DDR A-Z 1966
Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren einzubeziehen. Als GA. oder GV. können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in einem Strafverfahren in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Die GA. und GV. haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die „Vertreter der Kollektive“. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen. Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. Nach dem Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“ 1965, S. 337) soll ein GA. beauftragt werden, „wenn die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat durch ihre Schwere, den Umfang des Schadens und die sonstigen Auswirkungen Empörung hervorgerufen hat oder in anderer Beziehung für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung ist“. Ein GV. sollte beauftragt werden, „wenn die Tat zu dem bisherigen positiven Verhalten des Angeklagten im Widerspruch steht oder durch beachtenswerte Umstände begünstigt wurde, die wesentlich zur Motivierung und Tatbegehung beigetragen haben“. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA. als auch ein GV. auftreten, die jedoch nicht vom gleichen Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Ein Beschwerderecht gegen die Zulassung oder Ablehnung eines GA. oder GV. besteht nicht, aber der Angeklagte soll vor Beschlußfassung über die Zulassung eines GA. oder GV. verständigt werden, wer als GA. oder GV. mitwirken soll. Bei begründeten Einwendungen gegen die Mitwirkung eines bestimmten Bürgers muß das Gericht, wenn das Kollektiv keinen anderen Bürger benennt, den Antrag auf Zulassung als GA. oder GV. ablehnen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 167 Gesellschaftlich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche BürosSiehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren…
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Kaderpolitik (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1979 1985 Pj., Bezeichnung für Auswahl, Ausbildung und Einsatz von „Kadern“. Der Begriff Kader stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. In den kommun. Parteien sind Kader: a) alle Personen in Partei, Staat, Wirtschaft, Massenorganisationen und Militär, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet Kader soviel wie Elite. (Funktionäre) In der Bezeichnung der SED als einer Kaderpartei (im Gegensatz zur Massenpartei) wird die Absicht zum Ausdruck gebracht, aus der Partei ein organisatorisch und weltanschaulich hochgezüchtetes Herrschaftsinstrument zu schaffen. Die „Entwicklung von Kadern“ ist eine Hauptaufgabe der Schulung. Die Sicherung einer einheitlichen K. obliegt den Kaderabt., die mit besonders zuverlässigen SED-Mitgliedern besetzt sind. Kaderabt. bestehen in allen Organisationen, Institutionen und Betrieben. Die Kaderabt. müssen auch bei der Einstellung von Parteilosen und Mitgl. anderer Parteien die Genehmigung der zuständigen SED-Dienststelle einholen. Die Kaderabt. des SED-Apparates haben bestimmenden Einfluß auf die K. aller Organisationen und Institutionen, einschließlich der „Blockparteien“. (Nomenklatursystem) Die Kaderabt. sollen die Beschäftigten hinsichtlich ihrer Einstellung überwachen. Sie führen „Entwicklungskarteien“, in die neben dem fachlichen Werdegang die Teilnahme an politischen Schulungen sowie Vermerke über das politische und „moralische“ Verhalten eingetragen werden. Regelmäßig sollen mit allen Beschäftigten „Entwicklungsgespräche“ geführt werden. Bei Arbeitsplatzwechsel wird die sog. Kaderakte des Beschäftigten der Kaderabt. des neuen Arbeitsplatzes übersandt. Schon vor Neueinstellung wird regelmäßig bei der Kaderabt. des Betriebes bzw. der Dienststelle, bei der der Betreffende bisher beschäftigt war, Nachfrage gehalten. So werden bei Kündigungen aus pol. Gründen (Kündigungsrecht) unerwünschte Neueinstellungen verhindert. Der leitende Funktionär einer Kaderabt. wird Kader[S. 233]leiter genannt. Er ist verpflichtet, dem Staatssicherheitsdienst jederzeit Einblick in alle Kaderakten zu gewähren und alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Die große Bedeutung, die der K. zugeschrieben wird, entspricht dem militärischen Organisationsprinzip der Kommunisten: „Die Kader entscheiden alles.“ (Stalin) b) aus der unter a) geschilderten Bedeutung abgeleitet, bedeutet Kader im weiteren Sinne ganz allgemein soviel wie „Personal“, insbesondere in Hinblick auf dessen fachliche Eignung und Zuverlässigkeit. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 232–233 Kabinette Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KadettenschuleSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1979 1985 Pj., Bezeichnung für Auswahl, Ausbildung und Einsatz von „Kadern“. Der Begriff Kader stammt aus der Militärsprache, bedeutet dort Stammpersonal militärischer Formationen. In den kommun. Parteien sind Kader: a) alle Personen in Partei, Staat, Wirtschaft, Massenorganisationen und Militär, die in wichtigen Positionen zur Erhaltung und Festigung des totalitären Systems beitragen sollen. In diesem Sinne bedeutet Kader soviel…
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Interzonenhandel (1966)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Bezeichnung für den Handel zwischen der BRD und der SBZ. Er ist nicht Außenhandel, wenn er auch in der Zone statistisch darunter erfaßt wird. Es handelt sich um einen reinen bilateralen Warenaustausch, ohne daß eine Grenze überschritten wird, da die Demarkationslinie nicht als solche anzusehen ist. Schon 1945 nahm der I. seinen Anfang, wenn es auch nur vereinzelte Geschäfte auf Kompensationsbasis waren, die z. T. illegalen Charakter hatten. Während die drei Westzonen ziemlich schnell wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, entwickelte sich ein geregelter Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur unter erheblichen Schwierigkeiten und niemals völlig zu seinem Vorkriegsumfang. Die sowjetzonale Seite begehrt in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger), Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Im Laufe der Jahre erfolgten naturgemäß Umstrukturierungen in den einzelnen Warengruppen. Vertraglich geregelt wurde der I. in dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1947), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jährlich folgenden Vereinbarungen über die Warenlisten zum Abkommen. Seit Ende 1949 sind auch beide Teile Berlins in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1949 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche Bundesbank abgewickelt, die Verrechnung [S. 216] von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d.h. 1~Deutsche Mark = 1~VE (Verrechnungseinheit). Das ist aber nur ein Clearingwert, der nicht auch währungsmäßig eine DM West einer DM Ost gleichsetzt. Die sich hieraus in der Zone ergebenden Preisdifferenzen werden über ein Preisausgleichskonto wie im Außenhandel im Staatshaushalt aufgefangen. Abgerechnet wird per Ende Juni jeden Jahres; etwaige Verrechnungsspitzen sind in DM West bar zu bezahlen. Bisher hat jedoch die BRD von einem Kontenausgleich in bar abgesehen. Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) gelenkt. Die Bestimmungen für den Außenhandel mit dem Außenhandelsmonopol und der damit verbundenen Devisenzwangswirtschaft sowie den differenzierten Preisen zum Binnenhandel werden auch auf den I. angewendet. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr zuständig. Zölle werden im I. nicht erhoben. Der I. dient der sowjetzonalen Wirtschaft mit dazu, Lücken in der Materialversorgung zu schließen, wenn die Lieferungen Moskaus und der anderen sozialistischen Länder nicht ausreichen. Er wird stark von der jeweiligen politischen Situation beeinflußt. Mit der Vereinbarung vom 16. 8. 1960 über die Warenlisten für 1961 wurde erstmalig die einjährige Gültigkeitsdauer in eine unbegrenzte Laufzeit abgeändert; die SBZ war aus Planungsgründen an Abschlüssen über einen längeren Zeitraum interessiert. Am 80. 9. 1960 wurde das I.-Abkommen wegen politischer Übergriffe in Berlin von der BRD zum Jahresende gekündigt, nach längeren Verhandlungen aber noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder in Kraft gesetzt. Wenn die SBZ auch aus politischen Gründen einen Ausgleich der benötigten Stahllieferungen bei Schweden, England, Frankreich und anderen Ländern suchte, konnte sie wegen der günstigen Verrechnungsart ohne Devisen nicht auf den I. verzichten, zumal der Swing von 200 Mill. VE bei Nichtdurchführung des Saldenausgleichs zu einem angenehmen Dauerkredit wurde. Für die BRD ist der I. nicht von großer wirtschaftlicher Bedeutung, was sowohl auf den Umfang wie auch die Warenzusammensetzung zutrifft. Interesse besteht hauptsächlich daran, durch den I. die Wirtschaftslage der SBZ zu verbessern und auf diesem Wege der dortigen Bevölkerung den Lebensstandard zu erhöhen. Im Außenhandel gemessen, beträgt in der Zone der Anteil immer noch über 9 v. H. Deshalb versucht sie auch durch Schulung von Mitgliedern des „Ausschusses zur Förderung des deutschen Handels“ und des „Ausschusses des Berliner Handels“, die paritätisch zwischen SBZ und BRD besetzt sind, Einfluß auf das Volumen und die Struktur des I. zu nehmen und Differenzen im Warenaustausch für sich umzumünzen. Die Mineralölabgaben wurden in der BRD geändert und brachten für die Zone höhere Belastung. Die BRD kam der SBZ jedoch entgegen und verzichtete für 1964 auf rd. 75 Mill. DM neuer Mineralölsteuern. Für die kommenden Jahre wurde aber bis jetzt noch keine Vereinbarung darüber erzielt, wie überhaupt für 1966 noch kein Vertragsabschluß vorliegt. Sachlich sind sich beide Parteien einig, aber die Zone blockiert die Abschlußformel, um auf diesem Wege einen Schritt weiter im Sinne der Drei-Staaten-Theorie zu kommen. 1964 erreichte der I. mit 2,3 Mrd. VE einen Höchststand, der sich aus 1.111,9 Bezügen und 1.192,8 Lieferungen einschl. Dienstleistungen zusammensetzt. Auch 1965 ist trotz der Abschlußschwierigkeiten mit einem Umsatz auf gleicher Höhe zu rechnen. Möglicherweise setzt sich die Verschiebung zwischen den Unterkonten 1 und 2 fort, da das Konto 2 (sog. weiche Waren) durch Qualitätsverbesserungen der Fertigwaren gegenüber den früheren Jahren an Interesse gewonnen hat. Abnehmer dieser Waren sind überwiegend die Versandhäuser im Bundesgebiet. Die Zone ist bemüht, ihren Kundendienst in diesem Zusammenhange zu verbessern. Das Wachstum ist aber nun nicht nur eine Folge verbesserter Warenqualität, sondern vor allem auch der Zugeständnisse im I. an das Zonenregime. So kann die Zone auch auf Ersuchen künftig bestimmte ausländische Güter, wie z. B. Rohstoffe aus Übersee, im Rahmen des I. aus der BRD beziehen. Das bedeutet für das Regime mit seinen Devisenschwierigkeiten eine große Erleichterung. Da die SBZ zur Ausweitung ihres Industriepotentials dringend Anlagen und Ausrüstungen benötigt, ist sie im I. an langfristigen Krediten der BRD interessiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 215–216 Interwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InterzonenverkehrSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Bezeichnung für den Handel zwischen der BRD und der SBZ. Er ist nicht Außenhandel, wenn er auch in der Zone statistisch darunter erfaßt wird. Es handelt sich um einen reinen bilateralen Warenaustausch, ohne daß eine Grenze überschritten wird, da die Demarkationslinie nicht als solche anzusehen ist. Schon 1945 nahm der I.…
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Agrarpreissystem (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 14]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe verkauft werden. Dieses Preissystem dient dem Bestreben, alle Produktionsreserven der Betriebe zu mobilisieren. Erst der durch sehr hohe „Aufkaufpreise“ (je nach Produkt das 1½- bis 2½-, vor 1956 sogar bis 5fache des „Erfassungspreises“) gegebene Anreiz lockt mehr Produkte auf den Markt, als die Ablieferung verlangt. Das Zusammenwirken von A. und Ablieferungssystem bildete das Kernstück wirtschaftspolitischer Einflußnahme im Klassenkampf auf dem Lande und eine Triebkraft zur Zwangskollektivierung. Da die Ablieferungsnormen je Hektar in den privatbäuerlichen Wirtschaften so veranlagt wurden, daß sie mit zunehmender Betriebsgröße progressiv anstiegen, nahm vom Kleinstbetrieb zur Großbauernwirtschaft hin die Möglichkeit, Freie Spitzen zu verkaufen und damit hohe Aufkaufpreise und ein entsprechendes Betriebseinkommen zu erzielen, ab. Das war die Methode, mit der viele Mittel- und Großbauern gezwungen wurden, wie die in Abhängigkeit von den MTS gehaltenen kleineren Einzelbauern, ihre Selbständigkeit mit der Kollektivarbeit in den LPG zu vertauschen, sofern sie es nicht vorzogen, zu fliehen (Republikflucht). Für die VEG besteht seit 1955 ein drittes Preisniveau, das im allgemeinen zwischen den Erfassungs- und Aufkaufpreisen liegt. Mit der totalen Kollektivierung der Feldwirtschaft und der Veranlagung der Ablieferungspflicht als Marktproduktion war es möglich, ab Ernte 1964 einheitliche Preise für pflanzliche Erzeugnisse einzuführen. Dies stellt einen ersten Schritt zur Vereinheitlichung des Agrarpreisniveaus dar, da eine entsprechende Regelung für alle tierischen Produkte noch aussteht. Im Neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird in bezug auf die materielle Interessiertheit der Agrarproduzenten das A. ergänzt durch ein vielseitig ausgebautes System von Prämien. Literaturangaben Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 14 Agrarpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarstatistikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 14]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe…
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Wohnungswesen (1966)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsfehlbestand in der SBZ ist nach Schätzungen westdeutscher Sachverständiger für Ende 1965 mit etwa 770.000 Wohnungen anzunehmen. Er ist demnach, bezogen auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl, größer als in der BRD. In der SBZ sind annähernd 90 v. H. der vorhandenen Wohnungen in der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg gebaut worden (Vergleich: in der BRD etwa 60 v. H. des Bestandes). Neun Zehntel der in der SBZ vor 1918 gebauten Wohnungen (mehr als 3 Mill.) weisen wegen unterlassener Werterhaltungsmaßnahmen nach offiziöser Äußerung „schwere und geringere Schäden“ auf. (Wohnungsbau) Bei den staatlichen Organen (Räte der Kreise, der Bezirke und Gemeinden) bestehen Wohnungskommissionen, die über die Wohnraumverwendung entscheiden. Ausschlaggebend für die „gerechte“ Verteilung von Wohnraum ist die „Leistung“ des Wohnungssuchenden oder Wohnungsinhabers „für den Aufbau der DDR“. Die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) nehmen Einfluß auf die Verteilung fertiggestellter Wohnungen, aber auch auf die Verteilung des Altwohnraums. Seit März 1958 bestehen in den meisten Städten der SBZ „Volkseigene Kommunale Wohnungsverwaltungen“, deren Aufgabe es ist, die in den Nachkriegsjahren auf Grund der sowjet. Befehle enteigneten Grundstücke (Eigentum, Enteignung) zu verwalten, ebenso Grundstücke mit ausländischen oder westdeutschen Eigentümern, ferner Grundbesitz von Personen, die nach dem 17. Juni 1953 die SBZ „illegal“ verlassen haben. Die „Volkseigenen Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ sind auch die Träger des „volkseigenen Wohnungsbaus“. Erträge aus Grundstücken bzw. Wohnungen, deren Eigentümer bereits vor 1945 im Ausland oder in der BRD lebten, werden nach Abzug der Instandhaltungs- und Verwaltungskosten einem Sperrkonto bei der Deutschen Notenbank überwiesen. Grundstücke bzw. Wohnungen von nach dem 17. 6. 1953 nach der BRD abgewanderten Eigentümern wurden von den „Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ in Treuhänderschaft übernommen. Die Eigentümer haben kein Recht auf die Erteilung von Auskünften oder auf Zahlung von Erträgen aus der Vermietung. Die Arbeiten zur Werterhaltung der Wohnungen sind bisher sehr vernachlässigt worden. Das Material dafür ist knapp, und die Baubetriebe — auch die in den PGH zusammengeschlossenen handwerklichen Baubetriebe — sind vorwiegend für staatliche Investbauten und sonstige öffentliche Bauarbeiten eingesetzt. Im Nov. 1963 beschloß der Ministerrat, die „Volkseigenen kommunalen Wohnungsverwaltungen“, die nur für enteignete und neu gebaute „volkseigene“ Wohnungen zuständig waren, in neuartige „Wohnungsverwaltungen in den städtischen Wohngebieten“ umzuwandeln. Damit wurden nunmehr auch die noch in privatem Besitz befindlichen Wohnungen (etwa 70 v. H. des Gesamtbestandes) in die Verwaltung durch die Behörden einbezogen. Die neuen Wohnungsverwaltungen sollen „mit Hilfe der Bevölkerung für die Werterhaltung und richtige Verteilung des Wohnraumes verantwortlich“ sein. Unter dem Vorwand, daß es sich dabei um eine Form der Mietermitverwaltung handelt, sollen dio Mieter auch zu kostenlosen Reparaturleistungen an den privaten Wohngrundstücken herangezogen werden. Die Wohnungsmieten betragen in Neubauten zwischen –,65 und 1,10 DM Ost je qm. Altbaumieten sind noch auf dem Stand des Jahres 1938 gestoppt. Auch diese niedrigen Mieteinnahmen, die größere Werterhaltungsvorhaben ausschließen, erklären den durchweg abgewirtschafteten Zustand der meisten Miethäuser. Literaturangaben Faber, Dorothea: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 547 Wohnungsbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wolf, ChristaSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsfehlbestand in der SBZ ist nach Schätzungen westdeutscher Sachverständiger für Ende 1965 mit etwa 770.000 Wohnungen anzunehmen. Er ist demnach, bezogen auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl, größer als in der BRD. In der SBZ sind annähernd 90 v. H. der vorhandenen Wohnungen in der Zeit vor dem…
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Uranbergbau (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Der U. wird von der sowjet. Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjet. Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, [S. 491]da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ohne zeitliche Begrenzung ausbeutet. Die Wismut-AG. nahm innerhalb der SAG insofern eine Sonderstellung ein, als sie nicht zur Verwaltung der sowjet. Vermögen in Deutschland gehörte. Die Hauptverwaltung Wismut-AG. in Siegmar-Schönau bei Chemnitz (Sachsen) untersteht direkt sowj. Stellen in Moskau. Auch die Umfirmung der Wismut-AG. in eine sog. „deutsch-sowjet. Gesellschaft“ 1952 hat nichts daran geändert, daß es sich um ein rein sowj. Unternehmen handelt. Die Gründer, die alle Aktien übernommen hatten, waren die Hauptverwaltung des Sowjetischen Vermögens im Auslande des Ministerrates der SU und die Staatliche Aktiengesellschaft der Buntmetallindustrie „Medj“ in der SU. Die Wismut-AG. hat seit 1946 systematisch allen Boden, der irgend Uranvorkommen vermuten ließ, durch sog. „Geologenbrigaden“ nach Uranvorkommen untersucht. Nach vergeblichen Schürfungen im Harz und im Zittauer Gebirge, die 1951/1952 wieder eingestellt wurden, konzentriert sich der U. gegenwärtig auf folgende Gebiete: 1. Erzgebirge und Vogtland mit Hauptzentren um Johanngeorgenstadt, Falkenstein und Schneeberg; 2. Thüringen mit Hauptzentrum Ronneburg. Nach zuverlässigen Schätzungen betrug der Beschäftigungsstand bei der Wismut-AG. im Herbst 1951 etwa 225.000. Diese Zahl entsprach rund 10 v. H. aller Beschäftigten in Industrie und Bergbau. Gegenwärtig dürften noch immer etwa 50.000 Arbeitnehmer im U. tätig sein. Die Ausbeuteergebnisse des U. werden streng geheimgehalten. Vermutlich beträgt die Jahresproduktion etwa 2.500~t reines Uran. SED und FDGB unterstützen die Anwerbung deutscher Arbeitskräfte für den sowjet. U. Trotz der Lohnkürzungen seit Mitte 1950 werden im U. noch relativ hohe Löhne gezahlt. Art und Höhe der Finanzierung liegen völlig im dunkeln, da weder aus dem Staatshaushalt noch aus Unterlagen der Planungsstellen offene Angaben ersichtlich sind. Rückschlüsse aus der wechselnden Zahl der Beschäftigten und den im Erzbergbau allgemein üblichen Kosten ergeben allein für 1946 bis 1953 einen Gesamtaufwand von etwa 7,75 Mrd. Mark. Diese Summe ist in den unter Reparationen angegebenen Zahlen mit enthalten. Von Fachleuten wird angenommen, daß bis jetzt etwas mehr als die Hälfte der Uranvorräte in der Zone abgebaut wurden. Die Vorräte im Raum Ronneburg sollen, jetziges Abbautempo vorausgesetzt, eine Abbautätigkeit von etwa 10 Jahren ermöglichen. Literaturangaben *: Der Uranbergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1952. 26 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 490–491 Uraltguthaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UraniaSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Der U. wird von der sowjet. Wismut-AG., seit 1. 1. 1954 angeblich zu einer deutsch-sowjet. Aktiengesellschaft umgewandelt, betrieben. Die Sowjets schufen damit ein völkerrechtliches Novum, [S. 491]da erstmalig die Siegermacht eines Krieges ohne Fühlungnahme mit früheren Verbündeten nach eigenem Ermessen in dem von ihr besetzten Gebiete die Bodenschätze als Reparationsleistungen ohne zeitliche Begrenzung…
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Unterhaltspflicht (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt werden, neben ihrer Hausfrauenarbeit einen Beruf auszuüben. Durch die so zu erlangende wirtschaftliche Selbständigkeit könne sich die Frau in ihrer Persönlichkeit weit besser entfalten und entwickeln als in der Enge ihrer Häuslichkeit (Oberstes Gericht, Urt. vom 19. 1. 1961, „Neue Justiz“ 1961, S. 213). Das gilt um so mehr für die geschiedene Frau. Sie ist, selbst wenn sie Kinder zu versorgen hat, grundsätzlich verpflichtet, ihren Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und „ihrer politisch-moralischen Pflicht beim Aufbau des Sozialismus“ durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft nachzukommen. Frauen, die dennoch Unterhaltsansprüche geltend machen, weil sie Kleinkinder zu betreuen haben, sind vom Gericht zu überzeugen, daß dies für sie eine „gesellschaftliche Rückentwicklung“ sei und auch den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ nicht gerecht werde. Nur in Ausnahmefällen, in denen die geschiedene Frau arbeitsunfähig und deshalb außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, kann ihr für die Übergangszeit bis zu zwei Jahren ein Unterhalt zugebilligt werden. Wenn bei der Ehescheidung bereits vorauszusehen ist, daß sich der Unterhaltsberechtigte keinen eigenen Erwerb schaffen kann, und es dem Unterhaltsverpflichteten unter Berücksichtigung aller Umstände zuzumuten ist, kann seit dem Inkrafttreten des FGB (1. 4. 1966) auch eine unbefristete U. ausgesprochen werden. Nach dem FGB gibt es keine U. von Minderjährigen. Nur Volljährige haben ihren [S. 490]unterhaltsbedürftigen Eltern und Großeltern Unterhalt zu gewähren. Das gilt auch für uneheliche Kinder, die auch die gleichen Unterhaltsansprüche wie eheliche haben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 489–490 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtstag in der sozialistischen ProduktionSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die…
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Nationalismus (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Allgemein soviel wie Übersteigerung des Nationalen. Zentraler Begriff einer politischen Theorie des 19. Jh., die der Nation den höchsten politischen Stellenwert zuweist und ihr alle anderen Gesichtspunkte rücksichtslos unterordnet. Unter Stalin war sowohl 1930 im Zusammenhang seiner Taktik gegenüber den vielen Nationalitäten in der UdSSR wie auch anfangs nach 1945 in den übrigen Ländern Osteuropas die Parole ausgegeben worden, der „Form“ nach nationale Kulturelemente seien mit ihrem sozialistischen „Inhalt“ bis zum vollen Sieg der Weltrevolution vereinbar (entgegen Lenins Angriffen auf die Nationalkulturen; Sonderwege). Mit Titos Abfall (Titoismus) wurde seit 1948 diese These zugunsten der Angleichung der Volksdemokratien Osteuropas an die UdSSR und ihren Stil preisgegeben. Erst ab 1956 (XX. Parteitag der KPdSU) bahnt sich eine zurückhaltende Bewertung der nationalrussischen Komponente, zum mindesten der großrussischen zaristischen Tradition, zugunsten des proletarischen Internationalismus (Internationale) an. Im Zuge des Tauwetters und bes. des chinesisch-sowjetischen Konflikts haben dann auch die anderen Länder des Ostblocks, ausgenommen die SBZ, in verstärktem Maß, vor allem wirtschaftlich, nationale Gesichtspunkte geltend machen können. — Eine Sonderbewertung erfahren aus taktischen Gründen die Entwicklungsländer. (Nation, Volk, Nationaldemokratie, Lager, Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Koexistenz, Satelliten) Literaturangaben Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre d. Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Hildebrandt, Walter: Die Sowjetunion — Macht und Krise. Darmstadt 1955, Leske. 272 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 332 Nationalhymne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalitätenpolitikSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Allgemein soviel wie Übersteigerung des Nationalen. Zentraler Begriff einer politischen Theorie des 19. Jh., die der Nation den höchsten politischen Stellenwert zuweist und ihr alle anderen Gesichtspunkte rücksichtslos unterordnet. Unter Stalin war sowohl 1930 im Zusammenhang seiner Taktik gegenüber den vielen Nationalitäten in der UdSSR wie auch anfangs nach 1945 in den übrigen Ländern Osteuropas die Parole…
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Altersversorgung (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Infolge der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird der größte Teil der Bevölkerung im Alter durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz gewährt, die dem Regime nützlich erscheint. Eine bessere A. erhalten ferner Bergleute (Bergmannsrenten) sowie Eisenbahner und Angestellte der Post. Eine Staffelung der Altersrenten der Arbeiter und Angestellten nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Industriezweige ist seit langem geplant, aber auf nicht absehbare Zeit hinausgeschoben. Eine zusätzliche Versorgung in Höhe von 5 v. H. des monatlichen Nettoverdienstes im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gibt es in einigen auserwählten Industriezweigen nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit. Sie wird vom Betrieb gezahlt. Zweck dieser gestaffelten Leistung ist, die Fluktuation der Arbeitskräfte einzuschränken. Eine besondere A. für ehemalige Beamte und Berufsoffiziere gibt es nicht. Sie werden nach den Bestimmungen der Sozialversicherung von dieser versorgt. (Beamtenversorgung) Für die Angehörigen der technischen Intelligenz in den VEB ist durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) eine zusätzliche A. eingeführt worden, die durch eine Versorgungsversicherung bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt gewährleistet wird. Die Beiträge für diese Versicherung sind von den VEB aufzubringen. Zum Kreise der Versorgungsberechtigten gehören Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker sowie Personen, die auf Grund eines Einzelvertrages Anspruch auf die A. haben. Auch auf andere leitende Angestellte kann die A. ausgedehnt werden. Durch die zusätzliche A. wird ab 65. Lebensjahr oder beim Eintritt vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe von 60 bis 80 v. H. des im letzten Jahre bezogenen Bruttogehalts gezahlt. Der überlebende Ehepartner erhält 50 v. H. der Rente; Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v. H. der Rente. Durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) ist für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen eine A. mit den gleichen Leistungen eingeführt worden. Dazu gehören auch Lehrer. Für selbständige Ärzte ist seit 1. 1. 1959 eine besondere A. in Kraft. Durch die Schaffung der zusätzlichen A. für die Intelligenz wollte das Sowjetzonenregime die Abwanderung von Kräften verhindern, die ihm entweder für die Steigerung der Produktion oder für die Wahrung eines gewissen Kulturniveaus wichtig erschienen. Vor allem hat das Regime es in der Hand, mit der zusätzlichen A. verdiente Funktionäre zu belohnen. Das Entstehen einer neuen privilegierten Schicht wird so gefördert. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 22 Altenteil A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AltguthabenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Infolge der großen Ausdehnung der Versicherungspflicht wird der größte Teil der Bevölkerung im Alter durch die Sozialversicherung versorgt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Altersrenten liegen im Durchschnitt unter denen des Bundesgebietes. Durch Mindestrenten (Renten) wird zwar in jedem Fall ein Festbetrag gewährt, der indessen die Existenz nur ungenügend sichert. Eine bessere A. wird der Intelligenz…
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Ablieferungspflicht (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zum Erfassungspreis abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Das nach 1945 aufgebaute System der zentralen Erfassung unterschied in der Daseinsperiode privat-bäuerlicher Betriebe zwei Formen der A.: Nach dem Ablieferungsbescheid der Verwaltungsbehörden wurden Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Ölsaaten, Speisehülsenfrüchte, Schlachtvieh, Geflügel, Milch, Eier und Wolle erfaßt; auf der Grundlage von Verträgen, die die Verwaltungsorgane mit den Erzeugern abschlossen, erfolgte die Erfassung von Spezial- oder Sonderkulturen (sog. technische Kulturen), wie Zuckerrüben, Faserpflanzen, Tabak, Obst, Arznei- und Gewürzpflanzen, Korbweiden, Mohnkapseln. Die Ablieferungsmengen (Normen) wurden in der Regel je Flächeneinheit festgesetzt (Hektarveranlagung). Trotz gewisser Differenzierung wurde dies weitgehend schematisch durchgeführt. Durch die besondere Staffelung der Normsätze, die im Gegensatz zu den normalen Leistungsverhältnissen im „privaten Sektor“ der Landwirtschaft so festgesetzt waren, daß sie bei pflanzlichen und tierischen Produkten mit der Betriebsgröße progressiv anstiegen, wurde zusammen mit dem Agrarpreissystem ein Steuerungsmittel des Klassenkampfes auf dem Lande ausgebaut — zumal Nichterfüllung der A. strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht (Wirtschaftsstrafverordnung) —, das mit der Kollektivierung sein Ziel erreichte. Gegenüber den Normen, die für die einzelbäuerlichen Betriebe vor der Kollektivierung galten, war das Ablieferungssoll der LPG ermäßigt, während das der VEG seit jeher gesondert festgesetzt wird. Seit der Totalkollektivierung wurde die A. auf die Vertragsform verlagert, d. h. sie wird durch Jahresverträge begründet, die von den Landwirtschaftsbetrieben einerseits mit den VEAB und den anderen mit der Erfassung und dem freien ➝Aufkauf beauftragten Betrieben (Molkereien, Zuckerfabriken u.a.) andererseits abgeschlossen werden müssen. Die volle Übereinstimmung dieser Verträge mit dem Volkswirtschaftsplan bzw. dem Plan der Marktproduktion sowie mit den Betriebsplänen der „sozialistischen“ Landwirtschaftsbetriebe ist zwingend. Die gesetzliche A. erstreckt sich also auf die in den zentralen Plänen festgelegten Gesamtmengen des staatlichen ➝Aufkommens. Die Mengenveranlagung der Betriebseinheiten erfolgt durch die von den Produktionsleitungen der Landwirtschaftsräte bestätigten Betriebspläne. Es wird angestrebt, auch die Lieferung tierischer Erzeugnisse aus den persönlichen ➝Hauswirtschaften auf der Grundlage von vertraglichen Gesamtvereinbarungen mit den Vorständen der LPG III zu organisieren. Literaturangaben Merkel, Konrad: Agrarproduktion im zwischenvolkswirtschaftlichen Vergleich — Auswertungsprobleme der Statistik am Beispiel des geteilten Deutschland. Berlin 1963, Duncker und Humblot. 105 S. m. 50 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 9 ABI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AblieferungssollSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zum Erfassungspreis abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Das nach 1945 aufgebaute…
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Erwachsenenbildung (1966)
Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Erwachsenenqualifizierung: 1969 1975 1979 Im Pj. neuerdings meist als „Erwachsenenqualifizierung“ bezeichnet. Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und heute als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wird, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ nach dem Zusammenbruch von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle Erziehungsbereiche durchdringenden ideologischen Ausrichtung auf die bolschewistische Doktrin (Marxismus-Leninismus). Von vornherein wurde das Erziehungsmonopol des Regimes auch für die E. geltend gemacht und das Volkshochschulwesen damit der Lenkung durch die den Verwaltungsapparat mehr und mehr beherrschende kommun. Partei (SED) unterstellt. Nach einer kurzen Periode, in der — wie auf anderen Erziehungsgebieten — der Idealismus deutscher Reformpädagogen von der Besatzungsmacht zugelassen worden war, das Volkshochschulprogramm sich aber mehr oder weniger in berufsfördernden Fortbildungskursen erschöpft hatte, begann 1948 die bewußte Lenkung der E. im Sinne ideologischer Planaufgaben; dementsprechend wurde die E. auch selbst Objekt der Planpolitik („Die Hörerzahl der Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen“). Im Sinne der Bedeutung, die das Regime der E. für die Erfüllung der Wirtschaftspläne und für die „Qualifizierung“ der „mittleren Kader“ in Staat, Partei und Wirtschaft beimaß, wurde aber nicht nur der Apparat des Volkshochschulwesens zentralisiert, seine ideologische Ausrichtung institutionell und personalpolitisch gesichert, sondern es wurden auch erhebliche Mittel für den Ausbau des Volkshochschulnetzes die Vermehrung der vollamtlichen Leiter und Dozenten, ihre Schulung und angemessene Honorierung aufgewendet. Die E. näherte sich allerdings in Stoff und Methode mehr und mehr der kulturellen Massenarbeit und war von 1954–1957 auch der gleichnamigen Hauptabt. des Ministeriums für Kultur unterstellt. Andererseits schrumpfte der Wirkungsbereich der E. von Jahr zu Jahr ein. Das gesamte Einzelvortragswesen war bereits 1955 an die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse abgegeben worden, andere Aufgabengebiete fielen an die Technischen ➝Betriebsschulen, die Volkskunstkabinette, die technischen Kabinette, vor allem aber auch an das Fernstudium der Fachschulen. Zu einem gewissen Abschluß gelangte die Entwicklung mit der VO „über die Bildungseinrichtungen zur E.“ vom 27. 9. 1962 und dem „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ vom 25. 2. 1965. Entsprechend der Präambel dieses Gesetzes („Das einheitliche sozialistische Bildungssystem … gibt neue Impulse für [S. 126]die große Lernbewegung des ganzen Volkes. Millionen Menschen qualifizieren sich und erreichen ein höheres Bildungsniveau. Indem sie lernend arbeiten und arbeitend lernen, haben sie den Weg zur gebildeten, sozialistischen Nation beschritten.“) dienen die Volkshochschulen, wenn auch unter der Parole der Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus, vornehmlich der beruflichen Fortbildung (Qualifizierung). Zu diesem Zweck wurde das Volkshochschulwesen, das dementsprechend auch seit 1957 schon wieder dem Volksbildungsministerium unterstand, zu einer Abendschule für Erwachsene nach sowjet. Muster umgebildet, nach den Lehrplänen und meist in den Räumen der allgemeinbildenden Schulen sowie „mit dem Ziel, den vollen Abschluß der Grund-, Mittel- und Oberschule (d. h. neuerdings der 8., 10. und 12. Klasse der Allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule, Schule) zu erreichen“. Im Sinne dieser Aufgaben koordinieren die Volkshochschulen die „Qualifizierung“ im Kreis, „übernehmen berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, die von anderen Bildungseinrichtungen nicht wahrgenommen werden“ (§ 39 Ges. ü. d. einh. soz. Bildungssystem), wirken in dieser Funktion als Außenstellen von Hoch- und Fachschulen, leiten die Dorfakademien an und unterstützen diese sowie die Betriebsakademien (deren Programme in den Lehrplänen der Volkshochschulen enthalten sind) in ihrer pädagogischen Arbeit. Es gibt etwas mehr Volkshochschulen als Kreise (216) mit zahlreichen Außenstellen in Gemeinden und Betrieben. Im Jahr 1963 waren im Staatshaushalt rd. 36 Mill. DM Ost für das Volkshochschulwesen vorgesehen. Von insgesamt rd. 192.000 Hörern, die im zweiten Lehrabschnitt 1963/64 eingetragen waren, nahmen rd. 87.000 an „Gesamtlehrgängen“ teil; davon bereiteten sich rd. 32.000 auf ein Fachschulstudium, 1833 auf eine Sonderreifeprüfung, rd. 14.500 auf das Abschlußziel der 12., rd. 26.000 auf das der 10. und rd. 12.500 auf das der 8. Klasse der Allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule vor. (Kulturpolitik, Erziehungs- und Bildungswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 125–126 Erschwerniszuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErwachsenenqualifizierungSiehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Erwachsenenqualifizierung: 1969 1975 1979 Im Pj. neuerdings meist als „Erwachsenenqualifizierung“ bezeichnet. Während die E. in Deutschland sich in der Zeit zwischen den Kriegen über die reine Wissensvermittlung der älteren Volksbildung erhoben hatte und heute als eine den ganzen Menschen und das ganze Volk erfassende Bildungsaufgabe verstanden wird, war der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens in der SBZ…
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Erziehungswissenschaft (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 126]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Ihr Gegenstand ist das erzieheri[S. 130]sche Geschehen, das in der Stalin-Ära mit den planmäßigen, von Erziehern geleiteten direkten und indirekten Einwirkungen auf Kinder und Jugendliche und den aus ihnen resultierenden Veränderungen identifiziert wurde. In den letzten Jahren ist jedoch die Einschränkung des Gegenstandes der Erziehung auf „den Heranwachsenden“, den Erzieher und die „bewußte Einwirkung“ gelockert worden. Es wird zugegeben, daß es auch eine „funktionale“ Erziehung gibt, wenn auch die theoretischen Konsequenzen dieser Einsicht noch auf sich warten lassen. Aufgabe der E. ist es, die Gesetzmäßigkeit der Erziehung und Bildung (Erziehungs- und Bildungswesen) unter dem Aspekt der Entwicklung der bestehenden Sozial- und Herrschaftsstruktur — in Richtung auf die Endphase des Kommunismus — zu erforschen. Diese Aufgabe hat die E. in strenger Bindung an den vom Dialektischen und Historischen Materialismus geformten Aspekt der Weltbetrachtung zu bewältigen, d. h. auch unter Anwendung [S. 131]der dialektischen Methode. Bei der Gliederung des Gegenstandes ihrer Forschung verfährt die E. reichlich unproblematisch. Man unterscheidet: Grundlagen der Pädagogik, allgemeine Theorie der Erziehung und des Unterrichts (Didaktik, Methodik). Dazu kommt die Geschichte der Pädagogik. Seit einigen Jahren laufen verstärkte Bemühungen um die Entwicklung einer pädagogischen Psychologie. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit liefert die sowjetzonale E. alles andere als objektive Analysen des erzieherischen Geschehens. Von ihr wird vielmehr erwartet, daß sie der pädagogischen Praxis bewußt hilft, die ihr gesetzten politisch-pädagogischen Ziele in Übereinstimmung mit der Politik der SBZ erfolgreich zu realisieren. Die Zahl der Publikationen hat sich in den letzten Jahren vermehrt (z. B. methodische Handbücher, Beiträge zur Geschichte der Erziehung und zur Auseinandersetzung mit der pädagogischen Entwicklung in der BRD). Trotz mehrfacher Ansätze ist es dem Regime bisher nicht gelungen, zu einem funktionierenden System der Planung, Organisation und Leitung der pädagogischen Forschung zu gelangen. Z. Z. wird die Lösung folgender Hauptaufgaben gefordert: Herausarbeitung der nationalen Rolle des sozialistischen Schulwesens und Auseinandersetzung mit der imperialistischen Pädagogik; Verbesserung der sozialistischen Erziehung der Schuljugend, ins besondere der staatsbürgerlichen, der Arbeitserziehung und der körperlichen Erziehung; Klärung der Probleme der Tagesschule; Untersuchungen zum Inhalt und der Methodik des Unterrichts; Verbesserung des polytechnischen Unterrichts; Verbesserung der Leitungstätigkeit an der Schule; Probleme der Vorschulerziehung; weitere Erschließung der schulpolitischen und pädagogischen Erkenntnisse und Erfahrungen der SU und anderer sozialistischer Länder sowie des progressiven nationalen pädagogischen Erbes. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 126–131 Erziehungs- und Bildungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EstradeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 126]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Ihr Gegenstand ist das erzieheri[S. 130]sche Geschehen, das in der Stalin-Ära mit den planmäßigen, von Erziehern geleiteten direkten und indirekten Einwirkungen auf Kinder und Jugendliche und den aus ihnen resultierenden Veränderungen…
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Intelligenz (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zur Bewältigung technischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Aufgaben benötigt der „Arbeiter- und Bauernstaat“ (Arbeiter-und-Bauern-Macht) die I. Als zwischen den Klassen befindliche Schicht wurde sie lange Zeit in die „alte“ und in die „neue“ I. gegliedert. Die Angehörigen der „alten“ I. entstammen dem Bürgertum, erhielten ihre Prägung vor 1945, haben zum Teil ein loyales Verhältnis zum SED-Regime gefunden, werden aber im wesentlichen nur toleriert, da man einstweilen auf sie angewiesen ist. An ihr politisches Bewußtsein werden deshalb geringere Anforderungen gestellt als an die „neue“ I. Die „neue“ I., die an den Hochschulen und z. T. Fachschulen ausgebildet worden ist, entstammt zu etwa 50 v. H. dem Proletariat oder dem Kleinbauerntum (Arbeiter- und Bauernkinder). Gesamtzahl der Angehörigen der I. (1965) rd. 700.000, jährlicher Zuwachs über 50.000. Man unterscheidet die technische und ökonomische I. (Ingenieure, Techniker, Physiker, Chemiker, Volkswirtschaftler, Betriebswirtschaftler, Agrar-, Industrieökonomen u.a.), die I. an wissenschaftlichen Einrichtungen (vor allem Hochschulprofessoren), an pädagogischen Einrichtungen (Lehrer), an medizinischen Einrichtungen (Ärzte im Staatsdienst), an künstlerischen Einrichtungen (Schauspieler, Musiker. Sänger und ähnliche) sowie die freischaffende I. (Maler, Bildhauer u.ä., aber auch Ärzte in eigener Praxis). Die I. genießt viele Privilegien (Einzelverträge). Vor allem nach der Massenflucht bes. von Ärzten und Apothekern ab 1957 sowie im Zusammenhang mit der generellen Fluchtwelle ab Frühjahr 1960 (Flüchtlinge) taktierte die Führung gegenüber der I. beschwichtigend. Während das lange Zeit sehr gespannte Verhältnis der Industriearbeiter zur „neuen“ technischen I. im Laufe der Jahre besser wurde, steht ein großer Teil linksradikaler Kommunisten einschließlich von Parteifunktionären (Sektierer) der I.-Politik der SED-Führung ablehnend gegenüber. Literaturangaben Müller, Karl Valentin: Die Manager in der Sowjetzone … zur Soziologie der wirtschaftl. und milit. Führungsschicht in Mitteldeutschland (Schriftenreihe d. Inst. f. Empirische Soziologie, Nürnberg, Nr. 2). Köln 1960, Westdeutscher Verlag. 200 S. m. zahlr. Tabellen. — (Der wehrsoziolog. Teil: 1954 abgeschlossen.) *: Die Situation der Entscheidung. Eine Diskussion über die Lage der „Intelligenz“ in der Sowjetzone. (BMG) 1952. 48 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 213 Instrukteurwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interessengemeinschaft, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zur Bewältigung technischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Aufgaben benötigt der „Arbeiter- und Bauernstaat“ (Arbeiter-und-Bauern-Macht) die I. Als zwischen den Klassen befindliche Schicht wurde sie lange Zeit in die „alte“ und in die „neue“ I. gegliedert. Die Angehörigen der „alten“ I. entstammen dem Bürgertum, erhielten ihre Prägung vor 1945, haben zum Teil ein loyales Verhältnis zum…
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Sport und Technik, Gesellschaft für (GST) (1966)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 [S. 447]Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts. (Vorbild ist der sowjet. vormilit. Verband „DOSAAF“.) A. Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt, obwohl geltendes Statut darüber nichts sagt, ab 14. Lebensjahr, formell freiwillig. Unterstand bis 1. 3. 1954 dem Innen-, nun dem Ministerium für Nationale Verteidigung, das jährlich mindestens 30 Mill. DM Ost zuschießt und die hauptamtlichen Funktionäre besoldet, Sitz: Neuenhagen (14 km westl. Strausberg). Das 5. umformulierte Statut der GST wurde am 11. 4. 1964 vom III. Kongreß beschlossen und am 27. 5. von dem Ministerrat bestätigt (GBl. S. 553). Nach §~1 ist sie „eine Massenorganisation der Werktätigen … unter Führung der SED… arbeitet sie eng mit allen in der Nationalen Front … vereinigten Parteien und Massenorganisationen sowie mit den staatlichen Organen zusammen“. — Sie „sieht in der sozialistischen Wehrerziehung der Werktätigen und vor allem der Jugend ihre Hauptaufgabe. Sie unterstützt durch ihre Tätigkeit die Vorbereitung der Jugend auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee“. — Die GST erzieht einerseits „ihre Mitglieder im Geiste des sozialistischen Internationalismus“, betont andererseits die „Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes“. Laut §~5 des Statuts können Förderer der GST-Arbeit wie bisher als „Freunde der GST“ der Organisation angehören. — Neu ist, daß gemäß § 18, d) in den Grundorganisationen d.h. Ortsgruppen) auch „Arbeitsgemeinschaften, Zirkel usw. gebildet werden“ sollen. B. Ähnliche Ziele enthielt schon das 1. Statut der GST vom Aug. 1952. Da motorsportliche Möglichkeiten lockten und auf offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom Nov. 1954, das den militärähnlichen Charakter verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“, unterstellte. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST seit 1957 offen gefordert. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24jährige ausbilden. Die Ausbildung der älteren Männer ist Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. Seit dem 13. 8. 1961 (Mauer) und dem Verteidigungsgesetz nahm die Tätigkeit der GST sehr zu. In den Oberklassen fast aller Schulen wurde die angeblich freiwillige Teilnahme an der Ausbildung der GST Zwang. Die allg. Wehrpflicht brachte die GST nicht zum Erliegen, sondern führte zur Verdichtung ihrer Organisation. Bei den 14- bis 18jährigen wird die Vorschulung von Rekruten für die Nachrichten- u. Panzertruppe, die Luft- und Marinekräfte verstärkt. Der III. Kongreß der GST (April 1964) drängte darauf, die Arbeit der Wehrertüchtigung in Betrieben und Schulen aller Art zu verstärken. Er sah vor, die Tätigkeit der GST auf die Wohngebiete auszudehnen, überall massenwirksamer und anziehender zu arbeiten. Wieder einmal stellte auch der III. Kongreß fest, der Erfolg der GST hänge „wesentlich davon ab, wie die Leitungen der FDJ- und GST-Grundorganisationen gemeinsam beraten und zusammenarbeiten“. Der § 44 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) verpflichtete alle Verwaltungsfunktionäre und Betriebsleiter zur Unterstützung der GST: Sie haben den Jugendlichen unter Heranziehung der FDJ, der GST und des Deutschen Roten Kreuzes es „zu ermöglichen, sich bereits vor Ableistung des Wehrdienstes militärische, technische und medizinische Kenntnisse anzueignen“. C. Formell ist die GST von unten nach oben aufgebaut, doch der 1. Vorsitzende des ZV, der über ein ständiges Sekretariat verfügt, lenkt sie in Wirklichkeit straff von oben nach unten, über die Bezirks- und Kreisorganisationen bis zu den Grundorganisationen. Diese bestehen in Verwaltungen, Betrieben, LPG, Hochschulen, Schulen und Wohngebieten. Dort wird die nur noch halb als „Sport“ getarnte, militärische Ausbildung betrieben. Soweit dies möglich, in 6 Sektionen: Allgemeine vormilitärische Ausbildung; Schießsport; Motorsport; Flugsport (Segel- und Motorflug, Fallschirm); Nachrichtensport; (Funk- [S. 453]und Drahtspruch); Seesport (mit Tauchen). — Tiersport (bes. Brieftauben, Meldehunde, Reiten) und Jagd wurden aus der GST ausgegliedert. — Diese Ausbildung wird geleitet und überwacht von Funktionären der GST und Reservisten der NVA. — Die Verbindung zur NVA wird sehr gepflegt, Mittelpunkte der Ausbildung sind 5 ständige Lager, in denen vor allem Zwölftageskurse abgehalten werden. Die allg. Ausbildung (Geländesport, Schußwaffen, Kartenlesen, Sanität, Atomschutz) ist verbindlich für alle Mitglieder. Erst nach 80 allg. Lehrstunden ist Eintritt in 1 oder 2 der anderen Fach-Sektionen erlaubt. Schießen bleibt stets (wie auch die eingehende Politschulung) Pflicht. — Die GST hat 4 eigene Schulen (Motorflug, Segelflug, Seesport, Nachrichten). Die Arbeit der GST hat stets mit dem Freiheits- und Wiedervereinigungswollen der Bevölkerung zu kämpfen. Doch darf ihre beträchtliche Hilfs- und Vorbereitungsarbeit für NVA und Kampfgruppen nicht unterschätzt werden. Ihre Kernorganisation hat den Charakter einer militärischen Miliz. — Sie zählt rd. 450.000 Mitgl., davon sind etwa 320.000 aktiv. 1.~Vors.: Richard ➝Staimer bis Febr. 1963, nun Kurt ➝Lohberger. (Militärpolitik, militärische ➝Studentenausbildung) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 447–453 Sport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SportarztSiehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 [S. 447]Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts. (Vorbild ist der sowjet. vormilit. Verband „DOSAAF“.) A. Gegründet durch Regierungsverordnung…
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Industrie (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 206]Das Gebiet der SBZ war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfange industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Während jedoch in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in der jetzigen SBZ vor allem die metallverarbeitende I. und die Verbrauchsgüter-I. wesentliche Standorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau waren in Mitteldeutschland gering entwickelt, weil hier die erforderlichen Bodenschätze fehlen. Eine hochqualifizierte Facharbeiterschaft ermöglichte jedoch die Entwicklung von Verarbeitungs-I. mit hoher Wertschöpfung je Arbeitsplatz. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion, vor dem zweiten Weltkrieg, d.h. 1936, hatte das Gebiet der SBZ innerhalb des Reichsgebietes bei einem Bevölkerungsanteil von rd. 25 v. H. z. B. folgende Anteile an der I.-Produktion: Die mitteldeutsche I. war 1936 mit rd. 27 v. H. am Bruttosozialprodukt des Reichsgebietes beteiligt. Durch Kriegs- und Kriegsfolgeschäden (Reparationen) verlor die mitteldeutsche I. mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten. Die Kapazitätsverluste der I. waren damit doppelt so groß wie die der westdeutschen I. Der Wiederaufbau der I. nach 1945 geschah nach dem von der SU bestimmten und von der SED-Führung durchgeführten Programm, in dem politische Gesichtspunkte den Vorrang hatten. Die Spaltung Deutschlands schnitt die Verarbeitungs-I. Mitteldeutschlands von ihren traditionellen Bezugsquellen für Rohstoffe und Halbfabrikate in Westdeutschland ab. Die dadurch verursachten Schwierigkeiten waren um so größer, als die einzelnen I.-Zweige durch den Krieg und die sowjet. Reparationspolitik unterschiedliche Kapazitätsverluste erlitten hatten. Die I. bedurfte daher — ebenso wie die I. der Bundesrepublik unter anderen Vorzeichen — der Hilfe von außen. Die SED-Führung stützte sich auf die SU und übernahm das sowjetische Wirtschaftssystem (Wirtschaft). Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten die Verstärkung der Grundstoffindustriebereiche (Braunkohlen-I., Energiewirtschaft, eisenschaffende I., chemische Grundstoff-I.) und die Inangriffnahme des Aufbaus einer bis dahin in Mitteldeutschland nicht beheimateten Schwermaschinenbau-I. Diese Maßnahmen deuteten darauf hin, daß das SED-Regime schon damals auf eine endgültige Spaltung Deutschlands hinarbeitete. Die Komplettierung der mitteldeutschen I.-Struktur verschlang riesige Investitionsmittel, die die Bevölkerung durch erzwungenen Konsumverzicht aufzubringen hatte. Zum Beispiel wurden nicht weniger als 24 Schwermaschinenbaubetriebe errichtet zur Herstellung von Walzwerkseinrichtungen, Zementfabriken, Bergbaumaschinen, Brikettfabriken, Dampfkesseln und großen Energie- und Elektromaschinen. Zwar sind durch die schwerindustrielle Komplettierung der I. die nach dem Kriege eingetretenen Disproportionen etwas gemildert worden, aber die Bezugsabhängig[S. 207]keit der Verarbeitungs-I. von auswärtigen Zulieferungen an Rohstoffen und Halbfertigmaterial ist noch beträchtlich. Das Strukturbild der I.-Bereiche bzw. I.-Zweige in beiden Teilen Deutschlands hat sich etwas angenähert. Die Chemische I. war bereits vor dem Kriege im Gebiet der SBZ stärker entwickelt als in Westdeutschland. Nach dem Aufbau eines eigenen Schwermaschinenbaus in der SBZ ist die Maschinenbau-I. in beiden Teilen Deutschlands etwa gleich stark an der I.-Produktion beteiligt. Die Maschinenbau-I. und alle anderen metallverarbeitenden I.-Zweige (Fahrzeugbau, Elektro-I., feinmechan. und optische I., Schiffbau und Metallwaren-I.) der SBZ haben jedoch keine gesicherte Rohstoffbasis: die Metallurgie ist schwächer entwickelt als die eisenschaffende und NE-Metall-I. in der BRD, da in der SBZ keine nennenswerten Erzmengen liegen (Bergbau). Der in obiger Tabelle ausgewiesene teilweise höhere Anteil der Verbrauchsgüter-I. in der SBZ weist nicht auf eine höhere Produktion in diesen Zweigen gegenüber der Bundesrepublik hin. Ihre Produktionsleistung ist im Gegenteil im allgemeinen sehr viel geringer (siehe die Tabelle der „Pro-Kopf-Produktion“). Die höheren Zahlen der SBZ erklären sich dadurch, daß die Planung und die Statistik im Verbrauchsgüterbereich mit höheren Preisansätzen arbeiten als im Produktionsgüterbereich. [S. 208]In der I. waren Ende 1964 rd. 44 v. H. aller Arbeiter und Angestellten der Zone tätig, in der I. der BRD nur etwa 38 v. H. Der Anteil der weiblichen Arbeitnehmer betrug Ende 1964 etwas über 40 v. H., in der BRD betrug der Frauenanteil nur etwa 30 v. H. Unter ständigem politischem Druck auf die Arbeitnehmerschaft (Produktionspropaganda) und unter Vernachlässigung der Verbraucherinteressen (Versorgung) wurde die I.-Produktion seit 1950 erheblich gesteigert. Dazu trugen insbesondere das Können und der Fleiß der mitteldeutschen I.-Arbeiterschaft und der Techniker und Ingenieure bei, die — ohne damit dem Regime dienen zu wollen — ihr Bestes gaben, um trotz der Planungsmängel (Planung), trotz ungenügender technischer Ausstattung der Betriebe (Technik) und unzureichender Materialversorgung die Produktion zu erhöhen. Gleichwohl besteht im effektiven Produktionsniveau je Kopf der Bevölkerung noch ein Abstand zur I. der BRD, der ohne Berücksichtigung der Unterschiede in der Qualität der Erzeugnisse noch immer mit mindestens 25 v. H. anzunehmen ist. Die I. ist nahezu vollständig verstaatlicht. 1964 entfiel auf die Betriebe mit privaten Inhabern nur ein Anteil von 2,4 v. H. der industriellen Bruttoproduktion. Aber auch für diesen Rest an Privatbetrieben gibt es keinerlei Selbständigkeit, denn auch sie sind vollständig in das Planungssystem eingebaut. Privatbetriebe in nennenswerter Zahl gibt es nur noch im Bereiche der Verbrauchsgüterherstellung; innerhalb dieser Gruppe ist der Anteil in der Bekleidungs-I. mit annähernd 11 Prozent am höchsten. Die vollständige Liquidierung der restlichen Privat-I. ist offensichtlich nur noch eine Frage kurzer Zeit. Innerhalb der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe nimmt die I. der SBZ einen ersten Platz ein. Die Erzeugnisse des sowjetzonalen Maschinenbaus erreichten 1964 einen Anteil von 60 v. H. am Gesamtexport; etwa vier Fünftel davon gingen in die Länder des Sowjetblocks. Hauptempfänger war die SU. Die hohen Lieferverpflichtungen gegenüber der SU und den anderen Sowjetblockländern bei Erzeugnissen des Maschinenbaus sind ein wesentlicher Grund für die im Durchschnitt unzulängliche Ausstattung der I. mit modernen, leistungsstarken Maschinen und für ihren Rückstand im Produktionsniveau und in der Produktivität. (Volkseigene Industrie, Eisen- und Stahlindustrie, Maschinenbau, Chemische Industrie, Kohlenindustrie, Kalibergbau, Kupferbergbau, Textilindustrie, Holzindustrie, Flugzeugbau, Kraftfahrzeugbau, Schiffbau, Papierindustrie, Leichtindustrie, Schwerindustrie, VVB, Bezirksgeleitete Industrie) Literaturangaben *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des III. Quartals 1953. (Mat.) 1954. 24 S. m. 11 Anlagen. Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 13 Anlagen. Kinzel, Eduard: Die Elektrizitätswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 11 Anlagen u. 1 Schaubild. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Klinge, Wolfgang: Im Räderwerk der Sowjet-Planwirtschaft. Pfaffenhofen/Ilm 1957, Ilmgau-Verlag. 171 S., 3 Taf. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 206–208 Individualismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 206]Das Gebiet der SBZ war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfange industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Während jedoch in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in der jetzigen SBZ vor allem die metallverarbeitende I. und die Verbrauchsgüter-I. wesentliche Standorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive…
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Auslandspropaganda (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Da die SBZ nur im Bereich des Ostblocks ihre Außenpolitik diplomatisch vertreten kann, ist A, im „kapitalistischen Ausland“ und vor allem in den bündnislosen Ländern eines ihrer Hauptwerkzeuge. Ein wesentlicher Teil dieser A. ist darauf gerichtet, die BRD, ihre demokratischen Einrichtungen, Organisationen und Politiker als „faschistisch, militaristisch, imperialistisch“ und „neokolonialistisch“ zu verleumden, um sie in der Weltöffentlichkeit unglaubwürdig zu machen, die Hallstein-Doktrin zu durchlöchern und der De-jure-Anerkennung des Sowjetzonen-Regimes den Weg zu bereiten. Im weiteren Sinne bezweckt die A.: Gewinnung neutraler Kräfte im Ausland, ihre Beeinflussung im kommun. Geist, Aufbau einer Monopolstellung im Informationswesen besonders der afro-asiatischen und lateinamerikanischen Staaten, Verstärkung wirtschaftlicher Verbindungen. Dafür werden außerordentlich hohe personelle und finanzielle Mittel aufgewendet. Alle Handelsvertretungen, Konsulate usw. dienen als Schaltstellen der A., ebenso wie eine große Zahl besonderer Freundschafts[S. 47]gesellschaften (Deutsch-Afrikanische Gesellschaft und ähnliche, weiter unten beschriebene Propaganda-Organisationen). Dachorganisation dieser Freundschafts-Gesellschaften ist die Liga für Völkerfreundschaft. Aber auch spezielle „Solidaritätskomitees“ (für Algerien, den Kongo, Kuba usw.) oder die „DDR-Sektion der Weltföderation der Partnerstädte“ und ähnliche Vereinigungen sind im Rahmen und im Sinne der A. tätig. Zur Gewinnung von Gästen und Studenten aus dem nichtkommun. Ausland bedient sich die A. u.a. spezieller Foren und Tagungen (Ostseewoche, Konferenz zum Studium des westdeutschen Neokolonialismus), des „Instituts für Ausländerstudium“ an der FDGB-Hochschule in Bernau, des „Instituts für Ausländerstudium“ an der Univ. Leipzig u. a. Einrichtungen. Besondere Veröffentlichungen der A. sind u.a., vielsprachig erscheinend, „DDR-Revue“, „Bericht aus dem demokratischen Deutschland“ und „Deutsche Stimmen“. Vom Staatlichen Rundfunkkomitee (Rundfunk) wird über den Sender „Radio DDR International“ ein besonderer „Auslandsdienst des Deutschen Demokratischen Rundfunks“ betrieben, der täglich mehrstündige Programme in Englisch, Französisch, Dänisch, Spanisch, Arabisch und in anderen Sprachen ausstrahlt. Der A. dienen schließlich die Weitergabe von Rundfunkprogrammen und Filmen, die Werbung und Vermittlung ausländischer Besucher für die SBZ, offizielle und inoffizielle Reisen von Wissenschaftlern, Wirtschaftlern, Partei-, Gewerkschafts-, Jugend- und Staatsfunktionären. Institutionell sind für die A. vor allem zuständig: Die Abt. „Internationale Verbindungen“ im ZK der SED, das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, das Presseamt beim Ministerpräsidenten, das Staatliche Rundfunkkomitee, Auslandsbüros der Blockparteien und Massenorganisationen, die Gesellschaft für kulturelle Beziehungen mit dem Ausland, der Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur. Zentrale Steuerungsstelle ist in jedem Falle der SED-Parteiapparat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 46–47 Auslandsdeutschtum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AuslandsvertretungenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Da die SBZ nur im Bereich des Ostblocks ihre Außenpolitik diplomatisch vertreten kann, ist A, im „kapitalistischen Ausland“ und vor allem in den bündnislosen Ländern eines ihrer Hauptwerkzeuge. Ein wesentlicher Teil dieser A. ist darauf gerichtet, die BRD, ihre demokratischen Einrichtungen, Organisationen und Politiker als „faschistisch, militaristisch, imperialistisch“ und „neokolonialistisch“ zu verleumden, um sie in der…
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Arbeitsnormen (1966)
Siehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 1985 In der SBZ nach sowjet. Vorbild allgemein eingeführte Bemessungsgrundlage des Lohns bei der Ausführung von Arbeiten im Stücklohn. Als A. gilt entweder die Menge der Arbeitseinheiten (Stück, Einzelteil, Los), die in einer bestimmten Zeiteinheit (Stunde, Schicht) zu fertigen sind („Stücknorm“), oder die vorgegebene Zeit, in welcher eine bestimmte Arbeitseinheit herzustellen ist („Zeitnorm“). Die gebräuchlichste Form ist die „Zeitnorm“. Nach dem Gesetzbuch der Arbeit sollen die A. zwar „unter Mitwirkung der Werktätigen“ ausgearbeitet werden, sie werden aber vom Betriebsleiter — gegebenenfalls auch trotz des Widerspruchs des betroffenen Arbeiters — in Kraft gesetzt. A. sollen geändert werden, wenn die technischen Bedingungen verändert wurden oder wenn die verbesserte Organisation den Umfang der Arbeiten verringerte. Die gültigen A. sind nur zu etwa 40 v. H. exakt nach den Arbeitsvorgängen als, sog. Technische Arbeitsnormen (TAN) ermittelt. Sie beruhen im übrigen auf mehr oder weniger willkürlichen „Erfahrungswerten“ und sind — obwohl zum Teil schon einige Jahre in Kraft — als „vorläufige Arbeitsnormen“ (abgekürzt „VAN“) gültig. Ziel der SED ist es, die bisherigen, nur betriebsindividuell gültigen A. abzuschaffen und überbetrieblich gültige A. (Zeitnormative) einzuführen. Seit Errichtung der Mauer hat das SED-Regime durch die Kürzung der Zeitvorgaben in den A. und durch die „Einführung neuer Lohnformen“ (Lohnpolitik) die Arbeiter gezwungen, intensiver zu arbeiten, wenn sie Lohnverluste vermeiden wollten. Im Jahre 1963 verstärkten sich die Anzeichen passiven Widerstandes der betroffenen Arbeiter gegen diese Lohnpolitik. U.a. wurde zunehmender Ausschuß in der [S. 35]Produktion beobachtet, wodurch die weitere Erhöhung der Arbeitsproduktivität in Frage gestellt war. Seit Anfang 1964 steuert das Regime — nicht zuletzt aus diesen Gründen — einen „weicheren Kurs“ in der Einführung neuer Arbeitsnormen bzw. neuer Lohnformen. Die Betriebsleitungen wurden angewiesen, „die schädliche Praxis des Administrierens in der Normenarbeit, die darin besteht, die Normen ohne technische Begründung für verbindlich zu erklären, aufzugeben“. Gleichwohl nahm auch im Jahre 1964 die Zahl der Arbeiter zu, die die neu errechneten A. nicht mehr erfüllen konnten. Im April 1965 kam auf einer Tagung des ZK der SED zur Sprache, daß in vielen Industriezweigen mehr als die Hälfte der Arbeiter die A. nicht einhalten konnten. Die Differenz zu dem von ihnen vorher erzielten Lohn muß ihnen als Ausgleichszahlung (als sogen, „fester DM-Betrag“) bezahlt werden. Der völlig ungenügende Stand in der technischen Arbeitsnormung hat im wesentlichen drei Ursachen: den allzu häufig noch immer unkontinuierlichen Fertigungsablauf, die unbefriedigenden Fortschritte in der Fertigungstechnik und den Mangel an ausgebildetem Personal für die Normzeitermittlung. In den ersten Jahren nach dem Beginn des Neuaufbaus nach dem Kriege war noch eine größere Anzahl von Fachleuten verfügbar, die einiges von Arbeitsplatz- und Arbeitsablaufstudien verstanden. Je deutlicher aber der ideologische Pferdefuß der kommun. Spielart der Arbeitsnormung zutage trat, um so mehr zogen sich diese Fachleute zurück. Ihre Stellungen wurden von Arbeitsnormern eingenommen, die in Schnellkursen für diese Tätigkeit notdürftig geschult worden waren. Sie beherrschten zwar einige einschlägige Lehrsätze der Politökonomie ausreichend, aber von ihren eigentlichen Aufgaben verstanden sie nur wenig. Das Regime hat mancherlei unternommen, um in ausreichender Zahl auch technisch versierte Arbeitsnormer heranzubilden, fand aber bei dem in Frage kommenden Personenkreis nur geringes Interesse an einer solchen Tätigkeit. Das ist verständlich, denn unter den Bedingungen in der SBZ verlangt man von den Arbeitsnormern Unmögliches: Sie sollen die bestehenden „vorläufigen Arbeitsnormen“ (VAN) zu „technisch-begründeten Arbeitsnormen“ (TAN) machen, neue TAN für neu aufgenommene Produktionen ausarbeiten und sämtliche bestehenden TAN ständig hinsichtlich ihrer Richtigkeit unter Kontrolle halten und gegebenenfalls neu festsetzen. Das sind Aufgaben, die die jetzt verfügbaren Arbeitsnormer auch dann keinesfalls bewältigen könnten, wenn sie durchweg versierte Fachleute wären, denn die Zahl der A. beträgt viele Millionen. Seit Anfang 1965 ist dem SED-Regime klar geworden, daß eine grundlegende Änderung der Arbeitsnormung erforderlich ist, wenn dieses System der Lohnbemessung die ihm zugedachte Rolle des Stimulans für Leistungserhöhungen erfüllen soll. Eine erste Maßnahme war die Unterstellung der Arbeitsnormung in den Betrieben unter den Technischen Direktor (vorher war der Arbeitsdirektor zuständig). Noch wichtiger ist die für die nächsten Jahre vorgesehene Ablösung der Arbeitsnormer alten Typs durch Absolventen technischer Hochschulen und Fachschulen. Die bisherigen Arbeitsnormer sollen künftig nur noch dann tätig bleiben dürfen, wenn sie durch Weiterbildung mindestens das Qualifikationsniveau eines Technikers erwerben. Seit Anfang 1965 sind an den Hoch- und Fachschulen der SBZ neue Fachrichtungen unter der Bezeichnung „Arbeitsstudienwesen und Arbeitsgestaltung“ eingerichtet worden. Es wird aber noch Jahre dauern, bis eine ausreichende Anzahl gut ausgebildeter Arbeitsnormer verfügbar sein kann. Man muß hoffen, daß im Zusammenhang mit der Ausbildung solcher Fachleute endlich auch die Grundlagen für ein moderneres und gerechteres Leistungslohnsystem erarbeitet werden, das auf exakten Ermittlungen des Arbeitszeitaufwandes beruht, das qualitative Leistungsmerkmale vernünftig einbezieht und das vor allem auch die Arbeiter an den Produktivitätsfortschritten teilhaben läßt. Literaturangaben *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone 1953. Plan 1954 und 1. Halbjahr 1954. (Mat.) 1955. 24 S. m. 7 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 34–35 Arbeitsmoral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsökonomikSiehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 1985 In der SBZ nach sowjet. Vorbild allgemein eingeführte Bemessungsgrundlage des Lohns bei der Ausführung von Arbeiten im Stücklohn. Als A. gilt entweder die Menge der Arbeitseinheiten (Stück, Einzelteil, Los), die in einer bestimmten Zeiteinheit (Stunde, Schicht) zu fertigen sind („Stücknorm“), oder die vorgegebene Zeit, in welcher eine bestimmte Arbeitseinheit…
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Ministerium für Gesundheitswesen (1966)
Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold ➝Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das MfG. verselbständigt. Im Zuge der Reform der Wirtschaftsverwaltung gingen die Aufgaben der Arbeitspolitik, des Arbeitsrechts (mitsamt Recht der Sozialversicherung) und des Arbeitsschutzes an das Komitee für ➝Arbeit und Löhne über, während die Sozialfürsorge an das MfG. zurückgelangte. Programmatische Bedeutung darf der Zusammenfassung nicht zugeschrieben werden; bei den Räten der Kreise und Städte sind Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung schon seit 1956 den „Ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und Sozialfürsorge“ übertragen. Das M. hat außer den zentralen Abt. für Kader, Planung, Haushalt und Wirtschaft die Hauptabt. „Heilwesen“, „Mutter und Kind“, „Wissenschaft und Forschung“ sowie Hygiene-Inspektion, „Hauptverw. Pharmazie und Medizin-Technik“ und schließlich „Sozialfürsorge“. Außerhalb seiner Kompetenz und damit seiner direkten Einwirkung in jeder Hinsicht, auch in gesundheitlichen Grundfragen, entzogen sind die „Medizinischen Dienste“ („MD“) der Nationalen Volksarmee, des Ministeriums für Staatssicherheit, des Verkehrswesens und seit 1963 der „Sportärztliche Dienst“ als „nachgeordnete Einrichtung“ des Komitee für Körperkultur und Sport; hier steht dem M. nur noch ein Mitwirkungsrecht zu (Sportarzt) — Statut vom 27. 10. 1960. — Minister für Gesundheitswesen ist seit Dezember 1958 Max ➝Sefrin (CDU), Staatssekretär: Dr. Michael Gehring; Stellv. des Ministers Prof. Dr. Ludwig Mecklinger (vorher Oberst des MD der NVA) und Obermedizinalrat Dr. Herbert Erler; diese drei sind Mitglied der SED und Ärzte. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 321 Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für KulturSiehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold ➝Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das…
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Grundmittel (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Sie umfassen alle Baulichkeiten und Ausrüstungen der sozialistischen Industrie, die den größten Teil der Produktion erbringt. Volle und rationelle Ausnutzung der G. ist eine der Voraussetzungen zur Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes (Rechnungswesen). Besonders die im Enteignungswege übernommenen G. waren in den damaligen Zeitwerteröffnungsbilanzen zu den 1944er Stopppreisen bewertet worden und die Gebäude nach den Preisen von 1913 mit einem Zuschlag von 60 v. H. Mit dieser Bewertung erzielte das Regime in den ersten Jahren nach 1945 zwar einen positiven Rentabilitätsausweis, konnte aber trotz Staffelung der Abschreibungssätze den Verschleiß in keiner Weise den gestiegenen Anschaffungskosten anpassen. Die ungleiche Bewertung in den einzelnen Anschaffungszeiten führte zu unrealen Selbstkosten und störte die Preispolitik und Betriebsvergleiche. Mit einer buchmäßigen Umbewertung im G.-Bereich, die bereits 1962 angeordnet und bis Ende 1963 in der volkseigenen Wirtschaft angeschlossen wurde, hofft man für die nächsten Jahre einen Ausgleich geschaffen zu haben. Die Ergebnisse waren bei den einzelnen Betrieben in die Eröffnungsbilanzen einzubuchen, um damit exakte Planungsunterlagen zu gewinnen. Arbeitsmittel unter DM 500,– unterlagen nicht der Umbewertung. Die G. werden zu Bruttowerten aktiviert. und sollen sich nach der Umbewertung in der sozialistischen Industrie von 85 auf 150 Mrd. DM Ost erhöht haben. Mit gleichzeitiger Erhöhung der Abschreibungssätze kann der Amortisationsfonds soweit aufgewertet werden, daß aus ihm ohne zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes die Wiederbeschaffungspreise der G. garantiert werden, zumal in VEB und VVB zur Entlastung ein Fonds für planmäßige Generalreparaturen zu Lasten der Selbstkosten geschaffen wurde. Die Veränderungen der Selbstkosten durch die G.-Umbewertung gehen in die Berechnungen der Industriepreisreform ein. Im Zuge der G.-Umbewertung stellte man in der zentralgeleiteten Industrie einen Bestand an ungenutzten G. von ca. einer Mrd. DM Ost fest, die über das Staatliche ➝Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven dem Produktionsprozeß wieder zugeführt werden sollen, sofern sie nicht zur Verschrottung kommen müssen. Um Millionenverluste zu vermeiden, die oft wegen unrentabler Auslastung der G. eintraten, sind die Maßnahmen im Neuen ökonomischen System auf einen produktionswirksameren Einsatz der G. und des gesamten Produktionsfonds ausgerichtet (Produktionsfondsabgabe). Die Erstausstattung eines Betriebes mit G. erfolgt ohne Beachtung der Wertgrenze von 500 MDN (DM Ost) und der Lebensdauer von einem Jahr aus dem Staatshaushalt, die Wiederbeschaffung jedoch aus dem Amortisationsfonds und Krediten. Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Augenblicklich erfahren die G. der Landwirtschaft (LPG III) eine Neubewertung; die dann höher bewerteten G. sollen in den LPG die finanzielle Basis für die Verbesserung des Maschinenparks aus eigenem Aufkommen sichern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 183 Grundeigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundorganisationenSiehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Sie umfassen alle Baulichkeiten und Ausrüstungen der sozialistischen Industrie, die den größten Teil der Produktion erbringt. Volle und rationelle Ausnutzung der G. ist eine der Voraussetzungen zur Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes (Rechnungswesen). Besonders die im Enteignungswege übernommenen G. waren in den damaligen Zeitwerteröffnungsbilanzen zu den 1944er Stopppreisen bewertet worden und die Gebäude nach den Preisen von 1913 mit einem…
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1966: L
Lager Laienkunst Landambulatorium Landarbeit, Abwanderung aus der Länder Landflucht Landkarten Landklubs der Intelligenz Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftsbank (LB) Landwirtschaftsrat Landwirtschaftsteuer Lange, Inge, geb. Rosch Langhoff, Wolfgang Lastschriftverfahren Lauchhammer LDPD Lebensmittelkarten Lebensstandard Lebensversicherung Lehmann, Otto Lehmann, Robert Lehrerbildung Lehrer des Volkes, Verdienter Lehrlingsausbildung Leichtindustrie Leihbüchereien Leipzig Leipziger Messe Leistungsabzeichen Leistungslohn Leistungsprinzip Leistungsvergleich Leistungsverordnung Leitbetrieb Lemmnitz, Alfred Lenin Leninismus Lesezirkel Lessing-Preis Leuna Leuschner, Bruno Liberal-Demokratische Partei Deutschlands Liberalisierung Liberman-Diskussion Liebknecht, Karl Liga für Völkerfreundschaft Lilie, Helmut Linguistik-Briefe Linie Linse, Walter Literatur Literatur-Institut Lizenzen LKG Loch, Hans Lohberger, Kurt Lohnausgleich Lohnfonds Lohngruppe Lohngruppenkatalog Lohnpolitik Lohnsteuer Löschau, Siegbert Losungen Lotterie Lotto LPG LPG-Gemeinschaftseinrichtungen der Zweige der tierischen Produktion LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel LPG-Gesetz Lübbenau Lucht, Gerhard Lufthansa, Deutsche Luftpolizei Luftschutz Luftverkehr Luftwaffe Lukács, Georg (György) Luxemburg, RosaLager Laienkunst Landambulatorium Landarbeit, Abwanderung aus der Länder Landflucht Landkarten Landklubs der Intelligenz Landschaftspflege Landtechnik Landwirtschaft Landwirtschaftsbank (LB) Landwirtschaftsrat Landwirtschaftsteuer Lange, Inge, geb. Rosch Langhoff, Wolfgang Lastschriftverfahren Lauchhammer LDPD Lebensmittelkarten Lebensstandard Lebensversicherung Lehmann, Otto Lehmann, Robert Lehrerbildung Lehrer des Volkes, Verdienter …
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Akademische Grade (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Fakultäten der Universitäten, wissenschaftliche Hochschulen und ihnen gleichgestellte Einrichtungen verleihen folgende AG.: 1. Diplom einer Fachrichtung (z. B. Diplom-Historiker), 2. den Grad eines Doktors, 3. eines habilitierten Doktors, 4. des Doktors ehrenhalber. Voraussetzung der Zulassung zur Promotion ist in der Regel das Diplom. In letzter Zeit weisen immer mehr Doktorarbeiten je zwei oder gar vier Verfasser auf. Hier wird eine Arbeitsmethode praktiziert, von der man glaubt, daß sie der Entwicklung der Wissenschaft und den Produktionsverhältnissen in der SBZ entspreche. Der Rat der Wirtschaftswiss. Fakultät der Karl-Marx-Universität Leipzig hat bereits im Januar 1963 eine Anweisung herausgegeben, nach der es gestattet ist, Habilitationsschriften in Form von Gemeinschaftsarbeiten zweier oder mehrerer Habilitanden einzureichen. Die Leistung jedes Bearbeiters soll jedoch meßbar sein und die Arbeit ein organisches Ganzes bilden. Der in der SU oder in den „volksdemokratischen“ Ländern erworbene AG. „Kandidat der … Wissenschaften“ ist dem deutschen Doktorgrad gleichgestellt. Deutsche Staatsangehörige, die einen AG. einer ausländischen Universität oder Hochschule erworben haben, bedürfen zur Führung des Grades im Gebiet der SBZ der Genehmigung des Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen. Gestützt auf die „VO über die Verleihung akademischer Grade“ vom 6. 9. 1956 (GBl. S. 745) haben verschiedene Räte von Fakultäten wiederholt „Republikflüchtigen“ die von Hochschulen der SBZ verliehenen AG. aberkannt. Diese Aberkennung ist in der Bundesrepublik nicht wirksam, da sie gegen den für sie geltenden ordre public verstößt. Die AG. der SBZ können genehmigungsfrei in der Bundesrepublik geführt werden. Die Frage der Gleichwertigkeit der Diplome und der von ihnen zu unterscheidenden Staatsexamina (z. B. der Lehrer) mit entsprechenden Prüfungen in der Bundesrepublik ist nicht einheitlich geregelt. Die entsprechenden Entscheidungen werden, soweit es sich um den öffentlichen Dienst handelt, von den zuständigen Behörden getroffen. (Ärzte) Literaturangaben Lücke, Peter R.: Sowjetzonale Hochschulschriften aus dem Gebiet der Geschichte 1946–1963. (BMG) 1965. 98 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 20 Akademien, Wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AkkreditivverfahrenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Fakultäten der Universitäten, wissenschaftliche Hochschulen und ihnen gleichgestellte Einrichtungen verleihen folgende AG.: 1. Diplom einer Fachrichtung (z. B. Diplom-Historiker), 2. den Grad eines Doktors, 3. eines habilitierten Doktors, 4. des Doktors ehrenhalber. Voraussetzung der Zulassung zur Promotion ist in der Regel das Diplom. In letzter Zeit weisen immer mehr Doktorarbeiten je zwei oder gar vier Verfasser auf.…
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Parteipresse der SED (1966)
Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sie umfaßt folgende Tageszeitungen: das Zentralorgan der SED, „Neues Deutschland“, 15 Bezirkszeitungen (Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis), „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ. Zur P. zählen das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“, die Kreiszeitungen und die Betriebszeitungen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorst, der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d.h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S. 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Alle Redaktionen haben die gleiche Struktur. Die wichtigsten Ressorts sind Parteileben (d.h. Anleitung der Parteimitgl.) und Propaganda (Vermittlung der marxistisch-leninistischen „Wissenschaft“). Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und den Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig, wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die lokale und betriebliche Berichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht; sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Auflagenhöhe: „Neues Deutschland“ und die Bezirkszeitungen haben eine tägliche Auflage von etwa 4,2 Mill., das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“ und die Kreiszeitungen eine Auflagenhöhe von 1, 3 Mill., die Betriebszeitungen eine Gesamtauflage von 1,4 Mill. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann ➝Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorst, der SED am 9. und 10. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist die sowjet. Presse. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 349 Parteilichkeit der Rechtsprechung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulen der SEDSiehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sie umfaßt folgende Tageszeitungen: das Zentralorgan der SED, „Neues Deutschland“, 15 Bezirkszeitungen (Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis), „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ. Zur P. zählen das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“, die Kreiszeitungen und die Betriebszeitungen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer…
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Selbstverwaltung (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach den im Herbst 1946 durchgeführten Gemeinde-, Landtags- und Kreistagswahlen traten in den Ländern der SBZ Verfassungen, Kreis- und Gemeindeordnungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf S. ausdrücklich bestätigt wird. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits Maßnahmen zur Einschränkung des Rechtes der S. getroffen worden. Die VO über „Kommunalwirtschaftliche Unternehmen“ vom 24. 11. 1948 und die Energiewirtschaftsverordnung vom 22. 6. 1949 (ZVOB1. S. 472) entzogen den Gemeinden bereits weitgehend die wirtschaftlichen Grundlagen. Immerhin konnte bis zum Gesetz über die „Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ vom 15. 12. 1950 (Staatshaushalt) noch von einer formalen S. gesprochen werden. Mit diesem Gesetz wurde der einheitliche Staatshaushalt der „DDR“ eingeführt. Nachdem auch die für die gemeindliche Finanzwirtschaft ausschlaggebende Gewerbesteuer und Lohnsummensteuer durch § 13 des Gesetzes über den Staatshaushaltsplan 1951 vom 13. 4. 1950 (GBl. S. 283) auf die Republik übertragen worden waren, stand fest, daß die Gemeinden ihre Selbstverwaltungsaufgaben nicht mehr erfüllen konnten. Diese Entwicklung wurde durch die Verwaltungsneugliederung im Sommer 1952 weitergetrieben. Durch die „Ordnungen für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke und Kreise“ vom 24. 7. 1952 (GBl. S. 621 und 623) sowie durch die „Ordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlungen und ihrer Organe in den Stadtkreisen“ vom 8. 1. 1953 (GBl. S. 53) wurden die Landesverfassungen und die Kreisordnungen praktisch außer Kraft gesetzt. Nach diesen Ordnungen waren die bisherigen Organe der Gebietskörperschaften nur noch Organe der Staatsgewalt in den betreffenden Gebieten. Träger von Rechten war nicht mehr die Verbandseinheit, sondern das jeweilige staatliche Verwaltungsorgan in diesem Gebiet, der örtliche Rat, dem als Haushaltsorgan die Eigenschaft einer juristischen Person zugesprochen wurde. Durch das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 17. 1. 1957 (GBl. S. 65) wurden die bis dahin noch gültigen Gemeindeordnungen aufgehoben. Nach § 5 beruht der Aufbau der Organe der Staatsmacht auf dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie die Beschlüsse des Ministerrates und der höheren Volksvertretungen sind für die unteren Volksvertretungen und ihre Organe verbindlich. Die örtlichen Räte sind außerdem an die Weisungen des jeweils höheren Rates gebunden. Eingefügt in ein einheitliches System von Über- und Unterordnungen der Volksvertretungen und einer Weisungsbefugnis des Ministerrates und der jeweils höheren Verwaltungsorgane haben die unteren Organe lediglich die Möglichkeit, die örtlichen Gegebenheiten in gewisser Weise bei der Ausführung der erhaltenen Weisungen zu berücksichtigen. Die in den am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe“ (Gemeinde) den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen übertragenen Aufgaben dürfen nur im Rahmen der von oben gegebenen Weisungen durchgeführt werden. Jede auf diesen Gebieten getroffene Entscheidung kann durch die Verfügung höherer Dienststellen aufgehoben werden. Auch mit dem „Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159) ist nicht wieder ein rechtlich geschützter eigener Wirkungskreis der Gemeinden und Gemeindeverbände geschaffen worden. Allerdings wird hierin eine [S. 425]gewisse Dekonzentration bei der Durchführung der Aufgaben vorgeschrieben. Die einheitliche Ausrichtung der örtlichen Verwaltungsdienststellen wurde bis 1964 durch den ersten Stellv. des Vors. des Ministerrates gewährleistet und kontrolliert. Seit dem 4. 6. 1964 wird diese Funktion durch das neugebildete „Ministerium für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ (Minister: Kurt ➝Seibt) ausgeübt. (Aufbaugesetz) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 424–425 Selbstverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SenftenbergSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach den im Herbst 1946 durchgeführten Gemeinde-, Landtags- und Kreistagswahlen traten in den Ländern der SBZ Verfassungen, Kreis- und Gemeindeordnungen in Kraft, in denen das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf S. ausdrücklich bestätigt wird. An dieser Rechtslage wurde in der Verfassung der „DDR“ nichts geändert (Art. 139, 142). Inzwischen waren aber ohne eine ausdrückliche Änderung der gesetzlichen Grundlagen bereits…
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Treuhandvermögen (1966)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR“ vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der Verwaltung, wenn sich mindestens die Hälfte der Anteile in den Händen von Ausländern befand. Entsprechendes galt für das Vermögen von Personalgesellschaften, Erbengemeinschaften und anderes Gesamthandsvermögen (1. DB. vom 11. 8. 1952, GBl. S. 745). Die Verwaltung ausländischer Unternehmen wurde den zuständigen Fachministerien bzw. den ihnen unterstellten Vereinigungen volkseigener Betriebe übertragen, ausländische Beteiligungen an Unternehmen der Deutschen ➝Investitionsbank, Zahlungsmittel, Wertpapiere, Bankguthaben der Deutschen ➝Notenbank. Die Kontrolle über die Verwaltung übt das Ministerium der Finanzen aus. Die mit der Verwaltung beauftragte Stelle hat lediglich die Interessen des Staates zu berücksichtigen und durchzusetzen und steht zum Eigentümer des T. in keinem Rechtsverhältnis. Sie hat die alleinige Verfügungsgewalt über das ihr übertragene T. Die bei der Verwaltung ausländischer Vermögenswerte erzielten Gewinne werden auf ein Sammelkonto überwiesen, von dem die mit der Verwaltung des gesamten ausländischen T. verbundenen Kosten gedeckt werden. Die Tatsache der Verwaltung ist in die zuständigen öffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch usw.) einzutragen. Zu „Treuhandbetrieben“ zählen auch Großbetriebe der Industrie, z. B. die Chemiewerke des Solvay-Konzerns in Osternienburg und Westeregeln, die Finsterwalder Maschinenfabrik, die IHAGEE-Kamerawerke in Dresden usw. Die endgültige Eigentumsregelung für die T. ist bis zum Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland zurückgestellt. Das Vermögen von Flüchtlingen, die nach dem 10. 6. 1953 geflüchtet sind, fällt nach der AO Nr. 2 „über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen“ vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644) unter Treuhandverwaltung (Flüchtlingsvermögen), für die im wesentlichen die gleichen Grundsätze gelten wie für ausländisches T. Als T. werden auch die in Ostberlin und der [S. 486]SBZ liegenden West-Berlinern gehörenden Grundstücke behandelt (Grundeigentum). Für Grundstücke, deren Eigentümer in der BRD wohnen, wird nur dann ein staatlicher Treuhänder bestellt, wenn der Eigentümer nicht selbst einen Verwalter eingesetzt hat. Die Verwaltung wird im allgemeinen durch den VEB kommunale Wohnungsverwaltung oder durch die Grundstücksverwaltung der Gemeinden ausgeübt. Auch die staatliche Verwaltung ist dem im Westen lebenden Eigentümer zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 485–486 Treue Dienste, Medaille für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TrotzkismusSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR“ vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der…
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Verteidiger (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Während in der BRD und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in der SBZ durch § 75 StPO gehindert: „Zu Verteidigern können alle in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen Rechtsanwälte gewählt werden.“ Nur vier West- Berliner Anwälte haben gleichzeitig die Zulassung für Ostberlin, nicht aber für die SBZ. Nach dem 13. Aug. 1961 hat diese Zulassung praktisch keine Bedeutung mehr. Obwohl § 74 StPO ausdrücklich anordnet, „der Beschuldigte kann in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen“, ist das Recht auf Verteidigung tatsächlich nicht gewahrt. Das beruht einmal auf verschiedenen prozessualen Bestimmungen (Strafverfahren), zum anderen auf der völlig veränderten Auffassung vom Wesen der Verteidigung und den Aufgaben der Rechtsanwaltschaft. Weil es „im Arbeiter-und-Bauern- Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ („Neue Justiz“ 1963, S. 18). Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die „Interessen der Gesellschaft“. Der V. „hat den Angeklagten davon zu überzeugen, dem Gericht nur der Wahrheit entsprechende Erklärungen abzugeben“ (aus der „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“). Zwar soll der V. alles unterlassen, was die prozessuale Lage des Beschuldigten verschlechtert. „Dabei muß aber die Tätigkeit des V. von seinem und nicht vorn Standpunkt des Beschuldigten her gesehen werden. Nicht selten wird der V. über das, was dem Beschuldigten nützt, gänzlich anderer Ansicht sein als der Beschuldigte. Hier muß die Überzeugungs- und Erziehungsarbeit des V. einsetzen, um dem Beschuldigten dieses gegen sein eigenes Interesse verstoßende Verhalten klarzumachen“ („Neue Justiz“ 1960, S. 396). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 505 Versorgungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerteidigungsgesetzSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Während in der BRD und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in der SBZ durch § 75 StPO gehindert: „Zu Verteidigern können alle in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen Rechtsanwälte gewählt werden.“ Nur vier West- Berliner Anwälte haben gleichzeitig die Zulassung für Ostberlin, nicht aber für die SBZ. Nach dem…
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Steuern (1966)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u. a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen u. ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der Grundsätze der Gleichmäßigkeit und der Gerechtigkeit der Besteuerung zu einem Instrument des Klassenkampfes. Der sowjetzonale Finanzwirtschaftler A. Lemmnitz charakterisierte das Steuerwesen wie folgt: „Steuerfragen sind Fragen des Klassenkampfes und nicht der ewigen Gerechtigkeit … Es gibt keine allgemeine Gerechtigkeit, sondern nur eine auf die jeweilige Klassengesellschaft bezogene Gerechtigkeit“ (DFW 1948, S. 8 bis 12). Über die Steuereinnahmen lassen sich im einzelnen keine zuverlässigen Angaben machen, da die Einzelheiten des Staatshaushalts nicht bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß die Verbrauchsabgaben ständig gestiegen sind. Eine bedeutende Rolle spielt für die Einnahmeseite die PDA, die verbrauchssteuerähnlichen Charakter hat. Der Klassenkampf Charakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung. in Erscheinung. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher u. gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen mehr als 90 v. H. beträgt. Ähnlich werden bei der Körperschaftsteuer — soweit sie durch die Einführung der PDA überhaupt noch erhoben wird — staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert. Konsumgenossenschaften entrichten eine Gewinnsteuer von 15 v. H. des Gewinnes. Bei Molkereigenossenschaften beträgt die Gewinnsteuer 55 v. H. des Betriebsergebnisses. Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) entrichten eine Umsatzsteuer und eine Gewinnsteuer. Die USt beträgt 3 v. H. des Umsatzes. Für die Gewinnsteuer gelten die dem PGH-Steuergesetz vom 30. 11. 1962 (GBl. I, S. 121) beigefügten Steuertabellen. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. [S. 467]Viele Betriebsausgaben sind steuerlich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, die dazu beitragen, daß es in absehbarer Zeit keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerk-Steuer). Die Mitglieder von LPG, die vorher einen landwirtschaftlichen Betrieb selbständig bewirtschaftet haben oder selbständig tätig waren (wie Gärtner, Handwerker, Gewerbetreibende) zahlen Landwirtschaftsteuer. Ab 1. Januar 1954 wurde in der „volkseigenen“ Wirtschaft die PDA nach dem Vorbild der sowjet. „differenzierten Umsatzsteuer“ eingeführt. Sie tritt an Stelle der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer u. der Verbrauchsabgaben. Die mit Wirkung vom 1. 1. 1957 eingeführte Handelsabgabe schließt in gewisser Hinsicht den Umwandlungsprozeß des sowjetzonalen Steuersystems ab. (Lohnsteuer, Abgabenverwaltung, Wirtschaft, Finanzsystem, Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 466–467 Stettin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFBSiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u. a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen u. ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der…
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Rentnerreisen (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Am 9. 9. 1964 gab der Ministerrat bekannt, daß in Kürze für Rentner Reisen in die BRD und nach West- Berlin möglich sein werden. Damit ist erstmals seit Errichtung der Mauer und der darauffolgenden Drosselung des Interzonenverkehrs für eine bestimmte Personengruppe wieder die Möglichkeit zu Besuchsreisen in den Westen geschaffen worden. Insgesamt sind davon 3,1 Mill. Menschen (Frauen über 60 und Männer über 65 Jahre) von 17,0 Mill. Einwohnern betroffen. Jährlich wird eine Besuchsreise in die BRD oder nach West-Berlin mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens vier Wochen bewilligt. Bei Todesfall oder schwerer Erkrankung von Angehörigen kann eine weitere Reise genehmigt werden. Reiseantritt war ab 2. 11. 1964 möglich, Anträge wurden ab 21. 9. 1964 entgegengenommen. Wie behauptet wird, ist der Kreis der Rentner weniger der „Befragung durch westliche Kontaktstellen und Spionageorganisationen“ ausgesetzt. Offiziell werden die R. als Folge eines Gespräches zwischen Ulbricht und dem thüringischen Landesbischof Mitzenheim vom 18. 8. 1964 gesehen. Mitzenheim bezeichnete die Reiseerlaubnis für Rentner als „großzügige Vorleistung des Vertrauens und des guten Willens von unserer Regierung“. Der Ministerrat wertete sie als Ausdruck seiner Bereitschaft, „die durch die Politik der revanchistischen und militaristischen Kreise in Westdeutschland entstandenen Schwierigkeiten und Härten im Interesse der Bürger beider deutscher Staaten und West-Berlins zu mildern“. Finanzielle Schwierigkeiten entstanden den Rentnern zunächst insofern, als die Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt bei Antritt der Reise in der SBZ gelöst werden mußten. Diese Forderung verstieß gegen ein Abkommen zwischen der Bundesbahn und der sowjetzonalen Reichsbahn, das auf Grund von Bestimmungen des Alliierten Kontrollrates zustande gekommen ist. Ab März 1963 wurden keine Rückfahrkarten mehr ausgegeben. Bei R. hat das Reisebüro der SBZ empfohlen, nur für die Rückfahrt ab „Grenzbahnhof der DDR“ bis zum Heimatort eine Rückfahrkarte zu lösen. Den Rentnern ist auf Grund sowjetzonaler Devisenbestimmungen die Mitnahme von Zahlungsmitteln untersagt, mit Ausnahme eines Betrages von 100 DM Ost, der zur Bestreitung der ersten Ausgaben nach der Wiedereinreise dienen soll. Er wird bei der Ausreise registriert und muß bei der Wiedereinreise nachgewiesen werden. Den Rentnern wird vor Antritt ihrer Reise nur ein Betrag von 5 DM Ost gegen 5 DM West von sowjetzonalen Stellen umgetauscht. Sie kommen daher so gut wie mittellos in die BRD und sind auf die Unterstützung von Freunden und Verwandten angewiesen. Aus Bundesmitteln werden von den Betreuungsstellen der Städte und Landkreise für jeden Besucher eine Barbeihilfe in Höhe von 30 DM West sowie eine weitere Unterstützung von 20 DM West aus Landesmitteln gewährt Vielerorts werden aus örtlichen Mitteln weitere Beträge in unterschiedlicher Höhe gezahlt. Außerdem erhalten die Rentner kostenlose Krankenhilfe im Falle einer Erkrankung während des Aufenthalts. Für die Kosten der Rückreise werden Gutscheine der Deutschen Bundesbahn ausgegeben. Während saisonbedingter Spitzenzeiten des sowjetzonalen Reiseverkehrs werden bei [S. 400]Anträgen auf R. in der Regel örtliche Schikanen angewandt, um von einem Besuch in der BRD abzuhalten. Trotzdem sind nach vorläufigen Angaben in der Zeit vom 1. 11. 1964 bis zum 31. 12. 1965 rd. 1,9 Mill. Rentner aus der SBZ und dem Berliner Sowjetsektor in den freien Teil Deutschlands gekommen. Davon entfallen rd. 470.000 Rentnerbesuche auf Berlin (West). Nach Pressemeldungen beschwerten sich schon ab Januar 1965 sowjetzonale Stellen über Behörden der BRD, weil an Rentner aus der SBZ „Personaldokumente“ für Reisen in das benachbarte westliche Ausland ausgegeben worden seien. Damit würden die Rentner zum Verstoß gegen das sowjetzonale Paßwesen verleitet. Schließlich wurde sogar mit einem Abbruch der R. gedroht. Einige Monate später nutzte das Regime die gleiche Angelegenheit auf eigene Weise aus. Nach einem Beschluß des Staatsrates vom 15. 10. 1965 dürfen Einwohner der SBZ im Rentenalter jährlich bis zu vier Wochen in europäische Länder und bis zu drei Monate in außereuropäische Länder reisen. Eine Reise in die BRD schließt jedoch eine Reise in das westliche Ausland im selben Jahr aus. Dieser Beschluß ist mit der Auflage verbunden, daß die Zonen-Reisepässe durch NATO-Länder nicht „diskriminiert“ werden dürfen. Dabei handelt es sich erneut um einen Versuch der SBZ, auf Kosten der Menschlichkeit zu internationaler Anerkennung zu kommen. Jedes westliche Konsulat in Berlin (West) kann jetzt Reiseanträge aus der SBZ entgegennehmen und nach Zustimmung des Allied Travel Board von sich aus entscheiden. Die Pässe der SBZ finden aber nach wie vor keine Anerkennung. Das Konsulat erteilt das Visum auf einem besonderen Formular. R. in das westliche Ausland dürfen jedoch nur unter Umgehung des Bundesgebietes einschl. Berlin (West) unternommen werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 399–400 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparationenSiehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Am 9. 9. 1964 gab der Ministerrat bekannt, daß in Kürze für Rentner Reisen in die BRD und nach West- Berlin möglich sein werden. Damit ist erstmals seit Errichtung der Mauer und der darauffolgenden Drosselung des Interzonenverkehrs für eine bestimmte Personengruppe wieder die Möglichkeit zu Besuchsreisen in den Westen geschaffen worden. Insgesamt sind davon 3,1 Mill. Menschen (Frauen über 60 und Männer über 65 Jahre) von 17,0 Mill. Einwohnern…
DDR A-Z 1966
Konfliktkommission (1966)
Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Seit 1953 bestehen K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen. Sie hatten ursprünglich nur die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit Verstößen gegen die sozialistische ➝Arbeitsmoral, gegen die Arbeitsdisziplin und mit kleineren kriminellen Delikten, die mit dem Betrieb in Zusammenhang standen, befaßten. Durch eine VO vom 28. 4. 1960 (GBl. I, S. 347) wurde sodann eine Richtlinie, die zwischen dem FDGB und der Staatlichen ➝Plankommission vereinbart war, bestätigt, gleichzeitig wurde die VO vom 30. 4. 1953 (GBl. I, S. 695) aufgehoben. Gesetzliche Grundlage sind seit 1. 7. 1961 §§ 142–146 Gesetzbuch der Arbeit, ab 18. 4. 1963 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuches der Arbeit vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63) und dazu ab 1. 6. 1963 die VO vom 17. 4. 1963 mit Richtlinie vom 30. 3. 1963 (GBl. II, S. 237). In die Zuständigkeit der K. fällt nunmehr die Entscheidung über Verstöße gegen die sozialistische ➝Moral und die Arbeitsdisziplin. Sie behandelt ferner Einsprüche gegen Disziplinarmaßnahmen der Betriebsleitung, Streitfälle mit der Sozialversicherung über kurzfristige Barleistungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und mit der Kasse der gegenseitigen Hilfe. Wie seit 1953 entscheidet sie über Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb. Ferner hat die K. über geringfügige Straftaten zu entscheiden. Voraussetzung ist, daß der Schaden geringfügig und die Schuld gering ist, der Täter geständig und der Sachverhalt aufgeklärt und einfach ist. Solche Straftaten sind: Vergehen gegen das sozialistische oder persönliche Eigentum, leichte Körperverletzungen, Beleidigungen, Vergehen auf dem Gebiete des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Sachbeschädigungen, Verkehrsdelikte, leichte Wirtschaftsvergehen sowie andere erstmalig begangene geringfügige Straftaten, bei denen auf Grund der Umstände der Tat und der Persönlichkeit des Werktätigen das Erziehungsziel erreicht werden kann. Die K. kann nur Erziehungsmaßnahmen auferlegen, jedoch keine fristlosen Entlassungen anordnen oder Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen. Sie kann u. a. eine gesellschaftliche Mißbilligung aussprechen, einen Beschuldigten verpflichten, sich beim Geschädigten oder vor dem gesamten Kollektiv zu entschuldigen, und ihn verpflichten, einen Schaden durch eigene Arbeit zu beheben. Ferner haben sie auf An[S. 250]trag über folgende Streitigkeiten unter Betriebsangehörigen zur gütlichen Beilegung zu beraten: a) wegen Geldforderungen bis zur Höhe von 500,– DM, b) vom einfachen Sachverhalt, die im täglichen Leben der Bürger aus Verletzungen ihrer Rechte und Pflichten entstehen, c) wegen Erfüllung rechtsverbindlich festgestellter Unterhaltsverpflichtungen. Die K. werden als „gesellschaftliche Organe“ bezeichnet, die hervorragende Mittel der Erziehung der Arbeiter und Angestellten zu Menschen mit sozialistischem ➝Bewußtsein (Bewußtseinsbildung) seien. Ihre Schaffung wird als Zeichen für das allmähliche Absterben des Staates nach Errichtung der sozialistisch/kommun. Gesellschaftsordnung ausgegeben. (Marxismus-Leninismus). Die K. werden von der Belegschaft gewählt. Sie können jetzt auch in halbstaatlichen Betrieben errichtet werden. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und soll mit den Gewerkschaftswahlen koordiniert werden. Die K. bestehen aus 8–12 Mitgliedern, von denen mindestens 4 an den Beratungen teilzunehmen haben. Die Beratungen der K. sind öffentlich und sollen im großen Kreis stattfinden. Auf jeden Fall sollen die Angehörigen des Kollektivs teilnehmen, die mit dem betr. Werktätigen zusammenarbeiten. Jeder Teilnehmer an der Beratung ist berechtigt, vor der K. seine Auffassung darzulegen. Im übrigen wird die Verhandlung formlos geführt. Sio findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Für die Entscheidung ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Beschlüsse in Arbeitsstreitigkeiten können beim Kreisgericht (Arbeitsgericht) angefochten werden. Das gleiche gilt für Streitigkeiten mit der Kasse der gegenseitigen Hilfe und für den Fall, daß der Betriebsleiter der Empfehlung der K. nicht entspricht, eine Disziplinarmaßnahme aufzuheben. Beschlüsse in Sozialversicherungssachen können bei der Kreisbeschwerdekommission angefochten werden. Im Falle eines Moralverstoßes kann der Betroffene gegen einen solchen Beschluß binnen 14 Tagen Einspruch bei der BGL bzw. AGL einlegen. Diese kann den Beschluß aufheben und die K. beauftragen, die Sache erneut und endgültig zu beraten. Im Falle eines Beschlusses wegen einer geringfügigen Straftat hat der Betroffene das Recht, binnen 14 Tagen Einspruch beim zuständigen Kreisgericht einzulegen. Dieses kann den Einspruch als unbegründet zurückweisen oder die Sache mit entsprechenden Empfehlungen an die K. zurückgeben. Die dann ergehende Entscheidung der K. ist endgültig. Der Staatsanwalt kann innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung Anklage erheben, wenn sich nachträglich Umstände herausstellen, aus denen sich ergibt, daß es sich um keine geringfügige Straftat handelte. Der Grundsatz „ne bis in idem“ gilt hier also nicht. (Gesellschaftliche Erziehung, Gesellschaftliche Gerichte) Literaturangaben Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 249–250 Konfessionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonföderationSiehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Seit 1953 bestehen K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen. Sie hatten ursprünglich nur die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit…
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Handel (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelsgesellschaften, Deutsche ➝Handelszentralen, Staatliche Kontore, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Mit einem ganz geringfügigen Anteil am gesamten Großhandelsumsatz hat der private Großhandel seine volkswirtschaftliche Bedeutung verloren. Schon 1949/50 wurden mit Gründung der DIIZ die Privatbetriebe vom Versorgungshandel der Produktion und vom Großhandel mit Industriewaren weitgehend ausgeschaltet. Dagegen konnte sich der private Einzelhandel gegenüber HO und Konsumgenossenschaften mit einem Anteil von 22,4 v. H. am Einzelhandelsumsatz Ende 1964 behaupten, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß hiervon 8,7 v. H. auf den Einzelhandel mit Kommissionsverträgen entfallen. Bei einem Verhältnis von 13,7 v. H. Warenumsatzanteil müssen sich der private Einzelhandel, Handelsumsatz des Handwerkes und der Gaststätten mit 81.782 Verkaufsstellen in 6,7 Mrd. MDN teilen. Durch mangelhafte Warenbelieferung und die niedrigen Handelsspannen von 15 v. H. im Durchschnitt, die auch noch von der Industrie- und Handelskammer festgesetzt werden, wurde der Einzelhändler für den Sozialismus gefügig gemacht und immer mehr in den sozialistischen Handelsapparat einbezogen. Die organisatorischen Unzulänglichkeiten und die Unterdrückung der persönlichen Initiative des Einzelhändlers trugen zu den regional auftretenden Schwierigkeiten in der Versorgung der Bevölkerung bei. Diese Schwierigkeiten konnten auch nicht durch das Dispatchersystem und durch die staatliche Kontrolle beseitigt werden. Zur Auflockerung des Handelsnetzes richteten die Großhandelsorgane eigene Läden ein, die wie die Industrieläden zusätzlich den Bedarf und die Ansprüche der Bevölkerung testen sollten. Im sozialistischen Handelssystem wurden 1964 17.299 Selbstbedienungsverkaufsstellen, deren Ursprung auf 1956/57 zurückgeht, mit einem Umsatz von 8,9 Mrd. DM Ost angegeben. In den Konsumgenossenschaften werden etwa die Hälfte und in der HO ein Viertel aller Lebens[S. 190]mittel in Selbstbedienungsläden umgesetzt. Neueren Datums sind die „Kaufhallen“, die als Großraumverkaufsstellen überwiegend als Selbstbedienungsläden Sortimente aller Nahrungsmittel und Teilsortimente der Industrie waren anbieten. Vergleichbar sind sie mit den Supermärkten in der BRD. Das SED-Regime hat die Bedeutung eines gut funktionierenden Handelsapparates als politischen Wettermacher erkannt und ist bemüht, mit dem Volkswirtschaftsplan 1964 auch im Binnenhandel die Prinzipien des Neuen ökonomischen Systems zur Verbesserung der Handelssysteme endgültig durchzusetzen. Hierzu ist vor allem erforderlich, von dem Stückwerk der bisherigen administrativen Reorganisationsmaßnahmen abzugehen und nach Ausweitung und Auswertung einer exakten Bedarfsforschung die Beziehungen zwischen Handel und Produktion beweglicher zu gestalten. Es muß durch bessere Zusammenarbeit zwischen Handel und Produktion die Möglichkeit geschaffen werden, auch innerhalb des Jahresplanes eine Anpassung an die Veränderung des Marktes zur Befriedigung der Konsumentenwünsche bei der Industrie zu erreichen. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Industrie und Erzielung besserer Losgrößen experimentiert die SBZ mit einem Rabattsystem zwischen dem VVB und den Großhandelsgesellschaften. Der Warenumsatz erhöhte sich 1965 um 4,0 v. H. auf 51 Mrd. DM Ost gegenüber 1963 und hat die 50-Milliardengrenze überschritten. Die SBZ hat Inter-shops (internationale Läden) an einigen Kontrollpunkten und in der Messestadt Leipzig eingerichtet, die an Reisende aus der BRD oder dem westlichen Ausland ausländische Waren, speziell Genußmittel nur gegen Devisen zu besonders günstigen Preisen abgeben, um den Devisenbestand aufzubessern. Zum Einkauf dieser Waren wurde die Intershop-G.m.b.H. gegründet, die dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt ist. An den Messetagen werden die Inter-shops von der Genex GmbH in Leipzig unterstützt. Die Ausschaltung der freien Konkurrenz zwingt zur staatlichen Überwachung durch Güteinspektionen, die in allen Eigentumsformen des Groß- und Einzelhandels tätig werden und sich um Qualität im Wareneingang und Warenausgang zu kümmern haben. Stark propagiert wird das „Geschäft ohne Verkäufer“, d.h. eine Automatenstraße ohne bestimmte Geschäftszeiten. Die Durchführung stößt jedoch noch auf Schwierigkeiten bei den angesprochenen Produktionszweigen. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 189–190 Halle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsabgabe (HA)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Der überwiegende Teil des Groß- und Einzelhandels wird von staatlichen Handelsorganen durchgeführt (Großhandelsgesellschaften, Deutsche ➝Handelszentralen, Staatliche Kontore, HO, Konsumgenossenschaften, VVEAB). Im Außenhandel sind ausschließlich staatliche Gesellschaften tätig (Deutscher ➝Innen- und Außenhandel). Mit einem ganz geringfügigen Anteil am gesamten Großhandelsumsatz hat der private Großhandel seine…
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Wählerversammlung (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Versammlung, in der sich die Kandidaten und Nachfolgekandidaten in ihren Wahlkreisen vorstellen. Die Kandidaten haben in der W. Auskunft über ihre bisherige politische Tätigkeit, ihre künftige Parteiarbeit und die Erfüllung ihrer ihnen als Abgeordneten obliegenden Pflichten zu geben. Das Recht der W., die Absetzung eines Kandidaten von den Wahlvorschlägen vorzuschlagen, ist angesichts der politischen Machtverhältnisse in der SBZ praktisch völlig bedeutungslos. — Da in der SBZ keine freien Wahlen zugelassen werden, hat auch die W. keinerlei echte demokratische Funktion. Die W. kann dem Wahlkandidaten einen Wählerauftrag erteilen und erhält so eine Bedeutung, die ihren angeblich demokratischen Charakter in das Gegenteil verkehrt. Nach den im Nov. 1959 erlassenen „Richtlinien für die Ordnung der Tätigkeit der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen“ kann die W. in der Gestalt einer Einwohnerversammlung der Nationalen Front auch einen bereits gewählten Abgeordneten wieder abberufen. Ein Antrag auf Abberufung muß allerdings vorher dem Ausschuß der NF zugeleitet werden, der darüber entscheidet, ob über ihn in der W. abgestimmt werden darf. Dieser für ein demokratisches Verfahren sinnlose Umweg soll verhüten, daß etwa auf einer W. tatsächlich ein Abgeordneter abberufen wird, der im Sinne der SED gearbeitet hat. Andererseits sieht die SED in der Möglichkeit zu einer Abberufung den Ansatz zur Korrektur der Zusammensetzung der Volkskammer, falls dies trotz sorgfältiger vorheriger Kandidatenauslese notwendig erscheinen sollte. Das ganze Verfahren der Abberufung eines Abgeordneten widerspricht allen Regeln demokratischer Mandatsübertragung, da ein Abgeordneter nach seiner Wahl von niemandem in seinen Aufgaben behindert werden darf und überdies nie nur seinen Wählern, sondern dem ganzen Volke zu dienen hat. In Städten und größeren Orten tritt an die Stelle der W. die Wählervertreterkonferenz. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 519 Wählerauftrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählervertreterkonferenzSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Versammlung, in der sich die Kandidaten und Nachfolgekandidaten in ihren Wahlkreisen vorstellen. Die Kandidaten haben in der W. Auskunft über ihre bisherige politische Tätigkeit, ihre künftige Parteiarbeit und die Erfüllung ihrer ihnen als Abgeordneten obliegenden Pflichten zu geben. Das Recht der W., die Absetzung eines Kandidaten von den Wahlvorschlägen vorzuschlagen, ist angesichts der politischen Machtverhältnisse in der…
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Medaille (1966)
Siehe auch: Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Medaille: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Medaille für ausgezeichnete Leistungen: 1969 Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954: 1958 Medaille für treue Dienste: 1969 a) für vorbildlichen Grenzdienst wird verliehen an Angehörige der Deutschen Grenzpolizei und sonstige Personen für vorbildliche Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Sicherung der Grenzen der SBZ, für „besondere Verdienste bei der Erhöhung der Gefechtsbereitschaft und bei der Erfüllung der Ausbildungsaufgaben sowie für andere hohe Leistungen zum Schutze der Staatsgrenzen“ (Grenztruppenhelfer); b) für Verdienst um das Grubenrettungswesen wird verliehen an Mitgl. der Grubenwehr oder Gasschutzwehr sowie das hauptamtliche Personal im Grubenrettungs- und Gasschutzwesen und sonstige Personen für besondere Leistungen im Rettungsdienst unter Einsatz des Lebens oder um die Errichtung und den Ausbau des Rettungswesens; c) für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen wird verliehen an einzelne oder Kollektive für selbstlosen Einsatz, beispielhafte Hilfeleistungen, aufopferungsvolle Arbeit und andere hervorragende Leistungen bei der Verhinderung und Bekämpfung von Katastrophen; d) für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954 wurde einmalig verliehen an besonders bewährte Helfer bei diesem Naturereignis; e) für Verdienste in der Rechtspflege wird für Verdienste insbesondere „bei der Verwirklichung der Prinzipien der sozialistischen Rechtspflege, bei der Entwicklung und Vervollkommnung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und bei der Ausbildung und Weiterbildung der Kader, bei der schöpferischen Weiterentwicklung des Systems des sozialistischen Rechts“ in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) an Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane und andere Personen mit entsprechenden Verdiensten verliehen (Rechtswesen). (Auszeichnungen, Medaille für ➝Treue Dienste, Verdienstmedaille) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 307 Mecklenburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medizinische AkademienSiehe auch: Ausgezeichnete Leistungen, Medaille für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Medaille: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Medaille für ausgezeichnete Leistungen: 1969 Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954: 1958 Medaille für treue Dienste: 1969 a) für vorbildlichen Grenzdienst wird verliehen an Angehörige der Deutschen Grenzpolizei und sonstige Personen für vorbildliche Leistungen und persönliche Einsatzbereitschaft bei der Sicherung der…
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Rundfunk (1966)
Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 1946 wurde bei der „Deutschen Verwaltung für Volksbildung“ unter Leitung von Dr. Wilhelm ➝Girnus ein R.-Referat gebildet, aus dem spätor unter Verletzung des Kontrollratsbeschlusses über Aufbau eines föderativen R. in Deutschland sich die „Generalintendanz des demokratischen R.“ entwickelte. Seit dem 14. 8. 1952 untersteht der R. einem Staatlichen R.-Komitee. mit Sitz im Funkhaus Berlin-Köpenick. Vors. bis 1. 8. 1956 Kurt Heiß (SED), seitdem Prof. Hermann Ley. Das R.-Komitee sendet fünf Programme (drei Hauptprogramme: „Deutschlandsender“, „Berliner Rundfunk“, Radio DDR I“ und zwei Ergänzungsprogramme: „Berliner Welle“ und „Radio DDR II“) und unterhält in jeder Bezirksstadt ein R.-Studio. Dem R. stehen ein Lang-, 19 Mittel-, 3 Kurz- und 39 UKW-Sender zur Verfügung. Entgegen dem Kopenhagener Wellenplan meldet sich der R. noch zusätzlich auf einer Langwelle und nimmt 12 fremde Mittelwellen eigenmächtig in Anspruch. Der R. ist seit 1951 der OIR („Organisation Internationale de Radio-Diffusion“), einor kommunistisch gelenkten Organisation mit Sitz in Prag, angeschlossen. Der Deutschlandsender wendet sich auf Lang-, Mittel- und Kurzwelle „an alle Deutschen, um sie für Frieden und Einheit zu gewinnen. Besonders wird sich dieser Sender der Patrioten in Westdeutschland an[S. 408]nehmen und sie in ihrem Kampf anleiten“. Dieselbe Aufgabe hat der Freiheitssender 904 (Gesamtdeutsche Arbeit). Der Berliner Rundfunk strahlt unter ebenfalls starker politischer Akzentuierung allgemeine Programme aus. „Radio DDR International“ begann 1955 als „Auslandsdienst des DDR-Rundfunks“ mit täglich 6½stündiger Sendezeit. Seit Juni 1959 firmiert er als „Radio Berlin International, die Stimme der DDR“. In 9 Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Schwedisch, Dänisch, Arabisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Suaheli) sowie in deutscher Sprache bestreitet er täglich ein 23stündiges Auslandsprogramm. Die Sendungen für den Nahen und Mittleren Osten wurden im Oktober 1961 drastisch von 7 auf 1 täglich heruntergesetzt mangels nennenswerter Resonanz. — „Deutscher Soldatensender 935“ sendet unregelmäßig in den Abendstunden auf Mittelwelle 320 = 935 kHz und agitiert gegen die Bundeswehr. Die Programmgestaltung des gesamten R. dient der Agitation, Propaganda und den sonstigen politischen Erfordernissen des Regimes; sie erfolgt an Hand von detaillierten Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Durch 400 Störsender versucht die SBZ, den Empfang westlicher Rundfunkstationen zu verhindern. Die Zahl der zugelassenen Empfangsapparate wird für Ende 1964 mit 5,7 Mill. angegeben (BRD 19,1 Mill.). Die Sendungen des R. gehen über folgende Wellenlängen: „Radio DDR“: I. Programm: Mittelwellen: Cottbus 746 kHz = 402,1 m, Berlin 881 kHz = 340,5 m, Greifswald 557 kHz = 538,6 m, Leipzig 575 kHz = 521,7 m, Erfurt 629 kHz = 476,9 m, Schwerin 529 kHz = 567,1 m, Dresden 1.043 kHz = 287,6 m, Suhl 1.052 kHz = 285,1 m, Seelow 1.546 kHz = 194 m, Bernburg 1.570 kHz = 191,1 m; Ultrakurzwellen: Leipzig III 88,45 MHz (5), Schwerin III 89,2 MHz (7), Berlin III 95,8 MHz (29), Marlow III 88,25 MHz (4), Helpterberg III 95,95 MHz (30), Brocken III 88,95 MHz (6), Inselsberg III 87,85 MHz (3), Dequede III 89,4 MHz (8) II. Programm: Ultrakurzwellen: Berlin IV 95,5 MHz (27), Leipzig IV 93,85 MHz (23), Brocken IV 94,6 MHz (25), Dequede IV 94,9 MHz (26), Dresden IV 92,25 MHz (17), Karl-Marx-Stadt IV 92,85 MHz (19), Schwerin IV 92,75 MHz (19), Rheinsberg 90,5 MHz (12), Marlow IV 91,05 MHz (14), Inselsberg IV 92,55 MHz (18), Cottbus IV 98,6 MHz (39), Görlitz 95,4 MHz (28) Regionalprogramme (6.00–10.00 Uhr): Leipzig: UKW Leipzig IV 93,85 MHz, Brocken IV 94,6 MHz, Dequede IV 94,9 MHz; Dresden: UKW Dresden IV 92,25 MHz, Karl-Marx-Stadt IV 92,85 MHz; Weimar: UKW Inselsberg IV 92,55 MHz; Schwerin: UKW Schwerin IV 92,75 MHz; Rostock: UKW Marlow IV 91,05 MHz; Cottbus: UKW Cottbus IV 98,6 MHz, Görlitz 95,4 MHz; Studio Neubrandenburg: UKW Rheinsberg 90,5 MHz „Deutschlandsender“: Langwelle: Berlin 185 kHz = 1.621,6 m; Mittelwellen: Burg 782 kHz = 383, 6 m, Schwerin 728 kHz = 412,1 m, Suhl 692 kHz = 433,8 m; Kurzwellen: 7.295 kHz = 41,01 m, 6.115 kHz = 49,6 m; Ultrakurzwellen: Berlin~I 97,65 MHz (35), Brocken~I 97,4 MHz (35), Schwerin~I 95,25 MHz (27), Inselsberg~I 97,15 MHz (34), Sonneberg~I 94,2 MHz (24), Dequede~I 96,9 MHz (33), Leipzig~I 96,6 MHz (32), Karl-Marx-Stadt~I 97,05 MHz (34), Marlow~I 96,65 MHz (32) „Berliner Rundfunk“: Mittelwellen: Berlin 611 kHz = 491,0 m; Reichenbach 912 kHz = 328,9 m; Karl-Marx-Stadt 602 kHz = 498 m; Potsdam 656 kHz = 457,3 m; Plauen 1.079 kHz = 278,1 m; Ultrakurzwellen: Berlin II 91,4 MHz (15), Leipzig II 90,4 MHz (11), Dresden II 90,1 MHz (10), Marlow II 93,5 MHz (22), Schwerin II 98,55 MHz (38), Dequede II 98,9 MHz (40), Inselsberg II 90,2 MHz (11), Brocken II 91,55 MHz (15), Sonneberg II 91,7 MHz (16) „Berliner Welle“: Ultrakurzwelle: Berlin V 99,7 MHz (42); Mittelwelle: Berlin 1.358 kHz = 220,9 m (4.00–0.15 Uhr) Literaturangaben Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 407–408 Rumpf, Willy A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RussifizierungSiehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 1985 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 1946 wurde bei der „Deutschen Verwaltung für Volksbildung“ unter Leitung von Dr. Wilhelm ➝Girnus ein R.-Referat gebildet, aus dem spätor unter Verletzung des Kontrollratsbeschlusses über Aufbau eines föderativen R. in Deutschland sich die „Generalintendanz…
DDR A-Z 1966
1966: M
Maetzig, Kurt Magdeburg MAI Maifeier Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Malerei Marchwitza, Hans Markov, Walter Markowitsch, Erich Markt Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Marktproduktion Maron, Karl Marxismus Marxismus-Leninismus Marxismus-Leninismus, Grundlagen des Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialversorgung Materielle Interessiertheit Matern, Hermann Mathematik-Olympiade Matthes, Heinz Mauer MDN Mecklenburg Medaille Medizinische Akademien Medizinische Fortbildung Medizinische Schulen Medizinisches Personal, Mittleres Mehrleistungslohn Meinungsforschung Meißen Meister Meisterbauer Meister der genossenschaftlichen Produktion Meister des Sports Meister des Sports, Verdienter Meisterhauer Meister, Verdienter Meldewesen, polizeiliches Menschenhändler Menschenraub Menschenrechte Merker, Paul Merseburg Messe der Meister von Morgen Messe, Leipziger Mewis, Karl MfNV MfS MGB Mielke, Erich Mieten Mietermitverwaltung Militärakademie „Friedrich Engels“ Militärbezirk Militärgerichtsbarkeit Militarismus Militärmissionen Militärpolitik Militärpolitische Kabinette Militärräte der SED Militärstaatsanwaltschaft Militärstrafrecht Ministerien Ministerium der Finanzen Ministerium der Justiz Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Kultur Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Ministerium für Volksbildung Ministerrat Mitbestimmungsrecht Mitropa Mittag, Günther Mittelbauer Mitteldeutschland Mittelschule Mittleres Medizinisches Personal MMM Möbelindustrie Mode Monopolkapitalismus Moral, Sozialistische Mothes, Kurt MTS Mückenberger, Erich Mühlhausen Müller, Margarete Müller, Rudolf Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Mutterschutz Mutter und Kind MWDMaetzig, Kurt Magdeburg MAI Maifeier Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Malerei Marchwitza, Hans Markov, Walter Markowitsch, Erich Markt Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Marktproduktion Maron, Karl Marxismus Marxismus-Leninismus Marxismus-Leninismus, Grundlagen des Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung …
DDR A-Z 1966
CDU (1966)
Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines Konfliktes mit der SMAD in der Bodenreform- und Schulfrage unter Leitung von Jakob Kaiser und Ernst Lemmer, mit Erfolg darauf bedacht, ein Gegengewicht gegen die SED darzustellen. Nachdem Kaiser und Lemmer durch Eingriff der SMAD ihr Amt als Vorsitzende nicht mehr ausüben durften, geriet die CDU unter Otto ➝Nuschke entgegen dem Willen der Mitglieder in völlige Abhängigkeit von der SED. Dementsprechend wandte sich das ideologische Konzept zum „christlichen Realismus“. Danach sind — nach der Definition des Generalsekretärs Götting auf der Meißener Arbeitstagung im Okt. 1951 — „echte Christen Friedensfreunde“, woraus sich ergebe, daß sie im „Friedenslager“ der SU stehen müßten, wie auch Christus im Lager des Fortschritts gestanden habe („Neue Zeit“, Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag im Okt. 1952 nahm die vollständige Unterwerfung unter die SED an. Nach der neuen Satzung wurden ein „Politischer Ausschuß“ und ein „Hauptvorstand“ entsprechend dem Politbüro und dem ZK der SED als oberste Organe gebildet. „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei“ (Nuschke auf dem 6. Parteitag). Die CDU setzte sich im Frühjahr 1960 nachdrücklich für die überstürzte Zwangskollektivierung auf dem Lande ein und verpflichtete ihre Mitgl. zur „aktiven Mitarbeit“ bei der Liquidierung des privaten Bauerntums. Stimmen bei den Landtagswahlen 1946 = 2.378.346 (von 9.490.907), Mitgliederstand Dez. 1947 = 218.000, Dez. 1950 = 150.000, Anfang 1953 = 155.000, Anfang 1956 etwas über 100.000, 1964 unter 100.000. Nach dem Tod von Otto Nuschke wurde August ➝Bach auf dem 9. Parteitag der CDU im Okt. 1958 zum Vors. gewählt. Generalsekretär: Gerald ➝Götting. Zentralorgan: „Neue Zeit“, außerdem fünf Provinzzeitungen. Gesamtauflage der CDU-Tagespresse: etwa 180.000. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 95 Caritas A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ChauvinismusSiehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines…
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Volkskammer (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der dafür gesetzten Gewaltenkonzentration außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihre Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet. Die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan), Anleihen auf Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Staatsrates; die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des Generalstaatsanwaltes. Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. In der Verfassungswirklichkeit ist die V. zur Bedeutungslosigkeit verurteilt wegen des Primates der SED und wegen der Machtfülle des Staatsrates und des Ministerrates. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsident, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 434 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ (Wahlen) werden sollten; hinzu kommen 66 Ostberliner Vertreter. Die zur Bildung der 1. V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 7. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. 5. 1949 gewählten Deutschen Volksrates“ (Art.~1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1948 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1950 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die SED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDPD und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1948 von der SED beherrscht war. Die Wahl vom 20. 10. 1963 ergab mit 99,95 v. H. Ja-Stimmen wiederum das erwartete Bild und die entsprechende Zusammensetzung der V. Das Verhältnis für die wenigstens noch dem Namen nach nicht kommun. geführten Parteien ist noch ungünstiger geworden. Da die Zahl der Abgeordneten von 400 auf 434 erhöht wurde und diese Erhöhung ausschließlich der SED und den von ihr beherrschten Massenorganisationen zugute kam, hat sich das Verhältnis zugunsten der SED auch formal von 55:45 auf 59:41 verschoben. Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDPD). Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J. (1956) Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 512 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkskongreßSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der dafür gesetzten Gewaltenkonzentration außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte…
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Gewerkschaftsleitungen, betriebliche (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen [S. 177]Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb. Die BGL nimmt seit 1948 die Stelle der früheren Betriebsräte ein, die für überlebt erklärt wurden. Sie besteht nur aus Mitgl. des FDGB und wird ausschließlich von den FDGB-Mitgliedern im Betrieb gewählt. Eine Vertretung für die nicht im FDGB organisierten Arbeitnehmer gibt es nicht. Die BGL ist an die Beschlüsse des FDGB und der einzelnen Industriegewerkschaften gebunden. Sie ist also im Gegensatz zu den früheren unabhängigen Betriebsräten Weisungen außerbetrieblicher Gremien unterworfen. Die BGL hat in den VEB für die Erfüllung und Übererfüllung der Wirtschaftspläne zu sorgen. Sie ist der Vertragspartner der Betriebsleitung beim Abschluß des Betriebskollektivvertrages. Die BGL bildet verschiedene Kommissionen. So die Kommission für ➝Arbeit und Löhne, die K. für kulturelle Massenarbeit, die Kaderkommission, die Arbeitsschutzkommission, die Feriendienstkommission (Feriendienst des FDGB). In den Privatbetrieben sind den BGL durch die Betriebsvereinbarungen weitgehende Rechte gegenüber dem Betriebsinhaber eingeräumt. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 170, 177 Gewerkschaftskomitee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GewinnSiehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen [S. 177]Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller…
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Demokratisierung (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj., das die zunehmende Sowjetisierung der SBZ bemänteln soll. Sie wirkte sich besonders verhängnisvoll in der Justiz aus. Auf der Forderung nach „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg. um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d.h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“ [S. 104](Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1948, S. 194). (Rechtswegen) Unter dem Leitwort „D. der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die Länder in 14 Bezirke zerschlagen (Verwaltungsneugliederung, Bezirk). Diese Ordnung wurde 1957 durch eine „weitere D.“ der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltung abgelöst: Im Anschluß an die 3. Parteikonferenz der SED (März 1956) beschloß die Volkskammer am 17. 1. 1957: 1. das „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“; 2. das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“. (Regierung und Verwaltung) Das 1. Gesetz gibt (so bes. in den §§ 1, 3 und 6) der Volkskammer bzw. ihrem neugebildeten „ständigen Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“ die Stellung eines alles lenkenden Obersten Sowjets, der gesetzgebend, ausführend, richtend und kontrollierend in einem ist. Das 2. Gesetz verleiht, dem Buchstaben nach, den örtlichen Parlamenten weitgehende Leitungsgewalt, aber die Selbständigkeit ist nur scheinbar. Das 1. Gesetz und der allgemein verbindliche demokratische Zentralismus machen die örtlichen Parlamente und Verwaltungen zu Werkzeugen der völlig von der SED beherrschten Volkskammer. — Bei der Propagierung der Neuen Ordnungen für die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe (seit April 1961) verzichtet die SED auf die Tarnformel D. (Selbstverwaltung) Literaturangaben Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 103–104 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemontagenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schlagwort des Pj., das die zunehmende Sowjetisierung der SBZ bemänteln soll. Sie wirkte sich besonders verhängnisvoll in der Justiz aus. Auf der Forderung nach „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg. um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d.h. sie aus Menschen aus allen Schichten des…
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Konsumgenossenschaften (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Schon damals zeigte sich durch bessere Warenzuteilungen an K. die Benachteiligung des privaten Einzelhandels. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K. eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt, die z. Zt. 3,9 Mill. Mitglieder (30,6 v. H. der Gesamtbevölkerung über 16 Jahre) umfaßt. In dieser Eigenschaft waren die K. maßgeblich an der Förderung des genossenschaftlichen Gedankens auf dem Lande beteiligt, wie ihn die SED versteht (Genossenschaften). Der Charakter der K. als Einrichtung der organisierten Verbraucherschaft zur verbilligten Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln und Konsumgütern ging verloren. Im Herbst 1952 wurden auch die K. neu gegliedert (VDK, Bezirksverbände, Kreisverbände und bereits 1953 als weitere Untergliederung Dorf- und Stadt-K.). Bezirks- und Kreisverbände kontrollieren die Arbeit der K. ihres Bereiches und sorgen für ihre „politische“ Ausrichtung. Dem VDK ist von der SED die Aufgabe zugewiesen, in „internationaler Zusammenarbeit“ zwecks kommun. Propaganda Beziehungen zu den K. des westlichen Auslands und besonders der BRD zu pflegen. Die K. unterhalten zahlreiche Produktionsbetriebe, die auf dem Nahrungssektor im wesentlichen der Belieferung der eigenen Verkaufsstellen dienen. Verschiedene Großbetriebe sind exportorientiert, wie die Zündholzfabrik in Riesa und die Bürstenfabrik in Stutzengrün. Die Großhandelsfunktion der K. wurde durch den Zusammenschluß des staatlichen und genossenschaftlichen Großhandels 1960 zu Großhandelsgesellschaften unterbunden, so daß die Kreisverbände als die seitherigen Träger des Großhandels nunmehr nur noch die politische und wirtschaftliche Kontrolle über die Stadt- und Dorf-K. mit ihrem Handelsnetz ausüben. Die K. erhielten die Aufgabe, ein geschlossenes System der Landversorgung aufzubauen. Hiermit waren Ausbau und Modernisierung der Gaststätten (Gaststättengewerbe) auf dem Lande verbunden. Der Unterstützung dieser Zielsetzung dient das Konsum-Versandhaus in Chemnitz (Versandhandel). Weiterhin wird die Landversorgung durch den ambulanten Handel der K. unterstützt. Die strukturelle Gliederung der K. wies Ende 1964 740 Dorf- und Stadt-K. mit 43.490 Verkaufsstellen und Gaststätten aus, sowie 191 Kreis- und 15 Bezirksverbände. 1.500 Produktionsbetriebe und etwa 200 Dienstleistungseinrichtungen hatten die K. in Betrieb. Von den Produktionsbetrieben unterstehen 64 als größere Industriebetriebe den Bezirksverbänden, während die übrigen als reine Versorgungsbetriebe wie Bäckereien und Fleischereien zu den Kreisverbänden verwaltungsmäßig gehören. Am gesamten Warenumsatz hatten die K. einen Anteil von 33,9 v. H. und zogen damit fast mit der HO gleich. Im Umstellungsprozeß der Verkaufsstellen auf Selbstbedienung lagen die K. mit 12.432 Selbstbedienungsläden vor der HO an erster Stelle. Rund 75 v. H. werden als Nahrungs- und Genußmittelverkaufsstellen betrieben. Dieser Prozentsatz erklärt sich daraus, daß die K. entsprechend ihrer Zielsetzung von Anfang an ihre Aufgaben auf dem Lebensmittelsektor sahen. Mit dem Neuen ökonomischen System soll auch die Leistungsfähigkeit des Handels gesteigert werden, und die K. wurden mit dem Zusammenschluß von 12 der bedeutendsten Warenhäuser und dem Versandhandel zum zentralen Handels- und Produktionsunternehmen „konsument“ in diese Aufgabe eingegliedert, dem 1966 noch weitere 11 Kaufhäuser und 13 Bekleidungsbetriebe folgen. Es sollen echte Handelsbeziehungen zur Industrie zwecks rationellen Einkaufs geschaffen werden. Wie schon seit Jahren gefordert, muß die Verteilerfunktion endlich zur Sortimentsverbesserung einem gesunden Handel weichen. Die SBZ verspricht sich von dieser Neugründung allein einen Gesamtumsatz von über einer halben Milliarde MDN, von dem der Versandhandel entsprechend seiner Aufgabe zur Versorgung der ländlichen Gebiete fast 100 Mill. MDN zu bringen hat. Man erhofft zudem bei der zentral gelenkten Abnahme von der Industrie mehr Einfluß auf die Produktion und Preisverbilligung. Mit Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 22. 9. 1960 wurde das Gesetz über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 20. 5. 1898 für die K. außer Kraft gesetzt. Sie wurden hierdurch in den sozialistischen Handelsapparat eingegliedert. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Piltz, Rosemarie: Die Konsumgenossenschaften in der Sowjetzone. (BMG) 1960. 64 S. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 251 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgüterversorgungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Schon damals zeigte sich durch bessere Warenzuteilungen an K. die Benachteiligung des privaten Einzelhandels. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K. eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt, die z. Zt. 3,9 Mill. Mitglieder (30,6 v. H. der Gesamtbevölkerung…
DDR A-Z 1966
Becher, Johannes R. (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 22. 5. 1891, gest. 11. 10. 1958. Sohn eines Oberl.-Ger.-Präsidenten in München. Gymnasium, Studium der Medizin und Philosophie in Jena und Berlin. Im 1. Weltkrieg Pazifist. 1917 USPD, 1918 Spartakusbund, seit 1923 KPD. 1927 erstmalig in der SU, 1928 Mitbegr. und Vors. des Bundes proletarisch-revolutionärer Schriftsteller, Mitherausgeber der „Linkskurve“, 1929 Mitgl. der Redaktion des KPD-Zentralorgans „Die Rote Fahne“. 1933 emigriert, ab 1935 in der SU, wo er die „Internationale Literatur — Deutsche Blätter“ herausgab. Ab 1943 Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland. 1945 Rückkehr nach Deutschland. Vom 8. 8. 1945 bis 9. 2. 1958 Präsident des Kulturbundes, März 1950 Vizepräsident, Dez. 1952 bis April 1956 Präsident der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. Vom 7. 1. 1954 bis zu seinem Tode Minister für Kultur. April 1946 bis Sept. 1946 Mitgl. des SED-Parteivorstandes, seit 24. 7. 1950 Mitgl. des ZK der SED. Seit 7. 10. 1949 Abg. der Volkskammer. 1948 und 1950 Nationalpreis. 1952 Stalin-„Friedenspreis“. Dr. h. c. Von Ulbricht „größter deutscher Dichter der neuesten Zeit“ genannt. B. war bedeutender Lyriker. Vor und nach dem 1. Weltkrieg Wortführer des Expressionismus („Verfall und Triumph“, 1914). Nach Eintritt in die KPD Kampfgedichte („Der große Plan“, 1931). Im sowjet. Exil [S. 62]traditionsgebundene Heimatdichtung und polit. Gedankenlyrik („Der Glücksucher und die sieben Lasten“, 1938). Sukzessiver Verfall des Talents unter Einfluß der Politik (Stalin- und Ulbricht-Gedichte). Textdichter der Nationalhymne der „DDR“. In Tagebüchern („Auf andere Art so große Hoffnung“, 1951) und literaturtheoretischen Bemühungen („Verteidigung der Poesie“, 1952, usw. bis „Das poetische Prinzip“, 1957) deckt er den Zwiespalt zwischen Funktionär und Dichter in sich selbst auf. Autobiographischer Roman „Abschied“ (1940). Theaterstück „Winterschlacht“ (1945). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 61–62 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/becher-johannes-robert verwiesen. Beamtenversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bedingte StrafaussetzungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 22. 5. 1891, gest. 11. 10. 1958. Sohn eines Oberl.-Ger.-Präsidenten in München. Gymnasium, Studium der Medizin und Philosophie in Jena und Berlin. Im 1. Weltkrieg Pazifist. 1917 USPD, 1918 Spartakusbund, seit 1923 KPD. 1927 erstmalig in der SU, 1928 Mitbegr. und Vors. des Bundes proletarisch-revolutionärer Schriftsteller, Mitherausgeber der „Linkskurve“, 1929 Mitgl. der Redaktion des KPD-Zentralorgans „Die Rote Fahne“.…
DDR A-Z 1966
Produktionsberatung, Ständige (1966)
Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1969 a) Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die StP. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge geweckt werden. Nach Einstellung des Experimentes mit den Arbeitskomitees wurden Ausschüsse für StP. und die StP. als gewerkschaftliche Organe gebildet. Durch Beschluß des Ministerrats vom 9. 4. 1959 (GBl. S.~329) wurde der Beschluß des Bundesvorstands des FDGB über StP. für verbindlich erklärt. Seitdem mußten in sämtlichen Betrieben bis zu 100 Belegschaftsmitgliedern von diesen StP. abgehalten werden. In den größeren Betrieben werden StP. in Stärke von 50 bis 100 Teilnehmern auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. §~17 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet sie als eine wichtige Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung der Betriebe (Mitbestimmungsrecht). Sie haben jedoch nicht das Recht zur freien Entscheidung; denn sie haben ihre Beschlüsse auf der Grundlage, nicht nur der gesetzlichen Bestimmungen, sondern vor allem auf der des Betriebsplanes (Betriebspläne) zu fassen. Ihre praktische Bedeutung war bisher gering. (Produktionskomitee, Arbeitspolitik) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. b) In der vollkollektivierten Landwirtschaft ist mit dem Übergang der totalen Organisation der Agrarproduktion auf den zentralen Machtapparat, dessen Eingriffe während der Daseinsperiode bäuerlicher Einzelbetriebe auf einzelne wirtschaftspolitische Akte beschränkt waren, die landwirtschaftliche Wirtschaftsberatung, deren Träger ursprünglich die VdgB und später die MTS waren, im Zuge des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft dem Landwirtschaftsrat mit seinen Produktionsleitungen bei den Kreisbehörden übertragen worden. Als Organisatoren der Agrarproduktion sollen die Inspekteure der Produktionsleitungen in enger Zusammenarbeit mit den LPG-Vorständen, den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie mit den Agrarwissenschaftlern die Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung in den LPG erläutern, ihnen den wissenschaftlich-technischen Fortschritt übermitteln und sie in der Anwendung der „Prinzipien sozialistischer Betriebswirtschaft unterstützen“. Die fachliche Qualifikation de3 die StP. ausübenden Personenkreises dürfte durchschnittlich noch beträchtlich unter derjenigen der LPG-Betriebsleiter liegen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 368 Produktionsabgabe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsfaktorenSiehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1969 a) Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die StP. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge…
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Industrieverwaltung (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 Die Industrie wurde nach der Errichtung der „volkseigenen“ Betriebe 1947 zunächst durch die Länderregierungen verwaltet. Mit der Erweiterung der Vollmachten der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) im Febr. 1948 begannen die Vorarbeiten für die erste planmäßige Organisierung der I. Unter der Oberleitung der DWK gab es seit Juli 1948 drei Gruppen von Industriebetrieben: 1. Betriebe, die der DWK direkt unterstanden, 2. Betriebe, die von den Länderregierungen verwaltet wurden, und 3. Betriebe unterer Gebietskörperschaften und der Genossenschaften. Für die Anleitung und Verwaltung der wichtigsten Industriebetriebe wurden von der DWK Zwischeninstanzen gebildet: Das Ministerium für Industrie und — von diesem angeleitet — die Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Die erste umfassende Reorganisation der I. erfolgte Ende 1950. Durch sie wurde das Ministerium für Industrie aufgelöst und durch zahlreiche Industrieministerien ersetzt. Gleichzeitig wurden viele bis dahin den Länderregierungen unterstehende Betriebe (VEB-L) in die zentrale Verwaltung der Fachministerien übernommen (VEB-Z) und eine Anzahl weiterer Industriezweigverwaltungen (VVB-Z) errichtet; die Länderverwaltungen mußten die restlichen ihnen bis dahin unterstellten Industriebetriebe als örtliche Industrie an die Kreiskörperschaften abgeben. Ende 1951 erfolgte eine zweite große Reorganisation. Die VVB in der bisherigen Form wurden aufgelöst, die angeschlossenen Betriebe wurden in selbständige Wirtschaftseinheiten umgewandelt (VEB). Mit der dritten großen Reorganisation (1958) wurden zahlreiche bis dahin zentralverwaltete Industriebetriebe den Räten der Bezirke und Kreise unterstellt; die örtliche Industrie gewann damit dem Umfang nach an Bedeutung. Im Jahre 1961 wurde eine vierte Reorganisation durchgeführt. Aus der Staatlichen ➝Plankommission wurden die Industrieabteilungen herausgelöst und unter einem besonderen Minister als Volkswirtschaftsrat zusammengefaßt. Die örtliche Industrie wurde zum Teil wieder der zentralen Leitung unterstellt, da sich die „territoriale Leitung“ nicht bewährt hatte. Die Wirtschaftsräte der Bezirke wurden dem Volkswirtschaftsrat unterstellt. Durch diese Reorganisation im Jahre 1961 entstanden erneute Schwierigkeiten. Das Nebeneinander von Staatlicher Plankommission und Volkswirtschaftsrat führte zu ständigen Kompetenzstreitigkeiten in der Planung und Leitung der Industrie. Das war der Grund für die vorläufig letzte Reorganisation der I., die Ende 1965 bekanntgegeben wurde. Dabei wurde der Volkswirtschaftsrat wieder aufgelöst. Die Fachabteilungen des Volkswirtschaftsrates wurden verselbständigt und in neue Industrieministerien umgewandelt. Es wurden acht I. gebildet. Zusammen mit dem weiter bestehenden Ministerium für Bauwesen gibt es also seitdem neun die Industrie anleitende Ministerien. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 209 Industrie- und Handelskammer (IHK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InfiltrationSiehe auch die Jahre 1963 1965 1969 Die Industrie wurde nach der Errichtung der „volkseigenen“ Betriebe 1947 zunächst durch die Länderregierungen verwaltet. Mit der Erweiterung der Vollmachten der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) im Febr. 1948 begannen die Vorarbeiten für die erste planmäßige Organisierung der I. Unter der Oberleitung der DWK gab es seit Juli 1948 drei Gruppen von Industriebetrieben: 1. Betriebe, die der DWK direkt unterstanden, 2. Betriebe, die von den…
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Arbeitskräfte (1966)
Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind in der SBZ praktisch voll ausgeschöpft. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter) beträgt 85 v. H. (Vergleich: BRD = 66 v. H.). Alle arbeitsfähigen männlichen Personen stehen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen Personen im arbeitsfähigen Alter (bis 60 Jahre) waren 1964 71 v. H. berufstätig. (Vgl.: BRD 1964 = 55 v. H.) Unter den rd. 6,6 Mill. Arbeitnehmern sind über 700.000 Empfänger von Altersrenten, die für die Fortsetzung oder Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gewannen wurden. Der Anteil der Frauen an den Arbeitnehmern liegt mit 46,3 v. H. weit über dem entsprechenden Frauenanteil in der Bundesrepublik (BRD 1963: 35,7 v. H.). Die ungünstige Bevölkerungsstruktur wird bis 1970 einen Rückgang der Personenzahl im arbeitsfähigen Alter um etwa 500.000 zur Folge haben. Diese Situation ist ein entscheidender Anlaß für die vielfältigen Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität (Arbeitspolitik). Umfassende Lenkungsmaßnahmen sollen dem Mangel entgegenwirken. Gesetzliche Grundlage sind das am 1. Juli 1961 in Kraft gesetzte Gesetzbuch der Arbeit und die VO vom 24. 8. 1961 zur Verbesserung der „Arbeitskräftelenkung und Berufsberatung“, durch die die 1951 aufgelösten Arbeitsämter wieder eingeführt wurden. Die Abt. für ➝Arbeit und Berufsausbildung in den Bezirks- und Kreisverwaltungen haben danach die A.-Reserven zu erfassen und gemäß dem Arbeitskräfteplan zu verteilen. Die Maßnahmen hierzu sind: a) die Auflage an Betriebe, A. an andere Betriebe abzustellen; b) die Verfügung einer Einstellungssperre für Betriebe, deren A.-Zahl die im Betriebsplan vorgesehene Zahl erreicht hat; c) Werbemaßnahmen zur Gewinnung neuer A. aus der A.-Reserve; d) Verbot der gegenseitigen Abwerbung von A. in der „volkseigenen“ Wirtschaft; e) Einstellungssperre für A. aus landwirtschaftlichen und Bauberufen in Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche. Die in der Regel mit politischem Druck auf die Arbeitnehmer verbundene Lenkung schränkt die freie Wahl des Berufes und des Arbeitsplatzes ein. Diese Gliederung weist in der SBZ erhebliche Unterschiede zur BRD auf, die den unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungsstand kennzeichnen. In der SBZ ist der Anteil der in der Landwirtschaft tätigen Männer sehr erheblich größer als in der BRD; der Unterschied erklärt sich aus dem Rückstand der Landtechnik in der SBZ. Im produzierenden Gewerbe ist in der SBZ der Frauenanteil größer als in der BRD bei gleichzeitig geringerem Anteil der Männer; diese Zahlen zeigen den sehr viel größeren Einsatz von Frauen als Arbeitskräfte. Sowohl Handel und Verkehr als auch das Dienstleistungsgewerbe und die öffentlichen Dienste sind in der SBZ durchweg geringer entwickelt als in der BRD. Bei insgesamt rückläufiger Entwicklung der Beschäftigten von 8,18 Mill. (1958) auf 8,01 Mill. (1964) ist der Anteil der Frauen von 43,9 v. H. auf 46,3 v. H. angestiegen. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 33 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft, GesamtdeutscherSiehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind in der SBZ praktisch voll ausgeschöpft. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter) beträgt 85 v. H. (Vergleich: BRD = 66 v. H.). Alle arbeitsfähigen männlichen Personen stehen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen Personen im arbeitsfähigen Alter (bis 60 Jahre) waren 1964 71 v. H. berufstätig. (Vgl.: BRD 1964 = 55 v.…
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Luxemburg, Rosa (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 * 5. 3. 1871 in Zamosc (Polen) als Tochter eines Holzkaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Mitarbeiterin der sozialdemokratischen Presse, 1902 Chefredakteurin der „Leipziger Volkszeitung“. Nach Ausbruch der russischen Revolution im Dez. 1905 Rückkehr nach Polen, 1906 dort mehrere Monate in Schutzhaft, 1907 Lehrerin für Nationalökonomie an der Berliner Parteischule der SPD. Zusammen mit Karl ➝Liebknecht Repräsentantin des linken Flügels, im scharfen Gegensatz zum rechten Flügel, insbesondere zu den von Eduard Bernstein vertretenen Auffassungen (Revisionismus), revolutionäre Marxistin; trat in ihren Schriften für den Generalstreik als Auftakt der proletarischen Revolution ein und forderte, die SPD solle den Massenstreik „als spontane Bewegungsweise der proletarischen Masse“ und „Erscheinungsform des proletarischen Kampfes in der Revolution“ bejahen und propagieren. Entgegen der von Lenin und den Bolschewiki (KPdSU) vertretenen Auffassung, die Revolution müsse durch eine rev. Partei organisiert werden, war für L. die Spontaneität der Massen eine entscheidende Voraussetzung der Revolution. Nach Ausbruch des ersten Weltkrieges zusammen mit Karl Liebknecht und Franz Mehring Herausgeberin der Zeitschrift „Die Internationale“. Von 1915 bis 1918 mit kurzer Unterbrechung als Kriegsgegnerin und revolutionäre Sozialistin in Berlin, der Festung Wronke und in Breslau inhaftiert. Zusammen mit Liebknecht Gründerin der KPD (31. 12. 1918), Verfasserin des Parteiprogrammes. Am 15. 1. 1919 von Soldaten der Gardeschützendivision mit Liebknecht in Berlin ermordet. Trotz ihrer Bewunderung für Lenin und die Bolschewiki äußerte sie sich kritisch über die Oktoberrevolution: „Freiheit … nur für die Anhänger einer Partei … ist keine Freiheit. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Der einzige Weg zur Wiedergeburt ist … uneingeschränkte, breiteste Demokratie …“ Wichtigste Schriften: „Sozialreform oder Revolution“ (1899), „Massenstreik, Partei und Gewerkschaften“ (1907), „Einführung in die Nationalökonomie“, „Die Akkumulation des Kapitals“ (1913 — wiss. Hauptwerk), „Die russische Revolution“ (1917). Am bekanntesten sind ihre „Briefe aus dem Gefängnis“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 295 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/luxemburg-rosa verwiesen. Lukács, Georg (György) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MagdeburgSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 * 5. 3. 1871 in Zamosc (Polen) als Tochter eines Holzkaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen…
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Eigentum (1966)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach kommun. Auffassung ist E. die „ökonomische Kategorie, die die wechselseitigen Beziehungen und die Stellung der Menschen in der Produktion materieller Güter und bei der Aneignung der hergestellten Produkte und der Produktionsmittel ausdrückt“. Die verschiedenen historisch bestimmten Formen des E. zeigen, „wie in der jeweiligen Gesellschaftsordnung die Aneignung vor sich geht, wie das Verhältnis eines Individuums oder eines Kollektivs zu den Bedingungen und den Mitteln der Produktion ist“. Die E.-Verhältnisse werden als die wichtigsten gesellschaftlichen Verhältnisse bezeichnet, weil sie den Charakter aller anderen gesellschaftlichen Verhältnisse bestimmen. Sie bestimmen ihn entweder als gesellschaftliches E., wo gesellschaftlich produziert und angeeignet wird (im Sozialismus-Kommunismus), oder als Privat-E., wo gesellschaftlich produziert und privat angeeignet wird (Kapitalismus), oder als Arbeits-E., wo privat produziert und angeeignet wird (bei der einfachen Warenproduktion). Die gesellschaftliche Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft beruht auf dem sozialistischen E. (an den Produktionsmitteln), das in zwei Formen existiert, in dem staatlich sozialistischen E. oder Volkseigentum und dem genossenschaftlich-sozialistischen E. Das „Volkseigentum“ ist die höchste Form des gesellschaftlichen E. Eigentümer ist das „gesamte werktätige Volk in Gestalt seines Staates“. „Volkseigentum“ ist also gleichzusetzen mit Staatseigentum. Es ist „die entscheidende ökonomische Grundlage der Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Es entstand durch Enteignung. Das genossenschaftliche sozialistische E. ist gegenüber dem „Volkseigentum“ gesellschaftliches E. einer niederen Entwicklungsstufe, weil hier nur ein bestimmtes Produktions- oder Verbraucherkollektiv Eigentümer ist. Es entsteht durch Sozialisierung des Privat-E. der in den Genossenschaften vereinigten Bürger. Diese beiden Formen des gesellschaftlichen E. genießen besondere Förderung und erhöhten rechtlichen Schutz. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die sich im E. des Volkes befinden, der Zustimmung der für ihren Rechtsträger zuständigen Volksvertretung. Zu diesem unantastbaren Bestand des „Volkseigentums“ gehört aber nur das dauernd zum Betrieb bestimmte Anlagevermögen, nicht dagegen gehören die Umlaufmittel dazu, an denen persönliches E. erworben werden kann. Das E.-Recht des BGB ist auf beide Firmen des gesellschaftlichen E. nicht unmittelbar anzuwenden, „da das sozialistische E. eine neue revolutionäre, vom BGB nicht geregelte Institution darstellt“. Eine entsprechende Anwendung der übernommenen Normen ist nur insofern zulässig, als diese dem Wesen der neuen E.-Formen nicht widersprechen. Alle Bestimmungen des BGB, die einen ungewollten Verlust des E.-Rechts nach sich ziehen, sind mit dem Wesen des sozialistischen E. nicht zu vereinbaren (Nathan, „Neue Justiz“, 1957, S. 756). So kann gesellschaftliches E. an beweglichen Sachen nicht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben werden (OG, Urteil vom 8. 10. 1957, „Neue Justiz“, 1957, S. 776). Im Konkurs sind zum „Volkseigentum“ gehörende Forderungen bevorrechtigt. (Konkursrecht) Das persönliche E. an den Konsumtionsmitteln wird vom Volkseigentum abgeleitet. Es ist die „gegenwärtig spezifische und typische Form, in der die werktätigen Produzenten an der Realisierung des von ihnen selbst erzeugten Reichtums teilnehmen und in der sich das Prinzip der materiellen Interessiertheit verwirklicht“. Objekt des persönlichen E. sind die durch „eigene gesellschaftliche Arbeit“ erworbenen Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die „planmäßig zur individuellen Konsumtion im Wege der Einzel-Aneignung zur Verfügung gestellt und aus einer anderen Eigentumsform (Volkseigentum) abgeleitet worden sind“. Objekte des persönlichen E. können auch Grundstücke sein, „soweit sie der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“. Grundstücke oder bewegliche Sachen, die „zur Erzielung arbeitslosen Einkommens eingesetzt“, also z. B. verpachtet oder vermietet werden, sind dagegen als Privat-E. anzusehen. Das Arbeits-E. oder Privat-E. der einfachen Warenproduzenten (Handwerker, Einzelhändler, Klein- und Mittelbauern) besteht in der Aneignung der Ergebnisse eigener Arbeit. Daneben existiert auch noch kapitalistisches Privat-E. an Produktionsmitteln, „dessen Eigentümer im Zuge der Entwicklung auf dem Wege über die sozialistischen Genossenschaften (Zwangskollektivierung, Produktionsgenossenschaften) oder die staatliche Beteiligung (halbstaatliche Betriebe) freiwillig ihre historisch überholte Stellung aufgeben“. Das Privat-E. ist seit 1945 durch Enteignung stark reduziert worden. Zahlreiche Verfügungsbeschränkungen, vor allem für das Grund-E., haben den Begriff des privaten E. ausgehöhlt. So bedarf die wirksame Übereignung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks einer Genehmigung. (Grundeigentum) Die noch bestehenden Reste des Privat-E. sollen zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit Massenbedarfsgütern während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ noch für einige Zeit geduldet werden. Durch das Steuersystem (Steuern, Erbrecht, Erbschaftsteuer) und andere Maßnahmen wird die Neubildung und Vergrößerung kapitalistischen Privat-E. verhindert. Literaturangaben Rauch, Georg von: Grundlinien der sowjetischen Geschichtsforschung im Zeichen des Stalinismus. (Europa-Archiv 1950. H. 19–21) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 116 Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EingabenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach kommun. Auffassung ist E. die „ökonomische Kategorie, die die wechselseitigen Beziehungen und die Stellung der Menschen in der Produktion materieller Güter und bei der Aneignung der hergestellten Produkte und der Produktionsmittel ausdrückt“. Die verschiedenen historisch bestimmten Formen des E. zeigen, „wie in der jeweiligen Gesellschaftsordnung die Aneignung vor sich geht, wie das Verhältnis eines…
DDR A-Z 1966
Gesellschaftsgefährlichkeit (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schon der erste SBZ-Justizminister, Max Fechner, hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff.) und berief sich dabei auf den „materiellen Verbrechensbegriff“ in dem Art. 8 des Strafkodex der RSFSR. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) führt entsprechend diesen Meinungsäußerungen führender Justizfunktionäre und nach dem sowjet. Vorbild den „materiellen Verbrechensbegriff“ in das Strafrecht ein. Nach § 8 des Gesetzes liegt eine Straftat nicht vor, „wenn die Handlung zwar dem Wortlaut eines gesetzlichen Tatbestandes entspricht, aber wegen ihrer Geringfügigkeit und mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau, die Interessen des werktätigen Volkes sowie des einzelnen Bürgers nicht gefährlich ist“. § 9 bestimmt, daß Bestrafung unterbleibt, „wenn zur Zeit der Durchführung des Strafverfahrens die Tat nicht mehr als gesellschaftsgefährlich anzusehen ist, oder wenn nach der Tat im gesamten Verhalten des Täters eine grundlegende Wandlung eingetreten ist, die erwarten läßt, daß er die sozialistische Gesetzlichkeit achten wird“. Körperverletzung gegenüber einem „Provo[S. 169]kateur“ ist „mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau und die Interessen der Werktätigen“ keine strafbare Handlung (OG in „Neue Justiz“ 1959, S. 68). Mit der Richtlinie Nr. 13 vom 14. 4. 1962 (GBl. II 1962, S. 303) wollte das Oberste Gericht Klarheit über die Voraussetzungen der §§ 8 u. 9 StEG schaffen und den Gerichten eine „richtige Orientierung“ auf den Staatsratsbeschluß vom 30. 1. 1961 (Strafpolitik) geben: Eine Handlung ohne schädliche Auswirkungen für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die Rechte der Bürger sei nicht gesellschaftsgefährlich, also auch nicht tatbestandsmäßig. Das entscheidende Kriterium für den Anwendungsbereich des § 9 StEG — das Merkmal der „grundlegenden Wandlung“ — liege in der Entwicklung der Persönlichkeit des Täters. Ein erster Versuch, zu einer Definition der G. zu gelangen, lautete: „Gefährlich für die weitere gesellschaftliche Entwicklung, gefährlich für die weitere Einigung der menschlichen Gesellschaft auf der Basis der gesellschaftlichen Entwicklung, gefährlich für die weitere Festigung der neuen Beziehungen der Menschen, gefährlich für die sich immer stärker herausbildenden sozialistischen Verhältnisse“ („Neue Justiz“ 1961, S. 739). Die Richtlinie Nr. 13, die den Gerichten eine richtige „Einschätzung“ der G. ermöglichen sollte, wurde durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, Seite 423) aufgehoben, weil sie in ihrem Wortlaut und mit ihren Beispielen nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen entsprochen habe. An der grundsätzlichen Bedeutung des Begriffs der G. für die strafrechtliche Beurteilung einer Tat hat sich durch diesen Beschluß nichts geändert. In der Strafrechtswissenschaft wurde allerdings auch schon die Auffassung vertreten, daß die G. nicht mehr als allgemeingültiges Kriterium einer Straftat angesehen werden sollte. Eine endgültige Antwort auf diese Streitfrage wird wohl erst mit dem neuen Strafgesetzbuch gegeben werden. (Rechtswesen, Strafpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 168–169 Gesellschaftliche Gerichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftswissenschaftenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schon der erste SBZ-Justizminister, Max Fechner, hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff.) und berief sich dabei auf…
DDR A-Z 1966
Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) (1966)
Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjetischer Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der eingebrachten und der öffentlich bereitgestellten Bodenflächen und Produktionsmittel („sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetrieb“). Die LPG sind keine Genossenschaften in unserem Sinne des Wortes. Es handelt sich nipht um freiwillige genossenschaftliche Zusammenschlüsse, die dazu dienen, die wirtschaftliche Lage ihrer Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um Kooperationsformen der Landbewirtschaftung, die nach „sozialistischen Grundsätzen organisiert und geleitet werden“. LPG sind Zwangsgemeinschaften kommun. Art im Dienste des kollektiven Erwerbs, deren Verwaltung und Wirtschaftsgeschehen durch Gesetz und Musterstatuten zentral reglementiert und kontrolliert werden, so daß das Mitspracherecht der Mitglieder und ihre Eigenverantwortung entscheidend eingeschränkt sind und ihre Privatinitiative weitgehend unterbunden ist (LPG-Gesetz). Nach dem „Prinzip des stufenweisen Übergangs zur sozialistischen genossenschaftlichen Großproduktion“ gibt es verschiedene Typen von LPG, die sich im Grad der Vergesellschaftung der Bodenflächen und Produktionsmittel sowie in der Verteilung der Einkünfte voneinander unterscheiden. Die Vergesellschaftung bezieht sich entweder nur auf die gemeinsame Bewirtschaftung des von den Mitgliedern eingebrachten Ackerlandes und teilweise auch des Grünlandes (Typ I) oder zuzüglich auch auf die zur Feldwirtschaft erforderlichen Zugkräfte, Maschinen und Geräte (ursprünglicher Typ II) oder auf den gesamten bäuerlichen Betrieb einschl. des lebenden und toten Inventars (Typ III). Die Mitglieder behalten zur persönlichen Nutzung eine „individuelle Wirtschaft“, die jo nach Typ verschieden groß ist. Beim Typ~I handelt es sich um 0,5 ha Ackerland und um die gesamte übrige Wirtschaft, bei Typ II können neben 0,5 ha Ackerfläche, Gärten, Dauergrünland und Wälder das gesamte Zucht- und Nutzvieh, vom Zugvieh 1~Pferd, 1~Ochse sowie das zur Bearbeitung des verbleibenden Landes nötige Inventar in individueller Nutzung bleiben. Im Typ III umfaßt die individuelle Wirtschaft nur noch die persönliche ➝Hauswirtschaft. Typ~I und II stellen nur Übergangsformen zum Typ III dar, bei ihnen handelt es sich im Gegensatz zu Typ III noch um keinen geschlossenen „Großbetrieb“, sondern um eine Gemeinschaft von Bauernwirtschaften, die nur den Betriebszweig Feldwirtschaft gemeinsam betreiben. Die LPG wird formell durch den Vorstand, den Vorsitzenden und die Mitgliederversammlung geleitet. Letztere kann „zur Teilnahme der Genossenschaftsmitglieder an der Leitung und Verwaltung der Genossenschaft“ Kommissionen bilden, unter denen die „Revisionskommission“ zur laufenden Kontrolltätigkeit die wichtigste ist. Diese ist auch berechtigt, notfalls die Funktionen des Vorstandes zu überwachen, wenn dieser versagt. Stellen Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt und bei Anwesenheit von mindestens ⅔ aller Mitglieder gültig sind, „einen Mißbrauch der innergenossenschaftlichen Demokratie“ dar, so können sie — nach Anhören des LPG-Beirates, des parteipolitischen Gremiums der LPG, vom Rat des Kreises (Kreis) aufgehoben werden. Von der SED nicht gebilligte Beschlüsse, auch wenn sie statutengerecht sind, werden auf diese Weise torpediert. Die Bewachung und Kontrolle der Arbeitsleistungen und der wirtschaftlichen Entwicklung der LPG obliegt dem Buchhalter, der den Vorsitzenden bzw. die Revisionskommission darüber regelmäßig unterrichtet. Dies erfordert einen umfangreichen Verwaltungsapparat, dessen Kosten die LPG belasten, ganz abgesehen davon, daß die darin beschäftigten Menschen der Güterproduktion entzogen werden. Über die Arbeitsorganisation der LPG Brigaden der LPG. Die nach Erfüllung der Marktproduktion, nach Abgeltung aller Verpflichtungen und den statutenmäßigen Einlagen zur [S. 370]Bildung der Natural- und Geldfonds verbleibenden Natural- und Geldbeträge werden an die LPG-Mitglieder nach den im Jahre geleisteten Arbeitseinheiten und nach dem Umfang und der Güte der eingebrachten Bodenanteile in den einzelnen Typen wie folgt verteilt: Die Bodenanteile — falls solche überhaupt gezahlt werden — sind u. U. für jedes Mitglied gleich. Ihre Höhe wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. In vielen Fällen werden Bodenanteile auch gänzlich außer acht gelassen. In den LPG erhalten die Mitglieder also keinen verbindlich vereinbarten Arbeitslohn, d.h., das LPG-Mitglied vom Typ III weiß während des ganzen Jahres noch nicht, mit welchem Entgelt für die AE es endgültig rechnen. kann, da dieses vom Betriebserfolg abhängt. „Bis zu 70 v. H. des zu erwartenden Geldes“ kann es im Laufe des Jahres als Anzahlung auf die geleisteten AE erhalten. Der Gesamtlohn kann erst am Jahresende aus dem Betriebsergebnis errechnet werden. Für die aus dem Betriebsergebnis abzugeltenden Ansprüche sind Prioritäten festgelegt. Bei der Verwendung der Geldeinkünfte steht an erster Stelle die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand, wie Bezahlung von Steuern und Versicherungen, Kreditrückerstattungen. Es folgen dann die Ausgaben für die laufende Produktion, wie z. B. Saatgut, mineralische ➝Düngemittel, Futtermittel; die Rücklagen für den „unteilbaren Fonds“ zu künftigen Investitionszwecken; die Rücklagen für den „Hilfs- u. Kulturfonds“ zur sozialen Betreuung der LPG-Mitglieder sowie Rücklagen für den „Prämienfonds“. Der Lohnanspruch steht an letzter Stelle und wird demnach als Residualgröße abge[S. 371]golten. Die LPG-III-Mitglieder haben zwar den Status eines Lohnarbeiters, aber ohne die geringste Einflußmöglichkeit auf Betriebsorganisation und Betriebsführung müssen sie alle Risiken der Produktion tragen. Diese mit unseren Begriffen nicht zu vereinbarende Konstruktion des LPG-Typ~III hat daher die SBZ-Machthaber gezwungen, den Mitgliedern der LPG~III eine Mindestbezahlung der AE zu garantieren und bei ungenügendem Betriebserfolg die hierfür erheblichen Mittel zuzuschießen. Bezeichnenderweise besteht diese Garantie seit der vollständigen Kollektivierung nicht mehr, die Subventionierung der AE im Typ III wird aber praktisch noch fortgeführt. Der entscheidende betriebswirtschaftliche Unterschied zwischen Typ~I und II gegenüber Typ III besteht darin, daß den Bauern in den Typen~I und II bei nur gemeinsamer Bewirtschaftung des Ackerlandes noch ein Rest von eigener Leistungsinitiative für die Veredlungswirtschaft geblieben ist, während im Typ III die Mitglieder bezahlte Kolchosarbeiter sind. Deshalb wäre es für die Lebensverhältnisse vieler Bauern in der SBZ von großer Bedeutung, wenn die Möglichkeit bestehen würde, die Typen~I und II auf längere Zeit durchzuhalten. Auf die Dauer wird der Kommunismus das Nebeneinander von Kollektivformen mit so unterschiedlichem Vergesellschaftungsgrad nicht zulassen. Die „schrittweise Vergesellschaftung weiterer Betriebszweige“ in den Typen~I und II zeichnet sich bereits sehr deutlich ab, u.a. in dem auf dem VII. Bauernkongreß geschaffenen modifizierten Typ II. In ihm sollen jetzt bereits eine „genossenschaftliche“ Viehhaltung aufgebaut sowie Grünland und Wald in die LPG eingebracht werden. Die Versorgungsabhängigkeit der Viehwirtschaft in den Typen~I und II (urspr.) mit Futtermitteln aus der kollektiven Feldwirtschaft impliziert auch ohne behördliche Zwangsmaßnahmen das Fortschreiten der Kollektivierung. Dom SED-Regime bringt dieser schrittweise Übergang vom Typ~I über Typ II in Typ III den Vorteil der Einsparung erheblicher Subventionsmittel für die Erstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen, da diese nun aus eigener Kraft der LPG-Mitglieder erfolgen muß. Über die agrarpolitischen Maßnahmen zur LPG-Bildung Agrarpolitik, über die Ertragslage der LPG Landwirtschaft. Zur Fachbildung und politischen Schulung von Mitgliedern und Führungskräften der LPG wurde am 1. 9. 1953 die Hochschule für LPG in Meißen gegründet. Das gebührenfreie Studium, zu dem die Mitgliederversammlung der LPG die Teilnehmer delegiert, dauert als Direktstudium 3 Jahre, als Fernstudium 5 Jahre, als Abendstudium sowie als Wechselstudium (Direkt- und Fernstudium) 4 Jahre und endet mit dem Staatsexamen als „Diplom-Agronom“. Der fachliche Ausbildungsstand der Führungskräfte in den LPG ist für die Machthaber ein ernstes Problem: Nach dem Stand vom 30. Sept. 1964 hatten von den 15.829 LPG-Vorsitzenden nur 8.685 eine abgeschlossene Ausbildung, davon 1.577 einen Hochschulabschluß, 3.541 Fachschulabschluß, 1.418 Meisterprüfung und 2.149 Facharbeiterprüfung. Von den insg. 870.363 mitarbeitenden LPG-Mitgliedern wiesen nur 155.907 (rd. 18 v. H.) eine abgeschlossene Ausbildung auf. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 369–371 Produktionsgenossenschaften des Handwerks A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften Werktätiger Fischer (PwF)Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjetischer Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer…
DDR A-Z 1966
Chemische Industrie (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die ChI. ist nach ihrem Bruttoproduktionswert mit (1964) über 13 Mrd. Mark der größte, mit ihren (1964) rd. 276.000 Beschäftigten der zweitgrößte Industriezweig der SBZ. Sie ist, basierend auf der Verarbeitung von Braunkohle, der wichtigste Grundstofflieferant für die verarbeitenden Industriezweige. Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. der SBZ 1945/46 empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von den Sowjets beschlagnahmt (SAG). Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. Erst ab 1.~Jan. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückverkauft. In der Periode des ersten Siebenjahrplans sollte die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden. Entwicklungsschwerpunkte waren Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern. Die Kraftstofferzeugung sollte gegenüber 1958 um 100 v. H. gesteigert und die Düngemittelproduktion verdoppelt werden. Alle Planziele wurden nicht erreicht. Nach vier Jahren Laufdauer des ersten Siebenjahrplans hatte die ChI. nur 45 v. H. der in dieser Zeit geplanten Zuwachsrate der Bruttoproduktion erzielt. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll die ChI. der SBZ Hauptlieferant für Kalidüngemittel, Kunststoffe, Silikone und synthetischen Kautschuk werden. Nach den bis Ende 1965 bekanntgewordenen Planzielen des „Perspektivplans bis [S. 96]1970“ — der als Ganzes noch nicht vorliegt — soll die ChI. noch stärker forciert werden. Schwerpunkte des neuen Planes sind nach wie vor die Entwicklung der Petrochemie und, damit im Zusammenhang stehend, der Kunststoffchemie einschl. synthetischer Textilfasern. — Die vorliegenden Pläne lassen erkennen, daß die ChI. auch in den ersten Jahren nach 1970 fast ausschließlich eine „Braunkohlenchemie“ sein wird. Der Übergang von der Braunkohle auf die zunehmende Verwendung von Erdöl wird in diesen Jahren gering entwickelt sein: Nur etwa 8 v. H. des Erdölverbrauchs der Zone wird in den neuen Werken der Petrochemie verarbeitet werden können. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 95–96 Checkpoint Charlie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ChemisierungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die ChI. ist nach ihrem Bruttoproduktionswert mit (1964) über 13 Mrd. Mark der größte, mit ihren (1964) rd. 276.000 Beschäftigten der zweitgrößte Industriezweig der SBZ. Sie ist, basierend auf der Verarbeitung von Braunkohle, der wichtigste Grundstofflieferant für die verarbeitenden Industriezweige. Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen…
DDR A-Z 1966
Klasse (1966)
Siehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Klasse/Klassen, Klassenkampf: 1985 Klassen: 1975 1979 Hinsichtlich ihrer Stellung im Arbeitsprozeß weithin konforme und mehr oder weniger durch das Bewußtsein dieser Konformität im Verhaltensstil mitgeprägte Menschengruppe. Vor allem durch Marx (Historischer Materialismus) und die moderne Arbeiterbewegung zu einem theoretisch wie geschichtlich wirksamen Element des Verständnisses und der Auseinandersetzungen der jüngeren abendländischen Geschichte geworden, haben die K. jedoch nach herrschender Auffassung der westlichen Soziologie mit der Fortentwicklung der industriellen Massengesellschaft im 20. Jahrhundert als Wirk- wie Klassifizierungsprinzip wesentlich an Bedeutung verloren. — Der Bolschewismus ignoriert indes diese Entwicklung: Nach Lenins auch heute noch anerkannter Definition sind K. „Menschengruppen, die sich voneinander unterscheiden nach ihrer Stellung in einem geschichtlich bestimmten System der gesellschaftlichen Produktion, nach ihrem Verhältnis zu den Produktionsmitteln, nach ihrer Rolle in der gesellschaftlichen Organisation der Arbeit und folglich nach der Art der Erlangung und dem Umfang des Anteils am gesellschaftlichen Reichtum, über den sie verfügen“. In der modernen westlichen Industriegesellschaft gibt es nach bolschewistischer Auffassung nur zwei K., Bourgeoisie und Proletariat, daneben noch Gruppen, wie die Vertreter der „kleinen Warenwirtschaft“ — Händler, Handwerker, Kleinbauern —, die ebenso wie die „werktätige Intelligenz“ zwischen den K. stehen. Während der Bourgeoisie der bedingungslose Kampf des Proletariats gilt, haben die „kleinbürgerlichen“ und einzelbäuerlichen Zwischenschichten mehr oder weniger die Chance, als Verbündete des Proletariats im Klassenkampf angenommen zu werden (Bündnispolitik), der auf die „Liquidierung der Bourgeoisie“ über die Diktatur des Proletariats und damit auf die klassenlose Gesellschaft abzielt. Neuerdings ist dieses relativ einfache Klassenschema für die „sozialistische“ Gesellschaft dadurch ins Wanken geraten, daß man in den Volksdemokratien von einer neu entwickelten „K. der Genossenschaftsbauern“ spricht, was seinen Grund in dem Umstand hat, daß hier das Eigentum an den Produktionsmitteln weder dem Staat (sog. Volkseigentum) noch dem Einzelnen („Individualeigentum“) zukommt, sondern einem begrenzten Kollektiv. Während Stalin das genossenschaftliche Eigentum noch als ein unzulängliches Provisorium auf dem Weg zum vollen „Volkseigentum“ (als Voraussetzung der klassenlosen Gesellschaft) ansah, muß einstweilen offen bleiben, ob hier eine nur taktische und vorübergehende oder aber eine prinzipielle Korrektur vollzogen worden ist. In der kommun. Gesellschaft (Kommunismus) sollen demgegenüber die K. definitiv aufgehoben und in die Einheit eines klassenlosen Volksganzen verschmolzen sein — ein Stadium, das die UdSSR nach dem im Okt. 1961 angenommenen 3. Parteiprogramm der KPdSU zwischen 1961 und 1980 in seinen Grundlagen zu erreichen trachtet. (Marxismus-Leninismus) Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M. 1962. 328 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 243 KJVD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KlassenjustizSiehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Klasse/Klassen, Klassenkampf: 1985 Klassen: 1975 1979 Hinsichtlich ihrer Stellung im Arbeitsprozeß weithin konforme und mehr oder weniger durch das Bewußtsein dieser Konformität im Verhaltensstil mitgeprägte Menschengruppe. Vor allem durch Marx (Historischer Materialismus) und die moderne Arbeiterbewegung zu einem theoretisch wie geschichtlich wirksamen Element des Verständnisses und der Auseinandersetzungen der jüngeren…