DDR A-Z 1966

Touristik (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Am 22. 11. 1956 konstituierte sich ein Komitee für T. und Wandern, das aus Vertretern der Massenorganisationen und „erfahrenen Fachleuten der Touristen- und Wanderbewegung“ besteht und dessen Hauptaufgabe die „Erhöhung des politisch-erzieherischen, des fachlichen und kulturellen Niveaus der Touristen- und Wanderbewegung sein soll“ („Jahrbuch der DDR“, 1957). Auf „gut geplante Kollektivfahrten“ soll dabei mehr Wert gelegt werden als auf „Einzelgänger“, „um auch dabei den organisierten Massensport zu entwickeln“ („Presse-Informationen“, 5. 2. 1958). Vors. des Komitees ist Gerhard Mendel (SED). Unter der Kontrolle der Ämter für Jugendfragen in den Bezirken organisieren die Komitees, deren Leiter meist mit denen der Ämter für Jugendfragen identisch sind, die Touristen- und Wanderbewegung besonders unter der Jugend, erschließen und markieren Wanderrouten, planen und überwachen die Wanderliteratur, sorgen für die Errichtung von Wanderunterkünften und Zeltplätzen, leiten die Arbeit dort und in den Jugendherbergen an und sollen schließlich das Wandersparen und die internationalen Touristenbeziehungen pflegen. Das Jugendgesetz von 1964 fordert von den Komitees die Herausgabe von „Wanderkatalogen“, die „die sozialistische Entwicklung der Gebiete und die Schwerpunkte der ökonomischen Entwicklung darstellen, Gedenkstätten der Arbeiterbewegung und Kulturdenkmäler historisch erläutern und auf die Schönheiten der Natur hinweisen“ sollen. Das Komitee für T. und Wandern organisiert auch Wanderertreffen mit mehr oder weniger verhüllter SED-Propaganda. Reisen in die SU (1964: 18.000) werden besonders verbilligt und gefördert. Es gibt ein Herbergs- und ein Zeltlagerverzeichnis; ein Touristenabzeichen in drei Stufen soll zum Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten auf dem Gebiet der T., [S. 485]der Natur- und Heimatkunde und der Ersten Hilfe anreizen; außerdem gibt es noch ein Abzeichen „100 Friedenskilometer (Wasserwanderer das Doppelte, Radwanderer das Dreifache, Motorwanderer das Zehnfache) für den Sieg des Sozialismus“ sowie ein Touristenabzeichen und ein Touristisches Fünfkampfabzeichen für Junge Pioniere. (Westdeutsche Wanderer müssen die Bestimmungen über den „innerdeutschen Reiseverkehr“ beachten, die das Wandern oder Reisen von Ort zu Ort im allgemeinen ausschließen.) Zeitschrift: Touristen-Magazin „Unterwegs“. (Reisebüro der „DDR“, Interzonenverkehr) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 484–485 Toto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Transportpolizei (Trapo)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Am 22. 11. 1956 konstituierte sich ein Komitee für T. und Wandern, das aus Vertretern der Massenorganisationen und „erfahrenen Fachleuten der Touristen- und Wanderbewegung“ besteht und dessen Hauptaufgabe die „Erhöhung des politisch-erzieherischen, des fachlichen und kulturellen Niveaus der Touristen- und Wanderbewegung sein soll“ („Jahrbuch der DDR“, 1957). Auf „gut geplante Kollektivfahrten“ soll dabei mehr Wert gelegt…

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Sozialistisches Weltsystem (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Seit Chruschtschow vorzugsweise verwendeter Ausdruck für den bolschewistischen Block (Ostblock, Sowjetblock, Lager), der die Weltweite des SW. festhalten soll, das (nach der Etablierung der Volksdemokratie China) mit 1,1–1,2 Mrd. Menschen (davon 320 Mill. in Europa) rd. ein Drittel der Menschheit umfaßt, etwa 37 v. H. der industriellen Weltproduktion erstellt, annähernd 90 Parteien in drei Vierteln der Länder der Erde gebietet (Demokratischer Zentralismus, proletarischer Internationalismus) und — vor allem — durch die Etablierung des Gleichgewichts der Abschreckung neben dem von den USA geführten „kapitalistischen“ System ein einstweilen gleichgewichtiges Gefüge darstelle, von dem die Bolschewisten glauben, daß ihm die Zukunft gehöre (Koexistenz). Auf Grund der seit Mitte der 50er Jahre schwelenden, nach 1960 in ein akutes Stadium eingetretenen Spannungen zwischen Moskau und Peking (Marxismus-Leninismus, Teil 5c) und einer gewissen Hand in Hand damit erfolgten Annäherung des zur Intensivindustrialisierung genötigten von der SU geführten Teils des SW. an die im Herrschaftsstil, in der größeren ideologischen Lockerkeit und vor allem in der Einbeziehung der Volksmassen in die Wirtschaftsführung unorthodoxeren Jugoslawen (Titoismus) ist in den letzten Jahren die Einheit des SW. problematisch geworden. Neben allen europäischen Volksdemokratien (außer Albanien) und der Mongolei steht das Gros der KP der europäischen, amerikanischen, vorder- und mittelorientalischen Länder auf Seiten der UdSSR. Doch haben gerade einige der gemäßigten [S. 432]Führer wie Gomulka (Polen), Ceausescu (Rumänien) und die italien. Partei um des größeren nationalen Spielraums in der Prägung von Parteilinie und gegebenenfalls Herrschaftstil willen ein bekundetes Interesse, die Spannung Moskau–Peking nicht zum offenen Bruch ausarten zu lassen (Polyzentrismus). Wenn auch die soziale und vor allem industriewirtschaftliche Rückständigkeit Chinas Spekulationen der Art, der von Moskau geführte Ostblock werde auf die Dauer an einer Anlehnung an den „Westen“ interessiert sein müssen, vorerst als völlig irreal erscheinen läßt, steht doch außer Frage, daß sowohl die machtpolitische Schlagkraft des SW. wie insbesondere seine Resonanz bei einem Teil der farbigen Entwicklungsvölker und nicht zuletzt all die Effekte in Frage gestellt sind, die die Bolschewisten bei geistig primitiven Massen auf Grund der Behauptung erzielen konnten, in der kodifizierten Theorie des Marxismus-Leninismus stünde ihnen eine unverbrüchliche „wissenschaftliche“ Grundlage als sicheres Instrument zur Erringung der Weltherrschaft zur Verfügung. Indem nunmehr zwei in wesentlichen Teilen unterschiedliche Ideologien um diesen Anspruch konkurrieren, erscheint mit dem monolithischen Charakter des SW. die Hauptquelle seiner Attraktivität erschüttert; der Marxismus-Leninismus kommt in den hochzivilisierten Gesellschaften in die Zwangslage, sich technologischen, betriebswirtschaftlichen, soziologischen und massenpsychologischen Fakten stellen zu müssen, damit zugleich die revolutionäre Phase zugunsten der Evolution in Frage stellend. (Reformkommunismus) Literaturangaben Crankshaw, Edward: Moskau — Peking oder der neue Kalte Krieg (a. d. Engl.). Hamburg 1963, Rowohlt. 222 S. Mehnert, Klaus: Peking und Moskau. Stuttgart 1962, Deutsche Verlagsanstalt. 605 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 431–432 Sozialistisches Dorf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialprodukt

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 1985 Seit Chruschtschow vorzugsweise verwendeter Ausdruck für den bolschewistischen Block (Ostblock, Sowjetblock, Lager), der die Weltweite des SW. festhalten soll, das (nach der Etablierung der Volksdemokratie China) mit 1,1–1,2 Mrd. Menschen (davon 320 Mill. in Europa) rd. ein Drittel der Menschheit umfaßt, etwa 37 v. H. der industriellen Weltproduktion erstellt, annähernd 90 Parteien in drei Vierteln der Länder der Erde gebietet (Demokratischer…

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Sozialistische Gesetzlichkeit (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der freien Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische“ Recht der SBZ als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. II, S. 21). Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter dem Prinzip der SG. stehen soll. Da das Recht „keine anderen Ziele verfolgt und keine anderen Gesetzmäßigkeiten kennt als die sozialistische Gesellschaftsordnung selbst“ (Präambel zum GVG), muß auch die Rechtsanwendung der Erreichung des für die Gesellschaft von der SED festgelegten politischen Ziels [S. 431]dienen. Folgerichtig ist daher die SG. „ein wichtiges Mittel der Durchführung der Politik unseres demokratischen und souveränen Staates. Ihr Inhalt und ihre Aufgaben sind daher bestimmt durch die politischen Ziele dieses Staates: die Erhaltung und Festigung des Friedens, der Kampf um die friedliche Wiedervereinigung unseres Vaterlandes auf demokratischer Grundlage, der Schutz und die Festigung unseres demokratischen Staates, der Schutz der Rechte und Interessen der Bürger, die Errichtung der Grundlagen des Sozialismus … Sie erzieht zur Entwicklung eines neuen Rechtsbewußtseins und zu einer neuen, einer sozialistischen Moral“ (Ranke in: „Staat und Recht“ 1954, S. 734). SG. hat nichts mit der Idee des Rechtsstaates zu tun, im Gegenteil: das Prinzip der SG. ermöglicht es, jede Norm in beliebiger Weise anzuwenden, jeden Rechtssatz in sein Gegenteil zu verkehren oder, sofern dies notwendig erscheint, als überholt und nicht mehr anwendbar anzusehen. In der Praxis ist unter SG. nur das zu verstehen, was der Festigung und Aufrechterhaltung der SED-Herrschaft dient. „Die sozialistische Gesetzlichkeit wird dann von einem Gericht gewahrt, wenn die Gesetze unseres Staates politisch durchdacht und in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Demokratischen Republik angewandt werden … Das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit stellt den Gerichten die Aufgabe, im Verfahren und in jeder Entscheidung einen Beitrag zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht zu geben …“ (So in „Gericht und Rechtsprechung in der DDR“, herausgegeben vom Justizministerium der SBZ). SG. und Parteilichkeit der Rechtsprechung bilden eine „dialektische Einheit“. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 430–431 Sozialistische Gemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Interessengemeinschaft

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Im Gegensatz zum Begriff des Rechts in der freien Welt, nach dessen Normen sich auch der Staat zu richten hat, wird das „sozialistische“ Recht der SBZ als ein „wichtiges Instrument“ des Staates verstanden, „um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. II, S. 21). Dieser Auffassung vom Wesen des Rechts entspricht die Aufgabe für die Rechtsanwendung, die unter…

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Sozialfürsorge (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den notwendigen Lebensbedarf für sich und seine arbeitsunfähigen Familienangehörigen nicht verdienen kann und wer keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhält oder erhalten kann. Als hilfsbedürftig gilt nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Hilfeleistung aus den Mitteln der S. wird nicht gewährt in den Fällen, in denen der Hilfsbedürftige Einnahmen aus seinem Vermögen hat oder ihm eine Hilfeleistung in Höhe des für den betreffenden Ort festgesetzten Existenzminimums durch Dritte gewährt wird, die zum Unterhalt des Hilfsbedürftigen gesetzlich verpflichtet sind. Die S. wird durch die [S. 430]Räte der Gemeinden (Referate Sozialfürsorge in der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen) gewährt. Die S. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirkes eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb zweier Wochen zu entscheiden. Die S. gliedert sich in den allgemeinen Rahmen der Arbeits- und Sozialpolitik ein, das heißt: auch sie wird in die Wirtschaftsplanung einbezogen: „Fünfjahrplan und S. stehen in engster Wechselbeziehung. Die erforderlichen Maßnahmen der S. werden bestimmt und weitestgehend beeinflußt vom Stand unserer demokratischen Wirtschaft. Wir können nicht einen Plan aufstellen, der die Zahl der Hilfsbedürftigen in der S. für die Plandauer um einen bestimmten Prozentsatz reduziert, aber wir müssen den Personenkreis der Hilfsbedürftigen in seiner Zusammensetzung dauernd nach Arbeitsfähigen und Arbeitsunfähigen überprüfen und kontrollieren, um sie den Organen für Arbeitskraftreserven in der Staatlichen Planung. zur Kenntnis zu bringen“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, 1951, S. 328). Die S. ist daher nicht karitativ, sondern „produktiv“: „Sie unterscheidet sich grundsätzlich von dem Begriff der bisherigen Wohlfahrtspflege, indem sie sich zu einer produktiven Fürsorge entwickelt hat, deren erste Maßnahmen im Arbeitsamt beginnen. So stehen Berufsausbildung, Umschulung und der Arbeitsplatznachweis an vorderster Stelle fürsorgerischer Maßnahmen, die durch die Organe der Kreisverwaltungen angestrebt und durchgeführt wurden“ („Arbeit und Sozialfürsorge“, 1951, S. 327). Die Barunterstützungen sind deshalb gering und betragen für Hauptunterstützungsempfänger 85,– DM Ost, für ihre erwachsenen Angehörigen 30,– DM Ost, für ein Kind 35,– DM Ost monatlich. Eine Mietbeihilfe kann je nach Ortsklasse und Zahl der Familienangehörigen im Betrag von 25–40 DM Ost gewährt werden. Ab 1.~Juni 1958 wird ein Zuschlag von 9 DM Ost (in Ostberlin 12 DM Ost) gewährt. Nach der 1. Durchführungsbestimmung vom 24. 2. 1956 gilt als hilfsbedürftig, sofern er die sonstigen Voraussetzungen erfüllt: a) wer als Frau 60 Jahre, als Mann 65 Jahre alt ist, b) Invalide im Sinne der Sozialversicherung ist (Renten), c) wer arbeitsfähig oder teilarbeitsfähig ist, aber nachweisbar keine Arbeitsmöglichkeit hat, d) Frauen mit mindestens einem Kind bis zu drei Jahren oder mindestens zwei Kindern unter acht Jahren, wenn sie diese nicht durch Familienangehörige, in einem Kindergarten oder einer ähnlichen Einrichtung oder durch dritte Personen beaufsichtigen lassen können, e) Personen, die in ihrem Haushalt eine ständig pflegebedürftige Person versorgen müssen, sofern die Pflege nicht von einem Dritten übernommen werden kann. Auch hier wird, wie in der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) die Tendenz deutlich, möglichst viele Menschen zur Arbeit zu zwingen. (Arbeitspolitik) Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Praktisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgesätze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 429–430 Sozialforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage der S. war bis 31. 3. 1956 die VO vom 22. 4. 1947, erlassen auf Grund des Befehls 92 der SMAD. Seit 1. 4. 1956 gilt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 (GBl. S. 233). Danach wird S. für alle hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der Personen, die keine Zahlungen aus der Sozialversicherung erhalten, gewährt. Als hilfsbedürftig im Sinne der S. wird angesehen, wer den…

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Leipzig (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Nordwestteil von Sachsen sowie sachsen-anhaltischen und thüringischen Gebietsteilen; 4.963 qkm mit (1964) 1.511.487 Einwohnern (1950: 1.630.395). 1~Stadtkreis: Leipzig; 12 Landkreise: Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Geithain, Grimma, Leipzig, Oschatz, Schmölln, Torgau, Wurzen. Vors. des Rates des Bezirkes: Erich Grützner (SED). 1.~Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul Fröhlich. Der Bezirk L. hat eine außerordentlich vielgestaltige Industrie. Während die Grundstoffindustrie sich im wesentlichen auf den Braunkohlentagebau beschränkt, ist der Bezirk der wichtigste Produzent an vielerlei Gießerei- und Schmiedeerzeugnissen, nach Berlin vorherrschend bei Druckerzeugnissen sowie bei der Leder-, vorwiegend Pelzproduktion. Auch in der Fabrikation von vielen Spezialmaschinen nimmt L. eine führende Stellung ein. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk L., Bezirksstadt, Kreisstadt, in der Leipziger Tieflandsbucht, am Zusammenfluß von Weißer Elster, Pleiße und Parthe, mit (1964) 595.203 Einwohnern (1950: 617.574) größte Stadt Sachsens und der SBZ; alte Handels- und Kunststadt (im 2. Weltkrieg stark zerstört): Thomaskirche (um 1200 gegr., mit Grab J. S. Bachs), Nikolaikirche (13./16. Jh.), Altes Rathaus (15./16. Jh.), Völkerschlachtdenkmal (1913), wichtiger Verkehrsknotenpunkt (größter Bahnhof Deutschlands, Autobahn, Endhafen des Elster-Saale-Kanals, Flughafen); bis 1945 bedeutendster deutscher Messeplatz (seit 1458 Leipziger Messe) und Hauptsitz des deutschen Buchhandels (über 400 Verlage) und Pelzhandels; bedeutende Industrie: Eisen, Schwer-, Land- und Druckmaschinen, Textilien, graphische Betriebe, Postscheckamt; seit 1409 Universitätsstadt (Universitas Lipsiensis, nach Schließung der deutschen Universität in Prag gegründet, seit 1953 „Karl-Marx-Universität“), Sächsische Akademie der Wissenschaften zu L., Hochschulen für Musik, Körperkultur, Graphik und Buchkunst, Binnenhandel, Bauwesen, Theaterhochschule, Pädagogisches Institut, Institut für Literatur, Deutsche Bücherei (mit 2,5 Mill. Bänden), Universitätsbibliothek, Sender des „Radio DDR“, Theater (Städtische Theater, Schauspielhaus, „Theater der Jungen Welt“), Gewandhausorchester, Thomanerchor, Zentralleitung des Gustav-Adolf-Werkes für die ev. Diaspora-Gemeinden, Zentralhaus für Volkskunst, Museum der bildenden Künste, Museum des Kunsthandwerks (Grassi-Museum), „Georgi-Dimitroff-Museum“ (im Reichsgerichtsgebäude), Deutsches Institut für Länderkunde, Museum für Völkerkunde, Zoologischer Garten. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 3. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 283 Leihbüchereien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leipziger Messe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Nordwestteil von Sachsen sowie sachsen-anhaltischen und thüringischen Gebietsteilen; 4.963 qkm mit (1964) 1.511.487 Einwohnern (1950: 1.630.395). 1~Stadtkreis: Leipzig; 12 Landkreise: Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Geithain, Grimma, Leipzig, Oschatz, Schmölln, Torgau, Wurzen. Vors. des Rates des…

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Versicherungs-Anstalt, Deutsche (1966)

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen in der SBZ bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. wurden Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung. Durch die „VO über die Errichtung der Deutschen Versicherungs-Anstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DV. mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DV. umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dezentralisiert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DV. ist ein Instrument der Finanzpolitik, da die Versicherungsbeiträge der Finanzierung des Fünfjahrplanes dienen: „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). Die Verwaltung der DV. ist nicht nach Versicherungszweigen gegliedert, sondern nach dem Charakter des Eigentums in kommun. Sicht: Versicherung des Volkseigentums, des genossenschaftlichen Eigentums und der Versicherung der Bürger, zu der auch die Zweige der Personenversicherung (Lebensversicherung, freiwillige ➝Krankenversicherung, individuelle ➝Unfallversicherung) gehören. Am 1. 1. 1956 wurde die DV. Träger der Sozialversicherung für die Bauern, Handwerker und die anderen Selbständigen, später auch für die Angehörigen der sozialistischen Produktionsgenossenschaften und der Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft). (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 503 Versicherung der Volkseigenen Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versöhnlertum

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den…

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Betriebskollektivvertrag (1966)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Der B. wird in § 13 des Gesetzbuches der Arbeit erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“. Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des Betriebsleiters, der BGL, der Belegschaft insgesamt oder von Gruppen der Belegschaft (Abt., Meisterbereich, Brigade, Aktiv). Sie sind somit des arbeitsrechtlichen Charakters entkleidet. Die Verpflichtungen beziehen sich vor allem auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einführung von TAN, die Veranstaltung von Wettbewerben (Wettbewerbsbewegung), Senkung der Selbstkosten, Festigung der Arbeitsdisziplin und Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik. Der Inhalt der B. richtet sich nach den Betriebsplänen. Sie sind nach Direktiven, die gemeinsam von den Industriegewerkschaften und den Abteilungen der Staatlichen ➝Plankommission beschlossen werden, abzuschließen. Die B. bilden einen Teil der Produktionspropaganda. Die Erfüllung der B. wird kontrolliert durch Massenkontrolle und durch periodische (meist vierteljährliche) Rechenschaftslegungen. In den Abt. großer VEB können Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. In den staatlichen Organen und Einrichtungen (Staatsapparat) können ebenfalls Kollektivverträge abgeschlossen werden. Für die Privatbetriebe bestehen Betriebsvereinbarungen. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 76 Betriebskampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsordnung der LPG, Innere

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Der B. wird in § 13 des Gesetzbuches der Arbeit erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“. Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des…

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Junge Pioniere (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Gegründet am 13. 12. 1948 als „Unterorganisation“ der FDJ für 10–14jährige. (Führt Kampf des 1924 bis 1930 tätigen „Jung-Spartakus-Bundes“ und der ihn ablösenden JP des KJVD vor 1933 fort.) Seit IV. Parlament der FDJ (1952) ist Aufnahmealter auf sechs Jahre festgesetzt. Das ZK der SED gab den JP am 19. 8. 1952 den bezeichnenden Namen: Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und zugleich die Weisung, „ein treuer Helfer der Partei der Arbeiterklasse“ zu sein. Zu jeder größeren Schule gehört ein hauptamtlicher Pionierleiter. Unter den Bezirks- und Kreisverbänden stehen die Freundschaften (für ganze Schulen) und Gruppen (für Schulklassen), die in Zirkel (d.h. Untergruppen von 5–7 Schülern) gegliedert sind. Laut Beschluß des Politbüros der SED vom 8. 10. 1957 wurden die JP, deren Arbeit oft nur äußerlicher Drill und Phrasendrescherei ist, im Rahmen der FDJ selbständiger organisiert. Der ZR der FDJ gab den JP am 10. 12. 1957 eine eigene Zentralleitung. Am 23. 1. 1958 beschloß diese Zentrale, die JP mit Hilfe der SED „zur sozialistischen Massenorganisation der Kinder in der DDR zu entwickeln“. Die JP sollen die „sozialistische Schule“ unterstützen, die Jugendweihe fördern, dem „sozialistischen Aufbau dienen. Die FDJ blieb verantwortlich für die JP und unterstützt sie, doch überwiegt der Einfluß der SED. Die JP gliedern sich in Gruppen der Jungpioniere (6–10 Jahre) und Thälmann-Pioniere (10–14 Jahre). Seit Juni 1961 werden JP auch zum Fallschirmsport (GST) herangezogen. — In Droyßig (Kr. Zeitz) besteht seit 1958 die Zentralschule der JP. Vors. der JP ist seit 1. 9. 1964 Werner Engst; die 40 Mitgl. der Zentralleitung sind meist Angehörige des ZK der SED und Funktionäre der FDJ. Ende 1964 soll die Zahl der JP 1,93 Mill. betragen haben. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend, Stoßtrupp des Kommunismus in Deutschland (Rote Weißbücher 1). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 182 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 229 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-Aufstand

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Gegründet am 13. 12. 1948 als „Unterorganisation“ der FDJ für 10–14jährige. (Führt Kampf des 1924 bis 1930 tätigen „Jung-Spartakus-Bundes“ und der ihn ablösenden JP des KJVD vor 1933 fort.) Seit IV. Parlament der FDJ (1952) ist Aufnahmealter auf sechs Jahre festgesetzt. Das ZK der SED gab den JP am 19. 8. 1952 den bezeichnenden Namen: Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und zugleich die Weisung, „ein treuer…

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Literatur (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 [S. 288]Als wichtiges Instrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda ist die gesamte L. den Direktiven, Apparaturen und Mechanismen der Kulturpolitik unterworfen. Nach kommun. Auffassung sollen die Schriftsteller „Rädchen und Schräubchen im Mechanismus der Parteiarbeit“ (Lenin 1905), „Ingenieure der menschlichen Seele“ (Stalin 1932), „aktive Kämpfer für den Kommunismus“ (Chruschtschow 1957) sein; „Literatur und bildende Künste sind der Politik untergeordnet …, die Idee der Kunst muß der Marschrichtung des politischen Kampfes folgen“ (Grotewohl 1951). Zur Lenkung und Kontrolle der L. bedient sich die SED mannigfacher Methoden, die Autor, Verlag, Manuskript, Verbreitung und Publikum betreffen. Die Schriftsteller sind im Deutschen ➝Schriftstellerverband organisiert. Die Mitgliedschaft ist kein Zwang, aber praktisch unumgänglich zur Wahrnehmung der beruflichen Möglichkeiten und sozialen Rechte (Urheberrecht). Verlage (Verlagswesen), Buchhandel und Bibliotheken werden politisch, wirtschaftlich und personell von Regime und Partei kontrolliert. Die Rezensionen und die L.-Propaganda in der Presse unterliegen den Prinzipien, die für die Presselenkung im allgemeinen gelten. Schließlich werden die gesamte L. und der mit ihr verbundene Apparat von den Parteiorganen kontrolliert, d.h. in diesem Falle von der Ideologischen Kommission beim Politbüro und der Abt. Kultur (Leiter: Siegfried ➝Wagner) des ZK der SED. Die wichtigsten SED-Funktionäre, die sich mit Fragen der Literatur befassen, sind Alexander ➝Abusch, Kurt ➝Hager, Alfred ➝Kurella und Wilhelm ➝Girnus. Dieses komplizierte und vielschichtige System der Zensur funktioniert so gut, daß nur selten noch bereits publizierte Bücher eingestampft zu werden brauchen. Die Verwandlung der L. in ein Instrument der Staats- und Parteipolitik hat eine wichtige, agitatorisch gern hervorgekehrte Sonnenseite: die großzügige Förderung genehmer Bücher und willfähriger Autoren. Das wird vor allem durch den institutionell gesicherten Absatz und durch staatliche Subventionen für propagandistisch oder wissenschaftlich nützliche Werke bewirkt. Bevorzugte Autoren beziehen aus hohen Auflagen beträchtliche Einnahmen, dazu kommen Lizenzgebühren aus Übersetzungen in die Sprachen des Ostblocks, u. U. auch Einkünfte aus der Zugehörigkeit zu den kulturellen Gremien und Institutionen, aus der Mitwirkung an der Kulturellen Massenarbeit und aus der Arbeit für Presse, Rundfunk, Fernsehen und Filmwesen, denen Förderung und Propagierung der regimetreuen L. auferlegt sind. Für politisch wichtige Unternehmungen, z. B. Studien in Volkseigenen Betrieben und Landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften, stellen Verlage, Organisationen und Institutionen Vorschüsse und Stipendien zur Verfügung. Die Schriftsteller genießen alle Privilegien der sog. fortschrittlichen Intelligenz. Das gesellschaftliche Ansehen arrivierter Schriftsteller geht weit über das im Westen Übliche hinaus; die obersten Staats- und Parteifunktionäre würdigen sie ihrer Aufmerksamkeit und freundschaftlichen Umgangs. Für literarische Leistungen sind zahlreiche Auszeichnungen und Preise ausgesetzt, als höchster der Nationalpreis. Besondere Förderung erfährt die L. der Wenden (Cisinski-Preis). Gremien, die die L. der SBZ repräsentieren, sind die Akademie der Künste in Ostberlin und das PEN-Zentrum Ost und West. Nachwuchsschriftsteller werden im Institut für Literatur in Leipzig geschult. Die L. konnte nach 1945 zunächst internationales Ansehen gewinnen, weil sich eine Reihe bedeutender deutscher Schriftsteller — ehemalige Emigranten oder „Innere Emigranten“ — in Mitteldeutschland niederließen und mit dem kommun. Regime solidarisierten, unter ihnen die Dramatiker Bert ➝Brecht († 1956), Friedrich Wolf († 1953) und Arnolt Bronnen († 1959), die Epiker Arnold ➝Zweig, Anna ➝Seghers, Ludwig ➝Renn, Stefan ➝Heym, Bernhard Kellermann († 1951) und Ehm Welk, die Lyriker Johannes R. ➝Becher († 1958), Stephan ➝Hermlin, Peter ➝Huchel und Erich ➝Arendt; zu schweigen von kommun. Tendenzautoren zweiten und dritten Ranges wie Erich Weinert († 1953), Willi ➝Bredel, Bodo Uhse († 1963), Hans ➝Marchwitza († 1965), Otto ➝Gotsche, Eduard Claudius, Karl Grünberg, F. C. Weiskopf († 1955), Louis Fürnberg († 1957), Kurt ➝Bartel. Soweit es sich nicht um alte Kommunisten handelte, die der SED von vornherein verbunden waren, wurde die [S. 289]Annäherung an das Regime zunächst durch die geschickte, materiell großzügige und einigermaßen liberale Kulturpolitik gefördert, die Becher als Präsident des Deutschen Kulturbundes in den ersten Jahren nach 1945 betrieb. Nach der Gründung der „DDR“ 1949 und insbesondere unter den Auspizien des Kampfes gegen den Formalismus 1951/1952 wurde die geistige Bewegungsfreiheit in Mitteldeutschland aber immer mehr gedrosselt, so daß die Schriftsteller, auch die berühmten, in eine verzweifelte Lage gerieten. Kaum einer von ihnen hat nach der Niederlassung in der SBZ noch ein Werk geschaffen, das seinen früheren ebenbürtig gewesen wäre. Einige, wie Brecht und Hermlin, verstummten ganz, andere, Becher und Seghers, fielen auf das Niveau primitiver Agitationsliteratur, wieder andere, wie Zweig und Renn, zogen sich auf historische und exotische Themen zurück. Die Demoralisierung war so stark, daß sich die Veteranen der linken L. selbst in der relativ liberalen Periode des Neuen Kurses und des Tauwetters 1953–1956 nicht wieder erholten. Immerhin haben in dieser Periode einige der Schriftsteller, darunter auch Becher und Brecht, in Reden und Aufzeichnungen zum Teil heftige Kritik an der kommun. Kulturpolitik und Politik geübt. Namhafte marxistische Theoretiker: Georg ➝Lukács, Ernst Bloch und Hans Mayer, traten als Fürsprecher liberaler Bestrebungen hervor (Revisionismus). Richtungweisend für das literarische Schaffen in der SBZ ist die Doktrin des sozialistischen Realismus. Es gibt zahllose, kaum unterscheidbare Autoren, die in Vers und Prosa den Kommunismus verherrlichen, den Kapitalismus anprangern, SED-Beschlüsse illustrieren und Produktionspropaganda treiben. Aus der Masse der Parteischriftsteller ragen Erwin ➝Strittmatter und Franz ➝Fühmann heraus; mit seinem letzten Roman „Ole Bienkopp“ (1963), der monatelang diskutiert wurde, scheint Strittmatter sich von der Parteilinie um einiges entfernt zu haben. Erfolgreich und beachtenswert waren „Nackt unter Wölfen“ (1958) von Bruno ➝Apitz, „Die Abenteuer des Werner Holt“ (1960) von Dieter Noll und „Beschreibung eines Sommers“ (1961) von Karl-Heinz Jakobs, ein KZ-, ein Kriegs- und ein Aufbauroman. Neuerdings trat Christa ➝Wolf mit ihrem „Bestseller“ „Der geteilte Himmel“ hervor; ebenso wie bei „Ole Bienkopp“ bewegen die Behandlung der Parteifunktionärstypen und die neue Verteilung von Licht und Schatten stark die Gemüter des sowjetzonalen Lesepublikums. Im Tauwetter 1956/57 trat eine ganze Schar junger Lyriker auf, unter ihnen Heinz Kahlau, Günter Kunert, Armin Müller, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, die moderne Formen und kühne, gesellschaftskritische Aussagen hervorbrachten. Andere Autoren, unter ihnen Harry Thürk („Die Stunde der toten Augen“), Karl Mundstock, Egon Günther, Hans Pfeiffer, Manfred Gregor-Dellin, schrieben eindrucksvolle „harte“ Kriegsromane und -erzählungen. Alle diese Schriftsteller wurden nach Abbruch des Tauwetters von der SED zur Ordnung gerufen, die einen wegen Revisionismus, die anderen wegen Pazifismus. Vollkommen abseits der Kulturpolitik stand Johannes ➝Bobrowski, der einzige wirkliche Dichter, der in der SBZ neu aufgetreten ist. (Über die Dramatik in der SBZ Theater) Eine neue Periode der L.-Politik dekretierte Ulbricht 1959 auf der Bitterfelder Konferenz (Schreibende ➝Arbeiter); einerseits verlangte er von den Schriftstellern, sie sollten unmittelbar am Aufbau des Sozialismus teilnehmen, andererseits forderte er die Arbeiter auf, selber eine L. zu schaffen (Laienkunst, Brigadetagebücher). Das literarische Leben in der SBZ ist, wie es unter dem politischen Druck nicht anders sein kann, außerordentlich einförmig. Eine unpolitische L. gibt es im Grunde nicht; auch die Unterhaltungs-, Abenteuer- und Kriminal-L. ist von Tendenz durchsetzt. Die moderne Weltliteratur wird als „dekadent“ (Dekadenz) und „spießbürgerlich-skeptizistisch“ den Lesern tunlichst vorenthalten; Werke von Kafka, Musil, Hamsun, Proust, Gide, Sartre, Camus, Faulkner, Steinbeck sind meist nur auf Schleichwegen zu erhalten, obschon von einigen dieser Autoren neuerdings Einzeltitel in Lizenzausgaben erschienen sind. Die Literaturfunktionäre wachen scharf darüber, ob diese Prototypen der Weltliteratur unserer Zeit bei den Autoren der SBZ Schule machen. Trotz der Überfülle von Übersetzungen aus dem Russischen (1955: 66 v. H. der Übersetzungen, 12,5 v. H. der gesamten Buchproduktion) wordon auch sowjet. Autoren nicht veröffentlicht, wenn sie nicht mit der Linie übereinstimmen, z. B. [S. 290]Babel, Dudinzew, Pasternak. Dem mitteldeutschen Lesepublikum bleiben als Zuflucht die Klassiker des Kulturellen Erbes, die zwar in Vor- und Nachworten kommunistisch interpretiert, im übrigen aber reichlich und preiswert ediert werden; außerdem die Frühwerke der in der SBZ verstummten Altmeister und die Werke solcher westlichen Autoren, die von den Kommunisten als Verbündete in Anspruch genommen und in begrenztem Umfang aufgelegt werden. Zahlreiche Schriftsteller haben sich der Reglementierung durch die Flucht oder „legale“ Übersiedlung nach dem Westen entzogen, aus der älteren Generation Ricarda Huch, Theodor Plievier, Hermann Kasack, Rudolf Hagelstange, Alfred Kantorowicz Hans Mayer; aus der jüngeren Heinz Rein, Horst Lommer, Heinz-Winfried Sabais, Horst Bienek, Gerhard Zwerenz, Peter Jokostra, Wolfgang Hädecke, Manfred Gregor-Dellin, Herbert A. W. Kasten, Heinar Kipphardt, Uwe Johnson, Christa Reinig. Der Leiter des führenden Verlages der SBZ, des Aufbau-Verlages in Ostberlin, Walter Janka, und die Schriftsteller Wolfgang ➝Harich und Erich Loest wurden 1957 bzw. 1958 als Revisionisten zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt. (Jugendliteratur, Sprache, Kultureller Austausch) Der VI. Parteitag der SED leitete, korrespondierend mit ähnlichen Vorgängen in der SU, eine neue Verfolgungswelle gegen die Schriftsteller ein, die in Ausmaß und Schärfe nur mit den Kampagnen gegen Formalismus (1951/52) und Revisionismus (1956/57) vergleichbar ist. Den Schriftstellern wurde vorgeworfen, ideologische Koexistenz zu treiben (Verbundenheit mit den Kollegen in der BRD und Anlehnung an westliche Stilformen) und den Kampf gegen den Personenkult zur Verleumdung des Sozialismus und der „DDR“ zu mißbrauchen. Ziel der Angriffe waren vor allem die Zeitschrift „Sinn und Form“, das im Deutschen Theater Berlin aufgeführte Stück „Die Sorgen und die Macht“ des aus dem Westen zugewanderten Peter Hacks, ein Lyrikabend der Akademie der Künste, einige Gedichte und Fernsehstücke des schon im Tauwetter 1956 hervorgetretenen jungen Lyrikers Günter Kunert sowie in der BRD veröffentlichte Arbeiten des Literaturkritikers Hans Mayer. Die Kampagne führte zur Absetzung von Peter Huchel als Chefredakteur von „Sinn und Form“ (Nachfolger: Bodo Uhse), Wolfgang ➝Langhoff als Intendant des Deutschen Theaters (Nachf.: Wolfgang ➝Heinz), Stephan Hermlin als Sekretär der Sektion Dichtkunst der Akademie (Nachf.: Alfred Kurella) und Otto Braun als 1.~Sekretär des Deutschen Schriftstellerverbandes (Nachf.: Prof. Hans Koch). Nachdem in den letzten Jahren der Eindruck entstanden war, als ob das Streben nach Weltniveau eine gewisse Liberalisierung auch der Kunstpolitik mit sich gebracht habe, übte auf der Tagung des ZK der SED im Dezember 1965 der Berichterstatter Erich ➝Honecker wieder scharf Kritik an Versäumnissen der „ideologisch-politischen Führungsarbeit … seitens der leitenden Genossen des Ministeriums für Kultur, die die Aufgaben der Staatsmacht beim Aufbau des Sozialismus verkennen“, und am Deutschen ➝Schriftstellerverband, der „die Entwicklung dem Selbstläufe überlasse“, und forderte, daß „in den Parteiorganisationen der künstlerischen Institutionen und Verbände … die ideologische Kampfbereitschaft und die Parteierziehung mit Unterstützung der leitenden Parteiorgane wesentlich verstärkt werden“. Damit wurde neuerdings ein schärferer Kurs auch in der L.-Politik angekündigt. (Kulturpolitik, Teil 2) Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Kultura, Kunst und Literatur in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 7). Köln 1952, Kiepenheuer und Witsch. 133 S. Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Reich-Ranicki, Marcel: Deutsche Literatur in Ost und West — Prosa seit 1945. München 1963, Piper. 498 S. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 288–290 Linse, Walter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Literatur-Institut

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 [S. 288]Als wichtiges Instrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda ist die gesamte L. den Direktiven, Apparaturen und Mechanismen der Kulturpolitik unterworfen. Nach kommun. Auffassung sollen die Schriftsteller „Rädchen und Schräubchen im Mechanismus der Parteiarbeit“ (Lenin 1905), „Ingenieure der menschlichen Seele“ (Stalin 1932), „aktive Kämpfer für den Kommunismus“ (Chruschtschow 1957) sein; „Literatur und…

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Aufbaugesetz (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen. Weitere Städte, Kreise und Gemeinden sind seitdem zu Aufbaugebieten erklärt worden. Hervorzuheben ist hier das [S. 45]„Aufbaugebiet Stadtzentrum“ in Berlin. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen. Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Das 1950 im A. angekündigte Entschädigungsgesetz ist erst am 25. 4. 1960 ergangen (GBl. I, S. 257). Die geldliche Entschädigung tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstücks. Soweit die Gläubiger aus dieser Entschädigung nicht befriedigt werden, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke erhält der Eigentümer nur den Zeitwert. Demgegenüber sind die alten Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 in DM Ost umgewertet worden. Die Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser unbilligen Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Für die Entschädigungsansprüche werden durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 DM, die Bewohnern der SBZ zustehen, Sparguthaben begründet. Über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich mit bis zu 3.000 DM verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst ab 2. 5. 1965 möglich. Soweit die verfügbar werdenden Beträge Bewohnern West-Berlins oder der BRD oder Ausländern zustehen, gelten die Verfügungsbeschränkungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und des Devisengesetzes. (Devisen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 44–45 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugrundschuld

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen.…

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Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Seit Beginn des Schuljahres 1958/59 sind alle 7. bis 12. Klassen der allgemeinbildenden Schulen gehalten, an einem Tage in der Woche in industriellen oder landwirtschaftlichen Betrieben „zu lernen und produktiv tätig zu sein“. Die Lehrpläne verlangen, daß die produktive Arbeit nicht als Gelegenheitsbeschäftigung, sondern planvoll und in systematisch aufgebauten Grundlehrgängen zu erfolgen hat. Der Forderung, die Schüler zu „hochqualifizierten Facharbeitern“ für die Volkswirtschaft auszubilden, entsprach ein Beschluß des Ministerrates vom 3. Juli 1963. Darin wurde u.a. festgelegt, daß im Werkunterricht der Klassen 1 bis 6 elementare Kenntnisse über wichtige Produktionsprozesse in Industrie u. Landwirtschaft vermittelt werden sollen. Schüler der 4. bis 6. Klassen haben Arbeitsaufträge von Betrieben und Genossenschaften auszuführen. Der Vorbereitung auf Berufe der Industrie und Landwirtschaft dienen ein „Grundlehrgang Industrie“ und ein „Grundlehrgang Landwirtschaft“ am U. für die 7.–10. Klassen. Die Schüler der 7. und 8. Klassen erwerben ihre theoret. Kenntnisse vorwiegend in Lehrwerkstätten, Lehrecken bzw. polytechn. Kabinetten in Einrichtungen und Werkstätten der MTS, LPG u.a. Die Schüler der 9. und 10. Klassen sollen, entsprechend dem „Kaderbedarf“ der Betriebe und den Berufswünschen, über längere Zeit in bestimmten Produktionsberufen tätig sein und in der Produktion arbeiten. Die Diskrepanz zwischen den umfassenden systematischen Lehrplananforderungen und der von ökonomischen Gesichtspunkten bestimmten Produktion ist bisher längst noch nicht pädagogisch gemeistert worden und dürfte auch weiterhin der erstrebten sinnvollen produktiven Arbeit der Kinder und Jugendlichen manche Hemmnisse bereiten. Angesichts dieser Tatsache erhalten die polytechn. Kabinette eine immer größere Bedeutung. Ausgestattet mit Werkzeugen, Maschinen, Anschauungsmitteln usw. dienen sie der vorbereitenden Belehrung und der Übung der Fähigkeiten und Fertigkeiten, die der Lehrplan vorschreibt. Die Fachlehrer sind gehalten, nach Möglichkeit eine Verbindung zwischen dem Fachunterricht und der produktiven Arbeit herzustellen. Doch darf dabei nicht von der vorgeschriebenen Systematik der einzelnen Fächer abgewichen werden. Zur Bewältigung der zahlreichen pädagogisch-organisatorischen Fragen, die der U. mit sich gebracht hat, sind in den Betrieben „Polytechnische Beiräte“ geschaffen worden. Sie haben die Leiter der Betriebe und Schulen sowie die Lehrer bei der Planung, Durchführung und Kontrolle zu beraten. Sie haben auch bei der Auswahl der Betreuer der Schüler und bei ihrer „Qualifizierung“ mitzuwirken. (Erziehungs- und Bildungswesen, Schule) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 490 Unterhaltspflicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterstellung

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Seit Beginn des Schuljahres 1958/59 sind alle 7. bis 12. Klassen der allgemeinbildenden Schulen gehalten, an einem Tage in der Woche in industriellen oder landwirtschaftlichen Betrieben „zu lernen und produktiv tätig zu sein“. Die Lehrpläne verlangen, daß die produktive Arbeit nicht als Gelegenheitsbeschäftigung, sondern planvoll und in systematisch aufgebauten Grundlehrgängen zu erfolgen hat. Der Forderung, die Schüler zu…

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Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung) (1966)

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte, für Marxisten-Leninisten Grundlage für das Verständnis und die Beurteilung aller historischen und geistigen Erscheinungen. Nach dem HM. hat die Entwicklung der Gesellschaft durch die Entstehung des Privateigentums an Produktionsmitteln von einer kommun. Urgemeinschaft zur Klassengesellschaft und damit zur Spaltung der Gesellschaft in Ausbeuter und Ausgebeutete geführt. Der Klassenkampf zwischen Unterdrückern und Unterdrückten wird als das bewegende Moment der geschichtlichen Entwicklung angesehen. Die den verschiedenen Gesellschaftsformen (Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus) innewohnenden Widersprüche zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen seien der Ausgangspunkt, um durch den Klassenkampf und die Revolution eine jeweils höher entwickelte Gesellschaftsform zu erreichen, ohne jedoch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und die der Klassengesellschaft innewohnenden Widersprüche zu beseitigen. Marx und Engels glaubten, der Kapitalismus werde an diesen Widersprüchen zugrunde gehen (Krise), an seine Stelle werde eine durch die proletarische Weltrevolution zu schaffende klassenlose kommun. Gesellschaft als „freie Assoziation“ aller Mitglieder der menschlichen Gesellschaft bei gleichzeitigem „Absterben des Staates“ treten, in der jedwede Unterdrückung und Ausbeutung abgeschafft seien. Sie gingen allerdings davon aus, daß die klassenlose Gesellschaft nur bei höchstentwickelter Industrialisierung aller bedeutenden Länder möglich sei. Lenin sah vor und in dem 1.~Weltkrieg im Imperialismus die letzte Entwicklungsstufe des Kapitalismus und hielt damit die Zeit für die proletarische Weltrevolution ohne Rücksicht auf die Unterschiede im Stand der Industrialisierung für gekommen. Über die weitere Entwicklung des HM. auf Grund der Gegebenheiten in der SU bzw. im Ostblock Marxismus-Leninismus, Abschnitte 4 und 5. (Stalinismus, Bolschewismus, Ostblock, Sozialistisches Weltsystem, Reformkommunismus, Polyzentrismus, Volksdemokratie, Linguistikbriefe, Koexistenz, ökonomisches Grundgesetz, Freiheit, Staatsmonopolismus) Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). (Dalp-Taschenbücher 325). Bern 1960, A. Francke. 180 S. Bochenski, Joseph M.: Die kommunistische Ideologie … Bonn 1956, Bundeszentrale für Heimatdienst. 75 S. Buchholz, Arnold: Ideologie und Forschung in der sowjetischen Naturwissenschaft (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 1). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Theimer, Walter: Der Marxismus. Lehre — Wirkung — Kritik (Sammlung Dalp, Bd. 73). Bern 1950, A. Francke. 253 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 198 Historikergesellschaft, Deutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HO

Siehe auch: Historischer Materialismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1969 1975 1979 Historischer Materialismus (Materialistische Geschichtsauffassung): 1965 Materialistische Geschichtsauffassung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Materialistische Geschichtsauffassung (Historischer Materialismus): 1953 1954 Die Anwendung des Dialektischen Materialismus auf die Geschichte, für Marxisten-Leninisten Grundlage für das Verständnis und die Beurteilung aller…

DDR A-Z 1966

Nationale Geschichtsbetrachtung (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Seit Mitte 1952 werden nationale Elemente der deutschen Geschichte, die in den Jahren nach 1945 zunächst bewußt vernachlässigt, wenn nicht diffamiert worden waren, in mehr oder weniger entstellter [S. 329]Form neu gewürdigt: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden Kraft der deutschen Nation, zu wecken und zu entwickeln“ (Leo Stern in der „Täglichen Rundschau“ vom 14. 12. 1952). Als nationale Geschichtsleistungen stellt man vor allem dar: Reformation und Bauernkrieg, die Stein-Hardenbergschen Reformen, die Befreiungskriege und radikaldemokratisch-nationale Züge der Bewegung für Wiederherstellung der Reichseinheit zwischen 1817 und 1871. Neben Ulbricht sind dabei besonders hervorgetreten die Universitätsprofessoren Leo ➝Stern, Meusel, Kamnitzer, seit 1962 auch Engelberg; und die SED-Politiker Norden und Fritz Lange. Durch Erweckung nationaler Gefühle und eines neuen deutschen Selbstbewußtseins sucht die SED bei der Bevölkerung der SBZ und der Bundesrepublik den Eindruck hervorzurufen, als ob der Bolschewismus einem gesunden Nationalbewußtsein Raum ließe. Auch will die SED für die Nationale Volksarmee, die beim Volk verhaßt ist, werben. — Wenngleich in dieser NG. die Klassengegensätze eine bedeutsame Rolle spielen, steht sie in unversöhnlichem Widerspruch zum Historischen Materialismus. — Zum handfesten Einsatz kam die NG. im Nationalen Dokument (Deutschlandpolitik). — Auf dem II. Kongreß der Deutschen ➝Historikergesellschaft (Okt. 1962) forderte Prof. Engelberg, die Historiker sollten „die Ausarbeitung eines neuen nationalen Geschichtsbildes und der Geschichte der deutschen Arbeiterklasse“ fortführen („ Neues Deutschland“ v. 24. 10. 1962). Literaturangaben Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus Stadtmüller, Georg: Die Umdeutung der deutschen Geschichte in der Sowjetzone (Sonderdr. aus „Sowjetstudien“, München, 1957, H. 3) 1958. 36 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 328–329 Nationale Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Streitkräfte

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Seit Mitte 1952 werden nationale Elemente der deutschen Geschichte, die in den Jahren nach 1945 zunächst bewußt vernachlässigt, wenn nicht diffamiert worden waren, in mehr oder weniger entstellter [S. 329]Form neu gewürdigt: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der…

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Dresden (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.737 qkm, (1964) 1.884.311 Einwohner (1950: 1.981.233). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Manfred Scheler (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: W. ➝Krolikowski. D. ist einer der industriereichsten Bezirke. Sowohl die Grundstoffindustrie als auch die verarbeitende Industrie ist in reichhaltiger Mischung vertreten (Elektro-, Metallwarenindustrie, Feinmechanik und Optik, Leder-, Papier-, Textil-, Holz-, chemische Industrie, Maschinenbau). Neben vielen und wichtigen Großbetrieben ist der Mittel- und Kleinbetrieb charakteristisch. 2. Stadtkreis im sächs. Bezirk D., Bezirksstadt, Kreisstadt, beiderseits der Elbe, mit (1964) 503.859 Einwohnern (1950: 494.187) zweitgrößte Stadt Sachsens und der SBZ; ehem. Residenz der sächs. Kurfürsten und Könige, bis 1952 Landeshauptstadt, bis 1945 als Kunst- und Theaterstadt mit dem reichen Erbe ihrer glanzvollen Barockzeit in Bauten und Kunstsammlungen von Weltruf eine der schönsten Städte Deutschlands (Innenstadt im 2. Weltkrieg fast völlig vernichtet, wird, wenn auch schleppend, z. T. historisch getreu, wiederaufgebaut): [S. 114]Zwinger (1711–1722), Schloß (13./19. Jh.), Frauenkirche (1726–1743), kath. Hofkirche (1738–1751), Brühlsche Terrasse (1738), Opernhaus (1871–1878), Japanisches Palais (1715–1741), Kreuzkirche (1760–1792 neu erbaut), wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, Elbhafen, Flughafen); bedeutende Industrie: Maschinenbau („Sachsenwerk“ in D.-Niedersedlitz), Elektro-, Zigaretten-, Bekleidungs-, Papier-, feinmechanische und optische Industrie; Reichsbahndirektion, Postscheckamt; Technische Universität (Zentralinstitut für Automatisierung, Zentralinstitut für Kernforschung), Hochschule für Bildende Künste, Hochschule für Musik, Hochschule für Verkehrswesen (seit 1952), Medizinische Akademie (seit 1954), Pädagogisches Institut, Sächsische Landesbibliothek, Sender des „Radio DDR“, Theater (Staatstheater, „Theater der Jungen Generation“, Operettentheater), Dresdner Philharmonie, Staatskapelle, Kreuzchor, Staatl. Kunstsammlungen, Gemäldegalerie, Museum für Kunsthandwerk, Graphische Sammlung, Albertinum, Staatl. Mathematisch-Physikalischer Salon, Deutsches Hygiene-Museum (seit 1912), Staatl. Museum für Tierkunde, Landesmuseum für Vorgeschichte, Staatl. Museum für Völkerkunde, Staatl. Museum für Volkskunst, Staatl. Museum für Mineralogie, Zoologischer Garten; Sitz des Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und des Präsidiums des sowjetzonalen DRK. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 3. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 113–114 DPZI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dritter Weg

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1. Bezirk in der SBZ; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.737 qkm, (1964) 1.884.311 Einwohner (1950: 1.981.233). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Manfred Scheler (SED).…

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Volkskammer (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der dafür gesetzten Gewaltenkonzentration außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihre Durchführung; die Bestätigung, Überwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der Grundsätze der Verwaltung und die Überwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur Gesetzgebung, soweit nicht ein Volksentscheid stattfindet. Die Beschlußfassung über den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan), Anleihen auf Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des Staatsrates; die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) und des Generalstaatsanwaltes. Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch-demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. In der Verfassungswirklichkeit ist die V. zur Bedeutungslosigkeit verurteilt wegen des Primates der SED und wegen der Machtfülle des Staatsrates und des Ministerrates. Organe der V. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsident, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind. Die V. besteht aus 434 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ (Wahlen) werden sollten; hinzu kommen 66 Ostberliner Vertreter. Die zur Bildung der 1. V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 7. 10. 1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. 5. 1949 gewählten Deutschen Volksrates“ (Art.~1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1948 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15. 10. 1950 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9. 8. 1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die SED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDPD und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17. 10. 1954 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 4. 8. 1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1948 von der SED beherrscht war. Die Wahl vom 20. 10. 1963 ergab mit 99,95 v. H. Ja-Stimmen wiederum das erwartete Bild und die entsprechende Zusammensetzung der V. Das Verhältnis für die wenigstens noch dem Namen nach nicht kommun. geführten Parteien ist noch ungünstiger geworden. Da die Zahl der Abgeordneten von 400 auf 434 erhöht wurde und diese Erhöhung ausschließlich der SED und den von ihr beherrschten Massenorganisationen zugute kam, hat sich das Verhältnis zugunsten der SED auch formal von 55:45 auf 59:41 verschoben. Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes ➝Dieckmann (LDPD). Literaturangaben Handbuch der Sowjetzonen-Volkskammer. 2. Legislaturperiode. Berlin o. J. (1956) Informationsbüro West. 386 S. u. Nachträge. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 512 Volkshochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskongreß

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 „Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der dafür gesetzten Gewaltenkonzentration außerordentlich stark ausgestaltet ist („höchstes Organ der Republik“, Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar. Die verfassungsmäßigen Rechte…

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Volkspolizei, Deutsche (1966)

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Die VP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern (MdI) war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium (Nationale Volksarmee, Militärpolitik). Ihm war und ist die VP als Hauptverwaltung (HV) eingegliedert. Die VP umfaßt Schutz-, Kriminal-, Verkehrs- und Wasserschutzpolizei, ferner die Feuerwehr. Sie erfüllt einerseits normale Polizeiaufgaben, andererseits ist sie ein politisch geschultes und überwachtes Werkzeug der SED und Hilfsorgan des SSD. Dies zeigen am klarsten die ABV. Den diktatorischen Zielen der SED dienen auch die Abteilungen Paß- und Meldewesen; Erlaubniswesen (Zulassung aller, auch religiöser Veranstaltungen) und „Volkseigentum“ (Untersuchung von „Wirtschaftsvergehen“, die meist den politischen Zweck des SED-Regimes fördern soll). Unter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) stehen die Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei (BDVP), unter diesen die VP-Kreisämter (VPKÄ). Im Sowjetsektor Berlins heißt die Bezirksbehörde: Präsidium der Volkspolizei, und die 8 Kreisbehörden: VP-Inspektion (VP-I). Für das Gebiet des Uranbergbaues besteht in Siegmar-Schönau (westl. Chemnitz) eine eigene BDVP (für den Betriebsschutz Wismut); ihr unterstehen 10 Betriebsschutz-Ämter. — Die Großstädte (notfalls großen Mittelstädte) und die 8 Bezirke Ost-Berlins sind, je nach Bevölkerungszahl und Wohnverteilung, in etwa 3–6 Reviere geteilt. Wenn ein VPKA für eine kleinere Mittelstadt oder größere Kreisstadt zuständig ist, hat es für dieses Stadtgebiet 1~Revier. Für kleinere Städte und für Landgebiete unterhält ein VPKA nur Außenposten, nicht aber Reviere. — Von der HVDVP bis zur Kreisebene bestehen Abt. für den Betriebsschutz. Die VP hatte 1953 bis 1957 kasern. militärähnliche mot. Bereitschaften, zuletzt rund 13.500 Mann stark. Bis auf 3.000 Mann in Ostberlin wurde Mitte 1957 diese Polizeitruppe in die Bereitschaftspolizei übergeführt. — Die 3.000 in Ostborlin kamen im Juni 1961 großenteils zur Bereitschaftspolizei. Doch (seit spätestens Anfang 1965) stehen dem Präsidium der VP in Ostberlin wieder mindestens drei kasern. militärähnliche Bereitschaften ( = Bataillone) zur Verfügung, mit zumindest ca. 1.500 Mann. — Die Transportpolizei ist seit Febr. 1957 der VP als Hauptabt. (HA) eingefügt, ist aber militärähnliche Polizeitruppe. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen, doch nicht mehr der GST, liegt bei der VP. [S. 514]Ab 1. 12. 1962 besteht eine „Hochschule der Deutschen Volkspolizei“, die der „Ausbildung von qualifizierten Kadern für die bewaffneten Organe des Min. des Innern“ dient. Sie hat seit Sept. 1965 das Promotionsrecht. — Uniform: hell graugrün — Stärke ca. 73.000 Mann, ohne die rd. 8.000 Mann der Transportpolizei, die 1.500 der kasernierten Bereitsch. des VP-Präsidiums in Ostberlin und die etwa 15.000 des der VP untergeordneten aktiven Betriebsschutzes (A). Chef der gesamten VP ist der Stellv. des Ministers des Innern für die bewaffn. Organe des MdI: Generalleutnant Willi Seifert (SED). Leiter der ihm unterstellten HVDVP seit Aug. 1959: Generalmajor Hans-Hugo Winkelmann (SED). Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Boutard, R. J.: L'Armée en Allemagne Orientale … Paris 1955, Nouvelles Éditions Latines. 208 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 513–514 Volksmusikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkspolizeihelfer

Siehe auch: Volkspolizei: 1953 1954 1956 1969 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Die VP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Das für die VP zuständige Ministerium des Innern (MdI) war von 1949 bis Juni 1955 vorwiegend ein Wehrministerium (Nationale Volksarmee, Militärpolitik). Ihm war und ist die VP als Hauptverwaltung (HV)…

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Arzneimittelversorgung (1966)

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Überführung der großen chemischen Werke (der Grundstoffproduktion) in SAG und Demontage der wenigen vorhandenen Spezialfabriken haben die A. zunächst in Notstand geraten lassen. Erst um 1950 begann ein planmäßiger Aufbau eigener Produktion. Mangel an qualifizierten Fachkräften und Fehlen ausreichender Erfahrungen bei den VEB haben viele Gesundheitsschäden verursacht. Verstaatlichung und Zentralisation des Großhandels (seit 1952 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf) haben durch unzulängliche Markt- und Bedarfsanalyse schwere Fehlplanungen bewirkt und bewirken sie noch immer. Das im Juli 1960 geschaffene „Staatliche Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik“ soll u. a. eine ständige Übersicht und Kontrolle über die Versorgungslage sichern. Die schwerfällige Lagerhaltung wurde regional zentralisiert in „Versorgungsdepots“, die rasch und elastisch beliefern sollen. Dennoch konnten selbst bei den wichtigsten Arzneimitteln die Mängel und Gefahren stets nur unvollständig überwunden werden. Die Produktion ist auch jetzt noch, vor allem infolge unregelmäßiger Rohstoffversorgung, lückenhaft. Trotz bedenkenloser Imitation westlicher Präparate ist die A. für viele Spezialgebiete auf Import angewiesen und daher ungleichmäßig. Die Auswahl der Einkaufsländer wird in erster Linie von den Möglichkeiten des bilateralen Handels bestimmt; die Präparate wechseln darum oft. Manche hochwertigen Arzneimittel stehen selbst für dringendste Fälle nicht ausreichend zur Verfügung (Corticosteroide, bestimmte Antibiotica und Narkosemittel u.a.); selbst alltägliche Medikamente fehlen häufig. Das Plansystem hat sich bisher außerstande erwiesen, den Fortschritten der Medizin hinlänglich rasch zu folgen. Um Lagerbestand und Importbedarf besser aufeinander abzustimmen und den Import auf der geringstmöglichen Höhe zu halten, wurde 1963 ein „Zentraldepot“ eingerichtet. Den Verbrauch zu drosseln wird mit vielerlei Mitteln versucht („Kampf dem Arzneimittelmißbrauch“ u.ä.). Andrerseits worden einige Arzneimittel jetzt in einem recht erheblichen Ausmaß exportiert. Im Mai 1964 ist ein neues Arzneimittelgesetz erlassen worden (an Stelle des länderweise ergangenen Gesetzes von 1948, das aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelt worden war). Arzneimittel werden danach nur zugelassen (registriert), wenn ihre Wirksamkeit und Unschädlichkeit erwiesen ist und ein Bedürfnis nachgewiesen wird. Die Prüfung obliegt (seit 1964) dem „Staatlichen Institut für Arzneimittelwesen“ in Ostberlin, über Bedürfnis und Zulassung entscheidet ein „Zentraler Gutachterausschuß für Arzneimittelverkehr“. Die Abgabe von Arzneimitteln ist im Prinzip den Apotheken vorbehalten, doch sind davon Ausnahmen vorgesehen, mit deren Hilfe auf dem Lande die Konsumgenossenschaften einen großen Teil der A. wahrnehmen. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 41 Armenrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzt des Volkes, Verdienter

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Überführung der großen chemischen Werke (der Grundstoffproduktion) in SAG und Demontage der wenigen vorhandenen Spezialfabriken haben die A. zunächst in Notstand geraten lassen. Erst um 1950 begann ein planmäßiger Aufbau eigener Produktion. Mangel an qualifizierten Fachkräften und Fehlen ausreichender Erfahrungen bei den VEB haben viele Gesundheitsschäden…

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LPG-Gesetz (1966)

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl. 1959,1, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur „sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft“, erfaßt es doch die Mehrzahl der in der Agrarproduktion tätigen Rechtsträger. Formell wird den LPG zwar der Rahmen von Produktivgenossenschaften gegeben, die Einschränkung der demokratischen Rechte der Mitglieder ist aber so weit getrieben, daß Aufgaben und Merkmale einer „Genossenschaft“ im herkömmlichen Sinne des Wortes gänzlich verlorengegangen sind. Die Verfälschung der Genossenschaftsidee und der Mißbrauch ihres Begriffes dienen hier als Mittel, das private Eigentum am Boden und an Produktionsmitteln zur Durchsetzung des politischen Ziels aufzuheben. Das Eigentum des LPG-Mitgliedes an Grund und Boden bleibt zwar formal erhalten, verliert jedoch seine Funktion, weil es „zur gemeinsamen Nutzung eingebracht“ und dem Eigentümer die Verfügungsgewalt darüber entzogen wird. Er wie sein Erbe dürfen den Boden „nur an den Staat, die LPG oder deren Mitglieder, die wenig oder gar kein Land besitzen“, veräußern. Hinzu kommt, daß jedes bäuerliche Mitglied beim Eintritt in die LPG III dieser sämtliche Inventarien und Wirtschaftsgebäude zur allgemeinen Nutzung übergeben muß, soweit sie nicht zur Führung der persönlichen ➝Hauswirtschaft benötigt werden. Diese Entwicklung zu neuen „genossenschaftlichen“, also nur noch scheinbaren Eigentumsformen hat die Machthaber davon enthoben, das Eigentumsrecht formell aufzuheben und wie in der SU den Grund und Boden von vornherein bei der Bodenreform zu verstaatlichen. Das LPG-G. weist die LPG als Organisationsformen staatlicher Vergemeinschaftung aus, nicht dazu bestimmt, wie echte Genossenschaften die wirtschaftliche Lage ihrer freiwillig zusammengeschlossenen Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um im Dienste der ausnahmslosen Vergesellschaftung allen Grund und Bodens und aller Produktionsmittel die bäuerliche Selbständigkeit und Privatinitiative aufzuheben und die in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte, Industriearbeitern gleich, in die zentral gelenkte und kontrollierte Agrarproduktion einzuordnen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1963. 200 S. m. 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 293 LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lübbenau

Siehe auch die Jahre 1965 1969 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den landwirtschaftlichen ➝Produktionsgenossenschaften wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl. 1959,1, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses…

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Vertragssystem (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Gesamtheit der Maßnahmen zur Organisierung des Austauschs von Lieferungen und Leistungen in der sozialistischen Produktion durch Verträge, erstmalig eingeführt durch die „VO über die Einführung des Allgemeinen V. für Planlieferungen in der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft“ vom 6. 12. 1951. Wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen Leitung der sozialistischen Betriebe und zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ bezeichnet. Die richtige und konsequente Anwendung des V. soll „zur Entfaltung der Initiative der Werktätigen in den Betrieben und den Organen der staatlichen Verwaltung bei der Ausarbeitung und Erfüllung der Volkswirtschaftspläne (Planung) führen, die kameradschaftliche Zusammenarbeit der sozialistischen Betriebe fördern und dazu beitragen, die Kontinuität des Reproduktionsprozesses (Reproduktion) zu sichern“. Durch das V. werden die Betriebe verpflichtet, im Rahmen ihrer Planaufgaben eigenverantwortlich ihre zwischenbetrieblichen Beziehungen durch den Abschluß und die Erfüllung von Wirtschaftsverträgen zu gestalten. Streitigkeiten über Abschluß und Erfüllung der Verträge werden durch das staatliche ➝Vertragsgericht entschieden. Die Betriebe sollen jedoch auftretende Konflikte möglichst eigenverantwortlich durch kameradschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen lösen. Nach der „VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des staatlichen Vertragsgerichts“ vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293) erfordert das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft bei der „Gestaltung und Erfüllung der zwischenbetrieblichen Beziehungen die konsequente Anwendung des V., dessen Bedeutung sich bei der weiteren Durchsetzung der Leitung nach dem Produktionsprinzip erhöht. Als konkreter Ausdruck des demokratischen Zentralismus verbindet das V. die zentrale staatliche [S. 508]Leitung mit der maximalen Entfaltung der Initiative der Werktätigen bei der Organisierung, der planmäßigen zwischenbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen. Die Durchsetzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus verlangt die umfassende Anwendung des V. zur Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Sicherung einer bedarfsgerechten Produktion unter zweckmäßiger Verwendung der Rohstoffe“. Für die Durchsetzung und Anwendung des V. sind die Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe verantwortlich, die dabei von dem staatlichen Vertragsgericht zu unterstützen sind. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 507–508 Vertragsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertrauensmann

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Gesamtheit der Maßnahmen zur Organisierung des Austauschs von Lieferungen und Leistungen in der sozialistischen Produktion durch Verträge, erstmalig eingeführt durch die „VO über die Einführung des Allgemeinen V. für Planlieferungen in der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft“ vom 6. 12. 1951. Wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen…

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Justizreform (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe dieser J. endete am 2. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf Verwaltungsstellen übertragen und gleichzeitig das Notariat verstaatlicht. Auf zivil- und strafrechtlichem Gebiet erfolgte die gesetzliche Neuregelung einzelner Materien (Eherecht, Strafrechtsergänzungsgesetz, Angleichungs-VO). Der V. Parteitag der SED im Juli 1958 gab den Anstoß zu einer zweiten J., die die Einführung der Richterwahl (Richter), die Neufassung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung, die Verabschiedung des LPG-Gesetzes und des Gesetzbuchs der Arbeit mit sich brachte. Ein im Justizministerium aufgestellter „Perspektivplan“ sah weiter die Schaffung eines neuen Strafgesetzbuchs, eines neuen Zivilgesetzbuches und einer neuen Zivilprozeßordnung („Neue Justiz“ 1958, S. 551) vor. Dieser Plan ist bisher nicht erfüllt worden. Eine dritte J. hatte nach dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 der Erlaß des Staatsrates „über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) zur Folge. Die Schwerpunkte lagen in der Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege und der gesetzlich eingeführten gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit (gesellschaftliche Gerichte). Die Befugnisse der Justizverwaltung wurden eingeschränkt. Die Arbeiten zur Schaffung neuer Gesetze (Strafgesetzbuch, Zivilgesetzbuch) wurden fortgeführt; das Familiengesetzbuch (Familienrecht) wurde fertiggestellt. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 230 Junker, Wolfgang A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justizverwaltung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe dieser J. endete am 2. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf…

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Medizinische Schulen (1966)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 Die herkömmlichen (meist kleinen) lizensierten Schulen von Krankenhäusern, Verbänden oder auch privaten Unternehmern für die Ausbildung zu Berufen der Krankenpflege und der medizin. Untersuchungs- und Behandlungstechnik wurden 1947 durch staatl. Spezialanstalten schulmäßiger Organisation ersetzt. Sie galten als Fachschulen und haben einige Jahre lang dem Ministerium für Volksbildung unterstanden. 1960 wurden sie in MSch. umbenannt und in das Ressort des Ministeriums für Gesundheitswesen zurückverlegt, um die unentbehrliche organisatorische und funktionelle Verbindung mit der praktischen Ausbildung in Krankenhäusern u. dgl. wiederherzustellen und zu sichern. Im übrigen blieben sie den Fachschulen gleich. Die schematische Gliederung der Ausbildung in je einjährigen Wechsel zwischen Schulunterricht und Praktikum für jede Stufe des Mittleren ➝Medizinischen Personals wurde aufgegeben. Grundlage der Ausbildung wurde die 10jähr. polytechn. Oberschule; auf ihren Abschluß folgt zunächst (wie auch sonst bei Fachschulen) eine Lehrausbildung, deren Abschluß (mit dem Erwerb des „Facharbeiterbriefs“) zur Berufsausübung in der Unterstufe berechtigt. Erst dann kann die MSch. besucht werden, die zur „Mittelstufe“ oder auch direkt zur „Oberstufe“ führt. Die Mehrzahl der MSch. ist an die Medizin. Fakultäten der Universitäten, an die Medizin. Akademien oder an große Bezirkskrankenhäuser angeschlossen; diese MSch. lenken dann auch die Lehrausbildung an den Krankenanstalten, denen sie zugeordnet sind, und sorgen für die dieser zugehörige theoretische Unterweisung. Der Mangel an Personal in all diesen medizin. Berufen und die ungenügende Kapazität der vollwertigen Ausbildungsstätten werden durch „Abendstudium“ (Schulen) und Fernstudium ausgeglichen, das mit Perioden schulmäßiger Ausbildung wechselt; je etwa die Hälfte der Schüler [S. 308]steht in diesen Ausbildungsformen. Die Weiterbildung für die Oberstufe geschieht für viele Berufszweige in einer Kombination von Lehrgängen und Fernstudium; Zentrale ist das „Institut für die Weiterbildung mittl. medizin. Fachkräfte“ in Potsdam. Der Abschluß der Oberstufenausbildung gibt zugleich „Hochschulreife“ und berechtigt zum Studium der Medizin (bzw. Pharmazie). — Eine Sonderstellung hat die Ausbildung der „Wirtschafter für die Einrichtungen des Gesundheitswesens“ in der „Fachschule für Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens“ in Potsdam seit 1960 mit jeweils 40 „Direktstudenten“, 340 Fernstudenten und 70 Schülern in (Fern-) Zusatzstudium (Statistik des Gesundheits- und Sozialwesens). (Krankenhaus) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 307–308 Medizinische Fortbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medizinisches Personal, Mittleres

Siehe auch die Jahre 1969 1975 Die herkömmlichen (meist kleinen) lizensierten Schulen von Krankenhäusern, Verbänden oder auch privaten Unternehmern für die Ausbildung zu Berufen der Krankenpflege und der medizin. Untersuchungs- und Behandlungstechnik wurden 1947 durch staatl. Spezialanstalten schulmäßiger Organisation ersetzt. Sie galten als Fachschulen und haben einige Jahre lang dem Ministerium für Volksbildung unterstanden. 1960 wurden sie in MSch. umbenannt und in das Ressort des…

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Siebenjahrplan (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Unmittelbar nachdem die SU für 1959–1965 einen S. angekündigt hatte, ahmte das SED-Regime diese neue Periodisierung der Wirtschaftsplanung nach, obwohl der zweite Fünfjahrplan noch im Gange war. Die restlichen zwei Jahre des laufenden zweiten Fünfjahrplanes (1959–1960) und der bereits vorbereitete dritte Fünfjahrplan (1961–1965) wurden zum S. zusammengefaßt. Der S. sollte nicht nur die Synchronisierung mit dem sowjet. S. gewährleisten, sondern enthielt entsprechend den erhöhten sowjet. Lieferanforderungen auch erweiterte Planziele. Das Hauptziel des S. war es — wie in der Präambel des S.-Gesetzes nachzulesen ist —, „die Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaftsordnung über die kapitalistische Ordnung zu beweisen“. Dieses Ziel sollte durch die Steigerung der Produktion und der Produktivität (Arbeitsproduktivität) auf nahezu das Doppelte gegenüber 1958 erreicht werden. Planziele im einzelnen: Grundstoffproduktion 4- 90 v. H., Maschinenbauproduktion + 110–160 v. H., Konsumgüterproduktion + 84 v. H., Bauproduktion + 100 v. H., Arbeitsproduktivität 4- 85 v. H. Bereits nach dem zweiten Jahr der Laufzeit des S. war auch dem SED-Regime klargeworden, daß die S.-Ziele keinesfalls erreicht werden konnten. In den ersten beiden Jahren (1959–1960) betrugen die Investitionen nicht wie geplant rd. 40 Milliarden Mark, sondern nur rd. 30 Milliarden. Aus dieser Minderleistung bei der Bereitstellung neuer Produktionsanlagen und Maschinen ergaben sich zwangsläufig geringere Zuwachsraten in der Industrieproduktion und der Arbeitsproduktivität. Nachdem der S. zur Hälfte durchgeführt worden war, d.h. Mitte 1962, ergaben sich z. B. gegenüber dem ursprünglichen Plan folgende Rückstände: Investitionen 25 v. H., Industriebau 30 v. H., Industrieproduktion 35 v. H. Als das Scheitern des S. Anfang 1961 bereits feststand, suchte das SED-Regime wie üblich — nach Schuldigen. Es fand sie in den „Vertretern der monopolkapitalistischen Kreise in Bonn“. Diese hätten angeblich unter Ausnutzung der „offenen Grenze“ nach dem Westen den Aufbau der Zonenwirtschaft sabotiert und hintertrieben. Die bekannte Formel vom „Menschenhandel“ wurde dazu erfunden. Die wirklichen Gründe für das Scheitern des S. sind andere: sie sind im Wirtschaftssystem der SED und in der Politik des SED-Regimes in ihrem Verhältnis zur SU zu suchen und zu finden (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe, Wirtschaft). Dazu kommen die immer wieder zu beobachtenden Fehleinschätzungen der eigenen ökonomischen Möglichkeiten durch das Regime. Nachdem die Erfüllung des S. sich als Utopie erwiesen hatte, kündigte Ulbricht auf der 17. Tagung des ZK der SED (Anfang Oktober 1962) ein neues „nationales Wirtschaftsprogramm“ an. — Auf dem VI. Parteitag der SED (Jan. 63) gab er bekannt, daß ab 1964 ein neuer Perspektivplan in Kraft treten solle, naohdem „die Staatsgrenze gesichert“ (Mauer) und es durch die seitdem eingetretene angebliche „Stabilisierung der wirtschaftlichen Lago“ möglich sei, „einen neuen, solide fundierten Perspektivplan sorgfältig vorzubereiten“. Dieser neue Plan wurde zuerst als „Perspektivplan 1964–1970“, seit Ende 1964 wird er [S. 426]als Perspektivplan bis 1970 bezeichnet. Bis Anfang 1966 war dieser neue Plan noch immer nicht fertiggestellt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 425–426 Sichtwerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sieber, Günther

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Unmittelbar nachdem die SU für 1959–1965 einen S. angekündigt hatte, ahmte das SED-Regime diese neue Periodisierung der Wirtschaftsplanung nach, obwohl der zweite Fünfjahrplan noch im Gange war. Die restlichen zwei Jahre des laufenden zweiten Fünfjahrplanes (1959–1960) und der bereits vorbereitete dritte Fünfjahrplan (1961–1965) wurden zum S. zusammengefaßt. Der S. sollte nicht nur die Synchronisierung mit dem sowjet. S.…

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Hetze (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Als „staatsgefährdende Propaganda und H.“ politischer Straftatbestand im Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (§ 19). Mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren wird bestraft, „wer den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder propagiert oder gegen andere Völker oder Rassen hetzt, oder wer gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht hetzt, gegen ihre Organe, gegen gesellschaftliche Organisationen oder gegen einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit oder seiner Zugehörigkeit zu einer staatlichen Einrichtung oder gesellschaftlichen Organisation hetzt, Tätlichkeiten begeht oder sie mit Gewalttätigkeiten bedroht“. Das entscheidende Merkmal [S. 198]„hetzt“ ist bewußt allgemein gehalten und läßt eine gleich weite Auslegung wie der Begriff Boykotthetze zu. „Bei der Beurteilung, ob eine Äußerung Hetze im Sinne des § 19 StEG ist, kann nicht allein von ihrem Wortlaut ausgegangen werden. Entscheidend sind vielmehr die äußeren und inneren Umstände, die zu ihrer Bekanntgabe führten und Aufschluß darüber geben, ob damit andere Bürger gegen die Deutsche Demokratische Republik aufgewiegelt werden sollten“ (OG in: „Neue Justiz“ 1958, S. 717). Nach dem Beschluß des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) ist die Abgrenzung zwischen H., Staatsverleumdung und strafloser Nörgelei in der Person des Angeklagten zu finden. Der Tatbestand der H. ist zu bejahen, wenn es sich bei dem Täter um einen „Feind der sozialistischen Staatsmacht und Gesellschaftsordnung“ handelt, während H. in aller Regel nicht anzunehmen ist, wenn der Täter nur ein „irregeleiteter“ oder „im Bewußtsein zurückgebliebener“ Mensch ist. „Die Hetzer haben eine feindliche Grundhaltung, die sich in der Tat objektiviert“ („Neue Justiz“ 1962, S. 506). Kritik zu den Absperrungsmaßnahmen des 13. 8. 1961 wurde in einer großen Anzahl von Prozessen als H. mit sehr harten Strafen geahndet. Literaturangaben Unrecht als System, Bd. III — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 284 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 197–198 Hertz, Gustav A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Heym, Stefan

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Als „staatsgefährdende Propaganda und H.“ politischer Straftatbestand im Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (§ 19). Mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren wird bestraft, „wer den Faschismus oder Militarismus verherrlicht oder propagiert oder gegen andere Völker oder Rassen hetzt, oder wer gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht hetzt, gegen ihre Organe, gegen…

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Neuer Kurs (1966)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. 4. geäußerte) Aufforderung zur Lockerung der Taktik wiederholte. Es war keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Tempos der Sowjetisierung beabsichtigt. Eine Wirtschaftskatastrophe, die durch Verschärfung des Klassenkampfes, Fehlplanung und Bürokratie heraufgeführt worden war, sollte vermieden, einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung (Juni-Aufstand) sollte vorgebeugt werden. Der NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in der SU und in anderen Satellitenstaaten zusammen. Das Politbüro der SED empfahl am 9. 6. 1951 der Regierung: 1. Im Fünfjahrplan Verminderung der Aufwendungen für die Schwerindustrie; 2. den (angeblich nicht nur vorläufigen) Verzicht auf die Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes durch Steuernachlässe, kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des Klassenkampfes gegen die Bauern, der mit Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführt wurde; Aussetzung der Rückstände und Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls, um private Erzeugung zu steigern; 4. Verzicht auf Ausschließung des gewerblichen Mittelstandes von den Lebensmittelkarten; 5. Milderung der Arbeitsnormen und Lohnverschlechterungen, 6. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums; 7 Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 8. Aufhebung einiger Maßnahmen gegen die Kirchen (Kirchenpolitik). Außerdem wurden Erhöhung der Rechtssicherheit, beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrheitsgemäßer Presseberichterstattung angekündigt. Entsprechende Maßnahmen blieben jedoch großenteils aus oder wurden nur unvollständig durchgeführt. So wurde Flüchtlingsvermögen ab Aug. 1958 nicht mehr durch Treuhänder verwaltet. Der NK. war ein vorübergehender Aufschub der verschärften Sowjetisierungspolitik, die durch die kritische Lage erzwungen worden war. In gewisser Weise kann er politisch mit der „Neuen ökonomischen Politik“ in der SU (1921–1928) verglichen werden. — Malenkows Sturz (8. 2. 1955) beendete im wesentlichen diesen NK. zwar nicht außenpolitisch und propagandistisch, aber doch wirtschaftlich und innenpolitisch. Die Satellitenländer mußten dem Abbruch des NK. rasch folgen. Die SED zögerte die offene Preisgabe des NK. hin, weil sie an den Juniaufstand von 1953 zurückdachte. Erst am 1. 6. 1955 ließ Ulbricht die taktische Losung vom NK. fallen. Er sagte: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz ließ eine gewisse Milderung, die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, bald wieder nach. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs schnell. So mußten SED und Regierung schon auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 wieder erhebliche Verletzungen der Demokratischen Gesetzlichkeit zugeben. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 335 Neue Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neuerer

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der KPdSU am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. 4. geäußerte) Aufforderung zur Lockerung der Taktik wiederholte. Es war keine…

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Verfassung (1966)

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 496]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten: 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist nicht aus einer gewählten verfassunggebenden Versammlung hervorgegangen. Diese Rolle maßte sich vielmehr ein aus dem „Zweiten Volkskongreß“ (1. 7. u. 18. 3. 1948) hervorgegangener „Deutscher Volksrat“ an, dessen Mitgl. aus Delegierten der Parteien und Massenorganisationen bestanden. Er ließ durch einen Verfassungsausschuß den „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“ ausarbeiten, der am 22. 10. 1948 veröffentlicht wurde. Am 19. 3. 1949 wurde dieser Verfassungsentwurf von dem „Volksrat“ nach unbedeutenden Änderungen angenommen. Am 15. und 16. 5. 1949 fand in der SBZ eine Abstimmung statt über eine willkürlich zusammengesetzte „Einheitsliste“ des „Blocks der antifaschistischen Parteien und Massenorganisationen“ (Blockpolitik), bei der nur mit „Ja“ oder „Nein“ gestimmt oder ein ungültiger Stimmzettel abgegeben werden konnte. Trotz der sehr intensiven, z.T. mit national gefärbten Parolen betriebenen Propaganda wurden insgesamt nur 61,8 v. H. „Ja“-Stimmen, in Ostberlin sogar nur 51,7 v. H. „Ja“-Stimmen gezählt. Dieses Abstimmungsergebnis reichte aber aus, um die „Einheitsliste“ als „gewählt“ zu erklären. So entstand der „Dritte Deutsche Volkskongreß“ (mit 1.523 Delegierten), der am 30. 5. 1949 die V. bestätigte und die Ernennung der 330 Abgeordneten des neuen „Deutschen Volksrates“ vornahm. Wieder ohne Wahlen konstituierte sich dieser „Volksrat“ schließlich am 7. 10. 1949 auf Grund des der LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7. 10. 1949 (GBl. S. 1) als „Provisorische Volkskammer der DDR“. Zugleich wurden eine „Provisorische Regierung der DDR“ eingesetzt, eine „Provisorische Länderkammer der DDR“ gebildet und durch Gesetz vom 7. 10. 1949 die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ (GBl. S. 5) in Kraft gesetzt. 2. Inhalt In der Präambel beansprucht die V. mit der Formulierung „… hat sich das deutsche Volk diese V. gegeben“ gesamtdeutsche Geltung. In Art.~1 Abs.~1 heißt es entsprechend: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik …“ Dieser Feststellung wie auch dem Abs. 4 des Art. 1: „Es gibt nur eine deutsche Staatsangehörigkeit“ widerspricht die politische Praxis (Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands, Republikflucht). Die V. ist in ihrem Wortlaut weitgehend der Weimarer Reichs Verfassung nachgebildet. So erscheint deren Art.~1 Abs.~2: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der Fassung: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 3 Abs. 1). Auch das Bekenntnis zu dem Grundsatz freier Wahlen ist in der V. der „DDR“ in fast die gleichen Worte gekleidet wie in Art. 22 der Weimarer Reichsverfassung: „Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl … gewählt.“ (Art. 51 Abs. 2) Insbesondere haben den Vorschriften über die Grundrechte die Grundrechtsartikel der Weimarer Reichsverfassung als Vorbild gedient; sie stimmen z.T. fast wörtlich überein. Wie die entsprechenden Normen des Grundgesetzes sind diese Artikel unmittelbar geltendes Recht. Ihr Sinngehalt ist jedoch ein völlig anderer als der gleichlautender Formulierungen der V. rechtsstaatlicher Demokratien. Denn die volksdemokratische Ordnung kennt nur das Primat der Gemeinschaft, nicht dagegen die Freiheit des einzelnen um des einzelnen willen. So ist auch der Schutz der Grundrechte vor Maßnahmen der Staatsgewalt denkbar schwach ausgestaltet und jeder richterlichen Nachprüfung entzogen. Wesentlich ausgeprägter ist dagegen der Schutz der Grundrechte vor Mißbrauch durch den einzelnen. Diese Tendenz wird besonders in Art. 6 Abs. 2 deutlich, der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und [S. 497]alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten“ zu „Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches“ und damit zu unmittelbar geltendem Strafrecht erklärt (Strafgesetzbuch). Als wichtigstes politisches Recht nennt Art. 3 Abs. 2 das Recht jedes Bürgers „zur Mitgestaltung in seiner Gemeinde, seinem Kreis, seinem Lande und in der DDR“. Die V. kennt ihrem Wortlaut nach aber auch die herkömmlichen Menschenrechte: persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Postgeheimnis und Freizügigkeitsrecht werden in Art. 8, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Art. 9, Freiheit der Kunst, Wissenschaft und ihrer Lehre in Art. 34 garantiert. Art. 10 enthält Auslieferungsverbot, Asylrecht und Auswanderungsrecht. Vereinigungs- und Koalitionsrecht räumen Art. 12, 13, 53 bzw. 14 ein. Eigentum, Erbrecht und Urheberrechte werden in Art.~22–24 Abs.~1 gewährleistet. Die Freiheit der Religionsausübung garantiert Art. 41. Sämtliche Grundrechte stehen jedoch nur auf dem Papier und werden seit dem Inkrafttreten der V. ständig und bewußt verletzt und sogar durch die Gesetzgebung in verfassungsmäßig unzulässiger Weise eingeschränkt. Den Grundrechten stellt die V. Grundpflichten gegenüber. Die zentrale Vorschrift ist Art. 4 Abs. 2, in dem es heißt: „Jeder Bürger ist verpflichtet, im Sinne der Verfassung zu handeln und sie gegen ihre Feinde zu verteidigen.“ Diese nach sowjet. Staatsdenken weit auszulegende Norm wird durch den mit Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl.~I S. 653) geänderten Art. 5 dahin ergänzt, daß „der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen“ eine „ehrenvolle nationale Pflicht ist“. Scheint die V. auf den ersten Blick wenigstens formal den Voraussetzungen eines demokratischen Staatsgrundgesetzes zu entsprechen, so genügt sie bei genauerer Betrachtung selbst diesen Anforderungen nicht. Der angeblich die völlige Volkssouveränität verkörpernden Volkskammer fehlt seit der Verwaltungsneugliederung auch das ohnehin bescheidene Regulativ der Länderkammer. Insbesondere aber ist die in allen Demokratien unumgängliche „dritte Gewalt“, die richterliche, schwach ausgebildet und effektiv wirkungslos. Es gibt neben der faktisch und gesetzlich nicht vorhandenen Unabhängigkeit der Richter nach dem Wortlaut der V. kein Verfassungsgericht. Durch verfassungsänderndes Gesetz vom 12. 9. 1960 änderte die Volkskammer das Amt des Präsidenten der Republik, das durch den Tod von Pieck neu zu besetzen gewesen wäre. Der Staatsrat wurde geschaffen, dem unter dem Vorsitz von Ulbricht 24 Funktionäre angehören. Mit dieser Maßnahme wurde die ohnehin ihres Inhalts längst entleerte V. den Verhältnissen in der SU und den übrigen Volksdemokratien auch formal noch mehr angeglichen. 3. Kommunistische Rechtsauffassung Entscheidend für die Wertung der V. und ihre Achtung bzw. Mißachtung durch das Regime der SED ist die Staatslehre des Marxismus-Leninismus. Danach hat das Staatsrecht wie alles Recht (Rechtswesen) keine absolute, sondern nur relative Gültigkeit. Es entwickelt sich mit den sozial-ökonomischen Verhältnissen, von denen es als ein Teil des „Überbaues“ abhängig ist. So wird auch die V., obwohl bisher nur in wenigen Teilen ergänzt oder geändert, je nach der Entwicklung der Verhältnisse der „Basis“ immer neu interpretiert, mithin nur als ein Durchgangsstadium angesehen. Da die Wandlung des Staates von einer zunächst noch parlamentarisch bestimmten Mehrparteien-Ordnung über die antifaschistisch-demokratische Ordnung zur Volksdemokratie kein einmaliger revolutionärer Akt, sondern ein andauernder Prozeß ist, wird auch die Gültigkeit der V. jeweils neu ausgelegt. So enthält die V. auch keine Unabänderlichkeitsgarantie wie etwa das Grundgesetz der BRD, in dem eine Gruppe von Artikeln von einer Änderung selbst durch eine qualifizierte Mehrheit ausgenommen ist. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang, daß bis jetzt in der SBZ kein Kommentar zur V. erschienen ist. Indessen würde eine Auffassung, nach der die V. in der SBZ keinen Garantie-Charakter besäße, zu weit gehen und denen, die sie handhaben, mehr entgegenkommen, als dies gerechtfertigt ist. Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung und der „Annahme“ der V. war die SED durchaus noch auf die Mitwirkung und die Zustimmung der „bürgerlichen“ Parteien angewiesen. Wenn es zwar damals schon nicht gelang, einen Verfassungsgerichtshof zur [S. 498]Überwachung der Regierungsmaßnahmen wie auch des Gesetzgebers (Volkskammer) einzurichten, so enthält doch Art.~4 Abs.~1 eine Verfassungsgarantie, an der die „Interpretation“ durch Staat und SED rechtlich eindeutig ihre Grenzen findet. Hier ist sogar ein Widerstandsrecht, wenn auch in den Grenzen, die praktisch wiederum durch die Volkskammer gezogen werden können, sanktioniert: „Alle Maßnahmen der Staatsgewalt müssen den Grundsätzen entsprechen, die in der V. zum Inhalt der Staatsgewalt erklärt sind. Über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen entscheidet die Volksvertretung gemäß Art. 66 dieser V. (Art. 66 sieht einen V.-Ausschuß der Volkskammer zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen vor). Gegen Maßnahmen, die den Beschlüssen der Volksvertretung widersprechen, hat jedermann das Recht und die Pflicht zum Widerstand.“ Unterstellt man, daß zum Zeitpunkt des Erlasses der V. die damals noch demokratischen Parteien CDU und LDPD auf echte parlamentarische Rechte der Volkskammer hofften, so ist in dieser Bestimmung durchaus mindestens die Absicht einer gewissen Garantie zu sehen. Insbesondere aber ist der 1. Satz des Art. 4 Ausdruck einer V.-Rechtsnorm, deren Verletzung dem Geist und dem Buchstaben der V. widerspricht. Die Handhabung der V. in der Praxis wie ihre theoretische Grundlegung im Marxismus-Leninismus, den ihr das SED-Regime unterstellt, erweisen den dynamischen, auf Wandlung oder „Revolution“ abgestellten Charakter der V. Sie wird damit nicht ein großes Rahmengesetz, dessen Sinn und Zweck das Erhalten und Schützen unwandelbarer Rechtsnormen sowie eine letzte Verläßlichkeit für Bürger, Regierung und Parlament ist. Eine solche politische Zweckaufgabe einer V. aber entleert sie im rechtsstaatlichen Sinne ihres Gehaltes und pervertiert sie zu einer Theorie des permanenten Staatsstreiches. Literaturangaben Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 496–498 Vereinten Nationen, Deutsche Liga für die A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verflechtungsbilanzen

Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 [S. 496]Die V. der „Deutschen Demokratischen Republik“ hat als Staatsgrundgesetz eine völlig andere Bedeutung als die Verfassungen demokratischer Staaten. Für die Würdigung ihres Rechtscharakters sind zu beachten: 1. ihre Entstehungsgeschichte, 2. ihr Inhalt und 3. vor allem die kommun. Rechtsauffassung. 1. Entstehungsgeschichte Die V. ist…

DDR A-Z 1966

Widerstand (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Da die sowjetkommunistische Doktrin keine anderen Anschauungen neben sich duldet und die kommunistische Politik keinen Platz für eine konstruktive Opposition läßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen (wobei die Möglichkeiten für die Bewohner vieler Ostblockstaaten, außer der SBZ, seit je gering waren), sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapi[S. 533]tulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu vertreten, die vom Regime als „feindlich“ verfolgt werden (Strafrechtsergänzungsgesetz, Rechtswesen, Teil 4). In Mitteldeutschland, einem bis in die Arbeiterschaft hinein von bürgerlich-abendländischer Gesittung geprägten Gebiet und zudem dem willkürlich abgerissenen Teilstück des Lebensraums eines Gesamtvolks, muß das Mißverhältnis zwischen der von der Führung geforderten Weltanschauung und den wirklichen Anschauungen der Massen besonders kraß hervortreten. Vor allem vier Gruppen von Opponenten sind in Erscheinung getreten: Exponenten des bürgerlichen und bäuerlichen Konservatismus, besonders aus der älteren Generation, die, vom Regime ohnehin als potentielle Klassenfeinde beargwöhnt, von vornherein einen schweren Stand hatten; überzeugte Christen, und zwar sowohl Protestanten wie auch. Katholiken aus den kleinen katholischen Enklaven — Eichsfeld! —, unter ihnen vielfach Angehörige der jungen Generation (Junge Gemeinde); Exponenten der sozialdemokratischen Arbeiterschaft, vor allem in den Räumen Leipzig, Dresden, Halle, Magdeburg, Gera und Ostberlin; schließlich auch zahlreiche Vertreter der akademischen Intelligenz einschließlich des „parteilich“ erzogenen Hochschulnachwuchses. Der W. dieser Gruppen hat aber in der ( Regel nur die Form passiver Resistenz und der sorgfältig im Privatbereich gehüteten Solidarisierung der Andersmeinenden, weshalb das Regime diesen W. sehr schwer fassen kann und bis heute nicht hat ausmerzen können. Lediglich der Juni-Aufstand 1953 stellte eine gegnerische Großaktion von wirklich politischer Dimension dar, die ohne das Eingreifen der Sowjettruppen zweifellos zum Zusammenbruch des SED-Regimes geführt hätte. Ähnlich starke Gärungserscheinungen von 1956, die vor allem die Intelligenz- und Führungsschicht betrafen, wurden nach den Aufständen in Polen und Ungarn im Keim erstickt (Tauwetter, Harich, Schirdewan). Vielfach, vor allem bei der Jugend, in Künstler- und Intellektuellenkreisen, hat er in den letzten Jahren die Form einer antiautoritären Haltung (Skeptizismus) angenommen, die sich bei Respektierung der obrigkeitlichen Funktionen gegen die parteiliche Indoktrination wendet, größere Freiheiten für Diskussion und Gestaltung der Privatsphäre beansprucht, sich hier auf Modelle und Anregungen anderer Volksdemokratien stützt und eine ambivalente Einstellung des Regimes provoziert, das einmal sein Ideologie-Monopol wahren will, zum anderen darauf angewiesen ist, die breiten Massen, die Eliten und den Nachwuchs bei leidlich guter Stimmung zu halten (Kulturpolitik). Andererseits ist zu berücksichtigen, daß die in der SBZ im Unterschied zu den übrigen Volksdemokratien bis zur Errichtung der Mauer günstige Chance zur Flucht, die im Jahresdurchschnitt von 150.000 bis 250.000 Personen wahrgenommen worden ist, im Laufe der Jahre zu einer Aushöhlung der Bereitschaft zum aktiven W. geführt hat (Flüchtlinge). Dennoch befanden sich noch Mitte 1964 in den Strafanstalten der SBZ 8.000 bis 12.000 politische ➝Häftlinge. In den Jahren 1950 bis 1953 waren es etwa 25.000. (Boykotthetze, Friedensgefährdung, Staatsverbrechen) Literaturangaben Kersten, Heinz: Aufstand der Intellektuellen — Wandlungen in der kommunistischen Welt. Stuttgart 1957, Seewald. 189 S. Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. M. Vorw. v. Richard Löwenthal. Köln 1965, Kiepenheuer und Witsch. 185 S. (Ist völlig geänd. u. erw. Neufassung von Nr. 381) Fricke, Karl Wilhelm: Selbstbehauptung und politischer Widerstand in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1964. 192 S. DIN A 5. Jänicke, Martin: Der dritte Weg — Die antistalinistische Opposition gegen Ulbricht seit 1953. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 267 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 532–533 Widerspruch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiedergutmachung

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Da die sowjetkommunistische Doktrin keine anderen Anschauungen neben sich duldet und die kommunistische Politik keinen Platz für eine konstruktive Opposition läßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen (wobei die Möglichkeiten für die Bewohner vieler Ostblockstaaten, außer der SBZ, seit je gering waren), sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapi[S.…

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Banken (1966)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 Mit dem Einzug der Roten Armee wurden alle Geld- und Kreditinstitute geschlossen (SMAD-Befehl Nr.~1 vom 28. 4. 1945) und deren Aktiva (Bargeld, Wertpapiere, sonstige Werte) beschlagnahmt. Mit Ausnahme der Genossenschafts-B. wurden die B. nicht wieder eröffnet. Sie hatten Liquidationsbilanzen zu erstellen und wurden enteignet, staatliche und kommunale Institute gingen in das Eigentum der neuen Verwaltungen über. Mit SMAD-Befehl 01 vom 23. 7. 1945 wurden zunächst durch die Länderregierungen fünf Provinzial-B., städtische und kommunale B. sowie Sparkassen neu gegründet. Sie sind nicht Rechtsnachfolger ihrer Vorgänger. Den landwirtschaftlichen Genossenschafts-B. (Raiffeisenkassen) (ländliche ➝Genossenschaften) wurde durch SMAD-Befehl 146 vom 20. 11. 1945, den Volks-B. (B. für ➝Handwerk und Gewerbe) durch SMAD-Befehl 14 vom 15. 1. 1946 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Fünf „Emissions- und Girobanken“ (mit Notenbankfunktion) wurden 1947 in den einzelnen Ländern gegründet (SMAD-Befehl 37 vom 19. 2. 1947). Als deren Spitzeninstitut wurde am 21. 5. 1948 die „Deutsche Emissions- und Girobank“ errichtet, die am 20. 7. 1948 in die Deutsche ➝Notenbank umgewandelt wurde. Zur Bedienung eines gesetzlich festumrissenen Kundenstammes und zur Lösung spezieller Aufgaben innerhalb der Planwirtschaft bestehen heute neben der Notenbank mit ihren 1962 gegründeten Spezialfilialen zur Bedienung der VVB, den sog. „Industriebanken“, und den Genossenschaftsbanken Sparkassen, die Deutsche ➝Investitionsbank und die Landwirtschaftsbank. Eine Sonderstellung nimmt das Berliner ➝Stadtkontor ein. Die B. haben neben den traditionellen Geschäften im kommun. Wirtschaftssystem die zentrale Aufgabe, den gesamten Wirtschaftsprozeß zu überwachen („Kontrolle durch die Mark“) (Währung, Zahlungsverkehr, Kontenführungspflicht), Planabweichungen und ihre Ursachen zu registrieren und mit den Betrieben Maßnahmen zu deren Beseitigung einzuleiten. (Bankanalyse) Die B. haben das Recht, die Konten der Betriebe, die Erfüllung der Kennziffern, die Verwendung der Kredite zu kontrollieren und u. U. Sanktionen zu verhängen (Strafzinsen, Kreditsperre). Die Macht der Banken reicht bis zur Einflußnahme in die betriebliche Leitungstätigkeit und die materielle Produktion. Wie allen Ostblockstaaten fehlt auch der SBZ eine internationale finanzwirtschaftliche Verflechtung; jedoch ist sie Mitglied der 1964 gegründeten Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit. (Wirtschaft, Finanzschulden, Währung, Bargeldumlauf, Kredite) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 58 Bank Sozialistischer Länder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bankenabkommen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1969 Mit dem Einzug der Roten Armee wurden alle Geld- und Kreditinstitute geschlossen (SMAD-Befehl Nr.~1 vom 28. 4. 1945) und deren Aktiva (Bargeld, Wertpapiere, sonstige Werte) beschlagnahmt. Mit Ausnahme der Genossenschafts-B. wurden die B. nicht wieder eröffnet. Sie hatten Liquidationsbilanzen zu erstellen und wurden enteignet, staatliche und kommunale Institute gingen in das Eigentum der neuen Verwaltungen über. Mit SMAD-Befehl 01 vom 23. 7.…

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Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch (1966)

Siehe auch: Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Chrustschew, N. S.: 1954 * 17. 4. 1894 in Kalinowka im Gouvernement Kursk als Sohn eines Bergarbeiters, arbeitete zunächst als Landarbeiter, später als Schlosser im Bergbau. Teilnahme am Bürgerkrieg, seit 1918 KPdSU-Mitgl., 1929 bis 1931 Studium an der Industrie-Akademie „Stalin“, Sekretär des dortigen Parteikomitees. Danach Parteisekretär verschiedener Rayons. Von 1932 bis 1934 Sekretär des Moskauer Stadtkomitees und 2. Sekretär des Moskauer Gebietskomitees der KPdSU, hier vor allem mit der Kollektivierung der Landwirtschaft im Moskauer Gebiet beauftragt. Seit 1934 Mitgl. des ZK der KPdSU, von 1935 bis 1938 als Nachfolger von Kaganowitsch 1.~Sekretär des Moskauer Gebiets- und Stadtkomitees, 1937 Deputierter der Stadt Moskau im Obersten Sowjet der UdSSR, Mitgl. des Präsidiums des Obersten Sowjets von 1938 bis Nov. 1947 und erneut seit 1950. 1938 1. Sekretär des ZK der KP der Ukraine und Kandidat des Politbüros der KPdSU, seit 1939 Mitgl. Während des Krieges Mitgl. des Kriegsrates der Front (Stalingrad), Generalleutnant. 1949 wieder 1. Sekretär des Parteigebietskomitees in Moskau und Sekretär des ZK der KPdSU. Nach Stalins Tod im Sept. 1953 zum 1. Sekretär des ZK der KPdSU gewählt. Seit dem 27. 3. 1958 als Nachfolger Bulganins auch Ministerpräsident der SU. Am 14. 10. 1964 angeblich aus [S. 97]„Gesundheitsgründen“ von seinem Amt als Parteichef zurückgetreten. In Wirklichkeit von seinen Gegnern in der Parteiführung gestürzt. Nachfolger als 1. Sekretär der KPdSU: Leonid ➝Breshnew; als Ministerpräsident: Alexej ➝Kossygin. Chruschtschows Bilder und Schriften wurden aus der Öffentlichkeit entfernt; er selbst des Personenkults u.a. Fehler beschuldigt. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 96–97 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Christlich-Demokratische Union A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chruschtschowismus

Siehe auch: Chruschtschow, Nikita Sergejewitsch: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Chrustschew, N. S.: 1954 * 17. 4. 1894 in Kalinowka im Gouvernement Kursk als Sohn eines Bergarbeiters, arbeitete zunächst als Landarbeiter, später als Schlosser im Bergbau. Teilnahme am Bürgerkrieg, seit 1918 KPdSU-Mitgl., 1929 bis 1931 Studium an der Industrie-Akademie „Stalin“, Sekretär des dortigen Parteikomitees. Danach Parteisekretär verschiedener Rayons. Von 1932 bis 1934 Sekretär des…

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Planung (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die im Laufe der Jahre entwickelte P. umfaßt sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie bezieht auch die Genossenschaften und die Reste der Privatwirtschaft ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Wirtschaftspläne werden nach vorangegangenen Absprachen mit den obersten sowjet. Planungsinstanzen durch das ZK der SED (genauer: die Wirtschaftskommission beim Politbüro des ZK) in ihren Grundzügen festgelegt und sodann in der Staatlichen ➝Plankommission entworfen. Die Weisungen des ZK betreffen das Entwicklungstempo der Industrie und der übrigen Wirtschaftsbereiche, das Verhältnis der Produktionsgütererzeugung zur Konsumgüterherstellung (Produktionsmittelprimat), das Verhältnis zwischen Investitionen und Verbrauch, die Bildung der Staatsreserven, die Bestimmung industrieller Schwerpunkte usw. Bis Ende 1965 war der Planungsweg folgender: Nach diesen Weisungen arbeitete die Staatliche Plankommission Plandirektiven aus, die Orientierungsziffern über die wichtigsten Planziele der Planungsperiode enthielten. Nach formeller Bestätigung durch den Ministerrat wurden die Plandirektiven in der Plankommission einerseits nach Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen, andererseits nach Bezirken aufgegliedert. Die Direktiven gingen an den Volkswirtschaftsrat und von dort an die Mittelinstanzen (VVB, Räte der Bezirke) zur Stellungnahme. Die Mittelinstanzen gliederten die Entwürfe weiter auf die ihnen unterstellten Betriebe usw. auf und legten jedem Betrieb die für ihn vorgesehenen Produktionsaufgaben usw. in Form von Orientierungsziffern vor. Diese Orientierungsziffern waren der Rahmen für die Planvorschläge der Betriebsleitungen für ihre Betriebspläne. Diese Planvorschläge liefen dann an die Mittelinstanzen und den Volkswirtschaftsrat zurück, wo sie zusammengefaßt und als deren eigene Planvorschläge an die Staatliche Plankommission zurückgegeben wurden. Dort wurden die Vorschläge zu Gruppen zusammengefaßt und aufeinander abgestimmt. Hierbei entstand der Entwurf für das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan und in Verbindung damit das Gesetz über den Staatshaushalt. Beide Gesetze bildeten nach der Bestätigung durch den Ministerrat und der formalen „Beschlußfassung“ der Volkskammer die Grundlage für die Produktionsauflagen, die unter der Bezeichnung Kennziffern über die Mittelinstanzen wiederum an die Produktionsbetriebe gegeben wurden. Nun hatten die Betriebe detaillierte Betriebs-; plane aufzustellen (z. B. für Material, Arbeitskräfte, Kosten, Maschinenausnutzung, Produktion, Umlaufmittel, Absatz, Finanzergebnis usw.) und den Mittelinstanzen zur Bestätigung vorzulegen. Dieser Planungs-, Vorgang wurde als „Feinplanung“ bezeichnet. Bestätigte Betriebspläne hatten Gesetzescharakter. Das P.-System beruhte nicht auf wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern wurde ausschließlich nach poli[S. 359]tischen Erwägungen praktiziert. Ausdruck dafür waren die häufigen Änderungen in den Methoden der P. und der Organisation der Wirtschaft. Das Nichtfunktionieren der Plandurchführung — besonders als Folge der Unmöglichkeit, exakt funktionierende Pläne überhaupt aufzustellen —, wurde dadurch deutlich, daß die oberen Planungs- und Verwaltungsstellen immer wieder „operativ eingreifen“ mußten, um die ständig auftretenden Stockungen im Wirtschaftsablauf zu beheben. Beim obersten Leitungsorgan für die Industrie, dem Volkswirtschaftsrat, bestand zu diesem Zweck ein besonderer Dispatcherdienst, der „den kontinuierlichen Verlauf des Produktions- und Zirkulationsprozesses in der zentral- und örtlich geleiteten Industrie sicherstellen“ mußte. (Wirtschaft, Dispatchersystem) Das Mißlingen aller bisherigen Wirtschaftspläne bereits nach wenigen Jahren ihrer Laufzeit war — im Zusammenhang mit gleichartigen negativen Entwicklungen in der SU — der Anlaß für ständige Experimente des Zonenregimes. Mitte Dez. 1965 gab Ulbricht auf einer Tagung des ZK der SED bekannt, daß die Methoden der Wirtschaftsplanung, beginnend mit dem Planjahr 1967, grundlegend geändert werden sollen. Es soll künftig überhaupt keine konkret ausgearbeiteten langfristigen Pläne mit Gesetzescharakter mehr geben. Die langfristigen Pläne der Zukunft sollen vielmehr variable Rahmenpläne sein mit Richtwerten und Empfehlungen in Form globaler wertmäßiger Größen. Auch bei der Aufstellung der Jahrespläne sollen neue Grundsätze und Methoden eingeführt werden. Die Staatliche Plankommission soll künftig zur Einleitung des Planungsvorganges nicht mehr verbindliche Orientierungsziffern herausgeben, sondern „staatliche ➝Vorgaben mit nur wenigen Kennziffern“. Den Betrieben, Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Industrieministerien soll künftig mehr Spielraum für eigene Planvorschläge gegeben werden. Die neuen Planungsmethoden sollen dazu verhelfen, unrealistische Pläne zu vermeiden, und die Effektivität der Wirtschaft erhöhen. Diese grundlegenden Änderungen der P. sind ein Eingeständnis der Unzulänglichkeit aller praktizierten Methoden der zentralen P. Ob die neuen Methoden nach ihrer Einführung die Effektivität der Wirtschaft tatsächlich zu erhöhen geeignet sind, bleibt abzuwarten. Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. (Wesentlich geänd. und erw. Neuaufl. des Berichtes von 1952: „Grundlagen und Technik der Plan-Erstellung in der SBZ“.) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 358–359 Planschulden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planungskataster

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die im Laufe der Jahre entwickelte P. umfaßt sämtliche Wirtschaftsbereiche; sie bezieht auch die Genossenschaften und die Reste der Privatwirtschaft ein. Man unterscheidet Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und Jahrespläne (Volkswirtschaftsplan). Die Wirtschaftspläne werden nach vorangegangenen Absprachen mit den obersten sowjet. Planungsinstanzen durch das ZK der SED (genauer: die Wirtschaftskommission…

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Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen (1966)

Siehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3. Entlohnung an gesetzlichen Feiertagen. 4. Zuschläge für Arbeit an Sonntagen (50 v. H. des Tariflohnes, wenn Sonntagsarbeit nicht regelmäßig ist), für Nachtarbeit (10 v. H., für planmäßige, 50 v. H. für nicht planmäßige Nachtarbeit), für schwere, gefährliche oder gesundheitsschädigende Arbeiten (Erschwerniszuschläge). 5. Bezahlung bei Betriebsstörungen (Verpflichtung, jede zumutbare Arbeit zu übernehmen). 6. Entlohnung bei Arbeiten in verschiedenen Gehalts- und Lohngruppen. 7. Entlohnung bei Ausschuß in der Produktion. 8. Bezahlung bei Betriebsunfällen, bei Krankheit und Quarantäne (Lohnausgleich). 9. Entlohnung bei Wahrnehmung „staatspolitischer Funktionen“ während der Arbeitszeit (Zahlung des Durchschnittslohnes). 10. Freizeit zur Wahrnehmung persönlicher Interessen. 11. Hausarbeitstag für Frauen. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried, und Karl Hauck: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 36 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitssanitätsinspektion

Siehe auch: Arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen: 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Mantelbestimmungen, Arbeitsrechtliche: 1956 1958 Die Arbeitsbedingungen, in der BRD Gegenstand tarifvertraglicher Vereinbarungen, sind durch Gesetz geregelt (Kündigungsrecht, Urlaub). Das Gesetzbuch der Arbeit regelt ferner: 1. Die äußere Ordnung der Lohnzahlungen (Zahlung im Betrieb und innerhalb der Arbeitszeit, Zahltage, Berechnung auf Lohnzetteln). 2. Bezahlung von Überstunden. 3.…

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Marx, Karl (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des Marxismus. 1842 war M. Redakteur der in Köln erscheinenden „Rheinischen Zeitung“. 1848 gab er zusammen mit Friedrich ➝Engels das „Kommunistische Manifest“ heraus, das die Proletarier der ganzen Welt zur Revolution aufrufen sollte („Proletarier aller Länder, vereinigt euch!“) und bis heute die eindrucksvollste marxistische Kampfschrift geblieben ist. Aus Paris und Brüssel ausgewiesen, siedelte M. nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 endgültig nach London über, wo er mit seiner Frau Jenny, geb. v. Westphalen, unterstützt von seinem Freund Engels, in bescheidenen Verhältnissen als Schriftsteller lebte. 1864 wurde unter seiner maßgebenden Beteiligung die „Internationale Arbeiter-Assoziation“ gegründet. 1867 erschien der 1. Band seines Hauptwerkes „Das Kapital“, einer politisch-ökonomischen Grundlegung seiner Lehre. „Das Kapital“, dessen 2. und 3. Band erst nach seinem Tode von Engels herausgegeben wurden, gilt als klassisches Werk des von den Marxisten sog. wissenschaftlichen Sozialismus. Nicht lange nach seinem Tode spaltete sich der Marxismus, von dem außer der deutschen und österreichischen Sozialdemokratie verschiedene andere sozialistische Parteien beeinflußt wurden, in eine radikal-revolutionäre (Lenin) und eine demokratisch-revisionistische Richtung. (Marxismus-Leninismus) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 298 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für allgemeine Personenrecherchen wird neben der Rubrik BioLeX auch auf andere biographische Nachschlagewerke verwiesen. Maron, Karl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marxismus

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 5. 5. 1818 in Trier als Sohn eines jüdischen, später zum Protestantismus übergetretenen Rechtsanwalts, gest. 14. 3. 1883 in London. M. studierte in Berlin und Bonn und geriet sehr früh unter den beherrschenden Einfluß Hegels. Wurde unter Verwertung der sozialen und revolutionären Ideen seiner Zeit sowie unter dem Eindruck der frühkapitalistischen Umwelt zum Begründer einer besonderen sozialistischen Richtung, des…

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Jugendweihe (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Pseudosakraler, atheistischer Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Bolschewismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet. Literatur; aus ihm und aus den Anweisungen für die Leiter geht der atheistische Charakter der Jugenstunden eindeutig hervor. Bei der J. verpflichten die Jugendlichen sich durch ein förmliches Gelöbnis, ihre „ganze Kraft für die große und edle Sache des Sozialismus einzusetzen“ und „mit dem Sowjetvolk und allen friedliebenden Menschen der Welt den Frieden zu sichern und zu verteidigen“ (Frieden). Die Veranstaltungen werden von Ausschüssen getragen, in denen die SED vorherrscht, und von „Betriebsaktivs (Aktiv) für J.“ unterstützt. Die J. soll freiwillig und mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich verstehen maßgebliche sowjetzonale Kommentare die J. als eine Verpflichtung auf die materialistische Weltanschauung und den Atheismus, und die Teilnahme aller Kinder an den Jugendstunden, und der J. wird durch massiven Druck (vor allem über die Volksbildungsabt. der Räte) erzwungen (vgl. Rede Ulbrichts in Sonneberg vom 29. 9. 1957); nach dem Jugendgesetz von 1964 (Jugend) ist die J. „ein fester Bestandteil der Vorbereitung der jungen Menschen auf das Leben und die Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft“, und zumal in den Städten kann sich nur noch ein geringer Prozentsatz der Jugendlichen diesem Zwang entziehen. Eine vom zentralen Ausschuß für J. 1961 veröffentlichte Materialsammlung bezeichnet die J. als „wichtiges Element im System der sozialistischen Bildung und Erziehung“ und als „festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserem Arbeiter- und Bauernstaat“. Im Sinne der seit 1957 unverkennbaren Tendenz, das Weltanschauungsmonopol des kommun. geführten Regimes durchzusetzen („es gibt keine ideologische Koexistenz“), sollen die kirchlichen Feste und Amtshandlungen durch ein atheistisches Feierjahr und atheistische Weihehandlungen ersetzt und verdrängt werden. Bei den J.-Feiern erhalten die „Weihlinge“ seit 1954 (mit Ausnahme des Jahres 1957) meist ein „Sammelwerk zur Entwicklungsgeschichte von Natur und Gesellschaft“ mit dem Titel „Weltall, Erde, Mensch“, mit dem man das Weltbild der jungen Generation im Sinne des Historischen Materialismus zu bestimmen sucht. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. (Namensweihe, sozialistische ➝Eheschließung, sozialistisches ➝Begräbnis, Stalinstadter Dokument) . Literaturangaben Jeremias, U.: Die Jugendweihe in der Sowjetzone. 2., erg. Aufl. (BMG) 1958. 120 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 228 Jugendstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendwerkhöfe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Pseudosakraler, atheistischer Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Bolschewismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet.…

DDR A-Z 1966

Ministerium für Gesundheitswesen (1966)

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold ➝Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das MfG. verselbständigt. Im Zuge der Reform der Wirtschaftsverwaltung gingen die Aufgaben der Arbeitspolitik, des Arbeitsrechts (mitsamt Recht der Sozialversicherung) und des Arbeitsschutzes an das Komitee für ➝Arbeit und Löhne über, während die Sozialfürsorge an das MfG. zurückgelangte. Programmatische Bedeutung darf der Zusammenfassung nicht zugeschrieben werden; bei den Räten der Kreise und Städte sind Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung schon seit 1956 den „Ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und Sozialfürsorge“ übertragen. Das M. hat außer den zentralen Abt. für Kader, Planung, Haushalt und Wirtschaft die Hauptabt. „Heilwesen“, „Mutter und Kind“, „Wissenschaft und Forschung“ sowie Hygiene-Inspektion, „Hauptverw. Pharmazie und Medizin-Technik“ und schließlich „Sozialfürsorge“. Außerhalb seiner Kompetenz und damit seiner direkten Einwirkung in jeder Hinsicht, auch in gesundheitlichen Grundfragen, entzogen sind die „Medizinischen Dienste“ („MD“) der Nationalen Volksarmee, des Ministeriums für Staatssicherheit, des Verkehrswesens und seit 1963 der „Sportärztliche Dienst“ als „nachgeordnete Einrichtung“ des Komitee für Körperkultur und Sport; hier steht dem M. nur noch ein Mitwirkungsrecht zu (Sportarzt) — Statut vom 27. 10. 1960. — Minister für Gesundheitswesen ist seit Dezember 1958 Max ➝Sefrin (CDU), Staatssekretär: Dr. Michael Gehring; Stellv. des Ministers Prof. Dr. Ludwig Mecklinger (vorher Oberst des MD der NVA) und Obermedizinalrat Dr. Herbert Erler; diese drei sind Mitglied der SED und Ärzte. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 321 Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Kultur

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Aus der „Zentralverwaltung Gesundheitswesen“ (seit 1945) ging, mit kurzer Übergangsphase einer „Hauptverwaltung Gesundheitswesen“ (DWK), 1949 das „Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen“ hervor. Minister war Luitpold ➝Steidle. 1950 wurden die Ressorts getrennt, das Sozialwesen dem Ministerium für Arbeit (und Berufsausbildung) zugeschlagen, das…

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Amnestie (1966)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD vom 18. 3. 1948 (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr — Ausnahmen: „Spekulanten und Schieber“), 4. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949 (GBl. I, S. 60) (Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten und Geldstrafen bis zu 5.000 DM Ost — Ausnahmen: politische Urteile nach Art. III A III der Kontr.-Rat-Dir. Nr. 38 und Art. 6 der Verfassung). Über die Einstellung anhängiger Verfahren entschieden in der zu 3) und 4) erwähnten A. besonders gebildete A.-Kommissionen. Nach 1949 wurden einige Gnadenaktionen durchgeführt. Dabei war in jedem Einzelfall ein besonderer Begnadigungsakt erforderlich. Es war also möglich, die Haftentlassung einzelner Personen zu verhindern, selbst wenn die allgemeinen Richtlinien der jeweiligen Aktion auf den Einzelfall zutrafen: 1. Gnadenaktion des Staatspräsidenten am 7. 10. 1951 (Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr ganz, Freiheitsstrafen von 1 bis 3 Jahren zur Hälfte, Geldstrafen bis zu 500 DM Ost ― Ausnahmen: politische Verurteilungen.) 2. Gnadenerlasse für Waldheim-Verurteilte (Kriegsverbrecherprozesse) in den Jahren 1952, 1954, 1956. 1. Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1955 über die vorzeitige Haftentlassung von 2.616 Verurteilten (Sowjetisches Militärtribunal). 2. Gnadenaktion 1956 (Überprüfung aller Urteile aus der Zeit vor dem 1. 4. 1956 bis zu 1~Jahr Freiheitsstrafe und aller noch nicht abgeschlossenen Verfahren — Ausnahmen: politische Delikte, Sittlichkeitsdelikte an Kindern und vorsätzliche Brandstiftungen. Auf Grund dieser Gnadenaktion wurden nach einer Mitteilung des Presseamtes beim Ministerpräsidenten vom 1. 6. 1956 19.064 Verurteilte vorzeitig aus der Haft entlassen.) 1. Beschluß des Staatsrates über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 1960 (GBl.~I, S.~533) (Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr; Freiheitsstrafen, von nicht mehr als 3 Jahren, die zur Hälfte verbüßt sind; Freiheitsstrafen von mehr als 3 Jahren, die zu zwei Dritteln verbüßt worden sind, wenn die Verurteilten nach ihrem jetzigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden; bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafen, wenn die Bedingungen für die Vollstreckung der Strafe nicht eingetreten sind.) Bei den mehr als 3 Jahre betragenden Freiheitsstrafen mußte also in jedem Einzelfall geprüft und, wenn Haftentlassung erfolgen sollte, bejaht werden, daß der Verurteilte „künftig die sozialistische Gesetzlichkeit“ einhalten wird. In vielen Fällen wurde diese Voraussetzung offenbar nicht gesehen, denn eine Haftentlassung erfolgte nicht, obwohl mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt waren. Unter den Amnestierten, deren Anzahl nach Ulbricht 16.000 betragen haben soll, befanden sich etwa 3.000 politische ➝Häftlinge. Nach dem Staatsratsbeschluß vom 24. 5. 1962 (Strafpolitik) kam es in den Monaten Juni bis August 1962 zu weiteren Entlassungen unter Anwendung des § 346 StPO (bedingte Strafaussetzung). 2. A.-Erlaß des Staatsrates vom 3. 10. 1964 (GBl. I, S. 135) zum 15. Jahrestag der Gründung der „DDR“. Auch dieser Erlaß gab den davon Betroffenen keinen Rechtsanspruch auf Haftentlassung, sondern ordnete in Anlehnung an die früheren Gnadenaktionen an, daß Strafen, auf die vor dem 30. 9. 1963 erkannt worden war, im Gnadenwege erlassen werden können, „wenn die Verurteilten auf Grund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit achten“. Das bedeutet, daß in jedem Einzelfall zu prüfen war, ob der Erlaß Anwendung finden konnte, oder ob etwa die Voraussetzungen für ein künftiges politisches Wohlverhalten als nicht erfüllt anzusehen waren. Von der Anwendung des A.-Erlasses waren Strafgefangene ausgeschlossen, die Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen, befohlen oder begünstigt oder Verbrechen gegen das Leben oder die Sittlichkeit verübt hatten. Ausgeschlossen waren ferner Personen, die wegen „besonders schwerwiegender Verbrechen gegen die DDR“ verurteilt worden waren. Für Strafgefangene, die vor dem 13. 8. 1961 „schwere Verbrechen gegen die DDR“ begangen hatten, konnte die Strafe herabgesetzt werden, ohne daß diese Herabsetzung zur Haftentlassung führte. Die für die politischen Häftlinge entscheidende Frage, ob sie als ein leichter, schwerer oder besonders schwerwiegender Fall galten, war aus dem Wortlaut des Erlasses nicht zu entnehmen. Der Generalstaatsanwalt traf in Zusammenarbeit mit dem Minister des Innern eine erste Entscheidung, indem er dem Staatsrat die Liste der für eine Begnadigung in Frage kommenden Verurteilten vorlegte. Die Begnadigung wurde dann durch den Staatsrat verfügt. Nach einer Mitteilung des Generalstaatsanwalts Streit im Januar 1965 sollen rd. 10.000 Personen zufolge des A.-Erlasses vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein. Wie groß die Zahl der darunter fallenden politischen Häftlinge war, ist nicht bekannt. Auf Grund westlicher Bemühungen und materieller Gegenleistungen der Bundesrepublik wurde in den Jahren 1964/1965 eine größere Anzahl (fast 2.000) politische Häftlinge vorzeitig aus der Haft, zu einem erheblichen Teil sogar in die Bundesrepublik entlassen. (Rechtswegen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 23 Ambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amortisationen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der…

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1966: B

Bach, August Bäder Baierl, Helmut Balkow, Julius Banken Bankenabkommen Bank Sozialistischer Länder Banner der Arbeit Bargeldumlauf Bartel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauaktiv Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Baueinheiten Bauer Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Bedürfnisse Begräbnis, Sozialistisches Beherbergungsgewerbe Behrend, Heinz Behrens, Friedrich Benary, Arne Benjamin, Hilde Bentzien, Hans Berater Bereichsarztsystem Bereitschaftspolizei Bergbau Bergbehörde, Oberste Berger, Rolf Berg, Lene Bergmann der DDR, Verdienter Bergmannsrenten Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Handelszentrale Bernburg Berufsausbildung Berufslenkung Berufspraktikum Berufsschulen Berufswettbewerb Besatzungspolitik Besatzungstruppen, Sowjetische Beschäftigte Beschlagnahme Besucherräte Betriebsakademien Betriebsambulatorium Betriebsberufsschulen Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskampfgruppen Betriebskollektivvertrag Betriebsordnung der LPG, Innere Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebsplan Betriebspoliklinik Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssparkassen Betriebssportgemeinschaften Betriebsvereinbarung Betriebszeitung Bevölkerung Bevollmächtigter für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewaffnete Organe Bewährungszeit Bewußtseinsbildung Bewußtsein, Sozialistisches Beyling, Fritz Bezirk Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgeleitete Industrie Bezirksgericht Bezirkskommando Bezirksplankommissionen Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag Bezirkszeitungen BG BGL BHG BHZ Bibliotheken Bibliotheksverband, Deutscher Biermann, Wolf Bilanzen, volkswirtschaftliche Bildende Kunst Bildender Künstler Deutschlands, Verband Bildungsgesetz Binnenschiffahrt Bitterfeld Bitterfelder Beschlüsse Bitterfelder Konferenzen Bitterfelder Weg Bittner, Horst BK BKV Blecha, Kurt Blockade Blockpolitik Bobrowski, Johannes Bodenreform Bodenschätze Bolschewismus Bolz, Lothar Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brasch, Horst Bräutigam, Alois Brecht, Bert (Bertold) Bredel, Willi Breshnew, Leonid, Iljitsch Briefmarken Brigade Brigade der ausgezeichneten Qualität Brigade der besten Qualität Brigade der hervorragenden Leistung Brigade der sozialistischen Arbeit Brigaden der LPG Brigadetagebücher Brocken Bruttoproduktion, Industrielle BSG Bücher-Austausch Buch-Export und -Import, Deutscher (DB) Buchgemeinschaften Buchhandel Buchhandlungen, Pädagogische Buchwitz, Otto Bund Deutscher Ärzte, Zahnärzte und Apotheker Bund Deutscher Offiziere Bündnispolitik Bürgerlich-Demokratische Revolution Bürgermeister Burghardt, Max Bürgschaft, Gesellschaftliche Burmeister, Friedrich Büro des Präsidiums des Ministerrates Bürokratismus Büros der SED Büros für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten

Bach, August Bäder Baierl, Helmut Balkow, Julius Banken Bankenabkommen Bank Sozialistischer Länder Banner der Arbeit Bargeldumlauf Bartel, Kurt Basis Bauakademie, Deutsche Bauaktiv Bauämter Bauaufsicht, Staatliche Baueinheiten Bauer Bauernkongreß, Deutscher Bauernkorrespondent (BK) Bauernlegen Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Bausparen Bautzen Bauwirtschaft BDVP Beamte Beamtenversorgung Becher, Johannes R. Bedingte…

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Erbrecht (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das im wesentlichen jetzt noch geltende E. des BGB wird als ein Produkt der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft bezeichnet, das auf die Erhaltung des kapitalistischen Privateigentums (Eigentum) zugeschnitten sei. Mit der Neuregelung des Zivilrechts soll auch ein neues sozialistisches E. geschaffen werden, das die Verhältnisse der Familie im Sozialismus zur Geltung bringen soll (Zivilgesetzbuch). Durch das Einführungsgesetz zum Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1963 (GBl. 1966 I, S. 19) ist das E. des unehelichen Kindes und des überlebenden Ehegatten (Familienrecht) erweitert worden. Grundlage des künftigen E. soll das vererbbare persönliche Eigentum sein. Während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ soll außerdem auch das Privateigentum in entsprechender Weise vererbbar sein. Mittels der Erbschaftsteuer wird die Vererbung privaten und privatkapitalistischen Eigentums stark beschränkt. Befindet sich der Nachlaß in der BRD, so muß der in der SBZ lebende Erbe seine Erbansprüche bei der Deutschen Notenbank anmelden (Zahlungsverkehr). Die Einfuhr der Nachlaßgegenstände muß vom Rat des Bezirkes genehmigt werden. Zur Zeit können noch West-Berliner und Westdeutsche Erben eines in der SBZ befindlichen Nachlasses einschließlich des Grundvermögens werden. Der im Westen lebende Erbe kann jedoch über den Nachlaß nicht frei verfügen. Er muß einen Bevollmächtigten mit der Verwaltung des Nachlasses beauftragen. Zur Ausfuhr von Erbschaftsgut bedarf es der Genehmigung des Rates des Bezirks (3. DB zum Zollgesetz vom 25. 1. 1963 — GBl. II, S. 51). Zum Nachlaß gehörendes Geld ist auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das der westdeutsche Kontoinhaber nur mit Genehmigung der Deutschen Notenbank verfügen kann. Die Freigabe darf nur für bestimmte, in den Richtlinien zum Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen Zahlungsverkehrs vom 5. 3. 1955 (GBl. II, S. 105), genannte Zwecke erfolgen. Ist der Erbe aus der SBZ geflüchtet, so wird der ihm zufallende Nachlaß wie sein in der Zone zurückgelassenes Vermögen behandelt, d. h. Grundstücke unterliegen der Zwangsverwaltung, die bewegliche Habe wird veräußert. (Flüchtlingsvermögen) Ein Erbschein darf einem westdeutschen oder West-Berliner Erben zum Zwecke der Anmeldung nach dem Lastenausgleichsgesetz nicht erteilt werden. Erbscheinanträge von Erben enteigneter Großgrundbesitzer sind ebenfalls abzu[S. 124]lehnen. Die von den Erblassern errichteten Testamente sind gemäß einer vertraulichen Rundverfügung des Ministeriums der Justiz vom 3. 7. 1954 zu vernichten. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 123–124 Entwicklungsländer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erbschaftsteuer

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Das im wesentlichen jetzt noch geltende E. des BGB wird als ein Produkt der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft bezeichnet, das auf die Erhaltung des kapitalistischen Privateigentums (Eigentum) zugeschnitten sei. Mit der Neuregelung des Zivilrechts soll auch ein neues sozialistisches E. geschaffen werden, das die Verhältnisse der Familie im Sozialismus zur Geltung bringen soll (Zivilgesetzbuch). Durch das…

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Nationalismus (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Allgemein soviel wie Übersteigerung des Nationalen. Zentraler Begriff einer politischen Theorie des 19. Jh., die der Nation den höchsten politischen Stellenwert zuweist und ihr alle anderen Gesichtspunkte rücksichtslos unterordnet. Unter Stalin war sowohl 1930 im Zusammenhang seiner Taktik gegenüber den vielen Nationalitäten in der UdSSR wie auch anfangs nach 1945 in den übrigen Ländern Osteuropas die Parole ausgegeben worden, der „Form“ nach nationale Kulturelemente seien mit ihrem sozialistischen „Inhalt“ bis zum vollen Sieg der Weltrevolution vereinbar (entgegen Lenins Angriffen auf die Nationalkulturen; Sonderwege). Mit Titos Abfall (Titoismus) wurde seit 1948 diese These zugunsten der Angleichung der Volksdemokratien Osteuropas an die UdSSR und ihren Stil preisgegeben. Erst ab 1956 (XX. Parteitag der KPdSU) bahnt sich eine zurückhaltende Bewertung der nationalrussischen Komponente, zum mindesten der großrussischen zaristischen Tradition, zugunsten des proletarischen Internationalismus (Internationale) an. Im Zuge des Tauwetters und bes. des chinesisch-sowjetischen Konflikts haben dann auch die anderen Länder des Ostblocks, ausgenommen die SBZ, in verstärktem Maß, vor allem wirtschaftlich, nationale Gesichtspunkte geltend machen können. — Eine Sonderbewertung erfahren aus taktischen Gründen die Entwicklungsländer. (Nation, Volk, Nationaldemokratie, Lager, Marxismus-Leninismus, Stalinismus, Koexistenz, Satelliten) Literaturangaben Mehnert, Klaus: Weltrevolution durch Weltgeschichte. Die Geschichtslehre d. Stalinismus. 2. Aufl. (Schriftenreihe Osteuropa Nr. 2). Stuttgart 1953, Deutsche Verlagsanstalt. 92 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Hildebrandt, Walter: Die Sowjetunion — Macht und Krise. Darmstadt 1955, Leske. 272 S. Rauch, Georg von: Geschichte des bolschewistischen Rußland. Wiesbaden 1955, Rheinische Verlagsanstalt. 570 S. mit 5 Karten. Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 332 Nationalhymne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalitätenpolitik

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Allgemein soviel wie Übersteigerung des Nationalen. Zentraler Begriff einer politischen Theorie des 19. Jh., die der Nation den höchsten politischen Stellenwert zuweist und ihr alle anderen Gesichtspunkte rücksichtslos unterordnet. Unter Stalin war sowohl 1930 im Zusammenhang seiner Taktik gegenüber den vielen Nationalitäten in der UdSSR wie auch anfangs nach 1945 in den übrigen Ländern Osteuropas die Parole…

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Qualität der Erzeugnisse (1966)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technik). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen wissenschaftlich-technischen Arbeit in den vergangenen Jahren und ungenügenden Berücksichtigung des internationalen Standes“. Zur Steigerung der Exportfähigkeit versucht das Regime, die QdE. durch gesetzliche Maßnahmen zu verbessern. Zum Beispiel darf hochwertiges Mangelmaterial nur für Exportzwecke verwendet werden. Die Betriebsbelegschaften werden zu Qualitätswettbewerben angehalten; die Arbeitsbrigaden sollen um den Titel „Brigade der besten Qualität“ wetteifern. — In den Betrieben gibt es „Technische Kontrollorgane“ (Technische Kontrollorganisation); für alle Erzeugnisse besteht eine gesetzliche Vorlagepflicht bei dem „Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung“, das die Erzeugnisse durch Gütezeichen in drei Güteklassen einteilt. Dieses Gütezeichen der „Deutschen Demokratischen Republik“ erhalten Erzeugnisse von hervorragender Qualität, die das Weltniveau bestimmen bzw. mitbestimmen. Dieses Zeichen „Güteklasse 1“ erhalten Erzeugnisse von guter Qualität, die dem Durchschnitt des Weltmarkts entsprechen. Zeichen für „Güteklasse 2“, denen die Beurteilung einer „Mindestgüte“ zuerkannt wurde. Nach amtlichen Angaben sollen 1965 nur 10 v. H. der Erzeugnisse mit dem Gütezeichen für Spitzenerzeugnisse mit Weltmarktniveau ausgezeichnet gewesen sein. Etwa 73 v. H. der Erzeugnisse trugen das Gütezeichen 1, entsprachen also auch nach amtlicher Einschätzung nur dem Durchschnitt des Weltniveaus und waren daher nach westlichen Ländern nur begrenzt exportfähig. Die Gütezeichen sollen die Herstellbetriebe zur Steigerung der Qualität anregen. Auch durch die Koppelung der neuen Lohnbemessungsgrundlagen (Arbeitsnormen, Lohnpolitik) mit Qualitätsmerkmalen versucht neuerdings das Regime, die QdE. zu verbessern. Seit Anfang 1964 sind für ausgewählte Erzeugnisse der Industrie „Erzeugnispässe“ vorgeschrieben. Das sind Dokumente, in denen Angaben über den technischen Stand, die Fertigungsreife, die Funktionstüchtigkeit und das Verhalten bei der Benutzung eingetragen sind. Auch der Vergleich zum Weltstand soll darin dargestellt sein. Die Erzeugnispässe sollen bereits bei Beginn der Entwicklung neuer Erzeugnisse begonnen und in den nachfolgenden Stufen der Entwicklung und der Fertigung ergänzt werden. Die Erzeugnispässe sind die Voraussetzung für die Erteilung des Gütezeichens „Q“ und verbleiben beim Fertigungsbetrieb; Abschriften dienen vorgeordneten Organen und den Handelsorganen zur Beurteilung der QdE. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 376 Qualität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Quandt, Bernhard

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die QdE. entspricht sehr häufig nicht dem Weltniveau wegen des ungeeigneten oder minderwertigen Materials und der technischen Rückständigkeit der Fertigungseinrichtungen (Technik). Auch das Fehlen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz führt dazu, daß viele Erzeugnisse in veralteter Ausführung die Herstellungsbetriebe verlassen. Selbst in amtlichen Verlautbarungen spricht man von einer „Vernachlässigung der eigenen…

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Genossenschaften (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der (individuellen!) Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen Revolution im Jahre 1917 (besonders in der Landwirtschaft) und die die politische Macht der Bolschewisten bedrohende Wirtschaftskrise Anfang der zwanziger Jahre haben zu einer Änderung der Marxschen Auffassung von der Bedeutung der G. geführt. Das auf diesem historischen Hintergrund von Lenin formulierte evolutorische „Genossenschaftsprogramm“ ist für die SBZ seit 1945 gültig: Die selbständig Wirtschaftenden sollen über die Vergenossenschaftung der Handels- und Kreditfunktionen („einfache“ G.) zur Vergenossenschaftung der Produktion (Produktions-G. = „höhere“ G.) geführt werden. a) Auf der Grundlage dieser Lehre gelangten die nach dem Zusammenbruch in der SBZ bestehenden G. — nahezu ausschließlich Handels- und Kredit-G. — zu erhöhter Bedeutung. Die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wurde ihnen schon 1945 bzw. Anfang 1946 durch SMAD-Befehl gestattet. Die G. konnten entsprechend ihren traditionellen Prinzipien (Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung) arbeiten. Eine rege Werbung erhöhte die Zahl der Mitglieder. Der Nutzen der G. für das kommun. System lag in den ersten Jahren auf wirtschaftlichem Gebiet. Die G. übernahmen teilweise die Kreditfunktionen der geschlossenen Banken und besonders die Handelsfunktionen des liquidierten privaten Großhandels bis zum Aufbau eines leistungsfähigen staatlichen Handels- und Kreditapparates. In dieser Periode konnten die G. ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausdehnen und z. T. eine Monopolstellung erreichen (z. B. erfolgte die Düngemittelzuteilung ausschließlich über G.) Im Rahmen der 1948 beginnenden Wirtschafts-Planung hatten die G. organisatorische Aufgaben zu übernehmen (Aufschlüsselung der Pläne, statistische Berichterstattung, Versorgung der Betriebe mit Produktionsmitteln usw.). Gleichzeitig wurde ihre Wirtschaftstätigkeit in die zentrale Planung einbezogen. Parallel dieser Entwicklung erfolgte die Einengung und Beseitigung der genossenschaftlichen Demokratie durch Übernahme zentraler Positionen innerhalb der G. durch systemfreundliche Funktionäre. Die G. verloren also ihre wirtschaftliche Selbständigkeit und wurden zur Aufgabe ihrer Prinzipien gezwungen. Sie hörten auf, G. im traditionellen (westlichen) Sinne zu sein. Zwar behielten sie ihre wirtschaftlichen Funktionen — diese blieben Grundlage ihrer Macht den Mitgliedern gegenüber —, jedoch trat nun ihr gesellschaftspolitischer Nutzen für das System in den Vordergrund: Über die G. erfolgte der Angriff der SED auf die kleinen und mittleren selbständigen Existenzen. Mehr und mehr war es — seit 1948/50 — Aufgabe der G., die (Wirtschafts-) Politik der Partei ihren Mitgliedern gegenüber zu vertreten und durchzusetzen. Seit Beginn der Kollektivierung 1952 bedeutete das insbesondere, die G.-Mitglieder zum Eintritt in PG zu bewegen. In dem Maße, wie die Bildung von PG fortschritt, wurden traditionelle G. überflüssig. Ihre Einrichtungen wurden, in der Regel unter Ausschluß der Liquidation der G., von den neu gebildeten PG übernommen. [S. 162]Zu den G., die nach 1945 in diesem Sinne tätig waren, zählten vor allem die Raiffeisen-G. (ländliche ➝Genossenschaften) und die Einkauf- und Liefer-G. des Handwerks. b) Während die Existenz der Handels- und Kredit-G. mit der Vollendung des „Aufbaus des Sozialismus“ endet, sind die Produktionsgenossenschaften (PG) ein Endziel dieser Entwicklungsperiode. Ihrer formalen Struktur nach sind sie mit den traditionellen Produktiv-G. identisch. Wie bei diesen ist ihr Ziel, selbständig Wirtschaftende als Mitglieder zu gewinnen. Während aber die traditionelle Produktivgenossenschaft durch Vergenossenschaftung von Produktionsfunktionen die Rentabilität der Betriebe verbessern und so die Selbständigkeit der Mitglieder erhalten will (bzw. Unselbständigen durch Teilnahme an Unternehmerfunktion und Unternehmerlohn eine relative Selbständigkeit ermöglichen will), stehen die „sozialistischen“ PG im Dienst des kollektiven Erwerbs mit dem Ziel, die Selbständigkeit der Mitglieder zu beseitigen. Die Methode ist der Entzug der individuellen Verfügungsgewalt über die in Privateigentum stehenden materiellen Produktionsfaktoren (Boden, Kapital) durch Einbringen in die „G.“ (genossenschaftlich-sozialistisches Eigentum) und die Übertragung der Unternehmerfunktion auf das Kollektiv, wobei dieses durch systemfreundliche Personen repräsentiert werden soll. Als Besonderheit ist zu bemerken, daß in den landwirtschaftlichen PG aller kommun. Länder mit Ausnahme der SU der in die PG eingebrachte Boden rechtlich Privateigentum geblieben ist. Diese Tatsache hat jedoch nur formale Bedeutung, sie soll dem „Besitzinstinkt“ der „kleinen Warenproduzenten“ (z. B. Bauern, Handwerker) Rechnung tragen. Der totale Entzug der Verfügungsgewalt und die praktische Unmöglichkeit des Austritts aus der PG bedeuten de facto Enteignung. Die PG haben also die Aufgabe, den Selbständigen die wirtschaftliche Basis ihrer Selbständigkeit zu entziehen und sie dadurch in wirtschaftliche, politische und schließlich persönliche Abhängigkeit vom kommun. (Wirtschafts-) System zu bringen. G. im Kommunismus dienen also nicht der Förderung, sondern der — ersatzlosen — Liquidation der Wirtschaft ihrer Mitglieder. Da sich die angesprochenen Schichten gegen diese wirtschaftliche Entmachtung und den persönlichen Freiheitsentzug wehren, jedenfalls aber nicht freiwillig in PG eintreten, werden wirtschaftliche Anreize (z. B. Steuervergünstigungen, bevorzugte Belieferung mit Produktionsmitteln, hohe Preise für die Produkte, billige Kredite), politische und psychologische Druckmittel angewandt. (Zwangskollektivierung) Rein ökonomisch sind die PG in der kommun. Planwirtschaft besser zu handhaben: sie lassen sich wegen ihrer Größe besser in die Volkswirtschaftspläne einbeziehen und von innen und außen sowohl wirtschaftlich (Planerfüllung) als auch politisch — leichter kontrollieren als Individualbetriebe. Die Kontrollmöglichkeit von außen kann noch dadurch erhöht werden, daß der Produktionsfaktor Kapital sich ganz oder teilweise im Eigentum des Staates befindet. (LPG, MTS) Die zentrale Aufgabe der PG ist die Erfüllung der durch die Volkswirtschaftspläne vorgegebenen Produktionsziele. Im einzelnen bestehen Landwirtschaftliche PG, PG des Handwerks, PG werktätiger Fischer (Fischerei), Gärtner-PG (Gartenbau). Aus den genannten Gründen ist die PG auch in neue Bereiche vorgedrungen; so gibt es z. B. PG der Künstler und „Kollegien der Rechtsanwälte“ (Rechtsanwaltschaft). c) Eine Sonderstellung in diesem System nehmen die Konsumgenossenschaften ein. Sie sind die einzigen G., die Nichtselbständige als Mitgl. haben. Sie sind einerseits eine politische Massenorganisation und haben andererseits innerhalb des staatlichen (Güter-) Verteilungsapparates bestimmte Funktionen zu erfüllen. (Handel) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 161–162 Genex GmbH A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften, Ländliche

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der (individuellen!) Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen…

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Politbüro (1966)

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee [S. 360]„wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Mitgl. des auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 neugewählten P. sind: Ulbricht, Ebert, Fröhlich, Grotewohl (Sept. 1964 verstorben) Hager, Honecker, Leuschner (Febr. 1965 verstorben), Matern, Mückenberger, Neumann, Norden, Stoph, Paul ➝Verner, Warnke. Kandidaten d. P. sind: Apel (Dez. 1965 Freitod), Axen, Ewald, Grüneberg, Jarowinsky, Mittag, Sindermann, Margarete ➝Müller. Der im Anschluß an den Parteitag ebenfalls als Kandidat d. P. gewählte Prof. Karl-Heinz Bartsch wurde am 9. 2. 1963 aller Funktionen enthoben, da seine frühere SS-Zugehörigkeit bekannt wurde. Seit 1949 wurden aus dem P. ausgeschlossen: Merker, Ackermann, Dahlem, Zaisser, Herrnstadt, Elli Schmidt, Jendretzky, Oelßner, Schirdewan (Säuberungen). Den Weisungen des SED-P., das die Richtlinien seiner Arbeit vom Präsidium der KPdSU erhält, sind faktisch sowohl die Partei-Apparate der SED und der illegalen KPD als auch sämtliche Massenorganisationen und der Staatsapparat unterwerfen. Sitzungen des P. finden in der Regel wöchentlich statt. An wichtigen Sitzungen nimmt der sowjet. Botschafter in Ostberlin teil. Das P. wurde im Januar 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Die wichtigsten Mitgl. und Kandidaten des P. haben einen ständigen Begleiter des Staatssicherheitsdienstes („Schatten“) und wohnen in einem von der Außenwelt hermetisch abgeschlossenen Reservat in Wandlitz bei Berlin. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 359–360 Politarbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polithauptverwaltung der NVA

Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee [S. 360]„wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Mitgl. des auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 neugewählten P. sind: Ulbricht, Ebert, Fröhlich, Grotewohl (Sept. 1964 verstorben) Hager, Honecker, Leuschner (Febr. 1965 verstorben), Matern,…

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Reparationen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d.h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler Reparationsleistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen. Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen sie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa 2,0 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit sechs Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontage sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in West-Berlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden drei Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u.a. folgende Demontageverluste der SBZ im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. [S. 401]Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. c) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjetischen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungshaushalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in der SBZ tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. d) Beschlagnahme von Betrieben als SAG- Betriebe. 213 Betriebe der SBZ wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG- Betriebe fortgeführt. Über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die SBZ-Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die Sowjetzone wurden die Betriebe zum Teil von Vorräten und Ausrüstungsteilen entblößt. Beide Formen der Entnahmen werden von Experten auf etwa 1~Mrd. Mark geschätzt. e) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit der Wiederingangsetzung der Betriebe mußte die SBZ an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abliefern, und zwar in Form direkter Reparationslieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee (GSOW), Lieferungen an Sowjetische Handelsgesellschaften in der SBZ und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1952 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. f) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für Reparationsnebenkosten, d.h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Gesamtrechnung der R., seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden Reparationsleistungen der SBZ: In dieser Zusammenstellung sind rd. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 enthalten. Nicht enthalten sind sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der SU aus der Arbeitsleistung der nach der SU verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der SU, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit d. Sowjet. Handelsgesellschaften in der SBZ und aus der Auswertung deutscher Patente. Legt man den von den Sowjets bis 1953 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von 66,40 Mrd. Mark eine Reparationsleistung in Höhe von 26,5 Mrd. Dollar, also 16,5 Mrd. Dollar mehr, als die SU von Gesamtdeutschland an Reparationen gefordert hatte. Behauptungen, wonach die SU auf hohe Reparationsleistungen verzichtete, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 400–401 Rentnerreisen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reparatur-Technische Station

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in der SBZ umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die…

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Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen (1966)

Siehe auch: Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung: 1975 1979 Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 „Die Verhandlungen vor den Gerichten sind öffentlich“ — dieser Grundsatz des Art. 133 der Verfassung und des § 4 des sowjetzonalen GVG wird durch die Feststellung im Staatsratserlaß über die Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S.~21) noch unterstrichen: „Die Teilnahme der Bevölkerung an gerichtlichen Verhandlungen trägt dazu bei, das Staats- und Rechtsbewußtsein der Werktätigen zu entwickeln, ihre Verbundenheit zu den Organen ihres sozialistischen Staates zu festigen, die erzieherische Wirkung der Hauptverhandlung zu erhöhen und die Kraft der Öffentlichkeit auf die Überwindung von Gesetzesverletzungen zu lenken.“ Gleichwohl wird der Grundsatz der Ö. häufig durchbrochen, und sogar in den großen Schauprozessen war nicht die Ö. im eigentlichen Sinne, sondern nur ein bestimmter und ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen. Das OG rechtfertigt diese Praxis. Wenn an Prozessen „vor allem Werktätige teilnehmen, die auf Grund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Stellung mit dem Gegenständ des Verfahrens besonders verbunden sind, dann ist die Öffentlichkeit des Verfahrens gewahrt, selbst wenn durch die Teilnahme ausschließlich solcher Zuhörer andere Interessenten nicht mehr zugelassen werden können“ („Neue Justiz“ 1955, S. 686). In den Verfahren gegen ehemalige Volkspolizisten und Angehörige der Nationalen Volksarmee ist die Ö. grundsätzlich ausgeschlossen. In den Kriegsverbrecherprozessen war die Ö. ebenfalls nicht zugelassen. Nicht öffentlich werden auch politische Strafsachen verhandelt, in denen der Angeklagte trotz aller Bemühungen nicht zu einem Geständnis gebracht wurde und die Zeugenaussagen zu einer Verurteilung nicht ausreichen. Wenn aber von einem Verfahren, insbesondere von einem Strafverfahren, eine besonders erzieherische Wirkung auf ein bestimmtes Kollektiv erwartet werden kann, dann sollen die Gerichte „geeignete Verhandlungen unmittelbar in sozialistischen Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen sowie zu einer Tageszeit durchführen, die es den Werktätigen ermöglicht, daran teilzunehmen“. Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen sind zur Hauptverhandlung zu laden und haben die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Täters darzulegen. (gesellschaftliche Erziehung, Rechtswesen) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 431 Öffentlicher Tadel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Offiziersschulen

Siehe auch: Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung: 1975 1979 Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 „Die Verhandlungen vor den Gerichten sind öffentlich“ — dieser Grundsatz des Art. 133 der Verfassung und des § 4 des sowjetzonalen GVG wird durch die Feststellung im Staatsratserlaß über die Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl.~I, S.~21) noch unterstrichen: „Die Teilnahme der Bevölkerung an gerichtlichen Verhandlungen trägt dazu…

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Investitionen (1966)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die I. werden langfristig geplant und sind wichtige Bestandteile der Volkswirtschaftspläne; auch die langfristigen Planungen im Rahmen des [S. 219]Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sind von Bedeutung. Diese I.-Lenkung ist das wichtigste Instrument zur Umgestaltung der Struktur der Volkswirtschaft entsprechend den Vorstellungen der SED (Wirtschaft) und den Erfordernissen der Sowjetwirtschaft (Außenhandel). Seit Beginn der Wirtschaftsplanung ist der Anteil der I. am Sozialprodukt ständig gestiegen, ist aber auch heute noch niedriger als in der BRD. Die vergleichsweise hohen Wachstumsraten des Sozialproduktes erklären sich daraus, daß der Schwerpunkt der I.-Tätigkeit auf dem Gebiet der Grundstoff- und I.-Güterindustrien liegt. In den letzten Jahren entfielen zwischen 47 und 49 v. H. der I. auf die Industrie, gegenüber nur 26 bis 27 v. H. in der BRD. Völlig vernachlässigt wurden I. auf dem Gebiet der Konsumgüterindustrie (Versorgung, Lebensstandard). Für die Periode des ersten Fünfjahrplanes waren staatliche I. im Gesamtumfang von 20.564,5 Mill. DM Ost geplant (ohne Lizenzen und Kredite). Eine Erhöhung erfolgte jedoch in den einzelnen Volkswirtschaftsplänen auf insgesamt 22.413,9 Mill. DM Ost, von denen dann 20.879 Mill. DM Ost von der zentral geleiteten und örtlichen Wirtschaft in Anspruch genommen wurden (48,5 v. H. von der Industrie, 9,5 v. H. von der Landwirtschaft, 1,2 v. H. vom Handel, 13,1 v. H. vom Verkehr, 1,9 v. H. vom Gesundheitswesen, 3,8 v. H. von der Volksbildung). Von den I. der zentral geleiteten „volkseigenen“ Industrie gingen 68 v. H. vorrangig in die Grundstoffindustrie, 14,7 v. H. in den Maschinenbau und 6,3 v. H. in die Leichtindustrie. Im vorzeitig abgebrochenen 1. Siebenjahrplan waren I. in Höhe von 142 Mrd. DM Ost vorgesehen, davon für die Industrie rd. 60 Mrd. DM Ost, für Verkehr 14 Mrd. DM Ost, für die Landwirtschaft 14 Mrd. DM Ost, für Wohnungs- und Städtebau rd. 30 Mrd. DM Ost. Nach sowjetzonalen Angaben sollten 77 Mrd. DM Ost für die sozialistische ➝Rekonstruktion verwandt werden. Diese Plangrößen sind jedoch bei weitem nicht erreicht worden. Die I. sind von 1959 bis 1963 anstatt um rd. 80 v. H. — wie geplant — nur um rd. 33 v. H. gestiegen; von den im 1. Siebenjahrplan bis 1965 geplanten I. in Höhe von 142 Mrd. DM Ost konnten bis einschließlich 1963 — also in 5 Jahren — nach eigenen Angaben der SBZ nur rd. 87 Mrd. DM Ost realisiert werden. Die I. entwickelten sich nach den Angaben der sowjetzonalen Statistik seit 1956 wie folgt (Mrd. DM Ost): In der Periode des 2. Siebenjahrplanes (1964–70) ist eine Steigerung der Gesamt-A. auf 166 v. H. (1963 = 100) vorgesehen. Dabei soll der überwiegende Anteil — wie schon bisher — im Grundstoff- bzw. Investitionsgüterbereich investiert werden, während I. im Konsumgüterbereich noch stärker als bisher vernachlässigt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen dürften auch die für den 2. Siebenjahrplan geforderten Ziele nicht erreicht werden. Für die einzelnen Sektoren der Volkswirtschaft sind die Finanzierungsquellen der I. genau festgelegt (VO vom 26. 7. 1962, GBl.~II, S. 481; vom 13. 9. 1962, GBl. II, S. 609; vom 5. 9. 1963, GBl. II, S. 651; vom 30. 1. 1964, GBl. II, S. 120). Danach werden die G. der VVB und VEB aus Zuführungen aus dem Staatshaushalt, aus Gewinnen (Gewinnverwendung), aus Amortisationen und aus weniger bedeutenden Spezialfonds sowie durch Kredite für bestimmte Rationalisierungsvorhaben finanziert. Die I. der sozialistischen Genossenschaften müssen finanziert werden aus Eigenmitteln, Gewinnen, Krediten und in bestimmten Bereichen (z. B. LPG) aus Haushaltsmitteln. Die Wohnungsbaufinanzierung erfolgt aus Eigenmitteln und durch Obligationen (Wertpapiere). Halbstaatliche Betriebe können investieren aus Amortisationen, durch die Erhöhung der staatlichen Beteiligung und in Einzelfällen durch Kredite. Die private Wirtschaft ist nahezu ausschließlich auf die Eigenfinanzierung angewiesen. Für die Durchführung und Kontrolle der I. sind im „volkseigenen“ Bereich die „staatliche Finanzkontrolle“ des Ministeriums der Finanzen, die Deutsche ➝Notenbank und die Deutsche Investitionsbank zuständig. Der Landwirtschaftsbank obliegen die gleichen Aufgaben im Bereich der Landwirtschaft, den Banken für ➝Handwerk und Gewerbe im Handwerk, den Sparkassen im Wohnungsbau. Trotz der detaillierten Vorplanung und Planung und der intensiven Kontrolle der I. klagen die verantwortlichen Stellen der SBZ immer wieder über die „Vergeudung“ von I.-Mitteln (Fehl-I., Bau von Anlagen mit niedrigem technischem Niveau). (Produktionsfondsabgabe) Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 218–219 Interzonenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionsbank, Deutsche (DIB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die I. werden langfristig geplant und sind wichtige Bestandteile der Volkswirtschaftspläne; auch die langfristigen Planungen im Rahmen des [S. 219]Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe sind von Bedeutung. Diese I.-Lenkung ist das wichtigste Instrument zur Umgestaltung der Struktur der Volkswirtschaft entsprechend den Vorstellungen der SED (Wirtschaft) und den Erfordernissen der Sowjetwirtschaft…

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Wählerversammlung (1966)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Versammlung, in der sich die Kandidaten und Nachfolgekandidaten in ihren Wahlkreisen vorstellen. Die Kandidaten haben in der W. Auskunft über ihre bisherige politische Tätigkeit, ihre künftige Parteiarbeit und die Erfüllung ihrer ihnen als Abgeordneten obliegenden Pflichten zu geben. Das Recht der W., die Absetzung eines Kandidaten von den Wahlvorschlägen vorzuschlagen, ist angesichts der politischen Machtverhältnisse in der SBZ praktisch völlig bedeutungslos. — Da in der SBZ keine freien Wahlen zugelassen werden, hat auch die W. keinerlei echte demokratische Funktion. Die W. kann dem Wahlkandidaten einen Wählerauftrag erteilen und erhält so eine Bedeutung, die ihren angeblich demokratischen Charakter in das Gegenteil verkehrt. Nach den im Nov. 1959 erlassenen „Richtlinien für die Ordnung der Tätigkeit der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen“ kann die W. in der Gestalt einer Einwohnerversammlung der Nationalen Front auch einen bereits gewählten Abgeordneten wieder abberufen. Ein Antrag auf Abberufung muß allerdings vorher dem Ausschuß der NF zugeleitet werden, der darüber entscheidet, ob über ihn in der W. abgestimmt werden darf. Dieser für ein demokratisches Verfahren sinnlose Umweg soll verhüten, daß etwa auf einer W. tatsächlich ein Abgeordneter abberufen wird, der im Sinne der SED gearbeitet hat. Andererseits sieht die SED in der Möglichkeit zu einer Abberufung den Ansatz zur Korrektur der Zusammensetzung der Volkskammer, falls dies trotz sorgfältiger vorheriger Kandidatenauslese notwendig erscheinen sollte. Das ganze Verfahren der Abberufung eines Abgeordneten widerspricht allen Regeln demokratischer Mandatsübertragung, da ein Abgeordneter nach seiner Wahl von niemandem in seinen Aufgaben behindert werden darf und überdies nie nur seinen Wählern, sondern dem ganzen Volke zu dienen hat. In Städten und größeren Orten tritt an die Stelle der W. die Wählervertreterkonferenz. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 519 Wählerauftrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wählervertreterkonferenz

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 Versammlung, in der sich die Kandidaten und Nachfolgekandidaten in ihren Wahlkreisen vorstellen. Die Kandidaten haben in der W. Auskunft über ihre bisherige politische Tätigkeit, ihre künftige Parteiarbeit und die Erfüllung ihrer ihnen als Abgeordneten obliegenden Pflichten zu geben. Das Recht der W., die Absetzung eines Kandidaten von den Wahlvorschlägen vorzuschlagen, ist angesichts der politischen Machtverhältnisse in der…

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Brecht, Bert (Bertold) (1966)

Siehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1950 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der Schauspielerin Helene ➝Weigel, das Berliner Ensemble. Er starb am 14. 8. 1956. B. vertrat eine neue Auffassung von der gesellschaftlichen Funktion des Theaters. Dem „bürgerlichen Illusionstheater“, der aristotelischen Funktion des Theaters, Furcht und Mitleid zu erregen, stellte B. seine Theorie vom „epischen Theater“ entgegen. An die Stelle der Identifikation des Schauspielers mit seiner Rolle und des Zuschauers mit der Handlung wollte B. die rationale Distanziertheit treten lassen (Verfremdungseffekt). Dadurch und durch die Demonstration exemplarischer Beispiele sollte der Zuschauer zu bestimmten gesellschaftlichen Einsichten im Sinne einer sozialistischen Entwicklung gelangen. B. gilt als bedeutendster zeitgenössischer deutscher Dramatiker, sein Stil hat das moderne Welttheater maßgeblich beeinflußt. Unter Stalin waren sein Werk und Stil als Formalismus verpönt. 1951 wurde die Aufführung der Stücke „Das Verhör des Lukullus“, „Die Mutter“, „Die Tage der Commune“ in Ost-Berlin verboten. Auch heute wird das Werk von B. in der SU wenig geschätzt. B. war Parteigänger des Kommunismus und Repräsentant der „DDR“, aber mit Vorbehalt: Emigration in die USA statt SU, nicht Mitgl. der SED, Staatsangehörigkeit Österreichs statt der „DDR“. Wiederholt kritische Äußerungen, stand Wolfgang ➝Harich und Ernst Bloch nahe (Revisionismus). Stücke: „Trommeln in der Nacht“ (1922), „Dreigroschenoper“ (1928), „Die Maßnahme“ (1930), „Mutter Courage und ihre Kinder“ (1941), „Leben des Galilei“ (1943), „Der gute Mensch von Sezuan“ (1943), „Herr Puntila und sein Knecht Matti“ (1948), „Der kaukasische Kreidekreis“ (1948) u.a. Auch bedeutende Lyrik „Die Hauspostille“, 1927) und Prosa („Geschichten vom Herrn Keuner“, 1930 ff.). Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Rühle, Jürgen: Literatur und Revolution. Die Schriftsteller und der Kommunismus. Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 576 S., 72 Abb. Rühle, Jürgen: Die Schriftsteller und der Kommunismus in Deutschland (Auszüge aus „Literatur und Revolution“ und „Das gefesselte Theater“ nebst Beitr. von Sabine Brandt). Köln 1960, Kiepenheuer und Witsch. 272 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 90 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1966 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/brecht-bertolt verwiesen. Bräutigam, Alois A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bredel, Willi

Siehe auch: Brecht, Bert (Berthold): 1953 1954 1956 Brecht, Bert (Bertolt): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 * 10. 2. 1898 in Augsburg, studierte Naturwissenschaften und Medizin, wurde dann Dramaturg bei Max Reinhardt und Piscator in Berlin. 1922 Kleist-Preis. 1933 emigriert; 1948 aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt. 1950 Nationalpreis. 1954 Stalin-„Friedenspreis“. Mitgl. der Deutschen Akademie der Künste. Leitete zusammen mit seiner Frau, der Schauspielerin Helene ➝Weigel,…

DDR A-Z 1966

Rechenschaftslegung (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die Rechenschaftspflicht aber faktisch der SED gegenüber. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung sind der Vorsitzende der Staatlichen ➝Plankommission und der Minister der Finanzen (Ministerium der Finanzen) nicht nur der Volkskammer und dem Staatsrat, sondern auch dem ZK rechenschaftspflichtig. Rechenschaftspflichtig sind die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen dem „Volke“, der Staatsrat und der Ministerrat der Volkskammer, die örtlichen Räte den örtlichen Volksvertretungen. Der Ministerrat ist dem Staatsrat, die Räte der Bezirke sind dem Ministerrat, die übrigen örtlichen Räte den jeweils höheren örtlichen Räten (Kreis, Stadt, Gemeinde) rechenschaftspflichtig. Die Richter an den Kreis- und Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) sind den Volksvertretungen rechenschaftspflichtig, die sie gewählt haben (Rechtswesen). Im Bereich der Wirtschaft hat der Betriebsleiter der Betriebsgewerkschaftsorganisation (FDGB, betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), vor allem wegen seiner Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag, Rechenschaft zu leisten. Die Betriebsleiter der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe sind den Hauptdirektoren der Verwaltungen der volkseigenen Betriebe (VVB), diese den Industrieministerien, die Abteilungsleiter und Stellv. des Vors. der Staatlichen Plankommission ihrem Vorsitzenden, und die Vors. der Staatlichen Plankommission und die Minister dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Text und Kommentar. Frankfurt a. M. 1962, Alfred Metzner. 453 S. Mampel, Siegfried: Die volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland — Texte mit einer Einleitung. Frankfurt a. M. 1963, Alfred Metzner. 155 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 380 Realismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechentechnik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED. Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die…

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Spionage (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine Strafbestimmung, durch die Sp. für strafbar erklärt wird, gab es in der SBZ bis zum 1. 2. 1958 nicht. Dennoch erfolgten viele Verurteilungen von „Spionen und Agenten“ auf der Grundlage des Art. 6 der Verfassung wegen Boykotthetze. Unter Sp. verstand das OG die Übermittlung jeder wahren oder falschen Nachricht aus „allen Gebieten des öffentlichen Lebens, allen Einrichtungen nicht nur des Staates, sondern auch der Parteien und der gesellschaftlichen Organisationen und der in ihnen tätigen Menschen“, auch über „die persönlichen Verhältnisse der Staatsbürger, die Produktion, den Transport und das Kulturleben“ („Neue Justiz“ 1952, S. 276). Mit § 14 StEG wurde ein selbständiger Sp.-Tatbestand geschaffen: „Wer es unter[S. 446]nimmt, Tatsachen, Gegenstände, Forschungsergebnisse oder sonstige Nachrichten, die im politischen oder wirtschaftlichen Interesse oder zum Schutze der DDR geheimzuhalten sind, an andere Staaten oder deren Vertreter, an Organisationen oder Gruppen, die einen Kampf gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht oder andere friedliebende Völker führen, oder deren Vertreter oder Helfer auszuliefern oder zu verraten, wird wegen Spionage mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren bestraft; auf Vermögenseinziehung kann erkannt werden.“ In schweren Fällen kann auf Todesstrafe oder lebenslängliches Zuchthaus erkannt werden. Weitere Tatbestände des StEG stellen das „Sammeln von Nachrichten“ u. die „Verbindung zu verbrecherischen Organisationen oder Dienststellen“ unter Gefängnis- und Zuchthausstrafe. Nach Meinung des OG wird durch Angaben eines Flüchtlings „über die Stimmung der Belegschaft, das Verhältnis zwischen Arbeitern und leitenden Funktionären, den Besuch von Versammlungen usw.“ der Straftatbestand der „Sammlung von Nachrichten“ im Sinne von § 15 StEG erfüllt (Urteil in: „Neue Justiz“ 1958, S. 176). Auch die Übermittlung von Informationen, wo zur Flucht entschlossene Zonenbewohner am unauffälligsten und am wenigsten gefährdet in einen Kraftwagen einsteigen können, und welche Fluchtwege benutzt werden sollten, kann Sp. sein; zumindest erfüllt sie den Tatbestand der Nachrichtenübermittlung nach § 15 StEG (Urteil des OG vom 21. 6. 1963 in „Neue Justiz“ 1963, S. 385). Sp.-Handlungen, durch welche die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit. (Rechtswesen) Über die Spionagetätigkeit des Regimes, insbesondere des Staatssicherheitsdienstes, in Richtung Westen Aufklärung, Koordinierung. Der West-Berliner Senat hat über das „Spionagezentrum Ostberlin“ ein umfangreiches Weißbuch herausgegeben. Literaturangaben Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 445–446 Spielwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Spitzelwesen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 1975 1979 Eine Strafbestimmung, durch die Sp. für strafbar erklärt wird, gab es in der SBZ bis zum 1. 2. 1958 nicht. Dennoch erfolgten viele Verurteilungen von „Spionen und Agenten“ auf der Grundlage des Art. 6 der Verfassung wegen Boykotthetze. Unter Sp. verstand das OG die Übermittlung jeder wahren oder falschen Nachricht aus „allen Gebieten des öffentlichen Lebens, allen Einrichtungen nicht nur des Staates, sondern auch der…

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Mecklenburg (1966)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, [S. 307]Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben. (Länder) 1348 erhielten die Fürsten von M. die Herzogswürde. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Land mehrmals nach dynastischen Gesichtspunkten geteilt, konnte aber auch sein Gebiet arrondieren; 1808–1813 gehörten die beiden Herzogtümer M.-Schwerin und M.-Strelitz dem Rheinbund an; 1815 erhielten die mecklenburgischen Herzoge die Großherzogswürde. 1866 traten beide M. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. M.-Schwerin und M.-Strelitz wurden 1918 unter Auflösung der Union Freistaaten, die das Reich 1934 zum Land M. vereinigte. Nach 1933 verlor M. im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde M. von britischen und sowjet. Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Kreise der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern mit Rügen) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung M.-Vorpommern“ (die Bezeichnung M.-Vorpommern galt nur für die erste Zeit) unter Präsident Wilhelm Höcker (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massivster sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 49,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Höcker (infolge, der Zwangsvereinigung der SPD mit der KPD jetzt SED-Mitgl.) und beschloß im Jan. 1947 die „Verfassung des Landes M. vom 16. 1. 1947“, die am 12. 3. 1945 in Kraft trat. Seit Okt. 1949 war M. Land der „DDR“. An Stelle des zurückgetretenen Wilhelm Höcker wurde im Juli 1950 Kurt Bürger (SED) und nach dessen Tode im August 1951 Bernhard ➝Quandt (SED) Ministerpräsident. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 3. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: SBZ von A bis Z. Zehnte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1966: S. 306–307 MDN A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medaille

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1969 Land in der SBZ; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, [S. 307]Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der verfassungswidrigen…