DDR A-Z 1963
Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) (1963)
Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1946 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“ am 2. 7. 1948 in DSF umbenannt. Aufgaben: Popularisierung der sowjet. Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die Mitgliedschaft zur DSF gilt als Mindestforderung zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“. Die DSF wird auch als Antreiber in den Betrieben eingesetzt. Der VI. Kongreß der DSF im März 1957, auf dem 3,5 Mill. Mitgl. vertreten waren, bezeichnete die DSF als „einen kämpfenden Teil der NF“. Präsidenten der DSF: 19. 6. 1949–30. 3. 1958 Friedrich Ebert (SED), dann bis 7. 9. 1962 Georg ➝Handke (SED), seit 15. 3. 1963 Johannes ➝Dieckmann (LDPD). 1. Vors. des Sekretariats des Zentralvorstandes: 30. 3. 1958–9. 2. 1963 Fritz ➝Beyling (SED), seit 15. 3. 1960 Kurt Heutehaus (SED). — Im Besitz der DSF ist der Verlag „Kultur und Fortschritt“. — Die DSF verleiht die Johann-Gottfried-Herder-Medaille für vorbildliche Leistungen bei der Vermittlung und Erlernung der russischen Sprache und Tür gute Arbeit im Sinne der DSF. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 103 Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft (auch Ges. für Dt.-Poln. Freundschaft) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Südostasiatische GesellschaftSiehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1946 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“ am 2. 7. 1948 in DSF umbenannt. Aufgaben: Popularisierung der sowjet. Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden…
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Eigentum (1963)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-sozialistischem E. oder Volkseigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. an den Produktionsmitteln. Das „Volkseigentum“ ist die höchste Form des gesellschaftlichen Eigentums. Eigentümer ist das „gesamte werktätige Volk in Gestalt seines Staates“. „Volkseigentum“ ist also gleichzusetzen mit Staatseigentum, s ist „die entscheidende ökono[S. 120]mische Grundlage der Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Es entstand durch Enteignung. Das genossenschaftliche sozialistische E. ist gegenüber dem „Volkseigentum“ gesellschaftliches Eigentum einer niederen Entwicklungsstufe, weil hier nur ein bestimmtes Produktions- oder Verbraucherkollektiv Eigentümer ist. Es entsteht durch Sozialisierung des Privateigentums der in den Genossenschaften vereinigten Bürger (<➝Produktionsgenossenschaften>). Diese beiden Formen des gesellschaftlichen E. genießen besondere Förderung und erhöhten rechtlichen Schutz. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die sich im E. des Volkes befinden, der Zustimmung der für ihren Rechtsträger zuständigen Volksvertretung. Zu diesem unantastbaren Bestand des „Volkseigentums“ gehört aber nur das dauernd zum Betrieb bestimmte Anlagevermögen, nicht dagegen die Umlaufmittel. An diesen Umlaufmitteln kann persönliches E. erworben werden. Das E.-Recht des BGB ist auf beide Formen des gesellschaftlichen E. nicht unmittelbar anzuwenden, „da das sozialistische E. eine neue revolutionäre, vom BGB nicht geregelte Institution darstellt“, eine entsprechende Anwendung der übernommenen Normen ist nur insofern zulässig, als diese dem Wesen der neuen E.-Formen nicht widersprechen. Alle Bestimmungen des BGB, die einen ungewollten Verlust des E.-Rechts nach sich ziehen, sind mit dem Wesen des sozialistischen E. nicht zu vereinbaren (Nathan, „Neue Justiz“, 1957, S. 756). So kann gesellschaftliches E. an beweglichen Sachen nicht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben werden (OG, Urteil vom 8. 10. 1957, „Neue Justiz“, 1957, S. 776). Im Konkurs sind zum „Volkseigentum“ gehörende Forderungen bevorrechtigt. (Konkursrecht) Das Privat-E. ist seit 1945 durch Enteignung stark reduziert worden. Zahlreiche Verfügungsbeschränkungen, vor allem für das Grund-E., haben den Begriff des privaten E. ausgehöhlt. So bedarf die wirksame Übereignung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks einer Genehmigung (Grundeigentum). Beim Privat-E. an den Produktionsmitteln wird zwischen Privat-E. der einfachen Warenproduzenten (Klein- und Mittelbauern, Handwerkern, Einzelhändlern) und dem kapitalistischen Privat-E. unterschieden. Jenes ist „die Aneignung eigener persönlicher Arbeit“. Das kapitalistische Privat-E. besteht demgegenüber in der „Aneignung fremder Lohnarbeit“. Reste dieser E.-Formen sollen zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit Massenbedarfsgütern während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ noch für einige Zeit geduldet werden. Durch das Steuersystem (Steuern, Erbrecht, Erbschaftsteuer) und andere Maßnahmen wird die Neubildung und Vergrößerung kapitalistischen Privat-E. verhindert. Das persönliche E. ist das durch „eigene gesellschaftliche Arbeit“ erworbene E. an Gegenständen des persönlichen Bedarfs. Hierzu werden auch Siedlungshäuser und Eigenheime gerechnet, nicht dagegen der Grund und Boden, der niemals Objekt des persönlichen E. sein kann. Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 119–120 Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eingaben und BeschwerdenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Einen einheitlichen E.-Begriff gibt es nicht mehr. Man unterscheidet zwischen staatlich-sozialistischem E. oder Volkseigentum, genossenschaftlich-sozialistischem E., persönlichem E. sowie dem Privat-E. an den Produktionsmitteln. Das „Volkseigentum“ ist die höchste Form des gesellschaftlichen Eigentums. Eigentümer ist das „gesamte werktätige Volk in Gestalt seines Staates“. „Volkseigentum“ ist also…
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Nationale Volksarmee (NVA) (1963)
Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangene Armee (Militärpolitik). Am 18. 1. 1956 wurde in der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet. Sie besteht aus Land-, Luft- und Seestreitkräften. „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ Der Staatshaushalt 1963 sah nominell 2,7 Mrd. DM Ost für die NVA vor. In Wirklichkeit kostet sie mindestens 7 Mrd., versteckt im Haushalt. — 1948–55 sind — ohne daß sie im Staatshaushalt erschienen — mehr als 30 Mrd. DM Ost ausgegeben worden, 1956–62 dürften es mindestens 27 Mrd. gewesen sein. Seit 1957 wurde eine Flak-Div. aufgestellt, die Luftwaffe verbessert und der Bestand der Kriegsschiffe vergrößert. Das Ministerium für Nationale Verteidigung in Strausberg (ostwärts Berlin) ist oberste Kommandobehörde. Sein Hauptstab führt die Landstreitkräfte, die kein eigenes Oberkommando haben. — Das Heer gliedert sich in Armeekorps Nord (amtlich: Militärbezirk V) und Süd (Militärbezirk III). Die Militärbezirke I, II, IV (Rostock, Magdeburg, Frankfurt/Oder) bestehen nur verwaltungsmäßig. Zu Nord (Sitz Neubrandenburg) gehören die 1. mot. Schützen-Div. (Potsdam), 8. mot. [S. 334]Schützen-Div. (Schwerin), 9. Panzer-Div. (Eggesin, südlich Ueckermünde); dazu Korpstruppen. — Zu Süd (Sitz Leipzig) gehören: 4. mot. Schützen-Div. (Erfurt), 11. mot. Schützen-Div. (Halle), 7. Panzer-Div. (Dresden); dazu Korpstruppen. Dem Ministerium unterstehen direkt: das in Strausberg liegende Wachregiment und 5 Regimenter Heerestruppen. Ferner leitet es die Offiziersschulen für Infanterie (Plauen/Vogtland) und Frankenberg (nordöstlich Chemnitz), Artillerie (Dresden), Panzer (Großenhain/Bez. Dresden), Nachrichten (Döbeln), Pioniere und Chem. Dienste (Dessau), rückwärtige Dienste (Erfurt). Kraftfahrzeugtechnik (Stahnsdorf, südl. Berlin). Auch unterstehen ihm die Kriegsakademie „Friedrich Engels“ (Dresden), die Militärärzte-Akademie (Greifswald) und die Polit-Offiziersschule (Berlin-Treptow). — Ferner werden Offiziere und Stabsoffiziere zu Lehrgängen an den Kriegsschulen der SU in Moskau, Kiew und Leningrad abgestellt. Die Kadettenschule besteht nicht mehr. Die Bewaffnung mit modernen Kanonen und Haubitzen (bis zu 15,2 cm), Flak (bis zu 10 cm) und Granatwerfern (bis zu 16 cm) wurde verstärkt. Geschützzahl: rund 1.000, Pak: 400, schw. Granatwerfer: 800. — An Raketen sind Fla-Raketen vorhanden. Moderne schwere und mittelschwere sowjet. Panzer, Panzerspähwagen und Schützenpanzerwagen, dazu Schwimmpanzer, werden mehr und mehr geliefert. Zahl der Panzer: rund 2.500; der Schwimmpanzer, Schwimmkampfwagen u. Schwimm-Lkw: etwa 1.500. Die Ausbildung für die Abwehr von Atomwaffen wird seit 1955 betrieben; die Divisionen haben je eine Atomschutz-Kompanie, bezeichnet als „Chem. Komp.“ Die Ausbildung an Atomgeschützen und Raketenwerfern, wie sie die Sowjetarmee besitzt, ist sehr wahrscheinlich. Die Verwaltung (= Kommando) der Luftstreitkräfte und Luftverteidigung hat ihren Sitz in Eggersdorf bei Strausberg. Chef: Generalleutnant Keßler. Ihr unterstehen die 1. Flieger-Div. (Cottbus), 2. Flieger-Div. (Drewitz, Bez. Cottbus), Flieger-Ausbildungs-Div. (Bautzen), dazu die als technische Basen bezeichneten Flugplätze mit Flugplatz-Bataillonen. Die Luftwaffe hat 4 eigene Lehranstalten. — Sie hat etwa 200 Flugzeuge YAK 18 und YAK 11 und rund 180 MIG-Düsenjäger. — Die Luftverteidigung verfügt über die 1 Fla-Div. (Sitz Frankenberg, nordöstl. Chemnitz), 2 Radar-Btl., 1 Radar-Schule in Oranienburg und 1 Flak-Offiziers-Schule (Wildpark bei Potsdam). Die Verwaltung (= Kommando) der Volksmarine, die seit 3. 11. 1960 so heißt, ist in Rostock. Chef seit Febr. 1963 wieder Konteradmiral Willi Ehm. Ihr unterstehen: 3 Flottillen, von denen jede verschiedene Abteilungen (z. B. Minenlege- und Räumboote, Torpedoschnellboote usw.) hat. Ferner sind ihr unterstellt: 1 Bergungs- und Rettungskommando, 1 Schiffsstammabteilung, 1 Pioniereinheit und einige Spezialeinheiten, 1 Abt. Baubelehrung, 1 Flottenschule, 1 Marineoffiziersschule. — Sie verfügt über etwa 240 Fahrzeuge, die z. T. nur küstendienstfähig sind: 4 Küstenschutzschiffe, 24 Minenlege- und Räumboote, 50 Räumpinassen, 30 U-Boot-Jäger, 30 Torpedo-Schnellboote, 8 Küstenschutzboote, 1 Schul- und Flakschiff, 30 Küsten- und Reedeschutzboote, 5 Landungsfahrzeuge, 1 Schul-U-Boot, 60 Hilfsschiffe. Die größeren Fahrzeuge der vormaligen Deutschen ➝Grenzpolizei wurden etwa Herbst 1961 in die Volksmarine eingegliedert. — Hauptstützpunkte und Sitze der 3 Flottillen sind Warnemünde, Saßnitz und Peenemünde. Kriegshäfen sind auch in: Wolgast, Kühlungsborn, Stralsund, Rostock, Parow. Das Kommando Grenze (d. h. der Stab der seit 15. 9. 1961 der NVA eingegliederten vormaligen Deutschen Grenzpolizei) sitzt in Pätz bei Königs Wusterhausen. Chef: Oberst Erich Peter. — Die Grenztruppen bilden rund 29 mot. Bereitschaften (= Regimenter), die 3 bis 4 Abteilungen (= Bataillone) haben. Die Grenztruppen sind in elf Brigaden gegliedert, die seit Ende des Jahres 1961 oft als „Grenzdivisionen“ bezeichnet werden. Die Stäbe der Grenzbrigaden haben ihren Sitz in: 1: Ost-Berlin (Karlshorst), 2: Groß Glienicke (b. Potsdam), 3: Perleberg, 5: Calbe a. d. Milde (Altmark), 7: Magdeburg, 9: Erfurt, 11: Meiningen, 13: Rudolstadt, „Küste“ (? = 6): Rostock, 4 (?): Chemnitz, 8 (?): Frankfurt a. d. Oder. Während die 7 Brigaden an der Demarkationslinie zur Bundesrepublik und an der Ostsee je drei Regimenter zählen, umfassen jene rings um West-Berlin, an der Grenze zur Tschechoslowakei und an der Demarkationslinie zu den polnisch verwalteten deutschen Ostgebieten (Oder-Neiße-Linie) wahrscheinlich nur je zwei. Seit Ende 1961 gaben die Grenztruppen ihre schweren und mittelschweren Waffen an die Depots der Brigaden ab. Von der Umrüstung auf leichte Infanteriewaffen wurden die schweren Bataillone (d. h. Panzer-Abteilungen) [S. 335]der Grenzbrigaden und die schweren Kompanien (mit sMG, Granatwerfern, Pak, Geschützen u. ä.) der Grenzregimenter betroffen. Ob sie nun von Dauer sein wird, ist unklar. Nicht ausgeschlossen ist, daß ein Teil der Grenzbrigaden in Heeres-Divisionen umgewandelt wird. — Die Grenzpolizeihelfer, die eine nachhaltige politische Schulung erhalten, werden weiterhin herangezogen. Mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht (24. 1. 1962) ist die Rekrutierung wesentlich erleichtert. Die Machthaber der SBZ vermeiden es grundsätzlich, die Stärke ihrer bewaffneten Kräfte anzugeben. Naturgemäß ist es schwierig, Nachrichten über die Rüstung der SBZ zu beschaffen und richtig einzuschätzen. Nach zuverlässigen Berichten war die NVA Ende 1962 mindestens rund 190.000 Mann stark. (Aufgliederung siehe Seite 321). Zahl der Reservisten: etwa 460.000 (einschließlich derer, die bei der ehem. KVP oder den Polizeitruppen gedient haben), unter Mitzählung jener, die vor 1945 ausgebildet waren, aber nach 1948 wieder geübt haben. Seit 1956 lassen SED und NVA Zirkel und Aktivs der Reservisten bilden, die seit 1958 meist als Reservistenkollektive bezeichnet werden. Sie sollen sich als Ausbilder in der GST und in den Kampfgruppen betätigen. Seit Ende 1957 werden diese Reservisten von den Kreiskommandos (Wehrmeldeämtern) listenmäßig erfaßt. Sie sollen regelmäßig zu Übungen einberufen werden. Die Ausbildung zum Reserveoffizier erfolgt bei der Truppe. Auch werden in großer Zahl Studenten zu Reserveoffizieren ausgebildet (militärische Studenten-Ausbildung). Der Verlag des Verteidigungsministeriums, „Deutscher Militärverlag“, gibt die Wochenzeitung „Die Volksarmee“ und die „Armeerundschau“ heraus, ferner Militärliteratur, Erzählungen und Jugendschriften. Er veröffentlicht viele Übersetzungen aus dem Russischen. Dienstgrade der NVA: Soldat (= Matrose), Gefreiter (= Obermatrose), Stabsgefreiter (= Maat), Unteroffizier (= Obermaat), Feldwebel (= Meister), Oberfeldwebel (= Obermeister); Offiziersränge: entsprechend der Bundeswehr, außer Unterleutnant; Generalmajor (= Konteradmiral), Generalleutnant (= Vizeadmiral), Generaloberst (= Admiral), Armeegeneral. Literaturangaben Bohn, Helmut: Die patriotische Karte in der sowjetischen Deutschland-Politik. (Aus: „Ostprobleme“ 1955, H. 38, 40, 42) Bad Godesberg. 32 S. *: Die politische Armee der Sowjetzone in den Jahren 1955 bis 1958 (Denkschrift). (BMG) 1959. 45 S. Bader, Werner u. a.: Kampfgruppen, die Spezialtruppe der SED für den Bürgerkrieg — Eine Dokumentation. Köln 1962, Markus-Verlag. 128 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Grieneisen, W.: Die sowjetdeutsche Nationalarmee — Aufbau und Entwicklung von 1948 bis 1952 (in „Hefte der Kampfgruppe“). Berlin 1952. 88 S. m. Abb. u. Übers. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Martin, Friedrich P.: SED-Funktionäre in Offiziersuniform — Wer befiehlt in der „Nationalen Volksarmee“? Eine Dokumentation. Köln 1962, Markus-Verlag. 160 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 333–335 Nationale Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaler KompromißSiehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei hervorgegangene Armee (Militärpolitik). Am 18. 1. 1956 wurde in der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet. Sie besteht aus Land-, Luft- und Seestreitkräften.…
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Maschinen-Traktoren-Station (MTS) (1963)
Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1962 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen. um sie im Gemeinschafts[S. 306]einsatz den Neubauern zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 erfolgte die Übernahme der MAS in zentrale Regie, wobei auch die ländl. Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschl. Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen mußten. Die Stationen wurden „Mittelpunkte des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen“ Betriebes als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1952 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1949 politische Abteilungen bei den MTS zur ideologischen Ausrichtung der Landbevölkerung geschaffen. (Technische Kabinette) Gleichzeitig wurde den MTS das gesamte landw. Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Ulbrichts Vorschlag auf dem 33. Plenum des ZK beschloß die 2. zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der Komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnte sich an das sowjet. Vorbild an und sollte die Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Da die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden waren, die werktätigen Einzelbauern unterstützen konnten, wurden die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen, entweder Genossenschaftsbauern zu werden oder ihre Höfe abzugeben. Im vollgenossenschaftlichen Stadium erfolgt eine Neuorganisation des gesamten Maschineneinsatzes durch die „leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ III“ (GBl. I 1959, S. 362) ( wenn letztere mindestens 80 v. H. der landw. Nutzfläche des Dorfes bewirtschaften, die wirtschaftliche Rechnungsführung und bestimmte Reparaturen übernehmen können) und durch den Aufbau von Reparatur-Technischen Stationen (RTS) mit Reparaturbasen in den LPG und VEG. Damit verlagert sich das Schwergewicht der MTS als Mittelpunkt der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft deutlich in Richtung auf die LPG. 1961 bestanden 600 MTS einschließlich RTS mit 60.816 Traktoren, 4.343 Lastkraftwagen. 21.077 Drillmaschinen, 8.119 Mähdreschern, 8.208 Dreschmaschinen mit einer Leistung von über 5 dz je Stunde, 3.676 Rübenvollerntemaschinen u. a. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 300, 306 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MasseninitiativeSiehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1962 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen. um sie im Gemeinschafts[S. 306]einsatz den Neubauern…
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Rechtsstudium (1963)
Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats Tür Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Nach dem jetzt geltenden Studienplan dauert das R. vier Studienjahre mit acht Semestern und enthält drei Zwischenprüfungen und drei Berufspraktika von je sechs Wochen. Die Ab[S. 387]schlußprüfung (Staatsexamen) verleiht die volle Qualifikation zum Richteramt. Dieser Studienplan und die Prüfungsordnung gelten auch für das R. an der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und Volksrichtern gibt es also nicht mehr. Der Studienplan ist in Auswertung einer rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 vom Staatssekretariat für Hochschulwesen gemeinsam mit dem ZK der SED im Jahre 1959 erarbeitet worden. Die Studenten sollen befähigt werden, „die wissenschaftlichen Lehren des Marxismus-Leninismus in ihrem Tätigkeitsbereich schöpferisch anzuwenden, die Reinheit der marxistisch-leninistischen Theorie zu wahren, unduldsam gegen bürgerliche Ideologien zu kämpfen, rscheinungen des Revisionismus zu entlarven, bürgerliche und kleinbürgerliche Auffassungen zu überwinden“. Sämtliche Vorlesungen wurden durch Fachkommissionen beim Staatssekretariat für Hochschulwesen im Wortlaut genau ausgearbeitet und werden in dieser Form an allen Universitäten gehalten. Nach dem Staatsexamen muß der Jurist eine Praktikantenzeit absolvieren. Ein zweites Staatsexamen (Richterexamen) gibt es nicht. In den ersten Semestern liegt das Schwergewicht des R. auf den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern - auf dem Studium des Marxismus-Leninismus. Das eigentliche Fachstudium beginnt im 2. Semester, jedoch bilden die gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen auch dann noch einen großen Bestandteil des Studiums, bis zum Ende des 7. Semesters muß jeder Student eine Abschlußprüfung in Russisch ablegen. Russisch ist während der ersten 5 Semester Pflichtfach. „Das Ziel muß sein, die Studenten zu befähigen, die Massen von der Richtigkeit der Politik der Partei und Regierung zu überzeugen“ (Polak in: „Staat und Recht“ 1955, S. 541 ff.). „Die juristischen Fakultäten haben Staatsfunktionäre auszubilden, die der Arbeiterklasse treu ergeben und fähig sind, die Ziele und Aufgaben der Arbeiter-und-Bauern-Macht auf höchstem wissenschaftlichem Niveau zu verwirklichen. Deshalb ist es erforderlich, alle Gebiete der Staats- und Rechtswissenschaft mit dem dialektischen und historischen Materialismus zu durchdringen und den Studenten die Gesetzmäßigkeit des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus in allen Ländern als den Hauptinhalt unserer Epoche zu vermitteln.” (Aus dem Vorwort zum Studienplan.) (Hochschulwesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Samson, Benvenuto: Grundzüge des mitteldeutschen Wirtschaftsrechts. Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 146 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 386–387 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtswesenSiehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats Tür Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Nach dem jetzt geltenden Studienplan dauert das R. vier Studienjahre mit acht Semestern und enthält drei Zwischenprüfungen und drei Berufspraktika von je sechs…
DDR A-Z 1963
Renn, Ludwig (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 Pseudonym für Arnold Vieth von Golssenau. * 22. 4. 1889 als Sohn eines kgl. sächs. Prinzenerziehers in Dresden; Gymnasium, Fahnenjunkerschule, Offizier der kgl. sächs. Armee, 1920 als Hauptmann aus der Reichswehr ausgeschieden. Danach Studium, Beginn der schriftstellerischen Tätigkeit. 1928 KPD, Sekretär des Bundes proletarisch-revolut. Schriftsteller, Mitherausgeber der kommun. Zeitschriften „Linkskurve“ und „Aufbruch“, militärpolit. Vorträge an marxist. Arbeiterschule Berlin, von 1933 bis 1935 Haft, anschließend Emigration in die Schweiz. Im Spanischen Bürgerkrieg Bataillonskommandeur und Stabschef der XI. Internationalen Brigade. 1939 Emigration über England und die USA nach Mexiko, dort von 1941 bis 1945 Präsident der Emigrantenorganisation „Freies Deutschland“, Dozent an Universität Morelia (Mexiko). 1947 in die SBZ, Mitgl. der SED. Direktor des kulturwiss. Instituts und Prof. für Anthropologie an der TH Dresden, 1949 kunsthistorische Vorlesungen an der Univers. Ost-Berlin. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste 1961 Präs. des Komitees für Solidarität mit dem kubanischen Volk. 1955 und 1961 Nationalpreis. Dr. h. c. R. wurde berühmt durch seine Abrechnung mit dem 1. Weltkrieg „Krieg“ (1928). In „Nachkrieg (1930) beschreibt er seine polit. Wendung nach links. „Adel im Untergang“ (1944) ist eine wehmütige Erinnerung an seine Fahnenjunkerzeit in Dresden. Die Erinnerungen „Im spanischen Krieg“ durften 1955 erst nach Korrekturen durch die SED erscheinen. Neben wertlosen Tendenzwerken schrieb er in der SBZ vor allem Kinderbücher über exotische und historische Themen („Trini“, 1954; „Der Neger Nobi“, 1955). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 401 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/renn-ludwig verwiesen. Religionsunterricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RentabilitätSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 Pseudonym für Arnold Vieth von Golssenau. * 22. 4. 1889 als Sohn eines kgl. sächs. Prinzenerziehers in Dresden; Gymnasium, Fahnenjunkerschule, Offizier der kgl. sächs. Armee, 1920 als Hauptmann aus der Reichswehr ausgeschieden. Danach Studium, Beginn der schriftstellerischen Tätigkeit. 1928 KPD, Sekretär des Bundes proletarisch-revolut. Schriftsteller, Mitherausgeber der kommun. Zeitschriften „Linkskurve“ und „Aufbruch“, militärpolit.…
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Massenorganisationen (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Dem Buchstaben nach ist die Bildung von M. durch Art. 12 (Vereinigungsfreiheit) und Art. 14 (Koalitionsfreiheit) der Verfassung ermöglicht. In der Verfassungswirklichkeit und seit einiger Zeit auch nach dem materiellen Staatsrecht können jedoch nur solche Organisationen und Verbände existieren, die bereit sind, als „Transmissionsriemen“ die Bevölkerung für die Verwirklichung der SED-Politik zu aktivieren. Mitgliedschaft in einer der M. gilt als Mindestmaß „gesellschaftlicher Aktivität“. Trotz teilweise vorgegebener parteipol. Neutralität oder parteimäßig nichtgebundener Vorsitzender werden sämtliche M. durch die SED, vor allem durch die hauptamtlichen Funktionäre, die überwiegend SED-Mitgl. sind, geleitet. „Im Apparat der M. zentral, bei den Landesvorständen und Kreisleitungen sind die Parteimitglieder zu Parteigruppen zusammenzufassen … Der Apparat der Parteigruppen muß ein operatives Instrument der Parteileitung sein …, in den Parteigruppen ist jeder Genosse, gleich welche Funktion er im Apparat hat, zuerst Mitglied der Partei …“ (Politbüro-Beschluß vom 16. 8. 1949). Das Statut der SED von 1963 fordert in § 2 g, jedes Mitglied habe seine Arbeit … in den M. entsprechend den Beschlüssen der Partei … durchzuführen“. Nach §§ 69 und 70 sind die Parteigruppen in den M. „verpflichtet, sich … streng und konsequent von den Beschlüssen der führenden Parteiorgane leiten zu lassen“. In die Volksvertretungen entsenden einige M. neben den Parteien eigene Abgeordnete (Volkskammer, Wahlen, Blockpolitik). Die meisten M. unterhalten illegale Tarnorganisationen in der Bundesrepublik. Die wichtigsten M. sind FDGB, FDJ, DFD, Deutscher ➝Kulturbund, VdgB, Konsumgenossenschaften, Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 307 Massenkontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialistische GeschichtsauffassungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Dem Buchstaben nach ist die Bildung von M. durch Art. 12 (Vereinigungsfreiheit) und Art. 14 (Koalitionsfreiheit) der Verfassung ermöglicht. In der Verfassungswirklichkeit und seit einiger Zeit auch nach dem materiellen Staatsrecht können jedoch nur solche Organisationen und Verbände existieren, die bereit sind, als „Transmissionsriemen“ die Bevölkerung für die Verwirklichung der SED-Politik zu…
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1963: B
Bach, August Bäder Baierl, Helmut Balkow, Julius Bankanalyse Banken Bankenabkommen Banner der Arbeit Bargeldumlauf Bartel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Bauer Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Bedürfnisse Begräbnis, Sozialistisches (Grabweihe) Beherbergungsgewerbe Behrend, Heinz Behrens, Fritz Benary, Arne Benjamin, Hilde, geb. Lange Bentzien, Hans Berater Bereichsarztsystem Bereitschaftspolizei Bergbau Bergbaubehörde, Oberste Bergbaustaatsanwalt Berger, Rolf Berg, Lene Bergmann der DDR, Verdienter Bergmannsrenten Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Bernburg Berufsausbildung Berufsschulen Besatzungspolitik Besatzungstruppen, Sowjetische Beschlagnahme Bestarbeiter Besttechnologie Bestzeiten Besucherräte Betriebsakademien Betriebsambulatorium Betriebsberufsschulen Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskampfgruppen Betriebskollektivvertrag Betriebskomitee Neue Technik Betriebskultur Betriebsordnung der LPG, Innere Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebsplan Betriebspoliklinik Betriebspraktikum Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssparkassen Betriebsvereinbarung Betriebszeitung Bevölkerung Bevollmächtigte für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewaffnete Organe Bewährungsfrist Bewußtseinsbildung Bewußtsein, Sozialistisches Beyling, Fritz Bezirk Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgericht Bezirkskommando Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag Bezirkswirtschaftsräte Bezirkszeitungen BG BGL BHG BHZ Bibliotheken Bildende Kunst Bildender Künstler Deutschlands, Verband Binnenschiffahrt Bitterfeld Bitterfelder Beschlüsse Bitterfelder Konferenz Bitterfelder Weg BK BKV Blecha, Kurt Blockade Blockpolitik Bobrowski, Johannes Bodenreform Bodenschätze Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brasch, Horst Bräutigam, Alois Brecht, Bert (Bertolt) Bredel, Willi Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der besten Qualität Brigade der hervorragenden Leistung Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit Brigade der sozialistischen Arbeit Brigaden der LPG Brigadetagebücher Brocken Bruttoproduktion, Industrielle BSG Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) Buchhandel Buchhandlungen, Pädagogische Buchheim, Walter Buchwitz, Otto Bund Deutscher Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Bund Deutscher Offiziere Bündnispolitik Bürgerlich-Demokratische Revolution Bürgermeister Burghardt, Max Burmeister, Friedrich Büro des Präsidiums des Ministerrates Büro für die Neuererbewegung (BFN) Bürokratismus Büros der SEDBach, August Bäder Baierl, Helmut Balkow, Julius Bankanalyse Banken Bankenabkommen Banner der Arbeit Bargeldumlauf Bartel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Bauer Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Bedingte Strafaussetzung Bedingte…
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Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Beginn des Schuljahres 1958/59 sind alle 7. bis 12. Klassen der allgemeinbildenden Schulen gehalten, an einem Tage in der Woche in industriellen oder landwirtschaftlichen Betrieben „zu lernen und produktiv tätig zu sein“. Die Lehrpläne verlangen, daß die produktive Arbeit nicht als Gelegenheitsbeschäftigung, sondern planvoll und in systematisch aufgebauten Grundlehrgängen zu erfolgen hat. Auf den Grundlehrgang Metallbearbeitung (33 Tage) folgen die in Maschinenkunde I (20 Tage), Elektrotechnik (13), landwirtschaftlicher Produktion (33) und Maschinenkunde II (30 Tage). Für die 10-klassigen Oberschulen landwirtschaftlicher Gebiete ist ein besonderer, um die Landwirtschaft konzentrierter Aufbau der Lehrgänge vorgesehen. Schüler der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule haben ein zweiwöchiges Praktikum abzuleisten. Die Diskrepanz zwischen den umfassenden systematischen Lehrplananforderungen und der von ökonomischen Gesichtspunkten bestimmten Produktion ist bisher längst noch nicht pädagogisch gemeistert worden und dürfte auch weiterhin der erstrebten sinnvollen produktiven Arbeit der Kinder und Jugendlichen manche Hemmnisse bereiten. Angesichts dieser Tatsache erhalten die polytechn. Kabinette eine immer größere Bedeutung. Ausgestattet mit Werkzeugen, Maschinen, Anschauungsmitteln usw. dienen sie der vorbereitenden Belehrung und der Übung der Fähigkeiten und Fertigkeiten, die der Lehrplan vorschreibt. Die Fachlehrer sind gehalten, nach Möglichkeit eine Ver[S. 486]bindung zwischen dem Fachunterricht und der produktiven Arbeit herzustellen. Doch darf dabei nicht von der vorgeschriebenen Systematik der einzelnen Fächer abgewichen werden. Zur Bewältigung der zahlreichen pädagogisch-organisatorischen Fragen, die der Ü. mit sich gebracht hat, sind in den Betrieben „Polytechnische Beiräte“ geschaffen worden. Sie haben die Leiter der Betriebe und Schulen sowie die Lehrer bei der Planung, Durchführung und Kontrolle zu beraten. Sie haben auch bei der Auswahl der Betreuer der Schüler und bei ihrer „Qualifizierung“ mitzuwirken. (Polytechnische Bildung und Erziehung, Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 485–486 Unterhaltspflicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UnterstellungSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Beginn des Schuljahres 1958/59 sind alle 7. bis 12. Klassen der allgemeinbildenden Schulen gehalten, an einem Tage in der Woche in industriellen oder landwirtschaftlichen Betrieben „zu lernen und produktiv tätig zu sein“. Die Lehrpläne verlangen, daß die produktive Arbeit nicht als Gelegenheitsbeschäftigung, sondern planvoll und in systematisch aufgebauten Grundlehrgängen zu erfolgen hat. Auf den Grundlehrgang…
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Jugendweihe (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pseudosakraler, atheistischer Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der Parteilichkeit“ in die pseudowissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Bolschewismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet. Literatur; aus ihm und aus den Anweisungen für die Leiter geht der atheistische Charakter der Jugendstunden eindeutig hervor. Bei der J. verpflichten die Jugendlichen sich durch ein förmliches Gelöbnis, ihre „ganze Kraft für die große und edle Sache des Sozialismus einzusetzen“ und „mit dem Sowjetvolk und allen friedliebenden Menschen der Welt den Frieden zu sichern und zu verteidigen“ (Frieden). Die Veranstaltungen werden von Ausschüssen getragen, in denen die SED vorherrscht, und von „Betriebsaktivs (Aktiv) für J.“ unterstützt. Die J. soll freiwillig und mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich verstehen maßgebliche sowjetzonale Kommentare die J. als eine Verpflichtung auf die materialistische Weltanschauung und den Atheismus, und die Teilnahme aller Kinder an den Jugendstunden und der J. wird durch massiven Druck (vor allem über die Volksbildungsabt. der Räte) erzwungen (vgl. Rede Ulbrichts in Sonneberg vom 29. 9. 1957). Eine vom zentralen Ausschuß für J. 1961 veröffentlichte Materialsammlung bezeichnet die J. als „wichtiges Element im System der sozialistischen Bildung und Erziehung“ und als „festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserem Arbeiter- und Bauernstaat“. Im Sinne der seit 1957 unverkennbaren Tendenz, das Weltanschauungsmonopol des kommun. geführten Regimes durchzusetzen („es gibt keine ideologische Koexistenz“), sollen die kirchlichen Feste und Amtshandlungen durch pseudosakrale Staatsakte ersetzt und verdrängt werden. 1960 sollen 87,8 v. H. der Schüler der 8. Klasse an J.-Feiern teilgenommen haben. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. (Namensweihe, sozialistische ➝Eheschließung, sozialistisches ➝Begräbnis) Literaturangaben Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 227 Jugendstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendwerkhöfeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Pseudosakraler, atheistischer Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der Parteilichkeit“ in die pseudowissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Bolschewismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet.…
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Ständige Kommissionen (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Bei den örtlichen Volksvertretungen sind gemäß § 17 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) bis zu 12 StK. zu bilden. Sie sind neben den Räten Organe der örtlichen Volksvertretungen. Nach den vom Staatsrat am 28. 6. 1961 beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ kontrollieren sie die „Durchführung der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und des Rates durch die Fachorgane, Betriebe und Einrichtungen“. Sie sollen außerdem „eine breite politische Massenarbeit“ organisieren, um den Volkswirtschaftsplan durchzusetzen und die „Entwicklung des sozialistischen gesellschaftlichen Lebens“ voranzutreiben. Zu ihren Aufgabenbereichen sollen die StK. Aktivs aus Fachkräften bilden. Nach den neuen Arbeitsordnungen können bis zu einem Drittel Mitglieder berufen werden, die nicht Abg. der Volksvertretungen sind. [S. 460]Zu den wichtigsten StK. zählen die StK. Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz. Sie haben sich nach einer Richtlinie der Volkskammer vom 28. 8. 1957 mit Fragen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Stärkung der Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat, dem Schutz des sozialistischen Eigentums, der Bevölkerungsbewegung, der Einhaltung der Verkehrsdisziplin, dem Brandschutz, der Bekämpfung der Kriminalität, der Unterstützung der Tätigkeit der Gerichte und der Volkspolizei durch die örtlichen Volksvertretungen zu befassen. Sie können die Volksvertretung auffordern, an der Tätigkeit der Gerichtsorgane oder der Volkspolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich Kritik zu üben. Ihre Hauptaufgabe ist es, Verbindung zwischen den Volksvertretungen und der Justiz und der Volkspolizei zu halten und diese Organe bei bestimmten Aufgaben, z. B. bei den Schöffenwahlen, zu unterstützen. Sie haben ferner der Bevölkerung besondere parteipolitische Entscheidungen der Justiz und der Volkspolizei zu erläutern und damit zur ideologischen Erziehung beizutragen. In enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front, den Gewerkschaften und den sozialistischen Brigaden müssen die StK. die „breiteste Einbeziehung der Werktätigen in den Kampf um Sicherheit und Ordnung organisieren“ (Neue Justiz 1960, S. 330). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 459–460 Standards, Staatliche (TGL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stanislawski-SystemSiehe auch die Jahre 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Bei den örtlichen Volksvertretungen sind gemäß § 17 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) bis zu 12 StK. zu bilden. Sie sind neben den Räten Organe der örtlichen Volksvertretungen. Nach den vom Staatsrat am 28. 6. 1961 beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ kontrollieren sie die „Durchführung der Beschlüsse der…
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Halbstaatliche Betriebe (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“, „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1954 die Deutsche Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich an Privatbetrieben zu beteiligen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der Volkswirtschaftsplanung nicht mehr besteht, wird nunmehr auch die noch vorhandene Kapitalbasis überfremdet Bisher wurde bei dieser Staatsbeteiligung formell die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt, wobei der Staat mit seiner Kapitaleinlage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich eregelt. Der Kommanditist hat bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. In Betrieben mit mehr als 50 v. H. St. wird ein staatlicher Beauftragter als Prokurist eingesetzt. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten, über den anteiligen Betriebsgewinn kann der bisherige Betriebsinhaber verfügen. Der staatliche Gewinnanteil wird unversteuert an den Staatshaushalt abgeführt. Langfristige Kredite werden nicht gewährt. Zusätzlicher Kapitalbedarf soll durch Erhöhung der staatlichen Einlage gedeckt werden. Während zunächst nur die DIB berechtigt war, sich an privaten Betrieben kapitalmäßig zu beteiligen, sind es heute nahezu ausschließlich VEB, daneben auch VVB und z. T. die Deutsche Reichsbahn. Neben der wirtschaftlichen Einflußnahme soll besonders die politische Beeinflussung und Kontrolle auf diese Weise durch einen intensiveren Kontakt vergrößert werden. In Einzelfällen ist auch die Form der Offenen Handelsgesellschaft zulässig. Wenn auch diese neuen Gesellschaften gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch stark in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Sie erhalten bestimmte Produktionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. HB. unterliegen der Kontrolle der Deutschen ➝Notenbank, sie sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei der Deutschen Notenbank zu unterhalten. Der Einfluß der SED in diesen Betrieben wird laufend vergrößert. [S. 190]Private Komplementäre werden gezwungen, in die SED einzutreten und politische Schulungskurse zu besuchen. Der Grad an wirtschaftlicher Selbständigkeit dagegen wird immer geringer. Seit Anfang 1963 sind die HB. völlig in die Volkswirtschaftsplanung einbezogen und werden im Zuge der Konzentrationsbestrebungen seit dem VI. Parteitag gezwungen, sich mit anderen HB. zu einem Betrieb zu vereinigen. Nach sowjetzonalen Angaben entwickelten sich die HB. wie folgt: Anteil der HB. an der industriellen Bruttoproduktion in v. H. der Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 189–190 Halberstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Halbstaatliche PraxisSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“, „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater…
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Arbeitszeit (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1956 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der Arbeitsproduktivität im Volkswirtschaftsplan festgelegt. Die Verkürzung der A. wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Jedem Werktätigen ist in der Woche grundsätzlich nur ein arbeitsfreier Tag zu gewähren (§ 72 Abs. 2). Ein freier Sonnabend wird also nicht gewährt, so daß die A.-Verkürzung von der Arbeiterschaft nicht als Vorteil empfunden wird. Überstunden müssen von der Gewerkschaft genehmigt werden, mehr als 120 Überstunden im Jahr dürfen nicht geleistet werden. Diese Bestimmung wird jedoch vielfach mißachtet, da wegen der ungleichmäßigen Belieferung mit Material insbesondere an Quartalsenden mehr gearbeitet werden muß, um das Produktionssoll zu erfüllen. Die A.-Verkürzung wird ferner sehr oft dadurch aufgehoben, daß die Produktionsberatungen außerhalb der A. stattfinden und „freiwillige“ Sonderschichten für das Nationale Aufbauwerk zu leisten sind. Für Überstundenarbeit wird ein Zuschlag in Höhe von 25 v. H. des Tariflohns, also nicht des Effektivlohns gezahlt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 41 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchitekturSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1956 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der…
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Nationalkomitee Freies Deutschland (1963)
Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegr. 12. 7. 1943 mit sowjet. Unterstützung in Moskau, als sich führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Erich Weinert, Pieck, Ulbricht u. a.) mit Kriegsgefangenen deutschen Offizieren und Soldaten über ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk einigten, in dem zum Widerstand gegen Hitler, zur sofortigen Beendigung des Krieges und für ein freies und unabhängiges Deutschland aufgerufen wurde. Man warb „für ein starkes und freies Deutschland“ — sogar unter Schwarz-Weiß-Rot. Diese geschickt abgefaßten Losungen vermochten nur einen Teil der Kriegsgefangenen und der propagandistisch bearbeiteten Mannschaften und Offiziere über die kommunistischen und weltrevolutionären Ziele des NK. zu täuschen. Das NK., das erst unter dem Eindruck der Katastrophe von Stalingrad gebildet werden konnte, wurde von der Regierung der SU praktisch als ein Werkzeug sowjet. Kriegführung gegen das Deutsche Reich mißbraucht und nach der deutschen Niederlage, 2. 11. 1945, aufgelöst. Zahlreiche kriegsgefangene Mitgl. des NK. wurden aber auf der „Antifaschule“ von Krasny Gorsk zu kommun. Funktionären ausgebildet und später in Schlüsselstellungen der SBZ verwendet. In dieser Richtung wirkten auch Mitgl. des Bundes deutscher Offiziere, einer am 13. 9. 1943 gegr. Hilfsorganisation des NK. Im Sinne der SED wurden sie seit 1948 eingesetzt bei der Organisierung der NDPD und beim Aufbau der Kasernierten Volkspolizei (z. B. Vincenz ➝Müller, Generalmajor a. D. Dr. Otto Korfes, Generalmajor Walter Freytag, Generalmaior Hans Wulz). Nach langem Schweigen über das NK. wurde der 14. Jahrestag seiner Gründung (1957) betont gefeiert. Eine Neubelebung des NK. und des Bundes deutscher Offiziere für die „national“ und „friedlich“ getarnte Sowjetpropaganda bei den deutschen Mittelschichten ist die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere. Literaturangaben *: Die dritte Norm der Generale Korfes, Lattmann … und Genossen … Köln 1960, Markus-Verlag. 36 S. (über „Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 337 Nationalitätenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalkommunismusSiehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegr. 12. 7. 1943 mit sowjet. Unterstützung in Moskau, als sich führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Erich Weinert, Pieck, Ulbricht u. a.) mit Kriegsgefangenen deutschen Offizieren und Soldaten über ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk einigten, in dem…
DDR A-Z 1963
Zivilprozeß (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung, die am 1. 1. 1963 in Kraft treten sollte, liegt noch nicht einmal im Entwurf vor. Die deshalb formell immer noch gültige deutsche ZPO ist aber durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 (Gerichtsverfassung) und die im Anschluß hieran ergangene Angleichungs-VO. Entsprechend dem dreistufigen Gerichtsaufbau gibt es nur noch zwei Instanzen. Die erste Instanz für fast alle Zivilsachen ist das Kreisgericht. Nur die Verfahren, in denen eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt, gehören zur Zuständigkeit des Bezirksgerichts. Das Bezirksgericht ist außerdem Berufungsinstanz für die Entscheidungen des Kreisgerichts. Gegen die erstinstanzlichen Urteile des Bezirksgerichts ist die Berufung an das Oberste Gericht möglich Wie in Strafsachen ist das Oberste Gericht außerdem Kassationsgericht (Kassation). Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben aus Lieferungs- und Leistungsverträgen gehören vor das Staatliche Vertragsgericht. Mit der fortschreitenden Sozialisierung der Wirtschaft (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, Handwerk) und dem ständigen Rückgang des Anteils der privaten Betriebe an der Produktion (Privatwirtschaft) und des Privathandels an den Gesamthandelsumsätzen (Handel) hat daher die Zahl der Z. in den letzten Jahren ständig abgenommen. Die Zivilkammern des Kreisgerichts und die erstinstanzlichen Zivilsenate des Bezirksgerichts sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei mit vollen richterlichen Befugnissen versehenen Schöffen besetzt. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung sind dem Sekretär des Gerichts übertragen worden (§§ 28 ff. der Angleichungs-VO). Für alle Verfahren in erster Instanz gelten gemäß § 38 der Angleichungs-VO die Bestimmungen der §§ 495 ff. der ZPO. Vor dem Bezirksgericht findet jedoch keine Güteverhandlung statt. Ein Verfahren vor dem Einzelrichter gibt es in erster Instanz nicht. Neu geregelt ist das Verfahren in Ehesachen durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956. (Familienrecht) Anwaltsvertretung ist in allen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann iedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen. (Rechtsanwaltschaft) Neben dem Recht, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, kann der Staatsanwalt gemäß § 20 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408) „zum Zwecke der Wahrung der demokratischen Gesetzlichkeit“ in jedem Zivilrechtsstreit durch Einreichung von Schriftsätzen und Teilnahme an den Verhandlungen mitwirken. Diese Mitwirkung ist in ajlen Rechtsstreitigkeiten erforderlich, die „gesellschaftliches Eigentum und das Eigentum gesellschaftlicher Organisationen“ betreffen (Staatsanwaltschaft). Im künftigen Z. soll die Stellung des Staatsanwaltes noch stärker sein. Er soll ein eigenes Klage-, Antrags- und Rechtsmittelrecht erhalten, über die gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus sind die formell weiter geltenden Vorschriften der Z.-Ordnung mit einem „neuen Inhalt“ erfüllt worden. Ausgehend von den im § 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind der Verhandlungs- und der Verfügungsgrundsatz, auf denen der deutsche Z. beruht, beseitigt worden. („Die noch geltenden alten Normen sind kein Hindernis dafür, die Zivilverfahren in sozialistischer Weise durchzuführen“, Nathan, Neue Justiz 1959, S. 592). Die Gerichte haben von sich aus die objektive Wahrheit zu ermitteln. Sie sind dabei nicht an die Beweisanträge der Parteien gebunden. Durch den neuen „sozialistischen Arbeitsstil“ [S. 549]wird das Gericht auch im Z. zu einem „aktiv handelnden Staatsorgan, das mit seiner rechtsprechenden Tätigkeit staatliche Leistungsfunktionen verwirklicht, indem es in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen aktiv zur Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgabe beiträgt“. Das Gericht bestimmt selbst den Umfang der Untersuchungen und deckt dadurch „die gesellschaftlichen Hintergründe der auftretenden Konflikte auf und beseitigt die hemmenden Ursachen selbst oder mit Hilfe der örtlichen Organe und des Staatsanwaltes“. Es darf keine Anerkenntnis- und Versäumnisurteile oder Vergleiche geben, die nicht im Einklang mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung der „DDR“ stehen. Schon vor dem eigentlichen Z. ist eine „gesellschaftliche Tätigkeit zur Beseitigung des Konfliktes und seiner Ursachen“ zu entfalten. Hierbei sind neue Formen zu entwickeln, durch die „die gesellschaftlichen Kräfte in noch größerem Umfange in die Lösung ziviler Rechtsstreitigkeiten einbezogen und so die Werktätigen befähigt werden, ihre Angelegenheiten selbst im Prozeß der gegenseitigen gesellschaftlichen Erziehung zu lösen”. Z. mit einem geringen Streitwert und einem einfachen Sachverhalt sollen so außerhalb des Gerichtsverfahrens vor den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen erledigt werden. (Gesellschaftliche Gerichte) Flüchtlingen darf das Armenrecht nicht bewilligt werden. Sie sind nicht mehr legitimiert, über ihr in der SBZ gelegenes Vermögen Prozesse zu führen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 547, 549 Zivilgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZKSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung, die am 1. 1. 1963 in Kraft treten sollte, liegt noch nicht einmal im Entwurf vor. Die deshalb formell immer noch gültige deutsche ZPO ist aber durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952…
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Periodisierung (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie entwickelt sich die menschliche Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen. (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Im Schoße der jeweils herrschenden Gesellschaftsordnung entsteht durch die Widersprüche in den Produktionsverhältnissen aus der unterdrückten Klasse der Träger der nachfolgenden neuen Gesellschaft. So entwickelt sich, Marx zufolge, im Schoße der kapitalistischen Gesellschaft das Proletariat, die revolutionäre Vorkämpferin für den Sozialismus bzw. Kommunismus. Die gesellschaftliche Umwälzung erfolge jedoch nicht in einem Akt, sondern in bestimmten Etappen oder Perioden. Der proletarischen Revolution muß die erfolgreiche „bürgerlich-demokratische“ vorausgehen, die den Feudalismus beseitigt und durch die Errichtung der parlamentarischen Demokratie dem Proletariat ermöglicht, unter Ausnützung der bürgerlich-demokratischen Rechte die Voraussetzungen für die Diktatur des Proletariats zu schaffen. Nach Lenin greift die verzweifelt um die Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft kämpfende Bourgeoisie u. U. auch zu brutalster Gewalt und absolutem Terror. Nach bolschewistischer Auffassung war der Nationalsozialismus ein solches System äußersten bourgeoisen Terrors, das dadurch möglich wurde, daß die bürgerlich-demokratische Revolution in Deutschland nach ihren 1848 erfolgten Ansätzen auch 1918 nicht vollendet wurde. Der halbfeudale Apparat der Militärorganisationen, der Verwaltung und Justiz blieb erhalten. Feudalismus, Militarismus und monopolkapitalistische Schwerindustrie gingen angeblich ein Bündnis ein, während die demokratischen Kräfte infolge mangelhafter Organisation und politischer Kurzsichtigkeit (mit Ausnahme der KPD) in diesem formal-demokratischen System nicht zur Geltung kamen. Die erste Phase nach der Kapitulation von 1945 wird dementsprechend für die SBZ als Periode der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ bezeichnet, in der die „Vollendung der bürgerlich-demokratischen Revolution“ auf der Tagesordnung stand. Diese Periode endete mit der Gründung der „DDR“ im Oktober 1949. Ihre wesentlichen Kriterien sind: Enteignung des Großgrundbesitzes (Bodenreform), Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken und Versicherungen, Zerschlagung der Reste des alten Verwaltungs- [S. 359]und Justizapparates sowie die sog. demokratische Bildungsreform. Zugleich wurde ab Mitte 1948 durch die Umbildung der SED in eine bolschewistische Kaderpartei die Grundlage für die Inangriffnahme der „proletarischen Revolution“ geschaffen. Mit der zwischen 1949 und 1952 durchgeführten Unterwerfung aller übrigen Parteien und Organisationen vollzog sich der Übergang von der „antifaschistisch-demokratischen“ Periode zur Volksdemokratie. Auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wurde der „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ proklamiert. Völlige Zentralisierung der Verwaltung, strikte Unterordnung des Staatsapparates unter die Befehlsgewalt der SED, volle Verstaatlichung der Industrie und Teilkollektivierung der Landwirtschaft sind die entscheidenden Maßnahmen in dieser Periode. Auf dem V. Parteitag der SED proklamierte Ulbricht den Übergang in die neue Phase der Vollendung des Sozialismus (neue, von Ulbricht hierfür angesichts der politischen und sozialen Rückschläge im Okt. 1962 geprägte Formel: „Umfassender Aufbau des Sozialismus“, wobei kein Termin für die „Vollendung“ genannt wird). In dieser Periode erfolgte im April 1960 der Abschluß der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft. Diese parteioffizielle P. unterschlägt allerdings die entscheidende Tatsache, daß diese gesellschaftlichen Prozesse, die die einzelnen Phasen kennzeichnen, keineswegs aus innerem Zwang, aus den Bedürfnissen und der Bereitschaft der Bevölkerung erfolgten, sondern als eindeutiges Diktat einer kleinen Minderheit. Dieses Diktat wurde zunächst von der Sowjet. Besatzungsmacht und später von der im Schutze ihrer Bajonette arbeitenden SED-Führung ausgeübt, der es bis heute nicht gelungen ist, die Mehrheit der Bevölkerung für ihre Ziele zu gewinnen und damit den Akt der „kalten Revolution“ zu legitimieren. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 358–359 PEN-Zentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Perk, WilliSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie entwickelt sich die menschliche Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen. (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Im Schoße der jeweils herrschenden Gesellschaftsordnung entsteht durch die Widersprüche in den Produktionsverhältnissen aus der unterdrückten Klasse der Träger der nachfolgenden neuen Gesellschaft. So entwickelt sich, Marx zufolge, im Schoße der kapitalistischen…
DDR A-Z 1963
Forstwirtschaft (1963)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Nach Angaben des Statist. Jahrbuches 1961 der SBZ umfaßt die gesamte Waldfläche 2.956.607 ha. Auf volkseigene Güter entfallen 13.684 ha; volkseigene Betriebe 1.865.129 ha (StFB); 852.998 ha in LPG eingebrachter Wald. 205.253 ha wurden 1961 noch in Privateigentum bewirtschaftet. 19.543 ha stehen in Bewirtschaftung der Kirchen und deren Einrichtungen. 1950 bis 1961 einschl. wurden auf 850.964 ha Neu- und Wiederaufforstungen einschl. Nachbesserungen durchgeführt. Der Derbholzeinschlag betrug 1946 bis einschl. 1961 181.641.100 Erntefestmeter (Efm.), etwa 10,7 Mill. jährlich und damit das mindestens Zweifache des durchschn. jährlichen Zuwachses. Seit 1957 wird versucht, Einschlag und Zuwachs in Einklang zu bringen. Bis zum Ende des Siebenjahrplanes 1965 soll der Einschlag auf 6,2 Mill. Efm. gesenkt werden. Die ab 1945 mehr als zehn Jahre betriebene Übernutzung hat den Vorrat der über 80jährigen Bestände am stärksten betroffen. Die in Kriegs- und Nachkriegszeiten entstandenen Großkahlflächen sind aufgeforstet. Dabei sind überwiegend wieder Mono-Kulturen von Kiefer und Fichte entstanden. Das Bemühen, einen holzartenreichen, standortgemäßen Mischwald aufzubauen, ist an der Forderung der Wirtschaft nach vorrangiger Lieferung der von ihr benötigten Holzsortimente (Einschlagumlage), am Mangel eines reichhaltigen Sortiments von Laub- und Nadelholzpflanzen und Mängeln bei der Ausführung der Kulturen bisher gescheitert. Zur Schließung der Lücke in der Rohholzversorgung soll der verstärkte Anbau schnell wachsender Holzarten, insbesondere Pappel, beitragen. Sie wird vorzugsweise zur Rekultivierung von Kippen und Halden in den Braunkohle-Bergbaugebieten und in der freien Flur außerhalb des Waldes angebaut. Außerdem wird der Holzimport von Jahr zu Jahr gesteigert. Er betrug 1961 2,7 Mill. fm. o. R., während 260.000 fm. o. R. exportiert wurden. Im Import sind neben Schnittholz und Schwellen vor allem Furnierplatten und Faserholz (in Rohholz fm. umgerechnet) enthalten. Von 1947 bis 1960 wurden 347.391 t Rinde und 132.366 t Harz gewonnen. Die alte Forstorganisation wurde 1945 beseitigt, um die F. dem Wirtschaftssystem anzupassen. Mit der AO vom 29. 10. 1945 wurden die Bezirksforstämter als Mittelinstanz beseitigt, in der Ortsinstanz am 1. 4. 1946 Einheitsforstämter gebildet, die am 1. 4. 1949 durch Kreisforstämter abgelöst wurden. Die Aufgaben der damals fortgefallenen Mittelinstanzen wurden bis zur Verwaltungsneugliederung (1952) von den Landesforstämtern wahrgenommen. Die zentrale Stelle der Forstwirtschaft ist heute die Abt. Forsten im Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft. Sie ist an die Beschlüsse des ZK der SED, Referat F., sowie an die Pläne und Vorschläge der Hauptverwaltung der staatlichen Plankommission gebunden. Mit Wirkung vom 1. 1. 1952 wurden durch VO vom 14. 2. 1952 Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) zur Bewirtschaftung des Volkswaldes eingerichtet. Die StFB sind der Unterabt. F. der Abt. Landwirtschaft bei den Räten der Bezirke unterstellt. Für die Wirtschaftsführung in den StFB ist verbindlich ein auf der Basis des Volkswirtschaftsplanes aufgestellter Betriebsplan. Die StFB sind verpflichtet, im Rahmen des Betriebs- und Finanzplanes nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichen Rechnungsführung in eigener Verantwortung selbständig zu planen, zu wirt[S. 153]schaften und abzurechnen (Rechnungswesen). Das Statut für die StFB vom 10. 12. 1954 wurde am 11. 2. 1959 durch ein „Rahmenstatut“ ersetzt, das den Betriebsleitern u. a. aufträgt, die Durchführung des sozialistischen Aufbaus auf dem Lande zu gewährleisten. In der Hand der StFB liegen seitdem neben der Bewirtschaftung des Volkswaldes die Betreuung des LPG-Waldes und die Anleitung und Kontrolle der privaten Waldbesitzer sowie der juristischen Personen, die noch Waldflächen besitzen. Bei der Abt. Landwirtschaft der Räte der Kreise sind Beauftragte für Forst- und Jagdwesen eingesetzt. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Einbeziehung des restlichen Privatwaldes in die LPG und Kontrolle der Planerfüllung des Holzeinschlags, der Walderneuerung und Waldpflege in LPG und Privatwald sowie der Abschußplanerfüllung in Zusammenarbeit mit den StFB (Jagd). Das Staatliche Holzkontor in Berlin ist das zentrale Lenkungsorgan, Absatz- und Versorgungsorgan für Rohholz, Rinden, Harze, Möbel, Kulturwaren und sonstige Holzerzeugnisse. Ihm obliegt u.a. die Organisierung des planmäßigen Holzabsatzes der StFB sowie der Versorgung der Bedarfsträger durch Herstellung günstigster Lieferbeziehungen auf der Grundlage entsprechender Liefer- und Bezugspläne einschl. des überbezirklichen Ausgleichs. Es hat auf die StFB einzuwirken, die Lieferung des Rohholzes nach den Holzeinschlagplänen sortiments-, bedarfs- und termingerecht vorzunehmen. Es arbeitet mit den Holzkontoren der Bezirke, die den Wirtschaftsräten bei den Bezirksräten unterstehen. Daneben besteht bei der Staatlichen Plankommission eine Holzinspektion mit der speziellen Aufgabe, die Durchführung des Siebenjahrplanes auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft mit Hilfe der bei den Wirtschaftsräten der Bezirke eingesetzten Beauftragten zu überwachen. Zur Zeit bestehen 95 StFB mit einer Durchschnittsgröße von etwa 20.000 ha Volkswald in Eigenbewirtschaftung und zusätzlich durchschnittlich 10.000 ha Betreuungswaldfläche (LPG und Privatwald). Die verwaltungsmäßige innere Gliederung ist nach Sachgebieten ausgerichtet. Oberförstereien und Revierförstereien sind die örtlichen Vollzugsorgane der Betriebsleitung. Die Revierförster für LPG und Privatwald werden von den StFB angestellt und besoldet. Die Betriebe erheben Verwaltungsgebühren von den Eigentümern. Die rechtliche Stellung, Aufgaben und Arbeitsweise der StFB sind im Rahmenstatut festgelegt. Die StFB sind juristische Personen und Rechtsträger von „Volkseigentum“, d. h. aller „volkseigenen“ forstwirtschaftlich genutzten Vermögenswerte. „Volkseigentum“ wurde der Besitz des ehemaligen Deutschen Reiches und der Länder und der durch Enteignungen während der Bodenreform in den Bodenfonds gefallene, nicht an Neubauern und landarme Bauern aufgeteilte Wald von gemischten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 100 ha Größe, von reinen forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 100 ha Größe und derjenige von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“ jeglicher Flächengröße. In ihre Rechtsträgerschaft wurden außerdem übernommen sämtliche Gemeindewaldungen, Forstflächen der Bergbaubetriebe, „volkseigener“ Wasserwirtschaftsbetriebe, waldbesitzender Industriebetriebe und der Wald volkseigener Güter usw. Ausgenommen aus der Rechtsträgerschaft sind — obwohl zum „Volkseigentum“ erklärt, aber nur in verwaltungsmäßige Zuständigkeit der StFB gegeben — die Waldungen des ehemaligen Deutschen Reiches und die preußischen Staatswaldungen, die auch nur in geringem Ausmaß zur Aufteilung herangezogen wurden. Im Walde gelegene Truppenübungsplätze und militärische Einrichtungen der Roten Armee und der Nationalen Volksarmee sind dem Ministerium des Innern unterstellt, das über eine eigene Forstorganisation verfügt. Das Betriebsleitungskollektiv übt die plan- und verwaltungsrechtlichen Verfügungsrechte aus, nur bei Planverzögerung oder Planwidrigkeit darf das Ministerium eingreifen; es darf jedoch die persönliche Verantwortlichkeit dem Betriebsleiter nicht abnehmen. Als Vorstufe für die Eingliederung des Bauernwaldes in die LPG wurden auf freiwilliger Grundlage seit dem Jahre 1953 Waldgemeinschaften gebildet als örtliche Organisationen der VdgB mit Vorstand und Mitgliedern. Sie haben ihre Aufgabe nicht erfüllt und wurden 1959 mit der Kollektivierung der Landwirtschaft aufgelöst, um die Einbringung des noch individuell bewirtschafteten Waldes in die LPG zu erreichen. Trotzdem vollzieht sich die Bildung von LPG-Wald zögernd. Die Waldeinbringung kann von der Mitgliederversammlung auch bei Aufnahme in die LPG Typ I verlangt werden; bei LPG Typ II u. III muß nach Statut der Wald mit Beitrittserklärung eingebracht werden. In den LPG Typ I werden gegenwärtig 191.745 ha Wald, in den LPG Typ III 456.000 ha genossenschaftlich bewirtschaftet, während 205.253 ha Wald, der in [S. 154]die LPG Typ I eingebracht ist, noch persönlich bewirtschaftet werden. Das Eigentumsrecht der LPG-Mitglieder an ihrer früheren Waldfläche bleibt formell bestehen. Der Waldbestand selbst geht jedoch in genossenschaftliches Eigentum über. Er wird nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen bewertet. Der festgesetzte Wert wird unter Abzug des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Inventarbeitrages als sog. „zusätzlicher Inventarbeitrag“ erklärt und in einem Tilgungsraum, der etwa 20 Jahre beträgt, an den einbringenden LPG-Genossen ausgezahlt. Der Wald dient der Eigenbedarfsdeckung der LPG und ihrer Genossen sowie der wirtschaftlichen Stärkung der LPG. Er erhält außerdem eine Holzeinschlagumlage. An der Fakultät für Forstwirtschaft Tharandt der Technischen Universität Dresden werden in neunsemestrigem Studium die Diplom-Forstingenieure ausgebildet. In Eberswalde und Tharandt bestehen außerdem die Institute für Forstwissenschaften der Deutschen ➝Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (DAL). Sie pflegt insbesondere in ihrer Sektion Forstwesen die Verbindung zwischen Forstwissenschaft und forstlicher. Praxis und ist beratendes Organ der Abt. Forstwirtschaft des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft. Die Forstwissenschaftler der SBZ genießen internationales Ansehen in Ost und West. Der forsttechnische Nachwuchs erhält in dreijährigen Internatsaufenthalten seine Ausbildung an den Forstfachschulen Schwarzburg und Rabensteinfeld. Aus den Abschlußprüfungen gehen die Forstingenieure hervor. Die Qualifizierung kann auch im Fernstudium von 6-jähriger Dauer erworben werden. Lehrkurse kürzerer Dauer finden an der früheren Forstfachschule Ballenstedt statt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 152–154 Forschungsrat, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ForstwirtschaftsbetriebeSiehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Nach Angaben des Statist. Jahrbuches 1961 der SBZ umfaßt die gesamte Waldfläche 2.956.607 ha. Auf volkseigene Güter entfallen 13.684 ha; volkseigene Betriebe 1.865.129 ha (StFB); 852.998 ha in LPG eingebrachter Wald. 205.253 ha wurden 1961 noch in Privateigentum bewirtschaftet. 19.543 ha stehen in Bewirtschaftung der Kirchen und deren Einrichtungen. 1950 bis…
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Widerspruch (1963)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1979 1985 Zentrale Kategorie des Dialektischen Materialismus. Der W. gilt als „Quelle“ der Entwicklung, die in Dingen und Prozessen selbst liege. Alle Erscheinungen und Prozesse der objektiven Welt besitzen innere W. oder sind „Einheiten von Gegensätzen“. Die in dieser Einheit gegebenen, sich gegenseitig bedingenden, aber auch sich ausschließenden gegensätzlichen Seiten und Tendenzen stehen im Kampf miteinander, der die Entwicklung vorantreibt. Die Lösung und Überwindung wesentlicher W. bedeutet Vernichtung des Alten und Entstehung des Neuen. Wohl gibt es nach dem Diamat auch äußere W. zwischen zwei Gegenständen, aber ihre Bedeutung wird nicht so hoch veranschlagt wie die im Wesen des Gegenstandes gegebenen (inneren) Gegensätze. Charakteristisch für die Selbstinterpretation des Kommunismus ist die Unterscheidung zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen W. Erstere sind nach dem Diamat kennzeichnend für Klassengesellschaften; sie sind strukturbedingte unversöhnliche Gegensätze zwischen feindlichen Kräften. Sie können nur durch einen revolutionären Wandel der betreffenden Gesellschaftsformation überwunden werden. Letztere sind nur W. zwischen Kräften und Tendenzen, zwischen denen das Gemeinsame überwiegt; sie lassen sich demgemäß auch mildern und beseitigen. Der nichtantagonistische W. gilt als kennzeichnend für das Kommunistische Regime; diese Tatsache garantiert angeblich seine Entwicklung ohne „Explosionen“. Die Betrachtung der „sozialistischen“ Gesellschaft unter dem Aspekt des W. und seine Berücksichtigung bei politischen Zielsetzungen setzt sich erst in den fünfziger Jahren durch, was u. a. auf den Einfluß Mao Tse-Tungs zurückgeht (seine Schrift „über den Widerspruch“). Soweit nicht der „Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus“ zur Diskussion steht, erkennt der Diamat nur solche nichtantagonistischen W. (Gegensätze, Konflikte, Spannungen etc.) im „Sozialismus“ an, die Wachstumsschwierigkeiten des Regimes gleichkommen (wie zwischen Neuem und Altem, zwischen den wachsenden Bedürfnissen und der noch ungenügenden materiellen und technischen Basis zu ihrer Befriedigung etc.). Seit dem V. Parteitag der SED wird die Kategorie Grund-W. nicht nur bei der Deutung der Weltsituation, sondern auch bei der der gesamtdeutschen Situation angewandt. Der Grund-W. ist der W., der den widersprüchlichen Charakter im „Wesen“ eines „Gegenstands“ zum Ausdruck bringt. Der die deutsche Situation bestimmende Grund-W. ist der Antagonismus zwischen den imperialistischen Mächten des Krieges (Monopolkapitalisten und Militaristen) und den „Friedenskräften“. Dieser antagonistische W. soll nicht mit dem Gegensatz von Bonn und Pankow zusammenfallen, sondern auch in der Bundesrepublik wirksam sein. Die SBZ beansprucht [S. 526]aber die Führung der „Friedenskräfte“ im Osten und Westen Deutschlands und rechnet sich die Chancen des Sieges zu. Die Lehre vom Grund-W. bildet das theoretische Fundament der sowjetzonalen Politik der Wiedervereinigung. Wenn auch nicht geleugnet wird, daß es W. in der SBZ gebe, versucht man sie doch als vornehmlich nichtantagonistische zu verharmlosen und den Eindruck zu erwecken, daß die Bevölkerung der SBZ geschlossen den Parolen der SED gegen die BRD folge. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 525–526 WGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WiderstandSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1979 1985 Zentrale Kategorie des Dialektischen Materialismus. Der W. gilt als „Quelle“ der Entwicklung, die in Dingen und Prozessen selbst liege. Alle Erscheinungen und Prozesse der objektiven Welt besitzen innere W. oder sind „Einheiten von Gegensätzen“. Die in dieser Einheit gegebenen, sich gegenseitig bedingenden, aber auch sich ausschließenden gegensätzlichen Seiten und Tendenzen stehen im Kampf miteinander, der die Entwicklung…
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Altersversorgung (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Infolge der großen Ausdehnung der Versiche[S. 23]rungspflicht wird der größte Teil der Bevölkerung im Alter durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz gewährt, die dem Regime nützlich erscheint. Eine bessere A. erhalten ferner Bergleute (Bergmannsrenten) sowie Eisenbahner und Angestellte der Post. Eine Staffelung der Altersrenten der Arbeiter und Angestellten nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ist geplant. Eine zusätzliche Versorgung in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gibt es in einigen auserwählten Industriezweigen nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit. Sie wird vom Betrieb gezahlt. Zweck dieser gestaffelten Leistung ist, die Fluktuation der Arbeitskräfte einzuschränken. Eine besondere A. für ehemalige Beamte und Berufsoffiziere gibt es nicht. Sie werden nach den Bestimmungen der Sozialversicherung von dieser versorgt. (Beamtenversorgung) Für die Angehörigen der technischen Intelligenz in den VEB ist durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab 65. Lebensjahr oder beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 v. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer. Für selbständige Ärzte ist seit 1. 1. 1959 eine besondere A. in Kraft. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für die Intelligenz wollte das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Wahrung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erschienen. Vor allem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so geordert. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 22–23 Altenteil A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AltguthabenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Infolge der großen Ausdehnung der Versiche[S. 23]rungspflicht wird der größte Teil der Bevölkerung im Alter durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz…
DDR A-Z 1963
Grenzgänger (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnung für Personen, die in West-Berlin arbeiteten und in Ost-Berlin oder in dem sowjetzonalen Randgebiet wohnten oder umgekehrt dort arbeiteten und in West-Berlin wohnten. Der Begriff des G. entstand nach der Währungsreform. Die in West-Berlin arbeitenden G. erhielten nur einen Teil ihres Lohnes in DM West, der restliche Lohn wurde vom Arbeitgeber in DM Ost ausgezahlt. Der West-Berliner Arbeitgeber mußte den dem Ostgeld-Anteil entsprechenden Betrag in DM West an die Lohnausgleichskasse in Berlin (West) abführen. Aus dieser Kasse wurde der Umtausch eines Teils des in Ostgeld empfangenen Lohnes der in Ost-Berlin oder der SBZ arbeitenden G. in Westgeld finanziert. 1949 arbeiteten mehr als 100.000 West-Berliner in Ost-Berlin und in der SBZ. Mit der wirtschaftlichen Entwicklung West-Berlins und der Abnahme der Arbeitslosigkeit ging diese Zahl ständig zurück und betrug Anfang Aug. 1961 nur noch 13.000, darunter rd. 6.000 Eisenbahner und annähernd 3.500 freischaffende Künstler, Artisten und Schausteller. Dagegen arbeiteten vor dem 13. 8. 1961 noch annähernd 60.000 Ost-Berliner oder Bewohner der Randgebiete in Berlin (West) gegenüber etwa 70.000 im Jahre 1949. Diese G. waren seit 1952 ständiger Kritik des SED-Regimes und wiederholt größeren Schikanen der Zonen-Funktionäre ausgesetzt, durch die sie zur „freiwilligen“ Aufgabe ihrer Arbeitsplätze in Berlin (West) veranlaßt werden sollten. Im Sommer 1961 begann ein förmliches Kesseltreiben gegen diese G. Sie wurden in Zeitungen und Versammlungen öffentlich diffamiert und als Verräter und Spekulanten angeprangert. Die G. wurden vom Einkauf bestimmter Industriewaren ausge[S. 182]schlossen und mußten ab 1. 8. 1961 die Miete und alle öffentlichen Gebühren in DM West bezahlen. Diese Zwangsmaßnahmen wurden durch Ausweisungen vieler G. aus ihren Wohnungen und vor allem durch zahlreiche Strafverfahren wegen „illegaler Geldeinfuhr“ ergänzt. Trotzdem sank die Zahl der in Berlin (West) arbeitenden G. bis zum 13. 8. 1961 nur um etwa 3.000, fast ebenso viele flohen in dieser Zeit nach Berlin (West). Durch die gewaltsamen Sperrmaßnahmen des kommun. Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin wurde den im sowjet. Machtbereich wohnenden G. die weitere Arbeit in Berlin (West) unmöglich gemacht. Sie mußten sich bei ihren früheren Betrieben in Ost-Berlin melden oder bei den Arbeitsämtern ihres Wohnsitzes zum Nachweis einer „geeigneten Tätigkeit“ registrieren lassen. Die meisten der ehemaligen G. erhielten jedoch keine ihren Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung. Sie mußten „zur Bewährung“ schlecht bezahlte schwere körperliche Arbeit in sog. Schwerpunktbetrieben aufnehmen. Viele G., die sich weigerten, eine solche Arbeit anzunehmen, sind als „arbeitsscheue Personen“ zur Arbeitserziehung verurteilt und auf unbestimmte Zeit in ein Haftarbeitslager eingewiesen worden. Durch ein West-Berliner Gesetz vom 8. 11. 1961 (G. u. VOBl. S. 1611) sind die Rechte der G. aus ihren früheren Arbeitsverhältnissen in Berlin (West) geschützt worden. Kündigungen dieser Arbeitsverhältnisse sind für die Zeit des Bestehens der Sperrmaßnahmen in Berlin unzulässig. Der Lohnumtausch für die in Ost-Berlin arbeitenden West-Berliner G. ist auf Anweisung des Senats von Berlin (West) am 1. 10. 1961 eingestellt worden. Hiervon wurden nur noch etwa 500 G. betroffen. Für die West-Berliner Eisenbahner, die auf in Berlin (West) liegenden Dienststellen der sowjetzonalen Reichsbahn arbeiten, wird dagegen der Lohnumtausch fortgesetzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 181–182 Grenzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzgänger, IdeologischerSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnung für Personen, die in West-Berlin arbeiteten und in Ost-Berlin oder in dem sowjetzonalen Randgebiet wohnten oder umgekehrt dort arbeiteten und in West-Berlin wohnten. Der Begriff des G. entstand nach der Währungsreform. Die in West-Berlin arbeitenden G. erhielten nur einen Teil ihres Lohnes in DM West, der restliche Lohn wurde vom Arbeitgeber in DM Ost ausgezahlt. Der West-Berliner…
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Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen (1963)
Siehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3. Entlohnung an gesetzlichen Feiertagen. 1. Zuschläge für Arbeit an Sonntagen (50 v. H. des Tariflohnes, wenn Sonntagsarbeit nicht regelmäßig ist), für Nachtarbeit (10 v. H. für planmäßige, 50 v. H. für nicht planmäßige Nachtarbeit), für schwere, gefährliche oder gesundheitsschädigende Arbeiten (Erschwerniszuschläge). 5. Bezahlung bei Betriebsstörungen (Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit zu übernehmen). 6. Entlohnung bei Arbeiten in verschiedenen Gehalts- und Lohngruppen. 7. Entlohnung bei Ausschuß in der Produktion. 8. Bezahlung bei Betriebsunfällen. bei Krankheit und Quarantäne (Lohnausgleich). 9. Entlohnung bei Wahrnehmung staatspolitischer Funktionen während der Arbeitszeit (Zahlung des Durchschnittslohnes). 10. Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher Interessen. 11. Hausarbeitstag für Frauen. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 40 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitssanitätsinspektionSiehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3.…
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Mauer (1963)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. Aug. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. Nov. 1955 und dem am 27. Nov. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Deutschlandpolitik). Mit ihrer Errichtung verfolgten die SU und in ihrem Gefolge die SBZ-Regierung zwei Hauptabsichten: 1. Innenpolitisch: Durch die M. sollte die ständig anhaltende. 1961 sogar erheblich angestiegene Fluchtbewegung (Flüchtlinge) abgestoppt, der Verkehr mit dem freien Berlin (West) wegen seiner mancherlei psychologischen Auswirkungen unterbrochen und die kommun. Innenpolitik „störfrei“ gemacht werden. 2. Außenpolitisch: Die M. sollte die in dem Berlin-Ultimatum vom 27. Nov. 1958 enthaltene und seitdem oftmals wiederholte, auch variierte Forderung nach Errichtung einer „entmilitarisierten Freien Stadt West-Berlin“ und Abschluß eines Friedensvertrages mit der „DDR“ dadurch verstärken, daß sie einerseits im Hinblick auf die Abschließung der SBZ vollendete Tatsachen schuf und andererseits Berlin (West) vorbereitend in einen Zustand der totalen Abschnürung versetzte. Hierdurch hoffte die SU, dem Westen die Aussichtslosigkeit seiner Position in Berlin (West) klarzumachen. Tatsächlich ist durch alle diese Maßnahmen eine Versteifung der westlichen Haltung herbeigeführt worden, die in immer wiederholten Garantieerklärungen ihren Ausdruck fand (<➝Zeittafel>). Nachdem Ulbricht auf einer Pressekonferenz am 15. Juni 1961 erklärt hatte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, richteten die Regierungen der Staaten des Warschauer Beistandspaktes am 11. 8. an die Regierung der „DDR“ den „Vorschlag, an der Westberliner Grenze eine solche Ordnung einzuführen, durch die … eine verläßliche Bewachung und eine wirksame Kontrolle gewährleistet wird“. Der Bau der M. wurde in einem Beschluß des Ministerrates vom 12. Aug., veröffentlicht am 13. Aug., formuliert. Darin wird zum ersten Male die Sektorengrenze als Staatsgrenze bezeichnet. Am 13. Aug. gegen 2 Uhr nachts besetzten Volkspolizei, Bereitschaftspolizei sowie Kampfgruppen die Sektorengrenze und riegelten sie mit Stacheldrahtverhauen und spanischen Reitern ab. Straßen wurden aufgerissen, Barrikaden errichtet und Gräben ausgehoben. Von 81 Sektorenüber[S. 309]gängen blieben vorerst noch 12 unter strenger Kontrolle geöffnet. Allen Bewohnern des Sowjetsektors und der SBZ wurde das Betreten von Berlin (West) untersagt, ebenso wurden den Bewohnern der SBZ Besuchsreisen nach Ost-Berlin verboten. Am 23. August 1961 wurden weitere 5 kontrollierte Übergangsstellen geschlossen. Von den verbleibenden sieben ist einer für Ausländer, Angehörige des Diplomatischen Korps und der alliierten Streitkräfte, sind zwei für Bürger der BRD und vier für West-Berliner bestimmt, die einen Sonderausweis besitzen und im Ostsektor arbeiten. Der Grenzgängerverkehr von Ost Berlinern, die in Berlin (West) arbeiteten, wurde völlig unterbunden. Ebenfalls am 23. 8. 1961 wurde für West-Berliner der Passierscheinzwang eingeführt. (Grenzgänger). Nach dem 13. August wurden die Sperrmaßnahmen laufend verstärkt. Eine fast durchgehende Betonmauer wurde errichtet, die nicht nur die Sektorengrenze, sondern vielfach auch die Zonengrenze rund um Berlin (West) unübersteigbar abriegelt. Die Mauer- und Stacheldrahtsperren haben, ähnlich wie an der Demarkationslinie, den Charakter von Feldbefestigungen angenommen. Das Bewachungspersonal hat rücksichtslosen Schießbefehl, der auch befolgt wird, wenngleich anzunehmen ist, daß viele Angehörige der Grenztruppen absichtlich keine gezielten Schüsse abgeben. Trotz Lebensgefahr bei Fluchtversuchen gelang im ersten Jahr der Absperrungen insgesamt 12.316 Personen die Flucht nach Berlin (West), in der gleichen Zeit büßten nachweislich mindestens 40 Personen, darunter Jugendliche und sogar Kinder, ihren Fluchtversuch mit dem Tode. Zahlreiche weitere Fluchtversuche scheiterten, teils unter Waffeneinwirkung, teils durch sonstige Festnahme, ohne daß sich ihre Zahl kontrollieren läßt. In allen Fällen der Vereitelung von Fluchtversuchen handelt es sich um Verletzungen von Menschenrechten sowie auch um Verletzungen der Verfassung der „DDR“, die in ihrem Art. 8 „das Recht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen“ gewährt und deren Art. 10, Abs. 3 lautet: „Jeder Bürger ist berechtigt, auszuwandern“. Mehrfach kam es an der M. zu kritischen Situationen, so, als die sowjetzonale Aufforderung an die West-Berliner, sich 100 m von der M. entfernt zu halten, von den westlichen Schutzmächten mit einem Panzeraufmarsch beantwortet werden mußte. Mehrfach standen sich auch sowjetzonale Grenztruppen und West-Berliner Polizei mit ihren Schußwaffen gegenüber. Das Werfen von Tränengaskörpern ist nahezu an der Tagesordnung. Der östliche Lautsprecherpropaganda-Krieg wurde von West-Berliner Seite mit Gegenaktionen beantwortet. Der Bau der M. und der Stacheldrahtsperren wurde durch vielfältige Maßnahmen ergänzt, so durch Zumauern der Fenster an Grenzhäusern, Räumung und Abreißen solcher Häuser, Legung eines sog. Todesstreifens ähnlich der Demarkationslinie, Bau von Wachttürmen. Der Fluchtweg über See, der mehrfach teils mit, teils ohne Erfolg gewählt wurde, ist durch Einrichtung einer See-Grenzsperre ebenfalls nahezu unpassierbar geworden. Durch die M. ist die völkerrechtliche Lage Berlins nicht verändert worden. Die M. hat jedoch den Charakter des SED-Regimes als einer jedes Recht verletzenden Zwangsherrschaft aller Welt offenkundig gemacht. Literaturangaben Die Mauer oder der 13. August (hrsg. v. Hans Werner Richter) (rororo Tb. 482). Reinbek b. Hamburg, 1961. Rowohlt. 196 S. Speier, Hans: Die Bedrohung Berlins. Eine Analyse der Berlin-Krise von 1958 bis heute. Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 156 S. *: Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. August 1961 in Berlin. — Dokumentarbericht. (BMG) 1961. 159 S. m. 2 Taf. Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin. (BMG) 1961. 159 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 308–309 Maetzig, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mayer, HansSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. Aug. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. Nov. 1955 und dem am 27. Nov. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde…
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Dresden (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.738 qkm, 1962) 1.875.639 Einwohner (1950: 1.981.233). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky. Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Günther Witteck (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: W. Krolikowski. 2. Stadtkreis im sächs. Bezirk D., Bezirksstadt, Kreisstadt, beiderseits der Elbe, mit (1962) 491.699 Einwohnern (1950: 494.187) zweitgrößte Stadt Sachsens und der BZ; ehem. Residenz der sächs. Kurfürsten und Könige, bis 1952 Landeshauptstadt, bis 1945 als Kunst- und Theaterstadt mit dem reichen Erbe ihrer glanzvollen Barockzeit in Bauten und Kunstsammlungen von Weltruf eine der schönsten Städte Deutschlands (Innenstadt im 2. Weltkrieg fast völlig vernichtet, entgegen propagandistischer Behauptung erst in geringem Ausmaß, z. T. historisch getreu, wiederaufgebaut): Zwinger (1711–1722), Schloß (13./19. Jh.), Frauenkirche (1726–1743), kath. Hofkirche (1738–1751), Brühlsche Terrasse (1738), Opernhaus (1871 bis 1878), Japanisches Palais (1715 bis 1741), Kreuzkirche (1760–1792 neu erbaut), wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, Elbhafen, Flughafen); bedeutende Industrie: Maschinenbau („Sachsenwerk“ in D.-Niedersedlitz), Elektro-, Zigaretten-, Bekleidungs-, Papier-, feinmechanische und optische Industrie; Reichsbahndirektion, Postscheckamt; Technische Hochschule, Hochschule für Bildende Künste, Hochschule für Musik, Hochschule für Verkehrswesen (seit 1952), Medizinische Akademie (seit 1954), Pädagogisches Institut, Sächsische Landesbibliothek, Sender des „Radio DDR“, Theater (Staatstheater, „Theater der Jungen Generation“, Operettentheater), Dresdner Philharmonie, Staatskapelle, Kreuzchor, Staatl. Kunstsammlungen, Gemäldegalerie, Museum für Kunsthandwerk, Graphische Sammlung, Albertinum, Staatl. Mathematisch-Physikalischer Salon, Deutsches Hygiene-Museum (seit 1912), Staatl. Museum für Tierkunde, Landesmuseum für Vorgeschichte, Staatl. Museum für Völkerkunde, Staatl. Museum für Volkskunst, Staatl. Museum für Mineralogie, Zoologischer Garten; Sitz des Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und des Präsidiums des sowjetzonalen DRK. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. Eßlingen 1959, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 116 DPZI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dritter WegSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.738 qkm, 1962) 1.875.639 Einwohner (1950: 1.981.233). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky. Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Günther Witteck (SED).…
DDR A-Z 1963
Wahlen (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ wie in allen totalitären Staaten haben W. nicht den Zweck, die Richtung der Politik zu bestimmen; es sollen vielmehr die schon vorher als „gewählt“ feststehenden Kandidaten bestätigt werden, die dem Regime als am besten geeignet erscheinen, die Generallinie der Partei durchzusetzen. Infolgedessen haben W. lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum III. Volkskongreß (15.–16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954) und zur 3. Volkskammer (16. 11. 1958), den sog. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren stattfinden. Wahlberechtigt ist jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres (Art. 52 der Verfassung). W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“, d. h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden wären, auf Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 16. 11. 1958 war ebenso wie alle vorhergehenden, einschl. der W. in den Gemeinden, Kreisen, Ländern und Bezirken, ein ausgesprochener W.-Betrug. W.-Kabinen und Stimmzettelumschläge fehlten vielfach. In den neuen Bestimmungen für die W.-Handlung (§§ 37–39 des W.-Gesetzes von 1954) fehlt der Hinweis auf die Geheimhaltung. Eine Ablehnung der Einheitsliste ist sogar technisch unmöglich, da der Stimmzettel keinen Raum dafür enthält. Jedes weitere Risiko schaltet die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wurde, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung nicht maßgebend. Was für die allgemeinen W. zu den Volksvertretungen gilt, trifft im übertragenen Sinn auch für die W. zu den Vorständen der Organisationen zu. (Wählerauftrag, Wählerversammlung) W. finden auch für die Vorstände und Leitungen der Parteien und Massenorganisationen statt. Auch hier geht es darum, durch Akklamation vorher bestimmte Kandidaten widerspruchslos zu bestätigen. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 99 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 512 Wachsamkeit, Revolutionäre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählerauftragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ wie in allen totalitären Staaten haben W. nicht den Zweck, die Richtung der Politik zu bestimmen; es sollen vielmehr die schon vorher als „gewählt“ feststehenden Kandidaten bestätigt werden, die dem Regime als am besten geeignet erscheinen, die Generallinie der Partei durchzusetzen. Infolgedessen haben W. lediglich den Charakter von Abstimmungen. Denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ…
DDR A-Z 1963
Spionage (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Strafbestimmung, durch die Sp. für strafbar erklärt wird, gab es in der SBZ bis zum 1. 2. 1958 nicht. Dennoch erfolgten viele Verurteilungen sog. „Spione und Agenten“ auf der Grundlage des Art. 6 der Verfassung wegen Boykotthetze. Unter Sp. verstand das OG die Übermittlung jeder wahren oder falschen Nachricht aus „allen Gebieten des öffentlichen Lebens, allen Einrichtungen nicht nur des Staates, sondern auch der Parteien und der gesellschaftlichen Organisationen und der in ihnen tätigen Menschen“, auch über „die persönlichen Verhältnisse der Staatsbürger, die Produktion, den Transport und das Kulturleben“ („Neue Justiz“ 1952, S. 276). Mit § 14 StEG wurde ein selbständiger Sp.-Tatbestand geschaffen: „Wer es unternimmt, Tatsachen, Gegenstände, Forschungsergebnisse oder sonstige Nachrichten, die im politischen oder wirtschaftlichen Interesse oder zum Schutze der DDR geheimzuhalten sind, an andere Staaten oder deren Vertreter, an Organisationen oder Gruppen, die einen Kampf gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht oder andere friedliebende Völker führen, oder deren Vertreter oder Helfer auszuliefern oder zu verraten, wird wegen Spionage mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren bestraft; auf Vermögenseinziehung kann erkannt werden.“ In schweren Fällen kann auf Todesstrafe oder lebenslängliches Zuchthaus erkannt werden. Weitere Tatbestände des StEG stellen das „Sammeln von Nachrichten“ und die „Verbindung zu verbrecherischen Organisationen oder Dienststellen“ unter Gefängnis- und Zuchthausstrafe. Nach Meinung des OG wird durch Angaben eines Flüchtlings „über die Stimmung der Belegschaft, das Verhältnis zwischen Arbeitern und leitenden Funktionären, den Besuch von Versammlungen usw.“ der Straftatbestand der „Sammlung von Nachrichten“ im Sinne von § 15 StEG erfüllt (Urteil in: „Neue Justiz“ 1958, S. 176). (Rechtswesen) Über die Spionagetätigkeit des Regimes, insbesondere des Staatssicherheitsdienstes, in Richtung Westen Aufklärung, Koordinierung. Der West-Berliner Senat hat über das „Spionagezentrum Ost-Berlin“ ein umfangreiches Weißbuch herausgegeben. Literaturangaben Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 446 Sperrzone A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpitzelwesenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Strafbestimmung, durch die Sp. für strafbar erklärt wird, gab es in der SBZ bis zum 1. 2. 1958 nicht. Dennoch erfolgten viele Verurteilungen sog. „Spione und Agenten“ auf der Grundlage des Art. 6 der Verfassung wegen Boykotthetze. Unter Sp. verstand das OG die Übermittlung jeder wahren oder falschen Nachricht aus „allen Gebieten des öffentlichen Lebens, allen Einrichtungen nicht nur des Staates, sondern auch der…
DDR A-Z 1963
Lohnpolitik (1963)
Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nach marxistischer Definition ist im Kapitalismus der Lohn „der Preis der Ware Arbeitskraft“, den der Unternehmer nach Einbehaltung des vom Arbeiter erzeugten „Mehr an Wert“ (Mehrwert) an den Arbeiter auszahlt; die Lohnarbeit gilt als ein Kennzeichen der Ausbeutung, als „Lohnsklaverei“. In der SBZ arbeiten die Arbeiter und Angestellten zwar auch gegen Lohn bzw. Gehalt, aber der Lohn soll hier - so wird von der SED-Propaganda behauptet - eine ganz andere Bedeutung als in westlichen Ländern haben. Der „Werktätige“ erhält zwar auch nicht das volle von ihm erzeugte „Mehr an Wert“, dafür aber habe sich der Charakter der Arbeit gewandelt, weil es „keine Ausbeuter und keine Ausgebeuteten mehr gibt“. Der Lohn gilt entsprechend dem „Lehrbuch der Politischen Ökonomie“ (S. 603) als „der in Geld ausgedrückte Anteil des Werktätigen an dem Teil des gesellschaftlichen Produkts, der den Aufwand an notwendiger Arbeit ersetzt und an die Arbeiter und Angestellten in Übereinstimmung mit der Quantität und Qualität ihrer Arbeit vom Staat ausgezahlt wird“. Solche und ähnliche Erklärungen ändern nichts an der Tatsache, daß auch in der SBZ der Lohn das Maß für geleistete Arbeit ist und im Mittelpunkt aller Arbeitspolitik steht. Die wichtigsten Grundsätze der L. der SED sind: 1. Der Arbeitslohn ist ein wichtiger „Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“ (die SED fordert daher Anwendung von Lohnformen, die die Arbeiter praktisch zu einer ständigen Erhöhung ihrer Arbeitsleistung zwingen). 2. Die Lohnbemessung soll „der Verwirklichung des ökonomischen Gesetzes der Verteilung nach der Arbeitsleistung“ dienen (auf diesem Grundsatz beruhen die Rangfolgen der Lohntarife nach Industriezweigen und die Eingruppierung der Beschäftigten nach den Lohngruppen 1–8). Zur Verwirklichung dieser Grundsätze ihrer L. hat die SED folgen[S. 293]des System der Lohnformen eingeführt: 1. Zeitlohn A. Einfacher Zeitlohn B. Prämienzeitlohn a) individueller b) kollektiver 2. Leistungsstücklohn A. Proportionaler Leistungsstücklohn a) individueller b) kollektiver c) indirekter A. Progressiver Leistungsstücklohn a) individueller b) kollektiver A. Prämienstücklohn Erläuterungen. Einfacher Zeitlohn: Der Lohn wird nach dem Zeitgrundlohn (z. B. tarifl. Stundenlohn) und der Anwesenheitszeit bemessen. — Prämienzeitlohn: Verbindung des Zeitlohnes mit einem Prämiensystem (z. B. Prämien für Energie- und Materialeinsparungen, für Einhaltung von Qualitätsmerkmalen usw.). — Proportionaler Leistungsstücklohn: Für in der Regel nach Arbeitsnormen ausgeführte Arbeiten; lohnbestimmend sind der Leistungsgrundlohn (d. i. der tarifliche Zeitlohn zuzügl. eines Zuschlags von z. B. 5 v. H.) und der Erfüllungsgrad der Arbeitsnormen. Bei z. B. 10 v. H. Übererfüllung der Arbeitsnormen steigt auch der Lohn um 10 v. H. — Progessiver Leistungsstücklohn: Die Entlohnung steigt bei Übererfüllung der Arbeitsnormen nicht linear, sondern progressiv (z. B. bei 5 v. H. Übererfüllung erhöht sich der Lohn um 8 v. H.). Diese Lohnform ist im Steinkohlen- und Uranbergbau üblich. — Prämienstücklohn: Verbindung des Leistungsstücklohnes mit einem Prämiensystem (z. B. für Senkung des Ausschusses und der Ausfallzeiten oder für Materialeinsparungen usw.). — Eine Abart des kollektiven Leistungsstücklohnes ist der Objektlohn; in die Gruppe des Prämienzeitlohnes gehört der in der Textilindustrie eingeführte Faktorenlohn. Dieses ausgeklügelte System von Lohnformen, das — in Verbindung mit den Sozialistischen ➝Wettbewerben — ausschließlich dazu dient, durch die Intensivierung der Leistungen jedes einzelnen Arbeitnehmers das Arbeitsergebnis ständig zu steigern, hatte eine unaufhörliche Senkung der Lohnrate, d. h. ein Zurückbleiben der Durchschnittslöhne hinter der Entwicklung der Arbeitsproduktivität zur Folge. Während die Produktivität in der Industrie bis 1962 im Vergleich zu 1955 um 68 v. H. anstieg, erhöhte sich der Durchschnittslohn in der gleichen Zeit nur um 22 v. H. In der Bundesrepublik hingegen hat die Lohnentwicklung mit der Produktivitätsentwicklung im allgemeinen Schritt gehalten. Praktisch führte die L. der SED dazu, daß die Durchschnittslöhne der Arbeiter und Angestellten ebenfalls hinter der Entwicklung in der Bundesrepublik, und zwar in den letzten Jahren zunehmend, zurückblieben: Zur Beurteilung des Lebensstandards muß auf die geringere Kaufkraft der Löhne hingewiesen werden. (Produktionsaufgebot) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 292–293 Lohngruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LohnsteuerSiehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nach marxistischer Definition ist im Kapitalismus der Lohn „der Preis der Ware Arbeitskraft“, den der Unternehmer nach Einbehaltung des vom Arbeiter erzeugten „Mehr an Wert“ (Mehrwert) an den Arbeiter auszahlt; die Lohnarbeit gilt als ein Kennzeichen der Ausbeutung, als „Lohnsklaverei“. In der SBZ arbeiten die Arbeiter und Angestellten zwar auch gegen Lohn bzw. Gehalt, aber der Lohn soll hier - so wird von der SED-Propaganda behauptet -…
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Handwerk (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten als Handwerksbetriebe nur Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die handwerkliche Produktions-, Reparatur- und Dienstleistungen verrichten und in der 8. DB zum „Gesetz zur Förderung des Handwerks“ vom 22. 12. 1957 aufgeführt sind. Voraussetzung ist ferner die Eintragung in die H.-Rolle. Alle anderen Handwerksbetriebe wurden als Kleingewerbebetriebe in die Gewerberolle und damit in den Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammer übergeführt und einer steuerlichen Mehrbelastung unterworfen. Bis zum Erlaß des „Gesetzes zur Förderung des Handwerks“ vom 9. 8. 1950 war das H. noch nicht den umfassenden Sozialisierungsmaßnahmen ausgesetzt, da die SBZ nach der Enteignungswelle im industriellen Sektor auf die Initiative und das Leistungspotential des H. zur Wiederbelebung der Konsumgüterversorgung angewiesen war. [S. 193]Das H. wurde aber durch Einbeziehung in das Vertragssystem an die VEW gebunden und in seinen freien Dispositionen stark eingeengt. Gleichzeitig wurden Verordnungen über die Preisbildung im H. erlassen. Die Bildung von Einkaufs- und Liefergenossenschaften zur wirksamen Kontrolle wurde gefördert. Diese Genossenschaften erhalten staatliche Vergünstigungen und vorteilhaftere Kreditbedingungen. Fast sämtliche H.-Betriebe mußten sich den Genossenschaften anschließen, um Aufträge und Material zu erhalten. Vor dem Krieg gab es auf dem Gebiet der SBZ 322.000 H.-Betriebe mit rd. 980.000 Beschäftigten. Die Entwicklung seit 1950 zeigt folgende Tabelle: Der Anteil der privaten Betriebe an der Gesamtleistung des H. betrug 1961 66,6 v. H. gegenüber 75,4 v. H. 1958. Handwerker in den Landgemeinden wurden den LPG eingegliedert und zählen trotz ihrer handwerklichen Tätigkeit nicht mehr als Handwerker. Bereits vor dem Neuen Kurs wurde 1952 auf dem Sozialisierungs-Parteitag der SED zur Gründung von Produktionsgenossenschaften des H. (PGH) aufgerufen. Nach dem Juni-Aufstand sollte die VO vom 15. 8. 1955 die Bildung von PGH durch Vergünstigungen fördern. In dem Musterstatut wurde betont, daß die Handwerker durch die gemeinschaftliche Nutzung von Maschinen und Werkzeugen rentabler arbeiten und sich durch den Abschluß langfristiger Verträge mit den VEB stetige Aufträge sichern könnten. — Ähnlich wie bei den LPG gibt es verschiedene Stufen. In der Stufe 1 wird mit eigenen Maschinen in der eigenen Werkstatt des Handwerkers produziert. Für die Benutzung der Maschinen usw., die in die PGH eingebracht werden, zahlt der Handwerker der PGH eine Nutzungsgebühr, in der Stufe 2 findet die Produktion sowohl in der eigenen als auch in anderen Werkstätten statt. Der Handwerker verliert in dieser Stufe völlig seine Selbständigkeit. Die Leitung der PGH bestimmt, wo und woran er jeweils arbeiten muß. — Im Falle des Austritts erhält der Handwerker eine Werterstattung, und zwar in Stufe 1 innerhalb von drei Jahren, in Stufe 2 sogar erst innerhalb von 10 Jahren in Raten, aber auch nur dann, „wenn die PGH dadurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt“. Das heißt praktisch: es gibt bei Stufe 2 keine Austritts- und Erstattungsmöglichkeit. Mitgl. der PGH können nicht nur selbständige Handwerker und Inhaber von kleineren Betrieben werden, sondern auch Gesellen, Arbeiter, Ingenieure, Techniker, Angestellte, Heimarbeiter und mithelfende Familienangehörige. — Trotz intensiver Werbung wurden bis Ende 1957 erst 295 PGH mit 8.125 Mitgliedern gegründet. Erst durch Druckmittel, z. B. Drosselung des Produktionsmaterials, gelang es, die Bildung von Produktionsgenossenschaften des H. und damit die Sozialisierung voranzutreiben. Ende 1961 bestanden 4.067 PGH, von denen 63,3 v. H. der Stufe 2 angehörten. Die Zahl der Mitglieder wurde mit 168.188 angegeben. Der Leistungsanteil der PGH stieg von 12,9 v. H. 1958 auf 34,3 v. H. 1961. Die meisten PGH arbeiten unrentabel; die SED ist gegenwärtig an der wirtschaftlichen Festigung der bestehenden PGH interessiert. Die völlig unzureichende Versorgung mit den lebensnotwendigsten Artikeln des täglichen Bedarfs sowie Reparaturen und Dienstleistungen zwangen das Regime, das Tempo der Sozialisierung des H. zu bremsen. Die bisherige Steuerfreiheit der PGH wurde mit Gesetz vom 30. 11. 1962 beseitigt und gleichzeitig die Besteuerung ihrer Mitglieder neu geregelt. (Steuern) Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 192–193 Handelszentralen, Deutsche (DHZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerk und Gewerbe, Banken fürSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten als Handwerksbetriebe nur Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die handwerkliche Produktions-, Reparatur- und Dienstleistungen verrichten und in der 8. DB zum „Gesetz zur Förderung des Handwerks“ vom 22. 12. 1957 aufgeführt sind. Voraussetzung ist ferner die Eintragung in die H.-Rolle. Alle anderen Handwerksbetriebe wurden als Kleingewerbebetriebe in die Gewerberolle und damit in den…
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Militärstrafrecht (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1955 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein materielles M. erhalten. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1962 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl. I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den bisher schon bekannten Tatbeständen — Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — ist eine Reihe neuer Straftatbestände ge[S. 322]treten, u. a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die verbündeten Armeen richten. Der Strafrahmen des neuen Militärstrafgesetzes wurde gegenüber den Strafandrohungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes z. T. erheblich erweitert, z. B. für Fahnenflucht von Gefängnisstrafe auf Zuchthaus bis zu 8 Jahren, für unerlaubte Entfernung von Gefängnis bis zu 3 Monaten auf Gefängnis bis zu 2 Jahren. Weitere Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 315, 322 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MinisterienSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1955 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein…
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Sachsen-Anhalt (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945–1947 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie, hochintensive Landwirtschaft. — Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Halle und Magdeburg aufgehoben. S.-A. ist hervorgegangen aus der 1815 gebildeten preußischen Provinz Sachsen (Brandenburg, Sachsen), die 1944 im Zuge der sog. Reichsreform bei Unterstellung des Reg.-Bez. Erfurt unter den Reichsstatthalter in Thüringen in die Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg geteilt wurde. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurden die Provinzen von amerikanischen, britischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch das westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Gebiet an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung des Landes Anhalt in die wiedervereinigte Provinz und die Errichtung der „Provinzialverwaltung für die Provinz Sachsen“ unter Präsident Dr. Erhard Hübener (LDP), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 45,8 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Erhard Hübener (LDP) und beschloß am 10. 1. 1947 die „Verfassung der Provinz S.-A.“, die am folgenden Tage in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1947 auch staatsrechtlich Land. An Stelle des im August 1949 zurückgetretenen Dr. Hübener wurde Werner Bruschke (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 war S.-A. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 413 Sachsen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SachversicherungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945–1947 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie,…
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Bredel, Willi (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 * 2. 5. 1901 in Hamburg als Sohn eines Zigarettenarbeiters, Metalldreher bei Blohm & Voß, später zur See gefahren. 1919 KPD, Redakteur an Arbeiterzeitungen in Hamburg und Essen, 2 Jahre Festungshaft wegen Hoch- und Landesverrats, schreibt in dieser Zeit seine ersten Romane, die sofort ins Russische übersetzt werden. 1933 KZ, 1934 Emigration nach Prag und von dort in die SU, 1937 Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, dann wieder in der SU. Während des Krieges Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland. 1945 Rückkehr nach Deutschland. Mitbegründer des [S. 90]Deutschen ➝Kulturbundes, Mitgl. und seit 1962 Präsident der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ost-Berlin, Dr. h. c. Seit 6. 4. 1954 Mitgl. des ZK der SED. 1950 und 1954 Nationalpreis. B. begann mit Klassenkampfromanen: „Maschinenfabrik N & K“ (1930). Erlebnisberichte aus dem KZ Fuhlsbüttel: „Die Prüfung“ (1935) und aus dem Spanienkrieg: „Begegnung am Ebro“ (1939). Sem bestes Werk, der Roman einer Hamburger Arbeiterfamilie vor dem 1. Weltkrieg „Die Väter“ (1. Teil der Trilogie „verwandte und Bekannte“, 1941), zeigt farbiges, volkstümliches Erzänlertalent, das bei aktuelleren Themen hinter Tendenz zurücktritt, z. B. „Die Söhne“ und „Die Enkel“ (2. und 3. Teil der Trilogie, 1949 und 1953). Szenarien für „Ernst-Thälmann“-Filme (1954/55). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 89–90 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/bredel-willi verwiesen. Brecht, Bert (Bertolt) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BrigadeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 * 2. 5. 1901 in Hamburg als Sohn eines Zigarettenarbeiters, Metalldreher bei Blohm & Voß, später zur See gefahren. 1919 KPD, Redakteur an Arbeiterzeitungen in Hamburg und Essen, 2 Jahre Festungshaft wegen Hoch- und Landesverrats, schreibt in dieser Zeit seine ersten Romane, die sofort ins Russische übersetzt werden. 1933 KZ, 1934 Emigration nach Prag und von dort in die SU, 1937 Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, dann wieder in…
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Titoismus (1963)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Jugoslawien hatte sich während des zweiten Weltkrieges unter der Führung der kommun. Partei, mit Tito an der Spitze, mit einer durchorganisierten Partisanenarmee, im Gegensatz zu den übrigen Staaten des Ostblocks, von der Besetzung durch die deutsche Armee weitgehend selbst befreit. Daraus leitete die Staats- und Parteiführung Jugoslawiens, die sich zunächst wie alle anderen Satellitenstaaten dem Führungsanspruch der KPdSU unterworfen hatte, den Anspruch ab, den von Moskau genehmigten Sonderweg zum Sozialismus weiter zu beschreiten, als es Stalin genehm war. Es kam darüber zu Auseinandersetzungen mit Moskau und 1948 zur Kominform-Resolution, durch die Jugoslawien aus dem Verband der moskauhörigen Staaten ausgeschlossen wurde. Tito bemühte sich danach, innenpolitisch den Beweis zu erbringen, daß das jugoslawische kommun. System der marxistischen Theorie mehr entspreche als das sowjetische. Die Selbstverwaltung der Arbeiter soll durch die Schaffung von Arbeiterräten verwirklicht werden, die einen unmittelbaren Einfluß auf die Produktion ausüben. [S. 479]Lockere Preisgestaltung und zwischenbetriebliche Wettbewerbe bringen marktwirtschaftliche Gesichtspunkte in die Produktion. Die Kollektivierung der Landwirtschaft wurde nach 1948 weitgehend rückgängig gemacht, um die landwirtschaftliche Produktion zu steigern. An die Stelle der Kolchosen sind neue Formen genossenschaftlicher Arbeit auf dem Lande getreten. Im Gegensatz zu den meisten Ostblockstaaten ist die westliche Presse zugelassen, Literatur und Filme aus dem westlichen Ausland werden in größerem Umfange als in der SU und in den Satellitenstaaten vertrieben. Außenpolitisch propagiert der T. bei fragloser Sympathie für die Grundzüge der sowjetischen Weltpolitik eine „blockfreie Politik“ und bemüht sich um die Schaffung einer „dritten Kraft“ unter enger Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern Afrikas und Asiens, die in der Auseinandersetzung zwischen den Großmächten eine vermittelnde Rolle, aber im Sinne von Chruschtschows Politik der Koexistenz, spielen soll. In diesem Zusammenhang sucht sich Jugoslawien besonders auf freundschaftliche Beziehungen zu Indien, Ägypten und anderen von der Kolonialherrschaft befreiten Ländern zu stützen (Nationaldemokratien, Neutralität). Unter Stalin wurden die jugoslawischen Kommunisten und inre Anhänger in den kommun. Parteien als „faschistische Agenten des Monopolkapitals“ bezeichnet, des Verrats am Sozialismus beschuldigt, verfolgt und in einigen Ostblockstaaten verurteilt und hingerichtet. Auch in der SBZ wurden ED-Funktionäre als angebliche Mitgl. einer titoistisch-faschistischen Verschwörung verhaftet und verurteilt. Die Annäherung der Sowjetunion an Tito, die nach Stalins Tod mit dem Besuch Chruschtschows und Bulganins 1955 in Jugoslawien eingeleitet worden war, bedeutet indes keinerlei Kompromiß in Fragen der Ideologie und der Sozialordnung. In letzter Zeit wird der T. besonders scharf von den chinesischen und albanischen Kommunisten angegriffen. (Nationalkommunismus, Revisionismus) Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M., 1962. 328 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 478–479 Titel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TKOSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Jugoslawien hatte sich während des zweiten Weltkrieges unter der Führung der kommun. Partei, mit Tito an der Spitze, mit einer durchorganisierten Partisanenarmee, im Gegensatz zu den übrigen Staaten des Ostblocks, von der Besetzung durch die deutsche Armee weitgehend selbst befreit. Daraus leitete die Staats- und Parteiführung Jugoslawiens, die sich zunächst wie alle anderen Satellitenstaaten dem Führungsanspruch der KPdSU…
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Luftverkehr (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Durch die Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale [S. 295]Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin-Warschau aufgenommen. Gegenwärtig werden die Fluglinien nach Moskau, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau, Sofia und Tirana bedient. Neben den planmäßigen Flügen führt die Deutsche Lufthansa auch Bedarfsflüge, besonders zur Beförderung politischer und diplomatischer Delegationen, durch. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen darf kein sowjetzonales Flugzeug mit dem Zeichen der alten deutschen Lufthansa (stilisierter fliegender Kranich) und unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ einen Flughafen eines westlichen Landes anfliegen. In Ost-Berlin wurde deshalb im Sept. 1958 eine angeblich neue Fluggesellschaft mit dem Namen Interflug GmbH gegründet. Ein ehemaliger stellv. Direktor der Deutschen Lufthansa ist Generaldirektor der „neuen“ Fluggesellschaft. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen wurde im Sommer 1957 aufgenommen. Von Berlin-Schönefeld aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth, das hauptsächlich als Flugplatz für den Ostseebäder-Verkehr dient. In Rostock und Chemnitz wurden neue Flughäfen angelegt. Der Bestand an Flugzeugen der Lufthansa beträgt etwa 30 Maschinen, großenteils aus sowjetischer Produktion (Typ IL 14). 1960 sind einige sowjet. Maschinen des Typs IL 18 (Propeller-Turbinen-Antrieb) gekauft und für den Auslandsverkehr in Dienst gestellt worden. Da Ersatzteile aus der SU bezogen werden müssen, fallen reparaturbedürftige Maschinen oft längere Zeit für den Verkehr aus. Der L. ist unwirtschaftlich und muß subventioniert werden. 1961 wurden nur 200.000 Passagiere befördert, davon etwa die Hälfte im Inlandsverkehr (Vergleich dazu: von Flughäfen der Bundesrepublik aus wurden 1961 etwa 3,9 Mill. Passagiere befördert.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 294–295 Luftschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LuftwaffeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Durch die Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa ist ein „volkseigener“ Betrieb und wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale [S.…
DDR A-Z 1963
Ministerium für Staatssicherheit (MfS) (1963)
Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes. Des Ministers (Generaloberst Erich ➝Mielke), 1. Stellv. ist Generalleutnant Otto Walter, weitere Stellv.: die Generalmajore Otto Last, Markus Wolf und Bruno Beater. Der Hauptteil des MfS ist in Berlin-Lichtenberg. Acht Hauptabt. (HA) haben operative Aufgaben bei „Sicherung“ der SBZ gegen alle freiheitlichen und nichtkommun. Bewegungen und Einflüsse. I: Sicherung der Streitkräfte (NVA und Polizeitruppen); II: Spionage-Abwehr; III: Sicherung der allgem. Wirtschaft; V: Kampf gegen verdächtige Vereinigungen; VI: Sicherung der Schwerindustrie und Forschung; VII: Sicherung der Volkspolizei; XIII: Verkehrssicherung; PS: Schutz leitender Staats- und Parteifunktionäre. Elf HA bzw. Abt. wirken unterstützend: VIII: Ermittlung, Festnahmen; IX: Untersuchung; XI: Chiffrierwesen; XII: Erfassung, Statistik; XIV: Haftanstalten; K: Kriminaltechnik; M: Postüberwachung; O: Einsatz techn. Mittel (Abhören u. a.); S: Entwicklung techn. Mittel; Kus: Kader (-Pers.-Abt.) und Schulung; ferner Information. Die zum MfS gehörende Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) sitzt (mit rund 800 Mitarbeitern) seit Anfang 1959 auch in Berlin-Lichtenberg (Leiter: Generalmajor Markus J. Wolf). Sie entstand im Mai 1956 aus der HA XV und wurde dem Minister unmittelbar unterstellt. — Seit 1. 1. 1959 hat sie zwölf Abteilungen: 1: Polit. Spionage in Regierungsstellen der Bundesrepublik einschl. Verteidigungsministerium; 2: Politische Spionage in Parteien und polit. Vereinigungen in der Bundesrepublik; 3: Ausländische Vertretungen in der Bundesrepublik; militärische Spionage im Ausland; 4: Militärische Spionage in der NATO; 5. Wirtschaftsspionage; 6: Einschleusung von Agenten: 7: Auswertung; 8: Diversion (Sabotagevorbereitungen) in der Bundesrepublik: 9: Verbindungen, Funk- und Chiffrierwesen; K: Dokumentation, Ausweisfälschung; R: Kartei, Registratur; K/S: Kader und Schulung. Alle Wirtschafts- und Verwaltungsabt. des Hauptteils des MfS wie der HVA sind in der HVB (Bewirtschaftung/Verwaltung) zusammengefaßt, die in Berlin-Lichtenberg sitzt. — Das MfS wird von einem sowjet. Beraterstab überwacht und angeleitet. — Im MfS (mit HVA und HVB) arbeiten rund 1.450 Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 325 Ministerium für Nationale Verteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für VolksbildungSiehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes. Des Ministers (Generaloberst Erich ➝Mielke), 1. Stellv. ist Generalleutnant Otto Walter, weitere Stellv.: die Generalmajore Otto Last, Markus Wolf und Bruno Beater. Der Hauptteil des MfS ist in Berlin-Lichtenberg. Acht Hauptabt. (HA) haben operative Aufgaben bei „Sicherung“ der SBZ gegen alle…
DDR A-Z 1963
Rechenschaftslegung (1963)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie zwar nicht gegenüber Parteiorganen, sondern entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen, da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die Rechenschaftspflicht aber faktisch der SED gegenüber. Rechenschaftspflichtig sind die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen dem „Volke“, der Staatsrat und der Ministerrat der Volkskammer, die örtlichen Räte den örtlichen Volksvertretungen. Der Ministerrat ist dem Staatsrat die Räte der Bezirke sind dem Ministerrat, die übrigen örtlichen Räte den jeweils höheren örtlichen Räten (Kreis, Stadt, Gemeinde) rechenschaftspflichtig. Die Richter an den Kreis- und Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) sind den Volksvertretungen rechenschaftspflichtig, die sie gewählt haben (Rechtswesen). Im Bereich der Wirtschaft hat der Betriebsleiter der Betriebsgewerkschaftsorganisation (FDGB, betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), vor allem wegen seiner Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag, Rechenschaft zu leisten. Die Betriebsleiter der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe sind den Hauptdirektoren der Verwaltungen der volkseigenen Betriebe (VVB), diese den Abteilungsleitern des Volkswirtschaftsrates, diese sowie die Stellv. des Vors. des Volkswirtschaftsrates dem Vorsitzenden, wie auch die Abteilungsleiter und Stellv. des Vors. der Staatlichen ➝Plankommission ihrem Vorsitzenden, und die Vors. der Staatlichen Plankommission und des Volkswirtschaftsrates dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Mampel, Siegfried: Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland — Texte mit einer Einleitung. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 155 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 384 Realismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechnungseinzugsverfahrenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie zwar nicht gegenüber Parteiorganen, sondern entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen, da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die…
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Nationale Front (1963)
Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Haus- und Hofgemeinschaften auf und verfügt auf allen Ebenen des Systems über sog. Ausschüsse und Aktivs. Oberstes Organ ist nach dem Statut der Nationalrat. Präsident des Nationalrats: Prof. Erich Correns. Der weitaus wichtigere hauptamtliche Apparat der NF. besteht überwiegend aus SED-Funktionären; Vors. des Büros des Präsidiums des Nationalrats: Horst ➝Brasch (SED). Das Programm der NF. ist die allgemeinste Formulierung der SED-Politik und ist — als „genereller Volkswille“ verstanden — für alle anderen Parteien und die Massenorganisationen bindend. Zu seiner Verbreitung veranstaltet die NF. regelmäßige „Aufklärungseinsätze“ und unterhält eine Anzahl von Aufklärungslokalen (Agitation). Die NF. hat die früheren Aufgaben des „Demokratischen Blocks“ (Blockpolitik) übernommen. Sie stellt z. B. nominell die Einheitsliste für die Wahlen auf und benennt die Kandidaten für Richter- und Schöffenwahlen. (Rechtswesen) Die ursprüngliche gesamtdeutsche Zielsetzung der NF., „Sammlung aller aufrechten Deutschen zum Kampf um die Einheit Deutschlands und für den Abschluß eines Friedensvertrages“, ist zugunsten innerpolitischer Aufgaben seit 1955 mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Seit 1958 ist die NF. allerdings wieder verstärkt in die Infiltrationstätigkeit nach und in Westdeutschland und West-Berlin eingespannt. Sie arbeitet dabei streng nach den Weisungen des Politbüros und des ZK der SED. Leiter der Infiltrationstätigkeit innerhalb der NF. ist seit April 1959 Dr. Gerhard Dengler (SED), stellv. Vors. des Büros des Präsidiums der NF. (Infiltration) Im April 1962 wurde vom Nationalrat der NF. ein „Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse in Westdeutschland und ihrer Veränderungen“ gegründet, das für die Propaganda der NF. nach der BRD verantwortlich zeichnet. Angeblich sollen diesem Ko[S. 333]mitee Vertreter aller Parteien in der SBZ und Personen aus der BR angehören. Offiziell steht es unter der Leitung von Dr. Max ➝Suhrbier. Hier rührt NF. die Arbeit des Ausschusses für deutsche Einheit fort. Literaturangaben Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 332–333 Nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale GedenkstättenSiehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Haus- und Hofgemeinschaften auf und verfügt auf allen Ebenen des…
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Stettin (1963)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 Hauptstadt der früheren preußischen Provinz Pommern und des gleichnamigen Regierungsbezirkes an den Mündungsarmen der Oder mit (1939) 383.000 Einwohnern. St. war Deutschlands größter Ostseehafen und viertgrößter Hafen überhaupt. St. hatte umfangreiche und vielseitige Industrie. In der stark zerstörten Altstadt bedeutende gotische und Renaissance-Bauten. St. war nicht nur das pommersche Handels-, sondern auch das kulturelle Zentrum. St. gehörte nach Kriegsende zunächst zur SBZ, wurde am 19. 11. 1945 mit einem 850 qkm großen Gebiet westlich der Oder auf Grund von Sonderverhandlungen mit der SU dem polnisch verwalteten Teil Pommerns angegliedert und wird seitdem polnisch als Szcecin bezeichnet. Der Wiederaufbau von Stadt und Hafen geht nur langsam vorwärts. Der Hafen wurde jedoch erweitert, eine Universität gegründet. St. hatte am 1. 1. 1958 244.000 Einwohner, darunter nur noch eine ganz unbedeutende Zahl Deutscher. (Potsdamer Abkommen) Literaturangaben Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Kraus, Herbert: Die Oder-Neiße-Linie — eine völkerrechtliche Studie. Köln 1954, Rudolf Müller. 47 S. Marzian, Herbert: Zeittafel und Dokumente zur Oder-Neiße-Linie. Kitzingen 1953, Holzner. 64 S. Quellen zur Entstehung der Oder-Neiße-Linie — ges. und hrsg. von Gotthold Rhode und Wolfgang Wagner (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch Bd. III). Stuttgart 1956, Brentano-Verlag. 292 S. m. 1 Karte. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches. (Ein Taschenbuch, hrsg. von Gotthold Rhode.) 4., verb. Aufl., Würzburg 1961, Holzner. 336 S. m. 19 Karten. Das östliche Deutschland — ein Handbuch (hrsg. vom Göttinger Arbeitskreis). Würzburg 1959, Holzner. 1013 S. m. 9 Karten. Rabl, Kurt: Die gegenwärtige völkerrechtliche Lage der deutschen Ostgebiete. München 1958, Isar Verlag. 151 S. Raupach, Hans, und Peter Quante: Die Bilanz des deutschen Ostens. Zur Frage der Ostodergebiete als Wirtschaftsstandorte und Bevölkerungsraum. Kitzingen 1954, Holzner. 134 S. Reece, Carroll: Das Recht auf Deutschlands Osten (Rede vor dem Repräsentantenhaus der USA). Leer 1957. 76 S. Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 462 Stern der Völkerfreundschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SteuernSiehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 Hauptstadt der früheren preußischen Provinz Pommern und des gleichnamigen Regierungsbezirkes an den Mündungsarmen der Oder mit (1939) 383.000 Einwohnern. St. war Deutschlands größter Ostseehafen und viertgrößter Hafen überhaupt. St. hatte umfangreiche und vielseitige Industrie. In der stark zerstörten Altstadt bedeutende gotische und Renaissance-Bauten. St. war nicht nur das pommersche Handels-, sondern auch das kulturelle Zentrum. St. gehörte…
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Schule (1963)
Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 [S. 419]Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle ist das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (1959) getreten. Die allgemeinbildende Schule für alle Kinder ist nach diesem Gesetz nicht mehr die achtstufige Grundschule, sondern die „zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“. Sie muß allerdings erst schrittweise bis zum Herbst des Jahres 1964 in allen Kreisen geschaffen werden. Soweit sie schon vorhanden ist, gilt die zehnjährige Vollschulpflicht. Die Oberschule, die eine Unterstufe (Klasse 1 bis 4) und eine Oberstufe (5 bis 10) umfaßt, hat nach dem Schulgesetz die Aufgabe, die Grundlage für die berufliche Ausbildung und alle weiterführenden Bildungseinrichtungen zu schaffen. „Der Weg von der Oberschule über die Berufsbildung ist der Hauptweg zur Entwicklung des Fach- und Hochschulnachwuchses.“ Es gibt folgende Wege zur Hochschule: 1. Nach dem Besuch der 10klassigen polytechnischen Oberschule eine dreijährige Berufsausbildung mit gleichzeitiger Vorbereitung auf die Reifeprüfung in Abiturklassen der Berufsschulen. 1. 10 Jahre Oberschule, zwei Jahre Berufsausbildung, danach Fachschulstudium. Das bestandene Examen berechtigt in der Regel zum Hochschulstudium in der entsprechenden Fachrichtung. 3. Nach der Zehnklassenschule und der Berufsausbildung Besuch einer Betriebsoberschule, die zur Reifeprüfung führt — neben der Berufsarbeit. 4. Besuch von Oberschullehrgängen, die in Verbindung mit Volkshochschulen oder als Abendoberschulen bestehen — neben Berufsarbeit. (Erwachsenenbildung). 5. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Sonderreifeprüfung — neben Berufsarbeit. 1. Besuch der Arbeiter- und Bauern-Fakultät. 7. Außerdem gibt es weiterhin die 12klassige allgemeinbildende (nunmehr auch) polytechnische Oberschule, die kurz als erweiterte Oberschule bezeichnet wird (vierstufig, im Anschluß an die achte Klasse der Oberschule). Falls die Absolventen der erweiterten Oberschule nicht während ihrer Schulzeit einen praktischen Beruf erlernt haben, haben sie vor der Aufnahme des Studiums ein berufspraktisches Jahr (praktisches Jahr) unter Anleitung der Hochschule oder Universität zu absolvieren. Die Verlängerung der Vollschulpflicht und angebliche Erhöhung des Niveaus der Bildung wird vor allem durch den Hinweis auf die Fortschritte der Technik, die für den Sozialismus notwendige hohe Arbeitsproduktivität und die Anforderungen der werdenden sozialistischen Gesellschaft begründet. „Die Schule hat die Jugend auf das Leben und die Arbeit im Sozialismus vorzubereiten, sie zu allseitig polytechnisch gebildeten Menschen zu erziehen und ein hohes Bildungsniveau zu sichern. Sie erzieht die Kinder und Jugendlichen zur Solidarität und zu kollektivem Handeln, zur Liebe zur Arbeit und zu den arbeitenden Menschen und entwickelt alle ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten zum Wohle des Volkes und der Nation“ (§ 3 des Schulgesetzes). Die „Liebe zu den arbeitenden Menschen“ umfaßt nach den offiziellen Verlautbarungen auch die Liebe zu der Partei er Arbeiterklasse, d. h. zur SED. Es fehlen auch nicht die propagandistischen Hinweise auf „Frieden“, „Völkerfreundschaft“ — „insbesondere“ auf die Freundschaft zur SU. Das neue Schulgesetz distanziert sich von der Lernschule der Stalinzeit, insofern sie die Lehrer auf „eine fortschrittliche Unterrichtsmethodik, „die auf der Aktivität und Selbsttätigkeit der Schüler beruht“, verpflichtet, die polytechnische Bildung und Erziehung als den Grundzug des Unterrichts herausstellt und überhaupt die enge Verbindung der Bildung und Erziehung mit der produktiven Arbeit und der Praxis des „sozialistischen Aufbaus“ fordert. Gleichwohl hält die SBZ ausdrücklich — wie bisher — an der „Systematik“ des Unterrichts, d. h. an der Reglementierung des systematischen Aufbaus der einzelnen Lehrgänge durch „staatliche Lehrpläne“ und an dem Postulat der „Wissenschaftlichkeit“, d.h. an der Monopolstellung des Marxismus-Leninismus fest. Sie versucht auch nach wie vor, das Schulleben in Übereinstimmung mit dem für den Kommunismus charakteristischen Mechanismus zentralgesteuerter (planrationaler) gesellschaftlicher Änderungen zu gestalten. So wird die Arbeit der Sch. durch ein System von Plänen gesteuert, deren Grundlage der detaillierte Lehrplan ist, der den Rang einer staatlichen Verordnung hat. Die Sch. haben folgende Pläne zu erstellen: Jahresarbeitsplan der Schule; Pläne der Klassenleiter; Stoffverteilungspläne der Lehrer; Pläne der Leiter und Erzieher der Schulhorte und Internate. Dazu kommen Pläne der zahlreichen sonstigen Gruppen, die mit der Sch. verbunden sind: des Elternbeirats, der SED-Schulorganisation, der Lehrergewerkschaft und anderer. Die Oberschüler werden auf der Unterstufe in der Form des An[S. 420]fangs- und fachvorbereitenden Unterrichts, auf der Oberstufe in der Form des Fachunterrichts unterrichtet. Mit der 5. Klasse beginnt der Unterricht in den Fächern Russisch, Geschichte, Erdkunde, Biologie. In den nächsten Klassen folgen Physik (ab Klasse 6) und Chemie (ab 7), die 2. (fakultative) Fremdsprache (Englisch oder Französisch), Technisches Zeichnen (ab 7), Staatsbürgerkunde (ab 9), Einführung in die sozialistische Produktion in Industrie und Landwirtschaft und der Unterrichtstag in der Produktion ab Klasse 7), dem das Werken (ab Klasse 1 bis 6 mit 1 oder 2 Stunden) voraufgeht. In der 7. Klasse entfallen 12 von 33 Wochenstunden auf die vier mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer, in der 10. sind es 14 von 34 Wochenstunden. Das Gewicht dieser Fächer wird durch die für die polytechische Bildung besonders vorgesehenen Fächer noch verstärkt. Das für die Vermittlung der kommun. Ideologie wichtigste Fach ist die Geschichte, wenn auch jedes Schulfach verpflichtet ist, einen Beitrag zur weltanschaulich-politischen Erziehung zu leisten. Im Literaturunterricht wird neben dem sog. „nationalen Kulturerbe“ (klassische Dichtung) vor allem die russische und die kommun. Literatur (insbesondere die Sowjetliteratur und die „sozialistische“ Literatur der Zone) behandelt. Die erweiterten Oberschulen haben naturwissenschaftliche, neu- und altsprachliche Zweige. Die größte Zahl der Schüler besucht den naturwissenschaftlichen Zweig (nur zwei Fremdsprachen). Die altsprachlichen Zweige beginnen mit Latein in der 9., Griechisch folgt in der 10. Klasse. Neben Russisch wird an den sonstigen Zweigen vornehmlich Englisch und Latein, weniger Französisch, betrieben. Seit 1. 9. 1960 haben alle erweiterten Oberschulen eine berufliche Grundausbildung zu vermitteln, ab 1962/63 die volle Berufsausbildung. Das Regime war bis vor einigen Jahren bemüht, den Unterschied zwischen Land- und Stadtschulen mit Hilfe eines einheitlichen Lehrplanes zu überwinden. Dem entsprach auch der Versuch, die wenig gegliederten Landschulen durch achtklassige Zentralschulen in günstig gelegenen Orten zu ersetzen. 1945 gab es rund 4.000 einklassige Schulen, 1959 nur noch 5. Die Zentralschulen werden allmählich in zehnklassige Oberschulen verwandelt. Seit 1956 ist das Regime bemüht, der Landschule einen besonderen Inhalt zu geben. Sie hat sich nach den geltenden Lehrplänen weniger mit produktiver Arbeit in der Industrie als in der Landwirtschaft zu beschäftigen, was sich auch auf die anderen Fächer auswirkt. Damit soll offenbar der Landflucht vorgebeugt werden. Das neue Schulgesetz hat die vorhandenen Schulhorte und Internate „als feste Bestandteile der Schule“ definiert. Damit hat es eine organisatorische Basis für die Verwandlung von Schulen in Tagesheim- bzw. Ganztagsschulen erschaffen. Der Schulhort hat „den Schülern beim Lernen zu helfen, und für eine erzieherisch wertvolle Freizeitgestaltung und gute Betreuung der Schüler während des ganzen Tages zu sorgen”. Ein wichtiges, vielleicht das entscheidende Motiv der Schaffung von Tagesheimschulen ist in der verstärkten Rekrutierung von Frauen für die berufliche Tätigkeit gegeben. Das Regime ist bestrebt, die Eltern (Elternbeiräte), Massenorganisationen, Volksvertretungen, staatlichen Behörden und SED-Organe für die Arbeit der Schule zu mobilisieren. Die „staatlichen Organe“ werden ebenso auf die Unterstützung der Schule verpflichtet wie die „volkseigenen“ Betriebe und LPG. Letztere werden sogar für die Durchführung des Unterrichts in der Produktion „verantwortlich“ gemacht (Patenschaftsverträge). Neben den angegebenen Schultypen gibt es noch Schulen mit erweitertem Russischunterricht (von der 3. Klasse an mit 5 oder 2 Wochenstunden); Kinder- und Jugendsportschulen (von der 5. Klasse an 6 bis 7 Wochenstunden Turnen) und Sonderschulen für blinde, gehörlose, taubstumme blinde, sehschwache, schwerhörige, sprachgestörte, körperbehinderte und bildungsfähige schwachsinnige Kinder und Jugendliche (Hilfsschulen). Mitglieder des Kreuz- und Thomanerchores werden schulisch besonders betreut. Im sog. zweisprachigen Gebiet der Bezirke Cottbus und Dresden gibt es Oberschulen und erweiterte Oberschulen mit sorbischem Sprachunterricht und sorbische Oberschulen (Wenden). Die staatliche Schulaufsicht wird von den Abt. für Volksbildung bei dem Rat des Kreises und dem des Bezirks und dem Ministerium für Volksbildung verkörpert. Der Direktor (an Höheren Schulen der Schulleiter) ist der Dienstvorgesetzte der pädagogischen und technischen Kräfte seiner Schule. Allerdings hat die SED-Schulorganisation die Rolle der „führenden Kraft“. Zu den pädagogischen Kräften gehört auch der hauptamtliche Pionierleiter. Nach der Beförderungsordnung vom 7. 4. 1960 werden Lehrern unter bestimmten Voraussetzungen folgende Titel verliehen: Oberlehrer, Studienrat, Oberstudienrat, Pro[S. 421]fessor. Sie sind mit Beförderungszulagen zum Grundgehalt verbunden. Die Lehrergehälter sind eher niedriger als höher als die Gehälter der entsprechenden Lehrergruppen in der Bundesrepublik und dürften in ihrem Realwert erheblich unter ihnen liegen. (Lehrerbildung) Zahlenangaben: Schüler an allgemeinbildenden Schulen der Klassen 1 bis 10 im Jahre 1961: 1.922.192 in 8.864 Schulen mit 76.484 Lehrkräften; an 322 erweiterten Oberschulen unterrichteten 5.544 Lehrer 82.471 Schüler(innen). Dazu 543 Sonderschulen mit 4.322 Lehrern und 54.380 Schülern und Schülerinnen. 64 v. H. der Abgänger der 8. Klassen sind 1962 nach Angaben des Ministers für Volksbildung, Prof. Alfred Lemmnitz, zur 9. Klasse der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule, 13 v. H. zur erweiterten Oberschule übergegangen, während 23 v. H. die Schule verlassen haben und in das Berufsleben eingetreten sind. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 419–421 Schriftstellerverband, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchülerzeitungenSiehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 [S. 419]Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle ist das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (1959) getreten. Die allgemeinbildende Schule für alle Kinder ist nach diesem Gesetz nicht mehr die achtstufige Grundschule, sondern die „zehnklassige…
DDR A-Z 1963
1963: W, X, Y, Z
Wachsamkeit, Revolutionäre Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wahrheit Währung Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheim Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrats für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wanderung der Bevölkerung Wappen Warenabnahme GmbH, Deutsche Warenfonds Warenkontore, Zentrale Warenverkehr, innerdeutscher Warenverzeichnis, Allgemeines Warenzeichen Warnemünde Warnke, Herbert Warschauer Beistandspakt Wartburg Wartezeiten Wasserstraßen Wasserwirtschaft Wattfraß WBDJ Wehmer, Friedrich Wehner-Methode Wehrbezirkskommando Wehrdienstverweigerung Wehrkreiskommando Wehrpflicht Weigel, Helene Weihnachtsgratifikation Weihs, Rolf Weimar Weiz, Herbert Weltfestspiele der Jugend Weltfriedensbewegung Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund Weltniveau Weltrevolution Wenden Wendt, Erich Werksabgabepreis Werktätiger Wertpapiere Westzone Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerbsbewegung Wettbewerb, Sozialistischer Wetzel, Rolf WGB Widerspruch Widerstand Wiedergutmachung Wiedervereinigung Willmann, Heinz Winkler, Werner Winzer, Otto Wirtschaft Wirtschaftliche Rechnungsführung Wirtschaftsausschüsse Wirtschaftsgemeinschaft mit der SU Wirtschaftskommission Wirtschaftsordnung Wirtschaftspolitik Wirtschaftsräte Wirtschaftsrecht Wirtschaftsstrafverordnung Wirtschaftssystem Wirtschaftswissenschaft Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog Wismar Wismut AG Wissenschaft Wissenschaftler des Volkes, Hervorragender Wissenschaftlicher Sozialismus Wittenberg Wittenberge Wittkowski, Margarete Witz, politischer Wohnsitzveränderung Wohnungsbau Wohnungswirtschaft Wolf, Hanna Wolgast Wollweber, Ernst WSTVO Zahlenlotto Zahlungsverkehr Zahnärzte Zaisser, Wilhelm Zehn Gebote der Sozialistischen Moral Zehnjahresschule Zeiss Zeitgeschichte, Deutsches Institut für Zeitlohn Zeitnormative Zeitschriften Zeitsummenmethode Zeitzuschlag Zensur Zentrag Zentralantiquariat Zentrale Kommission für staatliche Kontrolle Zentralgeleitete Industrie Zentralhaus für Kulturarbeit Zentralinstitut für Bibliothekswesen Zentralkomitee der SED Zentralschulen Zentralstelle für Tierzucht Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur Zentralverwaltung Zeugen Jehovas Ziller, Gerhart Zirkel Zirkus Zittau Zivilgesetzbuch Zivilprozeß ZK ZKD ZKSK Zölle Zollgesetz Zonengrenze Zootechniker ZPKK ZR ZSGL Züchter, Verdienter Zuchthaus Zuwachsrate, Industrielle Zwangsarbeit Zwangskollektivierung Zwangsvollstreckung Zweig, Arnold Zweijahrplan ZwickauWachsamkeit, Revolutionäre Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wahrheit Währung Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheim Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrats für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wanderung der Bevölkerung Wappen Warenabnahme GmbH,…
DDR A-Z 1963
Arbeiter-und-Bauern-Macht (1963)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Selbstdeutung bolschewistischer Staaten, bes. üblich für die „DDR“, wonach in diesen die durch die bolschewistische Partei repräsentierte Arbeiterschaft im „Bündnis“ (Bündnispolitik) mit der „neuen Klasse der Genossenschaftsbauern“ (bis 1960: „mit den werktätigen Bauern“), „der werktätigen Intelligenz“ „und anderen Schichten“ — wie neuerdings zusätzlich betont wird — die Macht ausübe. Der Begriff ist völlig unmarxistisch, da die proletarische Revolution nach Marx nur auf die Arbeiterschaft, nicht aber auch auf die Bauern bezogen war. Die besondere Lage des industriell unterentwickelten zaristischen Rußland sowie die Spekulation auf das Übergreifen der Revolution auf das hochindustrialisierte Mitteleuropa veranlaßten Lenin, seine Revolution zugleich auch auf die Masse der armen Bauern als Mitträger auszudehnen. Dabei wird aber die eindeutige Führungsrolle der „Arbeiterpartei“ festgelegt. Doch ist diese bemüht, auch unter den Bauern (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften) Mitglieder zu gewinnen. Die Tatsache, daß die SBZ und einige andere der nach 1944 errichteten Volksdemokratien wie die CSSR ausgesprochene Industrieländer sind und die Bauern mithin als sozialer Faktor längst nicht die Rolle wie in Rußland spielen, hat zu keiner Modifizierung der Theorie geführt, wohingegen das 1. Programm der KPdSU (1961) für die im „Übergang zum Kommunismus“ befindliche Sowjetunion [S. 31]den Begriff der „Volksmacht“ prägt. In der SBZ ist der Begriff zur Kennzeichnung der Staatsstruktur seit 1952 — Beginn der Agrarkollektivierung und des Aufbaus des Sozialismus — eingeführt worden. Er besagt nicht das mindeste über die wirklichen Machtverhältnisse. Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 30–31 Arbeiter- und Bauernkind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterveteranenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Selbstdeutung bolschewistischer Staaten, bes. üblich für die „DDR“, wonach in diesen die durch die bolschewistische Partei repräsentierte Arbeiterschaft im „Bündnis“ (Bündnispolitik) mit der „neuen Klasse der Genossenschaftsbauern“ (bis 1960: „mit den werktätigen Bauern“), „der werktätigen Intelligenz“ „und anderen Schichten“ — wie neuerdings zusätzlich betont wird — die Macht ausübe. Der Begriff ist völlig…
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Luxemburg, Rosa (1963)
Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 * 5. 5. 1870 in Zamocs (Polen) als Tochter eines Kaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich bereits als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach [S. 296]Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Mitarbeiterin der sozialdemokratischen Presse, 1902 Chefredakteurin der „Leipziger Volkszeitung“. Nach Ausbruch der russischen Revolution im Dez. 1905 Rückkehr nach Polen, 1906 dort mehrere Monate in Schutzhaft, 1907 Lehrerin für Nationalökonomie an der Berliner Parteischule der SPD. Zusammen mit Karl ➝Liebknecht Repräsentantin des linken Flügels, im scharfen Gegensatz zum rechten Flügel, insbesondere zu den von Eduard Bernstein vertretenen Auffassungen (Revisionismus), revolutionäre Marxistin; trat in ihren Schriften für den Generalstreik als Auftakt der proletarischen Revolution ein und forderte, die SPD solle den Massenstreik „als spontane Bewegungsweise der proletarischen Masse“ und „Erscheinungsform des proletarischen Kampfes in der Revolution“ bejahen und propagieren. Entgegen der von Lenin und den Bolschewiki (KPdSU) vertretenen Auffassung, die Revolution müsse durch eine rev. Partei organisiert werden, war für L. die Spontaneität der Massen eine entscheidende Voraussetzung der Revolution. Nach Ausbruch des ersten Weltkrieges zusammen mit Karl Liebknecht und Franz Mehring Herausgeberin der Zeitschrift „Die Internationale“. Von 1915 bis 1918 mit kurzer Unterbrechung als Kriegsgegnerin und revolutionäre Sozialistin in Berlin, der Festung Wronke und in Breslau inhaftiert. Zusammen mit Liebknecht Gründerin der KPD (31. 12. 1918), Verfasserin des Parteiprogrammes. Nach dem Januaraufstand am 15. 1. 1919 von Freikorpsangehörigen mit Liebknecht in Berlin ermordet. Trotz ihrer Bewunderung für Lenin und die Bolschewiki äußerte sie sich kritisch über die Oktoberrevolution: „Freiheit … nur für die Anhänger einer Partei … ist keine Freiheit. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Der einzige Weg zur Wiedergeburt ist … uneingeschränkte, breiteste Demokratie …“ Wichtigste Schriften: „Sozialreform oder Revolution“ (1899), „Massenstreik, Partei und Gewerkschaften“ (1907), „Einführung in die Nationalökonomie“, „Die Akkumulation des Kapitals“ (1913 - wiss. Hauptwerk), „Die russische Revolution“ (1917). Am bekanntesten sind ihre „Briefe aus dem Gefängnis“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 295–296 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/luxemburg-rosa verwiesen. Lukács, Georg (György) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MagdeburgSiehe auch die Jahre 1962 1965 1966 * 5. 5. 1870 in Zamocs (Polen) als Tochter eines Kaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich bereits als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach [S. 296]Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der…
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Junge Pioniere (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Gegründet am 13. 12. 1948 als „Unterorganisation“ der FDJ für 10–14jährige. (Führt Kampf des 1924 bis 1930 tätigen „Jung-Spartakus-Bundes“ und der ihn ablösenden JP des KJVD vor 1933 fort.) Seit IV. Parlament der FDJ (1952) ist Aufnahmealter auf sechs Jahre festgesetzt. Das ZK der SED gab den JP am 19. 8. 1952 den bezeichnenden Namen: Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und zugleich die Weisung, „ein treuer Helfer der Partei der Arbeiterklasse“ zu sein. Zu jeder größeren Schule gehört ein hauptamtlicher Pionierleiter. Unter den Bezirks- und Kreisverbänden stehen die Freundschaften (für ganze Schulen), Gruppen (für Schulklassen) und Zirkel. Laut Beschluß des Politbüros der SED vom 8. 10. 1957 wurden die JP, deren Arbeit oft nur äußerlicher Drill und Phrasendrescherei ist, im Rahmen der FDJ selbständiger organisiert. Der ZR der FDJ gab den JP am 10. 12. 1957 eine eigene Zentralleitung. Am 23. 1. 1958 beschloß diese Zentrale, die JP mit Hilfe der SED „zur sozialistischen Massenorganisation der Kinder in der DDR zu entwickeln“. Die JP sollen die „sozialistische Schule“ unterstützen, die Jugendweihe fördern, dem „sozialistischen Aufbau“ dienen. Die FDJ blieb verantwortlich für die JP und unterstützt sie, doch überwiegt der Einfluß der SED. Die JP gliedern sich in Gruppen der Jungpioniere (6–10 Jahre) und Thälmann-Pioniere (10–14 Jahre). Seit Juni 1961 werden JP auch zum Fallschirmsport (GST) herangezogen. — In Droyßig (Kr. Zeitz) besteht seit 1958 Zentralschule der JP. Vors. der JP ist Altkommunist Robert ➝Lehmann (SED); die 40 Mitgl. der Zentralleitung sind meist Angehörige der ZK der SED und Funktionäre der FDJ. Im Mai 1961 soll die Zahl der JP 1,66 Mill. betragen haben. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 228 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-AufstandSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Gegründet am 13. 12. 1948 als „Unterorganisation“ der FDJ für 10–14jährige. (Führt Kampf des 1924 bis 1930 tätigen „Jung-Spartakus-Bundes“ und der ihn ablösenden JP des KJVD vor 1933 fort.) Seit IV. Parlament der FDJ (1952) ist Aufnahmealter auf sechs Jahre festgesetzt. Das ZK der SED gab den JP am 19. 8. 1952 den bezeichnenden Namen: Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und zugleich die Weisung, „ein treuer…
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Mutterschutz (1963)
Siehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind: 1985 Das Gesetzbuch der Arbeit enthält gewisse Schutzbestimmungen für Mütter. So dürfen schwangere und stillende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle das Leben oder die Gesundheit der Frau oder des Kindes gefährden könnten. Eine schwangere oder stillende Mutter darf aber eine leichtere oder geeignetere Arbeit nicht verweigern. Zu Überstunden und Nachtarbeit dürfen schwangere oder stillende Mütter nicht herangezogen werden. Im übrigen dürfen nur Frauen, die in ihrem Haushalt Kinder im Alter bis zu 6 Jahren oder andere pflegebedürftige Haushaltsangehörige ohne ausreichende Hilfe zu betreuen haben, Überstunden und Nachtarbeit ablehnen. Schwangere erhalten vor der Niederkunft nur 5 Wochen Urlaub (in der Bundesrepublik dürfen Schwangere in den letzten 6 Wochen vor der Geburt nicht beschäftigt werden). Nach der Niederkunft besteht Anspruch auf 6 Wochen Urlaub (Schwangerschafts- und Wochenhilfe). Kündigungsschutz besteht für Schwangere und Mütter bis zum Ablauf des 6. Monats nach der Niederkunft. Von der Geburt des ersten Kindes an erhalten Mütter einmalige staatliche Unterstützung in Geld, und zwar bei der Geburt des ersten Kindes 500, des zweiten Kindes 600, des dritten Kindes 700, des vierten Kindes 850 und jedes weiteren Kindes 1.000 DM Ost. Mütter mit mehr als drei Kindern erhalten laufende Unterstützungen, und zwar für das vierte Kind 20 DMark Ost monatlich, für jedes weitere Kind 25 DM Ost bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. (Staatlicher ➝Kinderzuschlag, Frauenarbeit, Arbeitsschutz) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 330 Mutter und Kind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MWDSiehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind: 1985 Das Gesetzbuch der Arbeit enthält gewisse Schutzbestimmungen für Mütter. So dürfen schwangere und stillende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle das Leben oder die Gesundheit der Frau oder des Kindes gefährden könnten. Eine schwangere oder stillende Mutter darf aber…
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Marxismus-Leninismus (1963)
Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 301] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern“ (Kommun. Manifest). Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Dabei gehen sie davon aus, daß die ökonomischen Verhältnisse die wesentliche Triebkraft und mithin den Schlüssel für alle gesellschaftlichen Entwicklungen, spontane wie bewußt manipulierbare, darstellen: „Die Gesamtheit der Produktionsverhältnisse bildet die … reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen“ (Einl. zur „Kritik der politischen Ökonomie“). Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus (und Stalinismus) weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung stehen muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Marx hat dabei von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges als des formalen Entwicklungsprinzips der Geschichte übernommen; anders als Hegel setzt er aber an die Stelle des Geistes die Materie im Sinn der Produktivkräfte als Motor bzw. Substrat der Entwicklung an. Er erklärt die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom Materiellen her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Die „Erklärung von oben“, die rein geistige, an „objektiven“ Werten und Wahrheiten orientierte, auf Erkenntnis abgestellte traditionelle Philosophie und Wissenschaft wird dabei als den „parteilichen“ Standpunkt der Bourgeoisie vertretende und angeblich rechtfertigen wollende Pseudo-Wissenschaft (Objektivismus) abgelehnt. Nur die Marxisten hätten in ihrer Theorie die wahre „höchste“ Wissenschaft, zu der alle frühere Wissenschaft bestenfalls — nunmehr überholte — Vorstufe sei. Zugrunde liegt dabei die These, daß die materialistische Lehre zugleich die den Interessen des Proletariats korrespondierende Philosophie sei, da diesem auf Grund der Gesetze der materiellen Entwicklung die Zukunft gehören müsse. So soll sich aus den Interessen des Proletariats auch zwangsläufig ergeben, daß es, um möglichst schnell und effektiv an die Macht zu kommen, ausführlich den Materialismus studieren und sich nach den von ihm gewiesenen Regeln verhalten müsse. Daß sie sich nach diesen Lehren richtet, gibt der für ihre Auslegung allein zuständigen bolschewistischen Partei ihre in Anspruch genommene rationale Würde. Sie bestimmt mittels der Theorie die Linie und damit die Richtschnur für parteiliches Verhalten, womit zugleich alle abweichenden Meinungen (Abweichungen) politisch wie wissenschaftlich gebrandmarkt sind. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d. h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus [S. 302]seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Historischer Materialismus) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen und habe die Zivilisation entscheidend gefördert. Doch sei der Kapitalismus ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickle, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer der Proletarier, die er um ihren Lohn betrüge, indem er ihnen zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d. h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt enteignet werden könne. „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats). Da der Staat nur eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere sei, müsse zuvor die alte Staatsmaschine zerschlagen werden, wenn eine neue Gesellschaft entstehen soll. Im „Kapital“ hatte Marx geschrieben: „Die Gewalt ist der Geburtshelfer jeder alten Gesellschaft, die mit einer neuen schwanger geht. Sie selbst ist eine ökonomische Potenz“ (1. Bd., Volksausg., S. 680). 3. Materialistische Geschichtsauffassung Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ entgegengesetzt. Sie nannte die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. [S. 303]Der Anspruch der marxistischen Theorie beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die die Auffassung vertritt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst, so wird von Marx gelehrt, seien nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Die Arbeit des Menschen, die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich aber der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsreformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische, Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. Gegen diese Bemühungen der II. Internationale kämpfte Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus in Rußland entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus (Bolschewismus) gab Lenin vor allem in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er 1917 vor der Oktoberrevolution verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Historischer Materialismus) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, nachdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan [S. 304]worden war. Alle kompromißhaften Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos als „opportunistisch“ ausgemerzt (Opportunismus). Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schlafe nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat nach sozialistischer Auffassung eine Diktatur sei, bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommun. Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert. Auch nachdem zwei Jahre des Aufbaus „auf sozialistischer Grundlage“ vorüber waren, sprach Lenin immer noch von der neuen Ordnung, in der alles auf Freiwilligkeit aufgebaut sein würde. Kommunistische Arbeit wurde von ihm als freiwillige Arbeit ohne Norm und ohne Entlohnung bezeichnet, als Arbeit, die aus Gewohnheit und aus der zur Gewohnheit gewordenen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit für das Gesamtwohl geleistet würde (Ausg. W. II, S. 667). Zu gleicher Zeit begründete Lenin aber in seiner Schrift über den Linksradikalismus die Notwendigkeit einer „eisernen und kampfgestählten Partei“, weil er voraussah, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden (Ausg. W. II, S. 691). [S. 305] 5. Die Umgestaltung der Theorie seit Lenins Tod a) Die Ära Stalin Die Probleme, denen Stalin sich 1924 bei Lenins Tod gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren, - ein Umstand, der Lenin bei der Durchführung der russischen Revolution deswegen wenig irritiert hatte, weil er 1917, in der Endphase des 1. Weltkrieges, fest damit gerechnet hatte, daß die Revolution von Rußland kurzfristig auf das hochindustrialisierte Mitteleuropa übergreifen würde. In der SU fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderten Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden, wobei das Verhältnis zum nichtbolschewistischen oder antibolschewistischen Ausland und damit die Frage der Instrumente zur Selbstbehauptung gegenüber dieser übrigen Welt Schlüsselfunktion erhielt. Diese Umgestaltung der Theorie, die Hand in Hand mit einer gewaltsamen Umstellung der sowjet. Wirtschaft und Gesellschaft, der Beseitigung der innerpolitischen Gegner Stalins und dem Aufbau einer großen Militärmacht ging, wurde durch Stalin in zwei Schüben durchgeführt - 1934–1938 und 1947–1950, wobei, entsprechend der damaligen Lage der UdSSR, 1934 das Prinzip des proletarischen ➝Internationalismus der revolutionären Bewegung (Komintern) den nationalen und patriotischen Belangen der SU und der KPdSU nachgeordnet wurde. Nach der Errichtung der bolschewistischen Herrschaft in den osteuropäischen Volksdemokratien wurde sodann nach dem 2. Weltkrieg das parteiliche Lehrgebäude durch die Lehre Stalins von der kalten „Revolution von oben“ ergänzt. (Stalinismus, Linguistik-Briefe) b) Umbau der Theorie nach Stalins Tod Nach Stalins Tod, vor allem seit dem XX. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956) und neu bekräftigt durch den XXII. Parteitag (Oktober 1961), ist nach parteioffizieller Version eine Rückkehr zur „reinen Lehre Lenins“ erfolgt. Indes sei der M.-L. „schöpferisch weiterzuentwickeln“. Doch kann von einem vollkommenen Bruch mit der Ideologie der Ära Stalin nicht die Rede sein. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist für die Jahrzehnte der Vollendung des Sozialismus (in den Satellitenstaaten) bzw. des „Aufbaus des Kommunismus“ (in der UdSSR) erhalten geblieben. Doch sollen daneben die Gewerkschaftsorgane als partei-kontrollierte Instrumente der „Selbsttätigkeit“ der Massen aufgewertet werden. Die bolschewistische Partei werde mit dem Beginn des „Aufbaus des Kommunismus“ zur Partei des Volkes, behält aber ihre Vormachtstellung voll bei. Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1949 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ — dahin, die Volksmassen bei unverminderter Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker für das Regime zu aktivieren. Die Akzentverlagerung betrifft dementsprechend in erster Linie die Außenpolitik (Koexistenz, Nationaldemokratien) und das innere Gefüge der poli[S. 306]tischen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult), die gemäß den von Lenin gegebenen Normen des Parteilebens durchgeführt werden soll. Dabei bleibt das Prinzip des Demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Doch gibt es Hinweise auf positivistischere Tendenzen in der Wissenschaft, die sich z. T. von den Spekulationen des Dialektischen Materialismus weg und stärker technologischen und wirtschaftsorganisatorischen Fragen zugewendet hat, wobei die Partei (Präsidium der KPdSU zur Frage der Krebsforschung 1962) ihren Autoritätsanspruch in wissenschaftlichen Fachfragen gemildert hat; größere Toleranz und verstärkte Sozialstaatlichkeit werden in der UdSSR selbst und einigen Satelliten angestrebt, ohne daß indes das Gefüge des Ostblocks in Fragen der Generallinie (Linie) gelockert worden wäre. (Lehrbuch der Grundlagen des ➝Marxismus-Leninismus, Polyzentrismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). (Dalp-Taschenbücher 325). Bern 1960, A. Francke. 180 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 8. Aufl., Frankfurt a. M. 1962, Moritz Diesterweg. 204 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M., 1962. 328 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1958, Karl Alber. 771 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Stolz, Otto: Sozialistische Errungenschaften für den Arbeiter? 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 79 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 301–306 Marxismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marxismus-Leninismus, Lehrbuch der Grundlagen desSiehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 301] 1. Theorie und Praxis. Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern“ (Kommun. Manifest). Marx und Engels…
DDR A-Z 1963
Bezirk (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bei der Verwaltungsneugliederung von 1952 wurde die BZ in die 14 B.: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl, eingeteilt. Sie umfassen durchschnittlich 14 Kreise. Die Organe des B. sind nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger von echten ist nicht der B., der deshalb auch nicht als Gebietskörperschaft höherer Ordnung anzusehen ist, sondern die im B. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Mittelinstanz), der Rat des B. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Organe der „Staatsmacht“ im B. sind: a) Bezirkstag: Durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne Gesetzgebungsbefugnis und ohne das Recht, einen ständigen Vorsitzenden zu bestellen, mit 160 bis 200 Abgeordneten. Der Bezirkstag wird als „Oberstes Organ der Staatsmacht im B.“ bezeichnet. Er ist „für die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates sowie der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates“ in seinem Gebiet verantwortlich. Er leitet nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirktages und seiner Organe“ (GBl. I, S. 52) den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen „Aufbau des Sozialismus“ im A. Er ist dabei an die Weisungen der zentralen Dienststellen gebunden, soll aber — im Sinne des demokratischen Zentralismus — auch die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Durchführung der erhaltenen Weisungen heranziehen. Der Bezirkstag wählt die Richter und Schöffen des Bezirksgerichts und beruft sie ggfs. auch ab. Der Bezirkstag leitet die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen in den Stadtkreisen an. Beschlüsse des Bezirkstages können nach § 6 des „Ges. über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ durch den Ministerrat ausgesetzt und durch die Volkskammer aufgehoben werden. Organe des Bezirkstages sind neben den Räten die ständigen und zeitweiligen Kommissionen und ihre Aktivs. b) Rat des B.: Organ der staatlichen Verwaltung mit allgemeiner Zuständigkeit (Mittelinstanz), „vollziehend-verfügendes“ Organ des Bezirkstages (örtlicher Rat) und zugleich nachgeordnete Dienststelle des Ministerrates (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Er besteht aus dem Vorsitzenden, einem 1. Stellv., einem Stellv. für Inneres, mehreren weiteren Stellv., dem Sekretär, einigen Fachabteilungsleitern und 7 bis 10 weiteren, meist ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Rat des B. wird durch den B.-Tag gewählt und abberufen. Die Arbeitsordnung vom 28. 6. 1961 legt fest, der Vors. habe dafür zu sorgen, daß „die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze und die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht“ der Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Die B.-Verwaltung ist in Fachabt. gegliedert, für die je ein Stellv. d. Vors., das fachlich zuständige oder ein anderes Mitglied des Rates verantwortlich ist. Die Planung und Leitung der Wirtschaft obliegt der Bezirksplankommission und dem Bezirkswirtschaftsrat. Deren Leiter sind außer dem Bezirkstag und dem Rat des B. auch den [S. 84]Leitern der staatlichen ➝Plankommission und des Volkswirtschaftsrates gegenüber rechenschaftspflichtig und weisungsgebunden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 83–84 Beyling, Fritz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bei der Verwaltungsneugliederung von 1952 wurde die BZ in die 14 B.: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl, eingeteilt. Sie umfassen durchschnittlich 14 Kreise. Die Organe des B. sind nach dem Gesetz „über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) Organe der Staatsgewalt. Träger…
DDR A-Z 1963
Volkskammer (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihre Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet; die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan), Anleihen und Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Staatsrates; die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des Generalstaatsanwaltes (Staatsanwaltschaft). Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsidenten, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 400 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ werden sollten; hinzu kommen 66 Ost-Berliner Vertreter. Die zur Bildung der V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 7. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 29. 5. 1949 gewählten Deutschen Volksrates“ (Art. 1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1950 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1949 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front (Wahlen) endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten [S. 507]für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die SED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDPD und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1950 von der SED beherrscht war. Die Wahl vom 16. 11. 1958 ergab mit 99,87 v. H. Ja-Stimmen wiederum das erwartete Bild und die entsprechende Zusammensetzung der V. Das Verhältnis für die wenigstens noch dem Namen nach nicht kommun. geführten Parteien ist noch ungünstiger geworden. Nach dem amtlichen „Handbuch der V. der DDR“ von 1959 bestehen die Fraktionen der Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, VdgB und Kulturbund) fast ganz aus Mitgliedern der SED. Von 120 Abgeordneten dieser Massenorganisationen gehören 107 zur SED, einer zur LDPD und 12 sind parteilos. Die Fraktionen der gegenwärtigen V. haben folgende Stärken (Sitzanteil in v. H.): Zählt man die Sitze der SED mit denen der Massenorganisationen zusammen, so ergibt sich mit 207 Abgeordneten auch formell die absolute Mehrheit. (Wählerauftrag, Wählerversammlung) Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDPD). Nach Art. 56 der Verfassung mußte die Wahl der V. spätestens am 60. Tage nach Ablauf der Wahlperiode (4 Jahre), also bis zum 15. 1. 1963, stattfinden. Normalerweise wären die Wahlen im Herbst 1961 fällig gewesen. Die Verschiebung des Wahltermins um ein Jahr bescheinigt der SED die Scheu selbst vor einer derartigen spektakulären Veranstaltung. Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 506–507 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskongreßSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen…
DDR A-Z 1963
Hochschulen (1963)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Der sogen. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (ab 1945/46) folgte mit der Hochschulreform des Jahres 1951 die Phase der organisatorischen Vorbereitung der „sozialistischen H.“, in der das traditionelle Hochschulwesen in Orientierung am sowjet. Schulwesen erheblich verändert worden ist. Die 3. Hochschulkonferenz der SED vom 28. 2. bis 2. 3. 1958 leitete dann die z. Z. laufende 3. Phase der Hochschulpolitik ein. Ihr Leitbild ist die „sozialistische Hochschule“. Das Ergebnis dieser Politik läßt sich durch folgende Merkmale kennzeichnen: 1. Im Gesetz über den Siebenjahrplan (1959–1965) wird den Universitäten und H. die Aufgabe gestellt, wissenschaftlich hochqualifizierte Fachleute auszubilden, die den neuesten Stand der wissenschaftlich-technischen Erkenntnis beherrschen, über die Fähigkeit verfügen, ihre Kenntnisse in die Praxis des sozialistischen Aufbaues einzusetzen, erfolgreich im sozialistischen Kollektiv zu arbeiten und eine leitende Tätigkeit in Staat, Wirtschaft und Kultur auszuüben. [S. 202]Diese Zielsetzung umfaßt auch eine politische Erziehung der Studenten. An die Stelle des traditionellen Postulats der Einheit von Forschung und Lehre ist die Forderung der Einheit von Forschung, Lehre und Erziehung getreten. Sie zielt auf eine „sozialistische Erziehung“ der jungen Intelligenz und mit ihr auf eine Synthese von ergebenem Parteigänger und wissenschaftlich qualifiziertem Fachmann. 2. Der Marxismus-Leninismus besitzt die Monopolstellung. Seit 1950/51 sind die Studierenden verpflichtet, ein Studium der Parteiideologie im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen Grundstudiums zu absolvieren. Dem entspricht der ständig zunehmende Druck, jene Wissenschaften im Geiste des Marxismus-Leninismus umzugestalten, die der Kategorie der Gesellschaftswissenschaften zugerechnet werden: insbesondere die Philosophie, die Geschichts-, Rechts-, Staats-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften. Der Einfluß auf die mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen ist nicht so tiefgreifend: mehr ihre Voraussetzungen und Horizonte beeinflussend, hat der Marxismus-Leninismus ihre Orientierung an der internationalen Forschung eher begünstigt als gehemmt. 3. Die Gestaltung des Studiums folgt dem Prinzip der Parteilichkeit des Denkens und dem der Einheit von Theorie und „sozialistischer“ Praxis. Beide Prinzipien geben nicht nur eine Richtschnur für die Stoffauswahl, die Wahl der Themen für Prüfungsarbeiten aller Art, sondern auch für die Behandlung der einzelnen Wissenschaftsgebiete. Die Hochschulen — vor allem technische Fachrichtungen, Chemie und Wirtschaftswissenschaften — sind dazu übergegangen, Kontakte mit verschiedenen Gebieten der „sozialistischen Praxis“ aufzunehmen. Studenten werden bei verschiedenen praktischen Vorhaben (z. B. bei der „sozialistischen Rekonstruktion“, der betrieblichen Planung usw.) beteiligt: Senate und Fakultäten haben besondere Kommissionen für diese Verbindung des Studiums mit der Praxis geschaffen. Stark auf die Probleme der späteren beruflichen Praxis ausgerichtet, bemüht sich die sowjetzonale Hochschulpolitik um Ausbildungsformen, die eine Teilnahme des Studenten an der für sein Fach relevanten Praxis ermöglichen. So wird das landwirtschaftliche Studium im Wechsel von Direkt- und Fernstudium durchgeführt. Dadurch wird eine Verbindung zwischen der theoretischen Ausbildung und der unmittelbaren Produktionstätigkeit der Studenten in LPG und VEG hergestellt. Entsprechende Bestrebungen in bezug auf die Ausbildung der Technologen, Wirtschafts-, Staats- und Rechtswissenschaftler sind bemerkbar. 4. Die Organisation des Studiums und des studentischen Lebens zielt auf eine Erziehung für und durch das Kollektiv. Neben den obligatorischen Seminargruppen sind seit 1954 zahlreiche wissenschaftliche Studentenzirkel und Forschungsgemeinschaften unter Beteiligung von Studenten gebildet worden. 5. Bei der Auslese der Studenten sind bisher Arbeiter- und Bauernkinder bevorzugt worden. Daneben werden neuerdings „vorrangig“ zugelassen: Bewerber, die mehrere Jahre in der „sozialistischen Wirtschaft“ oder in staatlichen und „gesellschaftlichen“ Einrichtungen gearbeitet haben und von ihren Betrieben zum Studium delegiert werden, sowie Bewerber, die als ehemalige Soldaten von den Einheiten der „bewaffneten Organe“ empfohlen werden. Anteil der Arbeiter bzw. Arbeiterkinder 1961: 50,3 v. H. (Direktstudium); im Fern- und Abendstudium dagegen nur 10,2 und 11,7 v. H. 6. Die Auswahl der Dozenten wird durch das Staatssekretariat gelenkt. Ziel ist die Schaffung eines parteiergebenen Lehrkörpers, in dem die überzeugten Marxisten-Leninisten dominieren. 7. Das organisatorische Gefüge der H. ist weitgehend dem des sowjet. Hochschulwesens angeglichen worden. Schon die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen H.“ (1949) beseitigte die Kuratorial-Verfassung und erweiterte die Befugnisse des Rektors sowie die Einflußmöglichkeiten der Behörden. Die verheißene akademische Selbstverwaltung konnte sich angesichts der Macht der SED-Führung nicht entwickeln. Alle akademischen Wahlen werden nach Bedarf manipuliert, jede Maßnahme der akademischen Organe ist Produkt der indirekten und direkten Lenkung durch die Partei und das Regime. Diese Steuerung wird dadurch erleichtert, daß die Vors. bzw. die Vertr. der Universitätsparteileitung, der FDJ-Hochschulgruppe und Betriebsgewerkschaftsleitung in Senaten und Fakultäten Sitz und Stimme haben. Neben dem Rektor, der für die gesamte Leitung und Verwaltung der H. verantwortlich ist, stehen ernannte Prorektoren mit bestimmten Funktionen (für das Gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, die Forschungsangelegenheiten, den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studienangelegenheiten, d. h. die Angelegenheiten der „Kaderpolitik“ und das Fernstudium). Die Fakultäten sind in Fachrichtungen aufgegliedert worden (z. B. Geschichte, Germanistik), geleitet von Fachrichtungsleitern. [S. 203]8. Die H. werden von den Universitätsparteileitungen der SED und den von ihnen „angeleiteten“ FDJ-Hochschulgruppen kontrolliert. Sie besitzen auch die dominierende Stellung bei der Organisation des studentischen Lebens an den H. 9. Die SBZ hat vier Studienarten entwickelt: Direkt-, Fern-, Abend- und das kombinierte Studium (z. B. das Studium der Agrarwissenschaften). 10. Das Studium erfolgt an allen H. nach festen, für Studierende und Dozierende verbindlichen Studienplänen im 10-Monate-Studienjahr. Die Masse der Studenten ist im Interesse der besseren Überwachung in kleine Seminargruppen aufgeteilt worden (20 bis 30 Mitgl.). Das Ergebnis ist ein schulmäßiger Betrieb, der zwar ein regelmäßiges Lernen garantiert, aber das geforderte „Selbststudium“ hemmt. Die „Aneignung“ des Stoffes wird durch alljährliche Zwischenprüfungen kontrolliert. Nach bestandener Diplomprüfung bzw. nach bestandenem Staatsexamen (akademische Grade) erfolgt „Einsatz“ der Absolventen entsprechend dem von der Plankommission zu bestätigenden Plan der Einweisung der Absolventen in die Bereiche der einzelnen „Bedarfsträger“. 11. Die Studierenden haben während des Studiums eine vormilitärische und militärische Ausbildung zu absolvieren (GST). Die Zahl der Direktstudenten hat sich von 27.822 im Jahre 1951 auf 74.205 im Jahre 1961 erhöht. Am Fernstudium beteiligten sich 1961 25.335, am Abendstudium 2.533, am kombinierten Studium 5.907 Studierende. Insgesamt 112.929. Technische Wissenschaften studieren (1961) 25.816, Pädagogik 28.052, Wirtschafts- und Rechtswissenschaft einschließlich Publizistik 19.584, Medizin 12.951, Mathematik, Naturwissenschaften 9.905, Land- und Forstwirtschaften 8.942 Studierende (in allen Studienarten). Zahl der Absolventen im Direktstudium (1961): 9.382, davon Absolventen der Technischen Wissenschaften: 2.123. Universitäten und Wissenschaftliche Hochschulen: 1. Humboldt-Universität zu Berlin; 2. Karl-Marx-Universität zu Leipzig; 3. Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg; 4. Friedrich-Schiller-Universität in Jena; 5. Universität Rostock; 6. Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald; 7. Technische Universität Dresden; 8. Bergakademie Freiberg. (Fachhochschulen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Kludas, Hertha: Zur Situation der Studenten in der Sowjetzone. (BMG) 1957. 55 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 201–203 HO-Spezialhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hoffmann, Karl-HeinzSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Der sogen. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (ab 1945/46) folgte mit der Hochschulreform des Jahres 1951 die Phase der…
DDR A-Z 1963
1963: Q, R
Quadratnestpflanzverfahren Qualifizierung Qualität Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quantität Quedlinburg Rahmenkollektivvertrag Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirkes Rätesystem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Sozialversicherung Rationalisatoren Rationalisierung Rationalisierungskredite Rau, Heinrich Realismus Rechenschaftslegung Rechnungseinzugsverfahren Rechnungswesen Rechtsanwaltschaft Rechtsauskunftsstelle Rechtsgutachten Rechtshilfe Rechtshilfeabkommen Rechtsstudium Rechtswesen Regierung und Verwaltung Regionalplanung Registrierabteilung Registrierverwaltung Rehabilitation Reichelt, Hans Reichert, Rudi Reichsbahn, Deutsche Reihenuntersuchungen Reimann, Max Reiseverkehr Rekonstruktion, Sozialistische Rekonvaleszenten-Sanatorien Religionsunterricht Renn, Ludwig Rentabilität Renten Rentensparen Rentenversicherung, Freiwillige Reparationen Reproduktion Republikflucht Reserven, Dörfliche Reserven, Innere Reserveoffiziere Reservistenkollektive Ressortgeist Ressourcen Rettungsmedaille Revanchepolitik Revanchisten Revisionismus Revolution RFB RGW Richter Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts Richtsatztage Rienäcker, Günther Ring um Berlin Roscher, Paul Rostock Rote Ecke Roter Treff Rowdytum RTS Rückkehrer Rücklagenfonds der Volksvertretungen Rückstandszeit Rückversicherung Rudolf-Virchow-Preis Rügenfestspiele Rumpf, Willy Rundfunk Russifizierung RüstungsproduktionQuadratnestpflanzverfahren Qualifizierung Qualität Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quantität Quedlinburg Rahmenkollektivvertrag Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirkes Rätesystem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Sozialversicherung Rationalisatoren Rationalisierung Rationalisierungskredite Rau, Heinrich Realismus Rechenschaftslegung Rechnungseinzugsverfahren …
DDR A-Z 1963
CDU (1963)
Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines Konfliktes mit der SMAD in der Bodenreform- und Schulfrage unter Leitung von Jakob Kaiser, mit Erfolg darauf bedacht, ein Gegengewicht gegen die SED darzustellen Nachdem Kaiser auf Grund seines Protestes gegen die Volkskongreß-Politik durch Eingriff der SMAD sein Amt als Vorsitzender nicht mehr ausüben durfte, geriet die CDU unter Otto ➝Nuschke entgegen dem Willen der Mitglieder in völlige Abhängigkeit von der SED. Dementsprechend wandte sich das ideologische Konzept zum „christlichen Realismus“. Danach sind — nach der Definition des Generalsekretärs Götting auf der Meißener Arbeitstagung im Okt. 1951 — „echte Christen Friedensfreunde“, woraus sich ergebe, daß sie im „Friedenslager“ der SU stehen müßten, wie auch Christus im Lager des Fortschritts gestanden habe („Neue Zeit“, Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag im Okt. 1952 nahm die vollständige Unterwerfung unter die SED an. Nach der neuen Satzung werden ein „Politischer Ausschuß“ und ein „Hauptvorstand“ entsprechend dem Politbüro und dem ZK der SED als oberste Organe gebildet. „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei“ (Nuschke auf dem 6. Parteitag). Die CDU setzte sich im Frühjahr 1960 nachdrücklich für die überstürzte Zwangskollektivierung auf dem Lande ein und verpflichtete ihre Mitgl. zur „aktiven Mitarbeit“ bei der Liquidierung des privaten Bauerntums. Stimmen bei den Landtagswahlen 1946 = 1.378.346 (von 9.490.907), Mitgliederstand Dez. 1947 = 218.000, Dez. 1949 = 150.000, Anfang 1953 = 155.000, Anfang 1956 etwas über 100.000. Nach dem Tod von Otto Nuschke wurde August Bach auf dem 9. Parteitag der CDU im Okt. 1958 zum Vors. gewählt. Generalsekretär: Gerald ➝Götting. Zentralorgan: „Neue Zeit“, außerdem fünf Provinzzeitungen, Gesamtauflage der CDU-Tagespresse: etwa 180.000. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 94 Calbe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ChauvinismusSiehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge…