DDR A-Z 1965

Juden (1965)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 Ihre Lage in der SBZ beruht auf der ideologisch-politischen Einstellung, die die SU und dementsprechend die SED zum Judentum als solchem vertreten. Der Bolschewismus sieht im Judentum eine besonders hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine schwierige nationale Minderheit hält. Diese Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. gegenüber annähernd 4 Mill. im Jahre 1898) ist um so bedenklicher, als es in der Bevölkerung immer noch antisemitische Stimmungen gibt. Ihre Haltung zu den J. bemäntelt die SU damit, daß sie die J. als Träger eines staatsfeindlichen Zionismus hinstellt. Die SU behauptet vom Zionismus, daß er die jüdischen „Werktätigen“ „vom Klassenkampf ablenkt“, und daß der durch die Gründung des Staates Israel gestärkte jüdische Sonderpatriotismus sehr gefährlich sei. Bemängelt wird, daß Israel dem Westen zuneigt. (Dazu kommen taktische Rücksichten auf die arabischen Staaten.) Im Kampf gegen den Trotzkismus hatte Stalin auch viele Kommunisten jüd. Herkunft beseitigen lassen; später dann jiddische Schriftsteller. Zehntausende von J. waren ab 1935 bei den „Säuberungen“ hingerichtet worden. Das 1927 angebahnte „Jüdische Autonome Gebiet Birobidjan“ zog zwar einige zehntausend J. an, doch wurden J. in Massen in östliche Gebiete, vor allem wohl nach Kasachstan, deportiert. Die amtliche sowjet. Auffassung von den J. in der SU prägte 1958 ein Wort Chruschtschows: „Die J. mögen keine kollektive Arbeit und kennen keine Gruppendisziplin … Sie sind Individualisten, an allem interessiert, sie wollen alles untersuchen, diskutieren alles und haben am Ende völlig verschiedene Meinungen.“ Dementsprechend sind die J. in der SU gegenüber anderen Bürgern in vielem benachteiligt, z. B. bei der Zulassung zum Studium, zum Offiziersberuf, im höheren Parteidienst. Von 450 Synagogen wurden seit 1953 etwa 354 geschlossen. Diese Tatsachen beklagte am 15. 4. 1964 eine Studiengruppe der „Sozialistischen Internationale“ und am 12. 7. 1964 der Exekutivrat des Jüdischen Weltkongresses. Antisemitismus wirkte auch in den Staaten des Sowjetblocks im Hintergrund der „antizionistischen“ Prozesse gegen Palffy-Kreis und Slansky-Gruppe (1959). Die Todes- und Kerkerstrafen gegen die Slansky-Gruppe gaben dem ZK der SED Anlaß, auch in der SBZ gegen jüdische Spitzenfunktionäre vorzugehen, da sie angeblich Agenten des Zionismus und damit des amerikanischen Monopolkapitalismus seien: So mußten Paul ➝Merker und Erich Jungmann auf Jahre in Haft. Am 20. 12. 1949 warf das ZK Merker vor, daß er „als Garantie gegen die Assimilation der Juden die national-kulturelle Autonomie forderte“. Jungmann, so rügte das ZK, habe „gefordert, daß alle den deutschen Juden zugefügten Schäden vom deutschen Volk bevorzugt vor allen anderen Schäden wiedergutgemacht werden“. Merker wurde angegriffen, weil er auch jene J. entschädigt sehen wollte, „die im Ausland bleiben wollen“. Ein eigenes Bildungs- und Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Den etwa 71 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der Bundesrepublik und West-Berlin stehen nur 8 gegenüber: Chemnitz (Karl-Marx-Stadt); Dresden; Erfurt; Halle; Leipzig; Magdeburg; Schwerin; Sowjetsektor von Berlin. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden in der DDR“ hat seinen Sitz jeweils am Wohnort des Vors. Im Mai 1961 setzte die Regierung der SBZ Martin Riesenburger (Ost-Berlin) als Landesrabbiner ein. Bis heute weigert sich das Regime, für die schweren Blut- und Besitzopfer, die die J. unter dem nat.-soz. Regime erlitten, eine Wiedergutmachung zu leisten, da es sich für unzuständig hält. Während die BRD Zahlungen an den einzelnen J. wie an Israel entrichtete, zahlt das Regime der SBZ nur die bescheidene allgemeine Unterhaltsrente, die alle Hitleropfer beziehen. Dazu erklärte Albert ➝Norden am 2. 2. 1960 (laut dpa) in einer Pressekonferenz, die „DDR“ sei nicht bereit, „eine Wiedergutmachung an Israel zu zahlen“. Die besondere Lage der J. in der SBZ verminderte ihre Zahl durch Abwanderung um die Hälfte: 1946 zählten sie in der SBZ und in Ost-Berlin noch rd. 3.100, Ende 1952 rd. 2.600. 1962 noch rd. 850 in der SBZ und in Ost-Berlin 1950. Literaturangaben Buber, Martin, und Nahum Goldmann: Die Juden in der UdSSR. München 1961, Ner-Tamid-Verlag. 48 S. Levain, Richard S.: Antisemitismus im Ostblock (hrsg. v. Internationalen Komitee für Information u. Soz. Aktion — CIAS). Luxemburg 1960. 36 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 202 Johanngeorgenstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugend

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 Ihre Lage in der SBZ beruht auf der ideologisch-politischen Einstellung, die die SU und dementsprechend die SED zum Judentum als solchem vertreten. Der Bolschewismus sieht im Judentum eine besonders hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine schwierige nationale Minderheit hält. Diese Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. gegenüber…

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Halle (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1963) 1.965.383 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis, Sangerhausen, Weißenfels, Wittenberg, Zeitz. Vors. des Rates des Bezirkes: Otto Leopold (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Horst ➝Sindermann. H. ist sowohl landwirtschaftlich als auch industriell einer der führenden Bezirke. Die Grundstoffindustrie beruht auf den seit alters her bekannten Kupfervorkommen sowie auf den reichen Braunkohle- (Kohlenindustrie) und Kalisalzlagern, aus denen die bedeutende Chemische Industrie hervorgegangen ist. Der Bezirk H. ist der wichtigste Lieferant von Elektroenergie (Energiewirtschaft) und von Zement. 2. Stadtkreis im sachsen-anhaltischen Bezirk H., Bezirksstadt, Kreisstadt des Saalekreises, am Nordwestrand der Leipziger Tieflandsbucht, an der Saale, mit 278.729 Einwohnern (1963), (1950: 289.119), größte Stadt Sachsen-Anhalts und viertgrößte Stadt der SBZ (1945/47–1952 Landeshauptstadt); alte Hansestadt, spätgotische Markt- oder Marienkirche (16. Jh.), Moritzkirche (12. bzw. 15. Jh.), Domkirche (16. Jh.), Rathaus (14./16. Jh., Roter Turm (15. Jh.), Ruinen der Moritzburg (15. Jh.) und der Burg Giebichenstein (10. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, Saalehafen in H.-Trotha als Mittelpunkt bedeutender Braunkohlen-, [S. 175]Salz- und Kalilager eines der Zentren des mitteldeutschen Industriegebietes (außerdem bedeutende chemische, Zement-, Bekleidungs- und Metallindustrie, Maschinen- und Waggonbau), Reichsbahndirektion; seit 1694 Universitätsstadt (Martin-Luther-Universität H.-Wittenberg, 1817 vereinigt), Hochschule für Musik, Technische Hochschule für Chemie Leuna-Merseburg, Sitz der Deutschen Akademie der Naturforscher (Leopoldina) von 1652 sowie der 1946 der Universität angegliederten Franckeschen Stiftungen, Pädagogisches Institut, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Theater („Theater des Friedens“, „Theater der Jungen Garde“), Staatl. Sinfonieorchester, Händel-Festspiele (Pflege des Händelschen Gesamtwerkes), Zoologischer Garten, Staatl. Galerie Moritzburg, Landesmuseum für Vorgeschichte, Zuchthaus „Roter Ochse“. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 2. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 174–175 Halbstaatliche Praxis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handel

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1963) 1.965.383 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg,…

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Leipziger Messe (1965)

Siehe auch: Leipziger Messe: 1966 1969 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Seit 1951 wurden erstmalig wieder im Jahre 1955 die Leipziger Frühjahrs- und Herbstmesse getrennt abgehalten, um den Außenhandel und den Interzonenhandel im Rahmen der Außenhandelsoffensive der SU zu intensivieren. Besonderer Wert wird auf die Anknüpfung von Handelsbeziehungen mit dem sog. kapitalistischen Ausland gelegt, um die Materiallücken zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne zu schließen. Zum kapitalistischen Ausland zählen auch die Entwicklungsländer, mit denen der Außenhandel aus politischer Zielsetzung besonders gefördert wird. Die Organisationsleitung der LM. liegt in den Händen des Leipziger Messeamtes, das an die Weisungen der Kammer für ➝Außenhandel bzw. des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel gebunden ist und Außenstellen im Ausland sowie in der Bundesrepublik unterhält. Aufgabe der Außenstellen ist nicht nur Werbung und Verkauf von Messeausweisen. Sie stellen auch Stützpunkte für die Ausweitung wirtschaftlicher und politischer Beziehungen dar. Bürger der BRD erhalten Messeausweise bei Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern und an den Kontrollplätzen. Hin- und Rückfahrt müssen über denselben Passierpunkt führen, andernfalls ist ein Antrag beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Mitgeführte Gegenstände von größerem Wert werden — ebenso wie Geldmittel — an den Kontrollplätzen in den amtlichen Messeausweis eingetragen. Während sich im Westen die Messen immer mehr zu Fachmessen entwickeln, trägt die LM. universellen Ausstellungscharakter und wird als Gelegenheit zu Infiltrationskonferenzen mit Besuchern aus dem westlichen Ausland und der BRD ausgenutzt. Mit der Berufung eines Generaldirektors in die Leitung des Leipziger Messeamtes im November 1962 soll die Bedeutung der LM. unterstrichen werden. In den letzten Jahren ging man von dem politischen Propagandalärm ab und versuchte der LM. wieder den Charakter einer Fachmesse zu geben. Sie soll zur Aufwertung der SBZ einen umfassenden Überblick über Wirtschaftspotential und die technischen Fortschritte geben und auch die ökonomische Stärke der sozialistischen Länder aufzeigen. Angaben über Abschlüsse und Nationalität von Ausstellern und Besuchern wurden zur Frühjahrsmesse 1964 nicht gemacht. Die Bedeutung der LM. für den Welthandel läßt sich aber wohl kaum aus den manipulierten Zahlen ablesen, da es sich vielfach nicht um echte Vertragsabschlüsse handelt. Die Umsätze sind planmäßig gebunden, und bereits abgeschlossene Vorträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Die Großbetriebe der BRD sind den letzten Messen ferngeblieben. Diese Tatsache führte naturgemäß zur Aufwertung der anderen Messen im Ostblock, z. B. Budapest, auf der die BRD das größte Ausstellerkontingent gestellt hat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 259 Leipzig A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsabzeichen

Siehe auch: Leipziger Messe: 1966 1969 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Seit 1951 wurden erstmalig wieder im Jahre 1955 die Leipziger Frühjahrs- und Herbstmesse getrennt abgehalten, um den Außenhandel und den Interzonenhandel im Rahmen der Außenhandelsoffensive der SU zu intensivieren. Besonderer Wert wird auf die Anknüpfung von Handelsbeziehungen mit dem sog. kapitalistischen Ausland gelegt, um die Materiallücken zur Erfüllung der…

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Erdölindustrie (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Mangels eigener Erdölvorkommen gab es bis Mitte 1964 keine entwickelte Erdölverarbeitungsindustrie. Bis dahin wurde in nur mäßigem Umfange importiertes Erdöl in eigenen Werken zu Kraftstoffen und Schmierölen verarbeitet. Im übrigen basierte die Chemische Industrie einschl. der Kraftstofferzeugung auf der Veredelung reichlich vorhandener Braunkohlen (Energiewirtschaft). Der steigende Energiebedarf der Zonenindustrie ist aber auf die Dauer nicht durch die kostspielige Erschließung neuer Braunkohlenbergbaue gewährleistet. Hinzu kommt, daß sich im Weltmaßstab rasch eine im Vergleich zur Braunkohlenchemie sehr viel rationellere Petrochemie entwickelte. Die SBZ konnte sich von dieser Entwicklung nicht ausschließen. Der Beschluß, die Erdölindustrie auszubauen und einen eigenen Industriezweig der Petrochemie aufzubauen, geht bereits auf den V. Parteitag der SED (1958) zurück. Damals wurde mit der SU der Anschluß der SBZ an die geplante Erdölleitung vom Uralgebiet bis in die sowjetischen Satellitenländer vereinbart. 1960 begann in Schwedt (Oder) der Aufbau eines großen Erdölverarbeitungswerkes. Der Plan, bereits 1963 die Kraftstoffproduktion aufzunehmen, konnte nicht ausgeführt werden. Erst ab Juni 1964 begann die Probeanlage täglich etwa 1.000~t Roh-Destillat zu liefern, das zur Weiterverarbeitung an das Leunawerk und das Schmierstoffwerk Lützkendorf geht. Die Erdölleitung bis Schwedt war im Febr. 1964 fertiggestellt worden. Das Erdölverarbeitungswerk Schwedt soll in seiner ersten Ausbaustufe, die frühestens 1966 betriebsfertig sein wird, jährlich 4 Mill.~t. Erdöl zu Kraftstoffen verarbeiten können, wobei eine Reihe von Nebenprodukten (Heizöl, Schmieröl, Bitumen usw.) anfallen. „Nach 1970“ soll das Werk Schwedt auf eine Durchsatzkapazität von 8 Mill.~t ausgebaut werden. Der Aufbau des petrochemischen Verarbeitungszweiges in Schwedt soll frühestens 1968/69 beginnen. [S. 115]Von 1965–1975 wird die Erdölindustrie der SBZ eine Durchsatzkapazität von rd. 40~t im Jahr je Kopf der Bevölkerung erreichen. Die E. in der BRD jedoch verarbeitete im Jahre 1963 bereits rd. 800~t Erdöl je Kopf der Bevölkerung. Diese Zahlen zeigen, daß an ein Aufholen der SBZ auf diesem Gebiete überhaupt nicht zu denken ist und daß die auf dem VI. Parteitag der SED angekündigte „Chemisierung der Volkswirtschaft“ eine leere Propagandaparole ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 114–115 Erbschaftsteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erfassung

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Mangels eigener Erdölvorkommen gab es bis Mitte 1964 keine entwickelte Erdölverarbeitungsindustrie. Bis dahin wurde in nur mäßigem Umfange importiertes Erdöl in eigenen Werken zu Kraftstoffen und Schmierölen verarbeitet. Im übrigen basierte die Chemische Industrie einschl. der Kraftstofferzeugung auf der Veredelung reichlich vorhandener Braunkohlen (Energiewirtschaft). Der steigende Energiebedarf der Zonenindustrie ist aber auf die Dauer nicht…

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Verfassung (1965)

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 446]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist nicht aus einer gewählten verfassunggebenden Versammlung hervorgegangen. Diese Rolle maßte sich vielmehr ein aus dem „Zweiten Volkskongreß“ (17. u. 18. 3. 1948) hervorgegangener „Deutscher Volksrat“ an, dessen Mitgl. aus Delegierten der Parteien und Massenorganisationen bestanden. Er ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde dieser Verfassungsentwurf von dem „Volksrat“ nach unbedeutenden Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 fand in der SBZ eine Abstimmung statt über eine willkürlich zusammengesetzte „Einheitsliste“ des „Blocks der antifaschistischen Parteien und Massenorganisationen“ (Blockpolitik), bei der nur mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt oder ein ungültiger Stimmzettel abgegeben werden konnte. Trotz der sehr intensiven, z. T. mit national gefärbten Parolen betriebenen Propaganda wurden insgesamt nur 61,8 v. H. „Ja“-Stimmen, in Ost-Berlin sogar nur 51,7 v. H. „Ja“-Stimmen gezählt. Dieses Abstimmungsergebnis reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als „gewählt“ zu erklären. So entstand der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ (mit 1.523 Delegierten), der am 30. 5. 1949 die V. bestätigte und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrates“ vornahm. Wieder ohne Wahlen konstituierte sich dieser „Volksrat“ schließlich am 7. 10. 1949 auf Grund des der LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) als „Provisorische Volkskammer der DDR“. Zugleich wurden eine „Provisorische Regierung der DDR“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der DDR“ gebildet und durch Gesetz vom 7. 10. 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. S. 5) in Kraft gesetzt. 2. Inhalt In der Präambel beansprucht die V. mit der Formulierung „… hat sich das deutsche Volk diese V. gegeben“ gesamtdeutsche Geltung. In Art.~1 Abs.~1 heißt es entsprechend: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik.“ Dieser Feststellung wie auch dem Abs. 4 des Art. 1: „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ widerspricht die politische Praxis (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Republikflucht). Die V. ist in ihrem Wortlaut weitgehend der Weimarer Reichsverfassung nachgebildet. So erscheint deren Art.~1 Abs.~2: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Auch das Bekenntnis zu dem Grundsatz freier Wahlen ist in der V. der „DDR“ in fast die gleichen Worte gekleidet wie in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt.“ (Art. 51 Abs. 2) Insbesondere haben den Vorschriften über die Grundrechte die Grundrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung als Vorbild gedient; sie stimmen z. T. fast wörtlich überein. Wie die entsprechenden Normen des Grundgesetzes sind diese Artikel unmittelbar geltendes Recht. Ihr Sinngehalt ist jedoch ein völlig anderer als der gleichlautender Formulierungen der V. rechtsstaatlicher Demokratien. Denn die volksdemokratische Ordnung kennt nur das Primat der Gemeinschaft, nicht dagegen die Freiheit des Einzelnen um des Einzelnen willen. So ist auch der Schutz der Grundrechte vor Maßnahmen der Staatsgewalt denkbar schwach ausgestaltet und jeder richterlichen Nachprüfung entzogen. Wesentlich ausgeprägter ist dagegen der Schutz der Grundrechte vor Mißbrauch durch den Einzelnen. Diese Tendenz wird besonders in Art. 6 Abs. 2 deutlich, der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demo[S. 447]kratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten“ zu „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“ und damit zu unmittelbar geltendem Strafrecht erklärt (Strafgesetzbuch). Als wichtigstes politisches Recht nennt Art. 3 Abs. 2 das Recht jedes Bürgers „zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreis, seinem Lande und in der DDR“. Die V. kennt ihrem Wortlaut nach aber auch die herkömmlichen Menschenrechte: persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und Freizügigkeitsrecht werden in Art. 8, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Art. 9, Freiheit der Kunst, Wissenschaft und ihrer Lehre in Art. 34 garantiert. Art. 10 enthält Auslieferungsverbot, Asylrecht und Auswanderungsrecht. Vereinigungs- und Koalitionsrecht räumen Art. 12, 13, 53 bzw. 14 ein. Eigentum, Erbrecht und Urheberrechte werden in Art.~22–24 Abs.~1 gewährleistet. Die Freiheit der Religionsausübung garantiert Art. 41. Sämtliche Grundrechte stehen jedoch nur auf dem Papier und werden seit dem Inkrafttreten der V. ständig und bewußt verletzt und sogar durch die Gesetzgebung in verfassungsmäßig unzulässiger Weise eingeschränkt. Den Grundrechten stellt die V. Grundpflichten gegenüber. Die zentrale Vorschrift ist Art. 4 Abs. 2, in dem es heißt: „Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen.“ Diese nach sowjet. Staatsdenken weit auszulegende Norm wird durch den mit Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl.~I S. 653) geänderten Art. 5 dahin ergänzt, daß „der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ eine „ehrenvolle nationale Pflicht ist“. Scheint die V. auf den ersten Blick wenigstens formal den Voraussetzungen eines demokratischen Staatsgrundgesetzes zu entsprechen, so genügt sie bei genauerer Betrachtung selbst diesen Anforderungen nicht. Der angeblich die völlige Volkssouveränität verkörpernden Volkskammer fehlt seit der Verwaltungsneugliederung auch das ohnehin bescheidene Regulativ der Länderkammer. Insbesondere aber ist die in allen Demokratien unumgängliche „dritte Gewalt“, die richterliche, schwach ausgebildet und effektiv wirkungslos. Es gibt neben der faktisch und gesetzlich nicht vorhandenen Unabhängigkeit der Richter nach dem Wortlaut der V. kein Verfassungsgericht. Durch verfassungsänderndes Gesetz vom 12. 9. 1960 änderte die Volkskammer das Amt des Präsidenten der Republik, das durch den Tod von Pieck neu zu besetzen gewesen wäre. Der Staatsrat wurde geschaffen, dem unter dem Vorsitz von Ulbricht 24 Funktionäre angehören. Mit dieser Maßnahme wurde die ohnehin ihres Inhalts längst entleerte V. den Verhältnissen in der SU und den übrigen Volksdemokratien auch formal noch mehr angeglichen. 3. Kommunistische Rechtsauffassung Entscheidend für die Wertung der V. und ihre Achtung bzw. Mißachtung durch das Regime der SED ist die Staatslehre des Marxismus-Leninismus. Danach hat das Staatsrecht wie alles Recht (Rechtswesen) keine absolute, sondern nur relative Gültigkeit. Es entwickelt sich mit den sozial-ökonomischen Verhältnissen, von denen es als ein Teil des „Überbaues“ abhängig ist. So wird auch die V., obwohl bisher nur in wenigen Teilen ergänzt oder geändert, je nach der Entwicklung der Verhältnisse der „Basis“ immer neu interpretiert, mithin nur als ein Durchgangsstadium angesehen. Da die Wandlung des Staates von einer zunächst noch parlamentarisch bestimmten Mehrparteien-Ordnung über die antifaschistisch-demokratische Ordnung zur Volksdemokratie kein einmaliger revolutionärer Akt, sondern ein andauernder Prozeß ist, wird auch die Gültigkeit der V. jeweils neu ausgelegt. So enthält die V. auch keine Unabänderlichkeitsgarantie wie etwa das Grundgesetz der BRD, in dem eine Gruppe von Artikeln von einer Änderung selbst durch eine qualifizierte Mehrheit ausgenommen ist. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, daß bis jetzt in der SBZ kein Kommentar zur V. erschienen ist. Indessen würde eine Auffassung, nach der die V. in der SBZ überhaupt keinen Garantie-Charakter besäße, zu weit gehen und denen, die sie handhaben, mehr entgegenkommen, als dies gerechtfertigt ist. Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung und [S. 448]der „Annahme“ der V. war die SED durchaus noch auf die Mitwirkung und die Zustimmung der „bürgerlichen“ Parteien angewiesen. Wenn es zwar damals schon nicht gelang, einen Verfassungsgerichtshof zur Überwachung der Regierungsmaßnahmen wie auch des Gesetzgebers (Volkskammer) einzurichten, so enthält doch Art. 4 Abs. 1 eine Verfassungsgarantie, an der die „Interpretation“ durch Staat und SED rechtlich eindeutig ihre Grenzen findet. Hier ist sogar ein Widerstandsrecht, wenn auch in den Grenzen, die praktisch wiederum durch die Volkskammer gezogen werden können, sanktioniert: „Alle Maßnahmen der Staatsgewalt müssen den Grundsätzen entsprechen, die in der V. zum Inhalt der Staatsgewalt erklärt sind. Über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen entscheidet die Volksvertretung gemäß Art. 66 dieser V. (Art. 66 sieht einen V.-Ausschuß der Volkskammer zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen vor). Gegen Maßnahmen, die den Beschlüssen der Volksvertretung widersprechen, hat jedermann das Recht und die Pflicht zum Widerstand.“ Unterstellt man, daß zum Zeitpunkt des Erlasses der V. die damals noch demokratischen Parteien CDU und LDPD auf echte parlamentarische Rechte der Volkskammer hofften, so ist in dieser Bestimmung durchaus mindestens die Absicht einer gewissen Garantie zu sehen. Insbesondere aber ist der 1. Satz des Art. 4 Ausdruck einer V.-Rechtsnorm, deren Verletzung eindeutig dem Geist und dem Buchstaben der V. widerspricht. Die Handhabung der V. in der Praxis wie ihre theoretische Grundlegung im Marxismus-Leninismus, den ihr das SED-Regime unterstellt, erweisen den dynamischen, auf Wandlung oder „Revolution“ abgestellten Charakter der V. Sie wird damit nicht ein großes Rahmengesetz, dessen Sinn und Zweck das Erhalten und Schützen unwandelbarer Rechtsnormen sowie eine letzte Verläßlichkeit für Bürger, Regierung und Parlament ist. Eine solche politische Zweckaufgabe einer V. aber entleert sie im rechtsstaatlichen Sinne ihres Gehaltes und pervertiert sie zu einer Theorie des permanenten Staatsstreiches. Literaturangaben Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 446–448 Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verflechtungsbilanzen

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 446]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist nicht…

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Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (1965)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde die Gesellschaft am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet. „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u.a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. „Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesellschaft steht … „die Propagierung der nationalen Politik der DDR und der großen Ideen und Perspektiven des Friedens und des Sozialismus.“ Ihre Vorträge und Publikationen sollen sich durch „hohe Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auszeichnen und sich ständig mit kleinbürgerlichen, revisionistischen, imperialistischen und idealistischen Auffassungen auseinandersetzen“ („Neuer Weg“, 1960/11). Die Gesellschaft übernahm von den Volkshochschulen und dem KB nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen. Sie hat ca. 18.000 Mitgl., annähernd 800 Angestellte und führte 1962 annähernd 200.000 Veranstaltungen durch; sie übernahm ferner vom Ministerium für Kultur wandernde Kleinausstellungen. 1. Vors.: Prof. Dr. Herb. Dallmann. Verlag: „Urania“-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“, „Urania“ und „Wissen und Leben“. (Erwachsenenbildung, Betriebsakademien, Dorfakademien) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 154 Gesellschaft „Neue Heimat“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftlich

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde die Gesellschaft am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet.…

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Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (1965)

Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1975 1979 1985 Nach sowjetischem Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED vom Januar 1963 durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen, die am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit aufnahm. Sie nahm die Apparate der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (Kontrollkommission) und der bisherigen Helfer der Staatlichen Kontrolle, die aufgelöst wurden, in sich auf. Daneben bedient sie sich der gesellschaftlichen Kontrollorgane. (Arbeiterkontrolle des FDGB, FDJ-Kontrollposten) Sie ist sowohl dem ZK der SED als auch dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Ihre Organe sind: Das Komitee mit einer Leitung, Inspektionen, Bezirksinspektionen, Kreisinspektionen, Kommissionen in den Betrieben und Volkskontrollausschüsse. Sie ist mit weitgehenden Vollmachten ausgestattet. Sie hat u.a. das Recht, Einsicht in alle Dokumente und Unterlagen zu nehmen, Auskünfte zu verlangen, Materialien anzufordern, schriftliche Erklärungen und Stellungnahmen zu verlangen sowie Leiter und Mitarbeiter des Staatsapparates von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Das Komitee und die Inspektionen sind berechtigt, den Leitern von Staatsorganen und Wirtschaftsfunktionären Weisungen zu geben und Rechenschaft über die Ausführung zu verlangen sowie Maßnahmen und Weisungen von verantwortlichen Leitern und Mitarbeitern auszusetzen und die Aufhebung zu verlangen. Sie können die Bestrafung von schuldigen Personen fordern, diese in geringfügigen Fällen Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übergeben, Schadenersatz verlangen, Disziplinär- und Ordnungsstrafen verhängen und, soweit erforderlich, die Entbindung von der Funktion verlangen. Nur absolut zuverlässige und linientreue Personen dürfen in den Organen der ABI tätig sein. Die ABI soll ein wirksames Instrument der SED zur Kontrolle der Durchführung ihrer wirtschaftlichen Planung sein. Sie verfügte 4. 9. 1964 über 100.000 ehrenamtliche Kontrollkräfte in 3.847 Volkskontrollausschüssen, 4.430 Betriebskommissionen und 140 Zweiginspektionen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 26 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter- und Bauernkind

Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1975 1979 1985 Nach sowjetischem Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED vom Januar 1963 durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen, die am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit aufnahm. Sie nahm die Apparate der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (Kontrollkommission) und der bisherigen Helfer der Staatlichen Kontrolle, die aufgelöst wurden, in sich auf.…

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Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) (1965)

Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1966 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte Organisation der VdgB entstand. Die örtlichen VdgB wurden zu Kreisvereinigungen, diese zu Landesvereinigungen zusammengeschlossen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Länderregierungen anerkannt. Auf dem ersten „Deutschen Bauerntag“ im Nov. 1947 (Deutscher ➝Bauernkongreß) wurde die Zusammenfassung aller Vereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZV dgB) beschlossen. Durch SMAD-Befehl Nr.~61 wurde sie ebenfalls Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das leitende Organ ist der Hauptausschuß, dessen Mitglieder auf dem „Deutschen Bauerntag“ gewählt werden; die Führung der laufenden Geschäfte ist einem Hauptvorstand übertragen. Die VdgB stellt einen in Deutschland neuartigen, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierenden Organisationstypus dar, grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MAS und Deckstationen sowie der Wirtschaftsberatung mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ zum politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Die bis 1950 selbständigen ländlichen ➝Genossenschaften (Raiffeisen) wurden als „Bäuerliche Handelsgenossenschaften“ eingegliedert und gleichgeschaltet. Daher führte die Organisation vom 20. 1. 1950 bis 1954 die Bezeichnung VdgB (BHG). In ihre Zuständigkeit fielen Bezug und Abgabe von mineralischen ➝Düngemitteln und sonstigen Bedarfsartikeln an den privaten Sektor der Landwirtschaft, während die LPG, VEG und ÖLB von den staatlichen ➝Kreiskontoren für landw. Bedarf versorgt werden. Zudem war die VdgB nach 1952 beauftragt, die Bildung von ständigen ➝Arbeitsgemeinschaften anzuregen und „aktiv am Kampf für die ‚sozialistische‘ Umgestaltung der Landwirtschaft teilzunehmen“. Der Eintritt in die VdgB ist statutenmäßig freiwillig. In Wirklichkeit war der privatwirtschaftliche Einzelbauer durch die Monopolstellung der VdgB gezwungen, seine Betriebsmittel bei ihr zu beziehen sowie seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Von Nichtmitgliedern wurden besondere Verwaltungsgebühren erhoben. Im Laufe der Jahre wurden der VdgB eine Reihe ihrer Aufgaben wieder abgenommen, wie z. B. die MAS und die Wirtschaftsberatung. Die Zwangskollektivierung „hat die VdgB nicht überflüssig gemacht, sondern … ihr neue, höhere Aufgaben gestellt … die gegenseitige Hilfe muß einen neuen, sozialistischen Inhalt bekommen“. Trotzdem ist der Mitgliederstand der VdgB seit dem Jahre 1956, in dem der Höchststand mit 641.022 Mitgl. erreicht wurde, rückläufig; er betrug 1963 noch 508.577 Mitgl. Gem. Beschluß der 8. Tagung des ZK der SED und der Zentralen Delegiertenkonferenz auf dem VI. Bauernkongreß im Dez. 1960 in Rostock sind der VdgB folgende „Schwerpunktaufgaben“ gestellt worden: die aktive Mithilfe zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und zur Steigerung der Marktproduktion; die Produktionshilfe für die LPG; im Rahmen der nationalen Bauernpolitik die „gründliche politische Überzeugungsarbeit, um alle Bäuerinnen und Jugendlichen als Mitglieder der LPG zu gewinnen“; im sozialistischen Dorf den sozialistischen ➝Wettbewerb zu organisieren; die Arbeit der Dorfakademien und der Dorfklubs zu organisieren und „den Sozialismus auf dem Lande zum Siege zu führen“. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 444 Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)

Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1966 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1966 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte…

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Deutschlandpolitik (1965)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Nationales Dokument: 1963 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 [S. 96] 1. Taktik 1956--1958 Die Haltung der SU und des SBZ-Regimes zur Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands änderte sich 1955. Beide lehnten es ab, in geheimen Wahlen die Wiedervereinigung einzuleiten. Sie wußten und wissen (wie aus der Verlautbarung der SBZ-Regierung vom 1. 11. 1955 hervorgeht), daß die Bevölkerung Mitteldeutschlands den scheindemokratischen Staatskapitalismus in geheimen Wahlen ablehnen würde. Die seitherige Haltung der SU und der SBZ zur Deutschlandfrage zeigt, daß sie sich nicht mehr um Wiedervereinigung im allgemeinen Sinne bemühen, sondern eine weitgespannte, machtstrategische D. treiben. Dem Regime der SED geht es dabei wesentlich um die Bolschewisierung auch des westlichen Teils von Deutschland, der Bundesrepublik (BRD). Die Linie dieser D. machte Ulbricht am 30. 1. 1957 (auf der 30. Tagung des ZK der SED) sichtbar: Wenn, so sagte er, in Westdeutschland durch eine Niederlage der Regierungspartei und „Stärkung des Aktionswillens der Arbeiterklasse eine neue Lage geschaffen wird, dann ist es möglich, zu einer Vereinbarung beider deutscher Regierungen zu kommen … einen Gesamtdeutschen Rat, der sich paritätisch aus Vertretern beider deutscher Staaten zusammensetzt, zu bilden. Die Mitglieder des Rates sollten in beiden Teilen Deutschlands auf Grund der geltenden Wahlgesetze gewählt werden … Der Gesamtdeutsche Rat würde die Funktionen einer Regierung der deutschen Konföderation ausüben und Maßnahmen vorbereiten, wie die Herstellung einer einheitlichen Verwaltung“. (Das heißt, die SBZ, die mit dem Sowjetsektor Berlins nur etwa 17 Mill. Einwohner hat, sollte in der Konföderation ebenso stark vertreten sein wie die BRD, die mit West-Berlin schon 1957 rund 52 Mill. zählte.) Im Zusammenhang mit Rapackis Plan einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa schlug die Regierung der SBZ am 26. 7. 1957 der Bundesregierung vor, eine „Konföderation“ beider Staaten zu bilden, bei der das bisherige Verfahren zur Bildung der Parlamente und der Regierungen nicht geändert werden sollte. (Die „DDR“ würde danach also eine Volksdemokratie unter SED-Herrschaft bleiben, die mit den erprobten Methoden des Sowjetkommunismus zunächst die Volksdemokratisierung, später Bolschewisierung der vom freien Westen getrennten und daher wehrlosen BRD betreiben könnte.) Erläuternd behauptete das SED-Regime gleichzeitig: „Auf dem Territorium Deutschlands bestehen … zwei Staaten, von denen der eine ein hochkapitalistisches, imperialistisches und militaristisches Gepräge trägt, während der andere Staat in seinem Gesellschafts- und Wirtschaftsleben die Grundlagen des Sozialismus entwickelt hat und weiterhin zum Sozialismus strebt. Unter solchen Umständen können diese beiden Staaten nicht mechanisch von außen durch gesamtdeutsche Wahlen in einen Staat zusammengefügt werden.“ Maßgeblich für die D. der nächsten Jahre war der Beschluß des V. Parteitages der SED vom 16. 7. 1958. Dort heißt es (in § I, 5) über die Stellung der SBZ zur BRD: „Die DDR und ihre sozialistischen Errungenschaften werden niemals ein Objekt des Schachers sein. Fest verbunden mit der SU und dem ganzen sozialistischen Lager sind die Arbeiter-und-Bauern-Macht des deutschen Volkes und ihre sozialistischen Errungenschaften für immer unantastbar.“ Die SED forderte fast völlige Entwaffnung beider Teile Deutschlands, um — gestützt auf die übermächtigen, in nächster Nähe bereitstehenden Kräfte des Sowjetblocks — die BRD in die Hand zu bekommen. Daran schloß sie (in § III, 2) die Behauptung: „Die DDR ist der rechtmäßige souveräne deutsche Staat. In ihm wurden im Sinne der Potsdamer Beschlüsse der drei Großmächte die Lehren des zweiten Weltkrieges gezogen, die Wurzeln des Faschismus beseitigt und die Grundlagen für eine friedliche Entwicklung geschaffen.“ Unter Milderung der taktischen Formeln, unter Verzicht auf eine offen „sozialistische“ (d.h. staatskapitalistische) Zielsetzung bezeichnete die SED (in § VI, 4) eine „Volksaktion“ aller werktätigen Kräfte in der BRD als notwendig. Sie gab vor, „unter den Verhältnissen in Westdeutschland die Schaffung einer bürgerlich-[S. 97]demokratischen Ordnung, die auf imperialistische Bestrebungen und Forderungen verzichtet, als den realen Weg zur Sicherung des Friedens und zur Wiedervereinigung zu betrachten“, und proklamierte ein Hauptstichwort für ihre D., indem sie erklärte: „Die größte und stärkste Kraft in Deutschland ist die deutsche Arbeiterklasse. Sie trägt eine große nationale Verantwortung. Wenn sie sich einigt, ist sie in der Lage, alle anderen friedliebenden Kräfte um sich zu sammeln und die brennenden Probleme der Nation zu lösen.“ — Hier wirkte sich die „weiche“ Taktik aus, die in dieser Zeit von der SU angewandt wurde. Vorschläge dieser Art wiederholen sich in allen Äußerungen, die die SED und das SBZ-Regime zur Frage der Wiedervereinigung seit 1958 taten. Sie sind oft verbunden mit der Forderung nach Souveränität der SBZ, nach Abrüstung, nach Austritt aus der NATO und nach einem Friedensvertrag sowjetischer Planung. 2. Taktik 1959--1961 Für die Art, in der die SBZ ihre D. während und nach der mißglückten Genfer Außenministertagung von 1959 betrieb, war die Regierungserklärung vom 9. 8. 1959 bezeichnend. Es werde, so hieß es, „in Zukunft keine Gespräche über deutsche Probleme ohne die direkte Mitwirkung der DDR geben. Die Teilnahme der DDR an der Genfer Sechsmächtekonferenz bedeutet ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“ Der amtlichen Propagierung dieser D. wie auch der heimlichen Infiltration dieser Gedanken diente eine wichtige Richtlinie: Das ZK der SED veröffentlichte am 17. 4. 1960 den „Deutschlandplan des Volkes — Offenen Brief an die Arbeiterschaft Westdeutschlands“, der in riesigen Auflagen verbreitet wurde. — Die SED verzichtete darin scheinbar auf revolutionäre Lösungen. Sie täuschte vor, sie wolle nur ehrliche Bündnispolitik treiben, um den Frieden zu sichern und eine „demokratische“ Entwicklung in Westdeutschland wiederherzustellen. Derart sprach die SED (mit ihr auch FDGB, FDJ und Nationale Front) nicht nur „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter“ an, sondern auch den Mittelstand: „ehrliche Patrioten“ in Stadt und Land, ja sogar „fortschrittliche Unternehmer“. Die SED betonte, vor allem müsse „der westdeutsche Militarismus ausgeschaltet“ werden. Dann würde ein nationaler Kompromiß zwischen den Deutschen hüben und drüben und zwischen „beiden deutschen Staaten“ zustande kommen. Hier legte die SED wieder den Köder einer „Konföderation, eines deutschen Staatenbundes“, um die BRD aus der NATO herauszulösen. — Die SED behauptete unter Verfälschung der Wahrheit, die BRD werde diktatorisch regiert, während die „DDR“ eine wirkliche Demokratie sei. Die Partei Ulbrichts wolle den „unterdrückten“ Westdeutschen dazu verhelfen, „daß in Westdeutschland … wenigstens eine bürgerlich-demokratische Ordnung geschaffen würde, die den Krieg ablehnt und in der die Spielregeln der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie geachtet werden“. Am 4. 10. 1960 führte Ulbricht in der regierungsamtlichen Erklärung, die er als „Vorsitzender des Staatsrates“ abgab, die Linie der D. im wesentlichen fort. Doch schob er die Rettung des Friedens in den Vordergrund, da sich die Aussichten auf raschen, auch atomaren Ausbau der in vieler Beziehung zu schwachen Verteidigungsmacht der NATO mehrten. Man dürfe, so meinte er (in Teil I), „nur einen solchen deutschen Staat als rechtmäßig anerkennen, der den Friedenswillen des deutschen Volkes vertritt, in dem der Friede eine feste Heimstatt hat, in dem die Interessen der deutschen Nation oberstes Gesetz sind: Der rechtmäßige deutsche Staat ist die DDR. Es wird die Zeit kommen, daß auch in Westdeutschland die Friedenskräfte bestimmen und Westdeutschland als friedlicher Staat bezeichnet werden kann. Dann wird die Wiedervereinigung Deutschlands bald möglich sein“. Am 6. 7. 1961 beschloß die „Volkskammer“ einen „Deutschen Friedensplan“. Im Sinne des sowjetischen Friedensvertrags-Entwurfs vom 10. 1. 1959 forderte dieser Plan 1.) die Anerkennung der Souveränität der „DDR“ und der Oder-Neiße-Linie; 2.) sah er Wehrlosmachung der BRD und deren kalte „Demokratisierung“ [S. 98](d.h. Sowjetisierung) auf dem Wege einer Konföderation vor. Die „DDR“ wolle so „im Bewußtsein ihrer nationalen Verantwortung“ alles tun, um Deutschlands beiden Staaten die „Wiedervereinigung in einem friedliebenden, demokratischen und neutralen Staat“ zu erleichtern. — In Wirklichkeit aber errichtete das SED-Regime kurz darauf, auf Anweisung der SU, die Mauer in Berlin und schnürte Mitteldeutschland völlig von der BRD ab. Die Vortäuschung, die D. der SED sei nur auf Frieden und gewaltloses Nebeneinander (Koexistenz) angelegt, erfüllte auch die Rede, die Ulbricht am 23. 11. 1961 vor dem ZK der SED hielt. Dort rief er den westdeutschen Arbeitern zu: „Es gibt, nur einen Weg: Die Aktionsgemeinschaft der Arbeitsgemeinschaft, der Zusammenschluß aller friedliebenden Kräfte und die Herstellung normaler Beziehungen zur DDR, der Bastion des Friedens in Deutschland. Die friedliche Lösung der nationalen Frage des deutschen Volkes setzt die friedliche Koexistenz zwischen den beiden deutschen Staaten voraus.“ 3. Nationales Dokument (1962) Breit ausgeführt wurde — als die SU ihre Taktik wieder verschärft hatte — die D. des SED-Regimes am 23. 3. 1962 in dem „Nationalen Dokument“. Seine Überschrift lautet: „Die geschichtliche Aufgabe der Deutschen Demokratischen Republik und die Zukunft Deutschlands“. Diese 48seitige Broschüre wurde auf der 15. Tagung des ZK der SED beschlossen, danach am 25. 3. vom „Nationalrat der Nationalen Front“ bestätigt und veröffentlicht. Nur formelle Bedeutung hatte es, daß diese nationalgeschichtlich frisierte, im Kern kommunistisch-klassenkämpferische Propagandaschrift am 17. 6. vom „Nationalkongreß der Nationalen Front“ beschlossen wurde. — Wichtig aber ist, 1.) daß das ZK der in der BRD verbotenen KPD dieses „Dokument“ schon am 30. 3. 1962 für die gesamte Parteiarbeit verbindlich machte (s. „Neues Deutschland“ vom 31. 3. 1962 S. 2); und daß 2.) der Minister für Volksbildung, Alfred ➝Lemmnitz, am 2. 4. die Anweisung gab, „den Lehrern sofort und umfassende Anleitung und Hilfe für die Behandlung des Nationalen Dokuments im Unterricht zu geben“ (s. „Deutsche Lehrerzeitung“ vom 6. 4. 1962). Weit schärfer als der „Deutschlandplan“ (April 1960) wendet sich das Dokument (in Teil~II) gegen „die in Westdeutschland herrschenden Kräfte“ (d.h. die Parteien des Bundestages). Ihre NATO-Politik beweise, so behauptet die SED, „daß sie auf eine nationalstaatliche souveräne und friedliche Existenz des deutschen Volkes überhaupt verzichten“. In der „DDR“, so heißt es (in Teil I), „regiert das Volk — Kommunisten und Nichtkommunisten, Christen und Atheisten — vereint in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und im Block der demokratischen Parteien“. Die Zukunft des deutschen Volkes, so wird (in Teil~III) breit dargelegt, liege bei der SED, bei „der vereinigten Arbeiterklasse — unterstützt von allen antifaschistischen und demokratischen Kräften“. Mit der Behauptung, die BRD sei von „imperialistischen und militaristischen Kräften … beherrscht“, sucht die SED (in Teil I) die BRD zu verleumden. Von der SBZ aber wird (in Teil~II) gesagt, daß sie als „der sozialistische deutsche Staat die Zukunft der ganzen Nation verkörpert“. Für die Übergangszeit wird (in Teil VI) gefordert: Friedensvertrag (im Sinne des Sowjetplans von 1959), „Konföderation der beiden deutschen Staaten“ und Koexistenz. — Der sozialistische, bald auch kommunistische Aufbau in der SBZ soll (nach Teil IV) auch Westdeutschland in naher Zukunft retten: Er setzt „das große Beispiel, das es auch den westdeutschen Werktätigen erleichtern wird, den richtigen Weg zu gehen, sich der Herrschaft der Militaristen und Großkapitalisten zu entledigen, sich eine wahre demokratische Ordnung zu erkämpfen und aus eigener Erkenntnis den Weg zum Sozialismus zu beschreiten“. Damit gibt das Dokument — im Sinne der weitgeplanten, doppelbödigen D. der SED und der SBZ — die Losung der Einmischung und des Bürgerkrieges aus. 4. Äußerungen seit dem Parteiprogramm der SED von 1963 Diese D. wird auch in dem Parteiprogramm vertreten, das sich die SED im Jan. 1963 gab. Die Politik der 3 großen Parteien Westdeutschlands, so wird in Teil 1, I [S. 99]und vor allem 1, III behauptet, habe dazu geführt, daß „der westdeutsche Staat … ein zutiefst antinationaler Staat ist, der von den machtpolitischen Zielsetzungen des westdeutschen Imperialismus und der mit ihm verflochtenen internationalen, besonders amerikanischen Finanzgruppen geprägt ist“. Die SED fordert, es müsse „zur Überwindung von Imperialismus und Militarismus in Westdeutschland … die Einheitsfront der sozialdemokratischen, kommunistischen, christlichen und parteilosen Arbeiter verwirklicht“ werden. Als „konsequenteste antiimperialistische und nationale Kraft in Westdeutschland“ wird die KPD bezeichnet. Dieser Hinweis wird durch den doppeldeutigen Satz ergänzt: „Voraussetzung eines friedlichen demokratischen Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus ist auch in Westdeutschland die Schaffung demokratischer Verhältnisse.“ In Teil 1, IV des Programms heißt es zu der Forderung einer Konföderation zwischen der Bundesrepublik, der „Freien Stadt“ West-Berlin und der SBZ: „Die SED hält unverrückbar an ihrem Ziel, der Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands, an der Überwindung der von den imperialistischen Westmächten im Komplott mit dem westdeutschen Monopolkapital vollzogenen Spaltung, fest.“ Ergänzend verlangt in Teil 2, V, 2 die SED „die sozialistische Nationalkultur als die Erfüllung der humanistischen Kultur des deutschen Volkes“. Wieder werden der BRD Vorschläge für Koexistenz, friedlichen Wettbewerb und Demokratisierung gemacht. Aber der Kern und die Endabsicht dieser friedlich klingenden Vorschläge wird sichtbar, wenn in Teil 3, Abs. 15 gesagt wird: „Die Werktätigen der DDR geben mit der umfassenden Verwirklichung des Sozialismus ein Beispiel für die Werktätigen Westdeutschlands. Sie sind Pioniere einer glücklichen Zukunft der ganzen deutschen Nation.“ Auf dem Boden dieser Ziele des Parteiprogramms der SED stand Ulbricht, als er als Vorsitzender des Staatsrates am 31. 7. 1963 eine Erklärung vor der Volkskammer abgab. — Diese (in Teil I) für die D. wichtige Erklärung enthält eine scharfe Absage gegen demokratische Selbstbestimmung und geheime Wahlen — vor allem in dem Satz: „Die deutsche Wiedervereinigung kann nur in der Vereinigung der beiden deutschen Staaten durch ihre Verständigung bestehen.“ Wichtig ist der anschließende Versuch, die Zonenflucht zu verharmlosen und die Flüchtigen für die Politik der SBZ einzuspannen. Dazu heißt es: „In Westdeutschland leben gegenwärtig viele Bürger der DDR … Sie sind … — überwiegend waren es Gründe persönlicher oder familiärer Natur — nach Westdeutschland gegangen … Sie alle sind auch heute noch Bürger der DDR … abgesehen von jenen, die auf ihren Antrag hin von der Regierung der DDR aus der Staatsbürgerschaft entlassen worden sind. Sie haben also eine Treuepflicht gegenüber der DDR.“ Diese D. führte die SED und damit das Regime der SBZ auch 1964 fort. Ulbricht richtete am 26. 5. 1964 einen Brief an den Bundeskanzler, in dem er forderte: „Verzicht der westdeutschen Bundesrepublik auf Revanchepolitik, auf atomare Rüstung einschließlich der Beteiligung an einer multilateralen Atomrüstung der NATO, die Abrüstung und die Verständigung über einen Friedensvertrag … freie Verhandlungen der Regierungen der deutschen Staaten …“ Dahinter steht der Plan, Westdeutschland wehrlos zu machen und es auf dem Wege der Koexistenz zu überwältigen. 5. Auswirkung in der Infiltration Den Zielen der D. dient vor allem die planmäßige politische Infiltration, die die SED (wie auch fast jede der Parteien, Massenorganisationen usw.) gegen die BRD betreibt. Diese Arbeit wird seit Dez. 1961, seit der „XIV. Deutschen Arbeiterkonferenz“ in Ost-Berlin, nicht mehr als „gesamtdeutsche Arbeit“ bezeichnet, sondern wird als Arbeit nach Westdeutschland hinein betrieben. Obschon das Regime die BRD durchdringen und in seine Gewalt bringen will, behauptet es einstweilen, gedeckt durch die Berliner Mauer, ein friedliches Nebeneinander von „zwei deutschen Staaten“ sei das echte Ziel der SED und der „DDR“. Die Bezeichnung „gesamtdeutsch“ mußte deshalb stillschweigend unter den Tisch fallen. Diese Arbeit wird seit Ende 1962 verantwortlich geleitet von der „Abt. 62“ des ZK der SED unter Herbert Zinsmeister. (Vorher hieß sie: Westkommission; Abt. für [S. 100]gesamtdeutsche Arbeit; Arbeitsbüro; Abt. für Westarbeit.) Neben ihr wirken vor allem: Das Büro für Arbeiterfragen in Westdeutschland (früher Büro für nationale Gewerkschaftseinheit) beim Bundesvorstand des FDGB, geleitet von Hans ➝Jendretzky; ferner der Ausschuß für deutsche Einheit und der Nationalrat der Nationalen Front. Im Zusammenhang mit der Zwei-Staaten-These wurde 1960 ein Teil der Verantwortung für diese Arbeit der Parteiführung der KPD in der SBZ übertragen. Aber nach wie vor werden alle wichtigen Arbeitsanweisungen durch das Politbüro und das Sekretariat des ZK der SED erteilt. Im Mittelpunkt steht das Werben um die westdeutsche Arbeiterschaft, insbesondere um Mitgl. des DGB und der SPD, unter der Losung „Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse“. Verantwortlich für diese Bemühungen im SED-Politbüro: Hermann ➝Matern. Außerdem bemühen sich die SED und die ihr unterstellten Organisationen und Einrichtungen um Zusammenarbeit mit ehem. Offizieren, ehem. Nationalsozialisten, Unternehmern, Intellektuellen u.a. Bevölkerungsgruppen in der BRD (Tarnorganisationen, Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere). Wichtigste Arbeitsmethoden: Entsendung von illegal reisenden Instrukteuren in die BRD zur Unterstützung und Überwachung der in den Tarnorganisationen und dem illegalen KPD-Apparat tätigen Funktionäre sowie zur Überbringung der Geldmittel; Entsendung von politisch zuverlässigen und besonders überprüften Abordnungen, die vor allem in Betrieben, Hochschulen, Gewerkschaften, öffentlichen Ämtern sowie mit Volksvertretern und Kommunalpolitikern diskutieren und Kontakte aufnehmen sollen; Einladung von ebenfalls ausgesuchten Delegationen sowie von Schulkindern (Ferienaktion) aus der BRD in die SBZ „zum Studium der sozialistischen Errungenschaften“. Ferner werden für die Propagierung der D. veranstaltet: „Deutsche Arbeiterkonferenzen“ und „Deutsche Gespräche“ zwischen SED-Funktionären und angeblichen SPD-Mitgl. Die Teilnehmer aus der BRD sind meist getarnte Kommunisten. Verschickung von Propagandamaterial der Nationalen Front und des Ausschusses für deutsche Einheit an zahlreiche Organisationen, Betriebe, Schulen und Privatpersonen in der BRD. Schulkinder, Angestellte, Funktionäre u.a. werden aufgefordert, mit Bekannten und Unbekannten in der BRD in briefliche Verbindung zu treten sowie Patenschaften zu übernehmen. Das Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland soll (seit 9. 4. 1962) vor allem auch außerhalb der SBZ den Zwecken der D.. dienen. — Sehr rege wird die Linie der D. durch den Rundfunk und das Fernsehen propagiert. Die jährlichen Aufwendungen für alle diese Tätigkeiten werden auf etwa 100 bis 120 Mill. DM West und 250 Mill. DM Ost beziffert. Für die propagandistische Tätigkeit ist Albert ➝Norden zuständig. In allen wichtigen politischen Fragen, zum Teil sogar in Einzelfragen, entscheidet Walter Ulbricht. Literaturangaben Deuerlein, Ernst: Deutschland, wie Chruschtschow es will… Sowjetische Deutschlandpolitik 1955 bis 1961. Bonn 1961, Berto-Verlag. 217 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 2 (1956), in 2 Halbbänden (1963), zus. 1295 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Friede durch die Sowjets? Eine Frage an Deutschland… 2., erw. Aufl. (hrsg. v. d. Studiengesellsch. f. staatspolit. Öffentlichkeitsarbeit). Frankfurt a. M. 1961. 128 S. m. Abb. Die deutsche Frage 1952–1956 — Notenwechsel und Konferenzdokumente der vier Mächte, hrsg. v. Eberhard Jäckel (Bd. XXIII der Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle f. Völkerrecht … d. Univ. Hamburg) Frankfurt a. M. 1957, Alfred Metzner. 169 S. Schmitt, Walther E.: Krieg in Deutschland — Strategie und Taktik der sowjetischen Deutschlandpolitik seit 1945. Düsseldorf 1961, Droste Verlag. 392 S. Schuster, Rudolf: Die Scheinkonföderation als Nahziel der sowjetischen Deutschlandpolitik (aus „Europa-Archiv“ 1959, Nr. 12). 24 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. Eine dokumentarische Diskussionsgrundlage. 5., erw. Aufl., Bonn 1964, Verlag für Zeitarchive. 408 S. m. 4 Karten. Siegler, Heinrich von: Von der gescheiterten Gipfelkonferenz Mai 1960 bis zur Berlinsperre August 1961. Bonn 1961, Verlag für Zeitarchive. 126 S. Siegler, Heinrich von: Dokumentation zur Deutschlandfrage … 1941 bis 1961. 2., erw. Aufl., Bd. I (888 S.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 96–100 Deutschlandplan des Volkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Devisen

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Nationales Dokument: 1963 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 [S. 96] 1. Taktik 1956--1958 Die Haltung der SU und des…

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Gesetzbuch der Arbeit (1965)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsordnung, Arbeitsschutz). Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter-und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet. (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleitung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Brigaden der sozialistischen Arbeit, in den ständigen ➝Produktionsberatungen, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und die Verkürzung der Arbeitszeit werden von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Rege[S. 157]lung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und die Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen (Arbeitsgerichte). Literaturangaben Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 156–157 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzgebung

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche…

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Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1965) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 395] 1. Grundsätze Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung und dem Schutze der Mutterschaft soll nach Art. 16, 3 der Verfassung ein einheitliches, umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen. Obwohl stets die Sorge um den Menschen betont wird, bestimmt nicht sie die Gestaltung und die Grenzen dieser Vorsorge, vielmehr tun dies die Aufgaben, die die Sozialversicherung innerhalb der Planwirtschaft hat. Organisation und Leistungen der Sozialversicherung sind darauf gerichtet, die Bevölkerung möglichst ausnahmslos zur Arbeit zu zwingen, damit die Produktion ein Höchstmaß erreicht. Mittel dazu sind: möglichst kleine Alters- und Invalidenrenten, strengster Maßstab bei ärztlichen Untersuchungen und Erwerbsminderung oder wegen zeitweiliger Arbeitsbefreiung infolge Krankheit, keine Versorgung für arbeitsfähige Witwen bis zu 60 Jahren. Außerdem soll durch eine geplante Staffelung der Leistungen nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes, in dem der Versicherte arbeitet, die Fluktuation der Arbeitskräfte eingeschränkt werden. 2. Entwicklung Die Sozialversicherung wurde 1945/46 in eine zentralgelenkte Einheitsversicherung umgewandelt, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind. Durch die VO über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Durch die VO über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die 5 Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des Öffentlichen Rechtes“ mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wurde. Dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung oblag seitdem nur noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Der Zentralrat der Sozialversicherung wurde gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Auf einer Tagung des FDGB-Bundesvorstandes am 15. und 16. Februar 1956 wurde in Ausführung der bereits im Juni 1954 entworfenen „Politischen Grundsätze der Sozialversicherung für den zweiten Fünfjahrplan“ beschlossen, die „Sozialversicherung“, zu der in Zukunft nur noch die Arbeiter und Angestellten gehören sollten, vollständig dem FDGB zu übergeben. Zunächst ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen wurde aus der Zentralverwaltung der Sozialversicherung und der Abteilung Sozialversicherung des FDGB-Bundesvorstandes eine „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ gebildet und der Zentralrat sowie die Räte für Sozialversicherung in den Bezirken und Kreisen, die bis dahin als „Selbstverwaltungsorgane“ galten, obwohl sie nicht von den Versicherten gewählt, sondern von den FDGB-Vorständen bestellt worden waren, aufgelöst. Durch VO vom 2. 3. 1956 (GBl. S. 257) wurden rückwirkend vom 1. Januar an die Selbständigen (Bauern, Handwerker, Kleinunternehmer usw.) aus der Sozialversicherung, Anstalt öffentlichen Rechts, ausgegliedert. Träger der Sozialversicherung wurde für diese Berufsgruppen die Deutsche ➝Versicherungs-Anstalt. Ihr wurde später auch die Sozialversicherung der Mitglieder der sozialistischen Produktionsgenossenschaften übertragen. Die völlige Übernahme durch den FDGB wurde durch VO vom 23. 8. 1956 legalisiert (GBl. S. 687). 3. Die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist seitdem die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, die zur „juristischen Person“ erklärt [S. 396]wurde. Sie gliedert sich in die Verwaltung des Bundesvorstandes, der Bezirksvorstände und der Kreisvorstände des FDGB, die nacheinander Sozialversicherungskassen (SVK), Kreisgeschäftsstellen der Sozialversicherung und Außenstellen der Sozialversicherung hießen. Der FDGB hat gleichzeitig das Recht erhalten, den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften die volle Verantwortung für die Sozialversicherung für ihren Bereich zu übertragen. Von dieser Befugnis ist weitgehend Gebrauch gemacht worden. Die Staatsaufsicht entfiel. In den „volkseigenen Betrieben“ (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen der Sozialversicherung. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben müssen u.a. Kranke innerhalb von drei Tagen in der Wohnung besuchen. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen BGL von den Betriebsangehörigen gewählt. Die Übertragung der Sozialversicherung auf den FDGB und das System der Räte und der Bevollmächtigten sollen angeblich die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitgl., wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die kurzfristigen Barleistungen (Krankengeld, Hausgeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) werden meist in den Betrieben ausgezahlt (Anordnungen vom 2. 8. 1951, GBl. S. 113). Die BGL in den Betrieben sind befugt, über Leistungen zu entscheiden, wenn der Betrieb die Leistungen auszahlen darf. 4. Haushalt und Beitragseinzug Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplans der „DDR“ (§ 8 der VO vom 26. 4. 1951). Die Pflichtbeiträge werden von den Abt. Finanzen bei den Räten der Kreise und Stadtkreise (Finanzämtern) eingezogen (VO vom 14. 2. 1950, GBl. S. 1195). Gesetzliche Grundlage der Sozialpflichtversicherung und ihrer Leistungen sind für die Arbeiter und Angestellten mit Ausnahme der Renten die VO über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 21. 12. 1961 (GBl. II, S. 533) und im übrigen noch die VO über Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 und zahlreiche Einzelverordnungen. 5. Umfang der Versicherungspflicht Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten (auch die Angestellten der Verwaltung, die in der SBZ an die Stelle der Beamten getreten sind); Bauern, die bis zu 5 Arbeiter beschäftigen; Handwerker, die zur Handwerkskammer gehören; die Angehörigen der freischaffenden Intelligenz, also z. B. Ärzte, Anwälte und Künstler); alle anderen selbständigen Erwerbstätigen, die bis zu 5 Arbeitern und Angestellten beschäftigen; die ständig mitarbeitenden Ehefrauen und Kinder sowie Studenten, Hoch- und Fachschüler. 6. Leistungen Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier Heilbehandlung, Krankengeld, Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts- und Wochen[S. 397]hilfe; c) aus Bestattungsbeihilfe (Sterbegeld); d) aus Kenten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene; e) aus Kuren für Rekonvaleszenten und Erholungsbedürftige, vor allem Aktivisten. Der Betriebsleiter, die betriebliche Gewerkschaftsleitung (BGL) und der Rat für Sozialversicherung haben das Recht, bei Vermutung einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Leistungen der Sozialversicherung bei den zuständigen Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens die sofortige Überprüfung des Gesundheitszustandes des Werktätigen zu beantragen. Bei Verstößen gegen die Krankenordnung können der Betriebsleiter, die BGL oder die Verwaltung der Sozialversicherung anweisen, daß der Lohnausgleich und die Leistungen der Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht gewährt werden (§ 105 des Gesetzbuches der Arbeit). Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebene werden von der Sozialversicherung und nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für Kriegsinvalide und Kriegshinterbliebene (Kriegsopferversorgung). Die Renten sind im allgemeinen so niedrig, daß sie nur eine äußerst bescheidene Lebenshaltung erlauben. Eine seit langem versprochene Rentenreform ist ausgeblieben. Bergleute erhalten auf Grund verschiedener Verordnungen erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten), desgleichen neuerdings Eisenbahner und Angehörige der Post, soweit sie sich bei Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen (1. 1. 1956 und 1. 7. 1956) im Dienst befanden. Ausgeschiedene können sich die bessere Versorgung verdienen, wenn sie die Arbeit für ein Jahr wieder aufnehmen. Für die technische Intelligenz in den „volkseigenen“ und ihnen gleichgestellten Betrieben ist eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Eine entsprechende Regelung gilt für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. (Altersversorgung) Die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten versorgt auch die Verfolgten des Naziregimes, selbst wenn diese keine Versicherungszeiten nachweisen können. (Wiedergutmachung) Sie ist Träger der Arbeitslosenversicherung. 7. Beiträge Die Pflichtversicherungsbeiträge betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 DM Ost monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen, im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 17 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 DM Ost monatlich, privilegierte Gruppen 14 v. H. Der Mindestbeitrag beträgt für diese 6~DM Ost. Handwerker und Bauern zahlen gestaffelte Beiträge nach besonderen Tabellen. Außerdem wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. 8. Rechtsmittel Gegen Entscheidungen über Leistungen ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über sie entscheidet in den Betrieben, in denen eine Konfliktkommission besteht, diese, im übrigen die Kreisbeschwerdekommission beim Kreisvorstand des FDGB, die auch über Einsprüche gegen Entscheidungen der Konfliktkommission in Sozialversicherungssachen entscheidet. Gegen die Entscheidung einer Beschwerdekommission konnte bis 30. 6. 1961 entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage oder die Beschwerdekommission des Bezirks durch weitere Beschwerden angerufen werden. Seit dem 1. 7. 1961 ist nur noch die weitere Beschwerde an die Bezirksbeschwerdekommission gegeben. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission ist endgültig. Eine Zentrale Beschwerdekommission kann indessen auf Antrag des Bundesvorstandes des FDGB im Wege der Kassation tätig werden. [S. 398] 9. Freiwillige und zusätzliche Versicherung Eine freiwillige oder eine zusätzliche Versicherung kann bei der Sozialversicherung seit Erlaß der VO über Herausnahme der freiwilligen Versicherungen aus der Sozialversicherung vom 19. 3. 1953 (GBl. S. 463) nicht mehr abgeschlossen werden. Neue derartige Versicherungen können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Ehemalige Pflichtversicherte, die sich bei der Sozialversicherung freiwillig rentenversichert hatten, bleiben dort auch in Zukunft versichert. Trotz der großen Zahl der Anspruchsberechtigten kann die Sozialfürsorge aus öffentlichen Mitteln nicht entbehrt werden. Literaturangaben Bosch, Werner: Die Sozialstruktur in West- und Mitteldeutschland. (FB) 1958. 240 S. m. 43 Tab. Caesar, Paul: Das Sozialversicherungsrecht in der Bundesrepublik und in der sowjetischen Besatzungszone. (FB) 1958. 120 S. mit 2 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 395–398 Sozialversicherungsausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie

Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1965) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 395] 1. Grundsätze Der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstigen Wechselfällen des Lebens sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung und dem Schutze der Mutterschaft soll nach Art. 16, 3 der Verfassung ein einheitliches, umfassendes…

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Abwerbung (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Begriff stammt ursprünglich aus dem wirtschaftlichen Bereich und bezieht sich auf die A. von Arbeitskräften durch einen Betrieb bei einem anderen Unternehmen. In diesem Sinne ist die A. in der SBZ nicht von Bedeutung. Hier ist es die Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, 1955 in der Rechtsprechung erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Seitdem wurde die A. als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der Verfassung angesehen und als Staatsverbrechen mit schweren Strafen geahndet. Die Strafpolitik nahm keine Rücksicht auf die eigene Verfassung, die in Art. 8 die Freizügigkeit, in Art. 10 das Recht auf Auswanderung garantiert. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S.~643) wurde der Tatbestand der „Verleitung zum Verlassen der DDR“ gesetzlich festgelegt. Mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren kann danach bestraft werden, wer es im Aufträge von Agentenorganisationen, Spionageagenturen oder ähnlichen Dienststellen oder von Wirtschaftsunternehmen unternimmt, eine Person zum Verlassen der „DDR“ zu verleiten. Gefängnisstrafe nicht unter sechs Monaten ist für denjenigen angedroht, der es ohne besonderen Auftrag unternimmt, einen Jugendlichen, einen in der Berufsausbildung stehenden Menschen oder eine Person wegen ihrer beruflichen Tätigkeit oder wegen ihrer besonderen Fähigkeiten oder Leistungen (z. B. Sportler) mittels Drohung, Täuschung oder Versprechen zum Verlassen der „DDR“ zu verleiten. Es kommt nach dieser gesetzlichen Neuregelung also nicht mehr darauf an, ob das Verlassen des „Abgeworbenen“ auf legalem Wege oder durch „Republikflucht“ erfolgen soll. Als Methode der A. erwähnt Jahn schon „die Verherrlichung der westdeutschen Verhältnisse … Zu dieser Methode sind alle Fälle zu zählen, in denen die Täter auf angebliche Vorzüge des Lebens im Westen hinweisen“ (in „Neue Justiz“ 1958, S.~844). Eine besondere Rolle spielte die A. für die Begründung der Abriegelungsmaßnahmen des 13. 8. 1961. Die allgemeine Sprachregelung ging von A. auf „Menschenhandel“ und „Kopfjägerei“ über. In zwei großen Prozessen vor dem OG im Aug. 1961 wurden angebliche „Menschenhändler und Kopfjäger“ zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. Für das künftige Strafgesetzbuch wird eine Erweiterung des Tatbestandes der A. vorgeschlagen, die eine Rückkehr zur früheren Rechtsprechung gegen Boykotthetze bedeutet. „Die Abwerbung … muß generell für strafbar erklärt werden …, gleich, gegen welche Personen sie sich richtet.“ Die gefährlichen Formen der A. sollen in einem „schweren Fall“ zusammengefaßt werden („Neue Justiz“ 1959, S.~631). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 11 Abweichungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ackermann, Anton

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Begriff stammt ursprünglich aus dem wirtschaftlichen Bereich und bezieht sich auf die A. von Arbeitskräften durch einen Betrieb bei einem anderen Unternehmen. In diesem Sinne ist die A. in der SBZ nicht von Bedeutung. Hier ist es die Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, 1955 in der Rechtsprechung erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Seitdem wurde die A. als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne…

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Landwirtschaft (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 251]Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung der Marktproduktion zum Ziele gesetzt. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein realer Widerspruch. Alle Bemühungen, beide Aufgaben zugleich zu bewältigen, um die „Überlegenheit der sozialistischen landwirtschaftlichen Großproduktion“ über die „kapitalistischen“, d.h. familienbäuerlichen Produktionsformen der BRD, nachzuweisen, sind eine offenbare Fehlspekulation. Die Entwicklung der Ertragslage der L. nach 1945 erbringt hierfür den untrüglichen Beweis. Es ist naheliegend, die Ergebnisse der Agrarproduktion der SBZ mit den entsprechenden Leistungen der BRD zu messen, da man die unterschiedliche Struktur und Leistung beider Produktionsgebiete der Vorkriegszeit in Rechnung stellen kann. Die mitteldeutsche L. der Vorkriegszeit wurde durch intensiven Ackerbau und eine pflanzliche Produktion gekennzeichnet, die derjenigen Westdeutschlands zum Teil überlegen war. Die Betonung der pflanzlichen Produktion war begründet in dem Überwiegen der Großbetriebe und des Ackerflächenanteils an der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Entsprechend diesen Verhältnissen überwog der Viehbesatz in Westdeutschland gegenüber dem in Mitteldeutschland. Obwohl durch die Zwangskollektivierung die Agrarstruktur der SBZ heute allein vom „sozialistischen Großbetrieb“ geprägt wird (durchschnittliche Betriebsgröße 1963: LPG Typ III = 575 ha; Typ~I und II = 182 ha, VEG = 663 ha), läßt die wirtschaftspolitische Planung der Bodennutzung (Anbauplanung) und der Viehbestände (Viehhalteplanung) das Streben erkennen, in den LPG die feldwirtschaftlichen Vorzüge des Großbetriebes mit der viehwirtschaftlichen Stärke des Bauernbetriebes zu kombinieren. Die Bodennutzung zeigt gegenüber der Vorkriegszeit und im Vergleich der beiden Teile Deutschlands folgendes Bild: In den Naturalerträgen bleiben die Ernten der SBZ, trotz allen „Kampfes um die Produktionsverbesserung“, nicht nur weit unter dem Ertragsniveau der BRD, sondern auch immer noch erheblich unter dem Vorkriegsstand (vgl. Schaubild auf S. 253). Bei Futterpflanzen sowie bei Wiesen und Weiden läßt sich infolge unterschiedlicher Erhebungsmethoden keine Vergleichbarkeit der Erträge der SBZ mit denen der BRD herstellen; je nach Fruchtart müßten sie nach der in der BRD angewandten Schätzungsmethode zwischen 10 und 20 v. H. niedriger liegen, als sie die SBZ ausweist. Daß in der SBZ das Ertragsniveau bei Feldfrüchten gegenüber dem in der BRD so stark zurückbleibt, läßt auf sehr beträchtliche Hemmungsfaktoren schließen, die nicht in Witterungseinflüssen, sondern vor allem in dem unbefriedigenden Kulturzustand der Böden zu suchen sind. Neben der quantitativ und qualitativ geringeren Handelsdüngerversorgung (mineralische ➝Düngemittel) wirken sich hier die verschlechterte Bodenbearbeitung durch die MTS, der Minderbesatz an Zugkraft, Mängel in der Saat- und Pflanzgut Versorgung sowie in der Schädlingsbekämpfung, die erzwungene betriebswirtschaftliche Umstellung im Zuge der Kollektivierung und schließlich die mangelhafte Organisation der Feldwirtschaft in den LPG, ÖLB und zum größten Teil auch in den VEG aus. In der Viehwirtschaft der SBZ sind die Vorkriegsbestandszahlen zwar überschritten worden, jedoch mußten die forcierte Steigerung der Nutzviehbestände ohne entsprechende Futterflächen in der Anbauplanung, das niedrige Ertragsniveau der Feldfrüchte, die hohen Ablieferungsquoten pflanzlicher Erzeugnisse, eine völlig unzureichende Versorgung mit Handelsfuttermitteln (staatlicher [S. 253]➝Futtermittelfonds) sowie Mängel in der Tierzucht dazu führen, daß die tierischen Leistungen weit unter dem Normalmaß zurückbleiben. [S. 254] Die aufgezeigten Mindererträge wirken sich naturgemäß auf die Ernährungswirtschaft der SBZ aus. Alljährlich wiederkehrende Versorgungsschwierigkeiten sowie die nach vielen Versprechungen erst 13~Jahre nach dem Kriege aufgehobene Lebensmittelrationierung (Lebensmittelkarten) beweisen das zur Genüge. Hinzu kommt die Abhängigkeit der Versorgung von Einfuhren an Nahrungs- und Futtermitteln, vorwiegend aus den Staaten des Ostblocks, die ihrerseits häufig mit der Erfüllung der Lieferverträge Schwierigkeiten haben. Ausfuhrverpflichtungen und die Versorgung der sowjet. Besatzungsmacht erschweren die Ernährungslage zusätzlich. In dem von Ulbricht auf dem V.~Parteitag der SED gesteckten Planziel, 1961 den Pro-Kopf-Verbrauch der westdeutschen Bevölkerung zu erreichen und zu übertreffen, verbarg sich schon damals das Eingeständnis der eigenen Mangellage, die mit dem Scheitern dieser Planerfüllung ganz offensichtlich geworden ist. Auch die auf zunehmende Konzentration, Spezialisierung und Arbeitsteilung gerichtete betriebswirtschaftliche Umstellung der LPG im Zuge des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft hat bislang an der Stagnation der Agrarproduktion nichts zu ändern vermocht. Im Gegensatz zu den beachtlichen Produktionsfortschritten in der BRD hat das in der SBZ herrschende Wirtschaftssystem die Gesamtentwicklung der L. in der SBZ derart gehemmt, daß der große Rückstand in der agrarischen Produktion nicht weiter wundernehmen kann. Der wirtschaftliche Rückschritt ist nicht zu trennen vom sozialen, von der Depression des Zukunftserlebens und den vielfältigen seelischen Konflikten, die besonders auf den Menschen in der L. der SBZ lasten. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Merkel, Konrad: Agrarproduktion im zwischenvolkswirtschaftlichen Vergleich — Auswertungsprobleme der Statistik am Beispiel des geteilten Deutschland. Berlin 1963, Duncker und Humblot. 105 S. m. 50 Zahlenübersichten. *: Die Zwangskollektivierung des selbständigen Bauernstandes in Mitteldeutschland, Denkschrift. (BMG) 1960. 142 S. m. zahlr. Faks. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 251–254 Landtechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsbank (LB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 251]Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung der Marktproduktion zum Ziele gesetzt. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein realer Widerspruch. Alle Bemühungen, beide Aufgaben zugleich zu bewältigen, um die „Überlegenheit der sozialistischen landwirtschaftlichen Großproduktion“ über die „kapitalistischen“, d.h. familienbäuerlichen…

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Kredite (1965)

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bisher für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems wird jedoch in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII. Parteitag — verstärkt die Möglichkeit diskutiert, Investitionen durch langfristige K. zu finanzieren, um einen „höchstmöglichen Nutzen der Investitionen, eine höhere Verantwortlichkeit des Betriebsleiters und eine größere Sparsamkeit in den Betrieben“ zu erreichen. Den kurzfristigen K. kommt eine sehr große Bedeutung zu, da die VEW absichtlich nur teilweise mit eigenen Mitteln zur Finanzierung des Betriebsablaufes ausgestattet ist. Sie ist also gezwungen, ständig K. in Anspruch zu nehmen, die für die einzelnen Finanzierungsobjekte genau genormt sind. Seit 1. 6. 1964 werden auf Grund einer K.-VO (GBl. II, Nr. 35) folgende kurzfristige K. gewährt: Richtsatzplan-K. zur Finanzierung des geplanten Produktionsablaufs (für Vorräte, Betriebsstoffe, Halb- und Fertigwaren), Vorzugs-K. für Maßnahmen, die zu einer besonders wirtschaftlichen Erfüllung und Übererfüllung der Planaufgaben führen, Zwischen-K. zur Sicherung der Finanzierung der Durchführung von Investitions- und Reparaturplänen, Sonder-K. zur Finanzierung von Überplanbeständen, Überbrückungs-K. zur Abdeckung von Mindergewinnen und außerplanmäßigen Verlusten (Finanzschulden), Zahlungs-K. und Liquiditäts-K. zur Beseitigung von Liquiditätsschwierigkeiten. Daneben werden im Zusammenhang mit den verschiedenen Verrechnungsverfahren RE-K. (Rechnungseinzugsverfahren), FE-K. (Forderungseinzugsverfahren) u. K. zur Akkreditivgestellung (AK-Verfahren) gewährt. Diese umständliche Spezifizierung hat den Sinn, die Betriebe bis hinunter zu den einzelnen Produktionsverfahren und besonders deren Bestandshaltung zu kontrollieren. Planwidrigkeiten sollen durch Sonder-, Überbrückungs-, Liquiditäts- und Zahlungs-K. mit hohen Zinsen (bis zu 10% — Normalzins 2–3,5%) vermieden werden. Zur weiteren Einflußnahme sind auch die K.-Bedingungen seit 1. 6. 1964 neu geregelt. Höhe, Zweck, Frist und Zinshöhe sind dem K.-Ziel anzupassen. Zusätzliche Garantien und Sicherungen können von K.-Nehmern mit mangelhafter „Kreditdisziplin“ verlangt worden. Alle K.-Beziehungen sind ab 1. 6. 1964 vertraglich zu regeln. Innerhalb der K.-Organisation nehmen die sog. Rationalisierungs-K. eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Deutschen ➝Notenbank für Maßnahmen zur Mechanisierung und Rationalisierung des Produktionsprozesses bereitgestellt. Die Hergabe dieser K. ist an den vorherigen Nachweis darüber gebunden, daß die damit finanzierten Investitionen innerhalb von 2 Jahren einen zusätzlichen Nutzen bringen, der die Rückzahlung der K. in diesem Zeitraum erlaubt. Für die sozialistischen Genossenschaften werden kurzfristige und langfristige K. entsprechend den Auflagen der Volkswirtschaftspläne gewährt. Für die private Wirtschaft sind im allgemeinen K. nicht zu erhalten. Private Industriebetriebe werden auf Staatsbeteiligungen (halbstaatliche Betriebe) verwiesen. Hergabe und Kontrolle der K. sind Aufgabe der zuständigen Banken. b) Während die Propaganda behauptet, die BRD sei im Gegensatz zur SBZ stark an das Ausland verschuldet, zeigt ein Blick auf die Tatsachen, daß das Verhältnis genau umgekehrt ist: Die BRD gibt in hohem Maße K. an Entwicklungsländer und internationale Institutionen (z. B. die Weltbank), während die SBZ gezwungen ist, ständig größere K. von der SU zu erbitten. Von K.-Transaktionen der SU an die SBZ sind bekannt: Die Tabelle zeigt, daß die SBZ seit 1952 mindestens K. in Höhe von — umgerechnet — rd. 4,7~Mrd. DM Ost von der SU erhalten hat und daß sie heute in Höhe von über 3,7~Mrd. DM Ost verschuldet ist. Darüber hinaus ist die SBZ seit Jahren bemüht, von der BRD K. zu erhalten. Die Bereitschaft der Bundesregierung hierzu ist grundsätzlich vorhanden; jedoch ist die K.-Gewährung davon abhängig, daß der Bevölkerung Mitteldeutschlands größere persönliche Freiheiten eingeräumt werden. [S. 236]Hierzu war die SBZ-Regierung jedoch bis heute nicht bereit. Auf der anderen Seite ist die SBZ nur in sehr bescheidenem Maße K.-Geber. Folgende K. an sozialistische Länder sind von der SBZ bisher zugesagt worden, wobei nicht bekannt ist, ob die Zusagen bereits realisiert worden sind: Ferner hat die SBZ noch Waren-K. in Höhe von 31 Mill. Dollar an Entwicklungsländer zugesagt (Stand: 1963), von denen ebenfalls nicht bekannt ist, inwieweit sie bis heute tatsächlich gewährt wurden. Der Betrag verteilt sich auf folgende Länder: Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 235–236 Krauss, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreis

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bisher für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems wird jedoch in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII.…

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Selbmann, Fritz (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 29. 9. 1899 in Lauterbach (Hessen), Volksschule, Ruhrbergarbeiter, 1920 USPD, 1922 KPD, 1923 im Gefängnis, 1925 Leiter des „Roten Frontkämpferbundes“ im Ruhrgebiet. Bezirksleiter der KPD in Oberschlesien und Sachsen, 1929 Mitgl. des rheinischen Provinziallandtags, 1930 Mitgl. des preuß. Landtags, 1932 M.d.R., 1933–1945 Zuchthaus und KZ. 1945 Präs. des Landesarbeitsamtes, dann Vizepräs. der Landesverwaltung Sachsen, 1946 Wirtschaftsminister von Sachsen, 1948–1949 stellv. Vors. der DWK. Okt. 1949 Industrieminister der „DDR“. Okt. 1950 Minister für Schwerindustrie, seit Ende 1951 Minister für Hüttenwesen und Erzbergbau und seit 5. 11. 1953 wieder Minister für Schwerindustrie. 24. 11. 1956 Stellv. des Vors. des Ministerrats und Vors. der Kommission für Industrie und Verkehr beim Präsidium des Ministerrats. Seit 19. 2. 1958 Stellv. des Vors. der Staatl. ➝Plankommission und Leiter der Abteilung Materialversorgung, am 24. 9. 1958 seiner Funktion als Stellv. des Vors. des Ministerrates enthoben. Von April 1954 bis Juli 1958 Mitgl. des ZK der SED, auf dem V. Parteitag nicht wieder in das ZK gewählt, zuvor auf der 35. Tagung des ZK im Febr. 1958 wegen „Managertums“ und indirekter Unterstützung der Fraktion Schirdewan-Wollweber scharf kritisiert. Seit 17. 10. 1954 Abg. der Volkskammer. S. hat am 9. 3. 1959 Selbstkritik geübt und seine Ab[S. 386]weichungen widerrufen. (Säuberungen). Seit Juni 1961 stellv. Vors. des Volkswirtschaftsrates. Literaturangaben SBZ-Biographie — Ein biographisches Nachschlagebuch über die SBZ Deutschlands (bearb. vom Untersuchungsausschuß Freiheitl. Juristen). 3., erw. Aufl. (BMG) 1965. 406 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 385–386 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/selbmann-fritz verwiesen. Sektierer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbständige Abteilung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 29. 9. 1899 in Lauterbach (Hessen), Volksschule, Ruhrbergarbeiter, 1920 USPD, 1922 KPD, 1923 im Gefängnis, 1925 Leiter des „Roten Frontkämpferbundes“ im Ruhrgebiet. Bezirksleiter der KPD in Oberschlesien und Sachsen, 1929 Mitgl. des rheinischen Provinziallandtags, 1930 Mitgl. des preuß. Landtags, 1932 M.d.R., 1933–1945 Zuchthaus und KZ. 1945 Präs. des Landesarbeitsamtes, dann Vizepräs. der Landesverwaltung Sachsen, 1946…

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Versachlichung (1965)

Siehe auch das Jahr 1966 Treffenderer Ausdruck für die im Westen meist irreführend als Liberalisierung bezeichneten Vorgänge im Ostblock. Der Prozeß der V. ist bisher im wesentlichen in vier kaum rückgängig machbaren Phasen verlaufen: Zunächst 1953 nach Stalins Tod Malenkows Neuer Kurs und seine Akzentlegung auf das Prinzip der Materiellen Interessiertheit, als Impuls zur Produktivitätssteigerung und auf demgemäß stärkere Berücksichtigung des Konsumsektors. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU und der teilweisen Entstalinisierung folgte oine auch die geistigen Bezirke (Tauwetter) z. T. miterfassende Auflockerung der Atmosphäre, bes. in Polen u. Ungarn, wobei jedoch die bolschewistische ➝Parteilichkeit — vor allem in Polen — als oberste [S. 452]Richtlinie voll erhalten blieb. Kleinere Freiheiten unterhalb der politischen Größenordnung wurden seither — ausgenommen weitgehend die SBZ — gewährt. Die damals von Chruschtschow verbindlich gemachte Politik der aktiven Koexistenz hat in einer weiteren Phase ab 1957/58 Maßnahmen der wirtschaftsorganisatorischen Dezentralisation (bei gleichzeitiger Konzentration der planenden und dirigierenden Zentralbehörden) bewirkt, die praktisch (auch in der schulischen Vorbildung der Arbeitskräfte, Polytechnische Bildung) auf eine erhebliche technische Indoktrination der jüngeren Generation (auf Kosten ihrer politisch- ideologischen Erziehung) hinausliefen und in allen Volksdemokratien einschließlich der SBZ eine gewisse Verbesserung der Arbeitsatmosphäre zur Folge hatten. Mit der Liberman-Diskussion ist schließlich ab Herbst 1962 der Übergang zu eindeutig nutzeffekt-orientiertem Wirtschaften vollzogen worden, wobei die SBZ unter persönlichem Einsatz Ulbrichts als Kompensation für die mangelnde Bereitschaft ihrer Führung, nennenswerte kleine Freiheiten zu gewähren, führend ist (Neues ökonomisches System ...). Der ZK-Sekretär für Versorgungspolitik, Jarowinsky, hat demzufolge auf dem V. SED-Plenum vom Febr. 1964 V. als neuen Stil der Parteiarbeit proklamiert. Sie wertet den Menschen nach seinem Produktionsnutzen, gibt den „Spezialisten“ gewisse Freiheiten, bedeutet aber zugleich eine eindeutige Absage an die altkommunistischen humanitären Ideale, denen zufolge der Kommunismus die Aufhebung der auf Grund der „Verdinglichung“ des Menschen erfolgten „Entfremdung“ zum Ziele habe. (Marxismus-Leninismus, Teil 5) Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. Richert, Ernst: Die Sowjetzone in der Phase der Koexistenzpolitik (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung). Hannover 1961. 66 S. (über Zeit 1958 bis 1961.) Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 451–452 Verrechnungsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versandhandel

Siehe auch das Jahr 1966 Treffenderer Ausdruck für die im Westen meist irreführend als Liberalisierung bezeichneten Vorgänge im Ostblock. Der Prozeß der V. ist bisher im wesentlichen in vier kaum rückgängig machbaren Phasen verlaufen: Zunächst 1953 nach Stalins Tod Malenkows Neuer Kurs und seine Akzentlegung auf das Prinzip der Materiellen Interessiertheit, als Impuls zur Produktivitätssteigerung und auf demgemäß stärkere Berücksichtigung des Konsumsektors. Nach dem XX. Parteitag der…

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Auszeichnungen (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrats und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). Auch die Massenorganisationen verleihen A., so die Nationale Front die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille und eine Ehrennadel, der FDGB die Fritz-Heckert-Medaille, die FDJ die Arthur-Becker-Medaille, der Verband der Deutschen Journalisten die Franz-Mehring-Ehrennadel. Die Deutsche ➝Akademie der Künste verleiht den Heinrich-Mann-Preis. A. können verliehen werden an Einzelpersonen und Kollektive ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit sowie an Betriebe, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen und Teile dieser Einrichtungen, wenn sie eine organisatorische Einheit bilden. Einzelheiten der Verleihung regeln die Ordnungen über die Verleihung. Die Auszeichnungen sind meist mit hohen Prämien (bis zu 100.000 DM Ost) verbunden. Bis 1. 10. 1962 waren vom Ministerrat folgende Auszeichnungen gestiftet: I. Orden: 1) Karl-Marx-Orden, 2) Vaterländischer Verdienstorden in den Stufen Gold, Silber, Bronze, 3) Banner der Arbeit, 4) Stern der Völkerfreundschaft; II. Preise: 1) Nationalpreis 1., (100.000 DM Ost) 2. und 3. Klasse, 2) Cisinski-Preis, 3) Heinrich-Greif-Preis, 4) Heinrich-Heine-Preis, 5) Lessing-Preis, 6) Preis für künstlerisches Volksschaffen, 7) Kunstpreis der DDR, 8) Johannes-R.-Becher-Preis, 9) Rudolf-Virchow-Preis, 10) Guts-Muths-Preis. III. Medaillen: 1) Clara-Zetkin-Medaille, 2) Hans-Beimler-Medaille, 3) Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923, 4) Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945, 5) Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn, 6) Medaille für ➝treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn, 7) Medaille für ➝treue Dienste in der Nationalen Volksarmee, 6) Medaille für ➝treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (früher: in der Deutschen Volkspolizei), 9) Medaille für ➝treue Dienste in der freiwilligen Feuerwehr, 10) Medaille für ➝treue Dienste in der zivilen Luftfahrt, 11) Pestalozzi-Medaille für treue Dienste, 12) Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee, 13) Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei, 14) Medaille für vorbildlichen Grenzdienst, 15) Treuedienstmedaille der Deutschen Post, 16) Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen, 17) Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen, 18) Rettungsmedaille, 19) Hufeland-Medaille, 20) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen, 21) Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb, 22) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, 23) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern, 24) Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik; 25) (Dr.) Theodor-Neubauer-Medaille, nur einmal verliehen: 26) Karl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille, 27) Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954; 28) Verdienstmedaille der Kampfgruppen der Arbeiterklasse. IV. Ehrentitel: (Mit dem E. wird eine Medaille verliehen und eine Geldprämie gezahlt.) 1) Held der Arbeit (Prämie bis zu 10.000 DM Ost), 2) Hervorragender ➝Wissenschaftler des Volkes, 3) Verdienter ➝Aktivist, 4) Verdienter ➝Arzt des Volkes, 5) Verdienter ➝Bergmann der DDR, 6) Verdienter ➝Eisenbahner der DDR, 7) Verdienter ➝Erfinder, 8) Verdienter ➝Lehrer des Volkes (Die Medaille dazu heißt Diesterweg-Medaille), 9) Verdienter ➝Meister, 10) Verdienter ➝Meister des Sports, 11) Verdienter ➝Techniker des Volkes, 12) Verdienter ➝Tierarzt, 13) Verdienter ➝Züchter, 14) Meister der genossenschaftlichen Produktion, 15) Meisterhauer, 16) Meister des Sports, 17) Hervorragender ➝Genossenschaftler, 18) Aktivist des Fünfjahrplans, 18) Brigade der besten Qualität, 20) Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, 21) [S. 51]Brigade der hervorragenden Leistung, 22) Hervorragende ➝Jugendbrigade der DDR, 23) Hervorragender ➝Jungaktivist, 24) Brigaden der sozialistischen Arbeit (sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit), 25) Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit, 26) Kollektiv der sozialistischen Arbeit. V. Wanderfahnen: 1) Wanderfahne des Ministerrates, 2) Wanderfahne der Ministerien, Staatssekretariate oder der VVB, 3) Wanderfahne des Bezirks, 4) Wanderfahne des Ministerrates für Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke. VI. Leistungsabzeichen. VII. Titel. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 50–51 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Autobahnen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrats und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). Auch die Massenorganisationen verleihen A., so die Nationale Front die…

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Bürokratismus (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im Pj. der Arbeitsstil der Verwaltung und Wirtschaftsführung, sofern diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwenden, Vorschriften formell auslegen, ohne den gemeinten Sinn und die gegebenen Verhältnisse zu berücksichtigen, in übertriebenem Maß Kompetenzgesichtspunkte zur Geltung bringen, Entscheidungen und, wo nötig, unmittelbare Eingriffe in die Praxis aber scheuen. Gegensatz: Operativer Arbeitsstil. Der B. wird seit 1951 scharf bekämpft, scheint aber nicht [S. 83]zu überwinden zu sein, da eine so umfassende Reglementierung, wie sie das bolschewistische System der Planwirtschaft (Wirtschaft) darstellt, auf bürokratische Methoden angewiesen ist und die Bereiche von Ermessen und echter persönlicher Verantwortung sehr einschränken muß, da das System selbst keine Pluralität des politischen Willens gelten lassen kann. Jedes eigenmächtige, selbst noch so sachgemäße Verhalten einzelner Funktionäre birgt demzufolge erhebliche Risiken in sich. Auf der anderen Seite sind sog. „Ressortgeist“ (einseitige Blickrichtung auf das Spezialgebiet des Funktionärs oder der Abteilung) und „Lokalegoismus“ (einseitige Betonung lokaler Interessen) fachlicher bzw. örtlicher Organe nicht auszurotten, die bis auf weiteres Nebenerscheinungen dieses zugleich abgelehnten und benötigten Stils sind. Es ist zu beachten, daß der Begriff B. im Unterschied zu der im Westen aktuellen Diskussion über die Bürokratisierung damit nicht meint, daß die Verwaltung echte Herrschaftsfunktionen übernimmt. Davon kann in der SBZ und den übrigen Ländern des Ostblocks nicht die Rede sein, da die Herrschaft hier eine Domäne der bolschewistischen Partei ist. Literaturangaben Leissner, Gustav: Verwaltung und öffentlicher Dienst in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … Stuttgart 1961, Kohlhammer. 483 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 82–83 Büro des Präsidiums des Ministerrates A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Büros der SED

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im Pj. der Arbeitsstil der Verwaltung und Wirtschaftsführung, sofern diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwenden, Vorschriften formell auslegen, ohne den gemeinten Sinn und die gegebenen Verhältnisse zu berücksichtigen, in übertriebenem Maß Kompetenzgesichtspunkte zur Geltung bringen, Entscheidungen und, wo nötig, unmittelbare Eingriffe in die Praxis aber scheuen. Gegensatz: Operativer…

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1965: A, Ä

ABF Abgaben Abgabenverwaltung ABI Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisation (APO) Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton Administrieren ADN Adoption AE AEP Aeroclub Agententätigkeit Agenturverträge Aggression Agitation Agitationslokal Agitprop Agitprop-Gruppen AGL Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agronom Agrostadt Agrotechnische Termine Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akkumulation Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktivist Aktivistenbewegung AK-Verfahren Akzise Alimente Alkoholismus Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeines Vertragssystem Allied travel board Altenburg Altenteil Altersversorgung Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Ambulatorium Amnestie Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Standardisierung Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Angestellte Angleichungsverordnung Anhalt Anlagemittel Anleitung Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antisemitismus Apel, Erich Apitz, Bruno APO Apotheken Apothekenassistenten Apparat Apparatschik Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Arbeiterkomitee Arbeiterkonferenz Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeit mit den Menschen Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften junger Autoren Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen Arbeitshaus Arbeitshygiene Arbeitskräfte Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmethoden, Neue Arbeitsmoral, Sozialistische Arbeitsnormen Arbeitsökonomik Arbeitsplatzwechsel Arbeitspolitik Arbeitsproduktivität Arbeitspsychologie Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen Arbeitssanitätsinspektion Arbeitsschutz Arbeitsstil Arbeitsstudie Arbeits- und Forschungsgemeinschaft, Sozialistische Arbeitsunfälle Arbeitsverpflichtung Arbeitszeit Arbeit und Berufsausbildung, Abteilung für Arbeit und Löhne, Komitee für Arbeit und Löhne, Kommission für Architektur Archive Ardenne, Manfred von Arendt, Erich Armeemuseum, Deutsches Armenrecht Arzneimittelversorgung Arzt des Volkes, Verdienter Ärzte Arzthelfer Aspirantur, Wissenschaftliche Atheismus Atomenergie Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufbaugrundschuld Aufenthaltsbeschränkung Aufenthaltsgenehmigung Aufkauf, Freier Aufkaufpreis Aufklärung Aufklärungslokal Aufkommen, Staatliches Aufsicht, Allgemeine Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, Deutsches Auftragsforschung Ausbeutung Ausfallzeiten Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für Ausgleichsanspruch Ausländerstudium Auslandsdeutschtum Auslandspropaganda Ausschuß für deutsche Einheit Ausschuß in der Produktion Außenhandel Außenhandel, Kammer für (KfA) Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ Außenpolitik Austauschnormen Ausweise Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Auszeichnungen Autobahnen Automatisierung AWA AWG Axen, Hermann AZKW

ABF Abgaben Abgabenverwaltung ABI Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisation (APO) Abtreibung Abusch, Alexander ABV Abweichungen Abwerbung Ackermann, Anton Administrieren ADN Adoption AE AEP Aeroclub Agententätigkeit Agenturverträge Aggression Agitation …

DDR A-Z 1965

Buchhandel (1965)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als „Auchbuchhandlungen“ gelten können, und mit HO- und Konsumverkaufsstellen (Konsumgenossenschaften) werden „Agenturverträge für den Literaturvertrieb“ geschlossen. Zur Steuerung des B. bedient das Regime sich einer Einrichtung, die den gesamten Verkehr zwischen Verlag und Sortiment nahezu monopolistisch verwaltet, des Leipziger Kommissions- und Großbuchhandels (LKG). Der LKG untersteht der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel des Ministeriums für Kultur und besorgt die Alleinauslieferung der meisten staatlichen oder staatlich verwalteten, „volkseigenen“ (Volkseigentum), „organisationseigenen“ und von 8 privaten Verlagen, hält aber auch die Produktion der übrigen „volkseigenen“, „organisationseigenen“ und (meist kleineren und kleinsten) privaten Verlage bereit, die „als alten Zopf“ noch eigene Auslieferung betreiben. Auf Grund eines Vorankündigungsdienstes, der dem sowjetzonalen „Börsenblatt“ für den deutschen Buchhandel“ beiliegt, bestellen die Buchhandlungen beim LKG; über ihn rechnen sie mit den Verlagen ab. Da die vom Publikum gewünschten, leicht absetzbaren Titel meist in unzureichenden Auflagen erscheinen, die von der SED geforderte und geförderte Literatur dagegen schwerer verkäuflich ist und die Produktionsplanung außerdem zu gewissen Terminen beträchtliche Stauungen im Kommissions- und Einzelhandel mit sich bringt, wird das Bestellverfahren allmählich durch ein Zuteilungsverfahren verdrängt. Der LKG dient auch als Instrument zur Verstaatlichung des B., indem er die 763 (Ende 1962) Buchhandlungen und Buchverkaufsstellen des Volksbuchhandels, der der SED gehört und der Abt. Finanzverwaltung und [S. 82]Parteibetriebe beim ZK untersteht, mit Vorzug beliefert; außerdem hat der LKG mit zahlreichen privaten Buchhandlungen Kommissionsverträge abgeschlossen, die deren Verstaatlichung vorbereiten. Von den Buchhandlungen, die noch als Privateigentum gelten, sind viele in ähnlicher Weise vertraglich an eine „Volksbuchhandlung“ gebunden. Die Existenzbasis des selbständigen B. schrumpft von Jahr zu Jahr, und er wird in ideologischer Hinsicht von Partei und Staat scharf kontrolliert. — Der Börsenverein der deutschen Buchhändler besteht als gleichgeschalteter Berufsverband fort und veröffentlicht im „volkseigenen“ Verlag für Buch- und Bibliothekswesen das sowjetzonale „Börsenblatt“; im gleichen Verlage erscheint auch die von der Deutschen Bücherei in Leipzig bearbeitete „Nationalbibliographie“. (Deutscher ➝Buch-Export und -Import, Pädagogische ➝Buchhandlungen, Kulturpolitik, Bibliotheken, Literatur, Buchgemeinschaften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 81–82 Buchgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Buchhandlungen, Pädagogische

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Jede staatlich gelenkte Buchproduktion (Verlagswesen) hat die Neigung, auf dem Wege zum Verbraucher den Sortiments-B. zu umgehen. So werden in der SBZ die Schulbücher des staatlichen Monopolverlages vorwiegend direkt an die Schulen geliefert; der Zeitschriftenvertrieb erfolgt nahezu ausschließlich durch die Post; in Betrieben und auf den Dörfern gibt es Buchverkaufsstellen, die kaum noch als…

DDR A-Z 1965

Staatsanwaltschaft (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjet. Vorbild. Der Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 21) beschäftigt sich auch eingehend mit der Stellung und den Aufgaben der St. Am 17. 4. 1963 erließ die Volkskammer zur Konkretisierung dieses Erlasses ein neues „Gesetz über die St. der DDR“ (GBl.~I, S. 57). Danach hat die St. für die einheitliche Verwirklichung des sozialistischen Rechts zu sorgen und einen entschiedenen Kampf gegen alle Verbrechen und Vergehen zu führen. Sie wird als ein „Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet. Die St. wird vom Generalstaatsanwalt geleitet, der auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer für die Dauer von 4 Jahren gewählt wird, und dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirks (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Er ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und hat dem Staatsrat über die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben zu berichten. Alle Staatsanwälte werden vom GenStA berufen und abberufen, sie sind ihm verantwortlich und an seine Weisungen gebunden (§ 9 StA-Ges.). Die Stellvertreter des GenStA sind vom Staatsrat zu bestätigen; einer der Stellvertreter ist der Militäroberstaatsanwalt (Militärstaatsanwaltschaft). Der Ost-Berliner „Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin“ hat seit der Eingliederung der Justiz des Sowjetsektors in die Zonenjustiz (Gerichtsverfassung) die Stellung eines Bezirksstaatsanwalts. Ihm sind die Staatsanwälte der 8 Stadtbezirke unterstellt. „Staatsanwalt kann sein, wer nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bietet, daß er seine Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sozialismus einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 13 StAGes.). Juristische Ausbildung (Rechtsstudium) ist grundsätzlich Voraussetzung; es kann jedoch auch ohne eine solche Ausbildung zum Staatsanwalt berufen werden, wer „auf Grund seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet“ ist. Ein Staatsanwalt muß praktische Erfahrungen und gute politische und fachliche Kenntnisse besitzen, sich im gesellschaftlichen Leben betätigt haben und ständig an seiner Weiterbildung arbeiten. Von besonderer Bedeutung unter den der St. gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ist die Aufgabe, „Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit und Übergriffe gegen die sozialistische Rechtsordnung zu unterbinden und über die Einhaltung der Rechte der Bürger zu wachen“ (§ 2, c StA-Ges.). In dieser Tätigkeit der Allgemeinen Aufsicht, die schon mit dem alten Gesetz über die St. im Jahre 1952 eingeführt worden war, hat sich die St. nunmehr „auf den Schutz der Volkswirtschaft, des sozialistischen Eigentums, der Neuentwicklungen und Patente sowie auf die Sicherung der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger“ zu konzentrieren (§ 36). Stellt die St. Gesetzesverletzungen fest, so hat sie dagegen Protest einzulegen. Sie kann die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) oder Disziplinarverfahren verlangen. In dieser Tätigkeit wird die St. als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). Die St. hat ferner das Ermittlungsverfahren zu leiten und dabei die Aufsicht über alle Ermittlungen und die Untersuchungsorgane zu führen. Sie erhebt Anklage und vertritt diese vor den Strafgerichten, sie kann geringfügige Verletzungen der Strafgesetze den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen (gesellschaftliche Gerichtsbarkeit) zur Beratung und [S. 411]Entscheidung übergeben. Erhebliche Befugnisse hat die St. auch in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren. Hier kann sie an Verhandlungen teilnehmen, Schriftsätze einreichen, Protest gegen Urteile ein- legen und sogar „nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Klage erheben (ausgenommen Eheverfahren)“ (§ 22). Diese Bestimmung kündigt eine entsprechende Vorschrift in der künftigen Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß) an. Schließlich können der GenStA und die Bezirksstaatsanwälte die Kassation rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen beantragen. Die St. übt die Aufsicht aus über die Strafvollstreckung und die Durchführung des Strafvollzuges, wirkt im Gnadenverfahren (Gnadenrecht) mit, führt beim GenStA das Strafregister und ist verantwortlich für die einheitliche Kriminalstatistik u. die analytische Auswertung der Kriminalität. Alle Staatsanwälte sind Mitglieder der SED, zum großen Teil stammen sie aus den früheren Volksrichter-Lehrgängen. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Ernst Melsheimer (SED). Am 24. 1. 1962 wählte die Volkskammer den bisherigen ZK-SED-Funktionär Josef ➝Streit zum neuen Generalstaatsanwalt. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 410–411 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer…

DDR A-Z 1965

Zivilprozeß (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung, die am 1. 1. 1963 in Kraft treten sollte, ist noch nicht einmal im Entwurf vorgelegt worden. Für die Ausarbeitung der neuen ZPO ist 1963 wiederum eine Kommission eingesetzt worden (Zivilgesetzbuch). Die bisher noch gültige deutsche ZPO ist durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 (Gerichtsverfassung) und die im Anschluß hieran ergangene Angleichungs-VO. Nach dem neuen Gerichtsverfassungsgesetz vom 17. 4. 1963 ist das Kreisgericht (KG) in erster Instanz für alle Zivil- und Familiensachen (Familienrecht) zuständig, wenn nicht der Bezirksstaatsanwalt die Verhandlung vor dem Bezirksgericht (BG) beantragt oder der Direktor des BG die Sache an das BG heranzieht. Das BG ist außerdem Berufungsinstanz und Kassationsgericht (Kassation) für die Entscheidungen der KG. Ein weiteres Rechtsmittel gibt es nicht. Über Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile des BG entscheidet das Oberste Gericht, das außerdem ebenfalls Kassationsgericht ist. Alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben und sämtliche Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Verträgen im Rahmen des Vertragssystems fallen in die Zuständigkeit des staatlichen ➝Vertragsgerichts. Mit der fortschreitenden Sozialisierung der Wirtschaft (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, Handwerk) und dem ständigen Rückgang des Anteils der privaten Betriebe an der Produktion (Privatwirtschaft) und des Privathandels an den Gesamthandelsumsätzen (Handel) hat daher die Zahl der Z. in den letzten Jahren ständig abgenommen. Ein großer Teil der Zivilverfahren sind Mietstreitigkeiten. 1962 waren es 22,8 v. H. aller anhängigen Z., in Ost-Berlin im 4. Quartal 1963 sogar 43,9 v. H. Die Zivilkammern des Kreisgerichts und die erstinstanzlichen Zivilsenate des Bezirksgerichts sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei mit vollen richterlichen Befugnissen versehenen Schöffen besetzt. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung sind dem Sekretär des Gerichts übertragen worden (§§~28 ff. der Angleichungs-VO). Für alle Verfahren in erster Instanz gelten gemäß §~38 der Angleichungs-VO die Bestimmungen der §§~495 ff. der ZPO. Vor dem Bezirksgericht findet jedoch keine Güteverhandlung statt. Ein Verfahren vor dem Einzelrichter gibt es in erster Instanz nicht. Neu geregelt ist das Verfahren in Ehesachen durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956. (Familienrecht) Anwaltsvertretung ist in allen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann jedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen. (Rechtsanwaltschaft) Zur Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Rechtsprechung und zur Sicherung der staatlichen und gesellschaftlichen Interessen hat der Staatsanwalt das Recht, in Zivil- und Familienrechtsverfahren durch Teilnahme an den Verhandlungen, [S. 497]Einreichung von Schriftsätzen und Rechtsgutachten mitzuwirken. Der Staatsanwalt kann selbständig Klage erheben (ausgenommen in Eheverfahren) und Anträge stellen. Neben der Möglichkeit, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, hat er das Recht, erstinstanzliche Urteile mit dem Protest anzufechten (§§ 22 bis 24 des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 17. 4. 1963). Über die gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus sind die formell weiter geltenden Vorschriften der Z.-Ordnung mit einem „neuen Inhalt“ erfüllt worden. Ausgehend von den im § 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind der Verhandlungs- und der Verfügungsgrundsatz, auf denen der deutsche Z. beruht, beseitigt worden. („Die noch geltenden alten Normen sind kein Hindernis dafür, die Zivilverfahren in sozialistischer Weise durchzuführen“, Nathan, Neue Justiz 1959, S. 592). Die Gerichte haben von sich aus die objektive Wahrheit zu ermitteln. Sie sind dabei nicht an die Beweisanträge der Parteien gebunden. Es darf keine Anerkenntnis- und Versäumnisurteile oder Vergleiche geben, die nicht im Einklang mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung der „DDR“ stehen. Durch den neuen „sozialistischen Arbeitsstil“ wird das Gericht auch im Z. zu einem „aktiv handelnden Staatsorgan, das mit seiner rechtsprechenden Tätigkeit staatliche Leistungsfunktionen verwirklicht, indem es in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen aktiv zur Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgabe beiträgt“. Das Gericht bestimmt selbst den Umfang der Untersuchungen und deckt dadurch „die gesellschaftlichen Hintergründe der auftretenden Konflikte auf und beseitigt die hemmenden Ursachen selbst oder mit Hilfe der örtlichen Organe und des Staatsanwaltes“. Zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung des Z. sollen geeignete Verhandlungen vor „erweiterter Öffentlichkeit“ durchgeführt werden (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung, Schauprozeß). Schon vor dem eigentlichen Z. ist eine „gesellschaftliche Tätigkeit zur Beseitigung des Konfliktes und seiner Ursachen“ zu entfalten. Hierbei sind neue Formen zu entwickeln, durch die „die gesellschaftlichen Kräfte in noch größerem Umfange in die Lösung ziviler Rechtsstreitigkeiten einbezogen und so die Werktätigen befähigt werden, ihre Angelegenheiten selbst im Prozeß der gegenseitigen gesellschaftlichen Erziehung zu lösen“. Kleinere zivilrechtliche Streitigkeiten wegen Geldforderungen bis zur Höhe von etwa 500,– DM, wegen Erfüllung von rechtsverbindlich festgestellten Unterhaltspflichtigen und andere Streitigkeiten des täglichen Lebens mit einem einfachen Sachverhalt sind von den Konfliktkommissionen und den Schiedskommissionen zur gütlichen Beilegung zu behandeln (gesellschaftliche Gerichte). Flüchtlingen darf das Armenrecht nicht bewilligt werden. Sie sind nicht mehr legitimiert, über ihr in der SBZ gelegenes Vermögen Prozesse zu führen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 496–497 Zivilgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zivilrecht

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung, die am 1. 1. 1963 in Kraft treten sollte, ist noch nicht einmal im Entwurf vorgelegt worden. Für die Ausarbeitung der neuen ZPO ist 1963 wiederum eine Kommission eingesetzt worden (Zivilgesetzbuch). Die bisher noch gültige deutsche ZPO ist durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend…

DDR A-Z 1965

FDJ-Ordnungsgruppen (1965)

Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1966 1969 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten, so sagt jenes Programm, „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr.~7) betont, sind die O. „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von den zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Auf „alle Jugendlichen“ sollen sie „durch kameradschaftliche Gespräche“ wirken. Zwar hätten sie mit Volkspolizei, Jugendhilfe, Gericht und Staatsanwaltschaft und auch Massenorganisationen zusammenzuarbeiten, Sollten aber nicht bloße Hilfskräfte der Polizei werden. Die O. ahmen sehr die „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjet. Komsomol nach. Der Kampfauftrag der FDJ blähte seit dem 17. 8. 1961 die O. zu einer Hauptformation der FDJ auf. Sie wurden, teilweise bewaffnet, zur Abschnürung des Westteiles von Berlin (Mauer) herangezogen. Vor allem wirkten sie bei Aufstellung der FDJ-Regimenter der NVA, bei Abreißen der Antennen für Westempfang und bei Terroraufmärschen mit. Ende 1963 gab es mehr als 3.980 örtliche O. mit ca. 40.000 Mitgliedern. Die O. tragen schwarze Uniform und rote Armbinden und bilden Hundertschaften, die aus Zehnergruppen bestehen. Nach der „Neuen Justiz“ (1962, Nr. 11) besteht der ständige Einsatz der O. „1. in der Niederhaltung der Feinde und ihrer Handlanger, besonders in der Form des Kampfes gegen alle ideologischen Einflüsse des Imperialismus und des westdeutschen Militarismus; 2. in der Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Grundsätze der sozialistischen Moral im … Kampf gegen die Kriminalität und das Rowdytum unter der Jugend“. Ordnungsverletzer „übergeben sie den Staatsorganen. Sie setzen die Arbeitskollektive oder die Konfliktkommissionen“ ins Bild. Seit 1962 erhalten die O., wie Winter berichtet, „1. die politische Ausbildung; 2. eine volkspolizeiliche Ausbildung; 3. eine vormilitärische Ausbildung für alle Jungen; für Mädchen entsprechend den örtlichen Möglichkeiten eine Ausbildung als Funker, Fernschreiberinnen u.ä.“ Die O. sind somit heute eine Art von politischer (und auch antikrimineller) Hilfspolizei und eine Parallelorganisation zu der Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Die O., die den Kreisleitungen der FDJ unterstehen, leisten einen Eid auf SED und FDJ. Darin geloben sie „in treuer Pflichterfüllung für mein Vaterland und den Frieden jeden Auftrag zu erfüllen. Das gelobe ich“, so heißt es, „dem Genossen … Walter Ulbricht.“ So groß auch das Gewicht der O. ist, so wenig werden sie seit 1963 in der Öffentlichkeit und in der Presse herausgestellt, um die vorgetäuschte „Entspannung“ in der SBZ nicht zu trüben. Deshalb enthält auch das „Jugendgesetz“ (vom 4. 5. 1964) nicht den § über die O., den der Entwurf (vom Sept. 1963) unter Nr. 36 vorgesehen hatte. („Die von der FDJ gebildeten Ordnungsgruppen wirken bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit mit. Die Staats- und Wirtschaftsorgane, die Leiter der Betriebe und die Vorstände der Genossenschaften sichern, daß die Tätigkeit der Ordnungs[S. 127]gruppen der FDJ wirksam unterstützt wird.“) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 126–127 FDJ-Kontrollposten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Schulung

Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1966 1969 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten, so sagt jenes Programm, „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr.~7)…

DDR A-Z 1965

Mauer (1965)

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Deutschlandpolitik). Mit ihrer Errichtung verfolgten die SU und in ihrem Gefolge die SBZ-Regierung zwei Hauptabsichten: 1. Innenpolitisch: Durch die M. sollten die ständig anhaltende, 1961 sogar erheblich angestiegene Fluchtbewegung (Flüchtlinge) abgestoppt, der Verkehr mit dem freien Berlin (West) wegen seiner mancherlei psychologischen Auswirkungen unterbrochen und die kommun. Innenpolitik „störfrei“ gemacht werden. 2. Außenpolitisch: Die M. sollte die in dem Berlin-Ultimatum vom 27. 11. 1958 enthaltene und seitdem oftmals wiederholte, auch variierte Forderung nach Errichtung einer „entmilitarisierten Freien Stadt West-Berlin“ und Abschluß eines Friedensvertrages mit der „DDR“ dadurch verstärken, daß sie einerseits im Hinblick auf die Abschließung der SBZ vollendete Tatsachen schuf und andererseits Berlin (West) vorbereitend in einen Zustand der totalen Abschnürung versetzte. Hierdurch hoffte die SU, dem Westen die Aussichtslosigkeit seiner Position in Berlin (West) klarzumachen. Tatsächlich ist durch alle diese Maßnahmen eine Versteifung der westlichen Haltung herbeigeführt worden, die in immer wiederholten Garantieerklärungen ihren Ausdruck fand (<➝Zeittafel>). Nachdem Ulbricht auf einer Pressekonferenz am 15. 6. 1961 erklärt hatte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, richteten die Regierungen der Staaten des Warschauer Beistandspaktes am 11. 8. an die Regierung der „DDR“ den „Vorschlag, an der Westberliner Grenze eine solche Ordnung einzuführen, durch die … eine verläßliche Bewachung und eine wirksame Kontrolle gewährleistet wird“. Der Bau der M. wurde in einem Beschluß des Ministerrates vom 12. 8., veröffentlicht am 13. 8. (GBl. S. 332), formuliert. Darin wird zum ersten Male die Sektorengrenze als Staatsgrenze bezeichnet. Zu diesem Beschluß hatte sich der Ministerrat am 11. 8. von der Volkskammer formal ermächtigen lassen (GBl. S. 167). Am 13. 8. gegen 2 Uhr nachts besetzten Volkspolizei, Bereitschaftspolizei sowie Kampfgruppen die Sektorengrenze und riegelten sie mit Stacheldrahtverhauen und spanischen Reitern ab. Straßen wurden auf- gerissen, Barrikaden errichtet und Gräben ausgehoben. Von 81 Sektorenübergängen blieben vorerst noch 12 unter strenger Kontrolle geöffnet. Allen Bewohnern des Sowjetsektors und der SBZ wurde das Betreten von Berlin (West) untersagt, ebenso wurden den Bewohnern der SBZ Besuchsreisen nach Ost-Berlin verboten. Am 23. 8. 1961 wurden weitere 5 kontrollierte Übergangsstellen geschlossen. Von den verbleibenden sieben ist einer für Ausländer, Angehörige des diplomatischen Korps und der alliierten Streitkräfte, sind zwei für Bürger der BRD und vier für West-Berliner bestimmt, die einen Sonderausweis besitzen und im Ostsektor arbeiten. Der Grenzgängerverkehr von Ost-Berlinern, die in Berlin (West) arbeiteten, wurde völlig unterbunden. Ebenfalls am 23. 8. 1961 wurde für West-Berliner der Passierscheinzwang eingeführt. (Grenzgänger). Nach dem 13. 8. wurden die Sperrmaßnahmen laufend verstärkt. Eine fast durchgehende Betonmauer wurde errichtet, die nicht nur die Sektorengrenze, sondern vielfach auch die Zonengrenze rund um Berlin (West) abriegelt. Die Mauer- und Stacheldrahtsperren haben, ähnlich wie an der Demarkationslinie, den Charakter von Feldbefestigungen angenommen. Das Bewachungspersonal hat rücksichtslosen Schießbefehl, der auch befolgt wird, wenngleich anzunehmen ist, daß viele Angehörige der Grenztruppen absichtlich keine gezielten Schüsse abgeben. Trotz Lebensgefahr bei Fluchtversuchen gelang in den ersten beiden Jahren 20.000 Personen die Flucht nach dem Westen. In der gleichen Zeit büßten nachweislich mindestens 100 Personen, darunter Jugendliche und sogar Kinder, ihren Fluchtversuch mit dem Tode. Zahlreiche weitere Fluchtversuche scheiterten, teils unter Waffeneinwirkung, teils durch sonstige Festnahme, ohne daß sich ihre Zahl kontrollieren läßt. [S. 280]In allen Fällen der Vereitelung von Fluchtversuchen handelt es sich um Verletzungen von Menschenrechten sowie auch um Verletzungen der Verfassung der „DDR“, die in ihrem Art. 8 „das Recht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen“, gewährt und deren Art. 10, Abs. 3 lautet: „Jeder Bürger ist berechtigt, auszuwandern.“ Ungeachtet der absoluten Rechtswidrigkeit der Sperrmaßnahmen bezeichnen die SBZ-Behörden jede Verletzung der M., die praktisch nur zur Flucht oder Fluchthilfe und Demonstration vorgekommen ist, als „Provokation“. Mehrfach kam es an der M. zu kritischen Situationen, so, als die sowjetzonale Aufforderung an die West-Berliner, sich 100~m von der M. entfernt zu halten, von den westlichen Schutzmächten mit einem Panzeraufmarsch beantwortet werden mußte. Mehrfach standen sich auch sowjetzonale Grenztruppen und West-Berliner Polizei mit ihren Schußwaffen gegenüber. Der östliche Lautsprecherpropaganda-Krieg wurde von West-Berliner Seite mit Gegenaktionen beantwortet. Der Bau der M. und der Stacheldrahtsperren wurde durch vielfältige Maßnahmen ergänzt, so durch Zumauern der Fenster an Grenzhäusern, Räumung und Abreißen solcher Häuser, Legung eines sog. Todesstreifens ähnlich der Demarkationslinie, Bau von Wachttürmen. Der Fluchtweg über See, der mehrfach teils mit, teils ohne Erfolg gewählt wurde, ist durch Einrichtung einer See-Grenzsperre ebenfalls nahezu unpassierbar geworden. Durch die M. ist die völkerrechtliche Lage Berlins nicht verändert worden. Die M. hat jedoch den Charakter des SED-Regimes als einer jedes Recht verletzenden Zwangsherrschaft aller Welt offenkundig gemacht. Bei der Erörterung der Berliner M. darf indessen nicht vergessen werden, daß die SBZ-Behörden schon seit 1952 entlang der Demarkationslinie („Zonengrenze“) ein Sperrgebiet mit ähnlichen Verhältnissen geschaffen haben. Literaturangaben Die Mauer oder der 13. August (hrsg. v. Hans Werner Richter) (rororo Tb. 482). Reinbek b. Hamburg, 1961. Rowohlt. 196 S. Speier, Hans: Die Bedrohung Berlins. Eine Analyse der Berlin-Krise von 1958 bis heute. Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 156 S. *: Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. August 1961 in Berlin. — Dokumentarbericht. (BMG) 1961. 159 S. m. 2 Taf. Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin. (BMG) 1961. 159 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 279–280 Maetzig, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MDN

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Deutschlandpolitik).…

DDR A-Z 1965

Selbstverwaltung (1965)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den im Herbst 1946 durchgeführten Gemeinde-, Landtags- und Kreistagswahlen traten in den Ländern der SBZ Verfassungen, Kreis- und Gemeindeordnungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf S. ausdrücklich bestätigt wird. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur Einschränkung des Rechtes der S. getroffen worden. Die VO über „Kommunalwirtschaftliche Unternehmen“ vom 24. 11. 1948 und die Energiewirtschaftsverordnung vom 22. 6. 1949 (ZVOB1. S. 472) entzogen den Gemeinden bereits weitgehend die wirtschaftlichen Grundlagen. Immerhin konnte bis zum Gesetz über die „Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (Staatshaushalt) noch von einer formalen S. gesprochen werden. Mit diesem Gesetz wurde der einheitliche Staatshaushalt der „DDR“ eingeführt. Nachdem auch die für die gemeindliche Finanzwirtschaft ausschlaggebende Gewerbesteuer und Lohn[S. 387]summensteuer durch § 13 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1951 vom 13. 4. 1947 (GBl. S. 283) auf die Republik übertragen worden waren, stand fest, daß die Gemeinden ihre Selbstverwaltungsaufgaben nicht mehr erfüllen konnten. Diese Entwicklung wurde durch die Verwaltungsneugliederung im Sommer 1952 weitergetrieben. Durch die „Ordnungen für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke und Kreise“ vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 621 und 623) sowie durch die „Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlungen und ihrer Organe in den Stadtkreisen“ vom 8. 1. 1953 (GBl. S. 53) wurden die Landesverfassungen und die Kreisordnungen praktisch außer Kraft gesetzt. Nach diesen Ordnungen waren die bisherigen Organe der Gebietskörperschaften nur noch Organe der Staatsgewalt in den betreffenden Gebieten. Träger von Rechten war nicht mehr die Verbandseinheit, sondern das jeweilige staatliche Verwaltungsorgan in diesem Gebiet, der örtliche Rat, dem als Haushaltsorgan die Eigenschaft einer juristischen Person zugesprochen wurde. Durch das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. S. 65) wurden die bis dahin noch gültigen Gemeindeordnungen aufgehoben. Nach § 5 beruht der Aufbau der Organe der Staatsmacht auf dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie die Beschlüsse des Ministerrates und der höheren Volksvertretungen sind für die unteren Volksvertretungen und ihre Organe verbindlich. Die örtlichen Räte sind außerdem an die Weisungen des jeweils höheren Rates gebunden. Eingefügt in ein einheitliches System von Über- und Unterordnungen der Volksvertretungen und einer Weisungsbefugnis des Ministerrates und der jeweils höheren Verwaltungsorgane haben die unteren Organe lediglich die Möglichkeit, die örtlichen Gegebenheiten in gewisser Weise bei der Ausführung der erhaltenen Weisungen zu berücksichtigen. Die in den am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ (Gemeinde) den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen übertragenen Aufgaben dürfen nur im Rahmen der von oben gegebenen Weisungen durchgeführt werden. Jede auf diesen Gebieten getroffene Entscheidung kann durch die Verfügung höherer Dienststellen aufgehoben werden. Auch mit den neuen Arbeitsordnungen wird also nicht wieder ein rechtlich geschützter eigener Wirkungskreis der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt. Die einheitliche Ausrichtung der örtlichen Verwaltungsdienststellen wurde bis 1964 durch den ersten Stellv. des Vors. des Ministerrates gewährleistet und kontrolliert. Seit dem 4. 6. 1964 wird diese Funktion durch das neugebildete „Ministerium für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ (Minister: Kurt ➝Seibt) ausgeübt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 386–387 Selbstverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Senftenberg

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Nach den im Herbst 1946 durchgeführten Gemeinde-, Landtags- und Kreistagswahlen traten in den Ländern der SBZ Verfassungen, Kreis- und Gemeindeordnungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf S. ausdrücklich bestätigt wird. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits…

DDR A-Z 1965

Gerichtsverfassung (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (G.-Gesetz)“ (GVG) vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende G.-Gesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des G.-Gesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 753) und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurden Teile des GVG entscheidend verändert. Mit dem „Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) leitete der Staatsrat eine weitere Justizreform ein, in der eine deutliche Angleichung des Rechtswesens an das sowjet. Vorbild erkennbar wird. Die G. wurde durch Gesetz vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) erneut verändert. In der Präambel dieses neuen Gesetzes wird hervorgehoben, daß das Recht keine anderen Ziele verfolge und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kenne als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst. Da sich die Verbundenheit der Bürger mit dem sozialistischen Recht immer mehr festige, werde auch eine engere Verbindung der Rechtspflege mit dem Volk und den Aufgaben des umfassenden sozialistischen Aufbaus erforderlich. Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, der planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ dienen (§ 2 GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§ 1 GVG und Art. 127 der Verfassung); tatsächlich ist jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet. Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung kann ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unstatthaft; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist Deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden) (Wenden). Oberstes Gericht (OG): Als Oberstes Gericht für die SBZ besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) errichtete OG mit dem Sitz in Ost-Berlin, das von einem Präsidenten (Dr. Heinrich Toeplitz) geleitet wird. Das OG leitet die Rechtsprechung der Gerichte, es sichert die einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte (§ 11, Abs. 2 GVG). Mit der Bestimmung, daß das OG „der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich“ ist (§ 11, Abs. 3 GVG), wurde das Prinzip des Demokratischen Zentralismus auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. Damit wurde der Staatsrat, an seiner Spitze Walter ➝Ulbricht, oberster Gerichtsherr. Die Organe des OG sind das Plenum, das Präsidium, die Kollegien für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, die bei den Kollegien gebildeten [S. 152]Senate und die beim Präsidium gebildete Inspektionsgruppe. Dem Plenum gehören der Präsident, der Vizepräsident, die Vorsitzenden der Kollegien, alle Oberrichter, Richter und Hilfsrichter des OG, die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte an. Mitglieder des Präsidiums sind der Präsident, der Vizepräsident, die Vorsitzenden der Kollegien, der Leiter der Inspektionsgruppe, zwei Richter aus dem Kollegium für Strafsachen und zwei Richter aus dem Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Die Mitglieder des Präsidiums werden auf Vorschlag des Präsidenten des OG vom Staatsrat berufen. Die Rechtsprechung liegt in Händen der Senate, die mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei beisitzenden Richtern besetzt sind. In Arbeitsrechtssachen entscheidet der zuständige Senat mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und drei Schöffen. Plenum und Präsidium können zur Leitung der Rechtsprechung Richtlinien und Beschlüsse erlassen, die für alle Gerichte verbindlich sind. Anträge auf Erlaß solcher Richtlinien und Beschlüsse können der OG-Präsident, der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz (Justizverwaltung) stellen; der Staatsrat kann dem Plenum des OG den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Das Plenum, an dessen Tagungen ein Mitglied des Staatsrats, der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und ein Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB teilnehmen, ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. Die von einem Oberrichter geleitete Inspektionsgruppe soll Plenum und Präsidium in ihrer Leitungsfunktion unterstützen. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer überragenden Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte und Militärobergerichte und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht (Kassation) in Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Auf Antrag des Ministerrates hat das Präsidium des OG Rechtsgutachten zu Fragen des Straf-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Prozeßrechts zu erstatten. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird. Das BG ist das oberste Organ der Rechtsprechung im Bezirk. Es leitet die Tätigkeit der Kreisgerichte und ist dem OG für seine Rechtsprechung und die Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte verantwortlich. Das höchste Organ des BG ist das Plenum, dem der Direktor, seine Stellvertreter, alle Oberrichter und Richter des BG und drei bis 10 Direktoren von Kreisgerichten im Bezirk angehören. Es hat u.a. Beschlüsse zur Anleitung der Senate des BG und der Kreisgerichte bei der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung zu fassen. Als kollektives Organ des BG zur Organisierung seiner Tätigkeit fungiert das Präsidium, dem der Direktor des BG, seine Stellvertreter und die Oberrichter angehören. Beim Präsidium wird eine Inspektionsgruppe gebildet, deren Tätigkeit sich nach den Anordnungen des Präsidiums richtet. Die Rechtsprechung des BG in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen liegt in Händen der Senate. Diese sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. als Gericht erster Instanz a) in Strafsachen für die Entscheidung über Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötungsverbrechen, schwerere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft und alle anderen Strafsachen, in denen die Anklage durch den Staatsanwalt vor dem BG erhoben wird, b) in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem BG beantragt oder der BG-Direktor die Sache an das BG heranzieht; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen; 3. als Kassationsgericht für die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte. Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gegliedert ist. Die Kammern sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig für 1. alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit des BG oder des OG begründet ist. Es gehören also grundsätzlich alle Zivilsachen in erster Instanz vor das KrG; 2. für Entscheidungen über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Konfliktkommission oder Schiedskommission; 3. für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats oder eines Einzelnotars. — Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. Im Sowjetsektor Berlins besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Aufhebung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8 Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel und Kassationsanträge gegen dessen Entscheidungen entscheidet seit der Aufhebung des Kammergerichts das Oberste Gericht. (Rechtswesen) Literaturangaben Fragen der Gerichtsverfassung im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 2) Beitr. von Reinhart Maurach, Josef Magyar, Georg Geilke, Walther Rosenthal. Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 92 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 151–152 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsvollzieher

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision…

DDR A-Z 1965

Gesundheitswesen (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 158]Im G. sind von 1945 bis 1958 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: einer Anfangsperiode der Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten folgte die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien, die 1947 den Land- und Stadtkreisen und den industriellen Großbetrieben aufgegeben wurde. Von 1949 an wurden Vorbeugung („Prophylaxe“) und späterhin auch die nachgehende Überwachung („Metaphylaxe“) zur ausdrücklichen Aufgabe dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ gemacht. 1950 begann der Aufbau von „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (in der SU „Dispensaires“) für bestimmte Krankheiten oder Personengruppen. So entstanden mehrere Systeme mit sich überschneidenden Aufgaben: „Behandlungseinrichtungen“ regionaler Zuständigkeit und solche für Betriebsbelegschaften, die beide auch Vorbeugung betreiben sollten; neben ihnen „Beratungsstellen“, die — nach medizin. Fachgebieten gegliedert — auf Vorbeugung und nachgehende Überwachung orientiert waren, aber auch behandelten. 1952 wurde erstmals die Koordinierung versucht: die Poliklinik wurde „Leitorgan“ in ihrem Kreis, doch war das Betriebs-G. ausgenommen. Poliklinik und Krankenhaus jedes Kreises sollten gemeinsame ärztliche und Verwaltungsleitung haben („Einheit Krankenhaus-Poliklinik“), jeder Kranke innerhalb des Krankenhauses („stationär“) wie außerhalb („ambulant“) vom gleichen Arzt, behandelt werden. Damit war im Programm der Stand der SU im wesentlichen erreicht. Die weitere Entwicklung vollzog sich gleichläufig. 1. Organisationsprinzipien Seit 1954 wird versucht, die Organisation des G. an zwei Prinzipien auszurichten: Gliederung nach „Versorgungsbereichen“ und „Dispensaire-Methode“. Nach der „Rahmen-Krankenhausordnung“ vom 5. 11. 1954 (GBl. S. 957) soll in jeder regionalen Verwaltungseinheit (Land- und Stadtkreise, Stadtbezirke von Großstädten) das Krankenhaus als Gesundheitszentrum die gesamte ärztliche Versorgung der Bevölkerung in seinem „Versorgungsbereich“ leiten; dabei blieb wiederum das Betriebs-G. ausgenommen. Die Poliklinik als Einrichtung für die ambulante Behandlung und Überwachung wurde dem Krankenhaus des Versorgungsbereichs nachgeordnet (in Umkehrung des früheren Prinzips jetzt „Krankenhaus-Poliklinik-Einheit“). Aufgabe ist, „durch sinnvolles Ineinandergreifen der drei Aufgabenbereiche (nämlich Vorbeugung, Behandlung und nachgehende Überwachung) eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zu erzielen“. Dem Leitenden Arzt jedes Krankenhauses sind dafür die jeweils kleineren Krankenhäuser seines Bereichs und die Poliklinik weisungsgebunden unterstellt, der Poliklinik ebenso Ambulatorien (anfangs mit nachgeordneten Außenstellen) und Staatlichen Praxen. In gleicher Weise ist auch den leitenden Fachärzten dieser Einrichtungen eine hierarchisch gestaffelte Fachaufsicht zugedacht. Die einheitliche Gliederung gibt die formalen Voraussetzungen, alle Behandlungen von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik aus zu steuern. Damit sollen die Schwierigkeiten der fachlichen Koordinierung ärztlicher Behandlungen und der Weiterleitung der „schwierigen Fälle“ an die entsprechend qualifizierte Stelle mit den Mitteln des Kommandostaates gelöst werden. Das Vorhandensein einer verhältnismäßig starken Schicht qualifizierter niedergelassener Ärzte zwang jedoch zu wesentlichen Modifikationen gegenüber dem Schema der SU. Denn der starke Widerstand dieser Ärzte und ihre zunehmende Abwanderung ließen durchgreifende Maßnahmen zu ihrer Einordnung in das Gefüge der staatlichen Einrichtungen nicht zu. Auch stand die Tradition des praktischen Arztes einer extremen Spezialisierung nach dem Muster der SU entgegen. So sollte von 1958 an die Staatliche Praxis (für Ärzte und Zahnärzte, wie auch für Tierärzte), ähnlich wie früher in der CSSR, die größere Selbständigkeit und individuelle Entscheidungsbefugnis (gegenüber der straffen Steuerung in Kollektiven in der SU) ermöglichen, die der Tradition des freiberuflichen Arztes westlicher Prägung zugestanden werden mußten. Die Auf[S. 159]lösung der freien Praxen oder ihre Umwandlung erwiesen sich dennoch als unmöglich. Daher wurden die „Ärzte in eigener Praxis“ in das Bereichsarztsystem einbezogen (Perspektivplan für die Entwicklung der Medizinischen Wissenschaft und des G., Juli 1959). Für den Großteil der Bevölkerung, mindestens außerhalb der Großstädte, ließ sich damit die freie Arztwahl wesentlich einschränken, ohne daß sie förmlich aufgehoben wurde. Die Einrichtung der Staatlichen Praxen seit 1958 hat die Abwanderung von Ärzten und den Widerstand der verbleibenden stark gefördert. Extremer Mangel an Ärzten zwang 1960 zu weitgehenden Zugeständnissen, die selbst vor der inneren Organisation der Staatlichen Einrichtungen nicht Halt machen konnten (Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte, 20. 12. 1960). 1961 wurde in diesen die „Halbstaatliche Praxis“ eingeführt und damit den angestellten Ärzten und Zahnärzten größere Bewegungsfreiheit innerhalb der Institutionen gewählt. Mit der Unterbindung der Abwanderung (13. 8. 1961) begann die Zahl der Ärzte und Zahnärzte rasch anzusteigen. Als Haupthindernis trat nun das Fehlen berufserfahrener Ärzte in den Vordergrund. Die hohen Ausbildungszahlen können das zunächst nicht ausgleichen. Die Schwierigkeiten sind von der Quantität auf die Qualität verlagert worden. 2. „Einheit des Gesundheitswesens“ Für das Arbeitsprinzip der Einheit von Vorbeugung, Behandlung und Überwachung und von ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung hat sich eine praktikable Lösung bisher nicht entwickeln lassen. Der jahrelang propagierte Gedanke, die ambulante und stationäre Behandlung jedes Kranken in der Hand jeweils nur eines Arztes zusammenzufassen, hat sich als nicht realisierbar erwiesen. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind weiterhin (mit Ausnahme einzelner Fachgebiete) entweder im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Zusammengefaßt sind nur noch „Anleitung und Kontrolle“ mit dem Zweck, eine rationelle einheitliche Behandlung und Überwachung innerhalb der staatlichen Behandlungseinrichtungen zu erreichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik zu vermeiden. Ebenso hat sich kein Weg gefunden, das Betriebsgesundheitswesen in die Organisation nach Versorgungsbereichen einzubeziehen. Seine Angliederung an das „Gesundheitszentrum“ blieb stets rein formal. Die starke Betonung der Arbeitshygiene, die gegenüber der Behandlungsaufgabe in den Vordergrund gestellt wurde, gab den Betriebsärzten eine Sonderstellung. Versucht wurde, die Einrichtungen hier nach Wirtschaftszweigen (mit gleichen arbeitsmedizinischen Gefahrenmomenten) zu gliedern. Das ist mißlungen. Danach wurde auch hier eine regionale Gliederung eingeführt: die Betriebspoliklinik des größten Betriebs in jedem Kreis soll die Funktion einer „Leitstelle“ haben. Die Behandlungseinrichtungen aller kleineren Betriebe sind ihr formal nachgeordnet. Auch Klein- und Kleinstbetriebe sollen durch nebenamtliche Betriebsärzte arbeitshygienisch überwacht werden, unter Steuerung von der Leitpoliklinik aus. Diese „territoriale Organisation des Betriebsgesundheitsschutzes“ soll als Ganzes eine „Abteilung des Gesundheitszentrums“ des jeweiligen Kreises sein, um die Koordinierung der Behandlungsfunktionen zwischen betrieblich- und außerbetrieblich-regionalem System zu erreichen. Die zentrale arbeitsmedizinische Lenkung des Betriebsgesundheitswesens liegt bei der Arbeitssanitätsinspektion jedes Bezirks. 3. Dispensaireprinzip Gemeinsam ist diesen beiden Zweigen des G. die programmatische Vorrangstellung der „Prophylaxe“ und der nachgehenden Überwachung nach dem Prinzip des Dispensaire. Dessen Arbeit kann entweder auf Bevölkerungsgruppen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, gerichtet sein oder aber auf bestimmte Krankheiten, ihre Erfassung, Behandlungssicherung und Überwachung, wo immer sie auftreten. Die doppelte Ausrichtung im betrieblichen wie im regionalen System der staatlichen Einrichtungen führt zu zahlreichen Überschneidungen. In regionaler Gliederung ist die Dispensaire-Arbeit besonders auf Kinder, Jugendliche und Frauen gerichtet. Frauenberatungsstellen bieten Aufklärung und Hilfe [S. 161]in der Schwangerschaftsverhütung (zur Abwehr von Abtreibung und Schwangerschaftsunterbrechung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usf.); Schwangerenberatung hat eine praktisch vollzählige Erfassung und Überwachung aller Schwangeren bewirkt. Die Anstaltsentbindung ist systematisch gefördert worden (1963: 94,2 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen); damit und mit Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen hat sich zwar nicht die Frühgeburtenrate, wohl aber die Frühgeborenensterblichkeit und damit die Säuglingssterblichkeit überhaupt beträchtlich senken lassen. Ähnlich ist die Jugendgesundheitspflege, die sich bis zum Ende des Berufsschulalters (also noch über die zehnklassige Oberschule hinaus) erstreckt, mitsamt Jugendzahnpflege zu einem System der Erfassung von Gesundheitsschäden und -schwächen in Reihenuntersuchungen und der Sicherung und Überwachung ihrer Behandlung ausgebaut; die gesundheitlich ungünstigen Auswirkungen von verschleierter Kinderarbeit (Erntehilfe u.ä.), von Überforderung im Schulbetrieb, von Überlastung in der polytechnischen Bildung u. Erziehung können damit allerdings nicht kompensiert werden. Auch die ärztliche Überwachung des Sports ist in „Sportärztlichen Beratungsstellen“ nach dem Dispensaireprinzip organisiert (Sportarzt). In der erwachsenen Bevölkerung sollen die Dispensaires einigen weitverbreiteten Krankheiten begegnen: Herz- und Kreislaufleiden, rheumatischen Leiden, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes u.v.a. Solche Dispensaires bestehen zwar bei einzelnen großen Polikliniken, in der Hauptsache aber ist das Prinzip auf das Betriebs-G. beschränkt geblieben. Dort werden, wiederum mittels Reihenuntersuchungen, die Kranken frühzeitig „erfaßt“ und dann im Dispensaire „betreut“. Ebenso werden bestimmte Berufskrankheiten in einzelnen Industriezweigen und die vielfältigen Überlastungsgefahren der Frauen in Großbetrieben behandelt. In den Betriebspolikliniken großer Industriebetriebe wird die gezielte Vorbeugung ergänzt durch nachgehende Maßnahmen, die sich besonders auf Rekonvaleszenten und auf Chronisch-Kranke richten: Nachtsanatorien sollen eine Kombination klinischer Behandlung mit Erwerbsarbeit ermöglichen, „Schonarbeitsplätze“ vor den hohen Anforderungen, die die Arbeitsnormen auf normalen Arbeitsplätzen mit sich bringen, zeitweise bewahren (sog. Rehabilitation). Besondere Förderung erfährt, nach dem Muster der SU, seit einigen Jahren der „Gesundheitsschutz der Landbevölkerung“, d.h. das Betriebs-G. der Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften („LPG“) und die Hygiene der landwirtschaftlichen Wohngebiete, die beide „hinter der sozialistischen Umwälzung auf dem Lande zurückgeblieben“ sind (Perspektivplan, S. 22). Vorgefundene Struktur der medizinischen Versorgung und größere Siedlungsdichte im Vergleich zur SU haben die Nachahmung der dort entwickelten Organisationsschemata auf diesem Gebiete verzögert. In der Aufstellung der Bezirke nach dem Anteil der in der Landwirtschaft Tätigen an den Beschäftigten überhaupt (Tabelle) zeigen sich bei der ärztlichen und Krankenhausversorgung noch heute starke Ungleichmäßigkeiten; dagegen ist die Zahl der Beratungsstellen und Entbindungsbetten jetzt in den vorwiegend landwirtschaftlichen Bezirken relativ größer als in den industriellen. Die Säuglingssterblichkeit ist, soweit sie durch Anstaltsentbindung und Frühgeburtendienst gesenkt werden kann (Frühsterblichkeit), in jenen recht günstig, nicht aber im späteren Säuglingsleben, wo sie von den allgemeinen sozialen Umständen abhängt (Spätsterblichkeit; sie ist in der SBZ insgesamt auffallend hoch). 4. Hygiene Den dritten Zweig des G. bilden Hygiene und Seuchenbekämpfung. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr, in den sehr verbreiteten Betriebsküchen u. dgl. herbeiführen. Zu ihrer Durchsetzung sind die Kontrollorgane unter Leitung der Hygiene-Inspektion mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Die Eingliederung der Arbeitssanitätsinspektionen in die Bezirks-Hygiene-Institute (1959) soll die Koordination zwischen betrieblichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen sichern und die häufigen Reibungen und Überschneidungen überwinden. [S. 162]Die gemeinsame Leitung aller drei Zweige und des Apothekenwesens liegt regional bei der Abteilung G. jedes Kreises und Bezirks, also in der Hand der Kreisärzte und Bezirksärzte. Sie sind für die gesundheitspolitische Kontrolle, für die Kaderpolitik und für die Verwaltungskoordination verantwortlich. 5. Doktrin und Realität Insgesamt entspricht alles das, trotz manchen Abweichungen in den Einzelheiten, dem G. der SU: im Plan ein umfassendes und rationell erscheinendes System von Krankheitsverhütung und -behandlung, das auf die Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitskraft ausgerichtet ist. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Immer neue Änderungen im Programm widerlegen die Behauptung, daß es sich um eine klare Konzeption handle, die sich mit angemessenem Aufwand realisieren ließe. Sie beweisen das Unvermögen des Regimes, einfache und in der Praxis wirksame beständige Grundformen zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden und dabei Raum für die Entfaltung persönlicher Initiative der Mitarbeiter zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten lassen. Wirklichkeitsfern nach Doktrinen konstruierte Einrichtungen führen zu einem Übermaß von Verwaltung und „Kontrolle“. Kräfte und Mittel werden dadurch der effektiven Arbeit entzogen. So sind auch die (allerdings sehr beträchtlichen) Abgänge von Ärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe keineswegs die einzige Ursache des Notstandes von 1958 an gewesen. Fehlleitung und Mißbrauch der vorhandenen Kräfte, rücksichtslose Konkurrenz der verschiedenen Teile des Staatsapparates, zumal der militärischen Verbände (Ministerium für G., Militärpolitik) haben dazu wesentlich beigetragen. Unter dem allgemeinen Ressortegoismus ist die Einheit des G. aufgelöst worden: „Nationale Volksarmee“, Verkehrswesen, Sport führen jeder einen eigenen „Medizinischen Dienst“, der dem Einfluß des Gesundheitsministeriums entzogen ist und diesem die knappen Fachkräfte in den Heilberufen streitig macht. Aber auch eine sehr viel bessere Organisation des G. könnte das proklamierte Ziel, die Verhütung von Krankheiten, nicht erreichen. Die Überspannung der Arbeit von Frauen und Jugendlichen unter Mißachtung elementarer Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht- und Schwerarbeit der Frauen und Jugendlichen vom 17. Lebensjahr an) verursacht kaum abschätzbare Gesundheitsschäden. Besonders ungünstig sind die ständige nervliche Belastung (Normen, Prämienwesen, politischer Druck) und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeiten (ungenügende Freizeit durch Sonderschichten und -einsätze, staatspolitische Schulung usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt und erreicht selbst diese nicht. Rehabilitation und Nachtsanatorien könnten wertvolle Einrichtungen sein, die dem heutigen Erkenntnisstand der Medizin entsprechen. Aber sie entarten unter dem alles beherrschenden Streben, die verknappte Arbeitskraft zu nutzen. Der Krankenstand hält sich trotz ständiger Bemühung stets um mehr als ein Viertel über den Kennziffern, keineswegs nur aus Krankheitsgründen. Oft genug dient Arbeitsbefreiung unter Vorgabe von Krankheit lediglich der Tarnung von Wartezeiten, die durch Ausbleiben von Materiallieferungen u.ä. hervorgerufen werden. Jedoch läßt die auffallend lange durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle vermuten, daß ernste Gesundheitsschäden eine beträchtliche Rolle spielen; dabei spricht die Erschwerung der ärztlichen Behandlung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung ebenso mit wie der Mangel an erfahrenen Ärzten in der Krankheitsbehandlung; beides führt oft zu behelfsmäßiger oder gar oberflächlicher Behandlung. Andererseits ist gerade durch die Ärzteflucht dem Regime die Durchsetzung des Programms erleichtert worden, vor allem die Anerkennung der Polikliniken in der Bevölkerung und die weitgehende Einschränkung der freien Arztwahl. Die Nachwuchszahlen liegen sehr hoch, bei Ärzten und anderem Medizinischen Personal. Die Zahlen der Mitarbeiter des G. nähern sich den Normzahlen des Siebenjahrplans. Zugeständnisse in programmatischen Formulierungen („Perspektivplan“) und zeitweilig mildere Regelungen (Kommuniqué des Politbüros vom 20. 12. 1960) waren von vornherein nur als zeitweilig zu [S. 163]verstehen. Das Ziel der völligen Verstaatlichung und der einheitlich straffen Steuerung des G. hat nie in Frage gestanden. Es ist im wesentlichen erreicht. Als nächster Schritt zeichnen sich die Beseitigung der Einzelpraxen (auch der Staatlichen) und ihre Zusammenfassung in Polikliniken und Ambulatorien nach dem Muster der SU ab. Die Medizinische Ausbildung ist nach dem Muster des sowjetischen Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert worden. Auch die medizinisch-wissenschaftliche Arbeit, die nachdrücklich gefördert wird (Akademie der Wissenschaften), unterliegt straffer Planung (Deutscher ➝Forschungsrat) und intensiver politischer Einwirkung. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 158–163 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitszentrum

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 158]Im G. sind von 1945 bis 1958 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: einer Anfangsperiode der Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten folgte die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien, die 1947 den Land- und Stadtkreisen und den industriellen Großbetrieben aufgegeben wurde. Von 1949 an wurden Vorbeugung („Prophylaxe“) und…

DDR A-Z 1965

Nationalsozialisten, Ehemalige (1965)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 Die SED behauptet immer wieder wahrheitswidrig, entscheidende Stellungen der BRD seien von unbelehrbaren EN. besetzt. Damit sucht sie Haß gegen die BRD hervorzurufen. Zugleich will die SED die Tatsache verhüllen, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen der SBZ stehen: 1. Nicht wenige höhere Funktionäre der Satellitenparteien. (So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD und Vors. des Rechtsausschusses der Volkskammer; Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Heinrich Homann, nicht nur stellv. Vors. des Staatsrates, sondern auch stellv. Vors. der NDPD; ferner 3 Bez.-Verbandsvors. der CDU, 1 der DBD, 6 der NDPD. — 2. viele Redak[S. 304]teure, darunter 3 Chefredakteure (Aust bei der „Deutschen Außenpolitik“; Gerhard Fischer beim „Morgen“ der LDPD; Dr. Max Hummeltenberg (CDU) beim „Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“). — 3. Hohe Staatsfunktionäre: so Kurt ➝Blecha (SED), Leiter des Presseamtes beim Min.-Präs.; Gesandter Gerhard Kegel (SED); Prof. Dr. Ernst-Joachim Gießmann (SED), Staatssekr. f. d. Hoch- u. Fachschulwesen; Oberst Hans Gossens (SED), Stellv. des Leiters der Polithauptverwaltung der NVA, Hans ➝Bentzien (SED), Minister für Kultur, Konteradmiral Heinz ➝Neukirchen (SED), Chef des Stabes der Volksmarine der NVA. 4. nicht weniger als 43 Professoren an Universitäten, Hochschulen u.ä. (u.a. Herbert ➝Kröger, Gerhard Reintanz [CDU] und Peter-Adolf ➝Thießen, Altnazi). — Zudem wären noch zu nennen: Dr. Egbert von ➝Frankenberg und Proschlitz (NDPD), Luftwaffenfachpublizist, Altnazi; Dr. Günter Kertzscher (SED), stellv. Chefredakteur des „Neuen Deutschlands“; Dr. Walter Künzel, Chefredakteur des Akademie-Verlages; Georg ➝Ewald (SED), Präs. des Deutschen Turn- und Sportbundes; Prof. Dr. Horst Peschel, Präs. der Kammer der ➝Technik; Luitpold Steidle (CDU), Oberbürgermeister von Weimar. Die SED gibt vor, daß diese ehemaligen Mitgl. der NSDAP „den Weg zur Demokratie fanden und heute aktiv für Frieden und Sozialismus ein treten“ („Neues Deutschland“, 18. 6. 1959). Doch besagen derartige Erklärungen wenig, da Demokratie, Frieden und Sozialismus für die SED ebenso wie für Hitler nur als Maskierung ihrer Machtpolitik dienen. Literaturangaben *: Ehemalige Nationalsozialisten in Pankows Diensten. 4., erg. Aufl. (hrsg. v. Unters.-Ausschuß Freiheitl. Juristen). Berlin 1963. 116 S. m. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 303–304 Nationalrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Naturgemäße Viehhaltung

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 Die SED behauptet immer wieder wahrheitswidrig, entscheidende Stellungen der BRD seien von unbelehrbaren EN. besetzt. Damit sucht sie Haß gegen die BRD hervorzurufen. Zugleich will die SED die Tatsache verhüllen, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen der SBZ stehen: 1. Nicht wenige höhere Funktionäre der Satellitenparteien. (So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD und Vors. des Rechtsausschusses der Volkskammer;…

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Volkskammer (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der dafür gesetzten Gewaltenkonzentration außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihre Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet. Die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan), Anleihen und Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Staatsrates; die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des Generalstaatsanwaltes. Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. In der Verfassungswirklichkeit ist die V. zur Bedeutungslosigkeit verurteilt wegen des Primates der SED und wegen der Machtfülle des Staatsrates und des Ministerrates. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsident, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 433 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ (Wahlen) werden sollten; hinzu kommen 66 Ost-Berliner Vertreter. Die zur Bildung der I. V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 7. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. 5. 1949 gewählten Deutschen Volksrates“ (Art.~1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1948 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1950 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front endgültig. Angeblich sollen 99,7~v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die SED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDPD und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte Sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front auf gestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1950 von der SED beherrscht war. Die Wahl vom 20. 10. 1963 ergab mit 99,95 v. H. Ja-Stimmen wiederum das erwartete Bild und die entsprechende Zusammensetzung der V. Das Verhältnis für die wenigstens noch dem Namen nach nicht kommun. geführten Parteien ist noch ungünstiger geworden. Da die Zahl der Abgeordneten von 400 auf 433 erhöht wurde und diese Erhöhung ausschließlich der SED und den von ihr beherrschten Massenorganisationen zugute kam, hat sich das Verhältnis zugunsten der SED auch formal von 55:45 auf 59:41 verschoben. Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDPD). Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 460 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskongreß

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der dafür gesetzten Gewaltenkonzentration außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte…

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Betriebsgesundheitswesen (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit Gesundheitshelfern des DRK, Betriebe mit (a) 200–500 Beschäftigten die „Schwesternsanitätsstelle“ unter ärztlicher Aufsicht, (b) 500–2.000 die „Ambulanz“ („Arztsanitätsstelle“) mit Arzthelfer oder stundenweise tätigem Arzt, © 2.000–4.000: Betriebsambulatorium mit 1–4 ganztägig tätigen Ärzten (und Zahnärzten), (d) mehr als 4.000: Betriebspoliklinik mit (mindestens 5) fachärztlichen sowie zahnärztlichen Behandlungsabteilungen; in anderen Wirtschaftszweigen gelten höhere Schlüsselzahlen. Das Personal gehört dem staatlichen Gesundheitsdienst an; die Führung geht aber mehr und mehr an die Betriebsleitungen über. Im Vordergrund steht jetzt die Bemühung um die Entwicklung eines B. auf dem Lande, d. h. bei den LPG. Aufgaben: ambulante Behandlung (auch betriebsfremder Personen) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, „Erste Hilfe“ bei Unfällen, Überwachung nach dem Dispensaire-Prinzip mit Reihenuntersuchungen, Führung von Nachtsanatorien und (neuerdings) Krankenhäusern, schließlich Arbeits- und Betriebshygiene (Arbeitssanitätsinspektion), Unfallverhütung und Überwachung der Werksküchen. Der Versuch, die Einrichtungen des B. jedes Wirtschaftszweiges in jedem Kreis unter Leitung einer Betriebspoliklinik zusammenzufassen, war allenfalls in einzelnen hoch industrialisierten Distrikten realisierbar. Nur „für die wichtigsten Industriezweige sind an der Stelle ihrer. größten Konzentration Leiteinrichtungen aus Betriebspoliklinik, Betriebskrankenhaus und arbeitshygienischer Abteilung einzurichten“ (Perspektivplan, S. 22). In der Regel werden alle Einrichtungen des B. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und unter die Leitung der größten Betriebspoliklinik des Kreises gestellt. Sie soll ein Betriebskrankenhaus oder mindestens eine Bettenstation für die „Begutachtung“, d. h. die Kontrolle des Leistungsvermögens von Belegschaftsmitgliedern, und außerdem mindestens ein Nachtsanatorium einrichten. In jedem Fall soll das gesamte B. jedes Kreises als „Abteilung“ dem Gesundheitszentrum eingeordnet sein. Bestand Anfang 1964: (a) 1.481, (b) 1.724, © 191, (d) 76. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 67 Betriebsberufsschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsgewerkschaftsleitung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit…

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Erbrecht (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das E., für das bisher noch die Bestimmungen des BGB gelten, soll im Rahmen des Zivilgesetzbuchs neu geregelt werden. Grundlage wird das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mittels der Erbschaftsteuer wird die Vererbung privaten und privatkapitalistischen Eigentums stark beschränkt. Befindet sich der Nachlaß in der BRD, so muß der in der SBZ lebende Erbe seine Erbansprüche bei der Deutschen ➝Notenbank anmelden (Zahlungsverkehr). Die Einfuhr der Nachlaßgegenstände muß vom Rat des Bezirkes genehmigt werden. Zur Zeit können noch West-Berliner und Westdeutsche Erben eines in der SBZ befindlichen Nachlasses einschließlich des Grundvermögens werden. Der im Westen lebende Erbe kann jedoch über den Nachlaß nicht frei verfügen. Er muß einen Bevollmächtigten mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Zur Ausfuhr von Erbschaftsgut bedarf es der Genehmigung des Rates des Bezirks (3. DB zum Zollgesetz vom 25. 1. 1962 — GBl. II, S. 51). Zum Nachlaß gehörendes Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das der westdeutsche Kontoinhaber nur mit Genehmigung der Deutschen Notenbank verfügen kann. Die Freigabe darf nur für bestimmte, in den Richtlinien zum Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 5. 3. 1955 (GBl. II, S. 105), genannte Zwecke erfolgen. Ist der Erbe aus der SBZ geflüchtet, so wird der ihm zufallende Nachlaß wie sein in der Zone zurückgelassenes Vermögen behandelt, d. h. Grundstücke unterliegen der Zwangsverwaltung, die bewegliche Habe wird veräußert. (Flüchtlingsvermögen) Ein Erbschein darf einem westdeutschen oder West-Berliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz nicht erteilt werden. Erbscheinanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzulehnen. Die von den Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 114 Entwicklungsländer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erbschaftsteuer

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das E., für das bisher noch die Bestimmungen des BGB gelten, soll im Rahmen des Zivilgesetzbuchs neu geregelt werden. Grundlage wird das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mittels der Erbschaftsteuer wird die Vererbung privaten und privatkapitalistischen Eigentums stark…

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1965: P

Pädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit, Bolschewistische Parteilichkeit der Rechtsprechung Parteiorganisatoren Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteitage der SED Parteiveteranen Pasold, Erich Passierscheinabkommen Paßwesen Patenschaften Patenschaftsverträge Patentrecht Patriotische Erziehung Patriotismus Pawlow, Iwan Petrowitsch Pazifismus PDA PEN-Zentrum Periodisierung Personalausweise Personenkult Personenstandswesen Persönliches Eigentum Persönliches Konto Persönlichkeitsrechte, Sozialistische Perspektive Perspektivplan 1964--1970 Perspektivpläne Pestalozzi-Medaille für treue Dienste Petrochemie Pfändung Pfarrerbund, Evangelischer Pflanzenzucht Pflichtversicherung PGH PGH-Steuer Philatelie Philosophie Pieck, Wilhelm Pionierecke Pionierhaus Pionierleiter Pionierpalast Pisnik, Alois Planauflage Plankommission, Staatliche Plan Neue Technik Plannormen Planpositionen Planpreise, Unveränderliche Planschulden Planung Plattform, Politische Plauen Plenum Polak, Karl Poliklinik Politarbeiter Politbüro Polithauptverwaltung der NVA Polit-Kultur-Offizier Politoffizier Politökonomie Politruk Politschulung Politstatut Politverwaltung Polizeihelfer Polizeistunde Polizeitruppen Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) Polyzentrismus Postsparkasse Post- und Fernmeldewesen Postzensur Potsdam Potsdamer Abkommen Praktikantenzeit Praktischer Arzt Praktisches Jahr Prämien Prämienfonds Prämiengehalt Prämiensparen Prämienstücklohn Prämienzeitlohn Präsident der Republik Präsidium des Ministerrates Preispolitik Presse Presseamt beim Ministerpräsidenten Presse, Verband der Deutschen Privateigentum Privatwirtschaft Produktionsabgabe Produktionsberatung Produktionsberatung, Ständige Produktionsfaktoren Produktionsfondsabgabe (PFA) Produktionsgenossenschaften des Handwerks Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) Produktionsgenossenschaften Werktätiger Fischer (PwF) Produktionshilfe Produktionskomitees Produktionskosten Produktionsleitungen Produktionsmassenarbeit Produktionsmittel Produktionsmittelprimat Produktionsnachweis Produktionsprinzip Produktionspropaganda Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) Produktionsverhältnisse Produktivität Produktivkräfte Profilierung Progress-Film Progress-Film-Vertrieb Projektierungsbüros Pro-Kopf-Produktion Pro-Kopf-Verbrauch Proletariat Propaganda Protest Provokation Psychologie PV-Verfahren PwF

Pädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED …

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Kündigungsrecht (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit über die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplans (Arbeitskräfte) notwendig ist oder der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeit nicht geeignet ist oder Mängel eines Arbeitsvertrages nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, während früher diese Frist zwingend [S. 246]vorgeschrieben war. Im Arbeitsvertrag können jetzt Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und besondere Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Gründe der Kündigung müssen angegeben werden. Das verhindert nicht, daß unter dem Vorwand einer Strukturänderung des Betriebes Kündigungen aus politischen Gründen ausgesprochen werden. Jede Kündigung bedarf der Zustimmung der betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitung. Diese Schutzbestimmung ist jedoch für Kündigungen aus politischen Gründen bedeutungslos, da die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sich in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Der Betrieb kann fristlos entlassen bei „schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin“ (§ 32). Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes (VVN), Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und Rekonvaleszenten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Wegen des Kündigungsschutzes von werdenden Müttern und Müttern nach der Niederkunft Mutterschutz. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 242, 246 Kultur- und Sozialfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Künstler-Agentur, Deutsche

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit über die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung…

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Planung (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Laufe der Jahre entwickelte P. umfaßt sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie bezieht auch die genossenschaftlichen und die Reste von Privatwirtschaft ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Wirtschaftspläne werden nach vorangegangenen Absprachen mit den obersten sowjet. Planungsinstanzen durch das ZK der SED (genauer: die Wirtschaftskommission beim Politbüro des ZK) in ihren Grundzügen festgelegt und sodann in der Staatlichen ➝Plankommission entworfen. Dabei werden sie auch über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe mit den anderen Sowjetblockländern abgestimmt. Die Weisungen des ZK betreffen das Entwicklungstempo der Industrie und der übrigen Wirtschaftszweige, das Verhältnis der Produktionsgütererzeugung zur Konsumgüterherstellung (Produktionsmittelprimat), das Verhältnis zwischen Investitionen und Verbrauch, die Bildung der Staatsreserven, die Bestimmung industrieller Schwerpunkte usw. Nach diesen Weisungen arbeitet die Staatliche Plankommission Direktiven aus, die Orientierungsziffern über die wichtigsten Planziele der Planungsperiode enthalten. Nach formeller Bestätigung durch den Ministerrat werden die Direktiven in der Plankommission einerseits nach Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen, andererseits nach Bezirken aufgegliedert. Die Direktiven gehen an den Volkswirtschaftsrat und von dort an die Mittelinstanzen (VVB, Räte der Bezirke, Ministerien) zur Stellungnahme. Die Mittelinstanzen gliedern die Entwürfe weiter auf die ihnen unterstellten Betriebe usw. auf und legen jedem Betrieb die für ihn vorgesehenen Produktionsaufgaben usw. in Form von Orientierungsziffern vor. Diese Orientierungsziffern sind der Rahmen für die Planvorschläge der Betriebsleitungen, für ihre Betriebspläne. Diese Planvorschläge laufen dann an die Mittelinstanzen und den Volkswirtschaftsrat zurück, wo sie zusammengefaßt und als deren eigene Planvorschläge an die Staatliche Plankommission zurückgegeben werden. Dort werden die Vorschläge zu Gruppen zusammengefaßt und aufeinander abgestimmt. Hierbei entsteht der Entwurf für das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan und in Verbindung damit das Gesetz über den Staatshaushalt. Beide Gesetze bilden nach der Bestätigung durch den Ministerrat und der formalen „Beschlußfassung“ der Volkskammer die Grundlage für die Produktionsauflagen, die unter der Bezeichnung Kennziffern über die Mittelinstanzen wiederum an die Produktionsbetriebe gegeben werden. Nun haben die Betriebe detaillierte Betriebspläne aufzustellen (z. B. für Material, Arbeitskräfte, Kosten, Maschinenausnutzung, Produktion, Umlaufmittel, Absatz, Finanzergebnis usw.) und den Mittelinstanzen zur Bestätigung vorzulegen. Dieser Planungsvorgang wird als „Feinplanung“ bezeichnet. Bestätigte Betriebspläne haben Gesetzescharakter. Das P.-System beruht nicht auf wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern wird ausschließlich nach politischen Erwägungen praktiziert. Ausdruck dafür sind die häufigen Änderungen in den Methoden der P. und der Organisation der Wirtschaft. Wirtschaftswissenschaftler haben bisher vergeblich versucht, die P. nach ökonomischen Gesichtspunkten auszurichten (Wirtschaftswissenschaft). Eine „Fortentwicklung“ der P. verspricht sich die SED neuerdings von der vorgesehenen Einführung von Verflechtungsbilanzen. Das Nichtfunktionieren der Plandurchführung — besonders als Folge der Unmöglichkeit, exakt funktionierende Pläne überhaupt aufzustellen —, wird dadurch deutlich, daß die oberen Planungs- und Verwaltungsstellen immer wieder „operativ eingreifen“ müssen, um die ständig auftretenden Stockungen im Wirtschaftsablauf zu beheben. Beim obersten Leitungsorgan für die Industrie, dem Volkswirtschaftsrat, besteht zu diesem Zweck ein besonderer Dispatcherdienst, der „den kontinuierlichen Verlauf des Produktions- und Zirkulationsprozesses in der zentral- und örtlich geleiteten Industrie sicherstellen“ muß. (Wirtschaft, Dispatchersystem) Das Mißlingen aller bisherigen Wirtschaftspläne bereits nach wenigen Jahren ihrer Laufzeit war — im Zusammenhang mit gleichartigen negativen Entwicklungen in [S. 327]der SU — der Anlaß für ein neues Experiment des Zonenregimes, das seit Anfang 1961 unter der irreführenden Bezeichnung Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft angelaufen ist. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 326–327 Planschulden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plattform, Politische

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Laufe der Jahre entwickelte P. umfaßt sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie bezieht auch die genossenschaftlichen und die Reste von Privatwirtschaft ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Wirtschaftspläne werden nach vorangegangenen Absprachen mit den obersten sowjet. Planungsinstanzen durch das ZK der SED (genauer: die…

DDR A-Z 1965

Erwachsenenbildung (1965)

Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und heute als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wird, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d.h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle Erziehungsbereiche durchdringenden ideologischen Ausrichtung auf die bolschewistische Doktrin (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Von vornherein wurde das Erziehungsmonopol des Regimes auch für die E. geltend gemacht und das Volkshochschulwesen damit der Lenkung durch die [S. 116]den Verwaltungsapparat mehr und mehr beherrschende kommun. Partei (SED) unterstellt. Nach einer kurzen Periode, in der — wie auf anderen Erziehungsgebieten — der Idealismus deutscher Reformpädagogen von der Besatzungsmacht zugelassen worden war, das Volkshochschulprogramm sich aber mehr oder weniger in berufsfördernden Fortbildungskursen erschöpft hatte, begann 1948 die bewußte Lenkung der E. im Sinne ideologischer Planaufgaben; dementsprechend wurde die E. auch selbst Objekt der Planpolitik („Die Hörerzahl der Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen“). Im Sinne der Bedeutung, die das Regime der E. für die Erfüllung der Wirtschaftspläne und für die „Qualifizierung“ der „mittleren Kader“ in Staat, Partei und Wirtschaft beimaß, wurde aber nicht nur der Apparat des Volkshochschulwesens zentralisiert, seine ideologische Ausrichtung institutionell und personalpolitisch gesichert, sondern es wurden auch erhebliche Mittel für den Ausbau des Volkshochschulnetzes, die Vermehrung der vollamtlichen Leiter und Dozenten, ihre Schulung und angemessene Honorierung aufgewendet. Die E. näherte sich allerdings in Stoff und Methode mehr und mehr der kulturellen Massenarbeit und war von 1954–1957 auch der gleichnamigen Hauptabt. des Ministeriums für Kultur unterstellt. Andererseits schrumpfte der Wirkungsbereich der E. von Jahr zu Jahr ein. Das gesamte Einzelvortragswesen war bereits 1955 an die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse abgegeben worden, andere Aufgabengebiete fielen an die Technischen ➝Betriebsschulen, die Volkskunstkabinette, die technischen Kabinette, vor allem aber auch an das Fernstudium der Fachschulen. Neuerdings hat sich das Volkshochschulwesen, das dementsprechend auch seit 1957 wieder dem Volksbildungsministerium untersteht, zu einer allgemeinbildenden Abend-Schule für Erwachsene nach sowjetischem Muster umgebildet, nach den Lehrplänen und meist in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen sowie „mit dem Ziel, den vollen Abschluß der Grund-, Mittel- und Oberschule zu erreichen“. 1956 gab es 225 Volkshochschulen mit 2.015 Außenstellen in Gemeinden, 1836 in Betrieben und mit 478 hauptberuflichen Dozenten. Die Volkshochschulen haben auch die Aufgabe, die Dorfakademien anzuleiten und diese sowie die Betriebsakademien in ihrer pädagogischen Arbeit zu unterstützen. — Im II. Lehrabschnitt 1961/62 waren zu den „Gesamtlehrgängen“ 51.619 Hörer eingeschrieben. 19.724 bereiteten sich auf ein Fachschulstudium, 2.415 auf eine Sonderreifeprüfung vor. 23,7~Mill DM Ost wurden 1960 für die Volkshochschulen aufgewendet. (Kulturpolitik, Erziehungs- und Bildungswesen, Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 115–116 Erschwerniszuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erzeugnisgruppen

Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1969 1975 1979 Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und heute als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wird, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt,…

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Tarnorganisationen (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun. und politisch unentschiedene Kreise bearbeiten. Sollen kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen die gesellschaftliche und politische Ordnung der freien Welt vorbereiten. T. arbeiten oft mit scheinbar harmlosen Aushängeschildern wie „gesamtdeutsche Gespräche“, „Friedensaktionen“, „Kampf dem Atomtod“, „Krankenhäuser statt Kasernen“. Es gibt T. im Weltmaßstab mit Mitgliederzahlen, die z. T. in die Millionen gehen: WGB, WBDJ, Weltfriedensbewegung, Intern. Demokr. Frauen-Föderation, Intern. Studentenbund, Weltbund Intern. Lehrerverbände (FISE). Unter den übrigen T. sind besonders wichtig: Weltbund der Widerstandskämpfer (FIR), Weltföd. der Wissenschaftler, Intern. Verband Demokr. Juristen (Vereinigung Demokr. Juristen Deutschlands), Intern. Rundfunk-Org. Neben intern, und die BRD umfassenden T. gibt es kleine, z. T. örtliche T., die als „Aktionsausschüsse, Kreise, Komitees“ o. ä. auftreten. Sie sind gefährlich, weil sie sich örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten anpassen und in der Lage sind, Mißstimmungen auch kleinerer Personengruppen auszunutzen. Die T. in der BRD werden gesteuert von der zuständigen Abt. des ZK der SED und des BV des FDGB (Deutschlandpolitik, Teil 5) Als Drahtzieher und zum Teil auch als Leiter der T. wirken auch eingeschleuste Agenten und Funktionäre der verbotenen KPD. Zeitweise gab es Hunderte von T., doch viele sind erloschen. Denn sobald sie als Werkzeuge des Kommunismus entlarvt sind, stellen sie ihre Tätigkeit ein, um unter Führung der gleichen Leute, aber unter anderem Namen ihre Wühlarbeit wiederaufzunehmen. Wichtig waren bzw. sind folgende T.: Friedenskomitee der Bundesrepublik; Demokratischer Kulturbund Deutschlands; Gesamtdeutscher Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft; Zen[S. 429]tralrat zum Schutz der demokratischen Rechte und zur Verteidigung junger Patrioten; Westdeutscher Flüchtlingskongreß. — Es empfiehlt sich, in Zweifels fällen Auskunft bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden einzuholen. Literaturangaben Albrecht, Ernst F.: Kontakte im Zwielicht… Infiltration im kommunalen Bereich. Godesberg 1960, Verlag für Publizistik. 92 S. *: Die dritte Norm der Generale Korfes, Lattmann … und Genossen … Köln 1960, Markus-Verlag. 36 S. (über „Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“.) Richter, Karl: Die trojanische Herde — Ein dokumentarischer Bericht. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 313 S. (Beleuchtet die Infiltrationsarbeit in der Bundesrepublik.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 428–429 Tarnfirmen, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TASS

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun. und politisch unentschiedene Kreise bearbeiten. Sollen kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen die gesellschaftliche und politische Ordnung der freien Welt vorbereiten. T. arbeiten oft mit scheinbar harmlosen Aushängeschildern wie „gesamtdeutsche Gespräche“, „Friedensaktionen“, „Kampf dem Atomtod“, „Krankenhäuser statt…

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Schiffahrt (1965)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der rd. 635.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich noch in privaten Händen von etwa 550 bis 600 Schiffseignern. Der Einsatz des gesamten Schiffsparks wird staatlich gelenkt. Der VEB Deutsche Binnenreederei, Sitz Berlin, ist der Hauptfrachtführer für Wassertransporte innerhalb der SBZ. Die privaten Betriebe können selbständig keine Frachtverträge abschließen, sondern nur Unterverträge mit der Deutschen Binnenreederei. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Binnenschiffahrt und Wasserstraßen im Ministerium für Verkehrswesen. Durch langfristige Charterverträge wird versucht, einen „halbstaatlichen Sektor“ in der Binnenreederei zu schaffen. Bis Ende 1968 hatten jedoch nur etwa 15 v. H. der Schiffseigner ihre Unterschriften dazu gegeben. — Die Leistungen der B. sind gegenüber der Vorkriegszeit erheblich gesunken. Dadurch ist der Anteil der B. am gesamten Gütertransport auf rd. ein Sechstel zurückgegangen. Durch die Unterlassung ausreichender Neuinvestitionen in den Binnenhäfen (Häfen) nach den vorangegangenen Demontagen in den Jahren 1945/46 ist die weitere Entwicklung der B. gehemmt. b) Seeschiffahrt. Vor dem Kriege waren in den Seehäfen des heutigen Gebiets der SB2 etwa 55 Dampfer, 20 Motorschiffe und 80 Segelschiffe beheimatet mit einer Gesamttonnage von rd. 60.000 BRT. Durch Kriegsschäden und Reparationen ging die gesamte Hochseeflotte verloren. Ab Kriegsende bis 1949 wurden auf den Werften der Zone nur Schiffe für die SU repariert (Schiffbau). Ab 1950 begann der Ausbau der Werften und der Neubau von Schiffen. Bis Ende 1963 erhöhte sich der Bestand der Hochseeflotte, z. T. durch Ankauf von Alttonnage, auf rd. 440.000 BRT. (Die BRD hatte Ende 1963 einen Schiffsbestand von 5,2 Mill. BRT.) Der Transportleistungsanteil der eigenen Hochseeflotte am gesamten Außenhandel der Zone über See betrug 1963 etwa ein Drittel. Die See-Sch. ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Deutsche Seereederei, Sitz Rostock. Für die Abfertigung in- u. ausländischer Schiffe in den Häfen der SBZ ist der VEB Deutsche Schiffsmaklerei (Sitz Rostock) zuständig. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft des Ministeriums für Verkehrswesen. Wirtschaftliches Leitungsorgan ist die Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft in Rostock. Regelmäßiger Linienverkehr wird mit den Häfen des Nord- und Ostseeraumes unterhalten. Einige Schiffe verkehren auf der Levantelinie nach Indien, Ostafrika, Albanien, Griechenland und dem Schwarzen Meer. Gemeinschaftslinien mit anderen Sowjetblockländern sind eingerichtet nach der Sowjetunion, Finnland und Ägypten. In einigen Welthäfen hat die Deutsche Seereederei bereits eigene Agenturen. Die Geschwindigkeit vieler Schiffe der SBZ entspricht nicht dem Weltstand. Häufig scheitern die Vertragsabschlüsse mit ausländischen Schiffsmaklern daran. Der Anschluß an den Weltstand wird noch längere Jahre in Anspruch nehmen. Nach Angaben der SBZ-Behörden war bis Ende 1963 nur für zwei der Übersee-Dienste die Rentabilitätsgrenze erreicht worden, Den vorliegenden Plänen zufolge soll die Hochseeflotte der SBZ bis 1970 auf rd. 950.000 BRT ausgebaut, d. h. praktisch, verdoppelt werden. Da die eigenen Werftkapazitäten dazu nicht ausreichen, [S. 375]ist der Ankauf von weiteren 30–35 Altschiffen im Ausland vorgesehen. Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 374–375 Schießbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schiffbau

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der rd. 635.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich noch in privaten Händen von etwa 550 bis 600 Schiffseignern.…

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Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1965)

Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU erstmals in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise, dann durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. 1955 S. 37 ff.) in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft eingeführt. Die Produktionsabgabe als Bestandteil des Industrieabgabepreises eines Produktes wird in der „volkseigenen“ Industrie grundsätzlich für ein Produkt nur einmal erhoben. Ist durch Bearbeitung oder Verarbeitung eines erworbenen Produktes ein neues Produkt mit anderen Eigenschaften entstanden, wird sie erneut berechnet. Zahlungspflichtig sind die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes des Produktes. Die Produktionsabgabe wird erhoben a) in einem Vomhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen gesetzlich festgelegten Abgabepreises oder b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Produktes oder c) in Form des Unterschiedsbetrages zwischen den Selbstkosten zuzüglich Gewinnanteil und dem Industrieabgabepreis. Die Sätze der Produktionsabgabe können differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktengruppen b) nach der Zweckbestimmung der Produkte c) nach betrieblichen Merkmalen. Wenn vom Ministerium der Finanzen die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt wurde, ist für die Ermittlung, Festsetzung, Erhebung, Kontrolle und Vollstreckung der Produktionsabgabe der Rat der Stadt oder des Kreises — Abt. Finanzen — zuständig. Für die Kontrolle der Produktionsabgabe wird weiterhin der Rat des Bezirkes — Abt. Finanzen — eingeschaltet. Zur Zahlung der Dienstleistungsabgabe sind die „volkseigenen Dienstleistungsbetriebe“ und die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie, soweit sie Dienstleistungen ausführen, verpflichtet. Mit der Einführung der PDA entfällt die Erhebung der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungssteuer und der Verbrauchsabgaben. Die sog. „Geldakkumulation“ der „volkseigenen“ Wirtschaft wird also durch die PDA und durch die Nettogewinnabführung dem Staatshaushalt zugeleitet. Durch diese „Zweigleisigkeit“, die als „Zwei-Kanäle-System“ bezeichnet wird, hat der Staat die Möglichkeit, einmal durch die Erfüllung des Produktionsabgabeplanes gleichzeitig die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne (nach dem Umfang und dem Sortiment der Ware) und zum anderen durch die Gewinnabführung die Qualität der Arbeit der Betriebe und deren Auswirkung auf die Erfüllung der Selbstkostensenkungsauflage und des Gewinnplanes zu kontrollieren (Kontrollfunktion und Erziehungsfunktion der PDA). Außerdem hat die Produktionsabgabe die Aufgabe, produktionslenkend und insbes. durch die starke Verbrauchsbelastung konsumtionsregulierend zu wirken. (In diesem Sinne wird von einer Regulativfunktion der PDA gesprochen.) Durch die Kurzfristigkeit und Stetigkeit der Abführungen soll die Haushaltsstabilität gesichert werden, d.h., der Staat soll eine gleichmäßig und schnell fließende Quelle an Geldmitteln laufend zur Verfügung haben. (Steuern) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 338 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsverhältnisse

Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU erstmals in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise, dann durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. 1955 S. 37 ff.) in…

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Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (1965)

Siehe auch: Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft: 1966 Neues Ökonomisches System (NÖS): 1969 1975 1979 1985 Irreführende Bezeichnung für die nach Abschluß der sowjet. Liberman-Diskussion in der SBZ eingeleiteten organisatorischen Veränderungen in der Wirtschaft. Westliche Sachverständige sind der Meinung, daß es sich dabei nicht um eine Abkehr von dem System der zentralen Wirtschaftsplanung handelt. Auch die mit dem angeblichen NöS. verbundenen Veränderungen gehen von der unbewiesenen These aus, daß die zentrale Planung einem auf Marktwirtschaft beruhenden Wirtschaftssystem überlegen sei. Die im Juli 1963 veröffentlichte „Richtlinie“ des Ministerrats über das NöS. geht in keinem Punkte über das hinaus, was einige Monate vorher vom ZK der KPdSU den auf Reformen des sowjet. Wirtschaftssystems drängenden Wirtschaftlern in der SU an „vermehrten Zuständigkeiten und Dispositionsbefugnissen“ zugestanden worden war. Damit erwies sich das Ulbricht-Regime wieder einmal mehr als der Nachahmer sowjet. Entwicklungen. — Der Hauptinhalt der „Richtlinie“ betrifft eine neue, umfassende Reorganisation der Wirtschaft und die Einführung angeblicher „ökonomischer Hebel“ zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft. Als solche „Hebel“ werden bestimmte Maßnahmen zur Gewährleistung von „Rentabilität“ und „Gewinn“ angekündigt. Eine Prüfung dessen, was damit gemeint ist, zeigt, daß die Kommunisten mit diesen Vokabeln einen ganz anderen Begriffsinhalt verbinden, als in der westlichen Marktwirtschaft üblich ist. Die beiden neu verwendeten Begriffe bedeuten das gleiche, wie die von ihnen bisher gebrauchten Begriffe „Selbstkostensenkung“ und „Arbeitsproduktivitätssteigerung“. Gewinn und Rentabilität im marktwirtschaftlichen Sinne kann es nur dort geben, wo die Unternehmen (Produzenten) freie Entscheidung über Produktion und Absatz haben und wo marktwirtschaftliches Verhalten möglich ist. Dazu gehört, daß ungebundene Marktpreise den Bedarf anzeigen und die Produktion regulieren. Das alles fehlt auch in dem NöS. der SED. Die damit eingeleiteten Veränderungen betreffen im übrigen nicht die oberste Planungs- und Anleitungsebene, sondern ausschließlich solche Instanzen, die mit der Durchführung der vorgegebenen zentralen Pläne befaßt sind. Die wichtigsten der organisatorischen Veränderungen sind: 1. Die Vereinigungen volkseigener Betriebe werden — wie das bis 1949 der Fall war — wieder finanzwirtschaftlich bilanzierende Organe. Die ihnen angeschlossenen Betriebe werden (nachdem sie seit 1952 nicht als Betriebsteile der VVB galten) der vollen Weisungsbefugnis der VVB-Leitungen unterstellt. Die Bilanzen der Betriebe sind wieder Teilbilanzen der VVB. 2. Die örtliche Industrie, die seit 1958 den Bezirkswirtschaftsräten unterstellt war, wird dem Volkswirtschaftsrat unterstellt, wobei neue Wirtschaftsräte der Bezirke zwischengeschaltet sind. Durch diese Maßnahmen wird die 1958 unter der Bezeichnung „Dezentralisation“ durchgeführte Reorganisation der Wirtschaft wieder rückgängig gemacht. Die in der „Richtlinie“ festgelegten Veränderungen zielen auf eine straffe Rezentralisierung ab, obwohl gewisse Aufgaben der Bilanzierung im Vorstadium der Planaufstellung von der Staatlichen Plankommission auf die neuen Vereinigungen volkseigener Betriebe übertragen werden. Die VVB sind hierbei lediglich Hilfsorgane der zentralen Planungsstellen ohne eigene Entscheidungsbefugnisse. Die Einführung des „Neuen ökonomischen Systems“ war zeitlich verbunden mit der Einführung des Produktionsprinzips in der SED und in den staatlichen Organen, d.h. mit dem Bemühen der Parteiführung um verstärkte Einflußnahme und Kontrolle in der Wirtschaft. Entsprechend wurde die mit der Einführung des NöS. verbundene Absicht der Partei klargestellt: „Das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft … dient … der weiteren Festigung und Entwicklung des demokratischen Zentralismus in der Wirtschaftsführung“ (Ulbrichtrede lt. „Neues Deutschland“ vom 26. 6. 1963). Durch das Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus wird bekanntlich in kommunistisch beherrschten Ländern der Führungsanspruch der Parteispitze in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft abgesichert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 306 Neuerer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neukirchen, Heinz

Siehe auch: Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft: 1966 Neues Ökonomisches System (NÖS): 1969 1975 1979 1985 Irreführende Bezeichnung für die nach Abschluß der sowjet. Liberman-Diskussion in der SBZ eingeleiteten organisatorischen Veränderungen in der Wirtschaft. Westliche Sachverständige sind der Meinung, daß es sich dabei nicht um eine Abkehr von dem System der zentralen Wirtschaftsplanung handelt. Auch die mit dem angeblichen NöS. verbundenen…

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Genossenschaften (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der (individuellen!) Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen Revolution im Jahre 1917 (besonders in der Landwirtschaft) und die die politische Macht der Bolschewisten bedrohende Wirtschaftskrise Anfang der zwanziger Jahre haben zu einer Änderung der Marxschen Auffassung von der Bedeutung der G. geführt. Das auf diesem historischen Hintergrund von Lenin formulierte evolutorische „Genossenschaftsprogramm“ ist für die SBZ seit 1945 gültig: Die selbständig Wirtschaftenden sollen über die Vergenossenschaftung der Handels- und Kreditfunktionen („einfache“ G.) zur Vergenossenschaftung der Produktion (Produktions-G. = „höhere“ G.) geführt werden. a) Auf der Grundlage dieser Lehre gelangten die nach dem Zusammenbruch in der SBZ bestehenden G. — nahezu ausschließlich Handels- und Kredit-G. — zu erhöhter Bedeutung. Die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wurde ihnen schon 1945 bzw. Anfang 1945 durch SMAD-Befehl gestattet. Die G. konnten entsprechend ihren traditionellen Prinzipien (Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung) arbeiten. Eine rege Werbung erhöhte die Zahl der Mitglieder. Der Nutzen der G. für das kommun. System lag in den ersten Jahren auf wirtschaftlichem Gebiet: teilweise Übernahme der Kreditfunktionen der geschlossenen Banken und besonders der Handelsfunktionen des liquidierten privaten Großhandels bis zum Aufbau eines leistungsfähigen staatlichen Handels- und Kreditapparates. In dieser Periode konnten die G. ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausdehnen und z. T. eine Monopolstellung erreichen (z. B. erfolgte die Düngemittelzuteilung ausschließlich über G.) Im Rahmen der 1948 beginnenden Wirtschafts-Planung hatten die G. organisatorische Aufgaben zu übernehmen (Aufschlüsselung der Pläne, statistische Berichterstattung, Versorgung der Betriebe mit Produktionsmitteln usw.). [S. 149]Gleichzeitig wurde ihre Wirtschaftstätigkeit in die zentrale Planung einbezogen. Parallel dieser Entwicklung erfolgte die Einengung und Beseitigung der genossenschaftlichen Demokratie durch Übernahme zentraler Positionen innerhalb der G. durch systemfreundliche Funktionäre. Die G. verloren also ihre wirtschaftliche Selbständigkeit und wurden zur Aufgabe ihrer Prinzipien gezwungen. Sie hörten auf, G. im traditionellen (westlichen) Sinne zu sein. Zwar behielten sie ihre wirtschaftlichen Funktionen — diese blieben Grundlage ihrer Macht den Mitgliedern gegenüber —, jedoch trat nun ihr gesellschaftspolitischer Nutzen für das System in den Vordergrund: Über die G. erfolgte der Angriff der SED auf die kleinen und mittleren selbständigen Existenzen. Mehr und mehr war es — seit 1948/50 — Aufgabe der G., die (Wirtschafts-) Politik der Partei ihren Mitgliedern gegenüber zu vertreten und durchzusetzen. Seit Beginn der Kollektivierung 1952 bedeutete das insbesondere, die G.-Mitglieder zum Eintritt in PG zu bewegen. In dem Maße, wie die Bildung von PG fortschritt, wurden traditionelle G. überflüssig. Ihre Einrichtungen wurden, in der Regel unter Ausschluß der Liquidation der G., von den neu gebildeten PG übernommen. Zu den G., die nach 1945 in diesem Sinne tätig waren, zählten vor allem die Raiffeisen-G. (ländliche ➝Genossenschaften) und die Einkauf- und Liefer-G. des Handwerks. a) Während die Existenz der Handels- und Kredit-G. mit der Vollendung des „Aufbaus des Sozialismus“ endet, sind die Produktionsgenossenschaften (PG) ein Endziel dieser Entwicklungsperiode. Ihrer formalen Struktur nach sind sie mit den traditionellen Produktiv-G. identisch. Wie bei diesen ist ihr Ziel, selbständig Wirtschaftende als Mitglieder zu gewinnen. Während aber die traditionelle Produktivgenossenschaft durch Vergenossenschaftung von Produktionsfunktionen die Rentabilität der Betriebe verbessern und so die Selbständigkeit der Mitglieder erhalten will (bzw. Unselbständigen durch Teilnahme an Unternehmerfunktion und Unternehmerlohn eine relative Selbständigkeit ermöglichen will), stehen die „sozialistischen“ PG im Dienst des kollektiven Erwerbs mit dem Ziel, die Selbständigkeit der Mitglieder zu beseitigen. Die Methode ist der Entzug der individuellen Verfügungsgewalt über die in Privateigentum stehenden materiellen Produktionsfaktoren (Boden, Kapital) durch Einbringen in die „G.“ (genossenschaftlich-sozialistisches Eigentum) und die Übertragung der Unternehmerfunktion auf das Kollektiv, wobei dieses durch systemfreundliche Personen repräsentiert werden soll. Als Besonderheit ist zu bemerken, daß in den landwirtschaftlichen PG aller kommun. Länder mit Ausnahme der SU der in die PG eingebrachte Boden rechtlich Privateigentum geblieben ist. Diese Tatsache hat jedoch nur formale Bedeutung, sie soll dem „Besitzinstinkt“ der „kleinen Warenproduzenten“ Rechnung tragen. Der totale Entzug der Verfügungsgewalt und die praktische Unmöglichkeit des Austritts aus der PG bedeuten de facto Enteignung. Die PG haben also die Aufgabe, den Selbständigen die wirtschaftliche Basis ihrer Selbständigkeit zu entziehen und sie dadurch in wirtschaftliche, politische und schließlich persönliche Abhängigkeit vom kommun. (Wirtschafts-) System zu bringen. G. im Kommunismus dienen also nicht der Förderung, sondern der — ersatzlosen — Liquidation der Wirtschaft ihrer Mitglieder. Da sich die angesprochenen Schichten gegen diese wirtschaftliche Entmachtung und den persönlichen Freiheitsentzug wehren, jedenfalls aber nicht freiwillig in PG eintreten, werden wirtschaftliche Anreize (z. B. Steuervergünstigungen, bevorzugte Belieferung mit Produktionsmitteln, hohe Preise für die Produkte, billige Kredite), politische und psychologische Druckmittel angewandt. (Zwangskollektivierung) Rein ökonomisch sind die PG in der kommun. Planwirtschaft besser zu handhaben: sie lassen sich wegen ihrer Größe besser in die Volkswirtschaftspläne einbeziehen und von innen und außen — sowohl wirtschaftlich (Planerfüllung) als auch politisch — leichter kontrollieren als Individualbetriebe. Die Kontrollmöglichkeit von außen kann noch dadurch erhöht werden, daß der Produktionsfaktor Kapital sich ganz oder teilweise im Eigentum des Staates befindet, (LPG, MTS) Die zentrale Aufgabe der PG ist die Erfüllung der durch die Volkswirtschaftspläne vorgegebenen Produktionsauflagen. Im einzelnen bestehen Landwirtschaftliche PG, PG des Handwerks, PG werktätiger Fischer (Fischerei), Gärtner-PG (Gartenbau). Aus den genannten Gründen ist die PG auch in neue Bereiche vorgedrungen. so gibt es z. B. PG der Künstler und „Kollegien der Rechtsanwälte“ (Rechtsanwaltschaft). c) Eine Sonderstellung in diesem System nehmen die Konsumgenossenschaften ein. Sie sind die einzigen G., die Nichtselbständige als Mitgl. haben. Sie sind einerseits eine politische Massenorganisation und haben andererseits innerhalb des staatlichen (Güter-) Verteilungsapparates bestimmte Funktionen zu erfüllen. (Handel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 148–149 Generalstaatsanwalt der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften, Ländliche

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der (individuellen!) Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen…

DDR A-Z 1965

Frauenarbeit (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art.~7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2), die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter seien verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am Arbeitsprozeß teilzunehmen, ihre schöpferischen Fähigkeiten zu entwickeln. Zugleich sollen sie „ihrer hohen gesellschaftlichen Aufgabe“ als Mütter gerecht werden. Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung der Wirtschaftspläne als notwendig. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl beträgt etwa 45 v. H. (1964 waren 70 v. H. aller arbeitsfähigen Frauen berufstätig.) Auch in typischen Männerberufen werden Frauen beschäftigt. Wegen des Arbeitskräfte-Problems wird die Halbtagsarbeit für Frauen mit Familie in zunehmendem Maße propagiert (Hausfrauenbrigaden). Nachtarbeit ist zulässig. Der besondere Arbeitsschutz für Frauen ist stark eingeschränkt. Zwar ist die F. für eine ganze Reihe von Tätigkeiten verboten, doch gilt das Verbot nicht, wenn die Produktionstechnik die Frauen angeblich nicht gefährdet. Der Schutz für schwangere und stillende Mütter beschränkt sich auf das Verbot von Arbeiten, „die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle Leben und Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes gefährden könnten“ (§~129 Abs.~2 des Gesetzbuches der Arbeit). Stillenden Müttern sind lediglich für die Dauer von höchstens 6 Monaten nach der Niederkunft täglich 2 Stillpausen von je 45 Minuten ohne Lohnausfall zu gewähren (§ 22 a.a.O.). (Arbeitspolitik, Familienpolitik, Mutterschutz, Unterhalt, Gleichberechtigung der Frau) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 139 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenausschüsse

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art.~7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2), die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter seien verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am…

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Lebensstandard (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der BRD. Eine vierköpfige Familie der „gehobenen Verbrauchergruppe“ mußte z. B. Mitte 1960 für die Warenmenge, die dem Verbrauch einer gleich großen Familie in Westdeutschland entsprach 29 v. H. mehr Geld aufwenden als die vergleichbare Familie in der BRD. Seitdem hat sich die Situation nur ganz wenig zugunsten der mitteldeutschen Bevölkerung geändert, denn bei solchen Vergleichen ist die unterschiedliche Entwicklung der Durchschnittslöhne (Lohnpolitik) einzubeziehen. 1963 z. B. lagen die nominellen Bruttolöhne der Arbeitnehmer in der SBZ um rund 30 v. H. unter dem Stand der westdeutschen Arbeitnehmer. Da das Zonenregime keine nachprüfbaren statistischen Zahlen veröffentlicht, kann der effektive Rückstand des materiellen L. nur an Hand bekanntgegebener statistischer Zahlen aus anderen Bereichen geschätzt werden. Westdeutsche Sachverständige nehmen an, daß der Rückstand der SBZ Ende 1963 — bei Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft der Geldeinnahmen der Bevölkerung — zwischen 40 und 50 v. H. betragen hat. Neben den Lebenshaltungskosten sind für den L. folgende Momente von Bedeutung. 1. Die Entwicklung zur Zentralverwaltungswirtschaft (Wirtschaft) hatte zur Folge, daß sich der L. mehr und mehr dem der SU annäherte, also die für diese Wirtschaftsordnung typischen Disproportionen und zeitlichen oder örtlichen Zerrungen aufweist. Das ideologisch bestimmte System der staatlichen Wirtschaftsplanung verursacht seinem Wesen nach immer wiederkehrende Versorgungslücken, die den L. der Zonenbevölkerung wesentlich beeinflussen. 2. Die kommun. Agrarpolitik führt dazu, daß Grundnahrungsmittel, auch solche, die das Gebiet früher im Überfluß erzeugte, häufig entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen erhältlich sind (z. B. Butter, Zucker, Fleisch). 3. Die Konsumgüterversorgung wird aus wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten immer noch quantitativ und qualitativ zugunsten des Produktionsmittelprimats vernachlässigt. 4. Eine dünne Schicht von Parteifunktionären, Angehörigen der Intelligenz und anderer Mangelberufe bezieht Löhne und [S. 257]Gehälter, die ein Mehrfaches der Durchschnittseinkommen ausmachen. Die Masse der Arbeitnehmer kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistungen erreichen, da die höheren Lohngruppen auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Arbeitsnormen heraufgesetzt werden. 5. Das „Bildungsprivileg der Besitzenden“ ist mit Hilfe des Zulassungsverfahrens, eines reich dotierten Stipendien-Wesens und der allgemeinen Gesinnungskontrolle weitestgehend an „Arbeiter- und Bauernkinder“ übergegangen, die dafür Beschränkungen in der Berufswahl und im Berufsweg in Kauf nehmen müssen. 6. Kulturgüter sind erschwinglich, werden der Bevölkerung auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Kulturpolitik, kulturelle Massenarbeit, Volkskunst, Laienkunst) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienst der politischen und der Produktionspropaganda und werden insoweit von der Bevölkerung abgelehnt. 7. Das System der sozialen Leistungen (Sozialversicherungs- u. Versorgungswesen) wird ebenfalls vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Ausschöpfung aller Arbeitskräftereserven gehandhabt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 256–257 Lebensmittelkarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der BRD. Eine vierköpfige Familie der „gehobenen Verbrauchergruppe“ mußte z. B. Mitte 1960 für die Warenmenge, die dem Verbrauch einer gleich großen Familie in Westdeutschland entsprach 29 v. H. mehr Geld aufwenden als die…

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Schule (1965)

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle ist das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens …“ (1959) getreten. Die allgemeinbildende Schule für alle Kinder ist nach diesem Gesetz nicht mehr die achtstufige Grundschule, sondern die „zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“. Sie muß allerdings erst schrittweise bis zum Herbst des Jahres 1960 in allen Kreisen geschaffen werden. Soweit sie schon vorhanden ist, gilt die zehnjährige Vollschulpflicht. Die Oberschule, die eine Unterstufe (Klasse~1 bis 4) und eine Oberstufe (5 bis 10) umfaßt, hat nach dem Schulgesetz die Aufgabe, die Grundlage für die berufliche Ausbildung und alle weiterführenden Bildungseinrichtungen zu schaffen. „Der Weg von der Oberschule über die Berufsbildung ist der Hauptweg zur Entwicklung des Fach- und Hochschulnachwuchses.“ Es gibt folgende Wege zur Hochschule: 1. Nach dem Besuch der 10klassigen polytechnischen Oberschule eine dreijährige Berufsausbildung mit gleichzeitiger Vorbereitung auf die Reifeprüfung in Abiturklassen der Berufsschulen. 2. 10 Jahre Oberschule, zwei Jahre Berufsausbildung, danach Fachschulstudium. Das bestandene Examen berechtigt in der Regel zum Hochschulstudium in der entsprechenden Fachrichtung. 3. Nach der Zehnklassenschule und der Berufsausbildung Besuch einer Betriebsoberschule, die zur Reifeprüfung führt — neben der Berufsarbeit. 4. Besuch von Oberschullehrgängen, die in Verbindung mit Volkshochschulen oder als Abendoberschulen bestehen — neben Berufsarbeit. (Erwachsenenbildung). 5. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Sonderreifeprüfung — neben Berufsarbeit. 6. Besuch der Arbeiter- und Bauern-Fakultät. 7. Außerdem gibt es weiterhin die 12klassige allgemeinbildende (nunmehr auch) polytechnische Oberschule, die kurz als erweiterte Oberschule bezeichnet wird (vierstufig, im Anschluß an die achte Klasse der Oberschule). Falls die Absolventen der erweiterten Oberschule nicht während ihrer Schulzeit einen praktischen [S. 379]Beruf erlernt haben, haben sie vor der Aufnahme des Studiums ein berufspraktisches Jahr (praktisches Jahr) unter Anleitung der Hochschule oder Universität zu absolvieren. [S. 378] [S. 379] Die Verlängerung der Vollschulpflicht und angebliche Erhöhung des Niveaus der Bildung wird vor allem durch den Hinweis auf die Fortschritte der Technik, die für den Sozialismus notwendige hohe Arbeitsproduktivität und die Anforderungen der werdenden sozialistischen Gesellschaft begründet. „Die Schule hat die Jugend auf das Leben und die Arbeit im Sozialismus vorzubereiten, sie zu allseitig polytechnisch gebildeten Menschen zu erziehen und ein hohes Bildungsniveau zu sichern. Sie erzieht die Kinder und Jugendlichen zur Solidarität und zu kollektivem Handeln, zur Liebe zur Arbeit und zu den arbeitenden Menschen und entwickelt alle ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten zum Wohle des Volkes und der Nation“ (§ 3 des Schulgesetzes). Die „Liebe zu den arbeitenden Menschen“ umfaßt nach den offiziellen Verlautbarungen auch die Liebe zu der Partei der Arbeiterklasse, d.h. zur SED. Es fehlen auch nicht die propagandistischen Hinweise auf „Frieden“, „Völkerfreundschaft“ — „insbesondere“ auf die Freundschaft zur SU. Das neue Schulgesetz distanziert sich von der Lernschule der Stalinzeit, insofern sie die Lehrer auf „eine fortschrittliche Unterrichtsmethodik, die auf der Aktivität und Selbsttätigkeit der Schüler beruht“, verpflichtet, die polytechnische Bildung und Erziehung als den Grundzug des Unterrichts herausstellt und überhaupt die enge Verbindung der Bildung und Erziehung mit der produktiven Arbeit und der Praxis des „sozialistischen Aufbaus“ fordert. Gleichwohl hält die SBZ ausdrücklich — wie bisher — an der „Systematik“ des Unterrichts, d.h. an der Reglementierung des systematischen Aufbaus der einzelnen Lehrgänge durch „staatliche Lehrpläne“ und an dem Postulat der „Wissenschaftlichkeit“, d.h. an der Monopolstellung des Marxismus-Leninismus fest. Sie versucht auch nach wie vor, das Schulleben in Übereinstimmung mit dem für den Kommunismus charakteristischen Mechanismus zentralgesteuerter (planrationaler) gesellschaftlicher Änderungen zu gestalten. So wird die Arbeit der Sch. durch ein System von Plänen gesteuert, deren Grundlage der detaillierte Lehrplan ist, der den Rang einer staatlichen Verordnung hat. Die Sch. haben folgende Pläne zu erstellen: Jahresarbeitsplan der Schule; Pläne der Klassenleiter; Stoffverteilungspläne der Leiter und Erzieher der Horte und Internate. Dazu kommen Pläne der zahlreichen sonstigen Gruppen, die mit der Sch. verbunden sind: des Elternbeirats, der SED-Schulorganisation, der Lehrergewerkschaft und anderer. Die Oberschüler werden auf der Unterstufe in der Form des Anfangs- und fachvorbereitenden Unterrichts, auf der Oberstufe in der Form des Fachunterrichts unterrichtet. Mit der 5. Klasse beginnt der Unterricht in den Fächern Russisch, Geschichte, Erdkunde, Biologie. In den nächsten Klassen folgen Physik (ab Klasse 6) und Chemie (ab~7), die 2. (fakultative) Fremdsprache (Englisch oder Französisch), Technisches Zeichnen (ab~7), Staatsbürgerkunde (ab 9), Einführung in die sozialistische Produktion in Industrie und Landwirtschaft und der Unterrichtstag in der Produktion (ab Klasse~7), dem das Werken (ab Klasse 1 bis 6 mit 1 oder 2 Stunden) voraufgeht. In der 7.~Klasse entfallen 12 von 33 Wochenstunden auf die vier mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer, in der 10. sind es 15 von 34 Wochenstunden. Das Gewicht dieser Fächer wird durch die für die polytechnische Bildung besonders vorgesehenen Fächer noch verstärkt. Das für die Vermittlung der kommun. Ideologie wichtigste Fach ist die Geschichte, wenn auch jedes Schulfach verpflichtet ist, einen Beitrag zur weltanschaulich-politischen Erziehung zu leisten. Im Literaturunterricht wird neben dem sog. „nationalen Kulturerbe“ (klassische Dichtung) vor allem die russische und die kommun. Literatur (insbesondere die Sowjetliteratur und die „sozialistische“ Literatur der Zone) behandelt. Die erweiterten Oberschulen haben naturwissenschaftliche, neu- und altsprachliche Zweige. Die größte Zahl der Schüler besucht den naturwissenschaftlichen Zweig (nur zwei Fremdsprachen). Die altsprachlichen Zweige beginnen mit Latein in der 9., Griechisch folgt in der 10. Klasse. Neben Russisch wird an den sonstigen Zweigen vornehmlich Englisch und Latein, weniger Französisch, betrieben. Seit 1. 9. 1960 haben alle erweiterten Oberschulen eine berufliche Grundausbildung zu vermitteln, ab 1962/63 die volle Berufsausbildung. Das Regime war bis vor einigen Jahren bemüht, den Unterschied zwischen Land- und Stadtschulen mit Hilfe eines einheitlichen Lehrplanes zu überwinden. Dem entsprach auch der Versuch, die wenig gegliederten Landschulen durch achtklassige Zentralschulen in günstig gelegenen Orten zu ersetzen. 1945 gab es rund 4.000 einklassige Schulen, 1960 wurde die letzte aufgelöst. Die Zentralschulen werden allmählich in zehnklassige Oberschulen verwandelt. Seit 1956 ist das Regime bemüht, der Landschule einen besonderen Inhalt zu geben. Sie hat sich nach den geltenden Lehrplänen weniger mit produktiver Arbeit in der Industrie als in der Landwirtschaft zu beschäftigen, was sich auch auf die anderen Fächer auswirkt. Damit soll offenbar der Landflucht vorgebeugt werden. Das neue Schulgesetz hat die vorhandenen Horte und Internate „als feste Bestandteile der Schule“ definiert. Damit hat es eine organisatorische Basis für die Verwandlung von Schulen in Tagesheim- bzw. Ganztagsschulen geschaffen. Der Hort hat „den Schülern beim Lernen zu helfen und für eine erzieherisch wertvolle Freizeitgestaltung und gute Betreuung der Schüler während des ganzen Tages zu sorgen“. Ein wichtiges, vielleicht das entscheidende Motiv der Schaffung von Tagesheimschulen ist in der verstärkten Rekrutierung von Frauen für die berufliche Tätigkeit gegeben. Das Regime ist bestrebt, die Eltern (Elternbeiräte), die Massenorganisationen, Volksvertretungen, staatlichen Behörden und SED-Organe für die Arbeit der Schule zu mobilisieren. Die „staatlichen Organe“ werden ebenso auf die Unterstützung der Schule verpflichtet wie die „volkseigenen“ Betriebe und LPG. Letztere werden sogar für die Durchführung des Unterrichts in der Produktion „verantwortlich“ gemacht (Patenschaftsverträge). [S. 380]Neben den angegebenen Schultypen gibt es noch Schulen mit erweitertem Russischunterricht (von der 3. Klasse an mit 5 oder 6 Wochenstunden); Kinder- und Jugendsportschulen (von der 5. Klasse an 6 bis 7 Wochenstunden Turnen) und Sonderschulen für blinde, gehörlose, taubstumme blinde, sehschwache, schwerhörige, sprach- gestörte, körperbehinderte und bildungsfähige schwachsinnige Kinder und Jugendliche (Hilfsschulen). Mitglieder des Kreuz- und Thomanerchores werden schulisch besonders betreut. Im sog. zweisprachigen Gebiet der Bezirke Cottbus und Dresden gibt es Oberschulen und erweiterte Oberschulen mit sorbischem Sprachunterricht und sorbische Oberschulen (Wenden). Eine Spezialoberschule für Russisch, die ausschließlich künftige Studenten der PH. Potsdam auf das Abitur vorbereiten soll, wird zur Zeit in Wiesenburg (Kr. Belzig) aufgebaut. Ab 1966 sollen die Absolventen als geschlossene Seminargruppen vom Slawistischen Institut der PH. Potsdam übernommen werden. Dort sollen sie Vorlesungen in russischer Sprache hören. Die staatliche Schulaufsicht wird von den Abt. für Volksbildung bei dem Rat des Kreises und dem des Bezirks und dem Ministerium für Volksbildung verkörpert. Der Direktor (an kleineren Schulen der Schulleiter) ist der Dienstvorgesetzte der pädagogischen und technischen Kräfte seiner Schule. Allerdings hat die SED-Schulorganisation die Rolle der „führenden Kraft“. Zu den pädagogischen Kräften gehört auch der hauptamtliche Pionierleiter. Nach der Beförderungsordnung vom 7. 4. 1960 werden Lehrern unter bestimmten Voraussetzungen folgende Titel verliehen: Oberlehrer, Studienrat, Oberstudienrat, Professor. Sie sind mit Beförderungszulagen zum Grundgehalt verbunden. Die Lehrergehälter sind niedriger als die Gehälter der entsprechenden Lehrergruppen in der Bundesrepublik und dürften in ihrem Realwert erheblich unter ihnen liegen. (Lehrerbildung) Zahlenangaben: Schüler an allgemeinbildenden Schulen der Klassen~1 bis 10 im Jahre 1963: 2.202.496 in 8.639 Schulen mit 102.017 vollbeschäftigten Lehrkräften; an 305 erweiterten Oberschulen unterrichteten 5.441 vollbeschäftigte Lehrkräfte 76.544 Schüler. 1963 bestanden 552 Sonderschulen mit 5.664 vollbeschäftigten Lehrkräften, die 66.688 Schüler unterrichteten. 64 v. H. der Abgänger der 8. Klassen sind 1962 nach Angaben des Ministers für Volksbildung zur 9. Klasse der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule, 13 v. H. zur erweiterten Oberschule übergegangen, während 23 v. H. die Schule verlassen haben und in das Berufsleben eingetreten sind. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 377–380 Schriftstellerverband, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schülerzeitungen

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle ist das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens …“ (1959) getreten. Die allgemeinbildende Schule für alle Kinder ist nach diesem Gesetz nicht mehr die achtstufige Grundschule, sondern die „zehnklassige…

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Industrieverwaltung (1965)

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 Die Industrie wurde nach der Errichtung der „volkseigenen“ Betriebe 1947 zunächst durch die Länderregierungen verwaltet. Mit der Erweiterung der Vollmachten der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) im Febr. 1948 begannen die Vorarbeiten für die erste planmäßige Organisierung der I. Unter der Oberleitung der DWK gab es seit Juli 1948 drei Gruppen von Industriebetrieben: 1. Betriebe, die der DWK direkt unterstanden, 2. Betriebe, die von den Länderregierungen verwaltet wurden, und 3. Betriebe unterer Gebietskörperschaften und der Genossenschaften. Für die Anleitung und Verwaltung der wichtigsten Industriebetriebe wurden von der DWK Zwischeninstanzen gebildet: Das Ministerium für Industrie und — von diesem angeleitet — die Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Die erste umfassende Reorganisation der I. erfolgte Ende 1950. Durch sie wurde das Ministerium für Industrie aufgelöst und durch zahlreiche Industrie-Fachministerien ersetzt. Gleichzeitig wurden viele bis dahin den Länderregierungen unterstehende Betriebe (VEB-L) in die zentrale Verwaltung der Fachministerien übernommen (VEB-Z) und eine Anzahl weiterer Industriezweigverwaltungen (VVB-Z) errichtet; die Länderverwaltungen mußten die restlichen ihnen bis dahin unterstellten Industriebetriebe als örtliche Industrie an die Kreiskörperschaften abgeben. Ende 1951 erfolgte eine zweite große Reorganisation. Die VVB in der bisherigen Form wurden aufgelöst, die angeschlossenen Betriebe wurden in selbständige Wirtschaftseinheiten umgewandelt (VEB). Mit der dritten großen Reorganisation (1958) wurden zahlreiche bis dahin zentralverwaltete Industriebetriebe den Räten der Bezirke und Kreise unterstellt; die örtliche Industrie gewann damit dem Umfang nach an Bedeutung. Seit Anfang 1963 ist die Rückgängigmachung der Reorganisation der I. vom Jahre 1958 eingeleitet. Die „territoriale“ Leitung und Verwaltung der Industrie hat sich ebenfalls nicht bewährt, da die örtlichen Dienststellen nicht in der Lage waren, die Betriebe fachlich anzuleiten. Das Neue ökonomische System der Planung und Leitung sieht vor, daß die „Örtliche Industrie“ wieder weitestgehend der zentralen Anleitung und Kontrolle unterstellt wird. Zu diesem Zwecke sind die Wirtschaftsverwaltungen bei den Räten der Bezirke reorganisiert worden. Die neuen Wirtschaftsräte der Bezirke sind doppelt unterstellt: fachlich direkt dem Volkswirtschaftsrat, verwaltungsmäßig den Räten der Bezirke. Nach vollständiger Durchführung aller vorgesehenen Reorganisationsmaßnahmen sollen in der Zuständigkeit der örtlichen Verwaltungen nur noch die reinen Versorgungsbetriebe (Verkehrsbetriebe, Elektrizitäts- und Gaswerke usw.) verbleiben. Die „Örtliche Industrie“ wird seit der neuerlichen Reorganisation Bezirksgeleitete Industrie genannt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 193 Industrie- und Handelskammer (IHK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Infiltration

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 Die Industrie wurde nach der Errichtung der „volkseigenen“ Betriebe 1947 zunächst durch die Länderregierungen verwaltet. Mit der Erweiterung der Vollmachten der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) im Febr. 1948 begannen die Vorarbeiten für die erste planmäßige Organisierung der I. Unter der Oberleitung der DWK gab es seit Juli 1948 drei Gruppen von Industriebetrieben: 1. Betriebe, die der DWK direkt unterstanden, 2. Betriebe, die von den…

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Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1965)

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der SBZ-Justiz entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, konnte also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten blieben bis Anfang 1950 zum größten Teil in den Konzentrationslagern. Mit Auflösung dieser Lager wurden nach sowjetamtlichen Angaben 5.504 Verurteilte vorzeitig auf freien Fuß gesetzt, während der größte Teil der Verurteilten in die SU deportiert wurde, der Rest wurde in Strafanstalten der SBZ eingeliefert. Die in sowjet. Besserungsarbeitslager (ITL) überführten Verurteilten blieben für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet war. Nachdem die Sowjets Anfang 1954 6.143 Gefangene, die von SMT verurteilt worden waren und ihre Strafen zum Teil in der SBZ, zum Teil in der SU verbüßten, vorzeitig aus der Haft entlassen hatten, teilte der sowjet. Hohe Kommissar im Okt. 1954 dem sowjetzonalen Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der SBZ gelegenen Strafanstalt verbüßen, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser Verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der SBZ übertragen worden. (Gnadenrecht, Rechtswesen) Mitte 1955 setzte Wilhelm ➝Pieck einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von zwei bis fünf Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten dann vorzeitige Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten (Amnestie). Weitere Begnadigungen und vorzeitige Haftentlassungen folgten 1956 und 1957, so daß sich heute nur noch wenige SMT-Verurteilte in den Strafanstalten der SBZ befinden. Seit dem Inkrafttreten des „Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR zusammenhängen“ am 27. 4. 1957 (GBl. 1957, S. 237 und S. 285) sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjet. Streitkräfte oder [S. 392]deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die SU, gegen Armeeangehörige oder deren Familienangehörige gerichtet oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind. (Rechtshilfeabkommen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 391–392 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisierung

Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der SBZ-Justiz entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer…

DDR A-Z 1965

Militärgerichtsbarkeit (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde über Anklagen wegen militärischer Delikte vor den ordentlichen Gerichten unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. Nunmehr richten sich Aufbau und Zuständigkeit der M. nach dem Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Auf[S. 284]gaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung) vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 71). Danach wird die M. „von dem Obersten Gericht, bei dem ein Kollegium für Militärstrafsachen gebildet wird, von den Militärobergerichten und Militärgerichten ausgeübt“. Die Gerichte für Militärstrafsachen werden als „Organe der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet, die als Teile des Gerichtssystems der „DDR“ zu arbeiten haben. Sie sollen durch ihre Tätigkeit die Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege in der Nationalen Volksarmee und den Organen des Wehrersatzdienstes verwirklichen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Kampf gegen die Angriffe auf die militärische Sicherheit und die Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft dieser Organe führen (§ 2). Die Leitung der Rechtsprechung liegt auch hier beim OG (Gerichtsverfassung). Die Militärgerichte sind nicht nur für die Rechtsprechung gegenüber Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, „die durch Spionage, Diversion oder Sabotage die militärische Sicherheit gefährden“ (§ 4). Die Militärrichter des OG werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer auf 4 Jahre gewählt. Für denselben Zeitraum werden die Richter der Militärobergerichte und der Militärgerichte auf Vorschlag des Nationalen Verteidigungsrates vom Staatsrat gewählt (§ 10). Anzahl und Einsatz der Militärrichter werden vom Minister für Nationale Verteidigung bestimmt (§ 11). Die die Richter wählenden Organe sind auch für ihre vorzeitige Abberufung zuständig. In den Stäben, Truppenteilen, Einheiten und Dienststellen der Nationalen Volksarmee und der Organe des Wehrersatzdienstes werden Militärschöffen auf die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 16). Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeit festgelegt (§ 19). Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zuständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Major/Korvettenkapitän oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Im Gegensatz zu den Bezirksgerichten haben die Militärobergerichte zwar auch ein Plenum, aber kein Präsidium. Für die Organisierung der Tätigkeit des MilOG und seines Plenums ist der Leiter des MilOG allein verantwortlich. Das MilOG-Plenum entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen der MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärsstrafsenate des Kollegiums des OG. Für die Revision der MilOG und MilG, die politische, fachliche und militärische Qualifizierung der Militärrichter ist die im Ministerium der Justiz neu gebildete Hauptabteilung Militärgerichte zuständig. Der Leiter dieser Hauptabteilung ist in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt. (Militärstaatsanwaltschaft, Militärstrafrecht, Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 283–284 Militärbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militarismus

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde über Anklagen wegen militärischer Delikte vor…

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Besatzungspolitik (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der vier Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die Sowjet. Verwaltungsspitze wurde die Sowjet. Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst. Von Anfang an legte die SMAD die Kontrollrats-Direktiven willkürlich aus und erließ selbständige Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten. Am stärksten wirkte die einseitige Auslegung der Direktiven zur Bodenreform, zur Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ und der Rahmenbestimmungen zum Schutze der Besatzungsarmeen. Die Wirtschaft, vor allem die Industrie, erlitt durch die rücksichtslose Demontage- u. Reparations-Politik der SMAD große Schäden. Die SMAD, die ein Veto hatte, ließ nur solche Kontrollratsbeschlüsse zu, die ihr zusagten. So wurde der Kontrollrat bald gelähmt, eine gemeinsame B. war gescheitert. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Regierung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Apparat, der jedoch schon auf der untersten Stufe sowjetisch gelenkt wurde. Die B. hatte zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaft, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Nachdem alle Pläne, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, gescheitert waren, ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik) Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung. Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Aufgaben wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz in Berlin-Karlshorst gebildet. Ihre Aufgabe bestand in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“. Die SKK behielt sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor, auch behielt sie alle anderen wesentlichen Kontrollen. Am 28. 5. 1953 erfolgte die Umwandlung der SKK in eine Hohe Kommission unter Ernennung W. S. Semjonows zum Hohen Kommissar und deren Verkleinerung auf ⅓ ihres vorhergehenden Umfanges (19. 6. 1954). Abhängig von der SU bleibt die „DDR“ auch, seitdem die SU sie aus taktischen Erwägungen dem Namen nach als „souveränen Staat“ (25. 3. 1954) behandelt. (Souveränität) [S. 66]Als Nachfolger Semjonows wirkte G. M. Puschkin zugleich als Botschafter und als Hoher Kommissar der SU vom 18. 7. 1954 bis 20. 9. 1955. Am 20. 9. 1955 hob die SU (unmittelbar nach Abschluß des Moskauer Vertrages mit der „DDR“) das „Amt des Hohen Kommissars der UdSSR in Deutschland auf“ und „übertrug dem Botschafter der UdSSR in der DDR die Aufgabe der Aufrechterhaltung der entsprechenden Verbindungen zu den Vertretern der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Deutschen Bundesrepublik in Fragen, die sich aus den Beschlüssen der vier Mächte über Gesamtdeutschland ergeben“; die entsprechenden Aufgaben im militärischen Bereich erhielt der Oberkommandierende der Sowjetstreitkräfte in Deutschland (sowjetische ➝Besatzungstruppen). — Zugleich setzte die SU alle Kontrollratsgesetze u.ä. für die „DDR“ außer Kraft, doch dies „berührt nicht die Rechte und Verpflichtungen der SU gegenüber Gesamtdeutschland, die sich aus entsprechenden Beschlüssen der vier Mächte ergeben“. — Obwohl dem Buchstaben nach die „DDR“ unabhängig ist, hängt ihr Bestand, auch gegenüber der Bevölkerung Mitteldeutschlands, weitgehend von der SU und von der Anwesenheit der sowjet. Besatzungstruppen ab. Literaturangaben Balfour, Michael: Viermächtekontrolle in Deutschland 1945–1946 (a. d. Engl.). Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 408 S., 1 Kt. Faust, Fritz: Das Potsdamer Abkommen und seine völkerrechtliche Bedeutung. Frankfurt a. M. 3., neubearb. Aufl. 1964, Alfred Metzner. 262 S. Hubatsch, Walther (in Verb. m. W. Heidelmeyer, W. John, K.-E. Murawski u. J. Schomerus): Die deutsche Frage. 2., erw. Aufl., Würzburg 1964, Ploetz. 348 S., 5 Kt. Krautkrämer, Elmar: Deutsche Geschichte nach dem Zweiten Weltkrieg… 1945 bis 1949, m. Dok. Hildesheim 1962, Lax. 342 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 65–66 Berufsschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungstruppen, Sowjetische

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die B. begann formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der vier Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses…

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Konföderation (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für ein Staatswesen, das durch vertraglichen Zusammenschluß zweier oder mehrerer selbständiger Staaten zustande gekommen ist. Ein begrifflicher Unterschied zwischen einer K. und einer Föderation besteht prinzipiell nicht. Es wird also mit dem wechselweisen Gebrauch dieser Begriffe noch nichts über den engeren oder loseren Charakter eines solchen Zusammenschlusses ausgesagt; im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet K. jedoch einen Staatenbund, mithin im Gegensatz zur Föderation ein Gebilde vorwiegend völkerrechtlichen (denn staatsrechtlichen) Charakters. In der Diskussion um die Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands wird der Begriff K. von kommun. Seite ausschließlich im völkerrechtlichen Sinne gebraucht. Er tauchte zuerst in einem Leitartikel Ulbrichts im „Neuen Deutschland“ vom 31. 12. 1956 auf, der sich eingehender darüber vor dem 30. Plenum des ZK der SED (30. 1.–1. 2. 1957) äußerte. Eine genauere Definition gab Grotewohl in einer Rede am 11. 2. 1957. Eine K. zwischen der BRD und der „DDR“ ist danach ein „loser Staatenbund“, in dem „zunächst die beiden deutschen Staaten in ihrer gegenwärtigen Form, in ihrem Inhalt und in ihrer ganzen Lebensweise selbständig bestehen bleiben“. Die K. schaffe keine über den einzelnen stehende selbständige Staatsgewalt. Sie wird auch von der SED nicht als „politischer Idealzustand“ angesehen, sondern nur als ein „Zwischenstadium zwischen den beiden Staaten, das die Möglichkeit wirklicher Annäherung schaffen kann“. Nach neuerer Definition wird durch den SED-Vorschlag zur Bildung einer deutschen K. „der einzig noch verbleibende Weg zur friedlichen Lösung der nationalen Probleme des deutschen Volkes gewiesen“ (Poeggel/Wagner in „Die deutsche K.“, Ost-Berlin 1964, S. 8). In der Schrift wird der dialektisch-ideologische Hintergrund des kommun. K.-Planes offen ausgesprochen und diesem zugleich ein Platz im Schema des Histomat zugewiesen: „Die K. ist Ausdruck der dialektischen Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung, eine besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden, nationaler Kompromiß und historische Übergangsphase“ (S. 38). Würde der kommun. Vorschlag einer K. von westlicher Seite angenommen, so wäre damit zwangsläufig eine völkerrechtliche Anerkennung der „DDR“ verbunden. Sie zu erschleichen, ist das Nahziel der kommun. K.-Politik. (Deutschlandpolitik) [258, 259, 265, Schuster, Die Schein-Konföderation als Nahziel der sowjetischen Deutschlandpolitik in „Europa-Archiv“, Juni 1959] Literaturangaben Schlüter, Hilmar W.: Die Wiedervereinigung Deutschlands — ein zeitgeschichtlicher Leitfaden — 5., erw. Aufl., Godesberg 1964, Hohwacht. 176 S. Schmitt, Walther E.: Krieg in Deutschland — Strategie und Taktik der sowjetischen Deutschlandpolitik seit 1945. Düsseldorf 1961, Droste Verlag. 392 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. Eine dokumentarische Diskussionsgrundlage. 5., erw. Aufl., Bonn 1964, Verlag für Zeitarchive. 408 S. m. 4 Karten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 227 Konfliktkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z König, Johannes

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für ein Staatswesen, das durch vertraglichen Zusammenschluß zweier oder mehrerer selbständiger Staaten zustande gekommen ist. Ein begrifflicher Unterschied zwischen einer K. und einer Föderation besteht prinzipiell nicht. Es wird also mit dem wechselweisen Gebrauch dieser Begriffe noch nichts über den engeren oder loseren Charakter eines solchen Zusammenschlusses ausgesagt; im allgemeinen Sprachgebrauch…