DDR A-Z 1965
Brandenburg (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 [S. 79]1. Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950): Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aufgehoben. Von der Altmark aus ab 1134 erworben und ab 1157 als Markgrafschaft B. bezeichnet, vergrößerte sich B. unter verschiedenen Herrscherhäusern (ab 1411 unter den Hohenzollern), errang unter dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688) europäische Bedeutung und teilte ab 1701 mit der Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zum König Friedrich I. in Preußen das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde B. von sowjetischen Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen; es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Febr. 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1947 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 war B. Land der „DDR“; an Stelle des zum Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. (Länder) 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Potsdam, Kreisstadt. Hauptort der Mark B. an der Havel, mit 89.243 Einwohnern (1963) zweitgrößte Stadt in B.; reich an mittelalterlichen Bauten: spätromanischer Dom (12. Jh.), spätgotische Katharinenkirche (15. Jh.), Altstädter Rathaus (15. Jh.), Neustädter Rathaus (1945 zerstört, später völlig abgerissen); bedeutende Industrie: Stahl- und Walzwerke, Stahlbau, Maschinen, Traktoren, Metall-, Leder- und Textilwaren, Schiffbau. Zuchthaus B.-Goerden. Bis 1488 war B. Residenz der Markgrafen und späteren Kurfürsten von B., deren Land, ursprünglich Mark (Grenzgebiet) und seit 948 Bistum, seinen Namen von der alten Hevellerburg Brennabor (Brennaburg) erhielt. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 2. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 79 BPO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Brasch, HorstSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 [S. 79]1. Land in der SBZ; gebildet 1945/47 aus dem westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950): Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der…
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Lohnpolitik (1965)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach marxistischer Definition ist im Kapitalismus der Lohn „der [S. 266]Preis der Ware Arbeitskraft“, den der Unternehmer nach Einbehaltung des vom Arbeiter erzeugten „Mehr an Wert“ (Mehrwert) an den Arbeiter auszahlt; die Lohnarbeit gilt als ein Kennzeichen der Ausbeutung, als „Lohnsklaverei“. In der SBZ arbeiten die Arbeiter und Angestellten zwar auch gegen Lohn bzw. Gehalt, aber der Lohn soll hier — so wird von der SED-Propaganda behauptet — eine ganz andere Bedeutung als in westlichen Ländern haben. Der „Werktätige“ erhält auch hier nicht das volle von ihm erzeugte „Mehr an Wert“, dafür aber habe sich der Charakter der Arbeit gewandelt, weil es „keine Ausbeuter und keine Ausgebeuteten mehr gibt“. Der Lohn gilt entsprechend dem „Lehrbuch der Politischen Ökonomie“ (S. 603) als „der in Geld ausgedrückte Anteil des Werktätigen an dem Teil des gesellschaftlichen Produkts, der den Aufwand an notwendiger Arbeit ersetzt und an die Arbeiter und Angestellten in Übereinstimmung mit der Quantität und Qualität ihrer Arbeit vom Staat ausgezahlt wird“. Solche und ähnliche Erklärungen ändern nichts an der Tatsache, daß auch in der SBZ der Lohn das Maß für geleistete Arbeit ist und im Mittelpunkt aller Arbeitspolitik steht. Die wichtigsten Grundsätze der L. der SED sind: 1. Der Arbeitslohn ist ein wichtiger „Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“. (Die SED fordert daher Anwendung von Lohnformen, die die Arbeiter praktisch zu einer ständigen Erhöhung ihrer Arbeitsleistung zwingen.) 2. Die Lohnbemessung soll „der Verwirklichung des ökonomischen Gesetzes der Verteilung nach der Arbeitsleistung“ dienen. (Auf diesem Grundsatz beruhen die Rangfolgen der Lohntarife nach Industriezweigen und die Eingruppierung der Beschäftigten nach den Lohngruppen 1–8.) Zur Verwirklichung dieser Grundsätze ihrer L. hat die SED folgendes System der Lohnformen eingeführt: 1. Zeitlohn A. Einfacher Zeitlohn B. Prämienzeitlohn a) individueller b) kollektiver 2. Leistungsstücklohn A. Proportionaler Leistungsstücklohn a) individueller b) kollektiver c) indirekter A. Prämienstücklohn Erläuterungen. Einfacher Zeitlohn: Der Lohn wird nach dem Zeitgrundlohn (z. B. tarifl. Stundenlohn) und der Anwesenheitszeit bemessen. — Prämienzeitlohn: Verbindung des Zeitlohnes mit einem Prämiensystem (z. B. Prämien für Energie- und Materialeinsparungen, für Einhaltung von Qualitätsmerkmalen usw.). — Proportionaler Leistungsstücklohn: Für in der Regel nach Arbeitsnormen ausgeführte Arbeiten; lohnbestimmend sind der Leistungsgrundlohn (d. i. der tarifliche Zeitlohn zuzügl. eines Zuschlags von z. B. 5 v. H.) und der Erfüllungsgrad der Arbeitsnormen. Bei z. B. 10 v. H. Übererfüllung der Arbeitsnormen steigt auch der Lohn um 10 v. H. Prämienstücklohn: Verbindung des Leistungsstücklohnes mit einem Prämiensystem (z. B. für Senkung des Ausschusses und der Ausfallzeiten oder für Materialeinsparungen usw.). — Eine Abart des kollektiven Leistungsstücklohnes ist der Objektlohn. Dieses ausgeklügelte System von Lohnformen, das — in Verbindung mit den Sozialistischen ➝Wettbewerben — ausschließlich dazu dient, durch die Intensivierung der Leistungen jedes einzelnen Arbeitnehmers das Arbeitsergebnis ständig zu steigern, hatte ein unaufhörliches Zurückbleiben der Durchschnittslöhne hinter der Entwicklung der Arbeitsproduktivität zur Folge. Während die Produktivität je Arbeiterstunde in der Industrie zwischen 1955 und 1960 um 89 v. H. anstieg, erhöhte sich der Durchschnittslohn in der gleichen Zeit nur um 38 v. H. In der Bundesrepublik hingegen hat die Lohnentwicklung mit der Produktivitätsentwicklung im allgemeinen Schritt gehalten. Praktisch führte die L. der SED dazu, daß die Durchschnittslöhne der Arbeiter und Angestellten hinter der Entwicklung in der Bundesrepublik, und zwar in den letzten Jahren zunehmend, zurückblieben. Zur Beurteilung des Lebensstandards muß auf die geringere Kaufkraft der Löhne hingewiesen werden. Für leitende Angestellte (einschl. Werkmeister) ist die Entlohnung auf der Basis des sog. „Prämiengehaltes“ weitgehend eingeführt worden. Nur etwa 80 v. H. des Monatsgehaltes gelten dabei als garantiertes Gehalt, die restlichen 20 v. H. sind „an die Erfüllung von Leistungskennziffern gebunden“, d.h. sie werden nur im Verhältnis zur Erfüllung der Betriebspläne (Produktionsplan, Finanzplan usw.) ausgezahlt. In der amtlichen Richtlinie für das Neue ökonomische System der Planung und Leitung wird verfügt, daß künftig mehr noch als bisher „Lohn und Prämien als ökonomische Hebel der materiellen Interessiertheit wirksam“ sein sollen. Das Instrumentarium zur Verwirklichung dieser Forderung des SED-Regimes ist eine Vielzahl sog. „neuer Lohnformen“, die so ausgeklügelt sind, daß die Arbeiter empfindliche Lohneinbußen haben, wenn sie nicht ihr Arbeitstempo und ihre Arbeitsintensität wesentlich steigern. Bei allen diesen „neuen Lohnformen“ ist der Lohn aufgegliedert in einen Grundlohnteil und einen „leistungsgebundenen“ Teil. Der Grundlohn wird dabei stets niedriger angesetzt als der von den Arbeitern bisher erzielte Effektivlohn; der „leistungsgebundene“ Lohnteil wird nur ausgezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen auch Faktoren, auf die der einzelne Arbeiter überhaupt keinen Einfluß nehmen kann, z. B. die Erfüllung des betrieblichen Produktionsplanes, des Planes der Arbeitsproduktivität und des Planes der Selbstkostensenkung. Das bedeutet, daß ein Teil des Lohnes von dem Betriebsergebnis abhängig gemacht wird. Damit wird der einzelne Arbeiter haftbar gemacht für Mängel in der Planung und in der Leitung der Betriebe. [S. 267]Die neu eingeführten Lohnformen haben zu einer kaum noch zu überbietenden Lohnunsicherheit geführt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 265–267 Lohngruppenkatalog A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LohnsteuerSiehe auch die Jahre 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach marxistischer Definition ist im Kapitalismus der Lohn „der [S. 266]Preis der Ware Arbeitskraft“, den der Unternehmer nach Einbehaltung des vom Arbeiter erzeugten „Mehr an Wert“ (Mehrwert) an den Arbeiter auszahlt; die Lohnarbeit gilt als ein Kennzeichen der Ausbeutung, als „Lohnsklaverei“. In der SBZ arbeiten die Arbeiter und Angestellten zwar auch gegen Lohn bzw. Gehalt, aber der Lohn soll hier — so wird von der SED-Propaganda…
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FDJ-Kontrollposten (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“. Das IV. Parlament der FDJ (1952) legte fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem in den VEB Jugendkontrollbrigaden geschaffen werden, die die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen überwachen.“ — Der Zentralrat der FDJ forderte im August 1952, zur Verstärkung des sozialistischen ➝Wettbewerbs sollten die F. den Produktionsvorgang, die Arbeitsorganisation sowie den Energie- und Materialverbrauch ständig beobachten und notfalls alarmierend bemängeln. Die F. müssen immer wieder neu aufgezogen werden. So erklärt „Junge Welt“ am 5. 7. 1958: F. „stehen nur auf dem Papier“; am 18. 3. 1959 wird dort „größere Autorität für die F.“ verlangt. Das im Mai 1959 beschlossene „Programm der jungen Generation …“ fordert Verstärkung der F. — Seit 1960 werden die F. auch in der Landwirtschaft stark eingesetzt. Am 22. 8. 1963 beklagte Günther Sieber, 1.~Stellv. des Vors. des Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (in „Junge Welt“), daß die Auflösung der F. „in einigen Betrieben diskutiert wurde“. Er hoffte, die Einführung der F. in die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion werde dazu beitragen, im Arbeitsbereich der F. „Schwierigkeiten zu überwinden und festgestellte Mängel zu beseitigen“. In § 48 des am 4. 5. 1964 angenommenen Jugendgesetzes wird bestimmt: „Die Kontrollposten der Freien Deutschen Jugend sind fester Bestandteil des Systems der Arbeiter- und Bauern-Inspektion. Sie helfen, die sozialistische Gesetzlichkeit zu wahren und zu entwickeln, indem sie für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes, für neue Arbeitsmethoden und Verbesserungsvorschläge sowie gegen Gleichgültigkeit, Schlendrian, Bürokratismus und Formalismus kämpfen.“ Dieser § sichert ferner zu, daß Staats- und Wirtschaftsorgane die Hinweise der F. beachten und deren Arbeit unterstützen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 126 FDJ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-OrdnungsgruppenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“. Das IV. Parlament der FDJ (1952) legte fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem…
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Spionage (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Eine Strafbestimmung, durch die Sp. für strafbar erklärt wird, gab es in der SBZ bis zum 1. 2. 1958 nicht. Dennoch erfolgten viele Verurteilungen von „Spionen und Agenten“ auf der Grundlage des Art. 6 der Verfassung wegen Boykotthetze. Unter Sp. verstand das OG die Übermittlung jeder wahren oder falschen Nachricht aus „allen Gebieten des öffentlichen Lebens, allen Einrichtungen nicht nur des Staates, sondern auch der Parteien und der gesellschaftlichen Organisationen und der in ihnen tätigen Menschen“, auch über „die persönlichen Verhältnisse der Staatsbürger, die Produktion, den Transport und das Kulturleben“ („Neue Justiz“ 1952, S. 276). Mit § 14 StEG wurde ein selbständiger Sp.-Tatbestand geschaffen: „Wer es unternimmt, Tatsachen, Gegenstände, Forschungsergebnisse oder sonstige Nachrichten, die im politischen oder wirtschaftlichen Interesse oder zum Schutze der DDR geheimzuhalten sind, an andere Staaten oder deren Vertreter, an Organisationen oder Gruppen, die einen Kampf gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht oder andere friedliebende Völker führen, oder deren Vertreter oder Helfer auszuliefern oder zu verraten, wird wegen Spionage mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren bestraft; auf Vermögenseinziehung kann erkannt werden.“ In schweren Fällen kann auf Todesstrafe oder lebenslängliches Zuchthaus erkannt werden. Weitere Tatbestände des StEG stellen das „Sammeln von Nachrichten“ und die „Verbindung zu verbrecherischen Organisationen oder Dienststellen“ unter Gefängnis- und Zuchthausstrafe. Nach Meinung des OG wird durch Angaben eines Flüchtlings „über die Stimmung der Belegschaft, das Verhältnis zwischen Arbeitern und leitenden Funktionären, den Besuch von Versammlungen usw“. der Straftatbestand der „Sammlung von Nachrichten“ im Sinne von § 15 StEG erfüllt (Urteil in: „Neue Justiz“ 1958, S. 176). Sp.-Handlungen, durch welche die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit. (Rechtswesen) Über die Spionagetätigkeit des Regimes, insbesondere des Staatssicherheitsdienstes, in Richtung Westen Aufklärung, Koordinierung. Der West-Berliner Senat hat über das „Spionagezentrum Ost-Berlin“ ein umfangreiches Weißbuch herausgegeben. Literaturangaben Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 403 Sperrzone A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpitzelwesenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Eine Strafbestimmung, durch die Sp. für strafbar erklärt wird, gab es in der SBZ bis zum 1. 2. 1958 nicht. Dennoch erfolgten viele Verurteilungen von „Spionen und Agenten“ auf der Grundlage des Art. 6 der Verfassung wegen Boykotthetze. Unter Sp. verstand das OG die Übermittlung jeder wahren oder falschen Nachricht aus „allen Gebieten des öffentlichen Lebens, allen Einrichtungen nicht nur des Staates, sondern auch der…
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Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1965)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der SBZ-Justiz entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, konnte also Spitzelmeldungen heranziehen, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen Vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in fünf bis zehn Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfälle auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Die Verurteilten blieben bis Anfang 1950 zum größten Teil in den Konzentrationslagern. Mit Auflösung dieser Lager wurden nach sowjetamtlichen Angaben 5.504 Verurteilte vorzeitig auf freien Fuß gesetzt, während der größte Teil der Verurteilten in die SU deportiert wurde, der Rest wurde in Strafanstalten der SBZ eingeliefert. Die in sowjet. Besserungsarbeitslager (ITL) überführten Verurteilten blieben für ihre Angehörigen verschollen, während den Insassen der Zuchthäuser ein beschränkter Briefverkehr gestattet war. Nachdem die Sowjets Anfang 1954 6.143 Gefangene, die von SMT verurteilt worden waren und ihre Strafen zum Teil in der SBZ, zum Teil in der SU verbüßten, vorzeitig aus der Haft entlassen hatten, teilte der sowjet. Hohe Kommissar im Okt. 1954 dem sowjetzonalen Ministerrat mit, daß alle seit 1945 von SMT verurteilten Deutschen, die zur Zeit ihre Strafe in einer in der SBZ gelegenen Strafanstalt verbüßen, in die Zuständigkeit der deutschen Behörden übergeben würden. Damit war die Entscheidungsbefugnis über Begnadigung und Haftentlassung dieser Verurteilten auf die hierfür zuständigen Organe der SBZ übertragen worden. (Gnadenrecht, Rechtswesen) Mitte 1955 setzte Wilhelm ➝Pieck einen Teil der unmenschlich hohen Freiheitsstrafen herab. Diese Strafherabsetzungen hatten keine Haftentlassungen zur Folge. Auch nach dem „Gnadenerlaß“ blieben in der Regel noch Reststrafen von zwei bis fünf Jahren Zuchthaus zu verbüßen. Weihnachten 1955 erfolgten dann vorzeitige Haftentlassungen von 2.616 Verurteilten (Amnestie). Weitere Begnadigungen und vorzeitige Haftentlassungen folgten 1956 und 1957, so daß sich heute nur noch wenige SMT-Verurteilte in den Strafanstalten der SBZ befinden. Seit dem Inkrafttreten des „Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjet. Streitkräfte auf dem Territorium der DDR zusammenhängen“ am 27. 4. 1957 (GBl. 1957, S. 237 und S. 285) sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjet. Streitkräfte oder [S. 392]deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die SU, gegen Armeeangehörige oder deren Familienangehörige gerichtet oder bei Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind. (Rechtshilfeabkommen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 391–392 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SowjetisierungSiehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Vor den SMT wurden bis zum 27. 4. 1957 nicht nur sowjet. Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjet. Recht verurteilt (Politische ➝Häftlinge). Das Verfahren war der SBZ-Justiz entzogen. Mit allen Mitteln versuchten die Kommissare, ein Geständnis zu erlisten oder zu erpressen. Die Protokolle wurden in russischer…
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Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) (1965)
Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1966 1969 So heißt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) seit 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Karl-Heinz ➝Hoffmann. Nach Neuregelung im Frühj. 1964 ist 1. Stellv.: Generalleutnant Heinz ➝Keßler; 2. Stellv.: Admiral Waldemar ➝Verner; weitere Stellv.: die Generalleutnante Walter Allenstein, Siegfried Riedel, Kurt Wagner; Generalmajor Ewald Munschke. Kern des MfNV ist der Hauptstab der NVA, zugleich Oberkommando des Heeres. Chef des Hauptstabes: Generalleutnant Riedel. Ihm unterstehen a) 6 Verwaltungen: Operativ (Generalstab); Aufklärung ( = Auswertung der Nachrichten bzw. Spionage über ausländische Streitkräfte); Nachrichten; Organisation und Stärkenachweisführung; Finanzen; Wehrersatzwesen; b) 5 Abteilungen: Topographie, Eisenbahntransportwesen; Verschlußsachen und Chiffrierwesen; Kommandantendienst; Allgemeines. Dem Minister untersteht unmittelbar die Polithauptverwaltung (Chef: Admiral Verner). Sie untersteht zugleich dem ZK der SED und leitet a) die vom [S. 293]ZK der SED und der NVA eingesetzten Politoffiziere und Politorgane; b) die Organisationen der SED und FDJ in der NVA. Sie leitet die selbständige Abteilung des MfNV (in Berlin-Oberschöneweide), die mit allen Methoden der Infiltration die Bundeswehr, die wehrpflichtige Jugend und männliche Bevölkerung Westdeutschlands wie auch ehem. Soldaten zersetzen soll. Weitere Fachgliederungen des MfNV: a) Dem Chef des Ausbildungswesens (der Landstreitkräfte) unterstehen Verw. Gefechtsausbildung; Verw. Schulen und Lehranstalten; Abt. Dienstvorschriften. — b) Dem Chef f. Planung und Koordinierung (aller Streitkräfte) unterstehen 4 Abt.: Planung; (techn.) Koordinierung; Beschaffung; Forschung und Entwicklung. c) Dem Chef der rückwärtigen Dienste untersteht 1 Verw. Dem Minister unterstehen unmittelbar u.a. a) die Verwaltungen für Artillerie und Raketentruppen; Panzer; Kraftfahrzeugwesen; Pioniere; Chemische Dienste; Bau; Mediz. Dienst; b) Militärstaatsanwaltschaft; Verw. Kader (= Personalabt. f. Offiziere); c) Verw. Koordinierung (Sitz Berlin-Grünau, sorgfältig durchgegliedert leitet sie, 500 Köpfe stark, die milit. und techn. Spionage gegen die BRD, NATO- Staaten u. Westeuropa); Verw. 2.000 (leitet als Verbindungsstelle zum Ministerium für Staatssicherheit die Sicherung bzw. die Spionageabwehr der NVA); die 9 Abt.: Militärwissenschaft (in Verbindung mit dem Institut für deutsche Militärgeschichte in Potsdam); Deutscher Militärverlag; Armeesportvereinigung „Vorwärts“; Leitungs- und Verbindungsstelle zur Gesellschaft für ➝Sport und Technik; Ausland; Dolmetscher; Pressestelle; Nachr.-Betriebsabt.; Red. der Wochenzeitung „Die Volksarmee“. Außerhalb des MfNV sitzen die dem Minister direkt unterstellten Chefs und Kommandos: der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und der Volksmarine. — Das MfNV befindet sich zum größten Teil in Strausberg (ostwärts Berlin). In ihm sind rd. 3.200 Offiziere und Angehörige der NVA tätig, ferner rd. 80 Sowjetoffiziere und 900 Angestellte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 292–293 Ministerium für Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Staatssicherheit (MfS)Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1966 1969 So heißt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) seit 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Karl-Heinz ➝Hoffmann. Nach Neuregelung im Frühj. 1964 ist 1. Stellv.: Generalleutnant Heinz ➝Keßler; 2. Stellv.: Admiral Waldemar ➝Verner; weitere Stellv.: die…
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Energiewirtschaft (1965)
Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 a) Stromerzeugung: Die installierte Maschinenleistung in den Kraftwerken betrug bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontage-Verluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Der Wiederaufbau erforderte zehn Jahre. Die Stromerzeugung der Kraftwerke betrug bei Kriegsende etwa 26.000 Millionen kWh/Jahr. Bis 1963 konnte die Stromerzeugung auf 47.400 Mill. kWh gesteigert werden. Trotz dieser Entwicklung hat die Stromerzeugung mit dem Bedarf der Industrie nicht Schritt gehalten. Der Stromverbrauch für Industrie und gewerbliche Zwecke ist daher noch immer kontingentiert, und auch die Haushaltungen sollen Strom sparen, obwohl ihr Anteil am Stromverbrauch nur 5 v. H. beträgt. Energiebeauftragte bei den oberen und mittleren Wirtschaftsverwaltungsorganen und in den Betrieben und eine Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung sollen Einfluß nehmen auf den sparsamen Stromverbrauch. Die E. stützt sich fast ausschließlich auf die z. Z. noch reichlich vorhandenen Braunkohlenvorkommen. Es fehlt aber an Stromerzeugungsanlagen. Der Energiemaschinenbau (Maschinenbau) hat seine Produktionspläne nie voll erfüllen können. Der Aufbau weiterer neuer Kraftwerke ist im Gange. Bis 1965 sollen im Vergleich zu 1958 6.500 MW neue Kraftwerksleistung installiert und dadurch die Kapazität auf 12.500 MW erhöht werden. — Die gesamte E. ist verstaatlicht. Die Räte der Bezirke sind die Anleitungs- und Kontrollorgane. Zwischen den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe wurde die Errichtung eines Verbundsystems vereinbart. Bis Ende 1964 sollen danach 8 Verbundleitungen mit einer Länge von 1.200 km und einer Durchlaßfähigkeit von 300.000 Kilowatt fertiggestellt sein. Dieser Verbund soll einen besseren Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten bewirken, Hilfe im Katastrophenfall bieten und die Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten möglich machen. b) Gaserzeugung: Die Gasversorgung wurde bis 1945 durch Ferngas aus Westdeutschland sichergestellt, da die geringen Eigenvorkommen an Steinkohle eine nennenswerte Verkokung nicht ermöglichten. Nach Beseitigung der erheblichen Kriegsschäden und dem Aufbau der neuen Großkokerei Lauchhammer steht die Gasgewinnung aus Braunkohle im Vordergrund. Gas wird für Industrie und Gewerbe z. Z. noch bewirtschaftet. Mit der Fertigstellung des Kombinats Schwarze Pumpe soll die Mangellage jedoch beseitigt werden. Mitte April~1961 nahm die neue Druckvergasungsanlage dieses Werkes den Betrieb auf. Nach dem Endausbau soll das Werk im Jahre~1962 mit 3,8~Mrd. cbm Jahresproduktion der größte Gaserzeuger der Welt sein. Durch ein Gasverbundnetz werden alle Teile der Sowjetzone angeschlossen. Die Fernleitung nach Berlin wurde im Mai 1964 übergeben. Weitere Leitungen, z. H. von Berlin nach Stralsund, von Lauchhammer nach Eisenach und nach Zwickau sowie von Magdeburg nach Schwerin befinden sich im Bau. Fast ein Drittel des Gasaufkommens wird von der Industrie verbraucht, etwas mehr als die Hälfte des Aufkommens geht in das öffentliche Netz (Haushalte, Straßenbeleuchtung usw.). Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 111 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Engel, ErichSiehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 a) Stromerzeugung: Die installierte Maschinenleistung in den Kraftwerken betrug bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontage-Verluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Der Wiederaufbau erforderte zehn Jahre. Die Stromerzeugung der Kraftwerke betrug bei Kriegsende etwa 26.000 Millionen kWh/Jahr. Bis 1963 konnte die Stromerzeugung auf 47.400 Mill. kWh gesteigert…
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Säuberungen (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitgl. auf soziale und politische Herkunft, parteimäßiges Verhalten und Qualitäten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen als Weg zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitgl. und Gruppen, zur hektischen Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von „Sündenböcken“, als Mittel, um den Unfehlbarkeitsanspruch der bolschewistischen Partei krampfhaft aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig benutzen die Parteiführer S., um sich persönlicher Widersacher oder politischer Opponenten in der Führung zu entledigen. Eine besonders terroristische Variante erfuhren die S. in der SU nach der Ermordung des Leningrader Parteisekretärs Kirow am 1. 12. 1934. Von diesem Ereignis führte eine direkte Linie zu den Schauprozessen gegen ehemalige Partei-, Staats- und Armeeführer in der SU (KPdSU). Demgegenüber sind die S. in der SBZ unblutig verlaufen. Kriterien der S. in der SED waren vor allem die Einstellung der Parteimitgl. und Funktionäre zur SU und zum Titoismus, die Einstellung zu Walter ➝Ulbricht und seinem Kurs sowie zu den Normen der „Partei neuen Typus“. Dies schließt die Ablehnung aller demokratischen Gedanken, des sogenannten Sozialdemokratismus, des Revisionismus, des Nationalkommunismus ein. Die erste S. in der SED wurde 1948/49 mit dem Ziel veranstaltet, „klassenfremde Elemente“ und „antibolschewistische Gruppierungen“ aus der Partei zu entfernen. Die erste große S. in der Parteiführung erfolgte im Sommer 1950 mit dem Ausschluß der Funktionäre Merker, Bauer, Goldhammer, Kreikemeyer, Ende und weiterer („Noel-H.-Field-Affäre“). Zwei Monate später beschloß das ZK eine Überprüfung aller Mitgl. in der Zeit vom 15. 1. bis 30. 6. 1951. Nach offiziellen Angaben sind im Verlauf dieser S. 150.696 Personen aus der SED ausgeschlossen worden. Im Laufe der nächsten zwei Jahre wurden u.a. folgende Funktionäre in speziellen und kollektiven S. abgesetzt, gerügt bzw. ausgeschlossen: Dahlem, Lohagen, Uschner, Lauter, Lena Fischer, Wilhelm Koenen. Nach dem Juni-Aufstand wurden, zum Teil unter der Beschuldigung der „Fraktionsmacherei“, Opfer von S.: Zaisser, Herrnstadt, Fechner, Jendretzky, Elli Schmidt, Weinberger und andere. Eine neue Säuberungswelle richtete sich nach dem Ungarn-Aufstand gegen Anhänger des Revisionismus (Wolfgang ➝Harich); im Zusammenhang mit dieser Aktion wurde im Okt. 1957 Paul ➝Wandel seiner Funktionen enthoben. Auf dem [S. 373]35. Plenum des ZK im Febr. 1958 richtete sich eine S. gegen die „parteifeindliche Gruppe Schirdewan, Wollweber und andere“ (Ziller). (Dritter Weg). Wegen Unterstützung dieser Gruppe wurde Oelßner aus dem Politbüro ausgeschlossen, nachdem vorher Wollweber und Schirdewan aller Funktionen entbunden worden waren. Auch Selbmann wurde scharf angegriffen. — Neben den bereits genannten Funktionären sind seit der Gründung der SED aus dem Zentralsekretariat bzw. Politbüro entfernt worden: Ackermann, Beling, Buchwitz, Gniffke, Karsten, Käthe Kern, Helm. Lehmann, Otto Meier, Steinhoff u.a. Prominenteste Opfer von S. im Staatsapparat sind: Dertinger, Hamann. S. haben auch in den übrigen SBZ-Parteien und in den Massenorganisationen wiederholt stattgefunden. (Entstalinisierung, Rehabilitierungen) Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 372–373 Satelliten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SBZSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitgl. auf soziale und politische Herkunft, parteimäßiges Verhalten und Qualitäten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen als Weg zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitgl. und Gruppen, zur hektischen Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von „Sündenböcken“, als Mittel, um den…
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Währung (1965)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die Währungsreform in der SBZ (24.–28. 6. 1948) wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Die Währungseinheit hatte bis zum 1. 8. 1964 diese Bezeichnung, die dann in „Mark der Deutschen Notenbank“ (DM Ost) geändert wurde. Nur die Bezeichnung wurde geändert, Wert, Austauschrelation und Geldpolitik blieben unberührt. Die DM Ost ist gesetzliches Zahlungsmittel für die SBZ und den Sowjetsektor Berlins, das Währungsgebiet der DM Ost. Binnenfunktion der DM Ost. Entgegen den ursprünglichen Thesen der Marxschen Ideologie kommt dem Geld in den kommun. Ländern eine große Bedeutung zu. Das Geld ist Recheneinheit, Zahlungsmittel, ein Instrument der Verteilung und Umverteilung des Sozialproduktes entsprechend den Zielen der Volkswirtschaftspläne und ein Mittel zur Kontrolle des Wirtschaftsprozesses (Wirtschaft). Der Wirtschaftsprozeß ist sowohl überwiegend mengenmäßig, gleichzeitig aber auch — und zwar vollständig — wertmäßig (geldmäßig) geplant. Durch diese Doppelplanung läßt sich die materielle Produktion von der Geldseite her kontrollieren. Jeder Veränderung im materiellen Prozeß (Produktion, Umsatz, Verbrauch oder Bevorratung von Rohstoffen usw.) muß eine geldmäßige Veränderung parallel laufen. Dieser Sachverhalt wird zur ständigen — z. T. täglichen, Kontrolle des Wirtschaftsprozesses in bezug auf die Plan Verwirklichung ausgenutzt. Durch diese „Finanzkontrolle“ („Kontrolle durch die Mark“) werden alle Betriebe und Institutionen überwacht. Deshalb ist sowohl der bargeldlose Zahlungsverkehr (Kontenführungspflicht) als auch der Bargeldverkehr (Bargeldumlauf) und der Kreditverkehr (Kredite) reglementiert. Die für die Kontrolle zuständigen Institutionen sind die Banken, vor allem die Deutsche Notenbank. Eine weitere wichtige Funktion übt das Geld bei der Einkommensverteilung aus. Das Regime zieht mit Hilfe von Steuern und anderen Abgaben erhebliche Teile des Sozialproduktes an sich und setzt sie zur Erreichung seiner wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele ein (Staatshaushalt). Aus den genannten Gründen wird der Kommunismus auch weiterhin nicht auf das Geld verzichten können. Binnenwert der DM Ost. Bei der Betrachtung des inneren Wertes (Kaufkraft) der DM Ost sind drei Perioden zu unterscheiden: 1. von 1948 bis 1958 ist die Kaufkraft ständig gestiegen. Grund war der langsame Abbau der hohen Preise für Konsumgüter. 2. Während der Periode von 1958 bis 1961 ist die Kaufkraft der DM Ost etwa konstant geblieben. Die Preise haben sich in dieser Periode nur unwesentlich verändert. (HO, Lebensmittelkarten) 3. Ab 1961 und besonders seit 1964 im Zuge der „Industriepreisreform“ (Preispolitik) ist die Verwaltung zu offenen Preiserhöhungen — zunächst bei Einzelprodukten — übergegangen. Seitdem sinkt folglich die Kaufkraft der DM Ost langsam. Verglichen mit der DM West ist die Kaufkraft der DM Ost auch heute noch erheblich geringer. Ein einheitlicher Kaufkraftvergleich ist allerdings nicht möglich, weil die Preise der Grundnahrungsmittel in der SBZ im allgemeinen niedriger sind als in der BRD, die Preise hochwertiger Konsumgüter dagegen erheblich höher. Im Durchschnitt ist die Kaufkraft der DM Ost — Ende 1963 — rund 25 v. H. geringer als die der DM West (Lebensstandard). Außenfunktion und Außenwert der DM Ost. Die DM Ost ist im internationalen Zahlungsverkehr ohne Bedeutung. Die W. der SBZ ist eine nichtkonvertible Binnen-W. (Devisen, Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit) Daher ist es auch unerheblich, daß die von der sowjetzonalen Notenbank auf Grund einer angenommenen Goldparität von 0,3.999 Gramm Feingold für eine DM Ost festgesetzten Wechselkurse die DM Ost ganz erheblich überbewerten. Für den internationalen Zahlungsverkehr haben diese Relationen keine Bedeutung. [S. 468]Neben den Goldparitätenkursen gelten — ebenfalls von der Notenbank festgesetzt — sog. Touristenkurse. Sie dürfen nur bei „nichtkommerziellen“ Zahlungen (z. B. im Reiseverkehr, bei Ausgaben diplomatischer Vertretungen, für Unterstützungszahlungen) angewandt werden. Da im Außenhandel nur ausnahmsweise Devisenzahlungen Vorkommen, wird zu diesen Kursen also der eigentliche — sehr geringe — Devisenhandel abgewickelt. Während diese „Touristenkurse“ die westlichen Währungen ebenfalls unterbewerten, stellen sie in bezug auf die Ostblockwährungen im allgemeinen eine realistische Verbindung der in Frage kommenden Preisniveaus dar. Schließlich gibt es einen freien Kurs der DM Ost, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der BRD, speziell in West-Berlin — bilden kann. Auch dieser freie Ostmark-Kurs gibt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht wieder. Er bewertet die Ostmark zu gering. Er spiegelt lediglich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage wider und zeigt, wie wenig die DM Ost im westlichen Ausland geschätzt wird. Für die Abrechnung des Außenhandels gilt ein weiterer Kurs. Man spricht von der „Valuta-DM (Ost)“. Sie wird der DM West gleichgesetzt und läßt — weil sie die Auslandswährung günstiger bewertet — die Außenhandelsumsätze der SBZ höher erscheinen, als es bei einer Umrechnung zum Goldparitätenkurs der Fall wäre. Die Tabelle zeigt die verschiedenen Kursrelationen zur DM West, zum Rubel und zum Dollar. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 466, 468 Wahrheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsgebietSiehe auch: Währung: 1962 1963 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die Währungsreform in der SBZ (24.–28. 6. 1948) wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Die Währungseinheit hatte bis zum 1. 8. 1964 diese Bezeichnung, die dann in „Mark der Deutschen Notenbank“ (DM Ost) geändert wurde. Nur die Bezeichnung…
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Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) (1965)
Siehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1946 in der SBZ gegr. sowjet. Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es etwa 24 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Bis Ende 1949 wurden etwa die Hälfte der SAG als selbständige Organisationen aufgelöst, die SAG-Betriebe den noch verbleibenden SAG angeschlossen. Nach dem Stande von Ende April 1952 gab es folgende SAG: Die SAG hatten mit ihren Betrieben 1946 bis 1953 in der Wirtschaft der SBZ den beherrschenden Einfluß, in einigen Industriezweigen sogar Monopolstellungen. Seit der [S. 391]Übernahme der deutschen Werke waren die Produktionswerte der SAG-Betriebe stetig gewachsen. Nach den Planzahlen des Jahres 1949 betrug der Produktionswert aller SAG-B. 32 v. H. der gesamten Industrieproduktion. Für 1952 bis Ende 1953, dem Zeitpunkt der „Rückgabe“ der SAG-Betriebe in deutsche Verwaltung, liegen keine genauen Zahlen vor. Es darf als sicher angenommen werden, daß die Produktionswerte dieser 2 Jahre nur wenig unter den Zahlen von 1951 lagen. Die Nettogewinne der SAG-Betriebe (außer Uranbergbau) in den Jahren 1946 bis 1953 werden auf etwa 3½ Mrd. Mark geschätzt. Die „Rückgabe“ in deutsche Verwaltung am 31. 12. 1953 war praktisch ein Rückkauf durch die Sowjetzonenregierung; der Kaufpreis hat mindestens 2,55 Mrd. Mark betragen. — Über alle diese Entnahmen der SU aus den SAG-Betrieben liegen weder von sowjetischer noch von sowjetzonaler Seite irgendwelche Abrechnungen vor. Die Beschlagnahme und Nutzung der deutschen Betriebe durch die Sowjets ist eines der trübsten Kapitel der sowjet. Besatzungspolitik. (Reparationen) Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 390–391 Sowjetblock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische HandelsgesellschaftenSiehe auch: Sowjetische Aktiengesellschaften: 1954 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1946 in der SBZ gegr. sowjet. Staatskonzerne, denen die nach dem SMAD-Befehl Nr. 167 beschlagnahmten deutschen Industriebetriebe angegliedert wurden. Ursprünglich gab es etwa 24 SAG mit 213 Einzelbetrieben. Bis Ende 1949 wurden etwa die Hälfte der SAG als selbständige Organisationen aufgelöst, die SAG-Betriebe den noch verbleibenden SAG…
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Gewinn (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus ist der G. der Teil des Reineinkommens, der durch die Arbeit der Gesellschaft in den sozialistischen Betrieben erwirtschaftet wird. Betriebswirtschaftlich ist er die Differenz zwischen dem Erlös der Produktion nach den staatlich festgesetzten Preisen und den Selbstkosten des sozialistischen Betriebes. Eine Rentabilität, die sich im G. niederschlägt, muß selbstverständlich auch in der volkseigenen Wirtschaft erarbeitet werden, zumal sich der Staat über die Produktionsabgabe und über die Abführung eines Teiles des Reineinkommens der sozialistischen Wirtschaft finanziert (Staatshaushalt). Die Abführung des G., der nach ihrer Einführung auch die Produktionsfondsabgabe mit einschließt, erfolgt nach dem Nettoprinzip. Nach dem Neuen ökonomischen System setzten, wie übrigens in allen sozialistischen Ländern, Reformbestrebungen ein. Der G. als Exponent von Preis, Kosten und Umsatz wurde zur zentralen Kennziffer der Leistung eines sozialistischen Betriebes erhoben. Definitionen der bürgerlichen Ökonomie werden benutzt, die keine Abkehr von der sozialistischen Planwirtschaft bedeuten, vielmehr neue Methoden darstellen, um eine engere Verbindung der Wirtschaftspolitik mit der Politökonomie des Sozialismus zu erreichen. Nach wie vor steht das System einer allzu großen Eigenständigkeit der Betriebe skeptisch gegenüber, um den G. zum ausschlaggebenden Motor der Wirtschaft wie in der freien Marktwirtschaft zu machen. Demzufolge bleibt auch die G.-Verwendung staatlich reglementiert, wird aber den Erfordernissen des neuen ökonomischen Systems angepaßt. Die in den VEB erwirtschafteten G. verbleiben zu einem großen Teil den Betrieben zur Tilgung und Verzinsung von Rationalisierungskrediten im Grundmittelbereich, zur planmäßigen Finanzierung des betrieblichen Investitions- und Projektierungsplanes sowie zur planmäßigen Erhöhung der Umlaufmittel. Den anderen Teil des G. führen die Betriebe an ihre VVB ab, die ihrerseits aus einem Teil dieser G.-Abführung einen G.-Verwendungsfonds bildet. Dieser dient der Umverteilung der zugeflossenen Mittel an die VEB, deren Aufkommen zur planmäßigen Zuführung an Investitions- und Umlaufmitteln nicht ausreicht, wie auch dem Investitionsprogramm der VVB-Zentrale selbst. Den übrigen Teil führt die VVB dem Staatshaushalt zu. Maßgebend für diese Transaktionen sind die Gewinnpläne der Betriebe. Die planmäßigen Zuführungen zum Betriebsprämien- sowie zum Kultur- und Sozialfonds sind nicht mehr G.-Verwendung, sondern Selbstkosten und als solche zu kalkulieren. Lediglich Zuführungen aus Überplanerfüllung stellen noch G.-Verwendung dar. Mindergewinne werden als Finanzschuld ausgewiesen, sind aus Überplangewinnen zu tilgen und im Falle ausreichend vorhandener Überbrückungskre[S. 164]dite als G.-Verwendung im folgenden Jahr zu planen (Kredite). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 163–164 Gewerkschaftsleitungen, betriebliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GHGSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Im Sozialismus ist der G. der Teil des Reineinkommens, der durch die Arbeit der Gesellschaft in den sozialistischen Betrieben erwirtschaftet wird. Betriebswirtschaftlich ist er die Differenz zwischen dem Erlös der Produktion nach den staatlich festgesetzten Preisen und den Selbstkosten des sozialistischen Betriebes. Eine Rentabilität, die sich im G. niederschlägt, muß selbstverständlich auch in der volkseigenen Wirtschaft erarbeitet werden,…
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Selbmann, Fritz (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 29. 9. 1899 in Lauterbach (Hessen), Volksschule, Ruhrbergarbeiter, 1920 USPD, 1922 KPD, 1923 im Gefängnis, 1925 Leiter des „Roten Frontkämpferbundes“ im Ruhrgebiet. Bezirksleiter der KPD in Oberschlesien und Sachsen, 1929 Mitgl. des rheinischen Provinziallandtags, 1930 Mitgl. des preuß. Landtags, 1932 M.d.R., 1933–1945 Zuchthaus und KZ. 1945 Präs. des Landesarbeitsamtes, dann Vizepräs. der Landesverwaltung Sachsen, 1946 Wirtschaftsminister von Sachsen, 1948–1949 stellv. Vors. der DWK. Okt. 1949 Industrieminister der „DDR“. Okt. 1950 Minister für Schwerindustrie, seit Ende 1951 Minister für Hüttenwesen und Erzbergbau und seit 5. 11. 1953 wieder Minister für Schwerindustrie. 24. 11. 1956 Stellv. des Vors. des Ministerrats und Vors. der Kommission für Industrie und Verkehr beim Präsidium des Ministerrats. Seit 19. 2. 1958 Stellv. des Vors. der Staatl. ➝Plankommission und Leiter der Abteilung Materialversorgung, am 24. 9. 1958 seiner Funktion als Stellv. des Vors. des Ministerrates enthoben. Von April 1954 bis Juli 1958 Mitgl. des ZK der SED, auf dem V. Parteitag nicht wieder in das ZK gewählt, zuvor auf der 35. Tagung des ZK im Febr. 1958 wegen „Managertums“ und indirekter Unterstützung der Fraktion Schirdewan-Wollweber scharf kritisiert. Seit 17. 10. 1954 Abg. der Volkskammer. S. hat am 9. 3. 1959 Selbstkritik geübt und seine Ab[S. 386]weichungen widerrufen. (Säuberungen). Seit Juni 1961 stellv. Vors. des Volkswirtschaftsrates. Literaturangaben SBZ-Biographie — Ein biographisches Nachschlagebuch über die SBZ Deutschlands (bearb. vom Untersuchungsausschuß Freiheitl. Juristen). 3., erw. Aufl. (BMG) 1965. 406 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 385–386 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/selbmann-fritz verwiesen. Sektierer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbständige AbteilungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 * 29. 9. 1899 in Lauterbach (Hessen), Volksschule, Ruhrbergarbeiter, 1920 USPD, 1922 KPD, 1923 im Gefängnis, 1925 Leiter des „Roten Frontkämpferbundes“ im Ruhrgebiet. Bezirksleiter der KPD in Oberschlesien und Sachsen, 1929 Mitgl. des rheinischen Provinziallandtags, 1930 Mitgl. des preuß. Landtags, 1932 M.d.R., 1933–1945 Zuchthaus und KZ. 1945 Präs. des Landesarbeitsamtes, dann Vizepräs. der Landesverwaltung Sachsen, 1946…
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Erbrecht (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das E., für das bisher noch die Bestimmungen des BGB gelten, soll im Rahmen des Zivilgesetzbuchs neu geregelt werden. Grundlage wird das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mittels der Erbschaftsteuer wird die Vererbung privaten und privatkapitalistischen Eigentums stark beschränkt. Befindet sich der Nachlaß in der BRD, so muß der in der SBZ lebende Erbe seine Erbansprüche bei der Deutschen ➝Notenbank anmelden (Zahlungsverkehr). Die Einfuhr der Nachlaßgegenstände muß vom Rat des Bezirkes genehmigt werden. Zur Zeit können noch West-Berliner und Westdeutsche Erben eines in der SBZ befindlichen Nachlasses einschließlich des Grundvermögens werden. Der im Westen lebende Erbe kann jedoch über den Nachlaß nicht frei verfügen. Er muß einen Bevollmächtigten mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Zur Ausfuhr von Erbschaftsgut bedarf es der Genehmigung des Rates des Bezirks (3. DB zum Zollgesetz vom 25. 1. 1962 — GBl. II, S. 51). Zum Nachlaß gehörendes Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das der westdeutsche Kontoinhaber nur mit Genehmigung der Deutschen Notenbank verfügen kann. Die Freigabe darf nur für bestimmte, in den Richtlinien zum Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 5. 3. 1955 (GBl. II, S. 105), genannte Zwecke erfolgen. Ist der Erbe aus der SBZ geflüchtet, so wird der ihm zufallende Nachlaß wie sein in der Zone zurückgelassenes Vermögen behandelt, d. h. Grundstücke unterliegen der Zwangsverwaltung, die bewegliche Habe wird veräußert. (Flüchtlingsvermögen) Ein Erbschein darf einem westdeutschen oder West-Berliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz nicht erteilt werden. Erbscheinanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzulehnen. Die von den Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 114 Entwicklungsländer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErbschaftsteuerSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Das E., für das bisher noch die Bestimmungen des BGB gelten, soll im Rahmen des Zivilgesetzbuchs neu geregelt werden. Grundlage wird das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mittels der Erbschaftsteuer wird die Vererbung privaten und privatkapitalistischen Eigentums stark…
DDR A-Z 1965
1965: H
HA Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsregister Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handwerk Handwerkskammern Handwerksteuer Handwerk und Gewerbe, Banken für Hans-Beimler-Medaille Harich, Wolfgang Hartke, Werner Hauptbuchhalter Hauptdorf Hausarbeitstag für Frauen Hausbuch Hausfrauenbrigaden Hausgeld Hausgemeinschaften Haushalt Haushaltsaufschläge Haushaltsausgleich Haushaltsorganisationen Hausvertrauensleute Hauswirtschaft, Persönliche Havemann, Robert Heilbehandlung, Freie Heimatgeschichte Heimatschutz Heimerziehung Heim für soziale Betreuung Heinicke, Walter Heinrich-Greif-Preis Heinrich-Heine-Preis Heinrich-Mann-Preis Heinz, Wolfgang Held der Arbeit Helfer der Grenztruppen Helfer der staatlichen Kontrolle Helfer der Volkspolizei Hennecke, Adolf Hennigsdorf Hermlin, Stephan Herrnstadt, Rudolf Herstellerabgabepreis (HAP) Hertz, Gustav Hetze Heym, Stefan HGL Hilfe, Sozialistische Histomat Historikergesellschaft, Deutsche Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung) HO Hochschulen Hoffmann, Karl-Heinz Holzindustrie Homann, Heinrich Honecker, Erich Horte HO-Spezialhandel Hotel HO-Wismut Hoyerswerda Huchel, Peter Hufeland-Medaille Humanismus, Realer HVA HVDGP HVDVP HVS Hygiene-InspektionHA Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsregister Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen, Deutsche (DHZ) …
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Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die SBZ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden zweiseitigen Clearing-Abkommen entsprechend dem neuen Abkommen zu ändern bzw. neue Abkommen abzuschließen. Mitglieder der IBWZ sind Bulgarien, Ungarn, die SBZ, die Mongolei, Polen, Rumänien, die SU und die Tschechoslowakei. Verrechnungen erfolgen ab 1. 1. 1964 in „transferablen Rubeln“. Der Goldgehalt des transferablen Rubels beträgt 0,987.412 Gramm Feingold. Beim Abschluß von Handelsabkommen soll jeder Abkommenspartner gewährleisten, daß sich die Zahlungseingänge und -ausgänge in transferablen Rubeln innerhalb des Kalenderjahres mit allen anderen Abkommenspartnern insgesamt ausgleichen. Ein Ausgleich durch Reserven von transferablen Rubeln und durch Kreditoperationen ist möglich. Es wird jedoch am Abschluß bilateraler Handelsabkommen und Warenlisten festgehalten (Außenhandel). Sitz der IBWZ ist Moskau, das Grundkapital beträgt 300 Mill. „transferable Rubel“. Die Anteile der Abkommenspartner richten sich nach dem Exportvolumen ihres gegenseitigen Handels. Sie betragen für: Die Anteile sollen eingebracht werden, indem der Export den auf Grund der bilanzierten Warenlieferungen vorgesehenen Import übersteigt. Sie können auf Wunsch eines Landes auch in frei konvertierbarer Währung oder in Gold eingezahlt werden. Bei der Behandlung und Entscheidung von Fragen, die mit der Tätigkeit der Bank im Zusammenhang stehen, sollen die Mitglieder der Bank gleiche Rechte genießen. Die IBWZ kann ihrerseits Kredite gewähren als Verrechnungskredite, wenn die Zahlungsausgänge die Zahlungseingänge kurzfristig übersteigen, zur Abdeckung eines planmäßigen Zahlungsüberhangs, der durch Saisonbedingungen oder andere Umstände der Produktion und des Warenabsatzes entsteht, zur Abdeckung eines zeitweiligen außerplanmäßigen Zahlungsüberhanges mit erhöhten Zinsen, zur Abwicklung einer überplanmäßigen Erweiterung des Warenaustausches, in Ausnahmefällen auch für den Ausgleich der Zahlungsbilanz, wenn zeitweilige Schwierigkeiten im Warenaustausch einzelner [S. 197]Länder entstanden sind. Die Laufzeit reicht im Höchstfall bis zum Ende des folgenden Jahres. Schließlich können auch langfristige Kredite gewährt werden für den gemeinsamen Bau, die Rekonstruktion und Nutzung von Industriebetrieben und anderen Objekten (Investitionskredite). Die Zinssätze werden nach Kreditart und Laufzeit differenziert festgelegt. Verrechnungskredite können auch zinslos gewährt werden. Die Bank ist gehalten, Gold und frei konvertierbare Währungen von Mitglieds- und anderen Ländern auf Konten und als Depositen heranzuziehen und Operationen mit diesen Mitteln abzuwickeln. Ob die Bank auch einen Teil ihres Grundkapitals in Gold und frei konvertierbarer Währung hält und ob und zu welchen Bedingungen transferable Rubel in Gold und frei konvertierbare Währung umgetauscht werden können, soll der Bankrat erst nach Ablauf des ersten Tätigkeitsjahres untersuchen. Dem Abkommen können mit Zustimmung aller Abkommenspartner andere Länder beitreten, wenn sie dessen Ziele und Prinzipien anerkennen und die sich ergebenden Verpflichtungen übernehmen. Die IBWZ kann Verrechnungen in transferablen Rubeln auch mit solchen Ländern vornehmen, welche nicht Teilnehmer des Abkommens sind. Leitungsorgane der Bank sind der Bankrat und das Bankdirektorium. Der Bankrat, das höchste Verwaltungsorgan, besteht aus bis zu 3 Vertretern jedes Mitgliedslandes. Jedes Land hat unabhängig von der Höhe seines Anteiles am Grundkapital eine Stimme. Das Bankdirektorium, das Exekutivorgan, besteht aus dem Präsidenten und den Mitgliedern, die für die Dauer von bis zu fünf Jahren aus Staatsbürgern aller Mitgliedsländer ernannt werden. Das Ziel dieser Neuregelungen ist, den primitiven Bilateralismus im Außenhandel wenigstens im Rahmen des RGW einzuschränken und zu einer größeren Flexibilität bei den durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten finanziellen Transaktionen zu kommen und so den Warenaustausch auf eine breitere Basis zu stellen. Diesem Ziel sind jedoch enge Grenzen gesetzt, da sich der Außenhandel nur im Rahmen der zentralgeplanten Wirtschaft bewegen kann und weiterhin mit jedem Abkommensland bilaterale Warenlisten über die auszutauschenden Güter vereinbart werden müssen. (Wirtschaft) Es darf angenommen werden, daß die SU in der IBWZ ein Instrument sieht, sich und die anderen RGW-Länder in den internationalen Geld- und Kapitalverkehr einzuschalten. Hinweise hierfür sind der Name der Bank, der zuerst „Bank sozialistischer Länder“ lauten sollte, dann aber in IBWZ geändert wurde. (Banken) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 196–197 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF)Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die SBZ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden…
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Sprache (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Unter dem Einfluß des Parteijargons verändert sich die Schrift- u. Umgangssprache der SBZ in einer Weise, die hüben wie drüben von vielen Menschen als Symptom des Auseinanderlebens und der Entfremdung empfunden wird. Entwicklungstendenzen der S., die allgemein mit der Technisierung des Lebens und den Fortschritten auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel (zumal der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung von Wort und Ton) Hand in Hand gehen, werden im totalitären Herrschaftsbereich durch den hemmungslosen Sprachverschleiß in der politischen Agitation und Propaganda verstärkt und beschleunigt. Das Weltanschauungs-Monopol des Marxismus-Leninismus und dessen behauptete Wissenschaftlichkeit, die Ansprüche der Zentralverwaltungswirtschaft (Produktionssteigerung, Plandisziplin, Erreichung des „Weltniveaus“), der militante Stil des Klassen- und „Friedens“-Kampfes, die bewußte Anlehnung an die SU — all das durchsetzt auf dem Wege über Presse, Fachliteratur, Rundfunk, Schule, Schulung und Kulturelle Massenarbeit, ja, selbst über Literatur, Theater, Kabarett das öffentliche und private Leben mit Elementen der (pseudo-)-philosophischen, politökonomischen, militärischen Fachsprache. Der Glaube an die Machbarkeit aller Dinge bestimmt (wie beim Nationalsozialismus) den Habitus des gesprochenen und geschriebenen Wortes; der ideologische Bruch der Doktrin („der Überbau hilft der Basis“, Marxismus-Leninismus) nötigt zu sprachlichen Camouflagen (typisches, immer wiederkehrendes Beispiel: „breit entfalten“ für „aufziehen“, organisieren); der arglistigen Täuschung politisch Unerfahrener oder Schwankender dienen die Sinnverschiebungen bei Schlüsselbegriffen wie Demokratie, Freiheit, Frieden, Gesetzlichkeit (Rechtswesen), Mitbestimmung, Sozialismus, Wahlen usw.; der Kampf gegen den „Klassenfeind“, vor allem aber die Auseinandersetzung mit den ideologischen Abweichungen haben Arsenale von Schimpf- und Schmähwörtern entstehen lassen, die für den Nichtkommunisten vielfach unverständlich sind (Objektivist, Praktizist, Versöhnler u.a.); Journalisten, Partei- und Gewerkschaftsfunktionäre, aber auch Lehrer passen sich unter dem Zwang, den ideologischen Weisungen und Losungen der SED prompt zu folgen, oft auch unfähig zu selbständigem Denken und eigenem Ausdruck (oder deren Gefahren meidend) der S. der jeweils maßgebenden Parteigrößen an, und Nichtkommunisten folgen ihnen darin, entweder um sich zu tarnen, oder um das „Partei-Chinesisch“, nur dem Ohr von Gleichgesinnten vernehmbar, ad absurdum zu führen. Nachdem in der Tagespublizistik der BRD häufig die Gefahr einer Sprachspaltung an die Wand gemalt wurde, hat die Wissenschaft erfreulicherweise begonnen, die Sonderentwicklung der S. in der SBZ zu untersuchen und fundierte Erkenntnisse über sie [S. 409]vorzulegen. Die Verluderung der S. (als gesamtdeutsches und als sowjetzonales Problem) ist auch in der SBZ beobachtet und von einigen Einsichtigen (Becker, Klemperer, Weiskopf, Zweig) kritisch u. warnend behandelt worden, doch wurden die spezifisch „gesellschaftlichen“ Ursachen von ihnen begreiflicherweise übersehen. Der Spracherziehung dient, unter Wahrung der Tabus und mit klassenkämpferischen Einschlägen, die unter Mitwirkung der Redaktion des sowjetzonalen Duden vom Verlag Enzyklopädie herausgegebene Monatsschrift „Sprachpflege“. Schriftsteller, Pädagogen und Wissenschaftler, die sich um die „Reinerhaltung und schöpferische Weiterentwicklung der deutschen S.“ verdient machen, zeichnet die Deutsche ➝Akademie der Künste mit dem F.-C.-Weiskopf-Preis aus. Ein von der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften seit langem vorbereitetes Wörterbuch der Deutschen S. der Gegenwart, dessen erste Lieferungen vorliegen, hat sich bereits der Sonderentwicklung der S. im kommun. Machtbereich angepaßt. Literaturangaben Bartholmes, Herbert: Das Wort „Volk“ im Sprachgebrauch der SED (Die Sprache im geteilten Deutschland, Bd. II). Düsseldorf 1964, Schwann. 242 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 408–409 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SprembergSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Unter dem Einfluß des Parteijargons verändert sich die Schrift- u. Umgangssprache der SBZ in einer Weise, die hüben wie drüben von vielen Menschen als Symptom des Auseinanderlebens und der Entfremdung empfunden wird. Entwicklungstendenzen der S., die allgemein mit der Technisierung des Lebens und den Fortschritten auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel (zumal der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung von Wort und Ton)…
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Konsumgenossenschaften (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Schon damals zeigte sich durch bessere Warenzuteilungen an K. die Benachteiligung des privaten Einzelhandels. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt, die 3,8 Mill. Mitglieder umfaßt. In dieser Eigenschaft waren die K. maßgeblich an der Förderung des genossenschaftlichen Gedankens auf dem Lande beteiligt, wie ihn die SED versteht (Genossenschaften). Der Charakter der K. als Einrichtung der organisierten Verbraucherschaft zur verbilligten Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln und Konsumgütern ging verloren. Im Herbst 1952 wurden auch die K. neu gegliedert (VDK, Bezirksverbände, Kreisverbände und bereits 1953 als weitere Untergliederung Dorf- und Stadt-K.). Bezirks- und Kreisverbände kontrollieren die Arbeit der K. ihres Bereiches und sorgen für ihre „politische“ Ausrichtung. Dem VDK ist von der SED die Aufgabe zugewiesen, in „internationaler Zusammenarbeit“ zwecks kommun. Propaganda Beziehungen zu den K. des westlichen Auslands und besonders der BRD zu pflegen. Die K. unterhalten zahlreiche Produktionsbetriebe, die der Belieferung der eigenen Verkaufsstellen dienen. Verschiedene Großbetriebe sind exportorientiert, wie die Zündholzfabrik in Riesa und die Bürstenfabrik in Stutzengrün. Die Großhandelsfunktion der K. wurde durch den Zusammenschluß des staatlichen und genossenschaftlichen Großhandels 1959 zu Großhandelsgesellschaften unterbunden. Die Kreisverbände als Träger des Großhandels üben nunmehr nur Kontrolle über die Stadt- und Dorf-K. mit ihrem Handelsnetz aus. Die K. erhielten die Aufgabe, ein geschlossenes System der Landversorgung aufzubauen. Hiermit waren Ausbau und Modernisierung der Gaststätten (Gaststättengewerbe) auf dem Lande verbunden. Der Unterstützung dieser Zielsetzung dient das Konsum-Versandhaus in Chemnitz (Versandhandel). Weiterhin wird die Landesversorgung durch den ambulanten Handel der K. unterstützt. Die strukturelle Gliederung der K., wies Ende 1963 742 Dorf- und Stadt-K. mit 43.355 Verkaufsstellen und Gaststätten aus, sowie 191 Kreisverbände und 15 Bezirksverbände. Von den K. wurden 1.446 Produktionsbetriebe betrieben, von denen der größte Teil als Bäckereien und Fleischereien der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung dient und den Kreisverbänden untersteht. Am gesamten Warenumsatz waren die K. 1963 mit 33,4 v. H. nach der HO beteiligt. Im Umstellungsprozeß der Verkaufsstellen auf Selbstbedienung rangieren die K. im sozialistischen Handel mit 12.271 Selbstbedienungsverkaufsstellen an erster Stelle vor der HO. 73 v. H. werden als Nahrungs- und Genußmittelverkaufsstellen betrieben. An den 1961/62 errichteten Exquisitverkaufsstellen zum Vertrieb modischer Waren zu stark überhöhten Preisen sind neben der HO auch die K. beteiligt. Die Bildung eines Warenhauskonzerns des VDK wurde angekündigt, um die Marktforschung und den schon seit Jahren geforderten Direktbezug der Waren von der Industrie zu verbessern. Zentral gelenkt kann so durch Auflage und Abnahme größerer Serien eine Preisverbilligung erreicht werden. Mit Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 22. 9. 1960 wurde das Gesetz über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 20. 5. 1898 für die K. außer Kraft gesetzt. Sie wurden hierdurch in den sozialistischen Handelsapparat eingegliedert. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Piltz, Rosemarie: Die Konsumgenossenschaften in der Sowjetzone. (BMG) 1960. 64 S. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 228 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgüterversorgungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Schon damals zeigte sich durch bessere Warenzuteilungen an K. die Benachteiligung des privaten Einzelhandels. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt, die 3,8 Mill. Mitglieder umfaßt. In dieser Eigenschaft waren die K.…
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Juden (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 Ihre Lage in der SBZ beruht auf der ideologisch-politischen Einstellung, die die SU und dementsprechend die SED zum Judentum als solchem vertreten. Der Bolschewismus sieht im Judentum eine besonders hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine schwierige nationale Minderheit hält. Diese Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. gegenüber annähernd 4 Mill. im Jahre 1898) ist um so bedenklicher, als es in der Bevölkerung immer noch antisemitische Stimmungen gibt. Ihre Haltung zu den J. bemäntelt die SU damit, daß sie die J. als Träger eines staatsfeindlichen Zionismus hinstellt. Die SU behauptet vom Zionismus, daß er die jüdischen „Werktätigen“ „vom Klassenkampf ablenkt“, und daß der durch die Gründung des Staates Israel gestärkte jüdische Sonderpatriotismus sehr gefährlich sei. Bemängelt wird, daß Israel dem Westen zuneigt. (Dazu kommen taktische Rücksichten auf die arabischen Staaten.) Im Kampf gegen den Trotzkismus hatte Stalin auch viele Kommunisten jüd. Herkunft beseitigen lassen; später dann jiddische Schriftsteller. Zehntausende von J. waren ab 1935 bei den „Säuberungen“ hingerichtet worden. Das 1927 angebahnte „Jüdische Autonome Gebiet Birobidjan“ zog zwar einige zehntausend J. an, doch wurden J. in Massen in östliche Gebiete, vor allem wohl nach Kasachstan, deportiert. Die amtliche sowjet. Auffassung von den J. in der SU prägte 1958 ein Wort Chruschtschows: „Die J. mögen keine kollektive Arbeit und kennen keine Gruppendisziplin … Sie sind Individualisten, an allem interessiert, sie wollen alles untersuchen, diskutieren alles und haben am Ende völlig verschiedene Meinungen.“ Dementsprechend sind die J. in der SU gegenüber anderen Bürgern in vielem benachteiligt, z. B. bei der Zulassung zum Studium, zum Offiziersberuf, im höheren Parteidienst. Von 450 Synagogen wurden seit 1953 etwa 354 geschlossen. Diese Tatsachen beklagte am 15. 4. 1964 eine Studiengruppe der „Sozialistischen Internationale“ und am 12. 7. 1964 der Exekutivrat des Jüdischen Weltkongresses. Antisemitismus wirkte auch in den Staaten des Sowjetblocks im Hintergrund der „antizionistischen“ Prozesse gegen Palffy-Kreis und Slansky-Gruppe (1959). Die Todes- und Kerkerstrafen gegen die Slansky-Gruppe gaben dem ZK der SED Anlaß, auch in der SBZ gegen jüdische Spitzenfunktionäre vorzugehen, da sie angeblich Agenten des Zionismus und damit des amerikanischen Monopolkapitalismus seien: So mußten Paul ➝Merker und Erich Jungmann auf Jahre in Haft. Am 20. 12. 1949 warf das ZK Merker vor, daß er „als Garantie gegen die Assimilation der Juden die national-kulturelle Autonomie forderte“. Jungmann, so rügte das ZK, habe „gefordert, daß alle den deutschen Juden zugefügten Schäden vom deutschen Volk bevorzugt vor allen anderen Schäden wiedergutgemacht werden“. Merker wurde angegriffen, weil er auch jene J. entschädigt sehen wollte, „die im Ausland bleiben wollen“. Ein eigenes Bildungs- und Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Den etwa 71 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der Bundesrepublik und West-Berlin stehen nur 8 gegenüber: Chemnitz (Karl-Marx-Stadt); Dresden; Erfurt; Halle; Leipzig; Magdeburg; Schwerin; Sowjetsektor von Berlin. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden in der DDR“ hat seinen Sitz jeweils am Wohnort des Vors. Im Mai 1961 setzte die Regierung der SBZ Martin Riesenburger (Ost-Berlin) als Landesrabbiner ein. Bis heute weigert sich das Regime, für die schweren Blut- und Besitzopfer, die die J. unter dem nat.-soz. Regime erlitten, eine Wiedergutmachung zu leisten, da es sich für unzuständig hält. Während die BRD Zahlungen an den einzelnen J. wie an Israel entrichtete, zahlt das Regime der SBZ nur die bescheidene allgemeine Unterhaltsrente, die alle Hitleropfer beziehen. Dazu erklärte Albert ➝Norden am 2. 2. 1960 (laut dpa) in einer Pressekonferenz, die „DDR“ sei nicht bereit, „eine Wiedergutmachung an Israel zu zahlen“. Die besondere Lage der J. in der SBZ verminderte ihre Zahl durch Abwanderung um die Hälfte: 1946 zählten sie in der SBZ und in Ost-Berlin noch rd. 3.100, Ende 1952 rd. 2.600. 1962 noch rd. 850 in der SBZ und in Ost-Berlin 1950. Literaturangaben Buber, Martin, und Nahum Goldmann: Die Juden in der UdSSR. München 1961, Ner-Tamid-Verlag. 48 S. Levain, Richard S.: Antisemitismus im Ostblock (hrsg. v. Internationalen Komitee für Information u. Soz. Aktion — CIAS). Luxemburg 1960. 36 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 202 Johanngeorgenstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 Ihre Lage in der SBZ beruht auf der ideologisch-politischen Einstellung, die die SU und dementsprechend die SED zum Judentum als solchem vertreten. Der Bolschewismus sieht im Judentum eine besonders hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine schwierige nationale Minderheit hält. Diese Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. gegenüber…
DDR A-Z 1965
Leipziger Messe (1965)
Siehe auch: Leipziger Messe: 1966 1969 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Seit 1951 wurden erstmalig wieder im Jahre 1955 die Leipziger Frühjahrs- und Herbstmesse getrennt abgehalten, um den Außenhandel und den Interzonenhandel im Rahmen der Außenhandelsoffensive der SU zu intensivieren. Besonderer Wert wird auf die Anknüpfung von Handelsbeziehungen mit dem sog. kapitalistischen Ausland gelegt, um die Materiallücken zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne zu schließen. Zum kapitalistischen Ausland zählen auch die Entwicklungsländer, mit denen der Außenhandel aus politischer Zielsetzung besonders gefördert wird. Die Organisationsleitung der LM. liegt in den Händen des Leipziger Messeamtes, das an die Weisungen der Kammer für ➝Außenhandel bzw. des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel gebunden ist und Außenstellen im Ausland sowie in der Bundesrepublik unterhält. Aufgabe der Außenstellen ist nicht nur Werbung und Verkauf von Messeausweisen. Sie stellen auch Stützpunkte für die Ausweitung wirtschaftlicher und politischer Beziehungen dar. Bürger der BRD erhalten Messeausweise bei Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern und an den Kontrollplätzen. Hin- und Rückfahrt müssen über denselben Passierpunkt führen, andernfalls ist ein Antrag beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Mitgeführte Gegenstände von größerem Wert werden — ebenso wie Geldmittel — an den Kontrollplätzen in den amtlichen Messeausweis eingetragen. Während sich im Westen die Messen immer mehr zu Fachmessen entwickeln, trägt die LM. universellen Ausstellungscharakter und wird als Gelegenheit zu Infiltrationskonferenzen mit Besuchern aus dem westlichen Ausland und der BRD ausgenutzt. Mit der Berufung eines Generaldirektors in die Leitung des Leipziger Messeamtes im November 1962 soll die Bedeutung der LM. unterstrichen werden. In den letzten Jahren ging man von dem politischen Propagandalärm ab und versuchte der LM. wieder den Charakter einer Fachmesse zu geben. Sie soll zur Aufwertung der SBZ einen umfassenden Überblick über Wirtschaftspotential und die technischen Fortschritte geben und auch die ökonomische Stärke der sozialistischen Länder aufzeigen. Angaben über Abschlüsse und Nationalität von Ausstellern und Besuchern wurden zur Frühjahrsmesse 1964 nicht gemacht. Die Bedeutung der LM. für den Welthandel läßt sich aber wohl kaum aus den manipulierten Zahlen ablesen, da es sich vielfach nicht um echte Vertragsabschlüsse handelt. Die Umsätze sind planmäßig gebunden, und bereits abgeschlossene Vorträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Die Großbetriebe der BRD sind den letzten Messen ferngeblieben. Diese Tatsache führte naturgemäß zur Aufwertung der anderen Messen im Ostblock, z. B. Budapest, auf der die BRD das größte Ausstellerkontingent gestellt hat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 259 Leipzig A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungsabzeichenSiehe auch: Leipziger Messe: 1966 1969 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Seit 1951 wurden erstmalig wieder im Jahre 1955 die Leipziger Frühjahrs- und Herbstmesse getrennt abgehalten, um den Außenhandel und den Interzonenhandel im Rahmen der Außenhandelsoffensive der SU zu intensivieren. Besonderer Wert wird auf die Anknüpfung von Handelsbeziehungen mit dem sog. kapitalistischen Ausland gelegt, um die Materiallücken zur Erfüllung der…
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Sowjetische Handelsgesellschaften (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen aus sowjetzonalen und SAG-Betrieben und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina, Sovexportfilm u.a., teils um sog. deutschrussische Gesellschaften, wie Derutra und Derunapht, teils um direkte Organe der sowjet. Besatzungsmacht, wie die Wirtschaftsverwaltung der sowjet. Besatzungstruppen (GSOW). Bis Ende 1953 spielten die SH. infolge ihrer privilegierten Stellung eine bedeutende Rolle im Wirtschaftsleben der Zone. Die sowjetzonalen Produktionsbetriebe mußten Aufträge der SH. mit Vorrang vor deutschem Bedarf ausführen. Die SH. waren bis Ende 1953 auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führten aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, die nach der Verarbeitung die SBZ wieder verließen. Als Veredelungsentgelt verblieben den Betrieben gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjet. Rechnung verwendet werden mußten. Die Lieferwerke in der SBZ erfuhren in keinem Falle, welche Erlöse aus ihren Gütern erzielt wurden. Sie erhielten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopp-Preisen in DM Ost (Preispolitik). Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellte für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel) Mit Übertragung der Abwicklung der Geschäfte auf die sowjetzonalen Außenhandelsorgane (DIA) Anfang 1954 haben die SH. an Bedeutung verloren und wurden teilweise aufgelöst. Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 391 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische KontrollkommissionSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen aus sowjetzonalen und SAG-Betrieben und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina, Sovexportfilm u.a., teils…
DDR A-Z 1965
Bartel, Kurt (1965)
Siehe auch: Bartel, Kurt: 1962 1963 1966 Barthel, Kurt: 1956 1958 1959 1960 Kuba: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Pseudonym: Kuba. * 8. 6. 1914 in Garnsdorf, Kr. Chemnitz, als Sohn eines Eisenbahnarbeiters, Volksschule, Dekorationsmaler, 1928 SAJ. 1933 Emigration in die CSR, 1938 nach England, 1946 Rückkehr nach Deutschland, Mitgl. der SED, Redakteur in einem Ost-Berliner Verlag, 1948 Kulturleiter der Max-Hütte, Unterwellenborn. 1952 bis 1954 Generalsekretär des Deutschen ➝Schriftstellerverbandes in der SBZ. 1959 Chefdramaturg des Rostocker Theaters. Seit 24. 7. 1950 Kandidat, seit 4. 6. 1954 Mitgl. des ZK der SED. 1950–1958 Abg. der Volkskammer. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ost-Berlin. 1949, 1958, 1959 und 1964 Nationalpreis. 1960 Dr. h.c. der Univ. Rostock. Begann im Exil mit zündender, bildkräftiger Kampflyrik („Gedicht vom Menschen“, 1948) Byzantinische „Kantate auf Stalin“ (1949). Wandte sich immer mehr polit. Gebrauchsarbeiten zu: Betriebskultur-Arbeit, Agitprop-Gruppen, Festprogramme (Dramatische Ballade „Klaus Störtebeker“ für Rügenfestspiele 1959; „Terra incognita“ 1964) und Filme („Vergeßt mir meine Traudel nicht“, Volkspolizei-Thema, 1957). K. ist als politischer Einpeitscher berüchtigt, verantwortlich für Verfolgung und Flucht der Schriftsteller Kantorowicz und Kasten. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 53 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/barthel-kurt-walter verwiesen. Bargeldumlauf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BasisSiehe auch: Bartel, Kurt: 1962 1963 1966 Barthel, Kurt: 1956 1958 1959 1960 Kuba: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Pseudonym: Kuba. * 8. 6. 1914 in Garnsdorf, Kr. Chemnitz, als Sohn eines Eisenbahnarbeiters, Volksschule, Dekorationsmaler, 1928 SAJ. 1933 Emigration in die CSR, 1938 nach England, 1946 Rückkehr nach Deutschland, Mitgl. der SED, Redakteur in einem Ost-Berliner Verlag, 1948 Kulturleiter der Max-Hütte, Unterwellenborn. 1952 bis 1954 Generalsekretär des Deutschen…
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Erdölindustrie (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Mangels eigener Erdölvorkommen gab es bis Mitte 1964 keine entwickelte Erdölverarbeitungsindustrie. Bis dahin wurde in nur mäßigem Umfange importiertes Erdöl in eigenen Werken zu Kraftstoffen und Schmierölen verarbeitet. Im übrigen basierte die Chemische Industrie einschl. der Kraftstofferzeugung auf der Veredelung reichlich vorhandener Braunkohlen (Energiewirtschaft). Der steigende Energiebedarf der Zonenindustrie ist aber auf die Dauer nicht durch die kostspielige Erschließung neuer Braunkohlenbergbaue gewährleistet. Hinzu kommt, daß sich im Weltmaßstab rasch eine im Vergleich zur Braunkohlenchemie sehr viel rationellere Petrochemie entwickelte. Die SBZ konnte sich von dieser Entwicklung nicht ausschließen. Der Beschluß, die Erdölindustrie auszubauen und einen eigenen Industriezweig der Petrochemie aufzubauen, geht bereits auf den V. Parteitag der SED (1958) zurück. Damals wurde mit der SU der Anschluß der SBZ an die geplante Erdölleitung vom Uralgebiet bis in die sowjetischen Satellitenländer vereinbart. 1960 begann in Schwedt (Oder) der Aufbau eines großen Erdölverarbeitungswerkes. Der Plan, bereits 1963 die Kraftstoffproduktion aufzunehmen, konnte nicht ausgeführt werden. Erst ab Juni 1964 begann die Probeanlage täglich etwa 1.000~t Roh-Destillat zu liefern, das zur Weiterverarbeitung an das Leunawerk und das Schmierstoffwerk Lützkendorf geht. Die Erdölleitung bis Schwedt war im Febr. 1964 fertiggestellt worden. Das Erdölverarbeitungswerk Schwedt soll in seiner ersten Ausbaustufe, die frühestens 1966 betriebsfertig sein wird, jährlich 4 Mill.~t. Erdöl zu Kraftstoffen verarbeiten können, wobei eine Reihe von Nebenprodukten (Heizöl, Schmieröl, Bitumen usw.) anfallen. „Nach 1970“ soll das Werk Schwedt auf eine Durchsatzkapazität von 8 Mill.~t ausgebaut werden. Der Aufbau des petrochemischen Verarbeitungszweiges in Schwedt soll frühestens 1968/69 beginnen. [S. 115]Von 1965–1975 wird die Erdölindustrie der SBZ eine Durchsatzkapazität von rd. 40~t im Jahr je Kopf der Bevölkerung erreichen. Die E. in der BRD jedoch verarbeitete im Jahre 1963 bereits rd. 800~t Erdöl je Kopf der Bevölkerung. Diese Zahlen zeigen, daß an ein Aufholen der SBZ auf diesem Gebiete überhaupt nicht zu denken ist und daß die auf dem VI. Parteitag der SED angekündigte „Chemisierung der Volkswirtschaft“ eine leere Propagandaparole ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 114–115 Erbschaftsteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErfassungSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Mangels eigener Erdölvorkommen gab es bis Mitte 1964 keine entwickelte Erdölverarbeitungsindustrie. Bis dahin wurde in nur mäßigem Umfange importiertes Erdöl in eigenen Werken zu Kraftstoffen und Schmierölen verarbeitet. Im übrigen basierte die Chemische Industrie einschl. der Kraftstofferzeugung auf der Veredelung reichlich vorhandener Braunkohlen (Energiewirtschaft). Der steigende Energiebedarf der Zonenindustrie ist aber auf die Dauer nicht…
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Luxemburg, Rosa (1965)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 * 5. 5. 1870 in Zamocs (Polen) als Tochter eines Kaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich bereits als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Mitarbeiterin der sozialdemokratischen Presse, 1902 Chefredakteurin der „Leipziger Volkszeitung“. Nach Ausbruch der russischen Revolution im Dez. 1905 Rückkehr nach Polen, 1906 dort mehrere Monate in Schutzhaft, 1907 Lehrerin für Nationalökonomie an der Berliner Parteischule der SPD. Zusammen mit Karl ➝Liebknecht Repräsentantin des linken Flügels, im scharfen Gegensatz zum rechten Flügel, insbesondere zu den von Eduard Bernstein vertretenen Auffassungen (Revisionismus), revolutionäre Marxistin; trat in ihren Schriften für den Generalstreik als Auftakt der proletarischen Revolution ein und forderte, die SPD solle den Massenstreik „als spontane Bewegungsweise der proletarischen Masse“ und „Erscheinungsform des proletarischen Kampfes in der Revolution“ bejahen und propagieren. Entgegen der von Lenin und den Bolschewiki (KPdSU) vertretenen Auffassung, die Revolution müsse durch eine rev. Partei organisiert werden, war für L. die Spontaneität der Massen eine entscheidende Voraussetzung der Revolution. Nach Ausbruch des ersten Weltkrieges zusammen mit Karl Liebknecht und Franz Mehring Herausgeberin der Zeitschrift „Die Internationale“. Von 1915 bis 1918 mit kurzer Unterbrechung als Kriegsgegnerin und revolutionäre Sozialistin in Berlin, der Festung Wronke und in Breslau inhaftiert. Zusammen mit Liebknecht Gründerin der KPD (31. 12. 1918), Verfasserin des Parteiprogrammes. Am 15. 1. 1919 von Soldaten der Gardeschützendivision mit Liebknecht in Berlin ermordet. Trotz ihrer Bewunderung für Lenin und die Bolschewiki äußerte sie sich kritisch über die Oktoberrevolution: „Freiheit … nur für die Anhänger einer Partei … ist keine Freiheit. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Der einzige Weg zur Wiedergeburt ist … uneingeschränkte, breiteste Demokratie …“ Wichtigste Schriften: „Sozialreform oder Revolution“ (1899), „Massenstreik, Partei und Gewerkschaften“ (1907), „Einführung in die Nationalökonomie“, „Die Akkumulation des Kapitals“ (1913 — wiss. Hauptwerk), „Die russische Revolution“ (1917). Am bekanntesten sind ihre „Briefe aus dem Gefängnis“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 269 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/luxemburg-rosa verwiesen. Lukács, Georg (György) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MagdeburgSiehe auch die Jahre 1962 1963 1966 * 5. 5. 1870 in Zamocs (Polen) als Tochter eines Kaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich bereits als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen…
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Interzonenhandel (1965)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Bezeichnung für den Handel zwischen der BRD und der SBZ. Während die drei Westzonen ziemlich schnell wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, entwickelte sich der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur unter erheblichen Schwierigkeiten und niemals völlig zu seinem früheren Umfang. Die sowjetzonale Seite begehrt in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger), Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Vertraglich geregelt wurde der I. in dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1948), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jährlich folgenden Vereinbarungen über die Warenlisten zum Abkommen. Ab 1. 10. 1949 sind auch beide Teile Berlins in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1949 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche Bundesbank abgewickelt, die Verrechnung von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d.h. 1 Deutsche Mark = 1 VE (Verrechnungseinheit). Abgerechnet wird per Ende Juni jeden Jahres; etwaige Verrechnungsspitzen sind in DM West bar zu bezahlen. Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) gelenkt. Die Bestimmungen für den Außenhandel mit dem Außenhandelsmonopol und der damit verbundenen Devisenzwangswirtschaft sowie den differenzierten Preisen zum Binnenhandel werden auch auf den I. angewendet. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr zuständig. Zölle werden im I. nicht erhoben. Der I. dient der sowjetzonalen Wirtschaft im wesentlichen dazu, Lücken in der Materialversorgung zu schließen, die von Moskau und den anderen sozialistischen Ländern nicht geschlossen werden können. Er wird stark von der jeweiligen politischen Situation beeinflußt. Mit der Vereinbarung vom 16. 8. 1960 über die Warenlisten für 1956 wurde erstmalig die einjährige Gültigkeitsdauer in eine unbegrenzte Laufzeit abgeändert; die SBZ war aus Planungsgründen an Abschlüssen über einen längeren Zeitraum interessiert. Am 30. 9. 1960 wurde das I.-Abkommen wegen politischer Übergriffe in Berlin von der BRD zum Jahresende gekündigt, nach längeren Verhandlungen aber noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder in Kraft gesetzt. Das ungleich größere wirtschaft[S. 198]liche Interesse der SBZ an der Aufrechterhaltung des I. ist daraus zu ersehen, daß etwa 10 v. H. des Außenhandels auf den I. entfallen, während der I. nur 2 bis 3 v. H. des Außenhandels der BRD ausmacht. Die SBZ versucht durch Schulung von Mitgliedern des „Ausschusses zur Förderung des deutschen Handels“ und des „Ausschusses des Berliner Handels“, die paritätisch zwischen SBZ und BRD besetzt sind, Einfluß auf das Volumen und die Struktur des I. zu nehmen und Differenzen im Warenaustausch für sich umzumünzen. Die Mineralölabgaben wurden in der BRD geändert und brachten für die Zone höhere Belastung. Die BRD kam der SBZ jedoch entgegen und verzichtete für 1964 auf rd. 75 Mill. DM neuer Mineralölsteuern. Der im Abkommen verankerte Saldenausgleich wurde auf Wunsch der SBZ verschoben und damit der zeitlich begrenzte Swing von 200 Mill. VE gewissermaßen zu einem Dauerkredit. Die Zone kann auch auf Ersuchen künftig bestimmte ausländische Güter, wie z. B. Rohstoffe aus Übersee, im Rahmen des I. aus der BRD beziehen. Das bedeutet für das Regime mit seinen Devisenschwierigkeiten eine große Erleichterung. Strukturveränderungen ergaben sich im I. in den letzten Jahren dadurch, daß die SBZ aus Versorgungsschwierigkeiten zur Erhöhung der Lebensmittelbezüge aus der BRD gezwungen war. Im Neuen ökonomischen System erfordert die Modernisierung der Industrie eine Ausweitung des I., besonders im Hinblick auf Anlagen zum Auf- und Ausbau einer modernen Kunstdüngermittelindustrie. Aus Devisengründen wird die SBZ auf den Bezug von Investitionsgütern aus der BRD angewiesen sein. 1962 erreichte das Handelsvolumen im H. nahezu einen Umsatz von 2 Mrd. VE, an dem die Warenbezüge aus der Zone mit einer Steigerung um 12 v. H. von 914 auf 1.022 Mill. VE beteiligt waren. Das Anwachsen des I. in den ersten Monaten 1964 ist eine Folge des steigenden Warenbedarfs der Zone. Starkes Interesse besteht am Bezug von Düngemitteln zur Ertragssteigerung der sozialistischen Landwirtschaft und damit zur Steigerung des Eigenaufkommens, um die Lebensmitteleinfuhren zugunsten von Rohstoffen drosseln zu können. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 197–198 Intershop A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InterzonenverkehrSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 Bezeichnung für den Handel zwischen der BRD und der SBZ. Während die drei Westzonen ziemlich schnell wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, entwickelte sich der Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur unter erheblichen Schwierigkeiten und niemals völlig zu seinem früheren Umfang. Die…
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Steuern (1965)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u.a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen u. ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der Grundsätze der Gleichmäßigkeit und der Gerechtigkeit der Besteuerung zu einem Instrument des Klassenkampfes. Der sowjetzonale Finanzwirtschaftler A. Lemmnitz charakterisierte das Steuerwesen wie folgt: „Steuerfragen sind Fragen des Klassenkampfes und nicht der ewigen Gerechtigkeit … Es gibt keine allgemeine Gerechtigkeit, sondern nur eine auf die jeweilige Klassengesellschaft bezogene Gerechtigkeit“ (DFW 1948, S. 8 bis 12). Über die Steuereinnahmen lassen sich im einzelnen keine zuverlässigen Angaben machen, da die Einzelheiten des Staatshaushalts nicht bekanntgegeben werden Sicher ist jedoch, daß die Verbrauchsabgaben ständig gestiegen sind. Eine bedeutende Rolle spielt für die Einnahmeseite die PDA, die verbrauchssteuerähnlichen Charakter hat. Der Klassenkampfcharakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung in Erscheinung. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher u. gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen mehr als 90 v. H. beträgt. Ähnlich werden bei der Körperschaftsteuer — soweit sie durch die Einführung der PDA überhaupt noch erhoben wird — staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert. Konsumgenossenschaften entrichten eine Gewinnsteuer von 15 v. H. des Gewinnes. Bei Molkereigenossenschaften beträgt die Gewinnsteuer 55 v. H. des Betriebsergebnisses. Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) entrichten eine Umsatzsteuer und eine Gewinnsteuer. Die [S. 420]USt beträgt 3 v. H. des Umsatzes. Für die Gewinnsteuer gelten die dem PGH-Steuergesetz vom 30. 11. 1962 (GBl.~I, S. 121) beigefügten Steuertabellen. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. Viele Betriebsausgaben sind steuerlich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, die dazu beitragen, daß es in absehbarer Zeit keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerksteuer). Die Mitglieder von LPG, die vorher einen landwirtschaftlichen Betrieb selbständig bewirtschaftet haben oder selbständig tätig waren (wie Gärtner, Handwerker, Gewerbetreibende) zahlen Landwirtschaftsteuer. Ab 1. Januar 1954 wurde in der „volkseigenen“ Wirtschaft die PDA nach dem Vorbild der sowjet. „differenzierten Umsatzsteuer“ eingeführt. Sie tritt an Stelle der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer u. der Verbrauchsabgaben. Die mit Wirkung vom 1. 1. 1957 eingeführte Handelsabgabe schließt in gewisser Hinsicht den Umwandlungsprozeß des sowjetzonalen Steuersystems ab. (Finanzämter, Abgabenverwaltung, Wirtschaftssystem, Finanzsystem, Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 419–420 Stettin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFBSiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u.a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen u. ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der…
DDR A-Z 1965
Bewußtseinsbildung (1965)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1966 Bezeichnung für den umfassenden und vielgestaltigen Prozeß zur Wandlung und schließlichen Fixierung des ganzen Menschen im Sinne einer bestimmten geistigen und seelischen Haltung zu seiner Umwelt. Die Bedeutung der B. ist in totalitären Herrschaftssystemen früher erkannt worden als in den Demokratien, und der Ausdruck B. entstammt daher auch ihrem Vokabular. Auch die totalitäre Diktatur sucht ihre Bestätigung und Legitimation im „Volkswillen“, veranstaltet zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit akklamatorische Abstimmungen oder plebiszitäre Wahlen, muß aber deren Ergebnisse durch einen zentral gesteuerten Apparat der B., durch Polizeiterror und vielfach noch durch nachträgliche Fälschung manipulieren. Vielfältige Methoden der B. dienen dazu, die Bürger geistig und seelisch im Sinne der Machthaber derart zu formen, daß sie den ihnen vorgeschriebenen Denkstil annehmen und zu Urteilen und Entschlüssen kommen, die den Zielen der Regierung entsprechen. Unter dem Einfluß des marxistischen Dogmas, daß Denken und Handeln des Menschen ausschließlich durch die Umwelteinflüsse geprägt und mit ihnen gewandelt würden, glaubte auch die kommun. Führung in der SBZ lange an einen schnellen Erfolg ihrer Bemühungen zur B. Durch das Zusammenwirken von für den Kommunismus neuen Erkenntnissen in der Psychologie und praktischen Erfahrungen in der SU wie in der SBZ selber hat sich aber seit etwa 1960 die Erkenntnis durchgesetzt, daß man es auf jeden Fall mit einem langwierigen Prozeß zu tun haben wird. In der SBZ wie in allen kommun. Staaten ist die Ideologie das wichtigste Instrument der B. Genau dosierte Kenntnisse über diese Ideologie zu verbreiten, ist Aufgabe aller Institutionen zur Schulung, insbesondere der Kader. Der Verbreitung der Ideologie und damit der B. dienen aber auch das Erziehungs- und Bildungswesen, die Presse, der Rundfunk und das Fernsehen sowie im weiteren Sinne alle Arten von Agitation und Propaganda. Zur B. gehört schließlich alles, was zur Festigung eines sozialistischen ➝Bewußtseins und zur Ausrichtung eines jeden Bürgers der „DDR“ auf die Staats- und Parteiziele beitragen kann, z. B. Kunst und Literatur, das Filmwesen und die Produktionspropaganda. Die kommun. B. ist ihrem Wesen nach ausschließlich; sie schirmt darum die von ihr Erfaßten gegen Einflüsse anderer geistiger Herkunft ab, vermeidet echte Diskussion und ist intolerant und kritikfeindlich (Kritik und Selbstkritik). Erfolg oder Mißerfolg der kommun. B. sind nicht einheitlich zu beurteilen. Zweifellos ist es der SED bisher nicht gelungen, die kommun. Lehre in der Bevölkerung Wurzel schlagen zu lassen oder auch nur deren Vertrauen in die „Perspektiven“ ihrer Herrschafts- und Wirtschaftsordnung zu gewinnen. Dagegen hat die lang dauernde und nur sporadisch durch Informationen von außen durchbrochene totalitäre B. der Bevölkerung in gewissem Grade einen anderen Denkstil und andere politische Kategorien auf prägen können. Da viele Menschen bestimmte politische Begriffe überhaupt nur nach kommun. Definition kennen, bewegen sie sich in kommun. Kategorien auch dann, wenn sie gegen das Regime Stellung beziehen (vgl. insbesondere manche Flüchtlinge aus der „Intelligenz“). Folge der kommun. B. ist auch, daß die Politisierung des gesamten Lebens hingenommen, ihr Fehlen im „Westen“ u. U. als Schwäche empfunden wird. So ist den Bemühungen um die B. im ganzen eine beträchtliche, wenngleich in vieler Hinsicht unerwünschte Wirkung nicht abzusprechen. Außer den genannten, im Sinne des Regimes wenigstens z. T. positiven Folgen sind mindestens zwei weitere Tendenzen mit Sicherheit festzustellen: 1. In geistig aktiven und selbständigen Bevölkerungsgruppen aller Schichten, offenbar besonders in der Jugend, verstärken alle Maßnahmen zur B. die bedingungslose Ablehnung des sowjetischen Kommunismus. 2. Zweifellos große, wenn auch schwer bestimmbare Schichten reagieren in ihrem seelischen Konflikt zwischen innerer Ablehnung und Ergebung in ihr Schicksal mit einer Mischung von Resignation und unbestimmter Hoffnung auf eine Wendung zum Besseren. Literaturangaben Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Bauer, Raymond A.: Der neue Mensch in der sowjetischen Psychologie, übers. v. Rainer Köhne. Bad Nauheim 1955, Christian. 180 S. Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1961, Holle-Verlag. 128 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Gollwitzer, Helmut: … und führen, wohin Du nicht willst — Bericht einer Gefangenschaft. Ungek. Neuaufl. München 1959, Christian Kaiser. 287 S. Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BB) 1954. 46 S. Koestler, Arthur: Sonnenfinsternis. Stuttgart 1948, Behrendt. 235 S. Losch, Sebastian: Gespräch mit Kommunisten. Godesberg 1962, Hohwacht. 86 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre d. Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2) Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Möbus, Gerhard: Das Menschenbild des Ostens und die Menschen im Westen. (BMG) 1955. 90 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 74 Bewußtsein, Sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beyling, FritzSiehe auch die Jahre 1962 1963 1966 Bezeichnung für den umfassenden und vielgestaltigen Prozeß zur Wandlung und schließlichen Fixierung des ganzen Menschen im Sinne einer bestimmten geistigen und seelischen Haltung zu seiner Umwelt. Die Bedeutung der B. ist in totalitären Herrschaftssystemen früher erkannt worden als in den Demokratien, und der Ausdruck B. entstammt daher auch ihrem Vokabular. Auch die totalitäre Diktatur sucht ihre Bestätigung und Legitimation im „Volkswillen“,…
DDR A-Z 1965
Notenbank, Deutsche (DNB) (1965)
Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Im Febr. 1947 wurde in jedem der fünf Länder der SBZ eine Emissions- und Girobank, im Mai 1948 als deren Zentrale die Deutsche Emissions- und Girobank gegründet, die durch SMAD-Befehl 122 und gleichzeitige Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 in die DNB umgewandelt wurde. Der DNB wurden im März 1950 die Emissions- und Girobanken der Länder eingegliedert. Das Gesetz über die DNB vom 31. 10. 1951 schloß diese Entwicklung ab. Die DNB ist die „Staatsbank“ der SBZ und erledigt die Kassengeschäfte des Staatshaushalts. (Am 1. 1. 1951 übernahm sie die zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Haushalts- und Steuerkassen der SBZ.) Sie hat das Recht zur Emission von Zahlungsmitteln. Der DNB obliegt der gesamte Zahlungsverkehr mit der BRD und dem Ausland; sie allein ist berechtigt, ausländische Zahlungsmittel und Edelmetalle zu halten (<Deutsche ➝Handelsbank AG.>, Devisen, Bankenabkommen). Die DNB ist auch die Bank der VEW, erledigt deren Geldgeschäfte (Zahlungsverkehr, Verrechnungsverfahren) und versorgt sie mit Krediten. Ihr obliegt die finanzwirtschaftliche Lenkung der VEW; sie ist in hohem Maße für die Gestaltung des Produktionsablaufes und die Planerfüllung der Betriebe mitverantwortlich (Banken, Bargeldumlauf). Um dieser Aufgabe besser entsprechen zu können, wurden im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft Spezialfilialen der DNB gebildet, die sog. „Industriebanken“. Für jede VVB ist eine Industriebank zuständig. Mit dieser Spezialisierung soll eine den Erfordernissen des jeweiligen Wirtschaftszweiges angepaßte Bankpolitik erreicht werden. Die einzelnen Industriebanken haben eine gewisse operative Selbständigkeit, sind aber Organe der DNB ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sitz der DNB ist Berlin, sie unterhält Niederlassungen in den Bezirks- und Kreisstädten sowie in Wirtschaftszentren. Das Grundkapital beträgt 400 Mill. DM Ost. Der Präsident der DNB ist seit Juni 1964 Helmut Dietrich. Die DNB arbeitet nach einem vom Ministerium der Finanzen bestätigten Haushaltsplan. Die DNB ist nicht Rechtsnachfolger der Reichsbank. (Währung) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 308 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nuschke, OttoSiehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Deutsche Notenbank (DN): 1969 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Im Febr. 1947 wurde in jedem der fünf Länder der SBZ eine Emissions- und Girobank, im Mai 1948 als deren Zentrale die Deutsche Emissions- und Girobank gegründet, die durch SMAD-Befehl 122 und gleichzeitige Anordnung der DWK vom 20. 7. 1948 in die DNB umgewandelt wurde. Der DNB wurden im März 1950 die Emissions- und Girobanken der…
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Renn, Ludwig (1965)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 Pseudonym für Arnold Vieth von Golssenau. * 22. 4. 1889 als Sohn eines kgl. sächs. Prinzenerziehers in Dresden; Gymnasium, Fahnenjunkerschule, Offizier der kgl. sächs. Armee, 1920 als Hauptmann aus der Reichswehr ausgeschieden Danach Studium, Beginn der schriftstellerischen Tätigkeit. 1928 KPD, Sekretär des Bundes proletarisch-revolut. Schriftsteller, Mitherausgeber der kommun. Zeitschriften „Linkskurve“ und „Aufbruch“, militärpolit. Vorträge an marxist. Arbeiterschule Berlin, von 1933 bis 1935 Haft, anschließend Emigration in die Schweiz. Im Spanischen Bürgerkrieg Bataillonskommandeur und Stabschef der XI. Internationalen Brigade. 1939 Emigration über England und die USA nach Mexiko, dort von 1941 bis 1945 Präsident der Emigrantenorganisation „Freies Deutschland“, Dozent an Universität Morelia (Mexiko). 1947 in die SBZ, Mitgl. der SED. Direktor des kulturwiss. Instituts und Prof. für Anthropologie an der TH Dresden, 1950 kunsthistorische Vorlesungen an der Univ. Ost-Berlin. Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste, 1961 Präs. des Komitees [S. 362]für Solidarität mit dem kubanischen Volk, Vors. des Arbeitskreises zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur. 1955 u. 1961 Nationalpreis. Dr. h.c. R. wurde berühmt durch seine Abrechnung mit dem 1. Weltkrieg „Krieg“ (1928). In „Nachkrieg“ (1930) beschreibt er seine polit. Wendung nach links. „Adel im Untergang“ (1944) ist eine wehmütige Erinnerung an seine Fahnenjunkerzeit in Dresden. Die Erinnerungen „Im spanischen Krieg“ durften 1955 erst nach Korrekturen durch die SED erscheinen. Neben wertlosen Tendenzwerken schrieb er in der SBZ vor allem Kinderbücher über exotische und historische Themen („Trini“, 1954; „Der Neger Nobi“, 1955). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 361–362 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1965 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/renn-ludwig verwiesen. Religionsunterricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RentabilitätSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1966 Pseudonym für Arnold Vieth von Golssenau. * 22. 4. 1889 als Sohn eines kgl. sächs. Prinzenerziehers in Dresden; Gymnasium, Fahnenjunkerschule, Offizier der kgl. sächs. Armee, 1920 als Hauptmann aus der Reichswehr ausgeschieden Danach Studium, Beginn der schriftstellerischen Tätigkeit. 1928 KPD, Sekretär des Bundes proletarisch-revolut. Schriftsteller, Mitherausgeber der kommun. Zeitschriften „Linkskurve“ und „Aufbruch“, militärpolit. Vorträge…
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Zivilprozeß (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung, die am 1. 1. 1963 in Kraft treten sollte, ist noch nicht einmal im Entwurf vorgelegt worden. Für die Ausarbeitung der neuen ZPO ist 1963 wiederum eine Kommission eingesetzt worden (Zivilgesetzbuch). Die bisher noch gültige deutsche ZPO ist durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend verändert worden. Die wichtigsten Neuerungen brachten das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. 10. 1952 (Gerichtsverfassung) und die im Anschluß hieran ergangene Angleichungs-VO. Nach dem neuen Gerichtsverfassungsgesetz vom 17. 4. 1963 ist das Kreisgericht (KG) in erster Instanz für alle Zivil- und Familiensachen (Familienrecht) zuständig, wenn nicht der Bezirksstaatsanwalt die Verhandlung vor dem Bezirksgericht (BG) beantragt oder der Direktor des BG die Sache an das BG heranzieht. Das BG ist außerdem Berufungsinstanz und Kassationsgericht (Kassation) für die Entscheidungen der KG. Ein weiteres Rechtsmittel gibt es nicht. Über Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile des BG entscheidet das Oberste Gericht, das außerdem ebenfalls Kassationsgericht ist. Alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben und sämtliche Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Verträgen im Rahmen des Vertragssystems fallen in die Zuständigkeit des staatlichen ➝Vertragsgerichts. Mit der fortschreitenden Sozialisierung der Wirtschaft (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften, Handwerk) und dem ständigen Rückgang des Anteils der privaten Betriebe an der Produktion (Privatwirtschaft) und des Privathandels an den Gesamthandelsumsätzen (Handel) hat daher die Zahl der Z. in den letzten Jahren ständig abgenommen. Ein großer Teil der Zivilverfahren sind Mietstreitigkeiten. 1962 waren es 22,8 v. H. aller anhängigen Z., in Ost-Berlin im 4. Quartal 1963 sogar 43,9 v. H. Die Zivilkammern des Kreisgerichts und die erstinstanzlichen Zivilsenate des Bezirksgerichts sind mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei mit vollen richterlichen Befugnissen versehenen Schöffen besetzt. Die Aufgaben des früheren Rechtspflegers insbesondere im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung sind dem Sekretär des Gerichts übertragen worden (§§~28 ff. der Angleichungs-VO). Für alle Verfahren in erster Instanz gelten gemäß §~38 der Angleichungs-VO die Bestimmungen der §§~495 ff. der ZPO. Vor dem Bezirksgericht findet jedoch keine Güteverhandlung statt. Ein Verfahren vor dem Einzelrichter gibt es in erster Instanz nicht. Neu geregelt ist das Verfahren in Ehesachen durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956. (Familienrecht) Anwaltsvertretung ist in allen Berufungsverfahren notwendig. Das Gericht kann jedoch von der Vorschrift des Anwaltszwanges befreien. VEB können sich im Anwaltsprozeß durch eigene Angestellte vertreten lassen. (Rechtsanwaltschaft) Zur Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Rechtsprechung und zur Sicherung der staatlichen und gesellschaftlichen Interessen hat der Staatsanwalt das Recht, in Zivil- und Familienrechtsverfahren durch Teilnahme an den Verhandlungen, [S. 497]Einreichung von Schriftsätzen und Rechtsgutachten mitzuwirken. Der Staatsanwalt kann selbständig Klage erheben (ausgenommen in Eheverfahren) und Anträge stellen. Neben der Möglichkeit, die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, hat er das Recht, erstinstanzliche Urteile mit dem Protest anzufechten (§§ 22 bis 24 des „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 17. 4. 1963). Über die gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus sind die formell weiter geltenden Vorschriften der Z.-Ordnung mit einem „neuen Inhalt“ erfüllt worden. Ausgehend von den im § 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes niedergelegten Aufgaben der Rechtsprechung (Rechtswesen), sind der Verhandlungs- und der Verfügungsgrundsatz, auf denen der deutsche Z. beruht, beseitigt worden. („Die noch geltenden alten Normen sind kein Hindernis dafür, die Zivilverfahren in sozialistischer Weise durchzuführen“, Nathan, Neue Justiz 1959, S. 592). Die Gerichte haben von sich aus die objektive Wahrheit zu ermitteln. Sie sind dabei nicht an die Beweisanträge der Parteien gebunden. Es darf keine Anerkenntnis- und Versäumnisurteile oder Vergleiche geben, die nicht im Einklang mit der Rechts- und Gesellschaftsordnung der „DDR“ stehen. Durch den neuen „sozialistischen Arbeitsstil“ wird das Gericht auch im Z. zu einem „aktiv handelnden Staatsorgan, das mit seiner rechtsprechenden Tätigkeit staatliche Leistungsfunktionen verwirklicht, indem es in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen aktiv zur Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgabe beiträgt“. Das Gericht bestimmt selbst den Umfang der Untersuchungen und deckt dadurch „die gesellschaftlichen Hintergründe der auftretenden Konflikte auf und beseitigt die hemmenden Ursachen selbst oder mit Hilfe der örtlichen Organe und des Staatsanwaltes“. Zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung des Z. sollen geeignete Verhandlungen vor „erweiterter Öffentlichkeit“ durchgeführt werden (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung, Schauprozeß). Schon vor dem eigentlichen Z. ist eine „gesellschaftliche Tätigkeit zur Beseitigung des Konfliktes und seiner Ursachen“ zu entfalten. Hierbei sind neue Formen zu entwickeln, durch die „die gesellschaftlichen Kräfte in noch größerem Umfange in die Lösung ziviler Rechtsstreitigkeiten einbezogen und so die Werktätigen befähigt werden, ihre Angelegenheiten selbst im Prozeß der gegenseitigen gesellschaftlichen Erziehung zu lösen“. Kleinere zivilrechtliche Streitigkeiten wegen Geldforderungen bis zur Höhe von etwa 500,– DM, wegen Erfüllung von rechtsverbindlich festgestellten Unterhaltspflichtigen und andere Streitigkeiten des täglichen Lebens mit einem einfachen Sachverhalt sind von den Konfliktkommissionen und den Schiedskommissionen zur gütlichen Beilegung zu behandeln (gesellschaftliche Gerichte). Flüchtlingen darf das Armenrecht nicht bewilligt werden. Sie sind nicht mehr legitimiert, über ihr in der SBZ gelegenes Vermögen Prozesse zu führen. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 496–497 Zivilgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZivilrechtSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Die im Perspektivplan des Justizministeriums (Justizreform) vorgesehene neue Z.-Ordnung, die am 1. 1. 1963 in Kraft treten sollte, ist noch nicht einmal im Entwurf vorgelegt worden. Für die Ausarbeitung der neuen ZPO ist 1963 wiederum eine Kommission eingesetzt worden (Zivilgesetzbuch). Die bisher noch gültige deutsche ZPO ist durch neue gesetzliche Bestimmungen und durch die gerichtliche Praxis grundlegend…
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1965: G
Ganztagsschule Garantie- und Kreditbank Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft Gaststättengewerbe GDSF Gebrauchsmuster Gedenkstätten Gedenktage Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Gemeinschaftsküchen Generaldirektor Generallinie Generalstaatsanwalt der DDR Genossenschaften Genossenschaften, Ländliche Genossenschaftler, Hervorragender Genossenschaftsbauer Geologische Kommission, Staatliche Gera Gerichtskritik Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Gerlach, Manfred Gerster, Ottmar Gesamtdeutsche Arbeit Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Geschenkpaketversand Geschichtsbetrachtung Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik Gesellschaftlich Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Gesellschaftliche Büros Gesellschaftliche Erziehung Gesellschaftliche Gerichte Gesellschaft „Neue Heimat“ Gesellschaftsgefährlichkeit Gesellschaftswissenschaften Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse Gesetzbuch der Arbeit Gesetzgebung Geständniserpressung Gesundheitswesen Gesundheitszentrum Gewerbebanken Gewerkschaftsaktiv Gewerkschaftsgruppe Gewerkschaftskomitee Gewerkschaftsleitungen, betriebliche Gewinn GHG GI Gießmann, Ernst-Joachim Girnus, Wilhelm Gleichberechtigung der Frau Gleichheit Gleichmacherei Glückauf, Erich GM Gnadenrecht Goethe-Gesellschaft Goethe-Preis Goldenbaum, Ernst Gomulkaplan Görlitz Gosplan Gost-Normen Gotha Gotsche, Otto Götting, Gerald GPG GPH Grabweihe Greifswald Greif zur Feder, Kumpel Grenzen Grenzgänger Grenzgebiet Grenzpolizei, Deutsche Grenzpolizeihelfer Grenztruppenhelfer Grenzübergänge Großbauer Großhandel Großhandelsgesellschaften Großhandelskontore Grotewohl, Otto Grundbuch Grundeigentum Grundmittel Grundorganisationen Grundrechte Grundrente Grundschule Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches Grüneberg, Gerhard Grünes Fließband Grünstein, Herbert Gruppensieger im Wettbewerb Gruppe Ulbricht GSOW GST Guben Güterstand Gütezeichen Guts-Muths-Preis GVG Gysi, KlausGanztagsschule Garantie- und Kreditbank Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft Gaststättengewerbe GDSF Gebrauchsmuster Gedenkstätten Gedenktage Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Gemeinschaftsküchen Generaldirektor Generallinie …
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Kommunismus (1965)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach dem Marxismus-Leninismus die Endphase der menschheitlichen Entwicklung, die nach der Vollendung des Aufbaus des Sozialismus in den bolschewistisch geführten Staaten eingeleitet wird. Hauptkriterien: Jeder soll „nach seinen Bedürfnissen“ leben können; die Unterschiede „zwischen Stadt und Land“ sowie „zwischen körperlicher und geistiger Arbeit“ sollen fortfallen; die Arbeit soll zum „hauptsächlichen Lebensbedürfnis der Menschen“ werden. Die SU soll nach dem auf dem XXII. Parteitag der KPdSU für die Jahre zwischen 1960 und 1980 entwickelten Programm bereits jetzt, ab 1961/62, mit dem Aufbau der Grundlagen des K. beginnen, wobei man die erwähnten Kriterien schrittweise, insbesondere durch Mechanisierung und Automation der Industrie, Industrialisierung der Landwirtschaft und die hiervon erwarteten Produktionssteigerungen, realisieren zu können hofft, dabei indes einschränkend betont, daß Partei und Staat sich eine Manipulierung der menschlichen Bedürfnisse vorbehalten. Demgemäß ist auch das wichtigste noch unter Stalin hervorgehobene Kriterium des K., nämlich, daß in ihm der „Staat abstürbe“ und an seine Stelle eine „freie Assoziation der gesellschaftlichen Kräfte“ trete, suspendiert. Im Gegenteil, die Partei- und Staatstheoretiker des Bolschewismus vertreten heute generell die Auffassung, daß die wirtschaftsdirigistische und — mindestens zunächst auch noch — die erzieherische Funktion der staatlichen Obrigkeit und vor allem die Partei als dirigierende Zentrale erhalten bleiben müsse. In der SBZ, die nach den Beschlüssen des V. Parteitages von 1958 den Aufbau des Sozialismus bis 1965 abschließen und mithin zu diesem Zeitpunkt gleichfalls mit dem Aufbau der Grundlagen des K. beginnen wollte, ist, wie aus den Verhandlungen des 17. ZK-Plenums vom Okt. 1962 hervorgeht, nunmehr auf Grund der unerwartet schlechten Produktions-, Versorgungs- und gesellschaftspolitischen Entwicklung vor frühestens 1971 (neuerdings, laut Erich Apel, sogar vor 1984) nicht an den Aufbau der Grundlagen des K. zu denken. (Periodisierung, Historischer Materialismus) Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M., 1962. 328 S. Meissner, Boris: Sowjetdemokratie und bolschewistische Parteidiktatur (Die Demokratie im Wandel der Gesellschaft, hrsg. v. R. Löwenthal.) Berlin 1963, Colloquium Verlag. 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 225 Kommissionsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommunistischer Jugendverband Deutschlands (KJVD)Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Nach dem Marxismus-Leninismus die Endphase der menschheitlichen Entwicklung, die nach der Vollendung des Aufbaus des Sozialismus in den bolschewistisch geführten Staaten eingeleitet wird. Hauptkriterien: Jeder soll „nach seinen Bedürfnissen“ leben können; die Unterschiede „zwischen Stadt und Land“ sowie „zwischen körperlicher und geistiger Arbeit“ sollen fortfallen; die Arbeit soll zum „hauptsächlichen Lebensbedürfnis…
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Kredite (1965)
Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bisher für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems wird jedoch in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII. Parteitag — verstärkt die Möglichkeit diskutiert, Investitionen durch langfristige K. zu finanzieren, um einen „höchstmöglichen Nutzen der Investitionen, eine höhere Verantwortlichkeit des Betriebsleiters und eine größere Sparsamkeit in den Betrieben“ zu erreichen. Den kurzfristigen K. kommt eine sehr große Bedeutung zu, da die VEW absichtlich nur teilweise mit eigenen Mitteln zur Finanzierung des Betriebsablaufes ausgestattet ist. Sie ist also gezwungen, ständig K. in Anspruch zu nehmen, die für die einzelnen Finanzierungsobjekte genau genormt sind. Seit 1. 6. 1964 werden auf Grund einer K.-VO (GBl. II, Nr. 35) folgende kurzfristige K. gewährt: Richtsatzplan-K. zur Finanzierung des geplanten Produktionsablaufs (für Vorräte, Betriebsstoffe, Halb- und Fertigwaren), Vorzugs-K. für Maßnahmen, die zu einer besonders wirtschaftlichen Erfüllung und Übererfüllung der Planaufgaben führen, Zwischen-K. zur Sicherung der Finanzierung der Durchführung von Investitions- und Reparaturplänen, Sonder-K. zur Finanzierung von Überplanbeständen, Überbrückungs-K. zur Abdeckung von Mindergewinnen und außerplanmäßigen Verlusten (Finanzschulden), Zahlungs-K. und Liquiditäts-K. zur Beseitigung von Liquiditätsschwierigkeiten. Daneben werden im Zusammenhang mit den verschiedenen Verrechnungsverfahren RE-K. (Rechnungseinzugsverfahren), FE-K. (Forderungseinzugsverfahren) u. K. zur Akkreditivgestellung (AK-Verfahren) gewährt. Diese umständliche Spezifizierung hat den Sinn, die Betriebe bis hinunter zu den einzelnen Produktionsverfahren und besonders deren Bestandshaltung zu kontrollieren. Planwidrigkeiten sollen durch Sonder-, Überbrückungs-, Liquiditäts- und Zahlungs-K. mit hohen Zinsen (bis zu 10% — Normalzins 2–3,5%) vermieden werden. Zur weiteren Einflußnahme sind auch die K.-Bedingungen seit 1. 6. 1964 neu geregelt. Höhe, Zweck, Frist und Zinshöhe sind dem K.-Ziel anzupassen. Zusätzliche Garantien und Sicherungen können von K.-Nehmern mit mangelhafter „Kreditdisziplin“ verlangt worden. Alle K.-Beziehungen sind ab 1. 6. 1964 vertraglich zu regeln. Innerhalb der K.-Organisation nehmen die sog. Rationalisierungs-K. eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Deutschen ➝Notenbank für Maßnahmen zur Mechanisierung und Rationalisierung des Produktionsprozesses bereitgestellt. Die Hergabe dieser K. ist an den vorherigen Nachweis darüber gebunden, daß die damit finanzierten Investitionen innerhalb von 2 Jahren einen zusätzlichen Nutzen bringen, der die Rückzahlung der K. in diesem Zeitraum erlaubt. Für die sozialistischen Genossenschaften werden kurzfristige und langfristige K. entsprechend den Auflagen der Volkswirtschaftspläne gewährt. Für die private Wirtschaft sind im allgemeinen K. nicht zu erhalten. Private Industriebetriebe werden auf Staatsbeteiligungen (halbstaatliche Betriebe) verwiesen. Hergabe und Kontrolle der K. sind Aufgabe der zuständigen Banken. b) Während die Propaganda behauptet, die BRD sei im Gegensatz zur SBZ stark an das Ausland verschuldet, zeigt ein Blick auf die Tatsachen, daß das Verhältnis genau umgekehrt ist: Die BRD gibt in hohem Maße K. an Entwicklungsländer und internationale Institutionen (z. B. die Weltbank), während die SBZ gezwungen ist, ständig größere K. von der SU zu erbitten. Von K.-Transaktionen der SU an die SBZ sind bekannt: Die Tabelle zeigt, daß die SBZ seit 1952 mindestens K. in Höhe von — umgerechnet — rd. 4,7~Mrd. DM Ost von der SU erhalten hat und daß sie heute in Höhe von über 3,7~Mrd. DM Ost verschuldet ist. Darüber hinaus ist die SBZ seit Jahren bemüht, von der BRD K. zu erhalten. Die Bereitschaft der Bundesregierung hierzu ist grundsätzlich vorhanden; jedoch ist die K.-Gewährung davon abhängig, daß der Bevölkerung Mitteldeutschlands größere persönliche Freiheiten eingeräumt werden. [S. 236]Hierzu war die SBZ-Regierung jedoch bis heute nicht bereit. Auf der anderen Seite ist die SBZ nur in sehr bescheidenem Maße K.-Geber. Folgende K. an sozialistische Länder sind von der SBZ bisher zugesagt worden, wobei nicht bekannt ist, ob die Zusagen bereits realisiert worden sind: Ferner hat die SBZ noch Waren-K. in Höhe von 31 Mill. Dollar an Entwicklungsländer zugesagt (Stand: 1963), von denen ebenfalls nicht bekannt ist, inwieweit sie bis heute tatsächlich gewährt wurden. Der Betrag verteilt sich auf folgende Länder: Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 235–236 Krauss, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisSiehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren bisher für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems wird jedoch in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII.…
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Wirtschaftswissenschaft (1965)
Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik des Ulbricht-Regimes „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern, auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt, wenn sie nicht mit der von Ulbricht und seinen An[S. 486]hängern vertretenen Politik übereinstimmen. Methoden und Inhalt der sowjetzonalen W. sind in keiner Weise mit denen in der BRD vergleichbar. Die von westlichen Gepflogenheiten völlig abweichenden Begriffsbildungen erschweren die Gegenüberstellung wirtschaftswissenschaftlicher Kategorien in Ost und West. — Ideologisch weisunggebend ist das Gesellschaftswissenschaftliche Institut beim ZK der SED, Lehrstuhl für Politökonomie; Schwerpunkt der wirtschaftswissenschaftlichen Tätigkeit ist die Sektion W. bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften in Ost-Berlin. In der BRD und im gesamten Ausland finden seit 1957/58 Auseinandersetzungen zwischen wichtigen Mitgliedern der Sektion W. einerseits und den Anhängern des Ulbricht-Kurses in der SED besondere Aufmerksamkeit. Auf der 30. Tagung des ZK der SED (Jan. 1957) mußten die Wirtschaftswissenschaftler Prof. Fritz ➝Behrens und sein Mitarbeiter Dr. Arne [S. 487]➝Benary heftige Kritik hinnehmen. Ein von Prof. Behrens veröffentlichter Artikel mit einem Vergleich des Reallohns in der BRD und der SBZ — bei dem die BRD günstig abschnitt —, ferner andere Äußerungen von Prof. Behrens, in denen er die Meinung vertrat, daß in der SBZ nunmehr die Zeit vorüber sein müsse, in der die Wirtschaft unmittelbar durch den Staatsapparat angeleitet wird, zogen ihm den Zorn der SED-Führung zu. In ähnlicher Richtung lagen Äußerungen von Prof. Kohlmey, damals Direktor des Instituts für W. der Akademie und Professor mit Lehrauftrag an der Ost-Berliner Universität, der das System der Planwirtschaft kritisiert hatte, und sogar der damalige Parteiideologe Fred ➝Oelßner hatte sich wiederholt kritisch zum System der sowjetzonalen Wirtschaftsplanung geäußert, indem er offen die Meinung vertrat, daß ökonomische Fragen ökonomisch, nicht ideologisch gelöst werden müßten. Die genannten Wirtschaftswissenschaftler wurden 1958 gemaßregelt und aus allen Funktionen entfernt, von denen aus sie in die Öffentlichkeit wirken konnten; sie wurden als „Revisionisten“ bezeichnet, deren Anschauungen „der kapitalistischen Ideologie weit die Tore öffnet“ (Revisionismus). Nur in der Sektion W. der Akademie durften sie unter Kontrolle der SED-Führung verbleiben. Außer einigen, von ihnen offensichtlich unter Druck seitens der SED verfaßten, „selbstkritischen“ Äußerungen hörte die Öffentlichkeit zwei Jahre lang kaum etwas von ihnen. Im Febr. 1960 wurden ihnen und anderen Mitgliedern der Sektion W. der Akademie, bzw. von ihnen gebildeten „Forschungsgemeinschaften“, mehr als 30 wirtschaftswissenschaftliche „Vertragsforschungsaufträge“ übergeben mit der Aufgabenstellung, dadurch „das sozialistische Planungssystem als Ganzes weiterzuentwickeln und zu vervollkommnen“. Einzelthemen solcher Forschungsaufträge sind u.a. „Erarbeitung von Methoden und Kennziffern für die Messung der Arbeitsproduktivität“, „Untersuchung der Ursachen für die Entstehung von Überplanbeständen; Formen und Methoden der Planung und Leitung der Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und Dienstleistungen“; „Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Funktion und Wirkungsweise der Preise“ usw. Auch die Themenstellung dieser Forschungsaufträge, von denen bis Ende 1963 kein einziger abgeschlossen werden konnte, bestätigen, daß die Planwirtschaft der SBZ bisher keine wissenschaftliche Fundierung hat, vielmehr ausschließlich entsprechend den politischen Zweckmäßigkeitserwägungen der SED-Führung praktiziert wird. Die Aufsicht über die wirtschaftswissenschaftliche Forschungstätigkeit übt das Ökonomische Forschungsinstitut bei der Staatlichen ➝Plankommission aus. Die in der Richtlinie für das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft proklamierte „Wissenschaftlichkeit der Planung“ wird noch auf lange Sicht ein Programm ohne Realisierung bleiben, da Erkenntnisse der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung von den kommun. Politikern nur insoweit beachtet und berücksichtigt werden, als sie den Machtanspruch der Parteiführung nicht gefährden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 478–487 Wirtschaftssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftszweiglohngruppenkatalogSiehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1985 In der SBZ hat die W. die Aufgabe, die Politik des Ulbricht-Regimes „wissenschaftlich“ abzustützen. Erkenntnisse und Vorschläge von Wirtschaftswissenschaftlern, auch wenn sie SED-Genossen sind und im Grundsatz die marxistische Lehre von der Politischen Ökonomie (Politökonomie) anerkennen, werden als „unwissenschaftlich“ und „klassenfeindlich“ unterdrückt, wenn sie nicht…
DDR A-Z 1965
Ablieferungspflicht (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zum Erfassungspreis abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Das nach 1945 aufgebaute System der zentralen Erfassung unterscheidet zwei Formen der A.: Nach dem Ablieferungsbescheid, der von den Verwaltungsbehörden ausgehändigt wird, werden Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Ölsaaten, Speisehülsenfrüchte, Schlachtvieh, Geflügel, Milch, Eier und Wolle erfaßt; auf der Grundlage von Verträgen, die die Verwaltungsorgane mit den Erzeugern abschließen, erfolgt die Erfassung von Spezial- oder Sonderkulturen (sog. technische Kulturen), wie Zuckerrüben, Faserpflanzen, Tabak, Obst, Arznei- und Gewürzpflanzen, Korbweiden, Mohnkapseln. Die Ablieferungsmengen (Normen) werden in der Regel je Flächeneinheit festgesetzt (Hektarveranlagung). Trotz gewisser Differenzierung wird dies weitgehend schematisch durchgeführt. Durch die besondere Staffelung der Normsätze, die im Gegensatz zu den normalen Leistungsverhältnissen im „privaten Sektor“ der Landwirtschaft so festgesetzt waren, daß sie bei pflanzlichen und tierischen Produkten mit der Betriebsgröße progressiv anstiegen, wurde zusammen mit dem Agrarpreissystem ein Steuerungsmittel des Klassenkampfes auf dem Lande ausgebaut — zumal Nichterfüllung der A. strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht (Wirtschaftsstrafverordnung) —, das mit der Kollektivierung sein Ziel erreicht hat. Gegenüber den Normen, die für die einzelbäuerlichen Betriebe vor der Kollektivierung galten, war das Ablieferungssoll der LPG ermäßigt, während das der VEG seit jeher gesondert festgesetzt wird. Seit der Totalkollektivierung wird die A. immer stärker auf die Vertragsform verlagert, d.h. durch Jahresverträge begründet, die von den Landwirtschaftsbetrieben einerseits mit den VEAB und den anderen mit der Erfassung und dem freien ➝Aufkauf beauftragten Betrieben (Molkereien, Zuckerfabriken u.a.) andererseits abgeschlossen werden müssen. Die volle Übereinstimmung dieser Vorträge mit dem Volkswirtschaftsplan bzw. dem Plan der Marktproduktion sowie mit den Betriebsplänen der „sozialistischen“ Landwirtschaftsbetriebe ist zwingend. Die gesetzliche A. erstreckt sich also auf die in den zentralen Plänen festgelegten Gesamtmengen des staatlichen Aufkommens. Die Mengenveranlagung der Einzelbetriebe erfolgt durch die von den Produktionsleitungen der Landwirtschaftsräte bestätigten Betriebspläne. Es wird angestrebt, auch die Lieferung tierischer Erzeugnisse aus den persönlichen ➝Hauswirtschaften auf der Grundlage von vertraglichen Gesamtvereinbarungen mit den Vorständen der LPG~III zu organisieren. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 9 ABI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AblieferungssollSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zum Erfassungspreis abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Das nach 1945 aufgebaute…
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Versachlichung (1965)
Siehe auch das Jahr 1966 Treffenderer Ausdruck für die im Westen meist irreführend als Liberalisierung bezeichneten Vorgänge im Ostblock. Der Prozeß der V. ist bisher im wesentlichen in vier kaum rückgängig machbaren Phasen verlaufen: Zunächst 1953 nach Stalins Tod Malenkows Neuer Kurs und seine Akzentlegung auf das Prinzip der Materiellen Interessiertheit, als Impuls zur Produktivitätssteigerung und auf demgemäß stärkere Berücksichtigung des Konsumsektors. Nach dem XX. Parteitag der KPdSU und der teilweisen Entstalinisierung folgte oine auch die geistigen Bezirke (Tauwetter) z. T. miterfassende Auflockerung der Atmosphäre, bes. in Polen u. Ungarn, wobei jedoch die bolschewistische ➝Parteilichkeit — vor allem in Polen — als oberste [S. 452]Richtlinie voll erhalten blieb. Kleinere Freiheiten unterhalb der politischen Größenordnung wurden seither — ausgenommen weitgehend die SBZ — gewährt. Die damals von Chruschtschow verbindlich gemachte Politik der aktiven Koexistenz hat in einer weiteren Phase ab 1957/58 Maßnahmen der wirtschaftsorganisatorischen Dezentralisation (bei gleichzeitiger Konzentration der planenden und dirigierenden Zentralbehörden) bewirkt, die praktisch (auch in der schulischen Vorbildung der Arbeitskräfte, Polytechnische Bildung) auf eine erhebliche technische Indoktrination der jüngeren Generation (auf Kosten ihrer politisch- ideologischen Erziehung) hinausliefen und in allen Volksdemokratien einschließlich der SBZ eine gewisse Verbesserung der Arbeitsatmosphäre zur Folge hatten. Mit der Liberman-Diskussion ist schließlich ab Herbst 1962 der Übergang zu eindeutig nutzeffekt-orientiertem Wirtschaften vollzogen worden, wobei die SBZ unter persönlichem Einsatz Ulbrichts als Kompensation für die mangelnde Bereitschaft ihrer Führung, nennenswerte kleine Freiheiten zu gewähren, führend ist (Neues ökonomisches System ...). Der ZK-Sekretär für Versorgungspolitik, Jarowinsky, hat demzufolge auf dem V. SED-Plenum vom Febr. 1964 V. als neuen Stil der Parteiarbeit proklamiert. Sie wertet den Menschen nach seinem Produktionsnutzen, gibt den „Spezialisten“ gewisse Freiheiten, bedeutet aber zugleich eine eindeutige Absage an die altkommunistischen humanitären Ideale, denen zufolge der Kommunismus die Aufhebung der auf Grund der „Verdinglichung“ des Menschen erfolgten „Entfremdung“ zum Ziele habe. (Marxismus-Leninismus, Teil 5) Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1958, Westdeutscher Verlag. 349 S. Richert, Ernst: Die Sowjetzone in der Phase der Koexistenzpolitik (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung). Hannover 1961. 66 S. (über Zeit 1958 bis 1961.) Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 451–452 Verrechnungsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VersandhandelSiehe auch das Jahr 1966 Treffenderer Ausdruck für die im Westen meist irreführend als Liberalisierung bezeichneten Vorgänge im Ostblock. Der Prozeß der V. ist bisher im wesentlichen in vier kaum rückgängig machbaren Phasen verlaufen: Zunächst 1953 nach Stalins Tod Malenkows Neuer Kurs und seine Akzentlegung auf das Prinzip der Materiellen Interessiertheit, als Impuls zur Produktivitätssteigerung und auf demgemäß stärkere Berücksichtigung des Konsumsektors. Nach dem XX. Parteitag der…
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Revisionismus (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidieren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ und vermindere die geballte Kraft der massierten Bewegung. Insofern arbeite er dem „Klassenfeind“ in die Hand. Der R. gilt, im Gegensatz zu dem Sektierertum, einer „linken“ Abweichung, als gefährlichste „rechte“ Abweichung. Besonders seit dem XX. Parteitag der KPdSU mit der Verdammung eines Teils der Lehren Stalins hat der R. innerhalb des Ostblocks erheblichen Auftrieb bekommen, da hiermit zum erstenmal die Partei selber „revisionistisch“ vorgegangen ist. Seitdem hat der R. auch in der SBZ, besonders unter dem Eindruck der revolutionären Ereignisse in Polen und Ungarn im Herbst 1956, der Führung verstärkte Schwierigkeiten bereitet, zumal Ulbricht als einer der Hauptexponenten des „harten“ Kurses — etwa im Gegensatz zu der Polnischen Arbeiterpartei Gomulkas oder gar zu Tito — die Kritik am Stalinismus möglichst zu dämpfen bestrebt war. Besonders unter den parteiergebenen Philosophen, Historikern und Ökonomen haben sich in den Jahren 1954–1957 revisionistische Tendenzen breit gemacht, so unter dem Einfluß von Georg ➝Lukács bei Wolfgang ➝Harich, bei den Historikern Jürgen ➝Kuczynski und Streisand, den Ökonomen Fritz ➝Behrens, Arne ➝Benary, Oelßner, Kohlmey und Vieweg. Hauptgesichtspunkte der revisionistischen Kritik sind dabei die Thesen gewesen: man müsse den Sozialismus „vermenschlichen“ — Blochschule —, man müsse auch von der bürgerlichen Wissenschaft lernen — Kuczynski —, man müsse ökonomische Probleme ökonomisch statt ideologisch und administrativ lösen — Oelßner —, Selbmann, Behrens, Benary u.a. Starke revisionistische Tendenzen gab es auch in den Staats- und Rechtswissenschaften und im FDGB. 1964 wurde Robert ➝Havemann aus der SED ausgeschlossen und seines Lehramtes enthoben, weil er unter dem Einfluß revisionistischer Bestrebungen im Ostblock in seinen Vorlesungen an der Ost-Berliner Universität für Informationsfreiheit, Gewissensfreiheit, demokratischen Sozialismus u.ä. eingetreten war. (Entstalinisierung, Dritter Weg, Nationalkommunismus, Säuberungen, Schirdewan) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 366 Revanchisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevolutionSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidieren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der…
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Berlin (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 60]B. ist die Hauptstadt Deutschlands, kann jedoch z. Z. diese Funktion nicht ausüben. Mit 883,8 qkm Bodenfläche und 3,39 Mill. Einwohnern ist B. die größte deutsche Stadt. Von ihren 20 Verwaltungsbezirken gehören 12 mit 481 qkm und 2,2 Mill. Einwohnern zu den drei westlichen Sektoren, 8 mit 403 qkm und 1,065 Mill. Einwohnern (1963) zum Sowjetsektor. 1. Lage und Entwicklung bis 1949 Als Hauptstadt Preußens und seit 1871 des Deutschen Reiches war B. bis 1945 das deutsche Verwaltungszentrum und durch seine günstige geographische Lage ein Hauptknotenpunkt im europäischen Ost-West- und Nord-Süd-Verkehr. B. war ferner der Mittelpunkt des kulturellen Lebens in Deutschland und nicht zuletzt ein bedeutendes Industriegebiet. Infolge der schweren Kriegsschäden, der sowjetischen Demontagen und später der Spaltung der Stadt entwickelte sich der kulturelle und wirtschaftliche Wiederaufbau viel langsamer als in der Bundesrepublik. Durch Marshallplan-Gelder, später durch Bundesmittel unterstützt, konnte B. aber auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung sowie der Künste eine international anerkannte Stellung wiedererringen. 1945 wurden die Technische Universität, 1948 die Freie Universität, 1949 die Hochschule für Politik wieder bzw. neu gegründet. Zahlreiche weitere Institute und Kultureinrichtungen nahmen nach und nach ihre Tätigkeit wieder auf. Voraussetzung dafür war eine rege Bautätigkeit. B. ist Sitz des (ev.) Bischofs von B.-Brandenburg und des (kath.) Bischofs von B. Die Kirchen und ihre Vertreter versuchen, trotz Behinderung durch die SBZ-Behörden, ihre Aufgaben ungeachtet der Sektorengrenze und Demarkationslinie zu erfüllen (Kirchenpolitik). Trotz Geld- und Kreditmangels schritt auch der Aufbau von Handel und Industrie in den letzten Jahren schnell fort. Obschon das Fehlen des Hinterlandes sich sowohl auf die Ausfuhr von Gütern als auch auf die Versorgung der Stadt hemmend auswirkte, konnte B. (West) den alten Ruf seiner Erzeugnisse aus der Elektroindustrie, dem Bekleidungsgewerbe, dem Maschinenbau, der Eisen- und Stahlindustrie und dem graphischen Gewerbe wiederherstellen und ist heute die größte Industriestadt Deutschlands. Die entsprechenden Anlagen im Sowjetsektor wurden vielfach in Konkurrenz zu B. (West) entwickelt, konnten aber infolge ihrer Eingliederung in die kommun. Kommandowirtschaft und das System des RGW ihre alte Bedeutung nicht wiedergewinnen. Die Bautätigkeit und die Wirtschaftsentwicklung leiden unter den für die gesamte SBZ geltenden Erschwerungen. Bei der Wiederaufbauplanung wird deutlich erkennbar, daß historische Gesichtspunkte zugunsten eines Partei-Stiles zurücktreten müssen. Das ausgedehnte Berliner Verkehrs-, Nachrichten- und Energienetz wurde durch die Spaltung der Stadt nahezu völlig zerrissen. Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungszentrum für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung regiert. Die Bestimmungen über die Viermächteverwaltung von B. gehen auf Vereinbarungen zurück, die zwischen der SU, den USA und Großbritannien (Frankreich trat ihnen am 26. Juli 1945 bei) bereits am 12. Sept.~1944 in einem (Londoner) „Protokoll … betreffend die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin“ getroffen wurden. Die Stadt wurde anfangs in drei und bald danach, durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den westlich besetzten Teilen, in vier Sektoren geteilt. Ganz B. sollte durch den „Magistrat von Groß-Berlin“ unter Kontrolle der Alliierten Kommandantur einheitlich verwaltet werden. Vor Arbeitsbeginn der Kommandantur (11. 7. 1945) hatten die Sowjets alle in ihrem Interesse erforderlichen Maßnahmen bereits durchgeführt oder vorbereitet. Über 80 v. H. aller noch brauchbaren industriellen Einrichtungen wurden demontiert. Die Stadt erhielt eine rein kommun. Verwaltungsspitze. Verwaltung und Gesetzgebung wurden weitgehend den Verhältnissen in der SBZ angeglichen (Finanzen, Schulen, Sozialversicherung, Verkehrswesen usw). Durch ihren Vertreter in der Kommandantur verhinderten die Sowjets jede konstruktive Politik. Der 1947 nach einwandfreier demokratischer Wahl von der [S. 61]Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit (104 Abgeordnete der SPD, CDU und LDP gegen 26 der SED) gewählte Oberbürgermeister Prof. Reuter konnte infolge sowjetischen Vetos sein Amt nicht ausüben. Um die Position der Westmächte in B. unmöglich zu machen, sollten diese und die West-Berliner Bevölkerung durch die Blockade vom 24. 6. 1948 (Unterbrechung der Verbindungswege von B. (West) nach der Bundesrepublik, dem Sowjetsektor und der SBZ) bis zum 12. 5. 1949 (Aufhebung der Blockade durch Viermächteabkommen vom 4. 5. 1949) von allen Nachrichten-, Verkehrs- und Handelsverbindungen abgeschnitten werden. Die SMAD und die SED vertraten plötzlich die Auffassung, B. sei ein Teil der SBZ. Die Blockade wurde durch die Luftbrücke, über die zuletzt ca. 8.000~t Güter pro Tag eingeflogen wurden, praktisch unwirksam und politisch zu einer kommun. Niederlage. In dem Schlußkommuniqué der Pariser Außenministerkonferenz vom 20. Juni 1949 wurde auch von der SU die Verpflichtung zu „weitestgehender Normalisierung des Lebens in der Stadt“ wie auch ihr besonderer Status neben den vier Besatzungszonen erneut völkerrechtlich anerkannt. B. hatte durch die Währungsreform vom 23. 6. 1948 (Ostsektor 24. 6.) zwei verschiedene Währungen erhalten (DM West und DM Ost). Die Westmächte hätten der DM Ost für ganz B. zugestimmt, falls ihre Forderung nach Mitkontrolle der Berliner Währung von den Sowjets angenommen worden wäre. Die Spaltung der Stadt durch die Sowjets und die SED wurde durch die kommun. Sprengung der im Sowjetsektor tagenden Stadtverordnetenversammlung am 6. 9. 1948 vollendet. Seit 30. 11. 1948 hat Berlin getrennte Verwaltungen, da eine von der SED willkürlich zusammengesetzte „außerordentliche Stadtverordnetenversammlung“ einen „provisorischen Magistrat“ bestimmt hat. 2. Verfassung und innere Ordnung Durch Übernahme von Bundesgesetzen wird in B. (West) die weitgehende Rechtsgleichheit mit der Bundesrepublik angestrebt. Seine Vertreter nehmen an den Bundestags- und Bundesratssitzungen zwar teil, besitzen jedoch kein Stimmrecht (wohl aber in den Ausschüssen). B. (West) gilt als deutsches„Land“ auf Grund der Verfassung vom 1. 9. 1950. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. 5. 1957 gilt dort auch das Grundgesetz, das nur durch die oberste Gewalt der Alliierten eingeschränkt werden kann. Von den 200 Sitzen des Abgeordnetenhauses werden 73 für die Abgeordneten des Sowjetsektors freigehalten für den Fall, daß auch dort wieder freie Wahlen möglich sein sollten. Die Regierung besteht aus dem Senat mit höchstens 16 Senatoren und dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze. B. (West) wird z. Z. von einer Koalitionsregierung aus SPD und FDP regiert. Die Stadtverordnetenversammlung des Sowjetsektors wird in nur scheinbar freien Wahlen auf Grund der Einheitsliste der Nationalen Front gewählt. Sie bildet den Magistrat, der den Sowjetsektor unter Leitung eines Oberbürgermeisters verwaltet. Entgegen den Viermächtevereinbarungen ist er tatsächlich verwaltungsmäßig in die SBZ eingegliedert, wird als Hauptstadt der „DDR“ angesehen und hat die Funktionen, nicht den Status eines sowjetzonalen Bezirkes. Es besteht eine absolute Bindung an alle Gesetze und Verordnungen des Staatsrates bzw. der Volkskammer, wenngleich meist eine „Übernahme“ durch die örtlichen Organe üblich ist. Die 66 Abgeordneten der Volkskammer wurden jedoch auch bei den Wahlen im Herbst 1963 nicht direkt gewählt, sondern vom Magistrat entsandt. Der Viermächtestatus von B. wird seitens der Westmächte und der West-Berliner wie der Bundesregierung streng gewahrt. Dies kommt u.a. dadurch zum Ausdruck, daß trotz Verbotes der SPD im Sowjetsektor die SED in B. West zugelassen bleibt und sich an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus beteiligen kann und auch beteiligt. Sie erreichte indessen nie den Mindestanteil von 5 v. H. der Wählerstimmen. Nach der Errichtung der Mauer wurde die verwaltungsmäßige Eingliederung des Sowjetsektors in die „DDR“ völlig vollzogen. Dabei verschwand auch das Kammergericht, das dort seit der Justiz-Spaltung vom Januar 1949 die Funktion [S. 62]eines obersten Gerichtes ausgeübt hatte. — Erster Sekretär der Bezirksleitung der SED von Groß-Berlin ist Paul ➝Verner. Erster Sekretär der Bezirksleitung West-Berlins ist Gerhard ➝Danelius. 3. Die Berlin-Krise seit November 1958 Mit einer Note vom 27. 11. 1958 kündigte die SU das Besatzungsstatut Berlins. Innerhalb der Frist eines halben Jahres sollte B. (West) (nicht etwa ganz B.!) den Status einer „entmilitarisierten Freien Stadt“ erhalten, und die Behörden der „DDR“ sollten den Zugang zur Stadt auch für das alliierte Personal kontrollieren. Den Westmächten wurde gleichzeitig grundsätzlich ihr Aufenthaltsrecht in B. bestritten. Diese ultimative Forderung wurde seitens der Westmächte, der Bundesrepublik und des Senats von B. (West) energisch zurückgewiesen. Im Frühjahr 1961 erneuerte die SU ihre Forderungen sinngemäß, wobei jedoch die symbolhafte Anwesenheit von Streitkräften aller vier Mächte zugestanden wurde. In der Nacht vom 12. zum 13. 8. 1961 ließ die Regierung der SBZ, auf Druck der SU, den bis dahin trotz schikanöser Beschränkungen noch funktionierenden Verkehr über die Sektorengrenze praktisch sperren. Die Stadt war restlos gespalten und damit vor allem auch die Fluchtbewegung unterbunden. Die Sektorengrenze wurde durch Stacheldraht, Mauern und dann durch den von der Demarkationslinie her bekannten „Todesstreifen“ sowie starke militärische Bewachung „gesichert“. Sie wurde, obwohl formell nur eine Form der Demarkationslinie, ein Teil der Staatsgrenze West. Mit der totalen Spaltung der Stadt, der Errichtung der Mauer und der gewaltsamen Behinderung der Freizügigkeit haben die SU und die SBZ-Regierung einseitig „vollendete Tatsachen“ geschaffen, für die auch nicht der Schein des Rechtes besteht. Nach der Errichtung der Mauer verwehrten die kommunistischen Behörden den Bewohnern von B. (West) im Gegensatz zu Deutschen aus der Bundesrepublik den Zugang nach dem Sowjetsektor. Weihnachten 1963 gestand die SBZ-Regierung auch Bewohnern von B. (West) kurzfristige Besuche im Sowjetsektor zu. Diese Regelung wurde nach dramatischen und langwierigen Verhandlungen zwischen einem Senatsvertreter und einem Beauftragten der SBZ-Regierung erreicht. Die Verhandlungen über die Passierscheine wurden für die SED zu einem Geschäft mit der Menschlichkeit. Im Frühjahr und Sommer 1964 wurden erneut Passierscheinverhandlungen auf genommen, die am 24. 9. 1964 zu einer neuen, auf ein halbes Jahr befristeten Vereinbarung führten. Verlängerung ist möglich. Wenngleich die SU die zu Beginn der gegenwärtig noch andauernden B.-Krise verkündeten Drohungen nicht verwirklicht hat, wurde von ihr jedoch durch die B. betreffenden Vereinbarungen in dem am 12. Juni 1964 mit der „DDR“ abgeschlossenen „Freundschafts- und Beistandspakt“ die Lage dadurch weiter kompliziert, daß B. (West) zu einer „selbständigen politischen Einheit“ erklärt wurde. Die Westmächte haben ihren Standpunkt betr. B. (West) durch die Verkündung von drei lebenswichtigen Grundsätzen („Essentials“) festgelegt, deren Verletzung sie notfalls mit Gewalt verhindern werden: 1. Ungehinderter Zugang, 2. Freiheit der Luftkorridore (außer der gemeinsamen Bewachung des Kriegsverbrechergefängnisses in Spandau ist die Luftsicherungszentrale die einzige Einrichtung, in der noch Vertreter aller vier Besatzungsmächte zusammenarbeiten), und 3. die Lebensfähigkeit der Stadt. Außer dieser Garantie der Schutzmächte besteht eine NATO-Garantie. Die einzelnen Phasen und Wendungen der kommun. B.-Politik sind eng verflochten mit ihrer Deutschlandpolitik. Literaturangaben Berlin — Kampf um Freiheit und Selbstverwaltung 1945 bis 1946. 2., erw. Aufl. (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1961, Heinrich Spitzing. 623 S. Berlin — Behauptung von Freiheit und Selbstverwaltung 1946 bis 1948 (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1959, Heinrich Spitzing. 760 S. Dokumente zur Berlin-Frage 1944 bis 1962 (hrsg. v. Forschungsinst. d. Dt. Gesellsch. f. Ausw. Pol. in Zusarb. m. d. Senat von Berlin). 2., erw. Aufl., München 1962, Oldenbourg. 622 S. m. Tafeln. Brunn, Walter: Die rechtliche, politische und wirtschaftliche Lage des Berliner Sowjetsektors. Berlin 1954, Kulturbuch-Verlag. 156 S. Speier, Hans: Die Bedrohung Berlins. Eine Analyse der Berlin-Krise von 1958 bis heute. Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 156 S. Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin. (BMG) 1961. 159 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 60–62 Bergmannsrenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner AußenringSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 60]B. ist die Hauptstadt Deutschlands, kann jedoch z. Z. diese Funktion nicht ausüben. Mit 883,8 qkm Bodenfläche und 3,39 Mill. Einwohnern ist B. die größte deutsche Stadt. Von ihren 20 Verwaltungsbezirken gehören 12 mit 481 qkm und 2,2 Mill. Einwohnern zu den drei westlichen Sektoren, 8 mit 403 qkm und 1,065 Mill. Einwohnern (1963) zum Sowjetsektor. 1. Lage und Entwicklung bis 1949 Als…
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Genossenschaften (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der (individuellen!) Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen Revolution im Jahre 1917 (besonders in der Landwirtschaft) und die die politische Macht der Bolschewisten bedrohende Wirtschaftskrise Anfang der zwanziger Jahre haben zu einer Änderung der Marxschen Auffassung von der Bedeutung der G. geführt. Das auf diesem historischen Hintergrund von Lenin formulierte evolutorische „Genossenschaftsprogramm“ ist für die SBZ seit 1945 gültig: Die selbständig Wirtschaftenden sollen über die Vergenossenschaftung der Handels- und Kreditfunktionen („einfache“ G.) zur Vergenossenschaftung der Produktion (Produktions-G. = „höhere“ G.) geführt werden. a) Auf der Grundlage dieser Lehre gelangten die nach dem Zusammenbruch in der SBZ bestehenden G. — nahezu ausschließlich Handels- und Kredit-G. — zu erhöhter Bedeutung. Die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wurde ihnen schon 1945 bzw. Anfang 1945 durch SMAD-Befehl gestattet. Die G. konnten entsprechend ihren traditionellen Prinzipien (Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung) arbeiten. Eine rege Werbung erhöhte die Zahl der Mitglieder. Der Nutzen der G. für das kommun. System lag in den ersten Jahren auf wirtschaftlichem Gebiet: teilweise Übernahme der Kreditfunktionen der geschlossenen Banken und besonders der Handelsfunktionen des liquidierten privaten Großhandels bis zum Aufbau eines leistungsfähigen staatlichen Handels- und Kreditapparates. In dieser Periode konnten die G. ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausdehnen und z. T. eine Monopolstellung erreichen (z. B. erfolgte die Düngemittelzuteilung ausschließlich über G.) Im Rahmen der 1948 beginnenden Wirtschafts-Planung hatten die G. organisatorische Aufgaben zu übernehmen (Aufschlüsselung der Pläne, statistische Berichterstattung, Versorgung der Betriebe mit Produktionsmitteln usw.). [S. 149]Gleichzeitig wurde ihre Wirtschaftstätigkeit in die zentrale Planung einbezogen. Parallel dieser Entwicklung erfolgte die Einengung und Beseitigung der genossenschaftlichen Demokratie durch Übernahme zentraler Positionen innerhalb der G. durch systemfreundliche Funktionäre. Die G. verloren also ihre wirtschaftliche Selbständigkeit und wurden zur Aufgabe ihrer Prinzipien gezwungen. Sie hörten auf, G. im traditionellen (westlichen) Sinne zu sein. Zwar behielten sie ihre wirtschaftlichen Funktionen — diese blieben Grundlage ihrer Macht den Mitgliedern gegenüber —, jedoch trat nun ihr gesellschaftspolitischer Nutzen für das System in den Vordergrund: Über die G. erfolgte der Angriff der SED auf die kleinen und mittleren selbständigen Existenzen. Mehr und mehr war es — seit 1948/50 — Aufgabe der G., die (Wirtschafts-) Politik der Partei ihren Mitgliedern gegenüber zu vertreten und durchzusetzen. Seit Beginn der Kollektivierung 1952 bedeutete das insbesondere, die G.-Mitglieder zum Eintritt in PG zu bewegen. In dem Maße, wie die Bildung von PG fortschritt, wurden traditionelle G. überflüssig. Ihre Einrichtungen wurden, in der Regel unter Ausschluß der Liquidation der G., von den neu gebildeten PG übernommen. Zu den G., die nach 1945 in diesem Sinne tätig waren, zählten vor allem die Raiffeisen-G. (ländliche ➝Genossenschaften) und die Einkauf- und Liefer-G. des Handwerks. a) Während die Existenz der Handels- und Kredit-G. mit der Vollendung des „Aufbaus des Sozialismus“ endet, sind die Produktionsgenossenschaften (PG) ein Endziel dieser Entwicklungsperiode. Ihrer formalen Struktur nach sind sie mit den traditionellen Produktiv-G. identisch. Wie bei diesen ist ihr Ziel, selbständig Wirtschaftende als Mitglieder zu gewinnen. Während aber die traditionelle Produktivgenossenschaft durch Vergenossenschaftung von Produktionsfunktionen die Rentabilität der Betriebe verbessern und so die Selbständigkeit der Mitglieder erhalten will (bzw. Unselbständigen durch Teilnahme an Unternehmerfunktion und Unternehmerlohn eine relative Selbständigkeit ermöglichen will), stehen die „sozialistischen“ PG im Dienst des kollektiven Erwerbs mit dem Ziel, die Selbständigkeit der Mitglieder zu beseitigen. Die Methode ist der Entzug der individuellen Verfügungsgewalt über die in Privateigentum stehenden materiellen Produktionsfaktoren (Boden, Kapital) durch Einbringen in die „G.“ (genossenschaftlich-sozialistisches Eigentum) und die Übertragung der Unternehmerfunktion auf das Kollektiv, wobei dieses durch systemfreundliche Personen repräsentiert werden soll. Als Besonderheit ist zu bemerken, daß in den landwirtschaftlichen PG aller kommun. Länder mit Ausnahme der SU der in die PG eingebrachte Boden rechtlich Privateigentum geblieben ist. Diese Tatsache hat jedoch nur formale Bedeutung, sie soll dem „Besitzinstinkt“ der „kleinen Warenproduzenten“ Rechnung tragen. Der totale Entzug der Verfügungsgewalt und die praktische Unmöglichkeit des Austritts aus der PG bedeuten de facto Enteignung. Die PG haben also die Aufgabe, den Selbständigen die wirtschaftliche Basis ihrer Selbständigkeit zu entziehen und sie dadurch in wirtschaftliche, politische und schließlich persönliche Abhängigkeit vom kommun. (Wirtschafts-) System zu bringen. G. im Kommunismus dienen also nicht der Förderung, sondern der — ersatzlosen — Liquidation der Wirtschaft ihrer Mitglieder. Da sich die angesprochenen Schichten gegen diese wirtschaftliche Entmachtung und den persönlichen Freiheitsentzug wehren, jedenfalls aber nicht freiwillig in PG eintreten, werden wirtschaftliche Anreize (z. B. Steuervergünstigungen, bevorzugte Belieferung mit Produktionsmitteln, hohe Preise für die Produkte, billige Kredite), politische und psychologische Druckmittel angewandt. (Zwangskollektivierung) Rein ökonomisch sind die PG in der kommun. Planwirtschaft besser zu handhaben: sie lassen sich wegen ihrer Größe besser in die Volkswirtschaftspläne einbeziehen und von innen und außen — sowohl wirtschaftlich (Planerfüllung) als auch politisch — leichter kontrollieren als Individualbetriebe. Die Kontrollmöglichkeit von außen kann noch dadurch erhöht werden, daß der Produktionsfaktor Kapital sich ganz oder teilweise im Eigentum des Staates befindet, (LPG, MTS) Die zentrale Aufgabe der PG ist die Erfüllung der durch die Volkswirtschaftspläne vorgegebenen Produktionsauflagen. Im einzelnen bestehen Landwirtschaftliche PG, PG des Handwerks, PG werktätiger Fischer (Fischerei), Gärtner-PG (Gartenbau). Aus den genannten Gründen ist die PG auch in neue Bereiche vorgedrungen. so gibt es z. B. PG der Künstler und „Kollegien der Rechtsanwälte“ (Rechtsanwaltschaft). c) Eine Sonderstellung in diesem System nehmen die Konsumgenossenschaften ein. Sie sind die einzigen G., die Nichtselbständige als Mitgl. haben. Sie sind einerseits eine politische Massenorganisation und haben andererseits innerhalb des staatlichen (Güter-) Verteilungsapparates bestimmte Funktionen zu erfüllen. (Handel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 148–149 Generalstaatsanwalt der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften, LändlicheSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der (individuellen!) Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen…
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LPG-Gesetz (1965)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl.~I, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur „sozialistischen Umgestaltung der Landwirt[S. 268]schaft“, erfaßt es doch die Mehrzahl der in der Agrarproduktion tätigen Rechtsträger. Formell wird den LPG zwar der Rahmen von Produktivgenossenschaften gegeben, die Einschränkung der demokratischen Rechte der Mitglieder ist aber so weit getrieben, daß Aufgaben und Merkmale einer „Genossenschaft“ im herkömmlichen Sinne des Wortes gänzlich verlorengegangen sind. Die Verfälschung der Genossenschaftsidee und der Mißbrauch ihres Begriffes dienen hier als Mittel, das private Eigentum am Boden und an Produktionsmitteln zur Durchsetzung des politischen Ziels aufzuheben. Das Eigentum des LPG- Mitgliedes an Grund und Boden bleibt zwar formal erhalten, verliert jedoch seine Funktion, weil es „zur gemeinsamen Nutzung eingebracht“ und dem Eigentümer die Verfügungsgewalt darüber entzogen wird. Er wie sein Erbe dürfen den Boden „nur an den Staat, die LPG oder deren Mitglieder, die wenig oder gar kein Land besitzen“, veräußern. Hinzu kommt, daß jedes bäuerliche Mitglied beim Eintritt in die LPG III dieser sämtliche Inventarien und Wirtschaftsgebäude zur allgemeinen Nutzung übergeben muß, soweit sie nicht zur Führung der persönlichen ➝Hauswirtschaft benötigt werden. Diese Entwicklung zu neuen „genossenschaftlichen“, also nur noch scheinbaren Eigentumsformen hat die Machthaber davon enthoben, das Eigentumsrecht formell aufzuheben und wie in der SU den Grund und Boden von vornherein bei der Bodenreform zu verstaatlichen. Das LPG-G. weist die LPG als Organisationsformen staatlicher Vergemeinschaftung aus, nicht dazu bestimmt, wie echte Genossenschaften die wirtschaftliche Lage ihrer freiwillig zusammengeschlossenen Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um im Dienste der ausnahmslosen Vergesellschaftung allen Grund und Bodens und aller Produktionsmittel die bäuerliche Selbständigkeit und Privatinitiative aufzuheben und die in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte, Industriearbeitern gleich, in die zentral gelenkte und kontrollierte Agrarproduktion einzuordnen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 267–268 LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LübbenauSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl.~I, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz…
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Außenhandel (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bereits Ende 1946 kam der A. der SBZ wieder in Gang, doch behielt die SMAD sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche ➝Notenbank, später das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) eingeschaltet. Seit 1947 stiegen die A.-Umsätze stetig an, wurden aber durch die Eingliederung in die Wirtschaftsplanung der sozialistischen Länder (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) einseitig ausgerichtet. Heute ist der A. der SBZ nur noch aus der Integration des Sowjetblocks zu verstehen, in dem auch der SBZ fest umrissene Aufgaben zugewiesen wurden. Ziel der Wirtschaftspolitik in der SBZ und den Sowjetblockstaaten ist die Autarkie des Sowjetblocks; damit sind naturgemäß Volumen und Struktur des Außenhandels bestimmt. Abgesehen von Kalisalzen und Braunkohle (Kohlenindustrie) verfügt die SBZ nur über geringe Rohstoffvorkommen. Als hochindustrialisiertes Verarbeitungsland ist sie deshalb besonders bei hochwertigen Rohstoffen importabhängig. Das A.-Volumen entwickelte sich nach sowjetzonalen Angaben seit 1950 in Mill. neuer Rubel (Währung). Die offiziellen Zahlen vermitteln kein vollständiges Bild der A.-Leistungen der SBZ, da ein großer Teil der Produktion als gegenwertlose Reparationsleistungen (Reparationen) von der SU abgezogen wurde und nicht in der A.-Statistik erschien. Auch die Aufkäufe der Sowjet. Handelsgesellschaften erschienen nicht als A.-Umsätze. Ebenso fehlten in den Statistiken die sog. Befehlsexporte, die außerhalb der Exportpläne in Sowjet. Interesse durchgeführt wurden und 1951 z. B. mindestens 100 bis 120 Mill. DM Ost ausmachten. Zu beachten ist, daß diese A.-Zahlen keine echten Werte nach dem auf dem Weltmarkt üblichen Kurswerte sind. Für 1963 wurde ein A.-Umsatz von rund 20 Mrd. Valuta-DM genannt, der rund 4.489 Mill. Rubel entspricht. Er gliedert sich exportseitig in 11,2 Mrd. und importseitig in 8,8 Mrd. VDM. Danach hätte der Import gegenüber 1962 einen Rückgang um 1,1 Mrd. VDM und anteilmäßig am A.-Volumen um ca. 6 v. H. zu verzeichnen. Hiermit ist auch das Handelsdefizit des Vorjahres zugegeben, das von sowjetzonaler Seite auf rund 1~Mrd. VDM beziffert wurde und an dem vermutlich auch Einfuhren für Rüstungszwecke beteiligt waren. Hinzu kommt noch, daß 1963 die Zone mit der Rückzahlung von Krediten an die SU einsetzen mußte, die sie zwang, im Export mehr Wert auf außenhandelsrentable Erzeugnisse zu legen. Für 1964 ist eine Steigerung des A.-Umsatzes um 8,2 v. H. auf 22 Mrd. VDM geplant, von denen 11,3 Mrd. VDM (51,4 v. H.) auf den Export entfallen sollen. Mit rund 75 v. H. blieb der A.-Umsatz mit den sozialistischen Ländern in den letzten Jahren fast konstant. Der Warenaustausch mit diesen Ländern reicht von Rohstoffen und Ausrüstungen bis zu Lebensmitteln. Der größte und wichtigste Handelspartner der SBZ ist die SU, die gegenwärtig allein über 50 v. H. des A. bindet. Als Lieferant der wichtigsten Importwaren, vor allem von Rohstoffen und Nahrungsgütern, bezieht sie zu ihrem Wirtschaftsaufbau Maschinen und Ausrüstungen und stempelt damit die SBZ zu ihrem Verarbeitungszentrum. Wenn auch Umfang und Ablauf des A. im Außenhandelsplan als einem Teil des Volkswirtschaftsplanes festgelegt sind, zwingen doch oft Rückschläge im landwirtschaftlichen Marktaufkommen und die chronischen Devisenschwierigkeiten die Zone zu planwidrigen Ausfuhren, um durch zusätzliche Einfuhren von Lebensmitteln die Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Die einseitige wirtschaftliche Bindung an den Sowjetblock konnte die durch die willkürliche Spaltung Deutschlands bedingten Handelslücken keineswegs ausgleichen. Zur Überwindung von Engpässen im sozialistischen Aufbau, verursacht in den meisten Fällen durch das unelastische Planungssystem, konnte die SBZ ihre Handelsbeziehungen außerhalb des Sowjetblockes nicht abreißen lassen. Sie ist vielmehr bemüht, in der bisherigen Proportion zum Sowjetblockhandel ihren Handel mit den übrigen Staaten noch weiter auszubauen, insbesondere mit den Entwicklungsländern. [S. 44] [S. 43] Entsprechend dem Wirtschaftssystem besteht ein „staatliches“ Außenhandelsmonopol, das erst im Gesetz vom 9. 1. 1958 nachträglich verankert wurde. Mit diesem ist das Valuta- sowie das Transportmono[S. 45]pol verbunden, da auch für alle Zahlungen und Transporte im A. das Regime allein zuständig ist. Für die Durchführung zeichnen spezielle Außenhandelsunternehmen (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel) verantwortlich, sowie die VVB und einzelne Exportbetriebe, die Eigengeschäfte tätigen können, aber nur in Zusammenarbeit mit einem Außenhandelsunternehmen gleicher Branche. Der „Porzellanmanufaktur Meißen“ hat die SBZ hierzu sogar die „Außenhandelshoheit“ verliehen, die den Status eines volkseigenen Betriebes den Geschäftskunden gegenüber vertuschen soll. Der A. wird im Rahmen der getroffenen Handelsvereinbarungen und Zahlungsabkommen abgewickelt. Während mit den Sowjetblockländern möglichst langfristige Handels- und Zahlungsabkommen (Siebenjahrplan) auf „Regierungsebene“ abgeschlossen werden, bestehen mit dem westl. Ausland überwiegend Kammerabkommen und Bankenabkommen. Zur Förderung des A. unterhält die SBZ in den meisten Partnerländern Handelsvertretungen (Außenpolitik). Handelsinteressen sind mit dem politischen Motiv gekoppelt, den Status von konsularischen Vertretungen zu erlangen. In den sozialistischen Ländern sind die Handelsvertretungen Teil der diplomatischen Vertretungen. Mit Finnland, dem einzigen „kapitalistischen“ Land mit einem Handelsabkommen auf Regierungsebene, gründete die SBZ 1961 einen Handelsverein, dem beiderseitig etwa 80 Unternehmer, wirtschaftliche Organisationen und Einzelvertreter angehören. Die SBZ versucht, mit verbesserten Werbemethoden Finnland durch vorrangige Auftragserteilung enger an sich zu binden und den Wirtschaftskreisen anderer westlicher Länder einen Anreiz zu bieten, hatte bisher aber keinen nennenswerten Erfolg. Die unterschiedlichen Binnen- und A.-Preise erfordern staatliche Subventionen im A., die als Preisausgleich zu Lasten des Staatshaushalts gehen. Neuere Zahlen über die Höhe des Preisausgleichs wurden nicht veröffentlicht. Die Preisgestaltung im A. mit den Ländern des Sowjetblocks erfolgte bis zum Jahre 1955 unabhängig von Weltmarktpreisen. Bei Abschluß langfristiger Handelsabkommen wurden Preisbasen für die wichtigsten Import- und Exportgüter vereinbart, die für die Dauer des Abkommens galten und bei bestimmten Gütern weit unter Weltmarktpreisen, zum Teil sogar unter den Selbstkosten lagen. Hauptnutznießer war die SU, die so Industrieausrüstungen, Maschinen u.a. außerordentlich billig einkaufen konnte. Polen gab den Anstoß, daß ab 1956/57 Weltmarktpreise als Grundlage zur A.-Preisbildung innerhalb des Sowjetblockes herangezogen werden. Die A.-Planung geht wie in allen Sowjetblockstaaten stets vom Importbedarf aus. Exporte erfolgen mit dem Ziel, für die geplanten Importe die erforderlichen Devisen hereinzubekommen. Häufig werden deshalb unrentable Exporte in Kauf genommen, die die Verlustwirtschaft des A. noch vergrößern. Das Ziel eines eigenen Preissystems im A. wird aber solange Utopie bleiben müssen, wie die Mitgliedstaaten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe im Warenaustausch mit den nichtkommunistischen Industriestaaten auf die Weltmarktpreise angewiesen sind. Inwieweit die 1964 ins Leben gerufene Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Moskau, die im bilateralen Außenhandelssystem des Sowjetblocks eine multilaterale Verrechnung ermöglichen soll, Klarheit und Ordnung in das A.-Preisgefüge bringen wird, bleibt abzuwarten. Zur Welthandelskonferenz 1964 war die SBZ nicht zugelassen. Das sozialistische Lager betrachtete dieses Forum als Propagandabühne und versuchte, die Entwicklungsländer gegen die Industrienationen vorzuschicken, um das Privileg im Rohstoffhandel zu brechen. Dabei wurde übersehen, daß gerade die Industrieländer die größten Rohstoffabnehmer sind und den Entwicklungsländern damit eine größere Hilfe geben als die Ostblockstaaten. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 43–45 Ausschuß in der Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel, Kammer für (KfA)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Bereits Ende 1946 kam der A. der SBZ wieder in Gang, doch behielt die SMAD sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche ➝Notenbank, später das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) eingeschaltet. Seit 1947 stiegen die A.-Umsätze stetig an, wurden aber durch die Eingliederung in die…
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Militärpolitik (1965)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 285] 1. Getarnte Anfänge Das Potsdamer Abkommen sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Aufträge die kommun. Machthaber der SBZ betrieben eine sehr wirksame M., indem sie militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens in den Dienst der Wiederbewaffnung stellten. — Schon vor Mitte 1948 traf die SU insgeheim einige Vorkehrungen für ihre M.: 1. Sie gab die (seit Aug. 1946 im Gegensatz zu den Polizeien der westlichen Besatzungszonen zentralisierte) nichtmilitärische Volkspolizei schon 1945 in die Hand der SED, um zuverlässige Kräfte für die künftige Zonenarmee zu sammeln; 2. sie baute seit 1. 12. 1946 eine militärähnliche kasernierte Grenzpolizei auf, die bis Mitte 1948 auf 9.100 Mann anwuchs, während in den westlichen Besatzungszonen an derartiges noch nicht zu denken war; 3. sie sammelte unter den deutschen Kriegsgefangenen in der SU Kräfte für die geplante Zonenarmee. Seit dem 3. 7. 1948 ließ die SU militärische Einheiten, die sog. Kasernierte Volkspolizei (KVP), auf bauen. Sie sollten angeblich nur polizeiliche Bereitschaftsverbände sein, wuchsen aber schon bis Anfang 1951 zu einer einsatzfähigen Armee von rd. 65.000 Mann an, die 24 verstärkte, mit Artillerie und Panzern versehene Regimenter und zahlreiche Ausbildungs- und Sondereinheiten umfaßte. Seit Jan. 1952 wurden aus diesen Regimentern (die bis Jan. 1951 Bereitschaften, danach VP- Dienststellen hießen) 6 motorisierte Divisionen zusammengestellt. Die Errichtung von Seestreitkräften der KVP begann Mitte 1950, die Vorbereitung einer Luftwaffe im März 1951. Seit Mitte 1951 arbeitete geheim unter Willi ➝Stoph eine Stelle zur Organisierung einer Rüstungsindustrie, seit Okt. 1951 unter der Bezeichnung „Büro für Wirtschaftsfragen“. Die Grenzpolizei war am 1. 3. 1951 etwa 17.000 Mann stark; die Transportpolizei war von 1946 bis 1951 auf rd. 8.000 Mann angewachsen; und die seit Frühjahr 1950 aufgebauten Wachverbände des Ministeriums für Staatssicherheit umfaßten 1951 mindestens rd. 6.000 Mann. Diese drei Verbände mit zus. rd. 31.000 Mann waren schon 1951 militärähnliche Polizeitruppen. — Die als „Volkspolizei“ getarnte Armee wurde bis Frühjahr 1952 überwiegend aus Freiwilligen gebildet, die meist glaubten, einer bloßen Polizei beizutreten, und weit besser verpflegt wurden als sehr große Teile der Bevölkerung. Grundlegend und bezeichnend für die Armee und die Polizeitruppen ist die politische Überwachung und Anleitung durch die Politorganisationen der SED in den bewaffneten Kräften (Politverwaltung, Politschulung). Sie will Offiziere und Mannschaften zu dem Bewußtsein erziehen, sie seien wichtige Werkzeuge und Vorkämpfer 1. der SED, als Vorhut der Arbeiterklasse, und 2. der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (später, seit Anfang 1956, der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“). — Von großer Bedeutung ist auch die scharfe Überwachung durch jene Organe und Spitzel des Ministeriums für Staatssicherheit, die innerhalb der Verbände eingesetzt sind. — In der Armee und bei den Polizeitruppen war (und ist bei den Spitzenstäben noch heute) eine dritte Kontrollorganisation tätig, die zugleich anleitend wirkt: die sowjet. Berater (Sowjetnik) für die militärische Ausbildung und Führung der Truppe. Ihr Einfluß macht deutlich, daß die Armee der SBZ ein Werkzeug des sowjet. Imperialismus sein soll. Bis April 1952 wurde die Abschirmung der M. dadurch verstärkt, daß die SED behauptete, der SBZ läge eine Bewaffnung völlig fern. So fehlte in dem (bis zum 5. 4. 1954 geltenden) II.~Parteistatut der SED vom 24. 7. 1950 jeder Hinweis auf eine Verteidigungspflicht der Mitglieder. Ebenso verwarf Walter ➝Ulbricht, als er am 9. 5. 1951 als 1. Stellv. des Ministerpräsidenten vor der Volkskammer sprach, jede Rüstung. Er sagte: „Wozu brauchen wir in Deutschland ein Heer, wo wir unsere ganze Kraft benötigen, um unsere deutsche Heimat wiederaufzubauen, und wo es in Europa niemanden gibt, der die Absicht hat, die Beziehungen mit einem friedliebenden Deutschland zu stören?“ Und Ministerpräsident Grotewohl erklärte am 11. 8. 1951: „Die Volkspolizei der DDR hat keinen militärischen Charakt[S. 286]er … Sie hat die Aufgabe, den friedlichen Aufbau der DDR gegen Saboteure, Spione und Diversanten zu schützen.“ Wider besseres Wissen stellte er die KVP als nicht-militärisch hin. 2. „Nationale Streitkräfte“ (1952 -1955) Seit Mai 1952 bezeichnete die SED „nationale Streitkräfte“ als notwendig und betrieb ihre M. ziemlich offen. Dazu trug manches bei: 1. Auf die Dauer ließ sich die Armee nicht verheimlichen; 2. die SU hatte am 10. 3. 1952 einem nach ihren Wünschen neutralisierten, wiedervereinigten und „demokratisierten“ (d.h. auf kaltem Wege bolschewisierten) Deutschland „eigene nationale Streitkräfte“ in Aussicht gestellt; 3. die Armee sollte offen zur Stärkung der Staatsgewalt der SBZ beitragen, die von der 2. Parteikonferenz der SED (am 12. 7. 1952) zum „Hauptinstrument bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ erklärt wurde. Die Regierung der SBZ gab ihre Streitkräfte unter Vorwänden bekannt. Sie stellte die Verteidigungsbemühungen der Westmächte gegen die Übermacht der sowjet. Rüstung als „imperialistische Kriegstreibereien“ hin (Pieck am 1. 5. 1952) und bezeichnete die immer weiter hingezögerte Verteidigungsplanung der unbewaffneten BRD als „wiedererstehenden Militarismus in Westdeutschland“ (Ulbricht am 3. 5. 1952). Ulbricht forderte „den bewaffneten Schutz der DDR“. Außenminister Dertinger teilte am 8. 5. 1952 die bevorstehende Einrichtung „nationaler Streitkräfte“ mit. — Die SED mußte die Forderung nach einer „nationalen“ Armee im Bereiche des FDGB und auch der FDJ mit Friedenskampf-Losungen bemänteln. Diese Propaganda bewog am 30. 5. 1952 das IV. Parlament der FDJ, im Art. 4 der FDJ-Satzung, den Dienst in der Armee zu fordern: „Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei ist für die Mitglieder der FDJ Ehrendienst.“ Die 2. Parteikonferenz der SED. welche die bisher „antifaschistisch-demokratische DDR“ in eine Volksdemokratie umwandelte und den raschen Übergang zum Sozialismus beschloß, legte auch die Rolle der Streitkräfte bei der geplanten Sowjetisierung des gesamten Deutschland fest. In Ulbrichts Referat hieß es: „Die nationalen Streitkräfte werden die Armee des vom Imperialismus befreiten Volkes in der DDR sein … ein Werkzeug zur weiteren Stärkung der volksdemokratischen Grundlagen unserer staatlichen Ordnung …. Sie werden erfüllt sein vom Willen zur Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes. Die nationalen Streitkräfte werden sich brüderlich verbunden fühlen mit allen patriotischen Kräften Westdeutschlands.“ Bezeichnenderweise hatte Ulbricht vorher in seinem Referat erklärt: „Die Schaffung nationaler Streitkräfte wird der Volksbewegung in Westdeutschland einen stärkeren Rückhalt und Mut in ihrem Kampf für den Sturz der Bonner Vasallenregierung geben“ (Neue Welt 1952, Nr. 15, S. 1810 u. 1825). — Von der „nationalen“ Verbrämung der M. versprach sich die SED starke Wirkungen auf breite mittelständische Volksteile, auf ehemalige Soldaten und vormalige Nationalsozialisten in der SBZ und in der Bundesrepublik. Deshalb wurde auch die Nationaldemokratische Partei (NDPD) stark eingespannt. Um die Vergrößerung der Armee zu erreichen, mußten Regierung und SED immer stärker zu Zwangseinziehungen greifen (Wehrpflicht), die z. B. als Parteiauftrag oder Verbandsauftrag (der FDJ) getarnt wurden. — Schon am 1. 9. 1952 kam es zur Aufstellung des ersten, 3 Divisionen umfassenden Armeekorps, dem bald ein zweites folgte. Ende 1952 war die KVP (mit Luft und See) etwa 110.000 Mann stark. Vorwiegend als Armeeministerium diente nach wie vor das Ministerium des Inneren (MdI). Doch die Bildung eines Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten im MdI (am 19. 2. 1953) zeigte, daß die innere Verwaltung nur eine Seite des MdI ausmachte. Neben die Armee, die auch ihre See- und Luftstreitkräfte ausbaute, traten seit Mitte 1952 zwei militärähnliche Milizen: 1. die der vormilitärischen Ausbildung dienende Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST); 2. die Kampfgruppen (KG) der SED. Bis zum 7. 8. 1952, an dem der Ministerrat die GST errichtete, lag die vormilitärische Ausbildung bei der FDJ. Sie verlor sie, da sie organisatorisch versagte und da ihre Mitglieder sich noch allzusehr in pazifistischen Vorstellungen [S. 287]bewegten. — Militärisch gewichtig waren wie bisher die Polizeitruppen: 1. die Grenzpolizei, die seit Mai 1952 nicht mehr dem Innen-, sondern dem Staatssicherheitsministerium (MfS) unterstand; 2. die Transportpolizei, seit Jan. 1953 ebenfalls dem MfS untergeordnet; 3. die Wachverbände des MfS. Während des Juni-Aufstandes 1953 gingen Teile der allgem. Volkspolizei (DVP) zum Volke über, doch die Wacheinheiten des MfS ließen sich von der SED überall bedenkenlos neben den Sowjettruppen gegen das Volk einsetzen. Die Zuverlässigkeit der Armee (KVP), auf deren Einsatz die SU vorsichtshalber nur in äußersten Notfällen zurückgriff, wurde nicht ernsthaft geprüft. Nach dem 17. Juni ging die GST stark zurück, da FDJ und SED im Zeichen des Neuen Kurses die Zwangswerbung für sie lascher betrieben. Die Erfahrungen mit der Volkspolizei (DVP) und der GST sowie die Ungewißheit darüber, wie sich die KVP im Ernstfälle bewähren würde, bewogen die Regierung zu ständiger Siebung und Härtung der KVP in politischer und militärischer Beziehung. Ferner wurden 1. die DVP überprüft; 2. kasernierte Bereitschaftskommandos der DVP (unabhängig von den Wacheinheiten der Staatssicherheit) aufgestellt; 3. bei Wiederbelebung der GST deren politische Schulung mindestens so stark betrieben wie die militärische; 4. neue KG der SED errichtet, wo es gegen den stillen Widerstand vieler Industriearbeiter und Behördenangestellten am ehesten möglich war. Noch rücksichtsloser als vor dem 17. Juni 1953 wurde die KVP nach Beendigung des „Neuen Kurses“ zu einer bewußt politischen Armee entwickelt und entsprechend geschult. Die KVP warb nicht nur mit sozialistischklassenkämpferischen, sondern auch mit „nationalen“ Losungen, aber das allgemeine Mißtrauen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, konnte sie nicht überwinden. Nur eine Minderheit ließ sich für den Dienst in der KVP begeistern — und die SED versuchte, diese Minderheit zu ihrem zuverlässigen Werkzeug zu erziehen. Die SED konnte es nicht wagen, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, obgleich diese zu den grundsätzlichen Forderungen marxistisch-leninistischer M. gehört. Der IV. Parteitag der SED machte (am 5. 4. 1954) im neuen Statut (9. Abs. der Einl.) die „aktive Verteidigung der Heimat, des Staates der Arbeiter und Bauern“ verbindlich. Bei seiner Satzungsänderung am 18. 6. 1955 machte es der FDGB (in Teil 1, § 3) seinen Mitgliedern zur Pflicht, „die DDR und ihre Errungenschaften zu verteidigen“, d. h. in der Armee zu dienen. Auch der Sport wurde für die M. eingespannt: Manfred Ewald (SED), der Vors. des Staatl. Komitees für Körperkultur und Sport, erhob auf der III. Sportkonferenz (25. 11. 1955) die Forderung, den Massensport für die vormilitärische Erziehung einzusetzen. (Sport) Die Propaganda für die M. stieß immer wieder auf Widerstände in der Bevölkerung. Deshalb erachtete es z. B. Innenminister Willi Stoph, Chef der KVP, am 14. 4. 1954 für „erforderlich, den Ungeist des Pazifismus … entschieden zu bekämpfen“. — Auf der gleichen Linie lag die Verfassungsergänzung, die die Volkskammer am 26. 9. 1955 beschlossen hatte. Sie erhob den Verteidigungsdienst zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ und führte damit grundsätzlich die Wehrpflicht ein, auch wenn diese vorläufig noch nicht ausdrücklich und allgemein durchgesetzt wurde. 3. Erste Jahre der Nationalen Volksarmee Bereits die KVP wurde mit dem Anspruch erzogen, sie sei die eigentlich rechtmäßige, die gesamtdeutsche Armee. Seit dem 18. 1. 1956, seit der Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee (NVA) wird dieser Anspruch noch stärker betont. Sie soll „den Interessen des ganzen deutschen Volkes dienen … auf der Wacht für die Sicherung des Friedens“, so erklärte Stoph am 18. 1. 1956, als er die Errichtung des Ministeriums für Nationale Verteidigung ankündigte. Sie soll ein Machtinstrument werden, das entscheidend an der geplanten Bolschewisierung auch der BRD mitwirkt. „Die Arbeiterklasse Deutschlands“, so sagte Stoph am 12. 6. 1957, „verfügt in Gestalt der NVA über eine reguläre, den Anforderungen eines modernen Krieges entsprechende Armee“. [S. 288]Vor diesem Hintergrund muß die gesamte M. der SBZ gesehen werden: die Hebung der Politschulung, der Diziplin und der militärischen Schlagkraft aller bewaffneten Kräfte, ferner der KG und GST. Die ständige Überwachung der Armee und aller anderen Verbände muß dabei seit 1956 immer wieder verschärft werden, denn der Widerspruch zwischen den demokratisch und national klingenden Losungen der „DDR“ einerseits und der Wirklichkeit dieses Gebildes andererseits ist zu groß. Mehr denn je ist die M. der SED auf die Jugend angewiesen. Deshalb verlangte das Statut der FDJ vom 27. 5. 1955 den Einsatz der Mitglieder in der vormilitärischen Erziehung und den Wehrdienst in jeder Form. Das Statut der FDJ vom 15. 5. 1959 forderte dies noch bestimmter (§ 1„11- Abs.). Weil die Militärpropaganda wenig anschlug, wurden neben der Armee die 4 Polizeitruppen ausgebaut: Die Grenzpolizei kam Anfang 1956 auf etwa 34.000 Mann; die Transportpolizei auf rund 9.000; die militärähnlichen Bereitschaftskommandos der Volkspolizei zählten rund 13.000; die aus den Wacheinheiten der Staatssicherheit entstandenen „Inneren Truppen“ etwa 15.000 Mann. Auch die KG fielen seit Mitte 1954 seit der teilweisen Ausstattung mit mittelschweren Infanteriewaffen nicht nur politisch, sondern auch militärisch ins Gewicht; und die GST entlastete die NVA nicht unbeträchtlich. — Die Unterbringung großer Teile des Ministeriums für Nationale Verteidigung und beträchtlicher Verbände der Polizeitruppen, dazu der Politoffiziers-Schule der NVA im Sowjetsektor von Berlin verletzt vor 1956 wie seitdem den Viermächte-Status Berlins. Dies gilt auch von den häufigen bewaffneten Aufmärschen und Paraden, nicht zuletzt der KG. Die NVA trägt von Anfang an nicht mehr eine sowjetähnliche Uniform, sondern wieder die feldgraue deutsche des 1. und 2. Weltkrieges, aber die Sowjetarmee gilt als ihr Vorbild. Und unter Berufung auf den Marxismus-Leninismus soll sie zu einem Werkzeug des Sowjetimperialismus erzogen werden. Diese Fesselung an die SU wird dadurch verstärkt, daß die NVA seit 28. 1. 1956 dem Vereinten Oberkommando des Warschauer Beistandspaktes untersteht, das ein Werkzeug der Sowjetarmee ist. Nach Umbenennung der KVP in NVA wurde ihre Bewaffnung noch entschiedener modernisiert und verstärkt als vorher. Im Frühjahr 1957 wurde eine Flugabwehr (Fla)-Div. errichtet. — Die Polizeitruppen wurden am 15. 2. 1957 dem allzu mächtig gewordenen MfS entzogen, dem MdI unterstellt und umgegliedert: Die Bereitschaftspolizei (vordem „Innere Truppen“) wurde von Mai bis Okt. 1957 auf 10 mot. Bereitschaften (= Regimenter) und 1~Lehrbereitsch. gebracht, nachdem sie die kasern. Bereitschaften der allgem. Vopo (außer in Ost-Berlin) übernommen hatte. Im Herbst 1957 wurde die Grenzpolizei in Abt. ( = Btl.), in Bereitschaften (= Rgt.) und Abschnitte, bald als Brigaden ( = Div.) bezeichnet, organisiert. Seit 1956 verstärkte die SED ihre Anstrengungen, aus der Armee (wie auch den Polizeitruppen und Milizen) eine streng kommun. Parteiarmee zu machen. Dies vergrößerte die Spannungen in der Armee. Seit Mitte 1956 verschärften sich die Unstimmigkeiten zwischen den Offizieren, die mehr militärisch als parteipolitisch denken, und jenen, die völlig der kommun. Schulung erlegen sind. Fast alle Offiziere, die aus der Deutschen Wehrmacht stammen und die KVP mitaufgebaut haben, wurden seit 1957 aus Kommandostellen entfernt, nicht wenige entlassen. — Stark war auch der Widerwille freiheitlich denkender Soldaten und Offiziere. Die nicht geringe Zahl von Angehörigen der NVA und der Polizeitruppen, die die Flucht wagen, zeugt davon. — All diesen Spannungen und Widerständen sucht das Regime mit allen Mitteln zu begegnen, auch durch den Aufbau eines politisch zuverlässigen Reserveoffizierkorps. Die Furcht vor dem Emporkommen eines Offizierkorps, das sich von soldatischen Ehrbegriffen, Korpsgeist und nichtkommun. gesamtdeutschem Nationalbewußtsein leiten läßt, bewog die SED dazu, im Juni 1960 die Kadettenschule auflösen zu lassen. Die starke Entfaltung der KG wird darin sichtbar, daß im März 1958 ihre Durchgliederung in Bataillone bekannt wird, über denen Unterstäbe, Kreisstäbe und Bezirksstäbe stehen. — Im Frühjahr 1958 wird erkennbar, daß die Ausbildung der [S. 289]NVA, die nun chemische Kompanien erhält, den Bedingungen eines Atomkrieges angepaßt wird. Dies zeigt ebenso wie die ständige Verbesserung ihrer Bewaffnung, daß die NVA für ernsten Kriegseinsatz vorbereitet wird. Etwa im Nov. 1958 wurde die 6. mot. Schützen-Div. aufgelöst. Doch wurde dies durch Aufstellung von 3 Ausbildungs-Regimentern und Verstärkung der Feuerkraft der NVA ausgeglichen. Wichtig war in den folgenden Jahren: 1. die Durchführung vieler Lehrgänge für Reserveoffiziere, Unterführer und Reservisten der NVA; 2. die im Herbst 1959 einsetzende Bildung von mot. schweren Bataillonen der KG, neben denen die leichten Btl. (ca. ¾) dieser territorialen Miliz weiterbestehen. 4. Seit Errichtung der Mauer (1961--1964) Die Errichtung der Mauer um den Westteil Berlins und die mit Todesstreifen versehene frontmäßige Befestigung der Demarkationslinie zwischen SBZ und BRD am 13. 8. 1961 war ein Probefall für die M. der SBZ. Die bewaffneten Verbände, die die Sperrmauer erzwangen, taten dies im drohenden Schatten der sowjet. ➝Besatzungstruppen. Und sie richteten ihre Waffen gegen die Bevölkerung. Doch die SED bemäntelte diese Gewalttat mit der Behauptung, die Bundesregierung wolle die SBZ angreifen. Mit der Erzwingung der Mauer versperrte das Regime nicht nur die Flucht unentbehrlicher Arbeitskräfte und Jugendlicher, sondern auch Wehrpflichtiger. Wichtige Schritte der M. folgten: Am 15. 9. 1961 wurde die Grenzpolizei als „Kommando Grenze“ in die NVA eingegliedert, etwa 46.000 Mann stark. Dies soll sie völlig militarisieren und soll die NVA vergrößern. Das am 20. 9. 1961 von der Volkskammer beschlossene Verteidigungsgesetz verstärkt die Militarisierung. Da das Regime der SBZ noch die formelle Einführung der Wehrpflicht scheute, betrieb es seit dem 17. 8. eine Massenaushebung von Wehrfähigen. Sie wurde als Freiwilligenwerbung im Rahmen eines „Kampfauftrages“ der FDJ getarnt. Die etwa 75.000 Mann, welche die FDJ der NVA zuführte, wurden mit allen Mitteln der Propaganda (gegen einen angeblich drohenden Angriff des Westens), der Einschüchterung am Arbeitsplatz und des „freiwilligen“ Zwanges zusammengebracht. — Bei dem zielbewußten Steigern der Bewaffnung der NVA war sehr wichtig, daß die Fla-Div. 1961 Fla-Raketen erhielt und von 3 auf 5 Rgt. anwuchs. West-Berlin wurde ab 13. 8. 1961 nicht von Grenztruppen der NVA abgesperrt, sondern von 2 „Grenzbrigaden (B)“ der Bereitschaftspolizei, die ab Juni 1961 z. T. aus Kräften der bisherigen Grenzpolizei gebildet wurden. Erst am 23. 8. 1962, als die sowjet. Kommandantur im Sowjetsektor Berlins durch eine solche der NVA ersetzt wurde, traten diese 2 Brigaden zum Kdo Grenze der NVA. — Wahrscheinlich wegen Rekrutenmangels wurde die Bereitschaftspolizei im Sommer 1962 von 33 Btl. auf 17 Bereitschaften neuer Ordnung ( = Btl.) vermindert. — Dies wurde durch Aufstellung weiterer „schwerer Btl.“ der KG ausgeglichen. Die Ende 1961 begonnene Auflösung der „schweren“ Abt. ( = Btl. mit Sturmgeschützen und mot. Inf.) der Grenztruppen-Brigaden wird allmählich wieder rückgängig gemacht. Die allgemeine Wehrpflicht wurde durch Gesetz vom 24. 1. 1962 auch förmlich eingeführt. Der seit 24. 1. 1962 geltende neue Fahneneid betont die Bindung an den national getarnten Kommunismus der SED und an den Sowjetimperialismus. — Auch nach Einführung der Wehrpflicht werden Polizeitruppen, KG und GST sehr sorgfältig geschult und militärisch verbessert. Als eine Ergänzung der KG und der GST wurden, auch nach Beendigung des Kampfauftrages der FDJ, die „Ordnungsgruppen“ der FDJ beibehalten und stark ausgebaut. (FDJ-Ordnungsgruppen) — Die zielbewußte M. der SED hat der Armee und den Polizeitruppen eine beträchtliche Kampfkraft gegeben. Dies gilt auch von großen Teilen der beiden Milizen. Man darf diese Gefahr für die nichtkommun. Welt nicht unterschätzen. Seit Mitte 1964 hat die Artillerie des Heeres Raketengeschütze, von denen auch Raketen mit Atomsprengköpfen abgefeuert werden können. Ein wichtiges Mittel der M. ist die Militärpropaganda: die unaufhörliche Durchdringung der Bevölkerung mit den scheinpatriotisch gefärbten (Patriotismus) [S. 290]Wehrauffassungen des Marxismus-Leninismus (Militarismus). Um die Bevölkerung der SBZ wie auch der Bundesrepublik gegen die NATO aufzuhetzen, wird mit der allgemeinen Militärpropaganda eine lebhafte militärpolitische Agitation gegen die Bundeswehr verbunden. Dabei bedienen sich die SED und das Regime der fadenscheinigen Behauptung, die Bundesregierung wolle die SBZ gewaltsam in Besitz nehmen. Literaturangaben Arnold, Theodor: Der revolutionäre Krieg. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 250 S. Garthoff, Raymond L.: Die Sowjetarmee — Wesen und Lehre (m. Einführung v. General a. D. Günther Blumentritt, übers. v. Helmut Bohn). Köln 1955, Markus-Verlag. 592 S. m. 12 Karten. Pruck, Erich F.: Der rote Soldat — Sowjetische Wehrpolitik. München 1961, Olzog. 331 S. *: Die politische Armee der Sowjetzone in den Jahren 1955 bis 1958 (Denkschrift). (BMG) 1959. 45 S. Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Grieneisen, W.: Die sowjetdeutsche Nationalarmee — Aufbau und Entwicklung von 1948 bis 1952 (in „Hefte der Kampfgruppe“). Berlin 1952. 88 S. m. Abb. u. Übers. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Martin, Friedrich P.: SED-Funktionäre in Offiziersuniform — Wer befiehlt in der „Nationalen Volksarmee“? Eine Dokumentation. Köln 1962, Markus-Verlag. 160 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Müller, Karl Valentin: Die Manager in der Sowjetzone … zur Soziologie der wirtschaftl. und milit. Führungsschicht in Mitteldeutschland (Schriftenreihe d. Inst. f. Empirische Soziologie, Nürnberg, Nr. 2). Köln 1960, Westdeutscher Verlag. 200 S. m. zahlr. Tabellen. — (Der wehrsoziolog. Teil: 1954 abgeschlossen.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 285–290 Militarismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärpolitische KabinetteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 285] 1. Getarnte Anfänge Das Potsdamer Abkommen sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Aufträge die kommun. Machthaber der SBZ betrieben eine sehr wirksame M., indem sie militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens in den Dienst der Wiederbewaffnung stellten. —…
DDR A-Z 1965
Gesundheitswesen (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 158]Im G. sind von 1945 bis 1958 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: einer Anfangsperiode der Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten folgte die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien, die 1947 den Land- und Stadtkreisen und den industriellen Großbetrieben aufgegeben wurde. Von 1949 an wurden Vorbeugung („Prophylaxe“) und späterhin auch die nachgehende Überwachung („Metaphylaxe“) zur ausdrücklichen Aufgabe dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ gemacht. 1950 begann der Aufbau von „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (in der SU „Dispensaires“) für bestimmte Krankheiten oder Personengruppen. So entstanden mehrere Systeme mit sich überschneidenden Aufgaben: „Behandlungseinrichtungen“ regionaler Zuständigkeit und solche für Betriebsbelegschaften, die beide auch Vorbeugung betreiben sollten; neben ihnen „Beratungsstellen“, die — nach medizin. Fachgebieten gegliedert — auf Vorbeugung und nachgehende Überwachung orientiert waren, aber auch behandelten. 1952 wurde erstmals die Koordinierung versucht: die Poliklinik wurde „Leitorgan“ in ihrem Kreis, doch war das Betriebs-G. ausgenommen. Poliklinik und Krankenhaus jedes Kreises sollten gemeinsame ärztliche und Verwaltungsleitung haben („Einheit Krankenhaus-Poliklinik“), jeder Kranke innerhalb des Krankenhauses („stationär“) wie außerhalb („ambulant“) vom gleichen Arzt, behandelt werden. Damit war im Programm der Stand der SU im wesentlichen erreicht. Die weitere Entwicklung vollzog sich gleichläufig. 1. Organisationsprinzipien Seit 1954 wird versucht, die Organisation des G. an zwei Prinzipien auszurichten: Gliederung nach „Versorgungsbereichen“ und „Dispensaire-Methode“. Nach der „Rahmen-Krankenhausordnung“ vom 5. 11. 1954 (GBl. S. 957) soll in jeder regionalen Verwaltungseinheit (Land- und Stadtkreise, Stadtbezirke von Großstädten) das Krankenhaus als Gesundheitszentrum die gesamte ärztliche Versorgung der Bevölkerung in seinem „Versorgungsbereich“ leiten; dabei blieb wiederum das Betriebs-G. ausgenommen. Die Poliklinik als Einrichtung für die ambulante Behandlung und Überwachung wurde dem Krankenhaus des Versorgungsbereichs nachgeordnet (in Umkehrung des früheren Prinzips jetzt „Krankenhaus-Poliklinik-Einheit“). Aufgabe ist, „durch sinnvolles Ineinandergreifen der drei Aufgabenbereiche (nämlich Vorbeugung, Behandlung und nachgehende Überwachung) eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zu erzielen“. Dem Leitenden Arzt jedes Krankenhauses sind dafür die jeweils kleineren Krankenhäuser seines Bereichs und die Poliklinik weisungsgebunden unterstellt, der Poliklinik ebenso Ambulatorien (anfangs mit nachgeordneten Außenstellen) und Staatlichen Praxen. In gleicher Weise ist auch den leitenden Fachärzten dieser Einrichtungen eine hierarchisch gestaffelte Fachaufsicht zugedacht. Die einheitliche Gliederung gibt die formalen Voraussetzungen, alle Behandlungen von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik aus zu steuern. Damit sollen die Schwierigkeiten der fachlichen Koordinierung ärztlicher Behandlungen und der Weiterleitung der „schwierigen Fälle“ an die entsprechend qualifizierte Stelle mit den Mitteln des Kommandostaates gelöst werden. Das Vorhandensein einer verhältnismäßig starken Schicht qualifizierter niedergelassener Ärzte zwang jedoch zu wesentlichen Modifikationen gegenüber dem Schema der SU. Denn der starke Widerstand dieser Ärzte und ihre zunehmende Abwanderung ließen durchgreifende Maßnahmen zu ihrer Einordnung in das Gefüge der staatlichen Einrichtungen nicht zu. Auch stand die Tradition des praktischen Arztes einer extremen Spezialisierung nach dem Muster der SU entgegen. So sollte von 1958 an die Staatliche Praxis (für Ärzte und Zahnärzte, wie auch für Tierärzte), ähnlich wie früher in der CSSR, die größere Selbständigkeit und individuelle Entscheidungsbefugnis (gegenüber der straffen Steuerung in Kollektiven in der SU) ermöglichen, die der Tradition des freiberuflichen Arztes westlicher Prägung zugestanden werden mußten. Die Auf[S. 159]lösung der freien Praxen oder ihre Umwandlung erwiesen sich dennoch als unmöglich. Daher wurden die „Ärzte in eigener Praxis“ in das Bereichsarztsystem einbezogen (Perspektivplan für die Entwicklung der Medizinischen Wissenschaft und des G., Juli 1959). Für den Großteil der Bevölkerung, mindestens außerhalb der Großstädte, ließ sich damit die freie Arztwahl wesentlich einschränken, ohne daß sie förmlich aufgehoben wurde. Die Einrichtung der Staatlichen Praxen seit 1958 hat die Abwanderung von Ärzten und den Widerstand der verbleibenden stark gefördert. Extremer Mangel an Ärzten zwang 1960 zu weitgehenden Zugeständnissen, die selbst vor der inneren Organisation der Staatlichen Einrichtungen nicht Halt machen konnten (Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte, 20. 12. 1960). 1961 wurde in diesen die „Halbstaatliche Praxis“ eingeführt und damit den angestellten Ärzten und Zahnärzten größere Bewegungsfreiheit innerhalb der Institutionen gewählt. Mit der Unterbindung der Abwanderung (13. 8. 1961) begann die Zahl der Ärzte und Zahnärzte rasch anzusteigen. Als Haupthindernis trat nun das Fehlen berufserfahrener Ärzte in den Vordergrund. Die hohen Ausbildungszahlen können das zunächst nicht ausgleichen. Die Schwierigkeiten sind von der Quantität auf die Qualität verlagert worden. 2. „Einheit des Gesundheitswesens“ Für das Arbeitsprinzip der Einheit von Vorbeugung, Behandlung und Überwachung und von ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung hat sich eine praktikable Lösung bisher nicht entwickeln lassen. Der jahrelang propagierte Gedanke, die ambulante und stationäre Behandlung jedes Kranken in der Hand jeweils nur eines Arztes zusammenzufassen, hat sich als nicht realisierbar erwiesen. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind weiterhin (mit Ausnahme einzelner Fachgebiete) entweder im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Zusammengefaßt sind nur noch „Anleitung und Kontrolle“ mit dem Zweck, eine rationelle einheitliche Behandlung und Überwachung innerhalb der staatlichen Behandlungseinrichtungen zu erreichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik zu vermeiden. Ebenso hat sich kein Weg gefunden, das Betriebsgesundheitswesen in die Organisation nach Versorgungsbereichen einzubeziehen. Seine Angliederung an das „Gesundheitszentrum“ blieb stets rein formal. Die starke Betonung der Arbeitshygiene, die gegenüber der Behandlungsaufgabe in den Vordergrund gestellt wurde, gab den Betriebsärzten eine Sonderstellung. Versucht wurde, die Einrichtungen hier nach Wirtschaftszweigen (mit gleichen arbeitsmedizinischen Gefahrenmomenten) zu gliedern. Das ist mißlungen. Danach wurde auch hier eine regionale Gliederung eingeführt: die Betriebspoliklinik des größten Betriebs in jedem Kreis soll die Funktion einer „Leitstelle“ haben. Die Behandlungseinrichtungen aller kleineren Betriebe sind ihr formal nachgeordnet. Auch Klein- und Kleinstbetriebe sollen durch nebenamtliche Betriebsärzte arbeitshygienisch überwacht werden, unter Steuerung von der Leitpoliklinik aus. Diese „territoriale Organisation des Betriebsgesundheitsschutzes“ soll als Ganzes eine „Abteilung des Gesundheitszentrums“ des jeweiligen Kreises sein, um die Koordinierung der Behandlungsfunktionen zwischen betrieblich- und außerbetrieblich-regionalem System zu erreichen. Die zentrale arbeitsmedizinische Lenkung des Betriebsgesundheitswesens liegt bei der Arbeitssanitätsinspektion jedes Bezirks. 3. Dispensaireprinzip Gemeinsam ist diesen beiden Zweigen des G. die programmatische Vorrangstellung der „Prophylaxe“ und der nachgehenden Überwachung nach dem Prinzip des Dispensaire. Dessen Arbeit kann entweder auf Bevölkerungsgruppen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, gerichtet sein oder aber auf bestimmte Krankheiten, ihre Erfassung, Behandlungssicherung und Überwachung, wo immer sie auftreten. Die doppelte Ausrichtung im betrieblichen wie im regionalen System der staatlichen Einrichtungen führt zu zahlreichen Überschneidungen. In regionaler Gliederung ist die Dispensaire-Arbeit besonders auf Kinder, Jugendliche und Frauen gerichtet. Frauenberatungsstellen bieten Aufklärung und Hilfe [S. 161]in der Schwangerschaftsverhütung (zur Abwehr von Abtreibung und Schwangerschaftsunterbrechung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usf.); Schwangerenberatung hat eine praktisch vollzählige Erfassung und Überwachung aller Schwangeren bewirkt. Die Anstaltsentbindung ist systematisch gefördert worden (1963: 94,2 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen); damit und mit Frühgeburtendienst, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen hat sich zwar nicht die Frühgeburtenrate, wohl aber die Frühgeborenensterblichkeit und damit die Säuglingssterblichkeit überhaupt beträchtlich senken lassen. Ähnlich ist die Jugendgesundheitspflege, die sich bis zum Ende des Berufsschulalters (also noch über die zehnklassige Oberschule hinaus) erstreckt, mitsamt Jugendzahnpflege zu einem System der Erfassung von Gesundheitsschäden und -schwächen in Reihenuntersuchungen und der Sicherung und Überwachung ihrer Behandlung ausgebaut; die gesundheitlich ungünstigen Auswirkungen von verschleierter Kinderarbeit (Erntehilfe u.ä.), von Überforderung im Schulbetrieb, von Überlastung in der polytechnischen Bildung u. Erziehung können damit allerdings nicht kompensiert werden. Auch die ärztliche Überwachung des Sports ist in „Sportärztlichen Beratungsstellen“ nach dem Dispensaireprinzip organisiert (Sportarzt). In der erwachsenen Bevölkerung sollen die Dispensaires einigen weitverbreiteten Krankheiten begegnen: Herz- und Kreislaufleiden, rheumatischen Leiden, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes u.v.a. Solche Dispensaires bestehen zwar bei einzelnen großen Polikliniken, in der Hauptsache aber ist das Prinzip auf das Betriebs-G. beschränkt geblieben. Dort werden, wiederum mittels Reihenuntersuchungen, die Kranken frühzeitig „erfaßt“ und dann im Dispensaire „betreut“. Ebenso werden bestimmte Berufskrankheiten in einzelnen Industriezweigen und die vielfältigen Überlastungsgefahren der Frauen in Großbetrieben behandelt. In den Betriebspolikliniken großer Industriebetriebe wird die gezielte Vorbeugung ergänzt durch nachgehende Maßnahmen, die sich besonders auf Rekonvaleszenten und auf Chronisch-Kranke richten: Nachtsanatorien sollen eine Kombination klinischer Behandlung mit Erwerbsarbeit ermöglichen, „Schonarbeitsplätze“ vor den hohen Anforderungen, die die Arbeitsnormen auf normalen Arbeitsplätzen mit sich bringen, zeitweise bewahren (sog. Rehabilitation). Besondere Förderung erfährt, nach dem Muster der SU, seit einigen Jahren der „Gesundheitsschutz der Landbevölkerung“, d.h. das Betriebs-G. der Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften („LPG“) und die Hygiene der landwirtschaftlichen Wohngebiete, die beide „hinter der sozialistischen Umwälzung auf dem Lande zurückgeblieben“ sind (Perspektivplan, S. 22). Vorgefundene Struktur der medizinischen Versorgung und größere Siedlungsdichte im Vergleich zur SU haben die Nachahmung der dort entwickelten Organisationsschemata auf diesem Gebiete verzögert. In der Aufstellung der Bezirke nach dem Anteil der in der Landwirtschaft Tätigen an den Beschäftigten überhaupt (Tabelle) zeigen sich bei der ärztlichen und Krankenhausversorgung noch heute starke Ungleichmäßigkeiten; dagegen ist die Zahl der Beratungsstellen und Entbindungsbetten jetzt in den vorwiegend landwirtschaftlichen Bezirken relativ größer als in den industriellen. Die Säuglingssterblichkeit ist, soweit sie durch Anstaltsentbindung und Frühgeburtendienst gesenkt werden kann (Frühsterblichkeit), in jenen recht günstig, nicht aber im späteren Säuglingsleben, wo sie von den allgemeinen sozialen Umständen abhängt (Spätsterblichkeit; sie ist in der SBZ insgesamt auffallend hoch). 4. Hygiene Den dritten Zweig des G. bilden Hygiene und Seuchenbekämpfung. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr, in den sehr verbreiteten Betriebsküchen u. dgl. herbeiführen. Zu ihrer Durchsetzung sind die Kontrollorgane unter Leitung der Hygiene-Inspektion mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Die Eingliederung der Arbeitssanitätsinspektionen in die Bezirks-Hygiene-Institute (1959) soll die Koordination zwischen betrieblichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen sichern und die häufigen Reibungen und Überschneidungen überwinden. [S. 162]Die gemeinsame Leitung aller drei Zweige und des Apothekenwesens liegt regional bei der Abteilung G. jedes Kreises und Bezirks, also in der Hand der Kreisärzte und Bezirksärzte. Sie sind für die gesundheitspolitische Kontrolle, für die Kaderpolitik und für die Verwaltungskoordination verantwortlich. 5. Doktrin und Realität Insgesamt entspricht alles das, trotz manchen Abweichungen in den Einzelheiten, dem G. der SU: im Plan ein umfassendes und rationell erscheinendes System von Krankheitsverhütung und -behandlung, das auf die Entwicklung und Erhaltung gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitskraft ausgerichtet ist. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Immer neue Änderungen im Programm widerlegen die Behauptung, daß es sich um eine klare Konzeption handle, die sich mit angemessenem Aufwand realisieren ließe. Sie beweisen das Unvermögen des Regimes, einfache und in der Praxis wirksame beständige Grundformen zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden und dabei Raum für die Entfaltung persönlicher Initiative der Mitarbeiter zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten lassen. Wirklichkeitsfern nach Doktrinen konstruierte Einrichtungen führen zu einem Übermaß von Verwaltung und „Kontrolle“. Kräfte und Mittel werden dadurch der effektiven Arbeit entzogen. So sind auch die (allerdings sehr beträchtlichen) Abgänge von Ärzten und anderen Angehörigen der Heilberufe keineswegs die einzige Ursache des Notstandes von 1958 an gewesen. Fehlleitung und Mißbrauch der vorhandenen Kräfte, rücksichtslose Konkurrenz der verschiedenen Teile des Staatsapparates, zumal der militärischen Verbände (Ministerium für G., Militärpolitik) haben dazu wesentlich beigetragen. Unter dem allgemeinen Ressortegoismus ist die Einheit des G. aufgelöst worden: „Nationale Volksarmee“, Verkehrswesen, Sport führen jeder einen eigenen „Medizinischen Dienst“, der dem Einfluß des Gesundheitsministeriums entzogen ist und diesem die knappen Fachkräfte in den Heilberufen streitig macht. Aber auch eine sehr viel bessere Organisation des G. könnte das proklamierte Ziel, die Verhütung von Krankheiten, nicht erreichen. Die Überspannung der Arbeit von Frauen und Jugendlichen unter Mißachtung elementarer Grundsätze des Arbeitsschutzes (Nacht- und Schwerarbeit der Frauen und Jugendlichen vom 17. Lebensjahr an) verursacht kaum abschätzbare Gesundheitsschäden. Besonders ungünstig sind die ständige nervliche Belastung (Normen, Prämienwesen, politischer Druck) und das Fehlen ausreichender Entspannungsmöglichkeiten (ungenügende Freizeit durch Sonderschichten und -einsätze, staatspolitische Schulung usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt auf die Früherfassung von Krankheiten beschränkt und erreicht selbst diese nicht. Rehabilitation und Nachtsanatorien könnten wertvolle Einrichtungen sein, die dem heutigen Erkenntnisstand der Medizin entsprechen. Aber sie entarten unter dem alles beherrschenden Streben, die verknappte Arbeitskraft zu nutzen. Der Krankenstand hält sich trotz ständiger Bemühung stets um mehr als ein Viertel über den Kennziffern, keineswegs nur aus Krankheitsgründen. Oft genug dient Arbeitsbefreiung unter Vorgabe von Krankheit lediglich der Tarnung von Wartezeiten, die durch Ausbleiben von Materiallieferungen u.ä. hervorgerufen werden. Jedoch läßt die auffallend lange durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle vermuten, daß ernste Gesundheitsschäden eine beträchtliche Rolle spielen; dabei spricht die Erschwerung der ärztlichen Behandlung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung ebenso mit wie der Mangel an erfahrenen Ärzten in der Krankheitsbehandlung; beides führt oft zu behelfsmäßiger oder gar oberflächlicher Behandlung. Andererseits ist gerade durch die Ärzteflucht dem Regime die Durchsetzung des Programms erleichtert worden, vor allem die Anerkennung der Polikliniken in der Bevölkerung und die weitgehende Einschränkung der freien Arztwahl. Die Nachwuchszahlen liegen sehr hoch, bei Ärzten und anderem Medizinischen Personal. Die Zahlen der Mitarbeiter des G. nähern sich den Normzahlen des Siebenjahrplans. Zugeständnisse in programmatischen Formulierungen („Perspektivplan“) und zeitweilig mildere Regelungen (Kommuniqué des Politbüros vom 20. 12. 1960) waren von vornherein nur als zeitweilig zu [S. 163]verstehen. Das Ziel der völligen Verstaatlichung und der einheitlich straffen Steuerung des G. hat nie in Frage gestanden. Es ist im wesentlichen erreicht. Als nächster Schritt zeichnen sich die Beseitigung der Einzelpraxen (auch der Staatlichen) und ihre Zusammenfassung in Polikliniken und Ambulatorien nach dem Muster der SU ab. Die Medizinische Ausbildung ist nach dem Muster des sowjetischen Ausbildungssystems umgestaltet und stark politisiert worden. Auch die medizinisch-wissenschaftliche Arbeit, die nachdrücklich gefördert wird (Akademie der Wissenschaften), unterliegt straffer Planung (Deutscher ➝Forschungsrat) und intensiver politischer Einwirkung. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 158–163 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesundheitszentrumSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 [S. 158]Im G. sind von 1945 bis 1958 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: einer Anfangsperiode der Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten folgte die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien, die 1947 den Land- und Stadtkreisen und den industriellen Großbetrieben aufgegeben wurde. Von 1949 an wurden Vorbeugung („Prophylaxe“) und…
DDR A-Z 1965
Tauwetter (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 Im Westen geläufige Bezeichnung für die bisher umfassendste geistig-politische Oppositionswelle gegen bolschewistische Einseitigkeit in Herrschaftsausübung und Doktrin. Als „T.“ nach einem für diese Haltung repräsentativen Roman des sowjet. Schriftstellers Ilja Ehrenburg genannt, begann die Oppositionsbewegung Anfang 1956, ausgelöst durch die scharfen Angriffe Chruschtschows und Mikojans auf entscheidende Elemente des Stalinismus auf dem XX. Parteitag der KPdSU. Politische Höhepunkte der auf Liberalisierung und Revision der bolschewistischen Dogmen und der bolschewistischen Herrschaftsausübung gerichteten Gegenbewegung waren die im Okt.~1956 in Polen und im Nov. 1956 in Ungarn gipfelnden Partei- und Volkserhebungen gegen die Stalinisten in den eigenen Führungen und den Hegemonieanspruch der UdSSR. Während in Polen ein Kompromiß zustande kam, wurde die zum Bürgerkrieg entwickelte ungarische Erhebung blutig niedergeschlagen. Von da an wurde die Liberalisierungswelle des T., die zunächst auch in den politischen, wissenschaftlichen und. literarischen Führungskreisen der UdSSR eine gewisse Resonanz hatte, von der gesamten bolschewistischen Führerschaft entschlossen gebremst, da diese — sicher zu Recht — für den Fall weiterer Nachgiebigkeit um die Existenz ihrer Regime bangen mußte. Doch hat sich in einer Reihe von Volksdemokratien, zunächst in Polen und Ungarn, ein Hang zur Tolerierung offenerer Diskussion in der Gesellschaft, vor allem unter den Intellektuellen, gehalten. (Versachlichung, Liberalisierung) In der SBZ war das T. im wesentlichen auf den Bereich der theoretischen Auseinandersetzungen beschränkt. Philosophen (Ernst Bloch), Ökonomen (Fritz ➝Behrens, Arne ➝Benary, Kurt ➝Vieweg), Historiker (Jürgen Kuczynski), Journalisten hatten die stark von dem ungarischen Parteiphilosophen Georg ➝Lukács angeregte Bewegung getragen, darunter zahlreiche prominente jüngere Parteiideologen. Aber auch innerhalb der Partei- und Staatsführung (Fred ➝Oelßner, Fritz ➝Selbmann, Gerhart ➝Ziller, Ernst ➝Wollweber, Karl ➝Schirdewan) war es zu Auseinandersetzungen um den vor allem von Walter ➝Ulbricht repräsentierten Doktrinarismus gekommen. Die Probleme einer rationelleren und bevölkerungsorientierten Gestaltung der Volkswirtschaft und einer größeren Kompromißbereitschaft in der gesamtdeutschen Frage hatten dabei wesentliche Rollen gespielt. Nach dem Zusammenbruch des ungarischen Aufstandes hat sich auch in der SBZ die radikale Gruppe Ulbrichts wieder mit sowjet. Hilfe voll durchsetzen können. Eine Kampagne zur scharfen Reglementierung von Wissenschaft, Kunst und Hochschulwesen lief an, so daß die SBZ heute das antiliberalste Land des Ostblocks darstellt. Lediglich in der Wirtschaftspolitik (Neues ökonomisches System) ist seit dem VI. SED-Parteitag vom Januar 1963 ein Umschwung zu dogmenfreierem, pragmatischerem Vorgehen zu verzeichnen. (Widerstand, Opposition) Literaturangaben Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Jänicke, Martin: Der dritte Weg — Die antistalinistische Opposition gegen Ulbricht seit 1953. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 267 S. Dies.: Ulbricht — eine politische Biographie. Köln 1964, Kiepenheuer und Witsch. 352 S. m. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 429 Tausenderbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TechnikSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 Im Westen geläufige Bezeichnung für die bisher umfassendste geistig-politische Oppositionswelle gegen bolschewistische Einseitigkeit in Herrschaftsausübung und Doktrin. Als „T.“ nach einem für diese Haltung repräsentativen Roman des sowjet. Schriftstellers Ilja Ehrenburg genannt, begann die Oppositionsbewegung Anfang 1956, ausgelöst durch die scharfen Angriffe Chruschtschows und Mikojans auf entscheidende Elemente des Stalinismus auf dem XX.…
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Versorgung (1965)
Siehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Die V. hatte sich 1963 nicht wie vom Regime vorgesehen entwickelt, da der Einzelhandelsumsatz weit hinter den Erwartungen zurückblieb und mit einer Steigerung von nur 100 Mill. DM Ost gegenüber 1962 um 2,5 v. H. unter dem Planziel lag. Der Einzelhandelsumsatz von 1961 mit dem höchsten Ergebnis seit Errichtung der SBZ wurde 1963 noch um 200 Mill. DM Ost unterboten. Zieht man in Betracht, daß das Regime entgegen seinen proklamierten Zielen 1962 Preiserhöhungen in verschiedenen Formen für einzelne Erzeugnisse zugeben mußte, so hat sich zwar der wertmäßige Ausweis des Einzelhandelsumsatzes erhöht, aber bei einem so geringen Umsatzzuwachs das reale Warenangebot verringert. Von dem schon lange versprochenen „Wohlstand“ ist jedenfalls noch nichts zu merken. Wenn auch die Bemühungen in der SBZ um Milderung der größten Härten in der Beschaffung dieses oder jenes Erzeugnisses Erfolg gehabt haben, ist es dem Regime jedoch noch nicht gelungen, der mitteldeutschen Bevölkerung einen Lebensstandard zu sichern, der zu einem modernen Industriestaat gehört, als den Ulbricht die SBZ immer wieder, herausstellt. In fast 20 Jahren der sozialistischen Planwirtschaft konnten die Versorgungslücken der Betriebe und der Bevölkerung noch nicht auf breiter Front geschlossen werden. Noch heute gibt es nach Aufhebung der Lebensmittelkarten (1958) auf dem Lebensmittelsektor „Lenkungsmaßnahmen“, die den Einkauf von Butter, Fleisch und Eiern auf Kundenlisten in bestimmten Geschäften nach zugeteilten Mengen vorschreiben. Mit größerem Marktaufkommen in diesem Frühjahr wurden zwar die Zuteilungen auf die Kundenlisten großzügiger gehandhabt, die Kundenlisten aber nicht aufgehoben. Im Augenblick ist die V. mit Grundnahrungsmitteln gesichert, wenn auch die für uns selbstverständlichen Varianten in der Ernährung fehlen. Aus Devisengründen ist die Bereitstellung von Südfrüchten und Gewürzen nach wie vor unzureichend; Kartoffel- und Kohlenkarten wurden seit Kriegsende in der SBZ überhaupt noch nicht aufgehoben. Mit keinem der vielen Wirtschaftspläne konnte das Regime eine ausreichende Basis schaffen, die ein gesundes Verhältnis zwischen Nahrungsmitteln und Industriewaren zur Entlastung des landwirtschaftlichen Marktaufkommens garantiert, das auch heute noch zu Lasten der Konsumgüter einen Anteil von Nahrungs- und Genußmitteln am Gesamtumsatz von fast 57 v. H. ausweist. Eine ausreichende Industriewarenproduktion würde wesentlich hierzu beitragen und zudem die immer wieder erforderlichen Lebensmittelimporte zu Lasten der industriellen Rohstoff-V. über den Plan hinaus vermeiden. Mangelhaftes Warenangebot führt außerdem zu einem außerplanmäßigen Kaufkraftüberhang, der neben weiteren Störungen in der V. zur Steigerung und Strukturveränderung der Nachfrage führt. Es erscheint fraglich, ob eine Warenbereitstellung in Höhe von 1,4 Mrd. DM Ost allein zur Realisierung der Kaufkraftsteigerung für 1960 aus Erhöhung der Erzeugerpreise in der Landwirtschaft und aus evtl. Lohnsteigerungen in der Industrie sowie aus Rentenerhöhungen erwirtschaftet werden kann. Auch im 1. Halbjahr 1964 ist es auf dem Konsumgütersektor noch nicht zu einer befriedigenden Zusammenarbeit zwischen Handel und Produktion unter Auswertung der Bedarfsforschung gekommen. Eine durch „Qualitätsverbesserung“ gestiegene Nachfrage bei Kinder- und Damenoberbekleidung sowie Trikotagen konnte nicht befriedigt werden und hinterließ große Sortimentslücken. Ebenso konnte die Nachfrage nach modischen und pflegearmen Erzeugnissen aus synthetischen Fasern besonders in niedrigen und mittleren Preislagen nicht gedeckt werden. Verbessert hat sich dagegen die Bereitstellung von Fernsehapparaten, die jetzt sofort lieferbar sind, aber in der Qualität nicht mit den Erzeugnissen der BRD vergleichbar sind. Diese Bevorzugung ist verständlich, da die SED mit Fernsehsendungen die Bevölkerung propagandistisch unter Kontrolle halten will. Dagegen sind die anderen hochwertigen Industriewaren (Kühlschränke, Waschmaschinen usw.) nur nach längeren Wartezeiten erhältlich. Personenwagen erfordern Wartezeiten von 24 Monaten. Da die SBZ aus ihrem Aufkommen an Industriewaren allein an die SU jährlich für über 2 Mrd. Valuta-DM (rd. 20 v. H. des Außenhandelsumsatzes mit der SU) zur Verbesserung der Lebenshaltung der dortigen Bevölkerung liefern muß, ist zu erkennen, daß die unterwertige V. der mitteldeutschen Bevölkerung weniger eine Frage des industriellen Aufkommens als der Politik und der Trabantenstellung der SBZ im RGW ist. Daraus erklärt sich auch, daß die wiederholten Umstellungen im sozialistischen Handelsapparat keine Erleichterungen bringen konnten. Über der Bevorzugung der hochwertigen Industriegüter vergaß man die tausend kleinen Dinge des täglichen Bedarfs, einfache Haushaltwaren, Kleineisenwaren und Werkzeuge, die auch heute noch nicht in einem geschlossenen Sortiment angeboten werden. Für Dienstleistungen des Alltags wie z. B. Wäsche und Schuhreparaturen reichten die bestehenden Dienstleistungsbetriebe nicht aus. Zur Entlastung wurden hauswirtschaftliche Dienstleistungskombinate (Kombinat) und Waschstützpunkte eingeführt. Als Annahmestellen fungieren vielfach die Verkaufsstellen des sozialistischen Handels. Zum besseren Überblick über den Gesamtkomplex der V. der Bevölkerung wurde bei den örtlichen Staatsorganen der V.-Plan geschaffen, der u.a. eine Zusammenfassung der einzelnen Planteile im Handelssektor bringt. Er ist Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes und umfaßt schwerpunktmäßig die vier Planteile: Nahrungsgüter, Industriewaren, Reparaturen und Dienstleistungen. Die Produktionsaufkommen aus Industrie, Handwerk und Landwirtschaft werden darin der Anforderung des Handels [S. 454]unter Berücksichtigung des vorhandenen Transportraumes gegenübergestellt und abgestimmt. In letzter Zeit ist es allerdings um den Versorgungsplan ruhig geworden. Es ist anzunehmen, daß die Erwartungen nicht erfüllt wurden. Ob es mit Hilfe des Neuen ökonomischen Systems gelingt, mit dem erhofften Aufschwung der Grundstoff- und Produktionsmittelindustrie auch die Produktion von Konsumgütern anzukurbeln, hängt von einer größeren Produktivität der Wirtschaft ab und zum anderen, ob neben dem Export auch der Bevölkerung ein Teil des Aufkommens in guter Qualität zugebilligt wird. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 453–454 Versöhnlertum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VersorgungskontoreSiehe auch die Jahre 1963 1966 1969 1975 1979 Die V. hatte sich 1963 nicht wie vom Regime vorgesehen entwickelt, da der Einzelhandelsumsatz weit hinter den Erwartungen zurückblieb und mit einer Steigerung von nur 100 Mill. DM Ost gegenüber 1962 um 2,5 v. H. unter dem Planziel lag. Der Einzelhandelsumsatz von 1961 mit dem höchsten Ergebnis seit Errichtung der SBZ wurde 1963 noch um 200 Mill. DM Ost unterboten. Zieht man in Betracht, daß das Regime entgegen seinen proklamierten Zielen 1962…
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Gesellschaftliche Gerichte (1965)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 1.~Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als GG. zur entsprechenden Behandlung zugewiesen. Diese Praxis wurde dann im Jahre 1961 zunächst durch das Gesetzbuch der Arbeit (§ 144e) gesetzlich sanktioniert. Nunmehr bestimmt § 10 GVG: „Entsprechend der ständig steigenden Kraft der sozialistischen Gesellschaft werden Strafsachen, zivil- und arbeitsrechtliche Streitigkeiten, deren Behandlung durch gesellschaftliche Organe geeignet ist, die Bürger zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Wahrung der Grundsätze des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu erziehen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von den Konflikt- und Schiedskommissionen beraten und entschieden.“ Mit der aus nur drei Paragraphen bestehenden VO über die Konfliktkommissionen vom 17. 4. 1963 (GBl. II, S. 237) bestätigte der Ministerrat die „Richtlinie über die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen“, die der Bundesvorstand des FDGB am 30. 3. 1963 erlassen hatte. Danach sind die Konfliktkommissionen wie schon bisher zur Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten im Betrieb und als GG. zur Behandlung geringfügig gesellschaftsgefährlicher (Gesellschaftsgefährlichkeit) Straftaten zuständig. Ihre Befugnisse werden auf die Behandlung kleinerer zivilrechtlicher Streitigkeiten bis zum Streitwert von etwa 500,– DM Ost zum Zwecke gütlicher Beilegung ausgedehnt. Die Konfliktkommissionen haben auch „Verstöße gegen die Gebote der sozialistischen Moral, insbesondere der sozialistischen Arbeitsmoral“, zu behandeln, (sozialistische ➝Moral) Ihre Beratung dient dem Ziel, „den Konflikt zu lösen und dadurch die Beteiligten und die Werktätigen des Arbeitskollektivs zur freiwilligen und bewußten Einhaltung der Grundsätze der sozialistischen Moral und des sozialistischen Rechts zu erziehen“. Entsprechend den in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Betrieben mit staatlicher Beteiligung, in sozialistischen Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und Volksbildung sowie in Organen der staatlichen Verwaltung zu bildenden Konfliktkommissionen sollen in Gemeinden, Städten, LPG und anderen Produktionsgenossenschaften und in privaten Betrieben Schiedskommissionen mit denselben Befugnissen gebildet werden. Bei der Übergabe geringfügiger Sachen an die GG. ist darauf zu achten, daß ein unkomplizierter, dem Umfange nach feststehender und weitgehend geklärter Sachverhalt vorliegt. Die GG. werden als „Keime der kommunistischen Selbstverwaltung“ bezeichnet („Neue Justiz“ 1961, S. 337). Die Konfliktkommissionen können bei von ihnen festgestellten Verstößen gegen die Gebote der sozialistischen Moral oder für geringfügige Straftaten verschiedene Erziehungsmaßnahmen festlegen. Sie können den Werktätigen verpflichten, sich beim Geschädigten oder vor dem Kollektiv zu entschuldigen; Verpflichtungen des Werktätigen zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens oder solche Selbstverpflichtungen, die der Durchsetzung des Erziehungsziels dienen, bestätigen; Verpflichtungen des Arbeitskollektivs zur Erziehung des Werktätigen bestätigen; den Werktätigen verpflichten, den Schaden durch eigene Arbeit oder durch Schadensersatz in Geld wiedergutzumachen; dem Werktätigen eine Rüge aussprechen. Im Falle eines Moralverstoßes kann der Betroffene gegen einen solchen Beschluß binnen 14 Tagen Einspruch bei der BGL bzw. AGL einlegen. Diese kann den Beschluß aufheben und die Konfliktkommission beauftragen, die Sache erneut und endgültig zu beraten. Im Falle eines Beschlusses wegen einer geringfügigen Straftat hat der Betroffene das Recht, binnen 14 Tagen Einspruch beim zuständigen Kreisgericht einzulegen. Dieses kann den Einspruch als unbegründet zurückweisen oder die Sache mit entsprechenden Empfehlungen an die Konfliktkommission zurückgeben. Die dann ergehende Entscheidung der Konfliktkommission ist endgültig. Der Staatsanwalt kann innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung Anklage erheben, wenn sich nachträglich Umstände herausstellen, aus denen sich ergibt, daß es sich um keine geringfügige Straftat handelte. Der Grundsatz „ne bis in idem“ gilt hier also nicht. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 155 Gesellschaftliche Erziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftsgefährlichkeitSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 „Der Schritt zu GG. wird der dritte Schritt ins Neuland sein, den wir im zweiten Jahrzehnt unserer Republik tun werden“ (Hilde Benjamin in „Neue Justiz“ 1959, S. 662). Entsprechend dem von Ulbricht auf dem 1.~Plenum der SED gemachten Vorschlag wurden an sich strafwürdige Handlungen von geringer Gesellschaftsgefährlichkeit nicht mehr durch die Gerichte verhandelt und abgeurteilt, sondern in den VEB den Konfliktkommissionen als…
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Berufsschulen (1965)
Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Die B. sind eine Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf und sind zum andern seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium. (Fachschulen, Hochschulen). Die SBZ unterscheidet B. (der Kommunen), Zentral-B. und Betriebs-B. Die B. der Kommunen umfassen folgende Strukturtypen: gewerbliche, landwirtschaftliche, kaufmännische und allgemeine B. Innerhalb der Lehrjahre und Berufsgruppen, nach denen die B. gegliedert sind, gab es bisher Klassen für Schüler mit und für solche ohne Arbeitsverhältnis, dann für Schüler aus der „sozialistischen“ und aus der „privaten“ Wirtschaft. An die Stelle der bisherigen B. für Splitterberufe traten am 15. 8. 1958 die Zentralberufsschulen, die mit Internaten verbunden sind. 1960/61 gab es solche Schulen für 160 Berufe mit verschiedenen Einzuggebieten. Die schon 1948 geschaffenen Betriebsberufsschulen, die auch die o.a. Strukturtypen umfassen, wurden ab 1. 1. 1957 mit Lehrwerkstätten und Lehrwohnheimen zu einheitlich organisierten Ausbildungsstätten der Betriebe (für Theorie und Praxis) vereinigt. Der Direktor der Schule ist dem Werkleiter verantwortlich. Die B. arbeiten nach Lehrplänen, die seit 1958 vom Ministerium für Volksbildung erstellt werden. Der an zwei Tagen in der Woche erteilte Unterricht umfaßt in allen B. folgende Fächergruppen: berufspraktischer und berufstheoretischer, mathematisch-naturwissenschaftlicher (Mathematik, Physik, Chemie) und „übriger“ allgemeinbildender Unterricht (Staatsbürgerkunde, deutsche Sprache und Literatur, Russisch, Sport). Das Berufsschulwesen befindet sich z. Z. in zumal die schon 1959 angekündigte schrittweise Umgestaltung der gesamten Berufsausbildung („Gesetz über den Siebenjahrplan“), die hier und dort schon zu Neuerungen geführt hat, auch das Schulwesen betreffen muß. Zudem haben die B. jetzt schon neben Absolventen der achtstufigen Grundschule auch solche der zehnstufigen Oberschule (in besonderen Klassen) zu betreuen, für die nur eine zweijährige Berufsausbildung vorgesehen ist. 1960 bestanden an den B. ferner 130 Abiturklassen für Lehrlinge, die sich in einer dreijährigen Berufsausbildung auch auf das Abitur vorbereiten. Sie erhalten an drei Tagen der Woche neben Berufstheorie Unterricht in Natur- und Gesellschaftswissenschaften (zweite Fremdsprache). 1963 sollen Abiturklassen für 20 v. H. aller in die Berufsausbildung eintretenden Schüler bestehen. Die bisherige Trennung von Schülern des „privaten“ und „sozialistischen“ Sektors ist seit 1960/61 nicht mehr unabdingbar. Zahl der B. (1963): 1.125, davon 421 „allgemeine“ (der Kommunen) und 647 Betriebs-B.; 13.125 vollbeschäftigte Lehrkräfte, 345.700 Schüler (1950: 801.100). Literaturangaben *: Das Berufsschulwesen in der Sowjetzone. 4. Aufl. (FB) 1964. 50 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 65 Berufspraktikum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BesatzungspolitikSiehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Die B. sind eine Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf und sind zum andern seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium. (Fachschulen, Hochschulen). Die SBZ unterscheidet B. (der Kommunen), Zentral-B. und Betriebs-B. Die B. der Kommunen umfassen folgende Strukturtypen: gewerbliche,…
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Vertragsgericht, Staatliches (1965)
Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1958 (GBl.~I, S. 83 u. S. 86) geregelt worden. Die Bestimmungen dieser beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des staatlichen Vertragsgerichts“ vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293) ersetzt worden. Das V. ist kein Gericht, sondern ein zentrales staatliches Organ, das dem Ministerrat unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Dessen Vors. übt die Dienstaufsicht aus. Das V. wird vom Vors. des V. (zur Zeit Dr. Osmar Spitzner) geleitet. Es gliedert sich in das zentrale V. und in [S. 455]die V. in den Bezirken und in Ost-Berlin (Bezirks-V.). Die Tätigkeit des V. wird durch Arbeitspläne geregelt, die nach „politisch ökonomischen Schwerpunkten“ aufzustellen sind. Es hat „die Betriebe und Wirtschaftsleitenden bei der eigenverantwortlichen und bewußten Anwendung des Vertragssystems zu unterstützen und zur Lösung der bei der Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Wirtschaftspläne und den zwischenbetrieblichen Beziehungen auftretenden Widersprüche beizutragen“. Das V. ist zuständig für die Entscheidung sämtlicher Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Verträgen im Rahmen des Vertragssystems (Vertragsgesetz). Es ist zuständig für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben, sozialistischen Genossenschaften, staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Betrieben mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe). Die vom V. durchzuführenden Schiedsverfahren können auch ohne Antrag eines der Beteiligten durch Verfügung des V. eingeleitet werden, wenn Verträge zur Durchsetzung des Vertragssystems nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, ein abgeschlossener Vertrag nicht oder nicht mehr den staatlichen Aufgaben entspricht oder mit gesetzlichen Bestimmungen oder Anweisungen nicht übereinstimmt oder andere wesentliche Mängel aufweist. Das V. kann ein Verfahren auch dann ohne Antrag einleiten, wenn die Vertragspartner es unterlassen, Vertragsstrafe zu fordern oder zur Beilegung eines von ihnen nicht zu lösenden Streitfalls das V. anzurufen. Gegen Schiedssprüche der Bezirks-V. können die Beteiligten und ihre übergeordneten Organe beim Vors. des V. Einspruch einlegen. Dieser hat ein Nachprüfungsverfahren anzuordnen, wenn der Schiedsspruch „den im sozialistischen Recht enthaltenen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik widerspricht und dem betroffenen Partner schwerwiegende Nachteile entstehen“. Gibt der Vors. dem Einspruch nicht statt, so hat er dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung schriftlich mitzuteilen. Der Vors. des Ministerrats kann den Vors. des V. zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens anweisen. Außerdem können der Vors. des Volkswirtschaftsrats, der Vors. des Landwirtschaftsrats, die Minister und die Staatssekretäre mit eigenem Geschäftsbereich sowie die Leiter zentraler gesellschaftlicher Organisationen innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim Vors. des V. die Anordnung eines Nachprüfungsverfahrens verlangen, soweit durch die Entscheidung Betriebe und Einrichtungen ihrer Bereiche betroffen sind. Das Nachprüfungsverfahren kann der Vors. des V. selbst oder eine von ihm eingesetzte Nachprüfungskommission ohne mündliche Verhandlung durchführen. In den Verfahren vor den V. können sich die Partner durch einen Rechtsanwalt, der Mitglied eines Anwaltskollegium ist (Rechtsanwaltschaft), vertreten lassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 454–455 Verteidigungsrat, Nationaler A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VertragsgesetzSiehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1958 (GBl.~I, S. 83 u. S. 86) geregelt worden. Die Bestimmungen dieser beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die…
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Volkskammer (1965)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der dafür gesetzten Gewaltenkonzentration außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihre Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet. Die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan), Anleihen und Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Staatsrates; die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des Generalstaatsanwaltes. Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. In der Verfassungswirklichkeit ist die V. zur Bedeutungslosigkeit verurteilt wegen des Primates der SED und wegen der Machtfülle des Staatsrates und des Ministerrates. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsident, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 433 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ (Wahlen) werden sollten; hinzu kommen 66 Ost-Berliner Vertreter. Die zur Bildung der I. V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 7. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. 5. 1949 gewählten Deutschen Volksrates“ (Art.~1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1948 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1950 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front endgültig. Angeblich sollen 99,7~v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die SED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDPD und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte Sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front auf gestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1950 von der SED beherrscht war. Die Wahl vom 20. 10. 1963 ergab mit 99,95 v. H. Ja-Stimmen wiederum das erwartete Bild und die entsprechende Zusammensetzung der V. Das Verhältnis für die wenigstens noch dem Namen nach nicht kommun. geführten Parteien ist noch ungünstiger geworden. Da die Zahl der Abgeordneten von 400 auf 433 erhöht wurde und diese Erhöhung ausschließlich der SED und den von ihr beherrschten Massenorganisationen zugute kam, hat sich das Verhältnis zugunsten der SED auch formal von 55:45 auf 59:41 verschoben. Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDPD). Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J., Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Neunte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1965: S. 460 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskongreßSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1966 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der dafür gesetzten Gewaltenkonzentration außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte…