DDR A-Z 1965

Revisionismus (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidieren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ und vermindere die geballte Kraft der massierten Bewegung. Insofern arbeite er dem „Klassenfeind“ in die Hand. Der R. gilt, im Gegensatz zu dem Sektierertum, einer „linken“ Abweichung, als gefährlichste „rechte“ Abweichung. Besonders seit dem XX. Parteitag der KPdSU mit der Verdammung eines Teils der Lehren Stalins hat der R. innerhalb des Ostblocks erheblichen Auftrieb bekommen, da hiermit zum erstenmal die Partei selber „revisionistisch“ vorgegangen ist. Seitdem hat der R. auch in der SBZ, besonders unter dem Eindruck der revolutionären Ereignisse in Polen und Ungarn im Herbst 1956, der Führung verstärkte Schwierigkeiten bereitet, zumal Ulbricht als einer der Hauptexponenten des „harten“ Kurses — etwa im Gegensatz zu der Polnischen Arbeiterpartei Gomulkas oder gar zu Tito — die Kritik am Stalinismus möglichst zu dämpfen bestrebt war. Besonders unter den parteiergebenen Philosophen, Historikern und Ökonomen haben sich in den Jahren 1954–1957 revisionistische Tendenzen breit gemacht, so unter dem Einfluß von Georg ➝Lukács bei Wolfgang ➝Harich, bei den Historikern Jürgen ➝Kuczynski und Streisand, den Ökonomen Fritz ➝Behrens, Arne ➝Benary, Oelßner, Kohlmey und Vieweg. Hauptgesichtspunkte der revisionistischen Kritik sind dabei die Thesen gewesen: man müsse den Sozialismus „vermenschlichen“ — Blochschule —, man müsse auch von der bürgerlichen Wissenschaft lernen — Kuczynski —, man müsse ökonomische Probleme ökonomisch statt ideologisch und administrativ lösen — Oelßner —, Selbmann, Behrens, Benary u.a. Starke revisionistische Tendenzen gab es auch in den Staats- und Rechtswissenschaften und im FDGB. 1964 wurde Robert ➝Havemann aus der SED ausgeschlossen und seines Lehramtes enthoben, weil er unter dem Einfluß revisionistischer Bestrebungen im Ostblock in seinen Vorlesungen an der Ost-Berliner Universität für Informationsfreiheit, Gewissensfreiheit, demokratischen Sozialismus u.ä. eingetreten war. (Entstalinisierung, Dritter Weg, Nationalkommunismus, Säuberungen, Schirdewan) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 366 Revanchisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Revolution

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidieren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der…

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Weltgewerkschaftsbund (1965)

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschafter, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 1.~Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 55 Ländern den WGB gründete — nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die „Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen“ als Vertreter der 12 Berufsabt. beschlossen. Der französische Kommunist Louis Saillant wurde Generalsekr. des WGB. Nach 4 „Interzonen-Konferenzen“ nahmen deutsche Gewerkschaftler Juni 1947 erstmals an WGB-Tagung teil: Aufnahme der Deutschen von Bildung einer „gesamtdeutschen Gewerkschaftsvertretung“ abhängig gemacht. Wegen der kommun. Herrschaft im WGB verließen die DGB-Vorsitzenden Tarnow und Boeckler die 9. Interzonen-Konferenz (Aug. 1948), doch kam der FDGB Jan. 1949 in den WGB. Im selben Monat verließen Amerikaner, Engländer und Holländer den WGB, da sie ihn als kommun. Tarnorganisation erkannten, und gründeten den „Internationalen Bund freier Gewerkschaften“ (IBFG), der alle Gewerkschaften der freien Welt, auch den DGB, umfaßt. Oberstes Organ ist der WGB-Kongreß, der alle 4 Jahre tagt und den jährlich tagenden Generalrat wählt; diesen vertritt das Exekutivkomitee, dem u. a. Herbert ➝Warnke vom FDGB angehört. Der WGB ist tatsächlich, wie der Weltfriedensrat, eine getarnte Ersatzorganisation der offiziell aufgelösten Komintern. Präs. des WGB: der italienische Kommunist Renato Bitossi, Generalsekr.: Saillant. Sitz des WGB ist seit 1956 Prag. — Auf dem V. Kongreß, Dez. 1961, sollen 120 Mill. Mitgl. vertreten gewesen sein, dazu 23 Mill. Mitgl. von Gewerkschaften, die dem WGB nicht angehören. Febr. 1956 wies die österreichische Regierung die Zentrale des WGB aus Wien aus, da er einseitig prosowjetisch arbeitete. April 1959 nahm er z. B. gegen den „deutschen Militarismus“ der BRD und die NATO Stellung, ohne die Angriffsrüstung der SU zu kritisieren. — Febr. 1961 betonte das Exek.-Kom. die „Prinzipien des WGB … Klassenkampf und proletarischen Internationalismus“ (s. „Neues Deutschland“, 4. 2. 1961) und machte sich die Angriffe der SU gegen NATO und BRD zu eigen. Es forderte stärkere Bemühung um außereurop. Arbeiter, tarnte jedoch das Ziel (Diktatur des Proletariats) in der üblichen Weise mit der Formel „Nationale Demokratie“. — Eine in Ost-Berlin tagende Konferenz des WGB trat im Sept. 1961 für die Mauer und den von der SU geforderten Friedensvertrag mit Deutschland ein. Auf dem V. WGB-Kongreß versuchte der langjährige Präsident Novella vergeblich, den starr zentralistischen Aufbau und die harte Taktik des WGB aufzulockern, um den Kampf für den Kommunismus zu erleichtern und zu wirklicher Aktionseinheit zu kommen. Nachfolger wurde der linientreue italienische Altkommunist Bitossi. — Sein Zusammenspiel mit dem Sowjetimperialismus verschleierte der WGB in einer Entschließung, die er auf dem V. Kongreß annahm. Darin verlangte er vor allem Koexistenz und verurteilte Militarismus und Kolonialismus (nichtsowjetischer Art). Die Form, in der der WGB seine Ziele tarnt, trat auf der „Konferenz zur Bildung eines Weltgewerkschaftskomitees für Konsultation und antimonopolistische Aktionseinheit“ zutage. (Nov. 1963 in Leipzig): Die diesjährigen Streiks, so sagte Saillant, zeigten „die steigende Bedeutung der Arbeitseinstellungen zur Unterstützung des Kampfes der Werktätigen für Frieden und Abrüstung, gegen den Faschismus und die Reaktion, gegen den alten und neuen Kolonialismus und für eine echte nationale Unabhängigkeit“ („Tribüne“ vom 28. 11. 1963). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 474 Weltfriedensrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltniveau

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschafter, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 1.~Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 55 Ländern den WGB gründete — nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die…

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Plankommission, Staatliche (1965)

Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Die StP. war bis Mitte 1961 das oberste, weisungsberechtigte Organ für die Planung, Leitung und Kontrolle der Wirtschaft. Damit war — entsprechend den Erfordernissen des Prinzips des demokratischen Zentralismus — „die Einheit von Planung und Leitung in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Wirtschaft gesichert“ (Ökonomik der sozialist. Industrie, 6. Auflage 1961, Ost-Berlin). Überraschend wurden im Juli 1961 die mit der Anleitung der Industrie befaßten Hauptabteilungen der StP. aus dieser ausgegliedert und unter der Bezeichnung Volkswirtschaftsrat unter einem besonderen Leiter im Ministerrang in einem neuen Leitungsorgan für die Industrie zusammengefaßt. In der mit Gesetzeskraft im Juli 1963 vom Ministerrat beschlossenen „Richtlinie für das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ wird hervorgehoben, daß die StP. „auf der Grundlage der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung“ arbeitet. Damit ist der entscheidende Einfluß der Partei auf die Planung und Leitung der Wirtschaft auch gesetzlich fixiert. Der „Richtlinie“ zufolge ist die StP. verantwortlich „für die Ausarbeitung der Perspektivpläne und für die Gesamtbilanzierung und die Zusammenfassung der Jahrespläne auf der Grundlage der Planvorschläge der leitenden Organe der Wirtschaftszweige. Im Mittelpunkt der Planung der Volkswirtschaft steht die stetige Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Sicherung der vorrangigen Ent[S. 326]wicklung der führenden Zweige der Volkswirtschaft, die Senkung der Selbstkosten und die Erhöhung der Rentabilität und Qualität der Produktion“. Weiter heißt es in der „Richtlinie“: „Die StP. arbeitet eng mit dem Forschungsrat und dem Staatssekretariat für Forschung und Technik zusammen. Zur Koordinierung und Nutzung der Ergebnisse der ökonomischen Forschung stützt sie sich auf den Beirat für ökonomische Forschung (der StP.), der ebenfalls eng mit dem Forschungsrat zusammenarbeitet … Die StP. arbeitet Direktiven und Orientierungsziffern für die Jahresvolkswirtschaftspläne aus.“ — Die StP. unterhält in den 15 Bezirken der SBZ Außenstellen. (Planung, wiss.-techn. ➝Forschung, Deutscher ➝Forschungsrat) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 325–326 Planauflage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plannormen

Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Die StP. war bis Mitte 1961 das oberste, weisungsberechtigte Organ für die Planung, Leitung und Kontrolle der Wirtschaft. Damit war — entsprechend den Erfordernissen des Prinzips des demokratischen Zentralismus — „die Einheit von Planung und Leitung in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Wirtschaft gesichert“ (Ökonomik der sozialist. Industrie, 6.…

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Oelßner, Fred (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 27. 2. 1903 in Leipzig als Sohn eines Gewerkschaftsfunktionärs. 1917 USPD, 1920 KPD, Bezirksleiter des KJVD Halle/Merseburg, Teilnahme am mitteldeutschen Aufstand, bis 1926 Mitarbeiter des ZK der KPD und Redakteur versch. KP-Zeitungen. 1926–1932 Studium der Politökonomie in Moskau. Bis Ende 1933 illegale Arbeit in Deutschland, bis 1935 für die Komintern in Prag u. Paris, anschl. Lehrer an der Lenin-Schule in Moskau. Wegen ideologischer Fehler von 1935 bis 1940 Arbeit in einer Papierfabrik, während des Krieges unter dem Namen Larew Leiter der Deutschland-Abt. des Moskauer Rundfunks. 1945 Leiter der Agitprop-Abt. des ZK der KPD, später der Abt. Parteischulung im Parteivorstand der SED. Seit 1947 Mitgl. des Parteivorstandes bzw. des ZK der SED, 1949–1950 Mitgl. des Kleinen Sekretariats des Politbüros, ab 1950 Mitgl. des Politbüros, außerdem von 1950 bis 1955 Sekretär für Propaganda des ZK und bis Okt. 1956 Chefredakt. der theoretischen Zeitschrift der SED, „Einheit“. 24. 11. 1955 stellv. Ministerpräsident und Vors. der Kommission für Fragen der Konsumgüterproduktion und der Versorgung der Bevölkerung beim Präsidenten des Ministerrats. 6. 2. 1958 wegen Kritik an der Wirtschafts- und Landwirtschaftspolitik des Ulbricht-Flügels im Politbüro aus diesem Gremium ausgeschlossen und von seinen Funktionen im Staatsapparat entbunden. Danach Direktor der Sektion für Wirtschaftswissenschaften bei der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, im April 1961 als Sekretär der Klasse Philosophie, Geschichte, Staats-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften gewählt. Im Sept. 1959 wurde O. erneut zu einem schriftlichen Schuldbekenntnis gezwungen. Er bereute seine „opportunistischen“ Auffassungen und seine„politische Blindheit“ in den Jahren 1956/57. (Säuberungen, Revisionismus.) Vom 7. 10. 1949 bis 12. 3. 1958 Abg. der Volkskammer. Galt lange Zeit als führender Parteiideologe der SED, Verfasser zahlreicher theoretischer Schriften. Heute Direktor des Instituts für Wirtschaftswiss. der Deutschen Akademie der Wiss. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 311 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/oelssner-fred-larew verwiesen. ÖLB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oma-Bewegung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 27. 2. 1903 in Leipzig als Sohn eines Gewerkschaftsfunktionärs. 1917 USPD, 1920 KPD, Bezirksleiter des KJVD Halle/Merseburg, Teilnahme am mitteldeutschen Aufstand, bis 1926 Mitarbeiter des ZK der KPD und Redakteur versch. KP-Zeitungen. 1926–1932 Studium der Politökonomie in Moskau. Bis Ende 1933 illegale Arbeit in Deutschland, bis 1935 für die Komintern in Prag u. Paris, anschl. Lehrer an der Lenin-Schule in Moskau.…

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Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (1965)

Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1975 1979 1985 Nach sowjetischem Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED vom Januar 1963 durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen, die am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit aufnahm. Sie nahm die Apparate der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (Kontrollkommission) und der bisherigen Helfer der Staatlichen Kontrolle, die aufgelöst wurden, in sich auf. Daneben bedient sie sich der gesellschaftlichen Kontrollorgane. (Arbeiterkontrolle des FDGB, FDJ-Kontrollposten) Sie ist sowohl dem ZK der SED als auch dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Ihre Organe sind: Das Komitee mit einer Leitung, Inspektionen, Bezirksinspektionen, Kreisinspektionen, Kommissionen in den Betrieben und Volkskontrollausschüsse. Sie ist mit weitgehenden Vollmachten ausgestattet. Sie hat u.a. das Recht, Einsicht in alle Dokumente und Unterlagen zu nehmen, Auskünfte zu verlangen, Materialien anzufordern, schriftliche Erklärungen und Stellungnahmen zu verlangen sowie Leiter und Mitarbeiter des Staatsapparates von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Das Komitee und die Inspektionen sind berechtigt, den Leitern von Staatsorganen und Wirtschaftsfunktionären Weisungen zu geben und Rechenschaft über die Ausführung zu verlangen sowie Maßnahmen und Weisungen von verantwortlichen Leitern und Mitarbeitern auszusetzen und die Aufhebung zu verlangen. Sie können die Bestrafung von schuldigen Personen fordern, diese in geringfügigen Fällen Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übergeben, Schadenersatz verlangen, Disziplinär- und Ordnungsstrafen verhängen und, soweit erforderlich, die Entbindung von der Funktion verlangen. Nur absolut zuverlässige und linientreue Personen dürfen in den Organen der ABI tätig sein. Die ABI soll ein wirksames Instrument der SED zur Kontrolle der Durchführung ihrer wirtschaftlichen Planung sein. Sie verfügte 4. 9. 1964 über 100.000 ehrenamtliche Kontrollkräfte in 3.847 Volkskontrollausschüssen, 4.430 Betriebskommissionen und 140 Zweiginspektionen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 26 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter- und Bauernkind

Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1975 1979 1985 Nach sowjetischem Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED vom Januar 1963 durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen, die am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit aufnahm. Sie nahm die Apparate der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (Kontrollkommission) und der bisherigen Helfer der Staatlichen Kontrolle, die aufgelöst wurden, in sich auf.…

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Konfliktkommission (1965)

Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Seit 1953 bestehen K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen. Sie hatten ursprünglich nur die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit Verstößen gegen die sozialistische ➝Arbeitsmoral, gegen die Arbeitsdisziplin und mit kleineren kriminellen Delikten, die mit dem Betrieb in Zusammenhang standen, befaßten. Durch eine VO vom 28. 4. 1960 (GBl. I, S. 347) wurde sodann eine Richtlinie, die zwischen dem FDGB und der Staatlichen ➝Plankommission vereinbart war, bestätigt, gleichzeitig wurde die VO vom 30. 4. 1953 (GBl. I, S. 695) aufgehoben. Gesetzliche Grundlage sind seit 1. 7. 1961 §§ 142–146 Gesetzbuch der Arbeit, ab 18. 4. 1963 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuches der Arbeit vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63) und dazu ab 1. 6. 1963 die VO vom 17. 4. 1963 mit Richtlinie vom 30. 3. 1963 (GBl. II, 5. 237). In die Zuständigkeit der K. fällt nunmehr die Entscheidung über Verstöße gegen die sozialistische ➝Moral und die Arbeitsdisziplin. Sie behandelt ferner Einsprüche gegen Disziplinarmaßnahmen der Betriebsleitung, Streitfälle mit der Sozialversicherung über kurzfristige Barleistungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und mit der Kasse der gegenseitigen Hilfe. Wie seit 1953 entscheidet sie über Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb. Ferner hat die K. über geringfügige Straftaten zu entscheiden. Voraussetzung ist, daß der Schaden geringfügig und die Schuld gering ist, der Täter geständig ist und der Sachverhalt aufgeklärt und einfach ist. Solche Straftaten sind: Vergehen gegen das sozialistische oder persönliche Eigentum, leichte Körperverletzungen, Beleidigungen, Vergehen auf dem Gebiete [S. 227]des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Sachbeschädigungen, Verkehrsdelikte, leichte Wirtschaftsvergehen sowie andere erstmalig begangene geringfügige Straftaten, bei denen auf Grund der Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Werktätigen das Erziehungsziel erreicht werden kann. Die K. kann nur Erziehungsmaßnahmen auferlegen, jedoch keine fristlosen Entlassungen anordnen oder Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen. Sie kann u.a. eine gesellschaftliche Mißbilligung aussprechen, einen Beschuldigten verpflichten, sich beim Geschädigten oder vor dem gesamten Kollektiv zu entschuldigen, und ihn verpflichten, einen Schaden durch eigene Arbeit zu beheben. Ferner haben sie auf Antrag über folgende Streitigkeiten unter Betriebsangehörigen zur gütlichen Beilegung zu beraten: a) wegen Geldforderungen bis zur Höhe von 500,– DM, b) vom einfachen Sachverhalt, die im täglichen Leben der Bürger aus Verletzungen ihrer Rechte und Pflichten entstehen, c) wegen Erfüllung rechtsverbindlich festgestellter Unterhaltsverpflichtungen. Die K. werden als „gesellschaftliche Organe“ bezeichnet, die hervorragende Mittel der Erziehung der Arbeiter und Angestellten zu Menschen mit sozialistischem ➝Bewußtsein (Bewußtseinsbildung) seien. Ihre Schaffung wird als Zeichen für das allmähliche Absterben des Staates nach Errichtung der sozialistisch/kommun. Gesellschaftsordnung ausgegeben. (Marxismus-Leninismus). Die K. werden von der Belegschaft gewählt. Sie können jetzt auch in halbstaatlichen Betrieben errichtet werden. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und soll mit den Gewerkschaftswahlen koordiniert werden. Die K. bestehen aus 8–12 Mitgliedern, von denen mindestens 4 an den Beratungen teilzunehmen haben. Die Beratungen der K. sind öffentlich und sollen im großen Kreis stattfinden. Auf jeden Fall sollen die Angehörigen des Kollektivs teilnehmen, die mit dem betr. Werktätigen zusammenarbeiten. Jeder Teilnehmer an der Beratung ist berechtigt, vor der K. seine Auffassung darzulegen. Im übrigen wird die Verhandlung formlos geführt. Sie findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Für die Entscheidung ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Beschlüsse in Arbeitsstreitigkeiten und wegen Verstößen gegen die Strafgesetze können beim Kreisgericht (Arbeitsgericht) angefochten werden. Das gleiche gilt für Streitigkeiten mit der Kasse der gegenseitigen Hilfe und für den Fall, daß der Betriebsleiter der Empfehlung der K. nicht entspricht, eine Disziplinarmaßnahme aufzuheben. Beschlüsse in Sozialversicherungssachen können bei der Kreisbeschwerdekommission, Beschlüsse auf Erziehungsmaßnahmen nur bei der BGL angefochten werden. Literaturangaben Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 226–227 Konfessionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konföderation

Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Seit 1953 bestehen K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen. Sie hatten ursprünglich nur die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit…

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Tarnorganisationen (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun. und politisch unentschiedene Kreise bearbeiten. Sollen kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen die gesellschaftliche und politische Ordnung der freien Welt vorbereiten. T. arbeiten oft mit scheinbar harmlosen Aushängeschildern wie „gesamtdeutsche Gespräche“, „Friedensaktionen“, „Kampf dem Atomtod“, „Krankenhäuser statt Kasernen“. Es gibt T. im Weltmaßstab mit Mitgliederzahlen, die z. T. in die Millionen gehen: WGB, WBDJ, Weltfriedensbewegung, Intern. Demokr. Frauen-Föderation, Intern. Studentenbund, Weltbund Intern. Lehrerverbände (FISE). Unter den übrigen T. sind besonders wichtig: Weltbund der Widerstandskämpfer (FIR), Weltföd. der Wissenschaftler, Intern. Verband Demokr. Juristen (Vereinigung Demokr. Juristen Deutschlands), Intern. Rundfunk-Org. Neben intern, und die BRD umfassenden T. gibt es kleine, z. T. örtliche T., die als „Aktionsausschüsse, Kreise, Komitees“ o. ä. auftreten. Sie sind gefährlich, weil sie sich örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten anpassen und in der Lage sind, Mißstimmungen auch kleinerer Personengruppen auszunutzen. Die T. in der BRD werden gesteuert von der zuständigen Abt. des ZK der SED und des BV des FDGB (Deutschlandpolitik, Teil 5) Als Drahtzieher und zum Teil auch als Leiter der T. wirken auch eingeschleuste Agenten und Funktionäre der verbotenen KPD. Zeitweise gab es Hunderte von T., doch viele sind erloschen. Denn sobald sie als Werkzeuge des Kommunismus entlarvt sind, stellen sie ihre Tätigkeit ein, um unter Führung der gleichen Leute, aber unter anderem Namen ihre Wühlarbeit wiederaufzunehmen. Wichtig waren bzw. sind folgende T.: Friedenskomitee der Bundesrepublik; Demokratischer Kulturbund Deutschlands; Gesamtdeutscher Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft; Zen[S. 429]tralrat zum Schutz der demokratischen Rechte und zur Verteidigung junger Patrioten; Westdeutscher Flüchtlingskongreß. — Es empfiehlt sich, in Zweifels fällen Auskunft bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden einzuholen. Literaturangaben Albrecht, Ernst F.: Kontakte im Zwielicht… Infiltration im kommunalen Bereich. Godesberg 1960, Verlag für Publizistik. 92 S. *: Die dritte Norm der Generale Korfes, Lattmann … und Genossen … Köln 1960, Markus-Verlag. 36 S. (über „Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“.) Richter, Karl: Die trojanische Herde — Ein dokumentarischer Bericht. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 313 S. (Beleuchtet die Infiltrationsarbeit in der Bundesrepublik.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 428–429 Tarnfirmen, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TASS

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun. und politisch unentschiedene Kreise bearbeiten. Sollen kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen die gesellschaftliche und politische Ordnung der freien Welt vorbereiten. T. arbeiten oft mit scheinbar harmlosen Aushängeschildern wie „gesamtdeutsche Gespräche“, „Friedensaktionen“, „Kampf dem Atomtod“, „Krankenhäuser statt…

DDR A-Z 1965

Maschinen-Traktoren-Station (1965)

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1962 1963 1966 1969 (MTS) Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den Neubauern (Bauer) zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 erfolgte die Übernahme der MAS in zentrale Regie, wobei auch die ländlichen Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschl. Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen mußten. Die Stationen wurden „Mittelpunkte des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen“ Betriebes als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1952 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II.~Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1952 politische Abteilungen bei den MTS zur ideologischen Ausrichtung der Landbevölkerung geschaffen. (Technische Kabinette) Gleichzeitig wurde den MTS das gesamte landw. Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Ulbrichts Vorschlag auf dem 33. Plenum des ZK beschloß die 2. zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der Komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnte sich an das sowjet. Vorbild an und sollte die Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Da die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden waren, die werktätigen Einzelbauern unterstützen konnten, wurden die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen, entweder Genossenschaftsbauern zu werden oder ihre Höfe abzugeben. Im vollgenossenschaftlichen Stadium erfolgt eine Neuorganisation des gesamten Maschineneinsatzes durch die „leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ III“ (GBl.~I, 1959, S. 362) (wenn letztere mindestens 80 v. H. der landw. Nutz[S. 278]fläche des Dorfes bewirtschaften, die wirtschaftliche Rechnungsführung und bestimmte Reparaturen übernehmen können) und durch den Aufbau von Reparatur-Technischen Stationen (RTS) mit Reparaturbasen in den LPG und VEG. Damit verlagert sich das Schwergewicht der MTS als Mittelpunkt der „sozialistischen“ Umgestaltung der Landwirtschaft deutlich in Richtung auf die LPG. 1963 bestanden 584 MTS einschließlich RTS mit 54.838 Traktoren, 3.532 Lastkraftwagen, 16.616 Drillmaschinen, 10.787 Mähdreschern, 3.879 Rübenvollerntemaschinen u. a. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 277–278 Maschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Masseninitiative

Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1962 1963 1966 1969 (MTS) Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB begründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den Neubauern (Bauer) zugute kommen zu lassen. Durch…

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Unterhaltspflicht (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt werden, neben ihrer Hausfrauenarbeit einen Beruf auszuüben. Durch die so zu erlangende wirtschaftliche Selbständigkeit könne sich die Frau in ihrer Persönlichkeit weit besser entfalten und entwickeln als in der Enge ihrer Häuslichkeit (Oberstes Gericht, Urt. vom 19. 1. 1961, „Neue Justiz“ 1961, S. 213). Das gilt um so mehr für die geschiedene Frau. Sie ist, selbst wenn sie Kinder zu versorgen hat, grundsätzlich verpflichtet, ihren Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und „ihrer politisch-moralischen Pflicht beim Aufbau des Sozialismus“ durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft nachzukommen. Frauen, die dennoch Unterhaltsansprüche geltend machen, weil sie Kleinkinder zu betreuen haben, sind vom Gericht zu überzeugen, daß dies für sie eine „gesellschaftliche Rückentwicklung“ sei und auch den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ nicht gerecht werde. Nur in Ausnahmefällen, in denen die geschiedene Frau arbeitsunfähig und deshalb außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, kann ihr für die Übergangszeit ein Unterhalt zugebilligt werden. Die Erfüllung der U. und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen stößt auf Schwierigkeiten, wenn der Unterhaltsberechtigte und der -verpflichtete in verschiedenen Teilen Deutschlands wohnen. Der Berechtigte kann nur Zahlung auf ein Sperrkonto verlangen. Während der in der SBZ lebende Berechtigte nach den westlichen Devisenbestimmungen über das Westmark-Sperrkonto weitgehend verfügen kann, ist das Ostmark-Sperrkonto der Verfügungsmacht des im Westen lebenden Unterhaltsberechtigten entzogen. Minderjährige Kinder im Westen können nur über den Verrechnungsverkehr von Unterhaltsgeldern zwischen der SBZ und der BRD, der durch die örtlich zuständigen Jugendämter durchgeführt wird, in den Genuß der Unterhaltszahlungen kommen. Unterhaltszahlungen geschiedener Eheleute sind in diesen Verrechnungsverkehr nicht einzubeziehen. Flüchtet ein Unterhaltsberechtigter aus der SBZ, so erlischt die U. des in der SBZ lebenden Unterhaltsverpflichteten (Oberstes Gericht, Urt. vom 1., 21. und 25. 8. 1958 — „Neue Justiz“ 1958, S. 683 ff.). Das gilt auch für selbst erst nach der Flucht geborene Kinder. Für einen zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen hat nach einem Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) vom 22. 11. 1962 der Rat des Kreises Abt. Gesundheits- und Sozialwesen die Zahlung der Unterhaltsbeträge an den unterhaltsberechtigten Angehörigen zu übernehmen. Unterhaltsansprüche, die die auf Grund einer VO vom 24. 1. 1962 (GBl. II, S. 52) zu zahlenden Leistungen (im Höchstfall 200 DM Ost an die erwerbsunfähige, 100 DM Ost an die erwerbsfähige Ehefrau, 40 DM Ost bzw. 30 DM Ost an jedes Kind) übersteigen, erlöschen für die Dauer des Wehrdienstes. Der Unterhaltsanspruch einer geschiedenen Frau entfällt völlig, wenn das zuständige staatliche Organ die Zahlung von Unterhalt ablehnt, weil eine andere unterhaltspflichtige und leistungsfähige Person vorhanden ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 440 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt…

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KPdSU (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Abk. für kommun. Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zaren durch die bürgerliche Revolution waren bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die Bolschewiki als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgeblich beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Okt. 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Führung an sich und beseitigte seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenjew u.a.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschewistische Partei den Namen KPdSU (B); seit dem XIX. Parteitag im Okt. 1952 KPdSU. Die entscheidenden Führungsgremien sind das Sekretariat des ZK und das Präsidium des ZK. Dem Sekretariat gehörten seit Chruschtschows Sturz (Okt. 1964) folgende Funktionäre an: Breschnjew, Podgorny, Suslow, Schwernik, Koslow, Andropow, Poljakow, Rudakow, Iljitschow, Schelepin, Ponomarjow, Demitschew, Titow. Vollmitgl. d. Präsidiums (Okt. 1964): Breschnjew, Kossygin, Mikojan, Suslow, Podgorny, Poljanskij, Kirilenko, Woronow, Schwernik, Koslow. Außerdem gehörten dem Präsidium sechs Kandidaten an: Grischin, Masurow, Mschawanadse, Raschidow, Jefremow sowie Schelest. Seit Mitte November 1964 umfaßt das Präsidium der KPdSU folgende Vollmitglieder: Breschnjew, Kossygin, Mikojan, Suslow, Podgorny, Poljanskij, Kirilenko, Woronow, Schwernik, Schelest und Scheljepin. Kandidaten des Präsidiums sind: Grischin, Raschidow, Masurow, Mschawanadse, Jefremow, Demitschew. Dem Sekretariat des Zentralkomitees der KPdSU gehören an: Breschnjew, Podgorny, Suslow, Scheljepin, Demitschew, Andropow, Ponomarjow, Rudakow, Iljitschow und Titow. Seit Stalins Tod wurden aus der Parteiführung ausgeschaltet: Berija, Malenkow, Molotow, Kaganowitsch, Schepilow, Shukow, Bulganin, Woroschilow, N. S. Chruschtschow u. a. Auf dem XXII. Parteitag beschuldigte Chruschtschow seine Widersacher Molotow, Malenkow, Kaganowitsch und andere alte Bolschewiki, die sich seit Stalins Tod gegen den jetzigen Ersten Sekretär gewandt hatten, an den Verbrechen der Stalin-Ära entscheidend mitbeteiligt zu sein (Entstalinisierung). Chruschtschow wurde nach seinem Sturz u.a. der Vorwurf des Personenkults gemacht. Die KPdSU kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU. Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie (Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Mitgliederstand im Jan. 1959: 7.622.356 Mitgl. und 616.775 Kandidaten; Ende 1962 rd. 10 Mill. Mitgl. und Kandidaten. Wichtigste Etappen der Parteigeschichte seit 1917: 1919 Kriegskommunismus, 1921 Neue ökonomische Politik (NÖP), 1928 Erster Fünfjahrplan, 1930 Kollektivierung der Landwirtschaft, 1936 bis 1939 Periode der großen Säuberungen (ein großer Teil der politischen, wirtschaftlichen, militärischen und geistigen Elite wird auf Weisung Stalins liquidiert, darunter die neun außer Stalin noch lebenden Mitgl. des leninschen Politbüros, 98 von 139 Mitgl. des amtierenden ZK, die Mehrheit der ehemaligen ZK-Mitgl., 18 Minister, fast alle Vors. der Unionsrepubliken sowie zahlreiche führende Kommunisten des Auslands). Febr. 1956 XX. Parteitag: Verdammung Stalins, die auf dem XXII. Parteitag im Okt. 1961 fortgesetzt wurde, u. a. mit einem Beschluß, die Leiche Stalins aus dem bisherigen Lenin-Stalin-Mausoleum zu entfernen und zu Ehren der Opfer Stalins ein Denkmal zu errichten. Okt. 1964: Sturz Chruschtschows. Über das Verhältnis der KPdSU zu den anderen kommun. Parteien: Komintern, Kominform, Warschauer Beistandspakt, Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, Sonderwege zum Sozialismus. Auf dem XXII. Parteitag traten zum erstenmal die schweren Meinungsverschiedenheiten zwischen der KPdSU und der KP Albaniens sowie der KP Chinas offen zutage. Die Delegierten nahmen ein neues Parteiprogramm an, mit dem der „Über[S. 232]gang zum Kommunismus“ proklamiert wurde. (Geschichte der ➝KPdSU) Literaturangaben Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Scharndorff, Werner: Die Geschichte der KPdSU. München 1961, Olzog. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 231–232 KPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte der

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Abk. für kommun. Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917…

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Demarkationslinie (1965)

Siehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1975 1979 1985 Demarkationslinie (DL): 1969 Die Trennlinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, schließt Mecklenburg, die ehemalige preußische Provinz Sachsen sowie Thüringen ein und trifft ostwärts von Hof auf die tschechoslowakische Grenze. Sie ist 1.381 km lang und zerschneidet 32 Eisenbahnlinien, 3 Autobahnen, 31 Bundesstraßen, 80 Landstraßen 1. Ordnung und 60 der 2. Ordnung sowie Tausende von öffentl. Gemeindewegen und privaten Wirtschaftswegen. Diese Linie ist keine Grenze, sondern eine D., die die Besatzungstruppen der SU von denen Großbritanniens und der USA scheiden soll. Diese D. war von der SU, [S. 89]den USA und Großbritannien schon am 14. 11. 1944 festgelegt und am 6. 2. 1945 in Jalta bestätigt worden. Die beiden damaligen Hauptpartner der Sowjets bedachten nicht, daß die SU versuchen könnte, sie in eine Staats-, Sozial- und Kulturgrenze umzuwandeln. Als D. wurde diese Linie auch von den Verwaltungen und Polizeistellen der SBZ bis zu der Grenzmaßnahmen-Verordnung vom 3. 5. 1956 bezeichnet. Seitdem wurde sie amtlich „Grenze“ genannt, seit 16. 11. 1957 Staatsgrenze West. — Seit 1952 ist außer Wachttürmen und elektrisch geladenem Stacheldraht auf der sowjetzonalen Seite der D. ein Sperrgebiet. Auch die derzeitige Grenzlinie zwischen der SBZ und Polen (Oder-Neiße-Linie) ist nach dem Potsdamer Abkommen nur eine D., nicht aber eine Staatsgrenze (Grenzübergänge). Auf der D. duldet die Regierung der SBZ nur wenige Übergänge (Kontrollpunkte), die nach Auffassung des freien Deutschland nicht als Grenzübergänge bezeichnet werden dürfen; sie sind aus der Skizze der Seite 88 und der obenstehenden Übersicht zu ersehen. Seit 12. 8. 1961 bezeichnet das Regime der SBZ die D. zwischen dem Sowjetsektor und den Westsektoren Berlins widerrechtlich als Teil der „Grenze der DDR“. Zugleich wurde die Zahl der Übergänge, die vorher rund achtzig betrug, auf zwölf vermindert; ab 23. 8. sogar auf acht. Literaturangaben Mitten in Deutschland — mitten im 20. Jahrhundert — Die Zonengrenze. 8. Aufl. (BMG) 1964. 96 S. m. 120 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 87, 89 Dekadenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratie

Siehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1975 1979 1985 Demarkationslinie (DL): 1969 Die Trennlinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, schließt Mecklenburg, die ehemalige preußische Provinz Sachsen sowie Thüringen ein und trifft ostwärts von Hof auf die tschechoslowakische Grenze. Sie ist 1.381 km lang und zerschneidet 32 Eisenbahnlinien, 3 Autobahnen, 31 Bundesstraßen, 80 Landstraßen 1.…

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Leipzig (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Nordwestteil von Sachsen sowie sachsen-anhaltischen und thüringischen Gebietsteilen; 4.962 qkm mit (1963) 1.512.847 Einwohnern (1950: 1.630.395). 1 Stadtkreis: Leipzig; 12 Landkreise: Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Geithain, Grimma, Leipzig, Oschatz, Schmölln, Torgau, Wurzen. Vors. des Rates des Bezirkes: Erich Grützner (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul Fröhlich. Der Bezirk L. hat eine außerordentlich vielgestaltige Industrie. Während die Grundstoffindustrie sich im wesentlichen auf den Braunkohlentagebau beschränkt, ist der Bezirk der wichtigste Produzent an vielerlei Gießerei- und Schmiedeerzeugnissen, nach Berlin vorherrschend bei Druckereierzeugnissen sowie bei der Leder-, vorwiegend Pelzproduktion. Auch in der Fabrikation von vielen Spezialmaschinen nimmt L. eine führende Stellung ein. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk L., Bezirksstadt, Kreisstadt, in der Leipziger Tieflandsbucht, am Zusammenfluß von Weißer Elster, Pleiße und Parthe, mit (1963) [S. 259]588.135 Einwohnern (1950: 617.574) größte Stadt Sachsens und der SBZ; alte Handels- und Kunststadt (im 2. Weltkrieg stark zerstört): Thomaskirche (um 1200 gegr., mit Grab J. S. Bachs), Nikolaikirche (13./16. Jh.), Altes Rathaus (15./16. Jh.), Völkerschlachtdenkmal (1913), wichtiger Verkehrsknotenpunkt (größter Bahnhof Deutschlands, Autobahn, Endhafen des Elster-Saale-Kanals, Flughafen); bis 1945 bedeutendster deutscher Messeplatz (seit 1458 Leipziger Messe) und Hauptsitz des deutschen Buchhandels (über 400 Verlage) und Pelzhandels; bedeutende Industrie: Eisen, Schwer-, Land- und Druckmaschinen, Textilien, graphische Betriebe, Postscheckamt; seit 1409 Universitätsstadt (Universitas Lipsiensis, nach Schließung der deutschen Universität in Prag gegründet, seit 1953 „Karl-Marx-Universität“), Sächsische Akademie der Wissenschaften zu L., Hochschulen für Musik, Körperkultur, Graphik und Buchkunst, Binnenhandel, Bauwesen, Theaterhochschule, Pädagogisches Institut, Institut für Literatur, Deutsche Bücherei (mit 2,5 Mill. Bänden), Universitätsbibliothek, Sender des „Radio DDR“, Theater (Städtische Theater, Schauspielhaus, „Theater der Jungen Welt“), Gewandhausorchester, Thomanerchor, Zentralleitung des Gustav-Adolf-Werkes für die ev. Diaspora-Gemeinden, Zentralhaus für Volkskunst, Museum der bildenden Künste, Museum des Kunsthandwerks (Grassi-Museum), „Georgi-Dimitroff-Museum“ (im Reichsgerichtsgebäude), Deutsches Institut für Länderkunde, Museum für Völkerkunde, Zoologischer Garten. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 2. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 258–259 Leihbüchereien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leipziger Messe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Nordwestteil von Sachsen sowie sachsen-anhaltischen und thüringischen Gebietsteilen; 4.962 qkm mit (1963) 1.512.847 Einwohnern (1950: 1.630.395). 1 Stadtkreis: Leipzig; 12 Landkreise: Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Geithain, Grimma, Leipzig, Oschatz, Schmölln, Torgau, Wurzen. Vors. des Rates des…

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Ostseeküste (1965)

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der gleichzeitig erlassenen „Grenzordnung“ (GBl. II, S. 257) faßte der Ministerrat alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften in den Grenzgebieten der SBZ zusammen. Bereits durch die VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebietes vom 21. 6. 1962 (GBl. II, S. 409) und die vom Innenminister dazu erlassene Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutze des Küstengebietes vom 10. 7. 1962 (GBl. II, S. 410) war die Freizügigkeit im Ostseegebiet in derselben Weise eingeschränkt worden wie innerhalb des Sperrgebietes an der Demarkationslinie. Es wurde eine 5 km breite Grenzzone entlang der gesamten Küste und ein 500~m breiter Schutzstreifen gebildet. Für das Betreten des Schutzstreifens gelten die gleichen Bestimmungen wie im Sperrgebiet. Alle an der O. stationierten Fahrzeuge der Küstenfischerei, alle Sportsegelboote mit einer Segelfläche von mehr als 8 qm und alle Sportmotorboote ab 3,5 PS Motorenleistung müssen auf bestimmten Liegeplätzen konzentriert werden. Diese Liegeplätze sind bis zum Sonnenuntergang anzulaufen. Die Küstenfischerei ist nur noch innerhalb „der Gewässer der DDR“ zugelassen. Eingeschränkt und besonders überwacht wird der Aufenthalt von Gästen im Grenzgebiet. Eigentümer und Benutzer von Wochenendgrundstücken, die sich länger als zwei Tage auf diesen Grundstücken vorübergehend aufhalten wollen, müssen sich innerhalb 24 Stunden anmelden und beim Verlassen des Gebietes wieder abmelden. Zimmer und Schlafstellen dürfen an Feriengäste nur noch überlassen werden, wenn die Genehmigung des zuständigen Rates der Stadt oder der Gemeinde vorliegt. In der Grenzzone darf nur auf bestimmten Plätzen gezeltet werden. Wer die „Seegrenze der DDR“ ohne Genehmigung oder außerhalb der eingerichteten Kontrollpassierpunkte überschreitet, die Bestimmungen über den Aufenthalt auf See und die Küstenfischerei verletzt, der Registrier- und Stationierungspflicht für Wasserfahrzeuge nicht nachkommt oder gegen die für den Schutzstreifen geltende Ordnung verstößt, kann mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft werden. Zimmervermietung, Zelten ohne Genehmigung oder außerhalb der festgelegten Zeltplätze, Ausführung ungenehmigter Bauvorhaben sowie Nichtbeachtung von Fischerei-, Angel- und Badever[S. 314]boten kann mit Ordnungsstrafe von 10 bis 500 DM Ost geahndet werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 313–314 Ostblock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ostseewoche

Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der gleichzeitig erlassenen „Grenzordnung“ (GBl. II, S. 257) faßte der Ministerrat alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften in den Grenzgebieten der SBZ zusammen. Bereits durch die VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebietes vom 21. 6. 1962 (GBl. II, S. 409) und die vom Innenminister dazu erlassene Anordnung über Maßnahmen zur…

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Gesundheitswesen (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 158]Im G. sind von 1945 bis 1958 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: einer Anfangsperiode der Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten folgte die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien, die 1947 den Land- und Stadtkreisen und den industriellen Großbetrieben aufgegeben wurde. Von 1949 an wurden Vorbeugung („Prophylaxe“) und späterhin auch die nachgehende Überwachung („Metaphylaxe“) zur ausdrücklichen Aufgabe dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ gemacht. 1950 begann der Aufbau von „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (in der SU „Dispensaires“) für bestimmte Krankheiten oder Personengruppen. So entstanden mehrere Systeme mit sich überschneidenden Aufgaben: „Behandlungseinrichtungen“ regionaler Zuständigkeit und solche für Betriebsbelegschaften, die beide auch Vorbeugung betreiben sollten; neben ihnen „Beratungsstellen“, die — nach medizin. Fachgebieten gegliedert — auf Vorbeugung und nachgehende Überwachung orientiert waren, aber auch behandelten. 1952 wurde erstmals die Koordinierung versucht: die Poliklinik wurde „Leitorgan“ in ihrem Kreis, doch war das Betriebs-G. ausgenommen. Poliklinik und Krankenhaus jedes Kreises sollten gemeinsame ärztliche und Verwaltungsleitung haben („Einheit Krankenhaus-Poliklinik“), jeder Kranke innerhalb des Krankenhauses („stationär“) wie außerhalb („ambulant“) vom gleichen Arzt, behandelt werden. Damit war im Programm der Stand der SU im wesentlichen erreicht. Die weitere Entwicklung vollzog sich gleichläufig. 1. Organisationsprinzipien Seit 1954 wird versucht, die Organisation des G. an zwei Prinzipien auszurichten: Gliederung nach „Versorgungsbereichen“ und „Dispensaire-Methode“. Nach der „Rahmen-Krankenhausordnung“ vom 5. 11. 1954 (GBl. S. 957) soll in jeder regionalen Verwaltungseinheit (Land- und Stadtkreise, Stadtbezirke von Großstädten) das Krankenhaus als Gesundheitszentrum die gesamte ärztliche Versorgung der Bevölkerung in seinem „Versorgungsbereich“ leiten; dabei blieb wiederum das Betriebs-G. ausgenommen. Die Poliklinik als Einrichtung für die ambulante Behandlung und Überwachung wurde dem Krankenhaus des Versorgungsbereichs nachgeordnet (in Umkehrung des früheren Prinzips jetzt „Krankenhaus-Poliklinik-Einheit“). Aufgabe ist, „durch sinnvolles Ineinandergreifen der drei Aufgabenbereiche (nämlich Vorbeugung, Behandlung und nachgehende Überwachung) eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zu erzielen“. Dem Leitenden Arzt jedes Krankenhauses sind dafür die jeweils kleineren Krankenhäuser seines Bereichs und die Poliklinik weisungsgebunden unterstellt, der Poliklinik ebenso Ambulatorien (anfangs mit nachgeordneten Außenstellen) und Staatlichen Praxen. In gleicher Weise ist auch den leitenden Fachärzten dieser Einrichtungen eine hierarchisch gestaffelte Fachaufsicht zugedacht. Die einheitliche Gliederung gibt die formalen Voraussetzungen, alle Behandlungen von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik aus zu steuern. Damit sollen die Schwierigkeiten der fachlichen Koordinierung ärztlicher Behandlungen und der Weiterleitung der „schwierigen Fälle“ an die entsprechend qualifizierte Stelle mit den Mitteln des Kommandostaates gelöst werden. Das Vorhandensein einer verhältnismäßig starken Schicht qualifizierter niedergelassener Ärzte zwang jedoch zu wesentlichen Modifikationen gegenüber dem Schema der SU. Denn der starke Widerstand dieser Ärzte und ihre zunehmende Abwanderung ließen durchgreifende Maßnahmen zu ihrer Einordnung in das Gefüge der staatlichen Einrichtungen nicht zu. Auch stand die Tradition des praktischen Arztes einer extremen Spezialisierung nach dem Muster der SU entgegen. So sollte von 1958 an die Staatliche Praxis (für Ärzte und Zahnärzte, wie auch für Tierärzte), ähnlich wie früher in der CSSR, die größere Selbständigkeit und individuelle Entscheidungsbefugnis (gegenüber der straffen Steuerung in Kollektiven in der SU) ermöglichen, die der Tradition des freiberuflichen Arztes westlicher Prägung zugestanden werden mußten. Die Auf[S. 159]lösung der freien Praxen oder ihre Umwandlung erwiesen sich dennoch als unmöglich. Daher wurden die „Ärzte in eigener Praxis“ in das Bereichsarztsystem einbezogen (Perspektivplan für die Entwicklung der Medizinischen Wissenschaft und des G., Juli 1959). Für den Großteil der Bevölkerung, mindestens außerhalb der Großstädte, ließ sich damit die freie Arztwahl wesentlich einschränken, ohne daß sie förmlich aufgehoben wurde. Die Einrichtung der Staatlichen Praxen seit 1958 hat die Abwanderung von Ärzten und den Widerstand der verbleibenden stark gefördert. Extremer Mangel an Ärzten zwang 1960 zu weitgehenden Zugeständnissen, die selbst vor der inneren Organisation der Staatlichen Einrichtungen nicht Halt machen konnten (Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte, 20. 12. 1960). 1961 wurde in diesen die „Halbstaatliche Praxis“ eingeführt und damit den angestellten Ärzten und Zahnärzten größere Bewegungsfreiheit innerhalb der Institutionen gewählt. Mit der Unterbindung der Abwanderung (13. 8. 1961) begann die Zahl der Ärzte und Zahnärzte rasch anzusteigen. Als Haupthindernis trat nun das Fehlen berufserfahrener Ärzte in den Vordergrund. Die hohen Ausbildungszahlen können das zunächst nicht ausgleichen. Die Schwierigkeiten sind von der Quantität auf die Qualität verlagert worden. 2. „Einheit des Gesundheitswesens“ Für das Arbeitsprinzip der Einheit von Vorbeugung, Behandlung und Überwachung und von ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung hat sich eine praktikable Lösung bisher nicht entwickeln lassen. Der jahrelang propagierte Gedanke, die ambulante und stationäre Behandlung jedes Kranken in der Hand jeweils nur eines Arztes zusammenzufassen, hat sich als nicht realisierbar erwiesen. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind weiterhin (mit Ausnahme einzelner Fachgebiete) entweder im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Zusammengefaßt sind nur noch „Anleitung und Kontrolle“ mit dem Zweck, eine rationelle einheitliche Behandlung und Überwachung innerhalb der staatlichen Behandlungseinrichtungen zu erreichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik zu vermeiden. Ebenso hat sich kein Weg gefunden, das Betriebsgesundheitswesen in die Organisation nach Versorgungsbereichen einzubeziehen. Seine Angliederung an das „Gesundheitszentrum“ blieb stets rein formal. Die starke Betonung der Arbeitshygiene, die gegenüber der Behandlungsaufgabe in den Vordergrund gestellt wurde, gab den Betriebsärzten eine Sonderstellung. Versucht wurde, die Einrichtungen hier nach Wirtschaftszweigen (mit gleichen arbeitsmedizinischen Gefahrenmomenten) zu gliedern. Das ist mißlungen. Danach wurde auch hier eine regionale Gliederung eingeführt: die Betriebspoliklinik des größten Betriebs in jedem Kreis soll die Funktion einer „Leitstelle“ haben. Die Behandlungseinrichtungen aller kleineren Betriebe sind ihr formal nachgeordnet. Auch Klein- und Kleinstbetriebe sollen durch nebenamtliche Betriebsärzte arbeitshygienisch überwacht werden, unter Steuerung von der Leitpoliklinik aus. Diese „territoriale Organisation des Betriebsgesundheitsschutzes“ soll als Ganzes eine „Abteilung des Gesundheitszentrums“ des jeweiligen Kreises sein, um die Koordinierung der Behandlungsfunktionen zwischen betrieblich- und außerbetrieblich-regionalem System zu erreichen. Die zentrale arbeitsmedizinische Lenkung des Betriebsgesundheitswesens liegt bei der Arbeitssanitätsinspektion jedes Bezirks. 3. Dispensaireprinzip Gemeinsam ist diesen beiden Zweigen des G. die programmatische Vorrangstellung der „Prophylaxe“ und der nachgehenden Überwachung nach dem Prinzip des Dispensaire. Dessen Arbeit kann entweder auf Bevölkerungsgruppen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, gerichtet sein oder aber auf bestimmte Krankheiten, ihre Erfassung, Behandlungssicherung und Überwachung, wo immer sie auftreten. Die doppelte Ausrichtung im betrieblichen wie im regionalen System der staatlichen Einrichtungen führt zu zahlreichen Überschneidungen. In regionaler Gliederung ist die Dispensaire-Arbeit besonders auf Kinder, Jugendliche und Frauen gerichtet. Frauenberatungsstellen bieten Aufklärung und Hilfe [S. 161]in der Schwangerschaftsverhütung (zur Abwehr von Abtreibung und Schwangerschaftsunterbrechung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usf.); Schwangerenberatung hat eine praktisch vollzählige Erfassung und Überwachung aller Schwangeren bewirkt. Die Anstaltsentbindung ist systematisch gefördert worden (1963: 94,2 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen); damit und mit Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen hat sich zwar nicht die Frühgeburtenrate, wohl aber die Frühgeborenensterblichkeit und damit die Säuglingssterblichkeit überhaupt beträchtlich senken lassen. Ähnlich ist die Jugendgesundheitspflege, die sich bis zum Ende des Berufsschulalters (also noch über die zehnklassige Oberschule hinaus) erstreckt, mitsamt Jugendzahnpflege zu einem System der Erfassung von Gesundheitsschäden und -schwächen in Reihenuntersuchungen und der Sicherung und Überwachung ihrer Behandlung ausgebaut; die gesundheitlich ungünstigen Auswirkungen von verschleierter Kinderarbeit (Erntehilfe u.ä.), von Überforderung im Schulbetrieb, von Überlastung in der polytechnischen Bildung u. Erziehung können damit allerdings nicht kompensiert werden. Auch die ärztliche Überwachung des Sports ist in „Sportärztlichen Beratungsstellen“ nach dem Dispensaireprinzip organisiert (Sportarzt). In der erwachsenen Bevölkerung sollen die Dispensaires einigen weitverbreiteten Krankheiten begegnen: Herz- und Kreislaufleiden, rheumatischen Leiden, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes u.v.a. Solche Dispensaires bestehen zwar bei einzelnen großen Polikliniken, in der Hauptsache aber ist das Prinzip auf das Betriebs-G. beschränkt geblieben. Dort werden, wiederum mittels Reihenuntersuchungen, die Kranken frühzeitig „erfaßt“ und dann im Dispensaire „betreut“. Ebenso werden bestimmte Berufskrankheiten in einzelnen Industriezweigen und die vielfältigen Überlastungsgefahren der Frauen in Großbetrieben behandelt. In den Betriebspolikliniken großer Industriebetriebe wird die gezielte Vorbeugung ergänzt durch nachgehende Maßnahmen, die sich besonders auf Rekonvaleszenten und auf Chronisch-Kranke richten: Nachtsanatorien sollen eine Kombination klinischer Behandlung mit Erwerbsarbeit ermöglichen, „Schonarbeitsplätze“ vor den hohen Anforderungen, die die Arbeitsnormen auf normalen Arbeitsplätzen mit sich bringen, zeitweise bewahren (sog. Rehabilitation). Besondere Förderung erfährt, nach dem Muster der SU, seit einigen Jahren der „Gesundheitsschutz der Landbevölkerung“, d.h. das Betriebs-G. der Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften („LPG“) und die Hygiene der landwirtschaftlichen Wohngebiete, die beide „hinter der sozialistischen Umwälzung auf dem Lande zurückgeblieben“ sind (Perspektivplan, S. 22). Vorgefundene Struktur der medizinischen Versorgung und größere Siedlungsdichte im Vergleich zur SU haben die Nachahmung der dort entwickelten Organisationsschemata auf diesem Gebiete verzögert. In der Aufstellung der Bezirke nach dem Anteil der in der Landwirtschaft Tätigen an den Beschäftigten überhaupt (Tabelle) zeigen sich bei der ärztlichen und Krankenhausversorgung noch heute starke Ungleichmäßigkeiten; dagegen ist die Zahl der Beratungsstellen und Entbindungsbetten jetzt in den vorwiegend landwirtschaftlichen Bezirken relativ größer als in den industriellen. Die Säuglingssterblichkeit ist, soweit sie durch Anstaltsentbindung und Frühgeburtendienst gesenkt werden kann (Frühsterblichkeit), in jenen recht günstig, nicht aber im späteren Säuglingsleben, wo sie von den allgemeinen sozialen Umständen abhängt (Spätsterblichkeit; sie ist in der SBZ insgesamt auffallend hoch). 4. Hygiene Den dritten Zweig des G. bilden Hygiene und Seuchenbekämpfung. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr, in den sehr verbreiteten Betriebsküchen u. dgl. herbeiführen. Zu ihrer Durchsetzung sind die Kontrollorgane unter Leitung der Hygiene-Inspektion mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Die Eingliederung der Arbeitssanitätsinspektionen in die Bezirks-Hygiene-Institute (1959) soll die Koordination zwischen betrieblichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen sichern und die häufigen Reibungen und Überschneidungen überwinden. [S. 162]Die gemeinsame Leitung aller drei Zweige und des Apothekenwesens liegt regional bei der Abteilung G. jedes Kreises und Bezirks, also in der Hand der Kreisärzte und Bezirksärzte. Sie sind für die gesundheitspolitische Kontrolle, für die Kaderpolitik und für die Verwaltungskoordination verantwortlich. 5. Doktrin und Realität Insgesamt entspricht alles das, trotz manchen Abweichungen in den Einzelheiten, dem G. der SU: im Plan ein umfassendes und rationell erscheinendes System von Krankheitsverhütung und -behandlung, das auf die Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitskraft ausgerichtet ist. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Immer neue Änderungen im Programm widerlegen die Behauptung, daß es sich um eine klare Konzeption handle, die sich mit angemessenem Aufwand realisieren ließe. Sie beweisen das Unvermögen des Regimes, einfache und in der Praxis wirksame beständige Grundformen zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden und dabei Raum für die Entfaltung persönlicher Initiative der Mitarbeiter zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten lassen. Wirklichkeitsfern nach Doktrinen konstruierte Einrichtungen führen zu einem Übermaß von Verwaltung und „Kontrolle“. Kräfte und Mittel werden dadurch der effektiven Arbeit entzogen. So sind auch die (allerdings sehr beträchtlichen) Abgänge von Ärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe keineswegs die einzige Ursache des Notstandes von 1958 an gewesen. Fehlleitung und Mißbrauch der vorhandenen Kräfte, rücksichtslose Konkurrenz der verschiedenen Teile des Staatsapparates, zumal der militärischen Verbände (Ministerium für G., Militärpolitik) haben dazu wesentlich beigetragen. Unter dem allgemeinen Ressortegoismus ist die Einheit des G. aufgelöst worden: „Nationale Volksarmee“, Verkehrswesen, Sport führen jeder einen eigenen „Medizinischen Dienst“, der dem Einfluß des Gesundheitsministeriums entzogen ist und diesem die knappen Fachkräfte in den Heilberufen streitig macht. Aber auch eine sehr viel bessere Organisation des G. könnte das proklamierte Ziel, die Verhütung von Krankheiten, nicht erreichen. Die Überspannung der Arbeit von Frauen und Jugendlichen unter Mißachtung elementarer Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht- und Schwerarbeit der Frauen und Jugendlichen vom 17. Lebensjahr an) verursacht kaum abschätzbare Gesundheitsschäden. Besonders ungünstig sind die ständige nervliche Belastung (Normen, Prämienwesen, politischer Druck) und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeiten (ungenügende Freizeit durch Sonderschichten und -einsätze, staatspolitische Schulung usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt und erreicht selbst diese nicht. Rehabilitation und Nachtsanatorien könnten wertvolle Einrichtungen sein, die dem heutigen Erkenntnisstand der Medizin entsprechen. Aber sie entarten unter dem alles beherrschenden Streben, die verknappte Arbeitskraft zu nutzen. Der Krankenstand hält sich trotz ständiger Bemühung stets um mehr als ein Viertel über den Kennziffern, keineswegs nur aus Krankheitsgründen. Oft genug dient Arbeitsbefreiung unter Vorgabe von Krankheit lediglich der Tarnung von Wartezeiten, die durch Ausbleiben von Materiallieferungen u.ä. hervorgerufen werden. Jedoch läßt die auffallend lange durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle vermuten, daß ernste Gesundheitsschäden eine beträchtliche Rolle spielen; dabei spricht die Erschwerung der ärztlichen Behandlung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung ebenso mit wie der Mangel an erfahrenen Ärzten in der Krankheitsbehandlung; beides führt oft zu behelfsmäßiger oder gar oberflächlicher Behandlung. Andererseits ist gerade durch die Ärzteflucht dem Regime die Durchsetzung des Programms erleichtert worden, vor allem die Anerkennung der Polikliniken in der Bevölkerung und die weitgehende Einschränkung der freien Arztwahl. Die Nachwuchszahlen liegen sehr hoch, bei Ärzten und anderem Medizinischen Personal. Die Zahlen der Mitarbeiter des G. nähern sich den Normzahlen des Siebenjahrplans. Zugeständnisse in programmatischen Formulierungen („Perspektivplan“) und zeitweilig mildere Regelungen (Kommuniqué des Politbüros vom 20. 12. 1960) waren von vornherein nur als zeitweilig zu [S. 163]verstehen. Das Ziel der völligen Verstaatlichung und der einheitlich straffen Steuerung des G. hat nie in Frage gestanden. Es ist im wesentlichen erreicht. Als nächster Schritt zeichnen sich die Beseitigung der Einzelpraxen (auch der Staatlichen) und ihre Zusammenfassung in Polikliniken und Ambulatorien nach dem Muster der SU ab. Die Medizinische Ausbildung ist nach dem Muster des sowjetischen Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert worden. Auch die medizinisch-wissenschaftliche Arbeit, die nachdrücklich gefördert wird (Akademie der Wissenschaften), unterliegt straffer Planung (Deutscher ➝Forschungsrat) und intensiver politischer Einwirkung. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 158–163 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitszentrum

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 158]Im G. sind von 1945 bis 1958 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: einer Anfangsperiode der Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten folgte die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien, die 1947 den Land- und Stadtkreisen und den industriellen Großbetrieben aufgegeben wurde. Von 1949 an wurden Vorbeugung („Prophylaxe“) und…

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1963 1965 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung ABI Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Abrüstung Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abteilungsgewerkschaftsleitung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abteilungsparteiorganisation (APO) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Abtreibung Abtreibung Abusch, Alexander Abusch, Alexander ABV ABV Abweichungen Abweichungen Abwerbung Abwerbung Ackermann, Anton Ackermann, Anton Administrieren Administrieren ADN ADN Adoption Adoption AE AE AEP Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Aeroclub Aeroclub Agententätigkeit Agententätigkeit Agenturverträge Agenturverträge Aggression Aggression Agitation Agitation Agitationslokal Agitationslokal Agitprop Agitprop Agitprop-Gruppen Agitprop-Gruppen AGL AGL Agrarkommission der Nationalen Front Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarökonomik Agrarpolitik Agrarpolitik (P) Agrarpreissystem Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarstatistik Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agrobiologie Agronom Agronom Agrostadt Agrostadt Agrotechnische Termine Agrotechnische Termine Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für ärztliche Fortbildung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akademische Grade Akkumulation Akkumulation Aktion Rose Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung Aktivs für Sicherheit und Ordnung AK-Verfahren AK-Verfahren Akzise Akzise Alimente Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Alkoholismus Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Allgemeines Vertragssystem Allgemeines Vertragssystem Allied travel board Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Altenburg Altenburg Altenteil Altenteil Altersversorgung Altersversorgung Altguthaben Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Altguthaben-Ablösungsanleihe Alt, Robert Ambulatorium Ambulatorium Amnestie Amnestie Amortisationen Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Standardisierung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Anbauplanung Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Anerkennung, Völkerrechtliche Angestellte Angestellte Angleichungsverordnung Angleichungsverordnung Anhalt Anhalt Anlagemittel Anlagemittel Anleitung Anleitung Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Antisemitismus Antisemitismus Apel, Erich Apel, Erich Apitz, Bruno Apitz, Bruno APO Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Apotheken Apotheken Apothekenassistenten Apothekenassistenten Apparat Apparat Apparatschik Apparatschik Arbeit Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiter Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterfestspiele Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Arbeiterforscher Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkonferenz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterkontrolle Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Arbeiteroper Arbeiter, Schreibende Arbeiter, Schreibende Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter-und-Bauern-Inspektion Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeit mit den Menschen Arbeit mit den Menschen Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinheit (TTTT) Arbeitserziehung Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften junger Autoren Arbeitsgemeinschaften junger Autoren Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitshaus Arbeitshaus Arbeitshygiene Arbeitshygiene Arbeitskräfte Arbeitskräfte Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, Gesamtdeutscher Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur Arbeitslosenversicherung

1963 1965 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung ABI Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Abrüstung Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche …

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Liberman-Diskussion (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sept. 1960 in der SU — offensichtlich mit voller Billigung Chruschtschows — durch eine Veröffentlichung des Charkower Wirtschaftsprofessors Liberman eingeleitete öffentliche Diskussion über eine Reform der Planung und Leitung der Wirtschaft. Das Hauptargument von Prof. Liberman war: Die Arbeitsleistung jedes einzelnen Mitarbeiters in den Betrieben, die Produktivität der Betriebe und damit die Gesamtproduktivität der Wirtschaft können mit dem bisher praktizierten System der Wirtschaftsleitung nicht optimal entwickelt werden. Es sei daher notwendig, den Betrieben mehr Freiheit zu geben. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung des Produktionsvolumens, des Sortiments und der Liefertermine beschränken und den Betrieben mehr eigene Befugnisse und Dispositionsmöglichkeiten geben. Vor allem sollten die Betriebe Einfluß nehmen können auf die Preise mit dem Ziel, zu einer wirklichen Deckung der Selbstkosten zu kommen. Der Betriebsgewinn müsse im Mittelpunkt des Wirtschaften der Betriebsleitungen und der Belegschaften stehen. Dazu müsse auch das System der Prämien geändert werden, insbesondere müsse die Prämienhöhe für alle Betriebsangehörigen echte Anreize zur Leistungssteigerung bieten. Die Veröffentlichung Prof. Libermans löste teils Zustimmung, teils heftige Ablehnung aus. Zu den Ablehnern der Vorschläge gehörten insbesondere die Politfunktionäre. Sie argwöhnen, daß eine Lockerung der Zentralverwaltungswirtschaft in letzter Konsequenz die Macht der Partei über die Wirtschaft untergraben müsse. Auf der November-Tagung (1962) des ZK der KPdSU zeigte es sich, daß Chruschtschow zu einem Kompromiß bereit war. Im Anschluß an seine Rede beschloß das ZK, die Führung der Wirtschaft durch von der Partei kontrollierte zentrale Instanzen beizubehalten. Die Parteiorganisation und ihre Funktionäre sollen geschult werden, um sie zu befähigen, die Wirtschaft sachkundiger als bisher anzuleiten und zu kontrollieren. Andererseits beschloß das ZK, den Forderungen der Wirtschaftsfunktionäre nach größerer Selbständigkeit und erweiterter Dispositionsbefugnis etwas entgegenzukommen. Bezüglich der Rolle des „Gewinns“ aber wurde betont, daß dieser zwar für den einzelnen Betrieb Gradmesser sein könne, daß aber die Volkswirtschaft als Ganzes nicht nach diesem Prinzip geplant werden könne. Da am Prinzip der staatlichen Festpreise festgehalten wird und nach wie vor der zentrale Plan gilt, führte die LD. nicht zu einer grundlegenden Änderung des Wirtschaftssystems in der SU. Die LD. hatte auch Auswirkungen in der SBZ, führte aber auch dort nicht zu einem Systemwechsel. (Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 261 Liberalisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liebknecht, Karl

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sept. 1960 in der SU — offensichtlich mit voller Billigung Chruschtschows — durch eine Veröffentlichung des Charkower Wirtschaftsprofessors Liberman eingeleitete öffentliche Diskussion über eine Reform der Planung und Leitung der Wirtschaft. Das Hauptargument von Prof. Liberman war: Die Arbeitsleistung jedes einzelnen Mitarbeiters in den Betrieben, die Produktivität der Betriebe und damit die Gesamtproduktivität der Wirtschaft können mit…

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Währungspolitik (1965)

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die kommun. Machthaber der SBZ verkünden zwar lautstark, daß eine Inflation in ihrem Herrschaftsbereich nicht möglich sei, jedoch sind sie seit Schaffung der DM Ost bemüht, die permanente Inflation zu verhindern oder wenigstens zu bremsen. Diese permanente Inflation äußert sich in einer ständigen Unterversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Konsumgütern (Versorgung), die sich von Zeit zu Zeit zu Versorgungskrisen ausweitet. Gründe hierfür sind eine Vernachlässigung der Konsumgüterindustrie (Produktionsmittelprimat, Investitionen), wegen Devisenmangels (Devisen) Zwangsexporte hochwertiger Verbrauchsgüter und die Unmöglichkeit, Lebensmittel und Verbrauchsgüter in ausreichendem Maße zu importieren, Materialmangel, Fehlplanungen und Nichterfüllung der Produktionspläne einerseits und eine ständige außerplanmäßige Überziehung des Lohnfonds andererseits. Diese Tatsachen führten zu einem bis 1961/62 ständig steigenden Kaufkraftüberhang. Methoden zur Beseitigung dieses Zustandes sind die intensive Werbung für das Sparen und die Förderung aller Sparformen, die Regelung des Zahlungsverkehrs, die Reglementierung des Bargeldumlaufs sowie die Kreditpolitik, die darauf abzielt, das Kreditvolumen möglichst zu beschränken (Kredite). Trotz dieser Maßnahmen sah sich das Regime 1957 gezwungen, eine Währungsreform durchzuführen (Geldumtausch). Durch diese Aktion sind erhebliche Mittel dem Geldkreislauf entzogen worden. Die währungspolitische Situation hat sich seitdem jedoch nicht geändert, der Inflationsdruck ist besonders seit 1960 stärker geworden. — Das Mißtrauen der Bevölkerung gegenüber der sowjetzonalen W. ist noch gestiegen. Mit rigorosen Maßnahmen versucht die mitteldeutsche Verwaltung seit 1955 und insbesondere seit 1963/64 die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage zu verringern, wobei ihre Maßnahmen in erster Linie die Nachfrage nach Konsumgütern durch Lohnsenkungen, zumindest aber durch Verhinderung von Lohnsteigerungen beschränken sollen. (Lohnpolitik, Produktionsaufgebot, Arbeitsnormen) Entgegen ihren proklamierten Zielen ist sie auch zu Preiserhöhungen übergegangen, wodurch das Angebot — freilich nur monetär — erhöht wird. Man hat mit dieser Politik aber nur Teilerfolge erzielt, da das reale Warenangebot schlechter geworden ist. Mit Einwirkungen von außen braucht sich die W. nicht auseinanderzusetzen, da die DM Ost eine reine Binnenwährung ist. (Währung) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 468 Währungsgebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungsreform

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die kommun. Machthaber der SBZ verkünden zwar lautstark, daß eine Inflation in ihrem Herrschaftsbereich nicht möglich sei, jedoch sind sie seit Schaffung der DM Ost bemüht, die permanente Inflation zu verhindern oder wenigstens zu bremsen. Diese permanente Inflation…

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Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands (1965)

Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1969 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1969 1975 1979 [S. 399] 1. Getarnte Spaltung durch SU und SED Auf der Konferenz in Teheran (Ende 1943) vereinbarten Roosevelt, Churchill und Stalin die Spaltung Deutschlands. In Jalta (Febr. 1945) war ihnen diese Forderung gemeinsam. Im März verzichtete Stalin gleich Churchill darauf, die Sp. zu verlangen. Stalin ließ — dem Buchstaben nach — die Sp. fallen, denn er befürchtete, seinen Anspruch auf Reparationen und Mitregierung des Ruhrgebietes, aber auch die langfristig geplante Bolschewisierung ganz Deutschlands zu gefährden. Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) forderte nur „Dezentralisation … örtliche Selbstverwaltung“ (§ 111, A, 9), jedoch keine Sp. Immer wieder, behauptet das Regime der SBZ, Deutschland sei nach 1945 von den Westmächten und politischen Kreisen Westdeutschlands gespalten worden. Bei seiner Wahl zum Präsidenten der Republik betonte Wilhelm Pieck am 11. 10. 1949 vor der Volkskammer: „Von den westlichen Besatzungsmächten … wurde Deutschland gespalten“, doch „niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der DDR anerkannt werden“. (Dok. z. Außenpol. d. DDR, Bd.~I, Ost-Berlin 1955, S. 15 f.). Das ZK der SED behauptete zum „10. Jahrestag der Gründung der DDR“ (7. 10. 1959), es hätten „die mit dem ausländischen Imperialismus verbündeten reaktionären imperialistischen Kreise in Westdeutschland die Spaltung Deutschlands“ bewerkstelligt. Tatsächlich geschah die Spaltung auf folgende Weise: Bereits am 25. 7. 1945 schuf die SMAD in ihrer Zone elf Deutsche Zentralverwaltungen, die von Anfang an gewisse Weisungsrechte gegenüber den 5 Landesverwaltungen hatten und sich bald — als Werkzeuge der SMAD — zu zentralen Regierungsstellen über die ganze SBZ erhoben. Der im Aug. 1946 eingesetzten „Deutschen Verwaltung des Innern“ wurden die Polizeien der 5 Länder untergeordnet. So leitete die SMAD die verwaltungsmäßige Sp. Deutschlands schon vor dem Herbst 1946 ein. In den westlichen Besatzungszonen dagegen wurden bis zu dieser Zeit oberhalb der Länder keine starken zentralen deutschen Verwaltungen geschaffen, vor allem wurde die Polizei (außer in Frankreichs Zone) nicht einmal landesweise zentralisiert. Der „Länderrat“ der amerikanischen Zone wie auch der „Zonenbeirat“ und der „Wirtschaftsbeirat“ der brit. Zone erhielten nicht die politischen Rechte einer deutschen zentralen Verwaltung. (Einzelne techn. deutsche Verwaltungen auf Zonenebene, die es seit Dez. 1945 in der brit. und seit Jan. 1946 in der amerikan. Zone gab, wurden — anders als in der SBZ — nicht durch zentrale Polizei-Verwaltungen ergänzt.) Eingreifender noch war die wirtschaftliche, soziale und allgemein politische Sp., die die Sowjets schon früh vollzogen: Sie zwangen der SBZ schon 1945/46 einen kommun. Gesellschaftszustand auf, der jenem der Westzonen entgegengesetzt war (Bodenreform, Enteignung). Auch als die USA und England gegen den Willen Frankreichs am 1. 1. 1947 ihre Zonen nach langem Zögern vereinigten, geschah dies nur in wirtschaftlicher Hinsicht. Von einer politischen Zentralverwaltung war keine Rede. Die SMAD jedoch gab am 14. 6. 1947 der Zentralverwaltung der SBZ die Bezeichnung DWK und ansatzweise gewisse Vollmachten einer wirklichen Zentralregierung. Dieser „DWK“ gehörten auch die zentralen Deutschen Verwaltungen für Inneres (Polizei), Justiz, Volksbildung und Gesundheitswesen an, obwohl sie dem Namen nach selbständig waren. — Im April 1947 scheiterte die Moskauer Viererkonferenz, weil die Westmächte der SU weder die „demokratisch-antifaschistische (d.h. in der Anlage kommunistische) Ordnung für Westdeutschland, Reparationen aus laufender Produktion noch 4-Mächte-Kontrolle der Ruhr zubilligen konnten. USA und England schufen deshalb (wieder gegen Frankreich) am 25. 6. 1947 einen „Exekutivrat“, d.h. eine Wirtschaftsverwaltung für die Zweierzone. Im Gegensatz zur DWK hatte er nur wirtschaftliche Vollmachten. Daran änderte seine Umbenennung in „Verwaltungsrat“ (9. 2. 1948) nichts. [S. 400] 2. Offene Spaltung durch SU und SED Der nächste Schritt der SU zur Sp. war der Ausbau der DWK am 9. 3. 1948. Die Westmächte antworteten mit Besprechungen über die Vorbereitungen eines Dreizonen-Notstaates (23. 2. bis 3. 6. 1948). Diese Abwehrhandlung nahm die SU als Vorwand, um den Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948). Sie schloß sich von der schon allzu lange verzögerten Währungsreform aus (24. 7.) und richtete die Blockade gegen West-Berlin, das die DM West erhalten hatte. So begann die SU die Sp. Berlins, die die SED am 30. 11. 1948 durchführte. Angesichts der planmäßigen Spaltung, die SU und SED seit 1945 betrieben, wurde die Bundesrepublik Deutschland (BRD) in Notwehr gegründet (8. 5. 1949). Dies wurde in echten geheimen Mehrlistenwahlen am 14. 8. 1949 von 48 Mill. (d.h. von fast ¾ des deutschen Volkes) gebilligt. Doch nur aus allgemeinen manipulierten Scheinwahlen ging in der SBZ am 15. und 16. 5. der 3. Deutsche Volkskongreß hervor. Der von ihm „gewählte“ 2. Deutsche ➝Volksrat rief am 7. 10. die „DDR“ aus, ohne eine demokratisch-parlamentarische Berechtigung zu haben. Dieser Schritt bestätigte nur formell die im Juli 1945 begonnene Erzwingung eines separaten mitteldeutschen Staates. Er geschah allein aus taktischen und propagandistischen Gründen erst nach Errichtung der BRD, obwohl SU und SED wider die geschichtlichen Tatsachen behaupten, die „DDR“ sei die Antwort auf den 8. 5. 1949. 3. Scheinbare Wiedervereinigungsangebote der SU und SED Seit dem 7. 10. 1949 ist die Frage der W. der Hauptgegenstand der innerdeutschen Auseinandersetzung. Als einzige aus freien Wahlen hervorgegangene und rechtsstaatlich handelnde Regierung Deutschlands beansprucht die Bundesregierung, für ganz Deutschland zu sprechen. Sie sieht freie gesamtdeutsche Wahlen als unabdingbare Voraussetzung der W. an. Sie kann jedoch die SU und die Westmächte von der Verantwortung für die Beseitigung der von ihnen verursachten Sp. nieht entlasten. Der Bundestag ermächtigte sie am 14. 9. 1950, Schritte zur Durchführung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen zu einem gesamtdeutschen Parlament bei den Besatzungsmächten zu tun. Die SBZ-Regierung dagegen wollte bereits in ihrer programmatischen Äußerung zur W. vom 25. 10. 1950 an den Anfang aller Schritte zur W. ein paritätisches Gremium, einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat“, gesetzt sehen, obwohl die Bevölkerung der SBZ nur ¼ des ganzen deutschen Volkes beträgt. Sie übernahm außerdem von der SU den Begriff des „einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Staates“, der in den ferneren Erörterungen nicht etwa nur als Propaganda-Losung auftrat, sondern mit von Jahr zu Jahr zunehmender Deutlichkeit das politische Leitbild eines Gesamtdeutschlands im kommun. Sinn der Arbeiter-und-Bauern-Macht bezeichnete. Mag das paritätische Gremium nun „Gesamtdeutscher Konstituierender Rat“ heißen oder in späteren Vorschlägen „Gesamtdeutscher Rat“, „Gesamtdeutsche Beratungen“, „Gesamtdeutsche souveräne demokratische und friedliebende Regierung“: stets soll es dem Regime der SBZ die Anerkennung als gleichberechtigter Staat und als „Demokratie“ einbringen. — Käme es zu gesamtdeutschen Wahlen, sollte dieses Gremium die „Bedingungen vorbereiten“ (Brief Grotewohls vom 30. 11. 1950). Als solche Bedingungen wurden u. a. der Abzug aller Besatzungstruppen, die Beteiligung der Massenorganisationen an den Wahlen, die Ausschaltung des Einflusses der „Monopole“ genannt; gelegentlich wurde das Verfahren der sowjetzonalen Wahlen als vorbildlich bezeichnet. Wann immer in der Folgezeit die SU oder die SED-Regierung freie Wahlen als Schritt zur W. anzunehmen scheinen (z. B. Note der SU vom 23. 7. 1952, Genfer Direktiven vom 23. 7. 1955), müssen diese „Bedingungen“ in Betracht gezogen werden. Jeden Beitrag der BRD zur Zusammenarbeit der freien Staaten und zur Abwehrrüstung der NATO verdächtigten die SU und die SBZ als „Verrat“ an der W., obschon z. B. der „Generalvertrag“ vom 23. 10. 1954 (in § 10) die Möglichkeit offenließ, im Fall der W. das Verhältnis Gesamtdeutschlands zur NATO neu zu regeln. [S. 401]— Auf der Genfer Gipfelkonferenz unterzeichnete Bulganin am 23. 7. 1955 namens der SU die Richtlinien der Regierungschefs der vier Mächte an die Außenminister, in denen es heißt: „Es haben sich die Regierungschefs darüber geeinigt, daß die Regelung der Deutschlandfrage und die W. Deutschlands im Wege freier Wahlen im Einklang mit den nationalen Interessen des deutschen Volkes und den Interessen der europäischen Sicherheit durchgeführt werden sollen.“ 4. Verfälschung des Wiedervereinigungs-Gedankens Von dieser Verpflichtung sagte sich die SU am 4. 8. 1955 los. Sie erklärte es für entscheidend, 1. daß „auf dem Gebiet Deutschlands zwei selbständige Staaten entstanden“ seien — die „DDR“ und die „Deutsche Bundesrepublik“; 2. daß „sich in diesen beiden Staaten ihrem Wesen nach verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme herausgebildet haben“. Man dürfe deshalb Deutschland „nicht durch eine mechanische Verbindung seiner beiden Teile vereinigen“, d.h. durch freie geheime Wahlen eine Nationalversammlung bilden. Eine W. sei nur möglich „auf dem Wege der Zusammenarbeit der DDR und der Deutschen Bundesrepublik“. Die SU betonte, die W. sei erst nach Schaffung eines „wirksamen Systems der kollektiven Sicherheit in Europa“ zulässig. Die Folgen der Sp. wurden von der SU nun als innerdeutsche Fragen bezeichnet, die die „beiden deutschen Staaten“ unter sich zu regeln hätten. Damit ermöglichten KPdSU und Sowjetregierung es dem Regime der SBZ, freie geheime Wahlen mit der Scheinbegründung abzulehnen (so am 1. 11. 1955), „daß die antidemokratischen und militaristischen Kreise in Deutschland oftmals ihre Pläne mit Hilfe von Wahlen verwirklichten … Derartige Wahlen brauchen die Monopolisten und Junker heute, um die Herrschaft der Militaristen in einem einheitlichen Deutschland wiederherzustellen“. Die Regierung der SBZ erklärte gleichzeitig, „daß keine Wiedervereinigung Deutschlands möglich ist, die auf Kosten der sozialen, politischen und kulturellen Errungenschaften der werktätigen Menschen der DDR gehen würde. Ebenso klar ist, daß es bei der Unterschiedlichkeit der Entwicklung im Westen und Osten Deutschlands keinen mechanischen Zusammenschluß der gegenwärtig bestehenden beiden deutschen Staaten geben kann.“ Damit hörten die SED und das Regime der SBZ der Sache nach auf, über W. zu sprechen, obgleich sie die Formel W. noch zuweilen anwenden. Sie betreiben seitdem eine nur noch taktische Deutschlandpolitik. Die Regierung der SBZ setzt sich nicht für eine W. in Freiheit ein, vielmehr treibt sie die Sp. noch weiter. Am schlimmsten wirken seit dem 13. 8. 1961 die Mauer zwischen beiden Teilen Berlins und der tödliche Sperrgürtel an der Demarkationslinie zur BRD. Die Sp. Deutschlands, die ja auch die deutschen Ostgebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung brachte, ergibt Unklarheiten der Namensschreibung. Für Orte und Gebiete abgetrennter Teile Deutschlands sollten grundsätzlich die alten deutschen Namen weiter verwendet werden. Nur wenn davon z. B. die Zustellung von Sendungen abhängt, sollte neben dem alten der neue, fremde Name angegeben werden (z. B. Chemnitz/Karl-Marx-Stadt, Breslau/Wroclaw). Die ostwärts der Oder-Neiße-Linie liegenden Gebiete sind als „Deutsche Ostgebiete“ oder „Ostdeutschland“ zu bezeichnen, Ost-Berlin als „Sowjetsektor Berlins“. Näheres ist den „Kartenrichtlinien“ des Bundesmin. f. gesamtdt. Fragen, abgedr. im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ Nr. 6 v. 14. 2. 1961, ferner den „Bezeichnungsrichtlinien“ des Ministeriums, die sich auf die SBZ u. ä. und die Demarkationslinien beziehen, zu entnehmen. Literaturangaben Balfour, Michael: Viermächtekontrolle in Deutschland 1945–1946 (a. d. Engl.). Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 408 S., 1 Kt. Bericht über die Behinderung der menschlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetzone (Denkschrift). (BMG) 1958. 36 S. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die in den beiden deutschen Sammlungen zusammengestellten Dokumente und Akten bis Januar 1954. Berger, Alfred: Berlin 1945–1960 — Quellenleseheft… 4., erw. Aufl., München 1963, Gersbach u. S., 80 S. Berlin — Kampf um Freiheit und Selbstverwaltung 1945 bis 1946. 2., erw. Aufl. (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1961, Heinrich Spitzing. 623 S. Berlin — Behauptung von Freiheit und Selbstverwaltung 1946 bis 1948 (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1959, Heinrich Spitzing. 760 S. Berlin — Ringen um Einheit und Wiederaufbau 1948 bis 1951 (hrsg. vom Senat von Berlin) Berlin 1962. 956 S. Dokumente zur Berlin-Frage 1944 bis 1962 (hrsg. v. Forschungsinst. d. Dt. Gesellsch. f. Ausw. Pol. in Zusarb. m. d. Senat von Berlin). 2., erw. Aufl., München 1962, Oldenbourg. 622 S. m. Tafeln. Böhmer, Karl Hermann: Deutschland jenseits der Oder-Neiße-Linie (neu bearb. von Klaus E. Murawski). Essen 1956, Tellus-Verlag. 64 S. mit zahlr. Abb. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Leer 1962, G. Rautenberg. 76 S. Davison, W. Phillips: Die Blockade von Berlin. — Modellfall des Kalten Krieges. Frankfurt a. M. 1959, Alfred Metzner. 485 S. Deuerlein, Ernst: Die Einheit Deutschlands … auf den Kriegs- und Nachkriegskonferenzen 1941 bis 1949; m. 30 Dok. u. 16 Kt. 2., erw. Aufl., Band I. Frankfurt a. M. 1961, Alfred Metzner. 495 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Faust, Fritz: Das Potsdamer Abkommen und seine völkerrechtliche Bedeutung. Frankfurt a. M. 3., neubearb. Aufl. 1964, Alfred Metzner. 262 S. Hillgruber, Andreas: Berlin — Dokumente 1944 bis 1961. Darmstadt 1961, Stephan. 236 S. m. 13 Abb. Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Hubatsch, Walther (in Verb. m. W. Heidelmeyer, W. John, K.-E. Murawski u. J. Schomerus): Die deutsche Frage. 2., erw. Aufl., Würzburg 1964, Ploetz. 348 S., 5 Kt. Die deutsche Frage 1952–1956 — Notenwechsel und Konferenzdokumente der vier Mächte, hrsg. v. Eberhard Jäckel (Bd. XXIII der Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle f. Völkerrecht … d. Univ. Hamburg) Frankfurt a. M. 1957, Alfred Metzner. 169 S. Kamlah, Wilhelm: Die Frage nach dem Vaterland — Betrachtungen aus Anlaß des Jaspers-Interviews. Stuttgart 1960, Kohlhammer. 39 S. Kluth, Hans: Die KPD in der Bundesrepublik — ihre politische Tätigkeit und Organisation 1945–1956. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 154 S. *: Die dritte Norm der Generale Korfes, Lattmann … und Genossen … Köln 1960, Markus-Verlag. 36 S. (über „Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“.) Krautkrämer, Elmar: Deutsche Geschichte nach dem Zweiten Weltkrieg… 1945 bis 1949, m. Dok. Hildesheim 1962, Lax. 342 S. Schlüter, Hilmar W.: Die Wiedervereinigung Deutschlands — ein zeitgeschichtlicher Leitfaden — 5., erw. Aufl., Godesberg 1964, Hohwacht. 176 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. Eine dokumentarische Diskussionsgrundlage. 5., erw. Aufl., Bonn 1964, Verlag für Zeitarchive. 408 S. m. 4 Karten. Siegler, Heinrich von: Dokumentation zur Deutschlandfrage … 1941 bis 1961. 2., erw. Aufl., Bd. I (888 S.) Wagner, Wolfgang: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch … Bd. 2). Stuttgart 1953, Brentano-Verlag. 168 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 399–401 Soziologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Spangenberg, Max

Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1969 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1969 1975 1979 [S. 399] 1. Getarnte Spaltung durch SU und SED Auf der Konferenz in Teheran (Ende 1943) vereinbarten Roosevelt, Churchill und Stalin die Spaltung Deutschlands. In Jalta (Febr. 1945) war ihnen diese Forderung gemeinsam. Im März verzichtete Stalin gleich…

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Instrukteurwesen (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organisationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen ➝Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch Anleitung, Bildung von Beispielen und Kontrolle einwirken. Instrukteurbrigaden werden demzufolge vorwiegend an den Schwerpunkten der Produktion und des politischen Lebens und an solchen Punkten eingesetzt, wo besonders starke Mißstände vorhanden sind. Angestrebt wird ein besserer Kontakt zwischen den oberen Leitungen und den unteren Organen, Gemeinden u. Betrieben. In letzter Zeit verstärkte Tendenz, sog. gemischte Brigaden einzusetzen, in denen Instrukteure und sonstige Funktionäre von Partei, Staat und Massenorganisationen gemeinsam tätig sind. Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. Das I. war auch in die Justiz übernommen worden, nachdem Justizminister Hilde ➝Benjamin zur Beobachtung und Kontrolle der wegen Beteiligung am Juni-Aufstand eingeleiteten Strafverfahren einen „Operativstab“ mit verschiedenen Instrukteuren [S. 196]eingesetzt hatte. Die dem Justizministerium (Justizverwaltung) im Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 1. 10. 1959 zuerkannte Befugnis, die Kreis- und Bezirksgerichte anzuleiten und zu kontrollieren, wurde durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (Justizreform) wieder beseitigt. Seitdem gibt es im Justizministerium keine Instrukteure mehr. Ihre Aufgaben wurden von den bei den Bezirksgerichten und dem Obersten Gericht gebildeten Inspektionsgruppen übernommen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 195–196 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intelligenz

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Aus der SU übernommene Einrichtung im Partei-, Staats- und sonstigen Organisationsapparat, die dazu dient, den zentralen Willen in den nachgeordneten Dienststellen, Betrieben und Gemeinden zur Geltung zu bringen. Zu diesem Zweck sind den übergeordneten Leitungen Instrukteure, zum Teil auch feste Instrukteurbrigaden attachiert. Diese sollen im Sinn des operativen ➝Arbeitsstils auf die nachgeordneten Organe durch Anleitung,…

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1965: W, X, Y, Z

Wachsamkeit, Revolutionäre Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wahrheit Währung Währungsgebiet Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheim Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrates für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wanderung der Bevölkerung Wappen Warenabnahme GmbH, Deutsche Warenfonds Warenkontore, Zentrale Warenverkehr, innerdeutscher Warenverzeichnis, Allgemeines Warenzeichen Warnemünde Warnke, Herbert Warschauer Beistandspakt Wartburg Wartezeiten Wasserstraßen Wasserwirtschaft WBDJ Wehner-Methode Wehrbezirkskommando Wehrdienstverweigerung Wehrkreiskommando Wehrpflicht Weigel, Helene Weihnachtsgratifikation Weimar Weiz, Herbert Weltbund der Demokratischen Jugend Weltfestspiele der Jugend Weltfriedensbewegung Weltfriedensrat Weltgewerkschaftsbund Weltniveau Weltrevolution Wenden Wendt, Erich Werksabgabepreis Werktätiger Wertpapiere Westzone Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerbsbewegung Wettbewerb, Sozialistischer Wetzel, Rolf WGB Widerspruch Widerstand Wiedergutmachung Wiedervereinigung Willig, Werner Willmann, Heinz Winkler, Werner Winzer, Otto Wirtschaft Wirtschaftliche Rechnungsführung Wirtschaftsausschüsse Wirtschaftsordnung Wirtschaftspolitik Wirtschaftsrat Wirtschaftsstrafverordnung Wirtschaftssystem Wirtschaftswissenschaft Wirtschaftszweiglohngruppenkatalog Wismar Wismut-AG Wissenschaft Wissenschaftler des Volkes, Hervorragender Wissenschaftliche Beiräte Wissenschaftliche Industriebetriebe Wissenschaftlicher Sozialismus Wissenschaftlichkeit Wissenschaftlich-technische Zentren Wittenberg Wittenberge Wittkowski, Margarete Witz, politischer Wohnbezirk Wohngebiet Wohnungsbau Wohnungswesen Wolf, Christa Wolf, Hanna Wolgast Wollweber, Ernst WStVO WTZ Zahlenlotto Zahlungsverkehr Zahnärzte Zaisser, Wilhelm Zehn Gebote der Sozialistischen Moral Zeiss Zeitgeschichte, Deutsches Institut für Zeitlohn Zeitnormative Zeitschriften Zeitsummenmethode Zeitzuschlag Zensur Zentrag Zentralantiquariat Zentrale Kommission für staatliche Kontrolle Zentrale Organe der Staatsmacht Zentralgeleitete Industrie Zentralhaus für Kulturarbeit Zentralinstitut für Bibliothekswesen Zentralinstitut für Fertigungstechnik (ZIF) Zentralkomitee der SED Zentralrat Zentralschulen Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur Zentralverwaltung Zentralverwaltung für Statistik Zeugen Jehovas Ziegenhahn, Herbert ZIF Ziller, Gerhart Zimmering, Max Zirkel Zirkus Zittau Zivilgesetzbuch Zivilprozeß Zivilrecht ZK ZKD ZKSK Zölle Zollgesetz Zonengrenze Zootechniker ZPKK ZR ZSGL Züchter, Verdienter Zuchthaus Zuwachsrate, Industrielle Zwangsarbeit Zwangskollektivierung Zwangsvollstreckung Zweig, Arnold Zweijahrplan Zwickau

Wachsamkeit, Revolutionäre Wahlen Wählerauftrag Wählerversammlung Wahrheit Währung Währungsgebiet Währungspolitik Währungsreform Waldgemeinschaft Waldheim Waldheimer Prozesse Wandel, Paul Wanderbewegung Wanderfahne Wanderfahne des Ministerrates für die Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke Wanderfahnen an Siegerbetriebe Wanderfahnen, Republiksieger im Wettbewerb Wander-Medaille Wanderung der Bevölkerung Wappen …

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Versachlichung (1965)

Siehe auch das Jahr 1966 Treffenderer Ausdruck für die im Westen meist irreführend als Liberalisierung bezeichneten Vorgänge im Ostblock. Der Prozeß der V. ist bisher im wesentlichen in vier kaum rückgängig machbaren Phasen verlaufen: Zunächst 1953 nach Stalins Tod Malenkows Neuer Kurs und seine Akzentlegung auf das Prinzip der Materiellen Interessiertheit, als Impuls zur Produktivitätssteigerung und auf demgemäß stärkere Berücksichtigung des Konsumsektors. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU und der teilweisen Entstalinisierung folgte oine auch die geistigen Bezirke (Tauwetter) z. T. miterfassende Auflockerung der Atmosphäre, bes. in Polen u. Ungarn, wobei jedoch die bolschewistische ➝Parteilichkeit — vor allem in Polen — als oberste [S. 452]Richtlinie voll erhalten blieb. Kleinere Freiheiten unterhalb der politischen Größenordnung wurden seither — ausgenommen weitgehend die SBZ — gewährt. Die damals von Chruschtschow verbindlich gemachte Politik der aktiven Koexistenz hat in einer weiteren Phase ab 1957/58 Maßnahmen der wirtschaftsorganisatorischen Dezentralisation (bei gleichzeitiger Konzentration der planenden und dirigierenden Zentralbehörden) bewirkt, die praktisch (auch in der schulischen Vorbildung der Arbeitskräfte, Polytechnische Bildung) auf eine erhebliche technische Indoktrination der jüngeren Generation (auf Kosten ihrer politisch- ideologischen Erziehung) hinausliefen und in allen Volksdemokratien einschließlich der SBZ eine gewisse Verbesserung der Arbeitsatmosphäre zur Folge hatten. Mit der Liberman-Diskussion ist schließlich ab Herbst 1962 der Übergang zu eindeutig nutzeffekt-orientiertem Wirtschaften vollzogen worden, wobei die SBZ unter persönlichem Einsatz Ulbrichts als Kompensation für die mangelnde Bereitschaft ihrer Führung, nennenswerte kleine Freiheiten zu gewähren, führend ist (Neues ökonomisches System ...). Der ZK-Sekretär für Versorgungspolitik, Jarowinsky, hat demzufolge auf dem V. SED-Plenum vom Febr. 1964 V. als neuen Stil der Parteiarbeit proklamiert. Sie wertet den Menschen nach seinem Produktionsnutzen, gibt den „Spezialisten“ gewisse Freiheiten, bedeutet aber zugleich eine eindeutige Absage an die altkommunistischen humanitären Ideale, denen zufolge der Kommunismus die Aufhebung der auf Grund der „Verdinglichung“ des Menschen erfolgten „Entfremdung“ zum Ziele habe. (Marxismus-Leninismus, Teil 5) Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. Richert, Ernst: Die Sowjetzone in der Phase der Koexistenzpolitik (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung). Hannover 1961. 66 S. (über Zeit 1958 bis 1961.) Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 451–452 Verrechnungsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versandhandel

Siehe auch das Jahr 1966 Treffenderer Ausdruck für die im Westen meist irreführend als Liberalisierung bezeichneten Vorgänge im Ostblock. Der Prozeß der V. ist bisher im wesentlichen in vier kaum rückgängig machbaren Phasen verlaufen: Zunächst 1953 nach Stalins Tod Malenkows Neuer Kurs und seine Akzentlegung auf das Prinzip der Materiellen Interessiertheit, als Impuls zur Produktivitätssteigerung und auf demgemäß stärkere Berücksichtigung des Konsumsektors. Nach dem XX. Parteitag der…

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Außenhandel (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bereits Ende 1946 kam der A. der SBZ wieder in Gang, doch behielt die SMAD sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche ➝Notenbank, später das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) eingeschaltet. Seit 1947 stiegen die A.-Umsätze stetig an, wurden aber durch die Eingliederung in die Wirtschaftsplanung der sozialistischen Länder (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) einseitig ausgerichtet. Heute ist der A. der SBZ nur noch aus der Integration des Sowjetblocks zu verstehen, in dem auch der SBZ fest umrissene Aufgaben zugewiesen wurden. Ziel der Wirtschaftspolitik in der SBZ und den Sowjetblockstaaten ist die Autarkie des Sowjetblocks; damit sind naturgemäß Volumen und Struktur des Außenhandels bestimmt. Abgesehen von Kalisalzen und Braunkohle (Kohlenindustrie) verfügt die SBZ nur über geringe Rohstoffvorkommen. Als hochindustrialisiertes Verarbeitungsland ist sie deshalb besonders bei hochwertigen Rohstoffen importabhängig. Das A.-Volumen entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben seit 1950 in Mill. neuer Rubel (Währung). Die offiziellen Zahlen vermitteln kein vollständiges Bild der A.-Leistungen der SBZ, da ein großer Teil der Produktion als gegenwertlose Reparationsleistungen (Reparationen) von der SU abgezogen wurde und nicht in der A.-Statistik erschien. Auch die Aufkäufe der Sowjet. Handelsgesellschaften erschienen nicht als A.-Umsätze. Ebenso fehlten in den Statistiken die sog. Befehlsexporte, die außerhalb der Exportpläne in Sowjet. Interesse durchgeführt wurden und 1951 z. B. mindestens 100 bis 120 Mill. DM Ost ausmachten. Zu beachten ist, daß diese A.-Zahlen keine echten Werte nach dem auf dem Weltmarkt üblichen Kurswerte sind. Für 1963 wurde ein A.-Umsatz von rund 20 Mrd. Valuta-DM genannt, der rund 4.489 Mill. Rubel entspricht. Er gliedert sich exportseitig in 11,2 Mrd. und importseitig in 8,8 Mrd. VDM. Danach hätte der Import gegenüber 1962 einen Rückgang um 1,1 Mrd. VDM und anteilmäßig am A.-Volumen um ca. 6 v. H. zu verzeichnen. Hiermit ist auch das Handelsdefizit des Vorjahres zugegeben, das von sowjetzonaler Seite auf rund 1~Mrd. VDM beziffert wurde und an dem vermutlich auch Einfuhren für Rüstungszwecke beteiligt waren. Hinzu kommt noch, daß 1963 die Zone mit der Rückzahlung von Krediten an die SU einsetzen mußte, die sie zwang, im Export mehr Wert auf außenhandelsrentable Erzeugnisse zu legen. Für 1964 ist eine Steigerung des A.-Umsatzes um 8,2 v. H. auf 22 Mrd. VDM geplant, von denen 11,3 Mrd. VDM (51,4 v. H.) auf den Export entfallen sollen. Mit rund 75 v. H. blieb der A.-Umsatz mit den sozialistischen Ländern in den letzten Jahren fast konstant. Der Warenaustausch mit diesen Ländern reicht von Rohstoffen und Ausrüstungen bis zu Lebensmitteln. Der größte und wichtigste Handelspartner der SBZ ist die SU, die gegenwärtig allein über 50 v. H. des A. bindet. Als Lieferant der wichtigsten Importwaren, vor allem von Rohstoffen und Nahrungsgütern, bezieht sie zu ihrem Wirtschaftsaufbau Maschinen und Ausrüstungen und stempelt damit die SBZ zu ihrem Verarbeitungszentrum. Wenn auch Umfang und Ablauf des A. im Außenhandelsplan als einem Teil des Volkswirtschaftsplanes festgelegt sind, zwingen doch oft Rückschläge im landwirtschaftlichen Marktaufkommen und die chronischen Devisenschwierigkeiten die Zone zu planwidrigen Ausfuhren, um durch zusätzliche Einfuhren von Lebensmitteln die Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Die einseitige wirtschaftliche Bindung an den Sowjetblock konnte die durch die willkürliche Spaltung Deutschlands bedingten Handelslücken keineswegs ausgleichen. Zur Überwindung von Engpässen im sozialistischen Aufbau, verursacht in den meisten Fällen durch das unelastische Planungssystem, konnte die SBZ ihre Handelsbeziehungen außerhalb des Sowjetblockes nicht abreißen lassen. Sie ist vielmehr bemüht, in der bisherigen Proportion zum Sowjetblockhandel ihren Handel mit den übrigen Staaten noch weiter auszubauen, insbesondere mit den Entwicklungsländern. [S. 44] [S. 43] Entsprechend dem Wirtschaftssystem besteht ein „staatliches“ Außenhandelsmonopol, das erst im Gesetz vom 9. 1. 1958 nachträglich verankert wurde. Mit diesem ist das Valuta- sowie das Transportmono[S. 45]pol verbunden, da auch für alle Zahlungen und Transporte im A. das Regime allein zuständig ist. Für die Durchführung zeichnen spezielle Außenhandelsunternehmen (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel) verantwortlich, sowie die VVB und einzelne Exportbetriebe, die Eigengeschäfte tätigen können, aber nur in Zusammenarbeit mit einem Außenhandelsunternehmen gleicher Branche. Der „Porzellanmanufaktur Meißen“ hat die SBZ hierzu sogar die „Außenhandelshoheit“ verliehen, die den Status eines volkseigenen Betriebes den Geschäftskunden gegenüber vertuschen soll. Der A. wird im Rahmen der getroffenen Handelsvereinbarungen und Zahlungsabkommen abgewickelt. Während mit den Sowjetblockländern möglichst langfristige Handels- und Zahlungsabkommen (Siebenjahrplan) auf „Regierungsebene“ abgeschlossen werden, bestehen mit dem westl. Ausland überwiegend Kammerabkommen und Bankenabkommen. Zur Förderung des A. unterhält die SBZ in den meisten Partnerländern Handelsvertretungen (Außenpolitik). Handelsinteressen sind mit dem politischen Motiv gekoppelt, den Status von konsularischen Vertretungen zu erlangen. In den sozialistischen Ländern sind die Handelsvertretungen Teil der diplomatischen Vertretungen. Mit Finnland, dem einzigen „kapitalistischen“ Land mit einem Handelsabkommen auf Regierungsebene, gründete die SBZ 1961 einen Handelsverein, dem beiderseitig etwa 80 Unternehmer, wirtschaftliche Organisationen und Einzelvertreter angehören. Die SBZ versucht, mit verbesserten Werbemethoden Finnland durch vorrangige Auftragserteilung enger an sich zu binden und den Wirtschaftskreisen anderer westlicher Länder einen Anreiz zu bieten, hatte bisher aber keinen nennenswerten Erfolg. Die unterschiedlichen Binnen- und A.-Preise erfordern staatliche Subventionen im A., die als Preisausgleich zu Lasten des Staatshaushalts gehen. Neuere Zahlen über die Höhe des Preisausgleichs wurden nicht veröffentlicht. Die Preisgestaltung im A. mit den Ländern des Sowjetblocks erfolgte bis zum Jahre 1955 unabhängig von Weltmarktpreisen. Bei Abschluß langfristiger Handelsabkommen wurden Preisbasen für die wichtigsten Import- und Exportgüter vereinbart, die für die Dauer des Abkommens galten und bei bestimmten Gütern weit unter Weltmarktpreisen, zum Teil sogar unter den Selbstkosten lagen. Hauptnutznießer war die SU, die so Industrieausrüstungen, Maschinen u.a. außerordentlich billig einkaufen konnte. Polen gab den Anstoß, daß ab 1956/57 Weltmarktpreise als Grundlage zur A.-Preisbildung innerhalb des Sowjetblockes herangezogen werden. Die A.-Planung geht wie in allen Sowjetblockstaaten stets vom Importbedarf aus. Exporte erfolgen mit dem Ziel, für die geplanten Importe die erforderlichen Devisen hereinzubekommen. Häufig werden deshalb unrentable Exporte in Kauf genommen, die die Verlustwirtschaft des A. noch vergrößern. Das Ziel eines eigenen Preissystems im A. wird aber solange Utopie bleiben müssen, wie die Mitgliedstaaten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe im Warenaustausch mit den nichtkommunistischen Industriestaaten auf die Weltmarktpreise angewiesen sind. Inwieweit die 1964 ins Leben gerufene Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Moskau, die im bilateralen Außenhandelssystem des Sowjetblocks eine multilaterale Verrechnung ermöglichen soll, Klarheit und Ordnung in das A.-Preisgefüge bringen wird, bleibt abzuwarten. Zur Welthandelskonferenz 1964 war die SBZ nicht zugelassen. Das sozialistische Lager betrachtete dieses Forum als Propagandabühne und versuchte, die Entwicklungsländer gegen die Industrienationen vorzuschicken, um das Privileg im Rohstoffhandel zu brechen. Dabei wurde übersehen, daß gerade die Industrieländer die größten Rohstoffabnehmer sind und den Entwicklungsländern damit eine größere Hilfe geben als die Ostblockstaaten. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 43–45 Ausschuß in der Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel, Kammer für (KfA)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bereits Ende 1946 kam der A. der SBZ wieder in Gang, doch behielt die SMAD sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche ➝Notenbank, später das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) eingeschaltet. Seit 1947 stiegen die A.-Umsätze stetig an, wurden aber durch die Eingliederung in die…

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Sozialistisches Weltsystem (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Unter Chruschtschow vorzugsweise verwendeter Ausdruck für den bolschewistischen Block (Ostblock, Sowjetblock, Lager), der die Weltweite des SW. festhalten soll, das (nach der Etablierung der Volksdemokratie China) mit 1,1–1,2 Mrd. Menschen (davon 320 Mill. in Europa) rd. ein Drittel der Menschheit umfaßt, etwa 35 v. H. der industriellen Weltproduktion erstellt, annähernd 90 Parteien in drei Vierteln der Länder der Erde gebietet (Demokratischer Zentralismus, proletarischer ➝Internationalismus) und — vor allem — durch die Etablierung des Gleichgewichts der Abschreckung neben dem von den USA geführten „kapitalistischen“ System ein einstweilen gleichgewichtiges Gefüge darstelle, von dem die Bolschewisten glauben, daß ihm die Zukunft gehöre (Marxismus-Leninismus, Teil 5 b, Koexistenz). Auf Grund der seit Mitte der 50er Jahre schwelenden, nach 1960 in ein akutes Stadium eingetretenen Spannungen zwischen Moskau und Peking (Chinesisch-sowjetischer Konflikt) und der Hand in Hand damit erfolgten Annäherung des zur Intensivindustrialisierung genötigten von der SU geführten Teils des SW. an die im Herrschaftsstil, in der größeren ideologischen Lockerkeit und vor allem in der Einbeziehung der Volksmassen in die Wirtschaftsführung unorthodoxeren Jugoslawen (Titoismus) ist in den letzten Jahren die Einheit des SW. problematisch geworden. Neben allen europäischen Volksdemokratien (außer Albanien) und der Mongolei steht das Gros der KP der europäischen, amerikanischen, vorder- und mittelorientalischen Länder auf Seiten Chruschtschows. Doch haben gerade einige der gemäßigten Führer wie Gomulka (Polen), Gheorgiu-Dej (Rumänien) und Togliatti (Italien) um des größeren nationalen Spielraums in der Prägung von Parteilinie und gegebenenfalls Herrschaftstil willen ein bekundetes Interesse, die Spannung Moskau–Peking nicht zum offenen Bruch ausarten zu lassen (Polyzentrismus). Wenn auch die soziale und vor allem industriewirtschaftliche Rückständigkeit Chinas Spekulationen der Art, der von Moskau geführte Ostblock werde auf die Dauer an einer Anlehnung an den „Westen“ interessiert sein müssen, vorerst als völlig irreal erscheinen läßt, steht doch außer Frage, daß sowohl die machtpolitische Schlagkraft des SW. wie insbesondere seine Resonanz bei einem Teil der farbigen Entwicklungsvölker und nicht zuletzt all die Effekte in Frage gestellt sind, die die Bolschewisten bei geistig primitiven Massen auf Grund der Behauptung erzielen konnten, in der kodifizierten Theorie des Marxismus-Leninismus stünde ihnen eine unverbrüchliche „wissenschaftliche“ Grundlage als sicheres Instrument zur Erringung der Weltherrschaft zur Vorfügung. Indem nunmehr zwei in wesentlichen Teilen unterschiedliche Ideologien um diesen Anspruch konkurrieren, erscheint mit dem monolithischen Charakter des SW. die Hauptquelle seiner Attraktivität erschüttert; der Marxismus-Leninismus kommt in den hochzivilisierten Gesellschaften in die Zwangslage, sich technologischen, betriebswirtschaftlichen, soziologischen und massenpsychologischen Fakten stellen zu müssen, damit zugleich die revolutionäre Phase zugunsten der Evolution in Frage stellend. Literaturangaben Mehnert, Klaus: Peking und Moskau. Stuttgart 1962, Deutsche Verlagsanstalt. 605 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 394 Sozialistisches Dorf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialprodukt

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Unter Chruschtschow vorzugsweise verwendeter Ausdruck für den bolschewistischen Block (Ostblock, Sowjetblock, Lager), der die Weltweite des SW. festhalten soll, das (nach der Etablierung der Volksdemokratie China) mit 1,1–1,2 Mrd. Menschen (davon 320 Mill. in Europa) rd. ein Drittel der Menschheit umfaßt, etwa 35 v. H. der industriellen Weltproduktion erstellt, annähernd 90 Parteien in drei Vierteln der Länder der Erde gebietet…

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1965: M

Maetzig, Kurt Magdeburg MAI Maifeier Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Malerei Marchwitza, Hans Markov, Walter Markowitsch, Erich Markt Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Marktproduktion Maron, Karl Marxismus Marxismus-Leninismus Marxismus-Leninismus, Grundlagen des Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Station Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialverbrauchsnormen Materialversorgung Materielle Interessiertheit Matern, Hermann Matthes, Heinz Mauer MDN Mecklenburg Medaille Medizinische Akademien Medizinische Fortbildung Medizinisches Personal, Mittleres Meinungsforschung Meißen Meister Meisterbauer Meister der genossenschaftlichen Produktion Meister des Sports Meister des Sports, Verdienter Meisterhauer Meister, Verdienter Meldewesen, polizeiliches Menschenhändler Menschenraub Menschenrechte Merker, Paul Merseburg Messe der Meister von Morgen Messe, Leipziger Mewis, Karl MfNV MfS MGB Mielke, Erich Mieten Mietermitverwaltung Militärbezirk Militärgerichtsbarkeit Militarismus Militärpolitik Militärpolitische Kabinette Militärräte der SED Militärstaatsanwaltschaft Militärstrafrecht Ministerien Ministerium der Justiz Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Kultur Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Ministerium für Volksbildung Ministerrat Mitbestimmungsrecht Mitrofanow-Methode Mittag, Günther Mittelbauer Mitteldeutschland Mittelschule Mittleres Medizinisches Personal MMM Mode Monopolkapitalismus Moral, Sozialistische Mothes, Kurt MTS Mückenberger, Erich Mühlhausen Müller, Margarete Müller, Rudolf Müller, Vincenz Multifunktionär Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Mutterschutz Mutter und Kind MWD

Maetzig, Kurt Magdeburg MAI Maifeier Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Malerei Marchwitza, Hans Markov, Walter Markowitsch, Erich Markt Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Marktproduktion Maron, Karl Marxismus Marxismus-Leninismus Marxismus-Leninismus, Grundlagen des Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Station Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung …

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Zahlungsverkehr (1965)

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der SBZ (a) als auch der mit der BRD (b) und dem Ausland © sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB ordnen an, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und öffentlichen Institutionen bargeldlos abzuwickeln ist (Kontenführungspflicht). Auch die Formen sind im einzelnen vorgeschrieben (Verrechnungsverfahren, Forderungseinzugsverfahren, Rechnungseinzugsverfahren, Banken). Durch Barzahlung dürfen seit 1964 auf Grund der 5. DB zum Gesetz über die Regelung des Z. (GBl. II, 1963, S. 862) nur Zahlungen für folgende Zwecke geleistet werden: Löhne, Gehälter, Prämien, Renten, Stipendien, Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte, Gewinne der Produktionsgenossenschaften, Privatentnahmen und Kleinausgaben bis DM 200,–. Daneben werden Einzelhandelszahlungen bar getätigt, jedoch wird angestrebt, auch diese Zahlungen bargeldlos abzuwickeln (Sparen, Sparkaufbrief). Um eine Auflockerung des schwerfälligen Systems des Z. und eine Entlastung der Kreditinstitute, insbesondere der Deutschen ➝Notenbank, zu erreichen und mit dem Ziel der angeblich auf diesem Wege möglichen Kostensenkung, wird seit 1964 der Postscheckverkehr stärker eingeschaltet. So müssen z. B. alle Zahlungen für Lieferungen und Leistungen über Postscheckkonten abgewickelt werden. Der bare Z. aller Betriebe und Institutionen ist an einen Bargeldplan gebunden (Bargeldumlauf). b) Der innerdeutsche Z. hat durch Gesetz vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1202) eine besondere Regelung erfahren, richtet sich also nicht nach dem Devisengesetz vom 8. 2. 1952 (Devisen). Die nicht besonders genehmigte Einfuhr oder Ausfuhr von DM Ost oder fremder Währung war bereits durch eine Anordnung vom 23. 3. 1949 (ZVOB1. S. 211) verboten (Gefängnis bis zu 2 Jahren und Geldstrafe). Dieses Verbot wurde durch die „Geldverkehrsordnung“ vom 20. 9. 1961 (GBl. S. 461) erneuert. Westdeutsche, West-Berliner oder Ausländer können DM West oder ausländische Zahlungsmittel in die SBZ einführen, müssen aber die eingeführten Beträge den Grenzkontrollorganen vorweisen. Diese Beträge können in der SBZ zum offiziellen Kurs (für DM West 1:1) gegen DM Ost umgetauscht werden. Vom 1. 12. 1964 ab ist durch AO des sowjetzonalen Finanzministeriums vom 25. 11. 1964 (GBl. II, S. 903) vorgeschrieben, daß Ausländer und Bewohner der BRD für jeden Tag ihres Aufenthaltes in der SBZ oder Ost-Berlin 5 DM, West-Berliner je Tag 3 DM im Verhältnis 1:1 Umtauschen müssen. Ein Rücktausch der Umtausch-Pflichtbeträge erfolgt nicht. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Kinder unter 16 Jahron und Personen im Rentenalter. An bestimmte Empfänger (staatl. Betriebe) dürfen während eines Aufenthaltes in der SBZ auch Zahlungen in DM West geleistet werden. Bei Verlassen der SBZ sind die während des Aufenthaltes nicht verbrauchten Beträge wieder vorzuweisen und dürfen ausgeführt werden. Nach dem „Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Z.“ dürfen Zahlungen aus der SBZ an Berechtigte im Westen nur auf ein auf den Namen des Zahlungsempfängers lautendes Ost-Sperrkonto geleistet werden. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen aus einem Arbeitsverhältnis in der SBZ an Personen, die ihren Wohnsitz im Westen haben. Geldforderungen gegen natürliche oder juristische Personen im Westen sind bei der Deutschen Notenbank anzumelden. Die Ausnahmeregelung für Zahlungen aus einem westlichen Arbeitsverhältnis eines Bewohners der SBZ oder Ost-Berlins, aus westlichen Pensions- oder Rentenforderungen wurde durch die Geldverkehrsordnung beseitigt. Diese VO fügt der Anmeldepflicht die Pflicht hinzu, die Geldforderung der Deutschen Notenbank oder einem von dieser beauftragten Kreditinstitut zum Ankauf anzubieten. Verfügungen über westliche Guthaben, die durch Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen oder freiberuflicher Tätigkeit entstanden sind, sind verboten. Die unberechtigte Ein- oder Ausfuhr von Zahlungsmitteln oder die vorsätzliche Verletzung der Anmelde- und Anbietungspflicht ist mit Gefängnis und Geldstrafen, in schweren Fällen mit Zuchthaus bedroht; liegt Fahrlässigkeit vor, kann auf Gefängnis bis zu 1~Jahr oder Geldstrafe erkannt werden. a) Der Z. mit dem Ausland hat einen sehr bescheidenen Umfang, da er bei der Abwicklung des Außenhandels nur ausnahmsweise eine Rolle spielt. Die Außenhandelsumsätze wurden auf Grund zweiseitiger Warenlisten abgewickelt und wie die anderen finanziellen Transaktionen bis einschließlich 1963 im bilateralen Clearing verrechnet. Diese Methode gilt für den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit Nicht-RGW-Ländern (RGW) weiter, während er mit RGW-Ländern seit Anfang 1955 im multilateralen Clearing abgewickelt wird. Während bis 1963 jede Staatsbank eines RGW-Landes bei der Staatsbank aller anderen RGW-Länder ein Konto unterhielt, wird seit 1964 nur ein Konto bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit unterhalten, auf dem die Zahlungen aus dem Waren- und Dienstleistungs- und Kreditverkehr aller anderen RGW-Länder verrechnet werden. Der Devisenverkehr für nichtkommerzielle Zahlungen ist durch das Devisengesetz vom 8. 2. 1956 geregelt und unterliegt strengen Normen. Er ist nur für bestimmte Zahlungen erlaubt und genehmigungspflichtig. Die Durchführung des Z. mit dem Ausland [S. 493]obliegt ausschließlich der Deutschen Notenbank. Im Rahmen des RGW wird auch er seit 1964 über die Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit abgewickelt. (Deutsche ➝Handelsbank AG, Währung, Sperrkonten, Erbrecht) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 492–493 Zahlenlotto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahnärzte

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der SBZ (a) als auch der mit der BRD (b) und dem Ausland © sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB ordnen an, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und…

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LPG-Gesetz (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl.~I, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur „sozialistischen Umgestaltung der Landwirt[S. 268]schaft“, erfaßt es doch die Mehrzahl der in der Agrarproduktion tätigen Rechtsträger. Formell wird den LPG zwar der Rahmen von Produktivgenossenschaften gegeben, die Einschränkung der demokratischen Rechte der Mitglieder ist aber so weit getrieben, daß Aufgaben und Merkmale einer „Genossenschaft“ im herkömmlichen Sinne des Wortes gänzlich verlorengegangen sind. Die Verfälschung der Genossenschaftsidee und der Mißbrauch ihres Begriffes dienen hier als Mittel, das private Eigentum am Boden und an Produktionsmitteln zur Durchsetzung des politischen Ziels aufzuheben. Das Eigentum des LPG- Mitgliedes an Grund und Boden bleibt zwar formal erhalten, verliert jedoch seine Funktion, weil es „zur gemeinsamen Nutzung eingebracht“ und dem Eigentümer die Verfügungsgewalt darüber entzogen wird. Er wie sein Erbe dürfen den Boden „nur an den Staat, die LPG oder deren Mitglieder, die wenig oder gar kein Land besitzen“, veräußern. Hinzu kommt, daß jedes bäuerliche Mitglied beim Eintritt in die LPG III dieser sämtliche Inventarien und Wirtschaftsgebäude zur allgemeinen Nutzung übergeben muß, soweit sie nicht zur Führung der persönlichen ➝Hauswirtschaft benötigt werden. Diese Entwicklung zu neuen „genossenschaftlichen“, also nur noch scheinbaren Eigentumsformen hat die Machthaber davon enthoben, das Eigentumsrecht formell aufzuheben und wie in der SU den Grund und Boden von vornherein bei der Bodenreform zu verstaatlichen. Das LPG-G. weist die LPG als Organisationsformen staatlicher Vergemeinschaftung aus, nicht dazu bestimmt, wie echte Genossenschaften die wirtschaftliche Lage ihrer freiwillig zusammengeschlossenen Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um im Dienste der ausnahmslosen Vergesellschaftung allen Grund und Bodens und aller Produktionsmittel die bäuerliche Selbständigkeit und Privatinitiative aufzuheben und die in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte, Industriearbeitern gleich, in die zentral gelenkte und kontrollierte Agrarproduktion einzuordnen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 267–268 LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lübbenau

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl.~I, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz…

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Kriegsverbrecherprozesse (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter. Ebenso ausgesucht waren Staatsanwälte und sonstiges Personal. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich [S. 238]die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 38 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 24 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten nach teilweise über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und 1956. In den folgenden Jahren wurden einzelne Verurteilte vorzeitig oder nach voller Verbüßung der ihnen auferlegten Strafen entlassen, so daß jetzt bis auf zwei Gefangene alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durchgeführten Überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 237–238 Kriegsopferversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12…

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Eisenbahn (1965)

Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Die E. hatte von allen Verkehrsträgern die schwersten Kriegs- und Kriegsfolgeschäden erlitten. 65 v. H. der Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und die Hälfte der Güterwagen waren gänzlich vernichtet oder beschädigt, 970 Eisenbahnbrücken waren zerstört. Durch die anschließenden Demontagen verminderte sich der Bestand an rollendem Material weiter erheblich. Die Länge des Gleisnetzes ging von etwa 18.500 km auf 14.500 km zurück. Die Netzdichte je 100 qkm verringerte sich dadurch von 17 auf 14 km. Bei Wiederingangsetzung des Betriebes waren 5.000 km Strecke nur eingleisig befahrbar, und es gab keine elektrifizierten Strecken mehr. Der Wiederaufbau konnte unter den Bedingungen der sowjet. Besatzungspolitik nur langsam vorangehen. Die Eisenbahner haben in dieser Zeit Hervorragendes geleistet. Das Streckennetz konnte auf 17.000 km Länge wiederhergestellt werden. Fehlende Finanzmittel und Materialmangel behindern jedoch noch immer die laufenden Unterhaltungsarbeiten, so daß inzwischen wieder Tausende von Bahnkilometern erneuerungsbedürftig sind. Mit dem derzeitigen Lokomotiv- und Güterwagenbestand können die Transportaufgaben nur unter äußerster Anspannung bewältigt werden. Dazu führte u.a. auch eine Verkehrspolitik, die darauf abzielt, daß die Eisenbahn alle Gütertransporte über Entfernungen von mehr als 40 km übernimmt, während der Güterkraftverkehr nur noch im Nahbereich tätig sein soll. Bis 1965 sollen 16.000 neue moderne Güterwagen mit 50~t Ladegewicht eingesetzt werden. Der Neubau von Dampfloks wurde 1960 eingestellt. Die in Betrieb befindlichen Dampfloks wurden generalüberholt. Bis 1965 sollen 1.100 Diesel- und Elektroloks aus eigener Produktion den Dienst aufnehmen. Auch bei den technischen Anlagen und im Personenverkehr sind umfangreiche Verbesserungen geplant. Die Verwirklichung dieser Planziele würde den Abstand der Leistungsfähigkeit der sowjetzonalen Reichsbahn von der Bundesbahn etwas verringern. In der SBZ sind z. Z. nur 2~v. H. des Streckennetzes elektrifiziert (Vergleich BRD: 1963 = 13 v. H.). Am 1. Juli 1964 trat eine Vereinbarung der [S. 110]Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe in Kraft, wonach rd. 100.000 Güterwagen, d. h. etwa 20 v. H. des Wagenparkes dieser Länder, gemeinsam genutzt werden sollen. Gebühren werden dafür nicht erhoben. Man erwartet durch den gemeinsamen „Waggonpool“ (Abk. „OPW“ nach der russischen Bezeichnung „Obschtschij Park Wagonow“) jährliche Einsparungen in Höhe von 100 Mill. Mark, da die Leerläufe der Wagen vermindert werden. (Verkehr) Literaturangaben Olbrich, Paul: Die Fahrzeugwirtschaft bei der „Deutschen Reichsbahn“ der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 88 S. m. 14 Tab. u. 10 Anlagen. Olbrich, Paul: Betrieb und Verkehr bei der „Deutschen Reichsbahn“ in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1957. 72 S. m. Anlagen. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 109–110 Eisenach A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eisenbahner der DDR, Verdienter

Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 1985 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Die E. hatte von allen Verkehrsträgern die schwersten Kriegs- und Kriegsfolgeschäden erlitten. 65 v. H. der Lokomotiven, 60 v. H. der Reisezugwagen und die Hälfte der Güterwagen waren gänzlich vernichtet oder beschädigt, 970 Eisenbahnbrücken waren zerstört. Durch…

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Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Seit Beginn des Schuljahres 1958/1959 sind alle 7. bis 12. Klassen der allgemeinbildenden Schulen gehalten, an einem Tage in der Woche in industriellen oder landwirtschaftlichen Betrieben „zu lernen und produktiv tätig zu sein“. Die Lehrpläne verlangen, daß die produktive Arbeit nicht als Gelegenheitsbeschäftigung, sondern planvoll und in systematisch aufgebauten Grundlehrgängen zu erfolgen hat. Auf den Grundlehrgang Metallbearbeitung (33 Tage) folgen die in Maschinenkunde~I (20 Tage), Elektrotechnik (13), landwirtschaftlicher Produktion (33) und Maschinenkunde II (30 Tage). Für die 10klassigen Oberschulen landwirtschaftlicher Gebiete ist ein besonderer, um die Landwirtschaft konzentrierter Aufbau der Lehrgänge vorgesehen. Schüler der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule haben ein zweiwöchiges Praktikum abzuleisten. Die Diskrepanz zwischen den umfassenden systematischen Lehrplananforderungen und der von ökonomischen Gesichtspunkten bestimmten Produktion ist bisher längst noch nicht pädagogisch gemeistert worden und dürfte auch weiterhin der erstrebten sinnvollen produktiven Arbeit der Kinder und Jugendlichen manche Hemmnisse bereiten. Angesichts dieser Tatsache erhalten die polytechn. Kabinette eine immer größere Bedeutung. Ausgestattet mit Werkzeugen, Maschinen, Anschauungsmitteln usw. dienen sie der Vorbereitenden Belehrung und der Übung der Fähigkeiten und Fertigkeiten, die der Lehrplan vorschreibt. Die Fachlehrer sind gehalten, nach Möglichkeit eine Verbindung zwischen dem Fachunterricht und der produktiven Arbeit herzustellen. Doch darf dabei nicht von der vorgeschriebenen Systematik der einzelnen Fächer abgewichen werden. Zur Bewältigung der zahlreichen pädagogisch-organisatorischen Fragen, die der U. mit sich gebracht hat, sind in den Betrieben „Polytechnische Beiräte“ geschaffen worden. Sie haben die Leiter der Betriebe und Schulen sowie die Lehrer bei der Planung, Durchführung und Kontrolle zu beraten. Sie haben auch bei der Auswahl der Betreuer der Schüler und bei ihrer „Qualifizierung“ mitzuwirken. (Polytechnische Bildung und Erziehung, Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 440 Unterhaltspflicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterstellung

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Seit Beginn des Schuljahres 1958/1959 sind alle 7. bis 12. Klassen der allgemeinbildenden Schulen gehalten, an einem Tage in der Woche in industriellen oder landwirtschaftlichen Betrieben „zu lernen und produktiv tätig zu sein“. Die Lehrpläne verlangen, daß die produktive Arbeit nicht als Gelegenheitsbeschäftigung, sondern planvoll und in systematisch aufgebauten Grundlehrgängen zu erfolgen hat. Auf den Grundlehrgang…

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Qualität der Erzeugnisse (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technik). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen wissenschaftlich-technischen Arbeit in den vergangenen Jahren und ungenügenden Berücksichtigung des internationalen Standes“. Zur Steigerung der Exportfähigkeit versucht das Regime, die QdE. durch gesetzliche Maßnahmen zu verbessern. Zum Beispiel darf hochwertiges Mangelmaterial nur für Exportzwecke verwendet werden. Die Betriebsbelegschaften werden zu Qualitätswettbewerben angehalten; die Arbeitsbrigaden sollen um den Titel „Brigade der besten Qualität“ wetteifern. — In den Betrieben gibt es „Technische Kontrollorgane“ (Technische Kontrollorganisation); für alle Erzeugnisse besteht eine gesetzliche Vorlagepflicht bei dem „Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung“, das die Erzeugnisse durch Gütezeichen in drei Güteklassen einteilt. Nach amtlichen Angaben sollen 1963 nur 10,2 v. H. der Erzeugnisse mit dem Gütezeichen für Spitzenerzeugnisse mit Weltmarktniveau ausgezeichnet gewesen sein. Etwa 80 v. H. der Erzeugnisse trugen das Gütezeichen 1, entsprachen also auch nach amtlicher Einschätzung nur dem Durchschnitt des Weltniveaus und waren daher nach westlichen Ländern nur begrenzt exportfähig. Die Gütezeichen sollen die Herstellbetriebe zur Steigerung der Qualität anregen. Auch durch die Koppelung der neuen Lohnbemessungsgrundlagen (Arbeitsnormen, Lohnpolitik) mit Qualitätsmerkmalen versucht neuerdings das Regime, die QdE. zu verbessern. Seit Anfang 1964 sind für ausgewählte Erzeugnisse der Industrie „Erzeugnispässe“ vorgeschrieben. Das sind Dokumente, in denen Angaben über den technischen Stand, die Fertigungsreife, die Funktionstüchtigkeit und das Verhalten bei der Benutzung eingetragen sind. Auch der Vergleich zum Weltstand soll darin dargestellt sein (Weltniveau). Die Erzeugnispässe sollen bereits bei Beginn der Entwicklung neuer Erzeugnisse begonnen und in den nachfolgenden Stufen der Entwicklung und der Fertigung ergänzt werden. Die Erzeugnispässe sind die Voraussetzung für die Erteilung des Gütezeichens „Q“ und verbleiben beim Fertigungsbetrieb; Abschriften dienen vorgeordneten Organen und den Handelsorganen zur Beurteilung der QdE. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 342 Qualität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Quandt, Bernhard

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technik). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen…

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Gewinn (1965)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus ist der G. der Teil des Reineinkommens, der durch die Arbeit der Gesellschaft in den sozialistischen Betrieben erwirtschaftet wird. Betriebswirtschaftlich ist er die Differenz zwischen dem Erlös der Produktion nach den staatlich festgesetzten Preisen und den Selbstkosten des sozialistischen Betriebes. Eine Rentabilität, die sich im G. niederschlägt, muß selbstverständlich auch in der volkseigenen Wirtschaft erarbeitet werden, zumal sich der Staat über die Produktionsabgabe und über die Abführung eines Teiles des Reineinkommens der sozialistischen Wirtschaft finanziert (Staatshaushalt). Die Abführung des G., der nach ihrer Einführung auch die Produktionsfondsabgabe mit einschließt, erfolgt nach dem Nettoprinzip. Nach dem Neuen ökonomischen System setzten, wie übrigens in allen sozialistischen Ländern, Reformbestrebungen ein. Der G. als Exponent von Preis, Kosten und Umsatz wurde zur zentralen Kennziffer der Leistung eines sozialistischen Betriebes erhoben. Definitionen der bürgerlichen Ökonomie werden benutzt, die keine Abkehr von der sozialistischen Planwirtschaft bedeuten, vielmehr neue Methoden darstellen, um eine engere Verbindung der Wirtschaftspolitik mit der Politökonomie des Sozialismus zu erreichen. Nach wie vor steht das System einer allzu großen Eigenständigkeit der Betriebe skeptisch gegenüber, um den G. zum ausschlaggebenden Motor der Wirtschaft wie in der freien Marktwirtschaft zu machen. Demzufolge bleibt auch die G.-Verwendung staatlich reglementiert, wird aber den Erfordernissen des neuen ökonomischen Systems angepaßt. Die in den VEB erwirtschafteten G. verbleiben zu einem großen Teil den Betrieben zur Tilgung und Verzinsung von Rationalisierungskrediten im Grundmittelbereich, zur planmäßigen Finanzierung des betrieblichen Investitions- und Projektierungsplanes sowie zur planmäßigen Erhöhung der Umlaufmittel. Den anderen Teil des G. führen die Betriebe an ihre VVB ab, die ihrerseits aus einem Teil dieser G.-Abführung einen G.-Verwendungsfonds bildet. Dieser dient der Umverteilung der zugeflossenen Mittel an die VEB, deren Aufkommen zur planmäßigen Zuführung an Investitions- und Umlaufmitteln nicht ausreicht, wie auch dem Investitionsprogramm der VVB-Zentrale selbst. Den übrigen Teil führt die VVB dem Staatshaushalt zu. Maßgebend für diese Transaktionen sind die Gewinnpläne der Betriebe. Die planmäßigen Zuführungen zum Betriebsprämien- sowie zum Kultur- und Sozialfonds sind nicht mehr G.-Verwendung, sondern Selbstkosten und als solche zu kalkulieren. Lediglich Zuführungen aus Überplanerfüllung stellen noch G.-Verwendung dar. Mindergewinne werden als Finanzschuld ausgewiesen, sind aus Überplangewinnen zu tilgen und im Falle ausreichend vorhandener Überbrückungskre[S. 164]dite als G.-Verwendung im folgenden Jahr zu planen (Kredite). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 163–164 Gewerkschaftsleitungen, betriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GHG

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus ist der G. der Teil des Reineinkommens, der durch die Arbeit der Gesellschaft in den sozialistischen Betrieben erwirtschaftet wird. Betriebswirtschaftlich ist er die Differenz zwischen dem Erlös der Produktion nach den staatlich festgesetzten Preisen und den Selbstkosten des sozialistischen Betriebes. Eine Rentabilität, die sich im G. niederschlägt, muß selbstverständlich auch in der volkseigenen Wirtschaft erarbeitet werden,…

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Ideologie (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Wörtlich Ideenlehre; im weiteren Sinne ein mit idealen Gehalten ausgestattetes Lehrgebäude, dessen Voraussetzungen und Konsequenzen ohne Diskussion und Zweifel angenommen, „geglaubt“ werden müssen. Geistesgeschichtlich ist das Entstehen von I. auf das Zerbrechen eines allen Menschen gemeinsamen Welt-, Geschichts- und Menschenbildes zurückzuführen. Das Bemühen um neue Erkenntnis und neues Weltverständnis führte zu verschiedenen politischen und sozialen Theorien. Versuche, solche politischen Ideen für die Praxis zu verwerten, entkleideten sie zwangsläufig ihres hypothetischen Charakters, engten sie auf ihre „brauchbaren“ Teile ein und verfälschten den ursprünglichen Zusammenhang. Im Verhältnis zu ihren geistigen Wurzeln sind die I. nur Surrogate der politischen Ideen. In der modernen politischen Praxis dient die I. der geistig-weltanschaulichen Verklärung und Rechtfertigung machtpolitischer Handlungen, vornehmlich in totalitären Staaten. Indem jeglicher Zweifel an ihrem Wahrheitsgehalt als sündhaftes Verbrechen erklärt und geahndet wird, erhält sie scheinreligiösen Charakter. Die Auslegung der „wahren Lehre“ behalten sich die Machthaber jeweils im Sinne ihrer eigenen Interessen vor. Der tatsächliche Einfluß einer I. auf die Handlungen ihrer „Vollstrecker“ ist schwer abzuschätzen. Auf jeden Fall ist er weitaus geringer als vorgegeben und auch als vielfach angenommen wird. Wenngleich die bolschewistischen Machthaber bedenkenlos und zynisch immer wieder gegen die Grundsätze ihrer I. verstoßen, so sind ideologische Richtungskämpfe mindestens als der Ausdruck von Machtkämpfen von großer Bedeutung. In letzter Konsequenz ist die I. ein geistiges Instrument zur Ausübung der Macht. (Marxismus-Leninismus, Bewußtseinsbildung) Literaturangaben Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Bauer, Raymond A.: Der neue Mensch in der sowjetischen Psychologie, übers. v. Rainer Köhne. Bad Nauheim 1955, Christian. 180 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Gollwitzer, Helmut: … und führen, wohin Du nicht willst — Bericht einer Gefangenschaft. Ungek. Neuaufl. München 1959, Christian Kaiser. 287 S. Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Köhler, Hans: Sowjetideologie und Sowjetpraxis — eine Diskussionsfibel. Stuttgart 1957, Metzler. 110 S. Koestler, Arthur: Sonnenfinsternis. Stuttgart 1948, Behrendt. 235 S. Losch, Sebastian: Gespräch mit Kommunisten. Godesberg 1962, Hohwacht. 86 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Matthias, Erich, und Hansjürgen Schierbaum: Errungenschaften — Zur Geschichte eines Schlagwortes unserer Zeit. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 307 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre d. Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 188 Idealismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IDFF

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Wörtlich Ideenlehre; im weiteren Sinne ein mit idealen Gehalten ausgestattetes Lehrgebäude, dessen Voraussetzungen und Konsequenzen ohne Diskussion und Zweifel angenommen, „geglaubt“ werden müssen. Geistesgeschichtlich ist das Entstehen von I. auf das Zerbrechen eines allen Menschen gemeinsamen Welt-, Geschichts- und Menschenbildes zurückzuführen. Das Bemühen um neue Erkenntnis und neues Weltverständnis führte zu…

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Strafgesetzbuch (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Zur Zeit gilt noch das deutsche St. von 1871. Die Verjährungsvorschriften finden auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung (Gesetz vom 1. 9. 1964 — GBl.~I, S. 127). In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der Volkskammer zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der für das Inkrafttreten dieses St. gesetzte Termin (1. 1. 1961) konnte jedoch nicht eingehalten werden. Das neue St. wird alle zur Zeit geltenden Einzelgesetze zu einem „Strafgesetzbuch der DDR“ zusammenfassen. Vorerst hat das Strafrechtsergänzungsgesetz erhebliche Änderungen und Ergänzungen auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts gebracht. Das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz setzte ein neues Militärstrafrecht in Kraft. Nach dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 wurden die Bemühungen um die Ausarbeitung eines neuen St. verstärkt. Auf seiner Sitzung am 4. 4. 1963 beschloß der Staatsrat, eine Kommission zur Ausarbeitung eines St. und einer Strafprozeßordnung (Strafverfahren) zu bilden, die unter Leitung des Justizministers Hilde ➝Benjamin steht. Diese Kommission trat am 5. 7. 1963 zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. Sie umfaßt 65 Mitglieder aus den zentralen Staatsorganen, den Rechtspflegeorganen, Wissenschaftler, leitende Wirtschaftsfunktionäre, Schöffen, Mitglieder von Konfliktkommissionen und andere „Werktätige“. Diskussionsbeiträge zur Ausgestaltung des künftigen St. („Staat und Recht“, Heft 10 u. 12/1963) lassen erkennen, daß es zwischen einzelnen Rechtswissenschaftlern, die Mitglieder der Gesetzgebungskommission sind, erhebliche Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Grundsatzfragen gibt. Generalstaatsanwalt Streit spricht sogar von einer „Zerrissenheit der Strafrechtswissenschaft“ („Neue Justiz“ 1963, S. 779, Anm. 2). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 421 Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafpolitik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Zur Zeit gilt noch das deutsche St. von 1871. Die Verjährungsvorschriften finden auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung (Gesetz vom 1. 9. 1964 — GBl.~I, S. 127). In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der…

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Medizinisches Personal, Mittleres (1965)

Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1966 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1966 Die medizinischen Berufe wurden 1950, analog der Gliederung der Berufsbilder (und -ausbildung) in den pädagogischen Berufen (Lehrerbildung) gestaffelt in Medizinische Hilfsberufe, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulausbildung. Medizinische Hilfsberufe z. B.: Apothekenhelfer, ärztl. und zahnärztl. Sprechstundenhilfe, Kinderpflegerin, Kosmetikerin, Krankentransporteur, Zahntechniker. Ausbildung in praktischer Lehre oder auch in mehrmonatigen Lehrgängen. Mittleres MP: Berufe der Krankenpflege und der medizin. Untersuchungs- und Behandlungstechnik. Ausbildung in Fachschulen. Die früheren (meist kleinen) lizenzierten Schulen von Krankenhäusern, Verbänden oder privaten Unternehmern wurden 1947 durch staatliche Spezialanstalten schulmäßiger Organisation ersetzt. Sie gelten als Fachschulen und haben einige Jahre lang dem Ministerium für Volksbildung unterstanden, sind dann aber an das Gesundheitswesen zurückgelangt. 1950 ist eine schematisch einheitliche Staffelung dieser Fachschulausbildung nach sowjet. Muster eingeführt worden, mit Unter-, Mittel- und Oberstufe je einjähriger Dauer und anschließend einjährigem Praktikum für die gleichfalls gestaffelten Berufsbilder (z. B. Krankenschwester/Stationsschwester/Oberin und Lehrschwester). Das hat sich in der Praxis nicht durchhalten lassen. Grundlage für die Ausbildung des MMP. ist jetzt die 10klassige polytechnische Oberschule; die anschließende Fachschulausbildung dauert in der Regel 2 Jahre. Für die Weiterbildung zu Spezialfunktionen ist seit langem ein „Zentrales Aus- und Fortbildungsinstitut“ geplant; bisher bestehen lediglich Lehrgänge für Oberinnen. — Wegen ständigen Kräftemangels und ungenügender Zahl vollwertiger Ausbildungsstätten sollen Abendstudium und Fernstudium die Ausbildung von Krankenschwestern, Med.-Technischen Assistentinnen u.a. und auch ihre Spezialisierung neben der Berufsarbeit ermöglichen. Fast die Hälfte der Schüler steht in solcher Ausbildung. Für die Berufstätigkeit des MMP. sind eine Anzahl neuer Berufe festgelegt worden: Apothekenassistenten, Arzthelfer. Audiologisch-techn. Assistentin, Orthoptistin, Hygiene-Inspektor, Arbeits- und Sozialhygiene-Inspektor, Fachpräparator, Zahntechnikermeister, Wirtschafter f. d. Einrichtungen des Gesundheitswesens u.a. Für die Ausbildung der „Hochschulkader des Gesundheitswesens“ sind zusätzlich zu den Medizinischen Fakultäten der 6 Universitäten 3 Medizinische Akademien eingerichtet worden, um die Kapazität zu erhöhen. Abendstudium und Fernstudium gibt es für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker bisher nicht. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 281 Medizinische Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meinungsforschung

Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1966 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1966 Die medizinischen Berufe wurden 1950, analog der Gliederung der Berufsbilder (und -ausbildung) in den pädagogischen Berufen (Lehrerbildung) gestaffelt in Medizinische Hilfsberufe, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulausbildung. Medizinische Hilfsberufe z. B.: Apothekenhelfer, ärztl.…

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Lehrerbildung (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach Art. 36 der Verfassung soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 wurden an allen Universitäten und an der TH Dresden pädagogische Fakultäten zur Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen errichtet. Die meisten neuen Lehrer sind seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens einjähriger Dauer, die zunächst als Notmaßnahme gedacht waren, ausgebildet worden. 1948/49 gab es 49.944 Lehrer mit Kurzausbildung neben 22.562 Altlehrern. Durch die „VO über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1953 wurde die L. auf eine neue Basis gestellt. Die SBZ unterscheidet nach sowjet. Vorbild drei Kategorien von Lehrern für die allgemeinbildenden Schulen: Lehrer für die Unterstufe, für die Oberstufe der 10klassigen Oberschule und für die erweiterte Oberschule. Für jede Kategorie gibt es besondere L.-Einrichtungen. Sie haben auf verschiedenem Niveau neben der politischen (gesellschaftswissenschaftlichen) und pädagogisch-fachlichen Ausbildung auch die Lehrbefähigung in zwei Fächern bzw. für den Unterricht auf der Unterstufe zu vermitteln. Die Ausrichtung der L. auf die Schulpraxis wird für alle drei Kategorien nachhaltig gefordert. Lehrer für die Unterstufe — die Klassen [S. 258]1 bis 4 — werden an 35 Instituten für Lehrerbildung ausgebildet. Aufgenommen werden neuerdings Absolventen der 10-klassigen Oberschule. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Institute bilden auch Pionierleiter und bisher auch Erzieher in Heimen und Horten aus. Beide Berufsgruppen erhalten gleichfalls die Lehrbefähigung als Lehrer an der Unterstufe. Lehrer für die Oberstufe und Fachlehrer der Klassen 5 bis 10 studieren vier Jahre an einem der 8 Pädagogischen Institute und an der Pädagogischen Hochschule Potsdam, der Hochschule für Körperkultur in Leipzig oder für Musik in Weimar. Voraussetzung: Abitur. Verschiedene Studienformen laufen nebeneinander; neu ist das kombinierte Studium (2 Jahre Direkt-, 3 Jahre Fernstudium). Lehrer der Klassen 9 bis 12 der erweiterten Oberschulen absolvieren ein 5jähriges Studium an Universitäten, an der Pädagogischen Hochschule Potsdam, der Hochschule für Körperkultur u. dgl. Lehrer der Oberstufe und der Klassen 9–12 sowie Fachlehrer der Klassen 5–10 erwerben die Lehrbefähigung in zwei Fächern; das Studium der einzelnen Fächerkombinationen ist nur an bestimmten Hochschulen möglich. Die Polytechnisierung des Unterrichts hat zur Einführung folgender neuer Fächer für die Fachlehrer der 5. bis 10. Klassen geführt: Werken, Grundlagen der industriellen und landwirtschaftlichen Produktion und Technisches Zeichnen. Die Gestaltung des angestrebten „produktionsverbundenen ersten Studienjahrs“ ist noch nicht abgeschlossen. Der wachsende Lehrerbedarf hat zu Bemühungen um die Heranziehung von Produktionsarbeitern zum Lehrerstudium der ersten beiden Kategorien (Anordnung vom 6. 8. 1956) geführt. Vielfach haben sie Vorkurse zu durchlaufen. Die Absolventen der angeführten Studiengänge, aber auch der Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen und der Institute für Heim- und Horterzieher haben eine zweijährige Probezeit zu absolvieren, die evtl. auf ein Jahr verkürzt werden kann. Diplom-Gewerbelehrer und Diplom-Handelslehrer: 4jähriges Direktstudium an der TU Dresden (Fakultät für Berufspädagogik und Kulturwissenschaften) und der Universität Berlin (Pädagogische Fakultät — Institut für Berufspädagogik). Voraussetzungen: Abitur und abgeschlossene Berufsausbildung. Für Fachschullehrer gibt es noch keinen geregelten Studiengang. Doch besteht die Absicht, das ingenieurtechnische Hochschulstudium mit einer ergänzenden Ausbildung am Institut für Ingenieur-Pädagogik an der TU Dresden zu verbinden. Lehrer an Sonderschulen haben ein zweijähriges Zusatzstudium zu absolvieren. Für die Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschullehrer, insbesondere für Lehrer mit Kurzausbildung, ist ein differenziertes Fernstudium organisiert worden. Über Lehrerweiterbildung Pädagogisches Kabinett. (Schule, Erziehungswesen, Erziehungswissenschaft) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 257–258 Lehrer des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehrlingsausbildung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach Art. 36 der Verfassung soll die L. an Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen erfolgen. 1946 wurden an allen Universitäten und an der TH Dresden pädagogische Fakultäten zur Ausbildung der Lehrer für die allgemein- und berufsbildenden Schulen errichtet. Die meisten neuen Lehrer sind seit 1945 jedoch in Kursen von höchstens einjähriger Dauer, die zunächst als Notmaßnahme gedacht waren,…

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Wasserwirtschaft (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der SBZ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt, je 9 v. H. von der Landwirtschaft und der Bevölkerung verbraucht. Man stellte 1951 fest, daß zur Erfüllung der hochgesteckten Planziele in Industrie und Landwirtschaft eine 75proz. Steigerung der Wasservorratshaltung erforderlich ist. Nach Auflösung der etwa 3.500 regionalen Wasser- und Bodenverbände wurde 1952 eine zentralistische Neugliederung der Organisation der W. verfügt. Man legte 7~Großeinzugsgebiete fest, in denen je ein „VEB Wasserwirtschaft“ für Wasserversorgung, Kanalisation, Vorflut- und Abwasserregelung sowie für Wasserhygiene zuständig ist. Die Verwaltungsspitze ist das Zentrale Amt für W., Sitz Berlin. Anfang 1964 wurden diese VEB zusammengefaßt in einer neu errichteten „Vereinigung volkseigener Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbehandlung“, Sitz Potsdam. Der Organisation der W. unterstehen 74.000 km Wasserläufe, 1.520 km Deiche und 75 Talsperren und Staubecken mit zusammen 720 Mill. cbm Stauinhalt. 74 v. H. der Einwohner sind an die zentrale Wasserversorgung, 55 v. H. der Einwohner an das zentrale Abwassersystem angeschlossen. Das erste größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient mit ihrem Fassungsvermögen von maximal 6 Mill. cbm der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den sowjet. Uranbergbau im Erzgebirge. Das zweite und bisher größte Projekt war der 1952 in Angriff genommene und im Okt. 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. cbm Wasser speichern und ist damit der viertgrößte Wasserspeicher in Gesamtdeutschland. Durch sie wird die Wasserversorgung für die Industrie, die Landwirtschaft und für 2 Mill. Menschen im Raum Halle-Magdeburg sichergestellt. Das dritte Vorhaben ist noch Projekt: Der Bau eines großen mitteldeutschen Verbundnetzes mit dem Namen „Elbaue-Projekt“ ist 1955 in Angriff genommen worden. Das mitteldeutsche Industriegebiet um Halle und Leipzig liegt im Regenschatten des Harzes und erhält daher nicht ausreichend Niederschläge. Rohrleitungen von 480 km Länge sollen Wittenberg–Bitterfeld umschließen und den Industriebetrieben täglich zusätzlich 200.000 cbm Wasser zuführen. Weitere „Perspektivpläne“ sehen u.a. vor: Bau von drei Talsperren im Thüringer Wald, einer Talsperre im Südharz und 15 Rückhaltebecken im Unstrutgebiet. Nach Meinung von Fachleuten der SBZ sollen jedoch allo diese Pläne nicht ausreichen, um den zu erwartenden Bedarf der Industrie sicherzustellen. — Erhebliche Schwierigkeiten [S. 472]macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Zur Erzeugung von Elektroenergie dient die Wasserkraft in der SBZ nur in geringem Umfange: nur 1,8 v. H. der Elektroenergie (Energieerzeugung) wird in Wasserkraftwerken erzeugt. Zum Ausgleich der Belastungsspitzen an einigen Stunden des Tages sind die Wasserkraftwerke jedoch von Bedeutung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 471–472 Wasserstraßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WBDJ

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der SBZ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt, je 9 v. H. von der Landwirtschaft und der Bevölkerung…

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Militärstrafrecht (1965)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein materielles M. erhalten. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1962 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl.~I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den bisher schon bekannten Tatbeständen — Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — ist eine Reihe neuer Straftatbestände getreten, u.a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die verbündeten Armeen richten. Der Strafrahmen des neuen Militärstrafgesetzes wurde gegenüber den Strafandrohungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes z. T. erheblich erweitert, z. B. für Fahnenflucht von Gefängnisstrafe auf Zuchthaus bis zu 8~Jahren, für unerlaubte Entfernung von Gefängnis bis zu 6 Monaten auf Gefängnis bis zu 3 Jahren. Weitere Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 291 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerien

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein…

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Realismus (1965)

Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1966 1969 1975 1979 1. Gemäß der westlichen Tradition jene Weltanschauung und insbesondere Erkenntnislehre, die die Welt als etwas unabhängig vom menschlichen Bewußtsein Existierendes auffaßt (Gegensatz: Idealismus). Der Marxismus einschließlich seiner Weiterbildung durch Lenin (Marxismus-Leninismus) ist insofern eindeutiger R., obwohl man diesen Begriff nicht gern verwendet und statt seiner den enger gefaßten und sachlich fragwürdigen des Materialismus (Dialektischer Materialismus) gebraucht. 2. R. in der Kunst soviel wie „Wirklichkeitstreue“. Die kommun. Terminologie unterscheidet zwischen dem kritischen R., den man in den Werken bürgerlicher Künstler und Schriftsteller mit gesellschaftskritischem Inhalt (z. B. bei den Malern Menzel, Repin, den Schriftstellern Balzac, Tolstoi, Thomas Mann) zu finden glaubt, und dem sozialistischen R., der im Statut des Sowjet. Schriftstellerverbandes definiert wird als „wahrheitsgetreue, historisch-konkrete Darstellung der Wirklichkeit in ihrer revolutionären Entwicklung“. D.h. die Künstler und Schriftsteller sollen die Wirklichkeit nicht darstellen, wie sie ist, sondern wie sie sich nach dem Wunsch der Partei entwickeln soll („Sozialistische Perspektive“). Der sozialistische R. übernimmt mit dieser Aufgabe eine propagandistische Funktion, ist also weder gesellschaftskritisch noch, wie es seinem Namen nach anzunehmen wäre, realistisch. Er ist überhaupt keine ästhetische, sondern eine politische Kategorie und mit verschiedenen Stilen vereinbar, vorausgesetzt, daß einige Grundprinzipien eingehalten werden wie Parteilichkeit, Volkstümlichkeit, Zeitnähe, Optimismus usw. Das ZK der SED forderte am 27. 10. 1955 von den Künstlern, sie sollten „unter Führung der Partei Erzieher der Massen sein und sie durch ihre auf der Grundlage des sozialistischen Realismus geschaffenen Werke zu höheren Leistungen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens begeistern“. Im Bericht des ZK an den VI. Parteitag der SED wird von den Künstlern wiederum „enge Verbindung mit dem Leben der Werktätigen und die Meisterung der Methode des sozialistischen R.“ gefordert, obwohl deren Anwendung „nicht ohne Widersprüche und theoretische Auseinandersetzungen“ vor sich gegangen sei. Als politische Kategorie erweitert oder verengt sich der Begriff des sozialistischen R. je nach dem Charakter des gerade herrschenden Kurses; der Stalinismus ließ der Kunst so gut wie keine, das Tauwetter etwas mehr Freiheit. (Bildende Kunst, Literatur, Theater) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 345 Rau, Heinrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechenschaftslegung

Siehe auch: Realismus: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Realismus, sozialistischer: 1969 Sozialistischer Realismus: 1963 1966 1969 1975 1979 1. Gemäß der westlichen Tradition jene Weltanschauung und insbesondere Erkenntnislehre, die die Welt als etwas unabhängig vom menschlichen Bewußtsein Existierendes auffaßt (Gegensatz: Idealismus). Der Marxismus einschließlich seiner Weiterbildung durch Lenin (Marxismus-Leninismus) ist insofern eindeutiger R., obwohl man diesen…

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Sozialistische Gesetzlichkeit (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der freien Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische“ Recht der SBZ als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. II, S. 21). Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter dem Prinzip der SG. stehen soll. Da das Recht „keine anderen Ziele verfolgt und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kennt als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst“ (Präambel zum GVG), muß auch die Rechtsanwendung der Erreichung des für die Gesellschaft von der SED festgelegten politischen Ziels dienen. Folgerichtig ist daher die SG. „ein wichtiges Mittel der Durchführung der Politik unseres demokratischen und souveränen Staates. Ihr Inhalt und ihre Aufgaben sind daher bestimmt durch die politischen Ziele dieses Staates: die Erhaltung und Festigung des Friedens, der Kampf um die friedliche Wiedervereinigung unseres Vaterlandes auf demokratischer Grundlage, der Schutz und die Festigung unseres demokratischen Staates, der Schutz der Rechte und Interessen der Bürger, die Errichtung der Grundlagen des Sozialismus … Sie erzieht zur Entwicklung eines neuen Rechtsbewußtseins und zu einer neuen, einer sozialistischen Moral“ (Ranke in: „Staat und Recht“ 1954, S. 734). SG. hat nichts mit der Idee des Rechtsstaates zu tun, im Gegenteil: das Prinzip der SG. ermöglicht es, jede Norm in beliebiger Weise anzuwenden, jeden Rechtssatz in sein Gegenteil zu verkehren oder, sofern dies notwendig erscheint, als überholt und nicht mehr anwendbar anzusehen. In der Praxis ist unter SG. nur das zu verstehen, was der Festigung und Aufrechterhaltung der SED-Herrschaft dient. „Die sozialistische Gesetzlichkeit wird dann von einem Gericht gewahrt, wenn die Gesetze unseres Staates politisch durchdacht und in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Demokratischen Republik angewandt werden … Das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit stellt den Gerichten die Aufgabe, im Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu geben …“ (So in „Gericht und Rechtsprechung in der DDR“, herausgegeben vom Justizministerium der SBZ). SG. und Parteilichkeit der Rechtsprechung bilden eine „dialektische Einheit“. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 393 Sozialistische Gemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Stadt

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der freien Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische“ Recht der SBZ als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. II, S. 21). Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter…

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Volksdemokratie (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach Dimitroff eine neue, nach 1945 in den ost- und mitteleuropäischen Satellitenstaaten der SU (zunächst auch in Jugoslawien, später auch in China) eingeführte Form der Diktatur des Proletariats und damit, nach bolschewistischer Sprachregelung, des „sozialistischen Aufbaus“, der sich in zwei Phasen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ und Vollendung des Sozialismus gliedert (Periodisierung). Voraussetzung für die Errichtung der V. in Europa war in allen Fällen die Anwesenheit sowjet. Besatzungstruppen und die moralische, politische und [S. 458]wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau. Unter Bruch der Jaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ — einer spezifischen Erscheinungsform der V. — die Vorherrschaft der kommun. Parteien. Säuberungen und die systematische Ausschaltung aller nichtkommun. Kräfte aus den Schlüsselstellungen vereitelten jede erfolgreiche Opposition. Die europäischen V. sind untereinander unter Führung der SU sowohl allgemeinpolitisch als auch wirtschaftspolitisch durch den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe und militärisch durch den Warschauer Beistandspakt straff koordiniert, die asiatischen waren bis etwa 1961 durch (noch bestehende) bilaterale Verträge effektiv mit ihnen verbunden. Überdies wird die Einheit des politischen Wollens zumindest der von Moskau geführten V. — in weltpolitischer wie innenpolitischer wie weitgehend ideologischer Hinsicht — gemäß den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus und des proletarischen ➝Internationalismus durch die regelmäßigen Konferenzen der Führungen der bolschewistischen Parteien unter Leitung der KPdSU-Führung („führende Rolle der KPdSU“ erneut im Nov. 1960 proklamiert) sichergestellt. (Sozialistisches Weltsystem, Chinesisch-sowjetischer Konflikt) Jeder Versuch einer im Moskauer Hegemonialbereich befindlichen V., die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen oder aus dem Ostblock auszuscheren, gilt, wie die Ereignisse in Ungarn im Herbst 1956 bewiesen haben, als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“ und wird von der SU mit wirtschaftlichen und politischen Zwangsmaßnahmen, wie z. B. 1948/49 gegenüber Jugoslawien (Kominform), oder mit offener militärischer Invasion, wie in Ungarn 1956, beantwortet. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 457–458 Volksbuchhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Betriebe (VEB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach Dimitroff eine neue, nach 1945 in den ost- und mitteleuropäischen Satellitenstaaten der SU (zunächst auch in Jugoslawien, später auch in China) eingeführte Form der Diktatur des Proletariats und damit, nach bolschewistischer Sprachregelung, des „sozialistischen Aufbaus“, der sich in zwei Phasen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ und Vollendung des Sozialismus gliedert (Periodisierung).…

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Haftarbeitslager (HAL) (1965)

Siehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1962 1963 1966 1969 Die Mehrzahl der Häftlinge, auch der politischen Gefangenen, ist in die Produktion der volkseigenen Wirtschaft eingegliedert. Soweit diese Häftlinge nicht in Volkseigenen Betrieben arbeiten, die in den Strafvollzugsanstalten Zweigbetriebe unterhalten, müssen sie in den zur Zeit bestehenden 32 H. schwerste körperliche Arbeit verrichten (Strafvollzug). Einige dieser H. wurden für die Dauer großer Bauvorhaben errichtet, z. B. das H. Schwarze Pumpe. Ständige H. bestehen für die im Bergbau eingesetzten Häftlinge in den Steinkohlenrevieren Oelsnitz und Zwickau, in den Kalibergwerken Roßleben und Sollstedt sowie im Kupferbergwerk Volkstedt. In den Stahlwerken Eisenhüttenstadt und Unterwellenborn arbeiten die Häftlinge aus den gleichnamigen H. 2 große Ziegeleien werden hauptsächlich von Häftlingen betrieben. Im 1960 neugegr. Zweigbetrieb des VEB Geraer Kammgarnspinnerei arbeiten ausschließlich Häftlinge des H. Gera-Liebschwitz. Bis 1957 konnten die Häftlinge durch hohe Arbeitsleistungen die Strafzeit bis auf ein Drittel verkürzen. 1958 entfiel diese Vergünstigung für Häftlinge mit Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr völlig. Ein veränderter Verrechnungsmodus und wesentlich erhöhte, kaum noch erfüllbare Arbeitsnormen machten es seitdem den übrigen Gefangenen fast unmöglich, wesentliche Teile der Strafzeit „einzuarbeiten“, bis diese Möglichkeit, die Strafzeit zu verkürzen, am 1. 1. 1960 für alle Häftlinge abgeschafft wurde. Seit dieser Zeit werden die Häftlinge durch Strafen wegen Arbeitsverweigerung und durch die Hoffnung auf bedingte Strafaussetzung bei guter Arbeitsleistung zu äußerster Kraftanstrengung getrieben. 75 v. H. der Arbeitsvergütung werden für Unterkunft und die meist unzureichende Verpflegung einbehalten. Der in Art. 137 der Verfassung niedergelegte Grundgedanke des Strafvollzugs, „Erziehung der Besserungsfähigen durch gemeinsame produktive Arbeit“, ist in den H. längst durch die Ausbeutung der billigen Arbeitskraft der Häftlinge zugunsten der „volkseigenen“ Wirtschaft ersetzt worden. Im Braunkohlen-Bergbau der beiden H. Regis-Breitingen bei Leipzig müssen die als „arbeitsscheue Personen“ zu Arbeitserziehung verurteilten Häftlinge arbeiten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 172 Häfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Häftlinge, Politische

Siehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1962 1963 1966 1969 Die Mehrzahl der Häftlinge, auch der politischen Gefangenen, ist in die Produktion der volkseigenen Wirtschaft eingegliedert. Soweit diese Häftlinge nicht in Volkseigenen Betrieben arbeiten, die in den Strafvollzugsanstalten Zweigbetriebe unterhalten, müssen sie in den zur Zeit bestehenden 32 H. schwerste körperliche Arbeit verrichten (Strafvollzug). Einige dieser H. wurden für die…

DDR A-Z 1965

Junge Pioniere (1965)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Gegründet am 13. 12. 1948 als „Unterorganisation“ der FDJ für 10–14jährige. (Führt Kampf des 1924 bis 1930 tätigen „Jung-Spartakus-Bundes“ und der ihn ablösenden JP des KJVD vor 1933 fort.) Seit IV. Parlament der FDJ (1952) ist Aufnahmealter auf sechs Jahre festgesetzt. Das ZK der SED gab den JP am 19. 8. 1952 den bezeichnenden Namen: Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und zugleich die Weisung, „ein treuer Helfer der Partei der Arbeiterklasse“ zu sein. Zu jeder größeren Schule gehört ein hauptamtlicher Pionierleiter. Unter den Bezirks- und Kreisverbänden stehen die Freundschaften (für ganze Schulen) und Gruppen (für Schulklassen), die in Zirkel (d.h. Untergruppen von 5–7~Schülern) gegliedert sind. Laut Beschluß des Politbüros der SED vom 8. 10. 1957 wurden die JP, deren Arbeit oft nur äußerlicher Drill und Phrasendrescherei ist, im Rahmen der FDJ selbständiger organisiert. Der ZR der FDJ gab den JP am 10. 12. 1957 eine eigene Zentralleitung. Am 23. 1. 1958 beschloß diese Zentrale, die JP mit Hilfe der SED „zur sozialistischen Massenorganisation der Kinder in der DDR zu entwickeln“. Die JP sollen die „sozialistische Schule“ unterstützen, die Jugendweihe fördern, dem „sozialistischen Aufbau“ dienen. [S. 208]Die FDJ blieb verantwortlich für die JP und unterstützt sie, doch überwiegt der Einfluß der SED. Die JP gliedern sich in Gruppen der Jungpioniere (6–10 Jahre) und Thälmann-Pioniere (10–14 Jahre). Seit Juni 1961 werden JP auch zum Fallschirmsport (GST) herangezogen. — In Droyßig (Kr. Zeitz) besteht seit 1958 die Zentralschule der JP. Vors. der JP ist Altkommunist Robert ➝Lehmann (SED); die 40 Mitgl. der Zentralleitung sind meist Angehörige des ZK der SED und Funktionäre der FDJ. Ende 1963 soll die Zahl der JP 1, 86 Mill. betragen haben. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. München 1956, Juventa-Verlag. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 207–208 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-Aufstand

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Gegründet am 13. 12. 1948 als „Unterorganisation“ der FDJ für 10–14jährige. (Führt Kampf des 1924 bis 1930 tätigen „Jung-Spartakus-Bundes“ und der ihn ablösenden JP des KJVD vor 1933 fort.) Seit IV. Parlament der FDJ (1952) ist Aufnahmealter auf sechs Jahre festgesetzt. Das ZK der SED gab den JP am 19. 8. 1952 den bezeichnenden Namen: Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und zugleich die Weisung, „ein treuer…

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Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) (1965)

Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU erstmals in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise, dann durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. 1955 S. 37 ff.) in der gesamten „volkseigenen“ Wirtschaft eingeführt. Die Produktionsabgabe als Bestandteil des Industrieabgabepreises eines Produktes wird in der „volkseigenen“ Industrie grundsätzlich für ein Produkt nur einmal erhoben. Ist durch Bearbeitung oder Verarbeitung eines erworbenen Produktes ein neues Produkt mit anderen Eigenschaften entstanden, wird sie erneut berechnet. Zahlungspflichtig sind die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Die Zahlungspflicht entsteht im Zeitpunkt des Umsatzes des Produktes. Die Produktionsabgabe wird erhoben a) in einem Vomhundertsatz des Industrieabgabepreises oder des sonstigen gesetzlich festgelegten Abgabepreises oder b) in einem festen Betrag vom Industrieabgabepreis je Mengeneinheit des Produktes oder c) in Form des Unterschiedsbetrages zwischen den Selbstkosten zuzüglich Gewinnanteil und dem Industrieabgabepreis. Die Sätze der Produktionsabgabe können differenziert werden a) nach einzelnen Produkten oder Produktengruppen b) nach der Zweckbestimmung der Produkte c) nach betrieblichen Merkmalen. Wenn vom Ministerium der Finanzen die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt wurde, ist für die Ermittlung, Festsetzung, Erhebung, Kontrolle und Vollstreckung der Produktionsabgabe der Rat der Stadt oder des Kreises — Abt. Finanzen — zuständig. Für die Kontrolle der Produktionsabgabe wird weiterhin der Rat des Bezirkes — Abt. Finanzen — eingeschaltet. Zur Zahlung der Dienstleistungsabgabe sind die „volkseigenen Dienstleistungsbetriebe“ und die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie, soweit sie Dienstleistungen ausführen, verpflichtet. Mit der Einführung der PDA entfällt die Erhebung der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungssteuer und der Verbrauchsabgaben. Die sog. „Geldakkumulation“ der „volkseigenen“ Wirtschaft wird also durch die PDA und durch die Nettogewinnabführung dem Staatshaushalt zugeleitet. Durch diese „Zweigleisigkeit“, die als „Zwei-Kanäle-System“ bezeichnet wird, hat der Staat die Möglichkeit, einmal durch die Erfüllung des Produktionsabgabeplanes gleichzeitig die Erfüllung der Produktions- und Absatzpläne (nach dem Umfang und dem Sortiment der Ware) und zum anderen durch die Gewinnabführung die Qualität der Arbeit der Betriebe und deren Auswirkung auf die Erfüllung der Selbstkostensenkungsauflage und des Gewinnplanes zu kontrollieren (Kontrollfunktion und Erziehungsfunktion der PDA). Außerdem hat die Produktionsabgabe die Aufgabe, produktionslenkend und insbes. durch die starke Verbrauchsbelastung konsumtionsregulierend zu wirken. (In diesem Sinne wird von einer Regulativfunktion der PDA gesprochen.) Durch die Kurzfristigkeit und Stetigkeit der Abführungen soll die Haushaltsstabilität gesichert werden, d.h., der Staat soll eine gleichmäßig und schnell fließende Quelle an Geldmitteln laufend zur Verfügung haben. (Steuern) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 338 Produktionspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsverhältnisse

Siehe auch: Produktions- und Dienstleistungsabgaben: 1975 1979 Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Als Nachahmung der „differenzierten Umsatzsteuer“ der SU erstmals in einigen Zweigen der „volkseigenen“ Genußmittelindustrie mit Wirkung vom 1. 1. 1954 zunächst versuchsweise, dann durch „VO über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO)“ vom 6. 1. 1955 (GBl. 1955 S. 37 ff.) in…

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Ministerium für Gesundheitswesen (1965)

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold ➝Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das MfG. verselbständigt. Im Zuge der Reform der Wirtschaftsverwaltung gingen die Aufgaben der Arbeitspolitik, des Arbeitsrechts (mitsamt Recht der Sozialversicherung) und des Arbeitsschutzes an das Komitee für Arbeit und Löhne über, während die Sozialfürsorge an das MfG. zurückgelangte. Programmatische Bedeutung darf der Zusammenfassung nicht zugeschrieben werden; bei den Räten der Kreise und Städte sind Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung schon seit 1956 den „Ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und Sozialfürsorge“ übertragen. Das M. hat außer den zentralen Abt. für Kader, Planung, Haushalt und Wirtschaft die Hauptabt. „Heilwesen“, „Mutter und Kind“, „Wissenschaft und Forschung“ sowie „Hygiene-Inspektion“, „Hauptverw. Pharmazie und Medizin-Technik“ und schließlich „Sozialfürsorge“. Außerhalb seiner Kompetenz und damit seiner direkten Einwirkung in jeder Hinsicht, auch in gesundheitlichen Grundfragen, entzogen sind die „Medizinischen Dienste“ der Nationalen Volksarmee, des Ministeriums für Staatssicherheit und des Verkehrswesens (Hygiene-Inspektion). Ähnlich seit Sept. 1963 der „Sportärztliche Dienst“ als „nachgeordnete Einrichtung“ des Komitee für Körperkultur und Sport; hier steht dem M. nur noch ein Mitwirkungsrecht zu (Sportarzt) — Statut vom 27. 10. 1960. — Minister für Gesundheitswesen ist seit Dezember 1958 Max ➝Sefrin (CDU), Staatssekretär: nicht besetzt; Stellv. des Ministers Prof. Dr Walter Friedeberger und Dr. Michael Gehring (beide SED). (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 292 Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Kultur

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold ➝Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das…

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Staatsanwaltschaft (1965)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjet. Vorbild. Der Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S. 21) beschäftigt sich auch eingehend mit der Stellung und den Aufgaben der St. Am 17. 4. 1963 erließ die Volkskammer zur Konkretisierung dieses Erlasses ein neues „Gesetz über die St. der DDR“ (GBl.~I, S. 57). Danach hat die St. für die einheitliche Verwirklichung des sozialistischen Rechts zu sorgen und einen entschiedenen Kampf gegen alle Verbrechen und Vergehen zu führen. Sie wird als ein „Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet. Die St. wird vom Generalstaatsanwalt geleitet, der auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer für die Dauer von 4 Jahren gewählt wird, und dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirks (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Er ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und hat dem Staatsrat über die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben zu berichten. Alle Staatsanwälte werden vom GenStA berufen und abberufen, sie sind ihm verantwortlich und an seine Weisungen gebunden (§ 9 StA-Ges.). Die Stellvertreter des GenStA sind vom Staatsrat zu bestätigen; einer der Stellvertreter ist der Militäroberstaatsanwalt (Militärstaatsanwaltschaft). Der Ost-Berliner „Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin“ hat seit der Eingliederung der Justiz des Sowjetsektors in die Zonenjustiz (Gerichtsverfassung) die Stellung eines Bezirksstaatsanwalts. Ihm sind die Staatsanwälte der 8 Stadtbezirke unterstellt. „Staatsanwalt kann sein, wer nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bietet, daß er seine Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sozialismus einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 13 StAGes.). Juristische Ausbildung (Rechtsstudium) ist grundsätzlich Voraussetzung; es kann jedoch auch ohne eine solche Ausbildung zum Staatsanwalt berufen werden, wer „auf Grund seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet“ ist. Ein Staatsanwalt muß praktische Erfahrungen und gute politische und fachliche Kenntnisse besitzen, sich im gesellschaftlichen Leben betätigt haben und ständig an seiner Weiterbildung arbeiten. Von besonderer Bedeutung unter den der St. gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ist die Aufgabe, „Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit und Übergriffe gegen die sozialistische Rechtsordnung zu unterbinden und über die Einhaltung der Rechte der Bürger zu wachen“ (§ 2, c StA-Ges.). In dieser Tätigkeit der Allgemeinen Aufsicht, die schon mit dem alten Gesetz über die St. im Jahre 1952 eingeführt worden war, hat sich die St. nunmehr „auf den Schutz der Volkswirtschaft, des sozialistischen Eigentums, der Neuentwicklungen und Patente sowie auf die Sicherung der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger“ zu konzentrieren (§ 36). Stellt die St. Gesetzesverletzungen fest, so hat sie dagegen Protest einzulegen. Sie kann die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) oder Disziplinarverfahren verlangen. In dieser Tätigkeit wird die St. als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). Die St. hat ferner das Ermittlungsverfahren zu leiten und dabei die Aufsicht über alle Ermittlungen und die Untersuchungsorgane zu führen. Sie erhebt Anklage und vertritt diese vor den Strafgerichten, sie kann geringfügige Verletzungen der Strafgesetze den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen (gesellschaftliche Gerichtsbarkeit) zur Beratung und [S. 411]Entscheidung übergeben. Erhebliche Befugnisse hat die St. auch in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren. Hier kann sie an Verhandlungen teilnehmen, Schriftsätze einreichen, Protest gegen Urteile ein- legen und sogar „nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Klage erheben (ausgenommen Eheverfahren)“ (§ 22). Diese Bestimmung kündigt eine entsprechende Vorschrift in der künftigen Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß) an. Schließlich können der GenStA und die Bezirksstaatsanwälte die Kassation rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen beantragen. Die St. übt die Aufsicht aus über die Strafvollstreckung und die Durchführung des Strafvollzuges, wirkt im Gnadenverfahren (Gnadenrecht) mit, führt beim GenStA das Strafregister und ist verantwortlich für die einheitliche Kriminalstatistik u. die analytische Auswertung der Kriminalität. Alle Staatsanwälte sind Mitglieder der SED, zum großen Teil stammen sie aus den früheren Volksrichter-Lehrgängen. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Ernst Melsheimer (SED). Am 24. 1. 1962 wählte die Volkskammer den bisherigen ZK-SED-Funktionär Josef ➝Streit zum neuen Generalstaatsanwalt. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 410–411 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer…

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Strafverfahren (1965)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. regelt sich noch nach der Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996). Die in der Sitzung des Staatsrates am 4. 4. 1963 eingesetzte Gesetzgebungskommission (Strafgesetzbuch) soll aber auch eine neue Strafprozeßordnung ausarbeiten, die dann zusammen mit dem „sozialistischen“ Strafgesetzbuch in Kraft treten soll. Mit der im Zuge der ersten Justizreform geschaffenen und zur Zeit noch geltenden StPO wurden neue Begriffe und Institutionen in das St.-Recht eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Ort aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine Pflicht zur Anzeige hatten, z. B. bei Staatsverbrechen. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Am Eröffnungsbeschluß und an anderen außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Beschlüssen wirken nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 auch die Schöffen mit. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Volkspolizei, des SSD, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten vom SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von allen Richtern zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile können der Generalstaatsanwalt, der Präsident des Obersten Gerichts, der Bezirksstaatsanwalt oder der Bezirksgerichtsdirektor (letztere nur gegen rechtskräftige Entscheidungen der Kreisgerichte) mit der Kassation vorgehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. Durch das „Gesetz zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen“ vom 17. 4. 1963 (GBl.~I, S. 65) wurde die Strafprozeßordnung geändert. Wie schon das vorhergehende Einführungsgesetz zum Gesetzbuch der Arbeit festlegte, wurde für die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte die Möglichkeit geschaffen, „geringfügige, in der Regel erstmalig begangene, Straftaten an die Konflikt- oder Schiedskommission zu übergeben, wenn der entstandene Schaden geringfügig und die Schuld des Täters gering ist, der Sachverhalt aufgeklärt und einfach ist und der Beschuldigte seine Straftat zugibt“. (Gesellschaftsgefährlichkeit, [S. 424]gesellschaftliche Gerichte, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 423–424 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das St. regelt sich noch nach der Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 996). Die in der Sitzung des Staatsrates am 4. 4. 1963 eingesetzte Gesetzgebungskommission (Strafgesetzbuch) soll aber auch eine neue Strafprozeßordnung ausarbeiten, die dann zusammen mit dem „sozialistischen“ Strafgesetzbuch in Kraft treten soll. Mit der im Zuge der ersten Justizreform geschaffenen und zur Zeit noch geltenden StPO…

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Auslandspropaganda (1965)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Da die SBZ nur im Bereich des Ostblocks ihre Außenpolitik diplomatisch vertreten kann, ist A. im „kapitalistischen Ausland“ und vor allem in den bündnislosen Ländern eines ihrer Hauptwerkzeuge. Ein wesentlicher Teil dieser A. ist darauf gerichtet, die BRD, ihre demokratischen Einrichtungen, Organisationen und Politiker als „faschistisch, militaristisch, imperialistisch“ und „neokolonialistisch“ zu verleumden, um sie in der Weltöffentlichkeit unglaubwürdig zu machen, die Hallstein-Doktrin zu durchlöchern und der de-jure-Anerkennung des Sowjetzonen-Regimes den Weg zu bereiten. Im weiteren Sinne bezweckt die A.: Gewinnung neutraler Kräfte im Ausland, ihre Beeinflussung im kommun. Geist, Aufbau einer Monopolstellung im Informationswesen besonders der afro-asiatischen und lateinamerikanischen Staaten, Verstärkung wirtschaftlicher Verbindungen. Dafür werden außerordentlich hohe personelle und finanzielle Mittel aufgewendet. Alle Handelsvertretungen, Konsulate usw. dienen als Schaltstellen der A., ebenso wie eine große Zahl besonderer Freundschaftsgesellschaften (Deutsch-Afrikanische Gesellschaft und ähnliche, weiter unten beschriebene Propaganda-Organisationen). Dachorganisation dieser Freundschafts-Gesellschaften ist die Liga für Völkerfreundschaft. Aber auch spezielle „Solidaritätskomitees“ (für Algerien, den Kongo, Kuba usw.) oder die „DDR-Sektion der Weltföderation der Partnerstädte“ und ähnliche Vereinigungen sind im Rahmen und im Sinne der A. tätig. Zur Gewinnung von Gästen und Studenten aus dem nichtkommun. Ausland bedient sich die A. u.a. spezieller Foren und Tagungen (Ostseewoche, Konferenz zum Studium des westdeutschen Neokolonialismus), des „Instituts für Ausländerstudium“ an der FDGB-Hochschule in Bernau, des „Instituts für Ausländerstudium“ an der Univ. Leipzig u.a. Einrichtungen. Besondere Veröffentlichungen der A. sind u.a., vielsprachig erscheinend, „DDR-Revue“, „Bericht aus dem demokratischen Deutschland“ und „Deutsche Stimmen“. Vom Staatlichen Rundfunkkomitee (Rundfunk) wird über den Sender „Radio DDR International“ ein besonderer „Auslandsdienst des Deutschen Demokratischen Rundfunks“ betrieben, der täglich mehrstündige Programme in Englisch, Französisch, Dänisch, Spanisch, Arabisch und in anderen Sprachen ausstrahlt. Der A. dienen schließlich die Weitergabe von Rundfunkprogrammen und Filmen, die Werbung und Vermittlung ausländischer Besucher für die SBZ, offizielle und inoffizielle Reisen von Wissenschaftlern, Wirtschaftlern, Partei-, Gewerkschafts-, Jugend- und Staatsfunktionären. Institutionell sind für die A. vor allem zuständig: Die Abt. „Internationale Verbindungen“ im ZK der SED, das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, das Presseamt beim Ministerpräsidenten, das Staatliche Rundfunkkomitee, Auslandsbüros der Blockparteien und Massenorganisationen, die Gesellschaft für kulturelle Beziehungen mit dem Ausland, der Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur. Zentrale Steuerungsstelle ist in jedem Falle der SED-Parteiapparat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 42 Auslandsdeutschtum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschuß für deutsche Einheit

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Da die SBZ nur im Bereich des Ostblocks ihre Außenpolitik diplomatisch vertreten kann, ist A. im „kapitalistischen Ausland“ und vor allem in den bündnislosen Ländern eines ihrer Hauptwerkzeuge. Ein wesentlicher Teil dieser A. ist darauf gerichtet, die BRD, ihre demokratischen Einrichtungen, Organisationen und Politiker als „faschistisch, militaristisch, imperialistisch“ und „neokolonialistisch“ zu verleumden, um sie in der…

DDR A-Z 1965

Akademie der Wissenschaften, Deutsche (1965)

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die 1700 gegründete „Preußische Akademie der Wissenschaften“ zu Berlin wurde 1946 in „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ umbenannt. Während sie früher vorwiegend auf geisteswissenschaftl. Gebiet gearbeitet hatte, nehmen heute — nach Sowjet. Vorbild — naturwissenschaftl. und technische Aufgaben wesentlich breiteren Raum ein. 1960 unterstanden der DAdW. rund 100 naturwissenschaftliche und „gesellschaftswissenschaftliche“ Institute, Arbeitsstellen, Kommissionen und Gesellschaften; sie zählte 1960 rund 120 ordentliche und 150 korrespondierende Mitgl., darunter zahlreiche in der BRD. Die (Ende 1960) 70 naturwissenschaftl., technischen und medizinischen Institute wurden im Mai 1957 zu einer Forschungsgemeinschaft zusammengefaßt. Über Forschungsgemeinschaft und Deutschen ➝Forschungsrat ist die DAdW. mit ihren Instituten auch Teil des Planungsapparates geworden. Der Sowjetisierungsprozeß bei der DAdW. ist sehr weit fortgeschritten; die Durchdringung der Fachwissenschaften mit Parteiideologie, das Programm des Aufbaus eines neuen bolschewistischen Wissenschaftssystems (Wissenschaft) und die allmähliche Ablösung der letzten Generation „bürgerlicher“ Gelehrter durch die Kader eines politisch geschulten Forschungsnachwuchses lassen immer weniger Raum für die Traditionen der altangesehenen Körperschaft. Seit 1955 wurde der Einfluß der wissenschaftl. Gremien mehr und mehr zugunsten des von SED-Mitgl. oder -Hörigen beherrschten Verwaltungsapparates beschränkt; auf Kongressen und bei großen wissenschaftl. Unternehmungen werden Nichtkommunisten zunehmend nur noch vorgeschoben, um die internationale Geltung der DAdW. zu erhalten. Doch werden auch heute noch mit erheblichem Aufwand große wissenschaftliche Aufgaben (wie das kürzlich abgeschlossene Grimmsche Wörterbuch) und spezialwissenschaftl. Publikationen (im 1946 gegr. Akademie-Verlag) gefördert, in denen die politische Manipulierung des Wissenschaftsbetriebes wenig oder gar nicht in Erscheinung tritt. — Seit 1958 erscheinen „Monatsberichte der DAdW.“ — Präsident der DAdW. ist seit Oktober 1958 der Latinist Prof. Dr. Werner ➝Hartke, Generalsekretär Prof. Dr. Günther ➝Rienäcker. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 17 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für ärztliche Fortbildung

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die 1700 gegründete „Preußische Akademie der Wissenschaften“ zu Berlin wurde 1946 in „Deutsche Akademie der Wissenschaften“ umbenannt. Während sie früher…