DDR A-Z 1963

Jugendstrafrecht (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und damit den Frieden in der Welt zu schützen.“ (Abteilungsleiter Weiß vom sowjetzonalen Justizministerium auf einer Tagung am 25. 9. 1950.) Am 23. 5. 1949 hat die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411) beschlossen, das am 1. 6. 1952 in Kraft getreten ist. Es kennt Erziehungsmaßnahmen und Strafen. Die Jugendstrafe ist die Freiheitsentziehung. Der Strafvollzug erfolgt im Jugendhaus. § 24 Abs. 1 bestimmt, daß Jugendliche nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts, höchstens allerdings zu lebenslänglichem Zuchthaus, verurteilt werden müssen, wenn sie sich des vollendeten oder versuchten Mordes, der Vergewaltigung, der Sabotage oder eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) oder gegen das Friedensschutzgesetz schuldig gemacht haben. Entsprechendes gilt nach Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes bei Staatsverbrechen. Nach § 33 Abs. 2 werden diese Fälle nicht durch Jugendgerichte, sondern durch die für Erwachsene zuständigen Gerichte, d. h. also durch die politischen Strafsenate abgeurteilt. Nach § 41 kann auch gegen Jugendliche öffentlich verhandelt werden. Strafmilderungsgründe im Sinne der westdeutschen Strafbestimmungen für Heranwachsende (18–21 Jahre) kennt das sowjetzonale J. nicht. Die mit der Ausarbeitung des Entwurfs zu einem neuen Strafgesetzbuch befaßte Grundkommis[S. 227]sion hat vorgeschlagen, das Strafmündigkeitsalter für Jugendliche auf 16 Jahre heraufzusetzen. Gesellschaftsgefährliche Handlungen von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sollen — unter strikter Beachtung der Perspektiven des V. Parteitages der SED — durch Maßnahmen gesellschaftlicher Erziehung bekämpft werden. Das erfordere die Übertragung gesetzlicher Befugnisse insbesondere auf die Referate Jugendhilfe bei den Verwaltungsbehörden, „um staatliche und gesellschaftliche Erziehungsmaßnahmen sinnvoll und mit maximaler erzieherischer Wirkung miteinander zu verbinden“ „Neue Justiz“ 1959, S. 3–5). Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 226–227 Jugendring, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstunden

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und damit den…

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Konföderation (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für ein Staatswesen, das durch vertraglichen Zusammenschluß zweier oder mehrerer Staaten zustande gekommen ist. Ein begrifflicher Unterschied zwischen einer K. und einer Föderation besteht nicht, es wird also mit dem wechselweisen Gebrauch dieser Begriffe nichts über den engeren oder loseren Charakter eines solchen Zusammenschlusses ausgesagt; im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet K. jedoch einen Zusammenschluß zum Staatenbund, mithin im Gegensatz zur Föderation ein Gebilde mehr völkerrechtlichen als staatsrechtlichen Charakters. [S. 250]In der Diskussion um die Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands wurde der Begriff K. zuerst von Ulbricht in einem Leitartikel im „Neuen Deutschland“ vom 31. 12. 1956 gebraucht, der sich eingehender darüber vor dem 30. Plenum des ZK der SED (30. 1. bis 1. 2. 1957) äußerte. Eine genaue Definition der K. im Sinne der SED gab Grotewohl in einer Rede am 11. 2. 1957. Er stellte sich eine K. zwischen der Bundesrepublik und der „DDR“ als einen „losen Staatenbund“ vor, in dem „zunächst die beiden deutschen Staaten in ihrer gegenwärtigen Form, in ihrem Inhalt und in ihrer ganzen Lebensweise selbständig bestehen bleiben“. Die K. schaffe keine über den einzelnen stehende selbständige Staatsgewalt. Sie wird auch von der ED nicht als „politischer Idealzustand“ angesehen, sondern nur als ein „Zwischenstadium zwischen den beiden Staaten, das die Möglichkeit wirklicher Annäherung schaffen kann“. Eine K. nach kommun. Auffassung stellt damit keine echte Wiedervereinigung beider Teile Deutschlands dar. Sie beruht vor allem auf der sowjet. These von der Existenz zweier deutscher Staaten, die von der Bundesrepublik und den Westmächten abgelehnt wird. Für die Regierung der SBZ ist das Schlagwort von der K. ein weiterer Beitrag zu den Versuchen, sich als gleichberechtigter Partner in die Diskussion um die deutsche Wiedervereinigung einzuschalten. (Deutschlandpolitik) Literaturangaben Schlüter, Hilmar W.: Die Wiedervereinigung Deutschlands — ein zeitgeschichtlicher Leitfaden — 5., erw. Aufl., Godesberg 1964, Hohwacht. 176 S. Schmitt, Walther E.: Krieg in Deutschland — Strategie und Taktik der sowjetischen Deutschlandpolitik seit 1945. Düsseldorf 1961, Droste Verlag. 392 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. Eine dokumentarische Diskussionsgrundlage. 5., erw. Aufl., Bonn 1964, Verlag für Zeitarchive. 408 S. m. 4 Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 249–250 Konfliktkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z König, Johannes

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für ein Staatswesen, das durch vertraglichen Zusammenschluß zweier oder mehrerer Staaten zustande gekommen ist. Ein begrifflicher Unterschied zwischen einer K. und einer Föderation besteht nicht, es wird also mit dem wechselweisen Gebrauch dieser Begriffe nichts über den engeren oder loseren Charakter eines solchen Zusammenschlusses ausgesagt; im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet K. jedoch einen…

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Maschinen-Traktoren-Station (MTS) (1963)

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1962 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen. um sie im Gemeinschafts[S. 306]einsatz den Neubauern zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 erfolgte die Übernahme der MAS in zentrale Regie, wobei auch die ländl. Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschl. Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen mußten. Die Stationen wurden „Mittelpunkte des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen“ Betriebes als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1952 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1949 politische Abteilungen bei den MTS zur ideologischen Ausrichtung der Landbevölkerung geschaffen. (Technische Kabinette) Gleichzeitig wurde den MTS das gesamte landw. Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Ulbrichts Vorschlag auf dem 33. Plenum des ZK beschloß die 2. zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der Komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnte sich an das sowjet. Vorbild an und sollte die Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Da die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden waren, die werktätigen Einzelbauern unterstützen konnten, wurden die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen, entweder Genossenschaftsbauern zu werden oder ihre Höfe abzugeben. Im vollgenossenschaftlichen Stadium erfolgt eine Neuorganisation des gesamten Maschineneinsatzes durch die „leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ III“ (GBl. I 1959, S. 362) ( wenn letztere mindestens 80 v. H. der landw. Nutzfläche des Dorfes bewirtschaften, die wirtschaftliche Rechnungsführung und bestimmte Reparaturen übernehmen können) und durch den Aufbau von Reparatur-Technischen Stationen (RTS) mit Reparaturbasen in den LPG und VEG. Damit verlagert sich das Schwergewicht der MTS als Mittelpunkt der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft deutlich in Richtung auf die LPG. 1961 bestanden 600 MTS einschließlich RTS mit 60.816 Traktoren, 4.343 Lastkraftwagen. 21.077 Drillmaschinen, 8.119 Mähdreschern, 8.208 Dreschmaschinen mit einer Leistung von über 5 dz je Stunde, 3.676 Rübenvollerntemaschinen u. a. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 300, 306 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Masseninitiative

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1962 1966 1969 Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen. um sie im Gemeinschafts[S. 306]einsatz den Neubauern…

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Historischer Materialismus (1963)

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Materialistische Geschichtsauffassung): Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte; für Marxisten-Leninisten Grundlage für das Verständnis und die Beurteilung aller historischen und geistigen Erscheinungen. Nach dem HM. hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln von einer kommun. Urgemeinschaft zur Klassengesellschaft und damit zur Spaltung der Gesellschaft in Ausbeuter und Ausgebeutete geführt. Der Klassenkampf zwischen Unterdrückern und Unterdrückten wird als das bewegende Moment der geschichtlichen Entwicklung angesehen. Die den verschiedenen Gesellschaftsformen (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) innewohnenden Widersprüche zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen seien der Ausgangspunkt, um durch den Klassenkampf und die Revolution eine jeweils höher entwickelte Gesellschaftsform zu erreichen, ohne jedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die der Klassengesellschaft innewohnenden Widersprüche zu beseitigen. Marx und Engels glaubten, der Kapitalismus werde an diesen Widersprüchen zugrunde gehen (Krise), an seine Stelle werde eine durch die proletarische Weltrevolution zu schaffende klassenlose kommun. Gesellschaft als „freie Assoziation“ aller Mitglieder der menschlichen Gesellschaft bei gleichzeitigem „Absterben des Staates“ treten, in der jedwede Unterdrückung und Ausbeutung abgeschafft seien. Sie gingen allerdings davon aus, daß die klassenlose Gesellschaft nur bei höchstentwickelter Industrialisierung aller bedeutenden Länder möglich sei. Lenin sah vor und in dem 1. Weltkrieg im Imperialismus die letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus und hielt damit die Zeit für die proletarische Weltrevolution ohne Rücksicht auf die Unterschiede im Stand der Industrialisierung für gekommen. Aus der Auffassung heraus, daß die Oktoberrevolution von 1917 in dem rückständigen Rußland in anderen hochindustriellen Ländern der Auftakt zu weiteren Revolutionen sein werde, bemühte er sich, die Weltrevolution auch dort, vor allem in Mitteleuropa auszulösen (Komintern). Da der Erfolg ausblieb, stellte Stalin später, im Widerspruch zu Marx und Lenin, die These auf, der Aufbau des Sozialismus und der Übergang zum Kommunismus seien auch in einem einzelnen Lande möglich. Der Glaube an die Weltrevolution wurde nicht aufgegeben, aber erklärt, sie erfolge nicht überall gleichzeitig, sondern erstrecke sich über eine lange historische Epoche. Die SU habe das Proletariat anderer Länder in seinen Kämpfen gegen die bestehenden Gesellschaftsordnungen zu unterstützen. Daraus wurde auch die führende Rolle der KPdSU gegenüber anderen kommun. Parteien abgeleitet. Diese Auffassungen wurden durch den XX. Parteitag 1956, auf dem Stalin kritisiert wurde, nicht verworfen. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Bolschewismus, Ostblock, Volksdemokratie, Linguistikbriefe, Koexistenz, Ökonomisches Grundgesetz, Freiheit, Staatsmonopolismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). (Dalp-Taschenbücher 325). Bern 1960, A. Francke. 180 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 200 Historikergesellschaft, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HO

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 (Materialistische Geschichtsauffassung): Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte; für Marxisten-Leninisten Grundlage für das…

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Aufbaugesetz (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen. Weitere Städte, Kreise und Gemeinden sind seitdem zu Aufbaugebieten erklärt worden. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen. Ein Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Das 1950 im A. angekündigte Entschädigungsgesetz ist erst am 25. 4. 1960 ergangen (GBl. I, S. 259). Die geldliche Entschädigung tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstücks. Soweit die Gläubiger aus dieser Entschädigung nicht befriedigt werden, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke erhält der Eigentümer nur den Zeitwert. Demgegenüber sind die alten Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 in DM Ost umgewertet worden. Die [S. 47]Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser unbilligen Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Für die Entschädigungsansprüche werden durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 DM, die Bewohnern der SBZ zustehen, Sparguthaben begründet. über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich über bis zu 3.000 DM verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst ab 2. 5. 1965 möglich. Soweit die verfügbar werdenden Beträge Bewohnern West-Berlins oder der BRD oder Ausländern zustehen, gelten die Verfügungsbeschränkungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und des Devisengesetzes. (Devisen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 46–47 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugrundschuld

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen.…

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Uranbergbau (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. wird von der sowjet. Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjet. Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ohne zeitliche Begrenzung ausbeutet. Die Wismut-AG. nahm innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der Sowjet. Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowj. Stellen in Moskau. Auch die Umfirmung der Wismut-AG. in eine sog. „deutsch-sowjet. Gesellschaft“ 1954 hat nichts daran geändert, daß es sich um ein rein sowj. Unternehmen handelt. Die Gründer, die alle Aktien übernommen hatten, waren die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU und die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Nach vergeblichen Schürfungen im [S. 487]Harz und im Zittauer Gebirge, die 1951/52 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren um Johanngeorgenstadt, Falkenstein und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentrum Ronneburg. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigungsstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach rund 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 50.000 Arbeitnehmer im U. tätig sein. Die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjet. U. Trotz der Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den geforderten Leistungen. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im dunkeln, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen offene Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben allein für 1946 bis 1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen mit enthalten. Die Ausbeute ist, besonders im Erzgebirge, in den letzten Jahren zurückgegangen. Trotzdem — so wird von Fachleuten geschätzt — dürfte vielleicht erst wenig mehr als die Hälfte der Uranvorräte abgebaut sein. Die Vorräte im Raum Ronneburg sollen, jetzigen Personalbestand vorausgesetzt, eine Abbautätigkeit von etwa 12 Jahren ermöglichen. Literaturangaben *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 26 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 486–487 Uraltguthaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urheberrecht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Der U. wird von der sowjet. Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjet. Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ohne zeitliche Begrenzung…

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Kriminalität (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis 1955 wurden Zahlen über die K. nicht veröffentlicht. Seit 1956 sucht die SED mit Hilfe der K.-Statistik zu beweisen, daß die K. in der sozialistischen Gesellschaft ständig abnimmt. Gegenüber 1946 soll die K. bis 1960 auf 27,7 v. H. zurückgegangen sein und um mehr als 50 v. H. geringer sein als jemals in Deutschland seit 1882. Für das Jahr 1961 mußte allerdings eine Zunahme der festgestellten Straftaten um mehr als v. H. zugegeben werden. Diese Tatsache war wegen des im 2. Halbjahr 1961 zu verzeichnenden erheblichen Anstiegs der Zahl der Strafverfahren, insbesondere der politischen Verurteilungen im Zusammenhang mit der Errichtung der Mauer in Berlin nicht zu verheimlichen. In den K.-Statistiken werden diese Zahlen der angeblich ständig zunehmenden K. in der BRD gegenübergestellt. 863 Straftaten pro 100.000 strafmündiger Personen im Jahre 1961 stehen 3.660 Straftaten in der BRD gegenüber. Dieses Verhältnis ändert sich allerdings schon sehr wesentlich, wenn man die Verkehrsdelikte ausklammert, die in der BRD 1958 etwa 35 v. H., in der SBZ dagegen infolge des wesentlich geringeren Verkehrs nur etwa 6 v. H. aller Straftaten ausgemacht haben. Die K.-Statistik muß mit allen Vorbehalten betrachtet werden, die grundsätzlich gegenüber Ergebnissen sowjetzonaler Statistiken angebracht sind. Die Zahlen sollen nicht objektiv informieren, sondern die These der SED beweisen, daß die sozialistische Gesellschaftsordnung dem kapitalistischen Staatswesen überlegen ist. Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus beruht die K. nicht auf der Natur des Menschen, sondern auf den gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie ist keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern ist der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen, in deren Endphase des Kommunismus die K. überwunden sein werde. In der sozialistischen Gesellschaft brauche niemand zum Verbrecher zu werden. „Eine solche Entwicklung, die das Verbrechen aus dem Leben der Gesellschaft systematisch ausschaltet, kann es in der bürgerlichen Klassengesellschaft nicht geben. Hier erzeugen die kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse immer wieder das Verbrechen“ („Beschluß des Staatsrates der DR über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961, GBl. 1961, I., S. 3). In der „DDR“ habe sich „die sozialistische Gesellschaftsordnung ständig gefestigt und in steigendem Maße die Reste des egoistischen menschenfeindlichen Denkens und Handelns aus der kapitalistischen Gesellschaft überwunden und neue sozialistische Beziehungen der Menschen untereinander entwickelt“. Dadurch werde der Begehung von Verbrechen und Vergehen immer mehr der Boden entzogen und die „bewußte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit gewährleistet“ („Beschluß des Staatsrates der DDR über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis“ vom 1. 10. 1960, GBl. I, S. 533; Amnestie). Die Entwicklung der K. wurde also als Gradmesser des Standes der sozialistischen Umwälzung betrachtet. Das Fortbestehen der K. unter sozialistischen Lebensverhältnissen wird neuerdings in völliger Abkehr von der bisher von allen sowjetzonalen Strafrechtlern einhellig vertretenen Auffassung vom Wesen der K. damit erklärt, daß zwischen antagonistischen und nicht-antagonistischen Widersprüchen unterschieden wird. Danach sollen die auf dem Klassenantagonismus beruhenden Verbrechen „in der DDR keine sozialökonomische Basis“ mehr haben. Ihre Ursache liege in der „subversiven Tätigkeit des untergehenden imperialistischen Systems in Westdeutschland und der NATO gegen den siegreichen sozialistischen Aufbau in der DDR“ (Neue Justiz 1962, S. 213). Von diesen „klassenfeindlichen Verbrechen“ müsse die große Mehrzahl der in der „DDR“ begangenen Gesetzesverletzungen unterschieden werden, die „nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter- und Bauernstaat“ beruhe. „Diese Verbrechen und Vergehen haben ihre Wurzel in den Überresten der alten Denk- und Lebensgewohnheiten der Menschen, dem ‚geistigen‘ Erbe des Kapitalismus. Das heißt, sie gehen auf Ursachen zurück, die im nichtantagonistischen Widerspruch zwischen dem zurückgebliebenen Bewußtsein man[S. 264]cher Menschen und der sozialistischen Wirklichkeit zu suchen sind“ (Neue Justiz, a. a. O). (Strafpolitik, Gesellschaftsgefährlichkeit, Gesellschaftliche Gerichte). Erhebliche Sorgen bereitet der SED die Jugend-K., über die keine Zahlen veröffentlicht werden. Sie ist im Verhältnis zur allgemeinen K. wesentlich höher als in der BRD. Die negative Beeinflussung aus West-Berlin und Westdeutschland wurde besonders für die hohe Jugend-K. verantwortlich gemacht. So sollen 80 bis 85 v. H. der gestrauchelten Jugendlichen westliche Literatur (Schund- und Schmutzliteratur) gelesen und 90 v. H. West-Berliner Kinoveranstaltungen besucht haben. Diese schädlichen Einflüsse hätten besonders das Rowdytum zur Folge. Die Notwendigkeit der Absperrungsmaßnahmen in Berlin ist auch damit begründet worden, diese schädlichen Einflüsse der „Frontstadt West-Berlin“ auf die Bevölkerung der „DDR“, insbesondere die Jugend auszuschalten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 263–264 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krise

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis 1955 wurden Zahlen über die K. nicht veröffentlicht. Seit 1956 sucht die SED mit Hilfe der K.-Statistik zu beweisen, daß die K. in der sozialistischen Gesellschaft ständig abnimmt. Gegenüber 1946 soll die K. bis 1960 auf 27,7 v. H. zurückgegangen sein und um mehr als 50 v. H. geringer sein als jemals in Deutschland seit 1882. Für das Jahr 1961 mußte allerdings eine Zunahme der festgestellten Straftaten um mehr als v.…

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Auszeichnungen (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrats und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). Auch die Massenorganisationen verleihen A., so die Nationale Front die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille und eine Ehrennadel, der FDGB die Fritz-Heckert-Medaille, die FDJ die Arthur-Becker-Medaille, der Verband der Deutschen Journalisten die Franz-Mehring-Ehrennadel. Die Deutsche ➝Akademie der Künste verleiht den Heinrich-Mann-Preis. A. können verliehen werden an Einzelpersonen und Kollektive ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit sowie an Betriebe, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen und Teile dieser Einrichtungen, wenn sie eine organisatorische Einheit bilden. Einzelheiten der Verleihung regeln die Ordnungen über die Verleihung. Die Auszeichnungen sind meist mit hohen Prämien (bis zu 100.000 DM Ost) verbunden. Bis 1. 10. 1962 waren vom Ministerrat folgende Auszeichnungen gestiftet: I. Orden: 1) Karl-Marx-Orden, 2) Vaterländischer Verdienstorden in den Stufen Gold, Silber, Bronze, 3) Banner der Arbeit, 3) Stern der Völkerfreundschaft; II. Preise: 1) Nationalpreis 1., (100.000 DM Ost) 2. und 3. Klasse, 2) Cisinski-Preis, 3) Heinrich-Greif-Preis, 4) Heinrich-Heine-Preis, 5) Lessing-Preis, 6) Preis für ➝künstlerisches Volksschaffen, 7) Kunstpreis der DDR, 8) Johannes-R.-Becher-Preis, 9) Rudolf-Virchow-Preis, 10) Guts-Muths-Preis. III. Medaillen: 1) Clara-Zetkin-Medaille, 2) Hans-Beimler-Medaille, 3) Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923, 4) Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945, 5) Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn, 6) Medaille für ➝treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn, 7) Medaille für ➝treue Dienste in der Nationalen Volksarmee, 8) Medaille für ➝treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (früher: in der Deutschen Volkspolizei), 9) Medaille für ➝treue Dienste in der freiwilligen Feuerwehr, 10) Medaille für ➝treue Dienste in der zivilen Luftfahrt, 11) Pestalozzi-Medaille für treue Dienste, 12) Verdienstmedaille der Nationalen Volks[S. 57]armee, 13) Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei, 14) Medaille für vorbildlichen Grenzdienst, 15) Treuedienstmedaille der Deutschen Post, 15) Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen, 17) Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen, 18) Rettungsmedaille, 19) Hufeland-Medaille, 20) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen, 21) Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb, 22) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, 23) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern, 24) Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik; 25) (Dr.) Theodor-Neubauer-Medaille, nur einmal verliehen: 26) Karl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille, 27) Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954; 28) Verdienstmedaille der Kampfgruppen der Arbeiterklasse. IV. Ehrentitel: (Mit dem E. wird eine Medaille verliehen und eine Geldprämie gezahlt.) 1) Held der Arbeit (Prämie bis zu 10.000 DM Ost), 2) Hervorragender ➝Wissenschaftler des Volkes, 3) Verdienter Aktivist, 4) Verdienter ➝Arzt des Volkes, 5) Verdienter ➝Bergmann der DDR, 6) Verdienter ➝Eisenbahner der DDR, 7) Verdienter ➝Erfinder, 8) Verdienter ➝Lehrer des Volkes (Die Medaille dazu heißt Diesterweg-Medaille), 9) Verdienter Meister, 10) Verdienter ➝Meister des Sports, 11) Verdienter ➝Techniker des Volkes, 12) Verdienter ➝Tierarzt, 13) Verdienter ➝Züchter, 14) Meister der genossenschaftlichen Produktion, 15) Meisterhauer, 16) Meister des Sports, 17) Hervorragender ➝Genossenschaftler, 18) Aktivist des Fünfjahrplans, 19) Brigade der besten Qualität, 20) Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, 21) Brigade der hervorragenden Leistung, 22) Hervorragende ➝Jugendbrigade der DDR, 23) Hervorragender ➝Jungaktivist, 24) Brigaden der sozialistischen Arbeit (sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit), 25) Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit, 26) Kollektiv der sozialistischen Arbeit. V. Wanderfahnen: 1) Wanderfahne des Ministerrates, 2) Wanderfahne der Ministerien, Staatssekretariate oder der VVB, 3) Wanderfahne des Bezirks, 4) Wanderfahne des Ministerrates für Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke. VI. Leistungsabzeichen. VII. Titel. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 56–57 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Autobahnen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrats und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). Auch die Massenorganisationen verleihen A., so die Nationale Front die…

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Schule (1963)

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 [S. 419]Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle ist das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (1959) getreten. Die allgemeinbildende Schule für alle Kinder ist nach diesem Gesetz nicht mehr die achtstufige Grundschule, sondern die „zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“. Sie muß allerdings erst schrittweise bis zum Herbst des Jahres 1964 in allen Kreisen geschaffen werden. Soweit sie schon vorhanden ist, gilt die zehnjährige Vollschulpflicht. Die Oberschule, die eine Unterstufe (Klasse 1 bis 4) und eine Oberstufe (5 bis 10) umfaßt, hat nach dem Schulgesetz die Aufgabe, die Grundlage für die berufliche Ausbildung und alle weiterführenden Bildungseinrichtungen zu schaffen. „Der Weg von der Oberschule über die Berufsbildung ist der Hauptweg zur Entwicklung des Fach- und Hochschulnachwuchses.“ Es gibt folgende Wege zur Hochschule: 1. Nach dem Besuch der 10klassigen polytechnischen Oberschule eine dreijährige Berufsausbildung mit gleichzeitiger Vorbereitung auf die Reifeprüfung in Abiturklassen der Berufsschulen. 1. 10 Jahre Oberschule, zwei Jahre Berufsausbildung, danach Fachschulstudium. Das bestandene Examen berechtigt in der Regel zum Hochschulstudium in der entsprechenden Fachrichtung. 3. Nach der Zehnklassenschule und der Berufsausbildung Besuch einer Betriebsoberschule, die zur Reifeprüfung führt — neben der Berufsarbeit. 4. Besuch von Oberschullehrgängen, die in Verbindung mit Volkshochschulen oder als Abendoberschulen bestehen — neben Berufsarbeit. (Erwachsenenbildung). 5. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Sonderreifeprüfung — neben Berufsarbeit. 1. Besuch der Arbeiter- und Bauern-Fakultät. 7. Außerdem gibt es weiterhin die 12klassige allgemeinbildende (nunmehr auch) polytechnische Oberschule, die kurz als erweiterte Oberschule bezeichnet wird (vierstufig, im Anschluß an die achte Klasse der Oberschule). Falls die Absolventen der erweiterten Oberschule nicht während ihrer Schulzeit einen praktischen Beruf erlernt haben, haben sie vor der Aufnahme des Studiums ein berufspraktisches Jahr (praktisches Jahr) unter Anleitung der Hochschule oder Universität zu absolvieren. Die Verlängerung der Vollschulpflicht und angebliche Erhöhung des Niveaus der Bildung wird vor allem durch den Hinweis auf die Fortschritte der Technik, die für den Sozialismus notwendige hohe Arbeitsproduktivität und die Anforderungen der werdenden sozialistischen Gesellschaft begründet. „Die Schule hat die Jugend auf das Leben und die Arbeit im Sozialismus vorzubereiten, sie zu allseitig polytechnisch gebildeten Menschen zu erziehen und ein hohes Bildungsniveau zu sichern. Sie erzieht die Kinder und Jugendlichen zur Solidarität und zu kollektivem Handeln, zur Liebe zur Arbeit und zu den arbeitenden Menschen und entwickelt alle ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten zum Wohle des Volkes und der Nation“ (§ 3 des Schulgesetzes). Die „Liebe zu den arbeitenden Menschen“ umfaßt nach den offiziellen Verlautbarungen auch die Liebe zu der Partei er Arbeiterklasse, d. h. zur SED. Es fehlen auch nicht die propagandistischen Hinweise auf „Frieden“, „Völkerfreundschaft“ — „insbesondere“ auf die Freundschaft zur SU. Das neue Schulgesetz distanziert sich von der Lernschule der Stalinzeit, insofern sie die Lehrer auf „eine fortschrittliche Unterrichtsmethodik, „die auf der Aktivität und Selbsttätigkeit der Schüler beruht“, verpflichtet, die polytechnische Bildung und Erziehung als den Grundzug des Unterrichts herausstellt und überhaupt die enge Verbindung der Bildung und Erziehung mit der produktiven Arbeit und der Praxis des „sozialistischen Aufbaus“ fordert. Gleichwohl hält die SBZ ausdrücklich — wie bisher — an der „Systematik“ des Unterrichts, d. h. an der Reglementierung des systematischen Aufbaus der einzelnen Lehrgänge durch „staatliche Lehrpläne“ und an dem Postulat der „Wissenschaftlichkeit“, d.h. an der Monopolstellung des Marxismus-Leninismus fest. Sie versucht auch nach wie vor, das Schulleben in Übereinstimmung mit dem für den Kommunismus charakteristischen Mechanismus zentralgesteuerter (planrationaler) gesellschaftlicher Änderungen zu gestalten. So wird die Arbeit der Sch. durch ein System von Plänen gesteuert, deren Grundlage der detaillierte Lehrplan ist, der den Rang einer staatlichen Verordnung hat. Die Sch. haben folgende Pläne zu erstellen: Jahresarbeitsplan der Schule; Pläne der Klassenleiter; Stoffverteilungspläne der Lehrer; Pläne der Leiter und Erzieher der Schulhorte und Internate. Dazu kommen Pläne der zahlreichen sonstigen Gruppen, die mit der Sch. verbunden sind: des Elternbeirats, der SED-Schulorganisation, der Lehrergewerkschaft und anderer. Die Oberschüler werden auf der Unterstufe in der Form des An[S. 420]fangs- und fachvorbereitenden Unterrichts, auf der Oberstufe in der Form des Fachunterrichts unterrichtet. Mit der 5. Klasse beginnt der Unterricht in den Fächern Russisch, Geschichte, Erdkunde, Biologie. In den nächsten Klassen folgen Physik (ab Klasse 6) und Chemie (ab 7), die 2. (fakultative) Fremdsprache (Englisch oder Französisch), Technisches Zeichnen (ab 7), Staatsbürgerkunde (ab 9), Einführung in die sozialistische Produktion in Industrie und Landwirtschaft und der Unterrichtstag in der Produktion ab Klasse 7), dem das Werken (ab Klasse 1 bis 6 mit 1 oder 2 Stunden) voraufgeht. In der 7. Klasse entfallen 12 von 33 Wochenstunden auf die vier mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer, in der 10. sind es 14 von 34 Wochenstunden. Das Gewicht dieser Fächer wird durch die für die polytechische Bildung besonders vorgesehenen Fächer noch verstärkt. Das für die Vermittlung der kommun. Ideologie wichtigste Fach ist die Geschichte, wenn auch jedes Schulfach verpflichtet ist, einen Beitrag zur weltanschaulich-politischen Erziehung zu leisten. Im Literaturunterricht wird neben dem sog. „nationalen Kulturerbe“ (klassische Dichtung) vor allem die russische und die kommun. Literatur (insbesondere die Sowjetliteratur und die „sozialistische“ Literatur der Zone) behandelt. Die erweiterten Oberschulen haben naturwissenschaftliche, neu- und altsprachliche Zweige. Die größte Zahl der Schüler besucht den naturwissenschaftlichen Zweig (nur zwei Fremdsprachen). Die altsprachlichen Zweige beginnen mit Latein in der 9., Griechisch folgt in der 10. Klasse. Neben Russisch wird an den sonstigen Zweigen vornehmlich Englisch und Latein, weniger Französisch, betrieben. Seit 1. 9. 1960 haben alle erweiterten Oberschulen eine berufliche Grundausbildung zu vermitteln, ab 1962/63 die volle Berufsausbildung. Das Regime war bis vor einigen Jahren bemüht, den Unterschied zwischen Land- und Stadtschulen mit Hilfe eines einheitlichen Lehrplanes zu überwinden. Dem entsprach auch der Versuch, die wenig gegliederten Landschulen durch achtklassige Zentralschulen in günstig gelegenen Orten zu ersetzen. 1945 gab es rund 4.000 einklassige Schulen, 1959 nur noch 5. Die Zentralschulen werden allmählich in zehnklassige Oberschulen verwandelt. Seit 1956 ist das Regime bemüht, der Landschule einen besonderen Inhalt zu geben. Sie hat sich nach den geltenden Lehrplänen weniger mit produktiver Arbeit in der Industrie als in der Landwirtschaft zu beschäftigen, was sich auch auf die anderen Fächer auswirkt. Damit soll offenbar der Landflucht vorgebeugt werden. Das neue Schulgesetz hat die vorhandenen Schulhorte und Internate „als feste Bestandteile der Schule“ definiert. Damit hat es eine organisatorische Basis für die Verwandlung von Schulen in Tagesheim- bzw. Ganztagsschulen erschaffen. Der Schulhort hat „den Schülern beim Lernen zu helfen, und für eine erzieherisch wertvolle Freizeitgestaltung und gute Betreuung der Schüler während des ganzen Tages zu sorgen”. Ein wichtiges, vielleicht das entscheidende Motiv der Schaffung von Tagesheimschulen ist in der verstärkten Rekrutierung von Frauen für die berufliche Tätigkeit gegeben. Das Regime ist bestrebt, die Eltern (Elternbeiräte), Massenorganisationen, Volksvertretungen, staatlichen Behörden und SED-Organe für die Arbeit der Schule zu mobilisieren. Die „staatlichen Organe“ werden ebenso auf die Unterstützung der Schule verpflichtet wie die „volkseigenen“ Betriebe und LPG. Letztere werden sogar für die Durchführung des Unterrichts in der Produktion „verantwortlich“ gemacht (Patenschaftsverträge). Neben den angegebenen Schultypen gibt es noch Schulen mit erweitertem Russischunterricht (von der 3. Klasse an mit 5 oder 2 Wochenstunden); Kinder- und Jugendsportschulen (von der 5. Klasse an 6 bis 7 Wochenstunden Turnen) und Sonderschulen für blinde, gehörlose, taubstumme blinde, sehschwache, schwerhörige, sprachgestörte, körperbehinderte und bildungsfähige schwachsinnige Kinder und Jugendliche (Hilfsschulen). Mitglieder des Kreuz- und Thomanerchores werden schulisch besonders betreut. Im sog. zweisprachigen Gebiet der Bezirke Cottbus und Dresden gibt es Oberschulen und erweiterte Oberschulen mit sorbischem Sprachunterricht und sorbische Oberschulen (Wenden). Die staatliche Schulaufsicht wird von den Abt. für Volksbildung bei dem Rat des Kreises und dem des Bezirks und dem Ministerium für Volksbildung verkörpert. Der Direktor (an Höheren Schulen der Schulleiter) ist der Dienstvorgesetzte der pädagogischen und technischen Kräfte seiner Schule. Allerdings hat die SED-Schulorganisation die Rolle der „führenden Kraft“. Zu den pädagogischen Kräften gehört auch der hauptamtliche Pionierleiter. Nach der Beförderungsordnung vom 7. 4. 1960 werden Lehrern unter bestimmten Voraussetzungen folgende Titel verliehen: Oberlehrer, Studienrat, Oberstudienrat, Pro[S. 421]fessor. Sie sind mit Beförderungszulagen zum Grundgehalt verbunden. Die Lehrergehälter sind eher niedriger als höher als die Gehälter der entsprechenden Lehrergruppen in der Bundesrepublik und dürften in ihrem Realwert erheblich unter ihnen liegen. (Lehrerbildung) Zahlenangaben: Schüler an allgemeinbildenden Schulen der Klassen 1 bis 10 im Jahre 1961: 1.922.192 in 8.864 Schulen mit 76.484 Lehrkräften; an 322 erweiterten Oberschulen unterrichteten 5.544 Lehrer 82.471 Schüler(innen). Dazu 543 Sonderschulen mit 4.322 Lehrern und 54.380 Schülern und Schülerinnen. 64 v. H. der Abgänger der 8. Klassen sind 1962 nach Angaben des Ministers für Volksbildung, Prof. Alfred Lemmnitz, zur 9. Klasse der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule, 13 v. H. zur erweiterten Oberschule übergegangen, während 23 v. H. die Schule verlassen haben und in das Berufsleben eingetreten sind. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 419–421 Schriftstellerverband, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schülerzeitungen

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 [S. 419]Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle ist das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (1959) getreten. Die allgemeinbildende Schule für alle Kinder ist nach diesem Gesetz nicht mehr die achtstufige Grundschule, sondern die „zehnklassige…

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Wirtschaft (1963)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 528]Der Sinn des Wirtschaftens in den kommun. Staaten ist — entsprechend dem Willen der herrschenden Partei — ausschließlich die Festigung und Steigerung der Macht der Partei, speziell der Parteielite. Als die Grundlage dieser Macht wird die totale Verfügungsgewalt über alle wirtschaftlichen Güter angesehen: über die Produktionsmittel, um so die Produktionsrichtung bestimmen zu können (anordnen zu können, welche Güterarten und welche Gütermengen hergestellt werden), über die Konsumgüter, um den Produktionsfaktor Arbeit erhalten und lenken zu können, und selbstverständlich über die militärischen Güter, um die Machtansprüche außenpolitisch demonstrieren und durchsetzen zu können. <Wirtschaftssystem> Um diese Ziele erreichen zu können, bedient sich der Kommunismus eines Wirtschaftssystems, das es weitestgehend gestattet, die kommun. Partei als bestimmenden Faktor für das gesamte Wirtschaftsgeschehen zu etablieren. Die Kommunisten nennen dieses System „sozialistische Planwirtschaft“, womit zum Ausdruck gebracht werden soll, daß das gesamte Wirtschaftsgeschehen zentral geplant wird und entsprechend diesen Plänen ablaufen soll. Will man das kommun. Wirtschaftssystem innerhalb der Schemata der westl. Nationalökonomie typisieren, so ist es als Zentralverwaltungswirtschaft mit relativer Konsumfreiheit einzuordnen. Andere Bezeichnungen für den gleichen Sachverhalt sind: zentralgeplante Wirtschaft, kommun. Wirtschaft oder entsprechend Wirtschaftssystem. Jede moderne Wirtschaft ist eine geplante Wirtschaft, auch die westl. Volkswirtschaften. Bestimmend für die Qualität — im wertfreien Sinne — eines Wirtschaftssystems ist die Zahl der planenden Personen bzw. Institutionen sowie der Grad der staatlichen Eingriffe. Im System der Marktwirtschaft — das z. B. für die Volkswirtschaft der Bundesrepublik weitgehend bestimmend ist — ist die Zahl der Planer sehr groß: alle Betriebe und Institutionen sowie alle privaten und öffentlichen Haushalte treten mit eigenen Wirtschaftsplänen auf, sie bestimmen, welche Güter und Mengen eines Gutes sie kaufen oder verkaufen bzw. konsumieren wollen. Die Koordination all dieser Einzelpläne zu einem sinnvollen Gesamtprozeß erfolgt über den Markt. Die durch Angebot und Nachfrage regulierten Preise bestimmen die Produktionsrichtung und lenken die Güter — sowohl die Investitionsgüter als auch die Konsumgüter — dorthin, wo die Nachfrage am dringlichsten, der Nutzen der Güterverwendung also am größten ist. Der Staat ist auf dieser Ebene nichts anderes als ein gleichberechtigter Marktpartner, der sich den Bedingungen des Marktes in gleicher Weise wie alle anderen Produzenten und Konsumenten unterwerfen muß. Das entscheidende Kriterium des kommun. Wirtschaftssystems ist also nicht der Tatbestand der Planung, sondern die Tatsache, daß es nur eine einzige Institution gibt, die den gesamten Wirtschaftsprozeß im voraus plant. Der Beitrag aller anderen Institutionen (z. B. Produktionsbetriebe) und Personen (z. B. Arbeitnehmer) besteht ausschließl. in der Durchführung dieses zentralen Wirtschaftsplanens. Im folgenden ist in bezug auf das kommun. Wirtschaftssystem unterschieden zwischen Planung (Planaufstellung), Plandurchführung (Planverwirklichung, „Leitung der Volkswirtschaft“) und Plankontrolle. Die für die Planung im Sinne der Festlegung der Produktionsziele sowie der Entwicklungsrichtung der Volkswirtschaft allein zuständige Instanz innerhalb der SBZ ist das Politbüro der SED (Wirtschafts[S. 529]kommission). Es ist das Willenszentrum, dessen Weisungen für die Gestaltung des Wirtschaftsprozesses verbindlich sind. Allerdings ist das Politbüro bei seinen Entscheidungen an die Richtlinien gebunden, die ihm das Präsidium der KPdSU erteilt. Die Aufgabe, die allgemeinen Weisungen des Politbüros in einem Wirtschaftsplan für die gesamte Volkswirtschaft zu transformieren, obliegt der Staatlichen ➝Plankommission, die die Perspektivpläne und zusammen mit dem Volkswirtschaftsrat die Volkswirtschaftspläne (Jahrespläne) ausarbeitet (Kennziffern), die der Volkswirtschaftsrat über Zwischeninstanzen zu den Betrieben weiterleitet. Geplant werden grundsätzlich die gesamte Produktion und die Verwendung des Sozialprodukts. Eine den Vorstellungen der Planungsinstanzen gemäße Verteilung des Sozialproduktes wird erreicht durch die Preispolitik, durch die Lohnpolitik und mittels des Staatshaushaltes (Steuern). Geplant wird auch die Produktion von Konsumgütern nach Menge und Qualität. Die Planung ist insofern nicht vollständig, als der Konsum von der Planung ausgenommen ist: es gibt keine Anrechtscheine (Lebensmittelkarten, Bezugscheine) mehr für den Bezug von Konsumgütern (Ausnahmen bestehen bei einzelnen Lebensmitteln; Versorgung). Der Konsument ist also beim Einkauf von Konsumgütern relativ frei (relative Konsumfreiheit), d. h. er kann im Rahmen des außerordentlich geringen und geringwertigen Angebotes (siehe unten) frei wählen. Die Wirtschaftsplanung ist eine primitive Mengenplanung, die Planauflagen beziehen sich nahezu ausschließlich auf die Bruttoproduktion. Qualitätsmerkmale bleiben fast ganz außer Betracht, und soweit eine Kostenplanung erfolgt, ist sie so unrealistisch, daß die Plankosten meist überschritten werden. Neben der materiellen Planung erfolgt eine Finanzplanung. An den finanziellen Transaktionen der Betriebe (Käufe, Verkäufe, Lohn- und Steuerzahlungen, Kreditaufnahme und -rückzahlung) läßt sich das materielle Produktionsgeschehen ablesen und somit kontrollieren. Die Voraussetzung für die exakte Planung eines volkswirtschaftlichen Prozesses ist eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, die eine genaue Kenntnis von Menge und Qualität der zur Verfügung stehenden Produktionsfaktoren — Boden (z. B. landwirtschaftliche Nutzfläche, Bodenschätze), Arbeitskräfte (Zahl und Ausbildung) und Kapital (z. B. Bauten, Ausrüstungen, Verkehrsanlagen) — und des Grades der Verflechtung der einzelnen Wirtschafts- und Produktionsbereiche (Interdepedenz) gestattet. Abgesehen davon, daß bedeutende Kenner des Systems der Zentralverwaltungswirtschaft der Auffassung sind, daß sich dieses Problem für eine moderne dynamische — sich dauernd verändernde, wachsende — Wirtschaft auch durch die Einschaltung von Elektronengehirnen nicht umfassend lösen läßt, ist bis heute in der SBZ noch nicht einmal der Versuch gemacht worden, eine auch nur grobe Details berücksichtigende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu erstellen. Hierüber ist von guten Kennern der SBZ-Wirtschaft (z. B. von Oelßner, Behrens) gerade in der letzten Vergangenheit Klage geführt worden. Die Planung erfolgt also ohne ausreichende Sachkenntnisse. In der Praxis gehen die für die Planaufstellung zuständigen Instanzen so vor, daß sie die Ist-Werte des zuletzt abgeschlossenen Wirtschaftsjahres als Ausgangspunkt für die Planaufstellung nehmen. Diese Werte sind jedoch veraltet, weil der Volkswirtschaftsplan am Anfang des Wirtschaftsjahres bereits vorliegt, der Grad der Erfüllung des laufenden Planes jedoch nicht bekannt ist. Der bereits bekannte Erfüllungsstand gibt also nicht den augenblicklichen Zustand der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft [S. 530]wieder. Er ist eine unvollkommene Hilfsgröße, besonders auch deswegen, weil er lediglich die erzielte Bruttoproduktion, nicht aber deren technisches Niveau, ihre Qualität und vor allem nicht den Grad ihrer rationellen Verwendung widerspiegelt. Diese unvollkommenen Grundwerte werden durch die erwarteten Ergebnisse des bei der Planungsarbeit für das folgende Jahr laufenden Wirtschaftsjahres ergänzt. Hierbei handelt es sich aber um Größen, die erstens die gleiche geringe Aussagekraft haben wie die Grundwerte, zusätzlich aber nur geschätzt sind: es ist aber in keiner Weise sicher — die Erfahrung lehrt sogar das Gegenteil —, daß der laufende Plan erfüllt wird. Auf Grund dieser ungenauen Größen wird an Hand der Direktiven und Weisungen des Politbüros der Volkswirtschaftsplan ausgearbeitet. Die politisch motivierten Forderungen überschätzen aber in der Regel die Leistungsfähigkeit der Zonen Wirtschaft (Fünfjahrplan, Ökonomische Hauptaufgabe, Siebenjahrplan, Investitionen, Störfreimachung). Die unteren Instanzen (Betriebe, Arbeiter) haben keinen Einfluß auf die Planaufstellung. Hinzu tritt, daß die Planungsorgane absichtlich falsch informiert sind, weil die Betriebe oft nichtrealisierte Plan(über)erfüllungen melden, um so möglichst hohe Prämien zu erzielen. Für die Planverwirklichung sind verantwortlich der Ministerrat und als dessen Organe der Volkswirtschaftsrat und der Landwirtschaftsrat, ferner die VVB, die Bezirkswirtschaftsräte und die Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte. Die eigentliche Realisierung der Pläne erfolgt in den Betrieben. Die genannten Institutionen haben die von der Staatlichen Plankommission erteilten Auflagen jeweils weiter aufzuschlüsseln und in konkrete Produktionsvorgaben zu transformieren, die dann in die Betriebspläne eingehen und als „Planaufgabe“, „Plansoll“ oder „Soll“ als konkrete Arbeitsunterlage zu akzeptieren und zu realisieren sind, wobei den Gewerkschaften (FDGB) eine große Bedeutung zukommt. Die folgende Skizze zeigt eine vereinfachte Darstellung des Aufbaus der Wirtschaftsverwaltung. Die Schwierigkeiten bei der Planverwirklichung sind größer als bei der Planaufstellung. Wegen der Interdependenz aller wirtschaftlichen Vorgänge ist das volkswirtschaftliche Gleichgewicht schon dann gestört, wenn der Plan an einer Stelle, in einem Betrieb nicht erfüllt wird. Immer wieder wird z. B. darüber geklagt, daß wegen nicht termingerechter Materialversorgung sogen. Stillstands- und Wartezeiten (Ausfallzeiten) entstehen. Maschinen und Arbeiter sind während dieser Zeit nicht beschäftigt (eine Form systembedingter Arbeitslosigkeit). Die Ausfälle sollen dann nach der verspäteten Materiallieferung aufgeholt werden, was eine Überbeanspruchung der Maschinen (höherer Verschleiß = höhere Kosten) und der Arbeitskräfte (Überstunden == höhere Kosten) (Arbeitszeit) zur Folge hat und somit rentabilitätsmindernd wirkt (Rentabilität). Gleichzeitig werden von solchen Produktionsverschiebungen in einer Art Kettenreaktion alle Abnehmerbetriebe betroffen usw. Auch durch die Einrichtungen des Vertragssystems ist keine Besserung erzielt worden. Auch die von den Behörden der SBZ immer wieder geforderte Übererfüllung der Pläne ist dann ökonomisch unsinnig, wenn diese Übererfüllung nicht von allen Betrieben gleichzeitig und vor allem in gleicher Höhe erzielt wird. In diesen Fällen werden Güter produziert, die die Abnehmerbetriebe nicht verwenden können. Während bei Planuntererfüllungen Engpässe entstehen, führen Übererfüllungen zu Überplanbeständen. Gegen Planuntererfüllungen versucht man sich durch An[S. 532]lagen von Reserven zu sichern. In diesem Falle müssen also Güter für wirtschaftliche Situationen produziert und gelagert werden, die bei geregeltem plangerechtem Wirtschaftsablauf gar nicht benötigt werden. Auch dadurch entstehen volkswirtschaftliche Verluste. Gleiche, durch das Wirtschaftssystem bedingte, Kosten entstehen dadurch, daß sich die Betriebe durch eigene überplanmäßige Vorratsbildung für den Fall des Ausbleibens von Zulieferungen absichern. Gegen diese „private“ Reservenbildung, die ihrerseits zu Unplanmäßigkeiten beim Wirtschaftsablauf führen, kämpft die Zonenverwaltung seit Jahren ohne Erfolg, durch Bestrafung der Verantwortlichen, durch spezielle Kreditregelungen und mit hohen Kreditzinsen für die Finanzierung solcher Überplanbestände. Nicht unerhebliche Verluste entstehen durch die von der politischen Führung häufig geforderten Planänderungen. Eine weitere Ursache ist die Schwerfälligkeit des Systems, die sich besonders in einer Unzahl von Anordnungen, Richtlinien, Gesetzen, Durchführungsbestimmungen u. dgl. zeigt. Es ist der Normalfall, daß ein größerer Industriebetrieb oder eine LPG jährlich weit über tausend solcher Bestimmungen erhält, die, von verschiedenen Instanzen erteilt, nicht miteinander abgestimmt sind und sich häufig widersprechen. In der SBZ selbst wird immer wieder diese „Papierflut“ kritisiert. Die größte Schwierigkeit bei der Planverwirklichung besteht jedoch in der Notwendigkeit, alle am Produktionsprozeß Beteiligten dem zentralen Willen einer kleinen Gruppe zu unterwerfen und deren Anordnungen nach Menge, Qualität und zeitgerecht zu erfüllen. Eigene Vorstellungen über eine andere Produktion oder auch nur über eine sinnvollere und sachgerechtere Produktionsgestaltung zur Erreichung eines vorgegebenen Produktionszieles müssen zurückgestellt werden. (Aus diesem Grunde wird in bezug auf das kommun. Wirtschaftssystem auch von „Befehlswirtschaft“ oder „Kommandowirtschaft“ gesprochen.) Die Praxis zeigt, daß die Verwaltung der SBZ aber nicht damit rechnen kann, daß ihre Anordnungen befolgt werden. Persönliche Auffassungen, Prestigefragen, Konkurrenzneid und vor allem die politische Ablehnung des SED-Regimes und seiner Herrschaftsmethoden bei dem überwiegenden Teil der Bevölkerung sind die Hauptgründe für die Nachlässigkeit, den Widerstand und gelegentlich die Sabotage bei der Plandurchführung. Diesen Widerstand versucht man zu überwinden durch eine entsprechende Beaufsichtigung und Kontrolle, durch eine auf das materielle Interesse gerichtete Lohnpolitik (Arbeitspolitik, Arbeitsrecht), durch die Zahlung von Prämien, durch öffentliche Belobigungen, durch Titel und Auszeichnungen (z. B. Held der Arbeit, Verdienter ➝Aktivist) und nicht zuletzt durch ein drakonisches Wirtschaftsstrafrecht (Wirtschaftsstrafverordnung, Sabotage). Die Bemühungen, die bedingungslose Erfüllung der Wirtschaftspläne zu sichern, sind auch der Hauptgrund für die Anmaßung der SED, die mitteldeutsche Bevölkerung zum sozialistischen Bewußtsein und zur sozialistischen Moral zu „erziehen“. (Fünf von den „Zehn Geboten der sozialistischen Moral“ dienen ausschließlich der Verwirklichung von wirtschaftspolitischen Zielen der SED.) Wenn die Menschen schon wegen ihres „Bewußtseins“ oder aus Gründen der Moral arbeiten, so spekuliert der Kommunismus, spielen materielle Äquivalente als Leistungsanreiz eine untergeordnete Rolle und können für die Ziele der Partei eingesetzt werden. Bis heute haben allerdings weder die psychologischen Methoden noch die Spekulation auf die materielle Interessiertheit der Arbeiter und Angestellten die Hoffnungen der SED erfüllt. (Produktionspropaganda) [S. 533]Auch nicht vorhergesehene Einwirkungen von außen können das kommun. Wirtschaftssystem empfindlich stören. So sind z. B. die negativen Wirkungen von Naturereignissen (Hochwasser, Frost) oder eine ausgebliebene Importlieferung auf den Wirtschaftsprozeß erheblich größer als in einer reaktionsfähigeren und elastischeren Marktwirtschaft. Die Kontrolle über die Planverwirklichung obliegt zunächst den Instanzen, die für die Planverwirklichung zuständig sind (Volkswirtschaftsrat, VVB, Betriebe, Landwirtschaftsräte). Neben der materiellen Kontrolle erfolgt eine zusätzliche Kontrolle durch den Vergleich der finanziellen Produktionsergebnisse mit den Finanzplänen. (Rechnungswesen, Vertragssystem, wirtschaftliche Rechnungsführung) Schließlich ermöglicht der Zwang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr eine weitgehende Kontrolle des Betriebsgeschehens durch die Banken (Währung). <Wirtschaftspolitik> Das wirtschaftspolitische Ziel Nummer eins ist — wie schon erwähnt — seit 1945 die Begründung und Festigung der kommunistischen Macht innerhalb der SBZ und die Einspannung der Zone für die machtpolitischen Ziele des Weltkommunismus, die von der Führung der KPdSU bestimmt werden. Es gibt keine wirtschaftspolitischen Ziele außerhalb dieses Hauptzieles! Die im folgenden erwähnten Zielsetzungen sieht der Kommunismus als Mittel zur Erreichung seines Hauptzieles an. 1. Aufbau der Zentralverwaltungswirtschaft sowj. Typs. Der im Abschnitt „Wirtschaftssystem“ geschilderte Aufbau der Wirtschaftsverwaltung war im Jahre 1945 nicht vorhanden. Die notwendigen Institutionen mußten geschaffen, das entsprechende Personal mußte ausgebildet werden, die Ideen der kommun. Wirtschaftsplanung und die Methoden ihrer praktischen Durchführung mußten bis hinunter zu den Arbeitern und Bauern propagiert werden. Ein riesiger Apparat für die notwendige Berichterstattung (Statistik) mußte errichtet werden. Die Vorarbeiten waren 1948 so weit gediehen, daß der erste Volkswirtschaftsplan für das zweite Halbjahr 1948 vorgelegt werden konnte (DWK). Seitdem bestimmen Volkswirtschaftspläne den Ablauf der Zonen-Wirtschaft jeweils für ein Jahr und Perspektivpläne für längere Perioden. Der Aufbau der Planungsinstanzen, ihre Funktionen und ihre Struktur sind seitdem mehrfach geändert worden, ohne daß das Grundprinzip der zentralen Wirtschaftslenkung aufgegeben worden ist, aber auch ohne eine Verbesserung der mangelhaften Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems zu erzielen. Auch eine Ende 1962 durch einen Aufsatz von Professor Liberman (SU) in Gang gekommene Diskussion über die Qualität des kommun. Wirtschaftssystems, in dem freimütig auf dessen Mängel und Fehlleistungen hingewiesen wurde, sowie eine sich anschließende gleichgerichtete Diskussion in der SBZ haben zu keiner Änderung der bisherigen Prinzipien geführt — im Gegenteil, Ulbricht hat auf dem folgenden VI. Parteitag der SED (Januar 1963) eine noch straffere Planung und Leitung und eine noch größere Konzentration der Wirtschaft angekündigt. 2. Die Sozialisierung. a) Die wichtigste Form der Sozialisierung ist die Enteignung. Aus optischen Gründen wird aber nicht die kommun. Partei juristisch Inhaber dieser Verfügungsgewalt — die sie dennoch faktisch besitzt und ausübt sondern das „Volk“, das den von der kommun. Partei beherrschten und verwalteten „Staat“ — eine weitere Fiktion — „bittet“, sein Eigentum, das Volkseigentum („Staatseigentum“) zu verwalten [S. 534]und optimal zu nutzen. Die früheren Eigentümer verlieren — grundsätzlich ohne Entschädigung — ihre Rechte, damit ihren wirtschaftlichen und — dieser Aspekt ist von großer Bedeutung — den damit weitgehend verbundenen gesellschaftspolitischen Einfluß, sie werden proletarisiert, eine wichtige Voraussetzung zur Errichtung einer totalitären Herrschaft. Enteignet wurden seit 1945 zunächst die Banken, die Versicherungen, (Deutsche Versicherungsanstalt), das Verkehrswesen, die gesamte Großindustrie und große Teile der mittelständischen Industrie. b) Eine zweite wichtige Form der Beseitigung der individuellen Verfügungsgewalt ist die Bildung von Produktionsgenossenschaften aus ehemals selbständigen Privatbetrieben. Diese Methode wird dort angewendet, wo man auf die Arbeitskraft der ehemaligen Inhaber nicht verzichten kann. (Genossenschaften, ländliche ➝Genossenschaften). Eine Sozialisierung entsprechend diesen Prinzipien erfolgt in der Landwirtschaft (Agrarpolitik, LPG, Zwangskollektivierung), im Handwerk, in der Fischerei und im Gartenbau. Die Genossenschaftsbildung mit dem genannten Akzent konnte die SED nur durch Anwendung von wirtschaftlichen und psychologischen Zwangsmitteln und unter Inkaufnahme von Produktionsverlusten erreichen. c) Eine weitere Methode der Sozialisierung hat die SED aus China übernommen. Die Rechte der Eigentümer von Industriebetrieben, die noch Privateigentum sind, werden — seit 1956 — durch die Aufnahme einer „staatlichen Beteiligung“ in halbstaatliche Betriebe umgewandelt. Die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel gelangt zunehmend in die Hand des „Staates“. d) Schließlich versucht man, den noch verbliebenen privaten Einzelhändlern (Handel) dadurch ihre Selbständigkeit zu nehmen, daß man sie zum Abschluß eines Kommissionsvertrages mit der „staatlichen“ Handelsorganisation bewegt. Der Kommissionshändler darf keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung tätigen. Auch über seine Geschäftsführung bestimmen also weitgehend „staatliche“ Einrichtungen. Der im Anschluß an die Periode der antifaschistisch-demokratischen Ordnung begonnene Aufbau des Sozialismus (1950/52) hat vor allem die in Punkt eins und zwei genannten wirtschaftspolitischen Ziele und die Stabilisierung der neuen Struktur von Wirtschaft und Gesellschaft („umfassender Aufbau des Sozialismus“ seit Ende 1962) zum Inhalt. Mit der vollständigen Verwirklichung dieser Ziele dürfte diese Entwicklungsperiode abgeschlossen sein. 3. Produktionsmittelprimat Ein weiteres wichtiges Ziel der mitteldeutschen Wirtschaftspolitik ist der forcierte Aufbau einer Produktionsgüterindustrie zu Lasten der Herstel[S. 535]lung von Konsumgütern. So ist man seit Kriegsende bemüht, eine Grundstoff- und Schwermaschinenbauindustrie aufzubauen, die chemische Industrie vorrangig zu entwickeln und die Leistungen des sonstigen Maschinenbaues zu steigern. Hohe Investitionen auf diesen Sektoren sollen ein hohes Produktionsniveau sichern. Das Produktionsmittelprimat und zusätzlich ein sehr hoher öffentlicher Verbrauch zur inneren und äußeren Machtsicherung (Militärpolitik, Propaganda, Infiltration) sind mitbestimmend für den niedrigen Lebensstandard. 4. Außenhandel Die SBZ ist ein rohstoffarmes, also stark importabhängiges Land, sie ist zu hohen Exporten gezwungen, um ihre Wirtschaft mit den notwendigen Gütern versorgen zu können, weshalb der Außenhandel vorrangig gefördert wird. Daneben wird jedoch versucht, über internationale Handelsverbindungen (DIA, Deutsche ➝Handelsbank AG, Kammer für ➝Außenhandel) die politische Anerkennung zu erreichen. Insbesondere in den Entwicklungsländern versucht man, auf diese Weise Fuß zu fassen, um politisch wirken zu können. (Außenpolitik) Beide Motive haben solches Gewicht, daß der Export — besonders in das westliche Ausland — in erheblichem Maße zu Preisen abgewickelt wird, die nicht die Kosten, z. T. nicht einmal die Produktionskosten — ohne Sozialbelastung — decken, so daß hohe Außenhandelsverluste durch Subventionen beglichen werden müssen. Das gilt insbesondere für den Konsumgüterexport. 5. Wirtschaftliche Verflechtung im Rahmen des Ostblocks Die Wirtschaft der SBZ ist erstens abhängig von den Beschlüssen und Empfehlungen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe, dem sie seit 1949 angehört und in dem sowj. Interessen vorherrschen, und zweitens — wie schon erwähnt — von direkten Weisungen der SU. Diese Abhängigkeit hat zur Folge, daß die Produktions-, speziell die Investitionsentscheidungen der SBZ nicht in erster Linie im Interesse der eigenen Volkswirtschaft getroffen werden können: Die Volkswirtschaft der SBZ mit ihrem qualifizierten Facharbeiterstamm ist in hohem Maße ein Verarbeitungsbetrieb im Dienste der SU. Rund 45 % ihres Außenhandels wickelt die SBZ mit der SU ab, wobei die SBZ von der SU nahezu ausschließlich Rohstoffe, Halbwaren und Konsumgüter erhält, während sie selbst gezwungen ist, ganz überwiegend Maschinen und Ausrüstungen zu liefern. Auch für die übrigen Partner des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe ist die SBZ in erster Linie Lieferant von hochwertigen Industrieerzeugnissen. 6. Zusammenfassung Mißt man die Leistungen der Zonenwirtschaft an ihren eigenen Wirtschaftsplänen, so muß man feststellen, daß — besonders in den letzten Jahren — die gesteckten Ziele nicht erreicht wurden, daß insbesondere durch Planübererfüllung in Einzelbereichen und durch Planuntererfüllung in anderen Bereichen die Disproportionen vergrößert wurden und das volkswirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist. Bei einem Vergleich mit der BRD fällt auf, daß trotz angeblich höherer Zuwachsraten der Entwicklungsstand der Zonenwirtschaft erheblich geringer ist als der bundesdeutsche. Die Arbeitsproduktivität ist — laut Ulbricht — Anfang 1963 um rd. 25 v. H. geringer als in der BRD. Der Lebensstandard ist sogar um über 40 v. H. niedriger. Die Gründe hierfür sind vor allem das komplizierte und schwerfällige System der Zentralverwaltungswirtschaft sowj. Typs, die Sozialisierungsmaßnahmen, die Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit durch die Wirtschaftsverwaltung, der Vorrang der Politik bei der Bestimmung [S. 536]der Wirtschaftsziele und bei der Leitung der Wirtschaft, das Produktionsmittelprimat und vor allem die hohe Exportquote dieser Güter in die RWG-Länder, speziell in die SU, die hierdurch bedingte mangelhafte Bereitstellung von Konsumgütern für die Bevölkerung, der durch das politische System bedingte hohe Staatsverbrauch, Fehlinvestitionen durch den Bau von Anlagen mit niedrigem technischem Niveau und infolge von kurzfristigen Planänderungen. Vergleicht man die Entwicklung der Wirtschaft seit 1950 mit den auf dem VI. Parteitag (1963) proklamierten Zielen, so ist auch für die Zukunft keine Änderung zu erwarten. Die Planungs- und Leitungsprinzipien bleiben erhalten, die Anforderungen der SU bleiben bestehen, der Konsument soll in Zukunft in noch geringerem Maße am Sozialprodukt beteiligt werden. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft — industrielle Standorte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin 1956, Duncker und Humblot. 252 S. m. 16 Karten u. 108 Tab. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Schiller, Otto: Die Landwirtschaft der Sowjetunion 1917 bis 1953. Agrarverfassung und Agrarproduktion (Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung, Nr. 19). Tübingen 1954, durch Böhlau-Verlag. 108 S. m. Tab. Thalheim, Karl C., und Peter Propp: Die Entwicklungsziele der sowjetischen Besatzungszone in der zweiten Fünfjahrplan-Periode. (FB) 1957. 87 S. m. 15 Tab. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 528–536 Winzer, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 528]Der Sinn des Wirtschaftens in den kommun. Staaten ist — entsprechend dem Willen der herrschenden Partei — ausschließlich die Festigung und Steigerung der Macht der Partei, speziell der Parteielite. Als die Grundlage dieser Macht wird die totale Verfügungsgewalt über alle wirtschaftlichen Güter angesehen: über die Produktionsmittel, um so die Produktionsrichtung bestimmen zu können (anordnen zu können, welche Güterarten und welche…

DDR A-Z 1963

Landwirtschaft (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 278]Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung der Marktproduktion zum Ziele gesetzt. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein realer Widerspruch. Alle Bemühungen, beide Aufgaben zugleich zu bewältigen, um die „Überlegenheit der sozialistischen landwirtschaftlichen Großproduktion“ über die „kapitalistischen“, d. h. familien-bäuerlichen Produktionsformen der BRD, nachzuweisen, sind eine offenbare Fehlspekulation. Die Entwicklung der Ertragslage der L. nach 1945 erbringt hierfür den untrüglichen Beweis. Es ist naheliegend, die Ergebnisse der Agrarproduktion der SBZ mit den entsprechenden Leistungen der BRD zu messen, da man die unterschiedliche Struktur und Leistung beider Produktionsgebiete der Vorkriegszeit in Rechnung stellen kann. Die mitteldeutsche L. der Vorkriegszeit wurde durch intensiven Ackerbau und eine pflanzliche Produktion gekennzeichnet, die derjenigen Westdeutschlands zum Teil überlegen war. Die Betonung der pflanzlichen Produktion war begründet in dem Überwiegen der Großbetriebe und des Ackerflächenanteils an der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Entsprechend diesen Verhältnissen überwog der Viehbesatz in Westdeutschland gegenüber dem in Mitteldeutschland. Obwohl durch die Zwangskollektivierung die Agrarstruktur der SBZ heute allein vom „sozialistischen Großbetrieb“ geprägt wird (durchschnittliche Betriebsgrößen 1961: LPG Typ III = 556 ha; Typ I und II = 165 ha, VEG = 633 ha), läßt die wirtschaftspolitische Planung der Bodennutzung (Anbauplanung) und der Viehbestände (Viehhalteplanung) das Streben erkennen, in den LPG die feldwirtschaftlichen Vorzüge des Großbetriebes mit der viehwirtschaftlichen Stärke des Bahnbetriebes zu kombinieren. Die Bodennutzung zeigt gegenüber der Vorkriegszeit und im Vergleich der beiden Teile Deutschlands folgendes Bild: In den Naturalerträgen bleiben die Ernten der SBZ, trotz allen „Kampfes um die Produktionsverbesserung“, nicht nur weit unter dem Ertragsniveau der BRD, sondern auch immer noch erheblich unter dem Vorkriegsstand (vgl. Schaubild auf S. 280). [S. 280]Bei Futterpflanzen sowie bei Wiesen und Weiden läßt sich infolge unterschiedlicher Erhebungsmethoden keine Vergleichbarkeit der Erträge der SBZ mit denen der BRD herstellen; je nach Fruchtart müßten sie nach der in der BRD angewandten Schätzungsmethode zwischen 10 und 20 v. H. niedriger liegen, als sie die SBZ ausweist. Daß in der SBZ der Ertrag an Feldfrüchten derart enttäuschend ist, läßt auf sehr beträchtliche Hemmungsfaktoren schließen, die nicht in Witterungseinflüssen, sondern vor allem in dem unbefriedigenden Kulturzustand der Böden zu suchen sind. Neben der unzureichenden Handelsdüngerversorgung (mineralische ➝Düngemittel) wirken sich hier die verschlechterte Bodenbearbeitung durch die MTS, der Minderbesatz an Zugkraft, Mängel in der Saat- und Pflanzgutversorgung sowie in der Schädlingsbekämpfung, die erzwungene betriebswirtschaftliche Umstellung im Zuge der Kollektivierung und schließlich die mangelhafte Organisation der Feldwirtschaft in den LPG, ÖLB und zum größten Teil auch in den VEG aus. [S. 281]In der Viehwirtschaft der SBZ sind die Vorkriegsbestandszahlen zwar überschritten worden, jedoch mußten die forcierte Steigerung der Nutzviehbestände ohne entsprechende Futterflächen in der Anbauplanung, das niedrige Ertragsniveau der Feldfrüchte, die hohen Ablieferungsquoten pflanzlicher Erzeugnisse und eine völlig unzureichende Versorgung mit Handelsfuttermitteln (Staatlicher ➝Futtermittelfonds, Futtermeister der DDR) dazu führen, daß die tierischen Leistungen weit unter dem Normalmaß zurückbleiben. Die tierischen Minderleistungen gehen vor allem aus dem Zurückbleiben der durchschnittlichen Schlachtgewichte bei Rindern und Kälbern, der Schlachtumtriebe bei Rindern und Schweinen und der Milchleistung je Kuh um je 25 bis 30 v. H. gegenüber dem Leistungsstand der BRD hervor. Die geschilderten Mindererträge wirken sich naturgemäß auf die Ernährungswirtschaft der SBZ aus. Alljährlich wiederkehrende und ab 1961 besonders akute Versorgungsschwierigkeiten sowie die nach vielen Versprechungen erst 13 Jahre nach dem Kriege aufgehobene Lebensmittelrationierung (Lebensmittelkarten) beweisen das zur Genüge. Hinzu kommt die Abhängigkeit der Versorgung von Einfuhren an Nahrungs- und Futtermitteln, vorwiegend aus den Staaten des Ostblocks, die ihrerseits häufig mit der Erfüllung der Lieferverträge Schwierigkeiten haben. Ausfuhrverpflichtungen und die Versorgung der sowjet. Besatzungsmacht erschweren die Ernährungslage zusätzlich. In dem von Ulbricht auf dem V. Parteitag der SED gesteckten Planziel, 1961 den Pro-Kopf-Verbrauch der westdeutschen Bevölkerung zu erreichen und zu übertreffen, verbarg sich schon damals das Eingeständnis der eigenen Mangellage, die mit dem Scheitern dieser Planerfüllung ganz offensichtlich geworden ist. Im Gegensatz zu den beachtlichen Produktionsfortschritten in der BRD hat das in der SBZ herrschende Wirtschaftssystem die Gesamtentwicklung der L. in der SBZ derart gehemmt, daß der große Rückstand in der agrarischen Produktion nicht weiter wundernehmen kann. Der wirtschaftliche Rückschritt ist nicht zu trennen vom sozialen, von der Depression des Zukunftserlebens und den vielfältigen seelischen Konflikten, die besonders auf den Menschen in der L. der SBZ lasten. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Merkel, Konrad: Agrarproduktion im zwischenvolkswirtschaftlichen Vergleich — Auswertungsprobleme der Statistik am Beispiel des geteilten Deutschland. Berlin 1963, Duncker und Humblot. 105 S. m. 50 Zahlenübersichten. *: Die Zwangskollektivierung des selbständigen Bauernstandes in Mitteldeutschland, Denkschrift. (BMG) 1960. 142 S. m. zahlr. Faks. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 278–281 Landtechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsbank

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 278]Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung der Marktproduktion zum Ziele gesetzt. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein realer Widerspruch. Alle Bemühungen, beide Aufgaben zugleich zu bewältigen, um die „Überlegenheit der sozialistischen landwirtschaftlichen Großproduktion“ über die „kapitalistischen“, d. h. familien-bäuerlichen…

DDR A-Z 1963

Reparationen (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d. h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler Reparationsleistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen: Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa 2,0 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit sechs Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontagen sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in West-Berlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe. 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vor[S. 403]bereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals. wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden drei Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungshaushalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs noch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt, über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die SBZ-Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die Sowjetzone wurden die Betriebe zum Teil von Vorräten und Ausrüstungsteilen entblößt. Beide Formen der Entnahmen werden von Experten auf etwa 1 Mrd. Mark geschätzt. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Wiederingangsetzung der Betriebe mußte die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW), Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945–1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946 bis 1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für Reparationsnebenkosten, d. h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden Reparationsleistungen der SBZ [S. 404] In dieser Zusammenstellung sind rund 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 enthalten. Nicht enthalten sind sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der SU aus der Arbeitsleistung der nach der SU verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der SU, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjet. Handelsgesellschaften in der SBZ und aus der Auswertung deutscher Patente. Legt man den von den Sowjets bis 1953 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von 66,40 Mrd. Mark eine Reparationsleistung in Höhe von 26,5 Mrd. Dollar, also 16,5 Mrd. Dollar mehr, als die SU von Gesamtdeutschland an Reparationen gefordert hatte. Behauptungen, wonach die SU auf hohe Reparationsleistungen verzichtete, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 402–404 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reproduktion

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die…

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Säuberungen (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitgl. auf soziale und politische Herkunft, parteimäßiges Verhalten und Qualitäten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen als Weg zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitgl. und Gruppen, zur hektischen Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von „Sündenböcken“, als Mittel, um den Unfehlbarkeitsanspruch der bolschewistischen Partei krampfhaft aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig benutzen die Parteiführer S., um sich persönlicher Widersacher oder politischer Opponenten in der Führung zu entledigen. Eine besonders terroristische Variante erfuhren die S. in der SU nach der Ermordung des Leningrader Parteisekretärs Kirow am 1. 12. 1934. Von diesem Ereignis führte eine direkte Linie zu den Schauprozessen gegen ehemalige Partei-, Staats- und Armeeführer in der SU (KPdSU). Demgegenüber sind die S. in der SBZ — von wenigen Ausnahmen abgesehen — unblutig verlaufen. Kriterien der S. in der SED waren vor allem die Einstellung der Parteimitgl. und Funktionäre zur SU und zum Titoismus, die Einstellung zu Walter Ulbricht und seinem Kurs sowie zu den Normen der „Partei neuen Typus“. Dies schließt die Ablehnung aller demokratischen Gedanken, des sogenannten Sozialdemokratismus, des Revisionismus, des Nationalkommunismus ein. Die erste S. in der SED wurde 1948/49 mit dem Ziel veranstaltet, „klassenfremde Elemente“ und „antibolschewistische Gruppierungen“ aus der Partei zu entfernen. Die erste große S. in der Parteiführung erfolgte im Sommer 1950 mit dem Ausschluß der Funktionäre Merker, Bauer. Goldhammer, Kreikemeyer, Ende und weiterer („Noel-H.-Field-Affäre“). Zwei Monate später beschloß das ZK eine Überprüfung aller Mitgl. in der Zeit vom 15. 1. bis 30. 6. 1951. Nach offiziellen Angaben sind im Verlauf dieser S. 150.696 Personen aus der SED ausgeschlossen worden. Im Laufe der nächsten zwei Jahre wurden u. a. folgende Funktionäre in speziellen und kollektiven S. abgesetzt, gerügt bzw. ausgeschlossen: Dahlem, Lohagen, Uschner, Lauter, Lena Fischer, Wilhelm ➝Koenen. Nach dem Juni-Aufstand wurden, zum Teil unter der Beschuldigung der „Fraktionsmacherei“, Opfer von S.: Zaisser, Herrnstadt, Fechner, Jendretzky, Elli Schmidt, Weinberger und andere. Eine neue Säuberungswelle richtete sich nach dem Ungarn-Aufstand gegen Anhänger des Revisionismus (Wolfgang ➝Harich); im Zusammenhang mit dieser Aktion wurde im Okt. 1957 Paul ➝Wandel seiner Funktionen enthoben. Auf dem 35. Plenum des ZK im Febr. 1958 richtete sich eine S. gegen die „parteifeindliche Gruppe Schirdewan, Wollweber und andere“ (Ziller). (Dritter Weg). Wegen Unterstützung dieser Gruppe wurde Oelßner aus dem Politbüro ausgeschlossen, nachdem vorher Wollweber und Schirdewan aller Funktionen entbunden worden waren. Auch Selbmann wurde scharf angegriffen. — Neben den bereits enannten Funktionären sind seit er Gründung der SED aus dem Zentralsekretariat bzw. Politbüro entfernt worden: Ackermann, Beling, Buchwitz, Gniffke, Karsten, Käthe Kern, Helm, Lehmann, Otto Meier, Steinhoff u. a. Prominenteste Opfer von S. im Staatsapparat sind: Dertinger, Hamann. S. haben auch in den übrigen SBZ-Parteien und in den Massenorganisationen wiederholt stattgefunden. (Entstalinisierung) Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 414 SAP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SBZ

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitgl. auf soziale und politische Herkunft, parteimäßiges Verhalten und Qualitäten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen als Weg zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitgl. und Gruppen, zur hektischen Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von „Sündenböcken“, als Mittel, um den…

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Sozialfürsorge (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Als hilfsbedürftig gilt nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fällen, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen hat oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die Räte der Gemeinden (Referate Sozialfürsorge in der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen) gewährt. Die S. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirkes eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird in die Wirtschaftsplanung einbezogen: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 328/1951). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden” („Arbeit und Sozialfürsorge“, 1951, S. 327). Die Barunterstützungen sind deshalb gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 85,– DMark Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30,– DM Ost, für ein Kind 35,– DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 25–40 DM Ost gewährt werden. Ab 1. Juni 1958 wird ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ost-Berlin 12 DM Ost) gewährt. Nach der 1. Durchführungsbestimmung vom 24. 2. 1956 gilt als hilfsbedürftig, sofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt: a) wer als Frau 60 Jahre, als Mann 65 Jahre alt ist, b) Invalide im Sinne der Sozialversicherung ist (Renten), [S. 435]c) wer arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, aber nachweisbar keine Arbeitsmöglichkeit hat, d) Frauen mit mindestens einem Kind bis zu drei Jahren oder mindestens zwei Kindern unter acht Jahren, wenn sie diese nicht durch Familienangehörige, in einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung oder durch dritte Personen beaufsichtigen lassen können, e) Personen, die in ihrem Haushalt eine ständig pflegebedürftige Person versorgen müssen, sofern die Pflege nicht von einem Dritten übernommen werden kann. Auch hier wird, wie in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) die Tendenz deutlich, möglichst viele Menschen zur Arbeit zu zwingen. (Arbeitspolitik) Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgegesetze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 434–435 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den…

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1963: B

Bach, August Bäder Baierl, Helmut Balkow, Julius Bankanalyse Banken Bankenabkommen Banner der Arbeit Bargeldumlauf Bartel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Bauer Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Bedürfnisse Begräbnis, Sozialistisches (Grabweihe) Beherbergungsgewerbe Behrend, Heinz Behrens, Fritz Benary, Arne Benjamin, Hilde, geb. Lange Bentzien, Hans Berater Bereichsarztsystem Bereitschaftspolizei Bergbau Bergbaubehörde, Oberste Bergbaustaatsanwalt Berger, Rolf Berg, Lene Bergmann der DDR, Verdienter Bergmannsrenten Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Bernburg Berufsausbildung Berufsschulen Besatzungspolitik Besatzungstruppen, Sowjetische Beschlagnahme Bestarbeiter Besttechnologie Bestzeiten Besucherräte Betriebsakademien Betriebsambulatorium Betriebsberufsschulen Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskampfgruppen Betriebskollektivvertrag Betriebskomitee Neue Technik Betriebskultur Betriebsordnung der LPG, Innere Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebsplan Betriebspoliklinik Betriebspraktikum Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssparkassen Betriebsvereinbarung Betriebszeitung Bevölkerung Bevollmächtigte für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewaffnete Organe Bewährungsfrist Bewußtseinsbildung Bewußtsein, Sozialistisches Beyling, Fritz Bezirk Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgericht Bezirkskommando Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag Bezirkswirtschaftsräte Bezirkszeitungen BG BGL BHG BHZ Bibliotheken Bildende Kunst Bildender Künstler Deutschlands, Verband Binnenschiffahrt Bitterfeld Bitterfelder Beschlüsse Bitterfelder Konferenz Bitterfelder Weg BK BKV Blecha, Kurt Blockade Blockpolitik Bobrowski, Johannes Bodenreform Bodenschätze Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brasch, Horst Bräutigam, Alois Brecht, Bert (Bertolt) Bredel, Willi Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der besten Qualität Brigade der hervorragenden Leistung Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit Brigade der sozialistischen Arbeit Brigaden der LPG Brigadetagebücher Brocken Bruttoproduktion, Industrielle BSG Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) Buchhandel Buchhandlungen, Pädagogische Buchheim, Walter Buchwitz, Otto Bund Deutscher Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Bund Deutscher Offiziere Bündnispolitik Bürgerlich-Demokratische Revolution Bürgermeister Burghardt, Max Burmeister, Friedrich Büro des Präsidiums des Ministerrates Büro für die Neuererbewegung (BFN) Bürokratismus Büros der SED

Bach, August Bäder Baierl, Helmut Balkow, Julius Bankanalyse Banken Bankenabkommen Banner der Arbeit Bargeldumlauf Bartel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Bauer Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bechler, Bernhard Bedingte Strafaussetzung Bedingte…

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Nationalsozialisten, Ehemalige (1963)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 Die SED behauptet immer wieder wahrheitswidrig, entscheidende Stellungen der Bundesrepublik seien von unbelehrbaren EN. besetzt. Mit dieser Behauptung sucht sie Haß gegen die Bundesrepublik hervorzurufen. Zugleich will die SED die Tatsache verhüllen, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen der SBZ stehen: 1. Nicht wenige höhere Funktionäre der Satellitenparteien. (So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD und Vors. des Rechtsausschusses der Volkskammer; Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Heinrich ➝Homann, stellv. Vors. der NDPD; ferner 3 Bez.-Verbandsvors. der CDU, 1 der DBD, 6 der NDPD. — 2. viele Redakteure, darunter 4 Chefredakteure (Aust bei der „Deutschen Außenpolitik“; Gerhard Fischer beim „Morgen“ der LDPD; Dr. Karl Geisenheyner beim „Thüringer Tageblatt“ der CDU; Dr. Max Hummeltenberg (CDU) beim „Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“). — 3. Hohe Staatsfunktionäre: so Kurt ➝Blecha (SED), Leiter des Presseamtes beim Min.-Präs.; Gesandter Gerhard Kegel (SED); Curt-Heinz ➝Merkel (SED), Minister für Handel und Versorgung; Dr. Werner ➝Winkler, vormals Minister, jetzt Abt.-Leiter für Chemie in der Staatlichen ➝Plankommission; Kurt Opitz (SED), hoher Funktionär ebendort; Max Hartwig (CDU), stellv. Staatssekretär für Kirchenfragen; Hans ➝Bentzien (SED), Minister für Kultur, Konteradmiral Heinz ➝Neukirchen (SED), Chef des Stabes der Volksmarine der NVA. — 4. nicht weniger als 43 Professoren an Universitäten, Hochschulen u. ä. (u. a. Herbert ➝Kröger, Gerhard Reintanz [CDU] und Peter-Adolf ➝Thießen, Altnazi). — Zudem wären noch zu nennen: Dr. Egbert von ➝Frankenberg und Proschlitz (NDPD), Luftwaffenfachpublizist, Altnazi; Dr. Günter Kertzscher (SED), stellv. Chefredakteur des „Neuen Deutschlands“, Dr. Walter Künzel, Chefredakteur des Akademie-Verlages. Die SED gibt vor, daß diese „ehemaligen Mitgl. der NSDAP den Weg zur Demokratie fanden und heute aktiv für Frieden und Sozialismus eintreten“ („Neues Deutschland“, 18. 6. 1959), doch besagen derartige Erklärungen wenig, da Demokratie, Frieden und Sozialismus für die SED ebenso wie für Hitler nur als Maskierung ihrer Machtpolitik dienen. Literaturangaben *: Ehemalige Nationalsozialisten in Pankows Diensten. 4., erg. Aufl. (hrsg. v. Unters.-Ausschuß Freiheitl. Juristen). Berlin 1963. 116 S. m. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 338 Nationalpreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Naturgemäße Viehhaltung

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 Die SED behauptet immer wieder wahrheitswidrig, entscheidende Stellungen der Bundesrepublik seien von unbelehrbaren EN. besetzt. Mit dieser Behauptung sucht sie Haß gegen die Bundesrepublik hervorzurufen. Zugleich will die SED die Tatsache verhüllen, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen der SBZ stehen: 1. Nicht wenige höhere Funktionäre der Satellitenparteien. (So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD und Vors. des…

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Industrieverwaltung (1963)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 Die Industrie wurde nach der Errichtung der „volkseigenen“ Betriebe 1947 zunächst durch die Länderregierungen verwaltet. Mit der Erweiterung der Vollmachten der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) im Febr. 1948 begannen die Vorarbeiten für die erste planmäßige Organisierung der I. Unter der Oberleitung der DWK gab es seit Juli 1948 drei Gruppen von Industriebetrieben: 1. Betriebe, die der DWK direkt unterstanden, 2. Betriebe, die von den Länderregierungen verwaltet wurden, und 3. Betriebe unterer Gebietskörperschaften und der Genossenschaften. Für die Anleitung und Verwaltung der wichtigsten Industriebetriebe wurden von der DWK Zwischeninstanzen gebildet: Das Ministerium für Industrie und — von diesem angeleitet — die „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB). Die erste umfassende Reorganisation der I. erfolgte Ende 1950. Durch sie wurde das Ministerium für Industrie aufgelöst und durch zahlreiche Industrie-Fachministerien ersetzt. Gleichzeitig wurden viele bis dahin den Länderregierungen unterstehende Betriebe (VEB-L) in die zentrale Verwaltung der Fachministerien übernommen (VEB-Z) und eine Anzahl weiterer Industriezweigverwaltungen (VVB-Z) errichtet; die Länderverwaltungen mußten die restlichen ihnen bis dahin unterstellten Industriebetriebe als örtliche Industrie an die Kreiskörperschaften abgeben. Ende 1951 erfolgte eine zweite große Reorganisation. Die VVB in der bisherigen Form wurden aufgelöst, die angeschlossenen Betriebe wurden in selbständige Wirtschaftseinheiten umgewandelt (VEB). Mit der dritten großen Reorganisation (1958) wurden zahlreiche bis dahin zentral verwaltete Industriebetriebe den Räten der Bezirke und Kreise unterstellt; die örtliche Industrie gewann damit dem Umfang nach an Bedeutung. Seit Okt. 1962 ist die Rückgängigmachung der Reorganisation der I. vom Jahre 1952 eingeleitet. Die „territoriale“ Leitung und Verwaltung der Industrie hat sich ebenfalls nicht bewährt, da die örtlichen Dienststellen nicht in der Lage waren, die Betriebe fachlich anzuleiten. Das Produktionsprinzip soll endgültig und umfassend eingeführt werden; die „Dezentralisation“ des Jahres 1958, von der man sich „eine produktionsnahe Anleitung“ und damit Vorteile bei der Entwicklung der Produktion durch „Ausschöpfung aller örtlichen Reserven“ versprach, wird wieder aufgehoben. Der „demokratische Zentralismus“ soll wieder stärker zur Wirkung kommen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 212 Industrie- und Handelskammer (IHK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Infiltration

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 Die Industrie wurde nach der Errichtung der „volkseigenen“ Betriebe 1947 zunächst durch die Länderregierungen verwaltet. Mit der Erweiterung der Vollmachten der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) im Febr. 1948 begannen die Vorarbeiten für die erste planmäßige Organisierung der I. Unter der Oberleitung der DWK gab es seit Juli 1948 drei Gruppen von Industriebetrieben: 1. Betriebe, die der DWK direkt unterstanden, 2. Betriebe, die von den…

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Kapitalismus (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Nach dem Marxismus durch Differenzierung und Sozialisierung der Warenproduktion, Industrialisierung und Aufbau eines einheitlichen Weltmarkts seit Ausgang des Mittelalters („im Schoß des Feudalismus“) entwickelte Produktions- und Sozialformation, die die alte handwerklich-zünftische Produktionsweise ablöste. Kennzeichnend für den K.: Profitorientierung der Unternehmer, Tendenz zur permanenten Ausweitung des Kapitals (Produktionsmittel), damit verbunden verschärfter Konkurrenzkampf und als Kehrseite von allem verschärfte Ausbeutung der zahlenmäßig ständig anwachsenden Klasse der abhängigen Lohnarbeiterschaft („Proletariat“). Die durch diese immanenten Widersprüche nach marxistischer Ansicht zwangsläufigen Krisen sollten in den kapitalistisch ausgereiften hochindustrialisierten Ländern nach Ansicht von Marx und Engels die sozialistische Revolution erzwingen, ohne daß von ihnen klare Vorstellungen über deren Organisierung und Verlauf fixiert wurden. — Lenin ergänzte diese Analyse des K. durch seine Theorie des Imperialismus als eines angeblich seit 1900 erreichten Katastrophenstadiums des K., in dem dessen Auswirkungen weltweit geworden seien, so daß damit die Chance für eine Weltrevolution, die sich nicht mehr auf die hochindustrialisierten Länder beschränkte und auch nicht in diesen zu beginnen brauchte, gegeben sei. Damit suchte er seine bolschewistische Revolution im industriell unterentwickelten agrarisch-feudalen Rußland zu legitimieren. — Die Tatsache, daß vor allem seit der Weltwirtschaftskrise von 1929 im kapitalistischen Westen eine Fülle von — staatlich wie gesellschaftlich getragenen — Maßnahmen zum wirksamen Abfangen von Krisen entwickelt worden ist, wird von den Bolschewisten dahin interpretiert, es handle sich nur um eine vorübergehende „staatsmonopolistische“ neue Spielart der Ausbeutung (Staatsmonopolismus) - wobei aber die jüngere Generation der bolschewistischen Wirtschaftswissenschaftler wie Arsumanjan seit einigen Jahren die Effektivität dieses Wirtschaftens nicht einfach in Abrede stellt (vgl. „Ostprobleme“, 24/1962). (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus, Stalinismus, Koexistenz, Ökonomisches Grundgesetz) Literaturangaben Bader, Werner u. a.: Kampfgruppen, die Spezialtruppe der SED für den Bürgerkrieg — Eine Dokumentation. Köln 1962, Markus-Verlag. 128 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 234 Kandidat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kapitulantentum

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Nach dem Marxismus durch Differenzierung und Sozialisierung der Warenproduktion, Industrialisierung und Aufbau eines einheitlichen Weltmarkts seit Ausgang des Mittelalters („im Schoß des Feudalismus“) entwickelte Produktions- und Sozialformation, die die alte handwerklich-zünftische Produktionsweise ablöste. Kennzeichnend für den K.: Profitorientierung der Unternehmer, Tendenz zur permanenten Ausweitung des Kapitals…

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Gesetzgebung (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der Republik das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten ein[S. 173]heitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Zum gesetzten Recht werden die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie die „normativen Verwaltungsakte der Leiter der zentralen Staatsorgane“ gerechnet. Nach Art. 81 der Verfassung steht das Recht der G. der Volkskammer und dem Volke durch Volksentscheid zu. Durch das verfassungsändernde Gesetz „über die Bildung des Staatsrates“ vom 12. 9. 1959 (GBl. I, S. 505) ist dem Staatsrat das Recht zugestanden worden, „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ zu erlassen. Durch das Gesetz über den Ministerrat vom 15. 11. 1954 (GBl. S. 915) und durch das Ministerratsgesetz vom 5. 12. 1958 (GBl. I, S. 865) ist außerdem der Ministerrat generell zur Rechtsetzung ermächtigt worden. Auch dem Präsidium des Ministerrates wird das Recht zugestanden, Verordnungen zu erlassen. „Auf der Grundlage und in Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie des Ministerrates und des Präsidiums“ sind die Mitglieder des Präsidiums und des Ministerrates als Leiter bestimmter Zweige der staatlichen Verwaltung ebenfalls berechtigt, Anordnungen sowie Durchführungsbestimungen zu erlassen. Auch dies läßt sich nur als originäre Rechtsetzungsbefugnis auffassen. Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1956 (GBl. I, S. 581) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es seit einiger Zeit wieder das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 172–173 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geständniserpressung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der Republik das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten ein[S. 173]heitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie…

DDR A-Z 1963

Neuererbewegung (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1969 1975 1979 Bezeichnung a) für die Aktivistenbewegung und b) für die Bewegung für das Erfindungs- und Vorschlagswesen. Die N. gilt nach amtlicher Verlautbarung „als eine völlig neue gesellschaftliche Kraft zur Entwicklung der Produktionskräfte, die nur auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums an Produktionsmitteln wirksam werden konnte“. (Produktionspropaganda). Als „Neuerer“ werden die Initiatoren einer neuen Arbeitsmethode und die aktiven Teilnehmer am Erfindungs- und Vorschlagswesen bezeichnet. In den Betrieben gibt es Neuereraktivs, bestehend aus Funktionären, Aktivisten, Neuerern, Angehörigen der Techn. Intelligenz und der Massenorganisationen, deren Aufgabe es sein soll, die Einführung von neuen ➝Arbeitsmethoden unter den Arbeitern durchzusetzen. Das Aktiv soll die Neuerer und sonstigen Teilnehmer am Erfindungs- und Vorschlagswesen unterstützen (Seifert-Methode, Christoph-Methode, sozialistischer ➝Wettbewerb). Als einzige Untergruppe besteht bei jedem Neuereraktiv ein Neuererzentrum, dessen Aufgabe es ist, „alles Neue aus der Wissenschaft und Technik bzw. aus der täglichen Arbeit der Neuerer und Erfinder, der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit und der Brigaden der sozialist. Arbeit zusammenzutragen und zu popularisieren. Das Neuererzentrum soll allen Beschäftigten als Informationsquelle über den Höchststand der Wissenschaft und Technik, d. h. über das Weltniveau dienen.“ [S. 341]Die N. hat zu keinem Zeitpunkt ihres Bestehens den sich immer steigernden Forderungen des Regimes entsprechen können. Die Nichterfüllung der Wirtschaftspläne wurde oft als Folge des unzulänglichen Funktionierens der N. bezeichnet. Im Herbst 1962 fand eine zentrale Arbeitsberatung statt, auf der eine bereits seit Jahren angekündigte „Neuererordnung“ behandelt wurde, die der N. „einen neuen Aufschwung geben“ soll. Ihr Hauptinhalt soll die „materiellen Anreize“ für Erfindungen und Verbesserungsvorschläge betreffen. Das Regime fordert immer deutlicher, daß die „Neuerer“ uneigennützig ihre Vorschläge usw. machen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 340–341 Neuer Kurs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neuerermethoden in der Landwirtschaft

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1969 1975 1979 Bezeichnung a) für die Aktivistenbewegung und b) für die Bewegung für das Erfindungs- und Vorschlagswesen. Die N. gilt nach amtlicher Verlautbarung „als eine völlig neue gesellschaftliche Kraft zur Entwicklung der Produktionskräfte, die nur auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums an Produktionsmitteln wirksam werden konnte“. (Produktionspropaganda). Als „Neuerer“ werden die Initiatoren einer neuen…

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Kündigungsrecht (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nach §~31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplans (Arbeitskräfte) notwendig ist oder der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeit nicht geeignet ist oder Mängel eines Arbeitsvertrages nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, während früher diese Frist zwingend vorgeschrieben war. Im Arbeitsvertrag können jetzt Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und besondere Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Gründe der Kündigung müssen angegeben werden. Das verhindert nicht, daß unter dem Vorwand einer Strukturänderung des Betriebes Kündigungen aus politischen Gründen ausgesprochen werden. Jede Kündigung bedarf der Zustimmung der betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitung. Diese Schutzbestimmung ist jedoch vor allem bei Kündigungen aus politischen Gründen bedeutungslos, da die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sich in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Der Betrieb kann fristlos entlassen bei „schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin“ (§ 32). Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes (VVN), Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und Rekonvaleszenten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Wegen des Kündigungsschutzes von werdenden Müttern und Müttern nach der Niederkunft Mutterschutz. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 268 Kultur- und Sozialfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Künstler-Agentur, Deutsche

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nach §~31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung…

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Gemeinde (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139, 143 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 15. 1. 1957 (GBl. I, S. 65) und nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe“ (GBl. I, S. 139) sind auch die Organe der G. örtliche Organe der Staatsmacht. Sie sind fest an die Beschlüsse der übergeordneten Organe gebunden. Innerhalb dieser Bindungen haben die örtlichen Volksvertretungen den „politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau des Sozialismus“ in ihrem Bereich zu leiten. Dabei sollen sie jedoch — nach dem Grundsatz des demokratischen Zentralismus — die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Mitarbeit veranlassen. Träger von Rechten ist nicht die G., sondern die in der G. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung, der Rat der (kreisangehörigen) Stadt oder der G. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Organe der Staatsgewalt in der G. sind: a) in der kreisangehörigen Stadt: Die Stadtverordnetenversammlung als örtliche Volksvertretung, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildet wird. Sie hat nicht das Recht, einen ständigen Vors. zu wählen. Der Rat der Stadt, als der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte örtliche Dienststelle der staatlichen Verwaltung, die fiktiv den Charakter eines vollziehendverfügenden Organs der Stadtverordnetenversammlung hat und deren Mitgl. Stadtverordnete sein sollen (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellv. des Vors., dem Sekretär und 3 bis 8 weiteren, meist ehren[S. 164]amtlichen Mitgliedern. Der Vors. des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die Stellv. führen die Bezeichnung Stadtrat. Die Stadtverwaltung ist in Fachabt. aufgegliedert, b) in den Land-G. heißen die entsprechenden Organe Gemeindevertretung und Rat der G. Der Vors. des Rates der G. führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die zumeist ehrenamtlich tätigen Stellv. haben die Dienstbezeichnung G.-Rat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 163–164 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindesteuern

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139, 143 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach dem „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 15. 1. 1957 (GBl. I, S.…

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LDPD (1963)

Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung. … Selbstverständlich ist für uns die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit den anderen antifaschistischen Parteien … war ohnehin durch die Blockpolitik die Möglichkeit einer Opposition auch institutionell ausgeschlossen, so wurde nach dem Tode des 1. Vors. Dr. Külz am 10. 4. 1948 jede politische Selbständigkeit preisgegeben. Auf dem 3. Parteitag (Febr. 1949) stimmte Dr. Loch dem Zweijahrplan zu. Auf dem 4. Parteitag (Juli 1951) erklärte der damal. Vors. Dr. Hamann: „Es ist … Sache … des politischen Nutzens für das deutsche Volk, sich vorbehaltlos der bereits 800 Mill. Menschen umfassenden Weltfriedensbewegung anzuschließen, die ihren stärksten Impuls von der Sowjetunion erhält.“ Gleichzeitig wurde die Planwirtschaft anerkannt. Auf dem 5. Parteitag 1952 erklärte die LDP ihre Bereitschaft zur Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus. In der Satzung von 1955 wird betont, daß der Sozialismus „nur unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der revolutionären und wissenschaftlichen These des Marxismus-Leninismus“ aufgebaut werden kann. Die Partei hat im Frühjahr 1960 mitentscheidend bei der brutalen Kollektivierung der Landwirtschaft mitgewirkt. Lt. „Berliner Zeitung“ vom 1. 12. 1961 erklärte der LDPD-Vors. Suhrbier, daß Ulbricht „nicht nur immer unser Vorbild gewesen ist, sondern es auch immer bleiben wird“. Mitgliederstand: Dez. 1.948.197.090, 1955 etwa 100.000. Zahl der Stimmen bei den Landtagswahlen 1946: 2.411.130 von 9.490.907. Vors. Max ➝Suhrbier, stellv. Vors. Johannes Dieckmann und Willi-Peter Konzok, Generalsekretär Manfred Gerlach. Zentralorgan „Der Morgen“, außerdem 4 Provinzzeitungen, Gesamtaufl. der LDPD-Presse etwa 194.000. Literaturangaben Krippendorf, Ekkehart: Die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands in der Sowjetischen Besatzungszone 1945/48 … (Beitr. z. Gesch. d. Parlamentarismus u. d. polit. Parteien … 21) Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 178 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 99 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 282 Lauchhammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensmittelkarten

Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung. ……

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Wenden (1963)

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet hat ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt. Obschon sich kaum 5. v. H. der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000) ständig abnimmt und der von der benachbarten Tschechoslowakei her genährte wendische Nationalismus niemals ernstliche Bedeutung gewann, drängt das Regime der SBZ den vorwiegend kirchlich-protestantisch und antikommun, eingestellten W., offiziell als Sorben bezeichnet, die Autonomie geradezu auf; Ausdruck dieser mit schwankender Entschiedenheit betriebenen Politik waren das am 23. 3. 1948 vom sächsischen Landtag beschlossene Sorben-Gesetz und das Gesetz zum Schutze der niederlausitzischen Bevölkerung und ihrer Kultur vom 12. 9. 1950. Die W. haben eine kommunistisch gesteuerte Heimatbewegung, die [S. 523]Domowina, eine Tageszeitung „Nowa Doba“ („Neue Zeit“) und eine (niedersorbische) Wochenzeitung „Nowy Casnik“. Der Sender Cottbus strahlt sonntags für die Dauer einer knappen Stunde in „sorbischer“ Sprache aus. Ein „Institut für sorbische Volksforschung“ wird von der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften betreut, an der Leipziger Universität besteht ein Sorbisches Institut, und neben einigen weiteren Instituten gibt es in Bautzen und Cottbus „sorbische“ Oberschulen. Die Zweisprachigkeit in amtlichen Veröffentlichungen und Beschilderungen wird systematisch gefördert. Die Entwicklung der wendischen Volksgruppe wird nicht nur in der Tschechoslowakei, sondern auf Grund der These, daß Sorben und Serben miteinander verwandt seien, auch in Jugoslawien beobachtet. Die Volksgruppe fühlt sich in jüngster Zeit durch deutsche „Unterwanderung“ im Gefolge der Errichtung des Industriekombinats Schwarze Pumpe bedroht. (Nationalitätenpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 522–523 Weltrevolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wendt, Erich

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet hat ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt. Obschon sich kaum 5. v. H. der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000) ständig…

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Renn, Ludwig (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 Pseudonym für Arnold Vieth von Golssenau. * 22. 4. 1889 als Sohn eines kgl. sächs. Prinzenerziehers in Dresden; Gymnasium, Fahnenjunkerschule, Offizier der kgl. sächs. Armee, 1920 als Hauptmann aus der Reichswehr ausgeschieden. Danach Studium, Beginn der schriftstellerischen Tätigkeit. 1928 KPD, Sekretär des Bundes proletarisch-revolut. Schriftsteller, Mitherausgeber der kommun. Zeitschriften „Linkskurve“ und „Aufbruch“, militärpolit. Vorträge an marxist. Arbeiterschule Berlin, von 1933 bis 1935 Haft, anschließend Emigration in die Schweiz. Im Spanischen Bürgerkrieg Bataillonskommandeur und Stabschef der XI. Internationalen Brigade. 1939 Emigration über England und die USA nach Mexiko, dort von 1941 bis 1945 Präsident der Emigrantenorganisation „Freies Deutschland“, Dozent an Universität Morelia (Mexiko). 1947 in die SBZ, Mitgl. der SED. Direktor des kulturwiss. Instituts und Prof. für Anthropologie an der TH Dresden, 1949 kunsthistorische Vorlesungen an der Univers. Ost-Berlin. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste 1961 Präs. des Komitees für Solidarität mit dem kubanischen Volk. 1955 und 1961 Nationalpreis. Dr. h. c. R. wurde berühmt durch seine Abrechnung mit dem 1. Weltkrieg „Krieg“ (1928). In „Nachkrieg (1930) beschreibt er seine polit. Wendung nach links. „Adel im Untergang“ (1944) ist eine wehmütige Erinnerung an seine Fahnenjunkerzeit in Dresden. Die Erinnerungen „Im spanischen Krieg“ durften 1955 erst nach Korrekturen durch die SED erscheinen. Neben wertlosen Tendenzwerken schrieb er in der SBZ vor allem Kinderbücher über exotische und historische Themen („Trini“, 1954; „Der Neger Nobi“, 1955). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 401 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/renn-ludwig verwiesen. Religionsunterricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rentabilität

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 Pseudonym für Arnold Vieth von Golssenau. * 22. 4. 1889 als Sohn eines kgl. sächs. Prinzenerziehers in Dresden; Gymnasium, Fahnenjunkerschule, Offizier der kgl. sächs. Armee, 1920 als Hauptmann aus der Reichswehr ausgeschieden. Danach Studium, Beginn der schriftstellerischen Tätigkeit. 1928 KPD, Sekretär des Bundes proletarisch-revolut. Schriftsteller, Mitherausgeber der kommun. Zeitschriften „Linkskurve“ und „Aufbruch“, militärpolit.…

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1963: Q, R

Quadratnestpflanzverfahren Qualifizierung Qualität Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quantität Quedlinburg Rahmenkollektivvertrag Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirkes Rätesystem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Sozialversicherung Rationalisatoren Rationalisierung Rationalisierungskredite Rau, Heinrich Realismus Rechenschaftslegung Rechnungseinzugsverfahren Rechnungswesen Rechtsanwaltschaft Rechtsauskunftsstelle Rechtsgutachten Rechtshilfe Rechtshilfeabkommen Rechtsstudium Rechtswesen Regierung und Verwaltung Regionalplanung Registrierabteilung Registrierverwaltung Rehabilitation Reichelt, Hans Reichert, Rudi Reichsbahn, Deutsche Reihenuntersuchungen Reimann, Max Reiseverkehr Rekonstruktion, Sozialistische Rekonvaleszenten-Sanatorien Religionsunterricht Renn, Ludwig Rentabilität Renten Rentensparen Rentenversicherung, Freiwillige Reparationen Reproduktion Republikflucht Reserven, Dörfliche Reserven, Innere Reserveoffiziere Reservistenkollektive Ressortgeist Ressourcen Rettungsmedaille Revanchepolitik Revanchisten Revisionismus Revolution RFB RGW Richter Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts Richtsatztage Rienäcker, Günther Ring um Berlin Roscher, Paul Rostock Rote Ecke Roter Treff Rowdytum RTS Rückkehrer Rücklagenfonds der Volksvertretungen Rückstandszeit Rückversicherung Rudolf-Virchow-Preis Rügenfestspiele Rumpf, Willy Rundfunk Russifizierung Rüstungsproduktion

Quadratnestpflanzverfahren Qualifizierung Qualität Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quantität Quedlinburg Rahmenkollektivvertrag Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirkes Rätesystem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Sozialversicherung Rationalisatoren Rationalisierung Rationalisierungskredite Rau, Heinrich Realismus Rechenschaftslegung Rechnungseinzugsverfahren …

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Realismus (1963)

Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1965 1966 1969 1975 1979 1. Gemäß der westlichen Tradition jene Weltanschauung und insbesondere Erkenntnislehre. die die Welt als etwas unabhängig vom menschlichen Bewußtsein Existierendes auffaßt (Gegensatz: Idealismus). Der Marxismus einschließlich seiner Weiterbildung durch Lenin (Marxismus-Leninismus) ist insofern eindeutiger R., obwohl man diesen Begriff nicht gern verwendet und statt seiner den enger gefaßten und sachlich fragwürdigen des Materialismus (Dialektischer Materialismus) verwendet. Literaturangaben Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. 2. R. in der Kunst soviel wie „Wirklichkeitstreue“. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (z. B. bei den Malern Menzel, Repin, den Schriftstellern Balzac, Tolstoi, Thomas Mann) zu finden glaubt, und dem sozialistischen R., der im Statut des Sowjet. Schriftstellerverbandes definiert wird als „wahrheitsgetreue, historisch-konkrete Darstellung der Wirklichkeit in ihrer revolutionären Entwicklung“. D. h. die Künstler und Schriftsteller sollen die Wirklichkeit nicht darstellen, wie sie ist. sondern wie sie sich nach dem Wunsch der Partei entwickeln soll („Sozialistische Perspektive“). Der sozialistische R. übernimmt mit dieser Aufgabe eine propagandistische Funktion, ist also weder gesellschaftskritisch noch, wie es seinem Namen nach anzunehmen wäre, realistisch. Er ist überhaupt keine ästhetische, sondern eine politische Kategorie und mit verschiedenen Stilen vereinbar, vorausgesetzt, daß einige Grundprinzipien eingehalten werden wie Parteilichkeit, Volkstümlichkeit, Zeitnähe, Optimismus usw. Das ZK der SED forderte am 27. 10. 1952 von den Künstlern, sie sollten „helfen, das Klassenbewußtsein der Arbeiterklasse auf die Höhe ihrer geschichtlichen Aufgabe zu heben. Sie müssen unter Führung der Partei Erzieher der Massen sein und sie durch ihre auf der [S. 384]Grundlage des sozialistischen Realismus geschaffenen Werke zu höheren Leistungen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens begeistern“. Im Bericht des ZK an den VI. Parteitag der SED wird von den Künstlern wiederum „enge Verbindung mit dem Leben der Werktätigen und die Meisterung der Methode des sozialistischen R.“ gefordert, obwohl deren Anwendung „nicht ohne Widersprüche und theoretische Auseinandersetzungen“ vor sich gegangen sei. Als politische Kategorie erweitert oder verengt sich der Begriff des sozialistischen R. je nach dem Charakter des gerade herrschenden Kurses; der Stalinismus ließ der Kunst so gut wie keine, das Tauwetter etwas mehr Freiheit. (Bildende Kunst, Literatur, Theater) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 383–384 Rau, Heinrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechenschaftslegung

Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1965 1966 1969 1975 1979 1. Gemäß der westlichen Tradition jene Weltanschauung und insbesondere Erkenntnislehre. die die Welt als etwas unabhängig vom menschlichen Bewußtsein Existierendes auffaßt (Gegensatz: Idealismus). Der Marxismus einschließlich seiner Weiterbildung durch Lenin (Marxismus-Leninismus) ist insofern eindeutiger R., obwohl man diesen…

DDR A-Z 1963

Bodenreform (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die sog. B. erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Die B. wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit“. Entschädigungslos enteignet wurden alle Privatbetriebe über 100 ha Betriebsfläche sowie Betriebe von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“. Mit der Enteignung war die Vertreibung der ehemaligen Besitzer und ihrer Familien verbunden. Die Gutshäuser wurden zum großen Teil als „Wahrzeichen des Feudalismus“ abgerissen. Bis 1. 1. 1949 wurden aus Privatbesitz über 100 ha 7.112 Güter mit 2,5 Mill. ha, aus Privatbesitz unter 100 ha 4.278 Betriebe mit 124.000 ha enteignet. Zusammen mit dem Landbesitz des Staates, der Länder, Provinzen, Städte und Gemeinden ergaben sie einen Bodenfonds von rund 3,22 Mill. ha land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Dieser Bodenfonds wurde verteilt: an 119.530 landlose Bauern und Landarbeiter 924.365 ha; an 89.529 Vertriebene 754.976 ha; an 80.404 landarme Bauern 270.949 ha; an 45.403 Kleinpächter 43.969 ha; an 169.427 Arbeiter und Handwerker 111 203 ha; an 39.786 Altbauern (Waldzulagen) 60.140 ha. Rund 550 Betriebe wurden als Spezialbetriebe für Saatzucht-, Tierzucht- und Forschungszwecke in „Volkseigentum“ übergeführt (Volkseigene Güter). Das den Bodenempfängern durch die B. zugeteilte Land war von ihnen zu bezahlen; der Preis je ha betrug den Gegenwert von etwa 1.000–1.500 kg Roggen; der Preis für Waldstücke wurde den örtlichen Verhältnissen entsprechend von der Bodenkommission festgesetzt. Bezahlung konnte in bar oder natura in Raten bis zu 20 Jahren erfolgen. B.-Land darf weder ganz noch teilweise verkauft werden, es ist auch nicht teil- oder verpfändbar. Über die Landzuteilung wurde eine Urkunde ausgehändigt. Die neuen Besitzverhältnisse wurden grundbuchamtlich festgelegt, die Grundbuchblätter über die früheren Eigentumsverhältnisse amtlich verbrannt. Gem. Befehl 209 der SMAD sollte durch ein B.-Bauprogramm die Errichtung von Gehöften für rd. 209.000 Neubauern (Bauer) mittels Baumaterial- und Kreditbereitstellung ermöglicht Werden. Unüberwindbare Schwierigkeiten der Materialbeschaffung haben die Verwirklichung dieses Programms verhindert, das ohnehin durch die seit 1952 eindeutig auf die Kollektivierung gerichtete Zielsetzung gegenstandslos wurde. (Agrarpolitik) Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 87 Bobrowski, Johannes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bodenschätze

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die sog. B. erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Die B. wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale…

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Junge Pioniere (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Gegründet am 13. 12. 1948 als „Unterorganisation“ der FDJ für 10–14jährige. (Führt Kampf des 1924 bis 1930 tätigen „Jung-Spartakus-Bundes“ und der ihn ablösenden JP des KJVD vor 1933 fort.) Seit IV. Parlament der FDJ (1952) ist Aufnahmealter auf sechs Jahre festgesetzt. Das ZK der SED gab den JP am 19. 8. 1952 den bezeichnenden Namen: Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und zugleich die Weisung, „ein treuer Helfer der Partei der Arbeiterklasse“ zu sein. Zu jeder größeren Schule gehört ein hauptamtlicher Pionierleiter. Unter den Bezirks- und Kreisverbänden stehen die Freundschaften (für ganze Schulen), Gruppen (für Schulklassen) und Zirkel. Laut Beschluß des Politbüros der SED vom 8. 10. 1957 wurden die JP, deren Arbeit oft nur äußerlicher Drill und Phrasendrescherei ist, im Rahmen der FDJ selbständiger organisiert. Der ZR der FDJ gab den JP am 10. 12. 1957 eine eigene Zentralleitung. Am 23. 1. 1958 beschloß diese Zentrale, die JP mit Hilfe der SED „zur sozialistischen Massenorganisation der Kinder in der DDR zu entwickeln“. Die JP sollen die „sozialistische Schule“ unterstützen, die Jugendweihe fördern, dem „sozialistischen Aufbau“ dienen. Die FDJ blieb verantwortlich für die JP und unterstützt sie, doch überwiegt der Einfluß der SED. Die JP gliedern sich in Gruppen der Jungpioniere (6–10 Jahre) und Thälmann-Pioniere (10–14 Jahre). Seit Juni 1961 werden JP auch zum Fallschirmsport (GST) herangezogen. — In Droyßig (Kr. Zeitz) besteht seit 1958 Zentralschule der JP. Vors. der JP ist Altkommunist Robert ➝Lehmann (SED); die 40 Mitgl. der Zentralleitung sind meist Angehörige der ZK der SED und Funktionäre der FDJ. Im Mai 1961 soll die Zahl der JP 1,66 Mill. betragen haben. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 228 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-Aufstand

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Gegründet am 13. 12. 1948 als „Unterorganisation“ der FDJ für 10–14jährige. (Führt Kampf des 1924 bis 1930 tätigen „Jung-Spartakus-Bundes“ und der ihn ablösenden JP des KJVD vor 1933 fort.) Seit IV. Parlament der FDJ (1952) ist Aufnahmealter auf sechs Jahre festgesetzt. Das ZK der SED gab den JP am 19. 8. 1952 den bezeichnenden Namen: Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und zugleich die Weisung, „ein treuer…

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Lehrerbildung (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Art. 36 der Verfassung soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 wurden an allen Universitäten und an der TH Dresden pädagogische Fakultäten zur Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen errichtet. Die meisten neuen Lehrer sind seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens einjähriger Dauer, die zunächst als Notmaßnahme gedacht waren, ausgebildet worden. 1948/49 gab es 49.944 Lehrer mit Kurzausbildung neben 22.562 Altlehrern. Durch die „VO über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1953 wurde die L. auf eine neue Basis gestellt. Die SBZ unterscheidet nach sowjet. Vorbild drei Kategorien von Lehrern für die allgemeinbildenden Schulen: Lehrer für die Unterstufe, für die Oberstufe der 10-klassigen Oberschule und für die erweiterte Oberschule. Für jede Kategorie gibt es besondere L.-Einrichtungen. Sie haben auf verschiedenem Niveau neben der politischen (gesellschaftswissenschaftlichen) und pädagogisch-fachlichen Ausbildung auch die Lehrbefähigung in zwei Fächern bzw. für den Unterricht auf der Unterstufe zu vermitteln. Die Ausrichtung der L. auf die Schulpraxis wird für alle drei Kategorien nachhaltig gefordert. Lehrer für die Unterstufe — die Klassen 1 bis 4 — werden an 35 Instituten für Lehrerbildung ausgebildet. Aufgenommen werden neuerdings Absolventen der 10-klassigen Oberschule. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Institute bilden auch Pionierleiter und bisher auch Erzieher in Heimen und Horten aus. Beide Berufsgruppen erhalten gleichfalls die Lehrbefähigung als Lehrer an der Unterstufe. Lehrer für die Oberstufe und Fachlehrer der Klassen 5 bis 10 studieren vier Jahre an einem der 6 Pädagogischen Institute und an der Pädagogischen Hochschule Potsdam, der Hochschule für Körperkultur in Leipzig oder für Musik in Weimar. Voraussetzung: Abitur. Verschiedene Studienformen laufen nebeneinander; neu ist das kombinierte Studium (2 Jahre Direkt-, 3 Jahre Fernstudium). Lehrer der Klassen 9 bis 12 der erweiterten Oberschulen absolvieren ein 5jähriges Studium an Universitäten, an der Pädagogischen Hochschule Potsdam, der Hochschule für Körperkultur u. dgl. Lehrer der Oberstufe und der Klassen 9–12 sowie Fachlehrer der Klassen 5–10 erwerben die Lehrbefähigung in zwei Fächern; das Studium der einzelnen Fächerkombinationen ist nur an bestimmten Hochschulen möglich. Die Polytechnisierung des Unterrichts hat zur Einführung folgender neuer Fächer für die Fachlehrer der 5. bis 10. Klassen geführt: Werken, Grundlagen der industriellen und landwirtschaftlichen Produktion und Technisches Zeichnen. Die Gestaltung des angestrebten „produktionsverbundenen ersten Studienjahrs“ ist noch nicht abgeschlossen. Der wachsende Lehrerbedarf hat zu Bemühungen um die Heranziehung von Produktionsarbeitern zum Lehrerstudium der ersten beiden Kategorien (Anordnung vom 6. 8. 1956) geführt. Vielfach haben sie Vorkurse zu durchlaufen. Die Absolventen der angeführten Studiengänge, aber auch der Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen und der Institute für Heim- und Horterzieher haben eine zweijährige Probezeit zu absolvieren, die evtl. auf ein Jahr verkürzt werden kann. Diplom-Gewerbelehrer und Diplom-Handelslehrer: 4jähriges Direktstudium an der TU Dresden (Fakultät für Berufspädagogik und [S. 285]Kulturwissenschaften) und der Universität Berlin (Pädagogische Fakultät — Institut für Berufspädagogik). Voraussetzungen: Abitur und abgeschlossene Berufsausbildung. Für Fachschullehrer gibt es noch keinen geregelten Studiengang. Doch besteht die Absicht, das ingenieurtechnische Hochschulstudium mit einer ergänzenden Ausbildung am Institut für Ingenieur-Pädagogik an der TU Dresden zu verbinden. Lehrer an Sonderschulen haben ein zweijähriges Zusatzstudium zu absolvieren. Für die Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschullehrer, insbesondere für Lehrer mit Kurzausbildung, ist ein differenziertes Fernstudium organisiert worden, über Lehrerweiterbildung Pädagogisches Kabinett. (Schule, Erziehungswesen, Erziehungswissenschaft) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 284–285 Lehrer des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehrlingsausbildung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Art. 36 der Verfassung soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 wurden an allen Universitäten und an der TH Dresden pädagogische Fakultäten zur Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen errichtet. Die meisten neuen Lehrer sind seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens einjähriger Dauer, die zunächst als Notmaßnahme gedacht waren,…

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Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi) (1963)

Siehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 Politische Geheimpolizei der SBZ. Schon Ende 1945 begann der Aufbau eines geheimen Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes, als bei den Landes- und Kreisbehörden der Volkspolizei „Kommissariate 5“ („K 5“) entstanden. Ende 1946 wurde bei der Deutschen Verwaltung des Innern ein Referat K 5 in der Abt. Kriminalpolizei errichtet, das polit. Delikte als „Auftragsangelegenheiten der Besatzungsmacht“ bearbeitete. Parallel dazu entstand durch Beschluß der Deutschen Wirtschaftskommission vom 12. 5. 1948 ein „Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“, dem die „administrative Kontrolle des gesamten Volkseigentums“ übertragen wurde Beide Stellen wurden nach Gründung der „DDR“ am 7. 10. 1949 zunächst zu der „Hauptverwaltung Schutz der Volkswirtschaft“ im Ministerium des Innern (MdI) zusammengefaßt, danach durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. 1950, S. 95) zu einem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) verselbständigt. Erster Minister: Wilhelm ➝Zaisser. Nach Juni-Aufstand in „Staatssekretariat für Staatssicherheit“ umgewandelt und erneut dem MdI unterstellt. Seit Nov. 1955 wieder MfS. Minister seit 1957: Erich ➝Mielke als Nachfolger des in Ungnade gefallenen Ernst ➝Wollweber. Febr. 1957 gab das MfS die Bereitschaftspolizei, Grenzpolizei und Trapo an das MdI ab. Sitz des MfS: Berlin-Lichtenberg, Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten und im Sowjetsektor Berlins; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Industriebetrieben und landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Bis 1954 waren allen Einheiten des SSD Instrukteure des Sowjet. MGB zugeteilt. Arbeitsweise: Ermittlungs-, Untersuchungs- sowie Vernehmungsmethoden nach Vorbild der KGB; stützt sich in erster Linie auf Berichte seiner Geheimen Informanten (Spitzelwesen). Der SSD hat sämtliche Lebensbereiche der SBZ gegen alle nichtsowjetischen Regungen und antikommun. Gedanken geheimpolizei[S. 456]lich zu „sichern“. Daneben betreibt er Spionage, Sabotage, Diversion und Zersetzung in West-Berlin, in der Bundesrepublik und zum Teil auch im westlichen Ausland (Aufklärung). Die „offensive“ Tätigkeit des SSD obliegt der „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA) im MfS, die sich auf teils legale, teils illegale „Residenturen“ (= Spionageköpfe) stützt. Diese arbeiten konspirativ (d. h. streng verdeckt) 1. in den gesamtdeutschen Abt. aller Parteien und Massenorganisationen und Einrichtungen, die durch Kontakte mittels der Infiltration in die Bundesrepublik hinein wirken; 2. in der Wirtschaft und der technischmilitärischen Forschung außerhalb der SBZ. Der SSD unterliegt keiner Kontrolle durch die Volkskammer, „er ist eine Behörde eigener Verantwortung“ (Otto Nuschke bei Presseempfang in Bonn am 20. 9. 1952). Er ist lediglich der Form nach an die Sozialistische Gesetzlichkeit gebunden. Er verletzt sie häufig, wenn auch die bis 1954 festgestellten Vernehmungsmethoden (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind. Die erwünschten Aussagen erzielt der SSD nötigenfalls durch zermürbende Dauerverhöre. Der Hauptabt. V des MfS obliegen in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung VIII Planung und Durchführung von Verschleppungen aus dem Westen (Menschenraub). SSD-Angehörige führen Militärdienstgrade und haben neben SSD-Ausweis auch Kripo-Ausweis und Tarnpapiere. Stärke: etwa 13.000 Zivil tragende Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte, einschließlich der 1.450 Angehörigen des MfS, ohne das 3.000 Mann starke Wachregiment des MfS. Literaturangaben Herz, Peter: Berlin-Lichtenberg, Normannenstraße 22 — Agentenzentrale SSD. 3. Aufl. (hrsg. v. Unters.-Ausschuß Freiheitl. Juristen). Berlin 1964. 51 S. Der Staatssicherheitsdienst — Ein Instrument der politischen Verfolgung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1962. 251 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 455–456 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsverbrechen

Siehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 Politische Geheimpolizei der SBZ. Schon Ende 1945 begann der Aufbau eines geheimen Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes, als bei den Landes- und Kreisbehörden der Volkspolizei „Kommissariate 5“ („K 5“) entstanden. Ende 1946 wurde bei der Deutschen Verwaltung des Innern ein Referat K 5 in der Abt.…

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Kaderpolitik (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1979 1985 Pj., Bezeichnung für Auswahl, Ausbildung und Einsatz von „Kadern“. Der Begriff Kader stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. In den kommun. Parteien sind Kader: a) alle Personen in Partei, Staat, Wirtschaft, Massenorganisationen und Militär, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet Kader soviel wie Elite. In der Bezeichnung der SED als einer Kaderpartei (im Gegensatz zur Massenpartei) wird die Absicht zum Ausdruck gebracht, aus der Partei ein organisatorisch und weltanschaulich hochgezüchtetes Herrschaftsinstrument zu schaffen. Die „Entwicklung von Kadern“ ist eine Hauptaufgabe der Schulung. Die Sicherung einer einheitlichen K. obliegt den Kaderabt., die mit besonders zuverlässigen SED-Mitgliedern besetzt sind. Kaderabt. bestehen in allen Organisationen, Institutionen und Betrieben. Die Kaderabt. müssen auch bei der Einstellung von Parteilosen und Mitgl. anderer Parteien die Genehmigung der zuständigen SED-Dienststelle einholen. Die Kaderabt. des SED-Apparates haben bestimmenden Einfluß auf die K. aller Organisationen und Institutionen, einschließlich der „Blockparteien“. (Nomenklatursystem) Die Kaderabt. sollen die Beschäftigten hinsichtlich ihrer Einstellung überwachen. Sie führen „Entwicklungskarteien“, in die neben dem fachlichen Werdegang die Teilnahme an politischen Schulungen sowie Vermerke über das politische und „moralische“ Verhalten eingetragen werden. Regelmäßig sollen mit allen Beschäftigten „Entwicklungsgespräche“ geführt werden. Bei Arbeitsplatzwechsel wird die sog. Kaderakte des Beschäftigten der Kaderabt. des neuen Arbeitsplatzes übersandt. Schon vor Neueinstellung wird regelmäßig bei der Kaderabt. des Betriebes bzw. der Dienststelle, bei der der Betreffende bisher beschäftigt war, Nachfrage gehalten. So werden bei Kündigungen aus pol. Gründen [S. 232](Kündigungsrecht) unerwünschte Neueinstellungen verhindert. Der leitende Funktionär einer Kaderabt. wird Kaderleiter genannt. Er ist verpflichtet, dem Staatssicherheitsdienst jederzeit Einblick in alle Kaderakten zu gewähren und alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Die große Bedeutung, die der K. zugeschrieben wird, entspricht dem militärischen Organisationsprinzip der Kommunisten: „Die Kader entscheiden alles.“ (Stalin) b) aus der unter a) geschilderten Bedeutung abgeleitet, bedeutet Kader im weiteren Sinne ganz allgemein soviel wie „Personal“, insbesondere in Hinblick auf dessen fachliche Eignung und Zuverlässigkeit. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 231–232 Kabinette A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kadettenschule

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1979 1985 Pj., Bezeichnung für Auswahl, Ausbildung und Einsatz von „Kadern“. Der Begriff Kader stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. In den kommun. Parteien sind Kader: a) alle Personen in Partei, Staat, Wirtschaft, Massenorganisationen und Militär, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet Kader soviel…

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1963: A, Ä

ABF Abgaben Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton Administrieren ADN Adoption AE Aeroclub Agententätigkeit Agenturverträge Aggression Agitation Agitationslokal Agitprop Agitprop-Gruppen AGL Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agronom Agrostadt Agrotechnische Termine Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akkumulation Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist Aktivistenbewegung Aktivs für Sicherheit und Ordnung AK-Verfahren Akzise Allgemeines Vertragssystem Altenburg Altenteil Altersversorgung Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Alt, Robert Ambulatorium Amnestie Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Erfindungs- und Patentwesen Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Angestellte Angleichungsverordnung Anhalt Anlagemittel Anleitung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antisemitismus Apel, Erich Apitz, Bruno Apotheken Apothekenassistenten Apparat Apparatschik Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Arbeiterkomitee Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Arbeiter, Schreibende Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeit mit den Menschen Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften junger Autoren Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Arbeitshaus Arbeitshygiene Arbeitskräfte Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnormen Arbeitsnormung, Zentrales Aktiv für Arbeitsökonomik Arbeitsordnung Arbeitsplatzwechsel Arbeitspolitik Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsstil Arbeitsstudie Arbeits- und Forschungsgemeinschaften, Sozialistische Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Löhne, Komitee für Arbeit und Löhne, Kommission für Architektur Archive Ardenne, Manfred von Arendt, Erich Armeemuseum, Deutsches Armenrecht Arzneimittelversorgung Arzt des Volkes, Verdienter Ärzte Ärzteberatungskommission Arzthelfer Arzt, Praktischer Aspirantur, Wissenschaftliche Atheismus Atomenergie Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufenthaltsbeschränkung Aufenthaltsgenehmigung Aufkauf, Freier Aufkaufpreis Aufklärung Aufklärungslokal Aufkommen, Staatliches Aufsicht, Allgemeine Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Auftragsforschung Ausbeutung Ausfallzeiten Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für Ausgleichsanspruch Ausländerstudium Auslandsdeutschtum Auslandspropaganda Ausschuß für deutsche Einheit Ausschuß in der Produktion Außenhandel Außenhandel, Kammer für (KfA) Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ Außenpolitik Austauschnormen Ausweise Auszeichnungen Autobahnen Automatisierung AWA AWG Axen, Hermann AZKW

ABF Abgaben Abgabenverwaltung Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton Administrieren ADN Adoption AE Aeroclub Agententätigkeit Agenturverträge Aggression Agitation Agitationslokal Agitprop Agitprop-Gruppen AGL Agrarkommission der Nationalen…

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Theater (1963)

Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Als Instrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda ist die darstellende Kunst der kommun. Kulturpolitik unterworfen. Die Schauspielhäuser sollen „Pflanzstätten der Kultur, der fortgeschrittenen sowjetischen Ideologie und Moral“ sein und „an der Erziehung des Sowjetmenschen aktiv teilnehmen“ (Beschluß des ZK der KPdSU, 26. 8. 1946). Die Spielpläne „müssen … im Sinne unserer sozialistischen Kulturpolitik gestaltet werden“ (Abusch auf der Kulturkonferenz der SED 1957). Die SED beherrscht über ihre mannigfachen „Transmissionsriemen“ das gesamte T.-Leben. Die Dramatiker bilden eine Sektion im Deutschen ➝Schriftstellerverband. Die Bühnenkünstler sind in der Gewerkschaft Kunst des FDGB organisiert. Ihre Ausbildung erfolgt an der T.-Hochschule Leipzig und an der Schauspielschule Berlin; private Schauspielschulen gibt es nicht. Die Engagementsvermittlung läuft über die Staatliche Zentrale Bühnenvermittlung. Arbeitsrechtliche Grundlage ist das „Lohn- und Gehaltsabkommen für die Theater und Kulturorchester“, das zwischen dem Ministerium für Kultur und der Gewerkschaft Kunst vereinbart wird und neben den Tarifen und Sozialleistungen auch politische und gesellschaftliche Verpflichtungen der Künstler festlegt. Besonders wichtige Kräfte werden durch Einzelvertrag bevorzugt. Private Bühnen gibt es seit 1953 nicht mehr. Alle T. (1959/60: 76 Bühnen mit 63 Ensembles) unterstehen der Abt. Theater, Musik, Veranstaltungswesen des Ministeriums für Kultur, das die Subventionen zuteilt und die Intendanten einsetzt. Das Ministerium wiederum wird angeleitet und kontrolliert von der Abt. Kunst, Literatur und Kulturelle Massenarbeit des ZK der SED. Der berüchtigtste SED-Funktionär, der sich mit T.-Fragen beschäftigt, ist Hans Rodenberg, Mitgl. des Staatsrates und stellv. Minister für Kultur. An der Spielplangestaltung sind außer den künstlerischen Leitungen beteiligt die BPO und BGL der T., die Besucherräte und die örtlichen Instanzen der SED und des Staatsapparates. Verbote bereits einstudierter Werke kommen immer wieder vor, z. B. 1951 „Das Verhör des Lukullus“ von Brecht und Paul ➝Dessau in der Staatsoper Berlin, 1954 „Der Prinz von Homburg“ von Kleist im Stadttheater Erfurt, 1959 „Das Schwitzbad“ von Majakowski in der Volksbühne Berlin. Das erste Stück wurde wegen Pazifismus, das zweite wegen Militarismus verboten, das dritte wegen seiner Kritik an der Funktionärs-Bürokratie, obwohl es sich um ein in der SU gefeiertes Werk und die Inszenierung eines sowjet. Regisseurs handelte. Der Bühnenvertrieb ist weitgehend vom „volkseigenen“ Henschel-Verlag in Berlin monopolisiert. Lizenzen für Weststücke müssen beim Ministerium für Kultur beantragt werden; die Genehmigung wird aus ideologischen und finanziellen Gründen (Devisen) nur selten erteilt. Die traditionelle Volksbühnen-Organisation und die T.-Abonnements sind durch das „Betriebs-Anrecht“ ersetzt worden, d. h. durch den kollektiven T.-Besuch unter Regie der BGL der jeweiligen Betriebe (Betriebskultur). Der theatralischen Betreuung der Dorfbevölkerung dient die „Landbespielung“. Das Publikum wird durch die politisch ausgerichteten Programmhefte, T.-Zirkel und Zuschauerkonferenzen beeinflußt. In den Besucherräten sitzen Vertreter der Parteien, Massenorganisationen und der Nationalen Volksarmee. Das Regime veranstaltet eine Reihe von Festspielen, so die Berliner Festtage (Gegenstück zu den Festwochen in West-Berlin), die Arbeiterfestspiele (Gegenstück zu den Ruhrfestspielen), die Ostseewoche (Gegenstück zu der Kieler Woche) u. a. Die T.-Kritik in der Presse dient ebenfalls der politisch-ideologischen Belehrung, und zwar des Publikums wie der Künstler. Die bekanntesten Kritiker sind Fritz Erpenbeck und Herbert Ihering. Die Fachorgane „Theater der Zeit“ (zweimal im Monat) und „Theaterdienst“ (wöchentlich) werden von SED-Redakteuren herausgegeben. Bei den Kindern-T., einer aus der [S. 476]SU übernommenen Einrichtung (5 in der SBZ), spielen die FDJ und die Organisationen der Jungen Pioniere eine entscheidende Rolle. Das unbestreitbare internationale Ansehen des T. in der SBZ basiert ausschließlich auf der Leistung zweier Bühnen: des Berliner Ensembles, in der Nachfolge Brechts von Helene ➝Weigel und Erich ➝Engel geleitet, und der Komischen Oper Berlin unter Leitung von Walter ➝Felsenstein. Alle anderen Bühnen sind weit schwächer. Die wichtigsten unter ihnen sind in Berlin: die Deutsche Staatsoper (Intendant Hans Pischner), das Deutsche Theater mit seinen Kammerspielen (Wolfgang ➝Langhoff), die Volksbühne (Wolfgang Heinz) und das Maxim-Gorki-Theater (Maxim ➝Vallentin); in der SBZ: das Staatstheater Dresden und die Städtischen Bühnen Leipzig. Den repräsentativen Bühnen, insbesondere dem Berliner Ensemble, der Komischen Oper und der Deutschen Staatsoper, stehen nahezu unbegrenzte Mittel zur Verfügung für lange Probenzeiten und u. U. Verpflichtung westdeutscher Gäste. Dennoch sind die berühmtesten Künstler nach dem Westen abgewandert, darunter die Regisseure Gründgens, Legal, Müthel, Arnold, die Dirigenten Furtwängler, Kleiber, Keilberth, Rother, Kempe, die Schauspieler Bildt, Caspar, Dorsch, Franck, Hinz, Ponto, Wäscher, Weisgerber, Hurwicz, Kleinau, Peters, die Sänger Anders, Berger, Goltz, Greindl, Grümmer, Hopf, Schlemm, Suthaus, die Tanzmeisterinnen Wigman, Gsovsky. Die Abwanderung West-Berliner Künstler nach dem 13. Aug. 1961 (Mauer) führte zu einer ernsten Krise des T.-Lebens, die durch Gäste aus den Volksdemokratien und Absolventen der T.-Schulen notdürftig ausgeglichen wurde. Die Darstellungskunst bewegt sich zwischen den beiden entgegengesetzten Methoden von Stanislawskij und Brecht. Das Stanislawski-System, die konventionelle, am Naturalismus des 19. Jahrhunderts orientierte Methode, wird an den Schauspielschulen gelehrt; eine Art Modellbühne ist das Maxim-Gorki-Theater. In der Stalin-Zeit galt diese Methode als die einzig legitime; sie konnte allerdings, vornehmlich wegen der Abneigung der Künstler, nie ganz durchgesetzt werden. Seit dem Tauwetter hat die Epische Methode Brechts, eine avantgardistische und revolutionäre Methode, die so lange als Formalismus verpönt war, eine Aufwertung erfahren. Offiziell gelten heute beide Methoden als sozialistischer Realismus, aber die Kulturfunktionäre bemühen sich, die Brechtsche Art, die besonders bei den jungen Künstlern Schule gemacht hat, wieder in den Hintergrund zu drängen und auf das Berliner Ensemble zu beschränken. Die Kritik richtet sich gegen die von Brecht-Epigonen entwickelten Formen des „didaktischen“ und „dialektischen T.“, die außer auf Brecht auf die Theaterrevolutionäre der zwanziger Jahre, Meyerhold und Tairow in Rußland, Piscator in Deutschland zurückgehen. (Meyerhold wurde 1939 liquidiert, Tairow erhielt 1946 Berufsverbot und starb verfemt, Piscator inszeniert jetzt in der Bundesrepublik.) Das didaktische und dialektische T. ist radikal kommunistisch (Dialektischer Materialismus), bedient sich aber formaler Extravaganzen und bevorzugt die Methode des „offenen Aussprechens“, stellt also die Schwierigkeiten des Aufbaus, die Härte des Klassenkampfes und die Fehler der Funktionäre relativ ungeschminkt dar. Die SED wirft dieser Form des T. bürgerliche Intellektualität, Mangel an Volkstümlichkeit und an Parteilichkeit vor. Von den Dramatikern der SBZ stehen dem didaktisch-dialektischen Stil nahe Helmut ➝Baierl („Die Feststellung“, „Frau Flinz“), Heiner und Inge Müller („Der Lohndrücker“, „Die Korrektur“), Hans Pfeiffer („Laternenfest“) und der 1955 aus der BRD zugezogene Peter Hacks („Die Schlacht bei Lobositz“, „Die Sorgen und die Macht“), während Hedda Zinner („Der Teufelskreis“, „Die Lützower“), Harald Hauser („Am Ende der Nacht“, „Nightstep“) und Gustav von Wangenheim („Du bist der Richtige“, „Studentenkomödie“) das konventionell gebaute, schöngefärbte, politisch wie menschlich verlogene Tendenzstück nach Sowjet. Muster vertreten. Hans Lucke schreibt geschickte Unterhaltungsstücke mit kommun. Tendenz („Kaution“). Die beiden inzwischen verstorbenen Klassiker der deutschen kommun. Dramatik, Brecht und Friedrich Wolf, haben alle bedeutende Stücke vor ihrer Ansiedlung in Ost-Berlin geschrieben, sind also nur bedingt als Dramatiker der SBZ zu verzeichnen; beide äußerten sich am Ende ihres Lebens verbittert über das SED-Regime. Während des Tauwetters wurden die sowjet. und sowjetzonalen Tendenzstücke weitgehend aus den Spielplänen der BZ-Bühnen verdrängt, eine Entwicklung, die die SED durch rigorose Säuberung rückgängig machte (1957–59: Ablösung von 22 Intendanten). Einen wesentlichen Teil des Spielplanes bestreiten klassische Werke, die freilich häufig in Inszenierung und Programmheft tendenziös ausgelegt werden (Kulturelles Erbe). Das didaktische T. konnte sich am stärksten in der Laienkunst [S. 477]durchsetzen (Agitprop-Gruppen). Seit der Bitterfelder Konferenz orientiert sich die Kulturpolitik jedoch auf das sog. Arbeiter-T., eine dilettantische Kopie des Berufs-T., z. B. in der Warnow-Werft Rostock und im Kupfer-Kombinat Mansfeld bei Eisleben. Das Arbeiter-T. führt neben Tendenzstücken sogar Klassiker und Opern auf (Arbeiteroper); denn nach kommun. Auffassung gibt es keinen „qualitativen“ Unterschied zwischen Berufskünstlern und Laien. Als Charakteristiken des Arbeiter-T. nannte ein Funktionär des Ministeriums für Kultur: 1. „Die Mitglieder sollten in ihrer Mehrheit Arbeiter und Bauern sein“; 2. „Die Mitglieder betrachten ihre künstlerische Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag und wollen ihrer Klasse beim Aufbau eines sozialistischen Kulturlebens helfen“; 3. „Die Arbeiter-T. betreiben ihre Arbeit nicht als Selbstzweck, sondern mit dem Ziel, in einigen Jahren aktiv und lanmäßig an der Befriedigung der kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung unserer Republik mitzuhelfen (Sonntag, 6. 12. 1959).“ Das Arbeiter-T. gilt als Volkskunst. (Literatur, Kabarett, Kulturelle Massenarbeit, Kultureller Austausch) Literaturangaben Hain, Sybille: Vom Volkstheater zur politischen Massenveranstaltung. München 1959, Pohl und Co. 120 S. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Tobias, Josef: Die neuere Entwicklung des Theaters in der SBZ … (1955 bis 1956). (BB) 1957. 34 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 475–477 Thälmann-Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theodor-Neubauer-Medaille

Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Als Instrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda ist die darstellende Kunst der kommun. Kulturpolitik unterworfen. Die Schauspielhäuser sollen „Pflanzstätten der Kultur, der fortgeschrittenen sowjetischen Ideologie und Moral“ sein und „an der Erziehung des Sowjetmenschen aktiv teilnehmen“ (Beschluß des ZK der KPdSU, 26. 8. 1946). Die Spielpläne „müssen … im Sinne unserer…

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Unterhaltspflicht (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt werden, neben ihrer Hausfrauenarbeit einen Beruf auszuüben. Durch die so zu erlangende wirtschaftliche Selbständigkeit könne sich die Frau in ihrer Persönlichkeit weit besser entfalten und entwickeln als in der Enge ihrer Häuslichkeit (Oberstes Gericht, Urt. v. 19. 1. 1961, „Neue Justiz“ 1961, S. 213). Das gilt um so mehr für die geschiedene Frau. Sie ist, selbst wenn sie Kinder zu versorgen hat, grundsätzlich verpflichtet, ihren Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und „ihrer politisch-moralischen Pflicht beim Aufbau des Sozialismus“ durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft nachzukommen. Frauen, die dennoch Unterhaltsansprüche geltend machen, weil sie Kleinkinder zu betreuen haben, sind vom Gericht zu überzeugen, daß dies für sie eine „gesellschaftliche Rückentwicklung“ sei und auch den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ nicht gerecht werde. Nur in Ausnahmefällen, in denen die geschiedene Frau arbeitsunfähig und deshalb außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, kann ihr für die Übergangszeit ein Unterhalt zugebilligt werden. Die Erfüllung der U. und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen stößt auf Schwierigkeiten, wenn der Unterhaltsberechtigte und der -verpflichtete in verschiedenen Teilen Deutschlands wohnen. Der Berechtigte kann nur Zahlung auf ein Sperrkonto verlangen. Während der in der SBZ lebende Berechtigte nach den westlichen Devisenbestimmungen über das Westmark-Sperrkonto weitgehend verfügen kann, ist das Ostmark-Sperrkonto der Verfügungsmacht des im Westen lebenden Unterhaltsberechtigten entzogen. Minderjährige Kinder im Westen können nur über den Verrechnungsverkehr von Unterhaltsgeldern zwischen der SBZ und der Bundesrepublik der durch die örtlich zuständigen Jugendämter durchgeführt wird, in den Genuß der Unterhaltszahlungen kommen. Unterhaltszahlungen geschiedener Eheleute sind in diesen Verrechnungsverkehr nicht einzubeziehen. Flüchtet ein Unterhaltsberechtigter aus der SBZ, so erlischt die U. des in der SBZ lebenden Unterhaltsverpflichteten (Oberstes Gericht, Urt. v. 1., 21. und 25. 8. 1958 — „Neue Justiz“ 1958, S. 683 ff.). Das gilt auch für Kinder, selbst wenn diese erst nach der Flucht geboren werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 485 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt…

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Volkskammer (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihre Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet; die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan), Anleihen und Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Staatsrates; die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des Generalstaatsanwaltes (Staatsanwaltschaft). Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsidenten, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 400 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ werden sollten; hinzu kommen 66 Ost-Berliner Vertreter. Die zur Bildung der V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 7. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 29. 5. 1949 gewählten Deutschen Volksrates“ (Art. 1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1950 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1949 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front (Wahlen) endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten [S. 507]für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die SED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDPD und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1950 von der SED beherrscht war. Die Wahl vom 16. 11. 1958 ergab mit 99,87 v. H. Ja-Stimmen wiederum das erwartete Bild und die entsprechende Zusammensetzung der V. Das Verhältnis für die wenigstens noch dem Namen nach nicht kommun. geführten Parteien ist noch ungünstiger geworden. Nach dem amtlichen „Handbuch der V. der DDR“ von 1959 bestehen die Fraktionen der Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, VdgB und Kulturbund) fast ganz aus Mitgliedern der SED. Von 120 Abgeordneten dieser Massenorganisationen gehören 107 zur SED, einer zur LDPD und 12 sind parteilos. Die Fraktionen der gegenwärtigen V. haben folgende Stärken (Sitzanteil in v. H.): Zählt man die Sitze der SED mit denen der Massenorganisationen zusammen, so ergibt sich mit 207 Abgeordneten auch formell die absolute Mehrheit. (Wählerauftrag, Wählerversammlung) Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDPD). Nach Art. 56 der Verfassung mußte die Wahl der V. spätestens am 60. Tage nach Ablauf der Wahlperiode (4 Jahre), also bis zum 15. 1. 1963, stattfinden. Normalerweise wären die Wahlen im Herbst 1961 fällig gewesen. Die Verschiebung des Wahltermins um ein Jahr bescheinigt der SED die Scheu selbst vor einer derartigen spektakulären Veranstaltung. Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 506–507 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskongreß

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen…

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Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1963)

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der Sowjet. Satellitenländer, auf Betreiben der SU am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei; 1950 wurde die SBZ und 1962 die Mongolische Volksrepublik Mitglied. China, Korea und Vietnam sind ständige Beobachter der Ratstagungen. Verschiedentlich nahm auch Jugoslawien daran teil. Über den RGW übt die SU maßgeblichen Einfluß auf die Entwicklung in den angeschlossenen Ländern aus. — Die Organe des RGW sind: die Ratstagung, die Tagung der Ländervertreter, die Ständigen Kommissionen und (seit Juni 1962) das Exekutivkomitee. Sitz des organisatorischen Zentrums des RGW ist Moskau. Der Rat tagt im Turnus in einer der Hauptstädte der Mitgliedsländer. Bis Mitte 1962 fanden 16 Ratstagungen statt. Die wichtigste war die 16. Tagung vom Juni 1962, die mit einer Tagung der kommun. Parteiführer aller RGW-Länder verbunden war. Bei dieser Tagung wurden die „Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ beschlossen. Wichtigster Grundsatz ist, daß die Entwicklung im RGW nicht mehr auf der Grundlage von „Empfehlungen“, sondern von Verpflichtungen beruhen soll. Die Bildung eines Exekutivkomitees war der Ausdruck dieses neuen Kurses im RGW. Danach sollen die Volkswirtschaftspläne aller Mitgliedsländer vollständig koordiniert und ihre Industrieproduktion spezialisiert werden. Besonders weitgehend sind die Spezialisierungspläne auf dem Gebiet des Maschinenbaus. Grundsätzlich soll dasjenige Land die Produktion übernehmen, in dem die günstigsten Bedingungen dafür vorhanden sind. Tatsächlich sind bisher nur verhältnismäßig wenige Produktionsabsprachen wirksam geworden. Die Verflechtung der Sowjetblockländer vollzieht sich offenbar nicht ohne Reibungen und Widerstände, da auch Planwirtschaftssysteme nationale Interessen berücksichtigt wissen möchten. Doch werden solche Widerstände unter dem Druck der in erster Linie daran interessierten SU im Laufe der Jahre vermutlich verschwinden. Literaturangaben Hermes, Theodor: Der Außenhandel in den Ostblockstaaten — Theorie und Praxis. Hamburg 1958, Cram de Gruyter u. Co. 177 S. Hoffmann, Emil: Comecon — der gemeinsame Markt in Osteuropa (Die großen Märkte der Welt, Bd. 3) Opladen 1961, C. W. Leske. 174 S. (Quart). Klinkmüller, Erich, und Maria E. Ruban: Die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Ostblockstaaten (Wirtschaftswissensch. Veröff. d. Osteuropa-Instituts a. d. Freien Univ. Berlin, Bd. 12). Berlin 1960, Duncker und Humblot. 319 S. Pritzel, Konstantin: Die wirtschaftliche Integration der SBZ in den Ostblock und ihre politischen Aspekte. (BB) 1962. 263 S. Uschakow, Alexander: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon) (Dokumente zum Ostrecht, Bd. 2). Köln 1962, Verlag Wissenschaft und Politik. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 382 Rat des Stadtbezirkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Sozialversicherung

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der Sowjet. Satellitenländer, auf Betreiben der SU am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei; 1950 wurde…

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Moral, Sozialistische (1963)

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach bolschewistischer Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung interpretiert. Der bürgerlich-kapitalistischen M. setzte Lenin die SM. entgegen, die in der Erklärung gipfelt: „Alles, was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Damit wird der schon in der Schule gepflegte Haß gegen die als „kapitalistisches Lager“ interpretierte westliche Welt ebenso wie die straff disziplinierte Unterordnung unter den Willen der Partei zur Grundlage der SM. Allerdings hat der Begriff der SM. in den letzten Jahren, seitdem Chruschtschow die neue Generallinie der Bolschewisten im Sinn des erbitterten wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festlegte (Koexistenz), einen bemerkenswerten Wandel durchgemacht. Als Hauptkriterium der SM. gilt nunmehr die Einstellung zur Arbeit; und der Kampf der Partei um die Durchsetzung und Hebung der SM. ist vor allem ein Kampf gegen die „kleinbürgerlichen“ Gewohnheiten, wie Eigenbrötelei, Individualismus, Ressortgeist, Gruppenegoismus. Demgegenüber soll die Bevölkerung zu einem Verhalten erzogen werden, das völlig am Kollektiv orientiert ist, auf maximale Produktionseffekte hinzielt und auf diese Weise das bolschewistische Lager weiter verstärken hilft. (Brigaden der sozialistischen Arbeit, Sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit). Unter anderen Bedingungen als in der SU, in einer Situation, in der die Mehrheit der Bevölkerung den Sozialismus Ulbrichtscher Prägung ablehnt, bemüht sich die SED, insbesondere seit dem V. Parteitag 1958, um die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“, der sich in seinen ethischen Auffassungen und in seinen Handlungen an den Zehn Geboten der Sozialistischen Moral orientieren soll, die Ulbricht auf dem V. Parteitag verkündete. Sie besagen: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren, [S. 328]7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. 9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Gleichzeitig erklärt die SED-Propaganda, die 10 Gebote Gottes seien dazu erschaffen, Sklavenhalter und Feudalherren, Kapitalisten und Imperialisten zu unterstützen, und führten zu erbarmungsloser Ausbeutung, zu Unterjochung, zu Eroberungskriegen und zu Ausplünderungen. Ein Sozialist wisse, daß die 10 Gebote Gottes „im Mund der Kapitalisten, Imperialisten, der Klerikalen und der Militaristen nur Heuchelei sind und dazu dienen, den Werktätigen Sand in die Augen zu streuen“. Die 10 Gebote der sozialistischen Moral aber würden den Menschen glücklich und frei machen. (Jugendweihe, Namensweihe, sozialistische ➝Eheschließung, sozialistisches ➝Begräbnis, Haus- und Hofgemeinschaften) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 327–328 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MTS

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach bolschewistischer Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung…

DDR A-Z 1963

Interzonenhandel (1963)

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Bezeichnung für den Handel zwischen der BRD und der SBZ. Während die drei Westzonen ziemlich schnell wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, entwickelte sich der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur unter erheblichen Schwierigkeiten und niemals völlig zu seinem früheren Umfang. Die sowjetzonale Seite begehrt in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger), Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Vertraglich geregelt wurde der I. in dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1949 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jährlich folgenden Vereinbarungen über die Warenlisten zum Abkommen. Ab 1. 10. 1949 sind auch beide Teile Berlins in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1949 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche Bundesbank abgewickelt, die Verrechnung von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d. h. 1 Deutsche Mark = 1 VE (Verrechnungseinheit). Abgerechnet wird per Ende Juni jeden Jahres; etwaige Verrechnungsspitzen sind in DM West bar zu bezahlen. Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) gelenkt. Die Bestimmungen für den Außenhandel werden auch auf den I. angewendet. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr zuständig. Zölle werden im I. nicht erhoben. Der I. dient der sowjetzonalen Wirtschaft im wesentlichen dazu, Lücken in der Materialversorgung zu schließen, die von Moskau und den anderen sozialistischen Ländern nicht geschlossen werden können. Er wird stark von der jeweiligen politischen Situation beeinflußt. Mit der Vereinbarung vom 16. 8. 1960 über die Warenlisten für 1961 wurde erstmalig die einjährige Gültigkeitsdauer in eine unbegrenzte Laufzeit abgeändert; die SBZ war aus Planungsgründen an Abschlüssen über einen längeren Zeitraum interessiert. Am 30. 9. 1960 wurde das I.-Abkommen wegen politischer Übergriffe in Berlin von der BRD zum Jahresende gekündigt, nach längeren Verhandlungen aber noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder in Kraft gesetzt. Ende 1961 betrug der Warenumsatz im I. rund 1,8 Milliarden DM einschl. der Dienstleistungen bei einem Rückgang von etwa 10 v. H. gegenüber dem Vorjahr. Das ungleich größere wirtschaftliche Interesse der SBZ an der Aufrechterhaltung des I. ist daraus zu ersehen, daß etwa 10 v. H. des Außenhandels auf den I. entfallen, während der I. nur 2 bis 3 v. H. des Außenhandels der BRD ausmacht. Nach anfänglicher Zurückhaltung der Zone im Frühjahr 1962 haben die Abschlüsse im I. ungefähr wieder den Vorjahresstand erreicht, besonders, nachdem der Termin des Barausgleichs für Verrechnungsspitzen in DM West um ein Jahr verschoben wurde. Seit Ende 1960 arbeitet die SBZ mit großem Aufwand daran, Lieferungen aus der BRD durch Eigenproduktion zu ersetzen, um der Widerrufsklausel der Warenbegleitscheine mit ihren Folgen für ihre Wirtschaft zu entgehen. Die Zonenwirtschaft ist jedoch nach wie vor auf die Materiallieferungen aus der BRD im I. für ihren Ausbau und ihre Verpflich[S. 217]tungen besonders der SU gegenüber angewiesen, wie das Kreditersuchen zur Ausweitung des I. von etwa 3 Mrd. DM für Steinkohle und Maschinen beweist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 216–217 Intershop A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interzonenverkehr

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Bezeichnung für den Handel zwischen der BRD und der SBZ. Während die drei Westzonen ziemlich schnell wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, entwickelte sich der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur unter erheblichen Schwierigkeiten und niemals völlig zu seinem früheren Umfang. Die…

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Filmwesen (1963)

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Regime sicherten sich daher frühzeitig entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zum Aufbau des Sozialismus aus. Seit Okt. 1958 lag die gesamte Steuerung des F. bei der VVB Film, die dem Ministerium für Kultur unterstand; im März 1962 trat an deren Stelle eine Hauptverwaltung Film dieses Ministeriums. Zu den von der VVB Film gelenkten Betrieben und Instituten gehörten nicht nur die fünf Studios der DEFA, die das Filmherstellungsmonopol innehat, einige weitere „volkseigene“ technische Betriebe der VEB Progress Film-Vertrieb, der VEB DEFA-Außenhandel (beide ebenfalls als Monopole arbeitend), sondern auch das Staatliche Filmarchiv, die Deutsche Hochschule für Filmkunst mit der Ingenieurschule für Filmtechnik in Babelsberg sowie die Zentralschule für Lichtspielwesen in Neustrelitz (mit Außenstelle in Wernigerode) für Theaterleiter, Filmvorführer und „Meister der Wiedergabetechnik“. Die DEFA produzierte 1961 insgesamt 27 Spielfilme, 33 Dokumentar-, 85 populärwissenschaftliche, Lehr- und Instruktionsfilme sowie 15 Trickfilme, ferner 64 Wochen- und Monatsschauen und 26 Folgen „Stacheltier“. Außerdem wurden 28 Spiel- und 16 Kurzfilme für den Fernsehfunk (Fernsehen) hergestellt und 100 Spiel- und 7 Dokumentarfilme synchronisiert. In den Filmtheatern der SBZ wurden 1960 insgesamt 120 Spielfilme gezeigt; davon waren 8 aus der BRD und aus Österreich, 25 aus dem westlichen Ausland und 67 aus den Ländern des Ostblocks importiert worden. 1961 gab es 1.327 Filmtheater mit rd. 512.000 Sitzplätzen; fast alle Theater sind entschädigungslos enteignet worden; die „volkseigenen“ (Volkseigentum) sind zum kleineren Teil im VEB Filmtheater, zum weitaus größeren in den „Volkseigenen Kreislichtspielbetrieben“ zusammengefaßt. — Mit Nachdruck wird das Landfilmwesen ausgebaut; 1957 sollen über 10.000 „Spielstellen“ mindestens einmal wöchentlich gespielt haben. Im ganzen fanden 1959 in der SBZ 2.260.000 Vorstellungen mit rd. 219 Mill. Besuchern statt. Der Kinobesuch verlagert sich im übrigen im Sinne der Bestrebungen der Betriebskultur von den Lichtspieltheatern teilweise in die betrieblichen ➝Kulturstätten. Die Frequenz wie auch die Auswertung „fortschrittlicher“ Filme soll durch die Filmaktivs (Aktiv) unterstützt werden. Die Lage der monopolisierten und staatlich gegängelten Filmproduktion zwischen den ideologischen Anforderungen auf der einen Seite und dem Auftrag, das Publikum zu unterhalten und die Theater zu füllen, auf der anderen ist ausweglos und ein Anlaß zu immer wiederkehrenden Krisen und Auseinandersetzungen. Im Jahre 1958 riefen besonders die Ausstrahlungen des Neorealismus die SED auf den Plan; eine von ihr einberufene Filmkonferenz (Juli 1958), von Alexander ➝Abusch als „Kampfkonferenz für die Höherentwicklung unserer sozialistischen Filmkunst“ bezeichnet, forderte im Anschluß an Empfehlungen der Kulturkommission beim ZK die Rückkehr zur „schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“. Das Unterhaltungsbedürfnis des Publikums und die Rentabilität der Theater sind nach wie vor auf die Einfuhr westlicher Filme angewiesen; die Produktion der Ostblockstaaten belegt natürlich einen beträchtlichen Teil des Spielplanes, der der Verfügung der einzelnen Filmtheater im übrigen völlig entzogen ist. Als wichtiges Mittel kommun. Agitation und Propaganda werden neben der Wochenschau „Der Augenzeuge“ und satirischen Kurzfilmen unter dem Sammelnamen „Das Stacheltier“ auch populärwissenschaftliche und Dokumentarfilme eingesetzt. Ein besonders obskures, von Fälschungen strotzendes Machwerk, „Un[S. 144]ternehmen Teutonenschwert“, erhielt auf Filmfestspielen in Karlsbad den ersten Hauptpreis. Obschon nicht wenige Filme sowjetzonaler Produktion zum Vertrieb in der Bundesrepublik zugelassen werden, hat das Publikum nur selten Gelegenheit, solche zu sehen, da die zugelassenen Spielfilme westdeutschen Ansprüchen häufig nicht genügen. Dem angestrebten Export in die Länder des Westens stehen ebenfalls tendenziöse Einschläge selbst bei scheinbar unverfänglichen Themen entgegen. — Zeitschriften: „Deutsche Filmkunst“, „Filmspiegel“, „Filmkurier“. Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 143–144 Filmaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzamt

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Regime sicherten sich daher frühzeitig entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der…

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Ministerium für Staatssicherheit (MfS) (1963)

Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes. Des Ministers (Generaloberst Erich ➝Mielke), 1. Stellv. ist Generalleutnant Otto Walter, weitere Stellv.: die Generalmajore Otto Last, Markus Wolf und Bruno Beater. Der Hauptteil des MfS ist in Berlin-Lichtenberg. Acht Hauptabt. (HA) haben operative Aufgaben bei „Sicherung“ der SBZ gegen alle freiheitlichen und nichtkommun. Bewegungen und Einflüsse. I: Sicherung der Streitkräfte (NVA und Polizeitruppen); II: Spionage-Abwehr; III: Sicherung der allgem. Wirtschaft; V: Kampf gegen verdächtige Vereinigungen; VI: Sicherung der Schwerindustrie und Forschung; VII: Sicherung der Volkspolizei; XIII: Verkehrssicherung; PS: Schutz leitender Staats- und Parteifunktionäre. Elf HA bzw. Abt. wirken unterstützend: VIII: Ermittlung, Festnahmen; IX: Untersuchung; XI: Chiffrierwesen; XII: Erfassung, Statistik; XIV: Haftanstalten; K: Kriminaltechnik; M: Postüberwachung; O: Einsatz techn. Mittel (Abhören u. a.); S: Entwicklung techn. Mittel; Kus: Kader (-Pers.-Abt.) und Schulung; ferner Information. Die zum MfS gehörende Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) sitzt (mit rund 800 Mitarbeitern) seit Anfang 1959 auch in Berlin-Lichtenberg (Leiter: Generalmajor Markus J. Wolf). Sie entstand im Mai 1956 aus der HA XV und wurde dem Minister unmittelbar unterstellt. — Seit 1. 1. 1959 hat sie zwölf Abteilungen: 1: Polit. Spionage in Regierungsstellen der Bundesrepublik einschl. Verteidigungsministerium; 2: Politische Spionage in Parteien und polit. Vereinigungen in der Bundesrepublik; 3: Ausländische Vertretungen in der Bundesrepublik; militärische Spionage im Ausland; 4: Militärische Spionage in der NATO; 5. Wirtschaftsspionage; 6: Einschleusung von Agenten: 7: Auswertung; 8: Diversion (Sabotagevorbereitungen) in der Bundesrepublik: 9: Verbindungen, Funk- und Chiffrierwesen; K: Dokumentation, Ausweisfälschung; R: Kartei, Registratur; K/S: Kader und Schulung. Alle Wirtschafts- und Verwaltungsabt. des Hauptteils des MfS wie der HVA sind in der HVB (Bewirtschaftung/Verwaltung) zusammengefaßt, die in Berlin-Lichtenberg sitzt. — Das MfS wird von einem sowjet. Beraterstab überwacht und angeleitet. — Im MfS (mit HVA und HVB) arbeiten rund 1.450 Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 325 Ministerium für Nationale Verteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Volksbildung

Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes. Des Ministers (Generaloberst Erich ➝Mielke), 1. Stellv. ist Generalleutnant Otto Walter, weitere Stellv.: die Generalmajore Otto Last, Markus Wolf und Bruno Beater. Der Hauptteil des MfS ist in Berlin-Lichtenberg. Acht Hauptabt. (HA) haben operative Aufgaben bei „Sicherung“ der SBZ gegen alle…

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Wohnungsbau (1963)

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr, als 40 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte, wurden vom SED-Regime nur zwischen 20 und 25 v. H. der verfügbaren Baukapazitäten für den W. freigegeben. Zwischen Kriegsende und 1956 wurden durch Instandsetzung teilzerstörter Wohngebäude etwa 300.000 Wohnungen wieder wohnbar gemacht, höchstens 70.000 Wohnungen sind neu gebaut worden. In diesem Zeitraum hatte die BRD einen Reinzugang von rund 3,5 Mill. Wohnungen, d. h., auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl umgerechnet eine fast vierfach größere Wohnungsbautätigkeit als die SBZ. Erst ab 1957 stieg die Wohnungsbautätigkeit in der SBZ etwas stärker an, erreichte jedoch niemals den entsprechenden Stand in der BRD. Zu den Zahlen der Tabelle ist zu bemerken, daß die Wohnfläche je neu erstellter Wohneinheit in der BRD in allen Jahren größer war als in der SBZ, z. B. 1962 BRD = 75 qm, SBZ 52 qm. Auch hinsichtlich der Qualität, des Komforts usw. befindet sich der W. in der SBZ im Rückstand. Das SED-Regime hatte 1958 versprochen, es wolle in der Periode des Siebenjahrplans (1959–65) 772.000 neue Wohnungen bauen lassen. Bis Ende 1962 waren davon jedoch nur 325.000 fertiggestellt worden. Der Plan des W. ist nur mit 75 v. H. erfüllt worden, weil Material und Finanzmittel vornehmlich für den Industriebau verwendet wurden. Seit Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung soll überwiegend durch „Obligationen“ erfolgen (Wertpapiere). Der Erwerb von Obligationen durch die Bevölkerung ist [S. 540]trotz intensiver Propaganda in den Betrieben recht gering. 1958 übernahm die Bevölkerung nur 8 v. H. der aufgelegten Obligationen, überwiegend werden diese durch die Sparkassen, die Deutsche ➝Versicherungsanstalt und z. T. durch die VdgB übernommen. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotto) und Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk. Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 539–540 Wohnsitzveränderung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wohnungswirtschaft

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr, als 40 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte,…

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Erwachsenenbildung (1963)

Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und heute als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wird, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle Erziehungsbereiche durchdringenden ideologischen Ausrichtung auf die bolschewistische Doktrin (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Von vornherein wurde das Erziehungsmonopol des Regimes auch für die E. geltend gemacht und das Volkshochschulwesen damit der Lenkung durch die den Verwaltungsapparat mehr und mehr beherrschende kommun. Partei (SED) unterstellt. Nach einer kurzen Periode, in der — wie auf anderen Erziehungsgebieten — der Idealismus deutscher Reformpädagogen von der Besatzungsmacht zugelassen worden war, das Volkshochschulprogramm sich aber mehr oder weniger in berufsfördernden Fortbildungskursen erschöpft hatte, begann 1948 die bewußte Lenkung der E. im Sinne ideologischer Planaufgaben; dementsprechend wurde die E. auch selbst Objekt der Planpolitik („Die Hörerzahl der Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen“). Im Sinne der Bedeutung, die das Regime der E. für die Erfüllung der Wirtschaftspläne und für die „Qualifizierung“ der „mittleren Kader“ in Staat, Partei und Wirtschaft beimaß, wurde aber nicht nur der Apparat des Volkshochschulwesens zentralisiert, seine ideologische Ausrichtung institutionell und personalpolitisch gesichert, sondern es wurden auch erhebliche Mittel für den Ausbau des Volkshochschulnetzes, die Vermehrung der vollamtlichen Leiter und Dozenten, ihre Schulung und angemessene Honorierung aufgewendet. Die E. näherte sich allerdings in Stoff und Methode mehr und mehr der Kulturellen Massenarbeit und war von 1954 bis 1957 auch der gleichnamigen Hauptabt. des Ministeriums für Kultur unterstellt. Andererseits schrumpfte der Wirkungsbereich der E. von Jahr zu Jahr ein. Das gesamte Einzelvortragswesen war bereits 1955 an die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse abgegeben worden und wird von ihr u. a. in Betriebsakademien und Dorfakademien abgewickelt, andere Aufgabengebiete fielen an die Technischen ➝Betriebsschulen, die Volkskunstkabinette, die technischen Kabinette, vor allem aber auch an das Fernstudium der Fachschulen. Neuerdings hat sich das Volkshochschulwesen, das dementsprechend auch seit 1957 wieder dem Volksbildungsministerium untersteht, zu einer allgemeinbildenden Abend-Schule für Erwachsene nach sowjetischem Muster umgebildet, nach den Lehrplänen und meist in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen sowie „mit dem Ziel, den vollen Abschluß der Grund-, Mittel- und Oberschule zu erreichen“. 1956 gab es 225 Volkshochschulen mit 2.015 Außenstellen in Gemeinden, 1836 in Betrieben und mit 478 hauptberuflichen Dozenten. — Im II. Lehrabschnitt 1960/61 waren zu den „Gesamtlehrgängen“ des Grundschul-Lehrplans 8.236, des Mittelschul-Lehrplans 27.658 und des Oberschul-Lehrplans 5.938 Hörer eingeschrieben. 28.411 bereiteten sich auf ein Fachschulstudium, 3.052 auf eine Sonderreifeprüfung vor. 23,7 Mill. DM Ost wurden 1960 für die Volkshochschulen aufgewendet. — Zeitschrift: „Die Volkshochschule“. (Kulturpolitik, Erziehungswesen, Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 129 Erschwerniszuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehung, Sozialistische

Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und heute als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wird, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt,…

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Kohlenindustrie (1963)

Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 a) Steinkohle. Die SBZ verfügt über nur geringfügige St.-Vorkommen. Bei jetzigem Abbautempo werden die Vorräte wahrscheinlich innerhalb von 7 bis 8 Jahren erschöpft sein. Der 1. Fünfjahrplan sah eine Fördersteigerung auf jährlich 3,8 Mill. t vor; erreicht wurden bisher jährlich nur 2,6 bis 2,8 Mill. t. Die Eigenförderung deckt nur etwa ein Viertel des St.-Bedarfes. Zur Versorgung der Industriebetriebe, die nicht auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und der chemischen Industrie, ferner die Gaswerke), müssen deshalb in großem Umfange Steinkohle oder Steinkohlenkoks eingeführt werden. Zur Verminderung der Einfuhrabhängigkeit bei Steinkohlenkoks für metallurgische Zwecke wurde in Lauchhammer bei Riesa eine Großkokerei errichtet, in der nach neuartigem Verfahren Braunkohlenhartkoks erzeugt wird. Dieser Hartkoks ist jedoch bisher nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. b) Braunkohle. Das Gebiet der SBZ ist verhältnismäßig reich an Braunkohlenvorkommen. Die erschließbaren Vorräte werden auf 24 Milliarden t geschätzt. 1961 entfiel etwa die Hälfte der deutschen Braunkohlenförderung auf das Gebiet der SBZ. Die Sowjets demontierten im Braunkohlenbergbau annähernd 40 v. H., in den Brikettfabriken etwa 37 v. H. der Erzeugungskapazitäten. Der Wiederaufbau ging trotz größter Materialschwierigkeiten verhältnismäßig rasch vonstatten: Das Ansteigen der Förderung ist wesentlich auch auf die Einführung der Sonntagsarbeit im Bergbau zurückzuführen. Der Bergmann hat nur an jedem 5. Sonntag frei. Trotz beträchtlicher Braunkohlenförderung war das Gebiet der SBZ bereits vor 1945 Kohlenzuschußgebiet. Nach dem Zusammenbruch und der Spaltung Deutschlands erhöhte sich der Zuschußbedarf. Fast neun Zehntel der Elektroenergie müssen mangels anderer Primärenergieträger aus Braunkohle erzeugt werden. Für viele Industriezweige ist Braunkohle unentbehrlicher Rohstoff. Braunkohle gehört aber auch zu den attraktivsten Ausfuhrgütern. Die BRD und West-Berlin beziehen im Interzonenhandel beträchtliche Mengen. Braunkohle ist noch immer streng bewirtschaftet. An letzter Stelle in der Rangfolge der Belieferung steht der Bevölkerungsbedarf, der zu einem erheblichen Teil mit Braunkohlenabfällen und Torf gedeckt wird. (Energiewirtschaft, Bergbau) Literaturangaben Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 44 S. m. 13 Anlagen. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 243 Koexistenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kolchos

Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 a) Steinkohle. Die SBZ verfügt über nur geringfügige St.-Vorkommen. Bei jetzigem Abbautempo werden die Vorräte wahrscheinlich innerhalb von 7 bis 8 Jahren erschöpft sein. Der 1. Fünfjahrplan sah eine Fördersteigerung auf jährlich 3,8 Mill. t vor; erreicht wurden bisher jährlich nur 2,6 bis 2,8 Mill. t. Die Eigenförderung deckt nur etwa ein Viertel des…

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Verfassung (1963)

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 492]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist nicht aus einer gewählten verfassunggebenden Versammlung hervorgegangen. Diese Rolle maßte sich vielmehr ein aus dem „Zweiten Volkskongreß“ (17. u. 18. 3. 1948) hervorgegangener „Deutscher Volksrat“ an, dessen Mitgl. aus Delegierten der Parteien und Massenorganisationen bestanden. Er ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde dieser Verfassungsentwurf von dem „Volksrat“ nach unbedeutenden Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 fand in der SBZ eine Abstimmung statt über eine willkürlich zusammengesetzte „Einheitsliste“ des „Blocks der antifaschistischen Parteien und Massenorganisationen“ (Blockpolitik), bei der nur mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt oder ein ungültiger Stimmzettel abgegeben werden konnte. Trotz der sehr intensiven, z. T. mit national gefärbten Parolen betriebenen Propaganda wurden insgesamt nur 61,8 v. H. „Ja“-Stimmen, in Ost-Berlin sogar nur 51,7 v. H. „Ja“-Stimmen gezählt. Dieses Abstimmungsergebnis reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als „gewählt“ zu erklären. So entstand der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ (mit 1.523 Delegierten), der am 30. 5. 1949 die V. bestätigte und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrates“ vornahm. Wieder ohne Wahlen konstituierte sich dieser „Volksrat“ schließlich am 7. 10. 1949 auf Grund des der LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) als „Provisorische Volkskammer der DDR“. Zugleich wurden eine „Provisorische Regierung der DDR“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der DDR“ gebildet und durch Gesetz vom 7. 10. 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. S. 5) in Kraft gesetzt. 2. Inhalt In der Präambel maßt sich die V. mit der Formulierung „… hat sich das deutsche Volk diese V. gegeben“ gesamtdeutsche Geltung an. In Art.~1 Abs.~1 heißt es entsprechend: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik …“ Dieser Feststellung wie auch dem Abs. 4 des Art. 1: „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ widerspricht die politische Praxis (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Republikflucht). Die V. ist in ihrem Wortlaut weitgehend der Weimarer Reichsverfassung nachgebildet. So erscheint deren Art.~1 Abs.~2: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Auch das Bekenntnis zu dem Grundsatz freier Wahlen ist in der V. der „DDR“ in fast die gleichen Worte gekleidet wie in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt.“ (Art. 51 Abs. 2) Insbesondere haben den Vorschriften über die Grundrechte die Grundrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung als Vorbild gedient; sie stimmen z. T. fast wörtlich überein. Wie die entsprechenden Normen des [S. 493]Grundgesetzes sind diese Artikel unmittelbar geltendes Recht. Ihr Sinngehalt ist jedoch ein völlig anderer als der gleichlautender Formulierungen der V. rechtsstaatlicher Demokratien. Denn die volksdemokratische Ordnung kennt nur das Primat der Gemeinschaft, nicht dagegen die Freiheit des Einzelnen um des Einzelnen willen. So ist auch der Schutz der Grundrechte vor Maßnahmen der Staatsgewalt denkbar schwach ausgestaltet und bezeichnenderweise jeder richterlichen Nachprüfung entzogen. Wesentlich ausgeprägter ist dagegen der Schutz der Grundrechte vor Mißbrauch durch den Einzelnen. Diese Tendenz wird besonders in Art. 6 Abs. 2 deutlich, der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten“ zu „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“ und damit zu unmittelbar geltendem Strafrecht erklärt (Strafgesetzbuch). Als wichtigstes politisches Recht nennt Art. 3 Abs. 2 das Recht jedes Bürgers „zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreis, seinem Lande und in der DDR“. Die V. kennt ihrem Wortlaut nach aber auch die herkömmlichen Freiheitsrechte: persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und Freizügigkeitsrecht werden in Art. 8, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Art. 9, Freiheit der Kunst, Wissenschaft und ihre Lehre in Art. 34 garantiert. Art. 10 enthält Auslieferungsverbot, Asylrecht und Auswanderungsrecht. Vereinigungs- und Koalitionsrecht räumen Art. 12, 13, 53 bzw. 14 ein. Eigentum, Erbrecht und Urheberrechte werden in Art.~22–24 Abs.~1 gewährleistet. Die Freiheit der Religionsausübung garantiert Art. 41. Sämtliche Grundrechte stehen jedoch nur auf dem Papier und werden seit dem Inkrafttreten der V. ständig und bewußt verletzt und sogar durch die Gesetzgebung in verfassungsmäßig unzulässiger Weise eingeschränkt. Den Grundrechten stellt die V. Grundpflichten gegenüber. Die zentrale Vorschrift ist Art. 4 Abs. 2, in dem es heißt: „Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen.“ Diese nach sowjet. Staatsdenken weit auszulegende Norm wird durch den mit Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl. I S. 653) geänderten Art. 5 dahin ergänzt, daß „der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ eine „ehrenvolle nationale Pflicht ist“. Scheint die V. auf den ersten Blick wenigstens formal den Voraussetzungen eines demokratischen Staatsgrundgesetzes zu entsprechen, so genügt sie bei genauerer Betrachtung selbst diesen Anforderungen nicht. Der angeblich die völlige Volkssouveränität verkörpernden Volkskammer fehlt seit der Verwaltungsneugliederung auch das ohnehin bescheidene Regulativ der Länderkammer. Insbesondere aber ist die in allen Demokratien unumgängliche „dritte Gewalt“, die richterliche, schwach ausgebildet und effektiv wirkungslos. Es gibt neben der faktisch und gesetzlich nicht vorhandenen Unabhängigkeit der Richter nach dem Wortlaut der V. kein Verfassungsgericht. Durch verfassungsänderndes Gesetz vom 12. 9. 1960 änderte die Volkskammer das Amt des Präsidenten der Republik, das durch den Tod von Pieck neu zu besetzen gewesen wäre. Der Staatsrat wurde geschaffen, dem unter dem Vorsitz von Ulbricht 24 Funktionäre angehören. Mit dieser Maßnahme wurde die ohnehin ihres Inhalts längst entleerte V. den Verhältnissen in der SU und den übrigen Volksdemokratien auch formal noch mehr angeglichen. [S. 494] 3. Kommunistische Rechtsauffassung Entscheidend für die Wertung der V. und ihre Achtung bzw. Mißachtung durch das Regime der SED ist die Staatslehre des Marxismus-Leninismus. Danach hat das Staatsrecht wie alles Recht (Rechtswesen) keine absolute, sondern nur relative Gültigkeit. Es entwickelt sich mit den sozial-ökonomischen Verhältnissen, von denen es als ein Teil des „Überbaues“ abhängig ist. So wird auch die V., obwohl bisher nur in wenigen Teilen ergänzt oder geändert, je nach der Entwicklung der Verhältnisse der „Basis“ immer neu interpretiert, mithin nur als ein Durchgangsstadium angesehen. Da die Wandlung des Staates von einer zunächst noch parlamentarisch bestimmten Mehrparteien-Ordnung über die antifaschistisch-demokratische Ordnung zur Volksdemokratie kein einmaliger revolutionärer Akt, sondern ein andauernder Prozeß ist, wird auch die Gültigkeit der V. jeweils neu ausgelegt. So enthält die V. auch keine Unabänderlichkeitsgarantie wie etwa das Grundgesetz der BRD, in dem eine Gruppe von Artikeln von einer Änderung selbst durch eine qualifizierte Mehrheit ausgenommen ist. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, daß bis jetzt in der SBZ kein Kommentar zur V. erschienen ist. Indessen würde eine Auffassung, nach der die V. in der SBZ überhaupt keinen Garantie-Charakter besäße, zu weit gehen und denen, die sie handhaben, mehr entgegenkommen, als dies gerechtfertigt ist. Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung und der „Annahme“ der V. war die SED durchaus noch auf die Mitwirkung und die Zustimmung der „bürgerlichen“ Parteien angewiesen. Wenn es zwar damals schon nicht gelang, einen Verfassungsgerichtshof zur Überwachung der Regierungsmaßnahmen wie auch des Gesetzgebers (Volkskammer) einzurichten, so enthält doch Art. 4 Abs. 1 eine Verfassungsgarantie, an der die „Interpretation“ durch Staat und SED rechtlich eindeutig ihre Grenzen findet. Hier ist sogar ein Widerstandsrecht, wenn auch in den Grenzen, die praktisch wiederum durch die Volkskammer gezogen werden können, sanktioniert: „Alle Maßnahmen der Staatsgewalt müssen den Grundsätzen entsprechen, die in der V. zum Inhalt der Staatsgewalt erklärt sind, über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen entscheidet die Volksvertretung gemäß Art. 66 dieser V. (Art. 66 sieht einen V.-Ausschuß der Volkskammer zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen vor). Gegen Maßnahmen, die den Beschlüssen der Volksvertretung widersprechen, hat jedermann das Recht und die Pflicht zum Widerstand.“ Unterstellt man, daß zum Zeitpunkt des Erlasses der V. die damals noch demokratischen Parteien CDU und LDP auf echte parlamentarische Rechte der Volkskammer hofften, so ist in dieser Bestimmung durchaus mindestens die Absicht einer gewissen Garantie zu sehen. Insbesondere aber ist der 1. Satz des Art. 4 Ausdruck einer V.-Rechtsnorm, deren Verletzung eindeutig dem Geist und dem Buchstaben der V. widerspricht. Die Handhabung der V. in der Praxis wie ihre theoretische Grundlegung im Marxismus-Leninismus, den ihr das SED-Regime unterstellt, erweisen den dynamischen, auf Wandlung oder „Revolution“ abgestellten Charakter der V. Sie wird damit nicht ein großes Rahmengesetz, dessen Sinn und Zweck das Erhalten und Schützen unwandelbarer Rechtsnormen sowie eine letzte Verläßlichkeit für Bürger, Regierung und Parlament ist. Eine solche politische Zweckaufgabe einer V. aber entleert sie im rechtsstaatlichen Sinne ihres Gehaltes und pervertiert sie zu einer Theorie des permanenten Staatsstreiches. Literaturangaben Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 492–494 Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verflechtungsbilanzen

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 492]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist nicht…

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Arzneimittelversorgung (1963)

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Überführung der großen chemischen Werke (der Grundstoffproduktion) in SAG und Demontage der wenigen vorhandenen Spezialfabriken haben die AV. zunächst in Notstand geraten lassen. Erst um 1950 begann ein planmäßiger Aufbau eigener Produktion. Mangel an qualifizierten Fachkräften und Fehlen ausreichender Erfahrungen bei den VEB haben schwere Gesundheitsschäden verursacht. Verstaatlichung und Zentralisation des Großhandels (seit 1949 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf) haben durch unzulängliche Markt- und Bedarfsanalyse schwere Fehlplanungen bewirkt und bewirken sie noch immer. Das im Juli 1960 geschaffene „Staatliche Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik“ soll u. a. eine ständige Übersicht und Kontrolle über die Versorgungslage sichern. Die schwerfällige Lagerhaltung wurde regional zentralisiert in „Versorgungsdepots“, die rasch und elastisch beliefern sollen. Dennoch konnten selbst bei [S. 43]den wichtigsten Arzneimitteln die Mängel und Gefahren stets nur unvollständig überwunden werden. Die Produktion ist auch jetzt noch, vor allem infolge unregelmäßiger Rohstoffversorgung, lückenhaft; trotz bedenkenloser Imitation westdeutscher Präparate ist die AV. für viele Spezialgebiete auf Import angewiesen und daher ungleichmäßig. Manche hochwertigen Arzneimittel stehen selbst für dringendste Fälle nicht ausreichend zur Verfügung (Corticosteroide, bestimmte Antibiotica und Narkosemittel u.a.); selbst alltägliche Medikamente fehlen häufig. Das Plansystem hat sich bisher außerstande erwiesen, den Fortschritten der Medizin hinlänglich rasch zu folgen. Andererseits werden einige Arzneimittel jetzt in einem recht erheblichen Ausmaß exportiert. Auf Grund des (aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelten) 1948 länderweise erlassenen Arzneimittel-Gesetzes ist der Verkehr mit Arzneimitteln auch außerhalb der Apotheken genau geregelt und auf dem Lande praktisch den Konsumgenossenschaften vorbehalten. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 42–43 Armenrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzt des Volkes, Verdienter

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Überführung der großen chemischen Werke (der Grundstoffproduktion) in SAG und Demontage der wenigen vorhandenen Spezialfabriken haben die AV. zunächst in Notstand geraten lassen. Erst um 1950 begann ein planmäßiger Aufbau eigener Produktion. Mangel an qualifizierten Fachkräften und Fehlen ausreichender Erfahrungen bei den VEB haben schwere Gesundheitsschäden…

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Fischerei (1963)

Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 1985 Die F. hat im Rahmen der Ernährungswirtschaft und zur Entlastung des Devisenaufwandes für Einfuhren besondere Bedeutung. Die Hochsee-F. wird durch die „volkseigenen“ Fischkombinate Rostock-Marienehe und Saßnitz auf Rügen betrieben, die der VVB Hochsee-F. in Rostock als Organ des Sektors Lebensmittelindustrie der Staatlichen ➝Plankommission unterstehen. Schiffsbestand 1961: 33 Logger, 20 Trawler, 1 Fang- und Verarbeitungsschiff, 1 Transport- und Verarbeitungsschiff, 1 Forschungsschiff, 2 Hilfsschiffe. [S. 145]Die See- und Küsten-F. wurde bis Anfang 1961 von Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF). privaten F.-Betrieben sowie Einzelfischern betrieben und von den örtlichen Wirtschaftsorganen angeleitet. Mitte 1959 bestanden dort 48 PwF mit 1.263 Mitgl. Bis April 1961 hatten sich im Bereich der See- und Küsten-F. Mecklenburgs 92 v. H. der werktätigen Fischer zu 55 PwF mit 2.500 Mitgl. zusammengeschlossen. Der Druck zum Eintritt in die PwF erfolgt durch die SED-Kreisleitungen und über sogenannte Fischerei-Geräte-Stationen (FGS), die ähnlich den MTS die Fischer politisch und wirtschaftlich zu „betreuen“ haben. Insgesamt bestehen 4 FGS in Warnemünde, Wismar, Wolgast und Stralsund, die über etwa 100 Kutter verfügen und mit Anlandehallen, Kühlräumen und Ausrüstungslagern für F.-Geräte ausgestattet sind. Die FGS stellen F.-Fahrzeuge und Großgerät gegen Gebühren — bevorzugt an die PwF — bereit. Den privaten Fischern werden sämtl. F.-Geräte ausschließlich von diesen FGS zugeteilt. Der Fang unterliegt zu einem bestimmten Prozentsatz der Ablieferungspflicht und wird in einer Jahresfangauflage, die quartalsmäßig zu erfüllen ist, nach Menge, Qualität und Sorten festgelegt. Hierfür sind Differenzierungskommissionen eingesetzt, die das Soll nach Maßgabe der Produktionsgegebenheiten bestimmen. Der nach Erfüllung des Pflichtablieferungssolls verbleibende Anteil des Fanges darf als Übersollmenge frei verkauft werden. Fangergebnisse 1961: Hochsee-F. = 105.858,8 t (Plansoll = 108.9001), Küsten-F. = 17.000 Tonnen. Die gesamte Bruttoproduktion der Fischwirtschaft stieg von 60 Mill. DM Ost im Jahre 1949 auf 310 Mill. DM Ost im Jahre 1958 und betrug 1961 = 382,2 Mill. DM Ost. Bis 1965 sollen die Fangergebnisse auf 220.000 t gesteigert werden. Dabei wird die „volkseigene“ Flotte einen Anteil von rund 190.000 t haben. Man rechnet mit einer Steigerung der Bruttoproduktion auf 650 Mill. DM Ost im Jahre 1965. Damit soll der Pro-Kopf-Verbrauch bei Frischfisch von z. Z. 13 kg auf 18 kg im Jahre 1965 anwachsen. 1953 begann die Entwicklung neuer Schiffstypen. Durch Einsatz von weiteren 10 Fang- und Verarbeitungsschiffen soll 1964 der Stand der F.-Technik der „kapitalistischen“ Länder überholt werden. 1949 bestanden 117 Fischverarbeitungsbetriebe, Klein- und Kleinstbetriebe mit insgesamt 1900 Beschäftigten, 1961 137 Fischfang- u. -Verarbeitungsbetriebe mit insgesamt 13.435 Beschäftigten in 21 „volkseigenen“, 57 genossenschaftlichen, 23 halbstaatlichen u. 36 privaten Betrieben. Belieferung des Einzelhandels 1961: 49.778 t Frischfisch (Effektivgew.) u. 93.270 t Fischwaren (Effektivgew.). Die ehemals zentralgeleiteten VEB der Binnen-F. unterstellte man 1955 den Räten der Bezirke. Die Binnen-F. erreichte 1961 Fangergebnisse von 7.236,7 t Speisefischen (1960 = 7.580,9.1961 bestanden in der Binnen-F. 39 PwF mit 570 Mitgl. Durch Wettbewerbe, Prämien und Bereitstellung von Krediten soll die Produktion gesteigert werden. Ende 1961 wurden von etwa 14.000 ha vorhandenen Teichflächen etwa 11.000 ha durch die VEB der Binnen-F. und etwa 3.000 ha durch PwF, LPG, VEG u. StFB bewirtschaftet. Die Seen- u. Flußf. mit einer F.-Nutzfläche von etwa 130.000 ha wird vorwiegend durch PwF u. VEB der Binnen-F. genutzt. — In der Binnen-F. wendet man auch die Elektro-F. an (vgl. AO über die Elektro-F. im Bereich der Binnen-F. vom 11. 11. 1958, GBl. I, S. 844). Die 500-Kilogramm-Hektar-Bewegung fordert, daß jeder Teichwirt bestrebt sein soll, bei durchschnittlicher Produktivität der Teiche diesen Ertrag zu erreichen. (Neuererbewegung) Das F.-Recht ist neu geregelt durch das Gesetz über die Binnen- und Küsten-F. — Fischereigesetz — vom 2. Dez. 1959 (GBl. I, S. 864) und nachfolgende Ordnungen und Durchführungsbestimmungen. Mit diesem neuen F.-Gesetz sind die landesrechtlichen Bestimmungen, u. a. auch das in den früheren Landesteilen gültig gewesene F.-Gesetz vom 11. Mai 1916, außer Kraft gesetzt. Ziel dieser Neuordnung des F.-Rechts war, wie es heißt, „der neuen sozialistischen Entwicklung in der Fischwirtschaft gerecht zu werden“. Durch die „VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebietes der DDR“ vom 21. Juni 1962 u. die „Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz des Küstengebietes der DDR“ vom 10. Juli 1962 (beide in GBl. II, S. 409, 410) wurde die See- und Küstenf. erheblich in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt. Wesentlicher Inhalt dieser VO ist u. a.: Schaffung einer 5 km breiten Grenzzone von der Küste in das Landinnere, innerhalb dieser Festlegung eines 500 m breiten Schutzstreifens von der Küste in das Landinnere. Die Bewohner des Schutzstreifens müssen vom zuständigen Volkspolizei-Kreisamt einen Sonderstempel im Personalausweis bei sich führen, der sie zum Aufenthalt innerhalb des Schutzstreifens berechtigt. Sämtliche F.-Fahrzeuge der Küstenfischerei müssen in Zukunft auf [S. 146]bestimmten Liegeplätzen konzentriert werden. Ferner müssen alle Eigner und Benutzer von Wasserfahrzeugen ihr Aus- u. Einlaufen sowie das Anlaufen anderer Liegeplätze im Küstengebiet den Kontrollorganen der Volkspolizei unverzüglich melden. Das überschreiten der Seegrenze von Personen mit Seefahrtsbüchern ist an den eingerichteten Kontrollpassierpunkten bzw. Kontrollstellen der „Grenzbrigade Küste“ ab 20. 9. 62 nur noch gestattet, wenn im Seefahrtsbuch ein Sichtvermerk der Volkspolizei eingetragen ist. Sichtvermerke erteilt die Bezirksbehörde der Volkspolizei in Rostock. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 144–146 Finanzsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fischereibeiräte

Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 1985 Die F. hat im Rahmen der Ernährungswirtschaft und zur Entlastung des Devisenaufwandes für Einfuhren besondere Bedeutung. Die Hochsee-F. wird durch die „volkseigenen“ Fischkombinate Rostock-Marienehe und Saßnitz auf Rügen betrieben, die der VVB Hochsee-F. in Rostock als Organ des Sektors Lebensmittelindustrie der Staatlichen ➝Plankommission unterstehen. Schiffsbestand 1961: 33 Logger, 20…

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Forschung, Wissenschaftl.-technische (1963)

Siehe auch: Forschung, Wissenschaftlich-technische: 1959 Forschung, Wissenschaftl.-technische: 1960 1962 1965 1966 Die auf die unmittelbare praktische Verwertung gerichteten Forschungsaufgaben stehen im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Forschung. Seit Mitte 1958 wird zwar die Notwendigkeit langfristiger Grundlagenforschung amtlich betont, aber es scheint weitgehend bei solchen Erklärungen geblieben zu sein. Nur einmal (1958) wurde offiziell von der Absicht gesprochen, einen „Zehnjahrplan der Forschung“ auszuarbeiten; ein solcher Plan wurde bisher jedoch nicht vorgelegt. Hingegen wird immer erneut erklärt, daß die theoretische Forschung engstens mit der Auswertung der Ergebnisse und der Wirtschaftspraxis verknüpft werden müsse. Bereits jetzt arbeiten zahlreiche Forschungsinstitute unmittelbar mit Industriebetrieben zusammen, zum Teil sind sie sogar räumlich mit ihnen verbunden. Zentrale Leitungsinstanz ist seit Mitte 1961 das Staatssekretariat für Forschung und Technik beim Ministerrat, dem der seit 1957 bestehendeDeutsche ➝Forschungsrat als ausführendes Organ unterstellt ist. Hilfsorgan des Forschungsrats ist das Zentrale Amt für Forschung und Technik. Die mittleren wirtschaftlichen Verwaltungsorgane (VVB, Räte der Bezirke und Kreise) sind verpflichtet, durch ihre Abteilungen Forschung und Technik in den ihnen unterstellten Betrieben die WtF. intensiv zu unterstützen. Zwischen Professoren und Dozenten von Hochschulen und Universitäten einerseits und staatlichen Stellen und der Industrie andererseits hat sich ein System der „Vertragsforschung“ eingebürgert, das ebenfalls auf unmittelbare Verwertung der Forschungsergebnisse abgestellt ist. Die WtF. verfolgt nach Äußerungen von SED-Funktionären das Ziel, „den Weltstand der Produktion zu erreichen und mitzubestimmen“, (Qualität der Erzeugnisse). Zur Erreichung dieses Zieles — nicht zuletzt auch zur Einsparung eigener Finanzmittel — betreibt das Regime einen umfangreichen Informationsdienst in westlichen Ländern. Es wertet sämtliche internationalen Veröffentlichungen über die neuesten Ergebnisse von Wissenschaft, For[S. 152]schung und Technik aus und verfolgt genauestens die Veröffentlichungen aller Patentämter der Welt. Allein das Institut für Dokumentation der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften unterhält 160 verschiedene Dokumentations- und Informationsstellen, in denen 4.600 ausländische Fachzeitschriften aus 43 Ländern ausgewertet werden. Weitere etwa 50 gleichartige Stellen gibt es bei den VVB und in Großbetrieben. Auch das Ost-Berliner „Deutsche Wirtschaftsinstitut“ z. B. beschäftigt sich weitestgehend mit der Beschaffung westlicher Literatur und anderer Informationen auf dem Gebiete der Wissenschaft, Forschung und Technik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 151–152 Formalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forschungsgemeinschaft

Siehe auch: Forschung, Wissenschaftlich-technische: 1959 Forschung, Wissenschaftl.-technische: 1960 1962 1965 1966 Die auf die unmittelbare praktische Verwertung gerichteten Forschungsaufgaben stehen im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Forschung. Seit Mitte 1958 wird zwar die Notwendigkeit langfristiger Grundlagenforschung amtlich betont, aber es scheint weitgehend bei solchen Erklärungen geblieben zu sein. Nur einmal (1958) wurde offiziell von der Absicht gesprochen, einen…