DDR A-Z 1966

Interzonenverkehr (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich erschwert. Besucher aus der BRD benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung der sowjetzonalen Behörden, die von den in der SBZ wohnenden Angehörigen oder Freunden beantragt werden muß. Auch Reisende zwischen West-Berlin und der BRD benötigten auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Bis zum Juni 1953 wurden in der SBZ Interzonenpässe nur in Ausnahmefällen ausgegeben. Seit der Verkündung des Neuen Kurses entfaltete sich der reguläre I. zu beträchtlichem Ausmaß. Der Interzonenpaßzwang wurde durch die Westmächte am 16. 11. 1953 aufgehoben. Die SBZ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich war, während Ausreisende für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine polizeiliche Personalbescheinigung Umtauschen mußten. Im Sommer 1957 steigerte die SED ihre Bemühungen, den Reiseverkehr in die BRD einzudämmen, bis zu direkten Verboten von Westreisen für bestimmte Personengruppen (Studenten, Oberschüler, Angehörige von Staatsjugendorganisationen usw.). Ende 1957 wurde diese Maßnahme noch verschärft. Bis dahin waren nur Auslandsreisen ohne Genehmigung strafbar. [S. 217]Durch das „Gesetz zur Abänderung des Paßgesetzes“ vom 11. 12. 1957 (Paßwesen) wurde jedes Verlassen der „DDR“ ohne Erlaubnis, also auch die Reise in das Bundesgebiet und nach West-Berlin, unter Strafe gestellt. Wenn die Antragsteller Verwandte in der BRD hatten, die ohne polizeiliche Abmeldung die Zone verlassen hatten, wurde die Ausreisegenehmigung versagt. Außerdem mußten Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Betriebe, in denen die Antragsteller tätig waren, vorgelegt werden. Es sind Fälle bekanntgeworden, in denen der Bürgermeister und ein weiterer Bewohner die Bürgschaft für die rechtzeitige Rückkehr des Antragstellers in die „DDR“ übernehmen mußten. Infolge dieser Maßnahmen ging der I. schlagartig zurück. Nur in den Hauptreisezeiten der folgenden Jahre hat der Besucherverkehr aus der SBZ gegenüber den anderen Monaten des jeweiligen Jahres zugenommen. Die Besucherzahlen der früheren Jahre wurden jedoch bei weitem nicht mehr erreicht. Seit Frühjahr 1959 wurden die Anträge auf Erteilung von „Reisegenehmigungen“ nach der BRD den in allen Gemeinden gebildeten „Komitees für gesamtdeutsche Fragen“ zur Entscheidung vorgelegt. Sofern ein Angehöriger des Antragstellers geflüchtet war, wurde der Antrag abgelehnt. In letzter Instanz entschieden die „Volkspolizei-Kreisämter“. Die Errichtung der Mauer in Berlin und die unmittelbar darauf folgenden Sperr[S. 218]maßnahmen an der Demarkationslinie nach dem 13. August 1961 brachten eine erneute rigorose Drosselung des Besucherverkehrs aus der SBZ. Bei den wenigen Personen, die noch in die BRD oder nach Berlin (West) reisen dürfen, handelt es sich überwiegend um Funktionäre, Eisenbahner, Kraftfahrer und Schiffer. Der I. zwischen der BRD und Berlin (West) wird streng überwacht. Kontakte mit der Zonenbevölkerung sind nicht gestattet. Ab 1963 wurden im Rahmen des Besucherverkehrs auch solche Personen ausgewiesen, die legal in die BRD oder nach Berlin (West) übersiedelten. 1963 und 1964 handelte es sich um jeweils rd. 30.000 Menschen, während es 1960 nur noch knapp 18.000 waren. Zu mehr als 70 v. H. waren es Rentner, d.h. Personen über 65 Jahre, der Rest entfiel auf sonstige gebrechliche Personen, die dem Regime keine Arbeitsleistung mehr erbringen können. Der Reiseverkehr zwischen der BRD und West-Berlin ist an sich im Potsdamer Abkommen geregelt. Nur die Interzonenzüge, die zugelassenen Autobahnen und die kontrollierten Luftkorridore dürfen benutzt werden. Im allgemeinen wickelte sich der Verkehr ohne Reibungen ab, doch kamen immer wieder Behinderungen und Schikanen durch die sowjetzonalen Organe an den Grenzübergangsstellen vor. Ende 1963, nach den Wahlen zur Volkskammer, wurde in der „Regierungserklärung“ von Stoph erklärt, es sei eine Illusion zu glauben, man könne die „DDR“ ignorieren. Er verlangte den Abschluß „normaler Verträge“ für den Interzonenverkehr nach Berlin auf dem Wasser-, Land- und Luftwege. Der Leiter der Agitationskommission beim Politbüro der SED, Norden, hatte vor der Wahl eine Auflockerung im innerdeutschen Reiseverkehr angekündigt. Als Folge dieser Ankündigung ist die Vereinbarung über Rentnerreisen aus der SBZ in die BRD vom 10. 9. 1964 anzusehen. Die öffentliche Diskussion über den Interzonenverkehr wird von der SED mißbraucht, um die Zwei- und Dreistaatentheorie zu untermauern. Handelsbeziehungen, sportliche und kulturelle Verbindungen zwischen beiden Teilen Deutschlands sowie West-Berlins sollen den Charakter zwischenstaatlicher Beziehungen erhalten. Auch im Berlinverkehr der Westmächte ist es wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen. Auf Grund eines am 20. September 1955 zwischen der SU und der SBZ abgeschlossenen Vertrages versucht man die Kontrollbefugnis unter Umgehung des Potsdamer Abkommens den Kontrollorganen der SBZ zuzuschieben. Bürger der Bundesrepublik sollten sich nicht von Besuchsreisen bei Verwandten in der SBZ abhalten lassen. Etwa jeder zweite Bundesbürger ist verwandtschaftlich oder eng freundschaftlich mit Bewohnern der SBZ verbunden. Auskünfte über zu beachtende Bestimmungen bei Reisen in die SBZ können von Reisebüros, Automobilclubs, Geldinstituten und vom Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen in Berlin (West) eingeholt werden. Außerdem hat das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen ausführliche Merkblätter bereitgestellt, die auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Im Interzonenpostverkehr sind Geldsendungen und alle Warengattungen und -mengen ausgeschlossen, die als Handelsware gelten können. Merkblätter über den Interzonenpostverkehr sind bei allen Postämtern der BRD erhältlich. Die SBZ unterhält zur Kontrolle Paketkontrollstellen bei den Leitpostämtern in Berlin O~17, Erfurt, Leipzig, Halle, Magdeburg, Dresden, Schwerin und Plauen. Zwischen 1951 und Ende 1965 wurden weit über 607 Mill. Pakete und Päckchen aus der BRD und Berlin (West) nach der SBZ und dem Sowjetsektor von Berlin verschickt. Etwa die Hälfte der Sendungen waren Pakete, d.h. Sendungen im Gewicht von 1 bis 7 Kilo. Zwischen 1963 und 1965 haben die sowjetzonalen Paketkontrollstellen 680.000 Pakete an die Absender in der BRD zurückgeschickt, weil Inhalt oder Verpackung nicht den „gültigen“ Bestimmungen entsprochen haben soll. Am 30. Juni 1965 ist der auf alliierte Abmachung beruhende „Deutsche Eisenbahngütertarif“ für den I. von der SBZ außer Kraft gesetzt worden. Damit entfällt seit dem 1.~Juli 1965 im Güterverkehr zwischen der Deutschen Bundesbahn und der „Deutschen Reichsbahn“ der SBZ die Regelung, daß von den Grundfrachten grundsätzlich 60 v. H. von der Deutschen Bundesbahn und 40 v. H. von der „Deutschen Reichsbahn“ erhoben werden. Die beiden Bahnverwaltungen erheben seit diesem Zeitpunkt jeweils Frachten, die nach den innerhalb ihres Bereiches geltenden Bestimmungen für die Strecke bis zu bzw. von der SBZ-Demarkationslinie zu zahlen sind. Damit wurde es notwendig, eine Reihe von Interzonenhandelsvereinbarungen zu ändern. Gleichzeitig wurde der Interzonenhandel in seinem Ablauf gestört. Wenig später wurden auch einige wesentliche technische Bedingungen für die Abwicklung des Interzoneneisenbahnverkehrs neu geregelt. Die wichtigste Änderung besteht in der Zulassung weiterer Übergangsbahnhöfe für den Interzoneneisenbahnverkehr zwischen Berlin (West) und dem Bundesgebiet. Der Anteil der Eisenbahn an der Versorgung von Berlin (West) aus dem Bundesgebiet (1964 insgesamt 10 Mill.~t) beträgt noch knapp 30 v. H. und steht damit an letzter Stelle der drei Verkehrsträger Landstraße, Wasserstraße und Schiene. Die gleiche Reihenfolge gilt noch viel ausgeprägter auch für den Verkehr in umgekehrter Richtung, der — in Tonnen gerechnet — nur den fünften Teil des eingehenden Verkehrs ausmacht. Von den 3 Mill.~t, die 1964 aus dem Bundesgebiet nach Berlin (West) über die Schiene geliefert wurden, entfielen über 60 v. H. auf Kohle und jeweils etwa 10 v. H. auf Baumaterialien und Güter der Ernährungswirtschaft. Im Interzonenstraßenverkehr hat z. B. 1965 im Verkehr mit der SBZ und dem Sowjetsektor von Berlin die Menge der mit Lastkraftfahrzeugen beförderten Güter um über 18 v. H. zugenommen. Andererseits wurden 1961 mit Kraftomnibussen rd. 45 v. H. weniger Personen befördert als im Vorjahr. Gewisse Schikanen sowjetzonaler Stellen haben nicht nur das Ziel, durch politische Prestigefragen den I. zu stören, der I. wird auch von der SBZ mißbraucht, um sich Westgeldeinnahmen zu verschaffen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 216–218 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der SBZ, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich erschwert.…

DDR A-Z 1966

Rechtswesen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 384] 1. Die „sozialistische“ Rechtsauffassung und die Aufgabe der Rechtsprechung Die Rechtsauffassung in der SBZ ist die des Marxismus-Leninismus, also die aus der Lehre vom dialektischen und historischen Materialismus abgeleitete Auffassung vom Wesen des Rechts. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis liegenden Überbaus verstanden werden; es wurzele in den materiellen Lebensverhältnissen und könne nicht aus sich selbst, aus der allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes abgeleitet oder begriffen werden. Es ist nach dieser Auffassung also nicht der menschliche Geist oder seine sittliche Kraft, die die Rechtsordnung bestimmen, sondern das Recht soll — nach der These, daß das Sein das Bewußtsein bestimmt — durch die materiellen Lebensverhältnisse hervorgebracht werden. Diese materiellen Lebensverhältnisse würden aber durch die Produktionsverhältnisse bestimmt, durch die Eigentumsverhältnisse an den Produktionsmitteln. Daraus folge, daß derjenige, der die Produktionsmittel besitzt, und das ist nach marxistisch-leninistischer Auffassung die herrschende Klasse, auch das Recht bestimmt und die Rechtsordnung festlegt. Damit wird das Recht leicht und einheitlich definierbar als der „zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“, und das in der SBZ bestehende sozialistische Recht ist nach Ulbricht daher „der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und den anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung die Macht ausübt“ (Ulbricht, „Über die Dialektik unseres sozialistischen Aufbaus“, Dietz-Verlag, Ostberlin 1959, S. 147). Mit dieser Erkenntnis wurde, wie Hilde ➝Benjamin erklärt, „eine klare Abgrenzung von der bürgerlichen Rechtswissenschaft mit ihren verschiedenen Spielarten idealistischer Rechtsideologien und mit ihren Vorstellungen von einem über den Klassen und Staaten stehenden Recht gewonnen“. Für das Strafrecht wird diese Aussage im Lehrbuch des Strafrechts noch einmal ausdrücklich bestätigt: „Deshalb hat jedes Strafrecht Klassencharakter, verfolgt die klassenbedingten Ziele und Aufgaben. Es gibt kein neutrales, über den Klassen stehendes Strafrecht.“ Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird das sozialistische Recht mit einer gewissen Akzentverlagerung definiert als „ein wichtiges Instrument unseres Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln“. Jedes Recht sei seiner Natur nach parteilich, weshalb auch die Rechtsanwendung nur parteilich sein könne (Parteilichkeit der Rechtsprechung). Aus den Erkenntnissen des historischen Materialismus ergibt sich für die Kommunisten weiter, daß die menschliche Gesellschaft unter Führung ihrer fortschrittlichsten Klasse, der Arbeiterklasse, den Weg zum kommun. Endstadium gehen werde, in dem die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt und mit der dann vorhandenen klassenlosen Gesellschaft der ideale Endzustand auf Erden erreicht sein werde. Die „historische Aufgabe“ der Arbeiterklasse bestehe also darin, den Weg zunächst zum Sozialismus, dann zum Kommunismus, zu vollenden. Die Erfüllung dieser Aufgabe entspreche der objektiven Gesetzmäßigkeit der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft. Wenn nun aber nur das Rechtens sein kann, was dem Willen der Arbeiterklasse entspricht, und wenn der Wille dieser Klasse auf die Erreichung des sozialistisch-kommun. Endzustandes gerichtet ist (weil er darauf gerichtet zu sein hat), dann kann, wie dies in der neuen Definition des Staatsrates zum Ausdruck kommt, im Bereich der Rechtsordnung auch nur das Bestand und Gültigkeit haben, was zu diesem Endziel hinzuleiten in der Lage ist. Damit erhält das Recht Instrumentalcharakter in Händen der Klasse und des Staates zur Erreichung des politischen Endziels. Dieser Auffassung vom R. entspricht nach den Ausführungen ihrer maßgebenden Funktionäre (Fechner, Benjamin, Melsheimer, Polak) die Hauptaufgabe der Justiz. Die politische Aufgabe der Rechtsprechung kommt auch im Gesetz über die Gerichtsverfassung zum Ausdruck: „Die Rechtsprechung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik dient der Lösung der politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter- und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, der planmäßigen [S. 385]Entwicklung der Produktivkräfte und der Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse.“ Besonders herausgestellt wird durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates und die sich daran anschließenden neuen Gesetze (Justizreform) die Erziehungsfunktion der Rechtsprechung: „Die Gerichte tragen dazu bei, daß alle Bürger, Institutionen und Organisationen das sozialistische Recht bewußt einhalten und verwirklichen, das den Willen des Volkes zum Ausdruck bringt und seinem friedlichen Leben, seiner Freiheit, seiner schöpferischen Arbeit und der Gerechtigkeit für jedermann dient“ (§ 2 Abs. 1, Satz 2 GVG). Mit besonderem Nachdruck wird von den Gerichten die Wahrung und Beachtung sozialistischer Gesetzlichkeit gefordert, d.h. strenge Einhaltung der in der SBZ geltenden Gesetze mit dem Ziel, die errungene Machtstellung mit Hilfe der Justiz unter allen Umständen zu festigen und weiter auszubauen. Eng verbunden damit ist die Forderung nach der echten Parteilichkeit der Rechtsprechung: „Einhaltung der Gesetzlichkeit bedeutet Wahrung der Parteilichkeit“ (Artzt in „Neue Justiz“ 1956, S.~581). 2. Gerichtsorganisation Als höchste Gerichtsinstanz besteht seit Dez. 1949 das Oberste Gericht der „DDR“. Es entscheidet über die vom Generalstaatsanwalt oder vom Präsidenten des OG eingelegten Kassationsanträge (Kassation), als Rechtsmittelgericht bei erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte sowie in solchen Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage unmittelbar vor dem Obersten Gericht erhebt. Oft werden die erstinstanzlichen Verhandlungen dann als Schauprozesse durchgeführt. Ein Rechtsmittel steht dem Angeklagten in diesen Fällen nicht zu. Der Angeklagte ist also der Willkür des Generalstaatsanwalts unterworfen, wenn dieser das Verfahren vor das Oberste Gericht in erster und gleichzeitig letzter Instanz bringen will. Im übrigen entsprach die Gerichtsorganisation bis August 1952 noch dem alten deutschen Gerichtsverfassungsgesetz. Sie ist dann zunächst durch die „VO über die Neugliederung der Gerichte“ vom 28. 8. 1952 der neuen Verwaltungsstruktur der SBZ angepaßt und durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 22. 10. 1952 endgültig geregelt worden. Am 1. 10. 1959 wurde das GVG mit Erlaß des Gesetzes über die Wahl der Richter neu gefaßt und in einigen Bestimmungen in sozialistischem Sinne geändert. Nach dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 erließ die Volkskammer am 17. 4. 1963 ein neues Gerichtsverfassungsgesetz, durch welches das Prinzip des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege voll verwirklicht wurde. Ferner hatte diese Justizreform zum Ziel, die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte gesetzlich zu untermauern und zu aktivieren. Das OG wurde das „Leitungsorgan“ für die gesamte Rechtsprechung, ist aber in dieser Funktion dem Staatsrat gegenüber verantwortlich. Der Staatsrat hat nach Art. 106 der Verfassung nicht nur das Recht, „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ zu erlassen, sondern er kann auch „allgemeinverbindliche Auslegungen der Gesetze“ geben, also unmittelbar auf die Rechtsprechung einwirken. Er kann ferner dem Plenum des OG den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Der Staatsrat ist also praktisch der oberste Gerichtsherr in der SBZ. Die zur Durchsetzung der Leitungsaufgaben des OG geschaffenen Organe dieses Gerichts, das Plenum und das Präsidium haben die Befugnis, Richtlinien und Beschlüsse mit bindender Wirkung für alle Gerichte zu erlassen. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf die Militärgerichtsbarkeit, die in der Spitze beim Kollegium für Militärstrafen des OG zusammenläuft. Die Arbeitsgerichte sind als Kammern bzw. Senate der Kreis- und Bezirksgerichte in die ordentliche Gerichtsbarkeit eingegliedert. In allen erstinstanzlichen Verfahren der Kreis- und Bezirksgerichte wirken Schöffen mit, in Arbeitsrechtsstreitigkeiten entscheiden auch die Rechtsmittelsenate der Bezirksgerichte und der Senat des OG unter Beteiligung von Schöffen. Die Richter werden in allen Gerichten auf 4 Jahre gewählt und sind für ihre Rechtsprechung sowohl dem übergeordneten Gericht wie der örtlichen Volksvertretung ihres Bezirks oder Kreises verantwortlich. Der in der Verfassung und im Gerichtsverfassungsgesetz enthaltene Grundsatz von der richterlichen Unabhängigkeit ist faktisch beseitigt. Die Personalpolitik (Kaderpolitik) vollzieht sich seit 1945 unter dem Gesichtspunkt der Demokratisierung der Justiz und hatte zur Folge, daß die [S. 387]akademischen Juristen mehr und mehr aus den Richter- und Staatsanwaltstellen verdrängt und durch Volksrichter ersetzt wurden. Nur noch 2~v. H. aller Richter können als ordnungsgemäß ausgebildete Volljuristen bezeichnet werden. Sämtliche wichtigen Positionen sind mit Angehörigen der SED besetzt. Da den Richtern, die der SED angehören, von Beginn ihrer Ausbildung an eingehämmert wird, daß sie auch als Richter Funktionäre ihrer Partei bleiben und die Richtlinien der Partei zu befolgen haben, ist es der SED immer möglich, unmittelbar in die Rechtsprechung einzugreifen. Der „Richter neuen Typus“ darf nicht dem Objektivismus erliegen, sondern muß in seiner Rechtsprechung die Parteilichkeit wahren und beweisen, daß er die alte Klassenjustiz überwunden hat. Der Richter muß stets von dem Gedanken ausgehen, daß seine Urteile in erster Linie der „Gesellschaft“, also dem Regime, nützen müssen. Es kommt dabei nicht auf eine nur „formelle“ Anwendung des Gesetzes an, sondern auf dessen Auslegung im Sinne der SED. 3. Die weiteren Organe der Rechtsprechung Die Staatsanwaltschaft ist aus dem Justizapparat herausgelöst und in eine selbständige, unmittelbar dem Staatsrat unterstehende Behörde umgewandelt worden. Mit dem 1. 6. 1952, dem Tage des Inkrafttretens des ersten „Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR“, war die Sowjetisierung des Strafrechts auf dem Gebiet der Strafverfolgung, der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges vollendet. Das neue Staatsanwaltschaftsgesetz vom 17. 4. 1963 bezeichnet die Staatsanwaltschaft als ein Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht und beschreibt im einzelnen Funktion und Aufgaben dieses Organs in der Periode des „umfassenden Aufbaus des Sozialismus“. Die Staatsanwaltschaft soll ih ihrer Tätigkeit einen wichtigen Beitrag zur Erziehung der Bürger zum sozialistischen Denken und Handeln leisten. Auch für dieses Staatsorgan steht also die Erziehungsfunktion des Rechts im Vordergrund. Die Justizverwaltung hat schon 1952 ihre Aufsichtsbefugnisse über die Staatsanwaltschaft, mit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 auch ihre Befugnis der Kontrolle und Anleitung der Rechtsprechung eingebüßt. Ihre heutigen Aufgaben liegen auf dem Gebiet der Revision der Gerichte, der Kaderpolitik, der Gerichtsverwaltung und der Vorbereitung der Justizgesetzgebung. Dem Ministerium der Justiz obliegt es in seiner Verantwortlichkeit für die Kaderpolitik, die Grundsätze für die Ausbildung der juristischen Kader gemeinsam mit dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen sowie den Universitäten auszuarbeiten und durchzusetzen (Rechtsstudium). Mit der Justizreform des Jahres 1952 wurden große Gebiete der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Verwaltungsstellen übertragen und das Staatliche Notariat eingerichtet. Auch in der Rechtsanwaltschaft wurde durch die Bildung der Anwaltskollegien eine grundsätzliche Neuordnung vorgenommen. Der Staatsrat bezeichnet die Rechtsanwaltschaft in seinem Rechtspflegeerlaß als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“. Besonders hebt er hervor, daß sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig in den Kollegien zusammengeschlossen haben. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Notare obliegt dem Ministerium der Justiz. Eine Standesorganisation und eigene Ehrengerichtsbarkeit gibt es für die Rechtsanwaltschaft in der SBZ nicht. Durch den Verteidiger im „sozialistischen“ Strafprozeß soll ein „neuer Arbeitsstil“ entwickelt werden, der die erzieherische Rolle des Rechtsanwalts mehr in den Vordergrund rückt. 4. Strafrecht Der Schwerpunkt der gesamten Rechtsprechung liegt auf dem Gebiet des Strafrechts. Hier können drei Gruppen unterschieden werden: die politischen Strafsachen, die Wirtschaftsstrafsachen und alle übrigen Delikte. Die politischen Strafsachen werden bei der Staatsanwaltschaft von der Abt.~I bearbeitet und von den I.~Senaten des OG und der Bezirksgerichte entschieden, Wirtschaftsdelikte und alle anderen Strafsachen von der Abt. II und den II. Senaten der Bezirksgerichte oder den Strafkammern der Kreisgerichte. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts wurde, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast ausschließlich [S. 388]Art.~6 der Verfassung angewandt, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärt. Der Art. III A III der Kontrollratsdirektive 38, der bis zum 29. 9. 1955 zur Verurteilung wegen „Erfindung oder Verbreitung tendenziöser, friedensgefährdender Gerüchte“ (Friedensgefährdung, Sühnemaßnahmen) herangezogen wurde, konnte nicht mehr Grundlage politischer Strafverfahren sein. Das Friedensschutzgesetz vom 16. 12. 1950 wurde vom OG zweimal angewandt. Seit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes (StEG) am 1. 2. 1958 bildet dieses nunmehr die Grundlage für die Bestrafung der Staatsverbrechen, zu denen seitdem auch die Abwerbung gehört. Art. 6 der Verfassung behält aber seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz, bleibt also als Generalklausel hinter den neu geschaffenen, sehr allgemein formulierten Tatbeständen bestehen. Besonders kraß trat die Unterdrückungsfunktion des Strafrechts, insbesondere der politischen Straftatbestände, in den vor dem Obersten Gericht durchgeführten Prozessen gegen „Kopfjäger“, Menschenhändler und „Terroristen“ (Terrorismus) in Erscheinung sowie in all den Strafverfahren, in denen es sich um tatsächliche oder angebliche Verletzungen der Anordnungen und Bestimmungen über das Sperrgebiet handelte. Hohe Zuchthausstrafen werden in politischen Prozessen auch gegen Jugendliche verhängt (Jugendstrafrecht). Durch eine gleichzeitig mit dem StEG erfolgte Änderung des Paßgesetzes wurden auch Versuch und Vorbereitung der Republikflucht unter Strafe gestellt. (Paßwesen) Auf wirtschaftsrechtlichem Gebiet wurden bis 1955 vor allem folgende vier Gesetze angewendet: Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 (Sabotage), die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. 9. 1948, das Gesetz zum Schutze des ➝innerdeutschen Handels vom 21. 4. 1950 und das Gesetz zum Schutze des ➝Volkseigentums vom 2. 10. 1952. Mit der Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts war auch der Befehl Nr. 160 aufgehoben worden. Sabotage wurde, sofern nicht eine der anderen wirtschaftsrechtlichen Normen zur Anwendung gelangte, seitdem als eine der unter Boykotthetze fallenden Erscheinungsformen im Klassenkampf angesehen und nach Art. 6 der Verfassung bestraft. Das StEG hat mit Wirkung vom 1. 2. 1958 zwei selbständige Tatbestände für Diversion und Sabotage eingeführt. Die Anwendung dieser Gesetze hat im Regelfall neben einer erheblichen Zuchthausstrafe die Einziehung des gesamten Vermögens des Angeklagten zur Folge. Das Gesetz zum Schutze des „Volkseigentums“ wurde durch das StEG aufgehoben; die Bestrafung der „Verbrechen gegen gesellschaftliches Eigentum“ erhielt in den Bestimmungen des StEG eine neue gesetzliche Grundlage. Das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels wurde durch das Zollgesetz vom 28. 3. 1962 aufgehoben. Eine materiell-rechtliche Änderung hat sich dadurch jedoch nicht ergeben, da die Strafandrohungen in das Zollgesetz übernommen worden sind. Wirtschaftsprozesse wurden oft als Schauprozesse und auch gegen solche Angeklagten durchgeführt, die entweder gerade noch rechtzeitig aus der SBZ flüchten konnten oder die ihren Wohnsitz niemals in der SBZ hatten, wohl aber irgendwelche Vermögenswerte oder Betriebe. Diese sog. Abwesenheitsverfahren waren nach der bis zum 15. 10. 1952 geltenden Strafprozeßordnung nur zulässig, wenn sich der Angeschuldigte im Ausland aufhielt oder im Inland verbarg. Da in vielen Fällen die Angeschuldigten den sowjetzonalen Behörden eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik mitteilten, entfielen beide Voraussetzungen. Dennoch wandten die sowjetzonalen Gerichte die §§ 276 ff. StPO analog an, um das Vermögen oder den Betrieb des Angeklagten enteignen zu können. Nach der neuen Strafprozeßordnung sind Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten zulässig, wenn sich dieser „außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt“ (§ 236 StPO der SBZ). Für die übrigen Strafverfahren dient als materielle Grundlage noch das deutsche Strafgesetzbuch von 1871, das aber durch ein neues, sozialistisches Strafgesetzbuch ersetzt werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das alte „sanktionierte“ StGB entsprechend den „Erfordernissen der gesellschaftlichen Interessen“ und unter „Überwindung der überholten Klassenjustiz“ anzuwenden. Entscheidendes Element für die Strafwürdigkeit einer Handlung oder Unterlassung ist die Gesellschaftsgefährlichkeit. Damit ist eine unmittelbare Anlehnung an das sowjet. Strafrecht gegeben. „Aufgabe der demokratischen Rechtsprechung ist es, die gesellschaftlichen [S. 389]Verhältnisse der DDR mit den uns zur Verfügung gestellten Gesetzen, seien sie sanktioniert oder neu geschaffen, zu schützen. Dabei ist der Hinweis notwendig, daß mit der Sanktionierung gewisser alter Gesetze keineswegs die Übernahme der von den bürgerlichen Gerichten angewandten Auslegungsregeln verbunden ist“ („Neue Justiz“ 1956, Beilage S. 10). Das Strafrechtsergänzungsgesetz führte neben dem aus dem sowjet. Recht übernommenen „materiellen Verbrechensbegriff“ die neuen Strafen Bedingte Verurteilung und öffentlicher Tadel ein; ferner wurden durch dieses Gesetz sechs Tatbestände des Militärstrafrechts geschaffen. Letztere wurden dann durch das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz (Militärstrafgesetz) vom 24. 1. 1962 z. T. geändert und um weitere Tatbestände ergänzt. Von besonderer Bedeutung für die Strafpolitik waren zunächst die Beschlüsse des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) und vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, nach denen die richtig „differenzierte“ Strafe vom Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und von der persönlichen Einstellung des Täters zur „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ abhängig sein soll. Den Beschlüssen kommt gemäß Art. 106 der am 12. 9. 1960 geänderten Verfassung Gesetzeskraft zu. Zur Durchführung des ersten Beschlusses hat das OG in der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) den Gerichten Hinweise für die zu verhängenden Strafen und in der Richtlinie Nr. 13 eine Anleitung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit erteilt. Nach einer scharfen Auseinandersetzung mit maßgebenden Strafrechtswissenschaftlern stellte der Staatsrat am 24. 5. 1962 in seinem weiteren Beschluß fest, daß „die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat beruht“. Die in diesen Beschlüssen bereits zum Ausdruck kommende Tendenz, die gesellschaftliche Gerichtsbarkeit auszuweiten, wurde durch den Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) noch erheblich verstärkt (Konfliktkommission, Schiedskommission). In dem Bemühen, den verbindlichen Weisungen des Staatsrates zu folgen, stellten die Gerichte bei der Beurteilung krimineller Delikte häufig fest, daß es sich bei den Angeklagten nicht um „Feinde der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ handelte, und verhängten milde Strafen. Da dies in schlechthin unverständlichem Ausmaß auch bei der Bestrafung von Gewalt- und Sexualverbrechen erfolgte, mußte das Plenum des OG in einem Beschluß vom 30. 6. 1963 anordnen, daß die Strafpolitik gegenüber derartigen Verbrechen wieder erheblich härter werden müsse, und daß im Regelfall die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme zu verhängen sei. Eine gleichartige Anleitung wurde hinsichtlich der Bestrafung von Rückfalltätern erlassen. Die Folge dieser Beschlüsse und Anleitungen war, daß im zweiten Halbjahr 1963 die Strafen ohne Freiheitsentziehung (öffentlicher Tadel, Geldstrafe, bedingter Verurteilung) und die Übergabe von Strafsachen an die Konfliktkommissionen zurückgingen, während die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, vor allem zu kurzen Freiheitsstrafen, wieder Zunahmen. Der Präsident des OG, Toeplitz, bezeichnete diese Entwicklung als negativ („Neue Justiz“ 1964, S. 321), rügte „einige überspitzte Bestrafungen bei Sexualdelikten“ und orientierte damit wieder mehr auf die Verhängung von Strafen ohne Freiheitsentziehung, vor allem aber auf eine noch stärkere Einschaltung der gesellschaftlichen Gerichte. Die Richtlinien Nr. 12 und Nr. 13 wurden durch Beschlüsse des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 ersatzlos aufgehoben, weil sie nach Auffassung des OG dem derzeitigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr entsprechen und einengend und schematisch auf die Anwendung kurzer Freiheitsstrafen orientieren. Aus diesen verschiedenen, sich z. T. widersprechenden Anordnungen wird deutlich, welchen Schwankungen die Strafpolitik in der SBZ unterworfen ist. Für die Durchführung des Strafverfahrens ist die im Zuge der 1. Justizreform erlassene Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 gesetzliche Grundlage. Auch dieses Gesetz soll neu gefaßt und dann gemeinsam mit dem „sozialistischen“ Strafgesetzbuch in Kraft gesetzt werden. Nach dem Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“ S.~337) muß das Strafverfahren so gestaltet werden, „daß das Verständnis der gesellschaftlichen Kräfte für die Entscheidung des Gerichts erhöht und ihre Initiative zur bewußten Umgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung [S. 390]gefördert werden“. Darum soll die Bevölkerung zur bewußten und aktiven Mitwirkung im Strafverfahren herangezogen werden. Strafvollstreckung und Strafvollzug sind der Deutschen ➝Volkspolizei übertragen worden; die Staatsanwaltschaft hat lediglich theoretische Aufsichtsbefugnisse. Das Gnadenrecht liegt in der Hand des Staatsrats. Das Strafregisterwesen (Strafregister) ist durch Gesetz vom 11. 12. 1957 in Kraft getreten am 1. 2. 1958 — neu geregelt worden; die Straftilgungsfristen wurden erheblich verkürzt. 5. Zivil-, Familien-, Arbeitsrecht Auf zivilrechtlichem Gebiet gelten noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß), beide allerdings mit Ausnahmen und Einschränkungen. Im sowjetzonalen Justizministerium wird an der Erstellung eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer neuen Zivilprozeßordnung gearbeitet. Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung wurden der neuen Gerichtsverfassung durch die „VO zur Angleichung von Verfahrens Vorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz (Angleichungsverordnung)“ vom 4. 10. 1952 angepaßt. In familienrechtlichen Streitigkeiten sind seit 1949 die untersten Gerichtsinstanzen, die Kreisgerichte, zuständig. Das gesamte Familienrecht sollte schon durch ein im Entwurf im Jahre 1954 fertiggestelltes Familiengesetzbuch neugestaltet werden. Gegen diesen Entwurf gab es in weiten Kreisen der Bevölkerung und der christlichen Kirchen heftigen Widerstand, so daß er nicht Gesetz wurde. Lediglich das Eherecht wurde geändert, indem das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz vom 20. 2. 1946) durch die „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955 ersetzt wurde. Im April 1965 wurde ein neuer Entwurf zum „Familiengesetzbuch der DDR“ veröffentlicht und zur Diskussion gestellt, der dann mit einigen Änderungen am 20. 12. 1965 von der Volkskammer als Gesetz (GBl. 1966 I, S. 1) verabschiedet wurde. Eine Neuregelung hat schließlich das Patentrecht und das Urheberrecht erfahren. Auch hier ist in erster Linie das „Interesse der Gesellschaft“ maßgebend. Rechtsstreitigkeiten der sozialistischen Betriebe im Rahmen des Vertragssystems wurden aus der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte herausgenommen und unterliegen nach den materiellen Bestimmungen des Vertragsgesetzes der Entscheidung der staatlichen ➝Vertragsgerichte. Auch in Zivilsachen werden die gerichtlichen Erkenntnisse von polizeilichen Erwägungen bestimmt. Dies gilt besonders für das Gebiet des Familienrechts und vor allem bei Klagen, an denen VEB, Verwaltungen, Parteien oder gesellschaftliche Organisationen beteiligt sind. Für die Zwangsvollstreckung aus einem obsiegenden Urteil gegen einen VEB bedarf es einer besonderen Anweisung durch das dem VEB übergeordnete Organ. Das Arbeitsrecht soll in erster Linie der Weiterentwicklung der „sozialistischen Arbeitsverhältnisse“ dienen. Seine neue gesetzliche Grundlage hat es im Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 gefunden. Für die Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten sind in Betrieben und Verwaltungen, in denen Konfliktkommissionen bestehen, zunächst diese zuständig. Erst gegen einen Beschluß der Konfliktkommission ist Einspruch beim zuständigen Kreisgericht möglich. 6. Gesellschaftliche Erziehung und massenpolitische Arbeit Ihr besonderes Augenmerk haben die Gerichte darauf zu richten, daß einmal im Straf- oder Zivilprozeß die entstandenen Widersprüche in der Gesellschaft und zur gesellschaftlichen Entwicklung aufgedeckt werden, und daß in allen geeigneten Fällen im Anschluß an ein gerichtliches Verfahren eine gesellschaftliche Erziehung einsetzt, die gegebenenfalls vom Gericht organisiert werden muß. Aus den Erfahrungen in dieser Tätigkeit konnte dann der weitere Schritt zu gesellschaftlichen Gerichten vollzogen werden, der mit der Übertragung neuer Befugnisse auf die Konfliktkommissionen und der Bildung von Schiedskommissionen getan worden ist. Um die Wirksamkeit der Rechtsprechung auf die „sozialistische Bewußtseinsbildung“ zu erhöhen, ordnete der Staatsrat in seinem Rechtspflegeerlaß vom 4. 4. 1963 an, daß die Gerichte bei allen geeigneten Verfahren den Gewerkschaftsleitungen, Leitungen der FDJ, Betriebsleitungen, Ausschüssen der Nationalen Front und anderen Organen, Einrichtungen und Kollektiven, die von der Angelegenheit berührt werden, [S. 391]Nachricht über die stattfindende Verhandlung zu geben und solche Verhandlungen unmittelbar in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen durchzuführen haben. Vertreter von sozialistischen Betrieben, Hausgemeinschaften und anderen Kollektiven der Werktätigen sollen im Strafprozeß zur Teilnahme an der Hauptverhandlung geladen werden. Die Betriebe pp. können auch gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger zur Mitwirkung an der Hauptverhandlung beauftragen. Zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung einer bedingten Verurteilung kann der Verurteilte durch das Gericht verpflichtet werden, seinen bisherigen oder einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln. Ferner können „sozialistische Kollektive“ eine gesellschaftliche ➝Bürgschaft für den Angeklagten übernehmen. Im Rechtspflegeerlaß vom 4. 4. 1963 gibt der Staatsrat auch Weisungen für die massenpolitische Arbeit der Justiz. Er ordnet eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Organen der Rechtspflege und den Volksvertretungen, den gesellschaftlichen Organisationen, den Ausschüssen der Nationalen Front an. Diese Zusammenarbeit soll alle gesellschaftlichen Kräfte „für die Festigung des sozialistischen Gemeinschaftslebens, für den Kampf gegen Verbrechen und Vergehen“ mobilisieren und das Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger entwickeln. Eines von verschiedenen Mitteln, um diese Erfolge zu erzielen, sind Justizausspracheabende der Richter und Schöffen mit der Bevölkerung. Hier soll „der fortschrittliche Charakter unserer Gesetze und ihre Anwendung in der Praxis der Justizorgane erläutert und dem Gerichtssystem der Bonner Justiz gegenübergestellt werden“ (Görner in „Staat und Recht“ 1957, S. 662). Vorbild in allem ist die SU, über deren „sozialistische Gesetzlichkeit“ der Leiter des Rechtsinstituts der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Prof. P. E. Orlowski, sagt: „Die sozialistische Gesetzlichkeit ist ein Mittel zur Festigung des sozialistischen Staates, zur Verwirklichung seiner Funktionen und Aufgaben, und sie gewährleistet zur gleichen Zeit die Verwirklichung der Rechte der Sowjetbürger … Dank der weisen Führung durch die kommunistische Partei dient die sowjetische Gesetzlichkeit der großen Sache des Aufbaus des Kommunismus in unserem Lande“ („Neue Justiz“ 1954, S. 613 ff.). Literaturangaben Hildebrandt, Walter: Die Sowjetunion — Macht und Krise. Darmstadt 1955, Leske. 272 S. Brundert, Willi: Es begann im Theater — „Volksjustiz“ hinter dem Eisernen Vorhang. Berlin 1958, Dietz. 86 S. Dirnecker, Bert: Recht in West und Ost. Pfaffenhofen/Ilm 1956, Ilmgau-Verlag. 178 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Das Eigentum im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 5) (Sammelband). Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 113 S. Fragen der Gerichtsverfassung im Ostblock. (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 2) (Sammelband). Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 92 S. Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Der Rechtsanwalt im Ostblock (Studien des Instituts für Ostrecht, München, Bd. 6). (Sammelband). Berlin 1958, Verlag für internationalen Kulturaustausch. 86 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Samson, Benvenuto: Grundzüge des mitteldeutschen Wirtschaftsrechts. Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 146 S. : „Recht in Ost und West — Zeitschrift für Rechtsvergleichung und interzonale Rechtsprobleme“, hrsg. von der Vereinigung Freiheitlicher Juristen, Berlin, Verlag A. W. Hayn's Erben. Erscheint zweimonatlich seit 1957. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 384–391 Rechtsstudium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reformkommunismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 384] 1. Die „sozialistische“ Rechtsauffassung und die Aufgabe der Rechtsprechung Die Rechtsauffassung in der SBZ ist die des Marxismus-Leninismus, also die aus der Lehre vom dialektischen und historischen Materialismus abgeleitete Auffassung vom Wesen des Rechts. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis…

DDR A-Z 1966

Bereitschaftspolizei (1966)

Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS entwickelt. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Inneren. Als Mitte 1957 die kasernierten Bereitschaften der Deutschen ➝Volkspolizei (außer jenen in Berlin) aufgelöst wurden, erhielt die B. davon nur den kleineren Teil, den größeren bekam die Deutsche ➝Grenzpolizei. Seit Mitte 1959 heißt die B. amtlich nicht mehr „Deutsche B.“. — Nur von Juni 1961 bis Aug. 1962 unterstanden der B. 2 neu aufgestellte Grenzbrigaden, die Berlins Westteil ab 13. 8. abriegeln. Sie wurden am 23. 8. 1962 dem Kommando Grenze der Nationalen Volksarmee eingegliedert. Bis Anfang 1963 war die B. in mot. Bereitschaften gegliedert, die etwa modernen mot. Infanterieregimentern entsprachen. Sie hatten je 1~Batterie Feldgeschütze und je 1~Komp. Panzer, Kradschützen, Granatwerfer und Nachrichten. Jede ihrer 3 Abt. (gleich Bataillone) hatte 3 Schützenkomp, und eine Panzerwagenkomp. Die B. zählte 10 Bereitschaften und 1~Lehr-Bereitsch., ferner Versorgungs-Einheiten. Ihre Stärke betrug etwa 22.000 Mann. Anfang 1963 führten vermutlich Nachwuchsmangel der B. und erhöhter Kräftebedarf der NVA zu einer Umgliederung auf schwächere Bereitschaften (= Bataillone) neuer Art. (s. Tafel) Diese 17 Bereitsch. stehen in oder nahe den Bezirkshauptstädten. Dabei haben die Bezirke mit starker Industriebevölkerung (Halle, Leipzig, Magdeburg) je 2 Bereitsch. — Die Offiziere der B. werden großenteils auf Offiziersschulen der NVA ausgebildet. Die B. wird „kaderpolitisch“ im Sinne der SED ausgelesen und parteipolitisch sorgfältig geschult. Sie ist nach dem Vorbild der sowjet. Staatssicherheitstruppe zur Niederhaltung der Bevölkerung und zur Unterdrückung von Volkserhebungen bestimmt. Uniform: graugrün wie die Volkspolizei. Stärke: rund 16.000 Mann. Chef des Kommandos der B. (im Sowjetsektor von Berlin) ist seit 15. 8. 1959 Gen.-Major Claus Mansfeld. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 64 Bereichsarztsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berg, Lene

Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS entwickelt. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Inneren. Als Mitte 1957 die kasernierten Bereitschaften der Deutschen ➝Volkspolizei (außer jenen in Berlin) aufgelöst wurden, erhielt die B. davon nur…

DDR A-Z 1966

Kredite (1966)

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren 1964 für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII. Parteitag — verstärkt die Möglichkeit diskutiert, Investitionen durch langfristige K. zu finanzieren, um einen „höchstmöglichen Nutzen der Investitionen, eine höhere Verantwortlichkeit des Betriebsleiters und eine größere Sparsamkeit in den Betrieben“ zu erreichen. Den kurzfristigen K. kommt eine sehr große Bedeutung zu, da die VEW absichtlich nur teilweise mit eigenen Mitteln zur Finanzierung des Betriebsablaufes ausgestattet ist. Sie ist also gezwungen, ständig K. in Anspruch zu nehmen, die für die einzelnen Finanzierungsobjekte genau genormt sind. Seit 1. 6. 1964 werden auf Grund einer K.-VO drei Kategorien kurzfristiger K. gewährt: 1. „Plankredite“ zur Finanzierung der planmäßigen Umlaufmittel. Hierzu gehören insbesondere der Richtsatzplan-K. zur Finanzierung des planmäßigen Produktionsablaufes (für Vorräte, Betriebsstoffe, Halb- und Fertigwaren) und der Saison-K. zur Finanzierung der saisonbedingten Bestände; daneben der Forderungs-K. zur Finanzierung von Forderungen aus Warenlieferungen. 2. können „Zusatz-K.“ zur Finanzierung von betrieblichen Maßnahmen gewährt werden, die im volkswirtschaftlichen Interesse liegen (hierzu gehören Vorzugs- und Zwischen-K.). Schon diese K. zeigen die Unvollkommenheit der K.-Planung im Rahmen der Wirtschaftsplanung, denn sie dienen der Finanzierung von unvorhergesehenen Planabweichungen. Noch deutlicher zeigt die 3. K.-Kategorie die Mängel der zentralgeplanten Wirtschaft: „Zusatzkredite für Plan Widrigkeiten“ werden gewährt zur Finanzierung von planwidrigen Beständen (Sonder-K.) und zur Überbrückung von generellen Liquiditätsschwierigkeiten zur Bezahlung von Löhnen, Warenlieferungen usw. (Zahlungs- und Liquiditäts-K.). Daneben können Mindergewinne und außerplanmäßige Verluste durch Überbrückungs-K. abgedeckt werden (Finanzschulden). Diese umständliche Spezifizierung hat den Sinn, die Betriebe bis hinunter zu den einzelnen Produktionsverfahren und besonders deren Bestandshaltung zu kontrollieren. Planwidrigkeiten sollen durch Sonder-, Überbrückungs-, Liquiditäts- und Zahlungs-K. mit hohen Zinsen (bis zu 10 v. H. — Normalzins 2–3,5 v. H.) vermieden werden. Zur weiteren Einflußnahme sind auch die K.-Bedingungen seit 1. 6. 1964 neu geregelt. Höhe, Zweck, Frist und Zinshöhe sind dem K.-Ziel anzupassen. Zusätzliche Garantien und Sicherungen können von K.-Nehmern mit mangelhafter „Kreditdisziplin“ verlangt werden. Alle K.-Beziehungen sind ab 1. 6. 1964 vertraglich zu regeln. Innerhalb der K.-Organisation nehmen die sog. Rationalisierungs-K. eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Deutschen ➝Notenbank für Maßnahmen zur Mechanisierung und Rationalisierung des Produktionsprozesses bereitgestellt. Die Hergabe dieser K. ist an den vorherigen Nachweis darüber gebunden, daß die damit finanzierten Investitionen innerhalb von 2 Jahren einen zusätzlichen Nutzen bringen, der die Rückzahlung der K. in diesem Zeitraum erlaubt. Für die sozialistischen Genossenschaften werden kurzfristige und langfristige K. entsprechend den Auflagen der Volkswirtschaftspläne gewährt. Für die private Wirtschaft sind im allgemeinen K. nicht zu erhalten. Private Industriebetriebe werden auf Staatsbeteiligungen (halbstaatliche Betriebe) verwiesen. Hergabe und Kontrolle der K. sind Aufgabe der zuständigen Banken. b) Während die Propaganda behauptet, die BRD sei im Gegensatz zur SBZ stark an das Ausland verschuldet, zeigt ein Blick auf die Tatsache, daß das Verhältnis genau umgekehrt ist: Die BRD gibt in hohem Maße K. an Entwicklungsländer und internationale Institutionen (z. B. die Weltbank), während die SBZ gezwungen ist, ständig größere K. von der SU zu erbitten. Von K.-Transaktionen der SU an die SBZ sind bekannt: Die Tabelle zeigt, daß die SBZ seit 1952 mindestens K. in Höhe von — umgerechnet — rd. 4,7 Mrd. DM Ost von der SU erhalten hat und daß sie heute in Höhe von über 3,7 Mrd. DM Ost verschuldet ist. Darüber hinaus ist die SBZ seit Jahren bemüht, von der BRD K. zu erhalten. Die Bereitschaft der Bundesregierung hierzu ist grundsätzlich vorhanden; jedoch ist die K.-Gewährung davon abhängig, daß der Bevölkerung Mitteldeutschlands größere persönliche Freiheiten eingeräumt werden. Hierzu war die SBZ-Regierung jedoch bis heute nicht bereit. Auf der anderen Seite ist die SBZ nur in sehr bescheidenem Maße K.-Geber. Folgende K. an sozialistische Länder sind von der SBZ bisher zugesagt worden, wobei nicht bekannt ist, ob die Zusagen bereits realisiert worden sind: Ferner hat die SBZ noch Waren-K. in Höhe von 31 Mill. Dollar an Entwicklungsländer [S. 260]zugesagt (Stand: 1963), von denen ebenfalls nicht bekannt ist, inwieweit sie bis heute tatsächlich gewährt wurden. Der Betrag verteilt sich auf folgende Länder: Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 259–260 Krauss, Werner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreis

Siehe auch: Kredit: 1975 1979 1985 Kredite: 1962 1963 1965 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 a) Das Kreditwesen wurde nach 1945 nach dem Vorbild der SU aufgebaut. K. werden nur für die im Volkswirtschaftsplan vorgesehenen Aufgaben gewährt. Langfristige K. waren 1964 für die „volkseigene“ Wirtschaft bedeutungslos, da die Investitionen anderweitig finanziert wurden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems wird jedoch — in Anlehnung an die Entwicklung in der SU seit dem XXII.…

DDR A-Z 1966

Erziehungs- und Bildungswesen (1966)

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 127]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu leisten. Der Einfluß der Familie ist — soweit er sich nicht gleichschalten ließ — trotz gegenteiliger Beteuerungen ständig zurückgedrängt worden. 1. Das Typische der Erziehung Der Marxismus-Leninismus postuliert: Das E. ist auf allen Stufen geschichtlicher Entwicklung eine gesellschaftliche Erscheinung und als Bestandteil des „Überbaus“ von der ökonomischen und somit auch von der Klassenstruktur der jeweiligen Gesellschaftsformation bedingt. Erst die „sozialistische Gesellschaft“, d. h. das kommun. totalitäre Regime, ermögliche eine Erziehung und Bildung im wahren Sinne des Wortes, schaffe die Voraussetzungen für allseitig entwickelte Persönlichkeiten. (Das Typische der Erziehung wird von der kommunistischen Pädagogik allgemein in der bewußten Einwirkung auf die Veränderung des ganzen Menschen gesehen. Bildung wird in Abweichung vom traditionellen Begriff als Prozeß und Ergebnis der Aneignung von Kenntnissen, Überzeugungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die angeblich „wissenschaftliche Weltanschauung“ unerläßlich sind, definiert; Bewußtseinsbildung.) Das E. in der Bundesrepublik wird als eine von der Ideologie des Militarismus und Imperialismus durchdrungene Institution diffamiert, das öffentliche E. der SBZ dagegen als Ausdruck des gesellschaftlichen Fortschritts und eines echten Humanismus hingestellt. Wenn auch seine Ausrichtung auf die Interessen der Arbeiterklasse betont wird, wird doch gleichzeitig behauptet, daß es mit den Anforderungen des gesellschaftlichen Fortschritts den Interessen „aller Bürger“ gerecht werde (VI. Pädagogischer Kongreß). 2. Der Weg zur „sozialistischen Erziehung“ Der Aufbau des öffentlichen E. erfolgte nach 1945 unter der Parole „der allseitigen Demokratisierung“, wobei vorgegeben wurde, in einer „demokratischen Schulreform“ die schulpolitischen Kampfziele der deutschen Arbeiterbewegung und der „fortschrittlichsten Pädagogen des Bürgertums“ zu verwirklichen. Mit dieser Begründung wurde die relative Autonomie des überlieferten E. radikal beseitigt und das Schul- und Hochschulwesen in ein Instrument der kommun. Führung verwandelt, das von ihr bewußt als Mittel der „revolutionären Umgestaltung“ gehandhabt wird. Sie orientiert sich dabei am sowjet. E. und an der Sowjetpädagogik. Die „demokratische Schulreform“ begann mit der Zerschlagung der überlieferten Schulorganisation und mit deren Neugestaltung durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Sommer 1946). Es schuf die Einheitsschule. Sie beseitigte den Parallelismus von Volksschule und höherer Schule und führte die radikale Trennung von Kirche und Schule durch, die später auch in der Verfassung der „DDR“ verankert wurde. Die Schaffung der einheitlichen „deutschen demokratischen Schule“ wird heute noch als Liquidierung des Bildungsprivilegs der alten besitzenden Klasse gefeiert. Mit der traditionellen Schule wurden auch die Bedingungen der funktionalen Erziehung im Rahmen einer pluralistischen Gesellschaft zerstört. Das in der Stalin-Ära aufgebaute öffentliche E., dessen Kern die damals geschaffene kommun. Lernschule war, ist seit 1955 weitgehend reorganisiert worden. Die seitdem durchgeführten Maßnahmen erhielten ihre organisatorische Form in dem „ Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (2. 12. 1959). An die Stelle der 8klassigen Grundschule trat die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule als Pflichtschule (Abschluß des Umbaus Herbst 1964). Sie hat zusammen mit den sonstigen Formen des Schul- und Hochschulwesens die Aufgabe, Erziehung und Bildung aufs engste mit dem „Leben“, vor allem mit der gesellschaftlichen Produktion zu verbinden. Am stärksten kommt das in der polytechnischen Bildung und Erziehung zur Geltung. [S. 128] 3. Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) Die heute praktizierte Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) orientiert sich an Ausführungen von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Die SBZ hat sich dieser Zielsetzung angepaßt, wenn sie auch die Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit weniger intensiv gestaltet hat als die SU. Wenn auch diese Verbindung alle Arten der Bildung und Erziehung zu durchdringen hat, wirkt sie sich doch am stärksten in der PE. aus. Die PE. umfaßt 1. die Einführung in die mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen der Produktion; 2. die Vermittlung eines Systems technologischer Grundkenntnisse, d. h. allgemeiner technischer Kenntnisse, vor allem vom Aufbau und von der Wirkungsweise einiger wichtiger Maschinen und von der Elektrotechnik sowie Vertrautheit mit den Grundzügen der Technologie der Hauptproduktionszweige (metallurgische, chemische Produktion, Maschinenbau, Energetik, Landwirtschaft); 3. die Aneignung entsprechender Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen, Meßinstrumenten und Maschinen; 4. eine Einführung in die „sozialistische“ Produktion, in die Wirtschaftspolitik, die Organisation der Arbeit u.dgl. Nach dem Schulgesetz von 1959 ist die PE. „Grundzug“ und „Bestandteil“ des Unterrichts und der Erziehung in allen Schuljahren. Die PE. zielt mit der Umgestaltung des traditionellen Unterrichts auf die „sozialistische Arbeitserziehung“, d. h. die Verinnerlichung der vom Regime als notwendig erachteten Arbeitstugenden. Die Verbindung der Schule mit dem Betrieb wird dabei nicht nur als das entscheidende Kettenglied der PE., sondern auch der weiteren Entwicklung des kommun. Erziehungswesens angesehen. Der polytechnische Unterricht setzt mit der in den Klassen 1 bis 6 im „Werken“ vermittelten technischen Elementarbildung ein. Ab Klasse 7 folgen der Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion sowie die Fächer „Einführung in die sozialistische Produktion der Industrie und der Landwirtschaft“, ab Klasse 9 Technisches Zeichnen. Kern dieser PE. sind die Grundlehrgänge des Unterrichtstages für Metallbearbeitung, Elektrotechnik, landwirtschaftliche Produktion und Maschinenkunde. Sie waren bisher nicht auf einen bestimmten Beruf ausgerichtet. In industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt, sollten sie grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten für alle einschlägige Berufsarbeit vermitteln. Diese Gestaltung der PE. ist in der letzten Zeit als überholtes Stadium der Entwicklung hingestellt worden. Die zehnklassigen Oberschulen haben 1962 die Aufgabe erhalten, von dieser allgemeinen polytechnischen Bildung zur Vermittlung einer Grundausbildung in einer Reihe verwandter Berufe fortzuschreiten. Am 1. September 1964 nahmen rund 13.000 Schüler (gegenüber 5.000 im Jahre 1963) diese Grundausbildung auf. An den erweiterten Oberschulen wurde im Schuljahr 1962/63 die volle Berufsausbildung eingeführt. 4. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem Den von einer „Staatlichen“ Kommission ausgearbeiteten „Grundsätzen für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“, die Anfang Mai 1964 der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt wurden, folgte das „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr. 1965, das in den nächsten 10 bis 15 Jahren verwirklicht werden soll. In der Präambel zum Bildungsgesetz werden die wichtigsten Ziele beim „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ umrissen: Meisterung der technischen Revolution, Entwicklung der „sozialistischen Volkswirtschaft“, Steigerung der Produktion und der Arbeitsproduktivität auf der Grundlage des höchsten Standes von Wissenschaft und Technik, insbesondere in den führenden Zweigen und durch die Anwendung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Diesen Erfordernissen soll das „einheitliche sozialistische System des Bildungs- und Erziehungswesens“ dienen, das von der Kinderkrippe über den Kindergarten und die Schule, die Berufsausbildung, die Fach- und Hochschule bis zu den verschiedenen Formen der Erwachsenenbildung reicht. [S. 130]Kommunistische Pädagogen erklären Bildung mit Fähigmachen und Erziehung mit Bereitmachen. Wissen und Können sollen die jungen Menschen befähigen, beim „Aufbau des Sozialismus“ tatkräftig mitzuarbeiten. Sie sollen zu „sozialistischen Verhaltensweisen“ geführt werden; mit anderen Worten ist es Aufgabe der Lehrer und Erzieher, die Bereitschaft der Schüler zu wecken, ihre ganze Kraft für den „Sieg des Sozialismus“ einzusetzen, die Errungenschaften ihrer „sozialistischen Heimat“ zu mehren und zu verteidigen. In den §§ 5 und 25 des Bildungsgesetzes wird auf die Gültigkeit dieses Grundsatzes der Einheit von Bildung und Erziehung ausdrücklich hingewiesen. Wenn auch in der Verfassung vom 7. Okt. 1949 jedem Bürger das gleiche Recht auf Bildung und freie Wahl seines Berufes garantiert werden (Art. 35, Abs. 1) und den Begabten aus allen Schichten des Volkes der Besuch der Fachschule, der Oberschule und der Hochschule möglich sein soll (Art. 39, Abs. 1), wurde dieses Grundrecht auf Bildung wie auch andere Grundrechte bisher mißachtet. Die Präambel zum Bildungsgesetz enthält zwar einen Passus, dem zufolge alle Bürger der Sowjetzone Zugang zur Wissenschaft, Kultur und Technik haben und ihnen die Wege zur verantwortlichen und leitenden Arbeit in Beruf und Gesellschaft offenstehen sollen, in Wirklichkeit sind für die Zulassung zum Fach- und Hochschulstudium nicht nur Leistung und Eignung der Bewerber entscheidend, sondern ihre bisherige „gesellschaftliche Tätigkeit“. Die Zulassung erfolgt ferner auf der „Grundlage der staatlichen Pläne“ und unter Beachtung der „sozialen Struktur der Bevölkerung“ (§§ 21 und 56 des Bildungsgesetzes). Der Weg von der Oberschule über die Berufsausbildung soll, wie schon im § 6 des Schulgesetzes von 1959 festgelegt, der Hauptweg zur Entwicklung des Fach- und Hochschulnachwuchses sein und die Vorbereitung auf die Reifeprüfung ohne Unterbrechung der beruflichen Ausbildung ermöglicht werden. Das zum Hochschulstudium erforderliche Abitur kann gemäß § 13 der „Anordnung über das Aufnahmeverfahren zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen“ vom 20. Febr. 1963 an einer erweiterten Oberschule, einer Arbeiter- und-Bauern-Fakultät (z. Z. gibt es nur noch zwei), einer zum Abitur führenden Berufsschule, einer Betriebsakademie (Abiturlehrgang) und einer Volkshochschule (Abiturlehrgang) erworben werden. Die an einer Volkshochschule oder Hochschule abgelegte Sonderreifeprüfung berechtigt innerhalb von zwei Jahren nach Abschluß der Prüfung zur Aufnahme des Hochschulstudiums in der Fachrichtung, für die die Prüfung abgelegt wurde. Die Studierenden an Ingenieur- und Fachschulen erwerben nach dreijährigem Fachschulstudium mit der Abschlußprüfung ebenfalls die Hochschulreife. Nach § 21 des Bildungsgesetzes ergeben sich insofern einige Veränderungen, als die erweiterte Oberschule und die Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (die zusammen bisher 90 v. H. der jährlichen Zulassungen für das Direktstudium an den Universitäten und Hochschulen stellten) die Schüler bereits in zwei Jahren zum Abitur führen sollen, das nunmehr auch durch den Besuch von Spezialschulen und Spezialklassen erworben werden kann. Die auf das Hochschulstudium vorbereitenden Lehrgänge an Universitäten und Hochschulen können im Direkt- und Abendstudium durchgeführt werden. Neben den Volkshochschulen und Betriebsakademien ist auch den Dorfakademien das Recht eingeräumt, Abiturlehrgänge für Werktätige zu veranstalten (siehe Darstellung der Ausbildungswege, S. 129). Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Lücke, Peter R.: Lehrbücher der Erdkunde in der Sowjetzone. 2. Aufl. (BMG) 1963. 48 S. m. Abb. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Möbus, Gerhard: Unterwerfung durch Erziehung — Zur politischen Pädagogik im sowjetisch besetzten Deutschland. Mainz 1965, von Hase und Koehler. 434 S. Neumann, Günter: Das Berufsschulwesen in Mitteldeutschland. Köln-Deutz 1960, Bund-Verlag. 82 S. m. 2 Abb. *: Die Pionier-Organisation „Ernst Thälmann“ in der Sowjetzone. (FB) 1959. 15 S. Roggenkamp, Josef Gerhard: Die sowjetische Erziehung … in Dokumenten. Düsseldorf 1961, Patmos-Verlag. 184 S. Rothmund, Alfons: Der englische und französische Unterricht in den Schulen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … in Lehrplan und Lehrbuch. (BB) 1965. 145 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Schlette, Heinz Robert: „Sowjet-Humanismus“ — Prämissen und Maximen kommunistischer Pädagogik. München 1960, Kösel. 136 S. Schröter, Gerhard: Jugendliche Flüchtlinge aus der SBZ. München 1958, Infratest-Verlag. 70 S. *: Das Schulwesen in der Sowjetzone. 6., erw. Aufl. (FB) 1960. 35 S. quer. Stemmler-Morgenroth, Carla: Jugend im kommunistischen Staat (Freiheit u. Ordnung, H. 37). 2. Aufl., Mannheim 1964, Pesch-Haus. 36 S. Vogt, Hartmut: Gegenwartsprobleme der Sowjetpädagogik. Braunschweig 1965, Westermann. 266 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Wiederkehr, Emil: Jugend im Bannkreis der roten Moral — Dokumente … über … Jugenderziehung in den Oststaaten. 2. Aufl. (hrsg. v. Hilfskomitee f. d. Opfer des Kommunismus). Bern 1958. 287 S. m. 70 Abb. Wittig, Horst E.: Pläne und Praktiken der polytechnischen Erziehung in Mitteldeutschland. Bad Harzburg 1962, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 60 S. m. Abb., 75 S. Dok. Wittig, Horst E.: Die Marxsche Bildungskonzeption und die Sowjetpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 6). Bad Harzburg 1964, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft u. Technik. 180 S. Wittig, Horst E.: Schule und Freizeit. Ein Beitrag zum pädagogischen Problem der Jugendkulturhilfe. M. e. Dokumentation z. Freizeitpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 9) Neuausgabe, 2., verb. Aufl. Hrsg. v. d. Dt. Volkswirtschaftl. Ges. e. V., Bad Harzburg 1965, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 222 S. (Enthält ein Kapitel über „Freizeit und Jugendarbeit in Mitteldeutschland“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 127–130 Erziehungsrecht, elterliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungswissenschaft

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 127]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr…

DDR A-Z 1966

Hochschulen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Der sog. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (ab 1945/46) folgte mit der Hochschulreform des Jahres 1948 die Phase der organisatorischen Vorbereitung der „sozialistischen H.“, in der das traditionelle Hochschulwesen in Orientierung am sowjet. Schulwesen erheblich verändert worden ist. Die 3.~Hochschulkonferenz der SED vom 28. 2. bis 2. 3. 1958 leitete dann die 3. Phase der Hochschulpolitik ein. Ihr Leitbild ist die „sozialistische Hochschule“. Das Ergebnis dieser Politik läßt sich durch folgende Merkmale kennzeichnen: 1. Im Bildungsgesetz vom 25. 2. 1965 wird den Universitäten und H. die Aufgabe gestellt, „wissenschaftlich hochqualifizierte und sozialistisch bewußte Persönlichkeiten zu bilden und zu erziehen, die fähig und bereit sind, den Prozeß der immer tieferen Durchdringung der Produktion, der Kultur und aller anderen Bereiche der sozialistischen Gesellschaft mit den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft bewußt zu gestalten und verantwortliche Tätigkeiten zu übernehmen“ (§ 52). An die Stelle des traditionellen Postulats der Einheit von Forschung und Lehre ist die Forderung der Einheit von Lehre und Erziehung getreten. Sie zielt auf eine „sozialistische Erziehung“ der jungen Intelligenz und mit ihr auf eine Synthese von ergebenem Parteigänger und wissenschaftlich qualifiziertem Fachmann. 2. Der Marxismus-Leninismus besitzt die Monopolstellung. Seit 1950/51 sind die Studierenden verpflichtet, ein Studium der Parteiideologie im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen Grundstudiums zu absolvieren. Dem entspricht der ständig zunehmende Druck, jene Wissenschaften im Geiste des Marxismus-Leninismus umzugestalten, die der Kategorie der Gesellschaftswissenschaften zugerechnet werden: insbesondere die Philosophie, die Geschichts-, Rechts-, Staats-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften. Der Einfluß auf die mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen ist nicht so tiefgreifend: mehr ihre Voraussetzungen und Horizonte beeinflussend, hat der Marxismus-Leninismus ihre Orientierung an der internationalen Forschung eher begünstigt als gehemmt. 3. Die Gestaltung des Studiums folgt dem Prinzip der Parteilichkeit des Denkens und dem der Einheit von Theorie und „sozialistischer“ Praxis. Beide Prinzipien geben nicht nur eine Richtschnur für die Stoffauswahl, die Wahl der Themen für Prüfungsarbeiten aller Art, sondern auch für die Behandlung der einzelnen Wissenschaftsgebiete. Die Hochschulen — vor allem technische Fachrichtungen, Chemie und Wirtschaftswissenschaften — sind dazu übergegangen, Kontakte mit verschiedenen Gebieten der „sozialistischen Praxis“ aufzunehmen. Studenten werden bei verschiedenen praktischen Vorhaben (z. B. bei der „sozialistischen Rekonstruktion“, der betrieblichen Planung usw.) beteiligt: Senate und Fakultäten haben besondere Kommissionen für diese Verbindung des Studiums mit der Praxis geschaffen. Stark auf die Probleme der späteren beruflichen Praxis ausgerichtet, bemüht sich die sowjetzonale Hochschulpolitik um Ausbildungsformen, die eine Teilnahme des Studenten an der für sein Fach relevanten Praxis ermöglichen. So wird das landwirtschaftliche Studium im Wechsel von Direkt- und Fernstudium durchgeführt. Dadurch wird eine Verbindung zwischen der theoretischen Ausbildung und der unmittelbaren Produktionstätigkeit der Studenten in LPG und VEG hergestellt. Entsprechende Bestrebungen in bezug auf die Ausbildung der Technologen, Wirtschafts-, Staats- und Rechtswissenschaftler sind bemerkbar. Die Anfang 1966 vom Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen zur Diskussion gestellten „Prinzipien zur weiteren Entwicklung der Lehre und Forschung an den Hochschulen der DDR“ sehen einschneidende Veränderungen im Hochschulwesen vor. Der bisher übliche Studienweg bis zur Promotion, der etwa 9–10 Jahre betrug, soll auf 6–7 Jahre verkürzt werden. Zu diesem Zweck werden vier Phasen der Ausbildung vorgeschlagen: ein Grundstudium, ein Fachstudium, ein Spezialstudium und ein Forschungsstudium. 4. Die Organisation des Studiums und des studentischen Lebens zielt auf eine Erziehung für und durch das Kollektiv. Neben den obligatorischen Seminargruppen sind seit 1958 zahlreiche wissenschaftliche Studentenzirkel und Forschungsgemeinschaften unter Beteiligung von Studenten gebildet worden. 5. Bei der Auslese der Studenten sind bisher Arbeiter- und Bauernkinder bevorzugt worden. Daneben werden neuerdings „vorrangig“ zugelassen: Bewerber, die mehrere Jahre in der „sozialistischen Wirtschaft“ [S. 201]oder in staatlichen und „gesellschaftlichen“ Einrichtungen gearbeitet haben und von ihren Betrieben zum Studium delegiert werden, sowie Bewerber, die als ehemalige Soldaten von den Einheiten der „bewaffneten Organe“ empfohlen werden. Anteil der Arbeiter- und Bauernkinder 1964: 48,5 v. H. (Direktstudium); im Fern- und Abendstudium dagegen nur 18 und 20,2 v. H. 6. Die Auswahl der Dozenten wird durch das Staatssekretariat gelenkt. Ziel ist die Schaffung eines parteiergebenen Lehrkörpers, in dem die überzeugten Marxisten-Leninisten dominieren. 7. Das organisatorische Gefüge der H. ist weitgehend dem des sowjet. Hochschulwesens angeglichen worden. Schon die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen H.“ (1949) beseitigte die Kuratorial-Verfassung und erweiterte die Befugnisse des Rektors sowie die Einflußmöglichkeiten der Behörden. Die verheißene akademische Selbstverwaltung konnte sich angesichts der Macht der SED-Führung nicht entwickeln. Alle akademischen Wahlen werden nach Bedarf manipuliert, jede Maßnahme der akademischen Organe ist Produkt der indirekten und direkten Lenkung durch die Partei und das Regime. Diese Steuerung wird dadurch erleichtert, daß die Vors. bzw. die Vertr. der Universitätsparteileitung, der FDJ-Hochschulgruppe und Betriebsgewerkschaftsleitung in Senaten und Fakultäten Sitz und Stimme haben. Neben dem Rektor, der für die gesamte Leitung und Verwaltung der G. verantwortlich ist, stehen ernannte Prorektoren mit bestimmten Funktionen (für das Gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, die Forschungsangelegenheiten, den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studienangelegenheiten, d. h. die Angelegenheiten der „Kaderpolitik“ und das Fernstudium). Die Fakultäten sind in Fachrichtungen aufgegliedert worden (z. B. Geschichte, Germanistik), geleitet von Fachrichtungsleitern. 8. Die H. werden von den Universitätsparteileitungen der SED und den von ihnen „angeleiteten“ FDJ-Hochschulgruppen kontrolliert. Sie besitzen auch die dominierende Stellung bei der Organisation des studentischen Lebens an den H. 9. Die SBZ hat vier Studienarten entwickelt: Direkt-, Fern-, Abend- und das kombinierte Studium (z. B. das Studium der Agrarwissenschaften). 10. Das Studium erfolgt an allen H. nach festen, für Studierende und Dozierende verbindlichen Studienplänen im 10-Monate-Studienjahr. Die Masse der Studenten ist im Interesse der besseren Überwachung in kleine Seminargruppen aufgeteilt worden (20 bis 30 Mitgl.). Das Ergebnis ist ein schulmäßiger Betrieb, der zwar ein regelmäßiges Lernen garantiert, aber das geforderte „Selbststudium“ hemmt. Die „Aneignung“ des Stoffes wird durch alljährliche Zwischenprüfungen kontrolliert. Nach bestandener Diplomprüfung bzw. nach bestandenem Staatsexamen (akademische Grade) erfolgt „Einsatz“ der Absolventen entsprechend dem von der Plankommission zu bestätigenden Plan der Einweisung der Absolventen in die Bereiche der einzelnen „Bedarfsträger“. 11. Die Studierenden haben während des Studiums eine vormilitärische und militärische Ausbildung zu absolvieren (GST). 12. Der Anfang Januar 1963 vom Ministerrat gefaßte Beschluß „Über das Aufnahmeverfahren an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen“ enthält neue Grundsätze für die Zulassung zum Studium, denen zufolge der Anteil der weiblichen Studierenden insbesondere in den naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen zu steigern ist. Die Eignungsprüfungen für die Zulassung zum Studium sollen „berufsberatenden“ und „studienlenkenden Charakter“ erhalten. Die Zahl der Direktstudierenden hat sich von 27.822 im Jahre 1951 auf 75.578 im Jahre 1964 erhöht (darunter weiblich 23.667). Am Fernstudium beteiligten sich 1964: 30.617 (darunter weiblich 4.353), am Abendstudium 3.319 (darunter weiblich 272) Studierende. 64.477 Studierende waren Stipendienempfänger. Auf 10.000 der Bevölkerung kamen 65,6 Studierende. 1964 studierten 9.530 Mathematik u. Naturwiss., 26.684 Techn. Wiss., 8.361 Land- u. Forstwiss., Veterinärmedizin u. Lebensmittelkunde, 14.530 Medizin, 14.080 Wirtschafts-, Rechtswiss. u. Journalistik, 3.214 Philosophie, Sprach-, Geschichts-, Kunst- u. Musikwiss., 1709 Kunst, 1082 Körperkultur, 624 Theologie, 31.706 Pädagogik. Zahl der Absolventen im Direktstudium 13.350, im Fernstudium 5.233. Universitäten und Wissenschaftliche Hochschulen: 1. Humboldt-Universität zu Berlin; 2. Karl-Marx-Universität Leipzig; 3. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; 4. Friedrich-Schiller-Universität Jena; 5. Universität Rostock; 6. Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald; 7. Technische Universität Dresden; 8. Bergakademie Freiberg. Sie alle sind dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen unterstellt. (Fachhochschulen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Kludas, Hertha: Zur Situation der Studenten in der Sowjetzone. (BMG) 1957. 55 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 200–201 HO-Wismut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hoffmann, Karl-Heinz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Der sog. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (ab 1945/46) folgte mit der Hochschulreform des Jahres 1948 die Phase der…

DDR A-Z 1966

Zahlungsverkehr (1966)

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der SBZ (a) als auch der mit der BRD (b) und dem Ausland © sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB ordnen an, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und öffentlichen Institutionen bargeldlos abzuwickeln ist (Kontenführungspflicht). Auch die Formen sind im einzelnen vorgeschrieben (Verrechnungsverfahren, Lastschriftverfahren, Überweisungsverfahren, Banken). Durch Barzahlung dürfen seit 1964 auf Grund der 5. DB zum Gesetz über die Regelung des Z. (GBl II, 1963, S. 862) nur Zahlungen für folgende Zwecke geleistet werden: Löhne, Gehälter, Prämien, Renten, Stipendien, Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte, Gewinne der Produktionsgenossenschaften, Privatentnahmen und Kleinausgaben bis DM 200,–. Daneben werden Einzelhandelszahlungen bar getätigt, jedoch wird angestrebt, auch diese Zahlungen bargeldlos abzuwickeln (Sparen, Sparkaufbrief). Um eine Auflockerung des schwerfälligen Systems des Z. und eine Entlastung der Kreditinstitute, insbesondere der Deutschen ➝Notenbank, zu erreichen und mit dem Ziel der angeblich auf diesem Wege möglichen Kostensenkung, wird seit 1955 der Postscheckverkehr stärker eingeschaltet. So müssen z. B. alle Zahlungen für Lieferungen und Leistungen über Postscheckkonten abgewickelt werden. Der bare Z. aller Betriebe und Institutionen ist an einen Bargeldplan gebunden (Bargeldumlauf). b) Der innerdeutsche Z. hat durch Gesetz vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1202) eine besondere Regelung erfahren, richtet sich also nicht nach dem Devisengesetz vom 8. 2. 1956 (Devisen). Die nicht besonders genehmigte Einfuhr oder Ausfuhr von DM Ost oder fremder Währung war bereits durch eine Anordnung vom 23. 3. 1949 (ZVOB1. S. 211) verboten (Gefängnis bis zu 3 Jahren und Geldstrafe). Dieses Verbot wurde durch die „Geldverkehrsordnung“ vom 20. 9. 1961 (GBl. S. 461) erneuert. Westdeutsche, West-Berliner oder Ausländer können DM West oder ausländische Zahlungsmittel in die SBZ einführen, müssen aber die eingeführten Beträge den Grenzkontrollorganen vorweisen. Diese Beträge können in der SBZ zum offiziellen Kurs (für DM West 1:1) gegen DM Ost umgetauscht werden. Vom 1. 12. 1964 ab ist durch AO des sowjetzonalen Finanzministeriums vom 25. 11. 1964 (GBl. II, S. 903) vorgeschrieben, daß Ausländer und Bewohner der BRD für jeden Tag ihres Aufenthaltes in der SBZ oder Ostberlin 5 DM, West-Berliner je Tag 3 DM im Verhältnis 1:1 Umtauschen müssen. Ein Rücktausch der Umtausch-Pflichtbeträge erfolgt nicht. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Kinder unter 16 Jahren und Personen im Rentenalter. An bestimmte Empfänger (staatl. Betriebe) dürfen während eines Aufenthaltes in der SBZ auch Zahlungen in DM West geleistet werden. Bei Verlassen der SBZ sind die während des Aufenthaltes nicht verbrauchten Beträge wieder vorzuweisen und dürfen ausgeführt werden. Nach dem „Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Z.“ dürfen Zahlungen aus der SBZ an Berechtigte im Westen nur auf ein auf den Namen des Zahlungsempfängers lautendes Ost-Sperrkonto geleistet werden. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen aus einem Arbeitsverhältnis in der SBZ an Personen, die ihren Wohnsitz im Westen haben. Geldforderungen gegen natürliche oder juristische Personen im Westen sind bei der Deutschen Notenbank anzumelden. Die Ausnahmeregelung für Zahlungen aus einem westlichen Arbeitsverhältnis eines Bewohners der SBZ oder Ostberlins, aus westlichen Pensions- oder Rentenforderungen wurde durch die Geldverkehrsordnung beseitigt. Diese VO fügt der Anmeldepflicht die Pflicht hinzu, die Geldforderung der Deutschen Notenbank oder einem von dieser beauftragten Kreditinstitut zum Ankauf anzubieten. Verfügungen über westliche Guthaben, die durch Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen oder freiberuflicher Tätigkeit entstanden sind, sind verboten. Die unberechtigte Ein- oder Ausfuhr von Zahlungsmitteln oder die vorsätzliche Verletzung der Anmelde- und Anbietungspflicht ist mit Gefängnis und Geldstrafen, in schweren Fällen mit Zuchthaus bedroht; liegt Fahrlässigkeit vor, kann auf Gefängnis bis zu 1~Jahr oder Geldstrafe erkannt werden. c) Der Z. mit dem Ausland hat einen sehr bescheidenen Umfang, da er bei der Abwicklung des Außenhandels nur ausnahmsweise eine Rolle spielt. Die Außenhandelsumsätze wurden auf Grund zweiseitiger Warenlisten abgewickelt und wie die anderen finanziellen Transaktionen bis einschließlich 1963 im bilateralen Clearing verrechnet. Diese Methode gilt für den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit Nicht-RGW-Ländern (RGW) weiter, während er mit RGW-Ländern seit Anfang 1964 im multilateralen Clearing abgewickelt wird. Während bis 1963 jede Staatsbank eines RGW-Landes bei der Staatsbank aller anderen RGW-Länder ein Konto unterhielt, wird seit 1964 nur ein Konto bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit unterhalten, auf dem die Zahlungen aus dem Waren- und Dienstleistungs- und Kreditverkehr aller anderen RGW-Länder verrechnet werden. Der Devisenverkehr für nichtkommerzielle Zahlungen ist durch das Devisengesetz vom 8. 2. 1956 geregelt und unterliegt strengen Normen. Er ist nur für bestimmte Zahlungen erlaubt und genehmigungspflichtig. Die Durchführung des Z. mit dem Ausland obliegt ausschließlich der Deutschen Noten[S. 550]bank. Im Rahmen des RGW wird auch er seit 1964 über die Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit abgewickelt. (Deutsche ➝Handelsbank AG, Währung, Sperrkonten, Erbrecht) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 549–550 Zahlenlotto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahnärzte

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der SBZ (a) als auch der mit der BRD (b) und dem Ausland © sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ vom 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB ordnen an, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und…

DDR A-Z 1966

Leipziger Messe (1966)

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1969 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Seit 1951 wurden erstmalig wieder im Jahre 1955 die Leipziger Frühjahrs- und Herbstmesse getrennt abgehalten, um den Außenhandel und den Interzonenhandel im Rahmen der Außenhandelsoffensive der SU zu intensivieren. Besonderer Wert wird auf die Anknüpfung von Handelsbeziehungen mit dem sog. kapitalistischen Ausland gelegt, um die Materiallücken zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne zu schließen. Zum kapitalistischen Ausland zählen auch die Entwicklungsländer, mit denen der Außenhandel aus politischer Zielsetzung besonders gefördert wird. Die Organisationsleitung der LM. liegt in den Händen des Leipziger Messeamtes, das an die Weisungen der Kammer für ➝Außenhandel bzw. des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel gebunden ist und Außenstellen im Ausland sowie in der Bundesrepublik unterhält. Aufgabe der Außenstellen ist nicht nur Werbung und Verkauf von Messeausweisen. Sie stellen auch Stützpunkte für die Ausweitung wirtschaftlicher und politischer Beziehungen dar. Bürger der BRD erhalten Messeausweise bei den Vertragsreisebüros der SBZ in der BRD sowie an den Kontrollpunkten bei der Anreise nach Leipzig. Hin- und Rückfahrt müssen über denselben Passierpunkt führen, andernfalls ist ein Antrag beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Mitgeführte Gegenstände von größerem Wert werden — ebenso wie Geldmittel — an den Kontrollplätzen in den amtlichen Messeausweis eingetragen. Während sich im Westen die Messen immer mehr zu Fachmessen entwickeln, trägt die LM. universellen Ausstellungscharakter und wird als Gelegenheit zu Infiltrationskonferenzen mit Besuchern aus dem westlichen Ausland und der BRD ausgenutzt. Mit der Berufung eines Generaldirektors in die Leitung des Leipziger Messeamtes im November 1962 soll die Bedeutung der LM. unterstrichen werden. In den letzten Jahren ging man von dem politischen Propagandalärm ab und versuchte der LM. wieder den Charakter einer Fachmesse zu geben. Sie soll zur Aufwertung der SBZ einen umfassenden Überblick über Wirtschaftspotential und die technischen Fortschritte geben und auch die ökonomische Stärke der sozialistischen Länder aufzeigen. Die statistische Berichterstattung der Zone über Abschlußzahlen wurde in den beiden letzten Jahren immer mangelhafter. Die Bedeutung der LM. für den Welthandel läßt sich aber wohl kaum aus den manipulierten Zahlen ablesen, da es sich vielfach nicht um echte Vertragsabschlüsse handelt. Die Umsätze sind planmäßig gebunden, und bereits abgeschlossene Verträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Lautstark wurden 1965 Frühjahrs- und Herbstmesse als Jubiläumsmesse anläßlich des 800jährigen Bestehens Leipzigs gefeiert. Es ist nicht zu leugnen, daß auf den LM. in den letzten Jahren die Zone sowohl im industriellen Angebot wie auch in den Abschlüssen mit den „kapitalistischen“ Ländern Fortschritte erzielte. Zusätzliche echte Abschlüsse außerhalb der Planung lassen sich nicht abgrenzen, da nicht zu überprüfen ist, inwieweit die Zone die erforderlichen Reserven für zusätzliche Leistungen freimachen kann. Im Gespräch waren aber auch Kooperationsbeziehungen [S. 284]wie mit den anderen Ostblockländern. Wesentlich waren auf der Herbstmesse 1965 die offizielle Teilnahme der USA-Wirtschaft, deren Teilnahme die SBZ auch bei den künftigen Messen erhofft, und die Erweiterung der Herbstmesse als ausgesprochene Konsumgütermesse um verwandte Erzeugnisse aus dem Bereich der Investitionsgüter, deren Schwerpunkt auf der Frühjahrsmesse lag. Es wird sich hierbei hauptsächlich seitens der Zone um Kontaktgespräche mit leitenden. Persönlichkeiten aus dem Westen gehandelt haben, um hochwertige Investitionsgüter für die Aufgaben des neuen ökonomischen Systems rechtzeitig zu sichern. Nach wie vor besteht für Messebesucher aus der BRD ein Mindestgeldumtauschzwang von täglich 25,– DM West, der nur bei Vorzeigen von „Voucher“ entfällt, das sind Hotel- und Reisegutscheine, die bereits in Westmark bei den Vertragsreisebüros der Zone in der BRD bezahlt werden müssen und so zur Erhöhung des Westmarkbestandes der Zone beitragen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 283–284 Leipzig A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsabzeichen

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1969 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Seit 1951 wurden erstmalig wieder im Jahre 1955 die Leipziger Frühjahrs- und Herbstmesse getrennt abgehalten, um den Außenhandel und den Interzonenhandel im Rahmen der Außenhandelsoffensive der SU zu intensivieren. Besonderer Wert wird auf die Anknüpfung von Handelsbeziehungen mit dem sog. kapitalistischen Ausland gelegt, um die Materiallücken zur Erfüllung der…

DDR A-Z 1966

Presse (1966)

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P., über die eine Postzeitungsliste herausgegeben wird, ist Lizenzpresse. Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats, die Presseabt. der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann in keinem Falle die Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen, davon 9 im Sowjetsektor Berlins. Die Höhe der Auflagen beträgt bei Tageszeitungen 6,2 Mill., bei Wochenzeitungen 6,5 Mill., bei Betriebs- und wöchentlichen Kreiszeitungen 1,6 Mill. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung wirkungsvoll begrenzt wird. So beläuft sich in der SBZ (ohne Berlin) bei 15 SED-Bezirkszeitungen die Zahl der Kreisausgaben auf 221, während 5 CDU-Bezirkszeitungen nur 20 Nebenausgaben, 3 LDP-Bezirkszeitungen 24 Nebenausgaben und 5 NDPD-Bezirkszeitungen 21 Nebenausgaben verzeichnen. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Neben den uniformtendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum [S. 368] der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Die Verbreitung westlicher P. wird als Hetze gegen die „sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachweis — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Journalisten durchführt nachweisen. Die wichtigsten Tageszeitungen sind: „Neues Deutschland“ (SED), „Der Morgen“ (LDPD), „Neue Zeit“ (CDU), „National-Zeitung“ (NDPD), „Junge Welt“ (FDJ), „Tribüne“ (FDGB), „Sport-Echo“. Wochenzeitungen: „Sonntag“ (Kulturbund), „Neue Deutsche Bauernzeitung“, „Wochenpost“ (SED). Literaturangaben Herrmann, Elisabeth M.: Die Presse in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., überarb. Aufl. (BB) 1962. 180 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 367–368 Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse, Verband der Deutschen

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P., über die eine Postzeitungsliste herausgegeben wird, ist Lizenzpresse. Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim…

DDR A-Z 1966

Landarbeit, Abwanderung aus der (1966)

Wertneutrale Bezeichnung für die im Zuge der wirtschaftlich-technischen Entwicklung und der industriellen Expansion in den meisten Ländern auftretende Erscheinung des relativen und absoluten Rückganges der landwirtschaftlichen Erwerbspersonen, gemessen an den Erwerbs[S. 274]personen insgesamt. Diese AadL. wird zumeist durch das Schlagwort „Landflucht“ gekennzeichnet. Der Schrumpfungsprozeß im landwirtschaftlichen Sektor wird einerseits geradezu als Kennzeichen des wirtschaftlichen Wachstums einer Volkswirtschaft angesehen, andererseits bildet er aber den Ausgangspunkt für die mannigfaltigen protektionistischen und interventionistischen Maßnahmen, mit denen die Agrarpolitik fast aller Industrieländer der Erde ihrer Landwirtschaft aus der Bedrängnis helfen zu können glaubt. In der SBZ ist die AadL. zudem bis zur Errichtung der Mauer durch die Republikflucht gefördert worden, wenn auch der Anteil der Flüchtlinge aus landwirtschaftlichen Berufen mit durchschnittlich 6 bis 7 v. H. der Gesamtzahl der Flüchtlinge beachtlich unter dem Anteil liegt, den die landwirtschaftlichen Erwerbspersonen an den Erwerbspersonen insgesamt einnehmen. Von 1952 bis 1964 nahm die Zahl der Erwerbspersonen im Wirtschaftsbereich Land-, Forst- und Wasserwirtschaft von 1,702 Mill. auf 1,314 Mill., d.h. um 388.000 Personen bzw. um 22,8 v. H. ab. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen verringerte sich im gleichen Zeitraum von 21,7 v. H. auf 16,4 v. H. Die entsprechende Abwanderungsquote ist in der BRD vergleichsweise noch größer. Dort ist von 1952 bis 1964 ein Rückgang der landwirtschaftl. Erwerbspersonen von 4,695 Mill. auf 3,084 Mill., d.h. um 1,611 Mill. Menschen bzw. um 34,3 v. H. zu verzeichnen, bei gleichzeitiger Verringerung des landwirtschaftlichen Anteils an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen von 20,7 v. H. auf 11,4 v. H. Diese relativ stärkere Abwanderung im Bundesgebiet muß man auch im Zusammenhang mit dem Ersatz menschlicher Arbeit durch die Mechanisierung sehen. In der BRD ist die Mechanisierung wesentlich weiter fortgeschritten als in der SBZ (Landtechnik, Landwirtschaft), wo, trotz des Überganges zur „sozialistischen“ Großproduktion durch die Zwangskollektivierung, der Arbeitskräftebesatz je Flächeneinheit in den LPG und VEG mehr als das Doppelte von dem beträgt, den die privaten landw. Großbetriebe in Westdeutschland aufweisen. In der SBZ entzieht der systembedingte Planungs- und Kontrollapparat der Güterproduktion viele im Agrarbereich Beschäftigte der produktiven Tätigkeit, so daß die Arbeitskräfteknappheit tatsächlich größer ist, als es die ausgewiesenen Zahlen erkennen lassen. Als ein Problem besonderer Art stellt sich in der SBZ zudem die Gewinnung des Nachwuchses für die Landarbeit. Wenn dieses Problem auch in fast allen Ländern mit hochentwickeltem Industrie- und Dienstleistungssektor akut ist, so wird es in der SBZ noch dadurch verstärkt, daß die herrschenden Arbeits- und Lebensbedingungen in der kollektiven Landwirtschaft besonders wenig geeignet sind, die Jugend für die Landarbeit zu gewinnen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 273–274 Landambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Länder

Wertneutrale Bezeichnung für die im Zuge der wirtschaftlich-technischen Entwicklung und der industriellen Expansion in den meisten Ländern auftretende Erscheinung des relativen und absoluten Rückganges der landwirtschaftlichen Erwerbspersonen, gemessen an den Erwerbs[S. 274]personen insgesamt. Diese AadL. wird zumeist durch das Schlagwort „Landflucht“ gekennzeichnet. Der Schrumpfungsprozeß im landwirtschaftlichen Sektor wird einerseits geradezu als Kennzeichen des wirtschaftlichen Wachstums…

DDR A-Z 1966

Sozialfürsorge (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Als hilfsbedürftig gilt nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fällen, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen hat oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die [S. 430]Räte der Gemeinden (Referate Sozialfürsorge in der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen) gewährt. Die S. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirkes eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird in die Wirtschaftsplanung einbezogen: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung. zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, 1951, S. 328). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, 1951, S. 327). Die Barunterstützungen sind deshalb gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 85,– DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30,– DM Ost, für ein Kind 35,– DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 25–40 DM Ost gewährt werden. Ab 1.~Juni 1958 wird ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ostberlin 12 DM Ost) gewährt. Nach der 1. Durchführungsbestimmung vom 24. 2. 1956 gilt als hilfsbedürftig, sofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt: a) wer als Frau 60 Jahre, als Mann 65 Jahre alt ist, b) Invalide im Sinne der Sozialversicherung ist (Renten), c) wer arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, aber nachweisbar keine Arbeitsmöglichkeit hat, d) Frauen mit mindestens einem Kind bis zu drei Jahren oder mindestens zwei Kindern unter acht Jahren, wenn sie diese nicht durch Familienangehörige, in einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung oder durch dritte Personen beaufsichtigen lassen können, e) Personen, die in ihrem Haushalt eine ständig pflegebedürftige Person versorgen müssen, sofern die Pflege nicht von einem Dritten übernommen werden kann. Auch hier wird, wie in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) die Tendenz deutlich, möglichst viele Menschen zur Arbeit zu zwingen. (Arbeitspolitik) Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgesätze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 429–430 Sozialforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den…

DDR A-Z 1966

Volksdemokratie (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach Dimitroff eine neue, nach 1945 in den ost- und mitteleuropäischen Satellitenstaaten der SU (zunächst auch in Jugoslawien, später auch in China) eingeführte Form der Diktatur des Proletariats und damit, nach bolschewistischer Sprachregelung, des „sozialistischen Aufbaus“, der sich in zwei Phasen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ und Vollendung des Sozialismus gliedert (Periodisierung). Voraussetzung für die Errichtung der V. in Europa war in allen [S. 510]Fällen die Anwesenheit sowjet. Besatzungstruppen und die moralische, politische und wirtschaftliche Unterstützung der kommun. Parteien durch Moskau. Unter Bruch der Jaltaer „Deklaration über das befreite Europa“, nach der sich die SU 1945 zur Errichtung selbständiger, nationaler Staaten mit vom Volk demokratisch gewählten Regierungen verpflichtet hatte, erzwang Moskau über die Blockpolitik der „Nationalen“ oder „Vaterländischen Fronten“ — einer spezifischen Erscheinungsform der V. — die Vorherrschaft der kommun. Parteien. Säuberungen und die systematische Ausschaltung aller nichtkommun. Kräfte aus den Schlüsselstellungen vereitelten jede erfolgreiche Opposition. Die europäischen V. sind untereinander unter Führung der SU sowohl allgemeinpolitisch als auch wirtschaftspolitisch durch den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe und militärisch durch den Warschauer Beistandspakt straff koordiniert, die asiatischen waren bis etwa 1961 durch (noch bestehende) bilaterale Verträge effektiv mit ihnen verbunden. Überdies wird die Einheit des politischen Wollens zumindest der von Moskau geführten V. — in weltpolitischer wie innenpolitischer wie weitgehend ideologischer Hinsicht — gemäß den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus und des proletarischen ➝Internationalismus durch die regelmäßigen Konferenzen der Führungen der bolschewistischen Parteien unter Leitung der KPdSU-Führung („führende Rolle der KPdSU“ erneut im Nov. 1960 proklamiert) sichergestellt. (Sozialistisches Weltsystem, Marxismus-Leninismus, Teil 5) Jeder Versuch einer im Moskauer Hegemonialbereich befindlichen V., die Zusammenarbeit mit der SU abzuschwächen oder aus dem Ostblock auszuscheren, gilt, wie die Ereignisse in Ungarn im Herbst 1956 bewiesen haben, als „Attentat auf die Existenzgrundlage der V.“ und wird von der SU mit wirtschaftlichen und politischen Zwangsmaßnahmen, wie z. B. 1948/49 gegenüber Jugoslawien (Kominform), oder mit offener militärischer Invasion, wie in Ungarn 1956, beantwortet. (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Demokratie) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 509–510 Volksbuchhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Betriebe (VEB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach Dimitroff eine neue, nach 1945 in den ost- und mitteleuropäischen Satellitenstaaten der SU (zunächst auch in Jugoslawien, später auch in China) eingeführte Form der Diktatur des Proletariats und damit, nach bolschewistischer Sprachregelung, des „sozialistischen Aufbaus“, der sich in zwei Phasen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ und Vollendung des Sozialismus gliedert (Periodisierung).…

DDR A-Z 1966

1966: H

Hacks, Peter Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbritter, Walter Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsregister Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handwerk Handwerkskammern Handwerksteuer Handwerk und Gewerbe, Banken für Hans-Beimler-Medaille Harich, Wolfgang Harmonogramm Hartke, Werner Hauptbuchhalter Hausarbeitstag für Frauen Hausbuch Hausfrauenbrigaden Hausgeld Hausgemeinschaften Haushalt Haushaltsaufschläge Haushaltsausgleich Haushaltsbuch Haushaltsorganisationen Hausvertrauensleute Hauswirtschaft, Persönliche Havemann, Robert Heilbehandlung, Freie Heimatgeschichte Heimatschutz Heimerziehung Heim für soziale Betreuung Heinrich-Greif-Preis Heinrich-Heine-Preis Heinrich-Mann-Preis Heinz, Wolfgang Held der Arbeit Helfer der Grenztruppen Helfer der staatlichen Kontrolle Helfer der Volkspolizei Hennecke, Adolf Hennigsdorf Hermlin, Stephan Herrnstadt, Rudolf Herstellerabgabepreis (HAP) Hertz, Gustav Hetze Heym, Stefan HGL Hilfe, Sozialistische Histomat Historikergesellschaft, Deutsche Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung) HO Hochschulen Hoffmann, Karl-Heinz Holzindustrie Homann, Heinrich Honecker, Erich Honecker, Margot (geb. Feist) Horte HO-Spezialhandel Hotel HO-Wismut Hoyerswerda Huchel, Peter Hufeland-Medaille Humanismus, Realer HVA HVDGP HVDVP HVS Hygiene-Inspektion

Hacks, Peter Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbritter, Walter Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsregister Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen …

DDR A-Z 1966

Weltbund der Demokratischen Jugend (1966)

Siehe auch: Weltbund der Demokratischen Jugend: 1965 1969 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ): 1975 1979 1985 Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der WBDJ. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nichtkommun. Jugendverbände täuschen. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich den WBDJ., als sie erkannt hatten, daß er als getarnter Kampfund Propagandahelfer des Weltbolschewismus eine Tarnorganisation ist. — Im „Kongreß“ (dem etwa alle 3 Jahre tagenden Parlament des WBDJ.) und im „Rat“ (dem großen Ausschuß des Kongresses) sind offen auftretende Kommunisten noch in der Minderheit, doch im 60köpfigen Büro (Exekutivkomitee) des Rates und im Sekretariat des WBDJ. (Sitz Budapest) haben sie die Mehrheit. Präsident: Rodolfo Mechini (ein italienischer Kommunist), Generalsekr.: Claude Gatignon (Mitgl. des Zentralsekr. der Kommun. Jugend Frankreichs). Der WBDJ. soll 1962 mehr als 101 Mill. Einzelmitglieder gezählt haben. — Die FDJ gehört dem WBDJ. seit 21. 8. 1947 an. Der WBDJ. ist (so betont „Junge Welt“, 3. 3. 1960) „für alle Jugendorganisationen offen, die seine Grundsätze und das Programm anerkennen oder auch nur einem Punkt desselben zustimmen“. Es gibt folglich Mitglieder im WBDJ., die das Programm voll anerkennen und verwirklichen, weitere Mitglieder, die nur einem Punkt des Programms zustimmen (Sport- oder Kulturorganisationen), und andere, die das Programm anerkennen und sich beteiligen, gleichzeitig aber noch Mitglied der nichtkommun. „WAY“ (World Assembly of Youth = Weltjugendvereinigung) sind. Der WBDJ. zieht die angeblich überparteilichen Weltjugendfestspiele (Festival) auf. — Er arbeitet mit Aktionseinheits-Formeln und setzt Pazifistenverbände aller Art für die Machtpolitik der SU. ein. Auch sucht er durch antikolonialistische Agitations-Feldzüge von dem neuen Kolonial-Imperialismus der SU abzulenken. — Seit 1964 arbeitet in der Zentrale des WBDJ. je ein afrikanisches und lateinamerikanisches Sekretariat. Die Einspannung des WBDJ. für die sowjet. Machtpolitik zeigte sich im Herbst 1956: Damals unterdrückte die kommun. Funktionärs-Bürokratie des WBDJ. jede Kritik an dem mörderischen Vorgehen der Sowjettruppen gegen den Befreiungskampf des ungarischen Volkes. Seit 1959 vertritt der WBDJ. die Forderungen der SED zur Deutschland- und Berlin-Frage. — Um die antisowjet. Agitation Pekings aufzufangen, begünstigt Moskau die antiwestl. Hetze des WBDJ. in Übersee. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 528 Weiz, Herbert A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltfestspiele der Jugend

Siehe auch: Weltbund der Demokratischen Jugend: 1965 1969 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ): 1975 1979 1985 Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der WBDJ. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nichtkommun. Jugendverbände täuschen. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich…

DDR A-Z 1966

Periodisierung (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie entwickelt sich die menschliche Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Im Schoße der jeweils herrschenden Gesellschaftsordnung entsteht durch die Widersprüche in den Produktionsverhältnissen aus der unterdrückten Klasse der Träger der nachfolgenden neuen Gesellschaft. So entwickelt sich, Marx zufolge, im Schoße der kapitalistischen Gesellschaft das Proletariat, die revolutionäre Vorkämpferin für den Sozialismus bzw. Kommunismus. Die gesellschaftliche Umwälzung erfolge jedoch nicht in einem Akt, sondern in bestimmten Etappen oder Perioden. Der proletarischen Revolution muß die erfolgreiche „bürgerlich-demokratische“ vorausgehen, die den Feudalismus beseitigt und durch die Errichtung der parlamentarischen Demokratie dem Proletariat ermöglicht, unter Ausnützung der bürgerlich-demokratischen Rechte die Voraussetzungen für die Diktatur des Proletariats zu schaffen. Nach Lenin greift die verzweifelt um die Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft kämpfende Bourgeoisie u. U. auch zu brutalster Gewalt und absolutem Terror. Nach bolschewistischer Auffassung war der Nationalsozialismus ein solches System äußersten bourgeoisen Terrors, das dadurch möglich wurde, daß die bürgerlich-demokratische Revolution in Deutschland nach ihren 1848 erfolgten Ansätzen auch 1918 nicht vollendet wurde. Der halbfeudale Apparat der Militärorganisation, der Verwaltung und Justiz blieb erhalten. Feudalismus, Militarismus und monopolkapitalistische Schwerindustrie gingen angeblich ein Bündnis ein, während die demokratischen Kräfte infolge mangelhafter Organisation und politischer Kurzsichtigkeit (mit Ausnahme der KPD) in diesem formal-demokratischen System nicht zur Geltung kamen. Die erste Phase nach der Kapitulation von 1945 wird dementsprechend für die SBZ als Periode der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ bezeichnet, in der die „Vollendung der bürgerlich-demokratischen Revolution“ auf der Tagesordnung stand. Diese Periode endete mit der Gründung der „DDR“ im Oktober 1949. Ihre wesentlichen Kriterien sind: Enteignung des Großgrundbesitzes (Bodenreform), Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken und Versicherungen, Zerschlagung der Reste des alten Verwaltungs- und Justizapparates sowie die sog. demokratische Bildungsreform. Zugleich wurde ab Mitte 1948 durch die Umbildung der SED in eine bolschewistische Kaderpartei die Grundlage für die Inangriffnahme der „proletarischen Revolution“ geschaffen. Mit der zwischen 1949 und 1952 durchgeführten Unterwerfung aller übrigen Parteien und Organisationen vollzog sich der Übergang von der „antifaschistisch-demokratischen“ Periode zur Volksdemokratie. Auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wurde der „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ proklamiert. Völlige Zentralisierung der Verwaltung, strikte Unterordnung des Staatsapparates unter die Befehlsgewalt der SED, volle Verstaatlichung der Industrie und Teilkollektivierung der Landwirtschaft sind die entscheidenden Maßnahmen in dieser Periode. Auf dem V. Parteitag der SED proklamierte Ulbricht den Übergang in die neue Phase der Vollendung des Sozialismus (neue, von Ulbricht hierfür angesichts der politischen und sozialen Rückschläge im Okt.~1962 geprägte Formel: „Umfassender Aufbau des Sozialismus“, wobei kein Termin für die „Vollendung“ genannt wird). In dieser Periode erfolgte im April 1960 der Abschluß der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft. Diese parteioffizielle P. unterschlägt allerdings die entscheidende Tatsache, daß diese gesellschaftlichen Prozesse, die die einzelnen Phasen kennzeichnen, keineswegs aus innerem Zwang, aus den Bedürfnissen und der Bereitschaft der Bevölkerung erfolgten, sondern als eindeutiges Diktat einer kleinen Minderheit. Dieses Diktat wurde zunächst von der sowjet. Besatzungsmacht und später von der im Schutze ihrer Bajonette arbeitenden SED-Führung ausgeübt, der es bis heute nicht gelungen ist, die Mehrheit der Bevölkerung für ihre Ziele zu gewinnen und damit den Akt der „kalten Revolution“ zu legitimieren, auch wenn sie seit Okt. 1964 das Regime als „Volksmacht“ bezeichnet. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 354 PEN-Zentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personalausweise

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie entwickelt sich die menschliche Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Im Schoße der jeweils herrschenden Gesellschaftsordnung entsteht durch die Widersprüche in den Produktionsverhältnissen aus der unterdrückten Klasse der Träger der nachfolgenden neuen Gesellschaft. So entwickelt sich, Marx zufolge, im Schoße der kapitalistischen…

DDR A-Z 1966

Technische Kontroll-Organisation (TKO) (1966)

Siehe auch: Technische Kontrollorganisation: 1975 1979 Technische Kontroll-Organisation (TKO): 1965 1969 Der Rückstand der Qualität der Erzeugnisse der Zonenindustrie hinter den Spitzenerzeugnissen des Weltstandes (Weltniveau) veranlaßte die Behörden der SBZ Anfang 1964 zu einer grundlegenden Reorganisation der TKO. Die wichtigsten, in einer gesetzlichen Verordnung festgelegten Änderungen sind: 1. Die TKO der Betriebe sind künftig nur noch formal dem Werksleiter unterstellt; sie gelten als selbständige Betriebsabteilungen, die dem ebenfalls neu organisierten Deutschen Amt für Meßwesen und Warenkontrolle gegenüber rechenschaftspflichtig sind. 2. Die TKO der Betriebe erhalten Weisungen, die die Qualität der Erzeugnisse betreffen, direkt vom DAMW; die TKO-Leiter eines Betriebes sind hauptamtliche Mitarbeiter des DAMW. Durch die neue Stellung der TKO-Leiter ist ihre Funktion eine ähnliche wie die der Hauptbuchhalter: sie sind „staatliche Kontrolleure“ im Betrieb. Sie haben sehr weitgehende Vollmachten: sie entscheiden über die Qualitätsbeurteilung der Erzeugnisse; sie haben das Recht, den Werkleiter zur Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung aufzufordern; sie sind verpflichtet, bei Verstößen des Werkleiters auf diesem Gebiet Meldung an das DAMW zu geben; sie sind befugt, die Streichung von Prämien für die leitenden Mitarbeiter des Betriebes zu veranlassen usw. Die TKO in den Betrieben soll in Zukunft zu einer vom unmittelbaren Fertigungsprozeß losgelösten Kontrollorganisation entwickelt werden. Das Prüfen der Zwischen- und Enderzeugnisse hinsichtlich der technischen Ausführung soll den am Fertigungsprozeß Beteiligten überlassen bleiben. Der TKO hingegen soll die Funktion eines „Kontrolleurs der Kontrolleure“ übertragen werden. Darüber hinaus soll die TKO künftig eine „prophylaktisch die Qualität der Erzeugnisse steigernde Tätigkeit“ ausüben, d.h. sie soll bereits auf die Projektierung, Entwicklung und Konstruktion von Erzeugnissen Einfluß nehmen. Für eine solche Tätigkeit fehlt noch das erforderliche qualifizierte technische Personal. Bei den Hoch- und Fachschulen werden deshalb ab 1966 besondere Fachinstitute eingerichtet zur Ausbildung solcher Kontrolleure. Ein zweijähriges postgraduales Studium für Techniker und Ingenieure ist vorgesehen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 478 Technische Kabinette A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Technische Normen

Siehe auch: Technische Kontrollorganisation: 1975 1979 Technische Kontroll-Organisation (TKO): 1965 1969 Der Rückstand der Qualität der Erzeugnisse der Zonenindustrie hinter den Spitzenerzeugnissen des Weltstandes (Weltniveau) veranlaßte die Behörden der SBZ Anfang 1964 zu einer grundlegenden Reorganisation der TKO. Die wichtigsten, in einer gesetzlichen Verordnung festgelegten Änderungen sind: 1. Die TKO der Betriebe sind künftig nur noch formal dem Werksleiter unterstellt;…

DDR A-Z 1966

Rückkehrer (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das SED-Regime; das selber Flüchtlinge und Fluchthelfer strafrechtlich verfolgt (Republikflucht, Abwerbung, Menschenhändler), macht seinerseits große Anstrengungen, Bürger der BRD zur Übersiedlung (Umsiedler) und Flüchtlinge zur Rückkehr in die SBZ zu veranlassen. Eine ständige besondere Rundfunksendung, „Die Brücke!? (Rundfunk), hat offensichtlich die Aufgabe, die „DDR-Bürger in Westdeutschland“, wie die Sowjetzonen-Flüchtlinge von der SED-Propaganda seit Herbst 1963 bezeichnet werden, zur Rückkehr zu bewegen. In diesen Sendungen werden einzelne Flüchtlinge durch frühere Arbeitskollegen oder Bekannte direkt angesprochen. Durch Erlaß des Staatsrates vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128) ist ausdrücklich erklärt worden, daß „Bürger der DDR, die außerhalb der DDR wohnen“, das Recht haben, jederzeit ihren Wohnsitz in der „DDR“ zu nehmen. Dieses Recht geht nur verloren, wenn die Staatsbürgerschaft (Staatsangehörigkeit) „wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt wird“. Flüchtlingen, die vor dem 13. 8. 1961 die SBZ verlassen haben, wird für „diese Gesetzesverletzung“ Straffreiheit zugesichert. Die Zusage der Straffreiheit wird im allgemeinen eingehalten. Wenn im Einzelfall dennoch eine Bestrafung des R. aus politischen Gründen für notwendig gehalten wird, insbesondere bei früheren Staats- oder Parteifunktionären oder Angehörigen der bewaffneten Kräfte, werden vor der Flucht angeblich begangene Straftaten oder die Meldung im westlichen Notaufnahmelager, die dann als Spionage oder Hetze bezeichnet wird, als Vorwand für ein Strafverfahren benutzt. Wie die Umsiedler werden die R. in der SBZ zunächst in sogenannte Aufnahmeheime eingewiesen, in denen sie einer eingehenden politischen Überprüfung unterzogen werden. Hierbei ist vor allem der Staatssicherheitsdienst eingeschaltet, der viele der unter dem Druck einer möglichen Bestrafung stehenden R. zu Spitzeldiensten zu nötigen sucht (Spitzelwesen). Nach einer im Juni 1965 in der BRD veröffentlichten amtlichen Statistik sind von 1950 bis 1964 505.361 Personen in die SBZ und den Sowjetsektor von Berlin übergesiedelt. Die darin enthaltene Zahl der R. ist nicht bekannt. Nach sowjetzonalen Angaben sollen in der Zeit vom 13. 8. 1961 bis zum 13. 8. 1965 69.660 Menschen aus Westdeutschland und West-Berlin in die „DDR“ übergesiedelt sein, darunter 39.770 R. 1964 hatte die SED-Propaganda behauptet, daß in den drei Jahren seit Errichtung der Mauer 60.000 Menschen in der „DDR eine neue Heimat gefunden“ hätten. Diese Behauptung widersprach den eigenen Berichten der SED-Presse, aus denen sich die Zahl von monatlich etwa 1.000 Umsiedlern ergab; d.h. in drei Jahren etwa 36.000 Umsiedler. Zuzüglich der 10.000 Menschen, die nach der weit eher glaubhaften und die Zweifel an der früheren Behauptung verstärkenden Meldung der Zonenpropaganda vom August 1965 in der Zeit vom 13. 8. 1964 [S. 407]bis zum 13. 8. 1965 in die SBZ gelangt sein sollen, kann man also von etwa 46.000 Umsiedlern in vier Jahren ausgehen. Wie sich aus zahlreichen Meldungen der SED-Presse ergibt, liegt der Anteil der R. an der Gesamtzahl der Umsiedler in den letzten Jahren etwa bei 55 bis 60 v. H. Obwohl seit langem von einem „ständig wachsenden Strom der R. und Umsiedler“ gesprochen wird, ergibt sich aus den eigenen Zahlenangaben der kommun. Propaganda seit 1964 eine rückläufige Entwicklung auf durchschnittlich 800 bis 900 Umsiedler, darunter etwa 500 R. im Monat. Die Motive für die Rückkehr in die SBZ sind recht unterschiedlich. Neben enttäuschten Erwartungen hinsichtlich der Lebensbedingungen im Westen spielen Heimweh, Trennung von Angehörigen und Freunden und mangelnde menschliche Kontakte in der neuen Umgebung eine große Rolle. Vielfach sind wirtschaftliche Gründe, oft Schulden aus Abzahlungsgeschäften, manchmal auch strafbare Handlungen der Anlaß zur Rückkehr. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 406–407 RTS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rücklagenfonds der Volksvertretungen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das SED-Regime; das selber Flüchtlinge und Fluchthelfer strafrechtlich verfolgt (Republikflucht, Abwerbung, Menschenhändler), macht seinerseits große Anstrengungen, Bürger der BRD zur Übersiedlung (Umsiedler) und Flüchtlinge zur Rückkehr in die SBZ zu veranlassen. Eine ständige besondere Rundfunksendung, „Die Brücke!? (Rundfunk), hat offensichtlich die Aufgabe, die „DDR-Bürger in Westdeutschland“, wie die…

DDR A-Z 1966

Jugendweihe (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Pseudosakraler, atheistischer Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Bolschewismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet. Literatur; aus ihm und aus den Anweisungen für die Leiter geht der atheistische Charakter der Jugenstunden eindeutig hervor. Bei der J. verpflichten die Jugendlichen sich durch ein förmliches Gelöbnis, ihre „ganze Kraft für die große und edle Sache des Sozialismus einzusetzen“ und „mit dem Sowjetvolk und allen friedliebenden Menschen der Welt den Frieden zu sichern und zu verteidigen“ (Frieden). Die Veranstaltungen werden von Ausschüssen getragen, in denen die SED vorherrscht, und von „Betriebsaktivs (Aktiv) für J.“ unterstützt. Die J. soll freiwillig und mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich verstehen maßgebliche sowjetzonale Kommentare die J. als eine Verpflichtung auf die materialistische Weltanschauung und den Atheismus, und die Teilnahme aller Kinder an den Jugendstunden, und der J. wird durch massiven Druck (vor allem über die Volksbildungsabt. der Räte) erzwungen (vgl. Rede Ulbrichts in Sonneberg vom 29. 9. 1957); nach dem Jugendgesetz von 1964 (Jugend) ist die J. „ein fester Bestandteil der Vorbereitung der jungen Menschen auf das Leben und die Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft“, und zumal in den Städten kann sich nur noch ein geringer Prozentsatz der Jugendlichen diesem Zwang entziehen. Eine vom zentralen Ausschuß für J. 1961 veröffentlichte Materialsammlung bezeichnet die J. als „wichtiges Element im System der sozialistischen Bildung und Erziehung“ und als „festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserem Arbeiter- und Bauernstaat“. Im Sinne der seit 1957 unverkennbaren Tendenz, das Weltanschauungsmonopol des kommun. geführten Regimes durchzusetzen („es gibt keine ideologische Koexistenz“), sollen die kirchlichen Feste und Amtshandlungen durch ein atheistisches Feierjahr und atheistische Weihehandlungen ersetzt und verdrängt werden. Bei den J.-Feiern erhalten die „Weihlinge“ seit 1954 (mit Ausnahme des Jahres 1957) meist ein „Sammelwerk zur Entwicklungsgeschichte von Natur und Gesellschaft“ mit dem Titel „Weltall, Erde, Mensch“, mit dem man das Weltbild der jungen Generation im Sinne des Historischen Materialismus zu bestimmen sucht. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. (Namensweihe, sozialistische ➝Eheschließung, sozialistisches ➝Begräbnis, Stalinstadter Dokument) . Literaturangaben Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 228 Jugendstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendwerkhöfe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Pseudosakraler, atheistischer Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Bolschewismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet.…

DDR A-Z 1966

Verlagswesen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaft). Der erste Siebenjahrplan sah vor, „daß wir 70 v. H. mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (der damalige Staatssekretär Erich ➝Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem Bereich vor allem die für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt, für die Qualifizierung unserer Werktätigen, für die Hebung des allgemeinen Bildungsniveaus unentbehrliche Literatur erscheint“ (ebenda). Angeleitet und kontrolliert wird das V. durch das Ministerium für Kultur, dem es (nach seinem Statut von 1964) obliegt, „auf die Entwicklung einer vielseitigen, sozialistischen, schöngeistigen Literatur zu orientieren und insbesondere jene literarischen Werke zu fördern, die die Gegenwart in fortschrittlichem Geiste darstellen; das literarische deutsche und ausländische kulturelle Erbe zu pflegen; die Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter und Bauern zu unterstützen, um im Geiste des Bitterfelder Weges die breite künstlerische Selbstbetätigung auf literarischem Gebiet zu fördern“. Zuständig für die einschlägigen Aufgaben des Ministeriums ist seit Anfang 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel (Leiter: Bruno Haid); sie übernahm die Aufgaben der bisherigen Abteilung Literatur und Buchwesen sowie der VVB Verlage und des Druckerei- und Verlagskontors. Die graphische Industrie untersteht seit 1958 dagegen der Staatlichen ➝Plankommission; Zensur und Papierzuteilung sind also der Kompetenz nach getrennt. Die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel hat „die Verlage zu lizenzieren, die unterstellten Verlage anzuleiten und für eine zweckentsprechende Arbeitsteilung zwischen den Verlagen (Profilierung) Sorge zu tragen; die thematische Jahres- und Perspektivplanung der Verlage anzuleiten, zu koordinieren und ihre Erfüllung zu kontrollieren; die Manuskripte der Buchverlage und die Erzeugnisse der nicht lizenzierten Verlage (Gelegenheitspublikationen, lokale Festschriften, Heimatblätter usw. D. Red.) zu begutachten und Druckgenehmigungen zu erteilen“; sie leitet ferner auch den Buchhandel, vornehmlich den Volksbuchhandel, und das allgemeinbildende Bibliothekswesen fachlich und ideologisch an. Nach dem „Perspektivprogramm“ der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, das im Febr. 1965 veröffentlicht wurde, sollen die „staatlichen Organe“ die Voraussetzungen dafür schaffen, „daß zu gegebener Zeit eine allmähliche Ersetzung der staatlichen Kontrolle durch die gesellschaftliche Kontrolle und die volle Eigenverantwortlichkeit der Verlage erfolgen kann“. Um „breite Kreise der Bevölkerung zu beteiligen“, wurden insgesamt 21 ständige Arbeitsgemeinschaften gebildet, die nicht nur „passiv“ begutachten, sondern „wichtige Helfer“ „bei der Aufstellung und Erfüllung komplexer Literatur-Entwicklungsprogramme“ werden sollen. Die Editionspläne sind außerdem auf Verlegerkonferenzen Gegenstand von Kritik und Selbstkritik. Die „Begutachtung“ der Verlagsprogramme zielt u.a. auf deren klare Abgrenzung durch Zuweisung thematischer Zuständigkeiten ab; auch werden „Schwerpunkttitel“ festgelegt, deren Produktion unter Hintanstellung aller sonstiger Vorhaben besonders zu fördern ist. Um das System der Steuerung zu vervollständigen, werden Autorenverpflichtungen im Sinne des Vertragsgesetzes angestrebt. Die schöngeistigen Verlage werden angehalten, die „Bewegung der schreibenden Arbeiter“ zu unterstützen. Am 1. 4. 1964 wurde ein Musterverlagsvertrag bekanntgegeben, der das Verhältnis zwischen Autor und Verlag normieren soll. 1963 waren an der Buch-, Zeitschriften-, Kunstblätter- und Musikalien-Produktion annähernd 120 Verlage beteiligt, viele davon, vor allem private, jedoch nur mit wenigen Titeln. Obschon nachprüfbare Angaben über die Eigentumsverhältnisse im V. nicht veröffentlicht werden, lassen sich etwa 60 Verlage, darunter alle größeren, einwandfrei als entweder „volkseigen“ (d.h. [S. 501]Staatsverlage) oder „organisationseigen“ (d.h. im Besitz von Parteien, Massenorganisationen usw.) identifizieren. Kaum mehr als 12 Verlage waren (von den drei kirchlichen abgesehen) wahrscheinlich noch Privateigentum; ihr Anteil an der Produktion dürfte (nach Titeln) unter 5 v. H. gelegen haben. Alle staats- und organisationseigenen Verlage wurden 1959 in einer WB Verlage zusammengeschlossen; diese WB wurde 1962 aufgelöst und in die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur überführt. Zu den „volkseigenen“ Verlagen (Volkseigentum) gehören u.a. das Bibliographische Institut, die Verlage Breitkopf & Härtel, Brockhaus, Gustav Fischer, Niemeyer, Reclam, Seemann, Teubner, Thieme, die widerrechtlich enteignet wurden; die meisten produzieren trotzdem unter dem gleichen Namen wie in der BRD. Einzelne Ministerien haben eigene Verlage; ein Staatsverlag bringt seit Anfang 1963 die amtlichen Veröffentlichungen der Volkskammer, des Staatsrates usw. heraus. Die gesamte Literatur des Nationalrates (Nationale Front) erscheint im Kongreßverlag. Der sowjetzonale Dietz-Verlag gehört der SED, der Aufbau-Verlag dem Deutschen ➝Kulturbund, der Verlag Neues Leben der FDJ, der Verlag Kultur und Fortschritt der Gesellschaft für ➝deutsch-sowjetische Freundschaft, der Urania-Verlag der Urania (bis 1966: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) und der Verlag Tribüne dem FDGB. Die Buchproduktion der Verlage wuchs bis 1958 von Jahr zu Jahr an. Auch in der technischen Qualität holte die Produktion auf, befriedigt im übrigen aber auch heute noch weder die Leserwünsche noch die dirigierenden Stellen des Regimes. Westliche Literatur in Lizenzausgaben und Übersetzungen wird neuerdings etwas großzügiger, aber immer noch in streng gesteuerter Auswahl und völlig unzureichendem Ausmaß zugelassen; Unterhaltungsliteratur jeden Niveaus ohne politischen Einschlag ist daher meist schnell vergriffen. Titel, die dem sozialistischen Aufbau und der Erfüllung der Wirtschaftspläne dienen, genießen in der Produktion ohne Rücksicht auf Leserwünsche den Vorzug. Die Auflagenbemessung ist daher auch unabhängig von der Nachfrage, abgesehen von der der Bibliotheken, die ihren Plansoll-Bedarf sogar gesetzlich gesichert sehen möchten. Da der Plan den Umschlag eines bestimmten Prozentsatzes der Lagerbestände innerhalb bestimmter Fristen vorschreibt, werden „Überplanbestände“ nach relativ kurzer Zeit makuliert. Die durchschnittlichen Bücherpreise liegen bei der schönen Literatur geringfügig, bei der Fachliteratur teilweise beträchtlich unter den westdeutschen. Der Buchexport ist monopolisiert. (Deutscher ➝Buch-Export und -Import); im Verkehr mit der BRD vollzieht er sich im Rahmen des Interzonenhandels. (Kulturpolitik, Literatur, Zeitschriften) Literaturangaben Taubert, Sigfred: Buchproduktion und Verlagswesen der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands im Jahre 1955. (BMG) 1956. 34 S. m. 17 Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 500–501 Verkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verlöbnis

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Wie jeder andere Wirtschaftszweig unterliegt auch das V. der zentralen Wirtschaftsplanung (Wirtschaft). Der erste Siebenjahrplan sah vor, „daß wir 70 v. H. mehr und natürlich gute Bücher herausbringen müssen“ (der damalige Staatssekretär Erich ➝Wendt auf der Konferenz des V. im Febr. 1960). „Unsere Verlage müssen zu sozialistischen Verlagen werden, das heißt voll verantwortlich dafür sein, daß in ihrem…

DDR A-Z 1966

Kündigungsrecht (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung [S. 271]eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplans (Arbeitskräfte) notwendig ist oder der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeit nicht geeignet ist oder Mängel eines Arbeitsvertrages nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, während früher diese Frist zwingend vorgeschrieben war. Im Arbeitsvertrag können jetzt Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und besondere Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Gründe der Kündigung müssen angegeben werden. Das verhindert nicht, daß unter dem Vorwand einer Strukturänderung des Betriebes Kündigungen aus politischen Gründen ausgesprochen werden. Jede Kündigung bedarf der Zustimmung der betrieblichen Gewerkschaftsleitung. Diese Schutzbestimmung ist jedoch für Kündigungen aus politischen Gründen bedeutungslos, da die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sich in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Der Betrieb kann fristlos entlassen bei „schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin“ (§ 32). Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes (VVN), Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und Rekonvaleszenten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Wegen des Kündigungsschutzes von werdenden Müttern und Müttern nach der Niederkunft Mutterschutz. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 266, 271 Kultur- und Sozialfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Künstler-Agentur, Deutsche

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung [S. 271]eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge…

DDR A-Z 1966

Luftverkehr (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Durch die Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt. Der regelmäßige Flugdienst. wurde 1956 mit der Eröffnung der Linie Berlin-Warschau aufgenommen. Auf Grund von Gerichtsentscheidungen durfte kein sowjetzonales Flugzeug mit dem Zeichen der alten Deutschen Lufthansa (stilisierter fliegender Kranich) und unter dem Namen „Deutsche Lufthansa“ einen Flughafen eines westlichen Landes anfliegen. In Ostberlin wurde deshalb im Sept. 1958 eine neue Fluggesellschaft mit dem Namen Interflug GmbH gegründet, die, nachdem sie fünf Jahre lang neben der „Lufthansa“ bestanden hatte, am 1. 9. 1963 nach Auflösung der „Lufthansa“ den Gesamtluftbetrieb der SBZ übernahm. Der Inlands-L. mit eigenen Maschinen war im Sommer 1957 aufgenommen worden. Von Berlin-Schönefeld aus werden regelmäßig angeflogen: Leipzig, Barth (Ostsee), Dresden und Erfurt. Ferner bestehen von Leipzig, Dresden und Erfurt ebenfalls Luftverbindungen nach Barth, das hauptsächlich als Flugplatz für den Ostseebäder-Verkehr dient. In Rostock und Chemnitz wurden neue Flughäfen angelegt. Im internationalen Verkehr werden von der „Interflug“ gegenwärtig Fluglinien nach Moskau, Budapest, Bukarest, Prag, Warschau, Sofia, Tirana, Zagreb, Nicosia und Kairo bedient. Neben den planmäßigen Flügen führt die „Interflug“ auch Bedarfsflüge durch, besonders für politische und diplomatische Delegationen. Der Bestand der „Interflug“ an Flugzeugen umfaßt 27 Maschinen, größtenteils aus sowjet. Produktion, vom (sowjetischen) Typ IL 14 mit einer Reisegeschwindigkeit von 320 km/Std., 32 Sitzplätze. 1960 sind 5 sowjet. Maschinen des Typs IL 18 (Propeller-Turbinen-Antrieb) gekauft und für den Auslandsverkehr in Dienst gestellt worden. Da Ersatzteile aus der SU bezogen werden müssen, fallen reparaturbedürftige Maschinen oft längere Zeit für den Verkehr aus. Der L. ist unwirtschaftlich und muß subventioniert werden. 1964 wurden 357.000 Passagiere befördert, davon etwa die Hälfte im Inlandsverkehr. (Vergleich dazu: von Flughäfen der BRD aus wurden 1964 etwa 6,3 Mill. Passagiere befördert.) Ab 1966 sollen die IL 14-Maschinen abgelöst werden durch den rentableren sowjetischen Typ AN 24, der eine Reisegeschwindigkeit von 450 km hat und 52 Passagiere befördern kann; die AN 24 hat ebenfalls Propeller-Turbinenantrieb. Für den internationalen Verkehr sollen zwei weitere sowjetische Typen neu eingesetzt werden: Im Mittelstreckenbereich Flugzeuge vom Typ TU 134 (850 km/Std., 64–72 Passagiere) und für den Langstreckenflug Flugzeuge vom Typ IL 62 (950 km/Std., 186 Passagiere). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 294 Luftschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Luftwaffe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bis 1956 wurde der L. ausschließlich von den L.-Gesellschaften der SU und der Volksdemokratien betrieben. Durch die Gründung einer eigenen L.-Gesellschaft 1954 mit dem traditionellen Namen Deutsche Lufthansa wurde der Aufbau eines eigenen sowjetzonalen L. vorbereitet. Die Deutsche Lufthansa wurde zunächst dem Ministerium des Innern, 1957 dem Ministerium für Nationale Verteidigung und schließlich 1958 dem Ministerium…

DDR A-Z 1966

Siebenjahrplan (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Unmittelbar nachdem die SU für 1959–1965 einen S. angekündigt hatte, ahmte das SED-Regime diese neue Periodisierung der Wirtschaftsplanung nach, obwohl der zweite Fünfjahrplan noch im Gange war. Die restlichen zwei Jahre des laufenden zweiten Fünfjahrplanes (1959–1960) und der bereits vorbereitete dritte Fünfjahrplan (1961–1965) wurden zum S. zusammengefaßt. Der S. sollte nicht nur die Synchronisierung mit dem sowjet. S. gewährleisten, sondern enthielt entsprechend den erhöhten sowjet. Lieferanforderungen auch erweiterte Planziele. Das Hauptziel des S. war es — wie in der Präambel des S.-Gesetzes nachzulesen ist —, „die Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaftsordnung über die kapitalistische Ordnung zu beweisen“. Dieses Ziel sollte durch die Steigerung der Produktion und der Produktivität (Arbeitsproduktivität) auf nahezu das Doppelte gegenüber 1958 erreicht werden. Planziele im einzelnen: Grundstoffproduktion 4- 90 v. H., Maschinenbauproduktion + 110–160 v. H., Konsumgüterproduktion + 84 v. H., Bauproduktion + 100 v. H., Arbeitsproduktivität 4- 85 v. H. Bereits nach dem zweiten Jahr der Laufzeit des S. war auch dem SED-Regime klargeworden, daß die S.-Ziele keinesfalls erreicht werden konnten. In den ersten beiden Jahren (1959–1960) betrugen die Investitionen nicht wie geplant rd. 40 Milliarden Mark, sondern nur rd. 30 Milliarden. Aus dieser Minderleistung bei der Bereitstellung neuer Produktionsanlagen und Maschinen ergaben sich zwangsläufig geringere Zuwachsraten in der Industrieproduktion und der Arbeitsproduktivität. Nachdem der S. zur Hälfte durchgeführt worden war, d.h. Mitte 1962, ergaben sich z. B. gegenüber dem ursprünglichen Plan folgende Rückstände: Investitionen 25 v. H., Industriebau 30 v. H., Industrieproduktion 35 v. H. Als das Scheitern des S. Anfang 1961 bereits feststand, suchte das SED-Regime wie üblich — nach Schuldigen. Es fand sie in den „Vertretern der monopolkapitalistischen Kreise in Bonn“. Diese hätten angeblich unter Ausnutzung der „offenen Grenze“ nach dem Westen den Aufbau der Zonenwirtschaft sabotiert und hintertrieben. Die bekannte Formel vom „Menschenhandel“ wurde dazu erfunden. Die wirklichen Gründe für das Scheitern des S. sind andere: sie sind im Wirtschaftssystem der SED und in der Politik des SED-Regimes in ihrem Verhältnis zur SU zu suchen und zu finden (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, Wirtschaft). Dazu kommen die immer wieder zu beobachtenden Fehleinschätzungen der eigenen ökonomischen Möglichkeiten durch das Regime. Nachdem die Erfüllung des S. sich als Utopie erwiesen hatte, kündigte Ulbricht auf der 17. Tagung des ZK der SED (Anfang Oktober 1962) ein neues „nationales Wirtschaftsprogramm“ an. — Auf dem VI. Parteitag der SED (Jan. 63) gab er bekannt, daß ab 1964 ein neuer Perspektivplan in Kraft treten solle, naohdem „die Staatsgrenze gesichert“ (Mauer) und es durch die seitdem eingetretene angebliche „Stabilisierung der wirtschaftlichen Lago“ möglich sei, „einen neuen, solide fundierten Perspektivplan sorgfältig vorzubereiten“. Dieser neue Plan wurde zuerst als „Perspektivplan 1964–1970“, seit Ende 1964 wird er [S. 426]als Perspektivplan bis 1970 bezeichnet. Bis Anfang 1966 war dieser neue Plan noch immer nicht fertiggestellt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 425–426 Sichtwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sieber, Günther

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Unmittelbar nachdem die SU für 1959–1965 einen S. angekündigt hatte, ahmte das SED-Regime diese neue Periodisierung der Wirtschaftsplanung nach, obwohl der zweite Fünfjahrplan noch im Gange war. Die restlichen zwei Jahre des laufenden zweiten Fünfjahrplanes (1959–1960) und der bereits vorbereitete dritte Fünfjahrplan (1961–1965) wurden zum S. zusammengefaßt. Der S. sollte nicht nur die Synchronisierung mit dem sowjet. S.…

DDR A-Z 1966

Grenzübergänge (1966)

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 Amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Das Regime wendet die Bezeichnung G. fälschlicherweise auch auf Übergänge über die Demarkationslinien an. Zutreffend ist die Bezeichnung G. nur a) für die Übergänge ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (Straße); 4. Bad Brambach (Bahn); 5. desgl. (Straße); b) für die Seeübergänge (für Bahn- und Wagenfährschiffe) nach Dänemark und Schweden: Warnemünde und Saßnitz (Rügen). Nicht als G. sollten eigentlich bezeichnet werden: a) die Übergangspunkte auf der Demarkationslinie zwischen SBZ und Westzonen (seit 1949 Bundesrepublik), die fälschlich oft Zonengrenze genannt wird; b) die Übergänge an der Demarkationslinie zu den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten (Oder-Neiße-Linie); dies sind: 1. Pomellen, südwestl. Stettin (Autobahn); 2. Gartz/Westoder, nordöstl. Angermünde (für Binnenschiffe); 3. Frankfurt/Oder (Bahn); 4. desgl. (Straße); 5. Görlitz (Bahn); c) die Übergänge auf der besonders geregelten Linie zwischen einerseits den Westsektoren Berlins (West-Berlin) und andererseits dem Sowjetsektor Berlins und der SBZ. (Hier bes. wichtig: Dreilinden, südwest. West-Berlin, für Autobahn.) Abgesehen von einigen Sonderregelungen für örtlichen Wirtschaftsverkehr erlaubt das Regime für den allgemeinen Verkehr nur diese ganz wenigen Übergänge. Lediglich än diesen Punkten dürfen, von Berlin abgesehen, Privatpersonen und private Handelsgüter auf Bahn, Straße, Binnenschiffen und auf Seefährschiffen die SBZ betreten oder verlassen. An allen anderen Übergängen ist der Verkehr streng verboten. Auf gewissen Bahn- und Straßenübergängen nach Osten und Süden werden hier und da, neben sowjet. ➝Besatzungstruppen auch Wirtschafts- und Rüstungsgüter befördert, doch stehen sie nicht privaten Zwecken offen. Dies sind zur Tschechoslowakei: Zittau a. d. Neiße (Bahn und Straße); zu den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten: 1. Grambow (auf der Bahn Pasewalk-Stettin); 2. Rosow (auf der Bahn Angermünde – Tantow – Stettin); 3. Kietz – Küstrin (Bahn); 4. Guben (Bahn); 5. Forst; 6. Horka nördl. Görlitz (Bahn). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 181 Grenztruppenhelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Großbauer

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 Amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Das Regime wendet die Bezeichnung G. fälschlicherweise auch auf Übergänge über die Demarkationslinien an. Zutreffend ist die Bezeichnung G. nur a) für die Übergänge ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (Straße); 4. Bad Brambach (Bahn);…

DDR A-Z 1966

Brecht, Bert (Bertold) (1966)

Siehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1950 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der Schauspielerin Helene ➝Weigel, das Berliner Ensemble. Er starb am 14. 8. 1956. B. vertrat eine neue Auffassung von der gesellschaftlichen Funktion des Theaters. Dem „bürgerlichen Illusionstheater“, der aristotelischen Funktion des Theaters, Furcht und Mitleid zu erregen, stellte B. seine Theorie vom „epischen Theater“ entgegen. An die Stelle der Identifikation des Schauspielers mit seiner Rolle und des Zuschauers mit der Handlung wollte B. die rationale Distanziertheit treten lassen (Verfremdungseffekt). Dadurch und durch die Demonstration exemplarischer Beispiele sollte der Zuschauer zu bestimmten gesellschaftlichen Einsichten im Sinne einer sozialistischen Entwicklung gelangen. B. gilt als bedeutendster zeitgenössischer deutscher Dramatiker, sein Stil hat das moderne Welttheater maßgeblich beeinflußt. Unter Stalin waren sein Werk und Stil als Formalismus verpönt. 1951 wurde die Aufführung der Stücke „Das Verhör des Lukullus“, „Die Mutter“, „Die Tage der Commune“ in Ost-Berlin verboten. Auch heute wird das Werk von B. in der SU wenig geschätzt. B. war Parteigänger des Kommunismus und Repräsentant der „DDR“, aber mit Vorbehalt: Emigration in die USA statt SU, nicht Mitgl. der SED, Staatsangehörigkeit Österreichs statt der „DDR“. Wiederholt kritische Äußerungen, stand Wolfgang ➝Harich und Ernst Bloch nahe (Revisionismus). Stücke: „Trommeln in der Nacht“ (1922), „Dreigroschenoper“ (1928), „Die Maßnahme“ (1930), „Mutter Courage und ihre Kinder“ (1941), „Leben des Galilei“ (1943), „Der gute Mensch von Sezuan“ (1943), „Herr Puntila und sein Knecht Matti“ (1948), „Der kaukasische Kreidekreis“ (1948) u.a. Auch bedeutende Lyrik „Die Hauspostille“, 1927) und Prosa („Geschichten vom Herrn Keuner“, 1930 ff.). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 90 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/brecht-bertolt verwiesen. Bräutigam, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bredel, Willi

Siehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1950 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der Schauspielerin Helene ➝Weigel,…

DDR A-Z 1966

Staatsrat (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Der Tod des Präsidenten Pieck gab der SED die Gelegenheit, die Verfassung zu revidieren und sie in den Art. 101 bis 108 den Verfassungsbestimmungen der SU und anderer „Volksdemokratien“ anzupassen. Nach sowjet. Vorbild wurde am 12. 9. 1960 das Amt des Präsidenten der Republik durch einen „St. der Deutschen Demokratischen Republik“ ersetzt. Zugleich wurden die Befugnisse des St. gegenüber dem Präsidentenamt stark erweitert. Der St. wird von der Volkskammer auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden (Ulbricht), 6 Stellv. d. Vorsitzenden (Stoph, Dieckmann, Götting, Homann, Gerlach, Rietz) und 16 Mitgliedern (Correns, Ebert, Grützner, Brunhilde Hanke, Herforth, Kind, Merke, Mittag, Anni Neumann, Pappe, Rieke, Rodenberg, Schumann, Sorgenicht, Steinmüller, Strauß) und dem Sekretär (Gotsche). Der St. ist der Volkskammer formal rechenschaftspflichtig. Der Vorsitzende, die Stellv. d. Vors., die Mitglieder und der Sekretär können durch die Volkskammer mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten abberufen werden. Nach der Geschäftsordnung der Volkskammer (Vk.) vom 14. 11. 1963 (GBl. I, S. 170) erfüllt der St. zwischen den Sitzungen der Vk., nach Beendigung einer Wahlperiode oder nach der Auflösung der Vk. bis zum Zusammentritt der neugewählten Vk. alle grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Vk. ergeben. Er soll die „Einheitlichkeit der staatlichen Führung“ sichern. Weil die Vk. nur selten tagt, nimmt der St. deren Befugnisse als „höchsten Organs“ wahr. Insbesondere bestimmt er die „Grundsätze der Regierungspolitik nach Maßgabe der Beschlüsse der obersten Organe der SED, ist also „Regierung“ im materiellen Sinne, während der Ministerrat, also das Organ, das in der Verfassung „Regierung“ genannt wird, nur noch die Spitze der Behördenorganisation ist. Der St. faßt Beschlüsse mit Gesetzeskraft, die nach § 25 der Geschäftsordnung der Vk. dieser der Form nach zur Bestätigung vorzulegen sind, leitet die örtlichen Volksvertretungen (Bezirk, Kreis, Gemeinde) an und kontrolliert sie, gewährleistet die Führung der Verwaltungsgeschäfte, leitet also die vollziehenden und verfügenden Organe vom Ministerrat abwärts (Regierung und Verwaltung) an und kontrolliert diese, empfiehlt dem Obersten Gericht (Gerichtsverfassung) den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen und nimmt dessen Rechenschaftslegungen entgegen, kontrolliert die Staatsanwaltschaft, gibt allgemein verbindliche Auslegungen der Gesetze, schreibt die Wahlen zur Vk. und den örtlichen Volksvertretungen aus, legt die Grundsätze für die Bildung der Wahlkommissionen fest, die die Durchführung der Wahlen zu leiten haben, beruft die erste Tagung der Vk. nach der Neuwahl ein, vertritt die Vk. nach außen und unterstützt den interparlamentarischen Verkehr der Vk., nimmt allgemeine Volksbefragungen vor, ratifiziert und kündigt internationale Verträge, faßt grundsätzliche Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und Sicherheit des Landes, erklärt insbesondere den Verteidigungszustand (Verteidigungsgesetz) und bestätigt grundsätzliche Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates sowie beruft dessen Mitglieder. Ferner hat der St. folgende Befugnisse eines Staatsoberhauptes: Er verkündet die Gesetze, ernennt die bevollmächtigten Vertreter der „DDR“ in anderen Staaten und beruft sie ab, nimmt Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben der bei ihm akkreditierten ausländischen diplomatischen Vertreter anderer Staaten entgegen, legt die militärischen Dienstgrade, diplomatischen Ränge und andere spezielle Titel fest, verleiht Orden und andere hohe Auszeichnungen und übt das Begnadigungsrecht aus. Der St. ist damit gleichzeitig Staatsoberhaupt, Gesetzgeber, Kontrolleur der Verwaltung, oberster Gerichtsherr, alleiniger Interpret der Normen einschließlich der Verfassung sowie Inhaber der auswärtigen und militärischen Gewalt. In ihm ist die gesamte Staatsgewalt konzentriert. Eine besondere hervorragende Rolle spielt der Vorsitzende des St. Nach der Verfassung vertritt er die Republik nicht nur völkerrechtlich und nimmt nicht nur für den St. die Befugnisse eines Staatsoberhauptes tatsächlich wahr, sondern „leitet“ vor allem die Arbeit des St., wobei er vom Sekretär des St. unterstützt wird. Der Vorsitzende und der Sekretär sind hauptamtlich tätig, die übrigen Mitglieder nur ehrenamtlich. Das macht den Vorsitzenden und seinen Sekretär den anderen Mitgliedern überlegen. Die Fülle der Macht erhält der derzeitige Vorsitzende des St. indessen durch seine Funktion als Erster Sekretär der SED. In ihm gipfelt die hierarchische, nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus aufgebaute „Staats“- und Gesellschaftsordnung. Über ihn vor allem übt die sowjet. Besatzungsmacht ihre verdeckte Fremdherrschaft in der SBZ aus. Literaturangaben Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Mampel, Siegfried: Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland — Texte mit einer Einleitung. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 155 S. *: Schein und Wirklichkeit — Die Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“ und was dahintersteht. 9., erg. Aufl. (BMG) 1964. 87 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 459 Staatspräsident A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsreserven

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Der Tod des Präsidenten Pieck gab der SED die Gelegenheit, die Verfassung zu revidieren und sie in den Art. 101 bis 108 den Verfassungsbestimmungen der SU und anderer „Volksdemokratien“ anzupassen. Nach sowjet. Vorbild wurde am 12. 9. 1960 das Amt des Präsidenten der Republik durch einen „St. der Deutschen Demokratischen Republik“ ersetzt. Zugleich wurden die Befugnisse des St. gegenüber dem Präsidentenamt stark erweitert. Der…

DDR A-Z 1966

Renten (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, nach einer Versicherungszeit von mindestens 60~Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach Vollendung des 65.~Lebensjahres, für Frauen nach Vollendung des 60.~Lebensjahres nach einer Versicherungszeit von mindestens 180 Monaten. Für Erhaltung der Anwartschaft ist Zweidritteldeckung erforderlich. Invaliden- und Alters-R. setzen sich aus einer Grundrente von jährlich 360 DM Ost, aus dem Steigerungsbetrag und aus Zuschlägen von zur Zeit insgesamt 50 DM Ost monatlich zusammen. Der Steigerungsbetrag macht 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten aus, für den Beiträge an einen früheren Träger der Sozialversicherung oder an die jetzige. Sozialversicherung gezahlt wurden. Der Monatsverdienst wird jedoch nur bis zu 600 DM Ost berücksichtigt. Seit 1. 6. 1958 wird an nicht arbeitende Rentner und solche ohne Einnahmen aus Miete oder Pacht unter 60 DM Ost ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ostberlin 12 DM Ost) als Teuerungszuschlag nach Aufhebung der Lebensmittelrationierung gezahlt. Vom 1. 1. 1964 an wurden die Alters-R. und die Invaliden-R. in Abhängigkeit von der Anzahl der Jahre der versicherungspflichtigen Tätigkeit erhöht. Für jedes Jahr der versicherungspflichtigen Tätigkeit wurde ein monatlicher Zuschlag von 0,50 DM Ost, mindestens jedoch 5 DM Ost gewährt. Der Kinderzuschlag beträgt 40 DM Ost, der für die arbeitsunfähige Ehefrau 15 DM Ost. (Altersversorgung) Hinterbliebenen-R. erhalten arbeitsunfähige Familienangehörige eines verstorbenen Versicherten, wenn dieser Anspruch auf R. hatte. Dabei gelten als arbeitsunfähige Familienangehörige nur Witwen, die selbst Invaliden sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder ein Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kinder bis zu 8 Jahren erziehen. Waisen galten bis 31. 10. 1959 als arbeitsunfähige Familienangehörige grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bis zum 18. Lebensjahr, solange sie infolge Schulbesuchs kein eigenes Einkommen haben. Seit 1. 11. 1959 werden die Waisenrenten und die Kinderzuschläge während des Besuchs einer allgemeinbildenden, polytechnischen oder einer erweiterten Oberschule sowie für die Dauer einer Lehrausbildung gezahlt. Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung sind somit viel enger als in der Bundesrepublik. Man will so in [S. 399]der SBZ einen möglichst großen Teil der Versicherten zur Arbeit zwingen, um die Produktion auch auf diese Weise zu steigern. Die Höhe der Hinterbliebenen-R. beträgt für eine Witwe 50 v. H., für eine Vollwaise 35. v. H., für eine Halbwaise 25 v. H. der für den Versicherten errechneten Rente zuzüglich der Teuerungszuschläge und Erhöhungsbeträge. Vom 1. 1. 1964 ab wurden die Hinterbliebenen-R. in Abhängigkeit vom Erhöhungsbetrag des Versicherten erhöht. Die Mindestalters- und die Mindestinvalidenrente betragen 120 DM Ost, bei Arbeitsunfähigkeit des Ehegatten 150 DM Ost, die Mindestrente für Witwen 110 DM Ost, für Vollwaisen 75 DM Ost und für Halbwaisen 50 DM Ost. Unfall-R. wird gezahlt, wenn ein Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit eine Erwerbsminderung von mindestens 20 v. H. zur Folge hatte. Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung ⅔ dieses Verdienstes (Unfall-Vollr.); Unfall-Teilrenten werden in Höhe des Teiles der Unfall-Vollr. gezahlt, der dem Grad des Körperschadens entspricht. Bei Unfall-R. mit einer Erwerbsminderung von über 50 v. H. werden Kinderzuschläge in Höhe von 10 v. H. der R. gezahlt. Vom 1. 1. 1964 ab wurden Unfall-R. in Abhängigkeit von der Anzahl der Jahre der Berufstätigkeit erhöht. Für jedes Jahr der beruflichen Tätigkeit wird ein monatlicher Erhöhungsbetrag von 0,50 DM Ost, mindestens 17,50 DM Ost, gezahlt. Eine Sonderregelung gilt für die R. der Bergleute. (Bergmannsrenten) Ein Vergleich zwischen den R., die in der BRD gezahlt werden, mit denen, die es in der SBZ gibt, stößt wegen der Verschiedenartigkeit der gesetzlichen Regelungen, die auch unterschiedliche statistische Erfassungen zur Folge haben, auf größte Schwierigkeiten. Allgemein kann gesagt werden, daß bei längerer Versicherungszeit die R. in der BBD wesentlich höher liegen als in der SBZ. Bei kürzeren Versicherungszeiten wirkt sich die Einrichtung der Mindest-R. in der SBZ zugunsten der Versicherten mit geringem Einkommen aus. Die Streuung in der R.-Höhe ist in der BRD relativ höher. Neben niedrigen R. gibt es hier hohe R. In der SBZ ist die R.-Höhe dagegen nivelliert. Die Durchschnitts-Witwen-R. für den Monat Dez. 1964 lag zum Beispiel in der SBZ mit 133,12 DM Ost nur 23,12 DM Ost über der Mindest-R. Zu berücksichtigen ist auch, daß im Gegensatz zur BRD bei einem Anspruch auf mehr als eine R. nur die höhere voll, die niedrigere aber nur zur Hälfte und weitere überhaupt nicht gezahlt werden. Außerdem ist zu bedenken, daß es eine gesonderte Kriegsopferversorgung nicht gibt. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 398–399 Rentabilität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rentensparen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem die Hinterbliebenen eines Sozialversicherten. Invaliden-R. wird gezahlt, wenn der Versicherte zu 66⅔ v. H. erwerbsgemindert ist, nach einer Versicherungszeit von mindestens 60~Monaten. Alters-R. wird gezahlt für Männer nach…

DDR A-Z 1966

Strafgesetzbuch (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zur Zeit gilt noch das deutsche St. von 1871. Die Verjährungsvorschriften finden auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung (Gesetz vom 1. 9. 1964 — GBl. I, S. 127). In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der Volkskammer zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der für das Inkrafttreten dieses St. gesetzte Termin (1. 1. 1961) konnte jedoch nicht eingehalten werden. Das neue St. wird alle zur Zeit geltenden Einzelgesetze zu einem „Strafgesetzbuch der DDR“ zusammenfassen. Vorerst hat das Strafrechtsergänzungsgesetz erhebliche Änderungen und Ergänzungen auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts gebracht. Das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz setzte ein neues Militärstrafrecht in Kraft. Nach dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 wurden die Bemühungen um die Ausarbeitung eines neuen St. verstärkt. Auf seiner Sitzung am 4. 4. 1963 beschloß der Staatsrat, eine Kommission zur Ausarbeitung eines St. und einer Strafprozeßordnung (Strafverfahren) zu bilden, die unter Leitung des Justizministers Hilde ➝Benjamin steht. Diese Kommission trat am 5. 7. 1963 zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. Sie umfaßt 65 Mitglieder aus den zentralen Staatsorganen, den Rechtspflegeorganen, Wissenschaftler, leitende Wirtschaftsfunktionäre, Schöffen, Mitglieder von Konfliktkommissionen und andere „Werktätige“. Diskussionsbeiträge zur Ausgestaltung des künftigen St. („Staat und Recht“, Heft 10 u. 12/1963) lassen erkennen, daß es zwischen einzelnen Rechtswissenschaftlern, die Mitglieder der Gesetzgebungskommission sind, erhebliche Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Grundsatzfragen gibt. Generalstaatsanwalt Streit spricht sogar von einer „Zerrissenheit der Strafrechtswissenschaft“ („Neue Justiz“ 1963, S. 779, Anm. 2). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 468 Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafpolitik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zur Zeit gilt noch das deutsche St. von 1871. Die Verjährungsvorschriften finden auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung (Gesetz vom 1. 9. 1964 — GBl. I, S. 127). In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der…

DDR A-Z 1966

Gemeinde (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139,143 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe“ (GBl. I, S. 139), die in Verbindung mit dem „Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159) gilt, sind auch die Organe der G. örtliche Organe der Staatsmacht. Sie sind fest an die Beschlüsse der übergeordneten Organe gebunden. Innerhalb dieser Bindungen haben die örtlichen Volksvertretungen den „politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau des Sozialismus“ in ihrem Bereich zu leiten. Dabei sollen sie jedoch — nach dem Grundsatz des demokratischen Zentralismus — die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung zur Mitarbeit veranlassen. Träger von Rechten ist nicht die G., sondern die in der G. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung, der Rat der (kreisangehörigen) Stadt oder der G. Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. Oberstes Organ der Staatsmacht in der G. ist: a) in der kreisangehörigen Stadt: Die Stadtverordnetenversammlung als örtliche Volksvertretung, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildet wird. Sie hat nicht das Recht, einen ständigen Vors. zu wählen. Der Rat der Stadt ist eine der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte örtliche Dienststelle der staatlichen Verwaltung, die fiktiv den Charakter eines vollziehend-verfügenden Organs der Stadtverordnetenversammlung hat und deren Mitgl. Stadtverordnete sein sollen (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellv. des Vors., dem Sekretär und 3 bis 8 weiteren, meist ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Vors. des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die Stellv. führen die Bezeichnung Stadtrat. Die Stadtverwaltung ist in Fachabt. aufgegliedert. b) in den Land-G. heißen die entsprechenden Organe Gemeindevertretung und Rat der G. Der Vors. des Rates der G. führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, die zumeist ehrenamtlich tätigen Stellv. haben die Dienstbezeichnung G.-Rat. In G. bis 200 Einwohner kann mit Zustimmung des Rates des Kreises ein ehrenamtlicher Bürgermeister eingesetzt werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 160 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindesteuern

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Unterste Gebiets- und Verwaltungseinheit. Hierzu zählen die kreisangehörigen Städte und die Landgemeinden. In Art. 139,143 der Verfassung wird den G. und G.-Verbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und mit der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der am 28. 6. 1961 vom Staatsrat beschlossenen „Ordnung über die Aufgaben und die…

DDR A-Z 1966

Sozialistische Gesetzlichkeit (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der freien Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische“ Recht der SBZ als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. II, S. 21). Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter dem Prinzip der SG. stehen soll. Da das Recht „keine anderen Ziele verfolgt und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kennt als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst“ (Präambel zum GVG), muß auch die Rechtsanwendung der Erreichung des für die Gesellschaft von der SED festgelegten politischen Ziels [S. 431]dienen. Folgerichtig ist daher die SG. „ein wichtiges Mittel der Durchführung der Politik unseres demokratischen und souveränen Staates. Ihr Inhalt und ihre Aufgaben sind daher bestimmt durch die politischen Ziele dieses Staates: die Erhaltung und Festigung des Friedens, der Kampf um die friedliche Wiedervereinigung unseres Vaterlandes auf demokratischer Grundlage, der Schutz und die Festigung unseres demokratischen Staates, der Schutz der Rechte und Interessen der Bürger, die Errichtung der Grundlagen des Sozialismus … Sie erzieht zur Entwicklung eines neuen Rechtsbewußtseins und zu einer neuen, einer sozialistischen Moral“ (Ranke in: „Staat und Recht“ 1954, S. 734). SG. hat nichts mit der Idee des Rechtsstaates zu tun, im Gegenteil: das Prinzip der SG. ermöglicht es, jede Norm in beliebiger Weise anzuwenden, jeden Rechtssatz in sein Gegenteil zu verkehren oder, sofern dies notwendig erscheint, als überholt und nicht mehr anwendbar anzusehen. In der Praxis ist unter SG. nur das zu verstehen, was der Festigung und Aufrechterhaltung der SED-Herrschaft dient. „Die sozialistische Gesetzlichkeit wird dann von einem Gericht gewahrt, wenn die Gesetze unseres Staates politisch durchdacht und in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Demokratischen Republik angewandt werden … Das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit stellt den Gerichten die Aufgabe, im Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu geben …“ (So in „Gericht und Rechtsprechung in der DDR“, herausgegeben vom Justizministerium der SBZ). SG. und Parteilichkeit der Rechtsprechung bilden eine „dialektische Einheit“. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 430–431 Sozialistische Gemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Interessengemeinschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der freien Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische“ Recht der SBZ als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. II, S. 21). Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter…

DDR A-Z 1966

Frieden (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zwischenstaatlicher Zustand, der nach kommun. Auffassung nur durch politischen Kampf, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt, erhalten bzw. erreicht werden kann. Eine entsprechende Vermischung von Friedens- und Kampfparolen beherrscht den Jargon der SED-Funktionäre und -Presse durch alle Phasen ihrer verschiedenen außenpolitischen Programme. Dabei wird der F. nicht um seiner selbst willen gefordert, sondern immer nur als Mittel zur Erreichung der kommun. Ziele. Dem entspricht die kommun. Haltung gegenüber dem Pazifismus, der angeblich den ungerechten F. vertritt: „Indem sie jegliche revolutionäre Tätigkeit der Massen ablehnen, betrügen die Pazifisten die Werktätigen und verheimlichen die Vorbereitung imperialistischer Kriege der Bourgeoisie. Die Politik der Pazifisten ist identisch mit imperialistischen, räuberischen, ungerechten Kriegen“ (Sowjetisches Fremdwörterbuch, Staatsverlag Moskau 1949). Der Friedenskampf wird vornehmlich mit den Mitteln der Propaganda und von eigens dazu gegründeten, sog. überpartei[S. 155]lichen Organisationen geführt. Dabei wird die sowjetische Politik in jedem Falle als dem F. dienend unterstützt. (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Deutschlandpolitik) Literaturangaben Andreas, Theodor: Die Herausforderung der „friedlichen“ Koexistenz („Die Orientierung“ 1960, Beih. 1). Pfaffenhofen/Ilm, Ilmgau-Verlag. 32 S. Arnold, Theodor: Der revolutionäre Krieg. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 250 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Dinerstein, Herbert S.: Der Krieg und die Sowjetunion — Die Atomwaffen und der Wandel im militärischen und politischen Denken der Sowjets (a. d. Amerik.). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 311 S. Fiedler, Heinz: Der sowjetische Neutralitätsbegriff in Theorie und Praxis. Ein Beitrag zum Problem des Disengagement. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 302 S. Fischer, Ruth: Von Lenin zu Mao — Kommunismus in der Bandung-Ära. Düsseldorf 1956, Eugen Diederichs. 241 S. Grottian, Walter: Theorie und Praxis der sowjetischen Außenpolitik unter Lenin, Stalin, Chruschtschow (Schr.-Reihe des Verb. d. Heimkehrer … Nr. 1). Godesberg 1959. 63 S. Novak, Jaroslav Jan: Der satanische Plan — Strategie und Taktik der weltkommunistischen Expansion. Köln 1960, Wort und Werk. 219 S. Wagner, Wolfgang: Die Teilung Europas — Geschichte der sowjetischen Expansion… 1918–1945. Stuttgart 1956, Deutsche Verlagsanstalt. 234 S. Koch, Hans: Theorie, Taktik, Technik des Weltkommunismus — eine Zitatensammlung von Marx bis Chruschtschow (bearbeitet v. Eugen Wieber). Pfaffenhofen/Ilm 1959, Ilmgau-Verlag. 504 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 154–155 Freyer, Erwin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensfahrt

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zwischenstaatlicher Zustand, der nach kommun. Auffassung nur durch politischen Kampf, notfalls unter Anwendung von Waffengewalt, erhalten bzw. erreicht werden kann. Eine entsprechende Vermischung von Friedens- und Kampfparolen beherrscht den Jargon der SED-Funktionäre und -Presse durch alle Phasen ihrer verschiedenen außenpolitischen Programme. Dabei wird der F. nicht um seiner selbst willen gefordert,…

DDR A-Z 1966

Feriengestaltung (1966)

Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1969 1975 1979 1985 Die SED, das SBZ-Regime, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ [S. 139](Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen werden viele Millionen aufgewendet. (1965 wurden, lt. „Junger Welt“ v. 1. 7. 1965, „65 Millionen MDN aus Staatsmitteln und über 100 Millionen MDN aus den Fonds der Betriebe“ für die F. zur Verfügung gestellt.) In der „Anordnung über die Gestaltung froher Ferientage für alle Kinder in der DDR“ vom 4. 3. 1957 heißt es: „Die Kinderferiengestaltung … dient vor allem der Erholung der Kinder und trägt zu ihrer sozialistischen Erziehung bei.“ Der „Einfluß der Arbeiterklasse“ soll gesichert werden, unterstützt durch die „Tätigkeit der FDJ und der Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann‘“. §~4 bestimmt: „Der zentrale Ausschuß für Kinderferiengestaltung ist für die Anleitung und Kontrolle der Kinderferiengestaltung verantwortlich.“ Er wurde 1959 umbenannt in „Zentraler Ausschuß für Feriengestaltung“, der vom Amt für Jugendfragen gelenkt wird. In der „Anordnung über die Feriengestaltung für Schüler“ vom 18. 2. 1960 (GBl. I, S. 151) heißt es in § 1 über die Aufgaben der F.: „Die Fortsetzung der sozialistischen Erziehung erfolgt mit den in der schulfreien Zeit geeigneten Formen und Methoden.“ Weit straffer erfolgt die F. seit der 5. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR Feriengestaltung der Schüler und Lehrlinge — vom 10. 4. 1963 (GBl.~I Nr. 45/1963). In §~1, Abs.~2 heißt es: „Die Erziehung in der Schule und während der Feriengestaltung bildet einen einheitlichen Prozeß.“ Und in §~1 wird, Abs.~1 erklärt: Die F. „trägt zur Erziehung der Schüler und Lehrlinge zu bewußten Erbauern des Sozialismus, zur Vertiefung des sozialistischen Patriotismus und Internationalismus, zur Entwicklung des sozialistischen Nationalbewußtseins“ bei. — §~2 bestimmt: „Die Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und Kreise … leiten, koordinieren und kontrollieren alle Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung der F. Dabei bedienen sie sich der Ausschüsse für F.“ Im Juli 1965 bemerkte Karl Dietzel, Stellv. des Ministers für Volksbildung (lt. „Deutscher Lehrerzeitung“ 1965, Nr. 27, S. 10) zur F.: „Es gilt die kostbare Zeit der Ferien klug zu nutzen, um die sozialistische Erziehung der Schüler in einer vielseitigen, interessanten und schöpferischen Selbsttätigkeit fortzusetzen und dadurch die Heranbildung unserer Schüler zu allseitig entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten zu unterstützen.“ Die feste Bindung dieser „sozialist. Persönlichkeiten“ an den Marxismus-Leninismus soll um so weniger gelockert werden, als Dietzel im Absatz vorher „eine straffe Kontrolle und Anleitung“ der F. forderte. Die etwa 52~großen Pionierlager und die etwa 7.000 Betriebsferienlager erfassen nur einen Teil der Jugendlichen. Deshalb muß seit 1963 (s. Sächs. Zeitg. vom 8. 7. 1963) die Mehrzahl der Jugendlichen an der örtlichen F. teilnehmen: „Überall wurden Anstrengungen gemacht, um aus den früheren Ferienspielen oder der Ferienbetreuung wirklich gute Ferienfreundschaften zu entwickeln.“ Damit wird auch die örtliche F. der FDJ und den Jungen Pionieren, und damit der kommun. Erziehung, ausgeliefert. Mit der Propagandaeinrichtung F. sucht die SED seit 1954 (mit Hilfe ihrer Tarnorganisationen) auch Kinder aus der BRD zu erfassen. Dafür wirbt, im Auftrag des Amtes für Jugendfragen, die Organisation „Frohe Ferien für alle Kinder“ (in Düsseldorf), obwohl sie am 7. 7. 1961 in der BRD als verfassungswidrig verboten wurde. Immer wieder müssen Prozesse gegen Agenten dieser Organisation geführt werden. Die F. für westdeutsche Kinder war und ist ein besonders gefährliches Mittel der Infiltration. Seit 1960 zieht die F. auch außerdeutsche, vor allem französische, Kinder heran. Auf einer Konferenz, die der zuständige Ausschuß am 3. 5. 1962 abhielt, wurde die politische Wichtigkeit der F. betont. Der Minister für Volksbildung, Alfred ➝Leinmnitz, erklärte, man werde den „westdeutschen und West-Berliner Kindern auch weiterhin … frohe Ferientage in der DDR“ verschaffen („Deutsche Lehrerzeitung“, Nr. 20 vom 18. 5. 1962). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 138–139 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fernsehakademie

Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1969 1975 1979 1985 Die SED, das SBZ-Regime, die FDJ samt ihrer „Pionierorganisation Ernst Thälmann“ [S. 139](Junge Pioniere) und der FDGB veranstalten alljährlich große Ferienlager für Schüler und andere Jugendliche. Für diese Lager in Zelten, Baracken und Heimen werden viele Millionen aufgewendet. (1965 wurden, lt. „Junger Welt“ v. 1. 7. 1965, „65 Millionen MDN aus Staatsmitteln und über 100 Millionen MDN…

DDR A-Z 1966

Trotzkismus (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1975 1979 1985 Eine der Abweichungen, zugleich als „ultralinkes Sektierertum“ bezeichnet. Politische Lehre von Leo Trotzki (eigentlich Leo Bronstein), der 1879 als Sohn eines ukrainischen Bauern geboren wurde und 1940 im Exil in Mexiko von einem Beauftragten Stalins mit einem Eispickel erschlagen worden ist. Trotzki schloß sich bereits Anfang des 20. Jahrhunderts Lenin und seiner politischen Richtung an. Nach vielfältigen Meinungsverschiedenheiten mit den Bolschewisten, auch mit Lenin, stieß er endgültig wieder 1917 zur bolschewistischen Partei Rußlands und wurde einer der maßgeblichen Führer der Oktoberrevolution und der Schöpfer der Roten Armee. In Lenins Testament als „der fähigste Kopf im gegenwärtigen Zentralkomitee“ bezeichnet. Trotzki, einer der bedeutendsten Theoretiker des Kommunismus, wurde nach Lenins Tod von Stalin aus allen seinen Ämtern gedrängt und 1929 aus der SU verbannt. Er versuchte im Exil bis zu seinem Tode, durch theoretische und polemische Schriften Einfluß auf den internationalen Sozialismus zu gewinnen und gründete die IV. Internationale. Seine Anhänger, die Trotzkisten, wurden in der SU verfolgt, viele kamen während der großen Säuberungen um. Trotzki hat in Fortführung der Leninschen Grundsätze die These von der internationalen „permanenten Revolution“ aufgestellt und glaubte, der Sozialismus könne in der SU und im Weltmaßstab nur siegen, wenn der Oktoberrevolution eine Kette von revolutionären Ereignissen in allen Ländern folge. Die Entfachung der Weltrevolution müsse daher der wichtigste Grundsatz der bolschewistischen Politik sein. Im Gegensatz dazu verkündete Stalin nach Lenins Tod die Theorie vom „Aufbau des Sozialismus in einem Land“ (Stalinismus). Nach der Kritik an Stalin auf dem XX. Parteitag der KPdSU wurde Trotzki zwar wieder als einer der Führer der Revolution erwähnt, seine Rolle jedoch abwertend dargestellt und der T. weiterhin als Irrlehre verurteilt. Im chinesisch-sowjet. Konflikt (Sonderwege zum Sozialismus) beschuldigt Moskau die KP Chinas des T. Die wichtigsten Werke Trotzkis sind die Autobiographie „Mein Leben“, „Die russische Revolution“ und eine Stalin-Biographie. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 486 Treuhandvermögen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Truppenstärken

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1975 1979 1985 Eine der Abweichungen, zugleich als „ultralinkes Sektierertum“ bezeichnet. Politische Lehre von Leo Trotzki (eigentlich Leo Bronstein), der 1879 als Sohn eines ukrainischen Bauern geboren wurde und 1940 im Exil in Mexiko von einem Beauftragten Stalins mit einem Eispickel erschlagen worden ist. Trotzki schloß sich bereits Anfang des 20. Jahrhunderts Lenin und seiner politischen Richtung an. Nach vielfältigen Meinungsverschiedenheiten…

DDR A-Z 1966

Zwangsvollstreckung (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ vom 4. 10. 1952 (GBl.~S.~988) der Sekretär beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung, Angleichungsverordnung, Sekretär des Gerichts). Die Z. in das Vermögen staatlicher juristischer Personen ist unzulässig. Zur Sicherung der planmäßigen Arbeit der volkseigenen Betriebe ist eine Befriedigung des Gläubigers nur im Wege des Anweisungsverfahrens des dem schuldenden VEB übergeordneten Organs zulässig. Die Pfändung von Arbeitseinkommen erstreckt sich auch auf den künftigen Arbeitslohn des Schuldners in einem anderen Betrieb (2. DB zur VO über die Pfändung von Arbeitseinkommen vom 12. 10. 1965, GBl. II, S. 757). Das Offenbarungseidverfahren hat praktisch an Bedeutung dadurch verloren, daß Haftbefehle gegen Schuldner, die die Vermögenserklärung nicht abgeben wollen, nicht mehr vollstreckt werden. Das Gerichtsvollzieherwesen ist durch die VO vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 993) neu geregelt worden (Gerichtsvollzieher). Aus Entscheidungen der Konfliktkommissionen über Geldforderungen und Einigungen der Parteien, die vor diesen gesellschaftlichen Gerichten oder den Schiedskommissionen erzielt worden sind, kann die Z. betrieben werden, wenn das zuständige Kreisgericht die Vollstreckbarkeit durch Beschluß erklärt hat. Die Z. aus Entscheidungen der staatlichen ➝Vertragsgerichte ist in der VO vom 9. 9. 1965 über die Aufgaben und Arbeitsweise dieser Staatsorgane besonders geregelt. Alle Schuldtitel, die in West-Berlin oder der BRD erlassen sind, müssen vor Einleitung der Z. dem Direktor des Bezirksgerichts (früher dem Leiter der Justizverwaltungsstelle des Bezirks; Justizverwaltung) zur Genehmigung vorgelegt werden. Ein Geldanspruch in DM West wird im Verhältnis 1:1 in DM Ost vollstreckt. Das eingezogene Ostgeld ist für den West-Gläubiger auf ein Sperrkonto bei der Deutschen ➝Notenbank einzuzahlen. Ein Transfer dieses Geldes nach dem Westen ist nicht zulässig. Die Z. gegen Umsiedler aus westdeutschen Schuldtiteln ist grundsätzlich unzulässig, wenn es sich um Forderungen westdeutscher oder West-Berliner Firmen aus Teilzahlungsgeschäften handelt. Unzulässig ist auch die Z., die ein Flüchtling gegen einen in der SBZ wohnenden Schuldner betreiben will. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 557 Zwangskollektivierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zweig, Arnold

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ vom 4. 10. 1952 (GBl.~S.~988) der Sekretär beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung, Angleichungsverordnung, Sekretär des Gerichts). Die Z. in das Vermögen…

DDR A-Z 1966

Auszeichnungen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrates und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). Auch die Massenorganisationen verleihen A., so wie Nationale Front die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille und eine Ehrennadel, der FDGB die Fritz-Heckert-Medaille, die FDJ die Arthur-Becker-Medaille, der Verband der Deutschen Journalisten die Franz-Mehring-Ehrennadel. Die Deutsche ➝Akademie der Künste verleiht den Heinrich-Mann-Preis. A. können verliehen werden an Einzelpersonen und Kollektive ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit sowie an Betriebe, Institutionen und gesellschaftliche Organisationen und Teile dieser Einrichtungen, wenn sie eine organisatorische Einheit bilden. Einzelheiten der Verleihung regeln die Ordnungen über die Verleihung. Die Auszeichnungen sind meist mit hohen Prämien (bis zu 100.000 DM Ost) verbunden. Bis 1. 2. 1966 waren vom Ministerrat folgende Auszeichnungen gestiftet: I. Orden: 1) Karl-Marx-Orden, 2) Vaterländischer Verdienstorden in den Stufen Gold, Silber, Bronze; Ehrenspange zum VV in Gold, 3) Banner der Arbeit, 4) Stern der Völkerfreundschaft. II. Preise: 1) Nationalpreis 1., (100.000 DM Ost) 2. und 3. Klasse, 2) Cisinski-Preis, 3) Heinrich-Greif-Preis, 4) Heinrich-Heine-Preis, 5) Lessing-Preis, 6) Preis für künstlerisches Volksschaffen, 7) Kunstpreis der DDR, 8) Johannes-R.-Becher-Preis, 9) Rudolf-Virchow-Preis, 10) Guts-Muths-Preis. III. Medaillen: 1) Clara-Zetkin-Medaille, 2) Hans-Beimler-Medaille, 3) Medaille für Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923, 4) Medaille für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945, 5) Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn, 6) Medaille für ➝treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn, 7) Medaille für ➝treue Dienste in der Nationalen Volksarmee, 6) Medaille für ➝treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (früher: in der Deutschen Volkspolizei), 9) Medaille für ➝treue Dienste in der freiwilligen Feuerwehr, 10) Medaille für ➝treue Dienste in der zivilen Luftfahrt, 11) Medaille für ➝treue Dienste in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse, 12) Medaille für ➝treue Dienste in der Seeverkehrswirtschaft, 13) Pestalozzi-Medaille für treue Dienste, 14) Verdienstmedaille der Nationalen Volksarmee, 15) Verdienstmedaille der Seeverkehrswirtschaft, 16) Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei, 17) Medaille für vorbildlichen Grenzdienst, 18) Treuedienstmedaille der Deutschen Post, 19) Medaille für Verdienste um das Grubenrettungswesen, 20) Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen, 21) Rettungsmedaille, 22) Hufeland-Medaille, 23) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen, 24) Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb, 25) Medaille für ausgezeichnete Leistungen im Berufswettkampf, 26) Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse, 27) Medaille für ➝ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, 28) Medaille [S. 57]für ➝ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern, 29) Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik; 30) Karl-Friedrich-Wilhelm-Wander-Medaille, 31) Medaille für Verdienste in der Rechtspflege, 32) Verdienstmedaille der Kampfgruppen der Arbeiterklasse. Nur einmalig verliehen: 33) (Dr.) Theodor-Neubauer-Medaille, 34) Medaille für die Bekämpfung der Hochwasserkatastrophe im Juli 1954, 35) Erinnerungsmedaille 20. Jahrestag ➝demokratische Bodenreform. IV. Ehrentitel: (Mit dem E. wird eine Medaille verliehen und eine Geldprämie gezahlt.) 1) Held der Arbeit (Prämie bis zu 10.000 DM Ost), 2) Hervorragender ➝Wissenschaftler des Volkes, 3) Verdienter Aktivist, 4) Verdienter ➝Arzt des Volkes, 5) Verdienter ➝Bergmann der DDR, 6) Verdienter ➝Eisenbahner der DDR, 7) Verdienter ➝Erfinder, 8) Verdienter ➝Lehrer des Volkes (Die Medaille dazu heißt Diesterweg-Medaille), 9) Verdienter Meister, 10) Verdienter ➝Meister des Sports, 11) Verdienter ➝Seemann, 12) Verdienter ➝Techniker des Volkes, 13) Verdienter ➝Tierarzt, 14) Verdienter ➝Züchter, 15) Meister der genossenschaftlichen Produktion, 16) Meisterhauer, 17) Meister des Sports, 18) Hervorragender ➝Genossenschaftler, 19) Aktivist des Fünfjahrplans, 20) Brigade der besten Qualität, 21) Brigade der kollektiven Aktivistenarbeit, 22) Brigade der hervorragenden Leistung, 23) Hervorragende ➝Jugendbrigade der DDR, 23) Hervorragender ➝Jungaktivist, 25) Brigaden der sozialistischen Arbeit (sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit), 26) Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit, 27) Kollektiv der sozialistischen Arbeit. V. Wanderfahnen: 1) Wanderfahne des Ministerrates, 2) Wanderfahne der Ministerien, Staatssekretariate oder der VVB, 2) Wanderfahne des Bezirks, 4) Wanderfahne des Ministerrates für Sieger im Massenwettbewerb der LPG, Gemeinden, Kreise und Bezirke. VI. Leistungsabzeichen. VII. Titel. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 56–57 Ausweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Autobahnen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zur Würdigung besonderer Verdienste im Sinne der SED wurden zahlreiche A. geschaffen. Die Stiftung ist Sache des Staatsrates und des Ministerrates. Jedoch können die örtlichen Organe der Staatsmacht für ihren Bereich Preise und Wanderfahnen stiften (so im Jahre 1959 vom Rat der Stadt Leipzig der Gutenberg-Preis). Auch die Massenorganisationen verleihen A., so wie Nationale Front die…

DDR A-Z 1966

Strittmatter, Erwin (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 * 14. 8. 1912 in Spremberg als Sohn eines Bäckers. Volksschule, Bäcker, Landarbeiter, Tierwärter, Kellner, Hilfsarbeiter. Im 2. Weltkrieg Soldat. Nach 1945 Bäcker und Landarbeiter. Seit 1947 SED. Besuch einer Kreisparteischule der SED, danach Standesbeamter, anschließend Volkskorrespondent, mehrere Jahre Lokalredakteur der „Märkischen Volksstimme“. Seit 1953 freier Schriftsteller. 1958 Mitgl. der LPG Dollgow (Krs. Gransee). 1959 Mitgl. der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. 1959–1961 1. Sekretär des Deutschen Schriftstellerverbandes, 1961 stellv. Vorsitzender. 1953, 1955 und 1964 Nationalpreis. Seine Frau Eva ist tonangebende Literaturkritikerin der SBZ. St. schrieb volkstümlich-humoristische Romane aus dem Lausitzer Dorfmilieu mit zunehmender kommun. Tendenz („Ochsenkutscher“, 1950; „Der Wundertäter“, 1957). Kinderbuch „Tinko“ (1954). Unter Einfluß von Bert Brecht wandte er sich dem Theater zu: „Katzgraben“ (1953, ergänzt 1958). „Die Holländerbraut“ (1961). Sein letztes Buch „Ole Bienkopp“ (1963) war Gegenstand einer lebhaften öffentlichen Diskussion, weil die SED in der Kontrastierung des Helden, eines idealistischen Einzelgängers, mit den Apparatschiks schlecht wegzukommen schien; auf der anderen Seite entsprach das Buch der neueren Tendenz, die Literatur von dem sterilen Modell des positiven Helden zu befreien. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Reich-Ranicki, Marcel: Deutsche Literatur in Ost und West — Prosa seit 1945. München 1963, Piper. 498 S. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 473 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/strittmatter-erwin verwiesen. Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stubbe, Hans

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 * 14. 8. 1912 in Spremberg als Sohn eines Bäckers. Volksschule, Bäcker, Landarbeiter, Tierwärter, Kellner, Hilfsarbeiter. Im 2. Weltkrieg Soldat. Nach 1945 Bäcker und Landarbeiter. Seit 1947 SED. Besuch einer Kreisparteischule der SED, danach Standesbeamter, anschließend Volkskorrespondent, mehrere Jahre Lokalredakteur der „Märkischen Volksstimme“. Seit 1953 freier Schriftsteller. 1958 Mitgl. der LPG Dollgow (Krs. Gransee). 1959 Mitgl. der…

DDR A-Z 1966

Außenpolitik (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 51] 1. Grundzüge Das Scheinstaats-Gebilde DDR kann infolge seiner Abhängigkeit von der SU, vor allem aber auf Grund der engen Bindung der das SBZ-Regime führenden SED an die KPdSU nur scheinbar eine eigene A. treiben, obwohl es sich seit 7. 10. 1948 darum bemüht. Gemäß Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer (Art. 98,2) leiten. Die SBZ unterhält diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks, ferner zu Jugoslawien und Kuba. Ihre Botschafter und Gesandten haben im wesentlichen nur repräsentative Pflichten. Wie im gesamten Ostblock ist die A. auch der SBZ zweigleisig, da unabhängig vom Außenministerium die SED (Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED) mit den kommun. Parteien des Auslandes Fragen der A. behandelt. Für das Verhältnis der SBZ zur BRD ist kennzeichnend, daß SED und Regierung der SBZ seit Okt. 1949 versuchen, diese Beziehung in den Bereich des Völkerrechtes und der A. zu verlagern, da sie für die „DDR“ volle Souveränität fordern. Die enge Bindung ihrer A. an die SU trat schon in der Regierungserklärung vom 22. 2. 1949 hervor, in der betont wurde, daß „die Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Ausgangspunkt und Eckstein unserer außenpolitischen Orientierung überhaupt“ sei. Von zahlreichen Verträgen, vorwiegend mit kommun. Staaten, sind zu nennen: 1. jene mit Polen vom 6. 6. und 6. 7. 1950 über technisch-wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit sowie die Oder-Neiße-Linie, 2. der Vertrag mit der Tschechoslowakei vom 23. 6. 1950, der erklärt, „daß es zwischen beiden Staaten keine Streitigkeiten und offenen Fragen gibt“ und daß die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei „unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Diese Abkommen wurden durch Wirtschaftsverträge ergänzt (Außenhandel). 2. Bindungen an SU und Ostblock Bedeutsam war die Aufnahme der SBZ in den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (28. 9. 1950), ein Werkzeug sowjetischer Politik. Die in ihm bzw. im Ostblock vereinten Staaten zogen die SBZ zu der Konferenz von Prag hinzu. Diese Konferenz verwarf am 21. 10. 1950 das Deutschland-Programm der drei Westmächte, das die New Yorker Außenministertagung vom 19. 9. 1950 beschlossen hatte, und äußerte sich zu einem Friedensvertrag. Die Prager Konferenz erhob zur Deutschlandfrage (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) u.a. folgende Forderungen: „Unverzüglicher Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland … mit der Maßgabe, daß die Besatzungstruppen aller Mächte in Jahresfrist nach Abschluß des Friedensvertrages aus Deutschland zurückgezogen werden“ (§ 3); „Bildung eines Gesamtdeutschen Konstituierenden Rates unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands, der die Bildung einer gesamtdeutschen souveränen, demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorbereitet und zur Ausarbeitung des Friedensvertrages heranzuziehen ist“ (§ 4). — Von vorherigen geheimen Wahlen zu einer Nationalversammlung, die die gesamtdeutsche Regierung zu bilden hat, sprach die Prager Konferenz nicht. — Diese Forderungen wiederholen die SU und die SBZ seitdem unaufhörlich, z. B. die SU am 10. 3. 1952. Sie zeigen, wie sehr der Deutschlandkurs der SBZ-Regierung, die ja in Prag mitbeschloß, mit der A. der SU und des Sowjetlagers verknüpft ist. Am 25. 3. 1954 billigte die SU der „DDR“ eine „Souveränität“ zu, doch blieb sie einschließlich ihrer A. von der SU abhängig. Als die SBZ im Dez. 1954 mit Polen und der Tschechoslowakei Rüstungsvorkehrungen gegen Westeuropas Verteidigungsorganisation beschloß, band sie sich noch stärker an den Sowjetblock. Nur eine formale Geste war es, als die SU den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärte (25. 1. 1955) und ihre Satelliten folgten. Am 14. 5. 1955 schlossen die Staaten des Sowjetblocks, zu denen als 8. Partner die SBZ hinzutrat, einen Beistands- und Rüstungspakt (Warschauer Beistandspakt) gegen die Abwehrbemühungen der nichtkommun. Staaten Europas und unterstellten sich offen dem Oberbefehl eines Sowjetmarschalls. Weil die SU an der Zuverlässigkeit der Waffenträger der SBZ zweifelte, wurde die „DDR“ noch nicht offen in die Abmachungen einbezogen. Dies [S. 52]wurde am 28. 1. 1956 nachgeholt. So wurde die „DDR“ noch fester an die SU gebunden und die Wiedervereinigung erschwert. Der Moskauer Vertrag zwischen der SU und der SBZ (20. 9. 1955) bestätigte die „Souveränität“ der „DDR“ und nannte sie „frei in der Entscheidung über Fragen ihrer Innenpolitik und Außenpolitik“. Der Aufenthalt der Sowjetischen ➝Besatzungstruppen in der SBZ wurde als „zeitweilig … mit Zustimmung der Regierung der DDR“ bezeichnet. Damit wollte die SU 1. die Stellung der SED stärken; 2. nach Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur BRD (13. 9. 1955) ihr die SBZ als gleichberechtigten Verhandlungspartner hinstellen; 3. in bezug auf die „entspannende“ Konferenz der Regierungschefs in Genf (Aug. 1955) der SBZ eine internationale souveräne Rolle Zuspielen. — Um die Finanz- und Wirtschaftsnot der SBZ zu beheben und sie neben der BRD wettbewerbsfähig zu machen, erließ die SU ihr am 17. 7. 1956 die Hälfte der Besatzungskosten und gewährte ihr beträchtliche Kredite. Wie auf allen internationalen Konferenzen seit 1954 betonte die Regierung der SU auch bei dieser Gelegenheit, die „DDR“ müsse, unberührt von gesamtdeutschen Wahlen und bereits vor solchen, als rechtmäßiger und gleichberechtigter deutscher Teilstaat anerkannt werden. Das Regime der SBZ ist ständig bemüht, auch mit nichtkommun. Staaten Handelsabkommen abzuschließen, um auf diesem Wege allmählich auch als souveräner diplomatischer Partner anerkannt zu werden. 3. Bemühungen um Anerkennung --- Rolle der Konsulate Unermüdlich erhebt die „DDR“ den Anspruch, als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches anerkannt zu werden. Ihre Bemühungen, in möglichst vielen Staaten, die der SBZ diplomatische Beziehungen verweigern, wenigstens regierungsamtlich anerkannte Handelsvertretungen zu errichten, blieben nicht erfolglos. Doch nur vier nichtkommunistische Staaten errichteten ihrerseits Handelsvertretungen, wenn auch teilweise unter anderer Bezeichnung, in der SBZ, die aber keine vollwertigen diplomatischen Vertretungen (Botschaften o.ä.) sind: Ägypten (= VAR), Jemen und Syrien unterhalten Generalkonsulate, Finnland hat Handelsmission, Ghana löste Handelsvertretung am 24. 3. 1966 auf. „Handelsvertretungen der DDR“ im engeren Sinne bestehen nunmehr in Ägypten, Algerien, Argentinien (am 13. 9. 1962 als unerwünscht geschlossen), Burma, Ceylon, Finnland, Ghana (am 24. 3. 1966 als unerwünscht geschlossen), Guinea, Indien, Indonesien, Irak, Jemen, Kambodscha, Libanon, Mali, Marokko, Sudan, Syrien, Tansania, Tunesien, Zypern. In einigen anderen Staaten erreichte die SBZ nur die Zulassung von Vertretungen der Kammer für ➝Außenhandel: in Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, in den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Schweden, Türkei. — In drei Staaten erlangte die SBZ Vertretungen auf Grund von Abkommen der Staatsbanken: Brasilien, Columbien, Uruguay. Das Regime kann die Tatsache nicht verheimlichen, daß es bisher nur von 13 kommun. Staaten anerkannt wurde. Deshalb griff Ende 1964 das regierungsamtliche Handbuch „DDR — 300 Fragen, 300 Antworten“ (auf S. 294) nach Aufzählung der diplomat. Beziehungen zu den 13 Staaten zu der gewundenen Erklärung: „Die DDR hat außerdem zahlreiche weitere offizielle Beziehungen.“ „Generalkonsulate der DDR“ bestehen in Burma, Ceylon, Indonesien, Irak, Ägypten (VAR), Jemen, Kambodscha. (Dazu sind je eines in Tansania [April 1965] und Syrien [Sept. 1965] gekommen.) Die SBZ sucht den Eindruck zu erwecken, schon mit diesen meist einseitigen konsularischen Vertretungen hätte sie vollwertige diplomatische Beziehungen erreicht. Dies trifft nicht zu. Diese technisch-reiseverkehrsmäßigen Einrichtungen stellen ebensowenig diplomatische Vertretungen dar, wie die Handelsvertretungen verschiedener Abstufungen. 4. Forderungen 1957--1961 Die A. der SBZ verfolgt ihr Ziel, im Sinne des sowjet. Imperialismus zu wirken, auch mit jener propagandistischen Form außenpolitischer Aktivität, die der Ausschuß für deutsche Einheit z. B. wie folgt umschrieb: „Ein wichtiger Grundsatz der Außenpolitik der DDR ist die Zusammenarbeit mit den friedliebenden, demokratischen Kräften in allen Ländern und vor allem die Aktionseinheit der deutschen [S. 53]Arbeiterklasse mit der internationalen Arbeiterklasse.“ A. und parteipolitische Klassenkampf-Agitation sind, wie in allen Staaten des Sowjetblocks, auch in der SBZ eng miteinander verbunden. Seit dem Frühjahr 1957 zielt die unter dem Schlagwort Koexistenz geführte sowjet. Propaganda darauf ab, die defensiven Atomwaffen der NATO zu diffamieren. Seitdem ist die A. der SBZ noch enger als vorher mit dem „Friedenskampf“ (Frieden) des Sowjetblocks verknüpft. So schlug die Regierung der SBZ am 3. 4. 1957 der Bundesregierung vor, sie solle alle Atomwaffen ablehnen, einschließlich derer, die zur Ausrüstung von nichtdeutschen NATO-Truppen auf dem Boden der BRD gehören. Am 27. 7. 1957 legte sie diesen Plan der Bundesregierung noch einmal vor und forderte als Voraussetzung für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa das „Ausscheiden der beiden deutschen Staaten aus der NATO und aus dem Warschauer Vertrag, Aufhebung der Wehrpflicht und Vereinbarung über die beiderseitige Truppenstärke; gemeinsames oder einzelnes Ersuchen an die vier Mächte auf baldige schrittweise Zurückziehung ihrer Truppen aus ganz Deutschland“. Auf dieser Linie stützte sich die SBZ am 5. 10. und 11. 12. 1957 auf jenen Vorschlag für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa, den der polnische Außenminister Rapacki vertritt. Dabei übernahmen Regierung und Volkskammer das von der KPdSU diktierte Moskauer „Friedensmanifest der kommunistischen und Arbeiterparteien“ und forderten „eine breite atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas“. Das SBZ-Regime versucht ständig, seine Forderungen zur A. vorzutragen. Eine Gelegenheit bot die Genfer Außenministerkonferenz der vier Mächte vom Mai bis Juli 1959, die durch die ultimativen Erklärungen der SU (seit 10. 11. 1958) gegen den Vier-Mächte-Status Berlins herbeigeführt worden war. Wie die Regierungserklärung vom 9. 9. 1959 rückblickend betonte, suchte die SBZ zu erreichen, „daß Verhandlungen über Deutschland ohne die Teilnahme beider deutschen Staaten unmöglich sind“. Sie erstrebte „ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte“. Dabei vermied das Regime wohlweislich die Probe, wie die Bevölkerung sich in geheimen, international kontrollierten Wahlen, vor allem in Mehrlistenwahlen, zu seiner Politik stellen würde. Es versuchte, die Bundesregierung als gefährliche militaristische und chauvinistische Angriffsmacht hinzustellen. (Auslandspropaganda) Seit der Sprengung der Pariser „Gipfelkonferenz“ (Mai 1960) durch die SU agitiert das Regime der SBZ noch heftiger für atomare und nichtatomare Abrüstung und bezeichnet die Bundesrepublik als einzigen Störenfried. Die SBZ wolle, so beteuerte Walter ➝Ulbricht am 26. 9. 1960, „die Sicherung des Friedens und die Abrüstung“. Weiter behauptete Ulbricht in dieser Erklärung zur A.: „Es stehen sich … gegenüber: die friedliebende DDR und die Friedenskräfte in Westdeutschland auf der einen Seite, die Revanchisten und Militaristen mit ihrer Bundesregierung in Westdeutschen auf der anderen Seite.“ Ferner erstrebt die SED seit Ende 1956 nicht nur eine Koexistenz im Sinne der SU und eine Konföderation zwischen der „DDR“ und der Bundesrepublik. Sie tritt auch immer wieder (gemäß Vorschlag der SU vom 10. 1. 1959) für einen Friedensvertrag ein, der die BRD (ohne vorherige geheime gesamtdeutsche Wahlen) von westlichen Truppen entblößten, aus der NATO lösen und ihr rasch das Schicksal der SBZ bereiten würde. Ein solcher Vertrag soll auch den Westteil Berlins zur „Freien Stadt“ machen, als Beginn zur Einverleibung in die SBZ. Um den Ostblock zu stärken und ihre eigene Stellung zu festigen, versucht die SBZ, vor allem in Afrika und Vorderasien, Hilfe für Entwicklungsländer zu geben. Diese Versuche sollen der A. und dem Außenhandel dienen. Ihre Wirksamkeit in Übersee ergänzt sie durch die propagandistische Behauptung, die Bundesrepublik entfalte einen Neukolonialismus, der durch seine Tarnung doppelt gefährlich sei. Die Propaganda-Stichworte und Ziele, mit denen die SBZ seit Errichtung der Mauer A. zu betreiben versucht, faßte die Regierung in der Denkschrift zusammen, die sie am 27. 9. 1961 an die 16. Vollversammlung der UN richtete. Sie behauptete dort, die Bundesregierung treibe Revanchismus, indem sie die Wiedereroberung der 1945 abgerissenen deutschen Ostgebiete plane. Auch erscheint dort die lächerliche Mär, Bonn verlange die 1919 abgetretenen Kolonien zurück. Das Regime der SBZ forderte, die Bundesregierung solle der Neutralisierung (Bündnisfreiheit) beider [S. 54]Teile Deutschlands zustimmen. Denn „die militärische Neutralität beider deutscher Staaten würde durch die Heraushaltung ganz Deutschlands aus dem atomaren Rüsten, durch den Abzug der ausländischen Truppen und die Beseitigung ihrer Stützpunkte sowie durch den schließlichen Austritt der beiden deutschen Staaten aus den jeweiligen Militärgruppierungen gewährleistet“ werden. (Damit sollen die nicht von der SED beherrschten drei Viertel des deutschen Volkes schutzlos der Übermacht des Ostblocks ausgeliefert werden.) Die Bundesregierung solle darauf verzichten, Selbstbestimmung für die Bevölkerung der SBZ und Berlins zu verlangen, da sie damit nur ihre gewalttätigen Absichten gegen die SBZ tarne. Die Bundesrepublik müsse einem Friedensvertrag (natürlich nach den sowjetischen Richtlinien vom 10. 1. 1959) zustimmen, der alle die Veränderungen bekräftigt, die die SU und die SED seit 1945 in Deutschland bewirkt haben. 5. Ansprüche und Bemühungen seit 1962 Immer wieder wird seitens des Regimes (so von Otto ➝Winzer am 27. 5. 1962 im „Neuen Deutschland“) „die Anerkennung der Souveränität der DDR“ für notwendig erklärt. Am 3. 10. 1962 wagte es Ulbricht (auf der 17. Volltagung des ZK der SED), die Sperrmauer in Berlin und die mörderische Abschnürung der SBZ von der BRD als „Maßnahmen zum Schutze der Grenzen“ zu bezeichnen. Der „Ausbau der DDR als Bastion des Friedens, der Demokratie und des Sozialismus“, so bemerkte er, habe in Westdeutschland jene Kräfte gestärkt, die die „Anerkennung der Existenz zweier deutscher Staaten“ wünschen. — Die Machthaber der SBZ versuchen immer wieder, für ihre Gewaltpolitik gegen den sowjetzonalen Teil des deutschen Volkes eine völkerrechtliche Anerkennung zu erlangen. Sie wollen vor allem gleichberechtigt neben die BRD treten, obwohl ihr weiteres Ziel die Aushöhlung und Gewinnung der BRD ist. Auch 1962 bemühte sich die SBZ, durch Propaganda und diplomatischen Druck einen „Friedensvertrag für Deutschland“ durchzusetzen. Anfang 1963 wurden diese Bemühungen durch eine neue Phase von Koexistenz- und Entspannungsgesten der SU gedämpft und überlagert, ohne daß damit die Forderungen nach der pax sovietica für ganz Deutschland aufgegeben worden wären. — Am 8. 8. 1963 trat die SBZ in Moskau dem „Abkommen über die Einstellung der Atomversuche“ bei; sie wertete dies als wichtigen Schritt zur diplomatischen Anerkennung, durfte jedoch, entsprechend den Bedingungen der USA und Großbritanniens, zum Unterschied von der BRD nur bei einem der Depositärstaaten, bei der SU, unterzeichnete. Die USA und Großbritannien nahmen völkerrechtlich-diplomatisch nicht Kenntnis vom Beitritt der SBZ. Am 30. 7. 1963 bezog das ZK der SED offen Stellung in der Auseinandersetzung, die zwischen der KPdSU und der KP Chinas über die Taktik im Kampf gegen den „Kapitalismus“ ausgebrochen war (Polyzentrismus). Das ZK der SED verwarf den offen revolutionären, harten Kurs der KP Chinas, weil er „den Kampf gegen den Imperialismus erschweren“ würde (Sozialistisches Weltsystem). Dieses Eintreten für die taktisch etwas weichere und verdecktere Kampfweise der KPdSU ist nicht nur parteipolitisch bedeutsam. Es zeigt zugleich, daß die A. der SBZ auch durch parteipolitische Erwägungen nicht von der SU gelöst werden konnte. Diese Haltung behielt die SED in der weiteren Entwicklung des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes bei. Der Austausch von Handelsvertretungen und die handelspolitischen Abmachungen, die Satellitenstaaten wie Polen, Rumänien, Ungarn u.a. seit 1963 mit der BRD vereinbaren, verletzen das außenpolitische Prestige der SBZ nicht unerheblich, weil diese Verbindungen über den Kopf der SBZ hinweg Zustandekommen. Die Modifizierung des Rapacki-Planes im sogenannten Gomulka-Plan fand am 10. 5. 1964 den vollen Beifall der SBZ. Nach diesem Plan soll es West- und Mitteldeutschland, der Tschechoslowakei und Polen verboten sein, atomare wie nichtatomare Waffen zu modernisieren; dagegen berührt er nicht das atomare wie nichtatomare Weiterrüsten der SU. Da die BRD somit zugunsten der SU geschwächt würde, ist die Zustimmung der SU wie der SBZ begreiflich. Der sogenannte „Freundschaftsvertrag“, den die SU am 12. 6. 1964 mit der SBZ schloß, bestätigte zunächst das bisherige Verhältnis zwischen beiden und ihre Zugehörigkeit zum Warschauer Beistandspakt. Der Vertrag enthält keine direkte [S. 55]Drohung gegen West-Berlin und bekräftigt in § 9 das Potsdamer Abkommen, doch behauptet der Vorspruch, die „DDR“ habe „die Grundsätze des Potsdamer Abkommens verwirklicht“, und § 2 verlangt wiederum „den Abschluß eines deutschen Friedensvertrages und die Normalisierung der Lage in West-Berlin auf seiner Grundlage“. Laut § 4 ist die „Unantastbarkeit der Staatsgrenzen der DDR einer der Grundfaktoren der europäischen Sicherheit“. Damit wird von den Vertragspartnern neuerdings proklamiert, daß Entspannung in Europa und Erörterungen über Deutschland nur vom Status quo ausgehen sollen. Am 19. 11. 1964 stellte die Regierung (durch Außenminister Lothar ➝Bolz) 4 Hauptgedanken für ihre A. heraus, denen die Volkskammer zustimmte: „Grundlage unserer Außenpolitik ist das Bündnis mit unseren Sozialistischen Bruderländern, an ihrer Spitze die Sowjetunion … Um den Ausbau unserer Beziehungen — besonders zu den Staaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas sowie zu den internationalen Organisationen — werden wir uns weiter bemühen.“ Anschließend wurden das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes und die lebensnotwendige Verteidigungsrüstung der Bundesrepublik scharf abgelehnt: „Der Übergang vom Ende der Nachkriegszeit zu einer stabilen Friedensordnung muß erzwungen werden. Dabei kommt der Unschädlichmachung des Bonner Revanchismus und der Verhinderung seiner Atomrüstungspläne sowie dem Abschluß des deutschen Friedensvertrages und der friedlichen Regelung des Westberlinproblems auf seiner Grundlage erstrangige Bedeutung zu. Gegen den verschärften Widerstand der verhandlungsfeindlichen aggressiven Kräfte des Revanchismus und der Atomaufrüstung muß eine Periode der friedlichen Verhandlungen und der offiziellen Kontakte zwischen den deutschen Staaten durchgesetzt werden.“ Auf derselben Linie brachte Ende 1964 das regierungsamtliche Handbuch „DDR — 300 Fragen, 300 Antworten“ (S. 285) folgende Äußerung: Die „DDR“ unterstützt „das Recht auf Selbstbestimmung … als das Recht aller Völker, ihr politisches, ökonomisches und soziales System nach ihrem eigenen Willen, frei von ausländischer Einmischung und neokolonistischer Unterdrückung zu wählen“. — Mit dieser Propagandathese ihrer A. entlarven die SED und ihr SBZ-Regime selbst ihren eigenen Verrat an der Selbstbestimmung des sowjetzonalen Teiles des deutschen Gesamtvolkes. Obwohl die Politik der SBZ die Grundsätze echter Demokratie ständig verletzt, versucht das Regime, als demokratisch anerkannt zu werden. So kam es zu dem Antrag der Aufnahme in die Vereinten Nationen, den die Regierung der SBZ am 1. 3. 1966 stellte. 6. Hilfsmittel der Außenpolitik Seit 1964 versucht das Regime noch stärker als bisher, durch wirtschaftliche, technische und kulturell-wissenschaftliche Auslandsbeziehungen das politische Ansehen der „DDR“ zu heben und für Anerkennung der Souveränität zu werben. Vor allem wirkt das Regime wie bisher in den arabischen Ländern, in Afrika und im Süden und Südosten Asiens, seit 1965 stärker auch in Südamerika. Dort wurde Uruguay ihr taktisch günstiges Aufmarsch- und Anlaufsgebiet. Zahlreiche Reisen, die Minister und führende Funktionäre als „Sonderbotschafter des Staatsratsvorsitzenden“ (Ulbrichts) unternahmen und unternehmen, unterstützen diese Bemühungen. Unter geschickter Ausnutzung der Verstimmungen und Mißverständnisse, die zwischen der BRD und den arabischen Staaten entstanden waren, erreichte es Ulbricht, zu einem sechstägigen Staatsbesuch (24.–29. 2. 1965) bei dem Staatspräsidenten der VAR (Ägyptens) zugelassen zu werden. Zwar gab dieses Ereignis der Propaganda und den diplomatischen Bemühungen der A. der SBZ einen Auftrieb, doch kam das Regime nicht zu seinem Ziel, zur Anerkennung der Legitimität der „DDR“ durch Ägypten und zur Aufnahme voller diplomatischer Beziehungen. Mit allen Mitteln setzt die SBZ ihre Anstrengungen in den blockfreien „jungen Nationalstaaten“ Asiens und Afrikas und in Südamerika fort. Sie bietet Studienförderung für Gaststudenten, langfristige Kredite zu niedrigem Zins (Entwicklungsländer), medizinische Einrichtungen und technische Anleitungen (teils unter Preis, teils unentgeltlich); sie organisiert Delegations- und Studienreisen, nach Möglichkeit sogar gegenseitig. Überall bedient sie sich dabei demokratischer, „friedensfördernder“ und rein humanitärer Tarnformeln, nicht zuletzt auf internationalen Fach- und Wissenschaftstagungen. Literaturangaben Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Wannenmacher, Walther: Das Land der Schreibtischpyramiden — ein Nationalökonom erlebt den Osten als Schwerarbeiter (Tschechoslowakei 1945 bis 1955) 2. Aufl., Frankfurt a. M. 1956, Wolf-Rode. 280 S., 1 Taf. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die Dokumente bis Januar 1954. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Leer 1962, G. Rautenberg. 76 S. Deuerlein, Ernst: Deutschland, wie Chruschtschow es will… Sowjetische Deutschlandpolitik 1955 bis 1961. Bonn 1961, Berto-Verlag. 217 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 2 (1956), in 2 Halbbänden (1963), zus. 1295 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg, Nölke. 375 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 51–55 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Austauschnormen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 51] 1. Grundzüge Das Scheinstaats-Gebilde DDR kann infolge seiner Abhängigkeit von der SU, vor allem aber auf Grund der engen Bindung der das SBZ-Regime führenden SED an die KPdSU nur scheinbar eine eigene A. treiben, obwohl es sich seit 7. 10. 1948 darum bemüht. Gemäß Verfassung soll der Außenminister die auswärtige Politik „selbständig unter eigener Verantwortung“ gegenüber der Volkskammer…

DDR A-Z 1966

Kohlenindustrie (1966)

Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 a) Steinkohle. Die SBZ verfügt über nur geringfügige St.-Vorkommen. Der 1. Fünfjahrplan sah eine Fördersteigerung auf jährlich 3,8 Mill.~t vor; erreicht wurden nur 2,6 Mill.~t. Am Rohenergieaufkommen 1964 war die Steinkohle nur mit 2,5 v. H. beteiligt (Braunkohle mit 97 v. H., Erdgas und Erdöl mit 0,6 v. H.). Die Eigenförderung deckt nur etwa ein Fünftel des St.-Bedarfes. Zur Versorgung der Industriebetriebe, die nicht auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und der chemischen Industrie, ferner die Gaswerke), müssen deshalb in großem Umfange Steinkohle oder Steinkohlenkoks eingeführt werden (1964 10,4 Mill.~t Steinkohle und 3,3 Mill.~t Steinkohlenkoks). Zur Verminderung der Einfuhrabhängigkeit bei Steinkohlenkoks für metallurgische Zwecke wurde in Lauchhammer bei Riesa eine Großkokerei errichtet, in der nach neuartigem Verfahren Braunkohlenhartkoks erzeugt wird. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. b) Braunkohle. Das Gebiet der SBZ ist verhältnismäßig reich an Braunkohlenvorkommen. Die erschließbaren Vorräte werden auf etwa 20~Milliarden~t geschätzt. 1961 entfielen über zwei Drittel der deutschen Braunkohlenförderung auf das Gebiet der SBZ. Die Sowjets demontierten im Braunkohlenbergbau annähernd 40%, in den Brikettfabriken etwa 37 v. H. der Erzeugungskapazitäten. Der Wiederaufbau ging trotz größter Materialschwierigkeiten verhältnismäßig rasch vonstatten: Trotz der beträchtlichen Braunkohlenförderung war das Gebiet der SBZ bereits vor 1945 Kohlenzuschußgebiet. Nach dem Zusammenbruch und der Spaltung Deutschlands erhöhte sich der Zuschußbedarf. Neun Zehntel der Elektroenergie müssen mangels anderer Primärenergieträger aus Braunkohle erzeugt werden. Für viele Industriezweige ist Braunkohle unentbehrlicher Rohstoff. Braunkohle gehört aber auch zu den attraktivsten Ausfuhrgütern. Die BRD und West-Berlin beziehen im Interzonenhandel beträchtliche Mengen. Braunkohle ist noch immer bewirtschaftet. An letzter Stelle in der Rangfolge der Belieferung steht der Bevölkerungsbedarf, der zu einem erheblichen Teil mit Braunkohlenabfällen gedeckt wird. (Energiewirtschaft, Bergbau) Hauptgebiet der Braunkohlenindustrie ist der Bezirk Cottbus, aus dem 1965 42 v. H. der Braunkohlenförderung, 38 v. H. der Briketterzeugung und 27 v. H. der elektrischen Energie kommen sollen. — Zwischen 1972 und 1975 wird die optimale Grenze der Förderung in der SBZ erreicht. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Kraftwerke mehr auf Braunkohlenbasis errichtet, und die Kraftstofferzeugung soll dann schrittweise auf Erdöl (Erdölindustrie) umgestellt sein. Literaturangaben Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 13 Anlagen. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 245 Kohl, Michael A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kolchos

Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 a) Steinkohle. Die SBZ verfügt über nur geringfügige St.-Vorkommen. Der 1. Fünfjahrplan sah eine Fördersteigerung auf jährlich 3,8 Mill.~t vor; erreicht wurden nur 2,6 Mill.~t. Am Rohenergieaufkommen 1964 war die Steinkohle nur mit 2,5 v. H. beteiligt (Braunkohle mit 97 v. H., Erdgas und Erdöl mit 0,6 v. H.). Die Eigenförderung deckt nur etwa ein Fünftel des…

DDR A-Z 1966

Infiltration (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Sammelbezeichnung für die kommun. Taktik des Einsickerns von [S. 210]Personen, verhüllter Propaganda und Gerüchten. A. Durch I. soll eine aktive Zersetzung der bestehenden Ordnung der nichtkommunistischen Länder bewirkt werden. Zugleich soll eine geschlossene Abwehr gegen den Bolschewismus untergraben werden. Anders als laute, offene Propaganda ist sie gefährlich durch ihre unmerkliche, auf die Dauer zersetzende Wirkung. Das Ziel der vielfältigen I.-Methoden sind alle Personenkreise, bei denen Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen oder Verteidigungsscheu (Pazifismus) angenommen wird. Während durch personelle I. kommun. Vertrauensleute in wichtige Stellungen des gesamten öffentlichen Lebens eingeschleust werden sollen, will die geistige I. durch Ausstreuen von Zwecknachrichten im Westen ein Gefühl der Unsicherheit und Schwäche verbreiten. Zugleich will sie durch Koexistenz-Losungen den Verteidigungswillen gegen den Bolschewismus lähmen. B. In Westdeutschland stützt die SED ihre I.-Tätigkeit hauptsächlich auf die seit 1955 verbotene, aber widergesetzlich arbeitende KPD, 2. auf die kommun. Tarnorganisationen. Gemäß der Deutschlandplanung der SED (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) wirken für die I. geeignete Stellen des Parteiapparates, der Staatsapparat der SBZ (vor allem das Ministerium für Kultur, der Ausschuß für deutsche Einheit und der Deutsche ➝Städte- und Gemeindetag), der FDGB, die Nationale Front und andere Massenorganisationen: ferner CDU, LDPD, NDPD und DBD. Sie tragen auch die hohen Kosten dieses verdeckten taktischen Kampfes. Das Politbüro der SED gibt nicht nur die Richtlinien für die gesamte I., sondern entscheidet auch über wichtige Einzelfragen. Vornehmlich wirken hier Walter ➝Ulbricht und Hermann Matern. Eine Stufe tiefer liegt die unmittelbare Anleitung der I. bei der „Abt. 62“ des ZK der SED, seit 1962 unter Herbert Zinsmeister. (Vorher hieß sie: Westkommission; Abt. für gesamtdeutsche Arbeit; Arbeitsbüro; Abt. für Westarbeit.) Nur die I. auf kulturell-wissenschaftlichem Gebiet übt der Sektor „Westarbeit“ der Abt. Kultur des ZK aus. Die I. wird seit Dez. 1961, seit der XIV. Deutschen Arbeiterkonferenz in Ostberlin nur noch selten als „gesamtdeutsche Arbeit“ bezeichnet. Dennoch wird sie weiterhin als eine Art von „gesamtdeutscher Wiedervereinigungspropaganda“ nach Westdeutschland hinein betrieben. Nur aus taktischen Gründen behauptet die SED, ein friedliches Nebeneinander von „zwei deutschen Staaten“ sei das echte Ziel der SED und der „DDR“, unverändert aber ist es ihr Ziel, die BRD zu durchdringen und in ihre Gewalt zu bringen. C. Bei der Organisierung der I. wird möglichst so verfahren, daß die Organisationen jeweils eines Bezirkes Patenschaften über ein Land oder Landesteile der BRD übernehmen, daß also jedes Land der BRD dauernd von den Kräften bestimmter Bezirke der SBZ bearbeitet wird. D. Wichtige Werkzeuge der I. sind Instrukteure, die in die BRD einreisen oder einsickern. Sie haben die in den Tarnorganisationen und dem illegalen KPD-Apparat tätigen Funktionäre anzuleiten und zu überwachen, sie haben die Geldmittel zu überbringen. Immer wieder werden politisch zuverlässige und besonders überprüfte Abordnungen in die BRD entsandt, die vor allem in Betrieben, Hochschulen, Gewerkschaften, öffentlichen Ämtern sowie mit Volksvertretern und Kommunalpolitikern diskutieren und Kontakte aufnehmen sollen. Ebenfalls ausgesuchte Delegationen sowie Schulkinder (Ferienaktion) werden aus der BRD in die SBZ „zum Studium der sozialistischen Errungenschaften“ eingeladen. Ein Hauptmittel der I. ist die Verschickung von Propagandamaterial an Organisationen, Betriebe, Schulen und Privatpersonen in der BRD. Monatlich werden einige Millionen umfangreiche Flugschriften, Agitationszeitschriften, kleinere Broschüren, Flugblätter und Briefzeitungen in die Bundesrepublik eingeschmuggelt. Ein wesentlicher Teil der I. wird über Rundfunk und Fernsehen der SBZ betrieben. Auf diesem Wege wird auch versucht, die Gastarbeiter in der BRD aufzuwiegeln, die außerdem durch Druckschriften in ihrer Sprache oder in Gesprächen beeinflußt werden. E. Im Mittelpunkt der I. steht das Werben um die Industriearbeiterschaft, insbesondere um Mitgl. des DGB und der SPD, unter der Losung „Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse“. Verantwortlich für diese Bemühungen ist Hermann Matern. Mindestens die Hälfte aller I.-Geldmittel wird bei der vom FDGB getätigten Zersetzungsarbeit verwendet. Die Leitung der I. im FDGB-Bundesvorstand lag von Mitte 1963 bis Juli 1965 bei Hans Jendretzky. Nach seiner Zurückziehung aus dem FDGB liegt die Leitung bei Rudolf Kirchner (SED). Die unmittelbare Steuerung der gewerkschaftlichen I.-Arbeit hat die Abt. für Arbeiterfragen in Westdeutschland (früher Büro für nationale Gewerkschaftseinheit) beim Bundesvorstand des FDGB, seit längerem geleitet von Josef Seibt (SED). Auch 1965 fuhren Zehntausende westdeutscher Arbeitnehmer als gesteuerte Kontakt-Sucher in die SBZ, um dort eine kommun. I. zu erhalten. Seit Ende 1962 werden stärker als vorher „Studiendelegationen“ aus der BRD in die SBZ gesandt. Häufig wurden diese Zweckreisen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Veranstaltungen „begründet“. Auch wurde die I. mit Erholungsaufenthalten und Fachtagungen getarnt. Die Teilnehmer sollen nicht nur einer I. unterzogen werden, sondern auch der Bevölkerung der SBZ ein falsches Bild von der BRD geben. Darüber hieß es im Dez. 1962 in der „Arbeit“ (Zeitschrift des FDGB): „Die Entsendung von westdeutschen Studiendelegationen in unsere Republik ist eine Form des Klassenkampfes der Arbeiter … für die Entwicklung einer konsequenten Arbeiterpolitik in Westdeutschland.“ Ohne Zweifel ist die wichtigste Hilfstruppe der SED für die I. die Organisation für die Westarbeit des FDGB. In der SBZ und in der BRD sind für diese Arbeit mindestens 13.000 Agenten und Funktionäre tätig, davon rd. 3.500 hauptamtlich. Jeder Betrieb in der SBZ „betreut“ einen westdeutschen Betrieb des gleichen Faches, über den er eine Patenschaft ausübt. — Unabhängig von dieser I.-Arbeit hielt die KPD [S. 211]1965 in weit mehr als 300 Betrieben des Bundesgebietes Betriebsgruppen (oder mindestens aktive Stützpunkte) aufrecht. Eine erprobte Einrichtung der I. und der kommun. Schulung sind die halbjährlichen Deutschen Arbeiterkonferenzen, meist in Leipzig abgehalten, die weitgehend unmittelbar vom ZK der SED gesteuert werden. (Ähnlich finden in der SBZ „Deutsche Gespräche“ zwischen SED-Funktionären und angeblichen SPD-Mitgl. statt.) Die Teilnehmer aus der BRD, die an Zahl weit überwiegen, sind großenteils getarnte Kommunisten. — Die Treffen in der SBZ werden seit Febr. 1965 ergänzt durch harmlos getarnte „Begegnungen zwischen Arbeitnehmern aus den beiden deutschen Staaten“, die in der BRD veranstaltet werden. (So in Mannheim am 20. Febr.~1963 und in Offenbach/Main am 26. Juni 1965; so auch die „Gesamtdeutsche Arbeiterjugend-Bewegung“ in Oberhausen am 28. Aug. 1965.) F. Dem Zweck der I. dient auch das Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland (seit 9. 4. 1962). Der SED geht es nicht nur um die Industriearbeiter und die Angestellten in Wirtschaft und Verwaltung. Sehr zielbewußt bemühen sich die SED und die ihr unterstellten Organisationen um Zusammenarbeit auch mit ehem. Offizieren, ehem. Nationalsozialisten, Unternehmern, Intellektuellen, Bauern und Mittelständlern u.a. Bevölkerungsgruppen in der BRD. (Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere) Da die SED die Möglichkeit fürchtet, die Bundeswehr könne als Verteidigungskraft der nichtkommun. Welt noch gewichtiger werden, sucht sie durch I. ihre Disziplin und Verteidigungsbereitschaft zu zersetzen. Die umfangreiche, mit Nachdruck betriebene I. gegenüber der Bundeswehr und den anderen bewaffneten Kräften der BRD geht von der „selbständigen Abt.“ des Ministeriums für Nationale Verteidigung aus. Sie versendet in hohen Auflagen mehrere Zeitschriften und viele Einzelbroschüren. G. Seit 1960 besorgt die KPD in der BRD, deren ZK und Apparat-Spitzen in die SBZ emigriert sind, einen gewissen wichtigen Teil der I. — Nicht im Namen der KPD, aber weitgehend zum Nutzen dieser Partei geben Westdeutsche, die vor 1956 Funktionäre der KPD waren, ganz öffentlich Wochen- oder Halbmonatszeitungen heraus. Diese Blätter, insgesamt neun, wenden sich an weite Volkskreise. Sie erreichen Auflagen von bis zu 10–12.000 Stück. Allein die KPD vertrieb 1964 ihre zentrale Parteizeitung (zus. etwa 240.000 Stück), ihre Schulungszeitschrift (zus. rd. 75.000 Stück), 25 verschiedene Zersetzungsschriften (in sehr hohen Auflagen). — Wie ein Teil der Literatur der KPD werden auch die Schriften der allgemeinen I. zu einem Teil illegal in der BRD gedruckt. 1961 brachte die KPD für ihre illegale I.-Arbeit 79 Betriebszeitungen heraus. Weit höher war die Zahl der sonstigen geheimen Blätter der KPD. Die Gesamtauflage aller im Bundesgebiet hergestellten oder dem Namen nach dort erscheinenden Zeitungen, Zeitschriften und Flugschriften der KPD erreichte 1964 mindestens 8,5 Mill. Stück. H. Wichtige Objekte der I. sind kleinere Parteien und politische Organisationen, welche die Deutschlandpolitik der SED bejahen. Nicht weniger stark richtet sich die I. auf Friedenskomitees und Pazifistenvereinigungen, auf Gegner der Atomwaffen und Anhänger der Wehrdienstverweigerung. Als Wegbereiter der I. schätzt die SED das Wirken der Prager Christlichen Friedenskonferenz. Die Kosten für die I. betragen jährlich mindestens 110–130 Mill. DM West und 250 Mill. DM Ost. — Allein die KPD verbraucht für ihren Apparat in der BRD und die dortige Materialverbreitung jährlich mindestens 5,5 Mill. DM West. Die allgemeine I. arbeitete seit Herbst 1963 zeitweise weniger in die Breite als zuvor, doch wurde sie dafür verfeinerter und gezielter angesetzt. Jedenfalls wurde das Ziel der I., die Bildung revolutionärer Zellen, nicht verändert. Literaturangaben Albrecht, Ernst F.: Kontakte im Zwielicht… Infiltration im kommunalen Bereich. Godesberg 1960, Verlag für Publizistik. 92 S. Kluth, Hans: Die KPD in der Bundesrepublik — ihre politische Tätigkeit und Organisation 1945–1956. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 154 S. Maertens, A.: Aufmarsch gegen die Freiheit. Godesberg 1960, Hohwacht. 97 S. m. Abb. (Zeigt Infiltration gegen die Bundeswehr.) Richter, Karl: Die trojanische Herde — Ein dokumentarischer Bericht. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 313 S. (Beleuchtet die Infiltrationsarbeit in der Bundesrepublik.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 209–211 Industrieverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Information, technisch-wissenschaftliche

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Sammelbezeichnung für die kommun. Taktik des Einsickerns von [S. 210]Personen, verhüllter Propaganda und Gerüchten. A. Durch I. soll eine aktive Zersetzung der bestehenden Ordnung der nichtkommunistischen Länder bewirkt werden. Zugleich soll eine geschlossene Abwehr gegen den Bolschewismus untergraben werden. Anders als laute, offene Propaganda ist sie gefährlich durch ihre unmerkliche, auf die Dauer…

DDR A-Z 1966

Unterhaltspflicht (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt werden, neben ihrer Hausfrauenarbeit einen Beruf auszuüben. Durch die so zu erlangende wirtschaftliche Selbständigkeit könne sich die Frau in ihrer Persönlichkeit weit besser entfalten und entwickeln als in der Enge ihrer Häuslichkeit (Oberstes Gericht, Urt. vom 19. 1. 1961, „Neue Justiz“ 1961, S. 213). Das gilt um so mehr für die geschiedene Frau. Sie ist, selbst wenn sie Kinder zu versorgen hat, grundsätzlich verpflichtet, ihren Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und „ihrer politisch-moralischen Pflicht beim Aufbau des Sozialismus“ durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft nachzukommen. Frauen, die dennoch Unterhaltsansprüche geltend machen, weil sie Kleinkinder zu betreuen haben, sind vom Gericht zu überzeugen, daß dies für sie eine „gesellschaftliche Rückentwicklung“ sei und auch den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ nicht gerecht werde. Nur in Ausnahmefällen, in denen die geschiedene Frau arbeitsunfähig und deshalb außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, kann ihr für die Übergangszeit bis zu zwei Jahren ein Unterhalt zugebilligt werden. Wenn bei der Ehescheidung bereits vorauszusehen ist, daß sich der Unterhaltsberechtigte keinen eigenen Erwerb schaffen kann, und es dem Unterhaltsverpflichteten unter Berücksichtigung aller Umstände zuzumuten ist, kann seit dem Inkrafttreten des FGB (1. 4. 1966) auch eine unbefristete U. ausgesprochen werden. Nach dem FGB gibt es keine U. von Minderjährigen. Nur Volljährige haben ihren [S. 490]unterhaltsbedürftigen Eltern und Großeltern Unterhalt zu gewähren. Das gilt auch für uneheliche Kinder, die auch die gleichen Unterhaltsansprüche wie eheliche haben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 489–490 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die…

DDR A-Z 1966

Gesellschaftliche Erziehung (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Beschlüsse des V. und VI. Parteitages der [S. 168]SED gipfelten darin, in der Bevölkerung die sozialistische Bewußtseinsbildung zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in den Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Der GE. wird vor allem große Bedeutung im Kampf gegen die Kriminalität beigemessen. An den notwendigen Auseinandersetzungen mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern ein möglichst großes Kollektiv beteiligen. Dessen Einschaltung sei wegen der in der Auseinandersetzung herrschenden „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ von größerem erzieherischem Einfluß, als wenn lediglich das Gericht in Tätigkeit trete (Streit in „Neue Justiz“ 1959, S. 37). Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 ordnet an, daß die Gerichte in Strafverfahren Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden sollen. Der Vertreter des Kollektivs hat die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten darzulegen. Ein solcher Vertreter kann nur von dem Kollektiv beauftragt werden, dem der Angeklagte angehört oder angehört hat. Gewerkschaftsleitungen, Genossenschaftsvorstände, ständige Kommissionen, denen der Angeklagte nicht angehört, können keinen Vertreter des Kollektivs, gegebenenfalls aber einen Gesellschaftlichen Ankläger oder Verteidiger beauftragen. Die Aussagen des Vertreters des Kollektivs sind Beweismittel im Sinne der Strafprozeßordnung. Anträge zur Schuld- und Straffrage kann der Vertreter des Kollektivs nicht stellen, aber ihm ist in der Hauptverhandlung Gelegenheit zu geben, sich zu Tatkomplexen und Zeugen- bzw. Sachverständigenaussagen zu äußern. Damit wird das Kollektiv unmittelbar in die Hauptverhandlung einbezogen. Diese Einbeziehung darf nach dem Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“ 1965, S. 337) nur dann unterbleiben, wenn die Sicherheit des Staates oder die Geheimhaltung bestimmter Tatsachen es erfordern. Im Anschluß an ein Strafverfahren, das mit Bedingter Verurteilung, öffentlichem Tadel, Geldstrafe oder Einstellung des Verfahrens enden kann (Strafpolitik), „ist die begonnene erzieherische Einwirkung durch gesellschaftliche Kräfte fortzusetzen“ („Neue Justiz“ 1961, S. 331). Hier tritt also die außergerichtliche GE. neben die Erziehung durch das Gericht. Diese GE. soll im Betrieb, im Wohnbereich oder in der Produktionsgenossenschaft, der der Täter angehört, organisiert werden. Der Schwerpunkt soll in der Erziehungsarbeit innerhalb der sozialistischen ➝Brigaden liegen. Wenn eine Strafe ohne Freiheitsentzug verhängt wird, kann das Gericht dem Vorschlag eines sozialistischen Kollektivs entsprechen und die Übernahme einer gesellschaftlichen ➝Bürgschaft durch das Kollektiv für den Verurteilten bestätigen. Zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung einer bedingten Verurteilung kann das Gericht den Verurteilten verpflichten, seinen bisherigen oder einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln (§~1 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 GBl. I, S. 65). Eine eigenständige Form der GE. ist den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übertragen, die damit bereits zu Gesellschaftlichen Gerichten geworden sind. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 167–168 Gesellschaftliche Büros A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Gerichte

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Beschlüsse des V. und VI. Parteitages der [S. 168]SED gipfelten darin, in der Bevölkerung die sozialistische Bewußtseinsbildung zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in den Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Der GE. wird vor allem große Bedeutung im Kampf gegen die Kriminalität beigemessen. An den notwendigen Auseinandersetzungen mit einem…

DDR A-Z 1966

Aufbaugesetz (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen. Weitere Städte, Kreise und Gemeinden sind seitdem zu Aufbaugebieten erklärt worden. Hervorzuheben ist hier das [S. 45]„Aufbaugebiet Stadtzentrum“ in Berlin. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen. Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Das 1950 im A. angekündigte Entschädigungsgesetz ist erst am 25. 4. 1960 ergangen (GBl. I, S. 257). Die geldliche Entschädigung tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstücks. Soweit die Gläubiger aus dieser Entschädigung nicht befriedigt werden, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke erhält der Eigentümer nur den Zeitwert. Demgegenüber sind die alten Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 in DM Ost umgewertet worden. Die Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser unbilligen Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Für die Entschädigungsansprüche werden durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 DM, die Bewohnern der SBZ zustehen, Sparguthaben begründet. Über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich mit bis zu 3.000 DM verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst ab 2. 5. 1965 möglich. Soweit die verfügbar werdenden Beträge Bewohnern West-Berlins oder der BRD oder Ausländern zustehen, gelten die Verfügungsbeschränkungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und des Devisengesetzes. (Devisen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 44–45 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugrundschuld

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen.…

DDR A-Z 1966

Schiffbau (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 In der SBZ wurde seit 1948/49 an der Ostseeküste eine nicht unbeachtliche Werftindustrie für Seeschiffe entwickelt. Vor der Spaltung Deutschlands gab es im Gebiet der SBZ nur die Neptunwerft in Rostock, die bis zu 3.500 Beschäftigte hatte und Schiffe bis zu 8.000~t herstellte. Sie erlitt erhebliche Kriegs- und Demontageschäden. Nach dem Wiederaufbau beschäftigt sie jetzt 7.500 Personen und kann Schiffe bis zu 20.000 BRT bauen. Inzwischen sind vier weitere große Werften errichtet worden: in Warnemünde (etwa 9.000 Beschäftigte, für Schiffe bis 10.000 BRT), in Wismar (etwa 3.500 Beschäftigte, bis 8.500 BRT), in Stralsund (etwa 8.000 Beschäftigte, bis 3.000 BRT) und in Wolgast (etwa 3.500 Beschäftigte, bis 700 BRT). — Außerdem gibt es in der SBZ eine Anzahl kleinerer Binnenwerften. Insgesamt waren 1964 im Schiffbau rd. 38.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt. In den Jahren 1948 bis 1952 arbeiteten die Werften fast ausschließlich für die SU (Reparationen). Überwiegend wurden beschädigte sowjetische oder von den Sowjets erbeutete deutsche Schiffe repariert. Zusammen wurden Schiffe mit einer Tonnage von etwa 430.000 BRT repariert, darunter solche bis zu 25.000 BRT. — Ab 1950 begann die Umstellung der Werften auf den Bau neuer Schiffe. Insgesamt sind seit 1950 bis Ende 1964 1,9 Mill. BRT neuer Schiffsraum von Stapel gelaufen. — Zum Fertigungsprogramm der Werften gehörten Fischereifahrzeuge (von 40 bis 2.600 BRT), Frachtschiffe (von 150 bis 9.200 BRT), technische Fahrzeuge — das sind Eisbrecher, Schlepper, Hebeschiffe, Schwimmdocks usw. — (von 150 bis 7.200 BRT). Etwa 60 v. H. der Neubauproduktion wurde bisher exportiert. Zwei Drittel des Exports gingen — z. T. als Reparationsleistung — an die SU. Bis 1970 soll der Sch. bei gleichbleibender Arbeitskräftezahl die Produktion um jährlich 10–15 v. H. steigern. Das soll u.a durch die geplante Spezialisierung auf die[S. 414]sem Gebiet innerhalb der Länder des RGW erreicht werden. Durch größere Serien gleicher Schiffstypen soll nach und nach die Rentabilitätsgrenze in der Werftindustrie erreicht werden. 1963 lagen die Kosten im Sch. nach amtlichen Verlautbarungen um 20–30 v. H. über dem durchschnittlichen Weltstand. Die Werften sollen vergrößert werden. In Warnemünde und Wismar sollen in einigen Jahren Schiffe bis zu 14.000 bzw. 20.000 BRT auf Kiel gelegt werden können. Im Rahmen des gesamtdeutschen Sch. wird der Sch. der SBZ auch nach dem geplanten Ausbau nur einen bescheidenen Umfang haben. Die Neubauleistung der westdeutschen Werften betrug 1964 etwa das Vierfache der SBZ-Werften bei einer nur zweifach größeren Beschäftigtenzahl. Literaturangaben *: Der Schiffbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 31 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 413–414 Schiffahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schirdewan, Karl

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 In der SBZ wurde seit 1948/49 an der Ostseeküste eine nicht unbeachtliche Werftindustrie für Seeschiffe entwickelt. Vor der Spaltung Deutschlands gab es im Gebiet der SBZ nur die Neptunwerft in Rostock, die bis zu 3.500 Beschäftigte hatte und Schiffe bis zu 8.000~t herstellte. Sie erlitt erhebliche Kriegs- und Demontageschäden. Nach dem Wiederaufbau beschäftigt sie jetzt 7.500 Personen und kann Schiffe bis zu 20.000…

DDR A-Z 1966

Fünfjahrplan (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Von der Staatlichen ➝Plankommission erstellter langfristiger Wirtschaftsplan. (Planung) Der 1. F. galt für die Jahre 1951 bis 1955. Sein Hauptziel war die Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 bei gleichzeitiger Beseitigung der Disproportionen, die als Kriegsfolge (Reparationen) und nach der Spaltung Deutschlands spürbar geworden waren. Schwerpunkte des 1.~F. waren daher der Aus- und Neubau von Energieerzeugungsanlagen, der Braunkohlenindustrie des Erzbergbaus sowie der Hütten- und Walzwerke, der chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus. Da nur unzureichende Finanzmittel für Neuinvestitionen zur Verfügung standen, wurde die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Forcierung der sozialistischen ➝Wettbewerbe unter den Betriebsarbeitern und der Neuerer- und Aktivistenbewegung befohlen. Während der Planperiode wurde der 1.~F. nicht weniger als viermal geändert, da Absprachen mit dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe wirksam wurden. Der Bericht über die Ergebnisse des 1.~F. spricht von einer „allgemeinen Erfüllung der Planziele“, verschweigt aber nicht, daß die Planziele in den wichtigsten Positionen der Grundstoffindustrien bei elektrischer Energie, Braunkohle, Eisenerz, Roheisen, Rohstahl und Kupfererz nicht erreicht worden sind. Das Mißverhältnis zwischen Grundstofferzeugung und Bedarf der Verarbeitungsindustrien konnte nicht beseitigt werden. [S. 157]Der 2. F. wurde in den Jahren 1955 und 1951 mit großem Propagandaaufwand vorbereitet. Er sollte für die Jahre 1956–1960 gelten. Das Gesetz über den 2. F. wurde erst im Januar 1958 erlassen, nachdem die ursprünglichen Planziele zum Teil wesentlich reduziert worden waren. Hauptgesichtspunkte waren nunmehr: Der Ausbau der Grundstoffindustrien sollte verlangsamt, fehlende Rohstoffe sollten aus dem Osten eingeführt, der Schwermaschinenbau, aber auch der allgemeine Maschinenbau sollten verstärkt werden. Die Steigerungsquoten waren unterschiedlich angesetzt: Die Grundstofferzeugung sollte um 45 v. H., der Maschinenbau jedoch um 75 v. H. ansteigen. — Indes hatte der 2. F. nur drei Jahre Gültigkeit (1956–1958); er wurde abgebrochen im Zusammenhang mit der von der SU ausgegangenen neuen, längerfristigen Periodisierung der Perspektivpläne. Kurz nachdem die SU einen Siebenjahrplan beschlossen hatte, übernahm auch das SED-Regime Mitte 1959 die neue Periodisierung. Die beiden Restjahre des 1. F. (1959 bis 1960) wurden übernommen in den nach drei Jahren Laufzeit ebenfalls gescheiterten ersten Siebenjahrplan der SBZ. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 156–157 Fühmann, Franz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fünfte Kolonne

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Von der Staatlichen ➝Plankommission erstellter langfristiger Wirtschaftsplan. (Planung) Der 1. F. galt für die Jahre 1951 bis 1955. Sein Hauptziel war die Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 bei gleichzeitiger Beseitigung der Disproportionen, die als Kriegsfolge (Reparationen) und nach der Spaltung Deutschlands spürbar geworden waren. Schwerpunkte des 1.~F. waren daher der Aus- und Neubau…

DDR A-Z 1966

Schiffahrt (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 <a) Binnenschiffahrt.> Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der rd. 635.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich noch im Besitz von etwa 450 privaten Schiffseignern. Der Einsatz des gesamten Schiffsparks wird staatlich gelenkt. Der VEB Deutsche Binnenreederei, Sitz Berlin, ist der Hauptfrachtführer für Wassertransporte innerhalb der SBZ. Die privaten Betriebe können selbständig keine Frachtverträge abschließen, sondern nur Unterverträge mit der Deutschen Binnenreederei. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Binnenschiffahrt und Wasserstraßen im Ministerium für Verkehrswesen. Durch langfristige Charterverträge wird versucht, einen „halbstaatlichen Sektor“ in der Binnenreederei zu schaffen. Bis Ende 1961 hatten jedoch nur etwa 15 v. H. der [S. 413]Schiffseigner ihre Unterschriften dazu gegeben. — Der Leistungsanteil der B. am Gütertransport ist gegenüber der Vorkriegszeit um vier Fünftel zurückgegangen. Wesentliche Ursachen für den Rückgang nach dem Kriege waren u. a. die nach der Spaltung Deutschlands ungünstige Lage der Wasserstraßen zu den Industriezentren und der fehlende Anschluß der Wasserstraßen an die Seehäfen (Häfen). Seit Ende 1962 sind Bemühungen im Gange, die B. durch den Ausbau der Wasserstraßen und die Einführung der modernen Schub-Sch. besser zu nutzen. Voraussetzung dafür sind eine kostspielige Begradigung der Wasserstraßen und die Konzentrierung des Güterumschlages auf wenige leistungsfähige Binnenhäfen. Bis 1970 sollen zwei Drittel aller B.-Transporte von der Schub-Sch. übernommen sein. <b) Seeschiffahrt.> Vor dem Kriege waren in den Seehäfen des heutigen Gebiets der SBZ etwa 55 Dampfer, 20 Motorschiffe und 80 Segelschiffe beheimatet mit einer Gesamttonnage von rd. 60.000 BRT. Durch Kriegsschäden und Reparationen ging die gesamte Hochseeflotte verloren. Ab Kriegsende bis 1949 wurden auf den Werften der Zone nur Schiffe für die SU repariert (Schiffbau). Ab 1950 begann der Ausbau der Werften und der Neubau von Schiffen. Bis Ende 1964 erhöhte sich der Bestand der Hochseeflotte, z. T. durch Ankauf von Alttonnage, auf rd. 688.000 tdw (tons deadweight, d.i. gesamte Tragfähigkeit), was etwa 550.000 BRT entsprochen dürfte. (Die BRD hatte Ende 1965 einen Schiffsbestand von 6,0 Mill. BRT.) Der Transportleistungsanteil der eigenen Hochseeflotte am gesamten Außenhandel der Zone über See betrug 1963 etwa ein Drittel. Die See-Sch. ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Deutsche Seereederei, Sitz Rostock. Für die Abfertigung in- u. ausländischer Schiffe in den Häfen der SBZ ist der VEB Deutsche Schiffsmaklerei (Sitz Rostock) zuständig. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft des Ministeriums für Verkehrswesen. Wirtschaftliches Leitungsorgan ist die Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft in Rostock. Regelmäßiger Linienverkehr wird mit den Häfen des Nord- und Ostseeraumes unterhalten. Einige Schiffe verkehren auf der Levantelinie nach Indien, Ostafrika, Albanien, Griechenland und dem Schwarzen Meer. Gemeinschaftslinien mit anderen Sowjetblockländern sind eingerichtet nach der Sowjetunion, Finnland und Ägypten. In einigen Welthäfen hat die Deutsche Seereederei bereits eigene Agenturen. Die Geschwindigkeit vieler Schiffe der SBZ entspricht nicht dem Weltstand. Häufig scheitern die Vertragsabschlüsse mit ausländischen Schiffsmaklern daran. Der Anschluß an den Weltstand wird noch längere Jahre in Anspruch nehmen. Nach Angaben der SBZ-Behörden war bis Ende 1963 nur für zwei der Übersee-Dienste die Rentabilitätsgrenze erreicht worden. Den vorliegenden Plänen zufolge soll die Hochseeflotte der SBZ bis 1970 auf rd. 950.000 BRT ausgebaut, d.h. annähernd verdoppelt werden. Da die eigenen Werftkapazitäten dazu nicht ausreichen, ist der Ankauf von weiteren 30–35 Altschiffen im Ausland vorgesehen. Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 412–413 Schießbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schiffbau

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 <a) Binnenschiffahrt.> Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der rd. 635.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich noch im Besitz von etwa 450 privaten Schiffseignern. Der…

DDR A-Z 1966

Zweig, Arnold (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 11. 1887 in Glogau als Sohn eines Sattlermeisters, Gymnasium, Studium der Rechtswiss., Philosophie und Literaturgeschichte u. a. in Breslau, Berlin. Lebte als Schriftsteller in Starnberg und Berlin. 1915 Kleist-Preis. 1933 Emigration in die Schweiz, nach Frankreich und dann nach Palästina. Kehrte auf Veranlassung Bechers 1948 nach Deutschland zurück. Seit 1949 Abg. der Volkskammer und Vizepräsident des Kulturbundes, von 1947 bis 1952 Präsident, später Vizepräsident, seit 1957 Ehrenpräsident der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. Seit 1957 Präsident des PEN-Zentrums Ost und West. Mitgl. des Weltfriedensrates, Vors. des Deutschen Komitees der Kämpfer für den Frieden. 1950 Nationalpreis. 1958 Lenin-„Friedenspreis“. Dr. h.c. Z. wurde bekannt durch die „Novellen um Claudia“ (1912), ein Romanwerk von höchster psychologischer Sensibilität. Als großer Erzähler erwies er sich in dem weitausholenden gesellschaftskritischen Romanzyklus über den 1. Weltkrieg „Der Streit um den Sergeanten Grischa“, 1928; „Junge Frau von 1914“, 1931; „Erziehung vor Verdun“, 1935; „Einsetzung eines Königs“, 1937). Die nach Übersiedlung in die SBZ geschriebenen Bände des Zyklus zeigen ein Nachlassen der dichterischen Kraft („Die Feuerpause“, 1954; „Die Zeit ist reif“, 1957). Die kommun. Gegenwart hat Z. nicht gestaltet. Auf dem Kulturbundkongreß 1954 nahm er gegen die Unterdrückung der geistigen Freiheit in der SBZ Stellung. Ein Film nach seinem Roman über die NS-Zeit „Das Beil von Wandsbek“ (1947) wurde 1951 verboten. Theaterstücke: „Ritualmord in Ungarn“ (1914), „Bonaparte in Jaffa“ (1949) u.a. Zahlreiche Erzählungen und Essays. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 557 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/zweig-arnold verwiesen. Zwangsvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zweijahrplan

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 11. 1887 in Glogau als Sohn eines Sattlermeisters, Gymnasium, Studium der Rechtswiss., Philosophie und Literaturgeschichte u. a. in Breslau, Berlin. Lebte als Schriftsteller in Starnberg und Berlin. 1915 Kleist-Preis. 1933 Emigration in die Schweiz, nach Frankreich und dann nach Palästina. Kehrte auf Veranlassung Bechers 1948 nach Deutschland zurück. Seit 1949 Abg. der Volkskammer und Vizepräsident des Kulturbundes,…

DDR A-Z 1966

Devisen (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Staatl. Valutamonopol und D.-Zwangswirtschaft sind Kennzeichen der D.-Wirtschaft der SBZ. Alle staatlichen wirtschaftlichen Organe, alle Einrichtungen der VEW und alle gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen haben die bei ihnen anfallenden Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sowie das Aufkommen und den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln für jedes Jahr im voraus zu einem „Valutaplan“ zusammenfassen. Das Ministerium der Finanzen und die Staatliche ➝Plankommission stellen dann unter Hinzuziehung der Deutschen ➝Notenbank einen zusammengefaßten Valutaplan auf, der von der Regierung bestätigt werden muß. Die Durchführung und Kontrolle des Valutaplanes obliegt der Deutschen Notenbank, die allein zum Besitz ausländischer Währung berechtigt ist. Bei Auslandsreisen müssen D.-Inländer (mit Wohnsitz in der SBZ) eine entsprechende staatliche Sondergenehmigung beantragen, wenn sie auslän[S. 109]dische Zahlungsmittel mitnehmen wollen. Bei der Rückkehr von Auslandsreisen sind ausl. Zahlungsmittel den Grenzkontrollorganen vorzulegen und in Ostmark einzutauschen. Edelmetalle, Edelsteine und Perlen dürfen nicht mitgenommen werden, handelsüblich gefertigte Gegenstände aus diesen Materialien wie Schmucksachen nur, soweit sie „zum notwendigen Reisebedarf“ gehören. Solche Gegenstände dürfen im Ausland weder verkauft, verschenkt noch verliehen werden. Gegen besondere Paßeintragung können bis zu 100 DM Ost mitgeführt, dürfen aber nicht ausgegeben werden, sondern sollen „zur Bestreitung der ersten Ausgaben bei der Wiedereinreise dienen“. Die rechtsgeschäftliche Begründung von Zahlungsverpflichtungen an Ausländer unterliegt der Genehmigungspflicht. Die Zahlungen an Ausländer (z. B. Mieten, Pachten, Kapitalrückzahlungen) dürfen nur auf ein D.-Ausländerkonto bei der Deutschen Notenbank bzw. in Berlin beim Berliner ➝Stadtkontor vorgenommen werden. Der Ausländer darf verfügen z. B. zur Zahlung von Steuern, Unterhaltungskosten für Vermögen im Inland, Unterstützungen und Unterhaltszahlungen. Die Entscheidung über Anträge auf Zahlung trifft die Deutsche Notenbank bzw. das Stadtkontor. Besitzt ein SBZ-Bewohner Vermögen im Ausland, so muß er es bei der Notenbank anmelden und auf deren Verlangen ihr verkaufen. Ob und in welchem Umfange die SBZ D.-Reserven besitzt, ist nicht bekannt. Der chronische D.-Mangel läßt jedoch den Schluß zu, daß allenfalls geringe Bestände vorhanden sein können. (Kredite b), Wirtschaft) So sind zusätzliche Importe außerhalb des Valutaplanes zur Versorgung der Wirtschaft mit Rohstoffen oder der Bevölkerung mit Lebensmitteln grundsätzlich unmöglich. (Devisenbonus, Zahlungsverkehr, Währung, Außenhandel, Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit) Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 108–109 Deutschlandtreffen der Jugend A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DEWAG

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Staatl. Valutamonopol und D.-Zwangswirtschaft sind Kennzeichen der D.-Wirtschaft der SBZ. Alle staatlichen wirtschaftlichen Organe, alle Einrichtungen der VEW und alle gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen haben die bei ihnen anfallenden Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sowie das Aufkommen und den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln für jedes Jahr im voraus zu einem…

DDR A-Z 1966

Besatzungspolitik (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die B. begann formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der vier Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses praktisch durchführbar ist“, in ganz Deutschland gleich sein. Die sowjet. Verwaltungsspitze wurde die Sowjet. Militär-Administration in Deutschland (SMAD) mit Sitz in Berlin-Karlshorst. Von Anfang an legte die SMAD die Kontrollrats-Direktiven willkürlich aus und erließ selbständige Verordnungen („Befehle“), die Gesetzeskraft erhielten. Am stärksten wirkte die einseitige Auslegung der Direktiven zur Bodenreform, zur Enteignung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ und der Rahmenbestimmungen zum Schutze der Besatzungsarmeen. Die Wirtschaft, vor allem die Industrie, erlitt durch die Demontage- u. Reparations-Politik (Reparationen) der SMAD große Schäden. Die SMAD, die ein Veto hatte, ließ nur solche Kontrollratsbeschlüsse zu, die ihr zusagten. So wurde der Kontrollrat bald gelähmt, eine gemeinsame B. war gescheitert. Mit dem Aufbau eines neuen, bald rein kommun. deutschen Verwaltungsapparates (DWK, Regierung und Verwaltung) entstand neben der SMAD ein Apparat, der jedoch schon auf der untersten Stufe sowjetisch gelenkt wurde. Die B. hatte zwei verschiedene Ziele: 1. die wirtschaftliche Ausbeutung der Zone (Wirtschaft, Gosplan) und 2. die politische Bolschewisierung. Nachdem alle Pläne, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommun. Grundlage herbeizuführen, gescheitert waren, ist seit etwa Anfang 1948 die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen B. (Außenpolitik) Neben den Enteignungen war die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel der B. zur Umgestaltung. Nach Bildung der „DDR“ wurde die SMAD am 11. 11. 1949 aufgelöst, ihre Aufgaben wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit Sitz in Berlin-Karlshorst gebildet. Ihre Aufgabe bestand in der „Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“. Die SKK behielt sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen Besatzungsmächten vor, auch behielt sie alle anderen wesentlichen Kontrollen. Am 28. 5. 1953 erfolgte die Umwandlung der SKK in eine Hohe Kommission unter Ernennung W. S. Semjonows zum Hohen Kommissar und deren Verkleinerung auf ⅓ ihres vorhergehenden Umfanges (19. 6. 1954). Abhängig von der SU bleibt die „DDR“ auch, seitdem die SU sie aus taktischen Erwägungen dem Namen nach als „souveränen Staat“ (25. 3. 1954) behandelt. (Souveränität) Als Nachfolger Semjonows wirkte G. M. Puschkin zugleich als Botschafter und als Hoher Kommissar der SU vom 18. 7. 1954 bis 20. 9. 1955. Am 20. 9. 1955 hob die SU (unmittelbar nach Abschluß des Moskauer Vertrages mit der „DDR“) das „Amt des Hohen Kommissars der UdSSR in Deutschland auf“ und „übertrug dem Botschafter der UdSSR in der DDR die Aufgabe der Aufrechterhaltung der entsprechenden Verbindungen zu den Vertretern der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Deutschen Bundesrepublik in Fragen, die sich aus den Beschlüssen der vier Mächte über Gesamtdeutschland ergeben“; die entsprechenden Aufgaben im militärischen Bereich erhielt der Oberkommandierende der Sowjetstreitkräfte in Deutschland (sowjetische ➝Besatzungstruppen). — Zugleich setzte die SU alle Kontrollratsgesetze u.ä. für die „DDR“ außer Kraft, doch dies „berührt nicht die Rechte und Verpflichtungen der SU gegenüber Gesamtdeutschland, die sich aus entsprechenden Beschlüssen der vier Mächte ergeben“. — Obwohl dem Buchstaben nach die „DDR“ unabhängig ist, hängt ihr Bestand, auch gegenüber der Bevölkerung Mitteldeutschlands, weitgehend von der SU und von der Anwesenheit der sowjet. Besatzungstruppen ab. Literaturangaben Balfour, Michael: Viermächtekontrolle in Deutschland 1945–1946 (a. d. Engl.). Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 408 S., 1 Kt. Faust, Fritz: Das Potsdamer Abkommen und seine völkerrechtliche Bedeutung. Frankfurt a. M. 3., neubearb. Aufl. 1964, Alfred Metzner. 262 S. Hubatsch, Walther (in Verb. m. W. Heidelmeyer, W. John, K.-E. Murawski u. J. Schomerus): Die deutsche Frage. 2., erw. Aufl., Würzburg 1964, Ploetz. 348 S., 5 Kt. Kraus, Herbert: Die Oder-Neiße-Linie — eine völkerrechtliche Studie. Köln 1954, Rudolf Müller. 47 S. Nettl, J. Peter: Die deutsche Sowjetzone bis heute — Politik, Wirtschaft, Gesellschaft. Frankfurt a. M. 1953, Verlag Frankfurter Hefte. 464 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 74 Berufswettbewerb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungstruppen, Sowjetische

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die B. begann formell am 5. 6. 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten. Die Regierungsgewalt sollte vom Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder der Oberbefehlshaber der vier Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die Behandlung der deutschen Bevölkerung sollte nach dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945, „soweit dieses…

DDR A-Z 1966

Rechenschaftslegung (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die Rechenschaftspflicht aber faktisch der SED gegenüber. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung sind der Vorsitzende der Staatlichen ➝Plankommission und der Minister der Finanzen (Ministerium der Finanzen) nicht nur der Volkskammer und dem Staatsrat, sondern auch dem ZK rechenschaftspflichtig. Rechenschaftspflichtig sind die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen dem „Volke“, der Staatsrat und der Ministerrat der Volkskammer, die örtlichen Räte den örtlichen Volksvertretungen. Der Ministerrat ist dem Staatsrat, die Räte der Bezirke sind dem Ministerrat, die übrigen örtlichen Räte den jeweils höheren örtlichen Räten (Kreis, Stadt, Gemeinde) rechenschaftspflichtig. Die Richter an den Kreis- und Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) sind den Volksvertretungen rechenschaftspflichtig, die sie gewählt haben (Rechtswesen). Im Bereich der Wirtschaft hat der Betriebsleiter der Betriebsgewerkschaftsorganisation (FDGB, betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), vor allem wegen seiner Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag, Rechenschaft zu leisten. Die Betriebsleiter der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe sind den Hauptdirektoren der Verwaltungen der volkseigenen Betriebe (VVB), diese den Industrieministerien, die Abteilungsleiter und Stellv. des Vors. der Staatlichen Plankommission ihrem Vorsitzenden, und die Vors. der Staatlichen Plankommission und die Minister dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Mampel, Siegfried: Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland — Texte mit einer Einleitung. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 155 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 380 Realismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechentechnik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die…