DDR A-Z 1965

Republikflucht (1965)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 365]Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO, später kam noch der Begriff Abwerbung hinzu. Etwa seit Juni 1961 verschwand der Begriff R. mehr und mehr. In Vorbereitung der Maßnahmen des 13. August wurde von „Kopfjägern“ und Menschenhändlern gesprochen. Nach der „VO über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Westberlin“ vom 25. 1. 1951 (GBl. S. 53) mußte jeder Bewohner der SBZ, der nach Westdeutschland oder West-Berlin übersiedelt, seinen Personalausweis an die Volkspolizei zurückgeben. Nichtbeachtung dieser Vorschrift war mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Nach der „VO über die Personalausweise“ vom 23. 9. 1963 (GBl. II, S. 700) haben „Personen, die in der Deutschen Demokratischen Republik ihren Wohnsitz haben und das Gebiet der DDR für ständig verlassen, ihren Personalausweis vor der Abreise bei der zuständigen Dienststelle der Deutschen ➝Volkspolizei abzugeben. Die Deutsche Volkspolizei und die Grenzkontrollorgane haben das Recht, Personalausweise von Personen, die zeitweilig die DDR verlassen, einzuziehen“. Nichtabgabe des Personalausweises ist nach § 13 der VO mit Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren, Geldstrafe oder öffentlichem Tadel bedroht. Mit dieser Regelung besteht der gesetzliche Zustand fort, der bereits durch VO vom 29. 10. 1953 (GBl. S. 1090) geschaffen worden war. Daneben hat die Volkskammer am 11. 12. 1957 mit dem „Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes“ (GBl. S. 650) einen selbständigen Tatbestand zur Bestrafung der R. geschaffen: „Wer ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet der DDR verläßt …, wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Vorbereitung und Versuch sind strafbar.“ Mit dieser gesetzlichen Neuregelung wurde das in der Verfassung garantierte Grundrecht der Freizügigkeit und das Recht auf Auswanderung endgültig beseitigt. Im Gegensatz zum früheren Zustand kann seitdem schon jede tatsächliche oder vermeintliche Vorbereitungshandlung zum Verlassen der SBZ wie das vollendete Delikt der R. mit Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet werden (Paßwesen). Der „Republikflüchtige“ verliert praktisch sein zurückgelassenes Vermögen (Flüchtlingsvermögen). Personen, die Bürgern der „DDR“ bei der R. behilflich sind, werden wegen Abwerbung als Menschenhändler zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Nach Errichtung der Mauer in Berlin ist in der sowjetzonalen Rechtsprechung von R. kaum noch die Rede. Versuchte R. wird seitdem häufig als Terrorismus oder versuchter „Grenzdurchbruch“ bezeichnet und unter Anwendung des § 17 StEG mit langjähriger Zuchthausstrafe geahndet. Durch § 2 des Staatsratserlasses vom 21. 8. 1963 (GBl.~I, S. 128) (Rückkehrer) wird „Bürgern der DDR, die vor dem 13. 8. 1961 unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen außerhalb der DDR Aufenthalt genommen haben, für diese Gesetzesverletzung Straffreiheit gewährt“. Zu beachten für alle Zonenflüchtlinge ist, daß sich der Strafverzicht ausschließlich auf das Delikt der R. beschränkt. Strafbare Handlungen, die vor, während oder nach der Flucht („Hetze“!) begangen sind, bleiben weiterhin verfolgungsfähig. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 365 Reproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reserven, Dörfliche

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 365]Bezeichnung für das fluchtartige Verlassen der „DDR“, zunächst nur Ausdruck des Pj., seit 11. 6. 1953 amtlicher Ausdruck in Gesetzen und VO, später kam noch der Begriff Abwerbung hinzu. Etwa seit Juni 1961 verschwand der Begriff R. mehr und mehr. In Vorbereitung der Maßnahmen des 13. August wurde von „Kopfjägern“ und Menschenhändlern gesprochen. Nach der „VO über die Rückgabe deutscher…

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Kampfgruppen (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie errichtet und anfangs als Betriebskampfgruppen bezeichnet. Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen ➝Volkspolizei waren als Ausbilder tätig. Seit April 1954 werden auch zuverlässige Parteilose eingestellt. In einem „Beschluß über die Organisierung und Ausbildung der Kampfgruppen“ (s. „Neuer Weg“ Nr. 11/1955) nennt das Politbüro als Vorbilder der K. die „Arbeiterbataillone der Tschechoslowakei … 1948“, die „proletarischen Kampfverbände“ der Aufstände gegen die Weimarer Republik 1919 bis 1923 und die Internationalen Brigaden der rotspanischen Armee. Die K. sollen, so heißt es, zu „kampfkräftigen Einheiten — zu Arbeiterbataillonen — entwickelt werden“. Nach dem Volksaufstand in Ungarn verlangte das ZK der SED (14. 11. 1956) eine besonders „gründliche Ausbildung im Orts-, Straßen- und Häuserkampf“. Die K. lösen, so wurde betont, ihre Aufgaben „gemeinsam mit den Polizeikräften und erforderlichenfalls mit den Einheiten der Nationalen Volksarmee“. — Ein Urteil des Kreisgerichts Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) bezeichnet am 2. 5. 1957 die K. als Staatseinrichtung im Sinne des § 131 des Strafgesetzbuches. SED-Mitgl. und zuverlässige Parteilose im Alter von 25 bis 60 Jahren werden von den örtlichen SED-Parteileitungen dienstverpflichtet. (Frauen werden nur als Sanitäterinnen eingesetzt) Die K.-Kommandeure und -Unterführer werden teils von der NVA, teils in besonderen Schulen ausgebildet. Auch ehemalige Offiziere des NVA werden in die Stäbe der K. aufgenommen, um das K.-Führerkorps zu heben. Verantwortliche Ausbilder sind Instrukteure der VP, die SED-Mitgl. sein müssen. Polit[S. 212]kommissar einer jeden Einheit der K. ist der Sekretär der zuständigen Parteileitung. Ausbildung: 4 Stunden wöchentlich, zusätzlich zur Arbeitszeit, an Infanteriewaffen und im Gelände. Die Waffen der K. zu denen auch mittelschwere Infanterie-Begleitwaffen kommen (Schützen-Panzerwagen, schw. MG, schw. Granatwerfer, Pak), werden von der Vopo aufbewahrt. Seit Jan. 1958 bilden die über 55 Jahre alten Männer der K. eine K.-Reserve, nur für örtl. Einsätze bestimmt. — Wie bei allen Bewaffneten Organen der SBZ und bei der GST findet eine sorgfältige Politschulung statt. Seit 1957 tragen die K. graue zweiteilige Uniformen nach Art der NVA. — Der Eid der K. lautet: „Ich bin bereit, als Kämpfer der Arbeiterklasse die Weisungen der Partei zu erfüllen, die DDR, ihre sozialistischen Errungenschaften jederzeit mit der Waffe in der Hand zu schützen und mein Leben für sie einzusetzen. Das gelobe ich.“ („Der Kämpfer“, 1959, Nr. 6) Die polit. Leitung der K. liegt bei der Abt. Sicherheit des ZK der SED. Militärisch leitet sie ein Einsatz-Stab im Ministerium des Innern. — Die K. je eines Bezirkes befehligt ein Bezirks-Stab, der zur Bezirksbehörde der DVP (BDVP) gehört. Die K. je eines Kreises leitet ein Kreis-Stab (bei dem VP-Kreisamt). — Seit Herbst 1959 werden neben den allgemeinen (leichten) Bataillonen, die aus je 3 Schützen-Hundertschaften (= Komp.) bestehen, schwere „Bezirks-Reserve-Bataillone“ gebildet. Sie haben je 2 mot. Schützen-Hdsch. und eine schwere Hdsch. (1 Zug Granatwerfer, 1~Zug Pak, 1~Zug sMG), dazu oft 1~Stabs-Hdsch. (je 1~Zug Pioniere, Funker, Fernsprecher). Die schw. Bataillone unterstehen direkt dem zuständigen Bezirks-Stab. — Im Frühjahr 1964 gab es 102 schw. Bataillone, ferner 27 selbständige schw. Hdsch. An größeren Übungen der K. nehmen oft Einheiten der Vopo und GST teil, ferner der Bereitschaftspolizei und der NVA. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht für die NVA (Jan. 1962) hat in keiner Weise zu einer Verminderung der K. geführt. — Die K. sind eine Miliztruppe; sie haben den Wert einer Truppe der territorialen Verteidigung und ergänzen darin die NVA. Stärke: rund 320.000, davon einsatzfähig: 150.000. — Seit 1957 gibt das ZK der SED für Politschulung und Ausbildung das Monatsblatt „Der Kämpfer — Organ der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (Verlag des MdI) heraus. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 211–212 Kampagne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kampflied

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie errichtet und anfangs als Betriebskampfgruppen bezeichnet. Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen ➝Volkspolizei waren…

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Arbeit und Löhne, Kommission für (1965)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 1. Im Herbst 1963 bei der Staatlichen ➝Plankommission durch Umbildung anderer Institutionen gebildetes oberstes Regierungsorgan für alle Fragen der Arbeitspolitik. Nach dem Statut der Staatlichen Plankommission vom 16. 4. 1964 hat die K. Grundsatzmaterialien auf dem Gebiet Arbeit und Löhne, die für die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft von Bedeu[S. 25]tung sind, auszuarbeiten und perspektivische Grundfragen auf diesem Gebiet vorzubereiten. Literaturangaben Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. 2. KfAuL. gibt es bei den Volkseigenen Betrieben. Hier bildet die BGL diese Kommission. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im Betriebskollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Entlohnung, der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie der Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und der richtigen Eingruppierung der Arbeiter und Angestellten in die Lohn- und Gehaltsgruppen. Sie soll ferner Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden und zur Entwicklung neuer Prämiensysteme (Prämienwesen) machen. Daneben soll sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Lohnfonds und des Arbeitskräfte- und Stellenplans überwachen und für die sozialistische Arbeitsdisziplin kämpfen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 24–25 Arbeit und Löhne, Komitee für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 1. Im Herbst 1963 bei der Staatlichen ➝Plankommission durch Umbildung anderer Institutionen gebildetes oberstes Regierungsorgan für…

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Laienkunst (1965)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen sozialistischen Arbeitens, das moralische Antlitz des neuen Menschen seinen künstlerischen Ausdruck im Schreiben, Malen, Zeichnen, Musizieren, Komponieren, Filmen, Fotografieren finden“. Vor allem Laienspiel, Tanz und Kabarett, aber auch Sprechchor und Chorgesang fördern in den von Staat und Partei protegierten Arbeitsgemeinschaften die Vergesellschaftung des Gemeinschaftserlebens, in Stoffen von meist plumper Tendenz die ideologische Ausrichtung auf den „Aufbau des Sozialismus“, auf die Politik des sowjetisch geführten Ostblocks und den Fünf- bzw. Siebenjahrplan. Da auch die „Berufskunst“ den gleichen Zwecken zu dienen hat und dem Dilettantismus breiten Raum gewährt, sind die Grenzen zwischen Kunst und L. kaum mehr erkennbar, sie werden auch durch die „Bewegung“ der schreibenden ➝Arbeiter und ähnliche Aktionen auf dem Gebiet der bildenden Kunst, der Musik, des Theaters bewußt verwischt. Ein Unterschied zwischen L. und Volkskunst, die ihrem Wesen nach nicht manipulierbar und politisch verwertbar ist, wird geleugnet, die L. sogar meist als Volkskunst bezeichnet. Sowjet. Werke und Vorbilder beeinflussen die Programme der laienkünstlerischen kulturellen Massenarbeit, zwischenbetriebliche, innerdeutsche (Arbeiterfestspiele) und internationale Wettbewerbe (vor allem im Rahmen der sog. Weltjugendfestspiele) dienen der Kontrolle des „gesellschaftl. Effektes“. „Die wachsende Volkskunstbewegung verlangt eine koordinierte straffe Leitung“; ihr dient vor allem das Zentralhaus für Kulturarbeit (früher: Zentralhaus für Volkskunst) in Leipzig. Unter seiner Anleitung arbeitet seit 1963 eine Spezial-(Fern-) Schule für „Leiter im künstlerischen Volksschaffen“, die mit staatl. Anerkennung als Zirkel- oder Gruppenleiter abschließt. (Betriebskultur, Agitprop, Agitprop-Gruppen, Volkskunstschulen, Volksmusikschulen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 249 Lager A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landambulatorium

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die „allseitige künstlerisch-schöpferische Betätigung des werktätigen Volkes“, die „Wesenszug des neuen sozialistischen Menschen“ werden soll, wird in der SBZ ebenso wie in der SU in weitem Umfange den Zwecken der Agitation und Propaganda dienstbar gemacht. Nach der Entschließung der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED sollen jene „neuen Formen“ der L. gefördert werden, „in denen das Erlebnis des gemeinsamen sozialistischen…

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Wissenschaft (1965)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Der Bolschewismus behauptet, daß der Marxismus-Leninismus die höchste Stufe wissenschaftlicher Erkenntnis sei. An diesem Gerüst (Philosophie) haben sich daher alle Fachdisziplinen zu orientieren. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der parteilichen Ordnung, der Mobilisierung und „Anleitung“ der Machtunterworfenen und der Bekämpfung des „Klassenfeindes“. Die theoretische Grundlage der kommun. W. ist der Dialektische und Historische Materialismus. Die dialektische Methode gilt als die Universalmethode für alle Fach-W. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit des Denkens, sind die Wissenschaftler gezwungen, die kommun. Machtordnung und ihre Ideologie bedingungslos zu bejahen. Jede Abweichung von diesem Prinzip unter Berufung auf die Objektivität der W. wird als bürgerlicher Objektivismus bekämpft. Das ebenfalls verbindliche Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis zielt auf den bewußten Einsatz der W. für die Erhaltung des bolschewistischen Staates und für die Stärkung seiner wirtschaftlichen Produktionskraft. (Koexistenz, Wirtschaft) Die marxistisch-leninistische W. unterscheidet zwischen Natur- und Gesellschafts-W. Während die Natur-W. im bolschewistischen Machtbereich den Zusammenhang mit der internationalen Forschung zu wahren versuchen, haben sich die bolschewistischen Gesellschaftswissenschaften weitgehend von ihr getrennt. Die Institutionen des bolschewistischen W.-Betriebes sollen die Verwandlung der W. in ein Werkzeug der kommun. Herrschaft sicherstellen. Träger der Kontrolle der W. sind in erster Linie die Organisationen der SED vom Politbüro bis zu den SED-Betriebsgruppen an Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten. Die Kompetenz, grundlegende politisch bedeutsame Leitsätze und Theorien der W. zu ändern, besitzen in letzter Instanz nicht die Gelehrten, sondern die führenden politischen Gremien insbesondere der KPdSU und die internationalen Kon[S. 488]ferenzen der Spitzen der bolschewistischen Parteien. Um der Macht- und Wirtschaftspolitik dienstbar zu sein, wird die W., besonders die Forschung, genauso wie die ökonomische Produktion und in engstem Zusammenhang mit ihr, einer umfassenden Planung unterworfen. Besonders seit Anfang 1958 — SED-Hochschulkonferenz — sucht man die Bolschewisierung von W. und Hochschule zu beschleunigen. Die wesentlichen Träger der Planung der W. sind das ZK, die Staatliche Plankommission, der im Ministerrat verankerte Deutsche ➝Forschungsrat, das Staatssekretariat für Hoch- und Fachschulwesen und die Deutsche ➝Akademie der Wissenschaften. Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. *: Universitäten und Hochschulen in der Sowjetzone. 4., erw. Aufl. (FB) 1964. 69 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 487–488 Wismut-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftler des Volkes, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Der Bolschewismus behauptet, daß der Marxismus-Leninismus die höchste Stufe wissenschaftlicher Erkenntnis sei. An diesem Gerüst (Philosophie) haben sich daher alle Fachdisziplinen zu orientieren. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der parteilichen Ordnung, der…

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Oelßner, Fred (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 27. 2. 1903 in Leipzig als Sohn eines Gewerkschaftsfunktionärs. 1917 USPD, 1920 KPD, Bezirksleiter des KJVD Halle/Merseburg, Teilnahme am mitteldeutschen Aufstand, bis 1926 Mitarbeiter des ZK der KPD und Redakteur versch. KP-Zeitungen. 1926–1932 Studium der Politökonomie in Moskau. Bis Ende 1933 illegale Arbeit in Deutschland, bis 1935 für die Komintern in Prag u. Paris, anschl. Lehrer an der Lenin-Schule in Moskau. Wegen ideologischer Fehler von 1935 bis 1940 Arbeit in einer Papierfabrik, während des Krieges unter dem Namen Larew Leiter der Deutschland-Abt. des Moskauer Rundfunks. 1945 Leiter der Agitprop-Abt. des ZK der KPD, später der Abt. Parteischulung im Parteivorstand der SED. Seit 1947 Mitgl. des Parteivorstandes bzw. des ZK der SED, 1949–1950 Mitgl. des Kleinen Sekretariats des Politbüros, ab 1950 Mitgl. des Politbüros, außerdem von 1950 bis 1955 Sekretär für Propaganda des ZK und bis Okt. 1956 Chefredakt. der theoretischen Zeitschrift der SED, „Einheit“. 24. 11. 1955 stellv. Ministerpräsident und Vors. der Kommission für Fragen der Konsumgüterproduktion und der Versorgung der Bevölkerung beim Präsidenten des Ministerrats. 6. 2. 1958 wegen Kritik an der Wirtschafts- und Landwirtschaftspolitik des Ulbricht-Flügels im Politbüro aus diesem Gremium ausgeschlossen und von seinen Funktionen im Staatsapparat entbunden. Danach Direktor der Sektion für Wirtschaftswissenschaften bei der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, im April 1961 als Sekretär der Klasse Philosophie, Geschichte, Staats-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften gewählt. Im Sept. 1959 wurde O. erneut zu einem schriftlichen Schuldbekenntnis gezwungen. Er bereute seine „opportunistischen“ Auffassungen und seine„politische Blindheit“ in den Jahren 1956/57. (Säuberungen, Revisionismus.) Vom 7. 10. 1949 bis 12. 3. 1958 Abg. der Volkskammer. Galt lange Zeit als führender Parteiideologe der SED, Verfasser zahlreicher theoretischer Schriften. Heute Direktor des Instituts für Wirtschaftswiss. der Deutschen Akademie der Wiss. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 311 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/oelssner-fred-larew verwiesen. ÖLB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oma-Bewegung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 27. 2. 1903 in Leipzig als Sohn eines Gewerkschaftsfunktionärs. 1917 USPD, 1920 KPD, Bezirksleiter des KJVD Halle/Merseburg, Teilnahme am mitteldeutschen Aufstand, bis 1926 Mitarbeiter des ZK der KPD und Redakteur versch. KP-Zeitungen. 1926–1932 Studium der Politökonomie in Moskau. Bis Ende 1933 illegale Arbeit in Deutschland, bis 1935 für die Komintern in Prag u. Paris, anschl. Lehrer an der Lenin-Schule in Moskau.…

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Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) (1965)

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für Sowjet. Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die Mitgliedschaft zur DSF gilt als Mindestforderung zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“. Die DSF wird auch als Antreiber in den Betrieben eingesetzt. Der ZV der DSF beschloß am 15. 3. 1963 Richtlinien über „neue Aufgaben“ der DSF. Danach soll sie „eng mit anderen Massenorganisationen, vor allem mit den Gewerkschaften, der KdT und der FDJ sowie mit den staatlichen Leitungen zusammenarbeiten und die bewährten Formen zur Auswertung der Erkenntnisse der sowjetischen Wissenschaft und Technik und der Erfahrungen der sowjetischen Neuerer weiterentwickeln“. Sie soll „durch eine kämpferische und überzeugende Agitations- und Propagandaarbeit zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen beitragen“. Dazu sollen vor allem dienen: „a) Popularisierung der großen Erfolge der Sowjetunion beim Aufbau des Kommunismus … b) Erläuterung der Politik der friedlichen Koexistenz und des Ringens der Sowjetunion für die allgemeine und vollständige Abrüstung … c) Festigung des sozialistischen Patriotismus und der Überzeugung von der Lebensnotwendigkeit der brüderlichen Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion.“ Der VI. Kongreß der DSF im März 1958 bezeichnete die DSF als „einen kämpfenden Teil der NF“. Präsident der DSF war vom 19. 6. 1950–30. 3. 1958 Friedrich Ebert (SED), dann Georg Handke (SED) bis 7. 9. 1962. Seit 15. 3. 1963 Johannes Dieckmann. Am 30. 3. 1958 wurde Fritz Beyling (SED) zum 1. Vors. des Sekretariats des Zentralvorstandes gewählt. Vom 15. 3. bis 12. 9. 1963 war dies Kurt Heutehaus (SED), seitdem Franz Fischer (SED). Im Besitz der DSF ist der Verlag „Kultur und Fortschritt“. — Die DSF verleiht die Johann-Gottfried-Herder-Medaille für vorbildliche Leistungen bei der Vermittlung und Erlernung der russischen Sprache und für gute Arbeit im Sinne der DSF. Die DSF gibt an, 3,52 Mill. Mitglieder zu haben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 93 Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für Sowjet. Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden…

DDR A-Z 1965

Jugendweihe (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Pseudosakraler, atheistischer Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der Parteilich[S. 207]keit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Bolschewismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet. Literatur; aus ihm und aus den Anweisungen für die Leiter geht der atheistische Charakter der Jugendstunden eindeutig hervor. Bei der J. verpflichten die Jugendlichen sich durch ein förmliches Gelöbnis, ihre „ganze Kraft für die große und edle Sache des Sozialismus einzusetzen“ und „mit dem Sowjetvolk und allen friedliebenden Menschen der Welt den Frieden zu sichern und zu verteidigen“ (Frieden). Die Veranstaltungen werden von Ausschüssen getragen, in denen die SED vorherrscht, und von „Betriebsaktivs (Aktiv) für J.“ unterstützt. Die J. soll freiwillig und mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich verstehen maßgebliche sowjetzonale Kommentare die J. als eine Verpflichtung auf die materialistische Weltanschauung und den Atheismus, und die Teilnahme aller Kinder an den Jugendstunden und der J. wird durch massiven Druck (vor allem über die Volksbildungsabt. der Räte) erzwungen (vgl. Rede Ulbrichts in Sonneberg vom 29. 9. 1957); nach dem Jugendgesetz von 1962 (Jugend) ist die J. „ein fester Bestandteil der Vorbereitung der jungen Menschen auf das Leben und die Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft“, und zumal in den Städten kann sich nur noch ein geringer Prozentsatz der Jugendlichen diesem Zwang entziehen. Eine vom zentralen Ausschuß für J. 1961 veröffentlichte Materialsammlung bezeichnet die J. als „wichtiges Element im System der sozialistischen Bildung und Erziehung“ und als „festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserem Arbeiter- und Bauernstaat“. Im Sinne der seit 1957 unverkennbaren Tendenz, das Weltanschauungsmonopol des kommun. geführten Regimes durchzusetzen („es gibt keine ideologische Koexistenz“), sollen die kirchlichen Feste und Amtshandlungen durch ein atheistisches Feierjahr und atheistische Weihehandlungen ersetzt und verdrängt werden. Bei den J.-Feiern erhalten die „Weihlinge“ seit 1954 (mit Ausnahme des Jahres 1957) meist ein „Sammelwerk zur Entwicklungsgeschichte von Natur und Gesellschaft“ mit dem Titel „Weltall, Erde, Mensch“, mit dem man das Weltbild der jungen Generation im Sinne des Historischen Materialismus zu bestimmen sucht. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. (Namensweihe, sozialistische ➝Eheschließung, sozialistisches ➝Begräbnis, Stalinstadter Dokument) Literaturangaben Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 206–207 Jugendstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendwerkhöfe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Pseudosakraler, atheistischer Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der Parteilich[S. 207]keit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Bolschewismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf…

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Kredite (1965)

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bisher für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems wird jedoch in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII. Parteitag — verstärkt die Möglichkeit diskutiert, Investitionen durch langfristige K. zu finanzieren, um einen „höchstmöglichen Nutzen der Investitionen, eine höhere Verantwortlichkeit des Betriebsleiters und eine größere Sparsamkeit in den Betrieben“ zu erreichen. Den kurzfristigen K. kommt eine sehr große Bedeutung zu, da die VEW absichtlich nur teilweise mit eigenen Mitteln zur Finanzierung des Betriebsablaufes ausgestattet ist. Sie ist also gezwungen, ständig K. in Anspruch zu nehmen, die für die einzelnen Finanzierungsobjekte genau genormt sind. Seit 1. 6. 1964 werden auf Grund einer K.-VO (GBl. II, Nr. 35) folgende kurzfristige K. gewährt: Richtsatzplan-K. zur Finanzierung des geplanten Produktionsablaufs (für Vorräte, Betriebsstoffe, Halb- und Fertigwaren), Vorzugs-K. für Maßnahmen, die zu einer besonders wirtschaftlichen Erfüllung und Übererfüllung der Planaufgaben führen, Zwischen-K. zur Sicherung der Finanzierung der Durchführung von Investitions- und Reparaturplänen, Sonder-K. zur Finanzierung von Überplanbeständen, Überbrückungs-K. zur Abdeckung von Mindergewinnen und außerplanmäßigen Verlusten (Finanzschulden), Zahlungs-K. und Liquiditäts-K. zur Beseitigung von Liquiditätsschwierigkeiten. Daneben werden im Zusammenhang mit den verschiedenen Verrechnungsverfahren RE-K. (Rechnungseinzugsverfahren), FE-K. (Forderungseinzugsverfahren) u. K. zur Akkreditivgestellung (AK-Verfahren) gewährt. Diese umständliche Spezifizierung hat den Sinn, die Betriebe bis hinunter zu den einzelnen Produktionsverfahren und besonders deren Bestandshaltung zu kontrollieren. Planwidrigkeiten sollen durch Sonder-, Überbrückungs-, Liquiditäts- und Zahlungs-K. mit hohen Zinsen (bis zu 10% — Normalzins 2–3,5%) vermieden werden. Zur weiteren Einflußnahme sind auch die K.-Bedingungen seit 1. 6. 1964 neu geregelt. Höhe, Zweck, Frist und Zinshöhe sind dem K.-Ziel anzupassen. Zusätzliche Garantien und Sicherungen können von K.-Nehmern mit mangelhafter „Kreditdisziplin“ verlangt worden. Alle K.-Beziehungen sind ab 1. 6. 1964 vertraglich zu regeln. Innerhalb der K.-Organisation nehmen die sog. Rationalisierungs-K. eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Deutschen ➝Notenbank für Maßnahmen zur Mechanisierung und Rationalisierung des Produktionsprozesses bereitgestellt. Die Hergabe dieser K. ist an den vorherigen Nachweis darüber gebunden, daß die damit finanzierten Investitionen innerhalb von 2 Jahren einen zusätzlichen Nutzen bringen, der die Rückzahlung der K. in diesem Zeitraum erlaubt. Für die sozialistischen Genossenschaften werden kurzfristige und langfristige K. entsprechend den Auflagen der Volkswirtschaftspläne gewährt. Für die private Wirtschaft sind im allgemeinen K. nicht zu erhalten. Private Industriebetriebe werden auf Staatsbeteiligungen (halbstaatliche Betriebe) verwiesen. Hergabe und Kontrolle der K. sind Aufgabe der zuständigen Banken. b) Während die Propaganda behauptet, die BRD sei im Gegensatz zur SBZ stark an das Ausland verschuldet, zeigt ein Blick auf die Tatsachen, daß das Verhältnis genau umgekehrt ist: Die BRD gibt in hohem Maße K. an Entwicklungsländer und internationale Institutionen (z. B. die Weltbank), während die SBZ gezwungen ist, ständig größere K. von der SU zu erbitten. Von K.-Transaktionen der SU an die SBZ sind bekannt: Die Tabelle zeigt, daß die SBZ seit 1952 mindestens K. in Höhe von — umgerechnet — rd. 4,7~Mrd. DM Ost von der SU erhalten hat und daß sie heute in Höhe von über 3,7~Mrd. DM Ost verschuldet ist. Darüber hinaus ist die SBZ seit Jahren bemüht, von der BRD K. zu erhalten. Die Bereitschaft der Bundesregierung hierzu ist grundsätzlich vorhanden; jedoch ist die K.-Gewährung davon abhängig, daß der Bevölkerung Mitteldeutschlands größere persönliche Freiheiten eingeräumt werden. [S. 236]Hierzu war die SBZ-Regierung jedoch bis heute nicht bereit. Auf der anderen Seite ist die SBZ nur in sehr bescheidenem Maße K.-Geber. Folgende K. an sozialistische Länder sind von der SBZ bisher zugesagt worden, wobei nicht bekannt ist, ob die Zusagen bereits realisiert worden sind: Ferner hat die SBZ noch Waren-K. in Höhe von 31 Mill. Dollar an Entwicklungsländer zugesagt (Stand: 1963), von denen ebenfalls nicht bekannt ist, inwieweit sie bis heute tatsächlich gewährt wurden. Der Betrag verteilt sich auf folgende Länder: Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 235–236 Krauss, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreis

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bisher für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems wird jedoch in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII.…

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1965: T, U, Ü, V

Tag der Aktivisten Tag der Befreiung Tag der Bereitschaft TAN Tanz Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen TASS Tausenderbewegung Tauwetter Technik Technik, Amt für Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Fonds für Technik, Kammer der Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Kontroll-Organisation (TKO) Technische Normen Technologie Territoriale Verwaltung Territorialprinzip Terrorismus Textilindustrie TGL Thälmann, Ernst Thälmann-Pioniere Theater Theodor-Neubauer-Medaille Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thiessen, Peter-Adolf Thüringen Tierärzte Tierarzt, Verdienter Tierzucht Tisch, Harry Titel Titoismus TKO Todeserklärung Todesstrafe Toeplitz, Heinrich TOM Tonnenideologie Torgau Totalitarismus Toto Touristik Transportpolizei Trapo Trawopolnajasystem Treue Dienste, Medaille für Treuhandbetriebe Trotzkismus Truppenstärken Überbau Überplanbestände Übersiedlung in die Bundesrepublik Überstunden Ulbricht, Walter Ultras Umgehungsbahn Umlaufmittel Umsiedler Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands Unfälle Unfallversicherung, Individuelle Universitäten Unterhaltspflicht Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion Unterstellung Untersuchungshaft Untersuchungsorgane Uraltguthaben Uranbergbau Urheberrecht Urlaub USPD Vallentin, Maxim VAN Vaterländischer Verdienstorden VdgB VDJ VDK VDP VE VEAB VEB VEB-Plan VEG VEH Verband der Deutschen Journalisten Verbandsauftrag Verbesserungsvorschlag Verbrauchsabgaben Verdienstmedaille Vereine Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) Vereinigung organisationseigener Betriebe Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut (VVB Saat- und Pflanzgut) Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht (VVB Tierzucht) Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die Verfassung Verflechtungsbilanzen Verfügungsfonds Vergesellschaftung Verkaufsnormen Verkehr Verlagswesen Verlöbnis Verluste Vermessungs- und Kartenwesen Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven, Staatliches Vermögenseinziehung Verner, Paul Verner, Waldemar Verrechnungseinheiten Verrechnungsverfahren Versachlichung Versandhandel Versicherung der Volkseigenen Betriebe Versicherungs-Anstalt, Deutsche Versöhnlertum Versorgung Versorgungskontore Versorgungsplan Verteidiger Verteidigungsgesetz Verteidigungsrat, Nationaler Vertragsgericht, Staatliches Vertragsgesetz Vertragssystem Vertrauensmann Vertriebene Verwaltung Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsneugliederung Veteranenklubs VEW VF-Verfahren Viehaufzucht- und Mastverträge Viehhalteplanung Vieweg, Kurt VOB Volk Volksarmee, Nationale Volksaufstand Volksbefragung Volksbegehren Volksbuchhandel Volksdemokratie Volkseigene Betriebe (VEB) Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) Volkseigene Güter (VEG) Volkseigene Industrie Volkseigene Wirtschaft Volkseigentum Volkseigentums, Amt zum Schutze des Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des Volkseinkommen Volksentscheid Volksfront Volkshochschulen Volkskammer Volkskongreß Volkskontrolle Volkskorrespondent Volkskunst Volkskunstschulen Volksmusikschulen Volkspolizei, Deutsche Volkspolizeihelfer Volkspolizeikreisamt Volksrat, Deutscher Volksrichter Volkssolidarität Volksvertretungen Volkswald Volkswirtschaftsplan Volkswirtschaftsrat Volkszählung Vollendung des Sozialismus Vollgenossenschaftlich Volljährigkeit Vopo Vormilitärische Ausbildung Vormundschaft Vorpommern Vorratsnormen Vorschlagswesen Vorschulerziehung VP VPH VPKA VP-See VVB VVB Forstwirtschaft VVEAB VVG VVN VWR

Tag der Aktivisten Tag der Befreiung Tag der Bereitschaft TAN Tanz Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen TASS Tausenderbewegung Tauwetter Technik Technik, Amt für Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Fonds für Technik, Kammer der Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Kontroll-Organisation (TKO) Technische Normen Technologie Territoriale Verwaltung Territorialprinzip Terrorismus Textilindustrie…

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Kulturpolitik (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 243] 1. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Stalinismus) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie in der SBZ im Sinne der bolschewistischen ➝Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine K.: die unserer geliebten, mächtigen Partei der Arbeiterklasse, der SED“; Johannes R. ➝Becher zur Vorbereitung der Kulturkonferenz der SED von 1957) und der Liquidation der geistigen Traditionen der „westlichen“, bürgerlichen Welt. Der Bruch der Ideologie, der durch die oben erwähnte These Stalins manifest gemacht wurde, begründet jedoch eine eigentümliche Doppelfunktion der Kultur: zum einen als Gut, das man erwerben oder „erstürmen“ kann („Ohne die Erstürmung der Höhen der Kultur kann die Arbeiterklasse ihre großen Aufgaben, den Sozialismus zum Sieg zu führen, nur schwer erfüllen“ — Walter ➝Ulbricht im Mai 1959), zum anderen als Instrument des Kampfes „gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer“ oder als Antriebskraft für die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erfüllung der Pläne und den wirtschaftlichen Wettstreit mit der westlichen Welt. Auf dem III. Parteitag der SED, 1951, wurde proklamiert, jeder Versuch, feindliche Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeute eine Hilfe für diese Ideologien. „Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen.“ In den folgenden Jahren, insbesondere nach der Proklamation des Neuen Kurses, schien zeitweilig eine liberalere K. Platz zu greifen, aber schon mit der „Programmerklärung über den Aufbau einer Volkskultur in der DDR“ Bechers vom 13. 10. 1954 wurden unter Einbeziehung des Nationalen ➝Kulturerbes im wesentlichen die bisherigen Ziele neu formuliert und dabei zugleich der Anspruch auf alleinige Repräsentation der deutschen Kultur durch die „DDR“ proklamiert. Ebenso erklärte Alexander ➝Abusch auf der Kulturkonferenz der SED im Okt. 1957, „daß unsere Kultur in der DDR die höchste Form der Kultur für das Volk ist, die es in Deutschland gegeben hat“. („Neues Deutschland“, 24. 10. 1957.) Diese „höchste Form der Kultur für das Volk wird seit dem V. Parteitag der SED (1958) als „sozialistische Nationalkultur“ proklamiert; Ulbricht zitierte auf dem VI. Parteitag (Januar 1963) die drei Grundsätze der kommun. K., mit denen die „sozialistische Nationalkultur“ verwirklicht worden soll: „1. die Aufforderung an die Arbeiterklasse, die Höhen der Kultur zu erstürmen, das heißt als Hauptkraft der Gesellschaft ihre führende Rolle auch im geistig-kulturellen Bereich wahrzunehmen; 2. die Aufforderung an die Schriftsteller, sich mit dem neuen Leben fest zu verbinden, und an die Werktätigen nach künstlerischer Betätigung; 3. die Aufforderung an die Regierung und an alle Bürger, die Voraussetzungen für den Weg zur gebildeten Nation zu schaffen“ („Neues Deutschland“, 16./17. 1. 1963). 2. Etappen der Sowjetisierung des Kulturlebens Die kulturpolitischen Konzeptionen der KP/SED wurden in einem langjährigen und noch andauernden Prozeß durchgesetzt, dessen Etappen etwa folgendermaßen bezeichnet werden können: 1. Besetzung der Schlüsselpositionen der Kultur-Institutionen mit Kommunisten. 2. Gleichschaltung der „bürgerlichen“ Parteien und Liquidierung aller nichtkommun. Tendenzen auf kulturpolitischem Gebiet. 3. Fesselung der bürgerlichen „Intelligenz“ und der Kulturschaffenden an das Regime durch Druck und Privilegien. 4. Systematische Maßnahmen zum Aufbau einer neuen „Intelligenz“-Schicht. 5. Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe und Massenorganisationen. 6. Isolierung der „Kulturschaffenden“ gegen den geistigen Austausch mit der freien Welt, soweit er nicht den Zwecken des Regimes und seiner Planwirtschaft dient (kultureller Austausch). Massiver Einsatz der „Staatsmacht“ zur Durchsetzung des Diamat und des Prinzips der bolschewistischen Parteilichkeit an den Schulen und Hochschulen und in der Erwachsenenbildung, des sozialistischen Realismus in Kunst und Literatur, des Atheismus und der sozialistischen ➝Moral gegen Christentum und „bürgerlich“-[S. 244]westlichen Humanismus (realer ➝Humanismus). Diese letzte Phase hatte 1957 eingesetzt und war „dialektisch“ als die Antwort des Ulbricht-Regimes auf Tendenzen zur Entwicklung eines „humanen“ Sozialismus zu verstehen, die im Gefolge der Entstalinisierung und der Ereignisse des Jahres 1956 in Polen und Ungarn auch in der SBZ aufgetreten waren. Als eine neue Etappe dieses Prozesses, die etwa mit dem Beginn des Siebenjahrplans eingeleitet wurde, könnte man die völlige Integrierung ( = Einebnung) der „Intelligenz“-Berufe und der Kulturschaffenden in die Arbeiterklasse bezeichnen. Die Polytechnisierung des gesamten Erziehungswesens (Polytechnische Erziehung) dient u.a. auch diesem Zweck, aber nicht nur Schüler, Studenten und Lehrer, sondern auch Wissenschaftler, Schriftsteller, Maler, Bildhauer, Musiker und Schauspieler werden angehalten, „in die Betriebe zu gehen“ und sich nach Möglichkeit Brigaden der sozialistischen Arbeit einzugliedern. Sie sollen nicht nur das Verständnis der „Werktätigen“ für ihr Schaffen oder Anregungen für dieses gewinnen, sondern in den „Werktätigen“ ihre neuen Auftraggeber sehen und sich ihnen zur Kritik ihrer Arbeit stellen. Während einerseits der Künstler für den Verzicht auf „einzelne eigenbrötlerische Gewohnheiten … reich entschädigt“ werden soll „durch eine vollere Entfaltung seiner schöpferischen Persönlichkeit“ und „die sozialistische Gemeinschaftsarbeit … auch im künstlerischen Schaffen der Schlüssel für die Lösungen der Aufgaben des Siebenjahrplanes“ sein soll (Staatssekretär Erich ➝Wendt auf der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED), soll andererseits nachhaltig geförderte laienkünstlerische Arbeit (Laienkunst) durch Entwicklung „junger Talente“ die Grenzen zwischen beruflichem und laienhaftem Kunstschaffen (und damit auch zwischen Talent und Dilettantismus) verwischen, wenn nicht aufheben. Die „Einheit von polytechnischer und ästhetischer Erziehung“ wird zwar mit der Absicht der „Hebung des kulturellen Niveaus“ propagiert, doch führt das gekoppelte Bemühen, die Künstler an die Werkbank zu stellen, die Arbeiter dagegen an den Schreibtisch zu setzen (Schreibende ➝Arbeiter), notwendigerweise zur Nivellierung des Kunstschaffens. 3. „Erstürmung der Höhen der Kultur“ Die „Erstürmung der Höhen der Kultur“ setzt aber auch die Bildung einer neuen kulturtragenden Schicht voraus, die u.a. mit folgenden Maßnahmen betrieben wird: Beseitigung des alten „Bildungsmonopols“ durch ein die sog. Proletarierkinder begünstigendes Zulassungs- und Stipendiensystem (Erziehungswesen) und durch die Überwachung der „gesellschaftlichen Aktivität“ der Bewerber, die in der FDJ, in der Gesellschaft für ➝Sport und Technik, neuerdings aber vor allem in den Betrieben (Praktisches Jahr, Betriebspraktikum) zu beweisen ist; Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Schule, Hochschulen), scharfe ideologische Kontrolle bei der Zulassung und Förderung der Hochschüler, Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten, Arzthelfern u.a.; Eröffnung von Möglichkeiten zur „Qualifizierung“ durch die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien, Dorfakademien und durch das Fernstudium; „Entwicklung der schöpferischen Talente im Volk“, Förderung der kulturellen Massenarbeit und der „Volkskunstbewegung“ (Laienkunst) als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs an Dichtern, Musikern und Bühnenkünstlern; „Bewegung schreibender Arbeiter“ (Literatur). 4. Der Kulturapparat Bestimmt wird die K. von einer Kommission und den einschlägigen Abt. des ZK der SED, also von wenigen Spitzenfunktionären dieser Partei, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s.u.) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“. Zuständig für K. war von 1957 bis 1963 die Kulturkommission unter dem Vorsitz von Alfred ➝Kurella; der VI. Parteitag bildete „zur Leitung und Koordinierung der Arbeit auf ideologischem Gebiet“ eine Ideologische Kommission beim Politbüro unter der Leitung von Kurt ➝Hager, die sich u. a. auch mit der „Entwicklung des einheitlichen Bildungssystems“ und „mit Fragen der Kultur, der kulturellen Institutionen und Organisationen“ [S. 245]zu befassen hat. Die K. hat damit im Apparat der SED einen sehr bezeichnenden Platz erhalten. Die straff zentralisierte Lenkung der K. liegt bei zwei Ministern und einem selbständigen Staatssekretariat. Das Ministerium für Volksbildung (Minister: Margot Honecker) ist zuständig für alle Schulgattungen, für die vorschulische Erziehung, die Berufsausbildung und die Erwachsenenbildung. Universitäten, Hochschulen und Fachschulen (mit Ausnahme einiger, die dem Ministerium für Verkehr zugeordnet sind) unterstehen dem selbständigen Staatssekretär für Hoch- und Fachschulwesen (Staatssekretär: Prof. Dr. Ernst-Joachim Gießmann). Für alle übrigen Bereiche der K. wurde iin Jan. 1954 das Ministerium für Kultur (Minister: Hans Bentzien) errichtet. Bei den Räten der Bezirke und der Kreise gibt es als Unterbau der Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur und Volksbildung Abt. für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung, für Jugenderziehung bzw. Jugendfragen und (mit wechselnden Bezeichnungen) für Kultur, Kultur und Kunst, Kunst und kulturelle Massenarbeit. 5. Institutionen Daß es auf dem gesamten Gebiet des Erziehungswesens nur noch staatliche Institutionen gibt, bedarf kaum der Erwähnung; selbst die privaten Musiklehrer werden nach und nach von den Volksmusikschulen verdrängt werden. Aber auch in allen anderen Bereichen des Kulturlebens wird nichts dem Selbstlauf überlassen. Zur Anleitung und Kontrolle bedienen sich Partei und Regime vielfältiger Methoden und Institutionen; von den letzteren geben sich viele als freie Vereinigungen oder Berufsverbände, obschon sie in Wahrheit Instrumente des kulturpolitischen Dirigismus sind. Vor allem ist hier der Deutsche ➝Kulturbund zu nennen, der sich aus einem Diskussionsforum der Intelligenz zum Steuerungsorgan des Ministeriums und der SED entwickelt hat. Die Grundlagenforschung, vor allem soweit sie von Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufbau, aber im übrigen weniger politisch relevant ist, wurde noch bis in die jüngste Zeit möglichst ungestört gelassen, aber in einer Reihe von Instituten zentralisiert; die Forschungsaufgaben werden neuerdings durch den Deutschen ➝Forschungsrat zentral zugewiesen. Auch in der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften wird „gesellschaftswissenschaftlichen“ und planwirtschaftlich bedeutsamen Aufgaben immer mehr Raum gegeben; es entstanden ferner neue, mehr oder weniger wissenschaftliche ➝Akademien und Institute, durchweg dazu bestimmt, den „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzusetzen. Alle Theater, fast alle Lichtspieltheater und die gesamte Filmproduktion (Filmwesen) sind verstaatlicht, und als Konzertveranstalter kommen neben staatlichen nur die Institutionen der kulturellen Massenarbeit in Betracht. Das Vermittlungswesen auf dem Gebiete der Musik, des Kabaretts usw. wurde in der Deutschen ➝Künstler-Agentur und den ihr unterstellten Konzert- und Gastspieldirektionen monopolisiert, und ein zentraler, von der SED kontrollierter Bühnennachweis lenkt den „Einsatz“ der darstellenden Künstler. Alle größeren Buchverlage (Verlagswesen) sind ebenfalls verstaatlicht; die gesamte Buchproduktion wird von einer Abteilung des Ministeriums für Kultur angeleitet und kontrolliert. 6. Zur Lage der „Kulturschaffenden“ Der im Kunstleben einst wichtige private Auftraggeber ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. „neuen Auftraggeber werktätiges Volk“, d.h. das SED-Regime, angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinne zu erfüllen. Der „Auftraggeber Volk“ wird zwar gern zu „Produktionsberatungen“ mit Schriftstellern und Künstlern und zur Kritik ihrer Werke mobilisiert, hat aber nur im Sinne der Parteilinie zu entscheiden; allenfalls kann er kulturelle Darbietungen, Theaterstücke, Filme usw. durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnen. Diesem [S. 246]System der Reglementierung standen und stehen teilweise noch erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten. Zu erwähnen sind Steuerermäßigungen, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Reisemöglichkeiten, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, vorzugsweise Altersversorgung; ferner Preise und Ehrentitel (z. B. Verdienter ➝Lehrer des Volkes, Verdienter ➝Arzt des Volkes; weitere Auszeichnungen zum Teil verbunden mit Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). 7. Die Lenkung des „Kulturkonsums“ Zu alledem kommt noch die Lenkung des „Kulturkonsums“ der „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt der Betriebskultur. Die stark geförderte kulturelle Massenarbeit wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der „volkseigenen“ Betriebe, der „sozialistischen Dörfer“ und an die werktätige Jugend. Sie ist weitgehend Agitation und Propaganda; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das jetzt meist von den Betriebsakademien oder Dorfakademien getragen und durch die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gesteuert wird; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter (Kabarett, Estrade); 4. künstlerische Betätigung von Laien in Chorgruppen, Theaterspielgruppen, Musikgruppen, Literaturgruppen usw., die auch stark von agitatorischen Tendenzen beherrscht ist (Agitprop-Gruppen). Dabei werden Programm, Texte und Regie-Personal sowohl innerbetrieblich wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Regime angeleitet und überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien kaum zu seinem Recht kommt; „reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik geboten. Zur „Betriebskultur“ gehört ferner der organisierte Besuch „fortschrittlicher“, vor allem sowjet. Theater- und Filmstücke. Zur kulturellen Massenarbeit gehören aber auch die Pflege von Steckenpferden, das Spiel (z. B. Schach) und der Sport. Im Zeichen der Totalplanung und völliger Unterordnung unter politische Zwecke führt die K. der SBZ offenbar zur Sterilisierung des Geistesschaffens; Autoren von Rang und Namen produzieren in der „Kunstatmosphäre der SED“ überhaupt nichts mehr oder weit unter ihrem einstigen Niveau; vielgepriesene und -diskutierte Erzeugnisse neuer Autoren finden und verdienen außerhalb der prätendierten „sozialistischen Nationalkultur“ nur als deren Dokumente Interesse; Ansätze eines neuen, schöpferischen Hervorbringens sind nicht erkennbar und unter unveränderten Bedingungen auch nicht zu erwarten. Literaturangaben Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BB) 1954. 46 S. Chronologische Materialien zur Geschichte der SED 1945 bis 1956. Berlin 1956, Informationsbüro West. 637 S. Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 243–246 Kulturorganisator A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturräume

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 243] 1. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Stalinismus) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie in der SBZ im Sinne der bolschewistischen ➝Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine K.: die unserer geliebten,…

DDR A-Z 1965

Agrarpolitik (1965)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 13]Die Landwirtschaft in der SBZ steht seit 1945 im Zeichen der von der kommun. Doktrin bestimmten A. Danach sind die Beseitigung des selbständigen Bauernstandes und seine Kollektivierung unerläßliche Voraussetzungen für den Aufbau des Sozialismus. Unter Mißachtung der ganz anders gearteten historischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in Mitteldeutschland kopiert die A. der SED das sowjetrussische Vorbild. Es liegt klar zutage, daß die agrarpolitischen Maßnahmen, die den Wandlungsprozeß der Landwirtschaft bewirkten. in den Grundzügen und in vielen Einzelheiten mit dem Sowjet. Muster übereinstimmen. Dabei wurden jedoch die in der SU gesammelten Erfahrungen zur zeitlichen Abkürzung des Entwicklungsprozesses genutzt. Im ersten Stadium des kommun. Regimes verzichteten die Machthaber auch in der SBZ darauf, mit einer allgemeinen Kollektivierung der Landwirtschaft zu beginnen. Aus praktischen und politischen Gründen wollte man eine Opposition der bäuerlichen Bevölkerung vermeiden; man versuchte, sich ihre Sympathien durch eine Bodenreform zu verschaffen, die zu einer entschädigungslosen Enteignung der Großgrundbesitzer und zur Aufteilung ihres Landes in eine Vielzahl kleiner einzelbäuerlicher Betriebseinheiten führte. Ein ansehnlicher Teil des aus dem enteigneten und aus öffentlichen Ländereien gebildeten „Bodenfonds“ bildete den Grundstock für die Errichtung volkseigener Güter. Im Gegensatz zu Rußland konnte allerdings in der SBZ von einer revolutionären Bewegung auf dem Lande keine Rede sein, und auch das bäuerliche Eigentumsrecht am Boden wurde formal nicht aufgehoben. Sonst aber entspricht die Agrarentwicklung von 1945 bis 1952 in der SBZ weitgehend der von 1917 bis 1928 in Sowjetrußland. Wie in der UdSSR hat sich auch in der SBZ in dieser ersten Phase die Entwicklung nicht zum „sozialistischen Großbetrieb“, sondern zum bäuerlichen Kleinbetrieb hin bewegt. Der durch die Bodenreform 1945 ausgelöste Prozeß der Vermehrung des Kleinbetriebes auf Kosten des Großbetriebes war jedoch nur der taktische Beginn einer „Revolution von oben“, denn die bei der Landverteilung zugrunde gelegte Betriebsgröße war so bemessen, daß man sich später auf das ökonomische Argument stützen konnte, die den modernen Bewirtschaftungstechniken weniger zugänglichen Kleinbetriebe in die „sozialistische Großbetriebsform“ überführen zu müssen. Das offensichtliche Nahziel war, die Bauernschaft zu neutralisieren, die Klassenspaltung im Dorf künstlich herbeizuführen und das neue Kleinbauerntum in eine vielfältige Abhängigkeit zu bringen, um es dem politischen Einfluß der kommun. Partei auszuliefern. Der Verwirklichung dieser Absichten diente von Anfang an das in der zentralen Befehlswirtschaft etablierte Plansystem sowjetischer Prägung, nach dem alle aus wirtschaftspolitischen Gründen erwünschten Maßnahmen dirigiert werden. Vor allem zeigte die Kollektivierung der technischen Ausrüstung in Maschinen-Traktoren-Stationen die Absicht an, die zahlreichen Neubauern in seine Gewalt zu bringen. Die Bauern wurden vom Monopol der MTS technisch abhängig. Als Machtinstrument der komm. Partei auf dem Lande diente die als „Massenorganisation“ deklarierte Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Schon bald nach einer gewissen Übergangszeit (1946 bis 1948), die etwa mit den von Lenin als „Atempause“ bezeichneten Jahren der „neuen ökonomischen Politik“ in Rußland (1921 bis 1928) vergleichbar ist, zeichnete sich eine zweite Etappe in dieser ersten — noch auf den Kleinbetrieb gerichteten — Entwicklungsphase ab. In Übereinstimmung mit dem sowjetischen Vorbild setzte der Klassenkampf auf dem Lande ein (1948/49 bzw. 1928/29). Systematisch wurde damit das Feld für den späteren Kurswechsel zur Kollektivierung weiter vorbereitet. Nächst den bereits völlig ausgeschalteten Großgrundbesitzern konzentrierte sich der neue Angriff auf die „reichen Bauern“ („Kulaken“), da der „revolutionäre Weg des Sozialismus“ vorschreibt, die Bauernschaft nicht als einheitliche Klasse zu behandeln. Der „Klassenkampf auf dem Lande“ verlagerte sich in der Kollektivierungsphase auf das Verhältnis zwischen Einzel- und Genossenschaftsbauer, und im heutigen Stadium der „Vollkollektivierung“ zeichnet er sich zwischen den LPG-Mitgliedern der Typen~III und I ab. [S. 14]Die Kampfmethoden gegen die Bauern mit größeren Wirtschaften (in der Regel über 20~ha landwirtschaftlicher Nutzfläche) waren vielfältig und zahlreich. Sie reichten von der hohen Einstufung im Tarif-, Ablieferungs- und Steuersystem einerseits und von der Benachteiligung in der Belieferung mit Betriebsmitteln aller Art und in den Erzeugerpreisen andererseits bis zur Verschärfung des Strafmaßes bei Nichterfüllung der auferlegten Verpflichtungen, bis zur gesellschaftlichen Diskriminierung und reinen Willkür. Der Klassenkampf auf dem Lande wurde vor allem von folgenden Organisationen getragen: Von den MTS, von den nach Auflösung der Raiffeisengenossenschaften reorganisierten VdgB, BHG, von den volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrieben mit dem Handelsmonopol für landwirtschaftliche Produkte und von der Deutschen Bauernbank, die als Finanzierungsinstitut die Geld- und Kreditpolitik der Landwirtschaft beherrscht. In enger Verbindung damit vervollständigten das Agrarpreissystem und die Ablieferungspflicht die Möglichkeiten, die Groß- und Mittelbauern stark zu benachteiligen. Die Maßnahmen des Klassenkampfes führten zu einem ständigen Absinken der durchschnittlichen Betriebsgröße, da die Zahl der größeren Bauernbetriebe laufend zurückging. Mit dem von Ulbricht auf der II.~Parteikonferenz der SED im Juli 1952 verkündeten „planmäßigen Aufbau des Sozialismus“ begann die zweite Phase der Wandlung der mitteldeutschen Agrarstruktur. Ihr Kernstück ist die „freiwillige“ Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande in Form der Gründung landwirtschaftlicher ➝Produktionsgenossenschaften (LPG), d.h. das Zusammenfassen der Bauernhöfe in Kollektivwirtschaften. Damit traten die Kollektivierungsabsichten, bis dahin von höchsten amtlichen Stellen immer wieder in Abrede gestellt, offen zutage. Bei diesem Prozeß beruft man sich auf die marxistisch-leninistische Theorie, nach welcher „der Kleinbetrieb die erstrebenswerte Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkräfte naturnotwendig ausschließt“. Der Kleinbetrieb müsse also notwendigerweise vom Großbetrieb verdrängt werden, allerdings nicht vom „kapitalistischen“, sondern vom „sozialistischen“. Antriebskraft für den Zusammenschluß in LPG war nicht etwa Freiwilligkeit der Bauern, sondern es dienten als treibendes Moment wirtschaftspolitische Maßnahmen, die nach dem simplen Prinzip funktionierten: Benachteiligung der Einzelbauern — Begünstigung der LPG-Mitglieder. Durch mehrere Ministerratsbeschlüsse wurden als Begünstigungen für die LPG u.a. festgelegt: Bevorzugte Bedienung durch die MTS beim billigsten Tarif, bevorzugte Kreditgewährung, Steuerermäßigungen, Senkung des Ablieferungssolls, bessere Versorgung mit mineralischen Düngemitteln, Futtermitteln, Saatgut, Zuchtvieh und Geräten sowie Befreiung von Schulden, die aus der Übernahme von Land im Zuge der Bodenreform herrührten. Alle Agrarinstitutionen in der SBZ wurden aufgerufen, an der Förderung der LPG mitzuwirken. Durch die offizielle politische und zentralbürokratische Förderung der LPG wurden alle außerhalb stehenden landwirtschaftlichen Privatbetriebe so benachteiligt, daß auf sie ein zunächst indirekter, aber nachhaltiger Druck zur Aufgabe der Individualbewirtschaftung ausgeübt wurde. Die Zwangskollektivierung lief mit zeitweise unterschiedlichem Tempo vom Juli 1952 bis April 1960 ab (vgl. Schaubild). Stagnationen zeigten sich im Jahre 1953 und dann besonders 1956 und 1957: Die Auswirkungen des Juni-Aufstandes, der Unruhen in Polen und des Aufstandes in Ungarn treten deutlich hervor. Der Anstieg in den Jahren 1954 und 1955 ist fast ausschließlich eine Folge der Umwandlung von örtlichen Landwirtschaftsbetrieben. Anfang 1960 setzte eine systematische Kampagne der SED ein, dazu bestimmt, den Widerstand der letzten Bauern zu brechen. SED- und FDGB-Funktionäre, Aktivisten, Organe der Polizei, der Staatsanwaltschaften, des SSD überschwemmten die Dörfer und erpreßten mit dem Beitritt zur LPG oft auch noch die Erklärung, daß er „freiwillig“ erfolgt sei. In den ersten 3½ Monaten des Jahres 1960 ist ein annähernd gleich großer Nutzflächenanteil kollektiviert worden wie in den 7~Jahren von 1952 bis 1959. Am 14. April 1960 meldete der letzte Bezirk die „Vollsozialisierung“. Damit ist das Endziel der kommunistischen A., das darin besteht, Selbständigkeit [S. 15]und individuelle Freiheit des traditionsverbundenen Bauerntums durch die Vergesellschaftung des Bodens und der Produktionsmittel sowie durch die Einordnung der Bauern als Arbeitskräfte in „sozialistische Großbetriebe“ aufzuheben, also den ländlichen Mittelstand zu überwinden und die Unterschiede in der Arbeitsweise und Arbeitsgesinnung zwischen Industrie und Landwirtschaft auszugleichen, damit beide Wirtschaftszweige gleichermaßen der zentralen Lenkung und Kontrolle zugänglich gemacht werden, noch nicht erreicht. Die bedingungslose Kopie des sowjetrussischen Modells gestattet, einige Rückschlüsse auf die künftigen Entwicklungsabsichten auch in der SBZ zu ziehen. In [S. 16]der SU, wo sich die beiden Arten des „sozialistischen“ Großbetriebes, Kolchos u. Sowchos, entwickelt haben, besteht die Tendenz, die Kolchose mehr und mehr in Staatsbetriebe zu verwandeln. Dies Leitbild wird auch die A. der SBZ bestimmen, obwohl faktisch noch keine Umwandlungen von LPG III in VEG vorliegen. Sind erst alle LPG in den Typ III überführt, könnte diese Lösung auch den LPG-Mitgliedern durch die Gewährung eines Mindestlohnes als eine materielle Verbesserung ihrer Lage erscheinen. Mit der Umwandlung der LPG in VEG könnten auch die letzten Reste bäuerlichen Privateigentums, nämlich die persönliche ➝Hauswirtschaft, der Verstaatlichung zum Opfer fallen. Die Überführung des persönlichen Eigentums an Grund und Boden und an Produktionsmitteln — über die Stufe des „genossenschaftlichen Eigentums“ — in „Staatseigentum“ wäre dann vollzogen und vollkommen. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) *: Die Zwangskollektivierung des selbständigen Bauernstandes in Mitteldeutschland, Denkschrift. (BMG) 1960. 142 S. m. zahlr. Faks. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 13–16 Agrarökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpreissystem

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 13]Die Landwirtschaft in der SBZ steht seit 1945 im Zeichen der von der kommun. Doktrin bestimmten A. Danach sind die Beseitigung des selbständigen Bauernstandes und seine Kollektivierung unerläßliche Voraussetzungen für den Aufbau des Sozialismus. Unter Mißachtung der ganz anders gearteten historischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in Mitteldeutschland kopiert die A. der SED das sowjetrussische…

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Ablieferungspflicht (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zum Erfassungspreis abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Das nach 1945 aufgebaute System der zentralen Erfassung unterscheidet zwei Formen der A.: Nach dem Ablieferungsbescheid, der von den Verwaltungsbehörden ausgehändigt wird, werden Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Ölsaaten, Speisehülsenfrüchte, Schlachtvieh, Geflügel, Milch, Eier und Wolle erfaßt; auf der Grundlage von Verträgen, die die Verwaltungsorgane mit den Erzeugern abschließen, erfolgt die Erfassung von Spezial- oder Sonderkulturen (sog. technische Kulturen), wie Zuckerrüben, Faserpflanzen, Tabak, Obst, Arznei- und Gewürzpflanzen, Korbweiden, Mohnkapseln. Die Ablieferungsmengen (Normen) werden in der Regel je Flächeneinheit festgesetzt (Hektarveranlagung). Trotz gewisser Differenzierung wird dies weitgehend schematisch durchgeführt. Durch die besondere Staffelung der Normsätze, die im Gegensatz zu den normalen Leistungsverhältnissen im „privaten Sektor“ der Landwirtschaft so festgesetzt waren, daß sie bei pflanzlichen und tierischen Produkten mit der Betriebsgröße progressiv anstiegen, wurde zusammen mit dem Agrarpreissystem ein Steuerungsmittel des Klassenkampfes auf dem Lande ausgebaut — zumal Nichterfüllung der A. strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht (Wirtschaftsstrafverordnung) —, das mit der Kollektivierung sein Ziel erreicht hat. Gegenüber den Normen, die für die einzelbäuerlichen Betriebe vor der Kollektivierung galten, war das Ablieferungssoll der LPG ermäßigt, während das der VEG seit jeher gesondert festgesetzt wird. Seit der Totalkollektivierung wird die A. immer stärker auf die Vertragsform verlagert, d.h. durch Jahresverträge begründet, die von den Landwirtschaftsbetrieben einerseits mit den VEAB und den anderen mit der Erfassung und dem freien ➝Aufkauf beauftragten Betrieben (Molkereien, Zuckerfabriken u.a.) andererseits abgeschlossen werden müssen. Die volle Übereinstimmung dieser Vorträge mit dem Volkswirtschaftsplan bzw. dem Plan der Marktproduktion sowie mit den Betriebsplänen der „sozialistischen“ Landwirtschaftsbetriebe ist zwingend. Die gesetzliche A. erstreckt sich also auf die in den zentralen Plänen festgelegten Gesamtmengen des staatlichen Aufkommens. Die Mengenveranlagung der Einzelbetriebe erfolgt durch die von den Produktionsleitungen der Landwirtschaftsräte bestätigten Betriebspläne. Es wird angestrebt, auch die Lieferung tierischer Erzeugnisse aus den persönlichen ➝Hauswirtschaften auf der Grundlage von vertraglichen Gesamtvereinbarungen mit den Vorständen der LPG~III zu organisieren. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 9 ABI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ablieferungssoll

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zum Erfassungspreis abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Das nach 1945 aufgebaute…

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Weltbund der Demokratischen Jugend (1965)

Siehe auch: Weltbund der Demokratischen Jugend: 1966 1969 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ): 1975 1979 1985 Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der WBDJ. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nicht-kommun. Jugendverbände täuschen. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich den WBDJ., als sie erkannt hatten, daß er als getarnter Kampfund Propagandahelfer des Weltbolschewismus eine Tarnorganisation ist. — Im „Kongreß“ (dem etwa alle 3 Jahre tagenden Parlament des WBDJ.) und im „Rat“ (dem großen Ausschuß des Kongresses) sind offen auftretende Kommunisten noch in der Minderheit, doch im 60köpfigen Büro (Exekutivkomitee) des Rates und im Sekretariat des WBDJ. (Sitz Budapest) haben sie die Mehrheit. Präsident: Rodolfo Mechini (ein italienischer Kommunist), Generalsekr.: Claude Gatignon (Mitgl. des Zentralsekr. der Kommun. Jugend Frankreichs). Der WBDJ. soll 1962 mehr als 101 Mill. Einzelmitglieder gezählt haben. — Die FDJ gehört dem WBDJ. seit 21. 8. 1948 an. Der WBDJ. ist (so betont „Junge Welt“, 2. 3. 1960) „für alle Jugendorganisationen offen, die seine Grundsätze und das Programm anerkennen oder auch nur einem Punkt desselben zustimmen“. Es gibt folglich Mitglieder im WBDJ., die das Programm voll anerkennen und verwirklichen, weitere Mitglieder, die nur einem Punkt des Programms zustimmen (Sport- oder Kulturorganisationen), und andere, die das Programm anerkennen und sich beteiligen, gleichzeitig aber noch Mitglied der nichtkommun. „WAY“ (World Assembly of Youth = Weltjugendvereinigung) sind. Der WBDJ. zieht die angeblich überparteilichen Weltjugendfestspiele (Festival) auf. — Er arbeitet mit Aktionseinheits-Formeln und setzt Pazifistenverbände aller Art für die Machtpolitik der SU. ein. Auch sucht er durch antikolonialistische Agitations-Feldzüge von dem neuen Kolonial- Imperialismus der SU abzulenken. — Die Einspannung des WBDJ. für die sowjet. Machtpolitik zeigte sich im Herbst 1956: Damals unterdrückte die kommun. Funktionärs-Bürokratie des WBDJ. jede Kritik an dem mörderischen Vorgehen der Sowjettruppen gegen den Befreiungskampf des ungarischen Volkes. Seit 1959 vertritt der WBDJ. die Forderungen der SED zur Deutschland- und Berlin-Frage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 473 Weiz, Herbert A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltfestspiele der Jugend

Siehe auch: Weltbund der Demokratischen Jugend: 1966 1969 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ): 1975 1979 1985 Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der WBDJ. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nicht-kommun. Jugendverbände täuschen. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich…

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Zweig, Arnold (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 10. 11. 1887 in Glogau als Sohn eines Sattlermeisters, Gymnasium, Studium der Rechtswiss., Philosophie und Literaturgeschichte u. a. in Breslau, Berlin. Lebte als Schriftsteller in Starnberg und Berlin. 1915 Kleist-Preis. 1933 Emigration in die Schweiz, nach Frankreich und dann nach Palästina. Kehrte auf Veranlassung Bechers 1948 nach Deutschland zurück. Seit 1949 Abg. der Volkskammer und Vizepräsident des Kulturbundes, von 1950–1952 Präsident, später Vizepräsident seit 1957 Ehrenpräsident der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ost-Berlin. Seit 1952 Präsident des PEN-Zentrums Ost und West. Mitgl. des Weltfriedensrates, Vors. des Deutschen Komitees der Kämpfer für den Frieden. 1950 Nationalpreis. 1953 Lenin-„Friedenspreis“. Dr. h.c. Z. wurde bekannt durch die „Novellen um Claudia“ (1912), ein Romanwerk von höchster psychologischer Sensibilität. Als großer Erzähler erwies er sich in dem weitausholenden gesellschaftskritischen Romanzyklus über den 1. Weltkrieg „Der große Krieg der weißen Männer“ („Der Streit um den Sergeanten Grischa“, 1928; „Junge Frau von 1914“, 1931; „Erziehung vor Verdun“, 1935; „Einsetzung eines Königs“, 1937). Die nach Übersiedlung in die SBZ geschriebenen Bände des Zyklus zeigen ein Nachlassen der dichterischen Kraft („Die Feuerpause“, 1954; „Die Zeit ist reif“, 1956). Die kommun. Gegenwart hat Z. nicht gestaltet. Auf dem Kulturbundkongreß 1954 nahm er gegen die Unterdrückung der geistigen Freiheit in der SBZ Stellung. Ein Film nach seinem Roman über die NS-Zeit „Das Beil von Wandsbek“ (1947) wurde 1951 verboten. Theaterstücke: „Ritualmord in Ungarn“ (1914), „Bonaparte in Jaffa“ (1949) u.a. Zahlreiche Erzählungen und Essays. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 500 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/zweig-arnold verwiesen. Zwangsvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zweijahrplan

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 10. 11. 1887 in Glogau als Sohn eines Sattlermeisters, Gymnasium, Studium der Rechtswiss., Philosophie und Literaturgeschichte u. a. in Breslau, Berlin. Lebte als Schriftsteller in Starnberg und Berlin. 1915 Kleist-Preis. 1933 Emigration in die Schweiz, nach Frankreich und dann nach Palästina. Kehrte auf Veranlassung Bechers 1948 nach Deutschland zurück. Seit 1949 Abg. der Volkskammer und Vizepräsident des Kulturbundes,…

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Chemnitz (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1963) 2.091.791 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: Ch., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, Ch., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz, Schwarzenberg, Stollberg, Werdau, Zschopau, Zwickau. Vors. des Rates des Bezirkes: Heinz Arnold (SED), 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul ➝Roscher. — Mit der Stadt Ch. wurde im Mai 1953 auch der Bezirk in Karl-Marx-Stadt umbenannt. Ch. ist der Bezirk mit der stärksten Industrie- und Bevölkerungsballung. Die reichhaltigen Erzlagerstätten des Erzgebirges bilden eine der industriellen Grundlagen (Kobalt, Wolfram, Wismut, Blei, Zinn, Zink, Silber, Nickel und Uranbergbau). Bei Zwickau und Lugau-Oelsnitz befinden sich die einzigen größeren Steinkohlevorkommen (Kohlenindustrie). Abgesehen davon beherrscht die Verarbeitungsindustrie die Wirtschaft des Bezirks, Textilindustrie, Textilmaschinen, Fahrzeugbau sind vorherrschend, doch ist im ganzen die Vielgestaltigkeit der Industrie charakteristisch. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk Ch., Bezirksstadt, Kreisstadt, im erzgebirgischen Becken, an der Chemnitz, mit (1963) 288.597 Einwohnern (1950: 293.373) drittgrößte Stadt Sachsens und der SBZ (im 2. Weltkrieg erheblich zerstört); arm an historischen Bauten: Jakobikirche (14./15. Jh.), Schloßkirche (16. Jh.); als Hauptsitz der sächsischen Textil- und Maschinenindustrie eines der bedeutendsten Industrie- und Handelszentren Deutschlands (bis 1939 Weltmonopol für Strümpfe und Trikotagen), außerdem Kraftfahrzeug- (vorm. Auto-Union) und Fahrradfabrikation; Hochschule f. Maschinenbau, Pädagogisches Institut, Städtische Theater und Museen. — Am 10. 5. 1953 wurde Ch. aus Anlaß des „Karl-Marx-Jahres“ gegen den Willen der Bevölkerung in Karl-Marx-Stadt umbenannt. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 2. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 85 Chemisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemnitzer, Johannes

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1963) 2.091.791 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: Ch., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, Ch., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz, Schwarzenberg,…

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Verkehr (1965)

Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Der V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Wiederaufbau ging nur langsam vonstatten. Der Güter-V. erhöhte sich erst ab 1950 in nennenswertem Maße. Beim Güter-V. ist der Anteil der Eisenbahn zugunsten des steigenden Güterkraft-V. (Kraftverkehr) in den letzten Jahren zurückgegangen. Bis 1965 soll der Güterkraft-V. auf 53,6 v. H. ansteigen, der Eisenbahnanteil auf 43 v. H. absinken. Die Eisenbahn soll vornehmlich den Transport über lange Strecken behalten. Die Leistung des Güterkraft-V. soll vor allem durch eine noch straffere Organisation (Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr) erhöht werden. Voraussetzung für das Gelingen dieses Plans ist neben der Produktionssteigerung der Kraftfahrzeugindustrie die Verbesserung der Straßenverhältnisse. (Straßenverkehr) Die Pläne für die Entwicklung des V. bis zum Jahre 1970 sehen vor: Im Personen-V. wird im Nah-V. die Zahl der zu befördernden Personen etwa gleich bleiben. Der Berufs-V. im Nahbereich wird von der Eisenbahn übernommen. Der Motorisierungsgrad der Bevölkerung soll zwar verbessert werden, wird aber auch 1970 nur einen Bruchteil des Standes in der BRD ausmachen. Die Eisenbahn bleibt wichtigstes Personen-Beförderungsmittel. Der Güter-V. wird bis 1970 um wahrscheinlich 25 v. H. ansteigen. Die Eisenbahn übernimmt alle Transporte über 40 km Entfernung, bei Massengütern auch auf geringere Entfernung. Der Güterkraft-V. arbeitet nur im Nahbereich unter 40 km und im Stadt-V.; er besorgt den Vor- und Nachlauf für die Eisenbahn, Binnenschiffahrt und den Luft-V.; er übernimmt Ferntransporte nur für leichtverderbliche und hochwertige Güter. Die Binnenschiffahrt übernimmt weiter die Massengütertransporte im Binnenland und ― soweit überhaupt möglich — zu den Seehäfen. Die Hochseeschiffahrt fährt die Transporte von Außenhandelsgütern, vorwiegend große Partien in Entfernungen von über 500 km. (Schiffahrt, Häfen) Der Luftverkehr fliegt Personen und hochwertige, leichtverderbliche und eilige Güter in kleinen Partien auf große und größte Entfernung. Der L. im Gebiet der SBZ wird nicht weiter ausgebaut. Den steigenden Anforderungen kann der V. nur durch rücksichtslose Ausnutzung der Menschen und durch Überbeanspruchung des Materials nachkommen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 449 Verkaufsnormen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verlagswesen

Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Der V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Wiederaufbau ging nur langsam vonstatten. Der Güter-V. erhöhte sich erst ab 1950 in nennenswertem Maße. Beim Güter-V. ist der Anteil der Eisenbahn zugunsten des steigenden Güterkraft-V. (Kraftverkehr) in den letzten Jahren zurückgegangen. Bis 1965 soll der Güterkraft-V. auf…

DDR A-Z 1965

Ministerium für Gesundheitswesen (1965)

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold ➝Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das MfG. verselbständigt. Im Zuge der Reform der Wirtschaftsverwaltung gingen die Aufgaben der Arbeitspolitik, des Arbeitsrechts (mitsamt Recht der Sozialversicherung) und des Arbeitsschutzes an das Komitee für Arbeit und Löhne über, während die Sozialfürsorge an das MfG. zurückgelangte. Programmatische Bedeutung darf der Zusammenfassung nicht zugeschrieben werden; bei den Räten der Kreise und Städte sind Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung schon seit 1956 den „Ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und Sozialfürsorge“ übertragen. Das M. hat außer den zentralen Abt. für Kader, Planung, Haushalt und Wirtschaft die Hauptabt. „Heilwesen“, „Mutter und Kind“, „Wissenschaft und Forschung“ sowie „Hygiene-Inspektion“, „Hauptverw. Pharmazie und Medizin-Technik“ und schließlich „Sozialfürsorge“. Außerhalb seiner Kompetenz und damit seiner direkten Einwirkung in jeder Hinsicht, auch in gesundheitlichen Grundfragen, entzogen sind die „Medizinischen Dienste“ der Nationalen Volksarmee, des Ministeriums für Staatssicherheit und des Verkehrswesens (Hygiene-Inspektion). Ähnlich seit Sept. 1963 der „Sportärztliche Dienst“ als „nachgeordnete Einrichtung“ des Komitee für Körperkultur und Sport; hier steht dem M. nur noch ein Mitwirkungsrecht zu (Sportarzt) — Statut vom 27. 10. 1960. — Minister für Gesundheitswesen ist seit Dezember 1958 Max ➝Sefrin (CDU), Staatssekretär: nicht besetzt; Stellv. des Ministers Prof. Dr Walter Friedeberger und Dr. Michael Gehring (beide SED). (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 292 Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Kultur

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold ➝Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das…

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Filmwesen (1965)

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sinne der Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Regime sicherten sich daher frühzeitig entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zum Aufbau des Sozialismus aus. Seit Okt. 1958 lag die gesamte Steuerung des F. bei der VVB Film, die dem Ministerium für Kultur unterstand; im März~1960 trat an deren Stelle eine Hauptverwaltung Film dieses Ministeriums. Zu den von der VVB Film gelenkten Betrieben und Instituten gehörten nicht nur die fünf Studios der DEFA, die das Filmherstellungsmonopol innehat, einige weitere „volkseigene“ technische Betriebe, der VEB Progress Film-Vertrieb, der VEB DEFA-Außenhandel (beide ebenfalls als Monopole arbeitend), sondern auch das Staatliche Filmarchiv, die Deutsche Hochschule für Filmkunst mit der Ingenieurschule für Filmtechnik in Babelsberg sowie die Zentralschule für Lichtspielwesen in Neustrelitz (mit Außenstelle in Wernigerode) für Theaterleiter, Filmvorführer und „Meister der Wiedergabetechnik“. Die DEFA produzierte 1962 insgesamt 27 Spielfilme, 23 Dokumentar-, 97 populärwissenschaftliche, Lehr- und Instruktionsfilme sowie 22 Trickfilme, ferner 70 Wochen- und Monatsschauen und 26 Folgen „Stacheltier“. Außerdem wurden 38 Spiel- und 23 Kurzfilme für den Fernsehfunk (Fernsehen) hergestellt. In den Filmtheatern der SBZ wurden 1960 insgesamt 120 Spielfilme gezeigt; davon waren 8 aus der BRD und aus Österreich, 25 aus dem westlichen Ausland und 67 aus den Ländern des Ostblocks importiert worden. 1962 gab es 1.277 (1961: 1.327) Filmtheater; fast alle Theater sind entschädigungslos enteignet worden; die „volkseigenen“ (Volkseigentum) sind zum kleineren Teil im VEB Filmtheater, zum weitaus größeren in den „Volkseigenen Kreislichtspielbetrieben“ zusammengefaßt. — Mit Nachdruck wird das Landfilmwesen ausgebaut; 1957 sollen über 10.000 „Spielstellen“ mindestens einmal wöchentlich gespielt haben. Im ganzen fanden 1962 in der SBZ 2.047.099 Vorstellungen mit rd. 191 Mill. Besuchern statt. Der Rückgang der Zahlen der Theater, Vorstellungen und Besucher entspricht der allgemeinen, vornehmlich durch das Fernsehen bestimmten Tendenz. Der Kinobesuch verlagert sich im übrigen im Sinne der Bestrebungen der Betriebskultur von den Lichtspieltheatern teilweise in die betrieblichen ➝Kulturstätten. Die Frequenz wie auch die Auswertung „fortschrittlicher“ Filme soll durch die Filmaktivs (Aktiv) unterstützt werden. Die Lage der monopolisierten und staatlich gegängelten Filmproduktion zwischen den ideologischen Anforderungen auf der einen Seite und dem Auftrag, das Publikum zu unterhalten und die Theater zu füllen, auf der anderen ist ausweglos und ein Anlaß zu immer wiederkehrenden Krisen und Auseinandersetzungen. Im Jahre 1958 riefen besonders die Ausstrahlungen des Neorealismus die SED auf den Plan; eine von ihr einberufene Filmkonferenz (Juli 1958), von Alexander ➝Abusch als „Kampfkonferenz für die Höherentwicklung unserer sozialistischen Filmkunst“ bezeichnet, forderte im Anschluß an Empfehlungen der Kulturkommission beim ZK die Rückkehr zur „schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“. Neuerdings muß sich die ideologische Linie des sowjetzonalen Spielfilms nicht nur gegen den Westen, [S. 130]sondern auch gegen die undoktrinäre Entwicklung und das beachtliche Niveau östlicher, vor allem polnischer und tschechischer Produktionen behaupten. Das Unterhaltungsbedürfnis des Publikums und die Rentabilität der Theater erfordern nach wie vor die Einfuhr westlicher Filme; die Produktion der Ostblockstaaten belegt natürlich einen beträchtlichen Teil des Spielplanes, der der Verfügung der einzelnen Filmtheater im übrigen völlig entzogen ist. Als wichtiges Mittel kommun. Agitation und Propaganda werden neben der Wochenschau „Der Augenzeuge“ und satirischen Kurzfilmen unter dem Sammelnamen „Das Stacheltier“ auch populärwissenschaftliche und Dokumentarfilme eingesetzt. Ein besonders obskures, von Fälschungen strotzendes Machwerk, „Unternehmen Teutonenschwert“, erhielt auf den Filmfestspielen in Karlsbad den ersten Hauptpreis. Obschon nicht wenige Filme sowjetzonaler Produktion zum Vertrieb in der Bundesrepublik zugelassen werden, hat das Publikum nur selten Gelegenheit, solche zu sehen, da die zugelassenen Spielfilme westdeutschen Ansprüchen häufig nicht genügen. Dem angestrebten Export in die Länder des Westens stehen ebenfalls tendenziöse Einschläge selbst bei scheinbar unverfänglichen Themen entgegen. — Zeitschriften: „Deutsche Filmkunst“, „Filmspiegel“, „Filmkurier“. Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 129–130 Filmaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzausgleich

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sinne der Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Regime sicherten sich daher frühzeitig entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der…

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Strafregister (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des § 26 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 erließ der Generalstaatsanwalt am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St.“ (ZBl. S. 270): „Ab 1. Juni 1953 werden alle in der Deut[S. 423]schen Demokratischen Republik bestehenden St. zu einem einzigen St. vereinigt, das unmittelbar dem Gencralstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik unterstellt wird. Das St. befindet sich in Berlin. Die Anschrift lautet: Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik — Strafregister — Berlin C 2, Littenstraße 16/17.“ Am 1. Februar 1958 ist das „Gesetz über Eintragung und Tilgung im St. — Strafregistergesetz (StRG)“ vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 647) in Kraft getreten. Danach ist das zentrale St. zuständig für alle Personen, die in der SBZ geboren oder wohnhaft sind oder die in der SBZ verurteilt werden. Damit greift das Gesetz stark in die Zuständigkeit des westlichen St. ein. Die „beschränkte Auskunft“ aus dem St. ist weggefallen. Die Fristen, nach deren Ablauf ein Strafvermerk getilgt wird, sind ganz erheblich verkürzt worden. Die längste Straftilgungsfrist — bei Freiheitsstrafen von über fünf Jahren — beträgt zehn Jahre. Auskunft aus dem St. erhalten die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft, die Gerichte, die Dienststellen der Deutschen ➝Volkspolizei, die Dienststellen des Ministeriums für Nationale Verteidigung sowie die Abt. Finanzen der örtlichen Räte und die Dienststellen der Zollverwaltung im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens. Der Staatssicherheitsdienst hat inzwischen durchgesetzt, daß die nach den neuen Fristen zu tilgenden Strafvermerke nicht vernichtet, sondern ihm zur Kenntnis zugeleitet werden. Damit hat der SSD die Möglichkeit, im Bedarfsfalle immer wieder einmal auf alte und im St. bereits getilgte Strafvermerke zurückzukommen und ein lückenloses Bild über das Vorleben aller Bürger zu besitzen, wodurch die verkürzten Straftilgungsfristen ihre Bedeutung praktisch wieder verloren haben. (Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 422–423 Strafrechtsergänzungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafverfahren

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Bis Ende Mai 1953 wurde das St. gemäß der St.-VO vom 8. 3. 1926 bei der für den Geburtsort eines Bestraften zuständigen Staatsanwaltschaft geführt. Auf Grund des § 26 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 23. 5. 1952 erließ der Generalstaatsanwalt am 3. 6. 1953 eine „Anordnung über die Einrichtung eines zentralen St.“ (ZBl. S. 270): „Ab 1. Juni 1953 werden alle in der Deut[S. 423]schen Demokratischen…

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Widerstand (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Da die sowjetkommunistische Doktrin keine anderen Anschauungen neben sich duldet und die kommunistische Politik keinen Platz für eine konstruktive Opposition läßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen (wobei die Möglichkeiten für die Bewohner vieler Ostblockstaaten, außer der SBZ, seit je gering waren), sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapitulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu vertreten, die vom Regime als „feindlich“ verfolgt werden (Strafrechtsergänzungsgesetz). In Mitteldeutschland, einem bis in die Arbeiterschaft hinein von bürgerlich-abendländischer Gesittung geprägten Gebiet und zudem dem willkürlich abgerissenen Teilstück des Lebensraums eines Gesamtvolks, muß das Mißverhältnis zwischen der von der Führung geforderten Weltanschauung und den wirklichen Anschauungen der Massen besonders kraß hervortreten. Vor allem vier Gruppen von Opponenten sind in Erscheinung getreten: Exponenten des bürgerlichen und bäuerlichen Konservatismus, besonders aus der älteren Generation, die, vom Regime ohnehin als potentielle Klassenfeinde beargwöhnt, von vornherein einen schweren Stand hatten; überzeugte Christen, und zwar sowohl Protestanten wie auch Katholiken aus den kleinen katholischen Enklaven — Eichsfeld! —, unter ihnen vielfach Angehörige der jungen Generation (Junge Gemeinde); Exponenten der sozialdemokratischen Arbeiterschaft, vor allem in den Räumen Leipzig, Dresden, Halle, Magdeburg, Gera und Ost-Berlin; schließlich auch zahlreiche Vertreter der akademischen Intelligenz einschließlich des „parteilich“ erzogenen Hochschulnachwuchses. Der W. dieser Gruppen hat aber in der Regel nur die Form passiver Resistenz und der sorgfältig im Privatbereich gehüteten Solidarisierung der Andersmeinenden, weshalb das Regime diesen W. sehr schwer fassen kann und bis heute nicht hat ausmerzen können. Lediglich der Juni-Aufstand 1953 stellte eine gegnerische Großaktion von wirklich politischer Dimension dar, die ohne das Eingreifen der Sowjettruppen zweifellos zum Zusammenbruch des SED-Regimes geführt hätte. Ähnlich starke Gärungserscheinungen von 1956, die vor allem die Intelligenz- und Führungsschicht betrafen, wurden nach den Aufständen in Polen und Ungarn im Keim erstickt (Tauwetter, Harich, Schirdewan). Andererseits ist zu berücksichtigen, daß die in der SBZ im Unterschied zu den übrigen Volksdemokratien bis zur Errichtung der Mauer günstige Chance zur Flucht, die im Jahresdurchschnitt von 150.000 bis 250.000 Personen wahrgenommen worden ist, im Laufe der Jahre zu einer Aushöhlung der Bereitschaft zum aktiven W. geführt hat (Flüchtlinge). Dennoch befanden sich noch Mitte 1964 in den Strafanstalten der SBZ 8.000 bis 12.000 politische ➝Häftlinge. In den Jahren 1950 bis 1952 waren es etwa 25.000. (Boykotthetze, Friedensgefährdung, Rechtswesen, Staatsverbrechen) Literaturangaben Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 3. durchges. Aufl. (BB) 1958. 84 S. Fricke, Karl Wilhelm: Selbstbehauptung und politischer Widerstand in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1964. 192 S. DIN A 5. Jänicke, Martin: Der dritte Weg — Die antistalinistische Opposition gegen Ulbricht seit 1953. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 267 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 477 Widerspruch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiedergutmachung

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Da die sowjetkommunistische Doktrin keine anderen Anschauungen neben sich duldet und die kommunistische Politik keinen Platz für eine konstruktive Opposition läßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen (wobei die Möglichkeiten für die Bewohner vieler Ostblockstaaten, außer der SBZ, seit je gering waren), sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu…

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Deutsche Wirtschaftskommission (1965)

Siehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1966 1969 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1979 1985 Durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres, Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung errichtet. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren zunächst beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vors. hatte die DWK zunächst nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr.~32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vors. (Rau) und zwei stellv. Vors. (Leuschner und Selbmann). Als Kommissionsmitgl. wurden Vertr. des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen der DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war zunächst die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Ausdrücklich wurde im Befehl 32 betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben“. Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48~„Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertr. der Parteien und 10 Vertr. der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war nicht nur praktisch, sondern auch formell (auf Grund der ihm zugebilligten Vollmachten) die erste Regierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur sog. DDR vom 7. 10. 1949 ging die DWK auf in der „Provisorischen Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre. (Verfassung, Regierung und Verwaltung, Besatzungspolitik) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 94 Deutsche Seereederei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Bibliotheksverband

Siehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1966 1969 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1979 1985 Durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres,…

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Juni-Aufstand (1965)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ, Reaktion der Bevölkerung auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, den katastrophalen Lebensmittelmangel und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Nachdem das Kommuniqué des Ministerrats vom 11. 6. bei der Verkündung des „Neuen Kurses“ gar nicht auf die Normenfrage eingegangen war, löste ein Artikel in der „Tribüne“ (Organ des FDGB) vom 16. 6. die Ost-Berliner Demonstrationen aus. Der Artikel hatte festgestellt: „… die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig“. Am gleichen Tage um 7~Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalinallee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger Straße gelegenen „Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte völlig, so durch einander widersprechende Verlautbarungen über die Aufhebung der Normenerhöhung, und sie verstärkte im Gegenteil den Ausbruch der jahrelang unterdrückten Volkswut. Am 17 6. wurde das Ziel der Demonstration klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime hinwegfegen. Mit dem Marsch von 12.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun folgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjet. Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjet. Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjetsektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjet. Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u.a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Angehörige der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Ab 21 Uhr herrschte in Ost-Berlin die durch den Ausnahmezustand? erzwungene Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Zone, und in fast allen größeren Städten machte sich der Volkszorn in ähnlicher Weise Luft. Wo sowjet. Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch sowjet. Truppen niedergeschlagen. Das Ausmaß des J. wird deutlich an der Tatsache, daß in 121 vornehmlich größeren Städten sowjetisches Militär eingesetzt werden mußte und in 167 von den 214 Kreisen der SBZ von der Besatzungsmacht der Ausnahmezustand verhängt wurde. Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes und die Unmöglichkeit, die SBZ zu bolschewisieren, unwiderleglich bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der Aufstand, obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des Aufstandes zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Solche Behauptungen werden allein schon durch das Fehlen jeglicher zentralen Führung und durch entscheidende taktische Fehler bei der Durchführung widerlegt. Der Westen hatte vielmehr jegliche Unterstützung versagen müssen, weil eine Ausweitung zu einer weltpolitischen Krise vermieden werden sollte. Auch aus der Bundesrepublik wurde nur zur Besonnenheit gemahnt und vor Provokationen, insbesondere gegenüber der Besatzungsmacht, gewarnt, obschon weite Kreise der Bevölkerung die Vorgänge mit leidenschaftlicher Teilnahme und großen Hoffnungen verfolgten. Die Tatsache und das Ausmaß des J. entzogen dem Anspruch der Kommunisten, im Aufträge der Arbeiterschaft in der SBZ den „Aufbau des Sozialismus“ zu vollziehen, für immer den Boden. Die Sowjets aber hätten durch Nachgeben gegenüber den maßvollen Zielen des J. ein neues Verhältnis gegenüber Deutschland herstellen und eine Politik der Verständigung einleiten können. Die Verluste des J. sind nicht genau zu ermitteln. Die Zahl der Toten dürfte in die Hunderte gehen, die der Verwundeten tausend überschreiten. Auch die Zahlenangaben über Opfer standrechtlicher Er[S. 209]schießungen schwanken erheblich. Einschließlich der später willkürlich zum Tode Verurteilten dürften sie um 100 liegen. Genauere Angaben wurden über die Zahl der Opfer der dem Aufstand folgenden Rachejustiz errechnet. Danach wurden 1.100–1.200 tatsächliche oder angebliche Teilnehmer zu insgesamt etwa 6.000 Jahren Zuchthaus, Arbeitslager oder Gefängnis verurteilt. Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 3. durchges. Aufl. (BB) 1958. 84 S. Brant, Stefan: Der Aufstand — Vorgeschichte, Geschichte und Deutung des 17. Juni 1953. Stuttgart 1954, Steingrüben Verlag. 325 S. m. 1 Karte u. zahlr. Tafeln. Riess, Curt: Der 17. Juni. Berlin 1954, Ullstein. 260 S. Stamm, Eugen: Juni 1953 — Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. (BMG) 1961. 48 S. (m. zahlr. Abb.) Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. Eine kartographische Darstellung. 4. Aufl. (BMG) 1956. Von dieser Karte erschienen eine englische und eine französische Ausgabe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 208–209 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Junker, Wolfgang

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ost-Berlin und in der SBZ, Reaktion der Bevölkerung auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, den katastrophalen Lebensmittelmangel und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Nachdem das Kommuniqué des…

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Sozialfürsorge (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Als hilfsbedürftig gilt nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fällen, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen hat oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die Räte der Gemeinden (Referate Sozialfürsorge in der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen) gewährt. Die S. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirkes eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird in die Wirtschaftsplanung einbezogen: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, 1951, S. 328). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, 1951, S. 327). Die Barunterstützungen sind deshalb gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 85,– DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30,– DM Ost, für ein Kind 35,– DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 25–40 DM Ost gewährt werden. Ab 1. Juni 1958 wird ein Zuschlag [S. 393]von 9 DM Ost (in Ost-Berlin 12 DM Ost) gewährt. Nach der 1. Durchführungsbestimmung vom 24. 2. 1956 gilt als hilfsbedürftig, sofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt: a) wer als Frau 60 Jahre, als Mann 65 Jahre alt ist, b) Invalide im Sinne der Sozialversicherung ist (Renten), c) wer arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, aber nachweisbar keine Arbeitsmöglichkeit hat, d) Frauen mit mindestens einem Kind bis zu drei Jahren oder mindestens zwei Kindern unter acht Jahren, wenn sie diese nicht durch Familienangehörige, in einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung oder durch dritte Personen beaufsichtigen lassen können, e) Personen, die in ihrem Haushalt eine ständig pflegebedürftige Person versorgen müssen, sofern die Pflege nicht von einem Dritten übernommen werden kann. Auch hier wird, wie in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) die Tendenz deutlich, möglichst viele Menschen zur Arbeit zu zwingen. (Arbeitspolitik) Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgesätze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 392–393 Sozialforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den…

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Eisenbahn (1965)

Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Die E. hatte von allen Verkehrsträgern die schwersten Kriegs- und Kriegsfolgeschäden erlitten. 65 v. H. der Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und die Hälfte der Güterwagen waren gänzlich vernichtet oder beschädigt, 970 Eisenbahnbrücken waren zerstört. Durch die anschließenden Demontagen verminderte sich der Bestand an rollendem Material weiter erheblich. Die Länge des Gleisnetzes ging von etwa 18.500 km auf 14.500 km zurück. Die Netzdichte je 100 qkm verringerte sich dadurch von 17 auf 14 km. Bei Wiederingangsetzung des Betriebes waren 5.000 km Strecke nur eingleisig befahrbar, und es gab keine elektrifizierten Strecken mehr. Der Wiederaufbau konnte unter den Bedingungen der sowjet. Besatzungspolitik nur langsam vorangehen. Die Eisenbahner haben in dieser Zeit Hervorragendes geleistet. Das Streckennetz konnte auf 17.000 km Länge wiederhergestellt werden. Fehlende Finanzmittel und Materialmangel behindern jedoch noch immer die laufenden Unterhaltungsarbeiten, so daß inzwischen wieder Tausende von Bahnkilometern erneuerungsbedürftig sind. Mit dem derzeitigen Lokomotiv- und Güterwagenbestand können die Transportaufgaben nur unter äußerster Anspannung bewältigt werden. Dazu führte u.a. auch eine Verkehrspolitik, die darauf abzielt, daß die Eisenbahn alle Gütertransporte über Entfernungen von mehr als 40 km übernimmt, während der Güterkraftverkehr nur noch im Nahbereich tätig sein soll. Bis 1965 sollen 16.000 neue moderne Güterwagen mit 50~t Ladegewicht eingesetzt werden. Der Neubau von Dampfloks wurde 1960 eingestellt. Die in Betrieb befindlichen Dampfloks wurden generalüberholt. Bis 1965 sollen 1.100 Diesel- und Elektroloks aus eigener Produktion den Dienst aufnehmen. Auch bei den technischen Anlagen und im Personenverkehr sind umfangreiche Verbesserungen geplant. Die Verwirklichung dieser Planziele würde den Abstand der Leistungsfähigkeit der sowjetzonalen Reichsbahn von der Bundesbahn etwas verringern. In der SBZ sind z. Z. nur 2~v. H. des Streckennetzes elektrifiziert (Vergleich BRD: 1963 = 13 v. H.). Am 1. Juli 1964 trat eine Vereinbarung der [S. 110]Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe in Kraft, wonach rd. 100.000 Güterwagen, d. h. etwa 20 v. H. des Wagenparkes dieser Länder, gemeinsam genutzt werden sollen. Gebühren werden dafür nicht erhoben. Man erwartet durch den gemeinsamen „Waggonpool“ (Abk. „OPW“ nach der russischen Bezeichnung „Obschtschij Park Wagonow“) jährliche Einsparungen in Höhe von 100 Mill. Mark, da die Leerläufe der Wagen vermindert werden. (Verkehr) Literaturangaben Olbrich, Paul: Die Fahrzeugwirtschaft bei der „Deutschen Reichsbahn“ der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 88 S. m. 14 Tab. u. 10 Anlagen. Olbrich, Paul: Betrieb und Verkehr bei der „Deutschen Reichsbahn“ in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1957. 72 S. m. Anlagen. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 109–110 Eisenach A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisenbahner der DDR, Verdienter

Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Die E. hatte von allen Verkehrsträgern die schwersten Kriegs- und Kriegsfolgeschäden erlitten. 65 v. H. der Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und die Hälfte der Güterwagen waren gänzlich vernichtet oder beschädigt, 970 Eisenbahnbrücken waren zerstört. Durch…

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Arbeiter, Schreibende (1965)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Auf Einladung des Mitteldeutschen Verlages in Halle, in Wahrheit als Veranstaltung der SED und unter nachdrücklicher Förderung ihres ZK fand im April 1959 in Bitterfeld eine Tagung sowjetzonaler Schriftsteller, die seitdem viel zitierte Bitterfelder Konferenz, statt, die im Anschluß an ein Referat von Alfred ➝Kurella eine neue Phase der „Kulturrevolution“ eröffnen sollte. Nach den Worten von Walter Ulbricht bestand ihr „Erfolg“ darin, „daß die allseitig verstandene Aufforderung, ‚Kumpel, greif zur Feder, die sozialistische Nationalkultur braucht Dich!‘ und die Bestrebungen, sich mit den wertvollsten Schätzen unserer Kultur und Kunst vertraut zu machen, als zwei einander bedingende Seiten unserer sozialistischen Kulturrevolution erkannt wurden“. Damit wurde die „Bewegung“ der schreibenden Arbeiter und Bauern (im Pj. auch „Greif-zur-Feder-Kumpel-Bewegung“) eingeleitet, die — gleich vielen anderen Bemühungen der SED auf Gebieten der Kunst — die Grenzen zwischen Kunst und Laienkunst zu verwischen bestimmt war; denn gleichzeitig wurden in Bitterfeld die „Berufsschriftsteller“ aufgefordert, „nicht nur für das Volk, sondern auch mit dem Volk“ zu schaffen, die Gewohnheiten „individuellen Eigenbrötlertums“ preiszugeben, in die Betriebe zu gehen und ihre Werke in ständiger Auseinandersetzung mit den Werktätigen und ihrer Umwelt zu schaffen. Die derart auf zweifache Weise betriebene „Massenbewegung zur Aneignung der sozialistischen Nationalkultur“ und zur produktiv-künstlerischen Betätigung der Werktätigen — auch auf den Gebieten der Bildenden Kunst und Musik — wird im Pj. als Bitterfelder Weg bezeichnet. Zur Anleitung und Förderung der Sch A. veröffentlichte ein Autorenkollektiv 1961 „Hinweise für SchA.“; eine Monatsschrift „Ich schreibe“ erscheint als Teil der Zeitschrift „Volkskunst“, und die beharrlicheren SchA. schlossen sich in einer „Zentralen Arbeitsgemeinschaft SchA.“ (Vorsitzender: Max Zimmering) zusammen. Im April 1964 fand eine II.~Bitterfelder Konferenz statt, auf der die oben charakterisierten Tendenzen der kommun. Literaturpolitik noch deutlicher hervortraten (Ulbricht: „Der Bitterfelder Weg ist der Weg des sozialistischen Realismus!“ D. Heinemann in der „Volkskunst“: „Die seither vergangene Zeit hat erwiesen, daß die grundsätzlichen Probleme der Entwicklung einer sozialistischen Nationalkultur gelöst sind.“). Was an Erzeugnissen der SchA. in Erscheinung trat, befriedigte auch die SED nicht. Die SchA. strebten von der Werkbank zum Schreibtisch, in die „Intelligenz“. Ihre Produkte waren begreiflicherweise dilettantisch und konnten, soweit sie gedruckt wurden, auch einer sehr wohlwollenden Kritik nur selten standhalten. Die Ursache des Mißerfolges liegt vor allem darin, daß es der SED nicht so sehr um die Förderung neuer Talente, als um politische Aktion und Agitation zu tun ist. (Kulturpolitik, Literatur) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 25 Arbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Auf Einladung des Mitteldeutschen Verlages in Halle, in Wahrheit als Veranstaltung der SED und unter nachdrücklicher Förderung ihres ZK fand im April 1959 in Bitterfeld eine Tagung sowjetzonaler Schriftsteller, die seitdem viel zitierte Bitterfelder Konferenz, statt, die im Anschluß an ein Referat von Alfred ➝Kurella eine neue Phase der „Kulturrevolution“ eröffnen sollte. Nach den Worten von Walter Ulbricht bestand ihr „Erfolg“ darin,…

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Frauenarbeit (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art.~7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2), die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter seien verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am Arbeitsprozeß teilzunehmen, ihre schöpferischen Fähigkeiten zu entwickeln. Zugleich sollen sie „ihrer hohen gesellschaftlichen Aufgabe“ als Mütter gerecht werden. Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung der Wirtschaftspläne als notwendig. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl beträgt etwa 45 v. H. (1964 waren 70 v. H. aller arbeitsfähigen Frauen berufstätig.) Auch in typischen Männerberufen werden Frauen beschäftigt. Wegen des Arbeitskräfte-Problems wird die Halbtagsarbeit für Frauen mit Familie in zunehmendem Maße propagiert (Hausfrauenbrigaden). Nachtarbeit ist zulässig. Der besondere Arbeitsschutz für Frauen ist stark eingeschränkt. Zwar ist die F. für eine ganze Reihe von Tätigkeiten verboten, doch gilt das Verbot nicht, wenn die Produktionstechnik die Frauen angeblich nicht gefährdet. Der Schutz für schwangere und stillende Mütter beschränkt sich auf das Verbot von Arbeiten, „die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle Leben und Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes gefährden könnten“ (§~129 Abs.~2 des Gesetzbuches der Arbeit). Stillenden Müttern sind lediglich für die Dauer von höchstens 6 Monaten nach der Niederkunft täglich 2 Stillpausen von je 45 Minuten ohne Lohnausfall zu gewähren (§ 22 a.a.O.). (Arbeitspolitik, Familienpolitik, Mutterschutz, Unterhalt, Gleichberechtigung der Frau) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 139 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenausschüsse

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art.~7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2), die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter seien verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am…

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Plankommission, Staatliche (1965)

Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Die StP. war bis Mitte 1961 das oberste, weisungsberechtigte Organ für die Planung, Leitung und Kontrolle der Wirtschaft. Damit war — entsprechend den Erfordernissen des Prinzips des demokratischen Zentralismus — „die Einheit von Planung und Leitung in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Wirtschaft gesichert“ (Ökonomik der sozialist. Industrie, 6. Auflage 1961, Ost-Berlin). Überraschend wurden im Juli 1961 die mit der Anleitung der Industrie befaßten Hauptabteilungen der StP. aus dieser ausgegliedert und unter der Bezeichnung Volkswirtschaftsrat unter einem besonderen Leiter im Ministerrang in einem neuen Leitungsorgan für die Industrie zusammengefaßt. In der mit Gesetzeskraft im Juli 1963 vom Ministerrat beschlossenen „Richtlinie für das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ wird hervorgehoben, daß die StP. „auf der Grundlage der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung“ arbeitet. Damit ist der entscheidende Einfluß der Partei auf die Planung und Leitung der Wirtschaft auch gesetzlich fixiert. Der „Richtlinie“ zufolge ist die StP. verantwortlich „für die Ausarbeitung der Perspektivpläne und für die Gesamtbilanzierung und die Zusammenfassung der Jahrespläne auf der Grundlage der Planvorschläge der leitenden Organe der Wirtschaftszweige. Im Mittelpunkt der Planung der Volkswirtschaft steht die stetige Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Sicherung der vorrangigen Ent[S. 326]wicklung der führenden Zweige der Volkswirtschaft, die Senkung der Selbstkosten und die Erhöhung der Rentabilität und Qualität der Produktion“. Weiter heißt es in der „Richtlinie“: „Die StP. arbeitet eng mit dem Forschungsrat und dem Staatssekretariat für Forschung und Technik zusammen. Zur Koordinierung und Nutzung der Ergebnisse der ökonomischen Forschung stützt sie sich auf den Beirat für ökonomische Forschung (der StP.), der ebenfalls eng mit dem Forschungsrat zusammenarbeitet … Die StP. arbeitet Direktiven und Orientierungsziffern für die Jahresvolkswirtschaftspläne aus.“ — Die StP. unterhält in den 15 Bezirken der SBZ Außenstellen. (Planung, wiss.-techn. ➝Forschung, Deutscher ➝Forschungsrat) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 325–326 Planauflage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plannormen

Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Die StP. war bis Mitte 1961 das oberste, weisungsberechtigte Organ für die Planung, Leitung und Kontrolle der Wirtschaft. Damit war — entsprechend den Erfordernissen des Prinzips des demokratischen Zentralismus — „die Einheit von Planung und Leitung in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Wirtschaft gesichert“ (Ökonomik der sozialist. Industrie, 6.…

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Eisen- und Stahlindustrie (1965)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Es gibt keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7~v. H. bei einem Bevölkerungsanteil von 32 v. H. Die eisenschaffende Industrie hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß das SED-Regime — um den Einfuhrbedarf zu verringern — den Aufbau einer starken EuStI., der überraschend kurzfristig gelang, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der BRD. Wesentliche Produktionszahlen: Diese Entwicklung in der SBZ wurde ermöglicht durch den Aufbau neuer Eisen- und Stahlwerke: des Eisenhüttenkombinats Ost, der Eisenwerke West in Calbe/Saale, des Stahlwerks Brandenburg und des Edelstahlwerks Döhlen. Die Kapazität der EuStI. liegt jedoch weit unter dem Bedarf der metallverarbeitenden Industrien. Etwa 60 v. H. des Eisen- und Stahlbedarfs müssen in Form von Erzen, Schrott, Roheisen oder Walzstahl durch Importe abgedeckt werden. Die Mengenausbringung der sowjetzonalen Eisen- und Stahlwerke je Kopf der Beschäftigten beträgt z. Z. nur etwa 60 v. H. im Vergleich zur BRD. Die Kosten liegen entsprechend sehr viel höher als in der BRD. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 110 Eisenhüttenstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eiserner Vorhang

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Es gibt keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und…

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Sport (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele nutzen zu können. Durch die S.-Gemeinschaften der FDJ sollten viele Jugendliche dieser Organisation zugeführt werden. Die Zeit des Kommunal-Sports endete am 1. 8. 1948 mit der Gründung des „Deutschen Sportausschusses“ (DSA), einer staatlich gelenkten und von der SED beherrschten Sportorganisation. Landessportausschüsse (später Bezirkssportausschüsse) und Kreissportausschüsse wurden gebildet, die sich ebenfalls aus zuverlässigen Partei- und Staatsfunktionären zusammensetzten. Gleichzeitig wurden die bisherigen kommunalen S.-Gemeinschaften durch Betriebssportgemeinschaften (BSG) nach sowjet. Muster abgelöst. Die BSG wurden in Industrie-Sportvereinigungen zusammengefaßt. Diese waren selbständige Organe der Gewerkschaften, die 10 v. H. ihres Beitragsaufkommens für den S. verwenden mußten. Die Gewerkschaften gaben, ihrem Berufszweig entsprechend, den Sportvereinigungen (SV) und damit allen dazu gehörenden BSG unabhängig von der jeweiligen Sportart den Namen: IG Bergbau — SV Aktivist [S. 405]IG Bau und Holz — SV Aufbau IG Chemie — SV Chemie G Verwaltung Banken, Versicherung — SV Einheit G Handel und Versorgung — SV Empor IG Textil, Bekleidung, Leder — SV Fortschritt IG Transport — SV Lokomotive G Gesundheitswesen — SV Medizin IG Post und Fernmeldewesen — SV Post IG Druck und Papier — SV Rotation IG Metallurgie - SV Stahl G Land- und Forstwirtschaft — SV Traktor IG Energie — SV Turbine IG Wismut — SV Wismut G Wissenschaft — SV Wissenschaft Außerdem entstanden die SV Dynamo der Deutschen Volkspolizei und später die SV Vorwärts der Nationalen Volksarmee. Im Juli 1952 wurde das Staatliche ➝Komitee für Körperkultur und S. als „oberste Instanz auf allen Gebieten der Körperkultur und des S.“ gegründet. Damit wurde die völlige administrative Eingliederung des S. vollzogen. Der Vorsitzende des Komitees ist Staatssekretär, der wie seine Stellvertreter vom Ministerrat berufen wird. Der Vorspruch der VO vom 24. 7. 1952 über die Errichtung des Komitees kennzeichnet besonders deutlich dessen politische Aufgabe: „Die Regierung muß dafür sorgen, daß in der Deutschen Demokratischen Republik gesunde, frohe, kräftige und willensstarke Menschen heranwachsen. Menschen, die ihre Heimat lieben, fest zur Regierung und ihrem Präsidenten stehen, die zur Ehre unseres Landes ihre sportliche Meisterschaft ständig erhöhen, treue und unverbrüchliche Freunde des großen Sowjetvolkes sind, die mit Willenskraft, Härte, Ausdauer und Mut alle Schwierigkeiten überwinden, die von unversöhnlichem Haß gegen alle Feinde des Friedens und des Fortschritts erfüllt sind und die die sozialistischen Errungenschaften unserer Werktätigen gegen alle Bedrohungen schützen und verteidigen.“ Um die Aufnahme der sowjetzonalen Sportorganisationen in die internationalen Sportverbände und sportliche Beziehungen zum westlichen Ausland zu erleichtern, gab man 1957 der sowjetzonalen S.-Organisation andere Namen. Der am 27. 4. 1957 gegründete Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) übernahm die Aufgaben des damit aufgelösten DSA. Die Sektionen des DSA nennen sich seitdem Sportverbände. Für sie wurden Namen gewählt, die denen der entsprechenden Sportverbände der BRD stark ähnelten. Bis auf die Sportvereinigungen „Vorwärts“, „Dynamo“, „Lokomotive“ und „Wismut“, die als selbständige Glieder des DTSB, einer Bezirksorganisation entsprechend, bestehen blieben, wurden alle übrigen Industrie-Sportvereinigungen aufgelöst. Die einzelnen BSG wurden in die Bezirks- und Kreisverbände des DTSB eingegliedert. Daraus ergibt sich folgender organisatorischer Aufbau des sowjetzonalen S.: a) DTSB b) Bezirksorganisationen und Sportvereinigungen Vorwärts, Dynamo, Lokomotive und Wismut c) Kreisorganisationen d) Grundorganisationen: BSG, Sportclubs, Fach- und Hochschul-Sportgemeinschaften, Sportgemeinschaften. Daneben bestehen noch 33 Fach-Sportverbände. Durch diese Neuorganisation sollte offenbar der Eindruck einer staatlich unabhängigen S.-Bewegung erweckt werden. In Wirklichkeit hat sich der Einfluß von Partei und Staat auf den S. nicht vermindert. Neben dem Ministerrat, dem das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. unterstellt ist, entscheidet das ZK der SED, Arbeitsgruppe S. und Körperkultur unmittelbar über Organisation und Entwicklung des S. Die enge Verflechtung von S. und Politik wird auch durch die Tatsache bewiesen, daß alle maßgeblichen S.-Funktionäre zugleich wichtige Partei- und Staatsämter innehaben. So ist der Präsident des DTSB, Manfred ➝Ewald, Mitglied des ZK der SED und Abgeordneter der Volkskammer. Auch Rudi Reichert, der Vizepräsident des DTSB, gehörte von 1958 bis 1963 dem ZK der SED an. Auch die Fach-, Bezirks- und Kreisverbände sowie die einzelnen S.-Vereinigungen und S.-Clubs werden fast ausschließlich von Partei-Funktionären geleitet. Der politische Charakter des sowjetzonalen S. ergibt sich auch aus den im Gründungsstatut des DTSB vom 28. 4. 1957 festgelegten Grundsätzen und Zielen. Hier heißt es u.a.: „Der DTSB nimmt aktiv am Aufbau des Sozialismus teil und wirkt für die Weiterentwicklung der sozialistischen Körperkultur. Der DTSB kämpft unter der Führung der Arbeiterklasse gemeinsam mit allen Patrioten in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland für die Wiedervereinigung Deutschlands auf friedlicher und demokratischer Grundlage gegen die Todfeinde des deutschen Volkes, den Imperialismus und Militarismus. Der DTSB unterstützt die demokratischen und patriotischen Kräfte im westdeutschen Sport, die einen mutigen Kampf gegen den Mißbrauch des Sports in Westdeutschland durch die Imperialisten und Militaristen führen. Der DTSB erzieht seine Mitglieder zu sozialistischem Denken und Handeln und bekämpft entschieden alle Formen der reaktionären bürgerlichen Ideologie, wie die demagogischen ‚Theorien‘ des Nur-Sportlertums und der ‚politischen‘ Neutralität des Sports. Der DTSB pflegt die unverbrüchliche Freundschaft zur Sowjetunion und den volksdemokratischen Ländern. Er löst seine Aufgaben auf der Grundlage des staatlichen Sportprogramms ‚Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat‘.“ In dem neuen Statut vom 28. 5. 1961 sind diese politischen Formulierungen zwar aus Gründen der Tarnung gemildert worden, ohne daß sich aber an der politischen Zielsetzung des DTSB etwas geändert hat. Eine besondere politische Bedeutung hat der Leistungs-S. Die „Sportler der DDR sollen durch Höchstleistungen die Überlegenheit der sozialistischen Ordnung über das kapitalistische System Westdeutschlands“ beweisen (Beschl. des DTSB vom 4. 3. 1958). Zur Förderung des Leistungs- S. ist 1954 die besondere Organisationsform der „S.-Clubs“ gebildet worden, deren Millionen-Etat vom DTSB getragen wird. In diesen S.-Clubs werden Spitzensportler ohne Rücksicht auf deren persönliche Belange an bestimmten Schwerpunkten zusammengezogen. In vielen S.-Arten sind [S. 406]auf diese Weise die sowjetzonalen Spitzensportler in nur zwei oder drei S.-Clubs vereinigt. Die in diesen S.-Clubs konzentrierten Leistungssportler sind vom Regime bezahlte, nach dessen Plänen ausgebildete „Staats-Amateure“, deren Aufgabe es ist, durch sportliche Erfolge „das Ansehen der DDR zu heben“. Sie sind in drei Leistungsklassen eingeteilt. Die Sportler der Kategorie K-3 werden nach Anforderung der Trainer von Fall zu Fall von der Arbeit freigestellt. Den K-2 Sportlern müssen die Betriebe wöchentlich 16 Stunden für das Training freigeben. Spitzensportler der Gruppe K-1 leben praktisch ausschließlich für den S. Sie sind nur zum Schein in der Verwaltung oder in „volkseigenen“ Betrieben eingestellt. Ihr Gehalt wird dem Betrieb vom DTSB erstattet. Weitere regelmäßige finanzielle Zuwendungen erhalten die Sportler direkt vom DTSB. Für internationale Erfolge gibt es außerdem hohe Geldprämien, bei Länderkämpfen bis zu 1.000 DM Ost, bei olympischen Spielen bis zu 7.000 DM Ost. Schließlich sind noch mit der Verleihung hoher Auszeichnungen, wie dem vaterländischen Verdienstorden jährliche „Ehrengelder“ von 1.000, 500 oder 250 DM Ost verbunden. Die Spitzensportler genießen auch alle sonstigen wirtschaftlichen Vorteile und Ehrungen der Angehörigen der priviligierten Klasse in der kommun. Gesellschaft. Das gilt besonders für die Angehörigen der S.-Clubs Vorwärts und Dynamo, die praktisch ohne dienstliche Verpflichtungen Scheindienstgrade in der Armee und der Polizei bekleiden und für ihre sportliche Tätigkeit im Durchschnitt zwischen 1.500 und 2.000 DM Ost monatlich verdienen. Als Gegenleistung müssen diese Staatsamateure nicht nur sportliche Siege „zum Ruhme der DDR“ erringen, sie sind außerdem verpflichtet, das notwendige „sozialistische Bewußtsein“ zu haben und sich für die politischen Ziele des „Arbeiter-und-Bauern-Staates“ einzusetzen. Das SED-Regime mißbraucht die Popularität der Spitzensportler für seine politische Agitation, indem es sie zu Erklärungen zu politischen Ereignissen nötigt. Aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben ist die Voraussetzung für die Verleihung der Ehrentitel Meister des S. und verdienter Meister des S., die auch für hervorragende Leistungen, „die einen wesentlichen Beitrag im Kampf der Deutschen Sportler für die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands und gegen die imperialistischen und militaristischen Einflüsse im westdeutschen Sport darstellen“, vergeben werden. Weitere Auszeichnungen für hervorragende Dienste beim Aufbau der sozialistischen S.-Bewegung sind die Ehrennadel des DTSB und die 1958 als höchste Ehrung des DTSB gestiftete Ernst-Gruber-Medaille. Für sportbegabte Kinder und Jugendliche wurden schon 1952 die ersten der jetzt mehr als 20 „Kinder- und Jugendsportschulen“ errichtet, an denen nach dem Vorbild der SU die internatsmäßig untergebrachten Kinder je nach Alter 9 bis 13 Stunden in der Woche S.-Unterricht haben. Diese S.-Schulen dienen der systematischen Heranbildung von Spitzensportlern. Die Massensportarbeit steht unter der von Walter Ulbricht verkündeten Parole: „Jedermann an jedem Ort, jede Woche einmal Sport“. Träger des Massen-S. in den Betrieben sind die BSG, deren finanzielle Mittel von den Betrieben gemäß dem Betriebskollektivvertrag aufgebracht werden müssen. In der sog. Massensportbewegung zeigt sich ebenfalls eine besonders enge Verquickung von S. und politischer Beeinflussung. Aufgabe der „Demokratischen Massenorganisation“ DTSB ist es, in Verbindung mit dem FDGB und der FDJ „die Werktätigen zum Sozialismus zu führen“. Über den S. sucht die Partei vor allem die Jugendlichen für sich zu gewinnen. Die planmäßige Körpererziehung beginnt daher bereits unter den Kindern im vorschulischen Alter. Besondere Bedeutung haben der Turnunterricht in den Schulen und der außerschulische S. Seit 1959 wird regelmäßig im Juni jeden Jahres eine „Woche der Jugend und der Sportler“ veranstaltet zur „Mobilisierung einer bewußten schöpferischen Mitarbeit im Kampf für den Sieg des Sozialismus und die Sicherung des Friedens“. Neben Kultur- und S.-Veranstaltungen finden hier sog. Jugendforen statt, auf denen Partei- und Staatsfunktionäre über die sozialistische Entwicklung sprechen. Das „Deutsche Turn- und Sportfest“ in Leipzig ist die größte Massensportveranstaltung. Zu seiner Vorbereitung sind die mehr als einhunderttausend Teilnehmer schon Monate vorher regelmäßig von den Betrieben und Schulen freizustellen, selbstverständlich unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Der Förderung des Wehr-S. dient das nach sowjet. Vorbild geschaffene S.-Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“. Geländemarsch, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen gehören zu den Übungen für Männer, Frauen und Jugendliche. Die eigentliche Wehrertüchtigung ist die Aufgabe der am 7. 8. 1947 gegründeten Gesellschaft für ➝S. und Technik. Auch über den S. sucht die SBZ internationale Anerkennung zu finden (Außenpolitik, Diplomatische Beziehungen). In Übereinstimmung mit der auf staatsrechtliche Anerkennung gerichteten Politik werden gesamtdeutsche Mannschaften und gesamtdeutsche Meisterschaften abgelehnt. Die meisten Fachverbände des DTSB sind inzwischen in die internationalen S.-Verbände aufgenommen worden. Auch das Nationale Olympische Komitee (Präsident Heinz ➝Schöbel) wurde 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß unter Einigung mit dem NOK der BRD nur eine deutsche Mannschaft an den Olympischen Spielen teilnehmen darf. Gegen ihren Widerstand mußte sich deshalb die SBZ bereit finden, für die Olympischen Spiele gesamtdeutsche Mannschaften zu bilden. Auf Anordnung des Internationalen Olympischen Komitees muß diese deutsche Vertretung unter einer gemeinsamen Flagge — Schwarz-Rot-Gold mit den olympischen Ringen in Weiß — antreten. Der S.-Verkehr mit der BRD ist von der SED für die kommun. Propaganda ausgenutzt worden. Bei Begegnungen mit Sportlern der BRD soll über bestimmte jeweils aktuelle politische Fragen diskutiert werden. Wie der Bundesgerichtshof im April 1961 warnend festgestellt hat, sind sportliche Wettkämpfe für den DTSB meist nur ein Vorwand, um westdeutsche Sportler für Reisen in die SBZ zu gewinnen, wo sie im Sinne der kommun. Ziele beeinflußt werden sollen. S.-Veranstaltungen mit [S. 407]westdeutschen Sportlern sollen nur dann vereinbart werden, wenn ein Sieg der sowjetzonalen Sportler zu erwarten ist. Niederlagen des Sowjetzonen-S. gegen westdeutsche oder Sportler des „kapitalistischen“ Auslandes führen zu heftiger Kritik und häufig zur Maßregelung der verantwortlichen S.-Funktionäre und Trainer. So sind z. B. den Ruderern wegen ihrer Mißerfolge bei internationalen Wettkämpfen „ernste Versäumnisse im Training und in der gesellschaftlichen Erziehung der Athleten“ vorgeworfen worden. Als Reaktion auf die Errichtung der Mauer in Berlin haben der Deutsche Sportbund und das NOK der Bundesrepublik am 16. 8. 1961 beschlossen, den durch die sowjetzonalen Abschnürungsmaßnahmen unterbundenen gesamtdeutschen S.-Verkehr abzubrechen. Auch die internationalen S.-Beziehungen der SBZ sind durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 empfindlich gestört worden. Sowjetzonalen Sportlern ist seitdem die Teilnahme an vielen internationalen Wettkämpfen im westlichen Ausland versagt worden. (Reiseverkehr) Trotz dieser von den Sowjetzonenmachthabern verursachten Situation hält der westdeutsche S. an gesamtdeutschen Mannschaften für internationale Meisterschaften und Olympische Spiele fest. Auch an den Olympischen Spielen 1964 in Innsbruck und Tokio hat jeweils eine Mannschaft, in der Sportler beider Teile Deutschlands vereinigt waren, teilgenommen. Diese gesamtdeutschen Mannschaften sind jedoch nur noch unter größten Schwierigkeiten zustande gekommen. Die S.- Funktionäre der SBZ haben nur sehr widerwillig unter dem Druck des Internationalen Olympischen Comitees (IOC) ihre Zustimmung gegeben. Die Forderung nach einer eigenen selbständigen „DDR“-Vertretung ist seit den Winterspielen in Innsbruck noch verstärkt worden. In der Zonen-Propaganda wurde die gesamtdeutsche Mannschaft als eine Fiktion bezeichnet. In der Medaillen-Statistik der sowjetzonalen Presse wurden die Erfolge der „DDR“ getrennt von denen „Westdeutschlands“ und „Westberlins“ aufgeführt und angebliche Äußerungen der Olympiasieger, daß sie die „Goldmedaillen für die DDR geholt“ hätten, wiedergegeben. Auf einem Regierungsempfang für die „Olympia-Mannschaft der DDR“ erklärte der 1. Stellvertreter des Vors. des Ministerrates, Willi ➝Stoph: „Wir richten den Appell an alle Sportler der Bundesrepublik und Westberlins, sich für friedliche, gleichberechtigte und freundschaftliche Beziehungen zwischen den deutschen Sportlern, ausgehend von der Realität des Bestehens zweier selbständiger deutscher Staaten und Westberlins, einzusetzen.“ Bei den Verhandlungen für die Bildung der gesamtdeutschen Olympia-Mannschaft suchte die sowjetzonale Sportführung die kommun. Bestrebungen, West-Berlin staatsrechtlich von der BRD zu trennen, zu unterstützen, indem sie den S.-Verbänden der BRD das Recht absprechen wollte, Ausscheidungskämpfe und internationale Sportveranstaltungen in West-Berlin durchzuführen. Auch hier bedurfte es wieder erst einer Entscheidung des IOC, um die sowjetzonalen S.-Funktionäre zum Nachgeben zu bewegen. Die in West-Berlin und der BRD durchgeführten Ausscheidungskämpfe für die Deutsche Olympia-Mannschaft haben auch 1964 mehrere Spitzensportler der SBZ dazu benutzt, um nicht mehr in die SBZ zurückzukehren. Literaturangaben Kortenberg, Walter: Der Sport in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 198 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 404–407 Spontaneität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sport und Technik, Gesellschaft für (GST)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele nutzen zu können. Durch die S.-Gemeinschaften der FDJ…

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Realismus (1965)

Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1966 1969 1975 1979 1. Gemäß der westlichen Tradition jene Weltanschauung und insbesondere Erkenntnislehre, die die Welt als etwas unabhängig vom menschlichen Bewußtsein Existierendes auffaßt (Gegensatz: Idealismus). Der Marxismus einschließlich seiner Weiterbildung durch Lenin (Marxismus-Leninismus) ist insofern eindeutiger R., obwohl man diesen Begriff nicht gern verwendet und statt seiner den enger gefaßten und sachlich fragwürdigen des Materialismus (Dialektischer Materialismus) gebraucht. 2. R. in der Kunst soviel wie „Wirklichkeitstreue“. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (z. B. bei den Malern Menzel, Repin, den Schriftstellern Balzac, Tolstoi, Thomas Mann) zu finden glaubt, und dem sozialistischen R., der im Statut des Sowjet. Schriftstellerverbandes definiert wird als „wahrheitsgetreue, historisch-konkrete Darstellung der Wirklichkeit in ihrer revolutionären Entwicklung“. D.h. die Künstler und Schriftsteller sollen die Wirklichkeit nicht darstellen, wie sie ist, sondern wie sie sich nach dem Wunsch der Partei entwickeln soll („Sozialistische Perspektive“). Der sozialistische R. übernimmt mit dieser Aufgabe eine propagandistische Funktion, ist also weder gesellschaftskritisch noch, wie es seinem Namen nach anzunehmen wäre, realistisch. Er ist überhaupt keine ästhetische, sondern eine politische Kategorie und mit verschiedenen Stilen vereinbar, vorausgesetzt, daß einige Grundprinzipien eingehalten werden wie Parteilichkeit, Volkstümlichkeit, Zeitnähe, Optimismus usw. Das ZK der SED forderte am 27. 10. 1955 von den Künstlern, sie sollten „unter Führung der Partei Erzieher der Massen sein und sie durch ihre auf der Grundlage des sozialistischen Realismus geschaffenen Werke zu höheren Leistungen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens begeistern“. Im Bericht des ZK an den VI. Parteitag der SED wird von den Künstlern wiederum „enge Verbindung mit dem Leben der Werktätigen und die Meisterung der Methode des sozialistischen R.“ gefordert, obwohl deren Anwendung „nicht ohne Widersprüche und theoretische Auseinandersetzungen“ vor sich gegangen sei. Als politische Kategorie erweitert oder verengt sich der Begriff des sozialistischen R. je nach dem Charakter des gerade herrschenden Kurses; der Stalinismus ließ der Kunst so gut wie keine, das Tauwetter etwas mehr Freiheit. (Bildende Kunst, Literatur, Theater) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 345 Rau, Heinrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechenschaftslegung

Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1966 1969 1975 1979 1. Gemäß der westlichen Tradition jene Weltanschauung und insbesondere Erkenntnislehre, die die Welt als etwas unabhängig vom menschlichen Bewußtsein Existierendes auffaßt (Gegensatz: Idealismus). Der Marxismus einschließlich seiner Weiterbildung durch Lenin (Marxismus-Leninismus) ist insofern eindeutiger R., obwohl man diesen…

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Gaststättengewerbe (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe rechnen zum Handel und werden dort statistisch erfaßt. In der Entwicklung und der Warenzuteilung war das G. den gleichen Sozialisierungsmaßnahmen wie der Handel unterworfen. Das G., zu dem die verschiedenen Speisegaststätten, Betriebsgaststätten, Unterhaltungsgaststätten, Cafes, Bars, Weinrestaurants, Hotels, Werkküchen, Mensen und ähnliche Einrichtungen zählen, ist Bestandteil des Versorgungssystems und hat daneben noch zur kulturpolitischen Erziehung der Bevölkerung beizutragen. Unterstellt ist es dem Ministerium für Handel und Versorgung. Die Mitropa dagegen untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Ihr obliegt die gastronomische Betreuung im Reiseverkehr. Gefördert werden in den Saisonzeiten von Partei und Regime die Gaststätten für den Feriendienst des FDGB, an erster Stelle die Vertragsheime. Die Gaststätten machen vielfach in Aufmachung und auch in der Reichhaltigkeit der Speisekarten einen guten Eindruck, doch steht oft von jedem Gericht nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung. Um den Aufbau des Sozialismus voranzutreiben, wurde das Zonenregime zwangsläufig auf den Ausbau der Gaststätten und des Gaststättennetzes gestoßen. Es handelt sich nicht nur um eine Verbesserung im Angebot preiswerter Speisen, die in ihrer Vielfalt und Qualität jedoch nicht das Niveau der BRD erreichen, sondern vielmehr um eine Entlastung der Hausfrauen von wenig produktiver Hausarbeit, wie es die sowjetzonale Presse ausdrückt. Es geht dem System um einen zusätzlichen Arbeitseinsatz der Frauen, der sich bis 1970 anteilmäßig an der weiblichen Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter weiter erhöhen und rd. 70 v. H. überschreiten soll (Frauenarbeit). Deshalb propagiert man auch fertige und halbfertige Speisen zum Verkauf über die Straße. Die politische und [S. 147]kulturelle Aufgabe besteht zudem darin, bei ansteigender Freizeit durch Arbeitszeitverkürzung die Bevölkerung in den Gaststätten zur entsprechenden „Betreuung“ unter Kontrolle zu halten. Viele der rd. 2.000 Hotels mit etwa 40.000 Betten sind wegen Überalterung den gestiegenen Anforderungen nicht mehr gewachsen, aber die Lage auf dem Baumarkt und die Unterbindung der Privatinitiative lassen Kapazitätserweiterungen im Beherbergungsgewerbe nur beschränkt zu. Neubauten wurden aus Prestigegründen in Ost-Berlin, in der Messestadt Leipzig und in einigen anderen wirtschaftlich bedeutenden Städten errichtet. Neuerdings wurde in Magdeburg ein „Transithotel“ eröffnet, das Reisende aus der BRD mit Aufenthaltsgenehmigung für die Zone auf drei Tage ohne zusätzliche Genehmigung aufnehmen darf. Systembedingt genießen Gaststätten und Hotels von HO und Konsum Sonderstellung. Private Gaststätten, die dem Regime bedeutsam erscheinen, werden mehr und mehr zum Abschluß von Kommissionsverträgen oder zur Aufnahme von Staatsbeteiligungen gedrängt. Nach sowjetzonalen Angaben entfielen Ende 1963 von insgesamt 32.898 Gaststätten 30 v. H. auf Betriebe mit Kommissionsverträgen und 30,7~v. H. auf Privatbetriebe, die gegenüber 1958 einen Rückgang um 3,3 v. H. aufweisen. Aus dem Anteil von 45 v. H. privater Gaststätten an den kleinen Betrieben ohne Speisebetrieb ist zu schließen, daß die wirtschaftlich bedeutenderen bereits sozialisiert sind. Neue Konzessionen werden so gut wie gar nicht mehr erteilt, so daß die privaten Betriebe zusätzlich durch Überalterung der Inhaber ausscheiden. Der Anteil der Selbstbedienungsgaststätten ist mit 571 sehr gering. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 146–147 Gärtnerische Produktionsgenossenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GDSF

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe rechnen zum Handel und werden dort statistisch erfaßt. In der Entwicklung und der Warenzuteilung war das G. den gleichen Sozialisierungsmaßnahmen wie der Handel unterworfen. Das G., zu dem die verschiedenen Speisegaststätten, Betriebsgaststätten, Unterhaltungsgaststätten, Cafes, Bars, Weinrestaurants, Hotels, Werkküchen, Mensen und ähnliche Einrichtungen zählen, ist Bestandteil des Versorgungssystems und…

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Planung (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Laufe der Jahre entwickelte P. umfaßt sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie bezieht auch die genossenschaftlichen und die Reste von Privatwirtschaft ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Wirtschaftspläne werden nach vorangegangenen Absprachen mit den obersten sowjet. Planungsinstanzen durch das ZK der SED (genauer: die Wirtschaftskommission beim Politbüro des ZK) in ihren Grundzügen festgelegt und sodann in der Staatlichen ➝Plankommission entworfen. Dabei werden sie auch über den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe mit den anderen Sowjetblockländern abgestimmt. Die Weisungen des ZK betreffen das Entwicklungstempo der Industrie und der übrigen Wirtschaftszweige, das Verhältnis der Produktionsgütererzeugung zur Konsumgüterherstellung (Produktionsmittelprimat), das Verhältnis zwischen Investitionen und Verbrauch, die Bildung der Staatsreserven, die Bestimmung industrieller Schwerpunkte usw. Nach diesen Weisungen arbeitet die Staatliche Plankommission Direktiven aus, die Orientierungsziffern über die wichtigsten Planziele der Planungsperiode enthalten. Nach formeller Bestätigung durch den Ministerrat werden die Direktiven in der Plankommission einerseits nach Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen, andererseits nach Bezirken aufgegliedert. Die Direktiven gehen an den Volkswirtschaftsrat und von dort an die Mittelinstanzen (VVB, Räte der Bezirke, Ministerien) zur Stellungnahme. Die Mittelinstanzen gliedern die Entwürfe weiter auf die ihnen unterstellten Betriebe usw. auf und legen jedem Betrieb die für ihn vorgesehenen Produktionsaufgaben usw. in Form von Orientierungsziffern vor. Diese Orientierungsziffern sind der Rahmen für die Planvorschläge der Betriebsleitungen, für ihre Betriebspläne. Diese Planvorschläge laufen dann an die Mittelinstanzen und den Volkswirtschaftsrat zurück, wo sie zusammengefaßt und als deren eigene Planvorschläge an die Staatliche Plankommission zurückgegeben werden. Dort werden die Vorschläge zu Gruppen zusammengefaßt und aufeinander abgestimmt. Hierbei entsteht der Entwurf für das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan und in Verbindung damit das Gesetz über den Staatshaushalt. Beide Gesetze bilden nach der Bestätigung durch den Ministerrat und der formalen „Beschlußfassung“ der Volkskammer die Grundlage für die Produktionsauflagen, die unter der Bezeichnung Kennziffern über die Mittelinstanzen wiederum an die Produktionsbetriebe gegeben werden. Nun haben die Betriebe detaillierte Betriebspläne aufzustellen (z. B. für Material, Arbeitskräfte, Kosten, Maschinenausnutzung, Produktion, Umlaufmittel, Absatz, Finanzergebnis usw.) und den Mittelinstanzen zur Bestätigung vorzulegen. Dieser Planungsvorgang wird als „Feinplanung“ bezeichnet. Bestätigte Betriebspläne haben Gesetzescharakter. Das P.-System beruht nicht auf wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern wird ausschließlich nach politischen Erwägungen praktiziert. Ausdruck dafür sind die häufigen Änderungen in den Methoden der P. und der Organisation der Wirtschaft. Wirtschaftswissenschaftler haben bisher vergeblich versucht, die P. nach ökonomischen Gesichtspunkten auszurichten (Wirtschaftswissenschaft). Eine „Fortentwicklung“ der P. verspricht sich die SED neuerdings von der vorgesehenen Einführung von Verflechtungsbilanzen. Das Nichtfunktionieren der Plandurchführung — besonders als Folge der Unmöglichkeit, exakt funktionierende Pläne überhaupt aufzustellen —, wird dadurch deutlich, daß die oberen Planungs- und Verwaltungsstellen immer wieder „operativ eingreifen“ müssen, um die ständig auftretenden Stockungen im Wirtschaftsablauf zu beheben. Beim obersten Leitungsorgan für die Industrie, dem Volkswirtschaftsrat, besteht zu diesem Zweck ein besonderer Dispatcherdienst, der „den kontinuierlichen Verlauf des Produktions- und Zirkulationsprozesses in der zentral- und örtlich geleiteten Industrie sicherstellen“ muß. (Wirtschaft, Dispatchersystem) Das Mißlingen aller bisherigen Wirtschaftspläne bereits nach wenigen Jahren ihrer Laufzeit war — im Zusammenhang mit gleichartigen negativen Entwicklungen in [S. 327]der SU — der Anlaß für ein neues Experiment des Zonenregimes, das seit Anfang 1961 unter der irreführenden Bezeichnung Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft angelaufen ist. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 326–327 Planschulden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plattform, Politische

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Laufe der Jahre entwickelte P. umfaßt sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie bezieht auch die genossenschaftlichen und die Reste von Privatwirtschaft ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Wirtschaftspläne werden nach vorangegangenen Absprachen mit den obersten sowjet. Planungsinstanzen durch das ZK der SED (genauer: die…

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Kriminalität (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus beruht die K. nicht auf der Natur des Menschen, sondern auf den gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie ist keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern ist der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen, in deren Endphase des Kommunismus die K. überwunden sein werde. In der sozialistischen Gesellschaft brauche niemand zum Verbrecher zu werden. „Eine solche Entwicklung, die das Verbrechen aus dem Leben der Gesellschaft systematisch ausschaltet, kann es in der bürgerlichen Klassengesellschaft nicht geben. Hier erzeugen die kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse immer wieder das Verbrechen“ („Beschluß des Staatsrates der DDR über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961, GBl. 1961, 1., S. 3). In der „DDR“ habe sich „die sozialistische Gesellschaftsordnung ständig gefestigt und in steigendem Maße die Reste des egoistischen menschenfeindlichen Denkens und Handelns aus der kapitalistischen Gesellschaft überwunden und neue sozialistische Beziehungen der Menschen untereinander entwickelt“. Dadurch werde der Begehung von Verbrechen und Vergehen immer mehr der Boden entzogen und die „bewußte Einhaltung der — sozialistischen Gesetzlichkeit gewährleistet“ („Beschluß des Staatsrates der DDR über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis“ vom 1. 10. 1960, GBl. I, S. 533; Amnestie). Die Entwicklung der K. wird also als Gradmesser des Standes der sozialistischen Umwälzung betrachtet. Das Zonenregime macht deshalb große Anstrengungen, die K. zu überwinden und ihre Ursachen zu beseitigen. Ungeachtet der Tatsache, daß diese Bemühungen bisher nicht besonders erfolgreich waren, sprach die SED-Propaganda von einer ständigen Abnahme der K. Gegenüber 1946 soll die K. bis 1960 auf 27,7~v. H. zurückgegangen sein und um mehr als 50 v. H. geringer sein als jemals in Deutschland seit 1882. Die K.-Statistik muß mit allen Vorbehalten betrachtet werden, die grundsätzlich gegenüber Ergebnissen sowjetzonaler Statistiken angebracht sind. Die Zahlen sollen nicht objektiv informieren, sondern die These der SED beweisen, daß die sozialistische Gesellschaftsordnung dem kapitalistischen Staatswesen überlegen ist. Um so bemerkenswerter ist es, daß sich das Zonenregime genötigt gesehen hat, sowohl für 1961 als auch für 1962 eine Zunahme der festgestellten Straftaten um insgesamt 18 v. H. zuzugeben. Die in der Statistik angegebene Kriminalitätsziffer (Straftaten je 100.000 der Bevölkerung) ist von 806 im Jahre 1960 über 867 (1961) auf 950 für 1962 gestiegen. Damit ist fast wieder der für 1957 mit 967 Straftaten je 100.000 der Bevölkerung angegebene Stand erreicht. Noch stärker ist der Anstieg der rein kriminellen Delikte. Er beträgt gegenüber 1960 etwa 28 v. H. Das im Sommer 1964 erschienene „Jahrbuch der DDR 1964“ enthält im Gegensatz zu den früheren Angaben keine neuen statistischen Zahlen über die K. des Vorjahres. Aus einem Aufsatz des Justizministers Hilde ➝Benjamin ist jedoch zu ersehen, daß die K. auch 1963 — wenn auch nur geringfügig — um weitere 0,7~v. H. zugenommen hat. Die K. hat damit 71,2~v. H. des Standes vom Jahre 1950 erreicht. Das Eingeständnis, daß die K. nach Errichtung der Mauer so erheblich stieg, ist der SED besonders schwergefallen, zumal doch in der kommun. Propaganda stets behauptet wurde, der „Frontstadtsumpf West-Berlin“ sei die wichtigste Ursache für die K. in der „DDR“. Nachdem diese negative Einwirkung auf die Bevölkerung der SBZ durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1960 weitgehend ausgeschaltet war, gab 1962 der Generalstaatsanwalt Josef ➝Streit wiederum die Mauer als Grund für das Anwachsen der K. an. Nach Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls könnten sich kriminelle Elemente nicht mehr durch die Flucht entziehen. Außerdem sei die Tätigkeit der Untersuchungsorgane dadurch verbessert worden, daß jetzt alle Anzeigen aufgenommen und in der Statistik als Strafsachen gezählt würden. Diese Erklärung wirft ein bezeichnendes Licht auf die Methoden der sowjetzonalen K.-Statistik. Aus ihr ergibt sich, daß bisher die Volkspolizei die Statistik falsch geführt hat und daß Straftaten von Personen, die nach der Tat flüchteten, nicht in die Statistik der festgestellten Straftaten aufgenommen wurden. Die Erklärung des Leiters der sowjetzonalen Staatsanwaltschaft, also der Behörde, die die K.-Statistik führt, ist aber nur eines von vielen Anzeichen dafür, daß diese Statistik nicht [S. 239]den wirklichen Stand der K. in der SBZ wiedergibt. In der BRD betrug im Jahre 1962 die K.-Ziffer 3.699, also etwa das Vierfache der für die SBZ angegebenen Zahl von 950. Dieses Verhältnis der K.-Ziffern wird zwar von der SED-Propaganda als ein Beweis für die Überlegenheit der Gesellschaftsordnung der „DDR“ herausgestellt, gibt aber keinen zuverlässigen Vergleich der K. in beiden Teilen Deutschlands. Dieses Verhältnis ändert sich im übrigen schon wesentlich, wenn man die Verkehrsdelikte ausklammert, die in der BRD 1961 etwa 43 v. H., in der SBZ dagegen infolge des wesentlich geringeren Verkehrs (Kraftverkehr) nur etwa 9 v. H. (1962) aller Straftaten ausmachen. Das Fortbestehen der K. unter sozialistischen Lebensverhältnissen wird neuerdings in völliger Abkehr von der bisher von allen sowjetzonalen Strafrechtlern einhellig vertretenen Auffassung vom Wesen der K. damit erklärt, daß zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen Widersprüchen unterschieden wird. Danach sollen die auf dem Klassenantagonismus beruhenden Verbrechen „in der DDR keine sozialökonomische Basis“ mehr haben. Ihre Ursache liege in der „subversiven Tätigkeit des untergehenden imperialistischen Systems in Westdeutschland und der NATO gegen den siegreichen sozialistischen Aufbau in der DDR“ (Neue Justiz 1962, S. 213). Von diesen „klassenfeindlichen Verbrechen“ müsse die große Mehrzahl der in der „DDR“ begangenen Gesetzesverletzungen unterschieden werden, die „nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter- und Bauernstaat“ beruhe. „Diese Verbrechen und Vergehen haben ihre Wurzel in den Überresten der alten Denk- und Lebensgewohnheiten der Menschen, dem ‚geistigen‘ Erbe des Kapitalismus. Das heißt, sie gehen auf Ursachen zurück die im nichtantagonistischen Widerspruch zwischen dem zurückgebliebenen Bewußtsein mancher Menschen und der sozialistischen Wirklichkeit zu suchen sind“ (Neue Justiz, a.a.O.) (Strafpolitik, Gesellschaftsgefährlichkeit, Gesellschaftliche Gerichte). „Ursachen der K. sind unter den Bedingungen des entfalteten sozialistischen Aufbaus ein Komplex von gesellschaftlichen und individuellen Erscheinungen materieller, ideologischer, individuell-bewußtseinsmäßiger Natur, die dem Wesen des Sozialismus fremd sind und kraft des eignen Widerspruchs Personen zur Begehung von Straftaten bestimmen“ (Neue Justiz 1964, S. 301). Als solche die K. in der SBZ hervorrufenden Ursachen gelten weiterhin negative Einwirkungen aus Westdeutschland und West-Berlin, und zwar sollen vor allem „imperialistische Rundfunk- und Fernsehstationen, eingeschleuste Literatur, Zeitschriften, aber auch Briefe und Pakete“ die Entwicklung ungünstig beeinflussen. Auch Rückkehrern und Umsiedlern, die durch längeren Aufenthalt in Westdeutschland noch mit „ausgeprägt individualistischen Ansichten und Gewohnheiten behaftet sind“, Wird ein negativer Einfluß auf die K. zugeschrieben. Nach statistischen Feststellungen soll 1962 die K. unter den Umsiedlern das Vierfache des SBZ-Durchschnitts betragen und damit fast die K. in der BRD erreicht haben. Besonders besorgt ist die Sowjetzonenjustiz über das Ansteigen der unter der Einwirkung von Alkohol begangenen Straftaten. Der Alkoholismus gilt neuerdings als eine der Hauptursachen der K. Über die Jugend-K. werden kaum Zahlen veröffentlicht. Wie sich aus einzelnen Berichten ergibt, ist sie wesentlich höher als die Erwachsenen-K. Auf 100.000 Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren entfielen 1960 1.648 jugendliche Täter strafbarer Handlungen. Für die Altersgruppe von 18 bis 21 Jahren ist die Zahl der Straffälligen mit 1936 angegeben. Die negative Beeinflussung aus West-Berlin und Westdeutschland wurde besonders für die hohe Jugend-K. verantwortlich gemacht. So sollen 80 bis 85 v. H. der gestrauchelten Jugendlichen westliche Literatur (Schund- und Schmutzliteratur) gelesen und 90 v. H. West-Berliner Kinoveranstaltungen besucht haben. Diese schädlichen Einflüsse hätten besonders das Rowdytum zur Folge. Die Notwendigkeit der Absperrungsmaßnahmen in Berlin ist auch damit begründet worden, diese schädlichen Einflüsse der „Frontstadt West-Berlin“ auf die Bevölkerung der „DDR“, insbesondere die Jugend auszuschalten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 238–239 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krise

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus beruht die K. nicht auf der Natur des Menschen, sondern auf den gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie ist keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern ist der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen, in deren Endphase des Kommunismus die K. überwunden sein werde. In der sozialistischen Gesellschaft brauche niemand zum Verbrecher zu werden. „Eine solche…

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Arbeitszeit (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzbuches der Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7~Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl.~I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der Arbeitsproduktivität im Volkswirtschaftsplan festgelegt. Die Verkürzung der A. wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Jedem Werktätigen ist in der Woche grundsätzlich nur ein arbeitsfreier Tag zu gewähren (§ 72 Abs. 2). Ein freier Sonnabend wird also nicht gewährt, so daß die A.-verkürzung von der Arbeiterschaft nicht als Vorteil empfunden wird. Überstunden müssen von der Gewerkschaft genehmigt werden, mehr als 120 Überstunden im Jahr dürfen nicht geleistet werden. Diese Bestimmung wird jedoch vielfach mißachtet, da wegen der ungleichmäßigen Belieferung mit Material insbesondere an Quartalsenden mehr gearbeitet werden muß, um das Produktionssoll zu erfüllen. Die A.-Verkürzung wird ferner sehr oft dadurch aufgehoben, daß die Produktionsberatungen außerhalb der A. stattfinden und „freiwillige“ Sonderschichten für das Nationale Aufbauwerk zu leisten sind. Für Überstundenarbeit wird ein Zuschlag in Höhe von 25 v. H. des Tariflohns, also nicht des Effektivlohns, gezahlt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 36 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Architektur

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach § 40 des Gesetzbuches der Arbeit betrug die A. 8 Stunden, für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren 7½ und für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren 7~Stunden täglich. Durch Gesetz vom 19. 1. 1957 (GBl.~I, S. 73) wurde in den VEB sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen die A. auf 45 Stunden durch Verringerung der täglichen A. um ½ Stunde verkürzt. Nach § 87 des Gesetzbuches der Arbeit wird die A. entsprechend dem Stand der…

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Architektur (1965)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudoklassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; neuerdings wird der „sozialistische Wohnkomplex“, das Sowjet. „Quartal“, als Ausdruck der „Parteilichkeit in der A.“ herausgestellt (bolschewistische ➝Parteilichkeit); lange Zeit waren Prunkstraßen, wie die Ost-Berliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters mit großem Aufwand gefördert worden, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Wohnungsbau, Wohnungswirtschaft). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjet. zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne. In der Formgebung ist von einem neuen oder gar revolutionären Zeitstil auch heute noch weit und breit nichts zu sehen und für avantgardistische Einzelleistungen kein Raum. Die bautheoretischen Erörterungen um die nicht vorhandene „sozialistische A.“ verschleiern schlecht das Bemühen der Architekten, die eigentlich zeitgemäßen Elemente westlichen Bauens zu rezipieren und dies irgendwie mit der Ideologie in Einklang zu bringen. Erst die Einführung industrieller Baumethoden (mit vorfabrizierten Fertigbauteilen) führte in jüngster Zeit zu einer gewissen Versachlichung wenigstens im Wohnungsbau, freilich auch zur ödesten Normierung und zum Verzicht auf individuelle Baugedanken. Bearbeitet werden alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte nach wie vor den Vorrang haben, von den staatlichen Projektierungsbüros, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Bildende Kunst, Funktionalismus, Konstruktivismus) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 36 Arbeitszeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Archive

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes…

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Politbüro (1965)

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Mitgl. des auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 neugewählten P. sind: Ulbricht, Ebert, Fröhlich, Grotewohl (Sept. 1964 verstorben), Hager, Honecker, Leuschner, Matern, Mückenberger, Neumann, Norden, Stoph, Paul ➝Verner, Warnke, Kandidaten d. P. sind: Apel, Axen, Ewald, Grüneberg, Jarowinsky, Mittag, Sindermann, Margarete ➝Müller. Der im Anschluß an den Parteitag ebenfalls als Kandidat d. P. gewählte Prof. Karl-Heinz Bartsch wurde am 9. 2. 1963 aller Funktionen enthoben, da seine frühere SS-Zugehörigkeit bekannt wurde. Seit 1949 wurden aus dem P. ausgeschlossen: Merker, Ackermann, Dahlem, Zaisser, Herrnstadt, Elli ➝Schmidt, Jendretzky, Oelßner, Schirdewan (Säuberungen). Den Weisungen des SED-P., das die Richtlinien seiner Arbeit vom Präsidium der KPdSU erhält, sind faktisch sowohl die Partei-Apparate der SED und der illegalen KPD als auch sämtliche Massenorganisationen und der Staatsapparat unterworfen. Sitzungen des P. finden in der Regel wöchentlich statt. An wichtigen Sitzungen nimmt der sowjet. Botschafter in Ost-Berlin teil. Das P. wurde im Januar 1948 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Die wichtigsten Mitgl. und Kandidaten des P. haben einen ständigen Begleiter des Staatssicherheitsdienstes („Schatten“) und wohnen in einem von der Außenwelt hermetisch abgeschlossenen Reservat in Wandlitz bei Berlin. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 327 Politarbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polithauptverwaltung der NVA

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Mitgl. des auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 neugewählten P. sind: Ulbricht, Ebert, Fröhlich, Grotewohl (Sept. 1964 verstorben), Hager, Honecker, Leuschner, Matern, Mückenberger, Neumann, Norden, Stoph,…

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Strafverfahren (1965)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. regelt sich noch nach der Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996). Die in der Sitzung des Staatsrates am 4. 4. 1963 eingesetzte Gesetzgebungskommission (Strafgesetzbuch) soll aber auch eine neue Strafprozeßordnung ausarbeiten, die dann zusammen mit dem „sozialistischen“ Strafgesetzbuch in Kraft treten soll. Mit der im Zuge der ersten Justizreform geschaffenen und zur Zeit noch geltenden StPO wurden neue Begriffe und Institutionen in das St.-Recht eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Ort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hatten, z. B. bei Staatsverbrechen. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Am Eröffnungsbeschluß und an anderen außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Beschlüssen wirken nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 auch die Schöffen mit. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten vom SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile können der Generalstaatsanwalt, der Präsident des Obersten Gerichts, der Bezirksstaatsanwalt oder der Bezirksgerichtsdirektor (letztere nur gegen rechtskräftige Entscheidungen der Kreisgerichte) mit der Kassation vorgehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. Durch das „Gesetz zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen“ vom 17. 4. 1963 (GBl.~I, S. 65) wurde die Strafprozeßordnung geändert. Wie schon das vorhergehende Einführungsgesetz zum Gesetzbuch der Arbeit festlegte, wurde für die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte die Möglichkeit geschaffen, „geringfügige, in der Regel erstmalig begangene, Straftaten an die Konflikt- oder Schiedskommission zu übergeben, wenn der entstandene Schaden geringfügig und die Schuld des Täters gering ist, der Sachverhalt aufgeklärt und einfach ist und der Beschuldigte seine Straftat zugibt“. (Gesellschaftsgefährlichkeit, [S. 424]gesellschaftliche Gerichte, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 423–424 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. regelt sich noch nach der Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996). Die in der Sitzung des Staatsrates am 4. 4. 1963 eingesetzte Gesetzgebungskommission (Strafgesetzbuch) soll aber auch eine neue Strafprozeßordnung ausarbeiten, die dann zusammen mit dem „sozialistischen“ Strafgesetzbuch in Kraft treten soll. Mit der im Zuge der ersten Justizreform geschaffenen und zur Zeit noch geltenden StPO…

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Gesellschaftliche Gerichte (1965)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 1.~Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als GG. zur entsprechenden Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde dann im Jahre 1961 zunächst durch das Gesetzbuch der Arbeit (§ 144e) gesetzlich sanktioniert. Nunmehr bestimmt § 10 GVG: „Entsprechend der ständig steigenden Kraft der sozialistischen Gesellschaft werden Strafsachen, zivil- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten, deren Behandlung durch gesellschaftliche Organe geeignet ist, die Bürger zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Wahrung der Grundsätze des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu erziehen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von den Konflikt- und Schiedskommissionen beraten und entschieden.“ Mit der aus nur drei Paragraphen bestehenden VO über die Konfliktkommissionen vom 17. 4. 1963 (GBl. II, S. 237) bestätigte der Ministerrat die „Richtlinie über die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen“, die der Bundesvorstand des FDGB am 30. 3. 1963 erlassen hatte. Danach sind die Konfliktkommissionen wie schon bisher zur Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten im Betrieb und als GG. zur Behandlung geringfügig gesellschaftsgefährlicher (Gesellschaftsgefährlichkeit) Straftaten zuständig. Ihre Befugnisse werden auf die Behandlung kleinerer zivilrechtlicher Streitigkeiten bis zum Streitwert von etwa 500,– DM Ost zum Zwecke gütlicher Beilegung ausgedehnt. Die Konfliktkommissionen haben auch „Verstöße gegen die Gebote der sozialistischen Moral, insbesondere der sozialistischen Arbeitsmoral“, zu behandeln, (sozialistische ➝Moral) Ihre Beratung dient dem Ziel, „den Konflikt zu lösen und dadurch die Beteiligten und die Werktätigen des Arbeitskollektivs zur freiwilligen und bewußten Einhaltung der Grundsätze der sozialistischen Moral und des sozialistischen Rechts zu erziehen“. Entsprechend den in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Betrieben mit staatlicher Beteiligung, in sozialistischen Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und Volksbildung sowie in Organen der staatlichen Verwaltung zu bildenden Konfliktkommissionen sollen in Gemeinden, Städten, LPG und anderen Produktionsgenossenschaften und in privaten Betrieben Schiedskommissionen mit denselben Befugnissen gebildet werden. Bei der Übergabe geringfügiger Sachen an die GG. ist darauf zu achten, daß ein unkomplizierter, dem Umfange nach feststehender und weitgehend geklärter Sachverhalt vorliegt. Die GG. werden als „Keime der kommunistischen Selbstverwaltung“ bezeichnet („Neue Justiz“ 1961, S. 337). Die Konfliktkommissionen können bei von ihnen festgestellten Verstößen gegen die Gebote der sozialistischen Moral oder für geringfügige Straftaten verschiedene Erziehungsmaßnahmen festlegen. Sie können den Werktätigen verpflichten, sich beim Geschädigten oder vor dem Kollektiv zu entschuldigen; Verpflichtungen des Werktätigen zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens oder solche Selbstverpflichtungen, die der Durchsetzung des Erziehungsziels dienen, bestätigen; Verpflichtungen des Arbeitskollektivs zur Erziehung des Werktätigen bestätigen; den Werktätigen verpflichten, den Schaden durch eigene Arbeit oder durch Schadensersatz in Geld wiedergutzumachen; dem Werktätigen eine Rüge aussprechen. Im Falle eines Moralverstoßes kann der Betroffene gegen einen solchen Beschluß binnen 14 Tagen Einspruch bei der BGL bzw. AGL einlegen. Diese kann den Beschluß aufheben und die Konfliktkommission beauftragen, die Sache erneut und endgültig zu beraten. Im Falle eines Beschlusses wegen einer geringfügigen Straftat hat der Betroffene das Recht, binnen 14 Tagen Einspruch beim zuständigen Kreisgericht einzulegen. Dieses kann den Einspruch als unbegründet zurückweisen oder die Sache mit entsprechenden Empfehlungen an die Konfliktkommission zurückgeben. Die dann ergehende Entscheidung der Konfliktkommission ist endgültig. Der Staatsanwalt kann innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung Anklage erheben, wenn sich nachträglich Umstände herausstellen, aus denen sich ergibt, daß es sich um keine geringfügige Straftat handelte. Der Grundsatz „ne bis in idem“ gilt hier also nicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 155 Gesellschaftliche Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftsgefährlichkeit

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 1.~Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als…

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Arbeiter-und-Bauern-Macht (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Selbstdeutung bolschewistischer Staaten, bes. üblich für die „DDR“, wonach in diesen die durch die bolschewistische Partei repräsentierte Arbeiterschaft im „Bündnis“ (Bündnispolitik) mit der „neuen Klasse der Genossenschaftsbauern“ (bis 1960: „mit den werktätigen Bauern“), „der werktätigen Intelligenz“ „und anderen Schichten“ — wie neuerdings zusätzlich betont wird — die Macht ausübe. Der Begriff ist völlig unmarxistisch, da die proletarische Revolution nach Marx nur auf die Arbeiterschaft, nicht aber auch auf die Bauern bezogen war. Die besondere Lage des industriell unterentwickelten zaristischen Rußland sowie die Spekulation auf das Übergreifen der Revolution auf das hochindustrialisierte Mitteleuropa veranlaßten Lenin, seine Revolution zugleich auch auf die Masse der armen Bauern als Mitträger auszudehnen. Dabei wird aber die eindeutige Führungsrolle der „Arbeiterpartei“ festgelegt. Doch ist diese bemüht, auch unter den Bauern (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften) Mitglieder zu gewinnen. Die Tatsache, daß die SBZ und einige andere der nach 1944 errichteten Volksdemokratien wie die CSSR ausgesprochene Industrieländer sind und die Bauern mithin als sozialer Faktor längst nicht die Rolle wie in Rußland spielen, hat zu keiner Modifizierung der Theorie geführt, wohingegen das 3. Programm der KPdSU (1961) für die im „Übergang zum Kommunismus“ befindliche Sowjetunion den Begriff der „Volksmacht“ prägt. Dem hat sich Ulbricht seit dem 7. 10. 1964 mit dem Hinweis angepaßt, die SBZ befinde sich im Übergang von der Diktatur des Proletariats zum „Volksstaat“. Doch überwiegt vorerst die Selbstdeutung als A. Der Begriff A. wurde 1952 zur Kennzeichnung der Staatsstruktur der SBZ — Beginn der Agrarkollektivierung und des Aufbaus des Sozialismus — eingeführt. Er besagt nicht das mindeste über die wirklichen Machtverhältnisse. (Periodisierung) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 27 Arbeiter- und Bauernkind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterveteranen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Selbstdeutung bolschewistischer Staaten, bes. üblich für die „DDR“, wonach in diesen die durch die bolschewistische Partei repräsentierte Arbeiterschaft im „Bündnis“ (Bündnispolitik) mit der „neuen Klasse der Genossenschaftsbauern“ (bis 1960: „mit den werktätigen Bauern“), „der werktätigen Intelligenz“ „und anderen Schichten“ — wie neuerdings zusätzlich betont wird — die Macht ausübe. Der Begriff ist völlig…

DDR A-Z 1965

Kündigungsrecht (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit über die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplans (Arbeitskräfte) notwendig ist oder der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeit nicht geeignet ist oder Mängel eines Arbeitsvertrages nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, während früher diese Frist zwingend [S. 246]vorgeschrieben war. Im Arbeitsvertrag können jetzt Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und besondere Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Gründe der Kündigung müssen angegeben werden. Das verhindert nicht, daß unter dem Vorwand einer Strukturänderung des Betriebes Kündigungen aus politischen Gründen ausgesprochen werden. Jede Kündigung bedarf der Zustimmung der betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitung. Diese Schutzbestimmung ist jedoch für Kündigungen aus politischen Gründen bedeutungslos, da die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sich in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Der Betrieb kann fristlos entlassen bei „schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin“ (§ 32). Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes (VVN), Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und Rekonvaleszenten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Wegen des Kündigungsschutzes von werdenden Müttern und Müttern nach der Niederkunft Mutterschutz. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 242, 246 Kultur- und Sozialfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Künstler-Agentur, Deutsche

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit über die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung…

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Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands (1965)

Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1969 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1969 1975 1979 [S. 399] 1. Getarnte Spaltung durch SU und SED Auf der Konferenz in Teheran (Ende 1943) vereinbarten Roosevelt, Churchill und Stalin die Spaltung Deutschlands. In Jalta (Febr. 1945) war ihnen diese Forderung gemeinsam. Im März verzichtete Stalin gleich Churchill darauf, die Sp. zu verlangen. Stalin ließ — dem Buchstaben nach — die Sp. fallen, denn er befürchtete, seinen Anspruch auf Reparationen und Mitregierung des Ruhrgebietes, aber auch die langfristig geplante Bolschewisierung ganz Deutschlands zu gefährden. Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) forderte nur „Dezentralisation … örtliche Selbstverwaltung“ (§ 111, A, 9), jedoch keine Sp. Immer wieder, behauptet das Regime der SBZ, Deutschland sei nach 1945 von den Westmächten und politischen Kreisen Westdeutschlands gespalten worden. Bei seiner Wahl zum Präsidenten der Republik betonte Wilhelm Pieck am 11. 10. 1949 vor der Volkskammer: „Von den westlichen Besatzungsmächten … wurde Deutschland gespalten“, doch „niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der DDR anerkannt werden“. (Dok. z. Außenpol. d. DDR, Bd.~I, Ost-Berlin 1955, S. 15 f.). Das ZK der SED behauptete zum „10. Jahrestag der Gründung der DDR“ (7. 10. 1959), es hätten „die mit dem ausländischen Imperialismus verbündeten reaktionären imperialistischen Kreise in Westdeutschland die Spaltung Deutschlands“ bewerkstelligt. Tatsächlich geschah die Spaltung auf folgende Weise: Bereits am 25. 7. 1945 schuf die SMAD in ihrer Zone elf Deutsche Zentralverwaltungen, die von Anfang an gewisse Weisungsrechte gegenüber den 5 Landesverwaltungen hatten und sich bald — als Werkzeuge der SMAD — zu zentralen Regierungsstellen über die ganze SBZ erhoben. Der im Aug. 1946 eingesetzten „Deutschen Verwaltung des Innern“ wurden die Polizeien der 5 Länder untergeordnet. So leitete die SMAD die verwaltungsmäßige Sp. Deutschlands schon vor dem Herbst 1946 ein. In den westlichen Besatzungszonen dagegen wurden bis zu dieser Zeit oberhalb der Länder keine starken zentralen deutschen Verwaltungen geschaffen, vor allem wurde die Polizei (außer in Frankreichs Zone) nicht einmal landesweise zentralisiert. Der „Länderrat“ der amerikanischen Zone wie auch der „Zonenbeirat“ und der „Wirtschaftsbeirat“ der brit. Zone erhielten nicht die politischen Rechte einer deutschen zentralen Verwaltung. (Einzelne techn. deutsche Verwaltungen auf Zonenebene, die es seit Dez. 1945 in der brit. und seit Jan. 1946 in der amerikan. Zone gab, wurden — anders als in der SBZ — nicht durch zentrale Polizei-Verwaltungen ergänzt.) Eingreifender noch war die wirtschaftliche, soziale und allgemein politische Sp., die die Sowjets schon früh vollzogen: Sie zwangen der SBZ schon 1945/46 einen kommun. Gesellschaftszustand auf, der jenem der Westzonen entgegengesetzt war (Bodenreform, Enteignung). Auch als die USA und England gegen den Willen Frankreichs am 1. 1. 1947 ihre Zonen nach langem Zögern vereinigten, geschah dies nur in wirtschaftlicher Hinsicht. Von einer politischen Zentralverwaltung war keine Rede. Die SMAD jedoch gab am 14. 6. 1947 der Zentralverwaltung der SBZ die Bezeichnung DWK und ansatzweise gewisse Vollmachten einer wirklichen Zentralregierung. Dieser „DWK“ gehörten auch die zentralen Deutschen Verwaltungen für Inneres (Polizei), Justiz, Volksbildung und Gesundheitswesen an, obwohl sie dem Namen nach selbständig waren. — Im April 1947 scheiterte die Moskauer Viererkonferenz, weil die Westmächte der SU weder die „demokratisch-antifaschistische (d.h. in der Anlage kommunistische) Ordnung für Westdeutschland, Reparationen aus laufender Produktion noch 4-Mächte-Kontrolle der Ruhr zubilligen konnten. USA und England schufen deshalb (wieder gegen Frankreich) am 25. 6. 1947 einen „Exekutivrat“, d.h. eine Wirtschaftsverwaltung für die Zweierzone. Im Gegensatz zur DWK hatte er nur wirtschaftliche Vollmachten. Daran änderte seine Umbenennung in „Verwaltungsrat“ (9. 2. 1948) nichts. [S. 400] 2. Offene Spaltung durch SU und SED Der nächste Schritt der SU zur Sp. war der Ausbau der DWK am 9. 3. 1948. Die Westmächte antworteten mit Besprechungen über die Vorbereitungen eines Dreizonen-Notstaates (23. 2. bis 3. 6. 1948). Diese Abwehrhandlung nahm die SU als Vorwand, um den Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948). Sie schloß sich von der schon allzu lange verzögerten Währungsreform aus (24. 7.) und richtete die Blockade gegen West-Berlin, das die DM West erhalten hatte. So begann die SU die Sp. Berlins, die die SED am 30. 11. 1948 durchführte. Angesichts der planmäßigen Spaltung, die SU und SED seit 1945 betrieben, wurde die Bundesrepublik Deutschland (BRD) in Notwehr gegründet (8. 5. 1949). Dies wurde in echten geheimen Mehrlistenwahlen am 14. 8. 1949 von 48 Mill. (d.h. von fast ¾ des deutschen Volkes) gebilligt. Doch nur aus allgemeinen manipulierten Scheinwahlen ging in der SBZ am 15. und 16. 5. der 3. Deutsche Volkskongreß hervor. Der von ihm „gewählte“ 2. Deutsche ➝Volksrat rief am 7. 10. die „DDR“ aus, ohne eine demokratisch-parlamentarische Berechtigung zu haben. Dieser Schritt bestätigte nur formell die im Juli 1945 begonnene Erzwingung eines separaten mitteldeutschen Staates. Er geschah allein aus taktischen und propagandistischen Gründen erst nach Errichtung der BRD, obwohl SU und SED wider die geschichtlichen Tatsachen behaupten, die „DDR“ sei die Antwort auf den 8. 5. 1949. 3. Scheinbare Wiedervereinigungsangebote der SU und SED Seit dem 7. 10. 1949 ist die Frage der W. der Hauptgegenstand der innerdeutschen Auseinandersetzung. Als einzige aus freien Wahlen hervorgegangene und rechtsstaatlich handelnde Regierung Deutschlands beansprucht die Bundesregierung, für ganz Deutschland zu sprechen. Sie sieht freie gesamtdeutsche Wahlen als unabdingbare Voraussetzung der W. an. Sie kann jedoch die SU und die Westmächte von der Verantwortung für die Beseitigung der von ihnen verursachten Sp. nieht entlasten. Der Bundestag ermächtigte sie am 14. 9. 1950, Schritte zur Durchführung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen zu einem gesamtdeutschen Parlament bei den Besatzungsmächten zu tun. Die SBZ-Regierung dagegen wollte bereits in ihrer programmatischen Äußerung zur W. vom 25. 10. 1950 an den Anfang aller Schritte zur W. ein paritätisches Gremium, einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat“, gesetzt sehen, obwohl die Bevölkerung der SBZ nur ¼ des ganzen deutschen Volkes beträgt. Sie übernahm außerdem von der SU den Begriff des „einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Staates“, der in den ferneren Erörterungen nicht etwa nur als Propaganda-Losung auftrat, sondern mit von Jahr zu Jahr zunehmender Deutlichkeit das politische Leitbild eines Gesamtdeutschlands im kommun. Sinn der Arbeiter-und-Bauern-Macht bezeichnete. Mag das paritätische Gremium nun „Gesamtdeutscher Konstituierender Rat“ heißen oder in späteren Vorschlägen „Gesamtdeutscher Rat“, „Gesamtdeutsche Beratungen“, „Gesamtdeutsche souveräne demokratische und friedliebende Regierung“: stets soll es dem Regime der SBZ die Anerkennung als gleichberechtigter Staat und als „Demokratie“ einbringen. — Käme es zu gesamtdeutschen Wahlen, sollte dieses Gremium die „Bedingungen vorbereiten“ (Brief Grotewohls vom 30. 11. 1950). Als solche Bedingungen wurden u. a. der Abzug aller Besatzungstruppen, die Beteiligung der Massenorganisationen an den Wahlen, die Ausschaltung des Einflusses der „Monopole“ genannt; gelegentlich wurde das Verfahren der sowjetzonalen Wahlen als vorbildlich bezeichnet. Wann immer in der Folgezeit die SU oder die SED-Regierung freie Wahlen als Schritt zur W. anzunehmen scheinen (z. B. Note der SU vom 23. 7. 1952, Genfer Direktiven vom 23. 7. 1955), müssen diese „Bedingungen“ in Betracht gezogen werden. Jeden Beitrag der BRD zur Zusammenarbeit der freien Staaten und zur Abwehrrüstung der NATO verdächtigten die SU und die SBZ als „Verrat“ an der W., obschon z. B. der „Generalvertrag“ vom 23. 10. 1954 (in § 10) die Möglichkeit offenließ, im Fall der W. das Verhältnis Gesamtdeutschlands zur NATO neu zu regeln. [S. 401]— Auf der Genfer Gipfelkonferenz unterzeichnete Bulganin am 23. 7. 1955 namens der SU die Richtlinien der Regierungschefs der vier Mächte an die Außenminister, in denen es heißt: „Es haben sich die Regierungschefs darüber geeinigt, daß die Regelung der Deutschlandfrage und die W. Deutschlands im Wege freier Wahlen im Einklang mit den nationalen Interessen des deutschen Volkes und den Interessen der europäischen Sicherheit durchgeführt werden sollen.“ 4. Verfälschung des Wiedervereinigungs-Gedankens Von dieser Verpflichtung sagte sich die SU am 4. 8. 1955 los. Sie erklärte es für entscheidend, 1. daß „auf dem Gebiet Deutschlands zwei selbständige Staaten entstanden“ seien — die „DDR“ und die „Deutsche Bundesrepublik“; 2. daß „sich in diesen beiden Staaten ihrem Wesen nach verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme herausgebildet haben“. Man dürfe deshalb Deutschland „nicht durch eine mechanische Verbindung seiner beiden Teile vereinigen“, d.h. durch freie geheime Wahlen eine Nationalversammlung bilden. Eine W. sei nur möglich „auf dem Wege der Zusammenarbeit der DDR und der Deutschen Bundesrepublik“. Die SU betonte, die W. sei erst nach Schaffung eines „wirksamen Systems der kollektiven Sicherheit in Europa“ zulässig. Die Folgen der Sp. wurden von der SU nun als innerdeutsche Fragen bezeichnet, die die „beiden deutschen Staaten“ unter sich zu regeln hätten. Damit ermöglichten KPdSU und Sowjetregierung es dem Regime der SBZ, freie geheime Wahlen mit der Scheinbegründung abzulehnen (so am 1. 11. 1955), „daß die antidemokratischen und militaristischen Kreise in Deutschland oftmals ihre Pläne mit Hilfe von Wahlen verwirklichten … Derartige Wahlen brauchen die Monopolisten und Junker heute, um die Herrschaft der Militaristen in einem einheitlichen Deutschland wiederherzustellen“. Die Regierung der SBZ erklärte gleichzeitig, „daß keine Wiedervereinigung Deutschlands möglich ist, die auf Kosten der sozialen, politischen und kulturellen Errungenschaften der werktätigen Menschen der DDR gehen würde. Ebenso klar ist, daß es bei der Unterschiedlichkeit der Entwicklung im Westen und Osten Deutschlands keinen mechanischen Zusammenschluß der gegenwärtig bestehenden beiden deutschen Staaten geben kann.“ Damit hörten die SED und das Regime der SBZ der Sache nach auf, über W. zu sprechen, obgleich sie die Formel W. noch zuweilen anwenden. Sie betreiben seitdem eine nur noch taktische Deutschlandpolitik. Die Regierung der SBZ setzt sich nicht für eine W. in Freiheit ein, vielmehr treibt sie die Sp. noch weiter. Am schlimmsten wirken seit dem 13. 8. 1961 die Mauer zwischen beiden Teilen Berlins und der tödliche Sperrgürtel an der Demarkationslinie zur BRD. Die Sp. Deutschlands, die ja auch die deutschen Ostgebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung brachte, ergibt Unklarheiten der Namensschreibung. Für Orte und Gebiete abgetrennter Teile Deutschlands sollten grundsätzlich die alten deutschen Namen weiter verwendet werden. Nur wenn davon z. B. die Zustellung von Sendungen abhängt, sollte neben dem alten der neue, fremde Name angegeben werden (z. B. Chemnitz/Karl-Marx-Stadt, Breslau/Wroclaw). Die ostwärts der Oder-Neiße-Linie liegenden Gebiete sind als „Deutsche Ostgebiete“ oder „Ostdeutschland“ zu bezeichnen, Ost-Berlin als „Sowjetsektor Berlins“. Näheres ist den „Kartenrichtlinien“ des Bundesmin. f. gesamtdt. Fragen, abgedr. im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ Nr. 6 v. 14. 2. 1961, ferner den „Bezeichnungsrichtlinien“ des Ministeriums, die sich auf die SBZ u. ä. und die Demarkationslinien beziehen, zu entnehmen. Literaturangaben Balfour, Michael: Viermächtekontrolle in Deutschland 1945–1946 (a. d. Engl.). Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 408 S., 1 Kt. Bericht über die Behinderung der menschlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetzone (Denkschrift). (BMG) 1958. 36 S. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Berger, Alfred: Berlin 1945–1960 — Quellenleseheft… 4., erw. Aufl., München 1963, Gersbach u. S., 80 S. Berlin — Kampf um Freiheit und Selbstverwaltung 1945 bis 1946. 2., erw. Aufl. (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1961, Heinrich Spitzing. 623 S. Berlin — Behauptung von Freiheit und Selbstverwaltung 1946 bis 1948 (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1959, Heinrich Spitzing. 760 S. Berlin — Ringen um Einheit und Wiederaufbau 1948 bis 1951 (hrsg. vom Senat von Berlin) Berlin 1962. 956 S. Dokumente zur Berlin-Frage 1944 bis 1962 (hrsg. v. Forschungsinst. d. Dt. Gesellsch. f. Ausw. Pol. in Zusarb. m. d. Senat von Berlin). 2., erw. Aufl., München 1962, Oldenbourg. 622 S. m. Tafeln. Böhmer, Karl Hermann: Deutschland jenseits der Oder-Neiße-Linie (neu bearb. von Klaus E. Murawski). Essen 1956, Tellus-Verlag. 64 S. mit zahlr. Abb. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Leer 1962, G. Rautenberg. 76 S. Davison, W. Phillips: Die Blockade von Berlin. — Modellfall des Kalten Krieges. Frankfurt a. M. 1959, Alfred Metzner. 485 S. Deuerlein, Ernst: Die Einheit Deutschlands … auf den Kriegs- und Nachkriegskonferenzen 1941 bis 1949; m. 30 Dok. u. 16 Kt. 2., erw. Aufl., Band I. Frankfurt a. M. 1961, Alfred Metzner. 495 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Faust, Fritz: Das Potsdamer Abkommen und seine völkerrechtliche Bedeutung. Frankfurt a. M. 3., neubearb. Aufl. 1964, Alfred Metzner. 262 S. Hillgruber, Andreas: Berlin — Dokumente 1944 bis 1961. Darmstadt 1961, Stephan. 236 S. m. 13 Abb. Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Hubatsch, Walther (in Verb. m. W. Heidelmeyer, W. John, K.-E. Murawski u. J. Schomerus): Die deutsche Frage. 2., erw. Aufl., Würzburg 1964, Ploetz. 348 S., 5 Kt. Die deutsche Frage 1952–1956 — Notenwechsel und Konferenzdokumente der vier Mächte, hrsg. v. Eberhard Jäckel (Bd. XXIII der Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle f. Völkerrecht … d. Univ. Hamburg) Frankfurt a. M. 1957, Alfred Metzner. 169 S. Kamlah, Wilhelm: Die Frage nach dem Vaterland — Betrachtungen aus Anlaß des Jaspers-Interviews. Stuttgart 1960, Kohlhammer. 39 S. Kluth, Hans: Die KPD in der Bundesrepublik — ihre politische Tätigkeit und Organisation 1945–1956. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 154 S. *: Die dritte Norm der Generale Korfes, Lattmann … und Genossen … Köln 1960, Markus-Verlag. 36 S. (über „Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“.) Krautkrämer, Elmar: Deutsche Geschichte nach dem Zweiten Weltkrieg… 1945 bis 1949, m. Dok. Hildesheim 1962, Lax. 342 S. Schlüter, Hilmar W.: Die Wiedervereinigung Deutschlands — ein zeitgeschichtlicher Leitfaden — 5., erw. Aufl., Godesberg 1964, Hohwacht. 176 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. Eine dokumentarische Diskussionsgrundlage. 5., erw. Aufl., Bonn 1964, Verlag für Zeitarchive. 408 S. m. 4 Karten. Siegler, Heinrich von: Dokumentation zur Deutschlandfrage … 1941 bis 1961. 2., erw. Aufl., Bd. I (888 S.) Wagner, Wolfgang: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch … Bd. 2). Stuttgart 1953, Brentano-Verlag. 168 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 399–401 Soziologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Spangenberg, Max

Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1969 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1969 1975 1979 [S. 399] 1. Getarnte Spaltung durch SU und SED Auf der Konferenz in Teheran (Ende 1943) vereinbarten Roosevelt, Churchill und Stalin die Spaltung Deutschlands. In Jalta (Febr. 1945) war ihnen diese Forderung gemeinsam. Im März verzichtete Stalin gleich…

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Statistik (1965)

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1966 1969 1975 1979 Als amtliche St. werden allgemein alle statistischen Arbeiten bezeichnet, die von der Staatsverwaltung durchgeführt werden und auf rechtsverbindlichen Anordnungen beruhen. Ihr Umfang u. Inhalt sind seit jeher von den Aufgaben abhängig, die sich der Staat stellt und von der Art der Gesetzgebungs- u. Verwaltungsmaßnahmen, die er ergreift, um diese Aufgaben durchzuführen. In der SBZ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische Materialismus und die politische Ökonomie des Marxismus-Leninismus“. Die St. ist Teil des zentralen Verwaltungsapparates und ein Instrument der politischen Zielsetzungen (Propaganda). Art und Umfang der statistischen Veröffentlichungen werden daher stärkstens von der politischen Zweckmäßigkeit bestimmt. Die St. der SBZ unterscheidet sich in wichtigen Grundsätzen, Konzepten, Definitionen u. Nomenklaturen, in Erhebungsmethoden, in der Aufbereitung u. Klassifizierung des Zahlenmaterials sowie in der Organisation von der St. der BRD, was bei auswertungsstatistischen Vergleichen zwischen den beiden Teilen Deutschlands zur Vermeidung von Fehleinschätzungen strengstens zu beachten ist. Die „Staatliche Zentralverwaltung für Statistik“ (StZfSt) ist für alle Fragen der St. und des damit im Zusammenhang stehenden Rechnungswesens verantwortlich. Ihre Bezirks- und Kreisstellen arbeiten nur auf zentrale Anweisung. Die ursprünglich lockere Dreigliederung (Stat. Zentralamt — Stat. Landesamt — Stat. Kreisamt) wurde mit Gesetz vom 16. 2. 1950 aufgehoben und die StZfSt der Staatlichen ➝Plankommission unterstellt. Die „VO über die Aufgaben und Organisation der Statistik in der DDR“ vom 20. 7. 1956 unterstellte die StZfSt dem Ministerrat. Gem. „VO über das Berichtswesen in der DDR“ vom 20. 7. 1956 sind alle statistischen Erhebungen nur mit Genehmigung der StZfSt oder ihrer Organe zulässig. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht werden streng bestraft. Ebenso macht sich strafbar, wer auf Berichtsbogen falsche Angaben macht oder diese Bogen verspätet abgibt. Die Auswertung der Fragebogen erfolgt verschlüsselt bei der Zentralen Hollerithstation der StZfSt. Der veraltete Bestand an Hollerith- bzw. Tabelliermaschinen konnte aus. dem „VEB Maschinelles Rechnen“, der der StZfSt untersteht, ergänzt werden. Ende 1963 waren 36 elektronische Rechenautomaten, vorwiegend in wissenschaftlichen Instituten, in Betrieb sowie 250 Lochkartenstationen mit insgesamt 580 Lochkartenanlagen, die überwiegend aber für die Industrie und nur zu etwa ⅕ ihrer Kapazität für die StZfSt arbeiten. Die StZfSt, der seit 1958 ein wissenschaftlicher Beirat angehört, hat folgende Aufgaben: Sie prüft die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und die Materialversorgungspläne, sie kontrolliert die Berichterstattung bei Verwaltungen und Betrieben, sie faßt das stat. Material zusammen und gibt es an die Regierung weiter, sie stellt volkswirtschaftliche Bilanzen auf und führt eigene stat. Erhebungen durch. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beschaffung von „Vergleichsmaterial“ aller Art. Auch Statistiken der BRD werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert, wobei vielfach bestehende Unterschiede in den Erhebungsmethoden verschwiegen und Zahlen gegenübergestellt werden, die nicht vergleichbar sind. Dies gilt besonders für Vergleiche, die den zusammenfassenden Kategorien wirtschaftlicher Tätigkeit dienen sollen, wie das Sozialprodukt, die Gesamtproduktion in Industrie, Landwirtschaft u.a.m. Stat. Vergleiche mit den Vorkriegsverhältnissen oder mit der Entwicklung in der BRD haben deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung der amtlichen Angaben hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und nach Erläuterung ihrer Begriffe und Methoden einen Erkenntniswert. Im Zuge des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft liegt die Hauptaufgabe der StZfSt in wirtschaftsstatistischen Analysen zur Information des ZK der SED, des Ministerrats mit seinem Präsidium und der verantwortlichen wirtschaftsleitenden Organe. Publikationsorgane der St. der SBZ sind: „Statistische Praxis“, erscheint seit Okt. 1945 monatlich; „Statistisches Jahrbuch der DDR“, wird seit 1956 jährlich herausgegeben. (Agrarstatistik, Kriminalität, Pro-Kopf-Verbrauch) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 418 Stasi A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StEG

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1966 1969 1975 1979 Als amtliche St. werden allgemein alle statistischen Arbeiten bezeichnet, die…

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Komitee für Arbeit und Löhne (1965)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung im März 1958 nach sowjet. Muster — beim Ministerrat gebildete zentrale Institution, deren Aufgabe es ist, „durch Maßnahmen zur Sicherung eines raschen Wachstums der Arbeitsproduktivität beizutragen“. Die Mehrzahl der Zuständigkeiten des aufgelösten Ministeriums ist auf das neue KfAuL. übergegangen. Es ist zuständig für die Entwicklung des Lohnsystems, für Arbeitsnormen und alle Arbeitskräftefragen einschl. der Nachwuchslenkung. Die Fragen der Berufsausbildung sind dem Ministerium für Volksbildung und das Sozialfürsorgewesen dem Ministerium für Gesundheitswesen übertragen. Für die staatliche Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz ist der FDGB zuständig. Das KfAuL. setzt sich aus leitenden Staatsfunktionären und Vertr. der Gewerkschaften zusammen. Seine Mitgl. werden vom Ministerpräsidenten ernannt. Der Leiter des K. ist Mitgl. der Staatlichen ➝Plankommission. Seit Mitte 1963 wird das KfAuL. in den Gesetzblättern nicht mehr erwähnt, hingegen sehr oft die Kommission für ➝Arbeit und Löhne bei der Staatlichen Plankommission. Vermutlich ist das Schwergewicht der Arbeitsnormung (Arbeitsnormen) und der Lohnpolitik auf diese Kommission übergegangen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 224 Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Komitee für Chemieanlagenbau

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung im März 1958 nach sowjet. Muster — beim Ministerrat gebildete zentrale…

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Volkseigene Betriebe (VEB) (1965)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern „wegen ungenügender Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjet. Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Eigentum). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ (VVB), Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Volkseigene Industrie). Nach Aussage des damaligen stellv. Vors. der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden sie in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt. (Volkseigene Wirtschaft, Wirtschaftliche Rechnungsführung) Nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sind die VEB wieder Teilbetriebe der erneut reorganisierten Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Ihre Bilanzen sind Teilbilanzen der VVB. Die Betriebsleiter der VEB müssen Weisungen des Generaldirektors der VVB ausführen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 458 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD…

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Rechtsstudium (1965)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955 und 1959. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und Volksrichtern gibt es nicht mehr. Nach dem in Auswertung einer rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 vom Staatssekretariat für Hochschulwesen gemeinsam mit dem ZK der SED im Jahre 1959 erstellten Studienplan sollten die Studenten befähigt werden, „die wissenschaftlichen Lehren des Marxismus-Leninismus in ihrem Tätigkeitsbereich schöpferisch anzuwenden, die Reinheit der marxistisch-leninistischen Theorie zu wahren, unduldsam gegen bürgerliche Ideologien zu kämpfen, Erscheinungen des Revisionismus zu entlarven, bürgerliche und kleinbürgerliche Auffassungen zu überwinden“. Durch einen (nicht veröffentlichten) Beschluß vom 10. 10. 1963 hat das Präsidium des Ministerrates eine erneute Änderung in der juristischen Ausbildung angeordnet (vgl. „Neue Justiz“ 1964, S. 33), die von folgenden Grundgedanken getragen ist: 1. Den Studenten der Rechtswissenschaft müssen weitaus mehr als bisher gründliche Kenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, über die Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus und über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vermittelt werden, 2. alle Bewerber zum juristischen Studium sollen schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, 3. das juristische Studium wird in eine Grundausbildung und eine Spezialausbildung für Justizjuristen. und Wirtschaftsjuristen getrennt, 4. die bisherige Praktikantenzeit wird in das Studium in Form von zwei praktischen Semestern einbezogen. Um diese Prinzipien durchzusetzen, wurde angeordnet, die gesamte Ausbildung organisch mit der gesellschaftlichen Praxis zu verbinden. Neben einer bereits abgeschlossenen anderen Berufsausbildung sollen die für die Rechtspflege vorgesehenen Bewerber mindestens zwei Jahre als Facharbeiter tätig gewesen sein. Der juristische Beruf wird damit in der Regel also zu einem zweiten Beruf. Das R. beginnt mit einer einheitlichen Grundausbildung, die fünf Semester dauert und mit einem Vorexamen abschließt. Sie umfaßt das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, eine gründliche Ausbildung in den Fächern „Staatsrecht“ und „Theorie des Staates und des Rechts“ und die Vermittlung von Grundkenntnissen in einzelnen Rechtszweigen. Von entscheidender Bedeutung in diesem Abschnitt ist die Vorlesung „Politische Ökonomie des Sozialismus“, aus der hervorgehen soll, daß während des gesamten Studiums die Einheit zwischen der juristischen Fachausbildung und der ökonomischen Ausbildung herzustellen ist. In dem nach bestandenem Vorexamen weitergeführten spezialisierten Studium werden die künftigen Justizjuristen vor allem auf den Gebieten Gerichtsverfassung, Zivilrecht, Zivilprozeßrecht, LPG-Recht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Strafprozeßrecht ausgebildet. Hinzu kommen Vorlesungen über Neuerer- und Patentrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Internationales Privatrecht, Kriminalistik, Psychologie und gerichtliche Psychiatrie. In diese Ausbildung sind in geeigneter Weise Probleme der Ökonomie, insbesondere der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, einzubeziehen. Dieses Studium für die für den Bereich der Rechtspflege vorgesehenen Juristen vollzieht sich nunmehr ausschließlich an den Juristischen Fakultäten der Universitäten in Ost-Berlin und Leipzig, während die anderen beiden Juristischen Fakultäten in Jena und Halle das Studium für die künftigen Wirtschaftsjuristen durchführen. In diesem Studium sollen Kenntnisse über die speziellen staatlichen und rechtlichen Fragen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Leitung nach dem Produktionsprinzip vermittelt werden. Der Schwerpunkt liegt auf folgenden Gebieten: Erfinder- und Neuererrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Patent- und Warenzeichenrecht, Zivilrecht der sozialistischen Staaten, Recht des Innen- und Außenhandels einschließlich des Handels- und Gesellschaftsrechts kapitalistischer und nationaldemo[S. 349]kratischer Staaten, Internationales Privat- und Finanzrecht. Die bisherige Praktikantenzeit (12 bis 18 Monate), die nach Ablegung des Staatsexamens abzuleisten war, wird in das juristische Studium in Form von zwei „praktischen Semestern“ einbezogen. Das erste Praktikum ist im 6. Studiensemester, das 2. Praktikum im 10. Semester abzuleisten. Während das 1. praktische Semester im Bereich der volkseigenen Wirtschaft, in sozialistischen Genossenschaften und in Massenorganisationen abgeleistet werden soll, ist das Praktikum im 10. Semester im künftigen Einsatzbereich des Studenten — Justiz oder Wirtschaft — zu absolvieren. Es soll die Grundlage für eine Diplomarbeit bilden, deren Ergebnisse der Praxis dienen. Die Dauer des juristischen Studiums einschließlich der beiden praktischen Semester wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Mit dem Staatsexamen ist die Ausbildung beendet. Einen juristischen Vorbereitungsdienst gibt es nicht. Bereits im 7.~Semester soll die staatliche Berufslenkung den künftigen Einsatzbereich des Studenten bestimmen. Für alle Studienjahre sind auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des Staatsratsbeschlusses über die Rechtspflege und der Richtlinie des Ministerrates für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft neue Studienpläne und Lehrprogramme auszuarbeiten. An dieser Aufgabe hat insbesondere das Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft ‚Walter Ulbricht‘ verantwortlich mitzuwirken. Struktur und Aufgaben dieser Akademie wurden erheblich verändert, so daß seitdem ein R. dort nicht mehr durchgeführt wird. (Hochschulwesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 348–349 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955 und 1959. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und…

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Feriengestaltung (1965)

Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED, das SBZ-Regime, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ (Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen werden viele Millionen aufgewendet. (In 1963 wurden, lt. „Neuem Deutschland“ v. 26. 3. 1963, „65 Millionen DM aus dem Staatshaushalt und Hunderte Millionen DM aus betrieblichen und gewerkschaft[S. 128]lichen Fonds“ für die Ferien zur Verfügung gestellt.) In der „Anordnung über die Gestaltung froher Ferientage für alle Kinder in der DDR“ vom 4. 3. 1957 heißt es: „Die Kinderferiengestaltung … dient vor allem der Erholung der Kinder und trägt zu ihrer sozialistischen Erziehung bei.“ Der „Einfluß der Arbeiterklasse“ soll gesichert werden, unterstützt durch die „Tätigkeit der FDJ und der Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann‘“. § 4 bestimmt: „Der zentrale Ausschuß für Kinderferiengestaltung ist für die Anleitung und Kontrolle der Kinderferiengestaltung verantwortlich.“ Er wurde 1959 umbenannt in „Zentraler Ausschuß für Feriengestaltung“, der vom Amt für ➝Jugendfragen gelenkt wird. In der „Anordnung über die Feriengestaltung für Schüler“ vom 18. 2. 1960 (GBl. I, S. 151) heißt es in § 1 über die Aufgaben der F.: „Die Fortsetzung der sozialistischen Erziehung erfolgt mit den in der schulfreien Zeit geeigneten Formen und Methoden.“ Weit straffer erfolgt die F. seit der 5. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR — Feriengestaltung der Schüler und Lehrlinge — vom 10. 4. 1963 (GBl. II Nr. 45/1963). In § 1, Abs. 2 heißt es: „Die Erziehung in der Schule und während der Feriengestaltung bildet einen einheitlichen Prozeß.“ Und in § 1, Abs. 1 wird erklärt: Die F. „trägt zur Erziehung der Schüler und Lehrlinge zu bewußten Erbauern des Sozialismus, zur Vertiefung des sozialistischen Patriotismus und Internationalismus, zur Entwicklung des sozialistischen Nationalbewußtseins“ bei. — § 2 bestimmt: „Die Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und Kreise … leiten, koordinieren und kontrollieren alle Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung der F. Dabei bedienen sie sich der Ausschüsse für F.“ Die etwa 52 großen Pionierlager und die etwa 7.000 Betriebsferienlager erfassen aber nur einen Teil der Jugendlichen. Deshalb muß seit 1963 (s. Sächs. Zeitg. vom 8. 7. 1963) die Mehrzahl der Jugendlichen an der örtlichen Feriengestaltung teilnehmen. „Überall wurden Anstrengungen gemacht, um aus den früheren Ferienspielen oder der Ferienbetreuung wirklich gute Ferienfreundschaften zu entwickeln.“ Dies besagt, daß auch die örtliche F. der FDJ und den Jungen Pionieren und damit der kommun. Erziehung für die SED ausgeliefert wird. Mit der Propagandaeinrichtung F. sucht die SED seit 1954 (mit Hilfe ihrer Tarnorganisationen) auch Kinder aus der BRD zu erfassen. Dafür wirbt, im Auftrag des Amtes für Jugendfragen, die Organisation „Frohe Ferien für alle Kinder“ (in Düsseldorf), obwohl sie am 7. 7. 1961 in der BRD als verfassungswidrig verboten wurde. Immer wieder müssen Prozesse gegen Agenten dieser Organisation geführt werden. Die F. für westdeutsche Kinder war und ist ein besonders gefährliches Mittel der Infiltration. Seit 1960 zieht die F. auch außerdeutsche, vor allem französische, Kinder heran. Auf einer Konferenz, die der zuständige Ausschuß am 3. 5. 1962 abhielt, wurde die politische Wichtigkeit der F. betont. Der Minister für Volksbildung, Alfred ➝Lemmnitz, erklärte, man werde den „westdeutschen und Westberliner Kindern auch weiterhin … frohe Ferientage in der DDR“ verschaffen („Deutsche Lehrerzeitung“ Nr. 20 vom 18. 5. 1962). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 127–128 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fernsehen

Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1966 1969 1975 1979 1985 Die SED, das SBZ-Regime, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ (Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen werden viele Millionen aufgewendet. (In 1963 wurden, lt. „Neuem Deutschland“ v. 26. 3. 1963, „65 Millionen DM aus dem Staatshaushalt und Hunderte…

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Rundfunk (1965)

Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 1946 wurde bei der „Deutschen Verwaltung für Volksbildung“ unter Leitung von Dr. Wilhelm ➝Girnus ein R.- Referat gebildet, aus dem später unter Verletzung des Kontrollratsbeschlusses über Aufbau eines föderativen R. in Deutschland sich die „Generalintendanz des demokratischen R.“ entwickelte. Seit dem 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee mit Sitz im Funkhaus Berlin- Köpenick. Vors. bis 1. 8. 1956 Kurt Heiß (SED), seitdem Prof. Hermann Ley. Das R.-Komitee sendet fünf Programme (drei Hauptprogramme: „Deutschlandsender“, „Berliner Rundfunk“, Radio DDR~I“ und zwei Ergänzungsprogramme: „Berliner Welle“ und „Radio DDR II“) und unterhält in jeder Bezirksstadt ein R.-Studio. Dem R. stehen ein Lang-, 19 Mittel-, 3 Kurz- und 39 UKW-Sender zur Verfügung. Entgegen dem Kopenhagener Wellenplan meldet sich der R. noch zusätzlich auf einer Langwelle und nimmt 12 fremde Mittelwellen eigenmächtig in Anspruch. Der R. ist seit 1951 der OIR („Organisation Internationale de Radio-Diffusion“), einer kommunistisch gelenkten Organisation mit Sitz in Prag, angeschlossen. Der Deutschlandsender wendet sich auf Lang-, Mittel- und Kurzwelle „an alle Deutschen, um sie für Frieden und Einheit zu gewinnen. Besonders wird sich dieser Sender der Patrioten in Westdeutschland annehmen und sie in ihrem Kampf anleiten“. Dieselbe Aufgabe hat der Freiheitssender~[S. 370]904 (Gesamtdeutsche Arbeit). Der Berliner Rundfunk strahlt unter ebenfalls starker politischer Akzentuierung allgemeine Programme aus. „Radio DDR International“ begann 1955 als „Auslandsdienst des DDR-Rundfunks“ mit täglich 6½-stündiger Sendezeit. Seit Juni 1959 firmiert er als „Radio Berlin International, die Stimme der DDR“. In 5 Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Schwedisch, Dänisch und Arabisch) sowie in deutscher Sprache bestreitet er täglich ein 23stündiges Auslandsprogramm. Die Sendungen für den Nahen und Mittleren Osten wurden im Oktober 1962 drastisch von 7 auf 1 täglich heruntergesetzt mangels nennenswerter Resonanz. — „Deutscher Soldatensender 935“ sendet unregelmäßig in den Abendstunden auf Mittelwelle 320 = 935 kHz und agitiert gegen die Bundeswehr. Die Programmgestaltung des gesamten R. dient der Agitation, Propaganda und den sonstigen politischen Erfordernissen des Regimes; sie erfolgt an Hand von detaillierten Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Durch 400 Störsender versucht die SBZ, den Empfang westlicher Rundfunkstationen zu verhindern. Die Zahl der zugelassenen Empfangsapparate wird für Ende 1963 mit 3,4 Mill. angegeben (BRD 17,1 Mill.). Die Sendungen des R. gehen über folgende Wellenlängen: „Radio DDR“: I. Programm: Mittelwellen: Cottbus 746 kHz = 402,1 m, Berlin 881 kHz = 340,5 m, Greifswald 557 kHz = 538,6 m, Leipzig 575 kHz = 521,7~m, Erfurt 629 kHz = 476,9 m, Schwerin 529 kHz = 567,1 m, Dresden 1.043 kHz = 287,6 m, Suhl 1.052 kHz = 285,1 m, Seelow 1.546 kHz = 194 m, Bernburg 1.570 kHz = 191,1 m; Ultrakurzwellen: Leipzig III 88,45 MHz (5), Schwerin III 89,2 MHz (7), Berlin III 95,8 MHz (29), Marlow III 88,25 MHz (4), Helpterberg III 95,95 MHz (30), Brocken III 88,95 MHz (6), Inselsberg III 87,85 MHz (3), Dequede III 89,4 MHz (8) II. Programm: Ultrakurzwellen: Berlin IV 95,5 MHz (27), Leipzig IV 93,85 MHz (23), Brocken IV 94,6 MHz (25), Dequede IV 94,9 MHz (26), Dresden IV 92,25 MHz (17), Karl-Marx-Stadt IV 92,85 MHz (19), Schwerin IV 92,75 MHz (19), Rheinsberg 90,5 MHz (12), Marlow IV 91,05 MHz (14), Inselsberg IV 92,55 MHz (18), Cottbus IV 98,6 MHz (39), Görlitz 95,4 MHz (28) Regionalprogramme (6.00–10.00 Uhr): Leipzig: UKW Leipzig IV 93,85 MHz, Brocken IV 94,6 MHz, Dequede IV 94,9 MHz; Dresden: UKW Dresden IV 92,25 MHz, Karl-Marx-Stadt IV 92,85 MHz; Weimar: UKW Inselsberg IV 92,55 MHz; Schwerin: UKW Schwerin IV 92,75 MHz; Rostock: UKW Marlow IV 91,05 MHz; Cottbus: UKW Cottbus IV 98,6 MHz, Görlitz 95,4 MHz; Studio Neubrandenburg: UKW Rheinsberg 90,5 MHz „Deutschlandsender“: Langwelle: Berlin 185 kHz = 1.621,6 m; Mittelwellen: Burg 782 kHz = 383,6 m, Schwerin 728 kHz = 412,1 m, Suhl 692 kHz = 433,8 m; Kurzwellen: 7.295 kHz = 41,01 m, 6.115 kHz = 49,6 m; Ultrakurzwellen: Berlin I 97,65 MHz (35), Brocken I 97,4 MHz (35), Schwerin I 95,25 MHz (27), Inselsberg I 97,15 MHz (34), Sonneberg I 94,2 MHz (24), Dequede I 96,9 MHz (33), Leipzig I 96,6 MHz (32), Karl-Marx-Stadt I 97,05 MHz (34), Marlow I 96,65 MHz (32) „Berliner Rundfunk“: Mittelwellen: Berlin 611 kHz = 491,0 m; Reichenbach 912 kHz = 328,9 m; Karl-Marx-Stadt 602 kHz = 498 m; Potsdam 656 kHz = 457,3 m; Plauen 1.079 kHz = 278,1 m; Ultrakurzwellen: Berlin II 91,4 MHz (15), Leipzig II 90,4 MHz (11), Dresden II 90,1 MHz (10), Marlow II 93,5 MHz (22), Schwenn II 98,55 MHz (38), Dequede II 98,9 MHz (40), Inselsberg II 90,2 MHz (11), Brocken II 91,55 MHz (15), Sonneberg II 91,7 MHz (16) „Berliner Welle“: Ultrakurzwelle: Berlin V 99,7 MHz (42); Mittelwelle: Berlin 1.358 kHz = 220,9~m (4.00 -0.15 Uhr) Literaturangaben Walther, Gerhard: Der Rundfunk in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1961. 228 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 369–370 Rumpf, Willy A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Russifizierung

Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 1946 wurde bei der „Deutschen Verwaltung für Volksbildung“ unter Leitung von Dr. Wilhelm ➝Girnus ein R.- Referat gebildet, aus dem später unter Verletzung des Kontrollratsbeschlusses über Aufbau eines föderativen R. in Deutschland sich die „Generalintendanz…