DDR A-Z 1963

Frieden (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zwischenstaatlicher Zustand, der nach kommun. Auffassung nur durch politischen Kampf, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt, erhalten bzw. erreicht werden kann. Eine entsprechende Vermischung von Friedens- und Kampfparolen beherrscht den Jar[S. 158]gon der SED-Funktionäre und -Presse durch alle Phasen ihrer verschiedenen außenpolitischen Programme. Dabei wird der F. nicht um seiner selbst willen gefordert, sondern immer nur als Mittel zur Erreichung der kommun. Ziele. Dem entspricht die kommun. Haltung gegenüber dem Pazifismus, der angeblich den ungerechten F. vertritt: „Indem sie jegliche revolutionäre Tätigkeit der Massen ablehnen, betrügen die Pazifisten die Werktätigen und verheimlichen die Vorbereitung imperialistischer Kriege der Bourgeoisie. Die Politik der Pazifisten ist identisch mit imperialistischen, räuberischen, ungerechten Kriegen“ (Sowjetisches Fremdwörterbuch, Staatsverlag Moskau 1947). Der Friedenskampf wird vornehmlich mit den Mitteln der Propaganda und von eigens dazu gegründeten, sog. überparteilichen Organisationen geführt. Dabei wird die sowjetische Politik in jedem Falle als dem F. dienend unterstützt und jede andere Politik als friedensfeindlich bekämpft. (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Deutschlandpolitik) Literaturangaben Andreas, Theodor: Die Herausforderung der „friedlichen“ Koexistenz („Die Orientierung“ 1960, Beih. 1). Pfaffenhofen/Ilm, Ilmgau-Verlag. 32 S. Arnold, Theodor: Der revolutionäre Krieg. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 250 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Dinerstein, Herbert S.: Der Krieg und die Sowjetunion — Die Atomwaffen und der Wandel im militärischen und politischen Denken der Sowjets (a. d. Amerik. übers. von Friedrich Krollmann) Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 311 S. Fiedler, Heinz: Der sowjetische Neutralitätsbegriff in Theorie und Praxis. Ein Beitrag zum Problem des Disengagement. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 302 S. Fischer, Ruth: Von Lenin zu Mao — Kommunismus in der Bandung-Ära. Düsseldorf 1956, Eugen Diederichs. 241 S. Grottian, Walter: Theorie und Praxis der sowjetischen Außenpolitik unter Lenin, Stalin, Chruschtschow (Schr.-Reihe des Verb. d. Heimkehrer … Nr. 1). Godesberg 1959. 63 S. Koch, Hans: Theorie, Taktik, Technik des Weltkommunismus — eine Zitatensammlung von Marx bis Chruschtschow (bearbeitet v. Eugen Wieber). Pfaffenhofen/Ilm 1959, Ilmgau-Verlag. 504 S. Novak, Jaroslav Jan: Der satanische Plan — Strategie und Taktik der weltkommunistischen Expansion. Köln 1960, Wort und Werk. 219 S. Wagner, Wolfgang: Die Teilung Europas. — Geschichte der sowjetischen Expansion… 1918–1945. Stuttgart 1958, Deutsche Verlagsanstalt. 234 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 157–158 Freyer, Erwin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensfahrt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Zwischenstaatlicher Zustand, der nach kommun. Auffassung nur durch politischen Kampf, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt, erhalten bzw. erreicht werden kann. Eine entsprechende Vermischung von Friedens- und Kampfparolen beherrscht den Jar[S. 158]gon der SED-Funktionäre und -Presse durch alle Phasen ihrer verschiedenen außenpolitischen Programme. Dabei wird der F. nicht um seiner selbst willen…

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Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1963)

Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU erstmals in einigen Zweigen der „volkseigenen Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise, dann durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. 1955 S. 37 ff.) in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft eingeführt. Die Produktionsabgabe als Bestandteil des Industrieabgabepreises eines Produktes wird in der „volkseigenen“ Industrie grundsätzlich für ein Produkt nur einmal erhoben. Ist durch Bearbeitung oder Verarbeitung eines erworbenen Produktes ein neues Produkt mit anderen Eigenschaften entstanden, wird sie erneut berechnet. Zahlungspflichtig sind die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes des Produktes. Die Produktionsabgabe wird erhoben a) in einem Vomhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen gesetzlich festgelegten Abgabepreises oder b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Produktes oder c) in Form des Unterschiedsbetrages zwischen den Selbstkosten zuzüglich Gewinnanteil und dem Industrieabgabepreis. Die Sätze der Produktionsabgabe können differenziert werden [S. 376]a) nach einzelnen Produkten oder Produktengruppen b) nach der Zweckbestimmung der Produkte, c) nach betrieblichen Merkmalen. Wenn vom Ministerium der Finanzen die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt wurde, ist für die Ermittlung, Festsetzung, Erhebung, Kontrolle und Vollstreckung der Produktionsabgabe der Rat der Stadt oder des Kreises — Abt. Finanzen — zuständig. Für die Kontrolle der Produktionsabgabe wird weiterhin der Rat des Bezirkes Abt. Finanzen — eingeschaltet. Zur Zahlung der Dienstleistungsabgabe sind die „volkseigenen Dienstleistungsbetriebe“ und die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie, soweit sie Dienstleistungen ausführen, verpflichtet. Mit der Einführung der PDA entfällt die Erhebung der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungssteuer und der Verbrauchsabgaben. Die sog. „Geldakkumulation“ der „volkseigenen“ Wirtschaft wird also durch die PDA und durch die Nettogewinnabführung dem Staatshaushalt zugeleitet. Durch diese „Zweigleisigkeit“, die als „Zwei-Kanäle-System“ bezeichnet wird, hat der Staat die Möglichkeit, einmal durch die Erfüllung des Produktionsabgabeplanes gleichzeitig die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne (nach dem Umfang und dem Sortiment der Ware) und zum anderen durch die Gewinnabführung die Qualität der Arbeit der Betriebe und deren Auswirkung auf die Erfüllung der Selbstkostensenkungsauflage und des Gewinnplanes zu kontrollieren. (Kontrollfunktion und Erziehungsfunktion der PDA). Außerdem hat die Produktionsabgabe die Aufgabe, produktionslenkend und insbes. durch die starke Verbrauchsbelastung konsumtionsregulierend zu wirken. (Regulativfunktion der PDA.) Durch die Kurzfristigkeit und Stetigkeit der Abführungen soll die Haushaltsstabilität gesichert werden, d. h., der Staat soll eine gleichmäßig und schnell fließende Quelle an Geldmitteln laufend zur Verfügung haben. (Steuern) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 375–376 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsverhältnisse

Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU erstmals in einigen Zweigen der „volkseigenen Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise, dann durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. 1955 S. 37 ff.) in…

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Berufsausbildung (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 a). Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und [S. 69] nach weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die „volkseigenen“ Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Verwaltung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes Mittel der Berufslenkung ist die Registrierpflicht für alle Lehr- und Arbeitsverträge mit Schülern, Jugendlichen und Studienbewerbern bei „Ämtern für Arbeit und Berufsberatung“. Berufsausbildungsverträgen mit Handwerkern oder selbständigen Gewerbetreibenden wird vielfach die Genehmigung versagt. Ziel der B. ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeits[S. 70]kräfte heranzubilden. Die B. soll „zugleich feste weltanschauliche sowie politisch-moralische Überzeugungen entwickeln“, die Lehrlinge also im Sinne der SED erziehen. Die Lehrausbilder sollen die Jugendlichen in die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit einführen. In Lehrwerkstätten und Lehrkombinaten werden etwa die Hälfte der gewerblichen Lehrlinge ausgebildet. Berufsschulpflicht besteht für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. (Lehrlingsausbildung) Die B. baut auf der Berufsvorbildung in den zehnklassigen polytechnischen Oberschulen (Schulen) auf. Für die Absolventen solcher Oberschulen beträgt die Ausbildungszeit als Facharbeiter zwei Jahre. Für Abiturienten, d. h. die Absolventen der „erweiterten Oberschulen“ beträgt die Ausbildungszeit für die meisten Berufe nur ein Jahr, in qualifizierteren Berufen höchstens zweieinhalb Jahre. — Mit Beginn des Schuljahrs 1963/64 soll in allen 9. Klassen der 12klassigen erweiterten Oberschulen die gleichzeitige, sich über drei Jahre erstreckende Ausbildung für einen Lehrberuf obligatorisch eingeführt sein. Für die berufliche Ausbildung solcher Oberschüler sind wöchentlich 7 Stunden vorgesehen; sie sollen Abitur und Facharbeiterprüfung gleichzeitig ablegen. Die Wahl der Berufe ist [S. 71]für diese Oberschüler sehr begrenzt. Sie sollen in erster Linie solche Berufe erlernen, in denen der Fachkräftemangel besonders groß ist. — Im Jahre 1962 standen von den Berufsschulpflichtigen in der Zone (Jugendliche bis zu 18 Jahren) 90 v. H. in einem Lehr- oder Ausbildungsverhältnis. — Erwachsene werden in Lehrgängen (Qualifizierung) beruflich gefördert. (Arbeiter- und Bauernfakultäten, Hochschulen, Fernstudium, technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. b) Wie das gesamte Erziehungswesen dient auch die B. in der Landwirtschaft, unabhängig von wirtschaftlich-technischen Zielen und vielfach sogar im Gegensatz zu ihnen, der „sozialistischen Umbildung des Bewußtseins“. Die Übernahme sowjetischer Ausbildungsmethoden hat zu einer Auflösung bzw. zu einer funktionellen Umgestaltung der überlieferten Einrichtungen geführt. Dieser langwierige Prozeß soll bis 1964 abgeschlossen sein Nach der Praktikantenzeit gibt es derzeit folgende Ausbildungsmöglichkeiten: 1) Fachschulen für Landwirtschaft, 3jähr. Direkt-Studium in den Fachrichtungen: Landwirtschaft, Landtechnik, Gartenbau, Meliorationswesen, Pflanzenschutz, Forstwirtschaft, Veterinärmedizin, Finanzwirtschaft; Aufnahmebedingungen sind mittlere Reife (10. Klasse), abgeschlossene Lehrzeit, 2- bzw. 1-jährige Praxis als Facharbeiter, Fahrerlaubnis für Traktoren. Für bewährte Praktiker ist ein 4jähr. Fachschulabendstudium möglich. Nach erfolgreichem Abschluß Berufsbezeichnung: Staatl. geprüfter Landwirt. — 2) Meisterausbildung erfolgt in 2 Studienformen: in Lehrgängen an Abteilungen der Fachschulen (5 Monate) u. im Fachschulabendstudium (2 Jahre). Voraussetzungen der Teilnahme sind der Besitz des Facharbeiterbriefes u. mind. 5jähr. Praxis. — 3) Hochschulstudium Hochschulen. Der Erwachsenenbildung dienen Dorfakademien sowie seit 1958 Winterschulen. Letztere vor allem für Vorsitzende, Vorstandsmitglieder und Brigadiere der LPG. Als landw. Spezialhochschule besteht die Hochschule für LPG in Meißen (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften). Die landw. B. ist dadurch charakterisiert, daß die herkömmliche Universalausbildung zum Betriebsleiter abgelöst wurde durch eine einseitige Ausbildung zum Spezialisten, also zum Facharbeiter auf Teilgebieten der Landwirtschaft. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 66–71 Bernburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufsschulen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 a). Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und [S. 69] nach weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die „volkseigenen“ Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Verwaltung gewünschten Berufe zu ergreifen.…

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Wirtschaft (1963)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 528]Der Sinn des Wirtschaftens in den kommun. Staaten ist — entsprechend dem Willen der herrschenden Partei — ausschließlich die Festigung und Steigerung der Macht der Partei, speziell der Parteielite. Als die Grundlage dieser Macht wird die totale Verfügungsgewalt über alle wirtschaftlichen Güter angesehen: über die Produktionsmittel, um so die Produktionsrichtung bestimmen zu können (anordnen zu können, welche Güterarten und welche Gütermengen hergestellt werden), über die Konsumgüter, um den Produktionsfaktor Arbeit erhalten und lenken zu können, und selbstverständlich über die militärischen Güter, um die Machtansprüche außenpolitisch demonstrieren und durchsetzen zu können. <Wirtschaftssystem> Um diese Ziele erreichen zu können, bedient sich der Kommunismus eines Wirtschaftssystems, das es weitestgehend gestattet, die kommun. Partei als bestimmenden Faktor für das gesamte Wirtschaftsgeschehen zu etablieren. Die Kommunisten nennen dieses System „sozialistische Planwirtschaft“, womit zum Ausdruck gebracht werden soll, daß das gesamte Wirtschaftsgeschehen zentral geplant wird und entsprechend diesen Plänen ablaufen soll. Will man das kommun. Wirtschaftssystem innerhalb der Schemata der westl. Nationalökonomie typisieren, so ist es als Zentralverwaltungswirtschaft mit relativer Konsumfreiheit einzuordnen. Andere Bezeichnungen für den gleichen Sachverhalt sind: zentralgeplante Wirtschaft, kommun. Wirtschaft oder entsprechend Wirtschaftssystem. Jede moderne Wirtschaft ist eine geplante Wirtschaft, auch die westl. Volkswirtschaften. Bestimmend für die Qualität — im wertfreien Sinne — eines Wirtschaftssystems ist die Zahl der planenden Personen bzw. Institutionen sowie der Grad der staatlichen Eingriffe. Im System der Marktwirtschaft — das z. B. für die Volkswirtschaft der Bundesrepublik weitgehend bestimmend ist — ist die Zahl der Planer sehr groß: alle Betriebe und Institutionen sowie alle privaten und öffentlichen Haushalte treten mit eigenen Wirtschaftsplänen auf, sie bestimmen, welche Güter und Mengen eines Gutes sie kaufen oder verkaufen bzw. konsumieren wollen. Die Koordination all dieser Einzelpläne zu einem sinnvollen Gesamtprozeß erfolgt über den Markt. Die durch Angebot und Nachfrage regulierten Preise bestimmen die Produktionsrichtung und lenken die Güter — sowohl die Investitionsgüter als auch die Konsumgüter — dorthin, wo die Nachfrage am dringlichsten, der Nutzen der Güterverwendung also am größten ist. Der Staat ist auf dieser Ebene nichts anderes als ein gleichberechtigter Marktpartner, der sich den Bedingungen des Marktes in gleicher Weise wie alle anderen Produzenten und Konsumenten unterwerfen muß. Das entscheidende Kriterium des kommun. Wirtschaftssystems ist also nicht der Tatbestand der Planung, sondern die Tatsache, daß es nur eine einzige Institution gibt, die den gesamten Wirtschaftsprozeß im voraus plant. Der Beitrag aller anderen Institutionen (z. B. Produktionsbetriebe) und Personen (z. B. Arbeitnehmer) besteht ausschließl. in der Durchführung dieses zentralen Wirtschaftsplanens. Im folgenden ist in bezug auf das kommun. Wirtschaftssystem unterschieden zwischen Planung (Planaufstellung), Plandurchführung (Planverwirklichung, „Leitung der Volkswirtschaft“) und Plankontrolle. Die für die Planung im Sinne der Festlegung der Produktionsziele sowie der Entwicklungsrichtung der Volkswirtschaft allein zuständige Instanz innerhalb der SBZ ist das Politbüro der SED (Wirtschafts[S. 529]kommission). Es ist das Willenszentrum, dessen Weisungen für die Gestaltung des Wirtschaftsprozesses verbindlich sind. Allerdings ist das Politbüro bei seinen Entscheidungen an die Richtlinien gebunden, die ihm das Präsidium der KPdSU erteilt. Die Aufgabe, die allgemeinen Weisungen des Politbüros in einem Wirtschaftsplan für die gesamte Volkswirtschaft zu transformieren, obliegt der Staatlichen ➝Plankommission, die die Perspektivpläne und zusammen mit dem Volkswirtschaftsrat die Volkswirtschaftspläne (Jahrespläne) ausarbeitet (Kennziffern), die der Volkswirtschaftsrat über Zwischeninstanzen zu den Betrieben weiterleitet. Geplant werden grundsätzlich die gesamte Produktion und die Verwendung des Sozialprodukts. Eine den Vorstellungen der Planungsinstanzen gemäße Verteilung des Sozialproduktes wird erreicht durch die Preispolitik, durch die Lohnpolitik und mittels des Staatshaushaltes (Steuern). Geplant wird auch die Produktion von Konsumgütern nach Menge und Qualität. Die Planung ist insofern nicht vollständig, als der Konsum von der Planung ausgenommen ist: es gibt keine Anrechtscheine (Lebensmittelkarten, Bezugscheine) mehr für den Bezug von Konsumgütern (Ausnahmen bestehen bei einzelnen Lebensmitteln; Versorgung). Der Konsument ist also beim Einkauf von Konsumgütern relativ frei (relative Konsumfreiheit), d. h. er kann im Rahmen des außerordentlich geringen und geringwertigen Angebotes (siehe unten) frei wählen. Die Wirtschaftsplanung ist eine primitive Mengenplanung, die Planauflagen beziehen sich nahezu ausschließlich auf die Bruttoproduktion. Qualitätsmerkmale bleiben fast ganz außer Betracht, und soweit eine Kostenplanung erfolgt, ist sie so unrealistisch, daß die Plankosten meist überschritten werden. Neben der materiellen Planung erfolgt eine Finanzplanung. An den finanziellen Transaktionen der Betriebe (Käufe, Verkäufe, Lohn- und Steuerzahlungen, Kreditaufnahme und -rückzahlung) läßt sich das materielle Produktionsgeschehen ablesen und somit kontrollieren. Die Voraussetzung für die exakte Planung eines volkswirtschaftlichen Prozesses ist eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, die eine genaue Kenntnis von Menge und Qualität der zur Verfügung stehenden Produktionsfaktoren — Boden (z. B. landwirtschaftliche Nutzfläche, Bodenschätze), Arbeitskräfte (Zahl und Ausbildung) und Kapital (z. B. Bauten, Ausrüstungen, Verkehrsanlagen) — und des Grades der Verflechtung der einzelnen Wirtschafts- und Produktionsbereiche (Interdepedenz) gestattet. Abgesehen davon, daß bedeutende Kenner des Systems der Zentralverwaltungswirtschaft der Auffassung sind, daß sich dieses Problem für eine moderne dynamische — sich dauernd verändernde, wachsende — Wirtschaft auch durch die Einschaltung von Elektronengehirnen nicht umfassend lösen läßt, ist bis heute in der SBZ noch nicht einmal der Versuch gemacht worden, eine auch nur grobe Details berücksichtigende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu erstellen. Hierüber ist von guten Kennern der SBZ-Wirtschaft (z. B. von Oelßner, Behrens) gerade in der letzten Vergangenheit Klage geführt worden. Die Planung erfolgt also ohne ausreichende Sachkenntnisse. In der Praxis gehen die für die Planaufstellung zuständigen Instanzen so vor, daß sie die Ist-Werte des zuletzt abgeschlossenen Wirtschaftsjahres als Ausgangspunkt für die Planaufstellung nehmen. Diese Werte sind jedoch veraltet, weil der Volkswirtschaftsplan am Anfang des Wirtschaftsjahres bereits vorliegt, der Grad der Erfüllung des laufenden Planes jedoch nicht bekannt ist. Der bereits bekannte Erfüllungsstand gibt also nicht den augenblicklichen Zustand der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft [S. 530]wieder. Er ist eine unvollkommene Hilfsgröße, besonders auch deswegen, weil er lediglich die erzielte Bruttoproduktion, nicht aber deren technisches Niveau, ihre Qualität und vor allem nicht den Grad ihrer rationellen Verwendung widerspiegelt. Diese unvollkommenen Grundwerte werden durch die erwarteten Ergebnisse des bei der Planungsarbeit für das folgende Jahr laufenden Wirtschaftsjahres ergänzt. Hierbei handelt es sich aber um Größen, die erstens die gleiche geringe Aussagekraft haben wie die Grundwerte, zusätzlich aber nur geschätzt sind: es ist aber in keiner Weise sicher — die Erfahrung lehrt sogar das Gegenteil —, daß der laufende Plan erfüllt wird. Auf Grund dieser ungenauen Größen wird an Hand der Direktiven und Weisungen des Politbüros der Volkswirtschaftsplan ausgearbeitet. Die politisch motivierten Forderungen überschätzen aber in der Regel die Leistungsfähigkeit der Zonen Wirtschaft (Fünfjahrplan, Ökonomische Hauptaufgabe, Siebenjahrplan, Investitionen, Störfreimachung). Die unteren Instanzen (Betriebe, Arbeiter) haben keinen Einfluß auf die Planaufstellung. Hinzu tritt, daß die Planungsorgane absichtlich falsch informiert sind, weil die Betriebe oft nichtrealisierte Plan(über)erfüllungen melden, um so möglichst hohe Prämien zu erzielen. Für die Planverwirklichung sind verantwortlich der Ministerrat und als dessen Organe der Volkswirtschaftsrat und der Landwirtschaftsrat, ferner die VVB, die Bezirkswirtschaftsräte und die Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte. Die eigentliche Realisierung der Pläne erfolgt in den Betrieben. Die genannten Institutionen haben die von der Staatlichen Plankommission erteilten Auflagen jeweils weiter aufzuschlüsseln und in konkrete Produktionsvorgaben zu transformieren, die dann in die Betriebspläne eingehen und als „Planaufgabe“, „Plansoll“ oder „Soll“ als konkrete Arbeitsunterlage zu akzeptieren und zu realisieren sind, wobei den Gewerkschaften (FDGB) eine große Bedeutung zukommt. Die folgende Skizze zeigt eine vereinfachte Darstellung des Aufbaus der Wirtschaftsverwaltung. Die Schwierigkeiten bei der Planverwirklichung sind größer als bei der Planaufstellung. Wegen der Interdependenz aller wirtschaftlichen Vorgänge ist das volkswirtschaftliche Gleichgewicht schon dann gestört, wenn der Plan an einer Stelle, in einem Betrieb nicht erfüllt wird. Immer wieder wird z. B. darüber geklagt, daß wegen nicht termingerechter Materialversorgung sogen. Stillstands- und Wartezeiten (Ausfallzeiten) entstehen. Maschinen und Arbeiter sind während dieser Zeit nicht beschäftigt (eine Form systembedingter Arbeitslosigkeit). Die Ausfälle sollen dann nach der verspäteten Materiallieferung aufgeholt werden, was eine Überbeanspruchung der Maschinen (höherer Verschleiß = höhere Kosten) und der Arbeitskräfte (Überstunden == höhere Kosten) (Arbeitszeit) zur Folge hat und somit rentabilitätsmindernd wirkt (Rentabilität). Gleichzeitig werden von solchen Produktionsverschiebungen in einer Art Kettenreaktion alle Abnehmerbetriebe betroffen usw. Auch durch die Einrichtungen des Vertragssystems ist keine Besserung erzielt worden. Auch die von den Behörden der SBZ immer wieder geforderte Übererfüllung der Pläne ist dann ökonomisch unsinnig, wenn diese Übererfüllung nicht von allen Betrieben gleichzeitig und vor allem in gleicher Höhe erzielt wird. In diesen Fällen werden Güter produziert, die die Abnehmerbetriebe nicht verwenden können. Während bei Planuntererfüllungen Engpässe entstehen, führen Übererfüllungen zu Überplanbeständen. Gegen Planuntererfüllungen versucht man sich durch An[S. 532]lagen von Reserven zu sichern. In diesem Falle müssen also Güter für wirtschaftliche Situationen produziert und gelagert werden, die bei geregeltem plangerechtem Wirtschaftsablauf gar nicht benötigt werden. Auch dadurch entstehen volkswirtschaftliche Verluste. Gleiche, durch das Wirtschaftssystem bedingte, Kosten entstehen dadurch, daß sich die Betriebe durch eigene überplanmäßige Vorratsbildung für den Fall des Ausbleibens von Zulieferungen absichern. Gegen diese „private“ Reservenbildung, die ihrerseits zu Unplanmäßigkeiten beim Wirtschaftsablauf führen, kämpft die Zonenverwaltung seit Jahren ohne Erfolg, durch Bestrafung der Verantwortlichen, durch spezielle Kreditregelungen und mit hohen Kreditzinsen für die Finanzierung solcher Überplanbestände. Nicht unerhebliche Verluste entstehen durch die von der politischen Führung häufig geforderten Planänderungen. Eine weitere Ursache ist die Schwerfälligkeit des Systems, die sich besonders in einer Unzahl von Anordnungen, Richtlinien, Gesetzen, Durchführungsbestimmungen u. dgl. zeigt. Es ist der Normalfall, daß ein größerer Industriebetrieb oder eine LPG jährlich weit über tausend solcher Bestimmungen erhält, die, von verschiedenen Instanzen erteilt, nicht miteinander abgestimmt sind und sich häufig widersprechen. In der SBZ selbst wird immer wieder diese „Papierflut“ kritisiert. Die größte Schwierigkeit bei der Planverwirklichung besteht jedoch in der Notwendigkeit, alle am Produktionsprozeß Beteiligten dem zentralen Willen einer kleinen Gruppe zu unterwerfen und deren Anordnungen nach Menge, Qualität und zeitgerecht zu erfüllen. Eigene Vorstellungen über eine andere Produktion oder auch nur über eine sinnvollere und sachgerechtere Produktionsgestaltung zur Erreichung eines vorgegebenen Produktionszieles müssen zurückgestellt werden. (Aus diesem Grunde wird in bezug auf das kommun. Wirtschaftssystem auch von „Befehlswirtschaft“ oder „Kommandowirtschaft“ gesprochen.) Die Praxis zeigt, daß die Verwaltung der SBZ aber nicht damit rechnen kann, daß ihre Anordnungen befolgt werden. Persönliche Auffassungen, Prestigefragen, Konkurrenzneid und vor allem die politische Ablehnung des SED-Regimes und seiner Herrschaftsmethoden bei dem überwiegenden Teil der Bevölkerung sind die Hauptgründe für die Nachlässigkeit, den Widerstand und gelegentlich die Sabotage bei der Plandurchführung. Diesen Widerstand versucht man zu überwinden durch eine entsprechende Beaufsichtigung und Kontrolle, durch eine auf das materielle Interesse gerichtete Lohnpolitik (Arbeitspolitik, Arbeitsrecht), durch die Zahlung von Prämien, durch öffentliche Belobigungen, durch Titel und Auszeichnungen (z. B. Held der Arbeit, Verdienter ➝Aktivist) und nicht zuletzt durch ein drakonisches Wirtschaftsstrafrecht (Wirtschaftsstrafverordnung, Sabotage). Die Bemühungen, die bedingungslose Erfüllung der Wirtschaftspläne zu sichern, sind auch der Hauptgrund für die Anmaßung der SED, die mitteldeutsche Bevölkerung zum sozialistischen Bewußtsein und zur sozialistischen Moral zu „erziehen“. (Fünf von den „Zehn Geboten der sozialistischen Moral“ dienen ausschließlich der Verwirklichung von wirtschaftspolitischen Zielen der SED.) Wenn die Menschen schon wegen ihres „Bewußtseins“ oder aus Gründen der Moral arbeiten, so spekuliert der Kommunismus, spielen materielle Äquivalente als Leistungsanreiz eine untergeordnete Rolle und können für die Ziele der Partei eingesetzt werden. Bis heute haben allerdings weder die psychologischen Methoden noch die Spekulation auf die materielle Interessiertheit der Arbeiter und Angestellten die Hoffnungen der SED erfüllt. (Produktionspropaganda) [S. 533]Auch nicht vorhergesehene Einwirkungen von außen können das kommun. Wirtschaftssystem empfindlich stören. So sind z. B. die negativen Wirkungen von Naturereignissen (Hochwasser, Frost) oder eine ausgebliebene Importlieferung auf den Wirtschaftsprozeß erheblich größer als in einer reaktionsfähigeren und elastischeren Marktwirtschaft. Die Kontrolle über die Planverwirklichung obliegt zunächst den Instanzen, die für die Planverwirklichung zuständig sind (Volkswirtschaftsrat, VVB, Betriebe, Landwirtschaftsräte). Neben der materiellen Kontrolle erfolgt eine zusätzliche Kontrolle durch den Vergleich der finanziellen Produktionsergebnisse mit den Finanzplänen. (Rechnungswesen, Vertragssystem, wirtschaftliche Rechnungsführung) Schließlich ermöglicht der Zwang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr eine weitgehende Kontrolle des Betriebsgeschehens durch die Banken (Währung). <Wirtschaftspolitik> Das wirtschaftspolitische Ziel Nummer eins ist — wie schon erwähnt — seit 1945 die Begründung und Festigung der kommunistischen Macht innerhalb der SBZ und die Einspannung der Zone für die machtpolitischen Ziele des Weltkommunismus, die von der Führung der KPdSU bestimmt werden. Es gibt keine wirtschaftspolitischen Ziele außerhalb dieses Hauptzieles! Die im folgenden erwähnten Zielsetzungen sieht der Kommunismus als Mittel zur Erreichung seines Hauptzieles an. 1. Aufbau der Zentralverwaltungswirtschaft sowj. Typs. Der im Abschnitt „Wirtschaftssystem“ geschilderte Aufbau der Wirtschaftsverwaltung war im Jahre 1945 nicht vorhanden. Die notwendigen Institutionen mußten geschaffen, das entsprechende Personal mußte ausgebildet werden, die Ideen der kommun. Wirtschaftsplanung und die Methoden ihrer praktischen Durchführung mußten bis hinunter zu den Arbeitern und Bauern propagiert werden. Ein riesiger Apparat für die notwendige Berichterstattung (Statistik) mußte errichtet werden. Die Vorarbeiten waren 1948 so weit gediehen, daß der erste Volkswirtschaftsplan für das zweite Halbjahr 1948 vorgelegt werden konnte (DWK). Seitdem bestimmen Volkswirtschaftspläne den Ablauf der Zonen-Wirtschaft jeweils für ein Jahr und Perspektivpläne für längere Perioden. Der Aufbau der Planungsinstanzen, ihre Funktionen und ihre Struktur sind seitdem mehrfach geändert worden, ohne daß das Grundprinzip der zentralen Wirtschaftslenkung aufgegeben worden ist, aber auch ohne eine Verbesserung der mangelhaften Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems zu erzielen. Auch eine Ende 1962 durch einen Aufsatz von Professor Liberman (SU) in Gang gekommene Diskussion über die Qualität des kommun. Wirtschaftssystems, in dem freimütig auf dessen Mängel und Fehlleistungen hingewiesen wurde, sowie eine sich anschließende gleichgerichtete Diskussion in der SBZ haben zu keiner Änderung der bisherigen Prinzipien geführt — im Gegenteil, Ulbricht hat auf dem folgenden VI. Parteitag der SED (Januar 1963) eine noch straffere Planung und Leitung und eine noch größere Konzentration der Wirtschaft angekündigt. 2. Die Sozialisierung. a) Die wichtigste Form der Sozialisierung ist die Enteignung. Aus optischen Gründen wird aber nicht die kommun. Partei juristisch Inhaber dieser Verfügungsgewalt — die sie dennoch faktisch besitzt und ausübt sondern das „Volk“, das den von der kommun. Partei beherrschten und verwalteten „Staat“ — eine weitere Fiktion — „bittet“, sein Eigentum, das Volkseigentum („Staatseigentum“) zu verwalten [S. 534]und optimal zu nutzen. Die früheren Eigentümer verlieren — grundsätzlich ohne Entschädigung — ihre Rechte, damit ihren wirtschaftlichen und — dieser Aspekt ist von großer Bedeutung — den damit weitgehend verbundenen gesellschaftspolitischen Einfluß, sie werden proletarisiert, eine wichtige Voraussetzung zur Errichtung einer totalitären Herrschaft. Enteignet wurden seit 1945 zunächst die Banken, die Versicherungen, (Deutsche Versicherungsanstalt), das Verkehrswesen, die gesamte Großindustrie und große Teile der mittelständischen Industrie. b) Eine zweite wichtige Form der Beseitigung der individuellen Verfügungsgewalt ist die Bildung von Produktionsgenossenschaften aus ehemals selbständigen Privatbetrieben. Diese Methode wird dort angewendet, wo man auf die Arbeitskraft der ehemaligen Inhaber nicht verzichten kann. (Genossenschaften, ländliche ➝Genossenschaften). Eine Sozialisierung entsprechend diesen Prinzipien erfolgt in der Landwirtschaft (Agrarpolitik, LPG, Zwangskollektivierung), im Handwerk, in der Fischerei und im Gartenbau. Die Genossenschaftsbildung mit dem genannten Akzent konnte die SED nur durch Anwendung von wirtschaftlichen und psychologischen Zwangsmitteln und unter Inkaufnahme von Produktionsverlusten erreichen. c) Eine weitere Methode der Sozialisierung hat die SED aus China übernommen. Die Rechte der Eigentümer von Industriebetrieben, die noch Privateigentum sind, werden — seit 1956 — durch die Aufnahme einer „staatlichen Beteiligung“ in halbstaatliche Betriebe umgewandelt. Die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel gelangt zunehmend in die Hand des „Staates“. d) Schließlich versucht man, den noch verbliebenen privaten Einzelhändlern (Handel) dadurch ihre Selbständigkeit zu nehmen, daß man sie zum Abschluß eines Kommissionsvertrages mit der „staatlichen“ Handelsorganisation bewegt. Der Kommissionshändler darf keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung tätigen. Auch über seine Geschäftsführung bestimmen also weitgehend „staatliche“ Einrichtungen. Der im Anschluß an die Periode der antifaschistisch-demokratischen Ordnung begonnene Aufbau des Sozialismus (1950/52) hat vor allem die in Punkt eins und zwei genannten wirtschaftspolitischen Ziele und die Stabilisierung der neuen Struktur von Wirtschaft und Gesellschaft („umfassender Aufbau des Sozialismus“ seit Ende 1962) zum Inhalt. Mit der vollständigen Verwirklichung dieser Ziele dürfte diese Entwicklungsperiode abgeschlossen sein. 3. Produktionsmittelprimat Ein weiteres wichtiges Ziel der mitteldeutschen Wirtschaftspolitik ist der forcierte Aufbau einer Produktionsgüterindustrie zu Lasten der Herstel[S. 535]lung von Konsumgütern. So ist man seit Kriegsende bemüht, eine Grundstoff- und Schwermaschinenbauindustrie aufzubauen, die chemische Industrie vorrangig zu entwickeln und die Leistungen des sonstigen Maschinenbaues zu steigern. Hohe Investitionen auf diesen Sektoren sollen ein hohes Produktionsniveau sichern. Das Produktionsmittelprimat und zusätzlich ein sehr hoher öffentlicher Verbrauch zur inneren und äußeren Machtsicherung (Militärpolitik, Propaganda, Infiltration) sind mitbestimmend für den niedrigen Lebensstandard. 4. Außenhandel Die SBZ ist ein rohstoffarmes, also stark importabhängiges Land, sie ist zu hohen Exporten gezwungen, um ihre Wirtschaft mit den notwendigen Gütern versorgen zu können, weshalb der Außenhandel vorrangig gefördert wird. Daneben wird jedoch versucht, über internationale Handelsverbindungen (DIA, Deutsche ➝Handelsbank AG, Kammer für ➝Außenhandel) die politische Anerkennung zu erreichen. Insbesondere in den Entwicklungsländern versucht man, auf diese Weise Fuß zu fassen, um politisch wirken zu können. (Außenpolitik) Beide Motive haben solches Gewicht, daß der Export — besonders in das westliche Ausland — in erheblichem Maße zu Preisen abgewickelt wird, die nicht die Kosten, z. T. nicht einmal die Produktionskosten — ohne Sozialbelastung — decken, so daß hohe Außenhandelsverluste durch Subventionen beglichen werden müssen. Das gilt insbesondere für den Konsumgüterexport. 5. Wirtschaftliche Verflechtung im Rahmen des Ostblocks Die Wirtschaft der SBZ ist erstens abhängig von den Beschlüssen und Empfehlungen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe, dem sie seit 1949 angehört und in dem sowj. Interessen vorherrschen, und zweitens — wie schon erwähnt — von direkten Weisungen der SU. Diese Abhängigkeit hat zur Folge, daß die Produktions-, speziell die Investitionsentscheidungen der SBZ nicht in erster Linie im Interesse der eigenen Volkswirtschaft getroffen werden können: Die Volkswirtschaft der SBZ mit ihrem qualifizierten Facharbeiterstamm ist in hohem Maße ein Verarbeitungsbetrieb im Dienste der SU. Rund 45 % ihres Außenhandels wickelt die SBZ mit der SU ab, wobei die SBZ von der SU nahezu ausschließlich Rohstoffe, Halbwaren und Konsumgüter erhält, während sie selbst gezwungen ist, ganz überwiegend Maschinen und Ausrüstungen zu liefern. Auch für die übrigen Partner des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe ist die SBZ in erster Linie Lieferant von hochwertigen Industrieerzeugnissen. 6. Zusammenfassung Mißt man die Leistungen der Zonenwirtschaft an ihren eigenen Wirtschaftsplänen, so muß man feststellen, daß — besonders in den letzten Jahren — die gesteckten Ziele nicht erreicht wurden, daß insbesondere durch Planübererfüllung in Einzelbereichen und durch Planuntererfüllung in anderen Bereichen die Disproportionen vergrößert wurden und das volkswirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist. Bei einem Vergleich mit der BRD fällt auf, daß trotz angeblich höherer Zuwachsraten der Entwicklungsstand der Zonenwirtschaft erheblich geringer ist als der bundesdeutsche. Die Arbeitsproduktivität ist — laut Ulbricht — Anfang 1963 um rd. 25 v. H. geringer als in der BRD. Der Lebensstandard ist sogar um über 40 v. H. niedriger. Die Gründe hierfür sind vor allem das komplizierte und schwerfällige System der Zentralverwaltungswirtschaft sowj. Typs, die Sozialisierungsmaßnahmen, die Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit durch die Wirtschaftsverwaltung, der Vorrang der Politik bei der Bestimmung [S. 536]der Wirtschaftsziele und bei der Leitung der Wirtschaft, das Produktionsmittelprimat und vor allem die hohe Exportquote dieser Güter in die RWG-Länder, speziell in die SU, die hierdurch bedingte mangelhafte Bereitstellung von Konsumgütern für die Bevölkerung, der durch das politische System bedingte hohe Staatsverbrauch, Fehlinvestitionen durch den Bau von Anlagen mit niedrigem technischem Niveau und infolge von kurzfristigen Planänderungen. Vergleicht man die Entwicklung der Wirtschaft seit 1950 mit den auf dem VI. Parteitag (1963) proklamierten Zielen, so ist auch für die Zukunft keine Änderung zu erwarten. Die Planungs- und Leitungsprinzipien bleiben erhalten, die Anforderungen der SU bleiben bestehen, der Konsument soll in Zukunft in noch geringerem Maße am Sozialprodukt beteiligt werden. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft — industrielle Standorte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin 1956, Duncker und Humblot. 252 S. m. 16 Karten u. 108 Tab. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Schiller, Otto: Die Landwirtschaft der Sowjetunion 1917 bis 1953. Agrarverfassung und Agrarproduktion (Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung, Nr. 19). Tübingen 1954, durch Böhlau-Verlag. 108 S. m. Tab. Thalheim, Karl C., und Peter Propp: Die Entwicklungsziele der sowjetischen Besatzungszone in der zweiten Fünfjahrplan-Periode. (FB) 1957. 87 S. m. 15 Tab. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 528–536 Winzer, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 528]Der Sinn des Wirtschaftens in den kommun. Staaten ist — entsprechend dem Willen der herrschenden Partei — ausschließlich die Festigung und Steigerung der Macht der Partei, speziell der Parteielite. Als die Grundlage dieser Macht wird die totale Verfügungsgewalt über alle wirtschaftlichen Güter angesehen: über die Produktionsmittel, um so die Produktionsrichtung bestimmen zu können (anordnen zu können, welche Güterarten und welche…

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Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) (1963)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjetischer Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der eingebrachten und der öffentlich bereitgestellten Bodenflächen und Produktionsmittel („sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetrieb“). Die LPG sind keine Genossenschaften in unserem Sinne des Wortes. Es handelt sich nicht um freiwillige genossenschaftliche Zusammenschlüsse, die dazu dienen, die wirtschaftliche Lage ihrer Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um Kooperationsformen der Landbewirtschaftung, die nach „sozialistischen Grundsätzen organisiert und geleitet werden“. LPG sind Zwangsgemeinschaften kommun. Art im Dienste des kollektiven Erwerbs, deren Verwaltung und Wirtschaftsgeschehen durch Gesetz und Musterstatuten zentral reglementiert und kontrolliert werden, so daß das Mitspracherecht der Mitglieder und ihre Eigenverantwortung [S. 372]entscheidend eingeschränkt sind und jede Privatinitiative unterbunden ist. Die organisatorischen und rechtlichen Verhältnisse in den LPG sind durch Ende 1952 und in neuer Fassung vom 9. 4. 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein „Gesetz über die LPG“ vom 3. 6. 1959 wesentlich ergänzt und verbindlich gemacht worden sind. Nach dem „Prinzip des stufenweisen Übergangs zur sozialistischen genossenschaftlichen Großproduktion“ gibt es verschiedene Typen von LPG, die sich im Grad der Vergesellschaftung der Bodenflächen und Produktionsmittel sowie in der Verteilung der Einkünfte voneinander unterscheiden. Die Vergesellschaftung bezieht sich entweder nur auf die gemeinsame Bewirtschaftung des von den Mitgliedern eingebrachten Ackerlandes und teilweise auch des Grünlandes (Typ I) oder zuzüglich auch auf die zur Feldwirtschaft erforderlichen Zugkräfte, Maschinen und Geräte (ursprünglicher Typ II) oder auf den gesamten bäuerlichen Betrieb einschl. des lebenden und toten Inventars (Typ III). Die Mitglieder behalten zur persönlichen Nutzung eine „individuelle Wirtschaft“, die je nach Typ verschieden groß ist. Beim Typ I handelt es sich um 0,5 ha Ackerland und um die gesamte übrige Wirtschaft, bei Typ II können neben 0,5 ha Ackerfläche, Gärten, Dauergrünland und Wälder das gesamte Zucht- und Nutzvieh, vom Zugvieh 1 Pferd, 1 Ochse sowie das zur Bearbeitung des verbleibenden Landes nötige Inventar in individueller Nutzung bleiben. Im Typ III umfaßt die individuelle Wirtschaft nur noch die persönliche ➝Hauswirtschaft. Typ I und II stellen nur Übergangsformen zum Typ III dar, bei innen handelt es sich im Gegensatz zu Typ III noch um keinen geschlossenen „Großbetrieb“, sondern um eine Gemeinschaft von Bauernwirtschaften, die nur den Betriebszweig Ackerbau gemeinsam betreiben. Bei der Eigentumsregelung wird zwischen „Eigentum der Genossenschaftsbauern“ und „genossenschaftlichem Eigentum“ unterschieden. Das Eigentum des Mitgliedes an Grund und Boden bleibt zwar formal erhalten, verliert jedoch seine Funktion, weil es unentgeltlich „zur gemeinsamen Nutzung eingebracht“ und dem Eigentümer die Verfügungsgewalt darüber entzogen wird. Er wie sein Erbe dürfen den Grund und Boden „nur an den Staat, die LPG oder deren Mitglieder, die wenig oder gar kein Land besitzen“, veräußern. Hinzu kommt, daß jedes bäuerliche Mitglied beim Eintritt in die LPG ill dieser auch sämtliche Inventarien und Wirtschaftsgebäude zur allgemeinen Nutzung unentgeltlich übergeben muß, soweit sie nicht zur Führung der persönlichen Hauswirtschaft benötigt werden. Diese Entwicklung zu „neuen, genossenschaftlichen“, also nur noch scheinbaren Eigentumsformen hat die Machthaber davon enthoben, das Eigentumsrecht formell aufzuheben und wie in der SU den Grund und Boden von vornherein zu verstaatlichen. Die LPG wird durch den Vorstand, den Vorsitzenden und die Mitgliederversammlung geleitet. Letztere kann „zur Teilnahme der Genossenschaftsmitglieder an der Leitung und Verwaltung der Genossenschaft Kommissionen bilden, unter denen die „Revisionskommission“ zur laufenden Kontrolltätigkeit die wichtigste ist. Diese ist auch berechtigt, notfalls die Funktionen des Vorstandes zu überwachen, wenn dieser versagt. Stellen Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt und bei Anwesenheit von mindestens ⅔ aller Mitglieder gültig sind, „einen Mißbrauch der innergenossenschaftlichen Demokratie“ dar, so können sie - nach Anhören des LPG-Beirates, des parteipolitischen Gremiums der LPG, vom Rat des Kreises aufgehoben werden. Von der SED nicht gebilligte Beschlüsse, auch wenn sie statutengerecht sind, werden auf diese Weise torpediert. Die Bewachung und Kontrolle der Arbeitsleistungen und der wirtschaftlichen Entwicklung der LPG obliegt dem Buchhalter, der den Vorsitzenden bzw. die Revisionskommission darüber regelmäßig unterrichtet. Dies erfordert einen umfangreichen Verwaltungsapparat, dessen Kosten die LPG belasten, ganz abgesehen davon, daß die darin beschäftigten Menschen der Güterproduktion entzogen werden. Über die Arbeitsorganisation der LPG Brigaden der LPG. Die nach Erfüllung der Marktproduktion, nach Abgeltung aller Verpflichtungen und den statutenmäßigen Einlagen zur Bildung der Natural- und Geldfonds verbleibenden Natural- und Geldbeträge werden an die LPG-Mitglieder nach den im Jahre geleisteten Arbeitseinheiten und nach dem Umfang und der Güte der eingebrachten Bodenanteile in den einzelnen Typen wie folgt verteilt: Die Bodenanteile — falls solche überhaupt gezahlt werden können — sind u. U. für jedes Mitglied gleich. [S. 373]Ihre Höhe wird von der Mitgliederversammlung bestimmt und in vielen Fällen auch gänzlich außer acht gelassen. In den LPG erhalten die Mitglieder also keinen verbindlich vereinbarten Arbeitslohn, d. h., das LPG-Mitglied vom Typ III weiß während des ganzen Jahres noch nicht, mit welchem Entgelt für die AE es endgültig rechnen kann, da dieses vom Betriebserfolg abhängt. „Bis zu 70 v. H. des zu erwartenden Geldes“ kann es im Laufe des Jahres als Anzahlung auf die geleisteten AE enthalten. Der Gesamtlohn kann erst am Jahresende aus dem Betriebsergebnis errechnet werden. Dieses Lohnsystem und damit die ganze betriebswirtschaftliche Konstruktion des Typs III müssen als absolut widersinnig angesehen werden; auf der einen Seite steht das LPG-Mitglied als Lohnarbeiter ohne unternehmerische Einflußmöglichkeit auf die Betriebsführung, auf der anderen Seite trägt es aber das volle Unternehmerrisiko wie ein verantwortlicher Betriebsleiter. Diese mit unseren Begriffen nicht zu vereinbarende Konstruktion des LPG-Typ III hat daher die SBZ-Machthaber gezwungen, den Mitgliedern der LPG III eine Mindestbezahlung der AE zu garantieren und bei ungenügendem Betriebserfolg die hierfür erheblichen Mittel zuzuschießen. Bezeichnenderweise besteht diese Garantie seit der vollständigen Kollektivierung nicht mehr, die Subventionierung der AE im Typ III wird aber praktisch noch fortgeführt. Der entscheidende betriebswirtschaftliche Unterschied zwischen Typ I und II gegenüber Typ III besteht darin, daß den Bauern in den Ty[S. 374]pen I und II bei nur gemeinsamer Bewirtschaftung des Ackerlandes noch ein Rest von eigener Leistungsinitiative für die Veredlungswirtschaft geblieben ist, während im Typ III die Mitglieder bezahlte Kolchosarbeiter sind. Deshalb wäre es für die Lebensverhältnisse vieler Bauern in der SBZ von großer Bedeutung, ob die Möglichkeit bestehen wird, die Typen I und II auf längere Zeit durchzuhalten. Auf die Dauer wird der Kommunismus das Nebeneinander von Kollektivformen mit so unterschiedlichem Vergesellschaftungsgrad nicht zulassen. Die „schrittweise Vergesellschaftung weiterer Betriebszweige“ in den Typen I und II zeichnet sich bereits senr deutlich ab, u. a. in dem auf dem VII. Bauernkongreß geschaffenen modifizierten Typ II. In ihm sollen jetzt bereits eine „genossenschaftliche“ Viehhaltung aufgebaut sowie Grünland und Wald in die LPG eingebracht werden. Die Versorgungsabhängigkeit der Viehwirtschaft in den Typen I und II (urspr.) mit Futtermitteln aus der kollektiven Feldwirtschaft impliziert auch ohne behördliche Zwangsmaßnahmen das Fortschreiten der Kollektivierung. Dem SED-Regime bringt dieser schrittweise Übergang vom Typ I über Typ II in Typ 111 den Vorteil der Einsparung erheblicher Subventionsmittel für die Erstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen, da diese nun aus eigener Kraft der LPG-Mitglieder erfolgen muß. Über die agrarpolitischen Maßnahmen zur LPG-Bildung Agrarpolitik, über die Ertragslage der LPG Landwirtschaft. Zur Fachausbildung und politischen Schulung von Mitgliedern und Führungskräften der LPG wurde am 1. 9. 1953 die Hochschule für LPG in Meißen gegründet. Das gebührenfreie Studium, zu dem die Mitgliederversammlung der LPG die Teilnehmer delegiert, dauert als Direktstudium 3 Jahre, als Fernstudium 5 Jahre, als Abendstudium sowie als Wechselstudium (Direkt- und Fernstudium) 4 Jahre und endet mit dem Staatsexamen als „Diplom-Agronom“. Der fachliche Ausbildungsstand der Führungskräfte in den LPG ist für die Machthaber ein ernstes Problem: Nach dem Stand vom 20. Nov. 1961 hatten von den 17.869 LPG-Vorsitzenden nur 6.404 (rd. 36 v. H.) eine abgeschlossene Ausbildung, davon 794 einen Hochschulabschluß, 2.113 Fachschulabschluß, 1.325 Meisterprüfung und 2.172 Facharbeiterprüfung. Von den insg. 967.229 LPG-Mitgliedern wiesen nur 97.964 (rd. 10 v. H.) eine abgeschlossene Ausbildung auf. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 371–374 Produktionsfaktoren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjetischer Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer…

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Becher, Johannes R. (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 * 22. 5. 1891, gest. 11. 10. 1958. Sohn eines Oberl.-Ger.-Präsidenten in München. Gymnasium, Studium der Medizin und Philosophie in Jena und Berlin. Im 1. Weltkrieg Pazifist. 1917 USPD, 1918 Spartakusbund, seit 1923 KPD. 1927 erstmalig in der SU, 1928 Mitbegr. und Vors. des Bundes proletarisch-revolutionärer Schriftsteller, Mitherausgeber der „Linkskurve“, 1929 Mitgl. der Redaktion des KPD-Zentralorgans „Die Rote Fahne“. 1933 emigriert, ab 1935 in der SU, wo er die „Internationale Literatur - Deutsche Blätter“ herausgab. Ab 1943 Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland. 1945 Rückkehr nach Deutschland. Vom 8. 8. 1945 bis 9. 2. 1958 Präsident des Kulturbundes, März 1950 Vizepräsident, Dezember 1952 bis April 1956 Präsident der Deutschen Akademie der Künste in Ost-Berlin. Vom 7. 1. 1954 bis zu seinem Tode Minister für Kultur. April 1946 bis Sept. 1947 Mitgl. des SED-Parteivorstandes, seit 24. 7. 1950 Mitgl. des ZK der SED. Seit 7. 10. 1949 Abgeordneter der Volkskammer. 1948 und 1950 Nationalpreis. 1951 Stalin-„Friedenspreis“. Dr. h. c. Von Ulbricht „größter deutscher Dichter der neuesten Zeit“ genannt. B. war bedeutender Lyriker. Vor und nach dem 1. Weltkrieg Wortführer des Expressionismus („Verfall und Triumph“, 1914). Nach Eintritt in die KPD Kampfgedichte („Der große Plan“, 1931). Im sowjet. Exil traditionsgebundene Heimatdichtung und polit. Gedankenlyrik („Der Glücksucher und die sieben Lasten“, 1938). Sukzessiver Verfall des Talents unter Einfluß der Politik (Stalin- und Ulbricht-Gedichte). Textdichter der Nationalhymne der „DDR“. In Tagebüchern („Auf andere Art so große Hoffnung“, 1951) und literaturtheoretischen Bemühungen („Verteidigung der Poesie“, 1952, usw. bis „Das poetische Prinzip“, 1957) deckt er den Zwiespalt zwischen Funktionär und Dichter in sich selbst auf. Autobiographischer Roman „Abschied“ (1940). Theaterstück „Winterschlacht“ (1945). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 62 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/becher-johannes-robert verwiesen. Beamtenversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bechler, Bernhard

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 * 22. 5. 1891, gest. 11. 10. 1958. Sohn eines Oberl.-Ger.-Präsidenten in München. Gymnasium, Studium der Medizin und Philosophie in Jena und Berlin. Im 1. Weltkrieg Pazifist. 1917 USPD, 1918 Spartakusbund, seit 1923 KPD. 1927 erstmalig in der SU, 1928 Mitbegr. und Vors. des Bundes proletarisch-revolutionärer Schriftsteller, Mitherausgeber der „Linkskurve“, 1929 Mitgl. der Redaktion des KPD-Zentralorgans „Die Rote Fahne“.…

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Schulung (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Die wichtigsten Internatsschulen: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED und über 50 weitere SED-Schulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 6 Verwaltungsschulen, Jugendhochschule der FDJ „Wilhelm Pieck“ und etwa 20 FDJ- und Pionierleiter-Schulen, FDGB-Hochschule „Fritz Heckert“ und die Zentralschulen der Industriegewerkschaften, ferner die Zentralschulen der übrigen Parteien und Massenorganisationen. Auf den Hochschulen beträgt die Lehrgangsdauer in der Regel 1 bis 3 Jahre, bei den übrigen Schulen 3 bis 12 Monate. Wichtigste Form der Externats-Sch.: Parteilehrjahr der SED. In Internatsschulen vor allem Vermittlung des Marxismus-Leninismus und der Geschichte der ➝KPdSU, der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung in kommun. Interpretation sowie Behandlung von aktuellen Problemen und der sich aus der SED-Politik für die einzelnen Organisationen ergebenden speziellen Aufgaben. Die Externats-Sch. erfolgt überwiegend in Zirkeln. In den Lehrplänen überwiegen Themen der aktuellen SED-Politik. Vermittlung des Stoffes an den Internatsschulen durch Lektionen, Selbststudium. Konsultationen, Seminare, Übungen. Sehr wenig Freizeit, sehr wenig Urlaub, Verbindung zur Außenwelt weitgehend unterbrochen. Wichtigstes Erziehungsmittel: Kritik und Selbstkritik. Die Internats-Sch. dient vor allem der Qualifizierung der Kader. Zur politischen Sch. muß auch das Gesellschaftswissenschaftliche ➝Grundstudium an den regulären Hochschulen gerechnet werden. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 421 Schulhort A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulung, Innerbetriebliche

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Die wichtigsten Internatsschulen: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED und über 50 weitere SED-Schulen; Deutsche ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 6 Verwaltungsschulen, Jugendhochschule der FDJ „Wilhelm Pieck“ und etwa 20 FDJ- und…

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Strafvollzug (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. 1. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung St. mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern unterstellt. Leiter des gesamten St. ist der Gen.-Major Mayer. Durch die 1. DB. vom 23. 12. 1950 (MinBl. S. 215) zur VO vom 16. 11. 1950 wurden die größeren Strafanstalten, durch die 2. DB. vom 5. 5. 1952 (MinBl. S. 47) alle restlichen Justizhaftanstalten, Justiz-Jugendhäuser und Haftkrankenhäuser dem Ministerium des Innern unterstellt. Damit trat der bisher im St. vertretene Erziehungsgedanke völlig in den Hintergrund. Einen praktischen Unterschied im St. zwischen Zuchthaus- und Gefängnisstrafe gibt es nicht mehr. Durch die Übertragung des St. auf [S. 467]die Polizei wurde angestrebt, die Arbeitskraft der Gefangenen in möglichst großem Umfange auszubeuten, so vor allem in Haftarbeitslagern. Diesem Ziel diente auch die „VO über die Beschäftigung von Strafgefangenen“ vom 3. 4. 1952 (GBl. S. 275), mit der Strafgefangene während des St. „in bestimmte Zweige der Industrie“ zur Arbeit gelockt werden sollten. Für ständige Normerfüllung und Übererfüllung wurde vorzeitiger Straferlaß in Aussicht gestellt, „wenn der Strafgefangene sich verpflichtet, das Doppelte des Strafrestes, mindestens jedoch ein Jahr, im gleichen Industriezweig zu arbeiten“ (§ 2 Abs. 3). Durch die „VO über den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen“ vom 10. 6. 1954 (GBl. S. 576) wurde die vorbezeichnete VO aufgehoben und ganz allgemein „das Ministerium des Innern ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt der DDR, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium der Finanzen den Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in eigener Zuständigkeit neu zu regeln“. Damit hat die Volkspolizei — das Referat „Produktion“ in den Bezirksverwaltungen St. — eine Generalvollmacht zur Festsetzung der Arbeitsbedingungen für Strafgefangene und der Vergünstigungen erhalten. Seit Sommer 1955 wurde nach und nach in den großen Strafanstalten die Regelung eingeführt, daß die Gefangenen keine Lebensmittelpakete von ihren Angehörigen mehr erhalten durften. Es durfte den Gefangenen zunächst aber noch Geld geschickt werden, für das sie sich in den HO-Verkaufsstellen in den Strafanstalten die dort vorhandenen Lebens- und Genußmittel kaufen konnten. Seit Frühjahr 1956 ist auch diese zusätzliche Hilfe nicht mehr erlaubt. Bei guter Führung und Erfüllung der Arbeitsnorm kann dem Gefangenen gestattet werden, zum Geburtstag ein Lebensmittelpaket von seinen Angehörigen zu empfangen. In einigen Strafanstalten wurde im Sommer und Herbst 1962 den Gefangenen der Empfang eines zusätzlichen Paketes mit Obst gestattet. Zu Weihnachten darf (und soll!) der Gefangene ein Geschenkpäckchen an seine Angehörigen schicken, während er selbst zu diesem Fest grundsätzlich kein Paket erhalten darf. Obwohl die „VO über Kosten im Strafverfahren“ vom 15. 3. 1956 (GBl. S. 273) ausdrücklich vorschreibt, daß Kosten, die beim Vollzug einer Freiheitsstrafe entstehen (Haftkosten), nicht mehr erhoben werden, werden den arbeitenden Gefangenen sehr erhebliche Abzüge vom Arbeitslohn für „Unterkunft, Verpflegung und Bewachung“ gemacht, die bis zu 75 v. H. des Arbeitslohnes erreichen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 466–467 Strafvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stralsund

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Grund einer VO vom 16. 11. 1950 (GBl. S. 1165) ist der St. auf das Ministerium des Innern, also auf die Polizei, übergegangen. Bis zum 1. 1. 1956 wurden die Angelegenheiten des St. und der Strafvollstreckung unter Aufsicht des Präsidiums der Volkspolizei von den Bezirksbehörden der VP bearbeitet. Seitdem ist die Hauptverwaltung St. mit den Bezirksverwaltungen unmittelbar dem Ministerium des Innern…

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Statistik (1963)

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 Als amtliche St. werden allgemein alle statistischen Arbeiten bezeichnet, die von der Staatsverwaltung durchgeführt werden und auf rechtsverbindlichen Anordnungen beruhen. Ihr Umfang u. Inhalt sind seit jeher von den Aufgaben abhängig, die sich der Staat stellt und von der Art der Gesetzgebungs- u. Verwaltungsmaßnahmen, die er ergreift, um diese Aufgaben durchzuführen. In der SBZ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische Materialismus und die politische Ökonomie des Marxismus-Leninismus“. Die St. ist Teil des zentralen Verwaltungsapparates und ein Instrument der politischen Zielsetzungen (Propaganda). Die „Staatliche Zentralverwaltung für Statistik“ (StZfSt) ist für alle Fragen der St. und des damit im Zusammenhang stehenden Rechnungswesens verantwortlich. Ihre Bezirks- und Kreisstellen arbeiten nur auf zentrale Anweisung. Die ursprünglich lockere Dreigliederung (Stat. Zentralamt — Stat. Landesamt — Stat. Kreisamt) wurde mit Gesetz vom 16. 2. 1950 aufgehoben und die StZfSt. der Staatlichen ➝Plankommission unterstellt. Die „VO über die Aufgaben und Organisation der Statistik in der DDR“ vom 20. 7. 1956 unterstellte die StZfSt. dem Ministerrat. Gem. „VO über das Berichtswesen in der DDR“ vom 20. 7. 1956 sind alle statistischen Erhebungen nur mit Genehmigung der StZfSt. oder ihrer Organe zulässig. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht werden streng bestraft. Ebenso macht [S. 461]sich strafbar, wer auf Berichtsbogen falsche Angaben macht oder diese Bogen verspätet abgibt. Die Auswertung der Fragebogen erfolgt verschlüsselt bei der zentralen Hollerithstation der StZfSt. Da der Maschinenpark stark veraltet ist und nicht die erforderliche Kapazität besitzt, will man bis 1965 32 elektronische Rechenzentren des „VEB Maschinelles Rechnen“ einrichten. Die StZfSt. hat folgende Aufgaben: Sie prüft die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und die Materialversorgungspläne, sie kontrolliert die Berichterstattung bei Verwaltungen und Betrieben, sie faßt das stat. Material zusammen und gibt es an die Regierung weiter, sie stellt volkswirtschaftliche Bilanzen auf und führt eigene stat. Erhebungen durch. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beschaffung von „Vergleichsmaterial“ aller Art. Auch Statistiken der BRD werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert, wobei vielfach bestehende Unterschiede in den Erhebungsmethoden verschwiegen und Zahlen gegenübergestellt werden, die nicht vergleichbar sind. Dies gilt besonders für Vergleiche, die den zusammenfassenden Kategorien wirtschaftlicher Tätigkeit dienen sollen, wie das Sozialprodukt, die Gesamtproduktion in Industrie, Landwirtschaft u. a. m. Stat. Vergleiche mit den Vorkriegsverhältnissen oder mit der Entwicklung in der BRD haben deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung der amtlichen Angaben hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und nach Erläuterung ihrer Begriffe und Methoden einen Erkenntniswert. Publikationsorgane der St. der SBZ sind: „Statistische Praxis“, erscheint seit Okt. 1946 monatlich; „Statistisches Jahrbuch der DDR“, wird seit 1956 jährlich herausgegeben. (Agrarstatistik, Kriminalität) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 460–461 Stasi A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steckenpferdbewegung

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 Als amtliche St. werden allgemein alle statistischen Arbeiten bezeichnet,…

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Republikflucht (1963)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO. Etwa seit Juni 1961 verschwand der Begriff R. mehr und mehr. In Vorbereitung der Maßnahmen des 12. August wurde von Abwerbung, „Kopfjägern“ und Menschenhändlern gesprochen. Nach der „VO über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder West-Berlin“ vom 25. 1. 1949 (GBl. S. 53) mußte jeder Bewohner der SBZ, der nach Westdeutschland oder West-Berlin übersiedelt, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Nach der „VO über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 29. 10. 1953 (GBl. S. 1090) haben Personen, die die „DDR“ vorübergehend oder für ständig verlassen, ihren Ausweis bei der Volkspolizei abzugeben. Nichtabgabe zieht gem. § 10 der VO Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren und Geldstrafe nach sich. Neben dieser weiter geltenden Bestimmung hat die Volkskammer am 11. 12. 1957 mit dem „Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes“ (GBl. S. 650) einen selbständigen Tatbestand zur Bestrafung der R. geschaffen: „Wer ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet der DDR verläßt, … wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ Mit dieser gesetzlichen Neuregelung wurde das in der Verfassung garantierte Grundrecht der Freizügigkeit und das [S. 405]Recht auf Auswanderung endgültig beseitigt. Im Gegensatz zum bisherigen Zustand kann jetzt schon jede tatsächliche oder vermeintliche Vorbereitungshandlung zum Verlassen der SBZ wie das vollendete Delikt der R. mit Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet werden (Paßwesen). Der „Republikflüchtige“ verliert praktisch sein zurückgelassenes Vermögen (Flüchtlingsvermögen). Personen, die Bürger der „DDR“ zum Verlassen der Zone bewegen, werden wegen Abwerbung zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. (Rückkehrer) Nach Errichtung der Mauer in Berlin ist in der sowjetzonalen Rechtsprechung von R. kaum noch die Rede. Versuchte R. wird seitdem häufig als Terrorismus oder versuchter „Grenzdurchbruch“ bezeichnet und unter Anwendung des § 17 StEG mit langjähriger Zuchthausstrafe geahndet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 404–405 Reproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reserven, Dörfliche

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO. Etwa seit Juni 1961 verschwand der Begriff R. mehr und mehr. In Vorbereitung der Maßnahmen des 12. August wurde von Abwerbung, „Kopfjägern“ und Menschenhändlern gesprochen. Nach der „VO über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach…

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Handwerksteuer (1963)

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Die ab 1. 1. 1950 eingeführte H. wurde durch Gesetz vom 12. 3. 1958 (GBl. I, S. 262) neu geregelt. Handwerker mit höchstens drei Beschäftigten haben danach die H. A, Handwerker mit vier oder mehr Beschäftigten die H. B zu entrichten. Mit der Erhebung der H. entfallen: Einkommensteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer. Die auf Grundstücke und Grundstücksteile entfallende Vermögensteuer wird jedoch erhoben. Das mit der H. A belegte Handwerk zahlt auch keine Umsatzsteuer. Besteuerungsgrundlagen bei der H. A: Alle Handwerker zahlen einen H.-Grundbetrag, Handwerker mit Beschäftigten den H.-Zuschlag nach der Jahresbruttolohnsumme, einzelne Handwerker außerdem einen Zuschlag nach dem Materialeinsatz. Handwerker mit Einzelhandelstätigkeit werden mit der Handelssteuer nach dem Rohgewinn belegt. Besteuerungsgrundlage für die H. B sind Umsatz und Gewinn. Diese Neuregelung sollte zum Eintritt in die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PHG) anreizen. Da die PGH angeblich „einen solchen Stand ihrer Entwicklung und Festigung erreicht“ haben, müssen sie ab 1963 eine Umsatz- und eine progressive Gewinnsteuer zahlen. Die Gewinnsteuer soll nach dem Gewinn pro Mitglied berechnet werden, um größere PGH nicht zu benachteiligen. Gewinne bis zu 500 Mark im Jahr sind steuerfrei; die Steuer beginnt bei einem Gewinn von 501 Mark mit 2 v. H. und steigt bis auf 45 v. H. bei 6.000 Mark Jahresgewinn. Während der ersten beiden Jahre nach der Neugründung sind die PGH steuerfrei. Für die anteilige Gewinnausschüttung zahlen die Mitglieder weiterhin einen Steuersatz von 10 v. H. Während die von den Mitgliedern und Beschäftigten erhobene Lohnsteuer für Grundleistungs- und Zeitvergütungen unverändert blieb, wurde sie für Mehrleistungsvergütungen erhöht. Bis zu einer Normübererfüllung von 125 v. H. wird von der Mehrleistungsvergütung der bisherige Steuersatz von 5 v. H., bei Normübererfüllung ab 126 v. H. = 4 v. H. bis 20 v. H. bei einer Normübererfüllung von 180 v. H. erhoben. Der Grund für diese Progression liegt in den niedrigen Normen, die sich die PGH bisher setzten. Die hohe Übererfüllung niedriger Normen wird nunmehr reizlos. Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 194 Handwerkskammern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hans-Beimler-Medaille

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Die ab 1. 1. 1950 eingeführte H. wurde durch Gesetz vom 12. 3. 1958 (GBl. I, S. 262) neu geregelt. Handwerker mit höchstens drei Beschäftigten haben danach die H. A, Handwerker mit vier oder mehr Beschäftigten die H. B zu entrichten. Mit der Erhebung der H. entfallen: Einkommensteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer. Die auf Grundstücke und Grundstücksteile entfallende…

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Jugendstrafrecht (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und damit den Frieden in der Welt zu schützen.“ (Abteilungsleiter Weiß vom sowjetzonalen Justizministerium auf einer Tagung am 25. 9. 1950.) Am 23. 5. 1949 hat die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411) beschlossen, das am 1. 6. 1952 in Kraft getreten ist. Es kennt Erziehungsmaßnahmen und Strafen. Die Jugendstrafe ist die Freiheitsentziehung. Der Strafvollzug erfolgt im Jugendhaus. § 24 Abs. 1 bestimmt, daß Jugendliche nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts, höchstens allerdings zu lebenslänglichem Zuchthaus, verurteilt werden müssen, wenn sie sich des vollendeten oder versuchten Mordes, der Vergewaltigung, der Sabotage oder eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) oder gegen das Friedensschutzgesetz schuldig gemacht haben. Entsprechendes gilt nach Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes bei Staatsverbrechen. Nach § 33 Abs. 2 werden diese Fälle nicht durch Jugendgerichte, sondern durch die für Erwachsene zuständigen Gerichte, d. h. also durch die politischen Strafsenate abgeurteilt. Nach § 41 kann auch gegen Jugendliche öffentlich verhandelt werden. Strafmilderungsgründe im Sinne der westdeutschen Strafbestimmungen für Heranwachsende (18–21 Jahre) kennt das sowjetzonale J. nicht. Die mit der Ausarbeitung des Entwurfs zu einem neuen Strafgesetzbuch befaßte Grundkommis[S. 227]sion hat vorgeschlagen, das Strafmündigkeitsalter für Jugendliche auf 16 Jahre heraufzusetzen. Gesellschaftsgefährliche Handlungen von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren sollen — unter strikter Beachtung der Perspektiven des V. Parteitages der SED — durch Maßnahmen gesellschaftlicher Erziehung bekämpft werden. Das erfordere die Übertragung gesetzlicher Befugnisse insbesondere auf die Referate Jugendhilfe bei den Verwaltungsbehörden, „um staatliche und gesellschaftliche Erziehungsmaßnahmen sinnvoll und mit maximaler erzieherischer Wirkung miteinander zu verbinden“ „Neue Justiz“ 1959, S. 3–5). Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 226–227 Jugendring, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstunden

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; es wurden gegen Jugendliche ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Begründung: „Es geht bei den in Betracht kommenden Delikten darum, die Grundlagen unserer demokratischen Ordnung und damit den…

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Nationale Geschichtsbetrachtung (1963)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit Mitte 1952 werden nationale Elemente der deutschen Geschichte, die in den Jahren nach 1945 zunächst bewußt vernachlässigt, wenn nicht diffamiert worden waren, in mehr oder weniger entstellter Form neu gewürdigt: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden Kraft der deutschen Nation, zu wecken und zu entwickeln“ (Leo Stern in der „Täglichen Rundschau“ vom 14. 12. 1953). Als nationale Geschichtsleistungen stellt man vor allem dar: Reformation und Bauernkrieg, die Stein-Hardenbergschen Reformen, die Befreiungskriege und gewisse Züge der Reichseinigungsbewegung, insbesondere zwischen 1848 und 1871. Neben Ulbricht sind dabei besonders hervorgetreten die Universitätsprofessoren Stern (Halle), Meusel, Kamnitzer (Ost-Berlin) und die SED-Politiker Norden und Lange. Durch Erweckung nationaler Gefühle und eines neuen deutschen Selbstbewußtseins sucht die SED bei der Bevölkerung der SBZ und der Bundesrepublik den Eindruck hervorzurufen, als ob der Bolschewismus einem gesunden Nationalbewußtsein Raum ließe. Auch will die SED für die Nationale Volksarmee, die beim Volk verhaßt ist, werben. — Wenngleich in dieser NG. die Klassengegensätze eine bedeutsame Rolle spielen, steht sie in unversöhnlichem Widerspruch zum Historischen Materialismus. — Zum handfesten Einsatz kam die NG. im Nationalen Dokument (Deutschlandpolitik) Literaturangaben Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus Stadtmüller, Georg: Die Umdeutung der deutschen Geschichte in der Sowjetzone (Sonderdr. aus „Sowjetstudien“, München, 1957, H. 3) 1958. 36 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 333 Nationale Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Streitkräfte

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Seit Mitte 1952 werden nationale Elemente der deutschen Geschichte, die in den Jahren nach 1945 zunächst bewußt vernachlässigt, wenn nicht diffamiert worden waren, in mehr oder weniger entstellter Form neu gewürdigt: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden…

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Ministerium für Gesundheitswesen (1963)

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold ➝Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das MfG. verselbständigt. Im Zuge der Reform der Wirtschaftsverwaltung gingen die Aufgaben der Arbeitspolitik, des Arbeitsrechts (mitsamt Recht der Sozialversicherung) und des Arbeitsschutzes an das Komitee für Arbeit und Löhne über, während die Sozialfürsorge an das MfG. zurückgelangte. Programmatische Bedeutung darf der Zusammenfassung nicht zugeschrieben werden; bei den Räten der Kreise und Städte sind Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung schon seit 1956 den „Ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und Sozialfürsorge“ übertragen. Das M. hat außer den zentralen Abt. für Kader, Planung, Haushalt und Wirtschaft die Hauptabt. „Heilwesen“, „Mutter und Kind“, „Wissenschaft und Forschung“ sowie „Hygiene-Inspektion“, „Hauptverw. Pharmazie und Medizin-Technik“ und schließlich „Sozialfürsorge“. Außerhalb seiner Kompetenz und damit seiner direkten Einwirkung in jeder Hinsicht, auch in gesundheitlichen Grundfragen entzogen sind die „Medizinischen Dienste“ der Nationalen Volksarmee, des Ministeriums für Staatssicherheit und des Verkehrswesens (Hygiene-Inspektion). Minister für Gesundheitswesen ist seit Dezember 1958 Max ➝Sefrin (CDU), Staatssekretär Willi Jahnke (SED), Stellv. des Ministers Prof. Dr. Walter Friedeberger und Dr. Michael Gehring (beide SED). (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 323 Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Kultur

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold ➝Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das…

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Arbeitsdisziplin (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Das Wirtschaftssystem und die Arbeitspolitik der SBZ verlangen die bedingungslose Unterwerfung von Arbeitern und Angestellten unter die Befehle der Wirtschaftsfunktionäre. Schon 1947 wurde deshalb durch den Befehl Nr. 234 für die Betriebe eine Musterdisziplinordnung geschaffen, die der Werkleitung eine autonome Disziplinargewalt übertrug. Nach §§ 106–111 des Gesetzbuches der Arbeit liegt die Disziplinargewalt in den VEB beim Betriebsleiter und wird gemäß den betrieblichen Arbeitsordnungen ausgeübt. Außerdem haben sich die Konfliktkommissionen mit Verstößen gegen Arbeitsmoral und A. zu befassen. Auch in der Verwaltung wird eine strenge A. verlangt. Besondere Disziplinarordnungen bestehen a) für Angestellte und Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung (Disziplinarordnung vom 9. 4. 1955, GBl. S. 217), b) für Richter (vom 19. 3. 1953, GBl. S. 467), c) für Arbeitsrichter (§ 12 Arbeitsgerichtsordnung v. 29. 6. 1961, GBl. F. 271), d) für Seeleute (Seemannsordnung) vom 16. 4. 1953, GBl. S. 583), e) für Angehörige der „Reichsbahn“ (Eisenbahner-VO in der Fassung vom 23. 6. 1960, GBl. I 1211/56; GBl I S. 421/60), f) für Beschäftigte der Post (VO vom 13. 10. 1960; GBl. II, S. 395), g) für Hochschullehrer (Anordnung vom 8. 2. 1957; GBl. I, S. 177), h) für Hochschullehrer an künstlerischen Hochschulen (Anordnung vom 6. 12. 1957; GBl. I, S. 680), i) für Lehrer (VO vom 22. 9. 1962; GBl. II, S. 675). Die Disziplinarmaßnahmen des Gesetzbuches der Arbeit sind: Verweis, strenger Verweis, fristlose Entlassung. Die besonderen Disziplinarordnungen kennen außerdem: Verwarnung, Rüge, strenge Rüge, Versetzung in eine minderbezahlte Stellung. Geldstrafe gibt es seit dem 1. 7. 1961 auch für Seeleute nicht mehr. (Sozialistische Arbeitsmoral) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone 1953. Plan 1954 und 1. Halbjahr 1954. (Mat.) 1955. 24 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 32 Arbeitsdirektor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitseinheit

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Das Wirtschaftssystem und die Arbeitspolitik der SBZ verlangen die bedingungslose Unterwerfung von Arbeitern und Angestellten unter die Befehle der Wirtschaftsfunktionäre. Schon 1947 wurde deshalb durch den Befehl Nr. 234 für die Betriebe eine Musterdisziplinordnung geschaffen, die der Werkleitung eine autonome Disziplinargewalt übertrug. Nach §§ 106–111 des Gesetzbuches der Arbeit liegt die…

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Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF) (1963)

Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN): 1985 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: 1960 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1962 Bezeichnung des ursprünglichen M. für Land- und Forstwirtschaft (MfLF) nach der am 15. 4. 1960 erfolgten Eingliederung des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf; Zentralbehörde der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und der Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. (Minister Hans ➝Reichelt). Das M. ist die Fortsetzung a) der schon seit dem 25. 7. 1945 bestehenden „Zentralverwaltung für Land- und Forstwirtschaft“ und b) der Abt. Erfassung, der ebenso früh gegr. „Zentralverwaltung für Handel und Versorgung“. Beide wurden Glieder der DWK und seit Okt. 1949 der Regierung. Der Altkommunist Edwin ➝Hoernle, der „Land und Forst“ schon während der Bodenreform geleitet hatte, mußte es im Okt. 1949 bei Umbenennung in MfLF an Ernst ➝Goldenbaum, den 1. Vors. der DBD, abgeben. Die SED hielt und hält es für zweckmäßig, im MfLEF zwar den Posten des Staatssekretärs mit eigenen Parteimitgliedern, den des Ministers aber mit Mitgliedern der DBD zu besetzen, die sie für die häufigen Mängel und Zusammenbrüche in diesem Bereich haftbar machen kann. Die im Ministerium für Handel und Versorgung vorhandene „Hauptverwaltung für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ wurde schon im Nov. 1947 in ein Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich umgewandelt und mit dem Altkommunisten Hermann Streit besetzt. Er leitete es bis Juni 1958, danach Helmut Koch (SED). Das MfLEF hat im wesentlichen Hauptabt. (zeitweise und teilweise als Hauptverwaltungen bezeichnet) und wichtige Abt.: Planung und Finanzen; Pflanzliche Produktion; Tierische Produktion; Organisation Technik und Bau; Agrarpropaganda; LPG; VEG; MTS; Forstwirtschaft; Erfassung und Aufkauf; Wissenschaft; Hoch- und Fachschulen; Polit. Massenarbeit; Inspektion und Kontrolle. — Wie alle anderen hat auch das MfLEF ein beratendes Kollegium. — 1. Stellv. des Ministers: Bruno Skodowsky (SED), neben ihm Koch (SED), Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf, Heinrich (SED), verantwortlich für die landw. Produktion, und Seemann (SED) für die Ökonomie der Landwirtschaft. Gem. Beschluß des Ministerrats vom 7. 2. 1963 im Zuge der Auswertung des VI. Parteitages der SED stellt das MfLEF mit der Bildung des Landwirtschaftsrates und seiner Produktionsleitung seine Tätigkeit ein. (Staatliches Komitee für Erfassung und Aufkauf landw. Erzeugnisse, Staatliches Komitee für Landtechnik u. materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 324 Ministerium für Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Nationale Verteidigung

Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN): 1985 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: 1960 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1962 Bezeichnung des ursprünglichen M. für Land- und Forstwirtschaft (MfLF) nach der am 15. 4. 1960 erfolgten Eingliederung des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf;…

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Genossenschaften, Ländliche (1963)

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Allen 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG. wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 18. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Sowohl die Zahl, die Mitgliederzahl, als auch die Leistungen der LG. stiegen schnell. Die Gründe waren die Förderung durch die Verwaltungen, die Tatsache, daß die LG. alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren Versorgung mit Produktionsmitteln durch Ausschaltung des privaten Landhandels (Großhandel) mehr und mehr zuständig waren. Auch die Abnahme landwirtschaftlicher Produkte im Rahmen der Ablieferungspflicht lag überwiegend in ihren Händen. Bis 1948 konnten sich die LG. entsprechend ihren traditionellen — demokratischen — Prinzipien entwickeln. (Genossenschaften) Ihre alte Struktur blieb erhalten: Spezial-G. für Geld- und Kreditgeschäfte, für Versorgung der Betriebe, für Absatz, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte und für weitere Spezialaufgaben (z. B. Meliorations-G., Elektrizitäts-G.). Kredit- und Handels-G. waren auf Länderebene (Landesgenossenschaftsbanken und Haupt-G.) zusammengeschlossen, die Handels-G. auch auf Zonenebene in einer zentralen Waren-G. G.-Verbände bestanden auf Landesebene (Landesprüfungsverbände). Nicht erlaubt wurden ein Zentralverband und ein zentrales Bankinstitut. Seit 1948 versuchte die SED auf die LG. Einfluß zu gewinnen. Auf einem „Kongreß der LG. Deutschlands“ (16.–18. März 1949 in Berlin) wurde ein kommunistisch bestimmter „Zentralverband der landwirtschaftlichen G. Deutschlands“ gegründet mit der Aufgabe, die LG. in eine Massenorganisation umzugestalten und ihre Mitglieder für die (wirtschafts-) politischen Ziele der SED einzuspannen. Die Struktur der LG. sollte der neuen Aufgabe angepaßt werden: universale Dorf-G. sollten die bisherigen Spezial-G. ersetzen, Organe und Leitungen der G. sollten mit im Sinne der SED linientreuen Personen besetzt werden. Als dieses Ziel am Widerstand der Bauern und G.-Leiter scheiterte, wurden die LG. am 20. 11. 1950 mit der VdgB „vereinigt“. Von der gesamten G.-Organisation blieben nur noch die örtlichen Dorf-G. unter dem Namen „Bäuerliche Handels-G.“ (BHG) als „organisatorische Bestandteile“ der VdgB, die seitdem VdgB (BHG) hieß, und einzelne Spezial-G. (vor allem die Molkerei-G.) erhalten. Die G.-Verbände gingen in der VdgB unter. 1954 wurde zwar die VdgB (BHG) wieder in VdgB umbenannt, die BHG und Molkerei-G., blieben jedoch Bestandteile dieser Massenorganisation und sollten durch ihre wirtschaftliche (Monopolstellung die Bauern an die VdgB binden. Gleichzeitig mit der organisatorischen Umgestaltung verloren die G. den größten Teil ihrer wirtschaftlichen Aufgaben. Der Absatz landwirtschaftlicher Produkte ging an die VEAB über, die DBB übernahm die Landesgenossenschaftsbanken, die BHG wurden ihr unterstellt, waren aber nur noch für die Geld- und Kreditgeschäfte der Einzelbauern zuständig, während die LPG mit der DBB direkt verkehrten. Die Mittel- und Zentralinstitute der G. für die Versorgung mit Produktionsmitteln wurden liquidiert, die staatlichen ➝Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf belieferten seit 1951 die örtlichen G. Fortan waren die G. nur für die Versorgung der Einzelbauern mit Produktionsmitteln und — immer seltener — mit Krediten verantwortlich. Daneben hatten sie im Rahmen der VdgB die Kollektivierung vorzubereiten, indem sie die Hauptverantwortung und — zu Lasten ihrer Gewinne — einen großen Teil der Kosten für die Gründung von Teilproduktionsgenossenschaften und Teilproduktionsgemeinschaften zu tragen hatten. Von dieser Möglichkeit hat die SED-Agrarpolitik in einem nicht mehr zu steigernden Ausmaß Gebrauch gemacht. Im einzelnen wurden gegründet: Jungviehaufzuchtgemeinschaften, Weidegemeinschaften, Schafhüte- und Schafhaltegemeinschaften und -G., Saatzuchtgemeinschaften, Obstbau-G., Wald-G. und -gemeinschaften, „Gemeinschaftseinrichtungen“ (z. B. Brütereien, Kückenaufzuchtstationen. Waschanlagen, Dämpfkolonnen) und — vorübergehend — „ständige Arbeitsgemeinschaften“. Der Sinn all dieser genossenschaftlichen oder genossenschaftsähnlichen Produktionseinrichtungen war, eine möglichst gute Vorbereitung für die Gründung der LPG zu schaffen, in welchem Falle die genannten Institutionen von der LPG übernommen wurden. Je offen[S. 167]kundiger die schlechte wirtschaftliche Entwicklung bestehender LPG wurde, desto größerer Wert wurde auf ihre Vorbereitung gelegt. Möglichst viele Produktionsbereiche sollten — auf Kosten der Bauern und der G. — in leistungsfähigem Zustand von den LPG übernommen werden können. Die heute noch bestehenden (am 31. 12. 1961: 1.423) BHG werden, sobald die Vollkollektivierung (LPG Typ III) erreicht ist, überflüssig; sie gehen wie schon in den vergangenen Jahren mit ihren Mitgliedern (Einzelbauern, aber auch z. B. Dorfhandwerkern), mit ihren Einrichtungen und meist auch mit ihrem Personal (Buchhalter) in den LPG auf. (Landwirtschaft, Agrarpolitik) Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 166–167 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Allen 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG. wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 18. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Sowohl die Zahl, die Mitgliederzahl, als auch die Leistungen der LG. stiegen schnell. Die Gründe waren die Förderung durch die Verwaltungen, die Tatsache, daß die LG. alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren Versorgung mit Produktionsmitteln durch Ausschaltung des privaten…

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Planung (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Laufe der Jahre entwickelte totale P. umfaßt sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie bezieht auch die genossenschaftlichen und die Reste von Privatwirtschaft ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Wirtschaftspläne werden nach vorangegangenen Absprachen mit den obersten Sowjet. Planungsinstanzen durch das ZK der SED (genauer: die Wirtschaftskommission beim Politbüro des ZK) in ihren Grundzügen festgelegt und sodann in der Staatlichen ➝Plankommission entworfen. Dabei werden sie auch über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe mit den anderen Sowjetblockländern abgestimmt. Die Weisungen des ZK betreffen das Entwicklungstempo der Industrie und der übrigen Wirtschaftszweige, das Verhältnis der Produktionsgütererzeugung zur Konsumgüterherstellung (Produktionsmittelprimat), das Verhältnis zwischen Investitionen und Verbrauch, die Bildung der Staatsreserven, die Bestimmung industrieller Schwerpunkte usw. Nach diesen Weisungen arbeitet die Staatliche Plankommission Direktiven aus, die Orientierungsziffern über die wichtigsten Planziele der Planungsperiode enthalten. Nach formeller Bestätigung durch den Ministerrat werden die Direktiven in der Plankommission einerseits nach Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen, andererseits nach Bezirken aufgegliedert. Die Direktiven gehen an den Volkswirtschaftsrat und von dort an die Mittelinstanzen (VVB, Räte der Bezirke, Ministerien) zur Stellungnahme. Die Mittelinstanzen gliedern die Entwürfe weiter auf die ihnen unterstellten Betriebe usw. auf und legen jedem Betrieb die für ihn vorgesehenen Produktionsaufgaben usw. in Form von Orientierungsziffern vor. Diese Orientierungsziffern sind der Rahmen für die Planvorschläge der Betriebsleitungen für ihre Betriebspläne. Diese Planvorschläge laufen dann an die Mittelinstanzen und den Volkswirtschaftsrat zurück, wo sie zusammengefaßt und als deren eigene Planvorschläge an die Staatliche Plankommission zurückgegeben werden. Dort werden die Vorschläge zu Gruppen zusammengefaßt und aufeinander abgestimmt. Hierbei entsteht der Entwurf für das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan und in Verbindung damit das Gesetz über den Staatshaushalt. Beide Gesetze bilden nach der Bestätigung durch den Ministerrat und der formalen „Beschlußfassung“ der Volkskammer die Grundlage für die Produktionsauflagen, die unter der Bezeichnung Kennziffern über die Mittelinstanzen wiederum an die Produktionsbetriebe gegeben werden. Nun haben die Betriebe detaillierte Betriebspläne aufzustellen (z. B. für Material, Arbeitskräfte, Kosten, Maschinenausnutzung. Produktion, Umlaufmittel, Absatz, Finanzergebnis usw.) und den Mittelinstanzen zur Bestätigung vorzulegen. Dieser Planungsvorgang wird als „Feinplanung“ bezeichnet. Bestätigte Betriebspläne haben Gesetzescharakter. Das P.-System beruht nicht auf wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern wird ausschließlich nach politischen Erwägungen praktiziert. Ausdruck dafür sind die häufigen Änderungen in den Methoden der P. und der Organisation der Wirtschaft. Wirtschaftswissenschaftler haben bisher vergeblich versucht, die P. nach ökonomischen Gesichtspunkten auszurichten (Wirtschaftswissenschaft). Eine „Fortentwicklung“ der P. verspricht sich die SED neuerdings von der vorgesehenen Einführung von Verflechtungsbilanzen, Planpositionen, Staatsplanpositionen). Das Nichtfunktionieren der Plandurchführung — besonders als Folge der Unmöglichkeit, exakt funktionierende Pläne überhaupt aufzustellen, — wird dadurch deutlich, daß die oberen Planungs- und Verwaltungsstellen immer wieder „operativ eingreifen“ müssen, um die ständig auftretenden Stockungen im Wirtschaftsablauf zu beheben. Beim obersten Leitungsorgan für die Industrie, dem Volkswirtschaftsrat, besteht zu diesem Zweck ein besonderer Dispatcherdienst, der „den kontinuierlichen Verlauf des Produktions- und Zirkulationsprozesses in der zentral- und örtlich geleiteten Industrie sicherstellen“ muß. (Wirtschaft, Dispatchersystem) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 363 Planschulden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plattform, Politische

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Laufe der Jahre entwickelte totale P. umfaßt sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie bezieht auch die genossenschaftlichen und die Reste von Privatwirtschaft ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Wirtschaftspläne werden nach vorangegangenen Absprachen mit den obersten Sowjet. Planungsinstanzen durch das ZK der SED (genauer: die…

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Hochschulen (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Der sogen. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (ab 1945/46) folgte mit der Hochschulreform des Jahres 1951 die Phase der organisatorischen Vorbereitung der „sozialistischen H.“, in der das traditionelle Hochschulwesen in Orientierung am sowjet. Schulwesen erheblich verändert worden ist. Die 3. Hochschulkonferenz der SED vom 28. 2. bis 2. 3. 1958 leitete dann die z. Z. laufende 3. Phase der Hochschulpolitik ein. Ihr Leitbild ist die „sozialistische Hochschule“. Das Ergebnis dieser Politik läßt sich durch folgende Merkmale kennzeichnen: 1. Im Gesetz über den Siebenjahrplan (1959–1965) wird den Universitäten und H. die Aufgabe gestellt, wissenschaftlich hochqualifizierte Fachleute auszubilden, die den neuesten Stand der wissenschaftlich-technischen Erkenntnis beherrschen, über die Fähigkeit verfügen, ihre Kenntnisse in die Praxis des sozialistischen Aufbaues einzusetzen, erfolgreich im sozialistischen Kollektiv zu arbeiten und eine leitende Tätigkeit in Staat, Wirtschaft und Kultur auszuüben. [S. 202]Diese Zielsetzung umfaßt auch eine politische Erziehung der Studenten. An die Stelle des traditionellen Postulats der Einheit von Forschung und Lehre ist die Forderung der Einheit von Forschung, Lehre und Erziehung getreten. Sie zielt auf eine „sozialistische Erziehung“ der jungen Intelligenz und mit ihr auf eine Synthese von ergebenem Parteigänger und wissenschaftlich qualifiziertem Fachmann. 2. Der Marxismus-Leninismus besitzt die Monopolstellung. Seit 1950/51 sind die Studierenden verpflichtet, ein Studium der Parteiideologie im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen Grundstudiums zu absolvieren. Dem entspricht der ständig zunehmende Druck, jene Wissenschaften im Geiste des Marxismus-Leninismus umzugestalten, die der Kategorie der Gesellschaftswissenschaften zugerechnet werden: insbesondere die Philosophie, die Geschichts-, Rechts-, Staats-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften. Der Einfluß auf die mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen ist nicht so tiefgreifend: mehr ihre Voraussetzungen und Horizonte beeinflussend, hat der Marxismus-Leninismus ihre Orientierung an der internationalen Forschung eher begünstigt als gehemmt. 3. Die Gestaltung des Studiums folgt dem Prinzip der Parteilichkeit des Denkens und dem der Einheit von Theorie und „sozialistischer“ Praxis. Beide Prinzipien geben nicht nur eine Richtschnur für die Stoffauswahl, die Wahl der Themen für Prüfungsarbeiten aller Art, sondern auch für die Behandlung der einzelnen Wissenschaftsgebiete. Die Hochschulen — vor allem technische Fachrichtungen, Chemie und Wirtschaftswissenschaften — sind dazu übergegangen, Kontakte mit verschiedenen Gebieten der „sozialistischen Praxis“ aufzunehmen. Studenten werden bei verschiedenen praktischen Vorhaben (z. B. bei der „sozialistischen Rekonstruktion“, der betrieblichen Planung usw.) beteiligt: Senate und Fakultäten haben besondere Kommissionen für diese Verbindung des Studiums mit der Praxis geschaffen. Stark auf die Probleme der späteren beruflichen Praxis ausgerichtet, bemüht sich die sowjetzonale Hochschulpolitik um Ausbildungsformen, die eine Teilnahme des Studenten an der für sein Fach relevanten Praxis ermöglichen. So wird das landwirtschaftliche Studium im Wechsel von Direkt- und Fernstudium durchgeführt. Dadurch wird eine Verbindung zwischen der theoretischen Ausbildung und der unmittelbaren Produktionstätigkeit der Studenten in LPG und VEG hergestellt. Entsprechende Bestrebungen in bezug auf die Ausbildung der Technologen, Wirtschafts-, Staats- und Rechtswissenschaftler sind bemerkbar. 4. Die Organisation des Studiums und des studentischen Lebens zielt auf eine Erziehung für und durch das Kollektiv. Neben den obligatorischen Seminargruppen sind seit 1954 zahlreiche wissenschaftliche Studentenzirkel und Forschungsgemeinschaften unter Beteiligung von Studenten gebildet worden. 5. Bei der Auslese der Studenten sind bisher Arbeiter- und Bauernkinder bevorzugt worden. Daneben werden neuerdings „vorrangig“ zugelassen: Bewerber, die mehrere Jahre in der „sozialistischen Wirtschaft“ oder in staatlichen und „gesellschaftlichen“ Einrichtungen gearbeitet haben und von ihren Betrieben zum Studium delegiert werden, sowie Bewerber, die als ehemalige Soldaten von den Einheiten der „bewaffneten Organe“ empfohlen werden. Anteil der Arbeiter bzw. Arbeiterkinder 1961: 50,3 v. H. (Direktstudium); im Fern- und Abendstudium dagegen nur 10,2 und 11,7 v. H. 6. Die Auswahl der Dozenten wird durch das Staatssekretariat gelenkt. Ziel ist die Schaffung eines parteiergebenen Lehrkörpers, in dem die überzeugten Marxisten-Leninisten dominieren. 7. Das organisatorische Gefüge der H. ist weitgehend dem des sowjet. Hochschulwesens angeglichen worden. Schon die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen H.“ (1949) beseitigte die Kuratorial-Verfassung und erweiterte die Befugnisse des Rektors sowie die Einflußmöglichkeiten der Behörden. Die verheißene akademische Selbstverwaltung konnte sich angesichts der Macht der SED-Führung nicht entwickeln. Alle akademischen Wahlen werden nach Bedarf manipuliert, jede Maßnahme der akademischen Organe ist Produkt der indirekten und direkten Lenkung durch die Partei und das Regime. Diese Steuerung wird dadurch erleichtert, daß die Vors. bzw. die Vertr. der Universitätsparteileitung, der FDJ-Hochschulgruppe und Betriebsgewerkschaftsleitung in Senaten und Fakultäten Sitz und Stimme haben. Neben dem Rektor, der für die gesamte Leitung und Verwaltung der H. verantwortlich ist, stehen ernannte Prorektoren mit bestimmten Funktionen (für das Gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, die Forschungsangelegenheiten, den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studienangelegenheiten, d. h. die Angelegenheiten der „Kaderpolitik“ und das Fernstudium). Die Fakultäten sind in Fachrichtungen aufgegliedert worden (z. B. Geschichte, Germanistik), geleitet von Fachrichtungsleitern. [S. 203]8. Die H. werden von den Universitätsparteileitungen der SED und den von ihnen „angeleiteten“ FDJ-Hochschulgruppen kontrolliert. Sie besitzen auch die dominierende Stellung bei der Organisation des studentischen Lebens an den H. 9. Die SBZ hat vier Studienarten entwickelt: Direkt-, Fern-, Abend- und das kombinierte Studium (z. B. das Studium der Agrarwissenschaften). 10. Das Studium erfolgt an allen H. nach festen, für Studierende und Dozierende verbindlichen Studienplänen im 10-Monate-Studienjahr. Die Masse der Studenten ist im Interesse der besseren Überwachung in kleine Seminargruppen aufgeteilt worden (20 bis 30 Mitgl.). Das Ergebnis ist ein schulmäßiger Betrieb, der zwar ein regelmäßiges Lernen garantiert, aber das geforderte „Selbststudium“ hemmt. Die „Aneignung“ des Stoffes wird durch alljährliche Zwischenprüfungen kontrolliert. Nach bestandener Diplomprüfung bzw. nach bestandenem Staatsexamen (akademische Grade) erfolgt „Einsatz“ der Absolventen entsprechend dem von der Plankommission zu bestätigenden Plan der Einweisung der Absolventen in die Bereiche der einzelnen „Bedarfsträger“. 11. Die Studierenden haben während des Studiums eine vormilitärische und militärische Ausbildung zu absolvieren (GST). Die Zahl der Direktstudenten hat sich von 27.822 im Jahre 1951 auf 74.205 im Jahre 1961 erhöht. Am Fernstudium beteiligten sich 1961 25.335, am Abendstudium 2.533, am kombinierten Studium 5.907 Studierende. Insgesamt 112.929. Technische Wissenschaften studieren (1961) 25.816, Pädagogik 28.052, Wirtschafts- und Rechtswissenschaft einschließlich Publizistik 19.584, Medizin 12.951, Mathematik, Naturwissenschaften 9.905, Land- und Forstwirtschaften 8.942 Studierende (in allen Studienarten). Zahl der Absolventen im Direktstudium (1961): 9.382, davon Absolventen der Technischen Wissenschaften: 2.123. Universitäten und Wissenschaftliche Hochschulen: 1. Humboldt-Universität zu Berlin; 2. Karl-Marx-Universität zu Leipzig; 3. Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg; 4. Friedrich-Schiller-Universität in Jena; 5. Universität Rostock; 6. Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald; 7. Technische Universität Dresden; 8. Bergakademie Freiberg. (Fachhochschulen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Kludas, Hertha: Zur Situation der Studenten in der Sowjetzone. (BMG) 1957. 55 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 201–203 HO-Spezialhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hoffmann, Karl-Heinz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Der sogen. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (ab 1945/46) folgte mit der Hochschulreform des Jahres 1951 die Phase der…

DDR A-Z 1963

KPdSU (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für kommun. Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine [S. 255]radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zaren durch die bürgerliche Revolution war bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die KPdSU als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgeblich beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Okt. 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Führung an sich und beseitigte seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew u. a.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschewistische Partei den Namen KPdSU (B); seit dem XIX. Parteitag im Okt. 1952 KPdSU. Die entscheidenden Führungsgremien sind das Sekretariat des ZK und das Präsidium des ZK. Während des XXII. Parteitages im Okt. 1961 wurden in das Sekretariat folgende Funktionäre gewählt: Chruschtschow (1. Sekretär), Demitschew, Iljitschow, Koslow, Kuusinen, Ponomarjow, Schelepin, Spiridonow (1962 abberufen), Suslow. Vollmitgl. des ebenfalls neu gewählten Präsidiums sind Chruschtschow, Koslow, Kuusinen, Suslow, Breschnjew, Kossygin, Mikojan, Podgorny, Poljanski, Schwernik und Woronow. Außerdem gehören dem Präsidium fünf Kandidaten an: Grischin, Masurow, Mschawanadse, Raschidow, Schtscherbizki. Seit Stalins Tod wurden aus der Parteiführung ausgeschaltet: Berija, Malenkow, Molotow, Kaganowitsch, Schepilow, Shukow, Bulganin, Woroschilow u. a. Auf dem XXII. Parteitag beschuldigte Chruschtschow seine Widersacher Molotow, Malenkow, Kaganowitsch und andere alte Bolschewiki, die sich seit Stalins Tod gegen den jetzigen Ersten Sekretär gewandt hatten, an den Verbrechen der Stalin-Ära entscheidend mitbeteiligt zu sein (Entstalinisierung). Die KPdSU kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU und die kommun. Parteien der anderen Länder (Kominform). Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Mitgliederstand im Jan. 1959: 7.622.356 Mitgl. und 616.775 Kandidaten; Ende 1962 rd. 10 Mill. Mitgl. und Kandidaten. Wichtigste Etappen der Parteigeschichte seit 1917: 1919 Kriegskommunismus, 1921 Neue ökonomische Politik (NÖP), 1928 Erster Fünfjahrplan, 1930 Kollektivierung der Landwirtschaft, 1936 bis 1939 Periode der großen Säuberungen (ein großer Teil der politischen, wirtschaftlichen, militärischen und geistigen Elite wird auf Weisung Stalins liquidiert, darunter die neun außer Stalin noch lebenden Mitgl. des leninschen Politbüros, 98 von 139 Mitgl. des amtierenden ZK, die Mehrheit der ehemaligen ZK-Mitgl., 18 Minister, fast alle Vors. der Unionsrepubliken sowie zahlreiche führende Kommunisten des Auslands). Febr. 1956 XX. Parteitag: Verdammung Stalins, die auf dem XXII. Parteitag im Okt. 1961 fortgesetzt wurde, u. a. mit einem Beschluß, die Leiche Stalins aus dem bisherigen Lenin-Stalin-Mausoleum zu entfernen und zu Ehren der Opfer Stalins ein Denkmal zu errichten. Auf dem XXII. Parteitag traten zum erstenmal die schweren Meinungsverschiedenheiten zwischen der KPdSU und der KP Albaniens sowie der KP Chinas offen zutage. Die Delegierten nahmen ein neues Parteiprogramm an, mit dem der „Übergang zum Kommunismus“ proklamiert wurde. (Geschichte der KPdSU) Literaturangaben Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Scharndorff, Werner: Die Geschichte der KPdSU. München 1961, Olzog. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 254–255 KPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte der

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Abk. für kommun. Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine [S. 255]radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution…

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Arbeitszeit (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1956 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der Arbeitsproduktivität im Volkswirtschaftsplan festgelegt. Die Verkürzung der A. wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Jedem Werktätigen ist in der Woche grundsätzlich nur ein arbeitsfreier Tag zu gewähren (§ 72 Abs. 2). Ein freier Sonnabend wird also nicht gewährt, so daß die A.-Verkürzung von der Arbeiterschaft nicht als Vorteil empfunden wird. Überstunden müssen von der Gewerkschaft genehmigt werden, mehr als 120 Überstunden im Jahr dürfen nicht geleistet werden. Diese Bestimmung wird jedoch vielfach mißachtet, da wegen der ungleichmäßigen Belieferung mit Material insbesondere an Quartalsenden mehr gearbeitet werden muß, um das Produktionssoll zu erfüllen. Die A.-Verkürzung wird ferner sehr oft dadurch aufgehoben, daß die Produktionsberatungen außerhalb der A. stattfinden und „freiwillige“ Sonderschichten für das Nationale Aufbauwerk zu leisten sind. Für Überstundenarbeit wird ein Zuschlag in Höhe von 25 v. H. des Tariflohns, also nicht des Effektivlohns gezahlt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 41 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Architektur

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzes der ➝Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7 Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1956 (GBl. I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der…

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Reparationen (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d. h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler Reparationsleistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen: Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa 2,0 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit sechs Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontagen sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in West-Berlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe. 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vor[S. 403]bereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals. wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden drei Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungshaushalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs noch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt, über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die SBZ-Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die Sowjetzone wurden die Betriebe zum Teil von Vorräten und Ausrüstungsteilen entblößt. Beide Formen der Entnahmen werden von Experten auf etwa 1 Mrd. Mark geschätzt. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Wiederingangsetzung der Betriebe mußte die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW), Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945–1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946 bis 1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für Reparationsnebenkosten, d. h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden Reparationsleistungen der SBZ [S. 404] In dieser Zusammenstellung sind rund 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 enthalten. Nicht enthalten sind sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der SU aus der Arbeitsleistung der nach der SU verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der SU, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjet. Handelsgesellschaften in der SBZ und aus der Auswertung deutscher Patente. Legt man den von den Sowjets bis 1953 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von 66,40 Mrd. Mark eine Reparationsleistung in Höhe von 26,5 Mrd. Dollar, also 16,5 Mrd. Dollar mehr, als die SU von Gesamtdeutschland an Reparationen gefordert hatte. Behauptungen, wonach die SU auf hohe Reparationsleistungen verzichtete, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 402–404 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reproduktion

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die…

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Kriegsverbrecherprozesse (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED Volksrichter. Ebenso ausgesucht waren Staatsanwälte und sonstiges Personal. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen ED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 24 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem In[S. 263]halt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und 1956, so daß jetzt fast alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durchgeführten Überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 262–263 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter…

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Jugend (1963)

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 223]Die Bolschewisten legen, wie alle politischen Herrschaftssysteme, die darauf bedacht sind, die bestehende Gesellschaft durchgreifend neu zu ordnen (Totalitarismus), besonderes Gewicht darauf, die J. für sich zu gewinnen. Wie man dabei die „Jugend“ nach oben altersmäßig abzugrenzen hat, ist nicht ganz leicht zu entscheiden. Viel spricht dafür, die Grenze bei den etwa heute 30jährigen — Jahrgang 1930/31 — zu ziehen, da alle jüngeren Menschen erst nach 1945 ins eigentliche — berufliche! — Leben eingetreten sind und der Einfluß der Schule in den vorangegangenen wesentlichen Entwicklungsjahren infolge des „totalen Krieges“ ohnehin nicht sehr tiefgreifend sein konnte. Vielfach wird die Grenze aber auch bei den jeweils 25jährigen gezogen. Diese Altersstufe war bis Anfang 1961 die reguläre Grenze für Mitgliedschaft in der FDJ, mit Ausnahme der höheren Funktionäre, die großenteils älter waren; die unter 25jährigen werden auch im Bundes-Notaufnahmeverfahren (Flüchtlinge) bevorzugt behandelt. Das Regime selbst zieht neuerdings (Politbürobeschluß von Februar 1961) die Grenze zwischen J. und Erwachsenen bei 23 Jahren. Doch spricht viel dafür, daß die Probleme der J. nicht als Altersstufenfragen, sondern vielmehr als Generationsfragen im ersterwähnten Sinn zu verstehen sind, daß mithin der Geburtenjahrgang wichtiger als das Lebensalter ist. Von den drei wesentlichsten Einfluß- und Bildungsquellen, die zur Profilierung der jungen Generation beitragen: Elternhaus, Schule und Jugendorganisation, sind die beiden letzteren völlig in der Hand der politischen Führung, die Schule allerdings weit mehr durch die Gestaltung der Lehrpläne und die Aktivität der bolschewistischen Jugendorganisation (Junge Pioniere) als durch die Lehrerschaft. Es kann als typisch gelten, daß Schüler und Lehrer in den „gesellschaftswissenschaftlichen“ Unterrichtsfächern einander bewußt „parteiliche“ Überzeugtheit vorheucheln. Die Jugendlichen lernen mithin schon in der Schulzeit, taktisch erwünscht statt spontan und ehrlich zu reagieren, sich anzupassen und aus Opportunitätsgründen Ansichten zu vertreten, die nicht die ihren sind. Das hat mit echter Bewußtseinsbildung nur bedingt etwas zu tun. Doch ist zu berücksichtigen, daß — vor allem seit 1957/58 — die Lehrpläne wesentlich zugunsten der politisch neutralen mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Fächer und der Produktionspraxis umgestellt worden sind, die 70 bis 80 v. H. der Unterrichtsmaterien ausmachen (Polytechnische Erziehung). Mit mancherlei Methoden sucht man auf die J. schon im Vorschul- und Schulalter einzuwirken, so sollen die Kinder möglichst schon vor der Schulzeit in politisch beeinflußten Kindergärten, sodann — neben der Schule einher — in Horten und durch die Organisationen der FDJ, die auch die Feriengestaltung übernimmt und kollektiviert (Ferienaktion), dem Elternhaus entfremdet werden (Familienpolitik); doch ist diese generelle Erfassung nur bedingt erfolgreich. Zwar hat die FDJ an 90 v. H. der unter 14jährigen erfaßt, aber dies nur dadurch, daß Sport, Spiel und Basteleien und nicht politische Indoktrination im Vordergrund stehen. Der gesetzlich fundierte Versuch, die J. den Elternhäusern durch die Errichtung stärkstens unter FDJ-Einfluß stehender internathafter Ganztagsschulen völlig zu entziehen, wurde angesichts der negativen Reaktion von Eltern — vor allem Arbeitereltern — und zum Teil Kindern sowie aus technischen Gründen einstweilen, von einigen Modellbeispielen abgesehen, zurückgestellt. Die über 14jährigen bereiten dem Regime erhebliche Sorgen. Zwar umfaßt die FDJ (1959) mit 1,74 Mill. Mitgliedern rd. 60 v. H. der 14- bis 25jährigen. Doch ist zu bedenken, daß darunter allein rd. 300.000 Zwangsorganisierte waren, nämlich Schüler der „Erweiterten Oberschulen“, [S. 224]Fach- und Hochschüler einschließlich der Absolventen der Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten, für deren Fortkommen FDJ-Mitgliedschaft nahezu obligatorisch ist. Die übrige J., insbesondere die Arbeiter- und Bauernjugend, ist dagegen, wie sich erwies, nach abgeschlossener Lehre nur zu 25 bis 30 v. H. organisiert. Meist war die FDJ-Mitgliedschaft zudem rein nominell. Es besteht kein Zweifel, daß die FDJ ihre Aufgabe, die Politisierung der jungen Generation im Sinne der bolschewistischen Führung zu erzielen und entsprechend dem SED-Statut als Partei-Nachwuchs-Reservoir zu wirken, nicht erfüllt hat. Der erwähnte Politbürobeschluß vom Februar 1961 gibt das zu. Weit effektiver ist hingegen eine Reihe andersartiger Maßnahmen. Hierzu gehört einmal die atheistische Agitation, die die J. der Kirche (Kirchenpolitik, Religionsunterricht) und den christlichen Traditionsgütern fast völlig entfremdet hat. In den letzten Jahren nahmen 80 bis 90 v. H. der 14jährigen an der staatlichen Jugendweihe teil — womit sich nach Auffassung des Rates der EKD eine Konfirmation nicht verträgt. Noch eklatanter ist der Rückgang der Taufen, obwohl hier der Druck des Regimes geringer ist. Das läßt den Schluß zu, daß das Gros der Eltern der in den letzten Jahren geborenen Säuglinge — meist im Alter zwischen 18 und 30 Jahren — kein Verhältnis mehr zur evangelischen Kirche und ihrem Ritual hat. Der Einfluß, den gerade die evangelische Kirche durch die Junge Gemeinde noch 1955 vor allem auf die Nachwuchs-Elite — Oberschüler, Studenten — im Sinne abendländischer Gesittung und Problemoffenheit ausübte, ist seither fast völlig verschwunden. Die junge Generation ist zwar in ihrer Mehrheit keineswegs probolschewistisch, sie ist aber den westlichen Traditionen entfremdet. Starke Wirkung geht von der Förderung aus, die die J. durch den Staat erfährt: Von den Jahrgängen um die 20 herum studieren über 20 v. H. beiden Geschlechts an Hochschulen und Fachschulen; an 90 v. H. davon sind Stipendiaten; die Lehrwerkstätten der VE-Betriebe sind großenteils vorbildlich, die jungen Leute können sogleich nach Lehrabschluß Maximal-Löhne erhalten; Betriebe, Organisationen und Gemeinden erstellen ein dichtes Netz von Klubhäusern und sonstigen Begegnungsstätten. Das Gros dieser Jugend hat keinen Vergleich zu anderen Lebensstilen; die Orientierung am Kollektiv, die Vorstellung, daß der Staat die Aufgabe hat, dem einzelnen Fürsorge und soziale Sicherheit zu gewährleisten, und das Sich-Vorfinden in einem dirigistischen System ist zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Entfremdung gegenüber der gleichaltrigen J. in der Bundesrepublik und dem westlichen Lebensstil reicht tief. Wenn nicht starke, vor allem elterliche Einflüsse oder Westkontakte etwa familiärer Art entgegenwirken, ist diese J. dem System in sehr erheblichem Maße adaptiert und funktionell auf dieses zugeschnitten, ohne daß sie damit als bolschewisiert anzusehen wäre. Die jungen Leute der SBZ sind ängstlich darauf bedacht, sich in ihrer Freizeit nicht von Staat, Partei und Organisationen hineinreden zu lassen. Vor allem der Mangel an Möglichkeiten, in den Westen zu reisen, trägt zu Protesthaltung bei. Die unter 25jährigen, die knapp 36 v. H. der SBZ-Bevölkerung ausmachen, machten fast 50 v. H. der Flüchtlinge aus. Zugleich stellten sie aber das Gros der enttäuschten Rückwanderer: 20 v. H. und mehr der einzeln flüchtenden Jugendlichen gingen nach meist nicht langer Zeit in die SBZ zurück, da sie sich auf Grund ihrer Vorstellungen von Staat und Gesellschaft in der freiheitlichen Atmosphäre des Westens nicht zurechtfanden und sich „herzlos“ behandelt fühlten u. ä. (Erziehungswesen) Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 223–224 Juden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarbeit

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 223]Die Bolschewisten legen, wie alle politischen Herrschaftssysteme, die darauf bedacht sind, die bestehende Gesellschaft durchgreifend neu zu ordnen (Totalitarismus), besonderes Gewicht darauf, die J. für sich zu gewinnen. Wie man dabei die „Jugend“ nach oben altersmäßig abzugrenzen hat, ist nicht ganz leicht zu entscheiden. Viel spricht dafür, die Grenze bei den etwa heute 30jährigen — Jahrgang 1930/31 — zu ziehen, da alle…

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FDGB (1963)

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED und vom Regime als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet und so außerstande ist, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Schon in der Satzung vom 3. 9. 1950 kam dies klar zum Ausdruck. In der auf dem 4. Bundeskongreß am 18. 6. 1955 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund ist die Klassenorganisation der in der DDR herrschenden Arbeiterklasse, die in festem Bündnis mit den werktätigen Bauern steht, und bekennt sich zur Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Partei der deutschen Arbeiterklasse.“ Nach § 4 des Gesetzbuches der Arbeit fördern die Gewerkschaften „den Kampf um den wissenschaftlich-technischen Höchststand, die Aneignung allseitiger Kenntnisse und eine hohe sozialistische Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin zur raschen Steigerung der Arbeitsproduktivität. Sie mobilisieren die ganze Arbeiterklasse und die Intelligenz zur allseitigen Erfüllung der Wirtschaftspläne mit dem Ziele der ständigen Verbesserung ihres materiellen und kulturellen Lebensniveaus.“ Damit ist der FDGB der wichtigste Gehilfe des staatlichen Arbeitgebers. Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung gegen die frei[S. 138]heitlichen Arbeiter. (Streik) Höchstes Organ des FDGB ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vors. (zur Zeit Warnke) und die Sekretäre, die zusammen das Präsidium bilden. In den Bezirken bestehen Bezirksvorstände, in den Kreisen und größeren Gemeinden Kreis- und Ortsausschüsse. Der FDGB umfaßt nach Umgliederungen im Jahr 1958 und 1961 folgende Gewerkschaften: die Industriegewerkschaft (IG) Bau und Holz, Chemie, Eisenbahn, Energie - Post- und Fernmeldewesen — Transport, Druck und Papier, Metall, Textil — Bekleidung — Leder, Wismut sowie die Gewerkschaften Staatliche Verwaltungen, Gesundheitswesen, Handel, Nahrung — Genuß, Land- und Forstwirtschaft, Unterricht und Erziehung, Wissenschaft. Die IG örtliche Wirtschaft ist aufgelöst. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Sekretariat, bestehend aus dem Vors., seinem Stellv. und den Sekretären. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Ortsvorstände gegliedert. Als „Fundamente“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Organisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), b) die Ortsgewerkschaftsorganisationen und c) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Es gilt der Grundsatz: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe, die vom Vertrauensmann geleitet wird. Die Wahlen zu den Organen des FDGB stehen völlig unter dem Einfluß der SED, da kein Kandidat gegen deren Willen aufgestellt werden kann. Am 1. 1. 1956 wurde der FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Am 15. 2. 1958 übernahm der FDGB ferner die staatliche Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Die Sozialversicherung“. Die Bundesschule des FDGB in Bernau wird seit 1952 als Hochschule bezeichnet und seit 1956 „Hochschule der Deutschen Gewerkschaften Fritz Heckert“ genannt. Sie veranstaltet Dreijahreslehrgänge für Gewerkschaftsfunktionäre, deren Teilnehmer mit dem Staatsexamen als Diplomwirtschaftler abschließen. Auf ihr werden seit 1960 auch afro-asiatische Gewerkschaftsfunktionäre im Sinne des „proletarischen Internationalismus“ (Kosmopolitismus) geschult. Der FDGB verleiht die Fritz-Heckert-Medaille als Auszeichnung für hervorragende gewerkschaftliche Tätigkeit (im Sinne des Kommunismus (Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 137–138 Faschismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftliche Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED und vom Regime als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber…

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Wenden (1963)

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet hat ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt. Obschon sich kaum 5. v. H. der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000) ständig abnimmt und der von der benachbarten Tschechoslowakei her genährte wendische Nationalismus niemals ernstliche Bedeutung gewann, drängt das Regime der SBZ den vorwiegend kirchlich-protestantisch und antikommun, eingestellten W., offiziell als Sorben bezeichnet, die Autonomie geradezu auf; Ausdruck dieser mit schwankender Entschiedenheit betriebenen Politik waren das am 23. 3. 1948 vom sächsischen Landtag beschlossene Sorben-Gesetz und das Gesetz zum Schutze der niederlausitzischen Bevölkerung und ihrer Kultur vom 12. 9. 1950. Die W. haben eine kommunistisch gesteuerte Heimatbewegung, die [S. 523]Domowina, eine Tageszeitung „Nowa Doba“ („Neue Zeit“) und eine (niedersorbische) Wochenzeitung „Nowy Casnik“. Der Sender Cottbus strahlt sonntags für die Dauer einer knappen Stunde in „sorbischer“ Sprache aus. Ein „Institut für sorbische Volksforschung“ wird von der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften betreut, an der Leipziger Universität besteht ein Sorbisches Institut, und neben einigen weiteren Instituten gibt es in Bautzen und Cottbus „sorbische“ Oberschulen. Die Zweisprachigkeit in amtlichen Veröffentlichungen und Beschilderungen wird systematisch gefördert. Die Entwicklung der wendischen Volksgruppe wird nicht nur in der Tschechoslowakei, sondern auf Grund der These, daß Sorben und Serben miteinander verwandt seien, auch in Jugoslawien beobachtet. Die Volksgruppe fühlt sich in jüngster Zeit durch deutsche „Unterwanderung“ im Gefolge der Errichtung des Industriekombinats Schwarze Pumpe bedroht. (Nationalitätenpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 522–523 Weltrevolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wendt, Erich

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet hat ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt. Obschon sich kaum 5. v. H. der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000) ständig…

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Schauprozesse (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949 bis 1953 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u. a. in Dessau im April 1950, der Prozeß gegen Hermann Josef Flade in Olbernhau am 10. 1. 1951, der Prozeß gegen den Staatsanwalt Formann in Bautzen am 1. 9. 1951. Später wurde die Taktik in der Organisierung der Sch. verändert. An Stelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur aegen Eintrittskarten möglich (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Gericht und Verhandlungsraum sind durch die Volkspolizei abgesperrt. Der Verlauf eines Sch. ist meistens vorher genau abgesprochen. Oft konnte beobachtet werden, daß sich die Angeklagten in ihren Aussagen an vor der Hauptverhandlung niedergeschriebene Protokolle hielten, von für die „Bewußtseinsbildung und Erziehung der Bevölkerung besonders geeignet erscheinenden Szenen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und Wochenschau-Berichte hergestellt. Besondere Bedeutung hatten die Prozesse gegen 24 Studenten der Universität Jena vor dem BG Gera im Sept./Okt. 1958 (Gesamtstrafen: 110 Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen 5 Studenten der TU Dresden vor dem BG Dresden im April 1959 (Gesamtstrafen: 37½ Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen den ehemaligen Grenzpolizei-Oblt. Smolka vor dem BG Erfurt (Todesstrafe), die beiden Prozesse im Aug. 1961 vor dem Obersten Gericht gegen neun „Kopfjäger“ und „Menschenhändler“ (Gesamtstrafen: 78 Jahre Zuchthaus) und die im Juli und September 1962 beendeten beiden Prozesse des Obersten Gerichts gegen je 5 Angeklagte, denen Terrorismus und versuchte „Grenzdurchbrüche“ vorgeworfen wurden (zwei lebenslängliche Zuchthausstrafen und 69 Jahre Zuchthaus). (Rechtswesen) Literaturangaben Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 415 Schallplatten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schichtfahrer

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949 bis 1953 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u. a. in Dessau im April 1950,…

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Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (1963)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) die Gesellschaft gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet. „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u. a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. „Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesellschaft steht — ausgehend von der Praxis des Kampfes um Frieden und Sozialismus und der Theorie des Marxismus-Leninismus — die Propagierung der nationalen Politik der DDR und der großen Ideen und Perspektiven des Friedens und des Sozialismus.“ Ihre Vorträge und Publikationen sollen sich durch „hohe Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auszeichnen und sich ständig mit kleinbürgerlichen, revisionistischen, imperialistischen und idealistischen Auffassungen auseinandersetzen“ („Neuer Weg“, 1960/11). Die Gesellschaft übernahm von den Volkshochschulen und dem KB nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen. Sie hat ca. 18.000 Mitgl., annähernd 800 Angestellte und führte 1960 über 200.000 Veranstaltungen durch; sie übernahm ferner vom Ministerium für Kultur wandernde Kleinausstellungen. 1. Vors.: Prof. Dr. Herb. Dallmann. Verlag: „Urania“-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“, „Urania“ und „Wissen und Leben“. (Erwachsenenbildung, Betriebsakademien, Dorfakademien) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 170 Gesellschaft für Sport und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftlich

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) die Gesellschaft gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet.…

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Brandenburg (1963)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1. Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aufgehoben; staatsrechtliche Stellung des Landes seither unklar. Von der Altmark aus ab 1134 erworben und ab 1157 als Markgrafschaft B. bezeichnet, vergrößerte sich B. unter verschiedenen Herrscherhäusern (ab 1411 unter den Hohenzollern), errang unter dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688) europäische Bedeutung und teilte ab 1701 mit der Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zum König Friedrich I. in Preußen das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde B. von sowjetischen Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen, es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1945 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Febr. 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat, wurde die Provinz im Juli 1947 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 war B. Land der „DDR“; an Stelle des zum Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Potsdam, Kreisstadt. Hauptort der Mark B. an der Havel, mit 86.722 Einwohnern (1960) zweitgrößte Stadt in B.; reich an mit[S. 89]telalterlichen Bauten: spätromanischer Dom (12. Jh.), spätgotische Katharinenkirche (15. Jh.), Altstädter Rathaus (15. Jh.), Neustädter Rathaus (1945 zerstört, später völlig abgerissen); bedeutende Industrie: Stahl- und Walzwerke, Stahlbau, Fahrzeuge, Kinderwagen, Maschinen, Traktoren, Metall-, Leder- und Textilwaren, Schiffbau. Bis 1488 war B. Residenz der Markgrafen und späteren Kurfürsten von B., deren Land, ursprünglich Mark (Grenzgebiet) und seit 948 Bistum, seinen Namen von der alten Hevellerburg Brennabor (Brennaburg) erhielt. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. Eßlingen 1959, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 88–89 BPO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brasch, Horst

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1. Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der…

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Jugendliteratur (1963)

Siehe auch: Jugendliteratur: 1965 1966 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 1985 Das sogen. Jugendförderungsgesetz von 1950 (Jugend) bestimmte in § 33, daß „zur besseren Versorgung der Kinder mit Literatur“ ein selbständiger Verlag für Kinderliteratur gegründet und daß an allen Bibliotheken Kinderbuchabteilungen eingerichtet werden sollten (Bibliothekswesen). In der Tat gibt es z. Z. sechs ausgesprochene Kinder- und Jugendbuchverlage, von denen die beiden größten (Kinderbuch-Verlag und „Neues Leben“) „volkseigene“ Betriebe sind, während die übrigen (mindestens dem Anschein nach) noch in privater Hand [S. 226]sind (Verlagswesen). Daneben produzieren J. im Nebenzweig noch 10 meist „volkseigene“ und 2 kirchliche Verlage. Der Umfang der Produktion läßt sich aus den Statistiken nicht einwandfrei herauslesen; nach sowjetzonalen Angaben sollen 1955 insgesamt 17,4 Mill. Jugendschriften hergestellt worden sein. Die Auflagen werden unter dem Gesichtspunkt der „gesellschaftspolitischen“ Bedeutung der Titel manipuliert, bei Büchern „neutralen“ Inhalts sind sie daher meist zu niedrig. Die Buchpreise sind relativ niedrig, obschon der Fülle des Angebots billiger Buchreihen in der BRD nichts Gleichwertiges gegenübersteht. Der Verlag „Neues Leben“ gründete 1959 eine Jugendbuchgemeinschaft, deren Programm aber ganz auf den „Sieg des Sozialismus“ ausgerichtet ist und daher nicht den Anklang findet, den das stark angefachte Bildungsstreben und Lesebedürfnis der Jugend in der SBZ erwarten lassen sollten. In der J. für das erste Lesealter gibt es auf Grund der Leipziger Tradition, aber auch dank der Aufnahme von Übersetzungen vor allem aus dem Tschechischen und Polnischen beachtliche illustrative und typographische Leistungen. Die ideologische Ausrichtung tritt in der J. für die 10- bis 16jährigen thematisch immer mehr hervor, und der Übergang zu platter Agitationsliteratur geschieht stufenlos; selbst in den Lesebüchern für Schulanfänger finden sich bereits Spuren von Agitprop. Das Problem der Schmutzliteratur, in der Demokratie schwer lösbar, existiert für die SBZ kaum; dagegen trägt das Regime, auf Grund der zentralen Steuerung der Buchproduktion, die Verantwortung für die in großen Auflagen (und zum Teil von „Staatsverlagen“) produzierten, inhaltlich und formal minderwertigen, meist zudem nicht einmal jugendgemäßen Heftreihen, die in ihrer verderblichen Wirkung den Erzeugnissen westdeutscher Schundverlage nicht nachstehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 225–226 Jugendherbergen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendring, Deutscher

Siehe auch: Jugendliteratur: 1965 1966 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 1985 Das sogen. Jugendförderungsgesetz von 1950 (Jugend) bestimmte in § 33, daß „zur besseren Versorgung der Kinder mit Literatur“ ein selbständiger Verlag für Kinderliteratur gegründet und daß an allen Bibliotheken Kinderbuchabteilungen eingerichtet werden sollten (Bibliothekswesen). In der Tat gibt es z. Z. sechs ausgesprochene Kinder- und Jugendbuchverlage, von denen die beiden…

DDR A-Z 1963

Sprache (1963)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unter dem Einfluß des Parteijargons verändert sich die Schrift- und Umgangssprache der SBZ in einer Weise, die hüben wie drüben von vielen Menschen als Symptom des Auseinanderlebens und der Entfremdung empfunden wird. Entwicklungstendenzen der S., die allgemein mit der Technisierung des Lebens und den Fortschritten auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel (zumal der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung von Wort und Ton) Hand in Hand gehen, werden im totalitären Herrschaftsbereich durch den hemmungslosen Sprachverschleiß in der politischen Agitation und Propaganda verstärkt und beschleunigt. Das Weltanschauungs-Monopol des Marxismus-Leninismus und dessen behauptete Wissenschaftlichkeit, die Ansprüche der Zentralverwaltungswirtschaft (Produktionssteigerung, Plandisziplin, Erreichung des„Weltniveaus“), der militante Stil des Klassen- und „Friedens“-Kampfes, die bewußte Anlehnung an die SU - all das durchsetzt auf dem Wege über Presse, Fachliteratur, Rundfunk, Schule, Schulung und Kulturelle Massenarbeit, ja, selbst über Literatur, Theater, Kabarett das öffentliche und private Leben mit Elementen der (pseudo-)philosophischen, politökonomischen, militärischen Fachsprache. Der Glaube an die Machbarkeit aller Dinge bestimmt (wie beim Nationalsozialismus) den Habitus des gesprochenen und geschriebenen Wortes; der ideologische Bruch der Doktrin („der Überbau hilft der Basis“, Marxismus-Leninismus) nötigt zu sprachlichen Camouflagen (typisches, immer wiederkehrendes Beispiel: „breit entfalten“ für „aufziehen“, organisieren); der arglistigen Täuschung politisch Unerfahrener oder Schwankender dienen die Sinnverschiebungen bei Schlüsselbegriffen wie Demokratie, Freiheit, Frieden, Gesetzlichkeit (Rechtswesen), Mitbestimmung, Sozialismus, Wahlen usw.; der Kampf gegen den „Klassenfeind“, vor allem aber die Auseinandersetzung mit den ideologischen Abweichungen haben Arsenale von Schimpf- und Schmähwörtern entstehen lassen, die für den Nichtkommunisten [S. 451]vielfach unverständlich sind (Objektivist, Praktizist, Versöhnler u. a.); Journalisten, Partei- und Gewerkschaftsfunktionäre, aber auch Lehrer passen sich unter dem Zwang, den ideologischen Weisungen und Losungen der SED prompt zu folgen, oft auch unfähig zu selbständigem Denken und eigenem Ausdruck (oder deren Gefahren meidend) der S. der jeweils maßgebenden Parteigrößen an, und Nichtkommunisten folgen ihnen darin, entweder um sich zu tarnen, oder um das „Partei-Chinesisch“, nur dem Ohr von Gleichgesinnten vernehmbar, ad absurdum zu führen. Nachdem in der Tagespublizistik der BRD häufig die Gefahr einer Sprachspaltung an die Wand gemalt wurde, hat die Wissenschaft erfreulicherweise begonnen, die Sonderentwicklung der S. in der SBZ zu untersuchen und fundierte Erkenntnisse über sie vorzulegen. Die Verluderung der S. (als gesamtdeutsches und als sowjetzonales Problem) ist auch in der SBZ beobachtet und von einigen Einsichtigen (Becker, Klemperer, Weiskopf, Zweig) kritisch und warnend behandelt worden, doch wurden die spezifisch „gesellschaftlichen“ Ursachen von ihnen begreiflicherweise übersehen. Der Spracherziehung dient, unter Wahrung der Tabus und mit klassenkämpferischen Einschlägen, die unter Mitwirkung der Redaktion des sowjetzonalen „Duden“ vom Verlag Enzyklopädie herausgegebene Monatsschrift „Sprachpflege“. Schriftsteller, Pädagogen und Wissenschaftler, die sich um die „Reinerhaltung und schöpferische Weiterentwicklung der deutschen S.“ verdient machen, zeichnet die Deutsche ➝Akademie der Künste mit dem F. C. Weiskopf-Preis aus. Ein von der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften seit langem vorbereitetes Wörterbuch der Deutschen S. der Gegenwart, dessen erste Lieferungen vorliegen, hat sich bereits der Sonderentwicklung der S. im kommun. Machtbereich angepaßt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 450–451 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Spremberg

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Unter dem Einfluß des Parteijargons verändert sich die Schrift- und Umgangssprache der SBZ in einer Weise, die hüben wie drüben von vielen Menschen als Symptom des Auseinanderlebens und der Entfremdung empfunden wird. Entwicklungstendenzen der S., die allgemein mit der Technisierung des Lebens und den Fortschritten auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel (zumal der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung von Wort und Ton)…

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Vergesellschaftung (1963)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Gelegentlich in der bolschewistischen Selbstreflektion verwendeter u. vorzüglich zutreffender Ausdruck für den Gesamtprozeß der Manipulation bzw. das von ihm angestrebte Resultat, dem im bolschewistischen Machtbereich Personen wie Sachen unterworfen werden. Der Begriff V. bezog sich zunächst auf die Produktionsmittel (Marxismus-Leninismus), die nominell in Gesellschafts- bzw. Volks- oder Gruppeneigentum, faktisch in Staatseigentum überführt werden (Volkseigentum, Kollektivierung). Es wird aber weiterhin angestrebt, die Menschen selbst durch ent[S. 495]sprechende Einübung wie durch direkte Bewußtseinsbildung zu einem von sog. sozialistischer ➝Moral getragenen Typ des vergesellschafteten Menschen umzuformen, der sich am Kollektiv orientiert, ihm seine Individualität (Individualismus) unterordnet und seinerseits wiederum sozialkontrollierend auf das Kollektiv einzuwirken bereit ist, so daß Partei und Staat sukzessive einen Teil ihrer Kontroll- und Gewaltfunktionen auf in ihrem Sinn funktionierende Gesamt- oder Teilkollektive abzulasten in die Lage kommen Gesetzbuch der Arbeit, Konfliktkommissionen, Prinzip der sozialistischen ➝Leitung). Als wichtigste Hebel zur V. der Menschen in diesem umfassenden Sinn werden die Arbeit (Arbeiter), vor allem in ihren auch gruppenmäßig straff durchinstitutionalisierten Formen (sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit in Form von Brigaden u. ä., wo auch gemeinschaftliche Freizeitverbringung angestrebt ist; Freizeitgestaltung), ferner die vorschulische, schulische (Ganztagsschulen) und nebenschulische, von der FDJ kontrollierte und manipulierte Gemeinschaftseinübung der Jugendlichen (Erziehungswesen, Jugend) und schließlich der Kollektivstil des Parteilebens (Kollektive Führung, Kritik und Selbstkritik) entwickelt. Während die mentale V. bei der älteren Generation, nicht zuletzt der Arbeiterschaft, wenig Fortschritte macht, ist es der Führung gelungen, beträchtliche Teile der Jugend an gewisse Normen der V. als etwas ihnen Selbstverständliches zu gewöhnen, ohne daß damit eine eigentliche bolschewistische Indoktrinierung erreicht wäre. — Manipulierte Ritualformen der V. wie die Jugendweihe, Namensweihe, sozialistische ➝Eheschließung, sozialistisches ➝Begräbnis sollen das Hineinwachsen der Individualitäten-Gesellschaft in die V. zusätzlich fördern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 491, 495 Verflechtungsbilanzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verkaufsnormen

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Gelegentlich in der bolschewistischen Selbstreflektion verwendeter u. vorzüglich zutreffender Ausdruck für den Gesamtprozeß der Manipulation bzw. das von ihm angestrebte Resultat, dem im bolschewistischen Machtbereich Personen wie Sachen unterworfen werden. Der Begriff V. bezog sich zunächst auf die Produktionsmittel (Marxismus-Leninismus), die nominell in Gesellschafts- bzw. Volks- oder Gruppeneigentum, faktisch in Staatseigentum überführt…

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Tarnorganisationen (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun, und politisch indifferente Kreise bearbeiten. Sollen kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen die gesellschaftliche und politische Ordnung der freien Welt vorbereiten. Auch sind T. scheinbar harmlose Aushängeschilder für „gesamtdeutsche Gespräche“ und „Friedensaktionen“ sowie Stützen der Infiltration und eingeschleuster Agenten und Spione. Es gibt T im Weltmaßstab mit Mitgliederzahlen, die z. T. in die Millionen gehen: WGB, WBDJ, Weltfriedensbewegung, Intern. Demokr. Frauen-Föderation, Intern. Studentenbund, Weltbund Intern. Lehrerverbände (FISE). Unter den übrigen T. sind besonders wichtig: Weltbund der Widerstandskämpfer (FIR), Weltföd. der Wissenschaftler, intern. Verband Demokr. Juristen (Vereinigung Demokr. Juristen [S. 472]Deutschlands), Intern. Rundfunk-Org. Neben intern. T. gibt es kleine, z. T. örtliche T., die als „Aktionsausschüsse, Kreise, Komitees“ o. ä. auftreten. Sie sind gefährlich, weil sie sich örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten anpassen und in der Lage sind, Mißstimmungen auch kleinerer Personengruppen auszunutzen. In der BRD sind T. nach der Gründung der „DDR“ und kommun. Wahlniederlagen sehr rege. Gesteuert werden sie von der Abt. gesamtdeutsche Fragen des ZK der SED und von der entsprechenden Abt. des Bundesvorstandes des FDGB. Die Zahl der T. in der BRD ging in die Hunderte. Ein großer Teil besteht nicht mehr. Denn sobald sie als kommun. Werkzeuge entlarvt sind, stellen sie ihre Tätigkeit ein, um unter Führung der gleichen Leute, aber unter anderem Namen ihre Wühlarbeit wiederaufzunehmen: Nach vorsichtigen Schätzungen belief sich die Zahl der T. im Jahre 1953 auf etwa 90, während sie 1955 mit etwa 130 angegeben wurde. Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen Auskunft bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden einzuholen. Literaturangaben Albrecht, Ernst F.: Kontakte im Zwielicht… Infiltration im kommunalen Bereich. Godesberg 1960, Verlag für Publizistik. 92 S. *: Die dritte Norm der Generale Korfes, Lattmann … und Genossen … Köln 1960, Markus-Verlag. 36 S. (über „Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“.) Richter, Karl: Die trojanische Herde — Ein dokumentarischer Bericht. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 313 S. (Beleuchtet die Infiltrationsarbeit in der Bundesrepublik.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 471–472 Tarnfirmen, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tausend kleine Dinge des täglichen Bedarfs

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun, und politisch indifferente Kreise bearbeiten. Sollen kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen die gesellschaftliche und politische Ordnung der freien Welt vorbereiten. Auch sind T. scheinbar harmlose Aushängeschilder für „gesamtdeutsche Gespräche“ und „Friedensaktionen“ sowie Stützen der Infiltration und eingeschleuster…

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Warschauer Beistandspakt (1963)

Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 12. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei allein hervorgerufen durch Angriffsvorbereitungen des NATO-Blocks und die (am 5. 5. 1955 besiegelte) Einfügung der Bundesrepublik Deutschland in die „friedensbedrohende“ NATO. In Wirklichkeit aber ergänzt der WB. nur: 1. die Beistandspakte, welche die SU 1943 mit der Tschechoslowakei, 1945 mit Polen und 1948 mit Rumänien, Ungarn und Bulgarien geschlossen hatte; 2. einige Beistandsverträge unter den Satelliten (1947–48). Und tatsächlich ist die NATO, die durch sowjet. Erpressungen, Vertragsbrüche und Angriffsrüstungen verursacht wurde, kein Angriffsbündnis. Sie ist nur eine Verteidigungsorganisation, die schon rein kräftemäßig keine Angriffe unternehmen kann. Wesentlich ist, daß der WB. die milit. und polit. Vorherrschaft der SU über die europäischen „Volksdemokratien“ beträchtlich verstärkt. Die §§ 3 und 4 sehen gegenseitige „Konsultation“ bei drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Dafür besteht (lt. § 6) der „Politische Beratende Ausschuß“. Seit Jan. 1956 hat dieser an sich nichtständige Ausschuß zwei Hilfsorgane: eine „Ständige Kommission“ und ein „Vereintes Sekretariat“. Der in Warschau abgeschlossene WB. trat mit Hinterlegung aller Ratifikationsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft. Erst am 28. 1. 1956 wurde die „DDR“ als Militärverbündeter des WB. voll anerkannt; denn die Streitkräfte der SBZ waren bis zum 18. 1. 1956 nicht als Armee, sondern nur als Kasernierte Volkspolizei aufgetreten. Nun aber brachte die „DDR“ ihre Nationale Volksarmee in den WB. ein. Seit dem 28. 6. 1956 hat der Minister für Nationale Verteidigung der SBZ die Stellung eines der Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des WB. Unter der Bezeichnung „Vereintes Kommando“ hat (lt. § 5) der WB. ein eigenes zentrales Oberkommando für jene Teile der Streitkräfte der Teilnehmerstaaten, die dem WB. zur Verfügung gestellt sind; denn nur die Streitkräfte der SBZ gehören als ganze den „Vereinten Streitkräften“ des WB. an. Sitz: Moskau. An der Spitze des „Vereinten Kommandos“ wirkt ein Oberkommandierender, den ein Stab der „Vereinten Streitkräfte“ unterstützt. Seine 8 Stellv. sind Verteidigungsminister oder andere Generale der Mitgliedsstaaten. Seit Jan. 1956 ist es „Beschluß“ der Teilnehmerstaaten (d. h. Anordnung der SU), daß die Stelle des Oberkommandierenden stets von einem Sowjetgeneral besetzt werden soll. Derzeit ist Oberkommandierender: Marschall der SU Gretschko ab 22. 7. 1960. Er ist zugleich einer der Stellv. des Verteidigungsmin. der SU. Der „Polit. Beratende Ausschuß“ der Teilnehmer des WB. unterstützt auf seinen Tagungen die Politik der SU. — Die milit. Stärke des WB. ist, verglichen mit jener der NATO, unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der NATO-Staaten, sehr beträchtlich und bedrohlich. (Militärpolitik) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Hamm, Harry: Rebellen gegen Moskau — Albanien, Pekings Brückenkopf in Europa. Köln 1962, Verlag Wissenschaft und Politik. 224 S., 32 Abb. Höpker, Wolfgang: Europäisches Niemandsland — Moskaus Zwischeneuropa vom Nordkap bis Kreta. Düsseldorf 1956, Eugen Diederichs. 167 S. Höpker, Wolfgang: Die Ostsee — ein rotes Binnenmeer? (Beih. 8 der Wehrwiss. Rundschau). Berlin–Frankfurt a. M. 1958, E. S. Mittler u. S. 94 S. m. 7 Karten. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Der Warschauer Pakt — Dokumentensammlung. Hrsg. von Boris Meissner (Dokumente zum Ostrecht, Bd. 1). Köln 1961, Verlag Wissenschaft und Politik. 205 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 518 Warnke, Herbert A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wartburg

Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 12. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei…

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DWK (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission: durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres, Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung errichtet. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vors. hatte die DWK zunächst nicht. Erst durch SMAD- Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Ent[S. 118]wicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vors. (Rau) und zwei stellv. Vors. (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitgl. wurden Vertr. des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen der DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Ausdrücklich wurde im Befehl 32 betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben.“ Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertr. der Parteien und 10 Vertr. der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war nicht nur praktisch, sondern auch formell (auf Grund der ihm zugebilligten Vollmachten) die ersfe Regierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. DDR vom 7. 10. 1949 ging die DWK auf in der „Provisorischen Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre. (Verfassung, Regierung und Verwaltung, Besatzungspolitik) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1961. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 117–118 DWA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ebert, Friedrich

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Abk. für Deutsche Wirtschaftskommission: durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres,…

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Dialektischer Materialismus (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. Diamat. Philosophie des Marxismus-Leninismus, auch definiert als Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei. Beansprucht, wissenschaftliche Erkenntnis der allgemeinsten Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens zu sein. DM. und Historischer Materialismus bilden die „theoretische Grundlage“ des Marxismus-Leninismus und vermitteln als solche die Einheitlichkeit der marxistisch-leninistischen Einheitswissenschaft. Die Lehren des DM. knüpfen vor allem an Ausführungen von Friedrich ➝Engels an, beanspruchen die einzige, von Lenin vermittelte Weiterentwicklung der philosophischen Lehren der Klassiker zu sein, die dem Geist des Marxismus gerecht wird. Der Anteil Stalins bei der Formung der obligatorischen Philosophie, einst überbewertet, ist erheblich. Das heute in der kommun. Welt geltende Weltauslegungschema wäre nicht ohne die von Stalin besorgte Zusammenfassung und Systematisierung möglich gewesen. Der DM. liefert in ständiger Auseinandersetzung mit dem Idealismus, der radikal abgelehnt wird, eine monistische Entwicklungslehre, die, materialistisch, das Geschehen in Natur und Gesellschaft als Prozeß der sich immer schon bewegenden Materie deutet. „Die wirkliche Einheit der Welt besteht in ihrer Materialität.“ Das Geistige ist Produkt der Materie auf einer hohen Stufe ihrer Entwicklung (Idealismus). Der Begriff der Materie wird nicht im Sinne des klassischen Materialismus als der ungeformte Stoff im Gegensatz zur Form definiert. Nach Lenin ist die Materie die objektive Realität, die unabhängig vom Bewußtsein existiert. Oder: „Die Materie ist objektive, uns in der Empfindung gegebene Realität.“ Die Entwicklung der Materie wird nicht als ein evolutionärer, sondern als ein dialektischer Prozeß gedeutet. Die Entwicklung verläuft nicht nur in kleinen, aufeinanderfolgenden Schritten, sondern führt gesetzmäßig von quantitativen Veränderungen durch einen sprunghaften Übergang (den dialektischen Sprung) zu qualitativen Veränderungen („Das Gesetz des Umschlagens quantitativer Veränderungen in gualitative“). Gleichwohl wird diese Dialektik als Prozeß mit aufsteigender, ständig fortschrittlicher Tendenz betrachtet, der praktisch im Anorganischen einsetzt und über die Entstehung des Lebens und der Gesellschaft hinweg zum Weltkommunismus als seinem Höhepunkt führt. Mit Hilfe des dialektischen Sprunges vermag sich der DM. vom älteren mechanischen Materialismus zu distanzieren, zumal er es gestattet, den durch Sprünge verbundenen Stufen der Entwicklung spezifische Strukturen zuzuschreiben; zwischen dem Anorganischen und Organischen bestehen ebenso gualitative Differenzen wie zwischen Tier und Mensch. Durch den Atheismus auf eine reine Diesseitseinstellung verpflichtet, sucht der DM. die Antriebe der Entwicklung in den Dingen und Prozessen selbst: in den Widersprüchen. „Im eigentlichen Sinn ist die Dialektik die Erforschung der Widersprüche im Wesen der Dinge selbst.“ (Lenin) Die Rolle der Widersprüche wird im Rahmen des Gesetzes der Einheit und des Kampfes der Gegensätze behandelt. Es besagt, daß allen Dingen, Erscheinungen und Prozessen widersprüchliche Seiten und Tendenzen innewohnen, die miteinander im Kampf liegen und der Entwicklung ihren inneren Impuls geben. Das Ergebnis ist das Wachsen der Widersprüche, die auf einer bestimmten Etappe durch das Vergehen des „Alten“ und das Entstehen des „Neuen“ gelöst werden. Dieser ebenfalls nicht genau definierte Begriff Widerspruch, dem Gegensätze, Konflikte, Spannungen usw. subsumiert werden, impliziert — soweit es sich um nichtkommunistische Gesellschaften handelt — die Ablehnung einer Gesellschaftsbetrachtung unter dem Aspekt der Harmonie und Integration und fordert die primäre Berücksichtigung der sozialen Konflikte, des Kampfes gegensätzlicher Tendenzen, des „Alten“ mit dem „Neuen“. Es läßt sich behaupten: Der DM. ist eine auf das gesamte Weltgeschehen ausgedehnte Verallgemeinerung der Deutung gesellschaftlicher Zusammenhänge vom Motiv der Revolution her. Die dialektische Negation des „Alten“ soll jedoch keine Absage an die gesamte bisherige Entwicklung sein, sondern hat nach dem „Gesetz der Negation der Negation“ die Funktion, das Positive der vorangegangenen Stadien in sich aufzunehmen, zu bereichern und auf eine höhere Ebene zu bringen. Das Weltauslegungschema des DM. bestimmt den Aspekt der von den Fachwissenschaften durchzuführenden Untersuchungen. Auf ihn werden sie durch die Verpflichtung auf die dem dialektischen Prozeß entsprechende dialektische Methode festgelegt. Diese Bindung hat nicht die Orientierung der sowjetischen Naturwissenschaften an der internationalen Forschung verhindert, dürfte aber einer der Gründe für den Tiefstand der Gesellschaftswissenschaften sein. Die materialistische Entwicklungslehre ist mit der von Lenin be[S. 112]gründeten Erkenntnistheorie, die eine besondere Form einer Abbildtheorie darstellt, verbunden. In ihr ist die Wahrheitstheorie verankert, die jedoch durch die These von der Praxis als „Kriterium der Wahrheit“ und die Forderung der Parteilichkeit des Denkens einen besonderen Charakter erhält. Mit Hilfe dieser Modifikationen des alten aristotelischen Wahrheitsbegriffes versucht die Kommunistische Partei sich als Träger der Wahrheit zu legitimieren, wobei sie — mit dem DM. — nicht nur eine radikale Wissenschaftsgläubigkeit, sondern auch einen ungebrochenen Optimismus hinsichtlich der prinzipiellen Möglichkeiten der Erkenntnis vertritt. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). (Dalp-Taschenbücher 325). Bern 1960, A. Francke. 180 S. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 8. Aufl., Frankfurt a. M. 1962, Moritz Diesterweg. 204 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 111–112 DIA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Diamat

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Pj. Diamat. Philosophie des Marxismus-Leninismus, auch definiert als Weltanschauung der marxistisch-leninistischen Partei. Beansprucht, wissenschaftliche Erkenntnis der allgemeinsten Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens zu sein. DM. und Historischer Materialismus bilden die „theoretische Grundlage“ des Marxismus-Leninismus und vermitteln als solche die Einheitlichkeit der…

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Steuern (1963)

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u.a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen u. ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der Grundsätze der Gleichmäßigkeit und der Gerechtigkeit der Besteuerung zu einem Instrument des Klassenkampfes. Der sowjetzonale Finanzwirtschaftler A. Lemmnitz charakterisierte das Steuerwesen wie folgt: „Steuerfragen sind Fragen des Klassenkampfes und nicht der ewigen Gerechtigkeit … Es gibt keine allgemeine Gerechtigkeit, sondern nur eine auf die jeweilige Klassengesellschaft bezogene Gerechtigkeit“ (DFW 1948, S. 8–12). Über die Steuereinnahmen lassen sich im einzelnen keine zuverlässigen Angaben machen, da die Einzelheiten des Staatshaushalts nicht bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß die Verbrauchsabgaben ständig gestiegen sind. Eine bedeutende Rolle spielt für die Einnahmeseite die PDA, die verbrauchssteuerähnlichen Charakter hat. Der Klassenkampfcharakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung in Erscheinung. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher u. gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen mehr als 90 v. H. beträgt. Ähnlich werden bei der Körperschaftsteuer — soweit sie durch die Einführung der PDA überhaupt noch erhoben wird — staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert. Konsumgenossenschaften entrichten eine Gewinnsteuer von 15 v. H. des Gewinnes. Bei Molkereigenossenschaften beträgt die Gewinnsteuer 55 v. H. des Betriebsergebnisses. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. Viele Betriebsausgaben sind steuerlich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, die dazu beitragen, daß es in absehbarer Zeit keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerksteuer). Die rückwirkend ab 1. 1. 1953 geplante Normativbesteuerung der Landwirtschaft ist dagegen anscheinend aufgegeben worden. Ab 1. Januar 1954 wurde in der „volkseigenen“ Wirtschaft die PDA nach dem Vorbild der sowjet. „differenzierten Umsatzsteuer“ eingeführt. Sie tritt an Stelle der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer u. der Verbrauchsabgaben. Die mit Wirkung vom 1. 1. 1957 eingeführte Handelsabgabe schließt in gewisser Hinsicht den Umwandlungsprozeß des sowjetzonalen Steuersystems ab. (Finanzämter, Abgabenverwaltung, Wirtschaftssystem, Finanzsystem, Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 462 Stettin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFB

Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u.a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen u. ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der…

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Halbstaatliche Betriebe (1963)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“, „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1954 die Deutsche Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich an Privatbetrieben zu beteiligen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der Volkswirtschaftsplanung nicht mehr besteht, wird nunmehr auch die noch vorhandene Kapitalbasis überfremdet Bisher wurde bei dieser Staatsbeteiligung formell die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt, wobei der Staat mit seiner Kapitaleinlage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich eregelt. Der Kommanditist hat bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. In Betrieben mit mehr als 50 v. H. St. wird ein staatlicher Beauftragter als Prokurist eingesetzt. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten, über den anteiligen Betriebsgewinn kann der bisherige Betriebsinhaber verfügen. Der staatliche Gewinnanteil wird unversteuert an den Staatshaushalt abgeführt. Langfristige Kredite werden nicht gewährt. Zusätzlicher Kapitalbedarf soll durch Erhöhung der staatlichen Einlage gedeckt werden. Während zunächst nur die DIB berechtigt war, sich an privaten Betrieben kapitalmäßig zu beteiligen, sind es heute nahezu ausschließlich VEB, daneben auch VVB und z. T. die Deutsche Reichsbahn. Neben der wirtschaftlichen Einflußnahme soll besonders die politische Beeinflussung und Kontrolle auf diese Weise durch einen intensiveren Kontakt vergrößert werden. In Einzelfällen ist auch die Form der Offenen Handelsgesellschaft zulässig. Wenn auch diese neuen Gesellschaften gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch stark in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Sie erhalten bestimmte Produktionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. HB. unterliegen der Kontrolle der Deutschen ➝Notenbank, sie sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei der Deutschen Notenbank zu unterhalten. Der Einfluß der SED in diesen Betrieben wird laufend vergrößert. [S. 190]Private Komplementäre werden gezwungen, in die SED einzutreten und politische Schulungskurse zu besuchen. Der Grad an wirtschaftlicher Selbständigkeit dagegen wird immer geringer. Seit Anfang 1963 sind die HB. völlig in die Volkswirtschaftsplanung einbezogen und werden im Zuge der Konzentrationsbestrebungen seit dem VI. Parteitag gezwungen, sich mit anderen HB. zu einem Betrieb zu vereinigen. Nach sowjetzonalen Angaben entwickelten sich die HB. wie folgt: Anteil der HB. an der industriellen Bruttoproduktion in v. H. der Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 189–190 Halberstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Halbstaatliche Praxis

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“, „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater…

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FDJ-Ordnungsgruppen (1963)

Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1965 1966 1969 [S. 140]Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten, so sagt jenes Programm, „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend — Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen.“ Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7) betont, sind die O. „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von den zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Auf „alle Jugendlichen“ sollen sie „durch kameradschaftliche Gespräche“ wirken. Zwar hätten sie mit Volkspolizei, Jugendhilfe, Gericht und Staatsanwaltschaft und auch Massenorganisationen zusammenzuarbeiten, sollten aber nicht bloße Hilfskräfte der Polizei werden. Die O. folgen sehr dem Vorbild der „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjet. Komsomol. Der Kampfauftrag der FDJ blähte seit dem 17. 8. 1961 die O., die nur wenige, kaum beachtete Gruppen hatten, zu einer Hauptformation der FDJ auf, und sie wurden, teilweise bewaffnet, zur Abschnürung des Westteiles von Berlin (Mauer) herangezogen. Vor allem wirkten sie bei der Aufstellung der FDJ-Regimenter, beim Abreißen der Fernsehantennen für Westempfang und bei Terroraufmärschen mit. Ende 1962 gab es mehr als 3.980 örtliche O. mit ca. 37.000 Mitgliedern. Die O. tragen schwarze Uniform und rote Armbinden und bilden Hundertschaften, die aus Zehnergruppen bestehen. Nach einem Aufsatz in der „Neuen Justiz“ (1962, Nr. 11) besteht der ständige Einsatz der O. „1. in der Niederhaltung der Feinde und ihrer Handlanger, besonders in der Form des Kampfes gegen alle ideologischen Einflüsse des Imperialismus und des westdeutschen Militarismus; 2. in der Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Grundsätze der sozialistischen Moral im … Kampf gegen die Kriminalität und das Rowdytum unter der Jugend.“ Ordnungsverletzer „übergeben sie den Staatsorganen. Sie setzen die Arbeitskollektive oder die Konfliktkommissionen“ ins Bild. Seit 1962 erhalten die O., wie Winter berichtet „1. die politische Ausbildung; 2. eine volkspolizeiliche Ausbildung; 3. eine vormilitärische Ausbildung für alle Jungen; für Mädchen entsprechend den örtlichen Möglichkeiten eine Ausbildung als Funker, Fernschreiberinnen u. ä.“ Die O. sind somit heute eine Art von politischer (und auch anti-krimineller) Hilfspolizei und eine Parallelorganisation zu der Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Die O., die den Kreisleitungen der FDJ unterstehen, leisten einen Eid auf SED und FDJ. Darin geloben sie „in treuer Pflichterfüllung für mein Vaterland und den Frieden jeden Auftrag zu erfüllen. Das gelobe ich“, so heißt es, „dem Genossen … Walter Ulbricht.“ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 140 FDJ-Kontrollposten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Schulung

Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1965 1966 1969 [S. 140]Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten, so sagt jenes Programm, „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend — Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen.“ Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960,…

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Luxemburg, Rosa (1963)

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 * 5. 5. 1870 in Zamocs (Polen) als Tochter eines Kaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich bereits als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach [S. 296]Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Mitarbeiterin der sozialdemokratischen Presse, 1902 Chefredakteurin der „Leipziger Volkszeitung“. Nach Ausbruch der russischen Revolution im Dez. 1905 Rückkehr nach Polen, 1906 dort mehrere Monate in Schutzhaft, 1907 Lehrerin für Nationalökonomie an der Berliner Parteischule der SPD. Zusammen mit Karl ➝Liebknecht Repräsentantin des linken Flügels, im scharfen Gegensatz zum rechten Flügel, insbesondere zu den von Eduard Bernstein vertretenen Auffassungen (Revisionismus), revolutionäre Marxistin; trat in ihren Schriften für den Generalstreik als Auftakt der proletarischen Revolution ein und forderte, die SPD solle den Massenstreik „als spontane Bewegungsweise der proletarischen Masse“ und „Erscheinungsform des proletarischen Kampfes in der Revolution“ bejahen und propagieren. Entgegen der von Lenin und den Bolschewiki (KPdSU) vertretenen Auffassung, die Revolution müsse durch eine rev. Partei organisiert werden, war für L. die Spontaneität der Massen eine entscheidende Voraussetzung der Revolution. Nach Ausbruch des ersten Weltkrieges zusammen mit Karl Liebknecht und Franz Mehring Herausgeberin der Zeitschrift „Die Internationale“. Von 1915 bis 1918 mit kurzer Unterbrechung als Kriegsgegnerin und revolutionäre Sozialistin in Berlin, der Festung Wronke und in Breslau inhaftiert. Zusammen mit Liebknecht Gründerin der KPD (31. 12. 1918), Verfasserin des Parteiprogrammes. Nach dem Januaraufstand am 15. 1. 1919 von Freikorpsangehörigen mit Liebknecht in Berlin ermordet. Trotz ihrer Bewunderung für Lenin und die Bolschewiki äußerte sie sich kritisch über die Oktoberrevolution: „Freiheit … nur für die Anhänger einer Partei … ist keine Freiheit. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Der einzige Weg zur Wiedergeburt ist … uneingeschränkte, breiteste Demokratie …“ Wichtigste Schriften: „Sozialreform oder Revolution“ (1899), „Massenstreik, Partei und Gewerkschaften“ (1907), „Einführung in die Nationalökonomie“, „Die Akkumulation des Kapitals“ (1913 - wiss. Hauptwerk), „Die russische Revolution“ (1917). Am bekanntesten sind ihre „Briefe aus dem Gefängnis“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 295–296 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/luxemburg-rosa verwiesen. Lukács, Georg (György) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Magdeburg

Siehe auch die Jahre 1962 1965 1966 * 5. 5. 1870 in Zamocs (Polen) als Tochter eines Kaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich bereits als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach [S. 296]Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der…

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Gerichtsverfassung (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (G.-Gesetz)“ (GVG) vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende G.-Gesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des G.-Gesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 753) und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurden Teile des GVG entscheidend verändert. „Die Gerichte sind Organe der einheitlichen volksdemokratischen Staatsmacht“ (§ 1 GVG). „Die [S. 168]Gerichte tragen durch ihre Tätigkeit dazu bei, daß in ihrem Bereich die staatlichen Aufgaben erfolgreich gelöst, insbesondere die Volkswirtschaftspläne erfüllt werden“ (§ 2, Abs. 2 GVG). Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „dem Sieg des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden“ dienen (§ 2, Abs. 1, Satz 1, GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§ 7 GVG und Art. 127 der Verfassung); tatsächlich ist jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet (Schöffen, Instrukteurwesen). Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung kann ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unzulässig; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist Deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden) (Wenden). Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilkammern gegliedert ist; sie sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: a) für alle Strafsachen, in denen nicht die Zuständigkeit eines höheren Gerichts begründet ist bzw. in denen der Staatsanwalt Anklage vor dem KrG erhebt, und b) für alle Zivilsachen, soweit nicht „eine Partei Träger gesellschaftlichen Eigentums ist und der Streitwert 3.000 DM Ost übersteigt. Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und 2 weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. in erster Instanz a) für Strafsachen, die „Verbrechen gegen die DDR“, Mord oder besonders schwere Wirtschaftsverbrechen zum Gegenstand haben oder in denen der Staatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem BG erhebt, und b) in allen Zivilsachen, die nicht vor das Kreisgericht gehören; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf- und Zivilsachen. Oberstes Gericht (OG): Als oberstes Gericht für die SBZ besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) errichtete OG mit dem Sitz in Ost-Berlin, das von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet wird und in Straf- und Zivilsenate gegliedert ist; sie sind mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Nach den im Dez. 1962 veröffentlichen Grundsätzen des Staatsrates über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege ist das OG „das höchste Organ für die Leitung der Rechtsprechung“. Es ist der Volkskammer und dem Staatsrat verantwortlich. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte in Straf- und Zivilsachen und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht in Straf- und Zivilsachen und in Arbeitsgerichtssachen. — Das Plenum des OG setzt sich aus sämtlichen Richtern des OG zusammen; für eine Entscheidung ist die Teilnahme von mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder des OG erforderlich. Das Plenum ist zuständig, wenn ein Senat des OG bei der Entscheidung einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Plenums abweichen will, und für die Kassation einer Entscheidung des OG. Das Plenum kann in Zusammenhang mit einer Entscheidung Richtlinien mit bindender Wirkung für alle Gerichte erlassen. Auf Antrag des Ministerrates erstattet das Plenum ferner Rechtsgutachten. Präsident des OG war von 1949 bis zum 25. 4. 1960 Dr. Kurt ➝Schumann. Nach dessen Rücktritt (Mitgliedschaft in der NSDAP!) wurde Dr. Heinrich ➝Toeplitz zum OG-Präsidenten gewählt. Im Sowjetsektor Berlins besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Aufhebung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8 Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel gegen dessen Entscheidungen und Kassationssachen entscheidet seit der Aufhebung des Kammergerichts das Oberste Gericht. (Rechtswesen) Literaturangaben Fragen der Gerichtsverfassung im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 2) Beitr. von Reinhart Maurach, Josef Magyar, Georg Geilke, Walther Rosenthal. Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 92 S. Samson, Benvenuto: Grundzüge des mitteldeutschen Wirtschaftsrechts. Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 146 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 167–168 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsvollzieher

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsreform geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit…

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Juni-Aufstand (1963)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ, Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, die katastrophale Lebensmittelversorgung und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Nachdem das Kommuniqué des Ministerrats vom 11. 6. bei der Verkündung des „Neuen Kurses“ gar nicht auf die Normenfrage eingegangen war, löste ein Artikel in der „Tribüne“ (Organ des FDGB) vom 16. 6. die Ost-Berliner Demonstrationen aus. Der Artikel hatte festgestellt: „… die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig.“ Am gleichen Tage um 7 Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalinallee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger Straße gelegenen „Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte völlig, so durch einander widersprechende Verlautbarungen über die Aufhebung der Normenerhöhung, und sie verstärkte im Gegenteil den Ausbruch der jahrelang unterdrückten Volkswut. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstration klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime hinwegfegen. Mit dem Marsch von 12.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun folgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjet. Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjet. Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjetsektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjet. Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u. a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Teile der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Ab 21 Uhr herrschte in Ost-Berlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene [S. 229]Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Zone, und in fast allen größeren Städten machte sich der Volkszorn in ähnlicher Weise Luft. Wo sowjet. Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch Sowjet. Truppen niedergeschlagen. Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes und die Unmöglichkeit, die SBZ zu bolschewisieren, unwiderleglich bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der Aufstand, obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des Aufstandes zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Solche Behauptungen werden allein schon durch das Fehlen jeglicher zentralen Führung und durch entscheidende taktische Fehler bei der Durchführung widerlegt. Der Westen hatte vielmehr jegliche Unterstützung versagen müssen, weil eine Ausweitung zu einer weltpolitischen Krise vermieden werden sollte. Auch aus der Bundesrepublik wurde nur zur Besonnenheit gemahnt und vor Provokationen, insbesondere gegenüber der Besatzungsmacht, gewarnt, obschon weite Kreise der Bevölkerung die Vorgänge mit leidenschaftlicher Teilnahme und großen Hoffnungen verfolgten. Die Tatsache und das Ausmaß des J. entzogen dem Anspruch der Kommunisten, im Auftrage der Arbeiterschaft in der SBZ den „Aufbau des Sozialismus“ zu vollziehen, für immer den Boden. Die Sowjets aber hätten durch Nachgeben gegenüber den maßvollen Zielen des J. ein neues Verhältnis gegenüber Deutschland herstellen und eine Politik der Verständigung einleiten können. Die Verluste des J. sind nicht genau zu ermitteln. Der Aufstand selber hat nach verhältnismäßig zuverlässigen Angaben 267 Tote unter den Demonstranten, 116 unter den Funktionären und 18 unter den sowjet. Truppen gefordert. Verwundet wurden danach 1.067 Demonstranten, 645 Funktionäre und 126 Sowjetarmisten. Die Zahlenangaben über Opfer standrechtlicher Erschießungen schwanken erheblich. Einschließlich der später willkürlich zum Tode Verurteilten dürften sie um 100 liegen. Genauere Angaben wurden über die Zahl der Opfer der dem Aufstand folgenden Rachejustiz errechnet. Danach wurden 1.100 bis 1.200 tatsächliche oder angebliche Teilnehmer zu insgesamt etwa 6.000 Jahren Zuchthaus, Arbeitslager oder Gefängnis verurteilt. Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 3. durchges. Aufl. (BB) 1958. 84 S. Brant, Stefan: Der Aufstand — Vorgeschichte, Geschichte und Deutung des 17. Juni 1953. Stuttgart 1954, Steingrüben Verlag. 325 S. m. 1 Karte u. zahlr. Tafeln. Riess, Curt: Der 17. Juni. Berlin 1954, Ullstein. 260 S. Stamm, Eugen: Juni 1953 — Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. (BMG) 1961. 48 S. (m. zahlr. Abb.) Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. Eine kartographische Darstellung. 4. Aufl. (BMG) 1956. Von dieser Karte erschienen eine englische und eine französische Ausgabe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 228–229 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Junker, Wolfgang

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ, Reaktion der Bevölkerung der Zone auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, die katastrophale Lebensmittelversorgung und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Nachdem das Kommuniqué…

DDR A-Z 1963

Außenpolitik (1963)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 53]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Gemäß Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2) leiten. Die A. ist jedoch völlig nach der sowjet. A. ausgerichtet. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks, ferner mit den kommun. Staaten Jugoslawien und Kuba. Ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock besteht auch in der SBZ eine Zweigleisigkeit der A., da unabhängig vom Außenministerium die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien des Auslandes Fragen der A. behandelt. Die enge außenpolitische Bindung an den Ostblock hat zu Verträgen mit der SU und anderen Staaten dieses Blockes geführt. Sehr wichtig sind: 1. die Abkommen mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950; sie gliedern sich in einen Vertrag über technisch-wissenschaftliche und über kulturelle Zusammenarbeit sowie das Grenzabkommen (Oder-Neiße-Linie), 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der behauptet, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“ und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Diese Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). Mit der Teilnahme der Regierung der SBZ an der Prager Konferenz der Ostblockstaaten, deren Ergebnisse in den sog. „Prager Beschlüssen“ vom 21. 10. 1950 niedergelegt sind, wurde die außenpolitische Einbeziehung in den Ostblock auch formell beendet (wichtigster Inhalt der Prager Beschlüsse: Die Deutschland-Beschlüsse der New Yorker Außenministerkonferenz der drei Westmächte vom 19. 9. 1950 werden für rechtswidrig und international ungültig erklärt; gefordert wird u. a. die Errichtung einer deutschen Zentralregierung, zu der die SBZ die Hälfte der Mitglieder bestimmt). Die A. blieb von der SU abhängig, wenn auch die SU die „DDR“ (seit 23. 3. 1954) als „souveränen Staat“ bezeichnet (Souveränität). Die Prager Konferenz von Vertretern Polens, der Tschechoslowakei und der „DDR“ (Dez. 1954) verstärkte die Abhängigkeit der SBZ vom Sowjetlager, indem sie gemeinsame Rüstungsvorkehrungen gegen die westeuropäische Abwehrorganisation beschloß. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und Polen, die Tschechoslowakei und andere Satelliten diesem Beispiel folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblocks, zu denen als 8. Partner die SBZ hinzugezogen war, in Warschau einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nichtkommun. Staaten Europas und unterstellten sich offen dem Oberbefehl eines Sowjetmarschalls (Konjew). Um die Empfindlichkeit der Westmächte zu schonen und weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ jedoch noch nicht offen in die Abmachungen einbezogen. Dies wurde am 28. 1. 1956 nachgeholt. Damit sollte die „DDR“ noch fester an das Sowjetlager gebunden und der Wiedervereinigung ein weiterer Stein in den Weg gelegt werden. (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der „DDR“ (20. 9. 1955) bestätigte die „Souveränität“ der „DDR“ und nannte sie „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Die Besetzung der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. im Hinblick auf die Aufnahme diplomatischer Bezie[S. 54]hungen zwischen der SU und der Bundesrepublik (13. 9. 1955) die SBZ als gleichberechtigten Verhandlungspartner gegenüber der Bundesrepublik hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (August 1955) der SBZ eine internationale souveräne Rolle Zuspielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der SBZ zu beheben und sie neben der Bundesrepublik wettbewerbsfähig zu machen, erließ die SU ihr am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1954 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ müsse, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt werden. Das Regime der SBZ ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. Immer wieder, z. B. in der Regierungserklärung des Außenministers Dr. Bolz vom 28. 8. 1958, erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Ihre Bemühungen, in möglichst vielen Staaten, die der SBZ diplomatische Beziehungen verweigern, wenigstens regierungsamtlich anerkannte Handelsvertretungen zu errichten, blieben nicht erfolglos. Doch nur vier Staaten, Ägypten (= VAR), Finnland, Indonesien und Irak, richteten auch ihrerseits Handelsvertretungen in der SBZ ein. „Handelsvertretungen der DDR“ bestehen in Ägypten, Algerien, Argentinien (am 13. 9. 1962 als unerwünscht geschlossen), Brasilien, Burma, Ceylon, Columbien, Finnland, Ghana, Guinea, Indien, Indonesien, Irak, Jemen, Kambodscha, Kuba, Libanon, Österreich, Mali, Marokko, Sudan, Syrien, Tunesien, Uruguay. — Als Generalkonsulat wird die Handelsvertretung bezeichnet in: Ägypten, Burma, Finnland, Guinea, Indonesien, Irak und Kambodscha; als Konsulat in Syrien. In einigen anderen Staaten erreichte die SBZ nur die Zulassung von Vertretungen der Kammer für ➝Außenhandel: in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, in den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Türkei. Die A. der SBZ verfolgt ihr Ziel, im Sinne des sowjet. Imperialismus zu wirken, auch mit jener propagandistischen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschrieb: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und vor allem die Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjet. Propaganda darauf ab, die atomaren Verteidigungswaffen von NATO-Truppen zu diffamieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nichtdeutschen NATO-Truppen auf dem Boden der Bundesrepublik gehören. Am 27. 7. 1957 legte sie diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland“. [S. 55]Die A. der SBZ arbeitet seit dem 5. 10. 1957 mit jenem Vorschlag für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, der mit dem Namen des polnischen Außenministers Rapacki verbunden ist. Dieser Vorschlag wurde z. B. am 11. 12. 1957 wieder aufgegriffen. An diesem Tage übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“ und forderten „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Das SBZ-Regime versucht ständig, seine Forderungen zur A. vorzutragen. Eine Gelegenheit bot die Genfer Außenministerkonferenz der vier Mächte vom Mai bis Juli 1959, die durch die ultimativen Erklärungen der SU (seit 10. 11. 1958) gegen den Vier-Mächte-Status Berlins herbeigeführt worden war. Wie die Regierungserklärung vom 9. 9. 1959 rückblickend betonte, suchte die SBZ zu erreichen, „daß Verhandlungen über Deutschland ohne die Teilnahme beider deutscher Staaten unmöglich sind“. Sie erstrebte „ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“. Dabei vermied das Regime wohlweislich die Probe, wie die Bevölkerung sich in geheimen, international kontrollierten Wahlen, vor allem in Mehrlistenwahlen, zu seiner Politik stellen würde. Es versuchte, die Bundesregierung als gefährliche militaristische und chauvinistische Angriffsmacht hinzustellen (Auslandspropaganda). Seit der Sprengung der Pariser „Gipfelkonferenz“ (Mai 1960) durch die SU agitiert das Regime der SBZ noch heftiger für atomare und nichtatomare Abrüstung und bezeichnet die Bundesrepublik als einzigen Störenfried. Die SBZ wolle, so beteuerte Walter ➝Ulbricht am 26. 9. 1960, „die Sicherung des Friedens und die Abrüstung“. Weiter behauptete Ulbricht in dieser Erklärung zur A.: „Es stehen sich … gegenüber: die friedliebende DDR und die Friedenskräfte in Westdeutschland auf der einen Seite, die Revanchisten und Militaristen mit ihrer Bundesregierung in Westdeutschland auf der anderen Seite.“ Ferner erstrebt die SED nicht nur eine Koexistenz im Sinne der SU und eine Konföderation zwischen der „DDR“ und der Bundesrepublik. Sie tritt auch immer wieder (gemäß Vorschlag der SU vom 10. 1. 1959) für einen Friedensvertrag ein, der die Bundesrepublik (ohne vorherige geheime gesamtdeutsche Wahlen) von westlichen Truppen entblößen, aus der NATO lösen und ihr rasch das Schicksal der SBZ bereiten würde. Ein solcher Vertrag soll auch den Westteil Berlins zur „Freien Stadt“ machen, als erster Schritt zur Einverleibung in die SBZ. Um den Ostblock zu stärken und ihre eigene Stellung zu festigen, versucht die SBZ, vor allem in Afrika und Vorderasien, Hilfe für Entwicklungsländer zu geben. Diese Versuche sollen der A. und dem Außenhandel dienen. Ihre Wirksamkeit in Übersee ergänzt sie durch die propagandistische Behauptung, die Bundesrepublik entfalte einen Neukolonialismus, der durch seine Tarnung doppelt gefährlich sei. Die Propaganda-Stichworte und Ziele, mit denen die SBZ seit Errichtung der Mauer A. zu betreiben versucht, faßte die Regierung in der Denkschrift zusammen, die sie am 27. 9. 1961 an die 16. Vollversammlung der UN richtete. Sie behauptete dort, die Bundesregierung treibe Revanchismus, indem sie die Wiedereroberung der 1945 abgerissenen deutschen Ostgebiete plane und die 1919 abgetretenen Kolonien zurückverlange. Das Regime der SBZ forderte, die Bundesregierung solle der Neutralisierung (Bündnisfreiheit) beider Teile Deutschlands zustimmen. Denn „die militärische Neutralität beider deutscher Staaten würde durch die Heraushaltung ganz Deutschlands aus dem atomaren Rüsten, durch den Abzug der ausländischen Truppen und die Beseitigung ihrer Stütz[S. 56]punkte sowie durch den schließlichen Austritt der beiden deutschen Staaten aus den jeweiligen Militärgruppierungen gewährleistet“ werden. (Damit sollen die nicht von der SED beherrschten drei Viertel des deutschen Volkes schutzlos der Übermacht des Ostblocks ausgeliefert werden.) Die Bundesregierung solle darauf verzichten, Selbstbestimmung für die Bevölkerung der SBZ und Berlins zu verlangen, da sie damit nur ihre gewalttätigen Absichten gegen die SBZ tarne. Die Bundesrepublik müsse einem Friedensvertrag (natürlich nach den sowjetischen Richtlinien vom 10. 1. 1959) zustimmen, der alle die Veränderungen bekräftigt, die die SU und die SED seit 1945 in Deutschland bewirkt haben. Immer wieder wird seitens des Regimes (so von Otto ➝Winzer am 27. 5. 1962 im „Neuen Deutschland“) „die Anerkennung der Souveränität der DDR“ für notwendig erklärt. Am 3. 10. 1962 wagte es Ulbricht (auf der 17. Volltagung des ZK der SED), die Sperrmauer in Berlin und die mörderische Abschnürung der SBZ von der Bundesrepublik als „Maßnahmen zum Schutze der Grenzen“ zu bezeichnen. Der „Ausbau der DDR als Bastion des Friedens, der Demokratie und des Sozialismus“, so bemerkte er, habe in Westdeutschland jene Kräfte gestärkt, die die „Anerkennung der Existenz zweier deutscher Staaten“ wünschen. — Die Machthaber der SBZ versuchen immer wieder, für ihre Gewaltpolitik gegen den sowjetzonalen Teil des deutschen Volkes eine völkerrechtliche Anerkennung zu erlangen. Sie wollen vor allem gleichberechtigt neben die Bundesrepublik treten. Literaturangaben Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Der Warschauer Pakt — Dokumentensammlung. Hrsg. von Boris Meissner (Dokumente zum Ostrecht, Bd. 1). Köln 1961, Verlag Wissenschaft und Politik. 205 S. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Celle 1962, G. Rautenberg. 76 S. Deuerlein, Ernst: Deutschland, wie Chruschtschow es will… Sowjetische Deutschlandpolitik 1955 bis 1961. Bonn 1961, Berto-Verlag. 217 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 2 (1956), in 2 Halbbänden (1963), zus. ca. 1210 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg 1953, Nölke. 375 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 53–56 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Austauschnormen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 53]Von einer A. der SBZ kann erst seit Errichtung der „DDR“ (7. Oktober 1949) gesprochen werden. Gemäß Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98, 2) leiten. Die A. ist jedoch völlig nach der sowjet. A. ausgerichtet. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks, ferner mit den…

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Aufbaugesetz (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen. Weitere Städte, Kreise und Gemeinden sind seitdem zu Aufbaugebieten erklärt worden. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen. Ein Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Das 1950 im A. angekündigte Entschädigungsgesetz ist erst am 25. 4. 1960 ergangen (GBl. I, S. 259). Die geldliche Entschädigung tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstücks. Soweit die Gläubiger aus dieser Entschädigung nicht befriedigt werden, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke erhält der Eigentümer nur den Zeitwert. Demgegenüber sind die alten Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 in DM Ost umgewertet worden. Die [S. 47]Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser unbilligen Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Für die Entschädigungsansprüche werden durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 DM, die Bewohnern der SBZ zustehen, Sparguthaben begründet. über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich über bis zu 3.000 DM verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst ab 2. 5. 1965 möglich. Soweit die verfügbar werdenden Beträge Bewohnern West-Berlins oder der BRD oder Ausländern zustehen, gelten die Verfügungsbeschränkungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und des Devisengesetzes. (Devisen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 46–47 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugrundschuld

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen.…

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1963: S

Saatzucht- und Handelsbetriebe, Vereinigung Volkseigener (VVB Saatgut) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SAJ SAP Säuberungen SBZ Schallplatten Schauprozesse Schichtfahrer Schießbefehl Schiffahrt Schiffbau Schirdewan, Karl Schirmer, Wolfgang Schlüssellisten Schnellkommandos Schnitzler, Karl-Eduard von Schöbel, Heinz Schöffen Scholz, Ernst Scholz, Paul Schönebeck Schönebecker Methode Schönfärberei Schön, Otto Schriftstellerverband, Deutscher Schule Schülerzeitungen Schulhort Schulung Schulung, Innerbetriebliche Schulungskommission Schumann, Horst Schund- und Schmutzliteratur Schwab, Sepp Schwangerenberatung Schwangerschafts- und Wochenhilfe Schwangerschaftsunterbrechung Schwarze Pumpe Schwarzmeer und Ostsee Allgemeine Versicherungs-AG Schwedt Schwerin Schwerindustrie SED Seebäder Seepolizei Seeschiffahrt Sefrin, Max Seghers, Anna Seibt, Kurt Seifert-Methode Seigewasser, Hans Sekretär des Gerichts Sekretariat des ZK der SED Sektierer Selbmann, Fritz Selbständige Abteilung Selbstbestimmung Selbstkosten Selbstkritik Selbstlauf Selbststudium Selbstverpflichtung Selbstverwaltung Senftenberg Sequesterbefehl SEW SfS Sicherheitsaktivs Sichtwerbung Siebenjahrplan Siebenjahrplanfonds Siegerbetrieb im Bezirkswettbewerb der örtlich geleiteten Industrie Signierliste Sindermann, Horst SKK SK-Verfahren SMAD SMT Sonderwege zum Sozialismus Sorben Sorgerecht Souveränität Sovexportfilm Sowchos Sowjet Sowjetblock Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) Sowjetische Handelsgesellschaften Sowjetische Kontrollkommission Sowjetisches Militärtribunal (SMT) Sowjetisierung Sowjetnik Sozialdemokratismus Sozialfürsorge Sozialismus Sozialistische Betriebe Sozialistische Gemeinschaften Sozialistische Gesetzlichkeit Sozialistischer Realismus Sozialistisches Bewußtsein Sozialistisches Dorf Sozialistische Stadt Sozialistische Wirtschaft Sozialprodukt Sozialversicherungsausweis Sozialversicherungs- und Versorgungswesen Soziologie Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands Spangenberg, Max Sparen Sparkassen Sparkaufbrief Sparrentenversicherung Sparsamkeitsregime Spartakusbund SPD Spedition Sperrgebiet Sperrkonten Sperrzone Spionage Spitzelwesen Spontaneität Sport Sportarzt Sporttoto Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) Sprache Spremberg SSD Staatliche Kontore Staatliche Praxis Staatliches Komitee für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft Staatsangehörigkeit Staatsanwaltschaft Staatsapparat Staatsarchive Staatsbeteiligung Staatsbibliothek, Deutsche Staatsbürgerkunde Staatsfeiertage Staatsflagge Staatsgrenze West Staatshaushalt Staatsmacht Staatsmonopolismus Staatsplandokument Staatsplanpositionen Staatsplanvorhaben Staatspräsident Staatsrat Staatsreserven Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi) Staatsverbrechen Staatsverlag Staatsverleumdung Staatsverrat Staatswappen Stachanow, Alexeij Stadtambulatorium Stadtbezirk Stadtbezirksgericht Stadtbezirksversammlung Städte- und Gemeindetag, Deutscher Stadtgericht Stadtkontor, Berliner Stadtkreis Stadtverordnetenversammlung Staimer, Richard Stalinallee Stalinismus Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili Stalinstadt Standards, Staatliche (TGL) Ständige Kommissionen Stanislawski-System Stasi Statistik Steckenpferdbewegung StEG Stendal Sterbegeld Stern der Völkerfreundschaft Stern, Leo Stettin Steuern StFB Stief, Albert Stipendien Stoph, Willi Störsender Strafarrest Strafaussetzung Strafgesetzbuch Strafpolitik Strafrechtsergänzungsgesetz Strafregister Strafverfahren Strafvollstreckung Strafvollzug Stralsund Straßen Straßenverkehr Streik Streit, Josef Streitkräfte Strittmatter, Erwin Stubbe, Hans Stücklohn Studenten Studenten-Ausbildung, Militärische Studienlenkung StVA SU Subjektivismus Submissionen Suhl Sühnemaßnahmen Suhrbier, Max SVK Synagogengemeinde Syndikalismus

Saatzucht- und Handelsbetriebe, Vereinigung Volkseigener (VVB Saatgut) Sabotage Sachsen Sachsen-Anhalt Sachversicherung SAG SAJ SAP Säuberungen SBZ Schallplatten Schauprozesse Schichtfahrer Schießbefehl Schiffahrt Schiffbau Schirdewan, Karl Schirmer, Wolfgang Schlüssellisten Schnellkommandos Schnitzler, Karl-Eduard von Schöbel, Heinz Schöffen Scholz, Ernst Scholz, Paul Schönebeck Schönebecker Methode Schönfärberei Schön, Otto …

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WBDJ (1963)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Abk. für Weltbund der Demokratischen Jugend. Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der WBDJ. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nichtkommun. Jugendverbände täuschen. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich den WBDJ., als sie erkannt hatten, daß er nur ein getarnter Kampf- und Propagandahelfer des Weltbolschewismus ist, eine Tarnorganisation. — Im „Kongreß“ (dem etwa alle 3 Jahre tagenden Parlament des WBDJ.) und im „Rat“ (dem großen Ausschuß des Kongresses) sind offen auftretende Kommunisten noch in der Minderheit, doch im 60köpfigen Büro (Exekutivkomitee) des Rates und im Sekretariat des WBDJ. (Sitz Budapest) haben sie die Mehrheit. Präsident: Piero Pieralli (ein italienischer Kommunist). Generalsekr.: Claude Gatignon (Mitgl. des Zentralsekr. der Kommun. Jugend Frankreichs). Der WBDJ. soll Ende 1958 schon 101 Mill. Einzelmitglieder gezählt haben. — Die FDJ gehört ihm seit 21. 8. 1948 an. Der WBDJ. ist (so betont „Junge Welt“, 3. 3. 1960) „für alle Jugendorganisationen offen, die seine Grundsätze und das Programm anerkennen oder auch nur einem Punkt desselben zustimmen“. Es gibt folglich Mitglieder im WBDJ., die das Programm voll anerkennen und verwirklichen, weitere Mitglieder, die nur einem Punkt des Programms zustimmen (Sport- oder Kulturorganisationen), und andere, die das Programm anerkennen und sich beteiligen, gleichzeitig aber noch Mitglied einer anderen Weltorganisation sind: Doppelmitgliedschaft zur „WAY“ - d. h. zur World Assembly of Youth, der Weltjugendvereinigung). — Der WBDJ. zieht die angeblich überparteilichen Weltjugendfestspiele (Festival) auf. — Er arbeitet mit Aktionseinheits-Formeln und setzt Pazifistenverbände aller Art für die Machtpolitik der SU. ein. Auch sucht er durch antikolonialistische Agitations-Feldzüge von dem neuen Kolonial-Imperialismus der SU. abzulenken. — Die Einspannung des WBDJ. für die Sowjet. Machtpolitik zeigte sich im Herbst 1956: Damals unterdrückte die kommun. Funktionärs-Bürokratie des WBDJ. jede Kritik an dem mörderischen Vorgehen der Sowjettruppen gegen den Befreiungskampf des ungarischen Volkes. Seit 1959 vertritt der WBDJ. die Forderungen der SED zur Deutschland- und Berlin-Frage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 520 Wattfraß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehmer, Friedrich

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1965 1966 1969 1975 Abk. für Weltbund der Demokratischen Jugend. Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der WBDJ. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nichtkommun. Jugendverbände täuschen. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich den WBDJ., als sie erkannt…

DDR A-Z 1963

Häftlinge, Politische (1963)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines anderen Staatsverbrechens verurteilt worden sind. Auch die in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilten Angeklagten fallen in diese Kategorie. Die größten Strafanstalten, in denen sich PH. befinden, sind die in Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Halle, Luckau, Magdeburg-Sudenburg, Hoheneck bei Stollberg, Torgau, Untermaßfeld, Waldheim und Zwickau (Rechtswesen). Obwohl bis zum Sommer 1955 allein in den Strafanstalten über 20.000 PH. im Widerspruch zu den Grundrechtsgarantien der Verfassung eingesperrt waren und schwere und schwerste Zuchthausstrafen verbüßen sollten, gab es nach offizieller Version keine PH. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine politischen Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher hiermit untersagt“ (RV Nr. 125/51 des Justizministeriums der SBZ vom 5. 9. 1951). Die Zahl der PH. verringerte sich infolge von einigen seit 1954 durchgeführten Entlassungs- und Begnadigungsaktionen. 1954 kamen zur Entlassung 6.143 SMT-Verurteilte und 913 Waldheim-Verurteilte (Waldheimer Prozesse), 1954 etwa 4.000 SMT-Verurteilte und 1.000 Verurteilte aus den Kriegsverbrecherprozessen, 1956 etwa weitere 6.000 PH., darunter 691 Häftlinge, die früher der SPD angehört hatten. Von der Amnestie des Staatsrates (1960) wurden etwa 3.000 PH. betroffen. Neben diesen Entlassungsaktionen gab es Einzelentlassungen nach sog. „Urteilsüberprüfungen“, die zunächst eine Herabsetzung der Strafe und dann die Entlassung zur Folge hatten. Die Strafgerichte sorgten aber in der Anwendung der entsprechenden Strafgesetze, seit dem 1. 2. 1958 unter Heranziehung der politischen Straftatbestände des Strafrechtsergänzungsgesetzes dafür, daß immer wieder neue PH. eingeliefert wurden. Nach dem 10. August 1961 nahm die Zahl der PH. auf Grund der verschärften Terrorjustiz wieder erheblich zu; ging dann aber infolge einer neuen Entlassungsaktion in den Monaten Juni bis August 1962 wieder zurück. Heute befinden sich noch mehr als 12.000 Menschen auf Grund rein politischer Strafurteile in Haft. Im Strafvollzug werden die PH. genauso behandelt wie die kriminell Bestraften, eine Privilegierung oder zusammengefaßte Unterbringung gibt es nicht. Die PH. werden im Gegenteil in der Regel zu bestimmten Funktionen oder Dienstverrichtungen (Brigadier, Zellenältester, Hausarbeiter), die möglicherweise gewisse Vergünstigungen zur Folge haben können, bewußt nicht herangezogen; Ärzte unter den PH. werden nur dann in ihrem Beruf beschäftigt, wenn kein anderer Arzt zur Verfügung steht. Literatur aus der Gefangenenbücherei erhalten PH. unter erheblich größeren Schwierigkeiten als kriminell Bestrafte. In der Untersuchungshaft ist die Behandlung der PH. bewußt hart und schikanös. Nach keinesfalls vollständigen Erfassungen in West-Berlin (Hilfskomitee für politische Häftlinge) wurden von 1945 bis 1962 54.977 Personen registriert, die von Zonengerichten oder sowjetischen Militärtribunalen aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen verurteilt worden sind; davon lauteten 546 Urteile auf Todesstrafe und 694 Urteile auf lebenslängliches Zuchthaus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 188 Haftarbeitslager (HAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hager, Kurt

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1965 1966 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder…

DDR A-Z 1963

Brecht, Bert (Bertolt) (1963)

Siehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertold): 1966 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1965 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1951 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der Schauspielerin Helene Weigel, das Berliner Ensemble. 14. 8. 1956 verstorben. B. vertrat eine neue Auffassung von der gesellschaftlichen Funktion des Theaters. Dem „bürgerlichen Illusionstheater“, der aristotelischen Funktion des Theaters, Furcht und Mitleid zu erregen, stellte B. seine Theorie vom „epischen Theater“ entgegen. An die Stelle der Identifikation des Schauspielers mit seiner Rolle und des Zuschauers mit der Handlung wollte B. die rationale Distanziertheit treten lassen (Verfremdungseffekt). Dadurch und durch die Demonstration exemplarischer Beispiele sollte der Zuschauer zu bestimmten gesellschaftlichen Einsichten im Sinne einer sozialistischen Entwicklung gelangen. B. gilt als bedeutendster zeitgenössischer deutscher Dramatiker, sein Stil hat das moderne Welttheater maßgeblich beeinflußt. Unter Stalin waren sein Werk und Stil als Formalismus verpönt. 1951 wurde die Aufführung der Stücke „Das Verhör des Lukullus“, „Die Mutter“, „Die Tage der Commune“ in Ost-Berlin verboten. Auch heute wird das Werk von B. in der SU wenig geschätzt. B. war Parteigänger des Kommunismus und Repräsentant der „DDR“, aber mit Vorbehalt: Emigration in die USA statt SU, nicht Mitgl. der SED, Staatsangehörigkeit Österreichs statt der „DDR“. Wiederholt kritische Äußerungen, stand Wolfgang ➝Harich und Ernst ➝Bloch nahe (Revisionismus). Stücke: „Trommeln in der Nacht“ (1922), „Dreigroschenoper“ (1928), „Die Maßnahme“ (1930), „Mutter Courage und ihre Kinder“ (1941), „Leben des Galilei“ (1943), „Der gute Mensch von Sezuan“ (1943), „Herr Puntila und sein Knecht Matti“ (1948), „Der kaukasische Kreidekreis“ (1948) u. a. Auch bedeutende Lyrik („Die Hauspostille“, 1927) und Prosa („Geschichten vom Herrn Keuner“, 1930 ff.). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Achte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1963: S. 89 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1963 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/brecht-bertolt verwiesen. Bräutigam, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bredel, Willi

Siehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertold): 1966 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1965 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1951 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der…