DDR A-Z 1965

Gaststättengewerbe (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe rechnen zum Handel und werden dort statistisch erfaßt. In der Entwicklung und der Warenzuteilung war das G. den gleichen Sozialisierungsmaßnahmen wie der Handel unterworfen. Das G., zu dem die verschiedenen Speisegaststätten, Betriebsgaststätten, Unterhaltungsgaststätten, Cafes, Bars, Weinrestaurants, Hotels, Werkküchen, Mensen und ähnliche Einrichtungen zählen, ist Bestandteil des Versorgungssystems und hat daneben noch zur kulturpolitischen Erziehung der Bevölkerung beizutragen. Unterstellt ist es dem Ministerium für Handel und Versorgung. Die Mitropa dagegen untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Ihr obliegt die gastronomische Betreuung im Reiseverkehr. Gefördert werden in den Saisonzeiten von Partei und Regime die Gaststätten für den Feriendienst des FDGB, an erster Stelle die Vertragsheime. Die Gaststätten machen vielfach in Aufmachung und auch in der Reichhaltigkeit der Speisekarten einen guten Eindruck, doch steht oft von jedem Gericht nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung. Um den Aufbau des Sozialismus voranzutreiben, wurde das Zonenregime zwangsläufig auf den Ausbau der Gaststätten und des Gaststättennetzes gestoßen. Es handelt sich nicht nur um eine Verbesserung im Angebot preiswerter Speisen, die in ihrer Vielfalt und Qualität jedoch nicht das Niveau der BRD erreichen, sondern vielmehr um eine Entlastung der Hausfrauen von wenig produktiver Hausarbeit, wie es die sowjetzonale Presse ausdrückt. Es geht dem System um einen zusätzlichen Arbeitseinsatz der Frauen, der sich bis 1970 anteilmäßig an der weiblichen Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter weiter erhöhen und rd. 70 v. H. überschreiten soll (Frauenarbeit). Deshalb propagiert man auch fertige und halbfertige Speisen zum Verkauf über die Straße. Die politische und [S. 147]kulturelle Aufgabe besteht zudem darin, bei ansteigender Freizeit durch Arbeitszeitverkürzung die Bevölkerung in den Gaststätten zur entsprechenden „Betreuung“ unter Kontrolle zu halten. Viele der rd. 2.000 Hotels mit etwa 40.000 Betten sind wegen Überalterung den gestiegenen Anforderungen nicht mehr gewachsen, aber die Lage auf dem Baumarkt und die Unterbindung der Privatinitiative lassen Kapazitätserweiterungen im Beherbergungsgewerbe nur beschränkt zu. Neubauten wurden aus Prestigegründen in Ost-Berlin, in der Messestadt Leipzig und in einigen anderen wirtschaftlich bedeutenden Städten errichtet. Neuerdings wurde in Magdeburg ein „Transithotel“ eröffnet, das Reisende aus der BRD mit Aufenthaltsgenehmigung für die Zone auf drei Tage ohne zusätzliche Genehmigung aufnehmen darf. Systembedingt genießen Gaststätten und Hotels von HO und Konsum Sonderstellung. Private Gaststätten, die dem Regime bedeutsam erscheinen, werden mehr und mehr zum Abschluß von Kommissionsverträgen oder zur Aufnahme von Staatsbeteiligungen gedrängt. Nach sowjetzonalen Angaben entfielen Ende 1963 von insgesamt 32.898 Gaststätten 30 v. H. auf Betriebe mit Kommissionsverträgen und 30,7~v. H. auf Privatbetriebe, die gegenüber 1958 einen Rückgang um 3,3 v. H. aufweisen. Aus dem Anteil von 45 v. H. privater Gaststätten an den kleinen Betrieben ohne Speisebetrieb ist zu schließen, daß die wirtschaftlich bedeutenderen bereits sozialisiert sind. Neue Konzessionen werden so gut wie gar nicht mehr erteilt, so daß die privaten Betriebe zusätzlich durch Überalterung der Inhaber ausscheiden. Der Anteil der Selbstbedienungsgaststätten ist mit 571 sehr gering. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 146–147 Gärtnerische Produktionsgenossenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GDSF

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe rechnen zum Handel und werden dort statistisch erfaßt. In der Entwicklung und der Warenzuteilung war das G. den gleichen Sozialisierungsmaßnahmen wie der Handel unterworfen. Das G., zu dem die verschiedenen Speisegaststätten, Betriebsgaststätten, Unterhaltungsgaststätten, Cafes, Bars, Weinrestaurants, Hotels, Werkküchen, Mensen und ähnliche Einrichtungen zählen, ist Bestandteil des Versorgungssystems und…

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Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (1965)

Siehe auch: Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft: 1966 Neues Ökonomisches System (NÖS): 1969 1975 1979 1985 Irreführende Bezeichnung für die nach Abschluß der sowjet. Liberman-Diskussion in der SBZ eingeleiteten organisatorischen Veränderungen in der Wirtschaft. Westliche Sachverständige sind der Meinung, daß es sich dabei nicht um eine Abkehr von dem System der zentralen Wirtschaftsplanung handelt. Auch die mit dem angeblichen NöS. verbundenen Veränderungen gehen von der unbewiesenen These aus, daß die zentrale Planung einem auf Marktwirtschaft beruhenden Wirtschaftssystem überlegen sei. Die im Juli 1963 veröffentlichte „Richtlinie“ des Ministerrats über das NöS. geht in keinem Punkte über das hinaus, was einige Monate vorher vom ZK der KPdSU den auf Reformen des sowjet. Wirtschaftssystems drängenden Wirtschaftlern in der SU an „vermehrten Zuständigkeiten und Dispositionsbefugnissen“ zugestanden worden war. Damit erwies sich das Ulbricht-Regime wieder einmal mehr als der Nachahmer sowjet. Entwicklungen. — Der Hauptinhalt der „Richtlinie“ betrifft eine neue, umfassende Reorganisation der Wirtschaft und die Einführung angeblicher „ökonomischer Hebel“ zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft. Als solche „Hebel“ werden bestimmte Maßnahmen zur Gewährleistung von „Rentabilität“ und „Gewinn“ angekündigt. Eine Prüfung dessen, was damit gemeint ist, zeigt, daß die Kommunisten mit diesen Vokabeln einen ganz anderen Begriffsinhalt verbinden, als in der westlichen Marktwirtschaft üblich ist. Die beiden neu verwendeten Begriffe bedeuten das gleiche, wie die von ihnen bisher gebrauchten Begriffe „Selbstkostensenkung“ und „Arbeitsproduktivitätssteigerung“. Gewinn und Rentabilität im marktwirtschaftlichen Sinne kann es nur dort geben, wo die Unternehmen (Produzenten) freie Entscheidung über Produktion und Absatz haben und wo marktwirtschaftliches Verhalten möglich ist. Dazu gehört, daß ungebundene Marktpreise den Bedarf anzeigen und die Produktion regulieren. Das alles fehlt auch in dem NöS. der SED. Die damit eingeleiteten Veränderungen betreffen im übrigen nicht die oberste Planungs- und Anleitungsebene, sondern ausschließlich solche Instanzen, die mit der Durchführung der vorgegebenen zentralen Pläne befaßt sind. Die wichtigsten der organisatorischen Veränderungen sind: 1. Die Vereinigungen volkseigener Betriebe werden — wie das bis 1949 der Fall war — wieder finanzwirtschaftlich bilanzierende Organe. Die ihnen angeschlossenen Betriebe werden (nachdem sie seit 1952 nicht als Betriebsteile der VVB galten) der vollen Weisungsbefugnis der VVB-Leitungen unterstellt. Die Bilanzen der Betriebe sind wieder Teilbilanzen der VVB. 2. Die örtliche Industrie, die seit 1958 den Bezirkswirtschaftsräten unterstellt war, wird dem Volkswirtschaftsrat unterstellt, wobei neue Wirtschaftsräte der Bezirke zwischengeschaltet sind. Durch diese Maßnahmen wird die 1958 unter der Bezeichnung „Dezentralisation“ durchgeführte Reorganisation der Wirtschaft wieder rückgängig gemacht. Die in der „Richtlinie“ festgelegten Veränderungen zielen auf eine straffe Rezentralisierung ab, obwohl gewisse Aufgaben der Bilanzierung im Vorstadium der Planaufstellung von der Staatlichen Plankommission auf die neuen Vereinigungen volkseigener Betriebe übertragen werden. Die VVB sind hierbei lediglich Hilfsorgane der zentralen Planungsstellen ohne eigene Entscheidungsbefugnisse. Die Einführung des „Neuen ökonomischen Systems“ war zeitlich verbunden mit der Einführung des Produktionsprinzips in der SED und in den staatlichen Organen, d.h. mit dem Bemühen der Parteiführung um verstärkte Einflußnahme und Kontrolle in der Wirtschaft. Entsprechend wurde die mit der Einführung des NöS. verbundene Absicht der Partei klargestellt: „Das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft … dient … der weiteren Festigung und Entwicklung des demokratischen Zentralismus in der Wirtschaftsführung“ (Ulbrichtrede lt. „Neues Deutschland“ vom 26. 6. 1963). Durch das Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus wird bekanntlich in kommunistisch beherrschten Ländern der Führungsanspruch der Parteispitze in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft abgesichert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 306 Neuerer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neukirchen, Heinz

Siehe auch: Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft: 1966 Neues Ökonomisches System (NÖS): 1969 1975 1979 1985 Irreführende Bezeichnung für die nach Abschluß der sowjet. Liberman-Diskussion in der SBZ eingeleiteten organisatorischen Veränderungen in der Wirtschaft. Westliche Sachverständige sind der Meinung, daß es sich dabei nicht um eine Abkehr von dem System der zentralen Wirtschaftsplanung handelt. Auch die mit dem angeblichen NöS. verbundenen…

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Gemeinde (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139,143 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe“ (GBl. I, S. 139) sind auch die Organe der G. örtliche Organe der Staatsmacht. Sie sind fest an die Beschlüsse der übergeordneten Organe gebunden. Innerhalb dieser Bindungen haben die örtlichen Volksvertretungen den „politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau des Sozialismus“ in ihrem Bereich zu leiten. Dabei sollen sie jedoch — nach dem Grundsatz des demokratischen Zentralismus — die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Mitarbeit veranlassen. Träger von Rechten ist nicht die G., sondern die in der G. bestehende Dienststelle [S. 148]der staatlichen Verwaltung, der Rat der (kreisangehörigen) Stadt oder der G. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Oberstes Organ der Staatsmacht in der G. ist: a) in der kreisangehörigen Stadt: Die Stadtverordnetenversammlung als örtliche Volksvertretung, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildet wird. Sie hat nicht das Recht, einen ständigen Vors. zu wählen. Der Rat der Stadt ist eine der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte örtliche Dienststelle der staatlichen Verwaltung, die fiktiv den Charakter eines vollziehend-verfügenden Organs der Stadtverordnetenversammlung hat und deren Mitgl. Stadtverordnete sein sollen (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellv. des Vors., dem Sekretär und 3 bis 8 weiteren, meist ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Vors. des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die Stellv. führen die Bezeichnung Stadtrat. Die Stadtverwaltung ist in Fachabt. aufgegliedert. b) in den Land-G. heißen die entsprechenden Organe Gemeindevertretung und Rat der G. Der Vors. des Rates der G. führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die zumeist ehrenamtlich tätigen Stellv. haben die Dienstbezeichnung G.-Rat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 147–148 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindesteuern

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139,143 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die…

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Sachsen (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch die westlich der (Lausitzer) Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Schlesien; 16.910 qkm, 5,7~Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe, Porzellan-, Musikinstrumenten-, Spielwaren- und Uhrenfabrikation. S. besitzt die vielseitigste Industrie aller deutschen Länder. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig aufgehoben. S. ist hervorgegangen aus der im 10. Jh. entstandenen sächsischen Mark Meißen. Eine wechselvolle Geschichte, die im Stile der Zeit stark dynastisch bestimmt war, vergrößerte und teilte das Land mehrfach. Europäische Bedeutung erlangte S., als der zum Katholizismus zurückgekehrte Kurfürst Friedrich August~I. (August der Starke, 1694–1733) zugleich König von Polen wurde (die Personalunion bestand bis 1763). Als Rheinbundmitglied nahm Kurfürst Friedrich August III. 1806 die Königswürde an, verlor jedoch — auch in den Befreiungskriegen auf der Seite Napoleons — 1814 den größeren nördlichen Teil seines Landes an Preußen (die Niederlausitz und die östliche Oberlausitz kamen zu den Provinzen Brandenburg und Schlesien, die übrigen Gebiete zur preußischen Provinz Sachsen). Nach der Niederlage auf der Seite Österreichs im preußisch-österreichischen Krieg von 1866 trat S. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehört S. zum Deutschen Reich. S. wurde 1918 Freistaat. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde S. von amerikanischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der (Lausitzer) Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Schlesien (Oder-Neiße-Linie) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung S.“ unter Präsident Rudolf Friedrichs (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 49,1 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. h. c. Rudolf Friedrichs (infolge der Zwangsvereinigung der SPD mit der KPD inzwischen SED-Mitglied) und beschloß am 28. 2. 1947 die „Verfassung des Landes S.“, die am 15. 3. 1947 in Kraft trat. An Stelle des verstorbenen Dr. Friedrichs wurde 1947 Max Seydewitz (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 war S. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 371 Sabotage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachsen-Anhalt

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch die westlich der (Lausitzer) Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Schlesien; 16.910 qkm, 5,7~Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 28. 2. 1947, Hauptstadt: Dresden, Landesfarben: Weiß-Grün; Wirtschaft: Stein- und Braunkohlenbergbau, Uranerz-, Kupfer- und Eisengewinnung, bedeutende Textil-, Maschinen-, Zigaretten-, Papier- und chemische Industrie, graphisches Gewerbe, Porzellan-,…

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1965: F

Fachhochschulen Fachschulen Fahneneid Familienpolitik Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Fechner, Max Feiertage Felsenstein, Walter Feriendienst des FDGB Feriengestaltung Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival Feuerschutzpolizei FGS Filmaktiv Filmwesen Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzschulden Finanzsystem Fischerei Fischereibeiräte Fischereirecht Flagge Florin, Peter Flüchtlinge Flüchtlingsvermögen Flugzeugindustrie Fonds der Volksvertretungen Forderungseinzugsverfahren Formalismus Forschung Forschung, ökonomische Forschungsgemeinschaft Forschungsrat, Deutscher Forschung, Wissenschaftl.-technische Forstwirtschaft Fortschritt Fotothek, Deutsche Fraktionsbildung Frankenberg und Proschlitz, Egbert von Frankfurt (Oder) Franz-Carl-Weiskopf-Preis Frauen Frauenarbeit Frauenausschüsse Freiberg Freie Berufe Freie Deutsche Jugend Freier Deutscher Gewerkschaftsbund Freie Spitzen Freiheit Freiheitsentziehung Freiheitssender 904 Freital Freiwillige Gerichtsbarkeit Freiwilligkeit Freizeitgestaltung Freizügigkeit Freundschaftsgesellschaften Freundschaftskomitees Freundschaftsvertrag Freyer, Erwin Frieden Friedensfahrt Friedensgefährdung Friedensgrenze Friedenskampf Friedenskämpfer Friedensrat, Deutscher Friedensschutzgesetz Friedensvertrag Friedrich, Walter Frings, Theodor Fröhlich, Paul Fuchs, Klaus Fühmann, Franz Fünfjahrplan Fünfte Kolonne Funke, Otto Funktionalismus Funktionäre Futtermeister der DDR Futtermittelfonds, Staatlicher

Fachhochschulen Fachschulen Fahneneid Familienpolitik Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB FDJ FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Fechner, Max Feiertage Felsenstein, Walter Feriendienst des FDGB Feriengestaltung Fernsehen Fernstudium Festigungsbrigade Festival Feuerschutzpolizei FGS Filmaktiv Filmwesen Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzschulden Finanzsystem Fischerei …

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Fischerei (1965)

Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 1985 Die F. hat im Rahmen der Ernährungswirtschaft und zur Entlastung des Devisenaufwandes für Einfuhren besondere Bedeutung. Die Hochsee-F. wird durch die „volkseigenen“ Fischkombinate Rostock-Marienehe und Saßnitz auf Rügen betrieben und von der VVB Hochsee-F. in Rostock geleitet, die der Abt. Lebensmittelind, des Volkswirtschaftsrates untersteht. Schiffsbestand 1963: 33 Logger, 25 Trawler, 106 Kutter, 6~Fang- und Verarbeitungsschiffe, 1~Transport- und Verarbeitungsschiff, 2~Forschungsschiffe, 2~Hilfsschiffe. Die See- und Küsten-F. wurde bis Anfang 1960 von Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF), privaten F.-Betrieben sowie Einzelfischern betrieben und von den örtlichen Wirtschaftsorganen angeleitet. Mitte 1959 bestanden dort 48 PwF mit 1.263 Mitgl. Bis April 1961 hatten sich im Bereich der See- und Küsten-F. Mecklenburgs 92 v. H. der werktätigen Fischer zu 55 PwF mit 2.500 Mitgl. zusammengeschlossen. Der Druck zum Eintritt in die PwF erfolgt durch die SED-Kreisleitungen und über sogenannte Fischerei-Geräte-Stationen (FGS), die ähnlich den MTS die Fischer politisch und. wirtschaftlich zu „betreuen“ haben. Insgesamt bestehen 4 FGS in Warnemünde, Wismar, Wolgast und Stralsund, die über etwa 100 Kutter verfügen und mit Anlandehallen, Kühlräumen und Ausrüstungslagern für F.-Geräte ausgestattet sind. Die FGS stellen F.-Fahrzeuge und Großgerät gegen Gebühren — bevorzugt an die PwF — bereit. Den privaten Fischern E werden sämtl. F.-Geräte ausschließlich von diesen FGS zugeteilt. Der Fang unterliegt zu einem bestimmten Prozentsatz der Ablieferungspflicht und wird in einer Jahresfangauflage, die quartalsmäßig zu erfüllen ist, nach Menge, Qualität und Sorten festgelegt. Hierfür sind Differenzierungskommissionen eingesetzt, die das Soll nach Maßgabe der Produktionsgegebenheiten bestimmen. Der nach Erfüllung des Pflichtablieferungssolls ver[S. 131]bleibende Anteil des Fanges darf als Übersollmenge frei verkauft werden. Fangergebnisse (einschl. Futterfisch) 1963: Hochsee-F. = rd. 145.307~t, Küsten-F. = 31.896~t. Die gesamte Bruttoproduktion der Fischwirtschaft stieg von 60 Mill. DM Ost im Jahre 1949 auf 310 Mill. DM 03t im Jahre 1958 und betrug 1963 = 498,5 Mill. DM Ost. Bis 1965 sollen die Fangergebnisse auf 220.000~t gesteigert werden. Dabei wird die „volkseigene“ Flotte einen Anteil von rd. 190.000~t haben. Man rechnet mit einer Steigerung der Bruttoproduktion auf 650 Mill. DM Ost im Jahre 1965. Damit soll der Pro-Kopf-Verbrauch bei Frischfisch von z. Z. 13 kg auf 18 kg im Jahre 1965 anwachsen. 1953 begann die Entwicklung neuer Schiffstypen. Durch Einsatz von weiteren 10 Fang- und Verarbeitungsschiffen soll 1964 der Stand der F.-Technik der „kapitalistischen“ Länder überholt werden. 1949 bestanden 117 Fischverarbeitungsbetriebe, Klein- und Kleinstbetriebe mit insgesamt 1900 Beschäftigten, 1963 134 Fischfang- u. -Verarbeitungsbetriebe mit insgesamt 13.971 Beschäftigten in 20 „volkseigenen“, 56 genossenschaftlichen, 27 halbstaatlichen u. 31 privaten Betrieben. Belieferung des Einzelhandels 1963: 52.710~t Frischfisch (Effektivgew.) u. 100.362~t Fisch waren (Effektivgew.). Import 1963 = 77.372~t Frischf. u. F.-Waren. Die ehemals zentralgeleiteten VEB der Binnen-F. unterstellte man 1955 den Räten der Bezirke. Die Binnen-F. erreichte 1963 Fangergebnisse von 7.585,5~t Speisefisch (1962 = 7.909 t). 1962 bestanden in der Binnen-F. 46 PwF mit 740 Mitgl. Durch Wettbewerbe, Prämien und Bereitstellung von Krediten soll die Produktion gesteigert werden. Ende 1961 wurden von etwa 14.000 ha vorhandenen Teichflächen etwa 11.000 ha durch die VEB der Binnen-F. und etwa 3.000 ha durch PwF, LPG, VEG u. StFB bewirtschaftet. Die Seen- u. Flußf. mit einer F.-Nutzfläche von etwa 130.000 ha wird vorwiegend durch PwF u. VEB der Binnen-F. genutzt. — In der Binnen-F. wendet man auch die Elektro-F. an (vgl. AO über die Elektro-F. im Bereich der Binnen-F. vom 11. 11. 1958, GBl. I, S. 844). Die 500-Kilogramm-Hektar-Bewegung fordert, daß jeder Teichwirt bestrebt sein soll, bei durchschnittlicher Produktivität der Teiche diesen Ertrag zu erreichen. (Neuerer) Das F.-Recht ist neu geregelt durch das Gesetz über die Binnen- und Küsten-F. — Fischereigesetz — vom 2. 12. 1959 (GBl.~I, S.~864) und nachfolgende Ordnungen und Durchführungsbestimmungen. Mit diesem neuen F.-Gesetz sind die landesrechtlichen Bestimmungen, u.a. auch das in den früheren Landesteilen gültig gewesene F.-Gesetz vom 11. 5. 1916, außer Kraft gesetzt, Ziel dieser Neuordnung des F.-Rechts war, wie es heißt, „der neuen sozialistischen Entwicklung in der Fischwirtschaft gerecht zu werden“. Durch die „VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebietes der DDR“ vom 21. 6. 1962 u. die „Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz des Küstengebietes der DDR“ vom 10. 7. 1962 (beide in GBl. II, S. 409, 410) wurde die See- und Küstenf. erheblich in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt. Wesentlicher Inhalt dieser VO ist u.a.: Schaffung einer 5 km breiten Grenzzone von der Küste in das Landinnere, innerhalb dieser Festlegung eines 500~m breiten Schutzstreifens von der Küste in das Landinnere. Die Bewohner des Schutzstreifens müssen vom zuständigen Volkspolizei-Kreisamt einen Sonderstempel im Personalausweis bei sich führen, der sie zum Aufenthalt innerhalb des Schutzstreifens berechtigt. Sämtliche F.-Fahrzeuge der Küstenfischerei müssen in Zukunft auf bestimmten Liegeplätzen konzentriert worden. Ferner müssen alle Eigner und Benutzer von Wasserfahrzeugen ihr Aus- u. Einlaufen sowie das Anlaufen anderer Liegeplätze im Küstengebiet den Kontrollorganen der Volkspolizei unverzüglich melden. Das Überschreiten der Seegrenze von Personen mit Seefahrtsbüchern ist an den eingerichteten Kontrollpassierpunkten bzw. Kontrollstellen der „Grenzbrigade Küste“ ab 20. 9. 1962 nur noch gestattet, wenn im Seefahrtsbuch ein Sichtvermerk der Volkspolizei eingetragen ist. Sichtvermerke erteilt die Bezirksbehörde der Volkspolizei in Rostock. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 130–131 Finanzsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fischereibeiräte

Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 1985 Die F. hat im Rahmen der Ernährungswirtschaft und zur Entlastung des Devisenaufwandes für Einfuhren besondere Bedeutung. Die Hochsee-F. wird durch die „volkseigenen“ Fischkombinate Rostock-Marienehe und Saßnitz auf Rügen betrieben und von der VVB Hochsee-F. in Rostock geleitet, die der Abt. Lebensmittelind, des Volkswirtschaftsrates untersteht. Schiffsbestand 1963: 33 Logger, 25 Trawler, 106…

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Altersversorgung (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Infolge der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird der größte Teil der Bevölkerung im Alter durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz gewährt, die dem Regime nützlich erscheint. Eine bessere A. erhalten ferner Bergleute (Bergmannsrenten) sowie Eisenbahner und Angestellte der Post. Eine Staffelung der Altersrenten der Arbeiter und Angestellten nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ist seit langem geplant, aber auf nicht absehbare Zeit hinausgeschoben. Eine zusätzliche Versorgung in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gibt es in einigen auserwählten Industriezweigen nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit. Sie wird vom Betrieb gezahlt. Zweck dieser gestaffelten Leistung ist, die Fluktuation der Arbeitskräfte einzuschränken. Eine besondere A. für ehemalige Beamte und Berufsoffiziere gibt es nicht. Sie werden nach den Bestimmungen der Sozialversicherung von dieser versorgt. (Beamtenversorgung) Für die Angehörigen der technischen Intelligenz in den VEB ist durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, dir durch eine. Versorgungsversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die [S. 21]A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab 65. Lebensjahr oder beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 v. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer. Für selbständige Ärzte ist seit 1. 1. 1959 eine besondere A. in Kraft. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für die Intelligenz wollte das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Wahrung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erschienen. Vor allem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so gefördert. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 20–21 Altenteil A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altguthaben

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Infolge der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird der größte Teil der Bevölkerung im Alter durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz…

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Schöffen (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 61–69 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Senate der Bezirksgerichte sind mit 1~Richter als Vorsitzenden und 2 Sch. besetzt. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des OG entscheidet mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und 3 Sch. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den sonstigen Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. In der Militärgerichtsbarkeit sind Militärschöffen tätig. Zu politisch oder wirtschaftspolitisch besonders wichtigen Verfahren können die Sch. ohne Beachtung der ausgelosten Reihenfolge oder des nach § 68 GVG halbjährlich aufzustellenden Plans ausgesucht werden. Sch. sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Ferner wirken die Sch. nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 an der Strafrechtsprechung auch außerhalb der Hauptverhandlung mit, und zwar am Beschluß über die Eröffnung oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, an Beschlüssen über Bedingte Strafaussetzung und deren evtl. Widerruf, an Beschlüssen über Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen und darüber, ob eine Bedingte Verurteilung nach Ablauf der Bewährungsfrist als nicht erfolgt zu gelten hat. Die Sch. sollen an 12 aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Berufliche oder materielle Nachteile dürfen einem Sch. durch Ausübung des Schöffenamtes nicht entstehen; Verdienstausfall wird entschädigt. Die Sch. werden für 4 Jahre gewählt; die Wahlen werden zusammen mit den Wahlen der Richter durchgeführt. Für das Sch.- Amt gelten nach § 45 GVG dieselben Voraussetzungen wie für das Richteramt: „Die Sch. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben sind.“ Gewählt werden kann jeder Bürger, der das Wahlrecht besitzt und das 25. Lebensjahr vollendet hat, mit Ausnahme von Richtern, Staatsanwälten, Mitarbeitern der Untersuchungsorgane und Rechtsanwälten. Die Anzahl der für jedes Kreis- und Bezirksgericht zu wählenden Sch. wird vom Minister der Justiz bestimmt, die Zahl der Arbeitsrechtsschöffen beim OG setzt der Präsident des OG fest. Erweist ein Sch. sich als „ungeeignet“, so kann er auf Vorschlag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung abberufen werden. Die Sch. sollen „Propagandisten der sozialistischen Gesetzlichkeit“ werden. Eine Sch.-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. Die Sch. sollen u.a. „die Rechtsprechung enger mit der gesellschaftlichen Entwicklung verbinden, die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung erhöhen und das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger und ihre Kenntnisse der Gesetze des Arbeiter-und-Bauern-Staates erweitern“ (§ 62 GVG). Darum sollen die Sch. auch „über gründliche Kenntnisse in den jeweiligen Hauptbereichen des gesellschaftlichen Lebens, besonders der Volkswirtschaft, im Bezirk und Kreis verfügen“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. II, S. 21). Alle Sch., die beruflich in demselben Betrieb tätig sind, werden in diesem Betrieb zu Sch.-Kollektivs zusammengefaßt. Zu den Aufgaben eines solchen Sch.-Kollektivs gehört u. a. „Mitwirkung bei der moralisch-politischen Erziehung eines Verurteilten (gesellschaftliche Erziehung), Beratung politischer und justizpolitischer Fragen, Organisierung von Justizaussprachen, Agitation unter den Kollegen zu wichtigen Schwerpunktfragen der Politik von „Partei und Regierung über das sozialistische Recht“ („Neue Justiz“ 1959, S. 363). (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 376 Schöbel, Heinz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Scholz, Ernst

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 61–69 des sowjetzonalen GVG geregelt ist. Die Straf- und Zivilkammern der Kreisgerichte und die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Senate der Bezirksgerichte sind mit 1~Richter als Vorsitzenden und 2 Sch. besetzt. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des OG entscheidet mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und 3 Sch. Den Berufungssenaten der…

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Chemische Industrie (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die ChI. ist nach ihrem Bruttoproduktionswert mit (1963) fast 13 Milliarden Mark der größte, mit ihren (1963) rd. 272.200 Beschäftigten der zweitgrößte Industriezweig der SBZ. Sie ist der wichtigste Grundstofflieferant für die verarbeitenden Industriezweige. Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. der SBZ 1945/46 empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von den Sowjets beschlagnahmt (SAG). Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. Erst ab 1. Jan. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückverkauft. In der Periode des ersten Siebenjahrplans sollte die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden. Entwicklungsschwerpunkte waren Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern. Die Kraftstofferzeugung sollte gegenüber 1958 um 100 v. H. gesteigert und die Düngemittelproduktion verdoppelt werden. Alle Planziele wurden nicht erreicht. Nach vier Jahren Laufdauer des ersten Siebenjahrplans hatte die ChI. nur knapp 40 v. H. der in dieser Zeit geplanten Zuwachsrate der Bruttoproduktion erzielt. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll die ChI. der SBZ Hauptlieferant für Kalidüngemittel, Kunststoffe, Silikone und synthetischen Kautschuk werden. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 84 Checkpoint Charlie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemisierung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die ChI. ist nach ihrem Bruttoproduktionswert mit (1963) fast 13 Milliarden Mark der größte, mit ihren (1963) rd. 272.200 Beschäftigten der zweitgrößte Industriezweig der SBZ. Sie ist der wichtigste Grundstofflieferant für die verarbeitenden Industriezweige. Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei…

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Kommissionsverträge (1965)

Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Um den privaten Einzelhandel in engste Abhängigkeit zum staatlichen Handel zu bringen, wurde seit Mitte 1956 verstärkt der Abschluß von K. mit den Großhandelskontoren und später mit den Großhandelsgesellschaften oder HO und Konsumgenossenschaften gefordert. Mit Abschluß eines K. verpflichten sich die Einzelhändler, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen; lediglich der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Warenbestand darf noch veräußert werden. Dem Einzelhändler wird eine versorgungsmäßige Gleichstellung mit dem staatlichen Einzelhandel in Aussicht gestellt. Der Kommissionshändler erhält einen Durchschnittsprovisionssatz, aus dem alle variablen Betriebskosten, hauptsächlich Löhne und Gehälter, bestritten werden müssen. Kosten für Miete, Licht, Abschreibungen usw. übernimmt der zuständige staatliche Vertragspartner. Erhöhte Aufwendungen aus der Industriepreisreform (Preispolitik) werden auf Antrag der Kommissionshändler im Erstattungsbetrag der fixen Kosten aufgefangen. Für die Kommissionsware hat der Einzelhändler eine Kaution von 50 v. H. des Warenwertes zu stellen, die sich auf 33V3 v. H. ermäßigt, wenn sie in Form eines Sperrguthabens hinterlegt wird. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Vertragspartners. Durch diese Verträge wird der bisher selbständige Händler praktisch Angestellter des staatlichen Großhandels bzw. von HO und Konsum. Als Kommissionshändler ist er nicht mehr einkommensteuerpflichtig, sondern wird zur Lohnsteuer herangezogen. Seit 1957 wurden auch private Gaststätten, Buchhändler und der Kohlenhandel einbezogen. Mit den K. tauscht der Einzelhändler den Hauptteil seiner Betriebsmittel, die Umlaufmittel gegen Umlaufmittel mit dem Charakter gesellschaftlichen Eigentums um und vollzieht den ersten Schritt zur Sozialisierung. Bis Ende 1963 wurden 22.241 K. abgeschlossen. Der Anteil der Kommissionshändler am Einzelhandelsumsatz betrug 8,5~v. H. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 225 Kommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommunismus

Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Um den privaten Einzelhandel in engste Abhängigkeit zum staatlichen Handel zu bringen, wurde seit Mitte 1956 verstärkt der Abschluß von K. mit den Großhandelskontoren und später mit den Großhandelsgesellschaften oder HO und Konsumgenossenschaften gefordert. Mit Abschluß eines K. verpflichten sich die Einzelhändler, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen;…

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FDJ-Kontrollposten (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“. Das IV. Parlament der FDJ (1952) legte fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem in den VEB Jugendkontrollbrigaden geschaffen werden, die die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen überwachen.“ — Der Zentralrat der FDJ forderte im August 1952, zur Verstärkung des sozialistischen ➝Wettbewerbs sollten die F. den Produktionsvorgang, die Arbeitsorganisation sowie den Energie- und Materialverbrauch ständig beobachten und notfalls alarmierend bemängeln. Die F. müssen immer wieder neu aufgezogen werden. So erklärt „Junge Welt“ am 5. 7. 1958: F. „stehen nur auf dem Papier“; am 18. 3. 1959 wird dort „größere Autorität für die F.“ verlangt. Das im Mai 1959 beschlossene „Programm der jungen Generation …“ fordert Verstärkung der F. — Seit 1960 werden die F. auch in der Landwirtschaft stark eingesetzt. Am 22. 8. 1963 beklagte Günther Sieber, 1.~Stellv. des Vors. des Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (in „Junge Welt“), daß die Auflösung der F. „in einigen Betrieben diskutiert wurde“. Er hoffte, die Einführung der F. in die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion werde dazu beitragen, im Arbeitsbereich der F. „Schwierigkeiten zu überwinden und festgestellte Mängel zu beseitigen“. In § 48 des am 4. 5. 1964 angenommenen Jugendgesetzes wird bestimmt: „Die Kontrollposten der Freien Deutschen Jugend sind fester Bestandteil des Systems der Arbeiter- und Bauern-Inspektion. Sie helfen, die sozialistische Gesetzlichkeit zu wahren und zu entwickeln, indem sie für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes, für neue Arbeitsmethoden und Verbesserungsvorschläge sowie gegen Gleichgültigkeit, Schlendrian, Bürokratismus und Formalismus kämpfen.“ Dieser § sichert ferner zu, daß Staats- und Wirtschaftsorgane die Hinweise der F. beachten und deren Arbeit unterstützen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 126 FDJ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Ordnungsgruppen

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“. Das IV. Parlament der FDJ (1952) legte fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem…

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Rechnungswesen (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft Sowjet. Typs ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Daneben bildet das R. der sozialistischen Betriebe als Bestandteil des volkswirtschaftlichen R. ein wichtiges Instrument für die Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft und für die Aufbereitung zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Es paßt sich den jeweiligen Wirtschaftserfordernissen an. Hierdurch entfernte sich trotz vielfach gleichlautender Begriffsbestimmungen das R. in seinen Grundfunktionen von der marktwirtschaftlichen Konzeption bis zur Gegensätzlichkeit. Die Kostenrechnung ist ähnlich wie die Buchführung hauptsächlich auf einen Soll-Ist-Vergleich abgestellt. (Feststellung der Abweichungen innerhalb einer Geschäftsperiode.) Bestimmte Kostenelemente (wie Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen, Wagniszuschläge) haben den Kostencharakter generell verloren, oder es wird nach „sozial-ökonomischen Formationen“ differenziert (so werden in der Privatwirtschaft bestimmte Lohnkostenbestandteile dem Gewinn zugeschlagen, während sie in der VEW als abzugsfähig anerkannt sind). Im R. sind Buchhaltung und Kostenrechnung nicht voneinander getrennt, sie wird vielmehr als Bestandteil der Buchhaltung betrachtet. In einer Planwirtschaft bestimmt mehr oder weniger der Staat, was Kosten sind oder nicht. So wurde bis 1962 als Selbstkosten erfaßt, was unmittelbar mit Produktion und Absatz eines Betriebes zusammenhing. Seit 1962 werden auch die sonstigen Kosten und Erlöse einbezogen, aber nur deren Saldo eingebucht. Die in der Betriebsabrechnung ermittelten Kosten werden als Eckzahlen in die Finanzbuchhaltung übernommen. Es gibt kein Nebeneinander von Handels- und Steuerbilanz. Für Bilanzaufstellung gibt es ein vielgliedriges Bilanzschema und eine Vielzahl ergänzender Formulare (Kontrollbericht mit Kontrollblättern als Erläuterung). Der Kontrollbericht ist für den einzelnen Betrieb erst in einer Kontrollausschußsitzung mit Vertretern der übergeordneten Organe, der zuständigen Banken, sowie Vertretern von Bezirk, Kreis, Partei und deren Organisationen zu bestätigen und zur Einbuchung in die Eröffnungsbilanz für das kommende Jahr freizugeben. Die Bewertung der Anlagemittel (Grundmittel) erfolgt nach dem Anschaffungswert zuzüglich Transport- und Montagekosten. Daraus resultiert, daß gleichartige Anlagegegenstände nicht immer mit einem zwischenbetrieblich vergleichbaren Wert angesetzt werden können und somit Selbstkosten und Rentabilität beeinträchtigen. Die Umbewertung der Grundmittel wurde inzwischen in der volkseigenen Wirtschaft zum Abschluß gebracht. Die Umlaufmittel werden zu den Ist-Kosten bewertet, die Warenvorräte zu Selbstkosten und die Forderungen zum Nennwert ausgewiesen. Für den Produktionsablauf sind die sozialistischen Betriebe mit dem Grundmittelfonds (zusammengefaßter Ausdruck des Zeitwertes der Grundmittel) und dem Umlaufmittelfonds (Wertausdruck der Umlaufmittel, soweit nicht kreditfinanziert) als Eigenmittel ausgestattet, die vom R. geführt und auf rationelle Auslastung hin kontrolliert werden. Daneben bestehen in den einzelnen Betrieben noch Sonderfonds wie Prämienfonds sowie Kultur- und Sozialfonds, die aus den Selbstkosten gespeist werden. Im wirtschaftlichen Umstellungsprozeß wurden den VVB zum Prämienfonds und einer operativen Finanzreserve noch ein Gewinnverwendungsfonds, ein Verfügungsfonds und ein Fonds Technik beigegeben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 346 Rechnungseinzugsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtsanwaltschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft Sowjet. Typs ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Daneben bildet das R. der sozialistischen Betriebe als Bestandteil des volkswirtschaftlichen R. ein wichtiges Instrument für die Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft und für die Aufbereitung zur volkswirtschaftlichen…

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Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (1965)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde die Gesellschaft am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet. „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u.a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. „Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesellschaft steht … „die Propagierung der nationalen Politik der DDR und der großen Ideen und Perspektiven des Friedens und des Sozialismus.“ Ihre Vorträge und Publikationen sollen sich durch „hohe Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auszeichnen und sich ständig mit kleinbürgerlichen, revisionistischen, imperialistischen und idealistischen Auffassungen auseinandersetzen“ („Neuer Weg“, 1960/11). Die Gesellschaft übernahm von den Volkshochschulen und dem KB nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen. Sie hat ca. 18.000 Mitgl., annähernd 800 Angestellte und führte 1962 annähernd 200.000 Veranstaltungen durch; sie übernahm ferner vom Ministerium für Kultur wandernde Kleinausstellungen. 1. Vors.: Prof. Dr. Herb. Dallmann. Verlag: „Urania“-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“, „Urania“ und „Wissen und Leben“. (Erwachsenenbildung, Betriebsakademien, Dorfakademien) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 154 Gesellschaft „Neue Heimat“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftlich

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde die Gesellschaft am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet.…

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Kündigungsrecht (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit über die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplans (Arbeitskräfte) notwendig ist oder der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeit nicht geeignet ist oder Mängel eines Arbeitsvertrages nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, während früher diese Frist zwingend [S. 246]vorgeschrieben war. Im Arbeitsvertrag können jetzt Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und besondere Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Gründe der Kündigung müssen angegeben werden. Das verhindert nicht, daß unter dem Vorwand einer Strukturänderung des Betriebes Kündigungen aus politischen Gründen ausgesprochen werden. Jede Kündigung bedarf der Zustimmung der betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitung. Diese Schutzbestimmung ist jedoch für Kündigungen aus politischen Gründen bedeutungslos, da die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sich in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Der Betrieb kann fristlos entlassen bei „schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin“ (§ 32). Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes (VVN), Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und Rekonvaleszenten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Wegen des Kündigungsschutzes von werdenden Müttern und Müttern nach der Niederkunft Mutterschutz. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 242, 246 Kultur- und Sozialfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Künstler-Agentur, Deutsche

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit über die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung…

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Investitionen (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die I. werden langfristig geplant und sind wichtige Bestandteile der Volkswirtschaftspläne; auch die langfristigen Planungen im Rahmen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sind von Bedeutung. Diese I.-Lenkung ist das wichtigste Instrument zur Umgestaltung der Struktur der Volkswirtschaft entsprechend den Vorstellungen der SED (Wirtschaft) und den Erfordernissen der Sowjetwirtschaft (Außenhandel). Seit Beginn der Wirtschaftsplanung ist der Anteil der I. am Sozialprodukt ständig gestiegen, ist aber auch heute noch niedriger [S. 200]als in der BRD. Die vergleichsweise hohen Wachstumsraten des Sozialproduktes erklären sich daraus, daß der Schwerpunkt der I.-Tätigkeit auf dem Gebiet der Grundstoff- und I.-Güterindustrien liegt. In den letzten Jahren entfielen zwischen 47 und 49~v. H. der I. auf die Industrie, gegenüber nur 26 bis 27 v. H. in der BRD. Völlig vernachlässigt wurden I. auf dem Gebiet der Konsumgüterindustrie (Versorgung, Lebensstandard). Für die Periode des ersten Fünfjahrplanes waren staatliche I. im Gesamtumfang von 20.564,5 Mill. DM Ost geplant (ohne Lizenzen und Kredite). Eine Erhöhung erfolgte jedoch in den einzelnen Volkswirtschaftsplänen auf insgesamt 22.413,9 Mill. DM Ost, von denen dann 20.879~Mill. DM Ost von der zentral geleiteten und örtlichen Wirtschaft in Anspruch genommen wurden (48,5~v. H. von der Industrie, 9,5~v. H. von der Landwirtschaft, 1,2~v. H. vom Handel, 13,1~v. H. vom Verkehr, 1,9~v. H. vom Gesundheitswesen, 3,8~v. H. von der Volksbildung). Von den I. der zentral geleiteten „volkseigenen“ Industrie gingen 68 v. H. vorrangig in die Grundstoffindustrie, 14,7~v. H. in den Maschinenbau und 6,3 v. H. in die Leichtindustrie. Im vorzeitig abgebrochenen 1.~Siebenjahrplan waren I. in Höhe von 142 Mrd. DM Ost vorgesehen, davon für die Industrie rd. 60 Mrd. DM Ost, für Verkehr 14 Mrd. DM Ost, für die Landwirtschaft 14 Mrd. DM Ost, für Wohnungs- und Städtebau rd. 30 Mrd. DM Ost. Nach sowjetzonalen Angaben sollten 77 Mrd. DM Ost für die sozialistische ➝Rekonstruktion verwandt werden. Diese Plangrößen sind jedoch bei weitem nicht erreicht worden. Die I. sind von 1959 bis 1963 anstatt um rd. 80 v. H. — wie geplant — nur um rd. 33 v. H. gestiegen; von den im 1.~Siebenjahrplan bis 1965 geplanten I. in Höhe von 142 Mrd. DM Ost konnten bis einschließlich 1963 — also in 5 Jahren — nach eigenen Angaben der SBZ nur rd. 87 Mrd. DM Ost realisiert werden. Die I. entwickelten sich nach den Angaben der sowjetzonalen Statistik seit 1956 wie folgt (Mrd. DM Ost): In der Periode des 2. Siebenjahrplanes (1964–70) ist eine Steigerung der Gesamt-I. auf 166% (1963 = 100) vorgesehen. Dabei soll der überwiegende Anteil — wie schon bisher — im Grundstoff- bzw. Investitionsgüterbereich investiert werden, während I. im Konsumgüterbereich noch stärker als bisher vernachlässigt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen dürften auch die für den 2. Siebenjahrplan geforderten Ziele nicht erreicht werden. Für die einzelnen Sektoren der Volkswirtschaft sind die Finanzierungsquellen der I. genau festgelegt (VO vom 26. 7. 1962, GBl. II, S. 481; vom 13. 9. 1962, GBl. II, S. 609; vom 5. 9. 1963, GBl. II, S. 651; vom 30. 1. 1964, GBl. II, S. 120). Danach werden die I. der VVB und VEB aus Zuführungen aus dem Staatshaushalt, aus Gewinnen (Gewinnverwendung), aus Amortisationen und aus weniger bedeutenden Spezialfonds sowie durch Kredite für bestimmte Rationalisierungsvorhaben finanziert. Die I. der sozialistischen Genossenschaften müssen finanziert werden aus Eigenmitteln, Gewinnen, Krediten und in bestimmten Bereichen (z. B. LPG) aus Haushaltsmitteln. Die Wohnungsbaufinanzierung erfolgt aus Eigenmitteln und durch Obligationen (Wertpapiere). Halbstaatliche Betriebe können investieren aus Amortisationen, durch die Erhöhung der staatlichen Beteiligung und in Einzelfällen durch Kredite. Die private Wirtschaft ist nahezu ausschließlich auf die Eigenfinanzierung angewiesen. Für die Durchführung und Kontrolle der I. sind im „volkseigenen“ Bereich die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche ➝Investitionsbank zuständig. Der Landwirtschaftsbank obliegen die gleichen Aufgaben im Bereich der Landwirtschaft, den Banken für Handwerk und Gewerbe im Handwerk, den Sparkassen im Wohnungsbau. Trotz der detaillierten Vorplanung und Planung und der intensiven Kontrolle der I. klagen die verantwortlichen Stellen der SBZ immer wieder über die „Vergeudung“ von I.-Mitteln (Fehl-I., Bau von Anlagen mit niedrigem technischem Niveau). (Produktionsfondsabgabe) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 199–200 Interzonenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionsbank, Deutsche (DIB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die I. werden langfristig geplant und sind wichtige Bestandteile der Volkswirtschaftspläne; auch die langfristigen Planungen im Rahmen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sind von Bedeutung. Diese I.-Lenkung ist das wichtigste Instrument zur Umgestaltung der Struktur der Volkswirtschaft entsprechend den Vorstellungen der SED (Wirtschaft) und den Erfordernissen der Sowjetwirtschaft (Außenhandel).…

DDR A-Z 1965

Wohnungswesen (1965)

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsfehlbestand in der SBZ ist nach Schätzungen westdeutscher Sachverständiger für Anfang 1964 mit etwa 500.000 Wohnungen anzunehmen. Er ist demnach, bezogen auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl, noch ebenso groß wie er zu diesem Zeitpunkt in der BRD war. In der SBZ sind annähernd 90 v. H. der vorhandenen Wohnungen in der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg gebaut worden (Vergleich: in der BRD etwa 60 v. H. des Bestandes). Neun Zehntel der in der SBZ vor 1918 gebauten Wohnungen weisen wegen unterlassener Werterhaltungsmaßnahmen nach offiziöser Äußerung „schwere und geringere Schäden“ auf. Bei den staatlichen Organen (Räte der Kreise, der Bezirke und Gemeinden) bestehen Wohnungskommissionen, die über die Wohnraumverwendung entscheiden und auch auf den laufenden Wohnungsbau Einfluß nehmen. Ausschlaggebend für die „gerechte“ Verteilung von Wohnraum ist die „Leistung“ des Wohnungsuchenden oder Wohnungsinhabers „für den Aufbau der DDR“. Aktivisten, Angehörige der Intelligenz, Helden der Arbeit und andere Ausgezeichnete erhalten höchste Dringlichkeitsstufen. Seit Anfang 1956 sind bei neuen Wohnungsbauvorhaben in der Regel die Volkseigenen Betriebe als Rechtsträger eingesetzt. Die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) in den Betrieben nehmen entscheidenden Einfluß auf die Verteilung fertiggestellter Wohnungen, aber auch auf die Verteilung des Altwohnraums (Arbeiterwohnungsbau, Nationales Aufbauwerk). Seit März 1958 bestehen in den meisten Städten der SBZ „Volkseigene Kommunale Wohnungsverwaltungen“, deren Aufgabe es ist, die in den Nachkriegsjahren auf Grund der sowjet. Befehle enteigneten Grundstücke (Eigentum, Enteignung) zu verwalten, ebenso Grundstücke mit ausländischen oder westdeutschen Eigentümern, ferner Grundbesitz von Personen, die nach dem 17. Juni 1958 die SBZ „illegal“ verlassen haben. Die „VEB Kommunale Wohnungsverwaltung“ sollen auch die Herausgabe und Unterbringung von Obligationen für den Wohnungsbau besorgen und gelten als „Träger des Volkseigentums“ der dadurch finanzierten Wohnungen. Erträge aus Grundstücken bzw. Wohnungen, deren Eigentümer bereits vor 1945 im Ausland oder in der BRD lebten, werden nach Abzug der Instandhaltungs- und Verwaltungskosten einem Sperrkonto bei der Deutschen Notenbank überwiesen. Grundstücke bzw. Wohnungen von nach dem 17. 6. 1953 nach der BRD abgewanderten Eigentümern wurden von den „Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ in Treuhänderschaft übernommen. Die Eigentümer haben kein Recht auf die Erteilung von Auskünften oder auf Zahlung von Erträgen aus der Vermietung. Die Arbeiten zur Werterhaltung der Wohnungen sind bisher sehr vernachlässigt worden. Das Material dafür ist knapp, und die Baubetriebe auch die in den PGH zusammengeschlossenen handwerklichen Baubetriebe — sind vorwiegend für staatliche Investbauten und sonstige öffentliche Bauarbeiten eingesetzt. Im Nov. 1963 beschloß der Ministerrat, die „Volkseigenen kommunalen Wohnungsverwaltungen“, die nur für enteignete und neu gebaute „volkseigene“ Wohnungen zuständig waren, in neuartige „Wohnungsverwaltungen in den städtischen Wohngebieten“ umzuwandeln. Damit werden nunmehr auch die noch in privatem Besitz befindlichen Wohnungen (etwa 70 v. H. des Gesamtbestandes) in die Verwaltung durch die Behörden einbezogen. Die neuen Wohnungsverwaltungen sollen „mit Hilfe der Bevölkerung für die Werterhaltung und richtige Verteilung des Wohnraumes verantwortlich“ sein. Unter dem Vorwand, daß es sich dabei um eine Form der Mietermitverwaltung handelt, sollen die Mieter nunmehr auch zu kostenlosen Reparaturleistungen an den privaten Wohngrundstücken herangezogen werden. Die Wohnungsmieten betragen in Neubauten zwischen –,65 und 1,10 DM Ost je [S. 491]qm. Altbaumieten sind noch auf dem Stand des Jahres 1938 gestoppt. Auch diese niedrigen Mieteinnahmen, die größere Werterhaltungsvorhaben ausschließen, erklären den durchweg abgewirtschafteten Zustand der meisten Miethäuser. Literaturangaben Faber, Dorothea: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 490–491 Wohnungsbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wolf, Christa

Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1966 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsfehlbestand in der SBZ ist nach Schätzungen westdeutscher Sachverständiger für Anfang 1964 mit etwa 500.000 Wohnungen anzunehmen. Er ist demnach, bezogen auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl, noch ebenso groß wie er zu diesem Zeitpunkt in der BRD war. In der SBZ sind annähernd 90 v. H. der…

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Jugend (1965)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 203]Die Bolschewisten legen, wie alle politischen Herrschaftssysteme, die darauf bedacht sind, die bestehende Gesellschaft durchgreifend neu zu ordnen (Totalitarismus), besonderes Gewicht darauf, die J. für sich zu gewinnen. Wie man dabei die „Jugend“ nach oben altersmäßig abzugrenzen hat, ist nicht ganz leicht zu entscheiden. Viel spricht dafür, die Grenze bei den heute 30–35jährigen — Jahrgang 1930/31 — zu ziehen, da alle jüngeren Menschen erst nach 1945 ins eigentliche — berufliche! — Leben eingetreten sind und der Einfluß der Schule in den vorangegangenen wesentlichen Entwicklungsjahren infolge des „totalen Krieges“ ohnehin nicht sehr tiefgreifend sein konnte. Vielfach wird die Grenze aber auch bei den jeweils 25jährigen gezogen. Diese Altersstufe war bis Anfang 1961 die reguläre Grenze für Mitgliedschaft in der FDJ, mit Ausnahme der höheren Funktionäre, die großenteils älter waren; die unter 25jährigen wurden auch im Bundes-Notaufnahmeverfahren (Flüchtlinge) bevorzugt behandelt. Das Regime selbst zieht neuerdings (Politbürobeschluß von Februar 1961) die Grenze zwischen J. und Erwachsenen bei 23 Jahren. Von den drei wesentlichsten Einfluß- und Bildungsquellen, die zur Profilierung der jungen Generation beitragen: Elternhaus, Schule und Jugendorganisation, sind die beiden letzten völlig in der Hand der politischen Führung, die Schule allerdings weit mehr durch die Gestaltung der Lehrpläne und die Aktivität der bolschewistischen Jugendorganisation (Junge Pioniere) als durch die Lehrerschaft. Es kann als typisch gelten, daß Schüler und Lehrer in den „gesellschaftswissenschaftlichen“ Unterrichtsfächern einander bewußt „parteiliche“ Überzeugtheit vorheucheln. Die Jugendlichen lernen mithin schon in der Schulzeit, taktisch erwünscht statt spontan und ehrlich zu reagieren, sich anzupassen und aus Opportunitätsgründen Ansichten zu vertreten, die nicht die ihren sind. Das hat mit echter Bewußtseinsbildung nur bedingt etwas zu tun. Doch ist zu berücksichtigen, daß — vor allem seit 1957/58 — die Lehrpläne wesentlich zugunsten der politisch neutralen mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Fächer und der Produktionspraxis umgestellt worden sind, die 60 bis 70 v. H. der Unterrichtsmaterien ausmachen (Polytechnische Erziehung). Mit mancherlei Methoden sucht man auf die J. schon im Vorschul- und Schulalter einzuwirken, so sollen die Kinder möglichst schon vor der Schulzeit in politisch beeinflußten Kindergärten, sodann — neben der Schule einher — in Horten und durch die Organisationen der FDJ, die auch die Feriengestaltung übernimmt und kollektiviert (Ferienaktion), dem Elternhaus entfremdet werden (Familienpolitik); doch ist diese generelle Erfassung nur bedingt erfolgreich. Zwar hat die FDJ an 90 v. H. der unter 14jährigen erfaßt, aber dies nur dadurch, daß Sport, Spiel und Basteleien und nicht politische Indoktrination im Vordergrund stehen. Der gesetzlich fundierte Versuch, die J. den Elternhäusern durch die Errichtung stärkstens unter FDJ-Einfluß stehender internathafter Ganztagsschulen völlig zu entziehen, wurde angesichts der negativen Reaktion von Eltern — vor allem Arbeitereltern — und zum Teil Kindern sowie aus technischen Gründen einstweilen, von einigen Modellbeispielen abgesehen, zurückgestellt. Die über 14jährigen bereiten dem Regime große Sorgen. Zwar umfaßt die FDJ (letzte Statistik: 1959) mit 1,74 Mill. Mitgliedern rd. 60 v. H. der 14- bis 25jährigen. Doch ist zu bedenken, daß allein rd. 300.000 zwangsorganisiert waren, nämlich Schüler der „Erweiterten Oberschulen“, Fach- und Hochschüler einschließlich der Absolventen der Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten, für deren Fortkommen FDJ-Mitgliedschaft nahezu obligatorisch ist. Die übrige J., insbesondere die Arbeiter- und Bauernjugend, ist dagegen, wie sich erwies, nach abgeschlossener Lehre nur zu 25 bis 30 v. H. organisiert. Meist war die FDJ-Mitgliedschaft zudem rein nominell. Es besteht kein Zweifel, daß die FDJ ihre Aufgabe, die Politisierung der jungen Generation im Sinne der bolschewistischen Führung zu erzielen und entsprechend dem SED-Statut als Partei-Nachwuchs-Reservoir zu wirken, nicht erfüllt hat. Der erwähnte Politbürobeschluß vom Februar 1961 gibt das zu. Das Jugendgesetz in seiner Neufassung von 1964 stellt demgemäß die Anreize und Chancen des jüngeren Men[S. 204]schen in der „sachlichen“ Produktionssphäre, in Industrie und Landwirtschaft (in letzterer arbeiten — 1963 — nur rd. 5 v. H. unter-25jährige!) in den Mittelpunkt. Weit effektiver als die direkte Ideologisierung sind andere Maßnahmen. Hierzu gehört einmal die atheistische Agitation, die die J. der Kirche (Kirchenpolitik, Religionsunterricht) und den christlichen Traditionsgütern fast völlig entfremdet hat. In den letzten Jahren nahmen 80 bis 90 v. H. der 14jährigen an der staatlichen Jugendweihe teil — womit sich nach Auffassung des Rates der EKD eine Konfirmation nicht verträgt. Noch eklatanter ist der Rückgang der Taufen, obwohl hier der Druck des Regimes geringer ist. Das läßt den Schluß zu, daß das Gros der Eltern der in den letzten Jahren geborenen Säuglinge — meist im Alter zwischen 18 und 30 Jahren — kein Verhältnis mehr zur evangelischen Kirche und ihrem Ritual hat. Der Einfluß, den gerade die evangelische Kirche durch die Junge Gemeinde noch 1955 vor allem auf die Nachwuchs-Elite — Oberschüler, Studenten — im Sinne abendländischer Gesittung und Problemoffenheit ausübte, ist seither fast völlig verschwunden. Die junge Generation ist zwar in ihrer Mehrheit keineswegs probolschewistisch, sie ist aber den westlichen Traditionen entfremdet. Starke Wirkung geht von der Förderung aus, die die J. durch den Staat erfährt: Von den Jahrgängen um die 20 herum studieren über 20 v. H. beiden Geschlechts an Hochschulen und Fachschulen; an 90 v. H. davon sind Stipendiaten; die Lehrwerkstätten der VE-Betriebe sind großenteils vorbildlich, die jungen Leute können sogleich nach Lehrabschluß Maximal-Löhne erhalten; Betriebe, Organisationen und Gemeinden erstellen ein dichtes Netz von Klubhäusern und sonstigen Begegnungsstätten. Das Gros dieser Jugend hat keinen Vergleich zu anderen Lebensstilen; die Orientierung am Kollektiv, die Vorstellung, daß der Staat die Aufgabe hat, dem einzelnen Fürsorge und soziale Sicherheit zu gewährleisten, und das Sich-Vorfinden in einem dirigistischen System ist zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Entfremdung gegenüber der gleichaltrigen J. in der Bundesrepublik und dem westlichen Lebensstil reicht tief. Wenn nicht starke, vor allem elterliche Einflüsse oder Westkontakte etwa familiärer Art entgegenwirken, ist diese J. dem System in sehr erheblichem Maße adaptiert und funktionell auf dieses zugeschnitten — ohne daß sie damit als bolschewisiert anzusehen wäre. Die jungen Leute der SBZ sind ängstlich darauf bedacht, sich in ihre Freizeit nicht von Staat, Partei und Organisationen hineinreden zu lassen. Vor allem der Mangel an Möglichkeiten, in den Westen zu reisen, trägt zu Protesthaltung bei. Die unter 25jährigen, die knapp 36 v. H. der SBZ-Bevölkerung ausmachen, machten fast 50 v. H. der Flüchtlinge aus. Zugleich stellten sie aber das Gros der enttäuschten Rückwanderer: 20 v. H. und mehr der einzeln flüchtenden Jugendlichen gingen nach meist nicht langer Zeit in die SBZ zurück, da sie sich auf Grund ihrer Vorstellungen von Staat und Gesellschaft in der freiheitlichen Atmosphäre des Westens nicht zurechtfanden und sich „herzlos“ behandelt fühlten u.ä. (Erziehungs- u. Bildungswesen) Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. Richert, Ernst: Die Sowjetzone in der Phase der Koexistenzpolitik (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung). Hannover 1961. 66 S. (über Zeit 1958 bis 1961.) Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 203–204 Juden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarbeit

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 203]Die Bolschewisten legen, wie alle politischen Herrschaftssysteme, die darauf bedacht sind, die bestehende Gesellschaft durchgreifend neu zu ordnen (Totalitarismus), besonderes Gewicht darauf, die J. für sich zu gewinnen. Wie man dabei die „Jugend“ nach oben altersmäßig abzugrenzen hat, ist nicht ganz leicht zu entscheiden. Viel spricht dafür, die Grenze bei den heute 30–35jährigen — Jahrgang 1930/31 — zu ziehen, da alle…

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Hermlin, Stephan (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 Pseudonym für Rudolf Leder. * 13. 4. 1915 in Chemnitz. 1931 KJVD, 1933–1936 illegale kommun. Arbeit, dann Emigration, Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, 1939 in Frankreich interniert, während des 2. Weltkrieges in der Schweiz. 1945 Rückkehr nach Deutschland, Literaturkritik am Sender Frankfurt/M. 1946 SED, seit 1947 als freier Schriftsteller in Ost-Berlin. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ost-Berlin. 1950 und 1954 Nationalpreis. H. entwickelte sich unter Einfluß des franz. surrealist. und kommun. Dichters Paul Eluard. Reflektierte das Zeiterlebnis in erlesenen, von dunkler Wortsymbolik gekennzeichneten Versen („Zwölf Balladen von den großen Städten“, 1945). Einige meisterhafte Erzählungen („Der Leutnant Yorck von Wartenburg“, 1945). Nachdichtungen von Eluard, amerik. Negerlyrik („Auch ich bin Amerika“, 1948) u.a. Tolerante Literaturbetrachtungen („Ansichten über einige Bücher und Schriftsteller“, zus. mit Hans Mayer, 1957). Nach Übersiedlung in die SBZ und Umstellung auf sozialistischen Realismus Niveauverfall („Mansfelder Oratorium“, 1951; „Der Flug der Taube“, 1952). Erzählung über 17. Juni 1953: „Die Kommandeuse“ (1954). „Begegnungen 1954 bis 1959“ (1960). Als Sekretär der Sektion Dichtkunst und Sprachpflege der Akademie der Künste geriet H. durch einen von ihm veranstalteten Lyrikabend mit der SED in Konflikt; er wurde von seinem Posten abgelöst und übte öffentlich Selbstkritik. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 182 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/hermlin-stephan verwiesen. Hennigsdorf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Herrnstadt, Rudolf

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 Pseudonym für Rudolf Leder. * 13. 4. 1915 in Chemnitz. 1931 KJVD, 1933–1936 illegale kommun. Arbeit, dann Emigration, Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, 1939 in Frankreich interniert, während des 2. Weltkrieges in der Schweiz. 1945 Rückkehr nach Deutschland, Literaturkritik am Sender Frankfurt/M. 1946 SED, seit 1947 als freier Schriftsteller in Ost-Berlin. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ost-Berlin. 1950 und 1954…

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Bildende Kunst (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Agitation und Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (Formalismus, Funktionalismus in der Architektur), wurden vom SED-Regime mit zunehmender Schärfe bekämpft. Die „Großen Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949, 1953, 1958/59 und 1962, an denen, zuletzt allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, enthüllten die öde Monotonie der herrschenden Kunstrichtung, die sich von der der nationalsozialistischen Ära nur durch den höheren Anteil von Dilettanten [S. 77]und Künstlerkollektiven an der Produktion unterscheidet. Als Instrument der Kunstpolitik diente von 1950 bis 1954 die Kunstkommission; dann ging diese Aufgabe an das Ministerium für Kultur über. In der kurzen Periode des Neuen Kurses schien die Kunstpolitik etwas elastischer geworden zu sein; vor allem bei der Gewinnung westdeutscher Künstler für Ausstellungen und dergleichen ließ man gewisse Abweichungen von der Norm des sozialistischen Realismus zu, ohne daß diese jedoch prinzipiell preisgegeben worden wäre. Seit 1957 aber werden Abweichungen weniger denn je zugelassen; auch westdeutsche Künstler sollen in der SBZ nur noch ausstellen dürfen, wenn nicht nur die gezeigten Werke, sondern auch sie selbst dem sozialistischen Realismus verpflichtet sind. Das Regime fördert im übrigen die linientreuen Künstler, vor allem auch unter dem Nachwuchs, mit beträchtlichen Mitteln, läßt die „Werktätigen“ im Rahmen der kulturellen Massenarbeit am Kunstbetrieb teilnehmen und hält unter ihnen Diskussionen und Kritik der Kunstproduktion in Gang, regt sie auch (im Sinne der „Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter) zu produktiver künstlerischer Betätigung an. Im April 1959 wurde der Kunstpreis der DDR zum erstenmal an 15 Künstler verliehen. Trotzdem wird in den Verlautbarungen des ZK immer wieder geklagt, daß die BK. in allen ihren Gattungen hinter den Anforderungen, die der Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung ihr stelle, weit zurückgeblieben sei. „Ideologische Unklarheiten“ und „dekadente Auffassungen“ wurden u.a. während der Vorbereitungen zur IV. Dresdener Kunstausstellung öffentlich diskutiert, und diese selbst unterlag scharfer Kritik, an der auch Ulbricht sich beteiligte. Es ist begreiflich, daß unter den geschilderten Umständen nur wenige Künstler von Rang in der SBZ ausgehalten haben. (Deutsche ➝Akademie der Künste, Auszeichnungen, Kulturpolitik, Volkskunst) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 76–77 Bibliotheken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildender Künstler Deutschlands, Verband

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die…

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Sorgerecht (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die elterliche Sorge umfaßt neben der persönlichen Sorge die Unterhaltspflicht, die Vertretung des Kindes und die Vermögensverwaltung. Die Nutznießung am Kindesvermögen entfällt. Inhalt der elterlichen Sorge ist insbesondere die Pflicht, das Kind zu einem „selbständigen und verantwortungsbewußten Bürger des demokratischen Staates, der seine Heimat liebt und für den Frieden kämpft“, zu erziehen. Verletzen die Eltern diese Pflicht, so kann die Unterbringung des Kindes in einer geeigneten Familie oder in einem Heim angeordnet oder den Eltern das S. entzogen werden. Zuständig hierfür ist der Rat des Kreises, Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, dem durch die VO über die Übertragung der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) sämtliche Vormundschaftssachen übertragen worden sind. Über das S. nach der Scheidung der Ehe der Eltern entscheidet das Gericht im Ehescheidungsverfahren. Derjenige Elternteil, dem das S. übertragen wird, ist allein gesetzlicher Vertreter des Kindes. (Familienrecht) Dem im Westen lebenden Elternteil darf das S. nicht übertragen werden. Haben beide Eltern die SBZ verlassen, so wird ihnen das Recht auf Aufenthaltsbestimmung, wenn nicht überhaupt das S., entzogen. Die in der SBZ lebenden Kinder werden bei Verwandten oder in Heimen untergebracht (Heimerziehung). Mehr als 2.000 Kinder werden in der SBZ ihren im Westen lebenden Eltern vorenthalten. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um Kinder von Flüchtlingen, die bei der Flucht ihrer Eltern zurückgelassen werden mußten. Deren Anträge auf Familienzusammenführung werden grundsätzlich mit der Begründung abgelehnt, daß „diese von ihren Eltern im Stich gelassenen Kinder in bester Fürsorge sind. Eltern, die „ihre Schuld tilgen wollen“, stehe „die Rückkehr in die DDR jederzeit offen“. Es sind aber auch jugendliche Ausreißer aus der BRD darunter, denen die Rückkehr zu ihren Eltern vielfach versagt wird (Umsiedler). Während das SED-Regime die Rechte dieser Eltern mißachtet, klagt es seinerseits die BRD des „hundertfachen Kindesraubes“ an. Angeblich werden 587 Kinder aus der „DDR“ von Menschenhändlern zurückgehalten. Tatsächlich handelt es sich [S. 390]bei den bisher bekanntgewordenen Fällen um Kinder, die allein oder mit einem Elternteil nach dem Westen geflüchtet sind und über deren Schicksal die zuständigen Behörden und Gerichte der BRD entscheiden. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 389–390 Sorgenicht, Klaus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Souveränität

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die elterliche Sorge umfaßt neben der persönlichen Sorge die Unterhaltspflicht, die Vertretung des Kindes und die Vermögensverwaltung. Die Nutznießung am Kindesvermögen entfällt. Inhalt der elterlichen Sorge ist insbesondere die Pflicht, das Kind zu einem „selbständigen und verantwortungsbewußten Bürger des demokratischen Staates, der seine Heimat liebt und für den Frieden kämpft“, zu erziehen. Verletzen die Eltern…

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Betriebskollektivvertrag (1965)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Der B. wird in §~13 des Gesetzbuches der Arbeit erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“. Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des Betriebsleiters, der BGL, der Belegschaft insgesamt oder von Gruppen der Belegschaft (Abt., Meisterbereich, Brigade, Aktiv). Sie sind somit des arbeitsrechtlichen Charakters entkleidet. Die Verpflichtungen beziehen sich vor allem auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einführung von TAN, die Veranstaltung von Wettbewerben (Wettbewerbsbewegung), Senkung der Selbstkosten, Festigung der Arbeitsdisziplin und Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik. Der Inhalt der B. richtet sich nach den Betriebsplänen. Sie sind nach Direktiven, die gemeinsam von den Industriegewerkschaften und den Abteilungen der Staatlichen ➝Plankommission beschlossen werden, abzuschließen. Die B. bilden einen Teil der Produktionspropaganda. Die Erfüllung der B. wird kontrolliert durch Massenkontrolle und durch periodische (meist vierteljährliche) Rechenschaftslegungen. In den Abt. großer VEB können Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. In den staatlichen Organen und Einrichtungen (Staatsapparat) können ebenfalls Kollektivverträge abgeschlossen werden. Für die Privatbetriebe bestehen Betriebsvereinbarungen. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 67 Betriebskampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskultur

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Der B. wird in §~13 des Gesetzbuches der Arbeit erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“. Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des…

DDR A-Z 1965

Flüchtlinge (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in der BRD sowie in Berlin (West) Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die selbst nach dem totalen Zusammenbruch in den damaligen Besatzungszonen der Westalliierten nicht eintrat, veranlaßte schon frühzeitig viele Menschen zur Flucht aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet. Solchen F. wurde seit 1947 nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht der BRD gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis wurde an F. erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen F., die die SBZ „wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Nach dem Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 gilt als „Sowjetzonen-F.“: „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.“ Über die Gesamtzahl der zugewanderten F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da eine systematische Erfassung erst 1949 einsetzte. Der weitaus größte Teil der Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, blieb im Bundesgebiet. Eine Erfassung dieser Personen war nicht möglich. Daneben sind in großer Zahl Menschen nach Westdeutschland und nach West-Berlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren (u.a. kamen bis zum Jahre 1953 rd. 930.000 Personen auf Grund von Zuzugsgenehmigungen der einzelnen Bundesländer, die nur z. T. später im Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden). Nach dem Ergebnis der Volkszählung vom 6. 6. 1961 im Bundesgebiet und Berlin (West) befanden sich unter den 56,175 Mill. Einwohnern 3,099 Mill. (= 5,5 v. H.) Deutsche aus der SBZ. Dazu kommen, lt. Volkszählungsergebnis, noch 2,766 Mill. Vertriebene (= 30,9 v. H. der im gesamten Bundesgebiet gezählten Vertriebenen), die nach der Aussiedlung zunächst in der SBZ ihren Wohnsitz hatten und später in die BRD oder nach Berlin (West) flüchteten. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen mit 931.000 Personen angenommen. Von diesen wurden in der Zeit von 1949 bis 1951 allein 492.681 Personen von den amtlichen Flüchtlingsstellen erfaßt. Seit 1952 (ab 4. 2. 1952 trat auch in West-Berlin das Bundesnotaufnahmegesetz in Kraft) meldeten sich jeweils innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Zuwanderung bei den Notaufnahmedienststellen Berlin, Gießen und Uelzen: *) Von den im Jahr 1961 vermerkten 207.026 F. verließen 155.402 vor Errichtung der Mauer in Berlin und vor Verstärkung der Sperren an der Demarkationslinie, d.h., vor dem 13. 8. 1961, die SBZ. Die meisten F., die nach dem 13. 8. 1961 bis gegen Ende 1962 vom Bundes-Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden, hatten sich bei Errichtung der Mauer in der BRD, in Berlin (West) oder im Ausland befunden und sind nicht mehr in das sowjetische Besatzungsgebiet zurückgekehrt. Außerdem befinden sich darunter solche Personen, die sich schon längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten hatten und sich erst später entschlossen, die Notaufnahme zu beantragen. Ab Mitte 1962, vor allem ab 1. 1. 1963, sind in den Flüchtlingszahlen auch solche Personen enthalten, die auf dem Wege der legalen Übersiedlung, d.h., mit einer offiziellen Ausreisegenehmigung der Zonenbehörden, das sowjetische Besatzungsgebiet verlassen durften. Zwischen dem 1. 1. 1963 und dem 30. 6. 1964 wurden vom Bundesnotaufnahmeverfahren 45.489 solcher Personen erfaßt. Der weitaus größte Teil davon waren Rentner, Invaliden und sonstige behinderte Personen, die dem Regime zur Last fielen und als Arbeitskräfte uninteressant waren. Von den erfaßten 45.489 Personen befanden sich allein 33.839 ( = 74,4 v. H.) im Alter von über 65 Jahren. Zwischen 1949 und dem 30. 6. 1964 sind durch die Bundesnotaufnahmebehörden insgesamt 2.824.411 F. erfaßt worden. Der F.-Strom war in den einzelnen Jahren Schwankungen unterworfen. Je stärker der politische Druck auf der Bevölkerung lastete, desto höher waren die Fluchtzahlen. Das Jahr 1953 mit einer Spitze von über 331.000 F. erinnert an Säuberungsaktionen innerhalb der Satellitenparteien, einen verschärften Kollektivierungszwang in allen Wirtschaftsbereichen und zwangsweise Normerhöhungen. Der Juni-Aufstand war der Höhepunkt des Jahres. Die hohen monatlichen Fluchtziffern (58.605 im März und 40.381 im Juni) sind nur im Au[S. 134]gust 1961 (47.433) wieder erreicht worden. Der nach dem Juni-Aufstand von der Regierung verkündete Neue Kurs brachte für die zweite Hälfte des Jahres und für 1954 einen vorübergehenden Rückgang. Auch die Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 ließ zunächst auf eine Konsolidierung der politischen Lage hoffen. Infolge eines verschärften Kampfes der SED gegen die Kirche, Forcierung der Jugendweihe und Zwangswerbungen für die Volkspolizei nahm 1955 der F.-Strom wieder von Monat zu Monat zu. Anhaltende Versorgungskrisen, die Unterzeichnung des Warschauer Paktes und die Erklärung Molotows in Genf, wonach eine Wiedervereinigung nur durch die Bolschewisierung ganz Deutschlands möglich sein soll, trieb die Fluchtziffer des Jahres 1955 schließlich wieder auf eine Höhe von mehr als 250.000. Das Jahr 1956 brachte eine verschärfte Terrorjustiz. Der mißglückte Arbeiteraufstand in Polen und die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn ließen die Fluchtziffer auf über 279.000 ansteigen. Der im ersten Halbjahr 1957 leicht zurückgegangene F.-Strom stieg bis Ende des Jahres wieder an. Der „Geldumtausch“ vom 13. Oktober, die Änderung des Paßgesetzes und Maßnahmen gegen den Interzonenverkehr bewirkten gegenüber dem Vorjahr nur einen geringen Rückgang der Zahl der F. auf 261.000. Eine 1958 beginnende SED-Parteisäuberung sowie die Abschaffung der Lebensmittelkarten und Polizeimaßnahmen gegen die Republikflucht hatten in diesem Jahr ein Absinken auf 204.000 zur Folge. Die bemerkenswerte Reiselust Chruschtschows im Jahr 1959 (Besuch der SBZ und Reise nach den USA) machte der Bevölkerung Hoffnung auf Entspannung. Die Fluchtziffer ging auf knapp 144.000 zurück. Eine gewisse „Milde“ des SED-Regimes im Jahr 1959 brachte jedoch ebenso wie bereits 1954 keine echte „Kursänderung“. Mit der im Frühjahr 1960 einsetzenden Zwangskollektivierung der Landwirtschaft, die Ende April abgeschlossen war, durch die Zuspitzung der „Berlinkrise“ und abermalige verstärkte Sozialisierungsmaßnahmen in Industrie, Handwerk und Handel stieg die Zahl der F. wieder auf knapp 200.000 an. Ein im Jahr 1961 einsetzender Druck auf die Arbeiter (Gesetzbuch der Arbeit), Terroraktionen gegen die Grenzgänger in Berlin sowie die aggressive Haltung Ulbrichts und Chruschtschows in der „Berlin-Frage“, ließen ab Mai 1961 die Fluchtziffern wieder sprunghaft ansteigen. Trotz vorheriger gegenteiliger Erklärungen errichtete am 13. August Ulbricht seine Mauer mitten durch Berlin. Von Anfang des Jahres bis zum 13. August sind durch die Bundesnotaufnahmebehörden 155.400 und bis Ende 1961 über 207.000 Sowjetzonenflüchtlinge erfaßt worden. Auch der Interzonenreiseverkehr wurde wieder erbarmungslos abgedrosselt. Da die Fluchtbewegung aus der Zone für das Regime mit einem erheblichen Verlust an ausgebildeten Arbeitskräften verbunden war, sprach Ulbricht von einem illegalen „Kapitaltransfer“. Die volkswirtschaftlichen Verluste bezifferte er auf mindestens 30 Mrd. DM Ost. Das Bundesvertriebenengesetz stellt die „anerkannten“ Sowjetzonenflüchtlinge bei allgemeinen Hilfemaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten („Vertriebenen“) gleich. Der Entscheid der Notaufnahmedienststellen über die Aufenthaltserlaubnis wegen „Zwangslage“ gilt aber noch nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als „Sowjetzonen-Flüchtling“. Hierüber und damit über die Erteilung des „Flüchtlingsausweises C“ entscheiden die F.-Behörden der Länder. Zwischen 1954 und dem 31. 12. 1963 wurden 560.550 C-Ausweise für 749.937 Personen (einschl. der darin eingetragenen Kinder bis zu 16 Jahren) ausgestellt. Unter den F. befinden sich im Durchschnitt mehr als 60 v. H. im Erwerbsleben stehende Personen. Auch ein beachtlicher Teil der Intelligenz kehrte dem „Ulbricht-Staat“ den Rücken. Zwischen 1952 und 1963 waren unter den F. 51.400 Landwirte und Bauern. Den Anteil der Berufe an den Flüchtlingszahlen zeigt die Tabelle auf Seite 135. Trotz der unmenschlichen Sperrmaßnahmen an der Berliner Mauer und längs der Demarkationslinie versuchen immer wieder F. unter Todesgefahr die Befestigungsanlagen zu überwinden. Soweit mit Sicherheit feststellbar, fanden in der Zeit vom 13. 8. 1961 bis 13. 8. 1964 bei dem Versuch, die Sperranlagen zu durchbrechen, 53 Menschen an der Sektorengrenze und an der Zonengrenze um Berlin (West) den Tod. Weitere 52 Personen ließen an der Demarkationslinie zwischen der BRD und der SBZ ihr Leben. Am 31. 7. 1963 hatte Ulbricht, anläßlich der bevorstehenden Wahlen zur Volkskammer am 20. 10. 1963, erklärt, daß die in der BRD lebenden F. auch heute noch Bürger der „DDR“ seien. Obwohl die F. die SBZ verlassen hätten — vielfach aus Gründen persönlicher oder familiärer Natur —, bestände nach wie vor eine Treuepflicht gegenüber der SBZ. Ulbricht berief sich bei dieser Erklärung auf angebliche Anfragen von F. aus der BRD. Tatsächlich wurde im neuen Wahlgesetz der SBZ, in § 2, bestimmt, daß für die Wahlen zur Volkskammer „alle Bürger der DDR“, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, „wahlberechtigt“ seien. In allen früheren Wahlgesetzen wurde die Wahlberechtigung ausdrücklich auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz in der „DDR“ hatten. Nach dem endgültigen Wahlergebnis zur Volkskammerwahl am 20. 10. 1963 sollen 28.119 F., die als Bürger der „DDR“ gegenwärtig in Westdeutschland wohnen, an der Volkskammerwahl teilgenommen haben. Der Strom der F. war und ist ein Beweis dafür, daß die überwiegende Mehrheit der Deutschen in der SBZ die dort herrschende staatskapitalistische Mißordnung ablehnen. Millionen wurden so bedrückt, daß sie ihre Heimat und ihre Existenz preisgaben. Die Flut der F. war und ist eine Abstimmung mit den Füßen gegen den Kommunismus. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin. (BMG) 1961. 159 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 132, 134 Florin, Peter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flüchtlingsvermögen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in der BRD sowie in Berlin (West) Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die selbst nach dem…

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Liberman-Diskussion (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sept. 1960 in der SU — offensichtlich mit voller Billigung Chruschtschows — durch eine Veröffentlichung des Charkower Wirtschaftsprofessors Liberman eingeleitete öffentliche Diskussion über eine Reform der Planung und Leitung der Wirtschaft. Das Hauptargument von Prof. Liberman war: Die Arbeitsleistung jedes einzelnen Mitarbeiters in den Betrieben, die Produktivität der Betriebe und damit die Gesamtproduktivität der Wirtschaft können mit dem bisher praktizierten System der Wirtschaftsleitung nicht optimal entwickelt werden. Es sei daher notwendig, den Betrieben mehr Freiheit zu geben. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung des Produktionsvolumens, des Sortiments und der Liefertermine beschränken und den Betrieben mehr eigene Befugnisse und Dispositionsmöglichkeiten geben. Vor allem sollten die Betriebe Einfluß nehmen können auf die Preise mit dem Ziel, zu einer wirklichen Deckung der Selbstkosten zu kommen. Der Betriebsgewinn müsse im Mittelpunkt des Wirtschaften der Betriebsleitungen und der Belegschaften stehen. Dazu müsse auch das System der Prämien geändert werden, insbesondere müsse die Prämienhöhe für alle Betriebsangehörigen echte Anreize zur Leistungssteigerung bieten. Die Veröffentlichung Prof. Libermans löste teils Zustimmung, teils heftige Ablehnung aus. Zu den Ablehnern der Vorschläge gehörten insbesondere die Politfunktionäre. Sie argwöhnen, daß eine Lockerung der Zentralverwaltungswirtschaft in letzter Konsequenz die Macht der Partei über die Wirtschaft untergraben müsse. Auf der November-Tagung (1962) des ZK der KPdSU zeigte es sich, daß Chruschtschow zu einem Kompromiß bereit war. Im Anschluß an seine Rede beschloß das ZK, die Führung der Wirtschaft durch von der Partei kontrollierte zentrale Instanzen beizubehalten. Die Parteiorganisation und ihre Funktionäre sollen geschult werden, um sie zu befähigen, die Wirtschaft sachkundiger als bisher anzuleiten und zu kontrollieren. Andererseits beschloß das ZK, den Forderungen der Wirtschaftsfunktionäre nach größerer Selbständigkeit und erweiterter Dispositionsbefugnis etwas entgegenzukommen. Bezüglich der Rolle des „Gewinns“ aber wurde betont, daß dieser zwar für den einzelnen Betrieb Gradmesser sein könne, daß aber die Volkswirtschaft als Ganzes nicht nach diesem Prinzip geplant werden könne. Da am Prinzip der staatlichen Festpreise festgehalten wird und nach wie vor der zentrale Plan gilt, führte die LD. nicht zu einer grundlegenden Änderung des Wirtschaftssystems in der SU. Die LD. hatte auch Auswirkungen in der SBZ, führte aber auch dort nicht zu einem Systemwechsel. (Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 261 Liberalisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liebknecht, Karl

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sept. 1960 in der SU — offensichtlich mit voller Billigung Chruschtschows — durch eine Veröffentlichung des Charkower Wirtschaftsprofessors Liberman eingeleitete öffentliche Diskussion über eine Reform der Planung und Leitung der Wirtschaft. Das Hauptargument von Prof. Liberman war: Die Arbeitsleistung jedes einzelnen Mitarbeiters in den Betrieben, die Produktivität der Betriebe und damit die Gesamtproduktivität der Wirtschaft können mit…

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Volkseigene Güter (VEG) (1965)

Siehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 im Zonengebiet verteilte Gebietsvereinigungen (GVVG). 1950 ging die ZVVG als Hauptabt. in das Landwirtschaftsministerium über, und 1954 wurden die Außenstellen in die Räte der Bezirke eingegliedert. Oberste Verwaltungsinstanz ist heute die im Landwirtschaftsrat beim Ministerrat eingerichtete „Inspektionsgruppe VEG“, als Mittelinstanz sind bei allen Produktionsleitungen der Bezirkslandwirtschaftsräte „Bezirksdirektionen für VEG“ vorgesehen, und als örtliche Instanz werden im Gesamtgebiet der SBZ „Leitbereiche“ mit [S. 459]einem Hauptbetrieb und 3 bis 5 ihnen zugeordneten Betrieben als zentralgelenkte Wirtschaftseinheiten nach dem Vorbild des Sowchos in der SU angestrebt. Die VEG sollten zu Mustergütern entwickelt werden, die den übrigen Betrieben der Umgebung als Vorbild und Anregung dienen; sie sind mit den typischen Sonderaufgaben des Großbetriebes (Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung) betraut und sollen gleichzeitig „kulturelle Stützpunkte auf dem Lande“ sein. Tatsächlich ist ihre Wirtschaftsweise, die ihrer alljährlich wiederkehrenden Defizite wegen hohe Staatszuschüsse erfordert, selbst in der SED-Presse Gegenstand häufiger Kritik. Seit 1952 soll die Sonderstellung der VEG im Agrarpreissystem die Verluste verringern. Nach dem Stande von Mai 1962 gab es 634 VEG mit einer gesamten Wirtschaftsfläche von 447.899 ha bzw. einer landw. Nutzfläche von 409.046 ha (= 6,4 v. H. der landw. Nutzfläche der SBZ). Darunter nehmen 145 Spezialbetriebe für Saatzucht (55) und Tierzucht (90) als zentralgeleitete VEG der Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut bzw. der Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht eine Sonderstellung ein. Sie haben die Aufgabe, Neuzucht und Erhaltungszucht zu betreiben und die Landwirtschaft mit qualifiziertem Saat- und Pflanzgut sowie mit wertvollem Zucht- und Nutzvieh zu versorgen. Die übrigen 489 VEG dienen teils der Saatgutvermehrung mittlerer Anbaustufen, teils der Förderung der Tierzucht. Soweit sie keine besondere Hauptrichtung haben, werden sie als „VEG mit allgemeiner Produktionsrichtung“ bezeichnet. Alle diese Betriebe werden von den Bezirkslandwirtschaftsräten verwaltet. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 458–459 Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Industrie

Siehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 im Zonengebiet verteilte…

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Devisen (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Staatl. Valutamonopol und D.-Zwangswirtschaft sind Kennzeichen der D -Wirtschaft der SBZ. Alle staatlichen wirtschaftlichen Organe, alle Einrichtungen der VEW und alle gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen haben die bei ihnen anfallenden Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sowie das Aufkommen und den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln für jedes Jahr im voraus zu einem „Valutaplan“ zusammenzufassen. Das Ministerium für Finanzen und die Staatliche ➝Plankommission stellen dann unter Hinzuziehung der Deutschen Notenbank einen zusammengefaßten Valutaplan auf, der von der Regierung bestätigt werden muß. Die Durchführung und Kontrolle des Valutaplanes obliegt der Deutschen Notenbank, die allein zum Besitz ausländischer Währung berechtigt ist. Bei Auslandsreisen müssen D.-Inländer (Personen mit Wohnsitz in der SBZ) eine entsprechende staatliche Sondergenehmigung beantragen, wenn sie ausländische Zahlungsmittel mitnehmen wollen. Bei der Rückkehr von Auslandsreisen sind ausl. Zahlungsmittel den Grenzkontrollorganen vorzulegen und in Ostmark einzutauschen. Edelmetalle, Edelsteine und Perlen dürfen nicht mitgenommen werden, handelsüblich gefertigte Gegenstände aus diesen Materialien wie Schmucksachen nur, soweit sie „zum notwendigen Reisebedarf“ gehören. Solche Gegenstände dürfen im Ausland weder verkauft, verschenkt noch verliehen werden. Gegen besondere Paßeintragung können bis zu 100 DM Ost mitgeführt, dürfen aber nicht ausgegeben werden, sondern sollen „zur Bestreitung der ersten Ausgaben bei der Wiedereinreise dienen“. Die rechtsgeschäftliche Begründung von Zahlungsverpflichtungen an Ausländer unterliegt der Genehmigungspflicht. Die Zahlungen an Ausländer (z. B. Mieten, Pachten, Kapitalrückzahlungen) dürfen nur auf ein D.-Ausländerkonto bei der Deutschen Notenbank bzw. in Berlin beim Berliner ➝Stadtkontor vorgenommen werden. Der Ausländer darf verfügen z. B. zur Zahlung von Steuern, Unterhaltungskosten für Vermögen im Inland, Unterstützungen und Unterhaltszahlungen. Die Entscheidung über Anträge auf Zahlung trifft die Deutsche Notenbank bzw. das Stadtkontor. Besitzt ein SBZ-Bewohner Vermögen im Ausland, so muß er es bei der Notenbank anmelden und auf deren Verlangen ihr verkaufen. Ob und in welchem Umfange die SBZ D.-Reserven besitzt, ist nicht bekannt. Der chronische D.-Mangel läßt jedoch den Schluß zu, daß allenfalls geringe Bestände vorhanden sein können. (Kredite b), Wirtschaft) So sind zusätzliche Importe außerhalb des Valutaplanes zur Versorgung der Wirtschaft mit Rohstoffen oder der Bevölkerung mit Lebensmitteln grundsätzlich unmöglich. (Devisenbonus, Zahlungsverkehr, Währung, Außenhandel, Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit) Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 100 Deutschlandpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DEWAG

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Staatl. Valutamonopol und D.-Zwangswirtschaft sind Kennzeichen der D -Wirtschaft der SBZ. Alle staatlichen wirtschaftlichen Organe, alle Einrichtungen der VEW und alle gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen haben die bei ihnen anfallenden Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sowie das Aufkommen und den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln für jedes Jahr im voraus zu einem…

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Staatsarchive (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das staatliche Archivwesen der SBZ wurde durch VO vom 13. 7. 1950 dem Ministerium des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) unterstellt. Aufsicht und Anleitung obliegen der ihm nachgeordneten Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam). Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich wurde das Deutsche Zentralarchiv (DZA) in Potsdam geschaffen. Es verwahrt die in der SBZ verbliebenen Aktenbestände deutscher Reichsbehörden und der seit 1945 aufgelösten Ministerien und sonstigen zentralen Dienststellen der SBZ. Neben wichtigen Nachlässen werden dort u.a. Archivbestände der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck zurückgehalten. In der Abt. Merseburg des DZA sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Hohenzollernschen Hausarchivs und vor allem des Preußischen Geh. St. mehr oder weniger provisorisch untergebracht. Obwohl angestrebt wurde, für jeden der 14 Bezirke ein eigenes Staatsarchiv zu schaffen, vermochten die 5 Landeshauptarchive (LHA) dennoch ihre bisherige provinzielle Zuständigkeit zu behaupten, die noch im wesentlichen der vor der Verwaltungsneugliederung bestandenen Einteilung in 5 Länder entspricht. Der Ausbau der bisher den LHA untergeordneten Landesarchive zu Bezirksarchiven macht kaum Fortschritte. Insgesamt lagert in den St. eine Aktensubstanz von über 207.000 laufenden Metern, die sich in 8.600 Bestände aufgliedern und insgesamt den sog. „Staatlichen Archivfonds“ bilden. Filmmaterial wird gesondert im Staatlichen Filmarchiv aufbewahrt. Das Ausbildungswesen für den höheren und mittleren Archivdienst wurde seit 1953 in Potsdam zentralisiert und konzentriert. In 7 ein- bis zweijährigen Lehrgängen wurden dort bisher 103 Anwärter für den höheren Archivdienst (Diplomarchivare) ausgebildet, doch blieb der erhoffte politische Erfolg wenigstens teilweise aus. Das für die Ausbildung zuständige Institut für Archivwissenschaft war 1950 gegründet worden und wurde durch AO vom 10. 8. 1961 der Philosophischen Fakultät (Fachrichtung Geschichte) der Ost-Berliner Humboldt-Universität als selbständiges Institut angegliedert. Seitdem besitzt es das Promotionsrecht für Archivwissenschaft. Eine Aufnahmekommission, bestehend aus SED-Mitgliedern, soll darüber wachen, daß sich die Lehrgangsteilnehmer künftig zu „mindestens 60 v. H.“ aus Arbeiter- und Bauernstudenten zusammensetzen. Der einst anerkannte Ruf des Instituts, an dem erste Autoritäten ihres Faches lehrten, hat sich seitdem verflüchtigt, da es sowohl an geeigneten Dozenten wie an befähigtem Nachwuchs fehlt. Für die Ausbildung des mittleren Archivdienstes ist die ebenfalls in Potsdam errichtete Fachschule für Archivwesen zuständig. Bisher fanden dort vier Zweijahreslehrgänge statt, deren Teilnehmer teilweise jedoch so unzulänglich für ihre Tätigkeit als „Staatlich geprüfter Archivar“ vorgebildet wurden, daß man neuerdings das Studium an der Fachschule auf drei Jahre verlängerte. Außerdem soll der Mangel an Fachkräften durch Sonderkurse und Fernstudienlehrgänge behoben werden. Das Fehlen von Investitionsmitteln für dringende Neubauten und der trotz der forcierten Ausbildung immer noch herrschende Mangel an geschulten Fachkräften hemmten die Ordnung und Erschließung des Archivgutes. Außerdem sind politische Aufgaben stets vorrangig zu bearbeiten. Hierzu zählt namentlich die von Prof. Leo ➝Stern verantwortlich geleitete, aber den Archiven übertragene Inventarisierung der „Quellen zur Geschichte der Arbeiterbewegung“. Die Bearbeitung geschieht unter der Aufsicht der ideologischen Kommissionen der SED und in enger Zusammenarbeit mit den Bezirkskommissionen zur Erforschung der Geschichte der Arbeiterbewegung. Aber weder der einseitige Umgang mit Quellenmaterial zur Arbeitergeschichte noch die laufenden Schulungen stärkten die Verbundenheit vieler Archivare zur SED. Immer wieder stößt daher die SED in den Archiven auf Schwierigkeiten, die [S. 412]man häufig durch personelle Veränderungen aus dem Wege zu räumen sucht. Offiziell wird das allgemein bemängelte „Zurückbleiben“ des Archivwesens auf die ungenügende Verbundenheit der Archivare mit dem dialektischen und historischen Materialismus zurückgeführt. Auch die starke Politisierung des gesamten Archivwesens, die vor allem von Schirdewan inspiriert wurde, führte zu nur mäßigem Erfolg. Eine Direktive des Ministeriums des Innern vom 18. 12. 1958 bestimmte, das Archivwesen „als eine Einrichtung der Arbeiter-und-Bauern-Macht entsprechend den Bedürfnissen der staatlichen und gesellschaftlichen Interessen“ auszubauen und auszurichten. Entsprechend faßte die Direktorenkonferenz der St. vom 11. Mai 1962 die Entschließung, „durch Hinweise auf einschlägige Dokumente“ einen wesentlichen Beitrag „zur Entlarvung, der Militaristen und Monopolisten und damit zur Demokratisierung Westdeutschlands zu leisten“. Der Grundsatz, die Archivalien haben in erster Linie „der propagandistischen und agitatorischen Einwirkung“ zu dienen, läßt objektive Forschungsarbeit kaum gedeihen. Andererseits wird gerade Archivbenutzern aus der BRD, von denen man meint, ihre Forschungen würden im „östlichen“ Sinne wirken, in fast großzügiger Weise der Zutritt zu den St. gestattet. Ansonsten wird Forschern aus der BRD und den westlichen Ländern die Benutzung der St. häufiger verwehrt als erlaubt. Die für Anfragen verschiedener Art grundsätzlich verhängte Auskunftssperre zeigt ebenfalls nur geringe Durchlässigkeit. Eine direkte Korrespondenz zwischen den einzelnen Archiven und westlichen Empfängern ist ohnehin untersagt, da alle Ausgänge die bei der Staatlichen Archivverwaltung eingerichtete Zensurstelle zu passieren haben. Trotz aller Verbote sind aber die wissenschaftlichen und persönlichen Kontakte zu den Fachkollegen in der BRD nicht gänzlich abgerissen, zumal die westliche Fachliteratur nach wie vor als unentbehrlich empfunden und entsprechend beachtet wird. Selbst in den einschlägigen Rezensionen findet sie im Gegensatz zu anderer Literatur eine meist überaus positive Beurteilung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 411–412 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbeteiligung

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das staatliche Archivwesen der SBZ wurde durch VO vom 13. 7. 1950 dem Ministerium des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) unterstellt. Aufsicht und Anleitung obliegen der ihm nachgeordneten Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam). Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich wurde das Deutsche Zentralarchiv (DZA) in Potsdam geschaffen. Es verwahrt die in der SBZ verbliebenen Aktenbestände deutscher…

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Abwerbung (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Begriff stammt ursprünglich aus dem wirtschaftlichen Bereich und bezieht sich auf die A. von Arbeitskräften durch einen Betrieb bei einem anderen Unternehmen. In diesem Sinne ist die A. in der SBZ nicht von Bedeutung. Hier ist es die Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, 1955 in der Rechtsprechung erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Seitdem wurde die A. als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der Verfassung angesehen und als Staatsverbrechen mit schweren Strafen geahndet. Die Strafpolitik nahm keine Rücksicht auf die eigene Verfassung, die in Art. 8 die Freizügigkeit, in Art. 10 das Recht auf Auswanderung garantiert. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S.~643) wurde der Tatbestand der „Verleitung zum Verlassen der DDR“ gesetzlich festgelegt. Mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren kann danach bestraft werden, wer es im Aufträge von Agentenorganisationen, Spionageagenturen oder ähnlichen Dienststellen oder von Wirtschaftsunternehmen unternimmt, eine Person zum Verlassen der „DDR“ zu verleiten. Gefängnisstrafe nicht unter sechs Monaten ist für denjenigen angedroht, der es ohne besonderen Auftrag unternimmt, einen Jugendlichen, einen in der Berufsausbildung stehenden Menschen oder eine Person wegen ihrer beruflichen Tätigkeit oder wegen ihrer besonderen Fähigkeiten oder Leistungen (z. B. Sportler) mittels Drohung, Täuschung oder Versprechen zum Verlassen der „DDR“ zu verleiten. Es kommt nach dieser gesetzlichen Neuregelung also nicht mehr darauf an, ob das Verlassen des „Abgeworbenen“ auf legalem Wege oder durch „Republikflucht“ erfolgen soll. Als Methode der A. erwähnt Jahn schon „die Verherrlichung der westdeutschen Verhältnisse … Zu dieser Methode sind alle Fälle zu zählen, in denen die Täter auf angebliche Vorzüge des Lebens im Westen hinweisen“ (in „Neue Justiz“ 1958, S.~844). Eine besondere Rolle spielte die A. für die Begründung der Abriegelungsmaßnahmen des 13. 8. 1961. Die allgemeine Sprachregelung ging von A. auf „Menschenhandel“ und „Kopfjägerei“ über. In zwei großen Prozessen vor dem OG im Aug. 1961 wurden angebliche „Menschenhändler und Kopfjäger“ zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. Für das künftige Strafgesetzbuch wird eine Erweiterung des Tatbestandes der A. vorgeschlagen, die eine Rückkehr zur früheren Rechtsprechung gegen Boykotthetze bedeutet. „Die Abwerbung … muß generell für strafbar erklärt werden …, gleich, gegen welche Personen sie sich richtet.“ Die gefährlichen Formen der A. sollen in einem „schweren Fall“ zusammengefaßt werden („Neue Justiz“ 1959, S.~631). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 11 Abweichungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ackermann, Anton

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Begriff stammt ursprünglich aus dem wirtschaftlichen Bereich und bezieht sich auf die A. von Arbeitskräften durch einen Betrieb bei einem anderen Unternehmen. In diesem Sinne ist die A. in der SBZ nicht von Bedeutung. Hier ist es die Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, 1955 in der Rechtsprechung erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Seitdem wurde die A. als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne…

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Halbstaatliche Betriebe (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“, „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, [S. 174]die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1956 die Deutsche ➝Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich an Privatbetrieben zu beteiligen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der Volkswirtschaftsplanung nicht mehr besteht, wird durch die staatliche Beteiligung auch die noch vorhandene Kapitalbasis überfremdet. Bisher wurde bei dieser Staatsbeteiligung formell die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt, wobei der Staat mit seiner Kapitaleinlage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich geregelt. Der Kommanditist hat bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. In Betrieben mit mehr als 50 v. H. Staatsbeteiligung wird ein staatlicher Beauftragter als Prokurist eingesetzt. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten. Über den anteiligen Betriebsgewinn kann der bisherige Betriebsinhaber verfügen. Der staatliche Gewinnanteil wird unversteuert an den Staatshaushalt abgeführt. Langfristige Kredite werden nicht gewährt. Zusätzlicher Kapitalbedarf soll durch Erhöhung der staatlichen Einlage gedeckt werden. Während zunächst nur die DIB berechtigt war, sich an privaten Betrieben kapitalmäßig zu beteiligen, sind es heute nahezu ausschließlich VEB, daneben auch VVB und z. T. die Deutsche Reichsbahn. Neben der wirtschaftlichen Einflußnahme soll besonders die politische Beeinflussung und Kontrolle auf diese Weise durch einen intensiveren Kontakt vergrößert werden. In Einzelfällen ist auch die Form der Offenen Handelsgesellschaften zulässig. Wenn auch diese neuen Gesellschaften gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch stark in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Sie erhalten bestimmte Produktionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. HB. unterliegen der Kontrolle der Deutschen ➝Notenbank, sie sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei der Deutschen Notenbank zu unterhalten. Der Einfluß der SED in diesen Betrieben wird laufend vergrößert. Private Komplementäre werden gezwungen, in die SED einzutreten und politische Schulungskurse zu besuchen. Der Grad an wirtschaftlicher Selbständigkeit dagegen wird immer geringer. Seit Anfang 1963 sind die HB. völlig in die Volkswirtschaftsplanung einbezogen und werden im Zuge der Konzentrationsbestrebungen seit dem VI. Parteitag gezwungen, sich mit anderen HB. zu einem Betrieb zu vereinigen. Nach sowjetzonalen Angaben entwickelten sich die HB. wie folgt: Anteil der HB. an der industriellen Bruttoproduktion (in v. H.) der Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 173–174 Halberstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Halbstaatliche Praxis

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“, „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater…

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Spitzelwesen (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzer soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das Sp.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse.“ Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitgl. zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Die von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig gebrachten Informationen landen bei den „Organen der Staatssicherheit“. Diese nennen ihre Spitzel Geheime Informanten (GI) oder Geheime Mitarbeiter (GM). Oft haben die GI einen fest umrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, z. B. in einem [S. 404]VEB, im Sekretariat einer Partei usw., d.h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SSD notwendig erscheint und in der der GI einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Sie können auch zur Personenüberwachung und zur Tätigkeit jenseits der Grenzen der SBZ eingesetzt werden. Über ihre Beobachtungen haben sie ihrem Auftraggeber regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihrem Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen nach Möglichkeit nur solche Personen als GI verwendet werden, denen die Bevölkerung wegen ihrer dienstlichen oder parteipolitischen Tätigkeit nicht mit besonderer Zurückhaltung begegnet. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Befindet sich in dem vom SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden Druckmittel gegenüber einem in Aussicht genommenen „Kandidaten“ angewendet, indem z. B. Kenntnis von „kriminellen Verfehlungen“ oder „negativen politischen Äußerungen“ behauptet wird. Zusätzlich wird mit Angeboten sozialer und wirtschaftlicher Vergünstigungen (Prämien!) gearbeitet. Im August 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. „Vertrauenspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbrecherische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulernen“ (Instruktion Nr.~1 zum Befehl Nr.~45 des Chefs der Deutschen ➝Volkspolizei vom 3. 8. 1955). Dieser Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Mit dem wenig später ergangenen Befehl Nr. 49 des Chefs der Deutschen Volkspolizei erhielt auch die Kriminalpolizei den Auftrag zum Aufbau eines eigenen Spitzelapparates. Dieser stützt sich vornehmlich auf Rechtsbrecher, denen Straferlaß für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß sie die ihnen erteilten Aufträge in vollem Umfange erfüllen. Die GI der Kriminalpolizei stehen also ständig unter dem Druck, daß, wenn ihre Arbeit als ungenügend angesehen wird, eine gegen sie erkannte Strafe vollstreckt oder ein zunächst eingestelltes Verfahren wiederaufgenommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem SSD wird in der Bezirksverwaltung durch einen Verbindungsoffizier hergestellt, der dafür sorgt, daß die für den SSD wesentlichen Erkenntnisse diesem mitgeteilt werden. Eine besondere Gruppe bildeten die Helfer der staatlichen Kontrolle und bilden jetzt die Volkspolizeihelfer, Grenztruppenhelfer und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, deren Informationen zwar nicht unmittelbar als Spitzelberichte für den SSD bestimmt sind, die aber durch ihre Tätigkeit praktisch doch in das weite Feld des sowjetzonalen Sp. eingebaut sind und dem SSD wesentliche Erkenntnisse vermitteln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 403–404 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Spontaneität

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzer soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems,…

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Strafverfahren (1965)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. regelt sich noch nach der Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996). Die in der Sitzung des Staatsrates am 4. 4. 1963 eingesetzte Gesetzgebungskommission (Strafgesetzbuch) soll aber auch eine neue Strafprozeßordnung ausarbeiten, die dann zusammen mit dem „sozialistischen“ Strafgesetzbuch in Kraft treten soll. Mit der im Zuge der ersten Justizreform geschaffenen und zur Zeit noch geltenden StPO wurden neue Begriffe und Institutionen in das St.-Recht eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Ort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hatten, z. B. bei Staatsverbrechen. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Am Eröffnungsbeschluß und an anderen außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Beschlüssen wirken nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 auch die Schöffen mit. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten vom SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile können der Generalstaatsanwalt, der Präsident des Obersten Gerichts, der Bezirksstaatsanwalt oder der Bezirksgerichtsdirektor (letztere nur gegen rechtskräftige Entscheidungen der Kreisgerichte) mit der Kassation vorgehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. Durch das „Gesetz zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen“ vom 17. 4. 1963 (GBl.~I, S. 65) wurde die Strafprozeßordnung geändert. Wie schon das vorhergehende Einführungsgesetz zum Gesetzbuch der Arbeit festlegte, wurde für die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte die Möglichkeit geschaffen, „geringfügige, in der Regel erstmalig begangene, Straftaten an die Konflikt- oder Schiedskommission zu übergeben, wenn der entstandene Schaden geringfügig und die Schuld des Täters gering ist, der Sachverhalt aufgeklärt und einfach ist und der Beschuldigte seine Straftat zugibt“. (Gesellschaftsgefährlichkeit, [S. 424]gesellschaftliche Gerichte, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 423–424 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. regelt sich noch nach der Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996). Die in der Sitzung des Staatsrates am 4. 4. 1963 eingesetzte Gesetzgebungskommission (Strafgesetzbuch) soll aber auch eine neue Strafprozeßordnung ausarbeiten, die dann zusammen mit dem „sozialistischen“ Strafgesetzbuch in Kraft treten soll. Mit der im Zuge der ersten Justizreform geschaffenen und zur Zeit noch geltenden StPO…

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Deutschlandpolitik (1965)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Nationales Dokument: 1963 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 [S. 96] 1. Taktik 1956--1958 Die Haltung der SU und des SBZ-Regimes zur Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands änderte sich 1955. Beide lehnten es ab, in geheimen Wahlen die Wiedervereinigung einzuleiten. Sie wußten und wissen (wie aus der Verlautbarung der SBZ-Regierung vom 1. 11. 1955 hervorgeht), daß die Bevölkerung Mitteldeutschlands den scheindemokratischen Staatskapitalismus in geheimen Wahlen ablehnen würde. Die seitherige Haltung der SU und der SBZ zur Deutschlandfrage zeigt, daß sie sich nicht mehr um Wiedervereinigung im allgemeinen Sinne bemühen, sondern eine weitgespannte, machtstrategische D. treiben. Dem Regime der SED geht es dabei wesentlich um die Bolschewisierung auch des westlichen Teils von Deutschland, der Bundesrepublik (BRD). Die Linie dieser D. machte Ulbricht am 30. 1. 1957 (auf der 30. Tagung des ZK der SED) sichtbar: Wenn, so sagte er, in Westdeutschland durch eine Niederlage der Regierungspartei und „Stärkung des Aktionswillens der Arbeiterklasse eine neue Lage geschaffen wird, dann ist es möglich, zu einer Vereinbarung beider deutscher Regierungen zu kommen … einen Gesamtdeutschen Rat, der sich paritätisch aus Vertretern beider deutscher Staaten zusammensetzt, zu bilden. Die Mitglieder des Rates sollten in beiden Teilen Deutschlands auf Grund der geltenden Wahlgesetze gewählt werden … Der Gesamtdeutsche Rat würde die Funktionen einer Regierung der deutschen Konföderation ausüben und Maßnahmen vorbereiten, wie die Herstellung einer einheitlichen Verwaltung“. (Das heißt, die SBZ, die mit dem Sowjetsektor Berlins nur etwa 17 Mill. Einwohner hat, sollte in der Konföderation ebenso stark vertreten sein wie die BRD, die mit West-Berlin schon 1957 rund 52 Mill. zählte.) Im Zusammenhang mit Rapackis Plan einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa schlug die Regierung der SBZ am 26. 7. 1957 der Bundesregierung vor, eine „Konföderation“ beider Staaten zu bilden, bei der das bisherige Verfahren zur Bildung der Parlamente und der Regierungen nicht geändert werden sollte. (Die „DDR“ würde danach also eine Volksdemokratie unter SED-Herrschaft bleiben, die mit den erprobten Methoden des Sowjetkommunismus zunächst die Volksdemokratisierung, später Bolschewisierung der vom freien Westen getrennten und daher wehrlosen BRD betreiben könnte.) Erläuternd behauptete das SED-Regime gleichzeitig: „Auf dem Territorium Deutschlands bestehen … zwei Staaten, von denen der eine ein hochkapitalistisches, imperialistisches und militaristisches Gepräge trägt, während der andere Staat in seinem Gesellschafts- und Wirtschaftsleben die Grundlagen des Sozialismus entwickelt hat und weiterhin zum Sozialismus strebt. Unter solchen Umständen können diese beiden Staaten nicht mechanisch von außen durch gesamtdeutsche Wahlen in einen Staat zusammengefügt werden.“ Maßgeblich für die D. der nächsten Jahre war der Beschluß des V. Parteitages der SED vom 16. 7. 1958. Dort heißt es (in § I, 5) über die Stellung der SBZ zur BRD: „Die DDR und ihre sozialistischen Errungenschaften werden niemals ein Objekt des Schachers sein. Fest verbunden mit der SU und dem ganzen sozialistischen Lager sind die Arbeiter-und-Bauern-Macht des deutschen Volkes und ihre sozialistischen Errungenschaften für immer unantastbar.“ Die SED forderte fast völlige Entwaffnung beider Teile Deutschlands, um — gestützt auf die übermächtigen, in nächster Nähe bereitstehenden Kräfte des Sowjetblocks — die BRD in die Hand zu bekommen. Daran schloß sie (in § III, 2) die Behauptung: „Die DDR ist der rechtmäßige souveräne deutsche Staat. In ihm wurden im Sinne der Potsdamer Beschlüsse der drei Großmächte die Lehren des zweiten Weltkrieges gezogen, die Wurzeln des Faschismus beseitigt und die Grundlagen für eine friedliche Entwicklung geschaffen.“ Unter Milderung der taktischen Formeln, unter Verzicht auf eine offen „sozialistische“ (d.h. staatskapitalistische) Zielsetzung bezeichnete die SED (in § VI, 4) eine „Volksaktion“ aller werktätigen Kräfte in der BRD als notwendig. Sie gab vor, „unter den Verhältnissen in Westdeutschland die Schaffung einer bürgerlich-[S. 97]demokratischen Ordnung, die auf imperialistische Bestrebungen und Forderungen verzichtet, als den realen Weg zur Sicherung des Friedens und zur Wiedervereinigung zu betrachten“, und proklamierte ein Hauptstichwort für ihre D., indem sie erklärte: „Die größte und stärkste Kraft in Deutschland ist die deutsche Arbeiterklasse. Sie trägt eine große nationale Verantwortung. Wenn sie sich einigt, ist sie in der Lage, alle anderen friedliebenden Kräfte um sich zu sammeln und die brennenden Probleme der Nation zu lösen.“ — Hier wirkte sich die „weiche“ Taktik aus, die in dieser Zeit von der SU angewandt wurde. Vorschläge dieser Art wiederholen sich in allen Äußerungen, die die SED und das SBZ-Regime zur Frage der Wiedervereinigung seit 1958 taten. Sie sind oft verbunden mit der Forderung nach Souveränität der SBZ, nach Abrüstung, nach Austritt aus der NATO und nach einem Friedensvertrag sowjetischer Planung. 2. Taktik 1959--1961 Für die Art, in der die SBZ ihre D. während und nach der mißglückten Genfer Außenministertagung von 1959 betrieb, war die Regierungserklärung vom 9. 8. 1959 bezeichnend. Es werde, so hieß es, „in Zukunft keine Gespräche über deutsche Probleme ohne die direkte Mitwirkung der DDR geben. Die Teilnahme der DDR an der Genfer Sechsmächtekonferenz bedeutet ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“ Der amtlichen Propagierung dieser D. wie auch der heimlichen Infiltration dieser Gedanken diente eine wichtige Richtlinie: Das ZK der SED veröffentlichte am 17. 4. 1960 den „Deutschlandplan des Volkes — Offenen Brief an die Arbeiterschaft Westdeutschlands“, der in riesigen Auflagen verbreitet wurde. — Die SED verzichtete darin scheinbar auf revolutionäre Lösungen. Sie täuschte vor, sie wolle nur ehrliche Bündnispolitik treiben, um den Frieden zu sichern und eine „demokratische“ Entwicklung in Westdeutschland wiederherzustellen. Derart sprach die SED (mit ihr auch FDGB, FDJ und Nationale Front) nicht nur „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter“ an, sondern auch den Mittelstand: „ehrliche Patrioten“ in Stadt und Land, ja sogar „fortschrittliche Unternehmer“. Die SED betonte, vor allem müsse „der westdeutsche Militarismus ausgeschaltet“ werden. Dann würde ein nationaler Kompromiß zwischen den Deutschen hüben und drüben und zwischen „beiden deutschen Staaten“ zustande kommen. Hier legte die SED wieder den Köder einer „Konföderation, eines deutschen Staatenbundes“, um die BRD aus der NATO herauszulösen. — Die SED behauptete unter Verfälschung der Wahrheit, die BRD werde diktatorisch regiert, während die „DDR“ eine wirkliche Demokratie sei. Die Partei Ulbrichts wolle den „unterdrückten“ Westdeutschen dazu verhelfen, „daß in Westdeutschland … wenigstens eine bürgerlich-demokratische Ordnung geschaffen würde, die den Krieg ablehnt und in der die Spielregeln der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie geachtet werden“. Am 4. 10. 1960 führte Ulbricht in der regierungsamtlichen Erklärung, die er als „Vorsitzender des Staatsrates“ abgab, die Linie der D. im wesentlichen fort. Doch schob er die Rettung des Friedens in den Vordergrund, da sich die Aussichten auf raschen, auch atomaren Ausbau der in vieler Beziehung zu schwachen Verteidigungsmacht der NATO mehrten. Man dürfe, so meinte er (in Teil I), „nur einen solchen deutschen Staat als rechtmäßig anerkennen, der den Friedenswillen des deutschen Volkes vertritt, in dem der Friede eine feste Heimstatt hat, in dem die Interessen der deutschen Nation oberstes Gesetz sind: Der rechtmäßige deutsche Staat ist die DDR. Es wird die Zeit kommen, daß auch in Westdeutschland die Friedenskräfte bestimmen und Westdeutschland als friedlicher Staat bezeichnet werden kann. Dann wird die Wiedervereinigung Deutschlands bald möglich sein“. Am 6. 7. 1961 beschloß die „Volkskammer“ einen „Deutschen Friedensplan“. Im Sinne des sowjetischen Friedensvertrags-Entwurfs vom 10. 1. 1959 forderte dieser Plan 1.) die Anerkennung der Souveränität der „DDR“ und der Oder-Neiße-Linie; 2.) sah er Wehrlosmachung der BRD und deren kalte „Demokratisierung“ [S. 98](d.h. Sowjetisierung) auf dem Wege einer Konföderation vor. Die „DDR“ wolle so „im Bewußtsein ihrer nationalen Verantwortung“ alles tun, um Deutschlands beiden Staaten die „Wiedervereinigung in einem friedliebenden, demokratischen und neutralen Staat“ zu erleichtern. — In Wirklichkeit aber errichtete das SED-Regime kurz darauf, auf Anweisung der SU, die Mauer in Berlin und schnürte Mitteldeutschland völlig von der BRD ab. Die Vortäuschung, die D. der SED sei nur auf Frieden und gewaltloses Nebeneinander (Koexistenz) angelegt, erfüllte auch die Rede, die Ulbricht am 23. 11. 1961 vor dem ZK der SED hielt. Dort rief er den westdeutschen Arbeitern zu: „Es gibt, nur einen Weg: Die Aktionsgemeinschaft der Arbeitsgemeinschaft, der Zusammenschluß aller friedliebenden Kräfte und die Herstellung normaler Beziehungen zur DDR, der Bastion des Friedens in Deutschland. Die friedliche Lösung der nationalen Frage des deutschen Volkes setzt die friedliche Koexistenz zwischen den beiden deutschen Staaten voraus.“ 3. Nationales Dokument (1962) Breit ausgeführt wurde — als die SU ihre Taktik wieder verschärft hatte — die D. des SED-Regimes am 23. 3. 1962 in dem „Nationalen Dokument“. Seine Überschrift lautet: „Die geschichtliche Aufgabe der Deutschen Demokratischen Republik und die Zukunft Deutschlands“. Diese 48seitige Broschüre wurde auf der 15. Tagung des ZK der SED beschlossen, danach am 25. 3. vom „Nationalrat der Nationalen Front“ bestätigt und veröffentlicht. Nur formelle Bedeutung hatte es, daß diese nationalgeschichtlich frisierte, im Kern kommunistisch-klassenkämpferische Propagandaschrift am 17. 6. vom „Nationalkongreß der Nationalen Front“ beschlossen wurde. — Wichtig aber ist, 1.) daß das ZK der in der BRD verbotenen KPD dieses „Dokument“ schon am 30. 3. 1962 für die gesamte Parteiarbeit verbindlich machte (s. „Neues Deutschland“ vom 31. 3. 1962 S. 2); und daß 2.) der Minister für Volksbildung, Alfred ➝Lemmnitz, am 2. 4. die Anweisung gab, „den Lehrern sofort und umfassende Anleitung und Hilfe für die Behandlung des Nationalen Dokuments im Unterricht zu geben“ (s. „Deutsche Lehrerzeitung“ vom 6. 4. 1962). Weit schärfer als der „Deutschlandplan“ (April 1960) wendet sich das Dokument (in Teil~II) gegen „die in Westdeutschland herrschenden Kräfte“ (d.h. die Parteien des Bundestages). Ihre NATO-Politik beweise, so behauptet die SED, „daß sie auf eine nationalstaatliche souveräne und friedliche Existenz des deutschen Volkes überhaupt verzichten“. In der „DDR“, so heißt es (in Teil I), „regiert das Volk — Kommunisten und Nichtkommunisten, Christen und Atheisten — vereint in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und im Block der demokratischen Parteien“. Die Zukunft des deutschen Volkes, so wird (in Teil~III) breit dargelegt, liege bei der SED, bei „der vereinigten Arbeiterklasse — unterstützt von allen antifaschistischen und demokratischen Kräften“. Mit der Behauptung, die BRD sei von „imperialistischen und militaristischen Kräften … beherrscht“, sucht die SED (in Teil I) die BRD zu verleumden. Von der SBZ aber wird (in Teil~II) gesagt, daß sie als „der sozialistische deutsche Staat die Zukunft der ganzen Nation verkörpert“. Für die Übergangszeit wird (in Teil VI) gefordert: Friedensvertrag (im Sinne des Sowjetplans von 1959), „Konföderation der beiden deutschen Staaten“ und Koexistenz. — Der sozialistische, bald auch kommunistische Aufbau in der SBZ soll (nach Teil IV) auch Westdeutschland in naher Zukunft retten: Er setzt „das große Beispiel, das es auch den westdeutschen Werktätigen erleichtern wird, den richtigen Weg zu gehen, sich der Herrschaft der Militaristen und Großkapitalisten zu entledigen, sich eine wahre demokratische Ordnung zu erkämpfen und aus eigener Erkenntnis den Weg zum Sozialismus zu beschreiten“. Damit gibt das Dokument — im Sinne der weitgeplanten, doppelbödigen D. der SED und der SBZ — die Losung der Einmischung und des Bürgerkrieges aus. 4. Äußerungen seit dem Parteiprogramm der SED von 1963 Diese D. wird auch in dem Parteiprogramm vertreten, das sich die SED im Jan. 1963 gab. Die Politik der 3 großen Parteien Westdeutschlands, so wird in Teil 1, I [S. 99]und vor allem 1, III behauptet, habe dazu geführt, daß „der westdeutsche Staat … ein zutiefst antinationaler Staat ist, der von den machtpolitischen Zielsetzungen des westdeutschen Imperialismus und der mit ihm verflochtenen internationalen, besonders amerikanischen Finanzgruppen geprägt ist“. Die SED fordert, es müsse „zur Überwindung von Imperialismus und Militarismus in Westdeutschland … die Einheitsfront der sozialdemokratischen, kommunistischen, christlichen und parteilosen Arbeiter verwirklicht“ werden. Als „konsequenteste antiimperialistische und nationale Kraft in Westdeutschland“ wird die KPD bezeichnet. Dieser Hinweis wird durch den doppeldeutigen Satz ergänzt: „Voraussetzung eines friedlichen demokratischen Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus ist auch in Westdeutschland die Schaffung demokratischer Verhältnisse.“ In Teil 1, IV des Programms heißt es zu der Forderung einer Konföderation zwischen der Bundesrepublik, der „Freien Stadt“ West-Berlin und der SBZ: „Die SED hält unverrückbar an ihrem Ziel, der Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands, an der Überwindung der von den imperialistischen Westmächten im Komplott mit dem westdeutschen Monopolkapital vollzogenen Spaltung, fest.“ Ergänzend verlangt in Teil 2, V, 2 die SED „die sozialistische Nationalkultur als die Erfüllung der humanistischen Kultur des deutschen Volkes“. Wieder werden der BRD Vorschläge für Koexistenz, friedlichen Wettbewerb und Demokratisierung gemacht. Aber der Kern und die Endabsicht dieser friedlich klingenden Vorschläge wird sichtbar, wenn in Teil 3, Abs. 15 gesagt wird: „Die Werktätigen der DDR geben mit der umfassenden Verwirklichung des Sozialismus ein Beispiel für die Werktätigen Westdeutschlands. Sie sind Pioniere einer glücklichen Zukunft der ganzen deutschen Nation.“ Auf dem Boden dieser Ziele des Parteiprogramms der SED stand Ulbricht, als er als Vorsitzender des Staatsrates am 31. 7. 1963 eine Erklärung vor der Volkskammer abgab. — Diese (in Teil I) für die D. wichtige Erklärung enthält eine scharfe Absage gegen demokratische Selbstbestimmung und geheime Wahlen — vor allem in dem Satz: „Die deutsche Wiedervereinigung kann nur in der Vereinigung der beiden deutschen Staaten durch ihre Verständigung bestehen.“ Wichtig ist der anschließende Versuch, die Zonenflucht zu verharmlosen und die Flüchtigen für die Politik der SBZ einzuspannen. Dazu heißt es: „In Westdeutschland leben gegenwärtig viele Bürger der DDR … Sie sind … — überwiegend waren es Gründe persönlicher oder familiärer Natur — nach Westdeutschland gegangen … Sie alle sind auch heute noch Bürger der DDR … abgesehen von jenen, die auf ihren Antrag hin von der Regierung der DDR aus der Staatsbürgerschaft entlassen worden sind. Sie haben also eine Treuepflicht gegenüber der DDR.“ Diese D. führte die SED und damit das Regime der SBZ auch 1964 fort. Ulbricht richtete am 26. 5. 1964 einen Brief an den Bundeskanzler, in dem er forderte: „Verzicht der westdeutschen Bundesrepublik auf Revanchepolitik, auf atomare Rüstung einschließlich der Beteiligung an einer multilateralen Atomrüstung der NATO, die Abrüstung und die Verständigung über einen Friedensvertrag … freie Verhandlungen der Regierungen der deutschen Staaten …“ Dahinter steht der Plan, Westdeutschland wehrlos zu machen und es auf dem Wege der Koexistenz zu überwältigen. 5. Auswirkung in der Infiltration Den Zielen der D. dient vor allem die planmäßige politische Infiltration, die die SED (wie auch fast jede der Parteien, Massenorganisationen usw.) gegen die BRD betreibt. Diese Arbeit wird seit Dez. 1961, seit der „XIV. Deutschen Arbeiterkonferenz“ in Ost-Berlin, nicht mehr als „gesamtdeutsche Arbeit“ bezeichnet, sondern wird als Arbeit nach Westdeutschland hinein betrieben. Obschon das Regime die BRD durchdringen und in seine Gewalt bringen will, behauptet es einstweilen, gedeckt durch die Berliner Mauer, ein friedliches Nebeneinander von „zwei deutschen Staaten“ sei das echte Ziel der SED und der „DDR“. Die Bezeichnung „gesamtdeutsch“ mußte deshalb stillschweigend unter den Tisch fallen. Diese Arbeit wird seit Ende 1962 verantwortlich geleitet von der „Abt. 62“ des ZK der SED unter Herbert Zinsmeister. (Vorher hieß sie: Westkommission; Abt. für [S. 100]gesamtdeutsche Arbeit; Arbeitsbüro; Abt. für Westarbeit.) Neben ihr wirken vor allem: Das Büro für Arbeiterfragen in Westdeutschland (früher Büro für nationale Gewerkschaftseinheit) beim Bundesvorstand des FDGB, geleitet von Hans ➝Jendretzky; ferner der Ausschuß für deutsche Einheit und der Nationalrat der Nationalen Front. Im Zusammenhang mit der Zwei-Staaten-These wurde 1960 ein Teil der Verantwortung für diese Arbeit der Parteiführung der KPD in der SBZ übertragen. Aber nach wie vor werden alle wichtigen Arbeitsanweisungen durch das Politbüro und das Sekretariat des ZK der SED erteilt. Im Mittelpunkt steht das Werben um die westdeutsche Arbeiterschaft, insbesondere um Mitgl. des DGB und der SPD, unter der Losung „Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse“. Verantwortlich für diese Bemühungen im SED-Politbüro: Hermann ➝Matern. Außerdem bemühen sich die SED und die ihr unterstellten Organisationen und Einrichtungen um Zusammenarbeit mit ehem. Offizieren, ehem. Nationalsozialisten, Unternehmern, Intellektuellen u.a. Bevölkerungsgruppen in der BRD (Tarnorganisationen, Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere). Wichtigste Arbeitsmethoden: Entsendung von illegal reisenden Instrukteuren in die BRD zur Unterstützung und Überwachung der in den Tarnorganisationen und dem illegalen KPD-Apparat tätigen Funktionäre sowie zur Überbringung der Geldmittel; Entsendung von politisch zuverlässigen und besonders überprüften Abordnungen, die vor allem in Betrieben, Hochschulen, Gewerkschaften, öffentlichen Ämtern sowie mit Volksvertretern und Kommunalpolitikern diskutieren und Kontakte aufnehmen sollen; Einladung von ebenfalls ausgesuchten Delegationen sowie von Schulkindern (Ferienaktion) aus der BRD in die SBZ „zum Studium der sozialistischen Errungenschaften“. Ferner werden für die Propagierung der D. veranstaltet: „Deutsche Arbeiterkonferenzen“ und „Deutsche Gespräche“ zwischen SED-Funktionären und angeblichen SPD-Mitgl. Die Teilnehmer aus der BRD sind meist getarnte Kommunisten. Verschickung von Propagandamaterial der Nationalen Front und des Ausschusses für deutsche Einheit an zahlreiche Organisationen, Betriebe, Schulen und Privatpersonen in der BRD. Schulkinder, Angestellte, Funktionäre u.a. werden aufgefordert, mit Bekannten und Unbekannten in der BRD in briefliche Verbindung zu treten sowie Patenschaften zu übernehmen. Das Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland soll (seit 9. 4. 1962) vor allem auch außerhalb der SBZ den Zwecken der D.. dienen. — Sehr rege wird die Linie der D. durch den Rundfunk und das Fernsehen propagiert. Die jährlichen Aufwendungen für alle diese Tätigkeiten werden auf etwa 100 bis 120 Mill. DM West und 250 Mill. DM Ost beziffert. Für die propagandistische Tätigkeit ist Albert ➝Norden zuständig. In allen wichtigen politischen Fragen, zum Teil sogar in Einzelfragen, entscheidet Walter Ulbricht. Literaturangaben Deuerlein, Ernst: Deutschland, wie Chruschtschow es will… Sowjetische Deutschlandpolitik 1955 bis 1961. Bonn 1961, Berto-Verlag. 217 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 2 (1956), in 2 Halbbänden (1963), zus. 1295 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Friede durch die Sowjets? Eine Frage an Deutschland… 2., erw. Aufl. (hrsg. v. d. Studiengesellsch. f. staatspolit. Öffentlichkeitsarbeit). Frankfurt a. M. 1961. 128 S. m. Abb. Die deutsche Frage 1952–1956 — Notenwechsel und Konferenzdokumente der vier Mächte, hrsg. v. Eberhard Jäckel (Bd. XXIII der Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle f. Völkerrecht … d. Univ. Hamburg) Frankfurt a. M. 1957, Alfred Metzner. 169 S. Schmitt, Walther E.: Krieg in Deutschland — Strategie und Taktik der sowjetischen Deutschlandpolitik seit 1945. Düsseldorf 1961, Droste Verlag. 392 S. Schuster, Rudolf: Die Scheinkonföderation als Nahziel der sowjetischen Deutschlandpolitik (aus „Europa-Archiv“ 1959, Nr. 12). 24 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. Eine dokumentarische Diskussionsgrundlage. 5., erw. Aufl., Bonn 1964, Verlag für Zeitarchive. 408 S. m. 4 Karten. Siegler, Heinrich von: Von der gescheiterten Gipfelkonferenz Mai 1960 bis zur Berlinsperre August 1961. Bonn 1961, Verlag für Zeitarchive. 126 S. Siegler, Heinrich von: Dokumentation zur Deutschlandfrage … 1941 bis 1961. 2., erw. Aufl., Bd. I (888 S.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 96–100 Deutschlandplan des Volkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Devisen

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Nationales Dokument: 1963 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 [S. 96] 1. Taktik 1956--1958 Die Haltung der SU und des…

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Landwirtschaft (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 251]Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung der Marktproduktion zum Ziele gesetzt. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein realer Widerspruch. Alle Bemühungen, beide Aufgaben zugleich zu bewältigen, um die „Überlegenheit der sozialistischen landwirtschaftlichen Großproduktion“ über die „kapitalistischen“, d.h. familienbäuerlichen Produktionsformen der BRD, nachzuweisen, sind eine offenbare Fehlspekulation. Die Entwicklung der Ertragslage der L. nach 1945 erbringt hierfür den untrüglichen Beweis. Es ist naheliegend, die Ergebnisse der Agrarproduktion der SBZ mit den entsprechenden Leistungen der BRD zu messen, da man die unterschiedliche Struktur und Leistung beider Produktionsgebiete der Vorkriegszeit in Rechnung stellen kann. Die mitteldeutsche L. der Vorkriegszeit wurde durch intensiven Ackerbau und eine pflanzliche Produktion gekennzeichnet, die derjenigen Westdeutschlands zum Teil überlegen war. Die Betonung der pflanzlichen Produktion war begründet in dem Überwiegen der Großbetriebe und des Ackerflächenanteils an der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Entsprechend diesen Verhältnissen überwog der Viehbesatz in Westdeutschland gegenüber dem in Mitteldeutschland. Obwohl durch die Zwangskollektivierung die Agrarstruktur der SBZ heute allein vom „sozialistischen Großbetrieb“ geprägt wird (durchschnittliche Betriebsgröße 1963: LPG Typ III = 575 ha; Typ~I und II = 182 ha, VEG = 663 ha), läßt die wirtschaftspolitische Planung der Bodennutzung (Anbauplanung) und der Viehbestände (Viehhalteplanung) das Streben erkennen, in den LPG die feldwirtschaftlichen Vorzüge des Großbetriebes mit der viehwirtschaftlichen Stärke des Bauernbetriebes zu kombinieren. Die Bodennutzung zeigt gegenüber der Vorkriegszeit und im Vergleich der beiden Teile Deutschlands folgendes Bild: In den Naturalerträgen bleiben die Ernten der SBZ, trotz allen „Kampfes um die Produktionsverbesserung“, nicht nur weit unter dem Ertragsniveau der BRD, sondern auch immer noch erheblich unter dem Vorkriegsstand (vgl. Schaubild auf S. 253). Bei Futterpflanzen sowie bei Wiesen und Weiden läßt sich infolge unterschiedlicher Erhebungsmethoden keine Vergleichbarkeit der Erträge der SBZ mit denen der BRD herstellen; je nach Fruchtart müßten sie nach der in der BRD angewandten Schätzungsmethode zwischen 10 und 20 v. H. niedriger liegen, als sie die SBZ ausweist. Daß in der SBZ das Ertragsniveau bei Feldfrüchten gegenüber dem in der BRD so stark zurückbleibt, läßt auf sehr beträchtliche Hemmungsfaktoren schließen, die nicht in Witterungseinflüssen, sondern vor allem in dem unbefriedigenden Kulturzustand der Böden zu suchen sind. Neben der quantitativ und qualitativ geringeren Handelsdüngerversorgung (mineralische ➝Düngemittel) wirken sich hier die verschlechterte Bodenbearbeitung durch die MTS, der Minderbesatz an Zugkraft, Mängel in der Saat- und Pflanzgut Versorgung sowie in der Schädlingsbekämpfung, die erzwungene betriebswirtschaftliche Umstellung im Zuge der Kollektivierung und schließlich die mangelhafte Organisation der Feldwirtschaft in den LPG, ÖLB und zum größten Teil auch in den VEG aus. In der Viehwirtschaft der SBZ sind die Vorkriegsbestandszahlen zwar überschritten worden, jedoch mußten die forcierte Steigerung der Nutzviehbestände ohne entsprechende Futterflächen in der Anbauplanung, das niedrige Ertragsniveau der Feldfrüchte, die hohen Ablieferungsquoten pflanzlicher Erzeugnisse, eine völlig unzureichende Versorgung mit Handelsfuttermitteln (staatlicher [S. 253]➝Futtermittelfonds) sowie Mängel in der Tierzucht dazu führen, daß die tierischen Leistungen weit unter dem Normalmaß zurückbleiben. [S. 254] Die aufgezeigten Mindererträge wirken sich naturgemäß auf die Ernährungswirtschaft der SBZ aus. Alljährlich wiederkehrende Versorgungsschwierigkeiten sowie die nach vielen Versprechungen erst 13~Jahre nach dem Kriege aufgehobene Lebensmittelrationierung (Lebensmittelkarten) beweisen das zur Genüge. Hinzu kommt die Abhängigkeit der Versorgung von Einfuhren an Nahrungs- und Futtermitteln, vorwiegend aus den Staaten des Ostblocks, die ihrerseits häufig mit der Erfüllung der Lieferverträge Schwierigkeiten haben. Ausfuhrverpflichtungen und die Versorgung der sowjet. Besatzungsmacht erschweren die Ernährungslage zusätzlich. In dem von Ulbricht auf dem V.~Parteitag der SED gesteckten Planziel, 1961 den Pro-Kopf-Verbrauch der westdeutschen Bevölkerung zu erreichen und zu übertreffen, verbarg sich schon damals das Eingeständnis der eigenen Mangellage, die mit dem Scheitern dieser Planerfüllung ganz offensichtlich geworden ist. Auch die auf zunehmende Konzentration, Spezialisierung und Arbeitsteilung gerichtete betriebswirtschaftliche Umstellung der LPG im Zuge des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft hat bislang an der Stagnation der Agrarproduktion nichts zu ändern vermocht. Im Gegensatz zu den beachtlichen Produktionsfortschritten in der BRD hat das in der SBZ herrschende Wirtschaftssystem die Gesamtentwicklung der L. in der SBZ derart gehemmt, daß der große Rückstand in der agrarischen Produktion nicht weiter wundernehmen kann. Der wirtschaftliche Rückschritt ist nicht zu trennen vom sozialen, von der Depression des Zukunftserlebens und den vielfältigen seelischen Konflikten, die besonders auf den Menschen in der L. der SBZ lasten. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Merkel, Konrad: Agrarproduktion im zwischenvolkswirtschaftlichen Vergleich — Auswertungsprobleme der Statistik am Beispiel des geteilten Deutschland. Berlin 1963, Duncker und Humblot. 105 S. m. 50 Zahlenübersichten. *: Die Zwangskollektivierung des selbständigen Bauernstandes in Mitteldeutschland, Denkschrift. (BMG) 1960. 142 S. m. zahlr. Faks. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 251–254 Landtechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsbank (LB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 251]Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung der Marktproduktion zum Ziele gesetzt. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein realer Widerspruch. Alle Bemühungen, beide Aufgaben zugleich zu bewältigen, um die „Überlegenheit der sozialistischen landwirtschaftlichen Großproduktion“ über die „kapitalistischen“, d.h. familienbäuerlichen…

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Militärstrafrecht (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein materielles M. erhalten. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1962 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl.~I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den bisher schon bekannten Tatbeständen — Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — ist eine Reihe neuer Straftatbestände getreten, u.a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die verbündeten Armeen richten. Der Strafrahmen des neuen Militärstrafgesetzes wurde gegenüber den Strafandrohungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes z. T. erheblich erweitert, z. B. für Fahnenflucht von Gefängnisstrafe auf Zuchthaus bis zu 8~Jahren, für unerlaubte Entfernung von Gefängnis bis zu 6 Monaten auf Gefängnis bis zu 3 Jahren. Weitere Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 291 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerien

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein…

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Verfassung (1965)

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 446]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist nicht aus einer gewählten verfassunggebenden Versammlung hervorgegangen. Diese Rolle maßte sich vielmehr ein aus dem „Zweiten Volkskongreß“ (17. u. 18. 3. 1948) hervorgegangener „Deutscher Volksrat“ an, dessen Mitgl. aus Delegierten der Parteien und Massenorganisationen bestanden. Er ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde dieser Verfassungsentwurf von dem „Volksrat“ nach unbedeutenden Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 fand in der SBZ eine Abstimmung statt über eine willkürlich zusammengesetzte „Einheitsliste“ des „Blocks der antifaschistischen Parteien und Massenorganisationen“ (Blockpolitik), bei der nur mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt oder ein ungültiger Stimmzettel abgegeben werden konnte. Trotz der sehr intensiven, z. T. mit national gefärbten Parolen betriebenen Propaganda wurden insgesamt nur 61,8 v. H. „Ja“-Stimmen, in Ost-Berlin sogar nur 51,7 v. H. „Ja“-Stimmen gezählt. Dieses Abstimmungsergebnis reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als „gewählt“ zu erklären. So entstand der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ (mit 1.523 Delegierten), der am 30. 5. 1949 die V. bestätigte und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrates“ vornahm. Wieder ohne Wahlen konstituierte sich dieser „Volksrat“ schließlich am 7. 10. 1949 auf Grund des der LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) als „Provisorische Volkskammer der DDR“. Zugleich wurden eine „Provisorische Regierung der DDR“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der DDR“ gebildet und durch Gesetz vom 7. 10. 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. S. 5) in Kraft gesetzt. 2. Inhalt In der Präambel beansprucht die V. mit der Formulierung „… hat sich das deutsche Volk diese V. gegeben“ gesamtdeutsche Geltung. In Art.~1 Abs.~1 heißt es entsprechend: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik.“ Dieser Feststellung wie auch dem Abs. 4 des Art. 1: „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ widerspricht die politische Praxis (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Republikflucht). Die V. ist in ihrem Wortlaut weitgehend der Weimarer Reichsverfassung nachgebildet. So erscheint deren Art.~1 Abs.~2: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Auch das Bekenntnis zu dem Grundsatz freier Wahlen ist in der V. der „DDR“ in fast die gleichen Worte gekleidet wie in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt.“ (Art. 51 Abs. 2) Insbesondere haben den Vorschriften über die Grundrechte die Grundrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung als Vorbild gedient; sie stimmen z. T. fast wörtlich überein. Wie die entsprechenden Normen des Grundgesetzes sind diese Artikel unmittelbar geltendes Recht. Ihr Sinngehalt ist jedoch ein völlig anderer als der gleichlautender Formulierungen der V. rechtsstaatlicher Demokratien. Denn die volksdemokratische Ordnung kennt nur das Primat der Gemeinschaft, nicht dagegen die Freiheit des Einzelnen um des Einzelnen willen. So ist auch der Schutz der Grundrechte vor Maßnahmen der Staatsgewalt denkbar schwach ausgestaltet und jeder richterlichen Nachprüfung entzogen. Wesentlich ausgeprägter ist dagegen der Schutz der Grundrechte vor Mißbrauch durch den Einzelnen. Diese Tendenz wird besonders in Art. 6 Abs. 2 deutlich, der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demo[S. 447]kratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten“ zu „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“ und damit zu unmittelbar geltendem Strafrecht erklärt (Strafgesetzbuch). Als wichtigstes politisches Recht nennt Art. 3 Abs. 2 das Recht jedes Bürgers „zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreis, seinem Lande und in der DDR“. Die V. kennt ihrem Wortlaut nach aber auch die herkömmlichen Menschenrechte: persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und Freizügigkeitsrecht werden in Art. 8, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Art. 9, Freiheit der Kunst, Wissenschaft und ihrer Lehre in Art. 34 garantiert. Art. 10 enthält Auslieferungsverbot, Asylrecht und Auswanderungsrecht. Vereinigungs- und Koalitionsrecht räumen Art. 12, 13, 53 bzw. 14 ein. Eigentum, Erbrecht und Urheberrechte werden in Art.~22–24 Abs.~1 gewährleistet. Die Freiheit der Religionsausübung garantiert Art. 41. Sämtliche Grundrechte stehen jedoch nur auf dem Papier und werden seit dem Inkrafttreten der V. ständig und bewußt verletzt und sogar durch die Gesetzgebung in verfassungsmäßig unzulässiger Weise eingeschränkt. Den Grundrechten stellt die V. Grundpflichten gegenüber. Die zentrale Vorschrift ist Art. 4 Abs. 2, in dem es heißt: „Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen.“ Diese nach sowjet. Staatsdenken weit auszulegende Norm wird durch den mit Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl.~I S. 653) geänderten Art. 5 dahin ergänzt, daß „der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ eine „ehrenvolle nationale Pflicht ist“. Scheint die V. auf den ersten Blick wenigstens formal den Voraussetzungen eines demokratischen Staatsgrundgesetzes zu entsprechen, so genügt sie bei genauerer Betrachtung selbst diesen Anforderungen nicht. Der angeblich die völlige Volkssouveränität verkörpernden Volkskammer fehlt seit der Verwaltungsneugliederung auch das ohnehin bescheidene Regulativ der Länderkammer. Insbesondere aber ist die in allen Demokratien unumgängliche „dritte Gewalt“, die richterliche, schwach ausgebildet und effektiv wirkungslos. Es gibt neben der faktisch und gesetzlich nicht vorhandenen Unabhängigkeit der Richter nach dem Wortlaut der V. kein Verfassungsgericht. Durch verfassungsänderndes Gesetz vom 12. 9. 1960 änderte die Volkskammer das Amt des Präsidenten der Republik, das durch den Tod von Pieck neu zu besetzen gewesen wäre. Der Staatsrat wurde geschaffen, dem unter dem Vorsitz von Ulbricht 24 Funktionäre angehören. Mit dieser Maßnahme wurde die ohnehin ihres Inhalts längst entleerte V. den Verhältnissen in der SU und den übrigen Volksdemokratien auch formal noch mehr angeglichen. 3. Kommunistische Rechtsauffassung Entscheidend für die Wertung der V. und ihre Achtung bzw. Mißachtung durch das Regime der SED ist die Staatslehre des Marxismus-Leninismus. Danach hat das Staatsrecht wie alles Recht (Rechtswesen) keine absolute, sondern nur relative Gültigkeit. Es entwickelt sich mit den sozial-ökonomischen Verhältnissen, von denen es als ein Teil des „Überbaues“ abhängig ist. So wird auch die V., obwohl bisher nur in wenigen Teilen ergänzt oder geändert, je nach der Entwicklung der Verhältnisse der „Basis“ immer neu interpretiert, mithin nur als ein Durchgangsstadium angesehen. Da die Wandlung des Staates von einer zunächst noch parlamentarisch bestimmten Mehrparteien-Ordnung über die antifaschistisch-demokratische Ordnung zur Volksdemokratie kein einmaliger revolutionärer Akt, sondern ein andauernder Prozeß ist, wird auch die Gültigkeit der V. jeweils neu ausgelegt. So enthält die V. auch keine Unabänderlichkeitsgarantie wie etwa das Grundgesetz der BRD, in dem eine Gruppe von Artikeln von einer Änderung selbst durch eine qualifizierte Mehrheit ausgenommen ist. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, daß bis jetzt in der SBZ kein Kommentar zur V. erschienen ist. Indessen würde eine Auffassung, nach der die V. in der SBZ überhaupt keinen Garantie-Charakter besäße, zu weit gehen und denen, die sie handhaben, mehr entgegenkommen, als dies gerechtfertigt ist. Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung und [S. 448]der „Annahme“ der V. war die SED durchaus noch auf die Mitwirkung und die Zustimmung der „bürgerlichen“ Parteien angewiesen. Wenn es zwar damals schon nicht gelang, einen Verfassungsgerichtshof zur Überwachung der Regierungsmaßnahmen wie auch des Gesetzgebers (Volkskammer) einzurichten, so enthält doch Art. 4 Abs. 1 eine Verfassungsgarantie, an der die „Interpretation“ durch Staat und SED rechtlich eindeutig ihre Grenzen findet. Hier ist sogar ein Widerstandsrecht, wenn auch in den Grenzen, die praktisch wiederum durch die Volkskammer gezogen werden können, sanktioniert: „Alle Maßnahmen der Staatsgewalt müssen den Grundsätzen entsprechen, die in der V. zum Inhalt der Staatsgewalt erklärt sind. Über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen entscheidet die Volksvertretung gemäß Art. 66 dieser V. (Art. 66 sieht einen V.-Ausschuß der Volkskammer zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen vor). Gegen Maßnahmen, die den Beschlüssen der Volksvertretung widersprechen, hat jedermann das Recht und die Pflicht zum Widerstand.“ Unterstellt man, daß zum Zeitpunkt des Erlasses der V. die damals noch demokratischen Parteien CDU und LDPD auf echte parlamentarische Rechte der Volkskammer hofften, so ist in dieser Bestimmung durchaus mindestens die Absicht einer gewissen Garantie zu sehen. Insbesondere aber ist der 1. Satz des Art. 4 Ausdruck einer V.-Rechtsnorm, deren Verletzung eindeutig dem Geist und dem Buchstaben der V. widerspricht. Die Handhabung der V. in der Praxis wie ihre theoretische Grundlegung im Marxismus-Leninismus, den ihr das SED-Regime unterstellt, erweisen den dynamischen, auf Wandlung oder „Revolution“ abgestellten Charakter der V. Sie wird damit nicht ein großes Rahmengesetz, dessen Sinn und Zweck das Erhalten und Schützen unwandelbarer Rechtsnormen sowie eine letzte Verläßlichkeit für Bürger, Regierung und Parlament ist. Eine solche politische Zweckaufgabe einer V. aber entleert sie im rechtsstaatlichen Sinne ihres Gehaltes und pervertiert sie zu einer Theorie des permanenten Staatsstreiches. Literaturangaben Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 446–448 Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verflechtungsbilanzen

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 446]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist nicht…

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Sowjetische Handelsgesellschaften (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen aus sowjetzonalen und SAG-Betrieben und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina, Sovexportfilm u.a., teils um sog. deutschrussische Gesellschaften, wie Derutra und Derunapht, teils um direkte Organe der sowjet. Besatzungsmacht, wie die Wirtschaftsverwaltung der sowjet. Besatzungstruppen (GSOW). Bis Ende 1953 spielten die SH. infolge ihrer privilegierten Stellung eine bedeutende Rolle im Wirtschaftsleben der Zone. Die sowjetzonalen Produktionsbetriebe mußten Aufträge der SH. mit Vorrang vor deutschem Bedarf ausführen. Die SH. waren bis Ende 1953 auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führten aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, die nach der Verarbeitung die SBZ wieder verließen. Als Veredelungsentgelt verblieben den Betrieben gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjet. Rechnung verwendet werden mußten. Die Lieferwerke in der SBZ erfuhren in keinem Falle, welche Erlöse aus ihren Gütern erzielt wurden. Sie erhielten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopp-Preisen in DM Ost (Preispolitik). Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellte für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel) Mit Übertragung der Abwicklung der Geschäfte auf die sowjetzonalen Außenhandelsorgane (DIA) Anfang 1954 haben die SH. an Bedeutung verloren und wurden teilweise aufgelöst. Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 391 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Kontrollkommission

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen aus sowjetzonalen und SAG-Betrieben und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina, Sovexportfilm u.a., teils…

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Bodenreform (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die sog. B. erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Die B. wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit“. Entschädigungslos enteignet wurden alle Privatbetriebe über 100 ha Betriebsfläche sowie Betriebe von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“. Mit der Enteignung war die Vertreibung der ehemaligen Besitzer und ihrer Familien verbunden. Die Gutshäuser wurden zum großen Teil als „Wahrzeichen des Feudalismus“ abgerissen. Bis 1. 1. 1949 wurden aus Privatbesitz über 100 ha 7.112 Güter mit 2,5 Mill. ha, aus Privatbesitz unter 100 ha 4.278 Betriebe mit 124.000 ha enteignet. Zusammen mit dem Landbesitz des Staates, der Länder, Provinzen, Städte und Gemeinden ergaben sie einen Bodenfonds von rund 3,22 Mill. ha land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Dieser Bodenfonds wurde verteilt: an 119.530 landlose Bauern und Landarbeiter 924.365 ha; an 89.529 Vertriebene 754.976 ha; an 80.404 landarme Bauern 270.949 ha; an 45.403 Kleinpächter 43.969 ha; an 169.427 Arbeiter und Handwerker 111.203 ha; an 39.786 Altbauern (Waldzulagen) 60.140 ha. Rund 550 Betriebe wurden als Spezialbetriebe für Saatzucht-, Tierzucht- und Forschungszwecke in „Volkseigentum“ übergeführt (Volkseigene Güter). Das den Bodenempfängern durch die B. zugeteilte Land war von ihnen zu bezahlen; der Preis je ha betrug den Gegenwert von etwa 1.000–1.500 kg Roggen; der Preis für Waldstücke wurde den örtlichen Verhältnissen entsprechend von der Bodenkommission festgesetzt. Bezahlung konnte in bar oder natura in Raten bis zu 20 Jahren erfolgen. B.-Land darf weder ganz noch teilweise verkauft werden, es ist auch nicht teil- oder verpfändbar. Über die Landzuteilung wurde eine Urkunde ausgehändigt. Die neuen Besitzverhältnisse wurden grundbuchamtlich festgelegt, die Grundbuchblätter über die früheren Eigentumsverhältnisse amtlich verbrannt. Gem. Befehl 209 der SMAD sollte durch ein B.-Bauprogramm die Errichtung von Gehöften für rd. 209.000 Neubauern (Bauer) mittels Baumaterial- und Kreditbereitstellung ermöglicht werden. Unüberwindbare Schwierigkeiten der Materialbeschaffung haben die Verwirklichung dieses Programms verhindert, das ohnehin durch die seit 1952 offen auf die Kollektivierung gerichtete Zielsetzung gegenstandslos wurde. (Agrarpolitik) Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 78 Bobrowski, Johannes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bodenschätze

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die sog. B. erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Die B. wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale…

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1965: K

Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kaderpolitik Kadettenschule Kalibergbau Kammerabkommen Kammer der Technik Kampagne Kampfgruppen Kampflied Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karrierist Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kaul, Friedrich Karl KdT Kennziffern Kernforschung Keßler, Heinz KG KGB Kiesewetter, Wolfgang Kieß, Kurt Kindergarten Kinderheime Kinderkrippen Kinderzeitschriften Kinderzuschlag, Staatlicher Kindesraub Kirchenfragen, Amt für Kirchenpolitik Kirchensteuer Kirchenwald KJVD Klasse Klassenjustiz Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Klaus, Georg Kleinbauer Kleinmechanisierung Klerikaler Militarismus, Klerikaler Faschismus Klingenthal Klub der Intelligenz Klub der Kulturschaffenden Klubhäuser, Betriebliche Klubräume, Betriebliche Koexistenz Kohlenindustrie Kolchos Kollegien Kollektiv Kollektiv der sozialistischen Arbeit Kollektive Führung Kollektiverziehung Kollektivierung Kolonialismus Kombinat Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Arbeit und Löhne Komitee für Chemieanlagenbau Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung Komitee für Körperkultur und Sport, Staatliches Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk Komitee zum Schutz der Menschenrechte Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland Kommissionen Kommissionsverträge Kommunismus Kommunistischer Jugendverband Deutschlands (KJVD) Kompaß Komplexbrigade Komplexe Mechanisierung Komplexe Planung Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher Komsomol Konfessionen Konfliktkommission Konföderation König, Johannes Konkursrecht Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Kontakte Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollplätze Kontrollposten Kontrollpunkte Kontrollrat Kontrollstreifen Kontrollziffern Konzentrationslager Konzerne, Sozialistische Konzert- und Gastspieldirektionen Kooperation Koordinierung Kosmopolitismus Kossygin, Alexej Nikolaijewitsch Kostenrechnung KPD KPdSU KPdSU, Geschichte der KPKK Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftfahrzeugsteuer Kraftstofferzeugung Kraftverkehr Kramer, Erwin Krankengeld Krankenhaus Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Krauss, Werner Kredite Kreis Kreisbeschwerdekommission Kreisgericht Kreiskommando Kreiskontore für Landwirtschaftlichen Bedarf, Staatliche Kreisstaatsanwalt Kreistag Kreiszeitungen Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Kritik und Selbstkritik Kröger, Herbert Krolikowski, Werner Kuba Kuckhoff, Greta Kuczinski, Jürgen Kulturakademien Kulturbolschewismus Kulturbund, Deutscher Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kultur, Ministerium für Kulturoffizier Kulturorganisator Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kündigungsrecht Künstler-Agentur, Deutsche Künstlerisches Volksschaffen, Preis für Kunstpolitik Kunstpreis der DDR Kupferbergbau Kurella, Alfred Kuren der Sozialversicherung Kurierdienst, Zentraler (ZKD) Kurorte Kursant Küste Küstrin KVP KVPD Kybernetik

Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kaderpolitik Kadettenschule Kalibergbau Kammerabkommen Kammer der Technik Kampagne Kampfgruppen Kampflied Kandidat Kapitalismus Kapitulantentum Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karrierist Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kaul, Friedrich Karl KdT Kennziffern Kernforschung Keßler, Heinz KG KGB…

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Musik (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjet. M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände beizutragen“. Mit diesen Sätzen (aus dem sowjetzonalen „Lexikon A—Z in einem Band“) wird die Norm des sozialistischen Realismus auch für die M. gesetzt, zugleich die ideologische Rechtfertigung für die hemmungslose Politisierung der M., vor allem der Volks-M. und in ihrem Bereich wiederum des Liedes, gegeben. „Unter entschiedener Absage an die musikfremde Zersetzung der europäischen Musiktradition“ soll eine Musik „hervorgebracht“ werden, „die im Streben nach einer neuen kunstvollen Einfachheit Ideentiefe, melodischen und harmonischen Reichtum, Volkstümlichkeit und Verständlichkeit der musikalischen Aussage in sich vereint“ (Entschließung der Kulturkonferenz 1960 der SED). Teils der bewußtseinsbildenden Wirkung wegen, teils auch aus Motiven staatlicher Repräsentation, die in allen totalitären Herrschaftsformen das Kulturleben beeinflussen, wird das öffentliche M.-Leben mit beträchtlichen Mitteln gefördert, wobei Institute von großer Tradition (Leipziger Gewandhaus, Dresdener Philharmonie, Berliner Staatsoper, Thomaner- und Kreuz-Chor) mehr als ihren Namen einzusetzen hatten. 1963 gab es 38 „Kultur- und Sinfonie-“, 51 Theater- und 2 Rundfunkorchester. Der Pflege des Kulturellen Erbes dienen Musikfeste, die u.a. Bach und Händel, 1960 während der Arbeiterfestspiele Robert Schumann gewidmet waren. [S. 297]Man bemüht sich, das Konzertleben, das von der Deutschen ➝Künstler-Agentur und den Deutschen ➝Konzert- und Gastspieldirektionen monopolistisch gesteuert wird, weitgehend zu dezentralisieren. Die Einsetzung eines Musikrates, der das Musikleben der SBZ zugleich repräsentieren und steuern soll, erfolgte im Mai 1962. Auf musikwissenschaftlichem Gebiet, vor allem bei großen Editionen, gibt es noch Beispiele gesamtdeutscher Zusammenarbeit. Die großen M.-Verlage, wie der weltberühmte von Breitkopf & Härtel, wurden enteignet und verstaatlicht oder sind verschwunden. (Verlagswesen) Wie alle Sparten der Laienkunst, erfreut sich auch die Volks-M. der besonderen Beachtung von Partei und Staat, denen es dabei ebensowohl um die Kontrolle des Vereinswesens wie auch um die bewußtseinsbildende Kraft der gemeinschaftlichen M.-ausübung zu tun ist. Volksmusikschulen dienen der Förderung und Ausrichtung des Nachwuchses, das Institut für Volksmusikforschung in Weimar veranstaltet Wanderausstellungen und gibt Liederblätter und Volkstanzhefte heraus, das Zentralhaus für Kulturarbeit sorgt für sozialistisches Liedgut (Kampflied), das zusammen mit Volkstanz, Kabarett und Agitprop die Veranstaltungen der Kulturellen Massenarbeit auszufüllen hat. „Ernstes Zurückbleiben“ wird immer von neuem auf dem Gebiete der Tanz- und Unterhaltungs-M. kritisiert, wo die eigene Produktion im Urteil des meist jugendlichen Publikums gegen „imperialistische Einflüsse“ aus dem Westen nicht aufzukommen vermag und man daher zu einer administrativen Drosselung des Verbrauchs westlicher M. schreiten mußte. 1963 gab es 5.000 Chöre, 4.500 Laientanzkapellen, 2.300 Laienspielgruppen und 1.500 Volkstanzgruppen. (Kulturpolitik, Verband deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler, AWA, Schallplatten) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 296–297 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mutter und Kind

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjet. M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen…

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Versorgung (1965)

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Die V. hatte sich 1963 nicht wie vom Regime vorgesehen entwickelt, da der Einzelhandelsumsatz weit hinter den Erwartungen zurückblieb und mit einer Steigerung von nur 100 Mill. DM Ost gegenüber 1962 um 2,5 v. H. unter dem Planziel lag. Der Einzelhandelsumsatz von 1961 mit dem höchsten Ergebnis seit Errichtung der SBZ wurde 1963 noch um 200 Mill. DM Ost unterboten. Zieht man in Betracht, daß das Regime entgegen seinen proklamierten Zielen 1962 Preiserhöhungen in verschiedenen Formen für einzelne Erzeugnisse zugeben mußte, so hat sich zwar der wertmäßige Ausweis des Einzelhandelsumsatzes erhöht, aber bei einem so geringen Umsatzzuwachs das reale Warenangebot verringert. Von dem schon lange versprochenen „Wohlstand“ ist jedenfalls noch nichts zu merken. Wenn auch die Bemühungen in der SBZ um Milderung der größten Härten in der Beschaffung dieses oder jenes Erzeugnisses Erfolg gehabt haben, ist es dem Regime jedoch noch nicht gelungen, der mitteldeutschen Bevölkerung einen Lebensstandard zu sichern, der zu einem modernen Industriestaat gehört, als den Ulbricht die SBZ immer wieder, herausstellt. In fast 20 Jahren der sozialistischen Planwirtschaft konnten die Versorgungslücken der Betriebe und der Bevölkerung noch nicht auf breiter Front geschlossen werden. Noch heute gibt es nach Aufhebung der Lebensmittelkarten (1958) auf dem Lebensmittelsektor „Lenkungsmaßnahmen“, die den Einkauf von Butter, Fleisch und Eiern auf Kundenlisten in bestimmten Geschäften nach zugeteilten Mengen vorschreiben. Mit größerem Marktaufkommen in diesem Frühjahr wurden zwar die Zuteilungen auf die Kundenlisten großzügiger gehandhabt, die Kundenlisten aber nicht aufgehoben. Im Augenblick ist die V. mit Grundnahrungsmitteln gesichert, wenn auch die für uns selbstverständlichen Varianten in der Ernährung fehlen. Aus Devisengründen ist die Bereitstellung von Südfrüchten und Gewürzen nach wie vor unzureichend; Kartoffel- und Kohlenkarten wurden seit Kriegsende in der SBZ überhaupt noch nicht aufgehoben. Mit keinem der vielen Wirtschaftspläne konnte das Regime eine ausreichende Basis schaffen, die ein gesundes Verhältnis zwischen Nahrungsmitteln und Industriewaren zur Entlastung des landwirtschaftlichen Marktaufkommens garantiert, das auch heute noch zu Lasten der Konsumgüter einen Anteil von Nahrungs- und Genußmitteln am Gesamtumsatz von fast 57 v. H. ausweist. Eine ausreichende Industriewarenproduktion würde wesentlich hierzu beitragen und zudem die immer wieder erforderlichen Lebensmittelimporte zu Lasten der industriellen Rohstoff-V. über den Plan hinaus vermeiden. Mangelhaftes Warenangebot führt außerdem zu einem außerplanmäßigen Kaufkraftüberhang, der neben weiteren Störungen in der V. zur Steigerung und Strukturveränderung der Nachfrage führt. Es erscheint fraglich, ob eine Warenbereitstellung in Höhe von 1,4 Mrd. DM Ost allein zur Realisierung der Kaufkraftsteigerung für 1960 aus Erhöhung der Erzeugerpreise in der Landwirtschaft und aus evtl. Lohnsteigerungen in der Industrie sowie aus Rentenerhöhungen erwirtschaftet werden kann. Auch im 1. Halbjahr 1964 ist es auf dem Konsumgütersektor noch nicht zu einer befriedigenden Zusammenarbeit zwischen Handel und Produktion unter Auswertung der Bedarfsforschung gekommen. Eine durch „Qualitätsverbesserung“ gestiegene Nachfrage bei Kinder- und Damenoberbekleidung sowie Trikotagen konnte nicht befriedigt werden und hinterließ große Sortimentslücken. Ebenso konnte die Nachfrage nach modischen und pflegearmen Erzeugnissen aus synthetischen Fasern besonders in niedrigen und mittleren Preislagen nicht gedeckt werden. Verbessert hat sich dagegen die Bereitstellung von Fernsehapparaten, die jetzt sofort lieferbar sind, aber in der Qualität nicht mit den Erzeugnissen der BRD vergleichbar sind. Diese Bevorzugung ist verständlich, da die SED mit Fernsehsendungen die Bevölkerung propagandistisch unter Kontrolle halten will. Dagegen sind die anderen hochwertigen Industriewaren (Kühlschränke, Waschmaschinen usw.) nur nach längeren Wartezeiten erhältlich. Personenwagen erfordern Wartezeiten von 24 Monaten. Da die SBZ aus ihrem Aufkommen an Industriewaren allein an die SU jährlich für über 2 Mrd. Valuta-DM (rd. 20 v. H. des Außenhandelsumsatzes mit der SU) zur Verbesserung der Lebenshaltung der dortigen Bevölkerung liefern muß, ist zu erkennen, daß die unterwertige V. der mitteldeutschen Bevölkerung weniger eine Frage des industriellen Aufkommens als der Politik und der Trabantenstellung der SBZ im RGW ist. Daraus erklärt sich auch, daß die wiederholten Umstellungen im sozialistischen Handelsapparat keine Erleichterungen bringen konnten. Über der Bevorzugung der hochwertigen Industriegüter vergaß man die tausend kleinen Dinge des täglichen Bedarfs, einfache Haushaltwaren, Kleineisenwaren und Werkzeuge, die auch heute noch nicht in einem geschlossenen Sortiment angeboten werden. Für Dienstleistungen des Alltags wie z. B. Wäsche und Schuhreparaturen reichten die bestehenden Dienstleistungsbetriebe nicht aus. Zur Entlastung wurden hauswirtschaftliche Dienstleistungskombinate (Kombinat) und Waschstützpunkte eingeführt. Als Annahmestellen fungieren vielfach die Verkaufsstellen des sozialistischen Handels. Zum besseren Überblick über den Gesamtkomplex der V. der Bevölkerung wurde bei den örtlichen Staatsorganen der V.-Plan geschaffen, der u.a. eine Zusammenfassung der einzelnen Planteile im Handelssektor bringt. Er ist Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes und umfaßt schwerpunktmäßig die vier Planteile: Nahrungsgüter, Industriewaren, Reparaturen und Dienstleistungen. Die Produktionsaufkommen aus Industrie, Handwerk und Landwirtschaft werden darin der Anforderung des Handels [S. 454]unter Berücksichtigung des vorhandenen Transportraumes gegenübergestellt und abgestimmt. In letzter Zeit ist es allerdings um den Versorgungsplan ruhig geworden. Es ist anzunehmen, daß die Erwartungen nicht erfüllt wurden. Ob es mit Hilfe des Neuen ökonomischen Systems gelingt, mit dem erhofften Aufschwung der Grundstoff- und Produktionsmittelindustrie auch die Produktion von Konsumgütern anzukurbeln, hängt von einer größeren Produktivität der Wirtschaft ab und zum anderen, ob neben dem Export auch der Bevölkerung ein Teil des Aufkommens in guter Qualität zugebilligt wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 453–454 Versöhnlertum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versorgungskontore

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Die V. hatte sich 1963 nicht wie vom Regime vorgesehen entwickelt, da der Einzelhandelsumsatz weit hinter den Erwartungen zurückblieb und mit einer Steigerung von nur 100 Mill. DM Ost gegenüber 1962 um 2,5 v. H. unter dem Planziel lag. Der Einzelhandelsumsatz von 1961 mit dem höchsten Ergebnis seit Errichtung der SBZ wurde 1963 noch um 200 Mill. DM Ost unterboten. Zieht man in Betracht, daß das Regime entgegen seinen proklamierten Zielen 1962…

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Volkspolizei, Deutsche (1965)

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Die VP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern (MdI) war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium (Nationale Volksarmee, Militärpolitik). Ihm war und ist die VP als Hauptverwaltung (HV) eingegliedert. Die VP umfaßt Schutz-, Kriminal-, Verkehrs- und Wasserschutzpolizei, ferner die Feuerwehr. Sie erfüllt einerseits normale Polizeiaufgaben, andererseits ist sie ein politisch geschultes und überwachtes Werkzeug der SED und Hilfsorgan des SSD. Dies zeigen am klarsten die ABV. Den diktatorischen Zielen der SED dienen auch die Abteilungen Paß- und Meldewesen; Erlaubniswesen (Zulassung aller, auch religiöser Veranstaltungen) und „Volkseigentum“ (Untersuchung von „Wirtschaftsvergehen“, die meist den politischen Zweck des SED-Regimes fördern soll). Unter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) stehen die Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei (BDVP), unter diesen die VP-Kreisämter (VPKÄ). Im Sowjetsektor Berlins heißt die Bezirksbehörde: Präsidium der Volkspolizei, und die 8 Kreisbehörden: VP-Inspektion (VP-I). Für das Gebiet des Uranbergbaues besteht in Siegmar-Schönau (westl. Chemnitz) eine eigene BDVP (für den Betriebsschutz Wismut); ihr unterstehen 10 Betriebsschutz-Ämter. — Die Großstädte (notfalls großen Mittelstädte) und die 8 Bezirke Ost-Berlins sind, je nach Bevölkerungszahl und Wohnverteilung, in etwa 3–6 Reviere geteilt. Wenn ein VPKA für eine kleinere Mittelstadt oder größere Kreisstadt zuständig ist, hat es für dieses Stadtgebiet 1~Revier. Für kleinere Städte und für Landgebiete unterhält ein VPKA nur Außenposten, nicht aber Reviere. — Von der HVDVP bis zur Kreisebene bestehen Abt. für den Betriebsschutz. Die VP hatte 1953 bis 1957 kasern. militärähnliche mot. Bereitschaften, zuletzt rund 13.500 Mann stark. Bis auf 3.000 Mann in Ost-Berlin wurde Mitte 1957 diese Polizeitruppe in die Bereitschaftspolizei übergeführt. — Die 3.000 in Ost-Berlin kamen etwa Juni 1961 auch zur Bereitschaftspolizei. Obwohl eine für Berlin (Ost) bestimmte neue Brigade der Bereitschaftspolizei im August 1962 aufgelöst wurde, stehen dem Präsidium der VP in Berlin (Ost) einige kasernierte Bereitschaften (= Bataillone) der VP zur Verfügung. — Die Transportpolizei ist seit Febr. 1957 der VP als Hauptabt. (HA) eingefügt, ist aber militärähnliche Polizeitruppe. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen, doch nicht mehr der GST, liegt bei der VP. Ab 1. 12. 1962 besteht eine „Hochschule der Deutschen Volkspolizei“, die der „Ausbildung von qualifizierten Kadern für die bewaffneten Organe des Min. des Innern“ dient. — Uniform: hell graugrün. Stärke ca. 74.000 Mann, ohne die rd. 8.500 Mann der Transportpolizei und die etwa 15.000 des der VP untergeordneten aktiven [S. 462]Betriebsschutzes (A). Chef der gesamten VP ist der Stellv. des Ministers des Innern für die bewaffn. Organe des MdI: Generalleutnant Willi Seifert (SED). Leiter der ihm unterstellten HVDVP seit Aug. 1959: Generalmajor Hans-Hugo Winkelmann (SED). Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 461–462 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkspolizeihelfer

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Die VP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern (MdI) war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium (Nationale Volksarmee, Militärpolitik). Ihm war und ist die VP als Hauptverwaltung (HV)…

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Schiffbau (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ wurde seit 1948/49 an der Ostseeküste eine nicht unbeachtliche Werftindustrie für Seeschiffe entwickelt. Vor der Spaltung Deutschlands gab es im Gebiet der SBZ nur die Neptunwerft in Rostock, die bis zu 3.500 Beschäftigte hatte und Schiffe bis zu 8.000~t herstellte. Sie erlitt erhebliche Kriegs- und Demontageschäden. Nach dem Wiederaufbau beschäftigt sie jetzt 7.500 Personen und kann Schiffe bis zu 20.000 BRT bauen. Inzwischen sind vier weitere große Werften errichtet worden: in Warnemünde (etwa 9.000 Beschäftigte, für Schiffe bis 10.000 BRT), in Wismar (etwa 3.500 Beschäftigte, bis 8.500 BRT), in Stralsund (etwa 8.000 Beschäftigte, bis 3.000 BRT) und in Wolgast (etwa 3.500 Beschäftigte, bis 700 BRT). — Außerdem gibt es in der SBZ eine Anzahl kleinerer Binnenwerften. Insgesamt waren 1963 im Schiffbau rd. 37.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt. In den Jahren 1948 bis 1952 arbeiteten die Werften fast ausschließlich für die SU (Reparationen). Überwiegend wurden beschädigte sowjetische oder von den Sowjets erbeutete deutsche Schiffe repariert. Zusammen wurden Schiffe mit einer Tonnage von etwa 430.000 BRT repariert, darunter solche bis zu 25.000 BRT. — Ab 1950 begann die Umstellung der Werften auf den Bau neuer Schiffe. Insgesamt sind seit 1950 bis Ende 1963 1,7~Mill. BRT neuer Schiffsraum von Stapel gelaufen. — Zum Fertigungsprogramm der Werften gehörten Fischereifahrzeuge (von 40 bis 2.600 BRT), Frachtschiffe (von 150 bis 9.200 BRT), technische Fahrzeuge — d.s. Eisbrecher, Schlepper, Hebeschiffe, Schwimmdocks usw. — (von 150 bis 7.200 BRT). Etwa 60 v. H. der Neubauproduktion wurde bisher exportiert. Zwei Drittel des Exports gingen — z. T. als Reparationsleistung — an die SU. Bis 1970 soll der Sch. bei gleichbleibender Arbeitskräftezahl die Produktion um jährlich 10–15 v. H. steigern. Das soll u.a. durch die geplante Spezialisierung auf diesem Gebiet innerhalb der Länder des RGW erreicht werden. Durch größere Serien gleicher Schiffstypen soll nach und nach die Rentabilitätsgrenze in der Werftindustrie erreicht werden. 1963 lagen die Kosten im Sch. nach amtlichen Verlautbarungen um 20 -30 v. H. über dem durchschnittlichen Weltstand. Die Werften sollen vergrößert werden. In Warnemünde und Wismar sollen in einigen Jahren Schiffe bis zu 14.000 bzw. 20.000 BRT auf Kiel gelegt werden können. Im Rahmen des gesamtdeutschen Sch. wird der Sch. der SBZ auch nach dem geplanten Ausbau nur einen bescheidenen Umfang haben. Die Neubauleistung der westdeutschen Werften betrug 1963 etwa das Fünffache der SBZ-Werften bei einer nur zweieinhalbfach größeren Beschäftigtenzahl. Literaturangaben *: Der Schiffbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 31 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 375 Schiffahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schirdewan, Karl

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ wurde seit 1948/49 an der Ostseeküste eine nicht unbeachtliche Werftindustrie für Seeschiffe entwickelt. Vor der Spaltung Deutschlands gab es im Gebiet der SBZ nur die Neptunwerft in Rostock, die bis zu 3.500 Beschäftigte hatte und Schiffe bis zu 8.000~t herstellte. Sie erlitt erhebliche Kriegs- und Demontageschäden. Nach dem Wiederaufbau beschäftigt sie jetzt 7.500 Personen und kann Schiffe bis zu 20.000…

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Halle (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1963) 1.965.383 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis, Sangerhausen, Weißenfels, Wittenberg, Zeitz. Vors. des Rates des Bezirkes: Otto Leopold (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Horst ➝Sindermann. H. ist sowohl landwirtschaftlich als auch industriell einer der führenden Bezirke. Die Grundstoffindustrie beruht auf den seit alters her bekannten Kupfervorkommen sowie auf den reichen Braunkohle- (Kohlenindustrie) und Kalisalzlagern, aus denen die bedeutende Chemische Industrie hervorgegangen ist. Der Bezirk H. ist der wichtigste Lieferant von Elektroenergie (Energiewirtschaft) und von Zement. 2. Stadtkreis im sachsen-anhaltischen Bezirk H., Bezirksstadt, Kreisstadt des Saalekreises, am Nordwestrand der Leipziger Tieflandsbucht, an der Saale, mit 278.729 Einwohnern (1963), (1950: 289.119), größte Stadt Sachsen-Anhalts und viertgrößte Stadt der SBZ (1945/47–1952 Landeshauptstadt); alte Hansestadt, spätgotische Markt- oder Marienkirche (16. Jh.), Moritzkirche (12. bzw. 15. Jh.), Domkirche (16. Jh.), Rathaus (14./16. Jh., Roter Turm (15. Jh.), Ruinen der Moritzburg (15. Jh.) und der Burg Giebichenstein (10. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, Saalehafen in H.-Trotha als Mittelpunkt bedeutender Braunkohlen-, [S. 175]Salz- und Kalilager eines der Zentren des mitteldeutschen Industriegebietes (außerdem bedeutende chemische, Zement-, Bekleidungs- und Metallindustrie, Maschinen- und Waggonbau), Reichsbahndirektion; seit 1694 Universitätsstadt (Martin-Luther-Universität H.-Wittenberg, 1817 vereinigt), Hochschule für Musik, Technische Hochschule für Chemie Leuna-Merseburg, Sitz der Deutschen Akademie der Naturforscher (Leopoldina) von 1652 sowie der 1946 der Universität angegliederten Franckeschen Stiftungen, Pädagogisches Institut, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Theater („Theater des Friedens“, „Theater der Jungen Garde“), Staatl. Sinfonieorchester, Händel-Festspiele (Pflege des Händelschen Gesamtwerkes), Zoologischer Garten, Staatl. Galerie Moritzburg, Landesmuseum für Vorgeschichte, Zuchthaus „Roter Ochse“. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 2. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 174–175 Halbstaatliche Praxis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handel

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1963) 1.965.383 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg,…

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Volksdemokratie (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach Dimitroff eine neue, nach 1945 in den ost- und mitteleuropäischen Satellitenstaaten der SU (zunächst auch in Jugoslawien, später auch in China) eingeführte Form der Diktatur des Proletariats und damit, nach bolschewistischer Sprachregelung, des „sozialistischen Aufbaus“, der sich in zwei Phasen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ und Vollendung des Sozialismus gliedert (Periodisierung). Voraussetzung für die Errichtung der V. in Europa war in allen Fällen die Anwesenheit sowjet. Besatzungstruppen und die moralische, politische und [S. 458]wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau. Unter Bruch der Jaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ — einer spezifischen Erscheinungsform der V. — die Vorherrschaft der kommun. Parteien. Säuberungen und die systematische Ausschaltung aller nichtkommun. Kräfte aus den Schlüsselstellungen vereitelten jede erfolgreiche Opposition. Die europäischen V. sind untereinander unter Führung der SU sowohl allgemeinpolitisch als auch wirtschaftspolitisch durch den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe und militärisch durch den Warschauer Beistandspakt straff koordiniert, die asiatischen waren bis etwa 1961 durch (noch bestehende) bilaterale Verträge effektiv mit ihnen verbunden. Überdies wird die Einheit des politischen Wollens zumindest der von Moskau geführten V. — in weltpolitischer wie innenpolitischer wie weitgehend ideologischer Hinsicht — gemäß den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus und des proletarischen ➝Internationalismus durch die regelmäßigen Konferenzen der Führungen der bolschewistischen Parteien unter Leitung der KPdSU-Führung („führende Rolle der KPdSU“ erneut im Nov. 1960 proklamiert) sichergestellt. (Sozialistisches Weltsystem, Chinesisch-sowjetischer Konflikt) Jeder Versuch einer im Moskauer Hegemonialbereich befindlichen V., die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen oder aus dem Ostblock auszuscheren, gilt, wie die Ereignisse in Ungarn im Herbst 1956 bewiesen haben, als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“ und wird von der SU mit wirtschaftlichen und politischen Zwangsmaßnahmen, wie z. B. 1948/49 gegenüber Jugoslawien (Kominform), oder mit offener militärischer Invasion, wie in Ungarn 1956, beantwortet. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 457–458 Volksbuchhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Betriebe (VEB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach Dimitroff eine neue, nach 1945 in den ost- und mitteleuropäischen Satellitenstaaten der SU (zunächst auch in Jugoslawien, später auch in China) eingeführte Form der Diktatur des Proletariats und damit, nach bolschewistischer Sprachregelung, des „sozialistischen Aufbaus“, der sich in zwei Phasen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ und Vollendung des Sozialismus gliedert (Periodisierung).…

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1965: N, O, Ö

Nachrichtenpolitik Nachtrab Nachtsanatorium Nagel, Otto Namensweihe Nation Nationaldemokratie Nationale Bauernpolitik Nationale Frage Nationale Front Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk Nationales Dokument Nationales Olympisches Komitee (NOK) Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee (NVA) Nationalhymne Nationalismus Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland Nationalkommunismus Nationalpreis Nationalrat Nationalsozialisten, Ehemalige Naturgemäße Viehhaltung Naturparke Naturschutz und Landschaftsgestaltung Naumburg NAW NDPD Neiße Neokolonialismus Neubauer Neubrandenburg Neubürger Neuerer Neuer Kurs Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft Neue Technik Neukirchen, Heinz Neulehrer Neumann, Alfred 1909 Neumann, Alfred 1927 Neutralismus Neutralität NF NKFD NKWD Nomenklatursystem Norden, Albert Nord-Süd-Kanal Norm Notariat Notenbank, Deutsche (DNB) Nuschke, Otto NVA Oberbürgermeister Oberschulen Oberstes Gericht Objekt Objektivismus Objektlohn Ochsenköpfe Oder-Neiße-Linie Oelßner, Fred Offenstall Öffentlicher Dienst Öffentlicher Tadel Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen OG Ökonomie, Hochschule für Ökonomik Ökonomische Hauptaufgabe Ökonomische Konferenzen Ökonomisches Grundgesetz ÖLB Oma-Bewegung Operativ Operativoffizier Opportunismus Opposition OPW Ordnungsgruppen der FDJ Ordnungswidrigkeiten Organisations-Instrukteurabteilung Orientierungsziffern Örtliche Industrie Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Örtliche Organe der Staatsmacht Örtliche Räte Ostblock Ostseeküste Ostseewoche Ost-West-Handel

Nachrichtenpolitik Nachtrab Nachtsanatorium Nagel, Otto Namensweihe Nation Nationaldemokratie Nationale Bauernpolitik Nationale Frage Nationale Front Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk Nationales Dokument Nationales Olympisches Komitee (NOK) Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee (NVA) Nationalhymne Nationalismus …

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1965: P

Pädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit, Bolschewistische Parteilichkeit der Rechtsprechung Parteiorganisatoren Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteitage der SED Parteiveteranen Pasold, Erich Passierscheinabkommen Paßwesen Patenschaften Patenschaftsverträge Patentrecht Patriotische Erziehung Patriotismus Pawlow, Iwan Petrowitsch Pazifismus PDA PEN-Zentrum Periodisierung Personalausweise Personenkult Personenstandswesen Persönliches Eigentum Persönliches Konto Persönlichkeitsrechte, Sozialistische Perspektive Perspektivplan 1964--1970 Perspektivpläne Pestalozzi-Medaille für treue Dienste Petrochemie Pfändung Pfarrerbund, Evangelischer Pflanzenzucht Pflichtversicherung PGH PGH-Steuer Philatelie Philosophie Pieck, Wilhelm Pionierecke Pionierhaus Pionierleiter Pionierpalast Pisnik, Alois Planauflage Plankommission, Staatliche Plan Neue Technik Plannormen Planpositionen Planpreise, Unveränderliche Planschulden Planung Plattform, Politische Plauen Plenum Polak, Karl Poliklinik Politarbeiter Politbüro Polithauptverwaltung der NVA Polit-Kultur-Offizier Politoffizier Politökonomie Politruk Politschulung Politstatut Politverwaltung Polizeihelfer Polizeistunde Polizeitruppen Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) Polyzentrismus Postsparkasse Post- und Fernmeldewesen Postzensur Potsdam Potsdamer Abkommen Praktikantenzeit Praktischer Arzt Praktisches Jahr Prämien Prämienfonds Prämiengehalt Prämiensparen Prämienstücklohn Prämienzeitlohn Präsident der Republik Präsidium des Ministerrates Preispolitik Presse Presseamt beim Ministerpräsidenten Presse, Verband der Deutschen Privateigentum Privatwirtschaft Produktionsabgabe Produktionsberatung Produktionsberatung, Ständige Produktionsfaktoren Produktionsfondsabgabe (PFA) Produktionsgenossenschaften des Handwerks Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) Produktionsgenossenschaften Werktätiger Fischer (PwF) Produktionshilfe Produktionskomitees Produktionskosten Produktionsleitungen Produktionsmassenarbeit Produktionsmittel Produktionsmittelprimat Produktionsnachweis Produktionsprinzip Produktionspropaganda Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) Produktionsverhältnisse Produktivität Produktivkräfte Profilierung Progress-Film Progress-Film-Vertrieb Projektierungsbüros Pro-Kopf-Produktion Pro-Kopf-Verbrauch Proletariat Propaganda Protest Provokation Psychologie PV-Verfahren PwF

Pädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED …

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Bevölkerung (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 69]Zwischen 1950 und 1962 war das sowjetische Besatzungsgebiet Deutschlands das einzige Gebiet Europas — wenn nicht sogar der ganzen Welt — mit einer kontinuierlich abnehmenden B. Hauptursachen dieser mißlichen Entwicklung waren der anhaltende Wanderungsverlust an den freien Teil Deutschlands und die niedrige Geburtenzuwachsrate. Die ständig zunehmende Überalterung der B. und unliebsame Auswirkungen auf das Arbeitskräftepotential waren die Folgeerscheinungen. Anfang des Jahres 1963 stieg die Einwohnerzahl zum ersten Mal seit dem Jahre 1949 an. Mit einem Plus von 57.000 liegt die B.-Zahl von Anfang 1963 zwar nur sehr geringfügig über derjenigen des Vorjahres, aber die hauptsächlichen demographischen Daten sprechen dafür, daß sich der B.-Zuwachs fortsetzen wird. Die drakonischen Sperrmaßnahmen an der Demarkationslinie und der Mauer in Berlin haben natürlich zu dieser Entwicklung beigetragen. Es dürften jedoch noch viele Jahre vergehen, bis der zwischen 1950 und Mitte 1962 eingetretene Substanzverlust von rd. 1,25 Mill. Menschen wieder aufgeholt sein wird. Nach dem Ergebnis der Volkszählung vom 29. 10. 1946 wird für das Gebiet der SBZ (Gebietsstand 31. 8. 1950) eine Wohn-B. von 17,18 Mill. (ohne Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) ausgewiesen. Im Berliner Sowjetsektor wurden 1,175 Mill., zusammen also 18,355 Mill. Einwohner gezählt. Gegenüber der letzten Volkszählung vor dem Kriege, vom 17. 5. 1939, war dies eine Zunahme von insgesamt 1,61 Mill. (= 9,6 v. H.). Trotz eines Sterbefallüberschusses in den Nachkriegsjahren stieg die B.-Zahl durch einen gewissen „Wanderungsgewinn“ (Rückkehr von Kriegsgefangenen, Evakuierten, Zivilinternierten und „Zuwanderung“ von Heimatvertriebenen aus den deutschen Ostgebieten) zunächst bis März 1949 auf etwas über 19 Mill. an. Bereits 1947 hatte aber eine Abwanderung von politisch und wirtschaftlich Andersdenkenden eingesetzt (Flüchtlinge), die von Jahr zu Jahr stärker wurde. Bei der Volkszählung am 31. 8. 1950, die als die letzte gesamtdeutsche Zählung gilt, wurden nur noch knapp 18,4 Mill. Einwohner gezählt. Seitdem zeigen die Ergebnisse der amtlichen B.-Fortschreibung nach dem Gebietsstand vom 1.~Jan. 1964 folgendes Bild: Von 1949 bis Ende Juni 1964 wurden allein im Bundesnotaufnahmeverfahren 2,824 Mill. Flüchtlinge statistisch erfaßt. Annähernd die Hälfte der Flüchtlinge (langjähriger Durchschnitt) stand in einem Alter bis zu 25 Jahren, rd. 60 v. H. sind im Erwerbsleben stehende Personen gewesen. Unabhängig von den Ermittlungen im Bundesnotaufnahmeverfahren wurden durch das Statistische Bundesamt 3,670 Mill. Personen gezählt, die zwischen 1950 und Ende 1963 aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet in die BRD und nach Berlin (West) zugezogen sind. Dieser Zahl stehen im gleichen Zeitraum nur 501.300 Abwanderungen aus der BRD (einschl. Berlin West) gegenüber. Auf jeden Fortzug aus dem freien Teil Deutschlands kamen also 7,3~Zuzüge aus dem sowjetischen Besatzungsbereich. Ulbricht war mehrmals gezwungen, diese „illegale“ Wanderungsbewegung offiziell zuzugeben. [S. 70]Die sowjetzonalen Angaben über die Bevölkerung sind gelegentlich angezweifelt worden; man vermutete, daß die sowjetzonale Statistik bewußt mit überhöhten Bevölkerungszahlen operiere. Für diese Annahme gibt es jedoch keine begründeten Anhaltspunkte. Ende 1962 bzw. Anfang 1963 waren nur die B.-Zahlen der Bezirke Frankfurt/Oder, Rostock und Cottbus geringfügig höher als im Jahr 1950. Eine regionale Übersicht der B.-Entwicklung zwischen 1950 und Ende 1962 zeigt folgendes Bild: Die Verteilung der B. auf die Gemeinden nach Größengruppen ist von derjenigen des Bundesgebietes sehr verschieden. Unter Einschluß von Berlin (West) lebten 1961 33,5 v. H. der westdeutschen B. in Großstädten (ohne Berlin 30,7~v. H.), während der Anteil der großstädtischen B. im gesamten sowjetischen Besatzungsgebiet nur 21,4 v. H. beträgt. Weitere 19,3 v. H. lebten in Gemeinden mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern (BRD = 16,8 v. H.), 18,8 v. H. der B. in Gemeinden mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern (BRD = 16,7~v. H.) und je 12,5 v. H. der B. in Gemeinden mit 2.000 bis 5.000 Einwohnern. In den Kleingemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern lebten in der SBZ 28,0 v. H. (BRD = 23,2 v. H.) der B. Durch den Zugang der Heimatvertriebenen war die B.-Dichte (einschl. Sowjetsektor von Berlin) bis 1946 auf 170 (1939 = 155) Einwohner je qkm gestiegen; seit dieser Zeit sinkt sie beständig, während sie im Bundesgebiet durch die Aufnahme von Flüchtlingen und infolge des höheren Geburtenüberschusses steigt. Die B.-Dichte variiert in den Bezirken zwischen 60 Einw./qkm (Neubrandenburg) und 348 Einw./qkm (Chemnitz). Für den Berliner Sowjetsektor wird Ende 1962 eine B.-Dichte von 2.643 Einw./qkm und für Berlin (West) von 4.525 Einw./qkm ausgewiesen. [S. 71] Die Sexualstruktur hat sich in den letzten Jahren leicht gebessert. Nachdem vor dem Kriege auf je 100 männliche Personen 104 Frauen kamen, schnellte dieses Verhältnis nach der Volkszählung von 1946 auf 100:135 hoch. Zur Volkszählung von 1950 wurdon auf jeweils 100 Männer noch 125 Frauen ermittelt. In den Jahren 1958, 1960 und 1961 wird ein gleichbleibend hoher Frauenüberschuß von 122 Frauen auf je 100 Männer ausgewiesen. Im Jahr 1962 ist eine geringfügige Besserung auf 100:121 eingetreten. Im Bundesgebiet, einschließlich Berlin (West), ist das Verhältnis günstiger. Nach dem Stand vom 30. 12. 1962 entfallen hier auf je 100 Männer nur 112 Frauen. Der Berliner Sowjetsektor weist mit 130 Frauen auf jeweils 100 Männer den größten Frauenüberschuß im sowjetischen Besatzungsgebiet aus. Am günstigsten liegen der Bezirk Rostock mit 100:114 und die Bezirke Neubrandenburg und Cottbus mit je 115 Frauen auf 100 Männer. Eine Verbesserung der ungünstigen Altersstruktur ist für die nächsten Jahre nicht zu erwarten. Zwar ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Steigen, wegen der unverhältnismäßig starken Besetzung der Geburtsjahrgänge 1898 bis 1913 wird aber auch der Anteil der Personen im Rentenalter zunehmen. Vor dem zweiten Weltkrieg lag letzterer bei 11,1 v. H. der Gesamtbevölkerung, gegenwärtig beläuft er sich auf 18,2 v. H. und nach Berechnungen der sowjetzonalen Statistik wird er bis zum Jahre 1970 auf 20,3 v. H. ansteigen. Die Zahl der Menschen im arbeitsfähigen Alter wird dagegen abnehmen, und zwar relativ wie auch absolut. Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kommen etwa 76 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter, darunter 32 Personen im Rentenalter. Dieses äußerst ungünstige Verhältnis wird sich aller Voraussicht nach noch weiter verschlechtern. Vergleichsweise ist die Altersstruktur der Bevölkerung des Bundesgebietes besser, selbst unter Einschluß von Berlin (West). [S. 72]Der Anteil der Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre an der Gesamtbevölkerung ist in beiden Teilen Deutschlands mit reichlich 25 v. H. annähernd gleich. Dagegen sind die Jahrgänge im Alter von 18–45 Jahren im Bundesgebiet stärker vertreten. Der Ausgleich wird durch die Gruppe von Personen im Alter von 45 Jahren und darüber hergestellt, die in der SBZ relativ größer ist. Das Verhältnis der Quote der Sterbefälle zu den Lebendgeburten ist im Bereich der SBZ viel ungünstiger als im Bundesgebiet (ohne Berlin West). Auf 1.000 Einwohner entfielen 1939 im damaligen Reichsgebiet 8,1 Lebendgeburten. In der SBZ war zunächst 1946 ein Sterbefallüberschuß von 12,4 für 1947 von 5,9 und für 1948 von 2,4 pro 1.000 der B. festzustellen. Erst ab 1949 trat mit 1,1 pro 1.000 der B. wieder ein geringer Überschuß ein. Wie die Tabellenübersicht zeigt, sinkt der Geburtenüberschuß seit 1955 abermals bedenklich und droht nach amtlichen sowjetzonalen Vorausberechnungen in den nächsten Jahren sogar völlig zu verschwinden. Der niedrige Geburtenzuwachs und die anhaltende Abwanderung von überwiegend im Arbeitsalter stehenden Personen hatten einen ungünstigen Einfluß auf die Sozialstruktur der B. Der Anteil der Personen im Rentenalter (Männer über 65 und Frauen über 60 Jahre) nahm ständig zu. Andererseits sank der Anteil der Kinder unter 15 Jahren und der B. im arbeitsfähigen Alter (Männer von 15 bis unter 65 und Frauen von 15 bis unter 60 Jahre) rapide ab. Während die B. zwischen dem 31. 8. 1950 und dem 31. 12. 1963 um über 1,2 Mill. abgenommen hat, nahm gleichzeitig die Zahl der Personen im Rentenalter um 589.400 ( = 23,2 v. H.) zu. Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren nahm im gleichen Zeitraum um 313.400 (= 7,3 v. H.) ab. Zusammen hat also zwischen 1950 und 1963 die B. im nicht arbeitsfähigen Alter um 674.800 Personen (= 9,1 v. H.) zugenommen. Andererseits nahm im gleichen Zeitraum die B. im arbeitsfähigen Alter um 1,248 Mill. (= 11,3 v. H.) ab. Hinsichtlich der künftigen Entwicklung der B. sind für die SED-Planer erhebliche Schwierigkeiten entstanden. Zur Erfüllung der ehrgeizigen Wirtschaftspläne muß die B. einen entsprechend hohen Anteil an arbeitsfähigen Kräften stellen. Wie wiederholte Untersuchungen sowjetzonaler Stellen über die künftige wahrscheinliche B.-Entwicklung ergaben, ist vor 1980 nicht mit einer nennenswerten Besserung zu rechnen. Bis 1980 soll zwar die B. wieder auf fast 17,7 Mill. (d.h. um rd. 3,5~v. H.) zunehmen, jedoch wird der Anteil der B. im arbeitsfähigen Alter bis dahin lediglich um 0,1 v. H. ansteigen. Die Sexualproportion wird dann etwa ein Verhältnis aufweisen, das den heutigen Gegebenheiten im Bundesgebiet entspricht. Wenn 1963 auf 100 der Wohn-B. 56,8 Personen im arbeitsfähigen Alter kamen, werden es 1980, d.h. bei zunehmender B., sogar nur wenig mehr, nämlich 57,1 Personen sein. Der Anteil der noch nicht arbeitsfähigen Einwohner bleibt mit 24,9 fast gleich, während der Anteil der Rentner mit 18,0 je 100 Einwohner fast [S. 73]konstant bleibt. Von dem voraussichtlichen Zuwachs der B. um rd. 600.000 Personen entfallen etwa 117.000 (= 19,5 v. H.) auf Rentner, etwa 97.000 ( = 16,2 v. H.) auf arbeitsfähige Personen und 386.000 ( = 64,3 v. H.) auf Kinder bis zu 16½ Jahren im noch nicht arbeitsfähigen Alter. Durch den obligatorischen Besuch der „Zehnklassenschule“ werden weitere anderthalb Jahrgänge der Gruppe der im Erwerbsleben stehenden B. vorenthalten. Die Geburtenzuwachsrate wird zunächst in den Jahren 1970 bis 1972 mit 1,0 pro 1.000 der B. einen absoluten Tiefstand erreichen und bis 1980 nur auf 2,1 zunehmen. Sie wird damit noch immer um mehr als die Hälfte niedriger als 1961 sein. Trotz der schon erwähnten wahrscheinlichen Zunahme der B. um rd. 600.000 bis zum Jahr 1980 gilt es zu bedenken, daß der mit 17,7~Mill. vorausberechnete Bevölkerungsbestand dann immer noch um rd. 700.000 niedriger als im Jahr 1950 und um rd. 800.000 niedriger als nach dem Kriege, im Jahre 1946, sein wird. Literaturangaben *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1954. (BB) 1954. 51 S. mit 22 Anlagen. Kabermann, Heinz: Die Bevölkerung des sowjetischen Besatzungsgebietes — Bestands- und Strukturveränderungen 1950 bis 1957. (BB) 1961. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 69–73 Betriebszeitung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bevollmächtigter für Sozialversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 69]Zwischen 1950 und 1962 war das sowjetische Besatzungsgebiet Deutschlands das einzige Gebiet Europas — wenn nicht sogar der ganzen Welt — mit einer kontinuierlich abnehmenden B. Hauptursachen dieser mißlichen Entwicklung waren der anhaltende Wanderungsverlust an den freien Teil Deutschlands und die niedrige Geburtenzuwachsrate. Die ständig zunehmende Überalterung der B. und unliebsame Auswirkungen…

DDR A-Z 1965

Kulturbund, Deutscher (1965)

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte nach einem Beschluß seines 2. Bundeskongresses 1951 „die Aufgabe, alle Angehörigen der Intelligenzberufe zu vereinigen“. Er betätigte sich zunächst interzonal und dem Anschein nach überparteilich, doch traten früh kommun. Tendenzen deutlich hervor, so daß die Nichtkommunisten den DK. nach und nach verließen und sein Wirken im amerikanischen und britischen Sektor von Berlin im Nov. 1947 von den Kommandanten untersagt wurde. In den Folgejahren, vor allem unmittelbar nach der Proklamation des Neuen Kurses im Sommer 1953, trat der DK. immer dann in Erscheinung, wenn es sich darum handelte, die westdeutsche oder ausländische Geisteswelt im Sinne der Propaganda des realen ➝Humanismus anzusprechen. Andererseits war er aber auch häufig „Brutstätte“ revisionistischer Tendenzen (Abweichungen) und darum ein Gegenstand der Sorge und des Mißtrauens für die SED-Führung. Im ZK der SED wurde er wiederholt scharf kritisiert und vor allem für die geringen Fortschritte in der Heranbildung einer „sozialistischen Intelligenz“ verantwortlich gemacht. Auf dem 5. Bundeskongreß im Febr. 1958 trug der DK. dieser Kritik durch ein neues Programm, umfangreiche Veränderungen in seinen Führungsgremien und Annahme seines neuen Namens Rechnung. In dem Programm heißt es jetzt u.a.: Der DK. „arbeitet für eine reiche und vielgestaltige sozialistische Kultur“, „fördert … besonders das Schaffen nach der schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“, dient der Durchführung der sozialistischen Kulturrevolution im Dorf“, „arbeitet im Geiste des sozialistischen Patriotismus“, „bekennt sich zur unverbrüchlichen Freundschaft … mit dem Lager sozialistischer Völker und Staaten, das vom ersten, erfahrensten und stärksten sozialistischen Land, der Sowjetunion, geführt wird“. Für 1960 stellte der DK. sich zur Hauptaufgabe, „in Stadt und Land ein frohes und kulturvolles Leben entwickeln zu helfen“ (der 1. Sekretär des DK., K. H. Schulmeister, im „Sonntag“ v. 25. 11. 1962). Zusammen mit dem Ministerium für Kultur und dem ZK der SED war der DK. Träger der Kulturkonferenz von 1960. Einrichtungen des DK. sind vor allem die Klubs der Intelligenz; daneben hat er Hochschulgruppen, Ortsgruppen (1962: 1.344) und Arbeitsgemeinschaften. Je eine Zentrale Kommission steuert die Hauptarbeitsgebiete „Natur- und Heimatfreunde“ und Philatelie; zum Aufgabenbereich der ersteren gehören auch die von Bezirkskommissionen herausgegebenen Heimatzeitschriften; auch die Fotografen werden in 500 Fotogruppen vom DK. „betreut“. Der DK. veranstaltet Vorträge, Diskussionen, Dichterlesungen, Konzerte, Führungen, Ausstellungen und Wettbewerbe. Die ihm früher angegliederten Fachverbände der Schriftsteller, bildenden Künstler und Musiker wurden am 1. 4. 1952 selbständig. (Deutscher ➝Schriftstellerverband, Verband ➝Bildender Künstler Deutschlands, Verband deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler) Präsident des DK. ist seit dem 5. Bundeskongreß der Generalintendant Max ➝Burghardt; er löste Johannes R. ➝Becher ab. Der DK. ist Eigentümer des Aufbau-Verlages; seine Zeitschriften sind „Aufbau“ und „Sonntag“. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 241 Kulturbolschewismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelle Massenarbeit

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte nach einem Beschluß seines 2.…

DDR A-Z 1965

Staatsrat (1965)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Der Tod des Präsidenten Pieck gab der SED die Gelegenheit, die Verfassung zu revidieren und sie in den Art. 101 bis 108 den Verfassungsbestimmungen der SU und anderer „Volksdemokratien“ anzupassen. Nach sowjet. Vorbild wurde am 12. 9. 1960 das Amt des Präsidenten der Republik durch einen „St. der Deutschen Demokratischen Republik“ ersetzt. Zugleich wurden die Befugnisse des St. gegenüber dem Präsidentenamt stark erweitert. Der St. wird von der Volkskammer auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden (Ulbricht), 6 Stellv. d. Vorsitzenden (Stoph, Dieckmann, Götting, Homann, Gerlach, Rietz) und 16 Mitgliedern (Correns, Ebert, Grützner, Brunhilde Hanke, Herforth, Kind, Merke, Mittag, Anni Neumann, Pappe, Rieke, Rodenberg, Schumann, Sorgenicht, Steinmüller, Strauß) und dem Sekretär (Gotsche). Der St. ist der Volkskammer formal rechenschaftspflichtig. Der Vorsitzende, die Stellv. d. Vors., die Mitglieder und der Sekretär können durch die Volkskammer mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten abberufen werden. Nach der Geschäftsordnung der Volkskammer (Vk.) vom 14. 11. 1963 (GBl.~I, S. 170) erfüllt der St. zwischen den Sitzungen der Vk., nach Beendigung einer Wahlperiode oder nach der Auflösung der Vk. bis zum Zusammentritt der neugewählten Vk. alle grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Vk. ergeben. Er soll die „Einheitlichkeit der staatlichen Führung“ sichern. Weil die Vk. nur selten tagt, nimmt der St. deren Befugnisse als „höchsten Organs“ wahr. Insbesondere bestimmt er die „Grundsätze der Regierungspolitik nach Maßgabe der Beschlüsse der obersten Organe der SED, ist also „Regierung“ im materiellen Sinne, während der Ministerrat, also das Organ, das in der Verfassung „Regierung“ genannt wird, nur noch die Spitze der Behördenorganisation ist. Der St. faßt Beschlüsse mit Gesetzeskraft, die nach § 25 der Geschäftsordnung der Vk. dieser der Form nach zur Bestätigung vorzulegen sind, leitet die örtlichen Volksvertretungen (Bezirk, Kreis, Gemeinde) an und kontrolliert sie, gewährleistet die Führung der Verwaltungsgeschäfte, leitet also die vollziehenden und verfügenden Organe vom Ministerrat abwärts (Regierung und Verwaltung) an und kontrolliert diese, empfiehlt dem Obersten Gericht (Gerichtsverfassung) den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen und nimmt dessen Rechenschaftslegungen entgegen, kontrolliert die Staatsanwaltschaft, gibt allgemein verbindliche Auslegungen der Gesetze, schreibt die Wahlen zur Vk. und den örtlichen Volksvertretungen aus, legt die Grundsätze für die Bildung der Wahlkommissionen fest, die die Durchführung der Wahlen zu leiten haben, beruft die erste Tagung der Vk. nach der Neuwahl ein, vertritt die Vk. nach außen und unterstützt den interparlamentarischen Verkehr der Vk., nimmt allgemeine Volksbefragungen vor, ratifiziert und kündigt internationale Verträge, faßt grundsätzliche Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Landes, erklärt insbesondere den Verteidigungszustand (Verteidigungsgesetz) und bestätigt grundsätzliche Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates sowie beruft dessen Mitglieder. Ferner hat der St. folgende Befugnisse eines Staatsoberhauptes: Er verkündet die Gesetze, ernennt die bevollmächtigten Vertreter der „DDR“ in anderen Staaten und beruft sie ab, nimmt Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der bei ihm akkreditierten ausländischen diplomatischen Vertreter anderer Staaten entgegen, legt die militärischen Dienstgrade, diplomatischen Ränge und andere spezielle Titel fest, verleiht Orden und andere hohe Auszeichnun[S. 414]gen und übt das Begnadigungsrecht aus. Der St. ist damit gleichzeitig Staatsoberhaupt, Gesetzgeber, Kontrolleur der Verwaltung, oberster Gerichtsherr, alleiniger Interpret der Normen einschließlich der Verfassung sowie Inhaber der auswärtigen und militärischen Gewalt. In ihm ist die gesamte Staatsgewalt konzentriert. Eine besonders hervorragende Rolle spielt der Vorsitzende des St. Nach der Verfassung vertritt er die Republik nicht nur völkerrechtlich und nimmt nicht nur für den St. die Befugnisse eines Staatsoberhauptes tatsächlich wahr, sondern „leitet“ vor allem die Arbeit des St., wobei er vom Sekretär des St. unterstützt wird. Der Vorsitzende und der Sekretär sind hauptamtlich tätig, die übrigen Mitglieder nur ehrenamtlich. Das macht den Vorsitzenden und seinen Sekretär den anderen Mitgliedern überlegen. Die Fülle der Macht erhält der derzeitige Vorsitzende des St. indessen durch seine Funktion als Erster Sekretär der SED. In ihm gipfelt die hierarchische, nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus aufgebaute „Staats“- und Gesellschaftsordnung. Über ihn vor allem übt die sowjet. Besatzungsmacht ihre verdeckte Fremdherrschaft in der SBZ aus. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Mampel, Siegfried: Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland — Texte mit einer Einleitung. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 155 S. Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. *: Schein und Wirklichkeit — Die Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“ und was dahintersteht. 9., erg. Aufl. (BMG) 1964. 87 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 413–414 Staatspräsident A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsreserven

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Der Tod des Präsidenten Pieck gab der SED die Gelegenheit, die Verfassung zu revidieren und sie in den Art. 101 bis 108 den Verfassungsbestimmungen der SU und anderer „Volksdemokratien“ anzupassen. Nach sowjet. Vorbild wurde am 12. 9. 1960 das Amt des Präsidenten der Republik durch einen „St. der Deutschen Demokratischen Republik“ ersetzt. Zugleich wurden die Befugnisse des St. gegenüber dem Präsidentenamt stark erweitert. Der…