DDR A-Z 1966

Forstwirtschaft (1966)

Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Nach Angaben des Statist. Jahrbuches 1965 der SBZ umfaßt die gesamte Waldfläche 2.949.861 ha. Auf volkseigene Güter entfallen 0,5 v. H.; volkseigene Betriebe 64,7 v. H. (StFB); 29,1 v. H. in LPG eingebrachter Wald. 5,0 v. H. wurden 1964 noch im Privateigentum bewirtschaftet. 0,7 v. H. stehen in Bewirtschaftung der Kirchen und deren Einrichtungen. 1950–1963 einschl. wurden auf 979.988 ha Neu- und Wiederaufforstungen einschl. Nachbesserungen durchgeführt. Der Derbholzeinschlag betrug 1945 bis einschl. 1964 202,6 Mill. Erntefestmeter (Efm), etwa 10,7 Mill. jährlich und damit nahezu das Zweifache des durchschnittlichen jährlichen Zuwachses. Seit 1950 wird versucht, Einschlag und Zuwachs in Einklang zu bringen. Bis zum Ende des Siebenjahrplanes 1965 ist der Einschlag auf 6,2 Mill. Efm. gesenkt worden. Die ab 1945 mehr als zehn Jahre betriebene Übernutzung hat den Vorrat der über 80jährigen Bestände am stärksten betroffen. Die in Kriegs- und Nachkriegszeiten entstandenen Großkahlflächen sind inzwischen aufgeforstet. Dabei sind überwiegend wieder Mono-Kulturen von Kiefer und Fichte entstanden. Das Bemühen, einen holzartenreichen, standortgemäßen Mischwald aufzubauen, ist an der Forderung der Wirtschaft nach vorrangiger Lieferung der von ihr benötigten Holzsortimente (Einschlagumlage), am Mangel eines reichhaltigen Sortiments von Laub und Nadelholzpflanzen und Mängeln bei der Ausführung der Kulturen bisher unbefriedigend gelungen. Zur Schließung der Lücke in der Rohholzversorgung soll der verstärkte Anbau schnell wachsender Holzarten, insbesondere Pappel, beitragen. Sie wird vorzugsweise zur Rekultivierung von Kippen und Halden in den Braunkohle-Bergbaugebieten und in der freien Flur außerhalb des Waldes angebaut. Außerdem wird der Holzimport von Jahr zu Jahr gesteigert. Er betrug 1964 3,4 Mill. fm o.R., während 458.400 fm o.R. exportiert wurden. Im Import sind neben Schnittholz und Schwellen vor allem Furnierplatten und Faserholz (in Rohholz fm umgerechnet) enthalten. Von 1947 bis 1964 wurden 393.188,5~t Rinde und 174.622,3~t Harz gewonnen. Die Forstorganisation wurde 1945 dem neuen Wirtschaftssystem und seiner regionalen Gliederung angepaßt. Mit der AO vom 29. 10. 1945 wurden die forstlichen Mittelinstanzen beseitigt, in der Ortsinstanz am 1. 4. 1946 Einheitsforstämter gebildet, die am 1. 4. 1949 durch Kreisforstämter abgelöst wurden. Die Aufgaben der fortgefallenen Mittelinstanzen wurden bis zur Verwaltungsneugliederung (1952) von den Landesforstämtern bei den fünf Länderministerien wahrgenommen. Die zentrale Stelle der F. ist heute das staatliche Komitee für F. in der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat. In ihm sind unter dem Vorsitz des Generalforstmeisters Vertreter der Verwaltung, der Forstwissenschaft und forstlichen Praxis, der Holzwirtschaft, der LPG, der Gewerkschaft und der Landwirtschaftsbank zusammengefaßt. Es ist das Organ des Landwirtschaftsrates für die einheitliche Leitung der F., des Jagdwesens und des Naturschutzes. Es tagt vierteljährlich. Örtliche Instanzen sind die nach VO vom 1. 1. 1952 gebildeten staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) als juristische Personen des öffentlichen Rechts, denen die Bewirtschaftung des Volkswaldes übertragen ist. Seiner Herkunft nach besteht der Volkswald zu 57 v. H. aus ehemaligem Staatswald, zu 29 v. H. aus enteignetem Privatwald, zu 14 v. H. aus früherem Kommunalwald. Zum Volkswald gehört auch der Wald „Volkseigener Güter“. [S. 150]Nach Beschluß des Ministerrates vom 10. 10. 1963 sind an die Stelle der damaligen bei den Bezirksräten tätigen Unterabteilungen Forstwirtschaft fünf Vereinigungen volkseigener Betriebe Forstwirtschaft (VVB-Forstwirtschaft) mit Oberlandforstmeistern als Direktoren und von der allgemeinen Verwaltung gelöste Koordinierungsstellen für die forstliche Produktion getreten. Sie unterstehen unmittelbar dem Staatlichen Komitee für Forstwirtschaft. Für die Wirtschaftsführungen in den StFB ist verbindlich der jeweilige auf der Basis des Volkswirtschaftsplanes aufgestellte Betriebsplan. Die StFB sind verpflichtet, im Rahmen des Betriebs- und Finanzplanes nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichen Rechnungsführung in eigener Verantwortung selbständig zu planen, zu wirtschaften und abzurechnen (Rechnungswesen). Das Statut für die StFB vom 11. 2. 1957 ist ein „Rahmenstatut“, das die rechtliche Stellung, die Aufgaben und die Arbeitsweise der StFB festlegt und den Betriebsleitern u.a. aufträgt, die Durchführung des sozialistischen Aufbaus auf dem Lande zu gewährleisten. In der Hand der StFB liegen seitdem neben der Bewirtschaftung des Volkswaldes auch die Betreuung des LPG-Waldes und die Anleitung und Kontrolle der privaten Waldbesitzer sowie der juristischen Personen, die noch Waldflächen besitzen. Die Einbeziehung des restlichen Privatwaldes in die LPG und die Kontrolle der Planerfüllung des Holzeinschlages, der Walderneuerung und Waldpflege in LPG und Privatwald sowie die Abschußplanerfüllung sind Schwerpunktaufgaben der StFB. (Jagd) Das Staatliche Komitee für F. ist zugleich das zentrale Lenkungsorgan, Absatz- und Versorgungsorgan für Rohholz, Rinden, Harze, Möbel, Kulturwaren und sonstige Holzerzeugnisse. Ihm obliegt u.a. die Organisierung des planmäßigen Holzabsatzes der StFB sowie der Versorgung der Bedarfsträger durch Herstellung günstiger Lieferbeziehungen auf der Grundlage entsprechender Liefer- und Bezugspläne einschl. des überbezirklichen Ausgleichs. Es hat auf die StFB einzuwirken, die Lieferung des Rohholzes nach den Holzeinschlagplänen sortiments-, bedarfs- und termingerecht vorzunehmen. Es arbeitet mit den fünf VVB Forstwirtschaft. Daneben besteht bei der Staatlichen Plankommission eine Holzinspektion mit der speziellen Aufgabe, die Durchführung des Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft mit Hilfe der bei den Wirtschaftsräten der Bezirke eingesetzten Beauftragten zu überwachen. Zur Zeit bestehen 94 StFB mit einer Durchschnittsgröße von etwa 20.000 ha Volkswald in Eigenbewirtschaftung und zusätzlich durchschnittlich 10.000 ha Betreuungswaldfläche (LPG und Privatwald). Die verwaltungsmäßige innere Gliederung der StFB ist nach Sachgebieten ausgerichtet. Oberförstereien und Revierförstereien sind die örtlichen Vollzugsorgane der Betriebsleitung. Die Revierförster für LPG und Privatwald werden von den StFB angestellt und besoldet. Die Betriebe erheben Verwaltungsgebühren von den Waldeigentümern. StFB sind Rechtsträger von „Volkseigentum“, d. h. aller „volkseigenen“ forstwirtschaftlich genutzten Vermögenswerte. Zu „Volkseigentum“ wurde erklärt: Der Besitz des ehemaligen Deutschen Reiches urid der Länder und der durch Enteignungen während der Bodenreform in den Bodenfonds gefallene, nicht an Neubauern und landarme Bauern aufgeteilte Wald von gemischten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 100 ha Größe, von reinen forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 100 ha Größe und derjenige von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“ jeglicher Flächengröße. In die Rechtsträgerschaft der StFB wurden außerdem übernommen: sämtliche Gemeindewaldungen, Forstflächen der Bergbaubetriebe, „volkseigener“ Wasserwirtschaftsbetriebe, waldbesitzender Industriebetriebe usw. In verwaltungsmäßige Zuständigkeit der StFB wurden die Waldungen des ehemaligen Deutschen Reiches und die preußischen Staatswaldungen gegeben, die nur in geringem Ausmaß zur Aufteilung an landarme Bauern und zur Rodung herangezogen wurden. Im Walde gelegene Truppenübungsplätze und militärische Einrichtungen der Roten Armee und der Nationalen Volksarmee sind dem Ministerium des Innern unterstellt, das über eine eigene Forstorganisation verfügt. Das Betriebsleitungskollektiv, bestehend aus Betriebsleiter, Hauptbuchhalter, Produktionsleiter, Planungsleiter, BGL und BPO, übt die plan- und verwaltungsrechtlichen Verfügungsrechte des Betriebes aus. Trotzdem bleibt der Betriebsleiter für Planverzögerungen, Planwidrigkeiten und das gesamte Betriebsgeschehen persönlich verantwortlich. Als Vorstufe für die Eingliederung des Bauernwaldes in die LPG wurden auf freiwilliger Grundlage seit dem Jahre 1953 Waldgemeinschaften gebildet als örtliche Organisationen der VdgB mit Vorstand und Mitgliedern. Sie haben ihre Aufgabe nicht erfüllt und wurden 1959 mit der Kollektivierung der Landwirtschaft aufgelöst, um die Einbringung des noch individuell bewirtschafteten Waldes in die LPG zu erreichen. Die Waldeinbringung kann von der Mitgliederversammlung bei Aufnahme in die LPG Typ~I beschlossen werden; bei LPG Typ II u. III muß nach Statut der Wald mit Beitrittserklärung eingebracht werden. In den LPG Typ~I und Typ~II werden gegenwärtig 371.717 ha Wald noch individuell bewirtschaftet, 466.598 ha Wald in LPG Typ I–III stehen in genossenschaftlicher Bewirtschaftung. Das Eigentumsrecht der LPG-Mitglieder am Grund und Boden des eingebrachten Waldes bleibt formell bestehen. Der Waldbestand wird jedoch in genossenschaftl. Eigentum überführt. Er wird nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen bewertet. Der festgesetzte Wert wird unter Abzug des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Inventarbeitrages als sog. „zusätzlicher Inventarbeitrag“ erklärt und in einem Tilgungszeitraum, der etwa 20 Jahre beträgt, an den einbringenden LPG-Genossen ausgezahlt. Der Wald dient der Eigenbedarfsdeckung der LPG und ihrer Genossen sowie der wirtschaftlichen Stärkung der LPG. Er erhält außerdem eine Holzeinschlagumlage zur Lieferung von Rohholz an die Wirtschaft. An der Fakultät für Forstwirtschaft Tharandt der Technischen Universität Dresden werden in neunsemestrigem Studium die Diplom-Forstingenieure ausgebildet. In [S. 151]Eberswalde und Tharandt bestehen außerdem die Institute für Forstwissenschaften der Deutschen ➝Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (DAL). Sie pflegt insbesondere in ihrer Sektion Forstwesen die Verbindung zwischen Forstwissenschaft und forstlicher Praxis und ist beratendes Organ des Staatlichen Komitees für Forstwirtschaft beim Landwirtschaftsrat. Die Forstwissenschaftler der SBZ genießen internationales Ansehen in Ost und West. Der forsttechnische Nachwuchs erhält in dreijährigen Internatsaufenthalten seine Ausbildung an den Forstschulen Schwarzburg und Rabensteinfeld. Aus den Abschlußprüfungen gehen die Forstingenieure hervor. Die Qualifizierung kann auch im Fernstudium von 6jähriger Dauer erworben werden. Lehrkurse kürzerer Dauer finden an der früheren Forstfachschule Ballenstedt statt, in die auch die Betriebsberufsschule Lychen zur Ausbildung von Buchhaltern eingegliedert ist. Die drei Forstfachschulen unterstehen den zuständigen VVB Forstwirtschaft. Der StFB Neuhaus, das forstwirtschaftliche Institut Potsdam, der VEB Forsttechnik Oberlichtenau und die Zentrale Zuchtbuchstelle für Hundesport Halle sind dem Staatlichen Komitee für Forstwirtschaft unterstellt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 149–151 Forschungsrat, Deutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fortschritt

Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Nach Angaben des Statist. Jahrbuches 1965 der SBZ umfaßt die gesamte Waldfläche 2.949.861 ha. Auf volkseigene Güter entfallen 0,5 v. H.; volkseigene Betriebe 64,7 v. H. (StFB); 29,1 v. H. in LPG eingebrachter Wald. 5,0 v. H. wurden 1964 noch im Privateigentum bewirtschaftet. 0,7 v. H. stehen in Bewirtschaftung der Kirchen und deren Einrichtungen. 1950–1963…

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Hochschulen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Der sog. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (ab 1945/46) folgte mit der Hochschulreform des Jahres 1948 die Phase der organisatorischen Vorbereitung der „sozialistischen H.“, in der das traditionelle Hochschulwesen in Orientierung am sowjet. Schulwesen erheblich verändert worden ist. Die 3.~Hochschulkonferenz der SED vom 28. 2. bis 2. 3. 1958 leitete dann die 3. Phase der Hochschulpolitik ein. Ihr Leitbild ist die „sozialistische Hochschule“. Das Ergebnis dieser Politik läßt sich durch folgende Merkmale kennzeichnen: 1. Im Bildungsgesetz vom 25. 2. 1965 wird den Universitäten und H. die Aufgabe gestellt, „wissenschaftlich hochqualifizierte und sozialistisch bewußte Persönlichkeiten zu bilden und zu erziehen, die fähig und bereit sind, den Prozeß der immer tieferen Durchdringung der Produktion, der Kultur und aller anderen Bereiche der sozialistischen Gesellschaft mit den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft bewußt zu gestalten und verantwortliche Tätigkeiten zu übernehmen“ (§ 52). An die Stelle des traditionellen Postulats der Einheit von Forschung und Lehre ist die Forderung der Einheit von Lehre und Erziehung getreten. Sie zielt auf eine „sozialistische Erziehung“ der jungen Intelligenz und mit ihr auf eine Synthese von ergebenem Parteigänger und wissenschaftlich qualifiziertem Fachmann. 2. Der Marxismus-Leninismus besitzt die Monopolstellung. Seit 1950/51 sind die Studierenden verpflichtet, ein Studium der Parteiideologie im Rahmen des gesellschaftswissenschaftlichen Grundstudiums zu absolvieren. Dem entspricht der ständig zunehmende Druck, jene Wissenschaften im Geiste des Marxismus-Leninismus umzugestalten, die der Kategorie der Gesellschaftswissenschaften zugerechnet werden: insbesondere die Philosophie, die Geschichts-, Rechts-, Staats-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften. Der Einfluß auf die mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen ist nicht so tiefgreifend: mehr ihre Voraussetzungen und Horizonte beeinflussend, hat der Marxismus-Leninismus ihre Orientierung an der internationalen Forschung eher begünstigt als gehemmt. 3. Die Gestaltung des Studiums folgt dem Prinzip der Parteilichkeit des Denkens und dem der Einheit von Theorie und „sozialistischer“ Praxis. Beide Prinzipien geben nicht nur eine Richtschnur für die Stoffauswahl, die Wahl der Themen für Prüfungsarbeiten aller Art, sondern auch für die Behandlung der einzelnen Wissenschaftsgebiete. Die Hochschulen — vor allem technische Fachrichtungen, Chemie und Wirtschaftswissenschaften — sind dazu übergegangen, Kontakte mit verschiedenen Gebieten der „sozialistischen Praxis“ aufzunehmen. Studenten werden bei verschiedenen praktischen Vorhaben (z. B. bei der „sozialistischen Rekonstruktion“, der betrieblichen Planung usw.) beteiligt: Senate und Fakultäten haben besondere Kommissionen für diese Verbindung des Studiums mit der Praxis geschaffen. Stark auf die Probleme der späteren beruflichen Praxis ausgerichtet, bemüht sich die sowjetzonale Hochschulpolitik um Ausbildungsformen, die eine Teilnahme des Studenten an der für sein Fach relevanten Praxis ermöglichen. So wird das landwirtschaftliche Studium im Wechsel von Direkt- und Fernstudium durchgeführt. Dadurch wird eine Verbindung zwischen der theoretischen Ausbildung und der unmittelbaren Produktionstätigkeit der Studenten in LPG und VEG hergestellt. Entsprechende Bestrebungen in bezug auf die Ausbildung der Technologen, Wirtschafts-, Staats- und Rechtswissenschaftler sind bemerkbar. Die Anfang 1966 vom Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen zur Diskussion gestellten „Prinzipien zur weiteren Entwicklung der Lehre und Forschung an den Hochschulen der DDR“ sehen einschneidende Veränderungen im Hochschulwesen vor. Der bisher übliche Studienweg bis zur Promotion, der etwa 9–10 Jahre betrug, soll auf 6–7 Jahre verkürzt werden. Zu diesem Zweck werden vier Phasen der Ausbildung vorgeschlagen: ein Grundstudium, ein Fachstudium, ein Spezialstudium und ein Forschungsstudium. 4. Die Organisation des Studiums und des studentischen Lebens zielt auf eine Erziehung für und durch das Kollektiv. Neben den obligatorischen Seminargruppen sind seit 1958 zahlreiche wissenschaftliche Studentenzirkel und Forschungsgemeinschaften unter Beteiligung von Studenten gebildet worden. 5. Bei der Auslese der Studenten sind bisher Arbeiter- und Bauernkinder bevorzugt worden. Daneben werden neuerdings „vorrangig“ zugelassen: Bewerber, die mehrere Jahre in der „sozialistischen Wirtschaft“ [S. 201]oder in staatlichen und „gesellschaftlichen“ Einrichtungen gearbeitet haben und von ihren Betrieben zum Studium delegiert werden, sowie Bewerber, die als ehemalige Soldaten von den Einheiten der „bewaffneten Organe“ empfohlen werden. Anteil der Arbeiter- und Bauernkinder 1964: 48,5 v. H. (Direktstudium); im Fern- und Abendstudium dagegen nur 18 und 20,2 v. H. 6. Die Auswahl der Dozenten wird durch das Staatssekretariat gelenkt. Ziel ist die Schaffung eines parteiergebenen Lehrkörpers, in dem die überzeugten Marxisten-Leninisten dominieren. 7. Das organisatorische Gefüge der H. ist weitgehend dem des sowjet. Hochschulwesens angeglichen worden. Schon die „Vorläufige Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen H.“ (1949) beseitigte die Kuratorial-Verfassung und erweiterte die Befugnisse des Rektors sowie die Einflußmöglichkeiten der Behörden. Die verheißene akademische Selbstverwaltung konnte sich angesichts der Macht der SED-Führung nicht entwickeln. Alle akademischen Wahlen werden nach Bedarf manipuliert, jede Maßnahme der akademischen Organe ist Produkt der indirekten und direkten Lenkung durch die Partei und das Regime. Diese Steuerung wird dadurch erleichtert, daß die Vors. bzw. die Vertr. der Universitätsparteileitung, der FDJ-Hochschulgruppe und Betriebsgewerkschaftsleitung in Senaten und Fakultäten Sitz und Stimme haben. Neben dem Rektor, der für die gesamte Leitung und Verwaltung der G. verantwortlich ist, stehen ernannte Prorektoren mit bestimmten Funktionen (für das Gesellschaftswissenschaftliche Grundstudium, die Forschungsangelegenheiten, den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Studienangelegenheiten, d. h. die Angelegenheiten der „Kaderpolitik“ und das Fernstudium). Die Fakultäten sind in Fachrichtungen aufgegliedert worden (z. B. Geschichte, Germanistik), geleitet von Fachrichtungsleitern. 8. Die H. werden von den Universitätsparteileitungen der SED und den von ihnen „angeleiteten“ FDJ-Hochschulgruppen kontrolliert. Sie besitzen auch die dominierende Stellung bei der Organisation des studentischen Lebens an den H. 9. Die SBZ hat vier Studienarten entwickelt: Direkt-, Fern-, Abend- und das kombinierte Studium (z. B. das Studium der Agrarwissenschaften). 10. Das Studium erfolgt an allen H. nach festen, für Studierende und Dozierende verbindlichen Studienplänen im 10-Monate-Studienjahr. Die Masse der Studenten ist im Interesse der besseren Überwachung in kleine Seminargruppen aufgeteilt worden (20 bis 30 Mitgl.). Das Ergebnis ist ein schulmäßiger Betrieb, der zwar ein regelmäßiges Lernen garantiert, aber das geforderte „Selbststudium“ hemmt. Die „Aneignung“ des Stoffes wird durch alljährliche Zwischenprüfungen kontrolliert. Nach bestandener Diplomprüfung bzw. nach bestandenem Staatsexamen (akademische Grade) erfolgt „Einsatz“ der Absolventen entsprechend dem von der Plankommission zu bestätigenden Plan der Einweisung der Absolventen in die Bereiche der einzelnen „Bedarfsträger“. 11. Die Studierenden haben während des Studiums eine vormilitärische und militärische Ausbildung zu absolvieren (GST). 12. Der Anfang Januar 1963 vom Ministerrat gefaßte Beschluß „Über das Aufnahmeverfahren an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen“ enthält neue Grundsätze für die Zulassung zum Studium, denen zufolge der Anteil der weiblichen Studierenden insbesondere in den naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen zu steigern ist. Die Eignungsprüfungen für die Zulassung zum Studium sollen „berufsberatenden“ und „studienlenkenden Charakter“ erhalten. Die Zahl der Direktstudierenden hat sich von 27.822 im Jahre 1951 auf 75.578 im Jahre 1964 erhöht (darunter weiblich 23.667). Am Fernstudium beteiligten sich 1964: 30.617 (darunter weiblich 4.353), am Abendstudium 3.319 (darunter weiblich 272) Studierende. 64.477 Studierende waren Stipendienempfänger. Auf 10.000 der Bevölkerung kamen 65,6 Studierende. 1964 studierten 9.530 Mathematik u. Naturwiss., 26.684 Techn. Wiss., 8.361 Land- u. Forstwiss., Veterinärmedizin u. Lebensmittelkunde, 14.530 Medizin, 14.080 Wirtschafts-, Rechtswiss. u. Journalistik, 3.214 Philosophie, Sprach-, Geschichts-, Kunst- u. Musikwiss., 1709 Kunst, 1082 Körperkultur, 624 Theologie, 31.706 Pädagogik. Zahl der Absolventen im Direktstudium 13.350, im Fernstudium 5.233. Universitäten und Wissenschaftliche Hochschulen: 1. Humboldt-Universität zu Berlin; 2. Karl-Marx-Universität Leipzig; 3. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; 4. Friedrich-Schiller-Universität Jena; 5. Universität Rostock; 6. Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald; 7. Technische Universität Dresden; 8. Bergakademie Freiberg. Sie alle sind dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen unterstellt. (Fachhochschulen) Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Kludas, Hertha: Zur Situation der Studenten in der Sowjetzone. (BMG) 1957. 55 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 200–201 HO-Wismut A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hoffmann, Karl-Heinz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die H. unterstanden bis 1951 dem Ministerium für Volksbildung und den Volksbildungsministerien der Länder. Durch Verfügung vom 22. 2. 1951 wurde ein Staatssekretariat für das Hochschulwesen geschaffen, dem 1958 auch die Fachschulen unterstellt wurden. Der sog. Demokratisierung in der Zeit der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (ab 1945/46) folgte mit der Hochschulreform des Jahres 1948 die Phase der…

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Kritik und Selbstkritik (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im ursprünglichen, wissenschaftstheoretischen Wortsinn darauf hinzielend, daß jedes Urteil, weiterhin auch jedes Verhalten und jede Werthaltung ständiger vornunft-orientierter Überprüfung sowohl seitens des Äußernden — Selbstkritik — wie auch seitens der Umwelt bedarf, sind K. und S. im Pj. zu wesentlichen Elementen der Parteikontrolle über den Einzelnen und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den eigenen Reihen geworden. Maßstab für K. und S. sind demgemäß nicht die Vernunft, [S. 264]sondern das Parteidogma und die jeweils geltende Linie. Demzufolge darf K. immer nur an Einzelmaßnahmen, insbesondere der Art und Weise der Durchführung von höheren Partei- und Staatsorganen sanktionierter Beschlüsse (Kontrolle) sowie an Auswüchsen des Systems, nie aber am System selbst geübt werden. (Demokratischer Zentralismus). Die K. ist weitgehend „eingeplant“. Unerwünschte K. wird unterbunden und kann für den Kritisierenden gefährliche Folgen haben. Jede K. findet ihren Sinn erst durch die dazugehörende S. des Kritisierten. Diese soll schonungslos sein, teils eine heilsame, schocktherapeutische Wirkung haben, notfalls aber auch bis zur moralischen Selbstvernichtung und Diskreditierung führen. Die K. und S. bildet nicht nur eine Maßnahme zur Korrektur begangener Fehler, sondern stellt überdies ein wesentliches Element der angestrebten Vergesellschaftung dar. Bei prominenten Personen wird die K. und S. mit Vorliebe in der Presse geführt, mit dem Zweck, nicht nur den Betroffenen öffentlich zu diffamieren, sondern auch die anderen Funktionäre unter Druck zu setzen. Eine weitere Funktion der K. und S. ist, für offensichtliche Mißerfolge einzelne Personen verantwortlich zu machen und die Unzufriedenheit der Bevölkerung mit dem Regime auf diese abzulenken. Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Die Revolution entläßt ihre Kinder. Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 558 S. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 263–264 Krise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kröger, Herbert

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im ursprünglichen, wissenschaftstheoretischen Wortsinn darauf hinzielend, daß jedes Urteil, weiterhin auch jedes Verhalten und jede Werthaltung ständiger vornunft-orientierter Überprüfung sowohl seitens des Äußernden — Selbstkritik — wie auch seitens der Umwelt bedarf, sind K. und S. im Pj. zu wesentlichen Elementen der Parteikontrolle über den Einzelnen und der revolutionären ➝Wachsamkeit in den…

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Militärpolitik (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 313] 1. Getarnte Anfänge Das Potsdamer Abkommen sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Auftrage die kommun. Machthaber der SBZ betrieben eine sehr wirksame M., indem sie militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens in den Dienst der Wiederbewaffnung stellten. — Schon vor Mitte 1948 traf die SU insgeheim einige Vorkehrungen für ihre M.: 1. Sie gab die (seit Aug. 1946 im Gegensatz zu den Polizisten der westlichen Besatzungszonen zentralisierte) nichtmilitärische Volkspolizei schon 1945 in die Hand der SED, um zuverlässige Kräfte für die künftige Zonenarmee zu sammeln; 2. sie baute seit 1. 12. 1946 eine militärähnliche kasernierte Grenzpolizei auf, die bis Mitte 1948 auf 9.100 Mann anwuchs, während in den westlichen Besatzungszonen an derartiges noch nicht zu denken war; 3. sie sammelte unter den deutschen Kriegsgefangenen in der SU Kräfte für die geplante Zonenarmee. Seit dem 3. 7. 1948 ließ die SU militärische Einheiten, die sog. Kasernierte Volkspolizei (KVP), aufbauen. Sie sollten angeblich nur polizeiliche Bereitschaftsverbände sein, wuchsen aber schon bis Anfang 1951 zu einer einsatzfähigen Armee von rd. 65.000 Mann an, die 24 verstärkte, mit Artillerie und Panzern versehene Regimenter und zahlreiche Ausbildungs- und Sondereinheiten umfaßte. Seit Jan. 1952 wurden aus diesen Regimentern (die bis Jan. 1951 Bereitschaften, danach VP-Dienststellen hießen) 6 motorisierte Divisionen zusammengestellt. Die Errichtung von Seestreitkräften der KVP begann Mitte 1950, die Vorbereitung einer Luftwaffe im März 1951. Seit Mitte 1951 arbeitete geheim unter Willi ➝Stoph eine Stelle zur Organisierung einer Rüstungsindustrie, seit Okt. 1951 unter der Bezeichnung „Büro für Wirtschaftsfragen“. Die Grenzpolizei war am 1. 3. 1951 etwa 17.000 Mann stark; die Transportpolizei war von 1946 bis 1951 auf rd. 8.000 Mann angewachsen; und die seit Frühjahr 1950 aufgebauten Wachverbände des Ministeriums für Staatssicherheit umfaßten 1951 mindestens rd. 6.000 Mann. Diese drei Verbände mit zus. rd. 31.000 Mann waren schon 1951 militärähnliche Polizeitruppen. — Die als „Volkspolizei“ getarnte Armee wurde bis Frühjahr 1952 überwiegend aus Freiwilligen gebildet, die meist glaubten, einer bloßen Polizei beizutreten, und weit besser verpflegt wurden als sehr große Teile der Bevölkerung. Grundlegend und bezeichnend für die Armee und die Polizeitruppen ist die politische Überwachung und Anleitung durch die Politorganisationen der SED in den bewaffneten Kräften (Politverwaltung, Politschulung). Sie will Offiziere und Mannschaften zu dem Bewußtsein erziehen, sie seien wichtige Werkzeuge und Vorkämpfer 1. der SED, als Vorhut der Arbeiterklasse, und 2. der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (später, seit April 1954, der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“). — Von großer Bedeutung ist auch die scharfe Überwachung durch jene Organe und Spitzel des Ministeriums für Staatssicherheit, die innerhalb der Verbände eingesetzt sind. — In der Armee und bei den Polizeitruppen war (und ist bei den Spitzenstäben noch heute) eine dritte Kontrollorganisation tätig, die zugleich anleitend wirkt: die sowjet. Berater (Sowjetnik) für die militärische Ausbildung und Führung der Truppe. Ihr Einfluß macht deutlich, daß die Armee der SBZ ein Werkzeug des sowjet. Imperialismus sein soll. Bis April 1952 wurde die Abschirmung der M. dadurch verstärkt, daß die SED behauptete, der SBZ läge eine Bewaffnung völlig fern. So fehlte in dem (bis zum 5. 4. 1952 geltenden) II. Parteistatut der SED vom 24. 7. 1950 jeder Hinweis auf eine Verteidigungspflicht der Mitglieder. Ebenso verwarf Walter ➝Ulbricht, als er am 9. 5. 1951 als 1. Stellv. des Ministerpräsidenten vor der Volkskammer sprach, jede Rüstung. Er sagte: „Wozu brauchen wir in Deutschland ein Heer, wo wir unsere ganze Kraft benötigen, um unsere deutsche Heimat wiederaufzubauen, und wo es in Europa niemanden gibt, der die Absicht hat, die Beziehungen mit einem friedliebenden Deutschland zu stören?“ Und Ministerpräsident Grotewohl erklärte am 11. 8. 1951: „Die Volkspolizei der DDR hat keinen militärischen Charakter … Sie hat die Aufgabe, den friedlichen Aufbau der DDR gegen Saboteure, Spione und Diversanten zu schützen.“ Wider besseres Wissen stellte er die KVP als nicht-militärisch hin. [S. 314] 2. „Nationale Streitkräfte“ (1952--1955) Seit Mai 1952 bezeichnete die SED „nationale Streitkräfte“ als notwendig und betrieb ihre M. ziemlich offen. Dazu trug manches bei: 1. Auf die Dauer ließ sich die Armee nicht verheimlichen; 2. die SU hatte am 10. 3. 1952 einem nach ihren Wünschen neutralisierten, wiedervereinigten und „demokratisierten“ (d.h. auf kaltem Wege bolschewisierten) Deutschland „eigene nationale Streitkräfte“ in Aussicht gestellt; 3. die Armee sollte offen zur Stärkung der Staatsgewalt der SBZ beitragen, die von der 2. Parteikonferenz der SED (am 12. 7. 1952) zum „Hauptinstrument bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ erklärt wurde. Die Regierung der SBZ gab ihre Streitkräfte unter Vorwänden bekannt. Sie stellte die Verteidigungsbemühungen der Westmächte gegen die Übermacht der sowjet. Rüstung als „imperialistische Kriegstreibereien“ hin (Pieck am 1. 5. 1952) und bezeichnete die immer weiter hingezögerte Verteidigungsplanung der unbewaffneten BRD als „wiedererstehenden Militarismus in Westdeutschland“ (Ulbricht am 3. 5. 1952). Ulbricht forderte „den bewaffneten Schutz der DDR“. Außenminister Dertinger teilte am 8. 5. 1952 die bevorstehende Einrichtung „nationaler Streitkräfte“ mit. — Die SED mußte die Forderung nach einer „nationalen“ Armee im Bereiche des FDGB und auch der FDJ mit Friedenskampf-Losungen bemänteln. Diese Propaganda bewog am 30. 5. 1952 das IV. Parlament der FDJ, im Art. 4 der FDJ-Satzung, den Dienst in der Armee zu fordern: „Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei ist für die Mitglieder der FDJ Ehrendienst.“ Die 2. Parteikonferenz der SED welche die bisher „antifaschistisch-demokratische DDR“ in eine Volksdemokratie umwandelte und den raschen Übergang zum Sozialismus beschloß, legte auch die Rolle der Streitkräfte bei der geplanten Sowjetisierung des gesamten Deutschland fest. In Ulbrichts Referat hieß es: „Die nationalen Streitkräfte werden die Armee des vom Imperialismus befreiten Volkes in der DDR sein … ein Werkzeug zur weiteren Stärkung der volksdemokratischen Grundlagen unserer staatlichen Ordnung … Sie werden erfüllt sein vom Willen zur Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes. Die nationalen Streitkräfte werden sich brüderlich verbunden fühlen mit allen patriotischen Kräften Westdeutschlands.“ Bezeichnenderweise hatte Ulbricht vorher in seinem Referat erklärt: „Die Schaffung nationaler Streitkräfte wird der Volksbewegung in Westdeutschland einen stärkeren Rückhalt und Mut in ihrem Kampf für den Sturz der Bonner Vasallenregierung geben“ (Neue Welt 1952, Nr. 15, S. 1810 u. 1925). — Von der „nationalen“ Verbrämung der M. versprach sich die SED starke Wirkungen auf breite mittelständische Volksteile, auf ehemalige Soldaten und vormalige Nationalsozialisten in der SBZ und in der Bundesrepublik. Deshalb wurde auch die Nationaldemokratische Partei (NDPD) stark für die Militärpropaganda eingespannt. Um die Vergrößerung der Armee zu erreichen, mußten Regierung und SED immer stärker zu Zwangseinziehungen greifen (Wehrpflicht), die z. B. als Parteiauftrag oder Verbandsauftrag (der FDJ) getarnt wurden. — Schon am 1. 9. 1952 kam es zur Aufstellung des ersten, 3 Divisionen umfassenden Armeekorps, dem bald ein zweites folgte. Ende 1952 war die KVP (mit Luft und See) etwa 110.000 Mann stark. Vorwiegend als Armeeministerium diente nach wie vor das Ministerium des Inneren (MdI). Doch die Bildung eines Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten im MdI (am 19. 2. 1953) zeigte, daß die innere Verwaltung nur eine Seite des MdI ausmachte. Neben die Armee, die auch ihre See- und Luftstreitkräfte ausbaute, traten seit Mitte 1950 zwei militärähnliche Milizen: 1. die der vormilitärischen Ausbildung dienende Gesellschaft für ➝Sport und Technik (GST); 2. die Kampfgruppen (KG) der SED. Bis zum 7. 8. 1952, an dem der Ministerrat die GST errichtete, lag die vormilitärische Ausbildung bei der FDJ. Sie verlor sic, da sie organisatorisch versagte und da ihre Mitglieder sich noch allzusehr in pazifistischen Vorstellungen bewegten. — Militärisch gewichtig waren wie bisher die Polizeitruppen: 1. die Grenzpolizei, die seit Mai 1952 nicht mehr dem Innen-, sondern dem Staatssicherheitsministerium (MfS) unterstand; 2. die Transportpolizei, seit Jan. 1953 ebenfalls dem MfS untergeordnet; 3. die Wachverbände des MfS. [S. 315]Während des Juni-Aufstandes 1953 gingen Teile der allgem. Volkspolizei (DVP) zum Volke über, doch die Wacheinheiten des MfS ließen sich von der SED überall bedenkenlos neben den Sowjettruppen gegen das Volk einsetzen. Die Zuverlässigkeit der Armee (KVP), auf deren Einsatz die SU vorsichtshalber nur in äußersten Notfällen zurückgriff, wurde nicht ernsthaft erprobt. Nach dem 17. Juni ging die GST stark zurück, da FDJ und SED im Zeichen des Neuen Kurses die Zwangswerbung für sie lascher betrieben. Die Erfahrungen mit der Volkspolizei (DVP) und der GST sowie die Ungewißheit darüber, wie sich die KVP im Ernstfälle bewähren würde, bewogen die Regierung zu ständiger Siebung und Härtung der KVP in politischer und militärischer Beziehung. Ferner wurden 1. die DVP überprüft; 2. kasernierte Bereitschaftskommandos der DVP (unabhängig von den Wacheinheiten der Staatssicherheit) aufgestellt; 3. bei Wiederbelebung der GST deren politische Schulung mindestens so stark betrieben wie die militärische; 4. neue KG der SED errichtet, wo es gegen den stillen Widerstand vieler Industriearbeiter und Behördenangestellten am ehesten möglich war. Noch rücksichtsloser als vor dem 17. Juni 1953 wurde die KVP nach Beendigung des „Neuen Kurses“ zu einer bewußt politischen Armee entwickelt und entsprechend geschult. Die KVP warb nicht nur mit sozialistisch-klassenkämpferischen, sondern auch mit „nationalen“ Losungen, aber das allgemeine Mißtrauen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, konnte sie nicht überwinden. Nur eine Minderheit ließ sich für den Dienst in der KVP begeistern — und die SED versuchte, diese Minderheit zu ihrem zuverlässigen Werkzeug zu erziehen. Die SED konnte es nicht wagen, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, obgleich diese zu den grundsätzlichen Forderungen der marxistisch-leninistischen M. gehört. Der IV. Parteitag der SED machte (am 5. 4. 1954) im neuen Statut (9. Abs. der Einl.) die „aktive Verteidigung der Heimat, des Staates der Arbeiter und Bauern“ verbindlich. Bei seiner Satzungsänderung am 18. 6. 1955 machte es der FDGB (in Teil 1, § 3) seinen Mitgliedern zur Pflicht, „die DDR und ihre Errungenschaften zu verteidigen“, d.h. in der Armee zu dienen. Auch der Sport wurde für die M. eingespannt: Manfred Ewald (SED), der Vors. des Staatl. Komitees für Körperkultur und Sport, erhob auf der III. Sportkonferenz (25. 11. 1955) die Forderung, den Massensport für die vormilitärische Erziehung einzusetzen. (Sport) Die Propaganda für die M. stieß immer wieder auf Widerstände in der Bevölkerung. Deshalb erachtete es z. B. Innenminister Willi Stoph, Chef der KVP, am 14. 4. 1954 für „erforderlich, den Ungeist des Pazifismus … entschieden zu bekämpfen“. — Auf dergleichen Linie lag die Verfassungsergänzung, die die Volkskammer am 26. 9. 1955 beschlossen hatte. Sie erhob den Verteidigungsdienst zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ und führte damit grundsätzlich die Wehrpflicht ein, auch wenn diese vorläufig noch nicht ausdrücklich und allgemein durchgesetzt wurde. 3. Erste Jahre der Nationalen Volksarmee Bereits die KVP wurde mit dem Anspruch erzogen, sie sei die eigentlich rechtmäßige, die gesamtdeutsche Armee. Seit dem 18. 1. 1956, seit der Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee (NVA) wird dieser Anspruch noch stärker betont. Sie soll „den Interessen des ganzen deutschen Volkes dienen … auf der Wacht für die Sicherung des Friedens“, so erklärte Stoph am 18. 1. 1956, als er die Errichtung des Ministeriums für Nationale Verteidigung ankündigte. Sie soll ein Machtinstrument werden, das entscheidend an der geplanten Bolschewisierung auch der BRD mitwirkt. „Die Arbeiterklasse Deutschlands“, so sagte Stoph am 12. 6. 1957, „verfügt in Gestalt der NVA über eine reguläre, den Anforderungen eines modernen Krieges entsprechende Armee“. Vor diesem Hintergrund muß die gesamte M. der SBZ gesehen werden: die Hebung der Politschulung, der Diziplin und der militärischen Schlagkraft aller bewaffneten Kräfte der KG und GST. Die ständige Überwachung der Armee und aller anderen Verbände muß dabei seit 1956 immer wieder verschärft werden, denn der Widerspruch zwischen den demokratisch und national klingenden Losungen der „DDR“ einerseits und der Wirklichkeit dieses Gebildes andererseits ist zu groß. Mehr denn [S. 316]je ist die M. der SED auf die Jugend angewiesen. Deshalb verlangte das Statut der FDJ vom 27. 5. 1955 den Einsatz der Mitglieder in der vormilitärischen Erziehung und den Wehrdienst in jeder Form. Das Statut der FDJ vom 15. 5. 1959 forderte dies noch bestimmter (§ 1, 11. Abs.). Weil die Militärpropaganda wenig anschlug, wurden neben der Armee die 4 Polizeitruppen ausgebaut: Die Grenzpolizei kam Anfang 1956 auf etwa 34.000 Mann; die Transportpolizei auf rund 9.000; die militärähnlichen Bereitschaftskommandos der Volkspolizei zählten rund 13.000; die aus den Wacheinheiten der Staatssicherheit entstandenen „Inneren Truppen“ etwa 15.000 Mann. Auch die KG fielen seit Mitte 1952 seit der teilweisen Ausstattung mit mittelschweren Infanteriewaffen nicht nur politisch, sondern auch militärisch ins Gewicht; und die GST entlastete die NVA nicht unbeträchtlich. — Die Unterbringung großer Teile des Ministeriums für Nationale Verteidigung und beträchtlicher Verbände der Polizeitruppen, dazu der Politoffiziers-Schule der NVA im Sowjetsektor von Berlin verletzt vor 1956 wie seitdem den Viermächte-Status Berlins. Dies gilt auch von den häufigen bewaffneten Aufmärschen und Paraden, nicht zuletzt der KG. Die NVA trägt von Anfang an nicht mehr eine sowjetähnliche Uniform, sondern wieder die feldgraue deutsche des 1. und 2. Weltkrieges, aber die Sowjetarmee gilt als ihr Vorbild. Und unter Berufung auf den Marxismus-Leninismus soll sie zu einem Werkzeug des Sowjetimperialismus erzogen werden. Diese Fesselung an die SU wird dadurch verstärkt, daß die NVA seit 28. 1. 1956 dem Vereinten Oberkommando des Warschauer Beistandspaktes untersteht, das ein Werkzeug des Sowjetimperialismus ist. Nach Umbenennung der KVP in NVA wurde ihre Bewaffnung noch entschiedener modernisiert und verstärkt als vorher. Im Frühjahr 1957 wurde eine Flugabwehr (Fl)-Div. errichtet. — Die Polizeitruppen wurden am 15. 2. 1957 dem allzu mächtig gewordenen MfS entzogen, dem MdI unterstellt und umgegliedert: Die Bereitschaftspolizei (vordem „Innere Truppen“) wurde von Mai bis Okt. 1957 auf 10 mot. Bereitschaften (= Regimenter) und 1~Lehrbereitsch. gebracht, nachdem sie die kasern. Bereitschaften der allgem. Vopo (außer in Ostberlin) übernommen hatte. Im Herbst 1957 wurde die Grenzpolizei in Abt. (= Btl.), in Bereitschaften (= Rgt.) und Abschnitte, bald als Brigaden (= Div.) bezeichnet, organisiert. Seit 1956 verstärkte die SED ihre Anstrengungen, aus der Armee (wie auch den Polizeitruppen und Milizen) eine streng kommun. Parteiarmee zu machen. Dies vergrößerte die Spannungen in der Armee. Seit Mitte 1956 verschärften sich die Unstimmigkeiten zwischen den Offizieren, die mehr militärisch als parteipolitisch denken, und jenen, die völlig der kommun. Schulung erlegen sind. Fast alle Offiziere, die aus der Deutschen Wehrmacht stammen und die KVP mitaufgebaut haben, wurden seit 1957 aus Kommandostellen entfernt, nicht wenige entlassen. — Stark war auch der Widerwille freiheitlich denkender Soldaten und Offiziere. Die nicht geringe Zahl von Angehörigen der NVA und der Polizeitruppen, die die Flucht wagen, zeugt davon. — All diesen Spannungen und Widerständen sucht das Regime mit allen Mitteln zu begegnen, auch durch den Aufbau eines politisch zuverlässigen Reserveoffizierskorps. Die Furcht vor dem Emporkommen eines Offizierkorps, das sich von soldatischen Ehrbegriffen, Korpsgeist und nichtkommun, gesamtdeutschem Nationalbewußtsein leiten läßt, bewog die SED dazu, im Juni 1960 die Kadettenschule auflösen zu lassen. Die starke Entfaltung der KG wird darin sichtbar, daß im März 1958 ihre Durchgliederung in Bataillone bekannt wird, über denen Unterstäbe, Kreisstäbe und Bezirksstäbe stehen. — Im Frühjahr 1958 wird erkennbar, daß die Ausbildung der NVA, die nun chemische Kompanien erhält, den Bedingungen eines Atomkrieges angepaßt wird. Dies zeigt ebenso wie die ständige Verbesserung ihrer Bewaffnung, daß die NVA für ernsten Kriegseinsatz vorbereitet wird. Etwa im Nov. 1958 wurde die 6. mot. Schützen-Div. aufgelöst. Doch wurde dies durch Aufstellung von 3 Ausbildungs-Regimentern und Verstärkung der Feuerkraft der NVA ausgeglichen. Wichtig war in den folgenden Jahren: 1. die Durchführung vieler Lehrgänge für Reserveoffiziere, Unterführer und Reservisten der NVA; 2. die im Herbst 1959 ein[S. 317]setzende Bildung von mot. schweren Bataillonen der KG, neben denen die leichten Btl. (ca. ¾) dieser territorialen Miliz weiterbestehen. 4. Errichtung und Auswirkung der Mauer (1961--1962) Die Errichtung der Mauer um den Westteil Berlins und die mit Todesstreifen versehene frontmäßige Befestigung der Demarkationslinie zwischen SBZ und BRD am 13. 8. 1961 war ein Probefall für die M. der SBZ. Die bewaffneten Verbände, die die Sperrmauer erzwangen, taten dies im drohenden Schatten der sowjet. ➝Besatzungstruppen. Und sie richteten ihre Waffen gegen die Bevölkerung. Doch die SED bemäntelte diese Gewalttat mit der Behauptung, die Bundesregierung wolle die SBZ angreifen. Mit der Erzwingung der Mauer versperrte das Regime nicht nur die Flucht unentbehrlicher Arbeitskräfte und Jugendlicher, sondern auch Wehrpflichtiger. Wichtige Schritte der M. folgten: Am 15. 9. 1961 wurde die Grenzpolizei als „Kommando Grenze“ in die NVA eingegliedert, etwa 46.000 Mann stark. Dies soll sie völlig militarisieren und soll die NVA vergrößern. Das am 20. 9. 1961 von der Volkskammer beschlossene Verteidigungsgesetz verstärkt die Militarisierung. Da das Regime der SBZ noch die formelle Einführung der Wehrpflicht scheute, betrieb es seit dem 17. 8. eine Massenaushebung von Wehrfähigen. Sie wurde als Freiwilligenwerbung im Rahmen eines „Kampfauftrages“ der FDJ getarnt. Die etwa 75.000 Mann, welche die FDJ der NVA zuführte, wurden mit allen Mitteln der Propaganda (gegen einen angeblich drohenden Angriff des Westens), der Einschüchterung am Arbeitsplatz und des „freiwilligen“ Zwanges zusammengebracht. — Bei dem zielbewußten Steigern der Bewaffnung der NVA war sehr wichtig, daß die Fla-Div. 1961 Fla-Raketen erhielt und von 3 auf 5 Rgt. anwuchs. West-Berlin wurde ab 13. 8. 1961 nicht von Grenztruppen der NVA abgesperrt, sondern von 2 „Grenzbrigaden (B)“ der Bereitschaftspolizei, die ab Juni 1961 z. T. aus Kräften der bisherigen Grenzpolizei gebildet wurden. Erst am 23. 8. 1962, als die sowjet. Kommandantur im Sowjetsektor Berlins durch eine solche der NVA ersetzt wurde, traten diese 2 Brigaden zum Kdo Grenze der NVA. — Wahrscheinlich wegen Rekrutenmangels wurde die Bereitschaftspolizei im Sommer 1962 von 33 Btl. auf 17 Bereitschaften neuer Ordnung (= Btl.) vermindert. — Dies wurde durch Aufstellung weiterer „schwerer Btl.“ der KG ausgeglichen. Die Ende 1961 begonnene Auflösung der „schweren“ Abt. (= Btl. mit Sturmgeschützen und mot. Inf.) der Grenztruppen-Brigaden wurde allmählich wieder rückgängig gemacht. Die allgemeine Wehrpflicht wurde durch Gesetz vom 24. 1. 1962 auch förmlich eingeführt. Der seit 24. 1. 1962 geltende neue Fahneneid betont die Bindung an den national getarnten Kommunismus der SED und an den Sowjetimperialismus. — Auch nach Einführung der Wehrpflicht werden Polizeitruppen, KG und GST sehr sorgfältig geschult und militärisch verbessert. Als eine Ergänzung der KG und der GST wurden, auch nach Beendigung des Kampfauftrages der FDJ, die „Ordnungsgruppen“ der FDJ beibehalten und stark ausgebaut. (FDJ-Ordnungsgruppen) — Die zielbewußte M. der SED hat der Armee und den Polizeitruppen eine beträchtliche Kampfkraft gegeben. Dies gilt auch von großen Teilen der beiden Milizen. Man darf diese Gefahr für die nichtkommun. Welt nicht unterschätzen. Ein wichtiges Mittel der M. ist die Militärpropaganda: die unaufhörliche Durchdringung der Bevölkerung mit den scheinpatriotisch gefärbten (Patriotismus) Wehrauffassungen des Marxismus-Leninismus (Militarismus). Um die Bevölkerung der SBZ wie auch der Bundesrepublik gegen die NATO aufzuhetzen, wird mit der allgemeinen Militärpropaganda eine lebhafte militärpolitische Agitation gegen die Bundeswehr verbunden. Dabei bedienen sich die SED und das Regime der fadenscheinigen Behauptung, die Bundesregierung wolle die SBZ gewaltsam in Besitz nehmen. — Die SED und die Regierung der SBZ versuchen mehr denn je, die Bevölkerung der SBZ, vor allem die Jugend, in eine Haß- und Angriffsstimmung gegen die demokratischen Kräfte der BRD und die von ihnen getragene freiheitliche Ordnung zu bringen. [S. 318] 5. Stärkung der Kampfkraft — Manöver mit Truppen des Warschauer Paktes (1903--1965) Nach Meinung nüchterner, sachverständiger Beobachter sind seit 1963 die Bewaffnung und die Schlagkraft der NVA ständig verbessert worden. So hat seit Mitte 1964 die Artillerie des Heeres Raketen-Abschußgestelle, von denen auch Raketen mit Atomsprengköpfen abgefeuert werden können. Damit ist die NVA brauchbarer und wichtiger für die SU bzw. das sowjet. Oberkommando der Streitmacht des Warschauer Beistandspaktes geworden. — Die Hebung des milit. Wertes der NVA besagt aber nicht, daß die große Mehrheit der Wehrpflichtigen, ja noch nicht einmal der länger dienenden Soldaten und Unteroffiziere, politisch und ideologisch bei der SED steht. Seit etwa 1964 hat die NVA auch eine Luftlande-Truppe, zunächst 5 Komp. stark. Die Truppenluftabwehr erwuchs, (wie es im „Neuen Deutschland“ vom 20. 11. 1965 hieß), zu „einer neuen Waffengattung, die ebenso wie die Truppen der Luftverteidigung des Landes mit treffsicheren Fliegerabwehrraketen ausgerüstet sind“. — Seit etwa 1964 erhalten die Brigaden des Kommandos Grenze der NVA wieder „schwere Abteilungen“, die Panzer-Btl. darstellen. — Neben der Bereitschaftspolizei, die Anfang 1963 wegen Mannschaftsmangels von rd. 22.000 auf 16.000 Mann (in nun 17 Btl.) vermindert wurde, hat das Präsidium der VP Berlin (Ost) drei mot. kasern. Bereitschaften (= Btl.) als militärähnliche Truppe unter sich. Die milit. Einsatzfähigkeit der NVA wurde in mehreren Manövern bewiesen, die sie gemeinsam mit Truppen der SU, Polens und der Tschechoslowakei abhielt. Unter völligem Ausschluß der Öffentlichkeit fand im Herbst 1962 eine Landeübung an der pommerschen Küste statt. Im Sept. 1963 hielten in den Gebieten um Dresden 40.000 Mann das Manöver „Quartett“ ab. Im April 1964 riegelten rund 45.000 Mann (der Sowjetarmee und der NVA) Berlin (West) manövermäßig von der BRD ab, als Geste gegen die völlig rechtmäßige Sitzung des Bundestages in Berlin (West). Als machtpolitische Drohung gegen den Westen wurde im Okt. 1965 mit fast 60.000 Mann das große Manöver „Oktobersturm“ veranstaltet, nicht ohne Absicht in Nordwestthüringen. Polnische Luftlandetruppen wurden mitsamt schweren Panzern von Krakau aus im Manövergebiet abgesetzt; Atomschläge wurden (als gedachte Kampfhandlungen) miteinbezogen. Nach Angaben der Presse der SBZ (z. B. des „Neuen Deutschland“ vom 22. 10. 1965) arbeitete die Manöverplanung mit der ziemlich erstaunlichen Annahme, die „rote“ Armee werde unterstützt durch „kampfentschlossene Arbeiter, demokratische Kräfte und Gewerkschafter Westdeutschlands“. Diese Patrioten in der BRD förderten, so hieß es, als Spione, Saboteure und bewaffnete Untergrundkämpfer die gerechte nationale Sache der NVA. — Die NVA verbindet also offensichtlich ihre Kriegsplanung gegen die Bundesrepublik mit der Vorbereitung eines Bürgerkrieges. Anläßlich dieses Manövers wies die NVA darauf hin, daß sie zur „ersten strategischen Staffel der sozialistischen Militärkoalition“, (d.h. zur 1. Welle der Streitmacht des Warschauer Paktes) gehört (s. „Neues Deutschland“ vom 20. 11. 1965, Beil.). Dort wurde auch betont: „In allen Teilstreitkräften unserer Armee wurden Raketenwaffen eingeführt.“ Der Hinweis, daß über atomare „strategische Raketentruppen … die Sowjetunion“ allein verfüge, vermag nicht den Tatbestand zu verbergen, daß die NVA für den Atomkrieg ausgebildet wird. Die schärfere Betonung des Alleinvertretungsanspruches der SBZ seit 1962 (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands) wirkte sich auch in der Politschulung der bewaffneten Kräfte und in der allgemeinen Militärpropaganda der SBZ aus. Die „gesamtdeutsche“ Angriffsschulung der NVA trat in dem Aufsatz hervor, den Oberst Hajo Herbell zu Beginn des Manövers „Oktobersturm“ veröffentlichte („Neues Deutschland“ vom 20. 10. 1965). Er behauptete, daß „nur eine deutsche Armee wahrhaft national ist: … die NVA“. Er beteuerte, „daß der militärische Auftrag der Nationalen Volksarmee dem Bestand und der Zukunft des deutschen Volkes dient, der Wiedergeburt Deutschlands als eines einheitlichen sozialistischen Nationalstaates“. [S. 319] Literaturangaben Arnold, Theodor: Der revolutionäre Krieg. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 250 S. Garthoff, Raymond L.: Die Sowjetarmee — Wesen und Lehre (a. d. Amerik.). Köln 1955, Markus-Verlag. 592 S. m. 12 Kt. Pruck, Erich F.: Der rote Soldat — Sowjetische Wehrpolitik. München 1961, Olzog. 331 S. *: Die politische Armee der Sowjetzone in den Jahren 1955 bis 1958 (Denkschrift). (BMG) 1959. 45 S. Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Grieneisen, W.: Die sowjetdeutsche Nationalarmee — Aufbau und Entwicklung von 1948 bis 1952 (in „Hefte der Kampfgruppe“). Berlin 1952. 88 S. m. Abb. u. Übers. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Martin, Friedrich P.: SED-Funktionäre in Offiziersuniform — Wer befiehlt in der „Nationalen Volksarmee“? Eine Dokumentation. Köln 1962, Markus-Verlag. 160 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Müller, Karl Valentin: Die Manager in der Sowjetzone … zur Soziologie der wirtschaftl. und milit. Führungsschicht in Mitteldeutschland (Schriftenreihe d. Inst. f. Empirische Soziologie, Nürnberg, Nr. 2). Köln 1960, Westdeutscher Verlag. 200 S. m. zahlr. Tabellen. — (Der wehrsoziolog. Teil: 1954 abgeschlossen.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 313–319 Militärmissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärpolitische Kabinette

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 313] 1. Getarnte Anfänge Das Potsdamer Abkommen sah auch für die SBZ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Auftrage die kommun. Machthaber der SBZ betrieben eine sehr wirksame M., indem sie militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens in den Dienst der Wiederbewaffnung stellten. —…

DDR A-Z 1966

Parteitage der SED (1966)

Siehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1969 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Lt. Parteistatut wird die Generallinie und Taktik der SED durch „das höchste Organ“, den P., bestimmt. In Wirklichkeit sind die alle vier Jahre stattfindenden P. rein demonstrative Veranstaltungen, die dem Politbüro Gelegenheit geben, die nachträgliche Zustimmung der Delegierten zu bereits feststehenden Beschlüssen einzuholen und die Parteimitgl. sowie die übrige Bevölkerung über die geplante große Linie zu unterrichten. Als Delegierte werden zumeist zuverlässige Funktionäre sowie Aktivisten, Helden der Arbeit, Genossenschaftsbauern u. ä. bestellt. Alle Beschlüsse werden einstimmig gefaßt und die von der Parteiführung vorgeschlagenen Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees und der Zentralen Revisionskommission (ZRK) ohne Widerspruch gewählt. Von der offiziellen Linie abweichende Meinungen finden auf den P. keinen Ausdruck. Alle Reden und Diskussionsbeiträge müssen bei dem jeweils zuständigen Parteisekretariat vorher schriftlich eingereicht und genehmigt werden. Bisher fanden sechs P. in Ostberlin statt: I. P. (Vereinigungsparteitag) vom 19. bis 22. 4. 1946 (Beschluß über die Vereinigung der KPD und der SPD zur SED, Annahme des ersten Parteistatuts und der „Grundsätze und Ziele“ der SED); II. P. vom 20. bis 24. 9. 1947 (Annahme einer Entschließung, in der der „Kampf um die Einheit Deutschlands“ als Hauptaufgabe der SED bezeichnet und die Gründung einer vorläufigen gesamtdeutschen Regierung gefordert wird); III. P. vom 20. bis 24. 7. 1950 (Billigung des Entwurfs über den Fünfjahrplan, Annahme eines neuen Statuts sowie einer Entschließung über die weitere Umbildung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ und über die Entwicklung einer „breiten Friedensbewegung“ in ganz Deutschland unter Führung der SED); IV. P. vom 30. 3. bis 6. 4. 1954 (Erklärung gegen den EVG-Vertrag, der die Einheit Deutschlands verhindere, und Forderung einer gesamtdeutschen Regierung. Danach sollten freie Wahlen ohne ausländische Einmischung stattfinden. Vorbild eines wiedervereinigten Deutschlands solle die Staatsordnung in der SBZ sein. Annahme eines dritten, dem Statut der [S. 350]KPdSU angeglichenen Parteistatuts); V. P. vom 10. bis 16. 7. 1958 (Der P. stellt fest, die Grundlagen des Sozialismus seien in der SBZ gelegt, nunmehr müsse der Soz. zum Siege geführt werden, „ökonomische Hauptaufgabe“ sei, die BRD bis 1961 einzuholen und zu überholen, der „Aufbau des Soz.“ in der SBZ wird als Vorbild und Beispiel für ganz Deutschland bezeichnet). VI. P. vom 15. bis 21. 1. 1963 (Annahme des ersten SED-Programms und eines neuen Statuts). In Anwesenheit Chruschtschows verkündet Ulbricht vor allem eine neue Reform des Wirtschaftsapparates, mit deren Hilfe die latente Wirtschaftskrise überwunden werden soll. Die ökonomische Hauptaufgabe von 1958 wird zurückgenommen. Die bisherige Deutschland- und Berlin-Politik der SED wird nicht verändert; für die internationale Politik gewinnt der P. vor allem Bedeutung durch die heftigen Angriffe Ulbrichts auf die chinesischen Kommunisten und durch die Teilnahme einer jugoslawischen Delegation. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 349–350 Parteischulen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteiveteranen

Siehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1969 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Lt. Parteistatut wird die Generallinie und Taktik der SED durch „das höchste Organ“, den P., bestimmt. In Wirklichkeit sind die alle vier Jahre stattfindenden P. rein demonstrative Veranstaltungen, die dem Politbüro Gelegenheit geben, die nachträgliche Zustimmung der Delegierten zu bereits feststehenden Beschlüssen einzuholen und die Parteimitgl. sowie…

DDR A-Z 1966

Berlin (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 67]B. ist die Hauptstadt Deutschlands, kann jedoch z. Z. diese Funktion nicht ausüben. Mit 883,8 qkm Bodenfläche und 3,39 Mill. Einwohnern ist B. die größte deutsche Stadt. Von ihren 20 Verwaltungsbezirken gehören 12 mit 481 qkm und 2,2 Mill. Einwohnern zu den drei westlichen Sektoren, 8 mit 403 qkm und 1,071 Einwohnern (1964) zum Sowjetsektor. 1. Lage und Entwicklung bis 1949 Als Hauptstadt Preußens und seit 1871 des Deutschen Reiches war B. bis 1945 das deutsche Verwaltungszentrum und durch seine günstige geographische Lage ein Hauptknotenpunkt im europäischen Ost-West- und Nord-Süd-Verkehr. B. war ferner der Mittelpunkt des kulturellen Lebens in Deutschland und nicht zuletzt ein bedeutendes Industriegebiet. Infolge der schweren Kriegsschäden, der sowjetischen Demontagen und später der Spaltung der Stadt entwickelte sich der kulturelle und wirtschaftliche Wiederaufbau viel langsamer als in der Bundesrepublik. Durch Marshallplan-Gelder, später durch Bundesmittel unterstützt, konnte B. aber auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung sowie der Künste eine international anerkannte Stellung wiedererringen. 1945 wurden die Technische Universität, 1948 die Freie Universität, 1949 die Hochschule für Politik wieder bzw. neu gegründet. Zahlreiche weitere Institute und Kultureinrichtungen nahmen nach und nach ihre Tätigkeit wieder auf. Voraussetzung dafür war eine rege Bautätigkeit. B. ist Sitz des (ev.) Bischofs von B.-Brandenburg und des (kath.) Bischofs von B. Die Kirchen und ihre Vertreter versuchen, trotz Behinderung durch die SBZ-Behörden, ihre Aufgaben ungeachtet der Sektorengrenze und Demarkationslinie zu erfüllen (Kirchenpolitik). Trotz Geld- und Kreditmangels schritt auch der Aufbau von Handel und Industrie in den letzten Jahren schnell fort. Obschon das Fehlen des Hinterlandes sich sowohl auf die Ausfuhr von Gütern als auch auf die Versorgung der Stadt hemmend auswirkte, konnte B. (West) den alten Ruf seiner Erzeugnisse aus der Elektroindustrie, dem Bekleidungsgewerbe, dem Maschinenbau, der Eisen- und Stahlindustrie und dem graphischen Gewerbe wiederherstellen und ist heute die größte Industriestadt Deutschlands. Die entsprechenden Anlagen im Sowjetsektor wurden vielfach in Konkurrenz zu B. (West) entwickelt, konnten aber infolge ihrer Eingliederung in die kommun. Kommandowirtschaft und das System des RGW ihre alte Bedeutung nicht wiedergewinnen. Die Bautätigkeit und die Wirtschaftsentwicklung leiden unter den für die gesamte SBZ geltenden Erschwerungen. Bei der Wiederaufbauplanung wird deutlich erkennbar, daß historische Gesichtspunkte zugunsten eines Partei-Stiles zurücktreten müssen. Das ausgedehnte Berliner Verkehrs-, Nachrichten- und Energienetz wurde durch die Spaltung der Stadt nahezu völlig zerrissen. Als Sitz des Kontrollrates auch nach der Kapitulation noch Regierungszentrum für ganz Deutschland, wurde B. durch eine dem Kontrollrat nachgebildete Viermächteverwaltung regiert. Die Bestimmungen über die Viermächteverwaltung von B. gehen auf Vereinbarungen zurück, die zwischen der SU, den USA und Großbritannien (Frankreich trat ihnen am 26. Juli 1945 bei) bereits am 12. Sept. 1944 in einem (Londoner) „Protokoll … betreffend die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin“ getroffen worden waren. Die Stadt, die von den Sowjets militärisch erobert worden war, wurde auf Grund dieser Vereinbarung, die am 5. Juni 1945 in der „Feststellung über das Kontrollverfahren in Deutschland“ bestätigt worden war, in zunächst drei und bald darauf durch Ausgliederung eines französischen Sektors aus den westlich besetzten Teilen, in vier Sektoren unterteilt. Am 3. Juli 1945 besetzten amerikanische und britische Truppen die Westsektoren, am 12. August rückten französische Truppen in ihren Sektor ein. Vor Arbeitsbeginn der Kommandantur am 11. Juli 1945 hatten die Sowjets alle in ihrem Interesse liegenden Maßnahmen bereits ausgeführt. Sie demontierten über 80 v. H. aller noch brauchbaren industriellen Einrichtungen und gaben der Stadt eine rein kommun. Verwaltungsspitze. Verwaltung und Gesetzgebung wurden weitgehend den Verhältnissen in der SBZ angeglichen (Finanzen, Schulen, Sozialversicherung, Verkehrswesen usw.). Durch ihren Vertreter in der Kommandantur verhinderten die Sowjets [S. 69]jede konstruktive Politik. Der 1947 nach einwandfreier demokratischer Wahl von der Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit (104 Abgeordnete der SPD, CDU und LDP gegen 26 der SED) gewählte Oberbürgermeister Prof. Reuter konnte infolge sowjetischen Vetos sein Amt nicht ausüben. Um die Position der Westmächte in B. unmöglich zu machen, sollten diese und die West-Berliner Bevölkerung durch die Blockade vom 24. 6. 1948 (Unterbrechung der Verbindungswege von B. (West) nach der Bundesrepublik, dem Sowjetsektor und der SBZ) bis zum 12. 5. 1949 (Aufhebung der Blockade durch Viermächteabkommen vom 4. 5. 1949) von allen Nachrichten-, Verkehrs- und Handelsverbindungen abgeschnitten werden. Die SMAD und die SED vertraten plötzlich die Auffassung, B. sei ein Teil der SBZ. Die Blockade wurde durch die Luftbrücke, über die zuletzt ca. 8.000~t Güter pro Tag eingeflogen wurden, praktisch unwirksam und politisch zu einer kommun. Niederlage. In dem Schlußkommuniqué der Pariser Außenministerkonferenz vom 20. Juni 1949 wurde auch von der SU die Verpflichtung zu „weitestgehender Normalisierung des Lebens in der Stadt“ wie auch ihr besonderer Status neben den vier Besatzungszonen erneut völkerrechtlich anerkannt. B. hatte durch die Währungsreform vom 23. 6. 1948 (Sowjetsektor 24. 6.) zwei verschiedene Währungen erhalten (DM West und DM Ost). Die Westmächte hätten der DM Ost für ganz B. zugestimmt, falls ihre Forderung nach Mitkontrolle der Berliner Währung von den Sowjets angenommen worden wäre. Die Spaltung der Stadt durch die Sowjets und die SED wurde durch die kommun. Sprengung der im Sowjetsektor tagenden Stadtverordnetenversammlung am 6. 9. 1948 vollendet. Seit 30. 11. 1948 hat Berlin getrennte Verwaltungen, da eine von der SED willkürlich zusammengesetzte „außerordentliche Stadtverordnetenversammlung“ einen „provisorischen Magistrat“ bestimmt hat. 2. Verfassung und innere Ordnung Durch Übernahme von Bundesgesetzen wird in B. (West) die weitgehende Rechtsgleichheit mit der Bundesrepublik angestrebt. Seine Vertreter nehmen an den Bundestags- und Bundesratssitzungen zwar teil, besitzen jedoch kein Stimmrecht (wohl aber in den Ausschüssen). B. (West) gilt als „deutsches Land“ auf Grund der Verfassung vom 1. 9. 1950. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. 5. 1957 gilt dort auch das Grundgesetz, das nur durch die oberste Gewalt der Alliierten eingeschränkt werden kann. Von den 200 Sitzen des Abgeordnetenhauses werden 73 für die Abgeordneten des Sowjetsektors freigehalten für den Fall, daß auch dort wieder freie Wahlen möglich sein sollten. Die Regierung besteht aus dem Senat mit höchstens 16 Senatoren und dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze. B. (West) wird z. Z. von einer Koalitionsregierung aus SPD und FDP regiert. Die Stadtverordnetenversammlung des Sowjetsektors wird in nur scheinbar freien Wahlen gewählt. Sie bildet den Magistrat, der den Sowjetsektor unter Leitung eines Oberbürgermeisters verwaltet. Entgegen den Viermächtevereinbarungen ist er tatsächlich verwaltungsmäßig in die SBZ eingegliedert, wird als Hauptstadt der „DDR“ angesehen und hat die Funktionen, nicht den Status eines sowjetzonalen Bezirkes. Es besteht eine absolute Bindung an alle Gesetze und Verordnungen des Staatsrates bzw. der Volkskammer, wenngleich meist eine „Übernahme“ durch die örtlichen Organe üblich ist. Die 66 Abgeordneten der Volkskammer wurden jedoch auch bei den Wahlen im Herbst 1963 nicht direkt gewählt, sondern vom Magistrat entsandt. Der Viermächtestatus von B. wird seitens der Westmächte und der West-Berliner wie der Bundesregierung streng gewahrt. Dies kommt u. a. dadurch zum Ausdruck, daß die SED in B. West zugelassen bleibt und sich an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus beteiligen kann und auch beteiligt. Sie erreichte indessen nie den Mindestanteil von 5 v. H. der Wählerstimmen. Nach der Errichtung der Mauer wurde die verwaltungsmäßige Eingliederung des Sowjetsektors in die „DDR“ völlig vollzogen. Dabei verschwand auch das Kammergericht, das dort seit der Justiz-Spaltung vom Januar 1949 die Funktion eines obersten Gerichtes ausgeübt hatte. — Erster Sekretär der Bezirksleitung der SED von Groß-Berlin ist Paul ➝Verner. Erster Sekretär der Bezirksleitung West-Berlins ist Gerhard ➝Danelius. [S. 70] Die Übergänge an der Sektorengrenze in Berlin (Stand 31. 3. 1966) 1 Bornholmer Straße für Inhaber von Personalausweisen der Bundesrepublik 2 Chausseestraße für Inhaber von Personalausweisen von Berlin (West)* 3 Invalidenstraße für Inhaber von Personalausweisen von Berlin (West)* 4 Friedrichstraße für Ausländer, Mitglieder des Diplomatischen Corps und Angehörige der Schutzmächte 5 Heinrich-Heine-Straße für Inhaber von Personalausweisen der Bundesrepublik 6 Oberbaumbrücke für Inhaber von Personalausweisen von Berlin (West)* (nicht für Pkw) 7 Sonnenallee für Inhaber von Personalausweisen von Berlin (West)* * nur mit Sonderausweis für Personen, die im Sowjetsektor arbeiten 3. Die Berlin-Krise seit November 1958 Mit einer Note vom 27. 11. 1958 kündigte die SU das Besatzungsstatut Berlins. Innerhalb eines halben Jahres sollte B. (West) (nicht etwa ganz B.!) den Status einer „entmilitarisierten Freien Stadt“ erhalten, und die Behörden der „DDR“ sollten den Zugang zur Stadt auch für das alliierte Personal kontrollieren. Den Westmächten wurde gleichzeitig grundsätzlich ihr Aufenthaltsrecht in B. bestritten. Diese ultimative Forderung wurde seitens der Westmächte, der Bundesrepublik und des Senats von B. (West) energisch zurückgewiesen. Im Frühjahr 1961 erneuerte die SU ihre Forderungen sinngemäß, wobei jedoch die symbolhafte Anwesenheit von Streitkräften aller vier Mächte zugestanden wurde. In der Nacht vom 12. zum 13. 8. 1961 ließ die Regierung der SBZ, auf Druck der SU, den bis dahin trotz schikanöser Beschränkungen noch funktionierenden Verkehr über die Sektorengrenze praktisch sperren. Die Stadt war restlos gespalten und damit vor allem auch die Fluchtbewegung unterbunden. Die Sektorengrenze wurde durch [S. 71]Stacheldraht, Mauern und dann durch den von der Demarkationslinie her bekannten „Todesstreifen“ sowie starke militärische Bewachung „gesichert“. Sie wurde, obwohl formell nur eine Form der Demarkationslinie, ein Teil der Staatsgrenze West. Mit der totalen Spaltung der Stadt, der Errichtung der Mauer und der gewaltsamen Behinderung der Freizügigkeit haben die SU und die SBZ-Regierung einseitig „vollendete Tatsachen“ geschaffen, für die auch nicht der Schein des Rechtes besteht. Nach der Errichtung der Mauer verwehrten die kommunistischen Behörden den Bewohnern von B. (West) im Gegensatz zu Deutschen aus der Bundesrepublik den Zugang nach dem Sowjetsektor. Weihnachten 1963 gestand die SBZ-Regierung auch Bewohnern von B. (West) kurzfristige Besuche im Sowjetsektor zu. Diese Regelung wurde nach dramatischen und langwierigen Verhandlungen zwischen einem Senatsvertreter und einem Beauftragten der SBZ-Regierung erreicht. Die Passierscheinabkommen wurden für die SED zu einem Geschäft mit der Menschlichkeit. Im Frühjahr und Sommer 1964 wurden erneut Passierscheinverhandlungen aufgenommen, die am 24. 9. 1964 zu einer neuen, auf ein halbes Jahr befristeten Vereinbarung führten. Auch für 1965 wurde eine entsprechende Regelung erreicht. Wenngleich die SU die zu Beginn der gegenwärtig noch andauernden B.-Krise verkündeten Drohungen nicht verwirklicht hat, wurde von ihr jedoch durch die B. betreffenden Vereinbarungen in dem am 12. Juni 1964 mit der „DDR“ abgeschlossenen „Freundschafts- und Beistandspakt“ die Lage dadurch weiter kompliziert, daß B. (West) zu einer „selbständigen politischen Einheit“ erklärt wurde. Die Westmächte haben ihren Standpunkt betr. B. (West) durch die Verkündung von drei lebenswichtigen Grundsätzen („Essentials“) festgelegt, deren Verletzung sie notfalls mit Gewalt verhindern werden: 1. Ungehinderter Zugang, 2. Freiheit der Luftkorridore (außer der gemeinsamen Bewachung des Kriegsverbrechergefängnisses in Spandau ist die Luftsicherungszentrale die einzige Einrichtung, in der noch Vertreter aller vier Besatzungsmächte zusammenarbeiten), und 3. die Lebensfähigkeit der Stadt. Außer dieser Garantie der Schutzmächte besteht eine NATO-Garantie. Die einzelnen Phasen und Wendungen der kommun. B.-Politik sind eng verflochten mit ihrer Deutschlandpolitik. Literaturangaben Berlin — Kampf um Freiheit und Selbstverwaltung 1945 bis 1946. 2., erw. Aufl. (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1961, Heinrich Spitzing. 623 S. Berlin — Behauptung von Freiheit und Selbstverwaltung 1946 bis 1948 (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1959, Heinrich Spitzing. 760 S. Dokumente zur Berlin-Frage 1944 bis 1962 (hrsg. v. Forschungsinst. d. Dt. Gesellsch. f. Ausw. Pol. in Zusarb. m. d. Senat von Berlin). 2., erw. Aufl., München 1962, Oldenbourg. 622 S. m. Tafeln. Brunn, Walter: Die rechtliche, politische und wirtschaftliche Lage des Berliner Sowjetsektors. Berlin 1954, Kulturbuch-Verlag. 156 S. Heidelmeyer, Wolfgang, und Günther Hindrichs: Die Berlin-Frage — Polit. Dokumentation 1944–1965. (Fischer-Bücherei, 698). Hamburg 1965, Fischer. 184 S. Speier, Hans: Die Bedrohung Berlins. Eine Analyse der Berlin-Krise von 1958 bis heute. Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 156 S. Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin. (BMG) 1961. 159 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 67–71 Bergmannsrenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner Außenring

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 67]B. ist die Hauptstadt Deutschlands, kann jedoch z. Z. diese Funktion nicht ausüben. Mit 883,8 qkm Bodenfläche und 3,39 Mill. Einwohnern ist B. die größte deutsche Stadt. Von ihren 20 Verwaltungsbezirken gehören 12 mit 481 qkm und 2,2 Mill. Einwohnern zu den drei westlichen Sektoren, 8 mit 403 qkm und 1,071 Einwohnern (1964) zum Sowjetsektor. 1. Lage und Entwicklung bis 1949 Als Hauptstadt…

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Atheismus (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach der kommun. Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Die Religion ist das Opium des Volkes — dieser Ausspruch von Marx ist der Eckpfeiler der ganzen Weltanschauung des Marxismus in der Religionsfrage. Der Marxismus betrachtet alle heutigen Religionen und Kirchen, alle und jegliche religiösen Organisationen stets als Organe der bürgerlichen Reaktion, die dem Schutz der Ausbreitung und der Umnebelung der Arbeiterklasse dienen.“ Dieser Ausspruch („Das Verhältnis der Arbeiterpartei zur Religion“) ist charakteristisch für das grundlegende Ziel des Kommunismus, alle Religionen zu vernichten. Die Religionen seien ein Werkzeug der ausbeutenden Klasse. Kein Arbeiter oder Bauer könne Interesse daran haben, sein materielles Los auf dieser Welt zu verbessern, wenn er einen religiösen Glauben habe. An Stelle einer religiösen Vorstellung setzt der Kommunismus ein pseudo-religiöses Glaubenssystem, ein kommun. Glaubensbekenntnis, dessen Grundlage die klassischen Schriften von Marx, Engels, Lenin und Stalin sind und dessen „Kirche“ der Parteiapparat mit seinen Funktionären ist. Von seinen Anhängern fordert er unter Androhung des Parteiausschlusses mit allen seinen Folgen fanatischen Gehorsam. Auch wenn sich bestimmte Perioden taktisch begründeter „Duldsamkeit“ gegenüber religiösen Gemeinschaften abzeichnen, hat sich die Grundeinstellung bis zur Gegenwart nicht geändert. Der kommun. A. hat seine Wurzeln in der philosophischen Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus und fand seine erste taktische Anwendung durch Lenin und Stalin in der SU. Unter Auswertung der sowjet. Erfahrungen wurde in den Satellitenstaaten die Taktik eines offenen Angriffs auf die Religionen zunächst weitgehend vermieden. Vielmehr wurde versucht, die Glaubensverbreitung zu beschränken mit dem Ziel einer „Verstaatlichung“ der religiösen Körperschaften. In der SBZ richtete sich der Angriff seit 1952 nicht nur gegen die Kirche, den Gottesdienst und die sakramentalen Riten, sondern besonders gegen die Geistlichkeit. Die Anschuldigungen konzentrierten sich auf angebliche Vergehen gegen strafgesetzliche Bestimmungen der „DDR“ mit dem Ziel, die Gemeindemitglieder von einer engeren Verbindung mit der Geistlichkeit abzuhalten. Auch verstärkten sich unter Einschaltung von Presse, Rundfunk, Film und politischen Massenorganisationen die staatlichen Versuche, über das innere Wesen christlicher Ethik vor allem bei den Jugendlichen Zweifel aufkommen zu lassen, die zu schweren Gewissenskonflikten führen. „Ist das etwa Erziehung der Jugend zum selbständigen Denken, wenn von den Jugendlichen im Konfirmationsunterricht gefordert wird, zu glauben, daß sie von einem überirdischen Wesen geschaffen worden seien?“ (Ulbricht zur Jugendweihe, Sommer 1957). 1959 erschien erstmalig unter dem Titel „Vom Jenseits zum Diesseits“ der I. Band eines „Wegweisers zum Atheismus“ (243 S., Urania-Verlag, Leipzig/Jena), Herausgeber: Günter Heyden, Karl A. Mollnau und Horst Ullrich. Darin heißt es in dem Kapitel „Arbeiterpartei und Religion“ eindeutig: „Die Partei erklärt das religiöse Bekenntnis zur Privatsache gegenüber dem Staat. Der Partei gegenüber ist aber das religiöse Bekenntnis ihrer Mitglieder sowie des ganzen Proletariats keinesfalls Privatsache.“ Ein besonderes Kapitel des Buches enthält genaue Richtlinien über die Praxis des Kirchenaustritts. Darin wird grundsätzlich gesagt: „Die Erkenntnis, daß die Lehren der Religion nachweisbar wissenschaftlich unhaltbar sind, muß bei jedem Menschen mit logischer Konsequenz zur Ablehnung der religiösen Anschauungen führen.“ Nach einer Konferenz über „Moderne Naturwissenschaften und Atheismus“ wurde im Dezember 1963 an der Universität Jena ein Lehrstuhl für wissenschaftlichen Atheismus errichtet, dessen „Aufgabe es sein wird, nachzuweisen, daß die Naturwissenschaft zu materialistisch-atheistischen Konsequenzen führt, die keinen Raum für eine Gottesherrschaft lassen“. Im Mai 1964 wurde am Institut für Philosophie der TU Dresden ein Arbeitskreis „Wissenschaft[S. 44]licher Atheismus“ gebildet, der sich „aus dem Blickwinkel der Technikwissenschaften mit religiösen Technik-Deutungen auseinandersetzen muß“. (Kirchensteuer, Kirchenpolitik) Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Galter, Alberto: Das Rotbuch der verfolgten Kirche. Recklinghausen 1957, Paulus-Verlag. 500 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Koch, Hans-Gerhard: Die Abschaffung Gottes — der materialistische Atheismus … Stuttgart 1961, Quell-Verlag. 291 S. Koch, Hans-Gerhard: Neue Erde ohne Himmel — Der Kampf des Atheismus gegen das Christentum in der „DDR“… Stuttgart 1963, Quell-Verlag. 591 S. MacEoin, G.: Der Kampf des Kommunismus gegen die Religion. Aschaffenburg 1952, P. Pattloch. 300 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 43–44 Aspirantur, Wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Atomenergie

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nach der kommun. Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Die Religion ist das Opium des Volkes — dieser Ausspruch von Marx ist der Eckpfeiler der ganzen Weltanschauung des Marxismus in der Religionsfrage. Der Marxismus betrachtet alle heutigen Religionen und Kirchen, alle und jegliche religiösen Organisationen stets als Organe der…

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Produktionsprinzip (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 1985 1. Auf dem VI.~Parteitag der SED (Jan. 1963) beschlossenes neues „Prinzip der Parteiarbeit“: Die Tätigkeit der SED hat sich in allen Organisationsstufen ausschließlich auf die Produktion auszurichten. Von den Parteiorganisationen in den Staats- und Wirtschaftsorganen, „gesellschaftlichen Organisationen“, Betrieben und im Bildungswesen wird ebenfalls „die Konzentration ihrer Tätigkeit auf die schnelle Entfaltung aller Produktivkräfte“ verlangt. Die Einführung des P. war mit umfassenden organisatorischen Veränderungen im Parteiapparat verbunden, insbesondere: a) Zur Führung der Parteiarbeit in der Industrie und im Bauwesen wurde beim Politbüro der SED ein „Büro für Industrie und Bauwesen“ gebildet, b) Zur Führung der Parteiarbeit in der Landwirtschaft wurde beim Politbüro ein „Büro für Landwirtschaft“ gebildet, c) Bei den Bezirksleitungen der SED wurden ebenfalls je ein Büro für „Industrie und Bauwesen“ und für „Landwirtschaft“ gebildet, d) Auch bei den Kreisleitungen der SED wurden die erwähnten Büros gebildet. Die SED-Führung richtete an alle Politfunktionäre die Aufforderung, „sich zu guten Fachleuten der Wirtschaft zu entwickeln, die außer guter Sachkunde zugleich den Marxismus-Leninismus beherrschen“. Zwei Jahre nach der Einführung des P. gestand Ulbricht auf einer Tagung des ZK der SED im Dez. 1964 ein, daß sich dieses Prinzip der direkten Wirtschaftsleitung durch die Partei nicht bewährt hat. Er sagte, daß sich die Arbeit der Parteifunktionäre zu einer „Ressortarbeit“ entwickelt habe und verlangte: „Bei aller Bedeutung der ökonomischen Fragen dürfen die Parteileitungen und Parteiorganisationen nicht die Arbeit der Wirtschaftsorgane übernehmen. Die Parteiarbeit muß wieder durch die Sekretariate der Partei straff geleitet und koordiniert werden.“ Damit wurde die Zweiteilung der Parteiführung und -Organisation in einen Industrie- und einen Landwirtschaftsteil wieder aufgehoben. Die Parteiarbeit ist seitdem wieder „auf die politische Aufgabe der Massenführung konzentriert“. Sie entspricht wieder dem Territorialprinzip. 2. Seit Ende 1964 wird durch die Parteiführung der Begriff P. in einem ganz anderen Sinne benutzt: er bezieht sich seitdem auf die Organisierung von Erzeugnisgruppen in der Industrie. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 372 Produktionsnachweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionspropaganda

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 1985 1. Auf dem VI.~Parteitag der SED (Jan. 1963) beschlossenes neues „Prinzip der Parteiarbeit“: Die Tätigkeit der SED hat sich in allen Organisationsstufen ausschließlich auf die Produktion auszurichten. Von den Parteiorganisationen in den Staats- und Wirtschaftsorganen, „gesellschaftlichen Organisationen“, Betrieben und im Bildungswesen wird ebenfalls „die Konzentration ihrer Tätigkeit auf die schnelle Entfaltung aller Produktivkräfte“…

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Erbrecht (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das im wesentlichen jetzt noch geltende E. des BGB wird als ein Produkt der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft bezeichnet, das auf die Erhaltung des kapitalistischen Privateigentums (Eigentum) zugeschnitten sei. Mit der Neuregelung des Zivilrechts soll auch ein neues sozialistisches E. geschaffen werden, das die Verhältnisse der Familie im Sozialismus zur Geltung bringen soll (Zivilgesetzbuch). Durch das Einführungsgesetz zum Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1963 (GBl. 1966 I, S. 19) ist das E. des unehelichen Kindes und des überlebenden Ehegatten (Familienrecht) erweitert worden. Grundlage des künftigen E. soll das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mittels der Erbschaftsteuer wird die Vererbung privaten und privatkapitalistischen Eigentums stark beschränkt. Befindet sich der Nachlaß in der BRD, so muß der in der SBZ lebende Erbe seine Erbansprüche bei der Deutschen Notenbank anmelden (Zahlungsverkehr). Die Einfuhr der Nachlaßgegenstände muß vom Rat des Bezirkes genehmigt werden. Zur Zeit können noch West-Berliner und Westdeutsche Erben eines in der SBZ befindlichen Nachlasses einschließlich des Grundvermögens werden. Der im Westen lebende Erbe kann jedoch über den Nachlaß nicht frei verfügen. Er muß einen Bevollmächtigten mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Zur Ausfuhr von Erbschaftsgut bedarf es der Genehmigung des Rates des Bezirks (3. DB zum Zollgesetz vom 25. 1. 1963 — GBl. II, S. 51). Zum Nachlaß gehörendes Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das der westdeutsche Kontoinhaber nur mit Genehmigung der Deutschen Notenbank verfügen kann. Die Freigabe darf nur für bestimmte, in den Richtlinien zum Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 5. 3. 1955 (GBl. II, S. 105), genannte Zwecke erfolgen. Ist der Erbe aus der SBZ geflüchtet, so wird der ihm zufallende Nachlaß wie sein in der Zone zurückgelassenes Vermögen behandelt, d. h. Grundstücke unterliegen der Zwangsverwaltung, die bewegliche Habe wird veräußert. (Flüchtlingsvermögen) Ein Erbschein darf einem westdeutschen oder West-Berliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz nicht erteilt werden. Erbscheinanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzu[S. 124]lehnen. Die von den Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 123–124 Entwicklungsländer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erbschaftsteuer

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das im wesentlichen jetzt noch geltende E. des BGB wird als ein Produkt der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft bezeichnet, das auf die Erhaltung des kapitalistischen Privateigentums (Eigentum) zugeschnitten sei. Mit der Neuregelung des Zivilrechts soll auch ein neues sozialistisches E. geschaffen werden, das die Verhältnisse der Familie im Sozialismus zur Geltung bringen soll (Zivilgesetzbuch). Durch das…

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Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands (1966) Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1969 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1969 1975 1979 [S. 436] 1. Zur Vorgeschichte der Spaltung (1941--1945) Einige Erklärungen und Konferenzen sind wichtig zur Vorgeschichte der Sp. Deutschlands und der unrechtmäßigen Abtrennung der Gebiete jenseits der Oder und Neiße, deren fast ausschließlich deutsche Bevölkerung von den kommun. Regierungen der SU und Polens vertrieben wurde. Sie lassen erkennen, wieweit bedeutsame, für verbindlich erachtete Abmachungen nach dem April 1945 verwirklicht wurden. — Roosevelt und Churchill legten am 14. 8. 1941 ihre Kriegsziele in der Atlantik-Charta fest, der die übrigen Verbündeten, u.a. die SU, am 24. 9. 1941 beitraten. Die Staaten der Anti-Hitler-Koalition versicherten in dieser Charta: „Ihre Länder erstreben keinerlei Gebiets- oder sonstige Vergrößerung. Sie wünschen keine Gebietsveränderungen, die nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmen.“ Auf ihrer Konferenz in Teheran (Nov. 1943) erörterten die Regierungschefs der USA, Großbritanniens und der SU grundsätzlich die Zerstückelung Deutschlands in 4 bis 5 Staaten, ohne Rücksicht auf den Willen des deutschen Volkes. Stalin forderte, ohne damals Widerspruch zu finden, Polen solle bis zur Oder reichen. Doch billigte er im einzelnen nicht die Grenzen der Staaten, in die die Westmächte das befreite Deutschland aufspalten wollten. Auf ihrem Treffen in Jalta (Febr. 1945), das auch als Krimkonferenz bezeichnet wird, bestätigten die Regierungschefs ihren Plan zur Sp. Deutschlands, ohne Einzelheiten zu vereinbaren. Auch Roosevelt und Churchill äußerten die Absicht, auf dem Friedenskongreß Polen ― für die Abtretung des poln. Staatsgebietes östl. der Curzon-Linie — durch deutsches Gebiet zu entschädigen. Beide setzten dabei voraus, daß Polen und die übrigen Länder Mittel- und Osteuropas auch innenpolitisch ihre Freiheit und eine parlamentarisch-demokratische Regierungsform wiedererhielten. (Beide setzten sich darüber hinweg, daß Polen östl. der Curzon-Linie 1939 zwar rd. 11,5 Mill. Einwohner hatte, von denen aber nur 2,5 Mill. poln. Volkszugehörigkeit waren.) Im März 1945 verzichtete Stalin gleich Churchill darauf, die Zerstückelung Deutschlands zu verlangen. Auch Stalin ließ diesen Gedanken fallen, denn er befürchtete, seinen Anspruch auf Reparationen und Mitregierung des Ruhrgebietes, aber auch die langfristig geplante Bolschewisierung ganz Deutschlands zu gefährden. 2. Getarnte Spaltung durch SU und SED (1945--1949) Das Potsdamer Abkommen (Besatzungspolitik) forderte nur „Dezentralisation“, behandelte Deutschland jedoch als staatliche Einheit. Immer wieder behauptet das Regime der SBZ, Deutschland sei nach 1945 von den Westmächten und politischen Kreisen Westdeutschlands gespalten worden. Bei seiner Wahl zum Präsidenten der Republik betonte Wilhelm ➝Pieck am 11. 10. 1949 vor der Volkskammer: „Von den westlichen Besatzungsmächten … wurde Deutschland gespalten“, doch „niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der DDR anerkannt werden“. (Dok. z. Außenpol. d. DDR, Bd. I, [Ost-]Berlin 1955, S. 15 f.). Das — ZK der SED behauptete zum „10. Jahrestag der Gründung der DDR“ (7. 10. 1959), es hätten „die mit dem ausländischen Imperialismus verbündeten reaktionären imperialistischen Kreise in Westdeutschland die Spaltung Deutschlands“ bewerkstelligt. Die tatsächliche Entwicklung widerlegt diese Behauptungen: Bereits am 25. 7. 1945 schuf die SMAD in ihrer Zone elf deutsche Zentralverwaltungen, die von Anfang an gewisse Weisungsrechte gegenüber den 5 Landesverwaltungen hatten und sich bald — als Werkzeuge der SMAD — zu zentralen Regierungsstellen über die ganze SBZ erhoben. Der im Aug. 1946 eingesetzten „Deutschen Verwaltung des Innern“ wurden die Polizeien der 5 Länder untergeordnet. So leitete die SMAD die verwaltungsmäßige Sp. Deutschlands schon vor dem Herbst 1946 ein. In den westlichen Besatzungszonen dagegen wurden bis zu dieser Zeit oberhalb der Länder keine starken zentralen deutschen Verwaltungen geschaffen, vor allem wurde die Polizei (außer in Frankreichs Zone) nicht einmal landesweise zentralisiert. Der „Länderrat“ der amerikanischen Zone wie auch der „Zonenbeirat“ und der „Wirtschaftsbeirat“ der amerikanischen Zone wie auch der „Zonenbeirat“ und der „Wirtschaftsbeirat“ der brit. Zone erhielten nicht die politischen Rechte einer deutschen zentralen Verwaltung. (Einzelne techn. [S. 437]deutsche Verwaltungen auf Zonenebene, die es seit Dez. 1945 in der brit. und seit Jan. 1946 in der amerikan. Zone gab, wurden — anders als in der SBZ — nicht durch zentrale Polizei-Verwaltungen ergänzt.) Einschneidender noch war die wirtschaftliche, soziale und allgemein politische Sp., die die Sowjets schon früh vollzogen: Sie zwangen der SBZ schon 1945/46 kommunistische Veränderungen auf, die denen der Westzonen entgegengesetzt waren (Bodenreform, Enteignung). Auch als die USA und England gegen den Willen Frankreichs am 1. 1. 1947 ihre Zonen nach langem Zögern vereinigten, geschah dies nur in wirtschaftlicher Hinsicht. Von einer politischen Zentralverwaltung war keine Rede. Die SMAD jedoch gab am 14. 6. 1947 der Zentralverwaltung der SBZ die Bezeichnung DWK und ansatzweise gewisse Vollmachten einer wirklichen Zentralregierung. Dieser „DWK“ gehörten auch die zentralen Deutschen Verwaltungen für Inneres (Polizei), Justiz, Volksbildung und Gesundheitswesen an, obwohl sie dem Namen nach selbständig waren. — Im April 1947 scheiterte die Moskauer Viererkonferenz, weil die Westmächte der SU weder die „demokratisch-antifaschistische“ (d.h. in Wirklichkeit kommun.) Ordnung für Westdeutschland, Reparationen aus laufender Produktion noch Vier-Mächte-Kontrolle der Ruhr zubilligen konnten. USA und England schufen deshalb (wieder ohne Frankreich) am 25. 6. 1947 einen „Exekutivrat“, d.h. eine Wirtschaftsverwaltung, für die Zweierzone. Im Gegensatz zur DWK hatte er nur wirtschaftliche Vollmachten. Daran änderte seine Umbenennung in „Verwaltungsrat“ (9. 2. 1948) nichts. 3. Offene Spaltung durch SU und SED Der nächste Schritt der SU zur Sp. war der Ausbau der DWK am 9. 3. 1948. Die Westmächte antworteten mit Besprechungen über die Vorbereitungen eines Dreizonen-Notstaates (23. 2. bis 3. 6. 1948). Diese Abwehrhandlung nahm die SU als Vorwand, um den Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948). Sie schloß sich von der schon allzu lange verzögerten Währungsreform aus (24. 7.) und errichtete die Blockade gegen Berlin (West), wo die Währungsreform durchgeführt worden war. So begann die SU die Sp. Berlins, die von der SED am 30. 11. 1948 fortgeführt wurde. Angesichts der planmäßigen Spaltung, die SU und SED seit 1945 betrieben, wurde die Bundesrepublik Deutschland (BRD) in Notwehr gegründet (8. 5. 1949). Dies wurde in echten geheimen Mehrlistenwahlen am 14. 8. 1949 von 48 Mill. (d.h. von fast ¾ des deutschen Volkes) gebilligt. Doch nur aus allgemeinen manipulierten Scheinwahlen ging in der SBZ am 15. und 16. 5. der 3. Deutsche Volkskongreß hervor. Der von ihm „gewählte“ 2. Deutsche Volksrat rief am 7. 10. die „DDR“ aus, ohne eine demokratisch-parlamentarische Legitimation zu haben. Dieser Schritt bestätigte nur formell die im Juli 1945 begonnene Erzwingung eines separaten mitteldeutschen Staates. Er geschah allein aus taktischen und propagandistischen Gründen erst nach Errichtung der BRD, obwohl SU und SED wider die geschichtlichen Tatsachen behaupten, die „DDR“ sei die Antwort auf den 8. 5. 1949. 4. Scheinbare Wiedervereinigungsangebote der SU und SED (1950--1954) Seit dem 7. 10. 1949 ist der Komplex der W. der Hauptgegenstand der innerdeutschen Auseinandersetzung. Als einzige aus freien Wahlen hervorgegangene und rechtsstaatlich handelnde Regierung Deutschlands beansprucht die Bundesregierung, für ganz Deutschland zu sprechen. Sie sieht freie gesamtdeutsche Wahlen als unabdingbare Voraussetzung der W. an. Sie kann jedoch die SU und die Westmächte von der Verpflichtung für die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands nicht entlasten. Der Bundestag ermächtigte sie am 14. 9. 1950, Schritte zur Durchführung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen zu einem gesamtdeutschen Parlament bei den Besatzungsmächten zu tun. Die SBZ-„Regierung“ dagegen wollte bereits in ihrer programmatischen Äußerung zur W. vom 25. 10. 1950 an den Anfang aller Schritte zur W. ein paritätisches Gremium, einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat“, setzen, obwohl die Bevölkerung der SBZ nur ¼ des ganzen deutschen Volkes beträgt. Sie übernahm außerdem von der SU den Begriff des „einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Staates“, [S. 438]der in den weiteren Erörterungen nicht etwa nur als Propaganda-Losung auftrat, sondern mit von Jahr zu Jahr zunehmender Deutlichkeit das politische Leitbild eines Gesamtdeutschlands im kommun. Sinn der Arbeiter-und-Bauern-Macht bezeichnete. Mag das paritätische Gremium nun „Gesamtdeutscher Konstituierender Rat“ heißen oder in späteren Vorschlägen „Gesamtdeutscher Rat“, „Gesamtdeutsche Beratungen“, „Gesamtdeutsche souveräne demokratische und friedliebende Regierung“: stets soll es dem Regime der SBZ die Anerkennung als gleichberechtigter Staat und als „Demokratie“ einbringen. — Käme es zu gesamtdeutschen Wahlen, sollte ein solches Gremium die „Bedingungen vorbereiten“ (Brief Grotewohls vom 30. 11. 1950). Als solche Bedingungen wurden u.a. der Abzug aller Besatzungstruppen, die Beteiligung der Massenorganisationen an den Wahlen, die Ausschaltung des Einflusses der „Monopole“ genannt; gelegentlich wurde das Verfahren der sowjetzonalen Wahlen als vorbildlich bezeichnet. Wann immer in der Folgezeit die SU oder die SED-Regierung freie Wahlen als Schritt zur W. anzunehmen scheinen (z. B. Note der SU vom 23. 7. 1952, Genfer Direktiven vom 23. 7. 1955), müssen diese „Bedingungen“ in Betracht gezogen werden. — Jeden Beitrag der BRD zur Zusammenarbeit mit den freien Staaten und zur Abwehrrüstung der NATO verdächtigten die SU und die SBZ als „Verrat“ an der W., obschon z. B. der „Generalvertrag“ vom 23. 10. 1954 (in § 10) die Möglichkeit offenließ, im Fall der W. das Verhältnis Gesamtdeutschlands zur NATO neu zu regeln. 5. Fehlschlag der Genfer Gipfelkonferenz 1955 Auf der Konferenz der Ministerpräsidenten der Vier Mächte im Juli 1955 in Genf täuschte die SU zunächst Entgegenkommen vor. Bulganin unterzeichnete am 23. 7. namens der SU die Richtlinien der Regierungschefs an die Außenminister, in denen es heißt: „Die Regierungschefs sind in Erkenntnis ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen übereingekommen, daß die Lösung der deutschen Frage und die Wiedervereinigung Deutschlands im Einklang mit den nationalen Interessen des deutschen Volkes und den Interessen der europäischen Sicherheit herbeigeführt werden soll.“ Von dieser Verpflichtung sagte sich die SU am 4. 8. 1955 los. Sie erklärte es für entscheidend, 1. daß „auf dem Gebiet Deutschlands zwei selbständige Staaten entstanden“ seien — die „DDR“ und die „Deutsche Bundesrepublik“; 2. daß „sich in diesen beiden Staaten ihrem Wesen nach verschiedene gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme herausgebildet haben“. Man dürfe deshalb Deutschland „nicht durch eine mechanische Verbindung seiner beiden Teile vereinigen“, d.h. durch freie geheime Wahlen eine Nationalversammlung bilden. Die W. sei nur möglich „auf dem Wege der Zusammenarbeit der DDR und der Deutschen Bundesrepublik“. Die SU betonte, die W. sei erst nach Schaffung eines „wirksamen Systems der kollektiven Sicherheit in Europa“ zulässig. Die Folgen der Sp. wurden von der SU nun als innerdeutsche Angelegenheit bezeichnet, die die „beiden deutschen Staaten“ unter sich zu regeln hätten. Damit ermöglichten es KPdSU und Sowjetregierung dem Regime der SBZ, freie geheime Wahlen mit der Scheinbegründung abzulehnen (so am 1. 11. 1955), „daß die antidemokratischen und militaristischen Kreise in Deutschland oftmals ihre Pläne mit Hilfe von Wahlen verwirklichten … Derartige Wahlen brauchen die Monopolisten und Junker heute, um die Herrschaft der Militaristen in einem einheitlichen Deutschland wiederherzustellen“. Die „Regierung “der SBZ erklärte gleichzeitig, „daß keine Wiedervereinigung Deutschlands möglich ist, die auf Kosten der sozialen, politischen und kulturellen Errungenschaften der werktätigen Menschen der DDR gehen würde. Ebenso klar ist, daß es bei der Unterschiedlichkeit der Entwicklung im Westen und Osten Deutschlands keinen mechanischen Zusammenschluß der gegenwärtig bestehenden beiden deutschen Staaten geben kann.“ Die SU und das Regime der SBZ sträubten sich 1955 und seither dagegen, die W. durch geheime Wahlen einzuleiten. Sie wußten und wissen, daß die Bevölkerung Mitteldeutschlands den scheindemokratischen Staatskapitalismus in geheimen Wahlen ablehnen würde. Die seitherige Haltung der SU und der SBZ zur Deutschlandfrage zeigt, daß sie sich nicht mehr um Wiedervereinigung im allgemeinen Sinne be[S. 439]mühen, sondern eine weitgespannte, machtstrategische Deutschlandpolitik treiben. Dem Regime der SED geht es dabei wesentlich um die Bolschewisierung auch des westlichen Teils von Deutschland, der Bundesrepublik (BRD). 6. Der Vorschlag für eine „Konföderation“ (1956--1958) Das SED-Regime erklärte in einer „Regierungserklärung“ am 29. 8. 1956, die „DDR“ repräsentiere „die Kräfte des Friedens und des Fortschritts in Deutschland“. Dieser Anspruch wiegt schwerer als die einleitende Behauptung, daß „auf deutschem Territorium zwei deutsche Staaten bestehen“. In Verfolg des sowjetzonalen Totalitätsanspruches schlug Ulbricht am 30. 1. 1957 (auf der 30. Tagung des ZK der SED) einen deutschen Staatenbund vor: Wenn, so sagte er, in Westdeutschland durch eine Niederlage der Regierungspartei und „Stärkung des Aktionswillens der Arbeiterklasse eine neue Lage geschaffen wird dann ist es möglich, zu einer Vereinbarung beider deutscher Regierungen zu kommen … einen Gesamtdeutschen Rat, der sich paritätisch aus Vertretern beider deutscher Staaten zusammensetzt, zu bilden. Die Mitglieder des Rates sollten in beiden Teilen Deutschlands auf Grund der geltenden Wahlgesetze gewählt werden … Der Gesamtdeutsche Rat würde die Funktionen einer Regierung der deutschen Konföderation ausüben und Maßnahmen vorbereiten, wie die Herstellung einer einheitlichen Verwaltung“. (Das heißt, die SBZ, die mit dem Sowjetsektor Berlins nur etwa 17 Mill. Einwohner hat, sollte in der Konföderation ebenso stark vertreten sein wie die BRD, die mit West-Berlin schon 1957 rund 52 Mill. zählte.) Im Zusammenhang mit Rapackis Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa schlug die „Regierung“ der SBZ am 26. 7. 1957 der Bundesregierung vor, eine „Konföderation“ beider Staaten zu bilden, bei der das bisherige Verfahren zur Bildung der Parlamente und der Regierungen nicht geändert werden sollte. (Die „DDR“ würde danach also eine Volksdemokratie unter SED-Herrschaft bleiben, die mit den erprobten Methoden des Sowjetkommunismus zunächst die Volksdemokratisierung, später Bolschewisierung der vom freien Westen getrennten und daher wehrlosen BRD betreiben könnte.) Erläuternd behauptete das SED-Regime gleichzeitig: „Auf dem Territorium Deutschlands bestehen … zwei Staaten, von denen der eine ein hochkapitalistisches, imperialistisches und militaristisches Gepräge trägt, während der andere Staat in seinem Gesellschafts- und Wirtschaftsleben die Grundlagen des Sozialismus entwickelt hat und weiterhin zum Sozialismus strebt. Unter solchen Umständen können diese beiden Staaten nicht mechanisch von außen durch gesamtdeutsche Wahlen in einen Staat zusammengefügt werden.“ Maßgeblich für die Deutschlandpolitik der nächsten Jahre war der Beschluß des V. Parteitages der SED vom 16. 7. 1958. Dort heißt es (in §~I, 5) über die Stellung der SBZ zur BRD: „Die DDR und ihre sozialistischen Errungenschaften werden niemals ein Objekt des Schachers sein. Fest verbunden mit der SU und dem ganzen sozialistischen Lager sind die Arbeiter-und-Bauern-Macht des deutschen Volkes und ihre sozialistischen Errungenschaften für immer unantastbar.“ Die SED forderte fast völlige Entwaffnung beider Teile Deutschlands, um — gestützt auf die übermächtigen, in nächster Nähe bereitstehenden Kräfte des Sowjetblocks — die BRD in die Hand zu bekommen. Daran schloß sie (in § III, 2) die Behauptung: „Die DDR ist der rechtmäßige souveräne deutsche Staat. In ihm wurden im Sinne der Potsdamer Beschlüsse der drei Großmächte die Lehren des zweiten Weltkrieges gezogen, die Wurzeln des Faschismus beseitigt und die Grundlagen für eine friedliche Entwicklung geschaffen.“ Unter Milderung der taktischen Formeln, unter Verzicht auf eine offen „sozialistische“ (d.h. staatskapitalistische) Zielsetzung bezeichnete die SED (in § VI, 4) eine „Volksaktion“ aller werktätigen Kräfte in der BRD als notwendig. Sie gab vor, „unter den Verhältnissen in Westdeutschland die Schaffung einer bürgerlich-demokratischen Ordnung, die auf imperialistische Bestrebungen und Forderungen verzichtet, als den realen Weg zur Sicherung des Friedens und zur Wiedervereinigung zu betrachten“, und gab ein Hauptstichwort für ihre Vorstellungen von der W., indem sie erklärte: „Die größte und stärkste Kraft in Deutschland ist die deutsche Arbeiterklasse. Sie trägt eine große nationale Verantwortung. Wenn sie sich einigt, ist sie in der Lage, [S. 440]alle anderen friedliebenden Kräfte um sich zu sammeln und die brennenden Probleme der Nation zu lösen.“ — In dieser Form drückte sich die „weiche“ Taktik aus, die in dieser Zeit von der SU angewandt wurde. Vorschläge dieser Art wiederholen sich seit 1958 in allen Äußerungen der SED und des SBZ-Regimes zur Frage der W. Sie sind oft verbunden mit der Forderung nach Souveränität der SBZ, nach Abrüstung, nach Austritt der BRD aus der NATO und nach einem Friedensvertrag sowjetischer Planung. 7. Koexistenz-Vorschläge --- Sperrmauer in Berlin (1959--1961) Für die Art, in der die SBZ ihre Deutschlandpolitik während und nach der mißglückten Genfer Außenministertagung von 1959 betrieb, war die Regierungserklärung vom 9. 8. 1959 bezeichnend. Es werde, so hieß es, „in Zukunft keine Gespräche über deutsche Probleme ohne die direkte Mitwirkung der DDR geben. Die Teilnahme der DDR an der Genfer Sechsmächtekonferenz bedeutet ihre De-facto-Anerkennung durch die Westmächte.“ Der amtlichen Propagierung dieser These wie auch der heimlichen Infiltration dieser Gedanken diente eine wichtige Richtlinie: Das ZK der SED veröffentlichte am 17. 4. 1960 den „Deutschlandplan des Volkes — Offener Brief an die Arbeiterschaft Westdeutschlands“, der in riesiger Auflage verbreitet wurde. — Die SED verzichtete darin scheinbar auf revolutionäre Lösungen. Sie täuschte vor, sie wolle nur ehrliche Bündnispolitik treiben, um den Frieden zu sichern und eine „demokratische“ Entwicklung in Westdeutschland wiederherzustellen. Derart sprach die SED (mit ihr auch FDGB, FDJ und Nationale Front) nicht nur „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter“ an, sondern auch den Mittelstand: „ehrliche Patrioten“ in Stadt und Land, ja sogar „fortschrittliche Unternehmer“. Die SED betonte, vor allem müsse „der westdeutsche Militarismus ausgeschaltet“ werden. Dann würde ein nationaler Kompromiß zwischen den Deutschen hüben und drüben und zwischen „beiden deutschen Staaten“ zustande kommen. Hier legte die SED wieder den Köder einer „Konföderation, eines deutschen Staatenbundes“, um die BRD aus der NATO herauszulösen. — Die SED behauptete unter Verfälschung der Wahrheit, die BRD werde diktatorisch regiert, während die „DDR“ eine wirkliche Demokratie sei. Die Partei Ulbrichts wolle den „unterdrückten“ Westdeutschen dazu verhelfen, „daß in Westdeutschland … wenigstens eine bürgerlich-demokratische Ordnung geschaffen würde, die den Krieg ablehnt und in der die Spielregeln der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie geachtet werden“. Am 4. 10. 1960 führte Ulbricht in einer regierungsamtlichen Erklärung, die er als „Vorsitzender des Staatsrates“ abgab, diese taktische Linie im wesentlichen fort. Doch schob er die „Rettung des Friedens“ in den Vordergrund, da sich die Aussichten auf raschen, auch atomaren Ausbau der in vieler Beziehung zu schwachen Verteidigungsmacht der NATO mehrten. Man dürfe, so meinte er (in Teil~I), „nur einen solchen deutschen Staat als rechtmäßig anerkennen, der den Friedenswillen des deutschen Volkes vertritt, in dem der Friede eine feste Heimstatt hat, in dem die Interessen der deutschen Nation oberstes Gesetz sind: Der rechtmäßige deutsche Staat ist die DDR. Es wird die Zeit kommen, daß auch in Westdeutschland die Friedenskräfte bestimmen und Westdeutschland als friedlicher Staat bezeichnet werden kann. Dann wird die Wiedervereinigung Deutschlands bald möglich sein“. Am 6. 7. 1961 beschloß die „Volkskammer“ einen „Deutschen Friedensplan“. Im Sinne des sowjetischen Friedensvertrags-Entwurfs vom 10. 1. 1959 forderte dieser Plan 1. die Anerkennung der Souveränität der „DDR“ und der Oder-Neiße-Linie; 2. sah er die Wehrlosmachung der BRD und deren kalte „Demokratisierung“ (d.h. Sowjetisierung) auf dem Wege einer Konföderation vor. Die „DDR“ wolle so „im Bewußtsein ihrer nationalen Verantwortung“ alles tun, um Deutschlands „beiden Staaten“ die „Wiedervereinigung in einem friedliebenden, demokratischen und neutralen Staat“ zu erleichtern. — In Wirklichkeit aber errichtete das SED-Regime kurz darauf, auf Anweisung der SU, die Mauer in Berlin und schnürte Mitteldeutschland völlig von der BRD ab. Die Vortäuschung, die Deutschlandpolitik der SED sei nur auf Frieden und gewaltloses Nebeneinander (Koexistenz) angelegt, erfüllte auch die Rede, die Ulbricht am 28. 11. 1961 vor dem ZK der SED hielt. Dort rief er den westdeutschen Arbeitern zu: [S. 441]„Es gibt nur einen Weg: Die Aktionsgemeinschaft der Arbeitsgemeinschaft, der Zusammenschluß aller friedliebenden Kräfte und die Herstellung normaler Beziehungen zur DDR, der Bastion des Friedens in Deutschland. Die friedliche Lösung der nationalen Frage des deutschen Volkes setzt die friedliche Koexistenz zwischen den beiden deutschen Staaten voraus.“ 8. Nationales Dokument — Bürgerkriegs-Strategie für Westdeutschland (1962) Breit ausgeführt wurde — als die SU ihre Methode wieder verschärft hatte — die Deutschlandpolitik des SED-Regimes am 23. 3. 1962 in dem „Nationalen Dokument“. Seine Überschrift lautet: „Die geschichtliche Aufgabe der Deutschen Demokratischen Republik und die Zukunft Deutschlands“. Diese 48seitige Broschüre wurde auf der 15. Tagung des ZK der SED beschlossen, danach am 25. 3. vom „Nationalrat der Nationalen Front“ bestätigt und veröffentlicht. Nur formelle Bedeutung hatte es, daß diese nationalgeschichtlich frisierte, im Kern kommunistisch-klassenkämpferische Propagandaschrift am 17. 6. vom „Nationalkongreß der Nationalen Front“ verabschiedet wurde. — Wichtig aber ist, daß das ZK dieses „Dokument“ schon am 30. 3. 1962 für die gesamte Parteiarbeit der in der BRD verbotenen KPD als verbindlich erklärte (s. „Neues Deutschland“ vom 31. 3. 1962, S. 2); und daß 2. der Minister für Volksbildung, Alfred ➝Lemmnitz, am 2. 4. die Anweisung gab, „den Lehrern sofort und umfassende Anleitung und Hilfe für die Behandlung des Nationalen Dokuments im Unterricht zu geben“ (s. „Deutsche Lehrerzeitung“ vom 6. 4. 1962). Weit schärfer als der „Deutschlandplan“ (April 1960) wendet sich das Dokument (in Teil II) gegen „die in Westdeutschland herrschenden Kräfte“ (d.h. die Parteien des Bundestages). Ihre NATO-Politik beweise, so behauptet die SED, „daß sie auf eine nationalstaatliche souveräne und friedliche Existenz des deutschen Volkes überhaupt verzichten“. In der „DDR“, so heißt es (in Teil~I), „regiert das Volk — Kommunisten und Nichtkommunisten, Christen und Atheisten — vereint in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und im Block der demokratischen Parteien“. Die Zukunft des deutschen Volkes, so wird (in Teil III) breit dargelegt, liege bei der SED, bei „der vereinigten Arbeiterklasse — unterstützt von allen antifaschistischen und demokratischen Kräften“. Mit der Behauptung, die BRD sei von „imperialistischen und militaristischen Kräften … beherrscht“, sucht die SED (in Teil~I) die BRD zu verleumden. Von der SBZ aber wird (in Teil II) gesagt, daß sie als „der sozialistische deutsche Staat die Zukunft der ganzen Nation verkörpert“. Für die Übergangszeit wird (in Teil VI) gefordert: Friedensvertrag (im Sinne des Sowjetentwurfs von 1959), „Konföderation der beiden deutschen Staaten“ und „Koexistenz“. — Der sozialistische, bald auch kommunistische Aufbau in der SBZ soll (nach Teil IV) in naher Zukunft auch in Westdeutschland eintreten: Er setzt „das große Beispiel, das es auch den westdeutschen Werktätigen erleichtern wird, den richtigen Weg zu gehen, sich der Herrschaft der Militaristen und Großkapitalisten zu entledigen, sich eine wahre demokratische Ordnung zu erkämpfen und aus eigener Erkenntnis den Weg zum Sozialismus zu beschreiten“. Damit gibt das Dokument im Sinne der weitgeplanten, doppelbödigen Deutschland-Politik der SED und der SBZ — die Losung der Einmischung und des Bürgerkrieges aus. 9. Parteiprogramm der SED bekräftigt Deutschlandpolitik (1963--1964) Diese Taktik wird auch in dem Parteiprogramm vertreten, das sich die SED im Jan. 1963 gab. Die Politik der 3 großen Parteien Westdeutschlands, so wird in Teil 1, I und vor allem 1, III behauptet, habe dazu geführt, daß „der westdeutsche Staat … ein zutiefst antinationaler Staat ist, der von den machtpolitischen Zielsetzungen des westdeutschen Imperialismus und der mit ihm verflochtenen internationalen besonders amerikanischen Finanzgruppen geprägt ist“. Die SED fordert, es müsse „zur Überwindung von Imperialismus und Militarismus in Westdeutschland … die Einheitsfront der sozialdemokratischen, kommunistischen, christlichen und parteilosen Arbeiter verwirklicht“ werden. Als „konsequenteste antiimperialistische und nationale Kraft in Westdeutschland“ wird die KPD bezeichnet. Dieser Hinweis wird durch den eindeutigen Satz ergänzt: „Voraussetzung eines friedlichen demo[S. 442]kratischen Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus ist auch in Westdeutschland die Schaffung demokratischer Verhältnisse.“ In Teil 1, IV des Programms heißt es zu der Forderung einer Konföderation zwischen der Bundesrepublik, der „Freien Stadt West-Berlin“ und der SBZ: „Die SED hält unverrückbar an ihrem Ziel der Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands, an der Überwindung der von den imperialistischen Westmächten im Komplott mit dem westdeutschen Monopolkapital vollzogenen Spaltung, fest.“ Ergänzend verlangt in Teil 2, V, 2 die SED „die sozialistische Nationalkultur als die Erfüllung der humanistischen Kultur des deutschen Volkes“. Wieder werden der BRD Vorschläge für Koexistenz, friedlichen Wettbewerb und Demokratisierung gemacht. Aber der Kern und die Endabsicht dieser friedlich klingenden Vorschläge werden in Teil 3, Abs. 15 sichtbar: „Die Werktätigen der DDR geben mit der umfassenden Verwirklichung des Sozialismus ein Beispiel für die Werktätigen Westdeutschlands. Sie sind Pioniere einer glücklichen Zukunft der ganzen deutschen Nation.“ Auf dem Boden dieser Ziele des Parteiprogramms der SED stand Ulbricht, als er als Vorsitzender des Staatsrates am 31. 7. 1963 eine Erklärung vor der Volkskammer abgab. — Diese (in Teil~I) für das Ringen um die W. wichtige Erklärung enthält eine scharfe Absage gegen demokratische Selbstbestimmung und geheime Wahlen — vor allem in dem Satz: „Die deutsche Wiedervereinigung kann nur in der Vereinigung der beiden deutschen Staaten durch ihre Verständigung bestehen.“ Wichtig ist der anschließende Versuch, das Problem der Flucht aus der SBZ zu verharmlosen und die Flüchtlinge für die Politik der SBZ einzuspannen. Dazu heißt es: „In Westdeutschland leben gegenwärtig viele Bürger der DDR… Sie sind … — überwiegend waren es Gründe persönlicher oder familiärer Natur — nach Westdeutschland gegangen … Sie alle sind auch heute noch Bürger der DDR… abgesehen von jenen, die auf ihren Antrag hin von der Regierung der DDR aus der Staatsbürgerschaft entlassen worden sind. Sie haben also eine Treuepflicht gegenüber der DDR.“ Diese Deutschlandpolitik führte die SED und damit das Regime der SBZ auch 1964 fort. Ulbricht richtete am 26. 5. 1964 einen Brief an den Bundeskanzler, in dem er forderte: „Verzicht der westdeutschen Bundesrepublik auf Revanchepolitik, auf atomare Rüstung einschließlich der Beteiligung an einer multilateralen Atomrüstung der NATO, die Abrüstung und die Verständigung über einen Friedensvertrag … freie Verhandlungen der Regierungen der deutschen Staaten …“ Dahinter steht der Plan, Westdeutschland wehrlos zu machen und es auf dem Wege der Koexistenz zu überwältigen. Vor diesem Hintergrund muß das Kapitel „Der Weg zur deutschen W.“ gelesen werden, das sich in dem Ende 1964 veröffentlichten amtl. Handbuch „DDR — 300 Fragen — 300 Antworten“ (6. Aufl.) findet. Im Lichte der Bürgerkriegs-Strategie der SED/KPD muß z. B. folgender Satz (S. 98) gewertet werden: Es „kann der Weg zur Überwindung der Spaltung Deutschlands nur über gleichberechtigte und von ausländischer Bevormundung freie Verhandlungen zwischen den Vertretern beider deutscher Staaten … und über die Bildung einer deutschen Konföderation führen“. <10. Ulbricht: „Wir sind … für die Wiedervereinigung“ (1965)> Im Jahre 1965 brachten SED und Regime ihre Auffassung von der W. verstärkt zum Ausdruck. Die 8. Vollsitzung des ZK der SED betonte am 12. Februar, ein wiedervereinigtes Deutschland dürfe „nur ein sozialistisches Deutschland“ sein. Seinen Anspruch, für das gesamte deutsche Volk — einschließlich seines bundesrepublikanischen Teiles — zu sprechen, äußerte das Regime besonders heftig zum 8. 5., zum 20. „Tag der Befreiung“. Das Politbüro der SED verfaßte ein „Manifest an das deutsche Volk und an die Völker und Regierungen der Welt“, das aus propagandistischen Gründen am 5. 5. von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat und Nationaler Front „beschlossen“ wurde. Das Manifest vom 5. 5. 1965 entfaltet die Geschichtsfälschungen des auf lange Sicht revolutionär gemeinten „Nationalen Dokumentes“ von 1962. Das Manifest sucht wieder einmal die Schuld an der Sp. Deutschlands den Westmächten und den [S. 443]Politikern Westdeutschlands zuzuschieben. Deshalb behauptet es, wie zum Hohn auf die wirkliche Lage: „Wir haben in der DDR, also dort, wo die Werktätigen das Heft in der Hand haben, die Grundsätze der Anti-Hitler-Koalition für die Gestaltung der deutschen Nachkriegsverhältnisse konsequent entwickelt.“ In der BRD aber, so behauptet das Manifest weiter, hätten wieder revanchistische Imperialisten, (so verunglimpft es die drei Parteien des Bundestages) die Macht erlangt. Diese „Imperialisten“, so wird argumentiert, „konnten es sich zunutze machen, daß sich die Westmächte, vor allem die USA-Imperialisten, von der gemeinsam festgelegten Politik der Anti-Hitler-Koalition losgesagt hatten“. — Damit unterstellt die SED in zynischer Weise den damaligen Staatsmännern der Westmächte, sie hätten in Wirklichkeit 1939–1945 für die Zwecke des Bolschewismus gekämpft. Diesen Anwurf gegen die seinerzeitigen Verbündeten der SU ergänzt das Manifest durch die Erklärung: „Weil wir die Sachwalter der Interessen der ganzen deutschen Nation sind, kämpfen wir für die nationale Einigung eines solchen Deutschland, in dem es keine Reaktion, sondern nur sozialen und kulturellen Fortschritt in einer echten Demokratie gibt.“ Dieser offensiven Propaganda gegen die Bundesrepublik dienten weitere Erklärungen. So äußerte Ulbricht am 24. 6. auf der 10. Vollsitzung des ZK: „Unsere Gegner sagen uns nach, wir seien Anhänger einer Zweistaatentheorie. Wie dumm ist doch solche Behauptung. … Ich betone, wir waren, wir sind und bleiben für die Wiedervereinigung Deutschlands zu einem friedliebenden Staat.“ Seine weiteren Darlegungen zeigten, daß die SED die Bundesrepublik stufenweise nach dem Vorbild der SBZ umgestalten will. — Sehr deutlich sagte Ulbricht am 23. 9. bei einem „offiziellen Freundschaftsbesuch“ in Moskau: „Wir sprechen für das ganze friedliebende Deutschland, für alle friedliebenden Deutschen, auch für diejenigen, die heute noch jenseits unserer Staatsgrenzen in der westdeutschen Bundesrepublik oder auf dem besonderen Territorium West-Berlin leben.“ — Wieder meldete das kommunistische Regime der SBZ seinen Totalitäts-Anspruch für ganz Deutschland an. Um seine Vorschläge für eine Politik der angeblich friedlichen und demokratischen Koexistenz und für eine Konföderation propagandistisch zu vertreten, errichtete das Regime der SBZ am 18. 12. 1965 das Staatssekretariat für gesamtdeutsche Fragen. Der Deutschlandpolitik der SED dient die Infiltration, die sie gegen die BRD betreibt und betreiben läßt. * Die Sp. Deutschlands und die Unterstellung der deutschen Ostgebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung verursachten Unklarheiten der Namensschreibung. Für Orte und Gebiete abgetrennter Teile Deutschlands sollten grundsätzlich die alten deutschen Namen verwendet werden. Nur wenn davon z. B. die Zustellung von Sendungen abhängt, wäre zweckmäßig neben dem alten den neuen Namen anzugeben (z. B. Chemnitz/Karl-Marx-Stadt, Breslau/Wroclaw). Die ostwärts der Oder-Neiße-Linie liegenden Gebiete sind am besten als „Deutsche Ostgebiete“ oder „Ostdeutschland“ zu bezeichnen, Ostberlin als „Sowjetsektor Berlins“. Näheres ist den „Kartenrichtlinien“ des Bundesmin. f. gesamtdt. Fragen, abgedr. im „Gemeinsamen Ministerialblatt“ Nr. 6 v. 14. 2. 1961, ferner den „Bezeichnungsrichtlinien“ des Ministeriums vom 1. 2. 1961 zu entnehmen. Literaturangaben Balfour, Michael: Viermächtekontrolle in Deutschland 1945–1946 (a. d. Engl.). Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 408 S., 1 Kt. Bericht über die Behinderung der menschlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetzone (Denkschrift). (BMG) 1958. 36 S. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die Dokumente bis Januar 1954. Böhmer, Karl Hermann: Deutschland jenseits der Oder-Neiße-Linie (neu bearb. von Klaus E. Murawski). Essen 1956, Tellus-Verlag. 64 S. mit zahlr. Abb. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Leer 1962, G. Rautenberg. 76 S. Deuerlein, Ernst: Die Einheit Deutschlands … auf den Kriegs- und Nachkriegskonferenzen 1941 bis 1949; m. 30 Dok. u. 16 Kt. 2., erw. Aufl., Band I. Frankfurt a. M. 1961, Alfred Metzner. 495 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Faust, Fritz: Das Potsdamer Abkommen und seine völkerrechtliche Bedeutung. Frankfurt a. M. 3., neubearb. Aufl. 1964, Alfred Metzner. 262 S. Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Hubatsch, Walther (in Verb. m. W. Heidelmeyer, W. John, K.-E. Murawski u. J. Schomerus): Die deutsche Frage. 2., erw. Aufl., Würzburg 1964, Ploetz. 348 S., 5 Kt. Die deutsche Frage 1952–1956 — Notenwechsel und Konferenzdokumente der vier Mächte, hrsg. v. Eberhard Jäckel (Bd. XXIII der Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle f. Völkerrecht … d. Univ. Hamburg) Frankfurt a. M. 1957, Alfred Metzner. 169 S. Kamlah, Wilhelm: Die Frage nach dem Vaterland — Betrachtungen aus Anlaß des Jaspers-Interviews. Stuttgart 1960, Kohlhammer. 39 S. Kluth, Hans: Die KPD in der Bundesrepublik — ihre politische Tätigkeit und Organisation 1945–1956. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 154 S. *: Die dritte Norm der Generale Korfes, Lattmann … und Genossen … Köln 1960, Markus-Verlag. 36 S. (über „Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“.) Kraus, Herbert: Die Oder-Neiße-Linie — eine völkerrechtliche Studie. Köln 1954, Rudolf Müller. 47 S. Schlüter, Hilmar W.: Die Wiedervereinigung Deutschlands — ein zeitgeschichtlicher Leitfaden — 5., erw. Aufl., Godesberg 1964, Hohwacht. 176 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. Eine dokumentarische Diskussionsgrundlage. 5., erw. Aufl., Bonn 1964, Verlag für Zeitarchive. 408 S. m. 4 Karten. Siegler, Heinrich von: Von der gescheiterten Gipfelkonferenz Mai 1960 bis zur Berlinsperre August 1961. Bonn 1961, Verlag für Zeitarchive. 126 S. Wagner, Wolfgang: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges. 3., erw. Aufl., Stuttgart 1964, Brentano-Verlag. 200 S., 4 Kt. Berger, Alfred: Berlin 1945–1960 — Quellenleseheft… 5., erw. Aufl., München 1963, Gersbach u. S. 92 S. Berlin — Kampf um Freiheit und Selbstverwaltung 1945 bis 1946. 2., erw. Aufl. (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1961, Heinrich Spitzing. 623 S. Berlin — Behauptung von Freiheit und Selbstverwaltung 1946 bis 1948 (hrsg. vom Senat von Berlin). Berlin 1959, Heinrich Spitzing. 760 S. Berlin — Ringen um Einheit und Wiederaufbau 1948 bis 1951 (hrsg. vom Senat von Berlin) Berlin 1962. 956 S. Dokumente zur Berlin-Frage 1944 bis 1962 (hrsg. v. Forschungsinst. d. Dt. Gesellsch. f. Ausw. Pol. in Zusarb. m. d. Senat von Berlin). 2., erw. Aufl., München 1962, Oldenbourg. 622 S. m. Tafeln. Davison, W. Phillips: Die Blockade von Berlin. — Modellfall des Kalten Krieges. Frankfurt a. M. 1959, Alfred Metzner. 485 S. Hillgruber, Andreas: Berlin — Dokumente 1944 bis 1961. Darmstadt 1961, Stephan. 236 S. m. 13 Abb. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 436–443 Soziologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sparen

Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands (1966) Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1969 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1969 1975 1979 [S. 436] 1. Zur Vorgeschichte der Spaltung (1941--1945) Einige Erklärungen und Konferenzen sind wichtig zur Vorgeschichte der Sp. Deutschlands und der unrechtmäßigen Abtrennung der Gebiete jenseits der…

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Landwirtschaftsrat (1966)

Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 Landwirtschaftsrat der DDR: 1969 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des Staatsrates vom 11. 2. 1963 (GBl. 1/1963 S. 1) verkündet. Er tritt an die Stelle des Min. f. Landwirtschaft, Erfassung u. Forstwirtschaft, das zugleich aufgelöst wurde und ist für die Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED und der Regierung sowie für alle landwirtschaftlichen Planerfüllungen verantwortlich. Die Forstwirtschaft wird durch die Produktionsleitung des L. zentral geleitet. Die Bildung des L. wird mit der Beendigung der sozialistischen Umgestaltung auf dem Lande begründet, die einer „Reorganisation der Leitung der Landwirtschaft entsprechend der neuen Entwicklungsetappe“ bedürfe. Die „veraltete Organisationsform des Ministeriums und seiner unteren Organe, die den Verhältnissen entsprach, als in der Landwirtschaft noch das Privateigentum vorherrschte“, habe „zu einem bürokratischen und eng administrativen Arbeitsstil geführt“, dem es nicht gelungen sei, den „landw. Betrieben wirksame Hilfe zu leisten. Anstatt ständig und unmittelbar an Ort und Stelle zu arbeiten“, hätten „sich die Mitarbeiter des Ministeriums … häufig nur auf die Ausarbeitung von Direktiven, Instruktionen, Empfehlungen und Statistiken beschränkt, die in den Büros angefertigt wurden“. Die neue zentrale Organisationsform des L. werde „eine wissenschaftliche, sachkundige und einheitliche Leitung der Landwirtschaft sichern, die imstande ist, die neue verantwortungsvolle Aufgabe bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft erfolgreich zu lösen“. Dem L. beim Ministerrat mit seiner Produktionsleitung unterstehen die Landwirtschaftsräte u. Produktionsleitungen in den Bezirken u. Kreisen direkt. Die Bezirks-L. sollen sich besonders mit der „wissenschaftlichen Ausarbeitung der bezirkstypischen Entwicklungsprobleme der Landwirtschaft wie überhaupt mit der Einführung der Wissenschaft in die Produktion“ beschäftigen, während den Kreis-L. die „uneingeschränkte Verantwortung für die direkte staatliche Leitung aller sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe“ übertragen wurde. (ständige ➝Produktionsberatung) Es können auch — unabhängig von den Kreisgrenzen — L. für bestimmte Produktionsgebiete gebildet werden. Mitglieder der L. sollen sein: LPG-Vorsitzende, Direktoren von VEG, Agronomen sowie Viehzüchter, Wissenschaftler und Techniker. Die L. werden in ihrer Arbeit angeleitet von den „Büros für Landwirtschaft“, die beim Politbüro und den Bezirks- und Kreisleitungen der SED gebildet wurden. Vors. des L. beim Ministerrat und Leiter der Produktionsleitung: Georg ➝Ewald. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 279 Landwirtschaftsbank (LB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsteuer

Siehe auch: Landwirtschaftsrat: 1963 1965 Landwirtschaftsrat der DDR: 1969 1975 1979 Zentralorgan des Ministerrats zur einheitlichen Planung, Leitung und Organisation der „sozialistischen“ Landwirtschaft. Entspricht dem Volkswirtschaftsrat in der übrigen Wirtschaft (Produktionsprinzip). Der L. wurde im Zuge der „Auswertung des VI. Parteitages der SED“, nach dem seit Herbst 1962 in der SU bestehenden Vorbild, durch Beschluß des Ministerrats geschaffen und durch Erlaß des…

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Parteipresse der SED (1966)

Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sie umfaßt folgende Tageszeitungen: das Zentralorgan der SED, „Neues Deutschland“, 15 Bezirkszeitungen (Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis), „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ. Zur P. zählen das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“, die Kreiszeitungen und die Betriebszeitungen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer Partei“, gilt als „operatives Organ der Parteileitung“ (Resolution der Pressekonferenz des Parteivorst, der SED vom 9. und 10. 2. 1950). Als „Presse neuen Typus“ lehnt sie den „verfluchten Nur-Journalismus“ (d.h. Berufsjournalismus) ab, will vielmehr „die werktätigen Massen erziehen, ihr politisches Bewußtsein heben, sie zum revolutionären Handeln führen“ („Neuer Weg“, 3/51, S. 19). Form und Inhalt der P. sind ausschließlich nach diesen Gesichtspunkten gestaltet. Alle Redaktionen haben die gleiche Struktur. Die wichtigsten Ressorts sind Parteileben (d.h. Anleitung der Parteimitgl.) und Propaganda (Vermittlung der marxistisch-leninistischen „Wissenschaft“). Die redaktionelle Gestaltung richtet sich nach dem Zentralorgan „Neues Deutschland“ und den Weisungen der Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED. Jede Veröffentlichung in der P., gleichgültig, wer als Verfasser zeichnet, gilt als offizielle Verlautbarung. Die lokale und betriebliche Berichterstattung liegt vornehmlich bei den Volkskorrespondenten. Der Bezug der P. ist für Parteimitglieder Pflicht; sie muß jedoch als amtliches Mitteilungsblatt und aus Mangel an anderen Zeitungen von weiten Kreisen der übrigen Bevölkerung ebenfalls bezogen werden. Auflagenhöhe: „Neues Deutschland“ und die Bezirkszeitungen haben eine tägliche Auflage von etwa 4,2 Mill., das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“ und die Kreiszeitungen eine Auflagenhöhe von 1, 3 Mill., die Betriebszeitungen eine Gesamtauflage von 1,4 Mill. Den Klagen über die Eintönigkeit der P. wird mit dem Hinweis begegnet: „Nichts ist interessanter, kühner, lebendiger, kritischer und schärfer als die konsequente Anwendung der marxistisch-leninistischen Publizistik“ (Hermann ➝Axen auf der Pressekonferenz des Parteivorst, der SED am 9. und 10. 2. 1950). Das Vorbild der P. ist die sowjet. Presse. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 349 Parteilichkeit der Rechtsprechung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulen der SED

Siehe auch: Parteipresse: 1953 1954 Parteipresse der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sie umfaßt folgende Tageszeitungen: das Zentralorgan der SED, „Neues Deutschland“, 15 Bezirkszeitungen (Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis), „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ. Zur P. zählen das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“, die Kreiszeitungen und die Betriebszeitungen. Nach Lenins Worten „die schärfste Waffe unserer…

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Interzonenhandel (1966)

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Bezeichnung für den Handel zwischen der BRD und der SBZ. Er ist nicht Außenhandel, wenn er auch in der Zone statistisch darunter erfaßt wird. Es handelt sich um einen reinen bilateralen Warenaustausch, ohne daß eine Grenze überschritten wird, da die Demarkationslinie nicht als solche anzusehen ist. Schon 1945 nahm der I. seinen Anfang, wenn es auch nur vereinzelte Geschäfte auf Kompensationsbasis waren, die z. T. illegalen Charakter hatten. Während die drei Westzonen ziemlich schnell wieder zu einem einheitlichen Handelsgebiet zusammenwuchsen, entwickelte sich ein geregelter Warenaustausch zwischen Westdeutschland und der SBZ nur unter erheblichen Schwierigkeiten und niemals völlig zu seinem Vorkriegsumfang. Die sowjetzonale Seite begehrt in der Hauptsache strategisch wichtige Güter, wie Eisen, Stahl, hochwertige chemische Erzeugnisse (Stickstoffdünger), Maschinenbau-, Eisen- und Metallwaren und Qualitätslebensmittel aller Art einschl. Wein und Hopfen. Als Gegenlieferung ins Bundesgebiet sind Holz, Eisen- und Stahlwaren, Maschinenersatzteile, Zellstoff, Textilien, Lebensmittel (Zucker), Chemikalien, Mineralöl und vor allem Braunkohlenbriketts vorgesehen. Im Laufe der Jahre erfolgten naturgemäß Umstrukturierungen in den einzelnen Warengruppen. Vertraglich geregelt wurde der I. in dem Mindener Abkommen (1946), dem Berliner Abkommen (1947), dem Frankfurter Abkommen (8. 10. 1949), seiner Verlängerung im Frühjahr 1951 (3. 2. 1951), dem Berliner Abkommen vom 20. 9. 1951 und den jährlich folgenden Vereinbarungen über die Warenlisten zum Abkommen. Seit Ende 1949 sind auch beide Teile Berlins in die I.-Vereinbarungen eingeschlossen. Nach dem Frankfurter Abkommen vom 8. 10. 1949 werden die Interzonengeschäfte über die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche Bundesbank abgewickelt, die Verrechnung [S. 216] von DM West zu DM Ost erfolgt im Verhältnis 1:1, d.h. 1~Deutsche Mark = 1~VE (Verrechnungseinheit). Das ist aber nur ein Clearingwert, der nicht auch währungsmäßig eine DM West einer DM Ost gleichsetzt. Die sich hieraus in der Zone ergebenden Preisdifferenzen werden über ein Preisausgleichskonto wie im Außenhandel im Staatshaushalt aufgefangen. Abgerechnet wird per Ende Juni jeden Jahres; etwaige Verrechnungsspitzen sind in DM West bar zu bezahlen. Bisher hat jedoch die BRD von einem Kontenausgleich in bar abgesehen. Der vertragliche I. wird in der SBZ durch das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) gelenkt. Die Bestimmungen für den Außenhandel mit dem Außenhandelsmonopol und der damit verbundenen Devisenzwangswirtschaft sowie den differenzierten Preisen zum Binnenhandel werden auch auf den I. angewendet. Im Bundesgebiet ist die Bundesstelle für den Warenverkehr zuständig. Zölle werden im I. nicht erhoben. Der I. dient der sowjetzonalen Wirtschaft mit dazu, Lücken in der Materialversorgung zu schließen, wenn die Lieferungen Moskaus und der anderen sozialistischen Länder nicht ausreichen. Er wird stark von der jeweiligen politischen Situation beeinflußt. Mit der Vereinbarung vom 16. 8. 1960 über die Warenlisten für 1961 wurde erstmalig die einjährige Gültigkeitsdauer in eine unbegrenzte Laufzeit abgeändert; die SBZ war aus Planungsgründen an Abschlüssen über einen längeren Zeitraum interessiert. Am 80. 9. 1960 wurde das I.-Abkommen wegen politischer Übergriffe in Berlin von der BRD zum Jahresende gekündigt, nach längeren Verhandlungen aber noch vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder in Kraft gesetzt. Wenn die SBZ auch aus politischen Gründen einen Ausgleich der benötigten Stahllieferungen bei Schweden, England, Frankreich und anderen Ländern suchte, konnte sie wegen der günstigen Verrechnungsart ohne Devisen nicht auf den I. verzichten, zumal der Swing von 200 Mill. VE bei Nichtdurchführung des Saldenausgleichs zu einem angenehmen Dauerkredit wurde. Für die BRD ist der I. nicht von großer wirtschaftlicher Bedeutung, was sowohl auf den Umfang wie auch die Warenzusammensetzung zutrifft. Interesse besteht hauptsächlich daran, durch den I. die Wirtschaftslage der SBZ zu verbessern und auf diesem Wege der dortigen Bevölkerung den Lebensstandard zu erhöhen. Im Außenhandel gemessen, beträgt in der Zone der Anteil immer noch über 9 v. H. Deshalb versucht sie auch durch Schulung von Mitgliedern des „Ausschusses zur Förderung des deutschen Handels“ und des „Ausschusses des Berliner Handels“, die paritätisch zwischen SBZ und BRD besetzt sind, Einfluß auf das Volumen und die Struktur des I. zu nehmen und Differenzen im Warenaustausch für sich umzumünzen. Die Mineralölabgaben wurden in der BRD geändert und brachten für die Zone höhere Belastung. Die BRD kam der SBZ jedoch entgegen und verzichtete für 1964 auf rd. 75 Mill. DM neuer Mineralölsteuern. Für die kommenden Jahre wurde aber bis jetzt noch keine Vereinbarung darüber erzielt, wie überhaupt für 1966 noch kein Vertragsabschluß vorliegt. Sachlich sind sich beide Parteien einig, aber die Zone blockiert die Abschlußformel, um auf diesem Wege einen Schritt weiter im Sinne der Drei-Staaten-Theorie zu kommen. 1964 erreichte der I. mit 2,3 Mrd. VE einen Höchststand, der sich aus 1.111,9 Bezügen und 1.192,8 Lieferungen einschl. Dienstleistungen zusammensetzt. Auch 1965 ist trotz der Abschlußschwierigkeiten mit einem Umsatz auf gleicher Höhe zu rechnen. Möglicherweise setzt sich die Verschiebung zwischen den Unterkonten 1 und 2 fort, da das Konto 2 (sog. weiche Waren) durch Qualitätsverbesserungen der Fertigwaren gegenüber den früheren Jahren an Interesse gewonnen hat. Abnehmer dieser Waren sind überwiegend die Versandhäuser im Bundesgebiet. Die Zone ist bemüht, ihren Kundendienst in diesem Zusammenhange zu verbessern. Das Wachstum ist aber nun nicht nur eine Folge verbesserter Warenqualität, sondern vor allem auch der Zugeständnisse im I. an das Zonenregime. So kann die Zone auch auf Ersuchen künftig bestimmte ausländische Güter, wie z. B. Rohstoffe aus Übersee, im Rahmen des I. aus der BRD beziehen. Das bedeutet für das Regime mit seinen Devisenschwierigkeiten eine große Erleichterung. Da die SBZ zur Ausweitung ihres Industriepotentials dringend Anlagen und Ausrüstungen benötigt, ist sie im I. an langfristigen Krediten der BRD interessiert. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 215–216 Interwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interzonenverkehr

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Bezeichnung für den Handel zwischen der BRD und der SBZ. Er ist nicht Außenhandel, wenn er auch in der Zone statistisch darunter erfaßt wird. Es handelt sich um einen reinen bilateralen Warenaustausch, ohne daß eine Grenze überschritten wird, da die Demarkationslinie nicht als solche anzusehen ist. Schon 1945 nahm der I.…

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Fischerei (1966)

Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 1985 Die F. hat im Rahmen der Ernährungswirtschaft und zur Entlastung des Devisenaufwandes für Einfuhren besondere Bedeutung. Die Hochsee-F. wird durch die „volkseigenen“ Fischkombinate Rostock-Marienehe und Saßnitz auf Rügen betrieben und von der VVB Hochsee-F. in Rostock geleitet, die der Abt. Lebensmittelind. des Volkswirtschaftsrates untersteht. Schiffsbestand 1965: 33 Logger, 26 Trawler, 107 Kutter, 9 Fang- und Verarbeitungsschiffe, 1~Transport- und Verarbeitungsschiff, 2 Forschungsschiffe, 2 Hilfsschiffe. Die See- und Küsten-F. wird von Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF), privaten F.-Betrieben sowie Einzelfischern betrieben und von den örtlichen Wirtschaftsorganen angeleitet. Mitte 1959 bestanden dort 48 PwF mit 1.263 Mitgl. Bis April 1961 hatten sich im Bereich der See- und Küsten-F. Mecklenburgs 92 v. H. der werktätigen Fischer zu 55 PwF mit 2.500 Mitgl. zusammengeschlossen. Der Druck zum Eintritt in die PwF erfolgt durch die SED-Kreisleitungen und über sogenannte Fischerei-Geräte-Stationen (FGS), die ähnlich den MTS die Fischer politisch und wirtschaftlich zu „betreuen“ haben. Insgesamt bestehen 4 FGS in Warnemünde, Wismar, Wolgast und Stralsund, die über etwa 100 Kutter verfügen und mit Anlandehallen, Kühlräumen und Ausrüstungslagern für F.-Geräte ausgestattet sind. Die FGS stellen F.-Fahrzeuge und Großgerät gegen Gebühren — bevorzugt an die PwF — bereit. Den privaten Fischern worden sämtl. F.-Geräte ausschließlich von diesen FGS zugeteilt. Der Fang unterliegt zu einem bestimmten Prozentsatz der Ablieferungspflicht und wird in einer Jahresfangauflage, die quartalsmäßig zu erfüllen ist, nach Menge, Qualität und Sorten festgelegt. Hierfür sind Differenzierungskommissionen eingesetzt, die das Soll nach Maßgabe der Produktionsgegebenheiten bestimmen. Der nach Erfüllung des Pflichtablieferungssolls verbleibende Anteil des Fanges darf als Übersollmenge frei verkauft werden. Fangergebnisse (einschl. Futterfisch) 1964: Hochsee- u. Küsten-F. = 208.963~t. Die gesamte Bruttoproduktion der Fischwirtschaft stieg von 60 Mill. DM Ost im Jahre 1949 auf 310 Mill. DM Ost im Jahre 1958 und betrug 1964 = rd. 420 Mill. MDN. Bis 1970 sollen die Fangergebnisse auf 400.000~t gesteigert werden durch Neubau von Fangeinheiten, Erschließung neuer Fanggebiete (u.a. in den Tropen) u. Anwendung neuer Fangmethoden. Pro-Kopf-Verbrauch an Fisch u. Fischerzeugnissen 1964: 13,3 kg (1963 = 13,7 kg!). 1953 begann die Entwicklung neuer Schiffstypen. Durch den o.a. Neubau von Fang- und Verarbeitungsschiffen soll 1970 der Stand der F.-Technik der „kapitalistischen“ Länder überholt u. die Vollversorgung der Bevölkerung mit Fisch aus eigenen Anlandungen erreicht werden. 1949 bestanden 117 Fischverarbeitungsbetriebe, Klein- und Kleinstbetriebe mit insgesamt 1900 Beschäftigten, 1964 134 Fischfang- u. -Verarbeitungsbetriebe mit insgesamt 14.508 Beschäftigten in 20 „volkseigenen“, 54 genossenschaftlichen, 27 halb[S. 143]staatlichen u. 33 privaten Betrieben. Belieferung des Einzelhandels 1964: 51.979~t Frischfisch (Effektivgew.) u. 92.867~t Fischwaren (Effektivgew.). Import 1964 = 60.587~t Frischf. u. F.-Waren (1963: 77.372~t!). Die ehemals zentralgeleiteten 15 VEB der Binnen-F. unterstellte man 1951 den Räten der Bezirke u. mit Wirkung v. 1. 9. 1964 einer neugebildeten VVB Binnen-F. als Ökonom. Führungsorgan, das dem Landwirtschaftsrat untersteht. Die Binnen-F. erreichte 1964 Fangergebnisse von 9.072,5~t Speisefisch. 1964 bestanden in der Binnen-F. 68 PwF mit 783 Mitgl. Durch Wettbewerbe, Prämien und Bereitstellung von Krediten soll die Produktion gesteigert werden. Von etwa 14.000 ha vorhandenen Teichflächen werden etwa 11.000 ha durch die VEB der Binnen-F. und etwa 3.000 ha durch PwF, LPG, VEG u. StFB bewirtschaftet. Die Seen- u. Fluß-F. mit einer F.-Nutzfläche von etwa 130.000 ha wird vorwiegend durch PwF u. VEB der Binnen-F. genutzt. Nutzfläche der Küsten-F. = 159.900 ha. — In der Binnen-F. wendet man auch die Elektro-F. an (vgl. AO über die Elektro-F. im Bereich der Binnen-B. vom 11. 11. 1958, GBl. I, S. 844). Die 500-Kilogramm-Hektar-Bewegung fordert, daß jeder Teichwirt bestrebt sein soll, bei durchschnittlicher Produktivität der Teiche diesen Ertrag zu erreichen. (Neuerer) Das F.-Recht ist neu geregelt durch das Gesetz über die Binnen- und Küsten-F. — Fischereigesetz — vom 2. 12. 1959 (GBl. I, S. 864) und nachfolgende Ordnungen und Durchführungsbestimmungen. Mit diesem neuen F.-Gesetz sind die landesrechtlichen Bestimmungen, u.a. auch das in den früheren Landesteilen gültig gewesene F.-Gesetz vom 11. 5. 1916, außer Kraft gesetzt. Ziel dieser Neuordnung des F.-Rechts war, wie es heißt, „der neuen sozialistischen Entwicklung in der Fischwirtschaft gerecht zu werden“. Durch die „VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebietes der DDR“ vom 21. 6. 1962 u. die „Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz des Küstengebietes der DDR“ vom 10. 7. 1962 (beide in GBl. II, S. 409, 410) wurde die See- und Küstenf. erheblich in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt. Wesentlicher Inhalt dieser VO ist u.a.: Schaffung einer 4~km breiten Grenzzone von der Küste in das Landinnere, innerhalb dieser Festlegung eines 500 m breiten Schutzstreifens von der Küste in das Landinnere. Die Bewohner des Schutzstreifens müssen vom zuständigen Volkspolizei-Kreisamt einen Sonderstempel im Personalausweis bei sich führen, der sie zum Aufenthalt innerhalb des Schutzstreifens berechtigt. Sämtliche F.-Fahrzeuge der Küstenfischerei müssen in Zukunft auf bestimmten Liegeplätzen konzentriert werden. Ferner müssen alle Eigner und Benutzer von Wasserfahrzeugen ihr Aus- u. Einlaufen sowie das Anlaufen anderer Liegeplätze im Küstengebiet den Kontrollorganen der Volkspolizei unverzüglich melden. Das Überschreiten der Seegrenze von Personen mit Seefahrtsbüchern ist an den eingerichteten Kontrollpassierpunkten bzw. Kontrollstellen der „Grenzbrigade Küste“ ab 20. 9. 1962 nur noch gestattet, wenn im Seefahrtsbuch ein Sichtvermerk der Volkspolizei eingetragen ist. Sichtvermerke erteilt die Bezirksbehörde der Volkspolizei in Rostock. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 142–143 Finanzsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fischereibeiräte

Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 1985 Die F. hat im Rahmen der Ernährungswirtschaft und zur Entlastung des Devisenaufwandes für Einfuhren besondere Bedeutung. Die Hochsee-F. wird durch die „volkseigenen“ Fischkombinate Rostock-Marienehe und Saßnitz auf Rügen betrieben und von der VVB Hochsee-F. in Rostock geleitet, die der Abt. Lebensmittelind. des Volkswirtschaftsrates untersteht. Schiffsbestand 1965: 33 Logger, 26 Trawler, 107…

DDR A-Z 1966

Oder-Neiße-Linie (1966)

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Beginnt an der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde, verläuft westlich Stettin und südlich davon an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze: Im Febr. 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der SU annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt, ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch „bekräftigten die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte bei jedem diplomatischen Anlaß der vorläufige Charakter der ONL. betont, während Polen und die SU die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachteten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den polnischen Verhältnissen an und begann mit einer polnischen Besiedlung der deutschen Gebiete. Bemerkenswert ist u.a. die Tatsache, daß die ONL. in erster Linie ein Produkt der Diskussion zwischen den Kriegsalliierten um die polnische Westgrenze war, die ihrerseits wegen der sowjetischen Ansprüche auf ostpolnisches Gebiet nach Westen verschoben werden mußte („Westverschiebung Polens“). Die Haltung der SED wandelte sich gegenüber der ONL. im Laufe der Zeit nach den sowjet. Wünschen bis zu ihrer Anerkennung als endgültige „Staatsgrenze“. Am 16. 10. 1946 erklärte z. B. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfrage nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird“ („Berliner Zeitung“ Nr. 243 vom 17. 10. 1946). Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: „Die ONL. ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im „Abkommen der DDR mit der Republik Polen“ vom 6. 7. 1950 wird die ONL. als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die ONL. völkerrechtlich festzulegen. Jede kritische Äußerung von Bewohnern der SBZ über die ONL. wird als „Kriegshetze“ strafrechtlich verfolgt. Die Behauptung von der angeblichen „Friedensgrenze“ wird durch die Tatsachen Lügen gestraft. Tatsächlich ist die ONL. eine schwerbewachte Grenze mit ganz wenigen Übergängen, ohne kleinen Grenzverkehr, von gegenseitigem Mißtrauen der Bewacher auf beiden Seiten, mehr jedoch der SBZ, charakterisiert. Durch die Erklärung des Bundeskabinetts vom 9. 6. 1950 wird der SBZ-Regierung jedes Recht bestritten, für das deutsche Volk zu sprechen, und alle von ihr getroffenen Vereinbarungen werden für null und nichtig erklärt. Die Bundesrepublik hat aber ebenso eindeutig jede Revision der deutsch-polnischen Grenze durch Gewalt für indiskutabel erklärt. Die polnische Regierung reagiert auf jede Diskussion der Grenzfrage äußerst empfindlich; die Frage der deutschen Ostgrenze ist zu einer Kernfrage einer Friedensregelung mit Deutschland geworden; sie problematisiert insbesondere auch jeden Versuch, die Beziehungen zwischen der BRD und Polen zu verbessern. (Außenpolitik) Literaturangaben Hoffmann, Friedrich: Die Oder-Neiße-Linie, Politische Entwicklung und völkerrechtliche Lage. Kitzingen 1949, Holzner. 55 S. Kraus, Herbert: Die Oder-Neiße-Linie — eine völkerrechtliche Studie. Köln 1954, Rudolf Müller. 47 S. Marzian, Herbert: Zeittafel und Dokumente zur Oder-Neiße-Linie. Kitzingen 1953, Holzner. 64 S. Quellen zur Entstehung der Oder-Neiße-Linie — ges. und hrsg. von Gotthold Rhode und Wolfgang Wagner (Die Deutschen Ostgebiete, ein Handbuch Bd. III). Stuttgart 1956, Brentano-Verlag. 292 S. m. 1 Karte. *: Jenseits von Oder und Neiße. Offenburg (Baden) 1965, Burda. 200 S., m. vielen Fotos. Ostdeutschland. Ein Hand- und Nachschlagebuch über alle Gebiete ostwärts von Oder und Neiße. 3. Aufl., Kitzingen 1953, Holzner. 198 S. Die Ostgebiete des Deutschen Reiches. (Ein Taschenbuch, hrsg. von Gotthold Rhode.) 4., verb. Aufl., Würzburg 1961, Holzner. 336 S. m. 19 Karten. Das östliche Deutschland — ein Handbuch (hrsg. vom Göttinger Arbeitskreis). Würzburg 1959, Holzner. 1013 S. m. 9 Karten. Rabl, Kurt: Die gegenwärtige völkerrechtliche Lage der deutschen Ostgebiete. München 1958, Isar Verlag. 151 S. Wagner, Wolfgang: Die Entstehung der Oder-Neiße-Linie in den diplomatischen Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges. 3., erw. Aufl., Stuttgart 1964, Brentano-Verlag. 200 S., 4 Kt. Volker, Hagen: Sibirien liegt in Deutschland. Berlin 1958, arani-Verlag. 207 S. (Schildert Terrorlager der SMAD.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 340 Objektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Offenstall

Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 1985 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Demarkationslinie zwischen der SBZ und den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten. Beginnt an der Ostsee unmittelbar westlich Swinemünde, verläuft westlich Stettin und südlich davon an der Oder entlang bis zur Mündung der Lausitzer Neiße und folgt dem Lauf der Neiße bis zur tschechoslowakischen Grenze: Im Febr. 1945 wurde auf der Krim-Konferenz…

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Pro-Kopf-Verbrauch (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Auf dem 5. Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben sind allerdings sehr lückenhaft, undurchsichtig und so angelegt, daß sie eine exakte Überprüfungsmöglichkeit ausschließen und sich mit den westdeutschen Zahlen nicht vergleichen lassen. Die publizierten Daten stehen in krassem Widerspruch zu den pflanzlichen und tierischen Minderleistungen der Landwirtschaft und zu den Nahrungsmitteleinfuhren, obwohl, von der zu versorgenden Bevölkerung und vom verfügbaren Nahrungsraum her gesehen, die [S. 374]SBZ (1964) mit 266 Einwohnern je 100 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche wesentlich günstigere Bedingungen hat als die BRD mit 412. Allerdings ist es den P.-Angaben der SBZ, die auch im Dienst der Propaganda stehen, nicht ohne weiteres anzusehen, daß es sich bei ihnen um Bruttowerte handelt, die auch alle bei der Produktion und auf dem Wege von der Produktion bis zum Endverbrauch entstehenden Verluste einschließen, während demgegenüber die P.-Statistik der BRD bestmögliche Nettowerte der tatsächlich verbrauchten Nahrungsmittelmengen ausweist. Da sich die P.-Zahlen in ihrem ausgewiesenen Endwert also nicht mit denen der BRD-Statistik decken, sind sie mit diesen auch nicht unmittelbar und ohne weiteres vergleichbar. Stellt man die Vergleichbarkeit kalkulatorisch her, dann ergibt eine über das Ganze des Nahrungsmittelverbrauchs gehende Kalorien- und Nährstoffberechnung für das Jahr 1961, daß der P. in der SBZ unter dem Niveau der BRD liegt. Danach erreicht die SBZ nur bei Kohlehydraten mit 97 v. H. annähernd den Stand der BRD (= 100 v. H.). Bei Kalorien erreicht sie rd. 91 v. H., bei Reinfett und bei Gesamteiweiß je 82 v. H., bei Eiweiß tierischer Herkunft sogar nur 68 v. H. der im Durchschnitt der BRD einschließlich Berlin (West) täglich pro Kopf verzehrten Nährwerte. Auch bezüglich Qualität und zeitlicher Belieferung ist das Warenangebot dem westdeutschen keineswegs gleichwertig. Enthält schon Ulbrichts Forderung, den P. der BRD zu erreichen, das verhüllte Eingeständnis, daß — entgegen allen bisherigen propagandistischen Zweckmeldungen — der westdeutsche Stand in der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln nicht erreicht werden konnte, so wird ihre Realisierung um so mehr verhindert, als durch die Zwangskollektivierung und durch die vielfältigen im System der Wirtschaft begründeten Hemmungsfaktoren die landwirtschaftliche Produktion stagniert oder bei wichtigen Erzeugnissen sogar zurückgeht und die permanent auf tretenden Versorgungsschwierigkeiten durch Importe aus dem Ostblock nicht behoben werden können. Daher wird das Schwergewicht der Ökonomischen Hauptaufgabe in letzter Zeit immer mehr auf die Forderung nach einer Steigerung der Pro-Kopf-Produktion verlagert. Hierbei spielen auch Gründe der Rücksichtnahme auf die Partnerländer des COMECON eine wesentliche Rolle, in deren Bereich die SBZ den bei weitem höchsten Ernährungsstandard auf weist. (Versorgung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 373–374 Pro-Kopf-Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Proletariat

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Auf dem 5. Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben sind…

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1966

1965 1966 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung ABI ABI Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Abrüstung Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisation (APO) Abteilungsparteiorganisation (APO) Abtreibung Abtreibung Abusch, Alexander Abusch, Alexander ABV ABV Abweichungen Abweichungen Abwerbung Abwerbung Ackermann, Anton Ackermann, Anton Administrieren Administrieren ADN ADN Adoption Adoption AE AE AEP Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Aeroclub Aeroclub Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agententätigkeit Agententätigkeit Agenturverträge Agenturverträge Aggression Aggression Agitation Agitation Agitationslokal Agitationslokal Agitprop Agitprop Agitprop-Gruppen Agitprop-Gruppen AGL AGL Agrarkommission der Nationalen Front Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarökonomik Agrarpolitik Agrarpolitik (Haupteintrag) (P) Agrarpreissystem Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarstatistik Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agrobiologie Agronom Agronom Agrostadt Agrostadt Agrotechnische Termine Agrotechnische Termine Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für ärztliche Fortbildung Akademie für ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene Akademie für Sozialhygiene Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien, Wissenschaftliche Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akademische Grade Akkreditivverfahren Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akkumulation Akkumulation Aktion Rose Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung AK-Verfahren AK-Verfahren Akzise Akzise Alimente Alimente Alkoholismus Alkoholismus Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeines Vertragssystem Allgemeines Vertragssystem Allied travel board Allied travel board Altenburg Altenburg Altenteil Altenteil Altersversorgung Altersversorgung Altguthaben Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Altguthaben-Ablösungsanleihe Ambulatorium Ambulatorium Amnestie Amnestie Amortisationen Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Standardisierung Amt für Standardisierung Anbauplanung Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Angestellte Angestellte Angleichungsverordnung Angleichungsverordnung Anhalt Anhalt Anlagemittel Anlagemittel Anleitung Anleitung Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Antiquariate Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Antisemitismus Antisemitismus Apel, Erich Apel, Erich Apitz, Bruno Apitz, Bruno APO APO Apotheken Apotheken Apothekenassistenten Apothekerassistenten Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Apparat Apparat Apparatschik Apparatschik Arbeit Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiter Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen Arbeiterfestspiele Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Arbeiterforscher Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkonferenz Arbeiterkonferenz Arbeiterkontrolle Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Arbeiteroper Arbeiter, Schreibende Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeiterwohnungsbau Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeit mit den Menschen Arbeit mit den Menschen Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsbuch Arbeitsdirektor Arbeitsdirektor Arbeitsdisziplin Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit Arbeitseinheit (TTTT) Arbeitseinkommen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitserziehung Arbeitserziehung Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgemeinschaften junger Autoren Arbeitsgemeinschaften junger Autoren Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgemeinschaften, Ständige Arbeitsgericht Arbeitsgericht Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgesetzbuch Arbeitsgestaltung Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen

1965 1966 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung ABI ABI Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Abrüstung Absatzabteilungen Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) …

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Landwirtschaft (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 276]Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung der Marktproduktion zum Ziele gesetzt. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein realer Widerspruch. Alle Bemühungen, beide Aufgaben zugleich zu bewältigen, um die „Überlegenheit der sozialistischen landwirtschaftlichen Großproduktion“ über die „kapitalistischen“, d.h. familienbäuerlichen Produktionsformen der BRD, nachzuweisen, sind eine offenbare Fehlspekulation. Die Entwicklung der Ertragslage der L. nach 1945 erbringt hierfür den untrüglichen Beweis. Es ist naheliegend, die Ergebnisse der Agrarproduktion der SBZ mit den entsprechenden Leistungen der BRD zu messen, da man die unterschiedliche Struktur und Leistung beider Produktionsgebiete der Vorkriegszeit in Rechnung stellen kann. Die mitteldeutsche L. der Vorkriegszeit wurde durch intensiven Ackerbau und eine pflanzliche Produktion gekennzeichnet, die derjenigen Westdeutschlands zum Teil überlegen war. Die Betonung der pflanzlichen Produktion war begründet in dem Überwiegen der Großbetriebe und des Ackerflächenanteils an der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Entsprechend diesen Verhältnissen überwog der Viehbesatz in Westdeutschland gegenüber dem in Mitteldeutschland. Obwohl durch die Zwangskollektivierung die Agrarstruktur der SBZ heute allein vom „sozialistischen Großbetrieb“ geprägt wird (durchschnittliche Betriebsgröße 1964: LPG Typ III = 584 ha; Typ~I und II = 186 ha, VEG = 618 ha), läßt die wirtschaftspolitische Planung der Bodennutzung (Anbauplanung) und der Viehbestände (Viehhalteplanung) das Streben erkennen, in den LPG die feldwirtschaftlichen Vorzüge des Großbetriebes mit der viehwirtschaftlichen Stärke des Bauernbetriebes zu kombinieren. Die Bodennutzung zeigt gegenüber der Vorkriegszeit und im Vergleich der beiden Teile Deutschlands folgendes Bild: Die Ernteerträge bleiben in der SBZ, trotz allen „Kampfes um die Produktionssteigerung“, nicht nur weit unter dem Ertragsniveau der BRD (vgl. Schaubild auf S. 279), sondern in ihrer Gesamtheit auch immer noch unter dem Vorkriegsstand, wie die Brutto-Bodenproduktion, die Gesamtberechnung aller auf der landw. Nutzfläche erzeugten und mit Getreideeinheiten bewerteten Früchte ausweist: Daß in der SBZ das Ertragsniveau bei Feldfrüchten gegenüber dem in der BRD so stark zurückbleibt, läßt auf sehr beträchtliche Hemmungsfaktoren schließen, die nicht in Witterungseinflüssen, sondern vor allem in den administrativen Eingriffen der zentralen Befehlswirtschaft in das betriebswirtschaftliche Geschehen begründet ist. Neben der quantitativ und qualitativ geringeren Handelsdüngerversorgung (mineralische ➝Düngemittel) wirken sich hier die verschlechterte Bodenbearbeitung durch die MTS, der Minderbesatz an Zugkraft, Mängel in der Saat- und Pflanzgutversorgung sowie in der Schädlingsbekämpfung, die erzwungene betriebswirtschaft[S. 278]liche Umstellung im Zuge der Kollektivierung und schließlich die mangelhafte Organisation der Feldwirtschaft in den LPG, ÖLB und zum größten Teil auch in den VEG aus. In der Viehwirtschaft der SBZ sind die Vorkriegsbestandszahlen zwar überschritten worden, jedoch mußten die forcierte Steigerung der Nutzviehbestände ohne entsprechende Futterflächen in der Anbauplanung, das niedrige Ertragsniveau der Feldfrüchte, die hohen Ablieferungsquoten pflanzlicher Erzeugnisse, eine völlig unzureichende Versorgung mit Handelsfuttermitteln (staatlicher ➝Futtermittelfonds) sowie Mängel in der Tierzucht dazu führen, daß die tierischen Leistungen weit unter dem Normalmaß zurückbleiben. Die aufgezeigten Mindererträge wirken sich naturgemäß auf die Ernährungswirtschaft der SBZ aus. Periodisch auftretende Versorgungsschwierigkeiten sowie die nach vielen Versprechungen erst 13~Jahre nach dem Kriege aufgehobene Lebensmittelrationierung (Lebensmittelkarten) beweisen das zur Genüge. Hinzu kommt [S. 279]die Abhängigkeit der Versorgung von Einfuhren an Nahrungs- und Futtermitteln, vorwiegend aus den Staaten des Ostblocks, die ihrerseits häufig mit der Erfüllung der Lieferverträge Schwierigkeiten haben. Ausfuhrverpflichtungen und die Versorgung der sowjet. Besatzungsmacht erschweren die Eigenversorgung zusätzlich. In dem von Ulbricht auf dem V. Parteitag der SED gesteckten Planziel, 1961 den Pro-Kopf-Verbrauch der westdeutschen Bevölkerung zu erreichen und zu übertreffen, verbarg sich schon damals das Eingeständnis der eigenen Mangellage, die mit dem Scheitern dieser Planerfüllung ganz offensichtlich geworden ist. Auch die auf zunehmende Konzentration, Spezialisierung und Arbeitsteilung gerichtete betriebswirtschaftliche Umstellung der LPG im Zuge des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft hat bislang die Agrarproduktion nur in relativ bescheidenem Maße zu steigern vermocht. Im Gegensatz zu den beachtlichen Produktionsfortschritten in der BRD hat das in der SBZ herrschende Wirtschaftssystem die Gesamtentwicklung der L. in der SBZ derart gehemmt, daß der große Rückstand in der agrarischen Produktion nicht weiter wundernehmen kann. Der wirtschaftliche Rückschritt ist nicht zu trennen vom sozialen, von der Depression des Zukunftserlebens und den vielfältigen seelischen Konflikten, die besonders auf den Menschen in der L. der SBZ lasten. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Merkel, Konrad: Agrarproduktion im zwischenvolkswirtschaftlichen Vergleich — Auswertungsprobleme der Statistik am Beispiel des geteilten Deutschland. Berlin 1963, Duncker und Humblot. 105 S. m. 50 Tab. *: Die Zwangskollektivierung des selbständigen Bauernstandes in Mitteldeutschland, Denkschrift. (BMG) 1960. 142 S. m. zahlr. Faks. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 276–279 Landtechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsbank (LB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 276]Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung der Marktproduktion zum Ziele gesetzt. Zwischen diesen beiden Zielen besteht aber ein realer Widerspruch. Alle Bemühungen, beide Aufgaben zugleich zu bewältigen, um die „Überlegenheit der sozialistischen landwirtschaftlichen Großproduktion“ über die „kapitalistischen“, d.h. familienbäuerlichen…

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FDJ-Kontrollposten (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“ Das IV. Parlament der FDJ (1952) legte fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem in den VEB Jugendkontrollbrigaden geschaffen werden, die die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen überwachen.“ — Der Zentralrat der FDJ forderte im August 1952, zur Verstärkung des sozialistischen ➝Wettbewerbs sollten die F. den Produktionsvorgang, die Arbeitsorganisation sowie den Energie- und Materialverbrauch ständig beobachten und notfalls alarmierend bemängeln. Die F. müssen immer wieder neu aufgezogen werden. So erklärte „Junge Welt“ am 5. 7. 1958: F. „stehen nur auf dem Papier“; am 18. 3. 1959 wurde dort „größere Autorität für die F.“ verlangt. Das im Mai 1959 beschlossene „Programm der jungen Generation …“ forderte Verstärkung der F. — Seit 1961 werden die F. auch in der Landwirtschaft stark eingesetzt. Am 22. 8. 1963 beklagte Günther Sieber, 1. Stellv. des Vors. des Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (in „Junge Welt“), daß die Auflösung der F. „in einigen Betrieben diskutiert wurde“. Er hoffte, die Einführung der F. in die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion werde dazu beitragen, im Arbeitsbereich der F. „Schwierigkeiten zu überwinden und festgestellte Mängel zu beseitigen“. §~43 des Jugendgesetzes (1964) bestimmt: „Die Kontrollposten der FDJ sind fester Bestandteil des Systems der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Sie helfen, die sozialistische Gesetzlichkeit zu wahren und zu entwickeln, indem sie für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes, für neue Arbeitsmethoden und Verbesserungsvorschläge sowio gegen Gleichgültigkeit, Schlendrian, Bürokratismus und Formalismus kämpfen.“ Dieser § sichert ferner zu, daß Staats- und Wirtschaftsorgane die Hinweise der F. beachten und deren Arbeit unterstützen. Gemäß dieser Grundrichtlinien werden die F., möglichst in Verbindung mit den Grundorganisationen der FDJ in Betrieben, intensiver für Qualitätskontrollen eingesetzt; ebenso für Aufklärungsarbeit über die Pläne Neue Technik. In den Schulen betreiben die F. die Massenkontrollen, z. B. für den „Tag der Schulbereitschaft“. Ein weiteres Betätigungsfeld finden die F. z. B. auch bei Massenkontrollen zur Materialeinsparung. — Die Einzeldirektiven erhalten die F. von der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 137 FDJ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Ordnungsgruppen

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine von der SED angeleitete Überwachungsorganisation in Betrieben und Verwaltungen aller Art; nach Vorbild der vom Komsomol organisierten Antreiber. Trat anfänglich auch unter dem Namen Jugendkontrollbrigaden oder Kontrollposten der Jugend auf. In größeren Betrieben, LPG und MTS, wirken oft mehrere F. unter „Zentralem F.“ Das IV. Parlament der FDJ (1952) legte fest: „Es sollten zur Unterstützung der Staatsorgane vor allem…

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Bildende Kunst (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Agitation und Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (Formalismus, Funktionalismus in der Architektur), wurden vom SED-Regime mit zunehmender Schärfe bekämpft. Die vom Verband ➝Bildender Künstler Deutschlands veranstalteten „Großen Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949, 1953, 1958/59 und 1962, an denen, zuletzt allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, enthüllten die öde Monotonie der herrschenden Kunstrichtung, die sich von der der nationalsozialistischen Ära nur durch den höheren Anteil von Dilettanten und Künstlerkollektiven an der Produktion unterscheidet. Die VI. Deutsche Kunstausstellung ist für 1967 geplant; in Dresden sollen wie bisher Malerei, Graphik und Plastik, in Ostberlin oder Leipzig Gebrauchsgraphik, Kunsthandwerk und Mode gezeigt werden. Als Instrument der Kunstpolitik diente von 1951 bis 1954 die Kunstkommission; dann ging diese Aufgabe an das Ministerium für Kultur über. In der kurzen Periode des Neuen Kurses schien die Kunstpolitik etwas elastischer geworden zu sein; vor allem bei der Gewinnung westdeutscher Künstler für Ausstellungen und dergleichen [S. 87]ließ man gewisse Abweichungen von der Norm des sozialistischen Realismus zu, ohne daß diese jedoch prinzipiell preisgegeben worden wäre. Seit 1957 aber wurden Abweichungen kaum noch zugelassen; auch westdeutsche Künstler sollen in der SBZ nur noch ausstellen dürfen, wenn nicht nur die gezeigten Werke, sondern auch sie selbst dem sozialistischen Realismus verpflichtet sind. Das Regime fördert im übrigen die linientreuen Künstler, vor allem auch unter dem Nachwuchs, mit beträchtlichen Mitteln, läßt die „Werktätigen“ im Rahmen der kulturellen Massenarbeit am Kunstbetrieb teilnehmen und hält unter ihnen Diskussionen und Kritik der Kunstproduktion in Gang, regt sie auch (im Sinne der „Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter) zu produktiver künstlerischer Betätigung an. 1963 übernahm das Ministerium für Kultur die Zentralen Werkstätten für Druckgrafik in Berlin, um „durch Herstellung von hochwertiger künstlerischer Graphik die Kunst noch stärker als bisher in die Wohnungen der arbeitenden Menschen zu tragen.“ Im April 1959 wurde der Kunstpreis der DDR zum erstenmal an 15 Künstler verliehen. Auf der anderen Seite wird in den Verlautbarungen des ZK immer wieder geklagt, daß die BK. in allen ihren Gattungen hinter den Anforderungen, die der Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung ihr stelle, weit zurückgeblieben sei. „Ideologische Unklarheiten“ und „dekadente Auffassungen“ wurden u.a. während der Vorbereitungen zur IV. Dresdener Kunstausstellung öffentlich diskutiert, und diese selbst unterlag scharfer Kritik, an der auch Ulbricht sich beteiligte. Es ist begreiflich, daß unter den geschilderten Umständen nur wenige Künstler von Rang in der SBZ ausgehalten haben. (Deutsche ➝Akademie der Künste, Auszeichnungen, Kulturpolitik, Volkskunst) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Balluseck, Lothar von: Volks- und Laienkunst in der sowjetischen Besatzungszone. (Einführung von Hans Köhler) (BB) 1953. 92 S. m. 17 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 86–87 Bilanzen, volkswirtschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildender Künstler Deutschlands, Verband

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Sowjetzonen-Regimes steht im Zeichen des sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die…

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Juden (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Ihre Lage in der SBZ beruht auf der ideologisch-politischen Einstellung, die die SU und dementsprechend die SED zum Judentum vertreten. Der Bolschewismus sieht im Judentum eine besonders hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine schwierige nationale Minderheit hält. Diese Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. gegenüber annähernd 4 Mill. im Jahre 1898) ist um so bedenklicher, als es in der Bevölkerung immer noch antisemitische Stimmungen gibt. Ihre Haltung zu den J. bemäntelt die SU damit, daß sie die J. als Träger eines staatsfeindlichen Zionismus hinstellt. Die SU behauptet vom Zionismus, daß er die jüdischen „Werktätigen“ „vom Klassenkampf ablenkt“, und daß der durch die Gründung des Staates Israel gestärkte jüdische Sonderpatriotismus sehr gefährlich sei. Bemängelt wird, daß Israel dem Westen zuneigt. (Dazu kommen taktische Rücksichten auf die arabischen Staaten.) Im Kampf gegen den Trotzkismus hatte Stalin auch viele Kommunisten jüd. Herkunft beseitigen lassen; später dann jiddische Schriftsteller. Zehntausende von J. waren ab 1935 bei den „Säuberungen“ hingerichtet worden. Das 1927 angebahnte „Jüdische Autonome Gebiet Birobidjan“ zog zwar einige zehntausend J. an, doch wurden J. in beträchtlicher Menge in östliche Gebiete, vor allem wohl nach Kasachstan, deportiert. Noch immer sind die J. in der SU gegenüber anderen Bürgern in vielem benachteiligt, z. B. bei der Zulassung zum Studium, zum Offiziersberuf, im höheren Parteidienst. Von 450 Synagogen wurden seit 1952 etwa 354 geschlossen. Diese Tatsachen beklagte am 15. 4. 1964 eine Studiengruppe der „Sozialistischen Internationale“ und am 12. 7. 1964 der Exekutivrat des Jüdischen Weltkongresses. Antisemitismus wirkte auch in den Staaten des Sowjetblocks im Hintergrund der „antizionistischen“ Prozesse gegen Palffy-Kreis und Slansky-Gruppe (1959). Die Todes- und Kerkerstrafen gegen die Slansky-Gruppe gaben dem ZK der SED Anlaß, auch in der SBZ gegen jüdische Spitzenfunktionäre vorzugehen, da sie angeblich Agenten des Zionismus und damit des amerikanischen Monopolkapitalismus seien: So mußten Paul ➝Merker und Erich Jungmann auf Jahre in Haft. Am 20. 12. 1951 warf das ZK Merker vor, daß er „als Garantie gegen die Assimilation der Juden die national-kulturelle Autonomie forderte“. Jungmann, so rügte das ZK, habe „gefordert, daß alle den deutschen Juden zugefügten Schäden vom deutschen Volk bevorzugt vor allen anderen Schäden wiedergutgemacht werden“. Merker wurde angegriffen, weil er auch jene J. entschädigt sehen wollte, „die im Ausland bleiben wollen“. Ein eigenes Bildungs- und Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Den etwa 72 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der Bundesrepublik und West-Berlin stehen nur 8 gegenüber: Chemnitz (Karl-Marx-Stadt); Dresden; Erfurt; Halle; Leipzig; Magdeburg; Schwerin; Sowjetsektor von Berlin. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden in der DDR“ hat seinen Sitz jeweils am Wohnort des Vors. Im Mai 1961 setzte die Regierung der SBZ Martin Riesenburger (Ostberlin) als Landesrabbiner ein. Er starb im April 1965, sein Amt übernahm Dr. Edmund Singer im Dez.~1965. Bis heute weigert sich das Regime, für die schweren Blut- und Besitzopfer, die die J. unter dem nat.-soz. Regime erlitten, eine Wiedergutmachung zu leisten, da es sich für unzuständig hält. Während die BRD Zahlungen an den einzelnen J. wie an Israel entrichtete, zahlt das Regime der SBZ nur die bescheidene allgemeine Unterhaltsrente, die alle Hitleropfer beziehen. Dazu erklärte Albert ➝Norden am 2. 2. 1960 (laut dpa) in einer Pressekonferenz, die „DDR“ sei nicht bereit, „eine Wiedergutmachung an Israel zu zahlen“. Die Argumente, mit denen die SED eine Wiedergutmachung an Israel wie an die J. insgesamt ablehnt, verwendete Gesandter [S. 223]Gerhard Kegel (SED) in einem Aufsatz (31. 3. 1965 in „Berliner Zeitung“, S. 9): Er verleumdete Israel als „Speerspitze des Weltimperialismus, gerichtet gegen die Rechte des arabischen Volkes und dessen Kampf für die Befreiung und Fortschritt“. Bei seiner Agitation gegen den Staat der J. scheute er sich z. B. nicht, zu schreiben: „Nichts gibt der Regierung des Staates Israel das Recht, von den Regierungen der deutschen Staaten und deren Bürgern, im Namen einer Wiedergutmachung oder Sühne, Milliardensubventionen … zu fordern.“ Die besondere Lage der J. in der SBZ verminderte ihre Zahl durch Abwanderung um die Hälfte: 1946 zählten sie in der SBZ und in Ostberlin noch rd. 3.100, Ende 1952 rd. 2.600. 1962 noch rd. 850 in der SBZ und in Ostberlin 950. Literaturangaben Buber, Martin, und Nahum Goldmann: Die Juden in der UdSSR. München 1961, Ner-Tamid-Verlag. 48 S. Levain, Richard S.: Antisemitismus im Ostblock (hrsg. v. Internationalen Komitee für Information u. Soz. Aktion — CIAS). Luxemburg 1960. 36 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 222–223 Journalisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugend

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Ihre Lage in der SBZ beruht auf der ideologisch-politischen Einstellung, die die SU und dementsprechend die SED zum Judentum vertreten. Der Bolschewismus sieht im Judentum eine besonders hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine schwierige nationale Minderheit hält. Diese Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. gegenüber annähernd 4…

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Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen (1966)

Siehe auch: Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung: 1975 1979 Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 „Die Verhandlungen vor den Gerichten sind öffentlich“ — dieser Grundsatz des Art. 133 der Verfassung und des § 4 des sowjetzonalen GVG wird durch die Feststellung im Staatsratserlaß über die Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S.~21) noch unterstrichen: „Die Teilnahme der Bevölkerung an gerichtlichen Verhandlungen trägt dazu bei, das Staats- und Rechtsbewußtsein der Werktätigen zu entwickeln, ihre Verbundenheit zu den Organen ihres sozialistischen Staates zu festigen, die erzieherische Wirkung der Hauptverhandlung zu erhöhen und die Kraft der Öffentlichkeit auf die Überwindung von Gesetzesverletzungen zu lenken.“ Gleichwohl wird der Grundsatz der Ö. häufig durchbrochen, und sogar in den großen Schauprozessen war nicht die Ö. im eigentlichen Sinne, sondern nur ein bestimmter und ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen. Das OG rechtfertigt diese Praxis. Wenn an Prozessen „vor allem Werktätige teilnehmen, die auf Grund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Stellung mit dem Gegenständ des Verfahrens besonders verbunden sind, dann ist die Öffentlichkeit des Verfahrens gewahrt, selbst wenn durch die Teilnahme ausschließlich solcher Zuhörer andere Interessenten nicht mehr zugelassen werden können“ („Neue Justiz“ 1955, S. 686). In den Verfahren gegen ehemalige Volkspolizisten und Angehörige der Nationalen Volksarmee ist die Ö. grundsätzlich ausgeschlossen. In den Kriegsverbrecherprozessen war die Ö. ebenfalls nicht zugelassen. Nicht öffentlich werden auch politische Strafsachen verhandelt, in denen der Angeklagte trotz aller Bemühungen nicht zu einem Geständnis gebracht wurde und die Zeugenaussagen zu einer Verurteilung nicht ausreichen. Wenn aber von einem Verfahren, insbesondere von einem Strafverfahren, eine besonders erzieherische Wirkung auf ein bestimmtes Kollektiv erwartet werden kann, dann sollen die Gerichte „geeignete Verhandlungen unmittelbar in sozialistischen Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen sowie zu einer Tageszeit durchführen, die es den Werktätigen ermöglicht, daran teilzunehmen“. Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen sind zur Hauptverhandlung zu laden und haben die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Täters darzulegen. (gesellschaftliche Erziehung, Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 431 Öffentlicher Tadel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Offiziersschulen

Siehe auch: Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung: 1975 1979 Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 „Die Verhandlungen vor den Gerichten sind öffentlich“ — dieser Grundsatz des Art. 133 der Verfassung und des § 4 des sowjetzonalen GVG wird durch die Feststellung im Staatsratserlaß über die Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S.~21) noch unterstrichen: „Die Teilnahme der Bevölkerung an gerichtlichen Verhandlungen trägt dazu…

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Eigentum (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach kommun. Auffassung ist E. die „ökonomische Kategorie, die die wechselseitigen Beziehungen und die Stellung der Menschen in der Produktion materieller Güter und bei der Aneignung der hergestellten Produkte und der Produktionsmittel ausdrückt“. Die verschiedenen historisch bestimmten Formen des E. zeigen, „wie in der jeweiligen Gesellschaftsordnung die Aneignung vor sich geht, wie das Verhältnis eines Individuums oder eines Kollektivs zu den Bedingungen und den Mitteln der Produktion ist“. Die E.-Verhältnisse werden als die wichtigsten gesellschaftlichen Verhältnisse bezeichnet, weil sie den Charakter aller anderen gesellschaftlichen Verhältnisse bestimmen. Sie bestimmen ihn entweder als gesellschaftliches E., wo gesellschaftlich produziert und angeeignet wird (im Sozialismus-Kommunismus), oder als Privat-E., wo gesellschaftlich produziert und privat angeeignet wird (Kapitalismus), oder als Arbeits-E., wo privat produziert und angeeignet wird (bei der einfachen Warenproduktion). Die gesellschaftliche Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft beruht auf dem sozialistischen E. (an den Produktionsmitteln), das in zwei Formen existiert, in dem staatlich sozialistischen E. oder Volkseigentum und dem genossenschaftlich-sozialistischen E. Das „Volkseigentum“ ist die höchste Form des gesellschaftlichen E. Eigentümer ist das „gesamte werktätige Volk in Gestalt seines Staates“. „Volkseigentum“ ist also gleichzusetzen mit Staatseigentum. Es ist „die entscheidende ökonomische Grundlage der Arbeiter-und-Bauern-Macht“. Es entstand durch Enteignung. Das genossenschaftliche sozialistische E. ist gegenüber dem „Volkseigentum“ gesellschaftliches E. einer niederen Entwicklungsstufe, weil hier nur ein bestimmtes Produktions- oder Verbraucherkollektiv Eigentümer ist. Es entsteht durch Sozialisierung des Privat-E. der in den Genossenschaften vereinigten Bürger. Diese beiden Formen des gesellschaftlichen E. genießen besondere Förderung und erhöhten rechtlichen Schutz. Nach Art. 28 der Verfassung bedarf die Veräußerung und Belastung von Grundbesitz, Produktionsstätten und Beteiligungen, die sich im E. des Volkes befinden, der Zustimmung der für ihren Rechtsträger zuständigen Volksvertretung. Zu diesem unantastbaren Bestand des „Volkseigentums“ gehört aber nur das dauernd zum Betrieb bestimmte Anlagevermögen, nicht dagegen gehören die Umlaufmittel dazu, an denen persönliches E. erworben werden kann. Das E.-Recht des BGB ist auf beide Firmen des gesellschaftlichen E. nicht unmittelbar anzuwenden, „da das sozialistische E. eine neue revolutionäre, vom BGB nicht geregelte Institution darstellt“. Eine entsprechende Anwendung der übernommenen Normen ist nur insofern zulässig, als diese dem Wesen der neuen E.-Formen nicht widersprechen. Alle Bestimmungen des BGB, die einen ungewollten Verlust des E.-Rechts nach sich ziehen, sind mit dem Wesen des sozialistischen E. nicht zu vereinbaren (Nathan, „Neue Justiz“, 1957, S. 756). So kann gesellschaftliches E. an beweglichen Sachen nicht gutgläubig von einem Nichtberechtigten erworben werden (OG, Urteil vom 8. 10. 1957, „Neue Justiz“, 1957, S. 776). Im Konkurs sind zum „Volkseigentum“ gehörende Forderungen bevorrechtigt. (Konkursrecht) Das persönliche E. an den Konsumtionsmitteln wird vom Volkseigentum abgeleitet. Es ist die „gegenwärtig spezifische und typische Form, in der die werktätigen Produzenten an der Realisierung des von ihnen selbst erzeugten Reichtums teilnehmen und in der sich das Prinzip der materiellen Interessiertheit verwirklicht“. Objekt des persönlichen E. sind die durch „eigene gesellschaftliche Arbeit“ erworbenen Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die „planmäßig zur individuellen Konsumtion im Wege der Einzel-Aneignung zur Verfügung gestellt und aus einer anderen Eigentumsform (Volkseigentum) abgeleitet worden sind“. Objekte des persönlichen E. können auch Grundstücke sein, „soweit sie der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“. Grundstücke oder bewegliche Sachen, die „zur Erzielung arbeitslosen Einkommens eingesetzt“, also z. B. verpachtet oder vermietet werden, sind dagegen als Privat-E. anzusehen. Das Arbeits-E. oder Privat-E. der einfachen Warenproduzenten (Handwerker, Einzelhändler, Klein- und Mittelbauern) besteht in der Aneignung der Ergebnisse eigener Arbeit. Daneben existiert auch noch kapitalistisches Privat-E. an Produktionsmitteln, „dessen Eigentümer im Zuge der Entwicklung auf dem Wege über die sozialistischen Genossenschaften (Zwangskollektivierung, Produktionsgenossenschaften) oder die staatliche Beteiligung (halbstaatliche Betriebe) freiwillig ihre historisch überholte Stellung aufgeben“. Das Privat-E. ist seit 1945 durch Enteignung stark reduziert worden. Zahlreiche Verfügungsbeschränkungen, vor allem für das Grund-E., haben den Begriff des privaten E. ausgehöhlt. So bedarf die wirksame Übereignung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks einer Genehmigung. (Grundeigentum) Die noch bestehenden Reste des Privat-E. sollen zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit Massenbedarfsgütern während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ noch für einige Zeit geduldet werden. Durch das Steuersystem (Steuern, Erbrecht, Erbschaftsteuer) und andere Maßnahmen wird die Neubildung und Vergrößerung kapitalistischen Privat-E. verhindert. Literaturangaben Rauch, Georg von: Grundlinien der sowjetischen Geschichtsforschung im Zeichen des Stalinismus. (Europa-Archiv 1950. H. 19–21) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 116 Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eingaben

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach kommun. Auffassung ist E. die „ökonomische Kategorie, die die wechselseitigen Beziehungen und die Stellung der Menschen in der Produktion materieller Güter und bei der Aneignung der hergestellten Produkte und der Produktionsmittel ausdrückt“. Die verschiedenen historisch bestimmten Formen des E. zeigen, „wie in der jeweiligen Gesellschaftsordnung die Aneignung vor sich geht, wie das Verhältnis eines…

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KPdSU (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Abk. für Kommun. Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zaren durch die bürgerliche Revolution waren bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die Bolschewiki als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgeblich beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Okt. 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Führung an sich und beseitigte seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenew u. a.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschewistische Partei den Namen KPdSU (B); seit dem XIX. Parteitag im Okt. 1952 heißt sie KPdSU. Die entscheidenden Führungsgremien sind das Sekretariat des ZK und das Politbüro des ZK. Dem Sekretariat gehören folgende Funktionäre an: Breschnjew, Andropow, Demitschew, Kirilenko, Ponomarjow, Rudakow, Scheljepin, Suslow, Ustinow, Kulakow, Kapitonow. Vollmitgl. d. Politbüros sind: Breschnjew, Kossygin, Kirilenko, Masurow, Pelsche, Podgorny, Poljanskij, Suslow, Woronow, Schelest, Scheljepin, Kandidaten d. Politbüros sind: Kurajew, Grischin, Mschawanadse, Raschidow, Demitschew, Ustinow, Schtscherbvizkij, Mascherow (Apr. 1966) Seit Stalins Tod wurden aus der Parteiführung ausgeschaltet: Berija, Malenkow, Molotow, Kaganowitsch, Schepilow, Shukow, Bulganin, Woroschilow, N. S. Chruschtschow u.a. Die KPdSU kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU. Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie [S. 255](Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Mitgliederstand im Jan. 1959: 7.622.356 Mitgl. und 616.775 Kandidaten; Ende 1965 rd. 12 Mill. Mitgl. und Kandidaten. Wichtigste Etappen der Parteigeschichte seit 1917: 1919 Kriegskommunismus, 1921 Neue Ökonomische Politik (NÖP), 1928 Erster Fünfjahrplan, 1930 Kollektivierung der Landwirtschaft, 1936 bis 1939 Periode der großen Säuberungen (ein großer Teil der politischen, wirtschaftlichen, militärischen und geistigen Elite wird auf Weisung Stalins liquidiert, darunter die neun außer Stalin noch lebenden Mitgl. des leninschen Politbüros, 98 von 139 Mitgl. des amtierenden ZK, die Mehrheit der ehemaligen ZK-Mitgl., 18 Minister, fast alle Vors. der Unionsrepubliken sowie zahlreiche führende Kommunisten des Auslands). Febr. 1956 XX. Parteitag: Verdammung Stalins, die auf dem XXII. Parteitag im Okt. 1961 fortgesetzt wurde, u.a. mit einem Beschluß, die Leiche Stalins aus dem bisherigen Lenin-Stalin-Mausoleum zu entfernen und zu Ehren der Opfer Stalins ein Denkmal zu errichten. Okt. 1964: Sturz Chruschtschows. Über das Verhältnis der KPdSU zu den anderen kommun. Parteien: Komintern, Kominform, Warschauer Beistandspakt, Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, Sonderwege zum Sozialismus. Auf dem XXII. Parteitag traten zum erstenmal die schweren Meinungsverschiedenheiten zwischen der KPdSU und der KP Albaniens sowie der KP Chinas offen zutage. Die Delegierten nahmen ein neues Parteiprogramm an, mit dem der „Übergang zum Kommunismus“ proklamiert wurde. (Geschichte der ➝KPdSU) Literaturangaben Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Scharndorff, Werner: Die Geschichte der KPdSU. München 1961, Olzog. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 254–255 KPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte der

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Abk. für Kommun. Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917…

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Architektur (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes diktierte einen Baustil, der in der Nachfolge Hitlers pseudoklassizistische Elemente in bombastischer Fülle aufwies. Der Fassade wurde überall der Vorrang vor dem Grundriß gegeben; die Auflösung der Städte in Eigenheimsiedlungen wurde als „Isolierung der Menschen und ein Hindernis für die Entwicklung“ (Ulbricht) abgelehnt; neuerdings wird der „sozialistische Wohnkomplex“, das sowjet. „Quartal“, als Ausdruck der „Parteilichkeit in der A.“ herausgestellt (bolschewistische ➝Parteilichkeit); lange Zeit waren Prunkstraßen, wie die Ostberliner Stalinallee, sog. Kulturhäuser und andere Bauten „gesellschaftlichen“ Charakters mit großem Aufwand gefördert worden, während die eigentlichen städte- und vor allem wohnungsbaulichen Aufgaben aus Mangel an Mitteln und Baustoffen und infolge des sterilen Bürokratismus des Projektierungsapparates brachlagen (Gebiets- und Stadtplanung, Städtebau, Wohnungsbau, Wohnungswirtschaft). Nachdem 1955 Chruschtschow die Baupolitik der SU scharf kritisiert und ihr Einfachheit, Strenge der Formen und Sparsamkeit als neue Grundsätze anempfohlen hatte, forderte die Deutsche Bauakademie für die SBZ zwar auch Berücksichtigung der Funktion des Bauwerkes, betonte aber, daß das deutsche Bauwesen in der Pflege des klassischen Kulturerbes hinter dem sowjet. zurückstehe und sich den neuen Richtlinien der SU daher noch nicht in vollem Umfange anschließen könne. In der Formgebung ist von einem neuen oder gar revolutionären Zeitstil nichts zu sehen und für avantgardistische Einzelleistungen kein Raum. Die bautheoretischen Erörterungen um die nicht vorhandene „sozialistische A.“ verschleiern schlecht das Bemühen der Architekten, die eigentlich zeitgemäßen Elemente westlichen Bauens zu rezipieren und dies irgendwie mit der Ideologie in Einklang zu bringen. Erst die Einführung industrieller Baumethoden (mit vorfabrizierten Fertigbauteilen) führte in jüngster Zeit zu einer gewissen Versachlichung wenigstens im Wohnungsbau, freilich auch zur Normierung und zum Verzicht auf individuelle Baugedanken. Bearbeitet werden alle größeren Bauaufgaben, unter denen militärische und schwerindustrielle Objekte nach wie vor den Vorrang haben, von den staatlichen Projektierungsbüros, die die große Masse der freien Architekten an sich gezogen haben. Mit den privaten Bauherren sind auch die Existenzmöglichkeiten eines selbständigen Architektenstandes dahingeschwunden. (Bildende Kunst, Funktionalismus, Formalismus) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Zur Lage der bildenden Kunst in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 130 S., 15 Abb. u. 18 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 40 Arbeitszeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Archive

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Da die A. mehr als andere bildende Künste berufen erscheint, die „gesellschaftliche“ Entwicklung zugleich zu beeinflussen und zu repräsentieren, nahm sich die Kunstpolitik nach einer kurzen Periode der Unsicherheit ihrer mit besonderem Eifer an und drückte ihr bald den Stempel der herrschenden Kunstrichtung auf (Sozialistischer Realismus). — Die Deutsche ➝Bauakademie als Organ der Kunstpolitik des Regimes…

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Frauenarbeit (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art.~7 der Verfassung der „DDR“: „Mann [S. 152]und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2), die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter seien verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am Arbeitsprozeß teilzunehmen, ihre schöpferischen Fähigkeiten zu entwickeln. Zugleich sollen sie „ihrer hohen gesellschaftlichen Aufgabe“ als Mütter gerecht werden. Die verstärkte F. erwies sich vor allem zur Durchführung der Wirtschaftspläne als notwendig. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl beträgt etwa 47 v. H. Schon 1964 waren 70 v. H. aller arbeitsfähigen Frauen berufstätig. Auch in typischen Männerberufen werden Frauen beschäftigt. Wegen des Arbeitskräfte-Problems wird die Halbtagsarbeit für Frauen mit Familie in zunehmendem Maße propagiert (Hausfrauenbrigaden). Nachtarbeit ist zulässig. Der besondere Arbeitsschutz für Frauen ist stark eingeschränkt. Zwar ist die F. für eine ganze Reihe von Tätigkeiten verboten, doch gilt das Verbot nicht, wenn die Produktionstechnik die Frauen angeblich nicht gefährdet. Der Schutz für schwangere und stillende Mütter beschränkt sich auf das Verbot von Arbeiten, „die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle Leben und Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes gefährden könnten“ (§ 129 Abs.~1 des Gesetzbuches der Arbeit). Stillenden Müttern sind lediglich für die Dauer von höchstens 6 Monaten nach der Niederkunft täglich 2 Stillpausen von je 45 Minuten ohne Lohnausfall zu gewähren (§ 22 a. a. O.). (Arbeitspolitik, Familienpolitik, Mutterschutz, Unterhalt, Gleichberechtigung der Frau) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 151–152 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenausschüsse

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Alle gesetzlichen Bestimmungen über F. gehen zurück auf Art.~7 der Verfassung der „DDR“: „Mann [S. 152]und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, sind aufgehoben.“ Daher bestimmt das Gesetzbuch der Arbeit (§ 123 Abs. 2), die Organe der Staatsmacht und die Betriebsleiter seien verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die es den Frauen ermöglichen, am…

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Justizreform (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe dieser J. endete am 2. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf Verwaltungsstellen übertragen und gleichzeitig das Notariat verstaatlicht. Auf zivil- und strafrechtlichem Gebiet erfolgte die gesetzliche Neuregelung einzelner Materien (Eherecht, Strafrechtsergänzungsgesetz, Angleichungs-VO). Der V. Parteitag der SED im Juli 1958 gab den Anstoß zu einer zweiten J., die die Einführung der Richterwahl (Richter), die Neufassung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung, die Verabschiedung des LPG-Gesetzes und des Gesetzbuchs der Arbeit mit sich brachte. Ein im Justizministerium aufgestellter „Perspektivplan“ sah weiter die Schaffung eines neuen Strafgesetzbuchs, eines neuen Zivilgesetzbuches und einer neuen Zivilprozeßordnung („Neue Justiz“ 1958, S. 551) vor. Dieser Plan ist bisher nicht erfüllt worden. Eine dritte J. hatte nach dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 der Erlaß des Staatsrates „über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) zur Folge. Die Schwerpunkte lagen in der Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege und der gesetzlich eingeführten gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit (gesellschaftliche Gerichte). Die Befugnisse der Justizverwaltung wurden eingeschränkt. Die Arbeiten zur Schaffung neuer Gesetze (Strafgesetzbuch, Zivilgesetzbuch) wurden fortgeführt; das Familiengesetzbuch (Familienrecht) wurde fertiggestellt. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 230 Junker, Wolfgang A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizverwaltung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe dieser J. endete am 2. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf…

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Grenzgänger (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnung für Personen, die in West-Berlin arbeiteten und in Ostberlin oder in dem sowjetzonalen Randgebiet wohnten oder dort arbeiteten und in West-Berlin wohnten. Der Begriff des G. entstand nach der Währungsreform. Die in West-Berlin arbeitenden G. erhielten nur einen Teil ihres Lohnes in DM West, der restliche Lohn wurde vom Arbeitgeber in DM Ost ausgezahlt. Der West-Berliner Arbeitgeber mußte den dem Ostgeld-Anteil entsprechenden Betrag in DM West an die Lohnausgleichskasse in Berlin (West) abführen. Aus dieser Kasse wurde der Umtausch eines Teils des in Ostgeld empfangenen Lohnes der in Ostberlin oder der SBZ arbeitenden G. in Westgeld finanziert. 1949 arbeiteten mehr als 100.000 West-Berliner in Ostberlin und in der SBZ. Mit der wirtschaftlichen Entwicklung West-Berlins und der Abnahme der Arbeitslosigkeit ging diese Zahl ständig zurück und betrug Anfang Aug. 1961 nur noch 13.000, darunter rd. 6.000 Eisenbahner, und annähernd 3.500 freischaffende Künstler, Artisten und Schausteller. Dagegen arbeiteten vor dem 13. 8. 1961 noch annähernd 60.000 Ostberliner oder Bewohner der Randgebiete in Berlin (West) gegenüber etwa 70.000 im Jahre 1949. Diese G. waren seit 1952 ständiger Kritik und Schikanen ausgesetzt, durch die sie zur „freiwilligen“ Aufgabe ihrer Arbeitsplätze in Berlin (West) veranlaßt werden sollten. Im Sommer 1961 begann ein förmliches Kesseltreiben gegen diese G. Sie wurden in Zeitungen und Versammlungen als Verräter und Spekulanten angeprangert. Die G. wurden vom Einkauf bestimmter Industriewaren ausgeschlossen und mußten ab 1. 8. 1961 die Miete und alle öffentlichen Gebühren in DM West bezahlen. Diese Zwangsmaßnahmen wurden durch Ausweisungen vieler G. aus ihren Wohnungen und vor allem durch zahlreiche Strafverfahren wegen „illegaler Geldeinfuhr“ ergänzt. Durch die gewaltsamen Sperrmaßnahmen des kommun. Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin wurde den im sowjet. Machtbereich wohnenden G. die weitere Arbeit in Berlin (West) unmöglich gemacht. Sie mußten sich bei ihren früheren Betrieben in Ostberlin melden oder bei den Arbeitsämtern ihres Wohnsitzes zum Nachweis einer „geeigneten Tätigkeit“ registrieren lassen. Viele der ehemaligen G. erhielten jedoch zunächst keine ihren Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung. Sie mußten „zur Bewährung“ schlecht bezahlte schwere körperliche Arbeit in sog. Schwerpunktbetrieben aufnehmen. Viele G., die sich weigerten, eine solche Arbeit anzunehmen, sind als „arbeitsscheue Personen“ zur Arbeitserziehung verurteilt und auf unbestimmte Zeit in ein Haftarbeitslager eingewiesen worden. Durch ein West-Berliner Gesetz vom 8. 11. 1961 (G. u. VOBl. S. 1611) sind die Rechte der G. aus ihren früheren Arbeitsverhältnissen in Berlin (West) geschützt worden. Kündigungen dieser Arbeitsverhältnisse sind für die Zeit des Bestehens der Sperrmaßnahmen in Berlin unzulässig. Der Lohnumtausch für die in Ostberlin arbeitenden West-Berliner G. ist auf Anweisung des Senats von Berlin (West) am 1. 10. 1961 eingestellt worden. Hiervon wurden nur noch etwa 500 G. betroffen. Für die West-Berliner Eisenbahner, die auf in Berlin (West) liegenden Dienststellen der sowjetzonalen Reichsbahn arbeiten, wird dagegen der Lohnumtausch fortgesetzt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 180 Grenzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzgebiet

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnung für Personen, die in West-Berlin arbeiteten und in Ostberlin oder in dem sowjetzonalen Randgebiet wohnten oder dort arbeiteten und in West-Berlin wohnten. Der Begriff des G. entstand nach der Währungsreform. Die in West-Berlin arbeitenden G. erhielten nur einen Teil ihres Lohnes in DM West, der restliche Lohn wurde vom Arbeitgeber in DM Ost ausgezahlt. Der West-Berliner Arbeitgeber…

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Gesetzgebung (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Zum gesetzten Recht werden die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, die Verordnungen und Beschlüsse des [S. 170]Ministerrates und seines Präsidiums sowie die „normativen Verwaltungsakte der Leiter der zentralen Staatsorgane“ gerechnet. Nach Art. 81 der Verfassung steht das Recht der G. der Volkskammer und dem Volke durch Volksentscheid zu. Durch das verfassungsändernde Gesetz „über die Bildung des Staatsrates“ vom 12. 9. 1960 (GBl. I, S. 505) ist dem Staatsrat das Recht zugestanden worden, „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ zu erlassen. Durch das Gesetz über den Ministerrat vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) ist (wie in den bisherigen Ministerratsgesetzen) außerdem der Ministerrat generell zur Rechtsetzung ermächtigt worden. Auch dem Präsidium des Ministerrates wird das Recht zugestanden, Rechtsnormen zu erlassen. „Auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, der Gesetze der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrats“ sind die Mitglieder des Präsidiums und des Ministerrates als Leiter bestimmter Zweige der staatlichen Verwaltung ebenfalls berechtigt, Anordnungen sowie Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1960 (GBl. I, S. 531) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil~I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 169–170 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geständniserpressung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von…

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Kraftfahrzeugindustrie (1966)

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet der SBZ ein Anteil von etwa 25 v. H., 1964 von nur noch etwa 3 v. H. der deutschen K. Die Produktion hat sich im Vergleich zur BRD wie folgt entwickelt: Je 1.000 Einwohner wurden im Jahre 1964 in der BRD 45, in der SBZ nur 5 Personenwagen hergestellt; bei LKW war das Verhältnis BRD 4: SBZ 0,6. Die SED-Propaganda versucht, die Unterentwicklung der K. ideologisch zu bemänteln, indem sie erklärt, der Motorisierungsgrad der Bevölkerung sei in einem „sozialistischen Lande“ keine Meßgröße für den Lebensstandard. Der Wunsch nach einem eigenen PKW sei kennzeichnend für eine „bürgerliche Denkweise“. In Wirklichkeit ist diese Unterentwicklung eine Folge der Spaltung Deutschlands und der vom SED-Regime verfolgten Ost-Orientierung der Wirtschaft. Die K. kann nicht weiter entwickelt werden, weil ihr die aufnahmefähigen Märkte fehlen. Die jetzt möglichen kleinen Losgrößen liegen weit unter der Rentabilitätsgrenze jeder K. Die K. muß hoch subventioniert werden. Ein Teil der Subventionen wird durch die privaten Käufer in der SBZ aufgebracht, die für PKW im Vergleich zur BRD zwei- bis dreifach höhere Preise zahlen müssen. Das Fabrikationsprogramm ist dürftig. Bei Personenkraftwagen werden nur zwei Typen hergestellt, der Mittelklassewagen „Wartburg“ (920 ccm, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW), und der Kleinwagen „Trabant“ (jetzt mit 595 ccm, 23 PS). Im Lastkraftwagenbau werden nur drei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 2~t, 4~t und 5~t Nutzlast. Die Serienfabrikation des 5-Tonners lief Mitte 1964 in dem neuerbauten Werk Ludwigsfelde b. Berlin an. Ferner wird ein Kleintransporter mit ¾ t Tragkraft gebaut. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der LKW-Typen auf kleine Modelle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Sowjetblockländern in der SBZ nicht entwickelt und gefertigt. Der Kraftwagenbestand ist überaltert und völlig unzureichend. Da ein großer Teil der Neuproduktion exportiert wird (von den PKW 1964 rd. 32 v. H.), besteht ein großer ungedeckter Bedarf. (Kraftverkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 256 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche

Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Der Anteil der SBZ an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das…

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Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) (1966)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjetischer Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer Bewirtschaftung und Nutzung der eingebrachten und der öffentlich bereitgestellten Bodenflächen und Produktionsmittel („sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetrieb“). Die LPG sind keine Genossenschaften in unserem Sinne des Wortes. Es handelt sich nipht um freiwillige genossenschaftliche Zusammenschlüsse, die dazu dienen, die wirtschaftliche Lage ihrer Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um Kooperationsformen der Landbewirtschaftung, die nach „sozialistischen Grundsätzen organisiert und geleitet werden“. LPG sind Zwangsgemeinschaften kommun. Art im Dienste des kollektiven Erwerbs, deren Verwaltung und Wirtschaftsgeschehen durch Gesetz und Musterstatuten zentral reglementiert und kontrolliert werden, so daß das Mitspracherecht der Mitglieder und ihre Eigenverantwortung entscheidend eingeschränkt sind und ihre Privatinitiative weitgehend unterbunden ist (LPG-Gesetz). Nach dem „Prinzip des stufenweisen Übergangs zur sozialistischen genossenschaftlichen Großproduktion“ gibt es verschiedene Typen von LPG, die sich im Grad der Vergesellschaftung der Bodenflächen und Produktionsmittel sowie in der Verteilung der Einkünfte voneinander unterscheiden. Die Vergesellschaftung bezieht sich entweder nur auf die gemeinsame Bewirtschaftung des von den Mitgliedern eingebrachten Ackerlandes und teilweise auch des Grünlandes (Typ I) oder zuzüglich auch auf die zur Feldwirtschaft erforderlichen Zugkräfte, Maschinen und Geräte (ursprünglicher Typ II) oder auf den gesamten bäuerlichen Betrieb einschl. des lebenden und toten Inventars (Typ III). Die Mitglieder behalten zur persönlichen Nutzung eine „individuelle Wirtschaft“, die jo nach Typ verschieden groß ist. Beim Typ~I handelt es sich um 0,5 ha Ackerland und um die gesamte übrige Wirtschaft, bei Typ II können neben 0,5 ha Ackerfläche, Gärten, Dauergrünland und Wälder das gesamte Zucht- und Nutzvieh, vom Zugvieh 1~Pferd, 1~Ochse sowie das zur Bearbeitung des verbleibenden Landes nötige Inventar in individueller Nutzung bleiben. Im Typ III umfaßt die individuelle Wirtschaft nur noch die persönliche ➝Hauswirtschaft. Typ~I und II stellen nur Übergangsformen zum Typ III dar, bei ihnen handelt es sich im Gegensatz zu Typ III noch um keinen geschlossenen „Großbetrieb“, sondern um eine Gemeinschaft von Bauernwirtschaften, die nur den Betriebszweig Feldwirtschaft gemeinsam betreiben. Die LPG wird formell durch den Vorstand, den Vorsitzenden und die Mitgliederversammlung geleitet. Letztere kann „zur Teilnahme der Genossenschaftsmitglieder an der Leitung und Verwaltung der Genossenschaft“ Kommissionen bilden, unter denen die „Revisionskommission“ zur laufenden Kontrolltätigkeit die wichtigste ist. Diese ist auch berechtigt, notfalls die Funktionen des Vorstandes zu überwachen, wenn dieser versagt. Stellen Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt und bei Anwesenheit von mindestens ⅔ aller Mitglieder gültig sind, „einen Mißbrauch der innergenossenschaftlichen Demokratie“ dar, so können sie — nach Anhören des LPG-Beirates, des parteipolitischen Gremiums der LPG, vom Rat des Kreises (Kreis) aufgehoben werden. Von der SED nicht gebilligte Beschlüsse, auch wenn sie statutengerecht sind, werden auf diese Weise torpediert. Die Bewachung und Kontrolle der Arbeitsleistungen und der wirtschaftlichen Entwicklung der LPG obliegt dem Buchhalter, der den Vorsitzenden bzw. die Revisionskommission darüber regelmäßig unterrichtet. Dies erfordert einen umfangreichen Verwaltungsapparat, dessen Kosten die LPG belasten, ganz abgesehen davon, daß die darin beschäftigten Menschen der Güterproduktion entzogen werden. Über die Arbeitsorganisation der LPG Brigaden der LPG. Die nach Erfüllung der Marktproduktion, nach Abgeltung aller Verpflichtungen und den statutenmäßigen Einlagen zur [S. 370]Bildung der Natural- und Geldfonds verbleibenden Natural- und Geldbeträge werden an die LPG-Mitglieder nach den im Jahre geleisteten Arbeitseinheiten und nach dem Umfang und der Güte der eingebrachten Bodenanteile in den einzelnen Typen wie folgt verteilt: Die Bodenanteile — falls solche überhaupt gezahlt werden — sind u. U. für jedes Mitglied gleich. Ihre Höhe wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. In vielen Fällen werden Bodenanteile auch gänzlich außer acht gelassen. In den LPG erhalten die Mitglieder also keinen verbindlich vereinbarten Arbeitslohn, d.h., das LPG-Mitglied vom Typ III weiß während des ganzen Jahres noch nicht, mit welchem Entgelt für die AE es endgültig rechnen. kann, da dieses vom Betriebserfolg abhängt. „Bis zu 70 v. H. des zu erwartenden Geldes“ kann es im Laufe des Jahres als Anzahlung auf die geleisteten AE erhalten. Der Gesamtlohn kann erst am Jahresende aus dem Betriebsergebnis errechnet werden. Für die aus dem Betriebsergebnis abzugeltenden Ansprüche sind Prioritäten festgelegt. Bei der Verwendung der Geldeinkünfte steht an erster Stelle die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand, wie Bezahlung von Steuern und Versicherungen, Kreditrückerstattungen. Es folgen dann die Ausgaben für die laufende Produktion, wie z. B. Saatgut, mineralische ➝Düngemittel, Futtermittel; die Rücklagen für den „unteilbaren Fonds“ zu künftigen Investitionszwecken; die Rücklagen für den „Hilfs- u. Kulturfonds“ zur sozialen Betreuung der LPG-Mitglieder sowie Rücklagen für den „Prämienfonds“. Der Lohnanspruch steht an letzter Stelle und wird demnach als Residualgröße abge[S. 371]golten. Die LPG-III-Mitglieder haben zwar den Status eines Lohnarbeiters, aber ohne die geringste Einflußmöglichkeit auf Betriebsorganisation und Betriebsführung müssen sie alle Risiken der Produktion tragen. Diese mit unseren Begriffen nicht zu vereinbarende Konstruktion des LPG-Typ~III hat daher die SBZ-Machthaber gezwungen, den Mitgliedern der LPG~III eine Mindestbezahlung der AE zu garantieren und bei ungenügendem Betriebserfolg die hierfür erheblichen Mittel zuzuschießen. Bezeichnenderweise besteht diese Garantie seit der vollständigen Kollektivierung nicht mehr, die Subventionierung der AE im Typ III wird aber praktisch noch fortgeführt. Der entscheidende betriebswirtschaftliche Unterschied zwischen Typ~I und II gegenüber Typ III besteht darin, daß den Bauern in den Typen~I und II bei nur gemeinsamer Bewirtschaftung des Ackerlandes noch ein Rest von eigener Leistungsinitiative für die Veredlungswirtschaft geblieben ist, während im Typ III die Mitglieder bezahlte Kolchosarbeiter sind. Deshalb wäre es für die Lebensverhältnisse vieler Bauern in der SBZ von großer Bedeutung, wenn die Möglichkeit bestehen würde, die Typen~I und II auf längere Zeit durchzuhalten. Auf die Dauer wird der Kommunismus das Nebeneinander von Kollektivformen mit so unterschiedlichem Vergesellschaftungsgrad nicht zulassen. Die „schrittweise Vergesellschaftung weiterer Betriebszweige“ in den Typen~I und II zeichnet sich bereits sehr deutlich ab, u.a. in dem auf dem VII. Bauernkongreß geschaffenen modifizierten Typ II. In ihm sollen jetzt bereits eine „genossenschaftliche“ Viehhaltung aufgebaut sowie Grünland und Wald in die LPG eingebracht werden. Die Versorgungsabhängigkeit der Viehwirtschaft in den Typen~I und II (urspr.) mit Futtermitteln aus der kollektiven Feldwirtschaft impliziert auch ohne behördliche Zwangsmaßnahmen das Fortschreiten der Kollektivierung. Dom SED-Regime bringt dieser schrittweise Übergang vom Typ~I über Typ II in Typ III den Vorteil der Einsparung erheblicher Subventionsmittel für die Erstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen, da diese nun aus eigener Kraft der LPG-Mitglieder erfolgen muß. Über die agrarpolitischen Maßnahmen zur LPG-Bildung Agrarpolitik, über die Ertragslage der LPG Landwirtschaft. Zur Fachbildung und politischen Schulung von Mitgliedern und Führungskräften der LPG wurde am 1. 9. 1953 die Hochschule für LPG in Meißen gegründet. Das gebührenfreie Studium, zu dem die Mitgliederversammlung der LPG die Teilnehmer delegiert, dauert als Direktstudium 3 Jahre, als Fernstudium 5 Jahre, als Abendstudium sowie als Wechselstudium (Direkt- und Fernstudium) 4 Jahre und endet mit dem Staatsexamen als „Diplom-Agronom“. Der fachliche Ausbildungsstand der Führungskräfte in den LPG ist für die Machthaber ein ernstes Problem: Nach dem Stand vom 30. Sept. 1964 hatten von den 15.829 LPG-Vorsitzenden nur 8.685 eine abgeschlossene Ausbildung, davon 1.577 einen Hochschulabschluß, 3.541 Fachschulabschluß, 1.418 Meisterprüfung und 2.149 Facharbeiterprüfung. Von den insg. 870.363 mitarbeitenden LPG-Mitgliedern wiesen nur 155.907 (rd. 18 v. H.) eine abgeschlossene Ausbildung auf. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 369–371 Produktionsgenossenschaften des Handwerks A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften Werktätiger Fischer (PwF)

Siehe auch: Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche: 1953 1969 Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Eine in Deutschland neuartige Erscheinungsform gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung sowjetischer Prägung, entstanden durch den Zusammenschluß bis dahin individuell wirtschaftender Bauern, Landarbeiter und auch sonstiger Berufszugehöriger zu einem kollektiven landwirtschaftlichen Betrieb zwecks gemeinsamer…

DDR A-Z 1966

Genossenschaften, Ländliche (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Allen 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG, wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Sowohl die Zahl, die Mitgliederzahl, als auch die Leistungen der LG. stiegen schnell. Die Gründe waren die durch die veränderte Agrarstruktur (Bodenreform) gestiegene Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, die Förderung durch die Verwaltungen, die Tatsache, daß die LG. alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren Versorgung mit Produktionsmitteln durch Ausschaltung des privaten Landhandels (Großhandel) mehr und mehr zuständig waren. Auch die Abnahme landwirtschaftlicher Produkte im Rahmen der Ablieferungspflicht lag überwiegend in ihren Händen. Bis 1948 konnten sich die LG. entsprechend ihren traditionellen — demokratischen — Prinzipien entwickeln. (Genossenschaften). Ihre alte Struktur blieb erhalten: Spezial-G. für Geld- und Kreditgeschäfte, für Versorgung der Betriebe, für Absatz, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte und für weitere Spezialaufgaben (z. B. Meliorations-G., Elektrizitäts-G., Kredit- und Handels-G. waren auf Länderebene (Landesgenossenschaftsbanken und Haupt-G.) zusammengeschlossen, die Handels-G. auch auf Zonenebene in einer zentralen Waren-G. G.-Verbände bestanden auf Landesebene (Landesprüfungsverbände). Nicht erlaubt wurden ein Zentralverband und ein zentrales Bankinstitut. Seit 1948 versuchte die SED auf die LG. Einfluß zu gewinnen. Auf einem „Kongreß der LG. Deutschlands“ (16.–18. 3. 1949 in Berlin) wurde ein kommunistisch bestimmter „Zentralverband der landwirtschaftlichen G. Deutschlands“ gegründet mit der Aufgabe, die LG. in eine Massenorganisation umzugestalten und ihre Mitglieder für die (wirtschafts-) politischen Ziele der SED einzuspannen. Die Struktur der LG. sollte der neuen Aufgabe angepaßt werden: universale Dorf-G. sollten die bisherigen Spezial-G. ersetzen, Organe und Leitungen der G. sollten mit im Sinne der SED linientreuen Personen besetzt werden. Als dieses Ziel am Widerstand der Bauern und G.-Leiter scheiterte, wurden die LG. am 20. 11. 1950 mit der VdgB „vereinigt“. Von der gesamten G.-Organisation blieben nur noch die örtlichen Dorf-G. unter dem Namen „Bäuerliche Handels-G.“ (BHG) als „organisatorische Bestandteile“ der VdgB, die seitdem VdgB (BHG) hieß, und einzelne Spezial-G. (vor allem die Molkerei-G.) erhalten. Die G.-Verbände gingen in der [S. 163]VdgB unter. 1954 wurde zwar die VdgB (BHG) wieder in VdgB umbenannt, die BHG und Molkerei-G. blieben jedoch Bestandteile dieser Massenorganisation und sollten durch ihre wirtschaftliche (Monopol-) Stellung die Bauern an die VdgB binden. Gleichzeitig mit der organisatorischen Umgestaltung verloren die G. den größten Teil ihrer wirtschaftlichen Aufgaben. Der Absatz landwirtschaftlicher Produkte ging an die VEAB über, die Landwirtschaftsbank (damals Deutsche Bauernbank, DBB) übernahm die Landesgenossenschaftsbanken, die BHG wurden ihr unterstellt, waren aber nur noch für die Geld- und Kreditgeschäfte der Einzelbauern zuständig, während die LPG mit der DBB direkt verkehrten. Die Mittel- und Zentralinstitute der G. für die Versorgung mit Produktionsmitteln wurden liquidiert, die staatlichen ➝Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf belieferten seit 1951 die örtlichen G. Fortan waren die G. nur für die Versorgung der Einzelbauern mit Produktionsmitteln und — immer seltener — mit Krediten verantwortlich. Daneben hatten sie im Rahmen der VdgB die Kollektivierung vorzubereiten, indem sie die Hauptverantwortung und — zu Lasten ihrer Gewinne — einen großen Teil der Kosten für die Gründung von Teilproduktionsgenossenschaften und Teilproduktionsgemeinschaften zu tragen hatten. Von dieser Möglichkeit hat die SED-Agrarpolitik in einem nicht mehr zu steigernden Ausmaß Gebrauch gemacht. Im einzelnen wurden gegründet: Jungviehaufzuchtgemeinschaften, Weidegemeinschaften, Schafhüte- und Schafhaltegemeinschaften und -G., Saatzuchtgemeinschaften, Obstbau-G., Wald-G. und -gemeinschaften, „ Gemeinschaftseinrichtungen“ (z. B. Brütereien, Kückenaufzuchtstationen, Waschanlagen, Dämpfkolonnen) und — vorübergehend — „ständige Arbeitsgemeinschaften“. Der Sinn all dieser genossenschaftlichen oder genossenschafts-ähnlichen Produktionseinrichtungen war, eine möglichst gute Vorbereitung für die Gründung der LPG zu schaffen, in welchem Falle die genannten Institutionen von der LPG übernommen wurden. Je offenkundiger die schlechte wirtschaftliche Entwicklung bestehender LPG wurde, desto größerer Wert wurde auf ihre Vorbereitung gelegt. Möglichst viele Produktionsbereiche sollten — auf Kosten der Bauern und der G. — in leistungsfähigem Zustand von den LPG übernommen werden können. Am 31. 12. 1964 bestanden noch 1129 BHG gegenüber 2.430 im Jahre 1956. Während nach dem ursprünglichen Konzept der mitteldeutschen Agrarpolitik die BHG mit der Vollkollektivierung sämtlich in den LPG aufgehen sollten, sah man sich infolge der Agrarmisere nach der Vollkollektivierung und infolge der mangelhaften Leistungsfähigkeit des staatlichen Landhandels gezwungen, 1960/61 dieses Konzept zu ändern. Es wurde eine erneute Umwandlung der BHG in „LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel (LPG-GE)“ beschlossen. Die LPG-GE sind wie andere „zwischengenossenschaftliche Einrichtungen“ Nebenbetriebe der LPG im Sinne des § 23 des LPG-Gesetzes und haben im wesentlichen die Aufgaben der früheren BHG, aus denen sie hervorgegangen sind, zu erledigen. Die Umwandlung wurde jedoch nicht konsequent verwirklicht, so daß heute BHG und LPG-GE nebeneinander bestehen. Auch die LPG-GE dürften nur eine Übergangslösung sein. Wenn die bestehenden LPG vergrößert sein werden und ihre Zahl infolgedessen abgenommen haben wird und wenn alle LPG in wirkliche Vollgenossenschaften (LPG Typ III) umgewandelt sein werden, werden sowohl die BHG als auch die LPG-GE verschwinden. Die Mitarbeiter der genannten genossenschaftlichen Einrichtungen und ihre Anlagen (Läger, Fuhrpark usw.) werden in den LPG aufgehen. (Landwirtschaft, Agrarpolitik) Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 162–163 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Allen 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG, wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Sowohl die Zahl, die Mitgliederzahl, als auch die Leistungen der LG. stiegen schnell. Die Gründe waren die durch die veränderte Agrarstruktur (Bodenreform) gestiegene Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, die Förderung durch die Verwaltungen, die Tatsache, daß die LG. alleinige…

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Ideologie (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Wörtlich Ideenlehre; im weiteren Sinne ein mit idealen Gehalten ausgestattetes Lehrgebäude, dessen Voraussetzungen und Konsequenzen ohne Diskussion und Zweifel angenommen, „geglaubt“ werden müssen. Geistesgeschichtlich ist das Entstehen von I. auf das Zerbrechen eines allen Menschen gemeinsamen Welt-, Geschichts- und Menschenbildes zurückzuführen. Das Bemühen um neue Erkenntnis und neues Welt Verständnis führte zu verschiedenen politischen und sozialen Theorien. Versuche, solche politischen Ideen für die Praxis zu verwerten, entkleideten sie zwangsläufig ihres hypothetischen Charakters, engten sie auf ihre „brauchbaren“ Teile ein und verfälschten den ursprünglichen Zusammenhang. Im Verhältnis zu ihren geistigen Wurzeln sind die I. nur Surrogate der politischen Ideen. In der modernen politischen Praxis dient die I. der geistig-weltanschaulichen Verklärung und Rechtfertigung machtpolitischer Handlungen, vornehmlich in totalitären Staaten. Indem jeglicher Zweifel an ihrem Wahrheitsgehalt als sündhaftes Verbrechen erklärt und geahndet wird, erhält sie scheinreligiösen Charakter. Die Auslegung der „wahren Lehre“ behalten sich die Machthaber jeweils im Sinne ihrer eigenen Interessen vor. Der tatsächliche Einfluß einer I. auf die Handlungen ihrer „Vollstrecker“ ist schwer abzuschätzen. Auf jeden Fall ist er weitaus geringer als vorgegeben und auch als vielfach angenommen wird. Wenngleich die bolschewistischen Machthaber bedenkenlos und zynisch immer wieder gegen die Grundsätze ihrer I. verstoßen, so sind ideologische Richtungskämpfe mindestens als der Ausdruck von Machtkämpfen von großer Bedeutung. In letzter Konsequenz wird die I. zum geistigen Instrument zur Ausübung der Macht. (Marxismus-Leninismus, Bewußtseinsbildung) Literaturangaben Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Bauer, Raymond A.: Der neue Mensch in der sowjetischen Psychologie (a. d. Amerik.). Nauheim 1955, Christian. 180 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Gollwitzer, Helmut: … und führen, wohin Du nicht willst — Bericht einer Gefangenschaft. Ungek. Neuaufl. München 1959, Christian Kaiser. 287 S. Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Köhler, Hans: Sowjetideologie und Sowjetpraxis — eine Diskussionsfibel. Stuttgart 1957, Metzler. 110 S. Koestler, Arthur: Sonnenfinsternis. Stuttgart 1948, Behrendt. 235 S. Losch, Sebastian: Gespräch mit Kommunisten. Godesberg 1962, Hohwacht. 86 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Matthias, Erich, und Hansjürgen Schierbaum: Errungenschaften — Zur Geschichte eines Schlagwortes unserer Zeit. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 307 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre d. Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Monnerot, Jules: Soziologie des Kommunismus. Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 429 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 204 Idealismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IDFF

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Wörtlich Ideenlehre; im weiteren Sinne ein mit idealen Gehalten ausgestattetes Lehrgebäude, dessen Voraussetzungen und Konsequenzen ohne Diskussion und Zweifel angenommen, „geglaubt“ werden müssen. Geistesgeschichtlich ist das Entstehen von I. auf das Zerbrechen eines allen Menschen gemeinsamen Welt-, Geschichts- und Menschenbildes zurückzuführen. Das Bemühen um neue Erkenntnis und neues Welt Verständnis führte zu…

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Zentralkomitee der SED (1966)

Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 Zentralkomitee der SED (ZK): 1969 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Das ZK ist lt. Statut „zwischen den <➝Parteitagen> das höchste Organ der Partei“. Das auf dem V. Parteitag im Januar 1963 gewählte ZK hat 120 Mitgl. und 60 Kandidaten. Es wählt das Politbüro, das Sekretariat des ZK der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission. Nach dem auf dem V. Parteitag angenommenen neuen Statut tagt es „mindestens einmal in sechs Monaten“ (früher alle vier Monate). Gemäß Statut soll das ZK die Vertreter der Partei in die leitenden Stellen des Staatsapparates und der Wirtschaft entsenden und ihre Kandidaten für die Volkskammer bestätigen. Die eigentliche Parteiführung und politische Macht liegen jedoch nicht bei diesem, lediglich vorgefaßte Beschlüsse annehmenden, repräsentativen erweiterten Vorstand, sondern in den Händen des Politbüros, des Sekretariats und der nicht gewählten Abteilungsleiter und Mitarbeiter des ZK. Die Umbenennung des früheren Parteivorstandes der SED in ZK im Juli 1949 erfolgte im Zuge der Angleichung der Struktur der SED an die der KPdSU. Während der Parteivorstand in den ersten Jahren noch acht- bis zehnmal jährlich zusammentrat, wurde das ZK bis zu Stalins Tod nur noch selten einberufen. Ab Sommer 1953 fanden vierteljährlich Plenartagungen statt, an denen außer den Mitgl. und Kandidaten des ZK auch hohe Funktionäre der Massenorganisationen sowie der Staats- und Wirtschaftsverwaltung, die der SED angehören, sowie Aktivisten, LPG-Bauern und Wissenschaftler teilnahmen. Die Sitzungen des ZK haben den Charakter von Arbeitstagungen, in deren Rahmen das Politbüro die von ihm ausgearbeitete jeweilige „Parteilinie“ zum Beschluß erheben läßt und ein Erfahrungsaustausch der Funktionäre über Erfolge und Schwierigkeiten stattfindet. Zu bestimmten Zwecken werden Kommissionen gegründet. Diesen Kommissionen gehören sowohl die jeweils zuständigen Mitgl. und Kandidaten des ZK als auch Mitarbeiter des ZK-Apparates und Fachleute aus dem Staatsapparat, den Massenorganisationen und anderen Institutionen an. (Säuberungen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 552 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralrat

Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 Zentralkomitee der SED (ZK): 1969 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Das ZK ist lt. Statut „zwischen den <➝Parteitagen> das höchste Organ der Partei“. Das auf dem V. Parteitag im Januar 1963 gewählte ZK hat 120 Mitgl. und 60 Kandidaten. Es wählt das Politbüro, das Sekretariat des ZK der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission. Nach dem auf dem V. Parteitag angenommenen neuen Statut tagt es „mindestens einmal in sechs…

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Arbeit (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 A. ist in westlicher Sicht das „Mittel, mit dessen Hilfe die menschliche Gesellschaft sich die Außenwelt aneignet und sie im Sinn einer schöpferischen Anpassung umgestaltet“ (R. König). Im Marxismus-Leninismus werden demgegenüber Maß und Art der Teilhabe der einzelnen und Gruppen (Klasse) an der Produktion durch A. und am Produkt der A. einseitig zum Hebel der Interpretation und Wertung der Geschichte der menschlichen Gesellschaft gemacht (Historischer Materialismus). In der Klassengesellschaft (Klasse) eigne sich der Eigentümer an den Produktionsmitteln im Prinzip die von den abhängig Tätigen, insbesondere Arbeitern, durch A. geschaffenen Werte über dasjenige Mindestentgelt hinaus an, das zur Erhaltung („Reproduktion“) der Arbeitskraft nötig sei eine Kritik, die in keiner Weise die sozialökonomische Wirklichkeit der Wohlstandsgesellschaften der heutigen hochindustrialisierten westlichen Staaten trifft. Hingegen seien in der — dem Pj. nach — sozialistischen bzw. kommunistischen Gesellschaft die durch A. geschaffenen Werte im Prinzip Gemeingut, an denen der einzelne in der „sozialistischen“ Gesellschaft nach dem Grad seines Beitrags — seiner „Leistung“ —, in der „kommunistischen“ Gesellschaft im Prinzip nach seinen Bedürfnissen teilhabe. Dabei wird A. grundsätzlich einmal als ein wesentliches Element der Würde des Menschen aufgefaßt, der sich nach Engels erst durch die gesellschaftlich vorgenommene aktive Bearbeitung der Natur — im Unterschied zu den Tieren — „hervorbringe“ — existentiell-anthropologischer Aspekt —, in Hinblick worauf kein fundamentaler Unterschied zur herrschenden westlichen Sozialpsychologie besteht, abgesehen von der Ausdeutung der sozialen Abhängigkeit, die nach westlicher Auffassung sehr wohl mit persönlicher Freiheit und mithin menschlicher Würde vereinbar sein kann; anderseits wird der ökonomische Aspekt der A. als Produktivkraft hervorgehoben, die nach marxistisch-leninistischer Auffassung in der Klassengesellschaft von den übrigen Produktionsfaktoren und den Produkten durch das unterschiedliche Eigentumsverhältnis radikal getrennt sei (Entfremdung). Nach dieser Deutung leiste der Eigentümer der Produktionsmittel im Grunde keine A., sondern sei parasitär. Das Auseinanderfallen von A. und Produktionsmitteln werde demnach erst im Prozeß der bolschewistischen Vergesellschaftung aufgehoben und die beiden Seiten — Eigentümern und Arbeitenden — verlorengegangene Menschenwürde damit erst wiederhergestellt. Die bisherige Praxis zeigt indes, daß sich im Bolschewismus die Ausbeutung nur verschoben hat, daß die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel in die Hand von Partei und Staat und nicht in die der Gesellschaft übergegangen ist (Staatseigentum) und daß die Trennung von A. und Kapital keineswegs überwunden ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 26 Apparatschik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit, Abteilung für

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 A. ist in westlicher Sicht das „Mittel, mit dessen Hilfe die menschliche Gesellschaft sich die Außenwelt aneignet und sie im Sinn einer schöpferischen Anpassung umgestaltet“ (R. König). Im Marxismus-Leninismus werden demgegenüber Maß und Art der Teilhabe der einzelnen und Gruppen (Klasse) an der Produktion durch A. und am Produkt der A. einseitig zum Hebel der Interpretation und Wertung der Geschichte der menschlichen Gesellschaft gemacht…

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FDJ (1966)

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend, die einzige in der SBZ zugelassene Jugendorga[S. 136]nisation, eine in den ersten Jahren überparteilich getarnte Massenorganisation der SED. Die Niederlage, die der Kommunismus 1933 erlitt, nötigte den KJVD (gleich der KPD), sich mit Volksfront- und Einheitsfrontlosungen zu tarnen. Seit 1935, mehr noch seit 1945 traten die Jugendfunktionäre der KPD als „FDJ“ auf. Die FDJ bediente sich der am 20. 6. 1945 von der SMAD genehmigten antifaschistischen Jugendausschüsse. Die Gründung der FDJ wurde am 7. 3. 1946 in großen Versammlungen verkündet. War auch die FDJ anfangs überparteilich, so waren doch die Schlüsselstellungen von Anfang an mit KP/SED-Mitgliedern besetzt. Schon seit dem 1. FDJ-Schuljahr 1951 wird die FDJ auf den Marxismus-Leninismus gemäß der geltenden Parteilinie der SED ausgerichtet. Auf jedem der „Parlamente“ (d. h. Delegiertentage) der FDJ wurde die marxistisch-leninistische Grundlinie dieser „Staatsjugend“ stärker sichtbar. (Diese Parlamente waren folgende: I. 8.–10. 6. 1946; II. 23. bis 26. 5. 1947; III. 1.–4. 6. 1949; IV. 27. 5. bis 30. 5. 1952; V. 25–27. 5. 1955; VI. 12. bis 15. 5. 1959; VII. 28. 5.–1. 6. 1963.) Seit Beginn des Aufbaus der Kasernierten Volkspolizei war die FDJ ihr wohl ergiebigstes Rekrutierungsfeld; in noch stärkerem Maße galt bzw. gilt das für die Nationale Volksarmee und die Gesellschaft für ➝Sport und Technik. Über die Betriebs-, Verwaltungs-, Schul- und Hochschulgruppen usw. der FDJ kontrolliert die SED die Jugend in diesen Bereichen. Für größere Schulen sind, um die Leitung zu straffen, Zentrale Schulgruppenleitungen (ZSGL) eingesetzt. Seit der 16. Tagung des Zentralrates (25. 4. 1956) gilt die Losung: „Die FDJ ist die sozialistische Jugendorganisation der DDR.“ Demgemäß heißt es im Statut vom 1. 6. 1963 (§~I, Abs. 1): „Die FDJ ist die sozialistische Massenorganisation der Jugend der DDR. Sie vereint in ihren Reihen auf freiwilliger Grundlage junge Menschen aller Schichten, um an der Seite aller Werktätigen den Sozialismus in der DDR aufzubauen.“ Sie „läßt sich in ihrer gesamten Tätigkeit von den richtungweisenden Beschlüssen und Ratschlägen der SED leiten, weil ihre Politik, auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin beruhend, den Lebensinteressen der Nation „und der Jugend entspricht“ (§~I Abs.~4). Der § II, 2, c sagt: „Jedes Mitglied der FDJ hat die Pflicht, … sich mit der wissenschaftlichen Lehre des Sozialismus, dem Marxismus-Leninismus, vertraut zu machen.“ Die FDJ ist damit also auch auf den Atheismus verpflichtet, und somit ist §~I, Abs.~17 des Statuts völlig unglaubwürdig: „Die FDJ betrachtet alle Jugendlichen — unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem religiösen Glauben und ihren Auffassungen — als ihre Freunde und Kameraden.“ Die FDJ ist bemüht, den Patriotismus der ganzen deutschen Jugend auf das SBZ-Regime festzulegen. So behauptete das Statut von 1959 (in §~1, Abs.~10): „Die deutsche Jugend hat in der DDR ihr wahres Vaterland.“ Diese Linie führt das Statut von 1963, etwas abgeschwächt, fort. So unterstellt sich (in §~I, Abs.~4) die FDJ ganz der SED, „die den Weg in die sozialistische Zukunft des ganzen deutschen Volkes weist“. Und lt. §~I, Abs.~19 pflegt sie „das fortschrittliche nationale Kulturerbe und trägt zur Entwicklung der sozialistischen Nationalkultur bei“. Schließlich bezeichnet Teil~I, Abs.~6 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) die „DDR“ als das „Vaterland der deutschen Jugend“. Auch macht es § II, 2, d des Statuts jedem Angehörigen der FDJ zur Pflicht, „sich bereits vor seinem Wehrdienst militärische Kenntnisse anzueignen, als Angehöriger der bewaffneten Organe der DDR seine militärischen Kenntnisse und Fähigkeiten ständig zu erhöhen und alle seine Kräfte aufopferungsvoll für die Verteidigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht einzusetzen“. Gemäß §~I, Abs.~9 sollen „alle jungen Menschen … jederzeit bereit sein, ihr sozialistisches Vaterland — die DDR — zu schützen und zu verteidigen“. Die FDJ lenkt (lt. § X) die Jungen Pioniere, die ihre Nachwuchsorganisation sind. Die weithin herrschende und formende Stellung der FDJ gegenüber der Jugend der SBZ wird in vielen §§ des Jugendgesetzes niedergelegt. Um die FDJ für den Siebenjahrplan anzuspannen, beschloß das VI. Parlament (1959) ein durchgegliedertes „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“. Darin wird u.a. Mitarbeit gefordert an der Bewegung des Kompaß, den Kontrollposten, den Brigaden der sozialistischen Arbeit, den sozialistischen Gemeinschaften. Als die Mauer in Berlin gerade auch der Jugend die Flucht abschnitt, beschloß der ZR der FDJ am 17. 8. 1961 ein Kampfaufgebot. Damit erzwang er mit Terror gegen Widerstrebende und Panik-Hetze gegen die BRD: 1. die Meldung vieler Rekruten für die Nationale Volksarmee, formiert in „Freiwilligenregimentern“ der FDJ; 2. die Verstärkung der FDJ-Ordnungsgruppen; 3. zusätzliche unentgeltliche Rekord- und Schwitzarbeit Jugendlicher in den Jugendbrigaden im Produktionsaufgebot. Der 1959 verfügte stärkere Einsatz der FDJ für die Hebung aller Wirtschaftszweige wurde seit dem VII. Parlament (Mai 1963) und seit dem Jugendgesetz verschärft. Das am 1. 6. 1963 beschlossene Statut, das wesentlich ein Ergebnis des VII. Parteitages der SED ist, besagt, daß die FDJ nicht nur politisch-ideologische Hilfstruppe der SED sein soll, sondern auch durch wissenschaftlich-technische Ausbildungsarbeit und durch Einsatz in den Betrieben (so auch in den Jugendausschüssen des FDGB) die wirtschaftliche Erzeugung mit vorantreiben soll. In dem Jugendkommuniqué, welches das Politbüro der SED am 20. 9. 1963 beschloß, heißt es (im Schlußteil) dazu: „Auf dem VII. Parlament, das einen neuen Abschnitt in der Entwicklung der FDJ einleitete, wurde dem sozialistischen Jugendverband die Aufgabe gestellt, die ganze Jugend für den Aufbau des Sozialismus zu gewinnen.“ Da die FDJ große Schwierigkeiten hat, die gesamte Jugend zu erfassen, geht die SED seit 1963 stärker dazu über, im Schul- und Bildungswesen und in der Wirtschaft allgemein auf die Jugend einzuwirken. Als kommun. und totalitäre Organisationen verzichten SED und FDJ auch auf diesem Wege nicht auf den Versuch, die Jugend im Marxismus-Leninismus zu erziehen. — In diesem Sinne schloß der BV des FDGB am 10. 7. 1963 mit dem ZR der FDJ eine Vereinbarung, um vor allem zwei Ziele zu erreichen: a) „eine breite politisch-ideologische Massenarbeit mit der gesamten Jug[S. 137]end“ zu organisieren; und b) „die Einbeziehung der ganzen Jugend in den sozialistischen Wettbewerb, in sozialistische Kollektive, Arbeits- und Forschungsgemeinschaften“ zu erreichen. Die gesamte Tätigkeit und Schulung der FDJ wird seit langem ausschließlich von der SED angeleitet und gelenkt. Hinzu kommt, daß in der FDJ der tatsächlich zentralistisch-diktatorisch wirkende demokratische Zentralismus gilt. Deshalb ist es nur eine leere Form, daß der Zentralrat (ZR) alle 4 Jahre vom Parlament der FDJ gewählt wird. Er bestimmt aus seinen Reihen das (weitere) Büro und das (engere) Sekretariat des ZR, die eigentliche Führungsspitze. Seit Juni 1963 sind im Büro des ZR nur noch Mitglieder der SED, während CDU, NDPD und DBD vorher noch je einen der 20 Sitze innehatten. — Der 1. Sekretär des ZR ist Horst ➝Schumann (SED). Als Mitgliederzahl nannte das „Statist. Jahrbuch der DDR“ 1959 1, 74 Mill. (ohne Junge Pioniere). Die Ausgabe 1963 nannte nur 1,72 Mill. Junge Pioniere. — H. Schumann gab am 28. 5. 1963 für die FDJ 1,3 Mill. an. Die FDJ erfaßt die Jugendlichen über 14 Jahre und übernimmt sie von den Jungen Pionieren. Das Statut von 1963 sieht weder für Funktionäre noch für Mitglieder eine Altersgrenze nach oben vor. Der ZR verleiht für „Verdienste bei der sozialistischen Erziehung der Jugend …“ die „Arthur-Becker-Medaille der FDJ“, die bis April 1960 als Medaille „Für die sozialistische Erziehung unserer Jugend“ bezeichnet wurde. (Der Altkommunist B., Vors. des ZK des KJVD, starb 1938 als Rotspanien-Kämpfer.) Außerdem wird das Abzeichen „Für gutes Wissen“ für Leistungen bei der FDJ-Schulung vergeben. In der BRD ist die FDJ seit 26. 6. 1951 als verfassungsfeindlich verboten. Dieses Verbot bestätigte am 16. 7. 1954 das Bundesverwaltungsgericht. Tageszeitung: „Junge Welt“, Halbmonatsschrift: „Junge Generation“. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Hartung, Hermann, und Gottfried Paulsen: Was liest die Jugend der Sowjetzone? 2. Aufl. (BMG) 1961. 107 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Hetmann, Frederik: Enteignete Jahre — Junge Leute berichten von drüben. München 1961, Juventa-Verlag. 191 S. Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Möbus, Gerhard: Kommunistische Jugendarbeit — zur Psychologie und Pädagogik der kommunistischen Erziehung im sowjetisch besetzten Deutschland. Berlin 1957, Morus-Verlag. 124 S. *: Die Pionier-Organisation „Ernst Thälmann“ in der Sowjetzone. (FB) 1959. 15 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 135–137 FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Kontrollposten

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 Abk. für Freie Deutsche Jugend, die einzige in der SBZ zugelassene Jugendorga[S. 136]nisation, eine in den ersten Jahren überparteilich getarnte Massenorganisation der SED. Die Niederlage, die der Kommunismus 1933 erlitt, nötigte den KJVD…

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Arbeit, Abteilung für (1966)

Siehe auch: Arbeit, Abteilungen für: 1953 1954 Arbeit, Abteilung für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Durch Anordnung vom 15. 5. 1952 (Min.-Bl. S.~57) wurden in den Produktionsministerien, Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich, Hauptverwaltungen, Generaldirektionen des Ministeriums für Verkehr und in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben AfA. gebildet. Sie sollten u.a. die Arbeitsorganisation verbessern, die TAN ausarbeiten, alle Lohnfragen (Zeitlohn, Leistungslohn, Prämien) behandeln, die Betriebskollektivverträge ausarbeiten und kontrollieren, die Arbeitskräfte im Betrieb zweckmäßig verteilen, sozialistische ➝Wettbewerbe organisieren, bei der Einführung der Materialverbrauchsnormen und persönlichen Konten mitarbeiten, die Werktätigen qualifizieren (Qualifizierung), Erfindungen und Verbesserungsvorschläge auswerten, die Verwendung des Lohnfonds kontrollieren sowie die „kulturellen und sozialen Belange der Werktätigen“ sichern. Nach der Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung 1958 (Staatliche Plankommission) war für Grundsatzfragen die Kommission (früher das Komitee) für ➝Arbeit und Löhne zuständig, die am 22. 12. 1965 in das Staatliche Amt für ➝Arbeit und Löhne umgewandelt wurde. Bei den VVB und in den volkseigenen Betrieben bestehen weiter AfA. In den größeren volkseigenen Betrieben werden sie von Arbeitsdirektoren geleitet. Am 1. 1. 1964 wurden die Aufgaben der technischen Arbeitsnormung in den Bereich des Technischen Direktors übergeleitet. Im Febr. 1958 wurden die Abt. für ➝Arbeit [S. 27]und Berufsausbildung bei den Räten der Bezirke und der Kreise in AfA. oder Referate f. A. umbenannt, die seit 28. 8. 1961 Ämter für Arbeit und Berufsberatung heißen. Literaturangaben Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 26–27 Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit, Gesetz der

Siehe auch: Arbeit, Abteilungen für: 1953 1954 Arbeit, Abteilung für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Durch Anordnung vom 15. 5. 1952 (Min.-Bl. S.~57) wurden in den Produktionsministerien, Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich, Hauptverwaltungen, Generaldirektionen des Ministeriums für Verkehr und in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben AfA. gebildet. Sie sollten u.a. die Arbeitsorganisation verbessern, die TAN ausarbeiten, alle Lohnfragen…

DDR A-Z 1966

Nationalkomitee Freies Deutschland (1966)

Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegr. 12. 7. 1943 mit sowjet. Planung und Unterstützung in Moskau. Führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Erich Weinert, Pieck, Ulbricht u.a.) bewogen — Monate nach Stalingrad — kriegsgefangene deutsche Offiziere und Soldaten dazu, ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk zu unterzeichnen, in dem zum Widerstand gegen Hitler, zur sofortigen Beendigung des Krieges und für ein freies und unabhängiges Deutschland aufgerufen wurde. Man warb „für ein starkes und freies Deutschland“ — sogar unter Schwarz-Weiß-Rot. Diese geschickt abgefaßten Losungen vermochten nur einen geringen Teil der Kriegsgefangenen und der propagandistisch bearbeiteten Fronttruppe über die kommun. und weltrevolutionären Ziele des NK. zu täuschen. Das NK., das erst unter dem Eindruck der Niederlage von Stalingrad gebildet werden konnte, wurde von der Regierung der SU als ein Werkzeug sowjet. Kriegführung gegen das Deutsche Reich mißbraucht und nach der deutschen Niederlage, 2. 11. 1945, aufgelöst. Zahlreiche kriegsgefangene Mitgl. des NK. wurden aber auf der „Antifaschule“ von Krasny Gorsk zu kommun. Funktionären ausgebildet und später in Schlüsselstellungen der SBZ verwendet. In dieser Richtung wirkten auch Mitgl. des Bundes deutscher Offiziere, einer am 13. 9. 1943 gegr. Hilfsorganisation des NK. Im Sinne der SED wurden sie seit 1948 eingesetzt bei der Organisierung der NDPD und beim Aufbau der Kasernierten Volkspolizei (z. B. Vincenz ➝Müller, und die Generalmajore Otto Korfes, Walter Freytag, Hans Wulz). Erst der 14. Jahrestag der Gründung (1957) wurde betont gefeiert. Eine Neubelebung des NK. und des Bundes deutscher Offiziere, für die „national“ und „friedlich“ getarnte Sowjetpropaganda bei den deutschen Mittelschichten, ist die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere. Literaturangaben *: Die dritte Norm der Generale Korfes, Lattmann … und Genossen … Köln 1960, Markus-Verlag. 36 S. (über „Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 332 Nationalitätenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalkommunismus

Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegr. 12. 7. 1943 mit sowjet. Planung und Unterstützung in Moskau. Führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Erich Weinert, Pieck, Ulbricht u.a.) bewogen — Monate nach Stalingrad — kriegsgefangene deutsche Offiziere und Soldaten dazu, ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das…

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Mauer (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Deutschlandpolitik). Mit ihrer Errichtung verfolgten die SU und in ihrem Gefolge die SBZ-Regierung zwei Hauptabsichten: 1. Innenpolitisch: Durch die M. sollten die ständig anhaltende, 1961 sogar erheblich angestiegene Fluchtbewegung (Flüchtlinge) abgestoppt, der Verkehr mit dem [S. 306]freien Berlin (West) wegen seiner mancherlei psychologischen Auswirkungen unterbrochen und die kommun. Innenpolitik „störfrei“ gemacht werden. 2. Außenpolitisch: Die M. sollte die in dem Berlin-Ultimatum vom 27. 11. 1958 enthaltene und seitdem oftmals wiederholte, auch variierte Forderung nach Errichtung einer „entmilitarisierten Freien Stadt West-Berlin“ und Abschluß eines Friedensvertrages mit der „DDR“ dadurch verstärken, daß sie einerseits im Hinblick auf die Abschließung der SBZ vollendete Tatsachen schuf und andererseits Berlin (West) vorbereitend in einen Zustand der totalen Abschnürung versetzte. Hierdurch hoffte die SU, dem Westen die Aussichtslosigkeit seiner Position in Berlin (West) klarzumachen. Tatsächlich ist durch alle diese Maßnahmen eine Versteifung der westlichen Haltung herbeigeführt worden, die in immer wiederholten Garantieerklärungen ihren Ausdruck fand (<➝Zeittafel>). Nachdem Ulbricht auf einer Pressekonferenz am 15. 6. 1961 erklärt hatte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, richteten die Regierungen der Staaten des Warschauer Beistandspaktes am 11. 8. an die Regierung der „DDR“ den „Vorschlag, an der West-Berliner Grenze eine solche Ordnung einzuführen, durch die … eine verläßliche Bewachung und eine wirksame Kontrolle gewährleistet wird“. Der Bau der M. wurde in einem Beschluß des Ministerrates vom 12. 8., veröffentlicht am 13. 8. (GBl. S. 332), formuliert. Darin wird zum ersten Male die Sektorengrenze als Staatsgrenze bezeichnet. Zu diesem Beschluß hatte sich der Ministerrat am 11. 8. von der Volkskammer formal ermächtigen lassen (GBl. S.~167). Am 13. 8. gegen 2~Uhr nachts besetzten Volkspolizei, Bereitschaftspolizei sowie Kampfgruppen die Sektorengrenze und riegelten sie mit Stacheldrahtverhauen und spanischen Reitern ab. Straßen wurden aufgerissen, Barrikaden errichtet und Gräben ausgehoben. Von 81~Sektorenübergängen blieben vorerst noch 12~unter strenger Kontrolle geöffnet. Allen Bewohnern des Sowjetsektors und der SBZ wurde das Betreten von Berlin (West) untersagt, ebenso wurden den Bewohnern der SBZ Besuchsreisen nach Ostberlin verboten. Am 23. 8. 1961 wurden weitere 5 kontrollierte Übergangsstellen geschlossen. Von den verbleibenden sieben ist einer für Ausländer, Angehörige des diplomatischen Korps und der alliierten Streitkräfte, sind zwei für Bürger der BRD und vier für West-Berliner bestimmt, die einen Sonderausweis besitzen und im Ostsektor arbeiten. Der Grenzgängerverkehr von Ostberlinern, die in Berlin (West) arbeiteten, wurde völlig unterbunden. Ebenfalls am 23. 8. 1961 wurde für West-Berliner der Passierscheinzwang eingeführt (Grenzgänger). Nach dem 13. 8. wurden die Sperrmaßnahmen laufend verstärkt. Eine fast durchgehende Betonmauer wurde errichtet, die nicht nur die Sektorengrenze, sondern vielfach auch die Zonengrenze rund um Berlin (West) abriegelt. Die Mauer- und Stacheldrahtsperren haben, ähnlich wie an der Demarkationslinie, den Charakter von Feldbefestigungen angenommen. Das Bewachungspersonal hat rücksichtslosen Schießbefehl, der auch befolgt wird, wenngleich anzunehmen ist, daß viele Angehörige der Grenztruppen absichtlich keine gezielten Schüsse abgeben. Trotz Lebensgefahr bei Fluchtversuchen gelang in den ersten 4 Jahren über 21.000 Personen die Flucht nach dem Westen. Zwischen dem 13. August 1961 und dem Herbst 1965 büßten nachweislich mindestens 127 Personen, darunter Jugendliche und sogar Kinder, ihren Fluchtversuch mit dem Tode. Zahlreiche weitere Fluchtversuche scheiterten, teils unter Waffeneinwirkung, teils durch sonstige Festnahme, ohne daß sich ihre Zahl kontrollieren läßt. In allen Fällen der Vereitelung von Fluchtversuchen handelt es sich um Verletzungen von Menschenrechten sowie auch um Verletzungen der Verfassung der „DDR“, die in ihrem Art. 8 „das Recht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen“, gewährt und deren Art. 10, Abs. 3 lautet: „Jeder Bürger ist berechtigt, auszuwandern.“ Ungeachtet der absoluten Rechtswidrigkeit der Sperrmaßnahmen bezeichnen die SBZ-Behörden jede Verletzung der M., die praktisch nur zur Flucht oder Fluchthilfe und Demonstration vorgekommen ist, als „Provokation“. (Menschenhändler, Abwerbung, Republikflucht, Terrorismus, Schleusungsverbrechen) Mehrfach kam es an der M. zu kritischen Situationen, so, als die sowjetzonale Aufforderung an die West-Berliner, sich 100 m von der M. entfernt zu halten, von den westlichen Schutzmächten mit einem Panzeraufmarsch beantwortet werden mußte. Mehrfach standen sich auch sowjetzonale Grenztruppen und West-Berliner Polizei mit ihren Schußwaffen gegenüber. Der östliche Lautsprecherpropaganda-Krieg wurde von West-Berliner Seite mit Gegenaktionen beantwortet. Der Bau der M. und der Stacheldrahtsperren wurde durch vielfältige Maßnahmen ergänzt, so durch Zumauern der Fenster an Grenzhäusern, Räumung und Abreißen solcher Häuser, Legung eines sog. Todesstreifens ähnlich der Demarkationslinie, Bau von Wachttürmen. Der Fluchtweg über See, der mehrfach teils mit, teils ohne Erfolg gewählt wurde, ist durch Einrichtung einer See-Grenzsperre ebenfalls nahezu unpassierbar geworden. Durch die M. ist die völkerrechtliche Lage Berlins nicht verändert worden. Die M. hat jedoch den Charakter des SED-Regimes als einer jedes Recht verletzenden Zwangsherrschaft aller Welt offenkundig gemacht. Bei der Erörterung der Berliner M. darf indessen nicht vergessen werden, daß die SBZ-Behörden schon seit 1952 entlang der Demarkationslinie („Zonengrenze“) ein Sperrgebiet mit ähnlichen Verhältnissen geschaffen haben. Literaturangaben Die Mauer oder der 13. August (hrsg. v. Hans Werner Richter) (rororo Tb. 482). Reinbek b. Hamburg, 1961. Rowohlt. 196 S. Speier, Hans: Die Bedrohung Berlins. Eine Analyse der Berlin-Krise von 1958 bis heute. Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 156 S. *: Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. August 1961 in Berlin. — Dokumentarbericht. (BMG) 1961. 159 S. m. 2 Taf. Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin. (BMG) 1961. 159 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 305–306 Maetzig, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MDN

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Deutschlandpolitik).…

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Volkspolizei, Deutsche (1966)

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Die VP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern (MdI) war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium (Nationale Volksarmee, Militärpolitik). Ihm war und ist die VP als Hauptverwaltung (HV) eingegliedert. Die VP umfaßt Schutz-, Kriminal-, Verkehrs- und Wasserschutzpolizei, ferner die Feuerwehr. Sie erfüllt einerseits normale Polizeiaufgaben, andererseits ist sie ein politisch geschultes und überwachtes Werkzeug der SED und Hilfsorgan des SSD. Dies zeigen am klarsten die ABV. Den diktatorischen Zielen der SED dienen auch die Abteilungen Paß- und Meldewesen; Erlaubniswesen (Zulassung aller, auch religiöser Veranstaltungen) und „Volkseigentum“ (Untersuchung von „Wirtschaftsvergehen“, die meist den politischen Zweck des SED-Regimes fördern soll). Unter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) stehen die Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei (BDVP), unter diesen die VP-Kreisämter (VPKÄ). Im Sowjetsektor Berlins heißt die Bezirksbehörde: Präsidium der Volkspolizei, und die 8 Kreisbehörden: VP-Inspektion (VP-I). Für das Gebiet des Uranbergbaues besteht in Siegmar-Schönau (westl. Chemnitz) eine eigene BDVP (für den Betriebsschutz Wismut); ihr unterstehen 10 Betriebsschutz-Ämter. — Die Großstädte (notfalls großen Mittelstädte) und die 8 Bezirke Ost-Berlins sind, je nach Bevölkerungszahl und Wohnverteilung, in etwa 3–6 Reviere geteilt. Wenn ein VPKA für eine kleinere Mittelstadt oder größere Kreisstadt zuständig ist, hat es für dieses Stadtgebiet 1~Revier. Für kleinere Städte und für Landgebiete unterhält ein VPKA nur Außenposten, nicht aber Reviere. — Von der HVDVP bis zur Kreisebene bestehen Abt. für den Betriebsschutz. Die VP hatte 1953 bis 1957 kasern. militärähnliche mot. Bereitschaften, zuletzt rund 13.500 Mann stark. Bis auf 3.000 Mann in Ostberlin wurde Mitte 1957 diese Polizeitruppe in die Bereitschaftspolizei übergeführt. — Die 3.000 in Ostborlin kamen im Juni 1961 großenteils zur Bereitschaftspolizei. Doch (seit spätestens Anfang 1965) stehen dem Präsidium der VP in Ostberlin wieder mindestens drei kasern. militärähnliche Bereitschaften ( = Bataillone) zur Verfügung, mit zumindest ca. 1.500 Mann. — Die Transportpolizei ist seit Febr. 1957 der VP als Hauptabt. (HA) eingefügt, ist aber militärähnliche Polizeitruppe. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen, doch nicht mehr der GST, liegt bei der VP. [S. 514]Ab 1. 12. 1962 besteht eine „Hochschule der Deutschen Volkspolizei“, die der „Ausbildung von qualifizierten Kadern für die bewaffneten Organe des Min. des Innern“ dient. Sie hat seit Sept. 1965 das Promotionsrecht. — Uniform: hell graugrün — Stärke ca. 73.000 Mann, ohne die rd. 8.000 Mann der Transportpolizei, die 1.500 der kasernierten Bereitsch. des VP-Präsidiums in Ostberlin und die etwa 15.000 des der VP untergeordneten aktiven Betriebsschutzes (A). Chef der gesamten VP ist der Stellv. des Ministers des Innern für die bewaffn. Organe des MdI: Generalleutnant Willi Seifert (SED). Leiter der ihm unterstellten HVDVP seit Aug. 1959: Generalmajor Hans-Hugo Winkelmann (SED). Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 513–514 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkspolizeihelfer

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Die VP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern (MdI) war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium (Nationale Volksarmee, Militärpolitik). Ihm war und ist die VP als Hauptverwaltung (HV)…

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Treuhandvermögen (1966)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR“ vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der Verwaltung, wenn sich mindestens die Hälfte der Anteile in den Händen von Ausländern befand. Entsprechendes galt für das Vermögen von Personalgesellschaften, Erbengemeinschaften und anderes Gesamthandsvermögen (1. DB. vom 11. 8. 1952, GBl. S. 745). Die Verwaltung ausländischer Unternehmen wurde den zuständigen Fachministerien bzw. den ihnen unterstellten Vereinigungen volkseigener Betriebe übertragen, ausländische Beteiligungen an Unternehmen der Deutschen ➝Investitionsbank, Zahlungsmittel, Wertpapiere, Bankguthaben der Deutschen ➝Notenbank. Die Kontrolle über die Verwaltung übt das Ministerium der Finanzen aus. Die mit der Verwaltung beauftragte Stelle hat lediglich die Interessen des Staates zu berücksichtigen und durchzusetzen und steht zum Eigentümer des T. in keinem Rechtsverhältnis. Sie hat die alleinige Verfügungsgewalt über das ihr übertragene T. Die bei der Verwaltung ausländischer Vermögenswerte erzielten Gewinne werden auf ein Sammelkonto überwiesen, von dem die mit der Verwaltung des gesamten ausländischen T. verbundenen Kosten gedeckt werden. Die Tatsache der Verwaltung ist in die zuständigen öffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch usw.) einzutragen. Zu „Treuhandbetrieben“ zählen auch Großbetriebe der Industrie, z. B. die Chemiewerke des Solvay-Konzerns in Osternienburg und Westeregeln, die Finsterwalder Maschinenfabrik, die IHAGEE-Kamerawerke in Dresden usw. Die endgültige Eigentumsregelung für die T. ist bis zum Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland zurückgestellt. Das Vermögen von Flüchtlingen, die nach dem 10. 6. 1953 geflüchtet sind, fällt nach der AO Nr. 2 „über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen“ vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644) unter Treuhandverwaltung (Flüchtlingsvermögen), für die im wesentlichen die gleichen Grundsätze gelten wie für ausländisches T. Als T. werden auch die in Ostberlin und der [S. 486]SBZ liegenden West-Berlinern gehörenden Grundstücke behandelt (Grundeigentum). Für Grundstücke, deren Eigentümer in der BRD wohnen, wird nur dann ein staatlicher Treuhänder bestellt, wenn der Eigentümer nicht selbst einen Verwalter eingesetzt hat. Die Verwaltung wird im allgemeinen durch den VEB kommunale Wohnungsverwaltung oder durch die Grundstücksverwaltung der Gemeinden ausgeübt. Auch die staatliche Verwaltung ist dem im Westen lebenden Eigentümer zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 485–486 Treue Dienste, Medaille für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Trotzkismus

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR“ vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der…

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Weltgewerkschaftsbund (1966)

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschafter, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete — nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die „Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen“ als Vertreter der 12 Berufsabt. beschlossen. Der französische Kommunist Louis Saillant wurde Generalsekr. des WGB. Nach 4 „Interzonen-Konferenzen“ nahmen deutsche Gewerkschaftler Juni 1947 erstmals an WGB-Tagung teil: Aufnahme der Deutschen von Bildung einer „gesamtdeutschen Gewerkschaftsvertretung“ abhängig gemacht. Wegen der kommun. Herrschaft im WGB verließen die DGB-Vorsitzenden Tarnow und Boeckler die 9. Interzonen- Konferenz (Aug. 1948), doch kam der FDGB Jan. 1949 in den WGB. Im selben Monat verließen Amerikaner, Engländer und Holländer den WGB, da sie ihn als kommun. Tarnorganisation erkannten, und gründeten den „Internationalen Bund freier Gewerkschaften“ (IBFG), der alle Gewerkschaften der freien Welt, auch den DGB, umfaßt. (Dieser zählte 1965 etwa 61 Mill. Mitgl.) Oberstes Organ ist der WGB-Kongreß, der alle 4 Jahre tagt und den jährlich tagenden Generalrat wählt; diesen vertritt das Exekutivkomitee, dem u. a. Herbert Warnke vom FDGB angehört. Der WGB ist tatsächlich, wie der Weltfriedensrat, eine getarnte Ersatzorganisation der offiziell aufgelösten Komintern. Präs. des WGB: der italienische Kommunist Renato Bitossi, Generalsekr.: Saillant. Sitz des WGB ist seit 1956 Prag. — Auf dem VI. Kongreß, Okt. 1965, sollen angeblich 122 Mill. Mitgl. vertreten gewesen sein, dazu 28 Mill. Mitgl. von Gewerkschaften, die dem WGB nicht angehören. Febr. 1956 wies die österreichische Regierung die Zentrale des W GB aus Wien aus, da er einseitig prosowjetisch arbeitete. April 1959 nahm er z. B. gegen den „deutschen Militarismus“ der BRD und die NATO Stellung, ohne die Angriffsrüstung der SU zu kritisieren. — Febr. 1961 betonte das Exek.-Kom. die „Prinzipien des WGB … Klassenkampf und proletarischen Internationalismus“ (s. „Neues Deutschland“, 4. 2. 1961) und machte sich die Angriffe der SU gegen NATO und BRD zu eigen. Es forderte stärkere Bemühung um außereurop. Arbeiter, tarnte jedoch das Ziel (Diktatur des Proletariats) in der üblichen Weise mit der Formel „Nationale Demokratie“. — Eine in Ostberlin tagende Konferenz des WGB trat im Sept. 1961 für die Mauer und den von der SU geforderten Friedensvertrag mit Deutschland ein. Auf dem V. WGB-Kongreß (Dez. 1961) versuchte der langjährige Präsident Novella vergeblich, den starr zentralisierten Aufbau und die harte Taktik des WGB aufzulockern, um den Kampf für den Kommunismus zu erleichtern und zu wirklicher Aktionseinheit zu kommen. Nachfolger wurde der linientreue italienische Altkommunist Bitossi. — Sein Zusammenspiel mit dem Sowjetimperialismus verschleierte der WGB in einer Entschließung, die er auf dem V. Kongreß annahm. Darin verlangte [S. 530]er vor allem Koexistenz und verurteilte Militarismus und Kolonialismus (nichtsowjetischer Art). Die Form, in der der WGB seine Ziele tarnt, trat auf der „Konferenz zur Bildung eines Weltgewerkschaftskomitees für Konsultation und antimonopolistische Aktionseinheit“ zutage. (Nov. 1963 in Leipzig): Die diesjährigen Streiks, so sagte Saillant, zeigten „die steigende Bedeutung der Arbeitseinstellungen zur Unterstützung des Kampfes der Werktätigen für Frieden und Abrüstung, gegen den Faschismus und die Reaktion, gegen den alten und neuen Kolonialismus und für eine echte nationale Unabhängigkeit“ („Tribüne“ vom 28. 11. 1963). Auf dem VI. Kongreß (Okt. 1965) in Warschau gelang es der sowjetfreundlichen Mehrheit, die rührige chinesische Opposition (Chinesisch-Sowjetischer Konflikt) im Zaume zu halten. Es ging u.a. um die Frage, ob mit den nichtkommun. Gewerkschaften eine taktische Fühlung und Aktionseinheit herzustellen sei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 529–530 Weltfriedensrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltniveau

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschafter, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete — nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die…

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Produktionsfondsabgabe (PFA) (1966)

Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1969 Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den WB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun sollen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen. Die Bemessungsgrundlage für diese Abgabe, der Produktionsfonds, ist der Bruttowert aller für den Produktionsablauf unmittelbar notwendigen Investitionen (jeweiliger Bestand an Produktionsmitteln) eines Betriebes. Erhebungsmethode und Höhe der PFA waren trotz der in der SBZ seit fast vier Jahren zu dieser Frage geführten Diskussion — bei Redaktionsschluß noch nicht endgültig bekannt, obwohl die PFA seit Anfang 1964 in einzelnen Betrieben versuchsweise eingeführt wurde und ab Januar 1966 in der zentralgeleiteten „volkseigenen“ Industrie und anschließend in der „volkseigenen“ örtlichen Wirtschaft schrittweise aber generell erhoben werden soll. Wahrscheinlich wird der Abgabesatz etwa 3 v. H. betragen. Mit der Einführung der PFA wird die Kapitalknappheit von den Wirtschaftsbehörden der SBZ bestätigt. Der Sinn der PFA ist es, die Betriebe zu einer sparsameren Verwendung des Sachkapitals zu veranlassen. Die Investitionen sollen auf das für den Produktionsprozeß notwendige Maß beschränkt werden, und eine sinnvolle Kom[S. 369]bination von Kapitalgütern soll erreicht werden. Dadurch soll eine größere Rationalität des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses, also die Steigerung des Nutzeffektes des investierten Sachkapitals (Produktivitätssteigerung), erzielt werden. Diese wohnt der PFA deswegen inne, weil sie den Gewinn der Betriebe schmälert; sie schmälert ihn aber um so weniger, je geringer der abzuführende Betrag, je geringer also der Wert der in Anspruch genommenen Produktionsgüter ist („materieller Anreiz“, „ökonomischer Hebel“). Die PFA könnte also durchaus ein Instrument zur Förderung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität sein, wie es in der Marktwirtschaft Zins und Dividende schon immer gewesen sind. Die Diskussion um die PFA zeigt jedoch, daß die Wirkungsweise dieses Instrumentes wahrscheinlich sehr verwässert werden wird: man will die PFA-Sätze nach Industrie- bzw. Erzeugnisgruppen sowie nach der Quantität und Qualität der Produktionsfondsausstattung differenzieren. Damit bleibt für den einzelnen Betrieb zwar ein gewisser Anreiz zur sparsamen Verwendung von Kapitalgütern erhalten, eine rationelle Kapitalverwendung im volkswirtschaftlichen Rahmen jedoch wird verhindert, die Lenkung der Kapitalströme in den Bereich optimalen Nutzens ist nicht möglich. Schwierigkeiten, die der Wirksamkeit der PFA entgegenstehen, ergeben sich auch aus dem mitteldeutschen Preissystem (Preispolitik). Schließlich hat die Einführung der PFA auch Rückwirkungen auf das Steuersystem (Steuern) und den Staatshaushalt. Die PFA führt dem Haushalt zwar Mittel zu, jedoch muß das bisherige System der Gewinnabführung (Gewinn) geändert werden; die dem Haushalt zufließenden Beträge werden sich verringern. Es ist bemerkenswert, daß die SBZ die Einführung der PFA beschlossen hat, ohne die Entwicklung in der SU abzuwarten, wo über die PFA zwar diskutiert wird, an deren Einführung jedoch vorläufig nicht gedacht ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 368–369 Produktionsfaktoren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften des Handwerks

Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1969 Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den WB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun sollen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen.…

DDR A-Z 1966

Kulturbund, Deutscher (1966)

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte nach einem Beschluß seines 1. Bundeskongresses 1951 „die Aufgabe, alle Angehörigen der Intelligenzberufe zu vereinigen“. Er betätigte sich zunächst interzonal und dem Anschein nach überparteilich, doch traten früh kommun. Tendenzen deutlich hervor, so daß die Nichtkommunisten den DK. nach und nach verließen und sein Wirken im amerikanischen und britischen Sektor von Berlin im Nov. 1947 von den Kommandanten untersagt wurde. In den Folgejahren, vor allem unmittelbar nach der Proklamation des Neuen Kurses im Sommer 1953, trat der DK. immer dann in Erscheinung, wenn es sich darum handelte, die westdeutsche oder ausländische Geisteswelt im Sinne der Propaganda des realen ➝Humanismus anzusprechen. Andererseits war er aber auch häufig „Brutstätte“ revisionistischer Tendenzen (Abweichungen) und darum ein Gegenstand der Sorge und des Mißtrauens für die SED-Führung. Im ZK der SED wurde er wiederholt scharf kritisiert und vor allem für die geringen Fortschritte in der Heranbildung einer „sozialistischen Intelligenz“ verantwortlich gemacht. Auf dem 5. Bundeskongreß im Febr. 1958 trug der DK. dieser Kritik durch ein neues Programm, umfangreiche Veränderungen in seinen Führungsgremien und Annahme seines neuen Namens Rechnung. In dem Programm heißt es jetzt u. a.: Der DK. „arbeitet für eine reiche und vielgestaltige sozialistische Kultur“, „fördert … besonders das Schaffen nach der schöpferischen Methode des sozialistischen Realismus“, dient der Durchführung der sozialistischen Kulturrevolution im Dorf“, „arbeitet im Geiste des sozialistischen Patriotismus“, „bekennt sich zur unverbrüchlichen Freundschaft … mit dem Lager sozialistischer Völker und Staaten, das vom ersten, erfahrensten und stärksten sozialistischen Land, der Sowjetunion, geführt wird“. Für 1963 stellte der DK. sich zur Hauptaufgabe, „in Stadt und Land ein frohes und kulturvolles Leben entwickeln zu helfen“ (der 1. Sekretär des DK., K. H. Schulmeister, im „Sonntag“ vom 25. 11. 1962). Zusammen mit dem Ministerium für Kultur und dem ZK der SED war der DK. Träger der Kulturkonferenz von 1960. Einrichtungen des DK. sind vor allem die Klubs der Intelligenz; daneben hat er Hochschulgruppen, Ortsgruppen (1964: 1.373) und Stützpunkte (1964: 172). Die Zahl der Mitglieder wurde 1964 mit rd. 185.000 angegeben (davon 34,4 v. H. Intelligenz, 17,9 v. H. Arbeiter und Bauern). Je eine zentrale Kommission steuert die Hauptarbeitsgebiete „Natur- und Heimatfreunde“ und Philatelie; zum Aufgabenbereich der ersteren gehören auch die von Bezirkskommissionen herausgegebenen Heimatzeitschriften; auch die Fotografen werden in 500 Fotogruppen vom DK. „betreut“. Der DK. veranstaltet Vorträge, Diskussionen, Dichterlesungen, Konzerte, Führungen, Ausstellungen und Wettbewerbe. Die ihm früher angegliederten Fachverbände der Schriftsteller, bildenden Künstler und Musiker wurden am 1. 4. 1952 selbständig. (Deutscher ➝Schriftstellerverband, Verband ➝Bildender Künstler Deutschlands, Verband deutscher ➝Komponisten und Musikwissenschaftler) Präsident des DK. ist seit dem 5. Bundeskongreß der Generalintendant Max ➝Burghardt; er löste Johannes R. ➝Becher ab. Der DK. ist Eigentümer des Aufbau-Verlages; seine Zeitschriften sind „Aufbau“ und „Sonntag“. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Der Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Rote Weißbücher 8). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 143 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 265 Kulturbolschewismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelle Massenarbeit

Siehe auch: Deutscher Kulturbund: 1969 1975 1979 Kulturbund der DDR: 1975 1979 Kulturbund der DDR (KB): 1985 Kulturbund, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands: 1953 1954 1969 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands (KB): 1956 Der DK. wurde als „Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands“ im Juli 1945 auf Initiative der SMAD gegründet und hatte nach einem Beschluß seines 1.…

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Währung (1966)

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die Währungsreform in der SBZ (24.–28. 6. 1948) wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Die Währungseinheit hatte bis zum 1. 8. 1964 diese Bezeichnung, die dann in „Mark der Deutschen Notenbank“ (DM Ost) geändert wurde. Nur die Bezeichnung wurde geändert, Wert, Austauschrelation und Geldpolitik blieben unberührt. Die DM Ost ist gesetzliches Zahlungsmittel für die SBZ und den Sowjetsektor Berlins, das Währungsgebiet der DM Ost. Binnenfunktion der DM Ost. Entgegen den ursprünglichen Thesen der Marxschen Ideologie kommt dem Geld in den kommun. Ländern eine große Bedeutung zu. Das Geld ist Recheneinheit, Zahlungsmittel, ein Instrument der Verteilung und Umverteilung des Sozialproduktes entsprechend den Zielen der Volkswirtschaftspläne und ein Mittel zur Kontrolle des Wirtschaftsprozesses (Wirtschaft). Der Wirtschaftsprozeß ist sowohl überwiegend mengenmäßig, gleichzeitig aber auch — und zwar vollständig — wertmäßig (geldmäßig) geplant. Durch diese Doppelplanung läßt sich die materielle Produktion von der Geldseite her kontrollieren. Jeder Veränderung im materiellen Prozeß (Produktion, Umsatz, Verbrauch oder Bevorratung von Rohstoffen usw.) muß eine geldmäßige Veränderung parallel laufen. Dieser Sachverhalt wird zur ständigen — z.T. täglichen — Kontrolle des Wirtschaftsprozesses in bezug auf die Plan Verwirklichung ausgenutzt. Durch diese „Finanzkontrolle“ („Kontrolle durch die Mark“) werden alle Betriebe und Institutionen überwacht. Deshalb ist sowohl der bargeldlose Zahlungsverkehr (Kontenführungspflicht) als auch der Bargeldverkehr (Bargeldumlauf) und der Kreditverkehr (Kredite) reglementiert. Die für die Kontrolle zuständigen Institutionen sind die Banken, vor allem die Deutsche ➝Notenbank. Eine weitere wichtige Funktion übt das Geld bei der Einkommensverteilung aus. Das Regime zieht mit Hilfe von Steuern und anderen Abgaben erhebliche Teile des Sozialproduktes an sich und setzt sie zur Erreichung seiner wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele ein (Staatshaushalt). Aus den genannten Gründen wird der Kommunismus auch weiterhin nicht auf das Geld verzichten können. Binnenwert der DM Ost. Bei der Betrachtung des inneren Wertes (Kaufkraft) der DM Ost sind drei Perioden zu unterscheiden: 1. von 1948 bis 1958 ist die Kaufkraft ständig gestiegen. Grund war der langsame Abbau der hohen Preise für Konsumgüter. 2. Während der Periode von 1958 bis 1961 ist die Kaufkraft der DM Ost etwa konstant geblieben. Die Preise haben sich in dieser Periode nur unwesentlich verändert. [S. 520](HO, Lebensmittelkarten) 3. Ab 1961 und besonders seit 1964 im Zuge der „Industriepreisreform“ (Preispolitik) ist die Verwaltung zu offenen Preiserhöhungen — zunächst bei Einzelprodukten — übergegangen. Seitdem sinkt folglich die Kaufkraft der DM Ost langsam. Verglichen mit der DM West ist die Kaufkraft der DM Ost auch heute noch erheblich geringer. Ein einheitlicher Kaufkraftvergleich ist allerdings nicht möglich, weil die Preise der Grundnahrungsmittel in der SBZ im allgemeinen niedriger sind als in der BRD, die Preise hochwertiger Konsumgüter dagegen erheblich höher. Im Durchschnitt ist die Kaufkraft der DM Ost — Ende 1963 — rund 25 v. H. geringer als die der DM West (Lebensstandard). Außenfunktion und Außenwert der DM Ost. Die DM Ost ist im internationalen Zahlungsverkehr ohne Bedeutung. Die W. der SBZ ist eine nichtkonvertible Binnen-W. (Devisen, Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit) Daher ist es auch unerheblich, daß die von der sowjetzonalen Notenbank auf Grund einer angenommenen Goldparität von 0,3.999 Gramm Feingold für eine DM Ost festgesetzten Wechselkurse die DM Ost ganz erheblich überbewerten. Für den internationalen Zahlungsverkehr haben diese Relationen keine Bedeutung. (Siehe Tabelle.) Neben den Goldparitätenkursen gelten — ebenfalls von der Notenbank festgesetzt — sog. Touristenkurse. Sie dürfen nur bei „nichtkommerziellen“ Zahlungen (z. B. im Reiseverkehr, bei Ausgaben diplomatischer Vertretungen, für Unterstützungszahlungen) angewandt werden. Da im Außenhandel nur ausnahmsweise Devisenzahlungen Vorkommen, wird zu diesen Kursen also der eigentliche — sehr geringe — Devisenhandel abgewickelt. Während diese „Touristenkurse“ die westlichen Währungen ebenfalls unterbewerten, stellen sie in bezug auf die Ostblockwährungen im allgemeinen eine realistische Verbindung der in Frage kommenden Preisniveaus dar. Schließlich gibt es einen freien Kurs der DM Ost, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der BRD, speziell in West-Berlin — bilden kann. Auch dieser freie Ostmark-Kurs gibt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht wieder. Er bewertet die Ostmark zu gering. Er spiegelt lediglich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage wider und zeigt, wie wenig die DM Ost im westlichen Ausland geschätzt wird. Für die Abrechnung des Außenhandels gilt ein weiterer Kurs. Man spricht von der „Valuta-DM (Ost)“. Sie wird der DM West gleichgesetzt und läßt — weil sie die Auslandswährung günstiger bewertet — die Außenhandelsumsätze der SBZ höher erscheinen, als es bei einer Umrechnung zum Goldparitätenkurs der Fall wäre. Die Tabelle zeigt die verschiedenen Kursrelationen zur DM West, zum Rubel und zum Dollar. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 519–520 Wählervertreterkonferenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungsgebiet

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die Währungsreform in der SBZ (24.–28. 6. 1948) wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Die Währungseinheit hatte bis zum 1. 8. 1964 diese Bezeichnung, die dann in „Mark der Deutschen Notenbank“ (DM Ost) geändert wurde. Nur die Bezeichnung…

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Militärstrafrecht (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen, angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein materielles M. erhalten. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1955 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl. I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den bisher schon bekannten Tatbeständen Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — ist eine Reihe neuer Straftatbestände getreten, u.a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die [S. 319]verbündeten Armeen richten. Der Strafrahmen des neuen Militärstrafgesetzes wurde gegenüber den Strafandrohungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes z. T. erheblich erweitert, z. B. für Fahnenflucht von Gefängnisstrafe auf Zuchthaus bis zu 8 Jahren, für unerlaubte Entfernung von Gefängnis bis zu 6 Monaten auf Gefängnis bis zu 3 Jahren. Weitere Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. In besonders schweren Fällen der Fahnenflucht, Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feind, Befehlsverweigerung, des Angriffs auf Vorgesetzte, der Verletzung der Wachvorschriften und der Vorschriften des funktechnischen Bereitschaftsdienstes, der Schändung Gefallener, des Mißbrauchs der Lage Verwundeter und der Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet kann nach § 26 MilStG auf lebenslange Zuchthaus- oder auf Todesstrafe erkannt werden. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 312, 319 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerien

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen, angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 hatte die SBZ ein…

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Krieg (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach der kommun. Lehre gibt es zwei Arten von K., den „gerechten“ und den „ungerechten“ K. In der nach dem XX. Parteitag der KPdSU revidierten Geschichte der KPdSU (deutsche Ausgabe 1960, S. 231) heißt es: „Kriege einer unterdrückten Klasse gegen die Unterdrückerklasse, der Sklaven gegen die Sklavenhalter, der leibeigenen Bauern gegen die Gutsherren, der Lohnarbeiter gegen die Bourgeoisie, nationale Befreiungskriege, Kriege der Völker gegen drohende Versklavung, Kriege des siegreichen Proletariats zur Verteidigung des Sozialismus, gegen imperialistische Staaten — solche Kriege bezeichnen die Marxisten als gerechte Kriege.“ Ob ein K. gerecht oder ungerecht ist, wird nicht durch objektives Urteil (Objektivismus), sondern durch Auslegung der Grundsätze des Historischen Materialismus entschieden: „Man muß untersuchen, aus welchen historischen Verhältnissen der Krieg hervorging, welche Klassen ihn führen, um welcher Ziele willen“ (Lenin, Sämtliche Werke, Bd. 30, S. 333, russ.). Die Lehre von den zwei K. (außer im Marxismus-Leninismus Bestandteil vieler anderer Geschichtsphilosophien), insbesondere die geschichtsphilosophisch begründete, in der Praxis aber willkürliche Entscheidung darüber, welcher K. als gerecht und welcher als ungerecht anzusehen ist, ermöglichen die Rechtfertigung des Bürger- und selbst des Angriffs-K. (Frieden). Auf dem XX. Parteitag wurde jedoch die These Lenins von der Unvermeidbarkeit der Kriege während des Fortbestandes des „kapitalistischen Lagers“ revidiert. Nur unter dieser Voraussetzung war es möglich, die Idee der Koexistenz zu propagieren. Als Kalter K. wird die politische, wirtschaftliche, diplomatische und psychologische Auseinandersetzung mit allen Mitteln, außer den militärischen, bezeichnet, die praktisch seit 1945 durch die Weigerung der Kommunisten die Weltpolitik beherrscht, durch Anerkennung und Anwendung allgemein anerkannter völkerrechtlicher Normen politische Spannungen zu beseitigen. Literaturangaben Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Garthoff, Raymond L.: Die Sowjetarmee — Wesen und Lehre (a. d. Amerik.). Köln 1955, Markus-Verlag. 592 S. m. 12 Kt. Kohout-Dolnobransky, W. de: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker — aus den Archiven des Weltbolschewismus (hrsg. vom Intern. Komitee f. Information u. soz. Aktion — CIAS), Luxemburg 1960. 17 S. u. 24 S. Faks. Tobien, Hubertus von: Die Methoden des sowjetischen Imperialismus. 3., v. Hans Kluth erg. erw. Aufl., Bonn 1959, Köllen. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 261 Kreiszeitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriegsopferversorgung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach der kommun. Lehre gibt es zwei Arten von K., den „gerechten“ und den „ungerechten“ K. In der nach dem XX. Parteitag der KPdSU revidierten Geschichte der KPdSU (deutsche Ausgabe 1960, S. 231) heißt es: „Kriege einer unterdrückten Klasse gegen die Unterdrückerklasse, der Sklaven gegen die Sklavenhalter, der leibeigenen Bauern gegen die Gutsherren, der Lohnarbeiter gegen die Bourgeoisie, nationale…

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Strafgesetzbuch (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zur Zeit gilt noch das deutsche St. von 1871. Die Verjährungsvorschriften finden auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung (Gesetz vom 1. 9. 1964 — GBl. I, S. 127). In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der Volkskammer zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der für das Inkrafttreten dieses St. gesetzte Termin (1. 1. 1961) konnte jedoch nicht eingehalten werden. Das neue St. wird alle zur Zeit geltenden Einzelgesetze zu einem „Strafgesetzbuch der DDR“ zusammenfassen. Vorerst hat das Strafrechtsergänzungsgesetz erhebliche Änderungen und Ergänzungen auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts gebracht. Das 2. Strafrechtsergänzungsgesetz setzte ein neues Militärstrafrecht in Kraft. Nach dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 wurden die Bemühungen um die Ausarbeitung eines neuen St. verstärkt. Auf seiner Sitzung am 4. 4. 1963 beschloß der Staatsrat, eine Kommission zur Ausarbeitung eines St. und einer Strafprozeßordnung (Strafverfahren) zu bilden, die unter Leitung des Justizministers Hilde ➝Benjamin steht. Diese Kommission trat am 5. 7. 1963 zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. Sie umfaßt 65 Mitglieder aus den zentralen Staatsorganen, den Rechtspflegeorganen, Wissenschaftler, leitende Wirtschaftsfunktionäre, Schöffen, Mitglieder von Konfliktkommissionen und andere „Werktätige“. Diskussionsbeiträge zur Ausgestaltung des künftigen St. („Staat und Recht“, Heft 10 u. 12/1963) lassen erkennen, daß es zwischen einzelnen Rechtswissenschaftlern, die Mitglieder der Gesetzgebungskommission sind, erhebliche Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Grundsatzfragen gibt. Generalstaatsanwalt Streit spricht sogar von einer „Zerrissenheit der Strafrechtswissenschaft“ („Neue Justiz“ 1963, S. 779, Anm. 2). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 468 Strafaussetzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafpolitik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zur Zeit gilt noch das deutsche St. von 1871. Die Verjährungsvorschriften finden auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung (Gesetz vom 1. 9. 1964 — GBl. I, S. 127). In Realisierung der Beschlüsse des V. Parteitages der SED vom Juli 1958 soll die sozialistische Justizreform auch auf materiell-strafrechtlichem Gebiet vollendet und ein neues St. erstellt und der…