DDR A-Z 1965
Friedensrat, Deutscher (1965)
Siehe auch: Friedensrat: 1969 Friedensrat der DDR: 1975 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Sowjetzonale Zweigstelle des Weltfriedensrates, leitet die (angeblich 20.000) örtlichen Friedensräte, die einen Zweig d. Weltfriedensbewegung bilden. Die überparteilich auftretende Tarnorganisation DF. wurde unter der Bezeichnung „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ am 10. 5. 1949 gegründet. Diese Organisation wurde am 12. 1. 1953 umbenannt in DF., die örtlichen Zweige erhielten den Namen „Friedensräte“. Den DF. leitet von Anfang an sein Generalsekretär, der Altkommunist undl Moskauemigrant Heinz Willmann (SED). Seit dem 9. 12. 1950 ist der Präsident der [S. 143]DF. der parteilose Strahlenforscher Prof. Dr. Walter ➝Friedrich. Die Agitation des DF. wird in Richtung auf die Kirchen durch sog. „Christliche Arbeitskreise“ ergänzt. — An den Ostseewochen in Rostock ist der DF. mitbeteiligt. Seit 1957 wirkt der DF. vor allem gegen die atomare Bewaffnung der NATO. Dabei schweigt er aber von der Atomrüstung der Sowjetarmee. Auf Veranlassung des Politbüros der SED wurden im April 1962 die F. in Bezirken und Kreisen mit den Bezirks- und Kreisausschüssen der Nationalen Front verschmolzen. Der DF. selbst wirkt weiter. Der DF stützt und bearbeitet seit 1948 die Friedenskomitees in der BRD. Deren Spitze hieß bis zum 17. 6. 1956: „Deutsches Friedenskomitee“, seitdem „Friedenskomitee der Bundesrepublik Deutschland“. — Mit dieser westdeutschen Organisation und dem DF. arbeitet eng zusammen die nominell unabhängige „Deutsche Friedensgesellschaft“ (DFG), die in der BRD den Gedanken einer bewaffneten Verteidigung des Staates bekämpft. Diese DFG beschloß am 28. 1. 1962 bezeichnenderweise, mit dem DF. Gespräche und Fühlung aufzunehmen. Bezeichnend für die Propaganda-Taktik des DF. ist es, daß er am 4. 5. 1963 eine „Carl-von-Ossietzky-Medaille“ stiftete. In seinem gleichzeitigen „Gedenkblatt für Ossietzky“, das für die Infiltration bestimmt ist, hebt der DF. auf S. 6 rühmend hervor, daß er 1932, wegen Landesverrats verurteilt, die Weimarer Republik als „Staat des Unrechts“ wertete und für Ernst Thälmanns (KPD) Wahl zum Reichspräsidenten eintrat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 142–143 Friedenskämpfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensschutzgesetzSiehe auch: Friedensrat: 1969 Friedensrat der DDR: 1975 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Sowjetzonale Zweigstelle des Weltfriedensrates, leitet die (angeblich 20.000) örtlichen Friedensräte, die einen Zweig d. Weltfriedensbewegung bilden. Die überparteilich auftretende Tarnorganisation DF. wurde unter der Bezeichnung „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ am 10. 5. 1949 gegründet. Diese Organisation wurde am 12. 1. 1953 umbenannt in DF.,…
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Wettbewerb, Sozialistischer (1965)
Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 §~15 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet den SW. als die umfassendste Form der Masseninitiative zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Die Teilnahme am SW. sei für jeden Werktätigen „Ehrensache“. Der SW. ist sowjet. Ursprungs. „Der sozialistische Wettbewerb entstand in Form der kommunistischen Subbotniks. Der erste kommunistische Subbotnik fand am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan statt“ (N. S. Maslowa, „Die Arbeitsproduktivität in der UdSSR“, aus dem Russischen, Ost-Berlin 1953, S. 218). Mit dem Aufruf der KPdSU vom 29. 4. 1929 zum ersten Fünfjahrplan gewann er seine heutige Bedeutung. In der SBZ wurden 1947 nach Erlaß des Gesetzes der Arbeit die ersten SW. durchgeführt. „Ziele des SW. sind die Beschleunigung des Tempos der sozialistischen Produktion, die weitere Steigerung der Arbeitsproduktivität und die vorfristige Erfüllung und Übererfüllung der staatlichen Pläne. Er organisiert die Werktätigen zum Kampf um die Einführung fortgeschrittener Arbeitsnormen in der Produktion und für die Erfüllung neuer fortgeschrittener Arbeitsnormen“ (A. Ljapin, „Die Arbeit im Sozialismus“, aus dem Russischen, Ost-Berlin 1952, S. 47). Der SW. wird durchgeführt von Mann zu Mann, von Brigade zu Brigade, von Abt. zu Abt. (Voraussetzung hierfür ist die Aufschlüsselung des Betriebsplanes). Wettbewerbe von Betrieben gleicher Produktion und von Verwaltungen werden zu Leistungsvergleichen ausgestaltet, bei denen die Leistungsfähigkeit der einzelnen Betriebe insgesamt oder von Dienststellen verglichen wird. Die Träger des SW. sind die Aktivisten und Neuerer. Hieraus ergibt sich ein enger Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung. Am SW. sollen sich alle Betriebsangehörigen beteiligen. Er wird vom FDGB organisiert. Die Verpflichtung zum SW. wird meist in Gestalt der Selbstverpflichtung eingegangen. Die Bedingungen im SW. werden durch die Fachministerien und Staatssekretariate gemeinsam mit den Zentralvorständen der Gewerkschaften festgelegt. Den Siegern im SW. winken materielle Vorteile (Prämien) und Auszeichnungen. Die Folge von SW. ist sehr oft die Erhöhung der TAN. Die SW. führen zu einer ständigen Überbeanspruchung der Arbeiterschaft. Wettbewerbe werden auch in der Verwaltung und der Justiz durchgeführt. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Bosch, Werner: Marktwirtschaft — Befehlswirtschaft: Vergleich der Wirtschaftsordnungen in West- und Mitteldeutschland. (Veröff. d. Forschungsinst. für Wirtschaftspol. a. d. Univ. Mainz.) Heidelberg 1960, Quelle und Meyer. 289 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 476 Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WettbewerbsbewegungSiehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 §~15 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet den SW. als die umfassendste Form der Masseninitiative zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Die Teilnahme am SW. sei für jeden Werktätigen „Ehrensache“. Der SW. ist sowjet. Ursprungs. „Der sozialistische Wettbewerb entstand in Form der kommunistischen Subbotniks. Der erste kommunistische…
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1965: P
Pädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit, Bolschewistische Parteilichkeit der Rechtsprechung Parteiorganisatoren Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteitage der SED Parteiveteranen Pasold, Erich Passierscheinabkommen Paßwesen Patenschaften Patenschaftsverträge Patentrecht Patriotische Erziehung Patriotismus Pawlow, Iwan Petrowitsch Pazifismus PDA PEN-Zentrum Periodisierung Personalausweise Personenkult Personenstandswesen Persönliches Eigentum Persönliches Konto Persönlichkeitsrechte, Sozialistische Perspektive Perspektivplan 1964--1970 Perspektivpläne Pestalozzi-Medaille für treue Dienste Petrochemie Pfändung Pfarrerbund, Evangelischer Pflanzenzucht Pflichtversicherung PGH PGH-Steuer Philatelie Philosophie Pieck, Wilhelm Pionierecke Pionierhaus Pionierleiter Pionierpalast Pisnik, Alois Planauflage Plankommission, Staatliche Plan Neue Technik Plannormen Planpositionen Planpreise, Unveränderliche Planschulden Planung Plattform, Politische Plauen Plenum Polak, Karl Poliklinik Politarbeiter Politbüro Polithauptverwaltung der NVA Polit-Kultur-Offizier Politoffizier Politökonomie Politruk Politschulung Politstatut Politverwaltung Polizeihelfer Polizeistunde Polizeitruppen Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) Polyzentrismus Postsparkasse Post- und Fernmeldewesen Postzensur Potsdam Potsdamer Abkommen Praktikantenzeit Praktischer Arzt Praktisches Jahr Prämien Prämienfonds Prämiengehalt Prämiensparen Prämienstücklohn Prämienzeitlohn Präsident der Republik Präsidium des Ministerrates Preispolitik Presse Presseamt beim Ministerpräsidenten Presse, Verband der Deutschen Privateigentum Privatwirtschaft Produktionsabgabe Produktionsberatung Produktionsberatung, Ständige Produktionsfaktoren Produktionsfondsabgabe (PFA) Produktionsgenossenschaften des Handwerks Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) Produktionsgenossenschaften Werktätiger Fischer (PwF) Produktionshilfe Produktionskomitees Produktionskosten Produktionsleitungen Produktionsmassenarbeit Produktionsmittel Produktionsmittelprimat Produktionsnachweis Produktionsprinzip Produktionspropaganda Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) Produktionsverhältnisse Produktivität Produktivkräfte Profilierung Progress-Film Progress-Film-Vertrieb Projektierungsbüros Pro-Kopf-Produktion Pro-Kopf-Verbrauch Proletariat Propaganda Protest Provokation Psychologie PV-Verfahren PwFPädagogik Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED …
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Landflucht (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 Schon nach der Bodenreform, verstärkt aber seit Beginn der Kollektivierung der Landwirtschaft setzte eine zunehmende L. ein. Sie wurde vor Errichtung der Mauer durch die anhaltende Fluchtbewegung gefördert. In jüngster Zeit wird die zunehmende Überalterung der landwirtschaftlichen Bevölkerung als Ursache angegeben. Zwischen 1952 und 1963 nahm die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten um 403.000 Personen von 1,702 Mill. auf 1,299 Milli, ab. Dies entspricht einem Rückgang im Laufe der letzten elf Jahre von 23,7 v. H. Unter den gleichzeitig erfaßten 2,312 Mill. Flüchtlingen befanden sich 156.000 (-6,7 v. H.) Personen aus dem Pflanzenbau und der Tierwirtschaft. Während z. B. 1952 noch 21,7 v. H. aller Erwerbstätigen in der SBZ einem landwirtschaftlichen Beruf angehörten, sind es 1963 nur noch 16,3 v. H. gewesen. Schon während der Jahre 1956/57 versuchte man, dieser besorgniserregenden Entwicklung Herr zu werden. Man stellte fest, daß fast 30 v. H. der ausgebildeten Lehrlinge der Landwirtschaft in andere Berufe abwanderten. Selbst die Schulabgänger sind damals wie heute nicht gewillt, landwirtschaftliche Berufe zu ergreifen, obwohl man über 30 spezielle landwirtschaftliche Lehrberufe mit Facharbeiterabschlußprüfung geschaffen hat. Auch Jugendliche, die die 8. Klasse der Grundschule nicht erreichten, konnten kaum für die Landwirtschaft geworben werden. Seit der Zwangskollektivierung hat sich die Situation weiter verschlechtert. Versprechungen hinsichtlich einer geregelten Arbeitszeit von täglich 8 Stunden waren nicht einzuhalten. Mangelnde Unterbringungsmöglichkeiten in Wohnheimen, die schwierige Wohnungsbeschaffung auf dem Lande sowie bessere Verdienstmöglichkeiten in der Industrie machen die L. zu einem aktuellen Problem des Regimes. Im Frühjahr 1964 wurden schließlich die LPG-Mitglieder aufgefordert, dafür zu sorgen, daß ihre Kinder als Arbeitskräfte in der Landwirtschaft erhalten bleiben. Auch eine Besserung der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung, die nach Vorausberechnungen etwa 1970 zu erwarten ist, wird das Problem nicht lösen helfen. Man weiß sehr genau, welche Gefahren in der Ablehnung der Jugend stecken, in der kollektivierten Landwirtschaft mitzuarbeiten. Das Ziel, bis 1970 die Voraussetzung für eine industriemäßige Produktion der Landwirtschaft zu schaffen, ist nur zu erreichen, wenn es gelingt der L. Einhalt zu gebieten und gleichzeitig genügend junge Menschen zu Fachkräften auszubilden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 250 Länder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandkartenSiehe auch die Jahre 1966 1969 Schon nach der Bodenreform, verstärkt aber seit Beginn der Kollektivierung der Landwirtschaft setzte eine zunehmende L. ein. Sie wurde vor Errichtung der Mauer durch die anhaltende Fluchtbewegung gefördert. In jüngster Zeit wird die zunehmende Überalterung der landwirtschaftlichen Bevölkerung als Ursache angegeben. Zwischen 1952 und 1963 nahm die Zahl der in der Landwirtschaft Beschäftigten um 403.000 Personen von 1,702 Mill. auf 1,299 Milli, ab. Dies…
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Fernstudium (1965)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1950 bestehende Einrichtung zur fachlichen und politischen Aus- und Weiterbildung von Berufstätigen. In einer fast jährlich wachsenden Zahl von Hochschulen und Fachrichtungen nahmen 1963 30.628 Studierende, davon 4.128 Studentinnen, am F., 3.411, davon 390 Studentinnen, an dem seit 1959 möglichen Abendstudium teil. Möglichkeiten des F. und Abendstudiums gibt es in besonders großem Umfange an Fachschulen. Die Zahl der Absolventen des F. betrug 1963 4.161 gegenüber 2.295 (1961). Die Fluktuation ist erheblich. Politische Funktionäre haben die Möglichkeit zum F. an der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und der Parteihochschule der SED. Voraussetzung für die Teilnahme am F. an den Hochschulen: Hochschulreife oder eine diese ersetzende Sonderprüfung. Dauer: fünf bis sieben Jahre mit dem Abschluß eines Staatsexamens. Am F. der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ nahmen auch alle die Volksrichter teil, die gemäß den Qualifizierungsrichtlinien das Staatsexamen bis zum Jahre 1960 abgelegt haben mußten. Besonders entwickelt ist das F. [S. 129]für Lehrer. Es ermöglicht den Aufstieg von einer Kategorie zur nächsthöheren. Grundformen des Studiums: Selbständiges Durcharbeiten der Lehrbriefe und vorgeschriebenen Lehrbücher, regelmäßige Konsultation, Anfertigung von Kontrollarbeiten, direkter Unterricht in Seminarkursen, Seminaren, Übungen, dann Praktika, Prüfungstagungen. Die Anleitung und Kontrolle der Fernstudenten erfolgt durch Außenstellen der Abt. F. der jeweiligen Hochschule. Der direkte Unterricht wird durch einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von mehreren Wochen in jedem Jahr ermöglicht. Zur Vorbereitung und Ablegung der Staatsexamina (Diplom-Prüfungen) sind die Fernstudenten für eine vom Staatssekretariat für Hoch- und Fernschulwesen zu „bestätigende“ Zeitdauer von der Arbeit freizustellen. Die Institution des F. orientiert sich an sowjet. Erfahrungen. Seit 1959 gibt es eine neue Studienart: das kombinierte Studium, die Verbindung von Direkt- und F. An ihm beteiligten sich 1962 3.478 Studierende gegenüber 6.274 (1960). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 128–129 Fernsehen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FestigungsbrigadeSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Seit 1950 bestehende Einrichtung zur fachlichen und politischen Aus- und Weiterbildung von Berufstätigen. In einer fast jährlich wachsenden Zahl von Hochschulen und Fachrichtungen nahmen 1963 30.628 Studierende, davon 4.128 Studentinnen, am F., 3.411, davon 390 Studentinnen, an dem seit 1959 möglichen Abendstudium teil. Möglichkeiten des F. und Abendstudiums gibt es in besonders großem Umfange an…
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Gesundheitswesen (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 158]Im G. sind von 1945 bis 1958 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: einer Anfangsperiode der Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten folgte die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien, die 1947 den Land- und Stadtkreisen und den industriellen Großbetrieben aufgegeben wurde. Von 1949 an wurden Vorbeugung („Prophylaxe“) und späterhin auch die nachgehende Überwachung („Metaphylaxe“) zur ausdrücklichen Aufgabe dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ gemacht. 1950 begann der Aufbau von „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (in der SU „Dispensaires“) für bestimmte Krankheiten oder Personengruppen. So entstanden mehrere Systeme mit sich überschneidenden Aufgaben: „Behandlungseinrichtungen“ regionaler Zuständigkeit und solche für Betriebsbelegschaften, die beide auch Vorbeugung betreiben sollten; neben ihnen „Beratungsstellen“, die — nach medizin. Fachgebieten gegliedert — auf Vorbeugung und nachgehende Überwachung orientiert waren, aber auch behandelten. 1952 wurde erstmals die Koordinierung versucht: die Poliklinik wurde „Leitorgan“ in ihrem Kreis, doch war das Betriebs-G. ausgenommen. Poliklinik und Krankenhaus jedes Kreises sollten gemeinsame ärztliche und Verwaltungsleitung haben („Einheit Krankenhaus-Poliklinik“), jeder Kranke innerhalb des Krankenhauses („stationär“) wie außerhalb („ambulant“) vom gleichen Arzt, behandelt werden. Damit war im Programm der Stand der SU im wesentlichen erreicht. Die weitere Entwicklung vollzog sich gleichläufig. 1. Organisationsprinzipien Seit 1954 wird versucht, die Organisation des G. an zwei Prinzipien auszurichten: Gliederung nach „Versorgungsbereichen“ und „Dispensaire-Methode“. Nach der „Rahmen-Krankenhausordnung“ vom 5. 11. 1954 (GBl. S. 957) soll in jeder regionalen Verwaltungseinheit (Land- und Stadtkreise, Stadtbezirke von Großstädten) das Krankenhaus als Gesundheitszentrum die gesamte ärztliche Versorgung der Bevölkerung in seinem „Versorgungsbereich“ leiten; dabei blieb wiederum das Betriebs-G. ausgenommen. Die Poliklinik als Einrichtung für die ambulante Behandlung und Überwachung wurde dem Krankenhaus des Versorgungsbereichs nachgeordnet (in Umkehrung des früheren Prinzips jetzt „Krankenhaus-Poliklinik-Einheit“). Aufgabe ist, „durch sinnvolles Ineinandergreifen der drei Aufgabenbereiche (nämlich Vorbeugung, Behandlung und nachgehende Überwachung) eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zu erzielen“. Dem Leitenden Arzt jedes Krankenhauses sind dafür die jeweils kleineren Krankenhäuser seines Bereichs und die Poliklinik weisungsgebunden unterstellt, der Poliklinik ebenso Ambulatorien (anfangs mit nachgeordneten Außenstellen) und Staatlichen Praxen. In gleicher Weise ist auch den leitenden Fachärzten dieser Einrichtungen eine hierarchisch gestaffelte Fachaufsicht zugedacht. Die einheitliche Gliederung gibt die formalen Voraussetzungen, alle Behandlungen von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik aus zu steuern. Damit sollen die Schwierigkeiten der fachlichen Koordinierung ärztlicher Behandlungen und der Weiterleitung der „schwierigen Fälle“ an die entsprechend qualifizierte Stelle mit den Mitteln des Kommandostaates gelöst werden. Das Vorhandensein einer verhältnismäßig starken Schicht qualifizierter niedergelassener Ärzte zwang jedoch zu wesentlichen Modifikationen gegenüber dem Schema der SU. Denn der starke Widerstand dieser Ärzte und ihre zunehmende Abwanderung ließen durchgreifende Maßnahmen zu ihrer Einordnung in das Gefüge der staatlichen Einrichtungen nicht zu. Auch stand die Tradition des praktischen Arztes einer extremen Spezialisierung nach dem Muster der SU entgegen. So sollte von 1958 an die Staatliche Praxis (für Ärzte und Zahnärzte, wie auch für Tierärzte), ähnlich wie früher in der CSSR, die größere Selbständigkeit und individuelle Entscheidungsbefugnis (gegenüber der straffen Steuerung in Kollektiven in der SU) ermöglichen, die der Tradition des freiberuflichen Arztes westlicher Prägung zugestanden werden mußten. Die Auf[S. 159]lösung der freien Praxen oder ihre Umwandlung erwiesen sich dennoch als unmöglich. Daher wurden die „Ärzte in eigener Praxis“ in das Bereichsarztsystem einbezogen (Perspektivplan für die Entwicklung der Medizinischen Wissenschaft und des G., Juli 1959). Für den Großteil der Bevölkerung, mindestens außerhalb der Großstädte, ließ sich damit die freie Arztwahl wesentlich einschränken, ohne daß sie förmlich aufgehoben wurde. Die Einrichtung der Staatlichen Praxen seit 1958 hat die Abwanderung von Ärzten und den Widerstand der verbleibenden stark gefördert. Extremer Mangel an Ärzten zwang 1960 zu weitgehenden Zugeständnissen, die selbst vor der inneren Organisation der Staatlichen Einrichtungen nicht Halt machen konnten (Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte, 20. 12. 1960). 1961 wurde in diesen die „Halbstaatliche Praxis“ eingeführt und damit den angestellten Ärzten und Zahnärzten größere Bewegungsfreiheit innerhalb der Institutionen gewählt. Mit der Unterbindung der Abwanderung (13. 8. 1961) begann die Zahl der Ärzte und Zahnärzte rasch anzusteigen. Als Haupthindernis trat nun das Fehlen berufserfahrener Ärzte in den Vordergrund. Die hohen Ausbildungszahlen können das zunächst nicht ausgleichen. Die Schwierigkeiten sind von der Quantität auf die Qualität verlagert worden. 2. „Einheit des Gesundheitswesens“ Für das Arbeitsprinzip der Einheit von Vorbeugung, Behandlung und Überwachung und von ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung hat sich eine praktikable Lösung bisher nicht entwickeln lassen. Der jahrelang propagierte Gedanke, die ambulante und stationäre Behandlung jedes Kranken in der Hand jeweils nur eines Arztes zusammenzufassen, hat sich als nicht realisierbar erwiesen. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind weiterhin (mit Ausnahme einzelner Fachgebiete) entweder im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Zusammengefaßt sind nur noch „Anleitung und Kontrolle“ mit dem Zweck, eine rationelle einheitliche Behandlung und Überwachung innerhalb der staatlichen Behandlungseinrichtungen zu erreichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik zu vermeiden. Ebenso hat sich kein Weg gefunden, das Betriebsgesundheitswesen in die Organisation nach Versorgungsbereichen einzubeziehen. Seine Angliederung an das „Gesundheitszentrum“ blieb stets rein formal. Die starke Betonung der Arbeitshygiene, die gegenüber der Behandlungsaufgabe in den Vordergrund gestellt wurde, gab den Betriebsärzten eine Sonderstellung. Versucht wurde, die Einrichtungen hier nach Wirtschaftszweigen (mit gleichen arbeitsmedizinischen Gefahrenmomenten) zu gliedern. Das ist mißlungen. Danach wurde auch hier eine regionale Gliederung eingeführt: die Betriebspoliklinik des größten Betriebs in jedem Kreis soll die Funktion einer „Leitstelle“ haben. Die Behandlungseinrichtungen aller kleineren Betriebe sind ihr formal nachgeordnet. Auch Klein- und Kleinstbetriebe sollen durch nebenamtliche Betriebsärzte arbeitshygienisch überwacht werden, unter Steuerung von der Leitpoliklinik aus. Diese „territoriale Organisation des Betriebsgesundheitsschutzes“ soll als Ganzes eine „Abteilung des Gesundheitszentrums“ des jeweiligen Kreises sein, um die Koordinierung der Behandlungsfunktionen zwischen betrieblich- und außerbetrieblich-regionalem System zu erreichen. Die zentrale arbeitsmedizinische Lenkung des Betriebsgesundheitswesens liegt bei der Arbeitssanitätsinspektion jedes Bezirks. 3. Dispensaireprinzip Gemeinsam ist diesen beiden Zweigen des G. die programmatische Vorrangstellung der „Prophylaxe“ und der nachgehenden Überwachung nach dem Prinzip des Dispensaire. Dessen Arbeit kann entweder auf Bevölkerungsgruppen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, gerichtet sein oder aber auf bestimmte Krankheiten, ihre Erfassung, Behandlungssicherung und Überwachung, wo immer sie auftreten. Die doppelte Ausrichtung im betrieblichen wie im regionalen System der staatlichen Einrichtungen führt zu zahlreichen Überschneidungen. In regionaler Gliederung ist die Dispensaire-Arbeit besonders auf Kinder, Jugendliche und Frauen gerichtet. Frauenberatungsstellen bieten Aufklärung und Hilfe [S. 161]in der Schwangerschaftsverhütung (zur Abwehr von Abtreibung und Schwangerschaftsunterbrechung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usf.); Schwangerenberatung hat eine praktisch vollzählige Erfassung und Überwachung aller Schwangeren bewirkt. Die Anstaltsentbindung ist systematisch gefördert worden (1963: 94,2 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen); damit und mit Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen hat sich zwar nicht die Frühgeburtenrate, wohl aber die Frühgeborenensterblichkeit und damit die Säuglingssterblichkeit überhaupt beträchtlich senken lassen. Ähnlich ist die Jugendgesundheitspflege, die sich bis zum Ende des Berufsschulalters (also noch über die zehnklassige Oberschule hinaus) erstreckt, mitsamt Jugendzahnpflege zu einem System der Erfassung von Gesundheitsschäden und -schwächen in Reihenuntersuchungen und der Sicherung und Überwachung ihrer Behandlung ausgebaut; die gesundheitlich ungünstigen Auswirkungen von verschleierter Kinderarbeit (Erntehilfe u.ä.), von Überforderung im Schulbetrieb, von Überlastung in der polytechnischen Bildung u. Erziehung können damit allerdings nicht kompensiert werden. Auch die ärztliche Überwachung des Sports ist in „Sportärztlichen Beratungsstellen“ nach dem Dispensaireprinzip organisiert (Sportarzt). In der erwachsenen Bevölkerung sollen die Dispensaires einigen weitverbreiteten Krankheiten begegnen: Herz- und Kreislaufleiden, rheumatischen Leiden, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes u.v.a. Solche Dispensaires bestehen zwar bei einzelnen großen Polikliniken, in der Hauptsache aber ist das Prinzip auf das Betriebs-G. beschränkt geblieben. Dort werden, wiederum mittels Reihenuntersuchungen, die Kranken frühzeitig „erfaßt“ und dann im Dispensaire „betreut“. Ebenso werden bestimmte Berufskrankheiten in einzelnen Industriezweigen und die vielfältigen Überlastungsgefahren der Frauen in Großbetrieben behandelt. In den Betriebspolikliniken großer Industriebetriebe wird die gezielte Vorbeugung ergänzt durch nachgehende Maßnahmen, die sich besonders auf Rekonvaleszenten und auf Chronisch-Kranke richten: Nachtsanatorien sollen eine Kombination klinischer Behandlung mit Erwerbsarbeit ermöglichen, „Schonarbeitsplätze“ vor den hohen Anforderungen, die die Arbeitsnormen auf normalen Arbeitsplätzen mit sich bringen, zeitweise bewahren (sog. Rehabilitation). Besondere Förderung erfährt, nach dem Muster der SU, seit einigen Jahren der „Gesundheitsschutz der Landbevölkerung“, d.h. das Betriebs-G. der Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften („LPG“) und die Hygiene der landwirtschaftlichen Wohngebiete, die beide „hinter der sozialistischen Umwälzung auf dem Lande zurückgeblieben“ sind (Perspektivplan, S. 22). Vorgefundene Struktur der medizinischen Versorgung und größere Siedlungsdichte im Vergleich zur SU haben die Nachahmung der dort entwickelten Organisationsschemata auf diesem Gebiete verzögert. In der Aufstellung der Bezirke nach dem Anteil der in der Landwirtschaft Tätigen an den Beschäftigten überhaupt (Tabelle) zeigen sich bei der ärztlichen und Krankenhausversorgung noch heute starke Ungleichmäßigkeiten; dagegen ist die Zahl der Beratungsstellen und Entbindungsbetten jetzt in den vorwiegend landwirtschaftlichen Bezirken relativ größer als in den industriellen. Die Säuglingssterblichkeit ist, soweit sie durch Anstaltsentbindung und Frühgeburtendienst gesenkt werden kann (Frühsterblichkeit), in jenen recht günstig, nicht aber im späteren Säuglingsleben, wo sie von den allgemeinen sozialen Umständen abhängt (Spätsterblichkeit; sie ist in der SBZ insgesamt auffallend hoch). 4. Hygiene Den dritten Zweig des G. bilden Hygiene und Seuchenbekämpfung. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr, in den sehr verbreiteten Betriebsküchen u. dgl. herbeiführen. Zu ihrer Durchsetzung sind die Kontrollorgane unter Leitung der Hygiene-Inspektion mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Die Eingliederung der Arbeitssanitätsinspektionen in die Bezirks-Hygiene-Institute (1959) soll die Koordination zwischen betrieblichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen sichern und die häufigen Reibungen und Überschneidungen überwinden. [S. 162]Die gemeinsame Leitung aller drei Zweige und des Apothekenwesens liegt regional bei der Abteilung G. jedes Kreises und Bezirks, also in der Hand der Kreisärzte und Bezirksärzte. Sie sind für die gesundheitspolitische Kontrolle, für die Kaderpolitik und für die Verwaltungskoordination verantwortlich. 5. Doktrin und Realität Insgesamt entspricht alles das, trotz manchen Abweichungen in den Einzelheiten, dem G. der SU: im Plan ein umfassendes und rationell erscheinendes System von Krankheitsverhütung und -behandlung, das auf die Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitskraft ausgerichtet ist. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Immer neue Änderungen im Programm widerlegen die Behauptung, daß es sich um eine klare Konzeption handle, die sich mit angemessenem Aufwand realisieren ließe. Sie beweisen das Unvermögen des Regimes, einfache und in der Praxis wirksame beständige Grundformen zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden und dabei Raum für die Entfaltung persönlicher Initiative der Mitarbeiter zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten lassen. Wirklichkeitsfern nach Doktrinen konstruierte Einrichtungen führen zu einem Übermaß von Verwaltung und „Kontrolle“. Kräfte und Mittel werden dadurch der effektiven Arbeit entzogen. So sind auch die (allerdings sehr beträchtlichen) Abgänge von Ärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe keineswegs die einzige Ursache des Notstandes von 1958 an gewesen. Fehlleitung und Mißbrauch der vorhandenen Kräfte, rücksichtslose Konkurrenz der verschiedenen Teile des Staatsapparates, zumal der militärischen Verbände (Ministerium für G., Militärpolitik) haben dazu wesentlich beigetragen. Unter dem allgemeinen Ressortegoismus ist die Einheit des G. aufgelöst worden: „Nationale Volksarmee“, Verkehrswesen, Sport führen jeder einen eigenen „Medizinischen Dienst“, der dem Einfluß des Gesundheitsministeriums entzogen ist und diesem die knappen Fachkräfte in den Heilberufen streitig macht. Aber auch eine sehr viel bessere Organisation des G. könnte das proklamierte Ziel, die Verhütung von Krankheiten, nicht erreichen. Die Überspannung der Arbeit von Frauen und Jugendlichen unter Mißachtung elementarer Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht- und Schwerarbeit der Frauen und Jugendlichen vom 17. Lebensjahr an) verursacht kaum abschätzbare Gesundheitsschäden. Besonders ungünstig sind die ständige nervliche Belastung (Normen, Prämienwesen, politischer Druck) und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeiten (ungenügende Freizeit durch Sonderschichten und -einsätze, staatspolitische Schulung usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt und erreicht selbst diese nicht. Rehabilitation und Nachtsanatorien könnten wertvolle Einrichtungen sein, die dem heutigen Erkenntnisstand der Medizin entsprechen. Aber sie entarten unter dem alles beherrschenden Streben, die verknappte Arbeitskraft zu nutzen. Der Krankenstand hält sich trotz ständiger Bemühung stets um mehr als ein Viertel über den Kennziffern, keineswegs nur aus Krankheitsgründen. Oft genug dient Arbeitsbefreiung unter Vorgabe von Krankheit lediglich der Tarnung von Wartezeiten, die durch Ausbleiben von Materiallieferungen u.ä. hervorgerufen werden. Jedoch läßt die auffallend lange durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle vermuten, daß ernste Gesundheitsschäden eine beträchtliche Rolle spielen; dabei spricht die Erschwerung der ärztlichen Behandlung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung ebenso mit wie der Mangel an erfahrenen Ärzten in der Krankheitsbehandlung; beides führt oft zu behelfsmäßiger oder gar oberflächlicher Behandlung. Andererseits ist gerade durch die Ärzteflucht dem Regime die Durchsetzung des Programms erleichtert worden, vor allem die Anerkennung der Polikliniken in der Bevölkerung und die weitgehende Einschränkung der freien Arztwahl. Die Nachwuchszahlen liegen sehr hoch, bei Ärzten und anderem Medizinischen Personal. Die Zahlen der Mitarbeiter des G. nähern sich den Normzahlen des Siebenjahrplans. Zugeständnisse in programmatischen Formulierungen („Perspektivplan“) und zeitweilig mildere Regelungen (Kommuniqué des Politbüros vom 20. 12. 1960) waren von vornherein nur als zeitweilig zu [S. 163]verstehen. Das Ziel der völligen Verstaatlichung und der einheitlich straffen Steuerung des G. hat nie in Frage gestanden. Es ist im wesentlichen erreicht. Als nächster Schritt zeichnen sich die Beseitigung der Einzelpraxen (auch der Staatlichen) und ihre Zusammenfassung in Polikliniken und Ambulatorien nach dem Muster der SU ab. Die Medizinische Ausbildung ist nach dem Muster des sowjetischen Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert worden. Auch die medizinisch-wissenschaftliche Arbeit, die nachdrücklich gefördert wird (Akademie der Wissenschaften), unterliegt straffer Planung (Deutscher ➝Forschungsrat) und intensiver politischer Einwirkung. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 158–163 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesundheitszentrumSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 158]Im G. sind von 1945 bis 1958 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: einer Anfangsperiode der Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten folgte die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien, die 1947 den Land- und Stadtkreisen und den industriellen Großbetrieben aufgegeben wurde. Von 1949 an wurden Vorbeugung („Prophylaxe“) und…
DDR A-Z 1965
FDJ (1965)
Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend, die einzige in der SBZ zugelassene Jugendorganisation, eine in den ersten Jahren als überparteilich getarnte Massenorganisation der SED. Die Niederlage, die der Kommunismus 1933 erlitten hatte, nötigte den KJVD (gleich der KPD), seine Arbeit mit Volksfront- und Einheitsfrontlosungen zu tarnen. Seit 1935, mehr noch seit 1945 traten die Jugendfunktionäre der KPD als „FDJ“ auf. Die FDJ bediente sich der am 20. 6. 1945 von der SMAD genehmigten antifaschistischen Jugendausschüsse. Die Gründung der FDJ wurde am 7. 3. 1946 in großen Versammlungen verkündet. War auch die FDJ anfangs überparteilich, so waren doch die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Schon seit Beginn des 1. FDJ-Schuljahres 1951 wird die FDJ auf den Marxismus-Leninismus gemäß der geltenden Parteilinie der SED ausgerichtet. Auf jedem der „Parlamente“ (d.h. Delegiertentage) der FDJ wurde die marxistisch-leninistische Grundlinie dieser „Staatsjugend“ stärker sichtbar. (Diese Parlamente waren folgende: I. 8.–10. 6. 1946; II. 23. bis 26. 5. 1947; III. 1.–4. 6. 1949; IV. 27. 5. bis 30. 5. 1952; V. 25.–27. 5. 1955; VI. 12. bis 15. 5. 1959; VII. 28. 5.–1. 6. 1963.) Seit Beginn des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei war die FDJ ihr wohl ergiebigstes Rekrutierungsfeld; in noch stärkerem Maße galt bzw. gilt das für die Nationale Volksarmee und die Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- [S. 125]und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED die Jugend in diesen Bereichen. Für größere Schulen sind, um die Leitung zu straffen, Zentrale Schulgruppenleitungen (ZSGL) eingesetzt. Seit der 16. Tagung des Zentralrates (25. 4. 1956) gilt die Losung: „Die FDJ ist die sozialistische Jugendorganisation der DDR.“ Demgemäß heißt es im Statut vom 1. 6. 1962 (§ I, Abs. 1): „Die FDJ ist die sozialistische Massenorganisation der Jugend der DDR. Sie vereint in ihren Reihen auf freiwilliger Grundlage junge Menschen aller Schichten, um an der Seite aller Werktätigen den Sozialismus in der DDR aufzubauen.“ Sie „läßt sich in ihrer gesamten Tätigkeit von den richtungweisenden Beschlüssen und Ratschlägen der SED leiten, weil ihre Politik, auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin beruhend, den Lebensinteressen der Nation und der Jugend entspricht“ (§ I Abs. 4). Der § II, 2, c sagt: „Jedes Mitglied der FDJ hat die Pflicht, … sich mit der wissenschaftlichen Lehre des Sozialismus, dem Marxismus-Leninismus, vertraut zu machen.“ Die FDJ ist damit also auch auf den Atheismus verpflichtet, und somit ist § I, Abs. 17 des Statuts völlig unglaubwürdig: „Die FDJ betrachtet alle Jugendlichen — unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem religiösen Glauben und ihren Auffassungen — als ihre Freunde und Kameraden.“ Die FDJ ist bemüht, den Patriotismus der ganzen deutschen Jugend auf das SBZ-Regime festzulegen. So behauptete das Statut von 1959 (in § I, Abs. 10): „Die deutsche Jugend hat in der DDR ihr wahres Vaterland.“ Diese Linie führt das Statut von 1963, etwas abgeschwächt, fort. So unterstellt sich (in § I, Abs. 4) die FDJ ganz der SED, „die den Weg in die sozialistische Zukunft des ganzen deutschen Volkes weist“. Und lt. § I, Abs. 19 pflegt sie „das fortschrittliche nationale Kulturerbe und trägt zur Entwicklung der sozialistischen Nationalkultur bei“. Schließlich bezeichnet Teil I, Abs. 6 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) die „DDR“ als das „Vaterland der deutschen Jugend“. Auch macht es §~II, 2, d des Statuts jedem Angehörigen der FDJ zur Pflicht, „sich bereits vor seinem Wehrdienst militärische Kenntnisse anzueignen, als Angehöriger der bewaffneten Organe der DDR seine militärischen Kenntnisse und Fähigkeiten ständig zu erhöhen und alle seine Kräfte aufopferungsvoll für die Verteidigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht einzusetzen“. Gemäß § I, Abs. 9 sollen „alle jungen Menschen … jederzeit bereit sein, ihr sozialistisches Vaterland — die DDR — zu schützen und zu verteidigen“. Die FDJ lenkt (lt. § X) die Jungen Pioniere, die ihre Nachwuchsorganisation sind. Die weithin herrschende und formende Stellung der FDJ gegenüber der Jugend der SBZ wird in vielen §§ des Jugendgesetzes niedergelegt. Um die FDJ für den Siebenjahrplan anzuspannen, beschloß das VI. Parlament (1959) ein genau durchgegliedertes „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“. Darin wird u.a. Mitarbeit gefordert an der Bewegung des Kompaß, den Kontrollposten, den Brigaden der sozialistischen Arbeit, den sozialistischen ➝Gemeinschaften. Als die Mauer in Berlin gerade auch der Jugend die Flucht abschnitt, beschloß der ZR der FDJ am 17. 8. 1961 ein Kampfaufgebot. Damit erzwang der ZR — mit Terror gegen Widerstrebende und Panik-Hetze gegen die BRD: 1. die Meldung vieler Rekruten für die Nationale Volksarmee, formiert in „Freiwilligenregimentern“ der FDJ; 2. die Verstärkung der FDJ-Ordnungsgruppen; 3. zusätzliche unentgeltliche Rekord- und Schwitzarbeit Jugendlicher in den Jugendbrigaden im Produktionsaufgebot. Der 1959 verfügte stärkere Einsatz der FDJ für die Hebung aller Wirtschaftszweige wurde seit dem VII. Parlament (Mai 1963) und seitdem Jugendgesetz verschärft. Das am 1. 6. 1963 beschlossene Statut, das wesentlich ein Ergebnis des VII. Parteitages der SED ist, besagt, daß die FDJ nicht nur politisch-ideologische Hilfstruppe der SED sein soll, sondern auch durch wissenschaftlich-technische Ausbildungsarbeit und durch Einsatz in den Betrieben (so auch in den Jugendausschüssen des FDGB die wirtschaftliche Erzeugung mit vorantreiben soll. In dem Jugendkommuniqué, welches das Politbüro der SED am 20. 9. 1963 beschloß, heißt es (im Schlußteil) dazu: „Auf dem VII. Parlament, das einen neuen Abschnitt in der Entwicklung der FDJ einleitete, wurde dem sozialistischen Jugendverband die Aufgabe gestellt, die ganze Jugend für den Aufbau des Sozialismus zu gewinnen.“ Da die FDJ große Schwierigkeiten hat, die gesamte Jugend zu erfassen, geht die SED seit 1963 stärker dazu über, im Schul- und Bildungswesen und in der Wirtschaft allgemein auf die Jugend einzuwirken. Als kommun. und totalitäre Organisationen verzichten SED und FDJ auch auf diesem Wege nicht auf den Versuch, die Jugend im Marxismus-Leninismus zu erziehen. — In diesem Sinne schloß der BV des FDGB am 10. 7. 1963 mit dem ZR der FDJ eine Vereinbarung, um vor allem zwei Ziele zu erreichen: a) „eine breite politisch-ideologische Massenarbeit mit der gesamten Jugend“ zu organisieren; und b) „die Einbeziehung der ganzen Jugend in den sozialistischen Wettbewerb, in sozialistische Kollektive, Arbeits- und Forschungsgemeinschaften“ zu erreichen. Die gesamte Tätigkeit und Schulung der FDJ wird seit langem ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Hinzu kommt, daß in der FDJ der tatsächlich zentralistisch-diktatorisch wirkende demokratische Zentralismus gilt. Deshalb ist es nur eine leere Form, daß der Zentralrat (ZR) alle 4 Jahre vom Parlament der FDJ gewählt wird. Er bestimmt aus seinen Reihen das (weitere) Büro und das (engere) Sekretariat des ZR, die eigentliche Führungsspitze. Seit Juni 1963 sind im Büro des ZR nur noch Mitglieder der SED, während CDU, NDPD und DBD vorher noch je einen der 20 Sitze innehatten. — Der 1. Sekretär des ZR ist Horst ➝Schumann (SED). Als Mitgliederzahl nannte das „Statist. Jahrbuch der DDR“ 1959 1,74 Mill. (ohne Junge Pioniere). Die Ausgabe 1963 vermied jede Angabe, sie nannte nur 1,72 Mill. Junge Pioniere. — H. Schumann gab am 28. 5. 1963 für die FDJ die Zahl von 1,3 Mill. an. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Das Statut von 1963 sieht weder für Funktionäre noch für Mitglieder eine Altersgrenze nach oben vor. [S. 126]Der ZR verleiht für „Verdienste bei der sozialistischen Erziehung der Jugend …“ die „Artur-Becker-Medaille der FDJ“, die bis April 1960 als Medaille „Für die sozialistische Erziehung unserer Jugend“ bezeichnet wurde. (Der Altkommunist B., Vors. des ZK des KJVD, starb 1938 als Rotspanien-Kämpfer.) Außerdem wird das Abzeichen „Für gutes Wissen“ für Leistungen bei der FDJ-Schulung vergeben. In der BRD ist die FDJ seit 26. 6. 1951 als verfassungsfeindlich verboten. Dieses Verbot bestätigte am 16. 7. 1954 das Bundesverwaltungsgericht. Tageszeitung: „Junge Welt“, Halbmonatsschrift: „Junge Generation“. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Hartung, Hermann, und Gottfried Paulsen: Was liest die Jugend der Sowjetzone? 2. Aufl. (BMG) 1961. 107 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Hetmann, Frederik: Enteignete Jahre — Junge Leute berichten von drüben. München 1961, Juventa-Verlag. 191 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. *: Die Pionier-Organisation „Ernst Thälmann“ in der Sowjetzone. (FB) 1959. 15 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 124–126 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-KontrollpostenSiehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend, die einzige in der SBZ zugelassene Jugendorganisation, eine in den ersten Jahren als überparteilich getarnte Massenorganisation der SED. Die Niederlage, die der Kommunismus 1933 erlitten hatte, nötigte den…
DDR A-Z 1965
Juni-Aufstand (1965)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ, Reaktion der Bevölkerung auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, den katastrophalen Lebensmittelmangel und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Nachdem das Kommuniqué des Ministerrats vom 11. 6. bei der Verkündung des „Neuen Kurses“ gar nicht auf die Normenfrage eingegangen war, löste ein Artikel in der „Tribüne“ (Organ des FDGB) vom 16. 6. die Ost-Berliner Demonstrationen aus. Der Artikel hatte festgestellt: „… die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig“. Am gleichen Tage um 7~Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalinallee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger Straße gelegenen „Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte völlig, so durch einander widersprechende Verlautbarungen über die Aufhebung der Normenerhöhung, und sie verstärkte im Gegenteil den Ausbruch der jahrelang unterdrückten Volkswut. Am 17 6. wurde das Ziel der Demonstration klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime hinwegfegen. Mit dem Marsch von 12.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun folgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjet. Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjet. Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjetsektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjet. Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u.a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Angehörige der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Ab 21 Uhr herrschte in Ost-Berlin die durch den Ausnahmezustand? erzwungene Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Zone, und in fast allen größeren Städten machte sich der Volkszorn in ähnlicher Weise Luft. Wo sowjet. Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch sowjet. Truppen niedergeschlagen. Das Ausmaß des J. wird deutlich an der Tatsache, daß in 121 vornehmlich größeren Städten sowjetisches Militär eingesetzt werden mußte und in 167 von den 214 Kreisen der SBZ von der Besatzungsmacht der Ausnahmezustand verhängt wurde. Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes und die Unmöglichkeit, die SBZ zu bolschewisieren, unwiderleglich bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der Aufstand, obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des Aufstandes zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Solche Behauptungen werden allein schon durch das Fehlen jeglicher zentralen Führung und durch entscheidende taktische Fehler bei der Durchführung widerlegt. Der Westen hatte vielmehr jegliche Unterstützung versagen müssen, weil eine Ausweitung zu einer weltpolitischen Krise vermieden werden sollte. Auch aus der Bundesrepublik wurde nur zur Besonnenheit gemahnt und vor Provokationen, insbesondere gegenüber der Besatzungsmacht, gewarnt, obschon weite Kreise der Bevölkerung die Vorgänge mit leidenschaftlicher Teilnahme und großen Hoffnungen verfolgten. Die Tatsache und das Ausmaß des J. entzogen dem Anspruch der Kommunisten, im Aufträge der Arbeiterschaft in der SBZ den „Aufbau des Sozialismus“ zu vollziehen, für immer den Boden. Die Sowjets aber hätten durch Nachgeben gegenüber den maßvollen Zielen des J. ein neues Verhältnis gegenüber Deutschland herstellen und eine Politik der Verständigung einleiten können. Die Verluste des J. sind nicht genau zu ermitteln. Die Zahl der Toten dürfte in die Hunderte gehen, die der Verwundeten tausend überschreiten. Auch die Zahlenangaben über Opfer standrechtlicher Er[S. 209]schießungen schwanken erheblich. Einschließlich der später willkürlich zum Tode Verurteilten dürften sie um 100 liegen. Genauere Angaben wurden über die Zahl der Opfer der dem Aufstand folgenden Rachejustiz errechnet. Danach wurden 1.100–1.200 tatsächliche oder angebliche Teilnehmer zu insgesamt etwa 6.000 Jahren Zuchthaus, Arbeitslager oder Gefängnis verurteilt. Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 3. durchges. Aufl. (BB) 1958. 84 S. Brant, Stefan: Der Aufstand — Vorgeschichte, Geschichte und Deutung des 17. Juni 1953. Stuttgart 1954, Steingrüben Verlag. 325 S. m. 1 Karte u. zahlr. Tafeln. Riess, Curt: Der 17. Juni. Berlin 1954, Ullstein. 260 S. Stamm, Eugen: Juni 1953 — Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. (BMG) 1961. 48 S. (m. zahlr. Abb.) Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. Eine kartographische Darstellung. 4. Aufl. (BMG) 1956. Von dieser Karte erschienen eine englische und eine französische Ausgabe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 208–209 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Junker, WolfgangSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ, Reaktion der Bevölkerung auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, den katastrophalen Lebensmittelmangel und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Nachdem das Kommuniqué des…
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Staatssicherheitsdienst (SSD) (1965)
Siehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Politische Geheimpolizei der SBZ. Schon Ende 1945 begann der Aufbau eines geheimen Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes, als bei den Landes- und Kreisbehörden der Volkspolizei „Kommissariate 5“ („K 5“) entstanden. Ende 1946 erhielt die Deutsche Verw. des Innern ein Referat K 5, das polit. Delikte als „Auftragsangelegenheiten der Besatzungsmacht“ bearbeitete. Parallel dazu gründete die DWK am 12. 5. 1948 den „Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“, der die „administrative Kontrolle des gesamten Volkseigentums“ erhielt. Beide Stellen wurden nach Gründung der „DDR“ am 7. 10. 1949 zunächst zu der „Hauptverwaltung Schutz der Volkswirtschaft“ im Ministerium des Innern (MdI) zusammengefaßt, dann durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. 1950, S. 95) zu einem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) verselbständigt. Erster Minister: Wilhelm ➝Zaisser. Nach Juni-Aufstand in „Staatssekretariat für Staatssicherheit“ umgewandelt und erneut dem MdI unterstellt. Seit Nov. 1955 wieder MfS. Minister seit Nov. 1957: Erich ➝Mielke als Nachfolger des in Ungnade gefallenen Ernst ➝Wollweber. Sitz des MfS: Berlin-Lichtenberg, Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und im Sowjetsektor Berlins; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des sowjet. MGB. Arbeitsweise: Ermittlungs-, Untersuchungs- sowie Vernehmungsmethoden nach Vorbild der KGB; stützt sich in erster Linie auf Berichte seiner Geheimen Informanten (Spitzelwesen). Der SSD hat sämtliche Lebensbereiche der SBZ gegen alle nicht-sowjetischen Regungen und antikommun. Gedanken geheimpolizeilich zu „sichern“. Daneben betreibt er Spionage, Sabotage, Diversion und Zersetzung in West-Berlin, in der BRD und zum Teil auch im westlichen Ausland (Aufklärung). Die „offensive“ Tätigkeit des SSD obliegt der „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA) im MfS, die sich auf teils legale, teils illegale „Residenturen“ (= Spionageköpfe) stützt. Diese arbeiten konspirativ (d.h. streng verdeckt) 1. in den gesamtdeutschen Abt. aller Parteien und Massenorganisationen und Einrichtungen, die durch Kontakte mittels der Infiltration in die BRD hinein wirken; 2. in der Wirtschaft und der technisch-militärischen Forschung außerhalb der SBZ. Der SSD unterliegt keiner Kontrolle durch die Volkskammer, „er ist eine Behörde eigener Verantwortung“; (Otto Nuschke bei Presseempfang in Bonn am 20. 9. 1952). Er ist lediglich der Form nach an die Sozialistische Gesetzlichkeit gebunden. Er verletzt sie häufig, wenn auch die bis 1954 festgestellten Vernehmungsmethoden (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind. Die erwünschten Aussagen erzielt der SSD nötigenfalls durch zermürbende Dauerverhöre. Der Hauptabt. V des MfS obliegen in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung VIII Planung und Durchführung von Verschleppungen aus dem Westen (Menschenraub). SSD-Angehörige führen Militärdienstgrade und haben neben SSD-Ausweis auch Kripo-Ausweis und Tarnpapiere. Stärke: etwa 13.000 Zivil tragende Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte, einschließlich der 1.450 Angehörigen [S. 415]MfS, ohne das 4.000 Mann starke Wachregiment des MfS. Literaturangaben Herz, Peter: Berlin-Lichtenberg, Normannenstraße 22 — Agentenzentrale SSD. 3. Aufl. (hrsg. v. Unters.-Ausschuß Freiheitl. Juristen). Berlin 1964. 51 S. *: Der Staatssicherheitsdienst — Ein Instrument der politischen Verfolgung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1962. 251 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 414–415 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverbrechenSiehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Politische Geheimpolizei der SBZ. Schon Ende 1945 begann der Aufbau eines geheimen Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes, als bei den Landes- und Kreisbehörden der Volkspolizei „Kommissariate 5“ („K 5“) entstanden. Ende 1946 erhielt die Deutsche Verw. des Innern ein Referat K 5, das polit. Delikte als…
DDR A-Z 1965
Militärstrafrecht (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein materielles M. erhalten. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1962 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl.~I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den bisher schon bekannten Tatbeständen — Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — ist eine Reihe neuer Straftatbestände getreten, u.a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die verbündeten Armeen richten. Der Strafrahmen des neuen Militärstrafgesetzes wurde gegenüber den Strafandrohungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes z. T. erheblich erweitert, z. B. für Fahnenflucht von Gefängnisstrafe auf Zuchthaus bis zu 8~Jahren, für unerlaubte Entfernung von Gefängnis bis zu 6 Monaten auf Gefängnis bis zu 3 Jahren. Weitere Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 291 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MinisterienSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein…
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Laienkunst (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen sozialistischen Arbeitens, das moralische Antlitz des neuen Menschen seinen künstlerischen Ausdruck im Schreiben, Malen, Zeichnen, Musizieren, Komponieren, Filmen, Fotografieren finden“. Vor allem Laienspiel, Tanz und Kabarett, aber auch Sprechchor und Chorgesang fördern in den von Staat und Partei protegierten Arbeitsgemeinschaften die Vergesellschaftung des Gemeinschaftserlebens, in Stoffen von meist plumper Tendenz die ideologische Ausrichtung auf den „Aufbau des Sozialismus“, auf die Politik des sowjetisch geführten Ostblocks und den Fünf- bzw. Siebenjahrplan. Da auch die „Berufskunst“ den gleichen Zwecken zu dienen hat und dem Dilettantismus breiten Raum gewährt, sind die Grenzen zwischen Kunst und L. kaum mehr erkennbar, sie werden auch durch die „Bewegung“ der schreibenden ➝Arbeiter und ähnliche Aktionen auf dem Gebiet der bildenden Kunst, der Musik, des Theaters bewußt verwischt. Ein Unterschied zwischen L. und Volkskunst, die ihrem Wesen nach nicht manipulierbar und politisch verwertbar ist, wird geleugnet, die L. sogar meist als Volkskunst bezeichnet. Sowjet. Werke und Vorbilder beeinflussen die Programme der laienkünstlerischen kulturellen Massenarbeit, zwischenbetriebliche, innerdeutsche (Arbeiterfestspiele) und internationale Wettbewerbe (vor allem im Rahmen der sog. Weltjugendfestspiele) dienen der Kontrolle des „gesellschaftl. Effektes“. „Die wachsende Volkskunstbewegung verlangt eine koordinierte straffe Leitung“; ihr dient vor allem das Zentralhaus für Kulturarbeit (früher: Zentralhaus für Volkskunst) in Leipzig. Unter seiner Anleitung arbeitet seit 1963 eine Spezial-(Fern-) Schule für „Leiter im künstlerischen Volksschaffen“, die mit staatl. Anerkennung als Zirkel- oder Gruppenleiter abschließt. (Betriebskultur, Agitprop, Agitprop-Gruppen, Volkskunstschulen, Volksmusikschulen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 249 Lager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandambulatoriumSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen sozialistischen…
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Rechenschaftslegung (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie zwar nicht gegenüber Parteiorganen, sondern entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse an[S. 346]gesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die Rechenschaftspflicht aber faktisch der SED gegenüber. Rechenschaftspflichtig sind die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen dem „Volke“, der Staatsrat und der Ministerrat der Volkskammer, die örtlichen Räte den örtlichen Volksvertretungen. Der Ministerrat ist dem Staatsrat, die Räte der Bezirke sind dem Ministerrat, die übrigen örtlichen Räte den jeweils höheren örtlichen Räten (Kreis, Stadt, Gemeinde) rechenschaftspflichtig. Die Richter an den Kreis- und Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) sind den Volksvertretungen rechenschaftspflichtig, die sie gewählt haben (Rechtswesen). Im Bereich der Wirtschaft hat der Betriebsleiter der Betriebsgewerkschaftsorganisation (FDGB, betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), vor allem wegen seiner Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag, Rechenschaft zu leisten. Die Betriebsleiter der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe sind den Hauptdirektoren der Verwaltungen der volkseigenen Betriebe (VVB), diese den Abteilungsleitern des Volkswirtschaftsrates, diese sowie die Stellv. des Vors. des Volkswirtschaftsrates dem Vorsitzenden, wie auch die Abteilungsleiter und Stellv. des Vors. der Staatlichen ➝Plankommission ihrem Vorsitzenden, und die Vors. der Staatlichen Plankommission und des Volkswirtschaftsrates dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Mampel, Siegfried: Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland — Texte mit einer Einleitung. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 155 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 345–346 Realismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechnungseinzugsverfahrenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie zwar nicht gegenüber Parteiorganen, sondern entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse an[S. 346]gesehen wird und die…
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Rechnungswesen (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft Sowjet. Typs ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Daneben bildet das R. der sozialistischen Betriebe als Bestandteil des volkswirtschaftlichen R. ein wichtiges Instrument für die Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft und für die Aufbereitung zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Es paßt sich den jeweiligen Wirtschaftserfordernissen an. Hierdurch entfernte sich trotz vielfach gleichlautender Begriffsbestimmungen das R. in seinen Grundfunktionen von der marktwirtschaftlichen Konzeption bis zur Gegensätzlichkeit. Die Kostenrechnung ist ähnlich wie die Buchführung hauptsächlich auf einen Soll-Ist-Vergleich abgestellt. (Feststellung der Abweichungen innerhalb einer Geschäftsperiode.) Bestimmte Kostenelemente (wie Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen, Wagniszuschläge) haben den Kostencharakter generell verloren, oder es wird nach „sozial-ökonomischen Formationen“ differenziert (so werden in der Privatwirtschaft bestimmte Lohnkostenbestandteile dem Gewinn zugeschlagen, während sie in der VEW als abzugsfähig anerkannt sind). Im R. sind Buchhaltung und Kostenrechnung nicht voneinander getrennt, sie wird vielmehr als Bestandteil der Buchhaltung betrachtet. In einer Planwirtschaft bestimmt mehr oder weniger der Staat, was Kosten sind oder nicht. So wurde bis 1962 als Selbstkosten erfaßt, was unmittelbar mit Produktion und Absatz eines Betriebes zusammenhing. Seit 1962 werden auch die sonstigen Kosten und Erlöse einbezogen, aber nur deren Saldo eingebucht. Die in der Betriebsabrechnung ermittelten Kosten werden als Eckzahlen in die Finanzbuchhaltung übernommen. Es gibt kein Nebeneinander von Handels- und Steuerbilanz. Für Bilanzaufstellung gibt es ein vielgliedriges Bilanzschema und eine Vielzahl ergänzender Formulare (Kontrollbericht mit Kontrollblättern als Erläuterung). Der Kontrollbericht ist für den einzelnen Betrieb erst in einer Kontrollausschußsitzung mit Vertretern der übergeordneten Organe, der zuständigen Banken, sowie Vertretern von Bezirk, Kreis, Partei und deren Organisationen zu bestätigen und zur Einbuchung in die Eröffnungsbilanz für das kommende Jahr freizugeben. Die Bewertung der Anlagemittel (Grundmittel) erfolgt nach dem Anschaffungswert zuzüglich Transport- und Montagekosten. Daraus resultiert, daß gleichartige Anlagegegenstände nicht immer mit einem zwischenbetrieblich vergleichbaren Wert angesetzt werden können und somit Selbstkosten und Rentabilität beeinträchtigen. Die Umbewertung der Grundmittel wurde inzwischen in der volkseigenen Wirtschaft zum Abschluß gebracht. Die Umlaufmittel werden zu den Ist-Kosten bewertet, die Warenvorräte zu Selbstkosten und die Forderungen zum Nennwert ausgewiesen. Für den Produktionsablauf sind die sozialistischen Betriebe mit dem Grundmittelfonds (zusammengefaßter Ausdruck des Zeitwertes der Grundmittel) und dem Umlaufmittelfonds (Wertausdruck der Umlaufmittel, soweit nicht kreditfinanziert) als Eigenmittel ausgestattet, die vom R. geführt und auf rationelle Auslastung hin kontrolliert werden. Daneben bestehen in den einzelnen Betrieben noch Sonderfonds wie Prämienfonds sowie Kultur- und Sozialfonds, die aus den Selbstkosten gespeist werden. Im wirtschaftlichen Umstellungsprozeß wurden den VVB zum Prämienfonds und einer operativen Finanzreserve noch ein Gewinnverwendungsfonds, ein Verfügungsfonds und ein Fonds Technik beigegeben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 346 Rechnungseinzugsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft Sowjet. Typs ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Daneben bildet das R. der sozialistischen Betriebe als Bestandteil des volkswirtschaftlichen R. ein wichtiges Instrument für die Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft und für die Aufbereitung zur volkswirtschaftlichen…
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Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (1965)
Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde die Gesellschaft am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet. „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u.a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. „Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesellschaft steht … „die Propagierung der nationalen Politik der DDR und der großen Ideen und Perspektiven des Friedens und des Sozialismus.“ Ihre Vorträge und Publikationen sollen sich durch „hohe Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auszeichnen und sich ständig mit kleinbürgerlichen, revisionistischen, imperialistischen und idealistischen Auffassungen auseinandersetzen“ („Neuer Weg“, 1960/11). Die Gesellschaft übernahm von den Volkshochschulen und dem KB nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen. Sie hat ca. 18.000 Mitgl., annähernd 800 Angestellte und führte 1962 annähernd 200.000 Veranstaltungen durch; sie übernahm ferner vom Ministerium für Kultur wandernde Kleinausstellungen. 1. Vors.: Prof. Dr. Herb. Dallmann. Verlag: „Urania“-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“, „Urania“ und „Wissen und Leben“. (Erwachsenenbildung, Betriebsakademien, Dorfakademien) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 154 Gesellschaft „Neue Heimat“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftlichSiehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde die Gesellschaft am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet.…
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Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung) (1965)
Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte; für Marxisten-Leninisten Grundlage für das Verständnis und die Beurteilung aller historischen und geistigen Erscheinungen. Nach dem HM. hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln von einer kommun. Urgemeinschaft zur Klassengesellschaft und damit zur Spaltung der Gesellschaft in Ausbeuter und Ausgebeutete geführt. Der Klassenkampf zwischen Unterdrückern und Unterdrückten wird als das bewegende Moment der geschichtlichen Entwicklung angesehen. Die den verschiedenen Gesellschaftsformen (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) innewohnenden Widersprüche zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen seien der Ausgangspunkt, um durch den Klassenkampf und die Revolution eine jeweils höher entwickelte Gesellschaftsform zu erreichen, ohne jedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die der Klassengesellschaft innewohnenden Widersprüche zu beseitigen. Marx und Engels glaubten, der Kapitalismus werde an diesen Widersprüchen zugrunde gehen (Krise), an seine Stelle werde eine durch die proletarische Weltrevolution zu schaffende klassenlose kommun. Gesellschaft als „freie Assoziation“ aller Mitglieder der menschlichen Gesellschaft bei gleichzeitigem „Absterben des Staates“ treten, in der jedwede Unterdrückung und Ausbeutung abgeschafft seien. Sie gingen allerdings davon aus, daß die klassenlose Gesellschaft nur bei höchstentwickelter Industrialisierung aller bedeutenden Länder möglich sei. Lenin sah vor und in dem 1. Weltkrieg im Imperialismus die letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus und hielt damit die Zeit für die proletarische Weltrevolution ohne Rücksicht auf die Unterschiede im Stand der Industrialisierung für gekommen. Über die weitere Entwicklung des HM. aufgrund der Gegebenheiten in der SU bzw. im Ostblock Marxismus-Leninismus, Abschnitte 4 und 5. (Stalinismus, Bolschewismus, Ostblock, Sozialistisches Weltsystem, Chinesisch-sowjetischer Konflikt, Polyzentrismus, Volksdemokratie, Linguistikbriefe, Koexistenz, Ökonomisches Grundgesetz, Freiheit, Staatsmonopolismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). (Dalp-Taschenbücher 325). Bern 1960, A. Francke. 180 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 183 Historikergesellschaft, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HOSiehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1966 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte; für Marxisten-Leninisten Grundlage für das Verständnis und die Beurteilung aller…
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Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen (1965)
Siehe auch: Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung: 1975 1979 Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 „Die Verhandlungen vor den Gerichten sind öffentlich“ — dieser Grundsatz des Art. 133 der Verfassung und des § 4 des sowjetzonalen GVG wird durch die Feststellung im Staatsratserlaß über die Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 21) noch unterstrichen: „Die Teilnahme der Bevölkerung an gerichtlichen Verhandlungen trägt dazu bei, das Staats- und Rechtsbewußtsein der Werktätigen zu entwickeln, ihre Verbundenheit zu den Organen ihres sozialistischen Staates zu festigen, die erzieherische Wirkung der Hauptverhandlung zu erhöhen und die Kraft der Öffentlichkeit auf die Überwindung von Gesetzesverletzungen zü lenken.“ Gleichwohl wird der Grundsatz der Ö. häufig durchbrochen, und sogar in den großen Schauprozessen war nicht die ö. im eigentlichen Sinne, sondern nur ein bestimmter und ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen. Das OG rechtfertigt diese Praxis. Wenn an Prozessen „vor allem Werktätige teilnehmen, die auf Grund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Stellung mit dem Gegenstand des Verfahrens besonders verbunden sind, dann ist die Öffentlichkeit des Verfahrens gewahrt, selbst wenn durch die Teilnahme ausschließlich solcher Zuhörer andere Interessenten nicht mehr zugelassen werden können“ („Neue Justiz“ 1955, S. 686). In den Verfahren gegen ehemalige Volkspolizisten und Angehörige der Nationalen Volksarmee ist die Ö. grundsätzlich ausgeschlossen. In den Kriegsverbrecherprozessen war die Ö. ebenfalls nicht zugelassen. Nicht öffentlich werden auch politische Strafsachen verhandelt, in denen der Angeklagte trotz aller Bemühungen nicht zu einem Geständnis gebracht wurde und die Zeugenaussagen zu einer Verurteilung nicht ausreichen. Wenn aber von einem Verfahren, insbesondere von einem Strafverfahren, eine besonders erzieherische Wirkung auf ein bestimmtes Kollektiv erwartet werden kann, dann sollen die Gerichte „geeignete Verhandlungen unmittelbar in sozialistischen Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen sowie zu einer Tageszeit durchführen, die es den Werktätigen ermöglicht, daran teilzunehmen“. Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen sind zur Hauptverhandlung zu laden und haben die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Täters darzulegen. (gesellschaftliche Erziehung, Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 310 Öffentlicher Tadel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OGSiehe auch: Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung: 1975 1979 Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 „Die Verhandlungen vor den Gerichten sind öffentlich“ — dieser Grundsatz des Art. 133 der Verfassung und des § 4 des sowjetzonalen GVG wird durch die Feststellung im Staatsratserlaß über die Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 21) noch unterstrichen: „Die Teilnahme der Bevölkerung an gerichtlichen Verhandlungen trägt dazu…
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Kreis (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der SBZ. Gegenwärtig bestehen 216 Kreise (192 Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der vom Staatsrat erlassenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Kreistages und seiner Organe“ bzw. der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den Stadtkreisen vom 28. 6. 1961 (GBl. I, S. 75 bzw. 99) sind auch die Organe der K. nur noch „örtliche Organe der Staatsmacht“. Träger von Rechten ist nicht mehr der K., der daher auch nicht mehr als Gebietskörperschaft anzusehen ist, sondern die im K. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Unterbehörde), der Rat des K. (Rat der Stadt). Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. 1. Landkreise Oberstes Organ der Staatsmacht im K. ist der Kreistag, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne ständigen Vorsitzenden, die je nach der Einwohnerzahl des K. 45 bis 120 Abgeordnete hat. Der Kreistag ist „für die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates sowie der Beschlüsse des Bezirkstages“ in seinem Gebiet verantwortlich. Er leitet den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen „Aufbau des Sozialismus“ im K. Er ist dabei fest an die Weisungen der zentralen Stellen und der Bezirke gebunden, soll aber innerhalb des demokratischen Zentralismus die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung in die Durchführung der erhaltenen Weisungen einbeziehen. Die Arbeitsordnung legt hierzu fest, daß der Kreistag „unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse und in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front des demokratischen Deutschland die Aktivität und Schöpferkraft der Werktätigen“ entwickeln soll. Der Kreistag und seine Organe haben mit den übrigen staatlichen und wirtschaftlichen Organen, Einrichtungen oder Betrieben eng zusammenzuarbeiten. Der Kreistag wählt die Richter des Kreisgerichts und beruft sie ggf. auch ab. Der Kreistag leitet und kontrolliert die Gemeindevertretungen und die Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte. Organe des Kreistages sind neben dem Rat des K. die Ständigen Kommissionen mit den Aktivs. Der Rat des K. ist die der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle mit allgemeiner Zuständigkeit (örtlicher Rat), die fiktiv auch den Charakter eines „vollziehend-verfügenden“ Organs des Kreistages hat (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Am 4. Juni 1964 ist unter Leitung von Kurt ➝Seibt ein neues Ministerium „für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ gebildet worden. Hierdurch wird die zentrale Anweisungsbefugnis auch gegenüber den Kreisräten besonders betont, und es wird erkennbar, daß der örtliche Rat in erster Linie den Weisungen des Ministerrates bzw. des übergeordneten Rates zu folgen hat. Der Rat besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellv. des Vors., dem Stellv. für Inneres, mehreren weiteren Stellv., dem Sekretär, einigen Fachabteilungsleitern und 7 bis 10 weiteren (zumeist ehrenamtlichen) Mitgliedern. Der Rat wird durch den Kreistag gewählt und abberufen. Die Arbeits-Ordnung vom 28. 6. 1961 legt fest, daß der Vors. dafür zu sorgen hat, daß im Rat des K. „die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze und die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht“ der gesamten Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Die K.-Verwaltung ist in Fachabt. gegliedert, für die je ein Stellv. oder anderes Mitgl. des Rates verantwortlich ist. 2. Stadtkreise Hier heißt die örtliche Volksvertretung Stadtverordnetenversammlung, das Organ der staatlichen Verwaltung Rat der Stadt. Ihre Aufgaben entsprechen denen der gleichartigen Organe im Landkreis. Die Stadtverordnetenversammlung besteht je nach der Einwohnerzahl aus 45 bis 200 Abgeordneten. Der Vors. des Rates der Stadt trägt die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister, seine Stellvertreter nennen sich Stadtrat. Die Struktur des Rates ist die gleiche wie beim Rat des Kreises. Die Städte Magdeburg, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle und Erfurt sind (wie Ost-Berlin) in Stadtbezirke mit Stadtbezirksversammlungen als unterste örtliche Volksvertretung und Räte der Stadtbezirke als unterste staatliche Verwaltungsbehörde unterteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 236 Kredite A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisbeschwerdekommissionSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der SBZ. Gegenwärtig bestehen 216 Kreise (192 Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der vom Staatsrat erlassenen „Ordnung…
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1965: B
Bach, August Bäder Baierl, Helmut Balkow, Julius Bankanalyse Banken Bankenabkommen Bank Sozialistischer Länder Banner der Arbeit Bargeldumlauf Bartel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Bauer Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Bedürfnisse Begräbnis, Sozialistisches Beherbergungsgewerbe Behrend, Heinz Behrens, Fritz Benary, Arne Benjamin, Hilde Bentzien, Hans Berater Bereichsarztsystem Bereitschaftspolizei Bergbau Bergbaubehörde, Oberste Berger, Rolf Berg, Lene Bergmann der DDR, Verdienter Bergmannsrenten Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Handelszentrale Bernburg Berufsausbildung Berufspraktikum Berufsschulen Besatzungspolitik Besatzungstruppen, Sowjetische Beschlagnahme Besttechnologie Bestzeiten Besucherräte Betriebsakademien Betriebsambulatorium Betriebsberufsschulen Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskampfgruppen Betriebskollektivvertrag Betriebskultur Betriebsordnung der LPG, Innere Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebsplan Betriebspoliklinik Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssparkassen Betriebssportgemeinschaften Betriebsvereinbarung Betriebszeitung Bevölkerung Bevollmächtigter für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewaffnete Organe Bewährungsfrist Bewußtseinsbildung Bewußtsein, Sozialistisches Beyling, Fritz Bezirk Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgeleitete Industrie Bezirksgericht Bezirkskommando Bezirksplankommissionen Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag Bezirkszeitungen BG BGL BHG BHZ Bibliotheken Bildende Kunst Bildender Künstler Deutschlands, Verband Binnenschiffahrt Bitterfeld Bitterfelder Beschlüsse Bitterfelder Konferenzen Bitterfelder Weg BK BKV Blecha, Kurt Blockade Blockpolitik Bobrowski, Johannes Bodenreform Bodenschätze Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brasch, Horst Bräutigam, Alois Brecht, Bert (Bertolt) Bredel, Willi Breshnew, Leonid Iljitsch Briefmarken Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der besten Qualität Brigade der hervorragenden Leistung Brigade der sozialistischen Arbeit Brigaden der LPG Brigadetagebücher Brocken Bruttoproduktion, Industrielle BSG Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) Buchgemeinschaften Buchhandel Buchhandlungen, Pädagogische Buchheim, Walter Buchwitz, Otto Bund Deutscher Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Bund Deutscher Offiziere Bündnispolitik Bürgerlich-Demokratische Revolution Bürgermeister Burghardt, Max Burmeister, Friedrich Büro des Präsidiums des Ministerrates Bürokratismus Büros der SEDBach, August Bäder Baierl, Helmut Balkow, Julius Bankanalyse Banken Bankenabkommen Bank Sozialistischer Länder Banner der Arbeit Bargeldumlauf Bartel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Bauer Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bedingte Strafaussetzung …
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Wenden (1965)
Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet hat ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt. Obschon sich kaum 5 v. H. [S. 475]der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000) ständig abnimmt und der von der benachbarten Tschechoslowakei her genährte wendische Nationalismus niemals ernstliche Bedeutung gewann, drängt das Regime der SBZ den vorwiegend kirchlich-protestantisch und antikommun, eingestellten W., offiziell als Sorben bezeichnet, die Autonomie geradezu auf; Ausdruck dieser mit schwankender Entschiedenheit betriebenen Politik waren das am 23. 3. 1948 vom sächsischen Landtag beschlossene Sorben-Gesetz und das Gesetz zum Schutze der niederlausitzischen Bevölkerung und ihrer Kultur vom 12. 9. 1950. Beim Ministerium für Kultur gibt es einen Beirat für Sorbenfragen; Vors. Robert Lehmann, einer der Stellvertreter des Ministers. Die W. haben eine kommunistisch gesteuerte Heimatbewegung, die Domowina, eine Tageszeitung „Nowa Doba“ („Neue Zeit“) und eine (niedersorbische) Wochenzeitung „Nowy Casnik“. Der Sender Cottbus strahlt sonntags für die Dauer einer knappen Stunde in „sorbischer“ Sprache aus. Ein „Institut für sorbische Volksforschung“ wird von der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften betreut, an der Leipziger Universität besteht ein Sorbisches Institut, und neben einigen weiteren Instituten gibt es in Bautzen und Cottbus „sorbische“ Oberschulen, in Bautzen ein (zweisprachiges) Deutsch-Sorbisches Volkstheater. Die Zweisprachigkeit in amtlichen Veröffentlichungen und Beschilderungen wird systematisch gefördert. Die Entwicklung der wendischen Volksgruppe wird nicht nur in der Tschechoslowakei, sondern auf Grund der These, daß Sorben und Serben miteinander verwandt seien, auch in Jugoslawien beobachtet. Die Volksgruppe fühlt sich in jüngster Zeit durch deutsche „Unterwanderung“ im Gefolge der Errichtung des Industriekombinats Schwarze Pumpe bedroht. (Nationalitätenpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 474–475 Weltrevolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wendt, ErichSiehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet hat ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt. Obschon sich kaum 5 v. H. [S. 475]der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000)…
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Gesetzbuch der Arbeit (1965)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsordnung, Arbeitsschutz). Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter-und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet. (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleitung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Brigaden der sozialistischen Arbeit, in den ständigen ➝Produktionsberatungen, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und die Verkürzung der Arbeitszeit werden von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Rege[S. 157]lung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und die Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen (Arbeitsgerichte). Literaturangaben Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 156–157 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzgebungSiehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1966 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche…
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Volkseigene Güter (VEG) (1965)
Siehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 im Zonengebiet verteilte Gebietsvereinigungen (GVVG). 1950 ging die ZVVG als Hauptabt. in das Landwirtschaftsministerium über, und 1954 wurden die Außenstellen in die Räte der Bezirke eingegliedert. Oberste Verwaltungsinstanz ist heute die im Landwirtschaftsrat beim Ministerrat eingerichtete „Inspektionsgruppe VEG“, als Mittelinstanz sind bei allen Produktionsleitungen der Bezirkslandwirtschaftsräte „Bezirksdirektionen für VEG“ vorgesehen, und als örtliche Instanz werden im Gesamtgebiet der SBZ „Leitbereiche“ mit [S. 459]einem Hauptbetrieb und 3 bis 5 ihnen zugeordneten Betrieben als zentralgelenkte Wirtschaftseinheiten nach dem Vorbild des Sowchos in der SU angestrebt. Die VEG sollten zu Mustergütern entwickelt werden, die den übrigen Betrieben der Umgebung als Vorbild und Anregung dienen; sie sind mit den typischen Sonderaufgaben des Großbetriebes (Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung) betraut und sollen gleichzeitig „kulturelle Stützpunkte auf dem Lande“ sein. Tatsächlich ist ihre Wirtschaftsweise, die ihrer alljährlich wiederkehrenden Defizite wegen hohe Staatszuschüsse erfordert, selbst in der SED-Presse Gegenstand häufiger Kritik. Seit 1952 soll die Sonderstellung der VEG im Agrarpreissystem die Verluste verringern. Nach dem Stande von Mai 1962 gab es 634 VEG mit einer gesamten Wirtschaftsfläche von 447.899 ha bzw. einer landw. Nutzfläche von 409.046 ha (= 6,4 v. H. der landw. Nutzfläche der SBZ). Darunter nehmen 145 Spezialbetriebe für Saatzucht (55) und Tierzucht (90) als zentralgeleitete VEG der Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut bzw. der Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht eine Sonderstellung ein. Sie haben die Aufgabe, Neuzucht und Erhaltungszucht zu betreiben und die Landwirtschaft mit qualifiziertem Saat- und Pflanzgut sowie mit wertvollem Zucht- und Nutzvieh zu versorgen. Die übrigen 489 VEG dienen teils der Saatgutvermehrung mittlerer Anbaustufen, teils der Förderung der Tierzucht. Soweit sie keine besondere Hauptrichtung haben, werden sie als „VEG mit allgemeiner Produktionsrichtung“ bezeichnet. Alle diese Betriebe werden von den Bezirkslandwirtschaftsräten verwaltet. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 458–459 Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene IndustrieSiehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 im Zonengebiet verteilte…
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1965: Q, R
Q Quadratnestpflanzverfahren Qualifizierung Qualität Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quantität Quedlinburg Rahmenkollektivvertrag Rapackiplan Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirkes Rätesystem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Sozialversicherung Rationalisierung Rationalisierungskredite Rationierung Rau, Heinrich Realismus Rechenschaftslegung Rechnungseinzugsverfahren Rechnungswesen Rechtsanwaltschaft Rechtsauskunftsstelle Rechtsgutachten Rechtshilfe Rechtshilfeabkommen Rechtsstudium Rechtswesen Regierung und Verwaltung Regionalplanung Registrierverwaltung Rehabilitation Rehabilitierungen Reichelt, Hans Reichert, Rudi Reichsbahn, Deutsche Reihenuntersuchungen Reimann, Max Reisebüro der „DDR“ Reiseverkehr Rekonstruktion, Sozialistische Rekonvaleszenten-Sanatorien Religionsunterricht Renn, Ludwig Rentabilität Renten Rentensparen Rentenversicherung, Freiwillige Rentnerreisen Reparationen Reparatur-Technische Station Reproduktion Republikflucht Reserven, Dörfliche Reserven, Innere Reserveoffiziere Reservistenkollektive Rettungsmedaille Revanchepolitik Revanchisten Revisionismus Revolution RFB RGW Richter Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts Richtsatztage Rienäcker, Günther Roscher, Paul Rostock Rost, Rudolf Rote Ecke Roter Frontkämpferbund (RFB) Rowdytum RTS Rückkehrer Rücklagenfonds der Volksvertretungen Rückstandszeit Rückversicherung Rudolf-Virchow-Preis Rügenfestspiele Rumpf, Willy Rundfunk Russifizierung RüstungsproduktionQ Quadratnestpflanzverfahren Qualifizierung Qualität Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quantität Quedlinburg Rahmenkollektivvertrag Rapackiplan Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirkes Rätesystem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Sozialversicherung Rationalisierung Rationalisierungskredite Rationierung Rau, Heinrich Realismus Rechenschaftslegung Rechnungseinzugsverfahren…
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KPdSU, Geschichte der (1965)
Siehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten Parteirichtlinien umgeschrieben und danach mit jeder Änderung der Generallinie neu gefälscht. Stalins Mitverfasserschaft ist umstritten, doch kann ihm das Kapitel „Über dialektischen und historischen Materialismus“ wohl sicher zugeschrieben werden. Wurde bis zur Abkehr vom Stalinismus als „Bibel des Bolschewismus“ betrachtet. — Das Studium der G. d. KPdSU (B) war in der SBZ als Kern der Schulung verbindlich. — Am 25. 2. 1956 verurteilte Chruschtschow, als er Stalin auf dem XX. Parteitag kritisierte, auch die G. d. KPdSU als Zeugnis des Personenkultes. Als untragbar wurde die Schrift sodann im Märzheft der „Woprosy istorij“ (1956, Nr. 3) abgelehnt. Diese Verurteilung übernahm „Neues Deutschland“ erst am 23. 5. 1956. 2. Fassung, „Geschichte der KPdSU“, erschien im Juni 1959. Sie folgt kaum der Kritik, die der XX. Parteitag geübt hatte, vielmehr bezeichnete sie den „Lehrgang“ als hervorragende Arbeit. Sie verurteilt nicht den Kern des Stalinismus: die gewaltsame, rasche Erzwingung des „Sozialismus“ durch die alles durchdringende totalitäre Staatsmacht, unter Verzicht auf die Vorstellung, der Sozialismus beruhe auf Freiwilligkeit. Auch rügt sie nicht die schon von Lenin erzwungene Ausschaltung der nichtbolschew. Parteien, die durch die Verfassung der SU von 1937 bestätigt wird. Die 2. Fassung ändert einige Schwerpunkte der Periodisierung: sie betont die Entfaltung der Partei neuen Typus stärker, sie legt die Herausbildung der Grundgedanken des Marxismus-Leninismus nicht mehr nur an den frühen Schriften Lenins dar, sondern auch an seinen späteren. Doch verläßt sie nicht die Hauptlinie des Lehrgangs. Es wiegt wenig, daß die Partei stärker als kollektive Führungskraft erscheint, daß die Rolle wichtiger Stalinisten (Molotow, Kaganowitsch u.a.) geringer eingeschätzt wird, daß nach 1952 eine gewisse Chruschtschow-Linie sichtbar wird. Wenig bedeutet es, daß Stalin vorgeworfen wird, er habe den Weizen- und Maisanbau vernachlässigt und die Sowchos- wie Kolchos-Kräfte zu wenig am Ertrag beteiligt. Denn seine rücksichtslose Landwirtschafts-Kollektivierung wird bejaht. Stalin wird nicht verurteilt wegen seiner gewaltsamen Politik an sich, wegen seines Terrors (der hingestellt wird als Beschränkung der innerparteilichen und sowjet. Demokratie, die im Kampf mit dem Klassenfeinde nicht zu vermeiden war). Er wird nur gerügt wegen seines Übermaßes an Schärfe, das sich auch gegen gutwillige, unschuldige Kommunisten und Parteilose richtete. Ihm wird vorgeworfen, er sei im Rausche jener Erfolge, die doch Partei und Volk errangen, in blinde Selbstüberhebung verfallen. Getadelt wird er auch, weil er die „sozialistische Gesetzlichkeit“ und den von Lenin geschaffenen Grundsatz der „kollektiven Führung der Partei“ mißachtete. Doch wird ein wesentlicher Teil dieser Mißbräuche Jeschow und Berija angekreidet. Weit stärker als der Tadel, der den Personenkult für Stalin trifft, ist das Lob für seine Politik als solche. Am 22. und 24. 6. 1962 berichtete die „Prawda“, das „Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der KPdSU“ bereite eine große 6bändige „Geschichte der KPdSU“ vor. Die „Prawda“ hob hervor, das neue Werk werde die einzelnen Fehler und die despotische Willkür Stalins verurteilen. Doch erklärte sie in bedeutsamer Weise: „Die Verfasser der mehrbändigen Geschichte sind verpflichtet, besonders zu betonen, daß der Personenkult die Vorwärtsentwicklung der Sowjetgesellschaft zwar hemmte, jedoch nicht vermochte, sie zum Stehen zu bringen.“ Damit billigte das Chruschtschowsche ZK die Stalinsche Epoche im ganzen. — Die „Prawda“ bemerkte: „Die trotzkistischen Kapitulanten versuchten mit Hilfe ‚linker‘ Phraseologie, die Arbeiterklasse ideologisch zu entwaffnen, indem sie behaupteten, der Sieg des Sozialismus in der UdSSR sei unmöglich …“ Doch die KPdSU, so heißt es über die Entwicklung unter Stalin weiter, „unentwegt dem von Lenin vorgezeichneten Weg folgend, wappnete die Werktätigen unserer Heimat mit dem unerschütterlichen Glauben an die Möglichkeit des Aufbaus des Sozialismus“. Im Nov. 1962 erschien die „2. verbesserte Aufl.“ der 1959 herausgekommenen „Geschichte der KPdSU“. In dem Aufsatz, den ihr die „Prawda“ am 15. 11. widmete, wird gesagt: „Die 2. Auflage …, in welcher der Grundinhalt der 1. Auflage erhalten blieb, wurde durch … das Programm der KPdSU und die Beschlüsse des XXII. Parteitages ergänzt“. In der 2. Aufl. wird die Entwicklung der KPdSU seit dem XX. Parteitag (1956) und „ihr Kampf um die Durchsetzung der Leninschen Generallinie“ herausgearbeitet. Die 2. Aufl. betont, das Parteistatut werde „jeden Rückfall in den Personenkult unmöglich machen“. — Aber auch sie verurteilt weder den Grundzug noch die Ergebnisse der Stalinschen Politik. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 232 KPdSU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPKKSiehe auch: KPdSU (B), Geschichte der: 1953 KPdSU, Geschichte der: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1. Fassung war der auf Veranlassung des ZK der KPdSU (B) 1936 begonnene „Kurze Lehrgang der Geschichte der KPdSU (B)“. Er fälscht bewußt viele Tatsachen und stellt die marxistische Revolutionsbewegung in Rußland und die bolschewistische Staatsentwicklung einseitig leninistisch-stalinistisch dar. Dieser Lehrgang wurde 1938 auf Anordnung Stalins nochmals nach den neuesten…
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Auslandspropaganda (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Da die SBZ nur im Bereich des Ostblocks ihre Außenpolitik diplomatisch vertreten kann, ist A. im „kapitalistischen Ausland“ und vor allem in den bündnislosen Ländern eines ihrer Hauptwerkzeuge. Ein wesentlicher Teil dieser A. ist darauf gerichtet, die BRD, ihre demokratischen Einrichtungen, Organisationen und Politiker als „faschistisch, militaristisch, imperialistisch“ und „neokolonialistisch“ zu verleumden, um sie in der Weltöffentlichkeit unglaubwürdig zu machen, die Hallstein-Doktrin zu durchlöchern und der de-jure-Anerkennung des Sowjetzonen-Regimes den Weg zu bereiten. Im weiteren Sinne bezweckt die A.: Gewinnung neutraler Kräfte im Ausland, ihre Beeinflussung im kommun. Geist, Aufbau einer Monopolstellung im Informationswesen besonders der afro-asiatischen und lateinamerikanischen Staaten, Verstärkung wirtschaftlicher Verbindungen. Dafür werden außerordentlich hohe personelle und finanzielle Mittel aufgewendet. Alle Handelsvertretungen, Konsulate usw. dienen als Schaltstellen der A., ebenso wie eine große Zahl besonderer Freundschaftsgesellschaften (Deutsch-Afrikanische Gesellschaft und ähnliche, weiter unten beschriebene Propaganda-Organisationen). Dachorganisation dieser Freundschafts-Gesellschaften ist die Liga für Völkerfreundschaft. Aber auch spezielle „Solidaritätskomitees“ (für Algerien, den Kongo, Kuba usw.) oder die „DDR-Sektion der Weltföderation der Partnerstädte“ und ähnliche Vereinigungen sind im Rahmen und im Sinne der A. tätig. Zur Gewinnung von Gästen und Studenten aus dem nichtkommun. Ausland bedient sich die A. u.a. spezieller Foren und Tagungen (Ostseewoche, Konferenz zum Studium des westdeutschen Neokolonialismus), des „Instituts für Ausländerstudium“ an der FDGB-Hochschule in Bernau, des „Instituts für Ausländerstudium“ an der Univ. Leipzig u.a. Einrichtungen. Besondere Veröffentlichungen der A. sind u.a., vielsprachig erscheinend, „DDR-Revue“, „Bericht aus dem demokratischen Deutschland“ und „Deutsche Stimmen“. Vom Staatlichen Rundfunkkomitee (Rundfunk) wird über den Sender „Radio DDR International“ ein besonderer „Auslandsdienst des Deutschen Demokratischen Rundfunks“ betrieben, der täglich mehrstündige Programme in Englisch, Französisch, Dänisch, Spanisch, Arabisch und in anderen Sprachen ausstrahlt. Der A. dienen schließlich die Weitergabe von Rundfunkprogrammen und Filmen, die Werbung und Vermittlung ausländischer Besucher für die SBZ, offizielle und inoffizielle Reisen von Wissenschaftlern, Wirtschaftlern, Partei-, Gewerkschafts-, Jugend- und Staatsfunktionären. Institutionell sind für die A. vor allem zuständig: Die Abt. „Internationale Verbindungen“ im ZK der SED, das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, das Presseamt beim Ministerpräsidenten, das Staatliche Rundfunkkomitee, Auslandsbüros der Blockparteien und Massenorganisationen, die Gesellschaft für kulturelle Beziehungen mit dem Ausland, der Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur. Zentrale Steuerungsstelle ist in jedem Falle der SED-Parteiapparat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 42 Auslandsdeutschtum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschuß für deutsche EinheitSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Da die SBZ nur im Bereich des Ostblocks ihre Außenpolitik diplomatisch vertreten kann, ist A. im „kapitalistischen Ausland“ und vor allem in den bündnislosen Ländern eines ihrer Hauptwerkzeuge. Ein wesentlicher Teil dieser A. ist darauf gerichtet, die BRD, ihre demokratischen Einrichtungen, Organisationen und Politiker als „faschistisch, militaristisch, imperialistisch“ und „neokolonialistisch“ zu verleumden, um sie in der…
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Brecht, Bert (Bertolt) (1965)
Siehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertold): 1966 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1963 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1949 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der Schauspielerin Helene Weigel, das Berliner Ensemble. 14. 8. 1956 verstorben. B. vertrat eine neue Auffassung von der gesellschaftlichen Funktion des Theaters. Dem „bürgerlichen Illusionstheater“, der aristotelischen Funktion des Theaters, Furcht und Mitleid zu erregen, stellte B. seine Theorie vom „epischen Theater“ entgegen. An die Stelle der Identifikation des Schauspielers mit seiner Rolle und des Zuschauers mit der Handlung wollte B. die rationale Distanziertheit treten lassen (Verfremdungseffekt). Dadurch und durch die Demonstration exemplarischer Beispiele sollte der Zuschauer zu bestimmten gesellschaftlichen Einsichten im Sinne einer sozialistischen Entwicklung gelangen. B. gilt als bedeutendster zeitgenössischer deutscher Dramatiker, sein Stil hat das moderne Welttheater maßgeblich beeinflußt. Unter Stalin waren sein Werk und Stil als Formalismus verpönt. 1951 wurde die Aufführung der Stücke „Das Verhör des Lukullus“, „Die Mutter“, „Die Tage der Commune“ in Ost-Berlin verboten. Auch heute wird das Werk von B. [S. 80]in der SU wenig geschätzt. B. war Parteigänger des Kommunismus und Repräsentant der „DDR“, aber mit Vorbehalt: Emigration in die USA statt SU, nicht Mitgl. der SED, Staatsangehörigkeit Österreichs statt der „DDR“. Wiederholt kritische Äußerungen, stand Wolfgang ➝Harich und Ernst Bloch nahe (Revisionismus). Stücke: „Trommeln in der Nacht“ (1922), „Dreigroschenoper“ (1928), „Die Maßnahme“ (1930), „Mutter Courage und ihre Kinder“ (1941), „Leben des Galilei“ (1943), „Der gute Mensch von Sezuan“ (1943), „Herr Puntila und sein Knecht Matti“ (1948), „Der kaukasische Kreidekreis“ (1948) u.a. Auch bedeutende Lyrik („Die Hauspostille“, 1927) und Prosa („Geschichten vom Herrn Keuner“, 1930 ff.). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 79–80 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/brecht-bertolt verwiesen. Bräutigam, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bredel, WilliSiehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertold): 1966 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1963 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1949 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der…
DDR A-Z 1965
Demarkationslinie (1965)
Siehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1975 1979 1985 Demarkationslinie (DL): 1969 Die Trennlinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, schließt Mecklenburg, die ehemalige preußische Provinz Sachsen sowie Thüringen ein und trifft ostwärts von Hof auf die tschechoslowakische Grenze. Sie ist 1.381 km lang und zerschneidet 32 Eisenbahnlinien, 3 Autobahnen, 31 Bundesstraßen, 80 Landstraßen 1. Ordnung und 60 der 2. Ordnung sowie Tausende von öffentl. Gemeindewegen und privaten Wirtschaftswegen. Diese Linie ist keine Grenze, sondern eine D., die die Besatzungstruppen der SU von denen Großbritanniens und der USA scheiden soll. Diese D. war von der SU, [S. 89]den USA und Großbritannien schon am 14. 11. 1944 festgelegt und am 6. 2. 1945 in Jalta bestätigt worden. Die beiden damaligen Hauptpartner der Sowjets bedachten nicht, daß die SU versuchen könnte, sie in eine Staats-, Sozial- und Kulturgrenze umzuwandeln. Als D. wurde diese Linie auch von den Verwaltungen und Polizeistellen der SBZ bis zu der Grenzmaßnahmen-Verordnung vom 3. 5. 1956 bezeichnet. Seitdem wurde sie amtlich „Grenze“ genannt, seit 16. 11. 1957 Staatsgrenze West. — Seit 1952 ist außer Wachttürmen und elektrisch geladenem Stacheldraht auf der sowjetzonalen Seite der D. ein Sperrgebiet. Auch die derzeitige Grenzlinie zwischen der SBZ und Polen (Oder-Neiße-Linie) ist nach dem Potsdamer Abkommen nur eine D., nicht aber eine Staatsgrenze (Grenzübergänge). Auf der D. duldet die Regierung der SBZ nur wenige Übergänge (Kontrollpunkte), die nach Auffassung des freien Deutschland nicht als Grenzübergänge bezeichnet werden dürfen; sie sind aus der Skizze der Seite 88 und der obenstehenden Übersicht zu ersehen. Seit 12. 8. 1961 bezeichnet das Regime der SBZ die D. zwischen dem Sowjetsektor und den Westsektoren Berlins widerrechtlich als Teil der „Grenze der DDR“. Zugleich wurde die Zahl der Übergänge, die vorher rund achtzig betrug, auf zwölf vermindert; ab 23. 8. sogar auf acht. Literaturangaben Mitten in Deutschland — mitten im 20. Jahrhundert — Die Zonengrenze. 8. Aufl. (BMG) 1964. 96 S. m. 120 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 87, 89 Dekadenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemokratieSiehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1975 1979 1985 Demarkationslinie (DL): 1969 Die Trennlinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, schließt Mecklenburg, die ehemalige preußische Provinz Sachsen sowie Thüringen ein und trifft ostwärts von Hof auf die tschechoslowakische Grenze. Sie ist 1.381 km lang und zerschneidet 32 Eisenbahnlinien, 3 Autobahnen, 31 Bundesstraßen, 80 Landstraßen 1.…
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Gerichtsverfassung (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (G.-Gesetz)“ (GVG) vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende G.-Gesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des G.-Gesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 753) und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurden Teile des GVG entscheidend verändert. Mit dem „Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) leitete der Staatsrat eine weitere Justizreform ein, in der eine deutliche Angleichung des Rechtswesens an das sowjet. Vorbild erkennbar wird. Die G. wurde durch Gesetz vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) erneut verändert. In der Präambel dieses neuen Gesetzes wird hervorgehoben, daß das Recht keine anderen Ziele verfolge und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kenne als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst. Da sich die Verbundenheit der Bürger mit dem sozialistischen Recht immer mehr festige, werde auch eine engere Verbindung der Rechtspflege mit dem Volk und den Aufgaben des umfassenden sozialistischen Aufbaus erforderlich. Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, der planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ dienen (§ 2 GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§ 1 GVG und Art. 127 der Verfassung); tatsächlich ist jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet. Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung kann ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unstatthaft; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist Deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden) (Wenden). Oberstes Gericht (OG): Als Oberstes Gericht für die SBZ besteht das durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) errichtete OG mit dem Sitz in Ost-Berlin, das von einem Präsidenten (Dr. Heinrich Toeplitz) geleitet wird. Das OG leitet die Rechtsprechung der Gerichte, es sichert die einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte (§ 11, Abs. 2 GVG). Mit der Bestimmung, daß das OG „der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich“ ist (§ 11, Abs. 3 GVG), wurde das Prinzip des Demokratischen Zentralismus auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. Damit wurde der Staatsrat, an seiner Spitze Walter ➝Ulbricht, oberster Gerichtsherr. Die Organe des OG sind das Plenum, das Präsidium, die Kollegien für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, die bei den Kollegien gebildeten [S. 152]Senate und die beim Präsidium gebildete Inspektionsgruppe. Dem Plenum gehören der Präsident, der Vizepräsident, die Vorsitzenden der Kollegien, alle Oberrichter, Richter und Hilfsrichter des OG, die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte an. Mitglieder des Präsidiums sind der Präsident, der Vizepräsident, die Vorsitzenden der Kollegien, der Leiter der Inspektionsgruppe, zwei Richter aus dem Kollegium für Strafsachen und zwei Richter aus dem Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Die Mitglieder des Präsidiums werden auf Vorschlag des Präsidenten des OG vom Staatsrat berufen. Die Rechtsprechung liegt in Händen der Senate, die mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei beisitzenden Richtern besetzt sind. In Arbeitsrechtssachen entscheidet der zuständige Senat mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und drei Schöffen. Plenum und Präsidium können zur Leitung der Rechtsprechung Richtlinien und Beschlüsse erlassen, die für alle Gerichte verbindlich sind. Anträge auf Erlaß solcher Richtlinien und Beschlüsse können der OG-Präsident, der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz (Justizverwaltung) stellen; der Staatsrat kann dem Plenum des OG den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Das Plenum, an dessen Tagungen ein Mitglied des Staatsrats, der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und ein Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB teilnehmen, ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. Die von einem Oberrichter geleitete Inspektionsgruppe soll Plenum und Präsidium in ihrer Leitungsfunktion unterstützen. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer überragenden Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte und Militärobergerichte und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht (Kassation) in Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Auf Antrag des Ministerrates hat das Präsidium des OG Rechtsgutachten zu Fragen des Straf-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Prozeßrechts zu erstatten. Bezirksgericht (BG): In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird. Das BG ist das oberste Organ der Rechtsprechung im Bezirk. Es leitet die Tätigkeit der Kreisgerichte und ist dem OG für seine Rechtsprechung und die Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte verantwortlich. Das höchste Organ des BG ist das Plenum, dem der Direktor, seine Stellvertreter, alle Oberrichter und Richter des BG und drei bis 10 Direktoren von Kreisgerichten im Bezirk angehören. Es hat u.a. Beschlüsse zur Anleitung der Senate des BG und der Kreisgerichte bei der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung zu fassen. Als kollektives Organ des BG zur Organisierung seiner Tätigkeit fungiert das Präsidium, dem der Direktor des BG, seine Stellvertreter und die Oberrichter angehören. Beim Präsidium wird eine Inspektionsgruppe gebildet, deren Tätigkeit sich nach den Anordnungen des Präsidiums richtet. Die Rechtsprechung des BG in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen liegt in Händen der Senate. Diese sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. Das BG ist zuständig: 1. als Gericht erster Instanz a) in Strafsachen für die Entscheidung über Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötungsverbrechen, schwerere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft und alle anderen Strafsachen, in denen die Anklage durch den Staatsanwalt vor dem BG erhoben wird, b) in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem BG beantragt oder der BG-Direktor die Sache an das BG heranzieht; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen; 3. als Kassationsgericht für die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte. Kreisgericht (KrG): In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gegliedert ist. Die Kammern sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig für 1. alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit des BG oder des OG begründet ist. Es gehören also grundsätzlich alle Zivilsachen in erster Instanz vor das KrG; 2. für Entscheidungen über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Konfliktkommission oder Schiedskommission; 3. für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats oder eines Einzelnotars. — Bei jedem KrG besteht eine Rechtsauskunftsstelle zur Beratung der Bevölkerung und ist mindestens ein Gerichtsvollzieher angestellt. Im Sowjetsektor Berlins besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Aufhebung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8 Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel und Kassationsanträge gegen dessen Entscheidungen entscheidet seit der Aufhebung des Kammergerichts das Oberste Gericht. (Rechtswesen) Literaturangaben Fragen der Gerichtsverfassung im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 2) Beitr. von Reinhart Maurach, Josef Magyar, Georg Geilke, Walther Rosenthal. Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 92 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 151–152 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GerichtsvollzieherSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision…
DDR A-Z 1965
Wirtschaftsstrafverordnung (1965)
Siehe auch: Wirtschaftsstrafrecht: 1969 1975 1979 Wirtschaftsstrafverordnung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1966 Kurzbezeichnung der „VO über die Bestrafung von Verstößen gegen die Wirtschaftsordnung“ (WStVO) vom 23. 9. 1948 (ZVOB1. S. 439); geändert durch VO vom 29. 10. 1953 (GBl. S. 1077). — Die W. soll die Durchführung der Wirtschaftsplanung und der Versorgung der Bevölkerung schützen; sie ersetzte die von dem nationalsozialistischen Gesetzgeber erlassene Verbrauchsregelungs-Straf-VO und Kriegswirtschafts-VO sowie die in den Ländern der SBZ nach 1945 ergangenen wirtschaftsstrafrechtlichen Bestimmungen. Die in §~1 katalogisierten Wirtschaftsverbrechen sind mit Zuchthausstrafe bedroht, neben der auf Vermögenseinziehung erkannt werden kann (bis 1953 war die Vermögenseinziehung obligatorisch). Die in den §§ 2–10 und 19 festgelegten Wirtschaftsvergehen werden mit Gefängnis bestraft; für schwere Fälle ist Zuchthaus bis zu 10~Jahren vorgesehen, neben dem auf Vermögenseinziehung erkannt werden kann. Außerdem sind in allen Fällen Geldstrafe in unbegrenzter Höhe und wirtschaftliche Strafmaßnahmen (Berufsverbot, Einsetzung eines Treuhänders, Betriebsschließung u.a.) zulässig. In leichten Fällen von Verstößen gegen die W. werden durch die Räte der Kreise Ordnungsstrafen bis zu 500 DM Ost verhängt. Über Beschwerden gegen den Ordnungsstrafbescheid entscheidet der Rat des Bezirkes endgültig. (Bis 1953 wurden Fälle, in denen die Verhängung einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe von mehr als 100.000 DM Ost oder eine Vermögenseinziehung nicht erforderlich erschien, in einem ähnlich dem Ordnungsstrafverfahren gestalteten besonderen Wirtschaftsstrafverfahren verfolgt, in dem Geldstrafen bis zu 100.000 DM Ost verhängt werden konnten.) — Die W. findet keine Anwendung auf Preisverstöße. Von Zonengerichten aufgrund der W. verhängte Urteile dürfen in der Bundesrepublik nicht vollstreckt werden, da die W. zu der verfassungsmäßigen Ordnung der BRD in Widerspruch steht (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. 5. 1960). (Wirtschaft, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 478 Wirtschaftsrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftssystemSiehe auch: Wirtschaftsstrafrecht: 1969 1975 1979 Wirtschaftsstrafverordnung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1966 Kurzbezeichnung der „VO über die Bestrafung von Verstößen gegen die Wirtschaftsordnung“ (WStVO) vom 23. 9. 1948 (ZVOB1. S. 439); geändert durch VO vom 29. 10. 1953 (GBl. S. 1077). — Die W. soll die Durchführung der Wirtschaftsplanung und der Versorgung der Bevölkerung schützen; sie ersetzte die von dem nationalsozialistischen Gesetzgeber erlassene…
DDR A-Z 1965
Kapitalismus (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Nach dem Marxismus durch Differenzierung und Spezialisierung der Warenproduktion, Industrialisierung und Aufbau eines einheitlichen Weltmarkts seit Ausgang des Mittelalters („im Schoß des Feudalismus“) entwickelte Produktions- und Sozialformation, die die alte handwerklich-zünftische Produktionsweise ablöste. Kennzeichnend für den K.: Profitorientierung der Unternehmer, Tendenz zur permanenten Ausweitung des Kapitals (Produktionsmittel), damit verbunden verschärfter Konkurrenzkampf und als Kehrseite von allem verschärfte Ausbeutung der zahlenmäßig ständig anwachsenden Klasse der abhängigen Lohnarbeiterschaft („Proletariat“). Die durch diese immanenten Widersprüche nach marxistischer Ansicht zwangsläufigen Krisen sollten in den kapitalistisch ausgereiften hochindustrialisierten Ländern nach Ansicht von Marx und Engels die sozialistische Revolution erzwingen, ohne daß von ihnen klare Vorstellungen über deren Organisierung und Verlauf fixiert wurden. — Lenin ergänzte diese Analyse des K. durch seine Theorie des Imperialismus als eines angeblich seit 1900 erreichten Katastrophenstadiums des K., in dem dessen Auswirkungen weltweit geworden seien, so daß damit die Chance für eine Weltrevolution, die sich nicht mehr auf die hochindustrialisierten Länder beschränkte und auch nicht in die[S. 213]sen zu beginnen brauchte, gegeben sei. Damit suchte er seine bolschewistische Revolution im industriell unterentwickelten agrarisch-feudalen Rußland zu legitimieren. Die Tatsache, daß vor allem seit der Weltwirtschaftskrise von 1929 im kapitalistischen Westen eine Fülle von — staatlich wie gesellschaftlich getragenen — Maßnahmen zum wirksamen Abfangen von Krisen entwickelt worden ist, wird von den Bolschewisten dahin interpretiert, es handle sich nur um eine vorübergehende „staatsmonopolistische“ neue Spielart der Ausbeutung (Staatsmonopolismus) — wobei aber die jüngere Generation der bolschewistischen Wirtschaftswissenschaftler wie Arsumanjan seit einigen Jahren die Effektivität dieses Wirtschaftens nicht einfach in Abrede stellt (vgl. „Ostprobleme“, 24/1962). (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus, Stalinismus, Koexistenz, Ökonomisches Grundgesetz) Literaturangaben Bader, Werner u. a.: Kampfgruppen, die Spezialtruppe der SED für den Bürgerkrieg — Eine Dokumentation. Köln 1962, Markus-Verlag. 128 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 212–213 Kandidat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KapitulantentumSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Nach dem Marxismus durch Differenzierung und Spezialisierung der Warenproduktion, Industrialisierung und Aufbau eines einheitlichen Weltmarkts seit Ausgang des Mittelalters („im Schoß des Feudalismus“) entwickelte Produktions- und Sozialformation, die die alte handwerklich-zünftische Produktionsweise ablöste. Kennzeichnend für den K.: Profitorientierung der Unternehmer, Tendenz zur permanenten Ausweitung des Kapitals…
DDR A-Z 1965
Bezirk (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Bei der Verwaltungsneugliederung von 1952 wurde die SBZ in die 14 B.: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, [S. 75]Suhl, eingeteilt. Sie umfassen durchschnittlich 15 Kreise. Der B. ist nicht als Gebietskörperschaft höherer Ordnung anzusehen. Er ist Territorium eines „Einheitsstaates“. Nach der „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirkstages und seiner Organe“ vom 28. 6. 1961 (GBl.~I, S. 52) bilden die Volkskammer, die Bezirkstage, die übrigen örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe „das einheitliche System der Staatsmacht der Arbeiter und Bauern in der Deutschen Demokratischen Republik“. Träger von Rechten ist nicht der B., sondern die im B. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Mittelinstanz), der Rat des B. Dieser ist „Haushaltsorganisation“, als solche „staatliche juristische Person“ und Verwalter von „Volkseigentum“. Oberstes Organ der „Staatsmacht“ im B. ist der Bezirkstag. Er ist die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne Gesetzgebungsbefugnis und ohne das Recht, einen ständigen Vors. zu bestellen, mit 160 bis 200 Abgeordneten. Der Bezirkstag bestellt das Verwaltungsorgan, den Rat des B. oder beruft diesen ab. Er ist für die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates sowie der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates in seinem Gebiet verantwortlich. Er leitet den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen „Aufbau des Sozialismus“ im B. Er ist dabei an die Weisungen der zentralen Dienststellen gebunden, soll aber — im Sinne des demokratischen Zentralismus — auch die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Durchführung der erhaltenen Weisungen heranziehen. Der Bezirkstag wählt die Richter und Schöffen des Bezirksgerichts und beruft sie ggfs. auch ab. Der Bezirkstag leitet die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen in den Stadtkreisen an. Organe des Bezirkstages sind neben den Räten die ständigen und zeitweiligen Kommissionen und ihre Aktivs. Der Rat des B. ist Organ der staatlichen Verwaltung mit allgemeiner Zuständigkeit (Mittelinstanz), „vollziehend-verfügendes“ Organ des Bezirkstages (örtlicher Rat) und zugleich nachgeordnete Dienststelle des Ministerrates (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Am 4. Juni 1964 ist unter der Leitung von Kurt Seibt ein neues Ministerium „für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ gebildet worden. Hierdurch wird die zentrale Anweisungsbefugnis gegenüber den örtlichen Räten besonders betont und erkennbar, daß der jeweilige örtliche Rat in erster Linie an die Weisungen des Ministerrates bzw. des übergeordneten Rates gebunden ist. Der Rat des Bezirkes besteht aus dem Vorsitzenden, einem 1. Stellv., einem Stellv. für Inneres, mehreren weiteren Stellv., dem Sekretär, einigen Fachabteilungsleitern und 7 bis 10 weiteren, meist ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Rat des B. wird durch den B.-Tag gewählt und abberufen. Die Arbeitsordnung vom 28. 6. 1961 legt fest, der Vors. habe dafür zu sorgen, daß „die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze und die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht“ der Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Die B.-Verwaltung ist in Fachabt. gegliedert, für die je ein Stellv. d. Vors., das fachlich zuständige oder ein anderes Mitglied des Rates verantwortlich ist. Die Planung und Leitung der Wirtschaft obliegt der Bezirksplankommission und dem Bezirkswirtschaftsrat. Deren Leiter sind außer dem Bezirkstag und dem Rat des B. auch den Leitern der staatlichen ➝Plankommission und des Volkswirtschaftsrates gegenüber rechenschaftspflichtig und weisungsgebunden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 74–75 Beyling, Fritz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Bei der Verwaltungsneugliederung von 1952 wurde die SBZ in die 14 B.: Chemnitz, Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt (Oder), Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, [S. 75]Suhl, eingeteilt. Sie umfassen durchschnittlich 15 Kreise. Der B. ist nicht als Gebietskörperschaft höherer Ordnung anzusehen. Er ist Territorium eines „Einheitsstaates“. Nach der „Ordnung über…
DDR A-Z 1965
1965: T, U, Ü, V
Tag der Aktivisten Tag der Befreiung Tag der Bereitschaft TAN Tanz Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen TASS Tausenderbewegung Tauwetter Technik Technik, Amt für Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Fonds für Technik, Kammer der Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Kontroll-Organisation (TKO) Technische Normen Technologie Territoriale Verwaltung Territorialprinzip Terrorismus Textilindustrie TGL Thälmann, Ernst Thälmann-Pioniere Theater Theodor-Neubauer-Medaille Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thiessen, Peter-Adolf Thüringen Tierärzte Tierarzt, Verdienter Tierzucht Tisch, Harry Titel Titoismus TKO Todeserklärung Todesstrafe Toeplitz, Heinrich TOM Tonnenideologie Torgau Totalitarismus Toto Touristik Transportpolizei Trapo Trawopolnajasystem Treue Dienste, Medaille für Treuhandbetriebe Trotzkismus Truppenstärken Überbau Überplanbestände Übersiedlung in die Bundesrepublik Überstunden Ulbricht, Walter Ultras Umgehungsbahn Umlaufmittel Umsiedler Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands Unfälle Unfallversicherung, Individuelle Universitäten Unterhaltspflicht Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion Unterstellung Untersuchungshaft Untersuchungsorgane Uraltguthaben Uranbergbau Urheberrecht Urlaub USPD Vallentin, Maxim VAN Vaterländischer Verdienstorden VdgB VDJ VDK VDP VE VEAB VEB VEB-Plan VEG VEH Verband der Deutschen Journalisten Verbandsauftrag Verbesserungsvorschlag Verbrauchsabgaben Verdienstmedaille Vereine Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) Vereinigung organisationseigener Betriebe Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut (VVB Saat- und Pflanzgut) Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht (VVB Tierzucht) Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die Verfassung Verflechtungsbilanzen Verfügungsfonds Vergesellschaftung Verkaufsnormen Verkehr Verlagswesen Verlöbnis Verluste Vermessungs- und Kartenwesen Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven, Staatliches Vermögenseinziehung Verner, Paul Verner, Waldemar Verrechnungseinheiten Verrechnungsverfahren Versachlichung Versandhandel Versicherung der Volkseigenen Betriebe Versicherungs-Anstalt, Deutsche Versöhnlertum Versorgung Versorgungskontore Versorgungsplan Verteidiger Verteidigungsgesetz Verteidigungsrat, Nationaler Vertragsgericht, Staatliches Vertragsgesetz Vertragssystem Vertrauensmann Vertriebene Verwaltung Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsneugliederung Veteranenklubs VEW VF-Verfahren Viehaufzucht- und Mastverträge Viehhalteplanung Vieweg, Kurt VOB Volk Volksarmee, Nationale Volksaufstand Volksbefragung Volksbegehren Volksbuchhandel Volksdemokratie Volkseigene Betriebe (VEB) Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) Volkseigene Güter (VEG) Volkseigene Industrie Volkseigene Wirtschaft Volkseigentum Volkseigentums, Amt zum Schutze des Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des Volkseinkommen Volksentscheid Volksfront Volkshochschulen Volkskammer Volkskongreß Volkskontrolle Volkskorrespondent Volkskunst Volkskunstschulen Volksmusikschulen Volkspolizei, Deutsche Volkspolizeihelfer Volkspolizeikreisamt Volksrat, Deutscher Volksrichter Volkssolidarität Volksvertretungen Volkswald Volkswirtschaftsplan Volkswirtschaftsrat Volkszählung Vollendung des Sozialismus Vollgenossenschaftlich Volljährigkeit Vopo Vormilitärische Ausbildung Vormundschaft Vorpommern Vorratsnormen Vorschlagswesen Vorschulerziehung VP VPH VPKA VP-See VVB VVB Forstwirtschaft VVEAB VVG VVN VWRTag der Aktivisten Tag der Befreiung Tag der Bereitschaft TAN Tanz Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen TASS Tausenderbewegung Tauwetter Technik Technik, Amt für Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Fonds für Technik, Kammer der Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Kontroll-Organisation (TKO) Technische Normen Technologie Territoriale Verwaltung Territorialprinzip Terrorismus Textilindustrie…
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Nationale Front (1965)
Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Hausgemeinschaften und Wohngebietsausschüssen (Wohngebiete) auf und verfügt auf allen Ebenen des Systems über sog. Ausschüsse und Aktivs. Oberstes Organ ist nach dem Statut der Nationalrat. Präsident des Nationalrats: Prof. Erich ➝Correns. Der weitaus wichtigere hauptamtliche Apparat der NF. besteht überwiegend aus SED-Funktionären; Vors. des Büros des Präsidiums des Nationalrats: Horst ➝Brasch (SED). Das Programm der NF. ist die allgemeinste Formulierung der SED-Politik und ist — als „genereller Volkswille“ verstanden — für alle anderen Parteien und die Massenorganisationen bindend. Zu seiner Verbreitung veranstaltet die NF. regelmäßige „Aufklärungseinsätze“ und unterhält eine Anzahl von Aufklärungslokalen (Agitation). Die NF. hat die früheren Aufgaben des „Demokratischen Blocks“ (Blockpolitik) übernommen. Sie stellt z. B. nominell die Einheitsliste für die Wahlen auf und benennt die Kandidaten für Richter- und Schöffenwahlen. (Rechtswesen) Die ursprüngliche gesamtdeutsche Zielsetzung der NF., „Sammlung aller aufrechten Deutschen zum Kampf um die Einheit Deutschlands und für den Abschluß eines Friedensvertrages“, ist zugunsten innerpolitischer Aufgaben seit 1955 mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Seit 1958 ist die NF. allerdings wieder verstärkt in die Infiltrationstätigkeit nach und in Westdeutschland und West-Berlin eingespannt. Sie arbeitet dabei streng nach den Weisungen des Politbüros und des ZK der SED. Leiter der Infiltrationstätigkeit innerhalb der NF. ist seit April 1959 Dr. Gerhard. Dengler (SED), stellv. Vors. des Büros des Präsidiums der NF. (Infiltration) Organisatorisch zuständig ist die Abt. für westdeutsche Verbindungen im Nationalrat der NF. Im April 1962 wurde vom Nationalrat der NF. ein „Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse in Westdeutschland und ihrer Veränderungen“ gegründet, das Propagandamaterial gegen die BRD ausarbeitet. Angeblich sollen diesem Komitee Vertreter aller Parteien in der SBZ und Personen aus der BRD angehören. Offiziell steht es unter der Leitung von Dr. Max ➝Suhrbier. Hier führt die NF. die Arbeit des Ausschusses für deutsche Einheit fort. Literaturangaben Friedrich, Gerd, und Heinrich von Zur Mühlen: Die Pankower Sowjetrepublik und der deutsche Westen (Rote Weißbücher 10). Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 153 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 299 Nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale GedenkstättenSiehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 1985 Gegr. am 7. 10. 1949, hervorgegangen aus dem Volkskongreß. Die NF. soll als „breiteste Massenbewegung“ auch die Teile der Bevölkerung politisch beeinflussen und aktivieren, die sich allen anderen Organisationen entziehen konnten. Ohne individuelle Mitgliedschaft baut sie ihre Organisation auf den Hausgemeinschaften und Wohngebietsausschüssen (Wohngebiete) auf und…
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Arbeiter-und-Bauern-Macht (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Selbstdeutung bolschewistischer Staaten, bes. üblich für die „DDR“, wonach in diesen die durch die bolschewistische Partei repräsentierte Arbeiterschaft im „Bündnis“ (Bündnispolitik) mit der „neuen Klasse der Genossenschaftsbauern“ (bis 1960: „mit den werktätigen Bauern“), „der werktätigen Intelligenz“ „und anderen Schichten“ — wie neuerdings zusätzlich betont wird — die Macht ausübe. Der Begriff ist völlig unmarxistisch, da die proletarische Revolution nach Marx nur auf die Arbeiterschaft, nicht aber auch auf die Bauern bezogen war. Die besondere Lage des industriell unterentwickelten zaristischen Rußland sowie die Spekulation auf das Übergreifen der Revolution auf das hochindustrialisierte Mitteleuropa veranlaßten Lenin, seine Revolution zugleich auch auf die Masse der armen Bauern als Mitträger auszudehnen. Dabei wird aber die eindeutige Führungsrolle der „Arbeiterpartei“ festgelegt. Doch ist diese bemüht, auch unter den Bauern (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften) Mitglieder zu gewinnen. Die Tatsache, daß die SBZ und einige andere der nach 1944 errichteten Volksdemokratien wie die CSSR ausgesprochene Industrieländer sind und die Bauern mithin als sozialer Faktor längst nicht die Rolle wie in Rußland spielen, hat zu keiner Modifizierung der Theorie geführt, wohingegen das 3. Programm der KPdSU (1961) für die im „Übergang zum Kommunismus“ befindliche Sowjetunion den Begriff der „Volksmacht“ prägt. Dem hat sich Ulbricht seit dem 7. 10. 1964 mit dem Hinweis angepaßt, die SBZ befinde sich im Übergang von der Diktatur des Proletariats zum „Volksstaat“. Doch überwiegt vorerst die Selbstdeutung als A. Der Begriff A. wurde 1952 zur Kennzeichnung der Staatsstruktur der SBZ — Beginn der Agrarkollektivierung und des Aufbaus des Sozialismus — eingeführt. Er besagt nicht das mindeste über die wirklichen Machtverhältnisse. (Periodisierung) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 27 Arbeiter- und Bauernkind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterveteranenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Selbstdeutung bolschewistischer Staaten, bes. üblich für die „DDR“, wonach in diesen die durch die bolschewistische Partei repräsentierte Arbeiterschaft im „Bündnis“ (Bündnispolitik) mit der „neuen Klasse der Genossenschaftsbauern“ (bis 1960: „mit den werktätigen Bauern“), „der werktätigen Intelligenz“ „und anderen Schichten“ — wie neuerdings zusätzlich betont wird — die Macht ausübe. Der Begriff ist völlig…
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Luxemburg, Rosa (1965)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 * 5. 5. 1870 in Zamocs (Polen) als Tochter eines Kaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich bereits als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Mitarbeiterin der sozialdemokratischen Presse, 1902 Chefredakteurin der „Leipziger Volkszeitung“. Nach Ausbruch der russischen Revolution im Dez. 1905 Rückkehr nach Polen, 1906 dort mehrere Monate in Schutzhaft, 1907 Lehrerin für Nationalökonomie an der Berliner Parteischule der SPD. Zusammen mit Karl ➝Liebknecht Repräsentantin des linken Flügels, im scharfen Gegensatz zum rechten Flügel, insbesondere zu den von Eduard Bernstein vertretenen Auffassungen (Revisionismus), revolutionäre Marxistin; trat in ihren Schriften für den Generalstreik als Auftakt der proletarischen Revolution ein und forderte, die SPD solle den Massenstreik „als spontane Bewegungsweise der proletarischen Masse“ und „Erscheinungsform des proletarischen Kampfes in der Revolution“ bejahen und propagieren. Entgegen der von Lenin und den Bolschewiki (KPdSU) vertretenen Auffassung, die Revolution müsse durch eine rev. Partei organisiert werden, war für L. die Spontaneität der Massen eine entscheidende Voraussetzung der Revolution. Nach Ausbruch des ersten Weltkrieges zusammen mit Karl Liebknecht und Franz Mehring Herausgeberin der Zeitschrift „Die Internationale“. Von 1915 bis 1918 mit kurzer Unterbrechung als Kriegsgegnerin und revolutionäre Sozialistin in Berlin, der Festung Wronke und in Breslau inhaftiert. Zusammen mit Liebknecht Gründerin der KPD (31. 12. 1918), Verfasserin des Parteiprogrammes. Am 15. 1. 1919 von Soldaten der Gardeschützendivision mit Liebknecht in Berlin ermordet. Trotz ihrer Bewunderung für Lenin und die Bolschewiki äußerte sie sich kritisch über die Oktoberrevolution: „Freiheit … nur für die Anhänger einer Partei … ist keine Freiheit. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Der einzige Weg zur Wiedergeburt ist … uneingeschränkte, breiteste Demokratie …“ Wichtigste Schriften: „Sozialreform oder Revolution“ (1899), „Massenstreik, Partei und Gewerkschaften“ (1907), „Einführung in die Nationalökonomie“, „Die Akkumulation des Kapitals“ (1913 — wiss. Hauptwerk), „Die russische Revolution“ (1917). Am bekanntesten sind ihre „Briefe aus dem Gefängnis“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 269 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/luxemburg-rosa verwiesen. Lukács, Georg (György) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MagdeburgSiehe auch die Jahre 1962 1963 1966 * 5. 5. 1870 in Zamocs (Polen) als Tochter eines Kaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich bereits als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen…
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Staatshaushalt (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der SBZ wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der SBZ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den Haushalt des sowjet. Sektors von Berlin), innerhalb dieser Haushalte — nach dem Bruttoprinzip — auch die Haushalte sämtlicher Öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen, Universitäten, Rundfunk, Fernsehen, Krankenhäuser, Kindergärten) sowie — nach dem Nettoprinzip — die Finanzpläne der VEW und schließlich den Haushalt der Sozialversicherung. Der St. der SBZ ist also mit denen westlicher Länder nicht zu vergleichen. Die Aufstellung der St.-Pläne erfolgt entsprechend den Zielen und Direktiven der politischen Führung (SED) durch das Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit der staatlichen Plankommission und unter Mitwirkung der örtlichen Verwaltungsorgane, deren Interessen jedoch von keiner ausschlaggebenden Bedeutung sind. Der St.-Plan wird dann vom Ministerrat bestätigt und von der Volkskammer angenommen. Der St.-Plan ist der „Finanzplan des Staates“. Die Grundlage der St.-Pläne sind die Volkswirtschaftspläne. Durch den St. erfolgt die Finanzierung der im Volkswirtschaftsplan festgelegten Aufgaben sowie die Kontrolle der Planverwirklichung. Einnahmen des St. sind das sogenannte [S. 413]„Reineinkommen des Staates“ (Produktions- und Dienstleistungsabgabe, Gewinne der VEW; Gewinnverwendung), Steuern und sonstige Einnahmen sowie Beiträge zur Sozialversicherung. Die Einnahmen der örtlichen Haushalte sind zum Teil eigene Steuereinnahmen und Anteile an den Einnahmen übergeordneter Gebietskörperschaften. (Finanzausgleich) Die Hauptaufgabe des St. ist — durch eine entsprechende Einnahmen- und Ausgabenpolitik — die Umverteilung des Sozialproduktes mit dem Ziel, die politische Macht der SED zu festigen und die Volkswirtschaft ihren Vorstellungen entsprechend auf- und auszubauen (Investitionen). Die gesetzlichen Grundlagen des Haushaltswesens sind verschiedene Artikel der Verfassung, das „Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR“ von 1954 (GBl. 1954, Nr. 23) und die hierzu ergangenen Bestimmungen. Der St.-Plan ist nach Verabschiedung durch die Volkskammer Gesetz. — Die Kassenführung des St. obliegt der Deutschen ➝Notenbank. Die Haushalte der SBZ sind Geheimsache. Die veröffentlichten Globaldarstellungen erlauben keinen detaillierten Einblick in die Struktur der Einnahmen und Ausgaben. (Wirtschaft) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 412–413 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsmachtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der SBZ wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der SBZ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den Haushalt des…
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1965: N, O, Ö
Nachrichtenpolitik Nachtrab Nachtsanatorium Nagel, Otto Namensweihe Nation Nationaldemokratie Nationale Bauernpolitik Nationale Frage Nationale Front Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk Nationales Dokument Nationales Olympisches Komitee (NOK) Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee (NVA) Nationalhymne Nationalismus Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland Nationalkommunismus Nationalpreis Nationalrat Nationalsozialisten, Ehemalige Naturgemäße Viehhaltung Naturparke Naturschutz und Landschaftsgestaltung Naumburg NAW NDPD Neiße Neokolonialismus Neubauer Neubrandenburg Neubürger Neuerer Neuer Kurs Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft Neue Technik Neukirchen, Heinz Neulehrer Neumann, Alfred 1909 Neumann, Alfred 1927 Neutralismus Neutralität NF NKFD NKWD Nomenklatursystem Norden, Albert Nord-Süd-Kanal Norm Notariat Notenbank, Deutsche (DNB) Nuschke, Otto NVA Oberbürgermeister Oberschulen Oberstes Gericht Objekt Objektivismus Objektlohn Ochsenköpfe Oder-Neiße-Linie Oelßner, Fred Offenstall Öffentlicher Dienst Öffentlicher Tadel Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen OG Ökonomie, Hochschule für Ökonomik Ökonomische Hauptaufgabe Ökonomische Konferenzen Ökonomisches Grundgesetz ÖLB Oma-Bewegung Operativ Operativoffizier Opportunismus Opposition OPW Ordnungsgruppen der FDJ Ordnungswidrigkeiten Organisations-Instrukteurabteilung Orientierungsziffern Örtliche Industrie Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Örtliche Organe der Staatsmacht Örtliche Räte Ostblock Ostseeküste Ostseewoche Ost-West-HandelNachrichtenpolitik Nachtrab Nachtsanatorium Nagel, Otto Namensweihe Nation Nationaldemokratie Nationale Bauernpolitik Nationale Frage Nationale Front Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk Nationales Dokument Nationales Olympisches Komitee (NOK) Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee (NVA) Nationalhymne Nationalismus …
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KPdSU (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Abk. für kommun. Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zaren durch die bürgerliche Revolution waren bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die Bolschewiki als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgeblich beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Okt. 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Führung an sich und beseitigte seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew u.a.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschewistische Partei den Namen KPdSU (B); seit dem XIX. Parteitag im Okt. 1952 KPdSU. Die entscheidenden Führungsgremien sind das Sekretariat des ZK und das Präsidium des ZK. Dem Sekretariat gehörten seit Chruschtschows Sturz (Okt. 1964) folgende Funktionäre an: Breschnjew, Podgorny, Suslow, Schwernik, Koslow, Andropow, Poljakow, Rudakow, Iljitschow, Schelepin, Ponomarjow, Demitschew, Titow. Vollmitgl. d. Präsidiums (Okt. 1964): Breschnjew, Kossygin, Mikojan, Suslow, Podgorny, Poljanskij, Kirilenko, Woronow, Schwernik, Koslow. Außerdem gehörten dem Präsidium sechs Kandidaten an: Grischin, Masurow, Mschawanadse, Raschidow, Jefremow sowie Schelest. Seit Mitte November 1964 umfaßt das Präsidium der KPdSU folgende Vollmitglieder: Breschnjew, Kossygin, Mikojan, Suslow, Podgorny, Poljanskij, Kirilenko, Woronow, Schwernik, Schelest und Scheljepin. Kandidaten des Präsidiums sind: Grischin, Raschidow, Masurow, Mschawanadse, Jefremow, Demitschew. Dem Sekretariat des Zentralkomitees der KPdSU gehören an: Breschnjew, Podgorny, Suslow, Scheljepin, Demitschew, Andropow, Ponomarjow, Rudakow, Iljitschow und Titow. Seit Stalins Tod wurden aus der Parteiführung ausgeschaltet: Berija, Malenkow, Molotow, Kaganowitsch, Schepilow, Shukow, Bulganin, Woroschilow, N. S. Chruschtschow u. a. Auf dem XXII. Parteitag beschuldigte Chruschtschow seine Widersacher Molotow, Malenkow, Kaganowitsch und andere alte Bolschewiki, die sich seit Stalins Tod gegen den jetzigen Ersten Sekretär gewandt hatten, an den Verbrechen der Stalin-Ära entscheidend mitbeteiligt zu sein (Entstalinisierung). Chruschtschow wurde nach seinem Sturz u.a. der Vorwurf des Personenkults gemacht. Die KPdSU kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU. Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Mitgliederstand im Jan. 1959: 7.622.356 Mitgl. und 616.775 Kandidaten; Ende 1962 rd. 10 Mill. Mitgl. und Kandidaten. Wichtigste Etappen der Parteigeschichte seit 1917: 1919 Kriegskommunismus, 1921 Neue ökonomische Politik (NÖP), 1928 Erster Fünfjahrplan, 1930 Kollektivierung der Landwirtschaft, 1936 bis 1939 Periode der großen Säuberungen (ein großer Teil der politischen, wirtschaftlichen, militärischen und geistigen Elite wird auf Weisung Stalins liquidiert, darunter die neun außer Stalin noch lebenden Mitgl. des leninschen Politbüros, 98 von 139 Mitgl. des amtierenden ZK, die Mehrheit der ehemaligen ZK-Mitgl., 18 Minister, fast alle Vors. der Unionsrepubliken sowie zahlreiche führende Kommunisten des Auslands). Febr. 1956 XX. Parteitag: Verdammung Stalins, die auf dem XXII. Parteitag im Okt. 1961 fortgesetzt wurde, u. a. mit einem Beschluß, die Leiche Stalins aus dem bisherigen Lenin-Stalin-Mausoleum zu entfernen und zu Ehren der Opfer Stalins ein Denkmal zu errichten. Okt. 1964: Sturz Chruschtschows. Über das Verhältnis der KPdSU zu den anderen kommun. Parteien: Komintern, Kominform, Warschauer Beistandspakt, Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, Sonderwege zum Sozialismus. Auf dem XXII. Parteitag traten zum erstenmal die schweren Meinungsverschiedenheiten zwischen der KPdSU und der KP Albaniens sowie der KP Chinas offen zutage. Die Delegierten nahmen ein neues Parteiprogramm an, mit dem der „Über[S. 232]gang zum Kommunismus“ proklamiert wurde. (Geschichte der ➝KPdSU) Literaturangaben Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Scharndorff, Werner: Die Geschichte der KPdSU. München 1961, Olzog. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 231–232 KPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte derSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Abk. für kommun. Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917…
DDR A-Z 1965
Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1965)
Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU erstmals in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise, dann durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. 1955 S. 37 ff.) in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft eingeführt. Die Produktionsabgabe als Bestandteil des Industrieabgabepreises eines Produktes wird in der „volkseigenen“ Industrie grundsätzlich für ein Produkt nur einmal erhoben. Ist durch Bearbeitung oder Verarbeitung eines erworbenen Produktes ein neues Produkt mit anderen Eigenschaften entstanden, wird sie erneut berechnet. Zahlungspflichtig sind die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes des Produktes. Die Produktionsabgabe wird erhoben a) in einem Vomhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen gesetzlich festgelegten Abgabepreises oder b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Produktes oder c) in Form des Unterschiedsbetrages zwischen den Selbstkosten zuzüglich Gewinnanteil und dem Industrieabgabepreis. Die Sätze der Produktionsabgabe können differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktengruppen b) nach der Zweckbestimmung der Produkte c) nach betrieblichen Merkmalen. Wenn vom Ministerium der Finanzen die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt wurde, ist für die Ermittlung, Festsetzung, Erhebung, Kontrolle und Vollstreckung der Produktionsabgabe der Rat der Stadt oder des Kreises — Abt. Finanzen — zuständig. Für die Kontrolle der Produktionsabgabe wird weiterhin der Rat des Bezirkes — Abt. Finanzen — eingeschaltet. Zur Zahlung der Dienstleistungsabgabe sind die „volkseigenen Dienstleistungsbetriebe“ und die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie, soweit sie Dienstleistungen ausführen, verpflichtet. Mit der Einführung der PDA entfällt die Erhebung der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungssteuer und der Verbrauchsabgaben. Die sog. „Geldakkumulation“ der „volkseigenen“ Wirtschaft wird also durch die PDA und durch die Nettogewinnabführung dem Staatshaushalt zugeleitet. Durch diese „Zweigleisigkeit“, die als „Zwei-Kanäle-System“ bezeichnet wird, hat der Staat die Möglichkeit, einmal durch die Erfüllung des Produktionsabgabeplanes gleichzeitig die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne (nach dem Umfang und dem Sortiment der Ware) und zum anderen durch die Gewinnabführung die Qualität der Arbeit der Betriebe und deren Auswirkung auf die Erfüllung der Selbstkostensenkungsauflage und des Gewinnplanes zu kontrollieren (Kontrollfunktion und Erziehungsfunktion der PDA). Außerdem hat die Produktionsabgabe die Aufgabe, produktionslenkend und insbes. durch die starke Verbrauchsbelastung konsumtionsregulierend zu wirken. (In diesem Sinne wird von einer Regulativfunktion der PDA gesprochen.) Durch die Kurzfristigkeit und Stetigkeit der Abführungen soll die Haushaltsstabilität gesichert werden, d.h., der Staat soll eine gleichmäßig und schnell fließende Quelle an Geldmitteln laufend zur Verfügung haben. (Steuern) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 338 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsverhältnisseSiehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU erstmals in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise, dann durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. 1955 S. 37 ff.) in…
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Arbeitsdisziplin (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Das Wirtschaftssystem und die Arbeitspolitik der SBZ verlangen die bedingungslose Unterwerfung von Arbeitern und Angestellten unter die Befehle der Wirtschaftsfunktionäre. Schon 1946 wurde deshalb durch den Befehl Nr. 234 für die Betriebe eine Musterdisziplinarordnung geschaffen, die der Werkleitung eine autonome Disziplinargewalt übertrug. (Wirtschaft) Nach §§ 106–111 des Gesetzbuches der Arbeit liegt die Disziplinargewalt in den VEB beim Betriebsleiter und wird gemäß den betrieblichen — Arbeitsordnungen ausgeübt. Außerdem haben sich die Konfliktkommissionen mit Verstößen gegen Arbeitsmoral und A. zu befassen. Auch in der Verwaltung wird eine strenge A. verlangt. Im allgemeinen wird die A. eingehalten. Wenn zuweilen Bummelanten angeprangert werden, so soll das vorbeugend und abschreckend wirken. Besondere Disziplinarordnungen bestehen a) für Angestellte und Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung (Disziplinarordnung vom 10. 4. 1955, GBl. S. 217), b) für Richter (vom 8. 11. 1963, GBl.~II, S. 777), c) für Arbeitsrichter (§ 12 Arbeitsgerichtsordnung v. 29. 6. 1961, GBl. I, S. 271), d) für Seeleute (Seemannsordnung) vom 16. 4. 1953, GBl. S. 583), e) für Angehörige der „Reichsbahn“ (Eisenbahner-VO in der Fassung vom 23. 6. 1960, GBl. I, 1211/56; GBl. I, S. 421/60), f) für Beschäftigte der Post (VO vom 13. 10. 1960; GBl.~II, S. 395), g) für Hochschullehrer (Anordnung vom 8. 2. 1957; GBl. I, S. 177), h) für Hochschullehrer an künstlerischen Hochschulen (Anordnung vom 6. 12. 1957; GBl. I, S. 680), i) für Fachschullehrer (Ordnung vom 4. 7. 1962, GBl. II, S. 468), j) für Lehrer (VO vom 22. 9. 1962; GBl. II, S. 675). Die Disziplinarmaßnahmen des Gesetzbuches der Arbeit sind: Verweis, strenger Verweis, fristlose Entlassung. Manche Disziplinarordnungen kennen noch außerdem: Verwarnung, Rüge, strenge Rüge, Versetzung in eine minderbezahlte Stellung. Geldstrafe gibt es seit dem 1. 7. 1961 auch für Seeleute nicht mehr. (Sozialistische ➝Arbeitsmoral) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone 1953. Plan 1954 und 1. Halbjahr 1954. (Mat.) 1955. 24 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 28 Arbeitsdirektor A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitseinheitSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Das Wirtschaftssystem und die Arbeitspolitik der SBZ verlangen die bedingungslose Unterwerfung von Arbeitern und Angestellten unter die Befehle der Wirtschaftsfunktionäre. Schon 1946 wurde deshalb durch den Befehl Nr. 234 für die Betriebe eine Musterdisziplinarordnung geschaffen, die der Werkleitung eine autonome Disziplinargewalt übertrug. (Wirtschaft) Nach §§ 106–111 des Gesetzbuches der Arbeit liegt…
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Wirtschaftswissenschaft (1965)
Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik des Ulbricht-Regimes „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern, auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt, wenn sie nicht mit der von Ulbricht und seinen An[S. 486]hängern vertretenen Politik übereinstimmen. Methoden und Inhalt der sowjetzonalen W. sind in keiner Weise mit denen in der BRD vergleichbar. Die von westlichen Gepflogenheiten völlig abweichenden Begriffsbildungen erschweren die Gegenüberstellung wirtschaftswissenschaftlicher Kategorien in Ost und West. — Ideologisch weisunggebend ist das Gesellschaftswissenschaftliche Institut beim ZK der SED, Lehrstuhl für Politökonomie; Schwerpunkt der wirtschaftswissenschaftlichen Tätigkeit ist die Sektion W. bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften in Ost-Berlin. In der BRD und im gesamten Ausland finden seit 1957/58 Auseinandersetzungen zwischen wichtigen Mitgliedern der Sektion W. einerseits und den Anhängern des Ulbricht-Kurses in der SED besondere Aufmerksamkeit. Auf der 30. Tagung des ZK der SED (Jan. 1957) mußten die Wirtschaftswissenschaftler Prof. Fritz ➝Behrens und sein Mitarbeiter Dr. Arne [S. 487]➝Benary heftige Kritik hinnehmen. Ein von Prof. Behrens veröffentlichter Artikel mit einem Vergleich des Reallohns in der BRD und der SBZ — bei dem die BRD günstig abschnitt —, ferner andere Äußerungen von Prof. Behrens, in denen er die Meinung vertrat, daß in der SBZ nunmehr die Zeit vorüber sein müsse, in der die Wirtschaft unmittelbar durch den Staatsapparat angeleitet wird, zogen ihm den Zorn der SED-Führung zu. In ähnlicher Richtung lagen Äußerungen von Prof. Kohlmey, damals Direktor des Instituts für W. der Akademie und Professor mit Lehrauftrag an der Ost-Berliner Universität, der das System der Planwirtschaft kritisiert hatte, und sogar der damalige Parteiideologe Fred ➝Oelßner hatte sich wiederholt kritisch zum System der sowjetzonalen Wirtschaftsplanung geäußert, indem er offen die Meinung vertrat, daß ökonomische Fragen ökonomisch, nicht ideologisch gelöst werden müßten. Die genannten Wirtschaftswissenschaftler wurden 1958 gemaßregelt und aus allen Funktionen entfernt, von denen aus sie in die Öffentlichkeit wirken konnten; sie wurden als „Revisionisten“ bezeichnet, deren Anschauungen „der kapitalistischen Ideologie weit die Tore öffnet“ (Revisionismus). Nur in der Sektion W. der Akademie durften sie unter Kontrolle der SED-Führung verbleiben. Außer einigen, von ihnen offensichtlich unter Druck seitens der SED verfaßten, „selbstkritischen“ Äußerungen hörte die Öffentlichkeit zwei Jahre lang kaum etwas von ihnen. Im Febr. 1960 wurden ihnen und anderen Mitgliedern der Sektion W. der Akademie, bzw. von ihnen gebildeten „Forschungsgemeinschaften“, mehr als 30 wirtschaftswissenschaftliche „Vertragsforschungsaufträge“ übergeben mit der Aufgabenstellung, dadurch „das sozialistische Planungssystem als Ganzes weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen“. Einzelthemen solcher Forschungsaufträge sind u.a. „Erarbeitung von Methoden und Kennziffern für die Messung der Arbeitsproduktivität“, „Untersuchung der Ursachen für die Entstehung von Überplanbeständen; Formen und Methoden der Planung und Leitung der Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und Dienstleistungen“; „Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion und Wirkungsweise der Preise“ usw. Auch die Themenstellung dieser Forschungsaufträge, von denen bis Ende 1963 kein einziger abgeschlossen werden konnte, bestätigen, daß die Planwirtschaft der SBZ bisher keine wissenschaftliche Fundierung hat, vielmehr ausschließlich entsprechend den politischen Zweckmäßigkeitserwägungen der SED-Führung praktiziert wird. Die Aufsicht über die wirtschaftswissenschaftliche Forschungstätigkeit übt das Ökonomische Forschungsinstitut bei der Staatlichen ➝Plankommission aus. Die in der Richtlinie für das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft proklamierte „Wissenschaftlichkeit der Planung“ wird noch auf lange Sicht ein Programm ohne Realisierung bleiben, da Erkenntnisse der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung von den kommun. Politikern nur insoweit beachtet und berücksichtigt werden, als sie den Machtanspruch der Parteiführung nicht gefährden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 478–487 Wirtschaftssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftszweiglohngruppenkatalogSiehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik des Ulbricht-Regimes „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern, auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt, wenn sie nicht…
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Gemeinde (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139,143 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe“ (GBl. I, S. 139) sind auch die Organe der G. örtliche Organe der Staatsmacht. Sie sind fest an die Beschlüsse der übergeordneten Organe gebunden. Innerhalb dieser Bindungen haben die örtlichen Volksvertretungen den „politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau des Sozialismus“ in ihrem Bereich zu leiten. Dabei sollen sie jedoch — nach dem Grundsatz des demokratischen Zentralismus — die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Mitarbeit veranlassen. Träger von Rechten ist nicht die G., sondern die in der G. bestehende Dienststelle [S. 148]der staatlichen Verwaltung, der Rat der (kreisangehörigen) Stadt oder der G. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Oberstes Organ der Staatsmacht in der G. ist: a) in der kreisangehörigen Stadt: Die Stadtverordnetenversammlung als örtliche Volksvertretung, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildet wird. Sie hat nicht das Recht, einen ständigen Vors. zu wählen. Der Rat der Stadt ist eine der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte örtliche Dienststelle der staatlichen Verwaltung, die fiktiv den Charakter eines vollziehend-verfügenden Organs der Stadtverordnetenversammlung hat und deren Mitgl. Stadtverordnete sein sollen (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellv. des Vors., dem Sekretär und 3 bis 8 weiteren, meist ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Vors. des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die Stellv. führen die Bezeichnung Stadtrat. Die Stadtverwaltung ist in Fachabt. aufgegliedert. b) in den Land-G. heißen die entsprechenden Organe Gemeindevertretung und Rat der G. Der Vors. des Rates der G. führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die zumeist ehrenamtlich tätigen Stellv. haben die Dienstbezeichnung G.-Rat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 147–148 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindesteuernSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139,143 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die…
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Handwerk (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten als Handwerksbetriebe für Betriebe mit bis zu 8~Beschäftigten, die handwerkliche Produktions-, Reparatur- und Dienstleistungen verrichten und in der 8. DB zum „Gesetz zur Förderung des Handwerks“ vom 23. 12. 1956 aufgeführt sind. Voraussetzung ist ferner die Eintragung in die H.-Rolle. Alle anderen Handwerksbetriebe wurden als Kleingewerbebetriebe in die Gewerberolle und damit in den Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammer übergeführt und einer steuerlichen Mehrbelastung unterworfen. Die Anerkennung als Handwerk wurde gegenüber der BRD noch durch die Begrenzung auf 10 Arbeitnehmer erschwert. Bis zum Erlaß des „Gesetzes zur Förderung des Handwerks“ vom 9. 8. 1950 war das H. noch nicht den umfassenden Sozialisierungsmaßnahmen ausgesetzt, da die SBZ nach [S. 177]der Enteignungswelle im industriellen Sektor auf die Initiative und das Leistungspotential des H. zur Wiederbelebung der Konsumgüterversorgung angewiesen war. Das H. wurde aber durch Einbeziehung in das Vertragssystem an die VEW gebunden und in seinen freien Dispositionen stark eingeengt. Gleichzeitig wurden Verordnungen über die Preisbildung im H. erlassen. Die Bildung von Einkaufs- und Liefergenossenschaften zur wirksamen Kontrolle wurde gefördert. Diese Genossenschaften erhalten staatliche Vergünstigungen und vorteilhaftere Kreditbedingungen. Fast sämtliche H.-Betriebe mußten sich den Genossenschaften anschließen, um Aufträge und Material zu erhalten. Vor dem Krieg gab es auf dem Gebiet der SBZ 322.000 H.-Betriebe mit rd. 980.000 Beschäftigten. Die Entwicklung seit 1950 zeigt folgende Tabelle: Nach der Zerschlagung der Innungen und der Einschleusung linientreuer SED-Genossen in die wieder zugelassenen Handwerkskammern war der Weg zur Kollektivierung des H. freigemacht. 1952 wurde die Kollektivierung auf dem Sozialisierungsparteitag der SED mit der Proklamierung der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) verankert. Zusammenschluß zu einer PGH wurde als ein Akt der Freiwilligkeit hingestellt. Da aber nur in den wenigsten Fällen die Handwerker gewillt waren, sich dem Sozialisierungsdiktat zu beugen, mußte politischer und wirtschaftlicher Druck nachhelfen. Im Gegensatz zu dem freien Westen handelt es sich bei solchen Genossenschaften um „staatlich“ gelenkte Einrichtungen, die den Handwerksmeister zum Angestellten und sogar zum Lohnarbeiter degradieren. Einen Anreiz boten die Förderungsmaßnahmen der PGH in der VO vom 18. 8. 1955. Handwerker in den Landgemeinden wurden den LPG eingegliedert und zählen trotz ihrer handwerklichen Tätigkeit nicht mehr als Handwerker. Die Tätigkeit einer PGH ist nach Musterstatut und Betriebsordnung organisiert. Mitglieder einer PGH können nicht nur selbständige Handwerker und Inhaber von Kleinbetrieben werden, sondern auch Gesellen, Arbeiter, Ingenieure, Techniker, Angestellte, Heimarbeiter und mithelfende Familienangehörige. Ähnlich wie in der LPG gibt es 2 Stufen. Während in der ersten Stufe der Handwerker noch mit eigenen Maschinen und in eigener Werkstatt dezentralisiert arbeitet und an die PGH eine Nutzungsgebühr entrichtet, finden Produktion und Reparaturen in der zweiten Stufe im gesamten Werkstattbereich statt. In dieser Stufe verliert der Handwerker restlos seine Selbständigkeit. Ein Austritt aus einer PGH ist kaum noch möglich, da der Handwerker je nach den Stufen mit einer Werterstattung erst innerhalb von zwei bis zehn Jahren rechnen kann, und das auch nur, wenn die PGH dadurch nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommt. Zudem kann der Handwerker nicht mit einer neuen Gewerbegenehmigung rechnen. Die Zahl der PGH stieg 1958 durch die verschärfte Agitation gegen das private H. sprunghaft an. Nach der sozialökonomischen Struktur haben die PGH erst einen Anteil von 36,1 v. H. der gesamten Leistungen des H. erreichen können, obwohl die privaten Handwerksbetriebe gegenüber 1950 zahlenmäßig um etwa 50 v. H. zurückgegangen sind. Eine kapazitätsmäßig bessere Auslastung des H. verspricht sich das Regime von der Einbeziehung des privaten H. und der PGH in die Erzeugnisgruppen, deren ökonomisches Führungsorgan die VVB des jeweiligen Industriezweiges ist und die das H. auch ohne unbeliebte Maßnahmen der Kontrolle durch „Partei und Staat“ unterwerfen. Eine forcierte Sozialisierung des H. ist im Augenblick für das Regime nicht tragbar, da jede Umstellung auf genossenschaftliche Arbeit Produktionsausfälle mit sich bringt, die die schon bestehenden Versorgungsschwierigkeiten auf dem Reparatur- und Dienstleistungssektor nur noch verschärfen würden. Mit dem Gesetz vom 30. 11. 1962 wurde die bisherige Steuerbefreiung der PGH auf die ersten zwei Jahre ihres Bestehens beschränkt, wenn die hieraus angefallenen Beträgt für Investitionen im eigenen Betrieb Verwendung finden. Die PGH unterliegen jetzt einer Gewinnsteuer und die Mitglieder einer Erhöhung der Sätze für die Mehrleistungsvergütung. (Steuern) Die Industriepreisreform in dem Neuen ökonomischen System verändert das Preisgefüge der Grund-, Roh- und Hilfsstoffe, und trifft auch das H. Dadurch bedingte Preiserhöhungen sollen durch Subventionen des „Staates“ bei Absinken unter eine bestimmte Rentabilitätsrate aufgefangen werden. Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 176–177 Handelszentralen, Deutsche (DHZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerk und Gewerbe, Banken fürSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 In der SBZ gelten als Handwerksbetriebe für Betriebe mit bis zu 8~Beschäftigten, die handwerkliche Produktions-, Reparatur- und Dienstleistungen verrichten und in der 8. DB zum „Gesetz zur Förderung des Handwerks“ vom 23. 12. 1956 aufgeführt sind. Voraussetzung ist ferner die Eintragung in die H.-Rolle. Alle anderen Handwerksbetriebe wurden als Kleingewerbebetriebe in die Gewerberolle und damit in den…
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Besatzungstruppen, Sowjetische (1965)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Der Geburtshelfer und Hüter des kommun. Regimes waren und sind die SB. viel mehr als in Polen, Ungarn und anderen Satellitenstaaten. Die SED gibt die Abhängigkeit ihrer Herrschaft von den SB. offen zu; denn sie begeht seit 1950 den 8. Mai unter dem Titel Tag der Befreiung als staatlichen Feiertag. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates in der Geschichte Deutschlands schufen“. Während des Juni-Aufstandes und im November 1956 wurde deutlich, wie sehr die Herrschaft der SED auf die SB. angewiesen ist. Das amtliche Blatt „Die Volksarmee“ erklärte zur Stellung der SB. am 16. 9. 1958: „Die Sowjetarmee … sichert gemeinsam mit uns, der Nationalen Volksarmee, den Aufbau des Sozialismus in der DDR.“ Erst seit 9. 5. 1957 (also lange nach der formellen Beendigung der Besatzungspolitik) gilt für die SB. der (am 12. 3.) zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossene Truppenvertrag. In dessen Einleitung findet sich die formelhafte Erklärung, er regele die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR“. Im Vertrag wird u.a. behauptet, 1. die Anwesenheit der SB. beeinträchtige nicht die „Souveränität der DDR“; 2. die Stärken, Standorte und zusätzliche Manövergebiete der SB. würden mit der Regierung der „DDR“ beraten und vereinbart; 3. strafbare Handlungen von Angehörigen der SB. (und von deren Familienmitgliedern) würden von Gerichten der „DDR“ abgeurteilt, sofern sie nicht bei Dienstobliegenheiten geschähen. Diese Scheinzugeständnisse entwertet der § 18: „Im Falle der Bedrohung der Sicherheit der sowjetischen Streitkräfte, die auf dem Territorium der DDR stationiert sind, kann das Oberkommando der sowjetischen Streitkräfte in der DDR bei entsprechender Konsultation der Regierung der DDR und unter Berücksichtigung der entstandenen Lage … Maßnahmen zur Beseitigung einer derartigen Bedrohung treffen.“ Dieser § 18 legt auch formell die Macht in die Hand der SB., sofern deren Oberkommando oder die Sowjetregierung es für notwendig halten. Die strenge Geheimhaltung der SB. und ihre Absperrung gegen die Bevölkerung machen genaue Angaben über Stärke und Standorte unmöglich. „Die zeitweilig in der DDR stationierten sowjetischen Streitkräfte“ (Hauptquartier Wünsdorf südl. Berlin) zählen unter Armeegeneral Jakubowski mindestens 350.000 Mann; einschließlich aller Nachschubverbände, Stabs- und Verwaltungskräfte wahrscheinlich sogar 400.000 Köpfe. So sind die SB. doppelt so stark wie die NVA. Ihre Zahl entspricht 2,3 v. H. der Bevölkerung der SBZ, während ein Wehrpflicht-Heer herkömmlich etwa 1 v. H. der Bevölkerung ausmacht. Im Herbst 1962 umfaßten die SB. 10 Panzer- und 10 mechanisierte Divisionen (mit rd. 7.500 Panzern, einschließlich der leichten); 1 Luftarmee (mit rd. 900 Flugzeugen); ferner viele Raketen-Einheiten. Teile der SB. führten im Sept. 1963 mit Truppen der SBZ, Polens und der Tschechoslowakei sechstägige Feldmanöver unter kriegsmäßigen Bedingungen durch. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 66 Besatzungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BeschlagnahmeSiehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Der Geburtshelfer und Hüter des kommun. Regimes waren und sind die SB. viel mehr als in Polen, Ungarn und anderen Satellitenstaaten. Die SED gibt die Abhängigkeit ihrer Herrschaft von den SB. offen zu; denn sie begeht seit 1950 den 8. Mai unter dem Titel Tag der Befreiung als staatlichen Feiertag. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten…
DDR A-Z 1965
Militärgerichtsbarkeit (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde über Anklagen wegen militärischer Delikte vor den ordentlichen Gerichten unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. Nunmehr richten sich Aufbau und Zuständigkeit der M. nach dem Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Auf[S. 284]gaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung) vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 71). Danach wird die M. „von dem Obersten Gericht, bei dem ein Kollegium für Militärstrafsachen gebildet wird, von den Militärobergerichten und Militärgerichten ausgeübt“. Die Gerichte für Militärstrafsachen werden als „Organe der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet, die als Teile des Gerichtssystems der „DDR“ zu arbeiten haben. Sie sollen durch ihre Tätigkeit die Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege in der Nationalen Volksarmee und den Organen des Wehrersatzdienstes verwirklichen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Kampf gegen die Angriffe auf die militärische Sicherheit und die Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft dieser Organe führen (§ 2). Die Leitung der Rechtsprechung liegt auch hier beim OG (Gerichtsverfassung). Die Militärgerichte sind nicht nur für die Rechtsprechung gegenüber Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, „die durch Spionage, Diversion oder Sabotage die militärische Sicherheit gefährden“ (§ 4). Die Militärrichter des OG werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer auf 4 Jahre gewählt. Für denselben Zeitraum werden die Richter der Militärobergerichte und der Militärgerichte auf Vorschlag des Nationalen Verteidigungsrates vom Staatsrat gewählt (§ 10). Anzahl und Einsatz der Militärrichter werden vom Minister für Nationale Verteidigung bestimmt (§ 11). Die die Richter wählenden Organe sind auch für ihre vorzeitige Abberufung zuständig. In den Stäben, Truppenteilen, Einheiten und Dienststellen der Nationalen Volksarmee und der Organe des Wehrersatzdienstes werden Militärschöffen auf die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 16). Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeit festgelegt (§ 19). Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zuständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Major/Korvettenkapitän oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Im Gegensatz zu den Bezirksgerichten haben die Militärobergerichte zwar auch ein Plenum, aber kein Präsidium. Für die Organisierung der Tätigkeit des MilOG und seines Plenums ist der Leiter des MilOG allein verantwortlich. Das MilOG-Plenum entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen der MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärsstrafsenate des Kollegiums des OG. Für die Revision der MilOG und MilG, die politische, fachliche und militärische Qualifizierung der Militärrichter ist die im Ministerium der Justiz neu gebildete Hauptabteilung Militärgerichte zuständig. Der Leiter dieser Hauptabteilung ist in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt. (Militärstaatsanwaltschaft, Militärstrafrecht, Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 283–284 Militärbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitarismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde über Anklagen wegen militärischer Delikte vor…
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Eisen- und Stahlindustrie (1965)
Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Es gibt keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7~v. H. bei einem Bevölkerungsanteil von 32 v. H. Die eisenschaffende Industrie hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß das SED-Regime — um den Einfuhrbedarf zu verringern — den Aufbau einer starken EuStI., der überraschend kurzfristig gelang, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der BRD. Wesentliche Produktionszahlen: Diese Entwicklung in der SBZ wurde ermöglicht durch den Aufbau neuer Eisen- und Stahlwerke: des Eisenhüttenkombinats Ost, der Eisenwerke West in Calbe/Saale, des Stahlwerks Brandenburg und des Edelstahlwerks Döhlen. Die Kapazität der EuStI. liegt jedoch weit unter dem Bedarf der metallverarbeitenden Industrien. Etwa 60 v. H. des Eisen- und Stahlbedarfs müssen in Form von Erzen, Schrott, Roheisen oder Walzstahl durch Importe abgedeckt werden. Die Mengenausbringung der sowjetzonalen Eisen- und Stahlwerke je Kopf der Beschäftigten beträgt z. Z. nur etwa 60 v. H. im Vergleich zur BRD. Die Kosten liegen entsprechend sehr viel höher als in der BRD. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 110 Eisenhüttenstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eiserner VorhangSiehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Es gibt keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und…
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Gaststättengewerbe (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe rechnen zum Handel und werden dort statistisch erfaßt. In der Entwicklung und der Warenzuteilung war das G. den gleichen Sozialisierungsmaßnahmen wie der Handel unterworfen. Das G., zu dem die verschiedenen Speisegaststätten, Betriebsgaststätten, Unterhaltungsgaststätten, Cafes, Bars, Weinrestaurants, Hotels, Werkküchen, Mensen und ähnliche Einrichtungen zählen, ist Bestandteil des Versorgungssystems und hat daneben noch zur kulturpolitischen Erziehung der Bevölkerung beizutragen. Unterstellt ist es dem Ministerium für Handel und Versorgung. Die Mitropa dagegen untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Ihr obliegt die gastronomische Betreuung im Reiseverkehr. Gefördert werden in den Saisonzeiten von Partei und Regime die Gaststätten für den Feriendienst des FDGB, an erster Stelle die Vertragsheime. Die Gaststätten machen vielfach in Aufmachung und auch in der Reichhaltigkeit der Speisekarten einen guten Eindruck, doch steht oft von jedem Gericht nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung. Um den Aufbau des Sozialismus voranzutreiben, wurde das Zonenregime zwangsläufig auf den Ausbau der Gaststätten und des Gaststättennetzes gestoßen. Es handelt sich nicht nur um eine Verbesserung im Angebot preiswerter Speisen, die in ihrer Vielfalt und Qualität jedoch nicht das Niveau der BRD erreichen, sondern vielmehr um eine Entlastung der Hausfrauen von wenig produktiver Hausarbeit, wie es die sowjetzonale Presse ausdrückt. Es geht dem System um einen zusätzlichen Arbeitseinsatz der Frauen, der sich bis 1970 anteilmäßig an der weiblichen Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter weiter erhöhen und rd. 70 v. H. überschreiten soll (Frauenarbeit). Deshalb propagiert man auch fertige und halbfertige Speisen zum Verkauf über die Straße. Die politische und [S. 147]kulturelle Aufgabe besteht zudem darin, bei ansteigender Freizeit durch Arbeitszeitverkürzung die Bevölkerung in den Gaststätten zur entsprechenden „Betreuung“ unter Kontrolle zu halten. Viele der rd. 2.000 Hotels mit etwa 40.000 Betten sind wegen Überalterung den gestiegenen Anforderungen nicht mehr gewachsen, aber die Lage auf dem Baumarkt und die Unterbindung der Privatinitiative lassen Kapazitätserweiterungen im Beherbergungsgewerbe nur beschränkt zu. Neubauten wurden aus Prestigegründen in Ost-Berlin, in der Messestadt Leipzig und in einigen anderen wirtschaftlich bedeutenden Städten errichtet. Neuerdings wurde in Magdeburg ein „Transithotel“ eröffnet, das Reisende aus der BRD mit Aufenthaltsgenehmigung für die Zone auf drei Tage ohne zusätzliche Genehmigung aufnehmen darf. Systembedingt genießen Gaststätten und Hotels von HO und Konsum Sonderstellung. Private Gaststätten, die dem Regime bedeutsam erscheinen, werden mehr und mehr zum Abschluß von Kommissionsverträgen oder zur Aufnahme von Staatsbeteiligungen gedrängt. Nach sowjetzonalen Angaben entfielen Ende 1963 von insgesamt 32.898 Gaststätten 30 v. H. auf Betriebe mit Kommissionsverträgen und 30,7~v. H. auf Privatbetriebe, die gegenüber 1958 einen Rückgang um 3,3 v. H. aufweisen. Aus dem Anteil von 45 v. H. privater Gaststätten an den kleinen Betrieben ohne Speisebetrieb ist zu schließen, daß die wirtschaftlich bedeutenderen bereits sozialisiert sind. Neue Konzessionen werden so gut wie gar nicht mehr erteilt, so daß die privaten Betriebe zusätzlich durch Überalterung der Inhaber ausscheiden. Der Anteil der Selbstbedienungsgaststätten ist mit 571 sehr gering. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 146–147 Gärtnerische Produktionsgenossenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GDSFSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe rechnen zum Handel und werden dort statistisch erfaßt. In der Entwicklung und der Warenzuteilung war das G. den gleichen Sozialisierungsmaßnahmen wie der Handel unterworfen. Das G., zu dem die verschiedenen Speisegaststätten, Betriebsgaststätten, Unterhaltungsgaststätten, Cafes, Bars, Weinrestaurants, Hotels, Werkküchen, Mensen und ähnliche Einrichtungen zählen, ist Bestandteil des Versorgungssystems und…
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Bodenreform (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die sog. B. erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Die B. wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit“. Entschädigungslos enteignet wurden alle Privatbetriebe über 100 ha Betriebsfläche sowie Betriebe von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“. Mit der Enteignung war die Vertreibung der ehemaligen Besitzer und ihrer Familien verbunden. Die Gutshäuser wurden zum großen Teil als „Wahrzeichen des Feudalismus“ abgerissen. Bis 1. 1. 1949 wurden aus Privatbesitz über 100 ha 7.112 Güter mit 2,5 Mill. ha, aus Privatbesitz unter 100 ha 4.278 Betriebe mit 124.000 ha enteignet. Zusammen mit dem Landbesitz des Staates, der Länder, Provinzen, Städte und Gemeinden ergaben sie einen Bodenfonds von rund 3,22 Mill. ha land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Dieser Bodenfonds wurde verteilt: an 119.530 landlose Bauern und Landarbeiter 924.365 ha; an 89.529 Vertriebene 754.976 ha; an 80.404 landarme Bauern 270.949 ha; an 45.403 Kleinpächter 43.969 ha; an 169.427 Arbeiter und Handwerker 111.203 ha; an 39.786 Altbauern (Waldzulagen) 60.140 ha. Rund 550 Betriebe wurden als Spezialbetriebe für Saatzucht-, Tierzucht- und Forschungszwecke in „Volkseigentum“ übergeführt (Volkseigene Güter). Das den Bodenempfängern durch die B. zugeteilte Land war von ihnen zu bezahlen; der Preis je ha betrug den Gegenwert von etwa 1.000–1.500 kg Roggen; der Preis für Waldstücke wurde den örtlichen Verhältnissen entsprechend von der Bodenkommission festgesetzt. Bezahlung konnte in bar oder natura in Raten bis zu 20 Jahren erfolgen. B.-Land darf weder ganz noch teilweise verkauft werden, es ist auch nicht teil- oder verpfändbar. Über die Landzuteilung wurde eine Urkunde ausgehändigt. Die neuen Besitzverhältnisse wurden grundbuchamtlich festgelegt, die Grundbuchblätter über die früheren Eigentumsverhältnisse amtlich verbrannt. Gem. Befehl 209 der SMAD sollte durch ein B.-Bauprogramm die Errichtung von Gehöften für rd. 209.000 Neubauern (Bauer) mittels Baumaterial- und Kreditbereitstellung ermöglicht werden. Unüberwindbare Schwierigkeiten der Materialbeschaffung haben die Verwirklichung dieses Programms verhindert, das ohnehin durch die seit 1952 offen auf die Kollektivierung gerichtete Zielsetzung gegenstandslos wurde. (Agrarpolitik) Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 78 Bobrowski, Johannes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodenschätzeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die sog. B. erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Die B. wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale…
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Frauenarbeit (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art.~7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2), die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter seien verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am Arbeitsprozeß teilzunehmen, ihre schöpferischen Fähigkeiten zu entwickeln. Zugleich sollen sie „ihrer hohen gesellschaftlichen Aufgabe“ als Mütter gerecht werden. Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung der Wirtschaftspläne als notwendig. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl beträgt etwa 45 v. H. (1964 waren 70 v. H. aller arbeitsfähigen Frauen berufstätig.) Auch in typischen Männerberufen werden Frauen beschäftigt. Wegen des Arbeitskräfte-Problems wird die Halbtagsarbeit für Frauen mit Familie in zunehmendem Maße propagiert (Hausfrauenbrigaden). Nachtarbeit ist zulässig. Der besondere Arbeitsschutz für Frauen ist stark eingeschränkt. Zwar ist die F. für eine ganze Reihe von Tätigkeiten verboten, doch gilt das Verbot nicht, wenn die Produktionstechnik die Frauen angeblich nicht gefährdet. Der Schutz für schwangere und stillende Mütter beschränkt sich auf das Verbot von Arbeiten, „die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle Leben und Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes gefährden könnten“ (§~129 Abs.~2 des Gesetzbuches der Arbeit). Stillenden Müttern sind lediglich für die Dauer von höchstens 6 Monaten nach der Niederkunft täglich 2 Stillpausen von je 45 Minuten ohne Lohnausfall zu gewähren (§ 22 a.a.O.). (Arbeitspolitik, Familienpolitik, Mutterschutz, Unterhalt, Gleichberechtigung der Frau) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 139 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FrauenausschüsseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art.~7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2), die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter seien verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am…