DDR A-Z 1966

Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF) (1966)

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Vorläufer ist die am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für sowjet. Politik und Kultur, Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die Mitgliedschaft gilt als Mindestes zum Nachweis „gesellschaftlicher Betätigung“. Die DSF ist auch Antreiber in den Betrieben. Der ZV der DSF beschloß am 15. 3. 1963 Richtlinien über „neue Aufgaben“ der DSF. Danach soll sie „eng mit anderen Massenorganisationen, vor allem mit den Gewerkschaften, der KdT und der FDJ sowie mit den staatlichen Leitungen zusammenarbeiten und die bewährten Formen zur Auswertung der Erkenntnisse der sowjetischen Wissenschaft und Technik und der Erfahrungen der sowjetischen Neuerer weiterentwickeln“. Sie soll „durch eine kämpferische und überzeugende Agitations- und Propagandaarbeit zur weiteren Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen beitragen“. Dazu sollen vor allem dienen: „a) Popularisierung der großen Erfolge der Sowjetunion beim Aufbau des Kommunismus … b) Erläuterung der Politik der friedlichen Koexistenz und des Ringens der Sowjetunion für die allgemeine und vollständige Abrüstung … c) Festigung des sozialistischen Patriotismus und der Überzeugung von der Lebensnotwendigkeit der brüderlichen Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion.“ Seit der 10. Tagung des ZV der DSF (Mitte 1965) soll die Arbeit für die Auswertung sowjet. technischer Erfahrungen in den Betrieben verstärkt werden. Dabei sollen die Zirkel und Kollektive der DSF in den Betrieben, die unter den dortigen Gruppenvorständen und neben den Brigaden und Meisterbereichen der DSF wirken, aktiviert werden. Der VI. Kongreß der DSF im März 1958 bezeichnete die DSF als „einen kämpfenden Teil der Nationalen Front“: Präs. der DSF war vom 19. 6. 1950–30. 3. 1958 Friedrich Ebert (SED), dann Georg Handke (SED) bis 7. 9. 1962. Seit 15. 3. 1963 Johannes ➝Dieckmann. Am 30. 3. 1958 wurde Fritz ➝Beyling (SED) zum 1. Vors. des Sekretariats des Zentralvorstandes gewählt. Vom 15. 3. bis 12. 9. 1963 war dies Kurt Heutehaus (SED), seitdem Franz Fischer (SED). Im Besitz der DSF ist der Verlag „Kultur und Fortschritt“. — Die DSF verleiht die Johann-Gottfried-Herder-Medaille für große Leistungen bei der Verbreitung des Russischen und für gute Arbeit im Sinne der DSF. Die DSF gibt 3,52 Mill. Mitglieder an. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 106 Deutsch-Polnische Gesellschaft für Frieden und gute Nachbarschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft

Siehe auch: Deutsch-Sowjetische Freundschaft: 1969 1975 1979 Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Gesellschaft für (DSF): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF): 1969 1975 1979 1985 Vorläufer ist die am 30. 6. 1947 gegr. „Gesellschaft zum Studium der Kultur der SU“, am 2. 7. 1949 in DSF umbenannt. Aufgaben: Werbung für sowjet. Politik und Kultur, Hilfe bei Einführung sowjet. Arbeitsmethoden (Aktivistenbewegung). Die…

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Berufsausbildung (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und nach weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die [S. 72]Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die „volkseigenen“ Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Verwaltung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes Mittel der Berufslenkung ist die Registrierpflicht für alle Lehr- und Arbeitsverträge mit Schülern, Jugendlichen und Studienbewerbern bei den „Ämtern für Arbeit und Berufsberatung“. Berufsausbildungsverträgen mit Handwerkern oder selbständigen Gewerbetreibenden wird vielfach die Genehmigung versagt. Ziel der B. ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden. Die B. soll „zugleich feste weltanschauliche sowie politisch-moralische Überzeugungen entwickeln“, die Lehrlinge also im Sinne der SED erziehen. Die Lehrausbilder sollen die Jugendlichen in die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit einführen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die B. wurden in dem im Febr. 1965 in Kraft getretenen „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ zusammengefaßt und zum Teil neu geregelt. Dieses Gesetz betrifft alle Ebenen der Bildung und Ausbildung von der Normalschule über die Berufsausbildung bis hin zu den Hochschulen und Universitäten. Die B. wird darin einheitlich geregelt. (In der BRD gibt es für die verschiedenen Berufsgruppen — also gewerbliche Lehrlinge der Industrie, Handwerkslehrlinge, kaufmänn. Lehrlinge usw. — voneinander abweichende Regelungen.) Die B. der SBZ baut nicht nur auf der Normalschule auf, sondern ist eng mit ihr verbunden. Zwar sind viele Regelungen des neuen „Bildungsgesetzes“ noch weithin bloßes Programm, aber an dessen Realisierung wird ernsthaft gearbeitet. Diesem Programm zufolge beginnt die allgemeine Einführung in das Berufsleben im 7. Schuljahr der Normalschule, der zehnklassigen „Polytechnischen Oberschule“. Diese Berufseinführung in der 7. und 8. Klasse, die überwiegend theoretischer Art ist, wird ergänzt durch Werkunterricht und praktische Tätigkeit in einem Betrieb. Für die praktische Unterweisung ist je Woche ein Unterrichtstag vorgesehen. Diese Unterweisungen werden getrennt für Berufe der Industrie und der Landwirtschaft veranstaltet. Teil des polytechnischen Unterrichts soll die Weckung von Neigungen und Eignungen für einen bestimmten Beruf sein, um die Berufsentscheidung durch die Schüler und Eltern zu erleichtern. Die Berufsentscheidung soll am Ende des 1.~Schuljahres fallen. (Auch in der BRD fällt die Berufsentscheidung für etwa vier Fünftel aller jungen Menschen in diesem Alter.) Danach setzen die Schüler den Besuch der Normalschule fort. Vom 9. Schuljahr ab erfolgt neben dem allgemeinbildenden Unterricht eine theoretische und praktische berufliche Grundausbildung, letztere in Verbindung mit einem Betrieb. Auch dabei handelt es sich noch nicht um die Ausbildung für einen bestimmten Beruf. Während des 9. und 10. Schuljahrs sollen vielmehr die Grundlagen für jeweils mehrere verwandte Berufe vermittelt werden, z. B. für „Metallarbeiter“ oder „Elektriker“. Erst nach Abschluß der zehnklassigen Normalschule folgt die Berufsausbildung in einem ganz bestimmten Beruf in einem Lehrbetrieb. Die praktische Lehrzeit beträgt dann in der Regel nur noch ein Jahr. In diesem Lehrjahr besuchen die Lehrlinge die Berufsschule. Durch dieses Ausbildungssystem werden künftig rund vier Fünftel der in Lehrberufen ausgebildeten Jugendlichen nach Vollendung des 17. Lebensjahres ins Berufsleben eintreten. (Auch in der BRD treten die Jugendlichen in diesem Alter ins Berufsleben, und zwar nach in der Regel 8jährigem Volksschulbesuch und anschließender dreijähriger Lehrzeit. In der BRD werden jedoch noch ungefähr 60 v. H. der gewerblichen Lehrlinge in Handwerksbetrieben ausgebildet, in der SBZ waren es 1964 nur noch rund 10 v. H.) Von einem kleinen Teil der Schüler — den offensichtlich geringer begabten — wird der Abschluß der Normalschule nach dem 10. Schuljahr nicht verlangt. Man rechnet dabei mit etwa 15 v. H. der Schüler, die nach dem 8. Schuljahr die Schule verlassen und anschließend eine zwei- bis dreijährige Betriebslehre mit gleichzeitigem Besuch einer Berufsschule aufnehmen. Die praktische Berufsausbildung in den Betrieben erfolgt nach einheitlichen, aber für die verschiedenen Berufe doch weitestgehend spezialisierten Vorschriften. Diese sind in einer amtlichen Berufssystematik und in den für fast alle Lehrberufe vorliegenden allgemeinverbindlichen Berufsbildern niedergelegt. Darin werden Ausbildungsziele und die zu vermittelnden Fertigkeiten genau beschrieben. Das Prüfungswesen ist in den letzten Jahren zunehmend versachlicht worden. Geeignete Schüler der Normalschule erwerben die Hochschulreife durch den Übertritt in die „Erweiterte Oberschule“ im Anschluß an die 10. Klasse der Normalschule. Das Abitur wird dort nach zwei Jahren gleichzeitig mit einer Facharbeiterprüfung abgelegt. Diese Schulen vermitteln also gleichzeitig eine berufliche Ausbildung in Verbindung mit einem Betrieb. Im Rahmen dieses Systems der B. gibt es einige zusätzliche Einrichtungen: Spezialschulen und Spezialklassen für besonders, Begabte, für den Nachwuchs an Führungskräften in Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur; Sonderschulen für Körperbehinderte und Beschädigte verschiedener Art; Einrichtungen für die berufliche Weiterbildung Erwachsener (Qualifizierung, Fernstudium, Betriebsakademien). Nach einem Ministerratsbeschluß vom Mai 1963 war der Staatlichen ➝Plankommission die Verantwortung für die Planung und Leitung der B. übertragen worden. Bei der Bestimmung der Grundsätze für den Inhalt der B. sollte die Staatl. Plankommission eng mit den zentralen Staats- und Wirtschaftsorganen und den Vereinigungen volkseigener Betriebe zusammenarbeiten. Allen diesen Institutionen gegenüber hatte die Plankommission jedoch volles Weisungsrecht. Sie hatte insbesondere folgende Aufgaben: 1. Ausarbeitung der Perspektivpläne und Koordinierung der Jahrespläne der B. 2. Ermittlung des Bedarfs an Lehrmeistern und Berufsschullehrern nach Fachrichtungen und Sicherstellung ihrer Ausbildung. 3. Führung der Systematik der Ausbildungsberufe. 4; Festlegung der Berufsbilder. 5. Anleitung und Kontrolle der Ämter für Arbeit und Berufsberatung. Durch Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1965 sind diese Zuständigkeiten der Staatl. Plankommission auf ein neu ge[S. 73]bildetes Staatl. Amt für Berufsausbildung übertragen worden. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. b) Wie das gesamte Erziehungswesen dient auch die B. in der Landwirtschaft, unabhängig von wirtschaftlich-technischen Zielen und vielfach sogar im Gegensatz zu ihnen, der „sozialistischen Umbildung des Bewußtseins“. Die Übernahme sowjetischer Ausbildungsmethoden hat zu einer Auflösung bzw. zu einer funktionellen Umgestaltung der überlieferten Einrichtungen geführt. Nach der Praktikantenzeit gibt es derzeit folgende Möglichkeiten der landw. B.: 1) Fachschulen für Landwirtschaft: 3jähr. B. für Absolventen der 8. Klasse; 2jähr. B. für Absolventen der 10. Klasse; 1jähr. B. für Absolventen der 10. Klasse, die in der 9. und 10. Klasse eine berufliche Grundausbildung erhalten haben. Insgesamt gibt es in der Landwirtschaft 24 Berufe. Die vier wichtigsten sind: Agrotechniker, Rinderzüchter, Schweinezüchter und Traktoren- u. Landmaschinenschlosser. Daneben gibt es solche Berufe wie: Agrochemiker, landw. Elektromonteur, landw. Betriebsschlosser, Gärtner (Gemüsebau), Gärtner (Obstbau), landw. Buchhalter, Schäfer, Imker, Fischzüchter, Pelztierzüchter u.a. 2) Hochschulstudium für Absolventen mit der vollen B. an den Erweiterten Oberschulen (8. bis 12. Klasse) sowie für Abgänger der 10. Klasse, die in 3 Jahren das Abitur erwerben und gleichzeitig einen Beruf erlernen. 3) Meisterausbildung erfolgt in zwei Formen: in Lehrgängen an Abteilungen der Fachschulen (5 Monate) und im Fachschulabendstudium (2 Jahre). Voraussetzungen der Teilnahme sind der Besitz des Facharbeiterbriefes u. mind. 5jährige Praxis. Der Erwachsenenbildung dienen Dorfakademien sowie seit 1958 Winterschulen. Letztere vor allem für Vorsitzende, Vorstandsmitglieder und Brigadiere der LPG. Als landw. Spezialhochschule besteht die Hochschule für LPG in Meißen (Landwirtschaftliche ➝Produktionsgenossenschaften). Die landw. B. ist dadurch charakterisiert, daß die herkömmliche Universalausbildung zum Betriebsleiter abgelöst wurde durch eine einseitige Ausbildung zum Spezialisten, also zum Facharbeiter auf Teilgebieten der Landwirtschaft. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 71–73 Bernburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufslenkung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und nach weitgehenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die [S. 72]Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die „volkseigenen“ Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Verwaltung gewünschten Berufe zu ergreifen.…

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Bürokratismus (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Pj. der Arbeitsstil der Verwaltung und Wirtschaftsführung, sofern diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwenden, Vorschriften formell auslegen, ohne den gemeinten Sinn und die gegebenen Verhältnisse zu berücksichtigen, in übertriebenem Maß Kompetenzgesichtspunkte zur Geltung bringen, Entscheidungen und, wo nötig, unmittelbare Eingriffe [S. 94]in die Praxis aber scheuen. Gegensatz: Operativer ➝Arbeitsstil. Der B. wird seit 1951 scharf bekämpft, scheint aber nicht zu überwinden zu sein, da eine so umfassende Reglementierung, wie sie das bolschewistische System der Planwirtschaft (Wirtschaft) darstellt, auf bürokratische Methoden angewiesen ist und die Bereiche von Ermessen und echter persönlicher Verantwortung sehr einschränken muß, da das System selbst keine Pluralität des politischen Willens gelten lassen kann. Jedes eigenmächtige, selbst noch so sachgemäße Verhalten einzelner Funktionäre birgt demzufolge erhebliche Risiken in sich. Auf der anderen Seite sind sog. „Ressortgeist“ (einseitige Blickrichtung auf das Spezialgebiet des Funktionärs oder der Abteilung) und „Lokalegoismus“ (einseitige Betonung lokaler Interessen) fachlicher bzw. örtlicher Organe nicht auszurotten, die bis auf weiteres Nebenerscheinungen dieses zugleich abgelehnten und benötigten Stils sind. Es ist zu beachten, daß der Begriff B. im Unterschied zu der im Westen aktuellen Diskussion über die Bürokratisierung damit nicht meint, daß die Verwaltung echte Herrschaftsfunktionen übernimmt. Davon kann in der SBZ und den übrigen Ländern des Ostblocks nicht die Rede sein, da die Herrschaft hier eine Domäne der bolschewistischen Partei ist. Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Leissner, Gustav: Verwaltung und öffentlicher Dienst in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … Stuttgart 1961, Kohlhammer. 483 S. Boettcher, Erik: Die sowjetische Wirtschaftspolitik am Scheidewege. Tübingen 1959, Mohr. 323 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 93–94 Büro des Präsidiums des Ministerrates A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Büros der SED

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Pj. der Arbeitsstil der Verwaltung und Wirtschaftsführung, sofern diese weitestgehend „administrative“ Mittel (Administrieren) anwenden, Vorschriften formell auslegen, ohne den gemeinten Sinn und die gegebenen Verhältnisse zu berücksichtigen, in übertriebenem Maß Kompetenzgesichtspunkte zur Geltung bringen, Entscheidungen und, wo nötig, unmittelbare Eingriffe [S. 94]in die Praxis aber scheuen. Gegensatz: Operativer…

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Staatsarchive (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Durch VO vom 17. 6. 1963 wurde das gesamte staatliche Archivwesen der SBZ neu geregelt. Nach wie vor ist für die Leitung des staatlichen Archivwesens das Ministerium des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) verantwortlich. Seine Aufgaben werden praktisch von der Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam) wahrgenommen, der das Deutsche Zentralarchiv, 14 St., 2 Archivdepots, Zentrale Technische Werkstätten und die Fachschule für Archivwesen unterstellt sind. Damit ist eine Zentralisation erreicht, die es auf deutschem Boden bisher noch nie gegeben hat. Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich verwaltet das Deutsche Zentralarchiv (DZA) Potsdam die in der SBZ verbliebenen Aktenbestände deutscher Reichsbehörden und aller seit 1945 auf dem Gebiet der SBZ gebildeten zentralen „Staatsbehörden“, soweit deren Archivgut nicht in den Verwaltungsarchiven der Ministerien usw. aufbewahrt wird. Für das nach 1945 entstandene Archivgut ist die Außenstelle des DZA im ehemaligen Zuchthaus Coswig/Elbe geschaffen worden. Ferner ist die Errichtung zweier Archivdepots vorgesehen. Im DZA Potsdam werden außerdem wertvolle Urkunden- und Aktenbestände der Archive der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck zurückgehalten. In der Abt. Merseburg des DZA sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geh. St. sowie des Hohenzollernschen Hausarchivs [S. 457]mehr oder weniger provisorisch untergebracht. Die 5 Landeshauptarchive (LHA), deren provinzielle Zuständigkeit den 5 Ländern der SBZ entsprach, sind mit VO vom 17. 6. 1965 zu St. umgebildet worden, deren Zuständigkeit sich nunmehr mit den durch die Verwaltungsneugliederung von 1952 geschaffenen Bezirken deckt. Außer den 4 LHA wurden 4 weitere ihnen einstmals nachgeordnete Landesarchive in St. verwandelt. 5 andere Landesarchive wurden zu Historischen St. umgebildet, deren Tätigkeit sich darauf beschränken soll, alles bis zum Jahre 1945 bzw. 1952 entstandene Archivgut ihres regionalen Bereiches zu verwahren. Außer den genannten St. bestehen in der SBZ Kreis-, Stadt-, Betriebs-, Literatur-, Film-, Bild- und Tonarchive sowie Archive wissenschaftlicher Einrichtungen. Als Verwaltungsarchive haben sie die Funktion von Zwischenarchiven und verwalten das anfallende Schriftgut bis zur Abgabe an das staatliche Endarchiv. Filmmaterial wird gesondert im Staatlichen Filmarchiv aufbewahrt. Für das militärische Schriftgut ist mit Wirkung vom 15. 7. 1964 das Deutsche Militärarchiv in Potsdam gegründet worden. Es ist Zentralarchiv der NVA und historisches Archiv aller Akten militärischer Provenienz der Zeit bis 1945. In den staatlichen Endarchiven lagert eine Aktensubstanz von über 207.000 laufenden Metern, die insgesamt den sog. „Staatlichen Archivfond“ bilden. Das Ausbildungswesen für den höheren und mittleren Archivdienst wurde seit 1953 in Potsdam zentralisiert und konzentriert. Das für die Ausbildung des höheren Archivdienstes zuständige Institut für Archivwissenschaft, gegründet 1950, wurde durch AO vom 10. 8. 1961 der Philosophischen Fakultät (Fachrichtung Geschichte) der Ostberliner Humboldt-Universität angegliedert und besitzt seitdem das Promotionsrecht in Archivwissenschaft. In 8 ein- bis zweijährigen Lehrgängen wurden bisher etwas über hundert Anwärter für den höheren Archivdienst ausgebildet, doch blieb der erhoffte politische Erfolg nicht selten aus. Künftig sollen die wissenschaftlichen Archivare nicht mehr in einem 16monatigen Zusatzstudium am Institut für Archivwissenschaft, sondern selbständig im Rahmen der Philosophischen Fakultät der Ostberliner Universität in einem geschlossenen 5jährigen Studium ausgebildet werden. Damit tritt allerdings eine erhebliche Verkürzung der Ausbildungszeit für wissenschaftliche Archivare ein, die zwar dem immer noch prekären Nachwuchsmangel abzuhelfen geeignet ist, keineswegs aber der wissenschaftlichen Befähigung der künftigen Archivare förderlich sein dürfte. Für die Ausbildung des mittleren Archivdienstes ist die am 1. 9. 1955 ebenfalls in Potsdam eröffnete Fachschule für Archivwesen zuständig. Von 1950–1965 wurden insgesamt 162 Archivare des mittleren Dienstes geschult, von denen allerdings ein großer Teil nicht mehr im Archivwesen tätig ist. Um dem Mangel an Fachkräften abzuhelfen, wurden ferner Sonderkurse abgehalten und ein Fernstudium eingerichtet. Die offizielle Erfolgsstatistik des Fernstudiums für Archivwesen nennt für die Zeit von 1956 bis 1964 insgesamt 374 Lehrgangsteilnehmer. Für die Ausbildung von Archivaren scheute man kaum Kosten, während es aber auf der anderen Seite an den nötigen Mitteln für dringende Archivneubauten fehlt und sich vor allem die Archivare mit einer äußerst niedrigen Besoldung zufrieden geben müssen. Die St. sollen ihre Aufgaben im Einklang und nach Abstimmung „mit den Perspektivplänen der Volkswirtschaft“ erfüllen. Im einzelnen wird laut VO vom 17. 6. 1965 von den St. verlangt, daß sie die jeweilige Politik der Regierung der SBZ namentlich durch Bereitstellen entsprechender dokumentarischer Materialien unterstützen. Inzwischen sind bereits verschiedene sog. Dokumentationskommissionen gebildet worden. An zweiter Stelle rangiert die Unterstützung von Wirtschaftsvorhaben, sodann die Förderung der historischen Forschung bei der Erarbeitung eines marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes. Daß die Archive den Bürgern „bei der Wahrung persönlicher Rechte“ behilflich sein sollen, davon war bislang wenig zu spüren, zumal in allen persönlichen Angelegenheiten eine grundsätzliche Auskunftssperre verhängt war. Vorerst ist in dieser Hinsicht keine Lockerung eingetreten. Schließlich bedeutet auch der Wechsel in der Leitung der Staatlichen Archivverwaltung keine grundsätzliche Kursänderung. Mit Wirkung vom 1.~Juni 1965 wurde Schirdewan durch den bisherigen Stellv. Direktor des DZA, Walter Hochmuth, abgelöst. Die 2. Durchführungsbestimmung zur VO vom 17. 6. 1965, die die Benutzungsbestimmungen zusammenfaßt, fixiert die Regelungen, die bereits unter Schirdewan bestanden. Danach entscheidet der Leiter der Staatlichen Archivverwaltung über alle Benutzungsanträge von Personen, die ihren Wohnsitz nicht innerhalb der SBZ haben, und erteilt bzw. versagt die Benutzungserlaubnis, soweit es sich um die Einsichtnahme von Archivalien der St. handelt. Auch die Erteilung von schriftlichen Auskünften an Auskunftsuchende mit Wohnsitz außerhalb der SBZ unterliegt seiner Genehmigungspflicht. Da die Archive in erster Linie „der propagandistischen und agitatorischen Einwirkung“ dienen sollen, wird eine objektive Forschung namentlich zur Zeitgeschichte kaum mit ihrer Unterstützung rechnen dürfen. Mit Hilfe des § 5 der Benutzungsordnung, der besagt, daß die Benutzungserlaubnis verwehrt wird „wenn die Sicherung staatlicher Interessen dies erfordert“, ist es möglich, allen Forschungsvorhaben, die nicht den Vorstellungen des Regimes entsprechen, die archivische Unterstützung zu versagen. Außerdem ist die Benutzung für Personen, die ihren Sitz nicht in der SBZ haben, „jeweils auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt“. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 456–457 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbeteiligung

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Durch VO vom 17. 6. 1963 wurde das gesamte staatliche Archivwesen der SBZ neu geregelt. Nach wie vor ist für die Leitung des staatlichen Archivwesens das Ministerium des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten) verantwortlich. Seine Aufgaben werden praktisch von der Staatlichen Archivverwaltung (Sitz Potsdam) wahrgenommen, der das Deutsche Zentralarchiv, 14 St., 2 Archivdepots, Zentrale Technische Werkstätten…

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Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die SBZ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden zweiseitigen Clearing-Abkommen entsprechend dem neuen Abkommen abzuschließen. Mitglieder der IBWZ sind Bulgarien, Ungarn, die SBZ, die Mongolei, Polen, Rumänien, die SU und die Tschechoslowakei. Verrechnungen erfolgen ab 1. 1. 1964 in „transferablen Rubeln“. Der Goldgehalt des transferablen Rubels beträgt 0,987.412 Gramm Feingold. Beim Abschluß von Handelsabkommen soll jeder Abkommenspartner gewährleisten, daß sich die Zahlungseingänge und -ausgänge in transferablen Rubeln innerhalb des Kalenderjahres mit allen anderen Abkommenspartnern insgesamt ausgleichen. Ein Ausgleich durch Reserven von transferablen Rubeln und durch Kreditoperationen ist möglich. Es wird jedoch am Abschluß bilateraler Handelsabkommen und Warenlisten festgehalten (Außenhandel). Sitz der IBWZ ist Moskau, das Grundkapital beträgt 300 Mill „transferable Rubel“. Die Anteile der Abkommenspartner richten sich nach dem Exportvolumen ihres gegenseitigen Handels. Sie betragen für: Die Anteile sollen eingebracht werden, indem der Export den auf Grund der bilanzierten Warenlieferungen vorgesehenen Import übersteigt. Sie können auf Wunsch eines Landes auch in frei konvertierbarer Währung oder in Gold eingezahlt werden. Bei der Behandlung und Entscheidung von Fragen, die mit der Tätigkeit der Bank im Zusammenhang stehen, sollen die Mitglieder der Bank gleiche Rechte genießen. Die IBWZ kann ihrerseits Kredite gewähren als Verrechnungskredite, wenn die Zahlungsausgänge die Zahlungseingänge kurzfristig übersteigen, zur Abdeckung eines planmäßigen Zahlungsüberhangs, der durch Saisonbedingungen oder andere Umstände der Produktion und des Warenabsatzes entsteht, zur Abdeckung eines zeitweiligen außerplanmäßigen Zahlungsüberhanges mit erhöhten Zinsen, zur Abwicklung einer überplanmäßigen Erweiterung des Warenaustausches, in Ausnahmefällen auch für den Ausgleich der Zahlungsbilanz, wenn zeitweilige Schwierigkeiten im Warenaustausch einzelner Länder entstanden sind. Die Laufzeit reicht im Höchstfall bis zum Ende des folgenden Jahres. Schließlich können auch langfristige Kredite gewährt werden für den [S. 215]gemeinsamen Bau, die Rekonstruktion und Nutzung von Industriebetrieben und anderen Objekten (Investitionskredite). Die Zinssätze werden nach Kreditart und Laufzeit differenziert festgelegt. Verrechnungskredite können auch zinslos gewährt werden. Die Bank ist gehalten, Gold und frei konvertierbare Währungen von Mitglieds- und anderen Ländern auf Konten und als Depositen heranzuziehen und Operationen mit diesen Mitteln abzuwickeln. Die Frage, ob die Bank auch einen Teil ihres Grundkapitals in Gold und frei konvertierbarer Währung hält und ob und zu welchen Bedingungen transferable Rubel in Gold und frei konvertierbare Währung umgetauscht werden können, blieb zunächst offen und sollte vom Bankrat erst nach Ablauf des ersten Tätigkeitsjahres geklärt werden. Im Okt. 1965 wurde sie positiv entschieden wohl weniger im Interesse der SU — der „transferable Rubel“ wird dadurch entwertet — als auf Druck einiger Ostblockländer, insbesondere Polens, das im Zahlungsverkehr mit den anderen Comecon-Ländern einen Überschuß erzielte. Die minimale Bedeutung des Rubels für den internationalen Zahlungsverkehr wird durch dessen Ersatz durch Gold und Dollar besonders unterstrichen. Nicht einmal im Ostblock wird er akzeptiert. Dem Abkommen können mit Zustimmung aller Abkommenspartner andere Länder beitreten, wenn sie dessen Ziele und Prinzipien anerkennen und die sich ergebenden Verpflichtungen übernehmen. Die IBWZ kann Verrechnungen in transferablen Rubeln auch mit solchen Ländern vornehmen, welche nicht Teilnehmer des Abkommens sind. Leitungsorgane der Bank sind der Bankrat und das Bankdirektorium. Der Bankrat, das höchste Verwaltungsorgan, besteht aus bis zu 3 Vertretern jedes Mitgliedslandes. Jedes Land hat unabhängig von der Höhe seines Anteiles am Grundkapital eine Stimme. Das Bankdirektorium, das Exekutivorgan, besteht aus dem Präsidenten und den Mitgliedern, die für die Dauer von bis zu fünf Jahren aus Staatsbürgern aller Mitgliedsländer ernannt werden. Das Ziel dieser Neuregelungen ist, den primitiven Bilateralismus im Außenhandel wenigstens im Rahmen des RGW einzuschränken und zu einer größeren Flexibilität bei den durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten finanziellen Transaktionen zu kommen und so den Warenaustausch auf eine breitere Basis zu stellen. Diesem Ziel sind jedoch enge Grenzen gesetzt, da sich der Außenhandel nur im Rahmen der zentralgeplanten Wirtschaft bewegen kann und weiterhin mit jedem Abkommensland bilaterale Warenlisten über die auszutauschenden Güter vereinbart werden müssen. (Wirtschaft) Es darf angenommen werden, daß die SU in der IBWZ ein Instrument sieht, sich und die anderen RGW-Länder in den internationalen Geld- und Kapitalverkehr einzuschalten. Hinweise hierfür sind der Name der Bank, der zuerst „Bank sozialistischer Länder“ lauten sollte, dann aber in IBWZ geändert wurde, ferner die Tatsache, daß die IBWZ im Jahre 1965 an den westlichen Finanzplätzen Konten eröffnet hat, auf denen sie größere Dollarguthaben unterhält. Der Zahlungsverkehr der IBWZ soll 1964 eine Höhe von (umgerechnet) über 100 Mrd.~DM gehabt haben. Kurzfristige Kredite in Höhe von 6,6 Mrd. DM sollen gewährt worden sein (Zinssatz: 2 v. H. oder weniger). Der Reingewinn des ersten Geschäftsjahres soll 2,6 Mill. DM betragen haben. (Banken) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 214–215 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die SBZ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden…

DDR A-Z 1966

Urheberrecht (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene „Gesetz über das U.“ vom 13. 9. 1965 (GBl. 1, S. 209) hat die bis dahin noch gültigen Reichsgesetze auf dem Gebiete des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das Gesetz über das Verlagsrecht und das Gesetz über die Filmberichterstattung ersetzt. Das U.-Gesetz soll die Verbindung der persönlichen Interessen der Urheber mit denen der Gesellschaft herstellen. Das U. wird als „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ bezeichnet, aus dem sich nichtvermögensrechtliche und vermögensrechtliche Befugnisse des Urhebers ergeben. Diese haben das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und Namensnennung, auf Entscheidung über die erste Veröffentlichung des Werkes, auf die Unverletzlichkeit des Werkes und den Schutz des künstlerischen oder wissenschaftlichen Ansehens des Urhebers, sowie sein Recht auf Entscheidung über die Art der Veröffentlichung und Nutzung zum Inhalt. Diesen Rechten des Urhebers, die 50 Jahre nach seinem Tode enden, stehen die Rechte der Gesellschaft auf „freie Werknutzung“ gegenüber. Zur „Aneignung der Schätze von Kunst und Wissen durch die gesamte Gesellschaft und zur Entfaltung von Wissenschaft und Kunst“ dürfen ohne Einwilligung des Urhebers und ohne Zahlung einer Vergütung Werke frei genutzt werden. Dem Rundfunk und Fernsehen ist eine gesetzliche Lizenz eingeräumt worden, die es ermöglicht, ohne Einwilligung des Urhebers jedes veröffentlichte Werk unverändert gegen ein in einer staatlichen Honorarordnung festgelegtes Entgelt zu übertragen. Der Inhalt von Verträgen zur Übertragung von Nutzungsbefugnissen soll in Musterverträgen festgelegt werden, die vom Ministerium für Kultur bzw. vom staatlichen Rundfunk-Komitee in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen der Urheber und den Gewerkschaften auszuarbeiten und zu veröffentlichen sind. Die Vorschriften des U.-Gesetzes erstrecken sich auf „Bürger der DDR“ unabhängig [S. 492]vom Ort der Veröffentlichung ihrer Werke, auf die Bürger anderer Staaten oder Staatenloser, soweit ihre Werke erstmalig in der SBZ veröffentlicht werden. Für außerhalb der SBZ veröffentlichte Werke „von Bürgern anderer Staaten“ gelten die internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiet des U., insbesondere die Berner Übereinkunft vom 2. 6. 1928, die die SBZ mit Wirkung vom 29. 8. 1955 wieder anwendet (Bekanntmachung vom 16. 4. 1959, GBl. I, S. 505; Patentrecht). Beim Fehlen solcher Vereinbarungen wird Urheberschutz im Rahmen der Gegenseitigkeit gewährt. Durch AO vom 23. 10. 1956 (GBl. II, S. 365) ist mit Sitz in Berlin das „Büro für U.“ gegründet worden. Es untersteht der Aufsicht des Ministeriums für Kultur. Es hat u.a. die Aufgabe, an deutschen und internationalen Einrichtungen auf dem Gebiet des U. mitzuarbeiten, die Arbeiten zur Entwicklung des U. und den Abschluß von Verträgen zu unterstützen und die Rechte der in der SBZ ansässigen Urheber wahrzunehmen. (Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 491–492 Urania A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urlaub

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene „Gesetz über das U.“ vom 13. 9. 1965 (GBl. 1, S. 209) hat die bis dahin noch gültigen Reichsgesetze auf dem Gebiete des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das Gesetz über das Verlagsrecht und das Gesetz über die Filmberichterstattung ersetzt. Das U.-Gesetz soll die Verbindung der persönlichen Interessen der Urheber mit denen der Gesellschaft herstellen.…

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1966: P

Pädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit, Bolschewistische Parteilichkeit der Rechtsprechung Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteitage der SED Parteiveteranen Pasold, Erich Passierscheinabkommen Paßwesen Patenschaften Patenschaftsverträge Patentanwälte Patentrecht Patriotische Erziehung Patriotismus Pawlow, Iwan Petrowitsch Pazifismus PDA PEN-Zentrum Periodisierung Personalausweise Personenkult Personenstandswesen Persönliches Eigentum Persönliches Konto Persönlichkeitsrechte, Sozialistische Perspektive Perspektivplan bis 1970 Perspektivpläne Pestalozzi-Medaille für treue Dienste Petrolchemie PFA Pfändung Pfarrerbund, Evangelischer Pflanzenzucht Pflichtversicherung PGH PGH-Steuer Philatelie Philosophie Pieck, Wilhelm Pionierecke Pionierhaus Pionierleiter Pionierpalast Pisnik, Alois Planauflage Plandirektive Plankommission, Staatliche Plan Neue Technik Plannormen Planpositionen Planpreise, Unveränderliche Planschulden Planung Planungskataster Plattform, Politische Plauen Plenum Polak, Karl Poliklinik Politarbeiter Politbüro Polithauptverwaltung der NVA Polit-Kultur-Offizier Politoffizier Politökonomie Politruk Politschulung Politstatut Politverwaltung Polizeihelfer Polizeistunde Polizeitruppen Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) Polyzentrismus Postleitzahlen Postsparkasse Post- und Fernmeldewesen Postzensur Potsdam Potsdamer Abkommen Prager Christliche Friedenskonferenz Praktikantenzeit Praktischer Arzt Praktisches Jahr Prämien Prämienfonds Prämiengehalt Prämiensparen Prämienstücklohn Prämienzeitlohn Präsident der Republik Präsidium des Ministerrates Präsidium des Obersten Gerichts Preispolitik Presse Presseamt beim Ministerpräsidenten Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats Presse, Verband der Deutschen Privateigentum Privatwirtschaft Produktionsabgabe Produktionsberatung, Ständige Produktionsfaktoren Produktionsfondsabgabe (PFA) Produktionsgenossenschaften des Handwerks Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche (LPG) Produktionsgenossenschaften Werktätiger Fischer (PwF) Produktionshilfe Produktionskomitees Produktionskosten Produktionsleitungen Produktionsmassenarbeit Produktionsmittel Produktionsmittelprimat Produktionsnachweis Produktionsprinzip Produktionspropaganda Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) Produktionsverhältnisse Produktivität Produktivkräfte Profilierung Progress-Film Progress-Film-Vertrieb Projektierungsbüros Pro-Kopf-Produktion Pro-Kopf-Verbrauch Proletariat Propaganda Protest Provokation Psychologie PwF

Pädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultät Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogisches Zentralinstitut, Deutsches (DPZI) Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für …

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Ministerium für Kultur (1966)

Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Jan. 1952 wurde unter Zusammenfassung von Funktionen, die bis dahin vor allem bei einigen Kommissionen gelegen hatten, das MfK. errichtet und mit Joh. R. ➝Becher als Minister besetzt; sein Nachfolger, der bisherige Staatssekretär Alexander ➝Abusch, wurde 1961 durch Hans ➝Bentzien, dieser Anfang 1966 im Zuge einer Kampagne gegen „alte und neue liberalistische und revisionistische Tendenzen durch Klaus ➝Gysi ersetzt. Das MfK. hat, „ausgehend von der kulturellen Grundaufgabe, eine sozialistische Nationalkultur zu entwickeln, … unter anderem die Aufgabe, das Entstehen von Kunstwerken des sozialistischen Realismus zu fördern, die kulturelle Initiative und die eigenschöpferische Tätigkeit der Werktätigen zu entwickeln und zu fördern und durch die Lösung dieser Aufgaben auch alle humanistischen Kräfte in Westdeutschland zu unterstützen …“ (Statut des MfK. von 1963). Das MfK. gliedert sich u.a. in die Abt. örtliche Organe, Grundsatzfragen, Kulturelle Massenarbeit; Theater, Musik, Veranstaltungswesen; Bildende Kunst und Museen; Kulturelle Beziehungen zum Ausland. Die Buchproduktion und die Einrichtungen des allgem. öffentlichen Bibliothekswesens (Bibliotheken) werden seit Anfang 1963 durch die Hauptverwaltung Verlagswesen und Buchhandel, die Filmproduktion durch die Hauptverwaltung Film (innerhalb des MfK.) gesteuert. Die Leiter der Abteilungen und Hauptverwaltungen gehören ebenso wie der Minister und seine Stellvertreter (Horst ➝Brasch als Staatssekretär, Kurt Bork, Dr. Wilh. Maass und Robert ➝Lehmann) der SED an. Beigegeben ist dem MfK. ein Künstlerisch-Wissenschaftlicher Beirat, konstituiert am 5. 3. 1954. Nach einer Ankündigung Ulbrichts vom 25. 4. 1964 soll das MfK. weitere Beiräte für seine einzelnen Sparten erhalten. (Kulturelle Massenarbeit, Kulturpolitik, Literatur, Bildende Kunst, Verlagswesen, Buchhandel, Filmwesen, Museen, Musik, Theater) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 321 Ministerium für Gesundheitswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV)

Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Jan. 1952 wurde unter Zusammenfassung von Funktionen, die bis dahin vor allem bei einigen Kommissionen gelegen hatten, das MfK. errichtet und mit Joh. R. ➝Becher als Minister besetzt; sein Nachfolger, der bisherige Staatssekretär Alexander ➝Abusch, wurde 1961 durch Hans ➝Bentzien, dieser Anfang 1966 im Zuge einer Kampagne gegen „alte und…

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Treuhandvermögen (1966)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR“ vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der Verwaltung, wenn sich mindestens die Hälfte der Anteile in den Händen von Ausländern befand. Entsprechendes galt für das Vermögen von Personalgesellschaften, Erbengemeinschaften und anderes Gesamthandsvermögen (1. DB. vom 11. 8. 1952, GBl. S. 745). Die Verwaltung ausländischer Unternehmen wurde den zuständigen Fachministerien bzw. den ihnen unterstellten Vereinigungen volkseigener Betriebe übertragen, ausländische Beteiligungen an Unternehmen der Deutschen ➝Investitionsbank, Zahlungsmittel, Wertpapiere, Bankguthaben der Deutschen ➝Notenbank. Die Kontrolle über die Verwaltung übt das Ministerium der Finanzen aus. Die mit der Verwaltung beauftragte Stelle hat lediglich die Interessen des Staates zu berücksichtigen und durchzusetzen und steht zum Eigentümer des T. in keinem Rechtsverhältnis. Sie hat die alleinige Verfügungsgewalt über das ihr übertragene T. Die bei der Verwaltung ausländischer Vermögenswerte erzielten Gewinne werden auf ein Sammelkonto überwiesen, von dem die mit der Verwaltung des gesamten ausländischen T. verbundenen Kosten gedeckt werden. Die Tatsache der Verwaltung ist in die zuständigen öffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch usw.) einzutragen. Zu „Treuhandbetrieben“ zählen auch Großbetriebe der Industrie, z. B. die Chemiewerke des Solvay-Konzerns in Osternienburg und Westeregeln, die Finsterwalder Maschinenfabrik, die IHAGEE-Kamerawerke in Dresden usw. Die endgültige Eigentumsregelung für die T. ist bis zum Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland zurückgestellt. Das Vermögen von Flüchtlingen, die nach dem 10. 6. 1953 geflüchtet sind, fällt nach der AO Nr. 2 „über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen“ vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644) unter Treuhandverwaltung (Flüchtlingsvermögen), für die im wesentlichen die gleichen Grundsätze gelten wie für ausländisches T. Als T. werden auch die in Ostberlin und der [S. 486]SBZ liegenden West-Berlinern gehörenden Grundstücke behandelt (Grundeigentum). Für Grundstücke, deren Eigentümer in der BRD wohnen, wird nur dann ein staatlicher Treuhänder bestellt, wenn der Eigentümer nicht selbst einen Verwalter eingesetzt hat. Die Verwaltung wird im allgemeinen durch den VEB kommunale Wohnungsverwaltung oder durch die Grundstücksverwaltung der Gemeinden ausgeübt. Auch die staatliche Verwaltung ist dem im Westen lebenden Eigentümer zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 485–486 Treue Dienste, Medaille für A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Trotzkismus

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1985 Durch die „VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR“ vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der…

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Trotzkismus (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1975 1979 1985 Eine der Abweichungen, zugleich als „ultralinkes Sektierertum“ bezeichnet. Politische Lehre von Leo Trotzki (eigentlich Leo Bronstein), der 1879 als Sohn eines ukrainischen Bauern geboren wurde und 1940 im Exil in Mexiko von einem Beauftragten Stalins mit einem Eispickel erschlagen worden ist. Trotzki schloß sich bereits Anfang des 20. Jahrhunderts Lenin und seiner politischen Richtung an. Nach vielfältigen Meinungsverschiedenheiten mit den Bolschewisten, auch mit Lenin, stieß er endgültig wieder 1917 zur bolschewistischen Partei Rußlands und wurde einer der maßgeblichen Führer der Oktoberrevolution und der Schöpfer der Roten Armee. In Lenins Testament als „der fähigste Kopf im gegenwärtigen Zentralkomitee“ bezeichnet. Trotzki, einer der bedeutendsten Theoretiker des Kommunismus, wurde nach Lenins Tod von Stalin aus allen seinen Ämtern gedrängt und 1929 aus der SU verbannt. Er versuchte im Exil bis zu seinem Tode, durch theoretische und polemische Schriften Einfluß auf den internationalen Sozialismus zu gewinnen und gründete die IV. Internationale. Seine Anhänger, die Trotzkisten, wurden in der SU verfolgt, viele kamen während der großen Säuberungen um. Trotzki hat in Fortführung der Leninschen Grundsätze die These von der internationalen „permanenten Revolution“ aufgestellt und glaubte, der Sozialismus könne in der SU und im Weltmaßstab nur siegen, wenn der Oktoberrevolution eine Kette von revolutionären Ereignissen in allen Ländern folge. Die Entfachung der Weltrevolution müsse daher der wichtigste Grundsatz der bolschewistischen Politik sein. Im Gegensatz dazu verkündete Stalin nach Lenins Tod die Theorie vom „Aufbau des Sozialismus in einem Land“ (Stalinismus). Nach der Kritik an Stalin auf dem XX. Parteitag der KPdSU wurde Trotzki zwar wieder als einer der Führer der Revolution erwähnt, seine Rolle jedoch abwertend dargestellt und der T. weiterhin als Irrlehre verurteilt. Im chinesisch-sowjet. Konflikt (Sonderwege zum Sozialismus) beschuldigt Moskau die KP Chinas des T. Die wichtigsten Werke Trotzkis sind die Autobiographie „Mein Leben“, „Die russische Revolution“ und eine Stalin-Biographie. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 486 Treuhandvermögen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Truppenstärken

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1975 1979 1985 Eine der Abweichungen, zugleich als „ultralinkes Sektierertum“ bezeichnet. Politische Lehre von Leo Trotzki (eigentlich Leo Bronstein), der 1879 als Sohn eines ukrainischen Bauern geboren wurde und 1940 im Exil in Mexiko von einem Beauftragten Stalins mit einem Eispickel erschlagen worden ist. Trotzki schloß sich bereits Anfang des 20. Jahrhunderts Lenin und seiner politischen Richtung an. Nach vielfältigen Meinungsverschiedenheiten…

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Sozialistische Gesetzlichkeit (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der freien Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische“ Recht der SBZ als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. II, S. 21). Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter dem Prinzip der SG. stehen soll. Da das Recht „keine anderen Ziele verfolgt und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kennt als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst“ (Präambel zum GVG), muß auch die Rechtsanwendung der Erreichung des für die Gesellschaft von der SED festgelegten politischen Ziels [S. 431]dienen. Folgerichtig ist daher die SG. „ein wichtiges Mittel der Durchführung der Politik unseres demokratischen und souveränen Staates. Ihr Inhalt und ihre Aufgaben sind daher bestimmt durch die politischen Ziele dieses Staates: die Erhaltung und Festigung des Friedens, der Kampf um die friedliche Wiedervereinigung unseres Vaterlandes auf demokratischer Grundlage, der Schutz und die Festigung unseres demokratischen Staates, der Schutz der Rechte und Interessen der Bürger, die Errichtung der Grundlagen des Sozialismus … Sie erzieht zur Entwicklung eines neuen Rechtsbewußtseins und zu einer neuen, einer sozialistischen Moral“ (Ranke in: „Staat und Recht“ 1954, S. 734). SG. hat nichts mit der Idee des Rechtsstaates zu tun, im Gegenteil: das Prinzip der SG. ermöglicht es, jede Norm in beliebiger Weise anzuwenden, jeden Rechtssatz in sein Gegenteil zu verkehren oder, sofern dies notwendig erscheint, als überholt und nicht mehr anwendbar anzusehen. In der Praxis ist unter SG. nur das zu verstehen, was der Festigung und Aufrechterhaltung der SED-Herrschaft dient. „Die sozialistische Gesetzlichkeit wird dann von einem Gericht gewahrt, wenn die Gesetze unseres Staates politisch durchdacht und in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Demokratischen Republik angewandt werden … Das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit stellt den Gerichten die Aufgabe, im Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu geben …“ (So in „Gericht und Rechtsprechung in der DDR“, herausgegeben vom Justizministerium der SBZ). SG. und Parteilichkeit der Rechtsprechung bilden eine „dialektische Einheit“. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 430–431 Sozialistische Gemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Interessengemeinschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der freien Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische“ Recht der SBZ als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. II, S. 21). Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter…

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Nationale Gedenkstätten (1966)

Siehe auch: Nationale Gedenkstätten: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nationale Mahn- und Gedenkstätten: 1975 1979 1985 Unter dem Namen NG. errichteten die SED und das Komitee der antifaschistischen Widerstandskämpfer Aufmarsch-Stätten bei einstigen Konzentrationslagern der Hitlerzeit. Dabei wurde die Tatsache unterschlagen, daß die SU nach 1945, z. T. in denselben Lagern, viele Zehntausende politischer Häftlinge verhungern ließ. — Bei der Einweihung der NG. Buchenwald am 14. 9. 1958 forderte Grotewohl, der Antifaschismus solle sich dem Bolschewismus unterordnen, denn „der antifaschistische Widerstandskampf … kann nur dort zum Erfolg führen, wo sich die Völker entschlossen unter der Führung ihrer Arbeiterklasse“ erheben. Er sagte: „Dieses Mahnmal soll eine Stätte der Freundschaft zum großen Sowjetvolk sein, das unser Volk und Europa befreite.“ Die NG. wurden im wesentlichen mit Steuergeldern errichtet, obwohl das am 1. April 1955 gegründete „Kuratorium für den Aufbau NG,“ (Vors. Grotewohl, Sekretär: Ernst Saemerow, als Vertrauensmann der SED) Geldsammlungen propagierte. — Ravensbrück wurde Sept. 1958, Sachsenhausen April 1961 als N G. proklamiert. — Im April 1961 eröffnete die SED in Gotha eine „NG. der Geschichte der Arbeiterbewegung“. Auch das am 1. 2. 1964 in der NG. Buchenwald eröffnete Lagermuseum Buchenwald dient, kommunistisch getarnt, den polit. Kampfzielen der SED. Das Arbeitsgebiet der „Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur“ geht aus ihrem Namen hervor. Gegründet durch VO vom 6. 8. 1953 (GBl. S. 933), tätig seit 28. 8. 1954. — Soll im Sinne der SED „der patriotischen und fortschrittlichen Erziehung unseres Volkes dienen“ (§ 3,2). Unterstellt der Deutschen Akademie der Künste, fassen sie alle in und bei Weimar vorhandenen Literatur- und Kunstsammlungen zusammen; 1954 durch „Institut für Deutsche Literatur“ ergänzt. Am 12. 1. 1963 bekannte die Leitung dieser Einrichtungen sich ausdrücklich zum Parteiprogramm der SED, forderte „die geistige Formung des Menschen der sozialistischen Gesellschaft und die Schaffung der sozialistischen Nationalkultur“. — Präs.: Helmut Holtzhauer (SED). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 328 Nationale Front A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Geschichtsbetrachtung

Siehe auch: Nationale Gedenkstätten: 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Nationale Mahn- und Gedenkstätten: 1975 1979 1985 Unter dem Namen NG. errichteten die SED und das Komitee der antifaschistischen Widerstandskämpfer Aufmarsch-Stätten bei einstigen Konzentrationslagern der Hitlerzeit. Dabei wurde die Tatsache unterschlagen, daß die SU nach 1945, z. T. in denselben Lagern, viele Zehntausende politischer Häftlinge verhungern ließ. — Bei der Einweihung der NG. Buchenwald am 14.…

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Stalin, Josef Wissarionowitsch Dschugaschwili (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 gen. St., „der Stählerne“, * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands, 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU (B). Zu Lebzeiten Lenins trat er nur selten hervor und bemühte sich in dieser Zeit, die entscheidenden Parteistellen mit ihm hörigen Funktionären zu besetzen, so daß er nach Lenins Tod 1924 über von ihm abhängige Parteikader verfügte, mit deren Hilfe er die ihm unbequemen Funktionäre, zumeist alte Bolschewiki, ausschalten konnte. Lenin hat in seinem politischen Testament nachdrücklich davor gewarnt, St. die ungeheure Macht des Generalsekretärs in die Hand zu geben. In einer Nachschrift zu diesem Dokument bezichtigte Lenin St. der Rücksichtslosigkeit und forderte die Partei auf, ihn seines Postens zu entheben. Acht Wochen später brach er in einem Schreiben an St. alle „persönlichen und kameradschaftlichen Beziehungen“ zu ihm [S. 463]ab. Dennoch bezeichnete sich St. nach Lenins Tod als sein getreuester Schüler u. ließ einen großen Teil der alten Leningarde insbesondere in der Großen Säuberung von 1936–1938 liquidieren. Seine persönlichen Gegner, wie Sinowjew, Kamenew und Rykow, wurden in der SU hingerichtet oder, wie Trotzki, im Ausland von Beauftragten St. ermordet. Von 1927 bis 1932 führte St. den ersten Fünfjahrplan durch, 1930 begann die Kollektivierung der Landwirtschaft. Am 23. 8. 1939 schloß St. mit Hitler den Nichtangriffspakt. Zu Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges übernahm er als „Generalissimus“ das Oberkommando über die Rote Armee und das Amt des Ministerpräsidenten. Am 5. 3. 1953 starb er an den Folgen eines am 1. 3. 1953 erlittenen Gehirnschlages. Sein Nachfolger wurde zunächst Malenkow, der die Führung der KPdSU im Sept. 1953 an Chruschtschow abgeben mußte. Auf dem XX. Parteitag 1956 wurde St. nachträglich des Personenkults bezichtigt, als Klassiker des Marxismus-Leninismus entthront und für viele Mißerfolge verantwortlich gemacht. Auf dem XXII. Parteitag setzten Chruschtschow, Mikojan, Schwernik u.a. Spitzenfunktionäre die scharfe Kritik an St. fort. Der Parteitag beschloß die Entfernung der Leiche St. aus dem bisherigen Lenin-Stalin-Mausoleum und die Aufstellung eines Gedenksteines für die Opfer St. Nach einer Erklärung des ZK der KPdSU vom Dez. 1961 sollen von St. Werken künftig nur noch seine „Vorlesungen über die Grundlagen des Leninismus“ und seine Schrift „Marxismus und nationale Frage“ Gültigkeit haben. Verworfen wurden u.a. die „philosophischen“ Arbeiten insbes. seine Schrift „Über dialektischen u. historischen Materialismus“, falsch seien auch seine Lehren über die Wechselbeziehungen von Basis und Überbau und die These über die Verschärfung des Klassenkampfes beim Aufbau des Sozialismus. (Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Bolschewismus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 462–463 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Staimer, Richard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Stalinallee

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 gen. St., „der Stählerne“, * 21. 12. 1879 in Gori bei Tiflis in Georgien als Sohn eines Schusters, besuchte das Priesterseminar in Tiflis, trat aber bereits 1897 der revolutionären sozialistischen Bewegung bei, wurde wiederholt verhaftet und deportiert, seit 1903 Mitgl. der Sozialdemokrat. Arbeiterpartei Rußlands, 1917 Mitgl. des Politbüros, 1922 Generalsekr. der KPdSU (B). Zu Lebzeiten Lenins trat er nur selten hervor und…

DDR A-Z 1966

KPdSU (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Abk. für Kommun. Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zaren durch die bürgerliche Revolution waren bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die Bolschewiki als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgeblich beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Okt. 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Führung an sich und beseitigte seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenew u. a.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschewistische Partei den Namen KPdSU (B); seit dem XIX. Parteitag im Okt. 1952 heißt sie KPdSU. Die entscheidenden Führungsgremien sind das Sekretariat des ZK und das Politbüro des ZK. Dem Sekretariat gehören folgende Funktionäre an: Breschnjew, Andropow, Demitschew, Kirilenko, Ponomarjow, Rudakow, Scheljepin, Suslow, Ustinow, Kulakow, Kapitonow. Vollmitgl. d. Politbüros sind: Breschnjew, Kossygin, Kirilenko, Masurow, Pelsche, Podgorny, Poljanskij, Suslow, Woronow, Schelest, Scheljepin, Kandidaten d. Politbüros sind: Kurajew, Grischin, Mschawanadse, Raschidow, Demitschew, Ustinow, Schtscherbvizkij, Mascherow (Apr. 1966) Seit Stalins Tod wurden aus der Parteiführung ausgeschaltet: Berija, Malenkow, Molotow, Kaganowitsch, Schepilow, Shukow, Bulganin, Woroschilow, N. S. Chruschtschow u.a. Die KPdSU kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU. Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre ➝Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie [S. 255](Marxismus-Leninismus, Stalinismus). Mitgliederstand im Jan. 1959: 7.622.356 Mitgl. und 616.775 Kandidaten; Ende 1965 rd. 12 Mill. Mitgl. und Kandidaten. Wichtigste Etappen der Parteigeschichte seit 1917: 1919 Kriegskommunismus, 1921 Neue Ökonomische Politik (NÖP), 1928 Erster Fünfjahrplan, 1930 Kollektivierung der Landwirtschaft, 1936 bis 1939 Periode der großen Säuberungen (ein großer Teil der politischen, wirtschaftlichen, militärischen und geistigen Elite wird auf Weisung Stalins liquidiert, darunter die neun außer Stalin noch lebenden Mitgl. des leninschen Politbüros, 98 von 139 Mitgl. des amtierenden ZK, die Mehrheit der ehemaligen ZK-Mitgl., 18 Minister, fast alle Vors. der Unionsrepubliken sowie zahlreiche führende Kommunisten des Auslands). Febr. 1956 XX. Parteitag: Verdammung Stalins, die auf dem XXII. Parteitag im Okt. 1961 fortgesetzt wurde, u.a. mit einem Beschluß, die Leiche Stalins aus dem bisherigen Lenin-Stalin-Mausoleum zu entfernen und zu Ehren der Opfer Stalins ein Denkmal zu errichten. Okt. 1964: Sturz Chruschtschows. Über das Verhältnis der KPdSU zu den anderen kommun. Parteien: Komintern, Kominform, Warschauer Beistandspakt, Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, Sonderwege zum Sozialismus. Auf dem XXII. Parteitag traten zum erstenmal die schweren Meinungsverschiedenheiten zwischen der KPdSU und der KP Albaniens sowie der KP Chinas offen zutage. Die Delegierten nahmen ein neues Parteiprogramm an, mit dem der „Übergang zum Kommunismus“ proklamiert wurde. (Geschichte der ➝KPdSU) Literaturangaben Meissner, Boris: Die Kommunistische Partei der Sowjetunion vor und nach dem Tode Stalins (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 12). Frankfurt a. M. 1954, Institut für Europäische Politik und Wirtschaft. 104 S. Meissner, Boris: Das Ende des Stalin-Mythos — die Ergebnisse des XX. Parteikongresses der KPdSU (Dok. u. Berichte des Europa-Archivs, Bd. 13). Frankfurt a. M. 1956. 214 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Scharndorff, Werner: Die Geschichte der KPdSU. München 1961, Olzog. 128 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 254–255 KPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSU, Geschichte der

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Abk. für Kommun. Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917…

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Urania (1966)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Urania: 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gab sich auf ihrem IV. Kongreß im Jan. 1966 den Namen U. (nicht zu verwechseln mit der altangesehenen Westberliner Institution gleichen Namens). Die Gesellschaft wurde auf Anregung des Kulturbundes (KB), des FDGB und der FDJ am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ostberlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet. „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u.a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. „Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesellschaft steht … die Propagierung der nationalen Politik der DDR und der großen Ideen und Perspektiven des Friedens und des Sozialismus.“ Ihre Vorträge und Publikationen sollen sich durch „hohe Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auszeichnen und sich ständig mit kleinbürgerlichen, revisionistischen, imperialistischen und idealistischen Auffassungen auseinandersetzen“ („Neuer Weg“, 1960/11). Die Gesellschaft übernahm von den Volkshochschulen und dem Deutschen Kulturbund nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen und betreut vor allem die von ihr eingerichteten Dorfakademien. Sie hat ca. 25.000 Mitgl., annähernd 800 Angestellte und führte 1965 220.000 Vortragsveranstaltungen durch; sie übernahm ferner vom Ministerium für Kultur wandernde Kleinausstellungen. 1. Vors.: Prof. Dr. Herb. Dallmann. Verlag: „Urania“-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“, „Urania“ und „Wissen und Leben“. (Erwachsenenbildung, Betriebsakademien) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 491 Uranbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urheberrecht

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Urania: 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gab sich auf ihrem IV. Kongreß im Jan. 1966 den Namen U. (nicht zu verwechseln mit der altangesehenen Westberliner Institution…

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SED (1966)

Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 [S. 420] 1. Gründung und politische Entwicklung Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) entstand im April 1946 unter dem Druck der sowjet. Besatzungsmacht. Wie in anderen späteren Volksdemokratien forderten auch die Kommunisten in der SBZ, und zwar ab Nov. 1945, die organisatorische Verschmelzung mit der Sozialdemokratie „zu einer einheitlichen Arbeiterpartei“. Forderungen nach einer Urabstimmung der Mitglieder wurden nicht anerkannt, nicht vereinigungswillige Sozialdemokraten wurden verfolgt, z. T. verhaftet. Unter diesen Voraussetzungen konstituierte sich durch Zwangszusammenschluß der KPD und SPD am 21. 4. 1946 in Berlin die neue Einheitspartei. Entsprechende Vereinigungsbemühungen in Westdeutschland scheiterten am Widerstand der Sozialdemokraten und am Einspruch der westlichen Besatzungsmächte. Für Berlin wurde eine Sonderregelung getroffen. Mit einem Beschluß der alliierten Kommandantur wurden sowohl die SPD als auch die SED in allen vier Sektoren zugelassen. In der auf dem Vereinigungsparteitag angenommenen Grundsatzerklärung hieß es, das Endziel der SED sei ein sozialistisches Deutschland, ihr Nahziel der Aufbau einer gesamtdeutschen antifaschistischen, parlamentarisch-demokratischen Republik (Antifaschistisch-demokratische Ordnung, Bodenreform, Enteignung „der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten“). Ab 1948, insbesondere nach der 1. SED-Parteikonferenz (25.–28. 1. 1949), wurden das Konzept der antifaschistisch-demokratischen Ordnung sowie die zeitweilig gültige These vom deutschen Sonderweg zum Sozialismus fallengelassen. Unter der Parole Entwicklung der SED zu einer „Partei neuen Typus“ nach dem Vorbild der KPdSU erfolgte eine schnelle Bolschewisierung der Partei. Die Anerkennung der „führenden Rolle“ der SU und der KPdSU wurde zur Voraussetzung der Mitgliedschaft; die ideologische Grundlage wurde der Marxismus-Leninismus in Stalinscher Interpretation (Stalinismus). In mehreren Parteiüberprüfungen bzw. Säuberungen wurden sich diesem Kurs widersetzende Mitglieder und Funktionäre aus der SED entfernt, z. T. auch verhaftet. Die Partei dehnte systematisch ihren Einfluß und ihre Kontrolle auf alle anderen Parteien, die Massenorganisationen, den Staats- und Wirtschaftsapparat sowie auf weitere Lebensbereiche aus (Familienpolitik, Rechtswesen, Kulturpolitik usw.). Auf die Bolschewisierung der SED folgte die Bolschewisierung der SBZ. Auf der 2. SED-Parteikonferenz (9.–12. 7. 1952) verkündete Ulbricht den Beginn des „sozialistischen Aufbaus“ in der SBZ. Der Generalangriff der SED auf das noch bestehende Privateigentum begann (Kollektivierung). Im Juni 1953 mußte die SED-Führung zwar den Aufbau des Sozialismus vorübergehend stoppen (Juni-Aufstand, Neuer Kurs), doch ab 1954/55 wurde er, wenn auch mit etwas gemilderten Methoden, fortgesetzt. Gleichzeitig lehnte die SED eine Wiedervereinigung Deutschlands durch freie Wahlen ab (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands). Der XX. Parteitag der KPdSU sowie der „polnische Oktober“ und die ungarische Revolution führten 1956/57 auch in der SED zu schweren Krisenerscheinungen (Dritter Weg, Entstalinisierung, Nationalkommunismus, Revisionismus, Rehabilitierungen), doch gewannen die konservativen Funktionäre unter der Führung Ulbrichts die Oberhand. SED-Funktionäre, die weitgehende innenpolitische Reformen und eine Annäherung der beiden Teile Deutschlands für notwendig hielten (Harich, Schirdewan) wurden ausgeschaltet. Die SED blieb eine stalinistische Partei. Nach der Vollkollektivierung der Landwirtschaft (1960) und dem Bau der Mauer (1961) trat im Jan. 1963 der VI. Parteitag der SED zusammen, um die Politik der Partei nach der Vollsozialisierung und völligen Abriegelung der SBZ zu verkünden. In dem auf diesem Parteitag angenommenen ersten Parteiprogramm forderte die SED „die Beseitigung … des Besatzungsregimes in West-Berlin und seine Umwandlung in eine Freie Stadt“, „eine Konföderation der beiden deutschen Staaten, der sich auch die Freie Stadt West-Berlin anschließen könnte“ und für die SBZ den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“. Im Mittelpunkt einer mit dem VI. Parteitag beginnenden „Entstalinisierung von oben“ steht eine veränderte Wirt[S. 422]schaftspolitik (Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft), mit deren Hilfe das Wirtschaftssystem modernisiert und der Lebensstandard gehoben werden sollen. 2. Mitgliederbewegung, soziale Zusammensetzung, Organisation Mitgliederstand nach offiziellen Angaben: April 1946: 1.298.000 (davon 47 v. H. Kommunisten und 53 v. H. Sozialdemokraten); April 1950: 1.750.000; April 1954: 1.413.000; Juli 1958: 1.492.932; Dez. 1961: 1.610.679; Jan. 1963: 1.652.085 (das sind etwa 9,5 v. H. der Gesamtbevölkerung der SBZ). Altersstruktur 1960: 18–25 Jahre = 10 v. H.; 25–50 Jahre = 30 v. H.; über 50 Jahre = 60 v. H. Anteil der Frauen 1963: 24 v. H. Anteil der Arbeiter 1963: etwa 30 v. H. Der Organisationsaufbau entspricht dem sog. Demokratischen Zentralismus und seit 1962 außerdem dem Produktionsprinzip. Formell oberstes Organ ist der alle vier Jahre tagende Parteitag, der aus seiner Mitte das Zentralkomitee (ZK) wählt. Die eigentliche Führung liegt jedoch bei dem vom ZK formal gewählten Politbüro und beim Sekretariat des ZK. Beiden Gremien steht Ulbricht als Erster Sekretär des ZK der SED vor. Dem Produktionsprinzip entsprechen im Apparat des ZK und in den nachgeordneten Apparaten der Bezirks- und Kreisleitungen die Büros für Landwirtschaft sowie für Industrie und Bauwesen. (Vgl. graphische Darstellung, S. 421.) Die untersten Einheiten der Partei sind die über 50.000 Grundorganisationen (Betriebsparteiorganisationen). Eigene Parteiorganisationen (Politverwaltungen) bestehen in der Armee und bei der Eisenbahn, außerdem, im Range einer Bezirksleitung, bei der Wismut. Der Eintritt in die SED ist seit dem 1. 3. 1949 nur als Kandidat möglich. Die SED-Führung leitet und kontrolliert die westdeutsche KPD, auch nach deren Verbot. Nach dem Bau der Mauer wurden die SED-Büros in Berlin (West) wegen des Protestes der Bevölkerung geschlossen, jedoch auf Beschluß des West-Berliner Oberverwaltungsgerichtes am 13. 1. 1962 wieder geöffnet. Am 24. 11. 1962 gab sich die SED in Berlin (West) ein eigenes Statut und konstituierte sich als angeblich selbständige Partei (SED-West-Berlin). Bei den Wahlen zum West-Berliner Abgeordnetenhaus erhielt sie 1,3 v. H. der abgegebenen Stimmen. Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 420–422 Schwerindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Seebäder

Siehe auch: SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Sozialistische Einheitspartei: 1965 1969 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED): 1975 1979 1985 [S. 420] 1. Gründung und politische Entwicklung Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) entstand im April 1946 unter dem Druck der sowjet. Besatzungsmacht. Wie in anderen späteren Volksdemokratien forderten auch die Kommunisten in der SBZ, und zwar ab Nov. 1945, die…

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Verteidigungsgesetz (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Am 20. 9. 1961 beschloß die Volkskammer das „Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz)“. Im Vorspruch wird behauptet, „die Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive NATO-Paktsystem“ mache das V. notwendig; daß die riesigen Rüstungen der SU und der SBZ der Anlaß zu dem westlichen Abwehrbündnis waren, wird verschwiegen. Das V. festigt die Militarisierung der SBZ und erweitert die diktatorischen Vollmachten des Vors. des Staatsrates, Ulbricht. § 1, Abs. 3, stützt das V. auf den Warschauer Beistandspakt. § 2 Abs. 2, bestimmt, daß dem Nationalen Verteidigungsrat „die einheitliche Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen“ zusteht. §~3, Abs.~1, [S. 506]wiederholt wörtlich den (seit 26. 9. 1955 nach Änderung geltenden) Wortlaut des Art. 5, Abs. 1, der Verfassung: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der DDR.“ (Wehrpflicht) Gemäß § 3, Abs. 2, wird dieser Dienst in der NVA, anderen bewaffneten Organen oder im Luftschutz abgeleistet, doch ist für die Regelung im einzelnen seit dem 24. 1. 1962 das Gesetz über die Wehrpflicht maßgebend. — § 3, Abs. 3 des V. sieht auch andere persönliche Dienstleistungen vor. Lt. § 7 hat die Volkswirtschaft die „materiellen Voraussetzungen für eine … Verteidigung“ zu sichern. §§ 8 bis 18 regeln „Sach- und Dienstleistungen“ im Hinblick auf die Verteidigung. § 19 lautet: „Für Streitigkeiten über Entschädigungsansprüche und Ansprüche auf Bezahlung von Dienstleistungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.“ Bei Nichterfüllung von Leistungen sieht § 20 Strafen bis zu 3 Jahren Gefängnis vor. Am 16. 8. 1963 erließ der Ministerrat die Leistungsverordnung, die die erzwingbare Erbringung von Sach- und Dienstleistungen für „Verteidigung und Schutz der DDR“ eingehend regelt. Sehr wichtig ist auch die innenpolitische Seite des V., das in Wirklichkeit ein Stück Notstandsgesetzgebung darstellt. Nach § 4, Abs. 1, erklärt der Staatsrat „im Falle der Gefahr oder der Auslösung eines Angriffes gegen die DDR oder in Erfüllung internationaler Bündnisverpflichtungen den Verteidigungszustand“. Er kann nach § 4, Abs. 3, „für die Dauer des Verteidigungszustandes die Rechte der Bürger und die Rechtspflege … abweichend von der Verfassung regeln“. Dadurch erhält der Staatsrat, d.h. dessen Vors. Ulbricht, unbeschränkte Befehlsgewalt nicht nur für den Kriegsfall, denn 1. läßt sich die Formel „im Falle der Gefahr“ (§ 4, Abs. 1) auch gegen eine antikommunistische Volksbewegung an wenden; und 2. fordern Vorspruch und § 1, Abs. 2, und § 3, Abs. 2, die Verteidigung der „sozialistischen Errungenschaften“. (Militärpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 505–506 Verteidiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsrat, Nationaler

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Am 20. 9. 1961 beschloß die Volkskammer das „Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz)“. Im Vorspruch wird behauptet, „die Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive NATO-Paktsystem“ mache das V. notwendig; daß die riesigen Rüstungen der SU und der SBZ der Anlaß zu dem westlichen Abwehrbündnis waren, wird verschwiegen. Das V. festigt die Militarisierung der SBZ und erweitert die…

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Agrarpreissystem (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 14]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe verkauft werden. Dieses Preissystem dient dem Bestreben, alle Produktionsreserven der Betriebe zu mobilisieren. Erst der durch sehr hohe „Aufkaufpreise“ (je nach Produkt das 1½- bis 2½-, vor 1956 sogar bis 5fache des „Erfassungspreises“) gegebene Anreiz lockt mehr Produkte auf den Markt, als die Ablieferung verlangt. Das Zusammenwirken von A. und Ablieferungssystem bildete das Kernstück wirtschaftspolitischer Einflußnahme im Klassenkampf auf dem Lande und eine Triebkraft zur Zwangskollektivierung. Da die Ablieferungsnormen je Hektar in den privatbäuerlichen Wirtschaften so veranlagt wurden, daß sie mit zunehmender Betriebsgröße progressiv anstiegen, nahm vom Kleinstbetrieb zur Großbauernwirtschaft hin die Möglichkeit, Freie Spitzen zu verkaufen und damit hohe Aufkaufpreise und ein entsprechendes Betriebseinkommen zu erzielen, ab. Das war die Methode, mit der viele Mittel- und Großbauern gezwungen wurden, wie die in Abhängigkeit von den MTS gehaltenen kleineren Einzelbauern, ihre Selbständigkeit mit der Kollektivarbeit in den LPG zu vertauschen, sofern sie es nicht vorzogen, zu fliehen (Republikflucht). Für die VEG besteht seit 1955 ein drittes Preisniveau, das im allgemeinen zwischen den Erfassungs- und Aufkaufpreisen liegt. Mit der totalen Kollektivierung der Feldwirtschaft und der Veranlagung der Ablieferungspflicht als Marktproduktion war es möglich, ab Ernte 1964 einheitliche Preise für pflanzliche Erzeugnisse einzuführen. Dies stellt einen ersten Schritt zur Vereinheitlichung des Agrarpreisniveaus dar, da eine entsprechende Regelung für alle tierischen Produkte noch aussteht. Im Neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird in bezug auf die materielle Interessiertheit der Agrarproduzenten das A. ergänzt durch ein vielseitig ausgebautes System von Prämien. Literaturangaben Möbus, Gerhard: Klassenkampf im Kindergarten — Das Kindesalter in der Sicht der kommunistischen Pädagogik. Berlin 1956, Morus-Verlag. 110 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 14 Agrarpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarstatistik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 14]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe…

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Wehrdienstverweigerung (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 526]Da die SED bis 1952 die Werbung für den Pazifismus (Frieden) zuließ, duldete sie damals auch eine Propagierung der W. Seitdem sie jedoch offen ihre Militärpolitik vertritt, gestattet sie einen Anspruch auf W. nur so weit, wie er dem Kommunismus nutzt. Deshalb unterstützt die SED den Gedanken der W. nur in der BRD und den westlichen Staaten. — In der SBZ wechseln Zeiten der heftigen, lauten Propaganda gegen pankowfeindliche W. (so 1955–1956 vor und kurz nach Umbenennung der KVP in NVA, so im Spätsommer 1961 und im Frühjahr 1962, nach Einführung der Wehrpflicht) mit Zeiten, in denen die SED die W. völlig totzuschweigen versucht. Das Wehrpflichtgesetz gewährt keine W. aus Gewissensgründen. Der § 25 des Wehrpflichtgesetzes vom 24. 1. 1962 (der dem „Wehrersatzdienst“ gilt), erwähnt sie nicht einmal, während das Grundgesetz der BRD sie anerkennt und die Bundeswehr sie berücksichtigt. — Die SED lehnt W., die sich gegen die NVA richtet, scharf ab. Dem folgten im allgemeinen sämtliche Behörden der SBZ. Nur aus durchsichtigen Propaganda-Erwägungen wurden vielleicht Anhänger der W. ab und zu einmal vom Waffendienst freigestellt. Erich ➝Mückenberger erklärte am 7. 2. 1962: „Derjenige, der bei uns das Werk der Arbeiter und Bauern nicht schützen will, fällt seiner Klasse, seiner Nation in den Rücken“ („BZ am Abend“ 27. 2. 1962). Das Blatt „Die Sozialistische Universität“ (Jena) betonte am 20. 2. 1962, „daß es mit Demokratie nichts zu tun hat, den bewaffneten Dienst dem sozialistischen Staat zu verweigern, der die Interessen des deutschen Volkes vertritt“. Eine Abordnung der „Internationale der Kriegsdienstgegner“ wurde am 29. 11. 1963 in Berlin-Ost daran gehindert, Spruchtafeln auf der Straße zu zeigen. Ein nur scheinbares Zugeständnis an Anhänger der W. ist die „Anordnung … über die Aufstellung von Baueinheiten im Bereich des Min. f. Nat. Verteid.“ vom 7. 9. 1964 (GBl., I, Nr. 11 vom 16. 9. 1964). Sie schafft „Baueinheiten“, die lt. §~1 „ohne Waffe“ dienen und lt. § 5 statt des Fahneneides ein „Gelöbnis“ (zur „Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft“) ablegen. Die Soldaten dieser Einheiten sollen vorwiegend militärische Bauarbeiten ausführen (§ 2), den Militärgesetzen und Disziplinarbestimmungen unterliegen (§ 3), von Offizieren und Unteroffizieren befehligt werden (§ 9), Militärsport, Pionierausbildung und Politschulung erhalten (§ 6). Damit sind sie weitgehend für Armeezwecke ersetzbar. Ihr „Wehrersatzdienst“ ist kein Ersatzdienst, sondern täuscht nur Rücksichtnahme auf „religiöse Anschauungen“ o.ä. (s. § 4) vor. Ein weiterer Beweis für den milit. Einsatz der Baueinheiten ist es, daß sie (s. „Volksarmee“ 1964, Nr. 40) eingefügt werden in „Bau-Pionierbataillone … die sich aus Bau-Pioniereinheiten und Baueinheiten zusammensetzen. Diese Einheiten sind ein notwendiges und wichtiges Organ im System unserer Landesverteidigung.“ — Anhänger der W., die den an sich waffenlosen Dienst in den Baueinheiten verweigern, werden Haftstrafen in Haftanstalten der NVA unterworfen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 526 Wehrbezirkskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehrersatzdienst

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 1975 1979 [S. 526]Da die SED bis 1952 die Werbung für den Pazifismus (Frieden) zuließ, duldete sie damals auch eine Propagierung der W. Seitdem sie jedoch offen ihre Militärpolitik vertritt, gestattet sie einen Anspruch auf W. nur so weit, wie er dem Kommunismus nutzt. Deshalb unterstützt die SED den Gedanken der W. nur in der BRD und den westlichen Staaten. — In der SBZ wechseln Zeiten der heftigen, lauten Propaganda gegen pankowfeindliche W. (so…

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Staatliche Kontore (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Im Zuge der Reorganisation der Wirtschaft 1958 aus den Absatzabteilungen der aufgelösten Produktionsministerien und den aufgelösten Zentralen Leitungen der Deutschen Handelszentralen gebildete zentrale Lenkungsorgane für den Großhandel mit Produktionsmitteln. StK. gibt es für folgende Fachbereiche: Kohle, Metall, Guß- und Schmiedeteile, Chemie, Maschinen, Textil, Leder, Papier und Bürobedarf, Holz und Baumaterialien und für Pharmazie und Medizintechnik. Am 1. 1. 1964 kam noch das Altstoffkontor zur Versorgung der Wirtschaft mit nicht metallischen Altstoffen hinzu. Die StK. unterhalten in den Bezirken und Kreisen Niederlassungen (Versorgungskontore), die die Warenbewegung steuern. Die StK. sind in ihrem Fachbereich an der Aufstellung zentraler Materialbilanzen für die Staatliche ➝Plankommission beteiligt. Sie werden nach der Neugliederung vermutlich dem Ministerium, für Materialwirtschaft unterstellt. Anfang 1963 wurde damit begonnen, die Versorgungskontore zur Bildung von Handelszweigleitungen aus dem Zuständigkeitsbereich der Räte der Bezirke auszugliedern und den jeweiligen StK. direkt zu unterstellen. Aufgaben der StK. sind: Absatz der Erzeugnisse und Versorgung der Bedarfsträger; Aufstellung von Lieferplänen; Veranlassung von notwendigen Importen; Einrichtung von Vorratslägern und Überwachung der Bestände. Leiter eines StK. ist ein Hauptdirektor. Jedem StK. ist ein „Beirat“ aus bis zu 15 Mitgl. beigegeben, bestehend aus Vertretern der Staatlichen Plankommission, wichtiger Liefer- und Verbraucherbetriebe, der Außenhandelsorgane und der betreffenden Industriegewerkschaft. — Die StK. sollen durch Verkürzung der Instanzwege die Materialversorgung der Industrie verbessern. Im Zuge der Neuordnung der Materialwirtschaft ist mit einer Übertragung der bisher vom Produktionsmittelgroßhandel ausgeübten Funktionen der Bilanzierung, Bilanzdurchführung und Auftragslenkung auf die Organe der Industrie zu rechnen. Die Finanzierung der volkseigenen Handelsbetriebe wurde inzwischen im Sinne der Stellung einer VVB von den Räten der Kreise auf die StK. übergeleitet. Für die Warenzirkulation innerhalb der Industrie sind außer diesen Organen noch der Vermittlungsgroßhandel (staatliches ➝Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven), der Spezialgroßhandel der Industrie (Versorgungs- und Lagerkontore der Nahrungs- und Genußmittelindustrie) sowie der Erfassungsgroßhandel (Schrott und Altstoffe) tätig. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 454 SSD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliche Praxis

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Im Zuge der Reorganisation der Wirtschaft 1958 aus den Absatzabteilungen der aufgelösten Produktionsministerien und den aufgelösten Zentralen Leitungen der Deutschen Handelszentralen gebildete zentrale Lenkungsorgane für den Großhandel mit Produktionsmitteln. StK. gibt es für folgende Fachbereiche: Kohle, Metall, Guß- und Schmiedeteile, Chemie, Maschinen, Textil, Leder, Papier und Bürobedarf, Holz und Baumaterialien und für…

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Zölle (1966)

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 555]In der SBZ besteht ein staatliches Außenhandelsmonopol (Außenhandel). Dieses Monopol und die Art der Preisgestaltung machen Z. überflüssig, da die Steuerung von Export und Import — eine wichtige Aufgabe der Z. — bereits durch Plandirektiven erfolgt. (Volkswirtschaftspläne). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Z. nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnedies die Möglichkeit haben, ohne Zollerhebung die Preise der Außenhandelsgüter nach oben oder nach unten zu manipulieren. Z. haben bis heute im Außenhandel der SBZ keine Bedeutung. Lediglich private Sendungen müssen verzollt werden. (Das gilt nicht für private Geschenksendungen aus der BRD in die SBZ; Geschenkpaketversand.) Seit 1961/62 wird jedoch seitens der RGW-Länder versucht, die Z. wirtschaftspolitischen Zielen nutzbar zu machen. Die SBZ hat sich diesem Vorgehen angeschlossen: In dem 1962 erlassenen Zollgesetz ist ein dreistufiger Zolltarif vorgesehen, ein „Grundzolltarif“, ein „Vertragszolltarif“ und ein „Sonderzolltarif“. Der Grundzolltarif löst den bisher für private Sendungen geltenden Tarif ab. Der Vertragszolltarif soll für Länder gelten, die der SBZ die Meistbegünstigung einräumen, der Sonderzolltarif für die Länder, die der SBZ die Meistbegünstigung nicht gewähren. Dieses System der Zollerhebung — Vertrags- und Sonderzolltarif — hat die SBZ von der SU übernommen, die es am 1. 10. 1961 eingeführt hat. Das Ziel der Tarifdifferenzierung — sehr niedrige oder keine Z. im Falle der Meistbegünstigung, hohe Z. (Kampf-Z.) bei deren Fehlen — ist, ein gegen die EWG gerichtetes zollpolitisches Kampfinstrument zu schaffen. Die Ostblockstaaten beanspruchen für ihren Handel mit den EWG-Staaten die niedrigen EWG-Innen-Z. und sehen den gemeinsamen EWG-Außenzolltarif als Diskriminierung ihres Handels mit diesen Staaten an. Der von der SBZ geschaffene „Sonderzolltarif“ soll eine Gegenmaßnahme sein. Bisher ist allerdings nicht bekannt geworden, daß die SBZ von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Diese Kampf-Z. dürften als Druckmittel zur Beeinflussung des Außenhandels der EWG ohnehin von keiner Bedeutung sein. Die handelspolitische Stellung der kommun. Staaten gegenüber der EWG ist äußerst schwach: einerseits ist der Anteil des Außenhandels mit den Ostblockstaaten am Außenhandelsvolumen der EWG sehr gering, andererseits sind die kommun. Staaten nach wie vor gezwungen, im Interesse des reibungslosen Funktionierens ihrer Wirtschaften aus dem EWG-Raum zu importieren. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 555 ZKSK A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zollgesetz

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 555]In der SBZ besteht ein staatliches Außenhandelsmonopol (Außenhandel). Dieses Monopol und die Art der Preisgestaltung machen Z. überflüssig, da die…

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Arbeit (1966)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 A. ist in westlicher Sicht das „Mittel, mit dessen Hilfe die menschliche Gesellschaft sich die Außenwelt aneignet und sie im Sinn einer schöpferischen Anpassung umgestaltet“ (R. König). Im Marxismus-Leninismus werden demgegenüber Maß und Art der Teilhabe der einzelnen und Gruppen (Klasse) an der Produktion durch A. und am Produkt der A. einseitig zum Hebel der Interpretation und Wertung der Geschichte der menschlichen Gesellschaft gemacht (Historischer Materialismus). In der Klassengesellschaft (Klasse) eigne sich der Eigentümer an den Produktionsmitteln im Prinzip die von den abhängig Tätigen, insbesondere Arbeitern, durch A. geschaffenen Werte über dasjenige Mindestentgelt hinaus an, das zur Erhaltung („Reproduktion“) der Arbeitskraft nötig sei eine Kritik, die in keiner Weise die sozialökonomische Wirklichkeit der Wohlstandsgesellschaften der heutigen hochindustrialisierten westlichen Staaten trifft. Hingegen seien in der — dem Pj. nach — sozialistischen bzw. kommunistischen Gesellschaft die durch A. geschaffenen Werte im Prinzip Gemeingut, an denen der einzelne in der „sozialistischen“ Gesellschaft nach dem Grad seines Beitrags — seiner „Leistung“ —, in der „kommunistischen“ Gesellschaft im Prinzip nach seinen Bedürfnissen teilhabe. Dabei wird A. grundsätzlich einmal als ein wesentliches Element der Würde des Menschen aufgefaßt, der sich nach Engels erst durch die gesellschaftlich vorgenommene aktive Bearbeitung der Natur — im Unterschied zu den Tieren — „hervorbringe“ — existentiell-anthropologischer Aspekt —, in Hinblick worauf kein fundamentaler Unterschied zur herrschenden westlichen Sozialpsychologie besteht, abgesehen von der Ausdeutung der sozialen Abhängigkeit, die nach westlicher Auffassung sehr wohl mit persönlicher Freiheit und mithin menschlicher Würde vereinbar sein kann; anderseits wird der ökonomische Aspekt der A. als Produktivkraft hervorgehoben, die nach marxistisch-leninistischer Auffassung in der Klassengesellschaft von den übrigen Produktionsfaktoren und den Produkten durch das unterschiedliche Eigentumsverhältnis radikal getrennt sei (Entfremdung). Nach dieser Deutung leiste der Eigentümer der Produktionsmittel im Grunde keine A., sondern sei parasitär. Das Auseinanderfallen von A. und Produktionsmitteln werde demnach erst im Prozeß der bolschewistischen Vergesellschaftung aufgehoben und die beiden Seiten — Eigentümern und Arbeitenden — verlorengegangene Menschenwürde damit erst wiederhergestellt. Die bisherige Praxis zeigt indes, daß sich im Bolschewismus die Ausbeutung nur verschoben hat, daß die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel in die Hand von Partei und Staat und nicht in die der Gesellschaft übergegangen ist (Staatseigentum) und daß die Trennung von A. und Kapital keineswegs überwunden ist. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 26 Apparatschik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeit, Abteilung für

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1969 1975 1979 A. ist in westlicher Sicht das „Mittel, mit dessen Hilfe die menschliche Gesellschaft sich die Außenwelt aneignet und sie im Sinn einer schöpferischen Anpassung umgestaltet“ (R. König). Im Marxismus-Leninismus werden demgegenüber Maß und Art der Teilhabe der einzelnen und Gruppen (Klasse) an der Produktion durch A. und am Produkt der A. einseitig zum Hebel der Interpretation und Wertung der Geschichte der menschlichen Gesellschaft gemacht…

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Zweig, Arnold (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 11. 1887 in Glogau als Sohn eines Sattlermeisters, Gymnasium, Studium der Rechtswiss., Philosophie und Literaturgeschichte u. a. in Breslau, Berlin. Lebte als Schriftsteller in Starnberg und Berlin. 1915 Kleist-Preis. 1933 Emigration in die Schweiz, nach Frankreich und dann nach Palästina. Kehrte auf Veranlassung Bechers 1948 nach Deutschland zurück. Seit 1949 Abg. der Volkskammer und Vizepräsident des Kulturbundes, von 1947 bis 1952 Präsident, später Vizepräsident, seit 1957 Ehrenpräsident der Deutschen ➝Akademie der Künste in Ostberlin. Seit 1957 Präsident des PEN-Zentrums Ost und West. Mitgl. des Weltfriedensrates, Vors. des Deutschen Komitees der Kämpfer für den Frieden. 1950 Nationalpreis. 1958 Lenin-„Friedenspreis“. Dr. h.c. Z. wurde bekannt durch die „Novellen um Claudia“ (1912), ein Romanwerk von höchster psychologischer Sensibilität. Als großer Erzähler erwies er sich in dem weitausholenden gesellschaftskritischen Romanzyklus über den 1. Weltkrieg „Der Streit um den Sergeanten Grischa“, 1928; „Junge Frau von 1914“, 1931; „Erziehung vor Verdun“, 1935; „Einsetzung eines Königs“, 1937). Die nach Übersiedlung in die SBZ geschriebenen Bände des Zyklus zeigen ein Nachlassen der dichterischen Kraft („Die Feuerpause“, 1954; „Die Zeit ist reif“, 1957). Die kommun. Gegenwart hat Z. nicht gestaltet. Auf dem Kulturbundkongreß 1954 nahm er gegen die Unterdrückung der geistigen Freiheit in der SBZ Stellung. Ein Film nach seinem Roman über die NS-Zeit „Das Beil von Wandsbek“ (1947) wurde 1951 verboten. Theaterstücke: „Ritualmord in Ungarn“ (1914), „Bonaparte in Jaffa“ (1949) u.a. Zahlreiche Erzählungen und Essays. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 557 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/zweig-arnold verwiesen. Zwangsvollstreckung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zweijahrplan

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 11. 1887 in Glogau als Sohn eines Sattlermeisters, Gymnasium, Studium der Rechtswiss., Philosophie und Literaturgeschichte u. a. in Breslau, Berlin. Lebte als Schriftsteller in Starnberg und Berlin. 1915 Kleist-Preis. 1933 Emigration in die Schweiz, nach Frankreich und dann nach Palästina. Kehrte auf Veranlassung Bechers 1948 nach Deutschland zurück. Seit 1949 Abg. der Volkskammer und Vizepräsident des Kulturbundes,…

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Widerstand (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Da die sowjetkommunistische Doktrin keine anderen Anschauungen neben sich duldet und die kommunistische Politik keinen Platz für eine konstruktive Opposition läßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen (wobei die Möglichkeiten für die Bewohner vieler Ostblockstaaten, außer der SBZ, seit je gering waren), sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapi[S. 533]tulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu vertreten, die vom Regime als „feindlich“ verfolgt werden (Strafrechtsergänzungsgesetz, Rechtswesen, Teil 4). In Mitteldeutschland, einem bis in die Arbeiterschaft hinein von bürgerlich-abendländischer Gesittung geprägten Gebiet und zudem dem willkürlich abgerissenen Teilstück des Lebensraums eines Gesamtvolks, muß das Mißverhältnis zwischen der von der Führung geforderten Weltanschauung und den wirklichen Anschauungen der Massen besonders kraß hervortreten. Vor allem vier Gruppen von Opponenten sind in Erscheinung getreten: Exponenten des bürgerlichen und bäuerlichen Konservatismus, besonders aus der älteren Generation, die, vom Regime ohnehin als potentielle Klassenfeinde beargwöhnt, von vornherein einen schweren Stand hatten; überzeugte Christen, und zwar sowohl Protestanten wie auch. Katholiken aus den kleinen katholischen Enklaven — Eichsfeld! —, unter ihnen vielfach Angehörige der jungen Generation (Junge Gemeinde); Exponenten der sozialdemokratischen Arbeiterschaft, vor allem in den Räumen Leipzig, Dresden, Halle, Magdeburg, Gera und Ostberlin; schließlich auch zahlreiche Vertreter der akademischen Intelligenz einschließlich des „parteilich“ erzogenen Hochschulnachwuchses. Der W. dieser Gruppen hat aber in der ( Regel nur die Form passiver Resistenz und der sorgfältig im Privatbereich gehüteten Solidarisierung der Andersmeinenden, weshalb das Regime diesen W. sehr schwer fassen kann und bis heute nicht hat ausmerzen können. Lediglich der Juni-Aufstand 1953 stellte eine gegnerische Großaktion von wirklich politischer Dimension dar, die ohne das Eingreifen der Sowjettruppen zweifellos zum Zusammenbruch des SED-Regimes geführt hätte. Ähnlich starke Gärungserscheinungen von 1956, die vor allem die Intelligenz- und Führungsschicht betrafen, wurden nach den Aufständen in Polen und Ungarn im Keim erstickt (Tauwetter, Harich, Schirdewan). Vielfach, vor allem bei der Jugend, in Künstler- und Intellektuellenkreisen, hat er in den letzten Jahren die Form einer antiautoritären Haltung (Skeptizismus) angenommen, die sich bei Respektierung der obrigkeitlichen Funktionen gegen die parteiliche Indoktrination wendet, größere Freiheiten für Diskussion und Gestaltung der Privatsphäre beansprucht, sich hier auf Modelle und Anregungen anderer Volksdemokratien stützt und eine ambivalente Einstellung des Regimes provoziert, das einmal sein Ideologie-Monopol wahren will, zum anderen darauf angewiesen ist, die breiten Massen, die Eliten und den Nachwuchs bei leidlich guter Stimmung zu halten (Kulturpolitik). Andererseits ist zu berücksichtigen, daß die in der SBZ im Unterschied zu den übrigen Volksdemokratien bis zur Errichtung der Mauer günstige Chance zur Flucht, die im Jahresdurchschnitt von 150.000 bis 250.000 Personen wahrgenommen worden ist, im Laufe der Jahre zu einer Aushöhlung der Bereitschaft zum aktiven W. geführt hat (Flüchtlinge). Dennoch befanden sich noch Mitte 1964 in den Strafanstalten der SBZ 8.000 bis 12.000 politische ➝Häftlinge. In den Jahren 1950 bis 1953 waren es etwa 25.000. (Boykotthetze, Friedensgefährdung, Staatsverbrechen) Literaturangaben Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. M. Vorw. v. Richard Löwenthal. Köln 1965, Kiepenheuer und Witsch. 185 S. (Ist völlig geänd. u. erw. Neufassung von Nr. 381) Fricke, Karl Wilhelm: Selbstbehauptung und politischer Widerstand in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1964. 192 S. DIN A 5. Jänicke, Martin: Der dritte Weg — Die antistalinistische Opposition gegen Ulbricht seit 1953. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 267 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 532–533 Widerspruch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiedergutmachung

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Da die sowjetkommunistische Doktrin keine anderen Anschauungen neben sich duldet und die kommunistische Politik keinen Platz für eine konstruktive Opposition läßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen (wobei die Möglichkeiten für die Bewohner vieler Ostblockstaaten, außer der SBZ, seit je gering waren), sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapi[S.…

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Intelligenz (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zur Bewältigung technischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Aufgaben benötigt der „Arbeiter- und Bauernstaat“ (Arbeiter-und-Bauern-Macht) die I. Als zwischen den Klassen befindliche Schicht wurde sie lange Zeit in die „alte“ und in die „neue“ I. gegliedert. Die Angehörigen der „alten“ I. entstammen dem Bürgertum, erhielten ihre Prägung vor 1945, haben zum Teil ein loyales Verhältnis zum SED-Regime gefunden, werden aber im wesentlichen nur toleriert, da man einstweilen auf sie angewiesen ist. An ihr politisches Bewußtsein werden deshalb geringere Anforderungen gestellt als an die „neue“ I. Die „neue“ I., die an den Hochschulen und z. T. Fachschulen ausgebildet worden ist, entstammt zu etwa 50 v. H. dem Proletariat oder dem Kleinbauerntum (Arbeiter- und Bauernkinder). Gesamtzahl der Angehörigen der I. (1965) rd. 700.000, jährlicher Zuwachs über 50.000. Man unterscheidet die technische und ökonomische I. (Ingenieure, Techniker, Physiker, Chemiker, Volkswirtschaftler, Betriebswirtschaftler, Agrar-, Industrieökonomen u.a.), die I. an wissenschaftlichen Einrichtungen (vor allem Hochschulprofessoren), an pädagogischen Einrichtungen (Lehrer), an medizinischen Einrichtungen (Ärzte im Staatsdienst), an künstlerischen Einrichtungen (Schauspieler, Musiker. Sänger und ähnliche) sowie die freischaffende I. (Maler, Bildhauer u.ä., aber auch Ärzte in eigener Praxis). Die I. genießt viele Privilegien (Einzelverträge). Vor allem nach der Massenflucht bes. von Ärzten und Apothekern ab 1957 sowie im Zusammenhang mit der generellen Fluchtwelle ab Frühjahr 1960 (Flüchtlinge) taktierte die Führung gegenüber der I. beschwichtigend. Während das lange Zeit sehr gespannte Verhältnis der Industriearbeiter zur „neuen“ technischen I. im Laufe der Jahre besser wurde, steht ein großer Teil linksradikaler Kommunisten einschließlich von Parteifunktionären (Sektierer) der I.-Politik der SED-Führung ablehnend gegenüber. Literaturangaben Müller, Karl Valentin: Die Manager in der Sowjetzone … zur Soziologie der wirtschaftl. und milit. Führungsschicht in Mitteldeutschland (Schriftenreihe d. Inst. f. Empirische Soziologie, Nürnberg, Nr. 2). Köln 1960, Westdeutscher Verlag. 200 S. m. zahlr. Tabellen. — (Der wehrsoziolog. Teil: 1954 abgeschlossen.) *: Die Situation der Entscheidung. Eine Diskussion über die Lage der „Intelligenz“ in der Sowjetzone. (BMG) 1952. 48 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 213 Instrukteurwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interessengemeinschaft, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Zur Bewältigung technischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Aufgaben benötigt der „Arbeiter- und Bauernstaat“ (Arbeiter-und-Bauern-Macht) die I. Als zwischen den Klassen befindliche Schicht wurde sie lange Zeit in die „alte“ und in die „neue“ I. gegliedert. Die Angehörigen der „alten“ I. entstammen dem Bürgertum, erhielten ihre Prägung vor 1945, haben zum Teil ein loyales Verhältnis zum…

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Wirtschaftsstrafverordnung (1966)

Siehe auch: Wirtschaftsstrafrecht: 1969 1975 1979 Wirtschaftsstrafverordnung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 Kurzbezeichnung der „VO über die Bestrafung von Verstößen gegen die Wirtschaftsordnung“ (WStVO) vom 23. 9. 1948 (ZVOB1. S. 439); geändert durch VO vom 29. 10. 1953 (GBl. S. 1077). — Die W. soll die Durchführung der Wirtschaftsplanung und der Versorgung der Bevölkerung schützen; sie ersetzte die von dem nationalsozialistischen Gesetzgeber erlassene Verbrauchsregelungs-Straf-VO und Kriegswirtschafts-VO sowie die in den Ländern der SBZ nach 1945 ergangenen wirtschaftsstrafrechtlichen Bestimmungen. Die in §~1 katalogisierten Wirtschaftsverbrechen sind mit Zuchthausstrafe bedroht, neben der auf Vermögenseinziehung erkannt werden kann (bis 1953 war die Vermögenseinziehung obligatorisch). Die in den §§ 2–10 und 19 festgelegten Wirtschaftsvergehen werden mit Gefängnis bestraft; für schwere Fälle ist Zuchthaus bis zu 10 Jahren vorgesehen, neben dem auf Vermögenseinziehung erkannt werden kann. Außerdem sind in allen Fällen Geldstrafe in unbegrenzter Höhe und wirtschaftliche Strafmaßnahmen (Berufsverbot, Einsetzung eines Treuhänders, Betriebsschließung u.a.) zulässig. In leichten Fällen von Verstößen gegen die W. werden durch die Räte der Kreise Ordnungsstrafen bis zu 500 DM Ost verhängt. Über Beschwerden gegen den Ordnungsstrafbescheid entscheidet der Rat des Bezirkes endgültig. (Bis 1953 wurden Fälle, in denen die Verhängung einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe von mehr als 100.000 DM Ost oder eine Vermögenseinziehung nicht erforderlich erschien, in einem ähnlich dem Ordnungsstrafverfahren gestalteten besonderen Wirtschaftsstrafverfahren verfolgt, in dem Geldstrafen bis zu 100.000 DM Ost verhängt werden konnten.) — Die W. findet keine Anwendung auf Preisverstöße. Von Zonengerichten auf Grund der W. verhängte Urteile dürfen in der Bundesrepublik nicht vollstreckt werden, da die W. zu der verfassungsmäßigen Ordnung der BRD in Widerspruch steht (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. 5. 1960). (Wirtschaft, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 543 Wirtschaftsrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftssystem

Siehe auch: Wirtschaftsstrafrecht: 1969 1975 1979 Wirtschaftsstrafverordnung: 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 Kurzbezeichnung der „VO über die Bestrafung von Verstößen gegen die Wirtschaftsordnung“ (WStVO) vom 23. 9. 1948 (ZVOB1. S. 439); geändert durch VO vom 29. 10. 1953 (GBl. S. 1077). — Die W. soll die Durchführung der Wirtschaftsplanung und der Versorgung der Bevölkerung schützen; sie ersetzte die von dem nationalsozialistischen Gesetzgeber erlassene…

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Währung (1966)

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die Währungsreform in der SBZ (24.–28. 6. 1948) wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Die Währungseinheit hatte bis zum 1. 8. 1964 diese Bezeichnung, die dann in „Mark der Deutschen Notenbank“ (DM Ost) geändert wurde. Nur die Bezeichnung wurde geändert, Wert, Austauschrelation und Geldpolitik blieben unberührt. Die DM Ost ist gesetzliches Zahlungsmittel für die SBZ und den Sowjetsektor Berlins, das Währungsgebiet der DM Ost. Binnenfunktion der DM Ost. Entgegen den ursprünglichen Thesen der Marxschen Ideologie kommt dem Geld in den kommun. Ländern eine große Bedeutung zu. Das Geld ist Recheneinheit, Zahlungsmittel, ein Instrument der Verteilung und Umverteilung des Sozialproduktes entsprechend den Zielen der Volkswirtschaftspläne und ein Mittel zur Kontrolle des Wirtschaftsprozesses (Wirtschaft). Der Wirtschaftsprozeß ist sowohl überwiegend mengenmäßig, gleichzeitig aber auch — und zwar vollständig — wertmäßig (geldmäßig) geplant. Durch diese Doppelplanung läßt sich die materielle Produktion von der Geldseite her kontrollieren. Jeder Veränderung im materiellen Prozeß (Produktion, Umsatz, Verbrauch oder Bevorratung von Rohstoffen usw.) muß eine geldmäßige Veränderung parallel laufen. Dieser Sachverhalt wird zur ständigen — z.T. täglichen — Kontrolle des Wirtschaftsprozesses in bezug auf die Plan Verwirklichung ausgenutzt. Durch diese „Finanzkontrolle“ („Kontrolle durch die Mark“) werden alle Betriebe und Institutionen überwacht. Deshalb ist sowohl der bargeldlose Zahlungsverkehr (Kontenführungspflicht) als auch der Bargeldverkehr (Bargeldumlauf) und der Kreditverkehr (Kredite) reglementiert. Die für die Kontrolle zuständigen Institutionen sind die Banken, vor allem die Deutsche ➝Notenbank. Eine weitere wichtige Funktion übt das Geld bei der Einkommensverteilung aus. Das Regime zieht mit Hilfe von Steuern und anderen Abgaben erhebliche Teile des Sozialproduktes an sich und setzt sie zur Erreichung seiner wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele ein (Staatshaushalt). Aus den genannten Gründen wird der Kommunismus auch weiterhin nicht auf das Geld verzichten können. Binnenwert der DM Ost. Bei der Betrachtung des inneren Wertes (Kaufkraft) der DM Ost sind drei Perioden zu unterscheiden: 1. von 1948 bis 1958 ist die Kaufkraft ständig gestiegen. Grund war der langsame Abbau der hohen Preise für Konsumgüter. 2. Während der Periode von 1958 bis 1961 ist die Kaufkraft der DM Ost etwa konstant geblieben. Die Preise haben sich in dieser Periode nur unwesentlich verändert. [S. 520](HO, Lebensmittelkarten) 3. Ab 1961 und besonders seit 1964 im Zuge der „Industriepreisreform“ (Preispolitik) ist die Verwaltung zu offenen Preiserhöhungen — zunächst bei Einzelprodukten — übergegangen. Seitdem sinkt folglich die Kaufkraft der DM Ost langsam. Verglichen mit der DM West ist die Kaufkraft der DM Ost auch heute noch erheblich geringer. Ein einheitlicher Kaufkraftvergleich ist allerdings nicht möglich, weil die Preise der Grundnahrungsmittel in der SBZ im allgemeinen niedriger sind als in der BRD, die Preise hochwertiger Konsumgüter dagegen erheblich höher. Im Durchschnitt ist die Kaufkraft der DM Ost — Ende 1963 — rund 25 v. H. geringer als die der DM West (Lebensstandard). Außenfunktion und Außenwert der DM Ost. Die DM Ost ist im internationalen Zahlungsverkehr ohne Bedeutung. Die W. der SBZ ist eine nichtkonvertible Binnen-W. (Devisen, Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit) Daher ist es auch unerheblich, daß die von der sowjetzonalen Notenbank auf Grund einer angenommenen Goldparität von 0,3.999 Gramm Feingold für eine DM Ost festgesetzten Wechselkurse die DM Ost ganz erheblich überbewerten. Für den internationalen Zahlungsverkehr haben diese Relationen keine Bedeutung. (Siehe Tabelle.) Neben den Goldparitätenkursen gelten — ebenfalls von der Notenbank festgesetzt — sog. Touristenkurse. Sie dürfen nur bei „nichtkommerziellen“ Zahlungen (z. B. im Reiseverkehr, bei Ausgaben diplomatischer Vertretungen, für Unterstützungszahlungen) angewandt werden. Da im Außenhandel nur ausnahmsweise Devisenzahlungen Vorkommen, wird zu diesen Kursen also der eigentliche — sehr geringe — Devisenhandel abgewickelt. Während diese „Touristenkurse“ die westlichen Währungen ebenfalls unterbewerten, stellen sie in bezug auf die Ostblockwährungen im allgemeinen eine realistische Verbindung der in Frage kommenden Preisniveaus dar. Schließlich gibt es einen freien Kurs der DM Ost, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der BRD, speziell in West-Berlin — bilden kann. Auch dieser freie Ostmark-Kurs gibt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht wieder. Er bewertet die Ostmark zu gering. Er spiegelt lediglich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage wider und zeigt, wie wenig die DM Ost im westlichen Ausland geschätzt wird. Für die Abrechnung des Außenhandels gilt ein weiterer Kurs. Man spricht von der „Valuta-DM (Ost)“. Sie wird der DM West gleichgesetzt und läßt — weil sie die Auslandswährung günstiger bewertet — die Außenhandelsumsätze der SBZ höher erscheinen, als es bei einer Umrechnung zum Goldparitätenkurs der Fall wäre. Die Tabelle zeigt die verschiedenen Kursrelationen zur DM West, zum Rubel und zum Dollar. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 519–520 Wählervertreterkonferenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Währungsgebiet

Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die Währungsreform in der SBZ (24.–28. 6. 1948) wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Die Währungseinheit hatte bis zum 1. 8. 1964 diese Bezeichnung, die dann in „Mark der Deutschen Notenbank“ (DM Ost) geändert wurde. Nur die Bezeichnung…

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Parteihochschule (1966)

Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ostberlin (früher Kleinmachnow) ist, „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden. Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6 Monate. Ab 1950 gab es Ein- und Zweijahrlehrgänge für Spitzenfunktionäre bzw. für Elitenachwuchs sowie Sonderlehrgänge für Dozenten, Pädagogen, Journalisten usw., seit 1953 gibt es in Angleichung an die P. in Moskau Dreijahrlehrgänge. Stärke der Lehrgänge: je 200 Schüler. Teilnehmer werden durch die Bezirksleitungen ausgewählt und theoretisch und personell durch Sonderkommissionen des ZK und der P. überprüft. Die Zulassung jedes Funktionärs ist vom Beschluß des Sekretariats des ZK abhängig, das auch die letzte Entscheidung über den Einsatz der Hochschüler hat. Die Kandidaten für die P. sollen in der Regel eine Kreis- und Bezirksparteischule mit gutem Erfolg absolviert haben. Direktor der P. war bis 1950 Rudolf Lindau, ihm folgte Hanna ➝Wolf. Unterrichtsfächer: Geschichte der intern. Arbeiterbewegung, insb. Geschichte der ➝KPdSU, Dialekt. und Historischer Materialismus, Politökonomie, Geschichte, Parteiaufbau, politische u. Ökonom. Geographie, Staatslehre, Militärwissenschaften, Kunst und Literatur, Russisch. Im Herbst 1950 wurde der Fernunterricht der P. eingeführt (Fernstudium). Im April 1953 erhielt die P. das Promotions- und Habilitationsrecht für die akademischen Grade „Dr. phil.“ und „Dr. oec.“. Absolventen d. Dreijahrlehrgänge erhalten d. Titel Diplom-Gesellschaftswissenschaftler. Die P. hat jeweils rd. 1.000 Schüler. Verant[S. 348]wortlicher Sekretär des ZK für die P. ist Hager. Bis 1952 besuchten auch Funktionäre der KPD die P. (Schulung) Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 347–348 Parteigruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteijargon

Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1969 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Aufgabe der „P. Karl Marx beim ZK der SED“ in Ostberlin (früher Kleinmachnow) ist, „Parteiarbeiter des neuen, des bolschewistischen Typs“ heranzubilden. Gegründet 1946. Dauer der Lehrgänge zuerst 6 Monate. Ab 1950 gab es Ein- und Zweijahrlehrgänge für Spitzenfunktionäre bzw. für…

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Justizreform (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe dieser J. endete am 2. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf Verwaltungsstellen übertragen und gleichzeitig das Notariat verstaatlicht. Auf zivil- und strafrechtlichem Gebiet erfolgte die gesetzliche Neuregelung einzelner Materien (Eherecht, Strafrechtsergänzungsgesetz, Angleichungs-VO). Der V. Parteitag der SED im Juli 1958 gab den Anstoß zu einer zweiten J., die die Einführung der Richterwahl (Richter), die Neufassung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung, die Verabschiedung des LPG-Gesetzes und des Gesetzbuchs der Arbeit mit sich brachte. Ein im Justizministerium aufgestellter „Perspektivplan“ sah weiter die Schaffung eines neuen Strafgesetzbuchs, eines neuen Zivilgesetzbuches und einer neuen Zivilprozeßordnung („Neue Justiz“ 1958, S. 551) vor. Dieser Plan ist bisher nicht erfüllt worden. Eine dritte J. hatte nach dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 der Erlaß des Staatsrates „über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) zur Folge. Die Schwerpunkte lagen in der Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege und der gesetzlich eingeführten gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit (gesellschaftliche Gerichte). Die Befugnisse der Justizverwaltung wurden eingeschränkt. Die Arbeiten zur Schaffung neuer Gesetze (Strafgesetzbuch, Zivilgesetzbuch) wurden fortgeführt; das Familiengesetzbuch (Familienrecht) wurde fertiggestellt. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 230 Junker, Wolfgang A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizverwaltung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe dieser J. endete am 2. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf…

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Betriebsplan (1966)

Siehe auch: Betriebsplan: 1963 1965 1969 1975 1979 Betriebspläne: 1956 1958 1959 1960 1962 Jahresplan für die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Der B. enthält folgende Teilpläne: Produktionsplan, Materialplan, Kosten- und Ergebnisplan, Arbeitskräfteplan, Kapazitätsplan, Entwicklungsplan, Anlagenplan, Richtsatz- und Kassenplan, Plan Neue Technik, Kultur- und Sozialplan. Die Aufstellung des B. erfolgte bis einschließlich 1954 nach von den Industrieministerien vorgegebenen Kennziffern für sämtliche Teilgebiete des Plans, die durch die Betriebe ohne Rücksichtnahme auf besondere betriebliche Verhältnisse erfüllt werden mußten. Seit 1955 werden den Betrieben die Auflagen nur noch für die wichtigsten Planteile übergeben. Noch immer aber haben die Betriebsleitungen nicht weniger als (1964) 19 [S. 77]einzelne, von zentralen Stellen gegebene Planbefehle für die verschiedenen Bereiche des betrieblichen Geschehens in die B. aufzunehmen und zu realisieren. Die Betriebe sind verpflichtet, selbständig detaillierte Pläne für ihre Produktionsvorhaben, die die Erfüllung der Planauflagen einschließen, auszuarbeiten. Einen Auszug der in den Betrieben aufgestellten Spezifikationen für den Finanzbereich geben die Betriebsleitungen an die ihnen Vorgesetzten Stellen, also entweder an die Vereinigungen Volkseigener Betriebe oder (für die Bezirksgeleitete Industrie) an die Wirtschaftsräte der Bezirke. Sofern aus den Auszügen hervorgeht, daß der B. im Rahmen des Volkswirtschaftsplans liegt, erfolgt keine Bestätigung durch die Vorgesetzte Stelle. Der B. hat insoweit auch ohne Bestätigung für den Betrieb Gesetzescharakter. Änderungen sind nur nach Genehmigung oder auf Anordnung der Vorgesetzten Verwaltungsstelle gestattet. Nach Einführung des Neuen ökonomischen Systems ist die Entscheidungsbefugnis der Betriebsleitungen für wichtige Teile des B. auf die vorgeordneten Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) übergegangen, z. B. die Entscheidung über den Entwicklungsplan (der Art und Umfang der Investitionen einschließt) und das Verfügungsrecht über den Prämienfonds. (Wirtschaft, Planung) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 76–77 Betriebsparteiorganisation (BPO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebspoliklinik

Siehe auch: Betriebsplan: 1963 1965 1969 1975 1979 Betriebspläne: 1956 1958 1959 1960 1962 Jahresplan für die Betriebe der „volkseigenen“ Industrie. Der B. enthält folgende Teilpläne: Produktionsplan, Materialplan, Kosten- und Ergebnisplan, Arbeitskräfteplan, Kapazitätsplan, Entwicklungsplan, Anlagenplan, Richtsatz- und Kassenplan, Plan Neue Technik, Kultur- und Sozialplan. Die Aufstellung des B. erfolgte bis einschließlich 1954 nach von den Industrieministerien vorgegebenen…

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1966: M

Maetzig, Kurt Magdeburg MAI Maifeier Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Malerei Marchwitza, Hans Markov, Walter Markowitsch, Erich Markt Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Marktproduktion Maron, Karl Marxismus Marxismus-Leninismus Marxismus-Leninismus, Grundlagen des Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialversorgung Materielle Interessiertheit Matern, Hermann Mathematik-Olympiade Matthes, Heinz Mauer MDN Mecklenburg Medaille Medizinische Akademien Medizinische Fortbildung Medizinische Schulen Medizinisches Personal, Mittleres Mehrleistungslohn Meinungsforschung Meißen Meister Meisterbauer Meister der genossenschaftlichen Produktion Meister des Sports Meister des Sports, Verdienter Meisterhauer Meister, Verdienter Meldewesen, polizeiliches Menschenhändler Menschenraub Menschenrechte Merker, Paul Merseburg Messe der Meister von Morgen Messe, Leipziger Mewis, Karl MfNV MfS MGB Mielke, Erich Mieten Mietermitverwaltung Militärakademie „Friedrich Engels“ Militärbezirk Militärgerichtsbarkeit Militarismus Militärmissionen Militärpolitik Militärpolitische Kabinette Militärräte der SED Militärstaatsanwaltschaft Militärstrafrecht Ministerien Ministerium der Finanzen Ministerium der Justiz Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Kultur Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Ministerium für Volksbildung Ministerrat Mitbestimmungsrecht Mitropa Mittag, Günther Mittelbauer Mitteldeutschland Mittelschule Mittleres Medizinisches Personal MMM Möbelindustrie Mode Monopolkapitalismus Moral, Sozialistische Mothes, Kurt MTS Mückenberger, Erich Mühlhausen Müller, Margarete Müller, Rudolf Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Mutterschutz Mutter und Kind MWD

Maetzig, Kurt Magdeburg MAI Maifeier Maisprogramm Makarenko, Anton Semjonowitsch Malerei Marchwitza, Hans Markov, Walter Markowitsch, Erich Markt Marktforschung, Deutsches Institut für (DIM) Marktproduktion Maron, Karl Marxismus Marxismus-Leninismus Marxismus-Leninismus, Grundlagen des Marx, Karl MAS Maschinenbau Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung …

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Banken (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 Mit dem Einzug der Roten Armee wurden alle Geld- und Kreditinstitute geschlossen (SMAD-Befehl Nr.~1 vom 28. 4. 1945) und deren Aktiva (Bargeld, Wertpapiere, sonstige Werte) beschlagnahmt. Mit Ausnahme der Genossenschafts-B. wurden die B. nicht wieder eröffnet. Sie hatten Liquidationsbilanzen zu erstellen und wurden enteignet, staatliche und kommunale Institute gingen in das Eigentum der neuen Verwaltungen über. Mit SMAD-Befehl 01 vom 23. 7. 1945 wurden zunächst durch die Länderregierungen fünf Provinzial-B., städtische und kommunale B. sowie Sparkassen neu gegründet. Sie sind nicht Rechtsnachfolger ihrer Vorgänger. Den landwirtschaftlichen Genossenschafts-B. (Raiffeisenkassen) (ländliche ➝Genossenschaften) wurde durch SMAD-Befehl 146 vom 20. 11. 1945, den Volks-B. (B. für ➝Handwerk und Gewerbe) durch SMAD-Befehl 14 vom 15. 1. 1946 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Fünf „Emissions- und Girobanken“ (mit Notenbankfunktion) wurden 1947 in den einzelnen Ländern gegründet (SMAD-Befehl 37 vom 19. 2. 1947). Als deren Spitzeninstitut wurde am 21. 5. 1948 die „Deutsche Emissions- und Girobank“ errichtet, die am 20. 7. 1948 in die Deutsche ➝Notenbank umgewandelt wurde. Zur Bedienung eines gesetzlich festumrissenen Kundenstammes und zur Lösung spezieller Aufgaben innerhalb der Planwirtschaft bestehen heute neben der Notenbank mit ihren 1962 gegründeten Spezialfilialen zur Bedienung der VVB, den sog. „Industriebanken“, und den Genossenschaftsbanken Sparkassen, die Deutsche ➝Investitionsbank und die Landwirtschaftsbank. Eine Sonderstellung nimmt das Berliner ➝Stadtkontor ein. Die B. haben neben den traditionellen Geschäften im kommun. Wirtschaftssystem die zentrale Aufgabe, den gesamten Wirtschaftsprozeß zu überwachen („Kontrolle durch die Mark“) (Währung, Zahlungsverkehr, Kontenführungspflicht), Planabweichungen und ihre Ursachen zu registrieren und mit den Betrieben Maßnahmen zu deren Beseitigung einzuleiten. (Bankanalyse) Die B. haben das Recht, die Konten der Betriebe, die Erfüllung der Kennziffern, die Verwendung der Kredite zu kontrollieren und u. U. Sanktionen zu verhängen (Strafzinsen, Kreditsperre). Die Macht der Banken reicht bis zur Einflußnahme in die betriebliche Leitungstätigkeit und die materielle Produktion. Wie allen Ostblockstaaten fehlt auch der SBZ eine internationale finanzwirtschaftliche Verflechtung; jedoch ist sie Mitglied der 1964 gegründeten Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit. (Wirtschaft, Finanzschulden, Währung, Bargeldumlauf, Kredite) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 58 Bank Sozialistischer Länder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bankenabkommen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 Mit dem Einzug der Roten Armee wurden alle Geld- und Kreditinstitute geschlossen (SMAD-Befehl Nr.~1 vom 28. 4. 1945) und deren Aktiva (Bargeld, Wertpapiere, sonstige Werte) beschlagnahmt. Mit Ausnahme der Genossenschafts-B. wurden die B. nicht wieder eröffnet. Sie hatten Liquidationsbilanzen zu erstellen und wurden enteignet, staatliche und kommunale Institute gingen in das Eigentum der neuen Verwaltungen über. Mit SMAD-Befehl 01 vom 23. 7.…

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Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1966)

Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1969 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED vom Januar 1963 durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen, die am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit aufnahm. Sie nahm die Apparate der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (Kontrollkommission) und der bisherigen Helfer der Staatlichen Kontrolle, die aufgelöst wurden, in sich auf. Daneben bedient sie sich der gesellschaftlichen Kontrollorgane. (Arbeiterkontrolle des FDGB, FDJ-Kontrollposten) Sie ist dem ZK der SED und dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Ihre Organe sind: Das Komitee mit einer Leitung, Inspektionen, Bezirksinspektionen, Kreisinspektionen, Kommissionen in den Betrieben und Volkskontrollausschüsse. Die ABI ist mit weitgehenden Vollmachten ausgestattet. Sie hat u.a. das Recht, Einsicht in alle Dokumente und Unterlagen zu nehmen, Auskünfte zu verlangen, Materialien anzufordern, schriftliche Erklärungen und Stellungnahmen zu verlangen sowie Leiter und Mitarbeiter des Staatsapparates von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Das Komitee und die Inspektionen sind berechtigt, den Leitern von Staatsorganen und Wirtschaftsfunktionären Weisungen zu geben und Rechenschaft über die Ausführung zu verlangen sowie Maßnahmen und Weisungen von verantwortlichen Leitern und Mitarbeitern auszusetzen und die Aufhebung zu verlangen. Sie können die Bestrafung von schuldigen Personen fordern, diese in geringfügigen Fällen Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übergeben, Schadenersatz verlangen, Disziplinär- und Ordnungsstrafen verhängen und, soweit erforderlich, die Entbindung von der Funktion verlangen. Nur absolut zuverlässige und linientreue Personen dürfen in den Organen der ABI tätig sein. Die ABI soll ein wirksames Instrument der SED zur Kontrolle der Durchführung ihrer wirtschaftlichen Planung sein. Sie verfügt über mehr als 100.000 ehrenamtliche Kontrollkräfte in etwa 3.800 Volkskontrollausschüssen, 4.430 Betriebskommissionen und 140 Zweiginspektionen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 29 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter- und Bauernkind

Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1969 1975 1979 1985 Nach sowjet. Vorbild wurde in Erfüllung einer Forderung des VI. Parteitages der SED vom Januar 1963 durch gemeinsamen Beschluß des ZK der SED und des Ministerrates die ABI geschaffen, die am 15. 5. 1963 ihre Tätigkeit aufnahm. Sie nahm die Apparate der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle (Kontrollkommission) und der bisherigen Helfer der Staatlichen Kontrolle, die…

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Betriebsgesundheitswesen (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit Gesundheitshelfern des DRK, Betriebe mit (a) 200–500 Beschäftigten die „Schwesternsanitätsstelle“ unter ärztlicher Aufsicht, (b) 500–2.000 die „Ambulanz“ („Arztsanitätsstelle“) mit Arzthelfer oder stundenweise tätigem Arzt, [S. 76]© 2.000–4.000: Betriebsambulatorium mit 1–4 ganztägig tätigen Ärzten (und Zahnärzten), (d) mehr als 4.000: Betriebspoliklinik mit (mindestens 5) fachärztlichen sowie zahnärztlichen Behandlungsabteilungen; in manchen Wirtschaftszweigen gelten höhere Schlüsselzahlen. Das Personal gehört dem staatlichen Gesundheitsdienst an; die Führung geht aber mehr und mehr an die Betriebsleitungen über. Im Vordergrund steht jetzt die Bemühung um die Entwicklung eines B. auf dem Lande, d. h. bei den LPG. Aufgaben: ambulante Behandlung (auch betriebsfremder Personen) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, „Erste Hilfe“ bei Unfällen, Überwachung nach dem Dispensaire-Prinzip mit Reihenuntersuchungen, Führung von Nachtsanatorien und (neuerdings) Krankenhäusern, schließlich Arbeits- und Betriebshygiene (Arbeitssanitätsinspektion), Unfallverhütung und Überwachung der Werksküchen. In einem durchgängig zentral gesteuerten Gesundheitswesen kann auf eine einheitliche Lenkung auch des B. nicht verzichtet werden. Dafür einen geeigneten Weg zu finden ist bisher nicht gelungen. Der Versuch, die Einrichtungen des B. nach Wirtschaftszweigen in jedem Kreis unter Leitung je einer Betriebspoliklinik zusammenzufassen, war allenfalls in einzelnen hoch industrialisierten Distrikten realisierbar. Nur „für die wichtigsten Industriezweige sind an der Stelle ihrer größten Konzentration Leiteinrichtungen aus Betriebspoliklinik, Betriebskrankenhaus und arbeitshygienischer Abteilung einzurichten“ (Perspektivplan, S. 22). Stattdessen wurden alle Einrichtungen des B. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und unter die Leitung der größten Betriebspoliklinik des Kreises gestellt. Dieser soll ein Betriebskrankenhaus oder mindestens eine Bettenstation für die „Begutachtung“, d. h. die Kontrolle des Leistungsvermögens von Belegschaftsmitgliedern, und außerdem mindestens ein Nachtsanatorium angegliedert sein. In jedem Fall soll das gesamte B. jedes Kreises als „Abteilung“ dem Gesundheitszentrum eingeordnet sein. Außerdem aber soll künftig das B. nach Wirtschaftszweigen gegliedert und innerhalb jedes solchen von einer großen Betriebspoliklinik als „Leiteinrichtung“ koordiniert werden, um so die spezielleren Bedürfnisse der Arbeitshygiene zu erfüllen. Bestand Anfang 1965: (a) 1.396, (b) 1.434, © 189, (d) 73. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 75–76 Betriebsberufsschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsgewerkschaftsleitung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit…

DDR A-Z 1966

Vertragsgericht, Staatliches (1966)

Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1958 (GBl. I, S. 83 u. S. 86) geregelt worden. Diese beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des staatlichen Vertragsgerichts“ vom 18. 4. 1961 (GBl. II, S. 293), geändert durch VO vom 9. 9. 1965 (GBl. II, S. 711) ersetzt worden. Das V. ist kein Gericht, sondern ein zentrales staatliches Organ, das dem Ministerrat unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Dessen Vors. übt die Dienstaufsicht aus. Das V. wird vom Vors. des V. (zur Zeit Dr. Osmar Spitzner) geleitet. Es gliedert sich in das zentrale V. und in die V. in den Bezirken und in Ostberlin (Bezirks-V.). Die Tätigkeit des V. wird durch Arbeitspläne geregelt, die nach „politisch ökonomischen Schwerpunkten“ aufzustellen sind. Es hat „die Betriebe und wirtschaftsleitende Organe bei der eigenverantwortlichen und bewußten Anwendung des Vertragssystems zu unterstützen und zur Lösung der bei der Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Wirtschaftspläne und den zwischenbetrieblichen Beziehungen auftretenden Widersprüche beizutragen“. Das V. ist zuständig für die Entscheidung sämtlicher Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Wirtschaftsverträgen im Rahmen des Vertragssystems (Vertragsgesetz). Es ist zuständig für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben (sozialistische Wirtschaft), sozialistischen Genossenschaften, staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Betrieben mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe). Über diese Streitfälle entscheidet das V. in Schiedsverfahren. Auch ohne Antrag eines der Beteiligten ist vom V. ein Verfahren einzuleiten, wenn Wirtschaftsverträge zur Sicherung volkswirtschaftlich bedeutsamer Aufgaben nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, durch einseitiges betriebliches Verhalten gesamtvolkswirtschaftliche Interessen bei der Gestaltung und Durchführung von zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen beeinträchtigt werden oder pflichtwidriges Unterlassen der Berechnung von Vertragsstrafe und anderen Sanktionen zu einer Störung des Wirkens der ökonomischen Hebel in den zwischenbetrieblichen Beziehungen führt. Handlungen oder Leistungen können vom V. durch Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 50.000 DM Ost erzwungen werden. Die Beitreibung von Geldforderungen erfolgt gegenüber sozialistischen Betrieben durch Abbuchung vom Konto des Schuldners. Zur Vollstreckung in das Bankguthaben oder in eine andere Forderung eines nicht sozialistischen Betriebes oder eines mit seinem persönlichen Vermögen haftenden Inhabers oder Gesellschafters erläßt das V. einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß. Vertragsstrafen kann das V. zugunsten des Staatshaushalts einziehen, wenn ihre Durchsetzung durch den Berechtigten nicht mehr möglich oder pflichtwidrig unterlassen oder verzögert worden ist. Gegen Leiter und leitende Mitarbeiter eines Betriebes kann das V. bei Verletzung der Vertragsdisziplin Ordnungsstrafen bis zu 1.000 DM Ost verhängen. Gegen Schiedssprüche der Bezirks-V. können die Beteiligten und ihre übergeordneten Organe beim Vors. des V. Einspruch einlegen. Dieser hat ein Nachprüfungsverfahren anzuordnen, wenn der Schiedsspruch „den im sozialistischen Recht enthaltenen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik widerspricht und dem betroffenen Partner schwerwiegende Nachteile entstehen“. Gibt der Vors. dem Einspruch nicht statt, so hat er dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung schriftlich mitzuteilen. Der Vors. des Ministerrats kann den Vors. des V. zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens anweisen. Außerdem können der Vors. des Landwirtschaftsrats, die Minister und die Staatssekretäre mit eigenem Geschäftsbereich sowie die Leiter zentraler gesellschaftlicher Organisationen innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim Vors. des V. die Anordnung eines Nach[S. 507]prüfungsverfahrens verlangen, soweit durch die Entscheidung Betriebe und Einrichtungen ihrer Bereiche betroffen sind. Das Nachprüfungsverfahren kann der Vors. des V. selbst oder eine von ihm eingesetzte Nachprüfungskommission ohne mündliche Verhandlung durchführen. In den Verfahren vor den V. können sich die Partner durch einen Rechtsanwalt, der Mitglied eines Anwaltskollegium ist (Rechtsanwaltschaft), vertreten lassen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 506–507 Vertragsforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertragsgesetz

Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1969 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1958 (GBl. I, S. 83 u. S. 86) geregelt worden. Diese beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die…

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Wenden (1966)

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet hat ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt. Obschon sich kaum 5 v. H. der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000) ständig abnimmt und der von der benachbarten Tschechoslowakei her genährte wendische Nationalismus niemals ernstliche Bedeutung gewann, drängt das Regime der SBZ den vorwiegend kirchlich-protestantisch und antikommun, eingestellten W., offiziell als Sorben bezeichnet, die Autonomie geradezu auf; Ausdruck dieser mit schwankender Entschiedenheit betriebenen Politik waren das am 23. 3. 1948 vom sächsischen Landtag beschlossene Sorben-Gesetz und das Gesetz zum Schutze der niederlausitzischen Bevölkerung und ihrer Kultur vom 12. 9. 1950. Beim — Ministerium für Kultur gibt es einen Beirat für Sorbenfragen; Vors. Robert Lehmann, einer der Stellvertreter des Ministers. Die W. haben eine kommunistisch gesteuerte Heimatbewegung, die Domowina, eine Tageszeitung „Nowa Doba“ („Neue Zeit“) und eine (niedersorbische) Wochenzeitung „Nowy Casnik“. Der Sender Cottbus strahlt sonntags für die Dauer einer knappen Stunde in „sorbischer“ Sprache aus. Ein „Institut für sorbische Volksforschung“ wird von der Deutschen ➝Akademie der Wissenschaften betreut; es bereitet eine dreibändige „Geschichte der Sorben“ und ein großes „Deutsch-Obersorbisches Wörterbuch der Gegenwartssprache“ vor. An der Leipziger Universität besteht ein Sorbisches Institut, und neben einigen weiteren Instituten gibt es in Bautzen und Cottbus „sorbische“ Oberschulen, in Bautzen ein (zweisprachiges) Deutsch-Sorbisches Volkstheater. Die Zweisprachigkeit in amtlichen Veröffentlichungen und Beschilderungen wird systematisch gefördert. Die Entwicklung der wendischen Volksgruppe wird nicht nur in der Tschechoslowakei, sondern auf Grund der These, daß Sorben und Serben miteinander verwandt seien, auch in Jugoslawien beobachtet. Die Volksgruppe fühlt sich in jüngster Zeit durch deutsche „Unterwanderung“ im Gefolge der Errichtung des Industriekombinats Schwarze Pumpe bedroht. (Nationalitätenpolitik) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 530 Weltrevolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wendt, Erich

Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet hat ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt. Obschon sich kaum 5 v. H. der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000) ständig…

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Klasse (1966)

Siehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Klasse/Klassen, Klassenkampf: 1985 Klassen: 1975 1979 Hinsichtlich ihrer Stellung im Arbeitsprozeß weithin konforme und mehr oder weniger durch das Bewußtsein dieser Konformität im Verhaltensstil mitgeprägte Menschengruppe. Vor allem durch Marx (Historischer Materialismus) und die moderne Arbeiterbewegung zu einem theoretisch wie geschichtlich wirksamen Element des Verständnisses und der Auseinandersetzungen der jüngeren abendländischen Geschichte geworden, haben die K. jedoch nach herrschender Auffassung der westlichen Soziologie mit der Fortentwicklung der industriellen Massengesellschaft im 20. Jahrhundert als Wirk- wie Klassifizierungsprinzip wesentlich an Bedeutung verloren. — Der Bolschewismus ignoriert indes diese Entwicklung: Nach Lenins auch heute noch anerkannter Definition sind K. „Menschengruppen, die sich voneinander unterscheiden nach ihrer Stellung in einem geschichtlich bestimmten System der gesellschaftlichen Produktion, nach ihrem Verhältnis zu den Produktionsmitteln, nach ihrer Rolle in der gesellschaftlichen Organisation der Arbeit und folglich nach der Art der Erlangung und dem Umfang des Anteils am gesellschaftlichen Reichtum, über den sie verfügen“. In der modernen westlichen Industriegesellschaft gibt es nach bolschewistischer Auffassung nur zwei K., Bourgeoisie und Proletariat, daneben noch Gruppen, wie die Vertreter der „kleinen Warenwirtschaft“ — Händler, Handwerker, Kleinbauern —, die ebenso wie die „werktätige Intelligenz“ zwischen den K. stehen. Während der Bourgeoisie der bedingungslose Kampf des Proletariats gilt, haben die „kleinbürgerlichen“ und einzelbäuerlichen Zwischenschichten mehr oder weniger die Chance, als Verbündete des Proletariats im Klassenkampf angenommen zu werden (Bündnispolitik), der auf die „Liquidierung der Bourgeoisie“ über die Diktatur des Proletariats und damit auf die klassenlose Gesellschaft abzielt. Neuerdings ist dieses relativ einfache Klassenschema für die „sozialistische“ Gesellschaft dadurch ins Wanken geraten, daß man in den Volksdemokratien von einer neu entwickelten „K. der Genossenschaftsbauern“ spricht, was seinen Grund in dem Umstand hat, daß hier das Eigentum an den Produktionsmitteln weder dem Staat (sog. Volkseigentum) noch dem Einzelnen („Individualeigentum“) zukommt, sondern einem begrenzten Kollektiv. Während Stalin das genossenschaftliche Eigentum noch als ein unzulängliches Provisorium auf dem Weg zum vollen „Volkseigentum“ (als Voraussetzung der klassenlosen Gesellschaft) ansah, muß einstweilen offen bleiben, ob hier eine nur taktische und vorübergehende oder aber eine prinzipielle Korrektur vollzogen worden ist. In der kommun. Gesellschaft (Kommunismus) sollen demgegenüber die K. definitiv aufgehoben und in die Einheit eines klassenlosen Volksganzen verschmolzen sein — ein Stadium, das die UdSSR nach dem im Okt. 1961 angenommenen 3. Parteiprogramm der KPdSU zwischen 1961 und 1980 in seinen Grundlagen zu erreichen trachtet. (Marxismus-Leninismus) Literaturangaben Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M. 1962. 328 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 243 KJVD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Klassenjustiz

Siehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Klasse/Klassen, Klassenkampf: 1985 Klassen: 1975 1979 Hinsichtlich ihrer Stellung im Arbeitsprozeß weithin konforme und mehr oder weniger durch das Bewußtsein dieser Konformität im Verhaltensstil mitgeprägte Menschengruppe. Vor allem durch Marx (Historischer Materialismus) und die moderne Arbeiterbewegung zu einem theoretisch wie geschichtlich wirksamen Element des Verständnisses und der Auseinandersetzungen der jüngeren…

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Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung) (1966)

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte, für Marxisten-Leninisten Grundlage für das Verständnis und die Beurteilung aller historischen und geistigen Erscheinungen. Nach dem HM. hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln von einer kommun. Urgemeinschaft zur Klassengesellschaft und damit zur Spaltung der Gesellschaft in Ausbeuter und Ausgebeutete geführt. Der Klassenkampf zwischen Unterdrückern und Unterdrückten wird als das bewegende Moment der geschichtlichen Entwicklung angesehen. Die den verschiedenen Gesellschaftsformen (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) innewohnenden Widersprüche zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen seien der Ausgangspunkt, um durch den Klassenkampf und die Revolution eine jeweils höher entwickelte Gesellschaftsform zu erreichen, ohne jedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die der Klassengesellschaft innewohnenden Widersprüche zu beseitigen. Marx und Engels glaubten, der Kapitalismus werde an diesen Widersprüchen zugrunde gehen (Krise), an seine Stelle werde eine durch die proletarische Weltrevolution zu schaffende klassenlose kommun. Gesellschaft als „freie Assoziation“ aller Mitglieder der menschlichen Gesellschaft bei gleichzeitigem „Absterben des Staates“ treten, in der jedwede Unterdrückung und Ausbeutung abgeschafft seien. Sie gingen allerdings davon aus, daß die klassenlose Gesellschaft nur bei höchstentwickelter Industrialisierung aller bedeutenden Länder möglich sei. Lenin sah vor und in dem 1.~Weltkrieg im Imperialismus die letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus und hielt damit die Zeit für die proletarische Weltrevolution ohne Rücksicht auf die Unterschiede im Stand der Industrialisierung für gekommen. Über die weitere Entwicklung des HM. auf Grund der Gegebenheiten in der SU bzw. im Ostblock Marxismus-Leninismus, Abschnitte 4 und 5. (Stalinismus, Bolschewismus, Ostblock, Sozialistisches Weltsystem, Reformkommunismus, Polyzentrismus, Volksdemokratie, Linguistikbriefe, Koexistenz, ökonomisches Grundgesetz, Freiheit, Staatsmonopolismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). (Dalp-Taschenbücher 325). Bern 1960, A. Francke. 180 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 198 Historikergesellschaft, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HO

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte, für Marxisten-Leninisten Grundlage für das Verständnis und die Beurteilung aller…

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Industrie (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 206]Das Gebiet der SBZ war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfange industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Während jedoch in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in der jetzigen SBZ vor allem die metallverarbeitende I. und die Verbrauchsgüter-I. wesentliche Standorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau waren in Mitteldeutschland gering entwickelt, weil hier die erforderlichen Bodenschätze fehlen. Eine hochqualifizierte Facharbeiterschaft ermöglichte jedoch die Entwicklung von Verarbeitungs-I. mit hoher Wertschöpfung je Arbeitsplatz. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion, vor dem zweiten Weltkrieg, d.h. 1936, hatte das Gebiet der SBZ innerhalb des Reichsgebietes bei einem Bevölkerungsanteil von rd. 25 v. H. z. B. folgende Anteile an der I.-Produktion: Die mitteldeutsche I. war 1936 mit rd. 27 v. H. am Bruttosozialprodukt des Reichsgebietes beteiligt. Durch Kriegs- und Kriegsfolgeschäden (Reparationen) verlor die mitteldeutsche I. mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten. Die Kapazitätsverluste der I. waren damit doppelt so groß wie die der westdeutschen I. Der Wiederaufbau der I. nach 1945 geschah nach dem von der SU bestimmten und von der SED-Führung durchgeführten Programm, in dem politische Gesichtspunkte den Vorrang hatten. Die Spaltung Deutschlands schnitt die Verarbeitungs-I. Mitteldeutschlands von ihren traditionellen Bezugsquellen für Rohstoffe und Halbfabrikate in Westdeutschland ab. Die dadurch verursachten Schwierigkeiten waren um so größer, als die einzelnen I.-Zweige durch den Krieg und die sowjet. Reparationspolitik unterschiedliche Kapazitätsverluste erlitten hatten. Die I. bedurfte daher — ebenso wie die I. der Bundesrepublik unter anderen Vorzeichen — der Hilfe von außen. Die SED-Führung stützte sich auf die SU und übernahm das sowjetische Wirtschaftssystem (Wirtschaft). Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten die Verstärkung der Grundstoffindustriebereiche (Braunkohlen-I., Energiewirtschaft, eisenschaffende I., chemische Grundstoff-I.) und die Inangriffnahme des Aufbaus einer bis dahin in Mitteldeutschland nicht beheimateten Schwermaschinenbau-I. Diese Maßnahmen deuteten darauf hin, daß das SED-Regime schon damals auf eine endgültige Spaltung Deutschlands hinarbeitete. Die Komplettierung der mitteldeutschen I.-Struktur verschlang riesige Investitionsmittel, die die Bevölkerung durch erzwungenen Konsumverzicht aufzubringen hatte. Zum Beispiel wurden nicht weniger als 24 Schwermaschinenbaubetriebe errichtet zur Herstellung von Walzwerkseinrichtungen, Zementfabriken, Bergbaumaschinen, Brikettfabriken, Dampfkesseln und großen Energie- und Elektromaschinen. Zwar sind durch die schwerindustrielle Komplettierung der I. die nach dem Kriege eingetretenen Disproportionen etwas gemildert worden, aber die Bezugsabhängig[S. 207]keit der Verarbeitungs-I. von auswärtigen Zulieferungen an Rohstoffen und Halbfertigmaterial ist noch beträchtlich. Das Strukturbild der I.-Bereiche bzw. I.-Zweige in beiden Teilen Deutschlands hat sich etwas angenähert. Die Chemische I. war bereits vor dem Kriege im Gebiet der SBZ stärker entwickelt als in Westdeutschland. Nach dem Aufbau eines eigenen Schwermaschinenbaus in der SBZ ist die Maschinenbau-I. in beiden Teilen Deutschlands etwa gleich stark an der I.-Produktion beteiligt. Die Maschinenbau-I. und alle anderen metallverarbeitenden I.-Zweige (Fahrzeugbau, Elektro-I., feinmechan. und optische I., Schiffbau und Metallwaren-I.) der SBZ haben jedoch keine gesicherte Rohstoffbasis: die Metallurgie ist schwächer entwickelt als die eisenschaffende und NE-Metall-I. in der BRD, da in der SBZ keine nennenswerten Erzmengen liegen (Bergbau). Der in obiger Tabelle ausgewiesene teilweise höhere Anteil der Verbrauchsgüter-I. in der SBZ weist nicht auf eine höhere Produktion in diesen Zweigen gegenüber der Bundesrepublik hin. Ihre Produktionsleistung ist im Gegenteil im allgemeinen sehr viel geringer (siehe die Tabelle der „Pro-Kopf-Produktion“). Die höheren Zahlen der SBZ erklären sich dadurch, daß die Planung und die Statistik im Verbrauchsgüterbereich mit höheren Preisansätzen arbeiten als im Produktionsgüterbereich. [S. 208]In der I. waren Ende 1964 rd. 44 v. H. aller Arbeiter und Angestellten der Zone tätig, in der I. der BRD nur etwa 38 v. H. Der Anteil der weiblichen Arbeitnehmer betrug Ende 1964 etwas über 40 v. H., in der BRD betrug der Frauenanteil nur etwa 30 v. H. Unter ständigem politischem Druck auf die Arbeitnehmerschaft (Produktionspropaganda) und unter Vernachlässigung der Verbraucherinteressen (Versorgung) wurde die I.-Produktion seit 1950 erheblich gesteigert. Dazu trugen insbesondere das Können und der Fleiß der mitteldeutschen I.-Arbeiterschaft und der Techniker und Ingenieure bei, die — ohne damit dem Regime dienen zu wollen — ihr Bestes gaben, um trotz der Planungsmängel (Planung), trotz ungenügender technischer Ausstattung der Betriebe (Technik) und unzureichender Materialversorgung die Produktion zu erhöhen. Gleichwohl besteht im effektiven Produktionsniveau je Kopf der Bevölkerung noch ein Abstand zur I. der BRD, der ohne Berücksichtigung der Unterschiede in der Qualität der Erzeugnisse noch immer mit mindestens 25 v. H. anzunehmen ist. Die I. ist nahezu vollständig verstaatlicht. 1964 entfiel auf die Betriebe mit privaten Inhabern nur ein Anteil von 2,4 v. H. der industriellen Bruttoproduktion. Aber auch für diesen Rest an Privatbetrieben gibt es keinerlei Selbständigkeit, denn auch sie sind vollständig in das Planungssystem eingebaut. Privatbetriebe in nennenswerter Zahl gibt es nur noch im Bereiche der Verbrauchsgüterherstellung; innerhalb dieser Gruppe ist der Anteil in der Bekleidungs-I. mit annähernd 11 Prozent am höchsten. Die vollständige Liquidierung der restlichen Privat-I. ist offensichtlich nur noch eine Frage kurzer Zeit. Innerhalb der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe nimmt die I. der SBZ einen ersten Platz ein. Die Erzeugnisse des sowjetzonalen Maschinenbaus erreichten 1964 einen Anteil von 60 v. H. am Gesamtexport; etwa vier Fünftel davon gingen in die Länder des Sowjetblocks. Hauptempfänger war die SU. Die hohen Lieferverpflichtungen gegenüber der SU und den anderen Sowjetblockländern bei Erzeugnissen des Maschinenbaus sind ein wesentlicher Grund für die im Durchschnitt unzulängliche Ausstattung der I. mit modernen, leistungsstarken Maschinen und für ihren Rückstand im Produktionsniveau und in der Produktivität. (Volkseigene Industrie, Eisen- und Stahlindustrie, Maschinenbau, Chemische Industrie, Kohlenindustrie, Kalibergbau, Kupferbergbau, Textilindustrie, Holzindustrie, Flugzeugbau, Kraftfahrzeugbau, Schiffbau, Papierindustrie, Leichtindustrie, Schwerindustrie, VVB, Bezirksgeleitete Industrie) Literaturangaben *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des III. Quartals 1953. (Mat.) 1954. 24 S. m. 11 Anlagen. Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 13 Anlagen. Kinzel, Eduard: Die Elektrizitätswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 11 Anlagen u. 1 Schaubild. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Klinge, Wolfgang: Im Räderwerk der Sowjet-Planwirtschaft. Pfaffenhofen/Ilm 1957, Ilmgau-Verlag. 171 S., 3 Taf. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 206–208 Individualismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 [S. 206]Das Gebiet der SBZ war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfange industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Während jedoch in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in der jetzigen SBZ vor allem die metallverarbeitende I. und die Verbrauchsgüter-I. wesentliche Standorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive…

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Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen (1966)

Siehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3. Entlohnung an gesetzlichen Feiertagen. 4. Zuschläge für Arbeit an Sonntagen (50 v. H. des Tariflohnes, wenn Sonntagsarbeit nicht regelmäßig ist), für Nachtarbeit (10 v. H., für planmäßige, 50 v. H. für nicht planmäßige Nachtarbeit), für schwere, gefährliche oder gesundheitsschädigende Arbeiten (Erschwerniszuschläge). 5. Bezahlung bei Betriebsstörungen (Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit zu übernehmen). 6. Entlohnung bei Arbeiten in verschiedenen Gehalts- und Lohngruppen. 7. Entlohnung bei Ausschuß in der Produktion. 8. Bezahlung bei Betriebsunfällen, bei Krankheit und Quarantäne (Lohnausgleich). 9. Entlohnung bei Wahrnehmung „staatspolitischer Funktionen“ während der Arbeitszeit (Zahlung des Durchschnittslohnes). 10. Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher Interessen. 11. Hausarbeitstag für Frauen. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 36 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitssanitätsinspektion

Siehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3.…

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Gesetzgebung (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Zum gesetzten Recht werden die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Beschlüsse und Erlasse des Staatsrates, die Verordnungen und Beschlüsse des [S. 170]Ministerrates und seines Präsidiums sowie die „normativen Verwaltungsakte der Leiter der zentralen Staatsorgane“ gerechnet. Nach Art. 81 der Verfassung steht das Recht der G. der Volkskammer und dem Volke durch Volksentscheid zu. Durch das verfassungsändernde Gesetz „über die Bildung des Staatsrates“ vom 12. 9. 1960 (GBl. I, S. 505) ist dem Staatsrat das Recht zugestanden worden, „Beschlüsse mit Gesetzeskraft“ zu erlassen. Durch das Gesetz über den Ministerrat vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) ist (wie in den bisherigen Ministerratsgesetzen) außerdem der Ministerrat generell zur Rechtsetzung ermächtigt worden. Auch dem Präsidium des Ministerrates wird das Recht zugestanden, Rechtsnormen zu erlassen. „Auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, der Gesetze der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrats“ sind die Mitglieder des Präsidiums und des Ministerrates als Leiter bestimmter Zweige der staatlichen Verwaltung ebenfalls berechtigt, Anordnungen sowie Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1960 (GBl. I, S. 531) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil~I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 169–170 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geständniserpressung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Mit der Verfassung wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von…

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Versicherungs-Anstalt, Deutsche (1966)

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung. Durch die „VO über die Errichtung der Deutschen Versicherungs-Anstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). Die Verwaltung der DV. ist nicht nach Versicherungszweigen gegliedert, sondern nach dem Charakter des Eigentums in kommun. Sicht: Versicherung des Volkseigentums, des genossenschaftlichen Eigentums und der Versicherung der Bürger, zu der auch die Zweige der Personenversicherung (Lebensversicherung, freiwillige ➝Krankenversicherung, individuelle ➝Unfallversicherung) gehören. Am 1. 1. 1956 wurde die DV. Träger der Sozialversicherung für die Bauern, Handwerker und die anderen Selbständigen, später auch für die Angehörigen der sozialistischen Produktionsgenossenschaften und der Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft). (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 503 Versicherung der Volkseigenen Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versöhnlertum

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…

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Konföderation (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für ein Staatswesen, das durch vertraglichen Zusammenschluß zweier oder mehrerer selbständiger Staaten zustande gekommen ist. Ein begrifflicher Unterschied zwischen einer K. und einer Föderation besteht prinzipiell nicht. Es wird also mit dem wechselweisen Gebrauch dieser Begriffe noch nichts über den engeren oder loseren Charakter eines solchen Zusammenschlusses ausgesagt; im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet K. jedoch einen Staatenbund, mithin im Gegensatz zur Föderation ein Gebilde vorwiegend völkerrechtlichen Charakters. In der Diskussion um die Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands wird der Begriff K. von kommun. Seite ausschließlich im völkerrechtlichen Sinne gebraucht. Er tauchte zuerst in einem Leitartikel Ulbrichts im „Neuen Deutschland“ vom 31. 12. 1956 auf, der sich eingehender darüber vor dem 30. Plenum des ZK der SED (30. 1.–1. 2. 1957) äußerte. Eine genauere Definition gab Grotewohl in einer Rede am 11. 2. 1957. Eine K. zwischen der BRD und der „DDR“ ist danach ein „loser Staatenbund“, in dem „zunächst die beiden deutschen Staaten in ihrer gegenwärtigen Form, in ihrem Inhalt und in ihrer ganzen Lebensweise selbständig bestehen bleiben“. Die K. schaffe keine über den einzelnen stehende selbständige Staatsgewalt. Sie wird auch von der SED nicht als „politischer Idealzustand“ angesehen, sondern nur als ein „Zwischenstadium zwischen den beiden Staaten, das die Möglichkeit wirklicher Annäherung schaffen kann“. Nach neuerer Definition wird durch den SED-Vorschlag zur Bildung einer deutschen K. „der einzig noch verbleibende Weg zur friedlichen Lösung der nationalen Probleme des deutschen Volkes gewiesen“ (Poeggel/Wagner in „Die deutsche K.“, Ostberlin 1964, S. 8). In der Schrift wird der dialektisch-ideologische Hintergrund des kommun. K.-Planes offen ausgesprochen und diesem zugleich ein Platz im Schema des Histomat zugewiesen: „Die K. ist Ausdruck der dialektischen Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung, eine besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden, nationaler Kompromiß und historische Übergangsphase“ (S. 38). Würde der kommun. Vorschlag einer K. von westlicher Seite angenommen, so wäre damit zwangsläufig eine völkerrechtliche Anerkennung der „DDR“ verbunden. Sie zu erschleichen, ist das Nahziel der kommun. K.-Politik. (Deutschlandpolitik) Literaturangaben Schlüter, Hilmar W.: Die Wiedervereinigung Deutschlands — ein zeitgeschichtlicher Leitfaden — 5., erw. Aufl., Godesberg 1964, Hohwacht. 176 S. Schmitt, Walther E.: Krieg in Deutschland — Strategie und Taktik der sowjetischen Deutschlandpolitik seit 1945. Düsseldorf 1961, Droste Verlag. 392 S. Schuster, Rudolf: Die Scheinkonföderation als Nahziel der sowjetischen Deutschlandpolitik (aus „Europa-Archiv“ 1959, Nr. 12). 24 S. Siegler, Heinrich von: Wiedervereinigung und Sicherheit Deutschlands. Eine dokumentarische Diskussionsgrundlage. 5., erw. Aufl., Bonn 1964, Verlag für Zeitarchive. 408 S. m. 4 Karten. Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 250 Konfliktkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z König, Johannes

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Bezeichnung für ein Staatswesen, das durch vertraglichen Zusammenschluß zweier oder mehrerer selbständiger Staaten zustande gekommen ist. Ein begrifflicher Unterschied zwischen einer K. und einer Föderation besteht prinzipiell nicht. Es wird also mit dem wechselweisen Gebrauch dieser Begriffe noch nichts über den engeren oder loseren Charakter eines solchen Zusammenschlusses ausgesagt; im allgemeinen Sprachgebrauch…

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Schiffahrt (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 <a) Binnenschiffahrt.> Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der rd. 635.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich noch im Besitz von etwa 450 privaten Schiffseignern. Der Einsatz des gesamten Schiffsparks wird staatlich gelenkt. Der VEB Deutsche Binnenreederei, Sitz Berlin, ist der Hauptfrachtführer für Wassertransporte innerhalb der SBZ. Die privaten Betriebe können selbständig keine Frachtverträge abschließen, sondern nur Unterverträge mit der Deutschen Binnenreederei. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Binnenschiffahrt und Wasserstraßen im Ministerium für Verkehrswesen. Durch langfristige Charterverträge wird versucht, einen „halbstaatlichen Sektor“ in der Binnenreederei zu schaffen. Bis Ende 1961 hatten jedoch nur etwa 15 v. H. der [S. 413]Schiffseigner ihre Unterschriften dazu gegeben. — Der Leistungsanteil der B. am Gütertransport ist gegenüber der Vorkriegszeit um vier Fünftel zurückgegangen. Wesentliche Ursachen für den Rückgang nach dem Kriege waren u. a. die nach der Spaltung Deutschlands ungünstige Lage der Wasserstraßen zu den Industriezentren und der fehlende Anschluß der Wasserstraßen an die Seehäfen (Häfen). Seit Ende 1962 sind Bemühungen im Gange, die B. durch den Ausbau der Wasserstraßen und die Einführung der modernen Schub-Sch. besser zu nutzen. Voraussetzung dafür sind eine kostspielige Begradigung der Wasserstraßen und die Konzentrierung des Güterumschlages auf wenige leistungsfähige Binnenhäfen. Bis 1970 sollen zwei Drittel aller B.-Transporte von der Schub-Sch. übernommen sein. <b) Seeschiffahrt.> Vor dem Kriege waren in den Seehäfen des heutigen Gebiets der SBZ etwa 55 Dampfer, 20 Motorschiffe und 80 Segelschiffe beheimatet mit einer Gesamttonnage von rd. 60.000 BRT. Durch Kriegsschäden und Reparationen ging die gesamte Hochseeflotte verloren. Ab Kriegsende bis 1949 wurden auf den Werften der Zone nur Schiffe für die SU repariert (Schiffbau). Ab 1950 begann der Ausbau der Werften und der Neubau von Schiffen. Bis Ende 1964 erhöhte sich der Bestand der Hochseeflotte, z. T. durch Ankauf von Alttonnage, auf rd. 688.000 tdw (tons deadweight, d.i. gesamte Tragfähigkeit), was etwa 550.000 BRT entsprochen dürfte. (Die BRD hatte Ende 1965 einen Schiffsbestand von 6,0 Mill. BRT.) Der Transportleistungsanteil der eigenen Hochseeflotte am gesamten Außenhandel der Zone über See betrug 1963 etwa ein Drittel. Die See-Sch. ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Deutsche Seereederei, Sitz Rostock. Für die Abfertigung in- u. ausländischer Schiffe in den Häfen der SBZ ist der VEB Deutsche Schiffsmaklerei (Sitz Rostock) zuständig. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft des Ministeriums für Verkehrswesen. Wirtschaftliches Leitungsorgan ist die Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft in Rostock. Regelmäßiger Linienverkehr wird mit den Häfen des Nord- und Ostseeraumes unterhalten. Einige Schiffe verkehren auf der Levantelinie nach Indien, Ostafrika, Albanien, Griechenland und dem Schwarzen Meer. Gemeinschaftslinien mit anderen Sowjetblockländern sind eingerichtet nach der Sowjetunion, Finnland und Ägypten. In einigen Welthäfen hat die Deutsche Seereederei bereits eigene Agenturen. Die Geschwindigkeit vieler Schiffe der SBZ entspricht nicht dem Weltstand. Häufig scheitern die Vertragsabschlüsse mit ausländischen Schiffsmaklern daran. Der Anschluß an den Weltstand wird noch längere Jahre in Anspruch nehmen. Nach Angaben der SBZ-Behörden war bis Ende 1963 nur für zwei der Übersee-Dienste die Rentabilitätsgrenze erreicht worden. Den vorliegenden Plänen zufolge soll die Hochseeflotte der SBZ bis 1970 auf rd. 950.000 BRT ausgebaut, d.h. annähernd verdoppelt werden. Da die eigenen Werftkapazitäten dazu nicht ausreichen, ist der Ankauf von weiteren 30–35 Altschiffen im Ausland vorgesehen. Literaturangaben Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 412–413 Schießbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schiffbau

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 <a) Binnenschiffahrt.> Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 moderne Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieb der sowjetzonalen Binnen-Sch. nur eine geringe Anzahl überalterter Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Etwa 40 v. H. der rd. 635.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich noch im Besitz von etwa 450 privaten Schiffseignern. Der…

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Grenzübergänge (1966)

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 Amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Das Regime wendet die Bezeichnung G. fälschlicherweise auch auf Übergänge über die Demarkationslinien an. Zutreffend ist die Bezeichnung G. nur a) für die Übergänge ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (Straße); 4. Bad Brambach (Bahn); 5. desgl. (Straße); b) für die Seeübergänge (für Bahn- und Wagenfährschiffe) nach Dänemark und Schweden: Warnemünde und Saßnitz (Rügen). Nicht als G. sollten eigentlich bezeichnet werden: a) die Übergangspunkte auf der Demarkationslinie zwischen SBZ und Westzonen (seit 1949 Bundesrepublik), die fälschlich oft Zonengrenze genannt wird; b) die Übergänge an der Demarkationslinie zu den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten (Oder-Neiße-Linie); dies sind: 1. Pomellen, südwestl. Stettin (Autobahn); 2. Gartz/Westoder, nordöstl. Angermünde (für Binnenschiffe); 3. Frankfurt/Oder (Bahn); 4. desgl. (Straße); 5. Görlitz (Bahn); c) die Übergänge auf der besonders geregelten Linie zwischen einerseits den Westsektoren Berlins (West-Berlin) und andererseits dem Sowjetsektor Berlins und der SBZ. (Hier bes. wichtig: Dreilinden, südwest. West-Berlin, für Autobahn.) Abgesehen von einigen Sonderregelungen für örtlichen Wirtschaftsverkehr erlaubt das Regime für den allgemeinen Verkehr nur diese ganz wenigen Übergänge. Lediglich än diesen Punkten dürfen, von Berlin abgesehen, Privatpersonen und private Handelsgüter auf Bahn, Straße, Binnenschiffen und auf Seefährschiffen die SBZ betreten oder verlassen. An allen anderen Übergängen ist der Verkehr streng verboten. Auf gewissen Bahn- und Straßenübergängen nach Osten und Süden werden hier und da, neben sowjet. ➝Besatzungstruppen auch Wirtschafts- und Rüstungsgüter befördert, doch stehen sie nicht privaten Zwecken offen. Dies sind zur Tschechoslowakei: Zittau a. d. Neiße (Bahn und Straße); zu den polnisch besetzten deutschen Ostgebieten: 1. Grambow (auf der Bahn Pasewalk-Stettin); 2. Rosow (auf der Bahn Angermünde – Tantow – Stettin); 3. Kietz – Küstrin (Bahn); 4. Guben (Bahn); 5. Forst; 6. Horka nördl. Görlitz (Bahn). Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 181 Grenztruppenhelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Großbauer

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 1985 Amtlich als Kontrollpunkte bezeichnet. Das Regime wendet die Bezeichnung G. fälschlicherweise auch auf Übergänge über die Demarkationslinien an. Zutreffend ist die Bezeichnung G. nur a) für die Übergänge ins tschechoslowakische Staatsgebiet: 1. Schandau/Elbe (Bahn); 2. desgl. für Binnenschiffe; 3. Zinnwald (Kr. Dippoldiswalde) südlich Altenberg/Erzgebirge (Straße); 4. Bad Brambach (Bahn);…

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Bredel, Willi (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 2. 5. 1901 in Hamburg als Sohn eines Zigarettenarbeiters, Metalldreher bei Blohm & Voß, später zur See gefahren. 1919 KPD, Redakteur an Arbeiterzeitungen in Hamburg und Essen, 2 Jahre Festungshaft wegen Hoch- und Landesverrats, schreibt in dieser Zeit seine ersten Romane, die sofort ins Russische übersetzt werden. 1933 KZ, 1934 Emigration nach Prag und von dort in die SU, 1937 Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, dann wieder in der SU. Während des Krieges Mitgl. des Nationalkomitees Freies Deutschland. 1945 Rückkehr nach Deutschland. Mitbegründer des Deutschen ➝Kulturbundes, Mitgl. und von 1962 bis zu seinem Tode Präsident der Deutschen Akademie der Künste in Ostberlin, Dr. h.c. 1950 und 1954 Nationalpreis. B. starb am 27. 10. 1964. B. begann mit Klassenkampfromanen: „Maschinenfabrik N & K“ (1930). Erlebnisberichte aus dem KZ Fuhlsbüttel: „Die Prüfung“ (1935) und aus dem Spanienkrieg: „Begegnung am Ebro“ (1939). Sein bestes Werk, der Roman einer Hamburger Arbeiterfamilie vor dem 1. Weltkrieg „Die Väter“ (1. Teil der Trilogie „Verwandte und Bekannte“, 1941), zeigt farbiges, volkstümliches Erzählertalent, das bei aktuelleren Themen hinter Tendenz zurücktritt, z. B. „Die Söhne“ und „Die Enkel“ (2. und 3. Teil der Trilogie, 1949 und 1953). Szenarien für „Ernst-Thälmann“-Filme (1954/55). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 90 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/bredel-willi verwiesen. Brecht, Bert (Bertold) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Breshnew, Leonid, Iljitsch

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 2. 5. 1901 in Hamburg als Sohn eines Zigarettenarbeiters, Metalldreher bei Blohm & Voß, später zur See gefahren. 1919 KPD, Redakteur an Arbeiterzeitungen in Hamburg und Essen, 2 Jahre Festungshaft wegen Hoch- und Landesverrats, schreibt in dieser Zeit seine ersten Romane, die sofort ins Russische übersetzt werden. 1933 KZ, 1934 Emigration nach Prag und von dort in die SU, 1937 Teilnahme am Spanischen Bürgerkrieg, dann wieder in…

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Kaul, Friedrich (1966)

Siehe auch: Kaul, Friedrich Karl: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 21. 2. 1906 in Posen als Sohn eines Kaufmanns, Gymnasium, Studium der Rechtswiss. in Heidelberg und Berlin, Dr. jur. 1933 wegen jüdischer Abstammung aus dem juristischen Vorbereitungsdienst entlassen, arbeitete als Versicherungsvertreter. 1935 bis 1937 KZ, dann Mittelamerika, 1942 in USA interniert. Nach Rückkehr SED, Justitiar beim Rundfunk in Ostberlin, später bei der dt. Verwaltung für Volksbildung. 1947 Assessor-Examen. Seit Mai 1948 als Rechtsanwalt bei den Berliner Gerichten zugelassen. Vor Ostberliner und sowjetzonalen Gerichten tritt K. nur selten persönlich in Erscheinung. Seine eigentliche Tätigkeit als Rechtsanwalt ist die Verteidigung von kommun. Friedenskämpfern und SED-Agitatoren vor Gerichten der BRD. K. war auch Vertreter der KPD im KPD-Verbotsprozeß vor dem Bundesverfassungsgericht. In einem Strafverfahren ist K. vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe als Verteidiger zurückgewiesen worden, weil er die Strafverteidigung eines kommun. Agenten nicht unabhängig führt, sondern dabei Weisungen unbeteiligter politischer Stellen befolgt und daher nicht die rechtlichen Anforderungen eines Verteidigers erfüllt (BGH, Beschl. vom 2. 3. 1961 — „Neue Juristische Wochenschrift“ 1961, S. 614). Seit August 1958 darf K. West-Berlin nicht mehr betreten. Er gehört zu den „unerwünschten Personen“, denen nach einer Anordnung der alliierten Kommandantur vom 21. 6. 1962 als Gegenmaßnahme gegen die Mauer der Zugang nach West-Berlin untersagt worden ist. K. veröffentlichte zahlreiche Hörspiele u. Schriften, in denen es um Vorgänge im Grenzbereich von Politik und Kriminalität geht und die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesregierung diffamiert wird. 1948 hat K. in der von der sowjetischen Besatzungsmacht herausgegebenen Zeitung „Tägliche Rundschau“ einen Fortsetzungsbericht mit antiamerikanischer Tendenz veröffentlicht, der in der NS-Zeit im „Völkischen Beobachter“ erschienen war. K. wurde des Plagiats überführt und aus dem Verband der Deutschen Presse ausgeschlossen. Eine strafrechtliche Verfolgung unterblieb jedoch auf Anweisung sowjetzonaler Behörden. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 236 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/kaul-friedrich-karl verwiesen. Kaufkraft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KdT

Siehe auch: Kaul, Friedrich Karl: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 21. 2. 1906 in Posen als Sohn eines Kaufmanns, Gymnasium, Studium der Rechtswiss. in Heidelberg und Berlin, Dr. jur. 1933 wegen jüdischer Abstammung aus dem juristischen Vorbereitungsdienst entlassen, arbeitete als Versicherungsvertreter. 1935 bis 1937 KZ, dann Mittelamerika, 1942 in USA interniert. Nach Rückkehr SED, Justitiar beim Rundfunk in Ostberlin, später bei der dt. Verwaltung für Volksbildung. 1947…

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Juden (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Ihre Lage in der SBZ beruht auf der ideologisch-politischen Einstellung, die die SU und dementsprechend die SED zum Judentum vertreten. Der Bolschewismus sieht im Judentum eine besonders hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine schwierige nationale Minderheit hält. Diese Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. gegenüber annähernd 4 Mill. im Jahre 1898) ist um so bedenklicher, als es in der Bevölkerung immer noch antisemitische Stimmungen gibt. Ihre Haltung zu den J. bemäntelt die SU damit, daß sie die J. als Träger eines staatsfeindlichen Zionismus hinstellt. Die SU behauptet vom Zionismus, daß er die jüdischen „Werktätigen“ „vom Klassenkampf ablenkt“, und daß der durch die Gründung des Staates Israel gestärkte jüdische Sonderpatriotismus sehr gefährlich sei. Bemängelt wird, daß Israel dem Westen zuneigt. (Dazu kommen taktische Rücksichten auf die arabischen Staaten.) Im Kampf gegen den Trotzkismus hatte Stalin auch viele Kommunisten jüd. Herkunft beseitigen lassen; später dann jiddische Schriftsteller. Zehntausende von J. waren ab 1935 bei den „Säuberungen“ hingerichtet worden. Das 1927 angebahnte „Jüdische Autonome Gebiet Birobidjan“ zog zwar einige zehntausend J. an, doch wurden J. in beträchtlicher Menge in östliche Gebiete, vor allem wohl nach Kasachstan, deportiert. Noch immer sind die J. in der SU gegenüber anderen Bürgern in vielem benachteiligt, z. B. bei der Zulassung zum Studium, zum Offiziersberuf, im höheren Parteidienst. Von 450 Synagogen wurden seit 1952 etwa 354 geschlossen. Diese Tatsachen beklagte am 15. 4. 1964 eine Studiengruppe der „Sozialistischen Internationale“ und am 12. 7. 1964 der Exekutivrat des Jüdischen Weltkongresses. Antisemitismus wirkte auch in den Staaten des Sowjetblocks im Hintergrund der „antizionistischen“ Prozesse gegen Palffy-Kreis und Slansky-Gruppe (1959). Die Todes- und Kerkerstrafen gegen die Slansky-Gruppe gaben dem ZK der SED Anlaß, auch in der SBZ gegen jüdische Spitzenfunktionäre vorzugehen, da sie angeblich Agenten des Zionismus und damit des amerikanischen Monopolkapitalismus seien: So mußten Paul ➝Merker und Erich Jungmann auf Jahre in Haft. Am 20. 12. 1951 warf das ZK Merker vor, daß er „als Garantie gegen die Assimilation der Juden die national-kulturelle Autonomie forderte“. Jungmann, so rügte das ZK, habe „gefordert, daß alle den deutschen Juden zugefügten Schäden vom deutschen Volk bevorzugt vor allen anderen Schäden wiedergutgemacht werden“. Merker wurde angegriffen, weil er auch jene J. entschädigt sehen wollte, „die im Ausland bleiben wollen“. Ein eigenes Bildungs- und Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Den etwa 72 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der Bundesrepublik und West-Berlin stehen nur 8 gegenüber: Chemnitz (Karl-Marx-Stadt); Dresden; Erfurt; Halle; Leipzig; Magdeburg; Schwerin; Sowjetsektor von Berlin. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden in der DDR“ hat seinen Sitz jeweils am Wohnort des Vors. Im Mai 1961 setzte die Regierung der SBZ Martin Riesenburger (Ostberlin) als Landesrabbiner ein. Er starb im April 1965, sein Amt übernahm Dr. Edmund Singer im Dez.~1965. Bis heute weigert sich das Regime, für die schweren Blut- und Besitzopfer, die die J. unter dem nat.-soz. Regime erlitten, eine Wiedergutmachung zu leisten, da es sich für unzuständig hält. Während die BRD Zahlungen an den einzelnen J. wie an Israel entrichtete, zahlt das Regime der SBZ nur die bescheidene allgemeine Unterhaltsrente, die alle Hitleropfer beziehen. Dazu erklärte Albert ➝Norden am 2. 2. 1960 (laut dpa) in einer Pressekonferenz, die „DDR“ sei nicht bereit, „eine Wiedergutmachung an Israel zu zahlen“. Die Argumente, mit denen die SED eine Wiedergutmachung an Israel wie an die J. insgesamt ablehnt, verwendete Gesandter [S. 223]Gerhard Kegel (SED) in einem Aufsatz (31. 3. 1965 in „Berliner Zeitung“, S. 9): Er verleumdete Israel als „Speerspitze des Weltimperialismus, gerichtet gegen die Rechte des arabischen Volkes und dessen Kampf für die Befreiung und Fortschritt“. Bei seiner Agitation gegen den Staat der J. scheute er sich z. B. nicht, zu schreiben: „Nichts gibt der Regierung des Staates Israel das Recht, von den Regierungen der deutschen Staaten und deren Bürgern, im Namen einer Wiedergutmachung oder Sühne, Milliardensubventionen … zu fordern.“ Die besondere Lage der J. in der SBZ verminderte ihre Zahl durch Abwanderung um die Hälfte: 1946 zählten sie in der SBZ und in Ostberlin noch rd. 3.100, Ende 1952 rd. 2.600. 1962 noch rd. 850 in der SBZ und in Ostberlin 950. Literaturangaben Buber, Martin, und Nahum Goldmann: Die Juden in der UdSSR. München 1961, Ner-Tamid-Verlag. 48 S. Levain, Richard S.: Antisemitismus im Ostblock (hrsg. v. Internationalen Komitee für Information u. Soz. Aktion — CIAS). Luxemburg 1960. 36 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 222–223 Journalisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugend

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 Ihre Lage in der SBZ beruht auf der ideologisch-politischen Einstellung, die die SU und dementsprechend die SED zum Judentum vertreten. Der Bolschewismus sieht im Judentum eine besonders hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine schwierige nationale Minderheit hält. Diese Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. gegenüber annähernd 4…