard Claudius, Karl Grünberg, F. C. Weiskopf († 1955), Louis Fürnberg († 1957) und Kuba. Soweit es sich nicht um alte Kommunisten handelte, die der SED von vornherein verbunden waren, wurde die Annäherung an das Regime zunächst durch die geschickte, materiell großzügige und einigermaßen liberale Kulturpolitik gefördert, die Becher als Präsident des Kulturbundes in den ersten Jahren nach 1945 betrieb. Nach der Gründung der „DDR“ 1949 und insbesondere unter den Auspizien des Kampfes gegen den Formalismus 1951/1952 wurde die geistige Bewegungsfreiheit in Mitteldeutschland aber immer mehr gedrosselt, so daß die Schriftsteller, auch die berühmten, in eine verzweifelte Lage gerieten. Kaum einer von ihnen hat nach der Niederlassung in der SBZ noch ein Werk geschaffen, das seinen früheren ebenbürtig gewesen wäre. Einige, wie Brecht und Hermlin, verstummten ganz, andere, Becher und Seghers, fielen auf das Niveau primitiver Agitationsliteratur, wieder andere, wie Zweig und Renn, zogen sich auf historische und exotische Themen zurück. Die Demoralisierung war so stark, daß sich die Veteranen der linken L. selbst in der relativ liberalen Periode des Neuen Kurses und des Tauwetters 1953–1956 nicht wieder erholten. Immerhin haben in dieser Periode einige der Schriftsteller, vor allem Becher und Brecht, in Reden und Aufzeichnungen zum Teil heftige Kritik an der kommun. Kulturpolitik und Politik geübt. Namhafte marxistische Theoretiker: Georg ➝Lukács, Ernst ➝Bloch und Hans ➝Mayer, haben sich zu Fürsprechern liberaler Bestrebungen gemacht (Revisionismus). Richtungweisend für das literarische Schaffen ist die Doktrin des sozialistischen Realismus. Es gibt zahllose, kaum zu unterscheidende Autoren, die in Vers und Prosa den Kommunismus verherrlichen, den Kapitalismus anprangern, SED-Beschlüsse illustrieren und Produktionspropaganda treiben. Aus der Masse der Parteischriftsteller ragen Erwin ➝Strittmatter und Franz ➝Fühmann heraus. Erfolgreiche und interessante Bücher waren „Nackt unter Wölfen“ (1958) von Bruno ➝Apitz, „Die Abenteuer des Werner Holt“ (1960) von Dieter Noll [S. 291]und „Beschreibung eines Sommers“ (1961) von Karl-Heinz Jakobs, ein KZ-, ein Kriegs- und ein Aufbauroman. Bedeutender waren freilich die literarischen Ansätze im Tauwetter 1956/57. Da trat eine ganze Schar junger Lyriker auf, unter ihnen Heinz Kahlau, Günter Kunert, Armin Müller, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, die moderne Formen und kühne, gesellschaftskritische Aussagen hervorbrachten. Andere Autoren, unter ihnen Harry Thürk („Die Stunde der toten Augen“), Karl Mundstock, Egon Günther, Hans Pfeiffer, Manfred Gregor-Dellin, schrieben eindrucksvolle „harte“ Kriegsromane und -erzählungen. Alle diese Schriftsteller wurden nach Abbruch des Tauwetters von der SED zur Ordnung gerufen, die einen wegen Revisionismus, die anderen wegen Pazifismus. Vollkommen abseits der Kulturpolitik steht Johannes ➝Bobrowski, der einzige wirkliche Dichter, der in der SBZ aufgetreten ist. (über Dramatik der SBZ Theater) Eine neue Periode der L.-Politik dekretierte Ulbricht 1959 auf der Bitterfelder Konferenz (Schreibende ➝Arbeiter), einerseits verlangte er von den Schriftstellern, sie sollten unmittelbar am Aufbau des Sozialismus teilnehmen, andererseits forderte er die Arbeiter auf, selber eine L. zu schaffen (Laienkunst, Brigadetagebücher). Das literarische Leben ist dem politischen Druck gemäß außerordentlich einförmig. Es gibt keine unpolitische L., also auch keine Unterhaltungs-, Abenteuer- und Kriminalromane ohne Tendenz. Die gesamte moderne Weltliteratur wird als Dekadenz unterdrückt, z. B. Kafka, Musil, Hamsun, Gide, Sartre, Camus, Faulkner, Steinbeck. Trotz der Überfülle von Übersetzungen aus dem Russischen (1955: 66 v. H. der Übersetzungen, 12,5 v. H. der gesamten Buchproduktion) bleiben auch sowjet. Autoren unveröffentlicht, wenn sie nicht mit der Linie übereinstimmen, z. B. Babel, Dudinzew, Pasternak. Dem mitteldeutschen Lesepublikum bleiben als Zuflucht die Klassiker des Kulturellen Erbes, die zwar in Vor- und Nachworten kommunistisch interpretiert, im übrigen aber reichlich und preiswert ediert werden; außerdem die Frühwerke der in der SBZ verstummten Altmeister und die Werke solcher westlichen Autoren, die von den Kommunisten als Verbündete (Bündnispolitik) in Anspruch genommen und in begrenztem Umfang aufgelegt werden. Zahlreiche Schriftsteller haben sich der Reglementierung durch Republikflucht oder Übersiedlung nach dem Westen entzogen, aus der älteren Generation Ricarda Huch, Theodor Plievier, Hermann Kasack, Rudolf Hagelstange und Alfred Kantorowicz, aus der jüngeren Heinz Rein, Horst Lommer, Heinz-Winfried Sabais, Horst Bienek, Gerhard Zwerenz, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, Manfred Gregor-Dellin, Herbert A. W. Kasten, Heinar Kipphardt, Uwe Johnson. Der Leiter des führenden Verlages der SBZ, des Aufbau-Verlages in Ost-Berlin, Walter Janka, und die Schriftsteller Wolfgang ➝Harich und Erich Loest wurden 1957 bzw. 1958 als Revisionisten zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt; Harich und Loest befinden sich noch im Zuchthaus. (Jugendliteratur, Sprache, Kultureller Austausch) [S. 597]<Nachtrag> Der VI. Parteitag der SED leitete, korrespondierend mit ähnlichen Vorgängen in der SU, eine neue Verfolgungswelle gegen die Schriftsteller ein, die in Ausmaß und Schärfe nur mit den Kampagnen gegen Formalismus (1951/52) und Revisionismus (1956/57) vergleichbar ist. Den Schriftstellern wurde vorgeworfen, ideologische Koexistenz zu Treiben (Verbundenheit mit den Kollegen in der BRD und Anlehnung an westliche Stilformen) und den Kampf gegen den Personenkult zur Verleumdung des Sozialismus und der „DDR“ zu mißbrauchen. Ziel der Angriffe waren vor allem die Zeitschrift „Sinn und Form“, das im Deutschen Theater Berlin aufgeführte Stück „Die Sorgen und die Macht“ des aus dem Westen zugewanderten Peter Hacks, ein Lyrikabend der ➝Akademie der Künste, einige Gedichte und Fernsehstücke des schon im Tauwetter 1956 hervorgetretenen jungen Lyrikers Günter Kunert sowie in der BRD veröffentlichte Arbeiten des Literaturkritikers Hans ➝Mayer. Die Kampagne führte zur Absetzung von Peter ➝Huchel als Chefredakteur von „Sinn und Form“ (Nachfolger: Bodo ➝Uhse), Wolfgang ➝Langhoff als Intendant des Deutschen Theaters (Nachf.: Wolfgang Heinz), Stephan ➝Hermlin als Sekretär der Sektion Dichtkunst der Akademie (Nachf.: Alfred ➝Kurella) und Otto Braun als 1. Sekretär des Deutschen Schriftstellerverbandes (Nachf.: Prof. Hans Koch). Auf einer Delegiertenkonferenz des Schriftstellerverbandes im Mai 1963 wurden 22 Vorstandsmitgl. entfernt, darunter neben Huchel, Hermlin und Hacks auch Akademiepräsident Willi ➝Bredel, Stefan ➝Heym, Bodo Uhse, Jan Petersen, Harald Hauser, Gustav von Wangenheim, Hedda Zinner, Alex Wedding, Georg Maurer und die Witwe des verstorbenen Johannes R. ➝Becher. Damit ist die Vorsitzende Anna ➝Seghers der letzte namhafte Autor im 54köpfigen Vorstand der sowjetzon. Schriftstellerorganisation. [S. 291] Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 289–291 Linse, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur-Institut

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 [S. 289]Als wichtiges Instrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda ist die gesamte L. den Direktiven, Apparaturen und Mechanismen der Kulturpolitik unterworfen. Nach kommun. Auffassung sollen die Schriftsteller „Rädchen und Schräubchen im Mechanismus der Parteiarbeit“ (Lenin 1905), „Ingenieure der menschlichen Seele“ (Stalin 1932), „aktive Kämpfer für den Kommunismus“ (Chruschtschow 1957) sein; „Literatur und…