DDR A-Z 1966
Potsdamer Abkommen (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Mißbrauch der Demarkationslinie an der Oder-Neiße-Linie, Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1. Abs.). Frankreich billigte am 4. 8. das PA. allgemein und bestätigte dies in 6 Noten am 7. 8. Es stimmte dabei aber vor allem folgendem nicht zu: Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“, Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands polit. Gestaltung nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland „innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die 4 Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. (Die Behandlung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie im PA. wird in diesem Stichwort dargelegt.) Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ III, A, 3, IV). [S. 364]Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: „Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zwecke: I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen“ (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird zugesichert“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen“. Das PA. ist (wie Prof. Dr. Erich Kaufmann am 7. 12. 1954 vor dem Bundesverfassungsgericht hervorhob) ein Abkommen, das die drei bzw. vier Regierungen untereinander bindet. — Als solches bedurfte es keiner Ratifizierung durch die Parlamente der betr. Staaten. — Obwohl das PA. durch die SU in grober Weise oftmals verletzt wurde, schritt keiner der 4 Teilnehmer zur Kündigung oder zum Rücktritt. Deshalb gilt das PA. formell wie faktisch weiter. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 363–364 Potsdam A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prager Christliche FriedenskonferenzSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Mißbrauch der Demarkationslinie an der Oder-Neiße-Linie, Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen…
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HO (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staat[S. 199]liches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkaufte. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 angeblich zur Bekämpfung des Schwarzmarktes errichtet. Ihr Hauptzweck war aber, „währungsgefährdende“ überschüssige Kaufkraft abzuschöpfen (Akzise) und zur Finanzierung der Staatsausgaben beizutragen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts wurde die HO nicht aufgelöst, sondern vor Abschaffung der Lebensmittelkarten sogar noch in den Vertrieb von bewirtschafteten Waren eingeschaltet. Preissenkungen, veranlaßt durch Produktionssteigerung bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, führten bislang nicht zu einer Verminderung der Staatseinnahmen aus der HO, da zum Ausgleich dafür immer mehr HO-Verkaufsstellen, -Kaufhäuser, -Gaststätten errichtet und immer mehr Warengattungen bevorzugt der HO für den Verkauf zur Verfügung gestellt werden. 1961/62 wurden Exquisit-Verkaufsstellen eingeführt, die der HO bzw. den Konsumgenossenschaften unterstehen und das „HO-Prinzip“ von 1948 wieder aufleben ließen. In diesen Luxusgeschäften werden modische Waren bester Qualität, vorwiegend aus Importen, zu stark überhöhten Preisen gegenüber den regulären Handelspreisen verkauft. Neben der finanzkräftigen Klasse der Funktionäre treten als Käufer besonders junge Leute auf, die sich modisch kleiden wollen und dafür ihre Ersparnisse opfern. 1955 wurde für HO und Konsum der Teilzahlungsverkauf für hochwertige Konsumgüter zugelassen, wegen der allgemeinen Warenknappheit aber nur für listenmäßig bestimmte Waren. Nach der letzten Regelung dürfen Teilzahlungskredite nur noch von der Sparkasse eingeräumt werden. Die Beschränkung der Kreditkaufsumme auf DM 2.000,– wurde aufgehoben. Importwaren sind nach wie vor ausgeschlossen wie auch Waren, deren Bedarf nicht voll befriedigt werden kann. Freigegeben sind im wesentlichen solche Waren, deren Absatz nicht den Erwartungen des Handels entsprochen hat. Hierzu gehören u.a. Möbel und Polstermöbel, die mit 50 bis 60 v. H. an den Teilzahlungskäufen beteiligt sind, und Fernsehapparate, deren Absatz auf diesem Wege besonders gefördert wird. Die Anzahlungsraten wurden je nach Bildröhre teilweise bis zu 10 v. H. des Preises herabgesetzt, und gebrauchte Apparate in Zahlung genommen. Eine Überproduktion soll damit aufgefangen und den niedrigen Einkommensschichten trotz der hohen Preise (rund dreifach gegenüber der BRD) die Anschaffung ermöglicht werden. Diese Tendenz macht sich auch bei Leichtmotorrädern bemerkbar, bei denen zusätzlich noch ein Winterrabatt gewährt wird. Der „staatliche“ Bankenapparat ist angehalten, mit seinen Kontrollmaßnahmen in finanzieller Sicht das Entstehen von Überplanbeständen von vornherein zu unterbinden. Leitungsorgane der HO sind die HO-Hauptdirektion und die HO-Bezirksdirektionen, die nach dem Vorbild der Bezirksverbände der Konsumgenossenschaften aufgezogen wurden, um ein geschlossenes Handelssystem zu schaffen und die Kontrolle der einzelnen HO-Betriebe zu verbessern. Die HO-Kreisbetriebe — z. Zt. 300 — sind die organisatorische Zusammenfassung einer bestimmten Anzahl von Verkaufsstellen, Gaststätten sowie Kauf- und Warenhäusern zu einem wirtschaftlich und juristisch selbständigen Handelsbetrieb. Zur Versorgung der Betriebsangehörigen der deutsch-sowjetischen Wismut-AG. besteht als besonderer Zweig die HO-Wismut, die der Hauptdirektion HO-Wismut im Ministerium für Handel und Versorgung direkt unterstellt ist. Auch der HO-Spezialhandel und das HO-Versandhaus in Leipzig (Versandhandel) unterstehen direkt dem Ministerium. Die Zahlen der Tabelle bringen die mengenmäßige Umsatzsteigerung nicht voll zum Ausdruck, da die HO-Preise seit 1948 mehrmals gesenkt worden sind. Auf die Handelstätigkeit der HO entfällt z. Z. über ein Drittel der gesamten Einzelhandelsumsätze. (Handel) Entwicklung des Einzelhandelsumsatzes der HO: Mit dieser Umsatzentwicklung gleichen sich die beiden sozialistischen Handelssäulen einander an. Bei den Konsumgenossenschaften resultiert die höhere Umsatzsteigerung 1964 aus der Struktur des Handelsnetzes, das seit Gründung im wesentlichen auf den Lebensmittelsektor ausgerichtet war, und 1964 waren die Nahrungs- u. Genußgüter am Gesamtumsatz mit 57 v. H. beteiligt. Ursprünglich war die HO hauptsächlich auf den Verkauf von Industriemangelwaren und bestimmter Lebensmittel eingestellt. Sie hatte bis 1958 das Monopol für den freien Verkauf bewirtschafteter Waren. Inhaber privater Läden wurden durch ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht und veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gab ihnen dann häufig die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernahm die HO seit 1951 u.a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Die HO ist somit nicht nur Instrument der Währungspolitik, sondern gleichzeitig Werkzeug des Regimes zur systematischen Vernichtung des privaten Einzelhandels. Eine Konzession an das Neue ökonomische System ist die Bildung der Vereinigung volkseigener Warenhäuser „Centrum“ (VVW) als ökonomisches Führungsorgan der unterstellten Warenhäuser. Sitz ist Leipzig. Kernstück ist der Zentraleinkauf und damit der Einfluß auf die Industrie zur Sortiments- und Qualitätsverbesserung. [S. 200]Die VVW ist ein leitendes Handelsorgan mit den Aufgaben ähnlich einer VVB, dem aber zudem als Binnenhandelsorgan noch Importaufgaben zugestanden wurden. Der VVW gehören zunächst die sechs größten Warenhäuser Ostberlins und einiger Bezirksstädte an. Entsprechend der Entwicklung ist die Einbeziehung weiterer Warenhäuser geplant. Vergleichbar wäre dieser Zusammenschluß einem Kaufhauskonzern in der BRD. Bei dem unzureichenden Aufkommen haben HO und Konsum einen Ausleihdienst besonders für Campingausrüstungen eingeführt. Die VVB soll immer mehr in den Industrievertrieb im Binnenhandel eingeschaltet werden, der dem Charakter nach zu einem einer VVB zugeordneten „volkseigenen“ Handelsbetrieb werden würde. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Schlenk, Hans: Der Binnenhandel in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1960. 207 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 198–200 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HO-SpezialhandelSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Abk. für Handelsorganisation; staat[S. 199]liches Einzelhandelsunternehmen, das zu überhöhten Preisen Mangelwaren verkaufte. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 angeblich zur Bekämpfung des Schwarzmarktes errichtet. Ihr Hauptzweck war aber, „währungsgefährdende“ überschüssige Kaufkraft abzuschöpfen (Akzise) und zur Finanzierung der Staatsausgaben beizutragen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des…
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Sowjetische Handelsgesellschaften (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen aus sowjetzonalen und SAG-Betrieben und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina, Sovexportfilm u.a., teils um sog. deutschrussische Gesellschaften, wie Derutra und Derunapht, teils um direkte Organe der sowjet. Besatzungsmacht, wie die Wirtschaftsverwaltung der sowjet. Besatzungstruppen (GSOW). Bis Ende 1953 spielten die SH. infolge ihrer privilegierten Stellung eine bedeutende Rolle im Wirtschaftsleben der Zone. Die sowjetzonalen Produktionsbetriebe mußten Aufträge der SH. mit Vorrang vor deutschem Bedarf ausführen. Die SH. waren bis Ende 1953 auch im Veredelungsverkehr eingeschaltet; sie führten aus dem Ausland oder aus der Bundesrepublik Rohstoffe ein, die nach der Verarbeitung die SBZ wieder verließen. Als Veredelungsentgelt verblieben den Betrieben gewisse Prozentsätze des eingeführten Rohstoffes, die jedoch meistens ebenfalls nach Anweisungen der SH. zur Fertigung von Waren für sowjet. Rechnung verwendet werden mußten. Die Lieferwerke in der SBZ erfuhren in keinem Falle, welche Erlöse aus ihren Gütern erzielt wurden. Sie erhielten lediglich Gutschriften nach den 1944er Stopp-Preisen in DM Ost (Preispolitik). Der Export von Erzeugnissen der SBZ stellte für die Sowjets eine der ergiebigsten Quellen der Bereicherung dar. (Außenhandel) Mit Übertragung der Abwicklung der Geschäfte auf die sowjetzonalen Außenhandelsorgane (DIA) Anfang 1954 haben die SH. an Bedeutung verloren und wurden teilweise aufgelöst. Literaturangaben *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 428 Sowjetische Aktiengesellschaften (SAG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische KontrollkommissionSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Seit 1946 in der SBZ bestehende sowjet. Gesellschaften. Ihre Hauptaufgabe war der Ankauf von Erzeugnissen aus sowjetzonalen und SAG-Betrieben und der Export dieser Güter in Länder des Sowjetblocks oder des westlichen Auslandes. Bei den SH. handelte es sich teils um Filialen Moskauer Handelsgesellschaften in der Zone, wie z. B. Rasnoexport, Technoexport, Maschinoimport, Sojuspuschtschina, Sovexportfilm u.a., teils…
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Warschauer Beistandspakt (1966)
Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vortrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei allein hervorgerufen durch Angriffsvorbereitungen des NATO-Blocks und die (am 5. 5. 1955 besiegelte) Einfügung der BRD in die friedensbedrohende NATO. In Wirklichkeit aber ergänzt der WB. nur: 1. die Beistandspakte, die die SU 1943 mit der Tschechoslowakei, 1945 mit Polen und 1947 mit Rumänien, Ungarn und Bulgarien schloß; 2. einige Beistandsverträge unter den Satelliten (1947–1948). Und tatsächlich ist die NATO, durch sowjet. Erpressungen, Vertragsbrüche und Angriffsrüstungen verursacht, nur eine Verteidigungsorganisation, die schon rein kräftemäßig keine Angriffe unternehmen kann. Wesentlich ist, daß der WB. die milit. und polit. Vorherrschaft der SU über die europäischen „Volksdemokratien“ beträchtlich verstärkt. Die §§ 3 und 4 sehen gegenseitige „Konsultation“ bei drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Dafür besteht (lt. § 6) der „Politische Beratende Ausschuß“. Seit Jan. 1956 hat dieser an sich nichtständige Ausschuß zwei Hilfsorgane: eine „Ständige Kommission“ und ein „Vereintes Sekretariat“. Der WB. trat mit Hinterlegung aller Ratifizierungsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft. Erst am 28. 1. 1956 wurde die „DDR“ als Militärverbündeter des WB. voll anerkannt. Denn die Streitkräfte der SBZ waren bis zum 18. 1. 1956 nur als Kasernierte Volkspolizei aufgetreten. Nun aber brachte die „DDR“ ihre Nationale Volksarmee in den WB. ein. Nach den nichtdeutschen Textfassungen des §~4, Abs.~1 des WB. bestimmt „jeder Teilnehmerstaat des Vertrages“ die Art, in der er im Bündnisfall „sofortigen Beistand individuell und in Vereinbarung mit den anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages mit allen Mitteln, die ihm erforderlich scheinen“, leistet. Der deutsche, für die SBZ maßgebende Text des WB. lautet „… mit allen Mitteln, die ihnen erforderlich scheinen“. Dieser Unterschied zeigt, daß die SBZ schon formell mindere Rechte hat, da nur sie dem Willen der anderen Mitgl. des WB. unterliegt. Seit 28. 6. 1956 hat der Minister für Nationale Verteidigung der SBZ die Stellung eines der Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des WB. (Militärpolitik) Unter der Bezeichnung „Vereintes Kommando“ hat (lt. § 5) der WB. ein eigenes zentrales Oberkommando für jene Teile der Streitkräfte der Teilnehmerstaaten, die dem WB. zur Verfügung gestellt sind; denn nur die Streitkräfte der SBZ gehören als ganze den „Vereinten Streitkräften“ des WB. an. Sitz: Moskau. An der Spitze des „Vereinten Kommandos“ wirkt ein Oberkommandierender, den ein [S. 524]Stab der „Vereinten Streitkräfte“ unterstützt. Seine 8~Stellv. sind Verteidigungsminister oder andere Generale der Mitgliedstaaten. Seit Jan. 1956 ist es „Beschluß“ der Teilnehmerstaaten (d.h. Anordnung der SU), daß die Stelle des Oberkommandierenden stets von einem Sowjetgeneral besetzt werden soll. Derzeit ist Oberkommandierender: Marschall der SU Gretschko ab 22. 7. 1960. Er ist zugleich einer der Stellv. des Verteidigungsmin. der SU. — Der „Polit. Beratende Ausschuß“ der Teilnehmer des WB. unterstützt auf seinen Tagungen die Politik der SU. Die milit. Stärke des WB. ist, verglichen mit jener der NATO, unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der NATO-Staaten, sehr beträchtlich und bedrohlich. Dieses machtpolit. Gewicht des WB. nahm in den letzten Jahren wesentlich zu. Vor allem seit 1963 erhielten die Armeen des WB. stärkere Panzer, Geschütze und Flugzeuge. Dies sind großenteils sogar Modelle, die auch die Sowjetarmee besitzt. Die Bewaffnung und die Kaliber der Armeen des WB. sind fast völlig vereinheitlicht worden. Dennoch erhielten die „verbündeten“ Satelliten der SU weder strategische Bombenflugzeuge noch strategische Raketen. Ebenso behielt die SU die Atomwaffen und die Atomsprengköpfe für die leichten Raketen, die die anderen Mitglieder des WB. besitzen dürfen. Auch wurde die gesamte Luftverteidigung der Mitgliedstaaten mit jener der SU eng verbunden und ihr unterstellt. Diese sehr weitgehende Bindung schwächer gerüsteter Staaten an die SU vergrößert und festigt die politische und wirtschaftliche Abhängigkeit der Paktpartner vom vielfach stärkeren Sowjetstaat. Die militärische Schlagkraft des WB. wurde noch dadurch vergrößert, daß die Aufmarscheisenbahnen und -Straßen, Nachschublinien und Erdöl-Röhrenleitungen zwischen der SU und den Satellitenstaaten in den letzten Jahren sehr verstärkt wurden. Viel stärker als bisher ist die SU in der Lage, Großverbände über weite Entfernungen schnell durch die Luft zu befördern. — Die Einsetzbarkeit des WB. wurde erprobt und erhöht in den gemeinsamen Manövern (Quartett 1963 und dann Oktobersturm 1961 in der SBZ; dreiseitige Manöver 1964 in Bulgarien). Die Hebung der militärischen Schlagkraft und des Rüstungsstandes der NVA der SBZ führte 1965 zu ihrer Einfügung in die „1. Strategische Staffel“ des WB., die Gruppierung von Kräften, die für eine offensive Mitwirkung an einer bewaffneten Auseinandersetzung bestimmt sind. Die Streitkräfte Albaniens stehen seit dem Anschwellen des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes (1962) dem WB. nicht mehr zur Verfügung, obwohl es den Pakt formal nicht gekündigt hat. Doch schmälert der Ausfall dieser nur geringfügigen Kräfte nicht das Gewicht des WB. Ebensowenig leidet die Schlagkraft der Organisation des WB. darunter, daß einzelne Mitglieder des WB. innerhalb des RGW wirtschaftspolitische Sonderwege gehen. Die kommun. Ausrichtung der Offizierskorps der Armeen des WB. wurde zweifellos vertieft, auch wurde das sowjetisch geleitete Netz der Organisation des WB. beträchtlich verstärkt. Beides muß die Sondergänge auf wirtschaftlichem und außenhandelspolitischem Gebiet, die vor allem Rumänien und Ungarn erstreben, hemmen. Bezeichnenderweise setzt sich die Operativplanung des sowjetisch gelenkten Oberkommandos des WB. das Ziel, kriegerische Lösungen durch angriffsweise Maßnahmen schnell zu erreichen. Wie gerade das Manöver 1965 zeigte, will der WB. auch kommun. und sympathisierende Partisanenkräfte für die Zwecke des sowjet. Imperialismus einsetzen. Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Hamm, Harry: Rebellen gegen Moskau — Albanien, Pekings Brückenkopf in Europa. Köln 1962, Verlag Wissenschaft und Politik. 224 S., 32 Abb. Höpker, Wolfgang: Europäisches Niemandsland — Moskaus Zwischeneuropa vom Nordkap bis Kreta. Düsseldorf 1956, Eugen Diederichs. 167 S. Höpker, Wolfgang: Die Ostsee — ein rotes Binnenmeer? (Beih. 8 der Wehrwiss. Rundschau). Berlin–Frankfurt a. M. 1958, E. S. Mittler u. S. 94 S. m. 7 Karten. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Wannenmacher, Walther: Das Land der Schreibtischpyramiden — ein Nationalökonom erlebt den Osten als Schwerarbeiter (Tschechoslowakei 1945 bis 1955) 2. Aufl., Frankfurt a. M. 1956, Wolf-Rode. 280 S., 1 Taf. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 523–524 Warnke, Herbert A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WartburgSiehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vortrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei…
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Weltgewerkschaftsbund (1966)
Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschafter, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete — nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die „Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen“ als Vertreter der 12 Berufsabt. beschlossen. Der französische Kommunist Louis Saillant wurde Generalsekr. des WGB. Nach 4 „Interzonen-Konferenzen“ nahmen deutsche Gewerkschaftler Juni 1947 erstmals an WGB-Tagung teil: Aufnahme der Deutschen von Bildung einer „gesamtdeutschen Gewerkschaftsvertretung“ abhängig gemacht. Wegen der kommun. Herrschaft im WGB verließen die DGB-Vorsitzenden Tarnow und Boeckler die 9. Interzonen- Konferenz (Aug. 1948), doch kam der FDGB Jan. 1949 in den WGB. Im selben Monat verließen Amerikaner, Engländer und Holländer den WGB, da sie ihn als kommun. Tarnorganisation erkannten, und gründeten den „Internationalen Bund freier Gewerkschaften“ (IBFG), der alle Gewerkschaften der freien Welt, auch den DGB, umfaßt. (Dieser zählte 1965 etwa 61 Mill. Mitgl.) Oberstes Organ ist der WGB-Kongreß, der alle 4 Jahre tagt und den jährlich tagenden Generalrat wählt; diesen vertritt das Exekutivkomitee, dem u. a. Herbert Warnke vom FDGB angehört. Der WGB ist tatsächlich, wie der Weltfriedensrat, eine getarnte Ersatzorganisation der offiziell aufgelösten Komintern. Präs. des WGB: der italienische Kommunist Renato Bitossi, Generalsekr.: Saillant. Sitz des WGB ist seit 1956 Prag. — Auf dem VI. Kongreß, Okt. 1965, sollen angeblich 122 Mill. Mitgl. vertreten gewesen sein, dazu 28 Mill. Mitgl. von Gewerkschaften, die dem WGB nicht angehören. Febr. 1956 wies die österreichische Regierung die Zentrale des W GB aus Wien aus, da er einseitig prosowjetisch arbeitete. April 1959 nahm er z. B. gegen den „deutschen Militarismus“ der BRD und die NATO Stellung, ohne die Angriffsrüstung der SU zu kritisieren. — Febr. 1961 betonte das Exek.-Kom. die „Prinzipien des WGB … Klassenkampf und proletarischen Internationalismus“ (s. „Neues Deutschland“, 4. 2. 1961) und machte sich die Angriffe der SU gegen NATO und BRD zu eigen. Es forderte stärkere Bemühung um außereurop. Arbeiter, tarnte jedoch das Ziel (Diktatur des Proletariats) in der üblichen Weise mit der Formel „Nationale Demokratie“. — Eine in Ostberlin tagende Konferenz des WGB trat im Sept. 1961 für die Mauer und den von der SU geforderten Friedensvertrag mit Deutschland ein. Auf dem V. WGB-Kongreß (Dez. 1961) versuchte der langjährige Präsident Novella vergeblich, den starr zentralisierten Aufbau und die harte Taktik des WGB aufzulockern, um den Kampf für den Kommunismus zu erleichtern und zu wirklicher Aktionseinheit zu kommen. Nachfolger wurde der linientreue italienische Altkommunist Bitossi. — Sein Zusammenspiel mit dem Sowjetimperialismus verschleierte der WGB in einer Entschließung, die er auf dem V. Kongreß annahm. Darin verlangte [S. 530]er vor allem Koexistenz und verurteilte Militarismus und Kolonialismus (nichtsowjetischer Art). Die Form, in der der WGB seine Ziele tarnt, trat auf der „Konferenz zur Bildung eines Weltgewerkschaftskomitees für Konsultation und antimonopolistische Aktionseinheit“ zutage. (Nov. 1963 in Leipzig): Die diesjährigen Streiks, so sagte Saillant, zeigten „die steigende Bedeutung der Arbeitseinstellungen zur Unterstützung des Kampfes der Werktätigen für Frieden und Abrüstung, gegen den Faschismus und die Reaktion, gegen den alten und neuen Kolonialismus und für eine echte nationale Unabhängigkeit“ („Tribüne“ vom 28. 11. 1963). Auf dem VI. Kongreß (Okt. 1965) in Warschau gelang es der sowjetfreundlichen Mehrheit, die rührige chinesische Opposition (Chinesisch-Sowjetischer Konflikt) im Zaume zu halten. Es ging u.a. um die Frage, ob mit den nichtkommun. Gewerkschaften eine taktische Fühlung und Aktionseinheit herzustellen sei. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 529–530 Weltfriedensrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WeltniveauSiehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1969 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschafter, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete — nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die…
DDR A-Z 1966
Hetze (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Als „staatsgefährdende Propaganda und H.“ politischer Straftatbestand im Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (§ 19). Mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren wird bestraft, „wer den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder propagiert oder gegen andere Völker oder Rassen hetzt, oder wer gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht hetzt, gegen ihre Organe, gegen gesellschaftliche Organisationen oder gegen einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit oder seiner Zugehörigkeit zu einer staatlichen Einrichtung oder gesellschaftlichen Organisation hetzt, Tätlichkeiten begeht oder sie mit Gewalttätigkeiten bedroht“. Das entscheidende Merkmal [S. 198]„hetzt“ ist bewußt allgemein gehalten und läßt eine gleich weite Auslegung wie der Begriff Boykotthetze zu. „Bei der Beurteilung, ob eine Äußerung Hetze im Sinne des § 19 StEG ist, kann nicht allein von ihrem Wortlaut ausgegangen werden. Entscheidend sind vielmehr die äußeren und inneren Umstände, die zu ihrer Bekanntgabe führten und Aufschluß darüber geben, ob damit andere Bürger gegen die Deutsche Demokratische Republik aufgewiegelt werden sollten“ (OG in: „Neue Justiz“ 1958, S. 717). Nach dem Beschluß des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) ist die Abgrenzung zwischen H., Staatsverleumdung und strafloser Nörgelei in der Person des Angeklagten zu finden. Der Tatbestand der H. ist zu bejahen, wenn es sich bei dem Täter um einen „Feind der sozialistischen Staatsmacht und Gesellschaftsordnung“ handelt, während H. in aller Regel nicht anzunehmen ist, wenn der Täter nur ein „irregeleiteter“ oder „im Bewußtsein zurückgebliebener“ Mensch ist. „Die Hetzer haben eine feindliche Grundhaltung, die sich in der Tat objektiviert“ („Neue Justiz“ 1962, S. 506). Kritik zu den Absperrungsmaßnahmen des 13. 8. 1961 wurde in einer großen Anzahl von Prozessen als H. mit sehr harten Strafen geahndet. Literaturangaben Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 197–198 Hertz, Gustav A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heym, StefanSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Als „staatsgefährdende Propaganda und H.“ politischer Straftatbestand im Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (§ 19). Mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren wird bestraft, „wer den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder propagiert oder gegen andere Völker oder Rassen hetzt, oder wer gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht hetzt, gegen ihre Organe, gegen…
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Wohnungswesen (1966)
Siehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsfehlbestand in der SBZ ist nach Schätzungen westdeutscher Sachverständiger für Ende 1965 mit etwa 770.000 Wohnungen anzunehmen. Er ist demnach, bezogen auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl, größer als in der BRD. In der SBZ sind annähernd 90 v. H. der vorhandenen Wohnungen in der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg gebaut worden (Vergleich: in der BRD etwa 60 v. H. des Bestandes). Neun Zehntel der in der SBZ vor 1918 gebauten Wohnungen (mehr als 3 Mill.) weisen wegen unterlassener Werterhaltungsmaßnahmen nach offiziöser Äußerung „schwere und geringere Schäden“ auf. (Wohnungsbau) Bei den staatlichen Organen (Räte der Kreise, der Bezirke und Gemeinden) bestehen Wohnungskommissionen, die über die Wohnraumverwendung entscheiden. Ausschlaggebend für die „gerechte“ Verteilung von Wohnraum ist die „Leistung“ des Wohnungssuchenden oder Wohnungsinhabers „für den Aufbau der DDR“. Die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) nehmen Einfluß auf die Verteilung fertiggestellter Wohnungen, aber auch auf die Verteilung des Altwohnraums. Seit März 1958 bestehen in den meisten Städten der SBZ „Volkseigene Kommunale Wohnungsverwaltungen“, deren Aufgabe es ist, die in den Nachkriegsjahren auf Grund der sowjet. Befehle enteigneten Grundstücke (Eigentum, Enteignung) zu verwalten, ebenso Grundstücke mit ausländischen oder westdeutschen Eigentümern, ferner Grundbesitz von Personen, die nach dem 17. Juni 1953 die SBZ „illegal“ verlassen haben. Die „Volkseigenen Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ sind auch die Träger des „volkseigenen Wohnungsbaus“. Erträge aus Grundstücken bzw. Wohnungen, deren Eigentümer bereits vor 1945 im Ausland oder in der BRD lebten, werden nach Abzug der Instandhaltungs- und Verwaltungskosten einem Sperrkonto bei der Deutschen Notenbank überwiesen. Grundstücke bzw. Wohnungen von nach dem 17. 6. 1953 nach der BRD abgewanderten Eigentümern wurden von den „Kommunalen Wohnungsverwaltungen“ in Treuhänderschaft übernommen. Die Eigentümer haben kein Recht auf die Erteilung von Auskünften oder auf Zahlung von Erträgen aus der Vermietung. Die Arbeiten zur Werterhaltung der Wohnungen sind bisher sehr vernachlässigt worden. Das Material dafür ist knapp, und die Baubetriebe — auch die in den PGH zusammengeschlossenen handwerklichen Baubetriebe — sind vorwiegend für staatliche Investbauten und sonstige öffentliche Bauarbeiten eingesetzt. Im Nov. 1963 beschloß der Ministerrat, die „Volkseigenen kommunalen Wohnungsverwaltungen“, die nur für enteignete und neu gebaute „volkseigene“ Wohnungen zuständig waren, in neuartige „Wohnungsverwaltungen in den städtischen Wohngebieten“ umzuwandeln. Damit wurden nunmehr auch die noch in privatem Besitz befindlichen Wohnungen (etwa 70 v. H. des Gesamtbestandes) in die Verwaltung durch die Behörden einbezogen. Die neuen Wohnungsverwaltungen sollen „mit Hilfe der Bevölkerung für die Werterhaltung und richtige Verteilung des Wohnraumes verantwortlich“ sein. Unter dem Vorwand, daß es sich dabei um eine Form der Mietermitverwaltung handelt, sollen dio Mieter auch zu kostenlosen Reparaturleistungen an den privaten Wohngrundstücken herangezogen werden. Die Wohnungsmieten betragen in Neubauten zwischen –,65 und 1,10 DM Ost je qm. Altbaumieten sind noch auf dem Stand des Jahres 1938 gestoppt. Auch diese niedrigen Mieteinnahmen, die größere Werterhaltungsvorhaben ausschließen, erklären den durchweg abgewirtschafteten Zustand der meisten Miethäuser. Literaturangaben Faber, Dorothea: Die Wohnungswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 12 Anlagen. Plönies, Bartho: Planen und Bauen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor von Berlin. 2., erw. Aufl. (BB) 1953. 134 S. m. 16 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 547 Wohnungsbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wolf, ChristaSiehe auch: Wohnungsbau: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Wohnungswesen: 1953 1954 1956 1958 1965 1969 1975 1979 Wohnungswirtschaft: 1959 1960 1962 1963 Der Wohnungsfehlbestand in der SBZ ist nach Schätzungen westdeutscher Sachverständiger für Ende 1965 mit etwa 770.000 Wohnungen anzunehmen. Er ist demnach, bezogen auf die unterschiedliche Bevölkerungszahl, größer als in der BRD. In der SBZ sind annähernd 90 v. H. der vorhandenen Wohnungen in der Zeit vor dem…
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Familienrecht (1966)
Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966 I, S. 1) ist am 1. 4. 1966 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die familienrechtlichen Bestimmungen des BGB aufgehoben worden, die nicht schon vor dem Inkrafttreten des FGB durch andere gesetzliche Bestimmungen außer Kraft gesetzt worden waren. Durch Art. 7, Abs. 2 und Art. 30, Abs. 2 der Verfassung waren bereits 1949 alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben worden (Gleichberechtigung der Frau). Die aufgehobenen, alten familienrechtlichen Vorschriften waren nur zum Teil durch neue gesetzliche Bestimmungen ersetzt worden. Der vom [S. 134]Justizministerium 1954 fertiggestellte Entwurf eines Familiengesetzbuches (FGB) ist nicht als Gesetz verabschiedet worden. Lediglich die Vorschriften über die Eheschließung und Eheauflösung mußten durch eine besondere VO vom 24. 11. 1955 (GBl. S. 849) in Kraft gesetzt werden, nachdem das vom Kontrollrat erlassene Ehegesetz vom 20. 2. 1946 durch den am 19. 9. 1950 verkündeten Beschluß des sowjet. Ministerrates aufgehoben worden war. Das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037), das vor allem den Einsatz der Frau in der Produktion sichern sollte, bestätigte den Grundsatz der Gleichberechtigung, regelte aber nur wenige familienrechtliche Fragen (Familienpolitik). Weitere Rechtsgrundsätze für die Behandlung von Familienrechtsstreitigkeiten in Auslegung der Verfassung und des Gesetzes vom 27. 9. 1950 wurden daher 1951 von einer Kommission aus den Vertretern der obersten Justizbehörden festgelegt, um die durch das Fehlen gesetzlicher Bestimmungen eingetretene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Die im wesentlichen hiermit übereinstimmenden Grundsätze des Entwurfs von 1954 sind daher schon als geltendes Recht angewendet worden. Von den Vorschriften dieses FGB-Entwurfs weicht das FGB vom 20. 12. 1965 z. T. erheblich ab. Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Ehegatten über alle das eheliche Leben betreffende Angelegenheiten eine einverständliche Entscheidung herbeizuführen. Ein Entscheidungsrecht des Ehemannes gibt es nicht. Als gemeinsamen Familiennamen können die Eheleute den Namen des Mannes oder der Frau wählen. Die Entscheidung darüber ist bei der Eheschließung vor dem Standesamt zu erklären und in das Familienbuch einzutragen. Beide Elternteile üben während des Bestehens der Ehe das Erziehungsrecht gemeinsam aus (Sorgerecht). Die unehelichen Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern und deren Verwandten grundsätzlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Völlig neu ist die Adoption geregelt worden. Die Vorschriften des FGB über Eheschließung und Eheauflösung entsprechen im wesentlichen den Bestimmungen der durch das FGB aufgehobenen „VO über Eheschließung und Eheauflösung“ vom 24. 11. 1955. Mann und Frau müssen 18 Jahre alt sein (Volljährigkeit), wenn sie heiraten wollen. Bei der Ehescheidung kommt es nicht auf das Verschulden, sondern darauf an, ob die Ehe objektiv zerrüttet ist und deshalb ihren Sinn für die Eheleute, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Es gibt keinen Schuldausspruch im Scheidungsurteil. Im Gegensatz zu dem bisher gültigen Scheidungsrecht können jedoch nach dem FGB bei der Entscheidung über das Erziehungsrecht und über den Unterhaltsanspruch die „Umstände, die zur Scheidung geführt haben“, berücksichtigt werden. Der Ehegatte, dessen Verhalten zur Scheidung geführt hat, verliert grundsätzlich jeden Unterhaltsanspruch (Unterhaltspflicht). Durch das FGB ist der bisherige gesetzliche Güterstand der Gütertrennung durch den Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft ersetzt worden. Bei Auflösung der Ehe ist das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen grundsätzlich zu gleichen Anteilen zu teilen. Wenn ein Ehegatte zur Vergrößerung oder zur Erhaltung des Vermögens des anderen Ehegatten wesentlich beigetragen hat, kann das Gericht ihm außer seinem Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen einen Ausgleichsanspruch zusprechen. Die Aufwendungen für die Familie sind von beiden Ehegatten und den Kindern, entsprechend ihrem Einkommen und sonstigen Mitteln, durch Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen gemeinsam zu erbringen. Die von ihrem Mann getrennt lebende oder geschiedene Ehefrau hat nur unter bestimmten Voraussetzungen einen zeitlich begrenzten Unterhaltsanspruch, da in der sozialistischen Gesellschaft jeder arbeitsfähige Mensch seinen Unterhalt durch eigene Arbeit verdienen soll. Das Verfahren in Ehesachen ist durch die Eheverfahrensordnung vom 7. 2. 1956 (GBl. S. 145) unter Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen der ZPO neu geregelt worden. In allen Scheidungssachen ist eine vorbereitende Verhandlung „zur Aussöhnung und Erziehung der Parteien“ durchzuführen. Erst in einem zweiten Termin darf eine Entscheidung getroffen werden. Die Verhandlung in Ehesachen ist öffentlich. Gleichzeitig mit dem Scheidungsverfahren sind das elterliche Sorgerecht und der Unterhalt der Kinder und der Ehegatten zu regeln. Wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dient auch das sowjetzonale Scheidungsrecht der Errichtung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Aus diesem Grunde werden in der BRD sowjetzonale Ehescheidungsurteile nicht mehr anerkannt, wenn die beklagte Partei zur Zeit des Urteils ihren dauernden Aufenthalt in der BRD hatte und die Scheidung nach westdeutschem Recht nicht hätte ausgesprochen werden dürfen. Literaturangaben Hagemeyer, Maria: Zum Familienrecht der Sowjetzone — Der „Entwurf des Familiengesetzbuches“ und die „Verordnung über die Eheschließung und Eheauflösung“. 3., überarb. Aufl. (BMG) 1958. 75 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 133–134 Familienpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamilienzusammenführungSiehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Das Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966 I, S. 1) ist am 1. 4. 1966 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind die familienrechtlichen Bestimmungen des BGB aufgehoben worden, die nicht schon vor dem Inkrafttreten des FGB durch andere gesetzliche Bestimmungen außer Kraft gesetzt worden waren. Durch Art. 7,…
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Versicherungs-Anstalt, Deutsche (1966)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung. Durch die „VO über die Errichtung der Deutschen Versicherungs-Anstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). Die Verwaltung der DV. ist nicht nach Versicherungszweigen gegliedert, sondern nach dem Charakter des Eigentums in kommun. Sicht: Versicherung des Volkseigentums, des genossenschaftlichen Eigentums und der Versicherung der Bürger, zu der auch die Zweige der Personenversicherung (Lebensversicherung, freiwillige ➝Krankenversicherung, individuelle ➝Unfallversicherung) gehören. Am 1. 1. 1956 wurde die DV. Träger der Sozialversicherung für die Bauern, Handwerker und die anderen Selbständigen, später auch für die Angehörigen der sozialistischen Produktionsgenossenschaften und der Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft). (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 503 Versicherung der Volkseigenen Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VersöhnlertumSiehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…
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Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Seit Beginn des Schuljahres 1958/59 sind alle 7. bis 12. Klassen der allgemeinbildenden Schulen gehalten, an einem Tage in der Woche in industriellen oder landwirtschaftlichen Betrieben „zu lernen und produktiv tätig zu sein“. Die Lehrpläne verlangen, daß die produktive Arbeit nicht als Gelegenheitsbeschäftigung, sondern planvoll und in systematisch aufgebauten Grundlehrgängen zu erfolgen hat. Der Forderung, die Schüler zu „hochqualifizierten Facharbeitern“ für die Volkswirtschaft auszubilden, entsprach ein Beschluß des Ministerrates vom 3. Juli 1963. Darin wurde u.a. festgelegt, daß im Werkunterricht der Klassen 1 bis 6 elementare Kenntnisse über wichtige Produktionsprozesse in Industrie u. Landwirtschaft vermittelt werden sollen. Schüler der 4. bis 6. Klassen haben Arbeitsaufträge von Betrieben und Genossenschaften auszuführen. Der Vorbereitung auf Berufe der Industrie und Landwirtschaft dienen ein „Grundlehrgang Industrie“ und ein „Grundlehrgang Landwirtschaft“ am U. für die 7.–10. Klassen. Die Schüler der 7. und 8. Klassen erwerben ihre theoret. Kenntnisse vorwiegend in Lehrwerkstätten, Lehrecken bzw. polytechn. Kabinetten in Einrichtungen und Werkstätten der MTS, LPG u.a. Die Schüler der 9. und 10. Klassen sollen, entsprechend dem „Kaderbedarf“ der Betriebe und den Berufswünschen, über längere Zeit in bestimmten Produktionsberufen tätig sein und in der Produktion arbeiten. Die Diskrepanz zwischen den umfassenden systematischen Lehrplananforderungen und der von ökonomischen Gesichtspunkten bestimmten Produktion ist bisher längst noch nicht pädagogisch gemeistert worden und dürfte auch weiterhin der erstrebten sinnvollen produktiven Arbeit der Kinder und Jugendlichen manche Hemmnisse bereiten. Angesichts dieser Tatsache erhalten die polytechn. Kabinette eine immer größere Bedeutung. Ausgestattet mit Werkzeugen, Maschinen, Anschauungsmitteln usw. dienen sie der vorbereitenden Belehrung und der Übung der Fähigkeiten und Fertigkeiten, die der Lehrplan vorschreibt. Die Fachlehrer sind gehalten, nach Möglichkeit eine Verbindung zwischen dem Fachunterricht und der produktiven Arbeit herzustellen. Doch darf dabei nicht von der vorgeschriebenen Systematik der einzelnen Fächer abgewichen werden. Zur Bewältigung der zahlreichen pädagogisch-organisatorischen Fragen, die der U. mit sich gebracht hat, sind in den Betrieben „Polytechnische Beiräte“ geschaffen worden. Sie haben die Leiter der Betriebe und Schulen sowie die Lehrer bei der Planung, Durchführung und Kontrolle zu beraten. Sie haben auch bei der Auswahl der Betreuer der Schüler und bei ihrer „Qualifizierung“ mitzuwirken. (Erziehungs- und Bildungswesen, Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 490 Unterhaltspflicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z UnterstellungSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Seit Beginn des Schuljahres 1958/59 sind alle 7. bis 12. Klassen der allgemeinbildenden Schulen gehalten, an einem Tage in der Woche in industriellen oder landwirtschaftlichen Betrieben „zu lernen und produktiv tätig zu sein“. Die Lehrpläne verlangen, daß die produktive Arbeit nicht als Gelegenheitsbeschäftigung, sondern planvoll und in systematisch aufgebauten Grundlehrgängen zu erfolgen hat. Der Forderung, die Schüler zu…
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Politbüro (1966)
Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee [S. 360]„wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Mitgl. des auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 neugewählten P. sind: Ulbricht, Ebert, Fröhlich, Grotewohl (Sept. 1964 verstorben) Hager, Honecker, Leuschner (Febr. 1965 verstorben), Matern, Mückenberger, Neumann, Norden, Stoph, Paul ➝Verner, Warnke. Kandidaten d. P. sind: Apel (Dez. 1965 Freitod), Axen, Ewald, Grüneberg, Jarowinsky, Mittag, Sindermann, Margarete ➝Müller. Der im Anschluß an den Parteitag ebenfalls als Kandidat d. P. gewählte Prof. Karl-Heinz Bartsch wurde am 9. 2. 1963 aller Funktionen enthoben, da seine frühere SS-Zugehörigkeit bekannt wurde. Seit 1949 wurden aus dem P. ausgeschlossen: Merker, Ackermann, Dahlem, Zaisser, Herrnstadt, Elli Schmidt, Jendretzky, Oelßner, Schirdewan (Säuberungen). Den Weisungen des SED-P., das die Richtlinien seiner Arbeit vom Präsidium der KPdSU erhält, sind faktisch sowohl die Partei-Apparate der SED und der illegalen KPD als auch sämtliche Massenorganisationen und der Staatsapparat unterwerfen. Sitzungen des P. finden in der Regel wöchentlich statt. An wichtigen Sitzungen nimmt der sowjet. Botschafter in Ostberlin teil. Das P. wurde im Januar 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Die wichtigsten Mitgl. und Kandidaten des P. haben einen ständigen Begleiter des Staatssicherheitsdienstes („Schatten“) und wohnen in einem von der Außenwelt hermetisch abgeschlossenen Reservat in Wandlitz bei Berlin. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 359–360 Politarbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polithauptverwaltung der NVASiehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee [S. 360]„wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Mitgl. des auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 neugewählten P. sind: Ulbricht, Ebert, Fröhlich, Grotewohl (Sept. 1964 verstorben) Hager, Honecker, Leuschner (Febr. 1965 verstorben), Matern,…
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Qualität der Erzeugnisse (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technik). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen wissenschaftlich-technischen Arbeit in den vergangenen Jahren und ungenügenden Berücksichtigung des internationalen Standes“. Zur Steigerung der Exportfähigkeit versucht das Regime, die QdE. durch gesetzliche Maßnahmen zu verbessern. Zum Beispiel darf hochwertiges Mangelmaterial nur für Exportzwecke verwendet werden. Die Betriebsbelegschaften werden zu Qualitätswettbewerben angehalten; die Arbeitsbrigaden sollen um den Titel „Brigade der besten Qualität“ wetteifern. — In den Betrieben gibt es „Technische Kontrollorgane“ (Technische Kontrollorganisation); für alle Erzeugnisse besteht eine gesetzliche Vorlagepflicht bei dem „Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung“, das die Erzeugnisse durch Gütezeichen in drei Güteklassen einteilt. Dieses Gütezeichen der „Deutschen Demokratischen Republik“ erhalten Erzeugnisse von hervorragender Qualität, die das Weltniveau bestimmen bzw. mitbestimmen. Dieses Zeichen „Güteklasse 1“ erhalten Erzeugnisse von guter Qualität, die dem Durchschnitt des Weltmarkts entsprechen. Zeichen für „Güteklasse 2“, denen die Beurteilung einer „Mindestgüte“ zuerkannt wurde. Nach amtlichen Angaben sollen 1965 nur 10 v. H. der Erzeugnisse mit dem Gütezeichen für Spitzenerzeugnisse mit Weltmarktniveau ausgezeichnet gewesen sein. Etwa 73 v. H. der Erzeugnisse trugen das Gütezeichen 1, entsprachen also auch nach amtlicher Einschätzung nur dem Durchschnitt des Weltniveaus und waren daher nach westlichen Ländern nur begrenzt exportfähig. Die Gütezeichen sollen die Herstellbetriebe zur Steigerung der Qualität anregen. Auch durch die Koppelung der neuen Lohnbemessungsgrundlagen (Arbeitsnormen, Lohnpolitik) mit Qualitätsmerkmalen versucht neuerdings das Regime, die QdE. zu verbessern. Seit Anfang 1964 sind für ausgewählte Erzeugnisse der Industrie „Erzeugnispässe“ vorgeschrieben. Das sind Dokumente, in denen Angaben über den technischen Stand, die Fertigungsreife, die Funktionstüchtigkeit und das Verhalten bei der Benutzung eingetragen sind. Auch der Vergleich zum Weltstand soll darin dargestellt sein. Die Erzeugnispässe sollen bereits bei Beginn der Entwicklung neuer Erzeugnisse begonnen und in den nachfolgenden Stufen der Entwicklung und der Fertigung ergänzt werden. Die Erzeugnispässe sind die Voraussetzung für die Erteilung des Gütezeichens „Q“ und verbleiben beim Fertigungsbetrieb; Abschriften dienen vorgeordneten Organen und den Handelsorganen zur Beurteilung der QdE. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 376 Qualität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Quandt, BernhardSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technik). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen…
DDR A-Z 1966
Bereitschaftspolizei (1966)
Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS entwickelt. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Inneren. Als Mitte 1957 die kasernierten Bereitschaften der Deutschen ➝Volkspolizei (außer jenen in Berlin) aufgelöst wurden, erhielt die B. davon nur den kleineren Teil, den größeren bekam die Deutsche ➝Grenzpolizei. Seit Mitte 1959 heißt die B. amtlich nicht mehr „Deutsche B.“. — Nur von Juni 1961 bis Aug. 1962 unterstanden der B. 2 neu aufgestellte Grenzbrigaden, die Berlins Westteil ab 13. 8. abriegeln. Sie wurden am 23. 8. 1962 dem Kommando Grenze der Nationalen Volksarmee eingegliedert. Bis Anfang 1963 war die B. in mot. Bereitschaften gegliedert, die etwa modernen mot. Infanterieregimentern entsprachen. Sie hatten je 1~Batterie Feldgeschütze und je 1~Komp. Panzer, Kradschützen, Granatwerfer und Nachrichten. Jede ihrer 3 Abt. (gleich Bataillone) hatte 3 Schützenkomp, und eine Panzerwagenkomp. Die B. zählte 10 Bereitschaften und 1~Lehr-Bereitsch., ferner Versorgungs-Einheiten. Ihre Stärke betrug etwa 22.000 Mann. Anfang 1963 führten vermutlich Nachwuchsmangel der B. und erhöhter Kräftebedarf der NVA zu einer Umgliederung auf schwächere Bereitschaften (= Bataillone) neuer Art. (s. Tafel) Diese 17 Bereitsch. stehen in oder nahe den Bezirkshauptstädten. Dabei haben die Bezirke mit starker Industriebevölkerung (Halle, Leipzig, Magdeburg) je 2 Bereitsch. — Die Offiziere der B. werden großenteils auf Offiziersschulen der NVA ausgebildet. Die B. wird „kaderpolitisch“ im Sinne der SED ausgelesen und parteipolitisch sorgfältig geschult. Sie ist nach dem Vorbild der sowjet. Staatssicherheitstruppe zur Niederhaltung der Bevölkerung und zur Unterdrückung von Volkserhebungen bestimmt. Uniform: graugrün wie die Volkspolizei. Stärke: rund 16.000 Mann. Chef des Kommandos der B. (im Sowjetsektor von Berlin) ist seit 15. 8. 1959 Gen.-Major Claus Mansfeld. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 64 Bereichsarztsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berg, LeneSiehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS entwickelt. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem Ministerium des Inneren. Als Mitte 1957 die kasernierten Bereitschaften der Deutschen ➝Volkspolizei (außer jenen in Berlin) aufgelöst wurden, erhielt die B. davon nur…
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Rentnerreisen (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Am 9. 9. 1964 gab der Ministerrat bekannt, daß in Kürze für Rentner Reisen in die BRD und nach West- Berlin möglich sein werden. Damit ist erstmals seit Errichtung der Mauer und der darauffolgenden Drosselung des Interzonenverkehrs für eine bestimmte Personengruppe wieder die Möglichkeit zu Besuchsreisen in den Westen geschaffen worden. Insgesamt sind davon 3,1 Mill. Menschen (Frauen über 60 und Männer über 65 Jahre) von 17,0 Mill. Einwohnern betroffen. Jährlich wird eine Besuchsreise in die BRD oder nach West-Berlin mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens vier Wochen bewilligt. Bei Todesfall oder schwerer Erkrankung von Angehörigen kann eine weitere Reise genehmigt werden. Reiseantritt war ab 2. 11. 1964 möglich, Anträge wurden ab 21. 9. 1964 entgegengenommen. Wie behauptet wird, ist der Kreis der Rentner weniger der „Befragung durch westliche Kontaktstellen und Spionageorganisationen“ ausgesetzt. Offiziell werden die R. als Folge eines Gespräches zwischen Ulbricht und dem thüringischen Landesbischof Mitzenheim vom 18. 8. 1964 gesehen. Mitzenheim bezeichnete die Reiseerlaubnis für Rentner als „großzügige Vorleistung des Vertrauens und des guten Willens von unserer Regierung“. Der Ministerrat wertete sie als Ausdruck seiner Bereitschaft, „die durch die Politik der revanchistischen und militaristischen Kreise in Westdeutschland entstandenen Schwierigkeiten und Härten im Interesse der Bürger beider deutscher Staaten und West-Berlins zu mildern“. Finanzielle Schwierigkeiten entstanden den Rentnern zunächst insofern, als die Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt bei Antritt der Reise in der SBZ gelöst werden mußten. Diese Forderung verstieß gegen ein Abkommen zwischen der Bundesbahn und der sowjetzonalen Reichsbahn, das auf Grund von Bestimmungen des Alliierten Kontrollrates zustande gekommen ist. Ab März 1963 wurden keine Rückfahrkarten mehr ausgegeben. Bei R. hat das Reisebüro der SBZ empfohlen, nur für die Rückfahrt ab „Grenzbahnhof der DDR“ bis zum Heimatort eine Rückfahrkarte zu lösen. Den Rentnern ist auf Grund sowjetzonaler Devisenbestimmungen die Mitnahme von Zahlungsmitteln untersagt, mit Ausnahme eines Betrages von 100 DM Ost, der zur Bestreitung der ersten Ausgaben nach der Wiedereinreise dienen soll. Er wird bei der Ausreise registriert und muß bei der Wiedereinreise nachgewiesen werden. Den Rentnern wird vor Antritt ihrer Reise nur ein Betrag von 5 DM Ost gegen 5 DM West von sowjetzonalen Stellen umgetauscht. Sie kommen daher so gut wie mittellos in die BRD und sind auf die Unterstützung von Freunden und Verwandten angewiesen. Aus Bundesmitteln werden von den Betreuungsstellen der Städte und Landkreise für jeden Besucher eine Barbeihilfe in Höhe von 30 DM West sowie eine weitere Unterstützung von 20 DM West aus Landesmitteln gewährt Vielerorts werden aus örtlichen Mitteln weitere Beträge in unterschiedlicher Höhe gezahlt. Außerdem erhalten die Rentner kostenlose Krankenhilfe im Falle einer Erkrankung während des Aufenthalts. Für die Kosten der Rückreise werden Gutscheine der Deutschen Bundesbahn ausgegeben. Während saisonbedingter Spitzenzeiten des sowjetzonalen Reiseverkehrs werden bei [S. 400]Anträgen auf R. in der Regel örtliche Schikanen angewandt, um von einem Besuch in der BRD abzuhalten. Trotzdem sind nach vorläufigen Angaben in der Zeit vom 1. 11. 1964 bis zum 31. 12. 1965 rd. 1,9 Mill. Rentner aus der SBZ und dem Berliner Sowjetsektor in den freien Teil Deutschlands gekommen. Davon entfallen rd. 470.000 Rentnerbesuche auf Berlin (West). Nach Pressemeldungen beschwerten sich schon ab Januar 1965 sowjetzonale Stellen über Behörden der BRD, weil an Rentner aus der SBZ „Personaldokumente“ für Reisen in das benachbarte westliche Ausland ausgegeben worden seien. Damit würden die Rentner zum Verstoß gegen das sowjetzonale Paßwesen verleitet. Schließlich wurde sogar mit einem Abbruch der R. gedroht. Einige Monate später nutzte das Regime die gleiche Angelegenheit auf eigene Weise aus. Nach einem Beschluß des Staatsrates vom 15. 10. 1965 dürfen Einwohner der SBZ im Rentenalter jährlich bis zu vier Wochen in europäische Länder und bis zu drei Monate in außereuropäische Länder reisen. Eine Reise in die BRD schließt jedoch eine Reise in das westliche Ausland im selben Jahr aus. Dieser Beschluß ist mit der Auflage verbunden, daß die Zonen-Reisepässe durch NATO-Länder nicht „diskriminiert“ werden dürfen. Dabei handelt es sich erneut um einen Versuch der SBZ, auf Kosten der Menschlichkeit zu internationaler Anerkennung zu kommen. Jedes westliche Konsulat in Berlin (West) kann jetzt Reiseanträge aus der SBZ entgegennehmen und nach Zustimmung des Allied Travel Board von sich aus entscheiden. Die Pässe der SBZ finden aber nach wie vor keine Anerkennung. Das Konsulat erteilt das Visum auf einem besonderen Formular. R. in das westliche Ausland dürfen jedoch nur unter Umgehung des Bundesgebietes einschl. Berlin (West) unternommen werden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 399–400 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparationenSiehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Am 9. 9. 1964 gab der Ministerrat bekannt, daß in Kürze für Rentner Reisen in die BRD und nach West- Berlin möglich sein werden. Damit ist erstmals seit Errichtung der Mauer und der darauffolgenden Drosselung des Interzonenverkehrs für eine bestimmte Personengruppe wieder die Möglichkeit zu Besuchsreisen in den Westen geschaffen worden. Insgesamt sind davon 3,1 Mill. Menschen (Frauen über 60 und Männer über 65 Jahre) von 17,0 Mill. Einwohnern…
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Demarkationslinie (1966)
Siehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1975 1979 1985 Demarkationslinie (DL): 1969 Die Trennlinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, schließt Mecklenburg, die ehemalige preußische Provinz Sachsen sowie Thüringen ein und trifft ost[S. 101]wärts von Hof auf die tschechoslowakische Grenze. Sie ist 1.381 km lang und zerschneidet 32 Eisenbahnlinien, 3 Autobahnen, 31 Bundesstraßen, 80 Landstraßen 1. Ordnung und 60 der 2. Ordnung sowie Tausende von öffentl. Gemeindewegen und privaten Wirtschaftswegen. Diese Linie ist keine Grenze, sondern eine D., die die Besatzungstruppen der SU von denen Großbritanniens und der USA scheiden soll. (s. Karte auf S. 102.) Diese D. war von der SU, den USA und Großbritannien schon am 14. 11. 1944 festgelegt und am 6. 2. 1945 in Jalta bestätigt worden. Die beiden damaligen Hauptpartner der Sowjets bedachten nicht, daß die SU versuchen könnte, sie in eine Staats-, Sozial- und Kulturgrenze umzuwandeln. Als D. wurde diese Linie auch von den Verwaltungen und Polizeistellen der SBZ bis zu der Grenzmaßnahmen-Verordnung vom 3. 5. 1956 bezeichnet. Seitdem wurde sie amtlich „Grenze“ genannt, seit 16. 11. 1957 Staatsgrenze West. — Seit 1952 besteht außer Wachttürmen und elektrisch geladenem Stacheldraht auf der sowjetzonalen Seite der D. ein Sperrgebiet. Auch die derzeitige Grenzlinie zwischen der SBZ und Polen (Oder-Neiße-Llnie) ist nach dem Potsdamer Abkommen nur eine D., nicht aber eine Staatsgrenze (Grenzübergänge). Auf der D. duldet die Regierung der SBZ nur wenige Übergänge (Kontrollpunkte), die nach Auffassung des freien Deutschland nicht als Grenzübergänge bezeichnet werden dürfen; sie sind aus der Skizze der Seite 100 und der obenstehenden Übersicht zu ersehen. Seit 12. 8. 1961 bezeichnet das Regime der SBZ die D. zwischen dem Sowjetsektor und den Westsektoren Berlins widerrechtlich als Teil der „Grenze der DDR“. Zugleich [S. 103]wurde die Zahl der Übergänge, die vorher rund achtzig betrug, auf zwölf vermindert; ab 23. 8. sogar auf acht. Diese D. wurde am 3. 7. 1945 in Kraft gesetzt, nachdem die Sowjetischen Besatzungstruppen vom 1.–3. 7. Thüringen und die westlichen Teile Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts und Sachsens besetzt hatten, die bis dahin in der Hand amerikan. und brit. Truppen gewesen waren (s. Karte auf S. 102). — Die D. um das Viermächte-Verwaltungsgebiet Groß-Berlin (d.h. um ganz Berlin) trat am 3. 7. 1945 in Kraft, als die Truppen der 3 Westmächte die 12 westlichen Sektoren besetzten, die am 5. 6. 1945 für sie vorgesehen worden waren (Besatzungspolitik). Geändert wurden diese D. nur insoweit, als ganz geringe Gebietsteile ausgetauscht wurden: z. B. am 27. 11. 1945 an der Ostgrenze des holsteinischen Kreises „Herzogtum Lauenburg“ (Ratzeburg) drei Dörfer gegen drei des mecklenburgischen Kreises Schönberg; so am 30. 8. 1945 Teile des westberliner Bezirkes Spandau (bes. West-Staaken) gegen den Ostteil der Gemarkung Groß-Glienicke (Kr. Osthavelland). Literaturangaben Mitten in Deutschland — mitten im 20. Jahrhundert — Die Zonengrenze. 8. Aufl. (BMG) 1964. 96 S. m. 120 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 99–103 Dekadenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemokratieSiehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1975 1979 1985 Demarkationslinie (DL): 1969 Die Trennlinie zwischen der SBZ und der Bundesrepublik verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, schließt Mecklenburg, die ehemalige preußische Provinz Sachsen sowie Thüringen ein und trifft ost[S. 101]wärts von Hof auf die tschechoslowakische Grenze. Sie ist 1.381 km lang und zerschneidet 32 Eisenbahnlinien, 3 Autobahnen, 31 Bundesstraßen, 80…
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Moral, Sozialistische (1966)
Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach bolschewistischer Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung interpretiert. Der [S. 324]bürgerlich-kapitalistischen M. setzte Lenin die SM. entgegen, die in der Erklärung gipfelt: „Alles, was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Damit wird der schon in der Schule gepflegte Haß gegen die als „kapitalisches Lager“ interpretierte westliche Welt ebenso wie die straff disziplinierte Unterordnung unter den Willen der Partei zur Grundlage der SM. Allerdings hat der Begriff der SM. in den letzten Jahren, seitdem Chruschtschow die neue Generallinie der Bolschewisten im Sinn des erbitterten wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festlegte (Koexistenz), einen bemerkenswerten Wandel durchgemacht. Als Hauptkriterium der SM. gilt nunmehr die Einstellung zur Arbeit; und der Kampf der Partei um die Durchsetzung und Hebung der SM. ist vor allem ein Kampf gegen die „kleinbürgerlichen“ Gewohnheiten, wie Eigenbrötelei, Individualismus, Ressortgeist, Gruppenegoismus. Demgegenüber soll die Bevölkerung zu einem Verhalten erzogen werden, das völlig am Kollektiv orientiert ist, auf maximale Produktionseffekte hinzielt und auf diese Weise das bolschewistische Lager weiter stärken hilft (Brigaden der sozialistischen Arbeit, Sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit). Unter anderen Bedingungen als in der SU, in einer Situation, in der die Mehrheit der Bevölkerung den Sozialismus Ulbrichtscher Prägung ablehnt, bemüht sich die SED, insbesondere seit dem V. Parteitag 1958, um die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“, der sich in seinen ethischen Auffassungen und in seinen Handlungen an den Zehn Geboten der Sozialistischen Moral orientieren soll, die Ulbricht auf dem V. Parteitag verkündete. Sie besagen: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter- und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. 7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. 9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Gleichzeitig erklärt die SED-Propaganda, die Zehn Gebote Gottes seien dazu erschaffen, Sklavenhalter und Feudalherren, Kapitalisten und Imperialisten zu unterstützen, und führten zu erbarmungsloser Ausbeutung, zu Unterjochung, zu Eroberungskriegen und zu Ausplünderungen. Ein Sozialist wisse, daß die Zehn Gebote Gottes „im Mund der Kapitalisten, Imperialisten, der Klerikalen und der Militaristen nur Heuchelei sind und dazu dienen, den Werktätigen Sand in die Augen zu streuen“. Die Zehn Gebote der sozialistischen Moral aber werden den Menschen glücklich und frei machen. (Jugendweihe, Namensweihe, sozialistische ➝Eheschließung, sozialistisches ➝Begräbnis, Hausgemeinschaften, Wohngebiete) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 323–324 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mothes, KurtSiehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach bolschewistischer Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung…
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Nationalismus (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Allgemein soviel wie Übersteigerung des Nationalen. Zentraler Begriff einer politischen Theorie des 19. Jh., die der Nation den höchsten politischen Stellenwert zuweist und ihr alle anderen Gesichtspunkte rücksichtslos unterordnet. Unter Stalin war sowohl 1930 im Zusammenhang seiner Taktik gegenüber den vielen Nationalitäten in der UdSSR wie auch anfangs nach 1945 in den übrigen Ländern Osteuropas die Parole ausgegeben worden, der „Form“ nach nationale Kulturelemente seien mit ihrem sozialistischen „Inhalt“ bis zum vollen Sieg der Weltrevolution vereinbar (entgegen Lenins Angriffen auf die Nationalkulturen; Sonderwege). Mit Titos Abfall (Titoismus) wurde seit 1948 diese These zugunsten der Angleichung der Volksdemokratien Osteuropas an die UdSSR und ihren Stil preisgegeben. Erst ab 1956 (XX. Parteitag der KPdSU) bahnt sich eine zurückhaltende Bewertung der nationalrussischen Komponente, zum mindesten der großrussischen zaristischen Tradition, zugunsten des proletarischen Internationalismus (Internationale) an. Im Zuge des Tauwetters und bes. des chinesisch-sowjetischen Konflikts haben dann auch die anderen Länder des Ostblocks, ausgenommen die SBZ, in verstärktem Maß, vor allem wirtschaftlich, nationale Gesichtspunkte geltend machen können. — Eine Sonderbewertung erfahren aus taktischen Gründen die Entwicklungsländer. (Nation, Volk, Nationaldemokratie, Lager, Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Koexistenz, Satelliten) Literaturangaben Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre d. Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Hildebrandt, Walter: Die Sowjetunion — Macht und Krise. Darmstadt 1955, Leske. 272 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 332 Nationalhymne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalitätenpolitikSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Allgemein soviel wie Übersteigerung des Nationalen. Zentraler Begriff einer politischen Theorie des 19. Jh., die der Nation den höchsten politischen Stellenwert zuweist und ihr alle anderen Gesichtspunkte rücksichtslos unterordnet. Unter Stalin war sowohl 1930 im Zusammenhang seiner Taktik gegenüber den vielen Nationalitäten in der UdSSR wie auch anfangs nach 1945 in den übrigen Ländern Osteuropas die Parole…
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Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen (1966)
Siehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3. Entlohnung an gesetzlichen Feiertagen. 4. Zuschläge für Arbeit an Sonntagen (50 v. H. des Tariflohnes, wenn Sonntagsarbeit nicht regelmäßig ist), für Nachtarbeit (10 v. H., für planmäßige, 50 v. H. für nicht planmäßige Nachtarbeit), für schwere, gefährliche oder gesundheitsschädigende Arbeiten (Erschwerniszuschläge). 5. Bezahlung bei Betriebsstörungen (Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit zu übernehmen). 6. Entlohnung bei Arbeiten in verschiedenen Gehalts- und Lohngruppen. 7. Entlohnung bei Ausschuß in der Produktion. 8. Bezahlung bei Betriebsunfällen, bei Krankheit und Quarantäne (Lohnausgleich). 9. Entlohnung bei Wahrnehmung „staatspolitischer Funktionen“ während der Arbeitszeit (Zahlung des Durchschnittslohnes). 10. Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher Interessen. 11. Hausarbeitstag für Frauen. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 36 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitssanitätsinspektionSiehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3.…
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Ständige Kommissionen (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1963 1965 1969 1975 1979 Bei den örtlichen Volksvertretungen (Bezirk, Kreis, Gemeinde) sind bis zu 12 StK. zu bilden. Diese sind neben den örtlichen Räten Organe der Volksvertretungen. Sie kontrollieren die „Durchführung der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und des Rates durch die Fachorgane, Betriebe und Einrichtungen“. Sie sollen außerdem „eine breite politische Massenarbeit“ organisieren, um den Volkswirtschaftsplan durchzusetzen und die „Entwicklung des sozialistischen gesellschaftlichen Lebens“ voranzutreiben. Zu ihren Aufgabenbereichen sollen die StK. Aktivs aus Fachkräften bilden. Neben den StK. können die Volksvertretungen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben auch zeitweilige Kommissionen einsetzen. Nach den Arbeitsordnungen können bis zu einem Drittel Mitglieder berufen werden, die nicht Abg. der Volksvertretungen sind. Zu den wichtigsten StK. zählen die StK. Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz. Sie haben sich nach einer Richtlinie der Volkskammer vom 28. 8. 1957 mit Fragen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Stärkung der Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat, dem Schutz des sozialistischen Eigentums, der Bevölkerungsbewegung, der Einhaltung der Verkehrsdisziplin, dem Brandschutz, der Bekämpfung der Kriminalität, der Unterstützung der Tätigkeit der Gerichte und der Volkspolizei durch die örtlichen Volksvertretungen zu befassen. Sie können die Volksvertretung auffordern, an der Tätigkeit der Gerichtsorgane oder der Volkspolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich Kritik zu üben. Ihre Hauptaufgabe ist es, Verbindung zwischen den Volksvertretungen und der Justiz und der Volkspolizei zu halten und diese Organe bei bestimmten Aufgaben, z. B. bei den Schöffenwahlen, zu unterstützen. Sie haben ferner der Bevölkerung besondere parteipolitische Entscheidungen der Justiz und der Volkspolizei zu erläutern und damit zur ideologischen Erziehung beizutragen. In enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Front, den Gewerkschaften und den sozialistischen Brigaden müssen die StK. die „breiteste Einbeziehung der Werktätigen in den Kampf um Sicherheit und Ordnung organisieren“ („Neue Justiz“ 1960, S. 330). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 464 Standesamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StandortplanungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1963 1965 1969 1975 1979 Bei den örtlichen Volksvertretungen (Bezirk, Kreis, Gemeinde) sind bis zu 12 StK. zu bilden. Diese sind neben den örtlichen Räten Organe der Volksvertretungen. Sie kontrollieren die „Durchführung der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und des Rates durch die Fachorgane, Betriebe und Einrichtungen“. Sie sollen außerdem „eine breite politische Massenarbeit“ organisieren, um den Volkswirtschaftsplan durchzusetzen und die…
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Fischerei (1966)
Siehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 1985 Die F. hat im Rahmen der Ernährungswirtschaft und zur Entlastung des Devisenaufwandes für Einfuhren besondere Bedeutung. Die Hochsee-F. wird durch die „volkseigenen“ Fischkombinate Rostock-Marienehe und Saßnitz auf Rügen betrieben und von der VVB Hochsee-F. in Rostock geleitet, die der Abt. Lebensmittelind. des Volkswirtschaftsrates untersteht. Schiffsbestand 1965: 33 Logger, 26 Trawler, 107 Kutter, 9 Fang- und Verarbeitungsschiffe, 1~Transport- und Verarbeitungsschiff, 2 Forschungsschiffe, 2 Hilfsschiffe. Die See- und Küsten-F. wird von Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF), privaten F.-Betrieben sowie Einzelfischern betrieben und von den örtlichen Wirtschaftsorganen angeleitet. Mitte 1959 bestanden dort 48 PwF mit 1.263 Mitgl. Bis April 1961 hatten sich im Bereich der See- und Küsten-F. Mecklenburgs 92 v. H. der werktätigen Fischer zu 55 PwF mit 2.500 Mitgl. zusammengeschlossen. Der Druck zum Eintritt in die PwF erfolgt durch die SED-Kreisleitungen und über sogenannte Fischerei-Geräte-Stationen (FGS), die ähnlich den MTS die Fischer politisch und wirtschaftlich zu „betreuen“ haben. Insgesamt bestehen 4 FGS in Warnemünde, Wismar, Wolgast und Stralsund, die über etwa 100 Kutter verfügen und mit Anlandehallen, Kühlräumen und Ausrüstungslagern für F.-Geräte ausgestattet sind. Die FGS stellen F.-Fahrzeuge und Großgerät gegen Gebühren — bevorzugt an die PwF — bereit. Den privaten Fischern worden sämtl. F.-Geräte ausschließlich von diesen FGS zugeteilt. Der Fang unterliegt zu einem bestimmten Prozentsatz der Ablieferungspflicht und wird in einer Jahresfangauflage, die quartalsmäßig zu erfüllen ist, nach Menge, Qualität und Sorten festgelegt. Hierfür sind Differenzierungskommissionen eingesetzt, die das Soll nach Maßgabe der Produktionsgegebenheiten bestimmen. Der nach Erfüllung des Pflichtablieferungssolls verbleibende Anteil des Fanges darf als Übersollmenge frei verkauft werden. Fangergebnisse (einschl. Futterfisch) 1964: Hochsee- u. Küsten-F. = 208.963~t. Die gesamte Bruttoproduktion der Fischwirtschaft stieg von 60 Mill. DM Ost im Jahre 1949 auf 310 Mill. DM Ost im Jahre 1958 und betrug 1964 = rd. 420 Mill. MDN. Bis 1970 sollen die Fangergebnisse auf 400.000~t gesteigert werden durch Neubau von Fangeinheiten, Erschließung neuer Fanggebiete (u.a. in den Tropen) u. Anwendung neuer Fangmethoden. Pro-Kopf-Verbrauch an Fisch u. Fischerzeugnissen 1964: 13,3 kg (1963 = 13,7 kg!). 1953 begann die Entwicklung neuer Schiffstypen. Durch den o.a. Neubau von Fang- und Verarbeitungsschiffen soll 1970 der Stand der F.-Technik der „kapitalistischen“ Länder überholt u. die Vollversorgung der Bevölkerung mit Fisch aus eigenen Anlandungen erreicht werden. 1949 bestanden 117 Fischverarbeitungsbetriebe, Klein- und Kleinstbetriebe mit insgesamt 1900 Beschäftigten, 1964 134 Fischfang- u. -Verarbeitungsbetriebe mit insgesamt 14.508 Beschäftigten in 20 „volkseigenen“, 54 genossenschaftlichen, 27 halb[S. 143]staatlichen u. 33 privaten Betrieben. Belieferung des Einzelhandels 1964: 51.979~t Frischfisch (Effektivgew.) u. 92.867~t Fischwaren (Effektivgew.). Import 1964 = 60.587~t Frischf. u. F.-Waren (1963: 77.372~t!). Die ehemals zentralgeleiteten 15 VEB der Binnen-F. unterstellte man 1951 den Räten der Bezirke u. mit Wirkung v. 1. 9. 1964 einer neugebildeten VVB Binnen-F. als Ökonom. Führungsorgan, das dem Landwirtschaftsrat untersteht. Die Binnen-F. erreichte 1964 Fangergebnisse von 9.072,5~t Speisefisch. 1964 bestanden in der Binnen-F. 68 PwF mit 783 Mitgl. Durch Wettbewerbe, Prämien und Bereitstellung von Krediten soll die Produktion gesteigert werden. Von etwa 14.000 ha vorhandenen Teichflächen werden etwa 11.000 ha durch die VEB der Binnen-F. und etwa 3.000 ha durch PwF, LPG, VEG u. StFB bewirtschaftet. Die Seen- u. Fluß-F. mit einer F.-Nutzfläche von etwa 130.000 ha wird vorwiegend durch PwF u. VEB der Binnen-F. genutzt. Nutzfläche der Küsten-F. = 159.900 ha. — In der Binnen-F. wendet man auch die Elektro-F. an (vgl. AO über die Elektro-F. im Bereich der Binnen-B. vom 11. 11. 1958, GBl. I, S. 844). Die 500-Kilogramm-Hektar-Bewegung fordert, daß jeder Teichwirt bestrebt sein soll, bei durchschnittlicher Produktivität der Teiche diesen Ertrag zu erreichen. (Neuerer) Das F.-Recht ist neu geregelt durch das Gesetz über die Binnen- und Küsten-F. — Fischereigesetz — vom 2. 12. 1959 (GBl. I, S. 864) und nachfolgende Ordnungen und Durchführungsbestimmungen. Mit diesem neuen F.-Gesetz sind die landesrechtlichen Bestimmungen, u.a. auch das in den früheren Landesteilen gültig gewesene F.-Gesetz vom 11. 5. 1916, außer Kraft gesetzt. Ziel dieser Neuordnung des F.-Rechts war, wie es heißt, „der neuen sozialistischen Entwicklung in der Fischwirtschaft gerecht zu werden“. Durch die „VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebietes der DDR“ vom 21. 6. 1962 u. die „Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutz des Küstengebietes der DDR“ vom 10. 7. 1962 (beide in GBl. II, S. 409, 410) wurde die See- und Küstenf. erheblich in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt. Wesentlicher Inhalt dieser VO ist u.a.: Schaffung einer 4~km breiten Grenzzone von der Küste in das Landinnere, innerhalb dieser Festlegung eines 500 m breiten Schutzstreifens von der Küste in das Landinnere. Die Bewohner des Schutzstreifens müssen vom zuständigen Volkspolizei-Kreisamt einen Sonderstempel im Personalausweis bei sich führen, der sie zum Aufenthalt innerhalb des Schutzstreifens berechtigt. Sämtliche F.-Fahrzeuge der Küstenfischerei müssen in Zukunft auf bestimmten Liegeplätzen konzentriert werden. Ferner müssen alle Eigner und Benutzer von Wasserfahrzeugen ihr Aus- u. Einlaufen sowie das Anlaufen anderer Liegeplätze im Küstengebiet den Kontrollorganen der Volkspolizei unverzüglich melden. Das Überschreiten der Seegrenze von Personen mit Seefahrtsbüchern ist an den eingerichteten Kontrollpassierpunkten bzw. Kontrollstellen der „Grenzbrigade Küste“ ab 20. 9. 1962 nur noch gestattet, wenn im Seefahrtsbuch ein Sichtvermerk der Volkspolizei eingetragen ist. Sichtvermerke erteilt die Bezirksbehörde der Volkspolizei in Rostock. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 142–143 Finanzsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FischereibeiräteSiehe auch: Fischerei: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Fischwirtschaft: 1975 1979 1985 Die F. hat im Rahmen der Ernährungswirtschaft und zur Entlastung des Devisenaufwandes für Einfuhren besondere Bedeutung. Die Hochsee-F. wird durch die „volkseigenen“ Fischkombinate Rostock-Marienehe und Saßnitz auf Rügen betrieben und von der VVB Hochsee-F. in Rostock geleitet, die der Abt. Lebensmittelind. des Volkswirtschaftsrates untersteht. Schiffsbestand 1965: 33 Logger, 26 Trawler, 107…
DDR A-Z 1966
Wahlen (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 In der SBZ wie in allen totalitären Staaten haben W. nicht den Zweck, die Richtung der Politik zu bestimmen; es sollen vielmehr die schon vorher als „gewählt“ feststehenden Kandidaten bestätigt werden, die dem Regime als am besten geeignet erscheinen, die Generallinie der Partei durchzusetzen. Infolgedessen haben W. lediglich den Charakter von Abstimmungen; denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ stattfanden, gab es nur eine Einheitsliste der „Kandidaten der Nationalen Front“, so daß die Entscheidung zwischen verschiedenen Möglichkeiten ausgeschlossen war und ist: So bei den W. zum III. Volkskongreß (15. bis 16. 5. 1949), aus denen letzten Endes die Provisorische Volkskammer hervorging, so auch bei den W. zur 1. (15. 10. 1950) wie zur 2. Volkskammer (17. 10. 1954) und zur 3. Volkskammer (16. 11. 1958), den sog. „Volkswahlen“. W. sollen nach Art. 51 und 109 der Verfassung im allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Verfahren stattfinden. Wahlberechtigt ist jeder Einwohner der „DDR“, der am Wahltag das 18.~Lebensjahr vollendet hat, wählbar ist jeder nach Vollendung des 21. Jahres (Art. 52 der Verfassung). W.-Vorschläge dürfen nicht nur die Parteien, sondern all jene „Vereinigungen aufstellen, die nach ihrer Satzung die demokratische Gestaltung des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der gesamten Republik erstreben und deren Organisation das ganze Staatsgebiet umfaßt“ (§ 17 des W.-Gesetzes von 1954). Diese Parteien und Vereinigungen haben laut § 18 „das Recht, gemeinsame Wahlvorschläge einzubringen“, d.h. also, daß die von der SED beherrschten Massenorganisationen mit dieser gemeinsam die Kandidatenlisten und damit die Volkskammer beherrschen, wogegen die restlichen Parteien, sofern bei ihnen überhaupt noch Wille und Möglichkeit zur Opposition vorhanden wären, auf. Grund der Bestimmungen der Blockpolitik sich nicht zu Koalitionen zusammenschließen dürfen. Die letzte in der SBZ durchgeführte W. vom 20. 10. 1963 war ebenso wie alle vorhergehenden, einschl. der W. in den Gemeinden, Kreisen, Ländern und Bezirken, ein ausgesprochener W.-Betrug. Auch das Wahlgesetz vom 31. 7. 1963, das die bisherigen wahlrechtlichen Bestimmungen zusammenfassen soll, ändert die Tatsachen nicht. Es perfektioniert vielmehr die bisherigen Verfahren und bringt Theorie und Praxis besser in Übereinstimmung. So fehlt die Bestimmung aus Art. 51 der Verfassung, daß die W. nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes durchzuführen seien. Hiernach braucht die Diktatur der SED kaum noch kaschiert zu werden. Es wird ferner die Verantwortlichkeit des Staatsrates erhöht. Zwar wird die Geheimhaltung der W. „gewährleistet“, doch ist eine Möglichkeit, mit Ja oder Nein zu stimmen, nicht einmal mehr im Gesetz vorgesehen. — Die erwartete Gleichstellung der Vertreter des Sowjetsektors von Berlin ist ausgeblieben. Sie werden vielmehr nach wie vor vom Magistrat entsandt. Jedes Risiko schaltet die SED durch W.-Terror aus. Es wurde lange vorher eine „spontane Volksbewegung“ für die offene Stimmabgabe inszeniert. Wer auf geheimer Abstimmung bestand, machte sich dringend verdächtig. Betriebe und Einzelpersonen mußten durch Selbstverpflichtungen ihre 100prozentige und offene Stimmabgabe beschließen. Weiterer W.-Betrug wurde, falls noch erforderlich, bei der Stimmauszählung begangen und ist dokumentarisch belegt. W. in der SBZ kommen unter den gegebenen Voraussetzungen einem Verfassungsbruch gleich; jedes W.-Ergebnis ist gefälscht und daher für die Beurteilung der Einstellung der Bevölkerung in keinem Falle maßgebend. Was für die allgemeinen W. zu den Volksvertretungen gilt, trifft im übertragenen Sinn auch für die W. zu den Vorständen der Organisationen zu. (Wählerauftrag, Wählerversammlung) W. finden auch für die Vorstände und Leitungen der Parteien und Massenorganisationen statt. Auch hier geht es darum, durch Akklamation vorher bestimmte Kandidaten widerspruchslos zu bestätigen. Eine von Ulbricht am 6. 10. 1964 angekündigte Änderung der Wahlordnung führte zu deren Neufassung durch den Staatsrat am 31. Juli 1965. Kernpunkt sind die in den §§ 24, 39 enthaltenen Bestimmungen, wonach in jedem Wahlkreis mehr Kandidaten aufgestellt werden können, als Mandate zu besetzen sind. Theoretisch könnte demnach der Wähler durch Streichung der ihm nicht [S. 519]genehmen überzähligen Kandidaten immerhin einen gewissen Einfluß auf die Zusammensetzung der Volksvertretung ausüben, doch wird auch diese Möglichkeit schon durch eine weitere Bestimmung der Wahlordnung (§ 39, Abs. 2) entscheidend eingeengt. Falls nämlich mehr Kandidaten über 50 v. H. der abgegebenen Stimmen erhalten, als Mandate zu vergeben sind, gelten nicht etwa diejenigen mit den größten Stimmenzahlen als gewählt, sondern es gilt die auf der Einheitsliste angegebene Reihenfolge. Die überzähligen Kandidaten sind Nachfolgekandidaten für die Fälle, daß vor ihnen stehende Bewerber während der Legislaturperiode ausfallen. Auf Grund dieser Bestimmungen sind nur dadurch Kandidaten von ihrer Wahl auszuschalten, daß sie weniger als 50 v. H. der Wählerstimmen erhalten. Eine solche Möglichkeit ist aber angesichts der durchweg offenen Stimmabgabe so gut wie ausgeschlossen. Das Ergebnis der Kommunal-W. vom 10. Okt. 1965, für die die neue Wahlordnung zum erstenmal galt, bestätigte mit 99,8 Ja-Stimmen den bisherigen Charakter aller W. in der SBZ. Lediglich 2 der über 245.000 Kandidaten wurden nicht gewählt. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 518–519 Wagner, Siegfried A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählerauftragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 In der SBZ wie in allen totalitären Staaten haben W. nicht den Zweck, die Richtung der Politik zu bestimmen; es sollen vielmehr die schon vorher als „gewählt“ feststehenden Kandidaten bestätigt werden, die dem Regime als am besten geeignet erscheinen, die Generallinie der Partei durchzusetzen. Infolgedessen haben W. lediglich den Charakter von Abstimmungen; denn bei allen W., die seit 1949 in der SBZ…
DDR A-Z 1966
Konsumgenossenschaften (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Schon damals zeigte sich durch bessere Warenzuteilungen an K. die Benachteiligung des privaten Einzelhandels. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K. eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt, die z. Zt. 3,9 Mill. Mitglieder (30,6 v. H. der Gesamtbevölkerung über 16 Jahre) umfaßt. In dieser Eigenschaft waren die K. maßgeblich an der Förderung des genossenschaftlichen Gedankens auf dem Lande beteiligt, wie ihn die SED versteht (Genossenschaften). Der Charakter der K. als Einrichtung der organisierten Verbraucherschaft zur verbilligten Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln und Konsumgütern ging verloren. Im Herbst 1952 wurden auch die K. neu gegliedert (VDK, Bezirksverbände, Kreisverbände und bereits 1953 als weitere Untergliederung Dorf- und Stadt-K.). Bezirks- und Kreisverbände kontrollieren die Arbeit der K. ihres Bereiches und sorgen für ihre „politische“ Ausrichtung. Dem VDK ist von der SED die Aufgabe zugewiesen, in „internationaler Zusammenarbeit“ zwecks kommun. Propaganda Beziehungen zu den K. des westlichen Auslands und besonders der BRD zu pflegen. Die K. unterhalten zahlreiche Produktionsbetriebe, die auf dem Nahrungssektor im wesentlichen der Belieferung der eigenen Verkaufsstellen dienen. Verschiedene Großbetriebe sind exportorientiert, wie die Zündholzfabrik in Riesa und die Bürstenfabrik in Stutzengrün. Die Großhandelsfunktion der K. wurde durch den Zusammenschluß des staatlichen und genossenschaftlichen Großhandels 1960 zu Großhandelsgesellschaften unterbunden, so daß die Kreisverbände als die seitherigen Träger des Großhandels nunmehr nur noch die politische und wirtschaftliche Kontrolle über die Stadt- und Dorf-K. mit ihrem Handelsnetz ausüben. Die K. erhielten die Aufgabe, ein geschlossenes System der Landversorgung aufzubauen. Hiermit waren Ausbau und Modernisierung der Gaststätten (Gaststättengewerbe) auf dem Lande verbunden. Der Unterstützung dieser Zielsetzung dient das Konsum-Versandhaus in Chemnitz (Versandhandel). Weiterhin wird die Landversorgung durch den ambulanten Handel der K. unterstützt. Die strukturelle Gliederung der K. wies Ende 1964 740 Dorf- und Stadt-K. mit 43.490 Verkaufsstellen und Gaststätten aus, sowie 191 Kreis- und 15 Bezirksverbände. 1.500 Produktionsbetriebe und etwa 200 Dienstleistungseinrichtungen hatten die K. in Betrieb. Von den Produktionsbetrieben unterstehen 64 als größere Industriebetriebe den Bezirksverbänden, während die übrigen als reine Versorgungsbetriebe wie Bäckereien und Fleischereien zu den Kreisverbänden verwaltungsmäßig gehören. Am gesamten Warenumsatz hatten die K. einen Anteil von 33,9 v. H. und zogen damit fast mit der HO gleich. Im Umstellungsprozeß der Verkaufsstellen auf Selbstbedienung lagen die K. mit 12.432 Selbstbedienungsläden vor der HO an erster Stelle. Rund 75 v. H. werden als Nahrungs- und Genußmittelverkaufsstellen betrieben. Dieser Prozentsatz erklärt sich daraus, daß die K. entsprechend ihrer Zielsetzung von Anfang an ihre Aufgaben auf dem Lebensmittelsektor sahen. Mit dem Neuen ökonomischen System soll auch die Leistungsfähigkeit des Handels gesteigert werden, und die K. wurden mit dem Zusammenschluß von 12 der bedeutendsten Warenhäuser und dem Versandhandel zum zentralen Handels- und Produktionsunternehmen „konsument“ in diese Aufgabe eingegliedert, dem 1966 noch weitere 11 Kaufhäuser und 13 Bekleidungsbetriebe folgen. Es sollen echte Handelsbeziehungen zur Industrie zwecks rationellen Einkaufs geschaffen werden. Wie schon seit Jahren gefordert, muß die Verteilerfunktion endlich zur Sortimentsverbesserung einem gesunden Handel weichen. Die SBZ verspricht sich von dieser Neugründung allein einen Gesamtumsatz von über einer halben Milliarde MDN, von dem der Versandhandel entsprechend seiner Aufgabe zur Versorgung der ländlichen Gebiete fast 100 Mill. MDN zu bringen hat. Man erhofft zudem bei der zentral gelenkten Abnahme von der Industrie mehr Einfluß auf die Produktion und Preisverbilligung. Mit Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 22. 9. 1960 wurde das Gesetz über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 20. 5. 1898 für die K. außer Kraft gesetzt. Sie wurden hierdurch in den sozialistischen Handelsapparat eingegliedert. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Piltz, Rosemarie: Die Konsumgenossenschaften in der Sowjetzone. (BMG) 1960. 64 S. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 251 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgüterversorgungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Schon damals zeigte sich durch bessere Warenzuteilungen an K. die Benachteiligung des privaten Einzelhandels. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K. eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt, die z. Zt. 3,9 Mill. Mitglieder (30,6 v. H. der Gesamtbevölkerung…
DDR A-Z 1966
Bewußtseinsbildung (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 Bezeichnung für den umfassenden und vielgestaltigen Prozeß zur Wandlung und schließlichen Fixierung des ganzen Menschen im Sinne einer bestimmten geistigen und seelischen Haltung zu seiner Umwelt. Die Bedeutung der B. ist in totalitären Herrschaftssystemen früher erkannt worden als in den Demokratien, und der Ausdruck B. entstammt daher auch ihrem Vokabular. Auch die totalitäre Diktatur sucht ihre Bestätigung und Legitimation im „Volkswillen“, veranstaltet zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit akklamatorische Abstimmungen oder plebiszitäre Wahlen, muß aber deren Ergebnisse durch einen zentral gesteuerten Apparat der B., durch Polizeiterror und vielfach noch durch nachträgliche Fälschung manipulieren. Vielfältige Methoden der B. dienen dazu, die Bürger geistig und seelisch im Sinne der Machthaber derart zu formen, daß sie den ihnen vorgeschriebenen Denkstil annehmen und zu Urteilen und Entschlüssen kommen, die den Zielen der Regierung entsprechen. (Gesellschaftliche Erziehung) Unter dem Einfluß des marxistischen Dogmas, daß Denken und Handeln des Menschen ausschließlich durch die Umwelteinflüsse geprägt und mit ihnen gewandelt würden, glaubte auch die kommun. Führung in der SBZ lange an einen schnellen Erfolg ihrer Bemühungen zur B. Durch das Zusammenwirken von für den Kommunismus neuen Erkenntnissen in der Psychologie und praktischen Erfahrungen in der SU wie in der SBZ selber hat sich aber seit etwa 1960 die Erkenntnis durchgesetzt, daß man es auf jeden Fall mit einem langwierigen Prozeß zu tun haben wird. In der SBZ wie in allen kommun. Staaten ist die Ideologie das wichtigste Instrument der B. Genau dosierte Kenntnisse über diese Ideologie zu verbreiten, ist Aufgabe aller Institutionen zur Schulung, insbesondere der Kader. (Kaderpolitik) Der Verbreitung der Ideologie dienen aber auch das Erziehungs- und Bildungswesen, die Presse, der Rundfunk und das Fernsehen sowie im weiteren Sinne alle Arten von Agitation und Propaganda. Zur B. gehört schließlich alles, was zur Festigung eines sozialistischen ➝Bewußtseins und zur Ausrichtung eines jeden Bürgers der „DDR“ auf die Staats- und Parteiziele beitragen kann, z. B. Kunst und Literatur, das Filmwesen und die Produktionspropaganda. Die kommun. B. ist ihrem Wesen nach ausschließlich; sie schirmt darum die von ihr Erfaßten gegen Einflüsse anderer geistiger Herkunft ab, vermeidet echte Diskussion und ist intolerant und kritikfeindlich (Kritik und Selbstkritik). Erfolg oder Mißerfolg der kommun. B. sind nicht einheitlich zu beurteilen. Zweifellos ist es der SED bisher nicht gelungen, die kommun. Lehre in der Bevölkerung Wurzel schlagen zu lassen oder auch nur deren Vertrauen in die „Perspektiven“ ihrer Herrschafts- und Wirtschaftsordnung zu gewinnen. Dagegen hat die lang dauernde und nur sporadisch durch Informationen von außen durchbrochene totalitäre B. der Bevölkerung in gewissem Grade einen anderen Denkstil und andere politische Kategorien aufprägen können. Da viele Menschen bestimmte politische Begriffe überhaupt nur nach kommun. Definition kennen, bewegen sie sich in kommun. Kategorien auch dann, wenn sie gegen das Regime Stellung beziehen (vgl. insbesondere manche Flüchtlinge aus der „Intelligenz“). Folge der kommun. B. ist auch, daß die Politisierung des gesamten Lebens hingenommen, ihr Fehlen im „Westen“ u. U. als Schwäche empfunden wird. So ist den Bemühungen um die B. im ganzen eine beträchtliche, wenngleich in vieler Hinsicht unerwünschte Wirkung nicht abzusprechen. Außer den genannten, im Sinne des Regimes wenigstens z. T. positiven Folgen sind mindestens zwei weitere Tendenzen mit Sicherheit festzustellen: 1. In geistig aktiven und selbständigen Bevölkerungsgruppen aller Schichten, offenbar besonders in der Jugend, verstärken alle Maßnahmen zur B. die bedingungslose Ablehnung des sowjetischen Kommunismus. 2. Zweifellos große, wenn auch schwer bestimmbare Schichten reagieren in ihrem seelischen Konflikt zwischen innerer Ablehnung und Ergebung in ihr Schicksal mit einer Mischung von Resignation und unbestimmter Hoffnung auf eine Wendung zum Besseren. Literaturangaben Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Bauer, Raymond A.: Der neue Mensch in der sowjetischen Psychologie (a. d. Amerik.). Nauheim 1955, Christian. 180 S. Berdiajew, Nikolai: Wahrheit und Lüge des Kommunismus. Darmstadt 1961, Holle-Verlag. 128 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Gollwitzer, Helmut: … und führen, wohin Du nicht willst — Bericht einer Gefangenschaft. Ungek. Neuaufl. München 1959, Christian Kaiser. 287 S. Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Köhler, Hans: Zur geistigen und seelischen Situation der Menschen in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BB) 1954. 46 S. Koestler, Arthur: Sonnenfinsternis. Stuttgart 1948, Behrendt. 235 S. Losch, Sebastian: Gespräch mit Kommunisten. Godesberg 1962, Hohwacht. 86 S. Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre d. Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Möbus, Gerhard: Das Menschenbild des Ostens und die Menschen im Westen. (BMG) 1955. 90 S. Möbus, Gerhard: Psychagogie und Pädagogik des Kommunismus. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 184 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 78 Bewußtsein, Sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Beyling, FritzSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 Bezeichnung für den umfassenden und vielgestaltigen Prozeß zur Wandlung und schließlichen Fixierung des ganzen Menschen im Sinne einer bestimmten geistigen und seelischen Haltung zu seiner Umwelt. Die Bedeutung der B. ist in totalitären Herrschaftssystemen früher erkannt worden als in den Demokratien, und der Ausdruck B. entstammt daher auch ihrem Vokabular. Auch die totalitäre Diktatur sucht ihre Bestätigung und Legitimation im „Volkswillen“,…
DDR A-Z 1966
Versorgung (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Wie in jedem Jahr gab sich das Zonenregime mit Verordnungen, Aufrufen und Verpflichtungen der „Werktätigen“ alle Mühe, den Lebensstandard der Bevölkerung zu erhöhen und eine durchgreifende Besserung der V. zu erzielen. Es ist nicht zu leugnen, daß sich langsam und stetig die Lage auf dem Konsumgütersektor auch in der SBZ bessert und sich damit der Lebensstandard anhebt, aber solange die sozialistische Industrie und damit auch die Warensortimente in Umfang und Zusammensetzung den Erfordernissen der staatlichen Planwirtschaft untergeordnet bleiben, besteht in absehbarer Zeit kaum Aussicht, der Bevölkerung ein so vielseitiges Sortiment auf allen Sektoren [S. 504]des Verbrauchs und besonders der modernen Technik zu bieten, wie es uns in einer freien Marktwirtschaft zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Der Warenumsatz stieg 1965 um 4 v. H.; zieht man aber in Betracht, daß die Industriepreisreform in den einzelnen Verarbeitungsstufen teilweise bedeutende Preiserhöhungen brachte, die sich zwar nach Vorschrift nicht in den Endverbraucherpreisen niederschlagen sollen, daß durch oft fingierte Qualitätsverbesserungen das vorgeschriebene Preisniveau jedoch nicht gehalten wurde, so läßt der wertmäßige Umsatzausweis keinen aussagekräftigen Rückschluß auf die tatsächliche Steigerung des Warenangebots zu. Der schon lange versprochene „Wohlstand“ ist jedenfalls noch nicht in Sicht. Wenn auch in der SBZ manche Verbesserung in der Beschaffung von Verbrauchsgütern erzielt werden konnte, so ist es doch noch nicht gelungen, die V. der eines modernen Industriestaates anzupassen, als den Ulbricht die Zone immer wieder herausstellt. In den 20 Jahren der sozialistischen Planwirtschaft konnten die Versorgungslücken der Betriebe und der Bevölkerung noch nicht auf breiter Front geschlossen werden. Noch heute gibt es nach Aufhebung der Lebensmittelkarten (1958) auf dem Lebensmittelsektor „Lenkungsmaßnahmen“, die den Einkauf von Butter, Fleisch und Eiern auf Kundenlisten in bestimmten Geschäften nach zugeteilten Mengen vorschreiben. Bei steigendem Marktaufkommen wurden die Zuteilungen, großzügiger gehandhabt und z. B. bei Fleisch und Fleischwaren z. Z. überhaupt nicht mehr zur Anwendung gebracht, doch sind die Kundenlisten bis heute noch nicht offiziell aufgehoben worden. Butter gibt es nach wie vor in Wochenmengen von pro Kopf 250 g. Im wesentlichen ist auf dem Lebensmittelsektor die V. mit Grundnahrungsmitteln gesichert, wenn auch die für uns selbstverständlichen Varianten fehlen. Von den Ostblockstaaten wird für die nächste Zeit die Entwicklung der Ernährungslage skeptisch beurteilt. Von den daraus resultierenden Schwierigkeiten bleibt die Zone auch nicht ausgenommen, so daß eine Erhöhung der Einfuhren von Lebensmitteln aus dem westlichen Ausland zur Aufrechterhaltung des inzwischen erreichten Lebensstandards nicht ausgeschlossen ist. Schwierigkeiten ergeben sich immer wieder in der Obst- und Gemüseversorgung. Zu den Verlusten durch Witterungseinflüsse treten Verluste wegen Fehlens geeigneter Lagerräume. Gartenbesitzer und Kleingartenverbände sind in die V. planmäßig mit eingeschaltet und bringen ca. 50 v. H. der Obstversorgung. Aus Devisengründen war bisher die Bereitstellung von Südfrüchten vollkommen unzureichend, wenn auch zum Jahreswechsel 1965/66 eine Verbesserung zugesagt wurde. In den Landwirtschaftsbezirken wurden 1965 erstmalig die Kartoffelkarten aufgehoben, während sie in anderen Bezirken und Ostberlin in Kraft blieben. Das besagt aber noch nicht, daß die Bezugsmengen ohne jegliche Kontrolle geliefert werden. Kohlenkarten bestehen nach wie vor. Sie wurden zur Neuanmeldung bei den Kohlenhandelsbetrieben für 1966 aufgerufen, da die alten Karten mit dem 31. 12. 1965 ihre Gültigkeit verlieren. Zusätzlicher Hausbrand muß von der HO zu überhöhten Preisen bezogen werden. Mit keinem der vielen Wirtschaftspläne konnte das Regime eine ausreichende Basis schaffen, die ein gesundes Verhältnis zwischen Nahrungsmitteln und Industriewaren zur Entlastung des landwirtschaftlichen Marktaufkommens garantiert, das auch heute noch zu Lasten der Konsumgüter einen Anteil von Nahrungs- und Genußmitteln am Gesamtumsatz von fast 57 v. H. ausweist. Eine ausreichende Industriewarenproduktion würde wesentlich zu einem Ausgleich beitragen. Das auch heute bei vielen hochwertigen Industriewaren noch mangelhafte Angebot führt zu einem außerplanmäßigen Kaufkraftüberhang, der allerdings z.T. in den Beständen der Spareinlagen aufgefangen wird, da Autos, Kühlschränke, Waschmaschinen und andere Waren auch heute noch Mangelwaren mit langen Wartezeiten sind und vom Teilzahlungsgeschäft ausgeschlossen bleiben. Eine Ausnahme bilden Fernsehapparate, die wegen Überproduktion und Sättigung bestimmter Käuferschichten (Preise betragen mit 1.600 bis 2.500 DM Ost immer noch das Dreifache gegenüber der BRD) mit geringen Anzahlungen und einer Ratenlaufzeit von über 2 Jahren abgegeben werden. Sie sollen vor allem der Parteipropaganda die niedrigen Einkommensschichten erschließen. Zudem werden gebrauchte Empfänger in Zahlung genommen. Damit hat die SBZ einen Weg beschritten, den sie bisher als „kapitalistisch“ abgelehnt hatte. Ähnlich verhält es sich mit Leichtmotorrädern, deren Käufern zusätzlich noch ein Winterrabatt eingeräumt wurde. Auch 1965 ist es, im Gegensatz zu den Forderungen des Neuen ökonomischen Systems, auf dem Konsumgütersektor noch nicht zu einer befriedigenden Zusammenarbeit zwischen Handel und Industrie unter Auswertung der Bedarfsforschung auf dem Binnenmarkt gekommen. Die laufenden Umorganisationen zeigen es deutlich. Der Schwerpunkt liegt bei der Textilproduktion mit der Ausrichtung auf ansprechende und zweckmäßige Musterungen der Textilien und deren Gebrauchsfähigkeit, um die Überplanbestände an altmodischen Textilwaren zu vermeiden. Schwierigkeiten bereiten ferner die Erzeugnisse aus synthetischen Fasern, die auch heute noch nicht regelmäßig und dann noch zu stark überhöhten Preisen im Handel zu haben sind (bügelfreies Oberhemd 70–90 DM Ost). Zur Verbesserung bei Konsumgütern wurden schon seit einigen Jahren die „gesellschaftlichen“ Bedarfsträger vom Bezug aus dem Bevölkerungskontingent ausgeschaltet. Verschärft wird die Situation noch dadurch, daß die SBZ in den letzten Jahren ein großes Aufkommen an Industriewaren zur Verbesserung der Lebenshaltung der sowjet. Bevölkerung bereitstellen mußte. Das wird dem Binnenmarkt entzogen. Die mitteldeutsche Bevölkerung muß gegenüber der kommunistischen Zielsetzung der SU wie immer zurücktreten. Die SBZ muß ihre Rolle als Trabant und Verarbeitungszentrum Moskaus auch nach den gesteigerten Anforderungen im Handelsabkommen für den Zeitraum von 1966 bis 1970 nach Ulbrichts Willen weiter spielen. Über der Bevorzugung der hochwertigen Industriegüter zur besseren Umsatzsteigerung vergaß man die tausend [S. 505]kleinen Dinge des täglichen Bedarfs, einfache Haushaltswaren, Kleineisenwaren und Werkzeuge, die auch heute noch nicht in einem geschlossenen Sortiment angeboten werden. Eine Verbesserung ist lediglich bei technischen Gebrauchsgütern, einzelnen Haushaltsgeräten sowie Glas und Porzellan zu verzeichnen. Ein Engpaß besteht nach wie vor bei Verpackungsmaterial, das besonders für die Entwicklung der Selbstbedienungsläden ausschlaggebend ist. Die SBZ ist um Behebung der Schwierigkeiten auf dem Dienstleistungssektor bemüht, aber für Dienstleistungen des Alltags wie Wäsche und Schuhreparaturen reichten die bestehenden Dienstleistungsbetriebe nicht aus. Zur Entlastung dienen hauswirtschaftliche Dienstleistungskombinate, die als volkseigene Betriebe firmieren und mehrere Zweige zusammenfassen (Kombinate). Waschstützpunkte sollen die Frauen entlasten und dem Arbeitseinsatz geneigt machen. Als Annahmestellen fungieren vielfach die Verkaufsstellen des sozialistischen Handels. Zum besseren Überblick über den Gesamtkomplex der V. der Bevölkerung wurde bei den örtlichen Staatsorganen der V.-Plan geschaffen, der u.a. eine Zusammenfassung der einzelnen Planteile im Handelssektor bringt. Er ist Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes und umfaßt schwerpunktmäßig die vier Planteile: Nahrungsgüter, Industriewaren, Reparaturen und Dienstleistungen. Die Produktionsaufkommen aus Industrie, Handwerk und Landwirtschaft werden darin der Anforderung des Handels unter Berücksichtigung des vorhandenen Transportraumes gegenübergestellt und abgestimmt. In letzter Zeit ist es allerdings um den Versorgungsplan ruhig geworden. Es ist anzunehmen, daß die Erwartungen nicht erfüllt wurden. Mit Neuordnung der Aufgaben der Kreise in der V. der Bevölkerung kommt ihm auch keine ausschlaggebende Bedeutung mehr zu, er wurde aber offiziell noch nicht außer Kraft gesetzt. Ob es mit Hilfe des Neuen ökonomischen Systems gelingt, mit dem erhofften Aufschwung der Grundstoff- und Produktionsmittelindustrie auch die Produktion von Konsumgütern anzukurbeln, hängt von einer größeren Produktivität der Wirtschaft ab und zum anderen, ob neben dem Export auch der Bevölkerung ein größerer Teil des Aufkommens in guter Qualität zugebilligt wird. Eine reale Forderung an das Regime bezieht sich auf eine bessere Bereitstellung von Baumaterialien für den noch privaten Hausbesitz, da sonst die verlangten Maßnahmen zur Werterhaltung des Grundbesitzes nicht gewährleistet sind. Inwieweit sich die bisherige Vernachlässigung gerade des privaten Hausbesitzes wieder gutmachen läßt, bleibt abzuwarten, zumal die Besitzer zu einem großen Teil Rentner sind, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen Wiederholte Verkaufsangebote in der sowjetzonalen Presse, die weit unter dem Einheitswert liegen und teilweise noch nicht einmal 50 v. H. ausmachen, bestätigen diese bedauerliche Tatsache. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 503–505 Versöhnlertum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VersorgungskontoreSiehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Wie in jedem Jahr gab sich das Zonenregime mit Verordnungen, Aufrufen und Verpflichtungen der „Werktätigen“ alle Mühe, den Lebensstandard der Bevölkerung zu erhöhen und eine durchgreifende Besserung der V. zu erzielen. Es ist nicht zu leugnen, daß sich langsam und stetig die Lage auf dem Konsumgütersektor auch in der SBZ bessert und sich damit der Lebensstandard anhebt, aber solange die sozialistische Industrie und damit auch die…
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Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die SBZ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden zweiseitigen Clearing-Abkommen entsprechend dem neuen Abkommen abzuschließen. Mitglieder der IBWZ sind Bulgarien, Ungarn, die SBZ, die Mongolei, Polen, Rumänien, die SU und die Tschechoslowakei. Verrechnungen erfolgen ab 1. 1. 1964 in „transferablen Rubeln“. Der Goldgehalt des transferablen Rubels beträgt 0,987.412 Gramm Feingold. Beim Abschluß von Handelsabkommen soll jeder Abkommenspartner gewährleisten, daß sich die Zahlungseingänge und -ausgänge in transferablen Rubeln innerhalb des Kalenderjahres mit allen anderen Abkommenspartnern insgesamt ausgleichen. Ein Ausgleich durch Reserven von transferablen Rubeln und durch Kreditoperationen ist möglich. Es wird jedoch am Abschluß bilateraler Handelsabkommen und Warenlisten festgehalten (Außenhandel). Sitz der IBWZ ist Moskau, das Grundkapital beträgt 300 Mill „transferable Rubel“. Die Anteile der Abkommenspartner richten sich nach dem Exportvolumen ihres gegenseitigen Handels. Sie betragen für: Die Anteile sollen eingebracht werden, indem der Export den auf Grund der bilanzierten Warenlieferungen vorgesehenen Import übersteigt. Sie können auf Wunsch eines Landes auch in frei konvertierbarer Währung oder in Gold eingezahlt werden. Bei der Behandlung und Entscheidung von Fragen, die mit der Tätigkeit der Bank im Zusammenhang stehen, sollen die Mitglieder der Bank gleiche Rechte genießen. Die IBWZ kann ihrerseits Kredite gewähren als Verrechnungskredite, wenn die Zahlungsausgänge die Zahlungseingänge kurzfristig übersteigen, zur Abdeckung eines planmäßigen Zahlungsüberhangs, der durch Saisonbedingungen oder andere Umstände der Produktion und des Warenabsatzes entsteht, zur Abdeckung eines zeitweiligen außerplanmäßigen Zahlungsüberhanges mit erhöhten Zinsen, zur Abwicklung einer überplanmäßigen Erweiterung des Warenaustausches, in Ausnahmefällen auch für den Ausgleich der Zahlungsbilanz, wenn zeitweilige Schwierigkeiten im Warenaustausch einzelner Länder entstanden sind. Die Laufzeit reicht im Höchstfall bis zum Ende des folgenden Jahres. Schließlich können auch langfristige Kredite gewährt werden für den [S. 215]gemeinsamen Bau, die Rekonstruktion und Nutzung von Industriebetrieben und anderen Objekten (Investitionskredite). Die Zinssätze werden nach Kreditart und Laufzeit differenziert festgelegt. Verrechnungskredite können auch zinslos gewährt werden. Die Bank ist gehalten, Gold und frei konvertierbare Währungen von Mitglieds- und anderen Ländern auf Konten und als Depositen heranzuziehen und Operationen mit diesen Mitteln abzuwickeln. Die Frage, ob die Bank auch einen Teil ihres Grundkapitals in Gold und frei konvertierbarer Währung hält und ob und zu welchen Bedingungen transferable Rubel in Gold und frei konvertierbare Währung umgetauscht werden können, blieb zunächst offen und sollte vom Bankrat erst nach Ablauf des ersten Tätigkeitsjahres geklärt werden. Im Okt. 1965 wurde sie positiv entschieden wohl weniger im Interesse der SU — der „transferable Rubel“ wird dadurch entwertet — als auf Druck einiger Ostblockländer, insbesondere Polens, das im Zahlungsverkehr mit den anderen Comecon-Ländern einen Überschuß erzielte. Die minimale Bedeutung des Rubels für den internationalen Zahlungsverkehr wird durch dessen Ersatz durch Gold und Dollar besonders unterstrichen. Nicht einmal im Ostblock wird er akzeptiert. Dem Abkommen können mit Zustimmung aller Abkommenspartner andere Länder beitreten, wenn sie dessen Ziele und Prinzipien anerkennen und die sich ergebenden Verpflichtungen übernehmen. Die IBWZ kann Verrechnungen in transferablen Rubeln auch mit solchen Ländern vornehmen, welche nicht Teilnehmer des Abkommens sind. Leitungsorgane der Bank sind der Bankrat und das Bankdirektorium. Der Bankrat, das höchste Verwaltungsorgan, besteht aus bis zu 3 Vertretern jedes Mitgliedslandes. Jedes Land hat unabhängig von der Höhe seines Anteiles am Grundkapital eine Stimme. Das Bankdirektorium, das Exekutivorgan, besteht aus dem Präsidenten und den Mitgliedern, die für die Dauer von bis zu fünf Jahren aus Staatsbürgern aller Mitgliedsländer ernannt werden. Das Ziel dieser Neuregelungen ist, den primitiven Bilateralismus im Außenhandel wenigstens im Rahmen des RGW einzuschränken und zu einer größeren Flexibilität bei den durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten finanziellen Transaktionen zu kommen und so den Warenaustausch auf eine breitere Basis zu stellen. Diesem Ziel sind jedoch enge Grenzen gesetzt, da sich der Außenhandel nur im Rahmen der zentralgeplanten Wirtschaft bewegen kann und weiterhin mit jedem Abkommensland bilaterale Warenlisten über die auszutauschenden Güter vereinbart werden müssen. (Wirtschaft) Es darf angenommen werden, daß die SU in der IBWZ ein Instrument sieht, sich und die anderen RGW-Länder in den internationalen Geld- und Kapitalverkehr einzuschalten. Hinweise hierfür sind der Name der Bank, der zuerst „Bank sozialistischer Länder“ lauten sollte, dann aber in IBWZ geändert wurde, ferner die Tatsache, daß die IBWZ im Jahre 1965 an den westlichen Finanzplätzen Konten eröffnet hat, auf denen sie größere Dollarguthaben unterhält. Der Zahlungsverkehr der IBWZ soll 1964 eine Höhe von (umgerechnet) über 100 Mrd.~DM gehabt haben. Kurzfristige Kredite in Höhe von 6,6 Mrd. DM sollen gewährt worden sein (Zinssatz: 2 v. H. oder weniger). Der Reingewinn des ersten Geschäftsjahres soll 2,6 Mill. DM betragen haben. (Banken) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 214–215 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF)Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die SBZ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden…
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Liberman-Diskussion (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Im Sept. 1960 in der SU — offensichtlich mit voller Billigung Chruschtschows — durch eine Veröffentlichung des Charkower Wirtschaftsprofessors Liberman eingeleitete öffentliche Diskussion über eine Reform der Planung und Leitung der Wirtschaft. Das Hauptargument von Prof. Liberman war: Die Arbeitsleistung jedes einzelnen Mitarbeiters in den Betrieben, die Produktivität der Betriebe und damit die Gesamtproduktivität der Wirtschaft können mit dem bisher praktizierten System der Wirtschaftsleitung nicht optimal entwickelt werden. Es sei daher notwendig, den Betrieben mehr Freiheit zu geben. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung des Produktionsvolumens, des Sortiments und der Liefertermine beschränken und den Betrieben mehr eigene Befugnisse und Dispositionsmöglichkeiten geben. Vor allem sollten die Betriebe Einfluß nehmen können auf die Preise mit dem Ziel, zu einer wirklichen Deckung der Selbstkosten zu kommen. Der Betriebsgewinn müsse im Mittelpunkt des Wirtschaften der Betriebsleitungen und der Belegschaften stehen. Dazu müsse auch das System der Prämien geändert werden, insbesondere müsse die Prämienhöhe für alle Betriebsangehörigen echte Anreize zur Leistungssteigerung bieten. Die Veröffentlichung Prof. Libermans löste teils Zustimmung, teils heftige Ablehnung aus. Zu den Ablehnern der Vorschläge gehörten insbesondere die Politfunktionäre. Sie argwöhnen, daß eine Lockerung der Zentralverwaltungswirtschaft in letzter Konsequenz die Macht der Partei über die Wirtschaft untergraben müsse. Auf der November-Tagung (1962) des ZK der KPdSU zeigte es sich, daß Chruschtschow zu einem Kompromiß bereit war. Im Anschluß an seine Rede beschloß das ZK, die Führung der Wirtschaft durch von der Partei kontrollierte zentrale Instanzen beizubehalten. Die Parteiorganisation und ihre Funktionäre sollen geschult werden, um sie zu befähigen, die Wirtschaft sachkundiger als bisher anzuleiten und zu kontrollieren. Andererseits beschloß das ZK, den Forderungen der Wirtschaftsfunktionäre nach größerer Selbständigkeit und erweiterter Dispositionsbefugnis etwas entgegenzukommen. Bezüglich der Rolle des „Gewinns“ aber wurde betont, daß dieser zwar [S. 286]für den einzelnen Betrieb Gradmesser sein könne, daß aber die Volkswirtschaft als Ganzes nicht nach diesem Prinzip geplant werden könne. Da am Prinzip der staatlichen Festpreise festgehalten wird und nach wie vor der zentrale Plan gilt, führte die LD. nicht zu einer grundlegenden Änderung des Wirtschaftssystems in der SU. — Im Sept. 1965 wurden nach einer Tagung des ZK der KPdSU zahlreiche von Chruschtschow eingeführte Veränderungen in der Organisation der Wirtschaft wieder rückgängig gemacht. Die Leitung der Gesamtwirtschaft wurde wieder zentralen Stellen in Moskau übertragen. In diesem Zusammenhang erklärte die neue Parteiführung, sie werde niemals die Grundsätze der Planung durch einen Marktmechanismus ersetzen. Gleichwohl stimmte sie zu, daß in einigen Wirtschaftszweigen Experimente weitergeführt werden, um im Rahmen des zentralen Planungssystems zu besseren Ergebnissen zu gelangen. Dabei wurde in Aussicht gestellt, daß die Arbeiter und Angestellten auf Kosten der Gewinne künftig Prämien und Gratifikationen erhalten sollen. Den Einzelbetrieben wurde eine größere wirtschaftliche Selbständigkeit versprochen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Versprechungen mit der wieder eingeführten straffen Rezentralisation der Wirtschaftsleitung in Einklang zu bringen sind. Die LD. in der Sowjetunion hatte auch Auswirkungen in der SBZ, führte aber auch dort nicht zu einem grundlegenden Systemwechsel. (Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 285–286 Liberalisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liebknecht, KarlSiehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Im Sept. 1960 in der SU — offensichtlich mit voller Billigung Chruschtschows — durch eine Veröffentlichung des Charkower Wirtschaftsprofessors Liberman eingeleitete öffentliche Diskussion über eine Reform der Planung und Leitung der Wirtschaft. Das Hauptargument von Prof. Liberman war: Die Arbeitsleistung jedes einzelnen Mitarbeiters in den Betrieben, die Produktivität der Betriebe und damit die Gesamtproduktivität der Wirtschaft können mit…
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Verteidigungsgesetz (1966)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Am 20. 9. 1961 beschloß die Volkskammer das „Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz)“. Im Vorspruch wird behauptet, „die Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive NATO-Paktsystem“ mache das V. notwendig; daß die riesigen Rüstungen der SU und der SBZ der Anlaß zu dem westlichen Abwehrbündnis waren, wird verschwiegen. Das V. festigt die Militarisierung der SBZ und erweitert die diktatorischen Vollmachten des Vors. des Staatsrates, Ulbricht. § 1, Abs. 3, stützt das V. auf den Warschauer Beistandspakt. § 2 Abs. 2, bestimmt, daß dem Nationalen Verteidigungsrat „die einheitliche Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen“ zusteht. §~3, Abs.~1, [S. 506]wiederholt wörtlich den (seit 26. 9. 1955 nach Änderung geltenden) Wortlaut des Art. 5, Abs. 1, der Verfassung: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der DDR.“ (Wehrpflicht) Gemäß § 3, Abs. 2, wird dieser Dienst in der NVA, anderen bewaffneten Organen oder im Luftschutz abgeleistet, doch ist für die Regelung im einzelnen seit dem 24. 1. 1962 das Gesetz über die Wehrpflicht maßgebend. — § 3, Abs. 3 des V. sieht auch andere persönliche Dienstleistungen vor. Lt. § 7 hat die Volkswirtschaft die „materiellen Voraussetzungen für eine … Verteidigung“ zu sichern. §§ 8 bis 18 regeln „Sach- und Dienstleistungen“ im Hinblick auf die Verteidigung. § 19 lautet: „Für Streitigkeiten über Entschädigungsansprüche und Ansprüche auf Bezahlung von Dienstleistungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.“ Bei Nichterfüllung von Leistungen sieht § 20 Strafen bis zu 3 Jahren Gefängnis vor. Am 16. 8. 1963 erließ der Ministerrat die Leistungsverordnung, die die erzwingbare Erbringung von Sach- und Dienstleistungen für „Verteidigung und Schutz der DDR“ eingehend regelt. Sehr wichtig ist auch die innenpolitische Seite des V., das in Wirklichkeit ein Stück Notstandsgesetzgebung darstellt. Nach § 4, Abs. 1, erklärt der Staatsrat „im Falle der Gefahr oder der Auslösung eines Angriffes gegen die DDR oder in Erfüllung internationaler Bündnisverpflichtungen den Verteidigungszustand“. Er kann nach § 4, Abs. 3, „für die Dauer des Verteidigungszustandes die Rechte der Bürger und die Rechtspflege … abweichend von der Verfassung regeln“. Dadurch erhält der Staatsrat, d.h. dessen Vors. Ulbricht, unbeschränkte Befehlsgewalt nicht nur für den Kriegsfall, denn 1. läßt sich die Formel „im Falle der Gefahr“ (§ 4, Abs. 1) auch gegen eine antikommunistische Volksbewegung an wenden; und 2. fordern Vorspruch und § 1, Abs. 2, und § 3, Abs. 2, die Verteidigung der „sozialistischen Errungenschaften“. (Militärpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 505–506 Verteidiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsrat, NationalerSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Am 20. 9. 1961 beschloß die Volkskammer das „Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz)“. Im Vorspruch wird behauptet, „die Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive NATO-Paktsystem“ mache das V. notwendig; daß die riesigen Rüstungen der SU und der SBZ der Anlaß zu dem westlichen Abwehrbündnis waren, wird verschwiegen. Das V. festigt die Militarisierung der SBZ und erweitert die…
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Produktionsfondsabgabe (PFA) (1966)
Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1969 Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den WB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun sollen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen. Die Bemessungsgrundlage für diese Abgabe, der Produktionsfonds, ist der Bruttowert aller für den Produktionsablauf unmittelbar notwendigen Investitionen (jeweiliger Bestand an Produktionsmitteln) eines Betriebes. Erhebungsmethode und Höhe der PFA waren trotz der in der SBZ seit fast vier Jahren zu dieser Frage geführten Diskussion — bei Redaktionsschluß noch nicht endgültig bekannt, obwohl die PFA seit Anfang 1964 in einzelnen Betrieben versuchsweise eingeführt wurde und ab Januar 1966 in der zentralgeleiteten „volkseigenen“ Industrie und anschließend in der „volkseigenen“ örtlichen Wirtschaft schrittweise aber generell erhoben werden soll. Wahrscheinlich wird der Abgabesatz etwa 3 v. H. betragen. Mit der Einführung der PFA wird die Kapitalknappheit von den Wirtschaftsbehörden der SBZ bestätigt. Der Sinn der PFA ist es, die Betriebe zu einer sparsameren Verwendung des Sachkapitals zu veranlassen. Die Investitionen sollen auf das für den Produktionsprozeß notwendige Maß beschränkt werden, und eine sinnvolle Kom[S. 369]bination von Kapitalgütern soll erreicht werden. Dadurch soll eine größere Rationalität des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses, also die Steigerung des Nutzeffektes des investierten Sachkapitals (Produktivitätssteigerung), erzielt werden. Diese wohnt der PFA deswegen inne, weil sie den Gewinn der Betriebe schmälert; sie schmälert ihn aber um so weniger, je geringer der abzuführende Betrag, je geringer also der Wert der in Anspruch genommenen Produktionsgüter ist („materieller Anreiz“, „ökonomischer Hebel“). Die PFA könnte also durchaus ein Instrument zur Förderung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität sein, wie es in der Marktwirtschaft Zins und Dividende schon immer gewesen sind. Die Diskussion um die PFA zeigt jedoch, daß die Wirkungsweise dieses Instrumentes wahrscheinlich sehr verwässert werden wird: man will die PFA-Sätze nach Industrie- bzw. Erzeugnisgruppen sowie nach der Quantität und Qualität der Produktionsfondsausstattung differenzieren. Damit bleibt für den einzelnen Betrieb zwar ein gewisser Anreiz zur sparsamen Verwendung von Kapitalgütern erhalten, eine rationelle Kapitalverwendung im volkswirtschaftlichen Rahmen jedoch wird verhindert, die Lenkung der Kapitalströme in den Bereich optimalen Nutzens ist nicht möglich. Schwierigkeiten, die der Wirksamkeit der PFA entgegenstehen, ergeben sich auch aus dem mitteldeutschen Preissystem (Preispolitik). Schließlich hat die Einführung der PFA auch Rückwirkungen auf das Steuersystem (Steuern) und den Staatshaushalt. Die PFA führt dem Haushalt zwar Mittel zu, jedoch muß das bisherige System der Gewinnabführung (Gewinn) geändert werden; die dem Haushalt zufließenden Beträge werden sich verringern. Es ist bemerkenswert, daß die SBZ die Einführung der PFA beschlossen hat, ohne die Entwicklung in der SU abzuwarten, wo über die PFA zwar diskutiert wird, an deren Einführung jedoch vorläufig nicht gedacht ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 368–369 Produktionsfaktoren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften des HandwerksSiehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1969 Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den WB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun sollen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen.…
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LDPD (1966)
Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung … Selbstverständlich ist für uns die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit den anderen antifaschistischen Parteien ..“ War ohnehin durch die Blockpolitik die Möglichkeit einer Opposition auch institutionell ausgeschlossen, so wurde nach dem Tode des 1. Vors. Dr. Külz am 10. 4. 1948 jede politische Selbständigkeit preisgegeben. Auf dem III. Parteitag (Febr. 1949) stimmte Dr. Loch dem Zweijahrplan zu. Auf dem IV. Parteitag (Juli 1951) erklärte der damal. Vors. Dr. Hamann: „Es ist … Sache … des politischen Nutzens für das deutsche Volk, sich vorbehaltlos der bereits 800 Mill. Menschen umfassenden Weltfriedensbewegung anzuschließen, die ihren stärksten Impuls von der Sowjetunion erhält.“ Gleichzeitig wurde die Planwirtschaft anerkannt. Auf dem V. Parteitag 1952 erklärte die LDP ihre Bereitschaft zur Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus. In der Satzung von 1957 wird betont, daß der Sozialismus „nur unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der revolutionären und wissenschaftlichen These des Marxismus-Leninismus“ aufgebaut werden kann. Die Partei hat sich im Frühjahr 1960 bei der brutalen Kollektivierung der Landwirtschaft nicht widersetzt. Lt. „Berliner Zeitung“ vom 1. 12. 1961 erklärte der LDPD-Vors. Suhrbier, daß Ulbricht „nicht nur immer unser Vorbild gewesen ist, sondern es auch immer bleiben wird“. Mitgliederstand: Dez. 1.948.197.090, 1955 etwa 100.000. Zahl der Stimmen bei den Landtagswahlen 1946: 2.411.130 von 9.490.907. Vors. Max ➝Suhrbier, stellv. Vors. Johannes ➝Dieckmann und Willi-Peter Konzok, Generalsekretär Manfred ➝Gerlach. Zentralorgan „Der Morgen“, außerdem 4 Provinzzeitungen, Gesamtaufl. der LDPD-Presse etwa 194.000. Literaturangaben Krippendorf, Ekkehart: Die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands in der Sowjetischen Besatzungszone 1945/48 … (Beitr. z. Gesch. d. Parlamentarismus u. d. polit. Parteien … 21) Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 178 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J. (1956) Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 280 Lauchhammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensmittelkartenSiehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung ……
DDR A-Z 1966
Intelligenz (1966)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zur Bewältigung technischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Aufgaben benötigt der „Arbeiter- und Bauernstaat“ (Arbeiter-und-Bauern-Macht) die I. Als zwischen den Klassen befindliche Schicht wurde sie lange Zeit in die „alte“ und in die „neue“ I. gegliedert. Die Angehörigen der „alten“ I. entstammen dem Bürgertum, erhielten ihre Prägung vor 1945, haben zum Teil ein loyales Verhältnis zum SED-Regime gefunden, werden aber im wesentlichen nur toleriert, da man einstweilen auf sie angewiesen ist. An ihr politisches Bewußtsein werden deshalb geringere Anforderungen gestellt als an die „neue“ I. Die „neue“ I., die an den Hochschulen und z. T. Fachschulen ausgebildet worden ist, entstammt zu etwa 50 v. H. dem Proletariat oder dem Kleinbauerntum (Arbeiter- und Bauernkinder). Gesamtzahl der Angehörigen der I. (1965) rd. 700.000, jährlicher Zuwachs über 50.000. Man unterscheidet die technische und ökonomische I. (Ingenieure, Techniker, Physiker, Chemiker, Volkswirtschaftler, Betriebswirtschaftler, Agrar-, Industrieökonomen u.a.), die I. an wissenschaftlichen Einrichtungen (vor allem Hochschulprofessoren), an pädagogischen Einrichtungen (Lehrer), an medizinischen Einrichtungen (Ärzte im Staatsdienst), an künstlerischen Einrichtungen (Schauspieler, Musiker. Sänger und ähnliche) sowie die freischaffende I. (Maler, Bildhauer u.ä., aber auch Ärzte in eigener Praxis). Die I. genießt viele Privilegien (Einzelverträge). Vor allem nach der Massenflucht bes. von Ärzten und Apothekern ab 1957 sowie im Zusammenhang mit der generellen Fluchtwelle ab Frühjahr 1960 (Flüchtlinge) taktierte die Führung gegenüber der I. beschwichtigend. Während das lange Zeit sehr gespannte Verhältnis der Industriearbeiter zur „neuen“ technischen I. im Laufe der Jahre besser wurde, steht ein großer Teil linksradikaler Kommunisten einschließlich von Parteifunktionären (Sektierer) der I.-Politik der SED-Führung ablehnend gegenüber. Literaturangaben Müller, Karl Valentin: Die Manager in der Sowjetzone … zur Soziologie der wirtschaftl. und milit. Führungsschicht in Mitteldeutschland (Schriftenreihe d. Inst. f. Empirische Soziologie, Nürnberg, Nr. 2). Köln 1960, Westdeutscher Verlag. 200 S. m. zahlr. Tabellen. — (Der wehrsoziolog. Teil: 1954 abgeschlossen.) *: Die Situation der Entscheidung. Eine Diskussion über die Lage der „Intelligenz“ in der Sowjetzone. (BMG) 1952. 48 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 213 Instrukteurwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interessengemeinschaft, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zur Bewältigung technischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Aufgaben benötigt der „Arbeiter- und Bauernstaat“ (Arbeiter-und-Bauern-Macht) die I. Als zwischen den Klassen befindliche Schicht wurde sie lange Zeit in die „alte“ und in die „neue“ I. gegliedert. Die Angehörigen der „alten“ I. entstammen dem Bürgertum, erhielten ihre Prägung vor 1945, haben zum Teil ein loyales Verhältnis zum…
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Industrie (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 206]Das Gebiet der SBZ war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfange industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Während jedoch in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in der jetzigen SBZ vor allem die metallverarbeitende I. und die Verbrauchsgüter-I. wesentliche Standorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau waren in Mitteldeutschland gering entwickelt, weil hier die erforderlichen Bodenschätze fehlen. Eine hochqualifizierte Facharbeiterschaft ermöglichte jedoch die Entwicklung von Verarbeitungs-I. mit hoher Wertschöpfung je Arbeitsplatz. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion, vor dem zweiten Weltkrieg, d.h. 1936, hatte das Gebiet der SBZ innerhalb des Reichsgebietes bei einem Bevölkerungsanteil von rd. 25 v. H. z. B. folgende Anteile an der I.-Produktion: Die mitteldeutsche I. war 1936 mit rd. 27 v. H. am Bruttosozialprodukt des Reichsgebietes beteiligt. Durch Kriegs- und Kriegsfolgeschäden (Reparationen) verlor die mitteldeutsche I. mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten. Die Kapazitätsverluste der I. waren damit doppelt so groß wie die der westdeutschen I. Der Wiederaufbau der I. nach 1945 geschah nach dem von der SU bestimmten und von der SED-Führung durchgeführten Programm, in dem politische Gesichtspunkte den Vorrang hatten. Die Spaltung Deutschlands schnitt die Verarbeitungs-I. Mitteldeutschlands von ihren traditionellen Bezugsquellen für Rohstoffe und Halbfabrikate in Westdeutschland ab. Die dadurch verursachten Schwierigkeiten waren um so größer, als die einzelnen I.-Zweige durch den Krieg und die sowjet. Reparationspolitik unterschiedliche Kapazitätsverluste erlitten hatten. Die I. bedurfte daher — ebenso wie die I. der Bundesrepublik unter anderen Vorzeichen — der Hilfe von außen. Die SED-Führung stützte sich auf die SU und übernahm das sowjetische Wirtschaftssystem (Wirtschaft). Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten die Verstärkung der Grundstoffindustriebereiche (Braunkohlen-I., Energiewirtschaft, eisenschaffende I., chemische Grundstoff-I.) und die Inangriffnahme des Aufbaus einer bis dahin in Mitteldeutschland nicht beheimateten Schwermaschinenbau-I. Diese Maßnahmen deuteten darauf hin, daß das SED-Regime schon damals auf eine endgültige Spaltung Deutschlands hinarbeitete. Die Komplettierung der mitteldeutschen I.-Struktur verschlang riesige Investitionsmittel, die die Bevölkerung durch erzwungenen Konsumverzicht aufzubringen hatte. Zum Beispiel wurden nicht weniger als 24 Schwermaschinenbaubetriebe errichtet zur Herstellung von Walzwerkseinrichtungen, Zementfabriken, Bergbaumaschinen, Brikettfabriken, Dampfkesseln und großen Energie- und Elektromaschinen. Zwar sind durch die schwerindustrielle Komplettierung der I. die nach dem Kriege eingetretenen Disproportionen etwas gemildert worden, aber die Bezugsabhängig[S. 207]keit der Verarbeitungs-I. von auswärtigen Zulieferungen an Rohstoffen und Halbfertigmaterial ist noch beträchtlich. Das Strukturbild der I.-Bereiche bzw. I.-Zweige in beiden Teilen Deutschlands hat sich etwas angenähert. Die Chemische I. war bereits vor dem Kriege im Gebiet der SBZ stärker entwickelt als in Westdeutschland. Nach dem Aufbau eines eigenen Schwermaschinenbaus in der SBZ ist die Maschinenbau-I. in beiden Teilen Deutschlands etwa gleich stark an der I.-Produktion beteiligt. Die Maschinenbau-I. und alle anderen metallverarbeitenden I.-Zweige (Fahrzeugbau, Elektro-I., feinmechan. und optische I., Schiffbau und Metallwaren-I.) der SBZ haben jedoch keine gesicherte Rohstoffbasis: die Metallurgie ist schwächer entwickelt als die eisenschaffende und NE-Metall-I. in der BRD, da in der SBZ keine nennenswerten Erzmengen liegen (Bergbau). Der in obiger Tabelle ausgewiesene teilweise höhere Anteil der Verbrauchsgüter-I. in der SBZ weist nicht auf eine höhere Produktion in diesen Zweigen gegenüber der Bundesrepublik hin. Ihre Produktionsleistung ist im Gegenteil im allgemeinen sehr viel geringer (siehe die Tabelle der „Pro-Kopf-Produktion“). Die höheren Zahlen der SBZ erklären sich dadurch, daß die Planung und die Statistik im Verbrauchsgüterbereich mit höheren Preisansätzen arbeiten als im Produktionsgüterbereich. [S. 208]In der I. waren Ende 1964 rd. 44 v. H. aller Arbeiter und Angestellten der Zone tätig, in der I. der BRD nur etwa 38 v. H. Der Anteil der weiblichen Arbeitnehmer betrug Ende 1964 etwas über 40 v. H., in der BRD betrug der Frauenanteil nur etwa 30 v. H. Unter ständigem politischem Druck auf die Arbeitnehmerschaft (Produktionspropaganda) und unter Vernachlässigung der Verbraucherinteressen (Versorgung) wurde die I.-Produktion seit 1950 erheblich gesteigert. Dazu trugen insbesondere das Können und der Fleiß der mitteldeutschen I.-Arbeiterschaft und der Techniker und Ingenieure bei, die — ohne damit dem Regime dienen zu wollen — ihr Bestes gaben, um trotz der Planungsmängel (Planung), trotz ungenügender technischer Ausstattung der Betriebe (Technik) und unzureichender Materialversorgung die Produktion zu erhöhen. Gleichwohl besteht im effektiven Produktionsniveau je Kopf der Bevölkerung noch ein Abstand zur I. der BRD, der ohne Berücksichtigung der Unterschiede in der Qualität der Erzeugnisse noch immer mit mindestens 25 v. H. anzunehmen ist. Die I. ist nahezu vollständig verstaatlicht. 1964 entfiel auf die Betriebe mit privaten Inhabern nur ein Anteil von 2,4 v. H. der industriellen Bruttoproduktion. Aber auch für diesen Rest an Privatbetrieben gibt es keinerlei Selbständigkeit, denn auch sie sind vollständig in das Planungssystem eingebaut. Privatbetriebe in nennenswerter Zahl gibt es nur noch im Bereiche der Verbrauchsgüterherstellung; innerhalb dieser Gruppe ist der Anteil in der Bekleidungs-I. mit annähernd 11 Prozent am höchsten. Die vollständige Liquidierung der restlichen Privat-I. ist offensichtlich nur noch eine Frage kurzer Zeit. Innerhalb der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe nimmt die I. der SBZ einen ersten Platz ein. Die Erzeugnisse des sowjetzonalen Maschinenbaus erreichten 1964 einen Anteil von 60 v. H. am Gesamtexport; etwa vier Fünftel davon gingen in die Länder des Sowjetblocks. Hauptempfänger war die SU. Die hohen Lieferverpflichtungen gegenüber der SU und den anderen Sowjetblockländern bei Erzeugnissen des Maschinenbaus sind ein wesentlicher Grund für die im Durchschnitt unzulängliche Ausstattung der I. mit modernen, leistungsstarken Maschinen und für ihren Rückstand im Produktionsniveau und in der Produktivität. (Volkseigene Industrie, Eisen- und Stahlindustrie, Maschinenbau, Chemische Industrie, Kohlenindustrie, Kalibergbau, Kupferbergbau, Textilindustrie, Holzindustrie, Flugzeugbau, Kraftfahrzeugbau, Schiffbau, Papierindustrie, Leichtindustrie, Schwerindustrie, VVB, Bezirksgeleitete Industrie) Literaturangaben *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des III. Quartals 1953. (Mat.) 1954. 24 S. m. 11 Anlagen. Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 13 Anlagen. Kinzel, Eduard: Die Elektrizitätswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 11 Anlagen u. 1 Schaubild. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Klinge, Wolfgang: Im Räderwerk der Sowjet-Planwirtschaft. Pfaffenhofen/Ilm 1957, Ilmgau-Verlag. 171 S., 3 Taf. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 206–208 Individualismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 206]Das Gebiet der SBZ war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfange industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Während jedoch in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in der jetzigen SBZ vor allem die metallverarbeitende I. und die Verbrauchsgüter-I. wesentliche Standorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive…
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Thüringen (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung, Metall-, Textil-, Papier-, Glas-, Porzellan-, optische und Spielzeugindustrie, Gemüse- und Gartenbau, Forstwirtschaft. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land wurden im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben. Die thüringische Geschichte ist in ganz besonderem Maße typisch für die deutsche Kleinstaaterei. Mehrfach mit Sachsen und sächsischen Teilfürstentümern verbunden und wieder aufgeteilt, wurde Th. erst 1920 zum Land Th. zusammengeschlossen, wobei das Gebiet mit und um Coburg (Herzogtum Sachsen-Coburg) durch Volksabstimmung an Bayern fiel. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz [S. 482]Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung er richtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul (LDP), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen die SED trotz massiver Wahlbeeinflussung nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (inzwischen SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Okt. 1947 Werner Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Bildung der Sowjetzonen-Republik im Okt. 1949 war Th. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 481–482 Thiessen, Peter-Adolf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierarzt, VerdienterSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Land in der SBZ, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung,…
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Periodisierung (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie entwickelt sich die menschliche Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Im Schoße der jeweils herrschenden Gesellschaftsordnung entsteht durch die Widersprüche in den Produktionsverhältnissen aus der unterdrückten Klasse der Träger der nachfolgenden neuen Gesellschaft. So entwickelt sich, Marx zufolge, im Schoße der kapitalistischen Gesellschaft das Proletariat, die revolutionäre Vorkämpferin für den Sozialismus bzw. Kommunismus. Die gesellschaftliche Umwälzung erfolge jedoch nicht in einem Akt, sondern in bestimmten Etappen oder Perioden. Der proletarischen Revolution muß die erfolgreiche „bürgerlich-demokratische“ vorausgehen, die den Feudalismus beseitigt und durch die Errichtung der parlamentarischen Demokratie dem Proletariat ermöglicht, unter Ausnützung der bürgerlich-demokratischen Rechte die Voraussetzungen für die Diktatur des Proletariats zu schaffen. Nach Lenin greift die verzweifelt um die Aufrechterhaltung ihrer Herrschaft kämpfende Bourgeoisie u. U. auch zu brutalster Gewalt und absolutem Terror. Nach bolschewistischer Auffassung war der Nationalsozialismus ein solches System äußersten bourgeoisen Terrors, das dadurch möglich wurde, daß die bürgerlich-demokratische Revolution in Deutschland nach ihren 1848 erfolgten Ansätzen auch 1918 nicht vollendet wurde. Der halbfeudale Apparat der Militärorganisation, der Verwaltung und Justiz blieb erhalten. Feudalismus, Militarismus und monopolkapitalistische Schwerindustrie gingen angeblich ein Bündnis ein, während die demokratischen Kräfte infolge mangelhafter Organisation und politischer Kurzsichtigkeit (mit Ausnahme der KPD) in diesem formal-demokratischen System nicht zur Geltung kamen. Die erste Phase nach der Kapitulation von 1945 wird dementsprechend für die SBZ als Periode der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ bezeichnet, in der die „Vollendung der bürgerlich-demokratischen Revolution“ auf der Tagesordnung stand. Diese Periode endete mit der Gründung der „DDR“ im Oktober 1949. Ihre wesentlichen Kriterien sind: Enteignung des Großgrundbesitzes (Bodenreform), Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken und Versicherungen, Zerschlagung der Reste des alten Verwaltungs- und Justizapparates sowie die sog. demokratische Bildungsreform. Zugleich wurde ab Mitte 1948 durch die Umbildung der SED in eine bolschewistische Kaderpartei die Grundlage für die Inangriffnahme der „proletarischen Revolution“ geschaffen. Mit der zwischen 1949 und 1952 durchgeführten Unterwerfung aller übrigen Parteien und Organisationen vollzog sich der Übergang von der „antifaschistisch-demokratischen“ Periode zur Volksdemokratie. Auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wurde der „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“ proklamiert. Völlige Zentralisierung der Verwaltung, strikte Unterordnung des Staatsapparates unter die Befehlsgewalt der SED, volle Verstaatlichung der Industrie und Teilkollektivierung der Landwirtschaft sind die entscheidenden Maßnahmen in dieser Periode. Auf dem V. Parteitag der SED proklamierte Ulbricht den Übergang in die neue Phase der Vollendung des Sozialismus (neue, von Ulbricht hierfür angesichts der politischen und sozialen Rückschläge im Okt.~1962 geprägte Formel: „Umfassender Aufbau des Sozialismus“, wobei kein Termin für die „Vollendung“ genannt wird). In dieser Periode erfolgte im April 1960 der Abschluß der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft. Diese parteioffizielle P. unterschlägt allerdings die entscheidende Tatsache, daß diese gesellschaftlichen Prozesse, die die einzelnen Phasen kennzeichnen, keineswegs aus innerem Zwang, aus den Bedürfnissen und der Bereitschaft der Bevölkerung erfolgten, sondern als eindeutiges Diktat einer kleinen Minderheit. Dieses Diktat wurde zunächst von der sowjet. Besatzungsmacht und später von der im Schutze ihrer Bajonette arbeitenden SED-Führung ausgeübt, der es bis heute nicht gelungen ist, die Mehrheit der Bevölkerung für ihre Ziele zu gewinnen und damit den Akt der „kalten Revolution“ zu legitimieren, auch wenn sie seit Okt. 1964 das Regime als „Volksmacht“ bezeichnet. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 354 PEN-Zentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PersonalausweiseSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach der marxistischen Theorie entwickelt sich die menschliche Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus, Historischer Materialismus). Im Schoße der jeweils herrschenden Gesellschaftsordnung entsteht durch die Widersprüche in den Produktionsverhältnissen aus der unterdrückten Klasse der Träger der nachfolgenden neuen Gesellschaft. So entwickelt sich, Marx zufolge, im Schoße der kapitalistischen…
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Gaststättengewerbe (1966)
Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Gaststätten- und Beherbungsgewerbe rechnen zum Handel und werden dort statistisch erfaßt. In der Entwicklung und der Warenzuteilung war das G. den gleichen gesetzlichen Regelungen und Sozialisierungsmaßnahmen wie der Handel unterworfen. Das G., zu dem die verschiedenen Speisegaststätten, Betriebsgaststätten, Unterhaltungsgaststätten, Cafes, Bars, Weinrestaurants, Hotels, Werkküchen, Mensen und ähnliche Einrichtungen zählen, ist Bestandteil des Versorgungssystems und hat daneben noch zur kulturpolitischen Erziehung der Bevölkerung beizutragen. Unterstellt ist es dem Ministerium für Handel und Versorgung. Die Mitropa dagegen untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Ihr obliegt die gastronomische Betreuung im Reiseverkehr. Gefördert werden in den Saisonzeiten von Partei und Regime die Gaststätten für den Feriendienst des FDGB, an erster Stelle die Vertragsheime. [S. 159]Die Gaststätten machen vielfach in Aufmachung und auch in der Reichhaltigkeit der Speisekarten einen guten Eindruck, doch steht vielfach von jedem Gericht nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung. Um den Aufbau des Sozialismus voranzutreiben, wurde das Zonenregime zwangsläufig auf den Ausbau der Gaststätten und des Gaststättennetzes gestoßen. Es handelt sich nicht nur um eine Verbesserung im Angebot preiswerter Speisen, die in ihrer Vielfalt und Qualität jedoch nicht das Niveau der BRD erreichen, sondern vielmehr um eine Entlastung der Hausfrauen von wenig produktiver Hausarbeit, wie es die sowjetzonale Presse ausdrückt. Es geht dem System um einen zusätzlichen Arbeitseinsatz der Frauen, der sich bis 1970 anteilmäßig an der weiblichen Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter weiter erhöhen und rd. 70 v. H. überschreiten soll (Frauenarbeit). Deshalb propagiert man auch fertige und halbfertige Speisen zum Verkauf über die Straße. Die politische und kulturelle Aufgabe besteht zudem darin, bei ansteigender Freizeit durch Arbeitszeitverkürzung die Bevölkerung in den Gaststätten zur entsprechenden „Betreuung“ unter Kontrolle zu halten. Es wird eine Kapazität von 65.000 Betten in den Hotels genannt, von denen allerdings ein großer Teil überaltert ist. Wegen der Lage auf dem Baumarkt und der Unterbindung der Privatinitiative konnte man jedoch den Anforderungen an Neubauten für den steigenden Touristenverkehr nicht voll gerecht werden und beschränkte sich auf Neubauten in Ostberlin, der Messestadt Leipzig und einigen anderen industriell bedeutenden Städten. Um einen stärkeren Devisenstrom in die SBZ zu lenken, bemühte man sich um Erweiterung des Hotelnetzes nach internationalem Maßstab. In Magdeburg besteht ein „Transithotel“, das Reisende aus der BRD mit Aufenthaltsgenehmigung für die Zone auf drei Tage ohne zusätzliche Genehmigung aufnehmen darf. Systembedingt genießen Gaststätten und Hotels von HO und Konsum Sonderstellung. Private Gaststätten, die dem Regime bedeutsam erscheinen, werden mehr und mehr zum Abschluß von Kommissionsverträgen oder zur Aufnahme von Staatsbeteiligungen gedrängt. Nach sowjetzonalen Angaben entfielen Ende 1964 von insgesamt 33.155 Gaststätten und Hotels 28 v. H. auf Betriebe mit Kommissionsverträgen oder Staatsbeteiligungen und 20 v. H. auf Privatbetriebe, die gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von 2,6 v. H. aufweisen. Große Verschiebungen werden sich darin auch nicht mehr ergeben, da der Hauptteil der Privatbetriebe zu den Kleinbetrieben gehört, während die für das Regime wichtigen bereits sozialisiert wurden. Da so gut wie keine neuen Konzessionen erteilt werden, kommt der Zeitpunkt, an dem diese Privatbetriebe durch Überalterung der Inhaber ausscheiden. Der Anteil der Selbstbedienungsgaststätten hat sich 1964 mit 573 gegenüber 571 (1963) trotz starker Propaganda nur unwesentlich verändert. Die Konsumgenossenschaften sollen als Beitrag zum Ausgleich zwischen Stadt und Land aus den „Dorfschänken“ Kulturzentren schaffen. Im Neuen Ökonomischen System wurde im G. eine Spitzenorganisation geschaffen, die „Vereinigung Interhotel“, der ein wissenschaftlich-ökonomischer Rat zur Durchführung der gestellten Aufgaben zur Seite steht. Zweck dieser zentralen Organisation ist, auch im G. ein leitendes Organ ähnlich den VVB zu bilden, dem zunächst zwölf Spitzenhotels mit internationalem Niveau angehören. Die Mitropa, volkseigener Betrieb unter dem alten Namen und dem Ministerium für Verkehr unterstellt, unterhält neben dem rollenden Material nur in den größeren Städten eigene Bahnhofsgaststätten sowie einige Autobahnraststätten. Im Zuge der Perspektivplanung ist jedoch bis 1970 auch der Ausbau dieses Netzes vorgesehen, der zu Lasten der Konsumgenossenschaften gehen wird, die bis heute die kleineren Bahnhofsgaststätten bewirtschaftet haben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 158–159 Gärtnerische Produktionsgenossenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GDSFSiehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Gaststätten- und Beherbungsgewerbe rechnen zum Handel und werden dort statistisch erfaßt. In der Entwicklung und der Warenzuteilung war das G. den gleichen gesetzlichen Regelungen und Sozialisierungsmaßnahmen wie der Handel unterworfen. Das G., zu dem die verschiedenen Speisegaststätten, Betriebsgaststätten, Unterhaltungsgaststätten, Cafes, Bars, Weinrestaurants, Hotels, Werkküchen, Mensen und ähnliche Einrichtungen zählen, ist Bestandteil des…
DDR A-Z 1966
Gesellschaftsgefährlichkeit (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schon der erste SBZ-Justizminister, Max Fechner, hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff.) und berief sich dabei auf den „materiellen Verbrechensbegriff“ in dem Art. 8 des Strafkodex der RSFSR. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) führt entsprechend diesen Meinungsäußerungen führender Justizfunktionäre und nach dem sowjet. Vorbild den „materiellen Verbrechensbegriff“ in das Strafrecht ein. Nach § 8 des Gesetzes liegt eine Straftat nicht vor, „wenn die Handlung zwar dem Wortlaut eines gesetzlichen Tatbestandes entspricht, aber wegen ihrer Geringfügigkeit und mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau, die Interessen des werktätigen Volkes sowie des einzelnen Bürgers nicht gefährlich ist“. § 9 bestimmt, daß Bestrafung unterbleibt, „wenn zur Zeit der Durchführung des Strafverfahrens die Tat nicht mehr als gesellschaftsgefährlich anzusehen ist, oder wenn nach der Tat im gesamten Verhalten des Täters eine grundlegende Wandlung eingetreten ist, die erwarten läßt, daß er die sozialistische Gesetzlichkeit achten wird“. Körperverletzung gegenüber einem „Provo[S. 169]kateur“ ist „mangels schädlicher Folgen für die DDR, den sozialistischen Aufbau und die Interessen der Werktätigen“ keine strafbare Handlung (OG in „Neue Justiz“ 1959, S. 68). Mit der Richtlinie Nr. 13 vom 14. 4. 1962 (GBl. II 1962, S. 303) wollte das Oberste Gericht Klarheit über die Voraussetzungen der §§ 8 u. 9 StEG schaffen und den Gerichten eine „richtige Orientierung“ auf den Staatsratsbeschluß vom 30. 1. 1961 (Strafpolitik) geben: Eine Handlung ohne schädliche Auswirkungen für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die Rechte der Bürger sei nicht gesellschaftsgefährlich, also auch nicht tatbestandsmäßig. Das entscheidende Kriterium für den Anwendungsbereich des § 9 StEG — das Merkmal der „grundlegenden Wandlung“ — liege in der Entwicklung der Persönlichkeit des Täters. Ein erster Versuch, zu einer Definition der G. zu gelangen, lautete: „Gefährlich für die weitere gesellschaftliche Entwicklung, gefährlich für die weitere Einigung der menschlichen Gesellschaft auf der Basis der gesellschaftlichen Entwicklung, gefährlich für die weitere Festigung der neuen Beziehungen der Menschen, gefährlich für die sich immer stärker herausbildenden sozialistischen Verhältnisse“ („Neue Justiz“ 1961, S. 739). Die Richtlinie Nr. 13, die den Gerichten eine richtige „Einschätzung“ der G. ermöglichen sollte, wurde durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, Seite 423) aufgehoben, weil sie in ihrem Wortlaut und mit ihren Beispielen nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen entsprochen habe. An der grundsätzlichen Bedeutung des Begriffs der G. für die strafrechtliche Beurteilung einer Tat hat sich durch diesen Beschluß nichts geändert. In der Strafrechtswissenschaft wurde allerdings auch schon die Auffassung vertreten, daß die G. nicht mehr als allgemeingültiges Kriterium einer Straftat angesehen werden sollte. Eine endgültige Antwort auf diese Streitfrage wird wohl erst mit dem neuen Strafgesetzbuch gegeben werden. (Rechtswesen, Strafpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 168–169 Gesellschaftliche Gerichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesellschaftswissenschaftenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Schon der erste SBZ-Justizminister, Max Fechner, hatte ausgeführt, daß eine Handlung oder Unterlassung immer dann mit Strafe zu ahnden sei, wenn sie das „Element der G.“ enthalte, daß aber eine Bestrafung trotz Erfüllung eines strafrechtlichen Tatbestandes nicht erforderlich sei, wenn dieses Element fehle. Hilde Benjamin brachte dies noch schärfer zum Ausdruck („Neue Justiz“ 1954, S. 453 ff.) und berief sich dabei auf…
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Nationale Geschichtsbetrachtung (1966)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Seit Mitte 1952 werden nationale Elemente der deutschen Geschichte, die in den Jahren nach 1945 zunächst bewußt vernachlässigt, wenn nicht diffamiert worden waren, in mehr oder weniger entstellter [S. 329]Form neu gewürdigt: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden Kraft der deutschen Nation, zu wecken und zu entwickeln“ (Leo Stern in der „Täglichen Rundschau“ vom 14. 12. 1952). Als nationale Geschichtsleistungen stellt man vor allem dar: Reformation und Bauernkrieg, die Stein-Hardenbergschen Reformen, die Befreiungskriege und radikaldemokratisch-nationale Züge der Bewegung für Wiederherstellung der Reichseinheit zwischen 1817 und 1871. Neben Ulbricht sind dabei besonders hervorgetreten die Universitätsprofessoren Leo ➝Stern, Meusel, Kamnitzer, seit 1962 auch Engelberg; und die SED-Politiker Norden und Fritz Lange. Durch Erweckung nationaler Gefühle und eines neuen deutschen Selbstbewußtseins sucht die SED bei der Bevölkerung der SBZ und der Bundesrepublik den Eindruck hervorzurufen, als ob der Bolschewismus einem gesunden Nationalbewußtsein Raum ließe. Auch will die SED für die Nationale Volksarmee, die beim Volk verhaßt ist, werben. — Wenngleich in dieser NG. die Klassengegensätze eine bedeutsame Rolle spielen, steht sie in unversöhnlichem Widerspruch zum Historischen Materialismus. — Zum handfesten Einsatz kam die NG. im Nationalen Dokument (Deutschlandpolitik). — Auf dem II. Kongreß der Deutschen ➝Historikergesellschaft (Okt. 1962) forderte Prof. Engelberg, die Historiker sollten „die Ausarbeitung eines neuen nationalen Geschichtsbildes und der Geschichte der deutschen Arbeiterklasse“ fortführen („ Neues Deutschland“ v. 24. 10. 1962). Literaturangaben Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus Stadtmüller, Georg: Die Umdeutung der deutschen Geschichte in der Sowjetzone (Sonderdr. aus „Sowjetstudien“, München, 1957, H. 3) 1958. 36 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 328–329 Nationale Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale StreitkräfteSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Seit Mitte 1952 werden nationale Elemente der deutschen Geschichte, die in den Jahren nach 1945 zunächst bewußt vernachlässigt, wenn nicht diffamiert worden waren, in mehr oder weniger entstellter [S. 329]Form neu gewürdigt: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der…
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Neuerer (1966)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 Als N. werden die aktiven Teilnehmer am Vorschlagswesen bezeichnet. Die N.-Bewegung gilt nach amtlicher Verlautbarung „als eine völlig neue gesellschaftliche Kraft zur Entwicklung der Produktionskräfte, die nur auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums an Produktionsmitteln wirksam werden konnte“. (Produktionspropaganda) a) In Betrieben, bei den VVB und bei den Räten der Kreise und Bezirke gibt es Neuereraktivs aus Funktionären, N., Angehörigen der Techn. Intelligenz und der Massenorganisationen, deren Aufgabe es sein soll, die Teilnehmer am Vorschlagswesen zu unterstützen. Als eine Untergruppe besteht bei jedem N.-Aktiv ein N.-Zentrum, dessen Aufgabe es ist, „alles Neue aus der Wissenschaft und Technik bzw. aus der täglichen Arbeit der N. und Erfinder, der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit und der Brigaden der Sozialist. Arbeit zusammenzutragen und zu popularisieren. Das N.-Zentrum soll allen Beschäftigten als Informationsquelle über den Höchststand der Wissenschaft und Technik, d.h. über das Weltniveau dienen.“ Die Anleitung der N.-Bewegung erfolgt durch den FDGB. Anstelle der Bezeichnung Neuereraktiv gibt es seit 1965 auch die Bezeichnung „Neuererrat“. Die N.-Bewegung hat zu keinem Zeitpunkt ihres Bestehens den sich immer steigernden Forderungen des Regimes entsprechen können. Die Nichterfüllung der Wirtschaftspläne wurde oft als Folge des unzulänglichen Funktionierens der N. bezeichnet. Das Regime fordert immer deutlicher, daß die N. uneigennützig ihre Vorschläge usw. machen. b) In der Landwirtschaft wurden mit dem Ziel der Produktionsmitteleinsparung, Produktions- und Produktivitätssteigerung sowie Beseitigung wirtschaftlicher Engpässe aus der SU zahlreiche Arbeits- und Produktionsverfahren als N.-Methoden übernommen und als propagandistische Schwerpunkte ideologisch aufgeblasen, wie z. B. Schönebecker Methode, grünes Fließband, naturgemäße Viehhaltung, Maisprogramm. Bei diesen neuen ➝Arbeitsmethoden, die häufig mit einer bestimmten Person als N. verbunden werden, handelt es sich in Wirklichkeit nicht etwa um neuzeitliche technische Fortschritte, sondern zum überwiegenden Teil um solche Verfahren, die unter den spezifischen Produktionsbedingungen der Mangelwirtschaft in der SU zur Anwendung empfohlen wurden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 335 Neuer Kurs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der VolkswirtschaftSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1965 Als N. werden die aktiven Teilnehmer am Vorschlagswesen bezeichnet. Die N.-Bewegung gilt nach amtlicher Verlautbarung „als eine völlig neue gesellschaftliche Kraft zur Entwicklung der Produktionskräfte, die nur auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums an Produktionsmitteln wirksam werden konnte“. (Produktionspropaganda) a) In Betrieben, bei den VVB und bei den Räten der Kreise und Bezirke gibt es Neuereraktivs aus…
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Hermlin, Stephan (1966)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 Pseudonym für Rudolf Leder. * 13. 4. 1915 in Chemnitz. 1931 KJVD, 1933–1936 illegale kommun. Arbeit, dann Emigration, Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, 1939 in Frankreich interniert, während des 2. Weltkrieges in der Schweiz. 1945 Rückkehr nach Deutschland, Literaturkritik am Sender Frankfurt/M. 1946 SED, seit 1947 als freier Schriftsteller in Ostberlin. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. 1950 und 1954 Nationalpreis. H. entwickelte sich unter Einfluß des franz. surrealist. und kommun. Dichters Paul Eluard. Reflektierte das Zeiterlebnis in erlesenen, von dunkler Wortsymbolik gekennzeichneten Versen („Zwölf Balladen von den großen Städten“, 1945). Einige meisterhafte Erzählungen („Der Leutnant Yorck von Wartenburg“, 1945). Nachdichtungen von Eluard, amerik. Negerlyrik („Auch ich bin Amerika“, 1948) u.a. Tolerante Literaturbetrachtungen („Ansichten über einige Bücher und Schriftsteller“, zus. mit Hans Mayer, 1957). Nach Übersiedlung in die SBZ und Umstellung auf sozialistischen Realismus Niveauverfall („Mansfelder Oratorium“, 1951; „Der Flug der Taube“, 1952). Erzählung über 17. Juni 1953: „Die Kommandeuse“ (1954). „Begegnungen 1954 bis 1959“ (1960). Als Sekretär der Sektion Dichtkunst und Sprachpflege der Akademie der Künste geriet H. durch einen von ihm veranstalteten Lyrikabend mit der SED in Konflikt; er wurde von seinem Posten abgelöst und übte öffentlich Selbstkritik. Auch aus dem Vorstand des Deutschen ➝Schriftstellerverbandes mußte er ausscheiden. 1965 durfte er jedoch in der Bundesrepublik lesen. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Reich-Ranicki, Marcel: Deutsche Literatur in Ost und West — Prosa seit 1945. München 1963, Piper. 498 S. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 197 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/hermlin-stephan verwiesen. Hennigsdorf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Herrnstadt, RudolfSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 Pseudonym für Rudolf Leder. * 13. 4. 1915 in Chemnitz. 1931 KJVD, 1933–1936 illegale kommun. Arbeit, dann Emigration, Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, 1939 in Frankreich interniert, während des 2. Weltkrieges in der Schweiz. 1945 Rückkehr nach Deutschland, Literaturkritik am Sender Frankfurt/M. 1946 SED, seit 1947 als freier Schriftsteller in Ostberlin. Mitglied der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. 1950 und 1954 Nationalpreis.…
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Dieckmann, Johannes (1966)
Siehe auch: Dieckmann, Johannes: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Dieckmann, Johannes, Dr.: 1969 * 19. 1. 1893 in Fischerhude bei Bremen als Sohn eines Pfarrers und Schulinspektors. Gymnasium, Studium der Volkswirtschaft und Philologie. Parteisekretär und später Generalsekretär der Deutschen Volkspartei für die Bezirke Niederrhein, Hannover und Sachsen, Mitarbeiter Stresemanns. Von 1933–1945 Geschäftsführer kohlenwirtschaftlicher Verbände in Sachsen. Nach 1945 LDPD, Mitgl. des Landesvorst. Sachsen, des Zonenvorst. und der Reichsleitung der LDP, 1946 sächsischer Landtagsabgeordneter, 1948 als Nachfolger von Kastner Justizminister und stellv. Ministerpräsident von Sachsen. Trat bis 1947 für einen selbständigen Parteikurs und für Oppositionsstellung gegen die SED ein, bekannte sich aber zum SED-Kurs, als der Parteivorst, der LDP 1948 gegen die Ernennung des Nichtjuristen D. zum Justizminister auftrat. Seine Ernennung erfolgte dann mit Unterstützung der SED, dafür stimmte D. für die Einheitsliste zu den Volkskammerwahlen gegen die Mehrheit seiner Partei. Seit 16. 11. 1948 bis Okt. 1949 Mitgl. der DWK, seit dem 7. 10. 1949 Abg. u. Präsident der Volkskammer. Seit 12. 9. 1960 Stellv. des Vors. des Staatsrates. Seit Febr. 1949 stellv. Vors. der LDP, seit 19. 1. 1953 Dr. jur. h. c. Seit 15. 3. 1963 Präs. d. Gesellsch. f. ➝Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Literaturangaben Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Literatur zur deutschen Frage — Bibliographische Hinweise auf neuere Veröffentlichungen aus dem In- und Ausland (bearb. v. Günter Fischbach). 3., erw. Aufl. (BMG) 1963. 308 S. (Ein Teil der nicht enthaltenen Titel findet sich in den älteren Auflagen.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 110 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/dieckmann-johannes verwiesen. Dickel, Friedrich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DienstleistungsabgabeSiehe auch: Dieckmann, Johannes: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Dieckmann, Johannes, Dr.: 1969 * 19. 1. 1893 in Fischerhude bei Bremen als Sohn eines Pfarrers und Schulinspektors. Gymnasium, Studium der Volkswirtschaft und Philologie. Parteisekretär und später Generalsekretär der Deutschen Volkspartei für die Bezirke Niederrhein, Hannover und Sachsen, Mitarbeiter Stresemanns. Von 1933–1945 Geschäftsführer kohlenwirtschaftlicher Verbände in Sachsen. Nach 1945 LDPD,…
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Parteien (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die P. und Gewerkschaften wurden durch den SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 zugelassen. Darauf Gründung der KPD (11. 6. 1945), SPD (15. 6. 1945), CDU (26. 6. 1945) und LDPD (5. 7. 1945). Am 14. 7. 1945 Zusammenschluß in einem „Block der antifaschistisch-demokratischen P.“ (Blockpolitik). Am 19./20. 4. 1946 Zwangszusammenschluß der SPD und KPD zur SED. Auf Wunsch und Initiative der SMAD und der SED-Führung am 21. 4. bzw. 16. 6. 1948 Gründung von zwei neuen P., der NDPD und der DBD, um weitere nichtkommun. Bevölkerungsgruppen an das Regime zu binden. Insbesondere im Zeitraum von 1948/49 bis 1952 gelang es der SED mit Unterstützung der sowjet. Besatzungsmacht und einzelner Funktionäre in den anderen P., diese zu Ausführungsorganen ihrer eigenen Politik zu degradieren. Die Aufstellung eigener Wahllisten wurde unterbunden (Nationale Front, Wahlen). Das formale Mehrparteiensystem der SBZ stellt sich in Wirklichkeit dar als Einparteienherrschaft der SED. Nach außen haben die übrigen P. die Funktion, die demokratische Fassade des SBZ-Staates zu bilden; nach innen ist ihnen hauptsächlich die Aufgabe zugewiesen, den Mittelstand und die christliche Bevölkerung für die Volksdemokratie zu gewinnen. Ist schon in der SED die Neigung und Bereitschaft der kleinen Funktionäre und einfachen Mitglieder zur Betätigung oder gar Hingabe an die Parteiziele gering, so wird die Stimmung in den übrigen P. vollends durch Resignation gekennzeichnet. Nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus haben die P.-Mitglieder nichts zu sagen. Oppositionelle oder auch nur selbständige Mitglieder und Funktionäre wurden und werden gegebenenfalls durch Säuberungen ausgemerzt. — Das System der P. in der SBZ hat mit dem der BRD nur den Namen gemein. (Massenorganisationen) Literaturangaben Kopp, Fritz: Die Nationale Front des Demokratischen Deutschland (in Deutsche Fragen 1960, H. 7 u. 8). Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J. (1956) Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 347 Parteidokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteigruppeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die P. und Gewerkschaften wurden durch den SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 zugelassen. Darauf Gründung der KPD (11. 6. 1945), SPD (15. 6. 1945), CDU (26. 6. 1945) und LDPD (5. 7. 1945). Am 14. 7. 1945 Zusammenschluß in einem „Block der antifaschistisch-demokratischen P.“ (Blockpolitik). Am 19./20. 4. 1946 Zwangszusammenschluß der SPD und KPD zur SED. Auf Wunsch und Initiative der SMAD und der SED-Führung am 21. 4.…
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Häftlinge, Politische (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines anderen Staatsverbrechens verurteilt worden sind. Auch die in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilten Angeklagten fallen in diese Kategorie. Die größten Strafanstalten, in denen sich PH. befinden, sind die in Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Halle, Luckau, Magdeburg-Sudenburg, Hoheneck bei Stollberg, Torgau, Untermaßfeld, Waldheim und Zwickau (Rechtswesen). Obwohl bis zum Sommer 1955 allein in den Strafanstalten über 20.000 PH. im Widerspruch zu den Grundrechtsgarantien der Verfassung eingesperrt waren und schwere und schwerste Zuchthausstrafen verbüßen sollten, gab es nach offizieller Version keine PH. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen, Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine ‚politischen‘ Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher hiermit untersagt“ (RV Nr. 125/51 des Justizministeriums der SBZ vom 5. 1. 1951). Die Zahl der PH. verringerte sich infolge von einigen seit 1954 durchgeführten Entlassungs- und Begnadigungsaktionen (Amnestie). Auch die Sowjets entschlossen sich Anfang 1954, 6.143 Gefangene, die von sowjet. Militärtribunalen verurteilt worden waren und ihre Strafen z. T. in der SBZ, z. T. in der SU verbüßten, vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Durch Gnadenaktion sowjetzonaler Stellen kamen im Jahre 1954 ferner 913 Waldheim-Verurteilte vorzeitig zur Entlassung, 1955 folgten etwa 4.000 SMT-Verurteilte und 1.000 Verurteilte aus den Kriegsverbrecherprozessen, 1956 etwa weitere 6.000 PH., darunter 691 Häftlinge, die früher der SPD angehört hatten. Von der Amnestie des Staatsrates (1960) wurden etwa 3.000 PH. betroffen, während die Zahl der vom Amnestie-Erlaß vom 3. 10. 1964 betroffenen PH. bisher nicht bekannt geworden ist. Neben diesen Entlassungsaktionen gab es Einzelentlassungen nach sog. „Urteilsüberprüfungen“, die zunächst eine Herabsetzung der Strafe und dann die Entlassung zur Folge hatten. Die Strafgerichte sorgten aber in der Anwendung der entsprechenden Strafgesetze, seit dem 1. 2. 1958 unter Heranziehung der politischen Straftatbestände des Strafrechtsergänzungsgesetzes dafür, daß immer wieder neue PH. eingeliefert wurden. Nach dem 13. August 1961 nahm die Zahl der PH. auf Grund der verschärften Terrorjustiz erheblich zu, ging dann aber infolge weiterer Entlassungen in den Monaten Juni bis August 1962 und in den Jahren 1964/1965 wieder zurück. Im Strafvollzug werden die PH. genauso behandelt wie die kriminell Bestraften, eine Privilegierung oder zusammengefaßte Unterbringung gibt es nicht. Die PH. werden im Gegenteil in der Regel zu bestimmten Funktionen oder Dienstverrichtungen (Brigadier, Zellenältester, Hausarbeiter), die möglicherweise, gewisse Vergünstigungen zur Folge haben können, bewußt nicht herangezogen; Ärzte unter den PH. werden nur dann in ihrem Beruf beschäftigt, wenn kein anderer Arzt zur Verfügung steht. Literatur aus der Gefangenenbücherei erhalten PH. unter erheblich größeren Schwierigkeiten als kriminell Bestrafte. In der Untersuchungshaft ist die Behandlung der PH. bewußt hart und schikanös. Nach keinesfalls vollständigen Erfassungen in West-Berlin (Hilfskomitee für politische Häftlinge) wurden von 1945 bis Ende 1965 60.549 Personen registriert, die von Zonengerichten oder sowjet. Militärtribunalen aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen verurteilt worden sind; davon lauteten 596 Urteile auf Todesstrafe und 726 Urteile auf lebenslängliches Zuchthaus. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 187 Haftarbeitslager (HAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hager, KurtSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Bewohner der SBZ ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder ein Gericht der SBZ wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder…
DDR A-Z 1966
Mauer (1966)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Deutschlandpolitik). Mit ihrer Errichtung verfolgten die SU und in ihrem Gefolge die SBZ-Regierung zwei Hauptabsichten: 1. Innenpolitisch: Durch die M. sollten die ständig anhaltende, 1961 sogar erheblich angestiegene Fluchtbewegung (Flüchtlinge) abgestoppt, der Verkehr mit dem [S. 306]freien Berlin (West) wegen seiner mancherlei psychologischen Auswirkungen unterbrochen und die kommun. Innenpolitik „störfrei“ gemacht werden. 2. Außenpolitisch: Die M. sollte die in dem Berlin-Ultimatum vom 27. 11. 1958 enthaltene und seitdem oftmals wiederholte, auch variierte Forderung nach Errichtung einer „entmilitarisierten Freien Stadt West-Berlin“ und Abschluß eines Friedensvertrages mit der „DDR“ dadurch verstärken, daß sie einerseits im Hinblick auf die Abschließung der SBZ vollendete Tatsachen schuf und andererseits Berlin (West) vorbereitend in einen Zustand der totalen Abschnürung versetzte. Hierdurch hoffte die SU, dem Westen die Aussichtslosigkeit seiner Position in Berlin (West) klarzumachen. Tatsächlich ist durch alle diese Maßnahmen eine Versteifung der westlichen Haltung herbeigeführt worden, die in immer wiederholten Garantieerklärungen ihren Ausdruck fand (<➝Zeittafel>). Nachdem Ulbricht auf einer Pressekonferenz am 15. 6. 1961 erklärt hatte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, richteten die Regierungen der Staaten des Warschauer Beistandspaktes am 11. 8. an die Regierung der „DDR“ den „Vorschlag, an der West-Berliner Grenze eine solche Ordnung einzuführen, durch die … eine verläßliche Bewachung und eine wirksame Kontrolle gewährleistet wird“. Der Bau der M. wurde in einem Beschluß des Ministerrates vom 12. 8., veröffentlicht am 13. 8. (GBl. S. 332), formuliert. Darin wird zum ersten Male die Sektorengrenze als Staatsgrenze bezeichnet. Zu diesem Beschluß hatte sich der Ministerrat am 11. 8. von der Volkskammer formal ermächtigen lassen (GBl. S.~167). Am 13. 8. gegen 2~Uhr nachts besetzten Volkspolizei, Bereitschaftspolizei sowie Kampfgruppen die Sektorengrenze und riegelten sie mit Stacheldrahtverhauen und spanischen Reitern ab. Straßen wurden aufgerissen, Barrikaden errichtet und Gräben ausgehoben. Von 81~Sektorenübergängen blieben vorerst noch 12~unter strenger Kontrolle geöffnet. Allen Bewohnern des Sowjetsektors und der SBZ wurde das Betreten von Berlin (West) untersagt, ebenso wurden den Bewohnern der SBZ Besuchsreisen nach Ostberlin verboten. Am 23. 8. 1961 wurden weitere 5 kontrollierte Übergangsstellen geschlossen. Von den verbleibenden sieben ist einer für Ausländer, Angehörige des diplomatischen Korps und der alliierten Streitkräfte, sind zwei für Bürger der BRD und vier für West-Berliner bestimmt, die einen Sonderausweis besitzen und im Ostsektor arbeiten. Der Grenzgängerverkehr von Ostberlinern, die in Berlin (West) arbeiteten, wurde völlig unterbunden. Ebenfalls am 23. 8. 1961 wurde für West-Berliner der Passierscheinzwang eingeführt (Grenzgänger). Nach dem 13. 8. wurden die Sperrmaßnahmen laufend verstärkt. Eine fast durchgehende Betonmauer wurde errichtet, die nicht nur die Sektorengrenze, sondern vielfach auch die Zonengrenze rund um Berlin (West) abriegelt. Die Mauer- und Stacheldrahtsperren haben, ähnlich wie an der Demarkationslinie, den Charakter von Feldbefestigungen angenommen. Das Bewachungspersonal hat rücksichtslosen Schießbefehl, der auch befolgt wird, wenngleich anzunehmen ist, daß viele Angehörige der Grenztruppen absichtlich keine gezielten Schüsse abgeben. Trotz Lebensgefahr bei Fluchtversuchen gelang in den ersten 4 Jahren über 21.000 Personen die Flucht nach dem Westen. Zwischen dem 13. August 1961 und dem Herbst 1965 büßten nachweislich mindestens 127 Personen, darunter Jugendliche und sogar Kinder, ihren Fluchtversuch mit dem Tode. Zahlreiche weitere Fluchtversuche scheiterten, teils unter Waffeneinwirkung, teils durch sonstige Festnahme, ohne daß sich ihre Zahl kontrollieren läßt. In allen Fällen der Vereitelung von Fluchtversuchen handelt es sich um Verletzungen von Menschenrechten sowie auch um Verletzungen der Verfassung der „DDR“, die in ihrem Art. 8 „das Recht, sich an einem beliebigen Ort niederzulassen“, gewährt und deren Art. 10, Abs. 3 lautet: „Jeder Bürger ist berechtigt, auszuwandern.“ Ungeachtet der absoluten Rechtswidrigkeit der Sperrmaßnahmen bezeichnen die SBZ-Behörden jede Verletzung der M., die praktisch nur zur Flucht oder Fluchthilfe und Demonstration vorgekommen ist, als „Provokation“. (Menschenhändler, Abwerbung, Republikflucht, Terrorismus, Schleusungsverbrechen) Mehrfach kam es an der M. zu kritischen Situationen, so, als die sowjetzonale Aufforderung an die West-Berliner, sich 100 m von der M. entfernt zu halten, von den westlichen Schutzmächten mit einem Panzeraufmarsch beantwortet werden mußte. Mehrfach standen sich auch sowjetzonale Grenztruppen und West-Berliner Polizei mit ihren Schußwaffen gegenüber. Der östliche Lautsprecherpropaganda-Krieg wurde von West-Berliner Seite mit Gegenaktionen beantwortet. Der Bau der M. und der Stacheldrahtsperren wurde durch vielfältige Maßnahmen ergänzt, so durch Zumauern der Fenster an Grenzhäusern, Räumung und Abreißen solcher Häuser, Legung eines sog. Todesstreifens ähnlich der Demarkationslinie, Bau von Wachttürmen. Der Fluchtweg über See, der mehrfach teils mit, teils ohne Erfolg gewählt wurde, ist durch Einrichtung einer See-Grenzsperre ebenfalls nahezu unpassierbar geworden. Durch die M. ist die völkerrechtliche Lage Berlins nicht verändert worden. Die M. hat jedoch den Charakter des SED-Regimes als einer jedes Recht verletzenden Zwangsherrschaft aller Welt offenkundig gemacht. Bei der Erörterung der Berliner M. darf indessen nicht vergessen werden, daß die SBZ-Behörden schon seit 1952 entlang der Demarkationslinie („Zonengrenze“) ein Sperrgebiet mit ähnlichen Verhältnissen geschaffen haben. Literaturangaben Die Mauer oder der 13. August (hrsg. v. Hans Werner Richter) (rororo Tb. 482). Reinbek b. Hamburg, 1961. Rowohlt. 196 S. Speier, Hans: Die Bedrohung Berlins. Eine Analyse der Berlin-Krise von 1958 bis heute. Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 156 S. *: Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. August 1961 in Berlin. — Dokumentarbericht. (BMG) 1961. 159 S. m. 2 Taf. Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. 8. 1961 in Berlin. (BMG) 1961. 159 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 305–306 Maetzig, Kurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MDNSiehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Deutschlandpolitik).…
DDR A-Z 1966
Vertragsgericht, Staatliches (1966)
Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1958 (GBl. I, S. 83 u. S. 86) geregelt worden. Diese beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des staatlichen Vertragsgerichts“ vom 18. 4. 1961 (GBl. II, S. 293), geändert durch VO vom 9. 9. 1965 (GBl. II, S. 711) ersetzt worden. Das V. ist kein Gericht, sondern ein zentrales staatliches Organ, das dem Ministerrat unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Dessen Vors. übt die Dienstaufsicht aus. Das V. wird vom Vors. des V. (zur Zeit Dr. Osmar Spitzner) geleitet. Es gliedert sich in das zentrale V. und in die V. in den Bezirken und in Ostberlin (Bezirks-V.). Die Tätigkeit des V. wird durch Arbeitspläne geregelt, die nach „politisch ökonomischen Schwerpunkten“ aufzustellen sind. Es hat „die Betriebe und wirtschaftsleitende Organe bei der eigenverantwortlichen und bewußten Anwendung des Vertragssystems zu unterstützen und zur Lösung der bei der Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Wirtschaftspläne und den zwischenbetrieblichen Beziehungen auftretenden Widersprüche beizutragen“. Das V. ist zuständig für die Entscheidung sämtlicher Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Wirtschaftsverträgen im Rahmen des Vertragssystems (Vertragsgesetz). Es ist zuständig für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben (sozialistische Wirtschaft), sozialistischen Genossenschaften, staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Betrieben mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe). Über diese Streitfälle entscheidet das V. in Schiedsverfahren. Auch ohne Antrag eines der Beteiligten ist vom V. ein Verfahren einzuleiten, wenn Wirtschaftsverträge zur Sicherung volkswirtschaftlich bedeutsamer Aufgaben nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, durch einseitiges betriebliches Verhalten gesamtvolkswirtschaftliche Interessen bei der Gestaltung und Durchführung von zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen beeinträchtigt werden oder pflichtwidriges Unterlassen der Berechnung von Vertragsstrafe und anderen Sanktionen zu einer Störung des Wirkens der ökonomischen Hebel in den zwischenbetrieblichen Beziehungen führt. Handlungen oder Leistungen können vom V. durch Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 50.000 DM Ost erzwungen werden. Die Beitreibung von Geldforderungen erfolgt gegenüber sozialistischen Betrieben durch Abbuchung vom Konto des Schuldners. Zur Vollstreckung in das Bankguthaben oder in eine andere Forderung eines nicht sozialistischen Betriebes oder eines mit seinem persönlichen Vermögen haftenden Inhabers oder Gesellschafters erläßt das V. einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß. Vertragsstrafen kann das V. zugunsten des Staatshaushalts einziehen, wenn ihre Durchsetzung durch den Berechtigten nicht mehr möglich oder pflichtwidrig unterlassen oder verzögert worden ist. Gegen Leiter und leitende Mitarbeiter eines Betriebes kann das V. bei Verletzung der Vertragsdisziplin Ordnungsstrafen bis zu 1.000 DM Ost verhängen. Gegen Schiedssprüche der Bezirks-V. können die Beteiligten und ihre übergeordneten Organe beim Vors. des V. Einspruch einlegen. Dieser hat ein Nachprüfungsverfahren anzuordnen, wenn der Schiedsspruch „den im sozialistischen Recht enthaltenen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik widerspricht und dem betroffenen Partner schwerwiegende Nachteile entstehen“. Gibt der Vors. dem Einspruch nicht statt, so hat er dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung schriftlich mitzuteilen. Der Vors. des Ministerrats kann den Vors. des V. zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens anweisen. Außerdem können der Vors. des Landwirtschaftsrats, die Minister und die Staatssekretäre mit eigenem Geschäftsbereich sowie die Leiter zentraler gesellschaftlicher Organisationen innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim Vors. des V. die Anordnung eines Nach[S. 507]prüfungsverfahrens verlangen, soweit durch die Entscheidung Betriebe und Einrichtungen ihrer Bereiche betroffen sind. Das Nachprüfungsverfahren kann der Vors. des V. selbst oder eine von ihm eingesetzte Nachprüfungskommission ohne mündliche Verhandlung durchführen. In den Verfahren vor den V. können sich die Partner durch einen Rechtsanwalt, der Mitglied eines Anwaltskollegium ist (Rechtsanwaltschaft), vertreten lassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 506–507 Vertragsforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VertragsgesetzSiehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1958 (GBl. I, S. 83 u. S. 86) geregelt worden. Diese beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die…
DDR A-Z 1966
Touristik (1966)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Am 22. 11. 1956 konstituierte sich ein Komitee für T. und Wandern, das aus Vertretern der Massenorganisationen und „erfahrenen Fachleuten der Touristen- und Wanderbewegung“ besteht und dessen Hauptaufgabe die „Erhöhung des politisch-erzieherischen, des fachlichen und kulturellen Niveaus der Touristen- und Wanderbewegung sein soll“ („Jahrbuch der DDR“, 1957). Auf „gut geplante Kollektivfahrten“ soll dabei mehr Wert gelegt werden als auf „Einzelgänger“, „um auch dabei den organisierten Massensport zu entwickeln“ („Presse-Informationen“, 5. 2. 1958). Vors. des Komitees ist Gerhard Mendel (SED). Unter der Kontrolle der Ämter für Jugendfragen in den Bezirken organisieren die Komitees, deren Leiter meist mit denen der Ämter für Jugendfragen identisch sind, die Touristen- und Wanderbewegung besonders unter der Jugend, erschließen und markieren Wanderrouten, planen und überwachen die Wanderliteratur, sorgen für die Errichtung von Wanderunterkünften und Zeltplätzen, leiten die Arbeit dort und in den Jugendherbergen an und sollen schließlich das Wandersparen und die internationalen Touristenbeziehungen pflegen. Das Jugendgesetz von 1964 fordert von den Komitees die Herausgabe von „Wanderkatalogen“, die „die sozialistische Entwicklung der Gebiete und die Schwerpunkte der ökonomischen Entwicklung darstellen, Gedenkstätten der Arbeiterbewegung und Kulturdenkmäler historisch erläutern und auf die Schönheiten der Natur hinweisen“ sollen. Das Komitee für T. und Wandern organisiert auch Wanderertreffen mit mehr oder weniger verhüllter SED-Propaganda. Reisen in die SU (1964: 18.000) werden besonders verbilligt und gefördert. Es gibt ein Herbergs- und ein Zeltlagerverzeichnis; ein Touristenabzeichen in drei Stufen soll zum Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem Gebiet der T., [S. 485]der Natur- und Heimatkunde und der Ersten Hilfe anreizen; außerdem gibt es noch ein Abzeichen „100 Friedenskilometer (Wasserwanderer das Doppelte, Radwanderer das Dreifache, Motorwanderer das Zehnfache) für den Sieg des Sozialismus“ sowie ein Touristenabzeichen und ein Touristisches Fünfkampfabzeichen für Junge Pioniere. (Westdeutsche Wanderer müssen die Bestimmungen über den „innerdeutschen Reiseverkehr“ beachten, die das Wandern oder Reisen von Ort zu Ort im allgemeinen ausschließen.) Zeitschrift: Touristen-Magazin „Unterwegs“. (Reisebüro der „DDR“, Interzonenverkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 484–485 Toto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Transportpolizei (Trapo)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Am 22. 11. 1956 konstituierte sich ein Komitee für T. und Wandern, das aus Vertretern der Massenorganisationen und „erfahrenen Fachleuten der Touristen- und Wanderbewegung“ besteht und dessen Hauptaufgabe die „Erhöhung des politisch-erzieherischen, des fachlichen und kulturellen Niveaus der Touristen- und Wanderbewegung sein soll“ („Jahrbuch der DDR“, 1957). Auf „gut geplante Kollektivfahrten“ soll dabei mehr Wert gelegt…
DDR A-Z 1966
Strafverfahren (1966)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 (GBL S. 996) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 65). Die in der Sitzung des Staatsrates am 4. 4. 1963 eingesetzte Gesetzgebungskommission (Strafgesetzbuch) soll aber auch eine neue Strafprozeßordnung ausarbeiten, die dann zusammen mit dem „sozialistischen“ Strafgesetzbuch in Kraft treten soll. Mit der im Zuge der ersten Justizreform geschaffenen und zur Zeit noch geltenden StPO wurden neue Begriffe und Institutionen in das St.-Recht eingeführt, z. B. die Gerichtskritik. In die Bestimmungen über die Zuständigkeit der Gerichte wurde die nationalsozialistische Vorschrift wiederaufgenommen, daß zur Verhandlung und Entscheidung in Strafsachen auch das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 14 Abs. 3). Hierdurch wird es dem SSD möglich, jeden Verhafteten an beliebigem Oft aburteilen zu lassen. Ehegatten und nächste Angehörige der Angeklagten dürfen die Aussage nicht mehr verweigern, wenn sie eine“ Pflicht zur Anzeige hatten, z. B. bei Staatsverbrechen. Dasselbe gilt für Geistliche, Rechtsanwälte und Ärzte. Sachverständige können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Private Sachverständige sollen nicht mehr hinzugezogen werden. In allen St. erster und zweiter Instanz vor dem OG (Gerichtsverfassung) und in den St. erster Instanz vor dem BG ist dem Angeklagten ein Offizialverteidiger zu bestellen. Das in der Verfassung und im § 74 StPO garantierte Recht auf Verteidigung wird dadurch illusorisch gemacht, daß der Verteidiger in die Gerichtsakten erst nach Zustellung der Anklageschrift Einsicht nehmen und auch dann erst mit dem in Haft befindlichen Beschuldigten sprechen darf. Eine Haftbeschwerde ist nur einmal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls, möglich. Am Eröffnungsbeschluß und an anderen außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Beschlüssen wirken nach § 41 StEG seit dem 1. 2. 1958 auch die Schöffen mit. Die Anklageschrift braucht „bei Vorliegen wichtiger Gründe“ dem Beschuldigten nicht zugestellt, sondern nur zur Kenntnis gebracht zu werden (§ 180 Abs. 2). Damit soll verhindert werden, daß Angeklagte oder Verteidiger in den Besitz politischer Anklageschriften kommen. Das gleiche gilt für die Zustellung von Strafurteilen. Die Beweisaufnahme soll an sich unmittelbar sein. Es dürfen aber Protokolle der Untersuchungsorgane, der Staatsanwaltschaft oder eines Richters über frühere Vernehmungen eines Zeugen oder Mitbeschuldigten schon dann als vollgültige Beweismittel in der Hauptverhandlung verlesen werden, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“ (§ 207). „Erklärungen des Angeklagten, insbesondere ein Geständnis, die in einem Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können zum Zwecke des Beweises verlesen werden, soweit es erforderlich ist“ (§ 209). Auf diese Weise erhalten vom SSD erpreßte Geständnisprotokolle volle Beweiskraft. Das Urteil ist während der Beratung schriftlich zu begründen und von den Richtern und Schöffen zu unterschreiben. Der Angeklagte hat gegen ein Urteil nur noch ein Rechtsmittel, die Berufung. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft heißt Protest. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Berufungsgericht im Beschlußwege als offensichtlich unbegründet verworfen werden, während das bei dem frist- und formgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft nicht möglich ist. Ein Wiederaufnahmeverfahren, auch zugunsten des Angeklagten, kann nur durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Gegen rechtskräftige Urteile können der Generalstaatsanwalt, der Präsident des Obersten Gerichts, der Bezirksstaatsan[S. 471]walt oder der Bezirksgerichtsdirektor (letztere nur gegen rechtskräftige Entscheidungen der Kreisgerichte) mit der Kassation vorgehen, der Verurteilte kann dagegen ein Kassationsverfahren nicht einleiten. Die Strafvollstreckung ist Angelegenheit der Volkspolizei. In seinem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat an, daß Vertreter der Kollektive (gesellschaftliche Erziehung) und gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger in das St. einzubeziehen sind, um dessen erzieherische Wirksamkeit zu erhöhen. Nähere Richtlinien hierzu gab das Präsidium des OG in einem Beschluß vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“ S. 337). Durch das „Gesetz zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen“ vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 65) wurde für die Untersuchungsorgane, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte die Möglichkeit geschaffen, „geringfügige, in der Regel erstmalig begangene, Straftaten an die Konflikt- oder Schiedskommission zu übergeben, wenn der entstandene Schaden geringfügig und die Schuld des Täters gering ist, der Sachverhalt aufgeklärt und einfach ist und der Beschuldigte seine Straftat zugibt“. (Gesellschaftsgefährlichkeit, gesellschaftliche Gerichte, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 470–471 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 (GBL S. 996) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung strafrechtlicher und verfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 65). Die in der Sitzung des Staatsrates am 4. 4. 1963 eingesetzte Gesetzgebungskommission (Strafgesetzbuch) soll aber auch eine neue Strafprozeßordnung ausarbeiten, die dann zusammen mit dem…
DDR A-Z 1966
Haftarbeitslager (HAL) (1966)
Siehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1962 1963 1965 1969 Die Mehrzahl der Häftlinge, auch der politischen Gefangenen, ist in die Produktion der volkseigenen Wirtschaft eingegliedert. Soweit diese Häftlinge nicht in Volkseigenen Betrieben arbeiten, die in den Strafvollzugsanstalten Zweigbetriebe unterhalten, müssen sie in den zur Zeit bestehenden 33 H. schwerste körperliche Arbeit verrichten (Strafvollzug). Einige dieser H. wurden für die Dauer großer Bauvorhaben errichtet, z. B. das H. Schwarze Pumpe. Ständige H. bestehen für die im Bergbau eingesetzten Häftlinge in den Steinkohlenrevieren Oelsnitz und Zwickau, in den Kalibergwerken Roßleben und Sollstedt sowie im Kupferbergwerk Volkstedt. In den Stahlwerken Eisenhüttenstadt und Unterwellenborn arbeiten die Häftlinge aus den gleichnamigen H. 5 große Ziegeleien werden hauptsächlich von Häftlingen betrieben. Im 1960 neugegr. Zweigbetrieb des VEB Geraer Kammgarn[S. 187]spinnerei arbeiten ausschließlich Häftlinge des H. Gera-Liebschwitz. Bis 1957 konnten die Häftlinge durch hohe Arbeitsleistungen die Strafzeit bis auf ein Drittel verkürzen. 1958 entfiel diese Vergünstigung für Häftlinge mit Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr völlig. Ein veränderter Verrechnungsmodus und. wesentlich erhöhte, kaum noch erfüllbare Arbeitsnormen machten es seitdem den übrigen Gefangenen fast unmöglich, wesentliche Teile der Strafzeit „einzuarbeiten“, bis diese Möglichkeit, die Strafzeit zu verkürzen, am 1. 1. 1961 für alle Häftlinge abgeschafft wurde. Seit dieser Zeit werden die Häftlinge durch Strafen wegen Arbeitsverweigerung und durch die Hoffnung auf bedingte Strafaussetzung bei guter Arbeitsleistung zu äußerster Kraftanstrengung getrieben. 75 v. H. der Arbeitsvergütung werden für Unterkunft und die meist unzureichende Verpflegung einbehalten. Der in Art. 137 der Verfassung niedergelegte Grundgedanke des Strafvollzugs, „Erziehung der Besserungsfähigen durch gemeinsame produktive Arbeit“, ist in den H. längst durch die Ausbeutung der billigen Arbeitskraft der Häftlinge zugunsten der „volkseigenen“ Wirtschaft ersetzt worden. Im Braunkohlen-Bergbau der beiden H. Regis-Breitingen bei Leipzig müssen die als „arbeitsscheue Personen“ zu Arbeitserziehung verurteilten Häftlinge arbeiten. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 186–187 Häfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Häftlinge, PolitischeSiehe auch: Haftarbeitslager: 1959 1975 1979 Haftarbeitslager (HAL): 1960 1962 1963 1965 1969 Die Mehrzahl der Häftlinge, auch der politischen Gefangenen, ist in die Produktion der volkseigenen Wirtschaft eingegliedert. Soweit diese Häftlinge nicht in Volkseigenen Betrieben arbeiten, die in den Strafvollzugsanstalten Zweigbetriebe unterhalten, müssen sie in den zur Zeit bestehenden 33 H. schwerste körperliche Arbeit verrichten (Strafvollzug). Einige dieser H. wurden für die…
DDR A-Z 1966
Betriebsplan (1966)
Siehe auch: Betriebsplan: 1963 1965 1969 1975 1979 Betriebspläne: 1956 1958 1959 1960 1962 Jahresplan für die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Der B. enthält folgende Teilpläne: Produktionsplan, Materialplan, Kosten- und Ergebnisplan, Arbeitskräfteplan, Kapazitätsplan, Entwicklungsplan, Anlagenplan, Richtsatz- und Kassenplan, Plan Neue Technik, Kultur- und Sozialplan. Die Aufstellung des B. erfolgte bis einschließlich 1954 nach von den Industrieministerien vorgegebenen Kennziffern für sämtliche Teilgebiete des Plans, die durch die Betriebe ohne Rücksichtnahme auf besondere betriebliche Verhältnisse erfüllt werden mußten. Seit 1955 werden den Betrieben die Auflagen nur noch für die wichtigsten Planteile übergeben. Noch immer aber haben die Betriebsleitungen nicht weniger als (1964) 19 [S. 77]einzelne, von zentralen Stellen gegebene Planbefehle für die verschiedenen Bereiche des betrieblichen Geschehens in die B. aufzunehmen und zu realisieren. Die Betriebe sind verpflichtet, selbständig detaillierte Pläne für ihre Produktionsvorhaben, die die Erfüllung der Planauflagen einschließen, auszuarbeiten. Einen Auszug der in den Betrieben aufgestellten Spezifikationen für den Finanzbereich geben die Betriebsleitungen an die ihnen Vorgesetzten Stellen, also entweder an die Vereinigungen Volkseigener Betriebe oder (für die Bezirksgeleitete Industrie) an die Wirtschaftsräte der Bezirke. Sofern aus den Auszügen hervorgeht, daß der B. im Rahmen des Volkswirtschaftsplans liegt, erfolgt keine Bestätigung durch die Vorgesetzte Stelle. Der B. hat insoweit auch ohne Bestätigung für den Betrieb Gesetzescharakter. Änderungen sind nur nach Genehmigung oder auf Anordnung der Vorgesetzten Verwaltungsstelle gestattet. Nach Einführung des Neuen ökonomischen Systems ist die Entscheidungsbefugnis der Betriebsleitungen für wichtige Teile des B. auf die vorgeordneten Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) übergegangen, z. B. die Entscheidung über den Entwicklungsplan (der Art und Umfang der Investitionen einschließt) und das Verfügungsrecht über den Prämienfonds. (Wirtschaft, Planung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 76–77 Betriebsparteiorganisation (BPO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebspoliklinikSiehe auch: Betriebsplan: 1963 1965 1969 1975 1979 Betriebspläne: 1956 1958 1959 1960 1962 Jahresplan für die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Der B. enthält folgende Teilpläne: Produktionsplan, Materialplan, Kosten- und Ergebnisplan, Arbeitskräfteplan, Kapazitätsplan, Entwicklungsplan, Anlagenplan, Richtsatz- und Kassenplan, Plan Neue Technik, Kultur- und Sozialplan. Die Aufstellung des B. erfolgte bis einschließlich 1954 nach von den Industrieministerien vorgegebenen…
DDR A-Z 1966
Währungspolitik (1966)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die kommun. Machthaber der SBZ verkünden zwar lautstark, daß eine Inflation in ihrem Herrschaftsbereich nicht möglich sei, jedoch sind sie seit Schaffung der DM Ost bemüht, die permanente Inflation zu verhindern oder wenigstens zu bremsen. Diese permanente Inflation äußert sich in einer ständigen Unterversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Konsumgütern (Versorgung), die sich von Zeit zu Zeit zu Versorgungskrisen ausweitet. Gründe hierfür sind eine Vernachlässigung der Konsumgüterindustrie (Produktionsmittelprimat, Investitionen), wegen Devisenmangels (Devisen) Zwangsexporte hochwertiger Verbrauchsgüter und die Unmöglichkeit, Lebensmittel und Verbrauchsgüter in ausreichendem Maße zu importieren, Materialmangel, Fehlplanungen und Nichterfüllung der Produktionspläne einerseits und eine ständige außerplanmäßige Überziehung des Lohnfonds andererseits. Diese Tatsachen führten zu einem bis 1961/62 ständig steigenden Kaufkraftüberhang. Methoden zur Beseitigung dieses Zustandes sind die intensive Werbung für das Sparen und die Förderung aller Sparformen, die Regelung des Zahlungsverkehrs, die Reglementierung des Bargeldumlaufs sowie die Kreditpolitik, die darauf abzielt, das Kreditvolumen möglichst zu beschränken (Kredite). Trotz dieser Maßnahmen sah sich das Regime 1957 gezwungen, eine Währungsreform durchzuführen (Geldumtausch). Durch diese Aktion sind erhebliche Mittel dem Geldkreislauf entzogen worden. Die währungspolitische Situation hat sich seitdem jedoch nicht geändert, der Inflationsdruck ist besonders seit 1960 stärker geworden. — Das Mißtrauen der Bevölkerung gegenüber der sowjetzonalen W. ist noch gestiegen. Mit rigorosen Maßnahmen versucht die mitteldeutsche Verwaltung seit 1961 und insbesondere seit 1963/64 die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage zu verringern, wobei ihre Maßnahmen in erster Linie die Nachfrage nach Konsumgütern durch Lohnsenkungen, zumindest aber durch Verhinderung von Lohnsteigerungen beschränken sollen. (Lohnpolitik, Arbeitsnormen) Entgegen ihren proklamierten Zielen ist sie auch zu Preiserhöhungen übergegangen, wodurch das Angebot — freilich nur monetär — erhöht wird. Man hat mit dieser Politik aber nur Teilerfolge erzielt, da das reale Warenangebot schlechter geworden ist. Mit Einwirkungen von außen braucht sich die W. nicht auseinanderzusetzen, da die DM Ost eine reine Binnenwährung ist. Währung) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 521 Währungsgebiet A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsreformSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Die kommun. Machthaber der SBZ verkünden zwar lautstark, daß eine Inflation in ihrem Herrschaftsbereich nicht möglich sei, jedoch sind sie seit Schaffung der DM Ost bemüht, die permanente Inflation zu verhindern oder wenigstens zu bremsen. Diese permanente Inflation…