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Handwerksteuer (1966)

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Die ab 1. 1. 1950 eingeführte H. wurde durch Gesetz vom 12. 3. 1958 (GBl. I, S. 262) neu geregelt. Handwerker mit höchstens drei Beschäftigten haben danach die H. A, Handwerker mit vier oder mehr Beschäftigten die H. B zu entrichten. Mit der Erhebung der H. entfallen: Einkommensteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer. Das mit der H. A belegte Handwerk zahlt auch keine Umsatzsteuer. Diese Vergünstigungen der H. A wurden mit dem 16. 3. 1966 zum 1. 4. 1966 aufgehoben. Die Besteuerung nach der H. B wurde auf alle Handwerker ausgedehnt, um systemwidrige Kapitalbildungen zu unterbinden und damit auch die kleineren Handwerksbetriebe für die PGH reif zu machen. Mit der neuen Besteuerung haben nunmehr alle Handwerker Gewinn-, Umsatz- und bei jährlichen Lohnzahlungen über 12.000 Mark Lohnsummensteuer zu entrichten. Die Umsatzsteuer beträgt 3 v. H. Die Lohnsummensteuer steigt progressiv bis zu einem Höchstsatz von 15 v. H. Der Gewinnsteuertarif soll unter dem allgemeinen Einkommensteuertarif liegen. Gewerbesteuer und Vermögensteuer auf handwerkliches Betriebsvermögen werden auch künftig nicht erhoben. Damit erhöhen sich auch die Beiträge zur Sozialversicherung, die früher dem Satz der Normativsteuer entsprachen und jetzt nach dem Gewinn erhoben werden. Da die PGH angeblich „einen solchen Stand ihrer Entwicklung und Festigung erreicht“ haben, müssen sie ab 1963 eine Umsatz- und eine progressive Gewinnsteuer zahlen. Die Gewinnsteuer soll nach dem Gewinn pro Mitglied berechnet werden, um größere PGH nicht zu benachteiligen. Gewinne bis zu 500 Mark im Jahr sind steuerfrei; die Steuer beginnt bei einem Gewinn von 501 Mark mit 2 v. H. und steigt bis auf 45 v. H. bei 6.000 Mark Jahresgewinn. Während der ersten beiden Jahre nach der Neugründung sind die PGH steuerfrei. Für die anteilige Gewinnausschüttung zahlen die Mitglieder weiterhin einen Steuersatz von 10 v. H. Während die von den Mitgliedern und Beschäftigten erhobene Lohnsteuer für Grundleistungs- und Zeitvergütungen unverändert blieb, wurde sie für Mehrleistungsvergütungen erhöht. Bis zu einer Normübererfüllung von 125 v. H. wird von der Mehrleistungsvergütung der bisherige Steuersatz von 5 v. H., bei Normübererfüllung ab 126 v. H. = 6 v. H. bis 20 v. H. bei einer Normübererfüllung von 180 v. H. erhoben. Diese Progression ist in den niedrigen Normen begründet, die sich die PGH bisher setzten. Hohe Übererfüllung niedriger Normen wird nunmehr reizlos. (Steuern) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 193 Handwerkskammern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hans-Beimler-Medaille

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 1985 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Die ab 1. 1. 1950 eingeführte H. wurde durch Gesetz vom 12. 3. 1958 (GBl. I, S. 262) neu geregelt. Handwerker mit höchstens drei Beschäftigten haben danach die H. A, Handwerker mit vier oder mehr Beschäftigten die H. B zu entrichten. Mit der Erhebung der H. entfallen: Einkommensteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer. Das mit der H. A belegte Handwerk zahlt auch keine…

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Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch (1966)

Siehe auch: Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Chrustschew, N. S.: 1954 * 17. 4. 1894 in Kalinowka im Gouvernement Kursk als Sohn eines Bergarbeiters, arbeitete zunächst als Landarbeiter, später als Schlosser im Bergbau. Teilnahme am Bürgerkrieg, seit 1918 KPdSU-Mitgl., 1929 bis 1931 Studium an der Industrie-Akademie „Stalin“, Sekretär des dortigen Parteikomitees. Danach Parteisekretär verschiedener Rayons. Von 1932 bis 1934 Sekretär des Moskauer Stadtkomitees und 2. Sekretär des Moskauer Gebietskomitees der KPdSU, hier vor allem mit der Kollektivierung der Landwirtschaft im Moskauer Gebiet beauftragt. Seit 1934 Mitgl. des ZK der KPdSU, von 1935 bis 1938 als Nachfolger von Kaganowitsch 1.~Sekretär des Moskauer Gebiets- und Stadtkomitees, 1937 Deputierter der Stadt Moskau im Obersten Sowjet der UdSSR, Mitgl. des Präsidiums des Obersten Sowjets von 1938 bis Nov. 1947 und erneut seit 1950. 1938 1. Sekretär des ZK der KP der Ukraine und Kandidat des Politbüros der KPdSU, seit 1939 Mitgl. Während des Krieges Mitgl. des Kriegsrates der Front (Stalingrad), Generalleutnant. 1949 wieder 1. Sekretär des Parteigebietskomitees in Moskau und Sekretär des ZK der KPdSU. Nach Stalins Tod im Sept. 1953 zum 1. Sekretär des ZK der KPdSU gewählt. Seit dem 27. 3. 1958 als Nachfolger Bulganins auch Ministerpräsident der SU. Am 14. 10. 1964 angeblich aus [S. 97]„Gesundheitsgründen“ von seinem Amt als Parteichef zurückgetreten. In Wirklichkeit von seinen Gegnern in der Parteiführung gestürzt. Nachfolger als 1. Sekretär der KPdSU: Leonid ➝Breshnew; als Ministerpräsident: Alexej ➝Kossygin. Chruschtschows Bilder und Schriften wurden aus der Öffentlichkeit entfernt; er selbst des Personenkults u.a. Fehler beschuldigt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 96–97 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Christlich-Demokratische Union A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chruschtschowismus

Siehe auch: Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Chrustschew, N. S.: 1954 * 17. 4. 1894 in Kalinowka im Gouvernement Kursk als Sohn eines Bergarbeiters, arbeitete zunächst als Landarbeiter, später als Schlosser im Bergbau. Teilnahme am Bürgerkrieg, seit 1918 KPdSU-Mitgl., 1929 bis 1931 Studium an der Industrie-Akademie „Stalin“, Sekretär des dortigen Parteikomitees. Danach Parteisekretär verschiedener Rayons. Von 1932 bis 1934 Sekretär des…

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Parteipresse der SED (1966)

Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sie umfaßt folgende Tageszeitungen: das Zentralorgan der SED, „Neues Deutschland“, 15 Bezirkszeitungen (Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis), „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ. Zur P. zählen das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“, die Kreiszeitungen und die Betriebszeitungen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorst, der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d.h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S. 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Alle Redaktionen haben die gleiche Struktur. Die wichtigsten Ressorts sind Parteileben (d.h. Anleitung der Parteimitgl.) und Propaganda (Vermittlung der marxistisch-leninistischen „Wissenschaft“). Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und den Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig, wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die lokale und betriebliche Berichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht; sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Auflagenhöhe: „Neues Deutschland“ und die Bezirkszeitungen haben eine tägliche Auflage von etwa 4,2 Mill., das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“ und die Kreiszeitungen eine Auflagenhöhe von 1, 3 Mill., die Betriebszeitungen eine Gesamtauflage von 1,4 Mill. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann ➝Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorst, der SED am 9. und 10. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist die sowjet. Presse. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 349 Parteilichkeit der Rechtsprechung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulen der SED

Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sie umfaßt folgende Tageszeitungen: das Zentralorgan der SED, „Neues Deutschland“, 15 Bezirkszeitungen (Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis), „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ. Zur P. zählen das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“, die Kreiszeitungen und die Betriebszeitungen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer…

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Politbüro (1966)

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee [S. 360]„wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Mitgl. des auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 neugewählten P. sind: Ulbricht, Ebert, Fröhlich, Grotewohl (Sept. 1964 verstorben) Hager, Honecker, Leuschner (Febr. 1965 verstorben), Matern, Mückenberger, Neumann, Norden, Stoph, Paul ➝Verner, Warnke. Kandidaten d. P. sind: Apel (Dez. 1965 Freitod), Axen, Ewald, Grüneberg, Jarowinsky, Mittag, Sindermann, Margarete ➝Müller. Der im Anschluß an den Parteitag ebenfalls als Kandidat d. P. gewählte Prof. Karl-Heinz Bartsch wurde am 9. 2. 1963 aller Funktionen enthoben, da seine frühere SS-Zugehörigkeit bekannt wurde. Seit 1949 wurden aus dem P. ausgeschlossen: Merker, Ackermann, Dahlem, Zaisser, Herrnstadt, Elli Schmidt, Jendretzky, Oelßner, Schirdewan (Säuberungen). Den Weisungen des SED-P., das die Richtlinien seiner Arbeit vom Präsidium der KPdSU erhält, sind faktisch sowohl die Partei-Apparate der SED und der illegalen KPD als auch sämtliche Massenorganisationen und der Staatsapparat unterwerfen. Sitzungen des P. finden in der Regel wöchentlich statt. An wichtigen Sitzungen nimmt der sowjet. Botschafter in Ostberlin teil. Das P. wurde im Januar 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Die wichtigsten Mitgl. und Kandidaten des P. haben einen ständigen Begleiter des Staatssicherheitsdienstes („Schatten“) und wohnen in einem von der Außenwelt hermetisch abgeschlossenen Reservat in Wandlitz bei Berlin. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 359–360 Politarbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polithauptverwaltung der NVA

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee [S. 360]„wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Mitgl. des auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 neugewählten P. sind: Ulbricht, Ebert, Fröhlich, Grotewohl (Sept. 1964 verstorben) Hager, Honecker, Leuschner (Febr. 1965 verstorben), Matern,…

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Arbeit (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 A. ist in westlicher Sicht das „Mittel, mit dessen Hilfe die menschliche Gesellschaft sich die Außenwelt aneignet und sie im Sinn einer schöpferischen Anpassung umgestaltet“ (R. König). Im Marxismus-Leninismus werden demgegenüber Maß und Art der Teilhabe der einzelnen und Gruppen (Klasse) an der Produktion durch A. und am Produkt der A. einseitig zum Hebel der Interpretation und Wertung der Geschichte der menschlichen Gesellschaft gemacht (Historischer Materialismus). In der Klassengesellschaft (Klasse) eigne sich der Eigentümer an den Produktionsmitteln im Prinzip die von den abhängig Tätigen, insbesondere Arbeitern, durch A. geschaffenen Werte über dasjenige Mindestentgelt hinaus an, das zur Erhaltung („Reproduktion“) der Arbeitskraft nötig sei eine Kritik, die in keiner Weise die sozialökonomische Wirklichkeit der Wohlstandsgesellschaften der heutigen hochindustrialisierten westlichen Staaten trifft. Hingegen seien in der — dem Pj. nach — sozialistischen bzw. kommunistischen Gesellschaft die durch A. geschaffenen Werte im Prinzip Gemeingut, an denen der einzelne in der „sozialistischen“ Gesellschaft nach dem Grad seines Beitrags — seiner „Leistung“ —, in der „kommunistischen“ Gesellschaft im Prinzip nach seinen Bedürfnissen teilhabe. Dabei wird A. grundsätzlich einmal als ein wesentliches Element der Würde des Menschen aufgefaßt, der sich nach Engels erst durch die gesellschaftlich vorgenommene aktive Bearbeitung der Natur — im Unterschied zu den Tieren — „hervorbringe“ — existentiell-anthropologischer Aspekt —, in Hinblick worauf kein fundamentaler Unterschied zur herrschenden westlichen Sozialpsychologie besteht, abgesehen von der Ausdeutung der sozialen Abhängigkeit, die nach westlicher Auffassung sehr wohl mit persönlicher Freiheit und mithin menschlicher Würde vereinbar sein kann; anderseits wird der ökonomische Aspekt der A. als Produktivkraft hervorgehoben, die nach marxistisch-leninistischer Auffassung in der Klassengesellschaft von den übrigen Produktionsfaktoren und den Produkten durch das unterschiedliche Eigentumsverhältnis radikal getrennt sei (Entfremdung). Nach dieser Deutung leiste der Eigentümer der Produktionsmittel im Grunde keine A., sondern sei parasitär. Das Auseinanderfallen von A. und Produktionsmitteln werde demnach erst im Prozeß der bolschewistischen Vergesellschaftung aufgehoben und die beiden Seiten — Eigentümern und Arbeitenden — verlorengegangene Menschenwürde damit erst wiederhergestellt. Die bisherige Praxis zeigt indes, daß sich im Bolschewismus die Ausbeutung nur verschoben hat, daß die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel in die Hand von Partei und Staat und nicht in die der Gesellschaft übergegangen ist (Staatseigentum) und daß die Trennung von A. und Kapital keineswegs überwunden ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 26 Apparatschik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit, Abteilung für

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 A. ist in westlicher Sicht das „Mittel, mit dessen Hilfe die menschliche Gesellschaft sich die Außenwelt aneignet und sie im Sinn einer schöpferischen Anpassung umgestaltet“ (R. König). Im Marxismus-Leninismus werden demgegenüber Maß und Art der Teilhabe der einzelnen und Gruppen (Klasse) an der Produktion durch A. und am Produkt der A. einseitig zum Hebel der Interpretation und Wertung der Geschichte der menschlichen Gesellschaft gemacht…

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Militärgerichtsbarkeit (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde über Anklagen wegen militärischer Delikte vor den ordentlichen Gerichten unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. Nunmehr richten sich Aufbau und Zuständigkeit der M. nach dem Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung) vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 71). Danach wird die M. „von dem Obersten Gericht, bei dem ein Kollegium für Militärstrafsachen gebildet wird, von den Militärobergerichten und Militärgerichten ausgeübt“. Die Gerichte für Militärstrafsachen werden als „Organe der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet, die als Teile des Gerichtssystems der „DDR“ zu arbeiten haben. Sie sollen durch ihre Tätigkeit die Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege in der Nationalen Volksarmee und den Organen des Wehrersatzdienstes verwirklichen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Kampf gegen die Angriffe auf die militärische Sicherheit und die Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft dieser Organe führen (§ 2). Die Leitung der Rechtsprechung liegt auch hier beim OG (Gerichtsverfassung). Die Militärgerichte sind nicht nur für die Rechtsprechung gegenüber Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, „die durch Spionage, Diversion oder Sabotage die militärische Sicherheit gefährden“ (§ 4). Die Militärrichter des OG werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer auf 4 Jahre gewählt. Für denselben Zeitraum werden die Richter der Militärobergerichte und der Militärgerichte auf Vorschlag des Nationalen Verteidigungsrates vom Staatsrat gewählt (§ 10). Anzahl und Einsatz der Militärrichter werden vom Minister für Nationale Verteidigung bestimmt (§ 11). Die die Richter wählenden Organe sind auch für ihre vorzeitige Abberufung zuständig. In den Stäben, Truppenteilen, Einheiten und Dienststellen der Nationalen Volksarmee und der Organe des Wehrersatzdienstes worden Militärschöffen auf die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 16). Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeit festgelegt (§ 19). Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zuständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Major/Korvettenkapitän oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Im Gegensatz zu den Bezirksgerichten haben die Militärobergerichte zwar auch ein Plenum, aber kein Präsidium. Für die Organisierung der Tätigkeit des MilOG und seines Plenums ist der Leiter des MilOG allein verantwortlich. Das MilOG-Plenum entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen der MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Kollegiums des OG. Für die Revision der MilOG und MilG, die politische, fachliche und militärische Qualifizierung der Militärrichter ist die im Ministerium der Justiz neu gebildete Hauptabteilung Militärgerichte zuständig. Der Leiter dieser Hauptabteilung ist in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt. (Militärstaatsanwaltschaft, Militärstrafrecht, Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 311 Militärbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militarismus

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde über Anklagen wegen militärischer Delikte vor…

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Militärpolitik (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 313] 1. Getarnte Anfänge Das Potsdamer Abkommen sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Auftrage die kommun. Machthaber der SBZ betrieben eine sehr wirksame M., indem sie militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens in den Dienst der Wiederbewaffnung stellten. — Schon vor Mitte 1948 traf die SU insgeheim einige Vorkehrungen für ihre M.: 1. Sie gab die (seit Aug. 1946 im Gegensatz zu den Polizisten der westlichen Besatzungszonen zentralisierte) nichtmilitärische Volkspolizei schon 1945 in die Hand der SED, um zuverlässige Kräfte für die künftige Zonenarmee zu sammeln; 2. sie baute seit 1. 12. 1946 eine militärähnliche kasernierte Grenzpolizei auf, die bis Mitte 1948 auf 9.100 Mann anwuchs, während in den westlichen Besatzungszonen an derartiges noch nicht zu denken war; 3. sie sammelte unter den deutschen Kriegsgefangenen in der SU Kräfte für die geplante Zonenarmee. Seit dem 3. 7. 1948 ließ die SU militärische Einheiten, die sog. Kasernierte Volkspolizei (KVP), aufbauen. Sie sollten angeblich nur polizeiliche Bereitschaftsverbände sein, wuchsen aber schon bis Anfang 1951 zu einer einsatzfähigen Armee von rd. 65.000 Mann an, die 24 verstärkte, mit Artillerie und Panzern versehene Regimenter und zahlreiche Ausbildungs- und Sondereinheiten umfaßte. Seit Jan. 1952 wurden aus diesen Regimentern (die bis Jan. 1951 Bereitschaften, danach VP-Dienststellen hießen) 6 motorisierte Divisionen zusammengestellt. Die Errichtung von Seestreitkräften der KVP begann Mitte 1950, die Vorbereitung einer Luftwaffe im März 1951. Seit Mitte 1951 arbeitete geheim unter Willi ➝Stoph eine Stelle zur Organisierung einer Rüstungsindustrie, seit Okt. 1951 unter der Bezeichnung „Büro für Wirtschaftsfragen“. Die Grenzpolizei war am 1. 3. 1951 etwa 17.000 Mann stark; die Transportpolizei war von 1946 bis 1951 auf rd. 8.000 Mann angewachsen; und die seit Frühjahr 1950 aufgebauten Wachverbände des Ministeriums für Staatssicherheit umfaßten 1951 mindestens rd. 6.000 Mann. Diese drei Verbände mit zus. rd. 31.000 Mann waren schon 1951 militärähnliche Polizeitruppen. — Die als „Volkspolizei“ getarnte Armee wurde bis Frühjahr 1952 überwiegend aus Freiwilligen gebildet, die meist glaubten, einer bloßen Polizei beizutreten, und weit besser verpflegt wurden als sehr große Teile der Bevölkerung. Grundlegend und bezeichnend für die Armee und die Polizeitruppen ist die politische Überwachung und Anleitung durch die Politorganisationen der SED in den bewaffneten Kräften (Politverwaltung, Politschulung). Sie will Offiziere und Mannschaften zu dem Bewußtsein erziehen, sie seien wichtige Werkzeuge und Vorkämpfer 1. der SED, als Vorhut der Arbeiterklasse, und 2. der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (später, seit April 1954, der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“). — Von großer Bedeutung ist auch die scharfe Überwachung durch jene Organe und Spitzel des Ministeriums für Staatssicherheit, die innerhalb der Verbände eingesetzt sind. — In der Armee und bei den Polizeitruppen war (und ist bei den Spitzenstäben noch heute) eine dritte Kontrollorganisation tätig, die zugleich anleitend wirkt: die sowjet. Berater (Sowjetnik) für die militärische Ausbildung und Führung der Truppe. Ihr Einfluß macht deutlich, daß die Armee der SBZ ein Werkzeug des sowjet. Imperialismus sein soll. Bis April 1952 wurde die Abschirmung der M. dadurch verstärkt, daß die SED behauptete, der SBZ läge eine Bewaffnung völlig fern. So fehlte in dem (bis zum 5. 4. 1952 geltenden) II. Parteistatut der SED vom 24. 7. 1950 jeder Hinweis auf eine Verteidigungspflicht der Mitglieder. Ebenso verwarf Walter ➝Ulbricht, als er am 9. 5. 1951 als 1. Stellv. des Ministerpräsidenten vor der Volkskammer sprach, jede Rüstung. Er sagte: „Wozu brauchen wir in Deutschland ein Heer, wo wir unsere ganze Kraft benötigen, um unsere deutsche Heimat wiederaufzubauen, und wo es in Europa niemanden gibt, der die Absicht hat, die Beziehungen mit einem friedliebenden Deutschland zu stören?“ Und Ministerpräsident Grotewohl erklärte am 11. 8. 1951: „Die Volkspolizei der DDR hat keinen militärischen Charakter … Sie hat die Aufgabe, den friedlichen Aufbau der DDR gegen Saboteure, Spione und Diversanten zu schützen.“ Wider besseres Wissen stellte er die KVP als nicht-militärisch hin. [S. 314] 2. „Nationale Streitkräfte“ (1952--1955) Seit Mai 1952 bezeichnete die SED „nationale Streitkräfte“ als notwendig und betrieb ihre M. ziemlich offen. Dazu trug manches bei: 1. Auf die Dauer ließ sich die Armee nicht verheimlichen; 2. die SU hatte am 10. 3. 1952 einem nach ihren Wünschen neutralisierten, wiedervereinigten und „demokratisierten“ (d.h. auf kaltem Wege bolschewisierten) Deutschland „eigene nationale Streitkräfte“ in Aussicht gestellt; 3. die Armee sollte offen zur Stärkung der Staatsgewalt der SBZ beitragen, die von der 2. Parteikonferenz der SED (am 12. 7. 1952) zum „Hauptinstrument bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ erklärt wurde. Die Regierung der SBZ gab ihre Streitkräfte unter Vorwänden bekannt. Sie stellte die Verteidigungsbemühungen der Westmächte gegen die Übermacht der sowjet. Rüstung als „imperialistische Kriegstreibereien“ hin (Pieck am 1. 5. 1952) und bezeichnete die immer weiter hingezögerte Verteidigungsplanung der unbewaffneten BRD als „wiedererstehenden Militarismus in Westdeutschland“ (Ulbricht am 3. 5. 1952). Ulbricht forderte „den bewaffneten Schutz der DDR“. Außenminister Dertinger teilte am 8. 5. 1952 die bevorstehende Einrichtung „nationaler Streitkräfte“ mit. — Die SED mußte die Forderung nach einer „nationalen“ Armee im Bereiche des FDGB und auch der FDJ mit Friedenskampf-Losungen bemänteln. Diese Propaganda bewog am 30. 5. 1952 das IV. Parlament der FDJ, im Art. 4 der FDJ-Satzung, den Dienst in der Armee zu fordern: „Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei ist für die Mitglieder der FDJ Ehrendienst.“ Die 2. Parteikonferenz der SED welche die bisher „antifaschistisch-demokratische DDR“ in eine Volksdemokratie umwandelte und den raschen Übergang zum Sozialismus beschloß, legte auch die Rolle der Streitkräfte bei der geplanten Sowjetisierung des gesamten Deutschland fest. In Ulbrichts Referat hieß es: „Die nationalen Streitkräfte werden die Armee des vom Imperialismus befreiten Volkes in der DDR sein … ein Werkzeug zur weiteren Stärkung der volksdemokratischen Grundlagen unserer staatlichen Ordnung … Sie werden erfüllt sein vom Willen zur Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes. Die nationalen Streitkräfte werden sich brüderlich verbunden fühlen mit allen patriotischen Kräften Westdeutschlands.“ Bezeichnenderweise hatte Ulbricht vorher in seinem Referat erklärt: „Die Schaffung nationaler Streitkräfte wird der Volksbewegung in Westdeutschland einen stärkeren Rückhalt und Mut in ihrem Kampf für den Sturz der Bonner Vasallenregierung geben“ (Neue Welt 1952, Nr. 15, S. 1810 u. 1925). — Von der „nationalen“ Verbrämung der M. versprach sich die SED starke Wirkungen auf breite mittelständische Volksteile, auf ehemalige Soldaten und vormalige Nationalsozialisten in der SBZ und in der Bundesrepublik. Deshalb wurde auch die Nationaldemokratische Partei (NDPD) stark für die Militärpropaganda eingespannt. Um die Vergrößerung der Armee zu erreichen, mußten Regierung und SED immer stärker zu Zwangseinziehungen greifen (Wehrpflicht), die z. B. als Parteiauftrag oder Verbandsauftrag (der FDJ) getarnt wurden. — Schon am 1. 9. 1952 kam es zur Aufstellung des ersten, 3 Divisionen umfassenden Armeekorps, dem bald ein zweites folgte. Ende 1952 war die KVP (mit Luft und See) etwa 110.000 Mann stark. Vorwiegend als Armeeministerium diente nach wie vor das Ministerium des Inneren (MdI). Doch die Bildung eines Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten im MdI (am 19. 2. 1953) zeigte, daß die innere Verwaltung nur eine Seite des MdI ausmachte. Neben die Armee, die auch ihre See- und Luftstreitkräfte ausbaute, traten seit Mitte 1950 zwei militärähnliche Milizen: 1. die der vormilitärischen Ausbildung dienende Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST); 2. die Kampfgruppen (KG) der SED. Bis zum 7. 8. 1952, an dem der Ministerrat die GST errichtete, lag die vormilitärische Ausbildung bei der FDJ. Sie verlor sic, da sie organisatorisch versagte und da ihre Mitglieder sich noch allzusehr in pazifistischen Vorstellungen bewegten. — Militärisch gewichtig waren wie bisher die Polizeitruppen: 1. die Grenzpolizei, die seit Mai 1952 nicht mehr dem Innen-, sondern dem Staatssicherheitsministerium (MfS) unterstand; 2. die Transportpolizei, seit Jan. 1953 ebenfalls dem MfS untergeordnet; 3. die Wachverbände des MfS. [S. 315]Während des Juni-Aufstandes 1953 gingen Teile der allgem. Volkspolizei (DVP) zum Volke über, doch die Wacheinheiten des MfS ließen sich von der SED überall bedenkenlos neben den Sowjettruppen gegen das Volk einsetzen. Die Zuverlässigkeit der Armee (KVP), auf deren Einsatz die SU vorsichtshalber nur in äußersten Notfällen zurückgriff, wurde nicht ernsthaft erprobt. Nach dem 17. Juni ging die GST stark zurück, da FDJ und SED im Zeichen des Neuen Kurses die Zwangswerbung für sie lascher betrieben. Die Erfahrungen mit der Volkspolizei (DVP) und der GST sowie die Ungewißheit darüber, wie sich die KVP im Ernstfälle bewähren würde, bewogen die Regierung zu ständiger Siebung und Härtung der KVP in politischer und militärischer Beziehung. Ferner wurden 1. die DVP überprüft; 2. kasernierte Bereitschaftskommandos der DVP (unabhängig von den Wacheinheiten der Staatssicherheit) aufgestellt; 3. bei Wiederbelebung der GST deren politische Schulung mindestens so stark betrieben wie die militärische; 4. neue KG der SED errichtet, wo es gegen den stillen Widerstand vieler Industriearbeiter und Behördenangestellten am ehesten möglich war. Noch rücksichtsloser als vor dem 17. Juni 1953 wurde die KVP nach Beendigung des „Neuen Kurses“ zu einer bewußt politischen Armee entwickelt und entsprechend geschult. Die KVP warb nicht nur mit sozialistisch-klassenkämpferischen, sondern auch mit „nationalen“ Losungen, aber das allgemeine Mißtrauen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, konnte sie nicht überwinden. Nur eine Minderheit ließ sich für den Dienst in der KVP begeistern — und die SED versuchte, diese Minderheit zu ihrem zuverlässigen Werkzeug zu erziehen. Die SED konnte es nicht wagen, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, obgleich diese zu den grundsätzlichen Forderungen der marxistisch-leninistischen M. gehört. Der IV. Parteitag der SED machte (am 5. 4. 1954) im neuen Statut (9. Abs. der Einl.) die „aktive Verteidigung der Heimat, des Staates der Arbeiter und Bauern“ verbindlich. Bei seiner Satzungsänderung am 18. 6. 1955 machte es der FDGB (in Teil 1, § 3) seinen Mitgliedern zur Pflicht, „die DDR und ihre Errungenschaften zu verteidigen“, d.h. in der Armee zu dienen. Auch der Sport wurde für die M. eingespannt: Manfred Ewald (SED), der Vors. des Staatl. Komitees für Körperkultur und Sport, erhob auf der III. Sportkonferenz (25. 11. 1955) die Forderung, den Massensport für die vormilitärische Erziehung einzusetzen. (Sport) Die Propaganda für die M. stieß immer wieder auf Widerstände in der Bevölkerung. Deshalb erachtete es z. B. Innenminister Willi Stoph, Chef der KVP, am 14. 4. 1954 für „erforderlich, den Ungeist des Pazifismus … entschieden zu bekämpfen“. — Auf dergleichen Linie lag die Verfassungsergänzung, die die Volkskammer am 26. 9. 1955 beschlossen hatte. Sie erhob den Verteidigungsdienst zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ und führte damit grundsätzlich die Wehrpflicht ein, auch wenn diese vorläufig noch nicht ausdrücklich und allgemein durchgesetzt wurde. 3. Erste Jahre der Nationalen Volksarmee Bereits die KVP wurde mit dem Anspruch erzogen, sie sei die eigentlich rechtmäßige, die gesamtdeutsche Armee. Seit dem 18. 1. 1956, seit der Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee (NVA) wird dieser Anspruch noch stärker betont. Sie soll „den Interessen des ganzen deutschen Volkes dienen … auf der Wacht für die Sicherung des Friedens“, so erklärte Stoph am 18. 1. 1956, als er die Errichtung des Ministeriums für Nationale Verteidigung ankündigte. Sie soll ein Machtinstrument werden, das entscheidend an der geplanten Bolschewisierung auch der BRD mitwirkt. „Die Arbeiterklasse Deutschlands“, so sagte Stoph am 12. 6. 1957, „verfügt in Gestalt der NVA über eine reguläre, den Anforderungen eines modernen Krieges entsprechende Armee“. Vor diesem Hintergrund muß die gesamte M. der SBZ gesehen werden: die Hebung der Politschulung, der Diziplin und der militärischen Schlagkraft aller bewaffneten Kräfte der KG und GST. Die ständige Überwachung der Armee und aller anderen Verbände muß dabei seit 1956 immer wieder verschärft werden, denn der Widerspruch zwischen den demokratisch und national klingenden Losungen der „DDR“ einerseits und der Wirklichkeit dieses Gebildes andererseits ist zu groß. Mehr denn [S. 316]je ist die M. der SED auf die Jugend angewiesen. Deshalb verlangte das Statut der FDJ vom 27. 5. 1955 den Einsatz der Mitglieder in der vormilitärischen Erziehung und den Wehrdienst in jeder Form. Das Statut der FDJ vom 15. 5. 1959 forderte dies noch bestimmter (§ 1, 11. Abs.). Weil die Militärpropaganda wenig anschlug, wurden neben der Armee die 4 Polizeitruppen ausgebaut: Die Grenzpolizei kam Anfang 1956 auf etwa 34.000 Mann; die Transportpolizei auf rund 9.000; die militärähnlichen Bereitschaftskommandos der Volkspolizei zählten rund 13.000; die aus den Wacheinheiten der Staatssicherheit entstandenen „Inneren Truppen“ etwa 15.000 Mann. Auch die KG fielen seit Mitte 1952 seit der teilweisen Ausstattung mit mittelschweren Infanteriewaffen nicht nur politisch, sondern auch militärisch ins Gewicht; und die GST entlastete die NVA nicht unbeträchtlich. — Die Unterbringung großer Teile des Ministeriums für Nationale Verteidigung und beträchtlicher Verbände der Polizeitruppen, dazu der Politoffiziers-Schule der NVA im Sowjetsektor von Berlin verletzt vor 1956 wie seitdem den Viermächte-Status Berlins. Dies gilt auch von den häufigen bewaffneten Aufmärschen und Paraden, nicht zuletzt der KG. Die NVA trägt von Anfang an nicht mehr eine sowjetähnliche Uniform, sondern wieder die feldgraue deutsche des 1. und 2. Weltkrieges, aber die Sowjetarmee gilt als ihr Vorbild. Und unter Berufung auf den Marxismus-Leninismus soll sie zu einem Werkzeug des Sowjetimperialismus erzogen werden. Diese Fesselung an die SU wird dadurch verstärkt, daß die NVA seit 28. 1. 1956 dem Vereinten Oberkommando des Warschauer Beistandspaktes untersteht, das ein Werkzeug des Sowjetimperialismus ist. Nach Umbenennung der KVP in NVA wurde ihre Bewaffnung noch entschiedener modernisiert und verstärkt als vorher. Im Frühjahr 1957 wurde eine Flugabwehr (Fl)-Div. errichtet. — Die Polizeitruppen wurden am 15. 2. 1957 dem allzu mächtig gewordenen MfS entzogen, dem MdI unterstellt und umgegliedert: Die Bereitschaftspolizei (vordem „Innere Truppen“) wurde von Mai bis Okt. 1957 auf 10 mot. Bereitschaften (= Regimenter) und 1~Lehrbereitsch. gebracht, nachdem sie die kasern. Bereitschaften der allgem. Vopo (außer in Ostberlin) übernommen hatte. Im Herbst 1957 wurde die Grenzpolizei in Abt. (= Btl.), in Bereitschaften (= Rgt.) und Abschnitte, bald als Brigaden (= Div.) bezeichnet, organisiert. Seit 1956 verstärkte die SED ihre Anstrengungen, aus der Armee (wie auch den Polizeitruppen und Milizen) eine streng kommun. Parteiarmee zu machen. Dies vergrößerte die Spannungen in der Armee. Seit Mitte 1956 verschärften sich die Unstimmigkeiten zwischen den Offizieren, die mehr militärisch als parteipolitisch denken, und jenen, die völlig der kommun. Schulung erlegen sind. Fast alle Offiziere, die aus der Deutschen Wehrmacht stammen und die KVP mitaufgebaut haben, wurden seit 1957 aus Kommandostellen entfernt, nicht wenige entlassen. — Stark war auch der Widerwille freiheitlich denkender Soldaten und Offiziere. Die nicht geringe Zahl von Angehörigen der NVA und der Polizeitruppen, die die Flucht wagen, zeugt davon. — All diesen Spannungen und Widerständen sucht das Regime mit allen Mitteln zu begegnen, auch durch den Aufbau eines politisch zuverlässigen Reserveoffizierskorps. Die Furcht vor dem Emporkommen eines Offizierkorps, das sich von soldatischen Ehrbegriffen, Korpsgeist und nichtkommun, gesamtdeutschem Nationalbewußtsein leiten läßt, bewog die SED dazu, im Juni 1960 die Kadettenschule auflösen zu lassen. Die starke Entfaltung der KG wird darin sichtbar, daß im März 1958 ihre Durchgliederung in Bataillone bekannt wird, über denen Unterstäbe, Kreisstäbe und Bezirksstäbe stehen. — Im Frühjahr 1958 wird erkennbar, daß die Ausbildung der NVA, die nun chemische Kompanien erhält, den Bedingungen eines Atomkrieges angepaßt wird. Dies zeigt ebenso wie die ständige Verbesserung ihrer Bewaffnung, daß die NVA für ernsten Kriegseinsatz vorbereitet wird. Etwa im Nov. 1958 wurde die 6. mot. Schützen-Div. aufgelöst. Doch wurde dies durch Aufstellung von 3 Ausbildungs-Regimentern und Verstärkung der Feuerkraft der NVA ausgeglichen. Wichtig war in den folgenden Jahren: 1. die Durchführung vieler Lehrgänge für Reserveoffiziere, Unterführer und Reservisten der NVA; 2. die im Herbst 1959 ein[S. 317]setzende Bildung von mot. schweren Bataillonen der KG, neben denen die leichten Btl. (ca. ¾) dieser territorialen Miliz weiterbestehen. 4. Errichtung und Auswirkung der Mauer (1961--1962) Die Errichtung der Mauer um den Westteil Berlins und die mit Todesstreifen versehene frontmäßige Befestigung der Demarkationslinie zwischen SBZ und BRD am 13. 8. 1961 war ein Probefall für die M. der SBZ. Die bewaffneten Verbände, die die Sperrmauer erzwangen, taten dies im drohenden Schatten der sowjet. ➝Besatzungstruppen. Und sie richteten ihre Waffen gegen die Bevölkerung. Doch die SED bemäntelte diese Gewalttat mit der Behauptung, die Bundesregierung wolle die SBZ angreifen. Mit der Erzwingung der Mauer versperrte das Regime nicht nur die Flucht unentbehrlicher Arbeitskräfte und Jugendlicher, sondern auch Wehrpflichtiger. Wichtige Schritte der M. folgten: Am 15. 9. 1961 wurde die Grenzpolizei als „Kommando Grenze“ in die NVA eingegliedert, etwa 46.000 Mann stark. Dies soll sie völlig militarisieren und soll die NVA vergrößern. Das am 20. 9. 1961 von der Volkskammer beschlossene Verteidigungsgesetz verstärkt die Militarisierung. Da das Regime der SBZ noch die formelle Einführung der Wehrpflicht scheute, betrieb es seit dem 17. 8. eine Massenaushebung von Wehrfähigen. Sie wurde als Freiwilligenwerbung im Rahmen eines „Kampfauftrages“ der FDJ getarnt. Die etwa 75.000 Mann, welche die FDJ der NVA zuführte, wurden mit allen Mitteln der Propaganda (gegen einen angeblich drohenden Angriff des Westens), der Einschüchterung am Arbeitsplatz und des „freiwilligen“ Zwanges zusammengebracht. — Bei dem zielbewußten Steigern der Bewaffnung der NVA war sehr wichtig, daß die Fla-Div. 1961 Fla-Raketen erhielt und von 3 auf 5 Rgt. anwuchs. West-Berlin wurde ab 13. 8. 1961 nicht von Grenztruppen der NVA abgesperrt, sondern von 2 „Grenzbrigaden (B)“ der Bereitschaftspolizei, die ab Juni 1961 z. T. aus Kräften der bisherigen Grenzpolizei gebildet wurden. Erst am 23. 8. 1962, als die sowjet. Kommandantur im Sowjetsektor Berlins durch eine solche der NVA ersetzt wurde, traten diese 2 Brigaden zum Kdo Grenze der NVA. — Wahrscheinlich wegen Rekrutenmangels wurde die Bereitschaftspolizei im Sommer 1962 von 33 Btl. auf 17 Bereitschaften neuer Ordnung (= Btl.) vermindert. — Dies wurde durch Aufstellung weiterer „schwerer Btl.“ der KG ausgeglichen. Die Ende 1961 begonnene Auflösung der „schweren“ Abt. (= Btl. mit Sturmgeschützen und mot. Inf.) der Grenztruppen-Brigaden wurde allmählich wieder rückgängig gemacht. Die allgemeine Wehrpflicht wurde durch Gesetz vom 24. 1. 1962 auch förmlich eingeführt. Der seit 24. 1. 1962 geltende neue Fahneneid betont die Bindung an den national getarnten Kommunismus der SED und an den Sowjetimperialismus. — Auch nach Einführung der Wehrpflicht werden Polizeitruppen, KG und GST sehr sorgfältig geschult und militärisch verbessert. Als eine Ergänzung der KG und der GST wurden, auch nach Beendigung des Kampfauftrages der FDJ, die „Ordnungsgruppen“ der FDJ beibehalten und stark ausgebaut. (FDJ-Ordnungsgruppen) — Die zielbewußte M. der SED hat der Armee und den Polizeitruppen eine beträchtliche Kampfkraft gegeben. Dies gilt auch von großen Teilen der beiden Milizen. Man darf diese Gefahr für die nichtkommun. Welt nicht unterschätzen. Ein wichtiges Mittel der M. ist die Militärpropaganda: die unaufhörliche Durchdringung der Bevölkerung mit den scheinpatriotisch gefärbten (Patriotismus) Wehrauffassungen des Marxismus-Leninismus (Militarismus). Um die Bevölkerung der SBZ wie auch der Bundesrepublik gegen die NATO aufzuhetzen, wird mit der allgemeinen Militärpropaganda eine lebhafte militärpolitische Agitation gegen die Bundeswehr verbunden. Dabei bedienen sich die SED und das Regime der fadenscheinigen Behauptung, die Bundesregierung wolle die SBZ gewaltsam in Besitz nehmen. — Die SED und die Regierung der SBZ versuchen mehr denn je, die Bevölkerung der SBZ, vor allem die Jugend, in eine Haß- und Angriffsstimmung gegen die demokratischen Kräfte der BRD und die von ihnen getragene freiheitliche Ordnung zu bringen. [S. 318] 5. Stärkung der Kampfkraft — Manöver mit Truppen des Warschauer Paktes (1903--1965) Nach Meinung nüchterner, sachverständiger Beobachter sind seit 1963 die Bewaffnung und die Schlagkraft der NVA ständig verbessert worden. So hat seit Mitte 1964 die Artillerie des Heeres Raketen-Abschußgestelle, von denen auch Raketen mit Atomsprengköpfen abgefeuert werden können. Damit ist die NVA brauchbarer und wichtiger für die SU bzw. das sowjet. Oberkommando der Streitmacht des Warschauer Beistandspaktes geworden. — Die Hebung des milit. Wertes der NVA besagt aber nicht, daß die große Mehrheit der Wehrpflichtigen, ja noch nicht einmal der länger dienenden Soldaten und Unteroffiziere, politisch und ideologisch bei der SED steht. Seit etwa 1964 hat die NVA auch eine Luftlande-Truppe, zunächst 5 Komp. stark. Die Truppenluftabwehr erwuchs, (wie es im „Neuen Deutschland“ vom 20. 11. 1965 hieß), zu „einer neuen Waffengattung, die ebenso wie die Truppen der Luftverteidigung des Landes mit treffsicheren Fliegerabwehrraketen ausgerüstet sind“. — Seit etwa 1964 erhalten die Brigaden des Kommandos Grenze der NVA wieder „schwere Abteilungen“, die Panzer-Btl. darstellen. — Neben der Bereitschaftspolizei, die Anfang 1963 wegen Mannschaftsmangels von rd. 22.000 auf 16.000 Mann (in nun 17 Btl.) vermindert wurde, hat das Präsidium der VP Berlin (Ost) drei mot. kasern. Bereitschaften (= Btl.) als militärähnliche Truppe unter sich. Die milit. Einsatzfähigkeit der NVA wurde in mehreren Manövern bewiesen, die sie gemeinsam mit Truppen der SU, Polens und der Tschechoslowakei abhielt. Unter völligem Ausschluß der Öffentlichkeit fand im Herbst 1962 eine Landeübung an der pommerschen Küste statt. Im Sept. 1963 hielten in den Gebieten um Dresden 40.000 Mann das Manöver „Quartett“ ab. Im April 1964 riegelten rund 45.000 Mann (der Sowjetarmee und der NVA) Berlin (West) manövermäßig von der BRD ab, als Geste gegen die völlig rechtmäßige Sitzung des Bundestages in Berlin (West). Als machtpolitische Drohung gegen den Westen wurde im Okt. 1965 mit fast 60.000 Mann das große Manöver „Oktobersturm“ veranstaltet, nicht ohne Absicht in Nordwestthüringen. Polnische Luftlandetruppen wurden mitsamt schweren Panzern von Krakau aus im Manövergebiet abgesetzt; Atomschläge wurden (als gedachte Kampfhandlungen) miteinbezogen. Nach Angaben der Presse der SBZ (z. B. des „Neuen Deutschland“ vom 22. 10. 1965) arbeitete die Manöverplanung mit der ziemlich erstaunlichen Annahme, die „rote“ Armee werde unterstützt durch „kampfentschlossene Arbeiter, demokratische Kräfte und Gewerkschafter Westdeutschlands“. Diese Patrioten in der BRD förderten, so hieß es, als Spione, Saboteure und bewaffnete Untergrundkämpfer die gerechte nationale Sache der NVA. — Die NVA verbindet also offensichtlich ihre Kriegsplanung gegen die Bundesrepublik mit der Vorbereitung eines Bürgerkrieges. Anläßlich dieses Manövers wies die NVA darauf hin, daß sie zur „ersten strategischen Staffel der sozialistischen Militärkoalition“, (d.h. zur 1. Welle der Streitmacht des Warschauer Paktes) gehört (s. „Neues Deutschland“ vom 20. 11. 1965, Beil.). Dort wurde auch betont: „In allen Teilstreitkräften unserer Armee wurden Raketenwaffen eingeführt.“ Der Hinweis, daß über atomare „strategische Raketentruppen … die Sowjetunion“ allein verfüge, vermag nicht den Tatbestand zu verbergen, daß die NVA für den Atomkrieg ausgebildet wird. Die schärfere Betonung des Alleinvertretungsanspruches der SBZ seit 1962 (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) wirkte sich auch in der Politschulung der bewaffneten Kräfte und in der allgemeinen Militärpropaganda der SBZ aus. Die „gesamtdeutsche“ Angriffsschulung der NVA trat in dem Aufsatz hervor, den Oberst Hajo Herbell zu Beginn des Manövers „Oktobersturm“ veröffentlichte („Neues Deutschland“ vom 20. 10. 1965). Er behauptete, daß „nur eine deutsche Armee wahrhaft national ist: … die NVA“. Er beteuerte, „daß der militärische Auftrag der Nationalen Volksarmee dem Bestand und der Zukunft des deutschen Volkes dient, der Wiedergeburt Deutschlands als eines einheitlichen sozialistischen Nationalstaates“. [S. 319] Literaturangaben Arnold, Theodor: Der revolutionäre Krieg. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 250 S. Garthoff, Raymond L.: Die Sowjetarmee — Wesen und Lehre (a. d. Amerik.). Köln 1955, Markus-Verlag. 592 S. m. 12 Kt. Pruck, Erich F.: Der rote Soldat — Sowjetische Wehrpolitik. München 1961, Olzog. 331 S. *: Die politische Armee der Sowjetzone in den Jahren 1955 bis 1958 (Denkschrift). (BMG) 1959. 45 S. Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Grieneisen, W.: Die sowjetdeutsche Nationalarmee — Aufbau und Entwicklung von 1948 bis 1952 (in „Hefte der Kampfgruppe“). Berlin 1952. 88 S. m. Abb. u. Übers. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Martin, Friedrich P.: SED-Funktionäre in Offiziersuniform — Wer befiehlt in der „Nationalen Volksarmee“? Eine Dokumentation. Köln 1962, Markus-Verlag. 160 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Müller, Karl Valentin: Die Manager in der Sowjetzone … zur Soziologie der wirtschaftl. und milit. Führungsschicht in Mitteldeutschland (Schriftenreihe d. Inst. f. Empirische Soziologie, Nürnberg, Nr. 2). Köln 1960, Westdeutscher Verlag. 200 S. m. zahlr. Tabellen. — (Der wehrsoziolog. Teil: 1954 abgeschlossen.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 313–319 Militärmissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärpolitische Kabinette

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 313] 1. Getarnte Anfänge Das Potsdamer Abkommen sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Auftrage die kommun. Machthaber der SBZ betrieben eine sehr wirksame M., indem sie militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens in den Dienst der Wiederbewaffnung stellten. —…

DDR A-Z 1966

Passierscheinabkommen (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Am 17. 12. 1963 wurde erstmals seit Errichtung der Mauer ein P. zwischen einem Beauftragten des West-Berliner Senats und einem Bevollmächtigten der Regierung der SBZ abgeschlossen. Die Ausstellung von Passierscheinen für Bürger der BRD, die seit 1960 zum Betreten des Berliner Sowjetsektors erforderlich sind, wurde von diesem Abkommen nicht berührt. Das P. für West-Berliner war politisch umstritten. Im abschließenden Protokoll wird für West-Berlin die geographische Bezeichnung „Berlin (West)“ verwendet, Ostberlin dagegen wird als „Berlin (Ost)/Hauptstadt der DDR“ bezeichnet. Auf den Passierscheinen heißt es nur „Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik“. (Die Passierscheine, die die Bundesbürger seit 1960 zum Betreten des Berliner Sowjetsektors benötigen, tragen allerdings die gleiche Bezeichnung.) Unterschrieben wurde das P. auf östlicher Seite „auf Weisung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik“ vom Staatssekretär Erich Wendt, auf westlicher Seite „auf Weisung des Chefs der Senatskanzlei, die im Auftrage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin gegeben wurde“, von Senatsrat Horst Korber. Der im Westen nicht anerkannte kommun. Standpunkt, daß Ostberlin die Hauptstadt der „DDR“ sei und in die Zuständigkeit der Zonenregierung falle, wurde in das P. aufgenommen, die Zugehörigkeit West-Berlins zur BRD dagegen wurde nicht zum Ausdruck gebracht. Eine De-jure-Anerkennung des Sowjetzonenregimes ist sowohl durch eine Klausel im P., daß eine Einigung über gemeinsame Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen nicht erzielt werden konnte, als auch durch eine Erklärung des Senats und der Bundesregierung eindeutig ausgeschlossen worden. Selbst Ulbricht räumte in einer Rede vom 3. 1. 1964 ein: „Es wäre eine Übertreibung, das vereinbarte P. als Staatsvertrag zu bezeichnen.“ Er versuchte aber gleichzeitig, seine kommun. „Dreistaatentheorie“ zu untermauern, indem er erklärte, mit dem „Berliner Abkommen“ sei „ein Stück Selbstbestimmungsrecht für West-Berlin“ durchgesetzt worden, weil der Berliner Senat, „der dort das führende Staatsorgan ist“, reguläre Verhandlungen mit Vertretern der „Staatsmacht der DDR“ geführt und dabei „die nicht zu bezweifelnde völkerrechtliche wie faktische Existenz der Deutschen Demokratischen Republik“ respektiert habe. Als wichtigstes Ergebnis wertete er, „daß DDR-Vertreter in West-Berlin zeitweise für die Annahme von Passierschein-Anträgen und Ausgabe von Grenz-Passierscheinen, die zum Grenzübertritt in die Hauptstadt der DDR berechtigten, tätig werden und diese ihre Tätigkeit mit Unterstützung der Organe des West-Berliner Senats durchführen“. Von der Westpresse wurde deshalb das P. vielfach als „Geschäft mit der Menschlichkeit“ bezeichnet. Immerhin war es den Einwohnern West-Berlins, die seit dem 13. 8. 1961 völlig aus dem Sowjetsektor der Stadt ausgesperrt waren, möglich, im Laufe von zwei Wochen ihre Familienangehörigen jenseits der Mauer zu besuchen. Nach sowjetzonalen Angaben sollen 1.318.519 Passierscheine für West-Berliner ausgegeben worden sein, während an den Übergangsstellen zum Sowjetsektor 1.242.810 Besucher (darunter ein erheblicher Teil Mehrfachbesucher) gezählt wurden. Viele Einwohner der SBZ waren nach Ostberlin gekommen, um sich dort mit Verwandten und Freunden aus West-Berlin zu treffen. Nach Abschluß des ersten P. sind zwischen dem 10. 1. und 23. 9. 1964 Senatsrat Korber und Staatssekretär Wendt zu 28 weiteren Besprechungen zusammengekommen. Ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen Standpunkte wurde am 24. 9. 1964 auf der bisherigen Basis ein zweites P. abgeschlossen. Hiernach wurden, vom 30. 10. bis 12. 11. 1964 und vom 19. 12. 1964 bis zum 3. 1. 1965 jeweils während eines Zeitraumes von 14 Tagen, den West-Berlinern Besuche im Sowjetsektor ermöglicht. Für Ostern und Pfingsten 1965 waren gleichartige Regelungen vorgesehen. Die Passierscheine galten für den bean[S. 351]tragten Tag während der Zeit von 7.00 bis 24.00 Uhr. Bei dringenden Familienangelegenheiten sollten die Antragsteller bevorzugt abgefertigt werden. Für getrennt lebende Ehepaare war die Möglichkeit einer Familienzusammenführung vereinbart worden, jedoch nur in den Sowjetsektor der Stadt. Das zweite P. hatte eine Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten. Spätestens drei Monate vor Ablauf dieses Zeitraumes wollten beide Seiten Besprechungen über eine Verlängerung der Gültigkeit auf nehmen. Während des ersten Besuchszeitraumes, zwischen dem 30. 10. und dem 12. 11. 1964, sind rd. 571.000 West-Berliner Besucher in Ostberlin gezählt worden. Auch nach Abschluß des zweiten P. wurden von den Behörden der SBZ Schwierigkeiten gemacht. Zunächst gab es erhebliche Differenzen, weil die in West-Berlin tätigen Postbeamten der SBZ für bestimmte Tage die Besuchsgenehmigungen kontingentieren wollten. Danach wurde behauptet, die Besucher aus West-Berlin würden illegal getauschte DM Ost der West-Berliner Wechselstuben einschmuggeln. Dazu wurde schließlich die Schließung der Wechselstuben in West-Berlin verlangt, da andernfalls die Fortführung des P. in Frage gestellt sei. Ungeachtet dessen wurden aber die Besucher aus West-Berlin an den Übergangsstellen auf gefordert, 3 DM West in 3 DM Ost im Verhältnis 1:1 umzutauschen. Mit Wirkung vom 1. 12. 1964 wurde ein verbindlicher Mindestumtausch in Höhe von 3 DM je Person und Aufenthaltstag eingeführt; ausgenommen sind Kinder und Rentner. Bei der Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Fahrkarten in DM West bezahlt werden. Während der zweiten Besuchsperiode des zweiten P. vom 19. 12. 1964 bis zum 3. 1. 1965 sind rd. 823.500 West-Berliner zu Besuchen im Sowjetsektor gewesen. Erstmalig wurde im zweiten P. eine besondere Stelle für dringende Familienangelegenheiten eingerichtet, die ihre Tätigkeit bis zum 23. 9. 1965 fortgesetzt hat. Über die Zahl der von dieser Stelle ausgegebenen Passierscheine gibt es jedoch keine verwertbaren Angaben. In der dritten Besuchsperiode des zweiten P. vom 12. bis 25. 4. 1965 sind 581.470 West-Berliner in den Sowjetsektor gefahren. Während der vierten Besuchsperiode vom 31. 5. bis 13. 6. 1965 sind 498.537 Besucher gezählt worden. Da während der beiden letztgenannten Besuchszeiträume sowjetzonale Stellen mit verstärkten Schikanen und sogar Verhaftungen auf warteten, haben viele Besitzer von Passierscheinen von einem Besuch in Ostberlin abgesehen. In der Zeit vom 12. bis 24. 4. 1965 sind 12 v. H. und in der Zeit vom 31. 5. bis 13. 6. 1964 sind 20 v. H. der ausgegebenen Passierscheine nicht genutzt worden. Am 25. 11. 1965 wurde nach langwierigen Verhandlungen ein drittes P. unterzeichnet. Auch diesmal wurde keine Einigung über die Bezeichnung der Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen erzielt. Während der festgelegten Besuchszeit vom 18. 12. 1965 bis 2. 1. 1966 wurden zwei Besuchstermine, jedoch an zwei verschiedenen Tagen, bewilligt. Insgesamt wurden 824.014 Besucher aus West-Berlin gezählt. Die im zweiten P. vereinbarte Stelle für Härtefälle wurde, nachdem sie vorübergehend am 4. 10. 1965 geschlossen wurde, am 29. 11. 1965 wieder eingerichtet. Sie sollte bis zum Auslauf des dritten P. am 31. 3. 1966 beibehalten werden. Die SED hat von Anfang an kein Hehl daraus gemaoht, daß für sie die Passierscheine nur ein Mittel zur Durchsetzung ihrer Dreistaaten-These sind. Sie betrachtet die P. als Instrument, ständig politischen Druck auf West-Berlin ausüben zu können. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 350–351 Pasold, Erich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Paßwesen

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Am 17. 12. 1963 wurde erstmals seit Errichtung der Mauer ein P. zwischen einem Beauftragten des West-Berliner Senats und einem Bevollmächtigten der Regierung der SBZ abgeschlossen. Die Ausstellung von Passierscheinen für Bürger der BRD, die seit 1960 zum Betreten des Berliner Sowjetsektors erforderlich sind, wurde von diesem Abkommen nicht berührt. Das P. für West-Berliner war politisch umstritten. Im abschließenden Protokoll wird für…

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Eisen- und Stahlindustrie (1966)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Es gibt keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen. 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7 v. H. bei einem Bevölkerungsanteil von 32 v. H. Die eisenschaffende Industrie hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Walzstahlerzeugung 85 v. H., Rohstahlerzeugung 80 v. H., Stahlformguß 56 v. H., Grauguß 50 v. H., Temperguß 34 v. H. Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß das SED-Regime — um den Einfuhrbedarf zu verringern —, den Aufbau einer starken EuStI., der überraschend kurzfristig gelang, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der BRD. Diese Entwicklung in der SBZ wurde ermöglicht durch den Aufbau neuer Eisen- und Stahlwerke: des Eisenhüttenkombinats Ost, der Eisenwerke West in Calbe/Saale, des Stahlwerks Brandenburg und des Edelstahlwerks Döhlen. Die Kapazität der EuStI. liegt jedoch weit unter dem Bedarf der metallverarbeitenden Industrien. Etwa 60 v. H. des Eisen- und Stahlbedarfs müssen in Form von Erzen, Schrott, Roh[S. 119]eisen oder Walzstahl durch Importe abgedeckt werden. Die Mengenausbringung der sowjetzonalen Eisen- und Stahlwerke je Kopf der Beschäftigten beträgt z. Z. nur etwa 60 v. H. im Vergleich zur BRD. Die Kosten liegen entsprechend sehr viel höher als in der BRD. Wesentliche Produktionszahlen: Der weitere Ausbau der EuStI. kommt wegen des Mangels an Investitionsmitteln nur langsam voran. Geplant ist der Ausbau des Eisenhüttenkombinats Ost zu einem gemischten Hüttenwerk (jetzt nur Roheisenerzeugung), d. h. mit Stahl- und Walzwerksanlagen. Ursprünglich sollte dieser Ausbau schon 1964/65 abgeschlossen sein; voraussichtlich kann die Erweiterung erst 1972 abgeschlossen werden. — Die Pläne bis 1970 sehen bevorzugt den Ausbau der Produktion von Qualitäts- und Edelstählen, sowie von Walzmaterial der II. Verarbeitungsstufe vor (insbes. Blankstahl u. Rohre). Auch dann bleibt die SBZ in hohem Maße importabhängig. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 118–119 Eisenhüttenstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eiserner Vorhang

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Es gibt keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen. 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und…

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Abusch, Alexander (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 * 14. 2. 1902 in Krakau als Sohn eines Kutschers, Kaufm. Angest. in Nürnberg. 1918 KPD. 1918 bis 1923 Teilnahme an kommun. Aufstandsaktionen. 1920 und 1922 Anklage wegen Hochverrats. 1921 bis 1933 Redakteur an kommun. Zeitungen. 1933 Emigration nach Frankreich, journalistische Tätigkeit im Saargebiet und in der CSR. 1941 Emigration nach Mexiko. Mit Paul ➝Merker Begründer des Nationalkomitees Freies Deutschland in Mexiko. 1946 Rückkehr nach Deutschland. 1946 bis 1953 Bundessekretär des Kulturbundes. 1948 Mitgl. der DWK. 1948 bis 1950 Mitgl. des Parteivorstandes der SED. 1950 wegen der Merker-Affäre zeitweilig aller Parteifunktionen enthoben. 1954 bis 1958 Stellv. de3 Ministers, später auch Staatssekretär im Ministerium für Kultur, vom 8. 12. 1958 bis 23. 2. 1961 als [S. 11]Nachfolger von J. R. ➝Becher Minister für Kultur, am 23. 2. 1961 zum Stellv. d. Vors. d. Ministerrates für Kultur und Erziehung ernannt, seit 1963 Vors. der „Staatlichen Kommission zur Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Am 1. 2. 1957 in das ZK kooptiert, auf dem V. SED-Parteitag 1958 als Mitgl. des ZK bestätigt. 1958 Mitgl. der Volkskammer. Mitgl. der Redaktion der „Einheit“. Seit 1952 Mitgl. des Hauptvorstandes des Deutschen ➝Schriftstellerverbandes, Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste. 1955 Nationalpreis. 1959 Vaterländ. Verdienstorden, 1962 Karl-Marx-Orden. Seit 1964 Präsident der sowjetzonalen Shakespeare-Gesellschaft. Veröffentlichungen: „Der Irrweg einer Nation“ (1946), „Stalin und die Schicksalsfragen der deutschen Nation“ (1949), „Schüler, Größe und Tragik eines deutschen Genius“ (1955), „Schillers Menschenbild und der sozialistische Humanismus“ (1959). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 10–11 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/abusch-alexander verwiesen. Abtreibung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ABV

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 * 14. 2. 1902 in Krakau als Sohn eines Kutschers, Kaufm. Angest. in Nürnberg. 1918 KPD. 1918 bis 1923 Teilnahme an kommun. Aufstandsaktionen. 1920 und 1922 Anklage wegen Hochverrats. 1921 bis 1933 Redakteur an kommun. Zeitungen. 1933 Emigration nach Frankreich, journalistische Tätigkeit im Saargebiet und in der CSR. 1941 Emigration nach Mexiko. Mit Paul ➝Merker Begründer des Nationalkomitees Freies Deutschland in Mexiko. 1946…

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Nationalismus (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Allgemein soviel wie Übersteigerung des Nationalen. Zentraler Begriff einer politischen Theorie des 19. Jh., die der Nation den höchsten politischen Stellenwert zuweist und ihr alle anderen Gesichtspunkte rücksichtslos unterordnet. Unter Stalin war sowohl 1930 im Zusammenhang seiner Taktik gegenüber den vielen Nationalitäten in der UdSSR wie auch anfangs nach 1945 in den übrigen Ländern Osteuropas die Parole ausgegeben worden, der „Form“ nach nationale Kulturelemente seien mit ihrem sozialistischen „Inhalt“ bis zum vollen Sieg der Weltrevolution vereinbar (entgegen Lenins Angriffen auf die Nationalkulturen; Sonderwege). Mit Titos Abfall (Titoismus) wurde seit 1948 diese These zugunsten der Angleichung der Volksdemokratien Osteuropas an die UdSSR und ihren Stil preisgegeben. Erst ab 1956 (XX. Parteitag der KPdSU) bahnt sich eine zurückhaltende Bewertung der nationalrussischen Komponente, zum mindesten der großrussischen zaristischen Tradition, zugunsten des proletarischen Internationalismus (Internationale) an. Im Zuge des Tauwetters und bes. des chinesisch-sowjetischen Konflikts haben dann auch die anderen Länder des Ostblocks, ausgenommen die SBZ, in verstärktem Maß, vor allem wirtschaftlich, nationale Gesichtspunkte geltend machen können. — Eine Sonderbewertung erfahren aus taktischen Gründen die Entwicklungsländer. (Nation, Volk, Nationaldemokratie, Lager, Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Koexistenz, Satelliten) Literaturangaben Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre d. Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Hildebrandt, Walter: Die Sowjetunion — Macht und Krise. Darmstadt 1955, Leske. 272 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 332 Nationalhymne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalitätenpolitik

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Allgemein soviel wie Übersteigerung des Nationalen. Zentraler Begriff einer politischen Theorie des 19. Jh., die der Nation den höchsten politischen Stellenwert zuweist und ihr alle anderen Gesichtspunkte rücksichtslos unterordnet. Unter Stalin war sowohl 1930 im Zusammenhang seiner Taktik gegenüber den vielen Nationalitäten in der UdSSR wie auch anfangs nach 1945 in den übrigen Ländern Osteuropas die Parole…

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Staatssicherheitsdienst (SSD) (1966)

Siehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Politische Geheimpolizei der SBZ. Schon Ende 1945 begann der Aufbau eines geheimen Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes, als bei den Landes- und Kreisbehörden der Volkspolizei „Kommissariate 5“ („K 5“) entstanden. Ende 1946 erhielt die Deutsche Verw. des Innern ein Referat K 5, das polit. Delikte als „Auftragsangelegenheiten der Besatzungsmacht“ bearbeitete. (Das Ref. K 5 erhielt Anleitung und seit 1948 auch Personalzuwachs von jenen Abteilungen des MGB, die mit deutschen Kräften besetzt waren.) Parallel dazu gründete die DWK am 12. 5. 1948 den „Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“, der die „administrative Kontrolle des gesamten Volkseigentums“ erhielt. Beide Stellen wurden nach Gründung der „DDR“ am 7. 10. 1949 zunächst zu der „Hauptverwaltung Schutz der Volkswirtschaft“ im Ministerium des Innern (MDI) zusammengefaßt, dann durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. 1950, S. 95) zu einem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) verselbständigt. Erster Minister: Wilhelm ➝Zaisser. Nach Juni-Aufstand in „Staatssekretariat für Staatssicherheit“ umgewandelt und erneut dem MdI unterstellt. Seit Nov. 1955 wieder MfS. Minister seit Nov. 1957: Erich ➝Mielke als Nachfolger des in Ungnade gefallenen Ernst ➝Wollweber. Sitz des MfS: Berlin-Lichtenberg, Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und im Sowjetsektor Berlins; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des sowjet. MGB. Arbeitsweise: Ermittlungs-, Untersuchungs- sowie Vernehmungsmethoden nach Vorbild der KGB; stützt sich in erster Linie auf Berichte seiner vielen Geheimen Informanten (Spitzelwesen). Der SSD hat sämtliche Lebensbereiche der SBZ gegen alle nicht-sowjetischen Regungen und antikommun. Gedanken geheimpolizeilich zu „sichern“. Mit seiner in den Postämtern tätigen Stelle „12“ durchleuchtet er planmäßig die ein- und abgehende Post und wertet sie aus. — Am 7. 2. 1965 betonte Mielke (im „Neuen Deutschland“), die Tätigkeit des SSD sei „in erster Linie darauf ausgerichtet, vorbeugend zu wirken“. Daneben betreibt der SSD Spionage, Sabotage, Diversion und Zersetzung in West- Berlin, in der BRD und zum Teil auch im westlichen Ausland (Aufklärung). Die „offensive“ Tätigkeit des SSD obliegt der „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA) im MfS, die sich auf teils legale, teils illegale „Residenturen“ ( = Spionageköpfe) stützt. Diese arbeiten konspirativ (d.h. streng verdeckt) 1. in den gesamtdeutschen Abt. aller Parteien und Massenorganisationen und Einrichtungen, die durch Kontakte mittels der Infiltration in die BRD hinein wirken; 2. in der Wirtschaft und der technisch-militärischen Forschung außerhalb der SBZ. Der SSD unterliegt keiner Kontrolle durch die Volkskammer, „er ist eine Behörde eigener Verantwortung“ (Otto Nuschke bei Presseempfang in Bonn am 20. 9. 1952). Er ist lediglich der Form nach an die Sozialistische Gesetzlichkeit gebunden. Er verletzt sie häufig, wenn auch die bis 1954 festgestellten Vernehmungsmethoden (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind. Die erwünschten Aussagen erzielt der SSD nötigenfalls durch zermürbende Dauerverhöre. Der Hauptabt. V des MfS obliegen in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung VIII Planung und Durchführung von Verschleppungen aus dem Westen (Menschenraub). SSD-Angehörige führen Militärdienstgrade und haben neben SSD-Ausweis auch Kripo-Ausweis und Tarnpapiere. Stärke: etwa 13.000 Zivil [S. 461]tragende Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte, einschließlich der rd. 1.500 Angehörigen des MfS, ohne das 4.500 Mann starke Wachregiment des MfS. Literaturangaben : Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost- und Mitteleuropa (hrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene). 199 S.; Bd. III (1957) 408 S.; Bd. 1,2: 896 S.; Beih. 1 (Pommern) 1955. 127 S.; Bd. II (1956) 199 S.; Bd. III (1957) 408 S.; Bd. IV,1 (1957) 357 S.; Bd. IV,2 (1957) 818 S.; Beih. 1 (Prag) 1957. 279 S.; Bd. V (1961) 264 u. 633 S. Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 460–461 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsverbrechen

Siehe auch: Staatssicherheitsdienst: 1969 Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Politische Geheimpolizei der SBZ. Schon Ende 1945 begann der Aufbau eines geheimen Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des SED-Regimes, als bei den Landes- und Kreisbehörden der Volkspolizei „Kommissariate 5“ („K 5“) entstanden. Ende 1946 erhielt die Deutsche Verw. des Innern ein Referat K 5, das polit. Delikte als…

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Volkseigene Betriebe (VEB) (1966)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern „wegen ungenügender Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjet. Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Eigentum). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Volkseigene Industrie). Nach Aussage des damaligen stellv. Vors. der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden sie in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt. (Volkseigene Wirtschaft, Wirtschaftliche Rechnungsführung) Nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sind die VEB wieder Teilbetriebe der erneut reorganisierten Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Ihre Bilanzen sind Teilbilanzen der VVB. Die Betriebsleiter der VEB müssen Weisungen des Generaldirektors der VVB ausführen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 510 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB)

Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD…

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Gesetzbuch der Arbeit (1966)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsordnung, Arbeitsschutz). Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter-und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet. (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleitung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Brigaden der sozialistischen Arbeit, in den ständigen ➝Produktionsberatungen, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und die Verkürzung der Arbeitszeit werden von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und die Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen (Arbeitsgerichte). Literaturangaben Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 169 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzgebung

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche…

DDR A-Z 1966

Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) (1966)

Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte Organisation der VdgB entstand. Die örtlichen VdgB wurden zu Kreisvereinigungen, diese zu Landesvereinigungen zusammengeschlossen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Länderregierungen anerkannt. Auf dem ersten „Deutschen Bauerntag“ im Nov. 1947 (Deutscher ➝Bauernkongreß) wurde die Zusammenfassung aller Vereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZV dgB) beschlossen. Durch SMAD-Befehl Nr. 61 wurde sie ebenfalls Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das leitende Organ ist der Hauptausschuß, dessen Mitglieder auf dem „Deutschen Bauerntag“ gewählt werden; die Führung der laufenden Geschäfte ist einem Hauptvorstand übertragen. Die VdgB stellt einen in Deutschland neuartigen, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierenden Organisationstypus dar, grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MAS und Deckstationen sowie der Wirtschaftsberatung mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ zum politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Die bis 1950 selbständigen ländlichen ➝Genossenschaften (Raiffeisen) wurden als „Bäuerliche Handelsgenossenschaften“ eingegliedert und gleichgeschaltet. Daher führte die Organisation vom 20. 1. 1950 bis 1954 die Bezeichnung VdgB (BHG). In ihre Zuständigkeit fielen Bezug und Abgabe von mineralischen ➝Düngemitteln und sonstigen Bedarfsartikeln an den privaten Sektor der Landwirtschaft, während die LPG, VEG und ÖLB von den staatlichen ➝Kreiskontoren für landw. Bedarf versorgt werden. Zudem war die VdgB nach 1952 beauftragt, die Bildung von ständigen ➝Arbeitsgemeinschaften anzuregen und „aktiv am Kampf für die sozialistische“ Umgestaltung der Landwirtschaft teilzunehmen“. Der Eintritt in die VdgB ist statutenmäßig freiwillig. In Wirklichkeit war der privatwirtschaftliche Einzelbauer durch die Monopolstellung der VdgB gezwungen, seine Betriebsmittel bei ihr zu beziehen sowie seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Von Nichtmitgliedern wurden besondere Verwaltungsgebühren erhoben. Im Laufe der Jahre wurden der VdgB eine Reihe ihrer Aufgaben wieder abgenommen, wie z. B. die MAS und die Wirtschaftsberatung. Die Zwangskollektivierung „hat die VdgB nicht überflüssig gemacht, sondern … ihr neue, höhere Aufgaben gestellt die gegenseitige Hilfe muß einen neuen, sozialistischen Inhalt bekommen“. Trotzdem ist der Mitgliederstand der VdgB seit dem Jahre 1956, in dem der Höchststand mit 641.022 Mitgl. erreicht wurde, rückläufig; er betrug 1964 noch 479.651 Mitgl. Gem. Beschluß der 8. Tagung des ZK der SED und der Zentralen Delegiertenkonferenz auf dem VI. Bauernkongreß im Dez. 1960 in Rostock sind der VdgB folgende „Schwerpunktaufgaben“ gestellt worden: die aktive Mithilfe zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und zur Steigerung der Marktproduktion; die Produktionshilfe für die LPG; im Rahmen der nationalen Bauernpolitik die „gründliche politische Überzeugungsarbeit, um alle Bäuerinnen und Jugendlichen als Mitglieder der LPG zu gewinnen“; im sozialistischen Dorf den sozialistischen ➝Wettbewerb zu organisieren; die Arbeit der Dorfakademien und der Dorfklubs zu organisieren und „den Sozialismus auf dem Lande zum Siege zu führen“. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 494 Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)

Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1969 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1969 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte…

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Gesellschaftsgefährlichkeit (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schon der erste SBZ-Justizminister, Max Fechner, hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff.) und berief sich dabei auf den „materiellen Verbrechensbegriff“ in dem Art. 8 des Strafkodex der RSFSR. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) führt entsprechend diesen Meinungsäußerungen führender Justizfunktionäre und nach dem sowjet. Vorbild den „materiellen Verbrechensbegriff“ in das Strafrecht ein. Nach § 8 des Gesetzes liegt eine Straftat nicht vor, „wenn die Handlung zwar dem Wortlaut eines gesetzlichen Tatbestandes entspricht, aber wegen ihrer Geringfügigkeit und mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau, die Interessen des werktätigen Volkes sowie des einzelnen Bürgers nicht gefährlich ist“. § 9 bestimmt, daß Bestrafung unterbleibt, „wenn zur Zeit der Durchführung des Strafverfahrens die Tat nicht mehr als gesellschaftsgefährlich anzusehen ist, oder wenn nach der Tat im gesamten Verhalten des Täters eine grundlegende Wandlung eingetreten ist, die erwarten läßt, daß er die sozialistische Gesetzlichkeit achten wird“. Körperverletzung gegenüber einem „Provo[S. 169]kateur“ ist „mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau und die Interessen der Werktätigen“ keine strafbare Handlung (OG in „Neue Justiz“ 1959, S. 68). Mit der Richtlinie Nr. 13 vom 14. 4. 1962 (GBl. II 1962, S. 303) wollte das Oberste Gericht Klarheit über die Voraussetzungen der §§ 8 u. 9 StEG schaffen und den Gerichten eine „richtige Orientierung“ auf den Staatsratsbeschluß vom 30. 1. 1961 (Strafpolitik) geben: Eine Handlung ohne schädliche Auswirkungen für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die Rechte der Bürger sei nicht gesellschaftsgefährlich, also auch nicht tatbestandsmäßig. Das entscheidende Kriterium für den Anwendungsbereich des § 9 StEG — das Merkmal der „grundlegenden Wandlung“ — liege in der Entwicklung der Persönlichkeit des Täters. Ein erster Versuch, zu einer Definition der G. zu gelangen, lautete: „Gefährlich für die weitere gesellschaftliche Entwicklung, gefährlich für die weitere Einigung der menschlichen Gesellschaft auf der Basis der gesellschaftlichen Entwicklung, gefährlich für die weitere Festigung der neuen Beziehungen der Menschen, gefährlich für die sich immer stärker herausbildenden sozialistischen Verhältnisse“ („Neue Justiz“ 1961, S. 739). Die Richtlinie Nr. 13, die den Gerichten eine richtige „Einschätzung“ der G. ermöglichen sollte, wurde durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, Seite 423) aufgehoben, weil sie in ihrem Wortlaut und mit ihren Beispielen nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen entsprochen habe. An der grundsätzlichen Bedeutung des Begriffs der G. für die strafrechtliche Beurteilung einer Tat hat sich durch diesen Beschluß nichts geändert. In der Strafrechtswissenschaft wurde allerdings auch schon die Auffassung vertreten, daß die G. nicht mehr als allgemeingültiges Kriterium einer Straftat angesehen werden sollte. Eine endgültige Antwort auf diese Streitfrage wird wohl erst mit dem neuen Strafgesetzbuch gegeben werden. (Rechtswesen, Strafpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 168–169 Gesellschaftliche Gerichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftswissenschaften

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schon der erste SBZ-Justizminister, Max Fechner, hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff.) und berief sich dabei auf…

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Patentrecht (1966)

Siehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Das P. ist durch das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989) neu geregelt worden. Auch das P. dient wie das gesamte Recht nicht den Interessen des einzelnen, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung (Rechtswesen, sozialistische Gesetzlichkeit). Das Patentgesetz soll dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Seine Bestimmungen schränken die Rechte des Erfinders weitgehend ein. Das Patentgesetz brachte als wichtigste Abweichung vom bisherigen P. die Unterscheidung zwischen dem Wirtschaftspatent und dem Ausschließungspatent. Nur letzteres gibt dem Patentinhaber das alleinige Benutzungsrecht. Beim Wirtschaftspatent steht die Benutzungsbefugnis dem Inhaber und demjenigen zu, dem sie durch das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (Patentamt) erteilt wird. Das Wirtschaftspatent, bei dem die Rechte des Erfinders zu Gunsten der „volkseigenen“ Wirtschaft weitgehend eingeschränkt worden sind, ist heute in der SBZ vorherrschend. Ist die Erfindung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem VEB oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden, so darf nur ein Wirtschaftspatent erteilt werden. Die Regierung kann auf Antrag des Patentamtes auch die Wirksamkeit eines Ausschließungspatents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben, wenn eine „wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Notwendigkeit“ hierfür vorliegt. Ein Rechtsmittel gegen diese Maßnahme gibt es nicht, nur wegen der Höhe der Entschädigung kann das Patentgericht angerufen werden. Auch durch andere Maßnahmen ist das Wirtschaftspatent stark gefördert worden. So betragen die Gebühren für seine Anmeldung nur 20 DM Ost gegenüber 250 DM Ost bei einem Ausschließungspatent. Die Jahresgebühren eines Ausschließungspatents sind bis zu dreißigmal höher als die des Wirtschaftspatents. Nur die Gebühren für ein Wirtschaftspatent dürfen erlassen oder gestundet werden. Wirtschaftspatente können vom Patentamt aufrechterhalten werden, wenn der Patentinhaber auf das Patent verzichtet oder dieses aus anderen in der Person des Inhabers liegenden Gründen erlöschen würde. Die Rechte aus diesem Patent werden dann von den fachlich zuständigen Ministerien wahrgenommen. Für die Nutzung eines Wirtschaftspatents erhält der Erfinder eine Vergütung. Seit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Patentgesetz vom 31. 7. 1963 (GBl. I, S. 121) erhält der Erfinder keine laufende Lizenzgebühr mehr, sondern nur noch eine einmalige Abfindung, deren Höhe „sich nach der gesellschaftlichen Bedeutung der Erfindung, der Leistung des Erfinders und dem Anteil der Gesellschaft am Zustandekommen der Erfindung“ richtet. Die Vergütung darf die Summe von 30.000 DM Ost nicht übersteigen. Der Wegfall der laufenden Benutzungsgebühren und die Einführung einer einmaligen Abfindung sollen „den Werktätigen einen starken materiellen Anreiz für die ständige Entwicklung und Durchsetzung des höchsten Standes von Wissenschaft und Technik in der Produktion geben“. Bei Erfindungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem „volkseigenen“ Betrieb oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden sind und für die nur ein Wirtschaftspatent erteilt werden darf, hat der Betrieb das Recht und die Pflicht, die Erfindung unverzüglich für sich außerhalb der SBZ schützen zu lassen, sofern dafür ein volkswirtschaftliches Interesse besteht. In diesem Fall hat der Betrieb dem Erfinder eine Vergütung bis zu 500 DM Ost entsprechend der Bedeutung der Erfindung zu zahlen. Der Erfinder selbst darf ein Patent außerhalb der SBZ erst nach vorheriger Anmeldung der Schutzrechte beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen und nur mit staatlicher Genehmigung anmelden. Zur Förderung des Außenhandels und zur raschen Entwicklung der Volkswirtschaft sollen wissenschaftlich-technische Erkenntnisse und Erfahrungen durch den Erwerb, die Vergabe und den Austausch von Lizenzen mit „Partnern außerhalb der DDR“ gewonnen werden (VO vom 20. 11. 1964 — GBl. II, 1965, S. 45). Der Lizenzerwerb und die -vergabe sind im Rahmen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft von der staatlichen ➝Plankommission in allen Bereichen der Wirtschaft und Forschung in Zusammenarbeit mit anderen zentralen Organen zu lenken und zu koordinieren. Die „staatlichen“ Außenhandelsunternehmen haben die Aufgabe, ständig den Markt für den Abschluß von Lizenzgeschäften zu erforschen und der Industrie zu helfen, geeignete Vertragspartner ausfindig zu machen. Durch das Änderungsgesetz vom 31. 7. 1963 [S. 353]ist das Erteilungsverfahren ergänzt worden. Das Patentamt kann jetzt ein Patent ohne sachliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen erteilen. Gegen ein solches Patent kann jeder Bürger und jeder Betrieb Einwendungen erheben. Auf Antrag findet eine nachträgliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen statt. Vergütungen dürfen erst nach Prüfung der Erfindung und Bestätigung des Patents gezahlt werden. Durch diese Neuregelung soll gesichert werden, daß Informationen über die neuesten Erfindungen binnen kurzer Zeit zur Verfügung stehen und das „Tempo bei der schnellen und umfassenden Einführung der neuesten Technik erhöht wird“. Durch dieses Änderungsgesetz ist das bisher geltende Gebrauchsmustergesetz ersatzlos aufgehoben worden (Gebrauchsmuster). Dagegen ist durch die „VO über die Förderung und Lenkung der Neuererbewegung (Neuerer-VO)“ vom 31. 7. 1963 (GBl. II, S. 525) das gesamte Neuererwesen neu geregelt und ausgestaltet worden (Neuerer). Nach einer VO vom 26. 8. 1965 (GBl. II, S. 695) sind „zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege auf dem Gebiet des Patent-, Muster- und Zeichenwesens Büros für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten zu bilden“. Diese Büros sind allein berechtigt, Rechtsuchende zu vertreten, die in der SBZ weder Wohnsitz noch Niederlassung haben. Die Vertretungsbefugnisse der noch zugelassenen Patentanwälte sind insoweit erloschen. Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem Patent geltend gemacht wird, ist ein durch VO vom 21. 5. 1951 (GBl. S. 483) zum Patentgericht bestimmter Zivilsenat des Bezirksgerichts Leipzig zuständig. Mit VO vom 15. 3. 1956 (GBl. I, S. 271) hat die „DDR“ die Wiederanwendung der Pariser Verbandseinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums und ihrer Nebenabkommen erklärt. Da die Bundesregierung die „DDR“ nicht als Staat anerkennt, erzeugt dieser „Beitritt“ zu den internationalen Abkommen im Verhältnis zur BRD keinerlei Rechtswirkungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 352–353 Patentanwälte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Patriotische Erziehung

Siehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Das P. ist durch das Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989) neu geregelt worden. Auch das P. dient wie das gesamte Recht nicht den Interessen des einzelnen, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung (Rechtswesen, sozialistische Gesetzlichkeit). Das Patentgesetz soll dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der…

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Sachsen-Anhalt (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945–1947 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie, hochintensive Landwirtschaft. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Halle und Magdeburg aufgehoben. S.-A. ist hervorgegangen aus der 1815 gebildeten preußischen Provinz Sachsen (Brandenburg, Sachsen), die 1944 im Zuge der sog. Reichsreform bei Unterstellung des Reg.-Bez. Erfurt unter den Reichsstatthalter in Thüringen in die Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg geteilt wurde. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurden die Provinzen von amerikanischen, britischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch das westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Gebiet an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung des Landes Anhalt in die wiedervereinigte Provinz und die Errichtung der „Provinzialverwaltung für die Provinz Sachsen“ unter Präsident Dr. Erhard Hübener (LDP), der sie im Oktober 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 45,8 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dezember 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Erhard Hübener (LDP) und beschloß am 10. 1. 1947 die „Verfassung der Provinz S.-A.“, die am folgenden Tage in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1947 auch staatsrechtlich Land. An Stelle des im August 1949 zurückgetretenen Dr. Hübener wurde Werner Bruschke (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Oktober 1949 war S.-A. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 410 Sachsen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachversicherung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Land in der SBZ; gebildet 1945–1947 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie,…

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Apotheken (1966)

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission vom 22. 6. 1949 (ZVB1. S. 487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für ihre Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber, durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in Privatbesitz“ entschädigt mit 30 bis 50 v. H. des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Die Rechtsverhältnisse der A. sind 1958 neu geregelt worden („A.-Ordnung“): Es soll nur noch „Staatliche A.“ geben, die als „öffentliche A.“ von den Kreisen geführt werden (zu ihnen zählen auch die „Krankenhaus-A.“ (1965: 52) und die Tierärztlichen A.) oder als „nichtöffentliche A.“ für den besonderen Bedarf staatlicher Einrichtungen, zumal der Nationalen Volksarmee bestimmt sind. Bisherige „A. in Privatbesitz“ (Anfang 1965 noch 88 von insgesamt 1448 A.) und verpachtete „Staatliche A.“ gehen mit dem Abgang des Besitzers automatisch in die Führung des Kreises über; dieser kann Einrichtung und Vorräte gegen Entschädigung übernehmen, muß es aber nicht. Die Enteignungsmaßnahmen haben bis 1961 zur Abwanderung zahlreicher Apotheker geführt. Infolge des Personalmangels erlangten im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ vom 20. 12. 1960 vorübergehend auch die verbliebenen Apotheker einige der Zugeständnisse, die den Ärzten gemacht wurden. Dem Personalmangel ist u. a. durch Kurzausbildung von Apothekerassistenten entgegengewirkt worden. Damit und mit der Einführung der „Arzneimittelausgabestellen“ (1965: 339) und der Vermehrung der „Zweig-A.“ (164) wurde ein Strukturwandel des A.-Wesens nach dem Muster der SU herbeigeführt. Die Arzneimittelversorgung in Großbetrieben und dünn besiedelten ländlichen Gebieten soll durch solche Zweigstellen, die den „Staatlichen A.“ nachgeordnet sind, erleichtert werden. Für je 10.000 Einwohner soll eine A. „angestrebt“ werden. Es fehlen demnach 148 A. Die Führung der „Staatlichen A.“ und die Aufsicht über die übrigen liegt bei der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Rates jedes Kreises in der Hand des Kreisapothekers. Das Rechnungswesen ist unter großem Verwaltungsaufwand zentralisiert. 1964 ist ein „Deutsches Institut für A.-[S. 26]Wesen“ in Jena errichtet worden. Ihm ist die systematische Bearbeitung aller Fragen des A.-Betriebs und die „Weiterbildung“ der Apotheker übertragen; diese sollen in Lehrgängen für die Tätigkeit in der pharmazeutischen Industrie und in der Verteilung spezialisiert werden. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 25–26 APO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apothekerassistenten

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission vom 22. 6. 1949 (ZVB1. S. 487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für ihre Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber, durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in…

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Kredite (1966)

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren 1964 für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII. Parteitag — verstärkt die Möglichkeit diskutiert, Investitionen durch langfristige K. zu finanzieren, um einen „höchstmöglichen Nutzen der Investitionen, eine höhere Verantwortlichkeit des Betriebsleiters und eine größere Sparsamkeit in den Betrieben“ zu erreichen. Den kurzfristigen K. kommt eine sehr große Bedeutung zu, da die VEW absichtlich nur teilweise mit eigenen Mitteln zur Finanzierung des Betriebsablaufes ausgestattet ist. Sie ist also gezwungen, ständig K. in Anspruch zu nehmen, die für die einzelnen Finanzierungsobjekte genau genormt sind. Seit 1. 6. 1964 werden auf Grund einer K.-VO drei Kategorien kurzfristiger K. gewährt: 1. „Plankredite“ zur Finanzierung der planmäßigen Umlaufmittel. Hierzu gehören insbesondere der Richtsatzplan-K. zur Finanzierung des planmäßigen Produktionsablaufes (für Vorräte, Betriebsstoffe, Halb- und Fertigwaren) und der Saison-K. zur Finanzierung der saisonbedingten Bestände; daneben der Forderungs-K. zur Finanzierung von Forderungen aus Warenlieferungen. 2. können „Zusatz-K.“ zur Finanzierung von betrieblichen Maßnahmen gewährt werden, die im volkswirtschaftlichen Interesse liegen (hierzu gehören Vorzugs- und Zwischen-K.). Schon diese K. zeigen die Unvollkommenheit der K.-Planung im Rahmen der Wirtschaftsplanung, denn sie dienen der Finanzierung von unvorhergesehenen Planabweichungen. Noch deutlicher zeigt die 3. K.-Kategorie die Mängel der zentralgeplanten Wirtschaft: „Zusatzkredite für Plan Widrigkeiten“ werden gewährt zur Finanzierung von planwidrigen Beständen (Sonder-K.) und zur Überbrückung von generellen Liquiditätsschwierigkeiten zur Bezahlung von Löhnen, Warenlieferungen usw. (Zahlungs- und Liquiditäts-K.). Daneben können Mindergewinne und außerplanmäßige Verluste durch Überbrückungs-K. abgedeckt werden (Finanzschulden). Diese umständliche Spezifizierung hat den Sinn, die Betriebe bis hinunter zu den einzelnen Produktionsverfahren und besonders deren Bestandshaltung zu kontrollieren. Planwidrigkeiten sollen durch Sonder-, Überbrückungs-, Liquiditäts- und Zahlungs-K. mit hohen Zinsen (bis zu 10 v. H. — Normalzins 2–3,5 v. H.) vermieden werden. Zur weiteren Einflußnahme sind auch die K.-Bedingungen seit 1. 6. 1964 neu geregelt. Höhe, Zweck, Frist und Zinshöhe sind dem K.-Ziel anzupassen. Zusätzliche Garantien und Sicherungen können von K.-Nehmern mit mangelhafter „Kreditdisziplin“ verlangt werden. Alle K.-Beziehungen sind ab 1. 6. 1964 vertraglich zu regeln. Innerhalb der K.-Organisation nehmen die sog. Rationalisierungs-K. eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Deutschen ➝Notenbank für Maßnahmen zur Mechanisierung und Rationalisierung des Produktionsprozesses bereitgestellt. Die Hergabe dieser K. ist an den vorherigen Nachweis darüber gebunden, daß die damit finanzierten Investitionen innerhalb von 2 Jahren einen zusätzlichen Nutzen bringen, der die Rückzahlung der K. in diesem Zeitraum erlaubt. Für die sozialistischen Genossenschaften werden kurzfristige und langfristige K. entsprechend den Auflagen der Volkswirtschaftspläne gewährt. Für die private Wirtschaft sind im allgemeinen K. nicht zu erhalten. Private Industriebetriebe werden auf Staatsbeteiligungen (halbstaatliche Betriebe) verwiesen. Hergabe und Kontrolle der K. sind Aufgabe der zuständigen Banken. b) Während die Propaganda behauptet, die BRD sei im Gegensatz zur SBZ stark an das Ausland verschuldet, zeigt ein Blick auf die Tatsache, daß das Verhältnis genau umgekehrt ist: Die BRD gibt in hohem Maße K. an Entwicklungsländer und internationale Institutionen (z. B. die Weltbank), während die SBZ gezwungen ist, ständig größere K. von der SU zu erbitten. Von K.-Transaktionen der SU an die SBZ sind bekannt: Die Tabelle zeigt, daß die SBZ seit 1952 mindestens K. in Höhe von — umgerechnet — rd. 4,7 Mrd. DM Ost von der SU erhalten hat und daß sie heute in Höhe von über 3,7 Mrd. DM Ost verschuldet ist. Darüber hinaus ist die SBZ seit Jahren bemüht, von der BRD K. zu erhalten. Die Bereitschaft der Bundesregierung hierzu ist grundsätzlich vorhanden; jedoch ist die K.-Gewährung davon abhängig, daß der Bevölkerung Mitteldeutschlands größere persönliche Freiheiten eingeräumt werden. Hierzu war die SBZ-Regierung jedoch bis heute nicht bereit. Auf der anderen Seite ist die SBZ nur in sehr bescheidenem Maße K.-Geber. Folgende K. an sozialistische Länder sind von der SBZ bisher zugesagt worden, wobei nicht bekannt ist, ob die Zusagen bereits realisiert worden sind: Ferner hat die SBZ noch Waren-K. in Höhe von 31 Mill. Dollar an Entwicklungsländer [S. 260]zugesagt (Stand: 1963), von denen ebenfalls nicht bekannt ist, inwieweit sie bis heute tatsächlich gewährt wurden. Der Betrag verteilt sich auf folgende Länder: Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 259–260 Krauss, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreis

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren 1964 für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII.…

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Gerichtsverfassung (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision beseitigt. Mit dem am 15. 10. 1952 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der DDR (G.-Gesetz)“ (GVG) vom 2. 10. 1952 (GBl. S. 985) wurde das seit 1879 in Deutschland geltende G.-Gesetz außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des G.-Gesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 753) und durch das Gesetz über die Wahl der Richter vom gleichen Tage wurden Teile des GVG entscheidend verändert. Mit dem „Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) leitete der Staatsrat eine weitere Justizreform ein, in der eine deutliche Angleichung des Rechtswesens an das sowjet. Vorbild erkennbar wird. Die G. wurde durch Gesetz vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) erneut verändert. In der Präambel dieses neuen Gesetzes wird hervorgehoben, daß das Recht keine anderen Ziele verfolge und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kenne als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst. Da sich die Verbundenheit der Bürger mit dem sozialistischen Recht immer mehr festige, werde auch eine engere Verbindung der Rechtspflege mit dem Volk und den Aufgaben des umfassenden sozialistischen Aufbaus erforderlich. Die Rechtsprechung wird ausgeübt durch Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Oberste Gericht und soll „der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, der planmäßigen Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ dienen (§ 2 GVG). Die Urteile ergehen „im Namen des Volkes“. Die Richter sollen angeblich „in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“ sein (§~1 GVG und Art.~127 der Verfassung); tatsächlich ist jedoch weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der Richter gewährleistet. Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung kann ausgeschlossen werden. Ausnahmegerichte sind unstatthaft; dagegen können Gerichte für bestimmte Sachgebiete (Sondergerichte) errichtet werden. Die Gerichtssprache ist Deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden) (Wenden). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 164 Gerichtskritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oberstes Gericht (OG)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die G. blieb 1945 zunächst in der herkömmlichen Weise geregelt: ein Oberstes Gericht fehlte bis zum Jahre 1949 (das Reichsgericht war 1945 von den Besatzungsmächten geschlossen worden). Durch VO vom 28. 8. 1952 (GBl. S. 791) wurde die Gerichtsorganisation der durch die sog. Verwaltungsneugliederung geschaffenen Bezirks- und Kreiseinteilung angeglichen und zugleich das Rechtsmittel der Revision…

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Arbeit, Gesetz der (1966)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349) wurde von der kommunistischen Propaganda als das arbeitsrechtliche Grundgesetz bezeichnet. In Wahrheit enthielt es bereits einen weitgehenden Abbau alter Rechte der Arbeiterschaft. Am 1. 7. 1961 wurde es abgelöst durch das Gesetzbuch der Arbeit. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 27 Arbeit, Abteilung für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit mit den Menschen

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1969 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Kurztitel für „Gesetz der Arbeit zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter“ vom 19.…

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Atheismus (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach der kommun. Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Die Religion ist das Opium des Volkes — dieser Ausspruch von Marx ist der Eckpfeiler der ganzen Weltanschauung des Marxismus in der Religionsfrage. Der Marxismus betrachtet alle heutigen Religionen und Kirchen, alle und jegliche religiösen Organisationen stets als Organe der bürgerlichen Reaktion, die dem Schutz der Ausbreitung und der Umnebelung der Arbeiterklasse dienen.“ Dieser Ausspruch („Das Verhältnis der Arbeiterpartei zur Religion“) ist charakteristisch für das grundlegende Ziel des Kommunismus, alle Religionen zu vernichten. Die Religionen seien ein Werkzeug der ausbeutenden Klasse. Kein Arbeiter oder Bauer könne Interesse daran haben, sein materielles Los auf dieser Welt zu verbessern, wenn er einen religiösen Glauben habe. An Stelle einer religiösen Vorstellung setzt der Kommunismus ein pseudo-religiöses Glaubenssystem, ein kommun. Glaubensbekenntnis, dessen Grundlage die klassischen Schriften von Marx, Engels, Lenin und Stalin sind und dessen „Kirche“ der Parteiapparat mit seinen Funktionären ist. Von seinen Anhängern fordert er unter Androhung des Parteiausschlusses mit allen seinen Folgen fanatischen Gehorsam. Auch wenn sich bestimmte Perioden taktisch begründeter „Duldsamkeit“ gegenüber religiösen Gemeinschaften abzeichnen, hat sich die Grundeinstellung bis zur Gegenwart nicht geändert. Der kommun. A. hat seine Wurzeln in der philosophischen Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus und fand seine erste taktische Anwendung durch Lenin und Stalin in der SU. Unter Auswertung der sowjet. Erfahrungen wurde in den Satellitenstaaten die Taktik eines offenen Angriffs auf die Religionen zunächst weitgehend vermieden. Vielmehr wurde versucht, die Glaubensverbreitung zu beschränken mit dem Ziel einer „Verstaatlichung“ der religiösen Körperschaften. In der SBZ richtete sich der Angriff seit 1952 nicht nur gegen die Kirche, den Gottesdienst und die sakramentalen Riten, sondern besonders gegen die Geistlichkeit. Die Anschuldigungen konzentrierten sich auf angebliche Vergehen gegen strafgesetzliche Bestimmungen der „DDR“ mit dem Ziel, die Gemeindemitglieder von einer engeren Verbindung mit der Geistlichkeit abzuhalten. Auch verstärkten sich unter Einschaltung von Presse, Rundfunk, Film und politischen Massenorganisationen die staatlichen Versuche, über das innere Wesen christlicher Ethik vor allem bei den Jugendlichen Zweifel aufkommen zu lassen, die zu schweren Gewissenskonflikten führen. „Ist das etwa Erziehung der Jugend zum selbständigen Denken, wenn von den Jugendlichen im Konfirmationsunterricht gefordert wird, zu glauben, daß sie von einem überirdischen Wesen geschaffen worden seien?“ (Ulbricht zur Jugendweihe, Sommer 1957). 1959 erschien erstmalig unter dem Titel „Vom Jenseits zum Diesseits“ der I. Band eines „Wegweisers zum Atheismus“ (243 S., Urania-Verlag, Leipzig/Jena), Herausgeber: Günter Heyden, Karl A. Mollnau und Horst Ullrich. Darin heißt es in dem Kapitel „Arbeiterpartei und Religion“ eindeutig: „Die Partei erklärt das religiöse Bekenntnis zur Privatsache gegenüber dem Staat. Der Partei gegenüber ist aber das religiöse Bekenntnis ihrer Mitglieder sowie des ganzen Proletariats keinesfalls Privatsache.“ Ein besonderes Kapitel des Buches enthält genaue Richtlinien über die Praxis des Kirchenaustritts. Darin wird grundsätzlich gesagt: „Die Erkenntnis, daß die Lehren der Religion nachweisbar wissenschaftlich unhaltbar sind, muß bei jedem Menschen mit logischer Konsequenz zur Ablehnung der religiösen Anschauungen führen.“ Nach einer Konferenz über „Moderne Naturwissenschaften und Atheismus“ wurde im Dezember 1963 an der Universität Jena ein Lehrstuhl für wissenschaftlichen Atheismus errichtet, dessen „Aufgabe es sein wird, nachzuweisen, daß die Naturwissenschaft zu materialistisch-atheistischen Konsequenzen führt, die keinen Raum für eine Gottesherrschaft lassen“. Im Mai 1964 wurde am Institut für Philosophie der TU Dresden ein Arbeitskreis „Wissenschaft[S. 44]licher Atheismus“ gebildet, der sich „aus dem Blickwinkel der Technikwissenschaften mit religiösen Technik-Deutungen auseinandersetzen muß“. (Kirchensteuer, Kirchenpolitik) Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Galter, Alberto: Das Rotbuch der verfolgten Kirche. Recklinghausen 1957, Paulus-Verlag. 500 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Koch, Hans-Gerhard: Die Abschaffung Gottes — der materialistische Atheismus … Stuttgart 1961, Quell-Verlag. 291 S. Koch, Hans-Gerhard: Neue Erde ohne Himmel — Der Kampf des Atheismus gegen das Christentum in der „DDR“… Stuttgart 1963, Quell-Verlag. 591 S. MacEoin, G.: Der Kampf des Kommunismus gegen die Religion. Aschaffenburg 1952, P. Pattloch. 300 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 43–44 Aspirantur, Wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Atomenergie

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach der kommun. Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Die Religion ist das Opium des Volkes — dieser Ausspruch von Marx ist der Eckpfeiler der ganzen Weltanschauung des Marxismus in der Religionsfrage. Der Marxismus betrachtet alle heutigen Religionen und Kirchen, alle und jegliche religiösen Organisationen stets als Organe der…

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Arbeiterwohnungsbau (1966)

Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 1985 Genossenschaftlicher Wohnungsbau durch die 1954 errichteten „A.-Genossenschaften“ (AWG), die insbesondere durch die Beschäftigten von Großbetrieben gebildet werden. Auch bei mittleren und kleineren Betrieben sind AWG gestattet, und mehrere solche Betriebe können untereinander entsprechende Abkommen schließen. Ferner sind staatliche Verwaltungen, Universitäten, Institute usw. zum A. zugelassen. Die AWG werden von den Vorständen der Industriegewerkschaften kontrolliert. Durch den A. wird kein privates Eigentum für die Mitglieder der AWG geschaffen. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitglieder der AWG behalten nur die beigesteuerten persönlichen finanziellen Leistungen als privates Eigentum. Die AWG erhalten aus dem Staatshaushalt zinslose Darlehen bis zu 85 v. H. der Baukosten. Die Genossenschaftsanteile der Wohnungsinteressenten betragen für eine 1½-Zimmer-Wohnung 1.500 DM, für eine 2½-Zimmer-Wohnung 2.100 DM und sind innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten zu je mindestens 20 DM einzuzahlen. Ein Teil der Anteilsumme konnte bis Ende 1963 durch manuelle Arbeitsleistung abgegolten werden. Seitdem gehen die Arbeitsleistungen in den „unteilbaren Fonds“ ein, für die an die AWG keinerlei Anspruch auf Gegenleistung oder Rückzahlung besteht. Die manuellen Arbeitsleistungen müssen von den Wohnungsbewerbern also zusätzlich aufgebracht werden. Da nach dem Anfang 1964 in Kraft getretenen neuen „Statut der AWG“ auch die Ehefrau Mitglied der AWG werden muß und damit ebenfalls zu manueller Arbeitsleistung verpflichtet ist, wurde praktisch der Umfang der geforderten manuellen Arbeitsleistung der Wohnungsbewerber verdoppelt. Baugelände sollen die örtlichen Verwaltungsorgane unentgeltlich stellen. Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll in der Reihenfolge des Eintritts in die AWG und nach der persönlichen finanziellen und Arbeitsleistung des Genossenschaftsmitgl. erfolgen. Seit 1958 werden im A. keine Ein- oder Zweifamilienhäuser mehr gebaut, sondern nur noch Reihenhäuser in Typenbauweise. Die durchschnittliche Wohnungsgröße darf 50 qm nicht überschreiten. Insgesamt sind bis Ende 1965 rund 300.000 Wohnungen im A. errichtet worden. 1961 entfielen 59 v. H. der Neubauwohnungen auf den A. Der AWG-Anteil ist seitdem stark zurückgegangen, da der Bau von Werkswohnungen zunehmend vom „volkseigenen“ Wohnungsbau durchgeführt wird. 1964 betrug der AWG-Anteil nur noch 40 v. H. Die AWG hatten 1964 etwa 400.000 Mitglieder, davon waren 140.000 Wohnungsbewerber. Die meisten warteten bereits drei Jahre und länger auf eine Wohnung. Wegen der Drosselung des Wohnungsbaus besteht seit Anfang 1964 eine Sperre für neue Mitglieder in den AWG. (Bauwirtschaft) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 30 Arbeiterveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsamt

Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 1985 Genossenschaftlicher Wohnungsbau durch die 1954 errichteten „A.-Genossenschaften“ (AWG), die insbesondere durch die Beschäftigten von Großbetrieben gebildet werden. Auch bei mittleren und kleineren Betrieben sind AWG gestattet, und mehrere solche Betriebe können untereinander entsprechende Abkommen schließen. Ferner sind staatliche Verwaltungen,…

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Presse (1966)

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P., über die eine Postzeitungsliste herausgegeben wird, ist Lizenzpresse. Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats, die Presseabt. der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann in keinem Falle die Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen, davon 9 im Sowjetsektor Berlins. Die Höhe der Auflagen beträgt bei Tageszeitungen 6,2 Mill., bei Wochenzeitungen 6,5 Mill., bei Betriebs- und wöchentlichen Kreiszeitungen 1,6 Mill. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung wirkungsvoll begrenzt wird. So beläuft sich in der SBZ (ohne Berlin) bei 15 SED-Bezirkszeitungen die Zahl der Kreisausgaben auf 221, während 5 CDU-Bezirkszeitungen nur 20 Nebenausgaben, 3 LDP-Bezirkszeitungen 24 Nebenausgaben und 5 NDPD-Bezirkszeitungen 21 Nebenausgaben verzeichnen. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Neben den uniformtendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum [S. 368] der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Die Verbreitung westlicher P. wird als Hetze gegen die „sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachweis — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Journalisten durchführt nachweisen. Die wichtigsten Tageszeitungen sind: „Neues Deutschland“ (SED), „Der Morgen“ (LDPD), „Neue Zeit“ (CDU), „National-Zeitung“ (NDPD), „Junge Welt“ (FDJ), „Tribüne“ (FDGB), „Sport-Echo“. Wochenzeitungen: „Sonntag“ (Kulturbund), „Neue Deutsche Bauernzeitung“, „Wochenpost“ (SED). Literaturangaben Herrmann, Elisabeth M.: Die Presse in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., überarb. Aufl. (BB) 1962. 180 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 367–368 Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse, Verband der Deutschen

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P., über die eine Postzeitungsliste herausgegeben wird, ist Lizenzpresse. Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim…

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Außenpolitik (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 51] 1. Grundzüge Das Scheinstaats-Gebilde DDR kann infolge seiner Abhängigkeit von der SU, vor allem aber auf Grund der engen Bindung der das SBZ-Regime führenden SED an die KPdSU nur scheinbar eine eigene A. treiben, obwohl es sich seit 7. 10. 1948 darum bemüht. Gemäß Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98,2) leiten. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks, ferner zu Jugoslawien und Kuba. Ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock ist die A. auch der SBZ zweigleisig, da unabhängig vom Außenministerium die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien des Auslandes Fragen der A. behandelt. Für das Verhältnis der SBZ zur BRD ist kennzeichnend, daß SED und Regierung der SBZ seit Okt. 1949 versuchen, diese Beziehung in den Bereich des Völkerrechtes und der A. zu verlagern, da sie für die „DDR“ volle Souveränität fordern. Die enge Bindung ihrer A. an die SU trat schon in der Regierungserklärung vom 22. 2. 1949 hervor, in der betont wurde, daß „die Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Ausgangspunkt und Eckstein unserer außenpolitischen Orientierung überhaupt“ sei. Von zahlreichen Verträgen, vorwiegend mit kommun. Staaten, sind zu nennen: 1. jene mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950 über technisch-wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit sowie die Oder-Neiße-Linie, 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der erklärt, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“ und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Diese Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). 2. Bindungen an SU und Ostblock Bedeutsam war die Aufnahme der SBZ in den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (28. 9. 1950), ein Werkzeug sowjetischer Politik. Die in ihm bzw. im Ostblock vereinten Staaten zogen die SBZ zu der Konferenz von Prag hinzu. Diese Konferenz verwarf am 21. 10. 1950 das Deutschland-Programm der drei Westmächte, das die New Yorker Außenministertagung vom 19. 9. 1950 beschlossen hatte, und äußerte sich zu einem Friedensvertrag. Die Prager Konferenz erhob zur Deutschlandfrage (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) u.a. folgende Forderungen: „Unverzüglicher Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland … mit der Maßgabe, daß die Besatzungstruppen aller Mächte in Jahresfrist nach Abschluß des Friedensvertrages aus Deutschland zurückgezogen werden“ (§ 3); „Bildung eines Gesamtdeutschen Konstituierenden Rates unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands, der die Bildung einer gesamtdeutschen souveränen, demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorbereitet und zur Ausarbeitung des Friedensvertrages heranzuziehen ist“ (§ 4). — Von vorherigen geheimen Wahlen zu einer Nationalversammlung, die die gesamtdeutsche Regierung zu bilden hat, sprach die Prager Konferenz nicht. — Diese Forderungen wiederholen die SU und die SBZ seitdem unaufhörlich, z. B. die SU am 10. 3. 1952. Sie zeigen, wie sehr der Deutschlandkurs der SBZ-Regierung, die ja in Prag mitbeschloß, mit der A. der SU und des Sowjetlagers verknüpft ist. Am 25. 3. 1954 billigte die SU der „DDR“ eine „Souveränität“ zu, doch blieb sie einschließlich ihrer A. von der SU abhängig. Als die SBZ im Dez. 1954 mit Polen und der Tschechoslowakei Rüstungsvorkehrungen gegen Westeuropas Verteidigungsorganisation beschloß, band sie sich noch stärker an den Sowjetblock. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und ihre Satelliten folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblocks, zu denen als 8. Partner die SBZ hinzutrat, einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nichtkommun. Staaten Europas und unterstellten sich offen dem Oberbefehl eines Sowjetmarschalls. Weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ noch nicht offen in die Abmachungen einbezogen. Dies [S. 52]wurde am 28. 1. 1956 nachgeholt. So wurde die „DDR“ noch fester an die SU gebunden und die Wiedervereinigung erschwert. Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der SBZ (20. 9. 1955) bestätigte die „Souveränität“ der „DDR“ und nannte sie „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Der Aufenthalt der Sowjetischen ➝Besatzungstruppen in der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. nach Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur BRD (13. 9. 1955) ihr die SBZ als gleichberechtigten Verhandlungspartner hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (Aug. 1955) der SBZ eine internationale souveräne Rolle Zuspielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der SBZ zu beheben und sie neben der BRD wettbewerbsfähig zu machen, erließ die SU ihr am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1954 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ müsse, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt werden. Das Regime der SBZ ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. 3. Bemühungen um Anerkennung --- Rolle der Konsulate Unermüdlich erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Ihre Bemühungen, in möglichst vielen Staaten, die der SBZ diplomatische Beziehungen verweigern, wenigstens regierungsamtlich anerkannte Handelsvertretungen zu errichten, blieben nicht erfolglos. Doch nur vier nichtkommunistische Staaten errichteten ihrerseits Handelsvertretungen, wenn auch teilweise unter anderer Bezeichnung, in der SBZ, die aber keine vollwertigen diplomatischen Vertretungen (Botschaften o.ä.) sind: Ägypten (= VAR), Jemen und Syrien unterhalten Generalkonsulate, Finnland hat Handelsmission, Ghana löste Handelsvertretung am 24. 3. 1966 auf. „Handelsvertretungen der DDR“ im engeren Sinne bestehen nunmehr in Ägypten, Algerien, Argentinien (am 13. 9. 1962 als unerwünscht geschlossen), Burma, Ceylon, Finnland, Ghana (am 24. 3. 1966 als unerwünscht geschlossen), Guinea, Indien, Indonesien, Irak, Jemen, Kambodscha, Libanon, Mali, Marokko, Sudan, Syrien, Tansania, Tunesien, Zypern. In einigen anderen Staaten erreichte die SBZ nur die Zulassung von Vertretungen der Kammer für ➝Außenhandel: in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, in den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, Türkei. — In drei Staaten erlangte die SBZ Vertretungen auf Grund von Abkommen der Staatsbanken: Brasilien, Columbien, Uruguay. Das Regime kann die Tatsache nicht verheimlichen, daß es bisher nur von 13 kommun. Staaten anerkannt wurde. Deshalb griff Ende 1964 das regierungsamtliche Handbuch „DDR — 300 Fragen, 300 Antworten“ (auf S. 294) nach Aufzählung der diplomat. Beziehungen zu den 13 Staaten zu der gewundenen Erklärung: „Die DDR hat außerdem zahlreiche weitere offizielle Beziehungen.“ „Generalkonsulate der DDR“ bestehen in Burma, Ceylon, Indonesien, Irak, Ägypten (VAR), Jemen, Kambodscha. (Dazu sind je eines in Tansania [April 1965] und Syrien [Sept. 1965] gekommen.) Die SBZ sucht den Eindruck zu erwecken, schon mit diesen meist einseitigen konsularischen Vertretungen hätte sie vollwertige diplomatische Beziehungen erreicht. Dies trifft nicht zu. Diese technisch-reiseverkehrsmäßigen Einrichtungen stellen ebensowenig diplomatische Vertretungen dar, wie die Handelsvertretungen verschiedener Abstufungen. 4. Forderungen 1957--1961 Die A. der SBZ verfolgt ihr Ziel, im Sinne des sowjet. Imperialismus zu wirken, auch mit jener propagandistischen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschrieb: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und vor allem die Aktionseinheit der deutschen [S. 53]Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjet. Propaganda darauf ab, die defensiven Atomwaffen der NATO zu diffamieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nichtdeutschen NATO-Truppen auf dem Boden der BRD gehören. Am 27. 7. 1957 legte sie diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland“. Auf dieser Linie stützte sich die SBZ am 5. 10. und 11. 12. 1957 auf jenen Vorschlag für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, den der polnische Außenminister Rapacki vertritt. Dabei übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“ und forderten „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. Das SBZ-Regime versucht ständig, seine Forderungen zur A. vorzutragen. Eine Gelegenheit bot die Genfer Außenministerkonferenz der vier Mächte vom Mai bis Juli 1959, die durch die ultimativen Erklärungen der SU (seit 10. 11. 1958) gegen den Vier-Mächte-Status Berlins herbeigeführt worden war. Wie die Regierungserklärung vom 9. 9. 1959 rückblickend betonte, suchte die SBZ zu erreichen, „daß Verhandlungen über Deutschland ohne die Teilnahme beider deutschen Staaten unmöglich sind“. Sie erstrebte „ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“. Dabei vermied das Regime wohlweislich die Probe, wie die Bevölkerung sich in geheimen, international kontrollierten Wahlen, vor allem in Mehrlistenwahlen, zu seiner Politik stellen würde. Es versuchte, die Bundesregierung als gefährliche militaristische und chauvinistische Angriffsmacht hinzustellen. (Auslandspropaganda) Seit der Sprengung der Pariser „Gipfelkonferenz“ (Mai 1960) durch die SU agitiert das Regime der SBZ noch heftiger für atomare und nichtatomare Abrüstung und bezeichnet die Bundesrepublik als einzigen Störenfried. Die SBZ wolle, so beteuerte Walter ➝Ulbricht am 26. 9. 1960, „die Sicherung des Friedens und die Abrüstung“. Weiter behauptete Ulbricht in dieser Erklärung zur A.: „Es stehen sich … gegenüber: die friedliebende DDR und die Friedenskräfte in Westdeutschland auf der einen Seite, die Revanchisten und Militaristen mit ihrer Bundesregierung in Westdeutschen auf der anderen Seite.“ Ferner erstrebt die SED seit Ende 1956 nicht nur eine Koexistenz im Sinne der SU und eine Konföderation zwischen der „DDR“ und der Bundesrepublik. Sie tritt auch immer wieder (gemäß Vorschlag der SU vom 10. 1. 1959) für einen Friedensvertrag ein, der die BRD (ohne vorherige geheime gesamtdeutsche Wahlen) von westlichen Truppen entblößten, aus der NATO lösen und ihr rasch das Schicksal der SBZ bereiten würde. Ein solcher Vertrag soll auch den Westteil Berlins zur „Freien Stadt“ machen, als Beginn zur Einverleibung in die SBZ. Um den Ostblock zu stärken und ihre eigene Stellung zu festigen, versucht die SBZ, vor allem in Afrika und Vorderasien, Hilfe für Entwicklungsländer zu geben. Diese Versuche sollen der A. und dem Außenhandel dienen. Ihre Wirksamkeit in Übersee ergänzt sie durch die propagandistische Behauptung, die Bundesrepublik entfalte einen Neukolonialismus, der durch seine Tarnung doppelt gefährlich sei. Die Propaganda-Stichworte und Ziele, mit denen die SBZ seit Errichtung der Mauer A. zu betreiben versucht, faßte die Regierung in der Denkschrift zusammen, die sie am 27. 9. 1961 an die 16. Vollversammlung der UN richtete. Sie behauptete dort, die Bundesregierung treibe Revanchismus, indem sie die Wiedereroberung der 1945 abgerissenen deutschen Ostgebiete plane. Auch erscheint dort die lächerliche Mär, Bonn verlange die 1919 abgetretenen Kolonien zurück. Das Regime der SBZ forderte, die Bundesregierung solle der Neutralisierung (Bündnisfreiheit) beider [S. 54]Teile Deutschlands zustimmen. Denn „die militärische Neutralität beider deutscher Staaten würde durch die Heraushaltung ganz Deutschlands aus dem atomaren Rüsten, durch den Abzug der ausländischen Truppen und die Beseitigung ihrer Stützpunkte sowie durch den schließlichen Austritt der beiden deutschen Staaten aus den jeweiligen Militärgruppierungen gewährleistet“ werden. (Damit sollen die nicht von der SED beherrschten drei Viertel des deutschen Volkes schutzlos der Übermacht des Ostblocks ausgeliefert werden.) Die Bundesregierung solle darauf verzichten, Selbstbestimmung für die Bevölkerung der SBZ und Berlins zu verlangen, da sie damit nur ihre gewalttätigen Absichten gegen die SBZ tarne. Die Bundesrepublik müsse einem Friedensvertrag (natürlich nach den sowjetischen Richtlinien vom 10. 1. 1959) zustimmen, der alle die Veränderungen bekräftigt, die die SU und die SED seit 1945 in Deutschland bewirkt haben. 5. Ansprüche und Bemühungen seit 1962 Immer wieder wird seitens des Regimes (so von Otto ➝Winzer am 27. 5. 1962 im „Neuen Deutschland“) „die Anerkennung der Souveränität der DDR“ für notwendig erklärt. Am 3. 10. 1962 wagte es Ulbricht (auf der 17. Volltagung des ZK der SED), die Sperrmauer in Berlin und die mörderische Abschnürung der SBZ von der BRD als „Maßnahmen zum Schutze der Grenzen“ zu bezeichnen. Der „Ausbau der DDR als Bastion des Friedens, der Demokratie und des Sozialismus“, so bemerkte er, habe in Westdeutschland jene Kräfte gestärkt, die die „Anerkennung der Existenz zweier deutscher Staaten“ wünschen. — Die Machthaber der SBZ versuchen immer wieder, für ihre Gewaltpolitik gegen den sowjetzonalen Teil des deutschen Volkes eine völkerrechtliche Anerkennung zu erlangen. Sie wollen vor allem gleichberechtigt neben die BRD treten, obwohl ihr weiteres Ziel die Aushöhlung und Gewinnung der BRD ist. Auch 1962 bemühte sich die SBZ, durch Propaganda und diplomatischen Druck einen „Friedensvertrag für Deutschland“ durchzusetzen. Anfang 1963 wurden diese Bemühungen durch eine neue Phase von Koexistenz- und Entspannungsgesten der SU gedämpft und überlagert, ohne daß damit die Forderungen nach der pax sovietica für ganz Deutschland aufgegeben worden wären. — Am 8. 8. 1963 trat die SBZ in Moskau dem „Abkommen über die Einstellung der Atomversuche“ bei; sie wertete dies als wichtigen Schritt zur diplomatischen Anerkennung, durfte jedoch, entsprechend den Bedingungen der USA und Großbritanniens, zum Unterschied von der BRD nur bei einem der Depositärstaaten, bei der SU, unterzeichnete. Die USA und Großbritannien nahmen völkerrechtlich-diplomatisch nicht Kenntnis vom Beitritt der SBZ. Am 30. 7. 1963 bezog das ZK der SED offen Stellung in der Auseinandersetzung, die zwischen der KPdSU und der KP Chinas über die Taktik im Kampf gegen den „Kapitalismus“ ausgebrochen war (Polyzentrismus). Das ZK der SED verwarf den offen revolutionären, harten Kurs der KP Chinas, weil er „den Kampf gegen den Imperialismus erschweren“ würde (Sozialistisches Weltsystem). Dieses Eintreten für die taktisch etwas weichere und verdecktere Kampfweise der KPdSU ist nicht nur parteipolitisch bedeutsam. Es zeigt zugleich, daß die A. der SBZ auch durch parteipolitische Erwägungen nicht von der SU gelöst werden konnte. Diese Haltung behielt die SED in der weiteren Entwicklung des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes bei. Der Austausch von Handelsvertretungen und die handelspolitischen Abmachungen, die Satellitenstaaten wie Polen, Rumänien, Ungarn u.a. seit 1963 mit der BRD vereinbaren, verletzen das außenpolitische Prestige der SBZ nicht unerheblich, weil diese Verbindungen über den Kopf der SBZ hinweg Zustandekommen. Die Modifizierung des Rapacki-Planes im sogenannten Gomulka-Plan fand am 10. 5. 1964 den vollen Beifall der SBZ. Nach diesem Plan soll es West- und Mitteldeutschland, der Tschechoslowakei und Polen verboten sein, atomare wie nichtatomare Waffen zu modernisieren; dagegen berührt er nicht das atomare wie nichtatomare Weiterrüsten der SU. Da die BRD somit zugunsten der SU geschwächt würde, ist die Zustimmung der SU wie der SBZ begreiflich. Der sogenannte „Freundschaftsvertrag“, den die SU am 12. 6. 1964 mit der SBZ schloß, bestätigte zunächst das bisherige Verhältnis zwischen beiden und ihre Zugehörigkeit zum Warschauer Beistandspakt. Der Vertrag enthält keine direkte [S. 55]Drohung gegen West-Berlin und bekräftigt in § 9 das Potsdamer Abkommen, doch behauptet der Vorspruch, die „DDR“ habe „die Grundsätze des Potsdamer Abkommens verwirklicht“, und § 2 verlangt wiederum „den Abschluß eines deutschen Friedensvertrages und die Normalisierung der Lage in West-Berlin auf seiner Grundlage“. Laut § 4 ist die „Unantastbarkeit der Staatsgrenzen der DDR einer der Grundfaktoren der europäischen Sicherheit“. Damit wird von den Vertragspartnern neuerdings proklamiert, daß Entspannung in Europa und Erörterungen über Deutschland nur vom Status quo ausgehen sollen. Am 19. 11. 1964 stellte die Regierung (durch Außenminister Lothar ➝Bolz) 4 Hauptgedanken für ihre A. heraus, denen die Volkskammer zustimmte: „Grundlage unserer Außenpolitik ist das Bündnis mit unseren Sozialistischen Bruderländern, an ihrer Spitze die Sowjetunion … Um den Ausbau unserer Beziehungen — besonders zu den Staaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas sowie zu den internationalen Organisationen — werden wir uns weiter bemühen.“ Anschließend wurden das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes und die lebensnotwendige Verteidigungsrüstung der Bundesrepublik scharf abgelehnt: „Der Übergang vom Ende der Nachkriegszeit zu einer stabilen Friedensordnung muß erzwungen werden. Dabei kommt der Unschädlichmachung des Bonner Revanchismus und der Verhinderung seiner Atomrüstungspläne sowie dem Abschluß des deutschen Friedensvertrages und der friedlichen Regelung des Westberlinproblems auf seiner Grundlage erstrangige Bedeutung zu. Gegen den verschärften Widerstand der verhandlungsfeindlichen aggressiven Kräfte des Revanchismus und der Atomaufrüstung muß eine Periode der friedlichen Verhandlungen und der offiziellen Kontakte zwischen den deutschen Staaten durchgesetzt werden.“ Auf derselben Linie brachte Ende 1964 das regierungsamtliche Handbuch „DDR — 300 Fragen, 300 Antworten“ (S. 285) folgende Äußerung: Die „DDR“ unterstützt „das Recht auf Selbstbestimmung … als das Recht aller Völker, ihr politisches, ökonomisches und soziales System nach ihrem eigenen Willen, frei von ausländischer Einmischung und neokolonistischer Unterdrückung zu wählen“. — Mit dieser Propagandathese ihrer A. entlarven die SED und ihr SBZ-Regime selbst ihren eigenen Verrat an der Selbstbestimmung des sowjetzonalen Teiles des deutschen Gesamtvolkes. Obwohl die Politik der SBZ die Grundsätze echter Demokratie ständig verletzt, versucht das Regime, als demokratisch anerkannt zu werden. So kam es zu dem Antrag der Aufnahme in die Vereinten Nationen, den die Regierung der SBZ am 1. 3. 1966 stellte. 6. Hilfsmittel der Außenpolitik Seit 1964 versucht das Regime noch stärker als bisher, durch wirtschaftliche, technische und kulturell-wissenschaftliche Auslandsbeziehungen das politische Ansehen der „DDR“ zu heben und für Anerkennung der Souveränität zu werben. Vor allem wirkt das Regime wie bisher in den arabischen Ländern, in Afrika und im Süden und Südosten Asiens, seit 1965 stärker auch in Südamerika. Dort wurde Uruguay ihr taktisch günstiges Aufmarsch- und Anlaufsgebiet. Zahlreiche Reisen, die Minister und führende Funktionäre als „Sonderbotschafter des Staatsratsvorsitzenden“ (Ulbrichts) unternahmen und unternehmen, unterstützen diese Bemühungen. Unter geschickter Ausnutzung der Verstimmungen und Mißverständnisse, die zwischen der BRD und den arabischen Staaten entstanden waren, erreichte es Ulbricht, zu einem sechstägigen Staatsbesuch (24.–29. 2. 1965) bei dem Staatspräsidenten der VAR (Ägyptens) zugelassen zu werden. Zwar gab dieses Ereignis der Propaganda und den diplomatischen Bemühungen der A. der SBZ einen Auftrieb, doch kam das Regime nicht zu seinem Ziel, zur Anerkennung der Legitimität der „DDR“ durch Ägypten und zur Aufnahme voller diplomatischer Beziehungen. Mit allen Mitteln setzt die SBZ ihre Anstrengungen in den blockfreien „jungen Nationalstaaten“ Asiens und Afrikas und in Südamerika fort. Sie bietet Studienförderung für Gaststudenten, langfristige Kredite zu niedrigem Zins (Entwicklungsländer), medizinische Einrichtungen und technische Anleitungen (teils unter Preis, teils unentgeltlich); sie organisiert Delegations- und Studienreisen, nach Möglichkeit sogar gegenseitig. Überall bedient sie sich dabei demokratischer, „friedensfördernder“ und rein humanitärer Tarnformeln, nicht zuletzt auf internationalen Fach- und Wissenschaftstagungen. Literaturangaben Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Wannenmacher, Walther: Das Land der Schreibtischpyramiden — ein Nationalökonom erlebt den Osten als Schwerarbeiter (Tschechoslowakei 1945 bis 1955) 2. Aufl., Frankfurt a. M. 1956, Wolf-Rode. 280 S., 1 Taf. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die Dokumente bis Januar 1954. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Leer 1962, G. Rautenberg. 76 S. Deuerlein, Ernst: Deutschland, wie Chruschtschow es will… Sowjetische Deutschlandpolitik 1955 bis 1961. Bonn 1961, Berto-Verlag. 217 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 2 (1956), in 2 Halbbänden (1963), zus. 1295 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg, Nölke. 375 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 51–55 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Austauschnormen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 51] 1. Grundzüge Das Scheinstaats-Gebilde DDR kann infolge seiner Abhängigkeit von der SU, vor allem aber auf Grund der engen Bindung der das SBZ-Regime führenden SED an die KPdSU nur scheinbar eine eigene A. treiben, obwohl es sich seit 7. 10. 1948 darum bemüht. Gemäß Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer…

DDR A-Z 1966

Warschauer Beistandspakt (1966)

Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vortrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei allein hervorgerufen durch Angriffsvorbereitungen des NATO-Blocks und die (am 5. 5. 1955 besiegelte) Einfügung der BRD in die friedensbedrohende NATO. In Wirklichkeit aber ergänzt der WB. nur: 1. die Beistandspakte, die die SU 1943 mit der Tschechoslowakei, 1945 mit Polen und 1947 mit Rumänien, Ungarn und Bulgarien schloß; 2. einige Beistandsverträge unter den Satelliten (1947–1948). Und tatsächlich ist die NATO, durch sowjet. Erpressungen, Vertragsbrüche und Angriffsrüstungen verursacht, nur eine Verteidigungsorganisation, die schon rein kräftemäßig keine Angriffe unternehmen kann. Wesentlich ist, daß der WB. die milit. und polit. Vorherrschaft der SU über die europäischen „Volksdemokratien“ beträchtlich verstärkt. Die §§ 3 und 4 sehen gegenseitige „Konsultation“ bei drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Dafür besteht (lt. § 6) der „Politische Beratende Ausschuß“. Seit Jan. 1956 hat dieser an sich nichtständige Ausschuß zwei Hilfsorgane: eine „Ständige Kommission“ und ein „Vereintes Sekretariat“. Der WB. trat mit Hinterlegung aller Ratifizierungsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft. Erst am 28. 1. 1956 wurde die „DDR“ als Militärverbündeter des WB. voll anerkannt. Denn die Streitkräfte der SBZ waren bis zum 18. 1. 1956 nur als Kasernierte Volkspolizei aufgetreten. Nun aber brachte die „DDR“ ihre Nationale Volksarmee in den WB. ein. Nach den nichtdeutschen Textfassungen des §~4, Abs.~1 des WB. bestimmt „jeder Teilnehmerstaat des Vertrages“ die Art, in der er im Bündnisfall „sofortigen Beistand individuell und in Vereinbarung mit den anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages mit allen Mitteln, die ihm erforderlich scheinen“, leistet. Der deutsche, für die SBZ maßgebende Text des WB. lautet „… mit allen Mitteln, die ihnen erforderlich scheinen“. Dieser Unterschied zeigt, daß die SBZ schon formell mindere Rechte hat, da nur sie dem Willen der anderen Mitgl. des WB. unterliegt. Seit 28. 6. 1956 hat der Minister für Nationale Verteidigung der SBZ die Stellung eines der Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des WB. (Militärpolitik) Unter der Bezeichnung „Vereintes Kommando“ hat (lt. § 5) der WB. ein eigenes zentrales Oberkommando für jene Teile der Streitkräfte der Teilnehmerstaaten, die dem WB. zur Verfügung gestellt sind; denn nur die Streitkräfte der SBZ gehören als ganze den „Vereinten Streitkräften“ des WB. an. Sitz: Moskau. An der Spitze des „Vereinten Kommandos“ wirkt ein Oberkommandierender, den ein [S. 524]Stab der „Vereinten Streitkräfte“ unterstützt. Seine 8~Stellv. sind Verteidigungsminister oder andere Generale der Mitgliedstaaten. Seit Jan. 1956 ist es „Beschluß“ der Teilnehmerstaaten (d.h. Anordnung der SU), daß die Stelle des Oberkommandierenden stets von einem Sowjetgeneral besetzt werden soll. Derzeit ist Oberkommandierender: Marschall der SU Gretschko ab 22. 7. 1960. Er ist zugleich einer der Stellv. des Verteidigungsmin. der SU. — Der „Polit. Beratende Ausschuß“ der Teilnehmer des WB. unterstützt auf seinen Tagungen die Politik der SU. Die milit. Stärke des WB. ist, verglichen mit jener der NATO, unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der NATO-Staaten, sehr beträchtlich und bedrohlich. Dieses machtpolit. Gewicht des WB. nahm in den letzten Jahren wesentlich zu. Vor allem seit 1963 erhielten die Armeen des WB. stärkere Panzer, Geschütze und Flugzeuge. Dies sind großenteils sogar Modelle, die auch die Sowjetarmee besitzt. Die Bewaffnung und die Kaliber der Armeen des WB. sind fast völlig vereinheitlicht worden. Dennoch erhielten die „verbündeten“ Satelliten der SU weder strategische Bombenflugzeuge noch strategische Raketen. Ebenso behielt die SU die Atomwaffen und die Atomsprengköpfe für die leichten Raketen, die die anderen Mitglieder des WB. besitzen dürfen. Auch wurde die gesamte Luftverteidigung der Mitgliedstaaten mit jener der SU eng verbunden und ihr unterstellt. Diese sehr weitgehende Bindung schwächer gerüsteter Staaten an die SU vergrößert und festigt die politische und wirtschaftliche Abhängigkeit der Paktpartner vom vielfach stärkeren Sowjetstaat. Die militärische Schlagkraft des WB. wurde noch dadurch vergrößert, daß die Aufmarscheisenbahnen und -Straßen, Nachschublinien und Erdöl-Röhrenleitungen zwischen der SU und den Satellitenstaaten in den letzten Jahren sehr verstärkt wurden. Viel stärker als bisher ist die SU in der Lage, Großverbände über weite Entfernungen schnell durch die Luft zu befördern. — Die Einsetzbarkeit des WB. wurde erprobt und erhöht in den gemeinsamen Manövern (Quartett 1963 und dann Oktobersturm 1961 in der SBZ; dreiseitige Manöver 1964 in Bulgarien). Die Hebung der militärischen Schlagkraft und des Rüstungsstandes der NVA der SBZ führte 1965 zu ihrer Einfügung in die „1. Strategische Staffel“ des WB., die Gruppierung von Kräften, die für eine offensive Mitwirkung an einer bewaffneten Auseinandersetzung bestimmt sind. Die Streitkräfte Albaniens stehen seit dem Anschwellen des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes (1962) dem WB. nicht mehr zur Verfügung, obwohl es den Pakt formal nicht gekündigt hat. Doch schmälert der Ausfall dieser nur geringfügigen Kräfte nicht das Gewicht des WB. Ebensowenig leidet die Schlagkraft der Organisation des WB. darunter, daß einzelne Mitglieder des WB. innerhalb des RGW wirtschaftspolitische Sonderwege gehen. Die kommun. Ausrichtung der Offizierskorps der Armeen des WB. wurde zweifellos vertieft, auch wurde das sowjetisch geleitete Netz der Organisation des WB. beträchtlich verstärkt. Beides muß die Sondergänge auf wirtschaftlichem und außenhandelspolitischem Gebiet, die vor allem Rumänien und Ungarn erstreben, hemmen. Bezeichnenderweise setzt sich die Operativplanung des sowjetisch gelenkten Oberkommandos des WB. das Ziel, kriegerische Lösungen durch angriffsweise Maßnahmen schnell zu erreichen. Wie gerade das Manöver 1965 zeigte, will der WB. auch kommun. und sympathisierende Partisanenkräfte für die Zwecke des sowjet. Imperialismus einsetzen. Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Hamm, Harry: Rebellen gegen Moskau — Albanien, Pekings Brückenkopf in Europa. Köln 1962, Verlag Wissenschaft und Politik. 224 S., 32 Abb. Höpker, Wolfgang: Europäisches Niemandsland — Moskaus Zwischeneuropa vom Nordkap bis Kreta. Düsseldorf 1956, Eugen Diederichs. 167 S. Höpker, Wolfgang: Die Ostsee — ein rotes Binnenmeer? (Beih. 8 der Wehrwiss. Rundschau). Berlin–Frankfurt a. M. 1958, E. S. Mittler u. S. 94 S. m. 7 Karten. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Wannenmacher, Walther: Das Land der Schreibtischpyramiden — ein Nationalökonom erlebt den Osten als Schwerarbeiter (Tschechoslowakei 1945 bis 1955) 2. Aufl., Frankfurt a. M. 1956, Wolf-Rode. 280 S., 1 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 523–524 Warnke, Herbert A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wartburg

Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vortrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei…

DDR A-Z 1966

Lukács, Georg (György) (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkrieges Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1917 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 4. Roten Division. Nach dem Zusammenbruch der Revolution nach Wien emigriert, leitender Funktionär der KPÖ, 1930–1931 Mitarbeiter im Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, anschließend bis 1933 in Berlin als Vizepräs. der Berliner Gruppe des Schriftstellerverbandes. Nach 1933 als philos. Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der SU. 1945 nach Ungarn zurückgekehrt, Abgeordneter des ungar. Parlaments, Prof. für Ästhetik und Kulturphilosophie an der Univers. Budapest, korrespond. Mitgl. der [S. 295]Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, Mitarbeiter verschiedener literarischer und philosophischer Zeitschriften der SBZ. Bedeutendster Kulturphilosoph und Literaturgeschichtler im Ostblock, der sich nach von Simmel und Max Weber beeinflußten Anfängen und längerem Schwanken seit 1923 unter dem Einfluß der Leninschen Schriften dem Dialektischen Materialismus verschrieb. L. war während des Volksaufstandes in Ungarn (Okt./Nov. 1956) Erziehungsminister im Kabinett Imre Nagy, nahm mit Nagy und anderen Kabinettsmitgliedern beim gewaltsamen Sturz der Regierung durch die sowjet. Truppen Asyl in der jugoslaw. Botschaft in Budapest und wurde mit Nagy und anderen beim Verlassen der jugoslaw. Botschaft am 22. 11. 1956 unter Bruch der Zusicherung freien Geleits durch sowjet. Truppen verschleppt; April 1957 freigelassen und nach Budapest zurückgekehrt. Mitarbeiter der ungarischen Akademie der Wissenschaften und ihrer Zeitschrift „Philosophische Rundschau“. Besonders in der SBZ ist L. seit dem Ungarn-Aufstand wiederholt scharf angegriffen und des Revisionismus bezichtigt worden vor allem im Zusammenhang mit dem Harich-Prozeß. (Dritter Weg, Entstalinisierung) Veröffentlichungen: „Geschichte und Klassenbewußtsein“, „Fortschritt und Reaktion in der deutschen Literatur“, „Der junge Hegel und die Probleme der kapitalistischen Gesellschaft“, „Die Zerstörung der Vernunft“ u.a. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 294–295 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Luftwaffe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Luxemburg, Rosa

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkrieges Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1917 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 4. Roten…

DDR A-Z 1966

Volkszählung (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Auf Empfehlung der Europa-Kommission der Vereinten Nationen finden im Rahmen des „Weltzensus“ in den Jahren, die auf Null enden, in fast allen europäischen Ländern Volkszählungen statt. Entgegen diesen Empfehlungen hatte die SBZ bereits Mitte 1957 für 1959 eine „Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung“ beschlossen. Für die Wirtschaftsplanung ab 1960 wollte man frühzeitig Angaben über Bevölkerung und Arbeitskräftepotential besitzen. Nach einem am 11. 12. 1957 erlassenen Gesetz zur V. war der Zähltermin auf den 15. 1. 1959 festgelegt worden. Vorher fand am 20. 2. 1958 im Landkreis Leipzig eine Probezählung statt. Mit der Begründung, daß die Bevölkerungsstatistik der SBZ bisher noch nicht in der Lage war, eine Darstellung der nach 1945 eingetretenen Umschichtung der Klassen und Zwischenschichten der Bevölkerung darzulegen, wollte man in Anlehnung an die sowjet. Methodik eine neuartige „Klasseneinteilung der Bevölkerung“ vornehmen. Der Stand der Angestellten sollte in der Klasse der Arbeiter aufgehen. Die Intelligenz wollte man nur vorläufig als besondere Klasse erfassen, da sie im kommun. Staat früher oder später in der Arbeiterklasse aufgehen würde. Vor allem die in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Landwirtschaft Tätigen sollten besondere neue Klassen bilden. Als weitere Neuerung sah man eine Einteilung nach drei verschiedenen „Familientypengruppen“ vor. Die Zuordnung sollte nach der Klassenzugehörigkeit und Herkunft der Ehepartner erfolgen. Eine Erfassung der Bevölkerung nach Konfessionen war nicht vorgesehen. Die Durchführbarkeit eines solchen Zählprogramms wurde von Experten in der BRD bezweifelt. Die mit 24 Mill. DM Ost veranschlagten Kosten waren zu niedrig angesetzt. Nach der Probezählung im Landkreis Leipzig wurde die V. in der SBZ ohne Kommentar verschoben. Weder 1960, 1961 noch 1962 war eine V. vorgesehen. Lediglich am 15. 3. 1961 fand in teilweiser Erfüllung des für 1959 geplanten „Zählprogramms“ eine Wohnungszählung statt. Dem Mangel an Zahlenangaben über die Bevölkerung versuchte man 1962 durch vorausschauende Wahrscheinlichkeitsberechnungen bis zum Jahr 1980 abzuhelfen. Dabei baute man auf ohnehin fragwürdigen Fortschreibungsergebnissen des Jahres 1961 auf. Nach einem Beschluß des Ministerrates vom 22. 12. 1962 (GBl. 1963, S. 39) wurde mit Stichtag vom 31. 12. 1964 eine Volks- und Berufszählung durchgeführt. Hierzu sind 1963 in einigen Gemeinden Probezählungen durchgeführt worden. Als Grundlage für diese Zählung galt das bereits erlassene Gesetz vom 11. 12. 1957 (GBl., S. 675). Bis Mitte 1964 sind dazu fünf Durchführungsbestimmungen erlassen worden. Die für die Durchführung verantwortlichen Bezirks- und Kreiszählkommissionen mußten von den Bezirks- und Kreisstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik bis zum 1. 9. 1964 gebildet sein. Von den Bürgermeistern der Städte, der Stadtbezirke und der Gemeinden mußten bis zum 25. 9. 1964 Organisationsbüros eingerichtet werden, die bis zum 10. 2. 1965 bestehen bleiben sollen. Während der Zeit vom 28. bis 30. 12. 1964 wurden die Haushaltslisten von den Zählern ausgetragen und in der Zeit vom 2. bis 6. 1. 1965 wieder eingesammelt. Mit einer Bekanntgabe der vollständigen amtlichen, d.h. endgültigen Ergebnisse der V. kann nach sowjetzonalen Angaben nicht vor Mitte 1966 gerechnet werden. Bisher wurden nur vorläufige Ergebnisse über die Gesamtzahl der Bevölkerung nach Kreisen und Bezirken sowie über die Bevölkerung der Bezirke nach Geschlecht, Alter und Altersgruppe veröffentlicht. Ferner wurden die neuen Einwohnerzahlen der elf Großstädte der SBZ bekanntgegeben. Die V. hat die schon lange gehegte Vermutung bestätigt, daß die Bevölkerungszahl der SBZ in den letzten Jahren niedriger gewesen ist, als sie auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung hätte sein müssen. In Anbetracht dessen, daß die vorhergehende Zählung (31. 8. 1950) mehr als 14 Jahre zurückliegt, hält sich die Abweichung in erträglichen Grenzen. Für das Jahresende 1963 wird nach wie vor eine etwas höhere B.-Zahl als für das Jahresende 1964 genannt. Daraus ist der fälschliche Schluß gezogen worden, daß die Bevölkerung im [S. 516]Laufe des Jahres 1964 abgenommen habe. Die B.-Zahlen für 1963 und 1964 sind aber, da sie auf verschiedenen Grundlagen ermittelt wurden, nicht direkt vergleichbar, so daß aus einer Gegenüberstellung keine Entwicklung im Sinne der Verminderung der Bevölkerung herausgelesen werden kann. Die letzte gesamtdeutsche V. ist die Volks- und Berufszählung vom 29. 10. 1946, für die eine einheitliche Anweisung, das Kontrollratsgesetz Nr. 33 vom 20. 7. 1946, für alle Besatzungszonen vorlag. Die am 31. 8. 1949 durchgeführte V. war die letzte amtliche Zählung in der SBZ. Die Ergebnisse wurden erst ab 1956 mit der Herausgabe des ersten Jahrganges des Statistischen Jahrbuches der „DDR“ veröffentlicht. Jedoch fehlen auch hier die Angaben über die Bevölkerung nach der Konfessionszugehörigkeit sowie Daten, die eine Arbeitskräftebilanz ermöglichen könnten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 515–516 Volkswirtschaftsrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vollendung des Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Auf Empfehlung der Europa-Kommission der Vereinten Nationen finden im Rahmen des „Weltzensus“ in den Jahren, die auf Null enden, in fast allen europäischen Ländern Volkszählungen statt. Entgegen diesen Empfehlungen hatte die SBZ bereits Mitte 1957 für 1959 eine „Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung“ beschlossen. Für die Wirtschaftsplanung ab 1960 wollte man frühzeitig Angaben über Bevölkerung und Arbeitskräftepotential besitzen. Nach…

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Wahlen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 In der SBZ wie in allen totalitären Staaten haben W. nicht den Zweck, die Richtung der Politik zu bestimmen; es sollen vielmehr die schon vorher als „gewählt“ feststehenden Kandidaten bestätigt werden, die dem Regime als am besten geeignet erscheinen, die Generallinie der Partei durchzusetzen. Infolgedessen haben W. lediglich den Charakter von Abstimmungen; denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum III. Volkskongreß (15. bis 16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954) und zur 3. Volkskammer (16. 11. 1958), den sog. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren stattfinden. Wahlberechtigt ist jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltag das 18.~Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres (Art. 52 der Verfassung). W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“, d.h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden wären, auf. Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 20. 10. 1963 war ebenso wie alle vorhergehenden, einschl. der W. in den Gemeinden, Kreisen, Ländern und Bezirken, ein ausgesprochener W.-Betrug. Auch das Wahlgesetz vom 31. 7. 1963, das die bisherigen wahlrechtlichen Bestimmungen zusammenfassen soll, ändert die Tatsachen nicht. Es perfektioniert vielmehr die bisherigen Verfahren und bringt Theorie und Praxis besser in Übereinstimmung. So fehlt die Bestimmung aus Art. 51 der Verfassung, daß die W. nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes durchzuführen seien. Hiernach braucht die Diktatur der SED kaum noch kaschiert zu werden. Es wird ferner die Verantwortlichkeit des Staatsrates erhöht. Zwar wird die Geheimhaltung der W. „gewährleistet“, doch ist eine Möglichkeit, mit Ja oder Nein zu stimmen, nicht einmal mehr im Gesetz vorgesehen. — Die erwartete Gleichstellung der Vertreter des Sowjetsektors von Berlin ist ausgeblieben. Sie werden vielmehr nach wie vor vom Magistrat entsandt. Jedes Risiko schaltet die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wurde, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung in keinem Falle maßgebend. Was für die allgemeinen W. zu den Volksvertretungen gilt, trifft im übertragenen Sinn auch für die W. zu den Vorständen der Organisationen zu. (Wählerauftrag, Wählerversammlung) W. finden auch für die Vorstände und Leitungen der Parteien und Massenorganisationen statt. Auch hier geht es darum, durch Akklamation vorher bestimmte Kandidaten widerspruchslos zu bestätigen. Eine von Ulbricht am 6. 10. 1964 angekündigte Änderung der Wahlordnung führte zu deren Neufassung durch den Staatsrat am 31. Juli 1965. Kernpunkt sind die in den §§ 24, 39 enthaltenen Bestimmungen, wonach in jedem Wahlkreis mehr Kandidaten aufgestellt werden können, als Mandate zu besetzen sind. Theoretisch könnte demnach der Wähler durch Streichung der ihm nicht [S. 519]genehmen überzähligen Kandidaten immerhin einen gewissen Einfluß auf die Zusammensetzung der Volksvertretung ausüben, doch wird auch diese Möglichkeit schon durch eine weitere Bestimmung der Wahlordnung (§ 39, Abs. 2) entscheidend eingeengt. Falls nämlich mehr Kandidaten über 50 v. H. der abgegebenen Stimmen erhalten, als Mandate zu vergeben sind, gelten nicht etwa diejenigen mit den größten Stimmenzahlen als gewählt, sondern es gilt die auf der Einheitsliste angegebene Reihenfolge. Die überzähligen Kandidaten sind Nachfolgekandidaten für die Fälle, daß vor ihnen stehende Bewerber während der Legislaturperiode ausfallen. Auf Grund dieser Bestimmungen sind nur dadurch Kandidaten von ihrer Wahl auszuschalten, daß sie weniger als 50 v. H. der Wählerstimmen erhalten. Eine solche Möglichkeit ist aber angesichts der durchweg offenen Stimmabgabe so gut wie ausgeschlossen. Das Ergebnis der Kommunal-W. vom 10. Okt. 1965, für die die neue Wahlordnung zum erstenmal galt, bestätigte mit 99,8 Ja-Stimmen den bisherigen Charakter aller W. in der SBZ. Lediglich 2 der über 245.000 Kandidaten wurden nicht gewählt. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 518–519 Wagner, Siegfried A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wählerauftrag

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 In der SBZ wie in allen totalitären Staaten haben W. nicht den Zweck, die Richtung der Politik zu bestimmen; es sollen vielmehr die schon vorher als „gewählt“ feststehenden Kandidaten bestätigt werden, die dem Regime als am besten geeignet erscheinen, die Generallinie der Partei durchzusetzen. Infolgedessen haben W. lediglich den Charakter von Abstimmungen; denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ…

DDR A-Z 1966

Theater (1966)

Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Als Instrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda ist die darstellende Kunst der kommun. Kulturpolitik unterworfen. Die Schauspielhäuser sollen „Pflanzstätten der Kultur, der fortgeschrittenen sowjetischen Ideologie und Moral“ sein und „an der Erziehung des Sowjetmenschen aktiv teilnehmen“ (Beschluß des ZK der KPdSU, 26. 8. 1946). Die Spielpläne „müssen … im Sinne unserer sozialistischen Kulturpolitik gestaltet werden“ (Abusch auf der Kulturkonferenz der SED 1957). Die SED beherrscht über ihre mannigfachen „Transmissionsriemen“ das gesamte T.-Leben. Die Dramatiker bilden eine Sektion im Deutschen ➝Schriftstellerverband. [S. 480]Die Bühnenkünstler sind in der Gewerkschaft Kunst des FDGB organisiert. Ihre Ausbildung erfolgt an der T.-Hochschule Leipzig und an der Schauspielschule Berlin; private Schauspielschulen gibt es nicht. Die Engagementsvermittlung läuft über die Staatliche Zentrale Bühnenvermittlung. Arbeitsrechtliche Grundlage ist das „Lohn- und Gehaltsabkommen für die Theater und Kulturorchester“, das zwischen dem Ministerium für Kultur und der Gewerkschaft Kunst vereinbart wird und neben den Tarifen und Sozialleistungen auch politische und gesellschaftliche Verpflichtungen der Künstler festlegt. Besonders wichtige Kräfte werden durch Einzelvertrag bevorzugt. Private Bühnen gibt es seit 1953 nicht mehr. Alle T. (1964: 75 Bühnen mit 17.300 Beschäftigten, davon 7.000 Techniker) unterstehen der Abt. Theater, Musik, Veranstaltungswesen des Ministeriums für Kultur, das die Subventionen zuteilt und die Intendanten einsetzt. Das Ministerium wiederum wird angeleitet und kontrolliert von der Abt. Kunst, Literatur und Kulturelle Massenarbeit des ZK der SED. Der berüchtigste SED-Funktionär, der sich mit T.-Fragen beschäftigt, ist Hans Rodenberg, Mitgl. des Staatsrates und stellv. Minister für Kultur. An der Spielplangestaltung sind außer den künstlerischen Leitungen beteiligt die BPO und BGL der T., die Besucherräte und die örtlichen Instanzen der SED und des Staatsapparates. Verbote bereits einstudierter Werke kommen immer wieder vor, z. B. 1951 „Das Verhör des Lukullus“ von Brecht und Paul ➝Dessau in der Staatsoper Berlin, das endlich 1965 in dritter Fassung aufgeführt werden durfte, 1953 „Der Prinz von Homburg“ von Kleist im Stadttheater Erfurt, 1959 „Das Schwitzbad“ von Majakowski in der Volksbühne Berlin. Das erste Stück wurde wegen Pazifismus, das zweite wegen Militarismus verboten, das dritte wegen seiner Kritik an der Funktionärs-Bürokratie, obwohl es sich um ein in der SU gefeiertes Werk und die Inszenierung eines sowjet. Regisseurs handelte. Der Bühnenvertrieb ist weitgehend vom „volkseigenen“ Henschel-Verlag in Berlin monopolisiert. Lizenzen für Weststücke müssen beim Ministerium für Kultur beantragt werden; die Genehmigung wird aus ideologischen und finanziellen Gründen (Devisen) nur selten erteilt. Die traditionelle Volksbühnen-Organisation und die T.-Abonnements sind durch das „Betriebs-Anrecht“ ersetzt worden, d. h. durch den kollektiven T.-Besuch unter Regie der BGL der jeweiligen Betriebe (Betriebskultur). Der theatralischen Betreuung der Dorfbevölkerung dient die „Landbespielung“. Das Publikum wird durch die politisch ausgerichteten Programmhefte, T.-Zirkel und Zuschauerkonferenzen beeinflußt. In den Besucherräten sitzen Vertreter der Parteien, Massenorganisationen und der Nationalen Volksarmee. Das Regime veranstaltet eine Reihe von Festspielen, so die Berliner Festtage (Gegenstück zu den Festwochen in West-Berlin), die Arbeiterfestspiele (Gegenstück zu den Ruhrfestspielen), die Ostseewoche (Gegenstück zu der Kieler Woche) u.a. Die T.-Kritik in der Presse dient ebenfalls der politisch-ideologischen Belehrung, und zwar des Publikums wie der Künstler. Die bekanntesten Kritiker sind Fritz Erpenbeck und Herbert Ihering. Fachorgan „Theater der Zeit“ (zweimal im Monat) wird von SED-Redakteuren herausgegeben. Bei den Kinder-T., einer aus der SU übernommenen Einrichtung (5 in der SBZ), spielen die FDJ und die Organisationen der Jungen Pioniere eine entscheidende Rolle. Das unbestreitbare internationale Ansehen des T. in der SBZ basiert ausschließlich auf der Leistung zweier Bühnen: des Berliner Ensembles, in der Nachfolge Brechts von Helene ➝Weigel und Erich ➝Engel geleitet, und der Komischen Oper Berlin unter Leitung von Walter ➝Felsenstein. Die anderen Bühnen sind weit schwächer. Die wichtigsten unter ihnen sind in Berlin: die Deutsche Staatsoper (Intendant Hans Pischner), das Deutsche Theater mit seinen Kammerspielen (Wolfgang ➝Heinz), die Volksbühne (Karl Holen) und das Maxim-Gorki-Theater (Maxim ➝Vallentin); in der SBZ: das Staatstheater Dresden und die Städtischen Bühnen Leipzig. Den repräsentativen Bühnen, insbesondere dem Berliner Ensemble, der Komischen Oper und Deutschen Staatsoper, stehen nahezu unbegrenzte Mittel zur Verfügung für lange Probenzeiten und u.U. Verpflichtung westdeutscher Gäste. Dennoch sind die bedeutendsten Künstler nach dem Westen abgewandert. Nach dem 13. Aug. 1961 (Mauer) führte die Abwanderung zu einer ernsten Krise des T.-Lebens, die durch Gäste aus den Volksdemokratien und Absolventen der T.-Schulen notdürftig ausgeglichen wurde. Die Darstellungskunst bewegt sich zwischen den beiden entgegengesetzten Methoden von Stanislawski und Brecht. Das Stanislawski-System, die konventionelle, am Naturalismus des 19. Jahrhunderts orientierte Methode, wird an den Schauspielschulen gelehrt; eine Art Modellbühne ist das Maxim-Gorki-Theater. In der Stalin-Zeit galt diese Methode als die einzig legitime; sie konnte allerdings, vornehmlich wegen der Abneigung der Künstler, nie ganz durchgesetzt werden. Seit dem Tauwetter hat die Epische Methode Brechts, eine avantgardistische und revolutionäre Methode, die so lange als Formalismus verpönt war, eine Aufwertung erfahren. Offiziell gelten heute beide Methoden als Sozialistischer Realismus, aber die Kulturfunktionäre bemühen sich, die Brechtsche Art, die besonders bei den jungen Künstlern Schule gemacht hat, wieder in den Hintergrund zu drängen und auf das Berliner Ensemble zu beschränken. Die Kritik richtet sich gegen die von Brecht-Epigonen entwickelten Formen des „didaktischen“ und „dialektischen T.“, die außer auf Brecht auf die Theaterrevolutionäre der zwanziger Jahre, Meyerhold und Tairow in Rußland, Piscator in Deutschland zurückgehen. (Meyerhold wurde 1939 liquidiert, Tairow erhielt 1946 Berufsverbot und starb verfemt, Piscator inszeniert jetzt in der Bundesrepublik.) Das didaktische und dialektische T. ist radikal kommunistisch (Dialektischer Materialismus), bedient sich aber formaler Extravaganzen und bevorzugt die Methode des „offenen Aussprechens“, stellt also die Schwierigkeiten des Aufbaus, die Härte des Klassenkampfes und die Fehler der Funktionäre relativ ungeschminkt dar. Die SED wirft dieser Form des T. bürgerliche Intellektualität, Mangel an Volkstümlichkeit und an Parteilichkeit vor. [S. 481]Von den Dramatikern der SBZ stehen dem didaktisch-dialektischen Stil nahe Helmut ➝Baierl („Die Feststellung“, „Frau Flinz“), Heiner und Inge Müller („Der Lohndrücker“, „Die Korrektur“), Hans Pfeiffer („Laternenfest“) und der 1955 aus der BRD zugezogene Peter Hacks („Die Schlacht bei Lobositz“), „Die Sorgen und die Macht“), während Hedda Zinner („Der Teufelskreis“, „Die Lützower“), Harald Hauser („Am Ende der Nacht“, „Nightstep“) und Gustav von Wangenheim („Du bist der Richtige“, „Studentenkomödie“) das konventionell gebaute, schöngefärbte, politisch wie menschlich verlogene Tendenzstück nach sowjet. Muster vertreten. Hans Lucke schreibt geschickte Unterhaltungsstücke mit kommun. Tendenz („Kaution“). Die beiden inzwischen verstorbenen Klassiker der deutschen kommun. Dramatik, Brecht und Friedrich Wolf, haben alle bedeutenden Stücke vor ihrer Ansiedlung in Ostberlin geschrieben, sind also nur bedingt als Dramatiker der SBZ zu verzeichnen; beide äußerten sich am Ende ihres Lebens verbittert über das SED-Regime. Während des Tauwetters wurden die sowjet. und sowjetzonalen Tendenzstücke weitgehend aus den Spielplänen der SBZ-Bühnen verdrängt, eine Entwicklung, die die SED durch rigorose Säuberung rückgängig machte (1957–59: Ablösung von 22 Intendanten). Einen wesentlichen Teil des Spielplanes bestreiten klassische Werke, die freilich häufig in Inszenierung und Programmheft tendenziös ausgelegt werden (Kulturelles Erbe). Das didaktische T. konnte sich am stärksten in der Laienkunst durchsetzen (Agitprop-Gruppen). Seit der 1. Bitterfelder Konferenz orientiert sich die Kulturpolitik jedoch auf das sog. Arbeiter-T., eine dilettantische Kopie des Berufs-T. 1965 gab es 150 Arbeiter- und Bauern-T. mit 4.800 Mitwirkenden. Das Arbeiter-T. führt neben Tendenzstücken sogar Klassiker und Opern auf (Arbeiteroper); denn nach kommun. Auffassung gibt es keinen „qualitativen“ Unterschied zwischen Berufskünstlern und Laien. Als Charakteristiken des Arbeiter-T. nannte ein Funktionär des Ministeriums für Kultur: 1. „Die Mitglieder sollten in ihrer Mehrheit Arbeiter und Bauern sein“; 2. „Die Mitglieder betrachten ihre künstlerische Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag und wollen ihrer Klasse beim Aufbau eines sozialistischen Kulturlebens helfen“; 3. „Die Arbeiter-T. betreiben ihre Arbeit nicht als Selbstzweck, sondern mit dem Ziel, in einigen Jahren aktiv und planmäßig an der Befriedigung der kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung unserer Republik mitzuhelfen“ (Sonntag, 6. 12. 1959). Das Arbeiter-T. gilt als Volkskunst. (Literatur, Kabarett, Kulturelle Massenarbeit, Kultureller Austausch) Literaturangaben Hain, Sybille: Vom Volkstheater zur politischen Massenveranstaltung. München 1959, Pohl und Co. 120 S. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Tobias, Josef: Die neuere Entwicklung des Theaters in der SBZ … (1955 bis 1956). (BB) 1957. 34 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 479–481 Thälmann-Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theodor-Neubauer-Medaille

Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Als Instrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda ist die darstellende Kunst der kommun. Kulturpolitik unterworfen. Die Schauspielhäuser sollen „Pflanzstätten der Kultur, der fortgeschrittenen sowjetischen Ideologie und Moral“ sein und „an der Erziehung des Sowjetmenschen aktiv teilnehmen“ (Beschluß des ZK der KPdSU, 26. 8. 1946). Die Spielpläne „müssen … im Sinne unserer…

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Verlagswesen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaft). Der erste Siebenjahrplan sah vor, „daß wir 70 v. H. mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (der damalige Staatssekretär Erich ➝Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem Bereich vor allem die für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt, für die Qualifizierung unserer Werktätigen, für die Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus unentbehrliche Literatur erscheint“ (ebenda). Angeleitet und kontrolliert wird das V. durch das Ministerium für Kultur, dem es (nach seinem Statut von 1964) obliegt, „auf die Entwicklung einer vielseitigen, sozialistischen, schöngeistigen Literatur zu orientieren und insbesondere jene literarischen Werke zu fördern, die die Gegenwart in fortschrittlichem Geiste darstellen; das literarische deutsche und ausländische kulturelle Erbe zu pflegen; die Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter und Bauern zu unterstützen, um im Geiste des Bitterfelder Weges die breite künstlerische Selbstbetätigung auf literarischem Gebiet zu fördern“. Zuständig für die einschlägigen Aufgaben des Ministeriums ist seit Anfang 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel (Leiter: Bruno Haid); sie übernahm die Aufgaben der bisherigen Abteilung Literatur und Buchwesen sowie der VVB Verlage und des Druckerei- und Verlagskontors. Die graphische Industrie untersteht seit 1958 dagegen der Staatlichen ➝Plankommission; Zensur und Papierzuteilung sind also der Kompetenz nach getrennt. Die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel hat „die Verlage zu lizenzieren, die unterstellten Verlage anzuleiten und für eine zweckentsprechende Arbeitsteilung zwischen den Verlagen (Profilierung) Sorge zu tragen; die thematische Jahres- und Perspektivplanung der Verlage anzuleiten, zu koordinieren und ihre Erfüllung zu kontrollieren; die Manuskripte der Buchverlage und die Erzeugnisse der nicht lizenzierten Verlage (Gelegenheitspublikationen, lokale Festschriften, Heimatblätter usw. D. Red.) zu begutachten und Druckgenehmigungen zu erteilen“; sie leitet ferner auch den Buchhandel, vornehmlich den Volksbuchhandel, und das allgemeinbildende Bibliothekswesen fachlich und ideologisch an. Nach dem „Perspektivprogramm“ der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, das im Febr. 1965 veröffentlicht wurde, sollen die „staatlichen Organe“ die Voraussetzungen dafür schaffen, „daß zu gegebener Zeit eine allmähliche Ersetzung der staatlichen Kontrolle durch die gesellschaftliche Kontrolle und die volle Eigenverantwortlichkeit der Verlage erfolgen kann“. Um „breite Kreise der Bevölkerung zu beteiligen“, wurden insgesamt 21 ständige Arbeitsgemeinschaften gebildet, die nicht nur „passiv“ begutachten, sondern „wichtige Helfer“ „bei der Aufstellung und Erfüllung komplexer Literatur-Entwicklungsprogramme“ werden sollen. Die Editionspläne sind außerdem auf Verlegerkonferenzen Gegenstand von Kritik und Selbstkritik. Die „Begutachtung“ der Verlagsprogramme zielt u.a. auf deren klare Abgrenzung durch Zuweisung thematischer Zuständigkeiten ab; auch werden „Schwerpunkttitel“ festgelegt, deren Produktion unter Hintanstellung aller sonstiger Vorhaben besonders zu fördern ist. Um das System der Steuerung zu vervollständigen, werden Autorenverpflichtungen im Sinne des Vertragsgesetzes angestrebt. Die schöngeistigen Verlage werden angehalten, die „Bewegung der schreibenden Arbeiter“ zu unterstützen. Am 1. 4. 1964 wurde ein Musterverlagsvertrag bekanntgegeben, der das Verhältnis zwischen Autor und Verlag normieren soll. 1963 waren an der Buch-, Zeitschriften-, Kunstblätter- und Musikalien-Produktion annähernd 120 Verlage beteiligt, viele davon, vor allem private, jedoch nur mit wenigen Titeln. Obschon nachprüfbare Angaben über die Eigentumsverhältnisse im V. nicht veröffentlicht werden, lassen sich etwa 60 Verlage, darunter alle größeren, einwandfrei als entweder „volkseigen“ (d.h. [S. 501]Staatsverlage) oder „organisationseigen“ (d.h. im Besitz von Parteien, Massenorganisationen usw.) identifizieren. Kaum mehr als 12 Verlage waren (von den drei kirchlichen abgesehen) wahrscheinlich noch Privateigentum; ihr Anteil an der Produktion dürfte (nach Titeln) unter 5 v. H. gelegen haben. Alle staats- und organisationseigenen Verlage wurden 1959 in einer WB Verlage zusammengeschlossen; diese WB wurde 1962 aufgelöst und in die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur überführt. Zu den „volkseigenen“ Verlagen (Volkseigentum) gehören u.a. das Bibliographische Institut, die Verlage Breitkopf & Härtel, Brockhaus, Gustav Fischer, Niemeyer, Reclam, Seemann, Teubner, Thieme, die widerrechtlich enteignet wurden; die meisten produzieren trotzdem unter dem gleichen Namen wie in der BRD. Einzelne Ministerien haben eigene Verlage; ein Staatsverlag bringt seit Anfang 1963 die amtlichen Veröffentlichungen der Volkskammer, des Staatsrates usw. heraus. Die gesamte Literatur des Nationalrates (Nationale Front) erscheint im Kongreßverlag. Der sowjetzonale Dietz-Verlag gehört der SED, der Aufbau-Verlag dem Deutschen ➝Kulturbund, der Verlag Neues Leben der FDJ, der Verlag Kultur und Fortschritt der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft, der Urania-Verlag der Urania (bis 1966: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) und der Verlag Tribüne dem FDGB. Die Buchproduktion der Verlage wuchs bis 1958 von Jahr zu Jahr an. Auch in der technischen Qualität holte die Produktion auf, befriedigt im übrigen aber auch heute noch weder die Leserwünsche noch die dirigierenden Stellen des Regimes. Westliche Literatur in Lizenzausgaben und Übersetzungen wird neuerdings etwas großzügiger, aber immer noch in streng gesteuerter Auswahl und völlig unzureichendem Ausmaß zugelassen; Unterhaltungsliteratur jeden Niveaus ohne politischen Einschlag ist daher meist schnell vergriffen. Titel, die dem sozialistischen Aufbau und der Erfüllung der Wirtschaftspläne dienen, genießen in der Produktion ohne Rücksicht auf Leserwünsche den Vorzug. Die Auflagenbemessung ist daher auch unabhängig von der Nachfrage, abgesehen von der der Bibliotheken, die ihren Plansoll-Bedarf sogar gesetzlich gesichert sehen möchten. Da der Plan den Umschlag eines bestimmten Prozentsatzes der Lagerbestände innerhalb bestimmter Fristen vorschreibt, werden „Überplanbestände“ nach relativ kurzer Zeit makuliert. Die durchschnittlichen Bücherpreise liegen bei der schönen Literatur geringfügig, bei der Fachliteratur teilweise beträchtlich unter den westdeutschen. Der Buchexport ist monopolisiert. (Deutscher ➝Buch-Export und -Import); im Verkehr mit der BRD vollzieht er sich im Rahmen des Interzonenhandels. (Kulturpolitik, Literatur, Zeitschriften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 500–501 Verkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verlöbnis

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaft). Der erste Siebenjahrplan sah vor, „daß wir 70 v. H. mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (der damalige Staatssekretär Erich ➝Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem…

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Hetze (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Als „staatsgefährdende Propaganda und H.“ politischer Straftatbestand im Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (§ 19). Mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren wird bestraft, „wer den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder propagiert oder gegen andere Völker oder Rassen hetzt, oder wer gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht hetzt, gegen ihre Organe, gegen gesellschaftliche Organisationen oder gegen einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit oder seiner Zugehörigkeit zu einer staatlichen Einrichtung oder gesellschaftlichen Organisation hetzt, Tätlichkeiten begeht oder sie mit Gewalttätigkeiten bedroht“. Das entscheidende Merkmal [S. 198]„hetzt“ ist bewußt allgemein gehalten und läßt eine gleich weite Auslegung wie der Begriff Boykotthetze zu. „Bei der Beurteilung, ob eine Äußerung Hetze im Sinne des § 19 StEG ist, kann nicht allein von ihrem Wortlaut ausgegangen werden. Entscheidend sind vielmehr die äußeren und inneren Umstände, die zu ihrer Bekanntgabe führten und Aufschluß darüber geben, ob damit andere Bürger gegen die Deutsche Demokratische Republik aufgewiegelt werden sollten“ (OG in: „Neue Justiz“ 1958, S. 717). Nach dem Beschluß des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) ist die Abgrenzung zwischen H., Staatsverleumdung und strafloser Nörgelei in der Person des Angeklagten zu finden. Der Tatbestand der H. ist zu bejahen, wenn es sich bei dem Täter um einen „Feind der sozialistischen Staatsmacht und Gesellschaftsordnung“ handelt, während H. in aller Regel nicht anzunehmen ist, wenn der Täter nur ein „irregeleiteter“ oder „im Bewußtsein zurückgebliebener“ Mensch ist. „Die Hetzer haben eine feindliche Grundhaltung, die sich in der Tat objektiviert“ („Neue Justiz“ 1962, S. 506). Kritik zu den Absperrungsmaßnahmen des 13. 8. 1961 wurde in einer großen Anzahl von Prozessen als H. mit sehr harten Strafen geahndet. Literaturangaben Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 197–198 Hertz, Gustav A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heym, Stefan

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Als „staatsgefährdende Propaganda und H.“ politischer Straftatbestand im Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (§ 19). Mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren wird bestraft, „wer den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder propagiert oder gegen andere Völker oder Rassen hetzt, oder wer gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht hetzt, gegen ihre Organe, gegen…

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Luftverkehr (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Durch die Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst. wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin-Warschau aufgenommen. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen durfte kein sowjetzonales Flugzeug mit dem Zeichen der alten Deutschen Lufthansa (stilisierter fliegender Kranich) und unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ einen Flughafen eines westlichen Landes anfliegen. In Ostberlin wurde deshalb im Sept. 1958 eine neue Fluggesellschaft mit dem Namen Interflug GmbH gegründet, die, nachdem sie fünf Jahre lang neben der „Lufthansa“ bestanden hatte, am 1. 9. 1963 nach Auflösung der „Lufthansa“ den Gesamtluftbetrieb der SBZ übernahm. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen war im Sommer 1957 aufgenommen worden. Von Berlin-Schönefeld aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth, das hauptsächlich als Flugplatz für den Ostseebäder-Verkehr dient. In Rostock und Chemnitz wurden neue Flughäfen angelegt. Im internationalen Verkehr werden von der „Interflug“ gegenwärtig Fluglinien nach Moskau, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau, Sofia, Tirana, Zagreb, Nicosia und Kairo bedient. Neben den planmäßigen Flügen führt die „Interflug“ auch Bedarfsflüge durch, besonders für politische und diplomatische Delegationen. Der Bestand der „Interflug“ an Flugzeugen umfaßt 27 Maschinen, größtenteils aus sowjet. Produktion, vom (sowjetischen) Typ IL 14 mit einer Reisegeschwindigkeit von 320 km/Std., 32 Sitzplätze. 1960 sind 5 sowjet. Maschinen des Typs IL 18 (Propeller-Turbinen-Antrieb) gekauft und für den Auslandsverkehr in Dienst gestellt worden. Da Ersatzteile aus der SU bezogen werden müssen, fallen reparaturbedürftige Maschinen oft längere Zeit für den Verkehr aus. Der L. ist unwirtschaftlich und muß subventioniert werden. 1964 wurden 357.000 Passagiere befördert, davon etwa die Hälfte im Inlandsverkehr. (Vergleich dazu: von Flughäfen der BRD aus wurden 1964 etwa 6,3 Mill. Passagiere befördert.) Ab 1966 sollen die IL 14-Maschinen abgelöst werden durch den rentableren sowjetischen Typ AN 24, der eine Reisegeschwindigkeit von 450 km hat und 52 Passagiere befördern kann; die AN 24 hat ebenfalls Propeller-Turbinenantrieb. Für den internationalen Verkehr sollen zwei weitere sowjetische Typen neu eingesetzt werden: Im Mittelstreckenbereich Flugzeuge vom Typ TU 134 (850 km/Std., 64–72 Passagiere) und für den Langstreckenflug Flugzeuge vom Typ IL 62 (950 km/Std., 186 Passagiere). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 294 Luftschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Luftwaffe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Durch die Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium…

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Wirtschaft (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 535]Der Sinn des Wirtschaftens in den kommun. Staaten ist — entsprechend dem Willen der herrschenden Partei — ausschließlich die Festigung und Steigerung der Macht der Partei, speziell der Parteielite. Als die Grundlage dieser Macht wird die totale Verfügungsgewalt über alle wirtschaftlichen Güter angesehen: über die Produktionsmittel, um so die Produktionsrichtung bestimmen zu können (anordnen zu können, welche Güterarten und welche Gütermengen hergestellt werden), über die Konsumgüter, um den Produktionsfaktor Arbeit erhalten und lenken zu können, und selbstverständlich über die militärischen Güter, um die Machtansprüche außenpolitisch demonstrieren und durchsetzen zu können. <Wirtschaftssystem> Um diese Ziele erreichen zu können, bedient sich die kommun. Verwaltung eines Wirtschaftssystems, das es weitestgehend gestattet, die kommun. Partei als bestimmenden Faktor für das gesamte Wirtschaftsgeschehen zu etablieren. Die Kommunisten nennen dieses System „sozialistische Planwirtschaft“, womit zum Ausdruck gebracht werden soll, daß das gesamte Wirtschaftsgeschehen zentral geplant wird und entsprechend diesen Plänen ablaufen soll. Will man das kommun. Wirtschaftssystem innerhalb der Schemata der westl. Nationalökonomie typisieren, so ist es als Zentralverwaltungswirtschaft mit relativer Konsumfreiheit einzuordnen. Andere Bezeichnungen für den gleichen Sachverhalt sind: zentralgeplante Wirtschaft, kommun. Wirtschaft, Befehlswirtschaft, Kommandowirtschaft oder entsprechendes Wirtschaftssystem. Jede moderne Wirtschaft ist eine geplante Wirtschaft, auch die westl. Volkswirtschaften sind es. Bestimmend für die Qualität — im wertfreien Sinne — eines Wirtschaftssystems ist die Zahl der planenden Porsonen bzw. Institutionen sowie der Grad der staatlichen Eingriffe. Im System der Marktwirtschaft — das z. B. für die Volkswirtschaft der Bundesrepublik weitgehend bestimmend ist — ist die Zahl der Planer sehr groß: alle privaten und öffentlichen Betriebe und Institutionen sowie alle privaten und öffentlichen Haushalte treten mit eigenen Wirtschaftsplänen auf, sie bestimmen, welche Güter und welche Mengen eines Gutes sie kaufen oder verkaufen bzw. konsumieren wollen. Die Koordination all dieser Einzelpläne zu einem sinnvollen Gesamtprozeß erfolgt über den Markt. Die durch Angebot und Nachfrage regulierten Preise bestimmen die Produktionsrichtung und lenken die Güter — sowohl die Investitionsgüter als auch die Konsumgüter — dorthin, wo die Nachfrage am dringlichsten, der Nutzen der Güterverwendung also am größten ist. Der Staat ist auf dieser Ebene nichts anderes als ein gleichberechtigter Marktpartner, der sich den Bedingungen des Marktes in gleicher Weise wie alle anderen Produzenten und Konsumenten unterwerfen muß. Das entscheidende Kriterium des kommun. Wirtschaftssystems ist also nicht der Tatbestand der Planung, sondern die Tatsache, daß es nur eine einzige Institution gibt, die den gesamten Wirtschaftsprozeß für einen bestimmten Zeitraum im voraus plant. Der Beitrag aller anderen Institutionen (z. B. Produktionsbetriebe) und Personen (z. B. Arbeitnehmer) besteht ausschließlich in der Durchführung dieses zentralen Wirtschaftsplanes. Im folgenden ist in bezug auf das kommun. Wirtschaftssystem unterschieden zwischen Planung (Planaufstellung), Plandurchführung (Planverwirklichung, „Leitung der Volkswirtschaft“) und Plankontrolle. Die für die Planung im Sinne der Festlegung der Produktionsziele sowie der Entwicklungsrichtung der Volkswirtschaft allein zuständige Instanz innerhalb der SBZ ist das Politbüro der SED (Wirtschaftskommission). Es ist das Willenszentrum, dessen Weisungen für die Gestaltung des Wirtschaftsprozesses verbindlich sind. Allerdings ist das Politbüro bei seinen Entscheidungen an die Richtlinien gebunden, die ihm das Präsidium der KPdSU erteilt. Auch die Vereinbarungen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sind von Bedeutung. Die Aufgabe, die allgemeinen Weisungen des Politbüros in einem Wirtschaftsplan für die gesamte Volkswirtschaft zu transformieren, obliegt der Staatlichen ➝Plankommission, die die Perspektivpläne und zusammen mit den Industrieministerien die Volkswirtschaftspläne (Jahrespläne) ausarbeitet (Kennziffern) und über Mittelinstanzen (Ministerien, [S. 536]VVB, Bezirkswirtschaftsräte) zu den Betrieben weiterleitet. Geplant werden grundsätzlich die gesamte Produktion und die Verwendung des Sozialprodukts. Eine den Vorstellungen der Planungsinstanzen gemäße Verteilung des Sozialproduktes wird erreicht durch die Preispolitik, durch die Lohnpolitik und mittels des Staatshaushaltes (Steuern). Geplant wird auch die Produktion von Konsumgütern nach Menge und Qualität. Die Planung ist insofern nicht vollständig, als der Konsum von der Planung ausgenommen ist: es gibt keine Anrechtscheine (Lebensmittelkarten, Bezugscheine) mehr für den Bezug von Konsumgütern (Ausnahmen bestehen bei einzelnen Lebensmitteln; Versorgung). Der Konsument ist also beim Einkauf von Konsumgütern relativ frei (relative Konsumfreiheit), d.h. er kann im Rahmen des geplanten und produzierten bzw. importierten Angebotes von Konsumgütern (siehe unten) frei wählen. Die Wirtschaftsplanung ist eine primitive Mengenplanung, die Planauflagen beziehen sich nahezu ausschließlich auf die Bruttoproduktion. Qualitätsmerkmale werden noch immer vernachlässigt, und soweit eine Kostenplanung erfolgt, ist sie so unrealistisch, daß die Plankosten meist überschritten werden. Neben der materiellen Planung erfolgt eine Finanzplanung. An den finanziellen Transaktionen der Betriebe (Käufe, Verkäufe, Lohn- und Steuerzahlungen, Kreditaufnahme und -rückzahlung) läßt sich das materielle Produktionsgeschehen ablesen und somit kontrollieren. Die Voraussetzung für die exakte Planung eines volkswirtschaftlichen Prozesses ist eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (input-output-Rechnung), die eine genaue Kenntnis von Menge und Qualität der zur Verfügung stehenden Produktionsfaktoren — Boden (z. B. landwirtschaftliche Nutzfläche, Bodenschätze), Arbeitskräfte (Zahl und. Ausbildung) und Kapital (z. B. Bauten, Ausrüstungen, Verkehrsanlagen) — und des Grades der Verflechtung der einzelnen Wirtschafts- und Produktionsbereiche (Interdepedenz) gestattet. Abgesehen davon, daß bedeutende Kenner des Systems der Zentralverwaltungswirtschaft der Auffassung sind, daß sich dieses Problem für eine moderne dynamische — sich dauernd verändernde, wachsende — Wirtschaft nicht umfassend lösen läßt, ist bis heute in der SBZ kaum der Versuch gemacht worden, eine Details berücksichtigende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu erstellen. Hierüber ist von guten Kennern der Wirtschaftspraxis der SBZ (z. B. von Oelßner, Behrens) immer wieder Klage geführt worden. Die Planung erfolgt also ohne ausreichende Sachkenntnisse. In der Praxis gehen die für die Planaufstellung zuständigen Instanzen so vor, daß sie die Ist-Werte des zuletzt abgeschlossenen Wirtschaftsjahres als Ausgangspunkt für die Planaufstellung nehmen. Diese Werte sind jedoch veraltet, weil der Volkswirtschaftsplan am Anfang des Wirtschaftsjahres bereits vorliegen soll, der Grad der Erfüllung des laufenden Planes jedoch nicht bekannt ist. Der bereits bekannte Erfüllungsgrad gibt also nicht den augenblicklichen Zustand der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft wieder. Es ist eine unvollkommene Hilfsgröße, besonders auch deswegen, weil er lediglich die erzielte Bruttoproduktion, nicht aber deren technisches Niveau, ihre Qualität und vor allem nicht den Grad ihrer rationellen Verwendung widerspiegelt. Diese unvollkommenen Grundwerte werden durch die erwarteten Ergebnisse des bei der Planungsarbeit für das folgende Jahr laufenden Wirtschaftsjahres ergänzt. Hierbei handelt es sich aber um Größen, die erstens die gleiche geringe Aussagekraft haben wie die Grundwerte, zusätzlich aber nur geschätzt sind: es ist aber in keiner Weise sicher — die Erfahrung lehrt sogar das Gegenteil —, daß der laufende Plan erfüllt wird. Hinzu tritt, daß die Planungsorgane absichtlich falsch informiert sind, weil die Betriebe oft nicht realisierte Plan(über)erfüllungen melden, um Prämien zu erzielen. Auf Grund dieser ungenauen Größen wird an Hand der Direktiven und Weisungen des Politbüros der Volkswirtschaftsplan ausgearbeitet. Die politisch motivierten Forderungen überschätzen aber in der Regel die Leistungsfähigkeit der Zonenwirtschaft (Fünfjahrplan, Ökonomische Hauptaufgabe, Siebenjahrplan, Investitionen, Störfreimachung). Daher müssen dann im Laufe des Planjahres häufig Korrekturen — meist Reduzierungen der ursprünglichen Auflage — vorgenommen werden. Die unteren Instanzen (Betriebsleiter, Arbeiter) haben keinen Einfluß auf die Planaufstellung. — Der Volkswirtschaftsplan ist Gesetz! [S. 537]Für die Planverwirklichung sind verantwortlich der Ministerrat, die Plankommission, die wirtschaftlichen Mittelinstanzen und der Landwirtschaftsrat, ferner die VVB, die Bezirkswirtschaftsräte und die Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte sowie die Massenorganisationen, insbesondere die Gewerkschaften und die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe. Die eigentliche Realisierung der Pläne erfolgt in den Betrieben. Die genannten Institutionen haben die von der Staatlichen Plankommission erteilten Auflagen jeweils weiter aufzuschlüsseln und in konkrete Produktionsvorgaben zu transformieren, die dann in die Betriebspläne eingehen und als „Planaufgabe“, „Plansoll“ oder „Soll“ als konkrete Arbeitsunterlage zu akzeptieren und zu realisieren sind, wobei den Gewerkschaften (FDGB) eine große Bedeutung zukommt. Die Skizze auf S. 538 zeigt eine vereinfachte Darstellung des Aufbaus der Wirtschaftsverwaltung. Die Schwierigkeiten bei der Planverwirklichung sind größer als bei der Planaufstellung. Wegen der Interdependenz aller wirtschaftlichen Vorgänge ist das volkswirtschaftliche Gleichgewicht schon dann gestört, wenn der Plan an einer Stelle, in einem Betrieb nicht erfüllt wird. Immer wieder wird z. B. darüber geklagt, daß wegen nicht termingerechter Materialversorgung sogen. Stillstands- und Wartezeiten (Ausfallzeiten) entstehen. Maschinen und Arbeiter sind während dieser Zeit nicht beschäftigt (eine Form systembedingter Arbeitslosigkeit). Die Ausfälle sollen dann nach der verspäteten Materiallieferung aufgeholt werden, was eine Überbeanspruchung der Maschinen (höherer Verschleiß = höhere Kosten) und der Arbeitskräfte (Überstunden = höhere Kosten) (Arbeitszeit) zur Folge hat und somit rentabilitätsmindernd wirkt (Rentabilität). Gleichzeitig werden von solchen Produktionsverschiebungen in einer Art Kettenreaktion alle Abnehmerbetriebe betroffen usw. Auch durch die Einrichtungen des Vertragssystems, das eine termin- und qualitätsgerechte Lieferung oder Leistung sichern soll, ist keine Besserung erzielt worden. Auch die von den Behörden der SBZ immer wieder geforderte Übererfüllung der Pläne ist dann ökonomisch unsinnig, wenn diese Übererfüllung nicht von allen Betrieben gleichzeitig und in gleicher Höhe erzielt wird. In diesen Fällen werden Güter produziert, die die Abnehmerbetriebe nicht verwenden können. Während bei Planuntererfüllungen Engpässe entstehen, führen Übererfüllungen zu Überplanbeständen. Gegen Planuntererfüllungen sucht man sich durch Anlage von Reserven zu sichern. In diesem Falle müssen also Güter für wirtschaftliche Situationen produziert und gelagert werden, die bei geregeltem plangerechtem Wirtschaftsablauf gar nicht benötigt werden. Auch dadurch entstehen volkswirtschaftliche Verluste. Weitere, durch das Wirtschaftssystem bedingte Verluste entstehen dadurch, daß sich die Betriebe durch eigene überplanmäßige Vorratsbildung für den Fall des Ausbleibens von Zulieferungen absichern. Gegen diese „private“ Reservenbildung, die ihrerseits zu Unplanmäßigkeiten beim Wirtschaftsablauf führen, kämpft die Zonenverwaltung seit Jahren ohne Erfolg, durch Bestrafung der Verantwortlichen, durch spezielle Kreditregelungen und mit hohen Kreditzinsen für die Finanzierung solcher Überplanbestände. (Kredite) Nicht unerhebliche Verluste entstehen durch die von der politischen Führung häufig geforderten Planänderungen. Eine weitere Ursache ist die Schwerfälligkeit des Systems, die sich besonders in einer Unzahl von Anordnungen, Richtlinien, Gesetzen, Durchführungsbestimmungen u. dgl. zeigt. Es ist der Normalfall, daß ein größerer Industriebetrieb oder eine LPG jährlich weit über tausend solcher Bestimmungen erhält, die, von verschiedenen Instanzen erteilt, nicht miteinander abgestimmt sind und sich häufig widersprechen. In der SBZ selbst wird immer wieder diese „Papierflut“ kritisiert. Die größte Schwierigkeit bei der Planverwirklichung besteht jedoch in der Notwendigkeit, alle am Produktionsprozeß Beteiligten dem zentralen Willen einer kleinen Gruppe zu unterwerfen und deren Anordnungen nach Menge, Qualität und zeitgerecht zu erfüllen. Eigene Vorstellungen über eine andere Produktion oder auch nur über eine sinnvollere und sachgerechtere Produktionsgestaltung zur Erreichung [S. 539]eines vorgegebenen Produktionszieles müssen zurückgestellt werden. (Aus diesem Grunde wird in bezug auf das kommun. Wirtschaftssystem auch von „Befehlswirtschaft“ oder „Kommandowirtschaft“ gesprochen.) Die Praxis zeigt, daß die Verwaltung der SBZ aber nicht damit rechnen kann, daß ihre Anordnungen befolgt werden. Persönliche Auffassungen, Prestigefragen, Konkurrenzneid und die politische Ablehnung des SED-Regimes und seiner Herrschaftsmethoden bei dem überwiegenden Teil der Bevölkerung sind die Hauptgründe für die Nachlässigkeit, den Widerstand und gelegentlich die Sabotage bei der Plandurchführung. Diesen Widerstand versucht man zu überwinden durch eine entsprechende Beaufsichtigung und Kontrolle, durch eine auf das materielle Interesse gerichtete Lohnpolitik (Arbeitspolitik, Gesetzbuch der Arbeit), durch die Zahlung von Prämien, durch öffentliche Belobigungen durch Titel und Auszeichnungen (z. B. Held der Arbeit, Verdienter Aktivist) und nicht zuletzt durch ein drakonisches Wirtschaftsstrafrecht (Wirtschaftsstrafverordnung, Sabotage). Im Zuge der Verwirklichung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ist besonderes Gewicht auf die materielle Interessiertheit als Mittel der Planverwirklichung gelegt worden. So sollen die Mitarbeiter der Betriebe ein mehr als bisher von der Planverwirklichung abhängiges Leistungsentgelt erhalten (ein Direktorengehalt z. B. setzt sich zusammen aus einem festen und einem von der Planerfüllung abhängigen Teil). Auch die Betriebsgewinne sollen mehr als bisher vom rationelleren Kapitaleinsatz, also von der höheren technisch-organisatorischen Leistung abhängig sein (Produktionsfondsabgabe, Gewinnverwendung). Die Bemühungen, die bedingslose Erfüllung der Wirtschaftspläne zu sichern, sind auch der Hauptgrund für die Anmaßung der SED, die mitteldeutsche Bevölkerung zum sozialistischen ➝Bewußtsein und zur sozialistischen ➝Moral zu „erziehen“. (Fünf von den „Zehn Geboten der sozialistischen Moral“ dienen ausschließlich der Verwirklichung von wirtschaftspolitischen Zielen der SED.) Wenn die Menschen schon wegen ihres „Bewußtseins“ oder aus Gründen der Moral arbeiten, so spekuliert der Kommunismus, spielen materielle Äquivalente als Leistungsanreiz eine untergeordnete Rolle und können für die Ziele der Partei eingesetzt werden. Bis heute haben allerdings weder die psychologischen Methoden noch die Spekulation auf die materielle Interessiertheit der Arbeiter und Angestellten die Hoffnungen der SED erfüllt. (Produktionspropaganda) Auch nicht vorhergesehene Einwirkungen von außen können das kommun. Wirtschaftssystem empfindlich stören. So sind z. B. die negativen Wirkungen von Naturereignissen (Hochwasser, Frost) oder eine ausgebliebene Importlieferung auf den Wirtschaftsprozeß erheblich größer als in einer reaktionsfähigeren und elastischeren Marktwirtschaft. Die Kontrolle über die Planverwirklichung obliegt zunächst den Instanzen, die für die Planverwirklichung zuständig sind (Ministerien, VVB, Betriebe, Landwirtschaftsräte). Neben der materiellen Kontrolle erfolgt eine zusätzliche Kontrolle durch den Vergleich der finanziellen Produktionsergebnisse mit den Finanzplänen. (Rechnungswesen, Vertragssystem, wirtschaftliche Rechnungsführung) Schließlich ermöglicht der Zwang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr eine weitgehende Kontrolle des Betriebsgeschehens durch die Banken (Währung). <Wirtschaftspolitik> Das wirtschaftspolitische Ziel Nummer eins ist — wie schon erwähnt — seit 1945 die Begründung und Festigung der kommunistischen Macht innerhalb der SBZ und die Einspannung der Zone für die machtpolitischen Ziele des Weltkommunismus, die von der Führung der KPdSU bestimmt werden. Es gibt keine wirtschaftspolitischen Ziele außerhalb dieses Hauptzieles! Die im folgenden erwähnten Zielsetzungen sieht der Kommunismus als Mittel zur Erreichung seines Hauptzieles an. 1. Aufbau der Zentralverwaltungswirtschaft sowj. Typs Der im Abschnitt „Wirtschaftssystem“ geschilderte Aufbau der Wirtschaftsverwaltung war im Jahre 1945 nicht vorhanden. Die notwendigen Institutionen [S. 540]mußten geschaffen, das entsprechende Personal mußte ausgebildet werden, die Ideen der kommun. Wirtschaftsplanung und die Methoden ihrer praktischen Durchführung mußten bis hinunter zu den Arbeitern und Bauern propagiert werden. Ein riesiger Apparat für die notwendige Berichterstattung (Statistik) mußte errichtet werden. Die Vorarbeiten waren 1948 so weit gediehen, daß der erste Volkswirtschaftsplan für das zweite Halbjahr 1948 vorgelegt werden konnte (DWK). Seitdem bestimmen Volkswirtschaftspläne den Ablauf der Zonenwirtschaft jeweils für ein Jahr und Perspektivpläne für längere Perioden. Der Aufbau der Planungsinstanzen, ihre Funktionen und ihre Struktur sind seitdem mehrfach geändert worden, ohne daß das Grundprinzip der zentralen Wirtschaftslenkung aufgegeben worden ist, aber auch ohne eine Verbesserung der mangelhaften Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems zu erzielen. Auch eine Ende 1962 durch einen Aufsatz von Professor Liberman (SU) in Gang gekommene Diskussion über die Qualität des kommun. Wirtschaftssystems, in dem freimütig auf dessen Mängel und Fehlleistungen hingewiesen wurde, sowie eine sich anschließende gleichgerichtete Diskussion in der SBZ, haben zwar zu gewissen Änderungen im Aufbau und in der Funktionsweise des Systems geführt, von dem Grundtatbestand der zentralen Planung ist jedoch nicht abgegangen worden — im Gegenteil, Ulbricht hat im Rahmen dieser neuen Wirtschaftspolitik eine noch straffere Planung und Leitung und eine noch größere Konzentration der Wirtschaft gefordert. (VVB, Wirtschaftswissenschaft) 2. Die Sozialisierung a) Die generelle Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln und damit jeder individuellen Wirtschaftstätigkeit (Beseitigung des privaten Unternehmertums) ist das zweite Hauptziel der mitteldeutschen Wirtschaftspolitik. Die wichtigste Form der Sozialisierung ist die Enteignung. Aus optischen Gründen wird aber nicht die kommun. Partei juristisch Inhaber dieser Verfügungsgewalt — die sie dennoch faktisch besitzt und ausübt —, sondern das „Volk“, das den von der kommun. Partei beherrschten und verwalteten „Staat“ — eine weitere Fiktion — „bittet“, sein Eigentum, das Volkseigentum („Staatseigentum“) zu verwalten und optimal zu nutzen. Die früheren Eigentümer verlieren — grundsätzlich ohne Entschädigung — ihre Rechte, damit ihren wirtschaftlichen und — dieser Aspekt ist von großer Bedeutung — den damit weitgehend verbundenen gesellschaftspolitischen Einfluß, sie werden proletarisiert, eine wichtige Voraussetzung zur Errichtung einer totalitären Herrschaft. Enteignet wurden seit 1945 zunächst die Banken, die Versicherungen, (Deutsche ➝Versicherungsanstalt), das Verkehrswesen, die gesamte Großindustrie und große Teile der mittelständischen Industrie. b) Eine zweite wichtige Form der Beseitigung der individuellen Verfügungsgewalt ist die Bildung von Produktionsgenossenschaften aus ehemals selbständigen Privatbetrieben. Diese Methode wird dort angewendet, wo man auf die Arbeitskraft der ehemaligen Betriebsinhaber nicht verzichten kann (Genossenschaften). Eine Sozialisierung entsprechend diesen Prinzipien erfolgt in der Landwirtschaft (Agrarpolitik, LPG, Zwangskollektivierung), im Handwerk, in der Fischerei und im Gartenbau. Die Genossenschaftsbildung mit dem genannten Akzent konnte die SED nur durch Anwendung von wirtschaftlichen und psychologischen Zwangsmitteln und unter Inkaufnahme von Produktionsverlusten erreichen. c) Eine weitere Methode der Sozialisierung hat die SED aus China übernommen. Die Rechte der Eigentümer von Industriebetrieben, die nicht direkt enteignet wurden, werden — seit 1956 — durch die Aufnahme einer „staatlichen Beteiligung“ in halbstaatliche Betriebe umgewandelt. Die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel gelangt zunehmend in die Hand des „Staates“. d) Schließlich versucht man, den verbliebenen privaten Einzelhändlern (Handel) dadurch ihre Selbständigkeit zu nehmen, daß man sie zum Abschluß eines Kommissionsvertrages mit dem sozialistischen Handel bewegt. Der Kommissionshändler darf keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung tätigen. Auch über seine Geschäftsführung bestimmen also weitgehend „staatliche“ Einrichtungen. [S. 541] Der im Anschluß an die Periode der antifaschistisch-demokratischen Ordnung begonnene Aufbau des Sozialismus (1950/52) hat vor allem die in Punkt eins und zwei genannten wirtschaftspolitischen Ziele und die Stabilisierung der neuen Struktur von Wirtschaft und Gesellschaft („umfassender Aufbau des Sozialismus“ seit Ende 1962) zum Inhalt. Mit der vollständigen Verwirklichung dieser Ziele dürfte diese Entwicklungsperiode abgeschlossen sein. 3. Produktionsmittelprimat Ein weiteres wichtiges Ziel der mitteldeutschen Wirtschaftspolitik war bisher der forcierte Aufbau einer Produktionsgüterindustrie zu Lasten der Herstellung von Konsumgütern. So war man seit Kriegsende bemüht, eine Grundstoff- und Schwermaschinenbauindustrie aufzubauen und die Leistungen des sonstigen Maschinenbaues zu steigern. Seit Beginn der 60er Jahre wird zusätzlich die chemische Industrie vorrangig entwickelt (Chemisierung). Hohe Investitionen auf diesen Sektoren sollen ein hohes Produktionsniveau sichern. Das Produktionsmittelprimat und zusätzlich ein sehr hoher öffentlicher Verbrauch zur inneren und äußeren Machtsicherung (Militärpolitik, Propaganda, Infiltration) sind mitbestimmend für den niedrigen Lebensstandard. 4. Außenhandel Die SBZ ist ein hochindustrialisiertes, aber rohstoffarmes, also stark importabhängiges Land. Sie ist zu hohen Exporten gezwungen, um ihre Wirtschaft mit den notwendigen Gütern versorgen zu können, weshalb der Außenhandel vorrangig gefördert wird. Daneben wird jedoch versucht, über internationale Handelsverbindungen (DIA, Deutsche ➝Handelsbank AG, Kammer für Außenhandel) die politische Anerkennung zu erreichen. Insbesondere in den Entwicklungsländern versucht man, auf diese Weise Fuß zu fassen, um politisch wirken zu können. (Außenpolitik) Beide Motive haben solches Gewicht, daß der Export — besonders in das westliche Ausland — in erheblichem Maße zu Preisen abgewickelt wird, die nicht die Kosten, z. T. nicht einmal die Produktionskosten — ohne Sozialbelastung decken, so daß hohe Außenhandelsverluste durch Subventionen beglichen werden müssen. Das gilt insbesondere für den Konsumgüterexport. 5. Wirtschaftliche Verflechtung im Rahmen des Ostblocks Die Wirtschaft der SBZ ist erstens abhängig von den Beschlüssen und Empfehlungen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe, dem sie seit 1949 angehört und in dem sowj. Interessen vorherrschen, und zweitens — wie schon erwähnt — von direkten Weisungen der SU. Diese Abhängigkeit hat zur Folge, daß die Produktions-, speziell die Investitionsentscheidungen der SBZ, nicht in erster Linie im Interesse der eigenen Volkswirtschaft getroffen werden können: Die Volkswirtschaft der SBZ mit ihrem qualifizierten Facharbeiterstamm ist in hohem Maße ein Verarbeitungsbetrieb im Dienste der SU. Rund 45 v. H. ihres Außenhandels wickelt die SBZ mit der SU ab, wobei die SBZ von der SU nahezu ausschließlich Rohstoffe, Halbwaren und Konsumgüter erhält, während sie selbst gezwungen ist, ganz über[S. 542]wiegend Maschinen und Ausrüstungen zu liefern. Auch für die übrigen Partner des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe ist die SBZ in erster Linie Lieferant von hochwertigen Industrieerzeugnissen. <Zusammenfassung> Mißt man die Leistungen der Zonenwirtschaft an ihren eigenen Wirtschaftsplänen, so muß man feststellen, daß — besonders in den letzten Jahren — die gesteckten Ziele nicht erreicht wurden, daß insbesondere durch Planübererfüllung in Einzelbereichen und durch Planuntererfüllung in anderen Bereichen die Disproportionen vergrößert wurden und das volkswirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist. Bei einem Vergleich mit der BRD fällt auf, daß trotz angeblich höherer Zuwachsraten der Entwicklungsstand der Zonenwirtschaft erheblich geringer ist als der bundesdeutsche. Die Arbeitsproduktivität war — laut Ulbricht — Anfang 1963 um rd. 24 v. H. geringer als in der BRD. Der Lebensstandard ist sogar um über 40 v. H. niedriger. Die Gründe hierfür sind vor allem das komplizierte und schwerfällige System der Zentralverwaltungswirtschaft sowj. Typs, die Sozialisierungsmaßnahmen, die Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit durch die Wirtschaftsverwaltung, der Vorrang der Politik bei der Bestimmung der Wirtschaftsziele und bei der Leitung der Wirtschaft, das Produktionsmittelprimat und vor allem die hohe Exportquote dieser Güter in die RGW-Länder, speziell in die SU, die hierdurch bedingte mangelhafte Bereitstellung von Konsumgütern für die Bevölkerung, der durch das politische System bedingte hohe Staatsverbrauch, Fehlinvestitionen durch den Bau von Anlagen mit niedrigem technischem Niveau und infolge von kurzfristigen Planänderungen. Die für die Wirtschaftspolitik der SBZ zuständigen Stellen haben wiederholt versucht, durch sog. Reorganisationsmaßnahmen und immer neue wirtschaftspolitische Programme die Wirtschaft der jeweiligen Situation und speziellen Erfordernissen anzupassen und vor allem ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. Alle Maßnahmen der Vergangenheit, wie z. B. der neue Kurs, die Störfreimachung, die „enge Wirtschaftsgemeinschaft mit der Sowjetunion“, die ökonomische Hauptaufgabe, das „Programm der nationalen Wirtschaft“ haben nach relativ kurzer Zeit gezeigt, daß eine grundlegende Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft nicht zu erreichen war, wenn auch gelegentlich kurzfristige Teilerfolge erzielt wurden (Wirtschaftsverwaltung). Der 1963 beschrittene neue Weg, das neue ökonomische System der Planung und Leitung, ist zwar die weitestreichende Maßnahme mit dem Ziel der Leistungssteigerung der Volkswirtschaft, da aber der Wirtschaftszentralismus bestehen bleibt, werden die Erfolge auch dieses Programmes nichts an der Unterlegenheit der SBZ-Wirtschaft gegenüber dem westlichen System der Marktwirtschaft ändern. Auch die Anforderungen der SU an die mitteldeutsche Wirtschaft, die diese schwer belasten, sind nicht nur bestehen geblieben, sondern weiter gesteigert worden. So soll die SBZ ihren Außenhandel mit der SU im Jahre 1966 um rd. 2 Mrd. DM — von rd. 11 auf rd. 13 Mrd. DM — steigern. Wie schwer die Wirtschaft der SBZ von diesen Exportverpflichtungen belastet wird, zeigt neuerdings auch der Selbstmord von Apel, der von guten Kennern der politischen Situation in der SBZ als die Folge des durch den neuen Handelsvertrag mit der SU der SBZ auferlegten hohen Exportvolumens angesehen wird. Diese Verpflichtungen stellen die Wirtschaftsverwaltung der SBZ auch bezüglich der innerwirtschaftlichen Entwicklung vor große Schwierigkeiten. Die Exportverpflichtungen der SBZ gegenüber der SU sind ein ständiger und bedeutender Krisenfaktor für die Zonenwirtschaft. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft — industrielle Standorte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin 1956, Duncker und Humblot. 252 S. m. 16 Karten u. 108 Tab. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Thalheim, Karl C., und Peter Propp: Die Entwicklungsziele der sowjetischen Besatzungszone in der zweiten Fünfjahrplan-Periode. (FB) 1957. 87 S. m. 15 Tab. Thalheim, Karl C.: Grundzüge des sowjetischen Wirtschaftssystems (in: Abhdl. des Bundesinst. z. Erforsch. d. Marxismus-Leninismus). Köln 1962, Verlag Wissenschaft und Politik. 176 S. Thalheim, Karl C.: Die Wirtschaft der Sowjetzone in Krise und Umbau (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland, Bd. 1, hrsg. v. Forschungsbeirat … beim BMG). Berlin 1964, Duncker und Humblot. 191 S. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Schiller, Otto: Die Landwirtschaft der Sowjetunion 1917 bis 1953. Agrarverfassung und Agrarproduktion (Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung, Nr. 19). Tübingen 1954, durch Böhlau-Verlag. 108 S. m. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 535–542 Winzer, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 535]Der Sinn des Wirtschaftens in den kommun. Staaten ist — entsprechend dem Willen der herrschenden Partei — ausschließlich die Festigung und Steigerung der Macht der Partei, speziell der Parteielite. Als die Grundlage dieser Macht wird die totale Verfügungsgewalt über alle wirtschaftlichen Güter angesehen: über die Produktionsmittel, um so die Produktionsrichtung bestimmen zu können (anordnen zu können, welche Güterarten und welche…

DDR A-Z 1966

Rechtswesen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 384] 1. Die „sozialistische“ Rechtsauffassung und die Aufgabe der Rechtsprechung Die Rechtsauffassung in der SBZ ist die des Marxismus-Leninismus, also die aus der Lehre vom dialektischen und historischen Materialismus abgeleitete Auffassung vom Wesen des Rechts. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis liegenden Überbaus verstanden werden; es wurzele in den materiellen Lebensverhältnissen und könne nicht aus sich selbst, aus der allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes abgeleitet oder begriffen werden. Es ist nach dieser Auffassung also nicht der menschliche Geist oder seine sittliche Kraft, die die Rechtsordnung bestimmen, sondern das Recht soll — nach der These, daß das Sein das Bewußtsein bestimmt — durch die materiellen Lebensverhältnisse hervorgebracht werden. Diese materiellen Lebensverhältnisse würden aber durch die Produktionsverhältnisse bestimmt, durch die Eigentumsverhältnisse an den Produktionsmitteln. Daraus folge, daß derjenige, der die Produktionsmittel besitzt, und das ist nach marxistisch-leninistischer Auffassung die herrschende Klasse, auch das Recht bestimmt und die Rechtsordnung festlegt. Damit wird das Recht leicht und einheitlich definierbar als der „zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“, und das in der SBZ bestehende sozialistische Recht ist nach Ulbricht daher „der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und den anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung die Macht ausübt“ (Ulbricht, „Über die Dialektik unseres sozialistischen Aufbaus“, Dietz-Verlag, Ostberlin 1959, S. 147). Mit dieser Erkenntnis wurde, wie Hilde ➝Benjamin erklärt, „eine klare Abgrenzung von der bürgerlichen Rechtswissenschaft mit ihren verschiedenen Spielarten idealistischer Rechtsideologien und mit ihren Vorstellungen von einem über den Klassen und Staaten stehenden Recht gewonnen“. Für das Strafrecht wird diese Aussage im Lehrbuch des Strafrechts noch einmal ausdrücklich bestätigt: „Deshalb hat jedes Strafrecht Klassencharakter, verfolgt die klassenbedingten Ziele und Aufgaben. Es gibt kein neutrales, über den Klassen stehendes Strafrecht.“ Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird das sozialistische Recht mit einer gewissen Akzentverlagerung definiert als „ein wichtiges Instrument unseres Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln“. Jedes Recht sei seiner Natur nach parteilich, weshalb auch die Rechtsanwendung nur parteilich sein könne (Parteilichkeit der Rechtsprechung). Aus den Erkenntnissen des historischen Materialismus ergibt sich für die Kommunisten weiter, daß die menschliche Gesellschaft unter Führung ihrer fortschrittlichsten Klasse, der Arbeiterklasse, den Weg zum kommun. Endstadium gehen werde, in dem die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt und mit der dann vorhandenen klassenlosen Gesellschaft der ideale Endzustand auf Erden erreicht sein werde. Die „historische Aufgabe“ der Arbeiterklasse bestehe also darin, den Weg zunächst zum Sozialismus, dann zum Kommunismus, zu vollenden. Die Erfüllung dieser Aufgabe entspreche der objektiven Gesetzmäßigkeit der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft. Wenn nun aber nur das Rechtens sein kann, was dem Willen der Arbeiterklasse entspricht, und wenn der Wille dieser Klasse auf die Erreichung des sozialistisch-kommun. Endzustandes gerichtet ist (weil er darauf gerichtet zu sein hat), dann kann, wie dies in der neuen Definition des Staatsrates zum Ausdruck kommt, im Bereich der Rechtsordnung auch nur das Bestand und Gültigkeit haben, was zu diesem Endziel hinzuleiten in der Lage ist. Damit erhält das Recht Instrumentalcharakter in Händen der Klasse und des Staates zur Erreichung des politischen Endziels. Dieser Auffassung vom R. entspricht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer, Polak) die Hauptaufgabe der Justiz. Die politische Aufgabe der Rechtsprechung kommt auch im Gesetz über die Gerichtsverfassung zum Ausdruck: „Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter- und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, der planmäßigen [S. 385]Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse.“ Besonders herausgestellt wird durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates und die sich daran anschließenden neuen Gesetze (Justizreform) die Erziehungsfunktion der Rechtsprechung: „Die Gerichte tragen dazu bei, daß alle Bürger, Institutionen und Organisationen das sozialistische Recht bewußt einhalten und verwirklichen, das den Willen des Volkes zum Ausdruck bringt und seinem friedlichen Leben, seiner Freiheit, seiner schöpferischen Arbeit und der Gerechtigkeit für jedermann dient“ (§ 2 Abs. 1, Satz 2 GVG). Mit besonderem Nachdruck wird von den Gerichten die Wahrung und Beachtung sozialistischer Gesetzlichkeit gefordert, d.h. strenge Einhaltung der in der SBZ geltenden Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Eng verbunden damit ist die Forderung nach der echten Parteilichkeit der Rechtsprechung: „Einhaltung der Gesetzlichkeit bedeutet Wahrung der Parteilichkeit“ (Artzt in „Neue Justiz“ 1956, S.~581). 2. Gerichtsorganisation Als höchste Gerichtsinstanz besteht seit Dez. 1949 das Oberste Gericht der „DDR“. Es entscheidet über die vom Generalstaatsanwalt oder vom Präsidenten des OG eingelegten Kassationsanträge (Kassation), als Rechtsmittelgericht bei erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte sowie in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Oft werden die erstinstanzlichen Verhandlungen dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Im übrigen entsprach die Gerichtsorganisation bis August 1952 noch dem alten deutschen Gerichtsverfassungsgesetz. Sie ist dann zunächst durch die „VO über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der SBZ angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 22. 10. 1952 endgültig geregelt worden. Am 1. 10. 1959 wurde das GVG mit Erlaß des Gesetzes über die Wahl der Richter neu gefaßt und in einigen Bestimmungen in sozialistischem Sinne geändert. Nach dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 erließ die Volkskammer am 17. 4. 1963 ein neues Gerichtsverfassungsgesetz, durch welches das Prinzip des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege voll verwirklicht wurde. Ferner hatte diese Justizreform zum Ziel, die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte gesetzlich zu untermauern und zu aktivieren. Das OG wurde das „Leitungsorgan“ für die gesamte Rechtsprechung, ist aber in dieser Funktion dem Staatsrat gegenüber verantwortlich. Der Staatsrat hat nach Art. 106 der Verfassung nicht nur das Recht, „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ zu erlassen, sondern er kann auch „allgemeinverbindliche Auslegungen der Gesetze“ geben, also unmittelbar auf die Rechtsprechung einwirken. Er kann ferner dem Plenum des OG den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Der Staatsrat ist also praktisch der oberste Gerichtsherr in der SBZ. Die zur Durchsetzung der Leitungsaufgaben des OG geschaffenen Organe dieses Gerichts, das Plenum und das Präsidium haben die Befugnis, Richtlinien und Beschlüsse mit bindender Wirkung für alle Gerichte zu erlassen. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf die Militärgerichtsbarkeit, die in der Spitze beim Kollegium für Militärstrafen des OG zusammenläuft. Die Arbeitsgerichte sind als Kammern bzw. Senate der Kreis- und Bezirksgerichte in die ordentliche Gerichtsbarkeit eingegliedert. In allen erstinstanzlichen Verfahren der Kreis- und Bezirksgerichte wirken Schöffen mit, in Arbeitsrechtsstreitigkeiten entscheiden auch die Rechtsmittelsenate der Bezirksgerichte und der Senat des OG unter Beteiligung von Schöffen. Die Richter werden in allen Gerichten auf 4 Jahre gewählt und sind für ihre Rechtsprechung sowohl dem übergeordneten Gericht wie der örtlichen Volksvertretung ihres Bezirks oder Kreises verantwortlich. Der in der Verfassung und im Gerichtsverfassungsgesetz enthaltene Grundsatz von der richterlichen Unabhängigkeit ist faktisch beseitigt. Die Personalpolitik (Kaderpolitik) vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz und hatte zur Folge, daß die [S. 387]akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltstellen verdrängt und durch Volksrichter ersetzt wurden. Nur noch 2~v. H. aller Richter können als ordnungsgemäß ausgebildete Volljuristen bezeichnet werden. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Da den Richtern, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es der SED immer möglich, unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung die Parteilichkeit wahren und beweisen, daß er die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesellschaft“, also dem Regime, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung des Gesetzes an, sondern auf dessen Auslegung im Sinne der SED. 3. Die weiteren Organe der Rechtsprechung Die Staatsanwaltschaft ist aus dem Justizapparat herausgelöst und in eine selbständige, unmittelbar dem Staatsrat unterstehende Behörde umgewandelt worden. Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des ersten „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“, war die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Das neue Staatsanwaltschaftsgesetz vom 17. 4. 1963 bezeichnet die Staatsanwaltschaft als ein Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht und beschreibt im einzelnen Funktion und Aufgaben dieses Organs in der Periode des „umfassenden Aufbaus des Sozialismus“. Die Staatsanwaltschaft soll ih ihrer Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Erziehung der Bürger zum sozialistischen Denken und Handeln leisten. Auch für dieses Staatsorgan steht also die Erziehungsfunktion des Rechts im Vordergrund. Die Justizverwaltung hat schon 1952 ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft, mit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 auch ihre Befugnis der Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung eingebüßt. Ihre heutigen Aufgaben liegen auf dem Gebiet der Revision der Gerichte, der Kaderpolitik, der Gerichtsverwaltung und der Vorbereitung der Justizgesetzgebung. Dem Ministerium der Justiz obliegt es in seiner Verantwortlichkeit für die Kaderpolitik, die Grundsätze für die Ausbildung der juristischen Kader gemeinsam mit dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen sowie den Universitäten auszuarbeiten und durchzusetzen (Rechtsstudium). Mit der Justizreform des Jahres 1952 wurden große Gebiete der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Verwaltungsstellen übertragen und das Staatliche Notariat eingerichtet. Auch in der Rechtsanwaltschaft wurde durch die Bildung der Anwaltskollegien eine grundsätzliche Neuordnung vorgenommen. Der Staatsrat bezeichnet die Rechtsanwaltschaft in seinem Rechtspflegeerlaß als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“. Besonders hebt er hervor, daß sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig in den Kollegien zusammengeschlossen haben. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Notare obliegt dem Ministerium der Justiz. Eine Standesorganisation und eigene Ehrengerichtsbarkeit gibt es für die Rechtsanwaltschaft in der SBZ nicht. Durch den Verteidiger im „sozialistischen“ Strafprozeß soll ein „neuer Arbeitsstil“ entwickelt werden, der die erzieherische Rolle des Rechtsanwalts mehr in den Vordergrund rückt. 4. Strafrecht Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Die politischen Strafsachen werden bei der Staatsanwaltschaft von der Abt.~I bearbeitet und von den I.~Senaten des OG und der Bezirksgerichte entschieden, Wirtschaftsdelikte und alle anderen Strafsachen von der Abt. II und den II. Senaten der Bezirksgerichte oder den Strafkammern der Kreisgerichte. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts wurde, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast ausschließlich [S. 388]Art.~6 der Verfassung angewandt, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärt. Der Art. III A III der Kontrollratsdirektive 38, der bis zum 29. 9. 1955 zur Verurteilung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser, friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung, Sühnemaßnahmen) herangezogen wurde, konnte nicht mehr Grundlage politischer Strafverfahren sein. Das Friedensschutzgesetz vom 16. 12. 1950 wurde vom OG zweimal angewandt. Seit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes (StEG) am 1. 2. 1958 bildet dieses nunmehr die Grundlage für die Bestrafung der Staatsverbrechen, zu denen seitdem auch die Abwerbung gehört. Art. 6 der Verfassung behält aber seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz, bleibt also als Generalklausel hinter den neu geschaffenen, sehr allgemein formulierten Tatbeständen bestehen. Besonders kraß trat die Unterdrückungsfunktion des Strafrechts, insbesondere der politischen Straftatbestände, in den vor dem Obersten Gericht durchgeführten Prozessen gegen „Kopfjäger“, Menschenhändler und „Terroristen“ (Terrorismus) in Erscheinung sowie in all den Strafverfahren, in denen es sich um tatsächliche oder angebliche Verletzungen der Anordnungen und Bestimmungen über das Sperrgebiet handelte. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Durch eine gleichzeitig mit dem StEG erfolgte Änderung des Paßgesetzes wurden auch Versuch und Vorbereitung der Republikflucht unter Strafe gestellt. (Paßwesen) Auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet wurden bis 1955 vor allem folgende vier Gesetze angewendet: Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Mit der Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts war auch der Befehl Nr. 160 aufgehoben worden. Sabotage wurde, sofern nicht eine der anderen wirtschaftsrechtlichen Normen zur Anwendung gelangte, seitdem als eine der unter Boykotthetze fallenden Erscheinungsformen im Klassenkampf angesehen und nach Art. 6 der Verfassung bestraft. Das StEG hat mit Wirkung vom 1. 2. 1958 zwei selbständige Tatbestände für Diversion und Sabotage eingeführt. Die Anwendung dieser Gesetze hat im Regelfall neben einer erheblichen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Das Gesetz zum Schutze des „Volkseigentums“ wurde durch das StEG aufgehoben; die Bestrafung der „Verbrechen gegen gesellschaftliches Eigentum“ erhielt in den Bestimmungen des StEG eine neue gesetzliche Grundlage. Das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels wurde durch das Zollgesetz vom 28. 3. 1962 aufgehoben. Eine materiell-rechtliche Änderung hat sich dadurch jedoch nicht ergeben, da die Strafandrohungen in das Zollgesetz übernommen worden sind. Wirtschaftsprozesse wurden oft als Schauprozesse und auch gegen solche Angeklagten durchgeführt, die entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ flüchten konnten oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in vielen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. Nach der neuen Strafprozeßordnung sind Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten zulässig, wenn sich dieser „außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt“ (§ 236 StPO der SBZ). Für die übrigen Strafverfahren dient als materielle Grundlage noch das deutsche Strafgesetzbuch von 1871, das aber durch ein neues, sozialistisches Strafgesetzbuch ersetzt werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das alte „sanktionierte“ StGB entsprechend den „Erfordernissen der gesellschaftlichen Interessen“ und unter „Überwindung der überholten Klassenjustiz“ anzuwenden. Entscheidendes Element für die Strafwürdigkeit einer Handlung oder Unterlassung ist die Gesellschaftsgefährlichkeit. Damit ist eine unmittelbare Anlehnung an das sowjet. Strafrecht gegeben. „Aufgabe der demokratischen Rechtsprechung ist es, die gesellschaftlichen [S. 389]Verhältnisse der DDR mit den uns zur Verfügung gestellten Gesetzen, seien sie sanktioniert oder neu geschaffen, zu schützen. Dabei ist der Hinweis notwendig, daß mit der Sanktionierung gewisser alter Gesetze keineswegs die Übernahme der von den bürgerlichen Gerichten angewandten Auslegungsregeln verbunden ist“ („Neue Justiz“ 1956, Beilage S. 10). Das Strafrechtsergänzungsgesetz führte neben dem aus dem sowjet. Recht übernommenen „materiellen Verbrechensbegriff“ die neuen Strafen Bedingte Verurteilung und öffentlicher Tadel ein; ferner wurden durch dieses Gesetz sechs Tatbestände des Militärstrafrechts geschaffen. Letztere wurden dann durch das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz (Militärstrafgesetz) vom 24. 1. 1962 z. T. geändert und um weitere Tatbestände ergänzt. Von besonderer Bedeutung für die Strafpolitik waren zunächst die Beschlüsse des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) und vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, nach denen die richtig „differenzierte“ Strafe vom Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und von der persönlichen Einstellung des Täters zur „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ abhängig sein soll. Den Beschlüssen kommt gemäß Art. 106 der am 12. 9. 1960 geänderten Verfassung Gesetzeskraft zu. Zur Durchführung des ersten Beschlusses hat das OG in der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) den Gerichten Hinweise für die zu verhängenden Strafen und in der Richtlinie Nr. 13 eine Anleitung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit erteilt. Nach einer scharfen Auseinandersetzung mit maßgebenden Strafrechtswissenschaftlern stellte der Staatsrat am 24. 5. 1962 in seinem weiteren Beschluß fest, daß „die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat beruht“. Die in diesen Beschlüssen bereits zum Ausdruck kommende Tendenz, die gesellschaftliche Gerichtsbarkeit auszuweiten, wurde durch den Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) noch erheblich verstärkt (Konfliktkommission, Schiedskommission). In dem Bemühen, den verbindlichen Weisungen des Staatsrates zu folgen, stellten die Gerichte bei der Beurteilung krimineller Delikte häufig fest, daß es sich bei den Angeklagten nicht um „Feinde der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ handelte, und verhängten milde Strafen. Da dies in schlechthin unverständlichem Ausmaß auch bei der Bestrafung von Gewalt- und Sexualverbrechen erfolgte, mußte das Plenum des OG in einem Beschluß vom 30. 6. 1963 anordnen, daß die Strafpolitik gegenüber derartigen Verbrechen wieder erheblich härter werden müsse, und daß im Regelfall die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme zu verhängen sei. Eine gleichartige Anleitung wurde hinsichtlich der Bestrafung von Rückfalltätern erlassen. Die Folge dieser Beschlüsse und Anleitungen war, daß im zweiten Halbjahr 1963 die Strafen ohne Freiheitsentziehung (öffentlicher Tadel, Geldstrafe, bedingter Verurteilung) und die Übergabe von Strafsachen an die Konfliktkommissionen zurückgingen, während die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, vor allem zu kurzen Freiheitsstrafen, wieder Zunahmen. Der Präsident des OG, Toeplitz, bezeichnete diese Entwicklung als negativ („Neue Justiz“ 1964, S. 321), rügte „einige überspitzte Bestrafungen bei Sexualdelikten“ und orientierte damit wieder mehr auf die Verhängung von Strafen ohne Freiheitsentziehung, vor allem aber auf eine noch stärkere Einschaltung der gesellschaftlichen Gerichte. Die Richtlinien Nr. 12 und Nr. 13 wurden durch Beschlüsse des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 ersatzlos aufgehoben, weil sie nach Auffassung des OG dem derzeitigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr entsprechen und einengend und schematisch auf die Anwendung kurzer Freiheitsstrafen orientieren. Aus diesen verschiedenen, sich z. T. widersprechenden Anordnungen wird deutlich, welchen Schwankungen die Strafpolitik in der SBZ unterworfen ist. Für die Durchführung des Strafverfahrens ist die im Zuge der 1. Justizreform erlassene Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 gesetzliche Grundlage. Auch dieses Gesetz soll neu gefaßt und dann gemeinsam mit dem „sozialistischen“ Strafgesetzbuch in Kraft gesetzt werden. Nach dem Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“ S.~337) muß das Strafverfahren so gestaltet werden, „daß das Verständnis der gesellschaftlichen Kräfte für die Entscheidung des Gerichts erhöht und ihre Initiative zur bewußten Umgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung [S. 390]gefördert werden“. Darum soll die Bevölkerung zur bewußten und aktiven Mitwirkung im Strafverfahren herangezogen werden. Strafvollstreckung und Strafvollzug sind der Deutschen ➝Volkspolizei übertragen worden; die Staatsanwaltschaft hat lediglich theoretische Aufsichtsbefugnisse. Das Gnadenrecht liegt in der Hand des Staatsrats. Das Strafregisterwesen (Strafregister) ist durch Gesetz vom 11. 12. 1957 in Kraft getreten am 1. 2. 1958 — neu geregelt worden; die Straftilgungsfristen wurden erheblich verkürzt. 5. Zivil-, Familien-, Arbeitsrecht Auf zivilrechtlichem Gebiet gelten noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß), beide allerdings mit Ausnahmen und Einschränkungen. Im sowjetzonalen Justizministerium wird an der Erstellung eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer neuen Zivilprozeßordnung gearbeitet. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden der neuen Gerichtsverfassung durch die „VO zur Angleichung von Verfahrens Vorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz (Angleichungsverordnung)“ vom 4. 10. 1952 angepaßt. In familienrechtlichen Streitigkeiten sind seit 1949 die untersten Gerichtsinstanzen, die Kreisgerichte, zuständig. Das gesamte Familienrecht sollte schon durch ein im Entwurf im Jahre 1954 fertiggestelltes Familiengesetzbuch neugestaltet werden. Gegen diesen Entwurf gab es in weiten Kreisen der Bevölkerung und der christlichen Kirchen heftigen Widerstand, so daß er nicht Gesetz wurde. Lediglich das Eherecht wurde geändert, indem das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz vom 20. 2. 1946) durch die „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 ersetzt wurde. Im April 1965 wurde ein neuer Entwurf zum „Familiengesetzbuch der DDR“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt, der dann mit einigen Änderungen am 20. 12. 1965 von der Volkskammer als Gesetz (GBl. 1966 I, S. 1) verabschiedet wurde. Eine Neuregelung hat schließlich das Patentrecht und das Urheberrecht erfahren. Auch hier ist in erster Linie das „Interesse der Gesellschaft“ maßgebend. Rechtsstreitigkeiten der sozialistischen Betriebe im Rahmen des Vertragssystems wurden aus der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte herausgenommen und unterliegen nach den materiellen Bestimmungen des Vertragsgesetzes der Entscheidung der staatlichen ➝Vertragsgerichte. Auch in Zivilsachen werden die gerichtlichen Erkenntnisse von polizeilichen Erwägungen bestimmt. Dies gilt besonders für das Gebiet des Familienrechts und vor allem bei Klagen, an denen VEB, Verwaltungen, Parteien oder gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind. Für die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen VEB bedarf es einer besonderen Anweisung durch das dem VEB übergeordnete Organ. Das Arbeitsrecht soll in erster Linie der Weiterentwicklung der „sozialistischen Arbeitsverhältnisse“ dienen. Seine neue gesetzliche Grundlage hat es im Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 gefunden. Für die Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten sind in Betrieben und Verwaltungen, in denen Konfliktkommissionen bestehen, zunächst diese zuständig. Erst gegen einen Beschluß der Konfliktkommission ist Einspruch beim zuständigen Kreisgericht möglich. 6. Gesellschaftliche Erziehung und massenpolitische Arbeit Ihr besonderes Augenmerk haben die Gerichte darauf zu richten, daß einmal im Straf- oder Zivilprozeß die entstandenen Widersprüche in der Gesellschaft und zur gesellschaftlichen Entwicklung aufgedeckt werden, und daß in allen geeigneten Fällen im Anschluß an ein gerichtliches Verfahren eine gesellschaftliche Erziehung einsetzt, die gegebenenfalls vom Gericht organisiert werden muß. Aus den Erfahrungen in dieser Tätigkeit konnte dann der weitere Schritt zu gesellschaftlichen Gerichten vollzogen werden, der mit der Übertragung neuer Befugnisse auf die Konfliktkommissionen und der Bildung von Schiedskommissionen getan worden ist. Um die Wirksamkeit der Rechtsprechung auf die „sozialistische Bewußtseinsbildung“ zu erhöhen, ordnete der Staatsrat in seinem Rechtspflegeerlaß vom 4. 4. 1963 an, daß die Gerichte bei allen geeigneten Verfahren den Gewerkschaftsleitungen, Leitungen der FDJ, Betriebsleitungen, Ausschüssen der Nationalen Front und anderen Organen, Einrichtungen und Kollektiven, die von der Angelegenheit berührt werden, [S. 391]Nachricht über die stattfindende Verhandlung zu geben und solche Verhandlungen unmittelbar in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen durchzuführen haben. Vertreter von sozialistischen Betrieben, Hausgemeinschaften und anderen Kollektiven der Werktätigen sollen im Strafprozeß zur Teilnahme an der Hauptverhandlung geladen werden. Die Betriebe pp. können auch gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger zur Mitwirkung an der Hauptverhandlung beauftragen. Zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung einer bedingten Verurteilung kann der Verurteilte durch das Gericht verpflichtet werden, seinen bisherigen oder einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln. Ferner können „sozialistische Kollektive“ eine gesellschaftliche ➝Bürgschaft für den Angeklagten übernehmen. Im Rechtspflegeerlaß vom 4. 4. 1963 gibt der Staatsrat auch Weisungen für die massenpolitische Arbeit der Justiz. Er ordnet eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Organen der Rechtspflege und den Volksvertretungen, den gesellschaftlichen Organisationen, den Ausschüssen der Nationalen Front an. Diese Zusammenarbeit soll alle gesellschaftlichen Kräfte „für die Festigung des sozialistischen Gemeinschaftslebens, für den Kampf gegen Verbrechen und Vergehen“ mobilisieren und das Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger entwickeln. Eines von verschiedenen Mitteln, um diese Erfolge zu erzielen, sind Justizausspracheabende der Richter und Schöffen mit der Bevölkerung. Hier soll „der fortschrittliche Charakter unserer Gesetze und ihre Anwendung in der Praxis der Justizorgane erläutert und dem Gerichtssystem der Bonner Justiz gegenübergestellt werden“ (Görner in „Staat und Recht“ 1957, S. 662). Vorbild in allem ist die SU, über deren „sozialistische Gesetzlichkeit“ der Leiter des Rechtsinstituts der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Prof. P. E. Orlowski, sagt: „Die sozialistische Gesetzlichkeit ist ein Mittel zur Festigung des sozialistischen Staates, zur Verwirklichung seiner Funktionen und Aufgaben, und sie gewährleistet zur gleichen Zeit die Verwirklichung der Rechte der Sowjetbürger … Dank der weisen Führung durch die kommunistische Partei dient die sowjetische Gesetzlichkeit der großen Sache des Aufbaus des Kommunismus in unserem Lande“ („Neue Justiz“ 1954, S. 613 ff.). Literaturangaben Hildebrandt, Walter: Die Sowjetunion — Macht und Krise. Darmstadt 1955, Leske. 272 S. Brundert, Willi: Es begann im Theater — „Volksjustiz“ hinter dem Eisernen Vorhang. Berlin 1958, Dietz. 86 S. Dirnecker, Bert: Recht in West und Ost. Pfaffenhofen/Ilm 1956, Ilmgau-Verlag. 178 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Das Eigentum im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 5) (Sammelband). Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 113 S. Fragen der Gerichtsverfassung im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 2) (Sammelband). Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 92 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Der Rechtsanwalt im Ostblock (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 6). (Sammelband). Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 86 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Samson, Benvenuto: Grundzüge des mitteldeutschen Wirtschaftsrechts. Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 146 S. : „Recht in Ost und West — Zeitschrift für Rechtsvergleichung und interzonale Rechtsprobleme“, hrsg. von der Vereinigung Freiheitlicher Juristen, Berlin, Verlag A. W. Hayn's Erben. Erscheint zweimonatlich seit 1957. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 384–391 Rechtsstudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reformkommunismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 384] 1. Die „sozialistische“ Rechtsauffassung und die Aufgabe der Rechtsprechung Die Rechtsauffassung in der SBZ ist die des Marxismus-Leninismus, also die aus der Lehre vom dialektischen und historischen Materialismus abgeleitete Auffassung vom Wesen des Rechts. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis…

DDR A-Z 1966

Außenhandel (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bereits Ende 1946 kam der A. der SBZ wieder in Gang, doch behielt die SMAD sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche Notenbank, später das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) [S. 48]eingeschaltet. Seit 1947 stiegen die A.-Umsätze stetig an, wurden aber durch die Eingliederung in die Wirtschaftsplanung der sozialistischen Länder (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) einseitig ausgerichtet. Heute ist der A. der SBZ nur noch aus der Integration des Sowjetblocks zu verstehen, in dem auch der SBZ fest umrissene Aufgaben zugewiesen wurden. Das zeigt besonders das Handelsabkommen für 1966 bis 1970. Ziel der Wirtschaftspolitik in der SBZ und den Sowjetblockstaaten ist die Autarkie des Sowjetblocks; damit sind naturgemäß Volumen und Struktur des A. bestimmt. Der zentrale Lenkungswille Moskaus bestimmt die starke Ausweitung des internen Ostblockhandels und verstärkt damit die Abschnürung der SBZ von den früheren traditionellen Bezugs- und Absatzmärkten, da sie — von Kalisalzen und Braunkohle (Kohlenindustrie) abgesehen — nur über geringe Rohstoffvorkommen verfügt. Als hochindustrialisiertes Verarbeitungsland ist die SBZ deshalb mehr als andere Länder auf die Einfuhr von Rohstoffen angewiesen. Für 1965 wurde der A.-Umsatz mit 24,3 Mrd. Valuta-Mark (Währung) angegeben. Das entspricht rund 5,2 Mrd. Rubel. Damit hätte die SBZ das Handelsdefizit der Vorjahre wieder ausgeglichen, das nach sowjetzonalen Angaben über 1~Mrd. Valuta-Mark betragen hat. 1965 hat sich der A. jedoch nicht zur Zufriedenheit des Regimes entwickelt, da immer wieder auf Mängel in der Abwicklung des A. und ungenutzte Möglichkeiten im Export hingewiesen wird, zumal gegenüber den im Plan vorgesehenen 10 v. H. nur eine Steigerung von 5 v. H. erreicht wurde. Zur Verbesserung des A. hat die SBZ bei den Bezirkswirtschaftsräten Exportkontore der örtlichen Industrie geschaffen, deren Erfahrungen auf die gesamte Industrie ausgedehnt werden sollen. Die Statistiken über die Entwicklung des A. vermitteln aber kein vollständiges Bild über die Leistungen, da ein großer Teil der Produktion als gegenwertlose Reparationsleistungen (Reparationen) von der SU abgezogen wurde und nicht in der A.-Statistik erschien. Auch die Aufkäufe der Sowjet. Handelsgesellschaften erschienen nicht als A.-Umsätze. Ebenso fehlten in den Statistiken die sog. Befehlsexporte, die außerhalb der Exportpläne in sowjet. Interesse durchgeführt wurden und 1951 z. B. mindestens 100 bis 120 Mill. DM Ost ausmachten. Zu beachten ist, daß diese A.-Zahlen keine echten Werte nach dem auf dem Weltmarkt üblichen Kurswerte sind. Mit 76 v. H. hielt sich auch 1965 der A. mit den sozialistischen Ländern ungefähr auf dem langjährigen Trend von 75 v. H. Im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe hat der A. mit Einschaltung der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit Verbesserung und Vereinfachung [S. 49]erfahren. Die Entwicklung tendiert zur weiteren Ausweitung des A. nach dem konvertierbaren Goldrubel im Ostblock. Nach wie vor bildet die SU mit ungefähr 49 v. H. den Eckpfeiler im A.-System der SBZ. Als Hauptlieferant der wichtigsten Rohstoffe und Nahrungsgüter bezieht sie von ihrem „Verarbeitungsland“ Maschinen und komplette Ausrüstungen. Die einseitige wirtschaftliche Bindung an den Sowjetblock konnte aber die durch die willkürliche Spaltung Deutschlands bedingten Handelslücken nicht schließen. Durch diese enge Zusammenarbeit mit der SBZ ist die SU auf das ökonomische Potential der Zone angewiesen. Mit einem Anteil von 23 v. H. am A. der SU liegt die SBZ an der Spitze aller sowjet. Handelspartner. Zur Überwindung von Engpässen im sozialistischen Aufbau, verursacht in den meisten Fällen durch das unelastische Planungssystem, konnte die SBZ ihre Handelsbeziehungen außerhalb des Sowjetblockes nicht abreißen lassen. Sie ist vielmehr bemüht, in der bisherigen Proportion zum Sowjetblockhandel ihren Handel mit den übrigen Staaten noch weiter auszubauen, insbesondere mit den Entwicklungsländern. Zum besseren Kontakt mit dem Weltmarkt unterhalten einzelne Großbetriebe bereits mit Billigung der A.-Unternehmen in den „kapitalistischen“ Ländern eigene Handelsvertretungen, z. B. die staatliche Porzellanmanufaktur Meißen. Zur Ausweitung des Handels mit dem Westen ist die Zone sogar bemüht, neben Handelsmissionen der Entwicklungsländer auch Handelsmissionen besonders von Österreich, England und Frankreich nach Ostberlin zu bringen. Einer Einschaltung in den Welthandel im Zuge der internationalen Arbeitsteilung kann auch die Zone nicht ausweichen. Entsprechend dem Wirtschaftssystem besteht ein „staatliches“ Außenhandelsmonopol, das erst im Gesetz vom 9. 1. 1958 nachträglich verankert wurde. Mit diesem ist das Valuta- sowie das Transportmonopol verbunden, da auch für alle Zahlungen und Transporte im A. das Regime allein zuständig ist. Für die Durchführung zeichnen spezielle Außenhandelsunternehmen (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel) verantwortlich, sowie die VVB und ein[S. 50]zelne Exportbetriebe, die Eigengeschäfte tätigen können, aber nur in Zusammenarbeit mit einem Außenhandelsunternehmen gleicher Branche. Das A.-Monopol erstreckt sich von der Planung bis zur vollen Abwicklung der einzelnen A.-Geschäfte. Als weitere durchführende Organe im A. sind die Zollverwaltung (Zölle), die Deutsche Notenbank als operatives Organ für das Valutamonopol und die Deutsche ➝Handelsbank AG für die Verrechnung mit einigen westlichen Ländern zu erwähnen, sowie die Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG und die Internationale Spedition Deutrans. Der A. wird im Rahmen der getroffenen Handelsvereinbarungen und Zahlungsabkommen abgewickelt. Während mit den Sowjetblockländern möglichst langfristige Handels- und Zahlungsabkommen (Siebenjahrplan) auf „Regierungsebene“ abgeschlossen werden, bestehen mit dem westl. Ausland überwiegend Kammerabkommen und Bankenabkommen. Zur Förderung des A. unterhält die SBZ in den meisten Partnerländern Handelsvertretungen (Außenpolitik). Handelsinteressen sind mit dem politischen Motiv gekoppelt, den Status von konsularischen Vertretungen zu erlangen. In den sozialistischen Ländern sind die Handelsvertretungen Teil der diplomatischen Vertretungen. Mit Finnland, dem einzigen „kapitalistischen“ Land mit einem Handelsabkommen auf Regierungsebene, gründete die SBZ 1961 einen Handelsverein, dem beiderseitig etwa 80 Unternehmer, wirtschaftliche Organisationen und Einzelvertreter angehören. Die SBZ versucht, mit verbesserten Werbemethoden Finnland durch vorrangige Auftragserteilung enger an sich zu binden und den Wirtschaftskreisen anderer westlicher Länder einen Anreiz zu bieten, hatte bisher aber keinen nennenswerten Erfolg. Die unterschiedlichen Binnen- und A.-Preise erfordern staatliche Subventionen im A., die als Preisausgleich zu Lasten des Staatshaushalts gehen. Neuere Zahlen über die Höhe des Preisausgleichs wurden nicht veröffentlicht. Die Preisgestaltung im A. mit den Ländern des Sowjetblocks erfolgte bis zum Jahre 1955 unabhängig von Weltmarktpreisen. Bei Abschluß langfristiger Handelsabkommen wurden Preisbasen für die wichtigsten Import- und Exportgüter vereinbart, die für die Dauer des Abkommens galten und bei bestimmten Gütern weit unter Weltmarktpreisen, zum Teil sogar unter den Selbstkosten lagen. Hauptnutznießer war die SU, die so Industrieausrüstungen, Maschinen u.a. außerordentlich billig einkaufen konnte. Polen gab den Anstoß, daß ab 1956/57 Weltmarktpreise als Grundlage zur A.-Preisbildung innerhalb des Sowjetblockes herangezogen werden. Die A.-Planung geht wie in allen Sowjetblockstaaten stets vom Importbedarf aus. Exporte erfolgen mit dem Ziel, für die geplanten Importe die erforderlichen Devisen hereinzubekommen. Häufig werden deshalb unrentable Exporte in Kauf genommen, die die Verlustwirtschaft des A. noch vergrößern. Das Ziel eines eigenen Preissystems im A. wird aber solange Utopie bleiben müssen, wie die Mitgliedstaaten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe im Warenaustausch mit den nichtkommunistischen Industriestaaten auf die Weltmarktpreise angewiesen sind. Zur Welthandelskonferenz 1964 war die SBZ nicht zugelassen. Das sozialistische Lager betrachtete dieses Forum als Propagandabühne und versuchte, die Entwicklungsländer gegen die Industrienationen vorzuschicken, um das Privileg im Rohstoffhandel zu brechen. Dabei wurde übersehen, daß gerade die Industrieländer die größten Rohstoffabnehmer sind und den Entwicklungsländern damit eine größere Hilfe geben als die Ostblockstaaten. Als Organ zwischen den Welthandelskonferenzen wurde geschäftsführend ein Rat für Handel und Entwicklung konstituiert, an dem, obwohl nicht Mitglied, aus den gleichen Gründen die SBZ stark interessiert ist. Im Neuen ökonomischen System wurden die Absatzorgane der volkseigenen Wirtschaft mit der Steuerung durch die VVB stark aufgewertet und direkt in den A. einzuschalten versucht. Nach der Vernachlässigung des Einflusses der Industrie auf den Absatz wird nunmehr eine engere Verschmelzung der Produktion mit den Komponenten Absatz und Bedarf gefordert. Es läßt sich jedoch noch nicht übersehen, inwieweit die A.-Unternehmen zu angegliederten Organen der Industrie werden oder ob eine engere Abstimmung und Zusammenarbeit als ausreichend erachtet werden. Literaturangaben Förster, Wolfgang: Das Außenhandelssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 3., verb. Aufl. (BMG) 1957. 137 S. m. 2 Anl. u. 1 Karte. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 47–50 Ausschuß in der Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Außenhandel, Kammer für (KfA)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bereits Ende 1946 kam der A. der SBZ wieder in Gang, doch behielt die SMAD sich die vollständige Kontrolle vor. Abwicklungen liefen nur über die Garantie- und Kreditbank. Erst seit 1. 9. 1949 wurde die Deutsche Notenbank, später das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) [S. 48]eingeschaltet. Seit 1947 stiegen die A.-Umsätze stetig an, wurden aber durch die Eingliederung in die…

DDR A-Z 1966

Amnestie (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD vom 18. 3. 1948 (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr — Ausnahmen: „Spekulanten und Schieber“), 4. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949 (GBl. I, S. 60) (Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten und Geldstrafen bis zu 5.000 DM Ost — Ausnahmen: politische Urteile nach Art. III A III der Kontr.-Rat-Dir. Nr. 38 und Art. 6 der Verfassung). Über die Einstellung anhängiger Verfahren entschieden in der zu 3) und 4) erwähnten A. besonders gebildete A.-Kommissionen. Nach 1949 wurden einige Gnadenaktionen durchgeführt. Dabei war in jedem Einzelfall ein besonderer Begnadigungsakt erforderlich. Es war also möglich, die Haftentlassung einzelner Personen zu verhindern, selbst wenn die allgemeinen Richtlinien der jeweiligen Aktion auf den Einzelfall zutrafen: 1. Gnadenaktion des Staatspräsidenten am 7. 10. 1951 (Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr ganz, Freiheitsstrafen von 1 bis 3 Jahren zur Hälfte, Geldstrafen bis zu 500 DM Ost ― Ausnahmen: politische Verurteilungen.) 2. Gnadenerlasse für Waldheim-Verurteilte (Kriegsverbrecherprozesse) in den Jahren 1952, 1954, 1956. 1. Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1955 über die vorzeitige Haftentlassung von 2.616 Verurteilten (Sowjetisches Militärtribunal). 2. Gnadenaktion 1956 (Überprüfung aller Urteile aus der Zeit vor dem 1. 4. 1956 bis zu 1~Jahr Freiheitsstrafe und aller noch nicht abgeschlossenen Verfahren — Ausnahmen: politische Delikte, Sittlichkeitsdelikte an Kindern und vorsätzliche Brandstiftungen. Auf Grund dieser Gnadenaktion wurden nach einer Mitteilung des Presseamtes beim Ministerpräsidenten vom 1. 6. 1956 19.064 Verurteilte vorzeitig aus der Haft entlassen.) 1. Beschluß des Staatsrates über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 1960 (GBl.~I, S.~533) (Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr; Freiheitsstrafen, von nicht mehr als 3 Jahren, die zur Hälfte verbüßt sind; Freiheitsstrafen von mehr als 3 Jahren, die zu zwei Dritteln verbüßt worden sind, wenn die Verurteilten nach ihrem jetzigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden; bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafen, wenn die Bedingungen für die Vollstreckung der Strafe nicht eingetreten sind.) Bei den mehr als 3 Jahre betragenden Freiheitsstrafen mußte also in jedem Einzelfall geprüft und, wenn Haftentlassung erfolgen sollte, bejaht werden, daß der Verurteilte „künftig die sozialistische Gesetzlichkeit“ einhalten wird. In vielen Fällen wurde diese Voraussetzung offenbar nicht gesehen, denn eine Haftentlassung erfolgte nicht, obwohl mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt waren. Unter den Amnestierten, deren Anzahl nach Ulbricht 16.000 betragen haben soll, befanden sich etwa 3.000 politische ➝Häftlinge. Nach dem Staatsratsbeschluß vom 24. 5. 1962 (Strafpolitik) kam es in den Monaten Juni bis August 1962 zu weiteren Entlassungen unter Anwendung des § 346 StPO (bedingte Strafaussetzung). 2. A.-Erlaß des Staatsrates vom 3. 10. 1964 (GBl. I, S. 135) zum 15. Jahrestag der Gründung der „DDR“. Auch dieser Erlaß gab den davon Betroffenen keinen Rechtsanspruch auf Haftentlassung, sondern ordnete in Anlehnung an die früheren Gnadenaktionen an, daß Strafen, auf die vor dem 30. 9. 1963 erkannt worden war, im Gnadenwege erlassen werden können, „wenn die Verurteilten auf Grund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit achten“. Das bedeutet, daß in jedem Einzelfall zu prüfen war, ob der Erlaß Anwendung finden konnte, oder ob etwa die Voraussetzungen für ein künftiges politisches Wohlverhalten als nicht erfüllt anzusehen waren. Von der Anwendung des A.-Erlasses waren Strafgefangene ausgeschlossen, die Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen, befohlen oder begünstigt oder Verbrechen gegen das Leben oder die Sittlichkeit verübt hatten. Ausgeschlossen waren ferner Personen, die wegen „besonders schwerwiegender Verbrechen gegen die DDR“ verurteilt worden waren. Für Strafgefangene, die vor dem 13. 8. 1961 „schwere Verbrechen gegen die DDR“ begangen hatten, konnte die Strafe herabgesetzt werden, ohne daß diese Herabsetzung zur Haftentlassung führte. Die für die politischen Häftlinge entscheidende Frage, ob sie als ein leichter, schwerer oder besonders schwerwiegender Fall galten, war aus dem Wortlaut des Erlasses nicht zu entnehmen. Der Generalstaatsanwalt traf in Zusammenarbeit mit dem Minister des Innern eine erste Entscheidung, indem er dem Staatsrat die Liste der für eine Begnadigung in Frage kommenden Verurteilten vorlegte. Die Begnadigung wurde dann durch den Staatsrat verfügt. Nach einer Mitteilung des Generalstaatsanwalts Streit im Januar 1965 sollen rd. 10.000 Personen zufolge des A.-Erlasses vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein. Wie groß die Zahl der darunter fallenden politischen Häftlinge war, ist nicht bekannt. Auf Grund westlicher Bemühungen und materieller Gegenleistungen der Bundesrepublik wurde in den Jahren 1964/1965 eine größere Anzahl (fast 2.000) politische Häftlinge vorzeitig aus der Haft, zu einem erheblichen Teil sogar in die Bundesrepublik entlassen. (Rechtswegen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 23 Ambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amortisationen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der…

DDR A-Z 1966

Betriebskollektivvertrag (1966)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Der B. wird in § 13 des Gesetzbuches der Arbeit erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“. Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des Betriebsleiters, der BGL, der Belegschaft insgesamt oder von Gruppen der Belegschaft (Abt., Meisterbereich, Brigade, Aktiv). Sie sind somit des arbeitsrechtlichen Charakters entkleidet. Die Verpflichtungen beziehen sich vor allem auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einführung von TAN, die Veranstaltung von Wettbewerben (Wettbewerbsbewegung), Senkung der Selbstkosten, Festigung der Arbeitsdisziplin und Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik. Der Inhalt der B. richtet sich nach den Betriebsplänen. Sie sind nach Direktiven, die gemeinsam von den Industriegewerkschaften und den Abteilungen der Staatlichen ➝Plankommission beschlossen werden, abzuschließen. Die B. bilden einen Teil der Produktionspropaganda. Die Erfüllung der B. wird kontrolliert durch Massenkontrolle und durch periodische (meist vierteljährliche) Rechenschaftslegungen. In den Abt. großer VEB können Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. In den staatlichen Organen und Einrichtungen (Staatsapparat) können ebenfalls Kollektivverträge abgeschlossen werden. Für die Privatbetriebe bestehen Betriebsvereinbarungen. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 76 Betriebskampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsordnung der LPG, Innere

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Der B. wird in § 13 des Gesetzbuches der Arbeit erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“. Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des…

DDR A-Z 1966

Besatzungstruppen, Sowjetische (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Der Geburtshelfer und Hüter des kommun. Regimes waren und sind die SB. viel mehr als in Polen, Ungarn und anderen Satellitenstaaten. Die SED gibt die Abhängigkeit ihrer Herrschaft von den SB. offen zu; denn sie begeht seit 1950 den 8. Mai unter dem Titel Tag der Befreiung als staatlichen Feiertag. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates in der Geschichte Deutschlands schufen“. Während des Juni-Aufstandes und im November 1956 wurde deutlich, wie sehr die Herrschaft der SED auf die SB. angewiesen ist. Das amtliche Blatt „Die Volksarmee“ erklärte zur Stellung der SB. am 16. 9. 1958: „Die Sowjetarmee … sichert gemeinsam mit uns, der Nationalen Volksarmee, den Aufbau des Sozialismus in der DDR.“ Erst seit 9. 5. 1957 (also lange nach der formellen Beendigung der Besatzungspolitik) gilt für die SB. der (am 12. 3.) zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossene [S. 75]Truppenvertrag. In dessen Einleitung findet sich die formelhafte Erklärung, er regele die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR“. Im Vertrag wird u.a. behauptet, 1. die Anwesenheit der SB. beeinträchtige nicht die „Souveränität der DDR“; 2. die Stärken, Standorte und zusätzliche Manövergebiete der SB. würden mit der Regierung der „DDR“ beraten und vereinbart; 3. strafbare Handlungen von Angehörigen der SB. (und von deren Familienmitgliedern) würden von Gerichten der „DDR“ abgeurteilt, sofern sie nicht bei Dienstobliegenheiten geschähen. Diese Scheinzugeständnisse entwertet der § 18: „Im Falle der Bedrohung der Sicherheit der sowjetischen Streitkräfte, die auf dem Territorium der DDR stationiert sind, kann das Oberkommando der sowjetischen Streitkräfte in der DDR bei entsprechender Konsultation der Regierung der DDR und unter Berücksichtigung der entstandenen Lage … Maßnahmen zur Beseitigung einer derartigen Bedrohung treffen.“ Dieser § 18 legt auch formell die Macht in die Hand der SB., sofern deren Oberkommando oder die Sowjetregierung es für notwendig halten. Die strenge Geheimhaltung der SB. und ihre Absperrung gegen die Bevölkerung machen genaue Angaben über Stärke und Standorte unmöglich. „Die zeitweilig in der DDR stationierten sowjetischen Streitkräfte“ (Hauptquartier Wünsdorf südl. Berlin) zählen unter General Koschewoi (seit Febr. 1965) mindestens 350.000 Mann; einschließlich aller Nachschubverbände, Stabs- und Verwaltungskräfte wahrscheinlich sogar 400.000 Köpfe. So sind die SB. doppelt so stark wie die NVA. Ihre Zahl entspricht 2,3 v. H. der Bevölkerung der SBZ, während ein Wehrpflicht-Heer herkömmlich etwa 1~v. H. der Bevölkerung ausmacht. Ende 1965 umfaßten die SB. 10 Panzer- und 10 mot. Schützen-Divisionen (mit rd. 7.500 Panzern, einschließlich der leichten); 1~Luftarmee (mit rd. 900 Flugzeugen); ferner viele Raketen-Einheiten. Die Ausstattung der SB. mit Atomwaffen ist seit etwa Anfang 1965 beträchtlich verstärkt worden. Dies wiegt die ohnehin geringe Abnahme der Kopfstärke der SB. bei weitem auf. Teile der SB. führten im Sept. 1963 mit Truppen der SBZ, Polens und der Tschechoslowakei sechstägige Feldmanöver mit rd. 40.000 Mann (Leitwort „Quartett“) unter kriegsmäßigen Bedingungen durch. — Im April 1965 fand ein großes Manöver der SB. statt, zusammen mit Teilen der Nationalen Volksarmee nahmen 45.000 Mann teil. Es galt der blitzartigen Abschnürung Berlins unter eiliger Massierung von Angriffskräften an der Demarkationslinie zur BRD. — Im Okt. 1965 hielten die SB. wieder ein gemeinsames Manöver mit Streitkräften der SBZ, Polens und der CSSR ab. Unter dem Leitwort „Oktobersturm“ übten ca. 60.000 Mann kriegsmäßig hart. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 74–75 Besatzungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beschäftigte

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Der Geburtshelfer und Hüter des kommun. Regimes waren und sind die SB. viel mehr als in Polen, Ungarn und anderen Satellitenstaaten. Die SED gibt die Abhängigkeit ihrer Herrschaft von den SB. offen zu; denn sie begeht seit 1950 den 8. Mai unter dem Titel Tag der Befreiung als staatlichen Feiertag. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten…

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Kampfgruppen (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie errichtet und anfangs als Betriebskampfgruppen bezeichnet. Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen ➝Volkspolizei waren als Ausbilder tätig. Seit April 1952 werden auch zuverlässige Parteilose aufgenommen. Seit 1959 heißen die K. „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“, ihre Angehörigen: „Kämpfer“. In einem „Beschluß über die Organisierung und Ausbildung der Kampfgruppen“ (s. „Neuer Weg“ Nr. 11/1955) nennt das Politbüro als Vorbilder der K. die „Arbeiterbataillone der Tschechoslowakei … 1948“, die „proletarischen Kampfverbände“ der Aufstände gegen die Weimarer Republik 1919 bis 1923 und die Internat. Brigaden Rotspaniens. Die K. sollen, so heißt es, zu „kampfkräftigen Einheiten — zu Arbeiterbataillonen — entwickelt werden“. Nach dem Volksaufstand in Ungarn verlangte das ZK der SED (14. 11. 1956) eine „gründliche Ausbildung im Orts-, Straßen- und Häuserkampf“: Die K. lösen ihre Aufgaben „gemeinsam mit den Polizeikräften und erforderlichenfalls mit den Einheiten der Nationalen Volksarmee“. — Ein Urteil des Kreisgerichts Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) bezeichnet am 2. 5. 1957 die K. als Staatseinrichtung im Sinne des § 131 des Strafgesetzbuches. SED-Mitgl. und zuverlässige Parteilose im Alter von 25 bis 60 Jahren werden von den örtlichen SED-Parteileitungen dienstverpflichtet. (Frauen werden nur als Sani[S. 234]täterinnen eingesetzt) Die K.-Kommandeure und -Unterführer werden teils von der NVA, teils in besonderen Schulen ausgebildet. Auch ehemalige Offiziere des NVA werden in die Stäbe der K. aufgenommen. Die Ausbilder sind Instrukteure der VP, die SED-Mitgl. sein müssen. Politkommissar einer jeden Einheit der K. ist der Sekretär der zuständigen Parteileitung. Ausbildung: 3 Stunden wöchentlich, zusätzlich zur Arbeitszeit, an Infanteriewaffen und im Gelände. Die Waffen der K., darunter auch mittelschwere Infanterie-Begleitwaffen (Schützen-Panzerwagen, schw. MG, schw. Granatwerfer, Pak), werden von der Vopo aufbewahrt. Seit Jan. 1958 bilden die über 55 Jahre alten Männer der K. eine K.-Reserve, nur für örtl. Einsätze bestimmt. — Wie bei allen Bewaffneten Organen der SBZ und bei der GST findet eine sorgfältige Politschulung statt. Seit 1957 tragen die K. graue zweiteilige Uniformen nach Art der NVA. — Der Eid der K., der amtlich als „Gelöbnis“ bezeichnet wird, lautet: „Ich bin bereit, als Kämpfer der Arbeiterklasse die Weisungen der Partei zu erfüllen, die DDR, ihre sozialistischen Errungenschaften jederzeit mit der Waffe in der Hand zu schützen und mein Leben für sie einzusetzen. Das gelobe ich.“ („Der Kämpfer“, 1959, Nr. 6) Die polit. Leitung der K. liegt bei der Abt. Sicherheit des ZK der SED. Militärisch leitet sie ein Einsatz-Stab im Ministerium des Innern. — Die K. je eines Bezirkes befehligt ein Bezirks-Stab, der zur Bezirksbehörde der DVP (BDVP) gehört. Die K. je eines Kreises leitet ein Kreis-Stab (bei dem VP-Kreisamt). — Seit Herbst 1959 werden neben den allgemeinen (leichten) Bataillonen, die aus je 3 Schützen-Hundertschaften (= Komp.) bestehen, schwere „Bezirks-Reserve-Bataillone“ gebildet. Sie haben je 2 mot. Schützen-Hdsch. und eine schwere Hdsch. (1 Zug Granatwerfer, 1~Zug Pak, 1~Zug sMG), dazu oft 1~Stabs-Hdsch. (je 1~Zug Pioniere, Funker, Fernsprecher). Die schw. Bataillone unterstehen direkt dem zuständigen Bezirks-Stab. — Im Frühjahr 1964 gab es 102 schw. Bataillone, ferner 27 selbständige schw. Hdsch. An größeren Übungen der K. nehmen oft Einheiten der Vopo und GST teil, ferner der Bereitschaftspolizei und der NVA. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht für die NVA (Jan. 1962) hat in keiner Weise zu einer Verminderung der K. geführt. — Die K. sind eine Miliztruppe; sie haben den Wert einer Truppe der Heimatverteidigung und ergänzen darin die NVA. Stärke: rund 320.000, davon einsatzfähig: 150.000. — Seit 1957 gibt das ZK der SED für Politschulung und Ausbildung das Monatsblatt „Der Kämpfer — Organ der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (Verlag des MdI) heraus. Mitglieder und ausgeschiedene Mitglieder der Kampfgruppen können durch Auszeichnungen geehrt werden. Für besondere Verdienste beim Einsatz, beim Aufbau und bei der Festigung der K., für besondere Leistungen der Führung der Einheiten, für hervorragende Leistungen in der Ausbildung, sowie für ausgezeichnete Leistungen bei der Pflege und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung kann die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den K. der Arbeiterklasse verliehen werden. Verliehen werden ferner die Verdienstmedaille der K. und an ausgeschiedene Mitglieder die Medaille für ➝treue Dienste in den K. der Arbeiterklasse. Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 233–234 Kampagne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kampflied

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie errichtet und anfangs als Betriebskampfgruppen bezeichnet. Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen ➝Volkspolizei waren…

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Städtebau (1966)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Nach der ideologisch begründeten These des Regimes ist Bauherr in der SBZ „das Volk“. Die SED, die sich als die Vorhut des „werktätigen Volkes“ versteht und auf Grund dieses Anspruches auch den Staatsapparat beherrscht (Regierung und Verwaltung), hat es daher in der Hand, die St.-Politik ihres Herrschaftsbereichs ausschließlich und umfassend zu bestimmen. Das kommt vor allem darin zum Ausdruck, daß Raumordnung (Territorialplanung) und St. als Teil der Planungspolitik (Wirtschaft, Planung) dirigiert werden. Das Organ des Regimes, das die Ideologie und das wirtschaftspolitische Konzept sozusagen städtebaulich zu realisieren hat, ist die Deutsche ➝Bauakademie. Auf ihren Plenartagungen werden sowohl die allgemeinen städtebaulichen als auch die bautechnischen Fragen und Aufgaben erörtert und die Richtlinien für die Bautätigkeit ideologisch begründet und festgelegt. Mit den Mitteln des St. meint man „die allgemeine Veränderung des Charakters der Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft, die Aufhebung des Gegensatzes von Arbeitszeit und Freizeit sowie die weitere Vermehrung der Freizeit fördern“ zu können (Prof. Collein auf dem IX. Plenum der Deutschen Bauakademie). Der St. in der Zone konzentriert sich auf die Bildung neuer Industriekomplexe, auf die „sozialistische Umgestaltung“ der bestehenden, teilweise von Kriegsschäden stark betroffenen Städte und auf ein ländliches Bauen, das die Unterschiede zwischen Stadt und Land weitgehend verschwinden lassen soll. Unter „Industriekomplexen“, von deren Neuerrichtung man sich eine Erhöhung des Nutzeffektes der Investitionen bei Senkung des Baukostenanteiles verspricht, werden regionale Wirtschaftseinheiten verstanden, „in denen Betriebe von Wirtschaftszweigen und Fachbereichen mit zahlreichen anderen gesellschaftlichen Einrichtungen, insbesondere mit Wohnsiedlungen konzentriert und kombiniert“ sind. Die Investitionstätigkeit soll territorial und vor allem auch zeitlich derart koordiniert sein, daß große zusammenhängende Industrie- und Wohnkomplexe aufgebaut werden können. Für die Dauer des gegenwärtig laufenden zweiten Siebenjahrplanes sollten die Kräfte der städtebaulichen Gebietsplanung auf folgende sieben Gebiete konzentriert werden: Halle — Leipzig; Cottbus — Hoyerswerda — Spremberg–Weißwasser; Vetschau — Lübbenau — Calau; Frankfurt (Oder) — Eisenhüttenstadt — Guben; Pirna — Dresden — Meißen; Hettstedt — Eisleben — Sangerhausen; Gera — Sonneberg. Industriekomplexe im Sinne der oben zitierten Definition sind innerhalb dieser Gebiete vor allem in Eisenhüttenstadt, [S. 462]bei Hoyerswerda (Schwarze Pumpe) und bei Schwedt entstanden. Die „sozialistische Umgestaltung“ der bestehenden Städte wird als Teil der Aufgabe betrachtet, „das gesamte Siedlungsgebiet der DDR zu rekonstruieren, was mit einer regionalen Verteilung der Produktivkräfte und der Herausbildung von Städten verschiedener wirtschaftlicher Größenordnung verbunden ist“ (Prof. Karl ➝Liebknecht auf dem 22. Plenum der Deutschen Bauakademie, Okt. 1960). Dabei soll der Entwicklung der „Nordgebiete“ und der Beseitigung des wesentlichen Unterschiedes von Stadt und Land besondere Aufmerksamkeit gelten. Der Perspektivplan bis 1970 sieht den Aufbau der Stadtzentren von Ostberlin, Leipzig, Dresden und Chemnitz vor; bei weiteren sieben Städten, nämlich Rostock, Neubrandenburg, Potsdam, Frankfurt, Magdeburg, Dessau und Gera soll die Gestaltung der Stadtzentren „in der Hauptsache im Rahmen des komplexen Wohnungsbaues und durch Einbeziehung geeigneter Gebäude zentraler und bezirklicher Planträger“ erfolgen. Neubebauung nach Beseitigung der alten Bausubstanz soll in diesen Städten in größerem Umfang erst nach Deckung des dringendsten Wohnungsbedarfs (Wohnungswesen), also nach Beendigung des zweiten Siebenjahrplanes ins Auge gefaßt werden; bis dahin will man sich mit der Sanierung „für einen bestimmten Zeitraum“ durch Verbesserung der Bausubstanz und Ausstattung der alten Wohngebiete mit zusätzlichen gesellschaftlichen Einrichtungen begnügen. Bei allen Städten sollen im Rahmen der Möglichkeiten die zentralen Plätze zu kulturellen Zentren entwickelt und in ihrer Gestaltung durch Bauwerke der „sozialistischen Kultur“ bestimmt sein. Der St. erstreckt sich auch auf das ländliche Bauwesen, und zwar unter dem Gesichtspunkt, daß mit dem Übergang von der bäuerlichen Einzelwirtschaft zur sozialistischen Großproduktion neue Produktionsanlagen entstanden, die auch den Übergang zu stadtähnlichem Wohnungsbau mit mehrgeschossigen Häusern und entsprechenden „gesellschaftlichen Einrichtungen“ erforderten. (Architektur) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 461–462 Stadtbezirksversammlung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Städtepartnerschaft

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Nach der ideologisch begründeten These des Regimes ist Bauherr in der SBZ „das Volk“. Die SED, die sich als die Vorhut des „werktätigen Volkes“ versteht und auf Grund dieses Anspruches auch den Staatsapparat beherrscht (Regierung und Verwaltung), hat es daher in der Hand, die St.-Politik ihres Herrschaftsbereichs ausschließlich und umfassend zu bestimmen. Das kommt vor allem darin zum Ausdruck, daß Raumordnung (Territorialplanung) und St. als Teil…

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Oelßner, Fred (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 27. 2. 1903 in Leipzig als Sohn eines Gewerkschaftsfunktionärs. 1917 USPD, 1920 KPD, Bezirksleiter des KJVD Halle/Merseburg, Teilnahme am mitteldeutschen Aufstand, bis 1926 Mitarbeiter des ZK der KPD und Redakteur versch. KP-Zeitungen. 1926–1932 Studium der Politökonomie in Moskau. Bis Ende 1933 illegale Arbeit in Deutschland, bis 1935 für die Komintern in Prag u. Paris, anschl. Lehrer an der Lenin-Schule in Moskau. Wegen ideologischer Fehler von 1937 bis 1940 Arbeit in einer Papierfabrik, während des Krieges unter dem Namen Larew Leiter der Deutschland-Abt. des Moskauer Rundfunks. 1945 Leiter der Agitprop-Abt. des ZK der KPD, später der Abt. Parteischulung im Parteivorstand der SED. Seit 1947 Mitgl. des Parteivorstandes bzw. des ZK der SED, 1949–1950 Mitgl. des Kleinen Sekretariats des Politbüros, ab 1950 Mitgl. des Politbüros, außerdem von 1950 bis 1955 Sekretär für Propaganda des ZK und bis Okt. 1956 Chefredakt. der theoretischen Zeitschrift der SED, „Einheit“. 24. 11. 1955 stellv. Ministerpräsident und Vors. der Kommission für Fragen der Konsumgüterproduktion und der Versorgung der Bevölkerung beim Präsidium des Ministerrats. 6. 2. 1958 wegen Kritik an der Wirtschafts- und Landwirtschaftspolitik des Ulbricht-Flügels im Politbüro aus diesem Gremium ausgeschlossen und von seinen Funktionen im Staatsapparat entbunden. Danach Direktor der Sektion für Wirtschaftswissenschaften bei der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, im April 1961 als Sekretär der Klasse Philosophie, Geschichte, Staats-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften gewählt. Im Sept. 1959 wurde O. erneut zu einem schriftlichen Schuldbekenntnis gezwungen. Er bereute seine „opportunistischen“ Auffassungen und seine „politische Blindheit“ in den Jahren 1956/57. (Säuberungen, Revisionismus.) Vom 7. 10. 1949 bis 12. 3. 1958 Abg. der Volkskammer. Galt lange Zeit als führender Parteiideologe der SED, Verfasser zahlreicher theoretischer Schriften. Heute Direktor des Instituts für Wirtschaftswiss. der Deutschen Akademie der Wiss. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 342 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/oelssner-fred-larew verwiesen. ÖLB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oma-Bewegung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 27. 2. 1903 in Leipzig als Sohn eines Gewerkschaftsfunktionärs. 1917 USPD, 1920 KPD, Bezirksleiter des KJVD Halle/Merseburg, Teilnahme am mitteldeutschen Aufstand, bis 1926 Mitarbeiter des ZK der KPD und Redakteur versch. KP-Zeitungen. 1926–1932 Studium der Politökonomie in Moskau. Bis Ende 1933 illegale Arbeit in Deutschland, bis 1935 für die Komintern in Prag u. Paris, anschl. Lehrer an der Lenin-Schule in Moskau.…

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Krieg (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach der kommun. Lehre gibt es zwei Arten von K., den „gerechten“ und den „ungerechten“ K. In der nach dem XX. Parteitag der KPdSU revidierten Geschichte der KPdSU (deutsche Ausgabe 1960, S. 231) heißt es: „Kriege einer unterdrückten Klasse gegen die Unterdrückerklasse, der Sklaven gegen die Sklavenhalter, der leibeigenen Bauern gegen die Gutsherren, der Lohnarbeiter gegen die Bourgeoisie, nationale Befreiungskriege, Kriege der Völker gegen drohende Versklavung, Kriege des siegreichen Proletariats zur Verteidigung des Sozialismus, gegen imperialistische Staaten — solche Kriege bezeichnen die Marxisten als gerechte Kriege.“ Ob ein K. gerecht oder ungerecht ist, wird nicht durch objektives Urteil (Objektivismus), sondern durch Auslegung der Grundsätze des Historischen Materialismus entschieden: „Man muß untersuchen, aus welchen historischen Verhältnissen der Krieg hervorging, welche Klassen ihn führen, um welcher Ziele willen“ (Lenin, Sämtliche Werke, Bd. 30, S. 333, russ.). Die Lehre von den zwei K. (außer im Marxismus-Leninismus Bestandteil vieler anderer Geschichtsphilosophien), insbesondere die geschichtsphilosophisch begründete, in der Praxis aber willkürliche Entscheidung darüber, welcher K. als gerecht und welcher als ungerecht anzusehen ist, ermöglichen die Rechtfertigung des Bürger- und selbst des Angriffs-K. (Frieden). Auf dem XX. Parteitag wurde jedoch die These Lenins von der Unvermeidbarkeit der Kriege während des Fortbestandes des „kapitalistischen Lagers“ revidiert. Nur unter dieser Voraussetzung war es möglich, die Idee der Koexistenz zu propagieren. Als Kalter K. wird die politische, wirtschaftliche, diplomatische und psychologische Auseinandersetzung mit allen Mitteln, außer den militärischen, bezeichnet, die praktisch seit 1945 durch die Weigerung der Kommunisten die Weltpolitik beherrscht, durch Anerkennung und Anwendung allgemein anerkannter völkerrechtlicher Normen politische Spannungen zu beseitigen. Literaturangaben Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Garthoff, Raymond L.: Die Sowjetarmee — Wesen und Lehre (a. d. Amerik.). Köln 1955, Markus-Verlag. 592 S. m. 12 Kt. Kohout-Dolnobransky, W. de: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker — aus den Archiven des Weltbolschewismus (hrsg. vom Intern. Komitee f. Information u. soz. Aktion — CIAS), Luxemburg 1960. 17 S. u. 24 S. Faks. Tobien, Hubertus von: Die Methoden des sowjetischen Imperialismus. 3., v. Hans Kluth erg. erw. Aufl., Bonn 1959, Köllen. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 261 Kreiszeitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriegsopferversorgung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach der kommun. Lehre gibt es zwei Arten von K., den „gerechten“ und den „ungerechten“ K. In der nach dem XX. Parteitag der KPdSU revidierten Geschichte der KPdSU (deutsche Ausgabe 1960, S. 231) heißt es: „Kriege einer unterdrückten Klasse gegen die Unterdrückerklasse, der Sklaven gegen die Sklavenhalter, der leibeigenen Bauern gegen die Gutsherren, der Lohnarbeiter gegen die Bourgeoisie, nationale…

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Propaganda (1966)

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Der Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitgl. der Partei und die Mitgl. der Massenorganisationen wendet“ („Einheit“, Ost-Berlin, 1951, S. 670). Nach herkömmlicher Auffassung wird unter politischer P. eine Form der Aufklärung begriffen, die nicht so sehr den Verstand als die emotionalen Kräfte im Menschen anspricht und sich dazu weniger des überzeugenden Wortes in Rede und Schrift als vielmehr der massiveren und vielfach gleichzeitigen Wirkung von Bild und Ton bedient. Die Wirkung der P. ist unter rechtsstaatlichen Verhältnissen dadurch begrenzt, daß mißbräuchliche Anwendung ihrer Mittel leicht zurückschlägt, also der Absicht des Propagandisten entgegenwirkt, sei es, daß er durch allzu plumpe Methoden das Mißtrauen der Angesprochenen erregt, sei es, daß er durch Verstöße gegen die Wahrheit den Gegner auf den Plan ruft, der unter Umständen sogar Rechtsmittel gegen ihn in Anspruch nehmen kann. Im totalitären Staatswesen (wie im Dritten Reich oder in der SU und ihren Satelliten einschließlich der SBZ) fehlt es der politischen P. an einer derartigen Kontrolle; infolgedessen beherrscht sie dort die staatsbürgerliche Aufklärung und das gesamte Öffentliche Leben in solchem Maße, daß schließlich die Bevölkerung jede amtliche Äußerung als P. und damit als Schwindel ansieht. Während in der BRD die kritische Einstellung der denkenden Bürger die Formen der staatsbürgerlichen Aufklärung weitgehend bestimmt, stellen die P.-Methoden der SBZ eher noch eine Vergröberung des nationalsozialistischen P.-Stils dar. Unter dem Einfluß und nach dem Muster der SU steuern Partei und Regime eine P.-Maschinerie, die sich nicht nur der traditionellen Formen der Volksrede, der Plakate und Transparente (im Pj. Sichtwerbung) bedient, sondern die vom Regime gelenkte Presse, den Rundfunk, den Film, das Theater, das Kabarett mit Beschlag belegt (auch Agitprop), vor allem aber in den Betrieben und Wohngebieten die per[S. 375]sönliche Mitwirkung der Bürger auf vielerlei Wegen in Anspruch nimmt. Obschon die Häufung der Mittel die propagierten Lehren bei den Angesprochenen nicht glaubwürdiger macht, darf man den einschüchternden Eindruck der Massierung nicht unterschätzen, dem vor allem die Jugend und leicht beeinflußbare Menschen ausgeliefert sind; immerhin wird er teilweise durch die Offensichtlichkeit von Schwindelparolen neutralisiert, und es hat sich gezeigt, daß die Bevölkerung der SBZ allzu kühnen ideologischen Schwenkungen der P. (wie z. B. im Sommer 1952 von der Friedenspropaganda zur nationalistischen Verherrlichung des „Verteidigungs“-Krieges, im Frühjahr 1953 vom Aufbau des Sozialismus zum Neuen Kurs, im Mai 1960 von der ideologischen Vorbereitung der Gipfelkonferenz zu ihrer Sprengung durch Chruschtschow) Widerstand entgegensetzt und damit die Grenzen der P. überhaupt sichtbar zu machen vermag. Ausstrahlungen der sowjetzonalen P. in die BRD sind vor allem dort wahrzunehmen, wo sie mit falschen Friedens- und Wiedervereinigungsparolen arbeitet; sie können mit Aussicht auf Erfolg nicht durch ähnliche Mittel, sondern nur durch eine möglichst breite, durch Tatsachen belegte und gemeinverständliche Aufklärung über die wahren Tendenzen der bolschewistischen Machtpolitik und die Verhältnisse in ihrem Herrschaftsbereich unschädlich gemacht werden. (Parteipresse, Presse) Literaturangaben Kalninsk, Bruno: Der Sowjetische Propagandastaat — das System und die Mittel der Massenbeeinflussung in der Sowjetunion. Stockholm 1956, Tiden. 278 S. Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 374–375 Proletariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Protest

Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Der Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitgl. der Partei und die Mitgl. der…

DDR A-Z 1966

Karikatur (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 „Unsere K. hat die Aufgabe, mit der Flamme der Satire alles Negative, Vermoderte, Überholte, all das, was die Vorwärtsbewegung hemmt, aus dem Leben auszubrennen.“ Diese von Malenkow auf dem XIX. Parteitag der KPdSU verkündete Zwecksetzung übertrug Fred ➝Oelßner auf die SBZ. Die dortige K. sei aufgerufen, „die leidenschaftliche satirische Auseinandersetzung mit den Bonner Spaltern, ihrem Gefolge und ihren überseeischen Hintermännern zu führen“. „Die Stärke unserer K. liegt in ihrer Unversöhnlichkeit, in der vernichtenden Schärfe ihres Witzes, in der Entlarvung aller ihr feindlich Gesinnten. Sie ist nicht bloß eine humorvolle Zeichnung, die amüsieren will, sondern sie ist eine furchtbare Waffe gegen alle antihumanistischen Bestrebungen der reaktionären Kräfte der Gesellschaft. Das Lachen, das sie hervorruft, leiht dem, der sich der Vergänglichkeit aller reaktionären Kräfte bewußt geworden ist, Kraft und Mut, wie sie andererseits den Feind des Fortschritts und der Menschheit demaskiert, erschreckt und lähmt“ (J. Uhlitzsch in „Volkskunst“ H. 9/1953). Aus der „Dynamik der Revolution in Rußland“ und dem „Elan der kämpfenden Vorhut der deutschen Arbeiterklasse“ seien der Bildsatire neue Impulse erwachsen. Prof. Beier-Red erklärte (in „Neue Deutsche Presse“, Januar 1963, Heft 1): „Die Fahne der fortschrittlichen Karikatur wurde von jungen, sich mit der revolutionären Arbeiterschaft verbindenden oder aus deren Reihen sich entwickelnden Künstlern emporgehoben und auf einer höheren politischen Ebene weiter vorwärtsgetragen.“ Diese „höhere politische Ebene“ verbietet es aber, auch die Mißstände in ihrem eigenen Bereich zur Darstellung und Anklage zu bringen. Im Gegensatz zu den Karikaturen in der „kapitalistischen Presse, die den Imperialismus verteidigen und den Sozialismus diskreditieren“, wobei sie in hemmungsloser Offenheit alle ihre, selbstverständlich vorhandenen und immer wieder zugegebenen Unzulänglichkeiten sowohl ihrer Gesellschaftsform wie ihrer Regierungen verspotten und angreifen, sind die Zustände des „sozialistischen Lagers“ und seiner Gebieter und Repräsentanten der „fortschrittlichen Karikatur“ tabu. Wo gelegentlich auch Schwächen des Regimes angedeutet werden, müssen seit Ende 1961 dafür die „7 Schäbigen“ herhalten: „Der Meckerer, Säufer, Simulant, Riashörer, Bummelant, Pfuscher und der Unpünktliche.“ Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 235 Kapitulantentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-Orden

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 „Unsere K. hat die Aufgabe, mit der Flamme der Satire alles Negative, Vermoderte, Überholte, all das, was die Vorwärtsbewegung hemmt, aus dem Leben auszubrennen.“ Diese von Malenkow auf dem XIX. Parteitag der KPdSU verkündete Zwecksetzung übertrug Fred ➝Oelßner auf die SBZ. Die dortige K. sei aufgerufen, „die leidenschaftliche satirische Auseinandersetzung mit den Bonner Spaltern, ihrem Gefolge und ihren überseeischen…

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Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) (1966)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjetischer Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der eingebrachten und der öffentlich bereitgestellten Bodenflächen und Produktionsmittel („sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetrieb“). Die LPG sind keine Genossenschaften in unserem Sinne des Wortes. Es handelt sich nipht um freiwillige genossenschaftliche Zusammenschlüsse, die dazu dienen, die wirtschaftliche Lage ihrer Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um Kooperationsformen der Landbewirtschaftung, die nach „sozialistischen Grundsätzen organisiert und geleitet werden“. LPG sind Zwangsgemeinschaften kommun. Art im Dienste des kollektiven Erwerbs, deren Verwaltung und Wirtschaftsgeschehen durch Gesetz und Musterstatuten zentral reglementiert und kontrolliert werden, so daß das Mitspracherecht der Mitglieder und ihre Eigenverantwortung entscheidend eingeschränkt sind und ihre Privatinitiative weitgehend unterbunden ist (LPG-Gesetz). Nach dem „Prinzip des stufenweisen Übergangs zur sozialistischen genossenschaftlichen Großproduktion“ gibt es verschiedene Typen von LPG, die sich im Grad der Vergesellschaftung der Bodenflächen und Produktionsmittel sowie in der Verteilung der Einkünfte voneinander unterscheiden. Die Vergesellschaftung bezieht sich entweder nur auf die gemeinsame Bewirtschaftung des von den Mitgliedern eingebrachten Ackerlandes und teilweise auch des Grünlandes (Typ I) oder zuzüglich auch auf die zur Feldwirtschaft erforderlichen Zugkräfte, Maschinen und Geräte (ursprünglicher Typ II) oder auf den gesamten bäuerlichen Betrieb einschl. des lebenden und toten Inventars (Typ III). Die Mitglieder behalten zur persönlichen Nutzung eine „individuelle Wirtschaft“, die jo nach Typ verschieden groß ist. Beim Typ~I handelt es sich um 0,5 ha Ackerland und um die gesamte übrige Wirtschaft, bei Typ II können neben 0,5 ha Ackerfläche, Gärten, Dauergrünland und Wälder das gesamte Zucht- und Nutzvieh, vom Zugvieh 1~Pferd, 1~Ochse sowie das zur Bearbeitung des verbleibenden Landes nötige Inventar in individueller Nutzung bleiben. Im Typ III umfaßt die individuelle Wirtschaft nur noch die persönliche ➝Hauswirtschaft. Typ~I und II stellen nur Übergangsformen zum Typ III dar, bei ihnen handelt es sich im Gegensatz zu Typ III noch um keinen geschlossenen „Großbetrieb“, sondern um eine Gemeinschaft von Bauernwirtschaften, die nur den Betriebszweig Feldwirtschaft gemeinsam betreiben. Die LPG wird formell durch den Vorstand, den Vorsitzenden und die Mitgliederversammlung geleitet. Letztere kann „zur Teilnahme der Genossenschaftsmitglieder an der Leitung und Verwaltung der Genossenschaft“ Kommissionen bilden, unter denen die „Revisionskommission“ zur laufenden Kontrolltätigkeit die wichtigste ist. Diese ist auch berechtigt, notfalls die Funktionen des Vorstandes zu überwachen, wenn dieser versagt. Stellen Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt und bei Anwesenheit von mindestens ⅔ aller Mitglieder gültig sind, „einen Mißbrauch der innergenossenschaftlichen Demokratie“ dar, so können sie — nach Anhören des LPG-Beirates, des parteipolitischen Gremiums der LPG, vom Rat des Kreises (Kreis) aufgehoben werden. Von der SED nicht gebilligte Beschlüsse, auch wenn sie statutengerecht sind, werden auf diese Weise torpediert. Die Bewachung und Kontrolle der Arbeitsleistungen und der wirtschaftlichen Entwicklung der LPG obliegt dem Buchhalter, der den Vorsitzenden bzw. die Revisionskommission darüber regelmäßig unterrichtet. Dies erfordert einen umfangreichen Verwaltungsapparat, dessen Kosten die LPG belasten, ganz abgesehen davon, daß die darin beschäftigten Menschen der Güterproduktion entzogen werden. Über die Arbeitsorganisation der LPG Brigaden der LPG. Die nach Erfüllung der Marktproduktion, nach Abgeltung aller Verpflichtungen und den statutenmäßigen Einlagen zur [S. 370]Bildung der Natural- und Geldfonds verbleibenden Natural- und Geldbeträge werden an die LPG-Mitglieder nach den im Jahre geleisteten Arbeitseinheiten und nach dem Umfang und der Güte der eingebrachten Bodenanteile in den einzelnen Typen wie folgt verteilt: Die Bodenanteile — falls solche überhaupt gezahlt werden — sind u. U. für jedes Mitglied gleich. Ihre Höhe wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. In vielen Fällen werden Bodenanteile auch gänzlich außer acht gelassen. In den LPG erhalten die Mitglieder also keinen verbindlich vereinbarten Arbeitslohn, d.h., das LPG-Mitglied vom Typ III weiß während des ganzen Jahres noch nicht, mit welchem Entgelt für die AE es endgültig rechnen. kann, da dieses vom Betriebserfolg abhängt. „Bis zu 70 v. H. des zu erwartenden Geldes“ kann es im Laufe des Jahres als Anzahlung auf die geleisteten AE erhalten. Der Gesamtlohn kann erst am Jahresende aus dem Betriebsergebnis errechnet werden. Für die aus dem Betriebsergebnis abzugeltenden Ansprüche sind Prioritäten festgelegt. Bei der Verwendung der Geldeinkünfte steht an erster Stelle die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand, wie Bezahlung von Steuern und Versicherungen, Kreditrückerstattungen. Es folgen dann die Ausgaben für die laufende Produktion, wie z. B. Saatgut, mineralische ➝Düngemittel, Futtermittel; die Rücklagen für den „unteilbaren Fonds“ zu künftigen Investitionszwecken; die Rücklagen für den „Hilfs- u. Kulturfonds“ zur sozialen Betreuung der LPG-Mitglieder sowie Rücklagen für den „Prämienfonds“. Der Lohnanspruch steht an letzter Stelle und wird demnach als Residualgröße abge[S. 371]golten. Die LPG-III-Mitglieder haben zwar den Status eines Lohnarbeiters, aber ohne die geringste Einflußmöglichkeit auf Betriebsorganisation und Betriebsführung müssen sie alle Risiken der Produktion tragen. Diese mit unseren Begriffen nicht zu vereinbarende Konstruktion des LPG-Typ~III hat daher die SBZ-Machthaber gezwungen, den Mitgliedern der LPG~III eine Mindestbezahlung der AE zu garantieren und bei ungenügendem Betriebserfolg die hierfür erheblichen Mittel zuzuschießen. Bezeichnenderweise besteht diese Garantie seit der vollständigen Kollektivierung nicht mehr, die Subventionierung der AE im Typ III wird aber praktisch noch fortgeführt. Der entscheidende betriebswirtschaftliche Unterschied zwischen Typ~I und II gegenüber Typ III besteht darin, daß den Bauern in den Typen~I und II bei nur gemeinsamer Bewirtschaftung des Ackerlandes noch ein Rest von eigener Leistungsinitiative für die Veredlungswirtschaft geblieben ist, während im Typ III die Mitglieder bezahlte Kolchosarbeiter sind. Deshalb wäre es für die Lebensverhältnisse vieler Bauern in der SBZ von großer Bedeutung, wenn die Möglichkeit bestehen würde, die Typen~I und II auf längere Zeit durchzuhalten. Auf die Dauer wird der Kommunismus das Nebeneinander von Kollektivformen mit so unterschiedlichem Vergesellschaftungsgrad nicht zulassen. Die „schrittweise Vergesellschaftung weiterer Betriebszweige“ in den Typen~I und II zeichnet sich bereits sehr deutlich ab, u.a. in dem auf dem VII. Bauernkongreß geschaffenen modifizierten Typ II. In ihm sollen jetzt bereits eine „genossenschaftliche“ Viehhaltung aufgebaut sowie Grünland und Wald in die LPG eingebracht werden. Die Versorgungsabhängigkeit der Viehwirtschaft in den Typen~I und II (urspr.) mit Futtermitteln aus der kollektiven Feldwirtschaft impliziert auch ohne behördliche Zwangsmaßnahmen das Fortschreiten der Kollektivierung. Dom SED-Regime bringt dieser schrittweise Übergang vom Typ~I über Typ II in Typ III den Vorteil der Einsparung erheblicher Subventionsmittel für die Erstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen, da diese nun aus eigener Kraft der LPG-Mitglieder erfolgen muß. Über die agrarpolitischen Maßnahmen zur LPG-Bildung Agrarpolitik, über die Ertragslage der LPG Landwirtschaft. Zur Fachbildung und politischen Schulung von Mitgliedern und Führungskräften der LPG wurde am 1. 9. 1953 die Hochschule für LPG in Meißen gegründet. Das gebührenfreie Studium, zu dem die Mitgliederversammlung der LPG die Teilnehmer delegiert, dauert als Direktstudium 3 Jahre, als Fernstudium 5 Jahre, als Abendstudium sowie als Wechselstudium (Direkt- und Fernstudium) 4 Jahre und endet mit dem Staatsexamen als „Diplom-Agronom“. Der fachliche Ausbildungsstand der Führungskräfte in den LPG ist für die Machthaber ein ernstes Problem: Nach dem Stand vom 30. Sept. 1964 hatten von den 15.829 LPG-Vorsitzenden nur 8.685 eine abgeschlossene Ausbildung, davon 1.577 einen Hochschulabschluß, 3.541 Fachschulabschluß, 1.418 Meisterprüfung und 2.149 Facharbeiterprüfung. Von den insg. 870.363 mitarbeitenden LPG-Mitgliedern wiesen nur 155.907 (rd. 18 v. H.) eine abgeschlossene Ausbildung auf. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 369–371 Produktionsgenossenschaften des Handwerks A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften Werktätiger Fischer (PwF)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjetischer Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer…

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Rahmenkollektivvertrag (1966)

Siehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 [S. 378]Der R. diente ursprünglich dazu, Richtlinien für die Betriebskollektivverträge aufzustellen. Von 1953 bis 1956 waren sie durch die Musterbetriebskollektivverträge abgelöst. Seit 1958 werden lohnpolitische Maßnahmen, die vorher durch VO des Ministerrats festgelegt wurden, von diesem nur noch im Grundsatz beschlossen. Einzelheiten wurden Rahmenverträgen überlassen, die zwischen den Industrie-Gewerkschaften und der Staatlichen ➝Plankommission abzuschließen waren. § 6 des Gesetzbuches der Arbeit bestimmt, daß zwischen den zentralen Organen des Staatsapparates, den Räten der Bezirke oder den zentralen Organen der sozialistischen Genossenschaften und dem Bundesvorstand des FDGB oder den Zentralvorständen der Industrie-Gewerkschaften und Gewerkschaften oder den Bezirksvorständen des FDGB R. abgeschlossen werden können. Die R. sollen die besonderen Arbeits- und Lohnbedingungen für Bereiche der Volkswirtschaft, für Personengruppen oder für bestimmte Gebiete enthalten. Sie sind allgemein verbindlich und treten mit dem Tage der Registrierung bei der Kommission für ➝Arbeit und Löhne in Kraft. Wegen der Abhängigkeit des FDGB und des Staatsapparates von der SED drücken die R. genau wie die arbeitsrechtlichen Gesetze und Verordnungen nur den Willen dieser Partei aus und haben daher mit einem autonomen, kollektiven Arbeitsrecht nichts gemeinsam außer der Bezeichnung. (Arbeitsrecht) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 378 Quedlinburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rapackiplan

Siehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 [S. 378]Der R. diente ursprünglich dazu, Richtlinien für die Betriebskollektivverträge aufzustellen. Von 1953 bis 1956 waren sie durch die Musterbetriebskollektivverträge abgelöst. Seit 1958 werden lohnpolitische Maßnahmen, die vorher durch VO des Ministerrats festgelegt wurden, von diesem nur noch im Grundsatz beschlossen. Einzelheiten wurden…