DDR A-Z 1969
Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (1969)
Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Unter diesem Titel erschien im Frühjahr 1966 ein 8bändiges Werk mit vielen Bild- und Dokumentarbeilagen. Es war seit einem ZK-Beschluß vom 29. 7. 1956 vorbereitet worden. Eine Vorstufe war der sehr stark von Ulbricht geprägte „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. (Er wurde am 26. 6. 1962 auf der 16. ZK-Tagung vorgelegt und nach Änderungen auf der 2. ZK-Tagung am 12. 4. 1963 bestätigt.) Gemäß der Tendenz der SED lag das Ergebnis dieser einseitig gesehenen „Geschichtsdarstellung“ in den Hauptzügen schon vorher fest. Auf der 10. Vollsitzung des ZK (23.–25. 6. 1965) legte Prof. Dr. Lothar Berthold, Direktor des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, die Linie der noch in Arbeit befindlichen G. dar. Er betonte, es gehe um die „Hauptfrage der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, die Frage, wie es gelang, eine revolutionäre Partei des deutschen Proletariats zu schaffen, wie es diese Partei vermochte, sich selbst auf den Kampf um die politische Macht vorzubereiten …“. Er sagte weiter, es solle das Werk, „gestützt auf die Beschlüsse der Partei, die Reden und Aufsätze ihrer führenden Funktionäre und die bisherigen Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung, die historische Wahrheit über die Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung auf marxistisch-leninistischer Grundlage, parteilich und in der dem vorliegenden Werk entsprechenden Weise darlegen“ (Tribüne vom 29. 6. 1965). Ulbricht leitete auch das Autorenkollektiv der 8bändigen G., doch weist dieses Werk nicht mehr die allzu krassen stalinistischen Geschichtsverfälschungen auf, die der „Grundriß …“ von 1962 enthielt. Die 8bändige G. verzichtet weitgehend auf Fälschung von Parteibeschlüssen, Faksimiles und Fotos, ferner auf Weglassung der Namen von Parteiverrätern und Abweichlern. — Dennoch darf nicht übersehen werden, daß auch sie manche geschichtlichen Tatsachen übergeht, Dokumentarquellen totschweigt und viele Fakten einseitig beurteilt. So werden die geschichtlichen Vorgänge nicht quellen- und zeitgetreu wiedergegeben, sondern zurechtgebogen, um die leninistische Parteilehre zu rechtfertigen und die „Richtigkeit“ der Parteistrategie von einst und von heute zu beweisen. Daher werden sozialdemokratische und auch abweichende kommun. (einem Revisionismus anhängende) Bestrebungen nicht nur abgeurteilt, sondern auch herabgesetzt. Die SED will ihre Behauptung unterbauen, es gebe eine politisch-strategische Linie von K. Marx und F. Engels, Bebel und Wilhelm Liebknecht zu Ulbricht, die mehr noch über <Lenin> als über Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg verlaufe. Die G. soll nachweisen, es bestünde eine „Kontinuität der Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung von ihren Anfängen bis zur SED“ (Bd. 1, S. 12). Diese Deutung des geschichtlichen Ablaufs führt zu einer sehr schiefen Gliederung der G., die den Stoff und den Strom der wirklichen Geschichte verlagert: Der Zeit 1847 bis 1898 wird nur 1~Band gewidmet, der wichtigen Entwicklung 1899–1917 ebenfalls nur 1~Band, doch die Jahre 1918 bis 1944 werden gleich den Jahren 1945–1963 in 3~Bänden behandelt. Schon diese Periodisierung zeigt, daß die G. das Wirken der SED als Erfüllung des Ringens der deutschen Arbeiterparteien darstellen soll. Die G. dient als Unterlage für die politische Schulung in allen Bereichen und in den Schulen und Hochschulen, also nicht nur in der SED, FDJ, NVA und den bewaffneten Kräften. Das ZK der SED erließ am 19. 1. 1966 den „Maßnahmeplan zur Propagierung der ‚Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung‘“. Darin wird von der G. gesagt: Sie „erleichtert das Verständnis für die Strategie und Taktik der SED im Kampf um die Herstellung der Aktionseinheit der Arbeiterklasse und den Zusammenschluß aller demokratischen Kräfte in ganz Deutschland gegen Imperialismus und Militarismus, für den Sieg des Sozialismus in der DDR und für die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands … Das Studium des Geschichtswerkes und die vielfältige Verbreitung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes stärkt die Zuversicht und die unerschütterliche Gewißheit vom Sieg des Sozialismus in ganz Deutschland und in der ganzen Welt …“ („Neuer Weg“ 1966, Nr. 4, S. 205 ff.). Die Forderung, die G. als Propagandawaffe im Kampf um Westdeutschland einzusetzen, wird oft erhoben. Im „Neuen Deutschland“ vom 11. 1. 1966 heißt es z. B., für die Bürger der „DDR“ sei die G. „ein wichtiger Faktor der sozialistischen Bewußtseinsbildung“, nach Westdeutschland aber strahle „das Werk aus als neuerlicher Beweis der nationalen Rolle der deutschen Arbeiterklasse in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“. Literaturangaben Weber, Hermann: Ulbricht fälscht Geschichte — Ein Kommentar mit Dok. zum „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 179 S. m. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 30 Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterfestspieleSiehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Unter diesem Titel erschien im Frühjahr 1966 ein 8bändiges Werk mit vielen Bild- und Dokumentarbeilagen. Es war seit einem ZK-Beschluß vom 29. 7. 1956 vorbereitet worden. Eine Vorstufe war der sehr stark von Ulbricht geprägte „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. (Er wurde…
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Wissenschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Kommunisten sehen im Marxismus-Leninismus die höchste Stufe wissenschaftlicher Erkenntnis. An diesem Gerüst (Philosophie) haben sich daher alle Fachdisziplinen zu orientieren. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der parteilichen Ordnung, der Mobilisierung und „Anleitung“ der Machtunterworfenen und der Bekämpfung des „Klassenfeindes“. Die theoretische Grundlage der kommun. W. ist der Dialektische und Historische Materialismus. Die dialektische Methode gilt als die Universalmethode für alle Fach-W. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit des Denkens, sind die Wissenschaftler gezwungen, die kommun. Machtordnung und ihre Ideologie bedingungslos zu bejahen. Jede Abweichung von diesem Prinzip unter Berufung auf die Objektivität der W. wird als bürgerlicher Objektivismus bekämpft. Das ebenfalls verbindliche Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis zielt auf den bewußten Einsatz der W. für die Erhaltung des „sozialistischen Staates“ und für die Stärkung seiner wirtschaftlichen Produktionskraft. (Koexistenz, Wirtschaft) Die marxistisch-leninistische W. unterscheidet zwischen Natur- und Gesellschafts-W. Während die Natur-W. im kommun. Machtbereich den Zusammenhang mit der internationalen Forschung zu wahren versuchen, haben sich die Gesellschaftswissenschaften mit Hinweis auf den hier grundsätzlich gegebenen „Klassencharakter“ weitgehend von ihr getrennt, ein Prozeß, der auch mit der Etablierung einer Fülle empirischer Sozialwissenschaften seit 1960 nicht grundsätzlich verändert zu sein scheint. Um der Macht- und Wirtschaftspolitik dienstbar zu sein, wird die W., besonders die Forschung, genauso wie die ökonomische Produktion und in engstem Zusammenhang mit ihr, einer umfassenden Planung unterworfen. Im Parteiprogramm der SED wird die vollständige Umwandlung der W. in eine „unmittelbare Produktivkraft“ als eine der wichtigsten Aufgaben des „umfassenden Aufbaus des Sozialismus“ bezeichnet. Das ZK mit seinem Politbüro legt die Grundlinien für die Entwicklung der W. fest, die als Instrument der Partei den „Aufbau des Sozialismus zu vollenden und die Bedingungen für den späteren Übergang zum Kommunismus vorzubereiten“ hat. Der Ministerrat ist das für den [S. 738]gesamten volkswirtschaftl. Reproduktionsprozeß verantwortliche zentrale Organ. Die wichtigsten Träger der Planung der W. sind ferner die Staatliche Plankommission, der Forschungsrat der DDR, das Ministerium für Wissenschaft und Technik, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. *: Universitäten und Hochschulen in der Sowjetzone. 4., erw. Aufl. (FB) 1964. 69 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 737–738 Wismut-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftler des Volkes, HervorragenderSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Kommunisten sehen im Marxismus-Leninismus die höchste Stufe wissenschaftlicher Erkenntnis. An diesem Gerüst (Philosophie) haben sich daher alle Fachdisziplinen zu orientieren. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der parteilichen Ordnung, der Mobilisierung und…
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Karl-Marx-Stadt (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bis 10. 5. 1953 Chemnitz. 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1967) 2.074.000 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: K.-M.-St., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, K.-M.-St., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz, Schwarzenberg, Stollberg, Werdau, Zschopau, Zwickau, Vors. des Rates des Bezirkes: Heinz ➝Arnold (SED), 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul ➝Roscher. K.-M.-St. ist der Bezirk mit der stärksten Industrie- und Bevölkerungsballung. Die reichhaltigen Erzlagerstätten des Erzgebirges bilden eine der industriellen Grundlagen (Kobalt, Wolfram, Wismut, Blei, Zinn, Zink, Silber, Nickel und Uranbergbau). Bei Zwickau und Lugau-Oelsnitz befinden sich die einzigen größeren Steinkohlevorkommen (Kohlenindustrie). Abgesehen davon beherrscht die Verarbeitungsindustrie die Wirtschaft des Bezirks, Textilindustrie, Textilmaschinen, Fahrzeugbau sind vorherrschend, doch ist im ganzen die Vielgestaltigkeit der Industrie charakteristisch. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk K.-M.-St., Bezirksstadt, Kreisstadt, im erzgebirgischen Becken, an der Chemnitz, mit (1967) 294.942 Einwohnern (1950: 293.373) drittgrößte Stadt Sachsens und der „DDR“ (im 2. Weltkrieg erheblich zerstört); arm an historischen Bauten: Jakobikirche (14/15. Jh.), Schloßkirche (16. Jh.); als Hauptsitz der sächsischen Textil- und Maschinenindustrie eines der bedeutendsten Industrie- und Handelszentren Deutschlands (bis 1939 Weltmonopol für Strümpfe und Trikotagen), außerdem Kraftfahrzeug- (vorm. Auto-Union) und Fahrradfabrikation; Hochschule f. Maschinenbau, Pädagogisches Institut, Städtische Theater und Museen. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 325 Karl-Marx-Orden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-Universität LeipzigSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Bis 10. 5. 1953 Chemnitz. 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen; 6.010 qkm, (1967) 2.074.000 Einwohner (1950: 2.332.988). 3 Stadtkreise: K.-M.-St., Plauen, Zwickau; 21 Landkreise: Annaberg, Aue, Auerbach, Brand-Erbisdorf, K.-M.-St., Flöha, Freiberg, Glauchau, Hainichen, Hohenstein-Ernstthal, Klingenthal, Marienberg, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Rochlitz,…
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Strafpolitik (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter für eine im Sinne der SED liegende St. hat es wiederholt gegeben, so z. B. vor allem im Zusammenhang mit dem Neuen Kurs 1953 und mit der Entstalinisierung 1956. Auch verschiedene Amnestien sind als Erscheinungsformen wechselnder St. zu werten. Von besonderer Bedeutung war dann der Beschluß des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3). Dieser ordnet an, daß „gegenüber Feinden der Arbeiter-und-Bauern-Macht und solchen Personen, die schwere Verbrechen im Auftrage oder unter dem Einfluß imperialistischer Agenturen begehen, die Gesetze mit aller Härte“ anzuwenden sind, während bei den anderen straffällig gewordenen Personen, deren Straftat zu ihrem sonstigen — politisch-sozialistischen — Verhalten in Widerspruch steht, „in der richtigen Weise zu differenzieren“ ist. Damit ist also das entscheidende Kriterium für eine strafrechtliche Sanktion und für die einer Straftat innewohnende Gesellschaftsgefährlichkeit darin zu sehen, ob der Täter als „Feind der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu bezeichnen ist oder nicht. In der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) erklärte das OG die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme (neben der Todesstrafe) für notwendig „bei Verbrechen gegen den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, bei anderen schweren Verbrechen, insbesondere gegen das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung, und bei Verbrechen von Tätern, die aus bisherigen Bestrafungen keine Lehren gezogen haben oder sich hartnäckig einem geordneten Leben in der sozialistischen Gesellschaft entziehen“. Der Hauptinhalt dieser Richtlinie bestand darin, den Gerichten eine Anleitung zu geben, wann kurzfristige Freiheitsstrafen zu verhängen sind und unter welchen Voraussetzungen auf Strafen ohne Freiheitsentzug (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) erkannt werden kann. Dieser Richtlinie begegneten die beiden maßgebenden Strafrechtswissenschaftler Lekschas und Renneberg mit Bedenken. Sie meinten, daß jeglicher Kriminalität die Tendenz innewohne, „als Element gesellschaftlicher Anarchie und Zersetzung und damit zugleich als Anknüpfungspunkt und Reservoir innerer konterrevolutionärer Bestrebungen die politische Macht der Arbeiter und Bauern zu untergraben und namentlich unter den äußeren Einwirkungen des Klassenfeindes auch selbst in konterrevolutionäre, staatsfeindliche Aktivität umzuschlagen“ („Neue Justiz“ 1962, S. 76). Das Bemühen, die St. mit diesen Hinweisen auf die objektiven Merkmale der Tat und die in ihr zum Ausdruck kommende Gesellschaftsgefährlichkeit zu orientieren, schlug fehl. Gerade nach den Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) erschien es notwendig, einen anderen Standpunkt einzunehmen, hätte man doch sonst eingestanden, daß sich die Zahl der tatsächlichen oder potentiellen „Staatsfeinde“ an der (leicht ansteigenden!) Kriminalitätsziffer ablesen ließe. Den Rechtswissenschaftlern [S. 616]wurde von Ulbricht persönlich Dogmatismus vorgeworfen, und sie mußten Selbstkritik üben. Mit einem weiteren Beschluß vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) legte der Staatsrat die St. in folgender Weise fest: „Die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen beruht nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat. Die Anwendung der neuen Strafarten (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel) und die Behandlung geringfügiger Gesetzesverletzungen durch Konfliktkommissionen gewinnen daher immer größere Bedeutung.“ Mit diesen gesetzlich formulierten Äußerungen hatte der Staatsrat bei den Gerichten eine erhebliche Verwirrung angerichtet, die sich insbesondere in der Rechtsprechung gegen Gewalt- und Sittlichkeitsverbrecher zeigte. Richter und Staatsanwälte „faßten die Staatsratsbeschlüsse als Aufforderung zu einer allgemeinen Milde in der Strafpolitik auf“ („Neue Justiz“ 1963, S. 422, wo auch erschütternde Beispiele dieser unverständlich milden Rechtsprechung dargelegt sind). Mit seinem Beschluß vom 30. 7. 1959 („Neue Justiz“, S. 538) „zu Fragen der Gewaltverbrechen“ weist das OG die Gerichte an, diese Verbrechen als schwere Verbrechen anzusehen, die Täter nicht ungerechtfertigt milde zu bestrafen und damit die sozialistische Gesellschaftsordnung und die Rechte und Sicherheit der Bürger besser zu schützen als bisher. Die allgemeine Tendenz der St. kam nach dem Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) (Justizreform) verstärkt zum Ausdruck. Weil die Richtlinie Nr. 12 „nicht mehr der gewachsenen Bereitschaft der Bürger zur kollektiven Selbsterziehung entspricht und die Stärke unserer sozialistischen Gesellschaft bei der Bekämpfung und schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität nicht berücksichtigt“, wurde sie durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, S. 422) aufgehoben. Die Gerichte wurden angewiesen, in breiterem Umfang Sachen an die Konfliktkommissionen zu übergeben (gesellschaftliche Gerichte) und vermehrt Strafen ohne Freiheitsentziehung anzuwenden. Auch die Richtlinie Nr. 13 (GBl. 1962 II, S. 303) entsprach nach Auffassung des Plenums des OG „nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen“ und wurde aufgehoben (GBl. 1964 II, S. 423). Die durch den Staatsrat vorgenommene gesetzliche Regelung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit und der Übergabe von Sachen an die Konfliktkommissionen gehe schon über den Inhalt der Richtlinie hinaus, so daß letztere nur noch eine einengende — d.h. also falsche — Wirkung haben könne. Klar kommt auch in der Aufhebung dieser beiden Richtlinien die Tendenz zum Ausdruck, die „Gesellschaft“ noch mehr als früher in die St. einzubeziehen und mit dieser St. auf die sozialistische Bewußtseinsbildung einzuwirken. Diese Tendenz wird durch den Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“, S. 337) über Einbeziehung des Vertreters des Kollektivs in das Strafverfahren (gesellschaftliche Erziehung), Stellung und Aufgaben des gesellschaftlichen Anklägers und Verteidigers und die gesellschaftliche ➝Bürgschaft klar unterstrichen. Auch die diesen Beschluß aufhebende, seinen Inhalt aber nicht entscheidend verändernde Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. 1967 II, S. 17) geht für eine richtige St. von der Auffassung aus, daß die Kriminalität „ein Erbe der alten Gesellschaft, ein Ausdruck alter Gewohnheiten, rückständiger Denk- und Lebensweise (sei), die vom Klassenfeind täglich neu belebt weiden“ (Streit in „Neue Justiz“ 1967, S. 34). Damit wird an der Unterscheidung zwischen „antagonistischer“ und „nichtantagonistischer“ Kriminalität festgehalten, um den Schwerpunkt in der St. je nach Bedarf zwischen Zwang und Erziehung verlagern zu können. Weil mit dem Inkrafttreten des StGB die gesetzlichen Grundlagen für die vom OG erlassenen Richtlinien entfallen seien, wurde durch Beschluß des Plenums des OG vom 12. 6. 1968 (GBl. II, S. 535) auch die Richtlinie Nr. 22 aufgehoben. Die in ihr enthaltene Tendonz ist jedoch auch im neuen Strafgesetzbuch und in der Strafprozeßordnung zu erkennen, vor allem in der Einführung der neuen Kategorie der Verfehlungen, in der Definition der Straftaten (Strafrecht, Ziff. 1) und in der weiteren Ausdehnung der Befugnisse der gesellschaftlichen Gerichte. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 615–616 Strafgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafprozeßordnungSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter…
DDR A-Z 1969
Berufsschulen (1969)
Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B. herkömmlicher Art, den kommunalen B., die den örtlichen Räten unterstehen, unterscheidet man gewerbl., landwirtschaftl., kaufm. und allgemeine B. In ihnen wird sowohl der berufstheoretische als auch der allgemeinbildende Unterricht erteilt. Unter allgemeinen B. versteht man solche Schulen, in denen Lehrlinge aus verschiedenen Wirtschaftszweigen unterrichtet werden. An die Stelle der B. für Splitterberufe traten am 15. 8. 1958 die Zentral-B. (ZBS), denen Lehrlingswohnheime angeschlossen sind. Die für den Wohnsitz der Lehrlinge zuständige B. delegiert die Lehrlinge an die ZBS, wenn in den kommunalen B. und in den BBS des Kreises oder Bezirkes keine Beschulung möglich ist. Die Dauer der Lehrgänge beträgt: für alle Berufe (außer kaufmänn. und Fachverkäufer) im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 40 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, bei 2½jähriger Lehrzeit wird im 5. Lehrhalbjahr ein Lehrgang von 20 Tagen durchgeführt; für kaufmänn. Berufe (außer Fachverkäufer) im 1. Lehrjahr 48 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, im 2. Lehrjahr 56 Unterrichtstage in 3 Lehrgängen; für Fachverkäufer im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 20 Unterrichtstage in einem Lehrgang. In der amtlichen Statistik werden die kommunalen B. und die ZBS unter dem Begriff „Allgemeine B.“ zusammengefaßt. 1967 gab es 435 Allgemeine B., was im Vergleich zum Jahre 1950 einen Rückgang von 374 Schulen bedeutet. Die BBS sind staatliche Bildungsstätten in „sozialistischen“ Betrieben, in die sie eingegliedert sind. Hier erhalten die Lehrlinge nicht nur ihre allgemeinbildende und theoretische, sondern auch ihre berufspraktische Ausbildung. Der Direktor der BBS ist für die praktische und theoretische Unterrichts- sowie für die Erziehungsarbeit dem Leiter des Betriebes verantwortlich, dem zuständigen Berufsschulinspektor rechenschaftspflichtig. Der Leiter des Betriebes trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schule gegenüber den Vorgesetzten Dienststellen. Die Zahl der BBS im Jahre 1967 betrug 684 und war gegenüber 1950 um 90 geringer. Die ABA, mit deren Aufbau am 1. 9. 1959 begonnen wurde, führen Absolventen der zehnkl. Oberschule zur Facharbeiterprüfung und zur Hochschulreife. Die Bewerber für diese Klassen müssen die 10. Oberschulklasse mit Erfolg absolviert haben. Das Abitur der ABA ist dem der Erweiterten Oberschule völlig gleichwertig. Durch diese Art von Berufsausbildung soll nicht nur der Nachwuchs für die Hochschulen sichergestellt, sondern es soll versucht werden, „der Produktion hochqualifizierte Facharbeiter zur Verfügung zu stellen, die in der Lage sind, komplizierte Produktionsprozesse zu meistern, sehr disponibel sind und mithelfen, die Produktionsmittel, entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt, weiterzuentwickeln“ („Pädagogische Enzyklopädie“, Bd. 1, S. 94). Über die Aufnahme in die ABA entscheiden betriebliche Kommissionen. Im Schul- und Lehrjahr 1959/60 betrugen die Aufnahmekontingente 1.030, 1965/66 rund 6.000 Schüler. Bisher führten die ABA die Absolventen der zehnkl. Oberschule in 3 Jahren zur Hochschulreife und zum Abschluß der Facharbeiterausbildung. Am 1. 9. 1965 begann man in einigen Betrieben mit der Einrichtung von Klassen für eine zweijährige Ausbildung. Den MS obliegt die Ausbildung in den mittleren medizin. Berufen. Bis 1961 wurden sie in der amtl. Statistik als „Fachschulen“ ausgewiesen. Lt. „Beschluß zur Neuordnung der Ausbildung in den mittleren medizinischen Berufen und zur Bildung der MS“ vom 13. 7. 1961 wurden die MS den BBS gleichgesetzt und mit Wirkung vom 1. 1. 1962 als Einrichtung der Berufsbildung in den Volkswirtschaftsplan und in den Haushaltsplan der Gesundheitseinrichtung, bei der sie gebildet wurden, einbezogen. Die an kommunalen B. bestehenden Fachklassen des Gesundheitswesens können je nach Möglichkeit der Kapazitätserweiterung an MS übernommen werden. 1967 gab es 53 MS. An den Allgemeinen B., BBS und MS gab es 1967 15.170 vollbeschäftigte Lehrkräfte, die insgesamt 468.684 Schüler unterrichteten. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung angesehen und soll den Lehrlingen, die nach Abschluß der 8. Klasse der Oberschule die Berufsausbildung aufnehmen, das Niveau der 9. und 10. Klasse vermitteln. Das Hauptgewicht liegt auf der staatsbürgerlichen Erziehung der Lehrlinge und Berufsschüler, die in den kommunalen B. unterrichtet werden. Die sozialistische Wehrerziehung ist fester Bestandteil der Bildung und Erziehung an den B. (Erziehungs- und Bildungswesen) Literaturangaben *: Das Berufsschulwesen in der Sowjetzone. 4. Aufl. (FB) 1964. 50 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 101 Berufspraktikum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufswettbewerbSiehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B.…
DDR A-Z 1969
Arzneimittelversorgung (1969)
Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Der Aufbau einer ausreichenden pharmazeutischen Industrie in Mitteldeutschland hat — nach der Überführung der großen chemischen Werke der Grundstoffproduktion in Sowjetische Aktiengesellschaften und nach der Demontage der ohnehin wenig leistungsfähigen pharmazeutischen Spezialfabriken — große Schwierigkeiten bereitet. Er ist auch spät begonnen worden. Als VEB bestehen jetzt 8 größere pharmazeutische Produktionsstätten; einige kleinere befinden sich (als Halbstaatliche Betriebe) formal in Privatbesitz. Das Sortiment der gesamten A. umfaßt weniger als 3.500 Arzneimittel (unter Einschluß der importierten Fertigwaren) gegenüber rd. 70.000 in der BRD. Die Zahl der Neuzulassungen liegt bei 50 im Jahr. Zum größten Teil handelt es sich um Imitation westlicher Neuentwicklungen. Arzneimittel bleiben im Mittel 10 Jahre im Verkehr, gegenüber 5 Jahren in der BRD. Für viele Spezialpräparate ist die A. auf den Import angewiesen. Die Auswahl der Einkaufsländer wird in erster Linie von den Möglichkeiten des bilateralen Handels bestimmt; die Präparate wechseln darum oft. Andrerseits werden bestimmte Arzneimittel in beträchtlichen Mengen exportiert. Die VVB Pharmazeutische Industrie produziert dafür unter dem gemeinsamen Warenzeichen „Germed“, abgeleitet von (engl.) German Medicaments. Für Ein- und Ausfuhr zuständiges Außenhandelsunternehmen ist die „Deutsche Pharmazie Export- und Import-Gesellschaft“. Im Mai 1964 ist ein neues Arzneimittelgesetz erlassen worden (an Stelle des länderweise ergangenen Gesetzes von 1948, das aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelt worden war). Arzneimittel werden danach nur zugelassen (registriert), wenn ihre Wirksamkeit und Unschädlichkeit erwiesen ist und ein Bedürfnis nachgewiesen wird. Für die Herstellungsvorschriften ist das „Deutsche Arzneibuch“ maßgebend, das seit dem 1. 1. 1965 in einer „7. Ausgabe“ gilt und vom Deutschen Arzneibuch (DAB) der BRD erheblich abweicht. Die Prüfung obliegt (seit 1964) dem „Staatlichen Institut für Arzneimittelwesen“ in Ostberlin, über Bedürfnis und Zulassung entscheidet ein „Zentraler Gutachterausschuß für Arzneimittelverkehr“. Der Arzneimittelgroßhandel ist frühzeitig verstaatlicht und zentralisiert worden: seit 1952 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf, 1960 Staatliches Versorgungskontor Pharmazie und Medizintechnik, ihm unterstellt Versorgungsdepots in jedem Bezirk. Markt- und Bedarfsanalysen blieben unzulänglich. Für die Belieferung wurden immer neue Formen versucht, ohne daß gelungen wäre, durch schnelle und elastische Belieferung der Apotheken deren Lagerhaltung einzuschränken. Jetzt sollen dies Pharmazeutische Zentren in den Kreisen bewirken. Die Abgabe von Arzneimitteln ist im Prinzip den Apotheken vorbehalten, doch sind Ausnahmen vorgesehen, mit deren Hilfe auf dem Lande die Konsumgenossenschaften einen großen Teil der A. wahrnehmen. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 48 Arzneimittelgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzt des Volkes, VerdienterSiehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Der Aufbau einer ausreichenden pharmazeutischen Industrie in Mitteldeutschland hat — nach der Überführung der großen chemischen Werke der Grundstoffproduktion in Sowjetische Aktiengesellschaften und nach der Demontage der ohnehin wenig leistungsfähigen pharmazeutischen Spezialfabriken — große Schwierigkeiten bereitet. Er ist auch spät begonnen worden. Als VEB…
DDR A-Z 1969
Strafrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Rechtsideologie ist das St. in den „Ausbeuterstaaten“ ein Instrument zur Unterordnung der Masse des Volkes unter den Willen der herrschenden Klasse und damit eines der Hauptinstrumente, mit dessen Hilfe die herrschende Klasse die revolutionären und demokratischen Kräfte und Bewegungen des Volkes unterdrückt und verfolgt. Damit habe dieses St. einen „fortschrittsfeindlichen Inhalt“. Demgegenüber diene das St. in der sozialistischen Gesellschaft der Durchsetzung der objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeit, verkörpere den Willen und die Interessen des Volkes und habe damit einen zutiefst gerechten und humanen Charakter (Rechtswesen). In diesem Sinne erklärte auch Ulbricht das im neuen Strafgesetzbuch zum Ausdruck kommende St. der „DDR“ am 7. 12. 1967 vor dem Staatsrat für „demokratisch, humanistisch, national und fortschrittlich“. Die Neukodifizierung des St. wird im Gegensatz zur geplanten St.-Reform in der BRD als „eine echte Revolutionierung des St.“ bezeichnet: „Es bricht ganz entschieden mit dem bürgerlichen St. und nimmt zugleich alle progressiven Ergebnisse strafrechtswissenschaftlichen Denkens der vergangenen Jahrhunderte, die im Sinne Hegels aufgehoben sind, in sich auf“ (Loose in „Staat und Recht“ 1967, S. 613). Das mit dem neuen StGB am 1. 7. 1968 in Kraft getretene „sozialistische“ St. läßt vier Schwerpunkte erkennen: 1. In den Grundsatzartikeln~1 und 2 des ersten Abschnitts des Allgemeinen Teils des StGB werden „der Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität“ und die Erziehung des Gesetzesverletzers „zu sozialistischer Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten im gesellschaftlichen und persönlichen Leben“ als Aufgabe des St. und als „gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ mit Nachdruck herausgestellt. Dieser Zielsetzung entspricht zunächst einmal die Einteilung der Straftaten in Verbrechen und Vergehen sowie die Schaffung der neuen Kategorie Verfehlungen. Verbrechen werden als schuldhaft begangene „gesellschaftsgefährliche“ Handlungen, Vergehen als nur „gesellschaftswidrige“ Handlungen definiert. Unterscheidungsmerkmal ist also der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Während schlechthin alle politischen Delikte zu Verbrechen erklärt sind, gelten von den übrigen Delikten nur die Straftaten gegen das Leben als Verbrechen. Alle anderen Straftaten sind Verbrechen, wenn sie eine schwerwiegende Mißachtung der sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen und für sie deshalb eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren angedroht ist oder oine Freiheitsstrafe von über 2 Jahren ausgesprochen wird. Hier kehrt das „sozialistische“ StGB für die Kennzeichnung der Verbrechenskategorie also zu der ursprünglich als bürgerlich-formalistisch bekämpften Einteilung nach der angedrohten Strafe zurück. In vielen Fällen wird erst die vom Gericht verhängte Strafe darüber entscheiden, ob eine Tat als Verbrechen oder Vergehen gewertet wird. Das kann für die zusätzliche Verhängung von Nebenstrafen, z. B. der Vermögenseinziehung, von großer Bedeutung sein. Unter der vom StGB verwendeten Sammelbezeichnung „gesellschaftliche Organe der Rechtspflege“ sind die in den volkseigenen Betrieben und staatlichen Verwaltungen gebildeten 21.218 Konfliktkommissionen und die für die Wohnbereiche und Genossenschaften geschaffenen 5.620 Schiedskommissionen zu verstehen. In zahlreichen Fällen sieht das StGB vor, daß ein Beschuldigter wegen seines eine Strafrechtsnorm verletzenden Verhaltens vor einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege zur Verantwortung zu ziehen ist. Andere Vorschriften des StGB und vor allem der Strafprozeßordnung sollen für eine weitere Einbeziehung der Gesellschaft in die Rechtspflege sorgen. Gesetzlich beschrieben werden Stellung und Aufgaben der „Vertreter des Kollektivs“ (Gesellschaftliche Erziehung) und der Gesellschaftlichen Ankläger und Verteidiger. In dieser „demokratischen Mitwirkung der Bürger an der Rechtsprechung“ wird nach Art. 7 StGB eine von verschiedenen Garantien der Gerechtigkeit und der Gesetzlichkeit in der St.-Sprechung erblickt. Mit der damit verbundenen erzieherischen Einwirkung auf den Rechtsverletzer soll die gesellschaftliche Entwicklung im Sinne der SED vorangetrieben werden. Sicher läßt sich durch den vor den Konflikt- und Schiedskommissionen ausgeübten kollektiven Druck und durch die, wie es Generalstaatsanwalt Streit, formuliert hat, dort herrschende „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ („Neue Justiz“ 1959, S. 37) oine gewisse Wirkung auf die Bevölkerung erzielen. Vielleicht haben auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften durch die Einbeziehung der Kollektive in das Strafverfahren gewisse Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung aufzuweisen. Es muß jedoch angesichts dieser Institutionen und Tendenzen bezweifelt werden, daß der vom StGB in Art. 4 ausdrücklich herausgestellte Grundsatz der Präsumtion der Unschuld — „niemand darf als einer Straftat schuldig behandelt worden, bevor nicht in einem gesetzlich durchgeführten Verfahren von einem Gericht oder gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege seine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen und rechtskräftig festgestellt worden ist“ — in der Praxis tatsächlich in vollem Umfang Beachtung finden wird. 2. „Das sozialistische Recht der Deutschen Demokratischen Republik verkörpert den Willen des Volkes, dient dem Schutz der Bürgerrechte und bestätigt die Deutsche [S. 618]Demokratische Republik als den wahren deutschen Rechtsstaat.“ In diesem Satz aus der Präambel zum StGB kommt ein weiterer Schwerpunkt der sozialistischen St.-Reform zum Ausdruck: die „DDR“ wird im Gegensatz zur BRD als „der wahre deutsche Rechtsstaat“ herausgestellt (vgl. auch Hilde Benjamin, „Grundlagen und Charakter des StGB-Entwurfs“, „Neue Justiz“ 1967, S. 97). Aus dieser den neuen Gesetzen zugedachten Qualität wird die weitergehende Schlußlolgerung entwickelt, daß diese Gesetze „Vorbild für Westdeutschland“ und „von großer Bedeutung für die Auseinandersetzung mit dem westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystem, seiner aggressiven Revanchepolitik, seiner mit Blutrichtern durchsetzten Terrorjustiz und seiner antidemokratischen Notstandsgesetzgebung“ seien. Als beispielhaft wird auch die Heraushebung der St.-Pflege und Kriminalitätsbekämpfung aus der „das bürgerliche St. kennzeichnenden Isolierung vom Volk“ („Neue Justiz“ 1967, S. 105) bezeichnet. Wichtig ist die Deutung, die Prof. Renneberg dem neuen St. gibt, wenn er neben der „inneren Schutz- und Erziehungsfunktion“ eine „in ihrer Spitze primär nach außen gerichtete Funktion“ des St. erkennt, „nämlich die friedensbedrohenden konterrevolutionär-interventionistischen Umtriebe des westdeutschen Imperialismus gegen die souveräne Deutsche Demokratische Republik abzuwehren und zu zerschlagen“ („Neue Justiz“ 1967, S. 106). Der politische Instrumentalcharakter des St. kommt in solchen Deutungen klar zum Ausdruck. Darum stellt dieses St. auch nicht, wie dies die Reformpläne in der BRD vorsehen, den Schutz des Menschenlebens und der Würde der Persönlichkeit an die erste Stelle des Besonderen Teils, sondern es gibt der Abwehr von Aggressionsakten, Verbrechen gegen den (marxistisch-leninistisch interpretierten) Frieden und dem gesamten strafrechtlichen Staatsschutz den Vorrang. Besondere Hervorhebung erfährt der Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“. Dabei wird als Schuld im strafrechtlichen Sinn verstandet, „wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeiten zu gesellschaftsgemäßem Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht“ (§ 5). Die entscheidende Frage, wann ein Handeln „verantwortungslos“ war und wann nicht, wird sich, wenn nicht Willkür in der Rechtsprechung Platz greifen soll, letztlich wohl doch nur nach der Tatbestandsmäßigkeit einer Handlung beurteilen lassen. Dann aber bedeutet diese Schulddefinition mit Ausnahme der bekannten Behauptung, daß in der „sozialistischen Gesellschaft“ keiner zum Verbrecher zu werden brauche (vgl. Staatsratsbeschluß vom 30. 1. 1961- GBl. 19.611, S. 3), nichts Neues. Das StGB durchbricht indessen das Schuldprinzip an verschiedenen Stellen. So kommt es z. B. bei der Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls (§ 196) hinsichtlich der Strafhöhe in erster Linie auf den eingetretenen Erfolg und nicht auf die persönliche Schuld des Täters an. § 15, Abs. 3 StGB legt sogar fest, daß Zurechnungsunfähigkeit oder verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht zu berücksichtigen sind, wenn sich der Täter schuldhaft in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und in diesem Zustand eine mit Strafe bedrohte Handlung begeht. Die Bestimmung, daß in diesem Fall die Zurechnungsunfähigkeit keine Rolle spielt, sondern daß nach dem verletzten Gesetz bestraft wird, bedeutet eine klare Durchbrechung des Schuldprinzips. 3. Die Ausgestaltung vieler Tatbestände im Besonderen Teil des StGB läßt erkennen, daß die auch in der BRD anerkannte Notwendigkeit einer durchgreifenden Reform des aus dem Jahre 1871 stammenden St. beachtet wurde. Dabei entsprechen viele Einzelheiten dieser Reform kriminalpolitischen Forderungen, die auch in der westlichen Welt erhoben werden. Hierzu zählt zunächst einmal das in den Vorschriften des Allgemeinen wie des Besonderen Teils erkennbare Bestreben, die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen einzuschränken und das Institut der Strafaussetzung auf ➝Bewährung und der bedingten Entlassung aus der Strafhaft auszubauen. Die Beseitigung der in „Zuchthaus“ und „Gefängnis“ unterteilten Freiheitsstrafe und die Schaffung einer einheitlichen Freiheitsstrafe mit einer gewissen Differenzierungsmöglichkeit im Strafvollzug ist auch Gegenstand der westlichen Diskussion. Zustimmung verdienen der verstärkte strafrechtliche Schutz von Jugend und Familie und die Zusammenfassung aller diesen Komplex betreffenden strafrechtlichen Tatbestände in einem Kapitel des Besonderen Teils des StGB. Auch Einschränkungen auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts entsprechen westlichen Reformplänen. Weggefallen sind die Strafbarkeit des Ehebruchs, der sog. Selbstabtreibung, der widernatürlichen Unzucht zwischen erwachsenen Männern und der Sodomie. Den Tatbestand der Kuppelei gibt es — zusammengefaßt mit der Zuhälterei — nur noch in Form der „Ausnutzung und Förderung der Prostitution“, und der Geschlechtsverkehr zwischen Verschwägerten ist ebenfalls nicht mehr unter Strafandrohung gestellt. Hingegen wurde der Schutz Jugendlicher vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene ganz allgemein auf Angehörige beiderlei Geschlechts erweitert. Das in zahlreiche Bestimmungen und fast unübersehbar aufgesplitterte Wirtschaftsstrafrecht wurde in einem Kapitel des Besonderen Teils des StGB zusammengefaßt. 4. Der vierte Schwerpunkt liegt im Bereich des strafrechtlichen Staatsschutzes. Hier, auf dem Gebiet des politischen St., läßt das neue StGB einen bemerkenswerten Gegensatz zur Entwicklung in der BRD erkennen. Während in der BRD der strafrechtliche Staatsschutz durch das 8. St.-Änderungsgesetz erheblich eingeschränkt wurde, sind im anderen Teil Deutschlands gerade entgegengesetzte Tendenzen zu einer mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarenden Ausweitung des politischen St. festzustellen. Das gilt einmal für das erste Kapitel des Besonderen Teils, dessen Bestimmungen klar erkennbar einen gegen die BRD und ihre Bürger gerichteten Charakter haben. Diese Zweckbestimmung trifft auch für das zweite Kapitel „Verbrechen gegen die DDR“ zu, das den eigentlichen strafrechtlichen Staatsschutz beinhaltet. Neue und sehr weit gefaßte Tatbestände wurden aufgestellt, bereits bestehende Bestimmungen erhielten zusätzliche, ihren Anwendungsbereich erweiternde Merkmale, und fast alle Strafandrohungen wurden z. T. erheblich verschärft. So ist z. B. die Mindest[S. 619]strafe für Hochverrat von 5 Jahren auf 10 Jahre und für Spionage von 3 auf 5 Jahre erhöht worden. Hervorzuheben ist der neue Tatbestand des landesverräterischen ➝Treubruchs. Er droht allen außerhalb der „DDR“ lebenden Bürgern, also auch allen Flüchtlingen, die mit „imperialistischen Geheimdiensten oder anderen Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen, deren Tätigkeit gegen die DDR oder andere friedliebende Völker gerichtet ist, in Verbindung treten und deren staatsfeindliche Tätigkeit unterstützen“. Freiheitsstrafen von 2 bis 10 Jahren, im qualifizierten Fall lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe an. Insgesamt wird in elf politischen Straftatbeständen die Todesstrafe angedroht. In Verwirklichung der Prinzipien des „sozialistischen Internationalismus“ werden Staatsverbrechen auch dann bestraft, wenn sie sich gegen „Staaten des sozialistischen Weltsystems, ihre Organe, Organisationen, Repräsentanten oder Bürger richten“. Im Bereich des politischen St. ist auch der Geltungsbereich des Gesetzes außerordentlich weit. Es gilt nicht nur für Taten, die in der „DDR“ begangen werden (Territorialitätsprinzip), und für im In- und Ausland begangene Taten aller „Bürger der DDR“ (Personalitätsprinzip), sondern für die politischen Delikte der ersten beiden Kapitel des Besonderen Teils auch für von Ausländern im Ausland begangene Taten. Zwar ist die Strafverfolgung in diesen Fällen an die Zustimmung oder Veranlassung des Generalstaatsanwalts gebunden — insoweit liegt also eine Abweichung vom Legalitätsprinzip vor —, aber es kann nicht verkannt werden, daß mit dieser Regelung weit über das Gebiet der „DDR“ hinausgegriffen wird. Während das neue St. in einigen dogmatischen Bereichen von Einflüssen aus dem sowjet. Recht relativ frei geblieben ist, sind diese Einflüsse vor allem im kriminalpolitischen Teil, also bei der Art, Ausgestaltung und Zumessung der Strafen, unverkennbar, und „eine Anzahl organisatorischer, materiell mehr zum Gerichtsverfassungsrecht tendierender Normen sind im besonders hohen Maß vom sowjet. Modell kopiert“ (Maurach in NJW 1968, S. 913). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 617–619 Strafprozeßordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafrechtsergänzungsgesetzSiehe auch die Jahre 1954 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Rechtsideologie ist das St. in den „Ausbeuterstaaten“ ein Instrument zur Unterordnung der Masse des Volkes unter den Willen der herrschenden Klasse und damit eines der Hauptinstrumente, mit dessen Hilfe die herrschende Klasse die revolutionären und demokratischen Kräfte und Bewegungen des Volkes unterdrückt und verfolgt. Damit habe dieses St. einen „fortschrittsfeindlichen Inhalt“. Demgegenüber diene das St. in…
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Pro-Kopf-Verbrauch (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf dem V.~Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben sind allerdings lückenhaft und teilweise so angelegt, daß sie eine exakte Überprüfungsmöglichkeit ausschließen. Es ist den P.-Angaben der „DDR“, die auch im Dienste der Agitation und Propaganda stehen, nicht ohne weiteres anzusehen, daß es sich bei ihnen um Bruttowerte handelt, die z. B. auch die auf dem Wege vom Großhandel bis zum Endverbrauch entstehenden Verluste einschließen, während demgegenüber die P.-Statistik der BRD bestmögliche Nettowerte der tatsächlich verbrauchten Nahrungsmittelmengen ausweist. Da sich die P.-Zahlen in ihrem ausgewiesenen Endwert also nicht mit denen der BRD-Statistik decken, sind sie mit diesen auch nicht unmittelbar und ohne weiteres vergleichbar. Stellt man die Vergleichbarkeit kalkulatorisch her, dann ergibt eine über das Ganze des Nahrungsmittelverbrauchs gehende Kalorien- und Nährstoffberechnung, daß im Kalorien- und Kohlehydratverbrauch beide Teile Deutschlands im Jahre 1967 so gut wie übereinstimmten. Im Verzehr von Gesamteiweiß und insbesondere von tierischem Eiweiß, dem typischen Indikator für den Ernährungsstandard einer Bevölkerung, lag die „DDR“ noch um etwa 10 bzw. 25 v. H. hinter der BRD zurück, während unter dem Blickpunkt der Volksgesundheit der Rückstand der „DDR“ im Fettverzehr sogar einen Vorteil gegenüber der BRD bedeutete. Bezüglich Qualität und zeitlicher Belieferung ist das Warenangebot dem westdeutschen keineswegs gleichwertig. Enthält schon Ulbrichts Forderung, den P. der BRD zu erreichen, das verhüllte Eingeständnis, daß ― entgegen allen bisherigen Zweckmeldungen ― der westdeutsche Stand in der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln nicht erreicht werden konnte, so wird ihre Realisierung um so mehr verhindert, als durch die Zwangskollektivierung und durch die vielfältigen, im System der Wirtschaft begründeten Hemmungsfaktoren die landwirtschaftliche Produktion nicht die geplanten Zuwachsraten erreicht und auftretende Versorgungsschwierigkeiten durch Importe aus dem Ostblock zumeist nicht kurzfristig behoben werden können. Daher wird das Schwergewicht der ökonomischen Hauptaufgabe in letzter Zeit immer mehr auf die Forderung nach einer Steigerung der Pro-Kopf-Produktion verlagert. Hierbei spielen auch Gründe der Rücksichtnahme auf die Partnerländer des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe eine wesentliche Rolle, in deren Bereich die „DDR“ den bei weitem höchsten Ernährungsstandard aufweist. (Versorgung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 501 Projektierungsbetriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProletariatSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf dem V.~Parteitag der SED forderte Ulbricht in seiner programmatischen Rede, bis 1961 die Versorgung pro Kopf der Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern über den Verbrauch in der BRD zu steigern. Schon vorher versuchte die amtliche Statistik (Agrarstatistik) zu beweisen, daß die mitteldeutsche Bevölkerung mit wichtigen Lebensmitteln besser versorgt sei als die westdeutsche. Ihre Angaben sind…
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Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) (1969)
Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1975 1979 1985 ABF wurden 1949 an allen Universitäten und einigen Hochschulen eingerichtet. Sie waren zum großen Teil aus den sog. Vorstudienanstalten hervorgegangen. Zugelassen wurden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder der „werktätigen Intelligenz“, die über eine abgeschlossene Grundschul- und Berufsausbildung verfügten, sich durch hervorragende Arbeitsleistungen in der Produktion auszeichneten. Bevorzugt wurden die von „sozialistischen“ Betrieben vorgeschlagenen und delegierten Bewerber. 1962 gab es noch 10 ABF mit 3.340 Studierenden, von denen 2.540 Arbeiter- und Bauernkinder waren. 1963 wurden alle ABF bis auf 2 (Halle/S. und Freiberg/Sa.) aufgelöst. Die ABF Freiberg nimmt Bewerber für Bergbau, Hüttenwesen und Naturwissenschaften auf, die ABF Halle Bewerber für Naturwissenschaften, Maschinenwesen, Elektrotechnik, Land- und Forstwirtschaft, Medizin, Wirtschaftswissenschaften, Lehrer für polytechnische Oberschulen u.a. Zur Erlangung des Abiturs an den ABF ist ein 1–3jähriges Studium notwendig. Von 1951 bis 1963 gelangten 33.729 Absolventen der ABF zum Hochschulstudium. Nach der neuen, für Universitäten, Hochschulen und Fachschulen geltenden Aufnahmeanordnung vom 1. 9. 1966 werden Absolventen der ABF nicht in das Aufnahmeverfahren einbezogen, sondern auf dem Wege des Fakultätswechsels zum Studium zugelassen. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 31 Arbeiteroper A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI)Siehe auch: Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Arbeiter- und Bauern-Fakultät (ABF): 1953 1954 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF): 1965 1966 1975 1979 1985 ABF wurden 1949 an allen Universitäten und einigen Hochschulen eingerichtet. Sie waren zum großen Teil aus den sog. Vorstudienanstalten hervorgegangen. Zugelassen wurden Arbeiter- und Bauernkinder sowie Kinder der „werktätigen Intelligenz“, die über eine abgeschlossene Grundschul- und…
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Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (1969)
Siehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1975 1979 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW): 1985 Gegr. im Nov. 1965 auf Beschluß des Sekretariats des ZK der SED und des Präsidiums des Ministerrates vom 20. 5. 1965 in Berlin-Rahnsdorf. Direktor: Prof. Dr. habil. Helmut Kosiolek (geb. 1927); stellv. Direktor: Dr. rer. oec. Paul Liehmann (geb. 1931). Das Z., das Anfang 1959 zu arbeiten begann, hat im wesentlichen fünf Aufgaben zu lösen: 1) Die Weiterbildung von „zentralen Führungskadern“ (Minister, Staatssekretäre, Generaldirektoren der VVB, Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Bezirkswirtschaftsräten, Werkdirektoren usw.) in Grundlehrgängen von rund 4 Wochen Dauer; 2) Die Organisation von Halbjahreskursen für Nachwuchsführungskräfte; 3) Die Durchführung von Informationsseminaren von 2–10tägiger Dauer für jeweils 40–60 mittlere Führungskräfte. Diese Informationsseminare finden etwa 6–8mal im Jahr statt. Sie sind auch als „Rahnsdorfer Gespräche“ bekanntgeworden (10. Rahnsdorfer Gespräch im Juni 1968). — Neben den „Rahnsdorfer Gesprächen“ sind seit Bestehen des Zentralinstituts auch „Rahnsdorfer Literaturgespräche“ gemeinsam mit dem Deutschen Schriftstellerverband eingerichtet worden (7. Literaturgespräch im Mai 1968); 4) Aufbau eigener Forschungsschwerpunkte in Forschungsabteilungen. Dabei wird eng mit anderen Institutionen der SED und des Staatsapparates zusammengearbeitet, insbesondere mit der Parteihochschule „Karl Marx“, dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, dem Arbeitskreis für sozialistische Wirtschaftsführung beim Beirat für ökonomische Forschung der Staatlichen Plankommission u.a.m.; 5) Im Ausbildungssektor Zusammenarbeit vor allem mit den Industrieministerien sowie den regio[S. 746]nalen, zumeist an Universitäten und Hochschulen gegründeten Instituten für sozialistische Wirtschaftsführung. Das Z. ist Leitstelle für „Führungswissenschaft“. Organisationsstruktur: Am Z. sind nach und nach Lehrstühle und Abteilungen eingerichtet worden. Weitere Abteilungen sind im Aufbau. Im Frühjahr 1968 bestanden folgende Lehrstühle bzw. Abteilungen: für Operations Research (Prof. Dr. Hannelore Fischer); für elektronische Datenverarbeitung (Dr. Lehmann); für Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Uwe-Jens Heuer); für Prognostik und Planung (Dr. Fritz Haberland). Das Z. hat Promotions- und Habilitationsrecht und gibt eine eigene Schriftenreihe heraus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 745–746 Zentralinstitut für Kernforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralkomitee der SED (ZK)Siehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1975 1979 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW): 1985 Gegr. im Nov. 1965 auf Beschluß des Sekretariats des ZK der SED und des Präsidiums des Ministerrates vom 20. 5. 1965 in Berlin-Rahnsdorf. Direktor: Prof. Dr. habil. Helmut Kosiolek (geb. 1927); stellv. Direktor: Dr. rer. oec. Paul Liehmann (geb.…
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Deutscher Friedensrat (seit Mitte 1966 auch „F. der DDR“) (1969)
Siehe auch: Deutscher Friedensrat: 1975 1979 Friedensrat der DDR: 1975 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zweigstelle des Weltfriedensrates, leitet die (angeblich 20.000) örtlichen Friedensräte, die einen Zweig der Weltfriedensbewegung bilden. Der DF. wurde unter der Bezeichnung „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ am 10. 5. 1949 gegründet. Diese Organisation wurde am 12. 1. 1953 umbenannt in DF., die örtlichen Zweige erhielten den Namen „Friedensräte“. Den DF. leitet von Anfang an sein Generalsekretär, der Altkommunist Heinz Willmann (SED). Seit dem 9. 12. 1950 ist der Präsident des DF. der parteilose Strahlenforscher Prof. Dr. Walter Friedrich. Die Agitation des DF. wird in Richtung auf die Kirchen durch sog. „Christliche Arbeitskreise“ ergänzt. — An den Ostseewochen in Rostock ist der DF. mitbeteiligt. [S. 153]Seit 1957 wirkt der DF. vor allem gegen die atomare Bewaffnung der NATO. Dabei schweigt er aber von der Atomrüstung der Sowjetarmee. Auf Veranlassung des Politbüros der SED wurden im April 1962 die F. in Bezirken und Kreisen mit den Bezirks- und Kreisausschüssen der Nationalen Front verschmolzen. Der DF. selbst wirkt weiter. Der DF. stützt und bearbeitet seit 1949 die Friedenskomitees in der BRD. Deren Spitze hieß bis zum 17. 6. 1956: „Deutsches Friedenskomitee“, seitdem „Friedenskomitee der Bundesrepublik Deutschland“. — Mit dieser westdeutschen Organisation und dem DF. arbeitet eng zusammen die nominell unabhängige „Deutsche Friedensgesellschaft“ (DFG), die in der BRD den Gedanken einer bewaffneten Verteidigung des Staates bekämpft. Diese DFG beschloß am 28. 1. 1962, mit dem DF. Gespräche und Fühlung aufzunehmen. Am 4. 5. 1963 stiftete der DF. eine „Carl-von-Ossietzky-Medaille“. Diese Probleme und Fragen der verstärkten Solidarität und Unterstützung für das vietnamesische Volk stehen im Mittelpunkt vieler Tagungen. Seit Januar 1969 ist Prof. Dr. Günther Drefahl Präsident des DF. Vom 11.–12. 3. 1967 veranstaltete der DF. ein Rundgespräch „mit Bürgern der Bundesrepublik zu Problemen der europäischen Sicherheit“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 152–153 Deutscher Buch-Export und -Import (DB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher JugendringSiehe auch: Deutscher Friedensrat: 1975 1979 Friedensrat der DDR: 1975 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zweigstelle des Weltfriedensrates, leitet die (angeblich 20.000) örtlichen Friedensräte, die einen Zweig der Weltfriedensbewegung bilden. Der DF. wurde unter der Bezeichnung „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ am 10. 5. 1949 gegründet. Diese Organisation wurde am 12. 1. 1953 umbenannt in DF., die örtlichen Zweige erhielten…
DDR A-Z 1969
Selbstbestimmung (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Recht auf S. der Völker wird von der kommunistischen Lehre anerkannt, aber im marxistisch-leninistischen Sinne interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Es dürfe danach nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Positiv gewendet bedeutet diese Ansicht, daß es das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der gesetzmäßigen Entwicklung zum Kommunismus (Marxismus-Leninismus) und die Ablehnung jedes Herrschaftssystems, das diesen Fortschritt hemme, beinhalten müsse, um respektiert zu werden. Wenn der Kommunismus für die afro-asiatischen Völker S. fordert, so befindet er sich in Übereinstimmung mit dem wirklichen Willen dieser Völker, weil deren Forderung auf S. sich gegen den Kolonialismus richtet. In Europa dürfe sich das Recht auf S. nur gegen den „Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus“ richten. Mit dem so verstandenen Recht auf S. wird der kommun. Herrschaftsanspruch begründet. Jedes kommun. Regime betrachtet sich als Erfüllung des Anspruchs auf S. Auf den wirklichen Willen der Völker kommt es nach kommun. Auffassung nur an, wenn er den Interessen des Proletariats, das bedeutet in der Praxis der kommun. Partei eines bestimmten Landes, nicht entgegensteht. Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow auf einer Moskauer Kundgebung, das Prinzip der S. sei auf die deutsche Frage nicht anwendbar und habe mit der Wiedervereinigung Deutschlands nichts gemein. Die kommun. Lehre in der „DDR“ (R. Arzinger, Direktor des Instituts für Völkerrecht an der Universität Leipzig) behauptet neuerdings, das S.-Recht beinhalte nicht nur die nationale, sondern auch die soziale Befreiung. Die Arbeiterklasse werde daher zu einem Träger des S.-Rechts. Weil in der „DDR“ die Arbeiterklasse unter Führung der SED die Macht ausübe, sei dort das S.-Recht verwirklicht, in der BRD dagegen nicht, weil dort das „Volk“ gegen seine Ausbeutung durch das Monopolkapital noch kämpfen müsse. Nach dieser Auffassung besteht in Deutschland zwar nur eine Nation, es existieren aber zwei Subjekte des S.-Rechts. Die „Zwei-Staaten-Theorie“ (Deutschlandpolitik) soll so durch die Behauptung fundiert werden, es gebe in Deutschland heute zwei Staatsvölker. Die Auffassung Arzingers steht im Widerspruch zur Konzeption Lenins und Stalins, der zu[S. 558]folge nur die Nation mit der oben dargestellten Einschränkung Träger des S.-Rechts ist. Arzinger hat Vorläufer in Bucharin und Preobrashenskij, die meinten, daß den Willen der Nation die arbeitende Mehrheit der Nation, nicht ihre Bourgeoisie zum Ausdruck bringe. Auf dem XII. Parteikongreß der KPR im April 1923 hatte indessen Bucharin Selbstkritik geübt und Lenins Standpunkt anerkannt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 557–558 Selbständige Abteilung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SelbstbestimmungsrechtSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das Recht auf S. der Völker wird von der kommunistischen Lehre anerkannt, aber im marxistisch-leninistischen Sinne interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Es dürfe danach nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Positiv gewendet bedeutet diese Ansicht, daß es das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der…
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Ablieferungspflicht (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zum Erfassungspreis abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Das nach 1945 aufgebaute System der zentralen Erfassung unterschied in der Daseinsperiode privat-bäuerlicher Betriebe zwei Formen der A.: Nach dem Ablieferungsbescheid der Verwaltungsbehörden wurden Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Ölsaaten, Speisehülsenfrüchte, Schlachtvieh, Geflügel, Milch, Eier und Wolle erfaßt: auf der Grundlage von Verträgen, die die Verwaltungsorgane mit den Erzeugern abschlossen, erfolgte die Erfassung von Spezial- oder Sonderkulturen (sog. technische Kulturen), wie Zuckerrüben, Faser[S. 10]pflanzen, Tabak, Obst, Arznei- und Gewürzpflanzen, Korbweiden, Mohnkapseln. Die Ablieferungsmengen (Normen) wurden in der Regel je Flächeneinheit festgesetzt (Hektarveranlagung). Trotz einer gewissen Differenzierung wurde dies weitgehend schematisch durchgeführt. Durch die besondere Staffelung der Normsätze, die im Gegensatz zu den normalen Leistungsverhältnissen im „privaten Sektor“ der Landwirtschaft so festgesetzt waren, daß sie bei pflanzlichen und tierischen Produkten mit der Betriebsgröße progressiv anstiegen, wurde zusammen mit dem Agrarpreissystem ein Steuerungsmittel des Klassenkampfes auf dem Lande ausgebaut — zumal Nichterfüllung der A. strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht (Wirtschaftsstrafrecht) —, das mit der Kollektivierung sein Ziel erreichte. Gegenüber den Normen, die für die einzelbäuerlichen Betriebe vor der Kollektivierung galten, war das Ablieferungssoll der LPG ermäßigt, während das der VEG seit jeher gesondert festgesetzt wird. Seit der Totalkollektivierung wurde die A. der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe gänzlich auf die Vertragsform verlagert, d.h., sie wird durch Jahresverträge begründet, die von den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben einerseits mit den VEAB und den anderen mit der Erfassung und dem freien ➝Aufkauf beauftragten Betrieben (Molkereien, Zuckerfabriken u.a.) andererseits abgeschlossen werden müssen (VO über die Erweiterung des Vertragssystems mit den LPG vom 28. 1. 1960 und ergänzende Regelungen). Die volle Übereinstimmung dieser Verträge mit dem Volkswirtschaftsplan bzw. dem Plan der Marktproduktion sowie mit den Betriebsplänen der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe ist zwingend. Die gesetzliche A. erstreckt sich also auf die in den zentralen Plänen festgelegten Gesamtmengen des staatlichen ➝Aufkommens. Die Mengenveranlagung der Betriebseinheiten erfolgt durch die von den Produktionsleitungen der Landwirtschaftsräte bestätigten Betriebspläne. Es wird angestrebt, auch die Lieferung tierischer Erzeugnisse aus den persönlichen ➝Hauswirtschaften auf der Grundlage von vertraglichen Gesamtvereinbarungen mit den Vorständen der LPG~III zu organisieren. (Rückführungsbetrag) Literaturangaben Merkel, Konrad: Agrarproduktion im zwischenvolkswirtschaftlichen Vergleich — Auswertungsprobleme der Statistik am Beispiel des geteilten Deutschland. Berlin 1963, Duncker und Humblot. 105 S. m. 50 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 9–10 ABI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AblieferungssollSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zum Erfassungspreis abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Das nach 1945 aufgebaute…
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Ministerium für Kultur (1969)
Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Jan. 1954 wurde unter Zusammenfassung von Funktionen, die bis dahin vor allem bei einigen Kommissionen gelegen hatten, das MfK. errichtet und mit Joh. R. Becher als Minister besetzt; sein Nachfolger, der bisherige Staatssekretär Abusch, wurde 1961 durch Bentzien, dieser Anfang 1966 im Zuge einer Kampagne gegen „alte und neue liberalistische und revisionistische Tendenzen“ durch Gysi ersetzt. Das MfK. hat, „ausgehend von der kulturellen Grundaufgabe, eine sozialistische Nationalkultur zu entwickeln, … unter anderem die Aufgabe, das Entstehen von Kunstwerken des sozialistischen Realismus zu fördern, die kulturelle Initiative und die eigenschöpferische Tätigkeit der Werktätigen zu entwickeln und zu fördern und durch die Lösung dieser Aufgaben auch alle humanistischen Kräfte in Westdeutschland zu unterstützen …“ (Statut des MfK. von 1963). Das MfK. gliedert sich u.a. in die Abt. örtliche Organe, Grundsatzfragen, Kulturelle Massenarbeit; Theater, Musik, Veranstaltungswesen; Bildende Kunst und Museen; Kulturelle Beziehungen zum Ausland. Die Buchproduktion und die Einrichtungen des allgem. öffentlichen Bibliothekswesens (Bibliotheken) werden seit Anfang 1963 durch die Hauptverwaltung Verlagswesen und Buchhandel, die Filmproduktion durch die Hauptverwaltung Film (innerhalb des MfK.) gesteuert. Die Leiter der Abteilungen und Hauptverwaltungen gehören ebenso wie der Minister und seine Stellvertreter (Horst ➝Brasch als Staatssekretär, Kurt Bork, Dr. Wilfried Maass, Robert Lehmann, Siegfried Wagner) der SED an. Beigegeben ist dem MfK. ein wissenschaftlich-künstlerischer Beirat, konstituiert am 5. 3. 1954. Nach einer Ankündigung Ulbrichts vom 25. 4. 1964 soll das MfK. weitere Beiräte für seine einzelnen Sparten erhalten. (Kulturelle Massenarbeit, Kulturpolitik, Literatur, Bildende Kunst, Verlagswesen, Buchhandel. Filmwesen, Museen, Musik, Theater) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 427 Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für LeichtindustrieSiehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Jan. 1954 wurde unter Zusammenfassung von Funktionen, die bis dahin vor allem bei einigen Kommissionen gelegen hatten, das MfK. errichtet und mit Joh. R. Becher als Minister besetzt; sein Nachfolger, der bisherige Staatssekretär Abusch, wurde 1961 durch Bentzien, dieser Anfang 1966 im Zuge einer Kampagne gegen „alte und neue…
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Krieg (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der kommun. Lehre gibt es zwei Arten von K., den „gerechten“ und den „ungerechten“ K. In der nach dem XX. Parteitag der KPdSU revidierten „Geschichte der KPdSU“ (deutsche Ausgabe 1960, S. 231) heißt es: „Kriege einer unterdrückten Klasse gegen die Unterdrückerklasse, der Sklaven gegen die Sklavenhalter, der leibeigenen Bauern gegen die Gutsherren, der Lohnarbeiter gegen die Bourgeoisie, nationale Befreiungskriege, Kriege der Völker gegen drohende Versklavung, Kriege des siegreichen Proletariats zur Verteidigung des Sozialismus, gegen imperialistische Staaten — solche Kriege bezeichnen die Marxisten als gerechte Kriege.“ Ob ein K. gerecht oder ungerecht ist, wird durch Auslegung der Grundsätze des [S. 350]Historischen Materialismus entschieden: „Man muß untersuchen, aus welchen historischen Verhältnissen der Krieg hervorging, welche Klassen ihn führen, um welcher Ziele willen“ (Lenin, Sämtliche Werke, Bd. 80, S. 333, russ.). Die Lehre von den zwei K. (außer im Marxismus-Leninismus Bestandteil vieler anderer Geschichtsphilosophien), insbesondere die geschichtsphilosophisch begründete, in der Praxis aber willkürliche Entscheidung darüber, welcher K. als gerecht und welcher als ungerecht anzusehen ist, ermöglichen die Rechtfertigung des Bürger- und selbst des Angriffs-K. (Frieden). Auf dem XX. Parteitag wurde jedoch die These Lenins von der Unvermeidbarkeit der Kriege während des Fortbestandes des „kapitalistischen Lagers“ revidiert. Nur unter dieser Voraussetzung war es möglich, die Idee der Koexistenz zu propagieren. Als Kalter K. wird die politische, wirtschaftliche, diplomatische und psychologische Auseinandersetzung mit allen Mitteln, außer den militärischen, bezeichnet, die praktisch nach 1945 durch die Weigerung der Kommunisten die Weltpolitik beherrschte, durch Anerkennung und Anwendung allgemein anerkannter völkerrechtlicher Normen politische Spannungen zu beseitigen. Literaturangaben Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Kohout-Dolnobransky, W. de: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker — aus den Archiven des Weltbolschewismus (hrsg. vom Intern. Komitee f. Information u. soz. Aktion — CIAS), Luxemburg 1960. 17 S. u. 24 S. Faks. Tobien, Hubertus von: Die Methoden des sowjetischen Imperialismus. 3., v. Hans Kluth erg. erw. Aufl., Bonn 1959, Köllen. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 349–350 Kreiszeitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegshetzeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der kommun. Lehre gibt es zwei Arten von K., den „gerechten“ und den „ungerechten“ K. In der nach dem XX. Parteitag der KPdSU revidierten „Geschichte der KPdSU“ (deutsche Ausgabe 1960, S. 231) heißt es: „Kriege einer unterdrückten Klasse gegen die Unterdrückerklasse, der Sklaven gegen die Sklavenhalter, der leibeigenen Bauern gegen die Gutsherren, der Lohnarbeiter gegen die Bourgeoisie, nationale…
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Fachschulen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zu den F. zählen auch die Ingenieurschulen. Aufgabe der F. ist es, ihre Schüler zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen, sie zu „hochqualifizierten Spezialisten und talentvollen Organisatoren der Volkswirtschaft auszubilden, die die wissenschaftliche Denkweise beherrschen und ökonomisch und schöpferisch für die Erreichung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens arbeiten“. Diesem Erziehungs- und Ausbildungsziel liegen das „neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Höchststand in Wissenschaft und Technik als eine Einheit“ zugrunde. Diesem System entspricht auch die „Anordnung über die Neugestaltung der Ausbildung von Ökonomen an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR“ vom 1. Juni 1965. Mit Beginn des Studienjahres 1965/66 werden Ingenieurökonomen in 12 Fachrichtungen ausgebildet (Ökonomie der Energetik, des Bergbaus, des Hütten- und Gießereiwesens, der chemischen Industrie, des Maschinenbaus, der Elektrotechnik, des Bauwesens, des Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesens, der Wasserwirtschaft, der Leichtindustrie und der Lebensmittelindustrie). „Mittlere ökonomische Kader ohne ingenieurökonomisches Profil“, die für eine Tätigkeit in der Industrie, im Bau-, Transport- und Nachrichtenwesen nicht in Frage kommen, erhalten eine Ausbildung in den Fachrichtun[S. 183]gen Volkswirtschaft, Statistik, Finanzökonomie, Organisationstechnik und Datenverarbeitung, Außen-, Produktionsmittel- und Konsumgüterhandel, Gaststätten und Hotelwesen sowie Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens. Das amtliche Verzeichnis der F. vom 1. 1. 1966 weist 202, die Statistik zum 31. 12. 1967 dagegen nur 188 F. aus, von denen der überwiegende Teil auf die Ingenieurschulen und die F. für die Landwirtschaft entfällt. Zu den F. zählen u.a. die Institute für Lehrerbildung, die Pädagogischen Sch. f. Kindergärtnerinnen, die dem Ministerium des Innern unterstehenden F. für Offiziere der Deutschen Volkspolizei, der Kriminalpolizei, des Strafvollzugs und der Bereitschaften. Die Offiziers-Schule der Landstreitkräfte „Ernst Thälmann“ (Löbau), die Offiziers-Schule der Grenztruppen „Rosa Luxemburg“ (Plauen), die Offiziers-Schule der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung „Franz Mehring“ (Kamenz) und die Offiziers-Schule der Volksmarine „Karl Liebknecht“ (Stralsund) sind dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt. 1967 betrug die Zahl der Schüler an den F. 123.283 (darunter 45.200 weiblich). 50.800 erhielten ein Stipendium. Im Direktstudium studierten 54.724 (darunter 25.400 weiblich), im Fernstudium 43.825 (darunter 13.900 weiblich), im Abendstudium 24.734 (davon 5.900 weiblich). Im Juni 1967 erließ der Minister für Hoch- und Fachschulwesen eine „Anordnung über die Ausbildung von Frauen in Sonderklassen“, die die Ausbildung von häuslich besonders belasteten Frauen und Müttern zum Ingenieur, Ökonom u.a. fördert. 1967 wurden über 4.000 Frauen an 220 Frauensonderklassen ausgebildet. Für die Zulassung zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den F. wird in der Regel eine abgeschlossene zehnklassige Oberschulbildung bzw. eine dieser entsprechende Ausbildung, die Facharbeiterprüfung und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit als Facharbeiter verlangt. Bewerber zum Meisterstudium sollen nach der Berufsausbildung mindestens 5 Jahre als Facharbeiter gearbeitet haben. Abiturienten sollen für ein Hochschulstudium interessiert werden. Studierende an F. und Ingenieurschulen (ausgenommen sind die Medizin. Schulen, die nach 1961 zu den Berufsschulen zählen, erwerben nach dreijährigem Fachschulstudium mit der Abschlußprüfung ebenfalls die Hochschulreife. (Hochschulen, Erziehungs- und Bildungswesen) Fachschullehrern kann bei „hervorragenden“ Leistungen auf Grund einer Anweisung des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen vom 15. 1. 1966 der Titel Fachschuldozent, Studiendirektor oder Oberstudiendirektor, bei „besonders hohen“ wissenschaftlichen Leistungen der Titel Professor verliehen werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 182–183 Fachhochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FahneneidSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zu den F. zählen auch die Ingenieurschulen. Aufgabe der F. ist es, ihre Schüler zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen, sie zu „hochqualifizierten Spezialisten und talentvollen Organisatoren der Volkswirtschaft auszubilden, die die wissenschaftliche Denkweise beherrschen und ökonomisch und schöpferisch für die Erreichung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens arbeiten“. Diesem Erziehungs-…
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Staatsbürgerrechtsschutzgesetz (1969)
Siehe auch das Jahr 1975 Das „Gesetz zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) bedroht mit Gefängnis bis zu 5 Jahren — in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren — denjenigen, der „im Widerspruch zum Völkerrecht maßgeblich oder mit besonderer Aktivität daran mitwirkt, unter Zugrundelegung der Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik und der Ausdehnung der westdeutschen Gerichtshoheit Bürger der DDR wegen der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Staatsbürgerrechte zu verfolgen, zu ihrer Verfolgung aufzufordern oder die Verfolgung anzuordnen oder zu veranlassen“. Denselben Straftatbestand enthält in § 90 das neue Strafgesetzbuch. Das St. bleibt jedoch nach ausdrücklicher Vorschrift in § 1, Abs. 5 EGStGB trotzdem in Kraft. Dabei wurde aber darauf verzichtet, die auf Gefängnis- und Zuchthausstrafen lautenden Strafandrohungen an die einheitliche Freiheitsstrafe des neuen StGB anzupassen. Das läßt den Schluß zu, daß das St., ebenso wie das Friedensschutzgesetz nur symbolisch bestehen geblieben ist, während die Praxis mit § 90 StGB arbeiten wird. Das Gesetz sieht außerdem Schadensersatzregelungen für die „Geschädigten“ gegen die Bundesrepublik, West-Berlin sowie gegen deren Länder, Organe und gegen juristische oder natürliche Personen vor. Mit dem St. und dem gleichlautenden Straftatbestand in § 90 StGB wurden Strafbestimmungen geschaffen, die sich in erster Linie gegen Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte, Politiker und Journalisten der BRD und West-Berlins richten. Offensichtlich soll von der Strafdrohung eine gewisse lähmende Wirkung auf diesen Personenkreis ausgehen. Das erste Ermittlungsverfahren nach dem St. wurde gegen den Oberstaatsanwalt in Köln eingeleitet, weil dieser die Verlängerung von seit 1961 wegen Staatsgefährdung laufenden Fahndungsmaßnahmen gegen einen SED-Funktionär aus Zwickau verfügt hatte. Schon dieses Verfahren zeigt, daß das St. vordringlich dafür bestimmt ist, Sendboten des kommun. Regimes bei ihrer Agitation in der BRD Schützenhilfe zu leisten. Ob [S. 603]man sich wie im Fall des Friedensschutzgesetzes im wesentlichen auf die Androhung beschränken oder ob das St. tatsächlich in größerem Umfang Anwendung finden wird, bleibt abzuwarten. Eine andere Sanktion gegen Vertreter der „Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik“ stellt die nach der 4. Durchführungsbestimmung zum Paßgesetz mögliche Ausweisung dar. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 602–603 Staatsbürgerkunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbürgerschaftSiehe auch das Jahr 1975 Das „Gesetz zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) bedroht mit Gefängnis bis zu 5 Jahren — in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren — denjenigen, der „im Widerspruch zum Völkerrecht maßgeblich oder mit besonderer Aktivität daran mitwirkt, unter Zugrundelegung der Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik und der Ausdehnung der westdeutschen Gerichtshoheit…
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Kommissionsverträge (1969)
Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die K., überwiegend als Kommissionshandelsverträge bezeichnet, sind eine Form der Einbeziehung der Mittelschichten in die sozialistische Umgestaltung der Wirtschaft und gehen auf 1956 zurück. Vorläufer waren die Agenturverträge, mit denen schon 1949 einzelnen privaten Einzelhändlern u. Gastwirten der Verkauf von HO-Waren gestattet wurde. Wenn das Eigentum des privaten Einzelhändlers an den Grundmitteln von den K. zunächst auch nicht berührt wird, so wird er doch in engste Abhängigkeit zum sozialistischen Handel gebracht. Zuerst erfolgte der Abschluß von K. mit den Großhandelskontoren und später mit den Großhandelsgesellschaften oder HO und Konsumgenossenschaften. Mit Abschluß eines K. verpflichten sich die Einzelhändler, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen und die Bestimmungen zum Schutze des Volkseigentums zu beachten, da die Kommissionsware zumeist Volkseigentum bleibt. Dem Einzelhändler wird eine versorgungsmäßige Gleichstellung mit dem staatlichen Einzelhandel in Aussicht gestellt. Für die Kommissionsware hat der Einzelhändler eine Kaution von 50 v. H. des Warenwertes zu stellen, die sich auf 33⅓ v. H. ermäßigt, wenn sie in Form eines Sperrguthabens hinterlegt wird. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Vertragspartners. Durch diese Verträge wird der bisher selbständige Händler praktisch Angestellter des staatlichen Großhandels bzw. von HO und Konsum. Als Kommissionshändler ist er nicht mehr einkommensteuerpflichtig, sondern wird zur Lohnsteuer herangezogen. Das Reineinkommen soll nicht unter dem früheren Einkommen bei gleicher Arbeitsleistung liegen, aber bei Übererfüllung der vereinbarten Warenumsätze wird die Provision degressiv gestaffelt. Seit 1957 wurden auch private Gaststätten, Buchhändler und der Kohlenhandel einbezogen. Als halbsozialistische Handelsbetriebe werden den Kommissionshändlern zur Modernisierung des Handelsnetzes und Umstellung auf Selbstbedienung Rationalisierungskredite wie dem sozialistischen Handel über den Kommissionspartner gewährt. Mit einer neuen Kommissionshandelsverordnung vom 26. 5. 1966 wurden die Bestimmungen über das Kommissionsgeschäft des alten Handelsgesetzbuches außer Kraft gesetzt und damit das „sozialistische“ Kommissionsgeschäft dem Weg zum Sozialismus angepaßt. Der Anteil des Kommissionshandels am Gesamteinzelhandelsumsatz steigerte sich von 6,5 v. H. im Jahre 1960 auf 9,1 v. H. im Jahre 1967 (Binnenhandel). Die Zahl der unter K. stehenden Einzelhandelsbetriebe hat sich von 45 im Jahre 1956 auf 22.848 Ende 1966 erhöht. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 337 Kommissionshandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KommunismusSiehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die K., überwiegend als Kommissionshandelsverträge bezeichnet, sind eine Form der Einbeziehung der Mittelschichten in die sozialistische Umgestaltung der Wirtschaft und gehen auf 1956 zurück. Vorläufer waren die Agenturverträge, mit denen schon 1949 einzelnen privaten Einzelhändlern u. Gastwirten der Verkauf von HO-Waren gestattet wurde. Wenn das Eigentum des privaten…
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Staatssicherheitsdienst (1969)
Siehe auch: Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Die dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS.) unterstehenden Organe der politischen Geheimpolizei der „DDR“. Dies sind Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, ferner in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und in Ost-Berlin; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des sowjet. MGB. Er stützt sich in erster Linie auf Berichte seiner vielen Geheimen Informanten (Spitzelwesen). Der SSD hat sämtliche Lebensbereiche der „DDR“ gegen dem SED-Regime unerwünschte Regungen geheimpolizeilich zu „sichern“. Mit seiner in den Postämtern tätigen Stelle „12“ durchleuchtet er planmäßig die ein- und abgehende Post und wertet sie aus. — Am 7. 2. 1965 betonte Mielke (im „Neuen Deutschland“), die Tätigkeit des SSD sei „in erster Linie darauf ausgerichtet, vorbeugend zu wirken“. Daneben betreibt der SSD Spionage, Sabotage, Diversion und Zerstörung in West-Berlin, in der BRD und z. T. auch im westlichen Ausland (Aufklärung). Die „offensive“ Tätigkeit des SSD obliegt der „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA) im MfS., die sich auf teils legale, teils illegale „Residenturen“ (= Spionageköpfe) stützt. Diese arbeiten konspirativ (d.h. streng verdeckt) 1. in den gesamtdeutschen Abt. aller Parteien und Massenorganisationen und Einrichtungen, die durch Kontakte mittels der Infiltration in die BRD hinein wirken; 2. in der Wirtschaft und der technisch-militärischen Forschung außerhalb Mitteldeutschlands. Der SSD unterliegt keiner Kontrolle durch die Volkskammer, „er ist eine Behörde [S. 607]eigener Verantwortung“ (Otto Nuschke bei Presseempfang in Bonn am 20. 9. 1952). Er ist lediglich der Form nach an die Sozialistische Gesetzlichkeit gebunden. Er verletzt sie häufig, wenn auch die bis 1954 festgestellten Vernehmungsmethoden (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind. Die erwünschten Aussagen erzielt der SSD nötigenfalls durch zermürbende Dauerverhöre. Der Hauptabt. V des MfS. obliegen in Zusammenarbeit mit der Hauptabt. VIII Planung und Ausführung von Verschleppungen aus dem Westen (Menschenraub). SSD-Angehörige führen Militärdienstgrade und haben neben SSD-Ausweis auch Kripo-Ausweis und Tarnpapiere. Stärke: etwa 13.000 Zivil tragende Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte, einschließlich der rd. 1.500 Angehörigen des MfS., ohne das 4.000 Mann starke Wachregiment des MfS. Dies trägt seit 15. 12. 1963 den Namen „Dserschinsky“, den Namen des Begründers der Geheimpolizei der SU (Tscheka). Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 606–607 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverbrechenSiehe auch: Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Die dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS.) unterstehenden Organe der politischen Geheimpolizei der „DDR“. Dies sind Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, ferner in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und in Ost-Berlin; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des…
DDR A-Z 1969
Rechtsanwaltschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen wird die gesellschaftliche Funktion der R. und das inzwischen erreichte Entwicklungsstadium gekennzeichnet. Schon nach dem V. Parteitag der SED im Jahre 1958 war in einer „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ als Aufgabe der R. bezeichnet worden, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft“. Es bedurfte zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist (§ 3 der VO). Die Dienststellen und Institutionen des Regimes sind angewiesen, in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen (§ 4 Abs. 1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen [S. 512]Revisionskommission“ für die Rechtsanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden. Die Leitung der Revisionskommission hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwalskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen“. Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s. o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Danach hat der Rechtsanwalt u.a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen“. Diese Konzeption entsprach den Beschlüssen des V.~Parteitages der SED. Nunmehr bestimmt der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963, daß die Rechtsanwälte „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beitragen. Zu dieser Aufgabe gehört auch die „Erläuterung des sozialistischen Rechts“. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der R. obliegt dem Ministerium der Justiz (Justizverwaltung). Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen in den Westen geflüchtet. In der „DDR“ (einschließlich Ost-Berlins) gibt es zur Zeit 630 Rechtsanwälte, das ist weniger als die Hälfte der in West-Berlin zugelassenen Rechtsanwälte (ca. 1.300); in der BRD amtieren 18.228 Rechtsanwälte. Von den Rechtsanwälten in Mitteldeutschland gehören 461 den Kollegien an, während 169 ihren Beruf noch frei als sog. „Einzelanwälte“ ausüben. Diesen Einzelanwälten soll in planmäßiger Aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). Am 1. 9. 1967 nahm in Ost-Berlin das „Rechtsanwaltsbüro für internationale Zivilrechtsvertretungen“ seine Tätigkeit auf (AO vom 18. 8. 1967 — GBl. II, S. 663). Dieses Büro ist den in verschiedenen Ostblockstaaten (z. B. Bulgarien) bestehenden Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildet und kann als ein Rechtsanwaltskollegium besonderer Art bezeichnet werden. Es befaßt sich nicht mit Strafsachen, sondern soll auf zivil-, handels-, arbeits- und familienrechtlichem Gebiet tätig werden in der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen der „DDR“ in anderen Staaten und West-Berlin und in der Vertretung von ausländischen Bürgern und juristischen Personen vor Gerichten und Schiedsgerichten der „DDR“. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 511–512 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen…
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Verteidiger (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Während in der BRD und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in Mitteldeutschland durch § 62 StPO gehindert: „Als Verteidiger kann jeder in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden.“ Damit übernahm die neue Strafprozeßordnung die schon seit 1952 bestehende gesetzliche Regelung. Nur vier Westberliner Anwälte haben gleichzeitig die Zulassung für Ost-Berlin, nicht aber für die „DDR“. Nach dem 13. Aug. 1961 hat diese Zulassung praktisch keine Bedeutung mehr. Obwohl § 15 StPO ausdrücklich anordnet, „der Beschuldigte kann in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen“, ist das Recht auf Verteidigung tatsächlich nicht gewahrt. Das beruht einmal auf verschiedenen prozessualen Bestimmungen (Strafverfahren), zum anderen auf der völlig veränderten Auffassung vom Wesen der Verteidigung und den Aufgaben der Rechtsanwaltschaft. Weil es „im Arbeiter-und-Bauern-Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ („Neue Justiz“ 1963, S. 18). Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die „Interessen der Gesellschaft“. Darum soll der V. auch bei der Auswertung von Strafverfahren, der Erziehung des Verurteilten und der Eingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben (Resozialisierung) mitwirken (§ 16, Abs. 2 StPO). Der V. „hat den Angeklagten davon zu überzeugen, dem Gericht nur der Wahrheit entsprechende Erklärungen abzugeben“ (aus der „Konzeption für die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“). Zwar soll der V. alles unterlassen, was die prozessuale Lage des Beschuldigten verschlechtert. „Dabei muß aber die Tätigkeit des V. von seinem und nicht vom Standpunkt des Beschuldigten her gesehen werden. Nicht selten wird der V. über das, was dem Beschuldigten nützt, gänzlich anderer Ansicht sein als der Beschuldigte. Hier muß die Überzeugungs- und Erziehungsarbeit des V. einsetzen, um dem Beschuldigten dieses gegen sein eigenes Interesse verstoßende Verhalten klarzumachen“ („Neue Justiz“ 1960, S. 396). Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 681 Versorgungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerteidigungsgesetzSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Während in der BRD und in West-Berlin in Strafsachen jeder deutsche Rechtsanwalt auftreten kann, sind westdeutsche Rechtsanwälte an der Übernahme von Verteidigungen in Mitteldeutschland durch § 62 StPO gehindert: „Als Verteidiger kann jeder in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden.“ Damit übernahm die neue Strafprozeßordnung die schon seit 1952 bestehende gesetzliche Regelung. Nur vier…
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Nationalkommunismus (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wird im Ostblock als eine der gefährlichsten Abweichungen bekämpft. Der N. stellt die Interessen des eigenen Landes über die des „sozialistischen Lagers“ und strebt eine relative oder völlige militärische und politische Unabhängigkeit von Moskau an. Ideologisch basiert der Vorwurf des N. auf der Mißachtung der Doktrin von den „Beziehungen zwischen den sozialistischen Staaten“. Die beiden Komponenten dieser Beziehungen sind danach der „sozialistische Internationalismus“ und die „Prinzipien der Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“. Dazu heißt es im Programm der KPdSU: „Volle Gleichberechtigung, gegenseitige Achtung der Unabhängigkeit und Souveränität, brüderliche gegenseitige Hilfe und Zusammenarbeit sind charakteristische Merkmale der Beziehungen zwischen den Ländern der sozialistischen Gemeinschaft. Im sozialistischen Lager oder — was dasselbe ist — in der Weltgemeinschaft der sozialistischen Länder gibt es für niemanden besondere Rechte und Privilegien, noch kann es sie für irgend jemanden geben.“ Nach Erklärungen der KPdSU und der SED-Führung ist der N. eine „von Dulles und anderen Ideologen des Imperialismus“ ausgegebene Losung, die die sozialistischen Länder und die kommun. Parteien voneinander isolieren, von dem erprobten Weg des Marxismus-Leninismus abbringen und in den imperialistischen Sumpf zerren“ soll („Thesen des SED-Politbüros zum 10. Jahrestag der Gründung der DDR“, Einheit, Nr. 9/1959, S. 1253). Nach allen bisherigen praktischen Erfahrungen kommt dem „sozialistischen Internationalismus“ der absolute Vorrang zu. Diese Formulierung ist nichts anderes als die juristische Verkleidung der Sicherung der kommun. Herrschaftsausübung in den Ländern des Ostblocks, einschließlich des Rechts und der Pflicht zur Hilfeleistung, wenn diese Herrschaftsausübung bedroht ist. Das Musterbeispiel bildet die militärische Intervention der SU in Ungarn 1956, die von sowjet. Seite als Erfüllung der aus dem „sozialistischen Internationalismus“ erwachsenden Pflicht hingestellt wurde. Unter dem Protektorat Moskaus wurden in den kommun. Parteien verschiedener europäischer Volksdemokratien 1945/46 Theorien vom sog. deutschen, polnischen oder bulgarischen Weg zum Sozialismus ausgearbeitet, jedoch nach dem Abfall Jugoslawiens aus dem Ostblock 1948/49 ebenfalls auf Geheiß Moskaus wieder verworfen. Als Vertreter des N. in der „DDR“ werden sowohl Harich und seine Gesinnungsfreunde als auch Schirdewan und seine Anhänger betrachtet, da sie sich in ihren Oppositionsprogrammen u.a. für eine Politik der SED aussprachen, die die Wiedervereinigung Deutschlands nicht erschwert, sondern erleichtert. Tendenzen einer nationalkommun. Denkweise zeigten in den letzten Jahren auch führende Politökonomen (Erich E Apel). Im Außenhandel mit der SU und anderen RGW-Staaten forderten sie eine stärkere Berücksichtigung der wirtschaftl. Eigeninteressen der „DDR“ (Säuberungen, Entstalinisierung). In mehr oder weniger verschleierter Form wird der Vorwurf des N. von der KPdSU und der SED auch gegen Rumänien erhoben. In dem chinesisch-sowjetischen Konflikt beschuldigen sich beide Parteien gegenseitig des N. Die KPCH erklärte in ihrem Brief vom 30. 3. 1963 an die KPdSU: „Wenn irgendein sozialistisches Land nur von den Teilinteressen des eigenen Landes ausgeht, dann ist dies ein Ausdruck des wahren nationalen Egoismus“, während es demgegenüber im Lehrbuch der „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“ des Moskauer Verlages für Politische Literatur 1962 heißt: „Besonders gefährlich wird der Nationalismus dort, wo die Führer des Staates den Internationalismus vergessen, wo sie geneigt sind, die nationalen Besonderheiten maßlos zu übertreiben und die allgemeingültigen Gesetzmäßigkeiten des sozialistischen Aufbaus zu übersehen, wo die Interessen des eigenen Landes oder der eigenen Partei eng und beschränkt aufgefaßt und in Gegensatz zu den Interessen aller anderen Brudervölker gestellt werden. Solche durch Revolutionäre Phrasen getarnten engstirnig nationalistischen Tendenzen hat die Führung der Albanischen Partei der Arbeit entwickelt.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 444 Nationalkomitees A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalpreisSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Wird im Ostblock als eine der gefährlichsten Abweichungen bekämpft. Der N. stellt die Interessen des eigenen Landes über die des „sozialistischen Lagers“ und strebt eine relative oder völlige militärische und politische Unabhängigkeit von Moskau an. Ideologisch basiert der Vorwurf des N. auf der Mißachtung der Doktrin von den „Beziehungen zwischen den sozialistischen Staaten“. Die beiden Komponenten dieser Beziehungen sind…
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Potsdam (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Westteil von Brandenburg unter Austausch sachsen-anhaltischer Gebietsteile: 12.568 qkm, (1967) 1.134.388 Einwohner (1950: 1.221.698). 2 Stadtkreise: Brandenburg, Potsdam; 15 Landkreise: Belzig, Brandenburg, Gransee, Jüterbog, Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Pritzwalk, Rathenow, Wittstock, Zossen. Vorsitzender des Rates des Bezirkes Pucherl (SSD). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: W. ➝Wittig. Der Bezirk hat vornehmlich landwirtschaftliche Bedeutung, doch bestehen in einigen Zentren wichtige Industrien: in Brandenburg ein Stahl- und Walzwerk, in und um Rathenow optische Werke. In Brandenburg und den Randgebieten von Berlin befinden sich Fahrzeugwerke, Lokomotiv- und Schwermaschinenbaubetriebe, ferner in Hennigsdorf ein Stahl- und Walzwerk, in Oranienburg ein Kaltwalzwerk. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk P., Bezirksstadt, Kreisstadt, zwischen Havelseen am Zusammenfluß von Havel u. Nuthe, mit (1967) 110.617 Einwohnern (1950: 118.180) größte Stadt Brandenburgs; ehem. neben Berlin Residenz der Hohenzollern, bis 1952 Landeshauptstadt (Brandenburg), mit zahlreichen geschichtlichen Bauten im klassisch gemäßigten Barock (im 2. Weltkrieg stark zerstört: Stadtschloß, 1745 bis 1751 umgebaut, nach Kriegsschäden 1960 völlig abgerissen), Garnisonkirche (1731 bis 1735, mit Gruft Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs d. Gr., nach Kriegsschäden 1968 gesprengt), Neues Palais (1763 bis 1769), Park und Schloß Sanssouci; mit den DEFA-Studios in P.-Babelsberg Mittelpunkt der Filmproduktion, chemisch-pharmazeutische Industrie und Lokomotivwerke „Karl Marx“; Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften „Walter Ulbricht“ (seit 1952/53), Pädagogische Hochschule, Hochschule für Filmkunst (seit 1954), Institut für Agrarökonomie, Institut für Archivwissenschaft, Brandenburgische Landes- und Hochschulbibliothek, Theater („Hans-Otto-Theater“), Forschungsstelle für Ur- und Frühgeschichte, Sternwarte, meteorologisches, geodätisches und astrophysikalisches Observatorium; Sitz des ev. Bibelwerkes. — Im Schloß Cecilienhof bei P. tagte vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 die Potsdamer Konferenz, die zum Potsdamer Abkommen führte. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 489 Postzensur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Potsdamer AbkommenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Westteil von Brandenburg unter Austausch sachsen-anhaltischer Gebietsteile: 12.568 qkm, (1967) 1.134.388 Einwohner (1950: 1.221.698). 2 Stadtkreise: Brandenburg, Potsdam; 15 Landkreise: Belzig, Brandenburg, Gransee, Jüterbog, Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Pritzwalk, Rathenow, Wittstock, Zossen.…
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Bezirkswirtschaftsrat (BWR) (1969)
Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1975 1979 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Der BWR ist das für die Planung und Leitung der bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er einem Organ der zentralen Ebene, dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend der jeweiligen Eigentumsform: Volkseigene Betriebe sind dem BWR unterstellt, während Privatbetriebe, Betriebe mit staatlicher Beteiligung und industriell produzierende Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) ihm lediglich zugeordnet sind. In den Bezirken waren zunächst die Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke die obersten Organe zur Planung und Leitung der bezirklichen Wirtschaft. Mit der Errichtung der Bezirksplankommissionen Anfang November 1961 wurden die Wirtschaftsräte der Bezirke in BWR umgewandelt, die nur noch die Leitung der örtlichen Wirtschaft hatten. 1963 wurden die BWR wieder dem Volkswirtschaftsrat unterstellt mit der früheren Funktion der Planung und Leitung der bezirksgeleiteten Industrie. Der Staatsratserlaß vom 2. 7. 1964 machte sie zu doppelt unterstellten Organen. Nach der Auflösung des Volkswirtschaftsrates Ende 1965 blieben die BWR bestehen. Gegenwärtig obliegt dem BWR die Verantwortung für die Ausarbeitung, Durchführung und Erfüllung der staatlichen Pläne der bezirksgeleiteten Industrie. Da er keinen geschlossenen Teil eines Produktionszweiges leitet, kann er seine Aufgaben nur in Zusammenarbeit und unter maßgeblicher Einflußnahme der jeweiligen VVB erfüllen. So arbeitet der BWR mit den VVB bei der Aufstellung der wissenschaftlich-technischen Konzeptionen und ihrer Verwirklichung, z. B. durch die Erzeugnisgruppenarbeit, zusammen. Eine weitere wesentliche Aufgabe des BWR besteht in der Konzipierung eines eigenen Planprojektes für die ihm unterstellte Industrie. Weitere Bereiche seiner Tätigkeit sind die Aufsicht über eine rationelle Verteilung der Betriebe im Bezirk, die Festlegung von Standorten für Neuinvestitionen oder die Auflockerung von Ballungsgebieten; die Lösung dieser Probleme erfordert jedoch — wegen Kompetenzüberschneidungen — eine Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreisplankommissionen bzw. mit Bezirks- und Kreisbauämtern. [S. 121]Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der BWR über eine Reihe von Fonds: a) den Fonds Technik, b) den Verfügungsfonds, c) den Gewinnabführungs-, Amortisations- und Umlaufverteilungsfonds, d) den Prämienfonds, e) den Exportprämienfonds. Die Struktur eines BWR ergibt sich aus seinen Aufgaben und hat etwa folgendes Aussehen: a) Der Vorsitzende als Mitglied des Rates des Bezirks wird vom Bezirkstag gewählt. Die Berufung in seine Funktion erfolgt durch den Minister für die Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie. Als Beratungsorgan des Vorsitzenden können spezielle zeitweilige (z. B. Neuererrat) oder ständige Gremien gebildet werden. b) Der Stellvertreter für bestimmte Querschnittsbereiche, z. B. Abteilung Technik, Materialwirtschaft, Leit-Büro für Neuererbewegung (BfN), Finanzen. Auch diese Abteilungen sind Beratungsorgane für den Vorsitzenden. c) Die Industrieabteilungen, die nach dem Produktionsprinzip aufgebaut sind und von einem Vorsitzenden geleitet werden. Die jeweilige Industrieabteilung ist der direkte Partner der Betriebe eines Produktionszweiges. d) Das Neuererzentrum als Koordinierungsorgan für das Neuererwesen aller Betriebe im Bezirk (z. B. Erfahrungsaustausch über territoriale Rationalisierung). e) Dem BWR ist häufig ein spezieller VEB Mechanisierung bzw. ein Ingenieurbüro, z. B. im Bezirk Erfurt (vgl. Ingenieurbüro der VVB) unterstellt. Über seine Industrieabteilungen nimmt der BWR gegenüber den unterstellten Betrieben eine ähnliche Stellung ein wie die VVB gegenüber den Betrieben ihres Produktionszweiges; er besitzt Weisungsrecht. Bei nicht unterstellten (zugeordneten) Betrieben bestehen Möglichkeiten der indirekten Einwirkung (z. B. Materialkontingente, Bestätigung von Baubilanzen usw.). Da der BWR bei privaten und staatsbeteiligten Betrieben nicht weisungsberechtigt ist, müssen alle Vorstellungen über die perspektivische Gestaltung dieser Betriebe durch gegenseitige Vereinbarungen ausgehandelt werden. In steigendem Maße nehmen diese Vereinbarungen die Form vertraglicher Beziehungen an. (Planung, Volkswirtschaftsrat) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 120–121 Bezirksvertragsgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BezirkszeitungenSiehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1975 1979 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Der BWR ist das für die Planung und Leitung der bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er einem Organ der zentralen Ebene, dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend…
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Verteidigungsgesetz (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 20. 9. 1961 beschloß die Volkskammer das „Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz)“. [S. 682]Im Vorspruch heißt es, „die Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive NATO-Paktsystem“ mache das V. notwendig. § 1, Abs. 3, stützt das V. auf den Warschauer Beistandspakt. § 2 Abs. 2, bestimmt, daß dem Nationalen Verteidigungsrat „die einheitliche Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen“ zusteht. § 3, Abs. 1, wiederholt wörtlich den (seit 26. 9. 1955 nach Änderung geltenden) Wortlaut des Art. 5, Abs. 1, der Verfassung von 1949: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der DDR“. (Wehrpflicht) Gemäß § 3, Abs. 2, wird dieser Dienst in der NVA, anderen bewaffneten Organen oder im Luftschutz abgeleistet, doch ist für die Regelung im einzelnen seit dem 24. 1. 1962 das Gesetz über die Wehrpflicht maßgebend. — § 3, Abs. 3 des V. sieht auch andere persönliche Dienstleistungen vor. Lt. § 7 hat die Volkswirtschaft die „materiellen Voraussetzungen für eine … Verteidigung“ zu sichern. §§ 8 bis 18 regeln „Sach- und Dienstleistungen“ im Hinblick auf die Verteidigung. § 19 lautet: „Für Streitigkeiten über Entschädigungsansprüche und Ansprüche auf Bezahlung von Dienstleistungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.“ Bei Nichterfüllung von Leistungen sieht § 20 Strafen bis zu 3 Jahren Gefängnis vor. Am 16. 8. 1963 erließ der Ministerrat die Leistungsverordnung, die die erzwingbare Erbringung von Sach- und Dienstleistungen für „Verteidigung und Schutz der DDR“ regelt. Sehr wichtig ist auch die innenpolitische Seite des V., das in Wirklichkeit ein Stück Notstandsgesetzgebung darstellt. Nach § 4, Abs. 1, erklärt der Staatsrat „im Falle der Gefahr oder der Auslösung eines Angriffes gegen die DDR oder in Erfüllung internationaler Bündnisverpflichtungen den Verteidigungszustand“. Er kann nach § 4, Abs. 3, „für die Dauer des Verteidigungszustandes die Rechte der Bürger und die Rechtspflege … abweichend von der Verfassung regeln“. Dadurch erhält der Staatsrat, d.h. dessen Vors. Ulbricht, unbeschränkte Befehlsgewalt nicht nur für den Kriegsfall, denn 1. läßt sich die Formel „im Falle der Gefahr“ (§ 4, Abs. 1) auch gegen eine antikommun. Volksbewegung an wenden; und 2. fordern Vorspruch und § 1, Abs. 2, und § 3, Abs. 2, die Verteidigung der „sozialistischen Errungenschaften“. (Militärpolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 681–682 Verteidiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsrat, NationalerSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 20. 9. 1961 beschloß die Volkskammer das „Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz)“. [S. 682]Im Vorspruch heißt es, „die Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive NATO-Paktsystem“ mache das V. notwendig. § 1, Abs. 3, stützt das V. auf den Warschauer Beistandspakt. § 2 Abs. 2, bestimmt, daß dem Nationalen Verteidigungsrat „die einheitliche Leitung der Verteidigungs- und…
DDR A-Z 1969
Agrarpreissystem (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 19]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe verkauft werden. Dieses Preissystem dient dem Bestreben, alle Produktionsreserven der Betriebe zu mobilisieren. Erst der durch sehr hohe „Aufkaufpreise“ (je nach Produkt das 1½- bis 2½-, vor 1956 sogar bis 5fache des „Erfassungspreises“) gegebene Anreiz lockt mehr Produkte auf den Markt, als die Ablieferung verlangt. Das Zusammenwirken von A. und Ablieferungssystem bildete das Kernstück wirtschaftspolitischer Einflußnahme im Klassenkampf auf dem Lande und eine Triebkraft zur Zwangskollektivierung. Da die Ablieferungsnormen je Hektar in den privatbäuerlichen Wirtschaften so veranlagt wurden, daß sie mit zunehmender Betriebsgröße progressiv anstiegen, nahm vom Kleinstbetrieb zur Großbauernwirtschaft hin die Möglichkeit, Freie Spitzen zu verkaufen und damit hohe Aufkaufpreise und ein entsprechendes Betriebseinkommen zu erzielen, ab. Das war die Methode, mit der viele Mittel- und Großbauern gezwungen wurden, wie die in Abhängigkeit von den MTS gehaltenen kleineren Einzelbauern ihre Selbständigkeit mit der Kollektivarbeit in den LPG zu vertauschen, sofern sie es nicht vorzogen, zu fliehen (Republikflucht). Für die VEG besteht seit 1955 ein drittes Preisniveau, das im allgemeinen zwischen den Erfassungs- und Aufkaufpreisen liegt. Mit der totalen Kollektivierung der Feldwirtschaft und der Veranlagung der Ablieferungspflicht als Marktproduktion war es möglich, ab Ernte 1964 einheitliche Preise für pflanzliche Erzeugnisse einzuführen (Beschluß des Ministerrats vom 10. 10. 1963). Dies stellt einen ersten Schritt zur Vereinheitlichung des Agrarpreisniveaus dar, da eine entsprechende Regelung für alle tierischen Produkte noch aussteht. Im Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird in bezug auf die materielle Interessiertheit der Agrarproduzenten das A. ergänzt durch ein vielseitig ausgebautes System von Prämien. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 19 Agrarpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarpropagandaSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 19]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe…
DDR A-Z 1969
Touristik (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und ins Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnützung der ökonomischen Möglichkeiten der T. (Abschöpfung des Kaufkraftüberhanges, [S. 654]Förderung wirtschaftlich schwacher Gebiete durch Bildung von Zentren der T., Einnahmen von Devisen westlicher Touristen) sind die Hauptfunktionen der T. „Zur Verwirklichung der potentiellen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und gesellschaftlichen Interessen“ nimmt der Staat im Bereich der T. bestimmte „Steuerungsfunktionen“ wahr. Als Leitungssysteme der T. dienen zentrale Einrichtungen wie der Feriendienst des FDGB, das „Komitee für Touristik und Wandern“ (KTW) und das „Reisebüro der DDR“. 1. Komitee für Touristik und Wandern Das KTW, gegr. am 22. 11. 1956 (Vorsitzender: Gerhard Mendl, SED), setzt sich aus Vertretern der Massenorganisationen zusammen. Hauptaufgabe des KTW ist die „Erhöhung des politisch-erzieherischen, des fachlichen und kulturellen Niveaus der Touristen- und Wanderbewegung“. Die Aufgaben der Bezirkskomitees des KTW sind 1. die Organisation der Touristen- und Wanderbewegung besonders unter der Jugend, 2. die Erschließung von Wanderwegen, 3. die Errichtung von Wanderunterkünften und Zeltplätzen. Außerdem obliegt dem KTW die Verwaltung der „Wanderliteratur“ und die Förderung des „Wandersparens“ sowie die Organisation internationaler Touristenbeziehungen. Das Jugendgesetz von 1964 verlangt vom KTW die Herausgabe von „Wanderkatalogen“, in denen die „sozialistische Entwicklung der Gebiete und die Schwerpunkte der ökonomischen Entwicklung“ dargestellt, „Gedenkstätten der Arbeiterbewegung und Kulturdenkmäler“ historisch erläutert und die Schönheiten der Natur hervorgehoben werden sollen. Das KTW organisiert internationale Wandertreffen und bietet verbilligte Reisen in die SU an. Ein Touristenabzeichen in drei Stufen soll zum Erwerb von Kenntnissen auf den Gebieten der T., der Natur- und Heimatkunde und der Ersten Hilfe anregen. Für Junge Pioniere gibt es ein Touristisches Fünfkampfabzeichen. Neben einem Herbergs- und Zeltlagerverzeichnis gibt das KTW das Touristen-Magazin „Unterwegs“ heraus. Wegen der ihnen im Reiseverkehr auf erlegten Beschränkungen ist es Wanderern aus der BRD im allgemeinen nicht möglich, Wanderungen oder Reisen von Ort zu Ort in Mitteldeutschland zu unternehmen. Die Arbeit des KTW beschränkt sich zum größten Teil auf die Inlands-T. Die Jugendauslands-T. wurde im April 1963 aus dem KTW aus- und in das „Reisebüro der DDR“ eingegliedert. Das KTW sollte sich stärker auf die Inlands-T. konzentrieren, während durch das Reisebüro eine bessere Koordination aller Jugendauslandsreisen gewährleistet werden sollte. 2. „Reisebüro der DDR“ Das „Reisebüro der DDR“ (bis Jan. 1964 Deutsches Reisebüro — DER) entstand im Nov. 1946 als Rechtsnachfolgerin der „Mitteleuropäischen Reisebüro GmbH“ (MER). 1958 wurde das DER als GmbH aufgelöst und erhielt einen staatlichen Status, den es nach der Umbenennung beibehielt. (Generaldirektor: Heinz Wenzel) Das Reisebüro ist VEB und untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Es besteht aus der Generaldirektion mit den Direktionsbereichen Inlands-T., sozialistisches und nichtsozialistisches Ausland, Ökonomie und Ausländerbetreuung. Es verfügt über sieben Bezirksdirektionen, 73 Zweigstellen, 50 Nebenstellen, 400 Annahmestellen und fünf Touristenzweigstellen. Auslandsvertretungen des Reisebüros befinden sich in Moskau, Prag, Warschau und London; in den Verkehrsvertretungen von Wien, Kopenhagen und Stockholm sind Vertreter tätig. Das Reisebüro hat 160 Büros im nichtsozialistischen Ausland als Vertragspartner; mit weiteren 530 Agenturen in aller Welt unterhält es Kontakte. Seit August 1967 ist es ordentliches und gleichberechtigtes Mitglied in der Weltorganisation der Reisebüroverbände (FUAAV). Es beschäftigt 3.000 Personen, vorwiegend Frauen. Aufgabe des Reisebüros ist die Vermittlung von Leistungen zur „touristischen Bedarfsdeckung“ an die Bevölkerung und an die ausländischen Touristen. Es soll die dazu notwendigen „Kooperationsbeziehungen“ im In- und Ausland pflegen und erweitern. Seit der Einführung der Fünf-Tage-Arbeitswoche und der VO des Ministerrates vom 3. 5. 1967 über die Gewährung eines Mindesturlaubs von 15 Tagen ab 1967 ist die Frei- und Urlaubszeit gewachsen (65 v. H. der arbeitenden Bevölkerung verfügen über einen Jahresurlaub von 18 Tagen und mehr). Durch das Reisebüro werden neue Formen und Methoden entwickelt, die die Befriedigung des gestiegenen touristischen Bedarfs und die Gewährleistung einer „sinnvolleren und besseren Urlaubs- und Freizeitgestaltung“ ermöglichen sollen. Neben der Verstärkung der Autobus-T. sollen u. a. in Zusammenarbeit mit kommunalen Organen und der „Vereinigung Interhotel“ die Kurzreisen verstärkt werden. 3. Inlandstouristik Der Anteil des Reisebüros an der Inlands-T. ist gering. Träger sind in der Hauptsache der Feriendienst des FDGB, das KTW sowie Betriebe und Organisationen, von Privatreisen abgesehen. Das Reisebüro vermittelte 1967 nur 7,1 v. H. der organisierten Inlandsreisen. Von den 1,4 Mill. Urlaubsreisenden an die Ostsee im Jahre 1966 wurden ca. 10 v. H. durch das Reisebüro vermittelt (1962: 10,9 v. H.). Charakteristisch für die Arbeit des Reisebüros auf dem Sektor der Inlands-T. sind Wochenend- und Sonderfahrten (Kurzfahrten). Auf diesem Gebiet wurden von 1958 bis 1967 rund 35 Mill. Reisende betreut. 1967 wurden allein 3.135.575 Kurzreisen gebucht. 4. Auslandstouristik Domäne des Reisebüros ist die Vermittlung von Auslandsreisen. Wegen der seit dem 13. August 1961 herrschenden Beschränkungen im Reiseverkehr ist es praktisch unmöglich, das westliche Ausland als Reiseziel zu wählen. Westreisen sind nur für Rentner und Invaliden seit 1964 wieder gestattet. Nach eigenen Angaben vermittelte das Reisebüro seit 1958 fast 3,4 Mill. Auslandsreisen. 1967 reisten mit dem Reisebüro 672.508 Personen ins Ausland. 22 v. H. der angebotenen Reisen waren mehrwöchige Pauschalreisen (147.569 von 672.508). Mit rund 66.000 vermittelten Pauschalreisen stand die SU an der Spitze, gefolgt von Bulgarien (ca. 61.600), das seinerseits die längere Aufenthaltsdauer verbuchen konnte. Für 1968 bot das Reisebüro 80 Reiseprogramme in die sozialistischen Länder an. Es erfaßt aber nur einen Teil der gesamten [S. 655]Auslands-T. Von den 1,5 Mill. Auslandsreisenden im Jahre 1967 war ein großer Teil Individualtouristen, d.h. Reisende, die sich ihre Urlaubs- oder Besuchsreise selbst organisiert haben. Ein Vergleich der Zahlen nach ausgewählten Ländern verdeutlicht diese Tatsache: Die Entwicklung des Individualtourismus wird durch den visafreien Reiseverkehr mit Polen, der ČSSR und Ungarn begünstigt. Visafreiheit bedeutet, daß zur Erlangung der Aus- und Wiedereinreisepapiere eine formlose Einladung aus dem Gastland vorliegen muß. Seit dem 20. 7. 1967 ist diese Bestimmung für den Reiseverkehr mit der ČSSR entfallen. Kurzreisen bis zu zwei Tagen werden von den Volkspolizei-Kreisämtern sofort genehmigt. Das Reisebüro bemüht sich, einen ökonomisch nutzbaren Anteil am Individualtourismus zu gewinnen. So haben einige Motorsportklubs des „Allgemeinen Deutschen Motorsportverbandes der DDR“ (ADMV) das Recht erhalten, Auslandsreisen mit dem Pkw zu vermitteln. Das Büro übernimmt neben der Quartierbeschaffung auch andere Serviceleistungen. Die Einbeziehung in ihr Leitungssystem versucht das Büro auch durch eigene Reisevermittlung an Personen, die mit dem eigenen Pkw ins Ausland reisen wollen. Jugendauslandsreisen werden durch die Abt. „Jugendtourist“ des Büros organisiert. Zum Programm gehören Städtebesichtigungsfahrten und der Aufenthalt in internationalen Jugendlagern. Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen über 16 Jahre, Arbeiter und LPG-Bauern bis 30 Jahre, Angestellte, Studenten, Intelligenz u.a. bis zu 26 Jahren. 1967 wurden rund 67.000 Reisen von „Jugendtourist“ vermittelt (14.500 in die SU). 1,6 Mill. Auslandstouristen besuchten 1967 Mitteldeutschland. Davon wurden durch das Reisebüro 655.000 aus 78 Ländern betreut. 1966 kamen die meisten aus der ČSSR (224.489); an der Spitze der nicht-sozialistischen Länder stand Schweden (11.270). Die Touristen aus dem Ausland können sich beliebig lange aufhalten; Transitreisende maximal 72 Stunden. Westliche Touristen müssen 5 M pro Tag und Person, Besucher aus der Bundesrepublik 10 M Umtauschen. Ihre Aufenthaltsdauer ist beschränkt. Eine touristische Betätigung ist ihnen verwehrt, da für sie Reiseverbot über ihren Zielort hinaus besteht. (DDR-Bürger dürfen bei Pauschalreisen ins sozialistische Ausland bis zu 32 M Umtauschen. Der Betrag darf bei jeder Durchreise und nur einmal im Zielland eingetauscht werden. Taschengeld ist im Reisepreis enthalten; es wird durch das Reisebüro ausgezahlt.) 5. Statistische Angaben Eine soziologische Aufschlüsselung der 1966 verreisten Personen über 15 Jahre ergab folgende Ergebnisse: 34,9 v. H. aller Personen über 15 Jahre waren 6 Tage und länger verreist. In einzelnen sozialen Gruppen der Bevölkerung war das Reiseverhalten unterschiedlich, wie die folgenden Tabellen zeigen: Die Unterschiede in der Ferienreisequote der einzelnen Gruppen resultieren zum größten Teil aus der Höhe des Familieneinkommens und der Familiengröße. Bemerkbar machen sich auch bestimmte gruppentypische Einflüsse. Mit steigendem Bildungs- und Lebensstandard werden Ferienreisen zum integrierten Bestandteil der gesamten Lebensweise (hohe Quote bei der Intelligenz, ebenso bei Angestellten und Facharbeitern). Größeres Alter mindert das Interesse an Ortsveränderungen (geringe Quote der Rentner). Arbeits- und Lebensweise in ländlichen Gebieten erlauben wenig Ferienreisen (niedrige Quote der LPG-Mitglieder). Die geringe Hotel- und Bettenkapazität (pro 1.000 Einwohner 2,3 Hotelbetten) und der teilweise mangelnde Standard der Hotels erschweren die Entwicklung der Inlands- und aktiven Auslands-T. Letztere wird auch durch politische Vorbehalte eingeschränkt. Die „Vereinigung Interhotel“ (Generaldirektor: Heinz Siegert) verfügt z. Z. über 19 Hotels (Berlin [2], Dresden [2], Erfurt, Halle, Jena, Karl-Marx-Stadt [2], Leipzig [5], Magdeburg, Rostock, Suhl, Weimar, Gera). Die Hotels besitzen den internationalen Standard mittlerer Hotels. Täglich können über 6.000 Gäste untergebracht werden. Die Erweiterung der Bettenkapazität auf 12.000 bis 1970 ist geplant. Motels und Bungalow-Dörfer sollen gebaut werden. 6. Planung und Reorganisation der Touristik Staatliche und wissenschaftliche Institutionen beschäftigen sich in steigendem Maße mit den Problemen der T. Seit 1965 werden am Lehrstuhl „Ökonomie des Fremdenverkehrs“ an der Hochschule für [S. 656]Verkehrswesen „Friedrich List“, Dresden, Ingenieur-Ökonomen für den Einsatz im Reisebüro ausgebildet. 1966 war in der Staatlichen Plankommission eine Forschungsgemeinschaft „Fremdenverkehr“ gebildet worden. Sie untersuchte die Bedarfsentwicklung, Möglichkeiten der Bedarfsdeckung sowie die Leitung und Planung der T. Die Errichtung eines Staatssekretariats für den Fremdenverkehr wurde unter Hinweis auf die Entwicklung der Auslands-T. gefordert. In seit 1966 durchgeführten Untersuchungen wird die Forderung erhoben, folgende spezielle Probleme der T. vorrangig zu behandeln: 1) Verstärkung der Arbeit für die Planung und Leitung der T.; 2) Beschaffung von Grundinformationen über Freizeit- und Urlaubsverhalten in- und ausländischer Touristen zur Ermittlung der touristischen Bedarfsdeckung; 3) Schaffung einer einheitlichen Fremdenverkehrswirtschaft. Diese Forderungen werden insbesondere im Hinblick auf den steigenden Individualtourismus und die organisatorische und institutionelle Zersplitterung der T. auf verschiedene „Ferienträger“ als besonders aktuell hervorgehoben. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 653–656 Toto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TransportausschüsseSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und ins Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnützung der ökonomischen Möglichkeiten der T.…
DDR A-Z 1969
Renten (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. im Alter und bei Invalidität, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem Hinterbliebene eines Sozialversicherten. Ein höherer R.-Anspruch kann durch eine freiwillige Versicherung auf Zusatz-R. bei der Sozialversicherung erworben werden. In besonderen Fällen besteht zusätzlich ein Anspruch auf Pflegegeld. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Mit dem Staatsratserlaß über die Weiterentwicklung des R.-Rechts und zur Verbesserung der materiellen Lage der Rentner sowie zur Verbesserung der Leistungen der Sozialfürsorge vom 15. 3. 1968 (GBl. I, S. 187) und den aufgrund dieses Erlasses ergangenen Verordnungen des Ministerrates vom 15. 3. 1968 (GBl. II, S. 135–166) wurde das R.-Recht mit Wirkung vom 1. 7. 1968 auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Es ist deshalb zu unterscheiden zwischen R., auf die der Anspruch vor dem 1. 7. 1968 entstanden war, und R., auf die am 1. 7. 1968 und später ein Anspruch entstand oder entsteht. Das neue R.-Recht nahm eine Reihe von Bestimmungen des alten R.-Rechts auf. Dazu gehören: Altersrente: Anspruch auf Alters-R. haben Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres, Männer ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Invalidenrente: Invalidität liegt vor, wenn durch Krankheit, Unfall oder sonstige geistige oder körperliche Schädigung das Leistungsvermögen und der Verdienst um mindestens zwei Drittel gemindert sind. Ein Drittel des Verdienstes gilt als nicht überschritten, wenn monatlich nicht mehr als 150 M Verdienst erzielt werden. Hinterbliebenenrente: Anspruch auf Witwen-(Witwer-) R. besteht a) für die Witwe ab Vollendung des 60. Lebensjahres und den Witwer ab Vollendung des 65. Lebensjahres, b) die Witwe (den Witwer) bei vorliegender Invalidität, [S. 527]c) die Witwe, die 1~Kind unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 8 Jahren hat, wenn der Verstorbene die finanziellen Aufwendungen für die Familie überwiegend erbracht und zum Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters- oder Invaliden-R. erfüllt hatte. Anspruch auf Waisen-R. haben leibliche oder an Kindes Statt angenommene Kinder des Verstorbenen, wenn dieser zum Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters- oder einer Invaliden-R. erfüllt hatte. Waisen-R. wird gezahlt für Kinder a) bis zur Vollendung des Besuches der 10klassigen bzw. erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule, mindestens bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, b) bis zur Beendigung der Lehrausbildung, wenn das Lehrverhältnis unmittelbar im Anschluß an die Schulentlassung oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt, c) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn eine Fachschule, Universität oder Hochschule besucht wird, d) solange das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis aufzunehmen, längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, e) für die Dauer der Invalidität, wenn diese vor Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt und kein R.-Anspruch aus eigener Versicherung besteht. Unfallrente: Anspruch auf Unfall-R. besteht für den Versicherten, der durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einen Körperschaden von mindestens 20 v. H. erlitten hat. Unfallhinterbliebenenrente: Anspruch auf Unfallhinterbliebenen-R. besteht, wenn der Versicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit verstorben ist, für die Witwe (den Witwer) und die Kinder des Verstorbenen. Geändert wurden die Vorschriften über die Versicherungszeiten. Anspruch auf Alters-R. besteht, wenn der Versicherte mindestens 15 Jahre eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hat. Die Versicherungszeit braucht nicht zusammenhängend zu sein. Die Vorschriften über die Zweidritteldeckung, die schon zuvor stark gelockert waren, entfielen. Der Anspruch auf Invaliden-R. besteht, wenn unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit mindestens 5 Jahre ununterbrochen eine solche Tätigkeit ausgeübt wurde. Es gibt jedoch Ausnahmen. Anspruch auf Invaliden-R. besteht auch, wenn mindestens während der Hälfte der Zeit von der Schulentlassung bzw. spätestens ab Vollendung des 16. Lebensjahres bis zum Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit eine solche ausgeübt wurde, davon mindestens 1~Jahr während der letzten 3 Jahre vor dem Ausscheiden aus dieser Tätigkeit, oder wenn mindestens während der vor dem Anspruch auf Alters-R. erforderlichen Zeit von 15 Jahren eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde, die nicht zusammenhängend zu sein braucht, davon aber mindestens 1~Jahr während der letzten 3 Jahre vor dem Ausscheiden aus dieser Tätigkeit. Anspruch besteht auch, wenn der Versicherte mindestens zwei Drittel des Zeitraumes vom Abschluß der Schulausbildung bis zum Eintritt der Invalidität sozialpflichtversichert war, wenn mindestens 15 Jahre eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde. Wesentlich geändert wurden die Bestimmungen über die Berechnung der R. Die R. wurden bis 30. 6. 1968 wie folgt berechnet: Die Alters- und Invaliden-R. setzen sich aus einem Grundbetrag von jährlich 360,– M, aus Zuschlägen, die seit 1950 als R.-Erhöhungen nach und nach insgesamt mit einem Betrag von 50,– M monatlich gewährt wurden, und einem Steigerungsbetrag von 1 v. H. des gesamten Lebensverdienstes des Versicherten und einer weiteren R.-Erhöhung, die in Abhängigkeit von der Anzahl der Jahre der versicherungspflichtigen Tätigkeit mit 1,50 M monatlich für jedes Jahr, mindestens jedoch 5,– M monatlich, gewährt wurde, zusammen. Die so errechneten R. wurden mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an durch eine gestaffelte Aufwertung des in der Zeit bis zum 31. 12. 1945 erzielten beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes und durch eine zusätzliche Anrechnung von monatlich 1,50 M für jedes Jahr der Arbeitslosigkeit, der Mitgliedschaft zu einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft, die vor der gesetzlich geregelten Pflichtversicherung liegen, sowie für den Ausgleich der im Arbeitsleben der Frauen wirkenden Besonderheiten umgerechnet und erhöht. Der Teuerungszuschlag, der in Höhe von 9, — M (in Ost-Berlin 12,– M) nach Aufhebung der Lebensmittelrationierung seit dem 1. 6. 1958 gezahlt wurde, entfiel. Ab 1. 7. 1968 gilt für die R.-Berechnung folgendes: Als Zurechnungszeiten werden bei der Berechnung der Alters-R. angerechnet für jeden Versicherten nachgewiesene Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum 31. 12. 1945. Ist der Nachweis nicht möglich, wird für jedes Jahr der versicherungspflichtigen Tätigkeit bis zum 31. 12. 1945 für Zeiten der Arbeitslosigkeit 1~Monat angerechnet, soweit dadurch die bis zum 31. 12. 1945 möglichen Jahre der versicherungspflichtigen Tätigkeit nicht überschritten werden. Für Frauen gibt es weitere Zurechnungszeiten. Es handelt sich zunächst einmal um die Jahre, die schon nach § 7 der VO vom 5. 9. 1963 (GBl. II, S. 639) zum Ausgleich für die um 5 Jahre geringere Arbeitsmöglichkeit angerechnet wurden, und zwar 1~Jahr bei 20 bis 24 Jahren, 2 Jahre bei 25 bis 29 Jahren, 3 Jahre bei 30 bis 34 Jahren, 4 Jahre bei 35 bis 39 Jahren, 5 Jahre bei 40 und mehr Jahren versicherungspflichtiger Tätigkeit. Indessen muß künftig eine versicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens 20 Jahren nachgewiesen werden. Außerdem wird Frauen ab 1. 7. 1968 1~Jahr für jedes von ihnen geborene bzw. vor Vollendung des 3. Lebensjahres an Kindes Statt angenommene Kind zugerechnet. Alters- und Invaliden-R. worden errechnet a) aus einem Festbetrag von 110,– M, b) einem Steigerungsbetrag von 1 v. H. des Durchschnittsverdienstes für jedes Jahr der versicherungspflichtigen Tätigkeit ab 1. 1. 1946 und 0,7 v. H. dieses Durchschnitts Verdienstes für jedes Jahr der Versicherungspflichtigen Tätigkeit bis zum 31. 12. 1945 sowie für jedes Jahr der Zurechnungszeit. Wurden Beiträge zur freiwilligen R.-Versicherung der Sozialversicherung gezahlt, erhöht sich die R. um einen weiteren Steigerungsbetrag in Höhe von 0,85 v. H. der insgesamt zur freiwilligen R.-Versicherung der Sozialversicherung gezahlten Beiträge. Die Witwen-(Witwer-)R. beträgt ab 1. 7. [S. 528]1968 sowohl für Alt- als auch für Neu-R. 60 v. H. der R. des Verstorbenen ohne Zuschläge (vorher 50 v. H.), die R. für Halbwaisen 30 v. H. der R. ohne Zuschläge des verstorbenen Elternteiles (zuvor 25 v. H.) und für Vollwaisen 40 v. H. (zuvor 35 v. H.) der R. ohne Zuschläge des verstorbenen Elternteiles mit dem höheren R.-Anspruch. Zu den Alters- und Invaliden-R. werden Zuschläge gezahlt, und zwar für den arbeitsunfähigen Ehegatten in Höhe von 40,– M monatlich (vor dem 1. 7. 1968 15,– M) und für Kinder unter den gleichen Voraussetzungen wie die Waisen-R. in Höhe von ebenfalls 40,– M monatlich wie bisher. Erreicht die errechnete R. einen bestimmten Betrag nicht, so wird dieser gezahlt (Mindest-R.). Die Mindest-R. beträgt ab 1. 7. 1968 für Alters- und Invalidenrentner sowie für Witwen (Witwer) 150,– M (zuvor für Alters- und Invalidenrentner 120,– M und für Witwen [Witwer] 110,– M), für Halbwaisen 55,– M (zuvor 50,– M), für Vollwaisen 80,– M (zuvor 75,– M). Unfall-R. werden nach dem letzten beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall berechnet. Sie betragen bei völliger Erwerbsminderung zwei Drittel des beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes (Unfallvoll-R.). Unfallteil-R. werden in Höhe des Teiles der Unfallvoll-R. gezahlt, der dem Grad des körperlichen Schadens entspricht. Bei den Alt-R. wird ab 1. 7. 1968 eine Aufwertung vorgenommen. Sind die Unfall-R. nach einem beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst von weniger als 1.440,– M berechnet, werden sie auf der Grundlage von 1.440,– M neu berechnet und erhöht. Unfall-R., die nach einem beitragspflichtigen Jahresarbeitsverdienst aus der Zeit vor dem 1. 1. 1946 berechnet wurden, werden durch eine Aufwertung des Jahresarbeitsverdienstes aufgerechnet und erhöht. Zu den Unfall-R., auf die nach dem 1. 7. 1968 Anspruch entsteht, wird ein Festbetrag von 80,– M monatlich bei einem Körperschaden von 66⅔ v. H. und mehr, 20,– M monatlich bei einem Körperschaden von mehr als 50 v. H. bis unter 66⅔ v. H. gewährt. Die Unfallwitwen-(witwer)R. beträgt für die arbeitsunfähige Witwe 40 v. H., für die arbeitsfähige Witwe 20 v. H., für die Halbwaise 20 v. H., für die Vollwaise 30 v. H. des beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen. Zu den Unfallwaisen-R. wird für die ab 1. 7. 1968 fälligen R. ein Festbetrag von 25,– M monatlich für Halbwaisen und von 35, — M monatlich für Vollwaisen gezahlt. Der Ehegattenzuschlag und der Kinderzuschlag betragen ebenfalls 40,– M. Die Mindest-R. betragen 150,– M für den Vollunfallrentner und die Witwe (den Witwer), für die Unfallhalbwaisen 55,– M und für die Unfallvollwaisen 80,– M. Gewisse Sonderregelungen gelten für die Alters- und Invaliden-R. der Bergleute. Außer einer Bergmannsalters-R. und einer Bergmannsinvaliden-R., die mit einem höheren Prozentsatz des Durchschnitts Verdienstes als Steigerungsbetrag berechnet wird, gibt es eine Bergmannsvoll-R. für Bergleute, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 25 Jahre bergbaulich versichert und während dieser Zeit mindestens 15 Jahre unter Tage tätig waren, sowie eine Bergmanns-R. für Bergleute, die mindestens 5 Jahre bergbaulich versichert waren und ihre bisherige bergmännische Tätigkeit wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können. Eine besondere Versorgung gibt es für Eisenbahner und Beschäftigte bei der Deutschen Post, die sich nach der Beschäftigungszeit richtet. Grundlage ist der Monatsgrundlohn der letzten 5 Jahre vor Eintritt des Versorgungsfalles. (Kriegsopferversorgung) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 526–528 Rentabilität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RentensparenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Jeder Sozialversicherte hat Anspruch auf R. im Alter und bei Invalidität, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem Hinterbliebene eines Sozialversicherten. Ein höherer R.-Anspruch kann durch eine freiwillige Versicherung auf Zusatz-R. bei der Sozialversicherung erworben werden. In besonderen Fällen besteht zusätzlich ein Anspruch auf…
DDR A-Z 1969
Presse (1969)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Agitation und Propaganda) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P., über die eine Postzeitungsliste herausgegeben wird, ist Lizenz-P. Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für Information, seit 1963 durch das Presseamt beim Vors. des Ministerrats. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“; Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED, Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats, die P.-Abt. der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann in keinem Falle die Rede sein. Gegenwärtig erscheinen in der „DDR“ 40 Tageszeitungen mit einer Auflage von 6,5 Mill. Exemplaren. Darunter befinden sich 15 Zeitungen der SED, von denen „Neues Deutschland“ als Zentralorgan der SED zugleich die führende Tageszeitung ist. Eigene Tageszeitungen geben auch die anderen Parteien des Demokratischen Blocks heraus: die LDPD fünf (Zentralorgan: „Der Morgen“), die CDU sechs (Zentralorgan: „Neue Zeit“), die NDPD sechs (Zentralorgan: „National-Zeitung“), die DBD das „Bauern-Echo“. Die größten Massenorganisationen geben ebenfalls Tageszeitungen heraus: der FDGB die „Tribüne“, die FDJ die „Junge Welt“, der DTSB das „Sport-Echo“, die Organisation der sorbischen Bevölkerung in der „DDR“, Domowina, die Zeitung „Nowa Doba“. Zur Parteipresse der SED gehören außer „Neues Deutschland“ 15 Bezirkszeitungen (Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis), „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ. Zur P. zählen das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“, die Kreiszeitungen und die Betriebszeitungen. Auflagenhöhe: „Neues Deutschland“ und die Bezirkszeitungen haben eine tägliche Auflage von etwa 4,2 Mill., das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“ und die Kreiszeitungen eine Auflagenhöhe von 1,3 Mill., die Betriebszeitungen eine Gesamtauflage von 1,4 Mill. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung wirkungsvoll begrenzt wird. So beläuft sich bei 15 SED-Bezirkszeitungen die Zahl der Kreisausgaben auf 221, während 5 CDU-Bezirkszeitungen nur 20 Nebenausgaben, 4 LDP-Bezirkszeitungen 24 Nebenausgaben und 5 NDPD-Bezirks-Zeitungen 21 Nebenausgaben verzeichnen. Die von den Kreisleitungen der SED und den Kreisausschüssen der Nationalen Front herausgegebenen Kreiszeitungen erscheinen seit 1961 in 216 Kreisen der „DDR“ und seit 1964 in den 8 Stadtbezirken Ostberlins. Sie haben die Arbeit der seit 1954 in den Bereichen der MTS verbreiteten Dorfzeitungen übernommen. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichten teil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Neben den uniform-tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu sozialistischen ➝Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochenzeitungen, Illustrierten, Magazine und Journale gelenkt. Sie erscheinen in 28 Titeln mit einer Gesamtauflage von 7,7 Mill. Exemplaren. Zu den populärsten gehören die „Wochenpost“ (860.000), die „für dich“ (833.000), die „Trommel“ (410.000), „Funk und Fernsehen“ (1,3 Mill.), das „Magazin“ (425.000) und die Rätselzeitung „Troll“ (325.000). Auch Fach- und Sport-P. haben einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der mitteldeutschen P. begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Die Verbreitung westlicher P. wird teils als Hetze gegen die „sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht, teils wird sie unterbunden gem. VO zum Schutze der Jugend, da westdeutsche Tageszeitungen als Schund- und Schmutzliteratur behandelt werden. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die [S. 497]Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Journalisten durchführt, nachweisen. Literaturangaben Herrmann, Elisabeth M.: Die Presse in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., überarb. Aufl. (BB) 1962. 180 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 496–497 Preissystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presseamt beim Vorsitzenden des MinisterratsSiehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Agitation und Propaganda) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P., über die eine Postzeitungsliste herausgegeben wird, ist Lizenz-P. Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für Information, seit 1963 durch das Presseamt beim Vors. des…
DDR A-Z 1969
Studenten-Ausbildung, Militärische (1969)
Siehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1975 1979 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 Vorbereitet durch die 3. Hochschulkonferenz der SED (2. 3. 1958) erließ am 4. 7. 1958 das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen eine Anweisung (Nr. 113) über die MStA., in der es heißt, sie bilde mit dem Studium eine Einheit. An je einem vorlesungsfreien Nachmittag jeder Woche ist die MStA. verbindlich. Studenten, die auf der Schule oder im Betrieb noch keine vormilitärische Ausbildung in der GST erhielten, müssen dies in Einheiten der GST an der Hochschule nachholen. Ferner sind im Pflichtsport die „erforderlichen militärsportlichen Übungen“ durchzuführen. Nach §§ 3 und 4 müssen die nicht waffentauglichen und weiblichen Hochschüler sich bei Luftschutz, Deutschem Rotem Kreuz und Feuerwehr ausbilden lassen; dieser Dienst ist „Heimatschutz“. Die Hochschulen weisen, obwohl die betr. §§ der Anw. 113 nicht veröffentlicht wurden, jene Studenten, die die GST durchliefen, monatsweise der Nationalen Volksarmee zur Ausbildung zum Reserveoffizier zu. — Ab 1. 9. 1959 ist die gleiche MStA. für alle Fachschüler verbindlich. Die Anweisung Nr. 113 wurde bekräftigt und verschärft durch die Anweisung für Hoch- und Fachschulen, die der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen am 1. 8. 1963 erließ. Diese nicht veröffentlichte Anweisung wurde am 17. 6. 1965 in der amtl. Zeitschrift „Unsere Universität“ (Greifswald) u.a. so erläutert: „Bekanntlich werden unsere wehrpflichtigen Studenten in der Regel mit dem Beginn des Studiums für die Dauer ihrer Studienzeit von der Ableistung ihrer aktiven Wehrpflicht zurückgestellt. Die befristete Zurückstellung bedeutet jedoch keinesfalls, daß damit die Ableistung der Wehrdienstzeit aufgehoben ist, sondern jeder Student muß nach erfolgreichem Abschluß seines Studiums bereit sein, seinen persönlichen Beitrag zur Stärkung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates zu leisten … Die vormilitärische Ausbildung der wehrpflichtigen männlichen Studenten dient also der Vorbereitung auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee.“ Seit der allg. Wehrpflicht wird die MStA. noch schärfer durchgeführt. So macht § 44 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) sinngemäß es auch allen Hoch- und Fachschulleitungen zur Pflicht, den Hoch- und Fachschülern „zu ermöglichen, sich bereits vor Ableistung des Wehrdienstes militärische … Kenntnisse anzueignen“. Am 15. 3. 1967 teilte die „Berliner Zeitung am Abend“ mit: „Zwanzig oder auch fünfzehn Tage lang werden in diesem Sommer die Studenten der Berliner Universität aus dem gegenwärtigen 1. Studienjahr in zentralen Ausbildungslagern ihre vormilitärische Ausbildung absolvieren. Damit leisten auch sie einen praktischen Beitrag, die DDR zu stärken, das sozialistische Vaterland zu verteidigen.“ Dazu bemerkte Major d. Res. Günter Hoffmann, Oberreferent für vormilitärische Ausbildung an der Humboldt-Universität, ergänzend: Diese Ausbildung ist „als wichtiger Teil der sozialistischen Wehrerziehung … zugleich obligatorischer Bestandteil des Studienjahresablaufes für die Studenten des 1. und 2. Studienjahres. Erziehung zum Klassenstandpunkt ist in erster Linie eine politisch-ideologische Frage. Dieser Klassenstandpunkt schließt das Bekenntnis ein, unseren Staat zu verteidigen. Durch ein langfristiges Programm wollen wir die Wehrbereitschaft erhöhen.“ — Allein im Juli 1967 wurden z. B. einige Tausend Studenten der Universitäten, abgesehen von den Fachschulstudenten, in Militärlagern ausgebildet. Laut „Sächsische Zeitung“ vom 31. 7. 1967 müssen über 2.500 Studenten des 1. und 2. Studienjahres [S. 627]der Technischen Universität Dresden an der vormilit. Ausbildung in zwei Militärlagern teilnehmen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 626–627 Studenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Studienaufklärung und -beratungSiehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1975 1979 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 Vorbereitet durch die 3. Hochschulkonferenz der SED (2. 3. 1958) erließ am 4. 7. 1958 das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen eine Anweisung (Nr. 113) über die MStA., in der es heißt, sie bilde mit dem Studium eine Einheit. An je einem vorlesungsfreien Nachmittag jeder Woche ist die MStA. verbindlich. Studenten, die auf der Schule oder im Betrieb…
DDR A-Z 1969
Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das GG. oder gesellschaftliche Bruttoprodukt ist nach der von Marx durch die Politökonomie in der „DDR“ übernommenen Definition die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr) erzeugten materiellen Güter und der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen. Das GG. wird nur im „Bereich der materiellen Produktion“ ermittelt. Die vom „immateriellen Bereich“ oder der „unproduktiven Sphäre“ erbrachten Dienstleistungen werden nicht mit einbezogen. Zum „immateriellen Bereich“ gehören das Banken- und Versicherungswesen, die Staatsverwaltung, die Einrichtungen des Gesundheitswesens, Wohnungsnutzung, Friseure und ähnliche Dienstleistungsbetriebe. Zum „Bereich der materiellen Produktion“ zählen die Wirtschaftsbereiche Industrie einschließlich produzierendes Handwerk (ohne Bauhandwerk), Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Post und Fernmeldewesen, Handel und der Sektor „Übrige Bereiche“ (z. B. Verlage, Wasserwirtschaftsbetriebe, Projektierungsbetriebe, Textilreinigungsbetriebe). Bei der Ermittlung des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen nach der westdeutschen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden im Gegensatz zur Gesamtproduktsberechnung in der „DDR“ die Dienstleistungen aller Bereiche mit erfaßt. Das GG. wird von der Zentralverwaltung für Statistik durch Summierung der Bruttoproduktion aller Betriebe der „Bereiche der materiellen Produktion“ ermittelt. Die Bewertung der Güter und Leistungen erfolgt zu laufenden Planpreisen (effektiven Preisen, Industrieabgabepreisen). Nach den vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung waren die einzelnen Wirtschaftsbereiche am [S. 239]Aufkommen des GG. 1967 mit folgenden Anteilen beteiligt: Industrie und produzierendes Handwerk mit 68 v. H., Bauwirtschaft mit 7,5 v. H., Land- und Forstwirtschaft mit 10 v. H., Verkehr, Post und Fernmeldewesen mit 4,9 v. H., der Handel mit 8,2 v. H. und die „Übrigen Bereiche“ mit 1,4 v. H. Von der Entstehungsseite her kann das GG. unter Verwendung der polit-ökonomischen Terminologie als die in einem gegebenen Zeitraum verausgabte Menge an „vergegenständlichter“ und „lebendiger“ Arbeit definiert werden. Dem Aufwand an „vergegenständlichter“ Arbeit entspricht der Wert der verbrauchten Produktionsmittel. Mit der verausgabten Menge an „lebendiger“ Arbeit ist der für die Erstellung des GG. erforderlich gewesene Aufwand an Arbeitskraft gemessen in Arbeitszeiteinheiten gemeint. Wertmäßig besteht das GG., von der Entstehungsseite aus betrachtet, aus dem „Ersatzfonds“ (Anlagenverschleiß [Abschreibungen] plus Materialverbrauch, Vorleistungen) und dem durch „lebendige“ Arbeit geschaffenen „Neuwert“ (Nationaleinkommen). Das Nationaleinkommen setzt sich von seiner Entstehung her aus den Wertbestandteilen Bruttolohn- und -gehaltssumme und „Reineinkommen“ (in Betrieben verbleibender und im Staatshaushalt zentralisierter Gewinn) zusammen, Gliedert man das GG. nach der Verwendungsseite in einzelne Wertbestandteile, so setzt es sich aus den Vorleistungen (Materialverbrauch), den Ersatzinvestitionen, der Akkumulation (Netto- bzw. Erweiterungsinvestitionen plus Erhöhung der Bestände und Reserven) und dem Konsum zusammen. Eine dem „Ersatzfonds“ (Abschreibungen oder Ersetzung des Anlagenverschleißes durch Ersatzinvestitionen plus Vorleistungen) vergleichbare Globalgröße kennt die westliche volkswirtschaftliche Gesamtrechnung nicht. Dieser „Ersatzfonds“ erscheint in der östlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowohl in der Entstehungs- als auch in der Verwendungsrechnung des GG. Aus dieser Zerlegung des GG. ist ersichtlich, daß das gesellschaftliche Bruttoprodukt infolge der in dieser Größe enthaltenen Vorleistungen nicht mit dem in den westlichen Marktwirtschaften ermittelten Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen vergleichbar ist. Der zweite Grund, der einen Vergleich unmöglich macht, ist die bereits erwähnte Nichtberücksichtigung der zwar „gesellschaftlich nützlichen“, ansonsten aber „unproduktiven“ Dienstleistungen bestimmter Bereiche. Auf Grund der in den östlichen Zentralplanwirtschaften praktizierten Bruttorechnung bei der Ermittlung des GG., wobei die Vorleistungen anderer Betriebe und Wirtschaftszweige bei der Feststellung der Bruttoproduktion jedes einzelnen Betriebes stets mitgerechnet werden, enthält die in den statistischen Veröffentlichungen ausgewiesene Gesamtproduktsgröße viele Doppelzählungen. Das Nationaleinkommen wird als die Summe der in einem bestimmten Zeitraum neugeschaffenen Werte definiert. Es besteht stofflich aus Produktions- und Konsumtionsmitteln, die auf die Verwendungszwecke Akkumulation, individuelle und gesellschaftliche Konsumtion verteilt werden. Zur „gesellschaftlichen Konsumtion“ rechnet man den Verbrauch von Erzeugnissen und Leistungen aus dem „produktiven“ Bereich in Einrichtungen zur kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung (lebensstandardwirksame gesellschaftliche Konsumtion) sowie in Einrichtungen, die gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. Nach vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der „DDR“ für 1967 verteilte sich das Nationaleinkommen zu 71,7 v. H. auf die individuelle Konsumtion, zu 7,3 v. H. auf die gesellschaftliche Konsumtion und zu 21,0 v. H. auf die Akkumulation. Das Nationaleinkommen entspricht in gewisser Annäherung dem in der westlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelten Nettosozialprodukt zu Marktpreisen. Allerdings darf bei dieser Gegenüberstellung nicht außer Acht gelassen werden, daß das Nationaleinkommen gegenüber dem Nettosozialprodukt die erbrachten Dienstleistungen des „immateriellen Bereichs“ nicht enthält. Die zweckmäßige Abgrenzung der „produktiven“ von der „unproduktiven“ Sphäre des Dienstleistungsbereiches hat in den östlichen Statistiken zu vielen Schwierigkeiten geführt, weshalb die Berechnungsmethode des GG. und des Nationaleinkommens in der „DDR“ mehrfach geändert wurde. Auf dem Gebiet der Wirtschaftsplanung und -lenkung wurde das Wachstum des Nationaleinkommens zur wichtigsten Meßziffer der ökonomischen Entwicklung erklärt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 238–239 Gerichtsvollzieher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeschenkpaketversandSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das GG. oder gesellschaftliche Bruttoprodukt ist nach der von Marx durch die Politökonomie in der „DDR“ übernommenen Definition die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr) erzeugten materiellen Güter und der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen. Das GG. wird nur im „Bereich der materiellen Produktion“ ermittelt. Die vom „immateriellen Bereich“ oder der…
DDR A-Z 1969
Wirtschaft (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Wirtschaftspolitik a) allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des Wirtschaftssystems. Das bestehende Wirtschaftssystem wird als „sozialistische Planwirtschaft“ gekennzeichnet. Entscheidend für die Eigenart der [S. 727]W.-Politik ist, daß die sozialistische Plan-W. in ihren Grundelementen bewußt als ein Wertsystem aufgefaßt wird. Dieses bezieht sich nicht darauf, makroökonomische Ungleichgewichte in Notlagen zu beseitigen (z. B. Kriegs-W.), sondern soll im Zusammenhang einer neuen gesamtgesellschaftlichen Wertordnung von oben auf die Dauer in dem gesellschaftlichen System durchgesetzt werden. Eine entsprechende W.-Politik zu führen, war und ist das Ziel der KPD bzw. SED. Typisch ist eine grundsätzlich kämpferische Einstellung der SED auch im wirtschaftspolitischen Bereich. Sie zeigte sich am deutlichsten dort, wo gewaltsam das überkommene W.-System zerstört wurde (z. B. durch Enteignung, Zwangskollektivierung, Berufslenkung). Die ideologische Orientierung erfolgt im wesentlichen am Marxismus-Leninismus, im einzelnen an der Politischen Ökonomie. Die Veränderungen im wirtschaftlichen Lenkungssystem während der letzten Jahre (NÖS) und die jüngste starke Förderung von praxisbezogenen Teilbereichen der W.-Wissenschaften („sozialistische Wirtschaftsführung“, „sozialistische Betriebswirtschaftslehre“) zeigen jedoch, daß die Dogmen der traditionellen politischen Ökonomie gegenüber den Problemen von entwickelten, vielschichtig verflochtenen industriellen Volkswirtschaften aussagenarm sind. Die W.-Politik hat zur Aufgabe, bestimmte Grundbestandteile des Gesamtsystems — gesellschaftliches Eigentum und zentrale Lenkung — entweder zu schaffen oder so funktionsbereit zu halten, daß über wirtschaftliche Wachstumsprozesse eine Anhebung des Lebensstandards möglich ist. Daher wird die W.-Politik zu Recht als der „wichtigste Teil der Gesamtpolitik“ der SED und ihr folgend der staatlichen Verwaltung bestimmt. Machtgewinn, -behauptung und -Sicherung der SED sind eng mit der Gestaltung der wirtschaftlichen Struktur (Organisationsformen, Institutionen) und des wirtschaftlichen Ablaufs (W.-Prozeß, makro- und mikroökonomische Beziehungen) verknüpft. Im einzelnen sind wichtige Aufgaben der W.-Politik: 1) der allgemeine Aufbau des W.-Systems durch Bildung und Auflösung von W.-Organen, 2) die Verteilung von Entscheidungskompetenzen derart, daß ein kooperationsfähiges Entscheidungssystem entsteht, 3) die Festlegung der volkswirtschaftlichen Grundstruktur, der Branchen und Produktionssortimente sowie der territorialen wirtschaftlichen Verflechtung, 4) die Bestimmung der Wachstumsziele und -strategien, der volkswirtschaftlichen Effektivität im zentralen Plan, 5) die Regelung eines Systems direkter und indirekter Instrumente („ökonomische Hebel“) wie Preisplanung und -gestaltung, Haushaltsabführungen, Prämiensätze, 6) Entscheidungen über Investitionen, den Außenhandel und 7) über den den VEB verbleibenden Anteil am Reineinkommen, 8) die Lenkung der Branchen durch Ministerien, VVB, Kombinate und VEB im Hinblick auf Forschung, Entwicklung, Fertigung und Absatz sowie der regionalen Wirtschaftskomplexe (Bezirke und Kreise, Städte und Gemeinden), 9) die rationelle Nutzung der Produktionsfaktoren und die Verteilung der Erzeugnisse, 10) die Regelung der Finanzbeziehungen, z. B. zwischen Bank, Betrieb und Staatshaushalt. b) Etappen Bei dem Abbau des überkommenen W.-Systems und dem Aufbau einer sozialistischen Plan-W. lassen sich bis jetzt fünf verschiedene Phasen unterscheiden. Sie sind gleichzeitig die Hauptetappen der allgemeinen politischen Entwicklung. Die erste Phase von 1945 bis 1949 war dadurch gekennzeichnet, daß ökonomische Machtbasen (z. B. privatkapitalistisches Eigentum) zerstört bzw. übernommen wurden. Es war die Etappe der „Eroberung der politischen und wirtschaftlichen Kommandohöhen“ durch Industrie- und Bodenreformen. In der Industrie wurde das staatliche und „nationalsozialistische“ Eigentum, später auch das Privatkapital enteignet. Der Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 („Sequesterbefehl“) ordnete unter der Bezeichnung „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien“ die Beschlagnahme wichtiger Industriebetriebe an. Formal sollte sich die Maßnahme vor allem gegen „Naziaktivisten und Rüstungsfabrikanten“ richten. Ein kleiner Teil der beschlagnahmten Betriebe wurde mit dem Befehl Nr. 167 vom 5. 6. 1946 in das „Eigentum der UdSSR auf Grund der Reparationsansprüche der UdSSR“ überführt („SAG-Betriebe“), während der größere Teil zu „Volkseigentum“ erklärt wurde (Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948). In der Provinz Sachsen bestimmte [S. 728]ein am 30. 6. 1946 durchgeführter „Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“ die Übernahme in „Volkseigentum“. 1947 gingen alle Bodenschätze in „Volkseigentum“ über (Ländergesetze „Über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerksbetriebe in die Hand des Volkes“). Parallel dazu lief seit 1945 eine Bodenreform, durch die aller landwirtschaftlicher Privatbesitz über 100 ha entschädigungslos enteignet und in einem allgemeinen „Bodenfonds“ zusammengefaßt wurde. Etwa ⅔ des Landes wurde an 550.000 landlose Bauern, Landarbeiter, Pächter u. a. verteilt, etwa ⅓ übernahmen Länder, Kreise und Gemeinden. Diese erste Phase charakterisierten weiterhin Demontagen und Reparationsleistungen an die SU. Letztere wurden formal 1953 abgeschlossen. Am 27. 6. 1947 konstituierte sich auf Befehl Nr. 138 der SMAD die „Deutsche Wirtschaftskommission“ als zentrale deutsche Verwaltungsinstanz. Bestehend aus 12 Zentralverwaltungen brachte die DWK eine stärkere Zentralisierung des wirtschaftlichen Leitungssystems. Ein Teil der volkseigenen Betriebe unterstand ab Juli 1948 direkt der DWK. Die anderen VEB wurden entweder von Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder genossenschaftlich verwaltet. Als Zwischeninstanzen schuf die DWK ein Ministerium für Industrie und von diesen angeleitete Vereinigungen Volkseigener Betriebe mit VEB als unselbständigen Filialbetrieben. Die DWK wurde die Vorläuferin der späteren Regierung. Die zweite Etappe von 1949 bis 1958 wurde dadurch bestimmt, daß Grundlagen für die volkswirtschaftliche Grundstruktur kennzeichnende Branchen der chemischen und elektrotechnischen Industrie und des Maschinenbaus geschaffen sowie durch Kriegsschäden und Demontagen bedingte Verluste und Disproportionen beseitigt wurden. Die Industrieverwaltung wurde in dieser Zeit zweimal reorganisiert: Ende 1950 wurde das Ministerium für Industrie durch einzelne Industrieministerien ersetzt. Sie übernahmen den größeren Teil der bis dahin den Länderregierungen unterstehenden VEB-L (jetzt VEB-Z), der kleinere Teil wurde als „örtliche Industrie“ den Kreiskörperschaften unterstellt. Gleichzeitig wurden neue Branchenverwaltungen (VVB-Z) gegründet. Ende 1951 wurden dann die Branchenverwaltungen aufgelöst und die angeschlossenen Betriebe in selbständige, nach der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“ arbeitende W.-Einheiten umgewandelt. Allgemein führte die SED in dieser Phase einen verschärften „Klassenkampf nach innen“. Die Sozialisierung wurde weiterbetrieben, so durch die Gründung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks und von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Die Zwangskollektivierung der selbständigen Bauern-W. lief von Juli 1952 bis April 1960. Sie stagnierte in den Jahren 1953 (Juni-Aufstand), 1956 (Unruhen in Polen) und 1957 (Ungarn-Aufstand). 1950 wurde die DDR in den 1949 gegründeten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe aufgenommen, womit eine intensivere wirtschaftliche Verflechtung mit den Ostblockländern, in erster Linie mit der SU, begann. Die 1948 mit einem Halbjahresplan eingeführte zentrale Planung brachte 1949 einen Zweijahrplan, 1951 einen ersten und 1956 einen zweiten Fünfjahrplan. Die dritte Phase von 1958 bis 1962 begann mit einer Reorganisation des Staats- und W.-Apparates. Der Auflösung der Industrieministerien folgte die Gründung von Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) mit der Aufgabe, unterstellte VEB „operativ und produktionsnah anzuleiten“. Eine Staatliche Plankommission wurde aufgebaut, der bis zur Bildung des Volkswirtschaftsrates 1961 während der vierten Verwaltungsreform auch die VVB unterstanden. Die örtliche Industrie gewann an Bedeutung, indem den Räten der Bezirke und Kreise ehemals zentralverwaltete Industriebetriebe zugeordnet wurden. Im Zusammenhang damit konstituierten sich bei den Räten der Bezirke besondere Wirtschaftsräte. Währenddessen wurde die Industrie stark ausgebaut (z. B. VEB Braunkohlenkombinat „Schwarze Pumpe“, Werk II des VEB Leuna-Werke, Erdölleitung „Freundschaft“). Die Jahre 1958 und 1959 brachten insgesamt eine erste Konsolidierung des wirtschaftlichen und politischen Systems, der in den Jahren bis 1962 dann jedoch, hervorgerufen durch die Vollkollektivierung der Landwirtschaft, die Fluchtbewegung und den Bau der Mauer, Krisen folgten. Die wirtschaftlichen Kontakte zu RGW-Ländern [S. 729]wurden ausgebaut. Unter der Formel „Störfreimachung“ wurden eine stärkere Umstellung der W. auf Materialimporte aus der SU und anderen Ostblockländern sowie die Eigenfertigung bisher importierter Erzeugnisse propagiert. Durch die Umstellung sollte der Interzonenhandel verringert werden. Er stieg im Umfang allerdings ab 1962 wieder an. Typisch für die vierte Phase, von 1963 bis 1966, war der weitere Ausbau der etablierten sozialistischen Plan-Wirtschaft unter einem wirtschaftspolitischen Reformprogramm, dem Neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Bemerkenswert ist dreierlei: einmal eine zunehmende Dezentralisierung ableitbarer Entscheidungen, was jedoch gleichzeitig begleitet ist von einer stärkeren Zentralisierung bei Grundentscheidungen (z. B. die Struktur- und Wachstumspolitik betreffend), zweitens die Nachfrage nach Sachverstand auf allen Produktions- und Leitungsebenen und die Integration von Sachverständigen meistens über Konsultativgremien und Stabsstellen und drittens eine Ökonomisierung des W.-Ablaufs in Verbindung mit der Verbreitung des Leistungsdenkens. Das NÖS zielt in erster Linie nicht auf eine Veränderung der Grundelemente des W.-Systems und der bezeichnenden Instrumente der W.-Politik, sondern auf deren effektivere Gestaltung und Anwendung. Ein weitverbreiteter Voluntarismus und Praktizismus sollen durch einen Prozeß der partiellen Verwissenschaftlichung und einer allgemeinen Anhebung des Ausbildungsniveaus eingeschränkt werden. Dabei werden auch Bestandteile westlicher Verkehrs wirtschaften auf ihre Anwendbarkeit hin überprüft und ggf. übernommen (z. B. die auf eigene Rechnung arbeitenden „Ingenieurbüros für Betriebswirtschaft“ bei den VVB, ohne daß dies die immanenten Spannungen des zentral gelenkten W.-Systems beseitigen könnte. Auch wenn wettbewerbliche Elemente eingebaut werden, bleibt der Planungszentrale die Aufgabe, ein volkswirtschaftliches Gleichgewicht zu sichern. Die Spannungen bestehen zwischen den Mengen- und Preisregulierungen. Der unmittelbare Preis-Mengenzusammenhang ist unterbrochen, andererseits können die staatlichen Preisorgane die einmal fixierten Preise nicht fortlaufend den unterschiedlichen Versorgungs- und Kostenlagen anpassen. Umdispositionen sind nur schwerfällig zu erreichen, was auf die durchschnittliche volkswirtschaftliche Effektivität drückt. Dies gewinnt an Bedeutung, wenn — wie in letzter Zeit — die W.-Branchen verstärkt unmittelbar an den internationalen Markt herantreten. Die relativ hohe Effizienz, die einer zentral gelenkten W. bei herausgehobenen Schwerpunkten oder bei radikalen Umstellungen in dem W.-System möglich ist, bleibt einer entwickelten, in den Grundzügen proportionierten Plan-W. nach allen bisherigen Erfahrungen unerreichbar. Im einzelnen wurden durch das NÖS eine Reihe indirekter Leitungsinstrumente und Anreize verbessert oder aber neu eingeführt (z. B. neue Industriepreise, Zins, Prämien), die Position der VVB zu ökonomischen „Führungsorganen“ ausgebaut und das wirtschaftliche Leitungssystem insgesamt durch die Anwendung moderner, sozialwissenschaftlicher und mathematischer Verfahren (z. B. der Soziologie, Sozial- und Betriebspsychologie, Optimierungsrechnung) rationalisiert. Im Rahmen einer 1959 begonnenen „zweiten Etappe“ des NÖS wurden der Volkswirtschaftsrat aufgelöst und sieben Industrieministerien sowie das Ministerium für Materialwirtschaft gebildet. Durch diese Ministerien wurde die Kontrolle über die VVB wieder gefestigt. Die gegenwärtige fünfte Phase wurde im April 1967 auf dem VII. Parteitag der SED mit dem Beschluß eingeleitet, das NÖS als Ökonomisches System des Sozialismus weiterzuentwickeln. Das ÖSS wird als das „Kernstück des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ angesehen. Die seit 1963 in der Industrie gesammelten Erfahrungen werden jetzt auf andere W.-Bereiche (z. B. die Landwirtschaft) und auch die staatliche Verwaltung übertragen. Durch die Anwendung der kybernetischen Systemtheorie soll die gesamte Leitungs- und Planungsorganisation rationalisiert und optimiert werden. Weiterhin ist kennzeichnend, daß die Bedeutung einer volkswirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik für eine entwickelte Industriewirtschaft erkannt wurde. Das führt vor allem zu Änderungen in der Planung. Zur Lösung der strukturpolitischen Probleme wird 1968 eine gesonderte Schwerpunktplanung eingeführt. Dabei erhält die zentrale Ebene der Ministerien und der [S. 730]SPK zusätzliche Kompetenzen. Im Unterschied zur ersten Phase des NÖS wird die Priorität der Politik und Ideologie vor und in der Ökonomie wieder hervorgehoben und gleichzeitig die „führende Rolle“ der SED auch in der W. betont. 2. Wirtschaftssystem a) Wirtschaftsfläche Die gesamte W.-Fläche umfaßt 1967 10.830.237 ha. Hiervon sind 6.350.780 ha landwirtschaftliche Nutzungsfläche, 2.946.664 ha Forsten und Holzungen, 84.372 ha Ödland und 209.011 ha Gewässer. Hinzu kommen 1.018.796 ha sonstige Flächen, d.s. Hof- und Gebäudeflächen, Straßen, Plätze, Schienenwege, Flug-, Sport- und Militärübungsplätze, Parkanlagen usw. Die Gesamtfläche entspricht etwa der der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Nach der Größe ihrer W.-Fläche steht die DDR in Europa an 16. Stelle. Die W.-Fläche, nach Eigentumsformen gegliedert, ergibt für 1967 folgende Verteilung: 1.206.003 ha nicht-sozialistischer Betriebe und 9.624.234 ha sozialistischer Betriebe, darunter 501.319 ha volkseigener Güter, 6.585.884 ha Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften und 20.964 ha Gärtnerischer Produktionsgenossenschaften. 1950 war das Verhältnis zwischen nicht-sozialistischem und sozialistischem Eigentum an der W.-Fläche noch 8.262.730 ha zu 2.492.081 ha und 1958 lautete es 5.234.413 ha zu 5.579.113 ha („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, S. 271, 255). b) Zentrale Planung Die zentrale Planung ist neben den spezifischen Eigentumsverhältnissen das entscheidende Strukturmerkmal des W.-Systems. In dem System wird generell davon ausgegangen, wirtschaftliche Einzeldispositionen über einen zentralen Plan zu lenken und zu koordinieren. In der Vergangenheit hat sich die Form, nach der vor allem die Beziehungen zwischen Planungszentrale und W.-Einheiten geregelt wurde, wiederholt geändert. Seit 1948 gab es allein fünf größere Umbildungen der Planorganisation. Sehr verschiedene Planarten wurden, zumeist diskontinuierlich, angewendet: neben Jahres- und kurzfristigen Plänen Halbjahr-, Zweijahr-, Fünfjahr- und Siebenjahrpläne. Die früher durchgeführte einfache Mengenplanung mit der Bruttoproduktion als entscheidender Kennziffer ist inzwischen durch einige Qualitäts- und Effektivitätskriterien ergänzt worden, ohne daß eine Kennziffer, z. B. der Gewinn, Priorität erlangte. Hier wie auch bei anderen Problemen der zentralen Planung wirkt sich negativ das Fehlen einer entwickelten Planungstheorie aus. Seit 1967 (ÖSS) wird der Perspektivplan zum wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrument ausgebaut. Neuere Entwicklungen (z. B. der volkswirtschaftlichen Prognostik und der Schwerpunktplanung) stärken die zentrale Planung. c) Eigentumsverhältnisse Eine der primär kennzeichnenden Differenzen zwischen dem W.-System der DDR und dem der BRD sind die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse. Sie werden im Rahmen der Politischen Ökonomie als die wichtigsten gesellschaftlichen Verhältnisse angesehen und bestimmen angeblich den Charakter aller anderen gesellschaftlichen Beziehungen. Im sozialistischen System wird das gegenüber dem Privateigentum dominierende „sozialistische Eigentum“ an Produktionsmitteln als die wirtschaftliche Basis der gesamtgesellschaftlichen Steuerung durch die SED („Arbeiter-und-Bauern-Macht“) angesehen. Die Bildung von Privateigentum an Produktionsmitteln durch Unternehmer und von großen Kapitalgruppen mit gesellschaftspolitischen Einflußmöglichkeiten wird verhindert. Das sozialistische Eigentum existiert in zwei Formen: als „Volkseigentum“, das die durch Vergesellschaftung in direkten staatlichen Besitz gelangten Betriebe und Unternehmen erfaßt, und als „genossenschaftliches Eigentum“, das durch den Zusammenschluß von Einzelproduzenten zu Erzeugergenossenschaften entsteht. Die Basis des Volkseigentums entstand 1946 durch die entschädigungslose Enteignung der „Nazi- und Kriegsverbrecher“. Durch den Neubau zahlreicher Großbetriebe wuchs der staatliche Wirtschaftsbereich stark an. 1967 stammten 79,5 v. H. der industriellen Produktion (einschl. des Fertigungshandwerks) aus volkseigenen Betrieben. Das genossenschaftliche Eigentum besteht in den Organisationsformen von Produktionsgenossenschaften, die vor allem in der Landwirtschaft und im Handwerk sowie [S. 731]im Gartenbau und in der Fischerei verbreitet sind, und von Konsumgenossenschaften. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden neben dem Privateigentum als dritte Eigentumsform noch das „halbstaatliche Eigentum“ unterschieden. Dieses umfaßt Betriebe mit einer staatlichen Beteiligung (Kapitaleinlage) und/oder einem Kommissionsvertrag. Die 3.892 privaten Industriebetriebe mit in der Regel mehr als 10 Beschäftigten des Jahres 1967 machen zwar rein zahlenmäßig immer noch 29,6 v. H. der Industriebetriebe aus, sie sind jedoch an der industriellen Bruttoproduktion nur noch mit 2 v. H. beteiligt. Bei den halbstaatlichen Betrieben lauten die Zahlen für 1967: 5.562 Betriebe, die 42,3 v. H. der Industriebetriebe darstellen, produzieren 10,3 v. H. d) Volkseigene Wirtschaft Die VEW umfaßt alle in staatlichem Besitz befindlichen Betriebe und Institutionen aus den verschiedenen W.-Bereichen. Hierzu gehören: die volkseigene Industrie, die volkseigenen Güter, der staatliche Außenhandel (Außenwirtschaft), der staatliche Großhandel mit Industriebedarf (Staatliche Kontore) und mit Konsumgütern und Lebensmitteln (Großhandelsgesellschaften, VVEAB), der staatliche Einzelhandel (HO) und die staatlichen Verkehrseinrichtungen (Deutsche Reichsbahn, Post- und Fernmeldewesen, Interflug (Luftverkehr), Schiffahrt, Kraftverkehr). Vom Staat eingesetzte Leiter bzw. Direktoren der VEB und der übrigen Einrichtungen verwalten die VEW nach dem Prinzip der Einzelleitung. Ihre Aufgabe ist es, [S. 732]das VEW „wirtschaftlich zu nutzen, zu erhalten und zu mehren“. Die Bevölkerung kann Rechte aus der VEW lediglich in den verschiedenen Beratungs- und Kontrollgremien (z. B. Produktionskomitees, Gesellschaftliche Räte) und formal auch über die Volksvertretungen wie Volkskammer, Bezirks- und Kreistag und Gemeindevertretung wahrnehmen. Am 30. 9. 1967 arbeiteten von insgesamt rd. 7,7 Mill. Berufstätigen in der W. 5 Mill. Berufstätige in der VEW („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, S. 61). e) Wirtschaftsorgane Die Organisationseinheiten des W.-Systems sind die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten und die staatlichen Träger der W.-Politik sowie der allgemeinen Verwaltung. Letztere werden auch „wirtschaftsleitende Organe“ genannt. Dagegen umfaßt die ältere Bezeichnung „Produktionsleitungen“ Einheiten beider Arten: Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Bezirkswirtschaftsräte und Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Organe der W.-Politik und Verwaltung sind hierarchisch gegliedert. Höchstes Organ der W.-Leitung ist der Ministerrat. Er transformiert wirtschaftspolitische Ziele, Strategien und Mittelpräferenzen aus dem Parteiapparat der SED in Sollgrößen und Handlungsanweisungen für den Bereich der W. und arbeitet direkt mit dem Staatsrat und der Volkskammer zusammen. Auf seiner Ebene werden die wichtigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen mit beteiligten Ressorts (z. B. Bildungswesen, Gesundheitswesen) abgestimmt. Dem Ministerrat unterstehen zur Leitung, Verwaltung und Kontrolle der W. spezielle Organe, die sich nach Funktionen unterscheiden lassen. Dies sind erstens Organe, denen produktive W.-Bereiche zugeordnet sind: Industrieministerien, das Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, der Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft, die Ministerien für Bauwesen und Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen, Handel und Versorgung, das Amt für Wasserwirtschaft. Eine zweite Gruppe hat neben spezifischen Hauptaufgaben, wie z. B. die Planungsaufgaben der Staatlichen Plankommission, im Zusammenhang der W.-Leitung und -Verwaltung vorwiegend koordinierende und indirekt regelnde Funktionen: die Staatliche Plankommission, die Ministerien für Wissenschaft und Technik sowie der Finanzen, besondere Verwaltungsstellen für Arbeit, Löhne und Preise, die Staatsbank der DDR, Kontrollaufgaben vor allem hat die dritte Gruppe der wirtschaftsleitenden Organe: wie die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, das DAMW und das Staatliche Vertragsgericht. Auf der regionalen Ebene existieren folgende wichtige Organe der W.-Leitung: 1) die die Industrie der Bezirke leitenden und den Räten der Bezirke sowie dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellten Bezirkswirtschaftsräte, 2) Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft auf Bezirks- und Kreisebene, 3) Bezirks- und Kreisbauämter und 4) Räte der Gemeinden, soweit sie kommunale Dienstleistungs- oder Versorgungsbetriebe verwalten. Die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten umfassen Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, Handelsorganisationen, Genossenschaften, Banken. Im Vordergrund des allgemeinen W.-Prozesses stehen die Industriebetriebe. Der Grad der erreichten Annäherung an die Optimalität der Größenordnungen der Betriebe, der technisch-ökonomisch adäquaten Ausstattung mit Sachmitteln und Fertigungsverfahren und der rationellen Verflechtung in den überbetrieblichen Produktionsprozeß sind von erheblicher Auswirkung auf die gesamtwirtschaftliche Effektivität. In allen drei Aspekten befindet sich die W. im Rückstand gegenüber führenden Industrieländern. Das gegenwärtige wirtschaftpolitische Programm zielt bei diesen Problempunkten auf eine Verringerung der hohen Anzahl kleinerer Betriebe durch Zusammenlegungen von Betrieben und die Bildung von Kombinaten. Des weiteren sollen durch Spezialisierung, Konzentration und den Aufbau von Kooperationsverbänden und von sozialistischen Arbeitsgemeinschaften sowie durch die Intensivierung der Erzeugnisgruppenarbeit günstige Formen der überbetrieblichen Zusammenarbeit gefunden werden. Schließlich soll die Produktion vornehmlich durch Rationalisierungen stärker mechanisiert und automatisiert werden. [S. 733] [S. 734] f) Regionale Struktur der Volkswirtschaft (Quelle: „Statistisches Jahrbuch der DDR 1968, S. 83 f.) Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Thalheim, Karl C., und Peter Propp: Die Entwicklungsziele der sowjetischen Besatzungszone in der zweiten Fünfjahrplan-Periode. (FB) 1957. 87 S. m. 15 Tab. Thalheim, Karl C.: Die Wirtschaft der Sowjetzone in Krise und Umbau (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland, Bd. 1, hrsg. v. Forschungsbeirat … beim BMG). Berlin 1964, Duncker und Humblot. 191 S. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 726–734 Wilhelm-Pieck-Stadt Guben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung
Wirtschaft (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Wirtschaftspolitik a) allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des Wirtschaftssystems. Das bestehende Wirtschaftssystem wird als „sozialistische Planwirtschaft“…
DDR A-Z 1969
Landwirtschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung des Produktionspotentials der L. zur immer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen aus der Eigenproduktion zum Ziele gesetzt. Vom „Sozialisierungsprozeß“ in Mitteldeutschland wurde kaum ein anderer Berufsstand so entscheidend betroffen wie die Landwirte. In der L. sind nicht nur die Eigentumsverhältnisse und die Betriebsstruktur, sondern auch die Bewirtschaftungsform grundlegend gewandelt worden. Die Agrar[S. 365]struktur wird heute von „sozialistischen“ Betriebsformen (LPG, VEG) geprägt. Innerhalb dieser Landwirtschaftsbetriebe, zwischen ihnen und mit Betrieben anderer Wirtschaftszweige soll ein Kooperationssystem errichtet werden, das sich über die gesamte Gesellschaft erstreckt (Kooperation in der Landwirtschaft). Eng mit dieser Zielsetzung sind die Forderungen nach erhöhter Arbeitsproduktivität, Senkung der Produktionskosten und Verbesserung der Qualität der landw. Erzeugnisse verbunden. Als besonderer Produktionsfaktor zur Erreichung eines optimalen Reproduktionsprozesses der L. wird die industriemäßige Leitung der Agrarproduktion angesehen. Mit diesen Zielen wird das Weltniveau bei der Erzeugung landw. Produkte angestrebt. Dabei wird als selbstverständlich angenommen, daß der technische Fortschritt nur in großen Produktionseinheiten voll zur Entfaltung kommen kann. Ein wissenschaftlicher Nachweis, daß nur große Produktionseinheiten die höchste Produktivität haben können und welche Betriebsgrößen anzustreben sind, wird nicht erbracht. Die Bodennutzung zeigt gegenüber der Vorkriegszeit und im Vergleich der beiden Teile Deutschlands folgendes Bild: Die Hektarerträge der einzelnen Kulturen stiegen gegenüber dem Vorkriegsniveau in Mitteldeutschland weniger an als in Westdeutschland: Insgesamt betrachtet blieb die Flächenproduktivität der mitteldeutschen Pflanzenproduktion beachtlich unter der des Bundesgebietes zurück, wie die Brutto-Bodenproduktion, die Summe aller auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche erzeugten und mit Getreideeinheiten (GE) bewerteten Früchte je ha LN ausweist: Auch in der tierischen Produktion sind Leistungsrückstände gegenüber der westdeutschen L. festzustellen. Für Mitteldeutschland ist zunächst die starke Steigerung der Bestände aller wichtigen Nutzvieharten über den Vorkriegsumfang charakteristisch: [S. 366]Die faktisch erreichte Bestandsvermehrung ist für sich allein aber noch kein Ausdruck einer ökonomisch sinnvollen tierischen Produktionssteigerung. Offenbar ist es bis heute nicht gelungen, Viehbestand und Futterversorgung miteinander in Einklang zu bringen, wie die gegenüber der L. im Bundesgebiet sehr viel geringeren Einzeltierleistungen erkennen lassen: Berechnet man die Nahrungsmittelproduktion, d.h. die Gesamtheit der für den menschlichen Verzehr von der L. im Inland erzeugten Agrarprodukte, so weist das Mengenergebnis erhebliche Erfolgsunterschiede zwischen den beiden Teilen Deutschlands aus: Bis zum Jahre 1967 ist die Nahrungsmittelproduktion der „DDR“ um 27 v. H., diejenige der BRD um 76 v. H. über das Vorkriegsniveaus angestiegen. In beiden Teilen Deutschlands erreichte die Nahrungsmittelproduktion im Jahre 1967 ein bisheriges Spitzenergebnis. Dabei stammten von der tierischen Produktion in Mitteldeutschland 16 v. H., im Bundesgebiet 20 v. H. aus importierten Futtermitteln. In Mitteldeutschland war auch die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate der Nahrungsmittelproduktion kleiner als in Westdeutschland. Auf den Kopf der Bevölkerung bezogen, liegt die Agrarproduktion der „DDR“ dennoch etwas höher als die der BRD. Das macht die wesentlich günstigeren Bedingungen Mitteldeutschlands im Nahrungsspielraum deutlich. 1967 entfielen nämlich auf 100 ha LN in der „DDR“ 269 Personen, in der BRD dagegen 428 (Bevölkerung). Dementsprechend lag der Selbstversorgungsgrad, d.h. der Anteil des Verbrauchs aus der Inlandsproduktion am Gesamtverbrauch von Nahrungs- und Futtermitteln, in Mitteldeutschland bei 86 v. H., in Westdeutschland bei 77 v. H. Eine über das Ganze des Nahrungsmittelverbrauchs gehende Kalorien- und Nährstoffberechnung ergibt, daß die „DDR“ von allen kommunistischen Volkswirtschaften den höchsten Ernährungsstandard aufweist. Wie relativ hoch dieser ist, geht auch aus einem Vergleich mit der BRD hervor. So erreicht die „DDR“ gegenwärtig in etwa den westdeutschen Durchschnittsverbrauch an Kalorien und Kohlehydraten, liegt aber im Verbrauch von Gesamteiweiß (um rd. 10 v. H.) und ins[S. 367]besondere von tierischem Eiweiß (um rd. 25 v. H.) unter dem Verbrauchsniveau der BRD. Auch im Fettverbrauch bleibt sie (um etwa 12 v. H.) darunter, was allerdings unter dem Blickpunkt der Volksgesundheit sicherlich kein Nachteil ist. Über das Ganze gesehen konnte in der mitteldeutschen L., nach vielen Wandlungen und Experimenten, das neue System zwar bis zu einem gewissen Grad konsolidiert werden, aber das Ziel des gut organisierten, spezialisierten sozialistischen Großbetriebes ist keineswegs erreicht worden. Dem stehen nicht nur Planungs- und Leitungsprobleme entgegen, sondern es gibt auch immer noch eine ganze Anzahl technischer Schwierigkeiten zu lösen. Letztere erstrecken sich vor allem auf die Schließung der eine rationelle tierische Produktion verhindernden großen Eiweißfutterlücke, während im Einsatz mineralischer ➝Düngemittel und in der Mechanisierung der L. vergleichsweise größere Fortschritte erzielt werden konnten. Mit 138.739 Schleppern und einer durchschnittlichen Motorleistung von 40,8 PS standen 1963 der L. in der „DDR“ je ha LN immerhin 0,89 Schlepper-PS zur Verfügung. Die entsprechenden Zahlen der BRD liegen bei 1.256.544 Schleppern mit durchschnittlich 23,4 PS und 2,10 Schlepper-PS je ha LN, wobei man allerdings anmerken muß, daß die westdeutsche L., bei ihren Strukturproblemen hinsichtlich des hohen Anteils von Kleinbetrieben, in manchen Produktionsvorgängen übermechanisiert ist. Stärker als in anderen Sektoren der Volkswirtschaft wirkt sich die zentrale administrative Organisation nachteilig auf die Entwicklung der L. auch in der „DDR“ aus. Mit dem Neuen ökonomischen System bzw. dem ökonomischen System des Sozialismus ist die Planung zwar etwas effizienter geworden, was in den seit 1963 feststellbaren Fortschritten der Agrarproduktion zum Ausdruck kommt, am herrschenden Wirtschaftssystem hat sich damit jedoch für die L. und die in ihr tätigen Menschen nichts Grundsätzliches geändert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 364–367 Landtechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsbank der DDR (LB)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung des Produktionspotentials der L. zur immer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen aus der Eigenproduktion zum Ziele gesetzt. Vom „Sozialisierungsprozeß“ in Mitteldeutschland wurde kaum ein anderer Berufsstand so entscheidend betroffen wie die Landwirte. In…
DDR A-Z 1969
Tierzucht (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 In der Organisation der Herdbuchzucht bzw. des Herdbuchwesens wurden zwar nach 1945 mit Genehmigung der SMAD die auf privater Basis gegründeten und geleiteten Züchtervereinigungen wieder ins Leben gerufen, aber bereits ab 1948 der VdgB gleichgeschaltet und im Zuge der weiteren Entwicklung der Agrarpolitik vollends aufgelöst. Die züchterische Betreuung ging zunächst an die im Bereich der Länder arbeitenden Tierzuchtinspektionen, später, nach Auflösung der Länderverwaltungen und der Einrichtung von Bezirken, auf die Bezirkstierzuchtinspektionen über. Zentrale Lenkungs- und Kontrollstelle für das gesamte Herdbuch-, Leistungsprüfungs- und Körwesen wurde ab 1. 1. 1953 die Zentralstelle für T. in Berlin. Nach der totalen Zwangskollektivierung wurde durch ein T.-Gesetz (GBl.~I, 1962, S. 60) die zentrale Leitung von Herdbuchzucht, Körwesen, Vatertierhaltung, Zuchttierlenkung, künstlicher Besamung, Leistungsprüfungen, Erbwertprüfungen und Gestütswesen dem Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft bzw. heute dem Landwirtschaftsrat beim Ministerrat übertragen. Sein zentrales Fachorgan zur Organisation und Durchführung dieser Aufgaben ist die Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht (VVB-Tierzucht) als juristische Person in Paretz (Potsdam). Das Ausschalten der privaten Züchterinitiative und das Überhandnehmen zentralbürokratischer Führungskräfte mit rein politischer Ausrichtung stören die Kontinuität der tierzüchterischen Entwicklung empfindlich. Hinzu kommt, daß das züchterisch beste Potential bei Pferden Rindern und Schweinen in einzelbäuerlichen mittleren und größeren Betrieben stand und sich z. Z. noch in der individuellen Viehhaltung der LPG vom Typ I und II befinden dürfte. Mit der fortschreitenden Beseitigung der individuellen Zucht- und Nutzviehhaltung dürften durch Vermassung des größten Teils der Viehhaltung in den LPG~III hochwertige Leistungsanlagen allmählich verlorengehen. Weitere Störungsfaktoren sind die allgemein schlechte Futterlage (Futtermittelwirtschaft, Landwirtschaft), die mangelnden Haltungsverhältnisse (naturgemäße ➝Viehhaltung) und die rigorose viehwirtschaftliche Erfassung der Marktproduktion im Zusammenhang mit der Versorgung der Bevölkerung mit tierischen Nahrungsmitteln (Pro-Kopf-Verbrauch), die eine geregelte Selektion im Rahmen kontinuierlicher Züchtungsmaßnahmen stören. (Volkseigene Güter) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 652 Tierärzte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TitelSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 In der Organisation der Herdbuchzucht bzw. des Herdbuchwesens wurden zwar nach 1945 mit Genehmigung der SMAD die auf privater Basis gegründeten und geleiteten Züchtervereinigungen wieder ins Leben gerufen, aber bereits ab 1948 der VdgB gleichgeschaltet und im Zuge der weiteren Entwicklung der Agrarpolitik vollends aufgelöst. Die züchterische Betreuung ging zunächst an die im Bereich der Länder arbeitenden Tierzuchtinspektionen, später, nach…
DDR A-Z 1969
Hauptbuchhalter (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der H. wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB-Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu sorgen. Zum anderen ist der H. in den VVB und VEB ein dem Generaldirektor oder dem Werkleiter direkt unterstellter Kontrolleur, der seine Überwachungsfunktion mit Hilfe des Rechnungswesens ausübt. Stellung und Aufgaben des H. sind in gesetzlichen Bestimmungen festgelegt (VO v. 17. 2. 1955, GBl.~I, S.~139). Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des „einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik“ im Betriebe, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen (DB betreffend die Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Leiters der Rechnungsführung und Statistik vom 7. 11. 1967, GBl. II, S. 729). Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn- und Verlustrechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der VVB) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Ihm unterstehen alle im Rechnungswesen, der Revision und in der Regel auch die in den Fachabteilungen für Statistik Beschäftigten. Die technische Durchführung der Buchhaltung ist die Aufgabe des ersten Finanzbuchhalters. Für seine Tätigkeit im Betrieb oder der VVB ist der H. der übergeordneten Behörde rechenschaftspflichtig und verantwortlich. Diese Stelle setzt ihn auch ein oder beruft ihn von seinem Posten ab. Zur Zeit wird die H.-VO von 1955 überarbeitet, da sie nicht mehr den durch die Wirtschaftsreform ab 1963 bedingten wirtschaftsorganisatorischen Veränderungen in den VEB und VVB gerecht wird. Insbesondere ist durch die Verabschiedung der VO über das „einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik“ v. 12. 5. 1965 (GBl. II, S. 445) und durch die nachfolgenden zweigspezifizierten Verordnungen eine Überarbeitung der H.-VO erforderlich geworden. So sind z. B. bisher gesetzlich nicht eindeutig die Kompetenzen und Aufgabenbereiche des Direktors für Ökonomie in den Großbetrieben und VVB, die eines neuerdings berufenen Hauptökonomen und die des H. und meist gleichzeitigen „Leiters der Rechnungsführung und Statistik“ gegeneinander abgegrenzt. Diese Abgrenzung nimmt bisher der Werkleiter oder der Generaldirektor der VVB nach eigenem Ermessen vor, was verschiedentlich zu Kritik von seiten der Wirtschaftsbehörden geführt hat. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 270 Hans-Beimler-Medaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausarbeitstag für FrauenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der H. wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB-Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu…
DDR A-Z 1969
Arbeitslosenversicherung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Weil es im anderen Teil Deutschlands keine Arbeitslosigkeit gibt, ist die A. von untergeordneter Bedeutung. Rechtsgrundlage der A. ist die VO über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ostberlin, S. 103). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstan[S. 37]des des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge soll dem Zwecke der A. zugute kommen. Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8. Tage der registrierten Arbeitslosigkeit an für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u.a. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,53 M 1,20 M täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 M auf höchstens 2 M täglich. Familienzuschläge werden für Kinder, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter von über 60 Jahren und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0,35 M täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 M, in den übrigen Orten in Höhe von 10 M monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 M wöchentlich übersteigt. Für Ostberlin gelten höhere Sätze. Die Unterstützung wird seit Auflösung der Arbeitsämter von der Verwaltung der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) ausgezahlt. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 36–37 Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitslosigkeitSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Weil es im anderen Teil Deutschlands keine Arbeitslosigkeit gibt, ist die A. von untergeordneter Bedeutung. Rechtsgrundlage der A. ist die VO über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ostberlin, S. 103). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstan[S. 37]des des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem…
DDR A-Z 1969
Rückkehrer (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das SED-Regime hat jahrelang große Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge zur Rückkehr in die „DDR“ zu veranlassen. Übersiedler aus Westdeutschland und R. gehörten bis Herbst 1966 zu den ständigen Themen der SED-Publizistik. Den seit 1963 in der Propaganda als „DDR-Bürger in Westdeutschland“ bezeichneten und seit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 offiziell als „Bürger der DDR“ in Anspruch genommenen Flüchtlingen (Staatsbürgerschaft) ist durch Erlaß des Staatsrates vom 21. 8. 1963 (GBl.~I, S.~128) ausdrücklich das Recht zugesichert worden, jederzeit ihren Wohnsitz in der „DDR“ zu nehmen, solange ihnen nicht „wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten“ die Staatsbürgerschaft aberkannt worden sei. Vor dem 13. 8. 1961 geflüchteten Personen ist für „diese Gesetzesverletzung“ Straffreiheit zugesichert worden (Republikflucht). Diese Zusage wird im allgemeinen eingehalten. Wenn im Einzelfall dennoch eine Bestrafung des R. aus politischen Gründen für notwendig gehalten wird, insbesondere bei früheren Staats- oder Parteifunktionären oder Angehörigen der bewaffneten Kräfte, werden vor der Flucht angeblich begangene Straftaten oder die Meldung im westlichen Notaufnahmelager, die dann als Spionage oder Hetze bezeichnet wird, als Vorwand für ein Strafverfahren benutzt. Wie die Umsiedler werden die R. zunächst in sogenannte Aufnahmeheime eingewiesen, in denen sie eingehend überprüft werden. Hierbei ist vor allem der Staatssicherheitsdienst eingeschaltet, der viele der unter dem Druck einer möglichen Bestrafung stehenden R. zu Spitzeldiensten zu nötigen sucht (Spitzelwesen). Seit 1967 werden immer mehr R. schon während ihres Aufenthaltes im Aufnahmeheim oder nach gescheiterten Versuchen, wieder in den Westen zu flüchten, unter Aberkennung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ wieder in die BRD abgeschoben. Genaue Zahlenangaben über R. fehlen. Das „Jahrbuch der DDR 1960“ nannte für 1959 die Zahl von 41.580 zurückgekehrten Flüchtlingen. Die späteren ungenauen und übertriebenen Zahlen der SED-Propaganda ließen bis Ende 1966 einen Rückgang auf etwa 400 R. im Monat erkennen. Seitdem sind es noch weniger geworden. Die Motive für die Rückkehr sind recht unterschiedlich. Neben enttäuschten Erwartungen hinsichtlich der Lebensbedingungen im Westen spielen Heimweh, Trennung von Angehörigen und Freunden und mangelnde menschliche Kontakte in der neuon Umgebung eine große Rolle. Vielfach sind wirtschaftliche Gründe, oft Schulden aus Abzahlungsgeschäften, manchmal auch strafbare Handlungen der Anlaß zur Rückkehr. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 537 Rückführungsbetrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RückkopplungSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das SED-Regime hat jahrelang große Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge zur Rückkehr in die „DDR“ zu veranlassen. Übersiedler aus Westdeutschland und R. gehörten bis Herbst 1966 zu den ständigen Themen der SED-Publizistik. Den seit 1963 in der Propaganda als „DDR-Bürger in Westdeutschland“ bezeichneten und seit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 offiziell als „Bürger der DDR“ in Anspruch genommenen…
DDR A-Z 1969
KPD (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands, gegr. am 30. 12. 1918. Hauptforderung: Errichtung der Diktatur des Proletariats in Deutschland, Mitgl. der III. (kommun.) Internationale (Komintern), anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen übernahm 1925 Thälmann die Parteiführung. Unter seinem Vorsitz geriet die KPD trotz Widerstand und Abspaltungen in immer größere Abhängigkeit von der KPdSU. In der NS-Zeit verboten, illegale Weiterarbeit. Am 11. 6. 1945 trat die KPD in Ostberlin mit einem völlig neuen Parteiprogramm vor die Öffentlichkeit: „Wir sind der Auffassung, daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre … Wir sind vielmehr der Auffassung, daß die entscheidenden Interessen des deutschen Volkes in der gegenwärtigen Lage … den Weg der Aufrichtung eines antifaschistischen demokratischen Regimes, einer parlamentarisch-demokratischen Republik … vorschreiben.“ Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht und der KP-Führung am 19./20. 4. 1946 Zwangsvereinigung von SPD und KPD zur SED. Nach dem Scheitern der kommun. Vereinigungsbestrebungen in Westdeutschland am 14. 2. 1947 Gründung einer „Arbeitsgemeinschaft“ von SED und westdeutscher KPD mit Sitz in Ostberlin. Im Januar 1949 kündigte die KPD die Arbeitsgemeinschaft und vollzog die organisatorische Trennung von der SED. Sie wird jedoch auch weiterhin vom ZK der SED angeleitet. Nach dem 13. 8. 1961 wurde die Organisation der Zusammenarbeit SED/KPD geändert. Verschiedene höhere SED-Funktionäre aus der Westkommission des ZK (heute: Westabteilung, Leiter Heinz Geggel) wechselten offiziell in die illegale Parteiführung der KPD über. So z. B. Erich Glückauf. Die KPD nahm im Parlamentarischen Rat an der Beratung des Grundgesetzes für die BRD teil, ihre Vertreter verweigerten jedoch bei der Verabschiedung des Grundgesetzes ihre Unterschrift. Trotzdem beteiligte sich die KPD an den Wahlen und war im ersten Bundestag mit 13 Abgeordneten vertreten. Bei den Wahlen zum zweiten Bundestag erhielt sie nur 2,2 v. H. aller abgegebenen Stimmen. Am 17. 8. 1956 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich verboten, seitdem illegal. Der 1. Sekretär Reimann, die übrigen Mitglieder des Politbüros und der gesamte Apparat des ZK der KPD befinden sich im Sowjetsektor von Berlin. Im Bundesgebiet befinden sich 16 Bezirksleitungen. Zur Anleitung werden deren Funktionäre in den Sowjetsektor von Berlin oder auch in das benachbarte Ausland bestellt. Die in der kommun. Presse erscheinenden Berichte über KPD-Veranstaltungen in der BRD sollen den Eindruck [S. 343]erwecken, es existiere eine intakte Parteiorganisation. In Wirklichkeit finden alle größeren Zusammenkünfte und Parteitage in Mitteldeutschland statt. Die KPD unterhält in Mitteldeutschland 4 eigene Schulen: 1. In Oderberg Krs. Eberswalde zur Durchführung von Wochenlehrgängen für einfache Parteimitglieder und Kleinfunktionäre; 2. In Odersee bei Finowfurt, Bezirk Frankfurt-Oder zur Durchführung von Vorbereitungslehrgängen auf die Jahresschule; 3. In Woltersdorf bei Berlin zur Durchführung von Halbjahreslehrgängen; 4. In Groß-Dölln in der Schorfheide zur Durchführung von Jahreslehrgängen („Ernst-Thälmann-Schule“). Zur Zeit ihres Verbots hatte die KPD zwischen 60.000 und 70.000 Mitgl. Die gegenwärtige Mitgliederzahl kann (Ende 1968) mit 7.500 angenommen werden. Das Beitragsaufkommen der KPD ist gering. Ihre Finanzierung erfolgt durch die SED. Der finanzielle Gesamtaufwand der SED für die kommun. Arbeit in der BRD wird jährlich auf 25 Mill. DM West und 250 Mill. M geschätzt. Als Schwerpunkte der Arbeit der KPD zeichnen sich die folgenden ab: a) Infiltration der Gewerkschaften des DGB und der SPD; b) Zersetzung der Wehrkraft und der Bundeswehr; c) Agitation für eine Umgestaltung von Staat und Gesellschaft im Sinne sowjetsozialistischer Vorstellungen; d) Unterstützung der Deutschlandpolitik der SU und der „DDR“ — Anerkennung der „DDR“ und Isolierung West-Berlins von der BRD; e) Unterstützung der sowjetischen Außenpolitik — Schwächung der NATO und Verringerung des amerikanischen Engagements in Europa; f) Unterstützung der KPdSU gegen alle Abweichungen im internationalen Kommunismus. Als wichtigste Aufgabe wird die Arbeit in den Betrieben angesehen, und wiederholt wurden die Parteiorganisationen im Bundesgebiet angewiesen, neue Betriebsgruppen zu bilden und Betriebszeitungen herauszugeben. Dennoch war die Arbeit rückläufig. Während 1965 in etwa 200 Betrieben kommunistische Tätigkeit beobachtet werden konnte, war dies 1966 nur noch in 100 Betrieben der Fall. Insbesondere gelang es den Kommunisten kaum, Einfluß auf Sozialdemokraten, Gewerkschafter und Betriebsräte zu gewinnen. Rückläufig war auch die Zahl der in der BRD erscheinenden kommunistischen Betriebszeitungen. Sie ging von 71 im Jahre 1963 auf 49 im Jahre 1966 zurück, von denen 25 regelmäßig in Auflagen von 300 bis 600 Stück erscheinen. Daneben wird umfangreiches Propagandamaterial eingeschleust und z. T. über den Briefversandapparat der illegalen KPD verteilt. Die Arbeit der KPD wird durch die Agitationstätigkeit zahlreicher aus Mitteldeutschland einreisender Funktionäre der SED sowie durch den Freiheitssender 904 unterstützt (Bericht des Bundesinnenministeriums über „Kommunistische Tätigkeit in der BRD im Jahre 1966“). Nachdem die Führung der illegalen KPD durch Bildung von „Aktionsausschüssen für die Wiederzulassung der KPD“ versucht hatte, das Verbot der Partei zu umgehen, konstituierte sich im Sept. 1968 eine neue kommun. Partei unter dem Namen Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Aus taktischen, vor allem verfassungsrechtlichen Gründen gibt sich die DKP den Anschein, eine selbständige Partei zu sein. In Wirklichkeit besteht die Mehrheit der Leitungsorgane aus Funktionären des KPD-Apparates. Hauptaufgabe der KPD ist zur Zeit die Sammlung aller links von der SPD stehenden Kräfte unter ihrer Führung („Aktionsbündnis für die Bundestagswahl 1969“). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 342–343 Köthen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPdSUSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Abk. für Kommunistische Partei Deutschlands, gegr. am 30. 12. 1918. Hauptforderung: Errichtung der Diktatur des Proletariats in Deutschland, Mitgl. der III. (kommun.) Internationale (Komintern), anfangs in Programm und Politik unabhängig von Moskau. Nach mehreren Führungskrisen übernahm 1925 Thälmann die Parteiführung. Unter seinem Vorsitz geriet die KPD trotz Widerstand und Abspaltungen in immer größere Abhängigkeit von der KPdSU.…
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Auslandspropaganda (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A. ist für die Regierung der „DDR“ im westlichen Ausland, vor allem aber in der bündnisfreien Staatenzone Lateinamerikas, Afrikas und Asiens, synonym für Außenpolitik, die wegen mangelnder oder eingeschränkter diplomatischer Repräsentanz nicht offen geführt werden kann. Im weitesten Sinne bezweckt die A.: Aufhebung des Alleinvertretungsanspruches der Bundesregierung (nach Ostberliner Diktion „Alleinvertre[S. 58]tungsanmaßung“), Anerkennung für die These von der „Existenz zweier deutscher Staaten“, wobei die „DDR“ als „der einzig rechtmäßige deutsche Staat“ hingestellt wird; im engeren Sinne dient die A. der Etablierung von Vertretungen und Institutionen (Handelsvertretungen, Kulturinstituten usw.), dem Aufbau und der Ausweitung kultureller, wissenschaftlicher und vor allem publizistischer Kontakte (über den VDJ, ADN). Besondere Aufgaben haben in diesem Rahmen die verschiedenen Freundschaftsgesellschaften (Deutsch-Afrikanische Gesellschaft und ähnliche, weiter unten beschriebene Propaganda-Organisationen). Dachorganisation dieser Freundschaftsgesellschaften ist die Liga für Völkerfreundschaft. Aber auch spezielle „Solidaritätskomitees“ (für Algerien, den Kongo, Kuba usw.) oder die „DDR-Sektion der Weltföderation der Partnerstädte“ und ähnliche Vereinigungen sind im Rahmen und im Sinne der A. tätig. Zur Gewinnung von Gästen und Studenten aus dem nichtkommun. Ausland bedient sich die A. u.a. spezieller Foren und Tagungen (Ostseewoche, „Konferenz zum Studium des westdeutschen Neokolonialismus“), des „Instituts für Ausländerstudium“ an der FDGB-Hochschule in Bernau, des „Instituts für Ausländerstudium“ an der Universität Leipzig und anderer Einrichtungen. Besondere Veröffentlichungen der A. sind u.a., vielsprachig erscheinend, „DDR-Revue“, „Bericht aus dem Demokratischen Deutschland“ und „Deutsche Stimmen“. Vom Staatlichen Rundfunkkomitee (Rundfunk) wird über den Sender „Radio DDR International“ ein besonderer „Auslandsdienst des Deutschen Demokratischen Rundfunks“ betrieben, der täglich mehrstündige Programme u.a. in Englisch, Französisch, Dänisch, Spanisch, Arabisch ausstrahlt. Der A. dienen schließlich die Weitergabe von Rundfunkprogrammen und Filmen, die Werbung und Vermittlung ausländischer Besucher, offizielle und inoffizielle Reisen von Wissenschaftlern, Wirtschaftlern, Partei-, Gewerkschafts-, Jugend- und Staatsfunktionären. Institutionell sind für die A. vor allem zuständig: die Abt. „Internationale Verbindungen“ im ZK der SED, das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenwirtschaft, das Presseamt beim Ministerpräsidenten, das Staatliche Rundfunkkomitee und Massenorganisationen, die Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, der Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur. Zentrale Steuerungsstelle ist der SED-Parteiapparat. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 57–58 Auslandsdeutschtum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AuslandsvertretungenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A. ist für die Regierung der „DDR“ im westlichen Ausland, vor allem aber in der bündnisfreien Staatenzone Lateinamerikas, Afrikas und Asiens, synonym für Außenpolitik, die wegen mangelnder oder eingeschränkter diplomatischer Repräsentanz nicht offen geführt werden kann. Im weitesten Sinne bezweckt die A.: Aufhebung des Alleinvertretungsanspruches der Bundesregierung (nach Ostberliner Diktion „Alleinvertre[S.…
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Rechnungswesen (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Begriffsbestimmung der Politökonomie soll das R ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozesses in Betrieben, Kombinaten, VVB und Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft andererseits sein. In der „DDR“ hat man [S. 509]ab 1966 einen neuen Anlauf unternommen, das R. — besser als es vorher gelungen war — mit der Statistik zu einem „einheitlichen System von Rechnungsführung und Statistik“ zu verbinden (vgl. die „VO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik“ vom 12. 5. 1966, GBl. II, S. 445 ff.). Obwohl das R. auf den ersten Blick als ein von der etablierten Wirtschaftsordnung unabhängiges (systemneutrales) Führungsinstrument wirtschaftlicher Kommandostellen erscheint, ist es durch die ihm gesetzten Ziele und die hierauf abgestellten Methoden zu einem speziellen Lenkungsinstrument in der Zentralplan Wirtschaft sowjetischen Musters geworden. In einer Marktwirtschaft ist der Anwendungsbereich des R. auf die einzelnen selbständig bilanzierenden Unternehmen und Betriebe beschränkt und dient dort der Erfolgsermittlung (Handelsbilanz, Steuerbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung). Dagegen bezieht das mit der Statistik gekoppelte R. in der Zentralplanwirtschaft Mitteldeutschlands auch die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Verflechtungsbeziehungen ganzer Wirtschaftszweige und der Volkswirtschaft mit ein. Die für das betriebliche R. der verstaatlichten Betriebe 1952 aus der SU übernommene wirtschaftliche Rechnungsführung (Chosrastschot) ist die wichtigste Methode, um am Ort des Produktionsgeschehens den Wirtschaftsablauf rechnerisch sichtbar zu machen (vgl. die „VO über das R. der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe der Industrie“ vom 30. 10. 1952, GBl. Nr. 154, S. 1117). Sie ist Hauptlieferant für Primärinformationen über die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Betriebseinheiten sowie über die Erfüllung der zentralgestellten Aufgaben. Demgemäß ist das R. im sowjetsozialistischen Wirtschaftssystem auch ein unentbehrliches Mittel zur zentralen Planung der Leistungsforderungen an die Planträger (z. B. VEB, VVB) und zur Kontrolle der Planerfüllung. Es soll den Lenkungsinstanzen des Staates, den Konzern- und Betriebsleitungen sowie den Belegschaften zeigen, ob und wie die in den Einzelplänen gestellten Aufgaben mit den den Wirtschaftseinheiten zur Verfügung gestellten materiellen und finanziellen Mitteln, die oft nur nach Maßgabe staatlicher Normative gewährt werden (z. B. auf Grund von Materialverbrauchsnormen), erreicht worden sind. Mit Hilfe der Analysenergebnisse des R. wird ferner der sozialistische ➝Wettbewerb unterstützt, insbesondere soweit es sich um die Messung bestimmter überdurchschnittlicher Leistungen einzelner Arbeitnehmer und Arbeitnehmergruppen handelt, die prämiiert werden. Tragende Elemente des R. sind a) die „Fondsrechnung“, b) die normative Kosten- und Ergebnisrechnung, c) die einheitliche Anwendung staatlich vorgeschriebener Bewertungsverfahren für Wirtschaftsgüter, d) zentral festgesetzte Abschreibungssätze und Abschreibungsverfahren und e) die staatlich fixierte Ertragsverteilung (Gewinnverwendung) (Fonds, Grundmittel, Abschreibungen, Amortisationen, Gewinn). Das betriebliche R. umschließt eine Mengen-, Zeit- und Wertrechnung. Im Rahmen dieser Rechnungsvorgänge ist die „Fondsrechnung“ ein Grundelement des R. im sowjetisch-sozialistischen Wirtschaftssystem. Als „Fonds“ bezeichnet man einmal Bestände, also Vorräte an materiellen und finanziellen Mitteln. Zum anderen versteht man darunter die Gesamtheit der Betrieben, Personengruppen, Verwaltungen usw. während einos bestimmten Zeitraumes (z. B. eines Jahres) zur Vorfügung stehenden Mittel zur Durchführung ökonomischer und sozialer Aufgaben. Die „Fondsrechnung“ als spezifische Form der Rechnungslegung im Wirtschaftssystem der „DDR“ leitet sich aus dem Umstand her, daß das dortige R. keinen Kapitalbegriff kennt. Für „Kapital“ hat man den Ausdruck „Fonds“ gewählt. Demnach bezeichnet man im betrieblichen R. mit „Fonds“ die auf der Passivseite der Betriebsbilanzen ausgewiesenen Finanzierungsquellen der „materiellen Fonds“, also die der wirtschaftlichen Mittel. Hierbei wird unterschieden zwischen „eigenen Fonds“ und „fremden Fonds“. Die „eigenen und ihnen gleichgestellten Fonds“ entsprechen dem Grund-, Stamm- oder Eigenkapital eines Unternehmens (Passivseite der Bilanz), während die „fremden Fonds“ das aufgenommene oder zugewiesene Fremdkapital ausweisen. Die „Fonds“ der Betriebe, Kombinate und Konzerne (VVB) sind also deren zweckgebundenes Betriebskapital, dessen Verwertung durch Plananweisungen gelenkt wird. Sowohl bei den „eigenen“ als auch bei den „fremden Fonds“ handelt es sich um staatliche Mittel (Staatskapital). Der Unterschied besteht darin, daß die selbständig bilanzierenden Wirtschaftseinheiten die ihnen übergebenen oder gewährten „fremden Fonds“ verzinsen und an die Banken zurückbezahlen müssen, während sie über die ihnen bei der Betriebsgründung zur Verfügung gestellten oder über die erwirtschafteten „eigenen Fonds“ im Rahmen ihrer wirtschaftlich-operativen Entscheidungsrechte selbständig bestimmen können. Die bei der Betriebsgründung zugeteilten „eigenen Fonds“ stammen aus Zuweisungen des Staatshaushaltes. Alle nicht durch Haushaltszuführungen finanzierten „eigenen Fonds“ werden aus den Gewinnen der VEB, Kombinate und VVB gebildet. Zu den „eigenen Fonds“ des Betriebes gehören der Grundmittelfonds (Anlagevermögen), der Umlaufmittelfonds (Umlaufvermögen) und bestimmte Sonderfonds. Sonderfonds sind solche Finanz- oder Geldfonds, die aus Gewinnen und Amortisationen akkumuliert werden und im Rahmen der Eigenfinanzierung zur Verbesserung des Betriebsablaufs, zur Erweiterung der Produktionskapazität und für materielle Anreize eingesetzt worden. Beispiele für solche Fonds sind der Amortisationsfonds, Investitionsfonds, Reparaturfonds, Rationalisierungsfonds, der Fonds für Forschung und Entwicklung (Fonds „Neue Technik“), der Prämienfonds und der Kultur- und Sozialfonds (Investitionen). Zu den „fremden Fonds“ rechnen der Kreditfonds und sonstige Verbindlichkeiten. Bis zur Wirtschaftsreform 1963/64 und z. T. auch noch bis Ende 1967 war für das betriebliche R. u.a. eine „Fondsrechnung“ bestimmend, die durch eine Vielzahl streng zweckgebundener und gegenseitig nicht übertragbarer Fonds gekennzeichnet war. In dieser Zersplitterung des Betriebskapitals in zweckgebundene Fonds ohne gegenseitige Deckungsmöglichkeit zeigte sich das Bestreben, durch Überwachung des Einsat[S. 510]zes dieser Fonds eine totale Kontrolle über die Betriebe und Institutionen zu errichten, um so möglichst schnell die Aufdeckung planwidriger Vorgänge bei den Planträgern zu erreichen. Der Vorrang der Plandisziplin (Planerfüllung) und die große Bedeutung, die dem Vergleich von Plansoll und tatsächlichem Ergebnis (Soll-Ist-Vergleich) beigemessen wurde, erschwerte aber die notwendige Messung des Gesamtnutzens beim kombinierten Einsatz der verschiedenen betrieblichen Fonds (Erfolgsermittlung). Diese kann bei den Betrieben — abgesehen vom Problem verzerrter Planpreise — nur durch eine exakte Gewinn- und Rentabilitätsmessung und durch Betriebsvergleiche erfolgen. Zu dieser extremen Form der Fondsrechnung kam noch hinzu die Einengung der betrieblichen Entscheidungen bei der Buchhaltung, der Plan- und Istkostenrechnung, Preiskalkulation und Erfolgsermittlung durch umfangreiche Detailvorschriften auf allen einschlägigen Gebieten (Belegwesen, Rechnungsausstellung, Buchungspraxis, Bewertung, Gliederung der Kostenrechnung [Nomenklaturen], inner- und überbetriebliche Berichterstattung usw.). Von prägendem Einfluß auf das praktizierte R. und daneben Ursache vieler Mißstände war außerdem eine in ihrer Konstruktion übertriebene normative Kostenrechnung und Abschreibungstechnik, durch die der tatsächliche Werteverzehr an Gütern und Dienstleistungen (Input; Einsatzfaktoren) und der sonstige Aufwand nur sehr ungenau ermittelt und auch die Veralterung der Produktionsmittel in der Kostenrechnung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Staatlicherseits wurde nämlich nur ein bestimmter als angemessen ermittelter Kostenumfang akzeptiert. Trotz der im folgenden erörterten Verbesserungen im R. und bei der Kostenrechnung, die gegenüber früher eine realistischere Ermittlung des Güter- und Diensteverbrauchs sowie des sonstigen Aufwands zur Erstellung von Leistungen gestatten, wurde aber auch nach den letzten Reformen im R. 1966 bis 1968 an der normativen Kostenrechnung und Abschreibungstechnik im Prinzip festgehalten (GBl. II, 1966, S. 511). Allein hieraus ergibt sich bereits, daß diese Neuerungen nur graduelle Verbesserungen, nicht dagegen aber eine befriedigende Lösung der Probleme des R. in der „DDR“ herbeizuführen imstande sind. Die seit Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 vollzogenen Neuerungen auf den Gebieten der Lenkungstechnik, des Informationswesens, der Entscheidungsrechte der Wirtschaftseinheiten, der Finanzierungstechniken, Prämiierungsverfahren usw. bedingten auch eine eingehende Überprüfung der Funktionsfähigkeit des praktizierten R. und die Erarbeitung einer den neuen Wirtschaftsbedingungen angepaßten, verbesserten Konzeption der Rechnungsführung. Vor allem war es notwendig, die erweiterten Entscheidungsrechte der VEB, Kombinate und VVB dadurch von seiten des R. her abzustützen, daß den Leitungen dieser Wirtschaftseinheiten eine gewisse Einflußnahme auf das R. eingeräumt wurde (was z. B. bei der früheren starren Fondsrechnung nicht möglich war). Daher war die Wirtschaftsführung gehalten, ein neues, flexibler zu handhabendes R. in Kraft zu setzen. Auf der Grundlage der am 12. 5. 1966 verabschiedeten Rahmenordnung über ein „einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik“ wurden in der Folgezeit spezielle Ausführungsanordnungen für die Bereiche Industrie (GBl. II, 1966, S. 495), Bauwesen, den Binnenhandel (GBl. II, 1966, S. 715), die Außenwirtschaft (GBl. III, 1967, S. 53) und andere Bereiche erlassen. Hinzu kam 1966/67 noch eine Vielzahl von Anwendungserläuterungen und Durchführungsbestimmungen, die der Durchsetzung und Verbesserung des kombinierten Rechnungs- und Informationssystems dienen sollen. Hierzu gehören solche staatlichen Anweisungen wie diejenige betreffend die Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten eines in den Betrieben zu ernennenden „Leiters der Rechnungsführung und Statistik“, die zur Normierung der Gemeinkosten, zur Einführung konstanter Preise für statistische Abrechnungen, zur Übernahme der neuen Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur in das R. u.a.m. Trotz allen Reformeifers, trotz der Vereinfachungs- und Vereinheitlichungsbemühungen zeigte sich aber auch bereits wieder an diesen Ergänzungsmaßnahmen das für eine Zentralplanwirtschaft typische Bestreben der Wirtschaftsbürokratie nach Bevormundung der Betriebe sowie zur Perfektionierung der Verwaltungsvorschriften. In seiner Gesamtheit in Kraft trat das neue „System von Rechnungsführung und Statistik“ am 1. 1. 1968. Um die in einer Zentralplan Wirtschaft enge Verflechtung zwischen betrieblichem R. und Statistik zu dokumentieren, wurde auch ein neues Statut der „Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik“ beschlossen, in dem die Aufgaben dieser Zentralstelle für Datenerfassung und -Verarbeitung festgelegt wurden (GBl. II, 1966, S. 881). Eine Besonderheit des R. in einem östlichen Wirtschaftssystem ist die bereits erwähnte normative Kostenrechnung. Der dortige, Kostenbegriff und die zentral vorgenommene Normierung der einzelnen Kostenarten basieren auf der Marxschen Wertlehre, wonach der Wert einer Ware dem bei der Herstellung dieses Produkt verbrauchten „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ entspricht. Demgemäß gilt als herrschende Lehre, daß der einzelne Betrieb sowohl bei der Kostenrechnung als auch bei der davon teilweise getrennt vorgenommenen Preiskalkulation die für die Herstellung der betreffenden Leistungen angemessenen Kosten nicht zu bestimmen vermag, und diese deshalb durch überbetriebliche Instanzen zu definieren und festzulegen seien. Da in der Kostenrechnung also die „gesellschaftlich nicht notwendigen Kosten“, die zentral bestimmt werden, nicht mit in die Plan- und Istkostenrechnung und auch nicht in die Preiskalkulation aufgenommen werden dürfen, sind die effektiven Kosten eines VEB in der Regel höher, als seine Kostenrechnung ausweist und von ihm bei der Ermittlung von Preisvorschlägen in seine Produkte verrechnet werden dürfen. Da somit bei der Preiskalkulation ein Teil der Kosten nicht berücksichtigt wird, und außerdem den staatlich diktierten oder bestätigten Verkaufspreisen nicht die Grenzkosten des Betriebes zugrunde liegen (Trennung des in der Marktwirtschaft gewahrten inneren Zusammenhang zwischen Kalkulationsergebnis und Bestimmung des Angebotspreises), wird beim Verkauf der Erzeugnisse unter Umständen ein Teil der entstandenen Kosten gedeckt. [S. 511](Preissystem, Preispolitik, Selbstkosten). Da gemäß dem politökonomischen Kostenbegriff Kosten prinzipiell Geldausgaben gleichgesetzt werden, bleiben in der Kostenrechnung ferner solche Aufwandsgrößen wie kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen und Risiken unberücksichtigt, sofern nicht in gewissen Fällen (z. B. bei Handelsbetrieben für den Vertrieb leicht verderblicher Nahrungsgüter) bestimmte Kostennormative (z. B. für ein besonderes Handelsrisiko) bei der Kostenkalkulation und Preisbildung in Anrechnung gebracht werden dürfen. Ein wesentlicher Unterschied des betrieblichen R. der VEB gegenüber dem der privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen in der Marktwirtschaft der BRD besteht letztlich darin, daß — abgesehen vom Problem nicht marktgerechter Preise — die staatlich fixierten Abgaben für die Kapital- und Bodennutzung nicht in die Kostenrechnung eingehen, da die Produktionsfondsabgabe (Handelsfondsabgabe) und die Bodennutzungsgebühr nicht als Kosten-, sondern als Gewinnbestandteile angesehen und an den Staat aus dem Gewinn der Betriebe gezahlt werden müssen. Zur Bestimmung des staatlich für angemessen gehaltenen „gesellschaftlich notwendigen Aufwands“ als Ausgangspunkt der betrieblichen Kostenrechnung werden durch Expertengruppen die von den Wirtschaftseinheiten unter gegebenen Wirtschaftsbedingungen erbrachten Leistungen abgegrenzt und charakterisiert, soweit das praktisch durchführbar ist. Für die so normierten Leistungseinheiten werden darauf durch empirische Untersuchungen je Kostenart oder Kostenkomplex zulässige Aufwandsnormative festgelegt, die der Planung des normierten Kostenvolumens und der Kostenentwicklung zugrunde gelegt werden. Diese Kostennormative werden für Betriebsgruppen oder Branchen einheitlich festgelegt und stellen, grob gesagt, den empirisch ermittelten durchschnittlichen Aufwand je Kostenart oder -komplex bei den an der Herstellung bestimmter Leistungen beteiligten Produzenten dar. Das betriebliche R. in der „DDR“ konzentriert sich demnach bei der Kostenanalyse und -abrechnung als Form der Erfolgskontrolle vor allem auf Vergleiche der Sollkosten der Sollproduktion mit den Istkosten der Sollproduktion sowie auch den Istkosten der Sollproduktion mit den Istkosten der Istproduktion. Eine gebräuchliche Unterscheidung zum besseren Verständnis der vielfältigen Aufgaben und zur Gliederung der Arbeitsbereiche im betrieblichen R. ist die nach „analytischer“ und „synthetischer Rechnungsführung“. Die analytische Rechnungsführung befaßt sich mit isoliert erstellten Aufzeichnungen (z. B. Tabellen) und Berechnungen. Diese Form der Rechnungsführung ist durch eine Einheit von Mengen-, Zeit- und Wertrechnung charakterisiert. Sie liefert Leistungskennziffern und Nutzenangaben über bestimmte einzelne Arbeitsvorgänge, für einzelne Betriebsabteilungen und einzelne Ergebnisse des Betriebsprozesses. Die synthetische Rechnungsführung erfaßt den betrieblichen Reproduktionsprozeß in seinen Zusammenhängen und seiner Gesamtheit. Sie ist ausschließlich eine Wertrechnung (Finanzrechnung). Die analytische Rechnungsführung bedient sich der doppelten Buchführung als eines ihrer Erfassungsinstrumente, wobei zu berücksichtigen ist, daß das R. der östlichen Wirtschaftssysteme keine formell oder inhaltlich deutliche Trennung von Buchhaltung und Kostenrechnung und auch nicht von Betriebs- und Finanzbuchhaltung kennt. Infolge der durch die Wirtschaftsreform 1963/64 veranlagten Aufwertung von Gewinn und Rentabilität zu Hauptkennziffern der Betriebs- und Konzernleistungen hat die analytische Rechnungsführung sehr an Bedeutung gewonnen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 508–511 Rechentechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsanwaltschaftSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Begriffsbestimmung der Politökonomie soll das R ein nach einheitlichen Grundsätzen aufgebautes, mit der Methodik der Volkswirtschaftsplanung abgestimmtes System zur Erfassung und Verarbeitung rechnerisch verwertbarer Informationen über den Ablauf des Reproduktionsprozesses in Betrieben, Kombinaten, VVB und Institutionen einerseits und der Volkswirtschaft andererseits sein. In der „DDR“ hat man [S. 509]ab 1966…
DDR A-Z 1969
Apotheken (1969)
Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission vom 22. 6. 1949 (ZVBl. S.~487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für ihre Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber, durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in Privatbesitz“ entschädigt mit 30 bis 50 v. H. des durchschnittlichen Jahresumsatzes. Die Rechtsverhältnisse der A. sind 1958 neu geregelt worden („A.-Ordnung“): Es soll nur noch „Staatliche A.“ geben, die als „öffentliche A.“ von den Kreisen geführt werden (zu ihnen zählen auch die „Krankenhaus-A.“ und die Tierärztlichen A.) oder als „nichtöffentliche A.“ für den besonderen Bedarf staatlicher Einrichtungen, zumal der Nationalen Volksarmee, bestimmt sind. Bisherige „A. in Privatbesitz“ und verpachtete „Staatliche A.“ gehen mit dem Abgang des Besitzers automatisch in die Führung des Kreises über; dieser kann Einrichtung und Vorräte gegen Entschädigung übernehmen, muß es aber nicht. Die Enteignungsmaßnahmen haben bis 1961 zur Abwanderung zahlreicher Apotheker geführt. Infolge des Personalmangels erlangten im „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ vom 20. 12. 1960 vorübergehend auch die verbliebenen Apotheker einige der Zugeständnisse, die den Ärzten gemacht wurden. Der Personalmangel hat den Strukturwandel des A.-Wesens beschleunigt und erleichtert: Neben die auf Hochschulen ausgebildeten Apotheker sind (seit 1951) die Apothekenassistenten getreten, die jetzt den größeren Teil des Fachpersonals stellen. Die A. sind zwar in der Regel kleine Einzelbetriebe geblieben. Sie werden jedoch in jedem Kreis zentral von einem „Kreisapotheker“ gelenkt, neuerdings durch Errichtung eines „Pharmazeutischen Zentrums“ in jedem Kreis (und Bezirk), bei dem, als Teil der Abt. Gesundheitswesen des Rates des Kreises bzw. Bezirks, die Buchhaltung und die Rezeptabrechnung zusammengefaßt und von dem aus auch die Belieferung gesteuert wird. Die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ist durch Errichtung von „Zweig-A.“ und „Arzneimittelausgabestellen“, die beide den „Staatlichen A.“ nachgeordnet sind, erleichtert worden, zumal in Großbetrieben und in dünn besiedelten Gebieten. Bestand Anfang 1968: 1.373 A., davon 70 in Privatbesitz und 50 Krankenhaus-A., 46 Zweig-A. und 420 Arzneimittelausgabestellen. Für je 10.000 Einwohner soll eine A. „angestrebt“ werden; es fehlen demnach rd. 400 A. 1964 ist ein „Deutsches Institut für A.-Wesen“ in Jena errichtet worden. Ihm ist die systematische Bearbeitung aller Fragen des A.-Betriebs und die „Weiterbildung“ der Apotheker übertragen; diese sollen in Lehrgängen für die Tätigkeit in der pharmazeutischen Industrie und in der Verteilung spezialisiert werden. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 28 Apolda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ApothekenassistentenSiehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. wurden durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission vom 22. 6. 1949 (ZVBl. S.~487) enteignet, alle Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker sollten für ihre Person auf Lebenszeit berechtigt sein, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht aber, durch andere (Pächter, Erben) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden aus „Betriebsabgaben“ der „A. in…
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Forstwirtschaft (1969)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 <1. Waldbesitzstruktur> Auf 28 v. H. der Fläche Mitteldeutschlands wächst Wald. Er bedeckt rd. 2.949.000 ha. Er setzt sich zusammen aus: 5 v. H. Eiche, 10 v. H. Buche, 6 v. H. anderes Laubholz, 55 v. H. Kiefer und 24 v. H. Fichte. Vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 verteilte sich der Waldbesitz auf 37 v. H. Staatsforsten = 1.125.000 ha; 14 v. H. Kommunal-, Genossenschafts- und Kirchenforsten = 437.000 ha und 49 v. H. Privatforsten = 1.504.000 ha. Das waren insgesamt 3.066.000 ha. Heute zeigt die Besitzstruktur folgendes Bild: 65 v. H. zu „Volkseigentum“ erklärter Wald einschließlich Wald der VEG = 1.911.000 ha; 29 v. H. Waldwirtschaften der LPG = 853.000 ha, 6 v. H. Privatwald einschließlich Kirchenwald = 185.000 ha. Für die Besitzstruktur ist der Privatwald also nur noch von untergeordneter Bedeutung. In Gestalt der lebenden Holzvorräte stellt der Wald im ganzen gegenwärtig ein Volksvermögen von etwa 15 Mrd. M dar. 2. Forstorganisation Die Forstorganisation wurde nach 1945 in einem sieben Jahre sich hinziehenden Entwicklungsprozeß dem neuen Wirtschaftssystem und seiner regionalen Gliederung angepaßt. Mit der AO vom 29. 10. 1945 wurden die forstlichen Mittelinstanzen beseitigt, in der Ortsinstanz am 1. 4. 1946 Einheitsforstämter gebildet, die am 1. 4. 1949 durch Kreisforstämter und diese ab 1. 1. 1952 durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) abgelöst wurden. Die Aufgaben der fortgefallenen Mittelinstanzen wurden bis zur Verwaltungsneugliederung (1952) von den Landesforstämtern bei den Regierungen der fünf Länder wahrgenommen. Die zentrale Stelle der F. ist heute das staatliche Komitee für F. in der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat (SKF). In ihm sind unter dem Vorsitz des Generalforstmeisters Vertreter der Verwaltung, der Forstwissenschaft und forstlichen Praxis, der Holzwirtschaft, der LPG, der Gewerkschaft und der Landwirtschaftsbank zusammengefaßt. Das SKF ist das Organ des Landwirtschaftsrates für die einheitliche Leitung der F., des Jagdwesens und des Naturschutzes. Es tagt vierteljährlich. Das SKF ist zugleich das zentrale Lenkungsorgan, Absatz- und Versorgungsorgan für Rohholz, Rinden, Harze, Möbel, Kulturwaren und sonstige Holzerzeugnisse. Ihm obliegt u.a. die Organisierung des planmäßigen Holzabsatzes der StFB sowie der Versorgung der Bedarfsträger durch Herstellung günstiger Lieferbeziehungen auf der Grundlage entsprechender Liefer- und Bezugspläne einschl. des überbezirklichen Ausgleichs. Es hat auf die StFB einzuwirken, die Lieferung des Rohholzes nach den Holzeinschlagplänen sortiments-, bedarfs- und termingerecht vorzunehmen. Es arbeitet mit den fünf VVB Forstwirtschaft. Daneben besteht bei der Staatlichen Plankommission eine Holzinspektion mit der [S. 218]speziellen Aufgabe, die Durchführung der Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft mit Hilfe der bei den Wirtschaftsräten der Bezirke eingesetzten Beauftragten zu überwachen örtliche Instanzen sind die nach VO vom 1. 1. 1952 gebildeten staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) als juristische Personen des öffentlichen Rechts und Rechtsträger von Volkseigentum. Sie haben drei Aufgabenbereiche: a) Verwaltungsaufgaben hoheitlicher Art über sämtliche Forstflächen. Sie erteilen Planauflagen für Aufforstung, Waldpflege, Forstschutz und achten auf fristgemäße Ablieferung von Rohholz, Rinde und Harz, b) Bewirtschaftung des in ihrem Besitz befindlichen Volkswaldes, c) Wirtschaftliche Betreuung des Waldes der LPG und des Privatwaldes aufgrund von Wirtschaftsverträgen. Zur Zeit bestehen neben dem FB Berlin (Kommunalverwaltung) 94 StFB mit einer Durchschnittsgröße von etwa 20.000 ha Volkswald in Eigenbewirtschaftung und zusätzlich durchschnittlich 10.000 ha Betreuungswaldfläche (LPG und Privatwald) und mit Oberforstmeistern als Direktoren. Die verwaltungsmäßige innere Gliederung der StFB ist nach Sachgebieten ausgerichtet. Die kleinsten territorialen Leitungs-, Planungs- und Abrechnungseinheiten sind die Oberförstereien (5.000–8.000 ha). Die Revierförster sind Funktionsrevierförster mit Zuständigkeit für Spezialaufgaben über eine oder mehrere Oberförstereien (z. B. für Holzeinschlag, Wegebau, Forstschutz usw.). Das Betriebsleitungskollektiv, bestehend aus Direktor, Hauptbuchhalter, Produktionsleiter, Planungsleiter, kaufmännischem Leiter und Kaderleiter, übt die plan- und verwaltungsrechtlichen Verfügungsrechte des Betriebes aus. Trotzdem ist der Direktor für Planverzögerungen, Planwidrigkeiten und das gesamte Betriebsgeschehen persönlich verantwortlich. Als Regionalinstanzen sind unter Zusammenfassung von durchschn. je 19 StFB nach Beschluß des Ministerrates vom 10. 10. 1963 an die Stelle der damaligen bei den Bezirksräten tätigen Unterabt. F. fünf Vereinigungen volkseigener Betriebe Forstwirtschaft (VVB-Forstwirtschaft) mit Oberlandforstmeistern als Generaldirektoren getreten. Sie unterstehen unmittelbar dem SKF. Die VVB-Forstwirtschaft üben in ihren Bereichen als von der allgemeinen Verwaltung losgelöste Koordinierungsstellen ihre Aufgaben aus. Sie sind wirtschaftliche Führungs- und Leitungsorgane ohne Weisungsberechtigung und geben den ihnen zugehörigen StFB nur Anleitungen. Jeder VVB-Forstwirtschaft steht ein „gesellschaftlicher Rat“ aus Parteien und Organisationen einschl. Wissenschaft sowie ein „Ingenieurbüro“ zur Seite. 3. Volkswald Zu Volkseigentum und damit zu Volkswald wurde nach 1945 erklärt: Der Besitz des Deutschen Reiches und der Länder und der durch Enteignungen während der Bodenreform in den Bodenfonds gefallene, nicht an Neubauern und landarme Bauern aufgeteilte Wald von gemischten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 99 ha Größe, von reinen forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 100 ha Größe und derjenige von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“ jeglicher Flächengröße. In die Rechtsträgerschaft der StFB wurden außerdem übernommen: sämtliche Gemeindewaldungen, Forstflächen der Bergbaubetriebe, volkseigener Wasserwirtschaftsbetriebe, waldbesitzender volkseigener Industriebetriebe usw. In verwaltungsmäßige Zuständigkeit der StFB wurden die ehemaligen preußischen Staatswaldungen gegeben, die nur in geringem Ausmaß zur Aufteilung an landarme Bauern und zur Rodung herangezogen wurden. Im Walde gelegene Truppenübungsplätze und militärische Einrichtungen der Roten Armee und der Nationalen Volksarmee sind dem Ministerium des Innern unterstellt, das über eine eigene Forstorganisation verfügt. Seiner Herkunft nach besteht der Volkswald zu 57 v. H. aus ehemaligem Staatswald, zu 29 v. H. aus enteignetem Privatwald, zu 14 v. H. aus früherem Kommunalwald und anderen Waldungen der öffentlichen Hand. Zum Volkswald gehört auch der Wald „Volkseigener Güter“. Er steht i.a. in der Rechtsträgerschaft der VEG. 4. Forstliche Planung, Planvollzug und Planabrechnung Für die Wirtschaftsführung ist verbindlich der jeweilige auf der Basis des Volkswirtschaftsplanes aufgestellte Betriebsplan. Die StFB sind verpflichtet, im Rahmen des Betriebs- und Finanzplanes nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichen Rechnungsführung in eigener Verantwortung selbständig zu planen, zu wirtschaften und abzurechnen (Rechnungswesen). Jeder StFB gibt sich ein Statut im Rahmen der auch für die StFB geltenden VO vom 9. 2. 1967 über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe. Um die Durchführung des sozialistischen Aufbaus auf dem Lande zu gewährleisten, gehören zu Schwerpunktaufgaben der StFB, die Einbeziehung des restlichen Privatwaldes in die LPG, die Kontrolle der Planerfüllung des Holzeinschlages, der Walderneuerung und Waldpflege in LPG und Privatwald sowie die Abschußplanerfüllung. (Jagd) 5. LPG-Wald Als Vorstufe für die Eingliederung des Bauernwaldes in die LPG wurden auf freiwilliger Grundlage seit dem Jahre 1953 Waldgemeinschaften gebildet als örtliche Organisationen der VdgB mit Vorstand und Mitgliedern. Sie haben ihre Aufgabe nicht erfüllt und wurden 1959 mit der Kollektivierung der Landwirtschaft aufgelöst, um die Einbringung des noch individuell bewirtschafteten Waldes in die LPG zu erreichen. Die Waldeinbringung kann von der Mitgliederversammlung bei, Aufnahme in die LPG Typ~I und Typ II beschlossen werden; bei LPG Typ III muß nach Statut der Wald mit Beitrittserklärung eingebracht werden. Bisher wurden 853.150 ha eingebracht. In den LPG Typ I bis III werden gegenwärtig 314.396 (37 v. H.) ha Wald noch individuell bewirtschaftet, 538.754 (63 v. H.) ha Wald in LPG Typ I–III stehen bereits in genossenschaftlicher Bewirtschaftung. Das Eigentumsrecht der LPG-Mitglieder am Grund und Boden des eingebrachten Waldes bleibt formell bestehen. Nur der Waldbestand wird in genossenschaftl. Eigentum überführt. Er wird nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen bewertet. Der festgesetzte Wert wird unter Abzug des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Inventarbeitrages als sog. „zusätzlicher Inventarbeitrag“ erklärt und in einem Tilgungszeit[S. 219]raum, der etwa 20 Jahre beträgt, an den einbringenden LPG-Genossen ausgezahlt. Der Wald dient der Eigenbedarfsdeckung der LPG und ihrer Genossen sowie der wirtschaftlichen Stärkung der LPG. Sie erhält außerdem eine Holzeinschlagumlage zur Lieferung von Rohholz an die Wirtschaft. Die genossenschaftlich bewirtschaftete Waldfläche umfaßt im Durchschnitt je LPG 60 ha, eine Fläche die für nachhaltige E. zu klein ist. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit benachbarter LPG-Waldwirtschaften bis zur Zusammenfassung der LPG-Waldflächen zu Wirtschaftseinheiten von 400–800 ha Größe ist durch die AO v. 6. 7. 1966 gegeben, die ein Musterstatut für „Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen Waldwirtschaft“ (ZEW) geschaffen hat. Die Form der Zusammenarbeit reicht vom gemeinsamen Einsatz der Arbeitskräfte bis zu selbständigen zwischengenossenschaftlichen Produktionsgenossenschaften (ZPW). Durch Kooperationsverträge üben die StFB weitgehend Einfluß aus auf den forsttechnischen Ablauf der Waldwirtschaften der LPG, ZEW und ZPW. 6. Leistung des Waldes Im ersten Jahrzehnt nach 1945 war der Wald Gegenstand der Ausnutzung ohne Rücksicht auf seine natürliche nachhaltige Leistungsfähigkeit. Nach diesen Übernutzungen großen Ausmaßes ist der Waldzustand durch den Mangel an Vorräten nutzbaren Holzes, Durchbrechung des Bestandesgefüges und ein erheblich gestörtes Altersklassenverhältnis gekennzeichnet. Der Einschlag, der 1953 noch 11 Mill. fm o.R. betrug, ist bis 1966 auf 6 2 Mill. fm o. R. gesenkt und bewegt sich in den letzten Jahren auf dieser annähernd gleich niedrigen Höhe. Die Leistungsfähigkeit des Waldes ist durch Neueinrichtungen sämtlicher Forstbetriebe nach moderner Methode ermittelt und kann mit 8,0 Mill. fm o.R. Jahreszuwachs angenommen werden. Von dem Zuwachs sind jedoch nur rd. 5,0 Mill. fm o.R. nutzbar. Mehr als ein Drittel wächst in noch nicht nutzbaren Jungbeständen zu. Es wird versucht, Einschlag und Zuwachs in Einklang zu bringen. Die Übernutzungen der Vergangenheit haben den Vorrat der über 80-jährigen Bestände am stärksten betroffen. Die in Kriegs- und Nachkriegszeiten entstandenen Großkahlflächen sind inzwischen wieder bewaldet. 1950–1966 sind auf 1,024 Mill. ha Neukulturen und Wiederaufforstungen mit Nachbesserungen durchgeführt, d. h. ⅓ der Waldfläche ist erneuert worden. Dabei sind überwiegend wieder Mono-Kulturen von Kiefer und Fichte entstanden. Das Bemühen, einen holzartenreichen, standortgemäßen Mischwald aufzubauen, ist an der Forderung der Wirtschaft nach vorrangiger Lieferung der von ihr benötigten Holzsortimente (Einschlagumlage), am Mangel eines reichhaltigen Sortiments von Laub und Nadelholzpflanzen und Mängeln bei der Ausführung der Kulturen oft nur unbefriedigend gelungen. Zur Schließung der Lücke in der Rohholzversorgung soll der verstärkte Anbau schnell wachsender Holzarten, insbesondere Pappel, beitragen. Sie wird vorzugsweise zur Rekultivierung von Kippen und Halden in den Braunkohle-Bergbaugebieten und in der freien Flur außerhalb des Waldes angebaut. Außerdem wird der Holzimport von Jahr zu Jahr gesteigert. Er betrug 1966 3,5 Mill. fm o.R. in Rohholz-Äquivalenten, während 234.900 fm o.R. exportiert wurden. Im Import sind neben Schnittholz und Schwellen vor allem Furnierplatten und Faserholz (in Rohholz fm umgerechnet) enthalten. Im Verlauf der letzten 20 Jahre hat die mitteldeutsche F. durchschnittlich jährlich 9.600 t Rohharz und 19.100 t Gerbrinde gewonnen. 7. Forstwissenschaftliche und forstfachliche Ausbildung An der Fakultät für F. Tharandt der Technischen Universität Dresden werden in neunsemestrigem Studium die Diplom-Forstingenieure ausgebildet. In Eberswalde und bei Tharandt bestehen außerdem Institute für Forstwissenschaften der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (DAL). Sie pflegt insbesondere in ihrer Sektion Forstwesen die Verbindung zwischen Forstwissenschaft und forstlicher Praxis und ist beratendes Organ des Staatlichen Komitees für F. beim Landwirtschaftsrat. Die Forstwissenschaftler Mitteldeutschlands genießen internationales Ansehen in Ost und West. Der forsttechnische Nachwuchs erhält in dreijährigen Internatsaufenthalten seine Ausbildung an den Forstschulen Schwarzburg und Rabensteinfeld. Aus den Abschlußprüfungen gehen die Forstingenieure hervor. Die Qualifizierung kann auch noch im Fernstudium von 6jähriger Dauer erworben werden. Fortbildungslehrkurse kürzerer Dauer finden an der früheren Forstfachschule Ballenstedt statt, in die auch die Betriebsberufsschule Lychen zur Ausbildung von Buchhaltern eingegliedert ist. Die drei Forstfachschulen unterstehen den zuständigen VVB Forstwirtschaft. Der StFB Neuhaus, das forstwirtschaftliche Institut Potsdam als wissenschaftlich-technisches Zentrum, der VEB Forsttechnik Oberlichtenau und die Zentrale Zuchtbuchstelle für Hundesport Halle sind dem SKF unterstellt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 217–219 Forst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FotoindustrieSiehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 <1. Waldbesitzstruktur> Auf 28 v. H. der Fläche Mitteldeutschlands wächst Wald. Er bedeckt rd. 2.949.000 ha. Er setzt sich zusammen aus: 5 v. H. Eiche, 10 v. H. Buche, 6 v. H. anderes Laubholz, 55 v. H. Kiefer und 24 v. H. Fichte. Vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 verteilte sich der Waldbesitz auf 37 v. H. Staatsforsten = 1.125.000 ha; 14 v. H. Kommunal-,…
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Todesstrafe (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen Entwicklungsphase nicht zu entbehren und beweist unsere Entschlossenheit, wenn es sein muß, auch mit den schärfsten Mitteln gegen die vorzugehen, die sich zu Handlangern der Unmenschlichkeit und der Kriegspolitik herab würdigen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 48). Das neue Strafgesetzbuch sieht die Möglichkeit, die T. zu verhängen in 21 Fällen vor, droht sie aber nirgends mehr obligatorisch an. Gegen Jugendliche ist sie nicht zulässig. Nach § 60 StGB wird T., soweit sie gesetzlich zulässig ist, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben. Das StGB droht T. an bei Mord, Aggressionsverbrechen (zwei Fälle), Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Hochverrat, Spionage, landesverräterischer ➝Treubruch, Terror (zwei Fälle), Diversion, Sabotage sowie bei neun Tatbeständen des Militärstrafrechts. Bei den erwähnten Staatsverbrechen kann T. nach § 110 StGB verhängt werden, „wenn das Verbrechen 1. den Frieden, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung, die Volkswirtschaft oder die Verteidigungskraft der DDR in hohem Maße gefährdet; 2. im Verteidigungszustand begangen wird; 3. den Tod eines Menschen verursacht oder das Leben einer größeren Anzahl von Menschen gefährdet oder 4. unter Anwendung von Waffen oder unter Androhung des Gebrauchs von Waffen begangen wurde“. Dabei wird betont, daß diese Kriterien nicht vollständig sind: „Es können darüber hinaus durchaus andere Gesichtspunkte auftreten, die einen Fall als einen besonders schweren im Sinne dieser Bestimmung qualifizieren“ („Neue Justiz“ 1967, S. 274). T. ist bei diesen Staatsverbrechen auch dann möglich, wenn sich die Tat gegen ein anderes sozialistisches Land richtet (§ 108 StGB). Vor Inkrafttreten der neuen Strafprozeßordnung mußten Todesurteile nach Eintritt der Rechtskraft dem Vorsitzenden des Staatsrates zur Entschließung vorgelegt werden, ob er von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen wollte. In diesen Fällen wurde in der Regel eine Stellungnahme des Politbüros der SED herbeigeführt. In der Mehrzahl der Fälle erfolgte keine Begnadigung; die Todesurteile wurden durch Enthauptung vollstreckt. Nunmehr bestimmt § 348 StPO, daß die Vollstreckung eines Todesurteils nicht zulässig ist, solange über ein Gnadengesuch für den Verurteilten nicht entschieden ist. Daraus geht nicht einwandfrei hervor, ob es auch in Zukunft — unabhängig von einem gestellten Gnadengesuch — bei der Vorlage an den Vorsitzenden des Staatsrates in jedem Einzelfall verbleibt oder nicht. An Frauen, die zur Zeit der Tat, der Verurteilung oder des für die Vollstreckung bestimmten Zeitpunktes schwanger sind, wird die T. auch nach der Entbindung nicht vollstreckt, und auch an Geisteskranken darf T. nicht vollstreckt werden. Der Vollzug der T. erfolgt seit dem 1. 7. 1968 durch Erschießen (§ 60 StGB). Nach westlichen Beobachtungen, die nicht vollständig sein können, wurden durch die Gerichte der „DDR“ von 1949 bis Ende 1967 194 Todesurteile verhängt, davon 75 Todesurteile wegen Handlungen in der NS-Zeit (Kriegsverbrecherprozesse) und 69 Todesurteile wegen Staatsverbrechen. Die Sowjetischen Militärtribunale (SMT) verhängten die T. nach dem in der SU geltenden Strafrecht. Vom 26. 5. 1947 bis 12. 1. 1946 war die T. in der SU abgeschafft. In dieser Zeit durften auch die SMT die T. nicht verhängen. Die Zonengerichte waren dadurch an der Verhängung der T. jedoch nicht gehindert. Nach ebenfalls nicht vollständigen westlichen Zählungen wurden in der Zeit von 1945 bis 1954 536 T. durch die SMT gefällt, von denen aber der größte Teil nicht vollstreckt wurde. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 653 Todeserklärung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TOMSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen…
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Urlaub (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Regelung des U. ist im Gegensatz zur BRD der Regelung in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen weitgehend entzogen. Nach § 80 des Gesetzbuches der Arbeit besteht ein Anspruch auf einen Grund-U. von nur 12 Werktagen. Lediglich Arbeitnehmer, die überwiegend besonderen Arbeitserschwernissen oder Arbeitsbelastungen ausgesetzt sind oder eine besonders verantwortliche Tätigkeit ausüben, erhalten einen arbeitsbedingten Zusatz-U. Die Dauer des Zusatz-U. soll in U.-Katalogen festgelegt werden, die in die Rahmenkollektivverträge aufzunehmen sind. Für langjährige Tätigkeit in bestimmten Berufen oder in volkswirtschaftlich besonders wichtigen Betrieben kann ein Zusatz-U. gewährt werden. Auf der Grundlage der Urlaubskataloge ist die Dauer des Zusatzurlaubs in einer Urlaubsvereinbarung zu bestimmen, die Bestandteil des Betriebskollektivvertrages ist. Die Höchstdauer beträgt 24 Arbeitstage. In bestimmten von den Generaldirektoren der Vereinigung Volkseigener Betriebe festgelegten Betrieben kann ein leistungsabhängiger Zusatz-U. bis zu 4 Tagen im Jahr gewährt werden für solche Arbeitnehmer, „die ihre aufgeschlüsselten Planaufgaben auf der Grundlage vorgegebener Leistungskennziffern ständig erfüllen und durch gute Arbeitsleistungen die Voraussetzungen für die allseitige kontinuierliche Erfüllung der Planaufgaben des Betriebes schaffen“. Nur die Angehörigen der Intelligenz haben Anspruch auf längeren U. Einen Zusatz-U. von 3 Tagen erhalten anerkannte Verfolgte des Naziregimes (VVN). Schwerbeschädigte, Tuberkulosekranke und -Rekonvaleszenten erhalten ebenfalls einen Zusatz-U. von 3 und Blinde einen solchen von 6 Werktagen. Diesen wird er aber im Gegensatz zu den Verfolgten des Naziregimes nur aus einem der genannten Gründe gewährt. Der U. wird nach einem U.-Plan gewährt, der dafür sorgen soll, daß der U. der Angehörigen eines Betriebes auf alle Monate des Jahres verteilt wird. Mit Wirkung vom 11. 5. 1967 wurde als neue Kategorie der Mindest-U. eingeführt. Werktätige, die bis dahin einen jährlichen U.-Anspruch von weniger als 15 Werktagen hatten, erhalten ab 1967 den Mindest-U. von 15 Werktagen. Die Berechnung des U. im übrigen blieb von der neuen Regelung unberührt. Jugendliche im Alter von 16–18 Jahren haben Anspruch auf einen U. von 18 Werktagen, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres von 21 Werktagen. (Kuren, Kurorte, Feriendienst des FDGB) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 663 Urkundenstellen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VANSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Regelung des U. ist im Gegensatz zur BRD der Regelung in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen weitgehend entzogen. Nach § 80 des Gesetzbuches der Arbeit besteht ein Anspruch auf einen Grund-U. von nur 12 Werktagen. Lediglich Arbeitnehmer, die überwiegend besonderen Arbeitserschwernissen oder Arbeitsbelastungen ausgesetzt sind oder eine besonders verantwortliche Tätigkeit ausüben, erhalten einen arbeitsbedingten…
DDR A-Z 1969
Rechenschaftslegung (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Nach Art. 88 der Verfassung wird die Verantwortlichkeit aller leitender Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED (Verfassung). Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder Volksvertretungen oder gegenüber höheren Staatsorganen. Da als Volk nur die von der SED organisierte und geführte Masse angesehen wird und die Staatsorgane nur Werkzeuge dieser Partei sind, besteht die Rechenschaftspflicht aber faktisch der SED gegenüber. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung ist der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission nicht nur der Volkskammer und dem Staatsrat, sondern auch dem ZK rechenschaftspflichtig. Rechenschaftspflichtig sind die Abgeordneten der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen dem „Volke“, der Staatsrat und der Ministerrat der Volkskammer, die örtlichen Räte den örtlichen Volksvertretungen. Der Ministerrat ist dem Staatsrat, die Räte der Bezirke sind dem Ministerrat, die übrigen örtlichen Räte den jeweils höheren örtlichen Räten (Kreis, Stadt, Gemeinde) rechenschaftspflichtig. Die Richter an den Kreis- und Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) sind den Volksvertretungen rechenschaftspflichtig, die sie gewählt haben. (Rechtswesen) Im Bereich der Wirtschaft hat der Betriebsleiter der Betriebsgewerkschaftsorganiation (FDGB, betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen), vor allem wegen seiner Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag, Rechenschaft zu legen. Die Betriebsleiter der zentralgeleiteten Volkseigenen Betriebe sind den Hauptdirektoren der Verwaltungen der volkseigenen Betriebe (VVB), diese den Industrieministerien, die Abteilungsleiter und Stellv. des Vors. der Staatlichen Plankommission ihrem Vorsitzenden, und die Vors. der Staatlichen Plankommission und die Minister dem Ministerrat rechenschaftspflichtig. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Mampel, Siegfried: Die Volksdemokratische Ordnung in Mitteldeutschland. Texte zur verfassungsrechtlichen Situation. 3., neubearb. Aufl., Frankfurt a. M. 1967, Alfred Metzner. 175 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 508 Realismus, sozialistischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechentechnikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die R. ist die Erfüllung der Rechenschaftspflicht eines Staatsorgans. Nach Art. 88 der Verfassung wird die Verantwortlichkeit aller leitender Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet. Die Rechenschaftspflicht ist eine der Folgen der Abhängigkeit der Staatsorgane von der SED (Verfassung). Formal besteht sie entweder gegenüber dem Volke oder…
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Sozialfürsorge (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 7. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 (GBl. II, S. 167). (Bis 31. 3. 1956 galt die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 galt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233].) Leistungen der S. (S.-Unterstützung) erhalten hilfsbedürftige Personen, die den notwendigen Lebensunterhalt für sich und ihre hilfsbedürftigen unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht verdienen können, über kein verwertbares Vermögen oder Einkommen aus Vermögen verfügen und keine ausreichenden Mittel von anderer Seite erhalten oder erhalten können. Hilfsbedürftig ist nicht, wer arbeitsfähig ist und eine zumutbare Arbeit ablehnt. Nach der Ersten DB zur VO über die Allgemeine S. vom 25. 3. 1968 (GBl. II, S. 172) gelten folgende Personen als hilfsbedürftig: a) Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, und Männer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, b) Personen, deren Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit durch einen vom Rat des Kreises, Abt. Gesundheits- und Sozialwesen, beauftragten Arzt bestätigt worden ist, c) Frauen mit mindestens 1~Kind im Alter bis zu 3 Jahren oder mindestens 2 Kindern unter 8 Jahren, die deshalb nicht sofort ein Arbeitsrechtsverhältnis eingehen können, weil die Kinder nicht durch Familienangehörige, in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten oder einer sonstigen Kindereinrichtung bzw. durch dritte Personen betreut werden können, d) Personen, die einen ständig der Pflege bedürftigen Angehörigen betreuen müssen, e) Personen, die aus anderen Gründen für kurze oder längere Zeit nachweisbar nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen oder aus anderen Einkünften zu bestreiten. Die S. soll nicht „karitativ“, sondern „produktiv“ wirken. Sie soll sich grundsätzlich vom Begriff der „Wohlfahrtspflege“ unterscheiden („Arbeit und S.“, 1951, S. 237). Deshalb haben sich nach § 1, Abs. 2 der Ersten DB die hilfsbedürftigen Personen intensiv um die Aufnahme einer geeigneten Arbeit und die Schaffung der Voraussetzungen hierfür zu bemühen. Die Leistungen der Allgemeinen S. können in folgenden Unterstützungen bestehen: a) Hauptunterstützung für Hilfsbedürftige, b) Mitunterstützung für hilfsbedürftige unterhaltsberechtigte Haushaltsangehörige, c) Mietbeihilfe, d) Pflegegeld, e) Blindengeld bzw. Sonderpflegegeld, f) Beihilfen für Tuberkulose-, Geschwulst- und Zuckerkranke und Sonderbeihilfen für den Kauf zusätzlicher Lebensmittel, g) staatlicher Kinderzuschlag bzw. staatliches Kindergeld, h) Zuschläge gemäß Rentenzuschlagsverordnung für Personen, die von unterhaltsverpflichteten Angehörigen unterhalten werden, i) Taschengeld bei Krankenhausaufenthalt, k) einmalige Beihilfen, 1) Sachleistungen entsprechend den für die Sozialversicherung geltenden Bestimmungen, m) Bestattungskosten. Die Barunterstützungen betragen für den Hauptunterstützungsempfänger seit dem 1. 7. 1968 110,– M (vorher 85,– M), für einen mitunterstützten Erwachsenen (Ehegatte und andere Personen) 50,– M (zuvor 30,– M) und für ein mitunterstütztes Kind 40,– M (zuvor 35,– M). Ein seit dem 1. 6. 1958 gewährter Zuschlag in Höhe von 9,– M entfiel mit dem 1. 7. 1968. Die Mietbeihilfe wird nach Ortsklasse und Zahl der unterstützten Familienangehörigen gestaffelt mit Beträgen von 25,– M bis 40,– M gewährt. Die S. wird durch die Räte der Gemeinden (Referat S. in der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen) gewährt. Die S. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen, Hauptabt. Sozialwesen. Die Referate S. entscheiden über die Hilfsbedürftigkeit. Sie werden dabei von ständigen Kommissionen für Gesundheitswesen und S. unterstützt. Gegen die Ablehnung eines Antrages auf S. ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben, das innerhalb von 2 Wochen beim Hauptreferat S. in der Abt. Arbeit und Berufsausbildung des Bezirks eingelegt werden muß. Dieses hat über die Beschwerde innerhalb 2 Wochen zu entscheiden. Das Referat S. betreut außer den Unterstützungsempfängern die Insassen von Alters-, Pflege- und Siechen- sowie Blindenheimen, für die ganz oder teilweise die Kosten der Heimaufnahme von den Angehörigen nicht getragen werden können. Die Bewohner der Heime erhalten neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung ein geringes monatliches Taschengeld. Auch die Betreuung der Haftentlassenen gehört zum Aufgabengebiet des Referats. Prak[S. 564]tisch geschieht in dieser Beziehung sehr wenig. Die S. zahlt ferner an Arbeitslose Differenzbeträge bis zur Höhe der Fürsorgesätze. (Arbeitslosenversicherung) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 563–564 Soziale Revolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus, WissenschaftlicherSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 7. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 (GBl. II, S. 167). (Bis 31. 3. 1956 galt die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 galt die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233].) Leistungen der S. (S.-Unterstützung) erhalten hilfsbedürftige Personen, die den notwendigen Lebensunterhalt für…
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Zentralkomitee der SED (ZK) (1969)
Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 1985 1. Entwicklung, politische und soziale Zusammensetzung Die Umbenennung des früheren Parteivorstandes der SED in ZK im Juli 1950 erfolgte im Zuge der Angleichung der Struktur der SED an die der KPdSU. Der bis Juli 1950 als höchstes Organ amtierende Parteivorstand zählte 80 Mitglieder. Das danach gebildete ZK zeigte nach Anzahl seiner Angehörigen folgende Entwicklung: Während der auf dem Vereinigungsparteitag 1946 (SED) gebildete Parteivorstand eine paritätische Zusammensetzung aus ehemaligen SPD- und KPD-Mitgliedern aufwies, sind in dem im April 1967 gewählten ZK nur noch 4 ehemalige Sozialdemokraten vertreten. Die Anzahl der ehemaligen Mitglieder der NSDAP beträgt unter den ZK-Mitgliedern sechs, unter den Kandidaten sieben. Bei zwei Kandidaten des ZK steht die ehemalige Zugehörigkeit zur NSDAP nicht mit voller Sicherheit fest. Nach dem tatsächlich ausgeübten Beruf der Mitglieder und Kandidaten weist das ZK die folgende soziale Gliederung auf: Mit der Neubildung des ZK auf dem VII. Parteitag war entgegen vielfach geäußerten Ansichten eine Verjüngung nicht verbunden. Das Durchschnittsalter der Mitglieder und Kandidaten des ZK lag 1963 im Zeitpunkt der Wahl bei 45 Jahren und 1967 bei 48 Jahren. Gleichzeitig wurde die bereits auf dem VI. Parteitag erkennbare Tendenz fortgesetzt, Fachleute aus Wirtschaft, Wirtschaftsverwaltung sowie Wissenschaft und Technik hereinzunehmen und so die Arbeit und Entscheidungen der obersten Führungsgremien fachlich ausreichend zu fundieren. Neben den Fachkräften aus dem wirtschaftlichen Bereich rückte eine beträchtliche Zahl von Parteiideologen und Propagandisten und solcher Funktionäre in das ZK ein, die sich in der zurückliegenden Zeit um den von der SED verfolgten Kurs der Außen- und Deutschlandpolitik sowie die ideologische Erziehung besonders verdient gemacht hatten. Man wird nicht fehlgehen, hierin die Ausbildung eines Gegengewichtes gegen die zahlenmäßig verstärkte Beteiligung der Wirtschaftsfachleute an der Arbeit des ZK zu sehen. Und schließlich wurde eine erhebliche Anzahl hauptamtlicher Funktionäre des Parteiapparates in das ZK gewählt. Dabei ist besonders hervorzuheben, daß jetzt sämtliche Ersten Sekretäre der 15 SED-Bezirksleitungen Mitglieder des ZK sind. Der 1. Sekretär der Gebietsleitung „Wismut“ ist Kandidat des ZK. 2. Funktion des ZK, Politbüro und Sekretariat Das ZK ist lt. Statut „zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei“. Es wählt das Politbüro, das Sekretariat des ZK der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission. Nach dem auf dem VI. Parteitag angenommenen neuen Statut tagt es „mindestens einmal in sechs Monaten“ (früher alle vier Monate). Gemäß Statut soll das ZK die Vertreter der Partei in die leitenden Stellen des Staatsapparates und der Wirtschaft entsenden und ihre Kandidaten für die Volkskammer bestätigen. Die eigentliche Parteiführung und politische Macht liegen jedoch nicht bei diesem, lediglich vorgefaßte Beschlüsse annehmenden, repräsentativen erweiterten Vorstand, sondern in den Händen des Politbüros, des Sekretariats und der nicht gewählten Abteilungsleiter und Mitarbeiter des ZK. Dennoch ist das ZK keineswegs nur Deklamations- und Akklamationsorgan. Viele der gewählten Angehörigen des ZK sind auch Mitglieder von Arbeitsgruppen und Kommissionen des ZK oder bekleiden wichtige Funktionen im Regierungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsapparat oder in gesellschaftlichen Organisationen, sind also auf diese Weise an der Arbeit des Apparates und am Zustandekommen der Beschlüsse der Parteiführung beteiligt. Die Sitzungen des ZK haben den Charakter von Arbeitstagungen, in deren Rahmen das Politbüro die von ihm ausgearbeitete jeweilige „Parteilinie“ zum Beschluß erheben läßt und ein Erfahrungsaustausch der Funktionäre über Erfolge und Schwierigkeiten stattfindet. Zu bestimmten Zwecken werden Kommissionen gegründet. Diesen Kommissionen gehören sowohl die jeweils zuständigen Mitgl. und Kandidaten des ZK als auch Mitarbeiter des ZK-Apparates und Fachleute aus dem Staatsapparat, den Massenorganisationen und anderen Institutionen an. Politbüro und Sekretariat des ZK sind die obersten politischen Führungsorgane. Sie stellen innerhalb der von der sowjetischen Besatzungsmacht abgesteckten Grenzen die eigentlichen Macht- und Befehlszentren dar. Die Tendenzen bei der Neubildung der obersten Führungsorgane der SED auf dem VI. und VII. Parteitag liefen auf Festigung der Position Ulbrichts, Verstärkung des Einflusses der Ulbricht-Gruppe, verstärkten Einfluß der Fachleute und Nachrücken der jüngeren Generation hinaus. Mit der Neubildung des Politbüros und [S. 747]Sekretariats nach dem VII. Parteitag ließen sich die gleichen Tendenzen wie bei der Neuwahl des ZK beobachten. Mit der Wahl zum Vollmitglied des Politbüros setzte der 1. Sekretär der Bezirksleitung der SED Halle, Sindermann, seinen Aufstieg in der obersten Partei-Hierarchie fort. Die Wahl des Leiters des Preisamtes, Halbritter, und des Staatssekretärs für die Datenverarbeitung, Kleiber, zu Kandidaten des Politbüros läßt sowohl die Schwerpunkte, aber auch die Hauptprobleme und Hauptsorgen der zukünftigen Arbeit erkennen. Als Vorsitzender der Zentralen Parteikontrollkommission wurde Hermann ➝Matern wiedergewählt, so daß damit dieses für die gesamte Personalpolitik und die Überwachung der politischen Arbeit der nachgeordneten Parteiinstanzen wichtige Amt in den Händen eines Ulbricht ergebenen Funktionärs verbleibt. 3. Der zentrale Parteiapparat Zu Beginn des Jahres 1957 belief sich der Personalbestand des zentralen Parteiapparates auf 2.200 bis 2.500 Personen, von denen mindestens 1.000 politische Mitarbeiter waren. Danach wurde der hauptamtliche Apparat durch Zusammenlegung und Verkleinerung der Abteilungen und Sektoren sowie durch systematische Heranziehung von ehrenamtlichen Funktionären reduziert. Nach Mitteilung von Paul ➝Verner auf der 15. ZK-Tagung (März 1962) konnte der zentrale Parteiapparat bis zu diesem Zeitpunkt um 15 v. H. verringert werden, so daß seine Stärke heute zwischen 1800 und 2.000 liegen dürfte. In seiner Struktur ist der zentrale Parteiapparat im Laufe der Zeit mehr und mehr dem Regierungsapparat angeglichen worden. Die Zahl der Abteilungen bewegt sich um 30 herum. Sie gliedern sich in „Sektoren“. Die Abteilungen und ihre Sektoren entsprechen den Ministerien und nachgeordneten Dienststellen des Regierungs- und Verwaltungsapparates, soweit sie nicht spezifische Parteiaufgaben wahrnehmen. Dem ZK unterstehen unmittelbar die folgenden Institute: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Direktor: Prof. Hanna ➝Wolf, stellvertr. Direktor: Prof. Helmut Neef. Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Direktor: Prof. Otto ➝Reinhold, stellvertr. Direktor: Dr. Wolfgang Schumann. Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, Direktor: Prof. Lothar Berthold, stellvertr. Direktor: Dr. Heinrich Genkow. Institut für Meinungsforschung, Direktor: Karl ➝Maron. Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung, Direktor: Dr. Helmut Koziolek. Zentrag, Direktor: Paul Kubach. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 746–747 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralrat der FDJSiehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 1985 1. Entwicklung, politische und soziale Zusammensetzung Die Umbenennung des früheren Parteivorstandes der SED in ZK im Juli 1950 erfolgte im Zuge der Angleichung der Struktur der SED an die der KPdSU. Der bis Juli 1950 als höchstes Organ amtierende Parteivorstand zählte 80 Mitglieder. Das danach gebildete ZK zeigte nach Anzahl seiner Angehörigen folgende Entwicklung: Während…
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Volkswirtschaftsrat (1969)
Siehe auch: Volkswirtschaftsrat: 1962 1963 1965 1966 Volkswirtschaftsrat (VWR): 1975 1979 1985 Der VWR (Leiter: Alfred ➝Neumann) war das ehemalige zentrale Organ des Ministerrates für die Planung und Leitung der Industrie [S. 689]und bestand von Juli 1961 bis Ende 1965. Er wurde durch die Ausgliederung der Industrie-Hauptabteilung und der Hauptabteilung für Materialversorgung aus der Staatlichen Plankommission gebildet. Ursprünglich ein Organ zur Leitung der Industrie, der Dienstleistungsbetriebe und des Handwerks, hat er nach dem Erlaß des Staatsrates vom 11. 1. 1963 und der „Richtlinie für das neue ökonomische System …“ des Ministerrates vom 11. 7. 1961 auch die Aufgabe übernommen, nach den Richtlinien der Staatl. Plankommission die Jahresplanung der Industrie in allen ihren Teilen auszuarbeiten. Dazu arbeitete der VWR mit anderen zentralen, staatlichen, wirtschaftsleitenden Organen zusammen (z. B. Ministerium f. Bauwesen, Ministerium f. Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Landwirtschaftsrat u.a.). Einerseits fungierte er im Hinblick auf die Planexekutive als Organisator von Rationalisierungsmaßnahmen, andererseits mußte er die zentralen Kompetenzen mit den lokal-territorialen abstimmen. Seine Partner waren dabei die ihm unterstellten Bezirkswirtschaftsräte (BWR) bzw. entsprechende Ratsabteilungen der örtlichen Räte. Die „Richtlinie“ ordnete ihm ausdrücklich die Anleitung und Kontrolle der VVB und BWR zu. Der VWR war hauptsächlich nach dem Prinzip der „Komplexabteilungen“ organisiert. Für eine oder mehrere relativ gleichartige VVB existierte im VWR eine Komplex- bzw. Industrieabteilung, die alle Probleme dieser VVB aus der Sicht des zentralen Organs analysierte und dem Industrieabteilungsleiter Vorlagen zur Entscheidung vorlegte. Daneben existierten zwei bis drei Fachabteilungen (z. B. Ökonomie und Technik), die auf diesen Gebieten Grundsatzarbeit (z. B. spezifizierte Grundlagenforschung) zu leisten hatten. Außerdem gab es reine Führungsabteilungen des Leiters der Industrieabteilung (wie Kader, Information und Dokumentation). Der Nachteil dieser Struktur ergab sich daraus, daß die Mitarbeiter der Komplexsektoren mit operativer Anleitungstätigkeit überhäuft waren. Die Grundsatzfragen, die sie bearbeiten sollten, traten immer mehr in den Hintergrund. Das Unvermögen des VWR, über die rasche industrielle Entwicklung die Übersicht zu behalten, führte zu seiner Auflösung. Seine Industrieabteilungen wurden zu selbständigen Industrieministerien umgebildet. Allerdings ist nicht jede (der rd. 16) Abteilung des VWR in einem selbständigen Industrieministerium aufgegangen. (Planung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688–689 Volkswirtschaftsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkszählungSiehe auch: Volkswirtschaftsrat: 1962 1963 1965 1966 Volkswirtschaftsrat (VWR): 1975 1979 1985 Der VWR (Leiter: Alfred ➝Neumann) war das ehemalige zentrale Organ des Ministerrates für die Planung und Leitung der Industrie [S. 689]und bestand von Juli 1961 bis Ende 1965. Er wurde durch die Ausgliederung der Industrie-Hauptabteilung und der Hauptabteilung für Materialversorgung aus der Staatlichen Plankommission gebildet. Ursprünglich ein Organ zur Leitung der Industrie, der…