DDR A-Z 1966
Kulturbund, Deutscher (1966)
Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte nach einem Beschluß seines 1. Bundeskongresses 1951 „die Aufgabe, alle Angehörigen der Intelligenzberufe zu vereinigen“. Er betätigte sich zunächst interzonal und dem Anschein nach überparteilich, doch traten früh kommun. Tendenzen deutlich hervor, so daß die Nichtkommunisten den DK. nach und nach verließen und sein Wirken im amerikanischen und britischen Sektor von Berlin im Nov. 1947 von den Kommandanten untersagt wurde. In den Folgejahren, vor allem unmittelbar nach der Proklamation des Neuen Kurses im Sommer 1953, trat der DK. immer dann in Erscheinung, wenn es sich darum handelte, die westdeutsche oder ausländische Geisteswelt im Sinne der Propaganda des realen ➝Humanismus anzusprechen. Andererseits war er aber auch häufig „Brutstätte“ revisionistischer Tendenzen (Abweichungen) und darum ein Gegenstand der Sorge und des Mißtrauens für die SED-Führung. Im ZK der SED wurde er wiederholt scharf kritisiert und vor allem für die geringen Fortschritte in der Heranbildung einer „sozialistischen Intelligenz“ verantwortlich gemacht. Auf dem 5. Bundeskongreß im Febr. 1958 trug der DK. dieser Kritik durch ein neues Programm, umfangreiche Veränderungen in seinen Führungsgremien und Annahme seines neuen Namens Rechnung. In dem Programm heißt es jetzt u. a.: Der DK. „arbeitet für eine reiche und vielgestaltige sozialistische Kultur“, „fördert … besonders das Schaffen nach der schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“, dient der Durchführung der sozialistischen Kulturrevolution im Dorf“, „arbeitet im Geiste des sozialistischen Patriotismus“, „bekennt sich zur unverbrüchlichen Freundschaft … mit dem Lager sozialistischer Völker und Staaten, das vom ersten, erfahrensten und stärksten sozialistischen Land, der Sowjetunion, geführt wird“. Für 1963 stellte der DK. sich zur Hauptaufgabe, „in Stadt und Land ein frohes und kulturvolles Leben entwickeln zu helfen“ (der 1. Sekretär des DK., K. H. Schulmeister, im „Sonntag“ vom 25. 11. 1962). Zusammen mit dem Ministerium für Kultur und dem ZK der SED war der DK. Träger der Kulturkonferenz von 1960. Einrichtungen des DK. sind vor allem die Klubs der Intelligenz; daneben hat er Hochschulgruppen, Ortsgruppen (1964: 1.373) und Stützpunkte (1964: 172). Die Zahl der Mitglieder wurde 1964 mit rd. 185.000 angegeben (davon 34,4 v. H. Intelligenz, 17,9 v. H. Arbeiter und Bauern). Je eine zentrale Kommission steuert die Hauptarbeitsgebiete „Natur- und Heimatfreunde“ und Philatelie; zum Aufgabenbereich der ersteren gehören auch die von Bezirkskommissionen herausgegebenen Heimatzeitschriften; auch die Fotografen werden in 500 Fotogruppen vom DK. „betreut“. Der DK. veranstaltet Vorträge, Diskussionen, Dichterlesungen, Konzerte, Führungen, Ausstellungen und Wettbewerbe. Die ihm früher angegliederten Fachverbände der Schriftsteller, bildenden Künstler und Musiker wurden am 1. 4. 1952 selbständig. (Deutscher ➝Schriftstellerverband, Verband ➝Bildender Künstler Deutschlands, Verband deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler) Präsident des DK. ist seit dem 5. Bundeskongreß der Generalintendant Max ➝Burghardt; er löste Johannes R. ➝Becher ab. Der DK. ist Eigentümer des Aufbau-Verlages; seine Zeitschriften sind „Aufbau“ und „Sonntag“. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 265 Kulturbolschewismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelle MassenarbeitSiehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte nach einem Beschluß seines 1.…
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Gesellschaftswissenschaften (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Marxismus-Leninismus diejenigen Wissenschaften, die vom Menschen und der Gesellschaft handeln. Gegensatz: Naturwissenschaften. Im Westen decken sich die Begriffe G. und Soziologie weitgehend. Im Marxismus-Leninismus dagegen wird der Begriff G. weiter gefaßt. Zu den G. gehören alle geisteswissenschaftlichen Disziplinen: Philosophie, Geschichte, philologische und ästhetische Wissenschaften, soziale und ökonomische Wissenschaften, Rechts- und Staatswissenschaften. Dabei wird neuerdings von volksdemokratischen Gesellschaftswissenschaftlern — in der SBZ G. Scheler, Braunreuther u.a. — zugegeben, daß man methodisch von dem empirischen und statistischen Vorgehen der westlichen Soziologie lernen solle und daß die optimale Nutzung „ökonomischer Hebel“ (Neues ökonomisches System ...) eine empirische Erforschung der wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen, ihrer Bedürfnisse und Erwartungen, der Formen ihrer Kooperation und zwischen ihnen vorhandener Spannungen, der Widersprüche zwischen ihrem Verhalten und ihrem Bewußtsein nötig macht. Das gilt vor allem unter dem Gesichtspunkt, daß die angestrebte Produktionsoptimierung nur mit den Menschen in ihrer empirischen Gegebenheit und Differenzierung, nicht gegen sie zu erreichen ist. Die G. werden indes von den Bolschewisten ausnahmslos dem Dogma unterstellt, daß Mensch und Gesellschaft entscheidend von den jeweiligen Produktionsverhältnissen bestimmt werden. Die G. gehören in dem marxistischen Schema von Basis und Überbau zum ideologischen Überbau (Historischer Materialismus). Das Studium der wichtigsten G., Philosophie, Politische Ökonomie und Geschichte, ist für alle Studenten obligatorisch. (Soziologie, Grundstudium) Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 169 Gesellschaftsgefährlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzbuch der ArbeitSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Marxismus-Leninismus diejenigen Wissenschaften, die vom Menschen und der Gesellschaft handeln. Gegensatz: Naturwissenschaften. Im Westen decken sich die Begriffe G. und Soziologie weitgehend. Im Marxismus-Leninismus dagegen wird der Begriff G. weiter gefaßt. Zu den G. gehören alle geisteswissenschaftlichen Disziplinen: Philosophie, Geschichte, philologische und ästhetische Wissenschaften, soziale und ökonomische…
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Konföderation (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für ein Staatswesen, das durch vertraglichen Zusammenschluß zweier oder mehrerer selbständiger Staaten zustande gekommen ist. Ein begrifflicher Unterschied zwischen einer K. und einer Föderation besteht prinzipiell nicht. Es wird also mit dem wechselweisen Gebrauch dieser Begriffe noch nichts über den engeren oder loseren Charakter eines solchen Zusammenschlusses ausgesagt; im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet K. jedoch einen Staatenbund, mithin im Gegensatz zur Föderation ein Gebilde vorwiegend völkerrechtlichen Charakters. In der Diskussion um die Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands wird der Begriff K. von kommun. Seite ausschließlich im völkerrechtlichen Sinne gebraucht. Er tauchte zuerst in einem Leitartikel Ulbrichts im „Neuen Deutschland“ vom 31. 12. 1956 auf, der sich eingehender darüber vor dem 30. Plenum des ZK der SED (30. 1.–1. 2. 1957) äußerte. Eine genauere Definition gab Grotewohl in einer Rede am 11. 2. 1957. Eine K. zwischen der BRD und der „DDR“ ist danach ein „loser Staatenbund“, in dem „zunächst die beiden deutschen Staaten in ihrer gegenwärtigen Form, in ihrem Inhalt und in ihrer ganzen Lebensweise selbständig bestehen bleiben“. Die K. schaffe keine über den einzelnen stehende selbständige Staatsgewalt. Sie wird auch von der SED nicht als „politischer Idealzustand“ angesehen, sondern nur als ein „Zwischenstadium zwischen den beiden Staaten, das die Möglichkeit wirklicher Annäherung schaffen kann“. Nach neuerer Definition wird durch den SED-Vorschlag zur Bildung einer deutschen K. „der einzig noch verbleibende Weg zur friedlichen Lösung der nationalen Probleme des deutschen Volkes gewiesen“ (Poeggel/Wagner in „Die deutsche K.“, Ostberlin 1964, S. 8). In der Schrift wird der dialektisch-ideologische Hintergrund des kommun. K.-Planes offen ausgesprochen und diesem zugleich ein Platz im Schema des Histomat zugewiesen: „Die K. ist Ausdruck der dialektischen Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung, eine besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden, nationaler Kompromiß und historische Übergangsphase“ (S. 38). Würde der kommun. Vorschlag einer K. von westlicher Seite angenommen, so wäre damit zwangsläufig eine völkerrechtliche Anerkennung der „DDR“ verbunden. Sie zu erschleichen, ist das Nahziel der kommun. K.-Politik. (Deutschlandpolitik) Literaturangaben Schlüter, Hilmar W.: Die Wiedervereinigung Deutschlands — ein zeitgeschichtlicher Leitfaden — 5., erw. Aufl., Godesberg 1964, Hohwacht. 176 S. Schmitt, Walther E.: Krieg in Deutschland — Strategie und Taktik der sowjetischen Deutschlandpolitik seit 1945. Düsseldorf 1961, Droste Verlag. 392 S. Schuster, Rudolf: Die Scheinkonföderation als Nahziel der sowjetischen Deutschlandpolitik (aus „Europa-Archiv“ 1959, Nr. 12). 24 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. Eine dokumentarische Diskussionsgrundlage. 5., erw. Aufl., Bonn 1964, Verlag für Zeitarchive. 408 S. m. 4 Karten. Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 250 Konfliktkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z König, JohannesSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für ein Staatswesen, das durch vertraglichen Zusammenschluß zweier oder mehrerer selbständiger Staaten zustande gekommen ist. Ein begrifflicher Unterschied zwischen einer K. und einer Föderation besteht prinzipiell nicht. Es wird also mit dem wechselweisen Gebrauch dieser Begriffe noch nichts über den engeren oder loseren Charakter eines solchen Zusammenschlusses ausgesagt; im allgemeinen Sprachgebrauch…
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Aufbaugesetz (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen. Weitere Städte, Kreise und Gemeinden sind seitdem zu Aufbaugebieten erklärt worden. Hervorzuheben ist hier das [S. 45]„Aufbaugebiet Stadtzentrum“ in Berlin. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen. Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Das 1950 im A. angekündigte Entschädigungsgesetz ist erst am 25. 4. 1960 ergangen (GBl. I, S. 257). Die geldliche Entschädigung tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstücks. Soweit die Gläubiger aus dieser Entschädigung nicht befriedigt werden, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke erhält der Eigentümer nur den Zeitwert. Demgegenüber sind die alten Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 in DM Ost umgewertet worden. Die Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser unbilligen Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Für die Entschädigungsansprüche werden durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 DM, die Bewohnern der SBZ zustehen, Sparguthaben begründet. Über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich mit bis zu 3.000 DM verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst ab 2. 5. 1965 möglich. Soweit die verfügbar werdenden Beträge Bewohnern West-Berlins oder der BRD oder Ausländern zustehen, gelten die Verfügungsbeschränkungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und des Devisengesetzes. (Devisen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 44–45 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufbaugrundschuldSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen.…
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Jugendliteratur (1966)
Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 1985 „Die Entwicklung der sozialistischen Kinder- und Jugendliteratur ist von den verantwortlichen staatlichen Organen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und Künstlerverbänden zu fördern“ (Jugendgesetz von 1964; Jugend). Die besten Bücher sollen zu diesem Zweck u.a. durch eine Kinder- und Jugendbuchgemeinschaft verbreitet werden; die öffentlichen Bibliotheken (Bibliothekswesen) haben „ausreichend Kinder- und J. bereitzustellen“; das Ministerium für Kultur soll eine zentrale Dokumentation einrichten. Z. Z. gibt es in der SBZ sechs ausgesprochene Kinder- und Jugendbuchverlage, von denen die beiden größten (Kinderbuch-Verlag und „Neues Leben“) „volkseigene“ Betriebe sind, während die übrigen (mindestens dem Anschein nach) noch in privater Hand sind (Verlagswesen). Daneben produzieren J. im Nebenzweig noch 10 meist „volkseigene“ und 2 kirchliche Verlage. Der Umfang der Produktion läßt sich aus den Statistiken nicht einwandfrei herauslesen; nach sowjetzonalen Angaben sollen 1964 14,9 Mill. Kinderbücher und Jugendschriften hergestellt worden sein. Die Auflagen werden unter dem Gesichtspunkt der „gesellschaftspolitischen“ Bedeutung der Titel manipuliert, bei Büchern „neutralen“ Inhalts sind sie daher meist zu niedrig. Die Buchpreise sind relativ niedrig, obschon der Fülle des Angebots billiger Buchreihen in der BRD nichts Gleichwertiges gegenübersteht. Der Verlag „Neues Leben“ gründete 1959 eine Jugendbuchgemeinschaft, deren Programm aber ganz auf den „Sieg des Sozialismus“ ausgerichtet ist und daher nicht den Anklang findet, den das stark angefachte Bildungsstreben und Lesebedürfnis der Jugend in der SBZ erwarten lassen sollten. In der J. für das erste Lesealter gibt es auf Grund der Leipziger Tradition, aber auch dank der Aufnahme von Übersetzungen vor allem aus dem Tschechischen und Polnischen beachtliche illustrative und typographische Leistungen. Die ideologische Ausrichtung tritt in der J. für die 10- bis 16jährigen thematisch immer mehr hervor, und der Übergang zu platter Agitationsliteratur geschieht stufenlos; selbst in den Lesebüchern für Schulanfänger finden sich bereits Spuren von Agitprop. Das Problem der Schund- und Schmutzliteratur, in der Demokratie schwer lösbar, existiert für die SBZ kaum; dagegen trägt das Regime, auf Grund der zentralen Steuerung der Buchproduktion, die Verantwortung für die in großen Auflagen (und zum Teil von „Staatsverlagen“) produzierten, inhaltlich und formal minderwertigen, meist zudem nicht einmal jugendgemäßen Heftreihen. In ihrer verderblichen Wirkung stehen diese Veröffentlichungen den Erzeugnissen westdeutscher Schundverlage nicht nach. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 227 Jugendkriminalität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendring, DeutscherSiehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 1985 „Die Entwicklung der sozialistischen Kinder- und Jugendliteratur ist von den verantwortlichen staatlichen Organen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und Künstlerverbänden zu fördern“ (Jugendgesetz von 1964; Jugend). Die besten Bücher sollen zu diesem Zweck u.a. durch eine Kinder- und Jugendbuchgemeinschaft verbreitet werden; die öffentlichen Bibliotheken…
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Rahmenkollektivvertrag (1966)
Siehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 [S. 378]Der R. diente ursprünglich dazu, Richtlinien für die Betriebskollektivverträge aufzustellen. Von 1953 bis 1956 waren sie durch die Musterbetriebskollektivverträge abgelöst. Seit 1958 werden lohnpolitische Maßnahmen, die vorher durch VO des Ministerrats festgelegt wurden, von diesem nur noch im Grundsatz beschlossen. Einzelheiten wurden Rahmenverträgen überlassen, die zwischen den Industrie-Gewerkschaften und der Staatlichen ➝Plankommission abzuschließen waren. § 6 des Gesetzbuches der Arbeit bestimmt, daß zwischen den zentralen Organen des Staatsapparates, den Räten der Bezirke oder den zentralen Organen der sozialistischen Genossenschaften und dem Bundesvorstand des FDGB oder den Zentralvorständen der Industrie-Gewerkschaften und Gewerkschaften oder den Bezirksvorständen des FDGB R. abgeschlossen werden können. Die R. sollen die besonderen Arbeits- und Lohnbedingungen für Bereiche der Volkswirtschaft, für Personengruppen oder für bestimmte Gebiete enthalten. Sie sind allgemein verbindlich und treten mit dem Tage der Registrierung bei der Kommission für ➝Arbeit und Löhne in Kraft. Wegen der Abhängigkeit des FDGB und des Staatsapparates von der SED drücken die R. genau wie die arbeitsrechtlichen Gesetze und Verordnungen nur den Willen dieser Partei aus und haben daher mit einem autonomen, kollektiven Arbeitsrecht nichts gemeinsam außer der Bezeichnung. (Arbeitsrecht) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 378 Quedlinburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RapackiplanSiehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 [S. 378]Der R. diente ursprünglich dazu, Richtlinien für die Betriebskollektivverträge aufzustellen. Von 1953 bis 1956 waren sie durch die Musterbetriebskollektivverträge abgelöst. Seit 1958 werden lohnpolitische Maßnahmen, die vorher durch VO des Ministerrats festgelegt wurden, von diesem nur noch im Grundsatz beschlossen. Einzelheiten wurden…
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Parteitage der SED (1966)
Siehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1969 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Lt. Parteistatut wird die Generallinie und Taktik der SED durch „das höchste Organ“, den P., bestimmt. In Wirklichkeit sind die alle vier Jahre stattfindenden P. rein demonstrative Veranstaltungen, die dem Politbüro Gelegenheit geben, die nachträgliche Zustimmung der Delegierten zu bereits feststehenden Beschlüssen einzuholen und die Parteimitgl. sowie die übrige Bevölkerung über die geplante große Linie zu unterrichten. Als Delegierte werden zumeist zuverlässige Funktionäre sowie Aktivisten, Helden der Arbeit, Genossenschaftsbauern u. ä. bestellt. Alle Beschlüsse werden einstimmig gefaßt und die von der Parteiführung vorgeschlagenen Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees und der Zentralen Revisionskommission (ZRK) ohne Widerspruch gewählt. Von der offiziellen Linie abweichende Meinungen finden auf den P. keinen Ausdruck. Alle Reden und Diskussionsbeiträge müssen bei dem jeweils zuständigen Parteisekretariat vorher schriftlich eingereicht und genehmigt werden. Bisher fanden sechs P. in Ostberlin statt: I. P. (Vereinigungsparteitag) vom 19. bis 22. 4. 1946 (Beschluß über die Vereinigung der KPD und der SPD zur SED, Annahme des ersten Parteistatuts und der „Grundsätze und Ziele“ der SED); II. P. vom 20. bis 24. 9. 1947 (Annahme einer Entschließung, in der der „Kampf um die Einheit Deutschlands“ als Hauptaufgabe der SED bezeichnet und die Gründung einer vorläufigen gesamtdeutschen Regierung gefordert wird); III. P. vom 20. bis 24. 7. 1950 (Billigung des Entwurfs über den Fünfjahrplan, Annahme eines neuen Statuts sowie einer Entschließung über die weitere Umbildung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ und über die Entwicklung einer „breiten Friedensbewegung“ in ganz Deutschland unter Führung der SED); IV. P. vom 30. 3. bis 6. 4. 1954 (Erklärung gegen den EVG-Vertrag, der die Einheit Deutschlands verhindere, und Forderung einer gesamtdeutschen Regierung. Danach sollten freie Wahlen ohne ausländische Einmischung stattfinden. Vorbild eines wiedervereinigten Deutschlands solle die Staatsordnung in der SBZ sein. Annahme eines dritten, dem Statut der [S. 350]KPdSU angeglichenen Parteistatuts); V. P. vom 10. bis 16. 7. 1958 (Der P. stellt fest, die Grundlagen des Sozialismus seien in der SBZ gelegt, nunmehr müsse der Soz. zum Siege geführt werden, „ökonomische Hauptaufgabe“ sei, die BRD bis 1961 einzuholen und zu überholen, der „Aufbau des Soz.“ in der SBZ wird als Vorbild und Beispiel für ganz Deutschland bezeichnet). VI. P. vom 15. bis 21. 1. 1963 (Annahme des ersten SED-Programms und eines neuen Statuts). In Anwesenheit Chruschtschows verkündet Ulbricht vor allem eine neue Reform des Wirtschaftsapparates, mit deren Hilfe die latente Wirtschaftskrise überwunden werden soll. Die ökonomische Hauptaufgabe von 1958 wird zurückgenommen. Die bisherige Deutschland- und Berlin-Politik der SED wird nicht verändert; für die internationale Politik gewinnt der P. vor allem Bedeutung durch die heftigen Angriffe Ulbrichts auf die chinesischen Kommunisten und durch die Teilnahme einer jugoslawischen Delegation. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 349–350 Parteischulen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteiveteranenSiehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1969 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Lt. Parteistatut wird die Generallinie und Taktik der SED durch „das höchste Organ“, den P., bestimmt. In Wirklichkeit sind die alle vier Jahre stattfindenden P. rein demonstrative Veranstaltungen, die dem Politbüro Gelegenheit geben, die nachträgliche Zustimmung der Delegierten zu bereits feststehenden Beschlüssen einzuholen und die Parteimitgl. sowie…
DDR A-Z 1966
Landarbeit, Abwanderung aus der (1966)
Wertneutrale Bezeichnung für die im Zuge der wirtschaftlich-technischen Entwicklung und der industriellen Expansion in den meisten Ländern auftretende Erscheinung des relativen und absoluten Rückganges der landwirtschaftlichen Erwerbspersonen, gemessen an den Erwerbs[S. 274]personen insgesamt. Diese AadL. wird zumeist durch das Schlagwort „Landflucht“ gekennzeichnet. Der Schrumpfungsprozeß im landwirtschaftlichen Sektor wird einerseits geradezu als Kennzeichen des wirtschaftlichen Wachstums einer Volkswirtschaft angesehen, andererseits bildet er aber den Ausgangspunkt für die mannigfaltigen protektionistischen und interventionistischen Maßnahmen, mit denen die Agrarpolitik fast aller Industrieländer der Erde ihrer Landwirtschaft aus der Bedrängnis helfen zu können glaubt. In der SBZ ist die AadL. zudem bis zur Errichtung der Mauer durch die Republikflucht gefördert worden, wenn auch der Anteil der Flüchtlinge aus landwirtschaftlichen Berufen mit durchschnittlich 6 bis 7 v. H. der Gesamtzahl der Flüchtlinge beachtlich unter dem Anteil liegt, den die landwirtschaftlichen Erwerbspersonen an den Erwerbspersonen insgesamt einnehmen. Von 1952 bis 1964 nahm die Zahl der Erwerbspersonen im Wirtschaftsbereich Land-, Forst- und Wasserwirtschaft von 1,702 Mill. auf 1,314 Mill., d.h. um 388.000 Personen bzw. um 22,8 v. H. ab. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen verringerte sich im gleichen Zeitraum von 21,7 v. H. auf 16,4 v. H. Die entsprechende Abwanderungsquote ist in der BRD vergleichsweise noch größer. Dort ist von 1952 bis 1964 ein Rückgang der landwirtschaftl. Erwerbspersonen von 4,695 Mill. auf 3,084 Mill., d.h. um 1,611 Mill. Menschen bzw. um 34,3 v. H. zu verzeichnen, bei gleichzeitiger Verringerung des landwirtschaftlichen Anteils an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen von 20,7 v. H. auf 11,4 v. H. Diese relativ stärkere Abwanderung im Bundesgebiet muß man auch im Zusammenhang mit dem Ersatz menschlicher Arbeit durch die Mechanisierung sehen. In der BRD ist die Mechanisierung wesentlich weiter fortgeschritten als in der SBZ (Landtechnik, Landwirtschaft), wo, trotz des Überganges zur „sozialistischen“ Großproduktion durch die Zwangskollektivierung, der Arbeitskräftebesatz je Flächeneinheit in den LPG und VEG mehr als das Doppelte von dem beträgt, den die privaten landw. Großbetriebe in Westdeutschland aufweisen. In der SBZ entzieht der systembedingte Planungs- und Kontrollapparat der Güterproduktion viele im Agrarbereich Beschäftigte der produktiven Tätigkeit, so daß die Arbeitskräfteknappheit tatsächlich größer ist, als es die ausgewiesenen Zahlen erkennen lassen. Als ein Problem besonderer Art stellt sich in der SBZ zudem die Gewinnung des Nachwuchses für die Landarbeit. Wenn dieses Problem auch in fast allen Ländern mit hochentwickeltem Industrie- und Dienstleistungssektor akut ist, so wird es in der SBZ noch dadurch verstärkt, daß die herrschenden Arbeits- und Lebensbedingungen in der kollektiven Landwirtschaft besonders wenig geeignet sind, die Jugend für die Landarbeit zu gewinnen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 273–274 Landambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LänderWertneutrale Bezeichnung für die im Zuge der wirtschaftlich-technischen Entwicklung und der industriellen Expansion in den meisten Ländern auftretende Erscheinung des relativen und absoluten Rückganges der landwirtschaftlichen Erwerbspersonen, gemessen an den Erwerbs[S. 274]personen insgesamt. Diese AadL. wird zumeist durch das Schlagwort „Landflucht“ gekennzeichnet. Der Schrumpfungsprozeß im landwirtschaftlichen Sektor wird einerseits geradezu als Kennzeichen des wirtschaftlichen Wachstums…
DDR A-Z 1966
Steuern (1966)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u. a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen u. ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der Grundsätze der Gleichmäßigkeit und der Gerechtigkeit der Besteuerung zu einem Instrument des Klassenkampfes. Der sowjetzonale Finanzwirtschaftler A. Lemmnitz charakterisierte das Steuerwesen wie folgt: „Steuerfragen sind Fragen des Klassenkampfes und nicht der ewigen Gerechtigkeit … Es gibt keine allgemeine Gerechtigkeit, sondern nur eine auf die jeweilige Klassengesellschaft bezogene Gerechtigkeit“ (DFW 1948, S. 8 bis 12). Über die Steuereinnahmen lassen sich im einzelnen keine zuverlässigen Angaben machen, da die Einzelheiten des Staatshaushalts nicht bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß die Verbrauchsabgaben ständig gestiegen sind. Eine bedeutende Rolle spielt für die Einnahmeseite die PDA, die verbrauchssteuerähnlichen Charakter hat. Der Klassenkampf Charakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung. in Erscheinung. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher u. gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen mehr als 90 v. H. beträgt. Ähnlich werden bei der Körperschaftsteuer — soweit sie durch die Einführung der PDA überhaupt noch erhoben wird — staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert. Konsumgenossenschaften entrichten eine Gewinnsteuer von 15 v. H. des Gewinnes. Bei Molkereigenossenschaften beträgt die Gewinnsteuer 55 v. H. des Betriebsergebnisses. Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) entrichten eine Umsatzsteuer und eine Gewinnsteuer. Die USt beträgt 3 v. H. des Umsatzes. Für die Gewinnsteuer gelten die dem PGH-Steuergesetz vom 30. 11. 1962 (GBl. I, S. 121) beigefügten Steuertabellen. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. [S. 467]Viele Betriebsausgaben sind steuerlich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, die dazu beitragen, daß es in absehbarer Zeit keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerk-Steuer). Die Mitglieder von LPG, die vorher einen landwirtschaftlichen Betrieb selbständig bewirtschaftet haben oder selbständig tätig waren (wie Gärtner, Handwerker, Gewerbetreibende) zahlen Landwirtschaftsteuer. Ab 1. Januar 1954 wurde in der „volkseigenen“ Wirtschaft die PDA nach dem Vorbild der sowjet. „differenzierten Umsatzsteuer“ eingeführt. Sie tritt an Stelle der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer u. der Verbrauchsabgaben. Die mit Wirkung vom 1. 1. 1957 eingeführte Handelsabgabe schließt in gewisser Hinsicht den Umwandlungsprozeß des sowjetzonalen Steuersystems ab. (Lohnsteuer, Abgabenverwaltung, Wirtschaft, Finanzsystem, Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 466–467 Stettin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFBSiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u. a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen u. ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der…
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Volkspolizei, Deutsche (1966)
Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Die VP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern (MdI) war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium (Nationale Volksarmee, Militärpolitik). Ihm war und ist die VP als Hauptverwaltung (HV) eingegliedert. Die VP umfaßt Schutz-, Kriminal-, Verkehrs- und Wasserschutzpolizei, ferner die Feuerwehr. Sie erfüllt einerseits normale Polizeiaufgaben, andererseits ist sie ein politisch geschultes und überwachtes Werkzeug der SED und Hilfsorgan des SSD. Dies zeigen am klarsten die ABV. Den diktatorischen Zielen der SED dienen auch die Abteilungen Paß- und Meldewesen; Erlaubniswesen (Zulassung aller, auch religiöser Veranstaltungen) und „Volkseigentum“ (Untersuchung von „Wirtschaftsvergehen“, die meist den politischen Zweck des SED-Regimes fördern soll). Unter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) stehen die Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei (BDVP), unter diesen die VP-Kreisämter (VPKÄ). Im Sowjetsektor Berlins heißt die Bezirksbehörde: Präsidium der Volkspolizei, und die 8 Kreisbehörden: VP-Inspektion (VP-I). Für das Gebiet des Uranbergbaues besteht in Siegmar-Schönau (westl. Chemnitz) eine eigene BDVP (für den Betriebsschutz Wismut); ihr unterstehen 10 Betriebsschutz-Ämter. — Die Großstädte (notfalls großen Mittelstädte) und die 8 Bezirke Ost-Berlins sind, je nach Bevölkerungszahl und Wohnverteilung, in etwa 3–6 Reviere geteilt. Wenn ein VPKA für eine kleinere Mittelstadt oder größere Kreisstadt zuständig ist, hat es für dieses Stadtgebiet 1~Revier. Für kleinere Städte und für Landgebiete unterhält ein VPKA nur Außenposten, nicht aber Reviere. — Von der HVDVP bis zur Kreisebene bestehen Abt. für den Betriebsschutz. Die VP hatte 1953 bis 1957 kasern. militärähnliche mot. Bereitschaften, zuletzt rund 13.500 Mann stark. Bis auf 3.000 Mann in Ostberlin wurde Mitte 1957 diese Polizeitruppe in die Bereitschaftspolizei übergeführt. — Die 3.000 in Ostborlin kamen im Juni 1961 großenteils zur Bereitschaftspolizei. Doch (seit spätestens Anfang 1965) stehen dem Präsidium der VP in Ostberlin wieder mindestens drei kasern. militärähnliche Bereitschaften ( = Bataillone) zur Verfügung, mit zumindest ca. 1.500 Mann. — Die Transportpolizei ist seit Febr. 1957 der VP als Hauptabt. (HA) eingefügt, ist aber militärähnliche Polizeitruppe. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen, doch nicht mehr der GST, liegt bei der VP. [S. 514]Ab 1. 12. 1962 besteht eine „Hochschule der Deutschen Volkspolizei“, die der „Ausbildung von qualifizierten Kadern für die bewaffneten Organe des Min. des Innern“ dient. Sie hat seit Sept. 1965 das Promotionsrecht. — Uniform: hell graugrün — Stärke ca. 73.000 Mann, ohne die rd. 8.000 Mann der Transportpolizei, die 1.500 der kasernierten Bereitsch. des VP-Präsidiums in Ostberlin und die etwa 15.000 des der VP untergeordneten aktiven Betriebsschutzes (A). Chef der gesamten VP ist der Stellv. des Ministers des Innern für die bewaffn. Organe des MdI: Generalleutnant Willi Seifert (SED). Leiter der ihm unterstellten HVDVP seit Aug. 1959: Generalmajor Hans-Hugo Winkelmann (SED). Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 513–514 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkspolizeihelferSiehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Die VP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern (MdI) war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium (Nationale Volksarmee, Militärpolitik). Ihm war und ist die VP als Hauptverwaltung (HV)…
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Ministerium für Gesundheitswesen (1966)
Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold ➝Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das MfG. verselbständigt. Im Zuge der Reform der Wirtschaftsverwaltung gingen die Aufgaben der Arbeitspolitik, des Arbeitsrechts (mitsamt Recht der Sozialversicherung) und des Arbeitsschutzes an das Komitee für ➝Arbeit und Löhne über, während die Sozialfürsorge an das MfG. zurückgelangte. Programmatische Bedeutung darf der Zusammenfassung nicht zugeschrieben werden; bei den Räten der Kreise und Städte sind Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung schon seit 1956 den „Ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und Sozialfürsorge“ übertragen. Das M. hat außer den zentralen Abt. für Kader, Planung, Haushalt und Wirtschaft die Hauptabt. „Heilwesen“, „Mutter und Kind“, „Wissenschaft und Forschung“ sowie Hygiene-Inspektion, „Hauptverw. Pharmazie und Medizin-Technik“ und schließlich „Sozialfürsorge“. Außerhalb seiner Kompetenz und damit seiner direkten Einwirkung in jeder Hinsicht, auch in gesundheitlichen Grundfragen, entzogen sind die „Medizinischen Dienste“ („MD“) der Nationalen Volksarmee, des Ministeriums für Staatssicherheit, des Verkehrswesens und seit 1963 der „Sportärztliche Dienst“ als „nachgeordnete Einrichtung“ des Komitee für Körperkultur und Sport; hier steht dem M. nur noch ein Mitwirkungsrecht zu (Sportarzt) — Statut vom 27. 10. 1960. — Minister für Gesundheitswesen ist seit Dezember 1958 Max ➝Sefrin (CDU), Staatssekretär: Dr. Michael Gehring; Stellv. des Ministers Prof. Dr. Ludwig Mecklinger (vorher Oberst des MD der NVA) und Obermedizinalrat Dr. Herbert Erler; diese drei sind Mitglied der SED und Ärzte. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 321 Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für KulturSiehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold ➝Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das…
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Stalinismus (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1953. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in eine Theorie vom Aufbau des „Sozialismus in einem Land“ um. Dies bedeutete innenpolitisch: Ein-Mann-Diktatur, forcierten Aufbau von Schwerindustrie und Bildungswesen, schärfsten Kampf gegen alle abweichenden Konzeptionen (Abweichungen); äußersten Terror gegen Parteimitglieder und Funktionäre (KPdSU-Tschistka von 1936 bis 1938) und die „Klassenfeinde“ innerhalb der UdSSR (Aktion gegen die Kulaken u.a.); zugleich Mobilisierung der loyalen und indifferenten Volksmassen für nationalrussische „patriotische“ Belange im Sinn des alten zaristischen Imperialismus. Außenpolitisch entsprach dem die Preisgabe der revolutionären Ideale der kommun. Minderheiten im Ausland, die strikte Unterwerfung aller ausländischen kommun. Parteien und der Komintern unter Befehl, Wünsche und Interessen Moskaus, Absage an den proletarischen ➝Internationalismus und das Bemühen um einen Modus vivendi mit dem westlichen Ausland, da die Kräfte der UdSSR zunächst nicht für eine internationale Auseinandersetzung ausreichten. Nachdem die UdSSR im Zuge des 2. Weltkrieges mit Hilfe ihrer Okkupationsarmeen die europäischen Volksdemokratien ins Leben zu rufen vermochte, kam es zu einer Modifizierung des St. (Linguistikbriefe). Doch blieb der Kerngedanke des St., das Prinzip der mit allen Terrormitteln ausgestatteten, straff zentralen Parteigewalt, die sich gleichermaßen der Methoden der Unterdrückung der „Klassenfeinde“ und des Appells an nationalistisch-patriotische Sentiments in den kritiklosen Massen bedient, über Stalins Tod 1949 hinaus erhalten. Der seit 1956 proklamierte Abbau der Auswüchse des St. hat hier nur teilweise Wandel geschaffen und insbesondere die gesellschaftliche Eigeninitiative in allen bolschewistischen Ländern unter der Kontrolle der Partei zu halten gesucht. (Revisionismus, Personenkult, Kollektive Führung) Der Begriff St. wurde zuerst von Trotzkisten, später von allen Gegnern der stalinschen Politik gebraucht. Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M. 1962. 328 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre d. Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Hat die Kirche geschwiegen? Das öffentliche Wort der Evangelischen Kirche 1945 bis 1954 (hrsg. v. G. Heidtmann). Berlin 1954, Lettner-Verlag. 144 S. Bretscher, Willy: Sowjetrußland nach Stalins Tod und Verdammung. Zürich 1956, Neue Zürcher Zeitung. 57 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Deutscher, Isaac: Stalin — die Geschichte des modernen Rußland. 2. Aufl. (a. d. Engl.). Stuttgart 1962, Kohlhammer. 649 S. Just, Artur W.: Stalin und seine Epoche. München 1953, Wilhelm Heyne. 76 S. Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 463 Stalinallee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StalinstadtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Die Weiterbildung der Theorie und vor allem Praxis des Marxismus-Leninismus in der Ära Stalin — zwischen 1924 und 1953. Der Situation der UdSSR als des einzigen bolschewistischen Staats in einer kapitalistischen Umwelt Rechnung tragend, baute Stalin nach der Machtübernahme die revolutionäre Lehre Lenins, die auf der Idee der relativ gleichzeitig in vielen Ländern erfolgenden Weltrevolution fußte (Trotzkismus), in eine…
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Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen (1966)
Siehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3. Entlohnung an gesetzlichen Feiertagen. 4. Zuschläge für Arbeit an Sonntagen (50 v. H. des Tariflohnes, wenn Sonntagsarbeit nicht regelmäßig ist), für Nachtarbeit (10 v. H., für planmäßige, 50 v. H. für nicht planmäßige Nachtarbeit), für schwere, gefährliche oder gesundheitsschädigende Arbeiten (Erschwerniszuschläge). 5. Bezahlung bei Betriebsstörungen (Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit zu übernehmen). 6. Entlohnung bei Arbeiten in verschiedenen Gehalts- und Lohngruppen. 7. Entlohnung bei Ausschuß in der Produktion. 8. Bezahlung bei Betriebsunfällen, bei Krankheit und Quarantäne (Lohnausgleich). 9. Entlohnung bei Wahrnehmung „staatspolitischer Funktionen“ während der Arbeitszeit (Zahlung des Durchschnittslohnes). 10. Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher Interessen. 11. Hausarbeitstag für Frauen. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 36 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitssanitätsinspektionSiehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3.…
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Arbeiterwohnungsbau (1966)
Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 1985 Genossenschaftlicher Wohnungsbau durch die 1954 errichteten „A.-Genossenschaften“ (AWG), die insbesondere durch die Beschäftigten von Großbetrieben gebildet werden. Auch bei mittleren und kleineren Betrieben sind AWG gestattet, und mehrere solche Betriebe können untereinander entsprechende Abkommen schließen. Ferner sind staatliche Verwaltungen, Universitäten, Institute usw. zum A. zugelassen. Die AWG werden von den Vorständen der Industriegewerkschaften kontrolliert. Durch den A. wird kein privates Eigentum für die Mitglieder der AWG geschaffen. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitglieder der AWG behalten nur die beigesteuerten persönlichen finanziellen Leistungen als privates Eigentum. Die AWG erhalten aus dem Staatshaushalt zinslose Darlehen bis zu 85 v. H. der Baukosten. Die Genossenschaftsanteile der Wohnungsinteressenten betragen für eine 1½-Zimmer-Wohnung 1.500 DM, für eine 2½-Zimmer-Wohnung 2.100 DM und sind innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten zu je mindestens 20 DM einzuzahlen. Ein Teil der Anteilsumme konnte bis Ende 1963 durch manuelle Arbeitsleistung abgegolten werden. Seitdem gehen die Arbeitsleistungen in den „unteilbaren Fonds“ ein, für die an die AWG keinerlei Anspruch auf Gegenleistung oder Rückzahlung besteht. Die manuellen Arbeitsleistungen müssen von den Wohnungsbewerbern also zusätzlich aufgebracht werden. Da nach dem Anfang 1964 in Kraft getretenen neuen „Statut der AWG“ auch die Ehefrau Mitglied der AWG werden muß und damit ebenfalls zu manueller Arbeitsleistung verpflichtet ist, wurde praktisch der Umfang der geforderten manuellen Arbeitsleistung der Wohnungsbewerber verdoppelt. Baugelände sollen die örtlichen Verwaltungsorgane unentgeltlich stellen. Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll in der Reihenfolge des Eintritts in die AWG und nach der persönlichen finanziellen und Arbeitsleistung des Genossenschaftsmitgl. erfolgen. Seit 1958 werden im A. keine Ein- oder Zweifamilienhäuser mehr gebaut, sondern nur noch Reihenhäuser in Typenbauweise. Die durchschnittliche Wohnungsgröße darf 50 qm nicht überschreiten. Insgesamt sind bis Ende 1965 rund 300.000 Wohnungen im A. errichtet worden. 1961 entfielen 59 v. H. der Neubauwohnungen auf den A. Der AWG-Anteil ist seitdem stark zurückgegangen, da der Bau von Werkswohnungen zunehmend vom „volkseigenen“ Wohnungsbau durchgeführt wird. 1964 betrug der AWG-Anteil nur noch 40 v. H. Die AWG hatten 1964 etwa 400.000 Mitglieder, davon waren 140.000 Wohnungsbewerber. Die meisten warteten bereits drei Jahre und länger auf eine Wohnung. Wegen der Drosselung des Wohnungsbaus besteht seit Anfang 1964 eine Sperre für neue Mitglieder in den AWG. (Bauwirtschaft) Literaturangaben Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 30 Arbeiterveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsamtSiehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 1985 Genossenschaftlicher Wohnungsbau durch die 1954 errichteten „A.-Genossenschaften“ (AWG), die insbesondere durch die Beschäftigten von Großbetrieben gebildet werden. Auch bei mittleren und kleineren Betrieben sind AWG gestattet, und mehrere solche Betriebe können untereinander entsprechende Abkommen schließen. Ferner sind staatliche Verwaltungen,…
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Zwangsvollstreckung (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ vom 4. 10. 1952 (GBl.~S.~988) der Sekretär beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung, Angleichungsverordnung, Sekretär des Gerichts). Die Z. in das Vermögen staatlicher juristischer Personen ist unzulässig. Zur Sicherung der planmäßigen Arbeit der volkseigenen Betriebe ist eine Befriedigung des Gläubigers nur im Wege des Anweisungsverfahrens des dem schuldenden VEB übergeordneten Organs zulässig. Die Pfändung von Arbeitseinkommen erstreckt sich auch auf den künftigen Arbeitslohn des Schuldners in einem anderen Betrieb (2. DB zur VO über die Pfändung von Arbeitseinkommen vom 12. 10. 1965, GBl. II, S. 757). Das Offenbarungseidverfahren hat praktisch an Bedeutung dadurch verloren, daß Haftbefehle gegen Schuldner, die die Vermögenserklärung nicht abgeben wollen, nicht mehr vollstreckt werden. Das Gerichtsvollzieherwesen ist durch die VO vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 993) neu geregelt worden (Gerichtsvollzieher). Aus Entscheidungen der Konfliktkommissionen über Geldforderungen und Einigungen der Parteien, die vor diesen gesellschaftlichen Gerichten oder den Schiedskommissionen erzielt worden sind, kann die Z. betrieben werden, wenn das zuständige Kreisgericht die Vollstreckbarkeit durch Beschluß erklärt hat. Die Z. aus Entscheidungen der staatlichen ➝Vertragsgerichte ist in der VO vom 9. 9. 1965 über die Aufgaben und Arbeitsweise dieser Staatsorgane besonders geregelt. Alle Schuldtitel, die in West-Berlin oder der BRD erlassen sind, müssen vor Einleitung der Z. dem Direktor des Bezirksgerichts (früher dem Leiter der Justizverwaltungsstelle des Bezirks; Justizverwaltung) zur Genehmigung vorgelegt werden. Ein Geldanspruch in DM West wird im Verhältnis 1:1 in DM Ost vollstreckt. Das eingezogene Ostgeld ist für den West-Gläubiger auf ein Sperrkonto bei der Deutschen ➝Notenbank einzuzahlen. Ein Transfer dieses Geldes nach dem Westen ist nicht zulässig. Die Z. gegen Umsiedler aus westdeutschen Schuldtiteln ist grundsätzlich unzulässig, wenn es sich um Forderungen westdeutscher oder West-Berliner Firmen aus Teilzahlungsgeschäften handelt. Unzulässig ist auch die Z., die ein Flüchtling gegen einen in der SBZ wohnenden Schuldner betreiben will. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 557 Zwangskollektivierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zweig, ArnoldSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ vom 4. 10. 1952 (GBl.~S.~988) der Sekretär beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung, Angleichungsverordnung, Sekretär des Gerichts). Die Z. in das Vermögen…
DDR A-Z 1966
Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (1966)
Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Urania: 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde die Gesellschaft am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ostberlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet. „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u. a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. „Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesellschaft steht … die Propagierung der nationalen Politik der DDR und der großen Ideen und Perspektiven des Friedens und des Sozialismus.“ Ihre Vorträge und Publikationen sollen sich durch „hohe Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auszeichnen und sich ständig mit kleinbürgerlichen, revisionistischen, imperialistischen und idealistischen Auffassungen auseinandersetzen“ („Neuer Weg“, 1960/11). Die Gesellschaft übernahm von den Volkshochschulen und dem KB nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen und betreut vor allem die von ihr eingerichteten Dorfakademien. Sie hat ca. 25.000 Mitgl., annähernd 800 Angestellte und führte 1962 annähernd 200.000 Veranstaltungen durch; sie übernahm ferner vom Ministerium für Kultur wandernde Kleinausstellungen. 1.~Vors.: Prof. Dr. Herb. Dallmann. Verlag: „Urania“-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“, „Urania“ und „Wissen und Leben“. (Erwachsenenbildung, Betriebsakademien) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 167 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftlichSiehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Urania: 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ wurde die Gesellschaft am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ostberlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet. „Allunionsgesellschaft…
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Staatsanwaltschaft (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die „VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz“ vom 27. 9. 1951 (GBl. S. 877) wurde die St. unter der Leitung des Generalstaatsanwaltes der „DDR“ „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Herauslösung der St. aus der Justiz mit dem „Gesetz über die St. der DDR“ (StAG) vom 23. 5. 1952 (GBl. S. 408), „das für die St. der DDR die Krönung ihrer Entwicklung bedeutete“ (Benjamin/Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1955, S. 264). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjet. Vorbild. Der Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) beschäftigt sich auch eingehend mit der Stellung und den Aufgaben der St. Am 17. 4. 1963 erließ die Volkskammer zur Konkretisierung dieses Erlasses ein neues „Gesetz über die St. der DDR“ (GBl. I, S. 57). Danach hat die St. für die einheitliche Verwirklichung des sozialistischen Rechts zu sorgen und einen entschiedenen Kampf gegen alle Verbrechen und Vergehen zu führen. Sie wird als ein „Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet. Die St. wird vom Gencralstaatsanwalt geleitet, der auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer für die Dauer von 4 Jahren gewählt wird, und dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirks (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Er ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und hat dem Staatsrat über die Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben zu berichten. Alle Staatsanwälte werden vom GenStA berufen und abberufen, sie sind ihm verantwortlich und [S. 456]an seine Weisungen gebunden (§ 9 StA-Ges.). Die Stellvertreter des GenStA sind vom Staatsrat zu bestätigen; einer der Stellvertreter ist der Militäroberstaatsanwalt (Militärstaatsanwaltschaft). Der Ostberliner „Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin“ hat seit der Eingliederung der Justiz des Sowjetsektors in die Zonenjustiz (Gerichtsverfassung) die Stellung eines Bezirksstaatsanwalts. Ihm sind die Staatsanwälte der 8 Stadtbezirke unterstellt. „Staatsanwalt kann sein, wer nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bietet, daß er seine Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt, sich vorbehaltlos für den Sozialismus einsetzt und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben ist“ (§ 13 StAGes.). Juristische Ausbildung (Rechtsstudium) ist grundsätzlich Voraussetzung; es kann jedoch auch ohne eine solche Ausbildung zum Staatsanwalt berufen werden, wer „auf Grund seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet“ ist. Ein Staatsanwalt muß praktische Erfahrungen und gute politische und fachliche Kenntnisse besitzen, sich im gesellschaftlichen Leben betätigt haben und ständig an seiner Weiterbildung arbeiten. Von besonderer Bedeutung unter den der St. gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ist die Aufgabe, „Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit und Übergriffe gegen die sozialistische Rechtsordnung zu unterbinden und über die Einhaltung der Rechte der Bürger zu wachen“ (§ 2, c StAGes.). In dieser Tätigkeit der Allgemeinen Aufsicht, die schon mit dem alten Gesetz über die St. im Jahre 1952 eingeführt worden war, hat sich die St. nunmehr „auf den Schutz der Volkswirtschaft, des sozialistischen Eigentums, der Neuentwicklungen und Patente sowie auf die Sicherung der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger“ zu konzentrieren (§ 36). Stellt die St. Gesetzesverletzungen fest, so hat sie dagegen Protest einzulegen. Sie kann die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) oder Disziplinarverfahren verlangen. In dieser Tätigkeit wird die St. als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit bezeichnet („Neue Justiz“ 1955, S. 11). Die St. hat ferner das Ermittlungsverfahren zu leiten und dabei die Aufsicht über alle Ermittlungen und die Untersuchungsorgane zu führen. Sie erhebt Anklage und vertritt diese vor den Strafgerichten, sie kann geringfügige Verletzungen der Strafgesetze den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen (gesellschaftliche Gerichtsbarkeit) zur Beratung und Entscheidung übergeben. Erhebliche Befugnisse hat die St. auch in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren. Hier kann sie an Verhandlungen teilnehmen, Schriftsätze einreichen, Protest gegen Urteile einlegen und sogar „nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Klage erheben (ausgenommen Eheverfahren)“ (§ 22). Diese Bestimmung kündigt eine entsprechende Vorschrift in der künftigen Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß) an. Schließlich können der GenStA und die Bezirksstaatsanwälte die Kassation rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen beantragen. Die St. übt die Aufsicht aus über die Strafvollstreckung und die Durchführung des Strafvollzuges, wirkt im Gnadenverfahren (Gnadenrecht) mit, führt beim GenStA das Strafregister und ist verantwortlich für die einheitliche Kriminalstatistik u. die analytische Auswertung der Kriminalität. Alle Staatsanwälte sind Mitglieder der SED, zum großen Teil stammen sie aus den früheren Volksrichter-Lehrgängen. Generalstaatsanwalt der „DDR“ war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tode (25. 3. 1960) Ernst Melsheimer (SED). Am 24. 1. 1962 wählte die Volkskammer den bisherigen ZK-SED-Funktionär Josef ➝Streit zum neuen Generalstaatsanwalt. (Rechtswesen) Literaturangaben Hellbeck, Hanspeter: Die Staatsanwaltschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 2., erw. Aufl. (BMG) 1955. 104 S. m. 7 Anlagen. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 455–456 Staatsangehörigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsapparatSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die St. war in den Ländern der SBZ nach dem Zusammenbruch 1945 hinsichtlich Organisation und Zuständigkeit zunächst in der herkömmlichen Weise wiederaufgebaut worden; der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht (1951–1952 Landesstaatsanwalt) als höchstes Strafverfolgungsorgan des Landes unterstand dem jeweiligen Justizminister. Nach Errichtung der „DDR“ wurde durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl. S. 111) außer…
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Lebensversicherung (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif~I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag (Tarif III) fällig. Ferner gibt es: Die Töchterversorgungsversicherung (Tarif IV), die Ehegattenversicherung für den Todes- und Erlebensfall (2 verbundene Leben, Tarif V), die Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag (Tarif VI), die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (Tarif VII), die Invaliden- und Altersrentenversicherung (Tarif VIII), die Sparrentenversicherung (Tarif IX) sowie die Risikolebensversicherung (Tarif 16). Der Mindestbeitrag beträgt für alle L. 1~DM Ost monatlich, die Mindestversicherungssumme 240 DM Ost. Für Gruppenversicherungsverträge wird besonders in den VEB geworben. Die Versicherungssteuer ist in den Beiträgen enthalten. Einen Deckungsstock, wie er in der BRD für jedes Versicherungsunternehmen zur Sicherung der Ansprüche aus L. vorgeschrieben ist, gibt es nicht. Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird indessen als Sparguthaben der Versicherungsnehmer gebucht. L.-Verträge, die vor 1945 bei den heute geschlossenen privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen waren, konnten nach dem Befehl Nr. 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 bis zu 10.000 RM unter Anrechnung der früheren Beitragszahlung „erneuert“ werden. Auf Ansprüche, die in der Zeit vom 9. 5. 1945 bis 14. 8. 1946 fällig geworden waren, wurden nach dem Befehl Nr. 11 der SMAD vom 29. 1. 1948 einmalige Zahlungen von 300 bis 400 RM geleistet. Ansprüche, die vor dem 9. 5. 1945 fällig waren, wurden trotz Übernahme der Aktivvermögen der geschlossenen Versicherungsunternehmen nicht befriedigt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 281 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehmann, OttoSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen ➝Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif~I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag…
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1966: H
Hacks, Peter Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbritter, Walter Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsregister Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen, Deutsche (DHZ) Handwerk Handwerkskammern Handwerksteuer Handwerk und Gewerbe, Banken für Hans-Beimler-Medaille Harich, Wolfgang Harmonogramm Hartke, Werner Hauptbuchhalter Hausarbeitstag für Frauen Hausbuch Hausfrauenbrigaden Hausgeld Hausgemeinschaften Haushalt Haushaltsaufschläge Haushaltsausgleich Haushaltsbuch Haushaltsorganisationen Hausvertrauensleute Hauswirtschaft, Persönliche Havemann, Robert Heilbehandlung, Freie Heimatgeschichte Heimatschutz Heimerziehung Heim für soziale Betreuung Heinrich-Greif-Preis Heinrich-Heine-Preis Heinrich-Mann-Preis Heinz, Wolfgang Held der Arbeit Helfer der Grenztruppen Helfer der staatlichen Kontrolle Helfer der Volkspolizei Hennecke, Adolf Hennigsdorf Hermlin, Stephan Herrnstadt, Rudolf Herstellerabgabepreis (HAP) Hertz, Gustav Hetze Heym, Stefan HGL Hilfe, Sozialistische Histomat Historikergesellschaft, Deutsche Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung) HO Hochschulen Hoffmann, Karl-Heinz Holzindustrie Homann, Heinrich Honecker, Erich Honecker, Margot (geb. Feist) Horte HO-Spezialhandel Hotel HO-Wismut Hoyerswerda Huchel, Peter Hufeland-Medaille Humanismus, Realer HVA HVDGP HVDVP HVS Hygiene-InspektionHacks, Peter Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbritter, Walter Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsbank AG., Deutsche (DHB) Handelsinspektion, Staatliche Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomische Räte Handelspolitischer Rat Handelsregister Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen …
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Rechenschaftslegung (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die Rechenschaftspflicht aber faktisch der SED gegenüber. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung sind der Vorsitzende der Staatlichen ➝Plankommission und der Minister der Finanzen (Ministerium der Finanzen) nicht nur der Volkskammer und dem Staatsrat, sondern auch dem ZK rechenschaftspflichtig. Rechenschaftspflichtig sind die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen dem „Volke“, der Staatsrat und der Ministerrat der Volkskammer, die örtlichen Räte den örtlichen Volksvertretungen. Der Ministerrat ist dem Staatsrat, die Räte der Bezirke sind dem Ministerrat, die übrigen örtlichen Räte den jeweils höheren örtlichen Räten (Kreis, Stadt, Gemeinde) rechenschaftspflichtig. Die Richter an den Kreis- und Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) sind den Volksvertretungen rechenschaftspflichtig, die sie gewählt haben (Rechtswesen). Im Bereich der Wirtschaft hat der Betriebsleiter der Betriebsgewerkschaftsorganisation (FDGB, betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), vor allem wegen seiner Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag, Rechenschaft zu leisten. Die Betriebsleiter der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe sind den Hauptdirektoren der Verwaltungen der volkseigenen Betriebe (VVB), diese den Industrieministerien, die Abteilungsleiter und Stellv. des Vors. der Staatlichen Plankommission ihrem Vorsitzenden, und die Vors. der Staatlichen Plankommission und die Minister dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Mampel, Siegfried: Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland — Texte mit einer Einleitung. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 155 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 380 Realismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechentechnikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die…
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Atheismus (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach der kommun. Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Die Religion ist das Opium des Volkes — dieser Ausspruch von Marx ist der Eckpfeiler der ganzen Weltanschauung des Marxismus in der Religionsfrage. Der Marxismus betrachtet alle heutigen Religionen und Kirchen, alle und jegliche religiösen Organisationen stets als Organe der bürgerlichen Reaktion, die dem Schutz der Ausbreitung und der Umnebelung der Arbeiterklasse dienen.“ Dieser Ausspruch („Das Verhältnis der Arbeiterpartei zur Religion“) ist charakteristisch für das grundlegende Ziel des Kommunismus, alle Religionen zu vernichten. Die Religionen seien ein Werkzeug der ausbeutenden Klasse. Kein Arbeiter oder Bauer könne Interesse daran haben, sein materielles Los auf dieser Welt zu verbessern, wenn er einen religiösen Glauben habe. An Stelle einer religiösen Vorstellung setzt der Kommunismus ein pseudo-religiöses Glaubenssystem, ein kommun. Glaubensbekenntnis, dessen Grundlage die klassischen Schriften von Marx, Engels, Lenin und Stalin sind und dessen „Kirche“ der Parteiapparat mit seinen Funktionären ist. Von seinen Anhängern fordert er unter Androhung des Parteiausschlusses mit allen seinen Folgen fanatischen Gehorsam. Auch wenn sich bestimmte Perioden taktisch begründeter „Duldsamkeit“ gegenüber religiösen Gemeinschaften abzeichnen, hat sich die Grundeinstellung bis zur Gegenwart nicht geändert. Der kommun. A. hat seine Wurzeln in der philosophischen Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus und fand seine erste taktische Anwendung durch Lenin und Stalin in der SU. Unter Auswertung der sowjet. Erfahrungen wurde in den Satellitenstaaten die Taktik eines offenen Angriffs auf die Religionen zunächst weitgehend vermieden. Vielmehr wurde versucht, die Glaubensverbreitung zu beschränken mit dem Ziel einer „Verstaatlichung“ der religiösen Körperschaften. In der SBZ richtete sich der Angriff seit 1952 nicht nur gegen die Kirche, den Gottesdienst und die sakramentalen Riten, sondern besonders gegen die Geistlichkeit. Die Anschuldigungen konzentrierten sich auf angebliche Vergehen gegen strafgesetzliche Bestimmungen der „DDR“ mit dem Ziel, die Gemeindemitglieder von einer engeren Verbindung mit der Geistlichkeit abzuhalten. Auch verstärkten sich unter Einschaltung von Presse, Rundfunk, Film und politischen Massenorganisationen die staatlichen Versuche, über das innere Wesen christlicher Ethik vor allem bei den Jugendlichen Zweifel aufkommen zu lassen, die zu schweren Gewissenskonflikten führen. „Ist das etwa Erziehung der Jugend zum selbständigen Denken, wenn von den Jugendlichen im Konfirmationsunterricht gefordert wird, zu glauben, daß sie von einem überirdischen Wesen geschaffen worden seien?“ (Ulbricht zur Jugendweihe, Sommer 1957). 1959 erschien erstmalig unter dem Titel „Vom Jenseits zum Diesseits“ der I. Band eines „Wegweisers zum Atheismus“ (243 S., Urania-Verlag, Leipzig/Jena), Herausgeber: Günter Heyden, Karl A. Mollnau und Horst Ullrich. Darin heißt es in dem Kapitel „Arbeiterpartei und Religion“ eindeutig: „Die Partei erklärt das religiöse Bekenntnis zur Privatsache gegenüber dem Staat. Der Partei gegenüber ist aber das religiöse Bekenntnis ihrer Mitglieder sowie des ganzen Proletariats keinesfalls Privatsache.“ Ein besonderes Kapitel des Buches enthält genaue Richtlinien über die Praxis des Kirchenaustritts. Darin wird grundsätzlich gesagt: „Die Erkenntnis, daß die Lehren der Religion nachweisbar wissenschaftlich unhaltbar sind, muß bei jedem Menschen mit logischer Konsequenz zur Ablehnung der religiösen Anschauungen führen.“ Nach einer Konferenz über „Moderne Naturwissenschaften und Atheismus“ wurde im Dezember 1963 an der Universität Jena ein Lehrstuhl für wissenschaftlichen Atheismus errichtet, dessen „Aufgabe es sein wird, nachzuweisen, daß die Naturwissenschaft zu materialistisch-atheistischen Konsequenzen führt, die keinen Raum für eine Gottesherrschaft lassen“. Im Mai 1964 wurde am Institut für Philosophie der TU Dresden ein Arbeitskreis „Wissenschaft[S. 44]licher Atheismus“ gebildet, der sich „aus dem Blickwinkel der Technikwissenschaften mit religiösen Technik-Deutungen auseinandersetzen muß“. (Kirchensteuer, Kirchenpolitik) Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Galter, Alberto: Das Rotbuch der verfolgten Kirche. Recklinghausen 1957, Paulus-Verlag. 500 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Koch, Hans-Gerhard: Die Abschaffung Gottes — der materialistische Atheismus … Stuttgart 1961, Quell-Verlag. 291 S. Koch, Hans-Gerhard: Neue Erde ohne Himmel — Der Kampf des Atheismus gegen das Christentum in der „DDR“… Stuttgart 1963, Quell-Verlag. 591 S. MacEoin, G.: Der Kampf des Kommunismus gegen die Religion. Aschaffenburg 1952, P. Pattloch. 300 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 43–44 Aspirantur, Wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtomenergieSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach der kommun. Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Die Religion ist das Opium des Volkes — dieser Ausspruch von Marx ist der Eckpfeiler der ganzen Weltanschauung des Marxismus in der Religionsfrage. Der Marxismus betrachtet alle heutigen Religionen und Kirchen, alle und jegliche religiösen Organisationen stets als Organe der…
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Akademie der Künste, Deutsche (1966)
Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Deutsche Akademie der Künste: 1969 1975 1979 Die am 24. 8. 1950 gegr. DAdK. ist nach Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue Impulse zu geben“. Nach neuerem Arbeitsplan soll sie ihre Arbeit nach folgenden Gesichtspunkten konzentrieren: „Was dient der Kunst- und Kulturpolitik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung? Wie erzielt die Akademie mit ihren Mitteln und Möglichkeiten den besten kunst- und kulturpolitischen Nutzeffekt?“ (Dr. Hossinger, Direktor der DAdK., 1962). Die DAdK. veranstaltet Ausstellungen und Vorträge, verleiht Preise, darunter den Heinrich-Mann-Preis und den Franz-Carl-Weiskopf-Preis (Sprache), verwaltet künstlerische und literarische Nachlässe, gibt die Werke verstorbener Mitglieder heraus (so von Johannes R. ➝Becher, Heinrich Mann, Louis Fürnberg, Erich Weinert), dient jedoch mit ihren Sektionen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Dichtkunst und Sprachpflege, Musik vor allem repräsentativen Aufgaben und dem kunstwissenschaftlichen Materialaustausch mit dem Ausland. Sie unterstand bis Herbst 1952 der die Kunstpolitik bestimmenden Kunstkommission, seitdem unmittelbar dem Ministerpräsidenten. Die DAdK. hatte 1964 etwa 50 ordentliche Mitglieder in der SBZ und ungefähr ebensoviele korrespondierende „aus aller Welt“, darunter 2 in der BRD. Präsident: Konrad Wolf (Regisseur); Vizepräsidenten: Eduard ➝Claudius, Prof. Dr. h. c. Walter ➝Felsenstein, Prof. Alfred ➝Kurella, Prof. Wolfgang ➝Langhoff, Prof. Dr. Hermann Meyer, Otto ➝Nagel, Prof. Gret Palucca. Verlag: VEB Verlag der Kunst; Zeitschrift: „Sinn und Form“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 18 Agrotechnische Termine A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL)Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Deutsche Akademie der Künste: 1969 1975 1979 Die am 24. 8. 1950 gegr. DAdK. ist nach Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue…
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Ministerium der Finanzen (1966)
Siehe auch: Ministerium der Finanzen: 1969 1975 1979 Ministerium der Finanzen (MdF): 1985 Die Tätigkeit des MdF umfaßt zunächst den Bereich der Wirtschaft und der staatlichen Aufgaben, der auch den Finanzministerien der westlichen Länder obliegt. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Finanzgesetzgebung, die Durchführung der gesetzlichen Anordnungen und die Aufstellung und Durchführung der jeweiligen Staatshaushaltspläne (Staatshaushalt). Im Gegensatz zur westlichen Haushaltswirtschaft sind jedoch diese Planungen und deren Durchführung mit der staatlichen Volkswirtschaftsplanung aufs engste verknüpft (Wirtschaft). Da alle wesentlichen Produktionsmittel „staatliches Eigentum“ und demgemäß betriebliche Vorgänge (z. B. Investitionen, Abschreibungen, Gewinne und Verluste) „staatliche“ Finanzoperationen bzw. für die „Staatsfinanzen“ relevante Größen sind, ist der Aufgabenbereich des MdF der SBZ weit umfassender als der westlicher Länder (Zahlungsverkehr, Devisen). Aus dem gleichen Grunde obliegt dem MdF auch die Einwirkung und Kontrolle auf das innere Finanzgebaren der volkseigenen Wirtschaft. Diese Aufgaben sind seit Anfang 1966 weiter ausgebaut und intensiviert worden: die Finanzrevision ist nicht mehr eine Aufgabe der VVB, sondern des MdF. Die „staatliche Finanzrevision“ des MdF erstreckt sich damit auf die Bilanzprüfung, die Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung, die Vermögenskontrolle (Finanzplanabrechnung) und soll darüber hinaus Finanzanalysen erstellen, die Aufschlüsse über das innere Finanzgebaren der Betriebe geben und als Grundlage von Direktiven für eine sparsamere Finanzwirtschaft in der Zukunft dienen können. Diese Neuorientierung muß im Zusammenhang mit den Bemühungen der Verwaltung der SBZ zur Rationalisierung des Wirtschaftssystems gesehen werden (Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft), in deren Rahmen man bemüht ist, sich bestimmte Elemente des Systems der westlichen Marktwirtschaft zunutze zu machen. So führte der Minister der Finanzen im Dez. 1965 aus, daß für diese neuen Aufgaben „Spezialisten der Finanzrevision“ benötigt werden mit einem „Ausbildungsgrad, der in … den USA, Großbritannien, Westdeutschland und Frankreich bereits seit geraumer Zeit von hochqualifizierten Revisoren, (Wirtschaftsprüfern) verlangt wird“. Minister der Finanzen ist seit 1955 Willy Rumpf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 320 Ministerien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium der JustizSiehe auch: Ministerium der Finanzen: 1969 1975 1979 Ministerium der Finanzen (MdF): 1985 Die Tätigkeit des MdF umfaßt zunächst den Bereich der Wirtschaft und der staatlichen Aufgaben, der auch den Finanzministerien der westlichen Länder obliegt. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Finanzgesetzgebung, die Durchführung der gesetzlichen Anordnungen und die Aufstellung und Durchführung der jeweiligen Staatshaushaltspläne (Staatshaushalt). Im Gegensatz zur westlichen…
DDR A-Z 1966
Wirtschaft (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 535]Der Sinn des Wirtschaftens in den kommun. Staaten ist — entsprechend dem Willen der herrschenden Partei — ausschließlich die Festigung und Steigerung der Macht der Partei, speziell der Parteielite. Als die Grundlage dieser Macht wird die totale Verfügungsgewalt über alle wirtschaftlichen Güter angesehen: über die Produktionsmittel, um so die Produktionsrichtung bestimmen zu können (anordnen zu können, welche Güterarten und welche Gütermengen hergestellt werden), über die Konsumgüter, um den Produktionsfaktor Arbeit erhalten und lenken zu können, und selbstverständlich über die militärischen Güter, um die Machtansprüche außenpolitisch demonstrieren und durchsetzen zu können. <Wirtschaftssystem> Um diese Ziele erreichen zu können, bedient sich die kommun. Verwaltung eines Wirtschaftssystems, das es weitestgehend gestattet, die kommun. Partei als bestimmenden Faktor für das gesamte Wirtschaftsgeschehen zu etablieren. Die Kommunisten nennen dieses System „sozialistische Planwirtschaft“, womit zum Ausdruck gebracht werden soll, daß das gesamte Wirtschaftsgeschehen zentral geplant wird und entsprechend diesen Plänen ablaufen soll. Will man das kommun. Wirtschaftssystem innerhalb der Schemata der westl. Nationalökonomie typisieren, so ist es als Zentralverwaltungswirtschaft mit relativer Konsumfreiheit einzuordnen. Andere Bezeichnungen für den gleichen Sachverhalt sind: zentralgeplante Wirtschaft, kommun. Wirtschaft, Befehlswirtschaft, Kommandowirtschaft oder entsprechendes Wirtschaftssystem. Jede moderne Wirtschaft ist eine geplante Wirtschaft, auch die westl. Volkswirtschaften sind es. Bestimmend für die Qualität — im wertfreien Sinne — eines Wirtschaftssystems ist die Zahl der planenden Porsonen bzw. Institutionen sowie der Grad der staatlichen Eingriffe. Im System der Marktwirtschaft — das z. B. für die Volkswirtschaft der Bundesrepublik weitgehend bestimmend ist — ist die Zahl der Planer sehr groß: alle privaten und öffentlichen Betriebe und Institutionen sowie alle privaten und öffentlichen Haushalte treten mit eigenen Wirtschaftsplänen auf, sie bestimmen, welche Güter und welche Mengen eines Gutes sie kaufen oder verkaufen bzw. konsumieren wollen. Die Koordination all dieser Einzelpläne zu einem sinnvollen Gesamtprozeß erfolgt über den Markt. Die durch Angebot und Nachfrage regulierten Preise bestimmen die Produktionsrichtung und lenken die Güter — sowohl die Investitionsgüter als auch die Konsumgüter — dorthin, wo die Nachfrage am dringlichsten, der Nutzen der Güterverwendung also am größten ist. Der Staat ist auf dieser Ebene nichts anderes als ein gleichberechtigter Marktpartner, der sich den Bedingungen des Marktes in gleicher Weise wie alle anderen Produzenten und Konsumenten unterwerfen muß. Das entscheidende Kriterium des kommun. Wirtschaftssystems ist also nicht der Tatbestand der Planung, sondern die Tatsache, daß es nur eine einzige Institution gibt, die den gesamten Wirtschaftsprozeß für einen bestimmten Zeitraum im voraus plant. Der Beitrag aller anderen Institutionen (z. B. Produktionsbetriebe) und Personen (z. B. Arbeitnehmer) besteht ausschließlich in der Durchführung dieses zentralen Wirtschaftsplanes. Im folgenden ist in bezug auf das kommun. Wirtschaftssystem unterschieden zwischen Planung (Planaufstellung), Plandurchführung (Planverwirklichung, „Leitung der Volkswirtschaft“) und Plankontrolle. Die für die Planung im Sinne der Festlegung der Produktionsziele sowie der Entwicklungsrichtung der Volkswirtschaft allein zuständige Instanz innerhalb der SBZ ist das Politbüro der SED (Wirtschaftskommission). Es ist das Willenszentrum, dessen Weisungen für die Gestaltung des Wirtschaftsprozesses verbindlich sind. Allerdings ist das Politbüro bei seinen Entscheidungen an die Richtlinien gebunden, die ihm das Präsidium der KPdSU erteilt. Auch die Vereinbarungen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sind von Bedeutung. Die Aufgabe, die allgemeinen Weisungen des Politbüros in einem Wirtschaftsplan für die gesamte Volkswirtschaft zu transformieren, obliegt der Staatlichen ➝Plankommission, die die Perspektivpläne und zusammen mit den Industrieministerien die Volkswirtschaftspläne (Jahrespläne) ausarbeitet (Kennziffern) und über Mittelinstanzen (Ministerien, [S. 536]VVB, Bezirkswirtschaftsräte) zu den Betrieben weiterleitet. Geplant werden grundsätzlich die gesamte Produktion und die Verwendung des Sozialprodukts. Eine den Vorstellungen der Planungsinstanzen gemäße Verteilung des Sozialproduktes wird erreicht durch die Preispolitik, durch die Lohnpolitik und mittels des Staatshaushaltes (Steuern). Geplant wird auch die Produktion von Konsumgütern nach Menge und Qualität. Die Planung ist insofern nicht vollständig, als der Konsum von der Planung ausgenommen ist: es gibt keine Anrechtscheine (Lebensmittelkarten, Bezugscheine) mehr für den Bezug von Konsumgütern (Ausnahmen bestehen bei einzelnen Lebensmitteln; Versorgung). Der Konsument ist also beim Einkauf von Konsumgütern relativ frei (relative Konsumfreiheit), d.h. er kann im Rahmen des geplanten und produzierten bzw. importierten Angebotes von Konsumgütern (siehe unten) frei wählen. Die Wirtschaftsplanung ist eine primitive Mengenplanung, die Planauflagen beziehen sich nahezu ausschließlich auf die Bruttoproduktion. Qualitätsmerkmale werden noch immer vernachlässigt, und soweit eine Kostenplanung erfolgt, ist sie so unrealistisch, daß die Plankosten meist überschritten werden. Neben der materiellen Planung erfolgt eine Finanzplanung. An den finanziellen Transaktionen der Betriebe (Käufe, Verkäufe, Lohn- und Steuerzahlungen, Kreditaufnahme und -rückzahlung) läßt sich das materielle Produktionsgeschehen ablesen und somit kontrollieren. Die Voraussetzung für die exakte Planung eines volkswirtschaftlichen Prozesses ist eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (input-output-Rechnung), die eine genaue Kenntnis von Menge und Qualität der zur Verfügung stehenden Produktionsfaktoren — Boden (z. B. landwirtschaftliche Nutzfläche, Bodenschätze), Arbeitskräfte (Zahl und. Ausbildung) und Kapital (z. B. Bauten, Ausrüstungen, Verkehrsanlagen) — und des Grades der Verflechtung der einzelnen Wirtschafts- und Produktionsbereiche (Interdepedenz) gestattet. Abgesehen davon, daß bedeutende Kenner des Systems der Zentralverwaltungswirtschaft der Auffassung sind, daß sich dieses Problem für eine moderne dynamische — sich dauernd verändernde, wachsende — Wirtschaft nicht umfassend lösen läßt, ist bis heute in der SBZ kaum der Versuch gemacht worden, eine Details berücksichtigende volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu erstellen. Hierüber ist von guten Kennern der Wirtschaftspraxis der SBZ (z. B. von Oelßner, Behrens) immer wieder Klage geführt worden. Die Planung erfolgt also ohne ausreichende Sachkenntnisse. In der Praxis gehen die für die Planaufstellung zuständigen Instanzen so vor, daß sie die Ist-Werte des zuletzt abgeschlossenen Wirtschaftsjahres als Ausgangspunkt für die Planaufstellung nehmen. Diese Werte sind jedoch veraltet, weil der Volkswirtschaftsplan am Anfang des Wirtschaftsjahres bereits vorliegen soll, der Grad der Erfüllung des laufenden Planes jedoch nicht bekannt ist. Der bereits bekannte Erfüllungsgrad gibt also nicht den augenblicklichen Zustand der Leistungsfähigkeit der Wirtschaft wieder. Es ist eine unvollkommene Hilfsgröße, besonders auch deswegen, weil er lediglich die erzielte Bruttoproduktion, nicht aber deren technisches Niveau, ihre Qualität und vor allem nicht den Grad ihrer rationellen Verwendung widerspiegelt. Diese unvollkommenen Grundwerte werden durch die erwarteten Ergebnisse des bei der Planungsarbeit für das folgende Jahr laufenden Wirtschaftsjahres ergänzt. Hierbei handelt es sich aber um Größen, die erstens die gleiche geringe Aussagekraft haben wie die Grundwerte, zusätzlich aber nur geschätzt sind: es ist aber in keiner Weise sicher — die Erfahrung lehrt sogar das Gegenteil —, daß der laufende Plan erfüllt wird. Hinzu tritt, daß die Planungsorgane absichtlich falsch informiert sind, weil die Betriebe oft nicht realisierte Plan(über)erfüllungen melden, um Prämien zu erzielen. Auf Grund dieser ungenauen Größen wird an Hand der Direktiven und Weisungen des Politbüros der Volkswirtschaftsplan ausgearbeitet. Die politisch motivierten Forderungen überschätzen aber in der Regel die Leistungsfähigkeit der Zonenwirtschaft (Fünfjahrplan, Ökonomische Hauptaufgabe, Siebenjahrplan, Investitionen, Störfreimachung). Daher müssen dann im Laufe des Planjahres häufig Korrekturen — meist Reduzierungen der ursprünglichen Auflage — vorgenommen werden. Die unteren Instanzen (Betriebsleiter, Arbeiter) haben keinen Einfluß auf die Planaufstellung. — Der Volkswirtschaftsplan ist Gesetz! [S. 537]Für die Planverwirklichung sind verantwortlich der Ministerrat, die Plankommission, die wirtschaftlichen Mittelinstanzen und der Landwirtschaftsrat, ferner die VVB, die Bezirkswirtschaftsräte und die Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte sowie die Massenorganisationen, insbesondere die Gewerkschaften und die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe. Die eigentliche Realisierung der Pläne erfolgt in den Betrieben. Die genannten Institutionen haben die von der Staatlichen Plankommission erteilten Auflagen jeweils weiter aufzuschlüsseln und in konkrete Produktionsvorgaben zu transformieren, die dann in die Betriebspläne eingehen und als „Planaufgabe“, „Plansoll“ oder „Soll“ als konkrete Arbeitsunterlage zu akzeptieren und zu realisieren sind, wobei den Gewerkschaften (FDGB) eine große Bedeutung zukommt. Die Skizze auf S. 538 zeigt eine vereinfachte Darstellung des Aufbaus der Wirtschaftsverwaltung. Die Schwierigkeiten bei der Planverwirklichung sind größer als bei der Planaufstellung. Wegen der Interdependenz aller wirtschaftlichen Vorgänge ist das volkswirtschaftliche Gleichgewicht schon dann gestört, wenn der Plan an einer Stelle, in einem Betrieb nicht erfüllt wird. Immer wieder wird z. B. darüber geklagt, daß wegen nicht termingerechter Materialversorgung sogen. Stillstands- und Wartezeiten (Ausfallzeiten) entstehen. Maschinen und Arbeiter sind während dieser Zeit nicht beschäftigt (eine Form systembedingter Arbeitslosigkeit). Die Ausfälle sollen dann nach der verspäteten Materiallieferung aufgeholt werden, was eine Überbeanspruchung der Maschinen (höherer Verschleiß = höhere Kosten) und der Arbeitskräfte (Überstunden = höhere Kosten) (Arbeitszeit) zur Folge hat und somit rentabilitätsmindernd wirkt (Rentabilität). Gleichzeitig werden von solchen Produktionsverschiebungen in einer Art Kettenreaktion alle Abnehmerbetriebe betroffen usw. Auch durch die Einrichtungen des Vertragssystems, das eine termin- und qualitätsgerechte Lieferung oder Leistung sichern soll, ist keine Besserung erzielt worden. Auch die von den Behörden der SBZ immer wieder geforderte Übererfüllung der Pläne ist dann ökonomisch unsinnig, wenn diese Übererfüllung nicht von allen Betrieben gleichzeitig und in gleicher Höhe erzielt wird. In diesen Fällen werden Güter produziert, die die Abnehmerbetriebe nicht verwenden können. Während bei Planuntererfüllungen Engpässe entstehen, führen Übererfüllungen zu Überplanbeständen. Gegen Planuntererfüllungen sucht man sich durch Anlage von Reserven zu sichern. In diesem Falle müssen also Güter für wirtschaftliche Situationen produziert und gelagert werden, die bei geregeltem plangerechtem Wirtschaftsablauf gar nicht benötigt werden. Auch dadurch entstehen volkswirtschaftliche Verluste. Weitere, durch das Wirtschaftssystem bedingte Verluste entstehen dadurch, daß sich die Betriebe durch eigene überplanmäßige Vorratsbildung für den Fall des Ausbleibens von Zulieferungen absichern. Gegen diese „private“ Reservenbildung, die ihrerseits zu Unplanmäßigkeiten beim Wirtschaftsablauf führen, kämpft die Zonenverwaltung seit Jahren ohne Erfolg, durch Bestrafung der Verantwortlichen, durch spezielle Kreditregelungen und mit hohen Kreditzinsen für die Finanzierung solcher Überplanbestände. (Kredite) Nicht unerhebliche Verluste entstehen durch die von der politischen Führung häufig geforderten Planänderungen. Eine weitere Ursache ist die Schwerfälligkeit des Systems, die sich besonders in einer Unzahl von Anordnungen, Richtlinien, Gesetzen, Durchführungsbestimmungen u. dgl. zeigt. Es ist der Normalfall, daß ein größerer Industriebetrieb oder eine LPG jährlich weit über tausend solcher Bestimmungen erhält, die, von verschiedenen Instanzen erteilt, nicht miteinander abgestimmt sind und sich häufig widersprechen. In der SBZ selbst wird immer wieder diese „Papierflut“ kritisiert. Die größte Schwierigkeit bei der Planverwirklichung besteht jedoch in der Notwendigkeit, alle am Produktionsprozeß Beteiligten dem zentralen Willen einer kleinen Gruppe zu unterwerfen und deren Anordnungen nach Menge, Qualität und zeitgerecht zu erfüllen. Eigene Vorstellungen über eine andere Produktion oder auch nur über eine sinnvollere und sachgerechtere Produktionsgestaltung zur Erreichung [S. 539]eines vorgegebenen Produktionszieles müssen zurückgestellt werden. (Aus diesem Grunde wird in bezug auf das kommun. Wirtschaftssystem auch von „Befehlswirtschaft“ oder „Kommandowirtschaft“ gesprochen.) Die Praxis zeigt, daß die Verwaltung der SBZ aber nicht damit rechnen kann, daß ihre Anordnungen befolgt werden. Persönliche Auffassungen, Prestigefragen, Konkurrenzneid und die politische Ablehnung des SED-Regimes und seiner Herrschaftsmethoden bei dem überwiegenden Teil der Bevölkerung sind die Hauptgründe für die Nachlässigkeit, den Widerstand und gelegentlich die Sabotage bei der Plandurchführung. Diesen Widerstand versucht man zu überwinden durch eine entsprechende Beaufsichtigung und Kontrolle, durch eine auf das materielle Interesse gerichtete Lohnpolitik (Arbeitspolitik, Gesetzbuch der Arbeit), durch die Zahlung von Prämien, durch öffentliche Belobigungen durch Titel und Auszeichnungen (z. B. Held der Arbeit, Verdienter Aktivist) und nicht zuletzt durch ein drakonisches Wirtschaftsstrafrecht (Wirtschaftsstrafverordnung, Sabotage). Im Zuge der Verwirklichung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ist besonderes Gewicht auf die materielle Interessiertheit als Mittel der Planverwirklichung gelegt worden. So sollen die Mitarbeiter der Betriebe ein mehr als bisher von der Planverwirklichung abhängiges Leistungsentgelt erhalten (ein Direktorengehalt z. B. setzt sich zusammen aus einem festen und einem von der Planerfüllung abhängigen Teil). Auch die Betriebsgewinne sollen mehr als bisher vom rationelleren Kapitaleinsatz, also von der höheren technisch-organisatorischen Leistung abhängig sein (Produktionsfondsabgabe, Gewinnverwendung). Die Bemühungen, die bedingslose Erfüllung der Wirtschaftspläne zu sichern, sind auch der Hauptgrund für die Anmaßung der SED, die mitteldeutsche Bevölkerung zum sozialistischen ➝Bewußtsein und zur sozialistischen ➝Moral zu „erziehen“. (Fünf von den „Zehn Geboten der sozialistischen Moral“ dienen ausschließlich der Verwirklichung von wirtschaftspolitischen Zielen der SED.) Wenn die Menschen schon wegen ihres „Bewußtseins“ oder aus Gründen der Moral arbeiten, so spekuliert der Kommunismus, spielen materielle Äquivalente als Leistungsanreiz eine untergeordnete Rolle und können für die Ziele der Partei eingesetzt werden. Bis heute haben allerdings weder die psychologischen Methoden noch die Spekulation auf die materielle Interessiertheit der Arbeiter und Angestellten die Hoffnungen der SED erfüllt. (Produktionspropaganda) Auch nicht vorhergesehene Einwirkungen von außen können das kommun. Wirtschaftssystem empfindlich stören. So sind z. B. die negativen Wirkungen von Naturereignissen (Hochwasser, Frost) oder eine ausgebliebene Importlieferung auf den Wirtschaftsprozeß erheblich größer als in einer reaktionsfähigeren und elastischeren Marktwirtschaft. Die Kontrolle über die Planverwirklichung obliegt zunächst den Instanzen, die für die Planverwirklichung zuständig sind (Ministerien, VVB, Betriebe, Landwirtschaftsräte). Neben der materiellen Kontrolle erfolgt eine zusätzliche Kontrolle durch den Vergleich der finanziellen Produktionsergebnisse mit den Finanzplänen. (Rechnungswesen, Vertragssystem, wirtschaftliche Rechnungsführung) Schließlich ermöglicht der Zwang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr eine weitgehende Kontrolle des Betriebsgeschehens durch die Banken (Währung). <Wirtschaftspolitik> Das wirtschaftspolitische Ziel Nummer eins ist — wie schon erwähnt — seit 1945 die Begründung und Festigung der kommunistischen Macht innerhalb der SBZ und die Einspannung der Zone für die machtpolitischen Ziele des Weltkommunismus, die von der Führung der KPdSU bestimmt werden. Es gibt keine wirtschaftspolitischen Ziele außerhalb dieses Hauptzieles! Die im folgenden erwähnten Zielsetzungen sieht der Kommunismus als Mittel zur Erreichung seines Hauptzieles an. 1. Aufbau der Zentralverwaltungswirtschaft sowj. Typs Der im Abschnitt „Wirtschaftssystem“ geschilderte Aufbau der Wirtschaftsverwaltung war im Jahre 1945 nicht vorhanden. Die notwendigen Institutionen [S. 540]mußten geschaffen, das entsprechende Personal mußte ausgebildet werden, die Ideen der kommun. Wirtschaftsplanung und die Methoden ihrer praktischen Durchführung mußten bis hinunter zu den Arbeitern und Bauern propagiert werden. Ein riesiger Apparat für die notwendige Berichterstattung (Statistik) mußte errichtet werden. Die Vorarbeiten waren 1948 so weit gediehen, daß der erste Volkswirtschaftsplan für das zweite Halbjahr 1948 vorgelegt werden konnte (DWK). Seitdem bestimmen Volkswirtschaftspläne den Ablauf der Zonenwirtschaft jeweils für ein Jahr und Perspektivpläne für längere Perioden. Der Aufbau der Planungsinstanzen, ihre Funktionen und ihre Struktur sind seitdem mehrfach geändert worden, ohne daß das Grundprinzip der zentralen Wirtschaftslenkung aufgegeben worden ist, aber auch ohne eine Verbesserung der mangelhaften Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems zu erzielen. Auch eine Ende 1962 durch einen Aufsatz von Professor Liberman (SU) in Gang gekommene Diskussion über die Qualität des kommun. Wirtschaftssystems, in dem freimütig auf dessen Mängel und Fehlleistungen hingewiesen wurde, sowie eine sich anschließende gleichgerichtete Diskussion in der SBZ, haben zwar zu gewissen Änderungen im Aufbau und in der Funktionsweise des Systems geführt, von dem Grundtatbestand der zentralen Planung ist jedoch nicht abgegangen worden — im Gegenteil, Ulbricht hat im Rahmen dieser neuen Wirtschaftspolitik eine noch straffere Planung und Leitung und eine noch größere Konzentration der Wirtschaft gefordert. (VVB, Wirtschaftswissenschaft) 2. Die Sozialisierung a) Die generelle Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln und damit jeder individuellen Wirtschaftstätigkeit (Beseitigung des privaten Unternehmertums) ist das zweite Hauptziel der mitteldeutschen Wirtschaftspolitik. Die wichtigste Form der Sozialisierung ist die Enteignung. Aus optischen Gründen wird aber nicht die kommun. Partei juristisch Inhaber dieser Verfügungsgewalt — die sie dennoch faktisch besitzt und ausübt —, sondern das „Volk“, das den von der kommun. Partei beherrschten und verwalteten „Staat“ — eine weitere Fiktion — „bittet“, sein Eigentum, das Volkseigentum („Staatseigentum“) zu verwalten und optimal zu nutzen. Die früheren Eigentümer verlieren — grundsätzlich ohne Entschädigung — ihre Rechte, damit ihren wirtschaftlichen und — dieser Aspekt ist von großer Bedeutung — den damit weitgehend verbundenen gesellschaftspolitischen Einfluß, sie werden proletarisiert, eine wichtige Voraussetzung zur Errichtung einer totalitären Herrschaft. Enteignet wurden seit 1945 zunächst die Banken, die Versicherungen, (Deutsche ➝Versicherungsanstalt), das Verkehrswesen, die gesamte Großindustrie und große Teile der mittelständischen Industrie. b) Eine zweite wichtige Form der Beseitigung der individuellen Verfügungsgewalt ist die Bildung von Produktionsgenossenschaften aus ehemals selbständigen Privatbetrieben. Diese Methode wird dort angewendet, wo man auf die Arbeitskraft der ehemaligen Betriebsinhaber nicht verzichten kann (Genossenschaften). Eine Sozialisierung entsprechend diesen Prinzipien erfolgt in der Landwirtschaft (Agrarpolitik, LPG, Zwangskollektivierung), im Handwerk, in der Fischerei und im Gartenbau. Die Genossenschaftsbildung mit dem genannten Akzent konnte die SED nur durch Anwendung von wirtschaftlichen und psychologischen Zwangsmitteln und unter Inkaufnahme von Produktionsverlusten erreichen. c) Eine weitere Methode der Sozialisierung hat die SED aus China übernommen. Die Rechte der Eigentümer von Industriebetrieben, die nicht direkt enteignet wurden, werden — seit 1956 — durch die Aufnahme einer „staatlichen Beteiligung“ in halbstaatliche Betriebe umgewandelt. Die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel gelangt zunehmend in die Hand des „Staates“. d) Schließlich versucht man, den verbliebenen privaten Einzelhändlern (Handel) dadurch ihre Selbständigkeit zu nehmen, daß man sie zum Abschluß eines Kommissionsvertrages mit dem sozialistischen Handel bewegt. Der Kommissionshändler darf keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung tätigen. Auch über seine Geschäftsführung bestimmen also weitgehend „staatliche“ Einrichtungen. [S. 541] Der im Anschluß an die Periode der antifaschistisch-demokratischen Ordnung begonnene Aufbau des Sozialismus (1950/52) hat vor allem die in Punkt eins und zwei genannten wirtschaftspolitischen Ziele und die Stabilisierung der neuen Struktur von Wirtschaft und Gesellschaft („umfassender Aufbau des Sozialismus“ seit Ende 1962) zum Inhalt. Mit der vollständigen Verwirklichung dieser Ziele dürfte diese Entwicklungsperiode abgeschlossen sein. 3. Produktionsmittelprimat Ein weiteres wichtiges Ziel der mitteldeutschen Wirtschaftspolitik war bisher der forcierte Aufbau einer Produktionsgüterindustrie zu Lasten der Herstellung von Konsumgütern. So war man seit Kriegsende bemüht, eine Grundstoff- und Schwermaschinenbauindustrie aufzubauen und die Leistungen des sonstigen Maschinenbaues zu steigern. Seit Beginn der 60er Jahre wird zusätzlich die chemische Industrie vorrangig entwickelt (Chemisierung). Hohe Investitionen auf diesen Sektoren sollen ein hohes Produktionsniveau sichern. Das Produktionsmittelprimat und zusätzlich ein sehr hoher öffentlicher Verbrauch zur inneren und äußeren Machtsicherung (Militärpolitik, Propaganda, Infiltration) sind mitbestimmend für den niedrigen Lebensstandard. 4. Außenhandel Die SBZ ist ein hochindustrialisiertes, aber rohstoffarmes, also stark importabhängiges Land. Sie ist zu hohen Exporten gezwungen, um ihre Wirtschaft mit den notwendigen Gütern versorgen zu können, weshalb der Außenhandel vorrangig gefördert wird. Daneben wird jedoch versucht, über internationale Handelsverbindungen (DIA, Deutsche ➝Handelsbank AG, Kammer für Außenhandel) die politische Anerkennung zu erreichen. Insbesondere in den Entwicklungsländern versucht man, auf diese Weise Fuß zu fassen, um politisch wirken zu können. (Außenpolitik) Beide Motive haben solches Gewicht, daß der Export — besonders in das westliche Ausland — in erheblichem Maße zu Preisen abgewickelt wird, die nicht die Kosten, z. T. nicht einmal die Produktionskosten — ohne Sozialbelastung decken, so daß hohe Außenhandelsverluste durch Subventionen beglichen werden müssen. Das gilt insbesondere für den Konsumgüterexport. 5. Wirtschaftliche Verflechtung im Rahmen des Ostblocks Die Wirtschaft der SBZ ist erstens abhängig von den Beschlüssen und Empfehlungen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe, dem sie seit 1949 angehört und in dem sowj. Interessen vorherrschen, und zweitens — wie schon erwähnt — von direkten Weisungen der SU. Diese Abhängigkeit hat zur Folge, daß die Produktions-, speziell die Investitionsentscheidungen der SBZ, nicht in erster Linie im Interesse der eigenen Volkswirtschaft getroffen werden können: Die Volkswirtschaft der SBZ mit ihrem qualifizierten Facharbeiterstamm ist in hohem Maße ein Verarbeitungsbetrieb im Dienste der SU. Rund 45 v. H. ihres Außenhandels wickelt die SBZ mit der SU ab, wobei die SBZ von der SU nahezu ausschließlich Rohstoffe, Halbwaren und Konsumgüter erhält, während sie selbst gezwungen ist, ganz über[S. 542]wiegend Maschinen und Ausrüstungen zu liefern. Auch für die übrigen Partner des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe ist die SBZ in erster Linie Lieferant von hochwertigen Industrieerzeugnissen. <Zusammenfassung> Mißt man die Leistungen der Zonenwirtschaft an ihren eigenen Wirtschaftsplänen, so muß man feststellen, daß — besonders in den letzten Jahren — die gesteckten Ziele nicht erreicht wurden, daß insbesondere durch Planübererfüllung in Einzelbereichen und durch Planuntererfüllung in anderen Bereichen die Disproportionen vergrößert wurden und das volkswirtschaftliche Gleichgewicht gestört ist. Bei einem Vergleich mit der BRD fällt auf, daß trotz angeblich höherer Zuwachsraten der Entwicklungsstand der Zonenwirtschaft erheblich geringer ist als der bundesdeutsche. Die Arbeitsproduktivität war — laut Ulbricht — Anfang 1963 um rd. 24 v. H. geringer als in der BRD. Der Lebensstandard ist sogar um über 40 v. H. niedriger. Die Gründe hierfür sind vor allem das komplizierte und schwerfällige System der Zentralverwaltungswirtschaft sowj. Typs, die Sozialisierungsmaßnahmen, die Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit durch die Wirtschaftsverwaltung, der Vorrang der Politik bei der Bestimmung der Wirtschaftsziele und bei der Leitung der Wirtschaft, das Produktionsmittelprimat und vor allem die hohe Exportquote dieser Güter in die RGW-Länder, speziell in die SU, die hierdurch bedingte mangelhafte Bereitstellung von Konsumgütern für die Bevölkerung, der durch das politische System bedingte hohe Staatsverbrauch, Fehlinvestitionen durch den Bau von Anlagen mit niedrigem technischem Niveau und infolge von kurzfristigen Planänderungen. Die für die Wirtschaftspolitik der SBZ zuständigen Stellen haben wiederholt versucht, durch sog. Reorganisationsmaßnahmen und immer neue wirtschaftspolitische Programme die Wirtschaft der jeweiligen Situation und speziellen Erfordernissen anzupassen und vor allem ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. Alle Maßnahmen der Vergangenheit, wie z. B. der neue Kurs, die Störfreimachung, die „enge Wirtschaftsgemeinschaft mit der Sowjetunion“, die ökonomische Hauptaufgabe, das „Programm der nationalen Wirtschaft“ haben nach relativ kurzer Zeit gezeigt, daß eine grundlegende Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft nicht zu erreichen war, wenn auch gelegentlich kurzfristige Teilerfolge erzielt wurden (Wirtschaftsverwaltung). Der 1963 beschrittene neue Weg, das neue ökonomische System der Planung und Leitung, ist zwar die weitestreichende Maßnahme mit dem Ziel der Leistungssteigerung der Volkswirtschaft, da aber der Wirtschaftszentralismus bestehen bleibt, werden die Erfolge auch dieses Programmes nichts an der Unterlegenheit der SBZ-Wirtschaft gegenüber dem westlichen System der Marktwirtschaft ändern. Auch die Anforderungen der SU an die mitteldeutsche Wirtschaft, die diese schwer belasten, sind nicht nur bestehen geblieben, sondern weiter gesteigert worden. So soll die SBZ ihren Außenhandel mit der SU im Jahre 1966 um rd. 2 Mrd. DM — von rd. 11 auf rd. 13 Mrd. DM — steigern. Wie schwer die Wirtschaft der SBZ von diesen Exportverpflichtungen belastet wird, zeigt neuerdings auch der Selbstmord von Apel, der von guten Kennern der politischen Situation in der SBZ als die Folge des durch den neuen Handelsvertrag mit der SU der SBZ auferlegten hohen Exportvolumens angesehen wird. Diese Verpflichtungen stellen die Wirtschaftsverwaltung der SBZ auch bezüglich der innerwirtschaftlichen Entwicklung vor große Schwierigkeiten. Die Exportverpflichtungen der SBZ gegenüber der SU sind ein ständiger und bedeutender Krisenfaktor für die Zonenwirtschaft. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Krömer, Eckart: Die Sozialisierung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands als Rechtsproblem. Göttingen 1952, Otto Schwartz. 184 S. *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft — industrielle Standorte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin 1956, Duncker und Humblot. 252 S. m. 16 Karten u. 108 Tab. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Thalheim, Karl C., und Peter Propp: Die Entwicklungsziele der sowjetischen Besatzungszone in der zweiten Fünfjahrplan-Periode. (FB) 1957. 87 S. m. 15 Tab. Thalheim, Karl C.: Grundzüge des sowjetischen Wirtschaftssystems (in: Abhdl. des Bundesinst. z. Erforsch. d. Marxismus-Leninismus). Köln 1962, Verlag Wissenschaft und Politik. 176 S. Thalheim, Karl C.: Die Wirtschaft der Sowjetzone in Krise und Umbau (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland, Bd. 1, hrsg. v. Forschungsbeirat … beim BMG). Berlin 1964, Duncker und Humblot. 191 S. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Schiller, Otto: Die Landwirtschaft der Sowjetunion 1917 bis 1953. Agrarverfassung und Agrarproduktion (Arbeitsgemeinschaft für Osteuropaforschung, Nr. 19). Tübingen 1954, durch Böhlau-Verlag. 108 S. m. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 535–542 Winzer, Otto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche RechnungsführungSiehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 535]Der Sinn des Wirtschaftens in den kommun. Staaten ist — entsprechend dem Willen der herrschenden Partei — ausschließlich die Festigung und Steigerung der Macht der Partei, speziell der Parteielite. Als die Grundlage dieser Macht wird die totale Verfügungsgewalt über alle wirtschaftlichen Güter angesehen: über die Produktionsmittel, um so die Produktionsrichtung bestimmen zu können (anordnen zu können, welche Güterarten und welche…
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Grundmittel (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Sie umfassen alle Baulichkeiten und Ausrüstungen der sozialistischen Industrie, die den größten Teil der Produktion erbringt. Volle und rationelle Ausnutzung der G. ist eine der Voraussetzungen zur Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes (Rechnungswesen). Besonders die im Enteignungswege übernommenen G. waren in den damaligen Zeitwerteröffnungsbilanzen zu den 1944er Stopppreisen bewertet worden und die Gebäude nach den Preisen von 1913 mit einem Zuschlag von 60 v. H. Mit dieser Bewertung erzielte das Regime in den ersten Jahren nach 1945 zwar einen positiven Rentabilitätsausweis, konnte aber trotz Staffelung der Abschreibungssätze den Verschleiß in keiner Weise den gestiegenen Anschaffungskosten anpassen. Die ungleiche Bewertung in den einzelnen Anschaffungszeiten führte zu unrealen Selbstkosten und störte die Preispolitik und Betriebsvergleiche. Mit einer buchmäßigen Umbewertung im G.-Bereich, die bereits 1962 angeordnet und bis Ende 1963 in der volkseigenen Wirtschaft angeschlossen wurde, hofft man für die nächsten Jahre einen Ausgleich geschaffen zu haben. Die Ergebnisse waren bei den einzelnen Betrieben in die Eröffnungsbilanzen einzubuchen, um damit exakte Planungsunterlagen zu gewinnen. Arbeitsmittel unter DM 500,– unterlagen nicht der Umbewertung. Die G. werden zu Bruttowerten aktiviert. und sollen sich nach der Umbewertung in der sozialistischen Industrie von 85 auf 150 Mrd. DM Ost erhöht haben. Mit gleichzeitiger Erhöhung der Abschreibungssätze kann der Amortisationsfonds soweit aufgewertet werden, daß aus ihm ohne zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes die Wiederbeschaffungspreise der G. garantiert werden, zumal in VEB und VVB zur Entlastung ein Fonds für planmäßige Generalreparaturen zu Lasten der Selbstkosten geschaffen wurde. Die Veränderungen der Selbstkosten durch die G.-Umbewertung gehen in die Berechnungen der Industriepreisreform ein. Im Zuge der G.-Umbewertung stellte man in der zentralgeleiteten Industrie einen Bestand an ungenutzten G. von ca. einer Mrd. DM Ost fest, die über das Staatliche ➝Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven dem Produktionsprozeß wieder zugeführt werden sollen, sofern sie nicht zur Verschrottung kommen müssen. Um Millionenverluste zu vermeiden, die oft wegen unrentabler Auslastung der G. eintraten, sind die Maßnahmen im Neuen ökonomischen System auf einen produktionswirksameren Einsatz der G. und des gesamten Produktionsfonds ausgerichtet (Produktionsfondsabgabe). Die Erstausstattung eines Betriebes mit G. erfolgt ohne Beachtung der Wertgrenze von 500 MDN (DM Ost) und der Lebensdauer von einem Jahr aus dem Staatshaushalt, die Wiederbeschaffung jedoch aus dem Amortisationsfonds und Krediten. Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Augenblicklich erfahren die G. der Landwirtschaft (LPG III) eine Neubewertung; die dann höher bewerteten G. sollen in den LPG die finanzielle Basis für die Verbesserung des Maschinenparks aus eigenem Aufkommen sichern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 183 Grundeigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundorganisationenSiehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Sie umfassen alle Baulichkeiten und Ausrüstungen der sozialistischen Industrie, die den größten Teil der Produktion erbringt. Volle und rationelle Ausnutzung der G. ist eine der Voraussetzungen zur Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes (Rechnungswesen). Besonders die im Enteignungswege übernommenen G. waren in den damaligen Zeitwerteröffnungsbilanzen zu den 1944er Stopppreisen bewertet worden und die Gebäude nach den Preisen von 1913 mit einem…
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Wehrdienstverweigerung (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 526]Da die SED bis 1952 die Werbung für den Pazifismus (Frieden) zuließ, duldete sie damals auch eine Propagierung der W. Seitdem sie jedoch offen ihre Militärpolitik vertritt, gestattet sie einen Anspruch auf W. nur so weit, wie er dem Kommunismus nutzt. Deshalb unterstützt die SED den Gedanken der W. nur in der BRD und den westlichen Staaten. — In der SBZ wechseln Zeiten der heftigen, lauten Propaganda gegen pankowfeindliche W. (so 1955–1956 vor und kurz nach Umbenennung der KVP in NVA, so im Spätsommer 1961 und im Frühjahr 1962, nach Einführung der Wehrpflicht) mit Zeiten, in denen die SED die W. völlig totzuschweigen versucht. Das Wehrpflichtgesetz gewährt keine W. aus Gewissensgründen. Der § 25 des Wehrpflichtgesetzes vom 24. 1. 1962 (der dem „Wehrersatzdienst“ gilt), erwähnt sie nicht einmal, während das Grundgesetz der BRD sie anerkennt und die Bundeswehr sie berücksichtigt. — Die SED lehnt W., die sich gegen die NVA richtet, scharf ab. Dem folgten im allgemeinen sämtliche Behörden der SBZ. Nur aus durchsichtigen Propaganda-Erwägungen wurden vielleicht Anhänger der W. ab und zu einmal vom Waffendienst freigestellt. Erich ➝Mückenberger erklärte am 7. 2. 1962: „Derjenige, der bei uns das Werk der Arbeiter und Bauern nicht schützen will, fällt seiner Klasse, seiner Nation in den Rücken“ („BZ am Abend“ 27. 2. 1962). Das Blatt „Die Sozialistische Universität“ (Jena) betonte am 20. 2. 1962, „daß es mit Demokratie nichts zu tun hat, den bewaffneten Dienst dem sozialistischen Staat zu verweigern, der die Interessen des deutschen Volkes vertritt“. Eine Abordnung der „Internationale der Kriegsdienstgegner“ wurde am 29. 11. 1963 in Berlin-Ost daran gehindert, Spruchtafeln auf der Straße zu zeigen. Ein nur scheinbares Zugeständnis an Anhänger der W. ist die „Anordnung … über die Aufstellung von Baueinheiten im Bereich des Min. f. Nat. Verteid.“ vom 7. 9. 1964 (GBl., I, Nr. 11 vom 16. 9. 1964). Sie schafft „Baueinheiten“, die lt. §~1 „ohne Waffe“ dienen und lt. § 5 statt des Fahneneides ein „Gelöbnis“ (zur „Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft“) ablegen. Die Soldaten dieser Einheiten sollen vorwiegend militärische Bauarbeiten ausführen (§ 2), den Militärgesetzen und Disziplinarbestimmungen unterliegen (§ 3), von Offizieren und Unteroffizieren befehligt werden (§ 9), Militärsport, Pionierausbildung und Politschulung erhalten (§ 6). Damit sind sie weitgehend für Armeezwecke ersetzbar. Ihr „Wehrersatzdienst“ ist kein Ersatzdienst, sondern täuscht nur Rücksichtnahme auf „religiöse Anschauungen“ o.ä. (s. § 4) vor. Ein weiterer Beweis für den milit. Einsatz der Baueinheiten ist es, daß sie (s. „Volksarmee“ 1964, Nr. 40) eingefügt werden in „Bau-Pionierbataillone … die sich aus Bau-Pioniereinheiten und Baueinheiten zusammensetzen. Diese Einheiten sind ein notwendiges und wichtiges Organ im System unserer Landesverteidigung.“ — Anhänger der W., die den an sich waffenlosen Dienst in den Baueinheiten verweigern, werden Haftstrafen in Haftanstalten der NVA unterworfen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 526 Wehrbezirkskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrersatzdienstSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 526]Da die SED bis 1952 die Werbung für den Pazifismus (Frieden) zuließ, duldete sie damals auch eine Propagierung der W. Seitdem sie jedoch offen ihre Militärpolitik vertritt, gestattet sie einen Anspruch auf W. nur so weit, wie er dem Kommunismus nutzt. Deshalb unterstützt die SED den Gedanken der W. nur in der BRD und den westlichen Staaten. — In der SBZ wechseln Zeiten der heftigen, lauten Propaganda gegen pankowfeindliche W. (so…
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Marxismus-Leninismus (1966) Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 299] 1. Theorie und Praxis, Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern“ (Kommun. Manifest). Marx und Engels haben ihre Analyse des Kapitalismus zugleich mit der Zielsetzung unternommen, die Aufstellung sozialer Gesetzmäßigkeiten dem revolutionären Handeln dienstbar zu machen. Dabei gehen sie davon aus, daß die ökonomischen Verhältnisse die wesentliche Triebkraft und mithin den Schlüssel für alle gesellschaftlichen Entwicklungen, spontane wie bewußt manipulierbare, darstellen: „Die Gesamtheit der Produktionsverhältnisse bildet die … reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt und welcher bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen“ (Einl. zur „Kritik der politischen Ökonomie“). Auf dieser Linie hat sich der Marxismus zum Leninismus (und Stalinismus) weiterentwickelt. Alle theoretischen Streitigkeiten der Bolschewisten werden stets in dem Sinne entschieden, daß die Theorie mit der jeweils gebotenen revolutionären Praxis in Übereinstimmung stehen muß. Ebenso gilt aber auch das Gegenteil: Weil die Theorie revolutionär ist, kann die revolutionäre Praxis auf die Theorie begründet werden. „Ohne revolutionäre Theorie kann es keine revolutionäre Bewegung geben“ (Lenin). Marx hat dabei von Hegel die dialektische Methode der Widersprüche und des revolutionären Sprunges als des formalen Entwicklungsprinzips der Geschichte übernommen; anders als Hegel setzt er aber an die Stelle des Geistes die Materie im Sinn der Produktivkräfte als Motor bzw. Substrat der Entwicklung an. Er erklärt die Bewegung der Dinge nicht „von oben“, vom Bewußtsein, sondern „von unten“, vom „Materiellen“ her. Seine Theorie ist also zugleich dialektisch und materialistisch. Die „Erklärung von oben“, die rein geistige, an „objektiven“ Werten und Wahrheiten orientierte, auf Erkenntnis abgestellte traditionelle Philosophie und Wissenschaft wird dabei als den „parteilichen“ Standpunkt der Bourgeoisie vertretende und angeblich rechtfertigen wollende Pseudo-Wissenschaft (Objektivismus) abgelehnt. Nur die Marxisten hätten in ihrer Theorie die wahre „höchste“ Wissenschaft, zu der alle frühere Wissenschaft bestenfalls — nunmehr überholt — Vorstufe sei. Zugrunde liegt dabei die These, daß die materialistische Lehre zugleich die den Interessen des Proletariats korrespondierende Philosophie sei, da diesem auf Grund der Gesetze der materiellen Entwicklung die Zukunft gehören müsse. So soll sich aus den Interessen des Proletariats auch zwangsläufig ergeben, daß es, um möglichst schnell und effektiv an die Macht zu kommen, ausführlich den Materialismus studieren und sich nach den von ihm gewiesenen Regeln verhalten müsse. Daß sie sich nach diesen Lehren richtet, gibt der für ihre Auslegung allein zuständigen bolschewistischen Partei ihre in Anspruch genommene rationale Würde. Sie bestimmt mittels der Theorie die Linie und damit die Richtschnur für parteiliches Verhalten, womit zugleich alle abweichenden Meinungen (Abweichungen) politisch wie wissenschaftlich gebrandmarkt sind. 2. Bourgeoisie und Proletariat. Klassenkampf Unter dem Kapitalismus versteht Marx die auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhende Wirtschaftsweise. Erst im Zeitalter der „großen Industrie“ (d.h. der Maschinenindustrie) habe der Kapitalismus seine moderne Form erreicht. Diese höchste Erscheinungsform des Kapitalismus sei zugleich seine letzte. Denn der Zustand der Gesellschaft sei unter dem Kapitalismus derartig unversöhnlich gegensätzlich (antagonistisch), daß er sich notwendig auflösen und in einen anderen Zustand übergehen müsse. Die Klasse derer, die keinen Anteil an den Produktionsmitteln besitzen und nur ihre Arbeitskraft zu Markte tragen, und die Klasse derer, die über alle Produktionsmittel einschließlich dieser Arbeitskraft verfügen, also einerseits Proletariat und andererseits Bourgeoisie, stehen sich, sagte Marx, in unversöhnlichem Kampf gegenüber. In der industriellen Gesellschaft gelange dieser Klassenkampf (Historischer Materialismus) auf seinen Höhepunkt. An sich sei die Bourgeoisie positiv und notwendig, denn sie sei fortschrittlich (progressiv), ja revolutionär in der Geschichte der Menschheit gewesen und habe die [S. 300]Zivilisation entscheidend gefördert. Doch sei der Kapitalismus ein durchdachtes System der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Indem sich aber der Kapitalismus entwickle, bringe er nicht nur Maschinen und Waren in immer größeren Mengen hervor, sondern er erzeuge auch das Heer des Proletariats, das er um seinen Lohn betrüge, indem er ihm zugleich die letzte Reserve an Arbeitskraft auspresse. „Mit der Entwicklung der großen Industrie wird also unter den Füßen der Bourgeoisie die Grundlage selbst hinweggezogen, worauf sie produziert und die Produkte sich aneignet. Sie produziert vor allem ihren eigenen Totengräber. Ihr Untergang und der Sieg des Proletariats sind gleich unvermeidlich“ (Kommunistisches Manifest). Zunächst sahen Marx und Engels nur den von Krisen geschüttelten Konkurrenz-Kapitalismus des 19. Jahrhunderts vor sich und warteten von Jahr zu Jahr auf die endgültige letzte „Handelskrise“, die das Proletariat in den Besitz der Produktionsmittel bringen sollte. Aus dem Schicksal der Kommune von Paris (d.h. der Herrschaft des sozialistischen Gemeinderats in Paris von März bis Mai 1871) und deren blutigem Ende zogen sie die Lehre, daß die Bourgeoisie nur durch Gewalt und unter Zerschlagung der bürgerlichen Institutionen enteignet werden könne: „Die Arbeiterklasse kann nicht die fertige Staatsmaschinerie einfach in Besitz nehmen und diese für ihre eigenen Zwecke in Bewegung setzen“ (Adresse des Generalrats). 3. Materialistische Geschichtsauffassung Die auf den Begriffen Kapitalismus, Bourgeoisie, Proletariat und Klassenkampf aufgebaute Theorie wurde von Marx und Engels den vorhandenen sozialistischen Theorien als „kommunistisch“ entgegengesetzt. Sie nannte die älteren, aus einer unklaren Sehnsucht nach einer allgemeinen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgegangenen Theorien, die nur unzulängliche ökonomische Vorschläge und moralische Forderungen brachten, utopistisch (Utopie). Die eigene Theorie dagegen, die auf eine ökonomische Analyse der kapitalistischen Gesellschaft gegründet war, nannten sie wissenschaftlich. Die Formel für ihre Zielsetzung haben Marx und Engels jedoch dem älteren Sozialismus entnommen: Jeder solle nach seinen Fähigkeiten produzieren und nach seinen Bedürfnissen genießen. Der Wissenschaftsanspruch der marxistischen Theorie in ihrer vor allem durch Engels kodifizierten Form beruht darauf, daß sie aus einer einheitlichen „materialistischen“ Geschichtsauffassung hervorgeht, die die Auffassung vertritt, daß jedem politischen und geistigen Ereignis sein Platz in einem allumfassenden gesetzhaft notwendigen Geschehen angewiesen werden könne. Rechtsverhältnisse und Staatsformen, Wissenschaft, Philosophie und Kunst seien (Marx) nicht aus der „sogenannten allgemeinen Entwicklung des menschlichen Geistes“ zu begreifen, sondern wurzelten in den „materiellen Lebensverhältnissen“. Die Arbeit des Menschen, die tägliche Produktion und Reproduktion seines materiellen Daseins, seiner Basis, sei nicht ein nebensächliches Geschäft, sondern in der Tat die Grundlage seiner ganzen Existenz. Um diese Existenz materiell produzieren zu können, müsse sich aber der Mensch in Verhältnisse der Abhängigkeit begeben. „Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Einl. z. Kritik d. pol. Ökonomie). Die Revolution, die zur klassenlosen Gesellschaft führen soll, könne weder durch den bloßen guten Willen der Proletarier herbeigeführt noch durch den bösen Willen der Bourgeoisie verhindert werden. In den Verhältnissen selber stecke die Dialektik, die den Untergang der alten Klasse und den Aufstieg des Proletariats herbeiführe. Nicht um die Verwirklichung von „Idealen“ oder von wirtschaftlichen „Programmen“ handele es sich, sondern um die Vollstreckung dessen, was in der antagonistischen Struktur der kapitalistischen Gesellschaft angelegt sei. 4. Staat und Revolution 1864 haben Marx und Engels in London die „Internationale Arbeiterassoziation“ gegründet, die später den Namen der I. Internationale erhielt. Die nach deren Auflösung gegründete II. Internationale suchte das revolutionäre Element aus dem Marxismus zu entfernen und aus der Lehre von Marx und Engels ein evolutionäres, [S. 301]rein „ökonomisches“ System zu machen. Ihre Politik bestand darin, die Lage der Arbeiter zu verbessern und sich für demokratische Regierungsreformen einzusetzen. Die Formel für diesen Revisionismus (Abweichungen) gab der deutsche Sozialdemokrat Eduard Bernstein mit den Worten: „Der Weg ist alles, das Ziel ist nichts.“ In die Theorie strömten idealistische, vor allem Kantische, Elemente ein. Man zog es mehr und mehr vor, nicht mehr von der materialistischen, sondern von der ökonomischen Geschichtsauffassung zu reden. Gegen diese Bemühungen der II. Internationale kämpfte Lenin, der spätere Begründer der III. Internationale (Kommunistische Internationale = Komintern). Seine für die Entwicklung des Marxismus in Rußland entscheidende Abrechnung mit dem Revisionismus (Bolschewismus) gab Lenin vor allem in seiner Abhandlung „Staat und Revolution“, die er 1917 vor der Oktoberrevolution verfaßte. Darin wird unter einseitiger Auslegung von Marx und Engels gezeigt, daß der Prozeß, der zur klassenlosen Gesellschaft (Historischer Materialismus) führt, den revolutionären Terror als notwendiges Moment in sich einschließt. Die Lehre von der Dialektik, von dem in „Sprüngen“ sich vorwärts bewegenden geschichtlichen Prozeß, wird von Lenin wieder in den Mittelpunkt der revolutionären Theorie gerückt, naohdem sie vom Revisionismus als eine hegelianisierende Schwäche Marx' abgetan worden war. Alle kompromißhaften Auffassungen wurden von Lenin rücksichtslos als „opportunistisch“ ausgemerzt (Opportunismus). Die marxistische Lehre vom Staat, so behauptet Lenin, sei durch den Revisionismus entstellt worden. Erst nach der sozialistischen Revolution „stirbt der Staat ab“. Der bürgerliche Staat schlafe nicht von selber ein, wie der Opportunismus der Sozialdemokraten gelehrt habe, er müsse von den Proletariern beseitigt werden. „Die Ablösung des bürgerlichen Staates durch den proletarischen ist ohne gewaltsame Revolution unmöglich“ (Lenin, Ausg. Werke, Moskau 1947, Bd. II, S. 173). Da jeder Staat eine Diktatur sei, bedeutet Diktatur des Proletariats nichts anderes als den Übergangs-Staat des Proletariats, der dazu bestimmt ist, den Staat der Bourgeoisie abzulösen. Der entscheidende Motor der revolutionären Umgestaltung ist für Lenin die straff organisierte, aus einer aktiven Minderheit (zunächst den sog. „Berufsrevolutionären“) bestehende proletarische Partei, die als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ in diese erst das revolutionäre Bewußtsein hineinträgt, sie organisiert und über sie hinaus (Bündnispolitik) eine Fülle weiterer Gruppen dem revolutionären Anliegen dienstbar macht. Die Diktatur des Proletariats wird von Lenin lediglich als erste Phase der kommun. Gesellschaft aufgefaßt. In dieser Phase, „die gewöhnlich Sozialismus genannt wird“, bestehe zwar schon das Gemeineigentum in bezug auf die Produktionsmittel, das bürgerliche Recht sei aber noch nicht ganz abgeschafft. Kommunismus sei das nicht. „Solange es einen Staat gibt, gibt es keine Freiheit. Wenn es Freiheit geben wird, wird es keinen Staat geben“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 230 u. 231). Die klassenlose Gesellschaft ist die Gesellschaft der Freiheit. Wenn die Arbeiter selber die Großproduktion organisieren, dann entsteht — mit dem Absterben jedes Vorgesetztenwesens und Beamtentums — eine neue Ordnung, eine „Ordnung ohne Gänsefüßchen“, als deren Vorbild von Lenin nach dem Vorgang eines deutschen Sozialdemokraten die Postverwaltung angeführt wird („Staat u. Revolution“, Ausg. W. II, S. 195). Die Funktionen der Aufsichts- und Rechenschaftsablegung, meint Lenin, würden mit der Zeit von selbst fortfallen. „In unserem Streben zum Sozialismus sind wir überzeugt, daß er in den Kommunismus hinüberwachsen wird, und im Zusammenhang damit jede Notwendigkeit der Gewaltanwendung gegen Menschen überhaupt … verschwinden wird, denn die Menschen werden sich gewöhnen, die elementaren Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens ohne Gewalt und ohne Unterordnung einzuhalten“ („Staat und Revolution“, Ausg. W. II, S. 220). Ist die erste Phase vorüber, dann soll die sozialistische Gesellschaft klassenlos und damit staatenlos werden. Es wird deutlich, daß die Utopie von einer staatsfreien Gesellschaft von Lenin ebenso festgehalten wird wie von Marx und Engels. Auch nach der Oktoberrevolution hat sich bei Lenin in dieser Hinsicht nichts geändert; doch sah er, daß die Klassen noch „jahrelang“ bestehenbleiben würden und demzufolge eine lange Phase der Parteidiktatur nötig sei (Ausg. W. II, S. 691). [S. 302] 5. Die Umgestaltung der Theorie seit Lenins Tod a) Die Ära Stalin Die Probleme, denen Stalin sich 1924 bei Lenins Tod gegenübersah, ergaben sich aus der Situation: Sozialismus in einem Lande, und zwar in einem überwiegenden Agrarlande, dessen erste Anfänge einer Industrieproduktion über das Stadium des Frühkapitalismus kaum hinausgewachsen waren — ein Umstand, der Lenin bei der Durchführung der russischen Revolution deswegen wenig irritiert hatte, weil er 1917, in der Endphase des 1. Weltkrieges, fest damit gerechnet hatte, daß die Revolution von Rußland kurzfristig auf das hochindustrialisierte Mitteleuropa übergreifen würde. In der SU fehlten also die wichtigsten, von Marx und Engels geforderte Voraussetzungen für die Einführung des Sozialismus: der Hochstand der Industrialisierung und die Masse des Proletariats. Praxis und Theorie mußten daher einer neuen Lage angepaßt werden, wobei das Verhältnis zum nichtbolschewistischen oder antibolschewistischen Ausland und damit die Frage der Instrumente zur Selbstbehauptung gegenüber dieser übrigen Welt Schlüsselfunktion erhielt. Diese Umgestaltung der Theorie, die Hand in Hand mit einer gewaltsamen Umstellung der sowjet. Wirtschaft und Gesellschaft, der Beseitigung der innerpolitischen Gegner Stalins und dem Aufbau einer großen Militärmacht ging, wurde durch Stalin in zwei Schüben durchgeführt — 1934–1938 und 1947–1950, wobei, entsprechend der damaligen Lage der UdSSR, 1934 das Prinzip des <➝proletarischen Internationalismus> der revolutionären Bewegung (Komintern) den nationalen und patriotischen Belangen der SU und der KPdSU nachgeordnet wurde. Nach der Errichtung der bolschewistischen Herrschaft in den osteuropäischen Volksdemokratien wurde sodann nach dem 2. Weltkrieg das parteiliche Lehrgebäude durch die Lehre Stalins von der kalten „Revolution von oben“ ergänzt. (Stalinismus, Linguistik-Briefe) b) Umbau der Theorie nach Stalins Tod Nach Stalins Tod, vor allem seit dem XX. Parteitag der KPdSU (Anfang 1956) und neu bekräftigt durch den XXII. Parteitag (Oktober 1961), ist nach parteioffizieller Version eine Rückkehr zur „reinen Lehre Lenins“ erfolgt. Indes sei der M.-L. „schöpferisch weiterzuentwickeln“. Doch kann von einem vollkommenen Bruch mit der Ideologie der Ära Stalin nicht die Rede sein. Die Betonung der Rolle der Staatsmacht ist für die Jahrzehnte der Vollendung des Sozialismus (in den Volksdemokratien) bzw. des „Aufbaus des Kommunismus“ (in der UdSSR) erhalten geblieben. Doch sollen daneben die Gewerkschaftsorgane als partei-kontrollierte Instrumente der „Selbsttätigkeit“ der Massen aufgewertet werden. Die bolschewistische Partei werde mit dem Beginn des „Aufbaus des Kommunismus“ zur Partei des Volkes, behält aber ihre Vormachtstellung voll bei. Die Repressionsgewalt wurde lediglich dadurch abgeschwächt, daß — unter Verdammung der These Stalins von der fortschreitenden Verschärfung des Klassenkampfes auch innerhalb der sozialistischen Weltzone — für die bolschewistischen Länder ein Abbau des innerstaatlichen Terrors (Wiederherstellung der „demokratischen Gesetzlichkeit“) postuliert wurde. Offenbar geht die Tendenz — in Fortsetzung des im Frühjahr 1953 von Malenkow proklamierten „Neuen Kurses“ — dahin, die Volksmassen bei Aufrechterhaltung von Partei-, Staats- und Militärgewalt stärker und psychologisch einfühlsamer für das Regime zu aktivieren. Die Revision (Reformkommunismus) beruht einmal auf einer neuen Einschätzung der Weltlage — und zwar vor allem angesichts des Nukleargleichgewichts der zwei Weltmächte (Koexistenz, Nationaldemokratie, Lager) sowie auf gleichzeitig entstandenen vielfältigen technisch-ökonomischen Zwängen (Wissenschaftlich-technische Revolution). Sie greift erheblich in das Verhältnis von Herrschaft und Gesellschaft, den Stil der parteilichen Willensbildung (Kollektive Führung, Personenkult) und das Verhältnis der bolschewistischen Parteien und Staaten zueinander (Polyzentrismus, Ostblock) ein. Dabei bleibt das Prinzip des Demokratischen Zentralismus als Norm der Willensbildung ebenso erhalten wie die weltrevolutionäre Zielsetzung. Lediglich mit veränderter Einschätzung der Weltlage hat sich die Taktik gewandelt. Die Ablösung Chruschtschows im Nov. 1964 hat diesen Prozeß keineswegs gestoppt. Seine vollen theoretischen Konsequenzen zieht man einstweilen nicht. [S. 303] c) Der chinesisch-sowjetische Konflikt Seit Mitte der 50er Jahre, insbesondere seit 1959, ist es in diesem Zusammenhang zu einer stetig verstärkten Spannung und Auseinandersetzung des von Moskau geführten Gros der kommunistischen Parteien mit der mitgliedermäßig etwa gleichstarken Minderheit von Parteien gekommen, die unter Führung von Mao Tse-tung die Politik der aktiven Koexistenz ablehnen, die Weltrevolution weiterhin durch direkte, vom Gesamt-Lager zu tragende Aktionen in den nicht-kommunistischen und insbesondere unterentwickelten Ländern forcieren wollen, der Moskauer Führung und dem Ostblock Verrat an der Revolution und ein Paktieren mit dem internationalen Klassenfeind vorwerfen, wohingegen sie selbst die reine Lehre des M.-L. bewahrten. Diese weitgehend aus dem unterschiedlichen Stand der zivilisatorischen Entwicklung sowie aus Hegemonialmotiven rührenden Gegensätze führten bereits 1960 zum Abzug der sowjetischen Entwicklungshelfer aus China, konnten auf der im Nov. 1960 folgenden Konferenz aller damaligen kommunistischen Parteien nur mühsam überbrückt werden und haben sich in der Folgezeit, auch nach der Ablösung Chruschtschows, weiter bis hin zu dem im Nov. 1965 von Peking erhobenen Vorwurf eines „antagonistischen Gegensatzes“ zwischen dem von China vertretenen M.-L. und der Parteilinie des von Moskau geführten Blocks verstärkt. Die SED-Führung steht dabei, auf Grund der machtpolitischen Lage wie der technologischen Sachzwänge, eindeutig auf der sowjetischen Seite. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). (Dalp-Taschenbücher 325). Bern 1960, A. Francke. 180 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 8. Aufl., Frankfurt a. M. 1962, Moritz Diesterweg. 204 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M. 1962. 328 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Leonhard, Wolfgang: Kreml ohne Stalin. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 648 S. u. 25 Abb. Meissner, Boris: Rußland unter Chruschtschow (Dok. u. Berichte d. Forschungsinst. d. Dt. Gesellsch. f. ausw. Pol. Bd. 15). München 1960, Oldenbourg. 714 S. Meissner, Boris: Sowjetdemokratie und bolschewistische Parteidiktatur. Berlin 1963, Colloquium-Verlag. 192 S. Nollau, Günther: Zerfall des Weltkommunismus — Einheit oder Polyzentrismus. Köln 1963, Kiepenheuer und Witsch. 154 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Stolz, Otto: Sozialistische Errungenschaften für den Arbeiter? 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 79 S. Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1958, Karl Alber. 771 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 299–303 Marxismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marxismus-Leninismus, Grundlagen des
Marxismus-Leninismus (1966) Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 [S. 299] 1. Theorie und Praxis, Parteimäßigkeit der Theorie Die europäischen Philosophen suchen seit den Griechen die Wahrheit zu erkennen. Dagegen sagt Marx: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern“ (Kommun.…
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Weinbau (1966)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die volkswirtschaftliche Bedeutung des W., als besonderen Produktionszweiges der Landwirtschaft, ist in der SBZ sowohl nach Flächenumfang und Ernteertrag als auch nach der Zahl der Betriebe und Beschäftigten unerheblich. Auch der Konsum an Wein und Schaumwein ist noch relativ bescheiden. Der Pro-Kopf-Verbrauch der mitteldeutschen Bevölkerung stieg zwar von 1,7 1 im Jahre 1955 auf 4,0 1 in den Jahren 1963 und 1964, er bleibt aber vergleichsweise gegenüber dem in der BRD von 9,2 1 (1955/56 und 12,1 1 (1963/64) sowie gegenüber dem Vorkriegsverbrauch 1935/38 von 6,78 1 im Durchschnitt des Deutschen Reiches bemerkenswert zurück und läßt erkennen, daß Wein in der SBZ kein Volksgetränk ist. Die Weinerzeugung der SBZ aus Trauben der heimischen Weinbaugebiete, die im mehrjährigen Durchschnitt etwa 900.000~l beträgt, deckt nur knapp 2 v. H. der derzeitigen Verbrauchsmenge. Infolgedessen ist der Wein- und Schaumweinkonsum stark einfuhrabhängig. Die hauptsächlich aus der SU, aus Ungarn, Rumänien und Bulgarien sowie aus Frankreich bezogenen Weine erreichten 1963 und 1964 eine Einfuhrmenge von rd. 70,6 bzw. 64,3 Mill.~l. In Mitteldeutschland beschränkt die Natur den W. auf Standorte in den Flußtälern der Elbe, Saale und Unstrut und am Süßen See. Diese Gebiete stellen die Reste eines von alters her und urkundlich bis zum 12. Jh. belegbaren ausgedehnten W. dar, der in der Folge des 30jährigen Krieges stark rückläufig war und schließlich durch die geringe Qualität der Weine und vor allem durch das Eindringen der Reblaus Ende des vorigen Jhs. zum Erliegen kam. Im Jahre 1938 entfielen im heutigen Gebiet der SBZ nur noch 364 ha auf Rebflächen. 1963 und 1964 nahm der W. in der SBZ eine Fläche von 295 ha ein. In der Hauptsache handelt es sich um das Weinbaugebiet im Bezirk Dresden mit 125 ha, das sich im Elbetalkessel von Pillnitz östlich von Dresden über die Lößnitz bei Radebeul und Meißen bis nach Seußlitz erstreckt und auf annähernd 20 Orte verteilt, von denen die Städte Radebeul und Meißen den bedeutendsten W. haben, sowie um das 161 ha große Rebflächengebiet im Bezirk Halle, wo der W. auf günstigen Hanglagen an der Saale, Unstrut und am Süßen See, vor allem bei Naumburg, Freyburg und Höhnstedt konzentriert ist. In diesen beiden Hauptanbaugebieten stellen Steil- und Terrassenlagen die wichtigsten Rebstandorte dar, auf denen keine anderen Kulturen gleichermaßen anbauwürdig sind. Die Weinbergsböden beider Gebiete sind allerdings unterschiedlich. Während im Elbweinbau Verwitterungsböden des Granits und Syenits vorherrschen, stehen im Saale-Unstrut-Gebiet die Reben überwiegend auf Kalk- und Buntsandsteinböden. Hervorragende Lagen der Lößnitz sind der „Goldene Wagen“ und „Wackerbarth's Ruh“. Hier und in den angrenzen[S. 528]den Gebieten werden hochwertige Qualitätssorten für den Anbau bevorzugt, so der würzige „Traminer“, die Hauptsorte des Elbweinbaus, der „Ruländer“, auch „Grauer Burgunder“ genannt, der „Weiße Burgunder“ und der „Riesling“, die edelste Kesseltraube Deutschlands. Beliebte Meißener Lagen sind das „Meißner Rosengründchen“, der „Domprobstberg“ und „St. Laurentiusberg“. Unter den Sorten für mittlere Weißweinqualitäten steht die „Müller-Thurgau“-Rebe an erster Stelle. Im Saale-Unstrut-W. ist „Silvaner“ die Hauptsorte. Der Anbau von Rotweinsorten ist nur noch von ganz untergeordneter Bedeutung. In der Perspektivplanung ist folgender Sortenverteilungsschlüssel in v. H. des Gesamtrebenbestandes der SBZ vorgesehen: 30 v. H. Müller-Thurgau, 25 v. H. Riesling, 20 v. H. Traminer, 15 v. H. Weißburgunder, 5 v. H. Ruländer und 5 v. H. sonst. Sorten. Außerdem sehen die Pläne eine Ausdehnung der Anbaufläche bis über 400 ha im Jahre 1970 vor. Der überwiegende Teil der Rebfläche befindet sich in „sozialistischen“ Betrieben. Das frühere sächsische Staatsweingut und das Weingut der Stadt Radebeul sind heute im VEG Weinbau Radebeul zusammengefaßt, das außerdem noch die ehemaligen Stadtweinberge in Meißen und einige Weinberge in Cossebaude und Diesbar-Seußlitz bewirtschaftet und insges. rd. 79 ha Rebfläche umfaßt. 27 ha entfallen auf das VEG Weinbau Naumburg und 73 ha auf LPG (davon 54 ha gemeinschaftliche und 19 ha individuell genutzt), während rd. 116 ha Rebfläche von privaten Winzern und Kleinwinzern sowie von sonst. Betrieben (z. B. vom Institut für Obstbau Dresden-Pillnitz der DAL, das den W. in der SBZ wissenschaftlich betreut) eingenommen werden. Für Weintrauben besteht Ablieferungspflicht, die, nach dem Umfang der Rebfläche gestaffelt, 30 bis 90 v. H. der Erntemenge erfaßt. Die Verarbeitung der Traubenernte der LPG und der selbständigen Winzerbetriebe erfolgt in den Kellereien der Winzergenossenschaften in Meißen und Freyburg. In Freyburg befindet sich auch die größte Sektkellerei der SBZ, die nach dem Transvasierverfahren die „Rotkäppchen“-Sekte herstellt. Die dem VEG Weinbau Radebeul angeschlossene Sektkellerei erzeugt nach dem modernen Tankgärverfahren den „Schloßberg Hoflößnitz“- Sekt. Radebeul ist ferner Sitz der Zweitältesten Sektkellerei Deutschlands, der „Bussard-Sekt-Kellerei“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 527–528 Weimar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weiß, GerhardSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die volkswirtschaftliche Bedeutung des W., als besonderen Produktionszweiges der Landwirtschaft, ist in der SBZ sowohl nach Flächenumfang und Ernteertrag als auch nach der Zahl der Betriebe und Beschäftigten unerheblich. Auch der Konsum an Wein und Schaumwein ist noch relativ bescheiden. Der Pro-Kopf-Verbrauch der mitteldeutschen Bevölkerung stieg zwar von 1,7 1 im Jahre 1955 auf 4,0 1 in den Jahren 1963 und 1964, er bleibt aber vergleichsweise…
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Erziehungs- und Bildungswesen (1966)
Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 127]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu leisten. Der Einfluß der Familie ist — soweit er sich nicht gleichschalten ließ — trotz gegenteiliger Beteuerungen ständig zurückgedrängt worden. 1. Das Typische der Erziehung Der Marxismus-Leninismus postuliert: Das E. ist auf allen Stufen geschichtlicher Entwicklung eine gesellschaftliche Erscheinung und als Bestandteil des „Überbaus“ von der ökonomischen und somit auch von der Klassenstruktur der jeweiligen Gesellschaftsformation bedingt. Erst die „sozialistische Gesellschaft“, d. h. das kommun. totalitäre Regime, ermögliche eine Erziehung und Bildung im wahren Sinne des Wortes, schaffe die Voraussetzungen für allseitig entwickelte Persönlichkeiten. (Das Typische der Erziehung wird von der kommunistischen Pädagogik allgemein in der bewußten Einwirkung auf die Veränderung des ganzen Menschen gesehen. Bildung wird in Abweichung vom traditionellen Begriff als Prozeß und Ergebnis der Aneignung von Kenntnissen, Überzeugungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die angeblich „wissenschaftliche Weltanschauung“ unerläßlich sind, definiert; Bewußtseinsbildung.) Das E. in der Bundesrepublik wird als eine von der Ideologie des Militarismus und Imperialismus durchdrungene Institution diffamiert, das öffentliche E. der SBZ dagegen als Ausdruck des gesellschaftlichen Fortschritts und eines echten Humanismus hingestellt. Wenn auch seine Ausrichtung auf die Interessen der Arbeiterklasse betont wird, wird doch gleichzeitig behauptet, daß es mit den Anforderungen des gesellschaftlichen Fortschritts den Interessen „aller Bürger“ gerecht werde (VI. Pädagogischer Kongreß). 2. Der Weg zur „sozialistischen Erziehung“ Der Aufbau des öffentlichen E. erfolgte nach 1945 unter der Parole „der allseitigen Demokratisierung“, wobei vorgegeben wurde, in einer „demokratischen Schulreform“ die schulpolitischen Kampfziele der deutschen Arbeiterbewegung und der „fortschrittlichsten Pädagogen des Bürgertums“ zu verwirklichen. Mit dieser Begründung wurde die relative Autonomie des überlieferten E. radikal beseitigt und das Schul- und Hochschulwesen in ein Instrument der kommun. Führung verwandelt, das von ihr bewußt als Mittel der „revolutionären Umgestaltung“ gehandhabt wird. Sie orientiert sich dabei am sowjet. E. und an der Sowjetpädagogik. Die „demokratische Schulreform“ begann mit der Zerschlagung der überlieferten Schulorganisation und mit deren Neugestaltung durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Sommer 1946). Es schuf die Einheitsschule. Sie beseitigte den Parallelismus von Volksschule und höherer Schule und führte die radikale Trennung von Kirche und Schule durch, die später auch in der Verfassung der „DDR“ verankert wurde. Die Schaffung der einheitlichen „deutschen demokratischen Schule“ wird heute noch als Liquidierung des Bildungsprivilegs der alten besitzenden Klasse gefeiert. Mit der traditionellen Schule wurden auch die Bedingungen der funktionalen Erziehung im Rahmen einer pluralistischen Gesellschaft zerstört. Das in der Stalin-Ära aufgebaute öffentliche E., dessen Kern die damals geschaffene kommun. Lernschule war, ist seit 1955 weitgehend reorganisiert worden. Die seitdem durchgeführten Maßnahmen erhielten ihre organisatorische Form in dem „ Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (2. 12. 1959). An die Stelle der 8klassigen Grundschule trat die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule als Pflichtschule (Abschluß des Umbaus Herbst 1964). Sie hat zusammen mit den sonstigen Formen des Schul- und Hochschulwesens die Aufgabe, Erziehung und Bildung aufs engste mit dem „Leben“, vor allem mit der gesellschaftlichen Produktion zu verbinden. Am stärksten kommt das in der polytechnischen Bildung und Erziehung zur Geltung. [S. 128] 3. Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) Die heute praktizierte Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) orientiert sich an Ausführungen von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Die Reformversuche führten in der SU (1958) zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Die SBZ hat sich dieser Zielsetzung angepaßt, wenn sie auch die Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit weniger intensiv gestaltet hat als die SU. Wenn auch diese Verbindung alle Arten der Bildung und Erziehung zu durchdringen hat, wirkt sie sich doch am stärksten in der PE. aus. Die PE. umfaßt 1. die Einführung in die mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen der Produktion; 2. die Vermittlung eines Systems technologischer Grundkenntnisse, d. h. allgemeiner technischer Kenntnisse, vor allem vom Aufbau und von der Wirkungsweise einiger wichtiger Maschinen und von der Elektrotechnik sowie Vertrautheit mit den Grundzügen der Technologie der Hauptproduktionszweige (metallurgische, chemische Produktion, Maschinenbau, Energetik, Landwirtschaft); 3. die Aneignung entsprechender Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen, Meßinstrumenten und Maschinen; 4. eine Einführung in die „sozialistische“ Produktion, in die Wirtschaftspolitik, die Organisation der Arbeit u.dgl. Nach dem Schulgesetz von 1959 ist die PE. „Grundzug“ und „Bestandteil“ des Unterrichts und der Erziehung in allen Schuljahren. Die PE. zielt mit der Umgestaltung des traditionellen Unterrichts auf die „sozialistische Arbeitserziehung“, d. h. die Verinnerlichung der vom Regime als notwendig erachteten Arbeitstugenden. Die Verbindung der Schule mit dem Betrieb wird dabei nicht nur als das entscheidende Kettenglied der PE., sondern auch der weiteren Entwicklung des kommun. Erziehungswesens angesehen. Der polytechnische Unterricht setzt mit der in den Klassen 1 bis 6 im „Werken“ vermittelten technischen Elementarbildung ein. Ab Klasse 7 folgen der Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion sowie die Fächer „Einführung in die sozialistische Produktion der Industrie und der Landwirtschaft“, ab Klasse 9 Technisches Zeichnen. Kern dieser PE. sind die Grundlehrgänge des Unterrichtstages für Metallbearbeitung, Elektrotechnik, landwirtschaftliche Produktion und Maschinenkunde. Sie waren bisher nicht auf einen bestimmten Beruf ausgerichtet. In industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt, sollten sie grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten für alle einschlägige Berufsarbeit vermitteln. Diese Gestaltung der PE. ist in der letzten Zeit als überholtes Stadium der Entwicklung hingestellt worden. Die zehnklassigen Oberschulen haben 1962 die Aufgabe erhalten, von dieser allgemeinen polytechnischen Bildung zur Vermittlung einer Grundausbildung in einer Reihe verwandter Berufe fortzuschreiten. Am 1. September 1964 nahmen rund 13.000 Schüler (gegenüber 5.000 im Jahre 1963) diese Grundausbildung auf. An den erweiterten Oberschulen wurde im Schuljahr 1962/63 die volle Berufsausbildung eingeführt. 4. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem Den von einer „Staatlichen“ Kommission ausgearbeiteten „Grundsätzen für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“, die Anfang Mai 1964 der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt wurden, folgte das „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr. 1965, das in den nächsten 10 bis 15 Jahren verwirklicht werden soll. In der Präambel zum Bildungsgesetz werden die wichtigsten Ziele beim „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ umrissen: Meisterung der technischen Revolution, Entwicklung der „sozialistischen Volkswirtschaft“, Steigerung der Produktion und der Arbeitsproduktivität auf der Grundlage des höchsten Standes von Wissenschaft und Technik, insbesondere in den führenden Zweigen und durch die Anwendung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Diesen Erfordernissen soll das „einheitliche sozialistische System des Bildungs- und Erziehungswesens“ dienen, das von der Kinderkrippe über den Kindergarten und die Schule, die Berufsausbildung, die Fach- und Hochschule bis zu den verschiedenen Formen der Erwachsenenbildung reicht. [S. 130]Kommunistische Pädagogen erklären Bildung mit Fähigmachen und Erziehung mit Bereitmachen. Wissen und Können sollen die jungen Menschen befähigen, beim „Aufbau des Sozialismus“ tatkräftig mitzuarbeiten. Sie sollen zu „sozialistischen Verhaltensweisen“ geführt werden; mit anderen Worten ist es Aufgabe der Lehrer und Erzieher, die Bereitschaft der Schüler zu wecken, ihre ganze Kraft für den „Sieg des Sozialismus“ einzusetzen, die Errungenschaften ihrer „sozialistischen Heimat“ zu mehren und zu verteidigen. In den §§ 5 und 25 des Bildungsgesetzes wird auf die Gültigkeit dieses Grundsatzes der Einheit von Bildung und Erziehung ausdrücklich hingewiesen. Wenn auch in der Verfassung vom 7. Okt. 1949 jedem Bürger das gleiche Recht auf Bildung und freie Wahl seines Berufes garantiert werden (Art. 35, Abs. 1) und den Begabten aus allen Schichten des Volkes der Besuch der Fachschule, der Oberschule und der Hochschule möglich sein soll (Art. 39, Abs. 1), wurde dieses Grundrecht auf Bildung wie auch andere Grundrechte bisher mißachtet. Die Präambel zum Bildungsgesetz enthält zwar einen Passus, dem zufolge alle Bürger der Sowjetzone Zugang zur Wissenschaft, Kultur und Technik haben und ihnen die Wege zur verantwortlichen und leitenden Arbeit in Beruf und Gesellschaft offenstehen sollen, in Wirklichkeit sind für die Zulassung zum Fach- und Hochschulstudium nicht nur Leistung und Eignung der Bewerber entscheidend, sondern ihre bisherige „gesellschaftliche Tätigkeit“. Die Zulassung erfolgt ferner auf der „Grundlage der staatlichen Pläne“ und unter Beachtung der „sozialen Struktur der Bevölkerung“ (§§ 21 und 56 des Bildungsgesetzes). Der Weg von der Oberschule über die Berufsausbildung soll, wie schon im § 6 des Schulgesetzes von 1959 festgelegt, der Hauptweg zur Entwicklung des Fach- und Hochschulnachwuchses sein und die Vorbereitung auf die Reifeprüfung ohne Unterbrechung der beruflichen Ausbildung ermöglicht werden. Das zum Hochschulstudium erforderliche Abitur kann gemäß § 13 der „Anordnung über das Aufnahmeverfahren zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen“ vom 20. Febr. 1963 an einer erweiterten Oberschule, einer Arbeiter- und-Bauern-Fakultät (z. Z. gibt es nur noch zwei), einer zum Abitur führenden Berufsschule, einer Betriebsakademie (Abiturlehrgang) und einer Volkshochschule (Abiturlehrgang) erworben werden. Die an einer Volkshochschule oder Hochschule abgelegte Sonderreifeprüfung berechtigt innerhalb von zwei Jahren nach Abschluß der Prüfung zur Aufnahme des Hochschulstudiums in der Fachrichtung, für die die Prüfung abgelegt wurde. Die Studierenden an Ingenieur- und Fachschulen erwerben nach dreijährigem Fachschulstudium mit der Abschlußprüfung ebenfalls die Hochschulreife. Nach § 21 des Bildungsgesetzes ergeben sich insofern einige Veränderungen, als die erweiterte Oberschule und die Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (die zusammen bisher 90 v. H. der jährlichen Zulassungen für das Direktstudium an den Universitäten und Hochschulen stellten) die Schüler bereits in zwei Jahren zum Abitur führen sollen, das nunmehr auch durch den Besuch von Spezialschulen und Spezialklassen erworben werden kann. Die auf das Hochschulstudium vorbereitenden Lehrgänge an Universitäten und Hochschulen können im Direkt- und Abendstudium durchgeführt werden. Neben den Volkshochschulen und Betriebsakademien ist auch den Dorfakademien das Recht eingeräumt, Abiturlehrgänge für Werktätige zu veranstalten (siehe Darstellung der Ausbildungswege, S. 129). Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Lücke, Peter R.: Lehrbücher der Erdkunde in der Sowjetzone. 2. Aufl. (BMG) 1963. 48 S. m. Abb. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Möbus, Gerhard: Unterwerfung durch Erziehung — Zur politischen Pädagogik im sowjetisch besetzten Deutschland. Mainz 1965, von Hase und Koehler. 434 S. Neumann, Günter: Das Berufsschulwesen in Mitteldeutschland. Köln-Deutz 1960, Bund-Verlag. 82 S. m. 2 Abb. *: Die Pionier-Organisation „Ernst Thälmann“ in der Sowjetzone. (FB) 1959. 15 S. Roggenkamp, Josef Gerhard: Die sowjetische Erziehung … in Dokumenten. Düsseldorf 1961, Patmos-Verlag. 184 S. Rothmund, Alfons: Der englische und französische Unterricht in den Schulen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … in Lehrplan und Lehrbuch. (BB) 1965. 145 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Schlette, Heinz Robert: „Sowjet-Humanismus“ — Prämissen und Maximen kommunistischer Pädagogik. München 1960, Kösel. 136 S. Schröter, Gerhard: Jugendliche Flüchtlinge aus der SBZ. München 1958, Infratest-Verlag. 70 S. *: Das Schulwesen in der Sowjetzone. 6., erw. Aufl. (FB) 1960. 35 S. quer. Stemmler-Morgenroth, Carla: Jugend im kommunistischen Staat (Freiheit u. Ordnung, H. 37). 2. Aufl., Mannheim 1964, Pesch-Haus. 36 S. Vogt, Hartmut: Gegenwartsprobleme der Sowjetpädagogik. Braunschweig 1965, Westermann. 266 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Wiederkehr, Emil: Jugend im Bannkreis der roten Moral — Dokumente … über … Jugenderziehung in den Oststaaten. 2. Aufl. (hrsg. v. Hilfskomitee f. d. Opfer des Kommunismus). Bern 1958. 287 S. m. 70 Abb. Wittig, Horst E.: Pläne und Praktiken der polytechnischen Erziehung in Mitteldeutschland. Bad Harzburg 1962, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 60 S. m. Abb., 75 S. Dok. Wittig, Horst E.: Die Marxsche Bildungskonzeption und die Sowjetpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 6). Bad Harzburg 1964, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft u. Technik. 180 S. Wittig, Horst E.: Schule und Freizeit. Ein Beitrag zum pädagogischen Problem der Jugendkulturhilfe. M. e. Dokumentation z. Freizeitpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 9) Neuausgabe, 2., verb. Aufl. Hrsg. v. d. Dt. Volkswirtschaftl. Ges. e. V., Bad Harzburg 1965, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 222 S. (Enthält ein Kapitel über „Freizeit und Jugendarbeit in Mitteldeutschland“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 127–130 Erziehungsrecht, elterliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErziehungswissenschaftSiehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1969 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 127]Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule — insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ — gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr…
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Eisen- und Stahlindustrie (1966)
Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Es gibt keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen. 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7 v. H. bei einem Bevölkerungsanteil von 32 v. H. Die eisenschaffende Industrie hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Walzstahlerzeugung 85 v. H., Rohstahlerzeugung 80 v. H., Stahlformguß 56 v. H., Grauguß 50 v. H., Temperguß 34 v. H. Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß das SED-Regime — um den Einfuhrbedarf zu verringern —, den Aufbau einer starken EuStI., der überraschend kurzfristig gelang, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der BRD. Diese Entwicklung in der SBZ wurde ermöglicht durch den Aufbau neuer Eisen- und Stahlwerke: des Eisenhüttenkombinats Ost, der Eisenwerke West in Calbe/Saale, des Stahlwerks Brandenburg und des Edelstahlwerks Döhlen. Die Kapazität der EuStI. liegt jedoch weit unter dem Bedarf der metallverarbeitenden Industrien. Etwa 60 v. H. des Eisen- und Stahlbedarfs müssen in Form von Erzen, Schrott, Roh[S. 119]eisen oder Walzstahl durch Importe abgedeckt werden. Die Mengenausbringung der sowjetzonalen Eisen- und Stahlwerke je Kopf der Beschäftigten beträgt z. Z. nur etwa 60 v. H. im Vergleich zur BRD. Die Kosten liegen entsprechend sehr viel höher als in der BRD. Wesentliche Produktionszahlen: Der weitere Ausbau der EuStI. kommt wegen des Mangels an Investitionsmitteln nur langsam voran. Geplant ist der Ausbau des Eisenhüttenkombinats Ost zu einem gemischten Hüttenwerk (jetzt nur Roheisenerzeugung), d. h. mit Stahl- und Walzwerksanlagen. Ursprünglich sollte dieser Ausbau schon 1964/65 abgeschlossen sein; voraussichtlich kann die Erweiterung erst 1972 abgeschlossen werden. — Die Pläne bis 1970 sehen bevorzugt den Ausbau der Produktion von Qualitäts- und Edelstählen, sowie von Walzmaterial der II. Verarbeitungsstufe vor (insbes. Blankstahl u. Rohre). Auch dann bleibt die SBZ in hohem Maße importabhängig. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 118–119 Eisenhüttenstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eiserner VorhangSiehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Es gibt keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen. 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und…
DDR A-Z 1966
Warschauer Beistandspakt (1966)
Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vortrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei allein hervorgerufen durch Angriffsvorbereitungen des NATO-Blocks und die (am 5. 5. 1955 besiegelte) Einfügung der BRD in die friedensbedrohende NATO. In Wirklichkeit aber ergänzt der WB. nur: 1. die Beistandspakte, die die SU 1943 mit der Tschechoslowakei, 1945 mit Polen und 1947 mit Rumänien, Ungarn und Bulgarien schloß; 2. einige Beistandsverträge unter den Satelliten (1947–1948). Und tatsächlich ist die NATO, durch sowjet. Erpressungen, Vertragsbrüche und Angriffsrüstungen verursacht, nur eine Verteidigungsorganisation, die schon rein kräftemäßig keine Angriffe unternehmen kann. Wesentlich ist, daß der WB. die milit. und polit. Vorherrschaft der SU über die europäischen „Volksdemokratien“ beträchtlich verstärkt. Die §§ 3 und 4 sehen gegenseitige „Konsultation“ bei drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Dafür besteht (lt. § 6) der „Politische Beratende Ausschuß“. Seit Jan. 1956 hat dieser an sich nichtständige Ausschuß zwei Hilfsorgane: eine „Ständige Kommission“ und ein „Vereintes Sekretariat“. Der WB. trat mit Hinterlegung aller Ratifizierungsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft. Erst am 28. 1. 1956 wurde die „DDR“ als Militärverbündeter des WB. voll anerkannt. Denn die Streitkräfte der SBZ waren bis zum 18. 1. 1956 nur als Kasernierte Volkspolizei aufgetreten. Nun aber brachte die „DDR“ ihre Nationale Volksarmee in den WB. ein. Nach den nichtdeutschen Textfassungen des §~4, Abs.~1 des WB. bestimmt „jeder Teilnehmerstaat des Vertrages“ die Art, in der er im Bündnisfall „sofortigen Beistand individuell und in Vereinbarung mit den anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages mit allen Mitteln, die ihm erforderlich scheinen“, leistet. Der deutsche, für die SBZ maßgebende Text des WB. lautet „… mit allen Mitteln, die ihnen erforderlich scheinen“. Dieser Unterschied zeigt, daß die SBZ schon formell mindere Rechte hat, da nur sie dem Willen der anderen Mitgl. des WB. unterliegt. Seit 28. 6. 1956 hat der Minister für Nationale Verteidigung der SBZ die Stellung eines der Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des WB. (Militärpolitik) Unter der Bezeichnung „Vereintes Kommando“ hat (lt. § 5) der WB. ein eigenes zentrales Oberkommando für jene Teile der Streitkräfte der Teilnehmerstaaten, die dem WB. zur Verfügung gestellt sind; denn nur die Streitkräfte der SBZ gehören als ganze den „Vereinten Streitkräften“ des WB. an. Sitz: Moskau. An der Spitze des „Vereinten Kommandos“ wirkt ein Oberkommandierender, den ein [S. 524]Stab der „Vereinten Streitkräfte“ unterstützt. Seine 8~Stellv. sind Verteidigungsminister oder andere Generale der Mitgliedstaaten. Seit Jan. 1956 ist es „Beschluß“ der Teilnehmerstaaten (d.h. Anordnung der SU), daß die Stelle des Oberkommandierenden stets von einem Sowjetgeneral besetzt werden soll. Derzeit ist Oberkommandierender: Marschall der SU Gretschko ab 22. 7. 1960. Er ist zugleich einer der Stellv. des Verteidigungsmin. der SU. — Der „Polit. Beratende Ausschuß“ der Teilnehmer des WB. unterstützt auf seinen Tagungen die Politik der SU. Die milit. Stärke des WB. ist, verglichen mit jener der NATO, unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der NATO-Staaten, sehr beträchtlich und bedrohlich. Dieses machtpolit. Gewicht des WB. nahm in den letzten Jahren wesentlich zu. Vor allem seit 1963 erhielten die Armeen des WB. stärkere Panzer, Geschütze und Flugzeuge. Dies sind großenteils sogar Modelle, die auch die Sowjetarmee besitzt. Die Bewaffnung und die Kaliber der Armeen des WB. sind fast völlig vereinheitlicht worden. Dennoch erhielten die „verbündeten“ Satelliten der SU weder strategische Bombenflugzeuge noch strategische Raketen. Ebenso behielt die SU die Atomwaffen und die Atomsprengköpfe für die leichten Raketen, die die anderen Mitglieder des WB. besitzen dürfen. Auch wurde die gesamte Luftverteidigung der Mitgliedstaaten mit jener der SU eng verbunden und ihr unterstellt. Diese sehr weitgehende Bindung schwächer gerüsteter Staaten an die SU vergrößert und festigt die politische und wirtschaftliche Abhängigkeit der Paktpartner vom vielfach stärkeren Sowjetstaat. Die militärische Schlagkraft des WB. wurde noch dadurch vergrößert, daß die Aufmarscheisenbahnen und -Straßen, Nachschublinien und Erdöl-Röhrenleitungen zwischen der SU und den Satellitenstaaten in den letzten Jahren sehr verstärkt wurden. Viel stärker als bisher ist die SU in der Lage, Großverbände über weite Entfernungen schnell durch die Luft zu befördern. — Die Einsetzbarkeit des WB. wurde erprobt und erhöht in den gemeinsamen Manövern (Quartett 1963 und dann Oktobersturm 1961 in der SBZ; dreiseitige Manöver 1964 in Bulgarien). Die Hebung der militärischen Schlagkraft und des Rüstungsstandes der NVA der SBZ führte 1965 zu ihrer Einfügung in die „1. Strategische Staffel“ des WB., die Gruppierung von Kräften, die für eine offensive Mitwirkung an einer bewaffneten Auseinandersetzung bestimmt sind. Die Streitkräfte Albaniens stehen seit dem Anschwellen des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes (1962) dem WB. nicht mehr zur Verfügung, obwohl es den Pakt formal nicht gekündigt hat. Doch schmälert der Ausfall dieser nur geringfügigen Kräfte nicht das Gewicht des WB. Ebensowenig leidet die Schlagkraft der Organisation des WB. darunter, daß einzelne Mitglieder des WB. innerhalb des RGW wirtschaftspolitische Sonderwege gehen. Die kommun. Ausrichtung der Offizierskorps der Armeen des WB. wurde zweifellos vertieft, auch wurde das sowjetisch geleitete Netz der Organisation des WB. beträchtlich verstärkt. Beides muß die Sondergänge auf wirtschaftlichem und außenhandelspolitischem Gebiet, die vor allem Rumänien und Ungarn erstreben, hemmen. Bezeichnenderweise setzt sich die Operativplanung des sowjetisch gelenkten Oberkommandos des WB. das Ziel, kriegerische Lösungen durch angriffsweise Maßnahmen schnell zu erreichen. Wie gerade das Manöver 1965 zeigte, will der WB. auch kommun. und sympathisierende Partisanenkräfte für die Zwecke des sowjet. Imperialismus einsetzen. Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Hamm, Harry: Rebellen gegen Moskau — Albanien, Pekings Brückenkopf in Europa. Köln 1962, Verlag Wissenschaft und Politik. 224 S., 32 Abb. Höpker, Wolfgang: Europäisches Niemandsland — Moskaus Zwischeneuropa vom Nordkap bis Kreta. Düsseldorf 1956, Eugen Diederichs. 167 S. Höpker, Wolfgang: Die Ostsee — ein rotes Binnenmeer? (Beih. 8 der Wehrwiss. Rundschau). Berlin–Frankfurt a. M. 1958, E. S. Mittler u. S. 94 S. m. 7 Karten. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Wannenmacher, Walther: Das Land der Schreibtischpyramiden — ein Nationalökonom erlebt den Osten als Schwerarbeiter (Tschechoslowakei 1945 bis 1955) 2. Aufl., Frankfurt a. M. 1956, Wolf-Rode. 280 S., 1 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 523–524 Warnke, Herbert A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WartburgSiehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vortrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei…
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Chemische Industrie (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die ChI. ist nach ihrem Bruttoproduktionswert mit (1964) über 13 Mrd. Mark der größte, mit ihren (1964) rd. 276.000 Beschäftigten der zweitgrößte Industriezweig der SBZ. Sie ist, basierend auf der Verarbeitung von Braunkohle, der wichtigste Grundstofflieferant für die verarbeitenden Industriezweige. Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. der SBZ 1945/46 empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von den Sowjets beschlagnahmt (SAG). Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. Erst ab 1.~Jan. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückverkauft. In der Periode des ersten Siebenjahrplans sollte die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden. Entwicklungsschwerpunkte waren Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern. Die Kraftstofferzeugung sollte gegenüber 1958 um 100 v. H. gesteigert und die Düngemittelproduktion verdoppelt werden. Alle Planziele wurden nicht erreicht. Nach vier Jahren Laufdauer des ersten Siebenjahrplans hatte die ChI. nur 45 v. H. der in dieser Zeit geplanten Zuwachsrate der Bruttoproduktion erzielt. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll die ChI. der SBZ Hauptlieferant für Kalidüngemittel, Kunststoffe, Silikone und synthetischen Kautschuk werden. Nach den bis Ende 1965 bekanntgewordenen Planzielen des „Perspektivplans bis [S. 96]1970“ — der als Ganzes noch nicht vorliegt — soll die ChI. noch stärker forciert werden. Schwerpunkte des neuen Planes sind nach wie vor die Entwicklung der Petrochemie und, damit im Zusammenhang stehend, der Kunststoffchemie einschl. synthetischer Textilfasern. — Die vorliegenden Pläne lassen erkennen, daß die ChI. auch in den ersten Jahren nach 1970 fast ausschließlich eine „Braunkohlenchemie“ sein wird. Der Übergang von der Braunkohle auf die zunehmende Verwendung von Erdöl wird in diesen Jahren gering entwickelt sein: Nur etwa 8 v. H. des Erdölverbrauchs der Zone wird in den neuen Werken der Petrochemie verarbeitet werden können. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 95–96 Checkpoint Charlie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ChemisierungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die ChI. ist nach ihrem Bruttoproduktionswert mit (1964) über 13 Mrd. Mark der größte, mit ihren (1964) rd. 276.000 Beschäftigten der zweitgrößte Industriezweig der SBZ. Sie ist, basierend auf der Verarbeitung von Braunkohle, der wichtigste Grundstofflieferant für die verarbeitenden Industriezweige. Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen…
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Juni-Aufstand (1966)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ostberlin und in der SBZ, Reaktion der Bevölkerung auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, den katastrophalen Lebensmittelmangel und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Nachdem das Kommuniqué des Ministerrats vom 11. 6. bei der Verkündung des „Neuen Kurses“ gar nicht auf die Normenfrage eingegangen war, löste ein Artikel in der „Tribüne“ (Organ des FDGB) vom 16. 6. die Ostberliner Demonstrationen aus. Der Artikel hatte festgestellt: „… die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig“. Am selben Tage um 7 Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalinallee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger Straße gelegenen „Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte völlig, so durch einander widersprechende Verlautbarungen über die Aufhebung der Normenerhöhung, und sie verstärkte im Gegenteil den Ausbruch der jahrelang unterdrückten Volkswut. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstration klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime hinwegfegen. Mit dem Marsch von 12.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun folgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjet. Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjet. Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjetsektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjet. Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u.a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Angehörige der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Ab 21 Uhr herrschte in Ostberlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in der Zone, und in fast allen größeren Städten machte sich der Volkszorn in ähnlicher Weise Luft. Wo sowjet. Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach [S. 230]völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch sowjet. Truppen niedergeschlagen. Das Ausmaß des J. wird deutlich an der Tatsache, daß in 121 vornehmlich größeren Städten sowjetisches Militär eingesetzt werden mußte und in 167 von den 214 Kreisen der SBZ von der Besatzungsmacht der Ausnahmezustand verhängt wurde. Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes und die Unmöglichkeit, die SBZ zu bolschewisieren, unwiderleglich bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der Aufstand, obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des Aufstandes zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Solche Behauptungen werden allein schon durch das Fehlen jeglicher zentralen Führung und durch entscheidende taktische Fehler bei der Durchführung widerlegt. Der Westen hatte vielmehr jegliche Unterstützung versagen müssen, weil eine Ausweitung zu einer weltpolitischen Krise vermieden werden sollte. Auch aus der Bundesrepublik wurde nur zur Besonnenheit gemahnt und vor Provokationen, insbesondere gegenüber der Besatzungsmacht, gewarnt, obschon weite Kreise der Bevölkerung die Vorgänge mit leidenschaftlicher Teilnahme und großen Hoffnungen verfolgten. Die Tatsache und das Ausmaß des J. entzogen dem Anspruch der Kommunisten, im Auftrage der Arbeiterschaft in der SBZ den „Aufbau des Sozialismus“ zu vollziehen, für immer den Boden. Die Sowjets aber hätten durch Nachgeben gegenüber den maßvollen Zielen des J. ein neues Verhältnis gegenüber Deutschland herstellen und eine Politik der Verständigung einleiten können. Die Verluste des J. sind nicht genau zu ermitteln. Die Zahl der Toten dürfte in die Hunderte gehen, die der Verwundeten tausend überschreiten. Auch die Zahlenangaben über Opfer standrechtlicher Erschießungen konnten lange Zeit nicht genau errechnet werden. Heute dürfte feststehen, daß 17 Personen unmittelbar während des Aufstandes und weitere drei später willkürlich zum Tode verurteilt und getötet wurden. Genauere Angaben wurden über die Zahl der Opfer der dem Aufstand folgenden Rachejustiz errechnet. Danach wurden 1.400 tatsächliche oder angebliche Teilnehmer zu insgesamt etwa 4.100 Jahren Zuchthaus, Arbeitslager oder Gefängnis verurteilt. Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Brant, Stefan: Der Aufstand — Vorgeschichte, Geschichte und Deutung des 17. Juni 1953. Stuttgart 1954, Steingrüben Verlag. 325 S. m. 1 Karte u. zahlr. Tafeln. Riess, Curt: Der 17. Juni. Berlin 1954, Ullstein. 260 S. Stamm, Eugen: Juni 1953 — Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. (BMG) 1961. 48 S. (m. zahlr. Abb.) Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. Eine kartographische Darstellung. 4. Aufl. (BMG) 1956. Von dieser Karte erschienen eine englische und eine französische Ausgabe. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 229–230 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Junker, WolfgangSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ostberlin und in der SBZ, Reaktion der Bevölkerung auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime, den katastrophalen Lebensmittelmangel und insbesondere auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Nachdem das Kommuniqué des…
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Berufsausbildung (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und nach weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die [S. 72]Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die „volkseigenen“ Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Verwaltung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes Mittel der Berufslenkung ist die Registrierpflicht für alle Lehr- und Arbeitsverträge mit Schülern, Jugendlichen und Studienbewerbern bei den „Ämtern für Arbeit und Berufsberatung“. Berufsausbildungsverträgen mit Handwerkern oder selbständigen Gewerbetreibenden wird vielfach die Genehmigung versagt. Ziel der B. ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden. Die B. soll „zugleich feste weltanschauliche sowie politisch-moralische Überzeugungen entwickeln“, die Lehrlinge also im Sinne der SED erziehen. Die Lehrausbilder sollen die Jugendlichen in die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit einführen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die B. wurden in dem im Febr. 1965 in Kraft getretenen „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ zusammengefaßt und zum Teil neu geregelt. Dieses Gesetz betrifft alle Ebenen der Bildung und Ausbildung von der Normalschule über die Berufsausbildung bis hin zu den Hochschulen und Universitäten. Die B. wird darin einheitlich geregelt. (In der BRD gibt es für die verschiedenen Berufsgruppen — also gewerbliche Lehrlinge der Industrie, Handwerkslehrlinge, kaufmänn. Lehrlinge usw. — voneinander abweichende Regelungen.) Die B. der SBZ baut nicht nur auf der Normalschule auf, sondern ist eng mit ihr verbunden. Zwar sind viele Regelungen des neuen „Bildungsgesetzes“ noch weithin bloßes Programm, aber an dessen Realisierung wird ernsthaft gearbeitet. Diesem Programm zufolge beginnt die allgemeine Einführung in das Berufsleben im 7. Schuljahr der Normalschule, der zehnklassigen „Polytechnischen Oberschule“. Diese Berufseinführung in der 7. und 8. Klasse, die überwiegend theoretischer Art ist, wird ergänzt durch Werkunterricht und praktische Tätigkeit in einem Betrieb. Für die praktische Unterweisung ist je Woche ein Unterrichtstag vorgesehen. Diese Unterweisungen werden getrennt für Berufe der Industrie und der Landwirtschaft veranstaltet. Teil des polytechnischen Unterrichts soll die Weckung von Neigungen und Eignungen für einen bestimmten Beruf sein, um die Berufsentscheidung durch die Schüler und Eltern zu erleichtern. Die Berufsentscheidung soll am Ende des 1.~Schuljahres fallen. (Auch in der BRD fällt die Berufsentscheidung für etwa vier Fünftel aller jungen Menschen in diesem Alter.) Danach setzen die Schüler den Besuch der Normalschule fort. Vom 9. Schuljahr ab erfolgt neben dem allgemeinbildenden Unterricht eine theoretische und praktische berufliche Grundausbildung, letztere in Verbindung mit einem Betrieb. Auch dabei handelt es sich noch nicht um die Ausbildung für einen bestimmten Beruf. Während des 9. und 10. Schuljahrs sollen vielmehr die Grundlagen für jeweils mehrere verwandte Berufe vermittelt werden, z. B. für „Metallarbeiter“ oder „Elektriker“. Erst nach Abschluß der zehnklassigen Normalschule folgt die Berufsausbildung in einem ganz bestimmten Beruf in einem Lehrbetrieb. Die praktische Lehrzeit beträgt dann in der Regel nur noch ein Jahr. In diesem Lehrjahr besuchen die Lehrlinge die Berufsschule. Durch dieses Ausbildungssystem werden künftig rund vier Fünftel der in Lehrberufen ausgebildeten Jugendlichen nach Vollendung des 17. Lebensjahres ins Berufsleben eintreten. (Auch in der BRD treten die Jugendlichen in diesem Alter ins Berufsleben, und zwar nach in der Regel 8jährigem Volksschulbesuch und anschließender dreijähriger Lehrzeit. In der BRD werden jedoch noch ungefähr 60 v. H. der gewerblichen Lehrlinge in Handwerksbetrieben ausgebildet, in der SBZ waren es 1964 nur noch rund 10 v. H.) Von einem kleinen Teil der Schüler — den offensichtlich geringer begabten — wird der Abschluß der Normalschule nach dem 10. Schuljahr nicht verlangt. Man rechnet dabei mit etwa 15 v. H. der Schüler, die nach dem 8. Schuljahr die Schule verlassen und anschließend eine zwei- bis dreijährige Betriebslehre mit gleichzeitigem Besuch einer Berufsschule aufnehmen. Die praktische Berufsausbildung in den Betrieben erfolgt nach einheitlichen, aber für die verschiedenen Berufe doch weitestgehend spezialisierten Vorschriften. Diese sind in einer amtlichen Berufssystematik und in den für fast alle Lehrberufe vorliegenden allgemeinverbindlichen Berufsbildern niedergelegt. Darin werden Ausbildungsziele und die zu vermittelnden Fertigkeiten genau beschrieben. Das Prüfungswesen ist in den letzten Jahren zunehmend versachlicht worden. Geeignete Schüler der Normalschule erwerben die Hochschulreife durch den Übertritt in die „Erweiterte Oberschule“ im Anschluß an die 10. Klasse der Normalschule. Das Abitur wird dort nach zwei Jahren gleichzeitig mit einer Facharbeiterprüfung abgelegt. Diese Schulen vermitteln also gleichzeitig eine berufliche Ausbildung in Verbindung mit einem Betrieb. Im Rahmen dieses Systems der B. gibt es einige zusätzliche Einrichtungen: Spezialschulen und Spezialklassen für besonders, Begabte, für den Nachwuchs an Führungskräften in Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur; Sonderschulen für Körperbehinderte und Beschädigte verschiedener Art; Einrichtungen für die berufliche Weiterbildung Erwachsener (Qualifizierung, Fernstudium, Betriebsakademien). Nach einem Ministerratsbeschluß vom Mai 1963 war der Staatlichen ➝Plankommission die Verantwortung für die Planung und Leitung der B. übertragen worden. Bei der Bestimmung der Grundsätze für den Inhalt der B. sollte die Staatl. Plankommission eng mit den zentralen Staats- und Wirtschaftsorganen und den Vereinigungen volkseigener Betriebe zusammenarbeiten. Allen diesen Institutionen gegenüber hatte die Plankommission jedoch volles Weisungsrecht. Sie hatte insbesondere folgende Aufgaben: 1. Ausarbeitung der Perspektivpläne und Koordinierung der Jahrespläne der B. 2. Ermittlung des Bedarfs an Lehrmeistern und Berufsschullehrern nach Fachrichtungen und Sicherstellung ihrer Ausbildung. 3. Führung der Systematik der Ausbildungsberufe. 4; Festlegung der Berufsbilder. 5. Anleitung und Kontrolle der Ämter für Arbeit und Berufsberatung. Durch Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1965 sind diese Zuständigkeiten der Staatl. Plankommission auf ein neu ge[S. 73]bildetes Staatl. Amt für Berufsausbildung übertragen worden. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. b) Wie das gesamte Erziehungswesen dient auch die B. in der Landwirtschaft, unabhängig von wirtschaftlich-technischen Zielen und vielfach sogar im Gegensatz zu ihnen, der „sozialistischen Umbildung des Bewußtseins“. Die Übernahme sowjetischer Ausbildungsmethoden hat zu einer Auflösung bzw. zu einer funktionellen Umgestaltung der überlieferten Einrichtungen geführt. Nach der Praktikantenzeit gibt es derzeit folgende Möglichkeiten der landw. B.: 1) Fachschulen für Landwirtschaft: 3jähr. B. für Absolventen der 8. Klasse; 2jähr. B. für Absolventen der 10. Klasse; 1jähr. B. für Absolventen der 10. Klasse, die in der 9. und 10. Klasse eine berufliche Grundausbildung erhalten haben. Insgesamt gibt es in der Landwirtschaft 24 Berufe. Die vier wichtigsten sind: Agrotechniker, Rinderzüchter, Schweinezüchter und Traktoren- u. Landmaschinenschlosser. Daneben gibt es solche Berufe wie: Agrochemiker, landw. Elektromonteur, landw. Betriebsschlosser, Gärtner (Gemüsebau), Gärtner (Obstbau), landw. Buchhalter, Schäfer, Imker, Fischzüchter, Pelztierzüchter u.a. 2) Hochschulstudium für Absolventen mit der vollen B. an den Erweiterten Oberschulen (8. bis 12. Klasse) sowie für Abgänger der 10. Klasse, die in 3 Jahren das Abitur erwerben und gleichzeitig einen Beruf erlernen. 3) Meisterausbildung erfolgt in zwei Formen: in Lehrgängen an Abteilungen der Fachschulen (5 Monate) und im Fachschulabendstudium (2 Jahre). Voraussetzungen der Teilnahme sind der Besitz des Facharbeiterbriefes u. mind. 5jährige Praxis. Der Erwachsenenbildung dienen Dorfakademien sowie seit 1958 Winterschulen. Letztere vor allem für Vorsitzende, Vorstandsmitglieder und Brigadiere der LPG. Als landw. Spezialhochschule besteht die Hochschule für LPG in Meißen (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften). Die landw. B. ist dadurch charakterisiert, daß die herkömmliche Universalausbildung zum Betriebsleiter abgelöst wurde durch eine einseitige Ausbildung zum Spezialisten, also zum Facharbeiter auf Teilgebieten der Landwirtschaft. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 71–73 Bernburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufslenkungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und nach weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die [S. 72]Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die „volkseigenen“ Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Verwaltung gewünschten Berufe zu ergreifen.…
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Wehrpflicht (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962 (GBl. I, 1962, S. 2). Grundwehrdienst: 18 Monate f. 18–26jährige; W. gilt für Männer bis 50. Im Verteidigungszustand gilt die W. für Männer bis 60, in diesem Ernstfall unterliegen auch Frauen bis 50 der W. (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA). Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des Art. 5 der Verfassung, der wörtlich in §~3, Abs.~1 des Verteidigungsgesetzes übernommen wurde. Lange verzichtete die Regierung darauf, offen die W. einzuführen: 1. konnte sie so leichter gegen die allg. W. der BRD agitieren; 2. zögerte sie, der antikommun. Bevölkerung Waffen in die Hand zu geben; 3. hätte die W. vor Errichtung der Sperrmauer die Flucht von Jugendlichen der W.-Jahrgänge vermehrt. Ohne die Mauer wären nicht genug Männer in der SBZ gehalten worden, um den Bedarf der Wirtschaft, der NVA und der starken Polizeitruppen zu decken. Als vor 1962 die W. noch nicht amtlich eingeführt worden war, ergänzten die NVA und die Polizeitruppen sich durch Werbungen, die dem Buchstaben nach freiwillig waren. Diese Werbung lag bei der SED und den Massenorganisationen. Durch „Aufträge“ der SED bzw. der Organisa[S. 527]tionen an ihre Mitglieder (die in den Statuten vorgesehen sind) wurde in sehr vielen Fällen Zwang ausgeübt, der die „freiwillige“ Meldung in ihr Gegenteil verkehrte. In anderen Fällen wurde die scheinbar freiwillige Meldung durch die Drohung erzwungen, dem Widerstrebenden den Arbeitsplatz zu nehmen oder ihm Berufsausbildung, Studienstipendien oder andere Ausbildungsmöglichkeiten zu sperren. Dieser getarnte Zwang war eine mittelbare W., die der SED damals genügte. Ausbildung und Überwachung der Reservisten (Reservistenkollektive) werden nach §§ 26–30 des W-Gesetzes und laut „Reservistenordnung“ (v. 24. 1. 1962) sehr sorgfältig betrieben. Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei, in Transportpolizei, Luftschutz und Zollverwaltung (Zollgesetz) gilt nicht als Ersatz für Erfüllung der W. (So der Chef der BDVP Potsdam in „Märk. Volksstimme“ v. 12. 7. 1962). (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 526–527 Wehrkreiskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weigel, HeleneSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962 (GBl. I, 1962, S. 2). Grundwehrdienst: 18 Monate f. 18–26jährige; W. gilt für Männer bis 50. Im Verteidigungszustand gilt die W. für Männer bis 60, in diesem Ernstfall unterliegen auch Frauen bis 50 der W. (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA). Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des…
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Parteipresse der SED (1966)
Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sie umfaßt folgende Tageszeitungen: das Zentralorgan der SED, „Neues Deutschland“, 15 Bezirkszeitungen (Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis), „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ. Zur P. zählen das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“, die Kreiszeitungen und die Betriebszeitungen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorst, der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d.h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S. 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Alle Redaktionen haben die gleiche Struktur. Die wichtigsten Ressorts sind Parteileben (d.h. Anleitung der Parteimitgl.) und Propaganda (Vermittlung der marxistisch-leninistischen „Wissenschaft“). Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und den Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig, wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die lokale und betriebliche Berichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht; sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Auflagenhöhe: „Neues Deutschland“ und die Bezirkszeitungen haben eine tägliche Auflage von etwa 4,2 Mill., das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“ und die Kreiszeitungen eine Auflagenhöhe von 1, 3 Mill., die Betriebszeitungen eine Gesamtauflage von 1,4 Mill. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann ➝Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorst, der SED am 9. und 10. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist die sowjet. Presse. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 349 Parteilichkeit der Rechtsprechung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulen der SEDSiehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sie umfaßt folgende Tageszeitungen: das Zentralorgan der SED, „Neues Deutschland“, 15 Bezirkszeitungen (Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis), „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ. Zur P. zählen das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“, die Kreiszeitungen und die Betriebszeitungen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer…
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Betriebsgesundheitswesen (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit Gesundheitshelfern des DRK, Betriebe mit (a) 200–500 Beschäftigten die „Schwesternsanitätsstelle“ unter ärztlicher Aufsicht, (b) 500–2.000 die „Ambulanz“ („Arztsanitätsstelle“) mit Arzthelfer oder stundenweise tätigem Arzt, [S. 76]© 2.000–4.000: Betriebsambulatorium mit 1–4 ganztägig tätigen Ärzten (und Zahnärzten), (d) mehr als 4.000: Betriebspoliklinik mit (mindestens 5) fachärztlichen sowie zahnärztlichen Behandlungsabteilungen; in manchen Wirtschaftszweigen gelten höhere Schlüsselzahlen. Das Personal gehört dem staatlichen Gesundheitsdienst an; die Führung geht aber mehr und mehr an die Betriebsleitungen über. Im Vordergrund steht jetzt die Bemühung um die Entwicklung eines B. auf dem Lande, d. h. bei den LPG. Aufgaben: ambulante Behandlung (auch betriebsfremder Personen) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, „Erste Hilfe“ bei Unfällen, Überwachung nach dem Dispensaire-Prinzip mit Reihenuntersuchungen, Führung von Nachtsanatorien und (neuerdings) Krankenhäusern, schließlich Arbeits- und Betriebshygiene (Arbeitssanitätsinspektion), Unfallverhütung und Überwachung der Werksküchen. In einem durchgängig zentral gesteuerten Gesundheitswesen kann auf eine einheitliche Lenkung auch des B. nicht verzichtet werden. Dafür einen geeigneten Weg zu finden ist bisher nicht gelungen. Der Versuch, die Einrichtungen des B. nach Wirtschaftszweigen in jedem Kreis unter Leitung je einer Betriebspoliklinik zusammenzufassen, war allenfalls in einzelnen hoch industrialisierten Distrikten realisierbar. Nur „für die wichtigsten Industriezweige sind an der Stelle ihrer größten Konzentration Leiteinrichtungen aus Betriebspoliklinik, Betriebskrankenhaus und arbeitshygienischer Abteilung einzurichten“ (Perspektivplan, S. 22). Stattdessen wurden alle Einrichtungen des B. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und unter die Leitung der größten Betriebspoliklinik des Kreises gestellt. Dieser soll ein Betriebskrankenhaus oder mindestens eine Bettenstation für die „Begutachtung“, d. h. die Kontrolle des Leistungsvermögens von Belegschaftsmitgliedern, und außerdem mindestens ein Nachtsanatorium angegliedert sein. In jedem Fall soll das gesamte B. jedes Kreises als „Abteilung“ dem Gesundheitszentrum eingeordnet sein. Außerdem aber soll künftig das B. nach Wirtschaftszweigen gegliedert und innerhalb jedes solchen von einer großen Betriebspoliklinik als „Leiteinrichtung“ koordiniert werden, um so die spezielleren Bedürfnisse der Arbeitshygiene zu erfüllen. Bestand Anfang 1965: (a) 1.396, (b) 1.434, © 189, (d) 73. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 75–76 Betriebsberufsschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsgewerkschaftsleitungSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit…
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Thüringen (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung, Metall-, Textil-, Papier-, Glas-, Porzellan-, optische und Spielzeugindustrie, Gemüse- und Gartenbau, Forstwirtschaft. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land wurden im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben. Die thüringische Geschichte ist in ganz besonderem Maße typisch für die deutsche Kleinstaaterei. Mehrfach mit Sachsen und sächsischen Teilfürstentümern verbunden und wieder aufgeteilt, wurde Th. erst 1920 zum Land Th. zusammengeschlossen, wobei das Gebiet mit und um Coburg (Herzogtum Sachsen-Coburg) durch Volksabstimmung an Bayern fiel. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz [S. 482]Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung er richtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul (LDP), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen die SED trotz massiver Wahlbeeinflussung nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (inzwischen SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Okt. 1947 Werner Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Okt. 1949 war Th. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 481–482 Thiessen, Peter-Adolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierarzt, VerdienterSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung,…
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Haftarbeitslager (HAL) (1966)
Siehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1962 1963 1965 1969 Die Mehrzahl der Häftlinge, auch der politischen Gefangenen, ist in die Produktion der volkseigenen Wirtschaft eingegliedert. Soweit diese Häftlinge nicht in Volkseigenen Betrieben arbeiten, die in den Strafvollzugsanstalten Zweigbetriebe unterhalten, müssen sie in den zur Zeit bestehenden 33 H. schwerste körperliche Arbeit verrichten (Strafvollzug). Einige dieser H. wurden für die Dauer großer Bauvorhaben errichtet, z. B. das H. Schwarze Pumpe. Ständige H. bestehen für die im Bergbau eingesetzten Häftlinge in den Steinkohlenrevieren Oelsnitz und Zwickau, in den Kalibergwerken Roßleben und Sollstedt sowie im Kupferbergwerk Volkstedt. In den Stahlwerken Eisenhüttenstadt und Unterwellenborn arbeiten die Häftlinge aus den gleichnamigen H. 5 große Ziegeleien werden hauptsächlich von Häftlingen betrieben. Im 1960 neugegr. Zweigbetrieb des VEB Geraer Kammgarn[S. 187]spinnerei arbeiten ausschließlich Häftlinge des H. Gera-Liebschwitz. Bis 1957 konnten die Häftlinge durch hohe Arbeitsleistungen die Strafzeit bis auf ein Drittel verkürzen. 1958 entfiel diese Vergünstigung für Häftlinge mit Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr völlig. Ein veränderter Verrechnungsmodus und. wesentlich erhöhte, kaum noch erfüllbare Arbeitsnormen machten es seitdem den übrigen Gefangenen fast unmöglich, wesentliche Teile der Strafzeit „einzuarbeiten“, bis diese Möglichkeit, die Strafzeit zu verkürzen, am 1. 1. 1961 für alle Häftlinge abgeschafft wurde. Seit dieser Zeit werden die Häftlinge durch Strafen wegen Arbeitsverweigerung und durch die Hoffnung auf bedingte Strafaussetzung bei guter Arbeitsleistung zu äußerster Kraftanstrengung getrieben. 75 v. H. der Arbeitsvergütung werden für Unterkunft und die meist unzureichende Verpflegung einbehalten. Der in Art. 137 der Verfassung niedergelegte Grundgedanke des Strafvollzugs, „Erziehung der Besserungsfähigen durch gemeinsame produktive Arbeit“, ist in den H. längst durch die Ausbeutung der billigen Arbeitskraft der Häftlinge zugunsten der „volkseigenen“ Wirtschaft ersetzt worden. Im Braunkohlen-Bergbau der beiden H. Regis-Breitingen bei Leipzig müssen die als „arbeitsscheue Personen“ zu Arbeitserziehung verurteilten Häftlinge arbeiten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 186–187 Häfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Häftlinge, PolitischeSiehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1962 1963 1965 1969 Die Mehrzahl der Häftlinge, auch der politischen Gefangenen, ist in die Produktion der volkseigenen Wirtschaft eingegliedert. Soweit diese Häftlinge nicht in Volkseigenen Betrieben arbeiten, die in den Strafvollzugsanstalten Zweigbetriebe unterhalten, müssen sie in den zur Zeit bestehenden 33 H. schwerste körperliche Arbeit verrichten (Strafvollzug). Einige dieser H. wurden für die…
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Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1966)
Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1969 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED vom Januar 1963 durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen, die am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit aufnahm. Sie nahm die Apparate der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (Kontrollkommission) und der bisherigen Helfer der Staatlichen Kontrolle, die aufgelöst wurden, in sich auf. Daneben bedient sie sich der gesellschaftlichen Kontrollorgane. (Arbeiterkontrolle des FDGB, FDJ-Kontrollposten) Sie ist dem ZK der SED und dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Ihre Organe sind: Das Komitee mit einer Leitung, Inspektionen, Bezirksinspektionen, Kreisinspektionen, Kommissionen in den Betrieben und Volkskontrollausschüsse. Die ABI ist mit weitgehenden Vollmachten ausgestattet. Sie hat u.a. das Recht, Einsicht in alle Dokumente und Unterlagen zu nehmen, Auskünfte zu verlangen, Materialien anzufordern, schriftliche Erklärungen und Stellungnahmen zu verlangen sowie Leiter und Mitarbeiter des Staatsapparates von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Das Komitee und die Inspektionen sind berechtigt, den Leitern von Staatsorganen und Wirtschaftsfunktionären Weisungen zu geben und Rechenschaft über die Ausführung zu verlangen sowie Maßnahmen und Weisungen von verantwortlichen Leitern und Mitarbeitern auszusetzen und die Aufhebung zu verlangen. Sie können die Bestrafung von schuldigen Personen fordern, diese in geringfügigen Fällen Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übergeben, Schadenersatz verlangen, Disziplinär- und Ordnungsstrafen verhängen und, soweit erforderlich, die Entbindung von der Funktion verlangen. Nur absolut zuverlässige und linientreue Personen dürfen in den Organen der ABI tätig sein. Die ABI soll ein wirksames Instrument der SED zur Kontrolle der Durchführung ihrer wirtschaftlichen Planung sein. Sie verfügt über mehr als 100.000 ehrenamtliche Kontrollkräfte in etwa 3.800 Volkskontrollausschüssen, 4.430 Betriebskommissionen und 140 Zweiginspektionen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 29 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter- und BauernkindSiehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1969 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED vom Januar 1963 durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen, die am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit aufnahm. Sie nahm die Apparate der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (Kontrollkommission) und der bisherigen Helfer der Staatlichen Kontrolle, die…
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Preispolitik (1966)
Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Lückenlose zentrale Planung erfordert eine umfassende autoritäre Preisfestsetzung. Daraus resultiert die Unterordnung der P. unter die Wirtschaftspolitik in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs, die in der SBZ praktiziert wird. Lediglich auf den Bauernmärkten (Bauernmarkt, Markt) besteht noch ein Anklang an eine marktmäßige Preisbildung, wobei die für Lebensmittelfestgesetzten Preise als Orientierungsgrößen vorgegeben sind. Die Preise sollen, den volkswirtschaftlichen Zielen entsprechend, Produktion, Verbrauch und Konsum fördern und lenken sowie einer planmäßigen Verteilung des Volkseinkommens dienen. Lenkungsaufgaben in der P. haben auch die Produktions- und Dienstleistungsabgabe sowie die übrigen Verbrauchssteuern zur Erhöhung der Preise. An dem vorhandenen Preisgefüge mit den Stoppreisen von 1944 hielt man nach 1945 zunächst fest, um die Stabilität zu sichern. Die ansteigenden Preise auf dem Produktionsmittelsektor zwangen dann zur Einführung von Kalkulationspreisen, um die Verteuerung aufzufangen und mit der Produktions- und Finanzplanung abzustimmen. Bewußt wurden die Preise für Grundstoffe und Produktionsmittel möglichst niedrig gehalten und ein Ausgleich mit erhöhten Konsumgüterpreisen angestrebt. Meist aber entstand eine zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes durch Subventionen und ein Preisausgleich im Außenhandel. Die erste sozialistische Preisreform fußt auf dem Ministerratsbeschluß vom 15. 2. 1953 am Ende der Reparationsperiode. Die Festpreisbildung wurde eingeführt. Sie band bis 1961 rd. 95 v. H. aller industriellen Preise. Die Festpreise durften nicht über- und nicht unterschritten werden im Gegensatz zu den Hersteller-Abgabepreisen in der Privatwirtschaft, die lediglich Höchstpreise waren. Besonders ab 1955 wurden auf dieser Basis Preisneuregelungen im größeren Umfange vorgenommen. Allgemein setzen sich die Preise aus den Selbstkosten und dem Reineinkommen zusammen, das aus dem betrieblichen und dem zentralisierten Reineinkommen besteht. Letzteres wird gegenwärtig neben der Gewinnabführung hauptsächlich in der Form der Produktionsabgabe vom Regime abgeschöpft. Im Neuen ökonomischen System wird der Gewinn zum Kriterium für die Arbeit der Betriebe und der Industriezweige und damit zu einer Hauptkennziffer. Er muß demzufolge wirtschaftliche Aussagekraft besitzen; richtungweisend sind dabei die Preise ohne alle Subventionen. Ein grundlegendes Mittel der sozialistischen Wirtschaftsführung ist die Bestimmung eines richtigen Verhältnisses zwischen der zentralisierten Planung und der Anwendung der ökonomischen Hebel. Eckpfeiler in diesem System ist die Industriepreisreform, die exakte Preise für die Industrie und später auch für die übrigen Bereiche der Wirtschaft schaffen soll, nach dem schon im Herbst 1963 die Erzeugerpreise in der Landwirtschaft heraufgesetzt worden waren. Die 1964 und 1965 ausgesprochenen Preiserhöhungen erstrecken sich nicht auf die Verbraucherpreise, sondern sollen in den einzelnen Produktions- und Handelsstufen aufgefangen werden. Diese neuen Preise werden, den unterschiedlichen [S. 367]Qualitäten der Erzeugnisse entsprechend, differenziert. Das führte zu einem komplizierten System von tatsächlichen Preisen, Verrechnungspreisen, Subventionen auf Produktionszwischenstufen und auf Verbraucherbasis, das in vielen Fällen noch dadurch erschwert wird, daß vielfach die Weiterverkaufspreise noch gar nicht geregelt sind und das alte Preisniveau noch in Ansatz kommen muß. Ob diesen Schwierigkeiten der schwerfällige Apparat der Planwirtschaft gewachsen ist, bleibt dahingestellt. Auch diese neuen Preise werden staatlich manipulierte Preise sein. Damit ist eindeutig klargestellt, daß die gegenüber früheren Regelungen elastischere Preisbildung noch nicht als marktwirtschaftliches Element angesprochen werden kann. Diese preispolitischen Maßnahmen treffen alle industriellen Abnehmer und Verbraucher und verschonen auch nicht den noch in der SBZ bestehenden privatwirtschaftlichen Sektor, die Privatindustrie, halbstaatliche Betriebe, das Handwerk und die Produktionsgenossenschaften des Handwerks. Die steigenden Kosten wirken sich natürlich gewinnmindernd aus. Diese Lage sah man voraus, und auf Grund von Überprüfungen der preispolitischen Auflagen auf die Rentabilität der Betriebe wurden Maßnahmen erwogen, die bei einem übernormalen Absinken des Nettoeinkommens der genannten Kreise durch diese Mehraufwendungen einen Ausgleich schaffen sollen, da das Regime noch nicht auf die wirtschaftl. Mitarbeit dieses privaten Sektors verzichten kann. Voraussetzung für einen finanziellen Ausgleich ist jedoch der Nachweis, daß alle Möglichkeiten zum Auffangen der Preiserhöhungen der Vorstufe ausgenutzt worden sind. Eine Entlastung des Staatshaushaltes durch Minderung der Subventionen in der Grundstoffindustrie wird die Industriepreisreform zunächst nicht bringen können, da die verlagerten Subventionen wie auch die höher in Ansatz gebrachten Selbstkosten in der Übergangszeit vielfach zu einer Gewinnminderung der Betriebe und damit auch zu einer Minderung des Reineinkommens des Staates über die volkseigene Wirtschaft führen können. Zum 1. Januar 1966 ist die letzte Stufe der Industriepreisreform vorgesehen, die sich in der Leichtindustrie auf dem Konsumgütersektor auswirkt. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderung der SED nach Beibehaltung des alten Preisniveaus noch erfüllt werden kann. Trotz laufender und umfassender Kontrollen der zuständigen Organe hat sich bereits gezeigt, daß auf dem Konsumgütermarkt Preissteigerungen vorliegen, deren größter Teil auf Umgehung der Materialzusammensetzung und auf Qualitätssteigerung zum Teil aus Gewinnsucht der Betriebe zurückzuführen ist, obgleich die Preise nach wie vor von den einzelnen Referaten des Büros der Regierungskommission für Preise genehmigt werden müssen. Im neuen ökonomischen System ist die Übernahme von Preisfunktionen durch alle VVB vorgesehen, jedoch fehlt es noch an qualifizierten Kadern in den VVB, die ein einwandfreies Arbeiten auf dem Preisbildungssektor gewährleisten können. Mit dem Weg über die einzelnen Stufen der Industriepreisreform wären zwar die Aufgaben der Produktionszweige festgelegt, es ist aber noch fraglich, ob der schon seit langem angestrebte sozialistische Preistyp geschaffen wurde, der die Grundlage aller weiteren Preisrahmen beinhalten sollte. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 366–367 Präsidium des Obersten Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseSiehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Lückenlose zentrale Planung erfordert eine umfassende autoritäre Preisfestsetzung. Daraus resultiert die Unterordnung der P. unter die Wirtschaftspolitik in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs, die in der SBZ praktiziert wird. Lediglich auf den Bauernmärkten (Bauernmarkt, Markt) besteht noch ein Anklang an eine marktmäßige…
DDR A-Z 1966
Rechnungswesen (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient und auf Betrieb oder Konzern beschränkt bleibt, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjet. Typs ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Daneben bildet das R. der sozialistischen Betriebe als Bestandteil des volkswirtschaftlichen R. ein wichtiges Instrument für die Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft und für die -Aufbereitung zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Es paßt sich den jeweiligen Wirtschaftserfordernissen an. Hierdurch entfernte sich trotz vielfach gleichlautender Begriffsbestimmungen das R. in seinen Grundfunktionen von der marktwirtschaftlichen Konzeption bis zur Gegensätzlichkeit. Die Kostenrechnung ist ähnlich wie die Buchführung hauptsächlich auf einen Soll-Ist-Vergleich abgestellt. (Feststellung der Abweichungen innerhalb einer Geschäftsperiode.) Arbeitsmittel der Kostenrechnung sind die Betriebsabrechnungsbogen nach Kostenarten und Kostenträgern. Bestimmte Kostenelemente (wie Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen, Wagniszuschläge) haben den Kostencharakter generell verloren, oder es wird nach „sozialökonomischen Formationen“ differenziert (so werden in der Privatwirtschaft bestimmte Lohnkostenbestandteile dem Gewinn zugeschlagen, während sie in der VEW als abzugsfähig anerkannt sind). Im R. sind Buchhaltung und Kostenrechnung nicht voneinander getrennt, sie wird vielmehr als Bestandteil der Buchhaltung betrachtet. In einer Planwirtschaft bestimmt mehr oder weniger der Staat, was Kosten sind oder nicht. So wurde bis 1962 als Selbstkosten erfaßt, was unmittelbar mit Produktion und Absatz eines Betriebes zusammenhing. Seit 1962 werden auch die sonstigen Kosten und Erlöse einbezogen, aber nur deren Saldo eingebucht. Die in der Betriebsabrechnung ermittelten Kosten werden als Eckzahlen in die Finanzbuchhaltung übernommen. Es gibt kein Nebeneinander von Handels- und Steuerbilanz. Für Bilanzaufstellung gibt es ein vielgliedriges Bilanzschema und eine Vielzahl ergänzender Formulare (Kontrollbericht mit Kontrollblättern als Erläuterung). Der Kontrollbericht ist für den einzelnen Betrieb erst in einer Kontrollausschußsitzung mit Vertretern der übergeordneten Organe, der zuständigen Banken sowie Vertretern von Bezirk, Kreis, Partei und deren Organisationen zu bestätigen und zur Einbuchung in die Eröffnungsbilanz für das kommende Jahr freizugeben. Die Bewertung der Anlagemittel (Grundmittel) erfolgt nach dem Anschaffungswert zuzüglich Transport- und Montagekosten. Daraus resultiert, daß gleichartige Anlagegegenstände nicht immer mit einem zwischenbetrieblich vergleichbaren Wert angesetzt werden können und somit Selbstkosten und Rentabilität beeinträchtigen. Die Umbewertung der Grundmittel wurde inzwischen in der volkseigenen Wirtschaft zum Abschluß gebracht und bei den LPG Typ~III begonnen. Die Umlaufmittel werden zu den Ist-Kosten bewertet, die [S. 381]Warenvorräte zu Selbstkosten und die Forderungen zum Nennwert ausgewiesen. Für den Produktionsablauf sind die sozialistischen Betriebe mit dem Grundmittelfonds (zusammengefaßter Ausdruck des Zeitwertes der Grundmittel) und dem Umlaufmittelfonds (Wertausdruck der Umlaufmittel, soweit nicht kreditfinanziert) als Eigenmittel ausgestattet, die vom R. geführt und auf rationelle Auslastung hin kontrolliert werden. Daneben bestehen in den einzelnen Betrieben noch Sonderfonds, z. B. Prämienfonds sowie Kultur- und Sozialfonds, die aus den Selbstkosten gespeist werden. Im wirtschaftlichen Umstellungsprozeß wurden den VVB zum Prämienfonds und einer operativen Finanzreserve noch ein Gewinnverwendungsfonds, ein Verfügungsfonds, ein Fonds Technik und andere beigegeben, deren Verwendung und Kontrolle besondere Sorgfalt erfordern. Eine gute und erfolgreiche Leitung der gesamten volkseigenen Wirtschaft ist auf eine schnelle Berichterstattung der Betriebe über die VVB angewiesen. Das erfordert Vereinheitlichung und Rationalisierung im R., durch elektronische Datenverarbeitung, deren kapazitätsmäßige Auslastung jedoch gesichert sein muß. Den Weg hierzu sieht die SBZ in Rechenzentren und Buchungsstationen der verschiedenen Wirtschaftszweige einschließlich der Landwirtschaft auf überregionaler Ebene. In ähnlicher Form soll auch die Rationalisierung im R. der halbstaatlichen Betriebe erfolgen, zu deren Durchführung ab 1966 die volkseigenen Büros für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung vorgesehen sind. Ziel dieser Maßnahme ist, mit Vereinheitlichung der Kostenrechnung dieser Betriebe eine umfassende Kontrolle des Finanzgebarens auch der halbstaatlichen Betriebe zu erzwingen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 380–381 Rechnungseinzugsverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient und auf Betrieb oder Konzern beschränkt bleibt, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjet. Typs ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Daneben bildet das R. der sozialistischen Betriebe als Bestandteil des volkswirtschaftlichen R. ein wichtiges Instrument für die Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft und für die…
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Sozialistisches Weltsystem (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Seit Chruschtschow vorzugsweise verwendeter Ausdruck für den bolschewistischen Block (Ostblock, Sowjetblock, Lager), der die Weltweite des SW. festhalten soll, das (nach der Etablierung der Volksdemokratie China) mit 1,1–1,2 Mrd. Menschen (davon 320 Mill. in Europa) rd. ein Drittel der Menschheit umfaßt, etwa 37 v. H. der industriellen Weltproduktion erstellt, annähernd 90 Parteien in drei Vierteln der Länder der Erde gebietet (Demokratischer Zentralismus, proletarischer Internationalismus) und — vor allem — durch die Etablierung des Gleichgewichts der Abschreckung neben dem von den USA geführten „kapitalistischen“ System ein einstweilen gleichgewichtiges Gefüge darstelle, von dem die Bolschewisten glauben, daß ihm die Zukunft gehöre (Koexistenz). Auf Grund der seit Mitte der 50er Jahre schwelenden, nach 1960 in ein akutes Stadium eingetretenen Spannungen zwischen Moskau und Peking (Marxismus-Leninismus, Teil 5c) und einer gewissen Hand in Hand damit erfolgten Annäherung des zur Intensivindustrialisierung genötigten von der SU geführten Teils des SW. an die im Herrschaftsstil, in der größeren ideologischen Lockerkeit und vor allem in der Einbeziehung der Volksmassen in die Wirtschaftsführung unorthodoxeren Jugoslawen (Titoismus) ist in den letzten Jahren die Einheit des SW. problematisch geworden. Neben allen europäischen Volksdemokratien (außer Albanien) und der Mongolei steht das Gros der KP der europäischen, amerikanischen, vorder- und mittelorientalischen Länder auf Seiten der UdSSR. Doch haben gerade einige der gemäßigten [S. 432]Führer wie Gomulka (Polen), Ceausescu (Rumänien) und die italien. Partei um des größeren nationalen Spielraums in der Prägung von Parteilinie und gegebenenfalls Herrschaftstil willen ein bekundetes Interesse, die Spannung Moskau–Peking nicht zum offenen Bruch ausarten zu lassen (Polyzentrismus). Wenn auch die soziale und vor allem industriewirtschaftliche Rückständigkeit Chinas Spekulationen der Art, der von Moskau geführte Ostblock werde auf die Dauer an einer Anlehnung an den „Westen“ interessiert sein müssen, vorerst als völlig irreal erscheinen läßt, steht doch außer Frage, daß sowohl die machtpolitische Schlagkraft des SW. wie insbesondere seine Resonanz bei einem Teil der farbigen Entwicklungsvölker und nicht zuletzt all die Effekte in Frage gestellt sind, die die Bolschewisten bei geistig primitiven Massen auf Grund der Behauptung erzielen konnten, in der kodifizierten Theorie des Marxismus-Leninismus stünde ihnen eine unverbrüchliche „wissenschaftliche“ Grundlage als sicheres Instrument zur Erringung der Weltherrschaft zur Verfügung. Indem nunmehr zwei in wesentlichen Teilen unterschiedliche Ideologien um diesen Anspruch konkurrieren, erscheint mit dem monolithischen Charakter des SW. die Hauptquelle seiner Attraktivität erschüttert; der Marxismus-Leninismus kommt in den hochzivilisierten Gesellschaften in die Zwangslage, sich technologischen, betriebswirtschaftlichen, soziologischen und massenpsychologischen Fakten stellen zu müssen, damit zugleich die revolutionäre Phase zugunsten der Evolution in Frage stellend. (Reformkommunismus) Literaturangaben Crankshaw, Edward: Moskau — Peking oder der neue Kalte Krieg (a. d. Engl.). Hamburg 1963, Rowohlt. 222 S. Mehnert, Klaus: Peking und Moskau. Stuttgart 1962, Deutsche Verlagsanstalt. 605 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 431–432 Sozialistisches Dorf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialproduktSiehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Seit Chruschtschow vorzugsweise verwendeter Ausdruck für den bolschewistischen Block (Ostblock, Sowjetblock, Lager), der die Weltweite des SW. festhalten soll, das (nach der Etablierung der Volksdemokratie China) mit 1,1–1,2 Mrd. Menschen (davon 320 Mill. in Europa) rd. ein Drittel der Menschheit umfaßt, etwa 37 v. H. der industriellen Weltproduktion erstellt, annähernd 90 Parteien in drei Vierteln der Länder der Erde gebietet (Demokratischer…
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Presse (1966)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P., über die eine Postzeitungsliste herausgegeben wird, ist Lizenzpresse. Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim Ministerpräsidenten der „DDR“. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“ — Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats, die Presseabt. der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann in keinem Falle die Rede sein. In der SBZ erscheinen 39 Tageszeitungen, davon 9 im Sowjetsektor Berlins. Die Höhe der Auflagen beträgt bei Tageszeitungen 6,2 Mill., bei Wochenzeitungen 6,5 Mill., bei Betriebs- und wöchentlichen Kreiszeitungen 1,6 Mill. Etwa 60 v. H. entfallen auf die Parteipresse der SED, 20 v. H. auf die Zeitungen der DBD, CDU, LDPD und NDPD, die restlichen 20 v. H. auf die Zeitungen des FDGB und der FDJ sowie die „Berliner Zeitung“ und die „BZ am Abend“. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung wirkungsvoll begrenzt wird. So beläuft sich in der SBZ (ohne Berlin) bei 15 SED-Bezirkszeitungen die Zahl der Kreisausgaben auf 221, während 5 CDU-Bezirkszeitungen nur 20 Nebenausgaben, 3 LDP-Bezirkszeitungen 24 Nebenausgaben und 5 NDPD-Bezirkszeitungen 21 Nebenausgaben verzeichnen. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichtenteil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Neben den uniformtendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum [S. 368] der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei her bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochen- und Monatszeitschriften der Massenorganisationen gelenkt. Sogar die Fach- und Sportpresse usw. besitzt einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der sowjetzonalen Presse begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Die Verbreitung westlicher P. wird als Hetze gegen die „sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht. Der journalistische Nachweis — soweit er nicht in die Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Journalisten durchführt nachweisen. Die wichtigsten Tageszeitungen sind: „Neues Deutschland“ (SED), „Der Morgen“ (LDPD), „Neue Zeit“ (CDU), „National-Zeitung“ (NDPD), „Junge Welt“ (FDJ), „Tribüne“ (FDGB), „Sport-Echo“. Wochenzeitungen: „Sonntag“ (Kulturbund), „Neue Deutsche Bauernzeitung“, „Wochenpost“ (SED). Literaturangaben Herrmann, Elisabeth M.: Die Presse in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., überarb. Aufl. (BB) 1962. 180 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 367–368 Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse, Verband der DeutschenSiehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Propaganda und Parteipresse) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P., über die eine Postzeitungsliste herausgegeben wird, ist Lizenzpresse. Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für Information, seit Jan. 1953 durch das Presseamt beim…
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Volkseigene Betriebe (VEB) (1966)
Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern „wegen ungenügender Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjet. Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Eigentum). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. Inzwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Volkseigene Industrie). Nach Aussage des damaligen stellv. Vors. der DWK, Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden sie in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt. (Volkseigene Wirtschaft, Wirtschaftliche Rechnungsführung) Nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sind die VEB wieder Teilbetriebe der erneut reorganisierten Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Ihre Bilanzen sind Teilbilanzen der VVB. Die Betriebsleiter der VEB müssen Weisungen des Generaldirektors der VVB ausführen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 510 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB)Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD…
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1966: B
Bach, August Bäder Baierl, Helmut Balkow, Julius Banken Bankenabkommen Bank Sozialistischer Länder Banner der Arbeit Bargeldumlauf Bartel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauaktiv Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Baueinheiten Bauer Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Bedürfnisse Begräbnis, Sozialistisches Beherbergungsgewerbe Behrend, Heinz Behrens, Friedrich Benary, Arne Benjamin, Hilde Bentzien, Hans Berater Bereichsarztsystem Bereitschaftspolizei Bergbau Bergbehörde, Oberste Berger, Rolf Berg, Lene Bergmann der DDR, Verdienter Bergmannsrenten Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Handelszentrale Bernburg Berufsausbildung Berufslenkung Berufspraktikum Berufsschulen Berufswettbewerb Besatzungspolitik Besatzungstruppen, Sowjetische Beschäftigte Beschlagnahme Besucherräte Betriebsakademien Betriebsambulatorium Betriebsberufsschulen Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskampfgruppen Betriebskollektivvertrag Betriebsordnung der LPG, Innere Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebsplan Betriebspoliklinik Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssparkassen Betriebssportgemeinschaften Betriebsvereinbarung Betriebszeitung Bevölkerung Bevollmächtigter für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewaffnete Organe Bewährungszeit Bewußtseinsbildung Bewußtsein, Sozialistisches Beyling, Fritz Bezirk Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgeleitete Industrie Bezirksgericht Bezirkskommando Bezirksplankommissionen Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag Bezirkszeitungen BG BGL BHG BHZ Bibliotheken Bibliotheksverband, Deutscher Biermann, Wolf Bilanzen, volkswirtschaftliche Bildende Kunst Bildender Künstler Deutschlands, Verband Bildungsgesetz Binnenschiffahrt Bitterfeld Bitterfelder Beschlüsse Bitterfelder Konferenzen Bitterfelder Weg Bittner, Horst BK BKV Blecha, Kurt Blockade Blockpolitik Bobrowski, Johannes Bodenreform Bodenschätze Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brasch, Horst Bräutigam, Alois Brecht, Bert (Bertold) Bredel, Willi Breshnew, Leonid, Iljitsch Briefmarken Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der besten Qualität Brigade der hervorragenden Leistung Brigade der sozialistischen Arbeit Brigaden der LPG Brigadetagebücher Brocken Bruttoproduktion, Industrielle BSG Bücher-Austausch Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) Buchgemeinschaften Buchhandel Buchhandlungen, Pädagogische Buchwitz, Otto Bund Deutscher Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Bund Deutscher Offiziere Bündnispolitik Bürgerlich-Demokratische Revolution Bürgermeister Burghardt, Max Bürgschaft, Gesellschaftliche Burmeister, Friedrich Büro des Präsidiums des Ministerrates Bürokratismus Büros der SED Büros für die Vertretung in Patent-, Muster- und ZeichenangelegenheitenBach, August Bäder Baierl, Helmut Balkow, Julius Banken Bankenabkommen Bank Sozialistischer Länder Banner der Arbeit Bargeldumlauf Bartel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauaktiv Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Baueinheiten Bauer Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bedingte…
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Jugendförderungsplan (1966)
Siehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Der J. wurde eingerichtet am 4. 2. 1954 durch die „5. Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“, das am 8. 2. 1950 erlassen worden war. Seit 4. 5. 1964 beruht der J. auf dem § 39 des „Jugendgesetzes“. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J. ordnet, ergänzt durch je einen örtlichen J. in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden. Daran wirken neben der SED die FDJ und andere Massenorganisationen mit. Anfänglich sollte der J., wie es §~1 der Anordn. vom 4. 2. 1954 vorsah, der „Förderung der Jugend bei ihrer beruflichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung“ dienen. Bald gelang es der SED (s. amtl. „Presse-Informationen“ vom 12. 5. 1958), „in die Pläne aufzunehmen, wie die Jugend durch gute Taten den Aufbau des Sozialismus unterstützt, während in den Jahren vorher oft nur einseitig festgehalten war, was zur Förderung der Jugend getan werden kann“. Laut „Junge Welt“ vom 4. 4. 1958 führt der J. zu „neuen Jugendbrigaden in unseren sozialistischen Betrieben, dem Abschluß von Brigadeverträgen als Grundlage für die Brigadearbeit und einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität“. Soll „Wettbewerb anspornen und die Arbeit der FDJ-Kontrollposten in den sozialistischen Betrieben der Industrie und Landwirtschaft als eine Form der Teilnahme der Jugend an der Lenkung und Leitung des Staates“ verstärken. — Der J. dient der parteipolitischen Lenkung der Jugend und führt zugleich zu einer verstärkten Ausbeutung. Seit 3. 2. 1956 vermeidet es die Regierung, über den J. Zahlen zu bringen. Seit Ausarbeitung des J. für 1959 (17. 12. 1958) wird er örtlich als Teil des Betriebskollektivvertrages abgeschlossen und möglichst mit der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise, Städte und Gemeinden verbunden. Er soll die Jugendlichen auch dazu bringen, „ihre Freizeit nutzbringend zu verwenden“ („Morgen“, 20. 1. 1959), soll sie formen nach den Zehn Geboten der sozialistischen Moral (so Werner Zscheile in „Junge Welt“, 19. 12. 1958). Die Anordn, des 1. Stellv. des Ministerrates für den J. 1963 legt fest, es sei „die Arbeit in Jugendbrigaden, Jugendabteilungen, Jugendschichten und anderen ständigen und zeitweiligen Jugendkollektiven die beste, tausendfach bewährte Form für die Förderung der Initiative und für die sozialistische Entwicklung unserer Jugend“ („Presse-Informationen“ vom 28. 1. 1963). Literaturangaben Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. *: Das Fachschulwesen in der Sowjetzone. (FB) 1958. 22 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 223 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendfragen, Amt fürSiehe auch: Jugendförderungsplan: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Jugendförderungspläne: 1975 1979 Der J. wurde eingerichtet am 4. 2. 1954 durch die „5. Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“, das am 8. 2. 1950 erlassen worden war. Seit 4. 5. 1964 beruht der J. auf dem § 39 des „Jugendgesetzes“. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die…
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Vertragsgericht, Staatliches (1966)
Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1958 (GBl. I, S. 83 u. S. 86) geregelt worden. Diese beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des staatlichen Vertragsgerichts“ vom 18. 4. 1961 (GBl. II, S. 293), geändert durch VO vom 9. 9. 1965 (GBl. II, S. 711) ersetzt worden. Das V. ist kein Gericht, sondern ein zentrales staatliches Organ, das dem Ministerrat unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Dessen Vors. übt die Dienstaufsicht aus. Das V. wird vom Vors. des V. (zur Zeit Dr. Osmar Spitzner) geleitet. Es gliedert sich in das zentrale V. und in die V. in den Bezirken und in Ostberlin (Bezirks-V.). Die Tätigkeit des V. wird durch Arbeitspläne geregelt, die nach „politisch ökonomischen Schwerpunkten“ aufzustellen sind. Es hat „die Betriebe und wirtschaftsleitende Organe bei der eigenverantwortlichen und bewußten Anwendung des Vertragssystems zu unterstützen und zur Lösung der bei der Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Wirtschaftspläne und den zwischenbetrieblichen Beziehungen auftretenden Widersprüche beizutragen“. Das V. ist zuständig für die Entscheidung sämtlicher Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Wirtschaftsverträgen im Rahmen des Vertragssystems (Vertragsgesetz). Es ist zuständig für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben (sozialistische Wirtschaft), sozialistischen Genossenschaften, staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Betrieben mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe). Über diese Streitfälle entscheidet das V. in Schiedsverfahren. Auch ohne Antrag eines der Beteiligten ist vom V. ein Verfahren einzuleiten, wenn Wirtschaftsverträge zur Sicherung volkswirtschaftlich bedeutsamer Aufgaben nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, durch einseitiges betriebliches Verhalten gesamtvolkswirtschaftliche Interessen bei der Gestaltung und Durchführung von zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen beeinträchtigt werden oder pflichtwidriges Unterlassen der Berechnung von Vertragsstrafe und anderen Sanktionen zu einer Störung des Wirkens der ökonomischen Hebel in den zwischenbetrieblichen Beziehungen führt. Handlungen oder Leistungen können vom V. durch Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 50.000 DM Ost erzwungen werden. Die Beitreibung von Geldforderungen erfolgt gegenüber sozialistischen Betrieben durch Abbuchung vom Konto des Schuldners. Zur Vollstreckung in das Bankguthaben oder in eine andere Forderung eines nicht sozialistischen Betriebes oder eines mit seinem persönlichen Vermögen haftenden Inhabers oder Gesellschafters erläßt das V. einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß. Vertragsstrafen kann das V. zugunsten des Staatshaushalts einziehen, wenn ihre Durchsetzung durch den Berechtigten nicht mehr möglich oder pflichtwidrig unterlassen oder verzögert worden ist. Gegen Leiter und leitende Mitarbeiter eines Betriebes kann das V. bei Verletzung der Vertragsdisziplin Ordnungsstrafen bis zu 1.000 DM Ost verhängen. Gegen Schiedssprüche der Bezirks-V. können die Beteiligten und ihre übergeordneten Organe beim Vors. des V. Einspruch einlegen. Dieser hat ein Nachprüfungsverfahren anzuordnen, wenn der Schiedsspruch „den im sozialistischen Recht enthaltenen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik widerspricht und dem betroffenen Partner schwerwiegende Nachteile entstehen“. Gibt der Vors. dem Einspruch nicht statt, so hat er dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung schriftlich mitzuteilen. Der Vors. des Ministerrats kann den Vors. des V. zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens anweisen. Außerdem können der Vors. des Landwirtschaftsrats, die Minister und die Staatssekretäre mit eigenem Geschäftsbereich sowie die Leiter zentraler gesellschaftlicher Organisationen innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim Vors. des V. die Anordnung eines Nach[S. 507]prüfungsverfahrens verlangen, soweit durch die Entscheidung Betriebe und Einrichtungen ihrer Bereiche betroffen sind. Das Nachprüfungsverfahren kann der Vors. des V. selbst oder eine von ihm eingesetzte Nachprüfungskommission ohne mündliche Verhandlung durchführen. In den Verfahren vor den V. können sich die Partner durch einen Rechtsanwalt, der Mitglied eines Anwaltskollegium ist (Rechtsanwaltschaft), vertreten lassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 506–507 Vertragsforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VertragsgesetzSiehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1958 (GBl. I, S. 83 u. S. 86) geregelt worden. Diese beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die…