DDR A-Z 1966

Verfassung (1966)

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 496]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten: 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist nicht aus einer gewählten verfassunggebenden Versammlung hervorgegangen. Diese Rolle maßte sich vielmehr ein aus dem „Zweiten Volkskongreß“ (1. 7. u. 18. 3. 1948) hervorgegangener „Deutscher Volksrat“ an, dessen Mitgl. aus Delegierten der Parteien und Massenorganisationen bestanden. Er ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde dieser Verfassungsentwurf von dem „Volksrat“ nach unbedeutenden Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 fand in der SBZ eine Abstimmung statt über eine willkürlich zusammengesetzte „Einheitsliste“ des „Blocks der antifaschistischen Parteien und Massenorganisationen“ (Blockpolitik), bei der nur mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt oder ein ungültiger Stimmzettel abgegeben werden konnte. Trotz der sehr intensiven, z.T. mit national gefärbten Parolen betriebenen Propaganda wurden insgesamt nur 61,8 v. H. „Ja“-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. „Ja“-Stimmen gezählt. Dieses Abstimmungsergebnis reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als „gewählt“ zu erklären. So entstand der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ (mit 1.523 Delegierten), der am 30. 5. 1949 die V. bestätigte und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrates“ vornahm. Wieder ohne Wahlen konstituierte sich dieser „Volksrat“ schließlich am 7. 10. 1949 auf Grund des der LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) als „Provisorische Volkskammer der DDR“. Zugleich wurden eine „Provisorische Regierung der DDR“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der DDR“ gebildet und durch Gesetz vom 7. 10. 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. S. 5) in Kraft gesetzt. 2. Inhalt In der Präambel beansprucht die V. mit der Formulierung „… hat sich das deutsche Volk diese V. gegeben“ gesamtdeutsche Geltung. In Art.~1 Abs.~1 heißt es entsprechend: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik …“ Dieser Feststellung wie auch dem Abs. 4 des Art. 1: „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ widerspricht die politische Praxis (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Republikflucht). Die V. ist in ihrem Wortlaut weitgehend der Weimarer Reichs Verfassung nachgebildet. So erscheint deren Art.~1 Abs.~2: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Auch das Bekenntnis zu dem Grundsatz freier Wahlen ist in der V. der „DDR“ in fast die gleichen Worte gekleidet wie in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt.“ (Art. 51 Abs. 2) Insbesondere haben den Vorschriften über die Grundrechte die Grundrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung als Vorbild gedient; sie stimmen z.T. fast wörtlich überein. Wie die entsprechenden Normen des Grundgesetzes sind diese Artikel unmittelbar geltendes Recht. Ihr Sinngehalt ist jedoch ein völlig anderer als der gleichlautender Formulierungen der V. rechtsstaatlicher Demokratien. Denn die volksdemokratische Ordnung kennt nur das Primat der Gemeinschaft, nicht dagegen die Freiheit des einzelnen um des einzelnen willen. So ist auch der Schutz der Grundrechte vor Maßnahmen der Staatsgewalt denkbar schwach ausgestaltet und jeder richterlichen Nachprüfung entzogen. Wesentlich ausgeprägter ist dagegen der Schutz der Grundrechte vor Mißbrauch durch den einzelnen. Diese Tendenz wird besonders in Art. 6 Abs. 2 deutlich, der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und [S. 497]alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten“ zu „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“ und damit zu unmittelbar geltendem Strafrecht erklärt (Strafgesetzbuch). Als wichtigstes politisches Recht nennt Art. 3 Abs. 2 das Recht jedes Bürgers „zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreis, seinem Lande und in der DDR“. Die V. kennt ihrem Wortlaut nach aber auch die herkömmlichen Menschenrechte: persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und Freizügigkeitsrecht werden in Art. 8, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Art. 9, Freiheit der Kunst, Wissenschaft und ihrer Lehre in Art. 34 garantiert. Art. 10 enthält Auslieferungsverbot, Asylrecht und Auswanderungsrecht. Vereinigungs- und Koalitionsrecht räumen Art. 12, 13, 53 bzw. 14 ein. Eigentum, Erbrecht und Urheberrechte werden in Art.~22–24 Abs.~1 gewährleistet. Die Freiheit der Religionsausübung garantiert Art. 41. Sämtliche Grundrechte stehen jedoch nur auf dem Papier und werden seit dem Inkrafttreten der V. ständig und bewußt verletzt und sogar durch die Gesetzgebung in verfassungsmäßig unzulässiger Weise eingeschränkt. Den Grundrechten stellt die V. Grundpflichten gegenüber. Die zentrale Vorschrift ist Art. 4 Abs. 2, in dem es heißt: „Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen.“ Diese nach sowjet. Staatsdenken weit auszulegende Norm wird durch den mit Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl.~I S. 653) geänderten Art. 5 dahin ergänzt, daß „der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ eine „ehrenvolle nationale Pflicht ist“. Scheint die V. auf den ersten Blick wenigstens formal den Voraussetzungen eines demokratischen Staatsgrundgesetzes zu entsprechen, so genügt sie bei genauerer Betrachtung selbst diesen Anforderungen nicht. Der angeblich die völlige Volkssouveränität verkörpernden Volkskammer fehlt seit der Verwaltungsneugliederung auch das ohnehin bescheidene Regulativ der Länderkammer. Insbesondere aber ist die in allen Demokratien unumgängliche „dritte Gewalt“, die richterliche, schwach ausgebildet und effektiv wirkungslos. Es gibt neben der faktisch und gesetzlich nicht vorhandenen Unabhängigkeit der Richter nach dem Wortlaut der V. kein Verfassungsgericht. Durch verfassungsänderndes Gesetz vom 12. 9. 1960 änderte die Volkskammer das Amt des Präsidenten der Republik, das durch den Tod von Pieck neu zu besetzen gewesen wäre. Der Staatsrat wurde geschaffen, dem unter dem Vorsitz von Ulbricht 24 Funktionäre angehören. Mit dieser Maßnahme wurde die ohnehin ihres Inhalts längst entleerte V. den Verhältnissen in der SU und den übrigen Volksdemokratien auch formal noch mehr angeglichen. 3. Kommunistische Rechtsauffassung Entscheidend für die Wertung der V. und ihre Achtung bzw. Mißachtung durch das Regime der SED ist die Staatslehre des Marxismus-Leninismus. Danach hat das Staatsrecht wie alles Recht (Rechtswesen) keine absolute, sondern nur relative Gültigkeit. Es entwickelt sich mit den sozial-ökonomischen Verhältnissen, von denen es als ein Teil des „Überbaues“ abhängig ist. So wird auch die V., obwohl bisher nur in wenigen Teilen ergänzt oder geändert, je nach der Entwicklung der Verhältnisse der „Basis“ immer neu interpretiert, mithin nur als ein Durchgangsstadium angesehen. Da die Wandlung des Staates von einer zunächst noch parlamentarisch bestimmten Mehrparteien-Ordnung über die antifaschistisch-demokratische Ordnung zur Volksdemokratie kein einmaliger revolutionärer Akt, sondern ein andauernder Prozeß ist, wird auch die Gültigkeit der V. jeweils neu ausgelegt. So enthält die V. auch keine Unabänderlichkeitsgarantie wie etwa das Grundgesetz der BRD, in dem eine Gruppe von Artikeln von einer Änderung selbst durch eine qualifizierte Mehrheit ausgenommen ist. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, daß bis jetzt in der SBZ kein Kommentar zur V. erschienen ist. Indessen würde eine Auffassung, nach der die V. in der SBZ keinen Garantie-Charakter besäße, zu weit gehen und denen, die sie handhaben, mehr entgegenkommen, als dies gerechtfertigt ist. Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung und der „Annahme“ der V. war die SED durchaus noch auf die Mitwirkung und die Zustimmung der „bürgerlichen“ Parteien angewiesen. Wenn es zwar damals schon nicht gelang, einen Verfassungsgerichtshof zur [S. 498]Überwachung der Regierungsmaßnahmen wie auch des Gesetzgebers (Volkskammer) einzurichten, so enthält doch Art.~4 Abs.~1 eine Verfassungsgarantie, an der die „Interpretation“ durch Staat und SED rechtlich eindeutig ihre Grenzen findet. Hier ist sogar ein Widerstandsrecht, wenn auch in den Grenzen, die praktisch wiederum durch die Volkskammer gezogen werden können, sanktioniert: „Alle Maßnahmen der Staatsgewalt müssen den Grundsätzen entsprechen, die in der V. zum Inhalt der Staatsgewalt erklärt sind. Über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen entscheidet die Volksvertretung gemäß Art. 66 dieser V. (Art. 66 sieht einen V.-Ausschuß der Volkskammer zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen vor). Gegen Maßnahmen, die den Beschlüssen der Volksvertretung widersprechen, hat jedermann das Recht und die Pflicht zum Widerstand.“ Unterstellt man, daß zum Zeitpunkt des Erlasses der V. die damals noch demokratischen Parteien CDU und LDPD auf echte parlamentarische Rechte der Volkskammer hofften, so ist in dieser Bestimmung durchaus mindestens die Absicht einer gewissen Garantie zu sehen. Insbesondere aber ist der 1. Satz des Art. 4 Ausdruck einer V.-Rechtsnorm, deren Verletzung dem Geist und dem Buchstaben der V. widerspricht. Die Handhabung der V. in der Praxis wie ihre theoretische Grundlegung im Marxismus-Leninismus, den ihr das SED-Regime unterstellt, erweisen den dynamischen, auf Wandlung oder „Revolution“ abgestellten Charakter der V. Sie wird damit nicht ein großes Rahmengesetz, dessen Sinn und Zweck das Erhalten und Schützen unwandelbarer Rechtsnormen sowie eine letzte Verläßlichkeit für Bürger, Regierung und Parlament ist. Eine solche politische Zweckaufgabe einer V. aber entleert sie im rechtsstaatlichen Sinne ihres Gehaltes und pervertiert sie zu einer Theorie des permanenten Staatsstreiches. Literaturangaben Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 496–498 Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verflechtungsbilanzen

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 496]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten: 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist…

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Bewußtseinsbildung (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 Bezeichnung für den umfassenden und vielgestaltigen Prozeß zur Wandlung und schließlichen Fixierung des ganzen Menschen im Sinne einer bestimmten geistigen und seelischen Haltung zu seiner Umwelt. Die Bedeutung der B. ist in totalitären Herrschaftssystemen früher erkannt worden als in den Demokratien, und der Ausdruck B. entstammt daher auch ihrem Vokabular. Auch die totalitäre Diktatur sucht ihre Bestätigung und Legitimation im „Volkswillen“, veranstaltet zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit akklamatorische Abstimmungen oder plebiszitäre Wahlen, muß aber deren Ergebnisse durch einen zentral gesteuerten Apparat der B., durch Polizeiterror und vielfach noch durch nachträgliche Fälschung manipulieren. Vielfältige Methoden der B. dienen dazu, die Bürger geistig und seelisch im Sinne der Machthaber derart zu formen, daß sie den ihnen vorgeschriebenen Denkstil annehmen und zu Urteilen und Entschlüssen kommen, die den Zielen der Regierung entsprechen. (Gesellschaftliche Erziehung) Unter dem Einfluß des marxistischen Dogmas, daß Denken und Handeln des Menschen ausschließlich durch die Umwelteinflüsse geprägt und mit ihnen gewandelt würden, glaubte auch die kommun. Führung in der SBZ lange an einen schnellen Erfolg ihrer Bemühungen zur B. Durch das Zusammenwirken von für den Kommunismus neuen Erkenntnissen in der Psychologie und praktischen Erfahrungen in der SU wie in der SBZ selber hat sich aber seit etwa 1960 die Erkenntnis durchgesetzt, daß man es auf jeden Fall mit einem langwierigen Prozeß zu tun haben wird. In der SBZ wie in allen kommun. Staaten ist die Ideologie das wichtigste Instrument der B. Genau dosierte Kenntnisse über diese Ideologie zu verbreiten, ist Aufgabe aller Institutionen zur Schulung, insbesondere der Kader. (Kaderpolitik) Der Verbreitung der Ideologie dienen aber auch das Erziehungs- und Bildungswesen, die Presse, der Rundfunk und das Fernsehen sowie im weiteren Sinne alle Arten von Agitation und Propaganda. Zur B. gehört schließlich alles, was zur Festigung eines sozialistischen ➝Bewußtseins und zur Ausrichtung eines jeden Bürgers der „DDR“ auf die Staats- und Parteiziele beitragen kann, z. B. Kunst und Literatur, das Filmwesen und die Produktionspropaganda. Die kommun. B. ist ihrem Wesen nach ausschließlich; sie schirmt darum die von ihr Erfaßten gegen Einflüsse anderer geistiger Herkunft ab, vermeidet echte Diskussion und ist intolerant und kritikfeindlich (Kritik und Selbstkritik). Erfolg oder Mißerfolg der kommun. B. sind nicht einheitlich zu beurteilen. Zweifellos ist es der SED bisher nicht gelungen, die kommun. Lehre in der Bevölkerung Wurzel schlagen zu lassen oder auch nur deren Vertrauen in die „Perspektiven“ ihrer Herrschafts- und Wirtschaftsordnung zu gewinnen. Dagegen hat die lang dauernde und nur sporadisch durch Informationen von außen durchbrochene totalitäre B. der Bevölkerung in gewissem Grade einen anderen Denkstil und andere politische Kategorien aufprägen können. Da viele Menschen bestimmte politische Begriffe überhaupt nur nach kommun. Definition kennen, bewegen sie sich in kommun. Kategorien auch dann, wenn sie gegen das Regime Stellung beziehen (vgl. insbesondere manche Flüchtlinge aus der „Intelligenz“). Folge der kommun. B. ist auch, daß die Politisierung des gesamten Lebens hingenommen, ihr Fehlen im „Westen“ u. U. als Schwäche empfunden wird. So ist den Bemühungen um die B. im ganzen eine beträchtliche, wenngleich in vieler Hinsicht unerwünschte Wirkung nicht abzusprechen. Außer den genannten, im Sinne des Regimes wenigstens z. T. positiven Folgen sind mindestens zwei weitere Tendenzen mit Sicherheit festzustellen: 1. In geistig aktiven und selbständigen Bevölkerungsgruppen aller Schichten, offenbar besonders in der Jugend, verstärken alle Maßnahmen zur B. die bedingungslose Ablehnung des sowjetischen Kommunismus. 2. Zweifellos große, wenn auch schwer bestimmbare Schichten reagieren in ihrem seelischen Konflikt zwischen innerer Ablehnung und Ergebung in ihr Schicksal mit einer Mischung von Resignation und unbestimmter Hoffnung auf eine Wendung zum Besseren. Literaturangaben Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Bauer, Raymond A.: Der neue Mensch in der sowjetischen Psychologie (a. d. Amerik.). Nauheim 1955, Christian. 180 S. Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1961, Holle-Verlag. 128 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Gollwitzer, Helmut: … und führen, wohin Du nicht willst — Bericht einer Gefangenschaft. Ungek. Neuaufl. München 1959, Christian Kaiser. 287 S. Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BB) 1954. 46 S. Koestler, Arthur: Sonnenfinsternis. Stuttgart 1948, Behrendt. 235 S. Losch, Sebastian: Gespräch mit Kommunisten. Godesberg 1962, Hohwacht. 86 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre d. Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Möbus, Gerhard: Das Menschenbild des Ostens und die Menschen im Westen. (BMG) 1955. 90 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 78 Bewußtsein, Sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beyling, Fritz

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 Bezeichnung für den umfassenden und vielgestaltigen Prozeß zur Wandlung und schließlichen Fixierung des ganzen Menschen im Sinne einer bestimmten geistigen und seelischen Haltung zu seiner Umwelt. Die Bedeutung der B. ist in totalitären Herrschaftssystemen früher erkannt worden als in den Demokratien, und der Ausdruck B. entstammt daher auch ihrem Vokabular. Auch die totalitäre Diktatur sucht ihre Bestätigung und Legitimation im „Volkswillen“,…

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Hermlin, Stephan (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 Pseudonym für Rudolf Leder. * 13. 4. 1915 in Chemnitz. 1931 KJVD, 1933–1936 illegale kommun. Arbeit, dann Emigration, Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, 1939 in Frankreich interniert, während des 2. Weltkrieges in der Schweiz. 1945 Rückkehr nach Deutschland, Literaturkritik am Sender Frankfurt/M. 1946 SED, seit 1947 als freier Schriftsteller in Ostberlin. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. 1950 und 1954 Nationalpreis. H. entwickelte sich unter Einfluß des franz. surrealist. und kommun. Dichters Paul Eluard. Reflektierte das Zeiterlebnis in erlesenen, von dunkler Wortsymbolik gekennzeichneten Versen („Zwölf Balladen von den großen Städten“, 1945). Einige meisterhafte Erzählungen („Der Leutnant Yorck von Wartenburg“, 1945). Nachdichtungen von Eluard, amerik. Negerlyrik („Auch ich bin Amerika“, 1948) u.a. Tolerante Literaturbetrachtungen („Ansichten über einige Bücher und Schriftsteller“, zus. mit Hans Mayer, 1957). Nach Übersiedlung in die SBZ und Umstellung auf sozialistischen Realismus Niveauverfall („Mansfelder Oratorium“, 1951; „Der Flug der Taube“, 1952). Erzählung über 17. Juni 1953: „Die Kommandeuse“ (1954). „Begegnungen 1954 bis 1959“ (1960). Als Sekretär der Sektion Dichtkunst und Sprachpflege der Akademie der Künste geriet H. durch einen von ihm veranstalteten Lyrikabend mit der SED in Konflikt; er wurde von seinem Posten abgelöst und übte öffentlich Selbstkritik. Auch aus dem Vorstand des Deutschen ➝Schriftstellerverbandes mußte er ausscheiden. 1965 durfte er jedoch in der Bundesrepublik lesen. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Reich-Ranicki, Marcel: Deutsche Literatur in Ost und West — Prosa seit 1945. München 1963, Piper. 498 S. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 197 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/hermlin-stephan verwiesen. Hennigsdorf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Herrnstadt, Rudolf

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 Pseudonym für Rudolf Leder. * 13. 4. 1915 in Chemnitz. 1931 KJVD, 1933–1936 illegale kommun. Arbeit, dann Emigration, Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, 1939 in Frankreich interniert, während des 2. Weltkrieges in der Schweiz. 1945 Rückkehr nach Deutschland, Literaturkritik am Sender Frankfurt/M. 1946 SED, seit 1947 als freier Schriftsteller in Ostberlin. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. 1950 und 1954 Nationalpreis.…

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Fachschulen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zu den F. zählen auch die Ingenieurschulen. Aufgabe der F. ist es, ihre Schüler zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen, sie zu „hochqualifizierten Spezialisten und talentvollen Organisatoren der Volkswirtschaft auszubilden, die die wissenschaftliche Denkweise beherrschen und ökonomisch und schöpferisch für die Erreichung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens arbeiten“. Diesem Erziehungs- und Ausbildungsziel liegen das „neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Höchststand in Wissenschaft und Technik als eine Einheit“ zugrunde. Diesem System entspricht auch die „Anordnung über die Neugestaltung der Ausbildung von Ökonomen an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR“ vom 1.~Juni 1965. Mit Beginn des Studienjahres 1965/66 sollen Ingenieurökonomen in 12 Fachrichtungen ausgebildet werden (Ökonomie der Energetik, des Bergbaus, des Hütten- u. Gießereiwesens, der chemischen Industrie, des Maschinenbaus, der Elektrotechnik, des Bauwesens, des Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesens, der Wasserwirtschaft, der Leichtindustrie und der Lebensmittelindustrie). „Mittlere ökonomische Kader ohne ingenieurökonomisches Profil“, die für eine Tätigkeit in der Industrie, im Bau-, Transport- u. Nachrichtenwesen nicht in Frage kommen, erhalten eine Ausbildung in den Fachrichtungen Volkswirtschaft, Statistik, Finanzöko[S. 133]nomie, Organisationstechnik u. Datenverarbeitung, Außen-, Produktionsmittel- u. Konsumgüterhandel, Gaststätten- u. Hotelwesen sowie Ökonomie des Gesundheits- u. Sozialwesens. 1963 gab es 212 F., von denen der überwiegende Teil auf die Ingenieurschulen u. die F. für Landwirtschaft entfiel. Die Zahl der Schüler an den F. betrug 128.700 (darunter 33.200 weiblich). 43.600 erhielten ein Stipendium. Im Direktstudium studierten 48.300 (davon 17.000 weiblich), im Fernstudium 44.600 (davon 11.000 weiblich), im Abendstudium 35.700 (davon 5.200 weiblich). Für die Zulassung zum Direkt-, Fern- u. Abendstudium an den F. wird in der Regel eine abgeschlossene zehnklassige Oberschulbildung bzw. eine dieser entsprechende Ausbildung, die Facharbeiterprüfung und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit als Facharbeiter verlangt. Bewerber zum Meisterstudium sollen nach der Berufsausbildung mindestens 5 Jahre als Facharbeiter gearbeitet haben. Abiturienten sollen für ein Hochschulstudium interessiert werden. Studierende an F. und Ingenieurschulen (ausgenommen sind die Medizin. Schulen) erwerben nach dreijährigem Fachschulstudium mit der Abschlußprüfung ebenfalls die Hochschulreife. (Hochschulen, Erziehungs- und Bildungswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 132–133 Fachhochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fahneneid

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zu den F. zählen auch die Ingenieurschulen. Aufgabe der F. ist es, ihre Schüler zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen, sie zu „hochqualifizierten Spezialisten und talentvollen Organisatoren der Volkswirtschaft auszubilden, die die wissenschaftliche Denkweise beherrschen und ökonomisch und schöpferisch für die Erreichung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens arbeiten“. Diesem Erziehungs-…

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Kraftverkehr (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sowohl der Güter-K. als auch der Personen-K. sind in der SBZ sehr viel geringer entwickelt als in der BRD. 1. Güterkraftverkehr. Der Güter-K. ist in den vergangenen Jahren ausgebaut worden. Etwa 55 v. H. der Gütertransportmengen werden durch den K. bewältigt, davon rund die Hälfte im Werkverkehr. Da jedoch der Güter-K. nur Transporte bis zu 40 km Entfernung durchführen darf, ist die Gütertransportleistung nach Tonnenkilometern geringer: sie betrug 1964 nur etwa 10 v. H. der gesamten Gütertransportleistung. Es ist beabsichtigt, den Güterkraftverkehrsanteil zu erhöhen; die Eisenbahn soll noch mehr Kurztransporte an den Güter-K. abgeben. In der BRD beträgt der Anteil des Güter-K. am Gesamtgüterverkehr, bezogen auf geleistete Tonnenkilometer, rund ein Drittel. Der Rückstand der SBZ weist auf den viel geringeren Motorisierungsgrad des Verkehrs hin. Der gesamte Güter-K. wird durch die staatlichen Bezirksdirektionen für den K. und seine örtlichen Niederlassungen gelenkt. Der Fahrzeugbestand ist völlig überaltert. Die Ersatzteilbeschaffung ist schwierig und der Zugang an neuen Kraftfahrzeugen unzureichend. (Kraftfahrzeugindustrie) 2. Personenkraftverkehr. Der Personen-K. ist in der SBZ noch geringer als der Güter-K. entwickelt. Gefördert wird lediglich der Berufsverkehr mit Omnibussen. Der Wunsch von Einzelpersonen nach einem eigenen Pkw wird von der Partei als „Überbleibsel bürgerlicher Denkgewohnheiten“ bezeichnet. Bis 1964 hatte das Zonenregime nie amtliche Angaben über den Kraftfahrzeugbestand veröffentlicht. Erstmals sind solche Zahlen in dem Statistischen Jahrbuch 1965 der SBZ enthalten. Diese Zahlen sind jedoch mit Sicherheit weit überhöht angegeben. Das kann unschwer an Hand anderer Angaben in diesem Statistischen Jahrbuch nachgewiesen werden. Wenn man unterstellt, daß z. B. der Personenkraftwagenbestand für das Jahr 1960 mit 289.575 PKW richtig angegeben wurde, dann kann die für 1964 mit 580.833 angegebene Bestandszahl für PKW nicht richtig sein, denn der Bestand kann sich nur nach der Formel verändern: Sowohl für die Produktion als auch für den Export und Import enthält das Statistische Jahrbuch der Zone für jedes Jahr die entsprechenden Zahlen. Führt man danach die Fortschreibung für die Zeit von 1960 bis 1964 durch, dann erhält man eine theoretische Bestandszahl von rund 560.000 PKW. Bei dieser Rechnung wurde jedoch in keinem Jahr die Verschrottungsquote berücksichtigt. Setzt man dafür auch nur 5 v. H. des jeweiligen Vorjahrbestandes an (in der BRD beträgt bei PKW die Schrottquote etwa 10 v. H. im Jahr), dann ergibt sich ein PKW-Bestand von rund 487.000 für 1964 in der SBZ. Die Zonenstatistik weist dagegen einen um rund 20 v. H. höheren Bestand aus. Die Zonenstatistik hat also in keinem Jahr Ausfälle für schrottreife PKW berücksichtigt. Das gleiche ist festzustellen bei den angegebenen Bestandszahlen für LKW, Omnibusse und Krafträder. Nach Korrektur der Überhöhungen in der Zonenstatistik schätzen westdeutsche Experten den Bestand an Personenkraftfahrzeugen wie folgt: In der SBZ sind rund 75 v. H. der Kraftfahrzeuge Zweiräder, nur 20 v. H. sind PKW. Bezieht man den Motorisierungs[S. 258]grad im Verkehr auf die Summe des Hubraums der Motoren aller Kfz-Typen, dann beträgt der Motorisierungsgrad des P.-Verkehrs in der Zone etwa ein Viertel des westdeutschen Motorisierungsgrades. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 257–258 Kraftstofferzeugung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kramer, Erwin

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sowohl der Güter-K. als auch der Personen-K. sind in der SBZ sehr viel geringer entwickelt als in der BRD. 1. Güterkraftverkehr. Der Güter-K. ist in den vergangenen Jahren ausgebaut worden. Etwa 55 v. H. der Gütertransportmengen werden durch den K. bewältigt, davon rund die Hälfte im Werkverkehr. Da jedoch der Güter-K. nur Transporte bis zu 40 km Entfernung durchführen darf, ist die Gütertransportleistung nach…

DDR A-Z 1966

Gesellschaftswissenschaften (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Marxismus-Leninismus diejenigen Wissenschaften, die vom Menschen und der Gesellschaft handeln. Gegensatz: Naturwissenschaften. Im Westen decken sich die Begriffe G. und Soziologie weitgehend. Im Marxismus-Leninismus dagegen wird der Begriff G. weiter gefaßt. Zu den G. gehören alle geisteswissenschaftlichen Disziplinen: Philosophie, Geschichte, philologische und ästhetische Wissenschaften, soziale und ökonomische Wissenschaften, Rechts- und Staatswissenschaften. Dabei wird neuerdings von volksdemokratischen Gesellschaftswissenschaftlern — in der SBZ G. Scheler, Braunreuther u.a. — zugegeben, daß man methodisch von dem empirischen und statistischen Vorgehen der westlichen Soziologie lernen solle und daß die optimale Nutzung „ökonomischer Hebel“ (Neues ökonomisches System ...) eine empirische Erforschung der wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen, ihrer Bedürfnisse und Erwartungen, der Formen ihrer Kooperation und zwischen ihnen vorhandener Spannungen, der Widersprüche zwischen ihrem Verhalten und ihrem Bewußtsein nötig macht. Das gilt vor allem unter dem Gesichtspunkt, daß die angestrebte Produktionsoptimierung nur mit den Menschen in ihrer empirischen Gegebenheit und Differenzierung, nicht gegen sie zu erreichen ist. Die G. werden indes von den Bolschewisten ausnahmslos dem Dogma unterstellt, daß Mensch und Gesellschaft entscheidend von den jeweiligen Produktionsverhältnissen bestimmt werden. Die G. gehören in dem marxistischen Schema von Basis und Überbau zum ideologischen Überbau (Historischer Materialismus). Das Studium der wichtigsten G., Philosophie, Politische Ökonomie und Geschichte, ist für alle Studenten obligatorisch. (Soziologie, Grundstudium) Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 169 Gesellschaftsgefährlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzbuch der Arbeit

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Marxismus-Leninismus diejenigen Wissenschaften, die vom Menschen und der Gesellschaft handeln. Gegensatz: Naturwissenschaften. Im Westen decken sich die Begriffe G. und Soziologie weitgehend. Im Marxismus-Leninismus dagegen wird der Begriff G. weiter gefaßt. Zu den G. gehören alle geisteswissenschaftlichen Disziplinen: Philosophie, Geschichte, philologische und ästhetische Wissenschaften, soziale und ökonomische…

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Arzneimittelversorgung (1966)

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Überführung der großen chemischen Werke (der Grundstoffproduktion) in SAG und Demontage der wenigen vorhandenen Spezialfabriken haben die A. zunächst in Notstand geraten lassen. Erst um 1950 begann ein planmäßiger Aufbau eigener Produktion. Mangel an qualifizierten Fachkräften und Fehlen ausreichender Erfahrungen bei den VEB haben viele Gesundheitsschäden verursacht. Verstaatlichung und Zentralisation des Großhandels (seit 1952 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf) haben durch unzulängliche Markt- und Bedarfsanalyse schwere Fehlplanungen bewirkt und bewirken sie noch immer. Das im Juli 1960 geschaffene „Staatliche Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik“ soll u. a. eine ständige Übersicht und Kontrolle über die Versorgungslage sichern. Die schwerfällige Lagerhaltung wurde regional zentralisiert in „Versorgungsdepots“, die rasch und elastisch beliefern sollen. Dennoch konnten selbst bei den wichtigsten Arzneimitteln die Mängel und Gefahren stets nur unvollständig überwunden werden. Die Produktion ist auch jetzt noch, vor allem infolge unregelmäßiger Rohstoffversorgung, lückenhaft. Trotz bedenkenloser Imitation westlicher Präparate ist die A. für viele Spezialgebiete auf Import angewiesen und daher ungleichmäßig. Die Auswahl der Einkaufsländer wird in erster Linie von den Möglichkeiten des bilateralen Handels bestimmt; die Präparate wechseln darum oft. Manche hochwertigen Arzneimittel stehen selbst für dringendste Fälle nicht ausreichend zur Verfügung (Corticosteroide, bestimmte Antibiotica und Narkosemittel u.a.); selbst alltägliche Medikamente fehlen häufig. Das Plansystem hat sich bisher außerstande erwiesen, den Fortschritten der Medizin hinlänglich rasch zu folgen. Um Lagerbestand und Importbedarf besser aufeinander abzustimmen und den Import auf der geringstmöglichen Höhe zu halten, wurde 1963 ein „Zentraldepot“ eingerichtet. Den Verbrauch zu drosseln wird mit vielerlei Mitteln versucht („Kampf dem Arzneimittelmißbrauch“ u.ä.). Andrerseits worden einige Arzneimittel jetzt in einem recht erheblichen Ausmaß exportiert. Im Mai 1964 ist ein neues Arzneimittelgesetz erlassen worden (an Stelle des länderweise ergangenen Gesetzes von 1948, das aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelt worden war). Arzneimittel werden danach nur zugelassen (registriert), wenn ihre Wirksamkeit und Unschädlichkeit erwiesen ist und ein Bedürfnis nachgewiesen wird. Die Prüfung obliegt (seit 1964) dem „Staatlichen Institut für Arzneimittelwesen“ in Ostberlin, über Bedürfnis und Zulassung entscheidet ein „Zentraler Gutachterausschuß für Arzneimittelverkehr“. Die Abgabe von Arzneimitteln ist im Prinzip den Apotheken vorbehalten, doch sind davon Ausnahmen vorgesehen, mit deren Hilfe auf dem Lande die Konsumgenossenschaften einen großen Teil der A. wahrnehmen. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 41 Armenrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzt des Volkes, Verdienter

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Überführung der großen chemischen Werke (der Grundstoffproduktion) in SAG und Demontage der wenigen vorhandenen Spezialfabriken haben die A. zunächst in Notstand geraten lassen. Erst um 1950 begann ein planmäßiger Aufbau eigener Produktion. Mangel an qualifizierten Fachkräften und Fehlen ausreichender Erfahrungen bei den VEB haben viele Gesundheitsschäden…

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Betriebsgesundheitswesen (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit Gesundheitshelfern des DRK, Betriebe mit (a) 200–500 Beschäftigten die „Schwesternsanitätsstelle“ unter ärztlicher Aufsicht, (b) 500–2.000 die „Ambulanz“ („Arztsanitätsstelle“) mit Arzthelfer oder stundenweise tätigem Arzt, [S. 76]© 2.000–4.000: Betriebsambulatorium mit 1–4 ganztägig tätigen Ärzten (und Zahnärzten), (d) mehr als 4.000: Betriebspoliklinik mit (mindestens 5) fachärztlichen sowie zahnärztlichen Behandlungsabteilungen; in manchen Wirtschaftszweigen gelten höhere Schlüsselzahlen. Das Personal gehört dem staatlichen Gesundheitsdienst an; die Führung geht aber mehr und mehr an die Betriebsleitungen über. Im Vordergrund steht jetzt die Bemühung um die Entwicklung eines B. auf dem Lande, d. h. bei den LPG. Aufgaben: ambulante Behandlung (auch betriebsfremder Personen) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, „Erste Hilfe“ bei Unfällen, Überwachung nach dem Dispensaire-Prinzip mit Reihenuntersuchungen, Führung von Nachtsanatorien und (neuerdings) Krankenhäusern, schließlich Arbeits- und Betriebshygiene (Arbeitssanitätsinspektion), Unfallverhütung und Überwachung der Werksküchen. In einem durchgängig zentral gesteuerten Gesundheitswesen kann auf eine einheitliche Lenkung auch des B. nicht verzichtet werden. Dafür einen geeigneten Weg zu finden ist bisher nicht gelungen. Der Versuch, die Einrichtungen des B. nach Wirtschaftszweigen in jedem Kreis unter Leitung je einer Betriebspoliklinik zusammenzufassen, war allenfalls in einzelnen hoch industrialisierten Distrikten realisierbar. Nur „für die wichtigsten Industriezweige sind an der Stelle ihrer größten Konzentration Leiteinrichtungen aus Betriebspoliklinik, Betriebskrankenhaus und arbeitshygienischer Abteilung einzurichten“ (Perspektivplan, S. 22). Stattdessen wurden alle Einrichtungen des B. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und unter die Leitung der größten Betriebspoliklinik des Kreises gestellt. Dieser soll ein Betriebskrankenhaus oder mindestens eine Bettenstation für die „Begutachtung“, d. h. die Kontrolle des Leistungsvermögens von Belegschaftsmitgliedern, und außerdem mindestens ein Nachtsanatorium angegliedert sein. In jedem Fall soll das gesamte B. jedes Kreises als „Abteilung“ dem Gesundheitszentrum eingeordnet sein. Außerdem aber soll künftig das B. nach Wirtschaftszweigen gegliedert und innerhalb jedes solchen von einer großen Betriebspoliklinik als „Leiteinrichtung“ koordiniert werden, um so die spezielleren Bedürfnisse der Arbeitshygiene zu erfüllen. Bestand Anfang 1965: (a) 1.396, (b) 1.434, © 189, (d) 73. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 75–76 Betriebsberufsschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsgewerkschaftsleitung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit…

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Kommissionsverträge (1966)

Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Die K. sind eine Form der Einbeziehung der Mittelschichten in die sozialistische Umgestaltung der Wirtschaft und gehen auf 1956 zurück. Wenn auch zunächst nicht das Eigentum der privaten Einzelhändler an den Grundmitteln hiervon berührt wird, werden diese doch in engste Abhängigkeit zum sozialistischen Handel gebracht. Zuerst erfolgte der Abschluß von K. mit den Großhandelskontoren und später mit den Großhandelsgesellschaften oder — HO und Konsumgenossenschaften. Mit Abschluß eines K. verpflichten sich die Einzelhändler, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen; lediglich der zu diesem Zeitpunkt vorhandene Warenbestand darf noch veräußert werden. Dem Einzelhändler wird eine versorgungsmäßige Gleichstellung mit dem staatlichen Einzelhandel in Aussicht gestellt. Der Kommissionshändler erhält einen Durchschnittsprovisionssatz, aus dem alle variablen Betriebskosten, hauptsächlich Löhne und Gehälter, bestritten werden müssen. Kosten für Miete, Licht, Abschreibungen usw. übernimmt der zuständige staatliche Vertragspartner. Erhöhte Aufwendungen aus der Industriepreisreform (Preispolitik) werden auf Antrag der Kommissionshändler im Erstattungsbetrag der fixen Kosten aufgefangen. Für die Kommissionsware hat der Einzelhändler eine Kaution von 50 v. H. des Warenwertes zu stellen, die sich auf 33⅓ v. H. ermäßigt, wenn sie in Form eines Sperrguthabens hinterlegt wird. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Vertragspartners. Durch diese Verträge wird der bisher selbständige Händler praktisch Angestellter des staatlichen Großhandels bzw. von HO und Konsum. Als Kommissionshändler ist er nicht mehr einkommensteuerpflichtig, sondern wird zur Lohnsteuer herangezogen. Seit 1957 wurden auch private Gaststätten, Buchhändler und der Kohlenhandel einbezogen. Mit den K. tauscht der Einzelhändler den Hauptteil seiner Betriebsmittel, die Umlaufmittel gegen Umlaufmittel mit dem Charakter gesellschaftlichen Eigentums um und vollzieht den ersten Schritt zur Sozialisierung. Als halbsozialistische Handelsbetriebe werden den Kommissionshändlern zur Modernisierung des Handelsnetzes und Umstellung auf Selbstbedienung Rationalisierungskredite wie dem sozialistischen Handel über den Kommissionspartner gewährt. Ende 1964 waren 22.678 K. abgeschlossen. Der Umsatz dieser Handelsbetriebe betrug 8,7 v. H. des gesamten Warenumsatzes. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 248 Kommissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommunismus

Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Die K. sind eine Form der Einbeziehung der Mittelschichten in die sozialistische Umgestaltung der Wirtschaft und gehen auf 1956 zurück. Wenn auch zunächst nicht das Eigentum der privaten Einzelhändler an den Grundmitteln hiervon berührt wird, werden diese doch in engste Abhängigkeit zum sozialistischen Handel gebracht. Zuerst erfolgte der Abschluß von K. mit den…

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Kaul, Friedrich (1966)

Siehe auch: Kaul, Friedrich Karl: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 21. 2. 1906 in Posen als Sohn eines Kaufmanns, Gymnasium, Studium der Rechtswiss. in Heidelberg und Berlin, Dr. jur. 1933 wegen jüdischer Abstammung aus dem juristischen Vorbereitungsdienst entlassen, arbeitete als Versicherungsvertreter. 1935 bis 1937 KZ, dann Mittelamerika, 1942 in USA interniert. Nach Rückkehr SED, Justitiar beim Rundfunk in Ostberlin, später bei der dt. Verwaltung für Volksbildung. 1947 Assessor-Examen. Seit Mai 1948 als Rechtsanwalt bei den Berliner Gerichten zugelassen. Vor Ostberliner und sowjetzonalen Gerichten tritt K. nur selten persönlich in Erscheinung. Seine eigentliche Tätigkeit als Rechtsanwalt ist die Verteidigung von kommun. Friedenskämpfern und SED-Agitatoren vor Gerichten der BRD. K. war auch Vertreter der KPD im KPD-Verbotsprozeß vor dem Bundesverfassungsgericht. In einem Strafverfahren ist K. vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe als Verteidiger zurückgewiesen worden, weil er die Strafverteidigung eines kommun. Agenten nicht unabhängig führt, sondern dabei Weisungen unbeteiligter politischer Stellen befolgt und daher nicht die rechtlichen Anforderungen eines Verteidigers erfüllt (BGH, Beschl. vom 2. 3. 1961 — „Neue Juristische Wochenschrift“ 1961, S. 614). Seit August 1958 darf K. West-Berlin nicht mehr betreten. Er gehört zu den „unerwünschten Personen“, denen nach einer Anordnung der alliierten Kommandantur vom 21. 6. 1962 als Gegenmaßnahme gegen die Mauer der Zugang nach West-Berlin untersagt worden ist. K. veröffentlichte zahlreiche Hörspiele u. Schriften, in denen es um Vorgänge im Grenzbereich von Politik und Kriminalität geht und die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesregierung diffamiert wird. 1948 hat K. in der von der sowjetischen Besatzungsmacht herausgegebenen Zeitung „Tägliche Rundschau“ einen Fortsetzungsbericht mit antiamerikanischer Tendenz veröffentlicht, der in der NS-Zeit im „Völkischen Beobachter“ erschienen war. K. wurde des Plagiats überführt und aus dem Verband der Deutschen Presse ausgeschlossen. Eine strafrechtliche Verfolgung unterblieb jedoch auf Anweisung sowjetzonaler Behörden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 236 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/kaul-friedrich-karl verwiesen. Kaufkraft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KdT

Siehe auch: Kaul, Friedrich Karl: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 21. 2. 1906 in Posen als Sohn eines Kaufmanns, Gymnasium, Studium der Rechtswiss. in Heidelberg und Berlin, Dr. jur. 1933 wegen jüdischer Abstammung aus dem juristischen Vorbereitungsdienst entlassen, arbeitete als Versicherungsvertreter. 1935 bis 1937 KZ, dann Mittelamerika, 1942 in USA interniert. Nach Rückkehr SED, Justitiar beim Rundfunk in Ostberlin, später bei der dt. Verwaltung für Volksbildung. 1947…

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Rentnerreisen (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Am 9. 9. 1964 gab der Ministerrat bekannt, daß in Kürze für Rentner Reisen in die BRD und nach West- Berlin möglich sein werden. Damit ist erstmals seit Errichtung der Mauer und der darauffolgenden Drosselung des Interzonenverkehrs für eine bestimmte Personengruppe wieder die Möglichkeit zu Besuchsreisen in den Westen geschaffen worden. Insgesamt sind davon 3,1 Mill. Menschen (Frauen über 60 und Männer über 65 Jahre) von 17,0 Mill. Einwohnern betroffen. Jährlich wird eine Besuchsreise in die BRD oder nach West-Berlin mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens vier Wochen bewilligt. Bei Todesfall oder schwerer Erkrankung von Angehörigen kann eine weitere Reise genehmigt werden. Reiseantritt war ab 2. 11. 1964 möglich, Anträge wurden ab 21. 9. 1964 entgegengenommen. Wie behauptet wird, ist der Kreis der Rentner weniger der „Befragung durch westliche Kontaktstellen und Spionageorganisationen“ ausgesetzt. Offiziell werden die R. als Folge eines Gespräches zwischen Ulbricht und dem thüringischen Landesbischof Mitzenheim vom 18. 8. 1964 gesehen. Mitzenheim bezeichnete die Reiseerlaubnis für Rentner als „großzügige Vorleistung des Vertrauens und des guten Willens von unserer Regierung“. Der Ministerrat wertete sie als Ausdruck seiner Bereitschaft, „die durch die Politik der revanchistischen und militaristischen Kreise in Westdeutschland entstandenen Schwierigkeiten und Härten im Interesse der Bürger beider deutscher Staaten und West-Berlins zu mildern“. Finanzielle Schwierigkeiten entstanden den Rentnern zunächst insofern, als die Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt bei Antritt der Reise in der SBZ gelöst werden mußten. Diese Forderung verstieß gegen ein Abkommen zwischen der Bundesbahn und der sowjetzonalen Reichsbahn, das auf Grund von Bestimmungen des Alliierten Kontrollrates zustande gekommen ist. Ab März 1963 wurden keine Rückfahrkarten mehr ausgegeben. Bei R. hat das Reisebüro der SBZ empfohlen, nur für die Rückfahrt ab „Grenzbahnhof der DDR“ bis zum Heimatort eine Rückfahrkarte zu lösen. Den Rentnern ist auf Grund sowjetzonaler Devisenbestimmungen die Mitnahme von Zahlungsmitteln untersagt, mit Ausnahme eines Betrages von 100 DM Ost, der zur Bestreitung der ersten Ausgaben nach der Wiedereinreise dienen soll. Er wird bei der Ausreise registriert und muß bei der Wiedereinreise nachgewiesen werden. Den Rentnern wird vor Antritt ihrer Reise nur ein Betrag von 5 DM Ost gegen 5 DM West von sowjetzonalen Stellen umgetauscht. Sie kommen daher so gut wie mittellos in die BRD und sind auf die Unterstützung von Freunden und Verwandten angewiesen. Aus Bundesmitteln werden von den Betreuungsstellen der Städte und Landkreise für jeden Besucher eine Barbeihilfe in Höhe von 30 DM West sowie eine weitere Unterstützung von 20 DM West aus Landesmitteln gewährt Vielerorts werden aus örtlichen Mitteln weitere Beträge in unterschiedlicher Höhe gezahlt. Außerdem erhalten die Rentner kostenlose Krankenhilfe im Falle einer Erkrankung während des Aufenthalts. Für die Kosten der Rückreise werden Gutscheine der Deutschen Bundesbahn ausgegeben. Während saisonbedingter Spitzenzeiten des sowjetzonalen Reiseverkehrs werden bei [S. 400]Anträgen auf R. in der Regel örtliche Schikanen angewandt, um von einem Besuch in der BRD abzuhalten. Trotzdem sind nach vorläufigen Angaben in der Zeit vom 1. 11. 1964 bis zum 31. 12. 1965 rd. 1,9 Mill. Rentner aus der SBZ und dem Berliner Sowjetsektor in den freien Teil Deutschlands gekommen. Davon entfallen rd. 470.000 Rentnerbesuche auf Berlin (West). Nach Pressemeldungen beschwerten sich schon ab Januar 1965 sowjetzonale Stellen über Behörden der BRD, weil an Rentner aus der SBZ „Personaldokumente“ für Reisen in das benachbarte westliche Ausland ausgegeben worden seien. Damit würden die Rentner zum Verstoß gegen das sowjetzonale Paßwesen verleitet. Schließlich wurde sogar mit einem Abbruch der R. gedroht. Einige Monate später nutzte das Regime die gleiche Angelegenheit auf eigene Weise aus. Nach einem Beschluß des Staatsrates vom 15. 10. 1965 dürfen Einwohner der SBZ im Rentenalter jährlich bis zu vier Wochen in europäische Länder und bis zu drei Monate in außereuropäische Länder reisen. Eine Reise in die BRD schließt jedoch eine Reise in das westliche Ausland im selben Jahr aus. Dieser Beschluß ist mit der Auflage verbunden, daß die Zonen-Reisepässe durch NATO-Länder nicht „diskriminiert“ werden dürfen. Dabei handelt es sich erneut um einen Versuch der SBZ, auf Kosten der Menschlichkeit zu internationaler Anerkennung zu kommen. Jedes westliche Konsulat in Berlin (West) kann jetzt Reiseanträge aus der SBZ entgegennehmen und nach Zustimmung des Allied Travel Board von sich aus entscheiden. Die Pässe der SBZ finden aber nach wie vor keine Anerkennung. Das Konsulat erteilt das Visum auf einem besonderen Formular. R. in das westliche Ausland dürfen jedoch nur unter Umgehung des Bundesgebietes einschl. Berlin (West) unternommen werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 399–400 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reparationen

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Am 9. 9. 1964 gab der Ministerrat bekannt, daß in Kürze für Rentner Reisen in die BRD und nach West- Berlin möglich sein werden. Damit ist erstmals seit Errichtung der Mauer und der darauffolgenden Drosselung des Interzonenverkehrs für eine bestimmte Personengruppe wieder die Möglichkeit zu Besuchsreisen in den Westen geschaffen worden. Insgesamt sind davon 3,1 Mill. Menschen (Frauen über 60 und Männer über 65 Jahre) von 17,0 Mill. Einwohnern…

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Neuerer (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 Als N. werden die aktiven Teilnehmer am Vorschlagswesen bezeichnet. Die N.-Bewegung gilt nach amtlicher Verlautbarung „als eine völlig neue gesellschaftliche Kraft zur Entwicklung der Produktionskräfte, die nur auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums an Produktionsmitteln wirksam werden konnte“. (Produktionspropaganda) a) In Betrieben, bei den VVB und bei den Räten der Kreise und Bezirke gibt es Neuereraktivs aus Funktionären, N., Angehörigen der Techn. Intelligenz und der Massenorganisationen, deren Aufgabe es sein soll, die Teilnehmer am Vorschlagswesen zu unterstützen. Als eine Untergruppe besteht bei jedem N.-Aktiv ein N.-Zentrum, dessen Aufgabe es ist, „alles Neue aus der Wissenschaft und Technik bzw. aus der täglichen Arbeit der N. und Erfinder, der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit und der Brigaden der Sozialist. Arbeit zusammenzutragen und zu popularisieren. Das N.-Zentrum soll allen Beschäftigten als Informationsquelle über den Höchststand der Wissenschaft und Technik, d.h. über das Weltniveau dienen.“ Die Anleitung der N.-Bewegung erfolgt durch den FDGB. Anstelle der Bezeichnung Neuereraktiv gibt es seit 1965 auch die Bezeichnung „Neuererrat“. Die N.-Bewegung hat zu keinem Zeitpunkt ihres Bestehens den sich immer steigernden Forderungen des Regimes entsprechen können. Die Nichterfüllung der Wirtschaftspläne wurde oft als Folge des unzulänglichen Funktionierens der N. bezeichnet. Das Regime fordert immer deutlicher, daß die N. uneigennützig ihre Vorschläge usw. machen. b) In der Landwirtschaft wurden mit dem Ziel der Produktionsmitteleinsparung, Produktions- und Produktivitätssteigerung sowie Beseitigung wirtschaftlicher Engpässe aus der SU zahlreiche Arbeits- und Produktionsverfahren als N.-Methoden übernommen und als propagandistische Schwerpunkte ideologisch aufgeblasen, wie z. B. Schönebecker Methode, grünes Fließband, naturgemäße Viehhaltung, Maisprogramm. Bei diesen neuen ➝Arbeitsmethoden, die häufig mit einer bestimmten Person als N. verbunden werden, handelt es sich in Wirklichkeit nicht etwa um neuzeitliche technische Fortschritte, sondern zum überwiegenden Teil um solche Verfahren, die unter den spezifischen Produktionsbedingungen der Mangelwirtschaft in der SU zur Anwendung empfohlen wurden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 335 Neuer Kurs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 Als N. werden die aktiven Teilnehmer am Vorschlagswesen bezeichnet. Die N.-Bewegung gilt nach amtlicher Verlautbarung „als eine völlig neue gesellschaftliche Kraft zur Entwicklung der Produktionskräfte, die nur auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums an Produktionsmitteln wirksam werden konnte“. (Produktionspropaganda) a) In Betrieben, bei den VVB und bei den Räten der Kreise und Bezirke gibt es Neuereraktivs aus…

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Theater (1966)

Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Als Instrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda ist die darstellende Kunst der kommun. Kulturpolitik unterworfen. Die Schauspielhäuser sollen „Pflanzstätten der Kultur, der fortgeschrittenen sowjetischen Ideologie und Moral“ sein und „an der Erziehung des Sowjetmenschen aktiv teilnehmen“ (Beschluß des ZK der KPdSU, 26. 8. 1946). Die Spielpläne „müssen … im Sinne unserer sozialistischen Kulturpolitik gestaltet werden“ (Abusch auf der Kulturkonferenz der SED 1957). Die SED beherrscht über ihre mannigfachen „Transmissionsriemen“ das gesamte T.-Leben. Die Dramatiker bilden eine Sektion im Deutschen ➝Schriftstellerverband. [S. 480]Die Bühnenkünstler sind in der Gewerkschaft Kunst des FDGB organisiert. Ihre Ausbildung erfolgt an der T.-Hochschule Leipzig und an der Schauspielschule Berlin; private Schauspielschulen gibt es nicht. Die Engagementsvermittlung läuft über die Staatliche Zentrale Bühnenvermittlung. Arbeitsrechtliche Grundlage ist das „Lohn- und Gehaltsabkommen für die Theater und Kulturorchester“, das zwischen dem Ministerium für Kultur und der Gewerkschaft Kunst vereinbart wird und neben den Tarifen und Sozialleistungen auch politische und gesellschaftliche Verpflichtungen der Künstler festlegt. Besonders wichtige Kräfte werden durch Einzelvertrag bevorzugt. Private Bühnen gibt es seit 1953 nicht mehr. Alle T. (1964: 75 Bühnen mit 17.300 Beschäftigten, davon 7.000 Techniker) unterstehen der Abt. Theater, Musik, Veranstaltungswesen des Ministeriums für Kultur, das die Subventionen zuteilt und die Intendanten einsetzt. Das Ministerium wiederum wird angeleitet und kontrolliert von der Abt. Kunst, Literatur und Kulturelle Massenarbeit des ZK der SED. Der berüchtigste SED-Funktionär, der sich mit T.-Fragen beschäftigt, ist Hans Rodenberg, Mitgl. des Staatsrates und stellv. Minister für Kultur. An der Spielplangestaltung sind außer den künstlerischen Leitungen beteiligt die BPO und BGL der T., die Besucherräte und die örtlichen Instanzen der SED und des Staatsapparates. Verbote bereits einstudierter Werke kommen immer wieder vor, z. B. 1951 „Das Verhör des Lukullus“ von Brecht und Paul ➝Dessau in der Staatsoper Berlin, das endlich 1965 in dritter Fassung aufgeführt werden durfte, 1953 „Der Prinz von Homburg“ von Kleist im Stadttheater Erfurt, 1959 „Das Schwitzbad“ von Majakowski in der Volksbühne Berlin. Das erste Stück wurde wegen Pazifismus, das zweite wegen Militarismus verboten, das dritte wegen seiner Kritik an der Funktionärs-Bürokratie, obwohl es sich um ein in der SU gefeiertes Werk und die Inszenierung eines sowjet. Regisseurs handelte. Der Bühnenvertrieb ist weitgehend vom „volkseigenen“ Henschel-Verlag in Berlin monopolisiert. Lizenzen für Weststücke müssen beim Ministerium für Kultur beantragt werden; die Genehmigung wird aus ideologischen und finanziellen Gründen (Devisen) nur selten erteilt. Die traditionelle Volksbühnen-Organisation und die T.-Abonnements sind durch das „Betriebs-Anrecht“ ersetzt worden, d. h. durch den kollektiven T.-Besuch unter Regie der BGL der jeweiligen Betriebe (Betriebskultur). Der theatralischen Betreuung der Dorfbevölkerung dient die „Landbespielung“. Das Publikum wird durch die politisch ausgerichteten Programmhefte, T.-Zirkel und Zuschauerkonferenzen beeinflußt. In den Besucherräten sitzen Vertreter der Parteien, Massenorganisationen und der Nationalen Volksarmee. Das Regime veranstaltet eine Reihe von Festspielen, so die Berliner Festtage (Gegenstück zu den Festwochen in West-Berlin), die Arbeiterfestspiele (Gegenstück zu den Ruhrfestspielen), die Ostseewoche (Gegenstück zu der Kieler Woche) u.a. Die T.-Kritik in der Presse dient ebenfalls der politisch-ideologischen Belehrung, und zwar des Publikums wie der Künstler. Die bekanntesten Kritiker sind Fritz Erpenbeck und Herbert Ihering. Fachorgan „Theater der Zeit“ (zweimal im Monat) wird von SED-Redakteuren herausgegeben. Bei den Kinder-T., einer aus der SU übernommenen Einrichtung (5 in der SBZ), spielen die FDJ und die Organisationen der Jungen Pioniere eine entscheidende Rolle. Das unbestreitbare internationale Ansehen des T. in der SBZ basiert ausschließlich auf der Leistung zweier Bühnen: des Berliner Ensembles, in der Nachfolge Brechts von Helene ➝Weigel und Erich ➝Engel geleitet, und der Komischen Oper Berlin unter Leitung von Walter ➝Felsenstein. Die anderen Bühnen sind weit schwächer. Die wichtigsten unter ihnen sind in Berlin: die Deutsche Staatsoper (Intendant Hans Pischner), das Deutsche Theater mit seinen Kammerspielen (Wolfgang ➝Heinz), die Volksbühne (Karl Holen) und das Maxim-Gorki-Theater (Maxim ➝Vallentin); in der SBZ: das Staatstheater Dresden und die Städtischen Bühnen Leipzig. Den repräsentativen Bühnen, insbesondere dem Berliner Ensemble, der Komischen Oper und Deutschen Staatsoper, stehen nahezu unbegrenzte Mittel zur Verfügung für lange Probenzeiten und u.U. Verpflichtung westdeutscher Gäste. Dennoch sind die bedeutendsten Künstler nach dem Westen abgewandert. Nach dem 13. Aug. 1961 (Mauer) führte die Abwanderung zu einer ernsten Krise des T.-Lebens, die durch Gäste aus den Volksdemokratien und Absolventen der T.-Schulen notdürftig ausgeglichen wurde. Die Darstellungskunst bewegt sich zwischen den beiden entgegengesetzten Methoden von Stanislawski und Brecht. Das Stanislawski-System, die konventionelle, am Naturalismus des 19. Jahrhunderts orientierte Methode, wird an den Schauspielschulen gelehrt; eine Art Modellbühne ist das Maxim-Gorki-Theater. In der Stalin-Zeit galt diese Methode als die einzig legitime; sie konnte allerdings, vornehmlich wegen der Abneigung der Künstler, nie ganz durchgesetzt werden. Seit dem Tauwetter hat die Epische Methode Brechts, eine avantgardistische und revolutionäre Methode, die so lange als Formalismus verpönt war, eine Aufwertung erfahren. Offiziell gelten heute beide Methoden als Sozialistischer Realismus, aber die Kulturfunktionäre bemühen sich, die Brechtsche Art, die besonders bei den jungen Künstlern Schule gemacht hat, wieder in den Hintergrund zu drängen und auf das Berliner Ensemble zu beschränken. Die Kritik richtet sich gegen die von Brecht-Epigonen entwickelten Formen des „didaktischen“ und „dialektischen T.“, die außer auf Brecht auf die Theaterrevolutionäre der zwanziger Jahre, Meyerhold und Tairow in Rußland, Piscator in Deutschland zurückgehen. (Meyerhold wurde 1939 liquidiert, Tairow erhielt 1946 Berufsverbot und starb verfemt, Piscator inszeniert jetzt in der Bundesrepublik.) Das didaktische und dialektische T. ist radikal kommunistisch (Dialektischer Materialismus), bedient sich aber formaler Extravaganzen und bevorzugt die Methode des „offenen Aussprechens“, stellt also die Schwierigkeiten des Aufbaus, die Härte des Klassenkampfes und die Fehler der Funktionäre relativ ungeschminkt dar. Die SED wirft dieser Form des T. bürgerliche Intellektualität, Mangel an Volkstümlichkeit und an Parteilichkeit vor. [S. 481]Von den Dramatikern der SBZ stehen dem didaktisch-dialektischen Stil nahe Helmut ➝Baierl („Die Feststellung“, „Frau Flinz“), Heiner und Inge Müller („Der Lohndrücker“, „Die Korrektur“), Hans Pfeiffer („Laternenfest“) und der 1955 aus der BRD zugezogene Peter Hacks („Die Schlacht bei Lobositz“), „Die Sorgen und die Macht“), während Hedda Zinner („Der Teufelskreis“, „Die Lützower“), Harald Hauser („Am Ende der Nacht“, „Nightstep“) und Gustav von Wangenheim („Du bist der Richtige“, „Studentenkomödie“) das konventionell gebaute, schöngefärbte, politisch wie menschlich verlogene Tendenzstück nach sowjet. Muster vertreten. Hans Lucke schreibt geschickte Unterhaltungsstücke mit kommun. Tendenz („Kaution“). Die beiden inzwischen verstorbenen Klassiker der deutschen kommun. Dramatik, Brecht und Friedrich Wolf, haben alle bedeutenden Stücke vor ihrer Ansiedlung in Ostberlin geschrieben, sind also nur bedingt als Dramatiker der SBZ zu verzeichnen; beide äußerten sich am Ende ihres Lebens verbittert über das SED-Regime. Während des Tauwetters wurden die sowjet. und sowjetzonalen Tendenzstücke weitgehend aus den Spielplänen der SBZ-Bühnen verdrängt, eine Entwicklung, die die SED durch rigorose Säuberung rückgängig machte (1957–59: Ablösung von 22 Intendanten). Einen wesentlichen Teil des Spielplanes bestreiten klassische Werke, die freilich häufig in Inszenierung und Programmheft tendenziös ausgelegt werden (Kulturelles Erbe). Das didaktische T. konnte sich am stärksten in der Laienkunst durchsetzen (Agitprop-Gruppen). Seit der 1. Bitterfelder Konferenz orientiert sich die Kulturpolitik jedoch auf das sog. Arbeiter-T., eine dilettantische Kopie des Berufs-T. 1965 gab es 150 Arbeiter- und Bauern-T. mit 4.800 Mitwirkenden. Das Arbeiter-T. führt neben Tendenzstücken sogar Klassiker und Opern auf (Arbeiteroper); denn nach kommun. Auffassung gibt es keinen „qualitativen“ Unterschied zwischen Berufskünstlern und Laien. Als Charakteristiken des Arbeiter-T. nannte ein Funktionär des Ministeriums für Kultur: 1. „Die Mitglieder sollten in ihrer Mehrheit Arbeiter und Bauern sein“; 2. „Die Mitglieder betrachten ihre künstlerische Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag und wollen ihrer Klasse beim Aufbau eines sozialistischen Kulturlebens helfen“; 3. „Die Arbeiter-T. betreiben ihre Arbeit nicht als Selbstzweck, sondern mit dem Ziel, in einigen Jahren aktiv und planmäßig an der Befriedigung der kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung unserer Republik mitzuhelfen“ (Sonntag, 6. 12. 1959). Das Arbeiter-T. gilt als Volkskunst. (Literatur, Kabarett, Kulturelle Massenarbeit, Kultureller Austausch) Literaturangaben Hain, Sybille: Vom Volkstheater zur politischen Massenveranstaltung. München 1959, Pohl und Co. 120 S. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Tobias, Josef: Die neuere Entwicklung des Theaters in der SBZ … (1955 bis 1956). (BB) 1957. 34 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 479–481 Thälmann-Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theodor-Neubauer-Medaille

Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Als Instrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda ist die darstellende Kunst der kommun. Kulturpolitik unterworfen. Die Schauspielhäuser sollen „Pflanzstätten der Kultur, der fortgeschrittenen sowjetischen Ideologie und Moral“ sein und „an der Erziehung des Sowjetmenschen aktiv teilnehmen“ (Beschluß des ZK der KPdSU, 26. 8. 1946). Die Spielpläne „müssen … im Sinne unserer…

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Entstalinisierung (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 Nach dem Tod Stalins im März 1953 kritisierte die neugebildete Führung der KPdSU den Personenkult und den Dogmatismus der Stalinzeit. Sie propagierte das Prinzip der kollektiven Führung und begann, stalinistische Herrschaftsmethoden abzubauen (Stalinismus). In diesem Rahmen: Abbau des Terrors, teilweise Dezentralisierung der Staats- und Wirtschaftsleitung, Auflösung von Zwangsarbeitslagern, Verkündung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Einschränkung der ideologischen Reglementierung. Verschiedene Wissenschaften, bes. die Naturwissenschaften, erhielten größeren Spielraum für die objektive Forschung. Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bevölkerung wurden verbessert durch den Abbau der drakonischen Arbeitsgesetzgebung und die Erhöhung der Konsumgüterproduktion. Außenpolitisch wurde die Aussöhnung mit Jugoslawien gesucht (Titoismus) und das Abhängigkeitsverhältnis der Volksdemokratien gegenüber Moskau gelockert. Die Zeit von Stalins Tod bis zum XX. Parteitag der KPdSU im Febr. 1956 kann als „stille E.“ bezeichnet werden (Tauwetter). Auf dem XX. Parteitag bekannte sich die Parteiführung offen zu den Maßnahmen, mit denen sie das von Stalin übernommene System zu reformieren versuchte. Auch auf dem XXII. Parteitag im Okt. 1961 wurde Stalin öffentlich kritisiert. Neue Thesen wurden verkündet, die eine weitere Abkehr von wichtigen Prinzipien des Stalinismus bedeuteten (Geschichte (1er KPdSU) und darauf abzielten, Ideologie und Praxis den Bedingungen eines modernen Industriestaates anzupassen. Diese Anpassung wurde als Rückkehr zum Leninismus ausgegeben. Das kennzeichnet auch die Grenzen der E. Die Alleinherrschaft der Partei blieb erhalten. Mit der E. lebten in den Volksdemokratien und fast allen kommun. Parteien oppositionelle Strömungen auf (Revisionismus, Nationalkommunismus). Die chinesische und die albanische Parteiführung widersetzen sich hartnäckig und bezeichnen die E. als Verrat am Marxismus-Leninismus (Sonderwege zum Sozialismus). Die SED-Führung, insbesondere Ulbricht, verschloß sich lange Zeit der E. Nach den Ereignissen in Polen und Ungarn (1956) wurden Befürworter einer E. in der SBZ hart gemaßregelt (Behrens, Benary, Dritter Weg, Harich, Schirdewan, Vieweg). Bestimmte Lockerungen, die sich dennoch eingebürgert hatten, wurden nach dem Bau der Mauer (Aug. 1961) rückgängig gemacht. Erst seit dem Sommer 1962, insb. seit dem 4. Plenum des ZK der SED im Nov. 1963, kann von einer E. in der SBZ gesprochen werden. Sie zeigt sich besonders in der Wirtschaftspolitik (Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft). Zur E. in der SBZ gehören auch die Diskussionen gegen den „Dogmatismus im Strafrecht“ (Rechtswesen). Tendenzen zur Versachlichung zeigen sich besonders in der Wissenschaft. Bemerkenswert ist die Hervorhebung der empirischen Soziologie. Auch die SED-Führung erhofft sich von der E. einen Ausgleich mit der Bevölkerung und ist dafür bereit, den Lebensstandard zu erhöhen und Erleichterungen zu gewähren. Sie ist aber außerordentlich bemüht, die E. streng unter Kontrolle zu halten und ideologische Lockerungs- und Liberalisierungstendenzen zu zügeln (Havemann). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 122 Entnazifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entwicklungsländer

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 Nach dem Tod Stalins im März 1953 kritisierte die neugebildete Führung der KPdSU den Personenkult und den Dogmatismus der Stalinzeit. Sie propagierte das Prinzip der kollektiven Führung und begann, stalinistische Herrschaftsmethoden abzubauen (Stalinismus). In diesem Rahmen: Abbau des Terrors, teilweise Dezentralisierung der Staats- und Wirtschaftsleitung, Auflösung von Zwangsarbeitslagern, Verkündung der sozialistischen Gesetzlichkeit und…

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Wählerversammlung (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Versammlung, in der sich die Kandidaten und Nachfolgekandidaten in ihren Wahlkreisen vorstellen. Die Kandidaten haben in der W. Auskunft über ihre bisherige politische Tätigkeit, ihre künftige Parteiarbeit und die Erfüllung ihrer ihnen als Abgeordneten obliegenden Pflichten zu geben. Das Recht der W., die Absetzung eines Kandidaten von den Wahlvorschlägen vorzuschlagen, ist angesichts der politischen Machtverhältnisse in der SBZ praktisch völlig bedeutungslos. — Da in der SBZ keine freien Wahlen zugelassen werden, hat auch die W. keinerlei echte demokratische Funktion. Die W. kann dem Wahlkandidaten einen Wählerauftrag erteilen und erhält so eine Bedeutung, die ihren angeblich demokratischen Charakter in das Gegenteil verkehrt. Nach den im Nov. 1959 erlassenen „Richtlinien für die Ordnung der Tätigkeit der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen“ kann die W. in der Gestalt einer Einwohnerversammlung der Nationalen Front auch einen bereits gewählten Abgeordneten wieder abberufen. Ein Antrag auf Abberufung muß allerdings vorher dem Ausschuß der NF zugeleitet werden, der darüber entscheidet, ob über ihn in der W. abgestimmt werden darf. Dieser für ein demokratisches Verfahren sinnlose Umweg soll verhüten, daß etwa auf einer W. tatsächlich ein Abgeordneter abberufen wird, der im Sinne der SED gearbeitet hat. Andererseits sieht die SED in der Möglichkeit zu einer Abberufung den Ansatz zur Korrektur der Zusammensetzung der Volkskammer, falls dies trotz sorgfältiger vorheriger Kandidatenauslese notwendig erscheinen sollte. Das ganze Verfahren der Abberufung eines Abgeordneten widerspricht allen Regeln demokratischer Mandatsübertragung, da ein Abgeordneter nach seiner Wahl von niemandem in seinen Aufgaben behindert werden darf und überdies nie nur seinen Wählern, sondern dem ganzen Volke zu dienen hat. In Städten und größeren Orten tritt an die Stelle der W. die Wählervertreterkonferenz. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 519 Wählerauftrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wählervertreterkonferenz

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Versammlung, in der sich die Kandidaten und Nachfolgekandidaten in ihren Wahlkreisen vorstellen. Die Kandidaten haben in der W. Auskunft über ihre bisherige politische Tätigkeit, ihre künftige Parteiarbeit und die Erfüllung ihrer ihnen als Abgeordneten obliegenden Pflichten zu geben. Das Recht der W., die Absetzung eines Kandidaten von den Wahlvorschlägen vorzuschlagen, ist angesichts der politischen Machtverhältnisse in der…

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FDJ-Kontrollposten (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“ Das IV. Parlament der FDJ (1952) legte fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem in den VEB Jugendkontrollbrigaden geschaffen werden, die die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen überwachen.“ — Der Zentralrat der FDJ forderte im August 1952, zur Verstärkung des sozialistischen ➝Wettbewerbs sollten die F. den Produktionsvorgang, die Arbeitsorganisation sowie den Energie- und Materialverbrauch ständig beobachten und notfalls alarmierend bemängeln. Die F. müssen immer wieder neu aufgezogen werden. So erklärte „Junge Welt“ am 5. 7. 1958: F. „stehen nur auf dem Papier“; am 18. 3. 1959 wurde dort „größere Autorität für die F.“ verlangt. Das im Mai 1959 beschlossene „Programm der jungen Generation …“ forderte Verstärkung der F. — Seit 1961 werden die F. auch in der Landwirtschaft stark eingesetzt. Am 22. 8. 1963 beklagte Günther Sieber, 1. Stellv. des Vors. des Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (in „Junge Welt“), daß die Auflösung der F. „in einigen Betrieben diskutiert wurde“. Er hoffte, die Einführung der F. in die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion werde dazu beitragen, im Arbeitsbereich der F. „Schwierigkeiten zu überwinden und festgestellte Mängel zu beseitigen“. §~43 des Jugendgesetzes (1964) bestimmt: „Die Kontrollposten der FDJ sind fester Bestandteil des Systems der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Sie helfen, die sozialistische Gesetzlichkeit zu wahren und zu entwickeln, indem sie für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes, für neue Arbeitsmethoden und Verbesserungsvorschläge sowio gegen Gleichgültigkeit, Schlendrian, Bürokratismus und Formalismus kämpfen.“ Dieser § sichert ferner zu, daß Staats- und Wirtschaftsorgane die Hinweise der F. beachten und deren Arbeit unterstützen. Gemäß dieser Grundrichtlinien werden die F., möglichst in Verbindung mit den Grundorganisationen der FDJ in Betrieben, intensiver für Qualitätskontrollen eingesetzt; ebenso für Aufklärungsarbeit über die Pläne Neue Technik. In den Schulen betreiben die F. die Massenkontrollen, z. B. für den „Tag der Schulbereitschaft“. Ein weiteres Betätigungsfeld finden die F. z. B. auch bei Massenkontrollen zur Materialeinsparung. — Die Einzeldirektiven erhalten die F. von der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 137 FDJ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Ordnungsgruppen

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“ Das IV. Parlament der FDJ (1952) legte fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem…

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Stipendien (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 St. werden benutzt a) als Mittel zur Auslese der Schüler der Ober- und Fachschulen und der Studierenden an den Hochschulen, b) als Anreiz zur Erzielung der Anpassung an die kommunistische Herrschaft (Prämiierung guter Lernleistungen politisch zuverlässiger Schüler und Studenten). Als Voraussetzung der Zahlung von Unterhaltsbeihilfen (St.) an Oberschüler gelten: Zugehörigkeit zu den bevorzugten Gruppen (Arbeiter- und Bauernkinder), gute fachliche Leistungen und „gesellschaftliche Aktivität im Sinne unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Das gilt entsprechend für die Studierenden der Hochschulen. Die Bestimmungen sind wiederholt geändert worden. Nach der neuen Stipendienordnung vom 17. 12. 1962 (GBl. II, S. 834) erhalten Arbeiter-und-Bauernkinder, die ihnen gleichgestellten Kategorien und ehemalige Angehörige der NVA ein monatliches St. von 190 DM Ost, so weit sie an Universitäten und Hochschulen studieren. Studierende der Fachschulen erhalten 160 DM Ost, Kinder von Angestellten, Angehörigen der Intelligenz u. a. 140 bzw. 110 DM Ost. Leistungsprämien können bei „sehr guten oder guten Studienleistungen“ auch an Nichtstipendienempfänger gewährt werden. Bevorzugt werden bei der Vergabe von St. Studierende an Industrie-Instituten (monatl. St. von 500 bis 1.200 DM Ost). Sonder-St. gibt es für Studierende, die „hervorragende Leistungen und besondere Erfolge bei der Aneignung des Marxismus-Leninismus und seiner Anwendung im Fachstudium“ aufweisen (Karl-Marx-St.). Weitere Sonder-St.: Johannes-R.-Becher-St. und Wilhelm-Pieck-St. Bei „fachlichen und gesellschaftlichen Fehlleistungen“ können Abzüge von Grund-St. bzw. Leistungs-St. ganz oder teilweise vorgenommen werden. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 467 Stief, Albert A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stoph, Willi

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 St. werden benutzt a) als Mittel zur Auslese der Schüler der Ober- und Fachschulen und der Studierenden an den Hochschulen, b) als Anreiz zur Erzielung der Anpassung an die kommunistische Herrschaft (Prämiierung guter Lernleistungen politisch zuverlässiger Schüler und Studenten). Als Voraussetzung der Zahlung von Unterhaltsbeihilfen (St.) an Oberschüler gelten: Zugehörigkeit zu den bevorzugten Gruppen (Arbeiter- und…

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Weltbund der Demokratischen Jugend (1966)

Siehe auch: Weltbund der Demokratischen Jugend: 1965 1969 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ): 1975 1979 1985 Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der WBDJ. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nichtkommun. Jugendverbände täuschen. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich den WBDJ., als sie erkannt hatten, daß er als getarnter Kampfund Propagandahelfer des Weltbolschewismus eine Tarnorganisation ist. — Im „Kongreß“ (dem etwa alle 3 Jahre tagenden Parlament des WBDJ.) und im „Rat“ (dem großen Ausschuß des Kongresses) sind offen auftretende Kommunisten noch in der Minderheit, doch im 60köpfigen Büro (Exekutivkomitee) des Rates und im Sekretariat des WBDJ. (Sitz Budapest) haben sie die Mehrheit. Präsident: Rodolfo Mechini (ein italienischer Kommunist), Generalsekr.: Claude Gatignon (Mitgl. des Zentralsekr. der Kommun. Jugend Frankreichs). Der WBDJ. soll 1962 mehr als 101 Mill. Einzelmitglieder gezählt haben. — Die FDJ gehört dem WBDJ. seit 21. 8. 1947 an. Der WBDJ. ist (so betont „Junge Welt“, 3. 3. 1960) „für alle Jugendorganisationen offen, die seine Grundsätze und das Programm anerkennen oder auch nur einem Punkt desselben zustimmen“. Es gibt folglich Mitglieder im WBDJ., die das Programm voll anerkennen und verwirklichen, weitere Mitglieder, die nur einem Punkt des Programms zustimmen (Sport- oder Kulturorganisationen), und andere, die das Programm anerkennen und sich beteiligen, gleichzeitig aber noch Mitglied der nichtkommun. „WAY“ (World Assembly of Youth = Weltjugendvereinigung) sind. Der WBDJ. zieht die angeblich überparteilichen Weltjugendfestspiele (Festival) auf. — Er arbeitet mit Aktionseinheits-Formeln und setzt Pazifistenverbände aller Art für die Machtpolitik der SU. ein. Auch sucht er durch antikolonialistische Agitations-Feldzüge von dem neuen Kolonial-Imperialismus der SU abzulenken. — Seit 1964 arbeitet in der Zentrale des WBDJ. je ein afrikanisches und lateinamerikanisches Sekretariat. Die Einspannung des WBDJ. für die sowjet. Machtpolitik zeigte sich im Herbst 1956: Damals unterdrückte die kommun. Funktionärs-Bürokratie des WBDJ. jede Kritik an dem mörderischen Vorgehen der Sowjettruppen gegen den Befreiungskampf des ungarischen Volkes. Seit 1959 vertritt der WBDJ. die Forderungen der SED zur Deutschland- und Berlin-Frage. — Um die antisowjet. Agitation Pekings aufzufangen, begünstigt Moskau die antiwestl. Hetze des WBDJ. in Übersee. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 528 Weiz, Herbert A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltfestspiele der Jugend

Siehe auch: Weltbund der Demokratischen Jugend: 1965 1969 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ): 1975 1979 1985 Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der WBDJ. behauptet, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. Dadurch ließen sich in den ersten Jahren mehrere nichtkommun. Jugendverbände täuschen. Doch bis 1950 verließen sie fast sämtlich…

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1966: C, D, E

Calbe Caritas CDU Chauvinismus Checkpoint Charlie Chemische Industrie Chemisierung Chemnitz Chemnitzer, Johannes Chinesisch-Sowjetischer Konflikt Christlich-Demokratische Union Chruschtschowismus Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille Claudius, Eduard COMECON Conférenciers, Arbeitsgemeinschaft für sozialistische Correns, Erich Cottbus Cremer, Fritz Dahlem, Franz DAL DAMW Danelius, Gerhard DARAG Datenverarbeitung DBB DBD DBR DDR DEFA Defaitismus Dekadenz Demarkationslinie Demokratie Demokratische Bauernpartei Deutschlands Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Demokratisierung Demontagen Denkmalschutz Dertinger, Georg Dessau Dessau, Paul Deter, Adolf Deutrans Deutsch-Afrikanische Gesellschaft Deutsch-Arabische Gesellschaft Deutsch-Belgische Gesellschaft Deutsch-Britische Gesellschaft Deutsche Arbeiterkonferenz Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG) Deutsche Bauernbank Deutsche Bücherei Deutsche Bundesrepublik Deutsche Demokratische Republik Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) Deutsche im Ausland Deutsche Lufthansa Deutsche Post Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) Deutsche Seereederei Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Deutsche Wirtschaftskommission Deutsch-Französische Gesellschaft Deutsch-Italienische Gesellschaft Deutschland Deutschlandplan des Volkes Deutschlandpolitik Deutschlandsender Deutschlandtreffen der Jugend Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft Deutsch-Nordische Gesellschaft Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft Devisen DEWAG Dezentralisation DFD DHfK DHZ DIA Dialektischer Materialismus Diamat DIB Dickel, Friedrich Dieckmann, Johannes Dienstleistungsabgabe Dienstleistungskombinat Dienstränge Dietrich, Helmut Differenzierung Diktatur des Proletariats DIM DIN (Deutsche Industrie-Normen) Diplomatische Beziehungen Direktstudium Dispatchersystem Dispensaire Disponibilität Disziplinarmaßnahmen Diversant Diversion DJR DM Dogmatismus Dohlus, Horst Dokumentation Dölling, Rudolf Dollwetzel, Heinrich Domowina Donda, Arno Doppelte Unterstellung Dorfakademien Dorfklubs Dorfplan Dorfzeitungen DPA DPZI Dresden Dritter Weg DRK Druckerei- und Verlagskontor DSF DTSB Duden Düngemittel, Mineralische DVD DVP DWA DWK Ebert, Friedrich Ehegattenzuschlag, Staatlicher Eherecht Ehescheidungen Eheschließung, Sozialistische Ehm, Willi Ehrenamtliche Institute Ehrenpensionen Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei Eigentum Eingaben Einheitslisten Einheitsschule Einkaufskollektive Einkaufsquellen Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) Ein- und Überholung Einzelbauer Einzelhandel Einzelleitung Einzelvertrag Eisenach Eisenbahn Eisenbahner der DDR, Verdienter Eisenhüttenkombinat Ost Eisenhüttenstadt Eisen- und Stahlindustrie Eiserner Vorhang Eisler, Gerhart Elektronik ELG Elternbeiräte Elternseminare Endverbraucherpreis Energiemaschinenbau Energiewirtschaft Engel, Erich Engels, Friedrich Enteignung Entfremdung Entnazifizierung Entstalinisierung Entwicklungsländer Erbrecht Erbschaftsteuer Erdölindustrie Erfassung Erfassungspreis Erfinder, Verdienter Erfindungen Erfurt Erinnerungsmedaille 20. Jahrestag --- demokratische Bodenreform Ernst-Moritz-Arndt-Medaille Erntestatistik Errungenschaften Erschwerniszuschläge Erwachsenenbildung Erwachsenenqualifizierung Erzeugnisgruppen Erzeugnispässe Erziehungsrecht, elterliches Erziehungs- und Bildungswesen Erziehungswissenschaft Estrade Europapolitik der SED Ewald, Georg Ewald, Manfred Exportausschüsse Exportkontrolle, Amt für Exquisit-Verkaufsstellen

Calbe Caritas CDU Chauvinismus Checkpoint Charlie Chemische Industrie Chemisierung Chemnitz Chemnitzer, Johannes Chinesisch-Sowjetischer Konflikt Christlich-Demokratische Union Chruschtschowismus Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch Cisinski-Preis Clara-Zetkin-Medaille Claudius, Eduard COMECON Conférenciers, Arbeitsgemeinschaft für sozialistische Correns, Erich Cottbus Cremer, Fritz Dahlem, Franz DAL DAMW Danelius, Gerhard DARAG …

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Zweig, Arnold (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 11. 1887 in Glogau als Sohn eines Sattlermeisters, Gymnasium, Studium der Rechtswiss., Philosophie und Literaturgeschichte u. a. in Breslau, Berlin. Lebte als Schriftsteller in Starnberg und Berlin. 1915 Kleist-Preis. 1933 Emigration in die Schweiz, nach Frankreich und dann nach Palästina. Kehrte auf Veranlassung Bechers 1948 nach Deutschland zurück. Seit 1949 Abg. der Volkskammer und Vizepräsident des Kulturbundes, von 1947 bis 1952 Präsident, später Vizepräsident, seit 1957 Ehrenpräsident der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. Seit 1957 Präsident des PEN-Zentrums Ost und West. Mitgl. des Weltfriedensrates, Vors. des Deutschen Komitees der Kämpfer für den Frieden. 1950 Nationalpreis. 1958 Lenin-„Friedenspreis“. Dr. h.c. Z. wurde bekannt durch die „Novellen um Claudia“ (1912), ein Romanwerk von höchster psychologischer Sensibilität. Als großer Erzähler erwies er sich in dem weitausholenden gesellschaftskritischen Romanzyklus über den 1. Weltkrieg „Der Streit um den Sergeanten Grischa“, 1928; „Junge Frau von 1914“, 1931; „Erziehung vor Verdun“, 1935; „Einsetzung eines Königs“, 1937). Die nach Übersiedlung in die SBZ geschriebenen Bände des Zyklus zeigen ein Nachlassen der dichterischen Kraft („Die Feuerpause“, 1954; „Die Zeit ist reif“, 1957). Die kommun. Gegenwart hat Z. nicht gestaltet. Auf dem Kulturbundkongreß 1954 nahm er gegen die Unterdrückung der geistigen Freiheit in der SBZ Stellung. Ein Film nach seinem Roman über die NS-Zeit „Das Beil von Wandsbek“ (1947) wurde 1951 verboten. Theaterstücke: „Ritualmord in Ungarn“ (1914), „Bonaparte in Jaffa“ (1949) u.a. Zahlreiche Erzählungen und Essays. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 557 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/zweig-arnold verwiesen. Zwangsvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zweijahrplan

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 11. 1887 in Glogau als Sohn eines Sattlermeisters, Gymnasium, Studium der Rechtswiss., Philosophie und Literaturgeschichte u. a. in Breslau, Berlin. Lebte als Schriftsteller in Starnberg und Berlin. 1915 Kleist-Preis. 1933 Emigration in die Schweiz, nach Frankreich und dann nach Palästina. Kehrte auf Veranlassung Bechers 1948 nach Deutschland zurück. Seit 1949 Abg. der Volkskammer und Vizepräsident des Kulturbundes,…

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1966: Q, R

Qualifizierung Qualität Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quantität Quedlinburg Rahmenkollektivvertrag Rapackiplan Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirkes Rätesystem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für gesamtdeutsche Fragen Rat für Sozialversicherung Rationalisierung Rationalisierungskredite Rationierung Rauchfuß, Wolfgang Rau, Heinrich Raumplanung Realismus Rechenschaftslegung Rechentechnik Rechnungseinzugsverfahren Rechnungswesen Rechtsanwaltschaft Rechtsauskunftsstelle Rechtsgutachten Rechtshilfe Rechtshilfeabkommen Rechtsstudium Rechtswesen Reformkommunismus Regierung und Verwaltung Regionalplanung Registrierverwaltung Rehabilitation Rehabilitierungen Reichelt, Hans Reichert, Rudi Reichsbahn, Deutsche Reihenuntersuchungen Reimann, Max Reinhold, Otto Reisebüro der „DDR“ Reiseverkehr Rekonstruktion, Sozialistische Rekonvaleszenten-Sanatorien Religionsunterricht Renn, Ludwig Rentabilität Renten Rentensparen Rentenversicherung, Freiwillige Rentnerreisen Reparationen Reparatur-Technische Station Reproduktion Republikflucht Reserven, Dörfliche Reserven, Innere Reserveoffiziere Reservistenkollektive Rettungsdienst Rettungsmedaille Revanchepolitik Revisionismus Revolution RFB RGW Richter Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts Richtsatztage Rienäcker, Günther Roscher, Paul Rostock Rost, Rudolf Rote Ecke Roter Frontkämpferbund (RFB) Rowdytum RSFSR RTS Rückkehrer Rücklagenfonds der Volksvertretungen Rückstandszeit Rückversicherung Rudolf-Virchow-Preis Rügenfestspiele Rumpf, Willy Rundfunk Russifizierung Rüstungsproduktion

Qualifizierung Qualität Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quantität Quedlinburg Rahmenkollektivvertrag Rapackiplan Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirkes Rätesystem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für gesamtdeutsche Fragen Rat für Sozialversicherung Rationalisierung Rationalisierungskredite Rationierung Rauchfuß, Wolfgang Rau, Heinrich Raumplanung Realismus …

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Kraftfahrzeugindustrie (1966)

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der SBZ ein Anteil von etwa 25 v. H., 1964 von nur noch etwa 3 v. H. der deutschen K. Die Produktion hat sich im Vergleich zur BRD wie folgt entwickelt: Je 1.000 Einwohner wurden im Jahre 1964 in der BRD 45, in der SBZ nur 5 Personenwagen hergestellt; bei LKW war das Verhältnis BRD 4: SBZ 0,6. Die SED-Propaganda versucht, die Unterentwicklung der K. ideologisch zu bemänteln, indem sie erklärt, der Motorisierungsgrad der Bevölkerung sei in einem „sozialistischen Lande“ keine Meßgröße für den Lebensstandard. Der Wunsch nach einem eigenen PKW sei kennzeichnend für eine „bürgerliche Denkweise“. In Wirklichkeit ist diese Unterentwicklung eine Folge der Spaltung Deutschlands und der vom SED-Regime verfolgten Ost-Orientierung der Wirtschaft. Die K. kann nicht weiter entwickelt werden, weil ihr die aufnahmefähigen Märkte fehlen. Die jetzt möglichen kleinen Losgrößen liegen weit unter der Rentabilitätsgrenze jeder K. Die K. muß hoch subventioniert werden. Ein Teil der Subventionen wird durch die privaten Käufer in der SBZ aufgebracht, die für PKW im Vergleich zur BRD zwei- bis dreifach höhere Preise zahlen müssen. Das Fabrikationsprogramm ist dürftig. Bei Personenkraftwagen werden nur zwei Typen hergestellt, der Mittelklassewagen „Wartburg“ (920 ccm, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW), und der Kleinwagen „Trabant“ (jetzt mit 595 ccm, 23 PS). Im Lastkraftwagenbau werden nur drei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 2~t, 4~t und 5~t Nutzlast. Die Serienfabrikation des 5-Tonners lief Mitte 1964 in dem neuerbauten Werk Ludwigsfelde b. Berlin an. Ferner wird ein Kleintransporter mit ¾ t Tragkraft gebaut. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der LKW-Typen auf kleine Modelle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Sowjetblockländern in der SBZ nicht entwickelt und gefertigt. Der Kraftwagenbestand ist überaltert und völlig unzureichend. Da ein großer Teil der Neuproduktion exportiert wird (von den PKW 1964 rd. 32 v. H.), besteht ein großer ungedeckter Bedarf. (Kraftverkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 256 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das…

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Brecht, Bert (Bertold) (1966)

Siehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1950 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der Schauspielerin Helene ➝Weigel, das Berliner Ensemble. Er starb am 14. 8. 1956. B. vertrat eine neue Auffassung von der gesellschaftlichen Funktion des Theaters. Dem „bürgerlichen Illusionstheater“, der aristotelischen Funktion des Theaters, Furcht und Mitleid zu erregen, stellte B. seine Theorie vom „epischen Theater“ entgegen. An die Stelle der Identifikation des Schauspielers mit seiner Rolle und des Zuschauers mit der Handlung wollte B. die rationale Distanziertheit treten lassen (Verfremdungseffekt). Dadurch und durch die Demonstration exemplarischer Beispiele sollte der Zuschauer zu bestimmten gesellschaftlichen Einsichten im Sinne einer sozialistischen Entwicklung gelangen. B. gilt als bedeutendster zeitgenössischer deutscher Dramatiker, sein Stil hat das moderne Welttheater maßgeblich beeinflußt. Unter Stalin waren sein Werk und Stil als Formalismus verpönt. 1951 wurde die Aufführung der Stücke „Das Verhör des Lukullus“, „Die Mutter“, „Die Tage der Commune“ in Ost-Berlin verboten. Auch heute wird das Werk von B. in der SU wenig geschätzt. B. war Parteigänger des Kommunismus und Repräsentant der „DDR“, aber mit Vorbehalt: Emigration in die USA statt SU, nicht Mitgl. der SED, Staatsangehörigkeit Österreichs statt der „DDR“. Wiederholt kritische Äußerungen, stand Wolfgang ➝Harich und Ernst Bloch nahe (Revisionismus). Stücke: „Trommeln in der Nacht“ (1922), „Dreigroschenoper“ (1928), „Die Maßnahme“ (1930), „Mutter Courage und ihre Kinder“ (1941), „Leben des Galilei“ (1943), „Der gute Mensch von Sezuan“ (1943), „Herr Puntila und sein Knecht Matti“ (1948), „Der kaukasische Kreidekreis“ (1948) u.a. Auch bedeutende Lyrik „Die Hauspostille“, 1927) und Prosa („Geschichten vom Herrn Keuner“, 1930 ff.). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 90 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/brecht-bertolt verwiesen. Bräutigam, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bredel, Willi

Siehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1950 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der Schauspielerin Helene ➝Weigel,…

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Spitzelwesen (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems, sondern auch auf die SED und den Regierungsapparat. Ideologische Begründung für das Sp.: „Proletarische Wachsamkeit gegenüber den Feinden der Arbeiterklasse.“ Das neue FDJ-Statut z. B. verpflichtet jedes FDJ-Mitgl. zur Unterstützung der Staatssicherheitsorgane. Die von Spitzeln gesammelten oder von Denunzianten freiwillig gebrachten Informationen landen bei den „Organen der Staatssicherheit“. Diese nennen ihre Spitzel Geheime Informanten (GI) oder Geheime Mitarbeiter (GM). Oft haben die GI einen fest umrissenen Spitzelbereich, in dem sie ihre Tätigkeit ausüben, z. B. in einem VEB, im Sekretariat einer Partei usw., d.h. in einer Umgebung, deren Überwachung dem SSD notwendig erscheint und in der der GI einen natürlichen Platz hat (Ingenieur, Werkmeister, Stenotypistin usw.), der ihm einen größtmöglichen Einblick in die Verhältnisse gestattet. Sie können auch zur Personenüberwachung und zur Tätigkeit außerhalb der SBZ eingesetzt werden. Über ihre Beobachtungen haben sie ihrem Auftraggeber regelmäßig Berichte zu erstatten, die sie mit ihrem Decknamen unterzeichnen müssen. Nach den Arbeitsrichtlinien des SSD sollen nach Möglichkeit nur solche Personen als GI verwendet werden, denen die Bevölkerung wegen ihrer dienstlichen oder parteipolitischen Tätigkeit nicht mit besonderer Zurückhaltung begegnet. Spitzel werden entweder durch Überzeugung oder unter Druck angeworben und verpflichtet. Befindet sich in dem vom SSD zu überwachenden Gebiet kein „freiwilliger Mitarbeiter“, dann werden Druckmittel gegenüber einem in Aussicht genommenen „Kandidaten“ angewendet, indem z. B. Kenntnis von „kriminellen Verfehlungen“ oder „negativen politischen Äußerungen“ behauptet wird. Zusätzlich wird mit Angeboten sozialer und wirtschaftlicher Vergünstigungen (Prämien~I) gearbeitet. Im August 1955 wurden auch die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) beauftragt, ein eigenes — zusätzliches — „System von Vertrauenspersonen“ aufzubauen. „Vertrauenspersonen sind Bürger, die das besondere Vertrauen des ABV verdienen und ihm vertrauliche Mitteilungen geben, die für die Volkspolizei von Interesse sind. Durch die Heranziehung von Vertrauenspersonen soll es dem ABV ermöglicht werden, noch besser als bisher mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, um jederzeit allseitige Informationen über Gegner unserer demokratischen Ordnung und andere verbrecherische Elemente zu erhalten und die Stimmung in seinem Abschnitt kennenzulernen“ (Instruktion Nr.~1 zum Befehl Nr. 45 des Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 3. 8. 1955). Dieser Spitzelapparat des ABV setzt sich ausschließlich aus Freiwilligen zusammen. Mit dem wenig später ergangenen Befehl Nr. 49 des Chefs der Deutschen Volkspolizei erhielt auch die Kriminalpolizei den Auftrag zum Aufbau eines eigenen Spitzelapparates. Dieser stützt sich vornehmlich auf Rechtsbrecher, denen Straferlaß für den Fall in Aussicht gestellt wird, daß sie die ihnen erteilten Aufträge in vollem Umfange erfüllen. Die GI der Kriminalpolizei stehen also ständig unter dem Druck, daß, wenn ihre Arbeit als ungenügend angesehen wird, eine gegen sie erkannte Strafe vollstreckt oder ein zunächst eingestelltes Verfahren wiederaufgenommen wird. Die Zusammenarbeit zwischen der Kriminalpolizei und dem SSD wird in der Bezirksverwaltung durch einen Verbindungsoffizier hergestellt, der dafür sorgt, daß die für den SSD wesentlichen Erkenntnisse diesem mitgeteilt werden. Eine besondere Gruppe bildeten die Helfer der staatlichen Kontrolle und bilden jetzt die Volkspolizeihelfer, Grenztruppenhelfer und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, deren Informationen zwar nicht unmittelbar als Spitzelberichte für den SSD bestimmt sind, die aber durch ihre Tätigkeit praktisch doch in das weite Feld des sowjetzonalen Sp. eingebaut sind und dem SSD wesentliche Erkenntnisse vermitteln. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 446 Spionage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Spontaneität

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die Sicherheit und die Existenz des Regimes stützen sich in weitem Umfang auf das Sp., das zu einem ausgedehnten System entwickelt worden ist. Die geheime Tätigkeit der Spitzel soll eine Psychose der Allgegenwart des SSD erzeugen, durch die die Aktivität des möglichen oder wirklichen Gegners auf ein Minimum beschränkt werden soll. Das Spitzelsystem des SED-Regimes erstreckt sich nicht nur auf Feinde des Systems,…

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Versicherungs-Anstalt, Deutsche (1966)

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung. Durch die „VO über die Errichtung der Deutschen Versicherungs-Anstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). Die Verwaltung der DV. ist nicht nach Versicherungszweigen gegliedert, sondern nach dem Charakter des Eigentums in kommun. Sicht: Versicherung des Volkseigentums, des genossenschaftlichen Eigentums und der Versicherung der Bürger, zu der auch die Zweige der Personenversicherung (Lebensversicherung, freiwillige ➝Krankenversicherung, individuelle ➝Unfallversicherung) gehören. Am 1. 1. 1956 wurde die DV. Träger der Sozialversicherung für die Bauern, Handwerker und die anderen Selbständigen, später auch für die Angehörigen der sozialistischen Produktionsgenossenschaften und der Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft). (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 503 Versicherung der Volkseigenen Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versöhnlertum

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…

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Gesetzgebung (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Zum gesetzten Recht werden die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, die Verordnungen und Beschlüsse des [S. 170]Ministerrates und seines Präsidiums sowie die „normativen Verwaltungsakte der Leiter der zentralen Staatsorgane“ gerechnet. Nach Art. 81 der Verfassung steht das Recht der G. der Volkskammer und dem Volke durch Volksentscheid zu. Durch das verfassungsändernde Gesetz „über die Bildung des Staatsrates“ vom 12. 9. 1960 (GBl. I, S. 505) ist dem Staatsrat das Recht zugestanden worden, „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ zu erlassen. Durch das Gesetz über den Ministerrat vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) ist (wie in den bisherigen Ministerratsgesetzen) außerdem der Ministerrat generell zur Rechtsetzung ermächtigt worden. Auch dem Präsidium des Ministerrates wird das Recht zugestanden, Rechtsnormen zu erlassen. „Auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, der Gesetze der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrats“ sind die Mitglieder des Präsidiums und des Ministerrates als Leiter bestimmter Zweige der staatlichen Verwaltung ebenfalls berechtigt, Anordnungen sowie Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1960 (GBl. I, S. 531) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil~I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 169–170 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geständniserpressung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von…

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Agrarpolitik (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 14]Die Landwirtschaft in der SBZ steht seit 1945 im Zeichen der von der kommun. Doktrin bestimmten A. Danach sind die Beseitigung des selbständigen Bauernstandes und seine Kollektivierung unerläßliche Voraussetzungen für den Aufbau des Sozialismus. Unter Mißachtung der ganz anders gearteten historischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in Mitteldeutschland kopiert die A. der SED das sowjetrussische Vorbild. Es liegt klar zutage, daß die agrarpolitischen Maßnahmen, die den Wandlungsprozeß der Landwirtschaft bewirkten, in den Grundzügen und in vielen Einzelheiten mit dem sowjet. Muster übereinstimmen. Dabei wurden jedoch die in der SU gesammelten Erfahrungen zur zeitlichen Abkürzung des Entwicklungsprozesses genutzt. Im ersten Stadium des kommun. Regimes verzichteten die Machthaber auch in der SBZ darauf, mit einer allgemeinen Kollektivierung der Landwirtschaft zu beginnen. Aus praktischen und politischen Gründen wollte man eine Opposition der bäuerlichen Bevölkerung vermeiden; man versuchte, sich ihre Sympathien durch eine Bodenreform zu verschaffen, die zu einer entschädigungslosen Enteignung der Großgrundbesitzer und zur Aufteilung ihres Landes in eine Vielzahl kleiner einzelbäuerlicher Betriebseinheiten führte. Ein ansehnlicher Teil des aus dem enteigneten und aus öffentlichen Ländereien gebildeten „Bodenfonds“ bildete den Grundstock für die Errichtung volkseigener Güter. Im Gegensatz zu Rußland konnte allerdings in der SBZ von einer revolutionären Bewegung auf dem Lande keine Rede sein, und auch das bäuerliche Eigentumsrecht am Boden wurde formal nicht aufgehoben. Sonst aber entspricht die Agrarentwicklung von 1945 bis 1952 in der SBZ weitgehend der von 1917 bis 1928 in Sowjetrußland. Wie in der UdSSR hat sich auch in der SBZ in dieser ersten Phase die Entwicklung nicht zum „sozialistischen Großbetrieb“, sondern zum bäuerlichen Kleinbetrieb hin bewegt. Der durch die Bodenreform 1945 ausgelöste Prozeß der Vermehrung des Kleinbetriebes auf Kosten des Großbetriebes war jedoch nur der taktische Beginn einer „Revolution von oben“, denn die bei der Landverteilung zugrunde gelegte Betriebsgröße war so bemessen, daß man sich später auf das ökonomische Argument stützen konnte, die den modernen Bewirtschaftungstechniken weniger zugänglichen Kleinbetriebe in die „sozialistische Großbetriebsform“ überführen zu müssen. Das offensichtliche Nahziel war, die Bauernschaft zu neutralisieren, die Klassenspaltung im Dorf künstlich herbeizuführen und das neue Kleinbauerntum in eine vielfältige Abhängigkeit zu bringen, um es dem politischen Einfluß der kommun. Partei auszuliefern. Der Verwirklichung dieser Absichten diente von Anfang an das in der zentralen Befehlswirtschaft etablierte Plansystem sowjetischer Prägung, nach dem alle aus wirtschaftspolitischen Gründen erwünschten Maßnahmen dirigiert werden. Vor allem zeigte die Kollektivierung der größeren Landmaschinen und ihre Konzentration in Maschinen-Traktoren-Stationen die Absicht an, von vornherein eine private Eigentumsbildung an Produktionsmitteln bei den zahlreichen Neubauern auszuschließen und diese damit technisch und wirtschaftlich vom Monopol der MTS abhängig zu machen. Mit ihren politischen Abteilungen hatten die MTS zudem politische Aktivierungsarbeiten in der Bauernschaft zu übernehmen. Als Machtinstrument der komm. Partei auf dem Lande diente die als „Massenorganisation“ deklarierte Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Schon bald nach einer gewissen Übergangszeit (1946 bis 1948), die etwa mit den von Lenin als „Atempause“ bezeichneten Jahren der „neuen ökonomischen Politik“ in Rußland (1921 bis 1928) vergleichbar ist, zeichnete sich eine zweite Etappe in dieser ersten — noch auf den Kleinbetrieb gerichteten — Entwicklungsphase ab. In Übereinstimmung mit dem sowjetischen Vorbild setzte der Klassenkampf auf dem Lande ein (1948/49 bzw. 1928/29). Systematisch wurde damit das Feld für den späteren Kurswechsel zur Kollektivierung weiter vorbereitet. Nächst den bereits völlig ausgeschalteten Großgrundbesitzern konzentrierte sich der neue Angriff auf die „reichen Bauern“ („Kulaken“), da der „revolutionäre Weg des Sozialismus“ vorschreibt, die Bauernschaft nicht als einheitliche Klasse zu behandeln. Der „Klassenkampf auf dem Lande“ verlagerte sich in der Kollektivierungsphase auf das Verhältnis zwischen Einzel- und Genossenschaftsbauer, und im heutigen Stadium [S. 15]der „Vollkollektivierung“ besteht er noch in gewisser Weise zwischen den LPG-Mitgliedern der Typen III und I. Die Kampfmethoden gegen die Bauern mit größeren Wirtschaften (in der Regel über 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche) waren vielfältig und zahlreich. Sie reichten von der hohen Einstufung im Tarif-, Ablieferungs- und Steuersystem einerseits und von der Benachteiligung in der Belieferung mit Betriebsmitteln aller Art und in den Erzeugerpreisen andererseits bis zur Verschärfung des Strafmaßes bei Nichterfüllung der auferlegten Verpflichtungen, bis zur gesellschaftlichen Diskriminierung und reinen Willkür. Der Klassenkampf auf dem Lande wurde vor allem von folgenden Organisationen getragen: Von den MTS, von den nach Auflösung der Raiffeisengenossenschaften reorganisierten VdgB, BHG, von den volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrieben mit dem Handelsmonopol für landwirtschaftliche Produkte und von der Deutschen Bauernbank, die als Finanzierungsinstitut die Geld- und Kreditpolitik der Landwirtschaft beherrscht. In enger Verbindung damit vervollständigten das Agrarpreissystem und die Ablieferungspflicht die Möglichkeiten, die Groß- und Mittelbauern stark zu benachteiligen. Die Maßnahmen des Klassenkampfes führten zu einem ständigen Absinken der durchschnittlichen Betriebsgröße, da die Zahl der größeren Bauernbetriebe laufend zurückging. Mit dem von Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 verkündeten „planmäßigen Aufbau des Sozialismus“ begann die zweite Phase der Wandlung der mitteldeutschen Agrarstruktur. Ihr Kernstück ist die „freiwillige“ Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande in Form der Gründung landwirtschaftlicher ➝Produktionsgenossenschaften (LPG), d.h. das Zusammenfassen der Bauernhöfe in Kollektivwirtschaften. Damit traten die Kollektivierungsabsichten, bis dahin von höchsten amtlichen Stellen immer wieder in Abrede gestellt, offen zutage. Bei diesem Prozeß beruft man sich auf die marxistisch-leninistische Theorie, nach welcher „der Kleinbetrieb die erstrebenswerte Entwicklung der gesellschaftlichen Produktivkräfte naturnotwendig ausschließt“. Der Kleinbetrieb müsse also notwendigerweise vom Großbetrieb verdrängt werden, allerdings nicht vom „kapitalistischen“, sondern vom „sozialistischen“. Antriebskraft für den Zusammenschluß in LPG war nicht etwa Freiwilligkeit der Bauern, sondern es dienten als treibendes Moment wirtschaftspolitische Maßnahmen, die nach dem simplen Prinzip funktionierten: Benachteiligung der Einzelbauern — Begünstigung der LPG-Mitglieder. Durch mehrere Ministerratsbeschlüsse wurden als Begünstigungen für die LPG u.a. festgelegt: Bevorzugte Bedienung durch die MTS beim billigsten Tarif, bevorzugte Kreditgewährung, Steuerermäßigungen, Senkung des Ablieferungssolls, bessere Versorgung mit mineralischen Düngemitteln, Futtermitteln, Saatgut, Zuchtvieh und Geräten sowie Befreiung von Schulden, die aus der Übernahme von Land im Zuge der Bodenreform herrührten. Alle Agrarinstitutionen in der SBZ wurden aufgerufen, an der Förderung der LPG mitzuwirken. Durch die offizielle politische und zentralbürokratische Förderung der LPG wurden alle außerhalb stehenden landwirtschaftlichen Privatbetriebe so benachteiligt, daß auf sie ein zunächst indirekter, aber nachhaltiger Druck zur Aufgabe der Individualbewirtschaftung ausgeübt wurde. Die Zwangskollektivierung lief mit zeitweise unterschiedlichem Tempo vom Juli 1952 bis April 1960 ab (vgl. Schaubild). Stagnationen zeigten sich im Jahre 1953 und dann besonders 1956 und 1957: Die Auswirkungen des Juni-Aufstandes, der Unruhen in Polen und des Aufstandes in Ungarn treten deutlich hervor. Der Anstieg in den Jahren 1954 und 1955 ist fast ausschließlich eine Folge der Umwandlung von örtlichen Landwirtschaftsbetrieben. Anfang 1960 setzte eine systematische Kampagne der SED ein, dazu bestimmt, den Widerstand der letzten Bauern zu brechen. SED- und FDGB-Funktionäre, Aktivisten, Organe der Polizei, der Staatsanwaltschaften, des SSD überschwemmten die Dörfer und erpreßten mit dem Beitritt zur LPG oft auch noch die Erklärung, daß er „freiwillig“ erfolgt sei. In den ersten 3½ Monaten des Jahres 1960 ist ein annähernd gleich großer Nutzflächenanteil kollektiviert worden wie in den 7 Jahren von 1952 bis 1959. Am 14. April 1960 meldete der letzte Bezirk die „Vollsozialisierung“. Da[S. 16]mit ist das Endziel der kommunistischen A., das darin besteht, Selbständigkeit und individuelle Freiheit des traditionsverbundenen Bauerntums durch die Vergesellschaftung des Bodens und der Produktionsmittel sowie durch die Einordnung der Bauern als Arbeitskräfte in „sozialistische Großbetriebe“ aufzuheben, also den ländlichen Mittelstand zu überwinden und die Unterschiede in der Arbeitsweise und Arbeitsgesinnung zwischen Industrie und Landwirtschaft auszugleichen, damit beide Wirtschaftszweige gleichermaßen der zentralen Lenkung und Kontrolle zugänglich gemacht werden, noch nicht erreicht. Die bedingungslose Kopie des sowjetrussischen Modells gestattet, einige Rückschlüsse auf die künftigen Entwicklungsabsichten auch in der SBZ zu ziehen. In der SU, wo sich die beiden Arten des „sozialistischen“ Großbetriebes, Kolchos u. Sowchos, entwickelt haben, besteht die Tendenz, die Kolchose mehr und mehr in Staatsbetriebe zu verwandeln. Dies Leitbild wird auch die A. der SBZ bestimmen, obwohl faktisch noch keine Umwandlungen von LPG III in VEG vorliegen. Sind erst alle LPG in den Typ III überführt, könnte diese Lösung auch den LPG-Mitgliedern durch die Gewährung eines Mindestlohnes als eine materielle Verbesserung ihrer Lage erscheinen. Mit der Umwandlung der LPG in VEG könnten auch die letzten Reste bäuerlichen Privateigentums, nämlich die persönliche ➝Hauswirtschaft, der Verstaatlichung zum Opfer fallen. Die Überführung des persönlichen Eigentums an Grund und Boden und an Produktionsmitteln — über die Stufe des „genossenschaftlichen Eigentums“ — in „Staatseigentum“ wäre dann vollzogen und vollkommen. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) *: Die Zwangskollektivierung des selbständigen Bauernstandes in Mitteldeutschland, Denkschrift. (BMG) 1960. 142 S. m. zahlr. Faks. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 14–16 Agrarökonomik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpreissystem

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 14]Die Landwirtschaft in der SBZ steht seit 1945 im Zeichen der von der kommun. Doktrin bestimmten A. Danach sind die Beseitigung des selbständigen Bauernstandes und seine Kollektivierung unerläßliche Voraussetzungen für den Aufbau des Sozialismus. Unter Mißachtung der ganz anders gearteten historischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen in Mitteldeutschland kopiert die A. der SED das sowjetrussische…

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Eisen- und Stahlindustrie (1966)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Es gibt keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen. 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7 v. H. bei einem Bevölkerungsanteil von 32 v. H. Die eisenschaffende Industrie hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Walzstahlerzeugung 85 v. H., Rohstahlerzeugung 80 v. H., Stahlformguß 56 v. H., Grauguß 50 v. H., Temperguß 34 v. H. Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß das SED-Regime — um den Einfuhrbedarf zu verringern —, den Aufbau einer starken EuStI., der überraschend kurzfristig gelang, z. T. gefördert durch legale und illegale Lieferungen von Stahl- und Walzwerkseinrichtungen aus der BRD. Diese Entwicklung in der SBZ wurde ermöglicht durch den Aufbau neuer Eisen- und Stahlwerke: des Eisenhüttenkombinats Ost, der Eisenwerke West in Calbe/Saale, des Stahlwerks Brandenburg und des Edelstahlwerks Döhlen. Die Kapazität der EuStI. liegt jedoch weit unter dem Bedarf der metallverarbeitenden Industrien. Etwa 60 v. H. des Eisen- und Stahlbedarfs müssen in Form von Erzen, Schrott, Roh[S. 119]eisen oder Walzstahl durch Importe abgedeckt werden. Die Mengenausbringung der sowjetzonalen Eisen- und Stahlwerke je Kopf der Beschäftigten beträgt z. Z. nur etwa 60 v. H. im Vergleich zur BRD. Die Kosten liegen entsprechend sehr viel höher als in der BRD. Wesentliche Produktionszahlen: Der weitere Ausbau der EuStI. kommt wegen des Mangels an Investitionsmitteln nur langsam voran. Geplant ist der Ausbau des Eisenhüttenkombinats Ost zu einem gemischten Hüttenwerk (jetzt nur Roheisenerzeugung), d. h. mit Stahl- und Walzwerksanlagen. Ursprünglich sollte dieser Ausbau schon 1964/65 abgeschlossen sein; voraussichtlich kann die Erweiterung erst 1972 abgeschlossen werden. — Die Pläne bis 1970 sehen bevorzugt den Ausbau der Produktion von Qualitäts- und Edelstählen, sowie von Walzmaterial der II. Verarbeitungsstufe vor (insbes. Blankstahl u. Rohre). Auch dann bleibt die SBZ in hohem Maße importabhängig. Literaturangaben *: Die eisenschaffende Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 2., erw. Fassung. 47 S. m. 9 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 118–119 Eisenhüttenstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eiserner Vorhang

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Es gibt keine nennenswerten Grundstoffvorkommen für die EuStI. Die Eisenerzvorkommen in Thüringen und Sachsen-Anhalt haben nur geringen Eisengehalt. Auch der Mangel an Steinkohlen bzw. Steinkohlenkoks zur Verhüttung der Erze steht einer weitgehenden Entwicklung entgegen. 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der SBZ an der Eisen- und…

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Bildende Kunst (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Agitation und Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (Formalismus, Funktionalismus in der Architektur), wurden vom SED-Regime mit zunehmender Schärfe bekämpft. Die vom Verband ➝Bildender Künstler Deutschlands veranstalteten „Großen Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949, 1953, 1958/59 und 1962, an denen, zuletzt allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, enthüllten die öde Monotonie der herrschenden Kunstrichtung, die sich von der der nationalsozialistischen Ära nur durch den höheren Anteil von Dilettanten und Künstlerkollektiven an der Produktion unterscheidet. Die VI. Deutsche Kunstausstellung ist für 1967 geplant; in Dresden sollen wie bisher Malerei, Graphik und Plastik, in Ostberlin oder Leipzig Gebrauchsgraphik, Kunsthandwerk und Mode gezeigt werden. Als Instrument der Kunstpolitik diente von 1951 bis 1954 die Kunstkommission; dann ging diese Aufgabe an das Ministerium für Kultur über. In der kurzen Periode des Neuen Kurses schien die Kunstpolitik etwas elastischer geworden zu sein; vor allem bei der Gewinnung westdeutscher Künstler für Ausstellungen und dergleichen [S. 87]ließ man gewisse Abweichungen von der Norm des sozialistischen Realismus zu, ohne daß diese jedoch prinzipiell preisgegeben worden wäre. Seit 1957 aber wurden Abweichungen kaum noch zugelassen; auch westdeutsche Künstler sollen in der SBZ nur noch ausstellen dürfen, wenn nicht nur die gezeigten Werke, sondern auch sie selbst dem sozialistischen Realismus verpflichtet sind. Das Regime fördert im übrigen die linientreuen Künstler, vor allem auch unter dem Nachwuchs, mit beträchtlichen Mitteln, läßt die „Werktätigen“ im Rahmen der kulturellen Massenarbeit am Kunstbetrieb teilnehmen und hält unter ihnen Diskussionen und Kritik der Kunstproduktion in Gang, regt sie auch (im Sinne der „Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter) zu produktiver künstlerischer Betätigung an. 1963 übernahm das Ministerium für Kultur die Zentralen Werkstätten für Druckgrafik in Berlin, um „durch Herstellung von hochwertiger künstlerischer Graphik die Kunst noch stärker als bisher in die Wohnungen der arbeitenden Menschen zu tragen.“ Im April 1959 wurde der Kunstpreis der DDR zum erstenmal an 15 Künstler verliehen. Auf der anderen Seite wird in den Verlautbarungen des ZK immer wieder geklagt, daß die BK. in allen ihren Gattungen hinter den Anforderungen, die der Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung ihr stelle, weit zurückgeblieben sei. „Ideologische Unklarheiten“ und „dekadente Auffassungen“ wurden u.a. während der Vorbereitungen zur IV. Dresdener Kunstausstellung öffentlich diskutiert, und diese selbst unterlag scharfer Kritik, an der auch Ulbricht sich beteiligte. Es ist begreiflich, daß unter den geschilderten Umständen nur wenige Künstler von Rang in der SBZ ausgehalten haben. (Deutsche ➝Akademie der Künste, Auszeichnungen, Kulturpolitik, Volkskunst) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 86–87 Bilanzen, volkswirtschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildender Künstler Deutschlands, Verband

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die…

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Wasserwirtschaft (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der SBZ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt, je 10 v. H. von der Landwirtschaft und der Bevölkerung verbraucht. Man stellte 1951 fest, daß zur Erfüllung der hochgesteckten Planziele in Industrie und Landwirtschaft eine 75proz. Steigerung der Wasservorratshaltung erforderlich ist. Nach Auflösung der etwa 3.500 regionalen Wasser- und Bodenverbände wurde 1952 eine zentralistische Neugliederung der Organisation der W. verfügt. Man legte 7 Großeinzugsgebiete fest, in denen je ein „VEB Wasserwirtschaft“ für Wasserversorgung, Kanalisation, Vorflut- und Abwasserregelung sowie für Wasserhygiene zuständig ist. Die Verwaltungsspitze ist das Zentrale Amt, für W., Sitz Berlin. Anfang 1964 wurden diese VEB zusammengefaßt in einer neu errichteten „Vereinigung volkseigener Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbehandlung“, Sitz Potsdam. Der Organisation der W. unterstehen 74.000 km Wasserläufe, 1.520 km Deiche und 75 Talsperren und Staubecken mit zusammen 720 Mill. cbm Stauinhalt. Das erste größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient mit ihrem Fassungsvermögen von maximal 6 Mill. cbm der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den sowjet. Uranbergbau im Erzgebirge. Das zweite und bisher größte Projekt war der 1952 in Angriff genommene und im Okt. 1958 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. cbm Wasser speichern und ist damit der viertgrößte Wasserspeicher in Gesamtdeutschland. Durch sie wird die Wasserversorgung für die Industrie, die Landwirtschaft und für 2 Mill. Menschen im Raum Halle-Magdeburg sichergestellt. Das dritte Vorhaben ist noch Projekt: Der Bau eines großen mitteldeutschen Verbundnetzes mit dem Namen „Elbaue-Projekt“ ist 1955 in Angriff genommen worden. Das mitteldeutsche Industriegebiet um Halle und Leipzig liegt im Regenschatten des Harzes und erhält daher nicht ausreichend Niederschläge. Rohrleitungen von 480 km Länge sollen Wittenberg–Bitterfeld umschließen und den Industriebetrieben täglich zusätzlich 200.000 cbm Wasser zuführen. Weitere Projekte sind u.a.: Bau von drei Talsperren im Thüringer Wald, einer Talsperre im Südharz und 15 Rückhaltebecken im Unstrutgebiet. Seit 1945 ist der Stauraum der Zone von 550 Mill. cbm um 310 Mill. cbm ergänzt worden. Bis 1970 soll er um weitere 140 Mill. cbm vergrößert werden. Dieses Ziel sollte nach früheren Plänen schon 1965 erreicht sein. Nach Meinung von Fachleuten der SBZ sollen alle vorliegenden Pläne nicht ausreichen, um den zu erwartenden Bedarf der Industrie sicherzustellen. — Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Die Bevölkerung in den Bezirken der SBZ ist in unterschiedlichem Umfange an zentrale Wasserversorgungs- und Abwässeranlagen angeschlossen. Bei einem Zonendurchschnitt von 76 v. H. sind die südlichen Bezirke mit 95 v. H. besser, die nördlichen Bezirke mit höchstens 60 v. H. schlechter versorgt. Bis 1970 soll der Durchschnitt auf 82 v. H. erhöht werden. Zur Erzeugung von Elektroenergie dient die Wasserkraft in der SBZ nur in geringem Umfange: nur 1~v. H. der Elektroenergie (Energiewirtschaft) wird in Wasserkraftwerken erzeugt. Zum Ausgleich der Belastungsspitzen an einigen Stunden des Tages sind die Wasserkraftwerke jedoch von Bedeutung. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 525 Wasserstraßen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WBDJ

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Als Folge des durch überhöhten Holzeinschlag verursachten Absinkens des Grundwasserspiegels, aber auch durch die erhebliche Zunahme des Wasserbedarfs der Industrie und des Bergbaus traten in den Nachkriegsjahren in der SBZ sehr fühlbare Wasserversorgungsschwierigkeiten auf. Etwa 80 v. H. des Wasseraufkommens werden als Brauchwasser von der Industrie benötigt, je 10 v. H. von der Landwirtschaft und der Bevölkerung…

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Energiewirtschaft (1966)

Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das Aufkommen an Primärenergie in der SBZ setzte sich 1964 aus folgenden Anteilen zusammen: Nur rund 28 v. H. des Primärenergieaufkommens werden in Nutzenergie umgewandelt; 72 v. H. der Primärenergie gehen bei der Umwandlung, beim Transport und bei der Anwendung verloren. (Vergleich BRD: hier betragen diese Verluste nur rund 60 v. H.) Die genannten Verluste in der SBZ entsprechen einem vermeidbaren Aufwand von 35 Mill. Tonnen Rohbraunkohle im Werte von 1~Mrd. Mark. Ziel der Energiewirtschaftspolitik ist es, diese Verluste zu verringern durch die zweckmäßige Ausnutzung der Energiequellen und die Senkung des Transportaufwandes. — Der wichtigste Primärenergieträger ist die Braunkohle. Nahezu das gesamte Elektroenergieaufkommen basiert darauf. a) Elektroenergie: Die installierte Maschinenleistung in den Kraftwerken betrug bei Kriegsende etwa 5.300 Megawatt. Durch Demontage-Verluste sank sie auf 3.500 Megawatt ab. Der Wiederaufbau erforderte zehn Jahre. Die Stromerzeugung der Kraftwerke betrug bei Kriegsende etwa 26.000 Mill. kWh/Jahr. Bis 1964 konnte die Stromerzeugung auf 51.032 Mill. kWh gesteigert werden. Trotz dieser Entwicklung hat die Stromerzeugung mit dem Bedarf der Industrie nicht Schritt gehalten. Der Stromverbrauch für Industrie und gewerbliche Zwecke ist daher noch immer kontingentiert, und auch die Haushaltungen sollen Strom sparen, obwohl ihr Anteil am Stromverbrauch nur 8 v. H. beträgt. Energiebeauftragte bei den oberen und mittleren Wirtschaftsverwaltungsorganen und in den Betrieben und eine Zentralstelle für wirtschaftliche Energieanwendung sollen Einfluß nehmen auf den sparsamen Stromverbrauch. Es fehlt aber an Stromerzeugungsanlagen. Der Energiemaschinenbau (Maschinenbau) hat seine Produktionspläne nie voll erfüllen können. Der Aufbau weiterer neuer Kraftwerke ist im Gange. Bis 1965 sollen im Vergleich zu 1958 6.500 MW neue Kraftwerksleistung installiert und dadurch die Kapazität auf 12.500 MW erhöht werden. — Die gesamte E. ist verstaatlicht. Die Räte der Bezirke sind die Anleitungs- und Kontrollorgane. Zwischen den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe wurde die Errichtung eines Verbundsystems vereinbart. Bis Ende 1964 waren 8 Verbundleitungen mit einer Länge von 1.200 km und einer Durchlaßfähigkeit von 300.000 Kilowatt fertiggestellt. Dieser Verbund soll einen besseren Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten bewirken, Hilfe im Katastrophenfall bieten und die Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten möglich machen. Die Zentrale des Verbundsystems befindet sich in Prag. b) Gaswirtschaft (Stadtgas): Auch die Gaserzeugung wird künftig weitaus überwiegend auf Braunkohle basieren. 1963 waren noch 70 v. H. des Gases aus Steinkohle und nur 30 v. H. aus Braunkohle erzeugt worden. 1970 sollen nur noch 25 v. H. aus Steinkohle, dagegen 73 v. H. aus Braunkohle gewonnen werden (dazu rd. 2 v. H. aus Erdöl). Die Umstellung auf Braunkohle ist in vollem Gange. Hauptlieferant ist das neue Braunkohlenkombinat Schwarze Pumpe. Die ersten vier von insgesamt geplanten vierzig Druckgasgeneratoren sind Mitte 1963 in diesem Werk angelaufen. Nach dem Endausbau soll das Werk im Jahre 1967 mit 4,8 Mrd. cbm Jahresproduktion der größte Gaserzeuger der Welt sein. Durch ein Gasverbundnetz werden alle Teile der Sowjetzone angeschlossen. Die Fernleitung nach Berlin wurde im Mai 1964 übergeben. Weitere Leitungen, z. B. von Berlin nach Stralsund, von Lauchhammer nach Eisenach und nach Zwickau sowie von Magde[S. 121]burg nach Schwerin befinden sich im Bau. Fast ein Drittel des Gasaufkommens wird von der Industrie verbraucht, etwas mehr als die Hälfte des Aufkommens geht in das öffentliche Netz (Haushalte, Straßenbeleuchtung usw.). (Erdölindustrie, Kohlenindustrie, Atomenergie, Wasserwirtschaft) Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 120–121 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Engel, Erich

Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das Aufkommen an Primärenergie in der SBZ setzte sich 1964 aus folgenden Anteilen zusammen: Nur rund 28 v. H. des Primärenergieaufkommens werden in Nutzenergie umgewandelt; 72 v. H. der Primärenergie gehen bei der Umwandlung, beim Transport und bei der Anwendung verloren. (Vergleich BRD: hier betragen diese Verluste nur rund 60 v. H.) Die genannten Verluste in…

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Kirchenpolitik (1966)

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 239]Von den 17,1 Mill. Bewohnern der SBZ gehören 13,6 Mill. der Evangelischen, 1,9 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten Evangelischen Freikirchen zählen 80.000 eingetragene aktive Gemeindemitglieder. Die Evangelische Kirche teilt sich in 8 Gliedkirchen: Landeskirche Anhalt, Landeskirche Berlin-Brandenburg, Evangelische Kirche (Vor-)Pommern, Evangelische Kirche Provinz Sachsen, Landeskirche Mecklenburg, Landeskirche Schlesien, Landeskirche Sachsen-Land, Landeskirche Thüringen. Innerhalb dieser Landeskirchen, die mit den verschiedenen westdeutschen Landeskirchen dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehören, sind in 7.000 Kirchengemeinden 5.300 geistliche Kräfte tätig. Die Landeskirchen betreuen 55 Krankenhäuser, 328 Altersheime, 1.000 Gemeindepflegestationen und annähernd 200 Erholungsheime, Lehrlingsheime und Heime für Mütter und Kinder. Die Katholische Kirche ist mit 6 Bistümern in der SBZ vertreten, von denen jedoch lediglich das Bistum Meißen nach der Abtrennung der SBZ gebietsweise geschlossen bestehen blieb. Da die Bischöfe der übrigen 5 Diözesen (Berlin, Fulda, Osnabrück, Paderborn, Würzburg) seit geraumer Zeit keine Einreisegenehmigung in ihre Jurisdiktionsbezirke erhalten, haben sie in den abgetrennten Seelsorgebezirken bischöfliche Kommissariate oder Generalvikariate eingerichtet, so in Görlitz, Magdeburg, Erfurt, Schwerin und Meiningen. Deren Vertreter bilden mit dem Berliner Bischof zusammen die Berliner Ordinarienkonferenz. Auf 950 Seelsorgestellen und etwa 4.000 Gottesdienststationen sind 1.384 Welt- und Ordensgeistliche tätig. In Klöstern und klösterlichen Niederlassungen leben annähernd 3.000 Ordensschwestern, die vorwiegend in den von der kath. Kirche unterhaltenen 39 Krankenhäusern, 113 Altersheimen, 118 Kinderheimen und 310 Schwesternstationen tätig sind. Die altkatholische Kirche verfügt seit 1945 über das „Dekanat Berlin und Mitteldeutschland“, das die 3 Pfarrgemeinden Berlin, Blankenburg und Leipzig umfaßt. Der Dekan hat seinen Sitz in Berlin (West). Er konnte bisher seine in Ostberlin und der SBZ gelegenen Gemeinden nicht besuchen. Dem in Bonn residierenden altkatholischen Bischof wurde seit 1961 zweimal die Visitation der Gemeinden in der SBZ gestattet. Die Freikirchen sind in der „Vereinigung evangelischer Freikirchen in der DDR“ zusammengefaßt. Zu der Vereinigung gehören der Bund evangelisch-freikirchlicher Gemeinden (Baptisten), die Methodistenkirche, die evangelische Gemeinschaft und der Bund freier evangelischer Gemeinden sowie gastweise auch die Herrnhuter Brüdergemeinde. Die Neuapostolische Kirche hat sich der Vereinigung nicht angeschlossen. Offizielle Buchverlage der Kirchen sind „Die Evangelische Verlagsanstalt“ Berlin und der katholische „St. Benno Verlag“ Leipzig. Literatur der Freikirchen wird im Union-Verlag Berlin hergestellt. 1. Das sowjetische Vorbild Die beiden großen Kirchen stehen unter starkem und unablässigem Druck des kommunistischen Regimes; ihre Probleme sind die gleichen. Ihre Lage wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917 bis 1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1932 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjetregierung erkannte schon beim Tode des Patriarchen Tychon (25. 3. 1925), daß ihre Bemühungen um die völlige Ausmerzung des Christentums vergeblich waren. Sie änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. [S. 240]In der SBZ war die Ausgangssituation eine wesentlich andere. Es gab im Deutschland von 1945 nicht wie im Rußland von 1917 ein Staatsoberhaupt, dem (laut § 64 der alten russischen Verfassung) der Titel „Beschützer der Dogmen des … Glaubens und Aufseher der Rechtgläubigkeit“ zuerkannt war. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen, die das Wirken und den Einfluß der Kirchen in Staat und Gesellschaft weitgehend unterdrückt hatte. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Erfahrungen in nationalkirchlichen und spalterischen Experimenten wurden mit Prag und Warschau ausgetauscht. Immer, wenn eine Verschärfung des politischen Kurses in der Zone vorbereitet wurde, ging eine osteuropäische Konferenz „fortschrittlicher Christen“ oder eine „Friedenstagung“ mit christlichen Sprechern voraus. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte für die Zone keine Erleichterung, denn hier vollzog sich der Hauptkampf in den Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin, „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 für Ostberlin und am 12. 2. 1958 für die SBZ verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen zeigten erneut, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Im Frühjahr 1958 setzten Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 2. 1958 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln durchgeführte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, sind: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Republikfluchtbegünstigung, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Eisenhüttenstadt usw., Schließung kirchlicher Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52/57), die Einschränkung der Sammelerlaubnis und die Einführung von Ersatzriten für Taufe, Trauung und Begräbnis. Der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stöckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe leiteten neue Großoffensive ein. Vorwand u.a. der Militärseelsorgevertrag. („Neue Zeit“ vom 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgevertrages ist Staatsverbrechen.“) Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. 2. Verhandlungen zwischen Regime und evangelischer Kirche Über langwierige Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates (Grotewohl, Maron, Eggerath) und Vertretern der Ev. Kirche erschien am 21. 7. 1958 ein gemeinsames Kommuniqué, in dem die kirchlichen Vertreter erklärten, daß 1. die Kirchen in der „DDR“ an den Militärseelsorgevertrag nicht gebunden sind, 2. die Kirchen grundsätzlich mit den Friedensbestrebungen der „DDR“ und ihrer Regierung überein[S. 241]stimmen, 3. die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit erfüllen, 4. die Christen die Entwicklung zum Sozialismus respektieren und zum friedlichen Aufbau des Volkslebens beitragen, 5. die Kirchen den gegen den Staat erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruches nicht aufrechterhalten. Die Regierung der „DDR“ erklärte: Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik. Beide Seiten gaben zu erkennen, daß klärende Aussprachen über die Beseitigung etwaiger Mißstände in ihren gegenseitigen Beziehungen durchgeführt werden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD bereits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Nachdem Grotewohl am 23. 3. 1959 in einer Rede vor Kulturschaffenden die atheistische Denkweise von Staats wegen proklamiert hatte, wandte sich Bischof Dibelius in einem Offenen Brief am 20. 4. 1959 an ihn und führte Beschwerde über die Anwendung staatlicher Machtmittel gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Am 2. 5. 1959 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Im Juli 1960 legte Bischof Dibelius den Vorsitz in der kirchlichen Ostkonferenz nieder, der alle Bischöfe der in der SBZ liegenden Teile der Landeskirche angehören. 3. Begrenzung der Religionsfreiheit Am 4. 10. 1960 gab Ulbricht in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Staatsrats eine programmatische Erklärung ab, in der es hieß: „Die Angehörigen der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde haben in unserer DDR die Möglichkeit, in der Kirche bzw. Synagoge ihre religiösen Anliegen zu pflegen.“ Damit wurde die Religionsfreiheit auf Kultfreiheit begrenzt. Wenig später, am 6. 2. 1962, erklärte „Radio DDR“ in einem Kommentar: „Die DDR betrachtet die in der DDR beheimateten Gliedkirchen der EKD als aus der EKD ausgeklammert“ und ließ damit deutlich die Absicht des Regimes erkennen, die EKD zu spalten. Die K. des SBZ-Regimes gipfelte in dem am 8. 7. 1961 durch den Polizeipräsidenten des Sowjetsektors „im Interesse der Gewährung von Ruhe und Ordnung und zur Sicherung des Friedens“ ausgesprochenen Verbot des Deutschen Evangelischen Kirchentages für den Bereich von Ostberlin und (seit dem 13. 8. 1961) in der Behinderung der leitenden Kirchenmänner beider Konfessionen, ihre Dienstpflichten auf der anderen Seite der Demarkationslinie auszuüben. Weder Bischof Dibelius noch der zum Verweser des Bischofsamtes in Ostberlin bestellte und danach auf heimtückische Art ausgewiesene Präses D. Scharf können ihr Amt in der SBZ ausüben. Der Versuch, auf der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg im Dez. 1962 Präses D. Scharf zum Bischof zu wählen und damit die Personalunion zwischen dem Ratsvorsitzenden und dem Berliner Bischof wiederherzustellen, scheiterte, da von den getrennt tagenden Regionalsynoden die östliche nicht die erforderliche Stimmenmehrheit für Scharf abgab. Nach dem Rücktritt von Bischof Dibelius im Januar 1966 versuchten die Zonenfunktionäre, die Mitglieder der Regionalsynode Ost der Berlin-Brandenburgischen Kirche gegen eine Wahl von Präses D. Scharf zum Bischof zu beeinflussen. Das Wahlergebnis zeigte deutlich, daß dieser Versuch mißglückt war. D. Scharf wurde mit eindeutiger Mehrheit von den wiederum getrennt tagenden Synodalen am 28. 2. 1966 zum Bischof gewählt. Der 3 Jahre zuvor zum Verwalter des Bischofsamtes gewählte Generalsuperintendent Jacob konnte sein Amt niederlegen. 4. Einheit der EKD Die regionale Kirchenleitung Ost der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg wählte auf ihrer Synode im Febr. 1963 den Cottbusser Generalsuperintendenten Jacob zum amtierenden Verwalter des Bischofsamtes für die Ostberliner und Brandenburgischen Gemeinden. Dadurch hat die SED ihre Absicht, jeglichen Einfluß aus Berlin (West) auf die EKD auszuschalten, vorerst erreicht. Den in der SBZ wohnenden Mitgliedern der Synode der Ev. Kirche in Deutschland wurde im März 1963 erstmals seit 14 Jahren die Teilnahme an der in Bethel tagenden Synode nicht ermöglicht. Andererseits hat das in der Präambel zur neuen Geschäftsordnung der [S. 242]Kirchenleitungen in der SBZ enthaltene Bekenntnis der acht mitteldeutschen Landeskirchen, daß „die evangelischen Kirchen in der DDR zu der evangelischen Kirche in Deutschland gehören“, seinen Eindruck auf die Zonenfunktionäre nicht verfehlt. Zunächst jedenfalls schien das Regime in der Frage der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen seine rücksichtslose Einstellung aufzugeben. Der amtierende Ministerpräsident Stoph teilte am 19. 3. 1962 den Kirchen mit, daß Theologie-Studenten und „andere junge Männer, die sich in der Ausbildung für einen Kirchenberuf befinden“, vom Wehrdienst befreit würden. Diese Zusage wurde nicht gehalten, denn durch Anordnung des „Nationalen Verteidigungsrats“ vom 7. 9. 1964 wurde ein Wehrersatzdienst geschaffen, der diejenigen, die „aus religiösen oder anderen Gründen“ eine Dienstleistung mit der Waffe ablehnen, keineswegs von der Verpflichtung entbindet, aktiv zur Verteidigung der SBZ beizutragen. Fast gleichzeitig gab Ulbricht einer Anregung des thüring. Landesbischofs D. Mitzenheim nach, Rentnern aus der SBZ den Besuch ihrer Verwandten in der Bundesrepublik und West-Berlin zu ermöglichen. In der ersten Hälfte des Jahres 1965 schalteten sich die evgl. und die kath. Kirche in die Diskussion über das neue Familiengesetzbuch ein, da es von den Kirchen nicht zu billigende Konsequenzen für das Ehescheidungsrecht, für das Sorgerecht an Kindern geschiedener Eltern und für die Rechtsstellung der Mutter in der Gesellschaft hätte. Auch einer Verordnung zur Regelung rechtlicher Voraussetzungen zur Schwangerschaftsunterbrechung traten beide Kirchen entgegen. Erneut mußten sie Klage führen, daß Christen als Bürger zweiter Klasse behandelt und christliche Kinder wegen ihres Glaubens verhöhnt würden. Die am 1. 10. 1965 in Westdeutschland veröffentlichte Denkschrift der EKD mit dem Titel „Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn“ wurde in der SBZ zunächst zurückhaltend, schließlich aber zustimmend aufgenommen, da sie „in gewissem Maße von den Realitäten Kenntnis nehme und den Revanchismus zur Diskussion stelle“ (Neues Deutschland 10. 11. 1965). 5. Schwierigkeiten für die katholische Kirche Am 17. 9. 1960 wurde dem Päpstlichen Nuntius für Deutschland, Erzbischof Dr. Bafile, das Betreten des Sowjetsektors von Berlin verwehrt. Als Begründung wurde angegeben: „Da gegenwärtig noch keine Vereinbarungen zwischen dem Vatikan und der Regierung der DDR bestehen, ist es nicht möglich, daß ausgerechnet ein Vertreter des Vatikans bei der Bonner Kriegsregierung in der Hauptstadt der DDR auftritt“ („Neues Deutschland“ vom 20. 9. 1960). Die katholische Soziallehre wurde nach der Veröffentlichung der Enzyklika „Mater et Magistra“ wiederholt heftig angegriffen. Dem Versuch, die Enzyklika „Pacem in terris“ als eine ideologische Annäherung an die Thesen der kommun. „Weltfriedensbewegung“ zu verfälschen, traten die Bischöfe und bischöfl. Kommissare mit einem Hirtenbrief 1963 entschieden entgegen. Dem in Ostberlin residierenden katholischen Oberhirten, Erzbischof Dr. Bengsch, wird zur Zeit noch gestattet, in beiden Teilen der Stadt seinen Dienstpflichten nachzukommen. Doch durften weder er noch die anderen bischöflichen Würdenträger seit Herbst 1961 an der Fuldaer Bischofskonferenz teilnehmen. Der im Dezember 1965 auf dem II. Vatikanischen Konzil in Rom erfolgte Briefwechsel zwischen dem polnischen und dem deutschen Episkopat fand harte Kritik und Ablehnung der Zonenfunktionäre. Den Mitgliedern der Berliner Ordinarienkonferenz wurde vorgeworfen, die Existenz der „DDR“ und des Vertrages über die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze ignoriert und Formulierungen zugestimmt zu haben, in denen eine Revision der Ergebnisse des 2. Weltkrieges empfohlen werde. 6. Atheistische Propaganda „Die Praxis hat die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat gegenüber Christentum und Kirche bestätigt“, stellte das ZK der SED in seinem Rechenschaftsbericht an den VI. Parteitag (Jan. 1963) fest. Gestützt auf die Beschlüsse dieses Parteitages, der den atheistischen Charakter des Kommunismus besonders betont hat, ist im Institut für Philosophie der Universität Jena ein Forschungsschwerpunkt „Wissenschaftlicher Atheismus“ gebildet worden, der helfen soll, die Schwierigkeiten der atheistischen Propaganda zu überwinden. [S. 243] 7. Die Russisch-Orthodoxe Kirche 1948 wurde innerhalb des Exarchats Westeuropa die Diözese Berlin und Deutschland neu errichtet. Am 30. 6. 1960 wurde mit dem Sitz in Ostberlin ein Exarchat für Mitteleuropa eingerichtet. Mit Rücksicht auf die Drei-Staaten-Theorie wurde der Titel des Erzbischofs, der zunächst lautete „Erzbischof von Berlin und Deutschland, Exarch des Patriarchen in Mitteleuropa“ geändert in „Erzbischof von Berlin und Mitteleuropa, Exarch des Patriarchen in Mitteleuropa“. Zum Erzbischof wurde berufen Joann Wendland. Sein Nachfolger wurde am 1. 11. 1962 Erzbischof Sergius Ladrin von Perm und Solikamski. Bei seinem Amtsantritt betonte Erzbischof Sergius gegenüber dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Seigewasser, die „grundsätzliche Übereinstimmung mit den humanistischen Zielen der DDR“. Seit 1. 11. 1964 leitet Erzbischof Kyprian von Dmitrow das Berliner Exarchat. Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Koch, Hans-Gerhard: Die Abschaffung Gottes — der materialistische Atheismus … Stuttgart 1961, Quell-Verlag. 291 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 239–243 Kirchenfragen, Amt für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchensteuer

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1969 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 [S. 239]Von den 17,1 Mill. Bewohnern der SBZ gehören 13,6 Mill. der Evangelischen, 1,9 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten…

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Frauenarbeit (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art.~7 der Verfassung der „DDR“: „Mann [S. 152]und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2), die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter seien verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am Arbeitsprozeß teilzunehmen, ihre schöpferischen Fähigkeiten zu entwickeln. Zugleich sollen sie „ihrer hohen gesellschaftlichen Aufgabe“ als Mütter gerecht werden. Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung der Wirtschaftspläne als notwendig. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl beträgt etwa 47 v. H. Schon 1964 waren 70 v. H. aller arbeitsfähigen Frauen berufstätig. Auch in typischen Männerberufen werden Frauen beschäftigt. Wegen des Arbeitskräfte-Problems wird die Halbtagsarbeit für Frauen mit Familie in zunehmendem Maße propagiert (Hausfrauenbrigaden). Nachtarbeit ist zulässig. Der besondere Arbeitsschutz für Frauen ist stark eingeschränkt. Zwar ist die F. für eine ganze Reihe von Tätigkeiten verboten, doch gilt das Verbot nicht, wenn die Produktionstechnik die Frauen angeblich nicht gefährdet. Der Schutz für schwangere und stillende Mütter beschränkt sich auf das Verbot von Arbeiten, „die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle Leben und Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes gefährden könnten“ (§ 129 Abs.~1 des Gesetzbuches der Arbeit). Stillenden Müttern sind lediglich für die Dauer von höchstens 6 Monaten nach der Niederkunft täglich 2 Stillpausen von je 45 Minuten ohne Lohnausfall zu gewähren (§ 22 a. a. O.). (Arbeitspolitik, Familienpolitik, Mutterschutz, Unterhalt, Gleichberechtigung der Frau) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 151–152 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenausschüsse

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art.~7 der Verfassung der „DDR“: „Mann [S. 152]und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2), die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter seien verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am…

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Preispolitik (1966)

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Lückenlose zentrale Planung erfordert eine umfassende autoritäre Preisfestsetzung. Daraus resultiert die Unterordnung der P. unter die Wirtschaftspolitik in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs, die in der SBZ praktiziert wird. Lediglich auf den Bauernmärkten (Bauernmarkt, Markt) besteht noch ein Anklang an eine marktmäßige Preisbildung, wobei die für Lebensmittelfestgesetzten Preise als Orientierungsgrößen vorgegeben sind. Die Preise sollen, den volkswirtschaftlichen Zielen entsprechend, Produktion, Verbrauch und Konsum fördern und lenken sowie einer planmäßigen Verteilung des Volkseinkommens dienen. Lenkungsaufgaben in der P. haben auch die Produktions- und Dienstleistungsabgabe sowie die übrigen Verbrauchssteuern zur Erhöhung der Preise. An dem vorhandenen Preisgefüge mit den Stoppreisen von 1944 hielt man nach 1945 zunächst fest, um die Stabilität zu sichern. Die ansteigenden Preise auf dem Produktionsmittelsektor zwangen dann zur Einführung von Kalkulationspreisen, um die Verteuerung aufzufangen und mit der Produktions- und Finanzplanung abzustimmen. Bewußt wurden die Preise für Grundstoffe und Produktionsmittel möglichst niedrig gehalten und ein Ausgleich mit erhöhten Konsumgüterpreisen angestrebt. Meist aber entstand eine zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes durch Subventionen und ein Preisausgleich im Außenhandel. Die erste sozialistische Preisreform fußt auf dem Ministerratsbeschluß vom 15. 2. 1953 am Ende der Reparationsperiode. Die Festpreisbildung wurde eingeführt. Sie band bis 1961 rd. 95 v. H. aller industriellen Preise. Die Festpreise durften nicht über- und nicht unterschritten werden im Gegensatz zu den Hersteller-Abgabepreisen in der Privatwirtschaft, die lediglich Höchstpreise waren. Besonders ab 1955 wurden auf dieser Basis Preisneuregelungen im größeren Umfange vorgenommen. Allgemein setzen sich die Preise aus den Selbstkosten und dem Reineinkommen zusammen, das aus dem betrieblichen und dem zentralisierten Reineinkommen besteht. Letzteres wird gegenwärtig neben der Gewinnabführung hauptsächlich in der Form der Produktionsabgabe vom Regime abgeschöpft. Im Neuen ökonomischen System wird der Gewinn zum Kriterium für die Arbeit der Betriebe und der Industriezweige und damit zu einer Hauptkennziffer. Er muß demzufolge wirtschaftliche Aussagekraft besitzen; richtungweisend sind dabei die Preise ohne alle Subventionen. Ein grundlegendes Mittel der sozialistischen Wirtschaftsführung ist die Bestimmung eines richtigen Verhältnisses zwischen der zentralisierten Planung und der Anwendung der ökonomischen Hebel. Eckpfeiler in diesem System ist die Industriepreisreform, die exakte Preise für die Industrie und später auch für die übrigen Bereiche der Wirtschaft schaffen soll, nach dem schon im Herbst 1963 die Erzeugerpreise in der Landwirtschaft heraufgesetzt worden waren. Die 1964 und 1965 ausgesprochenen Preiserhöhungen erstrecken sich nicht auf die Verbraucherpreise, sondern sollen in den einzelnen Produktions- und Handelsstufen aufgefangen werden. Diese neuen Preise werden, den unterschiedlichen [S. 367]Qualitäten der Erzeugnisse entsprechend, differenziert. Das führte zu einem komplizierten System von tatsächlichen Preisen, Verrechnungspreisen, Subventionen auf Produktionszwischenstufen und auf Verbraucherbasis, das in vielen Fällen noch dadurch erschwert wird, daß vielfach die Weiterverkaufspreise noch gar nicht geregelt sind und das alte Preisniveau noch in Ansatz kommen muß. Ob diesen Schwierigkeiten der schwerfällige Apparat der Planwirtschaft gewachsen ist, bleibt dahingestellt. Auch diese neuen Preise werden staatlich manipulierte Preise sein. Damit ist eindeutig klargestellt, daß die gegenüber früheren Regelungen elastischere Preisbildung noch nicht als marktwirtschaftliches Element angesprochen werden kann. Diese preispolitischen Maßnahmen treffen alle industriellen Abnehmer und Verbraucher und verschonen auch nicht den noch in der SBZ bestehenden privatwirtschaftlichen Sektor, die Privatindustrie, halbstaatliche Betriebe, das Handwerk und die Produktionsgenossenschaften des Handwerks. Die steigenden Kosten wirken sich natürlich gewinnmindernd aus. Diese Lage sah man voraus, und auf Grund von Überprüfungen der preispolitischen Auflagen auf die Rentabilität der Betriebe wurden Maßnahmen erwogen, die bei einem übernormalen Absinken des Nettoeinkommens der genannten Kreise durch diese Mehraufwendungen einen Ausgleich schaffen sollen, da das Regime noch nicht auf die wirtschaftl. Mitarbeit dieses privaten Sektors verzichten kann. Voraussetzung für einen finanziellen Ausgleich ist jedoch der Nachweis, daß alle Möglichkeiten zum Auffangen der Preiserhöhungen der Vorstufe ausgenutzt worden sind. Eine Entlastung des Staatshaushaltes durch Minderung der Subventionen in der Grundstoffindustrie wird die Industriepreisreform zunächst nicht bringen können, da die verlagerten Subventionen wie auch die höher in Ansatz gebrachten Selbstkosten in der Übergangszeit vielfach zu einer Gewinnminderung der Betriebe und damit auch zu einer Minderung des Reineinkommens des Staates über die volkseigene Wirtschaft führen können. Zum 1. Januar 1966 ist die letzte Stufe der Industriepreisreform vorgesehen, die sich in der Leichtindustrie auf dem Konsumgütersektor auswirkt. Es bleibt abzuwarten, ob die Forderung der SED nach Beibehaltung des alten Preisniveaus noch erfüllt werden kann. Trotz laufender und umfassender Kontrollen der zuständigen Organe hat sich bereits gezeigt, daß auf dem Konsumgütermarkt Preissteigerungen vorliegen, deren größter Teil auf Umgehung der Materialzusammensetzung und auf Qualitätssteigerung zum Teil aus Gewinnsucht der Betriebe zurückzuführen ist, obgleich die Preise nach wie vor von den einzelnen Referaten des Büros der Regierungskommission für Preise genehmigt werden müssen. Im neuen ökonomischen System ist die Übernahme von Preisfunktionen durch alle VVB vorgesehen, jedoch fehlt es noch an qualifizierten Kadern in den VVB, die ein einwandfreies Arbeiten auf dem Preisbildungssektor gewährleisten können. Mit dem Weg über die einzelnen Stufen der Industriepreisreform wären zwar die Aufgaben der Produktionszweige festgelegt, es ist aber noch fraglich, ob der schon seit langem angestrebte sozialistische Preistyp geschaffen wurde, der die Grundlage aller weiteren Preisrahmen beinhalten sollte. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 366–367 Präsidium des Obersten Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presse

Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Lückenlose zentrale Planung erfordert eine umfassende autoritäre Preisfestsetzung. Daraus resultiert die Unterordnung der P. unter die Wirtschaftspolitik in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs, die in der SBZ praktiziert wird. Lediglich auf den Bauernmärkten (Bauernmarkt, Markt) besteht noch ein Anklang an eine marktmäßige…

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Medizinisches Personal, Mittleres (1966)

Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 Die medizinischen Berufe wurden 1950, analog der Gliederung der Berufsbilder (und -ausbildung) in den pädagogischen Berufen (Lehrerbildung) gestaffelt in Medizinische Hilfsberufe, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulausbildung. Medizinische Hilfsberufe sollten in praktischer Lehrausbildung (oder auch nur in mehrmonat. Lehrgängen) herangebildet werden (Ärztl. und Zahnärztl. Sprechstundenhelferin, Apothekenhelfer, Zahntechniker usf.), Mittleres MP. hingegen (die Berufe der Krankenpflege und der medizin. Untersuchungs- und Behandlungstechnik) in Fachschulen. 1950 war eine schematisch einheitliche Staffelung des MMP. in Unter-, Mittel- und Oberstufe mit entsprechender Gliederung der Ausbildung eingeführt worden, z. B. Krankenschwester/Stations-, Operationsschwester/Oberin, Lehrschwester; Med. Techn. Laborassistentin/Bakteriolog.-serologische Assistentin/Laborleiterin u.ä. Das hat sich in der Praxis nicht durchhalten lassen. 1955 wurde für die Grundberufe der Krankenpflege und der medizin. Untersuchungs- und Behandlungstechnik die Lehrausbildung eingeführt; darauf baut die Ausbildung des MMP. in Medizinischen Schulen und in Fernstudium auf, und zwar nun mit großen Unterschieden in Ausbildungsgang und -dauer. Der Weg zur Krankenschwester führt über die als Lehrling ausgebildete Krankenpflegerin, desgleichen der Weg zur Hebamme, der Weg zur Medizin. Techn. Assistentin über die Laborantin mit Lehrlingsausbildung. Die „Oberstufe“ wird aus der Berufsausübung der „Mittelstufe“ durch Weiterbildung in Lehrgängen erreicht (Oberin, Laborleiterin) oder aber durch längere Schulausbildung nach dem Lehrabschluß ohne Zwischenschaltung der Mittelstufe (Hygiene-Inspektor und Arzthelfer vom Krankenpfleger, Apothekerassistent vom Apothekenhelfer aus). Seit 1960 sind zahlreiche neue „Berufsbilder“ des MMP. (über die schon genannten hinaus) festgelegt worden: Audiologisch-techn. Assistentin, Orthoptistin, Arbeits- und Sozialhygiene-Inspektor, Fachpräparator, Zahntechnikermeister, Wirtschafter f. d. Einrichtungen des Gesundheitswesens u.a. Mehr als 90 v. H. des MMP. sind Frauen. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 308 Medizinische Schulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mehrleistungslohn

Siehe auch: Medizinisches Personal: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Medizinisches Personal, Mittleres: 1965 Mittlere Medizinische Fachkräfte: 1969 1975 1979 Mittleres Medizinisches Personal: 1965 Die medizinischen Berufe wurden 1950, analog der Gliederung der Berufsbilder (und -ausbildung) in den pädagogischen Berufen (Lehrerbildung) gestaffelt in Medizinische Hilfsberufe, Mittleres MP. und MP. mit Hochschulausbildung. Medizinische Hilfsberufe sollten in praktischer…

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Nationalismus (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Allgemein soviel wie Übersteigerung des Nationalen. Zentraler Begriff einer politischen Theorie des 19. Jh., die der Nation den höchsten politischen Stellenwert zuweist und ihr alle anderen Gesichtspunkte rücksichtslos unterordnet. Unter Stalin war sowohl 1930 im Zusammenhang seiner Taktik gegenüber den vielen Nationalitäten in der UdSSR wie auch anfangs nach 1945 in den übrigen Ländern Osteuropas die Parole ausgegeben worden, der „Form“ nach nationale Kulturelemente seien mit ihrem sozialistischen „Inhalt“ bis zum vollen Sieg der Weltrevolution vereinbar (entgegen Lenins Angriffen auf die Nationalkulturen; Sonderwege). Mit Titos Abfall (Titoismus) wurde seit 1948 diese These zugunsten der Angleichung der Volksdemokratien Osteuropas an die UdSSR und ihren Stil preisgegeben. Erst ab 1956 (XX. Parteitag der KPdSU) bahnt sich eine zurückhaltende Bewertung der nationalrussischen Komponente, zum mindesten der großrussischen zaristischen Tradition, zugunsten des proletarischen Internationalismus (Internationale) an. Im Zuge des Tauwetters und bes. des chinesisch-sowjetischen Konflikts haben dann auch die anderen Länder des Ostblocks, ausgenommen die SBZ, in verstärktem Maß, vor allem wirtschaftlich, nationale Gesichtspunkte geltend machen können. — Eine Sonderbewertung erfahren aus taktischen Gründen die Entwicklungsländer. (Nation, Volk, Nationaldemokratie, Lager, Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Koexistenz, Satelliten) Literaturangaben Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre d. Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Hildebrandt, Walter: Die Sowjetunion — Macht und Krise. Darmstadt 1955, Leske. 272 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 332 Nationalhymne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalitätenpolitik

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Allgemein soviel wie Übersteigerung des Nationalen. Zentraler Begriff einer politischen Theorie des 19. Jh., die der Nation den höchsten politischen Stellenwert zuweist und ihr alle anderen Gesichtspunkte rücksichtslos unterordnet. Unter Stalin war sowohl 1930 im Zusammenhang seiner Taktik gegenüber den vielen Nationalitäten in der UdSSR wie auch anfangs nach 1945 in den übrigen Ländern Osteuropas die Parole…

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Warschauer Beistandspakt (1966)

Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vortrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei allein hervorgerufen durch Angriffsvorbereitungen des NATO-Blocks und die (am 5. 5. 1955 besiegelte) Einfügung der BRD in die friedensbedrohende NATO. In Wirklichkeit aber ergänzt der WB. nur: 1. die Beistandspakte, die die SU 1943 mit der Tschechoslowakei, 1945 mit Polen und 1947 mit Rumänien, Ungarn und Bulgarien schloß; 2. einige Beistandsverträge unter den Satelliten (1947–1948). Und tatsächlich ist die NATO, durch sowjet. Erpressungen, Vertragsbrüche und Angriffsrüstungen verursacht, nur eine Verteidigungsorganisation, die schon rein kräftemäßig keine Angriffe unternehmen kann. Wesentlich ist, daß der WB. die milit. und polit. Vorherrschaft der SU über die europäischen „Volksdemokratien“ beträchtlich verstärkt. Die §§ 3 und 4 sehen gegenseitige „Konsultation“ bei drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Dafür besteht (lt. § 6) der „Politische Beratende Ausschuß“. Seit Jan. 1956 hat dieser an sich nichtständige Ausschuß zwei Hilfsorgane: eine „Ständige Kommission“ und ein „Vereintes Sekretariat“. Der WB. trat mit Hinterlegung aller Ratifizierungsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft. Erst am 28. 1. 1956 wurde die „DDR“ als Militärverbündeter des WB. voll anerkannt. Denn die Streitkräfte der SBZ waren bis zum 18. 1. 1956 nur als Kasernierte Volkspolizei aufgetreten. Nun aber brachte die „DDR“ ihre Nationale Volksarmee in den WB. ein. Nach den nichtdeutschen Textfassungen des §~4, Abs.~1 des WB. bestimmt „jeder Teilnehmerstaat des Vertrages“ die Art, in der er im Bündnisfall „sofortigen Beistand individuell und in Vereinbarung mit den anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages mit allen Mitteln, die ihm erforderlich scheinen“, leistet. Der deutsche, für die SBZ maßgebende Text des WB. lautet „… mit allen Mitteln, die ihnen erforderlich scheinen“. Dieser Unterschied zeigt, daß die SBZ schon formell mindere Rechte hat, da nur sie dem Willen der anderen Mitgl. des WB. unterliegt. Seit 28. 6. 1956 hat der Minister für Nationale Verteidigung der SBZ die Stellung eines der Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des WB. (Militärpolitik) Unter der Bezeichnung „Vereintes Kommando“ hat (lt. § 5) der WB. ein eigenes zentrales Oberkommando für jene Teile der Streitkräfte der Teilnehmerstaaten, die dem WB. zur Verfügung gestellt sind; denn nur die Streitkräfte der SBZ gehören als ganze den „Vereinten Streitkräften“ des WB. an. Sitz: Moskau. An der Spitze des „Vereinten Kommandos“ wirkt ein Oberkommandierender, den ein [S. 524]Stab der „Vereinten Streitkräfte“ unterstützt. Seine 8~Stellv. sind Verteidigungsminister oder andere Generale der Mitgliedstaaten. Seit Jan. 1956 ist es „Beschluß“ der Teilnehmerstaaten (d.h. Anordnung der SU), daß die Stelle des Oberkommandierenden stets von einem Sowjetgeneral besetzt werden soll. Derzeit ist Oberkommandierender: Marschall der SU Gretschko ab 22. 7. 1960. Er ist zugleich einer der Stellv. des Verteidigungsmin. der SU. — Der „Polit. Beratende Ausschuß“ der Teilnehmer des WB. unterstützt auf seinen Tagungen die Politik der SU. Die milit. Stärke des WB. ist, verglichen mit jener der NATO, unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der NATO-Staaten, sehr beträchtlich und bedrohlich. Dieses machtpolit. Gewicht des WB. nahm in den letzten Jahren wesentlich zu. Vor allem seit 1963 erhielten die Armeen des WB. stärkere Panzer, Geschütze und Flugzeuge. Dies sind großenteils sogar Modelle, die auch die Sowjetarmee besitzt. Die Bewaffnung und die Kaliber der Armeen des WB. sind fast völlig vereinheitlicht worden. Dennoch erhielten die „verbündeten“ Satelliten der SU weder strategische Bombenflugzeuge noch strategische Raketen. Ebenso behielt die SU die Atomwaffen und die Atomsprengköpfe für die leichten Raketen, die die anderen Mitglieder des WB. besitzen dürfen. Auch wurde die gesamte Luftverteidigung der Mitgliedstaaten mit jener der SU eng verbunden und ihr unterstellt. Diese sehr weitgehende Bindung schwächer gerüsteter Staaten an die SU vergrößert und festigt die politische und wirtschaftliche Abhängigkeit der Paktpartner vom vielfach stärkeren Sowjetstaat. Die militärische Schlagkraft des WB. wurde noch dadurch vergrößert, daß die Aufmarscheisenbahnen und -Straßen, Nachschublinien und Erdöl-Röhrenleitungen zwischen der SU und den Satellitenstaaten in den letzten Jahren sehr verstärkt wurden. Viel stärker als bisher ist die SU in der Lage, Großverbände über weite Entfernungen schnell durch die Luft zu befördern. — Die Einsetzbarkeit des WB. wurde erprobt und erhöht in den gemeinsamen Manövern (Quartett 1963 und dann Oktobersturm 1961 in der SBZ; dreiseitige Manöver 1964 in Bulgarien). Die Hebung der militärischen Schlagkraft und des Rüstungsstandes der NVA der SBZ führte 1965 zu ihrer Einfügung in die „1. Strategische Staffel“ des WB., die Gruppierung von Kräften, die für eine offensive Mitwirkung an einer bewaffneten Auseinandersetzung bestimmt sind. Die Streitkräfte Albaniens stehen seit dem Anschwellen des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes (1962) dem WB. nicht mehr zur Verfügung, obwohl es den Pakt formal nicht gekündigt hat. Doch schmälert der Ausfall dieser nur geringfügigen Kräfte nicht das Gewicht des WB. Ebensowenig leidet die Schlagkraft der Organisation des WB. darunter, daß einzelne Mitglieder des WB. innerhalb des RGW wirtschaftspolitische Sonderwege gehen. Die kommun. Ausrichtung der Offizierskorps der Armeen des WB. wurde zweifellos vertieft, auch wurde das sowjetisch geleitete Netz der Organisation des WB. beträchtlich verstärkt. Beides muß die Sondergänge auf wirtschaftlichem und außenhandelspolitischem Gebiet, die vor allem Rumänien und Ungarn erstreben, hemmen. Bezeichnenderweise setzt sich die Operativplanung des sowjetisch gelenkten Oberkommandos des WB. das Ziel, kriegerische Lösungen durch angriffsweise Maßnahmen schnell zu erreichen. Wie gerade das Manöver 1965 zeigte, will der WB. auch kommun. und sympathisierende Partisanenkräfte für die Zwecke des sowjet. Imperialismus einsetzen. Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Hamm, Harry: Rebellen gegen Moskau — Albanien, Pekings Brückenkopf in Europa. Köln 1962, Verlag Wissenschaft und Politik. 224 S., 32 Abb. Höpker, Wolfgang: Europäisches Niemandsland — Moskaus Zwischeneuropa vom Nordkap bis Kreta. Düsseldorf 1956, Eugen Diederichs. 167 S. Höpker, Wolfgang: Die Ostsee — ein rotes Binnenmeer? (Beih. 8 der Wehrwiss. Rundschau). Berlin–Frankfurt a. M. 1958, E. S. Mittler u. S. 94 S. m. 7 Karten. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Wannenmacher, Walther: Das Land der Schreibtischpyramiden — ein Nationalökonom erlebt den Osten als Schwerarbeiter (Tschechoslowakei 1945 bis 1955) 2. Aufl., Frankfurt a. M. 1956, Wolf-Rode. 280 S., 1 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 523–524 Warnke, Herbert A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wartburg

Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vortrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei…

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Betriebskollektivvertrag (1966)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Der B. wird in § 13 des Gesetzbuches der Arbeit erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“. Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des Betriebsleiters, der BGL, der Belegschaft insgesamt oder von Gruppen der Belegschaft (Abt., Meisterbereich, Brigade, Aktiv). Sie sind somit des arbeitsrechtlichen Charakters entkleidet. Die Verpflichtungen beziehen sich vor allem auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einführung von TAN, die Veranstaltung von Wettbewerben (Wettbewerbsbewegung), Senkung der Selbstkosten, Festigung der Arbeitsdisziplin und Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik. Der Inhalt der B. richtet sich nach den Betriebsplänen. Sie sind nach Direktiven, die gemeinsam von den Industriegewerkschaften und den Abteilungen der Staatlichen ➝Plankommission beschlossen werden, abzuschließen. Die B. bilden einen Teil der Produktionspropaganda. Die Erfüllung der B. wird kontrolliert durch Massenkontrolle und durch periodische (meist vierteljährliche) Rechenschaftslegungen. In den Abt. großer VEB können Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. In den staatlichen Organen und Einrichtungen (Staatsapparat) können ebenfalls Kollektivverträge abgeschlossen werden. Für die Privatbetriebe bestehen Betriebsvereinbarungen. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 76 Betriebskampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsordnung der LPG, Innere

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Der B. wird in § 13 des Gesetzbuches der Arbeit erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“. Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des…

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Potsdamer Abkommen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Mißbrauch der Demarkationslinie an der Oder-Neiße-Linie, Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1. Abs.). Frankreich billigte am 4. 8. das PA. allgemein und bestätigte dies in 6 Noten am 7. 8. Es stimmte dabei aber vor allem folgendem nicht zu: Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“, Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands polit. Gestaltung nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland „innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die 4 Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. (Die Behandlung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie im PA. wird in diesem Stichwort dargelegt.) Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ III, A, 3, IV). [S. 364]Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: „Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zwecke: I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen“ (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird zugesichert“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen“. Das PA. ist (wie Prof. Dr. Erich Kaufmann am 7. 12. 1954 vor dem Bundesverfassungsgericht hervorhob) ein Abkommen, das die drei bzw. vier Regierungen untereinander bindet. — Als solches bedurfte es keiner Ratifizierung durch die Parlamente der betr. Staaten. — Obwohl das PA. durch die SU in grober Weise oftmals verletzt wurde, schritt keiner der 4 Teilnehmer zur Kündigung oder zum Rücktritt. Deshalb gilt das PA. formell wie faktisch weiter. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 363–364 Potsdam A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prager Christliche Friedenskonferenz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Mißbrauch der Demarkationslinie an der Oder-Neiße-Linie, Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen…

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Kreis (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der SBZ. Gegenwärtig bestehen 215 Kreise (191 Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der vom Staatsrat erlassenen „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Kreistages und seiner Organe“ vom 28. 6. 1961 (GBl. I, S. 75 bzw. 99), die in Verbindung mit dem „Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 2. 7. 1964 (GBl. I, S. 159) gelten, sind auch die Organe der K. nur noch „örtliche Organe der Staatsmacht“. Träger von Rechten ist nicht mehr der K., der daher auch nicht mehr als Gebietskörperschaft anzusehen ist, sondern die im K. bestehende Dienststelle der staatlichen Verwaltung (staatliche Unterbehörde), der Rat des K. (Rat der Stadt). Dieser ist Haushaltsorganisation, als solche juristische Person und Verwalter von „Volkseigentum“. 1. Landkreise Oberstes Organ der Staatsmacht im K. ist der Kreistag, die durch Scheinwahlen nach einer Einheitsliste gebildete örtliche Volksvertretung ohne ständigen Vorsitzenden, die je nach der Einwohnerzahl des K. 45 bis 120 Abgeordnete hat. Der Kreistag ist „für die Durchführung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, der Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrates sowie der Beschlüsse des Bezirkstages“ in seinem Gebiet verantwortlich. Er leitet den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen „Aufbau des Sozialismus“ im K. Er ist dabei fest an die Weisungen der zentralen Stellen und der Bezirke gebunden, soll aber innerhalb des demokratischen Zentralismus die örtlichen Belange berücksichtigen und die Bevölkerung in die Durchführung der erhaltenen Weisungen einbeziehen. Die Arbeitsordnung legt hierzu fest, daß der Kreistag „unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse und in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front des demokratischen Deutschland die Aktivität und Schöpferkraft der Werktätigen“ entwickeln soll. Der Kreistag und seine Organe haben mit den übrigen staatlichen und wirtschaftlichen Organen, Einrichtungen oder Betrieben eng zusammenzuarbeiten. Der Kreistag wählt die Richter des Kreisgerichts und beruft sie ggf. auch ab. Der Kreistag leitet und kontrolliert die Gemeindevertretungen und die Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte. Organe des Kreistages sind neben dem Rat des K. die Ständigen Kommissionen mit den Aktivs. Der Rat des K. ist die der Dienstaufsicht aller höheren Räte und des Ministerrates unterstellte untere staatliche Verwaltungsstelle mit allgemeiner Zuständigkeit (örtlicher Rat), die fiktiv auch den Charakter eines „vollziehend-verfügenden“ Organs des Kreistages hat (doppelte Unterstellung, Rechenschaftslegung). Am 4. Juni 1964 ist unter Leitung von Kurt ➝Seibt ein neues Ministerium „für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ gebildet worden. Hierdurch wird die zentrale Anweisungsbefugnis auch gegenüber den Kreisräten besonders betont, und es wird erkennbar, daß der örtliche Rat in erster Linie den Weisungen des Ministerrates bzw. des übergeordneten Rates zu folgen hat. Der Rat besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellv. des Vors., dem Stellv. für Inneres, mehreren weiteren Stellv., dem Stellv. und Vors. der Kreisplankommission, dem Vors. des Kreislandwirtschaftsrates, dem Sekretär sowie einigen Fachabteilungsleitern. Die bisherigen ehrenamtlichen Ratsmitglieder gibt es seit 1964 nicht mehr. Auch daraus wird eine stärkere Hinwendung zur Fachverwaltung erkennbar. Der Rat wird durch den Kreistag gewählt und abberufen. Die Arbeits-Ordnung vom 28. 6. 1961 legt fest, daß der Vors. dafür zu sorgen hat, daß im Rat des K. „die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze und die Beschlüsse der Organe der Staatsmacht“ der gesamten Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Die K.-Verwaltung ist in Fachabt. gegliedert, für die je ein Mitgl. des Rates verantwortlich ist. 2. Stadtkreise Hier heißt die örtliche Volksvertretung Stadtverordnetenversammlung, das Organ der staatlichen Verwaltung Rat der Stadt. Ihre Aufgaben entsprechen denen der gleichartigen Organe im Landkreis. Die Stadtverordnetenversammlung besteht je nach der Einwohnerzahl aus 45 bis 200 Abgeordneten. Der Vors. des Rates der Stadt trägt die Dienstbezeichnung Oberbürgermeister, seine Stellvertreter nennen sich Stadtrat. Die Struktur des Rates ist die gleiche wie beim Rat des Kreises. Die Städte Magdeburg, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle und Erfurt sind (wie Ostberlin) in Stadtbezirke mit Stadtbezirksversammlungen als unterste örtliche Volksvertretung und Räte der Stadtbezirke als unterste staatliche Verwaltungsbehörde unterteilt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 260 Kredite A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisbeschwerdekommission

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Unselbständige gebiets- und verwaltungsmäßige Einheit der SBZ. Gegenwärtig bestehen 215 Kreise (191 Land- und 23 Stadtkreise). Im Art. 139, 142 der Verfassung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung garantiert. Dieses Recht ist jedoch immer mehr eingeschränkt und im Zuge der Verwaltungsneugliederung völlig aufgehoben worden. Nach der vom Staatsrat erlassenen „Ordnung…

DDR A-Z 1966

Arbeit und Löhne, Kommission für (1966)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 1. Im Herbst 1963 bei der Staatlichen ➝Plankommission durch Umbildung anderer Institutionen gebildetes oberstes Regierungsorgan für alle Fragen der Arbeitspolitik. Nach dem Statut der Staatlichen Plankommission vom 16. 4. 1964 hat die K. Grundsatzmaterialien auf dem Gebiet Arbeit und Löhne, die für die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft von Bedeutung sind, auszuarbeiten und perspektivische Grundfragen auf diesem Gebiet vorzubereiten. Am 22. 12. 1965 wurde sie in das Staatliche Amt für ➝Arbeit und Löhne umgewandelt. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. 2. KfAuL. gibt es bei den Volkseigenen Betrieben. Hier bildet die BGL diese Kommission. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im Betriebskollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Entlohnung, der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie der Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und der richtigen Eingruppierung der Arbeiter und Angestellten in die Lohn- und Gehaltsgruppen. Sie soll ferner Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden und zur Entwicklung neuer Prämiensysteme (Prämienwesen) machen. Daneben soll sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Lohnfonds und des Arbeitskräfte- und Stellenplans überwachen und sich für die sozialistische Arbeitsdisziplin einsetzen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 27 Arbeit und Löhne, Komitee für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Kommission für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1969 1975 1979 1. Im Herbst 1963 bei der Staatlichen ➝Plankommission durch Umbildung anderer Institutionen gebildetes oberstes Regierungsorgan für alle Fragen der Arbeitspolitik. Nach dem…

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Produktionsberatung, Ständige (1966)

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1969 a) Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die StP. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge geweckt werden. Nach Einstellung des Experimentes mit den Arbeitskomitees wurden Ausschüsse für StP. und die StP. als gewerkschaftliche Organe gebildet. Durch Beschluß des Ministerrats vom 9. 4. 1959 (GBl. S.~329) wurde der Beschluß des Bundesvorstands des FDGB über StP. für verbindlich erklärt. Seitdem mußten in sämtlichen Betrieben bis zu 100 Belegschaftsmitgliedern von diesen StP. abgehalten werden. In den größeren Betrieben werden StP. in Stärke von 50 bis 100 Teilnehmern auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. §~17 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet sie als eine wichtige Form der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung der Betriebe (Mitbestimmungsrecht). Sie haben jedoch nicht das Recht zur freien Entscheidung; denn sie haben ihre Beschlüsse auf der Grundlage, nicht nur der gesetzlichen Bestimmungen, sondern vor allem auf der des Betriebsplanes (Betriebspläne) zu fassen. Ihre praktische Bedeutung war bisher gering. (Produktionskomitee, Arbeitspolitik) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. b) In der vollkollektivierten Landwirtschaft ist mit dem Übergang der totalen Organisation der Agrarproduktion auf den zentralen Machtapparat, dessen Eingriffe während der Daseinsperiode bäuerlicher Einzelbetriebe auf einzelne wirtschaftspolitische Akte beschränkt waren, die landwirtschaftliche Wirtschaftsberatung, deren Träger ursprünglich die VdgB und später die MTS waren, im Zuge des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft dem Landwirtschaftsrat mit seinen Produktionsleitungen bei den Kreisbehörden übertragen worden. Als Organisatoren der Agrarproduktion sollen die Inspekteure der Produktionsleitungen in enger Zusammenarbeit mit den LPG-Vorständen, den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie mit den Agrarwissenschaftlern die Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung in den LPG erläutern, ihnen den wissenschaftlich-technischen Fortschritt übermitteln und sie in der Anwendung der „Prinzipien sozialistischer Betriebswirtschaft unterstützen“. Die fachliche Qualifikation de3 die StP. ausübenden Personenkreises dürfte durchschnittlich noch beträchtlich unter derjenigen der LPG-Betriebsleiter liegen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 368 Produktionsabgabe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsfaktoren

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige: 1985 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1969 a) Beratung einer Gruppe von Arbeitern zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsprozesses, um vor allem die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch die StP. sollen das Interesse der Arbeiter an der Produktion und das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge…

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Luxemburg, Rosa (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 * 5. 3. 1871 in Zamosc (Polen) als Tochter eines Holzkaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, Mitarbeiterin der sozialdemokratischen Presse, 1902 Chefredakteurin der „Leipziger Volkszeitung“. Nach Ausbruch der russischen Revolution im Dez. 1905 Rückkehr nach Polen, 1906 dort mehrere Monate in Schutzhaft, 1907 Lehrerin für Nationalökonomie an der Berliner Parteischule der SPD. Zusammen mit Karl ➝Liebknecht Repräsentantin des linken Flügels, im scharfen Gegensatz zum rechten Flügel, insbesondere zu den von Eduard Bernstein vertretenen Auffassungen (Revisionismus), revolutionäre Marxistin; trat in ihren Schriften für den Generalstreik als Auftakt der proletarischen Revolution ein und forderte, die SPD solle den Massenstreik „als spontane Bewegungsweise der proletarischen Masse“ und „Erscheinungsform des proletarischen Kampfes in der Revolution“ bejahen und propagieren. Entgegen der von Lenin und den Bolschewiki (KPdSU) vertretenen Auffassung, die Revolution müsse durch eine rev. Partei organisiert werden, war für L. die Spontaneität der Massen eine entscheidende Voraussetzung der Revolution. Nach Ausbruch des ersten Weltkrieges zusammen mit Karl Liebknecht und Franz Mehring Herausgeberin der Zeitschrift „Die Internationale“. Von 1915 bis 1918 mit kurzer Unterbrechung als Kriegsgegnerin und revolutionäre Sozialistin in Berlin, der Festung Wronke und in Breslau inhaftiert. Zusammen mit Liebknecht Gründerin der KPD (31. 12. 1918), Verfasserin des Parteiprogrammes. Am 15. 1. 1919 von Soldaten der Gardeschützendivision mit Liebknecht in Berlin ermordet. Trotz ihrer Bewunderung für Lenin und die Bolschewiki äußerte sie sich kritisch über die Oktoberrevolution: „Freiheit … nur für die Anhänger einer Partei … ist keine Freiheit. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. Der einzige Weg zur Wiedergeburt ist … uneingeschränkte, breiteste Demokratie …“ Wichtigste Schriften: „Sozialreform oder Revolution“ (1899), „Massenstreik, Partei und Gewerkschaften“ (1907), „Einführung in die Nationalökonomie“, „Die Akkumulation des Kapitals“ (1913 — wiss. Hauptwerk), „Die russische Revolution“ (1917). Am bekanntesten sind ihre „Briefe aus dem Gefängnis“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 295 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/luxemburg-rosa verwiesen. Lukács, Georg (György) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Magdeburg

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 * 5. 3. 1871 in Zamosc (Polen) als Tochter eines Holzkaufmanns, † 15. 1. 1919 in Berlin. L. schloß sich als Schülerin der revolutionär-sozialistischen Bewegung an und mußte deshalb 1889 aus Polen fliehen. Studium der Natur- und Staatswissenschaften in Zürich. Zusammen mit Leo Jogisches Gründerin der Sozialdemokratischen Partei in Polen. 1896/97 Aufenthalt in Frankreich, danach Übersiedlung nach Deutschland, durch Scheinehe Erwerb der deutschen…

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Zwangsvollstreckung (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ vom 4. 10. 1952 (GBl.~S.~988) der Sekretär beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung, Angleichungsverordnung, Sekretär des Gerichts). Die Z. in das Vermögen staatlicher juristischer Personen ist unzulässig. Zur Sicherung der planmäßigen Arbeit der volkseigenen Betriebe ist eine Befriedigung des Gläubigers nur im Wege des Anweisungsverfahrens des dem schuldenden VEB übergeordneten Organs zulässig. Die Pfändung von Arbeitseinkommen erstreckt sich auch auf den künftigen Arbeitslohn des Schuldners in einem anderen Betrieb (2. DB zur VO über die Pfändung von Arbeitseinkommen vom 12. 10. 1965, GBl. II, S. 757). Das Offenbarungseidverfahren hat praktisch an Bedeutung dadurch verloren, daß Haftbefehle gegen Schuldner, die die Vermögenserklärung nicht abgeben wollen, nicht mehr vollstreckt werden. Das Gerichtsvollzieherwesen ist durch die VO vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 993) neu geregelt worden (Gerichtsvollzieher). Aus Entscheidungen der Konfliktkommissionen über Geldforderungen und Einigungen der Parteien, die vor diesen gesellschaftlichen Gerichten oder den Schiedskommissionen erzielt worden sind, kann die Z. betrieben werden, wenn das zuständige Kreisgericht die Vollstreckbarkeit durch Beschluß erklärt hat. Die Z. aus Entscheidungen der staatlichen ➝Vertragsgerichte ist in der VO vom 9. 9. 1965 über die Aufgaben und Arbeitsweise dieser Staatsorgane besonders geregelt. Alle Schuldtitel, die in West-Berlin oder der BRD erlassen sind, müssen vor Einleitung der Z. dem Direktor des Bezirksgerichts (früher dem Leiter der Justizverwaltungsstelle des Bezirks; Justizverwaltung) zur Genehmigung vorgelegt werden. Ein Geldanspruch in DM West wird im Verhältnis 1:1 in DM Ost vollstreckt. Das eingezogene Ostgeld ist für den West-Gläubiger auf ein Sperrkonto bei der Deutschen ➝Notenbank einzuzahlen. Ein Transfer dieses Geldes nach dem Westen ist nicht zulässig. Die Z. gegen Umsiedler aus westdeutschen Schuldtiteln ist grundsätzlich unzulässig, wenn es sich um Forderungen westdeutscher oder West-Berliner Firmen aus Teilzahlungsgeschäften handelt. Unzulässig ist auch die Z., die ein Flüchtling gegen einen in der SBZ wohnenden Schuldner betreiben will. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 557 Zwangskollektivierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zweig, Arnold

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ vom 4. 10. 1952 (GBl.~S.~988) der Sekretär beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung, Angleichungsverordnung, Sekretär des Gerichts). Die Z. in das Vermögen…

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Schule (1966)

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr. 1965 außer Kraft gesetzt wurde. Mit dem Gesetz von 1946 wurde ein Einheitsschulsystem geschaffen, dessen erste Stufe der (nicht obligatorische) Kindergarten bildete. Auf die 8klassige Grundschule (mit obligatorischem Fremdsprachenunterricht in Russisch vom 5. Schuljahr an), die von allen Kindern vom 6. bis 14. Lebensjahr besucht wurde, baute die 2- klassige Mittelschule und die zum Abitur führende 4klassige Oberschule auf. Die Privat-Sch. wurden aufgelöst. Schrittweise erfolgte der Abbau der einklassigen Land-Sch., der 1960 abgeschlossen war. An ihre Stelle traten Zentralschulen, in denen die Schüler der Stufen 5 bis 8 aus mehreren benachbarten Orten zusammengefaßt und in Einstufenklassen unterrichtet wurden. Mit der Gründung der „DDR“ und dem Beschluß über die Durchführung des ersten „Fünfjahrplanes zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR“ (1950) begann die zweite Phase des sowjetzonalen Schulwesens: der Aufbau der „sozialistischen Schule“, die aufs engste mit der „sozialistischen Produktion“ verbunden und die Grundlage für die berufliche Tätigkeit sowie für alle weiterführenden Bildungseinrichtungen sein sollte. Dieser neue Schultyp erhielt im §~1 des Schulgesetzes die Bezeichnung „Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (Ober-Sch.). Aus der ehemaligen Ober-Sch. wurde die aus 4 Klassen bestehende „Zwölfklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (erweiterte Ober-Sch.). Wesentlichster Bestandteil des Unterrichts in allen Schuljahren ist die polytechnische Bildung. Im Mittelpunkt des polytechnischen Unterrichts steht der Unterrichtstag in der Sozialistischen Produktion (vom 7. Schuljahr an). Die Ober-Sch. gliederte sich bisher in eine Unterstufe (Klassen 1–4) und eine Oberstufe Klassen 5–10); nach § 13 des Bildungsgesetzes ist eine Unterteilung in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl.~4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10) vorgesehen. Die zweite Fremdsprache (in der Regel Englisch), bisher fakultativ ab 7. Kl., soll in Zukunft obligatorisch gelehrt werden. Ab Sept. 1964 wurde die Stundenzahl im Schulgartenunterricht der 1.–4. Kl. heraufgesetzt. Im Werkunterricht der Kl.~1–6 sollen bereits elementare Kenntnisse über wichtige Produktionsprozesse in Industrie und Landwirtschaft vermittelt werden. Im Werkunterricht der 4.–6. Kl. haben die Sch.-Arbeitsaufträge von Betrieben und Genossenschaften durchzuführen. In der 9. Kl. beginnt die berufliche Grundausbildung. Besondere Aufmerksamkeit wird der Tageserziehung (Tagesschule) geschenkt sowie dem Auf- und Ausbau von Spezialschulen und Spezialklassen. Die erweiterte Ober-Sch. baut auf die 8. Klasse der Ober-Sch. auf und umfaßt 4 Schuljahre. Sie gliedert sich in einen neusprachlichen (A-Klassen), mathematischnaturwissenschaftlichen (B-Klassen) und altsprachlichen (C-Klassen) Zweig. Die B-Klassen werden z. Z. von 70 v. H. der Schüler der erweiterten Ober-Sch. besucht. Nach mehrjähriger Versuchsarbeit an 75 erweiterten Ober-Sch., die mit dem Abitur einen Facharbeiterbrief vermittelten, wurde im Schuljahr 1962/63 die volle Berufsausbildung eingeführt, für die ein voller Ausbildungstag je Woche und während des Schuljahres Praktika angesetzt sind, in denen die Schüler „produktionswirksam“ eingesetzt werden. Das Bildungsgesetz bringt für die erweiterte Ober-Sch. einschneidende Veränderungen. Sie wird nur noch aus der 11. u. 12. Klasse bestehen. Die bisherige Aufteilung in den mathematisch-naturwiss., neu- u. altsprachl. Zweig ist noch umstritten, da sie angeblich den neuen Anforderungen nicht mehr entspricht. Es ist daran gedacht, entsprechend den Erfordernissen des Hochschulstudiums [S. 417]nach Gruppen verwandter Fachrichtungen zu differenzieren. Ab 1. Jan. 1965 erhalten die Schüler der 10klassigen Ober-Sch., die eine berufliche Grundausbildung, und Schüler der erweiterten Ober-Sch. bzw. Spezial-Sch. techn. Richtungen, die eine volle Berufsausbildung absolvieren, vom jeweiligen Betrieb ein monatliches Entgelt, das für Oberschüler der 9. Kl. 40, der 10. Kl. 50, der 11. Kl. 60 und der 12. Kl. 70 DM Ost beträgt. Gleichzeitig wird Versicherungsschutz gewährt. In den Sonder-Sch. beginnen Unterrichtstag und Einführung in die Sozialistische Produktion mit der 8. Klasse. Die Berufsausbildung (Berufsschulen) knüpft an den polytechn. und berufsvorbereitenden Unterricht der Ober-Sch. an und hat die Aufgabe, die Schüler und Lehrlinge zu „sozialistischen Facharbeitern“ zu erziehen bzw. ihnen eine Ausbildung zu vermitteln, die sie befähigt, eine ihrem Beruf entsprechende Fachschule zu besuchen. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der berufl. Ausbildung angesehen und hat für die Lehrlinge, die nach Abschluß der 8. Kl. der Ober-Sch. die Berufsausbildung aufnehmen, die Aufgabe, ihnen das Niveau der 9. und 10. Klasse zu vermitteln. Seit dem 1. Sept. 1965 gibt es Berufsschulklassen mit Abitur. Die Stundentafel, die weitgehend der des mathemat.-naturwiss. (B) Zweiges der erweiterten Ober-Sch. angepaßt ist, sieht noch eine dreijährige Ausbildungszeit vor, die jedoch auf zwei Jahre verkürzt werden soll. Die Erwachsenenqualifizierung (Erwachsenenbildung), auch „Qualifizierung der Werktätigen“ (Qualifizierung) genannt, wird als eine der „größten volkswirtschaftlichen Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“ angesehen. Es bestehen folgende Qualifizierungseinrichtungen: Betriebsakademien, Dorfakademien und Volkshochschulen. (Erziehungs- und Bildungswesen) Zahlenangaben: Schüler an allgemeinbildenden Sch. der Klassen I–X im Jahre 1964: 2.247.557 in 8.285 Sch.; 81.097 Schüler in 303 erweiterten Ober-Sch.; 67.018 in 567 Sonder-Sch. An den allgemeinbildenden polytechnischen Ober-Sch. (einschl. Ober-Sch. und Sonder-Sch.) unterrichteten 118.005 vollbeschäftigte Lehrkräfte. In den letzten Jahren wurden rund 20.000 Schüler pro Jahr den erweiterten Ober-Sch. zugeführt, im Schuljahr 1964/65 waren es 23.700. Teilnehmer an den Reifeprüfungen der erweiterten Ober-Sch.: 1962: 20.378; 1963: 16.917; 1964: 15.677. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Lücke, Peter R.: Lehrbücher der Erdkunde in der Sowjetzone. 2. Aufl. (BMG) 1963. 48 S. m. Abb. Mieskes, Hans: Pädagogik des Fortschritts? — Das System der sowjetzonalen Pädagogik. München 1960, Juventa-Verlag. 312 S. Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Möbus, Gerhard: Erziehung zum Haß — Schule und Unterricht im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1956, Morus-Verlag. 111 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Möbus, Gerhard: Unterwerfung durch Erziehung — Zur politischen Pädagogik im sowjetisch besetzten Deutschland. Mainz 1965, von Hase und Koehler. 434 S. Neumann, Günter: Das Berufsschulwesen in Mitteldeutschland. Köln-Deutz 1960, Bund-Verlag. 82 S. m. 2 Abb. *: Die Pionier-Organisation „Ernst Thälmann“ in der Sowjetzone. (FB) 1959. 15 S. Roggenkamp, Josef Gerhard: Die sowjetische Erziehung … in Dokumenten. Düsseldorf 1961, Patmos-Verlag. 184 S. Rothmund, Alfons: Der englische und französische Unterricht in den Schulen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … in Lehrplan und Lehrbuch. (BB) 1965. 145 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Schlette, Heinz Robert: „Sowjet-Humanismus“ — Prämissen und Maximen kommunistischer Pädagogik. München 1960, Kösel. 136 S. Schröter, Gerhard: Jugendliche Flüchtlinge aus der SBZ. München 1958, Infratest-Verlag. 70 S. *: Das Schulwesen in der Sowjetzone. 6., erw. Aufl. (FB) 1960. 35 S. quer. Stemmler-Morgenroth, Carla: Jugend im kommunistischen Staat (Freiheit u. Ordnung, H. 37). 2. Aufl., Mannheim 1964, Pesch-Haus. 36 S. Vogt, Hartmut: Gegenwartsprobleme der Sowjetpädagogik. Braunschweig 1965, Westermann. 266 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Wiederkehr, Emil: Jugend im Bannkreis der roten Moral — Dokumente … über … Jugenderziehung in den Oststaaten. 2. Aufl. (hrsg. v. Hilfskomitee f. d. Opfer des Kommunismus). Bern 1958. 287 S. m. 70 Abb. Wittig, Horst E.: Pläne und Praktiken der polytechnischen Erziehung in Mitteldeutschland. Bad Harzburg 1962, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 60 S. m. Abb., 75 S. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 416–417 Schriftstellerverband, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schülerzeitungen

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr.…

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Spionage (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine Strafbestimmung, durch die Sp. für strafbar erklärt wird, gab es in der SBZ bis zum 1. 2. 1958 nicht. Dennoch erfolgten viele Verurteilungen von „Spionen und Agenten“ auf der Grundlage des Art. 6 der Verfassung wegen Boykotthetze. Unter Sp. verstand das OG die Übermittlung jeder wahren oder falschen Nachricht aus „allen Gebieten des öffentlichen Lebens, allen Einrichtungen nicht nur des Staates, sondern auch der Parteien und der gesellschaftlichen Organisationen und der in ihnen tätigen Menschen“, auch über „die persönlichen Verhältnisse der Staatsbürger, die Produktion, den Transport und das Kulturleben“ („Neue Justiz“ 1952, S. 276). Mit § 14 StEG wurde ein selbständiger Sp.-Tatbestand geschaffen: „Wer es unter[S. 446]nimmt, Tatsachen, Gegenstände, Forschungsergebnisse oder sonstige Nachrichten, die im politischen oder wirtschaftlichen Interesse oder zum Schutze der DDR geheimzuhalten sind, an andere Staaten oder deren Vertreter, an Organisationen oder Gruppen, die einen Kampf gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht oder andere friedliebende Völker führen, oder deren Vertreter oder Helfer auszuliefern oder zu verraten, wird wegen Spionage mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren bestraft; auf Vermögenseinziehung kann erkannt werden.“ In schweren Fällen kann auf Todesstrafe oder lebenslängliches Zuchthaus erkannt werden. Weitere Tatbestände des StEG stellen das „Sammeln von Nachrichten“ u. die „Verbindung zu verbrecherischen Organisationen oder Dienststellen“ unter Gefängnis- und Zuchthausstrafe. Nach Meinung des OG wird durch Angaben eines Flüchtlings „über die Stimmung der Belegschaft, das Verhältnis zwischen Arbeitern und leitenden Funktionären, den Besuch von Versammlungen usw.“ der Straftatbestand der „Sammlung von Nachrichten“ im Sinne von § 15 StEG erfüllt (Urteil in: „Neue Justiz“ 1958, S. 176). Auch die Übermittlung von Informationen, wo zur Flucht entschlossene Zonenbewohner am unauffälligsten und am wenigsten gefährdet in einen Kraftwagen einsteigen können, und welche Fluchtwege benutzt werden sollten, kann Sp. sein; zumindest erfüllt sie den Tatbestand der Nachrichtenübermittlung nach § 15 StEG (Urteil des OG vom 21. 6. 1963 in „Neue Justiz“ 1963, S. 385). Sp.-Handlungen, durch welche die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit. (Rechtswesen) Über die Spionagetätigkeit des Regimes, insbesondere des Staatssicherheitsdienstes, in Richtung Westen Aufklärung, Koordinierung. Der West-Berliner Senat hat über das „Spionagezentrum Ostberlin“ ein umfangreiches Weißbuch herausgegeben. Literaturangaben Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 445–446 Spielwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Spitzelwesen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine Strafbestimmung, durch die Sp. für strafbar erklärt wird, gab es in der SBZ bis zum 1. 2. 1958 nicht. Dennoch erfolgten viele Verurteilungen von „Spionen und Agenten“ auf der Grundlage des Art. 6 der Verfassung wegen Boykotthetze. Unter Sp. verstand das OG die Übermittlung jeder wahren oder falschen Nachricht aus „allen Gebieten des öffentlichen Lebens, allen Einrichtungen nicht nur des Staates, sondern auch der…

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Akademie der Wissenschaften, Deutsche (1966)

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Auf Befehl Nr. 187 der SMAD (Besatzungspolitik) vom 1.~Juli 1946 wurde die DAdW. mit Sitz in Berlin eröffnet; sie bezeichnet sich selbst als „Nachfolgerin“ der 1700 gegründeten Kurfürstlich-Brandenburgischen Societät der Wissenschaften und der aus dieser hervorgegangenen Preußischen AdW, deren Mitglieder und traditionelle Arbeiten sie auch fortführt. Während die Preußische AdW jedoch vorwiegend auf geisteswissenschaftl. Gebiet gearbeitet hatte, nehmen bei der DAdW. — nach sowjet. Vorbild — naturwissenschaftl. und technische Aufgaben wesentlich breiteren Raum ein. 1964 unterstanden der DAdW. rd. 100 naturwissenschaftliche und „gesellschaftswissenschaftliche“ Institute, Arbeitsstellen, Kommissionen und Gesellschaften mit über 12.000 (darunter rd. 3.000 wissenschaftlichen) Mitarbeitern; im gleichen Jahr hatte sie 152 ordentliche und 155 korrespondierende Mitgl., darunter noch 26 ordentliche und 33 korrespondierende in der BRD. Die (1964) etwa 80 naturwissenschaftl., technischen und medizinischen Institute, Arbeitsstellen usw. wurden im Mai 1957 zu einer Forschungsgemeinschaft (Vors. der Chemiker Hermann Klare), die „gesellschaftswissenschaftlichen“ Institute und Einrichtungen (Gesellschaftswissenschaften) zu einer Arbeitsgemeinschaft (Vors. der Historiker Leo ➝Stern) zusammengefaßt. Über Forschungsgemeinschaft und Deutschen Forschungsrat ist die DAdW. mit ihren Instituten auch Teil des Planungsapparates geworden. Im Staatshaushalt 1963 waren für die DAdW. an Haushaltsmitteln 160 Mill. DM Ost, an Investitionsmitteln 28,7 Mill. DM Ost vorgesehen. Der Sowjetisierungsprozeß bei der DAdW. ist sehr weit fortgeschritten; die Durchdringung der Fachwissenschaften mit Parteiideologie, das Programm des Aufbaus eines neuen bolschewistischen Wissenschaftssystems (Wissenschaft) und die allmähliche Ablösung der letzten Generation „bürgerlicher“ Gelehrter durch die Kader eines politisch geschulten Forschernachwuchses engen die zweck- und tendenzfreie Forschung immer mehr ein. Seit 1955 wurde der Einfluß der wissenschaftl. Gremien mehr und mehr zugunsten des von SED-Mitgl. oder -Hörigen beherrschten Verwaltungsapparates beschränkt; auf Kongressen und bei großen wissenschaftl. Unternehmungen werden Nichtkommunisten häufig nur vorgeschoben, um die internationale Geltung der DAdW. zu erhalten. Doch werden auch heute noch mit erheblichem Aufwand große wissenschaftliche Aufgaben (wie das Große historische Wörterbuch der Brüder Grimm) und spezialwissenschaftl. Publikationen (im 1946 gegr. Akademie-Verlag) gefördert, in denen die politische Manipulierung des Wissenschaftsbetriebes wenig oder gar nicht in Erscheinung tritt. Von den Institutionen der geisteswissenschaftlichen („gesellschaftswissenschaftlichen“) Arbeitsgemeinschaft sind folgende hervorzuheben: Das 1962 aus der „Deutschen Kommission“ hervorgegangene Institut für deutsche Sprache und Literatur (Leitung bis 1965 Prof. Dr. Theodor ➝Frings, seit 1965 Prof. [S. 19]Dr. Hans Günther Thalheim) bearbeitet u.a. die Buchstaben A–C der Neufassung des Deutschen Wörterbuches der Brüder Grimm (an den Buchstaben D–F arbeitet die Akademie der Wissenschaften in Göttingen), die Neue Folge des Goedekeschen „Grundrisses zur Geschichte der deutschen Dichtung“ und ein Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache; es bereitet ferner ein Marx-Engels-Wörterbuch sowie ein Goethe-Wörterbuch vor. Das Institut für deutsche Volkskunde (Direktor: Prof. Dr. Wolfgang Steinitz) soll die „Lebensweise und kulturellen Leistungen der werktätigen Klassen und Schichten des Volkes“ (mit Schwerpunkt auf den „demokratischen Traditionen in der deutschen Volksdichtung“ und der „materiellen Volkskultur“) erforschen. Periodica: „Deutsches Jahrbuch für Volkskunde“ und (zusammen mit Institutionen und Ministerien anderer Länder des Sowjetblocks) „Demos“. Die Arbeitsstelle für Kunstgeschichte (Leiter: Prof. Dr. Edgar Lehmann) bereitet die Neuauflage der Dehioschen Handbücher der deutschen Kunstdenkmäler für den mitteldeutschen Bereich vor und bearbeitet u.a. das Corpus der romanischen Künste Mitteldeutschlands. Das Institut für Philosophie (Leitung: Prof. Dr. Georg Klaus) soll u. a. „grundlegende Probleme des dialektischen und historischen Materialismus, besonders unter weltanschaulichen und methodologischen Gesichtspunkten“ und „allgemeine Gesetzmäßigkeiten beim Aufbau des Sozialismus in der DDR, vor allem des Wirkens objektiver und subjektiver Faktoren in der sozialistischen Gesellschaft“ erforschen. Das Institut für Geschichte (Leitung: Prof. Dr. Ernst Engelberg) betreibt neben der „Erforschung und Darstellung der deutschen Nationalgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart“ besonders Forschungsarbeiten zur Geschichte der Arbeiterbewegung. Das Institut für Wirtschaftswissenschaft (Leitung: Prof. Fred ➝Oelßner) „beschäftigt sich u.a. mit grundlegenden, an der Praxis des sozialistischen Aufbaues und des Kampfes gegen den westdeutschen Imperialismus orientierten Problemen der politischen Ökonomie“. Zeitschriften der DAdW.: „Deutsche Literaturzeitung“, „Forschungen und Fortschritte“, ferner seit 1958 „Monatsberichte der DAdW.“ — Präsident der DAdW. ist seit Okt. 1958 der Latinist Prof. Dr. Werner ➝Hartke, Generalsekretär Prof. Dr. Günther ➝Rienäcker. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 18–19 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für ärztliche Fortbildung

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 1985 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Auf Befehl Nr. 187 der SMAD (Besatzungspolitik) vom 1.~Juli 1946 wurde die DAdW. mit Sitz in Berlin eröffnet; sie bezeichnet sich selbst als „Nachfolgerin“ der…

DDR A-Z 1966

Leipziger Messe (1966)

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1969 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Seit 1951 wurden erstmalig wieder im Jahre 1955 die Leipziger Frühjahrs- und Herbstmesse getrennt abgehalten, um den Außenhandel und den Interzonenhandel im Rahmen der Außenhandelsoffensive der SU zu intensivieren. Besonderer Wert wird auf die Anknüpfung von Handelsbeziehungen mit dem sog. kapitalistischen Ausland gelegt, um die Materiallücken zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne zu schließen. Zum kapitalistischen Ausland zählen auch die Entwicklungsländer, mit denen der Außenhandel aus politischer Zielsetzung besonders gefördert wird. Die Organisationsleitung der LM. liegt in den Händen des Leipziger Messeamtes, das an die Weisungen der Kammer für ➝Außenhandel bzw. des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel gebunden ist und Außenstellen im Ausland sowie in der Bundesrepublik unterhält. Aufgabe der Außenstellen ist nicht nur Werbung und Verkauf von Messeausweisen. Sie stellen auch Stützpunkte für die Ausweitung wirtschaftlicher und politischer Beziehungen dar. Bürger der BRD erhalten Messeausweise bei den Vertragsreisebüros der SBZ in der BRD sowie an den Kontrollpunkten bei der Anreise nach Leipzig. Hin- und Rückfahrt müssen über denselben Passierpunkt führen, andernfalls ist ein Antrag beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Mitgeführte Gegenstände von größerem Wert werden — ebenso wie Geldmittel — an den Kontrollplätzen in den amtlichen Messeausweis eingetragen. Während sich im Westen die Messen immer mehr zu Fachmessen entwickeln, trägt die LM. universellen Ausstellungscharakter und wird als Gelegenheit zu Infiltrationskonferenzen mit Besuchern aus dem westlichen Ausland und der BRD ausgenutzt. Mit der Berufung eines Generaldirektors in die Leitung des Leipziger Messeamtes im November 1962 soll die Bedeutung der LM. unterstrichen werden. In den letzten Jahren ging man von dem politischen Propagandalärm ab und versuchte der LM. wieder den Charakter einer Fachmesse zu geben. Sie soll zur Aufwertung der SBZ einen umfassenden Überblick über Wirtschaftspotential und die technischen Fortschritte geben und auch die ökonomische Stärke der sozialistischen Länder aufzeigen. Die statistische Berichterstattung der Zone über Abschlußzahlen wurde in den beiden letzten Jahren immer mangelhafter. Die Bedeutung der LM. für den Welthandel läßt sich aber wohl kaum aus den manipulierten Zahlen ablesen, da es sich vielfach nicht um echte Vertragsabschlüsse handelt. Die Umsätze sind planmäßig gebunden, und bereits abgeschlossene Verträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Lautstark wurden 1965 Frühjahrs- und Herbstmesse als Jubiläumsmesse anläßlich des 800jährigen Bestehens Leipzigs gefeiert. Es ist nicht zu leugnen, daß auf den LM. in den letzten Jahren die Zone sowohl im industriellen Angebot wie auch in den Abschlüssen mit den „kapitalistischen“ Ländern Fortschritte erzielte. Zusätzliche echte Abschlüsse außerhalb der Planung lassen sich nicht abgrenzen, da nicht zu überprüfen ist, inwieweit die Zone die erforderlichen Reserven für zusätzliche Leistungen freimachen kann. Im Gespräch waren aber auch Kooperationsbeziehungen [S. 284]wie mit den anderen Ostblockländern. Wesentlich waren auf der Herbstmesse 1965 die offizielle Teilnahme der USA-Wirtschaft, deren Teilnahme die SBZ auch bei den künftigen Messen erhofft, und die Erweiterung der Herbstmesse als ausgesprochene Konsumgütermesse um verwandte Erzeugnisse aus dem Bereich der Investitionsgüter, deren Schwerpunkt auf der Frühjahrsmesse lag. Es wird sich hierbei hauptsächlich seitens der Zone um Kontaktgespräche mit leitenden. Persönlichkeiten aus dem Westen gehandelt haben, um hochwertige Investitionsgüter für die Aufgaben des neuen ökonomischen Systems rechtzeitig zu sichern. Nach wie vor besteht für Messebesucher aus der BRD ein Mindestgeldumtauschzwang von täglich 25,– DM West, der nur bei Vorzeigen von „Voucher“ entfällt, das sind Hotel- und Reisegutscheine, die bereits in Westmark bei den Vertragsreisebüros der Zone in der BRD bezahlt werden müssen und so zur Erhöhung des Westmarkbestandes der Zone beitragen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 283–284 Leipzig A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsabzeichen

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1969 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Seit 1951 wurden erstmalig wieder im Jahre 1955 die Leipziger Frühjahrs- und Herbstmesse getrennt abgehalten, um den Außenhandel und den Interzonenhandel im Rahmen der Außenhandelsoffensive der SU zu intensivieren. Besonderer Wert wird auf die Anknüpfung von Handelsbeziehungen mit dem sog. kapitalistischen Ausland gelegt, um die Materiallücken zur Erfüllung der…