DDR A-Z 1965

Nationale Front (1965)

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Hausgemeinschaften und Wohngebietsausschüssen (Wohngebiete) auf und verfügt auf allen Ebenen des Systems über sog. Ausschüsse und Aktivs. Oberstes Organ ist nach dem Statut der Nationalrat. Präsident des Nationalrats: Prof. Erich ➝Correns. Der weitaus wichtigere hauptamtliche Apparat der NF. besteht überwiegend aus SED-Funktionären; Vors. des Büros des Präsidiums des Nationalrats: Horst ➝Brasch (SED). Das Programm der NF. ist die allgemeinste Formulierung der SED-Politik und ist — als „genereller Volkswille“ verstanden — für alle anderen Parteien und die Massenorganisationen bindend. Zu seiner Verbreitung veranstaltet die NF. regelmäßige „Aufklärungseinsätze“ und unterhält eine Anzahl von Aufklärungslokalen (Agitation). Die NF. hat die früheren Aufgaben des „Demokratischen Blocks“ (Blockpolitik) übernommen. Sie stellt z. B. nominell die Einheitsliste für die Wahlen auf und benennt die Kandidaten für Richter- und Schöffenwahlen. (Rechtswesen) Die ursprüngliche gesamtdeutsche Zielsetzung der NF., „Sammlung aller aufrechten Deutschen zum Kampf um die Einheit Deutschlands und für den Abschluß eines Friedensvertrages“, ist zugunsten innerpolitischer Aufgaben seit 1955 mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Seit 1958 ist die NF. allerdings wieder verstärkt in die Infiltrationstätigkeit nach und in Westdeutschland und West-Berlin eingespannt. Sie arbeitet dabei streng nach den Weisungen des Politbüros und des ZK der SED. Leiter der Infiltrationstätigkeit innerhalb der NF. ist seit April 1959 Dr. Gerhard. Dengler (SED), stellv. Vors. des Büros des Präsidiums der NF. (Infiltration) Organisatorisch zuständig ist die Abt. für westdeutsche Verbindungen im Nationalrat der NF. Im April 1962 wurde vom Nationalrat der NF. ein „Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse in Westdeutschland und ihrer Veränderungen“ gegründet, das Propagandamaterial gegen die BRD ausarbeitet. Angeblich sollen diesem Komitee Vertreter aller Parteien in der SBZ und Personen aus der BRD angehören. Offiziell steht es unter der Leitung von Dr. Max ➝Suhrbier. Hier führt die NF. die Arbeit des Ausschusses für deutsche Einheit fort. Literaturangaben Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 299 Nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Gedenkstätten

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Hausgemeinschaften und Wohngebietsausschüssen (Wohngebiete) auf und…

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1965: L

Lager Laienkunst Landambulatorium Länder Landflucht Landkarten Landklubs der Intelligenz Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftsbank (LB) Landwirtschaftsrat Landwirtschaftsteuer Langhoff, Wolfgang Lauchhammer LDPD Lebensmittelkarten Lebensstandard Lebensversicherung Lehmann, Otto Lehmann, Robert Lehrerbildung Lehrer des Volkes, Verdienter Lehrlingsausbildung Leichtindustrie Leihbüchereien Leipzig Leipziger Messe Leistungsabzeichen Leistungslohn Leistungsprinzip Leistungsvergleich Leistungsverordnung Leitbetrieb Lemmnitz, Alfred Lenin Leninismus Lessing-Preis Leuna Leuschner, Bruno Liberal-Demokratische Partei Deutschlands Liberalisierung Liberman-Diskussion Liebknecht, Karl Liga für Völkerfreundschaft Linguistik-Briefe Linie Linse, Walter Literatur Literatur-Institut Loch, Hans Lohberger, Kurt Lohnausgleich Lohnfonds Lohngruppe Lohngruppenkatalog Lohnpolitik Lohnsteuer Losungen Lotterie Lotto LPG LPG-Gemeinschaftseinrichtungen der Zweige der tierischen Produktion LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel LPG-Gesetz Lübbenau Lucht, Gerhard Lufthansa, Deutsche Luftpolizei Luftschutz Luftverkehr Luftwaffe Lukács, Georg (György) Luxemburg, Rosa

Lager Laienkunst Landambulatorium Länder Landflucht Landkarten Landklubs der Intelligenz Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftsbank (LB) Landwirtschaftsrat Landwirtschaftsteuer Langhoff, Wolfgang Lauchhammer LDPD Lebensmittelkarten Lebensstandard Lebensversicherung Lehmann, Otto Lehmann, Robert Lehrerbildung Lehrer des Volkes, Verdienter Lehrlingsausbildung Leichtindustrie Leihbüchereien Leipzig Leipziger Messe …

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Wasserwirtschaft (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der SBZ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt, je 9 v. H. von der Landwirtschaft und der Bevölkerung verbraucht. Man stellte 1951 fest, daß zur Erfüllung der hochgesteckten Planziele in Industrie und Landwirtschaft eine 75proz. Steigerung der Wasservorratshaltung erforderlich ist. Nach Auflösung der etwa 3.500 regionalen Wasser- und Bodenverbände wurde 1952 eine zentralistische Neugliederung der Organisation der W. verfügt. Man legte 7~Großeinzugsgebiete fest, in denen je ein „VEB Wasserwirtschaft“ für Wasserversorgung, Kanalisation, Vorflut- und Abwasserregelung sowie für Wasserhygiene zuständig ist. Die Verwaltungsspitze ist das Zentrale Amt für W., Sitz Berlin. Anfang 1964 wurden diese VEB zusammengefaßt in einer neu errichteten „Vereinigung volkseigener Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbehandlung“, Sitz Potsdam. Der Organisation der W. unterstehen 74.000 km Wasserläufe, 1.520 km Deiche und 75 Talsperren und Staubecken mit zusammen 720 Mill. cbm Stauinhalt. 74 v. H. der Einwohner sind an die zentrale Wasserversorgung, 55 v. H. der Einwohner an das zentrale Abwassersystem angeschlossen. Das erste größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient mit ihrem Fassungsvermögen von maximal 6 Mill. cbm der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den sowjet. Uranbergbau im Erzgebirge. Das zweite und bisher größte Projekt war der 1952 in Angriff genommene und im Okt. 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. cbm Wasser speichern und ist damit der viertgrößte Wasserspeicher in Gesamtdeutschland. Durch sie wird die Wasserversorgung für die Industrie, die Landwirtschaft und für 2 Mill. Menschen im Raum Halle-Magdeburg sichergestellt. Das dritte Vorhaben ist noch Projekt: Der Bau eines großen mitteldeutschen Verbundnetzes mit dem Namen „Elbaue-Projekt“ ist 1955 in Angriff genommen worden. Das mitteldeutsche Industriegebiet um Halle und Leipzig liegt im Regenschatten des Harzes und erhält daher nicht ausreichend Niederschläge. Rohrleitungen von 480 km Länge sollen Wittenberg–Bitterfeld umschließen und den Industriebetrieben täglich zusätzlich 200.000 cbm Wasser zuführen. Weitere „Perspektivpläne“ sehen u.a. vor: Bau von drei Talsperren im Thüringer Wald, einer Talsperre im Südharz und 15 Rückhaltebecken im Unstrutgebiet. Nach Meinung von Fachleuten der SBZ sollen jedoch allo diese Pläne nicht ausreichen, um den zu erwartenden Bedarf der Industrie sicherzustellen. — Erhebliche Schwierigkeiten [S. 472]macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Zur Erzeugung von Elektroenergie dient die Wasserkraft in der SBZ nur in geringem Umfange: nur 1,8 v. H. der Elektroenergie (Energieerzeugung) wird in Wasserkraftwerken erzeugt. Zum Ausgleich der Belastungsspitzen an einigen Stunden des Tages sind die Wasserkraftwerke jedoch von Bedeutung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 471–472 Wasserstraßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WBDJ

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der SBZ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt, je 9 v. H. von der Landwirtschaft und der Bevölkerung…

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Parteien (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die P. und Gewerkschaften wurden durch den SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 zugelassen. Darauf Gründung der KPD (11. 6. 1945), SPD (15. 6. 1945), CDU (26. 6. 1945) und LDPD (5. 7. 1945). Am 14. 7. 1945 Zusammenschluß in einem „Block der antifaschistisch-demokratischen P.“ (Blockpolitik). Am 19./20. 4. 1946 Zwangszusammenschluß der SPD und KPD zur SED. Auf Wunsch und Initiative der SMAD und der SED-Führung am 21. 4. bzw. 16. 6. 1948 Gründung von zwei neuen P., der NDPD und der DBD, um weitere nichtkommun. Bevölkerungsgruppen an das Regime zu binden. Insbesondere im Zeitraum von 1948/49 bis 1952 gelang es der SED mit Unterstützung der sowjet. Besatzungsmacht und einzelner Funktionäre in den anderen P., diese zu Ausführungsorganen ihrer eigenen Politik zu degradieren. Die Aufstellung eigener Wahllisten wurde unterbunden (Nationale Front, Wahlen). Das formale Mehrparteiensystem der SBZ stellt sich in Wirklichkeit dar als Einparteienherrschaft der SED. Nach außen haben die übrigen P. die Funktion, die demokratische Fassade des SBZ-Staates zu bilden; nach innen ist ihnen hauptsächlich die Aufgabe zugewiesen, den Mittelstand und die christliche Bevölkerung für die Volksdemokratie zu gewinnen. Ist schon in der SED die Neigung und Bereitschaft der kleinen Funktionäre und einfachen Mitglieder zur Betätigung oder gar Hingabe an die Parteiziele gering, so wird die Stimmung in den übrigen P. vollends durch Resignation gekennzeichnet. Nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus haben die P.-Mitglieder nichts zu sagen. Oppositionelle oder auch nur selbständige Mitglieder und Funktionäre wurden und werden gegebenenfalls durch Säuberungen ausgemerzt. — Das System der P. in der SBZ hat mit dem der BRD nur den Namen gemein. (Massenorganisationen) Literaturangaben Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Kopp, Fritz: Die Nationale Front des Demokratischen Deutschland (in Deutsche Fragen 1960, H. 7 u. 8). Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 99 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 316 Parteidokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteigruppe

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die P. und Gewerkschaften wurden durch den SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 zugelassen. Darauf Gründung der KPD (11. 6. 1945), SPD (15. 6. 1945), CDU (26. 6. 1945) und LDPD (5. 7. 1945). Am 14. 7. 1945 Zusammenschluß in einem „Block der antifaschistisch-demokratischen P.“ (Blockpolitik). Am 19./20. 4. 1946 Zwangszusammenschluß der SPD und KPD zur SED. Auf Wunsch und Initiative der SMAD und der SED-Führung am 21. 4.…

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Neuer Kurs (1965)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 5. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. 4. geäußerte) Aufforderung zur Lockerung der Taktik wiederholte. Es war keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos der Sowjetisierung beabsichtigt. Eine Wirtschaftskatastrophe, die durch Verschärfung des Klassenkampfes, Fehlplanung und Bürokratie heraufgeführt worden war, sollte vermieden, einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) sollte vorgebeugt werden. Der NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in der SU und in anderen Satellitenstaaten zusammen. Das Politbüro der SED empfahl am 9. 6. 1953 der Regierung: 1. Im Fünfjahrplan Verminderung der Aufwendungen für die Schwerindustrie; 2. den (angeblich nicht nur vorläufigen) Verzicht auf die Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes durch Steuernachlässe, kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des Klassenkampfes gegen die Bauern, der mit Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführt wurde; Aussetzung der Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls, um private Erzeugung zu steigern; 4. Verzicht auf Ausschließung des gewerblichen Mittelstandes von den Lebensmittelkarten; 5. Milderung der Arbeitsnormen und Lohnverschlechterungen, 6. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums; 7. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 8. Aufhebung einiger Maßnahmen gegen die Kirchen (Kirchenpolitik). Außerdem wurden Erhöhung der Rechtssicherheit, beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrheitsgemäßer Presseberichterstattung angekündigt. Entsprechende Maßnahmen blieben jedoch großenteils aus oder wurden nur unvollständig durchgeführt. So wurde Flüchtlingsvermögen ab Aug. 1958 nicht mehr durch Treuhänder verwaltet. Der NK. war ein vorübergehender Aufschub der verschärften Sowjetisierungspolitik, die durch die kritische Lage erzwungen worden war. In gewisser Weise kann er politisch mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU (1921–1928) verglichen werden. – Malenkows Sturz (8. 2. 1955) beendete im wesentlichen diesen NK. zwar nicht außenpolitisch und propagandistisch, aber doch wirtschaftlich und innenpolitisch. Die Satellitenländer mußten dem Abbruch des NK. rasch folgen. Die SED zögerte die offene Preisgabe des NK. hin, weil sie an den Juniaufstand von 1953 zurückdachte. Erst am 1. 6. 1955 ließ Ulbricht die taktische Losung vom NK. fallen. Er sagte: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz ließ eine gewisse Milderung, die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, bald wieder nach. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs schnell. So mußten SED und Regierung schon auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 wieder erhebliche Verletzungen der Demokratischen Gesetzlichkeit zugeben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 305 Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neuerer

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 5. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. 4. geäußerte) Aufforderung zur Lockerung der Taktik wiederholte. Es war keine…

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Militärgerichtsbarkeit (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde über Anklagen wegen militärischer Delikte vor den ordentlichen Gerichten unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. Nunmehr richten sich Aufbau und Zuständigkeit der M. nach dem Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Auf[S. 284]gaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung) vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 71). Danach wird die M. „von dem Obersten Gericht, bei dem ein Kollegium für Militärstrafsachen gebildet wird, von den Militärobergerichten und Militärgerichten ausgeübt“. Die Gerichte für Militärstrafsachen werden als „Organe der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet, die als Teile des Gerichtssystems der „DDR“ zu arbeiten haben. Sie sollen durch ihre Tätigkeit die Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege in der Nationalen Volksarmee und den Organen des Wehrersatzdienstes verwirklichen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Kampf gegen die Angriffe auf die militärische Sicherheit und die Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft dieser Organe führen (§ 2). Die Leitung der Rechtsprechung liegt auch hier beim OG (Gerichtsverfassung). Die Militärgerichte sind nicht nur für die Rechtsprechung gegenüber Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, „die durch Spionage, Diversion oder Sabotage die militärische Sicherheit gefährden“ (§ 4). Die Militärrichter des OG werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer auf 4 Jahre gewählt. Für denselben Zeitraum werden die Richter der Militärobergerichte und der Militärgerichte auf Vorschlag des Nationalen Verteidigungsrates vom Staatsrat gewählt (§ 10). Anzahl und Einsatz der Militärrichter werden vom Minister für Nationale Verteidigung bestimmt (§ 11). Die die Richter wählenden Organe sind auch für ihre vorzeitige Abberufung zuständig. In den Stäben, Truppenteilen, Einheiten und Dienststellen der Nationalen Volksarmee und der Organe des Wehrersatzdienstes werden Militärschöffen auf die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 16). Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeit festgelegt (§ 19). Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zuständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Major/Korvettenkapitän oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Im Gegensatz zu den Bezirksgerichten haben die Militärobergerichte zwar auch ein Plenum, aber kein Präsidium. Für die Organisierung der Tätigkeit des MilOG und seines Plenums ist der Leiter des MilOG allein verantwortlich. Das MilOG-Plenum entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen der MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärsstrafsenate des Kollegiums des OG. Für die Revision der MilOG und MilG, die politische, fachliche und militärische Qualifizierung der Militärrichter ist die im Ministerium der Justiz neu gebildete Hauptabteilung Militärgerichte zuständig. Der Leiter dieser Hauptabteilung ist in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt. (Militärstaatsanwaltschaft, Militärstrafrecht, Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 283–284 Militärbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militarismus

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde über Anklagen wegen militärischer Delikte vor…

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Ärzte (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte den Ä. die haupt- oder „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien durch Privilegien schmackhaft zu machen. Anfang 1956 waren von rd. 11.700 Ä. noch rd. 3.200 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt, fast alle daneben an öffentlichen Einrichtungen, vor allem im Betriebsgesundheitswesen, tätig. Der Anteil der freien Praxen an den Behandlungsfällen betrug aber noch 1959 mehr als 50 v. H., mit der Folge höchster Anspannung der Arbeitskraft der Ä. Die Einschränkung der beruflichen Unabhängigkeit, Schwierigkeiten in der Erziehung der eigenen Kinder veranlaßten viele Ä. trotz guter Einnahmen zur Abwanderung, besonders seit 1957. Dadurch entstanden Ende 1958 krisenhafte Schwierigkeiten in der ärztlichen Versorgung, zumal in ländlichen Gebieten. Die Zulassungen zum Medizinstudium (1950:500) wurden stark gesteigert (1961: 2.250); neue klinische Ausbildungsstätten (Medizinische Akademien) wurden geschaffen. Aber die Zahl der Neuapprobationen betrug, infolge des Ausscheidens Ungeeigneter und der Abwanderung von Studenten in die BRD, auch 1961 nur 1.275. Immerhin war der Neuzugang höher als der Verlust durch Abwanderung und Lebensalter. Bedenklich wurde der Mangel an berufserfahrenen Ä. Auch weitete das Regime die ärztlichen Aufgaben rücksichtslos aus. Ein großer Teil der jungen Ä. wurde in die militärischen Einrichtungen gezogen. Rund ein Viertel der Ä. ist ausschließlich mit Verwaltungsaufgaben befaßt. Versucht wurde, [S. 38]die angespannte Lage durch Heranziehung von Ä. aus Satellitenländern mit hohem Bestand an Ä. (CSSR, Ungarn, Polen) zu entlasten. Es blieb bei wenigen Hundert mit meist nur kurzen Vertragszeiten. Im Sept. 1958 entschloß sich das ZK, die Linie der Zentralisation ambulanter ärztlicher Behandlung in Polikliniken und Ambulatorien, die dem Modell der SU entsprach, preiszugeben, ähnlich der CSSR die Tätigkeit der Ä. in den Staatlichen Praxen aufzulockern und damit einem Teil der Ä. eine gewisse Selbständigkeit zu belassen. Die Ärzteflucht hielt jedoch an. Das Regime sah sich veranlaßt, die Altersversorgung der freipraktizierenden Ä. zu verbessern. Im „Perspektivplan“ Juli 1959 wurde den „Ä. in eigener Praxis“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ä.“ (Dez. 1960) „langjährig erfahrenen Ä. und Zahnärzten“ die Praxisausübung in den Staatl. Einrichtungen in eigener Verantwortung („Halbstaatliche Praxis“) und selbst die neue Niederlassung in eigener Praxis (Änderung der Niederlassungsordnung von 1949 am 15. 2. 1961), ja sogar die Weiterführung der Praxis durch ihre Nachkommen zugestanden. Dazu traten Erleichterungen und Privilegien wie die Erlaubnis der Behandlung auf Kosten des Kranken (auch wenn er der Sozialversicherung angehört). Ein „Bund Deutscher Ä., Zahnärzte und Apotheker“ wurde als Berufsorganisation angekündigt, jedoch bisher nicht gebildet. Die Titel „Medizinalrat“ und „Sanitätsrat“ und neue Auszeichnungen wurden eingeführt. Zu solchen Zugeständnissen besteht seit der Abschnürung gegen die BRD am 13. 8. 1961 keine Notwendigkeit mehr, wenn auch die Ä., Zahnärzte und Apotheker bisher noch manchen Vorzug genießen. Die Zahl der Ä. belief sich Anfang 1964 auf knapp 14.300 (davon waren weniger als 2.500 „in eigener Praxis“, also frei niedergelassen, tätig). Der Zugang soll nach Plan jährlich 2.000 betragen, lag aber bisher stets unter 1.500. Der Nettozuwachs wird vorerst 1.200 pro Jahr nicht übersteigen können. Die angestrebte Verdoppelung der Zahl der Ä. bis 1970 ist also schwerlich erreichbar, doch dürfte das bisherige Plansoll für 1965 mit 1 A. auf 1.000 Einw. oben erreicht werden. (Anfang 1964: 1 A. auf 1.123 Einw., in der BRD auf rd. 700 Einw.) Das Ziel der Verstaatlichung aller ärztlichen Tätigkeit ist von der Krise unberührt geblieben. Ä. und Zahnärzte sollen künftig in einem System fest abgegrenzter „Versorgungsbereiche“ arbeiten (Bereichsarztsystem), unter Einbeziehung auch jener Ä., die bisher noch eine eigene Praxis führen dürfen. Alle ambulanten Behandlungen sollen in Staffelung von Staatlichen, Halbstaatlichen oder „eigenen“ Praxen über Ambulatorien zu übergeordneten Polikliniken erfolgen, unter der zentralen Steuerung und Überwachung durch zentrale Bezirkspoliklinik und Betriebspoliklinik. Die ärztliche Ausbildung hat nicht mehr den allseitig ausgebildeten Arzt westlicher Prägung zum Ziel. Die Spezialisierung ist weit getrieben und begann zeitweilig bereits im letzten Studienjahr. Für einen „Praktischen Arzt“ ließ diese Spezialisierung anscheinend keinen Raum. Nach langen parteiinternen Richtungskämpfen fiel dennoch die Entscheidung für die Beibehaltung des Praktischen Arztes. Das Programm des Gesundheitswesens setzt für das Grundgefüge der ambulanten Behandlung voraus, daß ein beträchtlicher Teil der Ä. als Praktischer Arzt tätig bleibt. Demgemäß ist jetzt die „Weiterbildung zum Facharzt“ kontingentiert. Andrerseits macht ein festes „Berufsbild mit dreijähriger Ausbildungsdauer“ den Praktischen Arzt zu einer besonderen Art von Spezialisten innerhalb des Gesundheitswesens. Seit 1961 gilt der Praktische Arzt als Facharzt. Die Ausbildung der Fachärzte ist seit 1951 wie in der SU in ein festes System gebracht, die Zahl der Fachrichtungen von 12 auf 29 erhöht worden. Die (jetzt staatliche) Anerkennung als Facharzt setzt die Ablegung einer besonderen Prüfung voraus. Die „Facharztordnung“ wurde 1956 neu gefaßt. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 37–38 Arzt des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzthelfer

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Niederlassung von Ä. in freier Praxis wurde 1949 auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Man versuchte den Ä. die haupt- oder „nebenberufliche“ Tätigkeit in Polikliniken und Ambulatorien durch Privilegien schmackhaft zu machen. Anfang 1956 waren von rd. 11.700 Ä. noch rd. 3.200 in eigener Praxis niedergelassen, davon etwa die Hälfte über 65 Jahre alt, fast alle daneben an öffentlichen Einrichtungen, vor allem im…

DDR A-Z 1965

Lukács, Georg (György) (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkrieges Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1917 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 5. Roten Division. Nach dem Zusammenbruch der Revolution nach Wien emigriert, leitender Funktionär der KPÖ, 1930–1931 Mitarbeiter im Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, anschließend bis 1933 in Berlin als Vizepräs. der Berliner Gruppe des Schriftstellerverbandes. Nach 1933 als philos. Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften, der SU. 1945 nach Ungarn zurückgekehrt, Abgeordneter des ungar. Parlaments, Prof. für Ästhetik und Kulturphilosophie an der Univers. Budapest, korrespond. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, Mitarbeiter verschiedener literarischer und philosophischer Zeitschriften der SBZ. Bedeutendster Kulturphilosoph und Literaturgeschichtler des Ostens, der sich nach von Simmel und Max Weber beeinflußten Anfängen und längerem Schwanken seit 1923 unter dem Einfluß der Leninschen Schriften dem Dialektischen Materialismus verschrieb. L. war während des Volksaufstandes in Ungarn (Okt./Nov. 1956) Erziehungsminister im Kabinett Imre Nagy, nahm mit Nagy und anderen Kabinettsmitgliedern beim gewaltsamen Sturz der Regierung durch die sowjet. Truppen Asyl in der jugoslaw. Botschaft in Budapest und wurde mit Nagy und anderen beim Verlassen der jugoslaw. Botschaft am 22. 11. 1956 unter Bruch der Zusicherung freien Geleits durch sowjet. Truppen verschleppt; April 1957 freigelassen und nach Budapest zurückgekehrt. Mitarbeiter der ungarischen Akademie der Wissenschaften und ihrer Zeitschrift „Philosophische Rundschau“. Besonders in der SBZ ist L. seit dem Ungarn-Aufstand wiederholt scharf angegriffen und des Revisionismus bezichtigt worden vor allem im Zusammenhang mit dem Harich-Prozeß; Dritter Weg, Entstalinisierung) Veröffentlichungen: „Geschichte und Klassenbewußtsein“, „Fortschritt und Reaktion in der deutschen Literatur“, „Der junge Hegel und die Probleme der kapitalistischen Gesellschaft“, „Die Zerstörung der Vernunft“ u.a. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 269 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Luftwaffe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Luxemburg, Rosa

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkrieges Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1917 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 5.…

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Rechnungswesen (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft Sowjet. Typs ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Daneben bildet das R. der sozialistischen Betriebe als Bestandteil des volkswirtschaftlichen R. ein wichtiges Instrument für die Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft und für die Aufbereitung zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Es paßt sich den jeweiligen Wirtschaftserfordernissen an. Hierdurch entfernte sich trotz vielfach gleichlautender Begriffsbestimmungen das R. in seinen Grundfunktionen von der marktwirtschaftlichen Konzeption bis zur Gegensätzlichkeit. Die Kostenrechnung ist ähnlich wie die Buchführung hauptsächlich auf einen Soll-Ist-Vergleich abgestellt. (Feststellung der Abweichungen innerhalb einer Geschäftsperiode.) Bestimmte Kostenelemente (wie Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen, Wagniszuschläge) haben den Kostencharakter generell verloren, oder es wird nach „sozial-ökonomischen Formationen“ differenziert (so werden in der Privatwirtschaft bestimmte Lohnkostenbestandteile dem Gewinn zugeschlagen, während sie in der VEW als abzugsfähig anerkannt sind). Im R. sind Buchhaltung und Kostenrechnung nicht voneinander getrennt, sie wird vielmehr als Bestandteil der Buchhaltung betrachtet. In einer Planwirtschaft bestimmt mehr oder weniger der Staat, was Kosten sind oder nicht. So wurde bis 1962 als Selbstkosten erfaßt, was unmittelbar mit Produktion und Absatz eines Betriebes zusammenhing. Seit 1962 werden auch die sonstigen Kosten und Erlöse einbezogen, aber nur deren Saldo eingebucht. Die in der Betriebsabrechnung ermittelten Kosten werden als Eckzahlen in die Finanzbuchhaltung übernommen. Es gibt kein Nebeneinander von Handels- und Steuerbilanz. Für Bilanzaufstellung gibt es ein vielgliedriges Bilanzschema und eine Vielzahl ergänzender Formulare (Kontrollbericht mit Kontrollblättern als Erläuterung). Der Kontrollbericht ist für den einzelnen Betrieb erst in einer Kontrollausschußsitzung mit Vertretern der übergeordneten Organe, der zuständigen Banken, sowie Vertretern von Bezirk, Kreis, Partei und deren Organisationen zu bestätigen und zur Einbuchung in die Eröffnungsbilanz für das kommende Jahr freizugeben. Die Bewertung der Anlagemittel (Grundmittel) erfolgt nach dem Anschaffungswert zuzüglich Transport- und Montagekosten. Daraus resultiert, daß gleichartige Anlagegegenstände nicht immer mit einem zwischenbetrieblich vergleichbaren Wert angesetzt werden können und somit Selbstkosten und Rentabilität beeinträchtigen. Die Umbewertung der Grundmittel wurde inzwischen in der volkseigenen Wirtschaft zum Abschluß gebracht. Die Umlaufmittel werden zu den Ist-Kosten bewertet, die Warenvorräte zu Selbstkosten und die Forderungen zum Nennwert ausgewiesen. Für den Produktionsablauf sind die sozialistischen Betriebe mit dem Grundmittelfonds (zusammengefaßter Ausdruck des Zeitwertes der Grundmittel) und dem Umlaufmittelfonds (Wertausdruck der Umlaufmittel, soweit nicht kreditfinanziert) als Eigenmittel ausgestattet, die vom R. geführt und auf rationelle Auslastung hin kontrolliert werden. Daneben bestehen in den einzelnen Betrieben noch Sonderfonds wie Prämienfonds sowie Kultur- und Sozialfonds, die aus den Selbstkosten gespeist werden. Im wirtschaftlichen Umstellungsprozeß wurden den VVB zum Prämienfonds und einer operativen Finanzreserve noch ein Gewinnverwendungsfonds, ein Verfügungsfonds und ein Fonds Technik beigegeben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 346 Rechnungseinzugsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtsanwaltschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft Sowjet. Typs ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Daneben bildet das R. der sozialistischen Betriebe als Bestandteil des volkswirtschaftlichen R. ein wichtiges Instrument für die Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft und für die Aufbereitung zur volkswirtschaftlichen…

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Deutschlandpolitik (1965)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Nationales Dokument: 1963 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 [S. 96] 1. Taktik 1956--1958 Die Haltung der SU und des SBZ-Regimes zur Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands änderte sich 1955. Beide lehnten es ab, in geheimen Wahlen die Wiedervereinigung einzuleiten. Sie wußten und wissen (wie aus der Verlautbarung der SBZ-Regierung vom 1. 11. 1955 hervorgeht), daß die Bevölkerung Mitteldeutschlands den scheindemokratischen Staatskapitalismus in geheimen Wahlen ablehnen würde. Die seitherige Haltung der SU und der SBZ zur Deutschlandfrage zeigt, daß sie sich nicht mehr um Wiedervereinigung im allgemeinen Sinne bemühen, sondern eine weitgespannte, machtstrategische D. treiben. Dem Regime der SED geht es dabei wesentlich um die Bolschewisierung auch des westlichen Teils von Deutschland, der Bundesrepublik (BRD). Die Linie dieser D. machte Ulbricht am 30. 1. 1957 (auf der 30. Tagung des ZK der SED) sichtbar: Wenn, so sagte er, in Westdeutschland durch eine Niederlage der Regierungspartei und „Stärkung des Aktionswillens der Arbeiterklasse eine neue Lage geschaffen wird, dann ist es möglich, zu einer Vereinbarung beider deutscher Regierungen zu kommen … einen Gesamtdeutschen Rat, der sich paritätisch aus Vertretern beider deutscher Staaten zusammensetzt, zu bilden. Die Mitglieder des Rates sollten in beiden Teilen Deutschlands auf Grund der geltenden Wahlgesetze gewählt werden … Der Gesamtdeutsche Rat würde die Funktionen einer Regierung der deutschen Konföderation ausüben und Maßnahmen vorbereiten, wie die Herstellung einer einheitlichen Verwaltung“. (Das heißt, die SBZ, die mit dem Sowjetsektor Berlins nur etwa 17 Mill. Einwohner hat, sollte in der Konföderation ebenso stark vertreten sein wie die BRD, die mit West-Berlin schon 1957 rund 52 Mill. zählte.) Im Zusammenhang mit Rapackis Plan einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa schlug die Regierung der SBZ am 26. 7. 1957 der Bundesregierung vor, eine „Konföderation“ beider Staaten zu bilden, bei der das bisherige Verfahren zur Bildung der Parlamente und der Regierungen nicht geändert werden sollte. (Die „DDR“ würde danach also eine Volksdemokratie unter SED-Herrschaft bleiben, die mit den erprobten Methoden des Sowjetkommunismus zunächst die Volksdemokratisierung, später Bolschewisierung der vom freien Westen getrennten und daher wehrlosen BRD betreiben könnte.) Erläuternd behauptete das SED-Regime gleichzeitig: „Auf dem Territorium Deutschlands bestehen … zwei Staaten, von denen der eine ein hochkapitalistisches, imperialistisches und militaristisches Gepräge trägt, während der andere Staat in seinem Gesellschafts- und Wirtschaftsleben die Grundlagen des Sozialismus entwickelt hat und weiterhin zum Sozialismus strebt. Unter solchen Umständen können diese beiden Staaten nicht mechanisch von außen durch gesamtdeutsche Wahlen in einen Staat zusammengefügt werden.“ Maßgeblich für die D. der nächsten Jahre war der Beschluß des V. Parteitages der SED vom 16. 7. 1958. Dort heißt es (in § I, 5) über die Stellung der SBZ zur BRD: „Die DDR und ihre sozialistischen Errungenschaften werden niemals ein Objekt des Schachers sein. Fest verbunden mit der SU und dem ganzen sozialistischen Lager sind die Arbeiter-und-Bauern-Macht des deutschen Volkes und ihre sozialistischen Errungenschaften für immer unantastbar.“ Die SED forderte fast völlige Entwaffnung beider Teile Deutschlands, um — gestützt auf die übermächtigen, in nächster Nähe bereitstehenden Kräfte des Sowjetblocks — die BRD in die Hand zu bekommen. Daran schloß sie (in § III, 2) die Behauptung: „Die DDR ist der rechtmäßige souveräne deutsche Staat. In ihm wurden im Sinne der Potsdamer Beschlüsse der drei Großmächte die Lehren des zweiten Weltkrieges gezogen, die Wurzeln des Faschismus beseitigt und die Grundlagen für eine friedliche Entwicklung geschaffen.“ Unter Milderung der taktischen Formeln, unter Verzicht auf eine offen „sozialistische“ (d.h. staatskapitalistische) Zielsetzung bezeichnete die SED (in § VI, 4) eine „Volksaktion“ aller werktätigen Kräfte in der BRD als notwendig. Sie gab vor, „unter den Verhältnissen in Westdeutschland die Schaffung einer bürgerlich-[S. 97]demokratischen Ordnung, die auf imperialistische Bestrebungen und Forderungen verzichtet, als den realen Weg zur Sicherung des Friedens und zur Wiedervereinigung zu betrachten“, und proklamierte ein Hauptstichwort für ihre D., indem sie erklärte: „Die größte und stärkste Kraft in Deutschland ist die deutsche Arbeiterklasse. Sie trägt eine große nationale Verantwortung. Wenn sie sich einigt, ist sie in der Lage, alle anderen friedliebenden Kräfte um sich zu sammeln und die brennenden Probleme der Nation zu lösen.“ — Hier wirkte sich die „weiche“ Taktik aus, die in dieser Zeit von der SU angewandt wurde. Vorschläge dieser Art wiederholen sich in allen Äußerungen, die die SED und das SBZ-Regime zur Frage der Wiedervereinigung seit 1958 taten. Sie sind oft verbunden mit der Forderung nach Souveränität der SBZ, nach Abrüstung, nach Austritt aus der NATO und nach einem Friedensvertrag sowjetischer Planung. 2. Taktik 1959--1961 Für die Art, in der die SBZ ihre D. während und nach der mißglückten Genfer Außenministertagung von 1959 betrieb, war die Regierungserklärung vom 9. 8. 1959 bezeichnend. Es werde, so hieß es, „in Zukunft keine Gespräche über deutsche Probleme ohne die direkte Mitwirkung der DDR geben. Die Teilnahme der DDR an der Genfer Sechsmächtekonferenz bedeutet ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“ Der amtlichen Propagierung dieser D. wie auch der heimlichen Infiltration dieser Gedanken diente eine wichtige Richtlinie: Das ZK der SED veröffentlichte am 17. 4. 1960 den „Deutschlandplan des Volkes — Offenen Brief an die Arbeiterschaft Westdeutschlands“, der in riesigen Auflagen verbreitet wurde. — Die SED verzichtete darin scheinbar auf revolutionäre Lösungen. Sie täuschte vor, sie wolle nur ehrliche Bündnispolitik treiben, um den Frieden zu sichern und eine „demokratische“ Entwicklung in Westdeutschland wiederherzustellen. Derart sprach die SED (mit ihr auch FDGB, FDJ und Nationale Front) nicht nur „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter“ an, sondern auch den Mittelstand: „ehrliche Patrioten“ in Stadt und Land, ja sogar „fortschrittliche Unternehmer“. Die SED betonte, vor allem müsse „der westdeutsche Militarismus ausgeschaltet“ werden. Dann würde ein nationaler Kompromiß zwischen den Deutschen hüben und drüben und zwischen „beiden deutschen Staaten“ zustande kommen. Hier legte die SED wieder den Köder einer „Konföderation, eines deutschen Staatenbundes“, um die BRD aus der NATO herauszulösen. — Die SED behauptete unter Verfälschung der Wahrheit, die BRD werde diktatorisch regiert, während die „DDR“ eine wirkliche Demokratie sei. Die Partei Ulbrichts wolle den „unterdrückten“ Westdeutschen dazu verhelfen, „daß in Westdeutschland … wenigstens eine bürgerlich-demokratische Ordnung geschaffen würde, die den Krieg ablehnt und in der die Spielregeln der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie geachtet werden“. Am 4. 10. 1960 führte Ulbricht in der regierungsamtlichen Erklärung, die er als „Vorsitzender des Staatsrates“ abgab, die Linie der D. im wesentlichen fort. Doch schob er die Rettung des Friedens in den Vordergrund, da sich die Aussichten auf raschen, auch atomaren Ausbau der in vieler Beziehung zu schwachen Verteidigungsmacht der NATO mehrten. Man dürfe, so meinte er (in Teil I), „nur einen solchen deutschen Staat als rechtmäßig anerkennen, der den Friedenswillen des deutschen Volkes vertritt, in dem der Friede eine feste Heimstatt hat, in dem die Interessen der deutschen Nation oberstes Gesetz sind: Der rechtmäßige deutsche Staat ist die DDR. Es wird die Zeit kommen, daß auch in Westdeutschland die Friedenskräfte bestimmen und Westdeutschland als friedlicher Staat bezeichnet werden kann. Dann wird die Wiedervereinigung Deutschlands bald möglich sein“. Am 6. 7. 1961 beschloß die „Volkskammer“ einen „Deutschen Friedensplan“. Im Sinne des sowjetischen Friedensvertrags-Entwurfs vom 10. 1. 1959 forderte dieser Plan 1.) die Anerkennung der Souveränität der „DDR“ und der Oder-Neiße-Linie; 2.) sah er Wehrlosmachung der BRD und deren kalte „Demokratisierung“ [S. 98](d.h. Sowjetisierung) auf dem Wege einer Konföderation vor. Die „DDR“ wolle so „im Bewußtsein ihrer nationalen Verantwortung“ alles tun, um Deutschlands beiden Staaten die „Wiedervereinigung in einem friedliebenden, demokratischen und neutralen Staat“ zu erleichtern. — In Wirklichkeit aber errichtete das SED-Regime kurz darauf, auf Anweisung der SU, die Mauer in Berlin und schnürte Mitteldeutschland völlig von der BRD ab. Die Vortäuschung, die D. der SED sei nur auf Frieden und gewaltloses Nebeneinander (Koexistenz) angelegt, erfüllte auch die Rede, die Ulbricht am 23. 11. 1961 vor dem ZK der SED hielt. Dort rief er den westdeutschen Arbeitern zu: „Es gibt, nur einen Weg: Die Aktionsgemeinschaft der Arbeitsgemeinschaft, der Zusammenschluß aller friedliebenden Kräfte und die Herstellung normaler Beziehungen zur DDR, der Bastion des Friedens in Deutschland. Die friedliche Lösung der nationalen Frage des deutschen Volkes setzt die friedliche Koexistenz zwischen den beiden deutschen Staaten voraus.“ 3. Nationales Dokument (1962) Breit ausgeführt wurde — als die SU ihre Taktik wieder verschärft hatte — die D. des SED-Regimes am 23. 3. 1962 in dem „Nationalen Dokument“. Seine Überschrift lautet: „Die geschichtliche Aufgabe der Deutschen Demokratischen Republik und die Zukunft Deutschlands“. Diese 48seitige Broschüre wurde auf der 15. Tagung des ZK der SED beschlossen, danach am 25. 3. vom „Nationalrat der Nationalen Front“ bestätigt und veröffentlicht. Nur formelle Bedeutung hatte es, daß diese nationalgeschichtlich frisierte, im Kern kommunistisch-klassenkämpferische Propagandaschrift am 17. 6. vom „Nationalkongreß der Nationalen Front“ beschlossen wurde. — Wichtig aber ist, 1.) daß das ZK der in der BRD verbotenen KPD dieses „Dokument“ schon am 30. 3. 1962 für die gesamte Parteiarbeit verbindlich machte (s. „Neues Deutschland“ vom 31. 3. 1962 S. 2); und daß 2.) der Minister für Volksbildung, Alfred ➝Lemmnitz, am 2. 4. die Anweisung gab, „den Lehrern sofort und umfassende Anleitung und Hilfe für die Behandlung des Nationalen Dokuments im Unterricht zu geben“ (s. „Deutsche Lehrerzeitung“ vom 6. 4. 1962). Weit schärfer als der „Deutschlandplan“ (April 1960) wendet sich das Dokument (in Teil~II) gegen „die in Westdeutschland herrschenden Kräfte“ (d.h. die Parteien des Bundestages). Ihre NATO-Politik beweise, so behauptet die SED, „daß sie auf eine nationalstaatliche souveräne und friedliche Existenz des deutschen Volkes überhaupt verzichten“. In der „DDR“, so heißt es (in Teil I), „regiert das Volk — Kommunisten und Nichtkommunisten, Christen und Atheisten — vereint in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und im Block der demokratischen Parteien“. Die Zukunft des deutschen Volkes, so wird (in Teil~III) breit dargelegt, liege bei der SED, bei „der vereinigten Arbeiterklasse — unterstützt von allen antifaschistischen und demokratischen Kräften“. Mit der Behauptung, die BRD sei von „imperialistischen und militaristischen Kräften … beherrscht“, sucht die SED (in Teil I) die BRD zu verleumden. Von der SBZ aber wird (in Teil~II) gesagt, daß sie als „der sozialistische deutsche Staat die Zukunft der ganzen Nation verkörpert“. Für die Übergangszeit wird (in Teil VI) gefordert: Friedensvertrag (im Sinne des Sowjetplans von 1959), „Konföderation der beiden deutschen Staaten“ und Koexistenz. — Der sozialistische, bald auch kommunistische Aufbau in der SBZ soll (nach Teil IV) auch Westdeutschland in naher Zukunft retten: Er setzt „das große Beispiel, das es auch den westdeutschen Werktätigen erleichtern wird, den richtigen Weg zu gehen, sich der Herrschaft der Militaristen und Großkapitalisten zu entledigen, sich eine wahre demokratische Ordnung zu erkämpfen und aus eigener Erkenntnis den Weg zum Sozialismus zu beschreiten“. Damit gibt das Dokument — im Sinne der weitgeplanten, doppelbödigen D. der SED und der SBZ — die Losung der Einmischung und des Bürgerkrieges aus. 4. Äußerungen seit dem Parteiprogramm der SED von 1963 Diese D. wird auch in dem Parteiprogramm vertreten, das sich die SED im Jan. 1963 gab. Die Politik der 3 großen Parteien Westdeutschlands, so wird in Teil 1, I [S. 99]und vor allem 1, III behauptet, habe dazu geführt, daß „der westdeutsche Staat … ein zutiefst antinationaler Staat ist, der von den machtpolitischen Zielsetzungen des westdeutschen Imperialismus und der mit ihm verflochtenen internationalen, besonders amerikanischen Finanzgruppen geprägt ist“. Die SED fordert, es müsse „zur Überwindung von Imperialismus und Militarismus in Westdeutschland … die Einheitsfront der sozialdemokratischen, kommunistischen, christlichen und parteilosen Arbeiter verwirklicht“ werden. Als „konsequenteste antiimperialistische und nationale Kraft in Westdeutschland“ wird die KPD bezeichnet. Dieser Hinweis wird durch den doppeldeutigen Satz ergänzt: „Voraussetzung eines friedlichen demokratischen Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus ist auch in Westdeutschland die Schaffung demokratischer Verhältnisse.“ In Teil 1, IV des Programms heißt es zu der Forderung einer Konföderation zwischen der Bundesrepublik, der „Freien Stadt“ West-Berlin und der SBZ: „Die SED hält unverrückbar an ihrem Ziel, der Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands, an der Überwindung der von den imperialistischen Westmächten im Komplott mit dem westdeutschen Monopolkapital vollzogenen Spaltung, fest.“ Ergänzend verlangt in Teil 2, V, 2 die SED „die sozialistische Nationalkultur als die Erfüllung der humanistischen Kultur des deutschen Volkes“. Wieder werden der BRD Vorschläge für Koexistenz, friedlichen Wettbewerb und Demokratisierung gemacht. Aber der Kern und die Endabsicht dieser friedlich klingenden Vorschläge wird sichtbar, wenn in Teil 3, Abs. 15 gesagt wird: „Die Werktätigen der DDR geben mit der umfassenden Verwirklichung des Sozialismus ein Beispiel für die Werktätigen Westdeutschlands. Sie sind Pioniere einer glücklichen Zukunft der ganzen deutschen Nation.“ Auf dem Boden dieser Ziele des Parteiprogramms der SED stand Ulbricht, als er als Vorsitzender des Staatsrates am 31. 7. 1963 eine Erklärung vor der Volkskammer abgab. — Diese (in Teil I) für die D. wichtige Erklärung enthält eine scharfe Absage gegen demokratische Selbstbestimmung und geheime Wahlen — vor allem in dem Satz: „Die deutsche Wiedervereinigung kann nur in der Vereinigung der beiden deutschen Staaten durch ihre Verständigung bestehen.“ Wichtig ist der anschließende Versuch, die Zonenflucht zu verharmlosen und die Flüchtigen für die Politik der SBZ einzuspannen. Dazu heißt es: „In Westdeutschland leben gegenwärtig viele Bürger der DDR … Sie sind … — überwiegend waren es Gründe persönlicher oder familiärer Natur — nach Westdeutschland gegangen … Sie alle sind auch heute noch Bürger der DDR … abgesehen von jenen, die auf ihren Antrag hin von der Regierung der DDR aus der Staatsbürgerschaft entlassen worden sind. Sie haben also eine Treuepflicht gegenüber der DDR.“ Diese D. führte die SED und damit das Regime der SBZ auch 1964 fort. Ulbricht richtete am 26. 5. 1964 einen Brief an den Bundeskanzler, in dem er forderte: „Verzicht der westdeutschen Bundesrepublik auf Revanchepolitik, auf atomare Rüstung einschließlich der Beteiligung an einer multilateralen Atomrüstung der NATO, die Abrüstung und die Verständigung über einen Friedensvertrag … freie Verhandlungen der Regierungen der deutschen Staaten …“ Dahinter steht der Plan, Westdeutschland wehrlos zu machen und es auf dem Wege der Koexistenz zu überwältigen. 5. Auswirkung in der Infiltration Den Zielen der D. dient vor allem die planmäßige politische Infiltration, die die SED (wie auch fast jede der Parteien, Massenorganisationen usw.) gegen die BRD betreibt. Diese Arbeit wird seit Dez. 1961, seit der „XIV. Deutschen Arbeiterkonferenz“ in Ost-Berlin, nicht mehr als „gesamtdeutsche Arbeit“ bezeichnet, sondern wird als Arbeit nach Westdeutschland hinein betrieben. Obschon das Regime die BRD durchdringen und in seine Gewalt bringen will, behauptet es einstweilen, gedeckt durch die Berliner Mauer, ein friedliches Nebeneinander von „zwei deutschen Staaten“ sei das echte Ziel der SED und der „DDR“. Die Bezeichnung „gesamtdeutsch“ mußte deshalb stillschweigend unter den Tisch fallen. Diese Arbeit wird seit Ende 1962 verantwortlich geleitet von der „Abt. 62“ des ZK der SED unter Herbert Zinsmeister. (Vorher hieß sie: Westkommission; Abt. für [S. 100]gesamtdeutsche Arbeit; Arbeitsbüro; Abt. für Westarbeit.) Neben ihr wirken vor allem: Das Büro für Arbeiterfragen in Westdeutschland (früher Büro für nationale Gewerkschaftseinheit) beim Bundesvorstand des FDGB, geleitet von Hans ➝Jendretzky; ferner der Ausschuß für deutsche Einheit und der Nationalrat der Nationalen Front. Im Zusammenhang mit der Zwei-Staaten-These wurde 1960 ein Teil der Verantwortung für diese Arbeit der Parteiführung der KPD in der SBZ übertragen. Aber nach wie vor werden alle wichtigen Arbeitsanweisungen durch das Politbüro und das Sekretariat des ZK der SED erteilt. Im Mittelpunkt steht das Werben um die westdeutsche Arbeiterschaft, insbesondere um Mitgl. des DGB und der SPD, unter der Losung „Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse“. Verantwortlich für diese Bemühungen im SED-Politbüro: Hermann ➝Matern. Außerdem bemühen sich die SED und die ihr unterstellten Organisationen und Einrichtungen um Zusammenarbeit mit ehem. Offizieren, ehem. Nationalsozialisten, Unternehmern, Intellektuellen u.a. Bevölkerungsgruppen in der BRD (Tarnorganisationen, Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere). Wichtigste Arbeitsmethoden: Entsendung von illegal reisenden Instrukteuren in die BRD zur Unterstützung und Überwachung der in den Tarnorganisationen und dem illegalen KPD-Apparat tätigen Funktionäre sowie zur Überbringung der Geldmittel; Entsendung von politisch zuverlässigen und besonders überprüften Abordnungen, die vor allem in Betrieben, Hochschulen, Gewerkschaften, öffentlichen Ämtern sowie mit Volksvertretern und Kommunalpolitikern diskutieren und Kontakte aufnehmen sollen; Einladung von ebenfalls ausgesuchten Delegationen sowie von Schulkindern (Ferienaktion) aus der BRD in die SBZ „zum Studium der sozialistischen Errungenschaften“. Ferner werden für die Propagierung der D. veranstaltet: „Deutsche Arbeiterkonferenzen“ und „Deutsche Gespräche“ zwischen SED-Funktionären und angeblichen SPD-Mitgl. Die Teilnehmer aus der BRD sind meist getarnte Kommunisten. Verschickung von Propagandamaterial der Nationalen Front und des Ausschusses für deutsche Einheit an zahlreiche Organisationen, Betriebe, Schulen und Privatpersonen in der BRD. Schulkinder, Angestellte, Funktionäre u.a. werden aufgefordert, mit Bekannten und Unbekannten in der BRD in briefliche Verbindung zu treten sowie Patenschaften zu übernehmen. Das Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland soll (seit 9. 4. 1962) vor allem auch außerhalb der SBZ den Zwecken der D.. dienen. — Sehr rege wird die Linie der D. durch den Rundfunk und das Fernsehen propagiert. Die jährlichen Aufwendungen für alle diese Tätigkeiten werden auf etwa 100 bis 120 Mill. DM West und 250 Mill. DM Ost beziffert. Für die propagandistische Tätigkeit ist Albert ➝Norden zuständig. In allen wichtigen politischen Fragen, zum Teil sogar in Einzelfragen, entscheidet Walter Ulbricht. Literaturangaben Deuerlein, Ernst: Deutschland, wie Chruschtschow es will… Sowjetische Deutschlandpolitik 1955 bis 1961. Bonn 1961, Berto-Verlag. 217 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 2 (1956), in 2 Halbbänden (1963), zus. 1295 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Friede durch die Sowjets? Eine Frage an Deutschland… 2., erw. Aufl. (hrsg. v. d. Studiengesellsch. f. staatspolit. Öffentlichkeitsarbeit). Frankfurt a. M. 1961. 128 S. m. Abb. Die deutsche Frage 1952–1956 — Notenwechsel und Konferenzdokumente der vier Mächte, hrsg. v. Eberhard Jäckel (Bd. XXIII der Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle f. Völkerrecht … d. Univ. Hamburg) Frankfurt a. M. 1957, Alfred Metzner. 169 S. Schmitt, Walther E.: Krieg in Deutschland — Strategie und Taktik der sowjetischen Deutschlandpolitik seit 1945. Düsseldorf 1961, Droste Verlag. 392 S. Schuster, Rudolf: Die Scheinkonföderation als Nahziel der sowjetischen Deutschlandpolitik (aus „Europa-Archiv“ 1959, Nr. 12). 24 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. Eine dokumentarische Diskussionsgrundlage. 5., erw. Aufl., Bonn 1964, Verlag für Zeitarchive. 408 S. m. 4 Karten. Siegler, Heinrich von: Von der gescheiterten Gipfelkonferenz Mai 1960 bis zur Berlinsperre August 1961. Bonn 1961, Verlag für Zeitarchive. 126 S. Siegler, Heinrich von: Dokumentation zur Deutschlandfrage … 1941 bis 1961. 2., erw. Aufl., Bd. I (888 S.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 96–100 Deutschlandplan des Volkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Devisen

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Nationales Dokument: 1963 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 [S. 96] 1. Taktik 1956--1958 Die Haltung der SU und des…

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Halle (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1963) 1.965.383 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis, Sangerhausen, Weißenfels, Wittenberg, Zeitz. Vors. des Rates des Bezirkes: Otto Leopold (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Horst ➝Sindermann. H. ist sowohl landwirtschaftlich als auch industriell einer der führenden Bezirke. Die Grundstoffindustrie beruht auf den seit alters her bekannten Kupfervorkommen sowie auf den reichen Braunkohle- (Kohlenindustrie) und Kalisalzlagern, aus denen die bedeutende Chemische Industrie hervorgegangen ist. Der Bezirk H. ist der wichtigste Lieferant von Elektroenergie (Energiewirtschaft) und von Zement. 2. Stadtkreis im sachsen-anhaltischen Bezirk H., Bezirksstadt, Kreisstadt des Saalekreises, am Nordwestrand der Leipziger Tieflandsbucht, an der Saale, mit 278.729 Einwohnern (1963), (1950: 289.119), größte Stadt Sachsen-Anhalts und viertgrößte Stadt der SBZ (1945/47–1952 Landeshauptstadt); alte Hansestadt, spätgotische Markt- oder Marienkirche (16. Jh.), Moritzkirche (12. bzw. 15. Jh.), Domkirche (16. Jh.), Rathaus (14./16. Jh., Roter Turm (15. Jh.), Ruinen der Moritzburg (15. Jh.) und der Burg Giebichenstein (10. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, Saalehafen in H.-Trotha als Mittelpunkt bedeutender Braunkohlen-, [S. 175]Salz- und Kalilager eines der Zentren des mitteldeutschen Industriegebietes (außerdem bedeutende chemische, Zement-, Bekleidungs- und Metallindustrie, Maschinen- und Waggonbau), Reichsbahndirektion; seit 1694 Universitätsstadt (Martin-Luther-Universität H.-Wittenberg, 1817 vereinigt), Hochschule für Musik, Technische Hochschule für Chemie Leuna-Merseburg, Sitz der Deutschen Akademie der Naturforscher (Leopoldina) von 1652 sowie der 1946 der Universität angegliederten Franckeschen Stiftungen, Pädagogisches Institut, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Theater („Theater des Friedens“, „Theater der Jungen Garde“), Staatl. Sinfonieorchester, Händel-Festspiele (Pflege des Händelschen Gesamtwerkes), Zoologischer Garten, Staatl. Galerie Moritzburg, Landesmuseum für Vorgeschichte, Zuchthaus „Roter Ochse“. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 2. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 174–175 Halbstaatliche Praxis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handel

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1963) 1.965.383 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg,…

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Chinesisch-Sowjetischer Konflikt (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 Seit Herbst 1958 entbrannter Gegensatz zwischen dem von Chruschtschow geführten Block der kommunistischen Parteien aller europäischen Volksdemokratien (außer Albanien) sowie der Mehrheit der kommunistischen Parteien in den westlichen Ländern und der Entwicklungswelt auf der einen Seite und der kaum weniger mitgliedstarken von Mao geführten Gruppe vorwiegend asiatischer Kommunisten anderseits. Der zunächst um die Verbindlichkeit und Einschätzung der sog. chinesischen Volkskommunen geführte Streit hatte sich nach oberflächlicher Kittung der Gegensätze auf der über dreiwöchigen Konferenz von 81 kommunistischen Parteien im Nov. 1960 erneut verschärft und ausgeweitet. Er scheint in Fragen der innerbolschewistischen Blockhegemonie (Soll Moskau oder Peking führen?) wie in nationalistischen und Rassenstreitigkeiten (Sind die Russen als „Weiße“ faire Partner der farbigen Völker? — Streitereien um den Grenzverlauf zwischen Rußland und China am Amur) wie in den unterschiedlichen Gegebenheiten industrieller und vorindustrieller Gesellschaften wie auch in anscheinend echten Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der verbindlichen ideologischen Linie motiviert (Sind Weltkriege im Nuklearzeitalter vermeidbar, wie es der UdSSR-Block für wahrscheinlich hält? — Soll man, wie wieder dieser meint, die nationaldemokratischen Führungen in der Entwicklungswelt unterstützen oder dort die direkte revolutionäre Aktion anstreben?). Ein Versuch, die ideologischen Meinungsverschiedenheiten beizulegen, scheiterte im Juli 1963; die Chinesen warfen in diesem Zusammenhang den Sowjet-Bolschewisten (fraglos nicht mit Unrecht) in 25 brillant formulierten Thesen vor, daß sie „Reformisten“ und „Revisionisten“ seien und daß Chruschtschow keineswegs als legitimer Erbe Lenins anzusehen sei. Nachdem die Russen den chinesischen Aufbau schon Jahre vorher durch Abzug ihrer technischen Spezialisten und erhebliche Reduzierung ihres Außenhandels mit der Volksrepublik China empfindlich getroffen hatten, trat seither ein Zustand nahezu offener Feindseligkeit ein. Wieweit der im Okt. 1964 erfolgte Sturz Chruschtschows auf den CSK. zurückzuführen war und insbesondere eine Aufweichung der verhärteten Fronten ermöglicht, muß angesichts der überwiegend sachlich begründeten Differenzen offenbleiben. (Marxismus-Leninismus, Polyzentrismus, Lager, Sozialistisches Weltsystem) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 85 Chemnitzer, Johannes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Christlich-Demokratische Union

Siehe auch die Jahre 1966 1969 Seit Herbst 1958 entbrannter Gegensatz zwischen dem von Chruschtschow geführten Block der kommunistischen Parteien aller europäischen Volksdemokratien (außer Albanien) sowie der Mehrheit der kommunistischen Parteien in den westlichen Ländern und der Entwicklungswelt auf der einen Seite und der kaum weniger mitgliedstarken von Mao geführten Gruppe vorwiegend asiatischer Kommunisten anderseits. Der zunächst um die Verbindlichkeit und Einschätzung der sog.…

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1965: A, Ä

ABF Abgaben Abgabenverwaltung ABI Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisation (APO) Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton Administrieren ADN Adoption AE AEP Aeroclub Agententätigkeit Agenturverträge Aggression Agitation Agitationslokal Agitprop Agitprop-Gruppen AGL Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agronom Agrostadt Agrotechnische Termine Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akkumulation Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist Aktivistenbewegung AK-Verfahren Akzise Alimente Alkoholismus Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeines Vertragssystem Allied travel board Altenburg Altenteil Altersversorgung Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Ambulatorium Amnestie Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Standardisierung Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Angestellte Angleichungsverordnung Anhalt Anlagemittel Anleitung Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antisemitismus Apel, Erich Apitz, Bruno APO Apotheken Apothekenassistenten Apparat Apparatschik Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Arbeiterkomitee Arbeiterkonferenz Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeit mit den Menschen Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften junger Autoren Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen Arbeitshaus Arbeitshygiene Arbeitskräfte Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnormen Arbeitsökonomik Arbeitsplatzwechsel Arbeitspolitik Arbeitsproduktivität Arbeitspsychologie Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsstil Arbeitsstudie Arbeits- und Forschungsgemeinschaft, Sozialistische Arbeitsunfälle Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Löhne, Komitee für Arbeit und Löhne, Kommission für Architektur Archive Ardenne, Manfred von Arendt, Erich Armeemuseum, Deutsches Armenrecht Arzneimittelversorgung Arzt des Volkes, Verdienter Ärzte Arzthelfer Aspirantur, Wissenschaftliche Atheismus Atomenergie Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufenthaltsbeschränkung Aufenthaltsgenehmigung Aufkauf, Freier Aufkaufpreis Aufklärung Aufklärungslokal Aufkommen, Staatliches Aufsicht, Allgemeine Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Auftragsforschung Ausbeutung Ausfallzeiten Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für Ausgleichsanspruch Ausländerstudium Auslandsdeutschtum Auslandspropaganda Ausschuß für deutsche Einheit Ausschuß in der Produktion Außenhandel Außenhandel, Kammer für (KfA) Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ Außenpolitik Austauschnormen Ausweise Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Auszeichnungen Autobahnen Automatisierung AWA AWG Axen, Hermann AZKW

ABF Abgaben Abgabenverwaltung ABI Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisation (APO) Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton Administrieren ADN Adoption AE AEP Aeroclub Agententätigkeit Agenturverträge Aggression Agitation …

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Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) (1965)

Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1946 in der SBZ gegr. sowjet. Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es etwa 24 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Bis Ende 1949 wurden etwa die Hälfte der SAG als selbständige Organisationen aufgelöst, die SAG-Betriebe den noch verbleibenden SAG angeschlossen. Nach dem Stande von Ende April 1952 gab es folgende SAG: Die SAG hatten mit ihren Betrieben 1946 bis 1953 in der Wirtschaft der SBZ den beherrschenden Einfluß, in einigen Industriezweigen sogar Monopolstellungen. Seit der [S. 391]Übernahme der deutschen Werke waren die Produktionswerte der SAG-Betriebe stetig gewachsen. Nach den Planzahlen des Jahres 1949 betrug der Produktionswert aller SAG-B. 32 v. H. der gesamten Industrieproduktion. Für 1952 bis Ende 1953, dem Zeitpunkt der „Rückgabe“ der SAG-Betriebe in deutsche Verwaltung, liegen keine genauen Zahlen vor. Es darf als sicher angenommen werden, daß die Produktionswerte dieser 2 Jahre nur wenig unter den Zahlen von 1951 lagen. Die Nettogewinne der SAG-Betriebe (außer Uranbergbau) in den Jahren 1946 bis 1953 werden auf etwa 3½ Mrd. Mark geschätzt. Die „Rückgabe“ in deutsche Verwaltung am 31. 12. 1953 war praktisch ein Rückkauf durch die Sowjetzonenregierung; der Kaufpreis hat mindestens 2,55 Mrd. Mark betragen. — Über alle diese Entnahmen der SU aus den SAG-Betrieben liegen weder von sowjetischer noch von sowjetzonaler Seite irgendwelche Abrechnungen vor. Die Beschlagnahme und Nutzung der deutschen Betriebe durch die Sowjets ist eines der trübsten Kapitel der sowjet. Besatzungspolitik. (Reparationen) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 390–391 Sowjetblock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Handelsgesellschaften

Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1946 in der SBZ gegr. sowjet. Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es etwa 24 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Bis Ende 1949 wurden etwa die Hälfte der SAG als selbständige Organisationen aufgelöst, die SAG-Betriebe den noch verbleibenden SAG…

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Demokratisierung (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj., das die zunehmende Sowjetisierung im öffentlichen Leben bemänteln soll. Sie wirkte sich besonders verhängnisvoll in der Justiz aus. Auf der Forderung nach „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung, der Volksrichterlehrgänge „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1948, S. 194). (Rechtswesen) Unter dem irreführenden Leitwort „D. der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die Länder in 14 Bezirke zerschlagen (Verwaltungsneugliederung, Bezirk). Die neuen Verwaltungsordnungen wurden 1957 durch eine „weitere D.“ der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltung abgelöst. Im Anschluß an die 3. Parteikonferenz der SED (März 1956) beschloß die Volkskammer am 17. 1. 1957:1. das „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“; 2. das „Gesetz“ über die örtlichen Organe der Staatsmacht“. (Regierung und Verwaltung) Das 1. Gesetz gibt (so bes. in den §§ 1, 3 und 6) der Volkskammer bzw. ihrem neugebildeten „ständigen Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“ die Stellung eines zentralen, alles lenkenden Obersten Parlamentes — eines Obersten Sowjets, der gesetzgebend, ausführend, richtend und kontrollierend in einem ist. Das 2. Gesetz verleiht, dem Buchstaben nach, den örtlichen Parlamenten weitgehende Leitungsgewalt, aber die Selbständigkeit ist nur scheinbar. Das 1. Gesetz und der allgemein verbindliche demokratische Zentralismus machen die örtlichen Parlamente und Verwaltungen zu Werkzeugen der völlig von der SED beherrschten Volkskammer. Die SED will alle örtlichen Volksvertre[S. 91]tungen und Behörden lenken. Bei der Propagierung der Neuen Ordnungen für die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe (seit April 1961) verzichtet die SED auf die Tarnformel D. (Selbstverwaltung) Literaturangaben Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 90–91 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demontagen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj., das die zunehmende Sowjetisierung im öffentlichen Leben bemänteln soll. Sie wirkte sich besonders verhängnisvoll in der Justiz aus. Auf der Forderung nach „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung, der Volksrichterlehrgänge „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d. h. sie aus Menschen aus allen…

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Arzneimittelversorgung (1965)

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Überführung der großen chemischen Werke (der Grundstoffproduktion) in SAG und Demontage der wenigen vorhandenen Spezialfabriken haben die AV. zunächst in Notstand geraten lassen. Erst um 1950 begann ein planmäßiger Aufbau eigener Produktion. Mangel an qualifizierten Fachkräften und Fehlen ausreichender Erfahrungen bei den VEB haben viele Gesundheitsschäden verursacht. Verstaatlichung und Zentralisation des Großhandels (seit 1952 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf) haben durch unzulängliche Markt- und Bedarfsanalyse schwere Fehlplanungen bewirkt und bewirken sie noch immer. Das im Juli 1960 geschaffene „Staatliche Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik“ soll u.a. eine ständige Übersicht und Kontrolle über die Versorgungslage sichern. Die schwerfällige Lagerhaltung wurde regional zentralisiert in „Versorgungsdepots“, die rasch und elastisch beliefern sollen. Dennoch konnten selbst bei den wichtigsten Arzneimitteln die Mängel und Gefahren stets nur unvollständig überwunden werden. Die Produktion ist auch jetzt noch, vor allem infolge unregelmäßiger Rohstoffversorgung lückenhaft; trotz bedenkenloser Imitation westdeutscher Präparate ist die AV. für viele Spezialgebiete auf Import angewiesen und daher ungleichmäßig. Manche hochwertigen Arzneimittel stehen selbst für dringendste Fälle nicht ausreichend zur Verfügung (Corticosteroide, bestimmte Antibiotica und Narkosemittel u. a.); selbst alltägliche Medikamente fehlen häufig. Das Plansystem hat sich bisher außerstande erwiesen, den Fortschritten der Medizin hinlänglich rasch zu folgen. Um Lagerbestand und Importbedarf besser aufeinander abzustimmen und den Import auf der geringstmöglichen Höhe zu halten, wurde 1963 ein „Zentraldepot“ eingerichtet. Andererseits werden einige Arzneimittel jetzt in einem recht erheblichen Ausmaß exportiert. Im Mai 1964 ist ein neues Arzneimittelgesetz erlassen worden (an Stelle des länderweise ergangenen Gesetzes von 1948, das aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelt worden war). Arzneimittel werden danach nur zugelassen (registriert), wenn ihre Wirksamkeit und Unschädlichkeit erwiesen ist und ein Bedürfnis nachgewiesen wird. Die medizin. Abgabe von Arzneimitteln ist zwar allgemein den Apotheken vorbehalten, doch sind davon Ausnahmen vorgesehen, mit deren Hilfe auf dem Lande die Konsumgenossenschaften einen großen Teil der A. wahrnehmen. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 37 Armenrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzt des Volkes, Verdienter

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Überführung der großen chemischen Werke (der Grundstoffproduktion) in SAG und Demontage der wenigen vorhandenen Spezialfabriken haben die AV. zunächst in Notstand geraten lassen. Erst um 1950 begann ein planmäßiger Aufbau eigener Produktion. Mangel an qualifizierten Fachkräften und Fehlen ausreichender Erfahrungen bei den VEB haben viele Gesundheitsschäden…

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Siebenjahrplan (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Unmittelbar nachdem die SU für 1959–1965 einen S. angekündigt hatte, ahmte das SED-Regime diese neue Periodisierung der Wirtschaftsplanung nach, obwohl der zweite Fünfjahrplan noch im Gange war. Die restlichen zwei Jahre des laufenden zweiten Fünfjahrplanes (1959–1960) und der bereits vorbereitete dritte Fünfjahrplan (1961–1965) wurden zum S. zusammengefaßt. Der S. sollte nicht nur die Synchronisierung mit dem sowjet. S. gewährleisten, sondern enthielt entsprechend den erhöhten sowjet. Lieferanforderungen auch erweiterte Planziele. Das Hauptziel des S. war es, — wie in der Präambel des S.-Gesetzes nachzulesen ist — „die Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaftsordnung über die kapitalistische Ordnung zu beweisen“. Dieses Ziel sollte durch die Steigerung der Produktion und der Produktivität (Arbeitsproduktivität) [S. 388]auf nahezu das Doppelte gegenüber 1958 erreicht werden. Planziele im einzelnen: Grundstoffproduktion + 90 v. H., Maschinenbauproduktion + 110–160 v. H., Konsumgüterproduktion + 84 v. H., Bauproduktion + 100 v. H., Arbeitsproduktivität + 85 v. H. Bereits nach dem zweiten Jahr der Laufzeit des S. war auch dem SED-Regime klar geworden, daß die S.-Ziele keinesfalls erreicht werden konnten. In den ersten beiden Jahren (1959–1960) betrugen die Investitionen nicht wie geplant rd. 40 Milliarden Mark, sondern nur rd. 30 Milliarden. Aus dieser Minderleistung bei der Bereitstellung neuer Fabrikanlagen und Maschinen ergaben sich zwangsläufig geringere Zuwachsraten in der Industrieproduktion und der Arbeitsproduktivität. Nachdem der S. zur Hälfte durchgeführt worden war, d.h. Mitte 1962, ergaben sich z. B. gegenüber dem ursprünglichen Plan folgende Rückstände: Investitionen 25 v. H., Industriebau 30 v. H., Industrieproduktion 35 v. H. Als das Scheitern des S. Anfang 1961 bereits feststand, suchte das SED-Regime — wie üblich — nach Schuldigen. Es fand sie in den „Vertretern der monopolkapitalistischen Kreise in Bonn“. Diese hätten angeblich unter Ausnutzung der „offenen Grenze“ nach dem Westen den Aufbau der Zonenwirtschaft sabotiert und hintertrieben. Die bekannte Formel vom „Menschenhandel“ wurde dazu erfunden. Die wirklichen Gründe für das Scheitern des S. sind andere: sie sind im Wirtschaftssystem der SED und in der Politik des SED-Regimes in ihrem Verhältnis zur SU zu suchen und zu finden. (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, Wirtschaft.) Dazu kommen die immer wieder zu beobachtenden Fehleinschätzungen der eigenen ökonomischen Möglichkeiten des Regimes, das trotz der Vorbehalte der Wirtschaftsexperten durchsetzt, daß „politische“ Wirtschaftspläne aufgestellt werden. Auftretende Schwierigkeiten in der Planerfüllung werden in aller Regel vom Regime als „Folgen mangelnden sozialistischen Bewußtseins“ hingestellt. Nachdem die Erfüllung des S. sich als Utopie erwiesen hatte, kündigte Ulbricht auf der 17. Tagung des ZK der SED (Anfang Oktober 1962) ein neues „nationales Wirtschaftsprogramm“ an. — Auf dem VI. Parteitag der SED (Jan. 63) gab er bekannt, daß ab 1964 ein neuer S. in Kraft treten solle, nachdem „die Staatsgrenze gesichert“ (Mauer) und es durch die seitdem eingetretene angebliche „Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage“ möglich sei, „einen neuen, solide fundierten Perspektivplan sorgfältig vorzubereiten“. Das Kernproblem des neuen S. sei „die Gestaltung der nationalen Wirtschaft“. Das vorher angekündigte „nationale Wirtschaftsprogramm“ ist demnach identisch mit dem 1. S., dessen Planziele gegenüber dem 1. S. nach den bisher vorliegenden Verlautbarungen sehr viel niedriger angesetzt werden sollen: Hohe Zuwachsraten sind besonders in der metallverarbeitenden Industrie (+ 9,4 v. H. jährlich) und in der chem. Industrie (9 v. H.) vorgesehen. Die Konsumgüterindustrie und die Lebensmittelindustrie sollen nur um 2 bis 3 v. H. jährlich wachsen. Damit kann der Rückstand im Lebensmittelstandard gegenüber der BRD keinesfalls aufgeholt werden: der Abstand muß vielmehr bis 1970 noch größer werden. 1½ Jahre nach dem Beginn der 2. S.-Periode lagen der Wortlaut und weitere Einzelheiten des im Januar 1963 in seinen Grundzügen bekanntgegebenen 2. S. noch nicht vor. Die „Beratung“ des Volkswirtschaftsplans 1965 in den Betrieben — also für das dritte Jahr der 2. S.-Periode — muß auf Anweisung der SED-Führung ohne das Vorliegen des Gesetzes über den 2. S. geführt werden. Der 2. S. wird seit Sept. 1964 offiziell als „Perspektivplan 1964–70“ bezeichnet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 387–388 Sichtwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Siebenjahrplanfonds

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Unmittelbar nachdem die SU für 1959–1965 einen S. angekündigt hatte, ahmte das SED-Regime diese neue Periodisierung der Wirtschaftsplanung nach, obwohl der zweite Fünfjahrplan noch im Gange war. Die restlichen zwei Jahre des laufenden zweiten Fünfjahrplanes (1959–1960) und der bereits vorbereitete dritte Fünfjahrplan (1961–1965) wurden zum S. zusammengefaßt. Der S. sollte nicht nur die Synchronisierung mit dem sowjet. S.…

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1965: F

Fachhochschulen Fachschulen Fahneneid Familienpolitik Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Fechner, Max Feiertage Felsenstein, Walter Feriendienst des FDGB Feriengestaltung Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival Feuerschutzpolizei FGS Filmaktiv Filmwesen Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzschulden Finanzsystem Fischerei Fischereibeiräte Fischereirecht Flagge Florin, Peter Flüchtlinge Flüchtlingsvermögen Flugzeugindustrie Fonds der Volksvertretungen Forderungseinzugsverfahren Formalismus Forschung Forschung, ökonomische Forschungsgemeinschaft Forschungsrat, Deutscher Forschung, Wissenschaftl.-technische Forstwirtschaft Fortschritt Fotothek, Deutsche Fraktionsbildung Frankenberg und Proschlitz, Egbert von Frankfurt (Oder) Franz-Carl-Weiskopf-Preis Frauen Frauenarbeit Frauenausschüsse Freiberg Freie Berufe Freie Deutsche Jugend Freier Deutscher Gewerkschaftsbund Freie Spitzen Freiheit Freiheitsentziehung Freiheitssender 904 Freital Freiwillige Gerichtsbarkeit Freiwilligkeit Freizeitgestaltung Freizügigkeit Freundschaftsgesellschaften Freundschaftskomitees Freundschaftsvertrag Freyer, Erwin Frieden Friedensfahrt Friedensgefährdung Friedensgrenze Friedenskampf Friedenskämpfer Friedensrat, Deutscher Friedensschutzgesetz Friedensvertrag Friedrich, Walter Frings, Theodor Fröhlich, Paul Fuchs, Klaus Fühmann, Franz Fünfjahrplan Fünfte Kolonne Funke, Otto Funktionalismus Funktionäre Futtermeister der DDR Futtermittelfonds, Staatlicher

Fachhochschulen Fachschulen Fahneneid Familienpolitik Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Fechner, Max Feiertage Felsenstein, Walter Feriendienst des FDGB Feriengestaltung Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival Feuerschutzpolizei FGS Filmaktiv Filmwesen Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzschulden Finanzsystem Fischerei …

DDR A-Z 1965

Strafgesetzbuch (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Zur Zeit gilt noch das deutsche St. von 1871. Die Verjährungsvorschriften finden auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung (Gesetz vom 1. 9. 1964 — GBl.~I, S. 127). In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der Volkskammer zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der für das Inkrafttreten dieses St. gesetzte Termin (1. 1. 1961) konnte jedoch nicht eingehalten werden. Das neue St. wird alle zur Zeit geltenden Einzelgesetze zu einem „Strafgesetzbuch der DDR“ zusammenfassen. Vorerst hat das Strafrechtsergänzungsgesetz erhebliche Änderungen und Ergänzungen auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts gebracht. Das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz setzte ein neues Militärstrafrecht in Kraft. Nach dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 wurden die Bemühungen um die Ausarbeitung eines neuen St. verstärkt. Auf seiner Sitzung am 4. 4. 1963 beschloß der Staatsrat, eine Kommission zur Ausarbeitung eines St. und einer Strafprozeßordnung (Strafverfahren) zu bilden, die unter Leitung des Justizministers Hilde ➝Benjamin steht. Diese Kommission trat am 5. 7. 1963 zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. Sie umfaßt 65 Mitglieder aus den zentralen Staatsorganen, den Rechtspflegeorganen, Wissenschaftler, leitende Wirtschaftsfunktionäre, Schöffen, Mitglieder von Konfliktkommissionen und andere „Werktätige“. Diskussionsbeiträge zur Ausgestaltung des künftigen St. („Staat und Recht“, Heft 10 u. 12/1963) lassen erkennen, daß es zwischen einzelnen Rechtswissenschaftlern, die Mitglieder der Gesetzgebungskommission sind, erhebliche Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Grundsatzfragen gibt. Generalstaatsanwalt Streit spricht sogar von einer „Zerrissenheit der Strafrechtswissenschaft“ („Neue Justiz“ 1963, S. 779, Anm. 2). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 421 Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafpolitik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Zur Zeit gilt noch das deutsche St. von 1871. Die Verjährungsvorschriften finden auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung (Gesetz vom 1. 9. 1964 — GBl.~I, S. 127). In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der…

DDR A-Z 1965

Regierung und Verwaltung (1965)

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Verwaltung: 1962 1963 1966 1969 1975 1979 [S. 358] Die Einheit der Staatsgewalt Regierung und Verwaltung sind nach der Staatslehre des Marxismus-Leninismus im sozialistischen Staat zwar Staatstätigkeiten, die sich von anderen Staatstätigkeiten wie Gesetzgebung, Rechtsprechung (Rechtswesen), Planung und Kontrolle unterscheiden. Sie werden jedoch nicht als besondere, von den anderen Staatsgewalten getrennte Gewalt begriffen, sondern gelten als Bestandteil einer einheitlichen Staatsmacht, die als Instrument des „werktätigen Volkes“, d.h. der kommunistischen Partei als Vorhut des „werktätigen“ Volkes, in Erfüllung angeblicher objektiver Gesetze der Geschichte angesehen und eingesetzt wird (Staatsapparat). Obwohl Lenin forderte, daß im sozialistischen Staat Beschlußfassung und Durchführung eine Einheit bilden sollten, führt dieses Postulat nicht dazu, daß Exekutive und Legislative nur von einem einzigen Staatsorgan ausgeübt werden. Als Inhaber der einheitlichen Staatsmacht können die Volksvertretungen die Exekutive nicht bewältigen, die hauptamtliche Tätigkeit, Sachkunde und Beweglichkeit verlangt. Die Volksvertretungen haben daher besondere Exekutivorgane, deren Sache in erster Linie Verwaltung ist, denen aber im Gegensatz zum Staat mit Gewaltentrennung auch die Befugnis zur Gesetzgebung übertragen ist. Diese Exekutivorgane werden deshalb vollziehende und verfügende Organe genannt. Ohne Staatlichkeit keine Regierung Wird unter Regierung ein Staatsorgan verstanden, das unabhängig von auswärtigen Mächten innerhalb eines bestimmten Gebietes für die dort ansässige Bevölkerung verbindliche politische Entscheidungen zu treffen hat, so hat die SBZ keine Regierung. Die beschriebene Funktion einer Regierung ist Betätigung der Staatsgewalt. Die SBZ ist aber kein Staat im Sinne des Völker- und des Staatsrechtes; denn sie verfügt nicht über eine Staatsgewalt — die Gewalt ihrer Behörden ist lediglich von der sowjetischen Besatzungsmacht abgeleitete öffentliche Gewalt — und außerdem hat sie kein Staatsvolk, weil nach dem Prinzip der Selbstbestimmung eine Bevölkerung nur dann zum Staatsvolk wird, wenn sie die über sie ausgeübte Herrschaft als Gewalt des eigenen Staates in freier Willensentscheidung der übrigen Welt deutlich erkennbar akzeptiert hat. Das eben ist in der SBZ nicht der Fall (Deutschlandpolitik, Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands). Trotz der Fortdauer der Fremdherrschaft in verdeckter Form will und kann die Besatzungsmacht nicht alles selbst entscheiden. Sie legt lediglich die Grundsätze fest, überläßt aber den von ihr eingesetzten Organen der SBZ, im Rahmen dieser Grundsätze zu handeln, kontrolliert, daß dieses Handeln im Rahmen der Grundsätze bleibt, und behält sich vor einzugreifen, wenn die Grundsätze verletzt werden. Nur im Rahmen dieser eingeschränkten Handlungsfähigkeit kann von einer Regierung in der SBZ gesprochen werden. Das Organ, das in diesem Sinne Regierung ist, ist kein Organ des Staatsapparates, sondern das Politbüro der SED, das höchste Organ der SED; denn diese benutzt den Staatsapparat nur als ihr Instrument. Aber auch das Politbüro vermeidet es, bei seinen Entscheidungen allzusehr in Einzelheiten zu gehen. Diese auszuarbeiten und anzuordnen, überläßt es dem Staatsapparat. Auch als Instrument ist er mehr als nur Vollzugsapparat. Deshalb ist es möglich, von der Funktion einer Regierung an der Spitze der Staatsmacht zu sprechen, wenn auch in einem doppelt eingeschränkten Sinne. Die SMAD (Besatzungspolitik) errichtete schon einige Monate nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Juli 1945 zentrale Verwaltungsstellen als Hilfsorgane. Diese führten die Bezeichnung „Deutsche Zentralverwaltungen“ und waren für bestimmte Sachgebiete zuständig, arbeiteten aber unabhängig voneinander. Im Juni 1947 wurde die Deutsche Wirtschaftskommission gebildet. Daneben blieben die Zentralverwaltungen des Innern, für Justiz, für Volksbildung und für Gesundheitswesen bestehen. Wie die Zentralverwaltungen hatte die DWK zunächst nur koordinierende Funktionen. Am 12. 2. 1948 wurde ihr von der SMAD die Befugnis erteilt, allgemein verbindliche Anweisungen zu erteilen. Damit war [S. 359]die Möglichkeit einer für die SBZ einheitlichen Wirtschaftsplanung geschaffen und die DWK zur Keimzelle einer künftigen Regierung im Sinne einer Verwaltungsspitze geworden. Nach der Umbenennung der SBZ in „DDR“ (Verfassung) wurde zunächst eine „Provisorische Regierung“ gebildet, die die Apparate der DWK und der noch selbständigen Zentralverwaltung übernahm. Nach den Einheitswahlen zur Volkskammer im Jahre 1950 (Wahlen) wurde formal nach den Bestimmungen der Verfassung die Regierung gebildet. Nach Artikel 92 der Verfassung wird der Ministerpräsident von der stärksten Fraktion benannt und bildet aus allen Fraktionen der Volkskammer die Regierung. Die Vorherrschaft der SED, von der angenommen wurde, daß sie stets die stärkste Fraktion bilden würde, und das Blocksystem (Blockpolitik) waren so verfassungsrechtlich verankert worden. Die parlamentarische Verantwortlichkeit (Artikel 94) und das konstruktive Mißtrauensvotum (Artikel 95) waren dagegen von Anfang an nur Fassade. Seit 1950 wird die Regierung Ministerrat genannt, obwohl gelegentlich auch jetzt noch die Bezeichnung Regierung verwendet wird. Der Ministerrat als Spitze der Behördenorganisation Der Ministerrat war zunächst „Regierung“ und im dargestellten doppelt eingeschränkten Sinne Spitze der Behördenorganisation. Nachdem im Jahre 1952 die Länder mit ihren Organen faktisch beseitigt worden waren (Länder), wurde der Staatsapparat bis ins kleinste Dorf hinein in einzelnen Etappen nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus organisiert. Anfang 1957 wurde der hierarchische Aufbau von der Volkskammer über Bezirkstage, Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen bis hinunter zu den Gemeindevertretungen und Stadtbezirksversammlungen mit ihren vollziehenden und verfügenden Organen, dem Ministerrat als oberstem, den Räten der Bezirke, der Kreise, der Städte, der Gemeinden und der Stadtbezirke (Bezirk, Kreis, Gemeinde) vollendet. Die Räte vom Bezirk abwärts (örtliche Räte) sind doppelt unterstellt (doppelte Unterstellung). Die Räte haben für die eigentliche Verwaltung Fachorgane, die seit 1961 nicht mehr dem jeweils höheren Fachorgan bis hinauf zum Ministerium (Ministerien) unterstellt sind, sondern nur noch den Räten, von denen sie nicht nur angewiesen werden, sondern über die sie auch Anweisungen von oben empfangen. Grundsätzlich sind alle Verwaltungszweige in diese Behördenorganisation eingegliedert. Ausnahmen bilden jedoch die sogenannten nachgeordneten Dienststellen zentraler Staatsorgane. Dazu gehören die örtlichen Dienststellen der Deutschen ➝Volkspolizei und des Ministeriums für Staatssicherheit (Staatssicherheitsdienst). Nicht in diese Organisation gehören die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion und die Organe der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. (Staatliche ➝Plankommission, Volkswirtschaftsrat, Landwirtschaftsrat). Seit 1960 ist die Bezeichnung Ministerrat deshalb gerechtfertigt, weil der Staatsrat in der Fülle seiner Kompetenzen auch die nach Artikel 63 der Verfassung der Volkskammer zustehende Befugnis, die Grundsätze der Regierungspolitik zu bestimmen, übernommen hat und sie im Gegensatz zu dieser auch ausübt, sie also nicht mehr dem in der Verfassung als Regierung bezeichneten Organ überläßt, so daß die Befugnis des Ministerpräsidenten, Richtlinien der Regierungspolitik nach Maßgabe der von der Volkskammer aufgestellten Grundsätze zu bestimmen (Artikel 98 der Verfassung), verkümmerte. Zusammensetzung und Kompetenzen des Ministerrates wurden in Ergänzung und gleichzeitig auch im Widerspruch zur Verfassung in Einzelgesetzen geregelt, die häufig durch Neuregelungen ersetzt wurden. Zur Zeit gilt das Gesetz über den Ministerrat vom 17. 4. 1963 (GBl.~I, S. 89). Darin wird der Ministerrat als das Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates bezeichnet. Er ist für die Durchführung der Politik des Arbeiter-und-Bauern-Staates der Volkskammer und, was in der Praxis wichtig ist, dem Staatsrat gegenüber verantwortlich. Die Gebundenheit des Ministerrates an die SED ergibt sich aus § 4 des Gesetzes. Danach hat der Ministerrat nicht nur auf Grund der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates zu arbeiten, sondern in erster [S. 360]Linie auf der Grundlage des Programms der SED und der Beschlüsse dieser Partei, die die staatliche Tätigkeit betreffen. Er hat die „für den umfassenden Aufbau des Sozialismus“ sich ergebenden politischen, ökonomischen, wissenschaftlichen, technischen und kulturell-erzieherischen Hauptaufgaben auszuarbeiten und die Durchführung der damit verbundenen Maßnahmen zu organisieren und zu sichern. Er hat vor der Volkskammer und dem Staatsrat die „Hauptprobleme“ des umfassenden sozialistischen Aufbaus zu stellen und die Entwürfe der Gesetze, Erlasse und Beschlüsse auszuarbeiten und zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Nach einem Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (GBl.~I, S. 1) hat er auch die Planung und Leitung der Volkswirtschaft zu kontrollieren. Nach § 5 des Ministerratsgesetzes steht im Mittelpunkt seiner Tätigkeit die Verwirklichung der wirtschaftlich-organisatorischen und kulturell-erzieherischen Funktion. Der Ministerrat ist weiter verantwortlich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und für die Hebung der Volksgesundheit. Er leitet seine eigenen Organe und die Räte der Bezirke an und kontrolliert sie. Seit dem 4. 6. 1964 besteht für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte ein besonderes Ministerium. Die außenpolitische Richtung, die der Ministerrat zu verfolgen hat, ist durch §~7 des Gesetzes festgelegt. Im Verhältnis zu den sozialistischen Staaten und zur Sowjetunion sollen die freundschaftlichen Beziehungen vertieft und im übrigen eine Politik der friedlichen Koexistenz betrieben werden. Der Ministerrat hat das Recht, Rechtsnormen in Form von Verordnungen und Beschlüssen zu erlassen. Er kann nachgeordnete Organe und örtliche Räte anweisen, Anordnungen, Durchführungsbestimmungen und andere Entscheidungen zu erlassen und solche aufzuheben, wenn sie nicht der Gesetzlichkeit entsprechen oder nicht der Erfüllung der staatlichen Aufgaben dienen. Das eigentliche Führungsorgan der Behördenorganisation ist das Präsidium des Ministerrates. Der Ministerrat hatte am 28. 10. 1964 folgende Zusammensetzung: Vorsitzender: Willi ➝Stoph (SED) 1. Stellvertreter: zur Zeit nicht besetzt Stellvertreter: Bruno ➝Leuschner (SED) Max ➝Sefrin (CDU) Dr. Erich ➝Apel (SED) Dr. Lothar ➝Bolz (NDP) Dr. Margarete ➝Wittkowski (SED) Dr. Max ➝Suhrbier (LDP) Alexander ➝Abusch (SED) Paul ➝Scholz (DBP) Mitglieder: Der Vors. der Staatl. Plankommission: Dr. Erich ➝Apel (SED) Der 1. Stellv. des Vors. der Staatl. Plankommission für Perspektivplanung: Gerhard Schürer (SED) für Jahresplanung: Dr. Karl Grünheid (SED) Der Vors. d. Volkswirtschaftsrates: Alfred ➝Neumann (SED) Der 1. Stellv. des Vors. des Volkswirtschaftsrates: Erich ➝Markowitsch (SED) Der 1. Stellv. des Vors. des Volkswirtschaftsrates: Hans Wittik (SED) Der 1. Stellv. des Vors. des Volkswirtschaftsrates: Dipl.-Ing. Erich ➝Pasold (SED) Der Vors. d. Landwirtschaftsrates: Georg ➝Ewald (SED) Der 1. Stellv. des Vors. des Landwirtschaftsrates: Heinz Kuhrig (SED) Der Stellv. des Vors. des Landwirtschaftsrates: Hans ➝Reichelt (DBP) Der Minister - für Nationale Verteidigung: Karl-Heinz ➝Hoffmann (SED) - für Auswärtige Angelegenheiten: Dr. Lothar ➝Bolz (NDP) - für Außenh. u. Innerdt. Handel: Julius ➝Balkow (SED) - des Innern und Chef der DVP: Friedrich ➝Dickel (SED) - für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte: Kurt ➝Seibt (SED) - der Finanzen: Willi ➝Rumpf (SED) [S. 361] - für Volksbildung: Margot Honecker (SED) - für Staatssicherheit: Erich ➝Mielke (SED) - für Handel u. Versorgung: Gerhard ➝Lucht (SED) - für Gesundheitswesen: Max ➝Sefrin (CDU) - für Verkehrswesen: Dipl.-Ing. Erwin ➝Kramer (SED) - für Post- u. Fernmeldewesen: Rudolf Schulze (CDU) - für Bauwesen: Wolfgang ➝Junker (SED) - für Kultur: Hans ➝Bentzien (SED) - der Justiz: Hilde ➝Benjamin (SED) Der Staatssekretär für Hoch- und Fachschulwesen: Prof. Dr. Ernst-Joachim ➝Gießmann (SED) Der Leiter des Amtes für Forschung und Technik und Sekretär des Forschungsrates:Dr. Herbert ➝Weiz (SED) Der Leiter des Komitees für Erfassung und Aufkauf landw. Erzeugnisse: Helmut Koch (SED) Literaturangaben Grottian, Walter: Das Sowjetische Regierungssystem (Die Wissenschaft von der Politik, Bd. 2). 2. Aufl., Köln 1964, Westdeutscher Verlag. Text 188 S., Quellenteil 168 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. SBZ von 1955 bis 1956 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1956 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1958. 255 S. m. 3 Anlagen. Nachdr. 1964. SBZ von 1957 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1957 bis 1958 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1960. 370 S. m. 5 Anlagen. SBZ von 1955 bis 1958 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1955 bis 1958. Taschenausgabe (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1961. 580 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Friedenau, Theo: Rechtsstaat in zweierlei Sicht — Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich … Berlin 1957, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 206 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 358–361 Rechtswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Regionalplanung

Siehe auch: Regierung: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Regierung und Verwaltung: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Verwaltung: 1962 1963 1966 1969 1975 1979 [S. 358] Die Einheit der Staatsgewalt Regierung und Verwaltung sind nach der Staatslehre des Marxismus-Leninismus im sozialistischen Staat zwar Staatstätigkeiten, die sich von anderen Staatstätigkeiten wie Gesetzgebung, Rechtsprechung (Rechtswesen), Planung und Kontrolle unterscheiden. Sie werden jedoch nicht als…

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KPdSU (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Abk. für kommun. Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zaren durch die bürgerliche Revolution waren bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die Bolschewiki als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgeblich beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Okt. 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Führung an sich und beseitigte seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew u.a.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschewistische Partei den Namen KPdSU (B); seit dem XIX. Parteitag im Okt. 1952 KPdSU. Die entscheidenden Führungsgremien sind das Sekretariat des ZK und das Präsidium des ZK. Dem Sekretariat gehörten seit Chruschtschows Sturz (Okt. 1964) folgende Funktionäre an: Breschnjew, Podgorny, Suslow, Schwernik, Koslow, Andropow, Poljakow, Rudakow, Iljitschow, Schelepin, Ponomarjow, Demitschew, Titow. Vollmitgl. d. Präsidiums (Okt. 1964): Breschnjew, Kossygin, Mikojan, Suslow, Podgorny, Poljanskij, Kirilenko, Woronow, Schwernik, Koslow. Außerdem gehörten dem Präsidium sechs Kandidaten an: Grischin, Masurow, Mschawanadse, Raschidow, Jefremow sowie Schelest. Seit Mitte November 1964 umfaßt das Präsidium der KPdSU folgende Vollmitglieder: Breschnjew, Kossygin, Mikojan, Suslow, Podgorny, Poljanskij, Kirilenko, Woronow, Schwernik, Schelest und Scheljepin. Kandidaten des Präsidiums sind: Grischin, Raschidow, Masurow, Mschawanadse, Jefremow, Demitschew. Dem Sekretariat des Zentralkomitees der KPdSU gehören an: Breschnjew, Podgorny, Suslow, Scheljepin, Demitschew, Andropow, Ponomarjow, Rudakow, Iljitschow und Titow. Seit Stalins Tod wurden aus der Parteiführung ausgeschaltet: Berija, Malenkow, Molotow, Kaganowitsch, Schepilow, Shukow, Bulganin, Woroschilow, N. S. Chruschtschow u. a. Auf dem XXII. Parteitag beschuldigte Chruschtschow seine Widersacher Molotow, Malenkow, Kaganowitsch und andere alte Bolschewiki, die sich seit Stalins Tod gegen den jetzigen Ersten Sekretär gewandt hatten, an den Verbrechen der Stalin-Ära entscheidend mitbeteiligt zu sein (Entstalinisierung). Chruschtschow wurde nach seinem Sturz u.a. der Vorwurf des Personenkults gemacht. Die KPdSU kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU. Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Mitgliederstand im Jan. 1959: 7.622.356 Mitgl. und 616.775 Kandidaten; Ende 1962 rd. 10 Mill. Mitgl. und Kandidaten. Wichtigste Etappen der Parteigeschichte seit 1917: 1919 Kriegskommunismus, 1921 Neue ökonomische Politik (NÖP), 1928 Erster Fünfjahrplan, 1930 Kollektivierung der Landwirtschaft, 1936 bis 1939 Periode der großen Säuberungen (ein großer Teil der politischen, wirtschaftlichen, militärischen und geistigen Elite wird auf Weisung Stalins liquidiert, darunter die neun außer Stalin noch lebenden Mitgl. des leninschen Politbüros, 98 von 139 Mitgl. des amtierenden ZK, die Mehrheit der ehemaligen ZK-Mitgl., 18 Minister, fast alle Vors. der Unionsrepubliken sowie zahlreiche führende Kommunisten des Auslands). Febr. 1956 XX. Parteitag: Verdammung Stalins, die auf dem XXII. Parteitag im Okt. 1961 fortgesetzt wurde, u. a. mit einem Beschluß, die Leiche Stalins aus dem bisherigen Lenin-Stalin-Mausoleum zu entfernen und zu Ehren der Opfer Stalins ein Denkmal zu errichten. Okt. 1964: Sturz Chruschtschows. Über das Verhältnis der KPdSU zu den anderen kommun. Parteien: Komintern, Kominform, Warschauer Beistandspakt, Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, Sonderwege zum Sozialismus. Auf dem XXII. Parteitag traten zum erstenmal die schweren Meinungsverschiedenheiten zwischen der KPdSU und der KP Albaniens sowie der KP Chinas offen zutage. Die Delegierten nahmen ein neues Parteiprogramm an, mit dem der „Über[S. 232]gang zum Kommunismus“ proklamiert wurde. (Geschichte der ➝KPdSU) Literaturangaben Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Scharndorff, Werner: Die Geschichte der KPdSU. München 1961, Olzog. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 231–232 KPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte der

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Abk. für kommun. Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917…

DDR A-Z 1965

Investitionen (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die I. werden langfristig geplant und sind wichtige Bestandteile der Volkswirtschaftspläne; auch die langfristigen Planungen im Rahmen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sind von Bedeutung. Diese I.-Lenkung ist das wichtigste Instrument zur Umgestaltung der Struktur der Volkswirtschaft entsprechend den Vorstellungen der SED (Wirtschaft) und den Erfordernissen der Sowjetwirtschaft (Außenhandel). Seit Beginn der Wirtschaftsplanung ist der Anteil der I. am Sozialprodukt ständig gestiegen, ist aber auch heute noch niedriger [S. 200]als in der BRD. Die vergleichsweise hohen Wachstumsraten des Sozialproduktes erklären sich daraus, daß der Schwerpunkt der I.-Tätigkeit auf dem Gebiet der Grundstoff- und I.-Güterindustrien liegt. In den letzten Jahren entfielen zwischen 47 und 49~v. H. der I. auf die Industrie, gegenüber nur 26 bis 27 v. H. in der BRD. Völlig vernachlässigt wurden I. auf dem Gebiet der Konsumgüterindustrie (Versorgung, Lebensstandard). Für die Periode des ersten Fünfjahrplanes waren staatliche I. im Gesamtumfang von 20.564,5 Mill. DM Ost geplant (ohne Lizenzen und Kredite). Eine Erhöhung erfolgte jedoch in den einzelnen Volkswirtschaftsplänen auf insgesamt 22.413,9 Mill. DM Ost, von denen dann 20.879~Mill. DM Ost von der zentral geleiteten und örtlichen Wirtschaft in Anspruch genommen wurden (48,5~v. H. von der Industrie, 9,5~v. H. von der Landwirtschaft, 1,2~v. H. vom Handel, 13,1~v. H. vom Verkehr, 1,9~v. H. vom Gesundheitswesen, 3,8~v. H. von der Volksbildung). Von den I. der zentral geleiteten „volkseigenen“ Industrie gingen 68 v. H. vorrangig in die Grundstoffindustrie, 14,7~v. H. in den Maschinenbau und 6,3 v. H. in die Leichtindustrie. Im vorzeitig abgebrochenen 1.~Siebenjahrplan waren I. in Höhe von 142 Mrd. DM Ost vorgesehen, davon für die Industrie rd. 60 Mrd. DM Ost, für Verkehr 14 Mrd. DM Ost, für die Landwirtschaft 14 Mrd. DM Ost, für Wohnungs- und Städtebau rd. 30 Mrd. DM Ost. Nach sowjetzonalen Angaben sollten 77 Mrd. DM Ost für die sozialistische ➝Rekonstruktion verwandt werden. Diese Plangrößen sind jedoch bei weitem nicht erreicht worden. Die I. sind von 1959 bis 1963 anstatt um rd. 80 v. H. — wie geplant — nur um rd. 33 v. H. gestiegen; von den im 1.~Siebenjahrplan bis 1965 geplanten I. in Höhe von 142 Mrd. DM Ost konnten bis einschließlich 1963 — also in 5 Jahren — nach eigenen Angaben der SBZ nur rd. 87 Mrd. DM Ost realisiert werden. Die I. entwickelten sich nach den Angaben der sowjetzonalen Statistik seit 1956 wie folgt (Mrd. DM Ost): In der Periode des 2. Siebenjahrplanes (1964–70) ist eine Steigerung der Gesamt-I. auf 166% (1963 = 100) vorgesehen. Dabei soll der überwiegende Anteil — wie schon bisher — im Grundstoff- bzw. Investitionsgüterbereich investiert werden, während I. im Konsumgüterbereich noch stärker als bisher vernachlässigt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen dürften auch die für den 2. Siebenjahrplan geforderten Ziele nicht erreicht werden. Für die einzelnen Sektoren der Volkswirtschaft sind die Finanzierungsquellen der I. genau festgelegt (VO vom 26. 7. 1962, GBl. II, S. 481; vom 13. 9. 1962, GBl. II, S. 609; vom 5. 9. 1963, GBl. II, S. 651; vom 30. 1. 1964, GBl. II, S. 120). Danach werden die I. der VVB und VEB aus Zuführungen aus dem Staatshaushalt, aus Gewinnen (Gewinnverwendung), aus Amortisationen und aus weniger bedeutenden Spezialfonds sowie durch Kredite für bestimmte Rationalisierungsvorhaben finanziert. Die I. der sozialistischen Genossenschaften müssen finanziert werden aus Eigenmitteln, Gewinnen, Krediten und in bestimmten Bereichen (z. B. LPG) aus Haushaltsmitteln. Die Wohnungsbaufinanzierung erfolgt aus Eigenmitteln und durch Obligationen (Wertpapiere). Halbstaatliche Betriebe können investieren aus Amortisationen, durch die Erhöhung der staatlichen Beteiligung und in Einzelfällen durch Kredite. Die private Wirtschaft ist nahezu ausschließlich auf die Eigenfinanzierung angewiesen. Für die Durchführung und Kontrolle der I. sind im „volkseigenen“ Bereich die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche ➝Investitionsbank zuständig. Der Landwirtschaftsbank obliegen die gleichen Aufgaben im Bereich der Landwirtschaft, den Banken für Handwerk und Gewerbe im Handwerk, den Sparkassen im Wohnungsbau. Trotz der detaillierten Vorplanung und Planung und der intensiven Kontrolle der I. klagen die verantwortlichen Stellen der SBZ immer wieder über die „Vergeudung“ von I.-Mitteln (Fehl-I., Bau von Anlagen mit niedrigem technischem Niveau). (Produktionsfondsabgabe) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 199–200 Interzonenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionsbank, Deutsche (DIB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die I. werden langfristig geplant und sind wichtige Bestandteile der Volkswirtschaftspläne; auch die langfristigen Planungen im Rahmen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sind von Bedeutung. Diese I.-Lenkung ist das wichtigste Instrument zur Umgestaltung der Struktur der Volkswirtschaft entsprechend den Vorstellungen der SED (Wirtschaft) und den Erfordernissen der Sowjetwirtschaft (Außenhandel).…

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Tauwetter (1965)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 Im Westen geläufige Bezeichnung für die bisher umfassendste geistig-politische Oppositionswelle gegen bolschewistische Einseitigkeit in Herrschaftsausübung und Doktrin. Als „T.“ nach einem für diese Haltung repräsentativen Roman des sowjet. Schriftstellers Ilja Ehrenburg genannt, begann die Oppositionsbewegung Anfang 1956, ausgelöst durch die scharfen Angriffe Chruschtschows und Mikojans auf entscheidende Elemente des Stalinismus auf dem XX. Parteitag der KPdSU. Politische Höhepunkte der auf Liberalisierung und Revision der bolschewistischen Dogmen und der bolschewistischen Herrschaftsausübung gerichteten Gegenbewegung waren die im Okt.~1956 in Polen und im Nov. 1956 in Ungarn gipfelnden Partei- und Volkserhebungen gegen die Stalinisten in den eigenen Führungen und den Hegemonieanspruch der UdSSR. Während in Polen ein Kompromiß zustande kam, wurde die zum Bürgerkrieg entwickelte ungarische Erhebung blutig niedergeschlagen. Von da an wurde die Liberalisierungswelle des T., die zunächst auch in den politischen, wissenschaftlichen und. literarischen Führungskreisen der UdSSR eine gewisse Resonanz hatte, von der gesamten bolschewistischen Führerschaft entschlossen gebremst, da diese — sicher zu Recht — für den Fall weiterer Nachgiebigkeit um die Existenz ihrer Regime bangen mußte. Doch hat sich in einer Reihe von Volksdemokratien, zunächst in Polen und Ungarn, ein Hang zur Tolerierung offenerer Diskussion in der Gesellschaft, vor allem unter den Intellektuellen, gehalten. (Versachlichung, Liberalisierung) In der SBZ war das T. im wesentlichen auf den Bereich der theoretischen Auseinandersetzungen beschränkt. Philosophen (Ernst Bloch), Ökonomen (Fritz ➝Behrens, Arne ➝Benary, Kurt ➝Vieweg), Historiker (Jürgen Kuczynski), Journalisten hatten die stark von dem ungarischen Parteiphilosophen Georg ➝Lukács angeregte Bewegung getragen, darunter zahlreiche prominente jüngere Parteiideologen. Aber auch innerhalb der Partei- und Staatsführung (Fred ➝Oelßner, Fritz ➝Selbmann, Gerhart ➝Ziller, Ernst ➝Wollweber, Karl ➝Schirdewan) war es zu Auseinandersetzungen um den vor allem von Walter ➝Ulbricht repräsentierten Doktrinarismus gekommen. Die Probleme einer rationelleren und bevölkerungsorientierten Gestaltung der Volkswirtschaft und einer größeren Kompromißbereitschaft in der gesamtdeutschen Frage hatten dabei wesentliche Rollen gespielt. Nach dem Zusammenbruch des ungarischen Aufstandes hat sich auch in der SBZ die radikale Gruppe Ulbrichts wieder mit sowjet. Hilfe voll durchsetzen können. Eine Kampagne zur scharfen Reglementierung von Wissenschaft, Kunst und Hochschulwesen lief an, so daß die SBZ heute das antiliberalste Land des Ostblocks darstellt. Lediglich in der Wirtschaftspolitik (Neues ökonomisches System) ist seit dem VI. SED-Parteitag vom Januar 1963 ein Umschwung zu dogmenfreierem, pragmatischerem Vorgehen zu verzeichnen. (Widerstand, Opposition) Literaturangaben Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Jänicke, Martin: Der dritte Weg — Die antistalinistische Opposition gegen Ulbricht seit 1953. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 267 S. Dies.: Ulbricht — eine politische Biographie. Köln 1964, Kiepenheuer und Witsch. 352 S. m. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 429 Tausenderbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technik

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 Im Westen geläufige Bezeichnung für die bisher umfassendste geistig-politische Oppositionswelle gegen bolschewistische Einseitigkeit in Herrschaftsausübung und Doktrin. Als „T.“ nach einem für diese Haltung repräsentativen Roman des sowjet. Schriftstellers Ilja Ehrenburg genannt, begann die Oppositionsbewegung Anfang 1956, ausgelöst durch die scharfen Angriffe Chruschtschows und Mikojans auf entscheidende Elemente des Stalinismus auf dem XX.…

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Betriebsgesundheitswesen (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit Gesundheitshelfern des DRK, Betriebe mit (a) 200–500 Beschäftigten die „Schwesternsanitätsstelle“ unter ärztlicher Aufsicht, (b) 500–2.000 die „Ambulanz“ („Arztsanitätsstelle“) mit Arzthelfer oder stundenweise tätigem Arzt, © 2.000–4.000: Betriebsambulatorium mit 1–4 ganztägig tätigen Ärzten (und Zahnärzten), (d) mehr als 4.000: Betriebspoliklinik mit (mindestens 5) fachärztlichen sowie zahnärztlichen Behandlungsabteilungen; in anderen Wirtschaftszweigen gelten höhere Schlüsselzahlen. Das Personal gehört dem staatlichen Gesundheitsdienst an; die Führung geht aber mehr und mehr an die Betriebsleitungen über. Im Vordergrund steht jetzt die Bemühung um die Entwicklung eines B. auf dem Lande, d. h. bei den LPG. Aufgaben: ambulante Behandlung (auch betriebsfremder Personen) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, „Erste Hilfe“ bei Unfällen, Überwachung nach dem Dispensaire-Prinzip mit Reihenuntersuchungen, Führung von Nachtsanatorien und (neuerdings) Krankenhäusern, schließlich Arbeits- und Betriebshygiene (Arbeitssanitätsinspektion), Unfallverhütung und Überwachung der Werksküchen. Der Versuch, die Einrichtungen des B. jedes Wirtschaftszweiges in jedem Kreis unter Leitung einer Betriebspoliklinik zusammenzufassen, war allenfalls in einzelnen hoch industrialisierten Distrikten realisierbar. Nur „für die wichtigsten Industriezweige sind an der Stelle ihrer. größten Konzentration Leiteinrichtungen aus Betriebspoliklinik, Betriebskrankenhaus und arbeitshygienischer Abteilung einzurichten“ (Perspektivplan, S. 22). In der Regel werden alle Einrichtungen des B. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und unter die Leitung der größten Betriebspoliklinik des Kreises gestellt. Sie soll ein Betriebskrankenhaus oder mindestens eine Bettenstation für die „Begutachtung“, d. h. die Kontrolle des Leistungsvermögens von Belegschaftsmitgliedern, und außerdem mindestens ein Nachtsanatorium einrichten. In jedem Fall soll das gesamte B. jedes Kreises als „Abteilung“ dem Gesundheitszentrum eingeordnet sein. Bestand Anfang 1964: (a) 1.481, (b) 1.724, © 191, (d) 76. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 67 Betriebsberufsschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsgewerkschaftsleitung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit…

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Verfassung (1965)

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 446]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist nicht aus einer gewählten verfassunggebenden Versammlung hervorgegangen. Diese Rolle maßte sich vielmehr ein aus dem „Zweiten Volkskongreß“ (17. u. 18. 3. 1948) hervorgegangener „Deutscher Volksrat“ an, dessen Mitgl. aus Delegierten der Parteien und Massenorganisationen bestanden. Er ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde dieser Verfassungsentwurf von dem „Volksrat“ nach unbedeutenden Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 fand in der SBZ eine Abstimmung statt über eine willkürlich zusammengesetzte „Einheitsliste“ des „Blocks der antifaschistischen Parteien und Massenorganisationen“ (Blockpolitik), bei der nur mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt oder ein ungültiger Stimmzettel abgegeben werden konnte. Trotz der sehr intensiven, z. T. mit national gefärbten Parolen betriebenen Propaganda wurden insgesamt nur 61,8 v. H. „Ja“-Stimmen, in Ost-Berlin sogar nur 51,7 v. H. „Ja“-Stimmen gezählt. Dieses Abstimmungsergebnis reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als „gewählt“ zu erklären. So entstand der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ (mit 1.523 Delegierten), der am 30. 5. 1949 die V. bestätigte und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrates“ vornahm. Wieder ohne Wahlen konstituierte sich dieser „Volksrat“ schließlich am 7. 10. 1949 auf Grund des der LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) als „Provisorische Volkskammer der DDR“. Zugleich wurden eine „Provisorische Regierung der DDR“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der DDR“ gebildet und durch Gesetz vom 7. 10. 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. S. 5) in Kraft gesetzt. 2. Inhalt In der Präambel beansprucht die V. mit der Formulierung „… hat sich das deutsche Volk diese V. gegeben“ gesamtdeutsche Geltung. In Art.~1 Abs.~1 heißt es entsprechend: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik.“ Dieser Feststellung wie auch dem Abs. 4 des Art. 1: „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ widerspricht die politische Praxis (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Republikflucht). Die V. ist in ihrem Wortlaut weitgehend der Weimarer Reichsverfassung nachgebildet. So erscheint deren Art.~1 Abs.~2: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Auch das Bekenntnis zu dem Grundsatz freier Wahlen ist in der V. der „DDR“ in fast die gleichen Worte gekleidet wie in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt.“ (Art. 51 Abs. 2) Insbesondere haben den Vorschriften über die Grundrechte die Grundrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung als Vorbild gedient; sie stimmen z. T. fast wörtlich überein. Wie die entsprechenden Normen des Grundgesetzes sind diese Artikel unmittelbar geltendes Recht. Ihr Sinngehalt ist jedoch ein völlig anderer als der gleichlautender Formulierungen der V. rechtsstaatlicher Demokratien. Denn die volksdemokratische Ordnung kennt nur das Primat der Gemeinschaft, nicht dagegen die Freiheit des Einzelnen um des Einzelnen willen. So ist auch der Schutz der Grundrechte vor Maßnahmen der Staatsgewalt denkbar schwach ausgestaltet und jeder richterlichen Nachprüfung entzogen. Wesentlich ausgeprägter ist dagegen der Schutz der Grundrechte vor Mißbrauch durch den Einzelnen. Diese Tendenz wird besonders in Art. 6 Abs. 2 deutlich, der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demo[S. 447]kratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten“ zu „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“ und damit zu unmittelbar geltendem Strafrecht erklärt (Strafgesetzbuch). Als wichtigstes politisches Recht nennt Art. 3 Abs. 2 das Recht jedes Bürgers „zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreis, seinem Lande und in der DDR“. Die V. kennt ihrem Wortlaut nach aber auch die herkömmlichen Menschenrechte: persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und Freizügigkeitsrecht werden in Art. 8, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Art. 9, Freiheit der Kunst, Wissenschaft und ihrer Lehre in Art. 34 garantiert. Art. 10 enthält Auslieferungsverbot, Asylrecht und Auswanderungsrecht. Vereinigungs- und Koalitionsrecht räumen Art. 12, 13, 53 bzw. 14 ein. Eigentum, Erbrecht und Urheberrechte werden in Art.~22–24 Abs.~1 gewährleistet. Die Freiheit der Religionsausübung garantiert Art. 41. Sämtliche Grundrechte stehen jedoch nur auf dem Papier und werden seit dem Inkrafttreten der V. ständig und bewußt verletzt und sogar durch die Gesetzgebung in verfassungsmäßig unzulässiger Weise eingeschränkt. Den Grundrechten stellt die V. Grundpflichten gegenüber. Die zentrale Vorschrift ist Art. 4 Abs. 2, in dem es heißt: „Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen.“ Diese nach sowjet. Staatsdenken weit auszulegende Norm wird durch den mit Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl.~I S. 653) geänderten Art. 5 dahin ergänzt, daß „der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ eine „ehrenvolle nationale Pflicht ist“. Scheint die V. auf den ersten Blick wenigstens formal den Voraussetzungen eines demokratischen Staatsgrundgesetzes zu entsprechen, so genügt sie bei genauerer Betrachtung selbst diesen Anforderungen nicht. Der angeblich die völlige Volkssouveränität verkörpernden Volkskammer fehlt seit der Verwaltungsneugliederung auch das ohnehin bescheidene Regulativ der Länderkammer. Insbesondere aber ist die in allen Demokratien unumgängliche „dritte Gewalt“, die richterliche, schwach ausgebildet und effektiv wirkungslos. Es gibt neben der faktisch und gesetzlich nicht vorhandenen Unabhängigkeit der Richter nach dem Wortlaut der V. kein Verfassungsgericht. Durch verfassungsänderndes Gesetz vom 12. 9. 1960 änderte die Volkskammer das Amt des Präsidenten der Republik, das durch den Tod von Pieck neu zu besetzen gewesen wäre. Der Staatsrat wurde geschaffen, dem unter dem Vorsitz von Ulbricht 24 Funktionäre angehören. Mit dieser Maßnahme wurde die ohnehin ihres Inhalts längst entleerte V. den Verhältnissen in der SU und den übrigen Volksdemokratien auch formal noch mehr angeglichen. 3. Kommunistische Rechtsauffassung Entscheidend für die Wertung der V. und ihre Achtung bzw. Mißachtung durch das Regime der SED ist die Staatslehre des Marxismus-Leninismus. Danach hat das Staatsrecht wie alles Recht (Rechtswesen) keine absolute, sondern nur relative Gültigkeit. Es entwickelt sich mit den sozial-ökonomischen Verhältnissen, von denen es als ein Teil des „Überbaues“ abhängig ist. So wird auch die V., obwohl bisher nur in wenigen Teilen ergänzt oder geändert, je nach der Entwicklung der Verhältnisse der „Basis“ immer neu interpretiert, mithin nur als ein Durchgangsstadium angesehen. Da die Wandlung des Staates von einer zunächst noch parlamentarisch bestimmten Mehrparteien-Ordnung über die antifaschistisch-demokratische Ordnung zur Volksdemokratie kein einmaliger revolutionärer Akt, sondern ein andauernder Prozeß ist, wird auch die Gültigkeit der V. jeweils neu ausgelegt. So enthält die V. auch keine Unabänderlichkeitsgarantie wie etwa das Grundgesetz der BRD, in dem eine Gruppe von Artikeln von einer Änderung selbst durch eine qualifizierte Mehrheit ausgenommen ist. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, daß bis jetzt in der SBZ kein Kommentar zur V. erschienen ist. Indessen würde eine Auffassung, nach der die V. in der SBZ überhaupt keinen Garantie-Charakter besäße, zu weit gehen und denen, die sie handhaben, mehr entgegenkommen, als dies gerechtfertigt ist. Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung und [S. 448]der „Annahme“ der V. war die SED durchaus noch auf die Mitwirkung und die Zustimmung der „bürgerlichen“ Parteien angewiesen. Wenn es zwar damals schon nicht gelang, einen Verfassungsgerichtshof zur Überwachung der Regierungsmaßnahmen wie auch des Gesetzgebers (Volkskammer) einzurichten, so enthält doch Art. 4 Abs. 1 eine Verfassungsgarantie, an der die „Interpretation“ durch Staat und SED rechtlich eindeutig ihre Grenzen findet. Hier ist sogar ein Widerstandsrecht, wenn auch in den Grenzen, die praktisch wiederum durch die Volkskammer gezogen werden können, sanktioniert: „Alle Maßnahmen der Staatsgewalt müssen den Grundsätzen entsprechen, die in der V. zum Inhalt der Staatsgewalt erklärt sind. Über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen entscheidet die Volksvertretung gemäß Art. 66 dieser V. (Art. 66 sieht einen V.-Ausschuß der Volkskammer zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen vor). Gegen Maßnahmen, die den Beschlüssen der Volksvertretung widersprechen, hat jedermann das Recht und die Pflicht zum Widerstand.“ Unterstellt man, daß zum Zeitpunkt des Erlasses der V. die damals noch demokratischen Parteien CDU und LDPD auf echte parlamentarische Rechte der Volkskammer hofften, so ist in dieser Bestimmung durchaus mindestens die Absicht einer gewissen Garantie zu sehen. Insbesondere aber ist der 1. Satz des Art. 4 Ausdruck einer V.-Rechtsnorm, deren Verletzung eindeutig dem Geist und dem Buchstaben der V. widerspricht. Die Handhabung der V. in der Praxis wie ihre theoretische Grundlegung im Marxismus-Leninismus, den ihr das SED-Regime unterstellt, erweisen den dynamischen, auf Wandlung oder „Revolution“ abgestellten Charakter der V. Sie wird damit nicht ein großes Rahmengesetz, dessen Sinn und Zweck das Erhalten und Schützen unwandelbarer Rechtsnormen sowie eine letzte Verläßlichkeit für Bürger, Regierung und Parlament ist. Eine solche politische Zweckaufgabe einer V. aber entleert sie im rechtsstaatlichen Sinne ihres Gehaltes und pervertiert sie zu einer Theorie des permanenten Staatsstreiches. Literaturangaben Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 446–448 Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verflechtungsbilanzen

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 446]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist nicht…

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Erziehungs- und Bildungswesen (1965)

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 117]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu leisten. Der Einfluß der Familie ist — soweit er sich nicht gleichschalten ließ — trotz gegenteiliger Beteuerungen ständig zurückgedrängt worden. 1. Das Typische der Erziehung Der Marxismus-Leninismus postuliert: Das E. ist auf allen Stufen geschichtlicher Entwicklung eine gesellschaftliche Erscheinung und als Bestandteil des „Überbaus“ von der ökonomischen und somit auch von der Klassenstruktur der jeweiligen Gesellschaftsformation bedingt. Erst die „sozialistische Gesellschaft“, d.h. das kommun. totalitäre Regime, ermögliche eine Erziehung und Bildung im wahren Sinne des Wortes, schaffe die Voraussetzungen für allseitig entwickelte Persönlichkeiten. (Das Typische der Erziehung wird von der kommunistischen Pädagogik allgemein in der bewußten Einwirkung auf die Veränderung des ganzen Menschen gesehen. Bildung wird in Abweichung vom traditionellen Begriff als Prozeß und Ergebnis der Aneignung von Kenntnissen, Überzeugungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die angeblich „wissenschaftliche Weltanschauung“ unerläßlich sind, definiert; Bewußtseinsbildung.) Das E. in der Bundesrepublik wird als eine von der Ideologie des Militarismus und Imperialismus durchdrungene Institution diffamiert, das öffentliche E. der SBZ dagegen als Ausdruck des gesellschaftlichen Fortschritts und eines echten Humanismus hingestellt. Wenn auch seine Ausrichtung auf die Interessen der Arbeiterklasse betont wird, wird doch gleichzeitig behauptet, daß es mit den Anforderungen des gesellschaftlichen Fortschritts den Interessen „aller Bürger“ gerecht werde (VI. Pädagogischer Kongreß). 2. Der Weg zur „sozialistischen Erziehung“ Der Aufbau des öffentlichen E. erfolgte nach 1945 unter der Parole „der allseitigen Demokratisierung“, wobei vorgegeben wurde, in einer „demokratischen Schulreform“ die schulpolitischen Kampfziele der deutschen Arbeiterbewegung und der „fortschrittlichsten Pädagogen des Bürgertums“ zu verwirklichen. Mit dieser Begründung wurde die relative Autonomie des überlieferten E. radikal beseitigt und das Schul- und Hochschulwesen in ein Instrument der kommun. Führung verwandelt, das von ihr bewußt als Mittel der „revolutionären Umgestaltung“ gehandhabt wird. Sie orientiert sich dabei am sowjet. E. und an der Sowjetpädagogik. Die „demokratische Schulreform“ begann mit der Zerschlagung der überlieferten Schulorganisation und mit deren Neugestaltung durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Sommer 1946). Es schuf die Einheitsschule. Sie beseitigte den Parallelismus von Volksschule und höherer Schule und führte die radikale Trennung von Kirche und Schule durch, die später auch in der Verfassung der „DDR“ verankert wurde. Die Schaffung der einheitlichen „deutschen demokratischen Schule“ wird heute noch als Liquidierung des Bildungsprivilegs der alten besitzenden Klasse gefeiert. Mit der traditionellen Schule wurden auch die Bedingungen der funktionalen Erziehung im Rahmen einer pluralistischen Gesellschaft zerstört. Das in der Stalin-Ära aufgebaute öffentliche E., dessen Kern die damals geschaffene kommun. Lernschule war, ist seit 1955 weitgehend reorganisiert worden. Die seitdem durchgeführten Maßnahmen erhielten ihre organisatorische Form in dem „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (2. 12. 1959). An die Stelle der 8klassigen Grundschule tritt die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule als Pflichtschule (Abschluß des Umbaus 1964). Sie hat zusammen mit den sonstigen Formen des Schul- und Hochschulwesens die Aufgabe, Erziehung und Bildung aufs engste mit dem „Leben“, vor allem mit der [S. 118]gesellschaftlichen Produktion zu verbinden. Am stärksten kommt das in der polytechnischen Bildung und Erziehung zur Geltung. <3. Polytechnische Bildung und Erziehung> (PE) Die heute praktizierte Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) orientiert sich an Ausführungen von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Die SBZ hat sich dieser Zielsetzung angepaßt, wenn sie auch die Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit weniger intensiv gestaltet hat als die SU. Wenn auch diese Verbindung alle Arten der Bildung und Erziehung zu durchdringen hat, wirkt sie sich doch am stärksten in der PE. aus. Die PE. umfaßt 1. die Einführung in die mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen der Produktion; 2. die Vermittlung eines Systems technologischer Grundkenntnisse, d.h. allgemeiner technischer Kenntnisse (vor allem vom Aufbau und von der Wirkungsweise einiger wichtiger Maschinen und von der Elektrotechnik sowie Vertrautheit mit den Grundzügen der Technologie der Hauptproduktionszweige (metallurgische, chemische Produktion, Maschinenbau, Energetik, Landwirtschaft); 3. die Aneignung entsprechender Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen, Meßinstrumenten und Maschinen; 4. eine Einführung in die „sozialistische“ Produktion, in die Wirtschaftspolitik, die Organisation der Arbeit u. dgl. Nach dem neuen Schulgesetz ist die PE. „Grundzug“ und „Bestandteil“ des Unterrichts und der Erziehung in allen Schuljahren. Die PE. zielt mit der Umgestaltung des traditionellen Unterrichts auf die „sozialistische Arbeitserziehung“, d.h. die Verinnerlichung der vom Regime als notwendig erachteten Arbeitstugenden. Die Verbindung der Schule mit dem Betrieb wird dabei nicht nur als das entscheidende Kettenglied der PE., sondern auch der weiteren Entwicklung des kommun. Erziehungswesens angesehen. Der polytechnische Unterricht setzt mit der in den Klassen 1 bis 6 im „Werken“ vermittelten technischen Elementarbildung ein. Ab Klasse~7 folgen der Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion sowie die Fächer „Einführung in die sozialistische Produktion der Industrie und der Landwirtschaft“, ab Klasse 9 Technisches Zeichnen. Kern dieser PE. sind die Grundlehrgänge des Unterrichtstages für Metallbearbeitung, Elektrotechnik, landwirtschaftliche Produktion und Maschinenkunde. Sie waren bisher nicht auf einen bestimmten Beruf ausgerichtet. In industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt, sollten sie grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten für alle einschlägige Berufsarbeit vermitteln. Diese Gestaltung der PE. ist in der letzten Zeit als überholtes Stadium der Entwicklung hingestellt worden. Die zehnklassigen Oberschulen haben 1962 die Aufgabe erhalten, von dieser allgemeinen polytechnischen Bildung zur Vermittlung einer Grundausbildung in einer Reihe verwandter Berufe fortzuschreiten. 4. Neue „Grundsätze für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“ Eine auf Vorschlag des VI. Parteitages der SED gebildete „Staatliche Kommission zur Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungswesens“ arbeitete neue Grundsätze für die „weitere schrittweise Entwicklung des Bildungswesens“ in der SBZ aus, die Anfang Mai 1964 veröffentlicht wurden. Es wird u.a. festgestellt, daß das derzeitige Bildungswesen „noch nicht in vollem Umfange der Aufgabe gerecht wird, die Jugend zu einer echten sozialistischen Arbeitsdisziplin zu erziehen und die jungen Menschen so vorzubereiten, daß sie bereit sind, überall dort zu arbeiten, wo es der sozialistische Aufbau unserer Republik erfordert; noch nicht in allen Bildungseinrichtungen das Ergebnis der pädagogischen Arbeit daran gemessen wird, wie sich die Schüler und Studenten in der Produktion bewähren; im Unterricht und in der außerschulischen Bildung und Erziehung einer [S. 119]lebensnahen staatsbürgerlichen Erziehung zuwenig Aufmerksamkeit geschenkt wird, und häufig das koordinierte Vorgehen aller erzieherischen Kräfte fehlt“. Um diese und andere Mängel zu beseitigen, schlägt die Kommission verschiedene Neuerungen vor. Bereits in den Kinderkrippen sollen Sprache und Denken so weit entwickelt werden, daß die Dreijährigen den Grundwortschatz der Umgangssprache verstehen und Anweisungen der Erwachsenen folgen können. In den Kindergärten sind die Kinder zielstrebig auf die Schule vorzubereiten. Auch Kinder, die die Kindergärten nicht besuchen, sind „nach Maßgabe der Möglichkeiten in das System der gesellschaftlichen Erziehung einzubeziehen“. Es wird ferner vorgeschlagen, die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule in eine Unterstufe (Kl. 1–3), eine Mittelstufe (Kl.~4–6) und eine Oberstufe (Kl.~7–10) zu gliedern. In der Unterstufe sind die Anfangsgründe der Mathematik, die über das herkömmliche Rechnen hinausgehen, auszubilden, „Kenntnisse und Erkenntnisse über die Natur, die Gesellschaft, die Arbeit und das Leben im Sozialismus zu vermitteln“. Als charakteristisch für die Mittelstufe wird die „Herausbildung des sozialistischen Staatsbewußtseins und einer sozialistischen Einstellung zur Arbeit“ bezeichnet. In der Oberstufe setzen die unmittelbare Berufsvorbereitung und die berufliche Grundausbildung ein. Besonderes Gewicht wird auf die Einrichtung und Weiterentwicklung technischer, mathematischer, sprachlicher, musischer u.a. Spezialschulen gelegt, die begabte und talentierte Schüler zur Hochschulreife führen. Das Fern- und Abendstudium, vor allem auf dem Gebiet der technischen Wissenschaften und der Landwirtschaftswissenschaft, wird der besonderen Förderung empfohlen. Angekündigt wird ebenfalls eine Umgestaltung der bestehenden Formen und Ordnungen der Promotion, Aspirantur, Assistenz und Habilitation. (Berufsschulen, Fachschulen, Hochschulen, Vorschulerziehung, Erziehungswissenschaft) Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. (BMG) 1961. 110 S. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 117–119 Erziehung, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungswissenschaft

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1966 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 117]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr…

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Sorgerecht (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die elterliche Sorge umfaßt neben der persönlichen Sorge die Unterhaltspflicht, die Vertretung des Kindes und die Vermögensverwaltung. Die Nutznießung am Kindesvermögen entfällt. Inhalt der elterlichen Sorge ist insbesondere die Pflicht, das Kind zu einem „selbständigen und verantwortungsbewußten Bürger des demokratischen Staates, der seine Heimat liebt und für den Frieden kämpft“, zu erziehen. Verletzen die Eltern diese Pflicht, so kann die Unterbringung des Kindes in einer geeigneten Familie oder in einem Heim angeordnet oder den Eltern das S. entzogen werden. Zuständig hierfür ist der Rat des Kreises, Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, dem durch die VO über die Übertragung der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) sämtliche Vormundschaftssachen übertragen worden sind. Über das S. nach der Scheidung der Ehe der Eltern entscheidet das Gericht im Ehescheidungsverfahren. Derjenige Elternteil, dem das S. übertragen wird, ist allein gesetzlicher Vertreter des Kindes. (Familienrecht) Dem im Westen lebenden Elternteil darf das S. nicht übertragen werden. Haben beide Eltern die SBZ verlassen, so wird ihnen das Recht auf Aufenthaltsbestimmung, wenn nicht überhaupt das S., entzogen. Die in der SBZ lebenden Kinder werden bei Verwandten oder in Heimen untergebracht (Heimerziehung). Mehr als 2.000 Kinder werden in der SBZ ihren im Westen lebenden Eltern vorenthalten. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um Kinder von Flüchtlingen, die bei der Flucht ihrer Eltern zurückgelassen werden mußten. Deren Anträge auf Familienzusammenführung werden grundsätzlich mit der Begründung abgelehnt, daß „diese von ihren Eltern im Stich gelassenen Kinder in bester Fürsorge sind. Eltern, die „ihre Schuld tilgen wollen“, stehe „die Rückkehr in die DDR jederzeit offen“. Es sind aber auch jugendliche Ausreißer aus der BRD darunter, denen die Rückkehr zu ihren Eltern vielfach versagt wird (Umsiedler). Während das SED-Regime die Rechte dieser Eltern mißachtet, klagt es seinerseits die BRD des „hundertfachen Kindesraubes“ an. Angeblich werden 587 Kinder aus der „DDR“ von Menschenhändlern zurückgehalten. Tatsächlich handelt es sich [S. 390]bei den bisher bekanntgewordenen Fällen um Kinder, die allein oder mit einem Elternteil nach dem Westen geflüchtet sind und über deren Schicksal die zuständigen Behörden und Gerichte der BRD entscheiden. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 389–390 Sorgenicht, Klaus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Souveränität

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die elterliche Sorge umfaßt neben der persönlichen Sorge die Unterhaltspflicht, die Vertretung des Kindes und die Vermögensverwaltung. Die Nutznießung am Kindesvermögen entfällt. Inhalt der elterlichen Sorge ist insbesondere die Pflicht, das Kind zu einem „selbständigen und verantwortungsbewußten Bürger des demokratischen Staates, der seine Heimat liebt und für den Frieden kämpft“, zu erziehen. Verletzen die Eltern…

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Rechtsstudium (1965)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955 und 1959. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und Volksrichtern gibt es nicht mehr. Nach dem in Auswertung einer rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 vom Staatssekretariat für Hochschulwesen gemeinsam mit dem ZK der SED im Jahre 1959 erstellten Studienplan sollten die Studenten befähigt werden, „die wissenschaftlichen Lehren des Marxismus-Leninismus in ihrem Tätigkeitsbereich schöpferisch anzuwenden, die Reinheit der marxistisch-leninistischen Theorie zu wahren, unduldsam gegen bürgerliche Ideologien zu kämpfen, Erscheinungen des Revisionismus zu entlarven, bürgerliche und kleinbürgerliche Auffassungen zu überwinden“. Durch einen (nicht veröffentlichten) Beschluß vom 10. 10. 1963 hat das Präsidium des Ministerrates eine erneute Änderung in der juristischen Ausbildung angeordnet (vgl. „Neue Justiz“ 1964, S. 33), die von folgenden Grundgedanken getragen ist: 1. Den Studenten der Rechtswissenschaft müssen weitaus mehr als bisher gründliche Kenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, über die Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus und über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vermittelt werden, 2. alle Bewerber zum juristischen Studium sollen schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, 3. das juristische Studium wird in eine Grundausbildung und eine Spezialausbildung für Justizjuristen. und Wirtschaftsjuristen getrennt, 4. die bisherige Praktikantenzeit wird in das Studium in Form von zwei praktischen Semestern einbezogen. Um diese Prinzipien durchzusetzen, wurde angeordnet, die gesamte Ausbildung organisch mit der gesellschaftlichen Praxis zu verbinden. Neben einer bereits abgeschlossenen anderen Berufsausbildung sollen die für die Rechtspflege vorgesehenen Bewerber mindestens zwei Jahre als Facharbeiter tätig gewesen sein. Der juristische Beruf wird damit in der Regel also zu einem zweiten Beruf. Das R. beginnt mit einer einheitlichen Grundausbildung, die fünf Semester dauert und mit einem Vorexamen abschließt. Sie umfaßt das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, eine gründliche Ausbildung in den Fächern „Staatsrecht“ und „Theorie des Staates und des Rechts“ und die Vermittlung von Grundkenntnissen in einzelnen Rechtszweigen. Von entscheidender Bedeutung in diesem Abschnitt ist die Vorlesung „Politische Ökonomie des Sozialismus“, aus der hervorgehen soll, daß während des gesamten Studiums die Einheit zwischen der juristischen Fachausbildung und der ökonomischen Ausbildung herzustellen ist. In dem nach bestandenem Vorexamen weitergeführten spezialisierten Studium werden die künftigen Justizjuristen vor allem auf den Gebieten Gerichtsverfassung, Zivilrecht, Zivilprozeßrecht, LPG-Recht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Strafprozeßrecht ausgebildet. Hinzu kommen Vorlesungen über Neuerer- und Patentrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Internationales Privatrecht, Kriminalistik, Psychologie und gerichtliche Psychiatrie. In diese Ausbildung sind in geeigneter Weise Probleme der Ökonomie, insbesondere der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, einzubeziehen. Dieses Studium für die für den Bereich der Rechtspflege vorgesehenen Juristen vollzieht sich nunmehr ausschließlich an den Juristischen Fakultäten der Universitäten in Ost-Berlin und Leipzig, während die anderen beiden Juristischen Fakultäten in Jena und Halle das Studium für die künftigen Wirtschaftsjuristen durchführen. In diesem Studium sollen Kenntnisse über die speziellen staatlichen und rechtlichen Fragen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Leitung nach dem Produktionsprinzip vermittelt werden. Der Schwerpunkt liegt auf folgenden Gebieten: Erfinder- und Neuererrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Patent- und Warenzeichenrecht, Zivilrecht der sozialistischen Staaten, Recht des Innen- und Außenhandels einschließlich des Handels- und Gesellschaftsrechts kapitalistischer und nationaldemo[S. 349]kratischer Staaten, Internationales Privat- und Finanzrecht. Die bisherige Praktikantenzeit (12 bis 18 Monate), die nach Ablegung des Staatsexamens abzuleisten war, wird in das juristische Studium in Form von zwei „praktischen Semestern“ einbezogen. Das erste Praktikum ist im 6. Studiensemester, das 2. Praktikum im 10. Semester abzuleisten. Während das 1. praktische Semester im Bereich der volkseigenen Wirtschaft, in sozialistischen Genossenschaften und in Massenorganisationen abgeleistet werden soll, ist das Praktikum im 10. Semester im künftigen Einsatzbereich des Studenten — Justiz oder Wirtschaft — zu absolvieren. Es soll die Grundlage für eine Diplomarbeit bilden, deren Ergebnisse der Praxis dienen. Die Dauer des juristischen Studiums einschließlich der beiden praktischen Semester wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Mit dem Staatsexamen ist die Ausbildung beendet. Einen juristischen Vorbereitungsdienst gibt es nicht. Bereits im 7.~Semester soll die staatliche Berufslenkung den künftigen Einsatzbereich des Studenten bestimmen. Für alle Studienjahre sind auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des Staatsratsbeschlusses über die Rechtspflege und der Richtlinie des Ministerrates für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft neue Studienpläne und Lehrprogramme auszuarbeiten. An dieser Aufgabe hat insbesondere das Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft ‚Walter Ulbricht‘ verantwortlich mitzuwirken. Struktur und Aufgaben dieser Akademie wurden erheblich verändert, so daß seitdem ein R. dort nicht mehr durchgeführt wird. (Hochschulwesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 348–349 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955 und 1959. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und…

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Richter (1965)

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Die R. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben sind“ (§ 45 GVG vom 17. 4. 1963 — GBl.~I, S. 45). Weitere Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte (Rechtsstudium). Ein R. soll mindestens 25 Jahre alt sein. Zu den Grundpflichten des R. gehört u. a., „sich eng mit den Werktätigen zu verbinden, sich aufmerksam und feinfühlig zu den Vorschlägen und Sorgen der Werktätigen zu verhalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen; tief in die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung einzudringen und die Grundfragen der Politik der Deutschen Demokratischen Republik zu beherrschen“. Auf diese Pflichten werden die R. nach ihrer Wahl durch die sie wählende Volksvertretung feierlich verpflichtet (§§ 46, 47 GVG). Die R. des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer für 4 Jahre, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen ebenfalls für 4 Jahre gewählt (§§ 49, 51 GVG), und zwar jeweils innerhalb von drei Monaten nach der Neuwahl der entsprechenden Volksvertretung. Die ersten Wahlen der R. bei den Kreis- u. Bezirksgerichten fanden vom 15. Oktober bis 30. November 1960 statt; nach den Wahlen zur Volkskammer und den Bezirkstagen (Bezirk) am 20. 10. 1963 wurden die R. am OG und an den Bezirksgerichten im Laufe der folgenden drei Monate neu gewählt. Ein R. kann aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u.a. wenn er „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst seine Pflichten gröblich verletzt hat“ (§ 57 GVG). Obwohl Art. 127 der Verfassung und §~1 des sowjetzonalen GVG lauten: „Die R. sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, ist weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der R. gegeben. Immer wieder wurden und werden Weisungen an die R. erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschaftsverbrechern wurden für unzulässig erklärt und bedurften der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). R., die sich diesen Rund[S. 367]verfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 10. 8. 1950 wurde verlangt, daß die R. mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den R. seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur „Anleitung der R.“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch die SBZ und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ost-Berlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1954 in das Justizministerium übernommen. R., die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachteten, setzten sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Das Prinzip von „Anleitung und Kontrolle“ durch die Justizverwaltung, das erst im GVG vom 1. 10. 1959 (§ 13) seine gesetzliche Verankerung erhalten hatte, wurde mit der Justizreform des Jahres 1963 zum Zwecke der Durchsetzung des Demokratischen Zentralismus abgewandelt. Die „Leitung“ der Rechtsprechung ging auf das OG über. Dieses ist aber wiederum dem Staatsrat gegenüber verantwortlich (§ 11 GVG), so daß jetzt der unter Leitung von Ulbricht stehende Staatsrat Weisungen für alle R. auf dem Wege über das OG (Richtlinien und Beschlüsse) erteilen kann. Außerdem hat der Staatsrat nach Art. 106 der Verfassung das Recht, „allgemeinverbindliche Auslegungen der Gesetze“ zu geben und kann damit unmittelbar auf die R. und die Rechtsprechung einwirken. Aus dem Grundsatz der „richterlichen Verantwortlichkeit“ wurde eine weitere Möglichkeit zu Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entwickelt. Das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) gab der jeweiligen örtlichen Volksvertretung das Recht, Kritik an der Arbeit des Gerichts zu üben, wenn durch Mängel in dessen Tätigkeit „die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen, der Aufbau des Sozialismus und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden“. Das Gericht war „verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen“, hatte sich also praktisch gegenüber der örtlichen Volksvertretung für seine Entscheidungen zu verantworten und zu rechtfertigen. Dieses Gesetz ist zwar inzwischen aufgehoben, aber der Grundsatz der richterlichen Verantwortlichkeit gilt fort und fand im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 21) neue praktische Konsequenzen. Nach den Bestimmungen des 3. Teils dieses Erlasses sind die R. verpflichtet, die Beschlüsse der Bezirks- und Kreistage und der Räte für ihre Tätigkeit auszuwerten. Sie sind weiter verpflichtet, auf Verlangen der Bezirks- und Kreistage Stellungnahmen abzugeben und jährlich mindestens einmal Berichte „über die Erfüllung der mit der Wahl übernommenen Verpflichtungen“ zu erstatten. §~1 GVG statuiert diese Berichtspflicht nochmals: „Die R. erstatten den Volksvertretungen Bericht darüber, wie sie ihre Tätigkeit mit den gesellschaftlichen Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus verbinden und diese Entwicklung aktiv fördern.“ Ein R., der seine Pflichten verletzt, allerdings nicht so gröblich, daß er aus seinem Amt abberufen werden muß, kann vor einem richterlichen Disziplinarausschuß zur Verantwortung gezogen werden. Voraussetzungen und Durchführung des Disziplinarverfahrens regelt die „Disziplinarordnung für R.“ vom 9. 11. 1963 (GBl. II, S. 776). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 366–367 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 „Die R. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben sind“ (§ 45 GVG vom 17. 4. 1963 — GBl.~I, S. 45). Weitere Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer…

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Kulturpolitik (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 243] 1. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Stalinismus) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie in der SBZ im Sinne der bolschewistischen ➝Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine K.: die unserer geliebten, mächtigen Partei der Arbeiterklasse, der SED“; Johannes R. ➝Becher zur Vorbereitung der Kulturkonferenz der SED von 1957) und der Liquidation der geistigen Traditionen der „westlichen“, bürgerlichen Welt. Der Bruch der Ideologie, der durch die oben erwähnte These Stalins manifest gemacht wurde, begründet jedoch eine eigentümliche Doppelfunktion der Kultur: zum einen als Gut, das man erwerben oder „erstürmen“ kann („Ohne die Erstürmung der Höhen der Kultur kann die Arbeiterklasse ihre großen Aufgaben, den Sozialismus zum Sieg zu führen, nur schwer erfüllen“ — Walter ➝Ulbricht im Mai 1959), zum anderen als Instrument des Kampfes „gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer“ oder als Antriebskraft für die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erfüllung der Pläne und den wirtschaftlichen Wettstreit mit der westlichen Welt. Auf dem III. Parteitag der SED, 1951, wurde proklamiert, jeder Versuch, feindliche Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeute eine Hilfe für diese Ideologien. „Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen.“ In den folgenden Jahren, insbesondere nach der Proklamation des Neuen Kurses, schien zeitweilig eine liberalere K. Platz zu greifen, aber schon mit der „Programmerklärung über den Aufbau einer Volkskultur in der DDR“ Bechers vom 13. 10. 1954 wurden unter Einbeziehung des Nationalen ➝Kulturerbes im wesentlichen die bisherigen Ziele neu formuliert und dabei zugleich der Anspruch auf alleinige Repräsentation der deutschen Kultur durch die „DDR“ proklamiert. Ebenso erklärte Alexander ➝Abusch auf der Kulturkonferenz der SED im Okt. 1957, „daß unsere Kultur in der DDR die höchste Form der Kultur für das Volk ist, die es in Deutschland gegeben hat“. („Neues Deutschland“, 24. 10. 1957.) Diese „höchste Form der Kultur für das Volk wird seit dem V. Parteitag der SED (1958) als „sozialistische Nationalkultur“ proklamiert; Ulbricht zitierte auf dem VI. Parteitag (Januar 1963) die drei Grundsätze der kommun. K., mit denen die „sozialistische Nationalkultur“ verwirklicht worden soll: „1. die Aufforderung an die Arbeiterklasse, die Höhen der Kultur zu erstürmen, das heißt als Hauptkraft der Gesellschaft ihre führende Rolle auch im geistig-kulturellen Bereich wahrzunehmen; 2. die Aufforderung an die Schriftsteller, sich mit dem neuen Leben fest zu verbinden, und an die Werktätigen nach künstlerischer Betätigung; 3. die Aufforderung an die Regierung und an alle Bürger, die Voraussetzungen für den Weg zur gebildeten Nation zu schaffen“ („Neues Deutschland“, 16./17. 1. 1963). 2. Etappen der Sowjetisierung des Kulturlebens Die kulturpolitischen Konzeptionen der KP/SED wurden in einem langjährigen und noch andauernden Prozeß durchgesetzt, dessen Etappen etwa folgendermaßen bezeichnet werden können: 1. Besetzung der Schlüsselpositionen der Kultur-Institutionen mit Kommunisten. 2. Gleichschaltung der „bürgerlichen“ Parteien und Liquidierung aller nichtkommun. Tendenzen auf kulturpolitischem Gebiet. 3. Fesselung der bürgerlichen „Intelligenz“ und der Kulturschaffenden an das Regime durch Druck und Privilegien. 4. Systematische Maßnahmen zum Aufbau einer neuen „Intelligenz“-Schicht. 5. Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe und Massenorganisationen. 6. Isolierung der „Kulturschaffenden“ gegen den geistigen Austausch mit der freien Welt, soweit er nicht den Zwecken des Regimes und seiner Planwirtschaft dient (kultureller Austausch). Massiver Einsatz der „Staatsmacht“ zur Durchsetzung des Diamat und des Prinzips der bolschewistischen Parteilichkeit an den Schulen und Hochschulen und in der Erwachsenenbildung, des sozialistischen Realismus in Kunst und Literatur, des Atheismus und der sozialistischen ➝Moral gegen Christentum und „bürgerlich“-[S. 244]westlichen Humanismus (realer ➝Humanismus). Diese letzte Phase hatte 1957 eingesetzt und war „dialektisch“ als die Antwort des Ulbricht-Regimes auf Tendenzen zur Entwicklung eines „humanen“ Sozialismus zu verstehen, die im Gefolge der Entstalinisierung und der Ereignisse des Jahres 1956 in Polen und Ungarn auch in der SBZ aufgetreten waren. Als eine neue Etappe dieses Prozesses, die etwa mit dem Beginn des Siebenjahrplans eingeleitet wurde, könnte man die völlige Integrierung ( = Einebnung) der „Intelligenz“-Berufe und der Kulturschaffenden in die Arbeiterklasse bezeichnen. Die Polytechnisierung des gesamten Erziehungswesens (Polytechnische Erziehung) dient u.a. auch diesem Zweck, aber nicht nur Schüler, Studenten und Lehrer, sondern auch Wissenschaftler, Schriftsteller, Maler, Bildhauer, Musiker und Schauspieler werden angehalten, „in die Betriebe zu gehen“ und sich nach Möglichkeit Brigaden der sozialistischen Arbeit einzugliedern. Sie sollen nicht nur das Verständnis der „Werktätigen“ für ihr Schaffen oder Anregungen für dieses gewinnen, sondern in den „Werktätigen“ ihre neuen Auftraggeber sehen und sich ihnen zur Kritik ihrer Arbeit stellen. Während einerseits der Künstler für den Verzicht auf „einzelne eigenbrötlerische Gewohnheiten … reich entschädigt“ werden soll „durch eine vollere Entfaltung seiner schöpferischen Persönlichkeit“ und „die sozialistische Gemeinschaftsarbeit … auch im künstlerischen Schaffen der Schlüssel für die Lösungen der Aufgaben des Siebenjahrplanes“ sein soll (Staatssekretär Erich ➝Wendt auf der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED), soll andererseits nachhaltig geförderte laienkünstlerische Arbeit (Laienkunst) durch Entwicklung „junger Talente“ die Grenzen zwischen beruflichem und laienhaftem Kunstschaffen (und damit auch zwischen Talent und Dilettantismus) verwischen, wenn nicht aufheben. Die „Einheit von polytechnischer und ästhetischer Erziehung“ wird zwar mit der Absicht der „Hebung des kulturellen Niveaus“ propagiert, doch führt das gekoppelte Bemühen, die Künstler an die Werkbank zu stellen, die Arbeiter dagegen an den Schreibtisch zu setzen (Schreibende ➝Arbeiter), notwendigerweise zur Nivellierung des Kunstschaffens. 3. „Erstürmung der Höhen der Kultur“ Die „Erstürmung der Höhen der Kultur“ setzt aber auch die Bildung einer neuen kulturtragenden Schicht voraus, die u.a. mit folgenden Maßnahmen betrieben wird: Beseitigung des alten „Bildungsmonopols“ durch ein die sog. Proletarierkinder begünstigendes Zulassungs- und Stipendiensystem (Erziehungswesen) und durch die Überwachung der „gesellschaftlichen Aktivität“ der Bewerber, die in der FDJ, in der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, neuerdings aber vor allem in den Betrieben (Praktisches Jahr, Betriebspraktikum) zu beweisen ist; Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Schule, Hochschulen), scharfe ideologische Kontrolle bei der Zulassung und Förderung der Hochschüler, Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten, Arzthelfern u.a.; Eröffnung von Möglichkeiten zur „Qualifizierung“ durch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien, Dorfakademien und durch das Fernstudium; „Entwicklung der schöpferischen Talente im Volk“, Förderung der kulturellen Massenarbeit und der „Volkskunstbewegung“ (Laienkunst) als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs an Dichtern, Musikern und Bühnenkünstlern; „Bewegung schreibender Arbeiter“ (Literatur). 4. Der Kulturapparat Bestimmt wird die K. von einer Kommission und den einschlägigen Abt. des ZK der SED, also von wenigen Spitzenfunktionären dieser Partei, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s.u.) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“. Zuständig für K. war von 1957 bis 1963 die Kulturkommission unter dem Vorsitz von Alfred ➝Kurella; der VI. Parteitag bildete „zur Leitung und Koordinierung der Arbeit auf ideologischem Gebiet“ eine Ideologische Kommission beim Politbüro unter der Leitung von Kurt ➝Hager, die sich u. a. auch mit der „Entwicklung des einheitlichen Bildungssystems“ und „mit Fragen der Kultur, der kulturellen Institutionen und Organisationen“ [S. 245]zu befassen hat. Die K. hat damit im Apparat der SED einen sehr bezeichnenden Platz erhalten. Die straff zentralisierte Lenkung der K. liegt bei zwei Ministern und einem selbständigen Staatssekretariat. Das Ministerium für Volksbildung (Minister: Margot Honecker) ist zuständig für alle Schulgattungen, für die vorschulische Erziehung, die Berufsausbildung und die Erwachsenenbildung. Universitäten, Hochschulen und Fachschulen (mit Ausnahme einiger, die dem Ministerium für Verkehr zugeordnet sind) unterstehen dem selbständigen Staatssekretär für Hoch- und Fachschulwesen (Staatssekretär: Prof. Dr. Ernst-Joachim Gießmann). Für alle übrigen Bereiche der K. wurde iin Jan. 1954 das Ministerium für Kultur (Minister: Hans Bentzien) errichtet. Bei den Räten der Bezirke und der Kreise gibt es als Unterbau der Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur und Volksbildung Abt. für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung, für Jugenderziehung bzw. Jugendfragen und (mit wechselnden Bezeichnungen) für Kultur, Kultur und Kunst, Kunst und kulturelle Massenarbeit. 5. Institutionen Daß es auf dem gesamten Gebiet des Erziehungswesens nur noch staatliche Institutionen gibt, bedarf kaum der Erwähnung; selbst die privaten Musiklehrer werden nach und nach von den Volksmusikschulen verdrängt werden. Aber auch in allen anderen Bereichen des Kulturlebens wird nichts dem Selbstlauf überlassen. Zur Anleitung und Kontrolle bedienen sich Partei und Regime vielfältiger Methoden und Institutionen; von den letzteren geben sich viele als freie Vereinigungen oder Berufsverbände, obschon sie in Wahrheit Instrumente des kulturpolitischen Dirigismus sind. Vor allem ist hier der Deutsche ➝Kulturbund zu nennen, der sich aus einem Diskussionsforum der Intelligenz zum Steuerungsorgan des Ministeriums und der SED entwickelt hat. Die Grundlagenforschung, vor allem soweit sie von Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufbau, aber im übrigen weniger politisch relevant ist, wurde noch bis in die jüngste Zeit möglichst ungestört gelassen, aber in einer Reihe von Instituten zentralisiert; die Forschungsaufgaben werden neuerdings durch den Deutschen ➝Forschungsrat zentral zugewiesen. Auch in der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften wird „gesellschaftswissenschaftlichen“ und planwirtschaftlich bedeutsamen Aufgaben immer mehr Raum gegeben; es entstanden ferner neue, mehr oder weniger wissenschaftliche ➝Akademien und Institute, durchweg dazu bestimmt, den „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzusetzen. Alle Theater, fast alle Lichtspieltheater und die gesamte Filmproduktion (Filmwesen) sind verstaatlicht, und als Konzertveranstalter kommen neben staatlichen nur die Institutionen der kulturellen Massenarbeit in Betracht. Das Vermittlungswesen auf dem Gebiete der Musik, des Kabaretts usw. wurde in der Deutschen ➝Künstler-Agentur und den ihr unterstellten Konzert- und Gastspieldirektionen monopolisiert, und ein zentraler, von der SED kontrollierter Bühnennachweis lenkt den „Einsatz“ der darstellenden Künstler. Alle größeren Buchverlage (Verlagswesen) sind ebenfalls verstaatlicht; die gesamte Buchproduktion wird von einer Abteilung des Ministeriums für Kultur angeleitet und kontrolliert. 6. Zur Lage der „Kulturschaffenden“ Der im Kunstleben einst wichtige private Auftraggeber ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. „neuen Auftraggeber werktätiges Volk“, d.h. das SED-Regime, angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinne zu erfüllen. Der „Auftraggeber Volk“ wird zwar gern zu „Produktionsberatungen“ mit Schriftstellern und Künstlern und zur Kritik ihrer Werke mobilisiert, hat aber nur im Sinne der Parteilinie zu entscheiden; allenfalls kann er kulturelle Darbietungen, Theaterstücke, Filme usw. durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnen. Diesem [S. 246]System der Reglementierung standen und stehen teilweise noch erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten. Zu erwähnen sind Steuerermäßigungen, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Reisemöglichkeiten, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, vorzugsweise Altersversorgung; ferner Preise und Ehrentitel (z. B. Verdienter ➝Lehrer des Volkes, Verdienter ➝Arzt des Volkes; weitere Auszeichnungen zum Teil verbunden mit Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). 7. Die Lenkung des „Kulturkonsums“ Zu alledem kommt noch die Lenkung des „Kulturkonsums“ der „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt der Betriebskultur. Die stark geförderte kulturelle Massenarbeit wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der „volkseigenen“ Betriebe, der „sozialistischen Dörfer“ und an die werktätige Jugend. Sie ist weitgehend Agitation und Propaganda; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das jetzt meist von den Betriebsakademien oder Dorfakademien getragen und durch die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gesteuert wird; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter (Kabarett, Estrade); 4. künstlerische Betätigung von Laien in Chorgruppen, Theaterspielgruppen, Musikgruppen, Literaturgruppen usw., die auch stark von agitatorischen Tendenzen beherrscht ist (Agitprop-Gruppen). Dabei werden Programm, Texte und Regie-Personal sowohl innerbetrieblich wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Regime angeleitet und überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien kaum zu seinem Recht kommt; „reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik geboten. Zur „Betriebskultur“ gehört ferner der organisierte Besuch „fortschrittlicher“, vor allem sowjet. Theater- und Filmstücke. Zur kulturellen Massenarbeit gehören aber auch die Pflege von Steckenpferden, das Spiel (z. B. Schach) und der Sport. Im Zeichen der Totalplanung und völliger Unterordnung unter politische Zwecke führt die K. der SBZ offenbar zur Sterilisierung des Geistesschaffens; Autoren von Rang und Namen produzieren in der „Kunstatmosphäre der SED“ überhaupt nichts mehr oder weit unter ihrem einstigen Niveau; vielgepriesene und -diskutierte Erzeugnisse neuer Autoren finden und verdienen außerhalb der prätendierten „sozialistischen Nationalkultur“ nur als deren Dokumente Interesse; Ansätze eines neuen, schöpferischen Hervorbringens sind nicht erkennbar und unter unveränderten Bedingungen auch nicht zu erwarten. Literaturangaben Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BB) 1954. 46 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 243–246 Kulturorganisator A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturräume

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 243] 1. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Stalinismus) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie in der SBZ im Sinne der bolschewistischen ➝Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine K.: die unserer geliebten,…

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Gesellschaftliche Erziehung (1965)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die Beschlüsse des V. Parteitages der SED im Juli 1958 gipfelten darin, in der Bevölkerung die sozialistische Bewußtseinsbildung zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in den Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Der GE. wird vor allem große Bedeutung im Kampf gegen die Kriminalität beigemessen. An den notwendigen Auseinandersetzungen mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern ein möglichst großes Kollektiv beteiligen. Dessen Einschaltung sei wegen der in der Auseinandersetzung herrschenden „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ von größerem erzieherischem Einfluß, als wenn lediglich das Gericht in Tätigkeit trete (Streit in „Neue Justiz“ 1959, S. 37). Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 ordnet an, daß die Gerichte in Strafverfahren Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden sollen. Der Vertreter des Kollektivs hat die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten darzulegen. Er hat aber nicht eine so starke Stellung wie der gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger. Seine Aussagen haben jedoch Beweiskraft. Damit wird das Kollektiv unmittelbar in die Hauptverhandlung einbezogen. Im Anschluß an ein Strafverfahren, das mit Bedingter Verurteilung, öffentlichem Tadel, Geldstrafe oder Einstellung des Verfahrens enden kann (Strafpolitik), „ist die begonnene erzieherische Einwirkung durch gesellschaftliche Kräfte fortzusetzen“ („Neue Justiz“ 1961, S. 331). Hier tritt also die außergerichtliche GE. neben die Erziehung durch das Gericht. Diese GE. soll im Betrieb, im Wohnbereich oder in der Produktionsgenossenschaft, der der Täter angehört, organisiert werden. Der Schwerpunkt soll in der Erziehungsarbeit innerhalb der sozialistischen Brigaden liegen. Wenn eine Strafe ohne Freiheitsentzug verhängt wird, kann das Gericht dem Vorschlag eines sozialistischen Kollektivs entsprechen und die Übernahme einer Bürgschaft durch das Kollektiv für den Verur[S. 155]teilten bestätigen. Die durch die Bürgschaft übernommene Verpflichtung, den Verurteilten im sozialistischen Sinne zu erziehen, erlischt nach Ablauf von einem Jahr, spätestens mit Ablauf einer etwa festgesetzten Bewährungszeit. Zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung einer bedingten Verurteilung kann das Gericht den Verurteilten verpflichten, seinen bisherigen oder einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln (§~1 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 — GBl. I, S. 65). Eine eigenständige Form der GE. ist den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übertragen, die damit bereits zu Gesellschaftlichen Gerichten geworden sind. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 154–155 Gesellschaftliche Büros A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Gerichte

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die Beschlüsse des V. Parteitages der SED im Juli 1958 gipfelten darin, in der Bevölkerung die sozialistische Bewußtseinsbildung zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in den Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Der GE. wird vor allem große Bedeutung im Kampf gegen die Kriminalität beigemessen. An den notwendigen Auseinandersetzungen mit einem straffällig…

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Wohnungsbau (1965)

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 40 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte, wurden vom SED-Regime nur zwischen 20 und 25 v. H. der verfügbaren Baukapazitäten für den W. freigegeben. Zwischen Kriegsende und 1956 waren durch Instandsetzung teilzerstörter Wohngebäude etwa 300.000 Wohnungen wieder wohnbar gemacht, höchstens 70.000 Wohnungen neu gebaut worden. In diesem Zeitraum hatte die BRD einen Zugang von rund 3,5 Mill. Wohnungen, d.h., auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl umgerechnet eine fast vierfach größere Wohnungsbautätigkeit als die SBZ. Erst ab 1957 stieg die Wohnungsbautätigkeit in der SBZ etwas stärker an, erreichte jedoch niemals den entsprechenden Stand in der BRD. Zu den Zahlen der Tabelle auf S. 490 ist zu bemerken, daß die Wohnfläche je neu erstellter Wohneinheit in der BRD in allen Jahren größer war als in der SBZ, z. B. 1955 BRD = 76 qm, SBZ 50 qm. Auch hinsichtlich der Qualität, des Komforts usw. befindet sich der W. in der SBZ im Rückstand. Das SED-Regime hatte 1958 versprochen, es wolle in der Periode des Siebenjahrplans (1959–1965) 772.000 neue Wohnungen bauen lassen. Bis Ende 1963 waren davon jedoch nur rund 385.000 fertiggestellt worden. Der Plan des W. ist nur mit 70 v. H. [S. 490]erfüllt worden. Das zur Verfügung stehende Material sowie die Finanzmittel finden vornehmlich für den Industriebau Verwendung. Seit Anfang 1958 sind die „örtlichen Staatsorgane“ für den W. allein zuständig. Aus dem Staatshaushalt werden für den W. weniger Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung geschieht überwiegend durch „Obligationen“ (Wertpapiere). Der Erwerb von Obligationen durch die Bevölkerung ist trotz intensiver Propaganda in den Betrieben recht gering. Überwiegend werden diese durch die Sparkassen, die Deutsche ➝Versicherungsanstalt und z. T. durch die VdgB übernommen. Weitere Finanzquellen für den W. sind die Lottoeinnahmen (Lotto) und Leistungen der Bevölkerung im Nationalen Aufbauwerk. (Wohnungswesen, Arbeiter-Wohnungsbau) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 489–490 Wohngebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wohnungswesen

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der W. ist seit Kriegsende zugunsten der Errichtung von Industrie-, Verwaltungs- und militärischen Bauten vernachlässigt worden, obwohl erhebliche Kriegsschäden an Wohnungen entstanden waren. Während in der BRD der W. in den vergangenen Jahren mehr als 40 v. H. der gesamten wertmäßigen Bauproduktion ausmachte,…

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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der sowjetzonalen Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. Die Richter „müssen parteilich als politische Menschen entscheiden“ (Böhme in: „Neue Justiz“ 1955, S. 327). „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. „Die Beschlüsse der [S. 318] Partei sind das feste Fundament, auf dem das sozialistische Recht aufbaut. Sie bestimmen sein inneres Wesen. Deshalb ist eben das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen“ (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). Nach Polak ist die Frage der Parteilichkeit des Rechts „die Frage nach dem Wirklichkeitsgehalt des Rechts, die Frage danach, ob es der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung entspricht oder nicht — die Frage, ob es zu einer bewußten wirklichkeitsgestaltenden Kraft emporsteigt oder nicht. Und das ist das Verhältnis des Rechts zur marxistisch-leninistischen Wissenschaft: Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Rechts sind somit identisch“ („Staat und Recht“ 1961, S. 630). Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 317–318 Parteilichkeit, Bolschewistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteiorganisatoren

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von demokratischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…

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Lebensstandard (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der BRD. Eine vierköpfige Familie der „gehobenen Verbrauchergruppe“ mußte z. B. Mitte 1960 für die Warenmenge, die dem Verbrauch einer gleich großen Familie in Westdeutschland entsprach 29 v. H. mehr Geld aufwenden als die vergleichbare Familie in der BRD. Seitdem hat sich die Situation nur ganz wenig zugunsten der mitteldeutschen Bevölkerung geändert, denn bei solchen Vergleichen ist die unterschiedliche Entwicklung der Durchschnittslöhne (Lohnpolitik) einzubeziehen. 1963 z. B. lagen die nominellen Bruttolöhne der Arbeitnehmer in der SBZ um rund 30 v. H. unter dem Stand der westdeutschen Arbeitnehmer. Da das Zonenregime keine nachprüfbaren statistischen Zahlen veröffentlicht, kann der effektive Rückstand des materiellen L. nur an Hand bekanntgegebener statistischer Zahlen aus anderen Bereichen geschätzt werden. Westdeutsche Sachverständige nehmen an, daß der Rückstand der SBZ Ende 1963 — bei Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft der Geldeinnahmen der Bevölkerung — zwischen 40 und 50 v. H. betragen hat. Neben den Lebenshaltungskosten sind für den L. folgende Momente von Bedeutung. 1. Die Entwicklung zur Zentralverwaltungswirtschaft (Wirtschaft) hatte zur Folge, daß sich der L. mehr und mehr dem der SU annäherte, also die für diese Wirtschaftsordnung typischen Disproportionen und zeitlichen oder örtlichen Zerrungen aufweist. Das ideologisch bestimmte System der staatlichen Wirtschaftsplanung verursacht seinem Wesen nach immer wiederkehrende Versorgungslücken, die den L. der Zonenbevölkerung wesentlich beeinflussen. 2. Die kommun. Agrarpolitik führt dazu, daß Grundnahrungsmittel, auch solche, die das Gebiet früher im Überfluß erzeugte, häufig entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen erhältlich sind (z. B. Butter, Zucker, Fleisch). 3. Die Konsumgüterversorgung wird aus wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten immer noch quantitativ und qualitativ zugunsten des Produktionsmittelprimats vernachlässigt. 4. Eine dünne Schicht von Parteifunktionären, Angehörigen der Intelligenz und anderer Mangelberufe bezieht Löhne und [S. 257]Gehälter, die ein Mehrfaches der Durchschnittseinkommen ausmachen. Die Masse der Arbeitnehmer kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistungen erreichen, da die höheren Lohngruppen auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Arbeitsnormen heraufgesetzt werden. 5. Das „Bildungsprivileg der Besitzenden“ ist mit Hilfe des Zulassungsverfahrens, eines reich dotierten Stipendien-Wesens und der allgemeinen Gesinnungskontrolle weitestgehend an „Arbeiter- und Bauernkinder“ übergegangen, die dafür Beschränkungen in der Berufswahl und im Berufsweg in Kauf nehmen müssen. 6. Kulturgüter sind erschwinglich, werden der Bevölkerung auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Kulturpolitik, kulturelle Massenarbeit, Volkskunst, Laienkunst) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienst der politischen und der Produktionspropaganda und werden insoweit von der Bevölkerung abgelehnt. 7. Das System der sozialen Leistungen (Sozialversicherungs- u. Versorgungswesen) wird ebenfalls vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Ausschöpfung aller Arbeitskräftereserven gehandhabt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 256–257 Lebensmittelkarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der BRD. Eine vierköpfige Familie der „gehobenen Verbrauchergruppe“ mußte z. B. Mitte 1960 für die Warenmenge, die dem Verbrauch einer gleich großen Familie in Westdeutschland entsprach 29 v. H. mehr Geld aufwenden als die…

DDR A-Z 1965

Zölle (1965)

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 In der SBZ besteht ein staatliches Außenhandelsmonopol (Außenhandel). Dieses Monopol und die Art der Preisgestaltung machen Z. überflüssig, da die Steuerung von Export und Import — eine wichtige Aufgabe der Z. — bereits durch Plandirektiven erfolgt. (Volkswirtschaftspläne). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Z. nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnedies die Möglichkeit haben, ohne Zollerhebung die Preise der Außenhandelsgüter nach oben oder nach unten zu manipulieren. Z. haben bis heute im Außenhandel der SBZ keine Bedeutung. Lediglich private Sendungen müssen verzollt werden. (Das gilt nicht für private Geschenksendungen aus der BRD in die SBZ; Geschenkpaketversand) Seit 1961/62 wird jedoch seitens der RGW-Länder versucht, die Z. wirtschaftspolitischen Zielen nutzbar zu machen. Die SBZ hat sich diesem Vorgehen angeschlossen: In dem 1962 erlassenen Zollgesetz ist ein dreistufiger Zolltarif vorgesehen, ein „Grundzolltarif“, ein „Vertragszolltarif“ und ein „Sonderzolltarif“. Der Grundzolltarif löst den bisher für private Sendungen geltenden Tarif ab. Der Vertragszolltarif soll für Länder gelten, die der SBZ die Meistbegünstigung einräumen, der Sonderzolltarif für die Länder, die der SBZ die Meistbegünstigung nicht gewähren. Dieses System der Zollerhebung — Vertrags- und Sonderzolltarif — hat die SBZ von der SU übernommen, die es am 1. 10. 1961 eingeführt hat. Das Ziel der Tarifdifferenzierung — sehr niedrige oder keine Z. im Falle der Meistbegünstigung, hohe Z. (Kampf-Z.) bei deren Fehlen — ist, ein gegen die EWG gerichtetes zollpolitisches Kampfinstrument zu schaffen. Die Ostblockstaaten beanspruchen für ihren Handel mit den EWG-Staaten die niedrigen EWG-Innen-Z. und sehen den gemeinsamen EWG-Außenzolltarif als Diskriminierung ihres Handels mit diesen Staaten an. Der von der SBZ geschaffene „Sonderzolltarif“ soll eine Gegenmaßnahme sein. Bisher ist allerdings nicht bekannt geworden, daß die SBZ von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Diese Kampf-Z. dürften als Druckmittel zur Beeinflussung des Außenhandels der EWG ohnehin von keiner Bedeutung sein. Die handelspolitische Stellung der kommun. Staaten gegenüber der EWG ist äußerst schwach: einerseits ist der Anteil des Außenhandels mit den Ostblockstaaten am Außenhandelsvolumen der EWG sehr gering, andererseits sind die kommun. Staaten nach wie vor gezwungen, im Interesse des reibungslosen Funktionierens ihrer Wirtschaften aus dem EWG-Raum zu importieren. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 497 ZKSK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zollgesetz

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 In der SBZ besteht ein staatliches Außenhandelsmonopol (Außenhandel). Dieses Monopol und die Art der Preisgestaltung machen Z. überflüssig, da die Steuerung von…

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Erwachsenenbildung (1965)

Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und heute als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wird, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d.h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle Erziehungsbereiche durchdringenden ideologischen Ausrichtung auf die bolschewistische Doktrin (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Von vornherein wurde das Erziehungsmonopol des Regimes auch für die E. geltend gemacht und das Volkshochschulwesen damit der Lenkung durch die [S. 116]den Verwaltungsapparat mehr und mehr beherrschende kommun. Partei (SED) unterstellt. Nach einer kurzen Periode, in der — wie auf anderen Erziehungsgebieten — der Idealismus deutscher Reformpädagogen von der Besatzungsmacht zugelassen worden war, das Volkshochschulprogramm sich aber mehr oder weniger in berufsfördernden Fortbildungskursen erschöpft hatte, begann 1948 die bewußte Lenkung der E. im Sinne ideologischer Planaufgaben; dementsprechend wurde die E. auch selbst Objekt der Planpolitik („Die Hörerzahl der Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen“). Im Sinne der Bedeutung, die das Regime der E. für die Erfüllung der Wirtschaftspläne und für die „Qualifizierung“ der „mittleren Kader“ in Staat, Partei und Wirtschaft beimaß, wurde aber nicht nur der Apparat des Volkshochschulwesens zentralisiert, seine ideologische Ausrichtung institutionell und personalpolitisch gesichert, sondern es wurden auch erhebliche Mittel für den Ausbau des Volkshochschulnetzes, die Vermehrung der vollamtlichen Leiter und Dozenten, ihre Schulung und angemessene Honorierung aufgewendet. Die E. näherte sich allerdings in Stoff und Methode mehr und mehr der kulturellen Massenarbeit und war von 1954–1957 auch der gleichnamigen Hauptabt. des Ministeriums für Kultur unterstellt. Andererseits schrumpfte der Wirkungsbereich der E. von Jahr zu Jahr ein. Das gesamte Einzelvortragswesen war bereits 1955 an die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse abgegeben worden, andere Aufgabengebiete fielen an die Technischen ➝Betriebsschulen, die Volkskunstkabinette, die technischen Kabinette, vor allem aber auch an das Fernstudium der Fachschulen. Neuerdings hat sich das Volkshochschulwesen, das dementsprechend auch seit 1957 wieder dem Volksbildungsministerium untersteht, zu einer allgemeinbildenden Abend-Schule für Erwachsene nach sowjetischem Muster umgebildet, nach den Lehrplänen und meist in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen sowie „mit dem Ziel, den vollen Abschluß der Grund-, Mittel- und Oberschule zu erreichen“. 1956 gab es 225 Volkshochschulen mit 2.015 Außenstellen in Gemeinden, 1836 in Betrieben und mit 478 hauptberuflichen Dozenten. Die Volkshochschulen haben auch die Aufgabe, die Dorfakademien anzuleiten und diese sowie die Betriebsakademien in ihrer pädagogischen Arbeit zu unterstützen. — Im II. Lehrabschnitt 1961/62 waren zu den „Gesamtlehrgängen“ 51.619 Hörer eingeschrieben. 19.724 bereiteten sich auf ein Fachschulstudium, 2.415 auf eine Sonderreifeprüfung vor. 23,7~Mill DM Ost wurden 1960 für die Volkshochschulen aufgewendet. (Kulturpolitik, Erziehungs- und Bildungswesen, Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 115–116 Erschwerniszuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erzeugnisgruppen

Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und heute als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wird, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt,…

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Staatsanwaltschaft (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjet. Vorbild. Der Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 21) beschäftigt sich auch eingehend mit der Stellung und den Aufgaben der St. Am 17. 4. 1963 erließ die Volkskammer zur Konkretisierung dieses Erlasses ein neues „Gesetz über die St. der DDR“ (GBl.~I, S. 57). Danach hat die St. für die einheitliche Verwirklichung des sozialistischen Rechts zu sorgen und einen entschiedenen Kampf gegen alle Verbrechen und Vergehen zu führen. Sie wird als ein „Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet. Die St. wird vom Generalstaatsanwalt geleitet, der auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer für die Dauer von 4 Jahren gewählt wird, und dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirks (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Er ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und hat dem Staatsrat über die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben zu berichten. Alle Staatsanwälte werden vom GenStA berufen und abberufen, sie sind ihm verantwortlich und an seine Weisungen gebunden (§ 9 StA-Ges.). Die Stellvertreter des GenStA sind vom Staatsrat zu bestätigen; einer der Stellvertreter ist der Militäroberstaatsanwalt (Militärstaatsanwaltschaft). Der Ost-Berliner „Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin“ hat seit der Eingliederung der Justiz des Sowjetsektors in die Zonenjustiz (Gerichtsverfassung) die Stellung eines Bezirksstaatsanwalts. Ihm sind die Staatsanwälte der 8 Stadtbezirke unterstellt. „Staatsanwalt kann sein, wer nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bietet, daß er seine Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sozialismus einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 13 StAGes.). Juristische Ausbildung (Rechtsstudium) ist grundsätzlich Voraussetzung; es kann jedoch auch ohne eine solche Ausbildung zum Staatsanwalt berufen werden, wer „auf Grund seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet“ ist. Ein Staatsanwalt muß praktische Erfahrungen und gute politische und fachliche Kenntnisse besitzen, sich im gesellschaftlichen Leben betätigt haben und ständig an seiner Weiterbildung arbeiten. Von besonderer Bedeutung unter den der St. gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ist die Aufgabe, „Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit und Übergriffe gegen die sozialistische Rechtsordnung zu unterbinden und über die Einhaltung der Rechte der Bürger zu wachen“ (§ 2, c StA-Ges.). In dieser Tätigkeit der Allgemeinen Aufsicht, die schon mit dem alten Gesetz über die St. im Jahre 1952 eingeführt worden war, hat sich die St. nunmehr „auf den Schutz der Volkswirtschaft, des sozialistischen Eigentums, der Neuentwicklungen und Patente sowie auf die Sicherung der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger“ zu konzentrieren (§ 36). Stellt die St. Gesetzesverletzungen fest, so hat sie dagegen Protest einzulegen. Sie kann die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) oder Disziplinarverfahren verlangen. In dieser Tätigkeit wird die St. als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). Die St. hat ferner das Ermittlungsverfahren zu leiten und dabei die Aufsicht über alle Ermittlungen und die Untersuchungsorgane zu führen. Sie erhebt Anklage und vertritt diese vor den Strafgerichten, sie kann geringfügige Verletzungen der Strafgesetze den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen (gesellschaftliche Gerichtsbarkeit) zur Beratung und [S. 411]Entscheidung übergeben. Erhebliche Befugnisse hat die St. auch in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren. Hier kann sie an Verhandlungen teilnehmen, Schriftsätze einreichen, Protest gegen Urteile ein- legen und sogar „nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Klage erheben (ausgenommen Eheverfahren)“ (§ 22). Diese Bestimmung kündigt eine entsprechende Vorschrift in der künftigen Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß) an. Schließlich können der GenStA und die Bezirksstaatsanwälte die Kassation rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen beantragen. Die St. übt die Aufsicht aus über die Strafvollstreckung und die Durchführung des Strafvollzuges, wirkt im Gnadenverfahren (Gnadenrecht) mit, führt beim GenStA das Strafregister und ist verantwortlich für die einheitliche Kriminalstatistik u. die analytische Auswertung der Kriminalität. Alle Staatsanwälte sind Mitglieder der SED, zum großen Teil stammen sie aus den früheren Volksrichter-Lehrgängen. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Ernst Melsheimer (SED). Am 24. 1. 1962 wählte die Volkskammer den bisherigen ZK-SED-Funktionär Josef ➝Streit zum neuen Generalstaatsanwalt. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 410–411 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer…

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Kriegsverbrecherprozesse (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter. Ebenso ausgesucht waren Staatsanwälte und sonstiges Personal. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich [S. 238]die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 24 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und 1956. In den folgenden Jahren wurden einzelne Verurteilte vorzeitig oder nach voller Verbüßung der ihnen auferlegten Strafen entlassen, so daß jetzt bis auf zwei Gefangene alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durchgeführten Überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 237–238 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12…

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Laienkunst (1965)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen sozialistischen Arbeitens, das moralische Antlitz des neuen Menschen seinen künstlerischen Ausdruck im Schreiben, Malen, Zeichnen, Musizieren, Komponieren, Filmen, Fotografieren finden“. Vor allem Laienspiel, Tanz und Kabarett, aber auch Sprechchor und Chorgesang fördern in den von Staat und Partei protegierten Arbeitsgemeinschaften die Vergesellschaftung des Gemeinschaftserlebens, in Stoffen von meist plumper Tendenz die ideologische Ausrichtung auf den „Aufbau des Sozialismus“, auf die Politik des sowjetisch geführten Ostblocks und den Fünf- bzw. Siebenjahrplan. Da auch die „Berufskunst“ den gleichen Zwecken zu dienen hat und dem Dilettantismus breiten Raum gewährt, sind die Grenzen zwischen Kunst und L. kaum mehr erkennbar, sie werden auch durch die „Bewegung“ der schreibenden ➝Arbeiter und ähnliche Aktionen auf dem Gebiet der bildenden Kunst, der Musik, des Theaters bewußt verwischt. Ein Unterschied zwischen L. und Volkskunst, die ihrem Wesen nach nicht manipulierbar und politisch verwertbar ist, wird geleugnet, die L. sogar meist als Volkskunst bezeichnet. Sowjet. Werke und Vorbilder beeinflussen die Programme der laienkünstlerischen kulturellen Massenarbeit, zwischenbetriebliche, innerdeutsche (Arbeiterfestspiele) und internationale Wettbewerbe (vor allem im Rahmen der sog. Weltjugendfestspiele) dienen der Kontrolle des „gesellschaftl. Effektes“. „Die wachsende Volkskunstbewegung verlangt eine koordinierte straffe Leitung“; ihr dient vor allem das Zentralhaus für Kulturarbeit (früher: Zentralhaus für Volkskunst) in Leipzig. Unter seiner Anleitung arbeitet seit 1963 eine Spezial-(Fern-) Schule für „Leiter im künstlerischen Volksschaffen“, die mit staatl. Anerkennung als Zirkel- oder Gruppenleiter abschließt. (Betriebskultur, Agitprop, Agitprop-Gruppen, Volkskunstschulen, Volksmusikschulen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 249 Lager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landambulatorium

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen sozialistischen…

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Grundeigentum (1965)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 In der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus gibt es noch Privateigentum an Grund und Boden. Durch Enteignung ist aber das private G. zugunsten des sozialistischen Eigentums stark dezimiert worden (Bodenreform, Aufbaugesetz). Die Grundstücksverkehrsverordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159) war ein weiterer Schritt zur Sozialisierung des G. Durch diese VO soll sichergestellt werden, daß die „Nutzung des Grund und Bodens in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen zur allseitigen Stärkung der ökonomischen Grundlagen der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ erfolgt. Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z. B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises (Kreis). Sie ist zu versagen, wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder wenn „in anderer Weiso gesellschaftliche Interessen verletzt werden“. An der bisher geübten Praxis, wonach die Übertragung eines Grundstücks verweigert wurde, wenn der Erwerber im Westen lebte oder er oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstücks war, wird sich dadurch nichts ändern. Vor dem Inkrafttreten der Grundstücksverkehrsverordnung war die Genehmigungspflicht auf ein sächsisches und thüringisches Landesgesetz und auf die Bestimmung des Art. 26 der Verfassung gestützt worden, wonach die Verteilung und Nutzung des Bodens zu überwachen und jeder Mißbrauch zu verhüten ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten der Kreise durch die VO vom 11. 1. 1963 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt worden, das allen sonstigen Vorkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch entsteht Volkseigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Steht ein Grundstück teils in Privateigentum, teils in Volkseigentum, so hat der private Miteigentümer kein Recht auf Beteiligung an der Verwaltung des Grundstücks. Die Leistungsverordnung vom 16. 8. 1963 (GBl. II, S. 667) bietet eine weitere Möglichkeit, private Grundstücke in Anspruch zu nehmen. Im Zusammenhang mit der Errichtung der Mauer sind die in Ost-Berlin und der SBZ liegenden Grundstücke, die West-[S. 169]Berlinern gehören, in staatliche Verwaltung zu nehmen. Alle Verwaltungsvollmachten der Eigentümer gelten als erloschen. Diese Maßnahme soll angeblich dem „Schutz des Vermögens der Bürger West-Berlins dienen“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 168–169 Grundbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundmittel

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 In der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus gibt es noch Privateigentum an Grund und Boden. Durch Enteignung ist aber das private G. zugunsten des sozialistischen Eigentums stark dezimiert worden (Bodenreform, Aufbaugesetz). Die Grundstücksverkehrsverordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159) war ein weiterer Schritt zur Sozialisierung des G. Durch diese VO soll sichergestellt werden, daß die „Nutzung des Grund und…

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1965: H

HA Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsregister Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handwerk Handwerkskammern Handwerksteuer Handwerk und Gewerbe, Banken für Hans-Beimler-Medaille Harich, Wolfgang Hartke, Werner Hauptbuchhalter Hauptdorf Hausarbeitstag für Frauen Hausbuch Hausfrauenbrigaden Hausgeld Hausgemeinschaften Haushalt Haushaltsaufschläge Haushaltsausgleich Haushaltsorganisationen Hausvertrauensleute Hauswirtschaft, Persönliche Havemann, Robert Heilbehandlung, Freie Heimatgeschichte Heimatschutz Heimerziehung Heim für soziale Betreuung Heinicke, Walter Heinrich-Greif-Preis Heinrich-Heine-Preis Heinrich-Mann-Preis Heinz, Wolfgang Held der Arbeit Helfer der Grenztruppen Helfer der staatlichen Kontrolle Helfer der Volkspolizei Hennecke, Adolf Hennigsdorf Hermlin, Stephan Herrnstadt, Rudolf Herstellerabgabepreis (HAP) Hertz, Gustav Hetze Heym, Stefan HGL Hilfe, Sozialistische Histomat Historikergesellschaft, Deutsche Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung) HO Hochschulen Hoffmann, Karl-Heinz Holzindustrie Homann, Heinrich Honecker, Erich Horte HO-Spezialhandel Hotel HO-Wismut Hoyerswerda Huchel, Peter Hufeland-Medaille Humanismus, Realer HVA HVDGP HVDVP HVS Hygiene-Inspektion

HA Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsregister Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen, Deutsche (DHZ) …

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Schiffahrt (1965)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der rd. 635.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich noch in privaten Händen von etwa 550 bis 600 Schiffseignern. Der Einsatz des gesamten Schiffsparks wird staatlich gelenkt. Der VEB Deutsche Binnenreederei, Sitz Berlin, ist der Hauptfrachtführer für Wassertransporte innerhalb der SBZ. Die privaten Betriebe können selbständig keine Frachtverträge abschließen, sondern nur Unterverträge mit der Deutschen Binnenreederei. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Binnenschiffahrt und Wasserstraßen im Ministerium für Verkehrswesen. Durch langfristige Charterverträge wird versucht, einen „halbstaatlichen Sektor“ in der Binnenreederei zu schaffen. Bis Ende 1968 hatten jedoch nur etwa 15 v. H. der Schiffseigner ihre Unterschriften dazu gegeben. — Die Leistungen der B. sind gegenüber der Vorkriegszeit erheblich gesunken. Dadurch ist der Anteil der B. am gesamten Gütertransport auf rd. ein Sechstel zurückgegangen. Durch die Unterlassung ausreichender Neuinvestitionen in den Binnenhäfen (Häfen) nach den vorangegangenen Demontagen in den Jahren 1945/46 ist die weitere Entwicklung der B. gehemmt. b) Seeschiffahrt. Vor dem Kriege waren in den Seehäfen des heutigen Gebiets der SB2 etwa 55 Dampfer, 20 Motorschiffe und 80 Segelschiffe beheimatet mit einer Gesamttonnage von rd. 60.000 BRT. Durch Kriegsschäden und Reparationen ging die gesamte Hochseeflotte verloren. Ab Kriegsende bis 1949 wurden auf den Werften der Zone nur Schiffe für die SU repariert (Schiffbau). Ab 1950 begann der Ausbau der Werften und der Neubau von Schiffen. Bis Ende 1963 erhöhte sich der Bestand der Hochseeflotte, z. T. durch Ankauf von Alttonnage, auf rd. 440.000 BRT. (Die BRD hatte Ende 1963 einen Schiffsbestand von 5,2 Mill. BRT.) Der Transportleistungsanteil der eigenen Hochseeflotte am gesamten Außenhandel der Zone über See betrug 1963 etwa ein Drittel. Die See-Sch. ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Deutsche Seereederei, Sitz Rostock. Für die Abfertigung in- u. ausländischer Schiffe in den Häfen der SBZ ist der VEB Deutsche Schiffsmaklerei (Sitz Rostock) zuständig. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft des Ministeriums für Verkehrswesen. Wirtschaftliches Leitungsorgan ist die Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft in Rostock. Regelmäßiger Linienverkehr wird mit den Häfen des Nord- und Ostseeraumes unterhalten. Einige Schiffe verkehren auf der Levantelinie nach Indien, Ostafrika, Albanien, Griechenland und dem Schwarzen Meer. Gemeinschaftslinien mit anderen Sowjetblockländern sind eingerichtet nach der Sowjetunion, Finnland und Ägypten. In einigen Welthäfen hat die Deutsche Seereederei bereits eigene Agenturen. Die Geschwindigkeit vieler Schiffe der SBZ entspricht nicht dem Weltstand. Häufig scheitern die Vertragsabschlüsse mit ausländischen Schiffsmaklern daran. Der Anschluß an den Weltstand wird noch längere Jahre in Anspruch nehmen. Nach Angaben der SBZ-Behörden war bis Ende 1963 nur für zwei der Übersee-Dienste die Rentabilitätsgrenze erreicht worden, Den vorliegenden Plänen zufolge soll die Hochseeflotte der SBZ bis 1970 auf rd. 950.000 BRT ausgebaut, d. h. praktisch, verdoppelt werden. Da die eigenen Werftkapazitäten dazu nicht ausreichen, [S. 375]ist der Ankauf von weiteren 30–35 Altschiffen im Ausland vorgesehen. Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 374–375 Schießbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schiffbau

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der rd. 635.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich noch in privaten Händen von etwa 550 bis 600 Schiffseignern.…

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Sozialfürsorge (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Als hilfsbedürftig gilt nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fällen, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen hat oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die Räte der Gemeinden (Referate Sozialfürsorge in der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen) gewährt. Die S. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirkes eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird in die Wirtschaftsplanung einbezogen: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, 1951, S. 328). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, 1951, S. 327). Die Barunterstützungen sind deshalb gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 85,– DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30,– DM Ost, für ein Kind 35,– DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 25–40 DM Ost gewährt werden. Ab 1. Juni 1958 wird ein Zuschlag [S. 393]von 9 DM Ost (in Ost-Berlin 12 DM Ost) gewährt. Nach der 1. Durchführungsbestimmung vom 24. 2. 1956 gilt als hilfsbedürftig, sofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt: a) wer als Frau 60 Jahre, als Mann 65 Jahre alt ist, b) Invalide im Sinne der Sozialversicherung ist (Renten), c) wer arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, aber nachweisbar keine Arbeitsmöglichkeit hat, d) Frauen mit mindestens einem Kind bis zu drei Jahren oder mindestens zwei Kindern unter acht Jahren, wenn sie diese nicht durch Familienangehörige, in einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung oder durch dritte Personen beaufsichtigen lassen können, e) Personen, die in ihrem Haushalt eine ständig pflegebedürftige Person versorgen müssen, sofern die Pflege nicht von einem Dritten übernommen werden kann. Auch hier wird, wie in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) die Tendenz deutlich, möglichst viele Menschen zur Arbeit zu zwingen. (Arbeitspolitik) Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgesätze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 392–393 Sozialforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den…

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Stettin (1965)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 Hauptstadt der früheren preußischen Provinz Pommern und des Regierungsbezirks St. an den Mündungsarmen der Oder mit (1939) 383.000 Einwohnern. St. war Deutschlands größter Ostseehafen und viertgrößter Hafen überhaupt. St. hatte umfangreiche und vielseitige Industrie. In der stark zerstörten Altstadt bedeutende gotische und Renaissance-Bauten. St. war nicht nur das pommersche Handels-, sondern auch das kulturelle Zentrum. St. gehörte nach Kriegsende zunächst zur SBZ, wurde am 19. 11. 1945 mit einem 850 qkm großen Gebiet westlich der Oder auf Grund von Sonderverhandlungen mit der SU dem polnisch verwalteten Teil Pommerns angegliedert und wird seitdem polnisch als Szcecin bezeichnet. Der Wiederaufbau von Stadt und Hafen geht nur langsam vorwärts. Der Hafen wurde jedoch erweitert, eine Universität gegründet. St. hatte am 1. 1. 1958 244.000 Einwohner, darunter nur noch eine ganz unbedeutende Zahl Deutscher. (Potsdamer Abkommen, Oder-Neiße-Linie). Literaturangaben Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Kraus, Herbert: Die Oder-Neiße-Linie — eine völkerrechtliche Studie. Köln 1954, Rudolf Müller. 47 S. Marzian, Herbert: Zeittafel und Dokumente zur Oder-Neiße-Linie. Kitzingen 1953, Holzner. 64 S. Quellen zur Entstehung der Oder-Neiße-Linie — ges. und hrsg. von Gotthold Rhode und Wolfgang Wagner (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch Bd. III). Stuttgart 1956, Brentano-Verlag. 292 S. m. 1 Karte. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches. (Ein Taschenbuch, hrsg. von Gotthold Rhode.) 4., verb. Aufl., Würzburg 1961, Holzner. 336 S. m. 19 Karten. Das östliche Deutschland — ein Handbuch (hrsg. vom Göttinger Arbeitskreis). Würzburg 1959, Holzner. 1013 S. m. 9 Karten. Rabl, Kurt: Die gegenwärtige völkerrechtliche Lage der deutschen Ostgebiete. München 1958, Isar Verlag. 151 S. Raupach, Hans, und Peter Quante: Die Bilanz des deutschen Ostens. Zur Frage der Ostodergebiete als Wirtschaftsstandorte und Bevölkerungsraum. Kitzingen 1954, Holzner. 134 S. Reece, Carroll: Das Recht auf Deutschlands Osten (Rede vor dem Repräsentantenhaus der USA). Leer 1957. 76 S. Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 419 Stern der Völkerfreundschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steuern

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 Hauptstadt der früheren preußischen Provinz Pommern und des Regierungsbezirks St. an den Mündungsarmen der Oder mit (1939) 383.000 Einwohnern. St. war Deutschlands größter Ostseehafen und viertgrößter Hafen überhaupt. St. hatte umfangreiche und vielseitige Industrie. In der stark zerstörten Altstadt bedeutende gotische und Renaissance-Bauten. St. war nicht nur das pommersche Handels-, sondern auch das kulturelle Zentrum. St. gehörte nach…

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Versachlichung (1965)

Siehe auch das Jahr 1966 Treffenderer Ausdruck für die im Westen meist irreführend als Liberalisierung bezeichneten Vorgänge im Ostblock. Der Prozeß der V. ist bisher im wesentlichen in vier kaum rückgängig machbaren Phasen verlaufen: Zunächst 1953 nach Stalins Tod Malenkows Neuer Kurs und seine Akzentlegung auf das Prinzip der Materiellen Interessiertheit, als Impuls zur Produktivitätssteigerung und auf demgemäß stärkere Berücksichtigung des Konsumsektors. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU und der teilweisen Entstalinisierung folgte oine auch die geistigen Bezirke (Tauwetter) z. T. miterfassende Auflockerung der Atmosphäre, bes. in Polen u. Ungarn, wobei jedoch die bolschewistische ➝Parteilichkeit — vor allem in Polen — als oberste [S. 452]Richtlinie voll erhalten blieb. Kleinere Freiheiten unterhalb der politischen Größenordnung wurden seither — ausgenommen weitgehend die SBZ — gewährt. Die damals von Chruschtschow verbindlich gemachte Politik der aktiven Koexistenz hat in einer weiteren Phase ab 1957/58 Maßnahmen der wirtschaftsorganisatorischen Dezentralisation (bei gleichzeitiger Konzentration der planenden und dirigierenden Zentralbehörden) bewirkt, die praktisch (auch in der schulischen Vorbildung der Arbeitskräfte, Polytechnische Bildung) auf eine erhebliche technische Indoktrination der jüngeren Generation (auf Kosten ihrer politisch- ideologischen Erziehung) hinausliefen und in allen Volksdemokratien einschließlich der SBZ eine gewisse Verbesserung der Arbeitsatmosphäre zur Folge hatten. Mit der Liberman-Diskussion ist schließlich ab Herbst 1962 der Übergang zu eindeutig nutzeffekt-orientiertem Wirtschaften vollzogen worden, wobei die SBZ unter persönlichem Einsatz Ulbrichts als Kompensation für die mangelnde Bereitschaft ihrer Führung, nennenswerte kleine Freiheiten zu gewähren, führend ist (Neues ökonomisches System ...). Der ZK-Sekretär für Versorgungspolitik, Jarowinsky, hat demzufolge auf dem V. SED-Plenum vom Febr. 1964 V. als neuen Stil der Parteiarbeit proklamiert. Sie wertet den Menschen nach seinem Produktionsnutzen, gibt den „Spezialisten“ gewisse Freiheiten, bedeutet aber zugleich eine eindeutige Absage an die altkommunistischen humanitären Ideale, denen zufolge der Kommunismus die Aufhebung der auf Grund der „Verdinglichung“ des Menschen erfolgten „Entfremdung“ zum Ziele habe. (Marxismus-Leninismus, Teil 5) Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. Richert, Ernst: Die Sowjetzone in der Phase der Koexistenzpolitik (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung). Hannover 1961. 66 S. (über Zeit 1958 bis 1961.) Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 451–452 Verrechnungsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versandhandel

Siehe auch das Jahr 1966 Treffenderer Ausdruck für die im Westen meist irreführend als Liberalisierung bezeichneten Vorgänge im Ostblock. Der Prozeß der V. ist bisher im wesentlichen in vier kaum rückgängig machbaren Phasen verlaufen: Zunächst 1953 nach Stalins Tod Malenkows Neuer Kurs und seine Akzentlegung auf das Prinzip der Materiellen Interessiertheit, als Impuls zur Produktivitätssteigerung und auf demgemäß stärkere Berücksichtigung des Konsumsektors. Nach dem XX. Parteitag der…

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Kassation (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „im Strafausspruch gröblich unrichtig ist“ (§§ 12 ff. des Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofs und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 8. 12. 1949 und §§ 301 ff. der sowjetzonalen StPO). Antragsberechtigt sind nach der Justizreform des Jahres 1963 neben dem Generalstaatsanwalt und dem Präsidenten des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) nunmehr für K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte auch die Bezirksstaatsanwälte und Direktoren der Bezirksgerichte. Über die K.-Anträge entscheiden die Senate des OG oder (K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte) das Präsidium des Bezirksgerichts. Entscheidungen der Senate des OG und der Präsidien der Bezirksgerichte können durch das Präsidium des OG erneut binnen Jahresfrist im K.-Wege aufgehoben oder abgeändert werden. In Strafsachen kann das Präsidium des OG eine K. zugunsten des Verurteilten ausnahmsweise auch dann zulassen, wenn mehr als ein Jahr seit Rechtskraft des Urteils vergangen ist. Nach Eingang des K.-Antrages kann das für die K. zuständige Gericht Haftbefehl erlassen (§ 306 StPO). Die K. ist koine dritte Instanz und „nicht im Interesse der Partei geschaffen worden, sondern ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit“ (Nathan in: „Neue Justiz“, 1949, S. 304) zum Zwecke der Wahrung der Rechtseinheit und der Beseitigung falscher Urteile. Mittelbar soll damit die Rechtsprechung der unteren Gerichte gelenkt werden. Nach Verkündung des Neuen Kurses sollte das K.-Verfahren dazu dienen, „durch richtige Anleitung der Gerichte neue Fehler oder die Fortsetzung alter Fehler zu vermeiden“ (Schumann in: „Fragen des Strafprozeßrechts der DDR“, Berlin 1954). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 213 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen Hilfe

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Außerordentliches Rechtsmittel, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann, wenn die Entscheidung „auf einer Verletzung des Gesetzes“ beruht oder „im Strafausspruch gröblich unrichtig ist“ (§§ 12 ff. des Gesetzes über die Errichtung des Obersten Gerichtshofs und der Obersten Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 8. 12. 1949…

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Chemnitz (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1963) 2.091.791 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: Ch., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, Ch., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz, Schwarzenberg, Stollberg, Werdau, Zschopau, Zwickau. Vors. des Rates des Bezirkes: Heinz Arnold (SED), 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul ➝Roscher. — Mit der Stadt Ch. wurde im Mai 1953 auch der Bezirk in Karl-Marx-Stadt umbenannt. Ch. ist der Bezirk mit der stärksten Industrie- und Bevölkerungsballung. Die reichhaltigen Erzlagerstätten des Erzgebirges bilden eine der industriellen Grundlagen (Kobalt, Wolfram, Wismut, Blei, Zinn, Zink, Silber, Nickel und Uranbergbau). Bei Zwickau und Lugau-Oelsnitz befinden sich die einzigen größeren Steinkohlevorkommen (Kohlenindustrie). Abgesehen davon beherrscht die Verarbeitungsindustrie die Wirtschaft des Bezirks, Textilindustrie, Textilmaschinen, Fahrzeugbau sind vorherrschend, doch ist im ganzen die Vielgestaltigkeit der Industrie charakteristisch. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk Ch., Bezirksstadt, Kreisstadt, im erzgebirgischen Becken, an der Chemnitz, mit (1963) 288.597 Einwohnern (1950: 293.373) drittgrößte Stadt Sachsens und der SBZ (im 2. Weltkrieg erheblich zerstört); arm an historischen Bauten: Jakobikirche (14./15. Jh.), Schloßkirche (16. Jh.); als Hauptsitz der sächsischen Textil- und Maschinenindustrie eines der bedeutendsten Industrie- und Handelszentren Deutschlands (bis 1939 Weltmonopol für Strümpfe und Trikotagen), außerdem Kraftfahrzeug- (vorm. Auto-Union) und Fahrradfabrikation; Hochschule f. Maschinenbau, Pädagogisches Institut, Städtische Theater und Museen. — Am 10. 5. 1953 wurde Ch. aus Anlaß des „Karl-Marx-Jahres“ gegen den Willen der Bevölkerung in Karl-Marx-Stadt umbenannt. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 2. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 85 Chemisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemnitzer, Johannes

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1963) 2.091.791 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: Ch., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, Ch., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz, Schwarzenberg,…

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Landwirtschaftsrat (1965)

Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1969 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (GBl. 1/1963 S. 1) verkündet. Er tritt an die Stelle des Min. f. Landwirtschaft, Erfassung u. Forstwirtschaft, das zugleich aufgelöst wurde und ist für die Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung sowie für alle landwirtschaftlichen Planerfüllungen verantwortlich. Die Forstwirtschaft wird durch die Produktionsleitung des L. zentral geleitet. Die Bildung des L. wird mit der Beendigung der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande begründet, die einer „Reorganisation der Leitung der Landwirtschaft entsprechend der neuen Entwicklungsetappe“ bedürfe. Die „veraltete Organisationsform des Ministeriums und seiner unteren Organe, die den Verhältnissen entsprach, als in der Landwirtschaft noch das Privateigentum vorherrschte“, habe „zu einem bürokratischen und eng administrativen Arbeitsstil geführt“, dem es nicht gelungen sei, den „landw. Betrieben wirksame Hilfe zu leisten. Anstatt ständig und unmittelbar an Ort und Stelle zu arbeiten“, hätten „sich die Mitarbeiter des Ministeriums … häufig nur auf die Ausarbeitung von Direktiven, Instruktionen, Empfehlungen und Statistiken beschränkt, die in den Büros angefertigt wurden“. Die neue zentrale Organisationsform des L. werde „eine wissenschaftliche, sachkundige und einheitliche Leitung der Landwirtschaft sichern, die imstande ist, die neue verantwortungsvolle Aufgabe bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft erfolgreich zu lösen“. Dem L. beim Ministerrat mit seiner Produktionsleitung unterstehen die Landwirtschaftsräte u. Produktionsleitungen in den Bezirken u. Kreisen direkt. Die Bezirks-L. sollen sich besonders mit der „wissenschaftlichen Ausarbeitung der bezirkstypischen Entwicklungsprobleme der Landwirtschaft wie überhaupt mit der Einführung der Wissenschaft in die Produktion“ beschäftigen, während den Kreis-L. die „uneingeschränkte Verantwortung für die direkte staatliche Leitung aller sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe“ übertragen wurde. (ständige Produktionsberatung) Es können auch — unabhängig von den Kreisgrenzen — L. für bestimmte Produktionsgebiete gebildet werden. Mitglieder der L. sollen sein: LPG-Vorsitzende, Direktoren von VEG, Agronomen sowie Viehzüchter, Wissenschaftler und Techniker. Die L. werden in ihrer Arbeit angeleitet von den „Büros für Landwirtschaft“, die beim Politbüro und den Bezirks- und Kreisleitungen der SED gebildet wurden. Vors. des L. beim Ministerrat und Leiter der Produktionsleitung: Georg ➝Ewald. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 255 Landwirtschaftsbank (LB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsteuer

Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1969 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des…