DDR A-Z 1965

Mecklenburg (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben. (Länder) 1348 erhielten die Fürsten von M. die Herzogswürde. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Land mehrmals nach dynastischen Gesichtspunkten geteilt, konnte aber auch sein Gebiet arrondieren; 1808–1813 gehörten die beiden Herzogtümer M.-Schwerin und M.-Strelitz dem Rheinbund an; 1815 erhielten die mecklenburgischen Herzöge die Großherzogswürde. 1866 traten beide M. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. M.-Schwerin und M.-Strelitz wurden 1918 unter Auflösung der Union Freistaaten, die das Reich 1934 zum Land M. vereinigte. Nach 1933 verlor M. im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde M. von britischen und sowjet. Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Kreise der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern mit Rügen) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung M.-Vorpommern“ (die Bezeichnung M.-Vorpommern galt nur für die erste Zeit) unter Präsident Wilhelm Höcker (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 49,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Höcker (infolge der Zwangsvereinigung der SPD mit der KPD jetzt SED-Mitgl.) und beschloß im Jan. 1947 die „Verfassung des Landes M. vom 16. 1. 1947“, die am 12. 3. 1947 in Kraft trat. Seit Okt. 1949 war M. Land der „DDR“. An Stelle des zurückgetretenen Wilhelm Höcker wurde im Juli 1951 Kurt Bürger (SED) und nach dessen Tode im August 1951 Bernhard ➝Quandt (SED) Ministerpräsident. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 2. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 280 MDN A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medaille

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung…

DDR A-Z 1965

Bartel, Kurt (1965)

Siehe auch: Bartel, Kurt: 1962 1963 1966 Barthel, Kurt: 1956 1958 1959 1960 Kuba: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Pseudonym: Kuba. * 8. 6. 1914 in Garnsdorf, Kr. Chemnitz, als Sohn eines Eisenbahnarbeiters, Volksschule, Dekorationsmaler, 1928 SAJ. 1933 Emigration in die CSR, 1938 nach England, 1946 Rückkehr nach Deutschland, Mitgl. der SED, Redakteur in einem Ost-Berliner Verlag, 1948 Kulturleiter der Max-Hütte, Unterwellenborn. 1952 bis 1954 Generalsekretär des Deutschen ➝Schriftstellerverbandes in der SBZ. 1959 Chefdramaturg des Rostocker Theaters. Seit 24. 7. 1950 Kandidat, seit 4. 6. 1954 Mitgl. des ZK der SED. 1950–1958 Abg. der Volkskammer. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ost-Berlin. 1949, 1958, 1959 und 1964 Nationalpreis. 1960 Dr. h.c. der Univ. Rostock. Begann im Exil mit zündender, bildkräftiger Kampflyrik („Gedicht vom Menschen“, 1948) Byzantinische „Kantate auf Stalin“ (1949). Wandte sich immer mehr polit. Gebrauchsarbeiten zu: Betriebskultur-Arbeit, Agitprop-Gruppen, Festprogramme (Dramatische Ballade „Klaus Störtebeker“ für Rügenfestspiele 1959; „Terra incognita“ 1964) und Filme („Vergeßt mir meine Traudel nicht“, Volkspolizei-Thema, 1957). K. ist als politischer Einpeitscher berüchtigt, verantwortlich für Verfolgung und Flucht der Schriftsteller Kantorowicz und Kasten. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 53 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/barthel-kurt-walter verwiesen. Bargeldumlauf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Basis

Siehe auch: Bartel, Kurt: 1962 1963 1966 Barthel, Kurt: 1956 1958 1959 1960 Kuba: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Pseudonym: Kuba. * 8. 6. 1914 in Garnsdorf, Kr. Chemnitz, als Sohn eines Eisenbahnarbeiters, Volksschule, Dekorationsmaler, 1928 SAJ. 1933 Emigration in die CSR, 1938 nach England, 1946 Rückkehr nach Deutschland, Mitgl. der SED, Redakteur in einem Ost-Berliner Verlag, 1948 Kulturleiter der Max-Hütte, Unterwellenborn. 1952 bis 1954 Generalsekretär des Deutschen…

DDR A-Z 1965

Marx, Karl (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des Marxismus. 1842 war M. Redakteur der in Köln erscheinenden „Rheinischen Zeitung“. 1848 gab er zusammen mit Friedrich ➝Engels das „Kommunistische Manifest“ heraus, das die Proletarier der ganzen Welt zur Revolution aufrufen sollte („Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“) und bis heute die eindrucksvollste marxistische Kampfschrift geblieben ist. Aus Paris und Brüssel ausgewiesen, siedelte M. nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 endgültig nach London über, wo er mit seiner Frau Jenny, geb. v. Westphalen, unterstützt von seinem Freund Engels, in bescheidenen Verhältnissen als Schriftsteller lebte. 1864 wurde unter seiner maßgebenden Beteiligung die „Internationale Arbeiter-Assoziation“ gegründet. 1867 erschien der 1. Band seines Hauptwerkes „Das Kapital“, einer politisch-ökonomischen Grundlegung seiner Lehre. „Das Kapital“, dessen 2. und 3. Band erst nach seinem Tode von Engels herausgegeben wurden, gilt als klassisches Werk des von den Marxisten sog. wissenschaftlichen Sozialismus. Nicht lange nach seinem Tode spaltete sich der Marxismus, von dem außer der deutschen und österreichischen Sozialdemokratie verschiedene andere sozialistische Parteien beeinflußt wurden, in eine radikal-revolutionäre (Lenin) und eine demokratisch-revisionistische Richtung. (Marxismus-Leninismus) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 271 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Maron, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marxismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des…

DDR A-Z 1965

Jugendliteratur (1965)

Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1966 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 1985 „Die Entwicklung der sozialistischen Kinder- und Jugendliteratur ist von den verantwortlichen staatlichen Organen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und Künstlerverbänden zu fördern“ (Jugendgesetz von 1964; Jugend). Die besten Bücher sollen zu diesem Zweck u.a. durch eine Kinder- und Jugendbuchgemeinschaft verbreitet werden; die öffentlichen Bibliotheken (Bibliothekswesen) haben „ausreichend Kinder- und J. bereitzustellen“; [S. 206]das Ministerium für Kultur soll eine zentrale Dokumentation einrichten. Z. Z. gibt es in der SBZ sechs ausgesprochene Kinder- und Jugendbuchverlage, von denen die beiden größten (Kinderbuch-Verlag und „Neues Leben“) „volkseigene“ Betriebe sind, während die übrigen (mindestens dem Anschein nach) noch in privater Hand sind (Verlagswesen). Daneben produzieren J. im Nebenzweig noch 10 meist „volkseigene“ und 2 kirchliche Verlage. Der Umfang der Produktion läßt sich aus den Statistiken nicht einwandfrei herauslesen; nach sowjetzonalen Angaben sollen 1955 insgesamt 17,4 Mill. Jugendschriften hergestellt worden sein. Die Auflagen werden unter dem Gesichtspunkt der „gesellschaftspolitischen“ Bedeutung der Titel manipuliert, bei Büchern „neutralen“ Inhalts sind sie daher meist zu niedrig. Die Buchpreise sind relativ niedrig, obschon der Fülle des Angebots billiger Buchreihen in der BRD nichts Gleichwertiges gegenüberstellt. Der Verlag „Neues Leben“ gründete 1959 eine Jugendbuchgemeinschaft, deren Programm aber ganz auf den „Sieg des Sozialismus“ ausgerichtet ist und daher nicht den Anklang findet, den das stark angefachte Bildungsstreben und Lesebedürfnis der Jugend in der SBZ erwarten lassen sollten. In der J. für das erste Lesealter gibt es auf Grund der Leipziger Tradition, aber auch dank der Aufnahme von Übersetzungen vor allem aus dem Tschechischen und Polnischen beachtliche illustrative und typographische Leistungen. Die ideologische Ausrichtung tritt in der J. für die 10- bis 16jährigen thematisch immer mehr hervor, und der Übergang zu platter Agitationsliteratur geschieht stufenlos; selbst in den Lesebüchern für Schulanfänger finden sich bereits Spuren von Agitprop. Das Problem der Schund- und Schmutzliteratur, in der Demokratie schwer lösbar, existiert für die SBZ kaum; dagegen trägt das Regime, auf Grund der zentralen Steuerung der Buchproduktion, die Verantwortung für die in großen Auflagen (und zum Teil von „Staatsverlagen“) produzierten, inhaltlich und formal minderwertigen, meist zudem nicht einmal jugendgemäßen Heftreihen. In ihrer verderblichen Wirkung stehen diese Veröffentlichungen den Erzeugnissen westdeutscher Schundverlage nicht nach. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 205–206 Jugendherbergen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendring, Deutscher

Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1966 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 1985 „Die Entwicklung der sozialistischen Kinder- und Jugendliteratur ist von den verantwortlichen staatlichen Organen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und Künstlerverbänden zu fördern“ (Jugendgesetz von 1964; Jugend). Die besten Bücher sollen zu diesem Zweck u.a. durch eine Kinder- und Jugendbuchgemeinschaft verbreitet werden; die öffentlichen Bibliotheken…

DDR A-Z 1965

Hetze (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Als „staatsgefährdende Propaganda und H.“ politischer Straftatbestand im Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (§~19). Mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 15~Jahren wird bestraft, „wer den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder propagiert oder gegen andere Völker oder Rassen hetzt, oder wer gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht hetzt, gegen ihre Organe, gegen gesellschaftliche Organisationen oder gegen einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit oder seiner Zugehörigkeit zu einer staatlichen Einrichtung oder ge[S. 183]sellschaftlichen Organisation hetzt, Tätlichkeiten begeht oder sie mit Gewalttätigkeiten bedroht“. Das entscheidende Merkmal „hetzt“ ist bewußt allgemein gehalten und läßt eine gleich weite Auslegung wie der Begriff Boykotthetze zu. „Bei der Beurteilung, ob eine Äußerung Hetze im Sinne des § 19 StEG ist, kann nicht allein von ihrem Wortlaut ausgegangen werden. Entscheidend sind vielmehr die äußeren und inneren Umstände, die zu ihrer Bekanntgabe führten und Aufschluß darüber geben, ob damit andere Bürger gegen die Deutsche Demokratische Republik aufgewiegelt werden sollten“ (OG in: „Neue Justiz“ 1958, S. 717). Nach dem Beschluß des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) ist die Abgrenzung zwischen H., Staatsverleumdung und strafloser Nörgelei in der Person des Angeklagten zu finden. Der Tatbestand der H. ist zu bejahen, wenn es sich bei dem Täter um einen „Feind der sozialistischen Staatsmacht und Gesellschaftsordnung“ handelt, während H. in aller Regel nicht anzunehmen ist, wenn der Täter nur ein „irregeleiteter“ oder „im Bewußtsein zurückgebliebener“ Mensch ist. „Die Hetzer haben eine feindliche Grundhaltung, die sich in der Tat objektiviert“ („Neue Justiz“ 1962, S. 506). Kritik zu den Absperrungsmaßnahmen des 13. 8. 1961 wurde in einer großen Anzahl von Prozessen als H. mit sehr harten Strafen geahndet. Literaturangaben Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 182–183 Hertz, Gustav A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heym, Stefan

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Als „staatsgefährdende Propaganda und H.“ politischer Straftatbestand im Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (§~19). Mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 15~Jahren wird bestraft, „wer den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder propagiert oder gegen andere Völker oder Rassen hetzt, oder wer gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht hetzt, gegen ihre Organe, gegen…

DDR A-Z 1965

Betriebsgesundheitswesen (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit Gesundheitshelfern des DRK, Betriebe mit (a) 200–500 Beschäftigten die „Schwesternsanitätsstelle“ unter ärztlicher Aufsicht, (b) 500–2.000 die „Ambulanz“ („Arztsanitätsstelle“) mit Arzthelfer oder stundenweise tätigem Arzt, © 2.000–4.000: Betriebsambulatorium mit 1–4 ganztägig tätigen Ärzten (und Zahnärzten), (d) mehr als 4.000: Betriebspoliklinik mit (mindestens 5) fachärztlichen sowie zahnärztlichen Behandlungsabteilungen; in anderen Wirtschaftszweigen gelten höhere Schlüsselzahlen. Das Personal gehört dem staatlichen Gesundheitsdienst an; die Führung geht aber mehr und mehr an die Betriebsleitungen über. Im Vordergrund steht jetzt die Bemühung um die Entwicklung eines B. auf dem Lande, d. h. bei den LPG. Aufgaben: ambulante Behandlung (auch betriebsfremder Personen) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, „Erste Hilfe“ bei Unfällen, Überwachung nach dem Dispensaire-Prinzip mit Reihenuntersuchungen, Führung von Nachtsanatorien und (neuerdings) Krankenhäusern, schließlich Arbeits- und Betriebshygiene (Arbeitssanitätsinspektion), Unfallverhütung und Überwachung der Werksküchen. Der Versuch, die Einrichtungen des B. jedes Wirtschaftszweiges in jedem Kreis unter Leitung einer Betriebspoliklinik zusammenzufassen, war allenfalls in einzelnen hoch industrialisierten Distrikten realisierbar. Nur „für die wichtigsten Industriezweige sind an der Stelle ihrer. größten Konzentration Leiteinrichtungen aus Betriebspoliklinik, Betriebskrankenhaus und arbeitshygienischer Abteilung einzurichten“ (Perspektivplan, S. 22). In der Regel werden alle Einrichtungen des B. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und unter die Leitung der größten Betriebspoliklinik des Kreises gestellt. Sie soll ein Betriebskrankenhaus oder mindestens eine Bettenstation für die „Begutachtung“, d. h. die Kontrolle des Leistungsvermögens von Belegschaftsmitgliedern, und außerdem mindestens ein Nachtsanatorium einrichten. In jedem Fall soll das gesamte B. jedes Kreises als „Abteilung“ dem Gesundheitszentrum eingeordnet sein. Bestand Anfang 1964: (a) 1.481, (b) 1.724, © 191, (d) 76. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 67 Betriebsberufsschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsgewerkschaftsleitung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit…

DDR A-Z 1965

Betriebskollektivvertrag (1965)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Der B. wird in §~13 des Gesetzbuches der Arbeit erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“. Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des Betriebsleiters, der BGL, der Belegschaft insgesamt oder von Gruppen der Belegschaft (Abt., Meisterbereich, Brigade, Aktiv). Sie sind somit des arbeitsrechtlichen Charakters entkleidet. Die Verpflichtungen beziehen sich vor allem auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einführung von TAN, die Veranstaltung von Wettbewerben (Wettbewerbsbewegung), Senkung der Selbstkosten, Festigung der Arbeitsdisziplin und Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik. Der Inhalt der B. richtet sich nach den Betriebsplänen. Sie sind nach Direktiven, die gemeinsam von den Industriegewerkschaften und den Abteilungen der Staatlichen ➝Plankommission beschlossen werden, abzuschließen. Die B. bilden einen Teil der Produktionspropaganda. Die Erfüllung der B. wird kontrolliert durch Massenkontrolle und durch periodische (meist vierteljährliche) Rechenschaftslegungen. In den Abt. großer VEB können Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. In den staatlichen Organen und Einrichtungen (Staatsapparat) können ebenfalls Kollektivverträge abgeschlossen werden. Für die Privatbetriebe bestehen Betriebsvereinbarungen. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 67 Betriebskampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskultur

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Der B. wird in §~13 des Gesetzbuches der Arbeit erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“. Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des…

DDR A-Z 1965

Strafpolitik (1965)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter für eine im Sinne der SED liegende St. hat es wiederholt gegeben. Von besonderer Bedeutung war zunächst der Beschluß des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961 (GBl.~I, S. 3). Dieser ordnet an, daß „gegenüber Feinden der Arbeiter-und-Bauern-Macht und solchen Personen, die schwere Verbrechen im Aufträge oder unter dem Einfluß imperialistischer Agenturen begehen, die Gesetze mit aller Härte“ anzuwenden sind, während bei den anderen straffällig gewordenen Perso[S. 422]nen, deren Straftat zu ihrem sonstigen — politisch-sozialistischen — Verhalten in Widerspruch steht, „in der richtigen Weise zu differenzieren“ ist. Damit ist also das entscheidende Kriterium für eine strafrechtliche Sanktion und für die einer Straftat innewohnende Gesellschaftsgefährlichkeit darin zu sehen, ob der Täter als „Feind der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu bezeichnen ist oder nicht. In der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) erklärte das OG die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme (neben der Todesstrafe) für notwendig „bei Verbrechen gegen den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, bei anderen schweren Verbrechen, insbesondere gegen das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung, und bei Verbrechen von Tätern, die aus bisherigen Bestrafungen keine Lehren gezogen haben oder sich hartnäckig einem geordneten Leben in der sozialistischen Gesellschaft entziehen“. Der Hauptinhalt dieser Richtlinie bestand darin, den Gerichten eine Anleitung zu geben, wann kurzfristige Freiheitsstrafen zu verhängen sind, und unter welchen Voraussetzungen auf Strafen ohne Freiheitsentzug (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) erkannt werden kann. Dieser Richtlinie begegneten die beiden maßgebenden Strafrechtswissenschaftler Lekschas und Renneberg mit Bedenken. Sie meinten, daß jeglicher Kriminalität die Tendenz innewohne, „als Element gesellschaftlicher Anarchie und Zersetzung und damit zugleich als Anknüpfungspunkt und Reservoir innerer konterrevolutionärer Bestrebungen die politische Macht der Arbeiter und Bauern zu untergraben und namentlich unter den äußeren Einwirkungen des Klassenfeindes auch selbst in konterrevolutionäre, staatsfeindliche Aktivität umzuschlagen“ („Neue Justiz“ 1962, S. 76). Das Bemühen, die St. mit diesen Hinweisen auf die objektiven Merkmale der Tat und die in ihr zum Ausdruck kommende Gesellschaftsgefährlichkeit zu orientieren, schlug fehl. Gerade nach den Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) erschien es notwendig, einen anderen Standpunkt einzunehmen, hätte man doch sonst eingestanden, daß sich die Zahl der tatsächlichen oder potentiellen „Staatsfeinde“ an der (leicht ansteigenden!) Kriminalitätsziffer ablesen ließe. Den Rechtswissenschaftlern wurde von Ulbricht persönlich Dogmatismus vorgeworfen, und sie mußten Selbstkritik üben. Mit einem weiteren Beschluß vom 24. 5. 1962 (GBl.~I, S. 53) legte der Staatsrat die St. in folgender Weise fest: „Die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen beruht nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat. Die Anwendung der neuen Strafarten (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel) und die Behandlung geringfügiger Gesetzesverletzungen durch Konfliktkommissionen gewinnen daher immer größere Bedeutung.“ Kurz zuvor hatte das Oberste Gericht die Richtlinie Nr. 13 (Gesellschaftsgefährlichkeit) erlassen (GBl. II 1962, S. 303), um Mängel und Unklarheiten in der St. zu beseitigen. Nach dem Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 21) (Justizreform) hielt man wiederum eine neue Orientierung in der St. für notwendig. Weil die Richtlinie Nr. 12 „nicht mehr der gewachsenen Bereitschaft der Bürger zur kollektiven Selbsterziehung entspricht und die Stärke unserer sozialistischen Gesellschaft bei der Bekämpfung und schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität nicht berücksichtigt“, wurde sie durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, S. 422) aufgehoben. Die Gerichte wurden angewiesen, in breiterem Umfang Sachen an die Konfliktkommissionen zu übergeben (gesellschaftliche Gerichte) und vermehrt Strafen ohne Freiheitsentziehung anzuwenden. Auch die Richtlinie Nr. 13 entsprach nach Auffassung des Plenums des OG „nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen“ und wurde aufgehoben (GBl. II, S. 423). Die durch den Staatsrat vorgenommene gesetzliche Regelung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit und der Übergabe von Sachen an die Konfliktkommissionen gehe schon über den Inhalt der Richtlinie hinaus, so daß letztere nur noch eine einengende — d.h. also falsche — Wirkung haben könne. Klar kommt auch in der Aufhebung dieser beiden Richtlinien die Tendenz zum Ausdruck, die „Gesellschaft“ noch mehr als früher in die St. einzubeziehen und mit dieser St. auf die sozialistische Bewußtseinsbildung einzuwirken. (Rechtswesen, gesellschaftliche Erziehung) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 421–422 Strafgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafrechtsergänzungsgesetz

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter…

DDR A-Z 1965

Kritik und Selbstkritik (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im ursprünglichen, wissenschaftstheoretischen Wortsinn darauf hinzielend, daß jedes Urteil, weiterhin auch jedes Verhalten und jede Werthaltung ständiger vornunft-orientierter Überprüfung sowohl seitens des Äußernden — Selbstkritik — wie auch seitens der Umwelt bedarf, sind K. und S. im Pj. zu wesentlichen Elementen der Parteikontrolle über den Einzelnen und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den [S. 240]eigenen Reihen geworden. Maßstab für K. und S. sind demgemäß nicht die Vernunft, sondern das Parteidogma und die jeweils geltende Linie. Demzufolge darf K. immer nur an Einzelmaßnahmen, insbesondere der Art und Weise der Durchführung von höheren Partei- und Staatsorganen sanktionierter Beschlüsse (Kontrolle) sowie an Auswüchsen des Systems, nie aber am System selbst geübt werden. (Demokratischer Zentralismus). Die K. ist weitgehend „eingeplant“. Unerwünschte K. wird unterbunden und kann für den Kritisierenden gefährliche Folgen haben. Jede K. findet ihren Sinn erst durch die dazugehörende S. des Kritisierten. Diese hat in einer schonungslosen und oft geradezu selbstentwürdigenden Bloßstellung des sich selbst Kritisierenden zu erfolgen. Die K. und S. bildet nicht nur eine Maßnahme zur Korrektur begangener Fehler, sondern stellt überdies ein wesentliches Element der angestrebten Vergesellschaftung dar. Bei prominenten Personen wird die K. und S. mit Vorliebe in der Presse geführt, mit dem Zweck, nicht nur den Betroffenen öffentlich zu diffamieren, sondern auch die anderen Funktionäre unter Druck zu setzen. Eine weitere Funktion der K. und S. ist, für offensichtliche Mißerfolge einzelne Personen verantwortlich zu machen und die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Regime auf diese abzulenken. Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Die Revolution entläßt ihre Kinder. Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 558 S. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 239–240 Krise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kröger, Herbert

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im ursprünglichen, wissenschaftstheoretischen Wortsinn darauf hinzielend, daß jedes Urteil, weiterhin auch jedes Verhalten und jede Werthaltung ständiger vornunft-orientierter Überprüfung sowohl seitens des Äußernden — Selbstkritik — wie auch seitens der Umwelt bedarf, sind K. und S. im Pj. zu wesentlichen Elementen der Parteikontrolle über den Einzelnen und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den [S.…

DDR A-Z 1965

Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1965)

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der Sowjet. Satellitenländer, auf Betreiben der SU am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei; 1950 wurde die SBZ und 1962 die Mongolische Volksrepublik Mitglied. China, Korea und Vietnam sind ständige Beobachter der Ratstagungen. Verschiedentlich nahm auch Jugoslawien daran teil. Über den RGW übt die SU maßgeblichen Einfluß auf die Entwicklung in den angeschlossenen Ländern aus. — Die Organe des RGW sind: die Ratstagung, die Tagung der Ländervertreter, die Ständigen Kommissionen und (seit Juni 1962) das Exekutivkomitee. Sitz des organisatorischen Zentrums des RGW ist Moskau. Der Rat tagt im Turnus in einer der Hauptstädte der Mitgliedsländer. Bis Ende 1962 fanden 17 Ratstagungen statt. Die wichtigste war die 16. Tagung vom Juni 1962, die mit einer Tagung der kommun. Parteiführer aller RGW-Länder verbunden war. Bei dieser Tagung wurden die „Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ beschlossen. Neu ist dabei, daß die Entwicklung im RGW nicht mehr auf der Grundlage von „Empfehlungen“, sondern von Verpflichtungen beruhen soll. Die Bildung eines Exekutivkomitees war der Ausdruck dieses neuen Kurses im RGW. Danach sollen die Volkswirtschaftspläne aller Mitgliedsländer vollständig koordiniert und ihre Industrieproduktion spezialisiert werden. Besonders weitgehend sind Spezialisierungspläne auf dem Gebiet des Maschinenbaus vorgesehen. Grundsätzlich soll dasjenige Land die Produktion übernehmen, in dem die günstigsten Bedingungen dafür vorhanden sind. Tatsächlich sind bisher nur verhältnismäßig wenige Produktionsabsprachen wirksam geworden. Die Verflechtung der Sowjetblockländer vollzieht sich offenbar nicht ohne Reibungen und Widerstände, da auch Planwirtschaftssysteme nationale Interessen berücksichtigt wissen möchten. — Der Widerstand der Sowjetblockländer gegen eine volle Koordinierung ihrer Wirtschaftspläne resultiert nicht zuletzt daraus, daß die SU sich nicht daran beteiligt. Die SU nimmt für sich in Anspruch, „als eine der größten Weltmächte die Industrie universell zu entwickeln, da sie imstande ist, die Spezialisierung und Koordinierung innerhalb des eigenen Landes zu organisieren“ (Chruschtschow). Nach einer anderen Äußerung des früheren Regierungschefs ist der Umfang der gegenseitigen Lieferungen von Erzeugnissen des Maschinenbaus zwischen den Sowjetblockländern bisher in geringerem Maße gestiegen als die Produktion solcher Erzeugnisse in diesen Ländern. Seit 1963 ist der Trend zu bilateralen Vereinbarungen zwischen den Sowjetblockländern stärker geworden gegenüber der multilateralen Steuerung der Produktion und des Handels über die Zentrale des RGW in Moskau. Am 1. Jan. 1964 nahm die „Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit“ in Moskau ihre Tätigkeit auf. Damit sind jetzt multilaterale Verrechnungen zwischen den beteiligten Ländern möglich. Eine echte Integration dieser Länder ist jedoch u.a. auch solange nicht möglich, wie unterschiedliche Produktionsbedingungen in den einzelnen Ländern unterschiedliche Produktionskosten bedingen, so daß ein einheitliches Preissystem nur auf der Basis der Subventionierung der industriell weniger entwickelten Mitgliedsländer des RGW beruhen könnte. Literaturangaben Hermes, Theodor: Der Außenhandel in den Ostblockstaaten — Theorie und Praxis. Hamburg 1958, Cram de Gruyter u. Co. 177 S. Hoffmann, Emil: Comecon — der gemeinsame Markt in Osteuropa (Die großen Märkte der Welt, Bd. 3) Opladen 1961, C. W. Leske. 174 S. (Quart). Klinkmüller, Erich, und Maria E. Ruban: Die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Ostblockstaaten (Wirtschaftswissensch. Veröff. d. Osteuropa-Instituts a. d. Freien Univ. Berlin, Bd. 12). Berlin 1960, Duncker und Humblot. 319 S. Pritzel, Konstantin: Die wirtschaftliche Integration der SBZ in den Ostblock und ihre politischen Aspekte. 2., erw. Aufl. (BB) 1964. 310 S. Uschakow, Alexander: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon) (Dokumente zum Ostrecht, Bd. 2). Köln 1962, Verlag Wissenschaft und Politik. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 344 Rat des Stadtbezirkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rat für Sozialversicherung

Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Wirtschaftsblock der Sowjet. Satellitenländer, auf Betreiben der SU am 25. 1. 1949 auf einer Konferenz von Vertretern Bulgariens, Ungarns, Polens, Rumäniens, der SU und der Tschechoslowakei gegründet. Im gleichen Jahr trat Albanien dem Rat bei; 1950 wurde…

DDR A-Z 1965

Ulbricht, Walter (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend. 1912 SPD. 1919 KPD, Mitgl. d. KPD-Bezirksleitung Mitteldeutschland, 1921 Sekretär der KPD-Bezirksleitung Groß-Thüringen in Jena. 1923 in das ZK der KPD gewählt und in die KPD-Zentrale nach Berlin gerufen; Mitgl. des Organisationsbüros und des Militärrates der KPD. 1924 Besuch der Leninschule in Moskau, anschl. im Ressort Zellenwesen der Organisationsabt. der Komintern, Instrukteur des Exekutivkomitees der Komintern (EKKI) in Wien und Prag; Spezialist für Betriebsgruppen. Sept. 1925 Rückkehr in die Orgabt. der KPD, 1926/27 Vertreter der KPD beim EKKI. 1926 Mitgl. des sächs. Landtages, 1928 M.d.R. und ab Juni 1929 Pol. Leiter des KPD-Bezirkes Berlin-Brandenburg-Grenzmark. Im Okt. 1933 Emigration, bis 1938 in der Auslandsleitung der KPD in Paris; häufig auch in Prag und Moskau. Jan. 1938 Übersiedlung nach Moskau. Trat während des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes 1939/40 in Zeitungsartikeln mit besonderem Nachdruck für das Bündnis der SU mit Hitler ein. Während des deutsch-sowjetischen Krieges Tätigkeit für die Politische Verwaltung der Roden Armee, insbes. Propagandaarbeit unter deutschen Kriegsgefangenen, 1943 Mitbegründer des Nationalkomitees Freies Deutschland. 29. 4. 1945 Rückkehr nach Deutschland (Gruppe Ulbricht). Maßgeblich beteiligt am Aufbau der KPD und des FDGB; organisierte die erste Stadtverwaltung in Berlin. Im April 1946 zum stellv. Vorsitzenden der SED gewählt. Seit dieser Zeit Mitgl. des Zentralsekretariats bzw. des Politbüros der SED. Seit Juli 1950 Generalsekretär der SED, ab Juli 1953 1. Sekr. des ZK der SED. Seit Okt. ?949 außerdem stellv. Ministerpräsident bzw. 1.~Stellv. des Vors. des Ministerrates der „DDR“. Seit 12. 9. 1960 Vors. des Staatsrates und von seinem Amt als stellv. Ministerpräsident auf eigenen Wunsch entbunden. Seit 7. 10. 1949 Abg. der Volkskammer. U. führte die Umwandlung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ durch und hat entscheidenden Anteil an der Umgestaltung der SBZ in eine „Volksdemokratie“ nach sowjet. Muster. Die Absetzung U. war die erste Forderung der Teilnehmer am Juni-Aufstand und aller Oppositionsgruppen innerhalb und außerhalb der SED. (Aufbau des Sozialismus, Neuer Kurs, Rehabilitierungen, Revisionismus, Säuberungen) Literaturangaben Dies.: Ulbricht — eine politische Biographie. Köln 1964, Kiepenheuer und Witsch. 352 S. m. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 438 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ulbricht-walter-ernst-paul verwiesen. Überstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ultras

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 * 30. 6. 1893 in Leipzig als Sohn eines Schneiders, Volksschule, Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend. 1912 SPD. 1919 KPD, Mitgl. d. KPD-Bezirksleitung Mitteldeutschland, 1921 Sekretär der KPD-Bezirksleitung Groß-Thüringen in Jena. 1923 in das ZK der KPD gewählt und in die KPD-Zentrale nach Berlin gerufen; Mitgl. des Organisationsbüros und des Militärrates der KPD. 1924 Besuch der Leninschule in Moskau, anschl. im…

DDR A-Z 1965

Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) (1965)

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für Sowjet. Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die Mitgliedschaft zur DSF gilt als Mindestforderung zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“. Die DSF wird auch als Antreiber in den Betrieben eingesetzt. Der ZV der DSF beschloß am 15. 3. 1963 Richtlinien über „neue Aufgaben“ der DSF. Danach soll sie „eng mit anderen Massenorganisationen, vor allem mit den Gewerkschaften, der KdT und der FDJ sowie mit den staatlichen Leitungen zusammenarbeiten und die bewährten Formen zur Auswertung der Erkenntnisse der sowjetischen Wissenschaft und Technik und der Erfahrungen der sowjetischen Neuerer weiterentwickeln“. Sie soll „durch eine kämpferische und überzeugende Agitations- und Propagandaarbeit zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen beitragen“. Dazu sollen vor allem dienen: „a) Popularisierung der großen Erfolge der Sowjetunion beim Aufbau des Kommunismus … b) Erläuterung der Politik der friedlichen Koexistenz und des Ringens der Sowjetunion für die allgemeine und vollständige Abrüstung … c) Festigung des sozialistischen Patriotismus und der Überzeugung von der Lebensnotwendigkeit der brüderlichen Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion.“ Der VI. Kongreß der DSF im März 1958 bezeichnete die DSF als „einen kämpfenden Teil der NF“. Präsident der DSF war vom 19. 6. 1950–30. 3. 1958 Friedrich Ebert (SED), dann Georg Handke (SED) bis 7. 9. 1962. Seit 15. 3. 1963 Johannes Dieckmann. Am 30. 3. 1958 wurde Fritz Beyling (SED) zum 1. Vors. des Sekretariats des Zentralvorstandes gewählt. Vom 15. 3. bis 12. 9. 1963 war dies Kurt Heutehaus (SED), seitdem Franz Fischer (SED). Im Besitz der DSF ist der Verlag „Kultur und Fortschritt“. — Die DSF verleiht die Johann-Gottfried-Herder-Medaille für vorbildliche Leistungen bei der Vermittlung und Erlernung der russischen Sprache und für gute Arbeit im Sinne der DSF. Die DSF gibt an, 3,52 Mill. Mitglieder zu haben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 93 Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Hervorgegangen aus der am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für Sowjet. Politik und Kultur sowie Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden…

DDR A-Z 1965

Kampfgruppen (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie errichtet und anfangs als Betriebskampfgruppen bezeichnet. Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen ➝Volkspolizei waren als Ausbilder tätig. Seit April 1954 werden auch zuverlässige Parteilose eingestellt. In einem „Beschluß über die Organisierung und Ausbildung der Kampfgruppen“ (s. „Neuer Weg“ Nr. 11/1955) nennt das Politbüro als Vorbilder der K. die „Arbeiterbataillone der Tschechoslowakei … 1948“, die „proletarischen Kampfverbände“ der Aufstände gegen die Weimarer Republik 1919 bis 1923 und die Internationalen Brigaden der rotspanischen Armee. Die K. sollen, so heißt es, zu „kampfkräftigen Einheiten — zu Arbeiterbataillonen — entwickelt werden“. Nach dem Volksaufstand in Ungarn verlangte das ZK der SED (14. 11. 1956) eine besonders „gründliche Ausbildung im Orts-, Straßen- und Häuserkampf“. Die K. lösen, so wurde betont, ihre Aufgaben „gemeinsam mit den Polizeikräften und erforderlichenfalls mit den Einheiten der Nationalen Volksarmee“. — Ein Urteil des Kreisgerichts Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) bezeichnet am 2. 5. 1957 die K. als Staatseinrichtung im Sinne des § 131 des Strafgesetzbuches. SED-Mitgl. und zuverlässige Parteilose im Alter von 25 bis 60 Jahren werden von den örtlichen SED-Parteileitungen dienstverpflichtet. (Frauen werden nur als Sanitäterinnen eingesetzt) Die K.-Kommandeure und -Unterführer werden teils von der NVA, teils in besonderen Schulen ausgebildet. Auch ehemalige Offiziere des NVA werden in die Stäbe der K. aufgenommen, um das K.-Führerkorps zu heben. Verantwortliche Ausbilder sind Instrukteure der VP, die SED-Mitgl. sein müssen. Polit[S. 212]kommissar einer jeden Einheit der K. ist der Sekretär der zuständigen Parteileitung. Ausbildung: 4 Stunden wöchentlich, zusätzlich zur Arbeitszeit, an Infanteriewaffen und im Gelände. Die Waffen der K. zu denen auch mittelschwere Infanterie-Begleitwaffen kommen (Schützen-Panzerwagen, schw. MG, schw. Granatwerfer, Pak), werden von der Vopo aufbewahrt. Seit Jan. 1958 bilden die über 55 Jahre alten Männer der K. eine K.-Reserve, nur für örtl. Einsätze bestimmt. — Wie bei allen Bewaffneten Organen der SBZ und bei der GST findet eine sorgfältige Politschulung statt. Seit 1957 tragen die K. graue zweiteilige Uniformen nach Art der NVA. — Der Eid der K. lautet: „Ich bin bereit, als Kämpfer der Arbeiterklasse die Weisungen der Partei zu erfüllen, die DDR, ihre sozialistischen Errungenschaften jederzeit mit der Waffe in der Hand zu schützen und mein Leben für sie einzusetzen. Das gelobe ich.“ („Der Kämpfer“, 1959, Nr. 6) Die polit. Leitung der K. liegt bei der Abt. Sicherheit des ZK der SED. Militärisch leitet sie ein Einsatz-Stab im Ministerium des Innern. — Die K. je eines Bezirkes befehligt ein Bezirks-Stab, der zur Bezirksbehörde der DVP (BDVP) gehört. Die K. je eines Kreises leitet ein Kreis-Stab (bei dem VP-Kreisamt). — Seit Herbst 1959 werden neben den allgemeinen (leichten) Bataillonen, die aus je 3 Schützen-Hundertschaften (= Komp.) bestehen, schwere „Bezirks-Reserve-Bataillone“ gebildet. Sie haben je 2 mot. Schützen-Hdsch. und eine schwere Hdsch. (1 Zug Granatwerfer, 1~Zug Pak, 1~Zug sMG), dazu oft 1~Stabs-Hdsch. (je 1~Zug Pioniere, Funker, Fernsprecher). Die schw. Bataillone unterstehen direkt dem zuständigen Bezirks-Stab. — Im Frühjahr 1964 gab es 102 schw. Bataillone, ferner 27 selbständige schw. Hdsch. An größeren Übungen der K. nehmen oft Einheiten der Vopo und GST teil, ferner der Bereitschaftspolizei und der NVA. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht für die NVA (Jan. 1962) hat in keiner Weise zu einer Verminderung der K. geführt. — Die K. sind eine Miliztruppe; sie haben den Wert einer Truppe der territorialen Verteidigung und ergänzen darin die NVA. Stärke: rund 320.000, davon einsatzfähig: 150.000. — Seit 1957 gibt das ZK der SED für Politschulung und Ausbildung das Monatsblatt „Der Kämpfer — Organ der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (Verlag des MdI) heraus. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 211–212 Kampagne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kampflied

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie errichtet und anfangs als Betriebskampfgruppen bezeichnet. Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen ➝Volkspolizei waren…

DDR A-Z 1965

Gesellschaftliche Gerichte (1965)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 1.~Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als GG. zur entsprechenden Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde dann im Jahre 1961 zunächst durch das Gesetzbuch der Arbeit (§ 144e) gesetzlich sanktioniert. Nunmehr bestimmt § 10 GVG: „Entsprechend der ständig steigenden Kraft der sozialistischen Gesellschaft werden Strafsachen, zivil- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten, deren Behandlung durch gesellschaftliche Organe geeignet ist, die Bürger zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Wahrung der Grundsätze des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu erziehen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von den Konflikt- und Schiedskommissionen beraten und entschieden.“ Mit der aus nur drei Paragraphen bestehenden VO über die Konfliktkommissionen vom 17. 4. 1963 (GBl. II, S. 237) bestätigte der Ministerrat die „Richtlinie über die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen“, die der Bundesvorstand des FDGB am 30. 3. 1963 erlassen hatte. Danach sind die Konfliktkommissionen wie schon bisher zur Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten im Betrieb und als GG. zur Behandlung geringfügig gesellschaftsgefährlicher (Gesellschaftsgefährlichkeit) Straftaten zuständig. Ihre Befugnisse werden auf die Behandlung kleinerer zivilrechtlicher Streitigkeiten bis zum Streitwert von etwa 500,– DM Ost zum Zwecke gütlicher Beilegung ausgedehnt. Die Konfliktkommissionen haben auch „Verstöße gegen die Gebote der sozialistischen Moral, insbesondere der sozialistischen Arbeitsmoral“, zu behandeln, (sozialistische ➝Moral) Ihre Beratung dient dem Ziel, „den Konflikt zu lösen und dadurch die Beteiligten und die Werktätigen des Arbeitskollektivs zur freiwilligen und bewußten Einhaltung der Grundsätze der sozialistischen Moral und des sozialistischen Rechts zu erziehen“. Entsprechend den in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Betrieben mit staatlicher Beteiligung, in sozialistischen Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und Volksbildung sowie in Organen der staatlichen Verwaltung zu bildenden Konfliktkommissionen sollen in Gemeinden, Städten, LPG und anderen Produktionsgenossenschaften und in privaten Betrieben Schiedskommissionen mit denselben Befugnissen gebildet werden. Bei der Übergabe geringfügiger Sachen an die GG. ist darauf zu achten, daß ein unkomplizierter, dem Umfange nach feststehender und weitgehend geklärter Sachverhalt vorliegt. Die GG. werden als „Keime der kommunistischen Selbstverwaltung“ bezeichnet („Neue Justiz“ 1961, S. 337). Die Konfliktkommissionen können bei von ihnen festgestellten Verstößen gegen die Gebote der sozialistischen Moral oder für geringfügige Straftaten verschiedene Erziehungsmaßnahmen festlegen. Sie können den Werktätigen verpflichten, sich beim Geschädigten oder vor dem Kollektiv zu entschuldigen; Verpflichtungen des Werktätigen zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens oder solche Selbstverpflichtungen, die der Durchsetzung des Erziehungsziels dienen, bestätigen; Verpflichtungen des Arbeitskollektivs zur Erziehung des Werktätigen bestätigen; den Werktätigen verpflichten, den Schaden durch eigene Arbeit oder durch Schadensersatz in Geld wiedergutzumachen; dem Werktätigen eine Rüge aussprechen. Im Falle eines Moralverstoßes kann der Betroffene gegen einen solchen Beschluß binnen 14 Tagen Einspruch bei der BGL bzw. AGL einlegen. Diese kann den Beschluß aufheben und die Konfliktkommission beauftragen, die Sache erneut und endgültig zu beraten. Im Falle eines Beschlusses wegen einer geringfügigen Straftat hat der Betroffene das Recht, binnen 14 Tagen Einspruch beim zuständigen Kreisgericht einzulegen. Dieses kann den Einspruch als unbegründet zurückweisen oder die Sache mit entsprechenden Empfehlungen an die Konfliktkommission zurückgeben. Die dann ergehende Entscheidung der Konfliktkommission ist endgültig. Der Staatsanwalt kann innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung Anklage erheben, wenn sich nachträglich Umstände herausstellen, aus denen sich ergibt, daß es sich um keine geringfügige Straftat handelte. Der Grundsatz „ne bis in idem“ gilt hier also nicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 155 Gesellschaftliche Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftsgefährlichkeit

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 1.~Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als…

DDR A-Z 1965

Landwirtschaftsrat (1965)

Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1969 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (GBl. 1/1963 S. 1) verkündet. Er tritt an die Stelle des Min. f. Landwirtschaft, Erfassung u. Forstwirtschaft, das zugleich aufgelöst wurde und ist für die Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung sowie für alle landwirtschaftlichen Planerfüllungen verantwortlich. Die Forstwirtschaft wird durch die Produktionsleitung des L. zentral geleitet. Die Bildung des L. wird mit der Beendigung der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande begründet, die einer „Reorganisation der Leitung der Landwirtschaft entsprechend der neuen Entwicklungsetappe“ bedürfe. Die „veraltete Organisationsform des Ministeriums und seiner unteren Organe, die den Verhältnissen entsprach, als in der Landwirtschaft noch das Privateigentum vorherrschte“, habe „zu einem bürokratischen und eng administrativen Arbeitsstil geführt“, dem es nicht gelungen sei, den „landw. Betrieben wirksame Hilfe zu leisten. Anstatt ständig und unmittelbar an Ort und Stelle zu arbeiten“, hätten „sich die Mitarbeiter des Ministeriums … häufig nur auf die Ausarbeitung von Direktiven, Instruktionen, Empfehlungen und Statistiken beschränkt, die in den Büros angefertigt wurden“. Die neue zentrale Organisationsform des L. werde „eine wissenschaftliche, sachkundige und einheitliche Leitung der Landwirtschaft sichern, die imstande ist, die neue verantwortungsvolle Aufgabe bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft erfolgreich zu lösen“. Dem L. beim Ministerrat mit seiner Produktionsleitung unterstehen die Landwirtschaftsräte u. Produktionsleitungen in den Bezirken u. Kreisen direkt. Die Bezirks-L. sollen sich besonders mit der „wissenschaftlichen Ausarbeitung der bezirkstypischen Entwicklungsprobleme der Landwirtschaft wie überhaupt mit der Einführung der Wissenschaft in die Produktion“ beschäftigen, während den Kreis-L. die „uneingeschränkte Verantwortung für die direkte staatliche Leitung aller sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe“ übertragen wurde. (ständige Produktionsberatung) Es können auch — unabhängig von den Kreisgrenzen — L. für bestimmte Produktionsgebiete gebildet werden. Mitglieder der L. sollen sein: LPG-Vorsitzende, Direktoren von VEG, Agronomen sowie Viehzüchter, Wissenschaftler und Techniker. Die L. werden in ihrer Arbeit angeleitet von den „Büros für Landwirtschaft“, die beim Politbüro und den Bezirks- und Kreisleitungen der SED gebildet wurden. Vors. des L. beim Ministerrat und Leiter der Produktionsleitung: Georg ➝Ewald. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 255 Landwirtschaftsbank (LB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsteuer

Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1966 Landwirtschaftsrat der DDR: 1969 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des…

DDR A-Z 1965

Gesetzgebung (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der Republik das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Zum gesetzten Recht werden die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie die „normativen Verwaltungsakte der Leiter der zentralen Staatsorgane“ gerechnet. Nach Art. 81 der Verfassung steht das Recht der G. der Volkskammer und dem Volke durch Volksentscheid zu. Durch das verfassungsändernde Gesetz „über die Bildung des Staatsrates“ vom 12. 9. 1960 (GBl. I, S. 505) ist dem Staatsrat das Recht zugestanden worden, „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ zu erlassen. Durch das Gesetz über den Ministerrat vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) ist (wie in den bisherigen Ministerratsgesetzen) außerdem der Ministerrat generell zur Rechtsetzung ermächtigt werden. Auch dem Präsidium des Ministerrates wird das Recht zugestanden, Rechtsnormen zu erlassen. „Auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, der Gesetze der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrats“ sind die Mitglieder des Präsidiums und des Ministerrates als Leiter bestimmter Zweige der staatlichen Verwaltung ebenfalls berechtigt, Anordnungen sowie Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1960 (GBl. I, S. 531) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 157 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geständniserpressung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der Republik das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von…

DDR A-Z 1965

Investitionen (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die I. werden langfristig geplant und sind wichtige Bestandteile der Volkswirtschaftspläne; auch die langfristigen Planungen im Rahmen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sind von Bedeutung. Diese I.-Lenkung ist das wichtigste Instrument zur Umgestaltung der Struktur der Volkswirtschaft entsprechend den Vorstellungen der SED (Wirtschaft) und den Erfordernissen der Sowjetwirtschaft (Außenhandel). Seit Beginn der Wirtschaftsplanung ist der Anteil der I. am Sozialprodukt ständig gestiegen, ist aber auch heute noch niedriger [S. 200]als in der BRD. Die vergleichsweise hohen Wachstumsraten des Sozialproduktes erklären sich daraus, daß der Schwerpunkt der I.-Tätigkeit auf dem Gebiet der Grundstoff- und I.-Güterindustrien liegt. In den letzten Jahren entfielen zwischen 47 und 49~v. H. der I. auf die Industrie, gegenüber nur 26 bis 27 v. H. in der BRD. Völlig vernachlässigt wurden I. auf dem Gebiet der Konsumgüterindustrie (Versorgung, Lebensstandard). Für die Periode des ersten Fünfjahrplanes waren staatliche I. im Gesamtumfang von 20.564,5 Mill. DM Ost geplant (ohne Lizenzen und Kredite). Eine Erhöhung erfolgte jedoch in den einzelnen Volkswirtschaftsplänen auf insgesamt 22.413,9 Mill. DM Ost, von denen dann 20.879~Mill. DM Ost von der zentral geleiteten und örtlichen Wirtschaft in Anspruch genommen wurden (48,5~v. H. von der Industrie, 9,5~v. H. von der Landwirtschaft, 1,2~v. H. vom Handel, 13,1~v. H. vom Verkehr, 1,9~v. H. vom Gesundheitswesen, 3,8~v. H. von der Volksbildung). Von den I. der zentral geleiteten „volkseigenen“ Industrie gingen 68 v. H. vorrangig in die Grundstoffindustrie, 14,7~v. H. in den Maschinenbau und 6,3 v. H. in die Leichtindustrie. Im vorzeitig abgebrochenen 1.~Siebenjahrplan waren I. in Höhe von 142 Mrd. DM Ost vorgesehen, davon für die Industrie rd. 60 Mrd. DM Ost, für Verkehr 14 Mrd. DM Ost, für die Landwirtschaft 14 Mrd. DM Ost, für Wohnungs- und Städtebau rd. 30 Mrd. DM Ost. Nach sowjetzonalen Angaben sollten 77 Mrd. DM Ost für die sozialistische ➝Rekonstruktion verwandt werden. Diese Plangrößen sind jedoch bei weitem nicht erreicht worden. Die I. sind von 1959 bis 1963 anstatt um rd. 80 v. H. — wie geplant — nur um rd. 33 v. H. gestiegen; von den im 1.~Siebenjahrplan bis 1965 geplanten I. in Höhe von 142 Mrd. DM Ost konnten bis einschließlich 1963 — also in 5 Jahren — nach eigenen Angaben der SBZ nur rd. 87 Mrd. DM Ost realisiert werden. Die I. entwickelten sich nach den Angaben der sowjetzonalen Statistik seit 1956 wie folgt (Mrd. DM Ost): In der Periode des 2. Siebenjahrplanes (1964–70) ist eine Steigerung der Gesamt-I. auf 166% (1963 = 100) vorgesehen. Dabei soll der überwiegende Anteil — wie schon bisher — im Grundstoff- bzw. Investitionsgüterbereich investiert werden, während I. im Konsumgüterbereich noch stärker als bisher vernachlässigt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen dürften auch die für den 2. Siebenjahrplan geforderten Ziele nicht erreicht werden. Für die einzelnen Sektoren der Volkswirtschaft sind die Finanzierungsquellen der I. genau festgelegt (VO vom 26. 7. 1962, GBl. II, S. 481; vom 13. 9. 1962, GBl. II, S. 609; vom 5. 9. 1963, GBl. II, S. 651; vom 30. 1. 1964, GBl. II, S. 120). Danach werden die I. der VVB und VEB aus Zuführungen aus dem Staatshaushalt, aus Gewinnen (Gewinnverwendung), aus Amortisationen und aus weniger bedeutenden Spezialfonds sowie durch Kredite für bestimmte Rationalisierungsvorhaben finanziert. Die I. der sozialistischen Genossenschaften müssen finanziert werden aus Eigenmitteln, Gewinnen, Krediten und in bestimmten Bereichen (z. B. LPG) aus Haushaltsmitteln. Die Wohnungsbaufinanzierung erfolgt aus Eigenmitteln und durch Obligationen (Wertpapiere). Halbstaatliche Betriebe können investieren aus Amortisationen, durch die Erhöhung der staatlichen Beteiligung und in Einzelfällen durch Kredite. Die private Wirtschaft ist nahezu ausschließlich auf die Eigenfinanzierung angewiesen. Für die Durchführung und Kontrolle der I. sind im „volkseigenen“ Bereich die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche ➝Investitionsbank zuständig. Der Landwirtschaftsbank obliegen die gleichen Aufgaben im Bereich der Landwirtschaft, den Banken für Handwerk und Gewerbe im Handwerk, den Sparkassen im Wohnungsbau. Trotz der detaillierten Vorplanung und Planung und der intensiven Kontrolle der I. klagen die verantwortlichen Stellen der SBZ immer wieder über die „Vergeudung“ von I.-Mitteln (Fehl-I., Bau von Anlagen mit niedrigem technischem Niveau). (Produktionsfondsabgabe) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 199–200 Interzonenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionsbank, Deutsche (DIB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die I. werden langfristig geplant und sind wichtige Bestandteile der Volkswirtschaftspläne; auch die langfristigen Planungen im Rahmen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sind von Bedeutung. Diese I.-Lenkung ist das wichtigste Instrument zur Umgestaltung der Struktur der Volkswirtschaft entsprechend den Vorstellungen der SED (Wirtschaft) und den Erfordernissen der Sowjetwirtschaft (Außenhandel).…

DDR A-Z 1965

Konfliktkommission (1965)

Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Seit 1953 bestehen K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen. Sie hatten ursprünglich nur die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit Verstößen gegen die sozialistische ➝Arbeitsmoral, gegen die Arbeitsdisziplin und mit kleineren kriminellen Delikten, die mit dem Betrieb in Zusammenhang standen, befaßten. Durch eine VO vom 28. 4. 1960 (GBl. I, S. 347) wurde sodann eine Richtlinie, die zwischen dem FDGB und der Staatlichen ➝Plankommission vereinbart war, bestätigt, gleichzeitig wurde die VO vom 30. 4. 1953 (GBl. I, S. 695) aufgehoben. Gesetzliche Grundlage sind seit 1. 7. 1961 §§ 142–146 Gesetzbuch der Arbeit, ab 18. 4. 1963 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuches der Arbeit vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63) und dazu ab 1. 6. 1963 die VO vom 17. 4. 1963 mit Richtlinie vom 30. 3. 1963 (GBl. II, 5. 237). In die Zuständigkeit der K. fällt nunmehr die Entscheidung über Verstöße gegen die sozialistische ➝Moral und die Arbeitsdisziplin. Sie behandelt ferner Einsprüche gegen Disziplinarmaßnahmen der Betriebsleitung, Streitfälle mit der Sozialversicherung über kurzfristige Barleistungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und mit der Kasse der gegenseitigen Hilfe. Wie seit 1953 entscheidet sie über Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb. Ferner hat die K. über geringfügige Straftaten zu entscheiden. Voraussetzung ist, daß der Schaden geringfügig und die Schuld gering ist, der Täter geständig ist und der Sachverhalt aufgeklärt und einfach ist. Solche Straftaten sind: Vergehen gegen das sozialistische oder persönliche Eigentum, leichte Körperverletzungen, Beleidigungen, Vergehen auf dem Gebiete [S. 227]des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Sachbeschädigungen, Verkehrsdelikte, leichte Wirtschaftsvergehen sowie andere erstmalig begangene geringfügige Straftaten, bei denen auf Grund der Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Werktätigen das Erziehungsziel erreicht werden kann. Die K. kann nur Erziehungsmaßnahmen auferlegen, jedoch keine fristlosen Entlassungen anordnen oder Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen. Sie kann u.a. eine gesellschaftliche Mißbilligung aussprechen, einen Beschuldigten verpflichten, sich beim Geschädigten oder vor dem gesamten Kollektiv zu entschuldigen, und ihn verpflichten, einen Schaden durch eigene Arbeit zu beheben. Ferner haben sie auf Antrag über folgende Streitigkeiten unter Betriebsangehörigen zur gütlichen Beilegung zu beraten: a) wegen Geldforderungen bis zur Höhe von 500,– DM, b) vom einfachen Sachverhalt, die im täglichen Leben der Bürger aus Verletzungen ihrer Rechte und Pflichten entstehen, c) wegen Erfüllung rechtsverbindlich festgestellter Unterhaltsverpflichtungen. Die K. werden als „gesellschaftliche Organe“ bezeichnet, die hervorragende Mittel der Erziehung der Arbeiter und Angestellten zu Menschen mit sozialistischem ➝Bewußtsein (Bewußtseinsbildung) seien. Ihre Schaffung wird als Zeichen für das allmähliche Absterben des Staates nach Errichtung der sozialistisch/kommun. Gesellschaftsordnung ausgegeben. (Marxismus-Leninismus). Die K. werden von der Belegschaft gewählt. Sie können jetzt auch in halbstaatlichen Betrieben errichtet werden. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und soll mit den Gewerkschaftswahlen koordiniert werden. Die K. bestehen aus 8–12 Mitgliedern, von denen mindestens 4 an den Beratungen teilzunehmen haben. Die Beratungen der K. sind öffentlich und sollen im großen Kreis stattfinden. Auf jeden Fall sollen die Angehörigen des Kollektivs teilnehmen, die mit dem betr. Werktätigen zusammenarbeiten. Jeder Teilnehmer an der Beratung ist berechtigt, vor der K. seine Auffassung darzulegen. Im übrigen wird die Verhandlung formlos geführt. Sie findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Für die Entscheidung ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Beschlüsse in Arbeitsstreitigkeiten und wegen Verstößen gegen die Strafgesetze können beim Kreisgericht (Arbeitsgericht) angefochten werden. Das gleiche gilt für Streitigkeiten mit der Kasse der gegenseitigen Hilfe und für den Fall, daß der Betriebsleiter der Empfehlung der K. nicht entspricht, eine Disziplinarmaßnahme aufzuheben. Beschlüsse in Sozialversicherungssachen können bei der Kreisbeschwerdekommission, Beschlüsse auf Erziehungsmaßnahmen nur bei der BGL angefochten werden. Literaturangaben Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 226–227 Konfessionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konföderation

Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Seit 1953 bestehen K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen. Sie hatten ursprünglich nur die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit…

DDR A-Z 1965

Kriegsverbrecherprozesse (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter. Ebenso ausgesucht waren Staatsanwälte und sonstiges Personal. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich [S. 238]die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 24 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und 1956. In den folgenden Jahren wurden einzelne Verurteilte vorzeitig oder nach voller Verbüßung der ihnen auferlegten Strafen entlassen, so daß jetzt bis auf zwei Gefangene alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durchgeführten Überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 237–238 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12…

DDR A-Z 1965

Kaul, Friedrich Karl (1965)

Siehe auch: Kaul, Friedrich: 1966 Kaul, Friedrich Karl: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 * 21. 2. 1906 in Posen als Sohn eines Kaufmanns, Gymnasium, Studium der Rechtswiss. in Heidelberg und Berlin, Dr. jur. 1933 wegen jüdischer Abstammung aus dem juristischen Vorbereitungsdienst entlassen, arbeitete als Versicherungsvertreter. 1935 bis 1937 KZ, dann Mittelamerika, 1942 in USA interniert. Nach Rückkehr SED, Justitiar beim Rundfunk in Ost-Berlin, später bei der dt. Verwaltung für Volksbildung. 1947 Assessor-Examen. Seit Mai 1948 als Rechtsanwalt bei den Berliner Gerichten zugelassen. Vor Ost-Berliner und sowjetzonalen Gerichten tritt K. nur selten persönlich in Erscheinung. Seine eigentliche Tätigkeit als Rechtsanwalt ist die Verteidigung von kommun. Friedenskämpfern und SED-Agitatoren vor Gerichten in West-Berlin und in der BRD. K. war auch Vertreter der KPD im KPD-Verbotsprozeß vor dem Bundesverfassungsgericht. In einem Strafverfahren ist K. vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe als Verteidiger zurückgewiesen worden, weil er die Strafverteidigung eines kommun. Agenten nicht unabhängig führt, sondern dabei Weisungen unbeteiligter politischer Stellen befolgt und daher nicht die rechtlichen Anforderungen eines Verteidigers erfüllt (BGH, Beschl. vom 2. 3. 1961 — „Neue Juristische Wochenschrift“ 1961, S. 614). Seit August 1962 darf K. West-Berlin nicht mehr betreten. Er gehört zu den „unerwünschten Personen“, denen nach einer Anordnung der alliierten Kommandantur vom 21. 6. 1962 als Gegenmaßnahme gegen die Mauer der Zugang nach West-Berlin untersagt worden ist. K. veröffentlichte zahlreiche Hörspiele u. Schriften, in denen es um Vorgänge im Grenzbereich von Politik und Kriminalität geht und die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesregierung diffamiert wird. 1948 hat K. in der von der sowjetischen Besatzungsmacht herausgegebenen Zeitung „Tägliche Rundschau“ einen Fortsetzungsbericht mit antiamerikanischer Tendenz veröffentlicht, der in der NS-Zeit im „Völkischen Beobachter“ erschienen war. K. wurde des Plagiats überführt und aus dem Verband der Deutschen Presse ausgeschlossen. Eine strafrechtliche Verfolgung unterblieb jedoch auf Anweisung sowjetzonaler Behörden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 214 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/kaul-friedrich-karl verwiesen. Kaufkraft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KdT

Siehe auch: Kaul, Friedrich: 1966 Kaul, Friedrich Karl: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 * 21. 2. 1906 in Posen als Sohn eines Kaufmanns, Gymnasium, Studium der Rechtswiss. in Heidelberg und Berlin, Dr. jur. 1933 wegen jüdischer Abstammung aus dem juristischen Vorbereitungsdienst entlassen, arbeitete als Versicherungsvertreter. 1935 bis 1937 KZ, dann Mittelamerika, 1942 in USA interniert. Nach Rückkehr SED, Justitiar beim Rundfunk in Ost-Berlin, später bei der dt. Verwaltung für…

DDR A-Z 1965

Volkszählung (1965)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Empfehlung der Europa-Kommission der Vereinten Nationen finden im Rahmen des „Weltzensus“ in den Jahren, die auf Null enden, in fast allen europäischen Ländern Volkszählungen statt. Entgegen diesen Empfehlungen hatte die SBZ bereits Mitte 1957 für 1959 eine „Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung“ beschlossen. Für die Wirtschaftsplanung ab 1960 wollte man frühzeitig Angaben über Bevölkerung und Arbeitskräftepotential besitzen. Nach einem am [S. 463]11. 12. 1957 erlassenen Gesetz zur V. war der Zähltermin auf den 15. 1. 1959 festgelegt worden. Vorher fand am 20. 2. 1958 im Landkreis Leipzig eine Probezählung statt. Mit der Begründung, daß die Bevölkerungsstatistik der SBZ bisher noch nicht in der Lage war, eine Darstellung der nach 1945 eingetretenen Umschichtung der Klassen und Zwischenschichten der Bevölkerung darzulegen, wollte man in Anlehnung an die sowjet. Methodik eine neuartige „Klasseneinteilung der Bevölkerung“ vornehmen. Der Stand der Angestellten sollte in der Klasse der Arbeiter aufgehen. Die Intelligenz wollte man nur vorläufig als besondere Klasse erfassen, da sie im kommun. Staat früher oder später in der Arbeiterklasse aufgehen würde. Vor allem die in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Landwirtschaft Tätigen sollten besondere neue Klassen bilden. Als weitere Neuerung sah man eine Einteilung nach drei verschiedenen„Familientypengruppen“vor. Die Zuordnung sollte nach der Klassenzugehörigkeit und Herkunft der Ehepartner erfolgen. Eine Erfassung der Bevölkerung nach Konfessionen war nicht vorgesehen. Die Durchführbarkeit eines solchen Zählprogramms wurde von Experten in der BRD bezweifelt. Die mit 24 Mill. DM Ost veranschlagten Kosten waren zu niedrig angesetzt. Nach der Probezählung im Landkreis Leipzig wurde die V. in der SBZ ohne Kommentar verschoben. Weder 1960, 1961 noch 1962 war eine V. vorgesehen. Lediglich am 15. 3. 1961 fand in teilweiser Erfüllung des für 1959 geplanten „Zählprogramms“ eine Wohnungszählung statt. Dem Mangel an Zahlenangaben über die Bevölkerung versuchte man 1962 durch vorausschauende Wahrscheinlichkeitsberechnungen bis zum Jahr 1980 abzuhelfen. Dabei baute man auf ohnehin fragwürdigen Fortschreibungsergebnissen des Jahres 1961 auf. Nach einem Beschluß des Ministerrates vom 22. 12. 1962 (GBl. 1963, S. 39) wurde mit Stichtag vom 31. 12. 1964 eine Volks- und Berufszählung durchgeführt. Hierzu sind 1963 in einigen Gemeinden Probezählungen durchgeführt worden. Als Grundlage für diese Zählung galt das bereits erlassene Gesetz vom 11. 12. 1957 (GBl., S. 675). Bis Mitte 1964 sind dazu fünf Durchführungsbestimmungen erlassen worden. Die für die Durchführung verantwortlichen Bezirks- und Kreiszählkommissionen mußten von den Bezirks- und Kreisstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik bis zum 1. 9. 1964 gebildet sein. Von den Bürgermeistern der Städte, der Stadtbezirke und der Gemeinden mußten bis zum 25. 9. 1964 Organisationsbüros eingerichtet werden, die bis zum 10. 2. 1965 bestehen bleiben sollen. Während der Zeit vom 28. bis 30. 12. 1964 wurden die Haushaltslisten von den Zählern ausgetragen und in der Zeit vom 2. bis 6. 1. 1965 wieder eingesammelt. Die letzte gesamtdeutsche V. ist die Volks- und Berufszählung vom 29. 10. 1946, für die eine einheitliche Anweisung, das Kontrollratsgesetz Nr. 33 vom 20. 7. 1946, für alle Besatzungszonen vorlag. Eine am 31. 8. 1948 durchgeführte V. war die letzte amtliche Zählung in der SBZ. Die Ergebnisse wurden nicht offiziell veröffentlicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 462–463 Volkswirtschaftsrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vollendung des Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Auf Empfehlung der Europa-Kommission der Vereinten Nationen finden im Rahmen des „Weltzensus“ in den Jahren, die auf Null enden, in fast allen europäischen Ländern Volkszählungen statt. Entgegen diesen Empfehlungen hatte die SBZ bereits Mitte 1957 für 1959 eine „Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung“ beschlossen. Für die Wirtschaftsplanung ab 1960 wollte man frühzeitig Angaben über Bevölkerung und Arbeitskräftepotential besitzen. Nach…

DDR A-Z 1965

1965: G

Ganztagsschule Garantie- und Kreditbank Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft Gaststättengewerbe GDSF Gebrauchsmuster Gedenkstätten Gedenktage Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Gemeinschaftsküchen Generaldirektor Generallinie Generalstaatsanwalt der DDR Genossenschaften Genossenschaften, Ländliche Genossenschaftler, Hervorragender Genossenschaftsbauer Geologische Kommission, Staatliche Gera Gerichtskritik Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Gerlach, Manfred Gerster, Ottmar Gesamtdeutsche Arbeit Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Geschenkpaketversand Geschichtsbetrachtung Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik Gesellschaftlich Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Gesellschaftliche Büros Gesellschaftliche Erziehung Gesellschaftliche Gerichte Gesellschaft „Neue Heimat“ Gesellschaftsgefährlichkeit Gesellschaftswissenschaften Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse Gesetzbuch der Arbeit Gesetzgebung Geständniserpressung Gesundheitswesen Gesundheitszentrum Gewerbebanken Gewerkschaftsaktiv Gewerkschaftsgruppe Gewerkschaftskomitee Gewerkschaftsleitungen, betriebliche Gewinn GHG GI Gießmann, Ernst-Joachim Girnus, Wilhelm Gleichberechtigung der Frau Gleichheit Gleichmacherei Glückauf, Erich GM Gnadenrecht Goethe-Gesellschaft Goethe-Preis Goldenbaum, Ernst Gomulkaplan Görlitz Gosplan Gost-Normen Gotha Gotsche, Otto Götting, Gerald GPG GPH Grabweihe Greifswald Greif zur Feder, Kumpel Grenzen Grenzgänger Grenzgebiet Grenzpolizei, Deutsche Grenzpolizeihelfer Grenztruppenhelfer Grenzübergänge Großbauer Großhandel Großhandelsgesellschaften Großhandelskontore Grotewohl, Otto Grundbuch Grundeigentum Grundmittel Grundorganisationen Grundrechte Grundrente Grundschule Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches Grüneberg, Gerhard Grünes Fließband Grünstein, Herbert Gruppensieger im Wettbewerb Gruppe Ulbricht GSOW GST Guben Güterstand Gütezeichen Guts-Muths-Preis GVG Gysi, Klaus

Ganztagsschule Garantie- und Kreditbank Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft Gaststättengewerbe GDSF Gebrauchsmuster Gedenkstätten Gedenktage Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Gemeinschaftsküchen Generaldirektor Generallinie …

DDR A-Z 1965

Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) (1965)

Siehe auch: Vereinigungen Volkseigener Betriebe: 1959 1960 1962 1963 Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB): 1966 Vereinigung Volkseigener Betriebe: 1969 Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB): 1979 Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB.): 1975 Nach 1945 in verschiedenen Zeitabschnitten für unterschiedliche Institutionen angewendete Bezeichnung: 1. VVB war in den Jahren 1948 bis 1951 die Bezeichnung für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, d.h. der Institutionen zur Leitung und Kontrolle der verstaatlichten Betriebe. Es gab etwa 75 VVB der verschiedenen Fachrichtungen, denen jeweils eine größere Anzahl Betriebe angehörten. Diese Betriebe waren juristisch nicht selbständig, ihre Bilanzen waren Teilbilanzen der VVB, die auch befugt war, Gewinne und Verluste der Betriebe gegeneinander auszugleichen. Mit der ab Januar 1952 durchgeführten ersten großen Reorganisation der „volkseigenen Wirtschaft“ (Wirtschaftliche Rechnungsführung) wurden diese VVB aufgelöst. Die Betriebe wurden zu selbständig wirtschaftenden Einheiten. 2. VVB war in den Jahren 1952 bis Anfang 1958 die Bezeichnung für „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“. Es handelt sich dabei praktisch um die aufgelösten bzw. in ihren Zuständigkeiten wesentlich eingeschränkten bisherigen „Vereinigungen“. Die neuen VVB waren nur noch Anleitungs- und Aufsichtsorgan für jeweils eine Anzahl ihnen zugeordneter Betriebe gleicher Fachrichtung; sie führten die Weisungen der damaligen fachlichen Hauptverwaltungen der Produktionsministerien aus. Zahlreiche dieser VVB wurden im Laufe der Jahre aufgelöst oder neu gegliedert. Sie verschwanden Anfang 1958 bei der zweiten großen Reorganisation der „volkseigenen“ Wirtschaft gänzlich. 8. VVB war von 1958 bis 1963 die Bezeichnung für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, die keinerlei Ähnlichkeit mit den unter i. gekennzeichneten „Vereinigungen“ haben. Nach Auflösung der Produktionsministerien seit Febr. 1958 wurden deren bisherige fachliche Hauptverwaltungen (jene Stellen also, die direkt oder über „Verwaltungen Volkseigener Betriebe“ die Produktionsbetriebe anleiteten) unter der Bezeichnung „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ in Industrieorten mit der Aufgabe der „operativen und produktionsnahen Anleitung“ der „volkseigenen“ Industriebetriebe etabliert. Die neuen VVB unterstanden bis Sept. 1961 den Fachabt. der Staatlichen ➝Plankommission, waren seitdem jedoch dem neugebildeten Volkswirtschaftsrat unterstellt; sie leiteten die zentralgeleitete Industrie an (Unterschied dazu, damals Örtliche Industrie). 4. Im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen ökonomischen Systems wurden die VVB erneut umgebildet und erhielten erweiterte Funktionen. Die neuen VVB sind seit Anfang 1964 „ökonomische Führungsorgane ihres Industriezweiges und arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung“. Die Betriebsleiter der angeschlossenen „volkseigenen“ Betriebe sind dem Generaldirektor der VVB rechenschaftspflichtig. Die Leitungen der VVB sind für die Sicherung der Rentabilität der angeschlossenen Betriebe verantwortlich; sie entscheiden auch nach Abführung der vorgesehenen Finanzmittel an den Staatshaushalt über die Verwendung der Gewinne. Zu diesem Zweck werden Finanzmittel der Betriebe in besonderen Fonds beim Generaldirektor der VVB konzentriert: im Fonds ➝Technik, im Verfügungsfonds, im Kreditreservefonds und im Gewinnverteilungsfonds. Die neuen VVB sollen verantwortlich sein „für die Durchführung der Reproduktion, Erweiterung der Kapazität und Einführung der neuen Technik“ in den angeschlossenen Betrieben „im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen“, d.h. nach den Weisungen der vorgeordneten Leitungsorgane (Staatliche Plankommission, Volkswirtschaftsrat). Bei den VVB-Leitungen sind zur Verwirklichung des Produktionsprinzips sog. Parteiorganisatoren vom ZK der SED eingesetzt. Durch sie kontrolliert die Partei unmittelbar die Industrie. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 445 Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht (VVB Tierzucht) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die

Siehe auch: Vereinigungen Volkseigener Betriebe: 1959 1960 1962 1963 Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB): 1966 Vereinigung Volkseigener Betriebe: 1969 Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB): 1979 Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB.): 1975 Nach 1945 in verschiedenen Zeitabschnitten für unterschiedliche Institutionen angewendete Bezeichnung: 1. VVB war in den Jahren 1948 bis 1951 die Bezeichnung für „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, d.h. der…

DDR A-Z 1965

Vertriebene (1965)

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 In der SBZ werden V. aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler oder Neubürger (in der BRD als V.) bezeichnet. Die Umsiedlerämter der SBZ hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 (davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche V.) erfaßt. Die zwischen 1945 und 1949 in das Gebiet der späteren BRD abgewanderten rd. 500.000 bis 600.000 V. sind dabei nicht mitgezählt. Der Anteil der V. an der Bevölkerung der SBZ betrug 1950 rd. 25 v. H. (Vergleich: BRD am 1. 4. 1950 = 7,7~Mill. V., d.h. 16,1 v. H.). Seit dieser Zeit wurden keine Angaben mehr über die V. in der SBZ veröffentlicht. Nach 1950 dürften nach Schätzungen noch rd. 100.000 Aussiedler aus Polen und den übrigen osteuropäischen Ländern in die SBZ gekommen sein. Dazu kommen noch etwa 20.000 Deutsche, die im Rahmen der Familienzusammenführung ihren Wohnsitz in der SBZ fanden. In der gleichen Zeit, d.h. nach Abschluß der Vertreibung, sind nach einer DRK-Statistik im Rahmen von Auswanderungsaktionen und Familienzusammenführungen über 320.000 Deutsche aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern in die BRD gekommen. An sich ist die 1945 begonnene Vertreibungsaktion mit ihren späteren legalen Umsiedlungen bis heute noch nicht ganz abgeschlossen. Z. B. wurde Mitte 1964 nach bisher nicht dementierten Pressemeldungen von einer Umsiedlung von etwa 150.000 Deutschen aus den unter polnischer Verwaltung stehenden Gebieten in die SBZ berichtet. Es sollen Vereinbarungen getroffen worden sein, wonach Polen die Auswanderungsbestimmungen lockern wolle. Da in der Zone Arbeitskräftemangel herrscht und in Polen ein Arbeitskräfteüberschuß besteht, versucht man, durch stille Werbeaktionen über die Sowjetzonenkonsulate Sowjetzonenpässe zur Umsiedlung in die SBZ an den Mann zu bringen. Unter den 2,331 Mill. Personen, die zwischen 1952 und Mitte 1964 als Flüchtlinge über das Bundesnotaufnahmeverfahren in die BRD kamen, befanden sich 562.000 (= 24,1 v. H.) V. Während z. Z. knapp 16 v. H. der Bevölkerung des Bundesgebietes V. sind, kann dieser Anteil an der Bevölkerung der SBZ nach fundierten Schätzungen nur ca. 10 v. H. ausmachen. Im Gegensatz zur BRD gibt es in der SBZ keinerlei Angaben über die regionale Verteilung der V. Auch über die Eingliederung gibt es keine Veröffentlichungen. Es ist nur aus früheren Jahren bekannt, daß etwa 50.000 V. im Rahmen der Bodenreform sogenannte Neubauernstellen erhalten haben. Die V. sind zu den schärfsten Gegnern des Regimes in der SBZ zu rechnen. Jede Betätigung oder ein Zusammenschluß zu Verbänden, mit dem Ziel, den Gedanken an die Heimat wachzuhalten, ist ihnen verboten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 456 Vertrauensmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltung

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 In der SBZ werden V. aus den deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie und aus den osteuropäischen Ländern als Umsiedler oder Neubürger (in der BRD als V.) bezeichnet. Die Umsiedlerämter der SBZ hatten nach offiziellen Angaben am 31. 3. 1949 insgesamt 4.442.318 (davon 1.874.736 männliche und 2.567.582 weibliche V.) erfaßt. Die zwischen 1945 und 1949 in das Gebiet der späteren BRD abgewanderten rd. 500.000 bis 600.000 V. sind dabei nicht…

DDR A-Z 1965

Rechtsstudium (1965)

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955 und 1959. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und Volksrichtern gibt es nicht mehr. Nach dem in Auswertung einer rechtswissenschaftlichen Konferenz im April 1958 vom Staatssekretariat für Hochschulwesen gemeinsam mit dem ZK der SED im Jahre 1959 erstellten Studienplan sollten die Studenten befähigt werden, „die wissenschaftlichen Lehren des Marxismus-Leninismus in ihrem Tätigkeitsbereich schöpferisch anzuwenden, die Reinheit der marxistisch-leninistischen Theorie zu wahren, unduldsam gegen bürgerliche Ideologien zu kämpfen, Erscheinungen des Revisionismus zu entlarven, bürgerliche und kleinbürgerliche Auffassungen zu überwinden“. Durch einen (nicht veröffentlichten) Beschluß vom 10. 10. 1963 hat das Präsidium des Ministerrates eine erneute Änderung in der juristischen Ausbildung angeordnet (vgl. „Neue Justiz“ 1964, S. 33), die von folgenden Grundgedanken getragen ist: 1. Den Studenten der Rechtswissenschaft müssen weitaus mehr als bisher gründliche Kenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, über die Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus und über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vermittelt werden, 2. alle Bewerber zum juristischen Studium sollen schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, 3. das juristische Studium wird in eine Grundausbildung und eine Spezialausbildung für Justizjuristen. und Wirtschaftsjuristen getrennt, 4. die bisherige Praktikantenzeit wird in das Studium in Form von zwei praktischen Semestern einbezogen. Um diese Prinzipien durchzusetzen, wurde angeordnet, die gesamte Ausbildung organisch mit der gesellschaftlichen Praxis zu verbinden. Neben einer bereits abgeschlossenen anderen Berufsausbildung sollen die für die Rechtspflege vorgesehenen Bewerber mindestens zwei Jahre als Facharbeiter tätig gewesen sein. Der juristische Beruf wird damit in der Regel also zu einem zweiten Beruf. Das R. beginnt mit einer einheitlichen Grundausbildung, die fünf Semester dauert und mit einem Vorexamen abschließt. Sie umfaßt das gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, eine gründliche Ausbildung in den Fächern „Staatsrecht“ und „Theorie des Staates und des Rechts“ und die Vermittlung von Grundkenntnissen in einzelnen Rechtszweigen. Von entscheidender Bedeutung in diesem Abschnitt ist die Vorlesung „Politische Ökonomie des Sozialismus“, aus der hervorgehen soll, daß während des gesamten Studiums die Einheit zwischen der juristischen Fachausbildung und der ökonomischen Ausbildung herzustellen ist. In dem nach bestandenem Vorexamen weitergeführten spezialisierten Studium werden die künftigen Justizjuristen vor allem auf den Gebieten Gerichtsverfassung, Zivilrecht, Zivilprozeßrecht, LPG-Recht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Strafprozeßrecht ausgebildet. Hinzu kommen Vorlesungen über Neuerer- und Patentrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Internationales Privatrecht, Kriminalistik, Psychologie und gerichtliche Psychiatrie. In diese Ausbildung sind in geeigneter Weise Probleme der Ökonomie, insbesondere der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, einzubeziehen. Dieses Studium für die für den Bereich der Rechtspflege vorgesehenen Juristen vollzieht sich nunmehr ausschließlich an den Juristischen Fakultäten der Universitäten in Ost-Berlin und Leipzig, während die anderen beiden Juristischen Fakultäten in Jena und Halle das Studium für die künftigen Wirtschaftsjuristen durchführen. In diesem Studium sollen Kenntnisse über die speziellen staatlichen und rechtlichen Fragen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Leitung nach dem Produktionsprinzip vermittelt werden. Der Schwerpunkt liegt auf folgenden Gebieten: Erfinder- und Neuererrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Patent- und Warenzeichenrecht, Zivilrecht der sozialistischen Staaten, Recht des Innen- und Außenhandels einschließlich des Handels- und Gesellschaftsrechts kapitalistischer und nationaldemo[S. 349]kratischer Staaten, Internationales Privat- und Finanzrecht. Die bisherige Praktikantenzeit (12 bis 18 Monate), die nach Ablegung des Staatsexamens abzuleisten war, wird in das juristische Studium in Form von zwei „praktischen Semestern“ einbezogen. Das erste Praktikum ist im 6. Studiensemester, das 2. Praktikum im 10. Semester abzuleisten. Während das 1. praktische Semester im Bereich der volkseigenen Wirtschaft, in sozialistischen Genossenschaften und in Massenorganisationen abgeleistet werden soll, ist das Praktikum im 10. Semester im künftigen Einsatzbereich des Studenten — Justiz oder Wirtschaft — zu absolvieren. Es soll die Grundlage für eine Diplomarbeit bilden, deren Ergebnisse der Praxis dienen. Die Dauer des juristischen Studiums einschließlich der beiden praktischen Semester wurde auf fünf Jahre festgesetzt. Mit dem Staatsexamen ist die Ausbildung beendet. Einen juristischen Vorbereitungsdienst gibt es nicht. Bereits im 7.~Semester soll die staatliche Berufslenkung den künftigen Einsatzbereich des Studenten bestimmen. Für alle Studienjahre sind auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. Parteitages der SED, des Staatsratsbeschlusses über die Rechtspflege und der Richtlinie des Ministerrates für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft neue Studienpläne und Lehrprogramme auszuarbeiten. An dieser Aufgabe hat insbesondere das Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft ‚Walter Ulbricht‘ verantwortlich mitzuwirken. Struktur und Aufgaben dieser Akademie wurden erheblich verändert, so daß seitdem ein R. dort nicht mehr durchgeführt wird. (Hochschulwesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 348–349 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch: Rechtsstudium: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Rechtswissenschaft, Studium der: 1953 1954 1956 Das R. an den juristischen Fakultäten der Universitäten Berlin, Leipzig, Halle und Jena wurde durch die Anweisung Nr. 11 des Staatssekretariats für Hochschulwesen mit Wirkung vom 1. 9. 1951 völlig umgestaltet. Weitere Reformen der juristischen Ausbildung erfolgten in den Jahren 1955 und 1959. Einen Unterschied in der Ausbildung zwischen akademischen Juristen und…

DDR A-Z 1965

Gewinn (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus ist der G. der Teil des Reineinkommens, der durch die Arbeit der Gesellschaft in den sozialistischen Betrieben erwirtschaftet wird. Betriebswirtschaftlich ist er die Differenz zwischen dem Erlös der Produktion nach den staatlich festgesetzten Preisen und den Selbstkosten des sozialistischen Betriebes. Eine Rentabilität, die sich im G. niederschlägt, muß selbstverständlich auch in der volkseigenen Wirtschaft erarbeitet werden, zumal sich der Staat über die Produktionsabgabe und über die Abführung eines Teiles des Reineinkommens der sozialistischen Wirtschaft finanziert (Staatshaushalt). Die Abführung des G., der nach ihrer Einführung auch die Produktionsfondsabgabe mit einschließt, erfolgt nach dem Nettoprinzip. Nach dem Neuen ökonomischen System setzten, wie übrigens in allen sozialistischen Ländern, Reformbestrebungen ein. Der G. als Exponent von Preis, Kosten und Umsatz wurde zur zentralen Kennziffer der Leistung eines sozialistischen Betriebes erhoben. Definitionen der bürgerlichen Ökonomie werden benutzt, die keine Abkehr von der sozialistischen Planwirtschaft bedeuten, vielmehr neue Methoden darstellen, um eine engere Verbindung der Wirtschaftspolitik mit der Politökonomie des Sozialismus zu erreichen. Nach wie vor steht das System einer allzu großen Eigenständigkeit der Betriebe skeptisch gegenüber, um den G. zum ausschlaggebenden Motor der Wirtschaft wie in der freien Marktwirtschaft zu machen. Demzufolge bleibt auch die G.-Verwendung staatlich reglementiert, wird aber den Erfordernissen des neuen ökonomischen Systems angepaßt. Die in den VEB erwirtschafteten G. verbleiben zu einem großen Teil den Betrieben zur Tilgung und Verzinsung von Rationalisierungskrediten im Grundmittelbereich, zur planmäßigen Finanzierung des betrieblichen Investitions- und Projektierungsplanes sowie zur planmäßigen Erhöhung der Umlaufmittel. Den anderen Teil des G. führen die Betriebe an ihre VVB ab, die ihrerseits aus einem Teil dieser G.-Abführung einen G.-Verwendungsfonds bildet. Dieser dient der Umverteilung der zugeflossenen Mittel an die VEB, deren Aufkommen zur planmäßigen Zuführung an Investitions- und Umlaufmitteln nicht ausreicht, wie auch dem Investitionsprogramm der VVB-Zentrale selbst. Den übrigen Teil führt die VVB dem Staatshaushalt zu. Maßgebend für diese Transaktionen sind die Gewinnpläne der Betriebe. Die planmäßigen Zuführungen zum Betriebsprämien- sowie zum Kultur- und Sozialfonds sind nicht mehr G.-Verwendung, sondern Selbstkosten und als solche zu kalkulieren. Lediglich Zuführungen aus Überplanerfüllung stellen noch G.-Verwendung dar. Mindergewinne werden als Finanzschuld ausgewiesen, sind aus Überplangewinnen zu tilgen und im Falle ausreichend vorhandener Überbrückungskre[S. 164]dite als G.-Verwendung im folgenden Jahr zu planen (Kredite). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 163–164 Gewerkschaftsleitungen, betriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GHG

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus ist der G. der Teil des Reineinkommens, der durch die Arbeit der Gesellschaft in den sozialistischen Betrieben erwirtschaftet wird. Betriebswirtschaftlich ist er die Differenz zwischen dem Erlös der Produktion nach den staatlich festgesetzten Preisen und den Selbstkosten des sozialistischen Betriebes. Eine Rentabilität, die sich im G. niederschlägt, muß selbstverständlich auch in der volkseigenen Wirtschaft erarbeitet werden,…

DDR A-Z 1965

Grenzübergänge (1965)

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 Amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Das Regime wendet die Bezeichnung G. fälschlicherweise auch auf Übergänge über die Demarkationslinien an. Zutreffend ist die Bezeichnung G. nur a) für die Übergänge ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (Straße); 4. Bad Brambach (Bahn); 5. desgl. (Straße); b. für die Seeübergänge (für Bahn- und Wagenfährschiffe) nach Dänemark und Schweden: Warnemünde und Saßnitz (Rügen). Nicht als G. dürfen dagegen bezeichnet werden: a) die Übergangspunkte auf der Demarkationslinie zwischen SBZ und Westzonen (seit 1949 Bundesrepublik)., die fälschlich oft Zonengrenze genannt wird; b) die Übergänge an der Demarkationslinie zu den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten (Oder-Neiße-Linie); dies sind: 1. Pomellen, südwestl. Stettin (Autobahn); 2. Gartz/Westoder, nordöstl. Angermünde (für Binnenschiffe); 3. Frankfurt/Oder (Bahn); 4. desgl. (Straße); 5. Görlitz (Bahn); o) Die Übergänge auf der besonders geregelten Linie zwischen einerseits den Westsektoren Berlins (West-Berlin) und andererseits dem Sowjetsektor Berlins und der SBZ. (Hier bes. wichtig: Dreilinden, südwest. West-Berlin, für Autobahn.) Abgesehen von einigen Sonderregelungen für örtlichen Wirtschaftsverkehr erlaubt das Regime für den allgemeinen Verkehr nur diese ganz wenigen Übergänge. Lediglich an diesen Punkten dürfen, von Berlin abgesehen, Privatpersonen und private Handelsgüter auf Bahn, Straße, Binnenschiffen und auf Seefährschiffen die SBZ betreten oder verlassen. An allen anderen Übergängen ist der Verkehr streng verboten. Auf gewissen Bahn- und Straßenübergängen nach Osten und Süden werden hier und da, neben sowjet. ➝Besatzungstruppen auch Wirtschafts- und Rüstungsgüter befördert, doch stehen sie nicht privaten Zwecken offen. Dies sind zur Tschechoslowakei: Zittau a. d. Neiße (Bahn und Straße); zu den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten: 1. Grambow (auf der Bahn Pasewalk-Stettin); 2. Rosow (auf der Bahn Angermünde–Tantow–Stettin); 2. Kietz–Küstrin (Bahn); 4. Guben (Bahn); 5. Forst; 6. Horka nördl. Görlitz (Bahn). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 167 Grenztruppenhelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Großbauer

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 Amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Das Regime wendet die Bezeichnung G. fälschlicherweise auch auf Übergänge über die Demarkationslinien an. Zutreffend ist die Bezeichnung G. nur a) für die Übergänge ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (Straße); 4. Bad Brambach (Bahn);…

DDR A-Z 1965

Bodenreform (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die sog. B. erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Die B. wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit“. Entschädigungslos enteignet wurden alle Privatbetriebe über 100 ha Betriebsfläche sowie Betriebe von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“. Mit der Enteignung war die Vertreibung der ehemaligen Besitzer und ihrer Familien verbunden. Die Gutshäuser wurden zum großen Teil als „Wahrzeichen des Feudalismus“ abgerissen. Bis 1. 1. 1949 wurden aus Privatbesitz über 100 ha 7.112 Güter mit 2,5 Mill. ha, aus Privatbesitz unter 100 ha 4.278 Betriebe mit 124.000 ha enteignet. Zusammen mit dem Landbesitz des Staates, der Länder, Provinzen, Städte und Gemeinden ergaben sie einen Bodenfonds von rund 3,22 Mill. ha land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Dieser Bodenfonds wurde verteilt: an 119.530 landlose Bauern und Landarbeiter 924.365 ha; an 89.529 Vertriebene 754.976 ha; an 80.404 landarme Bauern 270.949 ha; an 45.403 Kleinpächter 43.969 ha; an 169.427 Arbeiter und Handwerker 111.203 ha; an 39.786 Altbauern (Waldzulagen) 60.140 ha. Rund 550 Betriebe wurden als Spezialbetriebe für Saatzucht-, Tierzucht- und Forschungszwecke in „Volkseigentum“ übergeführt (Volkseigene Güter). Das den Bodenempfängern durch die B. zugeteilte Land war von ihnen zu bezahlen; der Preis je ha betrug den Gegenwert von etwa 1.000–1.500 kg Roggen; der Preis für Waldstücke wurde den örtlichen Verhältnissen entsprechend von der Bodenkommission festgesetzt. Bezahlung konnte in bar oder natura in Raten bis zu 20 Jahren erfolgen. B.-Land darf weder ganz noch teilweise verkauft werden, es ist auch nicht teil- oder verpfändbar. Über die Landzuteilung wurde eine Urkunde ausgehändigt. Die neuen Besitzverhältnisse wurden grundbuchamtlich festgelegt, die Grundbuchblätter über die früheren Eigentumsverhältnisse amtlich verbrannt. Gem. Befehl 209 der SMAD sollte durch ein B.-Bauprogramm die Errichtung von Gehöften für rd. 209.000 Neubauern (Bauer) mittels Baumaterial- und Kreditbereitstellung ermöglicht werden. Unüberwindbare Schwierigkeiten der Materialbeschaffung haben die Verwirklichung dieses Programms verhindert, das ohnehin durch die seit 1952 offen auf die Kollektivierung gerichtete Zielsetzung gegenstandslos wurde. (Agrarpolitik) Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 78 Bobrowski, Johannes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bodenschätze

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die sog. B. erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Die B. wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale…

DDR A-Z 1965

Musik (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjet. M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände beizutragen“. Mit diesen Sätzen (aus dem sowjetzonalen „Lexikon A—Z in einem Band“) wird die Norm des sozialistischen Realismus auch für die M. gesetzt, zugleich die ideologische Rechtfertigung für die hemmungslose Politisierung der M., vor allem der Volks-M. und in ihrem Bereich wiederum des Liedes, gegeben. „Unter entschiedener Absage an die musikfremde Zersetzung der europäischen Musiktradition“ soll eine Musik „hervorgebracht“ werden, „die im Streben nach einer neuen kunstvollen Einfachheit Ideentiefe, melodischen und harmonischen Reichtum, Volkstümlichkeit und Verständlichkeit der musikalischen Aussage in sich vereint“ (Entschließung der Kulturkonferenz 1960 der SED). Teils der bewußtseinsbildenden Wirkung wegen, teils auch aus Motiven staatlicher Repräsentation, die in allen totalitären Herrschaftsformen das Kulturleben beeinflussen, wird das öffentliche M.-Leben mit beträchtlichen Mitteln gefördert, wobei Institute von großer Tradition (Leipziger Gewandhaus, Dresdener Philharmonie, Berliner Staatsoper, Thomaner- und Kreuz-Chor) mehr als ihren Namen einzusetzen hatten. 1963 gab es 38 „Kultur- und Sinfonie-“, 51 Theater- und 2 Rundfunkorchester. Der Pflege des Kulturellen Erbes dienen Musikfeste, die u.a. Bach und Händel, 1960 während der Arbeiterfestspiele Robert Schumann gewidmet waren. [S. 297]Man bemüht sich, das Konzertleben, das von der Deutschen ➝Künstler-Agentur und den Deutschen ➝Konzert- und Gastspieldirektionen monopolistisch gesteuert wird, weitgehend zu dezentralisieren. Die Einsetzung eines Musikrates, der das Musikleben der SBZ zugleich repräsentieren und steuern soll, erfolgte im Mai 1962. Auf musikwissenschaftlichem Gebiet, vor allem bei großen Editionen, gibt es noch Beispiele gesamtdeutscher Zusammenarbeit. Die großen M.-Verlage, wie der weltberühmte von Breitkopf & Härtel, wurden enteignet und verstaatlicht oder sind verschwunden. (Verlagswesen) Wie alle Sparten der Laienkunst, erfreut sich auch die Volks-M. der besonderen Beachtung von Partei und Staat, denen es dabei ebensowohl um die Kontrolle des Vereinswesens wie auch um die bewußtseinsbildende Kraft der gemeinschaftlichen M.-ausübung zu tun ist. Volksmusikschulen dienen der Förderung und Ausrichtung des Nachwuchses, das Institut für Volksmusikforschung in Weimar veranstaltet Wanderausstellungen und gibt Liederblätter und Volkstanzhefte heraus, das Zentralhaus für Kulturarbeit sorgt für sozialistisches Liedgut (Kampflied), das zusammen mit Volkstanz, Kabarett und Agitprop die Veranstaltungen der Kulturellen Massenarbeit auszufüllen hat. „Ernstes Zurückbleiben“ wird immer von neuem auf dem Gebiete der Tanz- und Unterhaltungs-M. kritisiert, wo die eigene Produktion im Urteil des meist jugendlichen Publikums gegen „imperialistische Einflüsse“ aus dem Westen nicht aufzukommen vermag und man daher zu einer administrativen Drosselung des Verbrauchs westlicher M. schreiten mußte. 1963 gab es 5.000 Chöre, 4.500 Laientanzkapellen, 2.300 Laienspielgruppen und 1.500 Volkstanzgruppen. (Kulturpolitik, Verband deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler, AWA, Schallplatten) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 296–297 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mutter und Kind

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Nach der in der SBZ maßgebenden sowjet. M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen…

DDR A-Z 1965

Arbeitsnormen (1965)

Siehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1966 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 1985 In der SBZ nach Sowjet. Vorbild allgemein eingeführte Bemessungsgrundlage des Lohns bei der Ausführung von Arbeiten im Stücklohn. Als A. gilt entweder die Menge der Arbeitseinheiten (Stück, Einzelteil, Los), die in einer bestimmten Zeiteinheit (Stunde, Schicht) zu fertigen sind („Stücknorm“), oder die vorgegebene Zeit, in welcher eine bestimmte Arbeitseinheit herzustellen ist („Zeitnorm“). Die gebräuchlichste Form ist die „Zeitnorm“. Nach dem Gesetzbuch der Arbeit sollen die A. zwar „unter Mitwirkung der Werktätigen“ ausgearbeitet werden, sie werden aber vom Betriebsleiter — gegebenenfalls auch trotz des Widerspruchs des betroffenen Arbeiters — in Kraft gesetzt. A. sollen geändert werden, wenn die technischen Bedingungen verändert wurden oder wenn die verbesserte Organisation den Umfang der Arbeiten verringerte. Die gültigen A. sind nur zu etwa 40 v. H. exakt nach den Arbeitsvorgängen als sog. Technische Arbeitsnormen (TAN) ermittelt. Sie beruhen im übrigen auf mehr oder weniger willkürlichen „Erfahrungswerten“ und sind — obwohl zum Teil schon einige Jahre in Kraft — als „vorläufige Arbeitsnormen“ (abgekürzt „VAN“) gültig. Ziel der SED ist es, die bisherigen, nur betriebsindividuell gültigen A. abzuschaffen und überbetrieblich gültige A. (Bestwerte, Zeitnormative) einzuführen, bei denen die Lohnbemessung nicht allein auf der Grundlage von A. erfolgt. Seit Errichtung der Mauer hat das SED-Regime durch die Kürzung der Zeitvorgaben in den A. und durch die „Einführung neuer Lohnformen“ (Lohnpolitik) die Arbeiter gezwungen, intensiver zu arbeiten, wenn sie Lohnverluste vermeiden wollten. Im Jahre 1963 verstärkten sich die Anzeichen passiven Widerstandes der betroffenen Arbeiter gegen diese Lohnpolitik. U. a. wurde zunehmender Ausschuß in der Produktion beobachtet, wodurch die weitere Erhöhung der Arbeitsproduktivität in Frage gestellt war. Seit Anfang 1964 steuert das Regime — nicht zuletzt aus diesen Gründen — einen „weicheren Kurs“ in der Einführung neuer Arbeitsnormen bzw. neuer Lohnformen. Die Betriebsleitungen wurden angewiesen, „die schädliche Praxis des Administrierens in der Normenarbeit, die darin besteht, die Normen ohne technische Begründung für verbindlich zu erklären, aufzugeben“. Wie lange dieser gemäßigte Kurs anhalten wird, bleibt abzuwarten. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone 1953. Plan 1954 und 1. Halbjahr 1954. (Mat.) 1955. 24 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 31 Arbeitsmoral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsökonomik

Siehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1966 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 1985 In der SBZ nach Sowjet. Vorbild allgemein eingeführte Bemessungsgrundlage des Lohns bei der Ausführung von Arbeiten im Stücklohn. Als A. gilt entweder die Menge der Arbeitseinheiten (Stück, Einzelteil, Los), die in einer bestimmten Zeiteinheit (Stunde, Schicht) zu fertigen sind („Stücknorm“), oder die vorgegebene Zeit, in welcher eine bestimmte Arbeitseinheit…

DDR A-Z 1965

Militärstrafrecht (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein materielles M. erhalten. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1962 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl.~I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den bisher schon bekannten Tatbeständen — Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — ist eine Reihe neuer Straftatbestände getreten, u.a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die verbündeten Armeen richten. Der Strafrahmen des neuen Militärstrafgesetzes wurde gegenüber den Strafandrohungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes z. T. erheblich erweitert, z. B. für Fahnenflucht von Gefängnisstrafe auf Zuchthaus bis zu 8~Jahren, für unerlaubte Entfernung von Gefängnis bis zu 6 Monaten auf Gefängnis bis zu 3 Jahren. Weitere Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 291 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerien

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein…

DDR A-Z 1965

Revisionismus (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidieren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ und vermindere die geballte Kraft der massierten Bewegung. Insofern arbeite er dem „Klassenfeind“ in die Hand. Der R. gilt, im Gegensatz zu dem Sektierertum, einer „linken“ Abweichung, als gefährlichste „rechte“ Abweichung. Besonders seit dem XX. Parteitag der KPdSU mit der Verdammung eines Teils der Lehren Stalins hat der R. innerhalb des Ostblocks erheblichen Auftrieb bekommen, da hiermit zum erstenmal die Partei selber „revisionistisch“ vorgegangen ist. Seitdem hat der R. auch in der SBZ, besonders unter dem Eindruck der revolutionären Ereignisse in Polen und Ungarn im Herbst 1956, der Führung verstärkte Schwierigkeiten bereitet, zumal Ulbricht als einer der Hauptexponenten des „harten“ Kurses — etwa im Gegensatz zu der Polnischen Arbeiterpartei Gomulkas oder gar zu Tito — die Kritik am Stalinismus möglichst zu dämpfen bestrebt war. Besonders unter den parteiergebenen Philosophen, Historikern und Ökonomen haben sich in den Jahren 1954–1957 revisionistische Tendenzen breit gemacht, so unter dem Einfluß von Georg ➝Lukács bei Wolfgang ➝Harich, bei den Historikern Jürgen ➝Kuczynski und Streisand, den Ökonomen Fritz ➝Behrens, Arne ➝Benary, Oelßner, Kohlmey und Vieweg. Hauptgesichtspunkte der revisionistischen Kritik sind dabei die Thesen gewesen: man müsse den Sozialismus „vermenschlichen“ — Blochschule —, man müsse auch von der bürgerlichen Wissenschaft lernen — Kuczynski —, man müsse ökonomische Probleme ökonomisch statt ideologisch und administrativ lösen — Oelßner —, Selbmann, Behrens, Benary u.a. Starke revisionistische Tendenzen gab es auch in den Staats- und Rechtswissenschaften und im FDGB. 1964 wurde Robert ➝Havemann aus der SED ausgeschlossen und seines Lehramtes enthoben, weil er unter dem Einfluß revisionistischer Bestrebungen im Ostblock in seinen Vorlesungen an der Ost-Berliner Universität für Informationsfreiheit, Gewissensfreiheit, demokratischen Sozialismus u.ä. eingetreten war. (Entstalinisierung, Dritter Weg, Nationalkommunismus, Säuberungen, Schirdewan) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 366 Revanchisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Revolution

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidieren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der…

DDR A-Z 1965

Rückkehrer (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Das SED-Regime, das selber Flüchtlinge und Fluchthelfer strafrechtlich verfolgt (Republikflucht, Abwerbung, Menschenhändler), macht seinerseits große Anstrengungen, Bürger der BRD zur Übersiedlung (Umsiedler) und Flüchtlinge zur Rückkehr in die SBZ zu veranlassen. Eine ständige besondere Rundfunksendung, „Die Brücke“ (Rundfunk), hat ausschließlich die Aufgabe, die „DDR-Bürger in Westdeutschland“, wie die Sowjetzonen-Flüchtlinge von der SED-Propaganda seit Herbst 1963 bezeichnet werden, zur Rückkehr zu bewegen. In diesen Sendungen werden einzelne Flüchtlinge durch frühere Arbeitskollegen oder Bekannte direkt angesprochen. Durch Erlaß des Staatsrates vom 21. 8. 1964 (GBl.~I, S. 128) ist ausdrücklich erklärt worden, daß „Bürger der DDR, die außerhalb der DDR wohnen“, das Recht haben, jederzeit ihren Wohnsitz in der „DDR“ zu nehmen. Dieses Recht geht nur verloren, wenn die Staatsbürgerschaft (Staatsangehörigkeit) „wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt wird“. Flüchtlingen, die vor dem 13. 8. 1961 die SBZ verlassen haben, wird für „diese Gesetzesverletzung“ Straffreiheit zugesichert. Die Zusage der Straffreiheit wird im allgemeinen eingehalten. Wenn im Einzelfall dennoch eine Bestrafung des R. aus politischen Gründen für notwendig gehalten wird, insbesondere bei früheren Staats- oder Parteifunktionären oder Angehörigen der bewaffneten Kräfte, werden vor der Flucht angeblich begangene Straftaten oder die Meldung im westlichen Notaufnahmelager, die dann als Spionage oder Hetze bezeichnet wird, als Vorwand für ein [S. 369]Strafverfahren benutzt. Wie die Umsiedler werden die R. in der SBZ zunächst in sogenannte Aufnahmeheime eingewiesen, in denen sie einer eingehenden politischen Überprüfung unterzogen werden. Hierbei ist vor allem der Staatssicherheitsdienst eingeschaltet, der viele der unter dem Druck einer möglichen Bestrafung stehenden R. zu Spitzeldiensten zu nötigen sucht (Spitzelwesen). Genaue Zahlenangaben über R. fehlen. In der BRD gibt es keine Registrierung von Abwanderern. Die SED vermeidet es, Zahlen für längere Zeiträume zu veröffentlichen. Es wird stets behauptet, daß „der Strom der R. und Umsiedler ständig wachse“. Tatsächlich kann man aber selbst den von der SED-Propaganda veröffentlichten Zahlen entnehmen, daß die Zahl der Umsiedler seit 1961 auf weniger als 1.000 Personen im Monat, davon mehr als die Hälfte R., zurückgegangen ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 368–369 RTS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rücklagenfonds der Volksvertretungen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Das SED-Regime, das selber Flüchtlinge und Fluchthelfer strafrechtlich verfolgt (Republikflucht, Abwerbung, Menschenhändler), macht seinerseits große Anstrengungen, Bürger der BRD zur Übersiedlung (Umsiedler) und Flüchtlinge zur Rückkehr in die SBZ zu veranlassen. Eine ständige besondere Rundfunksendung, „Die Brücke“ (Rundfunk), hat ausschließlich die Aufgabe, die „DDR-Bürger in Westdeutschland“, wie die…

DDR A-Z 1965

Währung (1965)

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die Währungsreform in der SBZ (24.–28. 6. 1948) wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Die Währungseinheit hatte bis zum 1. 8. 1964 diese Bezeichnung, die dann in „Mark der Deutschen Notenbank“ (DM Ost) geändert wurde. Nur die Bezeichnung wurde geändert, Wert, Austauschrelation und Geldpolitik blieben unberührt. Die DM Ost ist gesetzliches Zahlungsmittel für die SBZ und den Sowjetsektor Berlins, das Währungsgebiet der DM Ost. Binnenfunktion der DM Ost. Entgegen den ursprünglichen Thesen der Marxschen Ideologie kommt dem Geld in den kommun. Ländern eine große Bedeutung zu. Das Geld ist Recheneinheit, Zahlungsmittel, ein Instrument der Verteilung und Umverteilung des Sozialproduktes entsprechend den Zielen der Volkswirtschaftspläne und ein Mittel zur Kontrolle des Wirtschaftsprozesses (Wirtschaft). Der Wirtschaftsprozeß ist sowohl überwiegend mengenmäßig, gleichzeitig aber auch — und zwar vollständig — wertmäßig (geldmäßig) geplant. Durch diese Doppelplanung läßt sich die materielle Produktion von der Geldseite her kontrollieren. Jeder Veränderung im materiellen Prozeß (Produktion, Umsatz, Verbrauch oder Bevorratung von Rohstoffen usw.) muß eine geldmäßige Veränderung parallel laufen. Dieser Sachverhalt wird zur ständigen — z. T. täglichen, Kontrolle des Wirtschaftsprozesses in bezug auf die Plan Verwirklichung ausgenutzt. Durch diese „Finanzkontrolle“ („Kontrolle durch die Mark“) werden alle Betriebe und Institutionen überwacht. Deshalb ist sowohl der bargeldlose Zahlungsverkehr (Kontenführungspflicht) als auch der Bargeldverkehr (Bargeldumlauf) und der Kreditverkehr (Kredite) reglementiert. Die für die Kontrolle zuständigen Institutionen sind die Banken, vor allem die Deutsche Notenbank. Eine weitere wichtige Funktion übt das Geld bei der Einkommensverteilung aus. Das Regime zieht mit Hilfe von Steuern und anderen Abgaben erhebliche Teile des Sozialproduktes an sich und setzt sie zur Erreichung seiner wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele ein (Staatshaushalt). Aus den genannten Gründen wird der Kommunismus auch weiterhin nicht auf das Geld verzichten können. Binnenwert der DM Ost. Bei der Betrachtung des inneren Wertes (Kaufkraft) der DM Ost sind drei Perioden zu unterscheiden: 1. von 1948 bis 1958 ist die Kaufkraft ständig gestiegen. Grund war der langsame Abbau der hohen Preise für Konsumgüter. 2. Während der Periode von 1958 bis 1961 ist die Kaufkraft der DM Ost etwa konstant geblieben. Die Preise haben sich in dieser Periode nur unwesentlich verändert. (HO, Lebensmittelkarten) 3. Ab 1961 und besonders seit 1964 im Zuge der „Industriepreisreform“ (Preispolitik) ist die Verwaltung zu offenen Preiserhöhungen — zunächst bei Einzelprodukten — übergegangen. Seitdem sinkt folglich die Kaufkraft der DM Ost langsam. Verglichen mit der DM West ist die Kaufkraft der DM Ost auch heute noch erheblich geringer. Ein einheitlicher Kaufkraftvergleich ist allerdings nicht möglich, weil die Preise der Grundnahrungsmittel in der SBZ im allgemeinen niedriger sind als in der BRD, die Preise hochwertiger Konsumgüter dagegen erheblich höher. Im Durchschnitt ist die Kaufkraft der DM Ost — Ende 1963 — rund 25 v. H. geringer als die der DM West (Lebensstandard). Außenfunktion und Außenwert der DM Ost. Die DM Ost ist im internationalen Zahlungsverkehr ohne Bedeutung. Die W. der SBZ ist eine nichtkonvertible Binnen-W. (Devisen, Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit) Daher ist es auch unerheblich, daß die von der sowjetzonalen Notenbank auf Grund einer angenommenen Goldparität von 0,3.999 Gramm Feingold für eine DM Ost festgesetzten Wechselkurse die DM Ost ganz erheblich überbewerten. Für den internationalen Zahlungsverkehr haben diese Relationen keine Bedeutung. [S. 468]Neben den Goldparitätenkursen gelten — ebenfalls von der Notenbank festgesetzt — sog. Touristenkurse. Sie dürfen nur bei „nichtkommerziellen“ Zahlungen (z. B. im Reiseverkehr, bei Ausgaben diplomatischer Vertretungen, für Unterstützungszahlungen) angewandt werden. Da im Außenhandel nur ausnahmsweise Devisenzahlungen Vorkommen, wird zu diesen Kursen also der eigentliche — sehr geringe — Devisenhandel abgewickelt. Während diese „Touristenkurse“ die westlichen Währungen ebenfalls unterbewerten, stellen sie in bezug auf die Ostblockwährungen im allgemeinen eine realistische Verbindung der in Frage kommenden Preisniveaus dar. Schließlich gibt es einen freien Kurs der DM Ost, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der BRD, speziell in West-Berlin — bilden kann. Auch dieser freie Ostmark-Kurs gibt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht wieder. Er bewertet die Ostmark zu gering. Er spiegelt lediglich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage wider und zeigt, wie wenig die DM Ost im westlichen Ausland geschätzt wird. Für die Abrechnung des Außenhandels gilt ein weiterer Kurs. Man spricht von der „Valuta-DM (Ost)“. Sie wird der DM West gleichgesetzt und läßt — weil sie die Auslandswährung günstiger bewertet — die Außenhandelsumsätze der SBZ höher erscheinen, als es bei einer Umrechnung zum Goldparitätenkurs der Fall wäre. Die Tabelle zeigt die verschiedenen Kursrelationen zur DM West, zum Rubel und zum Dollar. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 466, 468 Wahrheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungsgebiet

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die Währungsreform in der SBZ (24.–28. 6. 1948) wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Die Währungseinheit hatte bis zum 1. 8. 1964 diese Bezeichnung, die dann in „Mark der Deutschen Notenbank“ (DM Ost) geändert wurde. Nur die Bezeichnung…

DDR A-Z 1965

Filmwesen (1965)

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sinne der Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Regime sicherten sich daher frühzeitig entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zum Aufbau des Sozialismus aus. Seit Okt. 1958 lag die gesamte Steuerung des F. bei der VVB Film, die dem Ministerium für Kultur unterstand; im März~1960 trat an deren Stelle eine Hauptverwaltung Film dieses Ministeriums. Zu den von der VVB Film gelenkten Betrieben und Instituten gehörten nicht nur die fünf Studios der DEFA, die das Filmherstellungsmonopol innehat, einige weitere „volkseigene“ technische Betriebe, der VEB Progress Film-Vertrieb, der VEB DEFA-Außenhandel (beide ebenfalls als Monopole arbeitend), sondern auch das Staatliche Filmarchiv, die Deutsche Hochschule für Filmkunst mit der Ingenieurschule für Filmtechnik in Babelsberg sowie die Zentralschule für Lichtspielwesen in Neustrelitz (mit Außenstelle in Wernigerode) für Theaterleiter, Filmvorführer und „Meister der Wiedergabetechnik“. Die DEFA produzierte 1962 insgesamt 27 Spielfilme, 23 Dokumentar-, 97 populärwissenschaftliche, Lehr- und Instruktionsfilme sowie 22 Trickfilme, ferner 70 Wochen- und Monatsschauen und 26 Folgen „Stacheltier“. Außerdem wurden 38 Spiel- und 23 Kurzfilme für den Fernsehfunk (Fernsehen) hergestellt. In den Filmtheatern der SBZ wurden 1960 insgesamt 120 Spielfilme gezeigt; davon waren 8 aus der BRD und aus Österreich, 25 aus dem westlichen Ausland und 67 aus den Ländern des Ostblocks importiert worden. 1962 gab es 1.277 (1961: 1.327) Filmtheater; fast alle Theater sind entschädigungslos enteignet worden; die „volkseigenen“ (Volkseigentum) sind zum kleineren Teil im VEB Filmtheater, zum weitaus größeren in den „Volkseigenen Kreislichtspielbetrieben“ zusammengefaßt. — Mit Nachdruck wird das Landfilmwesen ausgebaut; 1957 sollen über 10.000 „Spielstellen“ mindestens einmal wöchentlich gespielt haben. Im ganzen fanden 1962 in der SBZ 2.047.099 Vorstellungen mit rd. 191 Mill. Besuchern statt. Der Rückgang der Zahlen der Theater, Vorstellungen und Besucher entspricht der allgemeinen, vornehmlich durch das Fernsehen bestimmten Tendenz. Der Kinobesuch verlagert sich im übrigen im Sinne der Bestrebungen der Betriebskultur von den Lichtspieltheatern teilweise in die betrieblichen ➝Kulturstätten. Die Frequenz wie auch die Auswertung „fortschrittlicher“ Filme soll durch die Filmaktivs (Aktiv) unterstützt werden. Die Lage der monopolisierten und staatlich gegängelten Filmproduktion zwischen den ideologischen Anforderungen auf der einen Seite und dem Auftrag, das Publikum zu unterhalten und die Theater zu füllen, auf der anderen ist ausweglos und ein Anlaß zu immer wiederkehrenden Krisen und Auseinandersetzungen. Im Jahre 1958 riefen besonders die Ausstrahlungen des Neorealismus die SED auf den Plan; eine von ihr einberufene Filmkonferenz (Juli 1958), von Alexander ➝Abusch als „Kampfkonferenz für die Höherentwicklung unserer sozialistischen Filmkunst“ bezeichnet, forderte im Anschluß an Empfehlungen der Kulturkommission beim ZK die Rückkehr zur „schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“. Neuerdings muß sich die ideologische Linie des sowjetzonalen Spielfilms nicht nur gegen den Westen, [S. 130]sondern auch gegen die undoktrinäre Entwicklung und das beachtliche Niveau östlicher, vor allem polnischer und tschechischer Produktionen behaupten. Das Unterhaltungsbedürfnis des Publikums und die Rentabilität der Theater erfordern nach wie vor die Einfuhr westlicher Filme; die Produktion der Ostblockstaaten belegt natürlich einen beträchtlichen Teil des Spielplanes, der der Verfügung der einzelnen Filmtheater im übrigen völlig entzogen ist. Als wichtiges Mittel kommun. Agitation und Propaganda werden neben der Wochenschau „Der Augenzeuge“ und satirischen Kurzfilmen unter dem Sammelnamen „Das Stacheltier“ auch populärwissenschaftliche und Dokumentarfilme eingesetzt. Ein besonders obskures, von Fälschungen strotzendes Machwerk, „Unternehmen Teutonenschwert“, erhielt auf den Filmfestspielen in Karlsbad den ersten Hauptpreis. Obschon nicht wenige Filme sowjetzonaler Produktion zum Vertrieb in der Bundesrepublik zugelassen werden, hat das Publikum nur selten Gelegenheit, solche zu sehen, da die zugelassenen Spielfilme westdeutschen Ansprüchen häufig nicht genügen. Dem angestrebten Export in die Länder des Westens stehen ebenfalls tendenziöse Einschläge selbst bei scheinbar unverfänglichen Themen entgegen. — Zeitschriften: „Deutsche Filmkunst“, „Filmspiegel“, „Filmkurier“. Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 129–130 Filmaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzausgleich

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sinne der Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. auch in der SBZ als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. Partei und Regime sicherten sich daher frühzeitig entscheidenden Einfluß und bauten ihn entsprechend der Entwicklung von der…

DDR A-Z 1965

Wenden (1965)

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet hat ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt. Obschon sich kaum 5 v. H. [S. 475]der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000) ständig abnimmt und der von der benachbarten Tschechoslowakei her genährte wendische Nationalismus niemals ernstliche Bedeutung gewann, drängt das Regime der SBZ den vorwiegend kirchlich-protestantisch und antikommun, eingestellten W., offiziell als Sorben bezeichnet, die Autonomie geradezu auf; Ausdruck dieser mit schwankender Entschiedenheit betriebenen Politik waren das am 23. 3. 1948 vom sächsischen Landtag beschlossene Sorben-Gesetz und das Gesetz zum Schutze der niederlausitzischen Bevölkerung und ihrer Kultur vom 12. 9. 1950. Beim Ministerium für Kultur gibt es einen Beirat für Sorbenfragen; Vors. Robert Lehmann, einer der Stellvertreter des Ministers. Die W. haben eine kommunistisch gesteuerte Heimatbewegung, die Domowina, eine Tageszeitung „Nowa Doba“ („Neue Zeit“) und eine (niedersorbische) Wochenzeitung „Nowy Casnik“. Der Sender Cottbus strahlt sonntags für die Dauer einer knappen Stunde in „sorbischer“ Sprache aus. Ein „Institut für sorbische Volksforschung“ wird von der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften betreut, an der Leipziger Universität besteht ein Sorbisches Institut, und neben einigen weiteren Instituten gibt es in Bautzen und Cottbus „sorbische“ Oberschulen, in Bautzen ein (zweisprachiges) Deutsch-Sorbisches Volkstheater. Die Zweisprachigkeit in amtlichen Veröffentlichungen und Beschilderungen wird systematisch gefördert. Die Entwicklung der wendischen Volksgruppe wird nicht nur in der Tschechoslowakei, sondern auf Grund der These, daß Sorben und Serben miteinander verwandt seien, auch in Jugoslawien beobachtet. Die Volksgruppe fühlt sich in jüngster Zeit durch deutsche „Unterwanderung“ im Gefolge der Errichtung des Industriekombinats Schwarze Pumpe bedroht. (Nationalitätenpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 474–475 Weltrevolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wendt, Erich

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet hat ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt. Obschon sich kaum 5 v. H. [S. 475]der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000)…

DDR A-Z 1965

Sparen (1965)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaft, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hohe öffentliche Verbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u.a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert. a) Kontensparen: Mit Ausnahme der Deutschen ➝Notenbank und der DIB sind alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt: Sparkassen, Banken für ➝Handwerk und Gewerbe, Postsparkassen, Kreisstellen der DBB, Reichsbahnsparkassen und bäuerliche Handelsgenossenschaften (ländliche ➝Genossenschaften, Betriebssparkassen). Spareinlagen können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit in beliebiger Höhe abgehoben werden (Ausnahme: bei vertraglich vereinbarter Kündigungsfrist ab drei Monaten), alle Sparkonten sind zur Teilnahme am Überweisungsverkehr berechtigt (Zahlungsverkehr), Spareinlagen können bei jedem zum Sparverkehr zugelassenen Geldinstitut eingezahlt und abgehoben werden (Freizügigkeitsverkehr), bis 1961 konnten anonyme Sparkonten eingerichtet werden (Inhabersparen); alle Spareinlagen sind von der Vermögen-, Einlagen im Inhaber-S. auch von der Erbschaftsteuer befreit, alle Zinsen sind einkommensteuerfrei. Weitere Methoden zur Förderung des Sparens sind Prämiensparen, Bausparen, die Einführung des Sparkaufbriefes, das Vertrags-S., bei dem sich der Sparer verpflichtet, während einer festgesetzten Periode monatlich einen bestimmten Betrag zu sparen, und die (ehrenamtliche) Spargeldsammlung in Haushalten und Betrieben. Eine dauernde Werbung hat in jährlichen „Sparwochen“ ihren Höhepunkt, die Jugend wird besonders angesprochen („Jugendsparwochen“). Die Spareinlagen haben sich von 1948 bis 1959 nach sowjetzonalen Angaben wie folgt entwickelt (Stand 31. 12.): Die Spareinlagen pro Kopf der Bevölkerung sind trotz niedrigerer Einkommen knapp 10 v. H. höher als in der BRD. Ursache ist vor allem das fehlende oder geringe Angebot an Konsumgütern. a) Im Gegensatz zum Konten-S. ist das Wertpapier-S. (Wertpapiere) bedeutend geringer als in der BRD. Auch hier wird mit viel Aufwand für den Erwerb von Wohnungsbauobligationen und Hypothekenpfandbriefen geworben. b) Zu erwähnen sind noch die Bemühungen, das S. durch Abschluß von Sparrentenversicherungen und anderen Versicherungen zu fördern. (Währung, Währungsreform, Versorgung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 398 Spangenberg, Max A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sparkassen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaft, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hohe öffentliche Verbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u.a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert. a) Kontensparen: Mit Ausnahme der Deutschen ➝Notenbank und der DIB sind alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt: Sparkassen, Banken für ➝Handwerk…

DDR A-Z 1965

Frieden (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Zwischenstaatlicher Zustand, der nach kommun. Auffassung nur durch politischen Kampf, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt, erhalten bzw. erreicht werden kann. Eine entsprechende Vermischung von Friedens- und Kampfparolen beherrscht den Jargon der SED-Funktionäre und -Presse durch alle Phasen ihrer verschiedenen außenpolitischen Programme. Dabei wird der F. nicht um seiner selbst willen gefordert, sondern immer nur als Mittel zur Erreichung der kommun. Ziele. Dem entspricht die kommun. Haltung gegenüber dem Pazifismus, der angeblich den ungerechten F. vertritt: „Indem sie jegliche revolutionäre Tätigkeit der Massen ablehnen, betrügen die Pazifisten die Werktätigen und verheimlichen die Vorbereitung imperialistischer Kriege der Bourgeoisie. Die Politik der Pazifisten ist identisch mit imperialistischen, räuberischen, ungerechten Kriegen“ (Sowjetisches Fremdwörterbuch, Staatsverlag Moskau 1949). Der Friedenskampf wird vornehmlich mit den Mitteln der Propaganda und von eigens dazu gegründeten, sog. überparteilichen Organisationen geführt. Dabei wird die sowjetische Politik in jedem Falle als dem F. dienend unterstützt. (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Deutschlandpolitik) Literaturangaben Andreas, Theodor: Die Herausforderung der „friedlichen“ Koexistenz („Die Orientierung“ 1960, Beih. 1). Pfaffenhofen/Ilm, Ilmgau-Verlag. 32 S. Arnold, Theodor: Der revolutionäre Krieg. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 250 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Dinerstein, Herbert S.: Der Krieg und die Sowjetunion — Die Atomwaffen und der Wandel im militärischen und politischen Denken der Sowjets (a. d. Amerik. übers. von Friedrich Krollmann) Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 311 S. Fiedler, Heinz: Der sowjetische Neutralitätsbegriff in Theorie und Praxis. Ein Beitrag zum Problem des Disengagement. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 302 S. Fischer, Ruth: Von Lenin zu Mao — Kommunismus in der Bandung-Ära. Düsseldorf 1956, Eugen Diederichs. 241 S. Grottian, Walter: Theorie und Praxis der sowjetischen Außenpolitik unter Lenin, Stalin, Chruschtschow (Schr.-Reihe des Verb. d. Heimkehrer … Nr. 1). Godesberg 1959. 63 S. Koch, Hans: Theorie, Taktik, Technik des Weltkommunismus — eine Zitatensammlung von Marx bis Chruschtschow (bearbeitet v. Eugen Wieber). Pfaffenhofen/Ilm 1959, Ilmgau-Verlag. 504 S. Novak, Jaroslav Jan: Der satanische Plan — Strategie und Taktik der weltkommunistischen Expansion. Köln 1960, Wort und Werk. 219 S. Wagner, Wolfgang: Die Teilung Europas. — Geschichte der sowjetischen Expansion… 1918–1945. Stuttgart 1958, Deutsche Verlagsanstalt. 234 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 142 Freyer, Erwin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensfahrt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Zwischenstaatlicher Zustand, der nach kommun. Auffassung nur durch politischen Kampf, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt, erhalten bzw. erreicht werden kann. Eine entsprechende Vermischung von Friedens- und Kampfparolen beherrscht den Jargon der SED-Funktionäre und -Presse durch alle Phasen ihrer verschiedenen außenpolitischen Programme. Dabei wird der F. nicht um seiner selbst willen gefordert,…

DDR A-Z 1965

Linse, Walter (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 23. 8. 1903 in Chemnitz als Sohn des Postsekretärs Max L. Juristische Ausbildung bis 1931, Rechtsanwalt in Chemnitz bis 1938, von Mai 1938 bis 31. 3. 1946 Referent und Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. April 1949 Flucht nach West-Berlin. Am 15. 1. 1951 Eintritt in den Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, alsbald Leiter der Abt. Wirtschaftrecht, wo Dr. L. vornehmlich die mit den rechtsstaatswidrigen Enteignungen in der SBZ zusammenhängenden Fragen bearbeitete. Am 8. 7. 1952 wurde Dr. L. gegen 7.25 Uhr auf dem Wege zur Arbeitsstelle unweit seiner Wohnung in Berlin-Lichterfelde von beauftragten Agenten des Staatssicherheitsdienstes angesprochen, hinterrücks mit einem bis dahin versteckt gehaltenen Sandsack niedergeschlagen, in ein mit laufendem Motor bereitstehendes Auto gezerrt und in die SBZ verschleppt. Er erhielt dabei einen Schuß in das Bein. Auf Verfolger wurde geschossen, der sowjetzonale Schlagbaum wurde für das Auto der Menschenräuber kurz geöffnet. Auf einen scharfen westalliierten Protest erklärten die Sowjets, von der Angelegenheit nichts zu wissen und Dr. L. nicht in Gewahrsam zu haben. Inoffiziell wurde bekannt, daß Dr. L. wenige Tage nach dieser sowjet. Antwort den Sowjets vom SSD übergeben und dann längere Zeit im NKWD-Gefängnis Berlin-Karlshorst gefangengehalten wurde. Inzwischen entlassene politische Häftlinge sind dort zeitweise mit ihm zusammengetroffen. Im Sommer 1953 wurde Dr. L. in das sowjet. Militärgefängnis Berlin-Lichtenberg verlegt. Hier wurde er zu einer 25jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und anschließend in die SU abtransportiert. Seitdem war sein Schicksal ungewiß, bis das Sowjetische Rote Kreuz Ende Mai 1960 offiziell mitteilte, daß Dr. L. bereits am 15. 12. 1953 in der SU verstorben sei. Diese Mitteilung wurde dann aber in einem dem DRK Anfang Sept. 1960 zugegangenen Schreiben des Sowjet. Roten Kreuzes als Irrtum eines Sachbearbeiters bezeichnet und dementiert. Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin-Lichterfelde vom 5. 12. 1962 wurde Dr. Linse für tot erklärt. (Menschenraub) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 262 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/linse-walter verwiesen. Linie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 23. 8. 1903 in Chemnitz als Sohn des Postsekretärs Max L. Juristische Ausbildung bis 1931, Rechtsanwalt in Chemnitz bis 1938, von Mai 1938 bis 31. 3. 1946 Referent und Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Chemnitz. April 1949 Flucht nach West-Berlin. Am 15. 1. 1951 Eintritt in den Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, alsbald Leiter der Abt. Wirtschaftrecht, wo Dr. L. vornehmlich die mit den rechtsstaatswidrigen…

DDR A-Z 1965

Lebensstandard (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der BRD. Eine vierköpfige Familie der „gehobenen Verbrauchergruppe“ mußte z. B. Mitte 1960 für die Warenmenge, die dem Verbrauch einer gleich großen Familie in Westdeutschland entsprach 29 v. H. mehr Geld aufwenden als die vergleichbare Familie in der BRD. Seitdem hat sich die Situation nur ganz wenig zugunsten der mitteldeutschen Bevölkerung geändert, denn bei solchen Vergleichen ist die unterschiedliche Entwicklung der Durchschnittslöhne (Lohnpolitik) einzubeziehen. 1963 z. B. lagen die nominellen Bruttolöhne der Arbeitnehmer in der SBZ um rund 30 v. H. unter dem Stand der westdeutschen Arbeitnehmer. Da das Zonenregime keine nachprüfbaren statistischen Zahlen veröffentlicht, kann der effektive Rückstand des materiellen L. nur an Hand bekanntgegebener statistischer Zahlen aus anderen Bereichen geschätzt werden. Westdeutsche Sachverständige nehmen an, daß der Rückstand der SBZ Ende 1963 — bei Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft der Geldeinnahmen der Bevölkerung — zwischen 40 und 50 v. H. betragen hat. Neben den Lebenshaltungskosten sind für den L. folgende Momente von Bedeutung. 1. Die Entwicklung zur Zentralverwaltungswirtschaft (Wirtschaft) hatte zur Folge, daß sich der L. mehr und mehr dem der SU annäherte, also die für diese Wirtschaftsordnung typischen Disproportionen und zeitlichen oder örtlichen Zerrungen aufweist. Das ideologisch bestimmte System der staatlichen Wirtschaftsplanung verursacht seinem Wesen nach immer wiederkehrende Versorgungslücken, die den L. der Zonenbevölkerung wesentlich beeinflussen. 2. Die kommun. Agrarpolitik führt dazu, daß Grundnahrungsmittel, auch solche, die das Gebiet früher im Überfluß erzeugte, häufig entweder gar nicht oder nur in unzureichenden Mengen erhältlich sind (z. B. Butter, Zucker, Fleisch). 3. Die Konsumgüterversorgung wird aus wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten immer noch quantitativ und qualitativ zugunsten des Produktionsmittelprimats vernachlässigt. 4. Eine dünne Schicht von Parteifunktionären, Angehörigen der Intelligenz und anderer Mangelberufe bezieht Löhne und [S. 257]Gehälter, die ein Mehrfaches der Durchschnittseinkommen ausmachen. Die Masse der Arbeitnehmer kann einen höheren L. auch nicht durch größere Leistungen erreichen, da die höheren Lohngruppen auf einen bestimmten Prozentsatz der Arbeiterschaft begrenzt sind und bei allgemeiner Verbesserung der Leistungen die Arbeitsnormen heraufgesetzt werden. 5. Das „Bildungsprivileg der Besitzenden“ ist mit Hilfe des Zulassungsverfahrens, eines reich dotierten Stipendien-Wesens und der allgemeinen Gesinnungskontrolle weitestgehend an „Arbeiter- und Bauernkinder“ übergegangen, die dafür Beschränkungen in der Berufswahl und im Berufsweg in Kauf nehmen müssen. 6. Kulturgüter sind erschwinglich, werden der Bevölkerung auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Kulturpolitik, kulturelle Massenarbeit, Volkskunst, Laienkunst) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienst der politischen und der Produktionspropaganda und werden insoweit von der Bevölkerung abgelehnt. 7. Das System der sozialen Leistungen (Sozialversicherungs- u. Versorgungswesen) wird ebenfalls vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Ausschöpfung aller Arbeitskräftereserven gehandhabt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 256–257 Lebensmittelkarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in der SBZ hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der BRD. Eine vierköpfige Familie der „gehobenen Verbrauchergruppe“ mußte z. B. Mitte 1960 für die Warenmenge, die dem Verbrauch einer gleich großen Familie in Westdeutschland entsprach 29 v. H. mehr Geld aufwenden als die…

DDR A-Z 1965

Kapitalismus (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Nach dem Marxismus durch Differenzierung und Spezialisierung der Warenproduktion, Industrialisierung und Aufbau eines einheitlichen Weltmarkts seit Ausgang des Mittelalters („im Schoß des Feudalismus“) entwickelte Produktions- und Sozialformation, die die alte handwerklich-zünftische Produktionsweise ablöste. Kennzeichnend für den K.: Profitorientierung der Unternehmer, Tendenz zur permanenten Ausweitung des Kapitals (Produktionsmittel), damit verbunden verschärfter Konkurrenzkampf und als Kehrseite von allem verschärfte Ausbeutung der zahlenmäßig ständig anwachsenden Klasse der abhängigen Lohnarbeiterschaft („Proletariat“). Die durch diese immanenten Widersprüche nach marxistischer Ansicht zwangsläufigen Krisen sollten in den kapitalistisch ausgereiften hochindustrialisierten Ländern nach Ansicht von Marx und Engels die sozialistische Revolution erzwingen, ohne daß von ihnen klare Vorstellungen über deren Organisierung und Verlauf fixiert wurden. — Lenin ergänzte diese Analyse des K. durch seine Theorie des Imperialismus als eines angeblich seit 1900 erreichten Katastrophenstadiums des K., in dem dessen Auswirkungen weltweit geworden seien, so daß damit die Chance für eine Weltrevolution, die sich nicht mehr auf die hochindustrialisierten Länder beschränkte und auch nicht in die[S. 213]sen zu beginnen brauchte, gegeben sei. Damit suchte er seine bolschewistische Revolution im industriell unterentwickelten agrarisch-feudalen Rußland zu legitimieren. Die Tatsache, daß vor allem seit der Weltwirtschaftskrise von 1929 im kapitalistischen Westen eine Fülle von — staatlich wie gesellschaftlich getragenen — Maßnahmen zum wirksamen Abfangen von Krisen entwickelt worden ist, wird von den Bolschewisten dahin interpretiert, es handle sich nur um eine vorübergehende „staatsmonopolistische“ neue Spielart der Ausbeutung (Staatsmonopolismus) — wobei aber die jüngere Generation der bolschewistischen Wirtschaftswissenschaftler wie Arsumanjan seit einigen Jahren die Effektivität dieses Wirtschaftens nicht einfach in Abrede stellt (vgl. „Ostprobleme“, 24/1962). (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus, Stalinismus, Koexistenz, Ökonomisches Grundgesetz) Literaturangaben Bader, Werner u. a.: Kampfgruppen, die Spezialtruppe der SED für den Bürgerkrieg — Eine Dokumentation. Köln 1962, Markus-Verlag. 128 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 212–213 Kandidat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kapitulantentum

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Nach dem Marxismus durch Differenzierung und Spezialisierung der Warenproduktion, Industrialisierung und Aufbau eines einheitlichen Weltmarkts seit Ausgang des Mittelalters („im Schoß des Feudalismus“) entwickelte Produktions- und Sozialformation, die die alte handwerklich-zünftische Produktionsweise ablöste. Kennzeichnend für den K.: Profitorientierung der Unternehmer, Tendenz zur permanenten Ausweitung des Kapitals…

DDR A-Z 1965

Brecht, Bert (Bertolt) (1965)

Siehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertold): 1966 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1963 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1949 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der Schauspielerin Helene Weigel, das Berliner Ensemble. 14. 8. 1956 verstorben. B. vertrat eine neue Auffassung von der gesellschaftlichen Funktion des Theaters. Dem „bürgerlichen Illusionstheater“, der aristotelischen Funktion des Theaters, Furcht und Mitleid zu erregen, stellte B. seine Theorie vom „epischen Theater“ entgegen. An die Stelle der Identifikation des Schauspielers mit seiner Rolle und des Zuschauers mit der Handlung wollte B. die rationale Distanziertheit treten lassen (Verfremdungseffekt). Dadurch und durch die Demonstration exemplarischer Beispiele sollte der Zuschauer zu bestimmten gesellschaftlichen Einsichten im Sinne einer sozialistischen Entwicklung gelangen. B. gilt als bedeutendster zeitgenössischer deutscher Dramatiker, sein Stil hat das moderne Welttheater maßgeblich beeinflußt. Unter Stalin waren sein Werk und Stil als Formalismus verpönt. 1951 wurde die Aufführung der Stücke „Das Verhör des Lukullus“, „Die Mutter“, „Die Tage der Commune“ in Ost-Berlin verboten. Auch heute wird das Werk von B. [S. 80]in der SU wenig geschätzt. B. war Parteigänger des Kommunismus und Repräsentant der „DDR“, aber mit Vorbehalt: Emigration in die USA statt SU, nicht Mitgl. der SED, Staatsangehörigkeit Österreichs statt der „DDR“. Wiederholt kritische Äußerungen, stand Wolfgang ➝Harich und Ernst Bloch nahe (Revisionismus). Stücke: „Trommeln in der Nacht“ (1922), „Dreigroschenoper“ (1928), „Die Maßnahme“ (1930), „Mutter Courage und ihre Kinder“ (1941), „Leben des Galilei“ (1943), „Der gute Mensch von Sezuan“ (1943), „Herr Puntila und sein Knecht Matti“ (1948), „Der kaukasische Kreidekreis“ (1948) u.a. Auch bedeutende Lyrik („Die Hauspostille“, 1927) und Prosa („Geschichten vom Herrn Keuner“, 1930 ff.). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 79–80 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/brecht-bertolt verwiesen. Bräutigam, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bredel, Willi

Siehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertold): 1966 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1963 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1949 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der…

DDR A-Z 1965

Frauenarbeit (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art.~7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2), die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter seien verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am Arbeitsprozeß teilzunehmen, ihre schöpferischen Fähigkeiten zu entwickeln. Zugleich sollen sie „ihrer hohen gesellschaftlichen Aufgabe“ als Mütter gerecht werden. Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung der Wirtschaftspläne als notwendig. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl beträgt etwa 45 v. H. (1964 waren 70 v. H. aller arbeitsfähigen Frauen berufstätig.) Auch in typischen Männerberufen werden Frauen beschäftigt. Wegen des Arbeitskräfte-Problems wird die Halbtagsarbeit für Frauen mit Familie in zunehmendem Maße propagiert (Hausfrauenbrigaden). Nachtarbeit ist zulässig. Der besondere Arbeitsschutz für Frauen ist stark eingeschränkt. Zwar ist die F. für eine ganze Reihe von Tätigkeiten verboten, doch gilt das Verbot nicht, wenn die Produktionstechnik die Frauen angeblich nicht gefährdet. Der Schutz für schwangere und stillende Mütter beschränkt sich auf das Verbot von Arbeiten, „die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle Leben und Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes gefährden könnten“ (§~129 Abs.~2 des Gesetzbuches der Arbeit). Stillenden Müttern sind lediglich für die Dauer von höchstens 6 Monaten nach der Niederkunft täglich 2 Stillpausen von je 45 Minuten ohne Lohnausfall zu gewähren (§ 22 a.a.O.). (Arbeitspolitik, Familienpolitik, Mutterschutz, Unterhalt, Gleichberechtigung der Frau) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 139 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenausschüsse

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art.~7 der Verfassung der „DDR“: „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2), die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter seien verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am…

DDR A-Z 1965

Notenbank, Deutsche (DNB) (1965)

Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Im Febr. 1947 wurde in jedem der fünf Länder der SBZ eine Emissions- und Girobank, im Mai 1948 als deren Zentrale die Deutsche Emissions- und Girobank gegründet, die durch SMAD-Befehl 122 und gleichzeitige Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 in die DNB umgewandelt wurde. Der DNB wurden im März 1950 die Emissions- und Girobanken der Länder eingegliedert. Das Gesetz über die DNB vom 31. 10. 1951 schloß diese Entwicklung ab. Die DNB ist die „Staatsbank“ der SBZ und erledigt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts. (Am 1. 1. 1951 übernahm sie die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der SBZ.) Sie hat das Recht zur Emission von Zahlungsmitteln. Der DNB obliegt der gesamte Zahlungsverkehr mit der BRD und dem Ausland; sie allein ist berechtigt, ausländische Zahlungsmittel und Edelmetalle zu halten (<Deutsche ➝Handelsbank AG.>, Devisen, Bankenabkommen). Die DNB ist auch die Bank der VEW, erledigt deren Geldgeschäfte (Zahlungsverkehr, Verrechnungsverfahren) und versorgt sie mit Krediten. Ihr obliegt die finanzwirtschaftliche Lenkung der VEW; sie ist in hohem Maße für die Gestaltung des Produktionsablaufes und die Planerfüllung der Betriebe mitverantwortlich (Banken, Bargeldumlauf). Um dieser Aufgabe besser entsprechen zu können, wurden im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft Spezialfilialen der DNB gebildet, die sog. „Industriebanken“. Für jede VVB ist eine Industriebank zuständig. Mit dieser Spezialisierung soll eine den Erfordernissen des jeweiligen Wirtschaftszweiges angepaßte Bankpolitik erreicht werden. Die einzelnen Industriebanken haben eine gewisse operative Selbständigkeit, sind aber Organe der DNB ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sitz der DNB ist Berlin, sie unterhält Niederlassungen in den Bezirks- und Kreisstädten sowie in Wirtschaftszentren. Das Grundkapital beträgt 400 Mill. DM Ost. Der Präsident der DNB ist seit Juni 1964 Helmut Dietrich. Die DNB arbeitet nach einem vom Ministerium der Finanzen bestätigten Haushaltsplan. Die DNB ist nicht Rechtsnachfolger der Reichsbank. (Währung) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 308 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, Otto

Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Im Febr. 1947 wurde in jedem der fünf Länder der SBZ eine Emissions- und Girobank, im Mai 1948 als deren Zentrale die Deutsche Emissions- und Girobank gegründet, die durch SMAD-Befehl 122 und gleichzeitige Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 in die DNB umgewandelt wurde. Der DNB wurden im März 1950 die Emissions- und Girobanken der…

DDR A-Z 1965

Kreis (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der SBZ. Gegenwärtig bestehen 216 Kreise (192 Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der vom Staatsrat erlassenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Kreistages und seiner Organe“ bzw. der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den Stadtkreisen vom 28. 6. 1961 (GBl. I, S. 75 bzw. 99) sind auch die Organe der K. nur noch „örtliche Organe der Staatsmacht“. Träger von Rechten ist nicht mehr der K., der daher auch nicht mehr als Gebietskörperschaft anzusehen ist, sondern die im K. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Unterbehörde), der Rat des K. (Rat der Stadt). Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. 1. Landkreise Oberstes Organ der Staatsmacht im K. ist der Kreistag, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne ständigen Vorsitzenden, die je nach der Einwohnerzahl des K. 45 bis 120 Abgeordnete hat. Der Kreistag ist „für die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates sowie der Beschlüsse des Bezirkstages“ in seinem Gebiet verantwortlich. Er leitet den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen „Aufbau des Sozialismus“ im K. Er ist dabei fest an die Weisungen der zentralen Stellen und der Bezirke gebunden, soll aber innerhalb des demokratischen Zentralismus die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung in die Durchführung der erhaltenen Weisungen einbeziehen. Die Arbeitsordnung legt hierzu fest, daß der Kreistag „unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse und in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front des demokratischen Deutschland die Aktivität und Schöpferkraft der Werktätigen“ entwickeln soll. Der Kreistag und seine Organe haben mit den übrigen staatlichen und wirtschaftlichen Organen, Einrichtungen oder Betrieben eng zusammenzuarbeiten. Der Kreistag wählt die Richter des Kreisgerichts und beruft sie ggf. auch ab. Der Kreistag leitet und kontrolliert die Gemeindevertretungen und die Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte. Organe des Kreistages sind neben dem Rat des K. die Ständigen Kommissionen mit den Aktivs. Der Rat des K. ist die der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle mit allgemeiner Zuständigkeit (örtlicher Rat), die fiktiv auch den Charakter eines „vollziehend-verfügenden“ Organs des Kreistages hat (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Am 4. Juni 1964 ist unter Leitung von Kurt ➝Seibt ein neues Ministerium „für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ gebildet worden. Hierdurch wird die zentrale Anweisungsbefugnis auch gegenüber den Kreisräten besonders betont, und es wird erkennbar, daß der örtliche Rat in erster Linie den Weisungen des Ministerrates bzw. des übergeordneten Rates zu folgen hat. Der Rat besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellv. des Vors., dem Stellv. für Inneres, mehreren weiteren Stellv., dem Sekretär, einigen Fachabteilungsleitern und 7 bis 10 weiteren (zumeist ehrenamtlichen) Mitgliedern. Der Rat wird durch den Kreistag gewählt und abberufen. Die Arbeits-Ordnung vom 28. 6. 1961 legt fest, daß der Vors. dafür zu sorgen hat, daß im Rat des K. „die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze und die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht“ der gesamten Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Die K.-Verwaltung ist in Fachabt. gegliedert, für die je ein Stellv. oder anderes Mitgl. des Rates verantwortlich ist. 2. Stadtkreise Hier heißt die örtliche Volksvertretung Stadtverordnetenversammlung, das Organ der staatlichen Verwaltung Rat der Stadt. Ihre Aufgaben entsprechen denen der gleichartigen Organe im Landkreis. Die Stadtverordnetenversammlung besteht je nach der Einwohnerzahl aus 45 bis 200 Abgeordneten. Der Vors. des Rates der Stadt trägt die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister, seine Stellvertreter nennen sich Stadtrat. Die Struktur des Rates ist die gleiche wie beim Rat des Kreises. Die Städte Magdeburg, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle und Erfurt sind (wie Ost-Berlin) in Stadtbezirke mit Stadtbezirksversammlungen als unterste örtliche Volksvertretung und Räte der Stadtbezirke als unterste staatliche Verwaltungsbehörde unterteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 236 Kredite A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisbeschwerdekommission

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der SBZ. Gegenwärtig bestehen 216 Kreise (192 Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der vom Staatsrat erlassenen „Ordnung…

DDR A-Z 1965

Genossenschaften (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der (individuellen!) Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen Revolution im Jahre 1917 (besonders in der Landwirtschaft) und die die politische Macht der Bolschewisten bedrohende Wirtschaftskrise Anfang der zwanziger Jahre haben zu einer Änderung der Marxschen Auffassung von der Bedeutung der G. geführt. Das auf diesem historischen Hintergrund von Lenin formulierte evolutorische „Genossenschaftsprogramm“ ist für die SBZ seit 1945 gültig: Die selbständig Wirtschaftenden sollen über die Vergenossenschaftung der Handels- und Kreditfunktionen („einfache“ G.) zur Vergenossenschaftung der Produktion (Produktions-G. = „höhere“ G.) geführt werden. a) Auf der Grundlage dieser Lehre gelangten die nach dem Zusammenbruch in der SBZ bestehenden G. — nahezu ausschließlich Handels- und Kredit-G. — zu erhöhter Bedeutung. Die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wurde ihnen schon 1945 bzw. Anfang 1945 durch SMAD-Befehl gestattet. Die G. konnten entsprechend ihren traditionellen Prinzipien (Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung) arbeiten. Eine rege Werbung erhöhte die Zahl der Mitglieder. Der Nutzen der G. für das kommun. System lag in den ersten Jahren auf wirtschaftlichem Gebiet: teilweise Übernahme der Kreditfunktionen der geschlossenen Banken und besonders der Handelsfunktionen des liquidierten privaten Großhandels bis zum Aufbau eines leistungsfähigen staatlichen Handels- und Kreditapparates. In dieser Periode konnten die G. ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausdehnen und z. T. eine Monopolstellung erreichen (z. B. erfolgte die Düngemittelzuteilung ausschließlich über G.) Im Rahmen der 1948 beginnenden Wirtschafts-Planung hatten die G. organisatorische Aufgaben zu übernehmen (Aufschlüsselung der Pläne, statistische Berichterstattung, Versorgung der Betriebe mit Produktionsmitteln usw.). [S. 149]Gleichzeitig wurde ihre Wirtschaftstätigkeit in die zentrale Planung einbezogen. Parallel dieser Entwicklung erfolgte die Einengung und Beseitigung der genossenschaftlichen Demokratie durch Übernahme zentraler Positionen innerhalb der G. durch systemfreundliche Funktionäre. Die G. verloren also ihre wirtschaftliche Selbständigkeit und wurden zur Aufgabe ihrer Prinzipien gezwungen. Sie hörten auf, G. im traditionellen (westlichen) Sinne zu sein. Zwar behielten sie ihre wirtschaftlichen Funktionen — diese blieben Grundlage ihrer Macht den Mitgliedern gegenüber —, jedoch trat nun ihr gesellschaftspolitischer Nutzen für das System in den Vordergrund: Über die G. erfolgte der Angriff der SED auf die kleinen und mittleren selbständigen Existenzen. Mehr und mehr war es — seit 1948/50 — Aufgabe der G., die (Wirtschafts-) Politik der Partei ihren Mitgliedern gegenüber zu vertreten und durchzusetzen. Seit Beginn der Kollektivierung 1952 bedeutete das insbesondere, die G.-Mitglieder zum Eintritt in PG zu bewegen. In dem Maße, wie die Bildung von PG fortschritt, wurden traditionelle G. überflüssig. Ihre Einrichtungen wurden, in der Regel unter Ausschluß der Liquidation der G., von den neu gebildeten PG übernommen. Zu den G., die nach 1945 in diesem Sinne tätig waren, zählten vor allem die Raiffeisen-G. (ländliche ➝Genossenschaften) und die Einkauf- und Liefer-G. des Handwerks. a) Während die Existenz der Handels- und Kredit-G. mit der Vollendung des „Aufbaus des Sozialismus“ endet, sind die Produktionsgenossenschaften (PG) ein Endziel dieser Entwicklungsperiode. Ihrer formalen Struktur nach sind sie mit den traditionellen Produktiv-G. identisch. Wie bei diesen ist ihr Ziel, selbständig Wirtschaftende als Mitglieder zu gewinnen. Während aber die traditionelle Produktivgenossenschaft durch Vergenossenschaftung von Produktionsfunktionen die Rentabilität der Betriebe verbessern und so die Selbständigkeit der Mitglieder erhalten will (bzw. Unselbständigen durch Teilnahme an Unternehmerfunktion und Unternehmerlohn eine relative Selbständigkeit ermöglichen will), stehen die „sozialistischen“ PG im Dienst des kollektiven Erwerbs mit dem Ziel, die Selbständigkeit der Mitglieder zu beseitigen. Die Methode ist der Entzug der individuellen Verfügungsgewalt über die in Privateigentum stehenden materiellen Produktionsfaktoren (Boden, Kapital) durch Einbringen in die „G.“ (genossenschaftlich-sozialistisches Eigentum) und die Übertragung der Unternehmerfunktion auf das Kollektiv, wobei dieses durch systemfreundliche Personen repräsentiert werden soll. Als Besonderheit ist zu bemerken, daß in den landwirtschaftlichen PG aller kommun. Länder mit Ausnahme der SU der in die PG eingebrachte Boden rechtlich Privateigentum geblieben ist. Diese Tatsache hat jedoch nur formale Bedeutung, sie soll dem „Besitzinstinkt“ der „kleinen Warenproduzenten“ Rechnung tragen. Der totale Entzug der Verfügungsgewalt und die praktische Unmöglichkeit des Austritts aus der PG bedeuten de facto Enteignung. Die PG haben also die Aufgabe, den Selbständigen die wirtschaftliche Basis ihrer Selbständigkeit zu entziehen und sie dadurch in wirtschaftliche, politische und schließlich persönliche Abhängigkeit vom kommun. (Wirtschafts-) System zu bringen. G. im Kommunismus dienen also nicht der Förderung, sondern der — ersatzlosen — Liquidation der Wirtschaft ihrer Mitglieder. Da sich die angesprochenen Schichten gegen diese wirtschaftliche Entmachtung und den persönlichen Freiheitsentzug wehren, jedenfalls aber nicht freiwillig in PG eintreten, werden wirtschaftliche Anreize (z. B. Steuervergünstigungen, bevorzugte Belieferung mit Produktionsmitteln, hohe Preise für die Produkte, billige Kredite), politische und psychologische Druckmittel angewandt. (Zwangskollektivierung) Rein ökonomisch sind die PG in der kommun. Planwirtschaft besser zu handhaben: sie lassen sich wegen ihrer Größe besser in die Volkswirtschaftspläne einbeziehen und von innen und außen — sowohl wirtschaftlich (Planerfüllung) als auch politisch — leichter kontrollieren als Individualbetriebe. Die Kontrollmöglichkeit von außen kann noch dadurch erhöht werden, daß der Produktionsfaktor Kapital sich ganz oder teilweise im Eigentum des Staates befindet, (LPG, MTS) Die zentrale Aufgabe der PG ist die Erfüllung der durch die Volkswirtschaftspläne vorgegebenen Produktionsauflagen. Im einzelnen bestehen Landwirtschaftliche PG, PG des Handwerks, PG werktätiger Fischer (Fischerei), Gärtner-PG (Gartenbau). Aus den genannten Gründen ist die PG auch in neue Bereiche vorgedrungen. so gibt es z. B. PG der Künstler und „Kollegien der Rechtsanwälte“ (Rechtsanwaltschaft). c) Eine Sonderstellung in diesem System nehmen die Konsumgenossenschaften ein. Sie sind die einzigen G., die Nichtselbständige als Mitgl. haben. Sie sind einerseits eine politische Massenorganisation und haben andererseits innerhalb des staatlichen (Güter-) Verteilungsapparates bestimmte Funktionen zu erfüllen. (Handel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 148–149 Generalstaatsanwalt der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften, Ländliche

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der (individuellen!) Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen…

DDR A-Z 1965

Mauer (1965)

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Deutschlandpolitik). Mit ihrer Errichtung verfolgten die SU und in ihrem Gefolge die SBZ-Regierung zwei Hauptabsichten: 1. Innenpolitisch: Durch die M. sollten die ständig anhaltende, 1961 sogar erheblich angestiegene Fluchtbewegung (Flüchtlinge) abgestoppt, der Verkehr mit dem freien Berlin (West) wegen seiner mancherlei psychologischen Auswirkungen unterbrochen und die kommun. Innenpolitik „störfrei“ gemacht werden. 2. Außenpolitisch: Die M. sollte die in dem Berlin-Ultimatum vom 27. 11. 1958 enthaltene und seitdem oftmals wiederholte, auch variierte Forderung nach Errichtung einer „entmilitarisierten Freien Stadt West-Berlin“ und Abschluß eines Friedensvertrages mit der „DDR“ dadurch verstärken, daß sie einerseits im Hinblick auf die Abschließung der SBZ vollendete Tatsachen schuf und andererseits Berlin (West) vorbereitend in einen Zustand der totalen Abschnürung versetzte. Hierdurch hoffte die SU, dem Westen die Aussichtslosigkeit seiner Position in Berlin (West) klarzumachen. Tatsächlich ist durch alle diese Maßnahmen eine Versteifung der westlichen Haltung herbeigeführt worden, die in immer wiederholten Garantieerklärungen ihren Ausdruck fand (<➝Zeittafel>). Nachdem Ulbricht auf einer Pressekonferenz am 15. 6. 1961 erklärt hatte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, richteten die Regierungen der Staaten des Warschauer Beistandspaktes am 11. 8. an die Regierung der „DDR“ den „Vorschlag, an der Westberliner Grenze eine solche Ordnung einzuführen, durch die … eine verläßliche Bewachung und eine wirksame Kontrolle gewährleistet wird“. Der Bau der M. wurde in einem Beschluß des Ministerrates vom 12. 8., veröffentlicht am 13. 8. (GBl. S. 332), formuliert. Darin wird zum ersten Male die Sektorengrenze als Staatsgrenze bezeichnet. Zu diesem Beschluß hatte sich der Ministerrat am 11. 8. von der Volkskammer formal ermächtigen lassen (GBl. S. 167). Am 13. 8. gegen 2 Uhr nachts besetzten Volkspolizei, Bereitschaftspolizei sowie Kampfgruppen die Sektorengrenze und riegelten sie mit Stacheldrahtverhauen und spanischen Reitern ab. Straßen wurden auf- gerissen, Barrikaden errichtet und Gräben ausgehoben. Von 81 Sektorenübergängen blieben vorerst noch 12 unter strenger Kontrolle geöffnet. Allen Bewohnern des Sowjetsektors und der SBZ wurde das Betreten von Berlin (West) untersagt, ebenso wurden den Bewohnern der SBZ Besuchsreisen nach Ost-Berlin verboten. Am 23. 8. 1961 wurden weitere 5 kontrollierte Übergangsstellen geschlossen. Von den verbleibenden sieben ist einer für Ausländer, Angehörige des diplomatischen Korps und der alliierten Streitkräfte, sind zwei für Bürger der BRD und vier für West-Berliner bestimmt, die einen Sonderausweis besitzen und im Ostsektor arbeiten. Der Grenzgängerverkehr von Ost-Berlinern, die in Berlin (West) arbeiteten, wurde völlig unterbunden. Ebenfalls am 23. 8. 1961 wurde für West-Berliner der Passierscheinzwang eingeführt. (Grenzgänger). Nach dem 13. 8. wurden die Sperrmaßnahmen laufend verstärkt. Eine fast durchgehende Betonmauer wurde errichtet, die nicht nur die Sektorengrenze, sondern vielfach auch die Zonengrenze rund um Berlin (West) abriegelt. Die Mauer- und Stacheldrahtsperren haben, ähnlich wie an der Demarkationslinie, den Charakter von Feldbefestigungen angenommen. Das Bewachungspersonal hat rücksichtslosen Schießbefehl, der auch befolgt wird, wenngleich anzunehmen ist, daß viele Angehörige der Grenztruppen absichtlich keine gezielten Schüsse abgeben. Trotz Lebensgefahr bei Fluchtversuchen gelang in den ersten beiden Jahren 20.000 Personen die Flucht nach dem Westen. In der gleichen Zeit büßten nachweislich mindestens 100 Personen, darunter Jugendliche und sogar Kinder, ihren Fluchtversuch mit dem Tode. Zahlreiche weitere Fluchtversuche scheiterten, teils unter Waffeneinwirkung, teils durch sonstige Festnahme, ohne daß sich ihre Zahl kontrollieren läßt. [S. 280]In allen Fällen der Vereitelung von Fluchtversuchen handelt es sich um Verletzungen von Menschenrechten sowie auch um Verletzungen der Verfassung der „DDR“, die in ihrem Art. 8 „das Recht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen“, gewährt und deren Art. 10, Abs. 3 lautet: „Jeder Bürger ist berechtigt, auszuwandern.“ Ungeachtet der absoluten Rechtswidrigkeit der Sperrmaßnahmen bezeichnen die SBZ-Behörden jede Verletzung der M., die praktisch nur zur Flucht oder Fluchthilfe und Demonstration vorgekommen ist, als „Provokation“. Mehrfach kam es an der M. zu kritischen Situationen, so, als die sowjetzonale Aufforderung an die West-Berliner, sich 100~m von der M. entfernt zu halten, von den westlichen Schutzmächten mit einem Panzeraufmarsch beantwortet werden mußte. Mehrfach standen sich auch sowjetzonale Grenztruppen und West-Berliner Polizei mit ihren Schußwaffen gegenüber. Der östliche Lautsprecherpropaganda-Krieg wurde von West-Berliner Seite mit Gegenaktionen beantwortet. Der Bau der M. und der Stacheldrahtsperren wurde durch vielfältige Maßnahmen ergänzt, so durch Zumauern der Fenster an Grenzhäusern, Räumung und Abreißen solcher Häuser, Legung eines sog. Todesstreifens ähnlich der Demarkationslinie, Bau von Wachttürmen. Der Fluchtweg über See, der mehrfach teils mit, teils ohne Erfolg gewählt wurde, ist durch Einrichtung einer See-Grenzsperre ebenfalls nahezu unpassierbar geworden. Durch die M. ist die völkerrechtliche Lage Berlins nicht verändert worden. Die M. hat jedoch den Charakter des SED-Regimes als einer jedes Recht verletzenden Zwangsherrschaft aller Welt offenkundig gemacht. Bei der Erörterung der Berliner M. darf indessen nicht vergessen werden, daß die SBZ-Behörden schon seit 1952 entlang der Demarkationslinie („Zonengrenze“) ein Sperrgebiet mit ähnlichen Verhältnissen geschaffen haben. Literaturangaben Die Mauer oder der 13. August (hrsg. v. Hans Werner Richter) (rororo Tb. 482). Reinbek b. Hamburg, 1961. Rowohlt. 196 S. Speier, Hans: Die Bedrohung Berlins. Eine Analyse der Berlin-Krise von 1958 bis heute. Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 156 S. *: Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. August 1961 in Berlin. — Dokumentarbericht. (BMG) 1961. 159 S. m. 2 Taf. Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin. (BMG) 1961. 159 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 279–280 Maetzig, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MDN

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Deutschlandpolitik).…

DDR A-Z 1965

Zahlungsverkehr (1965)

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der SBZ (a) als auch der mit der BRD (b) und dem Ausland © sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB ordnen an, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und öffentlichen Institutionen bargeldlos abzuwickeln ist (Kontenführungspflicht). Auch die Formen sind im einzelnen vorgeschrieben (Verrechnungsverfahren, Forderungseinzugsverfahren, Rechnungseinzugsverfahren, Banken). Durch Barzahlung dürfen seit 1964 auf Grund der 5. DB zum Gesetz über die Regelung des Z. (GBl. II, 1963, S. 862) nur Zahlungen für folgende Zwecke geleistet werden: Löhne, Gehälter, Prämien, Renten, Stipendien, Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte, Gewinne der Produktionsgenossenschaften, Privatentnahmen und Kleinausgaben bis DM 200,–. Daneben werden Einzelhandelszahlungen bar getätigt, jedoch wird angestrebt, auch diese Zahlungen bargeldlos abzuwickeln (Sparen, Sparkaufbrief). Um eine Auflockerung des schwerfälligen Systems des Z. und eine Entlastung der Kreditinstitute, insbesondere der Deutschen ➝Notenbank, zu erreichen und mit dem Ziel der angeblich auf diesem Wege möglichen Kostensenkung, wird seit 1964 der Postscheckverkehr stärker eingeschaltet. So müssen z. B. alle Zahlungen für Lieferungen und Leistungen über Postscheckkonten abgewickelt werden. Der bare Z. aller Betriebe und Institutionen ist an einen Bargeldplan gebunden (Bargeldumlauf). b) Der innerdeutsche Z. hat durch Gesetz vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1202) eine besondere Regelung erfahren, richtet sich also nicht nach dem Devisengesetz vom 8. 2. 1952 (Devisen). Die nicht besonders genehmigte Einfuhr oder Ausfuhr von DM Ost oder fremder Währung war bereits durch eine Anordnung vom 23. 3. 1949 (ZVOB1. S. 211) verboten (Gefängnis bis zu 2 Jahren und Geldstrafe). Dieses Verbot wurde durch die „Geldverkehrsordnung“ vom 20. 9. 1961 (GBl. S. 461) erneuert. Westdeutsche, West-Berliner oder Ausländer können DM West oder ausländische Zahlungsmittel in die SBZ einführen, müssen aber die eingeführten Beträge den Grenzkontrollorganen vorweisen. Diese Beträge können in der SBZ zum offiziellen Kurs (für DM West 1:1) gegen DM Ost umgetauscht werden. Vom 1. 12. 1964 ab ist durch AO des sowjetzonalen Finanzministeriums vom 25. 11. 1964 (GBl. II, S. 903) vorgeschrieben, daß Ausländer und Bewohner der BRD für jeden Tag ihres Aufenthaltes in der SBZ oder Ost-Berlin 5 DM, West-Berliner je Tag 3 DM im Verhältnis 1:1 Umtauschen müssen. Ein Rücktausch der Umtausch-Pflichtbeträge erfolgt nicht. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Kinder unter 16 Jahron und Personen im Rentenalter. An bestimmte Empfänger (staatl. Betriebe) dürfen während eines Aufenthaltes in der SBZ auch Zahlungen in DM West geleistet werden. Bei Verlassen der SBZ sind die während des Aufenthaltes nicht verbrauchten Beträge wieder vorzuweisen und dürfen ausgeführt werden. Nach dem „Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Z.“ dürfen Zahlungen aus der SBZ an Berechtigte im Westen nur auf ein auf den Namen des Zahlungsempfängers lautendes Ost-Sperrkonto geleistet werden. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen aus einem Arbeitsverhältnis in der SBZ an Personen, die ihren Wohnsitz im Westen haben. Geldforderungen gegen natürliche oder juristische Personen im Westen sind bei der Deutschen Notenbank anzumelden. Die Ausnahmeregelung für Zahlungen aus einem westlichen Arbeitsverhältnis eines Bewohners der SBZ oder Ost-Berlins, aus westlichen Pensions- oder Rentenforderungen wurde durch die Geldverkehrsordnung beseitigt. Diese VO fügt der Anmeldepflicht die Pflicht hinzu, die Geldforderung der Deutschen Notenbank oder einem von dieser beauftragten Kreditinstitut zum Ankauf anzubieten. Verfügungen über westliche Guthaben, die durch Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen oder freiberuflicher Tätigkeit entstanden sind, sind verboten. Die unberechtigte Ein- oder Ausfuhr von Zahlungsmitteln oder die vorsätzliche Verletzung der Anmelde- und Anbietungspflicht ist mit Gefängnis und Geldstrafen, in schweren Fällen mit Zuchthaus bedroht; liegt Fahrlässigkeit vor, kann auf Gefängnis bis zu 1~Jahr oder Geldstrafe erkannt werden. a) Der Z. mit dem Ausland hat einen sehr bescheidenen Umfang, da er bei der Abwicklung des Außenhandels nur ausnahmsweise eine Rolle spielt. Die Außenhandelsumsätze wurden auf Grund zweiseitiger Warenlisten abgewickelt und wie die anderen finanziellen Transaktionen bis einschließlich 1963 im bilateralen Clearing verrechnet. Diese Methode gilt für den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit Nicht-RGW-Ländern (RGW) weiter, während er mit RGW-Ländern seit Anfang 1955 im multilateralen Clearing abgewickelt wird. Während bis 1963 jede Staatsbank eines RGW-Landes bei der Staatsbank aller anderen RGW-Länder ein Konto unterhielt, wird seit 1964 nur ein Konto bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit unterhalten, auf dem die Zahlungen aus dem Waren- und Dienstleistungs- und Kreditverkehr aller anderen RGW-Länder verrechnet werden. Der Devisenverkehr für nichtkommerzielle Zahlungen ist durch das Devisengesetz vom 8. 2. 1956 geregelt und unterliegt strengen Normen. Er ist nur für bestimmte Zahlungen erlaubt und genehmigungspflichtig. Die Durchführung des Z. mit dem Ausland [S. 493]obliegt ausschließlich der Deutschen Notenbank. Im Rahmen des RGW wird auch er seit 1964 über die Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit abgewickelt. (Deutsche ➝Handelsbank AG, Währung, Sperrkonten, Erbrecht) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 492–493 Zahlenlotto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahnärzte

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der SBZ (a) als auch der mit der BRD (b) und dem Ausland © sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB ordnen an, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und…