DDR A-Z 1966
Kirchenpolitik (1966)
Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 239]Von den 17,1 Mill. Bewohnern der SBZ gehören 13,6 Mill. der Evangelischen, 1,9 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten Evangelischen Freikirchen zählen 80.000 eingetragene aktive Gemeindemitglieder. Die Evangelische Kirche teilt sich in 8 Gliedkirchen: Landeskirche Anhalt, Landeskirche Berlin-Brandenburg, Evangelische Kirche (Vor-)Pommern, Evangelische Kirche Provinz Sachsen, Landeskirche Mecklenburg, Landeskirche Schlesien, Landeskirche Sachsen-Land, Landeskirche Thüringen. Innerhalb dieser Landeskirchen, die mit den verschiedenen westdeutschen Landeskirchen dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehören, sind in 7.000 Kirchengemeinden 5.300 geistliche Kräfte tätig. Die Landeskirchen betreuen 55 Krankenhäuser, 328 Altersheime, 1.000 Gemeindepflegestationen und annähernd 200 Erholungsheime, Lehrlingsheime und Heime für Mütter und Kinder. Die Katholische Kirche ist mit 6 Bistümern in der SBZ vertreten, von denen jedoch lediglich das Bistum Meißen nach der Abtrennung der SBZ gebietsweise geschlossen bestehen blieb. Da die Bischöfe der übrigen 5 Diözesen (Berlin, Fulda, Osnabrück, Paderborn, Würzburg) seit geraumer Zeit keine Einreisegenehmigung in ihre Jurisdiktionsbezirke erhalten, haben sie in den abgetrennten Seelsorgebezirken bischöfliche Kommissariate oder Generalvikariate eingerichtet, so in Görlitz, Magdeburg, Erfurt, Schwerin und Meiningen. Deren Vertreter bilden mit dem Berliner Bischof zusammen die Berliner Ordinarienkonferenz. Auf 950 Seelsorgestellen und etwa 4.000 Gottesdienststationen sind 1.384 Welt- und Ordensgeistliche tätig. In Klöstern und klösterlichen Niederlassungen leben annähernd 3.000 Ordensschwestern, die vorwiegend in den von der kath. Kirche unterhaltenen 39 Krankenhäusern, 113 Altersheimen, 118 Kinderheimen und 310 Schwesternstationen tätig sind. Die altkatholische Kirche verfügt seit 1945 über das „Dekanat Berlin und Mitteldeutschland“, das die 3 Pfarrgemeinden Berlin, Blankenburg und Leipzig umfaßt. Der Dekan hat seinen Sitz in Berlin (West). Er konnte bisher seine in Ostberlin und der SBZ gelegenen Gemeinden nicht besuchen. Dem in Bonn residierenden altkatholischen Bischof wurde seit 1961 zweimal die Visitation der Gemeinden in der SBZ gestattet. Die Freikirchen sind in der „Vereinigung evangelischer Freikirchen in der DDR“ zusammengefaßt. Zu der Vereinigung gehören der Bund evangelisch-freikirchlicher Gemeinden (Baptisten), die Methodistenkirche, die evangelische Gemeinschaft und der Bund freier evangelischer Gemeinden sowie gastweise auch die Herrnhuter Brüdergemeinde. Die Neuapostolische Kirche hat sich der Vereinigung nicht angeschlossen. Offizielle Buchverlage der Kirchen sind „Die Evangelische Verlagsanstalt“ Berlin und der katholische „St. Benno Verlag“ Leipzig. Literatur der Freikirchen wird im Union-Verlag Berlin hergestellt. 1. Das sowjetische Vorbild Die beiden großen Kirchen stehen unter starkem und unablässigem Druck des kommunistischen Regimes; ihre Probleme sind die gleichen. Ihre Lage wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917 bis 1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1932 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjetregierung erkannte schon beim Tode des Patriarchen Tychon (25. 3. 1925), daß ihre Bemühungen um die völlige Ausmerzung des Christentums vergeblich waren. Sie änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. [S. 240]In der SBZ war die Ausgangssituation eine wesentlich andere. Es gab im Deutschland von 1945 nicht wie im Rußland von 1917 ein Staatsoberhaupt, dem (laut § 64 der alten russischen Verfassung) der Titel „Beschützer der Dogmen des … Glaubens und Aufseher der Rechtgläubigkeit“ zuerkannt war. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen, die das Wirken und den Einfluß der Kirchen in Staat und Gesellschaft weitgehend unterdrückt hatte. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Erfahrungen in nationalkirchlichen und spalterischen Experimenten wurden mit Prag und Warschau ausgetauscht. Immer, wenn eine Verschärfung des politischen Kurses in der Zone vorbereitet wurde, ging eine osteuropäische Konferenz „fortschrittlicher Christen“ oder eine „Friedenstagung“ mit christlichen Sprechern voraus. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte für die Zone keine Erleichterung, denn hier vollzog sich der Hauptkampf in den Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin, „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 für Ostberlin und am 12. 2. 1958 für die SBZ verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen zeigten erneut, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Im Frühjahr 1958 setzten Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 2. 1958 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln durchgeführte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, sind: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Republikfluchtbegünstigung, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Eisenhüttenstadt usw., Schließung kirchlicher Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52/57), die Einschränkung der Sammelerlaubnis und die Einführung von Ersatzriten für Taufe, Trauung und Begräbnis. Der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stöckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe leiteten neue Großoffensive ein. Vorwand u.a. der Militärseelsorgevertrag. („Neue Zeit“ vom 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgevertrages ist Staatsverbrechen.“) Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. 2. Verhandlungen zwischen Regime und evangelischer Kirche Über langwierige Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates (Grotewohl, Maron, Eggerath) und Vertretern der Ev. Kirche erschien am 21. 7. 1958 ein gemeinsames Kommuniqué, in dem die kirchlichen Vertreter erklärten, daß 1. die Kirchen in der „DDR“ an den Militärseelsorgevertrag nicht gebunden sind, 2. die Kirchen grundsätzlich mit den Friedensbestrebungen der „DDR“ und ihrer Regierung überein[S. 241]stimmen, 3. die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit erfüllen, 4. die Christen die Entwicklung zum Sozialismus respektieren und zum friedlichen Aufbau des Volkslebens beitragen, 5. die Kirchen den gegen den Staat erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruches nicht aufrechterhalten. Die Regierung der „DDR“ erklärte: Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik. Beide Seiten gaben zu erkennen, daß klärende Aussprachen über die Beseitigung etwaiger Mißstände in ihren gegenseitigen Beziehungen durchgeführt werden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD bereits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Nachdem Grotewohl am 23. 3. 1959 in einer Rede vor Kulturschaffenden die atheistische Denkweise von Staats wegen proklamiert hatte, wandte sich Bischof Dibelius in einem Offenen Brief am 20. 4. 1959 an ihn und führte Beschwerde über die Anwendung staatlicher Machtmittel gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Am 2. 5. 1959 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Im Juli 1960 legte Bischof Dibelius den Vorsitz in der kirchlichen Ostkonferenz nieder, der alle Bischöfe der in der SBZ liegenden Teile der Landeskirche angehören. 3. Begrenzung der Religionsfreiheit Am 4. 10. 1960 gab Ulbricht in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Staatsrats eine programmatische Erklärung ab, in der es hieß: „Die Angehörigen der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde haben in unserer DDR die Möglichkeit, in der Kirche bzw. Synagoge ihre religiösen Anliegen zu pflegen.“ Damit wurde die Religionsfreiheit auf Kultfreiheit begrenzt. Wenig später, am 6. 2. 1962, erklärte „Radio DDR“ in einem Kommentar: „Die DDR betrachtet die in der DDR beheimateten Gliedkirchen der EKD als aus der EKD ausgeklammert“ und ließ damit deutlich die Absicht des Regimes erkennen, die EKD zu spalten. Die K. des SBZ-Regimes gipfelte in dem am 8. 7. 1961 durch den Polizeipräsidenten des Sowjetsektors „im Interesse der Gewährung von Ruhe und Ordnung und zur Sicherung des Friedens“ ausgesprochenen Verbot des Deutschen Evangelischen Kirchentages für den Bereich von Ostberlin und (seit dem 13. 8. 1961) in der Behinderung der leitenden Kirchenmänner beider Konfessionen, ihre Dienstpflichten auf der anderen Seite der Demarkationslinie auszuüben. Weder Bischof Dibelius noch der zum Verweser des Bischofsamtes in Ostberlin bestellte und danach auf heimtückische Art ausgewiesene Präses D. Scharf können ihr Amt in der SBZ ausüben. Der Versuch, auf der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg im Dez. 1962 Präses D. Scharf zum Bischof zu wählen und damit die Personalunion zwischen dem Ratsvorsitzenden und dem Berliner Bischof wiederherzustellen, scheiterte, da von den getrennt tagenden Regionalsynoden die östliche nicht die erforderliche Stimmenmehrheit für Scharf abgab. Nach dem Rücktritt von Bischof Dibelius im Januar 1966 versuchten die Zonenfunktionäre, die Mitglieder der Regionalsynode Ost der Berlin-Brandenburgischen Kirche gegen eine Wahl von Präses D. Scharf zum Bischof zu beeinflussen. Das Wahlergebnis zeigte deutlich, daß dieser Versuch mißglückt war. D. Scharf wurde mit eindeutiger Mehrheit von den wiederum getrennt tagenden Synodalen am 28. 2. 1966 zum Bischof gewählt. Der 3 Jahre zuvor zum Verwalter des Bischofsamtes gewählte Generalsuperintendent Jacob konnte sein Amt niederlegen. 4. Einheit der EKD Die regionale Kirchenleitung Ost der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg wählte auf ihrer Synode im Febr. 1963 den Cottbusser Generalsuperintendenten Jacob zum amtierenden Verwalter des Bischofsamtes für die Ostberliner und Brandenburgischen Gemeinden. Dadurch hat die SED ihre Absicht, jeglichen Einfluß aus Berlin (West) auf die EKD auszuschalten, vorerst erreicht. Den in der SBZ wohnenden Mitgliedern der Synode der Ev. Kirche in Deutschland wurde im März 1963 erstmals seit 14 Jahren die Teilnahme an der in Bethel tagenden Synode nicht ermöglicht. Andererseits hat das in der Präambel zur neuen Geschäftsordnung der [S. 242]Kirchenleitungen in der SBZ enthaltene Bekenntnis der acht mitteldeutschen Landeskirchen, daß „die evangelischen Kirchen in der DDR zu der evangelischen Kirche in Deutschland gehören“, seinen Eindruck auf die Zonenfunktionäre nicht verfehlt. Zunächst jedenfalls schien das Regime in der Frage der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen seine rücksichtslose Einstellung aufzugeben. Der amtierende Ministerpräsident Stoph teilte am 19. 3. 1962 den Kirchen mit, daß Theologie-Studenten und „andere junge Männer, die sich in der Ausbildung für einen Kirchenberuf befinden“, vom Wehrdienst befreit würden. Diese Zusage wurde nicht gehalten, denn durch Anordnung des „Nationalen Verteidigungsrats“ vom 7. 9. 1964 wurde ein Wehrersatzdienst geschaffen, der diejenigen, die „aus religiösen oder anderen Gründen“ eine Dienstleistung mit der Waffe ablehnen, keineswegs von der Verpflichtung entbindet, aktiv zur Verteidigung der SBZ beizutragen. Fast gleichzeitig gab Ulbricht einer Anregung des thüring. Landesbischofs D. Mitzenheim nach, Rentnern aus der SBZ den Besuch ihrer Verwandten in der Bundesrepublik und West-Berlin zu ermöglichen. In der ersten Hälfte des Jahres 1965 schalteten sich die evgl. und die kath. Kirche in die Diskussion über das neue Familiengesetzbuch ein, da es von den Kirchen nicht zu billigende Konsequenzen für das Ehescheidungsrecht, für das Sorgerecht an Kindern geschiedener Eltern und für die Rechtsstellung der Mutter in der Gesellschaft hätte. Auch einer Verordnung zur Regelung rechtlicher Voraussetzungen zur Schwangerschaftsunterbrechung traten beide Kirchen entgegen. Erneut mußten sie Klage führen, daß Christen als Bürger zweiter Klasse behandelt und christliche Kinder wegen ihres Glaubens verhöhnt würden. Die am 1. 10. 1965 in Westdeutschland veröffentlichte Denkschrift der EKD mit dem Titel „Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn“ wurde in der SBZ zunächst zurückhaltend, schließlich aber zustimmend aufgenommen, da sie „in gewissem Maße von den Realitäten Kenntnis nehme und den Revanchismus zur Diskussion stelle“ (Neues Deutschland 10. 11. 1965). 5. Schwierigkeiten für die katholische Kirche Am 17. 9. 1960 wurde dem Päpstlichen Nuntius für Deutschland, Erzbischof Dr. Bafile, das Betreten des Sowjetsektors von Berlin verwehrt. Als Begründung wurde angegeben: „Da gegenwärtig noch keine Vereinbarungen zwischen dem Vatikan und der Regierung der DDR bestehen, ist es nicht möglich, daß ausgerechnet ein Vertreter des Vatikans bei der Bonner Kriegsregierung in der Hauptstadt der DDR auftritt“ („Neues Deutschland“ vom 20. 9. 1960). Die katholische Soziallehre wurde nach der Veröffentlichung der Enzyklika „Mater et Magistra“ wiederholt heftig angegriffen. Dem Versuch, die Enzyklika „Pacem in terris“ als eine ideologische Annäherung an die Thesen der kommun. „Weltfriedensbewegung“ zu verfälschen, traten die Bischöfe und bischöfl. Kommissare mit einem Hirtenbrief 1963 entschieden entgegen. Dem in Ostberlin residierenden katholischen Oberhirten, Erzbischof Dr. Bengsch, wird zur Zeit noch gestattet, in beiden Teilen der Stadt seinen Dienstpflichten nachzukommen. Doch durften weder er noch die anderen bischöflichen Würdenträger seit Herbst 1961 an der Fuldaer Bischofskonferenz teilnehmen. Der im Dezember 1965 auf dem II. Vatikanischen Konzil in Rom erfolgte Briefwechsel zwischen dem polnischen und dem deutschen Episkopat fand harte Kritik und Ablehnung der Zonenfunktionäre. Den Mitgliedern der Berliner Ordinarienkonferenz wurde vorgeworfen, die Existenz der „DDR“ und des Vertrages über die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze ignoriert und Formulierungen zugestimmt zu haben, in denen eine Revision der Ergebnisse des 2. Weltkrieges empfohlen werde. 6. Atheistische Propaganda „Die Praxis hat die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat gegenüber Christentum und Kirche bestätigt“, stellte das ZK der SED in seinem Rechenschaftsbericht an den VI. Parteitag (Jan. 1963) fest. Gestützt auf die Beschlüsse dieses Parteitages, der den atheistischen Charakter des Kommunismus besonders betont hat, ist im Institut für Philosophie der Universität Jena ein Forschungsschwerpunkt „Wissenschaftlicher Atheismus“ gebildet worden, der helfen soll, die Schwierigkeiten der atheistischen Propaganda zu überwinden. [S. 243] 7. Die Russisch-Orthodoxe Kirche 1948 wurde innerhalb des Exarchats Westeuropa die Diözese Berlin und Deutschland neu errichtet. Am 30. 6. 1960 wurde mit dem Sitz in Ostberlin ein Exarchat für Mitteleuropa eingerichtet. Mit Rücksicht auf die Drei-Staaten-Theorie wurde der Titel des Erzbischofs, der zunächst lautete „Erzbischof von Berlin und Deutschland, Exarch des Patriarchen in Mitteleuropa“ geändert in „Erzbischof von Berlin und Mitteleuropa, Exarch des Patriarchen in Mitteleuropa“. Zum Erzbischof wurde berufen Joann Wendland. Sein Nachfolger wurde am 1. 11. 1962 Erzbischof Sergius Ladrin von Perm und Solikamski. Bei seinem Amtsantritt betonte Erzbischof Sergius gegenüber dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Seigewasser, die „grundsätzliche Übereinstimmung mit den humanistischen Zielen der DDR“. Seit 1. 11. 1964 leitet Erzbischof Kyprian von Dmitrow das Berliner Exarchat. Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Koch, Hans-Gerhard: Die Abschaffung Gottes — der materialistische Atheismus … Stuttgart 1961, Quell-Verlag. 291 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 239–243 Kirchenfragen, Amt für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KirchensteuerSiehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 239]Von den 17,1 Mill. Bewohnern der SBZ gehören 13,6 Mill. der Evangelischen, 1,9 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten…
DDR A-Z 1966
Sport (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 448] 1. Entwicklung und Organisation Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele nutzen zu können. Durch die S.-Gemeinschaften der — FDJ sollten viele Jugendliche dieser Organisation zugeführt werden. Die Zeit des Kommunal-Sports endete am 1. 8. 1948 mit der Gründung des „Deutschen Sportausschusses“ (DSA), einer staatlich gelenkten und von der SED beherrschten S.-Organisation. Landessportausschüsse (später Bezirkssportausschüsse) und Kreissportausschüsse wurden gebildet, die sich ebenfalls aus zuverlässigen Partei- und Staatsfunktionären zusammensetzten. Gleichzeitig wurden die bisherigen kommunalen S.-Gemeinschaften durch Betriebssportgemeinschaften (BSG) nach sowjet. Muster abgelöst. Die BSG wurden in Industrie-Sportvereinigungen zusammengefaßt. Diese waren selbständige Organe der Gewerkschaften, die 10 v. H. ihres Beitragsaufkommens für den S. verwenden mußten. Die Gewerkschaften gaben ihrem Berufszweig entsprechend, den Sportvereinigungen (SV) und damit allen dazu gehörenden BSG unabhängig von der jeweiligen S.-Art den Namen: IG Bergbau — SV Aktivist IG Bau und Holz — SV Aufbau IG Chemie — SV Chemie G Verwaltung Banken, Versicherung — SV Einheit G Handel und Versorgung — SV Empor IG Textil, Bekleidung, Leder — SV Fortschritt IG Transport — SV Lokomotive G Gesundheitswesen — SV Medizin IG Post und Fernmeldewesen — SV Post IG Druck und Papier — SV Rotation IG Metallurgie — SV Stahl G Land- und Forstwirtschaft — SV Traktor IG Energie — SV Turbine IG Wismut — SV Wismut G Wissenschaft — SV Wissenschaft Außerdem entstanden die SV Dynamo der Deutschen ➝Volkspolizei und später die SV Vorwärts der Nationalen Volksarmee. Im Juli 1952 wurde das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. als „oberste Instanz auf allen Gebieten der Körperkultur und des S.“ gegründet. Damit wurde die völlige administrative Eingliederung des S. vollzogen. Der Vorsitzende des Komitees ist Staatssekretär, der wie seine Stellvertreter vom Ministerrat berufen wird. Der Vorspruch der VO vom 24. 7. 1952 über die Errichtung des Komitees kennzeichnet besonders deutlich dessen politische Aufgabe: „Die Regierung muß dafür sorgen, daß in der Deutschen Demokratischen Republik gesunde, frohe, kräftige und willensstarke Menschen heranwachsen. Menschen, die ihre Heimat lieben, fest zur Regierung und ihrem Präsidenten stehen, die zur Ehre unseres Landes ihre sportliche Meisterschaft ständig erhöhen, treue und unverbrüchliche Freunde des großen Sowjetvolkes sind, die mit Willenskraft, Härte, Ausdauer und Mut alle Schwierigkeiten überwinden, die von unversöhnlichem Haß gegen alle Feinde des Friedens und des Fortschritts erfüllt sind und die die sozialistischen Errungenschaften unserer Werktätigen gegen alle Bedrohungen schützen und verteidigen.“ Um die Aufnahme der sowjetzonalen S.-Organisationen in die internationalen S.-Verbände und sportliche Beziehungen zum westlichen Ausland zu erleichtern, gab man 1957 den sowjetzonalen S.-Organisationen andere Namen. Der am 27. 4. 1957 gegründete Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) übernahm die Aufgaben des damit aufgelösten DSA. Die Sektionen des DSA nennen sich seitdem S.-Verbände. Für sie wurden Namen gewählt, die denen der entsprechenden S.-Verbände der BRD [S. 449]ähneln. Bis auf die S.-Vereinigungen „Vorwärts“, „Dynamo“, „Lokomotive“ und „Wismut“, die als selbständige Glieder des DTSB, einer Bezirksorganisation entsprechend, bestehen blieben, wurden alle übrigen Industrie-Sportvereinigungen aufgelöst. Die einzelnen BSG wurden in die Bezirks- und Kreisverbände des DTSB eingegliedert. Daraus ergibt sich folgender organisatorischer Aufbau des sowjetzonalen S.: a) DTSB b) Bezirksorganisationen und S.-Vereinigungen Vorwärts, Dynamo, Lokomotive und Wismut c) Kreisorganisationen d) Grundorganisationen: BSG, S.-Clubs, Fach- und Hochschul-Sportgemeinschaften, S.-Gemeinschaften. Daneben bestehen noch 33 Fach-Sportverbände. Durch diese Neuorganisation sollte offenbar der Eindruck einer staatlich unabhängigen S.-Bewegung erweckt werden. In Wirklichkeit hat sich der Einfluß von Partei und Staat auf den S. nicht vermindert. Neben dem Ministerrat, dem das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. unterstellt ist, entscheidet das ZK der SED, Arbeitsgruppe S. und Körperkultur unmittelbar über Organisation und Entwicklung des S. Die enge Verflechtung von S. und Politik wird auch durch die Tatsache bewiesen, daß alle maßgeblichen S.-Funktionäre zugleich wichtige Partei- und Staatsämter innehaben. So ist der Präsident des DTSB, Manfred ➝Ewald, Mitglied des ZK der SED und Abgeordneter der Volkskammer, Rudi ➝Reichert, der Vizepräsident des DTSB, gehörte von 1958 bis 1963 dem ZK der SED an. Auch die Fach-, Bezirks- und Kreisverbände sowie die einzelnen S.-Vereinbarungen und S.-Clubs werden fast ausschließlich von Partei-Funktionären geleitet. Der politische Charakter des sowjetzonalen S. ergibt sich auch aus den im Gründungsstatut des DTSB vom 28. 4. 1957 festgelegten Grundsätzen und Zielen. Hier heißt es u. a.: „Der DTSB nimmt aktiv am Aufbau des Sozialismus teil und wirkt für die Weiterentwicklung der sozialistischen Körperkultur. Der DTSB kämpft unter der Führung der Arbeiterklasse gemeinsam mit allen Patrioten in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland für die Wiedervereinigung Deutschlands auf friedlicher und demokratischer Grundlage gegen die Todfeinde des deutschen Volkes, den Imperialismus und Militarismus. Der DTSB unterstützt die demokratischen und patriotischen Kräfte im westdeutschen Sport, die einen mutigen Kampf gegen den Mißbrauch des Sports in Westdeutschland durch die Imperialisten und Militaristen führen. Der DTSB erzieht seine Mitglieder zu sozialistischem Denken und Handeln und bekämpft entschieden alle Formen der reaktionären bürgerlichen Ideologie; wie die demagogischen ‚Theorien‘ des Nur-Sportlertums und der ‚politischen‘ Neutralität des Sports. Der DTSB pflegt die unverbrüchliche Freundschaft zur Sowjetunion und den volksdemokratischen Ländern. Er löst seine Aufgaben auf der Grundlage des staatlichen Sportprogramms ‚Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat‘.“ In dem neuen Statut vom 28. 5. 1961 sind diese politischen Formulierungen zwar aus Gründen der Tarnung gemildert worden, ohne daß sich aber an der politischen Zielsetzung des DTSB etwas geändert hat. 2. Leistungssport Eine besondere politische Bedeutung hat der Leistungs-S. Die „Sportler der DDR sollen durch Höchstleistungen die Überlegenheit der sozialistischen Ordnung über das kapitalistische System Westdeutschlands“ beweisen (Beschl. des DTSB vom 4. 3. 1958). Zur Förderung des Leistungs-S. ist 1954 die besondere Organisationsform der „S.-Clubs“ gebildet worden, deren Millionen-Etat vom DTSB getragen wird. In diesen S.-Clubs werden Spitzensportler ohne Rücksicht auf deren persönliche Belange an bestimmten Schwerpunkten zusammengezogen. In vielen S.-Arten sind auf diese Weise die sowjetzonalen Spitzensportler in nur zwei oder drei S.-Clubs vereinigt. Zur Leistungssteigerung des Fußballsports sowie zur verbesserten Nachwuchsförderung sind auf Beschluß des Präsidiums des DTSB seit dem 1. 1. 1966 einige „Fußballklubs“ gebildet worden. Die in diesen S.-Clubs konzentrierten Leistungssportler sind vom Regime bezahlte, nach dessen Plänen ausgebildete „Staats-Amateure“, deren Aufgabe es ist, durch sportliche Erfolge „das Ansehen der DDR [S. 450]zu heben“. Sie sind in drei Leistungsklassen eingeteilt. Die Sportler der Kategorie K-3 werden nach Anforderung der Trainer von Fall zu Fall von der Arbeit freigestellt. Den K-2 Sportlern müssen die Betriebe wöchentlich 16 Stunden für das Training freigeben. Spitzensportler der Gruppe K-1 leben praktisch ausschließlich für den S. Sie sind nur zum Schein in der Verwaltung oder in „volkseigenen“ Betrieben eingestellt. Ihr Gehalt wird dem Betrieb vom DTSB erstattet. Weitere regelmäßige finanzielle Zuwendungen erhalten die Sportler direkt vom DTSB. Für internationale Erfolge gibt es außerdem hohe Geldprämien, bei Länderkämpfen bis zu 1.000 DM Ost, bei olympischen Spielen bis zu 7.000 DM Ost. Schließlich sind noch mit der Verleihung hoher Auszeichnungen, wie dem vaterländischen Verdienstorden jährliche „Ehrengelder“ von 1.000, 500 oder 250 DM Ost verbunden. Die Spitzensportler genießen auch alle sonstigen wirtschaftlichen Vorteile und Ehrungen der Angehörigen der priviligierten Klasse in der kommun. Gesellschaft. Das gilt besonders für die Angehörigen der S.-Clubs Vorwärts und Dynamo, die praktisch ohne dienstliche Verpflichtungen Scheindienstgrade in der Armee und der Polizei bekleiden und für ihre sportliche Tätigkeit im Durchschnitt zwischen 1.500 und 2.000 DM Ost monatlich verdienen. Als Gegenleistung müssen diese Staatsamateure nicht nur sportliche Siege „zum Ruhme der DDR“ erringen, sie sind außerdem verpflichtet, das notwendige „sozialistische Bewußtsein“ zu haben und sich für die politischen Ziele des „Arbeiter-und-Bauern-Staates“ einzusetzen. Das SED-Regime mißbraucht die Popularität der Spitzensportler für seine politische Agitation, indem es sie zu Erklärungen zu politischen Ereignissen nötigt. 3. Sportklassifizierung und Auszeichnungen Die 1954 eingeführte S.-Klassifizierung ist eine Zusammenstellung von Leistungsnormen einzelner S.-Arten, die inzwischen mehrmals entsprechend dem internationalen Leistungsniveau überarbeitet worden ist. Sie soll „zu höheren sportlichen Leistungen anspornen, zu besserer Planung und Arbeit im Leistungssport beitragen und die allseitige Entwicklung der Sportler fördern“. Die Klassifizierung umfaßt für die Jugend (14 bis 17 Jahre), für Erwachsene (ab 18 Jahre) und für Kampfrichter die Leistungsklassen III, II, I und für Erwachsene eine Meisterklasse. Für Kinder bis zum 13. Lebensjahr wurden versuchsweise Klassifizierungsnormen in einigen S.-Arten aufgestellt. Wer die entsprechenden Leistungen erfüllt, erhält die Klassifizierungsnadel der jeweiligen Klasse. Für Erfüllung der Meisternorm wird der Ehrentitel Meister des S. und für hervorragende Leistungen oder außerordentliche Verdienste der Titel Verdienter Meister des S. verliehen. Voraussetzung für die Verleihung dieser Ehrentitel ist außerdem aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben. Die Titel können auch für hervorragende Leistungen, „die einen wesentlichen Beitrag im Kampf der Deutschen Sportler für die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands und gegen die imperialistischen und militaristischen Einflüsse im westdeutschen Sport darstellen“, vergeben werden. Weitere Auszeichnungen für hervorragende Dienste beim Aufbau der sozialistischen S.-Bewegung sind die Ehrennadel des DTSB und die 1958 als höchste Ehrung des DTSB gestiftete Ernst-Gruber-Medaille. 4. Leibeserziehung Der im Oktober 1950 in Leipzig eröffneten Deutschen Hochschule für Körperkultur obliegt als zentraler Lehr- und Forschungsstätte die Ausbildung von Turn- und Dipl.-Sportlehrern, Trainern und Hochschullehrkräften im Direkt- und Fernstudium sowie die wissenschaftliche Erforschung aller Bereiche des S. Daneben gibt es S.-Akademien als „Einrichtungen der sozialistischen Sportbewegung, die ihren Hörern sportwissenschaftliche Kenntnisse vermittelt, um ihre Leistungen zu verbessern und breite Kreise der Bevölkerung mit den Zielen und Aufgaben des DTSB vertraut zu machen und sie in den Aufbau des Sozialismus einzubeziehen“. Zur Förderung des Leistungs-S. soll in den Schulen zu einem „akzentuierten S.-Unterricht“ übergegangen werden. Die Schüler sollen nicht mehr in vielen, sondern neben einer allgemeinen athletischen Grundausbildung nur noch in ein bis zwei S.-Arten unterrichtet werden, wobei besonders lokale Traditionen (z. B. Eishockey in [S. 451]Weißwasser, Ringen in Zwickau, Schwimmen in Rostock) berücksichtigt werden sollen. Der Auswahl jugendlicher Talente dienen auch die Kinder- und Jugend-Spartakiaden. In den Kreis- und Bezirks-Spartakiaden qualifizieren sich die Besten für die zentralen Kinder-Spartakiaden. Für sportbegabte Kinder und Jugendliche wurden schon 1952 die ersten der jetzt 15 „Kinder- und Jugendsportschulen“ errichtet, an denen nach dem Vorbild der SU die internatsmäßig untergebrachten Kinder je nach Alter 9 bis 13 Stunden in der Woche S.-Unterricht haben. Diese S.-Schulen dienen der systematischen Heranbildung von Spitzensportlern. 5. Massensportbewegung Die Massensportarbeit steht unter der von Walter ➝Ulbricht verkündeten Parole: „Jedermann an jedem Ort, jede Woche einmal Sport“. Träger des Massen-S. in den Betrieben sind die BSG, deren finanzielle Mittel von den Betrieben gemäß dem Betriebskollektivvertrag aufgebracht werden müssen. In der sog. Massensportbewegung zeigt sich ebenfalls eine besonders enge Verquickung von S. und politischer Beeinflussung. Aufgabe der „Demokratischen Massenorganisation“ DTSB ist es, in Verbindung mit dem FDGB und der FDJ „die Werktätigen zum Sozialismus zu führen“. Über den S. sucht die Partei vor allem die Jugendlichen für sich zu gewinnen. Die planmäßige Körpererziehung beginnt daher bereits unter den Kindern im vorschulischen Alter. Seit 1959 wird regelmäßig im Juni jeden Jahres eine „Woche der Jugend und der Sportler“ veranstaltet zur „Mobilisierung einer bewußten schöpferischen Mitarbeit im Kampf für den Sieg des Sozialismus und die Sicherung des Friedens“. Neben Kultur- und S.-Veranstaltungen finden hier sog. Jugendforen statt, auf denen Partei- und Staatsfunktionäre über die sozialistische Entwicklung Sprechen. Das „Deutsche Turn- und Sportfest“ in Leipzig ist die größte Massensportveranstaltung. Zu seiner Vorbereitung sind die mehr als einhunderttausend Teilnehmer schon Monate vorher regelmäßig von den Betrieben und Schulen freizustellen, selbstverständlich unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Der Förderung des Wehr-S. dient das nach sowjet. Vorbild geschaffene S.-Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“. Gepäck- bzw. Fußmarsch, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen gehören zu den Übungen für Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder. Die eigentliche Wehrertüchtigung ist die Aufgabe der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für ➝S. und Technik. 6. Internationale Sportbeziehungen und gesamtdeutscher Sportverkehr Auch über den S. sucht die SBZ internationale Anerkennung zu finden (Außenpolitik, Diplomatische Beziehungen). In Übereinstimmung mit der auf staatsrechtliche Anerkennung gerichteten Politik werden gesamtdeutsche Mannschaften und gesamtdeutsche Meisterschaften abgelehnt. Alle Fachverbände des DTSB sind inzwischen in die internationalen S.-Verbände aufgenommen worden. Auch das Nationale Olympische Komitee (Präsident Heinz ➝Schöbel) wurde 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß unter Einigung mit dem NOK der BRD nur eine deutsche Mannschaft an den Olympischen Spielen teilnehmen darf. Gegen ihren Widerstand mußte sich deshalb die SBZ bereit finden, für die Olympischen Spiele 1956, 1960 und 1964 gesamtdeutsche Mannschaften zu bilden. Vor den Olympischen Spielen 1960 kam es wegen der 1959 geschaffenen Flagge der „DDR“ zu den ersten großen Auseinandersetzungen bei der Bildung der gesamtdeutschen Mannschaft. Auf Anordnung des Internationalen olympischen Komitees (IOC) wurde für die deutsche Mannschaft eine neue Olympia-Flagge — schwarz-rot-gold mit den olympischen Ringen in weiß — geschaffen, unter der auch die gesamtdeutschen Mannschaften der Leichtathleten und Ruderer bei internationalen Meisterschaften antraten. Die gesamtdeutsche Mannschaft für die olympischen Spiele 1964 in Innsbruck und Tokio kam erst nach Überwindung größter Schwierigkeiten zustande. Die S.-Funktionäre der SBZ gaben nur widerwillig dem Druck des IOC nach. Die gesamtdeutsche Mannschaft wurde als Fiktion bezeichnet. In der Medaillen-Statistik der sowjetzonalen Presse wurden die Erfolge der „DDR“ getrennt von denen „Westdeutschlands“ und „West-Berlins“ aufgeführt und angebliche Äußerungen der Olympiasieger, daß sie die „Goldmedaillen für die DDR geholt“ hätten, wiedergegeben. Auf einem Regierungsempfang für die „Olympia-Mannschaft [S. 452]der DDR“ erklärte der 1.~Stellvertreter des Vors. des Ministerrates, Willi ➝Stoph: „Wir richten den Appell an alle Sportler der Bundesrepublik und West-Berlins, sich für friedliche, gleichberechtigte und freundschaftliche Beziehungen zwischen den deutschen Sportlern, ausgehend von der Realität des Bestehens zweier selbständiger deutscher Staaten und West-Berlins, einzusetzen.“ Auf dem Kongreß in Madrid im Oktober 1965 gab das IOC, offenbar der deutschen Streitigkeiten müde, den politischen Argumenten der SED nach und beschloß, das NOK der SBZ unter der Bezeichnung NOK-Ostdeutschland als Vollmitglied aufzunehmen. Für die olympischen Spiele 1968 in Grenoble und Mexiko sollen zwei deutsche Mannschaften zugelassen werden, die aber unter der Bezeichnung „Deutschland“ und „Ost-Deutschland“ unter der bisherigen Olympia-Flagge, mit einem gemeinsamen Emblem und mit einer Hymne („Freude schöner Götterfunken“) antreten müssen. Trotz dieser Einschränkungen, die sie der Bevölkerung zu verheimlichen suchte, feierte die SED-Propaganda diesen Erfolg ihrer auf die deutsche Spaltung gerichteten Politik (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) als einen großen Sieg über den Anspruch Bonns, „alleiniger Vertreter Deutschlands zu sein“. Schon ein Jahr vorher hatte sich diese Entwicklung abgezeichnet, als der Verband der wichtigsten olympischen S.-Art, die Internationale Leichtathletik-Föderation, den sowjetzonalen DVfL als selbständiges Mitglied, jedoch ebenfalls unter der Bezeichnung Ost-Deutschland aufgenommen hatte. Im November 1965 kam auch das Ende für die letzte gesamtdeutsche Mannschaft der Ruderer, als von der internationalen Ruder-Föderation eine den beiden deutschen Olympiamannschaften entsprechende Regelung getroffen wurde. Um seiner Forderung auf eine selbständige Mannschaft Nachdruck zu verleihen, hatte sich der sowjetzonale Rudersport-Verband geweigert, Ausscheidungen für die gesamtdeutsche Vertretung durchzuführen. Bei den im August 1965 in Duisburg veranstalteten Europa-Meisterschaften der Ruderer hatten daher nur westdeutsche Ruderer die letzte gesamtdeutsche Mannschaft gebildet. Der S.-Verkehr mit der BRD ist von der SED für die kommun. Propaganda ausgenutzt worden. Bei Begegnungen mit Sportlern der BRD soll über bestimmte jeweils aktuelle politische Fragen diskutiert werden. Wie der Bundesgerichtshof im April 1961 warnend festgestellt hat, sind sportliche Wettkämpfe für den DTSB meist nur ein Vorwand, um westdeutsche Sportler für Reisen in die SBZ zu gewinnen, wo sie im Sinne der kommun. Ziele beeinflußt werden sollen. S.-Veranstaltungen mit westdeutschen Sportlern sollen nur dann vereinbart werden, wenn ein Sieg der sowjetzonalen Sportler zu erwarten ist. Niederlagen des Sowjetzonen-S. gegen westdeutsche oder Sportler des „kapitalistischen“ Auslandes führen zu heftiger Kritik und häufig zur Maßregelung der verantwortlichen S.-Funktionäre und Trainer. Als Reaktion auf die Errichtung der Mauer in Berlin haben der Deutsche Sportbund und das NOK der Bundesrepublik am 16. 8. 1961 beschlossen, den durch die sowjetzonalen Abschnürungsmaßnahmen unterbundenen gesamtdeutschen S.-Verkehr abzubrechen. Auch die internationalen S.-Beziehungen der SBZ sind durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 empfindlich gestört worden. Als Gegenmaßnahme gegen das in der SBZ seitdem bestehende Verbot von Westreisen für Privatpersonen hat das Allied Travel Board in West-Berlin als Repräsentanten des SED-Regimes reisenden Sportlern grundsätzlich die Visaerteilung für die Mitgliedsstaaten der NATO verweigert. In vielen internationalen Wettkämpfen im westlichen Ausland war daher die „DDR“ nicht vertreten. Erst im April 1964 sind diese Reisebeschränkungen gelockert worden. Wegen der ständigen Versuche der Funktionäre der SBZ, die „Staatsflagge der DDR“ zu hissen, kam es bei internationalen Veranstaltungen im westlichen Ausland wiederholt zu Zwischenfällen. Das hat dazu geführt, daß die ausländischen Veranstalter und die internationalen Verbände immer häufiger auf Flaggen und Hymnen der beteiligten Nationen verzichteten. Am 30. 10. 1965 hat der Deutsche Sportbund (DSB) beschlossen, den am 16. 8. 1961 abgebrochenen S.-Verkehr mit der SBZ wieder aufzunehmen. Der DSB ging bei diesem Beschluß von der Erwartung aus, daß die in der Sitzung in Madrid im Oktober [S. 453]1965 getroffene Entscheidung des IOC, wonach West-Berlin in dem S. der BRD und Ostberlin in dem S. der SBZ aufgeht, von der SBZ respektiert und die Diskriminierung des West-Berliner S. aufhören würde. Seit Ende 1958 war von kommunistischer Seite versucht worden, durch Isolierung der West-Berliner Sportler und Boykott von S.-Veranstaltungen in West-Berlin die kommunistische Drei-Staaten-Theorie auch auf dem Gebiet des S. durchzusetzen. Diese politische Kampagne gegen West-Berlin hatte z. B. im Frühjahr 1962 zum Boykott der vom Deutschen Tischtennis-Bund in West-Berlin veranstalteten Europa-Meisterschaften durch die kommunistisch beherrschten Länder geführt. Die gleiche Haltung hatten die sowjetzonalen Funktionäre bei den Verhandlungen über die gesamtdeutsche Olympia-Mannschaft für die olympischen Spiele 1964 gezeigt. Erst durch eine Entscheidung des IOC, in der das Recht der westdeutschen S.-Verbände bestätigt wurde, in West-Berlin Ausscheidungskämpfe zu veranstalten, wurde die SED zum Nachgeben genötigt. Die Hoffnungen auf eine Änderung dieser Haltung sind bereits durch die Weigerung des sowjetischen Handball-Verbandes, zu den in West-Berlin angesetzten Spielen der Hallenhandball-Weltmeisterschaften der Frauen im November 1965 anzutreten, enttäuscht worden. Ein weiteres Hindernis für einen wirklichen gesamtdeutschen S.-Verkehr ist die Furcht des SED-Regimes, viele Sportler könnten die Reisen nach Westdeutschland zur Flucht benutzen. Selbst in den vergangenen Jahren haben zahlreiche Spitzensportler trotz der vorher getroffenen sorgfältigen Auswahl und ungeachtet der vielen Vergünstigungen, die sie als „Repräsentanten der DDR“ genießen, die Gelegenheit von Wettkämpfen in der BRD oder im westlichen Ausland zur Flucht genutzt. Literaturangaben Kortenberg, Walter: Der Sport in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1954. 198 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 448–453 Spontaneität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sport und Technik, Gesellschaft für (GST)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 448] 1. Entwicklung und Organisation Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele…
DDR A-Z 1966
Bürokratismus (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Pj. der Arbeitsstil der Verwaltung und Wirtschaftsführung, sofern diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwenden, Vorschriften formell auslegen, ohne den gemeinten Sinn und die gegebenen Verhältnisse zu berücksichtigen, in übertriebenem Maß Kompetenzgesichtspunkte zur Geltung bringen, Entscheidungen und, wo nötig, unmittelbare Eingriffe [S. 94]in die Praxis aber scheuen. Gegensatz: Operativer ➝Arbeitsstil. Der B. wird seit 1951 scharf bekämpft, scheint aber nicht zu überwinden zu sein, da eine so umfassende Reglementierung, wie sie das bolschewistische System der Planwirtschaft (Wirtschaft) darstellt, auf bürokratische Methoden angewiesen ist und die Bereiche von Ermessen und echter persönlicher Verantwortung sehr einschränken muß, da das System selbst keine Pluralität des politischen Willens gelten lassen kann. Jedes eigenmächtige, selbst noch so sachgemäße Verhalten einzelner Funktionäre birgt demzufolge erhebliche Risiken in sich. Auf der anderen Seite sind sog. „Ressortgeist“ (einseitige Blickrichtung auf das Spezialgebiet des Funktionärs oder der Abteilung) und „Lokalegoismus“ (einseitige Betonung lokaler Interessen) fachlicher bzw. örtlicher Organe nicht auszurotten, die bis auf weiteres Nebenerscheinungen dieses zugleich abgelehnten und benötigten Stils sind. Es ist zu beachten, daß der Begriff B. im Unterschied zu der im Westen aktuellen Diskussion über die Bürokratisierung damit nicht meint, daß die Verwaltung echte Herrschaftsfunktionen übernimmt. Davon kann in der SBZ und den übrigen Ländern des Ostblocks nicht die Rede sein, da die Herrschaft hier eine Domäne der bolschewistischen Partei ist. Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Leissner, Gustav: Verwaltung und öffentlicher Dienst in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … Stuttgart 1961, Kohlhammer. 483 S. Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 93–94 Büro des Präsidiums des Ministerrates A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Büros der SEDSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Pj. der Arbeitsstil der Verwaltung und Wirtschaftsführung, sofern diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwenden, Vorschriften formell auslegen, ohne den gemeinten Sinn und die gegebenen Verhältnisse zu berücksichtigen, in übertriebenem Maß Kompetenzgesichtspunkte zur Geltung bringen, Entscheidungen und, wo nötig, unmittelbare Eingriffe [S. 94]in die Praxis aber scheuen. Gegensatz: Operativer…
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Steuern (1966)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u. a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen u. ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der Grundsätze der Gleichmäßigkeit und der Gerechtigkeit der Besteuerung zu einem Instrument des Klassenkampfes. Der sowjetzonale Finanzwirtschaftler A. Lemmnitz charakterisierte das Steuerwesen wie folgt: „Steuerfragen sind Fragen des Klassenkampfes und nicht der ewigen Gerechtigkeit … Es gibt keine allgemeine Gerechtigkeit, sondern nur eine auf die jeweilige Klassengesellschaft bezogene Gerechtigkeit“ (DFW 1948, S. 8 bis 12). Über die Steuereinnahmen lassen sich im einzelnen keine zuverlässigen Angaben machen, da die Einzelheiten des Staatshaushalts nicht bekanntgegeben werden. Sicher ist jedoch, daß die Verbrauchsabgaben ständig gestiegen sind. Eine bedeutende Rolle spielt für die Einnahmeseite die PDA, die verbrauchssteuerähnlichen Charakter hat. Der Klassenkampf Charakter des sowjetzonalen Steuerrechts tritt am deutlichsten bei der Einkommenbesteuerung. in Erscheinung. Lohnempfänger und Angehörige der freischaffenden Intelligenz (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, Steuerberater und dergleichen) werden steuerlich begünstigt. Für die übrigen einkommensteuerpflichtigen Personen (also insbesondere für die Inhaber landwirtschaftlicher u. gewerblicher Betriebe) gilt ein „Kapitalisten“-Tarif, dessen Progression in hohen Tarifstufen mehr als 90 v. H. beträgt. Ähnlich werden bei der Körperschaftsteuer — soweit sie durch die Einführung der PDA überhaupt noch erhoben wird — staatliche und „volkseigene“ Betriebe, gewerbliche Betriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts und Genossenschaften steuerlich privilegiert. Konsumgenossenschaften entrichten eine Gewinnsteuer von 15 v. H. des Gewinnes. Bei Molkereigenossenschaften beträgt die Gewinnsteuer 55 v. H. des Betriebsergebnisses. Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) entrichten eine Umsatzsteuer und eine Gewinnsteuer. Die USt beträgt 3 v. H. des Umsatzes. Für die Gewinnsteuer gelten die dem PGH-Steuergesetz vom 30. 11. 1962 (GBl. I, S. 121) beigefügten Steuertabellen. Die übrigen Körperschaften haben ihr Einkommen nach dem „Kapitalisten“-Tarif, also unter Umständen mit über 90 v. H. zu versteuern. [S. 467]Viele Betriebsausgaben sind steuerlich entweder überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise abzugsfähig. Zur Begünstigung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften hat der Neue Kurs Sonderbestimmungen geschaffen, die dazu beitragen, daß es in absehbarer Zeit keine Aktiengesellschaften usw. mehr gibt. Für Handwerker gilt seit 1950 eine die tatsächliche Ertragslage nicht berücksichtigende, sondern an objektive Merkmale anknüpfende „normative Einheitssteuer“ (Handwerk-Steuer). Die Mitglieder von LPG, die vorher einen landwirtschaftlichen Betrieb selbständig bewirtschaftet haben oder selbständig tätig waren (wie Gärtner, Handwerker, Gewerbetreibende) zahlen Landwirtschaftsteuer. Ab 1. Januar 1954 wurde in der „volkseigenen“ Wirtschaft die PDA nach dem Vorbild der sowjet. „differenzierten Umsatzsteuer“ eingeführt. Sie tritt an Stelle der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Beförderungsteuer u. der Verbrauchsabgaben. Die mit Wirkung vom 1. 1. 1957 eingeführte Handelsabgabe schließt in gewisser Hinsicht den Umwandlungsprozeß des sowjetzonalen Steuersystems ab. (Lohnsteuer, Abgabenverwaltung, Wirtschaft, Finanzsystem, Erbschaftsteuer, Kraftfahrzeugsteuer) Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 466–467 Stettin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFBSiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Steuerpolitik, Steuerrecht und Steuerverwaltung haben in der SBZ neben der Beschaffung von Haushaltsmitteln für den Staat u. a. noch eine weitere Aufgabe zu erfüllen; zum Zwecke der allmählichen, aber systematischen Beseitigung von Privatunternehmungen u. ihrer Ersetzung durch Staatsbetriebe und die kommunistische Plan- und Zwangswirtschaft wurde das Steuerwesen unter Mißachtung der…
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Währungsreform (1966)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die vom 24. bis 28. 6. 1948 in der SBZ und Ostberlin auf Grund des SMAD-Befehles Nr. 111 durchgeführte W. wurde die — bis dahin für ganz Deutschland geltende — Reichsmark für die SBZ durch Reichsmarkzeichen mit aufgeklebten Spezialkupons, heute „Mark der Deutschen Notenbank“ (DM Ost), abgelöst. Es galten sehr differenzierte Umtauschrelationen, die das „staatliche“ Vermögen stark bevorzugten. Im einzelnen wurden umgetauscht: bei Privatpersonen Barbeträge bis zu RM 70,– im Verhältnis 1:1, Spareinlagen bis RM 100,– im Verhältnis 1:1, bis RM 1.000,– im Verhältnis 5:1, vor dem 9. 5. 1945 entstandene Einlagen 10:1, wobei jedoch geprüft werden mußte, ob Beträge über RM 3.000,– „rechtmäßig“ erworben waren. Bei Beträgen über RM 5.000,– wurden von vornherein Kriegs- oder Schwarzmarktgewinne angenommen. Diese Beträge sind — falls nicht das Gegenteil bewiesen werden konnte — eingezogen worden, ebenso das Geldvermögen von „faschistischen Verbrechern und Kriegsverbrechern“. Über diese umgetauschten Altguthaben konnte zudem nicht verfügt werden. Sie wurden in eine Altguthaben-Ablösungsanleihe umgewandelt, die seit 1959 in 25 gleichen Jahresraten getilgt wird. Beträge nicht „volkseigener“ Wirtschaftsbetriebe wurden nur bis zur Höhe des wöchentlichen Umsatzes und der Lohnrückstände, bei Handels- und anderen Wirtschaftsorganisationen in Höhe der wöchentlichen Lohnsumme im Verhältnis 1:1 umgetauscht. Dagegen wurden allo Einlagen von „staatlichen“, kreisbehördlichen, gemeindlichen und anderen volkseigenen Betrieben voll im Verhältnis 1:1, Versicherungspolicen im Verhältnis 1:3 umgetauscht. Als Geschenk an die Neubauern wurden die im Zuge der Bodenreform gewährten Kredite im Verhältnis 5:1 voll umgetauscht. Für Angehörige der SMAD und der Roten Armee wurden ein Monats- bzw. Halbmonatsgehalt im Verhältnis 1:1, darüber hinausgehende Beträge im Verhältnis 10:1 umgetauscht. Die deutschen Staats- und Auslandsschulden und die Schulden Verpflichtungen der geschlossenen Banken blieben von der Währungsreform unberührt. Kurz vor der Währungsreform betrug der Bargeldumlauf rd. 28 Mrd.; neu verausgabt wurden 3,6 Mrd. (Währung, Währungspolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 521 Währungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WaldgemeinschaftSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die vom 24. bis 28. 6. 1948 in der SBZ und Ostberlin auf Grund des SMAD-Befehles Nr. 111 durchgeführte W. wurde die — bis dahin für ganz Deutschland geltende — Reichsmark für die SBZ durch Reichsmarkzeichen mit aufgeklebten Spezialkupons, heute „Mark der…
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Arbeitseinheit (1966)
Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, Maßstab für die Arbeitsleistung jedes Mitgliedes einer LPG als Grundlage seiner Geld- und Naturalentlohnung aus dem kollektiven Betriebseinkommen. Die LPG-Mitglieder müssen in Arbeitsbrigaden (Brigaden der LPG) nach Tagesarbeitsnormen (TN) (TAN) arbeiten, die in einem „Katalog der Musterarbeitsnormen“ veröffentlicht wurden. Danach hat jede LPG die ihren Verhältnissen entsprechenden TN zu beschließen, wobei grundsätzlich als Norm diejenige Arbeitsleistung festgelegt werden soll, die sich aus dem Mittel der durchschnittlichen und der besten Arbeitskräfte ergibt. An Hand dieser Normen wird die Arbeitsleistung des LPG-Mitgliedes täglich ermittelt und in AE bewertet. Zu diesem Zweck sind landw. Arbeiten in fünf Bewertungsgruppen gegliedert. Die Bewertungsgruppe gibt an, wieviel AE für die jeweilige Arbeit bei Erfüllung der TN anzurechnen sind. Eine AE ist also nicht identisch mit einem Arbeitstag. Bei 100%ig erfüllter TN werden z. B. angerechnet: Schlechte Arbeit, Nichterfüllung der Norm bedeuten Kürzung der AE und umgekehrt. Bestimmte Leistungen des Brigadiers werden durch zusätzliche AE prämiiert. Der Geldwert der AE und die je LPG-Mitglied anzurechnende AE errechnen sich nach den Formeln: Beträgt z. B. für Arbeiten mit der Hackmaschine die TN = 3,2 ha, werden aber tatsächlich nur 3,0 ha am Tage bearbeitet, so ergeben sich folgende Kürzungen der AE: für den Steuermann (Bew. Gr. 1,4 AE): für den Gespannführer (Bew.Gr. 1,2 AE): Beim Typ III war bis zum Abschluß der Kollektivierung im Frühjahr 1960 ein Mindestlohn von 7 DM je AE garantiert. Wenn hierzu die Eigenmittel der LPG nicht ausreichten, wurde der Fehlbetrag subventioniert. An Stelle dieser Garantie wurden bis zum 31. 12. 1961 denjenigen LPG III, die eine durchschnittliche Jahresgesamtvergütung (Geld- u. Naturalvergütung) für geleistete AE in Höhe von 3.120 DM je ganzjährig tätiges Mitglied nicht auf bringen konnten, entsprechende Überbrückungskredite eingeräumt und z. T. Produktionshilfe gegeben. Gem. Ministerratsbeschluß vom 18. 1. 1962 (GBl. II, Nr. 5) sehen die Finanzierungsrichtlinien seit dem 1. 1. 1962 vor, daß Subventionen, Überbrückungskredite und selbst die üblichen Vorschußzahlungen bis zu 70 v. H. auf die Endvergütung der AE bei der Jahresendabrechnung nur solchen LPG gewährt werden, die ihre Statuten und Betriebsordnungen einhalten, ihre Produktionspläne erfüllen und deren Rückstand „nicht Folge mangelnder Arbeit“ ist. Diese Maßnahmen zielen auf eine Verstärkung des Arbeitseinsatzes in den LPG auf Kosten desjenigen in der persönlichen ➝Hauswirtschaft ab. Im Durchschnitt aller LPG III dürften die pro Mitglied jährlich erreichten AE bei 400 liegen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 31 Arbeitsdisziplin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitseinkommenSiehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, Maßstab für die Arbeitsleistung jedes Mitgliedes einer LPG als Grundlage seiner Geld- und Naturalentlohnung aus dem kollektiven Betriebseinkommen. Die LPG-Mitglieder müssen in Arbeitsbrigaden (Brigaden der LPG) nach Tagesarbeitsnormen (TN) (TAN) arbeiten, die in einem „Katalog der Musterarbeitsnormen“ veröffentlicht wurden. Danach hat jede LPG die ihren Verhältnissen…
DDR A-Z 1966
Marx, Karl (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des Marxismus. 1842 war M. Redakteur der in Köln erscheinenden „Rheinischen Zeitung“. 1848 gab er zusammen mit Friedrich ➝Engels das „Kommunistische Manifest“ heraus, das die Proletarier der ganzen Welt zur Revolution aufrufen sollte („Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“) und bis heute die eindrucksvollste marxistische Kampfschrift geblieben ist. Aus Paris und Brüssel ausgewiesen, siedelte M. nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 endgültig nach London über, wo er mit seiner Frau Jenny, geb. v. Westphalen, unterstützt von seinem Freund Engels, in bescheidenen Verhältnissen als Schriftsteller lebte. 1864 wurde unter seiner maßgebenden Beteiligung die „Internationale Arbeiter-Assoziation“ gegründet. 1867 erschien der 1. Band seines Hauptwerkes „Das Kapital“, einer politisch-ökonomischen Grundlegung seiner Lehre. „Das Kapital“, dessen 2. und 3. Band erst nach seinem Tode von Engels herausgegeben wurden, gilt als klassisches Werk des von den Marxisten sog. wissenschaftlichen Sozialismus. Nicht lange nach seinem Tode spaltete sich der Marxismus, von dem außer der deutschen und österreichischen Sozialdemokratie verschiedene andere sozialistische Parteien beeinflußt wurden, in eine radikal-revolutionäre (Lenin) und eine demokratisch-revisionistische Richtung. (Marxismus-Leninismus) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 298 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Maron, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MarxismusSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des…
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Lukács, Georg (György) (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkrieges Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1917 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 4. Roten Division. Nach dem Zusammenbruch der Revolution nach Wien emigriert, leitender Funktionär der KPÖ, 1930–1931 Mitarbeiter im Marx-Engels-Lenin-Institut in Moskau, anschließend bis 1933 in Berlin als Vizepräs. der Berliner Gruppe des Schriftstellerverbandes. Nach 1933 als philos. Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der SU. 1945 nach Ungarn zurückgekehrt, Abgeordneter des ungar. Parlaments, Prof. für Ästhetik und Kulturphilosophie an der Univers. Budapest, korrespond. Mitgl. der [S. 295]Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, Mitarbeiter verschiedener literarischer und philosophischer Zeitschriften der SBZ. Bedeutendster Kulturphilosoph und Literaturgeschichtler im Ostblock, der sich nach von Simmel und Max Weber beeinflußten Anfängen und längerem Schwanken seit 1923 unter dem Einfluß der Leninschen Schriften dem Dialektischen Materialismus verschrieb. L. war während des Volksaufstandes in Ungarn (Okt./Nov. 1956) Erziehungsminister im Kabinett Imre Nagy, nahm mit Nagy und anderen Kabinettsmitgliedern beim gewaltsamen Sturz der Regierung durch die sowjet. Truppen Asyl in der jugoslaw. Botschaft in Budapest und wurde mit Nagy und anderen beim Verlassen der jugoslaw. Botschaft am 22. 11. 1956 unter Bruch der Zusicherung freien Geleits durch sowjet. Truppen verschleppt; April 1957 freigelassen und nach Budapest zurückgekehrt. Mitarbeiter der ungarischen Akademie der Wissenschaften und ihrer Zeitschrift „Philosophische Rundschau“. Besonders in der SBZ ist L. seit dem Ungarn-Aufstand wiederholt scharf angegriffen und des Revisionismus bezichtigt worden vor allem im Zusammenhang mit dem Harich-Prozeß. (Dritter Weg, Entstalinisierung) Veröffentlichungen: „Geschichte und Klassenbewußtsein“, „Fortschritt und Reaktion in der deutschen Literatur“, „Der junge Hegel und die Probleme der kapitalistischen Gesellschaft“, „Die Zerstörung der Vernunft“ u.a. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 294–295 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Luftwaffe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Luxemburg, RosaSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Ungar, * 13. 4. 1885 in Budapest, Studium der Philosophie, Soziologie und Literaturgeschichte in Budapest und Berlin, Literaturgeschichtler und Kulturphilosoph. Gründete verschiedene Zeitschriften. 1912 in Heidelberg, Freundschaft mit Max Weber. Ende des ersten Weltkrieges Hinwendung zum Sozialismus, später Kommunismus. 1917 Mitgl. der KP Ungarns, in der Rätezeit Volkskommissar für Volksbildung und polit. Kommissar der 4. Roten…
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Arbeitsnormen (1966)
Siehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 1985 In der SBZ nach sowjet. Vorbild allgemein eingeführte Bemessungsgrundlage des Lohns bei der Ausführung von Arbeiten im Stücklohn. Als A. gilt entweder die Menge der Arbeitseinheiten (Stück, Einzelteil, Los), die in einer bestimmten Zeiteinheit (Stunde, Schicht) zu fertigen sind („Stücknorm“), oder die vorgegebene Zeit, in welcher eine bestimmte Arbeitseinheit herzustellen ist („Zeitnorm“). Die gebräuchlichste Form ist die „Zeitnorm“. Nach dem Gesetzbuch der Arbeit sollen die A. zwar „unter Mitwirkung der Werktätigen“ ausgearbeitet werden, sie werden aber vom Betriebsleiter — gegebenenfalls auch trotz des Widerspruchs des betroffenen Arbeiters — in Kraft gesetzt. A. sollen geändert werden, wenn die technischen Bedingungen verändert wurden oder wenn die verbesserte Organisation den Umfang der Arbeiten verringerte. Die gültigen A. sind nur zu etwa 40 v. H. exakt nach den Arbeitsvorgängen als, sog. Technische Arbeitsnormen (TAN) ermittelt. Sie beruhen im übrigen auf mehr oder weniger willkürlichen „Erfahrungswerten“ und sind — obwohl zum Teil schon einige Jahre in Kraft — als „vorläufige Arbeitsnormen“ (abgekürzt „VAN“) gültig. Ziel der SED ist es, die bisherigen, nur betriebsindividuell gültigen A. abzuschaffen und überbetrieblich gültige A. (Zeitnormative) einzuführen. Seit Errichtung der Mauer hat das SED-Regime durch die Kürzung der Zeitvorgaben in den A. und durch die „Einführung neuer Lohnformen“ (Lohnpolitik) die Arbeiter gezwungen, intensiver zu arbeiten, wenn sie Lohnverluste vermeiden wollten. Im Jahre 1963 verstärkten sich die Anzeichen passiven Widerstandes der betroffenen Arbeiter gegen diese Lohnpolitik. U.a. wurde zunehmender Ausschuß in der [S. 35]Produktion beobachtet, wodurch die weitere Erhöhung der Arbeitsproduktivität in Frage gestellt war. Seit Anfang 1964 steuert das Regime — nicht zuletzt aus diesen Gründen — einen „weicheren Kurs“ in der Einführung neuer Arbeitsnormen bzw. neuer Lohnformen. Die Betriebsleitungen wurden angewiesen, „die schädliche Praxis des Administrierens in der Normenarbeit, die darin besteht, die Normen ohne technische Begründung für verbindlich zu erklären, aufzugeben“. Gleichwohl nahm auch im Jahre 1964 die Zahl der Arbeiter zu, die die neu errechneten A. nicht mehr erfüllen konnten. Im April 1965 kam auf einer Tagung des ZK der SED zur Sprache, daß in vielen Industriezweigen mehr als die Hälfte der Arbeiter die A. nicht einhalten konnten. Die Differenz zu dem von ihnen vorher erzielten Lohn muß ihnen als Ausgleichszahlung (als sogen, „fester DM-Betrag“) bezahlt werden. Der völlig ungenügende Stand in der technischen Arbeitsnormung hat im wesentlichen drei Ursachen: den allzu häufig noch immer unkontinuierlichen Fertigungsablauf, die unbefriedigenden Fortschritte in der Fertigungstechnik und den Mangel an ausgebildetem Personal für die Normzeitermittlung. In den ersten Jahren nach dem Beginn des Neuaufbaus nach dem Kriege war noch eine größere Anzahl von Fachleuten verfügbar, die einiges von Arbeitsplatz- und Arbeitsablaufstudien verstanden. Je deutlicher aber der ideologische Pferdefuß der kommun. Spielart der Arbeitsnormung zutage trat, um so mehr zogen sich diese Fachleute zurück. Ihre Stellungen wurden von Arbeitsnormern eingenommen, die in Schnellkursen für diese Tätigkeit notdürftig geschult worden waren. Sie beherrschten zwar einige einschlägige Lehrsätze der Politökonomie ausreichend, aber von ihren eigentlichen Aufgaben verstanden sie nur wenig. Das Regime hat mancherlei unternommen, um in ausreichender Zahl auch technisch versierte Arbeitsnormer heranzubilden, fand aber bei dem in Frage kommenden Personenkreis nur geringes Interesse an einer solchen Tätigkeit. Das ist verständlich, denn unter den Bedingungen in der SBZ verlangt man von den Arbeitsnormern Unmögliches: Sie sollen die bestehenden „vorläufigen Arbeitsnormen“ (VAN) zu „technisch-begründeten Arbeitsnormen“ (TAN) machen, neue TAN für neu aufgenommene Produktionen ausarbeiten und sämtliche bestehenden TAN ständig hinsichtlich ihrer Richtigkeit unter Kontrolle halten und gegebenenfalls neu festsetzen. Das sind Aufgaben, die die jetzt verfügbaren Arbeitsnormer auch dann keinesfalls bewältigen könnten, wenn sie durchweg versierte Fachleute wären, denn die Zahl der A. beträgt viele Millionen. Seit Anfang 1965 ist dem SED-Regime klar geworden, daß eine grundlegende Änderung der Arbeitsnormung erforderlich ist, wenn dieses System der Lohnbemessung die ihm zugedachte Rolle des Stimulans für Leistungserhöhungen erfüllen soll. Eine erste Maßnahme war die Unterstellung der Arbeitsnormung in den Betrieben unter den Technischen Direktor (vorher war der Arbeitsdirektor zuständig). Noch wichtiger ist die für die nächsten Jahre vorgesehene Ablösung der Arbeitsnormer alten Typs durch Absolventen technischer Hochschulen und Fachschulen. Die bisherigen Arbeitsnormer sollen künftig nur noch dann tätig bleiben dürfen, wenn sie durch Weiterbildung mindestens das Qualifikationsniveau eines Technikers erwerben. Seit Anfang 1965 sind an den Hoch- und Fachschulen der SBZ neue Fachrichtungen unter der Bezeichnung „Arbeitsstudienwesen und Arbeitsgestaltung“ eingerichtet worden. Es wird aber noch Jahre dauern, bis eine ausreichende Anzahl gut ausgebildeter Arbeitsnormer verfügbar sein kann. Man muß hoffen, daß im Zusammenhang mit der Ausbildung solcher Fachleute endlich auch die Grundlagen für ein moderneres und gerechteres Leistungslohnsystem erarbeitet werden, das auf exakten Ermittlungen des Arbeitszeitaufwandes beruht, das qualitative Leistungsmerkmale vernünftig einbezieht und das vor allem auch die Arbeiter an den Produktivitätsfortschritten teilhaben läßt. Literaturangaben *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone 1953. Plan 1954 und 1. Halbjahr 1954. (Mat.) 1955. 24 S. m. 7 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 34–35 Arbeitsmoral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsökonomikSiehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 1985 In der SBZ nach sowjet. Vorbild allgemein eingeführte Bemessungsgrundlage des Lohns bei der Ausführung von Arbeiten im Stücklohn. Als A. gilt entweder die Menge der Arbeitseinheiten (Stück, Einzelteil, Los), die in einer bestimmten Zeiteinheit (Stunde, Schicht) zu fertigen sind („Stücknorm“), oder die vorgegebene Zeit, in welcher eine bestimmte Arbeitseinheit…
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Staatliche Kontore (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Im Zuge der Reorganisation der Wirtschaft 1958 aus den Absatzabteilungen der aufgelösten Produktionsministerien und den aufgelösten Zentralen Leitungen der Deutschen Handelszentralen gebildete zentrale Lenkungsorgane für den Großhandel mit Produktionsmitteln. StK. gibt es für folgende Fachbereiche: Kohle, Metall, Guß- und Schmiedeteile, Chemie, Maschinen, Textil, Leder, Papier und Bürobedarf, Holz und Baumaterialien und für Pharmazie und Medizintechnik. Am 1. 1. 1964 kam noch das Altstoffkontor zur Versorgung der Wirtschaft mit nicht metallischen Altstoffen hinzu. Die StK. unterhalten in den Bezirken und Kreisen Niederlassungen (Versorgungskontore), die die Warenbewegung steuern. Die StK. sind in ihrem Fachbereich an der Aufstellung zentraler Materialbilanzen für die Staatliche ➝Plankommission beteiligt. Sie werden nach der Neugliederung vermutlich dem Ministerium, für Materialwirtschaft unterstellt. Anfang 1963 wurde damit begonnen, die Versorgungskontore zur Bildung von Handelszweigleitungen aus dem Zuständigkeitsbereich der Räte der Bezirke auszugliedern und den jeweiligen StK. direkt zu unterstellen. Aufgaben der StK. sind: Absatz der Erzeugnisse und Versorgung der Bedarfsträger; Aufstellung von Lieferplänen; Veranlassung von notwendigen Importen; Einrichtung von Vorratslägern und Überwachung der Bestände. Leiter eines StK. ist ein Hauptdirektor. Jedem StK. ist ein „Beirat“ aus bis zu 15 Mitgl. beigegeben, bestehend aus Vertretern der Staatlichen Plankommission, wichtiger Liefer- und Verbraucherbetriebe, der Außenhandelsorgane und der betreffenden Industriegewerkschaft. — Die StK. sollen durch Verkürzung der Instanzwege die Materialversorgung der Industrie verbessern. Im Zuge der Neuordnung der Materialwirtschaft ist mit einer Übertragung der bisher vom Produktionsmittelgroßhandel ausgeübten Funktionen der Bilanzierung, Bilanzdurchführung und Auftragslenkung auf die Organe der Industrie zu rechnen. Die Finanzierung der volkseigenen Handelsbetriebe wurde inzwischen im Sinne der Stellung einer VVB von den Räten der Kreise auf die StK. übergeleitet. Für die Warenzirkulation innerhalb der Industrie sind außer diesen Organen noch der Vermittlungsgroßhandel (staatliches ➝Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven), der Spezialgroßhandel der Industrie (Versorgungs- und Lagerkontore der Nahrungs- und Genußmittelindustrie) sowie der Erfassungsgroßhandel (Schrott und Altstoffe) tätig. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 454 SSD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliche PraxisSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Im Zuge der Reorganisation der Wirtschaft 1958 aus den Absatzabteilungen der aufgelösten Produktionsministerien und den aufgelösten Zentralen Leitungen der Deutschen Handelszentralen gebildete zentrale Lenkungsorgane für den Großhandel mit Produktionsmitteln. StK. gibt es für folgende Fachbereiche: Kohle, Metall, Guß- und Schmiedeteile, Chemie, Maschinen, Textil, Leder, Papier und Bürobedarf, Holz und Baumaterialien und für…
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Zollgesetz (1966)
Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 Im Jahre 1962 ist die mitteldeutsche Verwaltung auf zollpolitischem Gebiet aktiv geworden. Ein „Gesetz über das Zollwesen der DDR“ wurde am 28. 3. 1962 erlassen (GBl.~I 31. 3. 1962, Nr.~3) und durch zwei Durchführungsbestimmungen ergänzt. Die Bestimmungen dienen der Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols. Darüber hinaus verfolgen sie zwei wichtige Ziele, ein politisches und ein wirtschaftspolitisches. Der politische Aspekt wird in der Präambel des Gesetzes deutlich formuliert; die Neuregelung des Zollwesens hat die Aufgabe, „die Deutsche Demokratische Republik zu stärken und zu sichern“. Eine solche Stärkung wird von sowjetzonaler Seite zunächst in der für den internationalen Gebrauch bestimmten gesetzlichen Formulierung gesehen, in der das „Territorium der DDR zu einem selbständigen Zoll- und Hoheitsgebiet“ erklärt wird, „auf dem das Zollverfahren in voller Souveränität und ausschließlich von unserem Staat geregelt wird“. Dies entspreche — so wird behauptet — „nicht nur der realen Situation in Deutschland, die durch die Existenz von zwei selbständigen deutschen Staaten gekennzeichnet ist, sondern (mache) auch den westdeutschen Machthabern die tatsächlichen Grenzen ihrer Herrschaft deutlicher“. Es geht der mitteldeutschen Verwaltung also zunächst darum, ihre Fiktion, die SBZ sei ein „deutscher Staat“, sowie ihre „Zwei-Staaten-Theorie“ mittels des Z. zu untermauern. (Deutschlandpolitik) Im einzelnen sollen folgende Formulierungen diesen Anspruch verdeutlichen: „Territorium der DDR“ und „Hoheitsgebiet der DDR“ für das sowjetische Besatzungsgebiet; „Staatsgrenze der DDR“ für die Oder-Neiße-Linie und für die Demarkationslinie zwischen BRD und SBZ; „westdeutsche Bundesrepublik“. West-Berlin ist im Z. ein eigener Abschnitt gewidmet. Es wird festgelegt, daß West-Berlin „inmitten des Zoll- und Hoheitsgebietes der Deutschen Demokratischen Republik liegt und“ — ausdrücklich betont — „nicht zum Hoheitsgebiet der westdeutschen Bundesrepublik gehört“. Die zollrechtliche Stellung soll im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen geregelt werden. Das Z. soll somit die Teilung Deutschlands, wie sie von der SU gefordert wird, einschließlich der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutscher Ostgrenze gesetzlich fixieren. Diese im Zollgesetz erhobenen politischen Forderungen sind bisher ohne praktische Konsequenzen geblieben. Die mitteldeutsche Verwaltung hat weder die Modalitäten des Interzonenhandels geändert, noch ist der Verkehr zwischen West-Berlin und der übrigen Bundesrepublik in irgendeiner Weise gestört worden. Der Grund hierfür ist in erster Linie die Tatsache, daß die mitteldeutsche Wirtschaft dringend auf Lieferungen aus der Bundesrepublik angewiesen und daß die reibungslose Abwicklung des Berlinverkehrs seitens der Bundesrepublik zur Voraussetzung für das Funktionieren des Interzonenhandels gemacht worden ist. Der besondere wirtschaftspolitische Aspekt des neuen Zollgesetzes resultiert aus der spezifischen Gestaltung des Zolltarifs, wodurch ein Kampfinstrument gegen die EWG geschaffen werden soll. (Zölle) Durch das neue Z. will die SBZ also einmal ihren Souveränitätsanspruch manifestieren, dadurch die Spaltung Deutschlands vertiefen und West-Berlin von der Bundesrepublik isolieren, während sie zweitens durch die Zolltarifgestaltung Vorsorge getroffen hat, die Moskauer Anti-EWG-Politik zollpolitisch zu unterstützen. Im Gegensatz zu diesen eindeutigen Zielsetzungen wird der Erlaß des neuen Z. von der SBZ propagandistisch als eine Art Notwehr gegen das am 1. 1. 1962 in Kraft getretene neue Zollgesetz der Bundesrepublik [S. 556]dargestellt. Durch dieses Gesetz, behauptet man, maße sich die Bundesregierung Hoheitsrechte in bezug auf das „Territorium der DDR“ an. Richtig ist jedoch, daß das bundesdeutsche Zollgesetz an den bisher geltenden Verhältnissen nichts ändert, sondern im Gegenteil das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 weiterhin — ungeteilt — als einheitliches Zollgebiet betrachtet und daß in den EWG-Verträgen auf Drängen der Bundesregierung der Interzonenhandel ausdrücklich eine Sonderregelung erfahren hat. Das Z. regelt weiter die technischen Modalitäten beim Grenzübertritt von Waren, Geld, Devisen und Personen bzw. überträgt die Befugnis zur Regelung von Einzelfragen den zuständigen Stellen des Ministerrates. Im einzelnen sind im Z. geregelt: die Kontrolle, Untersuchung und evtl. Sicherstellung von Waren und Beförderungsmitteln beim Grenzübertritt, die Einholung von Gutachten und Auskünften, der Erlaß von Verfügungen und deren Durchsetzung auch durch unmittelbaren Zwang, die körperliche Durchsuchung von Personen, das Genehmigungsverfahren für den Warenverkehr, Zollverfahrensfragen, die Art der Zollerhebung, die Zollstrafen und Strafbestimmungen zur Durchsetzung dieser Regelungen. Mit der Durchführung dieser Aufgaben ist die „Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik“ beauftragt, die aus einer zentralen Verwaltung und nachgeordneten Dienststellen besteht. Sie übt ihre Tätigkeit an „Kontrollplätzen“ sowohl auf der „Zollgrenze“ als auch im Binnenland aus. Die Zollverwaltung ist hervorgegangen aus dem „Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs“, das am 28. 8. 1952 durch die Vereinigung des 1950 gegründeten „Amtes für Kontrolle des Warenverkehrs“ mit dem Dienstzweig Zoll des Ministeriums der Finanzen gebildet wurde. Die bis zum Erlaß des Z. im Jahre 1962 geltenden Zollrechtsbestimmungen waren das Z. vom 20. 3. 1939 und eine Vielzahl von Zusatz- und Sonderbestimmungen. (Devisen, Währung, Zahlungsverkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 555–556 Zölle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZonengrenzeSiehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 Im Jahre 1962 ist die mitteldeutsche Verwaltung auf zollpolitischem Gebiet aktiv geworden. Ein „Gesetz über das Zollwesen der DDR“ wurde am 28. 3. 1962 erlassen…
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Schauprozesse (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949–1953 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u.a. in Dessau im April 1950, der Prozeß gegen Hermann Josef Flade in Olbernhau am 10. 1. 1951, der Prozeß gegen den Staatsanwalt Formann in Bautzen am 1. 9. 1951. Später wurde die Taktik in der Organisierung der Sch. verändert. An Stelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen Eintrittskarten möglich (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Gericht und Verhandlungsraum sind durch die Volkspolizei abgesperrt. [S. 412]Der Verlauf eines Sch. ist meistens vorher genau abgesprochen. Oft konnte beobachtet werden, daß sich die Angeklagten in ihren Aussagen an vor der Hauptverhandlung niedergeschriebene Protokolle hielten. Von für die „Bewußtseinsbildung“ und Erziehung der Bevölkerung besonders geeignet erscheinenden Szenen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und Wochenschau-Berichte hergestellt. Besondere Bedeutung hatten die Prozesse gegen 24 Studenten der Universität Jena vor dem BG Gera im Sept./Okt. 1958 (Gesamtstrafen: 110 Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen 5 Studenten der TU Dresden vor dem BG Dresden im April 1959 (Gesamtstrafen: 37½ Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen den ehemaligen Grenzpolizei-Oblt. Smolka vor dem BG Erfurt (Todesstrafe), die beiden Prozesse im Aug. 1961 vor dem Obersten Gericht gegen neun „Kopfjäger“ und „Menschenhändler“ (Gesamtstrafen: 78 Jahre Zuchthaus), die im Juli und September 1962 beendeten beiden Prozesse des Obersten Gerichts gegen je 5 Angeklagte, denen Terrorismus und versuchte „Grenzdurchbrüche“ vorgeworfen wurden (zwei lebenslängliche Zuchthausstrafen und 69 Jahre Zuchthaus) und der am 26. 2. 1964 beendete Prozeß des OG gegen den „Terroristen“ Herbert Kühn (lebenslängliche Zuchthausstrafe). (Rechtswesen) Literaturangaben Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 411–412 Scharfenstein, Fritz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ScheckverfahrenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der bolschewistischen Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949–1953 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u.a. in Dessau im April 1950, der…
DDR A-Z 1966
Abwerbung (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Begriff stammt ursprünglich aus dem wirtschaftlichen Bereich und bezieht sich auf die A. von Arbeitskräften durch einen Betrieb bei einem anderen Unternehmen. In diesem Sinne ist die A. in der SBZ nicht von Bedeutung. Hier ist es die Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, 1955 in der Rechtsprechung erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Seitdem wurde die A. als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der Verfassung angesehen und als Staatsverbrechen mit schweren Strafen geahndet. Die Strafpolitik nahm keine Rücksicht auf die eigene Verfassung, die in Art.~8 die Freizügigkeit, in Art. 10 das Recht auf Auswanderung garantiert. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) wurde der Tatbestand der „Verleitung zum Verlassen der DDR“ gesetzlich festgelegt. Mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren kann danach bestraft werden, wer es im Auftrage von Agentenorganisationen, Spionageagenturen oder ähnlichen Dienststellen oder von Wirtschaftsunternehmen unternimmt, eine Person zum Verlassen der „DDR“ zu verleiten. Gefängnisstrafe nicht unter sechs Monaten ist für denjenigen angedroht, der es ohne besonderen Auftrag unternimmt, einen Jugendlichen, einen in der Berufsausbildung stehenden Menschen oder eine Person wegen ihrer beruflichen Tätigkeit oder wegen ihrer besonderen Fähigkeiten oder Leistungen (z. B. Sportler) mittels Drohung, Täuschung oder Versprechen zum Verlassen der „DDR“ zu verleiten. Es kommt nach dieser gesetzlichen Neuregelung also nicht mehr darauf an, ob das Verlassen des „Abgeworbenen“ auf legalem Wege oder durch „Republikflucht“ erfolgen soll. Als Methode der A. erwähnt Jahn schon „die Verherrlichung der westdeutschen Verhältnisse … Zu dieser Methode sind alle Fälle zu zählen, in denen .die Täter auf angebliche Vorzüge des Lebens im Westen hinweisen“ (in „Neue Justiz“ 1958, S. 844). Eine besondere Rolle spielte die A. für die Begründung der Abriegelungsmaßnahmen des 13. 8. 1961. Die allgemeine Sprachregelung ging von A. auf „Menschenhandel“ und „Kopfjägerei“ über. In zwei großen Prozessen vor dem OG im Aug. 1961 wurden angebliche „Menschenhändler und Kopfjäger“ zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. In einem Urteil vom 11. 7. 1963 („Neue Justiz“ 1964, S. 125) spricht das OG von „organisiertem Menschenhandel“. Bewohner der Bundesrepublik oder West-Berlins, die zur Flucht entschlossenen SBZ-Bewohnern bei diesem Unternehmen Hilfe leisten wollten, wurden in der Folgezeit als Angehörige oder Helfer von „Schleuserorganisationen“ bezeichnet. Im Sprachgebrauch der Zonenjustiz kam der Begriff „Schleusungsverbrechen“ auf. Am 21. 6. 1963 verurteilte das OG 4 unter diesem Vorwurf und wegen „verbrecherischen Mißbrauchs des Transitverkehrs zwischen West-Berlin und Westdeutschland“ Angeklagte zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe, 10, 6 und 5 Jahren Zuchthaus. Für das künftige Strafgesetzbuch wird eine Erweiterung des Tatbestandes der A. vorgeschlagen, die eine Rückkehr zur früheren Rechtsprechung gegen Boykotthetze bedeutet. „Die Abwerbung … muß generell für strafbar erklärt werden …, gleich, gegen welche Personen sie sich richtet.“ Die gefährlichen Formen der A. sollen in einem „schweren Fall“ zusammengefaßt werden („Neue Justiz“ 1959, S. 631). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 11 Abweichungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ackermann, AntonSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Begriff stammt ursprünglich aus dem wirtschaftlichen Bereich und bezieht sich auf die A. von Arbeitskräften durch einen Betrieb bei einem anderen Unternehmen. In diesem Sinne ist die A. in der SBZ nicht von Bedeutung. Hier ist es die Bezeichnung für die Verleitung zur Republikflucht, 1955 in der Rechtsprechung erstmalig in diesem Sinne gebraucht. Seitdem wurde die A. als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne…
DDR A-Z 1966
Oelßner, Fred (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 27. 2. 1903 in Leipzig als Sohn eines Gewerkschaftsfunktionärs. 1917 USPD, 1920 KPD, Bezirksleiter des KJVD Halle/Merseburg, Teilnahme am mitteldeutschen Aufstand, bis 1926 Mitarbeiter des ZK der KPD und Redakteur versch. KP-Zeitungen. 1926–1932 Studium der Politökonomie in Moskau. Bis Ende 1933 illegale Arbeit in Deutschland, bis 1935 für die Komintern in Prag u. Paris, anschl. Lehrer an der Lenin-Schule in Moskau. Wegen ideologischer Fehler von 1937 bis 1940 Arbeit in einer Papierfabrik, während des Krieges unter dem Namen Larew Leiter der Deutschland-Abt. des Moskauer Rundfunks. 1945 Leiter der Agitprop-Abt. des ZK der KPD, später der Abt. Parteischulung im Parteivorstand der SED. Seit 1947 Mitgl. des Parteivorstandes bzw. des ZK der SED, 1949–1950 Mitgl. des Kleinen Sekretariats des Politbüros, ab 1950 Mitgl. des Politbüros, außerdem von 1950 bis 1955 Sekretär für Propaganda des ZK und bis Okt. 1956 Chefredakt. der theoretischen Zeitschrift der SED, „Einheit“. 24. 11. 1955 stellv. Ministerpräsident und Vors. der Kommission für Fragen der Konsumgüterproduktion und der Versorgung der Bevölkerung beim Präsidium des Ministerrats. 6. 2. 1958 wegen Kritik an der Wirtschafts- und Landwirtschaftspolitik des Ulbricht-Flügels im Politbüro aus diesem Gremium ausgeschlossen und von seinen Funktionen im Staatsapparat entbunden. Danach Direktor der Sektion für Wirtschaftswissenschaften bei der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften, im April 1961 als Sekretär der Klasse Philosophie, Geschichte, Staats-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften gewählt. Im Sept. 1959 wurde O. erneut zu einem schriftlichen Schuldbekenntnis gezwungen. Er bereute seine „opportunistischen“ Auffassungen und seine „politische Blindheit“ in den Jahren 1956/57. (Säuberungen, Revisionismus.) Vom 7. 10. 1949 bis 12. 3. 1958 Abg. der Volkskammer. Galt lange Zeit als führender Parteiideologe der SED, Verfasser zahlreicher theoretischer Schriften. Heute Direktor des Instituts für Wirtschaftswiss. der Deutschen Akademie der Wiss. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 342 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/oelssner-fred-larew verwiesen. ÖLB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oma-BewegungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 27. 2. 1903 in Leipzig als Sohn eines Gewerkschaftsfunktionärs. 1917 USPD, 1920 KPD, Bezirksleiter des KJVD Halle/Merseburg, Teilnahme am mitteldeutschen Aufstand, bis 1926 Mitarbeiter des ZK der KPD und Redakteur versch. KP-Zeitungen. 1926–1932 Studium der Politökonomie in Moskau. Bis Ende 1933 illegale Arbeit in Deutschland, bis 1935 für die Komintern in Prag u. Paris, anschl. Lehrer an der Lenin-Schule in Moskau.…
DDR A-Z 1966
Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) (1966)
Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjetischer Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der eingebrachten und der öffentlich bereitgestellten Bodenflächen und Produktionsmittel („sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetrieb“). Die LPG sind keine Genossenschaften in unserem Sinne des Wortes. Es handelt sich nipht um freiwillige genossenschaftliche Zusammenschlüsse, die dazu dienen, die wirtschaftliche Lage ihrer Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um Kooperationsformen der Landbewirtschaftung, die nach „sozialistischen Grundsätzen organisiert und geleitet werden“. LPG sind Zwangsgemeinschaften kommun. Art im Dienste des kollektiven Erwerbs, deren Verwaltung und Wirtschaftsgeschehen durch Gesetz und Musterstatuten zentral reglementiert und kontrolliert werden, so daß das Mitspracherecht der Mitglieder und ihre Eigenverantwortung entscheidend eingeschränkt sind und ihre Privatinitiative weitgehend unterbunden ist (LPG-Gesetz). Nach dem „Prinzip des stufenweisen Übergangs zur sozialistischen genossenschaftlichen Großproduktion“ gibt es verschiedene Typen von LPG, die sich im Grad der Vergesellschaftung der Bodenflächen und Produktionsmittel sowie in der Verteilung der Einkünfte voneinander unterscheiden. Die Vergesellschaftung bezieht sich entweder nur auf die gemeinsame Bewirtschaftung des von den Mitgliedern eingebrachten Ackerlandes und teilweise auch des Grünlandes (Typ I) oder zuzüglich auch auf die zur Feldwirtschaft erforderlichen Zugkräfte, Maschinen und Geräte (ursprünglicher Typ II) oder auf den gesamten bäuerlichen Betrieb einschl. des lebenden und toten Inventars (Typ III). Die Mitglieder behalten zur persönlichen Nutzung eine „individuelle Wirtschaft“, die jo nach Typ verschieden groß ist. Beim Typ~I handelt es sich um 0,5 ha Ackerland und um die gesamte übrige Wirtschaft, bei Typ II können neben 0,5 ha Ackerfläche, Gärten, Dauergrünland und Wälder das gesamte Zucht- und Nutzvieh, vom Zugvieh 1~Pferd, 1~Ochse sowie das zur Bearbeitung des verbleibenden Landes nötige Inventar in individueller Nutzung bleiben. Im Typ III umfaßt die individuelle Wirtschaft nur noch die persönliche ➝Hauswirtschaft. Typ~I und II stellen nur Übergangsformen zum Typ III dar, bei ihnen handelt es sich im Gegensatz zu Typ III noch um keinen geschlossenen „Großbetrieb“, sondern um eine Gemeinschaft von Bauernwirtschaften, die nur den Betriebszweig Feldwirtschaft gemeinsam betreiben. Die LPG wird formell durch den Vorstand, den Vorsitzenden und die Mitgliederversammlung geleitet. Letztere kann „zur Teilnahme der Genossenschaftsmitglieder an der Leitung und Verwaltung der Genossenschaft“ Kommissionen bilden, unter denen die „Revisionskommission“ zur laufenden Kontrolltätigkeit die wichtigste ist. Diese ist auch berechtigt, notfalls die Funktionen des Vorstandes zu überwachen, wenn dieser versagt. Stellen Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt und bei Anwesenheit von mindestens ⅔ aller Mitglieder gültig sind, „einen Mißbrauch der innergenossenschaftlichen Demokratie“ dar, so können sie — nach Anhören des LPG-Beirates, des parteipolitischen Gremiums der LPG, vom Rat des Kreises (Kreis) aufgehoben werden. Von der SED nicht gebilligte Beschlüsse, auch wenn sie statutengerecht sind, werden auf diese Weise torpediert. Die Bewachung und Kontrolle der Arbeitsleistungen und der wirtschaftlichen Entwicklung der LPG obliegt dem Buchhalter, der den Vorsitzenden bzw. die Revisionskommission darüber regelmäßig unterrichtet. Dies erfordert einen umfangreichen Verwaltungsapparat, dessen Kosten die LPG belasten, ganz abgesehen davon, daß die darin beschäftigten Menschen der Güterproduktion entzogen werden. Über die Arbeitsorganisation der LPG Brigaden der LPG. Die nach Erfüllung der Marktproduktion, nach Abgeltung aller Verpflichtungen und den statutenmäßigen Einlagen zur [S. 370]Bildung der Natural- und Geldfonds verbleibenden Natural- und Geldbeträge werden an die LPG-Mitglieder nach den im Jahre geleisteten Arbeitseinheiten und nach dem Umfang und der Güte der eingebrachten Bodenanteile in den einzelnen Typen wie folgt verteilt: Die Bodenanteile — falls solche überhaupt gezahlt werden — sind u. U. für jedes Mitglied gleich. Ihre Höhe wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. In vielen Fällen werden Bodenanteile auch gänzlich außer acht gelassen. In den LPG erhalten die Mitglieder also keinen verbindlich vereinbarten Arbeitslohn, d.h., das LPG-Mitglied vom Typ III weiß während des ganzen Jahres noch nicht, mit welchem Entgelt für die AE es endgültig rechnen. kann, da dieses vom Betriebserfolg abhängt. „Bis zu 70 v. H. des zu erwartenden Geldes“ kann es im Laufe des Jahres als Anzahlung auf die geleisteten AE erhalten. Der Gesamtlohn kann erst am Jahresende aus dem Betriebsergebnis errechnet werden. Für die aus dem Betriebsergebnis abzugeltenden Ansprüche sind Prioritäten festgelegt. Bei der Verwendung der Geldeinkünfte steht an erster Stelle die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand, wie Bezahlung von Steuern und Versicherungen, Kreditrückerstattungen. Es folgen dann die Ausgaben für die laufende Produktion, wie z. B. Saatgut, mineralische ➝Düngemittel, Futtermittel; die Rücklagen für den „unteilbaren Fonds“ zu künftigen Investitionszwecken; die Rücklagen für den „Hilfs- u. Kulturfonds“ zur sozialen Betreuung der LPG-Mitglieder sowie Rücklagen für den „Prämienfonds“. Der Lohnanspruch steht an letzter Stelle und wird demnach als Residualgröße abge[S. 371]golten. Die LPG-III-Mitglieder haben zwar den Status eines Lohnarbeiters, aber ohne die geringste Einflußmöglichkeit auf Betriebsorganisation und Betriebsführung müssen sie alle Risiken der Produktion tragen. Diese mit unseren Begriffen nicht zu vereinbarende Konstruktion des LPG-Typ~III hat daher die SBZ-Machthaber gezwungen, den Mitgliedern der LPG~III eine Mindestbezahlung der AE zu garantieren und bei ungenügendem Betriebserfolg die hierfür erheblichen Mittel zuzuschießen. Bezeichnenderweise besteht diese Garantie seit der vollständigen Kollektivierung nicht mehr, die Subventionierung der AE im Typ III wird aber praktisch noch fortgeführt. Der entscheidende betriebswirtschaftliche Unterschied zwischen Typ~I und II gegenüber Typ III besteht darin, daß den Bauern in den Typen~I und II bei nur gemeinsamer Bewirtschaftung des Ackerlandes noch ein Rest von eigener Leistungsinitiative für die Veredlungswirtschaft geblieben ist, während im Typ III die Mitglieder bezahlte Kolchosarbeiter sind. Deshalb wäre es für die Lebensverhältnisse vieler Bauern in der SBZ von großer Bedeutung, wenn die Möglichkeit bestehen würde, die Typen~I und II auf längere Zeit durchzuhalten. Auf die Dauer wird der Kommunismus das Nebeneinander von Kollektivformen mit so unterschiedlichem Vergesellschaftungsgrad nicht zulassen. Die „schrittweise Vergesellschaftung weiterer Betriebszweige“ in den Typen~I und II zeichnet sich bereits sehr deutlich ab, u.a. in dem auf dem VII. Bauernkongreß geschaffenen modifizierten Typ II. In ihm sollen jetzt bereits eine „genossenschaftliche“ Viehhaltung aufgebaut sowie Grünland und Wald in die LPG eingebracht werden. Die Versorgungsabhängigkeit der Viehwirtschaft in den Typen~I und II (urspr.) mit Futtermitteln aus der kollektiven Feldwirtschaft impliziert auch ohne behördliche Zwangsmaßnahmen das Fortschreiten der Kollektivierung. Dom SED-Regime bringt dieser schrittweise Übergang vom Typ~I über Typ II in Typ III den Vorteil der Einsparung erheblicher Subventionsmittel für die Erstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen, da diese nun aus eigener Kraft der LPG-Mitglieder erfolgen muß. Über die agrarpolitischen Maßnahmen zur LPG-Bildung Agrarpolitik, über die Ertragslage der LPG Landwirtschaft. Zur Fachbildung und politischen Schulung von Mitgliedern und Führungskräften der LPG wurde am 1. 9. 1953 die Hochschule für LPG in Meißen gegründet. Das gebührenfreie Studium, zu dem die Mitgliederversammlung der LPG die Teilnehmer delegiert, dauert als Direktstudium 3 Jahre, als Fernstudium 5 Jahre, als Abendstudium sowie als Wechselstudium (Direkt- und Fernstudium) 4 Jahre und endet mit dem Staatsexamen als „Diplom-Agronom“. Der fachliche Ausbildungsstand der Führungskräfte in den LPG ist für die Machthaber ein ernstes Problem: Nach dem Stand vom 30. Sept. 1964 hatten von den 15.829 LPG-Vorsitzenden nur 8.685 eine abgeschlossene Ausbildung, davon 1.577 einen Hochschulabschluß, 3.541 Fachschulabschluß, 1.418 Meisterprüfung und 2.149 Facharbeiterprüfung. Von den insg. 870.363 mitarbeitenden LPG-Mitgliedern wiesen nur 155.907 (rd. 18 v. H.) eine abgeschlossene Ausbildung auf. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 369–371 Produktionsgenossenschaften des Handwerks A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften Werktätiger Fischer (PwF)Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjetischer Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer…
DDR A-Z 1966
FDGB (1966)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftl. Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED und vom Regime als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet und so außerstande ist, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Schon in der Satzung vom 3. 9. 1950 kam dies klar zum Ausdruck. In der auf dem 6. Bundeskongreß am 23. 11. 1963 beschlossenen neuen Satzung heißt es in der Präambel: „Die Gewerkschaften anerkennen die führende Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, des marxistisch-leninistischen Vortrupps der deutschen Arbeiterklasse. Sie stehen fest zur SED und ihrem Zentralkomitee und schließen als treue Helfer die Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz eng um die Partei zusammen.“ Nach § 4 des Gesetzbuches der Arbeit fördern die Gewerkschaften „den Kampf um den wissenschaftlich-technischen Höchststand, die Aneignung allseitiger Kenntnisse und eine hohe sozialistische Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin zur raschen Steigerung der Arbeitsproduktivität. Sie mobilisieren die ganze Arbeiterklasse und die Intelligenz zur allseitigen Erfüllung der Wirtschaftspläne mit dem Ziele der ständigen Verbesserung ihres materiellen und kulturellen Lebensniveaus“. Damit ist der FDGB der wichtigste Gehilfe des staatlichen Arbeitgebers. Beim Juni-Aufstand 1953 stellte sich die FDGB-Führung gegen die freiheitlichen Arbeiter (Streik). Der FDGB ist nach dem Grundsatz „Ein Betrieb eine Gewerkschaft“ organisiert und nach dem Produktions- und Territorialprinzip aufgebaut. Sein höchstes Organ ist der Kongreß, der mindestens einmal in 4 Jahren einberufen werden soll und der den Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand wählt den Vorsitzenden (Herbert ➝Warnke), den Stellvertreter des Vorsitzenden (Rolf ➝Berger), das Präsidium und das Sekretariat, das für die operative Durchführung und Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse des Bundesvorstandes und seines Präsidiums verantwortlich ist. Der FDGB umfaßt nach häufigen Umgliederungen folgende Gewerkschaften: die Industriegewerkschaften (IG) Bau-Holz, Bergbau/Energie, Chemie, Druck und Papier, Metall, Textil/Bekleidung/Leder, Transport/Nachrichtenwesen, Wismut sowie die Gewerkschaften (Gew.) Gesundheitswesen, Handel-Nahrung und Genuß, Kunst, Land und Forst, der Mitarbeiter des Staatsapparates und der Kommunalwirtschaft, Unterricht und Erziehung, Wissenschaft. Jede Gewerkschaft hat eine Zentraldelegiertenkonferenz, einen Zentralvorstand und ein Präsidium. Territorial sind die Organe der Gewerkschaften in Bezirks-, Gebiets- bzw. Kreis- und Orts Vorstände gegliedert. Das höchste Organ im Bereich der Volkseigenen Betriebe, der Bezirke und Kreise sind die Delegiertenkonferenzen. Diese wählen in den VVB das Gewerkschaftskomitee, in den Bezirken den Bezirksvorstand und in den Kreisen den Kreisvorstand. Als „Fundament“ der Gewerkschaften werden in der Satzung die gewerkschaftlichen Grundorganisationen bezeichnet. Diese sind a) die Betriebsorganisationen (betriebliche ➝Gewerkschaftsleitung), b) die Kombinatsgewerkschaftsorganisationen, c) die Ortsgewerkschaftsorganisationen, d) die Dorfgewerkschaftsorganisationen. Die kleinste Einheit einer Gewerkschaft ist die Gewerkschaftsgruppe, die vom Vertrauensmann geleitet wird. Die Wahlen zu den Organen des FDGB stehen völlig unter dem Einfluß der SED, da kein Kandidat gegen deren Willen aufgestellt werden kann. Am 1. 1. 1956 wurde der FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Am 15. 2. 1958 übernahm der FDGB ferner die staatliche Kontrolle über den betrieblichen Arbeitsschutz. Der FDGB ist Mitglied des WGB. Tageszeitung ist die „Tribüne“, Zeitschriften sind „Die Arbeit“ und „Die Sozialversicherung“. Die Bundesschule des FDGB in Bernau wird seit 1952 als Hochschule bezeichnet und seit 1956 „Hochschule der Deutschen Gewerkschaften Fritz Heckert“ genannt. Sie veranstaltet Dreijahreslehrgänge für Gewerkschaftsfunktionäre, deren Teilnehmer mit dem Staatsexamen als Diplomwirtschaftler abschließen. Auf ihr werden seit 1960 auch afro-asiatische Gewerkschaftsfunktionäre im Sinne des „proletarischen Internationalismus“ (Kosmopolitismus) geschult. (Fakultät für Ausländerstudium) Der FDGB verleiht die Fritz-Heckert-Medaille als Auszeichnung für hervorragende gewerkschaftliche Tätigkeit (im Sinne des Kommunismus). (Arbeitspolitik, Feriendienst des FDGB, Infiltration, Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 135 Faschismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1969 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Abk. für Freier Deutscher Gewerkschaftsbund, eine pseudogewerkschaftl. Einheits-Organisation, die sich in voller Abhängigkeit von der SED und vom Regime als dem weitaus wichtigsten Arbeitgeber befindet und…
DDR A-Z 1966
Sparen (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 432]Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaft, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hohe öffentliche Verbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u.a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert. a) Kontensparen: Mit Ausnahme der Deutschen ➝Notenbank und der DIB sind alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt: Sparkassen, Banken für ➝Handwerk und Gewerbe, Postsparkassen, Kreisstellen der DBB, Reichsbahnsparkassen und bäuerliche Handelsgenossenschaften (ländliche ➝Genossenschaften, Betriebssparkassen). Spareinlagen können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit in beliebiger Höhe abgehoben werden (Ausnahme: bei vertraglich vereinbarter Kündigungsfrist ab drei Monaten), alle Sparkonten sind zur Teilnahme am Überweisungsverkehr berechtigt (Zahlungsverkehr), Spareinlagen können bei jedem zum Sparverkehr zugelassenen Geldinstitut eingezahlt und abgehoben werden (Freizügigkeitsverkehr), bis 1962 konnten anonyme Sparkonten eingerichtet werden (Inhabersparen), die auch noch heute weiterbestehen; alle Spareinlagen sind von der Vermögens-, Einlagen im Inhaber-S. auch von der Erbschaftsteuer befreit, alle Zinsen sind einkommensteuerfrei. Weitere Methoden zur Förderung des Sparens sind Prämiensparen, Bausparen, die Einführung des Sparkaufbriefes, das Vertrags-S., bei dem sich der Sparer verpflichtet, während einer festgesetzten Periode monatlich einen bestimmten Betrag zu sparen, und die (ehrenamtliche) Spargeldsammlung in Haushalten und Betrieben. Eine dauernde Werbung hat in jährlichen „Sparwochen“ ihren Höhepunkt, die Jugend wird besonders angesprochen („Jugendsparwochen“. Die Spareinlagen haben sich von 1948 bis 1964 nach sowjetzonalen Angaben wie folgt entwickelt (Stand 31. 12.): Die Spareinlagen auf Sparkonten sind pro Kopf der Bevölkerung trotz niedrigerer Einkommen etwas höher als in der BRD. Ursachen sind vor allem die fehlenden anderen Sparmöglichkeiten, insbesondere das Wertpapiersparen sowie das geringe oder fehlende Angebot an Konsumgütern. b) Im Gegensatz zum Konten-S. ist das Wertpapier-S. (Wertpapiere) bedeutend geringer als in der BRD. Auch hier wird mit viel Aufwand für den Erwerb von Wohnungsbauobligationen und Hypothekenpfandbriefen geworben, die jedoch ganz überwiegend von den Sparkassen und Sozialversicherungsanstalten und nur selten von Privatpersonen gehalten werden. c) Zu erwähnen sind noch die Bemühungen, das S. durch Abschluß von Sparrentenversicherungen und anderen Versicherungen zu fördern. (Währung, Währungsreform, Versorgung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 432 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkassenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 432]Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaft, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hohe öffentliche Verbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u.a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert. a) Kontensparen: Mit Ausnahme der Deutschen ➝Notenbank und der DIB sind alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt: Sparkassen, Banken für…
DDR A-Z 1966
Staatsarchive (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Durch VO vom 17. 6. 1963 wurde das gesamte staatliche Archivwesen der SBZ neu geregelt. Nach wie vor ist für die Leitung des staatlichen Archivwesens das Ministerium des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) verantwortlich. Seine Aufgaben werden praktisch von der Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam) wahrgenommen, der das Deutsche Zentralarchiv, 14 St., 2 Archivdepots, Zentrale Technische Werkstätten und die Fachschule für Archivwesen unterstellt sind. Damit ist eine Zentralisation erreicht, die es auf deutschem Boden bisher noch nie gegeben hat. Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich verwaltet das Deutsche Zentralarchiv (DZA) Potsdam die in der SBZ verbliebenen Aktenbestände deutscher Reichsbehörden und aller seit 1945 auf dem Gebiet der SBZ gebildeten zentralen „Staatsbehörden“, soweit deren Archivgut nicht in den Verwaltungsarchiven der Ministerien usw. aufbewahrt wird. Für das nach 1945 entstandene Archivgut ist die Außenstelle des DZA im ehemaligen Zuchthaus Coswig/Elbe geschaffen worden. Ferner ist die Errichtung zweier Archivdepots vorgesehen. Im DZA Potsdam werden außerdem wertvolle Urkunden- und Aktenbestände der Archive der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck zurückgehalten. In der Abt. Merseburg des DZA sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geh. St. sowie des Hohenzollernschen Hausarchivs [S. 457]mehr oder weniger provisorisch untergebracht. Die 5 Landeshauptarchive (LHA), deren provinzielle Zuständigkeit den 5 Ländern der SBZ entsprach, sind mit VO vom 17. 6. 1965 zu St. umgebildet worden, deren Zuständigkeit sich nunmehr mit den durch die Verwaltungsneugliederung von 1952 geschaffenen Bezirken deckt. Außer den 4 LHA wurden 4 weitere ihnen einstmals nachgeordnete Landesarchive in St. verwandelt. 5 andere Landesarchive wurden zu Historischen St. umgebildet, deren Tätigkeit sich darauf beschränken soll, alles bis zum Jahre 1945 bzw. 1952 entstandene Archivgut ihres regionalen Bereiches zu verwahren. Außer den genannten St. bestehen in der SBZ Kreis-, Stadt-, Betriebs-, Literatur-, Film-, Bild- und Tonarchive sowie Archive wissenschaftlicher Einrichtungen. Als Verwaltungsarchive haben sie die Funktion von Zwischenarchiven und verwalten das anfallende Schriftgut bis zur Abgabe an das staatliche Endarchiv. Filmmaterial wird gesondert im Staatlichen Filmarchiv aufbewahrt. Für das militärische Schriftgut ist mit Wirkung vom 15. 7. 1964 das Deutsche Militärarchiv in Potsdam gegründet worden. Es ist Zentralarchiv der NVA und historisches Archiv aller Akten militärischer Provenienz der Zeit bis 1945. In den staatlichen Endarchiven lagert eine Aktensubstanz von über 207.000 laufenden Metern, die insgesamt den sog. „Staatlichen Archivfond“ bilden. Das Ausbildungswesen für den höheren und mittleren Archivdienst wurde seit 1953 in Potsdam zentralisiert und konzentriert. Das für die Ausbildung des höheren Archivdienstes zuständige Institut für Archivwissenschaft, gegründet 1950, wurde durch AO vom 10. 8. 1961 der Philosophischen Fakultät (Fachrichtung Geschichte) der Ostberliner Humboldt-Universität angegliedert und besitzt seitdem das Promotionsrecht in Archivwissenschaft. In 8 ein- bis zweijährigen Lehrgängen wurden bisher etwas über hundert Anwärter für den höheren Archivdienst ausgebildet, doch blieb der erhoffte politische Erfolg nicht selten aus. Künftig sollen die wissenschaftlichen Archivare nicht mehr in einem 16monatigen Zusatzstudium am Institut für Archivwissenschaft, sondern selbständig im Rahmen der Philosophischen Fakultät der Ostberliner Universität in einem geschlossenen 5jährigen Studium ausgebildet werden. Damit tritt allerdings eine erhebliche Verkürzung der Ausbildungszeit für wissenschaftliche Archivare ein, die zwar dem immer noch prekären Nachwuchsmangel abzuhelfen geeignet ist, keineswegs aber der wissenschaftlichen Befähigung der künftigen Archivare förderlich sein dürfte. Für die Ausbildung des mittleren Archivdienstes ist die am 1. 9. 1955 ebenfalls in Potsdam eröffnete Fachschule für Archivwesen zuständig. Von 1950–1965 wurden insgesamt 162 Archivare des mittleren Dienstes geschult, von denen allerdings ein großer Teil nicht mehr im Archivwesen tätig ist. Um dem Mangel an Fachkräften abzuhelfen, wurden ferner Sonderkurse abgehalten und ein Fernstudium eingerichtet. Die offizielle Erfolgsstatistik des Fernstudiums für Archivwesen nennt für die Zeit von 1956 bis 1964 insgesamt 374 Lehrgangsteilnehmer. Für die Ausbildung von Archivaren scheute man kaum Kosten, während es aber auf der anderen Seite an den nötigen Mitteln für dringende Archivneubauten fehlt und sich vor allem die Archivare mit einer äußerst niedrigen Besoldung zufrieden geben müssen. Die St. sollen ihre Aufgaben im Einklang und nach Abstimmung „mit den Perspektivplänen der Volkswirtschaft“ erfüllen. Im einzelnen wird laut VO vom 17. 6. 1965 von den St. verlangt, daß sie die jeweilige Politik der Regierung der SBZ namentlich durch Bereitstellen entsprechender dokumentarischer Materialien unterstützen. Inzwischen sind bereits verschiedene sog. Dokumentationskommissionen gebildet worden. An zweiter Stelle rangiert die Unterstützung von Wirtschaftsvorhaben, sodann die Förderung der historischen Forschung bei der Erarbeitung eines marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes. Daß die Archive den Bürgern „bei der Wahrung persönlicher Rechte“ behilflich sein sollen, davon war bislang wenig zu spüren, zumal in allen persönlichen Angelegenheiten eine grundsätzliche Auskunftssperre verhängt war. Vorerst ist in dieser Hinsicht keine Lockerung eingetreten. Schließlich bedeutet auch der Wechsel in der Leitung der Staatlichen Archivverwaltung keine grundsätzliche Kursänderung. Mit Wirkung vom 1.~Juni 1965 wurde Schirdewan durch den bisherigen Stellv. Direktor des DZA, Walter Hochmuth, abgelöst. Die 2. Durchführungsbestimmung zur VO vom 17. 6. 1965, die die Benutzungsbestimmungen zusammenfaßt, fixiert die Regelungen, die bereits unter Schirdewan bestanden. Danach entscheidet der Leiter der Staatlichen Archivverwaltung über alle Benutzungsanträge von Personen, die ihren Wohnsitz nicht innerhalb der SBZ haben, und erteilt bzw. versagt die Benutzungserlaubnis, soweit es sich um die Einsichtnahme von Archivalien der St. handelt. Auch die Erteilung von schriftlichen Auskünften an Auskunftsuchende mit Wohnsitz außerhalb der SBZ unterliegt seiner Genehmigungspflicht. Da die Archive in erster Linie „der propagandistischen und agitatorischen Einwirkung“ dienen sollen, wird eine objektive Forschung namentlich zur Zeitgeschichte kaum mit ihrer Unterstützung rechnen dürfen. Mit Hilfe des § 5 der Benutzungsordnung, der besagt, daß die Benutzungserlaubnis verwehrt wird „wenn die Sicherung staatlicher Interessen dies erfordert“, ist es möglich, allen Forschungsvorhaben, die nicht den Vorstellungen des Regimes entsprechen, die archivische Unterstützung zu versagen. Außerdem ist die Benutzung für Personen, die ihren Sitz nicht in der SBZ haben, „jeweils auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 456–457 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbeteiligungSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Durch VO vom 17. 6. 1963 wurde das gesamte staatliche Archivwesen der SBZ neu geregelt. Nach wie vor ist für die Leitung des staatlichen Archivwesens das Ministerium des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) verantwortlich. Seine Aufgaben werden praktisch von der Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam) wahrgenommen, der das Deutsche Zentralarchiv, 14 St., 2 Archivdepots, Zentrale Technische Werkstätten…
DDR A-Z 1966
Dresden (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.737 qkm, (1964) 1.884.311 Einwohner (1950: 1.981.233). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Manfred Scheler (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: W. ➝Krolikowski. D. ist einer der industriereichsten Bezirke. Sowohl die Grundstoffindustrie als auch die verarbeitende Industrie ist in reichhaltiger Mischung vertreten (Elektro-, Metallwarenindustrie, Feinmechanik und Optik, Leder-, Papier-, Textil-, Holz-, chemische Industrie, Maschinenbau). Neben vielen und wichtigen Großbetrieben ist der Mittel- und Kleinbetrieb charakteristisch. 2. Stadtkreis im sächs. Bezirk D., Bezirksstadt, Kreisstadt, beiderseits der Elbe, mit (1964) 503.859 Einwohnern (1950: 494.187) zweitgrößte Stadt Sachsens und der SBZ; ehem. Residenz der sächs. Kurfürsten und Könige, bis 1952 Landeshauptstadt, bis 1945 als Kunst- und Theaterstadt mit dem reichen Erbe ihrer glanzvollen Barockzeit in Bauten und Kunstsammlungen von Weltruf eine der schönsten Städte Deutschlands (Innenstadt im 2. Weltkrieg fast völlig vernichtet, wird, wenn auch schleppend, z. T. historisch getreu, wiederaufgebaut): [S. 114]Zwinger (1711–1722), Schloß (13./19. Jh.), Frauenkirche (1726–1743), kath. Hofkirche (1738–1751), Brühlsche Terrasse (1738), Opernhaus (1871–1878), Japanisches Palais (1715–1741), Kreuzkirche (1760–1792 neu erbaut), wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, Elbhafen, Flughafen); bedeutende Industrie: Maschinenbau („Sachsenwerk“ in D.-Niedersedlitz), Elektro-, Zigaretten-, Bekleidungs-, Papier-, feinmechanische und optische Industrie; Reichsbahndirektion, Postscheckamt; Technische Universität (Zentralinstitut für Automatisierung, Zentralinstitut für Kernforschung), Hochschule für Bildende Künste, Hochschule für Musik, Hochschule für Verkehrswesen (seit 1952), Medizinische Akademie (seit 1954), Pädagogisches Institut, Sächsische Landesbibliothek, Sender des „Radio DDR“, Theater (Staatstheater, „Theater der Jungen Generation“, Operettentheater), Dresdner Philharmonie, Staatskapelle, Kreuzchor, Staatl. Kunstsammlungen, Gemäldegalerie, Museum für Kunsthandwerk, Graphische Sammlung, Albertinum, Staatl. Mathematisch-Physikalischer Salon, Deutsches Hygiene-Museum (seit 1912), Staatl. Museum für Tierkunde, Landesmuseum für Vorgeschichte, Staatl. Museum für Völkerkunde, Staatl. Museum für Volkskunst, Staatl. Museum für Mineralogie, Zoologischer Garten; Sitz des Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und des Präsidiums des sowjetzonalen DRK. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 3. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 113–114 DPZI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dritter WegSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.737 qkm, (1964) 1.884.311 Einwohner (1950: 1.981.233). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Manfred Scheler (SED).…
DDR A-Z 1966
Militärgerichtsbarkeit (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde über Anklagen wegen militärischer Delikte vor den ordentlichen Gerichten unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. Nunmehr richten sich Aufbau und Zuständigkeit der M. nach dem Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung) vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 71). Danach wird die M. „von dem Obersten Gericht, bei dem ein Kollegium für Militärstrafsachen gebildet wird, von den Militärobergerichten und Militärgerichten ausgeübt“. Die Gerichte für Militärstrafsachen werden als „Organe der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet, die als Teile des Gerichtssystems der „DDR“ zu arbeiten haben. Sie sollen durch ihre Tätigkeit die Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege in der Nationalen Volksarmee und den Organen des Wehrersatzdienstes verwirklichen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Kampf gegen die Angriffe auf die militärische Sicherheit und die Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft dieser Organe führen (§ 2). Die Leitung der Rechtsprechung liegt auch hier beim OG (Gerichtsverfassung). Die Militärgerichte sind nicht nur für die Rechtsprechung gegenüber Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, „die durch Spionage, Diversion oder Sabotage die militärische Sicherheit gefährden“ (§ 4). Die Militärrichter des OG werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer auf 4 Jahre gewählt. Für denselben Zeitraum werden die Richter der Militärobergerichte und der Militärgerichte auf Vorschlag des Nationalen Verteidigungsrates vom Staatsrat gewählt (§ 10). Anzahl und Einsatz der Militärrichter werden vom Minister für Nationale Verteidigung bestimmt (§ 11). Die die Richter wählenden Organe sind auch für ihre vorzeitige Abberufung zuständig. In den Stäben, Truppenteilen, Einheiten und Dienststellen der Nationalen Volksarmee und der Organe des Wehrersatzdienstes worden Militärschöffen auf die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 16). Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeit festgelegt (§ 19). Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zuständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Major/Korvettenkapitän oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Im Gegensatz zu den Bezirksgerichten haben die Militärobergerichte zwar auch ein Plenum, aber kein Präsidium. Für die Organisierung der Tätigkeit des MilOG und seines Plenums ist der Leiter des MilOG allein verantwortlich. Das MilOG-Plenum entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen der MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Kollegiums des OG. Für die Revision der MilOG und MilG, die politische, fachliche und militärische Qualifizierung der Militärrichter ist die im Ministerium der Justiz neu gebildete Hauptabteilung Militärgerichte zuständig. Der Leiter dieser Hauptabteilung ist in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt. (Militärstaatsanwaltschaft, Militärstrafrecht, Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 311 Militärbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitarismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde über Anklagen wegen militärischer Delikte vor…
DDR A-Z 1966
Schule (1966)
Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr. 1965 außer Kraft gesetzt wurde. Mit dem Gesetz von 1946 wurde ein Einheitsschulsystem geschaffen, dessen erste Stufe der (nicht obligatorische) Kindergarten bildete. Auf die 8klassige Grundschule (mit obligatorischem Fremdsprachenunterricht in Russisch vom 5. Schuljahr an), die von allen Kindern vom 6. bis 14. Lebensjahr besucht wurde, baute die 2- klassige Mittelschule und die zum Abitur führende 4klassige Oberschule auf. Die Privat-Sch. wurden aufgelöst. Schrittweise erfolgte der Abbau der einklassigen Land-Sch., der 1960 abgeschlossen war. An ihre Stelle traten Zentralschulen, in denen die Schüler der Stufen 5 bis 8 aus mehreren benachbarten Orten zusammengefaßt und in Einstufenklassen unterrichtet wurden. Mit der Gründung der „DDR“ und dem Beschluß über die Durchführung des ersten „Fünfjahrplanes zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR“ (1950) begann die zweite Phase des sowjetzonalen Schulwesens: der Aufbau der „sozialistischen Schule“, die aufs engste mit der „sozialistischen Produktion“ verbunden und die Grundlage für die berufliche Tätigkeit sowie für alle weiterführenden Bildungseinrichtungen sein sollte. Dieser neue Schultyp erhielt im §~1 des Schulgesetzes die Bezeichnung „Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (Ober-Sch.). Aus der ehemaligen Ober-Sch. wurde die aus 4 Klassen bestehende „Zwölfklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (erweiterte Ober-Sch.). Wesentlichster Bestandteil des Unterrichts in allen Schuljahren ist die polytechnische Bildung. Im Mittelpunkt des polytechnischen Unterrichts steht der Unterrichtstag in der Sozialistischen Produktion (vom 7. Schuljahr an). Die Ober-Sch. gliederte sich bisher in eine Unterstufe (Klassen 1–4) und eine Oberstufe Klassen 5–10); nach § 13 des Bildungsgesetzes ist eine Unterteilung in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl.~4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10) vorgesehen. Die zweite Fremdsprache (in der Regel Englisch), bisher fakultativ ab 7. Kl., soll in Zukunft obligatorisch gelehrt werden. Ab Sept. 1964 wurde die Stundenzahl im Schulgartenunterricht der 1.–4. Kl. heraufgesetzt. Im Werkunterricht der Kl.~1–6 sollen bereits elementare Kenntnisse über wichtige Produktionsprozesse in Industrie und Landwirtschaft vermittelt werden. Im Werkunterricht der 4.–6. Kl. haben die Sch.-Arbeitsaufträge von Betrieben und Genossenschaften durchzuführen. In der 9. Kl. beginnt die berufliche Grundausbildung. Besondere Aufmerksamkeit wird der Tageserziehung (Tagesschule) geschenkt sowie dem Auf- und Ausbau von Spezialschulen und Spezialklassen. Die erweiterte Ober-Sch. baut auf die 8. Klasse der Ober-Sch. auf und umfaßt 4 Schuljahre. Sie gliedert sich in einen neusprachlichen (A-Klassen), mathematischnaturwissenschaftlichen (B-Klassen) und altsprachlichen (C-Klassen) Zweig. Die B-Klassen werden z. Z. von 70 v. H. der Schüler der erweiterten Ober-Sch. besucht. Nach mehrjähriger Versuchsarbeit an 75 erweiterten Ober-Sch., die mit dem Abitur einen Facharbeiterbrief vermittelten, wurde im Schuljahr 1962/63 die volle Berufsausbildung eingeführt, für die ein voller Ausbildungstag je Woche und während des Schuljahres Praktika angesetzt sind, in denen die Schüler „produktionswirksam“ eingesetzt werden. Das Bildungsgesetz bringt für die erweiterte Ober-Sch. einschneidende Veränderungen. Sie wird nur noch aus der 11. u. 12. Klasse bestehen. Die bisherige Aufteilung in den mathematisch-naturwiss., neu- u. altsprachl. Zweig ist noch umstritten, da sie angeblich den neuen Anforderungen nicht mehr entspricht. Es ist daran gedacht, entsprechend den Erfordernissen des Hochschulstudiums [S. 417]nach Gruppen verwandter Fachrichtungen zu differenzieren. Ab 1. Jan. 1965 erhalten die Schüler der 10klassigen Ober-Sch., die eine berufliche Grundausbildung, und Schüler der erweiterten Ober-Sch. bzw. Spezial-Sch. techn. Richtungen, die eine volle Berufsausbildung absolvieren, vom jeweiligen Betrieb ein monatliches Entgelt, das für Oberschüler der 9. Kl. 40, der 10. Kl. 50, der 11. Kl. 60 und der 12. Kl. 70 DM Ost beträgt. Gleichzeitig wird Versicherungsschutz gewährt. In den Sonder-Sch. beginnen Unterrichtstag und Einführung in die Sozialistische Produktion mit der 8. Klasse. Die Berufsausbildung (Berufsschulen) knüpft an den polytechn. und berufsvorbereitenden Unterricht der Ober-Sch. an und hat die Aufgabe, die Schüler und Lehrlinge zu „sozialistischen Facharbeitern“ zu erziehen bzw. ihnen eine Ausbildung zu vermitteln, die sie befähigt, eine ihrem Beruf entsprechende Fachschule zu besuchen. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der berufl. Ausbildung angesehen und hat für die Lehrlinge, die nach Abschluß der 8. Kl. der Ober-Sch. die Berufsausbildung aufnehmen, die Aufgabe, ihnen das Niveau der 9. und 10. Klasse zu vermitteln. Seit dem 1. Sept. 1965 gibt es Berufsschulklassen mit Abitur. Die Stundentafel, die weitgehend der des mathemat.-naturwiss. (B) Zweiges der erweiterten Ober-Sch. angepaßt ist, sieht noch eine dreijährige Ausbildungszeit vor, die jedoch auf zwei Jahre verkürzt werden soll. Die Erwachsenenqualifizierung (Erwachsenenbildung), auch „Qualifizierung der Werktätigen“ (Qualifizierung) genannt, wird als eine der „größten volkswirtschaftlichen Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“ angesehen. Es bestehen folgende Qualifizierungseinrichtungen: Betriebsakademien, Dorfakademien und Volkshochschulen. (Erziehungs- und Bildungswesen) Zahlenangaben: Schüler an allgemeinbildenden Sch. der Klassen I–X im Jahre 1964: 2.247.557 in 8.285 Sch.; 81.097 Schüler in 303 erweiterten Ober-Sch.; 67.018 in 567 Sonder-Sch. An den allgemeinbildenden polytechnischen Ober-Sch. (einschl. Ober-Sch. und Sonder-Sch.) unterrichteten 118.005 vollbeschäftigte Lehrkräfte. In den letzten Jahren wurden rund 20.000 Schüler pro Jahr den erweiterten Ober-Sch. zugeführt, im Schuljahr 1964/65 waren es 23.700. Teilnehmer an den Reifeprüfungen der erweiterten Ober-Sch.: 1962: 20.378; 1963: 16.917; 1964: 15.677. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Lücke, Peter R.: Lehrbücher der Erdkunde in der Sowjetzone. 2. Aufl. (BMG) 1963. 48 S. m. Abb. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Möbus, Gerhard: Unterwerfung durch Erziehung — Zur politischen Pädagogik im sowjetisch besetzten Deutschland. Mainz 1965, von Hase und Koehler. 434 S. Neumann, Günter: Das Berufsschulwesen in Mitteldeutschland. Köln-Deutz 1960, Bund-Verlag. 82 S. m. 2 Abb. *: Die Pionier-Organisation „Ernst Thälmann“ in der Sowjetzone. (FB) 1959. 15 S. Roggenkamp, Josef Gerhard: Die sowjetische Erziehung … in Dokumenten. Düsseldorf 1961, Patmos-Verlag. 184 S. Rothmund, Alfons: Der englische und französische Unterricht in den Schulen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … in Lehrplan und Lehrbuch. (BB) 1965. 145 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Schlette, Heinz Robert: „Sowjet-Humanismus“ — Prämissen und Maximen kommunistischer Pädagogik. München 1960, Kösel. 136 S. Schröter, Gerhard: Jugendliche Flüchtlinge aus der SBZ. München 1958, Infratest-Verlag. 70 S. *: Das Schulwesen in der Sowjetzone. 6., erw. Aufl. (FB) 1960. 35 S. quer. Stemmler-Morgenroth, Carla: Jugend im kommunistischen Staat (Freiheit u. Ordnung, H. 37). 2. Aufl., Mannheim 1964, Pesch-Haus. 36 S. Vogt, Hartmut: Gegenwartsprobleme der Sowjetpädagogik. Braunschweig 1965, Westermann. 266 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Wiederkehr, Emil: Jugend im Bannkreis der roten Moral — Dokumente … über … Jugenderziehung in den Oststaaten. 2. Aufl. (hrsg. v. Hilfskomitee f. d. Opfer des Kommunismus). Bern 1958. 287 S. m. 70 Abb. Wittig, Horst E.: Pläne und Praktiken der polytechnischen Erziehung in Mitteldeutschland. Bad Harzburg 1962, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 60 S. m. Abb., 75 S. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 416–417 Schriftstellerverband, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchülerzeitungenSiehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr.…
DDR A-Z 1966
Propaganda (1966)
Siehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Der Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitgl. der Partei und die Mitgl. der Massenorganisationen wendet“ („Einheit“, Ost-Berlin, 1951, S. 670). Nach herkömmlicher Auffassung wird unter politischer P. eine Form der Aufklärung begriffen, die nicht so sehr den Verstand als die emotionalen Kräfte im Menschen anspricht und sich dazu weniger des überzeugenden Wortes in Rede und Schrift als vielmehr der massiveren und vielfach gleichzeitigen Wirkung von Bild und Ton bedient. Die Wirkung der P. ist unter rechtsstaatlichen Verhältnissen dadurch begrenzt, daß mißbräuchliche Anwendung ihrer Mittel leicht zurückschlägt, also der Absicht des Propagandisten entgegenwirkt, sei es, daß er durch allzu plumpe Methoden das Mißtrauen der Angesprochenen erregt, sei es, daß er durch Verstöße gegen die Wahrheit den Gegner auf den Plan ruft, der unter Umständen sogar Rechtsmittel gegen ihn in Anspruch nehmen kann. Im totalitären Staatswesen (wie im Dritten Reich oder in der SU und ihren Satelliten einschließlich der SBZ) fehlt es der politischen P. an einer derartigen Kontrolle; infolgedessen beherrscht sie dort die staatsbürgerliche Aufklärung und das gesamte Öffentliche Leben in solchem Maße, daß schließlich die Bevölkerung jede amtliche Äußerung als P. und damit als Schwindel ansieht. Während in der BRD die kritische Einstellung der denkenden Bürger die Formen der staatsbürgerlichen Aufklärung weitgehend bestimmt, stellen die P.-Methoden der SBZ eher noch eine Vergröberung des nationalsozialistischen P.-Stils dar. Unter dem Einfluß und nach dem Muster der SU steuern Partei und Regime eine P.-Maschinerie, die sich nicht nur der traditionellen Formen der Volksrede, der Plakate und Transparente (im Pj. Sichtwerbung) bedient, sondern die vom Regime gelenkte Presse, den Rundfunk, den Film, das Theater, das Kabarett mit Beschlag belegt (auch Agitprop), vor allem aber in den Betrieben und Wohngebieten die per[S. 375]sönliche Mitwirkung der Bürger auf vielerlei Wegen in Anspruch nimmt. Obschon die Häufung der Mittel die propagierten Lehren bei den Angesprochenen nicht glaubwürdiger macht, darf man den einschüchternden Eindruck der Massierung nicht unterschätzen, dem vor allem die Jugend und leicht beeinflußbare Menschen ausgeliefert sind; immerhin wird er teilweise durch die Offensichtlichkeit von Schwindelparolen neutralisiert, und es hat sich gezeigt, daß die Bevölkerung der SBZ allzu kühnen ideologischen Schwenkungen der P. (wie z. B. im Sommer 1952 von der Friedenspropaganda zur nationalistischen Verherrlichung des „Verteidigungs“-Krieges, im Frühjahr 1953 vom Aufbau des Sozialismus zum Neuen Kurs, im Mai 1960 von der ideologischen Vorbereitung der Gipfelkonferenz zu ihrer Sprengung durch Chruschtschow) Widerstand entgegensetzt und damit die Grenzen der P. überhaupt sichtbar zu machen vermag. Ausstrahlungen der sowjetzonalen P. in die BRD sind vor allem dort wahrzunehmen, wo sie mit falschen Friedens- und Wiedervereinigungsparolen arbeitet; sie können mit Aussicht auf Erfolg nicht durch ähnliche Mittel, sondern nur durch eine möglichst breite, durch Tatsachen belegte und gemeinverständliche Aufklärung über die wahren Tendenzen der bolschewistischen Machtpolitik und die Verhältnisse in ihrem Herrschaftsbereich unschädlich gemacht werden. (Parteipresse, Presse) Literaturangaben Kalninsk, Bruno: Der Sowjetische Propagandastaat — das System und die Mittel der Massenbeeinflussung in der Sowjetunion. Stockholm 1956, Tiden. 278 S. Richert, Ernst (zus. m. Carola Stern und Peter Dietrich): Agitation und Propaganda — das System der publizistischen Massenführung in der Sowjetzone (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 10). Berlin 1958, Franz Vahlen. 320 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 374–375 Proletariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProtestSiehe auch: Agitation: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Agitation und Propaganda: 1969 1975 1979 1985 Propaganda: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Der Kommunismus versteht unter P. abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch eine auf die „Aneignung und Verbreitung der Grundsätze und Lehren des Marxismus-Leninismus“ gerichtete Tätigkeit, die sich „zum Unterschied von der Agitation in erster Linie an die Mitgl. der Partei und die Mitgl. der…
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Spitzelwesen (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das Sp.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse.“ Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitgl. zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Die von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig gebrachten Informationen landen bei den „Organen der Staatssicherheit“. Diese nennen ihre Spitzel Geheime Informanten (GI) oder Geheime Mitarbeiter (GM). Oft haben die GI einen fest umrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw., d.h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SSD notwendig erscheint und in der der GI einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Sie können auch zur Personenüberwachung und zur Tätigkeit außerhalb der SBZ eingesetzt werden. Über ihre Beobachtungen haben sie ihrem Auftraggeber regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihrem Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen nach Möglichkeit nur solche Personen als GI verwendet werden, denen die Bevölkerung wegen ihrer dienstlichen oder parteipolitischen Tätigkeit nicht mit besonderer Zurückhaltung begegnet. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Befindet sich in dem vom SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden Druckmittel gegenüber einem in Aussicht genommenen „Kandidaten“ angewendet, indem z. B. Kenntnis von „kriminellen Verfehlungen“ oder „negativen politischen Äußerungen“ behauptet wird. Zusätzlich wird mit Angeboten sozialer und wirtschaftlicher Vergünstigungen (Prämien~I) gearbeitet. Im August 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. „Vertrauenspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbrecherische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulernen“ (Instruktion Nr.~1 zum Befehl Nr. 45 des Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 3. 8. 1955). Dieser Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Mit dem wenig später ergangenen Befehl Nr. 49 des Chefs der Deutschen Volkspolizei erhielt auch die Kriminalpolizei den Auftrag zum Aufbau eines eigenen Spitzelapparates. Dieser stützt sich vornehmlich auf Rechtsbrecher, denen Straferlaß für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß sie die ihnen erteilten Aufträge in vollem Umfange erfüllen. Die GI der Kriminalpolizei stehen also ständig unter dem Druck, daß, wenn ihre Arbeit als ungenügend angesehen wird, eine gegen sie erkannte Strafe vollstreckt oder ein zunächst eingestelltes Verfahren wiederaufgenommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem SSD wird in der Bezirksverwaltung durch einen Verbindungsoffizier hergestellt, der dafür sorgt, daß die für den SSD wesentlichen Erkenntnisse diesem mitgeteilt werden. Eine besondere Gruppe bildeten die Helfer der staatlichen Kontrolle und bilden jetzt die Volkspolizeihelfer, Grenztruppenhelfer und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, deren Informationen zwar nicht unmittelbar als Spitzelberichte für den SSD bestimmt sind, die aber durch ihre Tätigkeit praktisch doch in das weite Feld des sowjetzonalen Sp. eingebaut sind und dem SSD wesentliche Erkenntnisse vermitteln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 446 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpontaneitätSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems,…
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Gesundheitswesen (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 171]Im G. sind von 1945 bis 1958 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: einer Anfangsperiode der Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten folgte die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien; sie wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und den industriellen Großbetrieben aufgegeben. Von 1949 an wurden Vorbeugung („Prophylaxe“) und späterhin auch die nachgehende Überwachung („Metaphylaxe“) zur ausdrücklichen Aufgabe dieser „Staatlichen Behandlungseinrichtungen“ gemacht. 1950 begann der Aufbau von „Beratungs- und Behandlungsstellen“ (in der SU „Dispensaires“) für bestimmte Krankheiten oder Personengruppen. So entstanden mehrere Systeme mit sich überschneidenden Aufgaben: „Behandlungseinrichtungen“ regionaler Zuständigkeit und solche für Betriebsbelegschaften, die beide auch Vorbeugung betreiben sollten; neben ihnen „Beratungsstellen“, die — nach medizin. Fachgebieten gegliedert — auf Vorbeugung und nachgehende Überwachung orientiert waren, aber auch behandelten. 1952 wurde erstmals die Koordinierung versucht: die Poliklinik wurde „Leitorgan“ in ihrem Kreis, doch war das Betriebs-G. ausgenommen. Poliklinik und Krankenhaus jedes Kreises sollten gemeinsame ärztliche und Verwaltungsleitung haben („Einheit Krankenhaus-Poliklinik“), jeder Kranke innerhalb des Krankenhauses („stationär“) wie außerhalb („ambulant“) vom gleichen Arzt behandelt werden. Damit war im Programm der Stand der SU im wesentlichen erreicht. Die weitere Entwicklung vollzog sich gleichläufig. 1. Organisationsprinzipien Seit 1954 wird versucht, die Organisation des G. an zwei Prinzipien auszurichten: Gliederung nach „Versorgungsbereichen“ und „Dispensaire-Methode“. Nach der „Rahmen-Krankenhausordnung“ vom 5. 11. 1954 (GBl. S. 957) soll in jeder regionalen Verwaltungseinheit (Land- und Stadtkreise, Stadtbezirke von Großstädten) das Krankenhaus als Gesundheitszentrum die gesamte ärztliche Versorgung der Bevölkerung in seinem „Versorgungsbereich“ leiten; dabei blieb wiederum das Betriebs-G. ausgenommen. Die Poliklinik als Einrichtung für die ambulante Behandlung und Überwachung wurde dem Krankenhaus des Versorgungsbereichs nachgeordnet (in Umkehrung des früheren Prinzips jetzt „Krankenhaus-Poliklinik-Einheit“). Aufgabe ist, „durch sinnvolles Ineinandergreifen der drei Aufgabenbereiche (nämlich Vorbeugung, Behandlung und nachgehende Überwachung) eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung zu erzielen“. Dem leitenden Arzt jedes Krankenhauses sind dafür die jeweils kleineren Krankenhäuser seines Bereichs und die Poliklinik (mindestens nominell) weisungsgebunden unterstellt, der Poliklinik ebenso Ambulatorien (anfangs mit nachgeordneten Außenstellen) und Staatlichen Praxen. In gleicher Weise ist auch den leitenden Fachärzten dieser Einrichtungen eine hierarchisch gestaffelte Fachaufsicht zugedacht. Die einheitliche Gliederung gibt die formalen Voraussetzungen, alle Behandlungen von Bezirks-Krankenhaus und -Poliklinik aus zu steuern. Damit sollen die Schwierigkeiten der fachlichen Koordinierung ärztlicher Behandlungen und der Weiterleitung der „schwierigen Fälle“ an die entsprechend qualifizierte Stelle mit den Mitteln des Kommandostaates gelöst werden. Das Vorhandensein einer verhältnismäßig starken Schicht qualifizierter niedergelassener Ärzte zwang jedoch zu wesentlichen Modifikationen gegenüber dem Schema der SU. Denn der starke Widerstand dieser Ärzte und ihre zunehmende Abwanderung ließen durchgreifende Maßnahmen zu ihrer Einordnung in das Gefüge der „staatlichen Einrichtungen“ nicht zu. Auch stand die Tradition des praktischen Arztes einer extremen Spezialisierung nach dem Muster der SU entgegen. So sollte von 1958 an die Staatliche Praxis (für Ärzte und Zahnärzte, wie auch für Tierärzte), ähnlich wie früher in der CSSR, die größere Selbständigkeit und individuelle Entscheidungsbefugnis (gegenüber der straffen Steuerung in Kollektiven in der SU) ermöglichen, die der Tradition des freiberuflichen Arztes westlicher Prägung zugestanden werden mußten. Die Auflösung der freien Praxen oder ihre Umwandlung erwiesen sich dennoch als unmöglich. Daher wurden die „Ärzte in eigener Praxis“ in das Bereichsarztsystem einbezogen (Perspektivplan für die Entwicklung der Medizinischen Wissenschaften und des G., Juli 1959). Für den Großteil der [S. 173]Bevölkerung, mindestens außerhalb der Großstädte, ließ sich damit die freie Arztwahl wesentlich einschränken, ohne daß sie förmlich aufgehoben wurde. Die Einrichtung der Staatlichen Praxen seit 1958 hat die Abwanderung von Ärzten und den Widerstand der verbleibenden stark gefördert. Extremer Mangel an Ärzten zwang 1960 zu weitgehenden Zugeständnissen, die selbst vor der inneren Organisation der „staatlichen Einrichtungen“ nicht Halt machen konnten (Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte, 20. 12. 1960). 1961 wurde in diesen die „Halbstaatliche Praxis“ eingeführt und damit den angestellten Ärzten und Zahnärzten größere Bewegungsfreiheit innerhalb der Institutionen gewährt. Mit der Unterbindung der Abwanderung (13. 8. 1961) begann die Zahl der Ärzte und Zahnärzte rasch anzusteigen. Als Haupthindernis trat nun das Fehlen berufserfahrener Ärzte in den Vordergrund. Die hohen Ausbildungszahlen können das zunächst nicht ausgleichen. Die Schwierigkeiten sind von der Quantität auf die Qualität verlagert worden. 2. „Einheit des Gesundheitswesens“ Für das Arbeitsprinzip der Einheit von Vorbeugung, Behandlung und nachgehender Überwachung, bei gleichzeitiger Einheit von ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung, hat sich eine praktikable Lösung bisher nicht entwickeln lassen. Der jahrelang propagierte Gedanke, die ambulante und stationäre Behandlung jedes Kranken in der Hand jeweils nur eines Arztes zusammenzufassen, hat sich als nicht realisierbar erwiesen. Die Ärzte des Versorgungsbereiches sind weiterhin (mit Ausnahme einzelner Fachgebiete) entweder im „stationären“ oder im „ambulanten Sektor“ tätig. Zusammengefaßt sind nur noch „Anleitung und Kontrolle“ mit dem Zweck, eine rationelle einheitliche Behandlung und Überwachung innerhalb der staatlichen Behandlungseinrichtungen zu erreichen und Mehrfachaufwand für Diagnostik zu vermeiden. Ebenso hat sich kein Weg gefunden, das Betriebsgesundheitswesen in die Organisation nach Versorgungsbereichen einzubeziehen. Seine Angliederung an das „Gesundheitszentrum“ blieb stets rein formal. Die starke Betonung der Arbeitshygiene, die gegenüber der Behandlungsaufgabe in den Vordergrund gestellt wurde, gab den Betriebsärzten eine Sonderstellung. Zwar wurde auch hier die regionale Gliederung eingeführt: die Betriebspoliklinik des größten Betriebs in jedem Kreis soll die Funktion einer „Leitstelle“ haben. Die Behandlungseinrichtungen aller kleineren Betriebe sind ihr formal nachgeordnet. Auch Klein- und Kleinstbetriebe sollen durch nebenamtliche Betriebsärzte arbeitshygienisch überwacht werden, unter Steuerung von der Leitpoliklinik aus. Diese „territoriale Organisation des Betriebsgesundheitsschutzes“ soll als Ganzes eine „Abteilung des Gesundheitszentrums“ des jeweiligen Kreises sein, um die Koordinierung der Behandlungsfunktionen zwischen betrieblichem und außerbetrieblich-regionalem System zu erreichen. Die zentrale arbeitsmedizinische Lenkung des Betriebsgesundheitswesens liegt bei der Arbeitssanitätsinspektion jedes Bezirks. Daneben aber wurde 1965 der Gedanke des „Perspektivplans“ wieder aufgegriffen, die Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens ergänzend nach Wirtschaftszweigen zu koordinieren, der innerhalb dieser jeweils gleichen arbeitsmedizinischen Probleme und Gefahren wegen: in jedem Wirtschaftszweig erhält eine große Poliklinik mit Arbeitshygienischer Abteilung die Aufgabe der Koordinierung und der Ausarbeitung und Festlegung des speziellen arbeitsmedizinischen Vorgehens. 3. Dispensaireprinzip Gemeinsam ist diesen beiden Zweigen des G. die programmatische Vorrangstellung der „Prophylaxe“ und der nachgehenden Überwachung nach dem Prinzip des Dispensaire. Dessen Arbeit kann entweder auf Bevölkerungsgruppen, die gesundheitlich besonders gefährdet sind, gerichtet sein oder aber auf bestimmte Krankheiten, ihre Erfassung, Behandlungssicherung und Überwachung, wo immer sie auftreten. Die doppelte Ausrichtung im betrieblichen wie im regionalen System der „staatlichen Einrichtungen“ führt zu zahlreichen Überschneidungen. In regionaler Gliederung ist Dispensaire-Arbeit besonders auf Kinder, Jugendliche und Frauen gerichtet. Frauenberatungsstellen bieten Aufklärung und Hilfe in der Schwangerschaftsverhütung (zur Abwehr von Abtreibung und Schwangerschaftsunterbrechung, Schulung in der Säuglingspflege, Rechtsberatung usf.); Schwan[S. 174]gerenberatung hat eine praktisch vollzählige Erfassung und Überwachung aller Schwangeren bewirkt. Die Anstaltsentbindung ist systematisch gefördert worden (1964: 95,5 v. H. aller Entbindungen in Krankenhäusern und Heimen); „Frühgeburtendienst“, Frauenmilchsammelstellen und Milchküchen wurden eingerichtet, um die anhaltend ungünstige Säuglingssterblichkeit zu senken. Ähnlich ist die Jugendgesundheitspflege, die sich bis zum Ende des Berufsschulalters (also noch über die zehnklassige Oberschule hinaus) erstreckt, mitsamt Jugendzahnpflege zu einem System der Erfassung von Gesundheitsschäden und -schwächen in Reihenuntersuchungen und der Sicherung und Überwachung ihrer Behandlung ausgebaut. Auch die ärztliche Überwachung des Sports ist in „Sportärztlichen Beratungsstellen“ nach dem Dispensaireprinzip organisiert (Sportarzt). In der erwachsenen Bevölkerung sollen die Dispensaires einigen weitverbreiteten Krankheiten begegnen: Herz- und Kreislaufleiden, rheumatischen Leiden, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes u.v.a. Solche Dispensaires bestehen zwar bei einzelnen großen Polikliniken, in der Hauptsache aber ist das Prinzip auf das Betriebs-G. beschränkt geblieben. Dort werden, wiederum mittels Reihenuntersuchungen, die Kranken frühzeitig „erfaßt“ und dann im Dispensaire „betreut“. Ebenso werden bestimmte Berufskrankheiten in einzelnen Industriezweigen und die vielfältigen Überlastungsgefahren der Frauen in Großbetrieben behandelt. In den Betriebspolikliniken großer Industriebetriebe wird die gezielte Vorbeugung ergänzt durch nachgehende Maßnahmen, die sich besonders auf Rekonvaleszenten und auf Chronisch-Kranke richten: Nachtsanatorien sollen eine Kombination klinischer Behandlung mit Erwerbsarbeit ermöglichen, „Schonarbeitsplätze“ vor den hohen Anforderungen zeitweise bewahren, die die Arbeitsnormen auf normalen Arbeitsplätzen mit sich bringen (sog. Rehabilitation). Besondere Förderung erfährt, nach dem Muster der SU, seit einigen Jahren der „Gesundheitsschutz der Landbevölkerung“, d. h. das Betriebs-G. der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften („LPG“) und die Hygiene der landwirtschaftlichen Wohngebiete, die beide „hinter der sozialistischen Umwälzung auf dem Lande zurückgeblieben“ sind (Perspektivplan, S. 22). Vorgefundene Struktur der medizinischen Versorgung und größere Siedlungsdichte im Vergleich zur SU haben die Nachahmung der dort entwickelten Organisationsschemata auf diesem Gebiete verzögert. In der Aufstellung der Bezirke nach dem Anteil der in der Landwirtschaft Tätigen an den Beschäftigten überhaupt (Tabelle) zeigen sich bei der ärztlichen und Krankenhausversorgung noch heute starke Ungleichmäßigkeiten; dagegen ist die Zahl der Beratungsstellen und Entbindungsbetten jetzt in den vorwiegend landwirtschaftlichen Bezirken relativ größer als in den industriellen. Die Säuglingssterblichkeit ist, soweit sie durch Anstaltsentbindung und Frühgeburtendienst gesenkt werden kann (Frühsterblichkeit), in jenen recht günstig. 4. Hygiene Hygiene und Seuchenbekämpfung haben von Anfang an eine Sonderstellung gehabt und haben sie bewahrt. Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen einwandfreie Verhältnisse bei Trink- und Abwasser, im Lebensmittelverkehr, in den sehr verbreiteten Betriebsküchen u. dgl. herbeiführen. In der Lebensmittelhygiene hat das Lebensmittelgesetz von 1962 nebst Durchführungsbestimmungen die Entwicklung vorerst abgeschlossen; das in Vorbereitung befindliche „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten“ wird auf seinem Gebiet das Gleiche bewirken. Zur Durchsetzung aller dieser Rechtsvorschriften sind die Kontrollorgane unter Leitung der Hygiene-Inspektion mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet. Die Eingliederung der Arbeitssanitätsinspektionen in die Bezirks-Hygiene-Institute (1959) soll die Koordination zwischen betrieblichen und allgemeinen Schutzmaßnahmen sichern und die häufigen Reibungen und Überschneidungen überwinden. Die Bemühungen um Zusammenführung der Hygiene-Überwachung mit der (individuellen) „Prophylaxe, Therapie und Metaphylaxe“ ist über formale Regelungen nicht hinausgekommen, im wesentlichen darin sich erschöpfend, daß in jedem Bezirk und in jedem Kreis der Bezirkshygieniker (Kreishygieniker) als Leiter der Hygieneinspektion Stellvertreter des Bezirksarztes bzw. Kreisarztes ist, und daß dem [S. 175]Bereichsarzt die Verantwortung auch für die Hygiene in seinem ärztlichen Versorgungsbereich übertragen ist. Aber selbst dieses letzte ist von lediglich formaler Bedeutung, solange nicht epidemisches Auftreten von Krankheiten Notstände schafft. — Ähnlich hat auch das Apothekerwesen eine Sonderstellung: es steht in Bezirk und Kreis unter Leitung des Bezirks- bzw. Kreisapothekers, und dieser gehört der „Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Bezirks“ (Kreises) an; er ist aber in der Führung eines großen Verwaltungskörpers, der auch das gesamte Rechnungswesen der Apotheken in sich schließt, fachlich selbständig. 5. Das Gesundheitszentrum Eine einheitliche Körperschaft kann das G. schon eines Kreises, das derart vielfältige Institutionen zusammenfassen soll, nicht sein. Der Kreisarzt, fachlich-politisch verantwortliche Spitze, kann seine Funktion nur als Leiter des Kaderwesens und der Organisationszentrale erfüllen. Die Doktrin einer „Einheit des G.“ gebietet gleichwohl, das Nebeneinander zu überwinden. Das ist der aktuelle Kern der Forderung, das „Gesundheitszentrum“ zu realisieren: in der Position des „Ärztlichen Direktors“ des Gesundheitszentrums soll der Leiter des Kreiskrankenhauses, soll vielleicht statt seiner der Kreisarzt im Krankenhaus residierend alle Funktionen des G. ebenso in Personalunion lenken, wie nach der Theorie der „Bereichsarzt“ in der untersten Versorgungseinheit. 1966 sollen in 15 Kreisen „Vereinigte Gesundheitseinrichtungen“ gebildet werden. Nun aber meldet der Widerstand angesehener Fachleute der „Organisation des Gesundheitsschutzes“ sich zu Wort gegen die Vorrangstellung der Krankenhausärzte (die ihrer Hauptaufgabe nach klinisch orientiert sein müssen), gegen die Beeinträchtigung der Krankenhausfunktionen durch die räumliche und organisatorische Nachbarschaft großer Verwaltungsstellen. Immer neue Ansätze zur Realisierung der Prinzipien beweisen, daß es sich um wirklichkeitsfremde Konstruktionen handelt, nicht etwa um ein aus der Einsicht in funktionelle Zusammenhänge entwickeltes Konzept. Rationell war dabei die Schaffung von Institutionen, die unmittelbare Zusammenarbeit zahlreicher Ärzte ermöglichen. Polikliniken und Ambulatorien haben volle Entsprechungen in den angelsächsischen und skandinavischen Ländern, dort aus dem Streben nach rationeller Aufgabenerfüllung. Bewährt hat sich das Prinzip der Einheit von Vorbeugung, Behandlung und Nachsorge. Seine Wirkungen sind nicht zu verkennen: Senkung der Säuglings- und Müttersterblichkeit, Diabetesfrüherkennung, Krebsfrühbehandlung u. a. 6. Doktrin und Realität Doch zeigt sich selbst in der „Prophylaxe“ das Unvermögen des Regimes, einfache und in der Praxis wirksame beständige Grundformen zu entwickeln, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden und dabei Raum für die Entfaltung persönlicher Initiative der Mitarbeiter zur Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten lassen. Wirklichkeitsfern nach Doktrinen konstruierte Einrichtungen führen zu einem Übermaß von Verwaltung und „Kontrolle“. Kräfte und Mittel werden dadurch der effektiven Arbeit entzogen. Das gilt für den hohen Personalaufwand der Verwaltungs- und Überwachungsorganisation im G. (ein Viertel der Arbeitskraft der Ärzteschaft wird für diese Aufgaben verbraucht) wie für das ganze Sozial- und Wirtschaftsleben. Fehlleitung und Mißbrauch der vorhandenen Kräfte, rücksichtslose Konkurrenz der verschiedenen Teile des Staatsapparates, zumal der militärischen Verbände (Ministerium für G., Militärpolitik) haben wesentlich zu den bestehenden Schwierigkeiten beigetragen. Unter dem allgemeinen Ressortegoismus ist die Einheit des G. tatsächlich aufgelöst worden: „Nationale Volksarmee“, Verkehrswesen, Sport führen jeder einen eigenen „Medizinischen Dienst“, der dem Einfluß des Gesundheitsministeriums entzogen ist und diesem die knappen Fachkräfte in den Heilberufen streitig macht. Auf ähnliche Weise werden dem G. Schwierigkeiten von der Organisation des Soziallebens künstlich bereitet: die Starre der Planwirtschaft mit ihren langfristig voraus festgelegten Stellenplänen, Arbeitskräfteplänen usf. bewirkt, daß Arbeitskräfte fixiert, auch wenn sie nicht gebraucht werden und nicht sinnvoll beschäftigt werden können. Überhöhter Krankenstand, der trotz ständiger Bemühung sich stets um [S. 176]mehr als ein Viertel über den Kennziffern hält, ist keineswegs nur Krankheitsgründen zuzuschreiben. Oft genug dient Arbeitsbefreiung unter Vorgabe von Krankheit lediglich der Tarnung von Wartezeiten, die durch Ausbleiben von Materiallieferungen u.ä. hervorgerufen werden. Pläne verhindern Rehabilitation der Behinderten und Beschäftigung vermindert leistungsfähiger älterer Menschen; denn auf den Plänen gibt es nur volle Arbeitskräfte. Nachtsanatorien könnten wertvolle Einrichtungen sein, um Erkenntnisse der Medizin in die Wirklichkeit des Arbeitslebens umzusetzen. Die planwirtschaftliche Starre läßt auch sie nicht zur Wirkung kommen. Ungünstigste Folge der Fehlleitung von Arbeitskräften ist die extreme Einspannung der Frauen in die außerhäusliche Arbeit: der Anteil der erwerbstätigen an der Gesamtzahl der Frauen „im erwerbstätigen Alter“ (von 15 bis 60 Jahren) betrug 1964 72 v. H.; er ist um fast die Hälfte höher als in der BRD mit 49,9 v. H. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten der Land- und Forstwirtschaft beläuft sich auf 46,2 v. H., unter den Arbeitern und Angestellten der Bauwirtschaft auf 10,2 v. H. Unverändert werden Frauen in Nacht- und Schwerarbeit beschäftigt, den elementaren Grundsätzen des Arbeitsschutzes zum Trotz. Gegen die resultierenden Gesundheitsschäden kommen die Bemühungen um „Gesundheitsschutz“, etwa in der Schwangerschaft, nicht an: der Anteil der Totgeburten ist zwar seit 1956 geringfügig gesunken, der Anteil der Frühgeburten an allen Lebendgeborenen dagegen ist um mehr als ein Viertel gestiegen. Die Entwicklung des (höchst aufwendigen) „Frühgeburtendienstes“ war notwendig, um die Schäden, die in der Säuglingssterblichkeit sichtbar werden, auszugleichen. In der hohen Sterblichkeit des späteren Säuglingslebens, in dem sie von den äußeren Lebensumständen abhängt, zeigen die Auswirkungen der überhöhten Frauenerwerbstätigkeit sich unverändert. Auch steigende Zahlen von Plätzen in Kinderkrippen kompensieren sie nicht. Kinder und Jugendliche werden durch verschleierte Kinderarbeit („Erntehilfe“ u.a.), durch Nacht- und Schwerarbeit vom 17. Lebensjahr an und selbst noch in der Schule durch die polytechnische Bildung und Erziehung überfordert. Alle Erwerbstätigen stehen unter ständiger nervlicher Belastung (Normen, Prämienwesen, politischer Druck); dazu kommt das Fehlen ausreichender Entspannung (ungenügende Freizeit durch Sonderschichten und -einsätze, durch staatspolitische Schulung usf.). Der „Gesundheitsschutz“ bleibt auf Früherfassung von Krankheiten beschränkt und erreicht selbst diese nur stellenweise. Lange durchschnittliche Dauer der Krankheitsfälle läßt vermuten, daß ernste Gesundheitsschäden eine beträchtliche Rolle spielen; die Lebenserwartung der Männer wie der Frauen bereits im 60. Lebensjahr und in jeder folgenden Fünfjahrgruppe liegt deutlich niedriger als in der BRD. Die Ursachen wird man auch in der Erschwerung der ärztlichen Behandlung durch lückenhafte Arzneimittelversorgung und im Mangel an erfahrenen Ärzten in der Krankheitsbehandlung zu suchen haben; beides führt oft zu behelfsmäßiger oder gar oberflächlicher Behandlung. Andrerseits wird gesundheitliche Aufklärung und Belehrung intensiv und an vielerlei Stellen betrieben. Ärzte in Krankenhäusern und Polikliniken müssen einen festen Teil ihrer Arbeitszeit darauf verwenden. Das Deutsche Rote Kreuz ist mit seinen Hygiene-Aktivs auf diese Aufgabe ausgerichtet. Periodisch wechselnde Schwerpunkte geben dafür neue Anregungen. Das Hygiene-Museum in Dresden stellt Unterrichtsmaterial in hoher geistiger und technischer Qualität für die Breitenarbeit der Gesundheitserziehung in der Bevölkerung bereit. Rasch ansteigende Zahlen der Mitarbeiter in den ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufen (Ärzte, Mittleres ➝Medizinisches Personal) lassen eine allmähliche Intensivierung der Arbeit auf allen Gebieten des G. zu. Zugeständnisse in programmatischen Formulierungen („Perspektivplan“) und zeitweilig mildere Regelungen (Kommuniqué des Politbüros vom 20. 12. 1960) waren von vornherein nur als zeitweilig zu verstehen. Das Ziel der völligen Verstaatlichung und der einheitlich straffen Steuerung des G. hat nie in Frage gestanden. Es ist im wesentlichen erreicht. — Die medizinische Forschung wird nachdrücklich gefördert (Akademie der Wissenschaften). Ihr sind zwar die starren dogmatischen Bindungen (Pawlow) zum großen Teil genommen. Aber sie unterliegt zentraler Lenkung (Deutscher ➝Forschungsrat) und sie ist pragmatisch auf Schwerpunkte im Rahmen der (volkswirtschaftlichen) Gesamtplanung konzentriert. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 171–176 Geständniserpressung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesundheitszentrumSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 171]Im G. sind von 1945 bis 1958 die Entwicklungsphasen des G. der SU in allen wesentlichen Punkten wiederholt worden: einer Anfangsperiode der Eindämmung von Seuchen, Tbc und Geschlechtskrankheiten folgte die Errichtung von Polikliniken und Ambulatorien; sie wurde 1947 den Land- und Stadtkreisen und den industriellen Großbetrieben aufgegeben. Von 1949 an wurden Vorbeugung („Prophylaxe“) und…
DDR A-Z 1966
Tauwetter (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 Im Westen geläufige Bezeichnung für die bisher umfassendste geistig-politische Oppositionswelle gegen bolschewistische Einseitigkeit in Herrschaftsausübung und Doktrin. Als „T.“ nach einem für diese Haltung repräsentativen Roman des sowjet. Schriftstellers Ilja Ehrenburg genannt, begann die Oppositionsbewegung Anfang 1956, ausgelöst durch die scharfen Angriffe Chruschtschows und Mikojans auf entscheidende Elemente des Stalinismus auf dem XX. Parteitag der KPdSU. Politische Höhepunkte der auf Liberalisierung und Revision der bolschewistischen Dogmen und der bolschewistischen Herrschaftsausübung gerichteten Gegenbewegung waren die im Okt. 1956 in Polen und im Nov. 1956 in Ungarn gipfelnden Partei- und Volkserhebungen gegen die Stalinisten in den eigenen Führungen und den Hegemonieanspruch der UdSSR. Während in Polen ein Kompromiß zustande kam, wurde die zum Bürgerkrieg entwickelte ungarische Erhebung blutig niedergeschlagen. Von da an wurde die Liberalisierungswelle des T., die zunächst auch in den politischen, wissenschaftlichen und literarischen Führungskreisen der UdSSR eine gewisse Resonanz hatte, von der gesamten bolschewistischen Führerschaft entschlossen gebremst, da diese sicher zu Recht — für den Fall weiterer Nachgiebigkeit um die Existenz ihrer Regime bangen mußte. Doch hat sich in einer Reihe von Volksdemokratien, besonders in Polen, Ungarn und der CSSR ein Hang zur Tolerierung offenerer Diskussion in der Gesellschaft, vor allem unter den Intellektuellen, gehalten. (Versachlichung, Liberalisierung) In der SBZ war das T. im wesentlichen auf den Bereich der theoretischen Auseinandersetzungen beschränkt. Philosophen (Ernst Bloch), Ökonomen (Fritz ➝Behrens, Arne ➝Benary, Kurt ➝Vieweg), Historiker (Jürgen ➝Kuczynski), Journalisten hatten die stark von dem ungarischen Parteiphilosophen Georg ➝Lukács angeregte Bewegung getragen, darunter zahlreiche prominente jüngere Parteiideologen. Aber auch innerhalb der Partei- und Staatsführung (Fred ➝Oelßner, Fritz ➝Selbmann, Gerhart ➝Ziller, Ernst ➝Wollweber, Karl ➝Schirdewan) war es zu Auseinandersetzungen um den vor allem von Walter ➝Ulbricht repräsentierten Doktrinarismus gekommen. Die Probleme einer rationelleren und bevölkerungsorientierten Gestaltung der Volkswirtschaft und einer größeren Kompromißbereitschaft in der gesamtdeutschen Frage hatten dabei wesentliche Rollen gespielt. Nach dem Zusammenbruch des ungarischen Aufstandes hat sich auch in der SBZ die radikale Gruppe Ulbrichts wieder mit sowjet. Hilfe voll durchsetzen können. Eine Kampagne zur scharfen Reglementierung von Wissenschaft, Kunst und Hochschulwesen lief an, so daß die SBZ heute das antiliberalste Industrieland des Ostblocks darstellt. Lediglich in der Wirtschaftspolitik (Neues ökonomisches System) ist seit dem VI. SED-Parteitag vom Januar 1963 ein Umschwung zu dogmenfreierem, pragmatischerem Vorgehen zu verzeichnen. (Widerstand, Opposition) Literaturangaben Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Jänicke, Martin: Der dritte Weg — Die antistalinistische Opposition gegen Ulbricht seit 1953. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 267 S. Dies.: Ulbricht — eine politische Biographie. Köln 1964, Kiepenheuer und Witsch. 352 S. m. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 477 Tausenderbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TechnikSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 Im Westen geläufige Bezeichnung für die bisher umfassendste geistig-politische Oppositionswelle gegen bolschewistische Einseitigkeit in Herrschaftsausübung und Doktrin. Als „T.“ nach einem für diese Haltung repräsentativen Roman des sowjet. Schriftstellers Ilja Ehrenburg genannt, begann die Oppositionsbewegung Anfang 1956, ausgelöst durch die scharfen Angriffe Chruschtschows und Mikojans auf entscheidende Elemente des Stalinismus auf dem XX.…
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Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Seit Beginn des Schuljahres 1958/59 sind alle 7. bis 12. Klassen der allgemeinbildenden Schulen gehalten, an einem Tage in der Woche in industriellen oder landwirtschaftlichen Betrieben „zu lernen und produktiv tätig zu sein“. Die Lehrpläne verlangen, daß die produktive Arbeit nicht als Gelegenheitsbeschäftigung, sondern planvoll und in systematisch aufgebauten Grundlehrgängen zu erfolgen hat. Der Forderung, die Schüler zu „hochqualifizierten Facharbeitern“ für die Volkswirtschaft auszubilden, entsprach ein Beschluß des Ministerrates vom 3. Juli 1963. Darin wurde u.a. festgelegt, daß im Werkunterricht der Klassen 1 bis 6 elementare Kenntnisse über wichtige Produktionsprozesse in Industrie u. Landwirtschaft vermittelt werden sollen. Schüler der 4. bis 6. Klassen haben Arbeitsaufträge von Betrieben und Genossenschaften auszuführen. Der Vorbereitung auf Berufe der Industrie und Landwirtschaft dienen ein „Grundlehrgang Industrie“ und ein „Grundlehrgang Landwirtschaft“ am U. für die 7.–10. Klassen. Die Schüler der 7. und 8. Klassen erwerben ihre theoret. Kenntnisse vorwiegend in Lehrwerkstätten, Lehrecken bzw. polytechn. Kabinetten in Einrichtungen und Werkstätten der MTS, LPG u.a. Die Schüler der 9. und 10. Klassen sollen, entsprechend dem „Kaderbedarf“ der Betriebe und den Berufswünschen, über längere Zeit in bestimmten Produktionsberufen tätig sein und in der Produktion arbeiten. Die Diskrepanz zwischen den umfassenden systematischen Lehrplananforderungen und der von ökonomischen Gesichtspunkten bestimmten Produktion ist bisher längst noch nicht pädagogisch gemeistert worden und dürfte auch weiterhin der erstrebten sinnvollen produktiven Arbeit der Kinder und Jugendlichen manche Hemmnisse bereiten. Angesichts dieser Tatsache erhalten die polytechn. Kabinette eine immer größere Bedeutung. Ausgestattet mit Werkzeugen, Maschinen, Anschauungsmitteln usw. dienen sie der vorbereitenden Belehrung und der Übung der Fähigkeiten und Fertigkeiten, die der Lehrplan vorschreibt. Die Fachlehrer sind gehalten, nach Möglichkeit eine Verbindung zwischen dem Fachunterricht und der produktiven Arbeit herzustellen. Doch darf dabei nicht von der vorgeschriebenen Systematik der einzelnen Fächer abgewichen werden. Zur Bewältigung der zahlreichen pädagogisch-organisatorischen Fragen, die der U. mit sich gebracht hat, sind in den Betrieben „Polytechnische Beiräte“ geschaffen worden. Sie haben die Leiter der Betriebe und Schulen sowie die Lehrer bei der Planung, Durchführung und Kontrolle zu beraten. Sie haben auch bei der Auswahl der Betreuer der Schüler und bei ihrer „Qualifizierung“ mitzuwirken. (Erziehungs- und Bildungswesen, Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 490 Unterhaltspflicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UnterstellungSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Seit Beginn des Schuljahres 1958/59 sind alle 7. bis 12. Klassen der allgemeinbildenden Schulen gehalten, an einem Tage in der Woche in industriellen oder landwirtschaftlichen Betrieben „zu lernen und produktiv tätig zu sein“. Die Lehrpläne verlangen, daß die produktive Arbeit nicht als Gelegenheitsbeschäftigung, sondern planvoll und in systematisch aufgebauten Grundlehrgängen zu erfolgen hat. Der Forderung, die Schüler zu…
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Chemische Industrie (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die ChI. ist nach ihrem Bruttoproduktionswert mit (1964) über 13 Mrd. Mark der größte, mit ihren (1964) rd. 276.000 Beschäftigten der zweitgrößte Industriezweig der SBZ. Sie ist, basierend auf der Verarbeitung von Braunkohle, der wichtigste Grundstofflieferant für die verarbeitenden Industriezweige. Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. der SBZ 1945/46 empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von den Sowjets beschlagnahmt (SAG). Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. Erst ab 1.~Jan. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückverkauft. In der Periode des ersten Siebenjahrplans sollte die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden. Entwicklungsschwerpunkte waren Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern. Die Kraftstofferzeugung sollte gegenüber 1958 um 100 v. H. gesteigert und die Düngemittelproduktion verdoppelt werden. Alle Planziele wurden nicht erreicht. Nach vier Jahren Laufdauer des ersten Siebenjahrplans hatte die ChI. nur 45 v. H. der in dieser Zeit geplanten Zuwachsrate der Bruttoproduktion erzielt. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll die ChI. der SBZ Hauptlieferant für Kalidüngemittel, Kunststoffe, Silikone und synthetischen Kautschuk werden. Nach den bis Ende 1965 bekanntgewordenen Planzielen des „Perspektivplans bis [S. 96]1970“ — der als Ganzes noch nicht vorliegt — soll die ChI. noch stärker forciert werden. Schwerpunkte des neuen Planes sind nach wie vor die Entwicklung der Petrochemie und, damit im Zusammenhang stehend, der Kunststoffchemie einschl. synthetischer Textilfasern. — Die vorliegenden Pläne lassen erkennen, daß die ChI. auch in den ersten Jahren nach 1970 fast ausschließlich eine „Braunkohlenchemie“ sein wird. Der Übergang von der Braunkohle auf die zunehmende Verwendung von Erdöl wird in diesen Jahren gering entwickelt sein: Nur etwa 8 v. H. des Erdölverbrauchs der Zone wird in den neuen Werken der Petrochemie verarbeitet werden können. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 95–96 Checkpoint Charlie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ChemisierungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die ChI. ist nach ihrem Bruttoproduktionswert mit (1964) über 13 Mrd. Mark der größte, mit ihren (1964) rd. 276.000 Beschäftigten der zweitgrößte Industriezweig der SBZ. Sie ist, basierend auf der Verarbeitung von Braunkohle, der wichtigste Grundstofflieferant für die verarbeitenden Industriezweige. Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen…
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1966: T, U, Ü, V
Tag der Aktivisten Tag der Befreiung Tag der Bereitschaft Tagesschule TAN Tanz Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen TASS Tausenderbewegung Tauwetter Technik Technik, Amt für Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Fonds Technik, Kammer der Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Kontroll-Organisation (TKO) Technische Normen Technische Revolution Technologie Territoriale Verwaltung Territorialplanung Territorialprinzip Terrorismus Textilindustrie TGL Thälmann, Ernst Thälmann-Pioniere Theater Theodor-Neubauer-Medaille Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thiessen, Peter-Adolf Thüringen Tierärzte Tierarzt, Verdienter Tierzucht Tisch, Harry Titel Titoismus TKO Todeserklärung Todesstrafe Toeplitz, Heinrich TOM Tonnenideologie Torgau Totalitarismus Toto Touristik Transportpolizei (Trapo) Trawopolnajasystem Treue Dienste, Medaille für Treuhandvermögen Trotzkismus Truppenstärken Turba, Kurt Überbau Überplanbestände Übersiedlung in die Bundesrepublik Überstunden Überweisungsverfahren UdSSR Ulbricht, Walter Ultras Umgehungsbahn Umlaufmittel Umsiedler Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands Uneheliche Kinder Unfälle Unfallversicherung, Individuelle Universitäten Unterhaltspflicht Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion Unterstellung Untersuchungshaft Untersuchungsorgane Uraltguthaben Uranbergbau Urania Urheberrecht Urlaub USPD Vallentin, Maxim VAN Vaterländischer Verdienstorden VdgB VDJ VDK VDP VE VEAB VEB VEB-Plan VEG VEH Verband der Deutschen Journalisten Verbandsauftrag Verbesserungsvorschlag Verbrauchsabgaben Verdienstmedaille Vereine Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) Vereinigung organisationseigener Betriebe Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut (VVB Saat- und Pflanzgut) Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht (VVB Tierzucht) Vereinigung Volkseigener Warenhäuser Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die Verfassung Verflechtungsbilanzen Verfügungsfonds Vergesellschaftung Verkaufskultur Verkaufsnormen Verkehr Verlagswesen Verlöbnis Verluste Vermessungs- und Kartenwesen Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven, Staatliches Vermögenseinziehung Verner, Paul Verner, Waldemar Verrechnungseinheiten Verrechnungsverfahren Versachlichung Versandhandel Versicherung der Volkseigenen Betriebe Versicherungs-Anstalt, Deutsche Versöhnlertum Versorgung Versorgungskontore Versorgungsplan Verteidiger Verteidigungsgesetz Verteidigungsrat, Nationaler Vertragsforschung Vertragsgericht, Staatliches Vertragsgesetz Vertragssystem Vertrauensmann Vertriebene Verwaltung Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsneugliederung Veteranenklubs VEW Viehaufzucht- und Mastverträge Viehhalteplanung Vieweg, Kurt VOB Volk Volksarmee, Nationale Volksaufstand Volksbanken Volksbefragung Volksbegehren Volksbuchhandel Volksdemokratie Volkseigene Betriebe (VEB) Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) Volkseigene Güter (VEG) Volkseigene Industrie Volkseigener Handel Volkseigene Wirtschaft Volkseigentum Volkseigentums, Amt zum Schutze des Volkseigentums, Gesetz zum Schutze des Volkseinkommen Volksentscheid Volksfront Volkshochschulen Volkskammer Volkskongreß Volkskontrolle Volkskorrespondent Volkskunst Volkskunstschulen Volksmusikschulen Volkspolizei, Deutsche Volkspolizeihelfer Volkspolizeikreisamt Volksrat, Deutscher Volksrichter Volkssolidarität Volksstaat Volksvertretungen Volkswald Volkswirtschaftsplan Volkswirtschaftsrat Volkszählung Vollendung des Sozialismus Vollgenossenschaftlich Volljährigkeit Vopo Vorgaben, staatliche Vorlauf, wissenschaftl.-technischer Vormilitärische Ausbildung Vormundschaft Vorpommern Vorratsnormen Vorschlagswesen Vorschulerziehung VP VPH VPKA VP-See VVB VVB-Binnenfischerei VVB Forstwirtschaft VVB Landtechnische Instandsetzung VVEAB VVG VVN VVW VWRTag der Aktivisten Tag der Befreiung Tag der Bereitschaft Tagesschule TAN Tanz Tarnfirmen, Staatliche Tarnorganisationen TASS Tausenderbewegung Tauwetter Technik Technik, Amt für Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Fonds Technik, Kammer der Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Kontroll-Organisation (TKO) Technische Normen Technische Revolution Technologie Territoriale Verwaltung …
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Vergesellschaftung (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Gelegentlich in der bolschewistischen Selbstreflektion verwendeter u. vorzüglich zutreffender Ausdruck für den Gesamtprozeß der Manipulation bzw. das von ihm angestrebte Resultat, dem im bolschewistischen Machtbereich Personen wie Sachen unterworfen werden. Der Begriff V. bezog sich zunächst auf die Produktionsmittel (Marxismus-Leninismus), die nominell in Gesellschafts- bzw. Volks- oder Gruppeneigentum, faktisch in Staatseigentum überführt werden (Volkseigentum, Kollektivierung). Es wird aber weiterhin angestrebt, die Menschen selbst durch entsprechende Einübung wie durch direkte Bewußtseinsbildung zu einem von sog. sozialistischer ➝Moral getragenen Typ des vergesellschafteten Menschen umzuformen, der sich entgegen der Entfremdung in der modernen Sachwelt am Kollektiv orientiert, ihm seine Individualität (Individualismus) unterordnet und seinerseits wiederum sozialkontrollierend auf das Kollektiv einzuwirken bereit ist, so daß Partei und Staat sukzessive einen Teil ihrer Kontroll- und Gewaltfunktionen auf in ihrem Sinn funktionierende Gesamt- oder Teilkollektive abzulasten in die Lage kommen (Gesetz[S. 499]buch der Arbeit, Konfliktkommissionen, sozialistische Leitung). Als wichtigste Hebel zur V. der Menschen in diesem umfassenden Sinn werden die Arbeit (Arbeiter), vor allem in ihren auch gruppenmäßig straff durchinstitutionalisierten Formen (sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit in Form von Brigaden u.ä., wo auch gemeinschaftliche Freizeitverbringung angestrebt ist, Freizeitgestaltung), ferner die vorschulische, schulische (Ganztagsschulen) und nebenschulische, von der FDJ kontrollierte und manipulierte Gemeinschaftseinübung der Jugendlichen (Erziehungs- u. Bildungswesen, Jugend, Familienrecht) und schließlich der Kollektivstil des Parteilebens (Kollektive Führung, Kritik und Selbstkritik) entwickelt. Während die mentale V. bei der älteren Generation, nicht zuletzt der Arbeiterschaft, wenig Fortschritte macht, ist es der Führung gelungen, beträchtliche Teile der Jugend an gewisse Normen der V. als etwas ihnen Selbstverständliches zu gewöhnen, ohne daß damit bolschewistische Indoktrinierung und moralische Unterwerfung erreicht wären. — Manipulierte Ritualformen der V. wie die Jugendweihe, Namensweihe, sozialistische ➝Eheschließung, sozialistisches ➝Begräbnis sollen das Hineinwachsen der Individualitäten-Gesellschaft in die V. zusätzlich fördern. Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 498–499 Verfügungsfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerkaufskulturSiehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Gelegentlich in der bolschewistischen Selbstreflektion verwendeter u. vorzüglich zutreffender Ausdruck für den Gesamtprozeß der Manipulation bzw. das von ihm angestrebte Resultat, dem im bolschewistischen Machtbereich Personen wie Sachen unterworfen werden. Der Begriff V. bezog sich zunächst auf die Produktionsmittel (Marxismus-Leninismus), die nominell in Gesellschafts- bzw. Volks- oder Gruppeneigentum, faktisch in Staatseigentum überführt…
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Kampfgruppen (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie errichtet und anfangs als Betriebskampfgruppen bezeichnet. Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen ➝Volkspolizei waren als Ausbilder tätig. Seit April 1952 werden auch zuverlässige Parteilose aufgenommen. Seit 1959 heißen die K. „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“, ihre Angehörigen: „Kämpfer“. In einem „Beschluß über die Organisierung und Ausbildung der Kampfgruppen“ (s. „Neuer Weg“ Nr. 11/1955) nennt das Politbüro als Vorbilder der K. die „Arbeiterbataillone der Tschechoslowakei … 1948“, die „proletarischen Kampfverbände“ der Aufstände gegen die Weimarer Republik 1919 bis 1923 und die Internat. Brigaden Rotspaniens. Die K. sollen, so heißt es, zu „kampfkräftigen Einheiten — zu Arbeiterbataillonen — entwickelt werden“. Nach dem Volksaufstand in Ungarn verlangte das ZK der SED (14. 11. 1956) eine „gründliche Ausbildung im Orts-, Straßen- und Häuserkampf“: Die K. lösen ihre Aufgaben „gemeinsam mit den Polizeikräften und erforderlichenfalls mit den Einheiten der Nationalen Volksarmee“. — Ein Urteil des Kreisgerichts Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) bezeichnet am 2. 5. 1957 die K. als Staatseinrichtung im Sinne des § 131 des Strafgesetzbuches. SED-Mitgl. und zuverlässige Parteilose im Alter von 25 bis 60 Jahren werden von den örtlichen SED-Parteileitungen dienstverpflichtet. (Frauen werden nur als Sani[S. 234]täterinnen eingesetzt) Die K.-Kommandeure und -Unterführer werden teils von der NVA, teils in besonderen Schulen ausgebildet. Auch ehemalige Offiziere des NVA werden in die Stäbe der K. aufgenommen. Die Ausbilder sind Instrukteure der VP, die SED-Mitgl. sein müssen. Politkommissar einer jeden Einheit der K. ist der Sekretär der zuständigen Parteileitung. Ausbildung: 3 Stunden wöchentlich, zusätzlich zur Arbeitszeit, an Infanteriewaffen und im Gelände. Die Waffen der K., darunter auch mittelschwere Infanterie-Begleitwaffen (Schützen-Panzerwagen, schw. MG, schw. Granatwerfer, Pak), werden von der Vopo aufbewahrt. Seit Jan. 1958 bilden die über 55 Jahre alten Männer der K. eine K.-Reserve, nur für örtl. Einsätze bestimmt. — Wie bei allen Bewaffneten Organen der SBZ und bei der GST findet eine sorgfältige Politschulung statt. Seit 1957 tragen die K. graue zweiteilige Uniformen nach Art der NVA. — Der Eid der K., der amtlich als „Gelöbnis“ bezeichnet wird, lautet: „Ich bin bereit, als Kämpfer der Arbeiterklasse die Weisungen der Partei zu erfüllen, die DDR, ihre sozialistischen Errungenschaften jederzeit mit der Waffe in der Hand zu schützen und mein Leben für sie einzusetzen. Das gelobe ich.“ („Der Kämpfer“, 1959, Nr. 6) Die polit. Leitung der K. liegt bei der Abt. Sicherheit des ZK der SED. Militärisch leitet sie ein Einsatz-Stab im Ministerium des Innern. — Die K. je eines Bezirkes befehligt ein Bezirks-Stab, der zur Bezirksbehörde der DVP (BDVP) gehört. Die K. je eines Kreises leitet ein Kreis-Stab (bei dem VP-Kreisamt). — Seit Herbst 1959 werden neben den allgemeinen (leichten) Bataillonen, die aus je 3 Schützen-Hundertschaften (= Komp.) bestehen, schwere „Bezirks-Reserve-Bataillone“ gebildet. Sie haben je 2 mot. Schützen-Hdsch. und eine schwere Hdsch. (1 Zug Granatwerfer, 1~Zug Pak, 1~Zug sMG), dazu oft 1~Stabs-Hdsch. (je 1~Zug Pioniere, Funker, Fernsprecher). Die schw. Bataillone unterstehen direkt dem zuständigen Bezirks-Stab. — Im Frühjahr 1964 gab es 102 schw. Bataillone, ferner 27 selbständige schw. Hdsch. An größeren Übungen der K. nehmen oft Einheiten der Vopo und GST teil, ferner der Bereitschaftspolizei und der NVA. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht für die NVA (Jan. 1962) hat in keiner Weise zu einer Verminderung der K. geführt. — Die K. sind eine Miliztruppe; sie haben den Wert einer Truppe der Heimatverteidigung und ergänzen darin die NVA. Stärke: rund 320.000, davon einsatzfähig: 150.000. — Seit 1957 gibt das ZK der SED für Politschulung und Ausbildung das Monatsblatt „Der Kämpfer — Organ der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (Verlag des MdI) heraus. Mitglieder und ausgeschiedene Mitglieder der Kampfgruppen können durch Auszeichnungen geehrt werden. Für besondere Verdienste beim Einsatz, beim Aufbau und bei der Festigung der K., für besondere Leistungen der Führung der Einheiten, für hervorragende Leistungen in der Ausbildung, sowie für ausgezeichnete Leistungen bei der Pflege und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung kann die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den K. der Arbeiterklasse verliehen werden. Verliehen werden ferner die Verdienstmedaille der K. und an ausgeschiedene Mitglieder die Medaille für ➝treue Dienste in den K. der Arbeiterklasse. Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 233–234 Kampagne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KampfliedSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie errichtet und anfangs als Betriebskampfgruppen bezeichnet. Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen ➝Volkspolizei waren…
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Jugendkriminalität (1966)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die J. ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Der Anteil der 14- bis 25jährigen an der Gesamtkriminalität ist in der SBZ besonders hoch. Nach Angaben des Generalstaatsanwalts Josef ➝Streit (Neue Justiz, 1965 S. 344) betrug er 1960 bis 1964 etwa 50 v. H.; dabei ist die Belastungsziffer je 100.000 Einwohner gleichen Alters in den Altersstufen von 16 bis 18 und 18 bis 21 Jahren am höchsten. In der Altersgruppe von 21 bis 25 Jahren sinkt sie bereits allmählich und danach schnell ab. In der BRD war der Anteil der 14- bis 25jährigen an der Gesamtzahl der ermittelten Täter 1963 geringer als 40 v. H. Auch die Kurve der Belastungsziffer verläuft anders. Sie ist bei den 18- bis 21jährigen am höchsten, fällt bei den 21- bis 25jährigen nur wenig und nimmt erst in den folgenden Altersstufen schnell ab. Die Belastungsziffern der 25- bis 30jährigen ist aber noch höher als die der Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren. Der verhältnismäßig hohe Anteil der J. und die bisherigen Mißerfolge ihrer Bekämpfung widerlegen besonders deutlich die kommun. These, wonach die Kriminalität mit der gesellschaftlichen Entwicklung zum Sozialismus-Kommunismus allmählich überwunden werden soll (Kommunismus). Die Kriminalität wird als ein Produkt der kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse angesehen, der in der „DDR“ mit der Errichtung sozialistischer Produktionsverhältnisse die Grundlage entzogen worden sei. Die noch begangenen Straftaten beruhen entweder auf einer klassenfeindlichen Gesinnung oder haben in ihrer Mehrzahl ihre Wurzeln in den Überresten alter Denk- und Lebensgewohnheiten der Menschen. Vor allem durch die gesellschaftliche Erziehung soll die Kriminalität allmählich überwunden werden. Das kontinuierliche Ansteigen der J. ist mit diesen Thesen überhaupt nicht zu vereinbaren. Die SED-Propaganda ist deshalb besonders bemüht, die Tatsache der steigenden Straffälligkeit Jugendlicher zu verschleiern. Die Zunahme der J. wird mit „Stagnieren des Rückgangs der J.“ umschrieben. Außerdem wird die irreführende Behauptung aufgestellt, daß die absolute Zahl der Straftaten Jugendlicher zurückgegangen sei. Gleichzeitig muß aber zugegeben werden, daß die — allein aussagekräftige — Belastungsziffer, d.h. die Zahl der Straftaten pro 100.000 Jugendlicher, gestiegen ist. In welchem Umfang wird allerdings nicht gesagt, wie überhaupt alle Veröffentlichungen über die J. ängstlich genaue Zahlen vermeiden. Die ohnehin dürftigen Angaben der Kriminalitäts-Statistik enthalten über die J. so gut wie nichts. Die der kommun. Ideologie widersprechende Tatsache, daß die ausschließlich in der sozialistischen Gesellschaftsordnung aufgewachsenen Jugendlichen in besonders hohem Maße straffällig sind, soll sogar zum Beweis für die Richtigkeit der These von der schrittweisen Überwindung der Kriminalität beim Aufbau des Sozialismus-Kommunismus dienen: Die altersstrukturelle Verteilung der Kriminalität in der „DDR“, deren Belastungskurve bei den Jugendlichen zwar steil ansteige, aber schon bei den 20- bis 25jährigen wieder allmählich und später sehr steil abfalle, „um sich bei Menschen über 40 Jahron so gut wie fast völlig zu verlaufen“, bestätige das „objektive Gesetz, daß die Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft dort am häufigsten zu finden sein müsse, wo die mögliche und notwendige bewußtseinsmäßige gesellschaftliche Reife noch nicht oder nicht genügend ausgeprägt worden sei“. Dagegen sei die „Blütezeit der Aktivität des Menschen zugleich die Zeit, in der er sich der Kriminalität entledigt“. Hieraus ergebe sich die Feststellung, daß die „Menschen in der sozialistischen Gesellschaft mit zunehmender persönlicher Reife, mit zunehmendem geistigen Heranwachsen in die sozialistische Gesellschaft, mit der wachsenden bewußten Kollektivität auch die Kriminalität immer von sich abstreifen“. Diese merkwürdige Argumentation widerspricht den sonstigen Propagandaparolen der SED, in denen stets versucht wird, die Jugend mit dem „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ zu identifizieren. Besonders die von Kindheit an der sozialistischen Bewußtseinsbildung ausgesetzte Jugend, die im Gegensatz zu den noch mit „Resten egoistischen und menschenfeindlichen Denkens der bürgerlichen Klassengesellschaft behafteten“ älteren Menschen weder durch nationalsozialistisches Ideengut noch durch bürgerlich-kapitalistische Lebensgewohnheiten beeinflußt sein kann, wird sonst als Garant auf dem Wege zum Sozialismus-Kommunismus angesehen. Von der SED-Propaganda wird vor allem die negative Beeinflussung aus West-Berlin und Westdeutschland für die hohe J. verantwortlich gemacht. So sollen 80 bis 85 v. H. der gestrauchelten Jugendlichen westliche Literatur (Schund- und Schmutzliteratur) gelesen und 90 v. H. West-Berliner Kinoveranstaltungen besucht haben. Diese schädlichen Einflüsse sollen besonders das Rowdytum zur Folge haben. Die Notwendigkeit der Errichtung der Mauer in Berlin ist auch damit begründet worden, diese schädlichen Einflüsse der „Frontstadt West-Berlin auf [S. 227]die Bevölkerung der DDR“, insbesondere die Jugendlichen auszuschalten. Tatsächlich hat es die SED im wesentlichen mit denselben Problemen und Erscheinungsformen der J. zu tun, wie die Justiz der BRD und anderer westlicher Länder. Das beweisen u.a. zahlreiche Berichte über Rowdytum und Kapitalverbrechen Jugendlicher. In einer Untersuchung über die Kriminalität weiblicher Jugendlicher mußte zugegeben werden, daß sich die Straftaten von Mädchen auf Eigentumsdelikte, meist einfache Diebstähle, konzentrieren und sich damit kaum von der Mädchenkriminalität in Westdeutschland und der Weimarer Republik unterscheiden. Durch einen Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 7. 7. 1965 sind den Gerichten Anweisungen bei der weiteren Bekämpfung der J. gegeben worden. Die gesellschaftliche Wirksamkeit des Jugendstrafverfahrens soll vor allem durch verstärkte Einbeziehung der Bevölkerung und der gesellschaftlichen Organe erhöht werden. (Jugendstrafrecht) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 226–227 Jugendherbergen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendliteraturSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die J. ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Der Anteil der 14- bis 25jährigen an der Gesamtkriminalität ist in der SBZ besonders hoch. Nach Angaben des Generalstaatsanwalts Josef ➝Streit (Neue Justiz, 1965 S. 344) betrug er 1960 bis 1964 etwa 50 v. H.; dabei ist die Belastungsziffer je 100.000 Einwohner gleichen Alters in den Altersstufen von 16 bis 18 und 18 bis 21 Jahren am höchsten. In der Altersgruppe von 21 bis 25 Jahren sinkt sie bereits…
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Fernstudium (1966)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Seit 1950 bestehende Einrichtung zur fachlichen und politischen Aus- und Weiterbildung von Berufstätigen. In einer fast jährlich wachsenden Zahl von Hochschulen und Fachrichtungen nahmen 1964 30.617 Studierende, davon 4.353 Studentinnen, am F., 3.319, davon 272 Studentinnen, an dem seit 1959 möglichen Abendstudium teil. Möglichkeiten des F. und Abendstudiums gibt es in besonders großem Umfange an Fachschulen. Die Zahl der Absolventen des F. betrug 1963 5.233 gegenüber 2.295 (1961). Die Fluktuation ist erheblich. Die Zahl der Absolventen des Abendstudiums betrug 1964: 294. Politische Funktionäre haben die Möglichkeit zum F. an der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und der Parteihochschule der SED. Voraussetzung für die Teilnahme am F. an den Hochschulen: Hochschulreife oder eine diese ersetzende Sonderprüfung. Dauer: fünf bis sieben Jahre mit dem Abschluß eines Staatsexamens. Am F. der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ nahmen auch alle die Volksrichter teil, die gemäß den Qualifizierungsrichtlinien das Staatsexamen bis zum Jahre 1960 abgelegt haben mußten. Besonders entwickelt ist das F. für Lehrer (Lehrerbildung). Es ermöglicht den Aufstieg von einer Kategorie zur nächsthöheren. Grundformen des Studiums: Selbständiges Durcharbeiten der Lehrbriefe und vorgeschriebenen Lehrbücher, regelmäßige Konsultation, Anfertigung von Kontrollarbeiten, direkter Unterricht in Seminarkursen, Seminaren, Übungen, dann Praktika, Prüfungstagungen. Die Anleitung und Kontrolle der Fernstudenten erfolgt durch Außenstellen der Abt. F. der jeweiligen Hochschule. Der direkte Unterricht wird durch einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von mehreren Wochen in jedem Jahr ermöglicht. Zur Vorbereitung und Ablegung der Staatsexamina (Diplom-Prüfungen) sind die Fernstudenten für eine vom Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen zu „bestätigende“ Zeitdauer von der Arbeit freizustellen. Die Institution des F. orientiert sich an sowjet. Erfahrungen. Seit 1959 gibt es eine neue Studienart: das kombinierte Studium, die Verbindung von Direkt- und F. An ihm beteiligten sich 1962 3.478 Studierende gegenüber 6.274 (1960). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 140 Fernsehen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FestigungsbrigadeSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Seit 1950 bestehende Einrichtung zur fachlichen und politischen Aus- und Weiterbildung von Berufstätigen. In einer fast jährlich wachsenden Zahl von Hochschulen und Fachrichtungen nahmen 1964 30.617 Studierende, davon 4.353 Studentinnen, am F., 3.319, davon 272 Studentinnen, an dem seit 1959 möglichen Abendstudium teil. Möglichkeiten des F. und Abendstudiums gibt es in besonders großem Umfange an…
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Krankenhaus (1966)
Siehe auch: Krankenhaus: 1965 1969 1975 1979 Krankenhäuser: 1953 1954 Der Bedarf an K.-Betten ist infolge der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung, hohen Anteils erwerbstätiger Frauen (Frauenarbeit) und Wohnraumenge (Wohnungswesen) sehr hoch. Der Zahl nach ist das Soll für 1965 (Siebenjahrplan: 12,0 Betten auf 1.000 Einw.) mit 11,8 fast erreicht; zusätzlich wird ein Teil der 18.500 K.-Betten in Ostberlin (17,3 auf 1.000 Einw.) mit Kranken aus der SBZ belegt. Die Verteilung der Anstalten und Betten entspricht an vielen Stellen nicht der Bevölkerungsballung und die Qualität der Anstalten nicht den Behandlungserfordernissen. Schließung kleinerer konfessioneller und aller privaten Anstalten wie auch Verwaltungskonzentration haben die Mängel verstärkt. Der Wiederaufbau nach Kriegszerstörungen ist spät abgeschlossen worden; eine Umstrukturierung im Sinne moderner K.-Technik und -Betriebswirtschaft wurde dabei nicht erreicht. Die für eine Rationalisierung erforderlichen Neubauten sind bisher nur ganz vereinzelt zustande gekommen. Statt dessen wird versucht, durch die Vergleichsbewegung die K.-Führung wirtschaftlicher zu gestalten. Die 1954 erlassene „Rahmen-K.-Ordnung“ hat dem K. die Funktion eines Gesundheitszentrums zugewiesen und war die erste Formulierung eines neuen Programms der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (zunächst mit Ausnahme des Betriebsgesundheitswesens): „Das K. ist das medizinische Zentrum seines Versorgungsbereiches und leitet fachlich die medizinische Arbeit innerhalb seines Bereiches an“, indem bei ihm „die stationäre und die poliklinische Betreuung der Bevölkerung mit den Maßnahmen der gesundheitlichen Vorbeugung und Nachsorge verbunden“ werden. Die Krankenanstalten werden in der Rahmen-K.-Ordnung nach Größe, und Aufgabenkreis in 4 Klassen gruppiert (Land-, Kreis-, Bezirks-Krankenhäuser, wissenschaftliche Anstalten). Entsprechend sind auch Ausstattung und fachliche Besetzung gestaffelt. Jedes Krankenhaus hat festumrissene Aufgaben zu erfüllen und sich dafür zu „profilieren“ (Pj.). Dem Ärztlichen Direktor jeder Anstalt sind die Poliklinik und alle ihr nach- oder zugeordneten Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Versorgung des „Versorgungsbereichs“ unterstellt. Verantwortlich ist er dabei auch für die Verwaltung; der Verwaltungsleiter „steht ihm beratend zur Seite“. Gegen die Führungsposition der stationären gegenüber der ambulanten Behandlung und gegen die daraus entstandene Vorrangstellung der K.-Ärzte findet in neuerer Zeit wachsende Kritik offenen Ausdruck. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 258 Krankengeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KrankenstandSiehe auch: Krankenhaus: 1965 1969 1975 1979 Krankenhäuser: 1953 1954 Der Bedarf an K.-Betten ist infolge der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung, hohen Anteils erwerbstätiger Frauen (Frauenarbeit) und Wohnraumenge (Wohnungswesen) sehr hoch. Der Zahl nach ist das Soll für 1965 (Siebenjahrplan: 12,0 Betten auf 1.000 Einw.) mit 11,8 fast erreicht; zusätzlich wird ein Teil der 18.500 K.-Betten in Ostberlin (17,3 auf 1.000 Einw.) mit Kranken aus der SBZ belegt. Die Verteilung…
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Bildende Kunst (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Agitation und Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (Formalismus, Funktionalismus in der Architektur), wurden vom SED-Regime mit zunehmender Schärfe bekämpft. Die vom Verband ➝Bildender Künstler Deutschlands veranstalteten „Großen Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949, 1953, 1958/59 und 1962, an denen, zuletzt allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, enthüllten die öde Monotonie der herrschenden Kunstrichtung, die sich von der der nationalsozialistischen Ära nur durch den höheren Anteil von Dilettanten und Künstlerkollektiven an der Produktion unterscheidet. Die VI. Deutsche Kunstausstellung ist für 1967 geplant; in Dresden sollen wie bisher Malerei, Graphik und Plastik, in Ostberlin oder Leipzig Gebrauchsgraphik, Kunsthandwerk und Mode gezeigt werden. Als Instrument der Kunstpolitik diente von 1951 bis 1954 die Kunstkommission; dann ging diese Aufgabe an das Ministerium für Kultur über. In der kurzen Periode des Neuen Kurses schien die Kunstpolitik etwas elastischer geworden zu sein; vor allem bei der Gewinnung westdeutscher Künstler für Ausstellungen und dergleichen [S. 87]ließ man gewisse Abweichungen von der Norm des sozialistischen Realismus zu, ohne daß diese jedoch prinzipiell preisgegeben worden wäre. Seit 1957 aber wurden Abweichungen kaum noch zugelassen; auch westdeutsche Künstler sollen in der SBZ nur noch ausstellen dürfen, wenn nicht nur die gezeigten Werke, sondern auch sie selbst dem sozialistischen Realismus verpflichtet sind. Das Regime fördert im übrigen die linientreuen Künstler, vor allem auch unter dem Nachwuchs, mit beträchtlichen Mitteln, läßt die „Werktätigen“ im Rahmen der kulturellen Massenarbeit am Kunstbetrieb teilnehmen und hält unter ihnen Diskussionen und Kritik der Kunstproduktion in Gang, regt sie auch (im Sinne der „Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter) zu produktiver künstlerischer Betätigung an. 1963 übernahm das Ministerium für Kultur die Zentralen Werkstätten für Druckgrafik in Berlin, um „durch Herstellung von hochwertiger künstlerischer Graphik die Kunst noch stärker als bisher in die Wohnungen der arbeitenden Menschen zu tragen.“ Im April 1959 wurde der Kunstpreis der DDR zum erstenmal an 15 Künstler verliehen. Auf der anderen Seite wird in den Verlautbarungen des ZK immer wieder geklagt, daß die BK. in allen ihren Gattungen hinter den Anforderungen, die der Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung ihr stelle, weit zurückgeblieben sei. „Ideologische Unklarheiten“ und „dekadente Auffassungen“ wurden u.a. während der Vorbereitungen zur IV. Dresdener Kunstausstellung öffentlich diskutiert, und diese selbst unterlag scharfer Kritik, an der auch Ulbricht sich beteiligte. Es ist begreiflich, daß unter den geschilderten Umständen nur wenige Künstler von Rang in der SBZ ausgehalten haben. (Deutsche ➝Akademie der Künste, Auszeichnungen, Kulturpolitik, Volkskunst) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 86–87 Bilanzen, volkswirtschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildender Künstler Deutschlands, VerbandSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die…
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Militärstrafrecht (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen, angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein materielles M. erhalten. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1955 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl. I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den bisher schon bekannten Tatbeständen Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — ist eine Reihe neuer Straftatbestände getreten, u.a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die [S. 319]verbündeten Armeen richten. Der Strafrahmen des neuen Militärstrafgesetzes wurde gegenüber den Strafandrohungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes z. T. erheblich erweitert, z. B. für Fahnenflucht von Gefängnisstrafe auf Zuchthaus bis zu 8 Jahren, für unerlaubte Entfernung von Gefängnis bis zu 6 Monaten auf Gefängnis bis zu 3 Jahren. Weitere Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. In besonders schweren Fällen der Fahnenflucht, Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feind, Befehlsverweigerung, des Angriffs auf Vorgesetzte, der Verletzung der Wachvorschriften und der Vorschriften des funktechnischen Bereitschaftsdienstes, der Schändung Gefallener, des Mißbrauchs der Lage Verwundeter und der Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet kann nach § 26 MilStG auf lebenslange Zuchthaus- oder auf Todesstrafe erkannt werden. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 312, 319 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MinisterienSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen, angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein…
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Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1966)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das MfAA. ent[S. 321]stand erst im Okt. 1949 mit der sogen. DDR, als diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED vorbehalten: Dr. Georg ➝Dertinger bis 15. 1. 1953, danach Dr. Lothar ➝Bolz bis 24. 6. 1965, als er (ernstlich erkrankt) verzichtete. Seit 25. 6. 1965 ist mit Otto ➝Winzer ein altkommun. Spitzenfunktionär der SED Leiter des MfAA. geworden. Der Organisationsplan der ersten Jahre sah 6 Hauptabt. (HA) vor: I. UdSSR und volksdemokratische Länder; II. Kapitalistisches Ausland; III. Deutschland- und Europapolitik; IV. Presse und Information; V. Konsularwesen; VI. Organisation. Daneben stehen einige selbständige Abt. wie Kultur; Wirtschaft; Abrüstung. — Die Leiter der HA und fast aller Abt., unter denen nur wenige Juristen sind, gehören der SED an, ebenso alle diplomatischen Vertreter im Ausland. — Innerhalb der HA arbeiten solche Abt. wie Afrika-Abt., Arabische Länder, Lateinamerika, Westeuropa, Skandinav. Länder, Südostasien. Nach dem Wechsel im Ministeramt wurde kein 1. Stellv. des Ministers bekanntgegeben. Die Staatssekretäre (mit dem Titel „Stellv. des Min.“) gehören sämtlich der SED an. Seit dem 24. 2. 1966 gibt es zwei Staatssekretäre, die den Rang eines 1. Stellv. des Ministers haben: Josef Hegen und Günter Kohrt. Dem Titel nach stehen unter ihnen als weitere „Stellv. des Min. und Staatssekr.“: Oskar Fischer, Gustav Hertzfeld, Wolfgang ➝Kiesewetter, Herbert Krolikowski, Georg Stibi. — Der Leiter der Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED, Peter ➝Florin, gehört dem Kollegium des MfAA. mit beratender Stimme an. Neben dem beratenden „Kollegium“ hat das MfAA. (s. Statut vom 14. 12. 1959) noch einen „Wissenschaftlichen Beirat, dem hervorragende Vertreter der Rechts-, Geschichts- und Wirtschaftswissenschaften angehören“, und eine „Kommission für kulturelle Beziehungen zum Ausland“. (Diplomatische Beziehungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 320–321 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für GesundheitswesenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das MfAA. ent[S. 321]stand erst im Okt. 1949 mit der sogen. DDR, als diplomatische Beziehungen zu den Staaten des Ostblocks aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED…
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Prager Christliche Friedenskonferenz (1966)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die PCF., die sich auch als „Christliche Friedenskonferenz“ (CFK) bezeichnet, tritt seit Juni 1961 auch als „Allchristliche Friedensversammlung“ (AFV) auf. — Gegründet im Jan. 1958 von einem Kreis tschechischer Protestanten, den Alexander Karew angeregt hatte. (Karew, Generalsekretär der Baptisten der SU, blieb als Vertrauensmann der KPdSU in der PCF. sehr einflußreich.) Leiter und Ideologe der PCF. ist Prof. Dr. Josef Hromádka (* 1889), Lehrstuhlinhaber in Prag; seit 1933 zwar nicht Mitglied der tschech. KP, aber Mitläufer des Kommunismus, Träger des internat. „Leninpreises“ der SU. — Angeregt von ihm behaupten die maßgebenden Theologen der PCF., der leninist. Kommunismus sei mit dem Neuen Testament zu vereinbaren und erfülle den sozialistischen Sinn christlicher Gerechtigkeit und Gemeinschaft. In der PCF. regt sich zwar christlicher Pazifismus, doch wird er für den nur taktisch gemeinten Friedenskampf der SU mißbraucht. Sie verlangt die völlige Abschaffung herkömmlicher wie auch atomarer Waffen, hält aber die Rüstung der kommun. Staaten für defensiv. Die PCF. wertet die „Friedens“-Planung der SU, die auf eine einseitige Abrüstung des Westens hinausläuft, als den allein christlichen und zulässigen Weg zum Weltfrieden. Die meisten Theologen der PCF. sehen darüber hinweg, daß der Kommunismus nicht nur atheistisch ist, sondern jede Art von Religion haßt. Sie billigen die Behauptung Erzbischof Nikodims (SU), daß „der kommun. Atheismus … solche moralischen Grundsätze einschließe, die den christlichen Normen nicht widersprechen“ (so am 8. 12. 1962). Gegen die totalitäre Politik der SU und ihrer Satelliten wird in der PCF. kein Vorwurf laut. Auch werden fast einstimmig die Deutschland-Forderungen der SU unterstützt, die die BRD dem Kommunismus ausliefern sollen. Die Mehrheit der PCF. arbeitet auf die Abspaltung der Landeskirchen der SBZ von der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ (EKD) hin. (Kirchenpolitik) Kern der PCF. sind leitende Geistliche und gewisse Kreise von Laien solcher Kirchen, die im Ostblock noch geduldet werden. (Vor allem der Evang. Kirchen der Tschechen und der Slowaken, Polens, Ungarns, Rumäniens, der zur SU gehörenden Rätestaaten Lettland und Estland, der Baptisten der SU; der Altkath. Kirchen vor allem Polens und der Tschechoslowakei, der Orthodoxen Ostkirche der SU und einzelner Satellitenstaaten. Schon früh arbeiteten an der PCF. sowjetfreundliche Pazifisten aus gewissen Theologenkreisen der Deutschen Evang. Kirche (EKD) mit, ferner ähnlich unkritische Zirkel in den evang. und sonstigen nicht römisch-kath. Kirchen der nichtkommun. Länder. Kaum wirken römisch-kath. Geistliche in kommun. Staaten mit. Zwar ermöglicht es die PCF. den Theologen des Westens, mit sonst nicht erreichbaren Christen des Ostblocks zu sprechen, doch schließen sie meist die Augen vor dem polit. Mißbrauch, den die SU mit dieser Organisation treibt. Kritische, um Neutralität und Sachlichkeit bemühte Teilnehmer an Tagungen der PCF., die aus der SBZ, der BRD und westl. Ländern kommen, werden fast stets überstimmt. Diese theologisch aufgezogene Hilfsorganisation der kommun. gelenkten Weltfriedensbewegung wird von Anfang an von einer Minderheit unkritischer Theologen der SBZ wie auch der BRD mitgetragen, die den Kommunismus weitgehend billigen und die atheist. Zielsetzung aller kommun. Parteien hinnehmen. Die P. hielt 1958 bis 1960 je eine internat. Konferenz ab. Ihre 4. und 5. Konferenz, [S. 365]Juni 1961 und Juni 1964 (ebenfalls in Prag), bezeichnete sie als „Allchristliche Friedensversammlung“. Seit 1961 wirken ein „Arbeitsausschuß der CFK“ und andere Kommissionen. Auch werden in einzelnen, bes. nichtkommun. Ländern Regionaltagungen veranstaltet und Landesorganisationen gebildet. Die Propaganda- und Organisationskosten trägt offensichtlich teils die Tschechoslowakei, teils die SU. Die PCF. gibt seit Nov. 1962 die Zweimonatsschrift „Christl. Friedenskonferenz“ heraus. (Leiter des Redaktionsrates: Oberkirchenrat a.D. Dr. Heinz Kloppenburg.) — Seit 1964 arbeitet die PCF. planmäßig auch in Afrika, Asien und Amerika. — Die KP Chinas lehnt die PCF. als Mittel sowjet. Politik ab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 364–365 Potsdamer Abkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PraktikantenzeitSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die PCF., die sich auch als „Christliche Friedenskonferenz“ (CFK) bezeichnet, tritt seit Juni 1961 auch als „Allchristliche Friedensversammlung“ (AFV) auf. — Gegründet im Jan. 1958 von einem Kreis tschechischer Protestanten, den Alexander Karew angeregt hatte. (Karew, Generalsekretär der Baptisten der SU, blieb als Vertrauensmann der KPdSU in der PCF. sehr einflußreich.) Leiter und Ideologe der PCF. ist Prof. Dr. Josef Hromádka (* 1889),…
DDR A-Z 1966
Erziehungswissenschaft (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 126]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Ihr Gegenstand ist das erzieheri[S. 130]sche Geschehen, das in der Stalin-Ära mit den planmäßigen, von Erziehern geleiteten direkten und indirekten Einwirkungen auf Kinder und Jugendliche und den aus ihnen resultierenden Veränderungen identifiziert wurde. In den letzten Jahren ist jedoch die Einschränkung des Gegenstandes der Erziehung auf „den Heranwachsenden“, den Erzieher und die „bewußte Einwirkung“ gelockert worden. Es wird zugegeben, daß es auch eine „funktionale“ Erziehung gibt, wenn auch die theoretischen Konsequenzen dieser Einsicht noch auf sich warten lassen. Aufgabe der E. ist es, die Gesetzmäßigkeit der Erziehung und Bildung (Erziehungs- und Bildungswesen) unter dem Aspekt der Entwicklung der bestehenden Sozial- und Herrschaftsstruktur — in Richtung auf die Endphase des Kommunismus — zu erforschen. Diese Aufgabe hat die E. in strenger Bindung an den vom Dialektischen und Historischen Materialismus geformten Aspekt der Weltbetrachtung zu bewältigen, d. h. auch unter Anwendung [S. 131]der dialektischen Methode. Bei der Gliederung des Gegenstandes ihrer Forschung verfährt die E. reichlich unproblematisch. Man unterscheidet: Grundlagen der Pädagogik, allgemeine Theorie der Erziehung und des Unterrichts (Didaktik, Methodik). Dazu kommt die Geschichte der Pädagogik. Seit einigen Jahren laufen verstärkte Bemühungen um die Entwicklung einer pädagogischen Psychologie. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit liefert die sowjetzonale E. alles andere als objektive Analysen des erzieherischen Geschehens. Von ihr wird vielmehr erwartet, daß sie der pädagogischen Praxis bewußt hilft, die ihr gesetzten politisch-pädagogischen Ziele in Übereinstimmung mit der Politik der SBZ erfolgreich zu realisieren. Die Zahl der Publikationen hat sich in den letzten Jahren vermehrt (z. B. methodische Handbücher, Beiträge zur Geschichte der Erziehung und zur Auseinandersetzung mit der pädagogischen Entwicklung in der BRD). Trotz mehrfacher Ansätze ist es dem Regime bisher nicht gelungen, zu einem funktionierenden System der Planung, Organisation und Leitung der pädagogischen Forschung zu gelangen. Z. Z. wird die Lösung folgender Hauptaufgaben gefordert: Herausarbeitung der nationalen Rolle des sozialistischen Schulwesens und Auseinandersetzung mit der imperialistischen Pädagogik; Verbesserung der sozialistischen Erziehung der Schuljugend, ins besondere der staatsbürgerlichen, der Arbeitserziehung und der körperlichen Erziehung; Klärung der Probleme der Tagesschule; Untersuchungen zum Inhalt und der Methodik des Unterrichts; Verbesserung des polytechnischen Unterrichts; Verbesserung der Leitungstätigkeit an der Schule; Probleme der Vorschulerziehung; weitere Erschließung der schulpolitischen und pädagogischen Erkenntnisse und Erfahrungen der SU und anderer sozialistischer Länder sowie des progressiven nationalen pädagogischen Erbes. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 126–131 Erziehungs- und Bildungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EstradeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 126]Die sowjetzonale E. bzw. „pädagogische Wissenschaft“ oder Pädagogik gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften. Ihr Gegenstand ist das erzieheri[S. 130]sche Geschehen, das in der Stalin-Ära mit den planmäßigen, von Erziehern geleiteten direkten und indirekten Einwirkungen auf Kinder und Jugendliche und den aus ihnen resultierenden Veränderungen…
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Auslandspropaganda (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Da die SBZ nur im Bereich des Ostblocks ihre Außenpolitik diplomatisch vertreten kann, ist A, im „kapitalistischen Ausland“ und vor allem in den bündnislosen Ländern eines ihrer Hauptwerkzeuge. Ein wesentlicher Teil dieser A. ist darauf gerichtet, die BRD, ihre demokratischen Einrichtungen, Organisationen und Politiker als „faschistisch, militaristisch, imperialistisch“ und „neokolonialistisch“ zu verleumden, um sie in der Weltöffentlichkeit unglaubwürdig zu machen, die Hallstein-Doktrin zu durchlöchern und der De-jure-Anerkennung des Sowjetzonen-Regimes den Weg zu bereiten. Im weiteren Sinne bezweckt die A.: Gewinnung neutraler Kräfte im Ausland, ihre Beeinflussung im kommun. Geist, Aufbau einer Monopolstellung im Informationswesen besonders der afro-asiatischen und lateinamerikanischen Staaten, Verstärkung wirtschaftlicher Verbindungen. Dafür werden außerordentlich hohe personelle und finanzielle Mittel aufgewendet. Alle Handelsvertretungen, Konsulate usw. dienen als Schaltstellen der A., ebenso wie eine große Zahl besonderer Freundschafts[S. 47]gesellschaften (Deutsch-Afrikanische Gesellschaft und ähnliche, weiter unten beschriebene Propaganda-Organisationen). Dachorganisation dieser Freundschafts-Gesellschaften ist die Liga für Völkerfreundschaft. Aber auch spezielle „Solidaritätskomitees“ (für Algerien, den Kongo, Kuba usw.) oder die „DDR-Sektion der Weltföderation der Partnerstädte“ und ähnliche Vereinigungen sind im Rahmen und im Sinne der A. tätig. Zur Gewinnung von Gästen und Studenten aus dem nichtkommun. Ausland bedient sich die A. u.a. spezieller Foren und Tagungen (Ostseewoche, Konferenz zum Studium des westdeutschen Neokolonialismus), des „Instituts für Ausländerstudium“ an der FDGB-Hochschule in Bernau, des „Instituts für Ausländerstudium“ an der Univ. Leipzig u. a. Einrichtungen. Besondere Veröffentlichungen der A. sind u.a., vielsprachig erscheinend, „DDR-Revue“, „Bericht aus dem demokratischen Deutschland“ und „Deutsche Stimmen“. Vom Staatlichen Rundfunkkomitee (Rundfunk) wird über den Sender „Radio DDR International“ ein besonderer „Auslandsdienst des Deutschen Demokratischen Rundfunks“ betrieben, der täglich mehrstündige Programme in Englisch, Französisch, Dänisch, Spanisch, Arabisch und in anderen Sprachen ausstrahlt. Der A. dienen schließlich die Weitergabe von Rundfunkprogrammen und Filmen, die Werbung und Vermittlung ausländischer Besucher für die SBZ, offizielle und inoffizielle Reisen von Wissenschaftlern, Wirtschaftlern, Partei-, Gewerkschafts-, Jugend- und Staatsfunktionären. Institutionell sind für die A. vor allem zuständig: Die Abt. „Internationale Verbindungen“ im ZK der SED, das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, das Presseamt beim Ministerpräsidenten, das Staatliche Rundfunkkomitee, Auslandsbüros der Blockparteien und Massenorganisationen, die Gesellschaft für kulturelle Beziehungen mit dem Ausland, der Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur. Zentrale Steuerungsstelle ist in jedem Falle der SED-Parteiapparat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 46–47 Auslandsdeutschtum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AuslandsvertretungenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Da die SBZ nur im Bereich des Ostblocks ihre Außenpolitik diplomatisch vertreten kann, ist A, im „kapitalistischen Ausland“ und vor allem in den bündnislosen Ländern eines ihrer Hauptwerkzeuge. Ein wesentlicher Teil dieser A. ist darauf gerichtet, die BRD, ihre demokratischen Einrichtungen, Organisationen und Politiker als „faschistisch, militaristisch, imperialistisch“ und „neokolonialistisch“ zu verleumden, um sie in der…
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Flüchtlinge (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in der BRD sowie in Berlin (West) Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die selbst nach dem totalen Zusammenbruch in den damaligen Besatzungszonen der Westalliierten nicht eintrat, veranlaßte schon frühzeitig viele Menschen zur Flucht aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet. Solchen F. wurde seit 1947 nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht der BRD [S. 144]gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis wurde an F. erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen F., die die SBZ „wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Nach dem Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 gilt als „Sowjetzonen-F.“: „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.“ Über die Gesamtzahl der zugewanderten F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da eine systematische Erfassung erst 1949 einsetzte. Der weitaus größte Teil der Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, blieb im Bundesgebiet. Eine Erfassung dieser Personen war nicht möglich. Daneben sind in großer Zahl Menschen nach Westdeutschland und nach West-Berlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren (u.a. kamen bis zum Jahre 1953 rd. 930.000 Personen auf Grund von Zuzugsgenehmigungen der einzelnen Bundesländer, die nur z. T. später im Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden). Nach dem Ergebnis der Volkszählung vom 6. 6. 1961 im Bundesgebiet und Berlin (West) befanden sich unter den 56,175 Mill. Einwohnern 3,099 Mill. (= 5,5 v. H.) Deutsche aus der SBZ. Dazu kommen, lt. Volkszählungsergebnis, noch 2,766 Mill. Vertriebene (= 30,9 v. H. der im gesamten Bundesgebiet gezählten Vertriebenen), die nach der Aussiedlung zunächst in der SBZ ihren Wohnsitz hatten und später in die BRD oder nach Berlin (West) flüchteten. Von den 1961 im Bundesgebiet erfaßten Vertriebenen waren 36,9 v. H. jünger als 25 Jahre. Bei den F. lag dieser Anteil bei 40,7 v. H. Von den 3,099 Mill. F. aus der SBZ waren 27,3 v. H. im Besitze eines Flüchtlingsausweises C, d. h. sie waren wegen drohender Gefahr für Leib und Leben geflüchtet und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als politische F. von den Bundesnotaufnahmebehörden anerkannt worden. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen mit 931.000 Personen angenommen. Von diesen wurden in der Zeit von 1949 bis 1951 allein 492.681 Personen von den amtlichen Flüchtlingsstellen erfaßt. Seit 1952 (ab 4. 2. 1952 trat auch in West-Berlin das Bundesnotaufnahmegesetz in Kraft) meldeten sich jeweils innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Zuwanderung bei den Notaufnahmedienststellen Berlin, Gießen und Uelzen: Die meisten F., die nach dem 13. 8. 1961 bis gegen Ende 1962 vom Bundes-Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden, hatten sich bei Errichtung der Mauer in der BRD, in Berlin (West) oder im Ausland befunden und sind nicht mehr in das sowjetische Besatzungsgebiet zurückgekehrt. Außerdem befinden sich darunter solche Personen, die sich schon längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten hatten und sich erst später entschlossen, die Notaufnahme zu beantragen. Ab Mitte 1962, vor allem ab 1. 1. 1963, sind in den Flüchtlingszahlen auch solche Personen enthalten, die auf dem Wege der legalen Übersiedlung, d. h., mit einer offiziellen Ausreisegenehmigung der Zonenbehörden, das sowjetische Besatzungsgebiet verlassen durften. Zwischen dem 1. 1. 1963 und dem 31. 12. 1965 wurden vom Bundesnotaufnahmeverfahren 77.333 solcher Personen erfaßt. Der weitaus größte Teil davon waren Rentner, Invaliden und sonstige behinderte Personen, die dem Regime zur Last fielen und als Arbeitskräfte uninteressant waren. Von den erfaßten 77.333 Personen befanden sich allein 56.203 (= 72,7 v. H.) im Alter von über 65 Jahren. Zwischen 1949 und dem 31. 12. 1965 sind durch die Bundesnotaufnahmebehörden insgesamt 2.873.982 F. erfaßt worden. Der F.-Strom war in den einzelnen Jahren Schwankungen unterworfen. Je stärker der politische Druck auf der Bevölkerung lastete, desto höher waren die Fluchtzahlen. Das Jahr 1953 mit einer Spitze von über 331.000 F. erinnert an Säuberungsaktionen innerhalb der Satellitenparteien, einen verschärften Kollektivierungszwang in allen Wirtschaftsbereichen und zwangsweise Normerhöhungen. Der Juni-Aufstand war der Höhepunkt des Jahres. Die hohen monatlichen Fluchtziffern (58.605 im März und 40.381 im Juni) sind nur im August 1961 (47.433) wieder erreicht worden. Der nach dem Juni-Aufstand von der Regierung verkündete Neue Kurs brachte für die zweite Hälfte des Jahres und für 1954 einen vorübergehenden Rückgang. Auch die Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 ließ zunächst auf eine Konsolidierung der politischen Lage hoffen. Infolge eines verschärften Kampfes der SED gegen die Kirche, Forcierung der Jugendweihe und Zwangswerbungen für die Volkspolizei nahm 1955 der F.-Strom wieder von Monat zu Monat zu. Anhaltende Versorgungskrisen, die Unterzeichnung des Warschauer Paktes und die Erklärung [S. 146]Molotows in Genf, wonach eine Wiedervereinigung nur durch die Bolschewisierung ganz Deutschlands möglich sein soll, trieb die Fluchtziffer des Jahres 1955 schließlich wieder auf eine Höhe von mehr als 250.000. Das Jahr 1956 brachte eine verschärfte Terrorjustiz. Der mißglückte Arbeiteraufstand in Polen und die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn ließen die Fluchtziffer auf über 279.000 ansteigen. Der im ersten Halbjahr 1957 leicht zurückgegangene F.-Strom stieg bis Ende des Jahres wieder an. Der „Geldumtausch“ vom 13. Oktober, die Änderung des Paßgesetzes und Maßnahmen gegen den Interzonenverkehr bewirkten gegenüber dem Vorjahr nur einen geringen Rückgang der Zahl der F. auf 261.000. Eine 1958 beginnende SED-Parteisäuberung sowie die Abschaffung der Lebensmittelkarten und Polizeimaßnahmen gegen die Republikflucht hatten in diesem Jahr ein Absinken auf 204.000 zur Folge. Die bemerkenswerte Reiselust Chruschtschows im Jahr 1959 (Besuch der SBZ und Reise nach den USA) machte der Bevölkerung Hoffnung auf Entspannung. Die Fluchtziffer ging auf knapp 144.000 zurück. Eine gewisse „Milde“ des SED-Regimes im Jahr 1959 brachte jedoch ebenso wie bereits 1954 keine echte „Kursänderung“. Mit der im Frühjahr 1960 einsetzenden Zwangskollektivierung der Landwirtschaft, die Ende April abgeschlossen war, durch die Zuspitzung der „Berlinkrise“ und abermalige verstärkte Sozialisierungsmaßnahmen in Industrie, Handwerk und Handel stieg die Zahl der F. wieder auf knapp 200.000 an. Ein im Jahr 1961 einsetzender Druck auf die Arbeiter (Gesetzbuch der Arbeit), Terroraktionen gegen die Grenzgänger in Berlin sowie die aggressive Haltung Ulbrichts und Chruschtschows in der „Berlin-Frage“, ließen ab Mai 1961 die Fluchtziffern wieder sprunghaft ansteigen. Trotz vorheriger gegenteiliger Erklärungen errichtete am 13. August Ulbricht seine Mauer mitten durch Berlin. Auch der Interzonenreiseverkehr wurde wieder erbarmungslos abgedrosselt. Da die Fluchtbewegung aus der Zone für das Regime mit einem erheblichen Verlust an ausgebildeten Arbeitskräften verbunden war, sprach Ulbricht von einem illegalen „Kapitaltransfer“. Die volkswirtschaftlichen Verluste bezifferte er auf mindestens 30 Mrd. DM Ost. Das Bundesvertriebenengesetz stellt die „anerkannten“ Sowjetzonenflüchtlinge bei allgemeinen Hilfemaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten („Vertriebenen“) gleich. Der Entscheid der Notaufnahmedienststellen über die Aufenthaltserlaubnis wegen „Zwangslage“ gilt aber noch nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als „Sowjetzonen-Flüchtling“. Hierüber und damit über die Erteilung des „Flüchtlingsausweises C“ entscheiden die F.-Behörden der Länder. Zwischen 1954 und dem 30. 6. 1963 wurden 584.083 C-Ausweise für 777.229 Personen (einschl. der darin eingetragenen [S. 147]Kinder bis zu 16 Jahren) ausgestellt. Unter den F. befinden sich im Durchschnitt mehr als 60 v. H. im Erwerbsleben stehende Personen. Auch ein beachtlicher Teil der Intelligenz kehrte dem „Ulbricht-Staat“ den Rücken. Zwischen 1952 und 1963 waren unter den F. 51.400 selbständige Landwirte und Bauern. Den Anteil der Berufe an den Flüchtlingszahlen zeigt die Tabelle auf Seite 146. Trotz der unmenschlichen Sperrmaßnahmen an der Berliner Mauer und längs der Demarkationslinie versuchen immer wieder F. unter Todesgefahr die Befestigungsanlagen zu überwinden. Soweit mit Sicherheit feststellbar, fanden in der Zeit vom 13. 8. 1960 bis Ende 1965 bei dem Versuch, die Sperranlagen zu durchbrechen, 66 Menschen an der Sektorengrenze und an der Zonengrenze um Berlin (West) den Tod. Weitere 66 Personen ließen an der Demarkationslinie zwischen der BRD und der SBZ ihr Leben. Am 31. 7. 1963 hatte Ulbricht, anläßlich der bevorstehenden Wahlen zur Volkskammer am 20. 10. 1963, erklärt, daß die in der BRD lebenden F. auch heute noch Bürger der „DDR“ seien. Obwohl die F. die SBZ verlassen hätten — vielfach aus Gründen persönlicher oder familiärer Natur —, bestände nach wie vor eine Treuepflicht gegenüber der SBZ. Ulbricht berief sich bei dieser Erklärung auf angebliche Anfragen von F. aus der BRD. Tatsächlich wurde im neuen Wahlgesetz der SBZ, in § 2, bestimmt, daß für die Wahlen zur Volkskammer „alle Bürger der DDR“, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, „wahlberechtigt“ seien. In allen früheren Wahlgesetzen wurde die Wahlberechtigung ausdrücklich auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz in der „DDR“ hatten. Nach dem endgültigen Wahlergebnis zur Volkskammerwahl am 20. 10. 1963 sollen 28.119 F., die als Bürger der „DDR“ gegenwärtig in Westdeutschland wohnen, an der Volkskammerwahl teilgenommen haben. Der Strom der F. war und ist ein Beweis dafür, daß die überwiegende Mehrheit der Deutschen in der SBZ die dort herrschende staatskapitalistische Mißordnung ablehnen. Millionen wurden so bedrückt, daß sie ihre Heimat und ihre Existenz preisgaben. Die Flut der F. war und ist eine Abstimmung mit den Füßen gegen den Kommunismus. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin. (BMG) 1961. 159 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 143–147 Florin, Peter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingsvermögenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in der BRD sowie in Berlin (West) Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die selbst nach dem…
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Plankommission, Staatliche (1966)
Siehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Die StP. war bis Mitte 1961 das oberste, weisungsberechtigte Organ für die Planung, Leitung und Kontrolle der Wirtschaft. Damit war — entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus — „die Einheit von Planung und Leitung in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Wirt[S. 358]schaft gesichert“. Überraschend wurden im Juli 1961 die mit der Anleitung der Industrie befaßten Hauptabteilungen der StP. aus dieser ausgegliedert und unter der Bezeichnung Volkswirtschaftsrat unter einem besonderen Leiter im Ministerrang in einem neuen Leitungsorgan für die Industrie zusammengefaßt. In der mit Gesetzeskraft im Juli 1963 vom Ministerrat beschlossenen „Richtlinie für das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ wird hervorgehoben, daß die StP. „auf der Grundlage der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung“ arbeitet. Damit ist der entscheidende Einfluß der Partei auf die Planung und Leitung der Wirtschaft auch gesetzlich fixiert. Der „Richtlinie“ zufolge ist die StP. verantwortlich „für die Ausarbeitung der Perspektivpläne und für die Gesamtbilanzierung und die Zusammenfassung der Jahrespläne auf der Grundlage der Planvorschläge der leitenden Organe der Wirtschaftszweige. Im Mittelpunkt der Planung der Volkswirtschaft steht die stetige Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Sicherung der vorrangigen Entwicklung der führenden Zweige der Volkswirtschaft, die Senkung der Selbstkosten und die Erhöhung der Rentabilität und Qualität der Produktion.“ Weiter heißt es in der „Richtlinie“: „Die StP. arbeitet eng mit dem Forschungsrat und dem Staatssekretariat für Forschung und Technik zusammen. Zur Koordinierung und Nutzung der Ergebnisse der ökonomischen Forschung stützt sie sich auf den Beirat für ökonomische Forschung (der StP.), der ebenfalls eng mit dem Forschungsrat zusammenarbeitet … Die StP. arbeitet Direktiven und Orientierungsziffern für die Jahresvolkswirtschaftspläne aus.“ — Die StP. unterhält in den 15 Bezirken der SBZ Außenstellen. Nach der Auflösung des Volkswirtschaftsrates Ende 1965 ist die StP. wieder die allein entscheidende zentrale Planungsinstanz, die sich jedoch auf von den VVB und den Industrieministerien in Eigenverantwortung ausgearbeitete Planprojekte auf der Grundlage der staatlichen ➝Vorgaben“ stützen soll. (Planung, wiss.-techn. ➝Forschung, Deutscher ➝Forschungsrat) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 357–358 Plandirektive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PlannormenSiehe auch: Plankommission, Staatliche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Staatliche Plankommission: 1969 1975 1979 Die StP. war bis Mitte 1961 das oberste, weisungsberechtigte Organ für die Planung, Leitung und Kontrolle der Wirtschaft. Damit war — entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus — „die Einheit von Planung und Leitung in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Wirt[S. 358]schaft gesichert“. Überraschend wurden im Juli 1961 die mit der…
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Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren einzubeziehen. Als GA. oder GV. können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in einem Strafverfahren in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Die GA. und GV. haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die „Vertreter der Kollektive“. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen. Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. Nach dem Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“ 1965, S. 337) soll ein GA. beauftragt werden, „wenn die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat durch ihre Schwere, den Umfang des Schadens und die sonstigen Auswirkungen Empörung hervorgerufen hat oder in anderer Beziehung für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung ist“. Ein GV. sollte beauftragt werden, „wenn die Tat zu dem bisherigen positiven Verhalten des Angeklagten im Widerspruch steht oder durch beachtenswerte Umstände begünstigt wurde, die wesentlich zur Motivierung und Tatbegehung beigetragen haben“. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA. als auch ein GV. auftreten, die jedoch nicht vom gleichen Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Ein Beschwerderecht gegen die Zulassung oder Ablehnung eines GA. oder GV. besteht nicht, aber der Angeklagte soll vor Beschlußfassung über die Zulassung eines GA. oder GV. verständigt werden, wer als GA. oder GV. mitwirken soll. Bei begründeten Einwendungen gegen die Mitwirkung eines bestimmten Bürgers muß das Gericht, wenn das Kollektiv keinen anderen Bürger benennt, den Antrag auf Zulassung als GA. oder GV. ablehnen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 167 Gesellschaftlich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche BürosSiehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren…
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Agrarpolitik (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 14]Die Landwirtschaft in der SBZ steht seit 1945 im Zeichen der von der kommun. Doktrin bestimmten A. Danach sind die Beseitigung des selbständigen Bauernstandes und seine Kollektivierung unerläßliche Voraussetzungen für den Aufbau des Sozialismus. Unter Mißachtung der ganz anders gearteten historischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in Mitteldeutschland kopiert die A. der SED das sowjetrussische Vorbild. Es liegt klar zutage, daß die agrarpolitischen Maßnahmen, die den Wandlungsprozeß der Landwirtschaft bewirkten, in den Grundzügen und in vielen Einzelheiten mit dem sowjet. Muster übereinstimmen. Dabei wurden jedoch die in der SU gesammelten Erfahrungen zur zeitlichen Abkürzung des Entwicklungsprozesses genutzt. Im ersten Stadium des kommun. Regimes verzichteten die Machthaber auch in der SBZ darauf, mit einer allgemeinen Kollektivierung der Landwirtschaft zu beginnen. Aus praktischen und politischen Gründen wollte man eine Opposition der bäuerlichen Bevölkerung vermeiden; man versuchte, sich ihre Sympathien durch eine Bodenreform zu verschaffen, die zu einer entschädigungslosen Enteignung der Großgrundbesitzer und zur Aufteilung ihres Landes in eine Vielzahl kleiner einzelbäuerlicher Betriebseinheiten führte. Ein ansehnlicher Teil des aus dem enteigneten und aus öffentlichen Ländereien gebildeten „Bodenfonds“ bildete den Grundstock für die Errichtung volkseigener Güter. Im Gegensatz zu Rußland konnte allerdings in der SBZ von einer revolutionären Bewegung auf dem Lande keine Rede sein, und auch das bäuerliche Eigentumsrecht am Boden wurde formal nicht aufgehoben. Sonst aber entspricht die Agrarentwicklung von 1945 bis 1952 in der SBZ weitgehend der von 1917 bis 1928 in Sowjetrußland. Wie in der UdSSR hat sich auch in der SBZ in dieser ersten Phase die Entwicklung nicht zum „sozialistischen Großbetrieb“, sondern zum bäuerlichen Kleinbetrieb hin bewegt. Der durch die Bodenreform 1945 ausgelöste Prozeß der Vermehrung des Kleinbetriebes auf Kosten des Großbetriebes war jedoch nur der taktische Beginn einer „Revolution von oben“, denn die bei der Landverteilung zugrunde gelegte Betriebsgröße war so bemessen, daß man sich später auf das ökonomische Argument stützen konnte, die den modernen Bewirtschaftungstechniken weniger zugänglichen Kleinbetriebe in die „sozialistische Großbetriebsform“ überführen zu müssen. Das offensichtliche Nahziel war, die Bauernschaft zu neutralisieren, die Klassenspaltung im Dorf künstlich herbeizuführen und das neue Kleinbauerntum in eine vielfältige Abhängigkeit zu bringen, um es dem politischen Einfluß der kommun. Partei auszuliefern. Der Verwirklichung dieser Absichten diente von Anfang an das in der zentralen Befehlswirtschaft etablierte Plansystem sowjetischer Prägung, nach dem alle aus wirtschaftspolitischen Gründen erwünschten Maßnahmen dirigiert werden. Vor allem zeigte die Kollektivierung der größeren Landmaschinen und ihre Konzentration in Maschinen-Traktoren-Stationen die Absicht an, von vornherein eine private Eigentumsbildung an Produktionsmitteln bei den zahlreichen Neubauern auszuschließen und diese damit technisch und wirtschaftlich vom Monopol der MTS abhängig zu machen. Mit ihren politischen Abteilungen hatten die MTS zudem politische Aktivierungsarbeiten in der Bauernschaft zu übernehmen. Als Machtinstrument der komm. Partei auf dem Lande diente die als „Massenorganisation“ deklarierte Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Schon bald nach einer gewissen Übergangszeit (1946 bis 1948), die etwa mit den von Lenin als „Atempause“ bezeichneten Jahren der „neuen ökonomischen Politik“ in Rußland (1921 bis 1928) vergleichbar ist, zeichnete sich eine zweite Etappe in dieser ersten — noch auf den Kleinbetrieb gerichteten — Entwicklungsphase ab. In Übereinstimmung mit dem sowjetischen Vorbild setzte der Klassenkampf auf dem Lande ein (1948/49 bzw. 1928/29). Systematisch wurde damit das Feld für den späteren Kurswechsel zur Kollektivierung weiter vorbereitet. Nächst den bereits völlig ausgeschalteten Großgrundbesitzern konzentrierte sich der neue Angriff auf die „reichen Bauern“ („Kulaken“), da der „revolutionäre Weg des Sozialismus“ vorschreibt, die Bauernschaft nicht als einheitliche Klasse zu behandeln. Der „Klassenkampf auf dem Lande“ verlagerte sich in der Kollektivierungsphase auf das Verhältnis zwischen Einzel- und Genossenschaftsbauer, und im heutigen Stadium [S. 15]der „Vollkollektivierung“ besteht er noch in gewisser Weise zwischen den LPG-Mitgliedern der Typen III und I. Die Kampfmethoden gegen die Bauern mit größeren Wirtschaften (in der Regel über 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche) waren vielfältig und zahlreich. Sie reichten von der hohen Einstufung im Tarif-, Ablieferungs- und Steuersystem einerseits und von der Benachteiligung in der Belieferung mit Betriebsmitteln aller Art und in den Erzeugerpreisen andererseits bis zur Verschärfung des Strafmaßes bei Nichterfüllung der auferlegten Verpflichtungen, bis zur gesellschaftlichen Diskriminierung und reinen Willkür. Der Klassenkampf auf dem Lande wurde vor allem von folgenden Organisationen getragen: Von den MTS, von den nach Auflösung der Raiffeisengenossenschaften reorganisierten VdgB, BHG, von den volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrieben mit dem Handelsmonopol für landwirtschaftliche Produkte und von der Deutschen Bauernbank, die als Finanzierungsinstitut die Geld- und Kreditpolitik der Landwirtschaft beherrscht. In enger Verbindung damit vervollständigten das Agrarpreissystem und die Ablieferungspflicht die Möglichkeiten, die Groß- und Mittelbauern stark zu benachteiligen. Die Maßnahmen des Klassenkampfes führten zu einem ständigen Absinken der durchschnittlichen Betriebsgröße, da die Zahl der größeren Bauernbetriebe laufend zurückging. Mit dem von Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 verkündeten „planmäßigen Aufbau des Sozialismus“ begann die zweite Phase der Wandlung der mitteldeutschen Agrarstruktur. Ihr Kernstück ist die „freiwillige“ Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande in Form der Gründung landwirtschaftlicher ➝Produktionsgenossenschaften (LPG), d.h. das Zusammenfassen der Bauernhöfe in Kollektivwirtschaften. Damit traten die Kollektivierungsabsichten, bis dahin von höchsten amtlichen Stellen immer wieder in Abrede gestellt, offen zutage. Bei diesem Prozeß beruft man sich auf die marxistisch-leninistische Theorie, nach welcher „der Kleinbetrieb die erstrebenswerte Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkräfte naturnotwendig ausschließt“. Der Kleinbetrieb müsse also notwendigerweise vom Großbetrieb verdrängt werden, allerdings nicht vom „kapitalistischen“, sondern vom „sozialistischen“. Antriebskraft für den Zusammenschluß in LPG war nicht etwa Freiwilligkeit der Bauern, sondern es dienten als treibendes Moment wirtschaftspolitische Maßnahmen, die nach dem simplen Prinzip funktionierten: Benachteiligung der Einzelbauern — Begünstigung der LPG-Mitglieder. Durch mehrere Ministerratsbeschlüsse wurden als Begünstigungen für die LPG u.a. festgelegt: Bevorzugte Bedienung durch die MTS beim billigsten Tarif, bevorzugte Kreditgewährung, Steuerermäßigungen, Senkung des Ablieferungssolls, bessere Versorgung mit mineralischen Düngemitteln, Futtermitteln, Saatgut, Zuchtvieh und Geräten sowie Befreiung von Schulden, die aus der Übernahme von Land im Zuge der Bodenreform herrührten. Alle Agrarinstitutionen in der SBZ wurden aufgerufen, an der Förderung der LPG mitzuwirken. Durch die offizielle politische und zentralbürokratische Förderung der LPG wurden alle außerhalb stehenden landwirtschaftlichen Privatbetriebe so benachteiligt, daß auf sie ein zunächst indirekter, aber nachhaltiger Druck zur Aufgabe der Individualbewirtschaftung ausgeübt wurde. Die Zwangskollektivierung lief mit zeitweise unterschiedlichem Tempo vom Juli 1952 bis April 1960 ab (vgl. Schaubild). Stagnationen zeigten sich im Jahre 1953 und dann besonders 1956 und 1957: Die Auswirkungen des Juni-Aufstandes, der Unruhen in Polen und des Aufstandes in Ungarn treten deutlich hervor. Der Anstieg in den Jahren 1954 und 1955 ist fast ausschließlich eine Folge der Umwandlung von örtlichen Landwirtschaftsbetrieben. Anfang 1960 setzte eine systematische Kampagne der SED ein, dazu bestimmt, den Widerstand der letzten Bauern zu brechen. SED- und FDGB-Funktionäre, Aktivisten, Organe der Polizei, der Staatsanwaltschaften, des SSD überschwemmten die Dörfer und erpreßten mit dem Beitritt zur LPG oft auch noch die Erklärung, daß er „freiwillig“ erfolgt sei. In den ersten 3½ Monaten des Jahres 1960 ist ein annähernd gleich großer Nutzflächenanteil kollektiviert worden wie in den 7 Jahren von 1952 bis 1959. Am 14. April 1960 meldete der letzte Bezirk die „Vollsozialisierung“. Da[S. 16]mit ist das Endziel der kommunistischen A., das darin besteht, Selbständigkeit und individuelle Freiheit des traditionsverbundenen Bauerntums durch die Vergesellschaftung des Bodens und der Produktionsmittel sowie durch die Einordnung der Bauern als Arbeitskräfte in „sozialistische Großbetriebe“ aufzuheben, also den ländlichen Mittelstand zu überwinden und die Unterschiede in der Arbeitsweise und Arbeitsgesinnung zwischen Industrie und Landwirtschaft auszugleichen, damit beide Wirtschaftszweige gleichermaßen der zentralen Lenkung und Kontrolle zugänglich gemacht werden, noch nicht erreicht. Die bedingungslose Kopie des sowjetrussischen Modells gestattet, einige Rückschlüsse auf die künftigen Entwicklungsabsichten auch in der SBZ zu ziehen. In der SU, wo sich die beiden Arten des „sozialistischen“ Großbetriebes, Kolchos u. Sowchos, entwickelt haben, besteht die Tendenz, die Kolchose mehr und mehr in Staatsbetriebe zu verwandeln. Dies Leitbild wird auch die A. der SBZ bestimmen, obwohl faktisch noch keine Umwandlungen von LPG III in VEG vorliegen. Sind erst alle LPG in den Typ III überführt, könnte diese Lösung auch den LPG-Mitgliedern durch die Gewährung eines Mindestlohnes als eine materielle Verbesserung ihrer Lage erscheinen. Mit der Umwandlung der LPG in VEG könnten auch die letzten Reste bäuerlichen Privateigentums, nämlich die persönliche ➝Hauswirtschaft, der Verstaatlichung zum Opfer fallen. Die Überführung des persönlichen Eigentums an Grund und Boden und an Produktionsmitteln — über die Stufe des „genossenschaftlichen Eigentums“ — in „Staatseigentum“ wäre dann vollzogen und vollkommen. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) *: Die Zwangskollektivierung des selbständigen Bauernstandes in Mitteldeutschland, Denkschrift. (BMG) 1960. 142 S. m. zahlr. Faks. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 14–16 Agrarökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarpreissystemSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 14]Die Landwirtschaft in der SBZ steht seit 1945 im Zeichen der von der kommun. Doktrin bestimmten A. Danach sind die Beseitigung des selbständigen Bauernstandes und seine Kollektivierung unerläßliche Voraussetzungen für den Aufbau des Sozialismus. Unter Mißachtung der ganz anders gearteten historischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in Mitteldeutschland kopiert die A. der SED das sowjetrussische…
DDR A-Z 1966
Friedensrat, Deutscher (1966)
Siehe auch: Friedensrat: 1969 Friedensrat der DDR: 1975 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Sowjetzonale Zweigstelle des Weltfriedensrates, leitet die (angeblich 20.000) örtlichen Friedensräte, die einen Zweig d. Weltfriedensbewegung bilden. Die überparteilich auftretende Tarnorganisation DF. wurde unter der Bezeichnung „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ am 10. 5. 1949 gegründet. Diese Organisation wurde am 12. 1. 1953 umbenannt in DF., die örtlichen Zweige erhielten den Namen „Friedensräte“. Den DF. leitet von Anfang an sein Generalsekretär, der Altkommunist und Moskauemigrant Heinz Willmann (SED). Seit dem 9. 12. 1950 ist der Präsident des DF. der parteilose Strahlenforscher Prof. Dr. Walter Friedrich. Die Agitation des DF. wird in Richtung auf die Kirchen durch sog. „Christliche Arbeitskreise“ ergänzt. — An den Ostseewochen in Rostock ist der DF. mitbeteiligt. Seit 1957 wirkt der DF. vor allem gegen die atomare Bewaffnung der NATO. Dabei schweigt er aber von der Atomrüstung der Sowjetarmee. Auf Veranlassung des Politbüros der SED wurden im April 1962 die F. in Bezirken und Kreisen mit den Bezirks- und Kreisausschüssen der Nationalen Front verschmolzen. Der DF. selbst wirkt weiter. Der DF. stützt und bearbeitet seit 1949 die Friedenskomitees in der BRD. Deren Spitze hieß bis zum 17. 6. 1956: „Deutsches Friedenskomitee“, seitdem „Friedenskomitee der Bundesrepublik Deutschland“. — Mit dieser westdeutschen Organisation und dem DF. arbeitet eng zusammen die nominell unabhängige „Deutsche Friedensgesellschaft“ (DFG), die in der BRD den Gedanken einer bewaffneten Verteidigung des Staates bekämpft. Diese DFG beschloß am 28. 1. 1962 bezeichnenderweise, mit dem DF. Gespräche und Fühlung aufzunehmen. Bezeichnend für die Propaganda-Taktik des DF. ist es, daß er am 4. 5. 1963 eine „Carl-von-Ossietzky-Medaille“ stiftete. In seinem gleichzeitigen „Gedenkblatt für Ossietzky“, das für die Infiltration bestimmt ist, hebt der DF. auf S. 6 rühmend hervor, daß er 1932, wegen Landesverrats verurteilt, die Weimarer Republik als „Staat des Unrechts“ wertete und für Ernst Thälmanns (KPD) Wahl zum Reichspräsidenten eintrat. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 155 Friedenskämpfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensschutzgesetzSiehe auch: Friedensrat: 1969 Friedensrat der DDR: 1975 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Sowjetzonale Zweigstelle des Weltfriedensrates, leitet die (angeblich 20.000) örtlichen Friedensräte, die einen Zweig d. Weltfriedensbewegung bilden. Die überparteilich auftretende Tarnorganisation DF. wurde unter der Bezeichnung „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ am 10. 5. 1949 gegründet. Diese Organisation wurde am 12. 1. 1953 umbenannt in DF.,…
DDR A-Z 1966
Kulturbund, Deutscher (1966)
Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte nach einem Beschluß seines 1. Bundeskongresses 1951 „die Aufgabe, alle Angehörigen der Intelligenzberufe zu vereinigen“. Er betätigte sich zunächst interzonal und dem Anschein nach überparteilich, doch traten früh kommun. Tendenzen deutlich hervor, so daß die Nichtkommunisten den DK. nach und nach verließen und sein Wirken im amerikanischen und britischen Sektor von Berlin im Nov. 1947 von den Kommandanten untersagt wurde. In den Folgejahren, vor allem unmittelbar nach der Proklamation des Neuen Kurses im Sommer 1953, trat der DK. immer dann in Erscheinung, wenn es sich darum handelte, die westdeutsche oder ausländische Geisteswelt im Sinne der Propaganda des realen ➝Humanismus anzusprechen. Andererseits war er aber auch häufig „Brutstätte“ revisionistischer Tendenzen (Abweichungen) und darum ein Gegenstand der Sorge und des Mißtrauens für die SED-Führung. Im ZK der SED wurde er wiederholt scharf kritisiert und vor allem für die geringen Fortschritte in der Heranbildung einer „sozialistischen Intelligenz“ verantwortlich gemacht. Auf dem 5. Bundeskongreß im Febr. 1958 trug der DK. dieser Kritik durch ein neues Programm, umfangreiche Veränderungen in seinen Führungsgremien und Annahme seines neuen Namens Rechnung. In dem Programm heißt es jetzt u. a.: Der DK. „arbeitet für eine reiche und vielgestaltige sozialistische Kultur“, „fördert … besonders das Schaffen nach der schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“, dient der Durchführung der sozialistischen Kulturrevolution im Dorf“, „arbeitet im Geiste des sozialistischen Patriotismus“, „bekennt sich zur unverbrüchlichen Freundschaft … mit dem Lager sozialistischer Völker und Staaten, das vom ersten, erfahrensten und stärksten sozialistischen Land, der Sowjetunion, geführt wird“. Für 1963 stellte der DK. sich zur Hauptaufgabe, „in Stadt und Land ein frohes und kulturvolles Leben entwickeln zu helfen“ (der 1. Sekretär des DK., K. H. Schulmeister, im „Sonntag“ vom 25. 11. 1962). Zusammen mit dem Ministerium für Kultur und dem ZK der SED war der DK. Träger der Kulturkonferenz von 1960. Einrichtungen des DK. sind vor allem die Klubs der Intelligenz; daneben hat er Hochschulgruppen, Ortsgruppen (1964: 1.373) und Stützpunkte (1964: 172). Die Zahl der Mitglieder wurde 1964 mit rd. 185.000 angegeben (davon 34,4 v. H. Intelligenz, 17,9 v. H. Arbeiter und Bauern). Je eine zentrale Kommission steuert die Hauptarbeitsgebiete „Natur- und Heimatfreunde“ und Philatelie; zum Aufgabenbereich der ersteren gehören auch die von Bezirkskommissionen herausgegebenen Heimatzeitschriften; auch die Fotografen werden in 500 Fotogruppen vom DK. „betreut“. Der DK. veranstaltet Vorträge, Diskussionen, Dichterlesungen, Konzerte, Führungen, Ausstellungen und Wettbewerbe. Die ihm früher angegliederten Fachverbände der Schriftsteller, bildenden Künstler und Musiker wurden am 1. 4. 1952 selbständig. (Deutscher ➝Schriftstellerverband, Verband ➝Bildender Künstler Deutschlands, Verband deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler) Präsident des DK. ist seit dem 5. Bundeskongreß der Generalintendant Max ➝Burghardt; er löste Johannes R. ➝Becher ab. Der DK. ist Eigentümer des Aufbau-Verlages; seine Zeitschriften sind „Aufbau“ und „Sonntag“. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 265 Kulturbolschewismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelle MassenarbeitSiehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte nach einem Beschluß seines 1.…
DDR A-Z 1966
Halbstaatliche Betriebe (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“, „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1956 die Deutsche Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich an Privatbetrieben zu beteiligen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der Volkswirtschaftsplanung nicht mehr besteht, wird durch die staatliche Beteiligung auch die noch vorhandene Kapitalbasis überfremdet. Bisher wurde bei dieser Staatsbeteiligung formell die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt, wobei der Staat mit seiner Kapitaleinlage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich geregelt. Der Kommanditist hat bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. In Betrieben mit mehr als 50 v. H. Staatsbeteiligung wird ein staatlicher Beauftragter als Prokurist eingesetzt. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten. Über den anteiligen Betriebsgewinn kann der bisherige Betriebsinhaber verfügen. Der staatliche Gewinnanteil wird unversteuert an den Staatshaushalt abgeführt. Langfristige Kredite werden nicht gewährt. Zusätzlicher Kapitalbedarf soll durch Erhöhung der staatlichen Einlage gedeckt werden. Während zunächst nur die DIB berechtigt war, sich an privaten Betrieben kapitalmäßig zu beteiligen, sind es heute nahezu ausschließlich VEB, daneben auch VVB und z. T. die Deutsche Reichsbahn. Neben der wirtschaftlichen Einflußnahme soll besonders die politische Beeinflussung und Kontrolle auf diese Weise durch einen intensiveren Kontakt vergrößert werden. In Einzelfällen ist auch die Form der Offenen Handelsgesellschaften zulässig. Wenn auch diese neuen Gesellschaften gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch stark in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Sie erhalten bestimmte Produktionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. HB. unterliegen der Kontrolle der Deutschen Notenbank, sie sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei der Deutschen Notenbank zu unterhalten. Der Einfluß der SED in diesen Betrieben wird laufend vergrößert. Private Komplementäre werden gezwungen, in die SED einzutreten und politische Schulungskurse zu besuchen. Der Grad an wirtschaftlicher Selbständigkeit dagegen wird immer geringer. Seit Anfang 1963 sind die HB. völlig in die Volkswirtschaftsplanung einbezogen. Im Zuge der Konzentrationsbestrebungen seit dem VI. Parteitag wird auf die HB. eingewirkt, damit sie sich mit anderen HB. zu einem Betrieb zusammenschließen. Anteil der HB. an der industriellen Bruttoproduktion (in v. H.) der SBZ: [S. 189]Anteil der HB. an der industriellen Bruttoproduktion der HB. und Privatbetriebe zusammen (in v. H.): Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 188–189 Halbritter, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Halbstaatliche PraxisSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Ähnlich wie in China im Jahre 1954 ist man in der SBZ Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“, „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater…
DDR A-Z 1966
Fachschulen (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zu den F. zählen auch die Ingenieurschulen. Aufgabe der F. ist es, ihre Schüler zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen, sie zu „hochqualifizierten Spezialisten und talentvollen Organisatoren der Volkswirtschaft auszubilden, die die wissenschaftliche Denkweise beherrschen und ökonomisch und schöpferisch für die Erreichung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens arbeiten“. Diesem Erziehungs- und Ausbildungsziel liegen das „neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Höchststand in Wissenschaft und Technik als eine Einheit“ zugrunde. Diesem System entspricht auch die „Anordnung über die Neugestaltung der Ausbildung von Ökonomen an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR“ vom 1.~Juni 1965. Mit Beginn des Studienjahres 1965/66 sollen Ingenieurökonomen in 12 Fachrichtungen ausgebildet werden (Ökonomie der Energetik, des Bergbaus, des Hütten- u. Gießereiwesens, der chemischen Industrie, des Maschinenbaus, der Elektrotechnik, des Bauwesens, des Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesens, der Wasserwirtschaft, der Leichtindustrie und der Lebensmittelindustrie). „Mittlere ökonomische Kader ohne ingenieurökonomisches Profil“, die für eine Tätigkeit in der Industrie, im Bau-, Transport- u. Nachrichtenwesen nicht in Frage kommen, erhalten eine Ausbildung in den Fachrichtungen Volkswirtschaft, Statistik, Finanzöko[S. 133]nomie, Organisationstechnik u. Datenverarbeitung, Außen-, Produktionsmittel- u. Konsumgüterhandel, Gaststätten- u. Hotelwesen sowie Ökonomie des Gesundheits- u. Sozialwesens. 1963 gab es 212 F., von denen der überwiegende Teil auf die Ingenieurschulen u. die F. für Landwirtschaft entfiel. Die Zahl der Schüler an den F. betrug 128.700 (darunter 33.200 weiblich). 43.600 erhielten ein Stipendium. Im Direktstudium studierten 48.300 (davon 17.000 weiblich), im Fernstudium 44.600 (davon 11.000 weiblich), im Abendstudium 35.700 (davon 5.200 weiblich). Für die Zulassung zum Direkt-, Fern- u. Abendstudium an den F. wird in der Regel eine abgeschlossene zehnklassige Oberschulbildung bzw. eine dieser entsprechende Ausbildung, die Facharbeiterprüfung und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit als Facharbeiter verlangt. Bewerber zum Meisterstudium sollen nach der Berufsausbildung mindestens 5 Jahre als Facharbeiter gearbeitet haben. Abiturienten sollen für ein Hochschulstudium interessiert werden. Studierende an F. und Ingenieurschulen (ausgenommen sind die Medizin. Schulen) erwerben nach dreijährigem Fachschulstudium mit der Abschlußprüfung ebenfalls die Hochschulreife. (Hochschulen, Erziehungs- und Bildungswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 132–133 Fachhochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FahneneidSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zu den F. zählen auch die Ingenieurschulen. Aufgabe der F. ist es, ihre Schüler zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen, sie zu „hochqualifizierten Spezialisten und talentvollen Organisatoren der Volkswirtschaft auszubilden, die die wissenschaftliche Denkweise beherrschen und ökonomisch und schöpferisch für die Erreichung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens arbeiten“. Diesem Erziehungs-…
DDR A-Z 1966
Stoph, Willi (1966)
Siehe auch: Stoph, Willi: 1954 1960 1962 1963 1965 1969 Stoph, Willy: 1953 1956 1958 1959 * 9. 7. 1914 in Berlin als Sohn eines Arbeiters, Volksschule, Maurer. 1928 KJVD, 1931 KPD, von 1933 bis 1945 in Berlin Bauhandwerker und illegale Arbeit. Von 1935 bis 1937 und während des 2. Weltkrieges Soldat. 1945 KPD, 1945 bis 1947 Leiter d. Abt. Baustoffindustrie u. Bauwirtschaft, 1947/48 Leiter der Hauptabt. Grundstoffindustrie der Deutschen Zentralverwaltung für Industrie in der SBZ. 1948 als Nachfolger Leuschners Leiter der Abt. Wirtschaft im Parteivorstand bzw. ZK der SED, von März 1951 bis Mai 1952 Leiter des Büros für Wirtschaftsfragen beim Ministerpräsidenten, im Mai 1952 als Nachf. Steinhoffs Minister des Innern, ab Nov. 1954 außerdem stellv. Vors. des Ministerrats und Mitgl. des Präsidiums des Ministerrates. Am 21. 6. 1955 von Maron als Minister abgelöst. Am 19. 1. 1956 wurde St. zum Generaloberst der Nationalen Volksarmee und Minister für Nationale Verteidigung ernannt. Ab 29. 1. 1956 war er auch Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Warschauer Paktstaaten (Warschauer Beistandspakt). Am 1. 10. 1959 vom Ministerrat zum Armeegeneral befördert. Am 14. 7. 1960 als Verteidigungsminister abberufen und als Stellv. des Vors. des Ministerrates verantwortlich für die Koordinierung der SED- und Regierungsbeschlüsse im Staatsapparat und für ihre Verwirklichung. Seit 4. 7. 1962 Erster Stellv. d. Vors. d. Ministerrats u. amtierender Ministerpräsident. Nach dem Tode Grotewohls (21. 9. 1964) Ministerpräsident und einer der stellv. Vors. des Staatsrates. Seit 1950 Mitgl. des ZK der SED, von 1950 bis 1953 Mitgl. des Sekretariats des ZK, seit Juli 1953 Mitgl. des Politbüros. Seit 7. 10. 1950 Abg. der Volkskammer. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 467 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/stoph-willi verwiesen. Stipendien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StörfreimachungSiehe auch: Stoph, Willi: 1954 1960 1962 1963 1965 1969 Stoph, Willy: 1953 1956 1958 1959 * 9. 7. 1914 in Berlin als Sohn eines Arbeiters, Volksschule, Maurer. 1928 KJVD, 1931 KPD, von 1933 bis 1945 in Berlin Bauhandwerker und illegale Arbeit. Von 1935 bis 1937 und während des 2. Weltkrieges Soldat. 1945 KPD, 1945 bis 1947 Leiter d. Abt. Baustoffindustrie u. Bauwirtschaft, 1947/48 Leiter der Hauptabt. Grundstoffindustrie der Deutschen Zentralverwaltung für Industrie in der SBZ.…