DDR A-Z 1969

Schule (1969)

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr. 1965 außer Kraft gesetzt wurde. Mit dem Gesetz von 1946 wurde ein Einheitsschulsystem geschaffen, dessen erste Stufe der (nicht obligatorische) Kindergarten bildete. Auf die 8klassige Grundschule (mit obligatorischem Fremdsprachenunterricht in Russisch vom 5. Schuljahr an), die von allen Kindern vom 6. bis 14. Lebensjahr besucht wurde, baute die 2-klassige Mittelschule und die zum Abitur führende 4klassige Oberschule auf. Die Privat-Sch. wurden aufgelöst. Schrittweise erfolgte der Abbau der 1klassigen Land-Sch., der 1960 abgeschlossen war. An ihre Stelle traten Zentralschulen, in denen die Schüler der Stufen 5–8 aus mehreren benachbarten Orten zusammengefaßt und in Einstufenklassen unterrichtet wurden. Mit der Gründung der „DDR“ und dem Beschluß über die Durchführung des ersten „Fünfjahresplanes zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR“ (1950) begann die zweite Phase des Schulwesens: der Aufbau der „sozialistischen Schule“, die aufs engste mit der „sozialistischen Produktion“ verbunden und die Grundlage für die berufliche Tätigkeit sowie für alle weiterführenden Bildungseinrichtungen sein sollte. Dieser neue Schultyp erhielt im §~1 des Schulgesetzes die Bezeichnung „Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (Ober-Sch.). Aus der ehemaligen Ober-Sch. wurde die aus 4 Klassen bestehende „Zwölfklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (EOS). Wesentlichster Bestandteil des Unterrichts in allen Schuljahren ist die polytechnische Bildung. Im Mittelpunkt des polytechnischen Unterrichts steht der Unterrichtstag in der [S. 547]Sozialistischen Produktion (vom 7. Schuljahr an). Die Ober-Sch. gliederte sich bisher in eine Unterstufe (Klassen 1–4) und eine Oberstufe (Kl. 5–10); nach § 13 des Bildungsgesetzes ist eine Unterteilung in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl. 4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10) vorgesehen. Die zweite Fremdsprache (in der Regel Englisch), bisher fakultativ ab 7. Kl., soll in Zukunft obligatorisch gelehrt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird der Tageserziehung geschenkt sowie dem Auf- und Ausbau von Spezialschulen und Spezialklassen. Die EOS baut auf die 8. Klasse der Ober-Sch. auf und umfaßt 4 Schuljahre. Sie gliedert sich in einen neusprachlichen (A-Klassen), mathematisch-naturwissenschaftlichen (B-Klassen) und altsprachlichen (C-Klassen) Zweig. Die B-Klassen werden z. Z. von 70 v. H. der Schüler der EOS besucht. Das Bildungsgesetz bringt für die EOS einschneidende Veränderungen. Sie wird nur noch aus der 11. und 12. Klasse bestehen. Im Schuljahr 1967/68 wurde damit begonnen, die Schüler für die 2jährige EOS nach der 10. Klasse auszuwählen und in Vorbereitungsklassen vorzubereiten. In die Klassen der EOS mit verstärktem Sprachunterricht können nur solche Schüler aufgenommen werden, die im 9. und 10. Schuljahr besondere Vorbereitungsklassen mit verstärktem Sprachunterricht durchlaufen haben. Die Schuldirektoren schlagen dem Kreisschulrat die besten Schüler der 10. Klassen zur Aufnahme in die EOS vor. Entscheidend sind nicht nur gute Leistungen im Unterricht, sondern einwandfreies Verhalten und der Beweis der „Verbundenheit mit dem Staat“ durch ihre Haltung und ihre gesellschaftliche Tätigkeit. Kinder von Produktionsarbeitern und Genossenschaftsbauern sind besonders zu berücksichtigen. Das Aufnahmekontingent für Vorbereitungsklassen der EOS soll von 27.000 im Jahre 1967 auf 29.000 Schüler im Schuljahr 1968/69 erhöht werden. 1967 nahmen an den Reifeprüfungen der EOS 18.090 Schüler teil, das waren 2.288 weniger als 1962. Im „Gesetz über den Perspektivplan der Volkswirtschaft der DDR bis 1970“ ist vorgesehen, bis 1970 die Anzahl der Abiturienten gegenüber 1965 auf das Einundeinhalbfache zu erhöhen. Die berufliche ➝Grundausbildung an Ober-Sch. (ab 9. Klasse) hat sich nicht bewährt, da nach Hans Kaiser, dem Stellvertreter des Ministers für Volksbildung, die „frühzeitige Orientierung auf die Ausbildung in speziellen Berufen zu einer Verengung des Bildungsprofils“ führte und den polytechn. Charakter der Sch. nicht mehr gewährleistete (Polytechnische Bildung und Erziehung). Die Berufsausbildung (Berufsschulen) knüpft an den polytechn. und berufsvorbereitenden Unterricht der Ober-Sch. an und hat die Aufgabe, die Schüler und Lehrlinge zu „sozialistischen Facharbeitern“ zu erziehen bzw. ihnen eine Ausbildung zu vermitteln, die sie befähigt, eine ihrem Beruf entsprechende Fachschule zu besuchen. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der berufl. Ausbildung angesehen und hat für die Lehrlinge, die nach Abschluß der 8. Klasse der Ober-Sch. die Berufsausbildung aufnehmen, die Aufgabe, ihnen das Niveau der 9. und 10. Klasse zu vermitteln. Seit dem 1. 9. 1959 gibt es Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung. Die Erwachsenenqualifizierung, auch „Qualifizierung der Werktätigen“ (Qualifizierung) genannt, wird als eine der „größten volkswirtschaftlichen Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“ angesehen. Es bestehen folgende Qualifizierungseinrichtungen: Betriebsakademien, Dorfakademien und Volkshochschulen (Erziehungs- und Bildungswesen). Zahlenangaben: Schüler der allgemeinbildenden polytechn. Ober-Sch. mit den Stufen I–X im Jahre 1967 2.339.204 in 7.484 Sch. mit 85.132 Klassen; 100.738 Schüler in 305 EOS mit 3.787 Klassen. An den Ober-Sch. (einschl. EOS) unterrichteten 127.664 vollbeschäftigte Lehrkräfte. Literaturangaben Engelhardt, Gerhard: Die Leibeserziehung an den Schulen in der sowjetischen Besatzungszone — Zielsetzung und Entwicklung. (BB) 1965. 158 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Rothmund, Alfons: Der englische und französische Unterricht in den Schulen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … in Lehrplan und Lehrbuch. (BB) 1965. 145 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. *: Die Allgemeinbildenden Schulen in der Sowjetzone. Eine Übersicht über Zielsetzung, Aufbau und Methoden und über die Stellung der Lehrerschaft. 7., neubearb. Aufl. d. Bonner Fachber. „Das Schulwesen in der Sowjetzone“. (FB) 1966. 56 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 546–547 Schuldverschreibungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schülerzeitungen

Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr.…

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Verwaltungsgerichtsbarkeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 36 vom 10. 10. 1946, das die Wiedererrichtung der V. anordnete, und in Durchführung entsprechender Weisungen der SMAD sind von den Ländern Verwaltungsgerichtsgesetze erlassen worden. Verwaltungsgerichte wurden jedoch nur in Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg gebildet. Sachsen ernannte lediglich einen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Sachsen-Anhalt beließ es bei der Veröffentlichung des Gesetzes. In Art. 138 der Verfassung vom 7. 10. 1949 war die V. zum „Schutze der Bürger gegen rechtswidrige Maßnahmen der Verwaltung“ ausdrücklich vorgesehen. Trotzdem wurden im Sommer 1952 bei der Verwaltungsneugliederung die in den drei Ländern bestehenden Verwaltungsgerichte durch interne Anweisung des Ministeriums des Innern aufgelöst, ohne die Vorschrift des Art. 138 der Verfassung zu ändern und die Verwaltungsgerichtsgesetze der Länder aufzuheben. Seitdem ist eine richterliche Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltung nicht mehr möglich, da auch der ordentliche Rechtsweg gegen alle Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ausgeschlossen ist. Auch die Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit ist kein Ersatz für die fehlende V. Eine V. würde der marxistisch-leninistischen Staatslehre von der einheitlichen vom Volke getragenen, unbeschränkten Staatsgewalt widersprechen. Die Errichtung von Verwaltungsgerichten wäre danach eine Rückkehr zur bürgerlichen Theorie von der Gewaltenteilung. Das Fehlen einer V. trotz des in der Verfassung zugesicherten Schutzes der Rechte der Bürger vor Übergriffen der Verwaltung durch Verwaltungsgerichte beruhte also nicht auf einem bloßen Versäumnis, sondern entspricht der kommun. Auffassung vom Wesen des sozialistischen Staates und Rechts (Rechtswesen). Der Widerspruch zwischen Verfassungswirklichkeit und Verfassungsurkunde ist durch die neue Verfassung vom 6. 4. 1968, die weder V. noch Finanz- oder Sozialgerichte kennt, beseitigt worden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Verwaltungen Volkseigener Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltungsneugliederung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 36 vom 10. 10. 1946, das die Wiedererrichtung der V. anordnete, und in Durchführung entsprechender Weisungen der SMAD sind von den Ländern Verwaltungsgerichtsgesetze erlassen worden. Verwaltungsgerichte wurden jedoch nur in Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg gebildet. Sachsen ernannte lediglich einen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Sachsen-Anhalt beließ es bei der…

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Datenverarbeitung (1969)

Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1979 1985 Die D. in Mitteldeutschland beruht z. Z. noch überwiegend auf der seit Jahrzehnten bekannten traditionellen Lochkartentechnik. Die Kombination der Lochkartentechnik mit elektronischen Rechenautomaten ist nur schwach entwickelt. Während in den westlichen Ländern die Herstellung und Benutzung elektronischer Rechenautomaten bereits um 1955 in Gang kam, begann drüben die Forschung und Entwicklung auf dem Halbleitergebiet erst um 1958. Das Halbleiterwerk in Frankfurt (Oder) wurde mit Teilen erst im Jan. 1961 in Betrieb genommen, und es dauerte einige Jahre, ehe brauchbare Halbleiterbauelemente in nennenswerter Anzahl das Werk verlassen konnten. Unter dem Eindruck der rasanten Entwicklung auf diesem Gebiet in den westlichen Ländern beschloß der Ministerrat im Juli 1964 ein „Programm zur Entwicklung, Einführung und Durchsetzung der maschinellen D. in der DDR in den Jahren 1964 bis 1970“. Daran anschließend wurden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen. Durch den Zusammenschluß von 12 Instituten und Betrieben entstand im Raum Dresden ein „Elektronik-Zentrum der DDR“, das bis Ende 1970 weltmarktfähige Erzeugnisse entwickeln und die Industrie, die Wissenschaft und die Verwaltung mit Geräten der automatischen D. ausrüsten soll. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen 20.000 Fachleute für die Bedienung der Computer ausgebildet werden. Nach einer viele Jahre währenden Entwicklungszeit ist in dem Hauptwerk für Elektronik in Radeberg im Okt. 1965 der erste mittelgroße Rechenautomat, der „Robotron~300“, in die Produktion genommen worden. Im Sept. 1966 wurde das erste Exemplar der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Laufe des Jahres 1967 sind die ersten Anlagen in einigen Rechenzentren und Großbetrieben in Betrieb genommen worden. Geplant ist, bis Ende 1968 30 und bis Ende 1970 200 „Robotron~300“ zu produzieren. Im Dez. 1966 wurde zur Koordinierung der Entwicklung, Produktion und Anwendung eigens ein „Staatssekretär für D.“ berufen. Mitte 1967 gab es etwa 100 kleine Rechenautomaten aus eigener Produktion. In Instituten und Rechenzentren sind außerdem 10 größere importierte Computer in Benutzung. (Vergleich BRD: Hier waren Mitte 1968 schon 5.500 große und mittlere D.-Anlagen installiert oder bestellt, dazu etwa 2.000 elektronische Kleinrechner.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 136 DARAG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DBB

Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1979 1985 Die D. in Mitteldeutschland beruht z. Z. noch überwiegend auf der seit Jahrzehnten bekannten traditionellen Lochkartentechnik. Die Kombination der Lochkartentechnik mit elektronischen Rechenautomaten ist nur schwach entwickelt. Während in den westlichen Ländern die Herstellung und Benutzung elektronischer Rechenautomaten bereits um 1955 in Gang kam, begann drüben die Forschung und…

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Frauenausschüsse (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 F. sind gewählte Gremien zur Vertretung sozialer Interessen, zur effektiveren Einbeziehung in den Produktionsprozeß und politisch-ideologischen Beeinflussung der weiblichen Beschäftigten in den Betrieben der Industrie, den volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, in staatlichen Verwaltungen, Hochschulen und Universitäten. Die F. bestehen mit den Rechten und Pflichten einer Kommission bei den betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen (BGL), die Vorsitzende ist in der Regel Mitglied der BGL. In Großbetrieben bzw. in Betrieben mit einem hohen Anteil weiblicher Beschäftigter sind die Vorsitzenden der F. hauptamtlich tätig. Nach in Zusammenarbeit mit den BGL durchgeführten Beratungen, auf denen die Rechenschaftslegung und die Nominierung der Kandidatinnen erfolgt, werden die F. auf Frauenversammlungen (in Großbetrieben auf Delegiertenkonferenzen) von allen in einem Betrieb oder sonstigen Einrichtungen beschäftigten Frauen und Mädchen gewählt. Die Mitgliederzahl der F. hängt von dem Anteil der Frauen an der Gesamtbelegschaft ab, in großen VEB liegt sie zwischen 20 und 30. Die Angehörigen der F. haben sich vor allem durch berufliche Leistungen und durch die Bereitschaft zur Mitarbeit in anderen gesellschaftlichen Gremien auszuweisen. Die F. sollen auf betrieblicher Ebene die von der SED angestrebte Gleichberechtigung der Frau durchsetzen helfen, ihre volle Einbeziehung in den Arbeitsprozeß fördern, über dabei auftretende Schwierigkeiten die Werkleitung unterrichten und diese zur Abhilfe veranlassen. In jüngerer Zeit stehen neben speziellen Problemen am Arbeitsplatz, wie Fragen des Arbeitsschutzes und der Festsetzung von Arbeitsnormen für Frauen, vor allem Fragen ihrer langfristigen beruflichen Aus- und Weiterbildung und des entsprechenden Einsatzes im Betrieb im Mittelpunkt der Aufgaben der F. So schlagen sie z. B. geeignete Frauen und Mädchen zum Studium an einer Fach- oder Hochschule vor. Von besonderer Bedeutung ist die Mitarbeit der F. an der Aufstellung und Kontrolle der Frauenförderungspläne, die Bestandteil des Betriebskollektivvertrages (BKV) sind. Weiterhin sollen sich die F. für die Entlastung der weiblichen Berufstätigen durch die Schaffung sozialer Einrichtungen, wie Kinderkrippen und -gärten, Dienstleistungsbetriebe, und verbesserte Einkaufsmöglichkeiten im Betrieb einsetzen. Sie sollen Einfluß auf die schulische Erziehung der Kinder nehmen, indem sie sich um die Patenschaftsbeziehungen ihrer Betriebe zu den Schulen kümmern, an den Sitzungen der pädagogischen Räte teilnehmen und geeignete Facharbeiter für den polytechnischen Unterricht gewinnen. Im politisch-ideologischen Bereich besteht ihre Funktion vor allen Dingen darin, Frauen für die Mitarbeit in den übrigen gewerkschaftlichen Kommissionen zu gewinnen, sie als Kandidatinnen für die Wahl zu den BGL zu werben und auf diese Aufgaben vorzubereiten. Im Zusammenhang mit der stärkeren Einbeziehung der Frauen in den Wirtschaftsprozeß zur Zeit der Aufstellung des 1. Fünfjahrplanes 1951 wurden die F. auf Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 eingerichtet. Die Anleitung der F. erfolgte bis 1965 durch die Betriebsparteiorganisation (BPO) in den VEB. Auf Empfehlung des Politbüros (Beschluß vom 15. 12. 1964) übernahm 1965 der FDGB die Verantwortung für die Arbeit mit den F. Seit diesem Zeitpunkt haben sich zur Koordinierung der Arbeit der betrieblichen F. bei den Gewerkschaftskomitees der VVB ebenfalls F. gebildet. In 4 zentralen Konferenzen der F. (1956 in Buna für die Industrie, in Neubrandenburg für die Landwirtschaft, 1957 in Glauchau, 1960 in Berlin) wurden die Aufgaben der F. jeweils neu festgelegt. Nach der Übernahme durch den FDGB fand 1966 ein erster „zentraler Erfahrungsaustausch“ der zuständigen Funktionäre des FDGB mit den Vorsitzenden und Mitgliedern der F. in Berlin statt. Der Verlauf der verschiedenen Konferenzen läßt deutlich eine Akzentverschiebung in der Aufgabenstellung der F. erkennen: Die spezifischen sozialen Probleme der Frauenarbeit treten zurück zugunsten der Frage nach der Erhöhung des Ausbildungsniveaus der weiblichen Beschäftigten und ihrer stärkeren Berücksichtigung bei der Besetzung leitender Stellungen im Wirtschafts- und Staatsapparat. Bei den LPG, die als Genossenschaften nicht in die Zuständigkeit des FDGB fallen, bestehen die F. mit im Prinzip gleicher Aufgabenstellung bei den Vorständen. 1966 gab es rd. 13.500 F. mit rd. 96.800 Mitgliedern. (Frauen, FDGB) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 224 Frauen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenbrigaden

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 F. sind gewählte Gremien zur Vertretung sozialer Interessen, zur effektiveren Einbeziehung in den Produktionsprozeß und politisch-ideologischen Beeinflussung der weiblichen Beschäftigten in den Betrieben der Industrie, den volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, in staatlichen Verwaltungen, Hochschulen und Universitäten. Die F. bestehen mit den Rechten und Pflichten einer Kommission bei den betrieblichen…

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Chemische Industrie (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die ChI. ist sowohl nach ihrem Produktionswert als auch entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl (1967 rd. 280.000) nach der Nahrungs- und Genußmittelindustrie der zweitgrößte Industriezweig Mitteldeutschlands. Ihr Anteil an der industriellen Warenproduktion beträgt über 13 v. H. 90 v. H. der Beschäftigten arbeiten in verstaatlichten Betrieben. Von den Erzeugnisgruppen der ChI. stellt die Herstellung von Grundchemikalien und chemischen und chemisch-technischen Spezialerzeugnissen an der Spitze. Mit Abstand folgen Plaste (Kunststoffe) und Plasterzeugnisse, Pharmazeutika, Gummi- und Asbestwaren, Zellulose- und synthetische Fasern sowie flüssige Brennstoffe und Teerprodukte. Die ChI. ist überwiegend eine „Braunkohlenchemie“, d.h. sie basiert auf der Verarbeitung der noch reichlich verfügbaren Braunkohle (Kohlenindustrie). Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer großen Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wich[S. 134]tigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die drei IG-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. 1945/46 empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von den Sowjets beschlagnahmt. Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets (Stand von Anfang 1952) über mehr als 52 v. H. aller Kapazitäten in der ChI. Erst ab 1. Jan. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurück verkauft. In der Periode des ersten Siebenjahrplans sollte die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden. Entwicklungsschwerpunkte waren Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern. Die Kraftstofferzeugung sollte gegenüber 1958 um 100 v. H. gesteigert und die Düngemittelproduktion verdoppelt werden. Alle Planziele wurden nicht erreicht. Nach vier Jahren Laufdauer des ersten Siebenjahrplans hatte die ChI. nur 45 v. H. des in dieser Zeit geplanten Zuwachses der Produktion erzielt. Im Rahmen der Zusammenarbeit der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll die ChI. Mitteldeutschlands Hauptlieferant für Kalidüngemittel, Kunststoffe, Silikone und synthetischen Kautschuk werden. Nach den im Mai 1967 veröffentlichten Zielen des Perspektivplans bis 1970 soll die ChI. weiter vorrangig entwickelt werden. Schwerpunkte sind hierbei die Petrochemie (Erdölindustrie) und — damit technisch zusammenhängend — die Kunststoffchemie einschl. Chemiefaserindustrie, ferner die Herstellung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Die vorliegenden Pläne lassen erkennen, das die ChI. auch bis in die Jahre nach 1970 in erster Linie eine „Braunkohlenchemie“ sein wird. Der Übergang auf die zunehmende Verwendung von Erdöl als Ausgangsstoff wird sich nur langsam vollziehen. Literaturangaben *: Die chemische Industrie in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1955. 64 S. m. 14 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 133–134 Chemiefaserindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemnitz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die ChI. ist sowohl nach ihrem Produktionswert als auch entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl (1967 rd. 280.000) nach der Nahrungs- und Genußmittelindustrie der zweitgrößte Industriezweig Mitteldeutschlands. Ihr Anteil an der industriellen Warenproduktion beträgt über 13 v. H. 90 v. H. der Beschäftigten arbeiten in verstaatlichten Betrieben. Von den Erzeugnisgruppen der ChI. stellt die Herstellung von…

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Studenten-Ausbildung, Militärische (1969)

Siehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1975 1979 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 Vorbereitet durch die 3. Hochschulkonferenz der SED (2. 3. 1958) erließ am 4. 7. 1958 das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen eine Anweisung (Nr. 113) über die MStA., in der es heißt, sie bilde mit dem Studium eine Einheit. An je einem vorlesungsfreien Nachmittag jeder Woche ist die MStA. verbindlich. Studenten, die auf der Schule oder im Betrieb noch keine vormilitärische Ausbildung in der GST erhielten, müssen dies in Einheiten der GST an der Hochschule nachholen. Ferner sind im Pflichtsport die „erforderlichen militärsportlichen Übungen“ durchzuführen. Nach §§ 3 und 4 müssen die nicht waffentauglichen und weiblichen Hochschüler sich bei Luftschutz, Deutschem Rotem Kreuz und Feuerwehr ausbilden lassen; dieser Dienst ist „Heimatschutz“. Die Hochschulen weisen, obwohl die betr. §§ der Anw. 113 nicht veröffentlicht wurden, jene Studenten, die die GST durchliefen, monatsweise der Nationalen Volksarmee zur Ausbildung zum Reserveoffizier zu. — Ab 1. 9. 1959 ist die gleiche MStA. für alle Fachschüler verbindlich. Die Anweisung Nr. 113 wurde bekräftigt und verschärft durch die Anweisung für Hoch- und Fachschulen, die der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen am 1. 8. 1963 erließ. Diese nicht veröffentlichte Anweisung wurde am 17. 6. 1965 in der amtl. Zeitschrift „Unsere Universität“ (Greifswald) u.a. so erläutert: „Bekanntlich werden unsere wehrpflichtigen Studenten in der Regel mit dem Beginn des Studiums für die Dauer ihrer Studienzeit von der Ableistung ihrer aktiven Wehrpflicht zurückgestellt. Die befristete Zurückstellung bedeutet jedoch keinesfalls, daß damit die Ableistung der Wehrdienstzeit aufgehoben ist, sondern jeder Student muß nach erfolgreichem Abschluß seines Studiums bereit sein, seinen persönlichen Beitrag zur Stärkung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates zu leisten … Die vormilitärische Ausbildung der wehrpflichtigen männlichen Studenten dient also der Vorbereitung auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee.“ Seit der allg. Wehrpflicht wird die MStA. noch schärfer durchgeführt. So macht § 44 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) sinngemäß es auch allen Hoch- und Fachschulleitungen zur Pflicht, den Hoch- und Fachschülern „zu ermöglichen, sich bereits vor Ableistung des Wehrdienstes militärische … Kenntnisse anzueignen“. Am 15. 3. 1967 teilte die „Berliner Zeitung am Abend“ mit: „Zwanzig oder auch fünfzehn Tage lang werden in diesem Sommer die Studenten der Berliner Universität aus dem gegenwärtigen 1. Studienjahr in zentralen Ausbildungslagern ihre vormilitärische Ausbildung absolvieren. Damit leisten auch sie einen praktischen Beitrag, die DDR zu stärken, das sozialistische Vaterland zu verteidigen.“ Dazu bemerkte Major d. Res. Günter Hoffmann, Oberreferent für vormilitärische Ausbildung an der Humboldt-Universität, ergänzend: Diese Ausbildung ist „als wichtiger Teil der sozialistischen Wehrerziehung … zugleich obligatorischer Bestandteil des Studienjahresablaufes für die Studenten des 1. und 2. Studienjahres. Erziehung zum Klassenstandpunkt ist in erster Linie eine politisch-ideologische Frage. Dieser Klassenstandpunkt schließt das Bekenntnis ein, unseren Staat zu verteidigen. Durch ein langfristiges Programm wollen wir die Wehrbereitschaft erhöhen.“ — Allein im Juli 1967 wurden z. B. einige Tausend Studenten der Universitäten, abgesehen von den Fachschulstudenten, in Militärlagern ausgebildet. Laut „Sächsische Zeitung“ vom 31. 7. 1967 müssen über 2.500 Studenten des 1. und 2. Studienjahres [S. 627]der Technischen Universität Dresden an der vormilit. Ausbildung in zwei Militärlagern teilnehmen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 626–627 Studenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Studienaufklärung und -beratung

Siehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1975 1979 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 Vorbereitet durch die 3. Hochschulkonferenz der SED (2. 3. 1958) erließ am 4. 7. 1958 das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen eine Anweisung (Nr. 113) über die MStA., in der es heißt, sie bilde mit dem Studium eine Einheit. An je einem vorlesungsfreien Nachmittag jeder Woche ist die MStA. verbindlich. Studenten, die auf der Schule oder im Betrieb…

DDR A-Z 1969

Ministerium für Staatssicherheit (MfS) (1969)

Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Diese Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes hatte einige Vorstufen. Schon Ende 1945 begann der Aufbau eines geheimen Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des Regimes, als bei den Landes- und Kreisbehörden der Volkspolizei „Kommissariate 5“ („K 5“) entstanden. Ende 1946 erhielt die Deutsche Verw. des Innern ein Referat K 5, das polit. Delikte als „Auftragsangelegenheiten der Besatzungsmacht“ bearbeitete. (Das Ref. K 5 erhielt Anleitung und seit 1948 auch Personalzuwachs von jenen Abteilungen der sowjet. Geheimpolizei, die bei ihrer Betätigung in der damaligen SBZ teilweise mit deutschen Kräften besetzt waren.) Parallel dazu gründete die Deutsche Wirtschaftskommission am 12. 5. 1948 den „Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“, der die „administrative Kontrolle des gesamten Volkseigentums“ erhielt. Beide Stellen wurden nach Gründung der „DDR“ zunächst zu der „Hauptverwaltung Schutz der Volkswirtschaft“ im Ministerium des Innern (MDI) zusammengefaßt, dann durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. S. 95) zu einem MfS verselbständigt. Erster Minister: Zaisser. Nach dem Juni-Aufstand in „Staatssekretariat für Staatssicherheit“ (SfS) umgewandelt und erneut dem MdI unterstellt. Zaisser wurde am 26. 7. 1953 durch Wollweber, nur Staatssekretär des SfS, ersetzt. — Am 24. 11. 1955 wurde das SfS wieder zum MfS erhoben, Wollweber wurde Minister. Als er am 1. 11. 1957 (als Widersacher Ulbrichts) stürzte, wurde Mielke Minister, seit 1959 Generaloberst. 1. Stellv. des Ministers ist Generalleutnant Bruno Beater; weitere Stellv.: Generalleutnant Markus J. Wolf, Generalmajor Fritz Schroeder. Der Hauptteil des MfS ist in Berlin-Lichtenberg. Acht Hauptabt. (HA) haben operative Aufgaben bei „Sicherung“ gegen alle freiheitlichen und nichtkommun. Bewegungen und Einflüsse. I: Sicherung der Streitkräfte (NVA und Polizeitruppen); II: Spionage-Abwehr und Gegenspionage; III: Sicherung der Wirtschaft; V: Kampf gegen verdächtige Vereinigungen; VI: Sicherung der Schwerindustrie u. Forschung; VII: Sicherung der Volkspolizei; X: Verbindung zu Geheimdiensten der Ostblockländer; XIII: Verkehrssicherung; PS: Schutz hoher Staats- u. Parteifunktionäre. Elf HA bzw. Abt. wirken unterstützend: VIII: Ermittlung, Festnahmen; IX: Untersuchungen; XI: Chiffrierwesen; XII: Registratur, Statistik; XIV: Haftanstalten; K: Kriminaltechnik; M: Postüberwachung; 0: Telefonüberwachung u.ä.; S: Entwicklung techn. Mittel; K/S-Kader (-Pers.-Abt.) und Schulung; ferner Information, Agitation. Die zum MfS gehörende Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) sitzt (mit rd. 800 Mitarbeitern) seit Anfang 1959 auch in Berlin-Lichtenberg (Leiter: Generalmaior Markus J. Wolf). Sie hat 12 Abt.: 1. Polit. Spionage in Regierungsstellen der BRD; 2. Politische Spionage in Parteien u. polit. Vereinigungen der BRD; 3. Ausländische Vertretungen in der BRD, militärische Spionage im Ausland; 4. Militärische Spionage in der NATO; 5. Wirtschaftsspionage; 6. Einschleusung von Agenten; 7. Auswertung; 8. Diversion (Sabotagevorbereitungen) in der BRD; 9. Verbindungen, Funk- und Chiffrierwesen; K: Dokumentation, Ausweisfälschung; R: Kartei, Registratur; K/S: Kader und Schulung. Alle Wirtschafts- und Verwaltungsabt. des Hauptteils des MfS wie der HVA sind in der HVB (Bewirtschaftung/Verwaltung) zusammengefaßt, die in Berlin-Lichtenberg sitzt. — Das MfS wird von einem sowjet. Beraterstab überwacht und angeleitet. — Im MfS (mit HVA und HVB) arbeiten rd. 1.500 Offiziere und Unteroffiziere, dazu rd. 1.600 Angestellte. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 430 Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau

Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 1985 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Diese Zentralbehörde des Staatssicherheitsdienstes hatte einige Vorstufen. Schon Ende 1945 begann der Aufbau eines geheimen Polizeiapparates zur Verfolgung politischer Gegner des Regimes, als bei den Landes- und Kreisbehörden der Volkspolizei „Kommissariate 5“ („K 5“) entstanden. Ende 1946 erhielt die Deutsche Verw. des Innern ein Referat K 5, das…

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Todesstrafe (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen Entwicklungsphase nicht zu entbehren und beweist unsere Entschlossenheit, wenn es sein muß, auch mit den schärfsten Mitteln gegen die vorzugehen, die sich zu Handlangern der Unmenschlichkeit und der Kriegspolitik herab würdigen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 48). Das neue Strafgesetzbuch sieht die Möglichkeit, die T. zu verhängen in 21 Fällen vor, droht sie aber nirgends mehr obligatorisch an. Gegen Jugendliche ist sie nicht zulässig. Nach § 60 StGB wird T., soweit sie gesetzlich zulässig ist, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben. Das StGB droht T. an bei Mord, Aggressionsverbrechen (zwei Fälle), Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Hochverrat, Spionage, landesverräterischer ➝Treubruch, Terror (zwei Fälle), Diversion, Sabotage sowie bei neun Tatbeständen des Militärstrafrechts. Bei den erwähnten Staatsverbrechen kann T. nach § 110 StGB verhängt werden, „wenn das Verbrechen 1. den Frieden, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung, die Volkswirtschaft oder die Verteidigungskraft der DDR in hohem Maße gefährdet; 2. im Verteidigungszustand begangen wird; 3. den Tod eines Menschen verursacht oder das Leben einer größeren Anzahl von Menschen gefährdet oder 4. unter Anwendung von Waffen oder unter Androhung des Gebrauchs von Waffen begangen wurde“. Dabei wird betont, daß diese Kriterien nicht vollständig sind: „Es können darüber hinaus durchaus andere Gesichtspunkte auftreten, die einen Fall als einen besonders schweren im Sinne dieser Bestimmung qualifizieren“ („Neue Justiz“ 1967, S. 274). T. ist bei diesen Staatsverbrechen auch dann möglich, wenn sich die Tat gegen ein anderes sozialistisches Land richtet (§ 108 StGB). Vor Inkrafttreten der neuen Strafprozeßordnung mußten Todesurteile nach Eintritt der Rechtskraft dem Vorsitzenden des Staatsrates zur Entschließung vorgelegt werden, ob er von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen wollte. In diesen Fällen wurde in der Regel eine Stellungnahme des Politbüros der SED herbeigeführt. In der Mehrzahl der Fälle erfolgte keine Begnadigung; die Todesurteile wurden durch Enthauptung vollstreckt. Nunmehr bestimmt § 348 StPO, daß die Vollstreckung eines Todesurteils nicht zulässig ist, solange über ein Gnadengesuch für den Verurteilten nicht entschieden ist. Daraus geht nicht einwandfrei hervor, ob es auch in Zukunft — unabhängig von einem gestellten Gnadengesuch — bei der Vorlage an den Vorsitzenden des Staatsrates in jedem Einzelfall verbleibt oder nicht. An Frauen, die zur Zeit der Tat, der Verurteilung oder des für die Vollstreckung bestimmten Zeitpunktes schwanger sind, wird die T. auch nach der Entbindung nicht vollstreckt, und auch an Geisteskranken darf T. nicht vollstreckt werden. Der Vollzug der T. erfolgt seit dem 1. 7. 1968 durch Erschießen (§ 60 StGB). Nach westlichen Beobachtungen, die nicht vollständig sein können, wurden durch die Gerichte der „DDR“ von 1949 bis Ende 1967 194 Todesurteile verhängt, davon 75 Todesurteile wegen Handlungen in der NS-Zeit (Kriegsverbrecherprozesse) und 69 Todesurteile wegen Staatsverbrechen. Die Sowjetischen Militärtribunale (SMT) verhängten die T. nach dem in der SU geltenden Strafrecht. Vom 26. 5. 1947 bis 12. 1. 1946 war die T. in der SU abgeschafft. In dieser Zeit durften auch die SMT die T. nicht verhängen. Die Zonengerichte waren dadurch an der Verhängung der T. jedoch nicht gehindert. Nach ebenfalls nicht vollständigen westlichen Zählungen wurden in der Zeit von 1945 bis 1954 536 T. durch die SMT gefällt, von denen aber der größte Teil nicht vollstreckt wurde. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 653 Todeserklärung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TOM

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen…

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Entwicklungshilfe (1969)

Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1975 1979 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 1979 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff wird in der „DDR“ offiziell selten verwendet. Nach der gültigen Sprachregelung ist E. lediglich eine „in den kapitalistischen Ländern gebräuchliche Bezeichnung“ (ökon. Lexikon, Bd. 1, S. 570). E. wird als „besondere Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“ umschrieben. Dabei wird nach Ulbricht davon ausgegangen, daß „die beiderseitig vorhandenen günstigen ökonomischen Möglichkeiten erst dann vorteilhaft genutzt werden können, wenn die staatlichen Beziehungen normalisiert sind und Übereinstimmung in politischen Grundfragen besteht“ (Referat auf dem VII. SED-Parteitag). Nach der Auslegung dieses Referates durch den für E. in besonderem Maße zuständigen stellvertr. Ministerratsvors. Dr. Gerhard ➝Weiß „besteht also eine enge Wechselwirkung zwischen unserer Außenpolitik und unserer Außenhandelspolitik“. Weiß hob hervor: „Neben dem politischen Ziel steht für die DDR als zweiter Ausgangspunkt für die Erweiterung der Zusammenarbeit der ökonomische Nutzen“ (Referat i. d. Bergakademie Freiberg, publ. in „Die Hochschulstadt“, Freiberg, 10. 7. 1967). Im Gegensatz zur BRD leistet die „DDR“ E. nur an wenige Staaten: „Es ist nicht möglich, daß die DDR in den rund 80 Entwicklungsländern Initiativen zur Herstellung und zum Ausbau politischer und wirtschaftlicher Beziehungen ergreifen kann“ (Dr. Gerhard Weiß, a.a.O.). Entsprechend der von der SU und vom RGW erarbeiteten Linie werden Staaten bevorzugt, die den „nichtkapitalistischen Weg“ eingeschlagen haben. Da andererseits einige dieser Staaten Korrekturen ihres ursprünglichen Kurses vorgenommen oder radikale politische Veränderungen erfahren haben (so Ceylon, Guinea und Ghana, Indonesien), sind Rückwirkungen auf die E. und Schwankungen der Politik der E. sozialistischer Länder zwangsläufig. Konstante Partner bei der E. der „DDR“ bilden seit einem Jahrzehnt lediglich die VAR, Mali, Tansania (Sansibar), Algerien, Syrien, der Irak. Der Schwerpunkt liegt also eindeutig im arabischen Raum, vor allem seit dem Staatsbesuch Ulbrichts in der VAR 1966 (Kreditzusagen aufgestockt auf 25 Mill. Pfund Sterling) und dem arabisch-israelischen Konflikt vom Juni 1967. Die E. der „DDR“ beruht auf ökonomischem Gebiet in erster Linie auf der kreditierten Lieferung industrieller Ausrüstungen und Waren. Die überwiegend langfristigen Warenkredite werden von der Staatsbank der DDR bereitgestellt. Eine Vergabe von Kapitalkrediten findet grundsätzlich nicht statt, vor allem wegen des Fehlens einer konvertierbaren Währung. Bis Juni 1968 beläuft sich die Gesamtsumme von Warenkrediten der „DDR“ an Entwicklungsländer auf rd. 1,3 Mrd. M; davon dürften erst etwa 40 v. H. in Anspruch genommen worden sein. Ein Pro-Kopf-Vergleich weist 1967 eine Relation von 20 M („DDR“) zu 465 M (BRD) aus. Neben der wirtschaftlich-technischen E. gewährt die „DDR“ in größerem Umfang Unterstützung auf den Gebieten wissenschaftlich-kultureller Zusammenarbeit, der Zusammenarbeit im Erziehungs- und Gesundheitswesen und bei der Heranbildung wirtschaftlicher Fachkräfte aus Entwicklungsländern (Ausländerstudium). Parallel zum Deutschen Entwicklungsdienst (DED) der BRD wurde seit 1964 die Organisation der „Freundschaftsbrigaden“ aufgebaut. Diesen Brigaden, die vom Zentralrat der FDJ angeleitet werden, gehören vor allem Agronomen, Viehzüchter, Landmaschinentechniker, Bauspezialisten, Klempner, Elektriker und Angehörige ähnlicher Berufe an. Jede dieser Brigaden besteht aus 15 Mitgliedern im Alter von 20 bis 30 Jahren. Die Vorbereitungszeit in Intensivkursen beträgt drei Monate. Aus Teilveröffentlichungen der „DDR“-Presse ergibt sich, daß bis Mitte 1967 etwa 200 Entwicklungshelfer in solchen „Freundschaftsbrigaden“ tätig wurden. Einsatzländer waren: Algerien, Ägypten, Ghana, Mali, Tansania. (Außenwirtschaft, Außenpolitik, Auslandspropaganda, Freundschaftsgesellschaften) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 171 Entstalinisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erbrecht

Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1975 1979 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 1979 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff wird in der „DDR“ offiziell selten verwendet. Nach der gültigen Sprachregelung ist E. lediglich eine „in den kapitalistischen Ländern gebräuchliche Bezeichnung“ (ökon. Lexikon, Bd. 1, S. 570). E. wird als „besondere Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“ umschrieben. Dabei wird…

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Jugendforschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die Einschätzung der Jugend durch die Umwelt und ihr Verhältnis zur älteren Generation. Kennzeichnend für die J. ist ihre dezidierte Praxisbezogenheit. Auf dem dialektischen und historischen Materialismus als Grundlage ihrer Theoriebildung aufbauend, wird sie nicht als nur diagnostizierende, sondern als eine verändernde, d.h. „auf Steuerung und Entwicklung des Verhaltens gerichtete Forschungsdisziplin“ (W. Friedrich in: „Jugendforschung“, H. 1/2, 1967, S. 11) verstanden. Ihrem pragmatisch-therapeutischen Charakter gemäß, soll sie sich an den jugendpolitischen Zielsetzungen der SED orientieren und diese durchsetzen helfen. Die auf dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 erhobene Forderung nach Intensivierung der soziologischen Forschung fand hinsichtlich der Jugend ihre verbindliche Normierung im § 17 des Jugendgesetzes vom 8. 5. 1964, der die Staats- und Wirtschaftsorgane dazu verpflichtet, für die wissenschaftliche Erforschung der sich aus „der Teilnahme der Jugend am sozialistischen Aufbau ergebenden Probleme“ und die Überführung der Forschungsergebnisse in die erzieherische Praxis zu sorgen. Seitdem haben Jugend Soziologie und Jugendpsychologie einen beachtlichen Aufschwung genommen. Vor diesem Zeitpunkt galt das offizielle Interesse im wesentlichen der pädagogischen Forschung bzw. der pädagogischen Psychologie. Wissenschaftliches Zentrum der „marxistischen“ J. ist das 1966 in Leipzig gegründete Zentralinstitut für J. (GBl. II, S. 463). Wie der bereits 1964 gebildete Wissenschaftliche Beirat für J. ist es — mit spezifizierteren Aufgabenstellungen und Kompetenzen — beratendes, unterstützendes und koordinierendes Organ des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat. Unter Mitwirkung des Zentralrates der FDJ und vom Jugendgesetz sowie vom Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ ausgehend, wurden im Ministerratsbeschluß vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) Funktion und Schwerpunkte der J. erstmals zusammenfassend präzisiert und die Verantwortlichkeiten festgelegt. Ziel der J. ist es danach, an Hand einer noch weitgehend zu erarbeitenden „sozialistischen“ Theorie des Jugendalters die Gesetzmäßigkeiten und Bedingungen der Persönlichkeits- und Bewußtseinsentwicklung der Jugendlichen zu erforschen und Erziehungsmethoden zu erproben und weiter zu vermitteln. Verantwortlich für die T. innerhalb ihrer Aufgabenbereiche einschließlich der Erteilung von Forschungsaufträgen an nachgeordnete wissenschaftliche Institutionen sind die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane. Entsprechend der Planung der Forschung auf gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet, wird beim Amt für Jugendfragen unter der Verantwortung seines Leiters der Themenplan für die J. ausgearbeitet, der die Forschungsthematik, die Ziele und Aufgaben über die praktische Durchführung von Forschungsvorhaben enthält. Der Leiter des Amtes für Jugendfragen und die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane sind zum Abschluß von Forschungsverträgen mit Universitäten, Hochschulen und selbständigen wissenschaftlichen Instituten berechtigt. Schwerpunkte der J. sind: 1) Probleme der politisch-ideologischen Erziehung (sozialistisches ➝Bewußtsein, Staatsbürgerbewußtsein); 2) Probleme der Gruppenbildung und des Gruppenverhaltens (in Grundorganisationen der FDJ, in sozialistischen Jugendkollektiven in der Produktion unter dem Aspekt der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit und des Massenwettbewerbs, Verhalten von jugendlichen Gruppen in Lern- und Leistungssituationen und in der Freizeit, Vorbildrolle der Erwachsenen für Jugendgruppen); 3) Fragen der Qualifizierungsbereitschaft und der Lernmotivation des einzelnen Jugendlichen; 4) Fragen der Beeinflussung der Freizeitgestaltung Jugendlicher; 5) Leitungsprobleme bei der Durchsetzung der Jugendpolitik der SED (Leitungspflicht der Staatsorgane und der gesellschaftlichen Organisationen, Leitung von Jugendkollektiven durch Gleichaltrige, Persönlichkeit des jungen sozialistischen Leiters). Offiziell selten erwähnt, jedoch wichtig sind weiterhin Untersuchungen zur Jugendkriminalität. Da die Einflußnahme der FDJ auf die „sozialistische Erziehung“ nach wie vor mit Schwierigkeiten verbunden ist, soll die Anlage von Forschungsvorhaben von vornherein einen Nutzwert für die Leitung des Jugendverbandes ausweisen. (Jugend, Zentralinstitut für Jugendforschung, Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 312 Jugendförderungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendgericht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die…

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Untersuchungshaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 122 der neuen Strafprozeßordnung soll Voraussetzung für jede Verhaftung sein, daß dringende Verdachtsgründe vorliegen, und zwar muß „die Wahrscheinlichkeit der objektiven und subjektiven Verletzung des Strafgesetzes durch den Beschuldigten einen solch hohen Grad erlangt haben, daß eine andere Möglichkeit als die Straffälligkeit des Beschuldigten so gut wie ausgeschlossen ist“ („Neue Justiz 1967, S. 377). Weitere zusätzliche Voraussetzungen für die Anordnung der U. sind Fluchtverdacht, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr, die Tatsache, daß ein Verbrechen (Strafrecht Ziff. 1) den Gegenstand des Verfahrens bildet, oder daß bei einem schweren fahrlässigen Vergehen der Ausspruch einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren zu erwarten ist. U. kann schließlich auch gegen einen Beschuldigten angeordnet werden, der nur eine Haftstrafe zu erwarten hat. Der neue Haftgrund der Wiederholungsgefahr ist für den Fall vorgesehen, daß „das Verhalten des Beschuldigten oder Angeklagten eine wiederholte, gleichartige und erhebliche Mißachtung der Strafgesetze darstellt und dadurch Wiederholungsgefahr begründet wird“. Der Haftgrund „Verbrechen als Verfahrensgegenstand“ ist im Zusammenhang mit der Verbrechensdefinition des neuen Strafgesetzbuchs zu sehen. Danach bedarf es zur Anordnung der U. keines Fluchtverdachts, keiner Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr bei Angriffen gegen die Souveränität der „DDR“, gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und die Menschenrechte sowie bei Kriegsverbrechen und Staatsverbrechen, bei vorsätzlichen Straftaten gegen das Leben, bei anderen Straftaten, wenn mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht sind, und bei vorsätzlichen Straftaten mit niedrigerer Straf-Untergrenze, wenn mehr als 2 Jahre Freiheitsstrafe erwartet werden. Dieser Haftgrund geht also außerordentlich weit. Über Rechtsmittel gegen einen Haftbefehl: Strafverfahren, Ziff. 2. Obwohl § 130 StVO vorschreibt, daß dem Verhafteten nur die Beschränkungen auferlegt werden dürfen, die der Zweck der U., die Ordnung der Anstalt oder die Sicherheit erfordern, ist das Recht des Untersuchungsgefangenen, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten, Bücher und Zeitungen zu lesen, zu schreiben und — soweit der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird — Besuche zu empfangen, praktisch außer Kraft gesetzt. „Staatsfeinde“, „Agenten“, „Diversanten“ und „Wirtschaftsverbrecher“ dürfen auch bei ärztlich festgestellter Haftunfähigkeit nicht aus der Haft entlassen werden. Von einer ärztlichen Betreuung in den U.-Anstalten kann kaum die Rede sein. (Rechtswesen, Strafvollzug) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 661 Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Untersuchungsorgane

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 122 der neuen Strafprozeßordnung soll Voraussetzung für jede Verhaftung sein, daß dringende Verdachtsgründe vorliegen, und zwar muß „die Wahrscheinlichkeit der objektiven und subjektiven Verletzung des Strafgesetzes durch den Beschuldigten einen solch hohen Grad erlangt haben, daß eine andere Möglichkeit als die Straffälligkeit des Beschuldigten so gut wie ausgeschlossen ist“ („Neue Justiz 1967, S.…

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Deutsche Volkspolizei (1969)

Siehe auch: Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 1985 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die DVP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Der Begriff DVP umschließt gemäß der Organisation des Ministeriums des Innern (MdI) auch die Bereitschaftspolizei. Die allgemeinen Polizeiorgane der Schutz- und Verkehrspolizei, der Kriminalpolizei, des Paß- und Meldewesens wie des Erlaubniswesens sind in der „Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei“ (HVDVP) des MdI zusammengefaßt. Die DVP erfüllt einerseits normale Polizeiaufgaben, andererseits ist sie ein politisch geschultes und überwachtes Werkzeug der SED und de facto Hilfsorgan des SSD. Dies zeigen am klarsten die Abschnittsbevollmächtigten. Von besonderer politischer Bedeutung sind ferner die Abt. Paß- und Meldewesen, Erlaubniswesen (Zulassung aller, auch religiöser Veranstaltungen) sowie die Abt. „Volkseigentum“ der Kriminalpolizei (Untersuchung von „Wirtschaftsvergehen“). Unter der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) stehen die Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei (BDVP), unter diesen die 214 VP-Kreisämter (VPKA). Dem entspricht in Ostberlin das Präsidium der Volkspolizei, das 8~VP-Inspektionen (VPI) leitet. Für das Gebiet des Uranbergbaues besteht in Siegmar-Schönau (westlich Karl-Marx-Stadt) eine eigene BDVP (für den Betriebsschutz Wismut); ihr unterstehen 10 Betriebsschutz-Ämter. — Die Großstädte (notfalls die großen Mittelstädte) und die 8 VP-Inspektionen Ostberlins sind, je nach Bevölkerungszahl und Wohnverteilung, in etwa 3–6 Polizeireviere gegliedert. Wenn ein VPKA für eine kleinere Mittelstadt oder größere Kreisstadt zuständig ist, hat es für dieses Stadtgebiet 1~Revier. Für kleinere Städte und für Landgebiete unterhält ein VPKA nur Außenposten, nicht aber Reviere. — Von der HVDVP bis zur Kreisebene bestehen Abt. für den Betriebsschutz. Die DVP hatte 1953 bis 1957 kasern. militärähnliche mot. Bereitschaften, zuletzt rund 13.500 Mann stark. Bis auf 3.000 Mann in Ostberlin wurde Mitte 1957 diese Polizeitruppe in die Bereitschaftspolizei übergeführt. — Die 3.000 in Ostberlin kamen im Juni 1961 großenteils zur Bereitschaftspolizei. — Die Transportpolizei ist seit Febr. 1957 der DVP als Hauptabt. (HA) eingefügt, ist aber militärähnliche Polizeitruppe. — Die militärische Ausbildung der Kampfgruppen, doch nicht mehr die der GST, liegt bei der DVP. Ab 1. 12. 1962 besteht die „Hochschule der Deutschen Volkspolizei“, die der „Ausbildung von qualifizierten Kadern für die bewaffneten Organe des Min. des Innern“ dient. Sie hat seit Sept. 1965 das Promotionsrecht. — Uniform: hell graugrün. Stärke ca. 74.000 Mann, ohne die rd. 8.000 Mann der Transportpolizei und die etwa 15.000 des der DVP untergeordneten aktiven Betriebsschutzes (A). Chef der gesamten DVP ist seit 14. 11. 1963 der Minister des Innern: Generaloberst Friedrich ➝Dickel. Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 151 Deutsche Versicherungs-Anstalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Warenabnahme GmbH (DWA)

Siehe auch: Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 1985 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die DVP besteht seit 1. 6. 1945, war bereits im Dez. länderweise zusammengefaßt und wurde schon Mitte 1946, obwohl bis 1949 formell Landessache, zonal zentralisiert. Der Begriff DVP umschließt gemäß der Organisation des Ministeriums des Innern (MdI) auch die Bereitschaftspolizei. Die allgemeinen Polizeiorgane der Schutz- und Verkehrspolizei, der Kriminalpolizei, des…

DDR A-Z 1969

Maifeier (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee (bis 1955 KVP) einen breiten Raum bei den Aufmärschen zur M. ein, die von Jahr zu Jahr militärischer wurden. Die Losungen zum 1.~Mai bezeugen alljährlich, daß die M. ein Mittel der Parteiagitation und der alles lenkenden Staatsmacht ist. — So hieß es in den M.-Losungen 1967 unter anderem: „3. Alle Kraft für die Verwirklichung der Beschlüsse des VII. Parteitages der SED … 12. Vorwärts im sozialistischen Wettbewerb zu Ehren des 50. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution! …“ Bezeichnend war die Meldung: „Wie in jedem Jahr seit 1956 wurde die Maidemonstration in der DDR-Hauptstadt mit der nun schon traditionellen Ehrenparade der Nationalen Volksarmee eröffnet“ („Neues Deutschland“ vom 2. 5. 1967, S. 3). Im Jahre 1968 wurde die Einspannung der M. für die Tages- und Parteipolitik noch deutlicher. So forderten viele Losungen den Einsatz für die Hebung der Produktion in der Wirtschaft: z. B. „10. Rationeller produzieren, für Dich, für Deinen Betrieb, für unseren sozialistischen Friedensstaat … 15. Werktätige in Arbeits- und Forschungsgemeinschaften! Erhöht das Tempo bei der Schaffung des wissenschaftlichen Vorlaufs für die Produktion weltmarktfähiger Erzeugnisse!“ — Nicht weniger als sechs Losungen wiesen auf die linksradikale Opposition in der BRD hin, die den Beifall der SED findet: z. B.: „36. Gruß den Werktätigen Westdeutschlands, die gegen Notstandsdiktatur, Renazifizierung und Revanchismus kämpfen … 38. Gruß den jungen Arbeitern, Studenten und Schülern, die mutig gegen Neonazismus und Notstandsdiktatur kämpfen … 41. Gruß den aufrechten Demokraten Westberlins, die sich in der antifaschistischen Einheitsfront zusammenschließen. Nieder mit den Mordgesellen der Reaktion!“ In den Berichten der Presse Mitteldeutschlands wurden die Paraden der NVA und der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ besonders hervorgehoben. So im „Neuen Deutschland“ (vom 2. 5. 1968, S. 2) unter der Überschrift „Moderne Waffen — hervorragende Soldaten — Traditionelle Maiparade der Nationalen Volksarmee“. — In der Rede zur M. 1968, die Günther Kleiber namens des Politbüros der SED verlas, hieß es: „Auf deutschem Boden triumphiert der Sozialismus. In der Deutschen Demokratischen Republik hat die Zukunft der ganzen deutschen Nation begonnen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 388 MAI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Malerei

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee…

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Ministerium der Finanzen (1969)

Siehe auch: Ministerium der Finanzen: 1966 1975 1979 Ministerium der Finanzen (MdF): 1985 Die Tätigkeit des MdF umfaßt zunächst den Bereich der Wirtschaft und der staatlichen Aufgaben, der auch den Finanzministerien der westlichen Länder obliegt. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Finanzgesetzgebung, die Durchführung der gesetzlichen Anordnungen und die Aufstellung und Durchführung der jeweiligen Stattshaushaltspläne (Staatshaushalt). Im Gegensatz zur westlichen Haushaltswirtschaft sind jedoch diese Planungen und deren Durchführung mit der staatlichen Volkswirtschaftsplanung aufs engste verknüpft (Planung, Wirtschaft). Da alle wesentlichen Produktionsmittel „staatliches Eigentum“ und demgemäß betriebliche Vorgänge (z. B. Investitionen, Abschreibungen, Gewinne und Verluste) „staatliche“ Finanzoperationen bzw. für die „Staatsfinanzen“ relevante Größen sind, ist der Aufgabenbereich des MdF weit umfassender als der westlicher Länder (Zahlungsverkehr, Devisen). Aus dem gleichen Grunde obliegt dem MdF auch die [S. 424]Einwirkung und Kontrolle auf das innere Finanzgebaren der volkseigenen Wirtschaft. Diese Aufgaben sind seit Anfang 1966 weiter ausgebaut und intensiviert worden: die Finanzrevision ist nicht mehr eine Aufgabe der VVB, sondern des MdF. Die „staatliche Finanzrevision“ des MdF erstreckt sich damit auf die Bilanzprüfung, die Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung, die Vermögenskontrolle (Finanzplanabrechnung) und soll darüber hinaus Finanzanalysen erstellen, die Aufschlüsse über das innere Finanzgebaren der Betriebe geben und als Grundlage für Direktiven für eine sparsamere Finanzwirtschaft in der Zukunft dienen können. Diese Neuorientierung muß im Zusammenhang mit den Bemühungen der Verwaltung zur Rationalisierung des Wirtschaftssystems gesehen werden (Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft), in deren Rahmen man bemüht ist, sich bestimmte Elemente des Systems der westlichen Marktwirtschaft zunutze zu machen. So führte der Minister der Finanzen im Dez. 1965 aus, daß für diese neuen Aufgaben „Spezialisten der Finanzrevision“ benötigt werden mit einem „Ausbildungsgrad, der in … den USA, Großbritannien, Westdeutschland und Frankreich bereits seit geraumer Zeit von hochqualifizierten Revisoren (Wirtschaftsprüfern), verlangt wird“. Minister der Finanzen ist Siegfried ➝Böhm. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 423–424 Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium der Justiz

Siehe auch: Ministerium der Finanzen: 1966 1975 1979 Ministerium der Finanzen (MdF): 1985 Die Tätigkeit des MdF umfaßt zunächst den Bereich der Wirtschaft und der staatlichen Aufgaben, der auch den Finanzministerien der westlichen Länder obliegt. Hierzu gehören insbesondere die Vorbereitung der Finanzgesetzgebung, die Durchführung der gesetzlichen Anordnungen und die Aufstellung und Durchführung der jeweiligen Stattshaushaltspläne (Staatshaushalt). Im Gegensatz zur westlichen…

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Halle (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1967) 1.932.938 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis, Sangerhausen, Weißenfels, Wittenberg, Zeitz. Vors. des Rates des Bezirkes: Helmut ➝Klapproth (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Horst ➝Sindermann. H. ist sowohl landwirtschaftlich als auch industriell einer der führenden Bezirke. Die Grundstoffindustrie beruht auf dem seit alters her bekannten Kupfervorkommen sowie auf den reichen Braunkohle- (Kohlenindustrie) und [S. 266]Kalisalzlagern, aus denen die bedeutende chemische Industrie hervorgegangen ist. Der Bezirk H. ist der wichtigste Lieferant von Elektroenergie und von Zement. 2. Stadtkreis im sachsen-anhaltischen Bezirk H., Bezirksstadt, Kreisstadt des Saalekreises, am Nordwestrand der Leipziger Tieflandsbucht, an der Saale, mit 278.632 Einwohnern (1967), (1950: 289.119), größte Stadt Sachsen-Anhalts und viertgrößte Stadt Mitteldeutschlands (1945/47–1952 Landeshauptstadt); alte Hansestadt, spätgotische Markt- oder Marienkirche (16. Jh.), Moritzkirche (12. bzw. 15. Jh.), Domkirche (16. Jh.), Rathaus (14./16. Jh., im 2. Weltkriege schwer beschädigt und nach dem Kriege völlig abgebrochen), Roter Turm (15. Jh.), Ruinen der Moritzburg (15. Jh.) und der Burg Giebichenstein (10. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn sowie der Saalehafen in H.-Trotha). Als Mittelpunkt bedeutender Braunkohlen-, Salz- und Kalilager eines der Zentren des mitteldeutschen Industriegebietes (außerdem bedeutende chemische, Zement-, Bekleidungs- und Metallindustrie, Maschinen- und Waggonbau), Reichsbahndirektion; seit 1694 Universitätsstadt (Martin-Luther-Universität H.-Wittenberg, 1817 vereinigt), war die Universität Zentrum des Pietismus und später der Aufklärung in Deutschland, Hochschule für Musik, Technische Hochschule für Chemie Leuna-Merseburg, Sitz der Dt. Akademie der Naturforscher „Leopoldina“ von 1652 sowie der 1946 der Universität angegliederten Franckeschen Stiftungen, Pädagogisches Institut, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Theater („Theater des Friedens“, „Theater der Jungen Garde“), Staatl. Sinfonieorchester, Händel-Festspiele (Pflege des Händelschen Gesamtwerkes), Zoologischer Garten, Staatl. Galerie Moritzburg, Landesmuseum für Vorgeschichte. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 265–266 Halbstaatliche Praxis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handel

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1967) 1.932.938 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis,…

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Wettbewerb, Sozialistischer (1969)

Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach §~16 des Gesetzbuches der Arbeit ist der SW. die umfassendste Form der Masseninitiative und der Teilnahme der Werktätigen an Planung und Leitung. Der SW. ist sowjetischen Ursprungs, er entstand in Form der sowjetischen Subbotniks, deren erster am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan stattfand. Mit dem Aufruf der KPdSU vom 29. 4. 1929 zum Ersten Fünfjahrplan gewann er seine heutige Bedeutung. Im anderen Teil Deutschlands wurden 1950 nach Erlaß des Gesetzes der ➝Arbeit die ersten SW. durchgeführt. Der SW. findet statt von Mann zu Mann, von Brigade zu Brigade, von Betriebsabteilung zu Betriebsabteilung. Voraussetzung hierfür ist die Aufschlüsselung des Betriebsplanes. Es finden auch SW. zwischen den Betrieben statt, die zu Leistungsvergleichen ausgestaltet werden. Die Träger des SW. sind die Aktivisten, Neuerer, Schrittmacher. Daraus ergibt sich ein enger Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung. Am SW. sollen sich alle Betriebsangehörigen beteiligen. Die Teilnahme ist „Ehrensache jedes Werktätigen“. Dazu werden Selbstverpflichtungen abgegeben. Die Bedingungen des SW. werden durch die Industrieministerien gemeinsam mit den Zentralvorständen der Gewerkschaften (FDGB) festgelegt. Die Ziele des SW. in den Betrieben sind vom Betriebsleiter (Betriebsverfassung) auszuarbeiten. Die betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen haben den SW. zu organisieren. Eine wichtige Methode des SW. ist die Führung des Haushaltsbuches, durch die eine „richtige Verbindung von Plan und Leistung mit Lohn und Prämie materiell stimuliert“ wird. Das Haushaltsbuch ist eine Methode der wirtschaftlichen Rechnungsführung bis in die kleinste Produktionseinheit, bei der alle Leistungskennziffern vorgegeben und abgerechnet werden, die von den Werktätigen eines Produktionsbereiches beeinflußbar sind. Die Initiative zur Einführung des Haushaltsbuches ging 1963 vom VEB Kraftfahrzeugwerk „Ernst Grube“, Werdau, aus. Ziel war damals, Verlustquellen im Produktionsvorgang aufzudecken und zu beseitigen. Durch die Vorgabe bestimmter Leistungskennziffern, besonders der Kosten, haben die Werktätigen Verlustquellen aufzudecken. So sollen die Betriebs- und Abteilungsleiter zu ökonomischen Leistungsmethoden und zur „Arbeit mit dem Menschen“ gezwungen werden. Der komplexe Wettbewerb ist eine Form der Organisation und Führung des SW. innerhalb der Betriebe und zwischen den Betrieben einer oder mehrerer VVB, die dem Inhalt des Neuen ökonomischen Systems und den Bedingungen der technischen Revolution am besten entsprechen soll. Er soll die kooperativen Beziehungen und die arbeitsteiligen Arbeitsprozesse der sozialistischen Großproduktion maximal berücksichtigen. Er ist auf höchste Effektivität der Arbeit bei der Erfüllung der Gesamtaufgaben eines Betriebes oder einer VVB gerichtet. Im Mittelpunkt steht die Rationalisierung. Wettbewerbsziel ist der Welthöchststand beim jeweiligen Erzeugnis, an dem die eigene Leistung gemessen und beurteilt werden soll. So sollen die Aufgaben zur Durchführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die Erfüllung der Hauptkennziffern des Planes, die Einhaltung der Lieferfristen und des Sortiments komplex gelöst werden. Das rationelle Zusammenwirken der verschiedenen Abteilungen eines Betriebes von der Entwicklung bis zum Absatz bzw. der Zulieferbetriebe und der Finalproduzenten eines oder verschiedener Industriezweige sollen unabhängig von den Eigentumsformen durch den Komplexwettbewerb gefördert werden. Für die Sieger im SW. sind Prämien und Auszeichnungen ausgesetzt. (Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Bosch, Werner: Marktwirtschaft — Befehlswirtschaft: Vergleich der Wirtschaftsordnungen in West- und Mitteldeutschland. (Veröff. d. Forschungsinst. für Wirtschaftspol. a. d. Univ. Mainz.) Heidelberg 1960, Quelle und Meyer. 289 S. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 709 Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WGB

Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach §~16 des Gesetzbuches der Arbeit ist der SW. die umfassendste Form der Masseninitiative und der Teilnahme der Werktätigen an Planung und Leitung. Der SW. ist sowjetischen Ursprungs, er entstand in Form der sowjetischen Subbotniks, deren erster am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan stattfand. Mit dem Aufruf der KPdSU vom…

DDR A-Z 1969

FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND) (1969)

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 [S. 194]Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist wesentlich ein Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem bejahenden jungen Generation. Sie hat 1) den Nachwuchs für die Partei heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2) in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, 3) die Aneignung fachlicher Kenntnisse in der Schule, im Beruf und im Studium zu unterstützen, 4) für erwünschte Formen der Gestaltung der Freizeit zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 5) in ihrer Organisation bestimmte soziale Verhaltensweisen einzuüben, wie sie dem Leitbild des sozialistischen Menschen entsprechen, 6) über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7) auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familie einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8) im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, sieht sie in der Arbeiterjugend den „Kern“ ihres Verbandes. Sie will damit an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), anknüpfen, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, indem die sich aus der „wissenschaftlich-technischen Revolution“ ergebenden Aufgaben als „revolutionäres Neuerertum“ in direkter Fortsetzung der klassenkämpferischen Tradition gesehen werden. Das verpflichtende Vorbild der SU auf der einen Seite und die Angriffe auf die politische und soziale Ordnung der BRD sowie der weltweit gesehene Kampf gegen den „Imperialismus“ andererseits sind weitere Elemente, die zur Parteinahme auffordern sollen. Die Betonung der Rolle der Jugend als „Schrittmacher“ des Fortschritts und als „Hausherren von morgen“ dienen der Festigung der Überzeugung, daß die Jugendlichen in der DDR eine aussichtsreiche Zukunft haben. (Jugend) 1. Zur Geschichte In Fortsetzung der Beschlüsse der sogenannten Brüsseler Konferenz der KPD von 1935 stellte Ulbricht auf der 1. Funktionärkonferenz der KPD am 25. 6. 1945 fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die durch Bekanntmachung der SMAD im Juli 1945 sanktioniert wurden. Sie umfaßten alle weltanschaulichen Richtungen, standen aber von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Aus dem Zusammenschluß der örtlichen Jugendausschüsse auf Landesebene ging im Dezember 1945 der Zentrale Jugendausschuß in Berlin hervor, der am 26. 2. 1946 bei der SMAD unter Einreichung der Satzung und des Programms die Genehmigung zur Gründung der FDJ beantragte. Die SMAD stimmte diesem Antrag vom 5. 3. 1946 zu, und am 7. 3. wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich ➝Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Obwohl die SED-Mitglieder im Zentralrat (ZR) die Mehrheit bildeten, wurde jede Bezugnahme auf die Partei und den Sozialismus vermieden. Im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Ju[S. 195]gend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II.~Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Beteiligung an der Kampagne zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, an der Aktivistenbewegung und an der Volkskongreßbewegung führte zu einer Straffung der Organisationsstruktur, deren Schwergewicht von den Wohngebietsorganisationen in die Betriebe und Schulen verlagert wurde. Das III.~Parlament (27. 5.–30. 5. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzungen für ein straffes Schulungssystem für alle Verbandsmitglieder schuf. Um die Bedeutung erfolgreicher Teilnahme an den Schulungen zu unterstreichen, wurde am 1. 12. 1949 das „Abzeichen für gutes Wissen“ eingeführt. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung spiegelt den bis dahin zurückgelegten Weg der FDJ wider: Anerkennung der führenden Rolle der SED; Verbreitung der Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin; Aufbau der FDJ nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus; Anerkennung des Dienstes in der Deutschen Volkspolizei (der Vorform der Nationalen Volksarmee) als Ehrendienst für jedes Mitglied. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden. Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation im wesentlichen abgeschlossen. Nach dem V.~Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzt, besonders im Jahr 1956, noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein. Da die FDJ sichtbar an Mitgliedern und an Einfluß unter der Jugend verloren hatte, war zu entscheiden, ob sie sich im Interesse einer größeren Breitenarbeit mehr der Aufgabe, „ein fröhliches Jugendleben“ zu organisieren, zuwenden und damit stärker entpolitisieren sollte oder nicht. Die 16. ZR-Tagung am 25. 4. 1957 schloß diese Auseinandersetzungen, die bis in die Partei hineingereicht hatten (Ausschaltung von Schirdewan), ab: die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation. Die Mitgliedschaft in der FDJ wurde ähnlich wie die in der SED an die Verpflichtung geknüpft, aktiv für die Verbandsziele zu „kämpfen“. Durch diese „enge“ Lösung, die den Avantgarde-Charakter der FDJ unterstrich, konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959; Karl Namokel wird durch Horst ➝Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nimmt diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5.–1. 6. 1963) in Berlin und auf dem I. Parlament (10. 5.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther ➝Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. 2. Organisation Grundlage des Verbandsaufbaus sind die Grundorganisationen (GO), die in allen Erziehungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, den Einheiten der Nationalen Volksarmee, Wohngebieten usw. gebildet werden, wenn mindestens drei Mitglieder vorhanden sind. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen. In Betrieben mit mehr als 100 FDJ-Mitgliedern werden als mittlere Leitungsebene der GO FDJ-Organisationen (FDJ-Org.) gebildet. An den Schulen bestehen grundsätzlich in allen Klassen (von der 8. an) FDJ-Org. mit je nach Mitgliederzahl umfangreichen Leitungen (3–15 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 15 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Organisationsleiter und Stellvertreter des Sekretärs, Funktionär für Agitation, Funktionär für Propaganda, Kulturfunktionär, Kassierer, Funktionär für sozialistische Gemeinschaftsarbeit (in Schulen: für Zusammenarbeit mit sozialistischen Betrieben; an Universitäten, Hoch- und Fachschulen: Funktionär für wissenschaftliche Arbeit), Literaturobmann, Funktionär für Pionierarbeit, Sportfunktionär, Funktionär für sozialistische Wehrerziehung, Leiter des Kontrollpostenstabes (in Schulen: Funktionär [S. 197]für politische und fachliche Bildung), Touristik- und Wanderleiter, Wandzeitungsredakteur sowie ein Singeleiter. (Anfang 1967 in den GO: 314.466 Funktionäre, davon 59,2 v. H. unter 18 Jahre bzw. 50,1 v. H. Mädchen.) Die Fluktuation der Leitungsmitglieder ist außerordentlich hoch; etwa 50 v. H. scheiden innerhalb eines Jahres (einer Wahlperiode) aus. Die Grundorganisationen unterstehen, entsprechend der territorialen Gliederung, Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen. Führungsstäbe dieser Leitungen sind die Sekretariate, deren Zusammensetzung von der jeweils übergeordneten Leitung bestätigt werden muß. In kleineren Orten mit mehreren GO können auch Ortsleitungen (OL) gebildet werden. In den Universitäten und Großkombinaten bestehen FDJ-Kreisleitungen. Die GO in der NVA besitzen eine eigene organisatorische Anleitungsstruktur innerhalb der Streitkräfte. An der Spitze des Verbandes steht der Zentralrat (140 Mitglieder, 59 Kandidaten), der seinerseits das Büro mit dem Sekretariat als eigentliches Leitungsorgan der FDJ wählt (27 Mitglieder, davon 10 Sekretäre. 1.~Sekretär: Dr. Günther Jahn, 2.~Sekretär: Dieter Itzerott). Die Vorsitzenden der Kreis- und Bezirksverbände sowie der Vorsitzende des Gesamtverbandes der Pionierorganisation sind Mitglieder des FDJ-Sekretariats der entsprechenden Leitungsobene. Bei allen Organisationseinheiten, mit Ausnahme der Ortsleitungen, bestehen Revisionskommissionen, die die Einhaltung der Finanzrichtlinien, des Statuts und die Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Leitungen zu prüfen haben. Als höchste Organe bezeichnet das Statut die Mitgliederversammlung und die Delegiertenkonferenzen sowie das Parlament der FDJ. Die Leitungen in den GO und OL werden jährlich, die Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen alle 2 Jahre, der ZR alle 4 Jahre gewählt. Die Kandidatenaufstellung wird mit den jeweiligen SED-Parteileitungen abgesprochen; ferner sieht das Statut nur offene Wahlen vor. Das Bestätigungsrecht der übergeordneten Leitungen für die Sekretariate der nachgeordneten und das Prinzip des demokratischen Zentralismus schaffen die Sicherheit für ein kontrolliertes Arbeiten der FDJ-Organisation im Rahmen der jeweiligen Verbands- und Parteibeschlüsse. Die 1. Sekretäre der FDJ-Kreis- und -Bezirksleitungen sind in der Regel Mitglied des Sekretariats der entsprechenden SED-Leitung. Die FDJ verfügt über zwei Verlage. Im Verlag „Junge Welt“ erscheinen als Tageszeitung die „Junge Welt“, als Monatszeitschrift das Funktionärsorgan „Junge Generation“, 14täglich das „Forum“ als Zeitschrift für die Studenten und die junge Intelligenz sowie eine Reihe anderer Jugendzeitschriften. Der Verlag „Neues Leben“ veröffentlicht vor allem Jugendliteratur und Belletristik. Die Mitgliedschaft in der FDJ ist freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich. Eine obere Altersgrenze ist nicht mehr festgesetzt, sie lag früher bei 25 bzw. 26 Jahren. Die Funktionäre der FDJ sind jedoch vielfach älter. Im Mai 1967 hatte die FDJ 1.401.296 Mitglieder, davon 56,7 v. H. unter 18 Jahren. (Zum Vergleich: am 31. 12. 1967 gab es rd. 2,4 Mill. Jugendliche im Alter zwischen 14–25 Jahren.) Von den etwa 600.000 Schülern der 8.–12. Klassen sind rd. 98 v. H. Mitglieder der FDJ. Sehr hoch ist auch der Anteil an FDJ-Mitgliedern bei den Direktstudenten an den Universitäten und Hoch- und Fachschulen (31. 12. 1967 rd. 130.000) sowie bei den Jugendlichen in der NVA. Wenn man die FDJ-Mitgliedschaft in der NVA mit etwa 100.000 annimmt, zeigt sich, daß über 800.000 Mitglieder der FDJ nicht berufstätig sind. Berücksichtigt man, daß die in den staatlichen Organen Beschäftigten sich nur schwer einer Mitgliedschaft in der FDJ entziehen können, so bleibt für den „Kern“ der FDJ, die junge Arbeiterschaft in Industrie und Landwirtschaft, nur ein verhältnismäßig kleiner Anteil. Es ist der FDJ bisher nicht gelungen in der Landwirtschaft in allen LPG GO zu bilden. Mitte 1968 waren 103.815 Mitglieder in 6.893 GO in der Landwirtschaft erfaßt (am 31. 12. 1967 bestanden 13.313 LPG und 650 VEG). Vergleichsweise hat der FDGB, der Studenten, Angehörige der NVA und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften nicht erfaßt, rd. 1~Mill. berufstätige Jugendliche organisiert. Die für die SED verhältnismäßig unbefriedigenden Ergebnisse der Arbeit unter der Jugend haben zu einer Forcierung der Jugendforschung geführt. Die FDJ erhebt Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. [S. 198]des Stipendiums zwischen 0,30 und 5,– M. Überwiegend wird sie jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. 3. Formen der FDJ-Arbeit Die FDJ stellt ihre Jahresarbeit unter eine bestimmte Losung und leitet aus ihr die speziellen Aufgaben ab. Seit 1965 richtet sie ihre Tätigkeit in Jahresetappen auf den 20. Jahrestag der Gründung der DDR aus. 1967/68 stand der 50. Jahrestag der deutschen Novemberrevolution im Mittelpunkt, für das Jahr 1968/69 wird unter der Losung „Unsere Liebe, unsere Treue und unsere Kraft dem sozialistischen Vaterland“ der Jahrestag unmittelbar vorbereitet. Die Wettbewerbe werden sowohl zeitlich wie inhaltlich und agitatorisch auf diesen Tag ausgerichtet. In der Schule unterstützt die FDJ die Lehrtätigkeit der Erzieher, um möglichst gute Lernergebnisse zu erzielen. Sie organisiert schulische und außerschulische Arbeitsgemeinschaften, wobei der Vermittlung naturwissenschaftlicher, mathematischer und technischer Kenntnisse besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. 1967 soll jeder 3. Schüler der 6.–10. Klasse Mitglied einer solchen Arbeitsgemeinschaft gewesen sein. Staatsbürgerliche Erziehung und die Vorbereitung der Jugendweihe werden durch Veranstaltungen der FDJ unterstützt. In Zusammenarbeit mit der GST fördert sie die Wehrertüchtigung, seit 1967 werden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ ausgetragen (Wehrerziehung). Mit den Mitteln des inner- und zwischenschulischen Wettbewerbs (Mathematik-Olympiade) und durch mannigfache Auszeichnungen (Abzeichen, Urkunden, Wimpel) versucht die FDJ besondere Anreize zu schaffen. Die Verbindung von GO in den Schulen mit solchen aus Produktionsbetrieben dient der Vertiefung des bereits mit dem polytechnischen Unterricht angestrebten Kontaktes mit der Arbeitssphäre des Betriebes. Die Einschaltung der FDJ in die Feriengestaltung in eigenen oder betrieblichen Lagern gibt ihr die Möglichkeit, auch in dieser Zeit auf die Kinder und Jugendlichen einzuwirken. Die Arbeit der FDJ an den Universitäten und Hochschulen dient gleichfalls der Erzielung optimaler fachlicher Leistungen; zugleich soll sie jedoch Sorge tragen, daß diese in ein ideologisch-politisches Bekenntnis zur DDR und zum Marxismus-Leninismus eingebettet sind. Mit Seminargruppen, Arbeitsgruppen und Gemeinschaften versucht sie, den Lernprozeß unmittelbar zu beeinflussen, nicht zuletzt mit dem Ziel, ein vorzeitiges Abbrechen des Studiums (5,7 v. H. der Studierenden) zu verhindern. In wissenschaftlichen Studentenzirkeln (1967: 609) wird versucht, bereits während des Studiums den Studenten Aufgaben aus der Praxis zu stellen, deren Lösungen in der Produktion Verwendung finden können. Der Wettbewerb um den Titel „Sozialistisches Studentenkollektiv“ entspricht in seinem Wesen dem um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit. Entsprechend den Messen der Meister von morgen, die wesentlich von den Klubs der Jungen Techniker bzw. Jungen Agronomen und von den Klubs der Jungen Neuerer beschickt werden, finden „Leistungsschauen der Studenten und jungen Wissenschaftler“ statt. Die FDJ ist in den Leitungsgremien der Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen mit ihren Sekretären vertreten. In den Betrieben unterstützt die FDJ die Übertragung wichtiger und kontrollierbarer Aufgaben an Jugendkollektive und -brigaden als Jugendobjekte, um die Jugendlichen bereits frühzeitig an der Verantwortung zu beteiligen und ihren Ehrgeiz zu wecken. Mit dem Appell an die Schrittmacherrolle der Jugend will sie beispielhafte Leistungen erzielen, die auch für ältere Beschäftigte Maßstäbe setzen. Die Beteiligung der Jugendlichen an den „Klubs Junger Neuerer“, den sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung soll fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel hervorragender ➝Jungaktivist sowie Ehrenurkunden u.a. Mit den FDJ-Kontrollposten beteiligt sie sich an den Arbeiten der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die eigentliche Interessenvertretung der Jugend im Betrieb liegt jedoch bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen. Die FDJ ist also auf eine enge Zusammenarbeit mit dem FDGB verwiesen. Die FDJ arbeitet in den Produktionskomitees und den <➝gesellschaftlichen Räten> der VVB mit. Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und ge[S. 199]werkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Indem sie dort Tanzveranstaltungen, allgemeinbildende, politische und jugendnahe Vorträge sowie mannigfaltige Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie auf die unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen. Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. In Zusammenarbeit mit dem DTSB veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste und ist als eine Trägerorganisation des Komitees für Touristik und Wandern am Jugendwandern beteiligt. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. Die in Artikel~20, 3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung in den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen beschäftigen, wahr. Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten (31. 12. 1967 — Volkskammer: 40 von 500; Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 1.428 von 16.949; Gemeindevertretungen: 13.303 von 183.268; Stadtbezirksverordnetenversammlungen: 289 von 2.955). 4. Schulung In der Schulung der FDJ sind zwei Formen zu unterscheiden, die Funktionärsschulung und die Massenschulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der hohen Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einem besonderen Problem. Angestrebt wird die Erfassung aller Funktionäre bereits zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine Aufgabe als Mitglied eines Gruppenrates in der Pionierorganisation übernehmen. In einer festen Nomenklatur sollen ihr Weg und die erfahrene Ausbildung in der Organisation festgehalten werden. Eine genaue Festlegung der Anforderungen an die verschiedenen Funktionen auf den verschiedenen Leitungsebenen soll die Voraussetzung für ein entsprechend spezifiziertes Ausbildungssystem sowie für eine perspektivische Kaderplanung schaffen. Bisher erfolgt die Schulung der Funktionäre der GO durch die FDJ-Kreisleitungen u.a. in Wochenendkursen und 14tägigen Kurzlehrgängen. Für ihre leitenden Funktionäre verfügt die FDJ über 4 Sonderschulen und die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ in Bogensee. An der Jugendhochschule haben bisher 18 Einjahreslehrgänge stattgefunden. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. und 8. Klassen auf den Eintritt in die FDJ insbesondere an Hand des Statuts vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in drei Stufen auf: 1) Studium des Kommunistischen Manifests, 2) Studium der Bände 6–8 der „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ innerhalb von 3 Jahren, 3) Studium von Lenins „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ und „Staat und Revolution“, des Programms der SED, der Rede Walter Ulbrichts „Der Weg zum künftigen Vaterland der Deutschen“. Die Schulung soll durch, die Vorträge von Veteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. Trotz der Bedeutung, die der Massenschulung innerhalb der FDJ als der eigentlichen Form ideologischer Wissensvermittlung zukommt, ist die Beteiligung immer recht niedrig gewesen, und viele Zirkel haben ihre Arbeit nicht zu Ende geführt. Für Anfang 1967 werden folgende Zahlen genannt: 23.640 Zirkel mit 423.653 Teilnehmern. Die Propagandisten als Zirkelleiter sind vielfach SED-Funktionäre, Lehrer, Studenten und nur zu einem geringen Teil FDJ-Funktionäre. Auf Grund einer Prüfung wird als Nachweis für das „selbständige und systematische Studium“ der marxistisch-leninistischen Theorie und der SED-, Regierungs- und Verbandsbeschlüsse das Abzeichen „Für gutes Wissen“ in drei Stufen verliehen. Bis Anfang 1967 soll es 314.000-mal verliehen worden sein. [S. 200] 5. Arbeit in der Bundesrepublik und internationale Verbindungen Die FDJ, seit dem 26. 6. 1951 in der BRD verboten, hat seitdem immer wieder versucht, im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED auf einzelne Jugendliche, Jugendgruppen und -verbände Einfluß zu gewinnen. In jüngster Zeit sind solche Kontakte vor allem mit dem Verband Deutscher Studentenschaften regelmäßig zustande gekommen. Auch andere Jugend- und Studentenverbände der BRD haben durch Delegationen, die Veranstaltung gemeinsamer Seminare usw. versucht, Verbindungen mit der FDJ herzustellen. Die mangelnde Bereitschaft der FDJ, die eigene Position überhaupt zum Gegenstand kritischer Diskussion zu machen, die Versuche, Tagungsprogramme usw. vorzuschreiben, haben diese Begegnungen meist rasch unfruchtbar werden lassen. Seit 1958 finden analog zu den Deutschen Arbeiterkonferenzen „Kongresse der Arbeiterjugend beider deutscher Staaten“ unter maßgeblicher Beteiligung der FDJ statt. Der 1954 gegründete Deutsche Jugendring trat seit der „Gesamtdeutschen Jugendberatung für Abschluß eines Friedensvertrages“ am 25. 6. 1961 in Dresden nicht mehr wesentlich in Erscheinung. Die FDJ ist Mitglied der beiden kommunistisch gelenkten internationalen Jugendverbände, des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ, seit 1948) und des Internationalen Studentenbundes (ISB, seit 1949). Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol, der das Vorbild für die Organisationsarbeit der FDJ war und teilweise noch immer ist, hat die FDJ besonders enge Beziehungen; einzelne Funktionäre sind an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden in den Entwicklungsländern und in neutralen bzw. blockfreien Staaten. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Gutsche, Heinz: Die Erwachsenenqualifizierung in Mitteldeutschland. Überarb. Sonderdruck aus „Kulturarbeit“ Juli 1965. Köln 1968, Kohlhammer. 20 S. Hartung, Hermann, und Gottfried Paulsen: Was liest die Jugend der Sowjetzone? 2. Aufl. (BMG) 1961. 107 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Hetmann, Frederik: Enteignete Jahre — Junge Leute berichten von drüben. München 1961, Juventa-Verlag. 191 S. König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 194–200 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Kontrollposten

Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 [S. 194]Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und…

DDR A-Z 1969

Nation (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die definitorische Schwierigkeit des Begriffes N. besteht für die Kommunisten darin, daß einerseits nach der Lehre des Historischen Materialismus die N. Übergangscharakter hat, weil die Entwicklung auf den Internationalismus weist, und daß sie andrerseits für die Revolutionsstrategie in den nationalen Befreiungskämpfen eine unentbehrliche Rolle spielt. Gelöst wird diese Schwierigkeit dadurch, daß an die Stelle der alten, bürgerlichen N. die „sozialistische N.“ tritt, wie sie in der neuen Verfassung bezeichnet wird. Bis zum Jahre 1956 hielt sich die SED an die Begriffsbestimmung, die Stalin im Jahre 1913 in seiner Schrift „Marxismus und nationale Frage“ gegeben hatte: „Eine N. ist eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der Gemeinschaft der Kultur offenbarenden psychischen Wesensart.“ Diese Definition wird ergänzt durch Stalins Auffassung, daß die „bürgerlichen Nationen … mit dem Sturz des Kapitalismus“ umgeschmolzen und abgelöst würden durch „sozialistische N. … Diese neuen N. entstanden und entwickelten sich auf der Grundlage der alten, bürgerlichen N. im Ergebnis der Liquidierung des Kapitalismus — auf dem Wege ihrer radikalen Umgestaltung im Geiste des Sozialismus“ („Der Marxismus und die nationale und koloniale Frage“, 2. Aufl. 1952, S. 327–329). Auch nach 1956 galt diese Definition noch, meist ohne Erwähnung Stalins, doch wird ebenfalls festgestellt, Stalins Definition genüge nicht, denn sie zeige nicht „die Wandlung der N. unter Führung der Arbeiterklasse zur sozialistischen N.“ (A. Kosing in „Einheit“ 1962, Nr. 5, S. 15). Aus den nuancierten Veröffentlichungen Kosings in der Folgezeit ragt jene im „Kleinen Politischen Wörterbuch“ aus dem Jahre 1967 heraus, weil sie nach dem VII. Parteitag der SED erschienen ist und die dort gefaßten Formeln zur Deutschlandpolitik widerspiegelt (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik): Danach ist die N. eine „Struktur- und Entwicklungsform der Gesellschaft, die gesetzmäßig im allgemeinen mit der Herausbildung des ökonomischen Gesellschaftsformation des Kapitalismus entsteht und in dem langen historischen Zeitraum bis zum vollen Sieg der ökonomischen Gesellschaftsformation des Kommunismus im Weltmaßstab die für den Fortschritt der Gesellschaft notwendige Funktion hat, die Menschen zu großen und beständigen Gemeinschaften zusammenzuschließen, in deren Rahmen sich Produktivkräfte, Kultur und Wissenschaft in hohem Grade entwickeln können. Die gemeinschaftsbildenden Faktoren im Entwicklungsprozeß der N. sind vor allem die Gemeinsamkeit des Wirtschaftslebens, des Territoriums, der Sprache, der Kultur und der sozialen Psychologie. Obwohl sich in Europa die meisten dieser Faktoren schon lange vor der kapitalistischen Gesellschaftsformation herausgebildet hatten, erlangten sie erst im Zusammenhang mit der sich entwickelnden kapitalistischen Produktionsweise ihre starke gemeinschaftsbildende Kraft und wurden zugleich zu wesentlichen Merkmalen der N.“ In dieser Fassung enthält die Definition [S. 438]mittelbar die Feststellung, daß die N. die durch Klassenkämpfe gekennzeichneten Geschichtsperioden überdauere, doch beruhe die bürgerliche N. „auf der kapitalistischen Produktionsweise“, weshalb sie in „antagonistische Klassen gespalten“ und „durch Klassenkämpfe erschüttert“ werde. Erst „die Arbeiterklasse, mit deren Kampf um die Beseitigung des Imperialismus und die Errichtung des Sozialismus die weitere Entwicklung der N. untrennbar verbunden ist, vertritt die wahren Interessen der N. Sie verbindet ihre soziale Aufgabe (die Befreiung der Werktätigen von Ausbeutung und Unterdrückung) mit der nationalen Aufgabe, die N. von der Bedrohung durch den Imperialismus zu befreien. So vollzieht die Arbeiterklasse die Schaffung „eines qualitativ höheren Typs der nationalen Gemeinschaft“. Die von ihr erkämpfte „sozialistische N. beruht auf der sozialistischen Produktionsweise, sie kennt keine Klassenantagonismen, sondern ist durch die wachsende politisch-moralische Einheit des ganzen Volkes gekennzeichnet, weshalb sie wesentlich stabiler als die bürgerliche N. ist. Ihre führende Kraft ist die Arbeiterklasse, die im Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, der Intelligenz und allen anderen Schichten unter Leitung der marxistisch-leninistischen Partei die sozialistische Gesellschaft auf baut.“ Dieses harmonische Modell einer „sozialistischen N.“ wird noch erweitert durch die Feststellung, daß eine neue, selbstlose Gemeinschaft im Kreise der „sozialistischen N.“ bestehe, weil im Gegensatz zu den feindseligen Beziehungen zwischen den bürgerlichen N. „die Beziehungen zwischen den sozialistischen N. durch solidarische Zusammenarbeit, gegenseitige Unterstützung, Freundschaft und zunehmende Annäherung bestimmt“ werden. In dem zitierten Artikel fehlt ein Absatz aus einem Beitrag des gleichen Verfassers, der wenige Monate zuvor erschienen war („Kleines Wörterbuch der marxistischen Philosophie“, Anfang 1967), nach dem auch die „sozialistische N.“ „allmählich aufhört“, sobald im Kommunismus die „höhere, umfassendere Gemeinschaft der ganzen Menschheit“ entsteht. Daraus ist zu schließen, daß zu den Ergebnissen des VI. Parteitages der SED eine Vorstellung von der N. gehört, die dieser einen dauerhaften Platz in der Struktur auch der künftigen Geschichte zuweist. Die revolutionsstrategische Bedeutung des N.-Begriffes wird in dem „Politischen Wörterbuch“ auch auf Deutschland bezogen: Die deutsche N. sei „durch die deutsche Großbourgeoisie und durch ausländische Imperialisten, insbesondere der USA, gespalten, um die fortschrittliche Entwicklung der ganzen N. zu verhindern“. Die deutsche N. bestehe gegenwärtig aus zwei Staatsvölkern: „Während in der DDR die Bedingungen für die freie Entfaltung der N. gemäß den Gesetzen des gesellschaftlichen Fortschritts geschaffen wurden, besteht in Westdeutschland nach wie vor der tiefe Gegensatz zwischen den Interessen der N. und denen des Monopolkapitals.“ Die Hauptgedanken dieser Lehre von der N. sind Bestandteil der neuen Verfassung, so im Vorspruch die „geschichtliche Tatsache, daß der Imperialismus unter Führung der USA … Deutschland gespalten hat“, und im Art. 8, in dem es u.a. heißt, die „DDR und ihre Bürger erstreben … die Überwindung der vom Imperialismus der deutschen N. aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“. In dem zitierten Artikel über die N. im „Politischen Wörterbuch“ wird die Lehre von der einen deutschen N., die derzeit in zwei Staaten lebe und deren Entwicklung für die Zukunft wie folgt formuliert: „Indem die DDR den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft vollendet, vertritt sie die wahren Interessen der ganzen deutschen N., denn sie trägt durch ihre eigene Stärkung zur Veränderung des Kräfteverhältnisses in Deutschland maßgeblich bei und ebnet der ganzen N. den Weg in die sozialistische Zukunft. Mit der Vollendung des Sozialismus schaffen die Werktätigen der DDR das große Beispiel für die Arbeiter, die Bauern, die Intellektuellen, für alle friedliebenden Menschen in der westdeutschen Bundesrepublik. Die Vereinigung der deutschen N. kann nur in einem längeren, heute nicht fixierbaren Entwicklungsprozeß erreicht werden.“ Indem so einerseits der Fortbestand der einen deutschen N. und andrerseits die Beispielhaftigkeit der „DDR“ konstatiert wird, ist auch die ideologisierte Begriffsbestimmung der N. Bestandteil der Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 437–438 Namensweihe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaldemokratische Partei Deutschlands

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die definitorische Schwierigkeit des Begriffes N. besteht für die Kommunisten darin, daß einerseits nach der Lehre des Historischen Materialismus die N. Übergangscharakter hat, weil die Entwicklung auf den Internationalismus weist, und daß sie andrerseits für die Revolutionsstrategie in den nationalen Befreiungskämpfen eine unentbehrliche Rolle spielt. Gelöst wird diese Schwierigkeit dadurch, daß an die Stelle der alten,…

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Sekretariat des ZK der SED (1969)

Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED). Im Anschluß an den VII. Parteitag wurden zu Mitgliedern des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Axen (Außenpolitik), Grüneberg (Landwirtschaft), Hager (Wissenschaft, Kultur, Ideologie), Honecker (Sicherheit, bewaffnete Organe, Organisations- und Kaderfragen), Jarowinsky (Handel, Versorgung und Außenhandel), Lamberz (Propaganda und Agitation — L. leitet diesen Bereich zusammen mit Norden und scheint als dessen Nachfolger vorgesehen zu sein), Mittag (Wirtschaft), Norden (Presse, Propaganda und Agitation), <➝Verner> (Westarbeit, Berlin). Den Mitgliedern des S. unterstehen die Büros, Kommissionen und einzelnen Fachabt. des ZK der SED. Über sie sowie über die Sekretariate der SED-Bezirks- und -Kreisleitungen lenkt und kontrolliert das [S. 557]S. den gesamten Parteiapparat und die Parteiorganisationen der SED. Es gibt keinen staatlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich, der nicht vom S beaufsichtigt und angeleitet wird. Die oberste politische Entscheidungsinstanz ist jedoch das Politbüro; das S. ist sein führendes Organ. Seit 1949 (Gründung des S.) wurden aus dem S. wegen „parteifeindlicher Tätigkeit“ oder „nichtparteigemäßen Verhaltens“ ausgeschlossen: Dahlem, Fred Oelßner, Kurt Vieweg, Karl Schirdewan, Paul Wandel, Gerhart Ziller (Säuberungen). Sekretariate der Bezirks- und Kreisleitungen: Im Statut werden die Delegiertenkonferenzen als höchstes Organ der Parteiorganisation in den Bezirken und Kreisen bezeichnet. In Wirklichkeit sind die entscheidenden Instanzen jedoch die S. als Organe des Parteiapparates (Büros der SED, Parteitage). Gegenwärtig ist das S. einer Bezirksleitung folgendermaßen aufgebaut (Direktive des ZK für die Neuwahl der Parteiorgane zum VII. Parteitag): 1. Sekretär, 2. Sekretär, die Sekretäre für Wirtschaft; Landwirtschaft; Agitation und Propaganda; Wissenschaft, Volksbildung und Kultur und als weitere Mitglieder des S. die Vorsitzenden des Rates des Bezirks, des Bezirkswirtschaftsrates, der Bezirksplankommission, des Bezirkslandwirtschaftsrates, des Bezirksvorstandes des FDGB, der 1. Sekretär der Bezirksleitung der FDJ und der 1. Sekretär der Stadt- bzw. der Kreisleitung der Bezirksstadt. Das S. einer Kreisleitung hat folgende Zusammensetzung: 1. Sekretär, 2. Sekretär und weitere Sekretäre der Kreisleitungen entsprechend dem durch die Bezirksleitung bestätigten Struktur- und Stellenplan und als weitere Mitglieder des S. der Vorsitzende des Rates des Kreises, die Vorsitzenden der Kreisplankommission, des Kreislandwirtschaftsrates und des Kreisvorstandes des FDGB und der 1. Sekretär der Kreisleitung der FDJ. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 556–557 Sekretär des Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sektierertum

Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED). Im Anschluß an den VII. Parteitag wurden zu Mitgliedern des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Axen (Außenpolitik),…

DDR A-Z 1969

CDU (1969)

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines Konfliktes mit der SMAD in der Bodenreform- und Schulfrage unter Leitung von Jakob Kaiser und Emst Lemmer, mit Erfolg darauf bedacht, ein Gegengewicht gegen die SED darzustellen. Nachdem Kaiser und Lemmer durch Eingriff der SMAD ihr Amt als Vorsitzende nicht mehr ausüben durften, geriet die CDU unter Nuschke entgegen dem Willen der Mitglieder in völlige Abhängigkeit von der SED. Dementsprechend wandte sich das ideologische Konzept zum „christlichen Realismus“. Danach sind — nach der Definition des Generalsekretärs Götting auf der Meißener Arbeitstagung im Okt. 1951 — „echte Christen Friedensfreunde“, woraus sich ergebe, daß sie im „Friedenslager“ der SU stehen müßten, wie auch Christus im Lager des Fortschritts gestanden habe („Neue Zeit“, Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag im Okt. 1952 nahm die vollständige Unterwerfung unter die SED an. Nach der neuen Satzung wurden ein „Politischer Ausschuß“ und ein „Hauptvorstand“ entsprechend dem Politbüro und dem ZK der SED als oberste Organe gebildet. „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei“ (Nuschke auf dem 6. Parteitag). Die CDU setzte sich im Frühjahr 1960 nachdrücklich für die überstürzte Zwangskollektivierung auf dem Lande ein und verpflichtete ihre Mitgl. zur „aktiven Mitarbeit“ bei der Liquidierung des privaten Bauerntums. Stimmen bei den Landtagswahlen 1946 = 2.378.346 (von 9.490.907), Mitgliederstand Dez. 1947 = 218.000, Dez. 1950 = 150.000, Anfang 1953 = 155.000, Anfang 1956 etwas über 100.000, 1963 unter 100.000. Die Zahlen der Mitgl. sind geschätzt, da keine Angaben veröffentlicht werden. Nach dem Tod von Otto Nuschke wurde August Bach auf dem 9. Parteitag der CDU im Okt. 1958 zum Vors. gewählt. Bach starb am 23. 3. 1966. Zu seinem Nachfolger wurde am 3. 5. 1966 Gerald ➝Götting gewählt, der auch den Posten des Generalsekretärs innehat. Zentralorgan: „Neue Zeit“, außerdem fünf Provinzzeitungen. Gesamtauflage der CDU-Tagespresse: etwa 180.000. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 133 Caritas A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Checkpoint Charlie

Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines…

DDR A-Z 1969

Abrüstung (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A.-Politik der DDR ist als ein Teil der Militärpolitik des Warschauer Paktes und der SU zu betrachten. Im „Vorschlag der Regierung der DDR an die Regierungen aller europäischen Staaten über die Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ vom 22. 1. 1966 heißt es: „1. Schrittweise Herbeiführung einer Entspannung in Europa durch Vereinbarung von Rüstungsbeschränkungen, insbesondere durch den Verzicht aller nichtkernwaffenbesitzenden europäischen Staaten auf Kernwaffen in jeder Form. 2. Respektierung der bestehenden Grenzen und strikte Achtung ihrer Unverletzlichkeit; Verzicht auf jedes Streben nach Grenzrevision. 3. Normalisierung der Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten einschließlich der Normalisierung der Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten und den beiden deutschen Staaten“ („Neues Deutschland“ vom 23. 1. 1966). Diese Politik stimmt voll überein mit dem Appell der Budapester Konferenz der Warschauer Pakt-Mächte vom 17. 3. 1969. Zur Herstellung einer „Atmosphäre der Sicherheit und Zusammenarbeit“ wird unter anderem vorgeschlagen: „Europa vor der Gefahr neuer militärischer Konflikte zu bewahren und die Zusammenarbeit zwischen allen europäischen Ländern, unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung, auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Zusammenarbeit zu entwickeln … Eine der Hauptvoraussetzungen für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit ist die Unantastbarkeit der in Europa bestehenden Grenzen, darunter der Oder-Neiße-Grenze sowie der Grenze zwischen der DDR und der westdeutschen Bundesrepublik, der Verzicht der westdeutschen Bundesrepublik auf ihren Anspruch, das ganze deutsche Volk zu vertreten, und ihr Verzicht auf Verfügungsgewalt über Kernwaffen in jeder Form. West-Berlin hat einen besonderen Status und gehört nicht zu Westdeutschland. Ein praktischer Schritt zur Festigung der europäischen Sicherheit wäre das baldige Zusammentreffen von Vertretern aller interessierten europäischen Staaten … Die auf der Tagung vertretenen Staaten rufen alle Länder Europas auf, für die Einberufung einer gesamteuropäischen Konferenz zusammenzuarbeiten …“ Dazu erklärte Ulbricht in einer Botschaft an das „Welttreffen des Friedens“ in Ostberlin im Juni 1969: „Die Organisierung einer Staatskonferenz entsprechend dem Vorschlag des Budapester Appells der Staaten des Warschauer Vertrages ist der Weg zur europäischen Sicherheit. Die Deutsche Demokratische Republik setzt sich gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten des Warschauer Vertrages dafür ein, daß diese friedliche, demokratische Alternative für das weitere Schicksal Europas von allen europäischen Völkern und Regierungen unterstützt wird. Wir stellen keinerlei Vorbedingungen für das Zustandekommen einer solchen Konferenz, an der alle europäischen Staaten gleichberechtigt teilnehmen sollen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 10 Ablieferungssoll A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Absatz

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A.-Politik der DDR ist als ein Teil der Militärpolitik des Warschauer Paktes und der SU zu betrachten. Im „Vorschlag der Regierung der DDR an die Regierungen aller europäischen Staaten über die Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ vom 22. 1. 1966 heißt es: „1. Schrittweise Herbeiführung einer Entspannung in Europa durch Vereinbarung von Rüstungsbeschränkungen, insbesondere durch den Verzicht aller…

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Nationalismus (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 So wird sehr häufig die Übersteigerung, mehr noch der Mißbrauch des Gedankens der Nation bezeichnet. Lenin und die frühe KPD lehnten alle Formen des N. ab. Als Stalin und (nach 1930) die KPD den Kommunismus taktisch-zweckhaft mit dem Gedanken der Nation verknüpften, verwarfen sie jedoch den eigentlichen N. N. lag in Wirklichkeit auch nicht vor, als der Kommunismus seit 1934 z. T. ziemlich eng mit dem Nations-Bewußtsein verbunden wurde: Weder in der SU, wo seit 1934 großrussisch-moskowitisches Staats- und Geschichtsdenken den proletarischen Internationalismus einengen, noch — z. T. im Zuge der Volksfront-Taktik — in den nach 1944 kommunistisch gewordenen Staaten. — Die KPdSU billigte und billigt diese Verbindungen, die großenteils nicht mehr bloß taktische, sondern auch grundsätzliche Züge annahmen, nur bedingt. Sie erhebt den Vorwurf des N., sobald eine herrschende Partei oder eine andere KP sich für die nationalen Interessen und Bestrebungen ihres Landes nachdrücklich einsetzt; sobald der internationale Charakter des Weltkommunismus und Moskaus Vorherrschaftsanspruch gefährdet scheinen (Chinesisch-Sowjetischer Konflikt). So wurden auch die KP Ungarns (1956), Rumäniens und der ČSSR (1968) des N. bezichtigt. Als N. kann auch nicht gewertet werden die nationale Taktik, die Verknüpfung des Kommunismus mit dem Nations-Bewußtsein, welohe die SED seit 1952 anwendet (Nationale Geschichtsbetrachtung). Sie ist ein Sonderfall, weil sie nicht zu einer wirklichen Wahrnehmung nationaler deutscher Interessen gegenüber der SU führt, und weil diese Taktik auf zwei Ebenen entfaltet wird: Die SED fordert eine patriotische Bejahung des „sozialistischen Vaterlandes DDR“, erklärt aber zugleich, dieses Vaterland „DDR“ sei nur die Vorstufe und das Modell zu einer künftigen demokratischen und sozialistischen Nation: Die „DDR“ erstrebt (laut Art. 8 der Verfassung von 1968) „die Überwindung der vom Imperialismus der deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands … bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“. Eine Sonderstellung räumt — gleich der KPdSU — die SED dem Nations-Bewußtsein und der nationalen Politik der seit 1944 in Übersee selbständig gewordenen Staaten ein (Nationale Demokratie). Dies gilt auch von den Bewegungen, die noch gegen einen kolonialen Status kämpfen. Das im parteiamtlichen Verlage Dietz (Ostberlin) 1965 erschienene „Kleine politische Wörterbuch“ sagt (auf S. 442) unter dem Stichwort „Nationalismus“ dazu: „In der Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus im Weltmaßstab entsteht mit den nationalen Befreiungsrevolutionen ein neuer N., der sich wesentlich vom reaktionären bürgerlichen N. unterscheidet und seinem Wesen nach antiimperialistisch ist. Als Ausdruck des Strebens der Volksmassen der vom Imperialismus unterdrückten Länder nach Freiheit und Unabhängigkeit ist er mit demokratischen Ideen und Zielen verbunden, obwohl er auch gewisse reaktionäre Momente enthält. Wie die praktischen Erfahrungen beweisen, werden diese reaktionären Momente zurückgedrängt und überwunden, wenn sich die nationale Befreiungsrevolution konsequent in demokratischer und sozialistischer Richtung entwickelt.“ Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 443 Nationalhymne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationalitätenpolitik

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 So wird sehr häufig die Übersteigerung, mehr noch der Mißbrauch des Gedankens der Nation bezeichnet. Lenin und die frühe KPD lehnten alle Formen des N. ab. Als Stalin und (nach 1930) die KPD den Kommunismus taktisch-zweckhaft mit dem Gedanken der Nation verknüpften, verwarfen sie jedoch den eigentlichen N. N. lag in Wirklichkeit auch nicht vor, als der Kommunismus seit 1934 z. T. ziemlich eng mit dem…

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Zensur (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In Art. 9 der Verfassung der „DDR“ hieß es: „Eine Presse-Z. findet nicht statt“, in Art. 34: „Die Kunst, die [S. 744]Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“ Die „sozialistische“ Verfassung von 1968 sagt statt dessen in Art. 27: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet“; von der Freiheit der Kunst und der Wissenschaft ist nicht mehr die Rede. Die Verfassungswirklichkeit hat sich indessen nicht geändert. Eine Vor- und Nach-Z. im Wortsinne gab es nur in den ersten Jahren der Besatzungszeit; schon von 1947 ab gingen die Kontrollfunktionen nach und nach auf deutsche, durchweg mit linientreuen Kommunisten besetzte Organe über, und seitdem wird die Z. — wie in vielen anderen „modernen“ totalitären oder autoritären Systemen — ebenso wirksam mit den Methoden der Lizenzierung von Verlagen, Zeitungen und Zeitschriften, einer monopolistisch gesteuerten Nachrichtenpolitik, der Zulassung, Anleitung und Kontrolle von Redakteuren, Lektoren, Kulturschaffenden ausgeübt. Es werden also im allgemeinen nicht Konzepte oder Manuskripte, sondern Menschen zensiert, korrigiert. und u. U. auch unterdrückt. Immerhin wurden auch Fälle bekannt, in denen ausgedruckte Bücher, Zeitschriften- oder Zeitungsausgaben und Filme zurückgezogen und vernichtet oder abgeändert werden mußten. Die Z. der Presse funktioniert im allgemeinen so, daß Zeitungen vom Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates, Zeitschriften vom Ministerium für Kultur lizenziert sein müssen (seit der Errichtung der „DDR“ ist nur eine Zeitung neu lizenziert worden) und keine anderen Nachrichten als die des ADN bringen dürfen; auch die Buchverlage werden vom Ministerium für Kultur lizenziert, das ihre Manuskripte und alle sonstigen Veröffentlichungen zu begutachten und Druckgenehmigungen zu erteilen hat (Verlagswesen); die Post befördert nur periodische Druckerzeugnisse, die in der Postzeitungsliste enthalten sind; alle Druckerzeugnisse bis hinunter zu den Briefbögen und Familienanzeigen müssen vor dem Druck (aus Gründen der Papierbewirtschaftung) zur Genehmigung vorgelegt werden; die Genehmigung wird versagt, wenn sie nicht „den Grundsätzen des sozialistischen Aufbaus sowie den kulturpolitischen Erfordernissen“ entsprechen. Schließlich wird häufig eine Nach-Z. in der Form der öffentlichen Kritik und Selbstkritik geübt, die durch gelenkte „spontane“ Mißfallensäußerungen der Werktätigen erzwungen oder unterstützt werden kann und bis zum Widerruf selbst wissenschaftlicher Arbeiten führt. Als Foren solcher öffentlichen Verdammungen dienen u.a. die Parteitage und Kulturkonferenzen der SED, aber auch Kongresse von Verbänden der Kulturschaffenden. (Postzensur) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 743–744 Zeitzuschlag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentrag

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In Art. 9 der Verfassung der „DDR“ hieß es: „Eine Presse-Z. findet nicht statt“, in Art. 34: „Die Kunst, die [S. 744]Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“ Die „sozialistische“ Verfassung von 1968 sagt statt dessen in Art. 27: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet“; von der Freiheit der Kunst und der Wissenschaft ist nicht mehr die Rede. Die Verfassungswirklichkeit hat sich indessen nicht…

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Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (1969)

Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegr. 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz Ost-Berlin. Das IML wurde bis 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL) genannt und zu Ehren Stalins im April 1953 in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbenannt. Seit dem XX. Parteitag der KPdSU 1956 hat es seinen jetzigen Namen. Direktor: seit 1964 Prof. Dr. Lothar Berthold (geb. 1926); stellv. Direktoren: Prof. Dr. Ernst Diehl sowie Prof. Dr. Heinrich Gembkow (geb. 1928); Parteisekretär: Karl Richter (seit 1965). Im IML arbeiten Hunderte von wissenschaftlichen Mitarbeitern in verschiedenen Abteilungen und „Sektoren“ an Forschungsprojekten sowie im ausgedehnten Parteiarchiv. Hauptaufgaben: 1. Herausgabe der Werke der marxistischen Klassiker, insbesondere der Werke von Marx und Engels (über 40 Bände MEA) und Lenin (über 40 Bände). (Die Herausgabe der Werke Stalins wurde 1956 mit dem Erscheinen des 13. Bandes der auf 16 Bände angelegten Gesamtausgabe abgebrochen.) Gegenwärtig wird im IML geplant, zusammen mit dem IML beim ZK der KPdSU eine historisch-kritische Marx-[S. 291]Engels-Gesamtausgabe (MEGA) in über 100 Bänden herauszugeben; 2. Erforschung der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung aus der Sicht des Marxismus-Leninismus sowie Leitung und Organisation der Erforschung der Geschichte der „örtlichen Arbeiterbewegung“; 3. Lehre auf den beiden erstgenannten Gebieten; 4. Organisation von wissenschaftlichen Konferenzen, Kolloquien und Arbeitstagungen. Organisationsaufbau: Das IML ist in folgende Abteilungen aufgeteilt: Marx-Engels-Abteilung (Prof. Dr. Rolf Dlutek); Lenin-Abteilung (Renate Leuschner); Abteilung Geschichte (Prof. Dr. Ernst Diehl); Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung; Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung; jede dieser Abteilungen ist in Unterabteilungen („Sektoren“) untergliedert. Außerdem arbeiten Arbeitsleiter an größeren Projekten außerhalb der genannten Abteilungen. Neben den Abteilungsleitern, die auch lehren, forschen und lehren Dozenten und wissenschaftliche Assistenten. Das IML gibt seit 1959 eine eigene Zeitschrift, die „Beiträge zur Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung“ (BZG), heraus (jetzt 6mal jährlich). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 290–291 Institut für Marktforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Meinungsforschung beim ZK der SED

Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 1985 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegr. 1947 (Arbeitsaufnahme 1949), Sitz Ost-Berlin. Das IML wurde bis 1953 Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL)…

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Kirchenpolitik (1969)

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Von den 17,1 Mill. Bewohnern Mitteldeutschlands gehören 13,6 Mill. der Evangelischen, 1,6 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten Evangelischen Freikirchen zählen 80.000 eingetragene aktive Gemeindemitglieder. Die Evangelische Kirche teilt sich in 8 Gliedkirchen: Landeskirche Anhalt, Landeskirche Berlin-Brandenburg, Evangelische Kirche (Vor-)Pommern, Evangelische Kirche Provinz Sachsen, Landeskirche Mecklenburg, Landeskirche Schlesien, Landeskirche Sachsen-Land, Landeskirche Thüringen. Die Katholische Kirche ist mit 7 Jurisdiktionsbezirken vertreten. Von den beiden Diözesen Berlin und Meißen sind Teile durch die Oder-Neiße-Linie abgetrennt. Das Erzbischöfliche Amt Görlitz ist der von einem Bischof geleitete in Mitteldeutschland liegende Westteil des Erzbistums Breslau. Die durch die Zonengrenze abgeschnittenen, in der „DDR“ liegenden Teile der Diözesen Osnabrück, Hildesheim, Paderborn, Fulda und Würzburg werden von bischöflichen Kommissaren oder Generalvikaren verwaltet, die gewöhnlich im Range eines Weihbischofs stehen. Der kleine Hildesheimer Diözesananteil wird zusammen mit dem vom Erzbistum Paderborn abgetrennten Teil verwaltet. Die bischöflichen Kommissare haben ihren Sitz in Schwerin, Magdeburg, Erfurt und Meiningen. Sie bilden zusammen mit den Bischöfen von Berlin und Meißen sowie dem Bischof in Görlitz die Berliner Ordinarienkonferenz. Auf 950 Seelsorgestellen und etwa 4.000 Gottesdienststationen sind 1.384 Welt- und Ordensgeistliche tätig. In Klöstern und klösterlichen Niederlassungen leben annähernd 3.000 Ordensschwestern, die vorwiegend in den von der kath. Kirche unterhaltenen 39 Krankenhäusern, 113 Altersheimen, 118 Kinderheimen und 310 Schwesternstationen tätig sind. Die altkatholische Kirche verfügt seit 1945 über das „Dekanat Berlin und Mitteldeutschland“, das die 3 Pfarrgemeinden Berlin, Blankenburg und Leipzig umfaßt. Der Dekan hat seinen Sitz in Berlin (West). Er konnte bisher seine in Ostberlin und in Mitteldeutschland gelegenen Gemeinden nicht besuchen. Dem in Bonn residierenden altkatholischen Bischof wurde seit 1961 zweimal die Visitation dieser Gemeinden gestattet. Die Freikirchen sind in der „Vereinigung evangelischer Freikirchen in der DDR“ zusammengefaßt. Zu der Vereinigung gehören der Bund evangelisch-freikirchlicher Gemeinden (Baptisten), die Methodistenkirche, die evangelische Gemeinschaft und der Bund freier evangelischer Gemeinden sowie gastweise auch die Herrnhuter Brüdergemeinde. Die Neuapostolische Kirche hat sich der Vereinigung nicht angeschlossen. Offizielle Buchverlage der Kirchen sind „Die Evangelische Verlagsanstalt“ Berlin und der katholische „St. Benno Verlag“ Leipzig. Literatur der Freikirchen wird im Union-Verlag Berlin hergestellt. Die Auflagen der Kirchenzeitungen sind, gemessen am Bedarf, minimal. Eine Möglichkeit, sich anderer Kommunikationsmittel zu bedienen, besteht für die Kirchen nicht. 1. Das sowjetische Vorbild Die beiden großen Kirchen stehen unter starkem und unablässigem Druck des SED-Regimes; ihre Probleme sind die gleichen. Ihre Lage wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917 bis 1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1932 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjet[S. 329]regierung änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen, die das Wirken und den Einfluß der Kirchen in Staat und Gesellschaft weitgehend unterdrückt hatte. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte keine Erleichterung, denn der Hauptkampf vollzog sich in den allgemeinen Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 für Ostberlin und am 12. 2. 1958 für die „DDR“ verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen zeigten, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Im Frühjahr 1958 setzten Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 2. 1958 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln verfolgte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, waren: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Begünstigung der Republikflucht, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Eisenhüttenstadt usw., Schließung kirchlicher Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52/57), die Einschränkung der Sammelerlaubnis, die Einführung anderer Formen für Taufe, Trauung und Begräbnis, der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stöckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe. Zu letzterem diente als Vorwand u.a. der Militärseelsorgevertrag („Neue Zeit“ vom 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgevertrages ist Staatsverbrechen“). Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. 2. Verhandlungen zwischen Regime und evangelischer Kirche Über langwierige Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates (Grotewohl, Maron, Eggerath) und Vertretern der Ev. Kirche erschien am 21. 7. 1958 ein gemeinsames Kommuniqué, in dem die kirchlichen Vertreter erklärten, daß 1. die Kirchen in der „DDR“ an den Militärseelsorgevertrag nicht gebunden sind, 2. die Kirchen grundsätzlich mit den Friedensbestrebungen der „DDR“ und ihrer Regierung übereinstimmen, 3. die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit erfüllen, 4. die Christen die Entwicklung zum Sozialismus respektieren und zum friedlichen Aufbau des Volkslebens beitragen, 5. die Kirchen den gegen den [S. 330]Staat erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruches nicht aufrechterhalten. Die Regierung der „DDR“ erklärte: Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik. Beide Seiten gaben zu erkennen, daß klärende Aussprachen über die Beseitigung etwaiger Mißstände in ihren gegenseitigen Beziehungen durchgeführt worden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD bereits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Nachdem Grotewohl am 23. 3. 1959 in einer Rede vor Kulturschaffenden die atheistische Denkweise von Staats wegen proklamiert hatte, wandte sich Bischof Dibelius in einem Offenen Brief am 20. 4. 1959 an ihn und führte Beschwerde über die Anwendung staatlicher Machtmittel gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Am 2. 5. 1959 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Im Juli 1960 legte Bischof Dibelius den Vorsitz in der kirchlichen Ostkonferenz nieder, der alle Bischöfe der in der „DDR“ liegenden Teile der Landeskirche angehören. Am 4. 10. 1960 gab Ulbricht in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Staatsrats eine programmatische Erklärung ab, in der es hieß: „Die Angehörigen der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde haben in unserer DDR die Möglichkeit, in der Kirche bzw. Synagoge ihre religiösen Anliegen zu pflegen.“ Damit wurde die Religionsfreiheit auf Kultfreiheit begrenzt. Wenig später, am 6. 2. 1962, erklärte „Radio DDR“ in einem Kommentar: „Die DDR betrachtet die in der DDR beheimateten Gliedkirchen der EKD als aus der EKD ausgeklammert“ und ließ damit deutlich die Absicht des Regimes erkennen, die EKD zu spalten. Das Verbot des Evangelischen Kirchentages 1961 für den Bereich von Ostberlin, die seit dem 13. 8. 1961 bestehende Behinderung der leitenden Kirchenmänner beider Konfessionen, ihre Dienstpflichten auf der anderen Seite der Demarkationslinie auszuüben, der im Jahre 1962 erfolgreiche Versuch, die Wahl von Präses D. Scharf zum Bischof der Berlin-Brandenburgischen Kirche zu verhindern, waren wie die vom Regime nicht gehaltene Zusage der Befreiung vom Wehrdienst für Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen weitere Beweise aggressiver Kirchenpolitik, denen als einziges Positivum die auf Bitten des thüringischen Bischofs Mitzenheim den Rentnern gewährte Erlaubnis zu Verwandtenbesuchen in West-Berlin und Westdeutschland gegenübersteht. Die am 1. 10. 1965 in Westdeutschland veröffentlichte Denkschrift der EKD „Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn“ wurde in Mitteldeutschland zunächst zurückhaltend, schließlich aber zustimmend aufgenommen, da sie „in gewissem Maße von den Realitäten Kenntnis nehme und den Revanchismus zur Diskussion stelle“ („Neues Deutschland“ vom 10. 11. 1965). Der nach der Wahl des Ratsvorsitzenden der EKD, Präses D. Scharf, zum Bischof der Berlin-Brandenburgischen Kirche 1966 vom SED-Regime ausgesprochenen Aufforderung, aus der „Tatsache, daß zwei deutsche Staaten“ existieren, für die Kirche die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen, begegneten alle Vertreter des mitteldeutschen Protestantismus auf der Synode in Fürstenwalde mit einem gemeinsamen, öffentlichen Bekenntnis zur Einheit der EKD, aber 1968 wurden in kirchlichen Kreisen Überlegungen angestellt, wie der Gemeinschaft der acht Landeskirchen auch organisatorisch deutlichere Gestalt gegeben werden kann. Im Sommer 1968 wurde eine gemeinsame Strukturkommission eingesetzt, die den Zusammenschluß eines „DDR“-Kirchenbundes vorbereiten soll, für den eine Zusammenarbeit mit den Organen der EKD nicht mehr als möglich angesehen wird. Die drei Lutherischen Landeskirchen von Mecklenburg, Sachsen und Thüringen haben sich bereits 1968 zur „Vereinigten Lutherischen Kirche in der DDR“ zusammengeschlossen. Am 10. Juni 1969 wurde die Ordnung des von allen evangelischen Landeskirchen beschlossenen Kirchenbundes von den bevollmächtigten leitenden Geistlichen unterzeichnet. Die organisatorische Trennung von der EKD war damit vollzogen. [S. 331] 3. Schwierigkeiten für die katholische Kirche Am 17. 9. 1960 wurde dem Päpstlichen Nuntius für Deutschland, Erzbischof Dr. Bafile, das Betreten Ostberlins verwehrt. Als Begründung wurde angegeben: „Da gegenwärtig noch keine Vereinbarungen zwischen dem Vatikan und der Regierung der DDR bestehen, ist es nicht möglich, daß ausgerechnet ein Vertreter des Vatikans bei der Bonner Kriegsregierung in der Hauptstadt der DDR auftritt“ („Neues Deutschland“ v. 20. 9. 1960). Die katholische Soziallehre wurde nach der Veröffentlichung der Enzyklika „mater et magistra“ wiederholt heftig angegriffen. Dem Versuch, die Enzyklika „pacem in terris“ als eine ideologische Annäherung an die Thesen der kommun. „Weltfriedensbewegung“ zu verfälschen, traten die Bischöfe und bischöfl. Kommissare mit einem Hirtenbrief 1963 entschieden entgegen. Dem in Ostberlin residierenden katholischen Oberhirten, Erzbischof Dr. Bengsch, wird zur Zeit noch gestattet, in beiden Teilen der Stadt seinen Dienstpflichten nachzukommen. Doch durften weder er noch die anderen bischöflichen Würdenträger seit Herbst 1961 an den Fuldaer Bischofskonferenzen teilnehmen. In der ersten Hälfte des Jahres 1965 mußten sich die evgl. und die kath. Kirche in die Diskussion über das neue Familiengesetzbuch einschalten, da es von den Kirchen nicht zu billigende Konsequenzen für das Ehescheidungsrecht, für das Sorgerecht an Kindern geschiedener Eltern und für die Rechtsstellung der Mutter in der Gesellschaft hätte (Familienrecht, Familie). Auch einer Verordnung zur Regelung rechtlicher Voraussetzungen zur Schwangerschaftsunterbrechung traten beide Kirchen entgegen. Erneut mußten sie Klage führen, daß Christen als Bürger zweiter Klasse behandelt und christliche Kinder wegen ihres Glaubens verhöhnt würden. Der im Dezember 1965 auf dem II. Vatikanischen Konzil in Rom erfolgte Briefwechsel zwischen dem polnischen und dem deutschen Episkopat fand harte Kritik und Ablehnung durch das SED-Regime. Den Mitgliedern der Berliner Ordinarienkonferenz wurde vorgeworfen, die Existenz der „DDR“ und des Vertrages über die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze ignoriert und Formulierungen zugestimmt zu haben, in denen eine Revision der Ergebnisse des 2. Weltkrieges empfohlen werde. Neuerdings versucht das SED-Regime durch die Ost-CDU in der Bevölkerung Stimmung zu machen für eine Trennung der katholischen Kirche in der „DDR“ von der in der BRD. Diese Kreise fordern in der pseudoreligiösen Monatsschrift „Begegnung“ die Umbenennung der Berliner Ordinarienkonferenz in „Ordinarienkonferenz der DDR“ und demgemäß deren Trennung von der Deutschen Bischofskonferenz. 4. Die Kirchenfrage in der neuen Verfassung Während das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in der Verfassung vom 7. 10. 1949 noch in 9 Artikeln ausführlich geregelt war, behandelt die neue Verfassung vom 31. 1. 1968 dieses Grundrecht in einem einzigen Artikel, der besagt: „(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben. (2) Die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften ordnen ihre Angelegenheiten und üben ihre Tätigkeit aus in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik. Näheres kann durch Vereinbarungen geregelt werden.“ Außerdem wurde in Artikel 20 festgelegt, daß jede Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet wird und daß alle Bürger — ungeachtet ihrer Nationalität, ihrer Rasse und ihres weltanschaulichen Bekenntnisses — die gleichen Rechte und Pflichten haben und vor dem Gesetz gleich sind. 5. Atheistische Propaganda Unter Auswertung der sowjet. Erfahrungen wurde die Taktik eines offenen Angriffs auf die Religionen zunächst weitgehend vermieden. Vielmehr wurde versucht, die Glaubensverbreitung zu beschränken mit dem Ziel einer „Verstaatlichung“ der religiösen Körperschaften. Seit 1952 verstärkten sich unter Einschaltung von Presse, Rundfunk, Film und politischen Massenorganisationen die staatlichen Versuche, über das innere Wesen christlicher Ethik vor allem bei den Jugendlichen Zweifel aufkommen zu lassen, die zu schweren Gewissenskonflikten führen. [S. 332]„Ist das etwa Erziehung der Jugend zum selbständigen Denken, wenn von den Jugendlichen im Konfirmationsunterricht gefordert wird, zu glauben, daß sie von einem überirdischen Wesen geschaffen worden seien?“ (Ulbricht zur Jugendweihe, Sommer 1957). 1959 erschien erstmalig unter dem Titel „Vom Jenseits zum Diesseits“ der I. Band eines „Wegweisers zum Atheismus“ (243 S., Urania-Verlag, Leipzig/Jena), Herausgeber: Günter Heyden, Karl A. Mollnau und Horst Ullrich. Darin wird grundsätzlich gesagt: „Die Erkenntnis, daß die Lehren der Religion nachweisbar wissenschaftlich unhaltbar sind, muß bei jedem Menschen mit logischer Konsequenz zur Ablehnung der religiösen Anschauungen führen.“ „Die Praxis hat die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat gegenüber Christentum und Kirche bestätigt“, stellte das ZK der SED in seinem Rechenschaftsbericht an den VI. Parteitag (Jan. 1963) fest. Gestützt auf die Beschlüsse dieses Parteitages, der den atheistischen Charakter des Kommunismus besonders betont hat, ist im Institut für Philosophie der Universität Jena ein Forschungsschwerpunkt „Wissenschaftlicher Atheismus“ gebildet worden, der helfen soll, die Schwierigkeiten der atheistischen Propaganda zu überwinden. 6. Die Russisch-Orthodoxe Kirche 1948 wurde innerhalb des Exarchats Westeuropa die Diözese Berlin und Deutschland neu errichtet. Am 30. 6. 1960 wurde mit dem Sitz in Ostberlin ein Exarchat für Mitteleuropa eingerichtet. Mit Rücksicht auf die Drei-Staaten-Theorie wurde der Titel des Erzbischofs, der zunächst lautete „Erzbischof von Berlin und Deutschland, Exarch des Patriarchen in Mitteleuropa“ geändert in „Erzbischof von Berlin und Mitteleuropa, Exarch des Patriarchen in Mitteleuropa“. Zum Erzbischof wurde berufen Joann Wendland. Sein Nachfolger wurde am 1. 11. 1962 Erzbischof Sergius Ladrin von Perm und Solikamski. Bei seinem Amtsantritt betonte Erzbischof Sergius gegenüber dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Seigewasser, die „grundsätzliche Übereinstimmung mit den humanistischen Zielen der DDR“. Seit 1. 11. 1964 leitet Erzbischof Kyprian von Dmitrow das Berliner Exarchat. Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Koch, Hans-Gerhard: Die Abschaffung Gottes — der materialistische Atheismus … Stuttgart 1961, Quell-Verlag. 291 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 328–332 Kinderzuschlag, Staatlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchensteuer

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Von den 17,1 Mill. Bewohnern Mitteldeutschlands gehören 13,6 Mill. der Evangelischen, 1,6 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten Evangelischen…

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Leipzig (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1951 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Nordwestteil von Sachsen sowie sachsen-anhaltischen und thüringischen Gebietsteilen; 4.966 qkm mit (1967) 1.507.873 Einwohnern (1950: 1.630.395). 1~Stadtkreis: Leipzig; 12 Landkreise: Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Geithain, Grimma, Leipzig, Oschatz, Schmölln, Torgau, Wurzen. [S. 372]Vors. des Rates des Bezirkes: Erich ➝Grützner (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Paul ➝Fröhlich. Der Bezirk L. hat eine außerordentlich vielgestaltige Industrie. Während die Grundstoffindustrie sich im wesentlichen auf den Braunkohlentagebau beschränkt, ist der Bezirk der wichtigste Produzent an vielerlei Gießerei- und Schmiedeerzeugnissen, nach Berlin vorherrschend bei Druckerzeugnissen sowie bei der Leder-, vorwiegend Pelzproduktion. Auch in der Fabrikation von vielen Spezialmaschinen nimmt L. eine führende Stellung ein. 2. Stadtkreis im sächsischen Bezirk L., Bezirksstadt, Kreisstadt, in der Leipziger Tieflandsbucht, am Zusammenfluß von Weißer Elster, Pleiße und Parthe, mit (1967) 591.538 Einwohnern (1950: 617.574) größte Stadt Sachsens und der „DDR“; alte Handels- und Kunststadt (im 2. Weltkrieg stark zerstört): Thomaskirche (um 1200 gegr., mit Grab J. S. Bachs), Nikolaikirche (13./16. Jh.), Altes Rathaus (15./16. Jh.), Völkerschlachtdenkmal (1913), wichtiger Verkehrsknotenpunkt, der größte Bahnhof Deutschlands, Autobahn, Endhafen des Elster-Saale-Kanals, Flughafen); bis zur Spaltung Deutschlands bedeutendster deutscher, seitdem wichtigster Messeplatz der „DDR“ (die Leipziger Messen gehen auf das 12. Jh. zurück); Hauptsitz des deutschen Buchhandels (über 400 Verlage) und Pelzhandels; bedeutende Industrie: Eisen-, Schwer-, Land- und Druckmaschinen, Textilien, graphische Betriebe, Postscheckamt; seit 1409 Universitätsstadt (Universitas Lipsiensis, nach Schließung der deutschen Universität in Prag gegründet, seit 1953 „Karl-Marx-Universität“), Sächsische Akademie der Wissenschaften zu L., Hochschulen für Musik, Körperkultur, Graphik und Buchkunst, Binnenhandel, Bauwesen, Theaterhochschule, Pädagogisches Institut, Institut für Literatur, Deutsche Bücherei (mit 2,5 Mill. Bänden), Universitätsbibliothek, Sender des „Radio DDR“, Theater (Städtische Theater, Schauspielhaus, „Theater der Jungen Welt“), Gewandhausorchester, Thomanerchor, Zentralleitung des Gustav-Adolf-Werkes für die ev. Diaspora-Gemeinden, Zentralhaus für Volkskunst, Museum der bildenden Künste, Museum des Kunsthandwerks (Grassi-Museum), „Georgi-Dimitroff-Museum“ (im Reichsgerichtsgebäude), Deutsches Institut für Länderkunde, Museum für Völkerkunde, Zoologischer Garten. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 371–372 Leihbüchereien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leipziger Messe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1951 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Nordwestteil von Sachsen sowie sachsen-anhaltischen und thüringischen Gebietsteilen; 4.966 qkm mit (1967) 1.507.873 Einwohnern (1950: 1.630.395). 1~Stadtkreis: Leipzig; 12 Landkreise: Altenburg, Borna, Delitzsch, Döbeln, Eilenburg, Geithain, Grimma, Leipzig, Oschatz, Schmölln, Torgau, Wurzen. [S. 372]Vors. des Rates des Bezirkes: Erich ➝Grützner…

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Banken für Handwerk und Gewerbe (1969)

Siehe auch: Banken für Handwerk und Gewerbe: 1975 1979 Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB): 1975 Handwerk und Gewerbe, Banken für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die ehemaligen „Volksbanken“ (gewerbliche Kreditgenossenschaften) durften auf Grund des SMAD-Befehls Nr. 14 vom 15. 1. 1946 als genossenschaftliche Bankinstitute ihre Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen. Sie erhielten den Namen BfHuG. Gegenüber den anderen mitteldeutschen Bankinstituten nehmen sie auf Grund ihrer von diesen abweichenden Eigentumsverhältnisse eine Sonderstellung ein. Träger dieser Banken ist jeweils eine [S. 81]Genossenschaft, deren Mitglieder vorwiegend kleine Handwerker, Einzelhändler und private Unternehmer sind, soweit letztere weniger als 10 Personen beschäftigen. Die Eigenmittel dieser Banken werden aus Genossenschaftsanteilen gebildet. In ihren Bankgeschäften und der Kreditpolitik sind sie an die Weisungen des Ministeriums der Finanzen und an die der Staatsbank gebunden. Als örtliche Bankinstitute unterliegen die Genossenschaftsbanken außerdem der Zweitaufsicht durch die Räte der Stadt- und Landkreise, die ihnen gegenüber auch bestimmte Anleitungsbefugnisse haben. Neben der Sammlung von Spargeldern, der Führung der Geschäftskonten und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für ihre Kunden gewähren die BfHuG. Kredite an Handwerksbetriebe, Einzelhändler und kleine Gewerbetreibende. Kredite können jedoch nur Genossenschaftsmitglieder erhalten. Seit ab 1958 den Genossenschaftsbanken zur Förderung der Kollektivierung des Handwerks die Mitverwaltung bestimmter staatlicher Geldzuschüsse anvertraut wurde, gewähren sie auch langfristige Kredite an die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH). Sie beraten die PGH in allen Finanzfragen. Die BfHuG. sind im Deutschen Genossenschaftsverband der B. (gesetzlicher Prüfungsverband) zusammengefaßt, der die Revision der Genossenschaftsbanken durchführt. Im Juni 1961 bestanden 224 BfHuG. (Banken, Genossenschaften, Handwerk) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 80–81 Banken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bankenabkommen

Siehe auch: Banken für Handwerk und Gewerbe: 1975 1979 Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe (GB): 1975 Handwerk und Gewerbe, Banken für: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die ehemaligen „Volksbanken“ (gewerbliche Kreditgenossenschaften) durften auf Grund des SMAD-Befehls Nr. 14 vom 15. 1. 1946 als genossenschaftliche Bankinstitute ihre Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen. Sie erhielten den Namen BfHuG. Gegenüber den anderen mitteldeutschen Bankinstituten nehmen sie…

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Massenorganisationen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Lagen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren und zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Ziele tätig werden zu lassen. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d.h. sie lassen nur die Bildung solcher Verbände zu, deren Gründung ihnen erwünscht, deren Programmatiken und Satzungen den Führungsanspruch der Partei ausdrücklich anerkennen und in denen die entscheidenden Führungspositionen von Parteimitgliedern besetzt sind. Die M. sind sowohl als Interessenorganisationen der Mitglieder als auch zugleich als Herrschaftsinstrumente der Partei konzipiert. Dieser „Widerspruch“ wird auf Grund des Machtübergewichts der Partei vielfach zuungunsten der Interessenvertretung gelöst, ohne daß dieser Aspekt der M. völlig vernachlässigt werden kann. Neben dem Begriff „M.“, der vor allem den Großorganisationen vorbehalten ist, wird auch die Bezeichnung „gesellschaftliche Organisation“ verwendet. Mit Hilfe der M. versucht die SED, 1) ihre jeweiligen Aktionsziele zu propagieren und die in den M. organisierten Mitglieder zu deren Erreichung zu mobilisieren (M. als „Transmissionsriemen“), 2) einen organisierten und kontrollierten Raum zu schaffen, in dem die Interessen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten, soziale Bedürfnisse und Aktivitäten (z. B. kulturelle und sportliche) erfüllt und soziale Konflikte ausgetragen und gelöst werden können, ohne die Herrschaftsposition der Partei in Frage zu stellen (M. als Interessenvertretung), 3) die Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitglieder der M. im Sinne der Parteidoktrin zu verändern (M. als „Schulen des Sozialismus“), 4) Nachwuchs für leitende Positionen in Partei, Staat und Wirtschaft heranzubilden und zu erproben (kaderbildende Funktion der M.), 5) die verschiedenen Gruppen und Schichten in der Gesellschaft in ihren Aktivitäten zu kontrollieren (M. als Mittel zur Kontrolle der Gesellschaft), 6) bürokratische Strukturen in Staat und Gesellschaft zu kontrollieren, um Machtmißbrauch, Verselbständigungstendenzen, Unterschleife und Nichteinhaltung gesetzlicher Normen zu verhindern (M. als Mittel „gesellschaftlicher Kontrolle“), 7) sich zusätzliche Informationen über Einstellungen, Wünsche und Unzufriedenheiten in der Gesellschaft zu verschaffen, um möglicherweise die eigene Politik zu korrigieren oder Agitation und Propaganda gezielter einsetzen zu können (M. als Informationsquellen mit korrigierender Funktion), 8) sich auf Spezialgebieten des Sachverstandes bestimmter Gruppen zu bedienen, um sachgerechtere Entscheidungen zu ermöglichen (konsultative oder beratende Funktion der M.), 9) Medien für eine kontrollierte und auf Einzelfragen bezogene Kritik zu schaffen (M. als Foren für Kritik und Selbstkritik). Ihren Führungsanspruch realisiert die SED durch ihre Mitglieder, die gehalten sind, sich in den M. zu organisieren und dort laut Statut der SED die Parteibeschlüsse durchzuführen, sowie mit Hilfe einer systematischen Kaderpolitik (Kader) in den M., die von den zuständigen Abteilungen des SED-Apparates auf allen Organisationsebenen gelenkt wird. Die Vorsitzenden der wichtigsten M. (insbesondere FDGB und FDJ) gehören auf den verschiedenen Organisationsebenen den entsprechenden SED-Leitungen an. Alle M. erkennen in ihren Satzungen und programmatischen Erklärungen die Führungsrolle der Partei ausdrücklich an; ihr Organisationsprinzip ist der demokratische Zentralismus. Sie verfügen über eigene Schulungseinrichtungen zur Heranbildung des Funktionärsnachwuchses und eine eigene Verbandspresse. Die Mitgliedschaft in den M. ist grundsätzlich freiwillig, sie ist jedoch eine Voraussetzung für sozialen und beruflichen Aufstieg. Anreiz zum Eintritt in die M. sind Vergünstigungen wie z. B. Ferienreisen. Es gibt keine andere Möglichkeit, bestimmten sozialen Interessen (Sport, Briefmarkensammeln, Heimatforschung, Laienspiel usw.) nachzugehen, als sich der zu diesem Zweck in den M. organisatorisch vorgegebenen Formen zu bedienen. Die 1945 erfolgte Auflösung aller bestehenden Verbände ermöglichte es der KPD/SED, mit Unterstützung der Besatzungsmacht unter der Losung der „antifaschistischen Einheit“ nur die Gründung solcher Organisationen zuzulassen, an deren Führung sie von Anbeginn maßgeblich beteiligt war. In den anfänglich überparteilichen M., wie [S. 401]z. B. FDGB, KB, DFD, FDJ, gelang es der SED, durch eine geschickte Kaderpolitik, die Ausnutzung von Satzungsbestimmungen und das geschlossene fraktionsmäßige Auftreten ihrer Mitglieder sowie durch den Einsatz von Zwangsmitteln die alleinige Führung an sich zu ziehen. Die Gründungstechniken variierten je nach historischer Situation und der Art des Verbandes: FDGB und Kulturbund wurden als zentrale Organisationen gegründet; FDJ, DFD und VdgB entstanden aus kommunalen Ausschüssen; andere Verbände wurden aus bestehenden M. ausgegliedert, wie z. B. der VDJ aus dem FDGB, der DTSB über kommunale Sportausschüsse aus der FDJ und dem FDGB, DSV und DSF aus dem KB. Neben den jeweils aktuellen politischen Überlegungen spielte die begrenzte Zahl verfügbarer fähiger und zuverlässiger Parteimitglieder für bestimmte Aufgaben in den M. eine Rolle bei der Entscheidung, wann und in welcher Form Organisationen ins Leben gerufen wurden. Das System der M., soweit es die Großorganisation betrifft, hat seit der Bildung des DTSB 1957 keine Veränderungen mehr erfahren. Dagegen geht der Differenzierungsprozeß im Bereich der Fachverbände der Intelligenz weiter. So wurden 1966 der Verband der Theaterschaffenden, 1967 der Verband der Film- und Fernsehschaffenden gegründet. Das differenzierte und aufeinander bezogene System der M. wird außer durch die SED noch durch die von der Partei geleitete Nationale Front koordiniert, der auch die bürgerlichen Parteien angehören. Außer der SED, den bürgerlichen Parteien (die in vieler Hinsicht als spezielle M. für die bürgerlichen Restschichten angesehen werden können) entsenden der FDGB, die FDJ, der DFD, der KB und in den Kreisen und Gemeinden auch die VdgB/BHG und die Konsumgenossenschaften Abgeordnete in die Volksvertretungen. Diese M. sind im Rahmen der NF auf den verschiedenen Ebenen des Staatsaufbaus im Demokratischen Block der Parteien und M. zusammengeschlossen (Blockpolitik). In der ideologischen und staatsrechtlichen Diskussion wird eine Tendenz, gewisse staatliche Aufgaben den M. (z. B. die Sozialversicherung dem FDGB) zu übertragen, postuliert. In der Ablösung staatlichen Zwanges durch die sozialen Zwänge der M. wird der fortschreitende Aufbau der sozialistischen Gesellschaft gesehen. Die wachsende Bedeutung rationaler Entscheidungen auf Grund von Sachverstand im Zuge des NÖS, verbunden mit der Delegierung von Befugnissen an untere Stufen der staatlichen und wirtschaftlichen Hierarchie, hat die Beratungs-, Kritik- und Informationsfunktion der M. gestärkt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 400–401 Massenkontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialistische Geschichtsauffassung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Lagen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren und zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Ziele tätig werden zu lassen. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d.h. sie lassen nur die Bildung solcher…

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Rentabilität (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Begriff der R. hat im Laufe der Wirtschaftsgeschichte der sozialistischen (sowjetischen) Wirtschaftssysteme verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der fünfziger Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen Teilen einhält und den vorgesehenen Plangewinn erreicht; 3. unabhängig von der Erfüllung aller Planteile des Betriebsplanes einen Gewinn erwirtschaftet. Die dritte Interpretation des R.-Begriffes war in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur allgemein vorherrschend. Entsprechend dieser Begriffsbestimmung wurde bis zur Veröffentlichung des Aufsatzes von Prof. E. Liberman über die Reform der zentralen Betriebslenkung in der SU in der„Prawda“ vom 9. Sept. 1962 und der ab 1963 in der „DDR“ einsetzenden Wirtschaftsreform die R.-Rate im Gegensatz zu der in den westlichen Wirtschaften üblichen Definition als das Verhältnis von Gewinn zu den Selbstkosten bezeichnet. Die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ wird von den Politökonomen als Kennziffer für den „Nutzeffekt der aufgewendeten gesellschaftlichen Arbeit“ angesehen. Seit Beginn der Reformdiskussionen und -maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiet in der UdSSR und „DDR“ 1962/63 hat im Zuge der Aufwertung des Gewinns zur wichtigsten Kennziffer des Betriebsplanes und zum Hauptkriterium der betrieblichen Leistungen die „fondsbezogene R.-Rate“ (Fonds-R.) die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ von ihrem ersten Platz als Maßstab der Effizienz der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe verdrängt. Diese Entwicklung hängt eng mit den laufenden Bemühungen der Wirtschaftsführungen der sozialistischen Länder zur Entwicklung von Berechnungs-Verfahren und Lenkungsinstrumenten zusammen, durch die eine bessere ökonomische Verwertung des verfügbaren Kapitals als vor 1963 üblich garantiert werden soll. (Produktionsfondsabgabe, Handelsfondsabgabe, Investitionen) Die „Fonds-R.“ ist die politökonomische Umschreibung des in der westlichen Wirtschaftswissenschaft gebräuchlichen Begriffes der „Kapital-R.“. Bei der Ermittlung der „Fonds-R.“ der Betriebe wird im Nenner des Quotienten der Wert des während eines bestimmten Zeitraumes durchschnittlich verfügbaren Anlage- und Umlaufkapitals eingesetzt und nicht das an einem bestimmten Stichtag vorhandene Kapital. Außer der betrieblichen „Fonds-R.“ werden im Planungswesen und in der Planabrechnung auch die R.-Raten für einzelne Wirtschaftszweige (Zweig-R.) ermittelt, um (trotz des begrenzten Aussagewertes solcher Berechnungen) Vergleiche über die Ausnutzung der Kapitalausstattung in einzelnen Zweigen während verschiedener Wirtschaftsperioden anstellen zu können. Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 526 Religionsunterricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Renten

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Begriff der R. hat im Laufe der Wirtschaftsgeschichte der sozialistischen (sowjetischen) Wirtschaftssysteme verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der fünfziger Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust…

DDR A-Z 1969

Versorgung (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Unter V. ist die Bereitstellung von Nahrungsgütern, Industriewaren und Dienstleistungen für die Bevölkerung zu verstehen. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen, so soll auch die V. planmäßig erfolgen. Zum besseren Überblick über den Gesamtkomplex der V. der Bevölkerung wurde bei den örtlichen Staatsorganen der V.-Plan geschaffen, der u. a. eine Zusammenfassung der einzelnen Planteile im Handelssektor bringt. Er ist Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes und umfaßt schwerpunktmäßig die vier Planteile: Nahrungsgüter, Industriewaren, Reparaturen und Dienstleistungen. Die Produktionsaufkommen aus Industrie, Handwerk und Landwirtschaft werden darin der Anforderung des Handels unter Berücksichtigung des vorhandenen Transportraumes gegenübergestellt und abgestimmt. [S. 678]Tatsächlich hat sich das Ziel, die V. nach Maßgabe vorher aufgestellter Pläne zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern, biß heute nicht erreichen lassen. 1. Entwicklung, allgemeine Versorgungslage Nachdem in der stalinistischen Ära die V. der Bevölkerung im Interesse der Industrialisierungsprogramme, insbesondere des forcierten Aufbaus der Schwer- und Grundstoffindustrie, hintangesetzt worden war, wurde mit dem Neuen Kurs (1953) eine teilweise Änderung dieser Wirtschaftspolitik eingeleitet. Langsam erhöhte sich die Warenbereitstellung für den Bevölkerungsbedarf, und 1958 konnten die bis dahin erforderlichen Lebensmittelkarten abgeschafft werden. Gleichzeitig wurde versucht, durch sogenannte „Massengüterprogramme“, worunter die Beauflagung der einzelnen Industriebetriebe mit der zusätzlichen Produktion von Gebrauchsgütern zu verstehen war, die V. auch in diesem Bereich zu verbessern. Dieses Ziel konnte jedoch nicht erreicht werden, und die Bevölkerung war weiterhin gezwungen, wegen der quantitativen und qualitativen Mängel der mitteldeutschen Produktion die benötigten Waren im Westen einzukaufen. Mit den durch die Kollektivierung bedingten Mißernten der Jahre 1961 und 1962 mußte für eine Reihe von Grundnahrungsmitteln — Milch, Butter, Käse, Eier und Fleisch — vorübergehend wiederum eine Rationierung in Form von Kundenlisten eingeführt werden. Inzwischen hat sich aber das Marktaufkommen aus der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft wieder soweit normalisiert, daß die Zuteilungsbeschränkungen für die Grundnahrungsmittel entfallen konnten. Auch in der V. mit Industriewaren war eine relative Verbesserung zu verzeichnen. Die Entwicklung der V. läßt sich bis zu einem gewissen Grade an den Einzelhandelsumsätzen (Binnenhandel) in den Hauptwarengruppen ablesen. Sie entwickelten sich ab 1960 folgendermaßen: Von 1961 bis 1963 stagnierten die Einzelhandelsumsätze. Seit 1964 nahmen sie jährlich um durchschnittlich 4,2 v. H. zu, woraus sich gegenüber 1960 ein Wachstum von 18 v. H. errechnet. Dem steht eine Steigerung des Nationaleinkommens im gleichen Zeitraum um 23 v. H. und der Bruttoanlageinvestitionen um 33 v. H. gegenüber. Dies bedeutet, daß die mitteldeutsche Wirtschaftspolitik auf eine schnelle Erhöhung des Produktionspotentials bei einer verlangsamten Steigerung der individuellen Konsumtion ausgerichtet ist. Diese Politik wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt (Wirtschaft, Planung). In der Zusammensetzung des Warenumsatzes lagen die Nahrungs- und Genußgüter mit 56 v. H. auch 1966 an der Spitze, während man in einem modernen Industriestaat gerade mit einer umgekehrten Quote zugunsten von Industriewaren rechnet. 48 v. H. des hohen Anteils an Nahrungsmitteln machen die Genußmittel wie Tabakwaren und Alkohol aus. Aus den angeführten Angaben läßt sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Versorgungslage nicht gewinnen. Diese erreicht weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht das Niveau eines modernen Industriestaates des Westens. Im einzelnen ergibt sich das folgende Bild: 2. Nahrungs- und Genußmittel Mit zunehmender Verbesserung der Einkommenslage hat sich die Verbrauchsstruktur weiter zugunsten höherwertiger Güter verändert. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Kartoffeln ist weiterhin — von 174 kg (1960) auf 156 kg (1966) — gesunken. Gestiegen ist beispielsweise der Verbrauch (je Einwohner pro Jahr) folgender Güter: [S. 679] Der mitteldeutsche Nahrungsmittelverbrauch zeichnet sich noch immer durch einen vergleichsweise hohen Anteil von Fetten und Kohlehydraten aus. Sein Nährwertgehalt — gemessen in Kalorien je Einwohner — dürfte 1966 rd. 15 v. H. über dem westdeutschen gelegen haben. Die Ursache hierfür ist einmal in der durchschnittlich höheren Arbeitsbelastung der mitteldeutschen Bevölkerung, zum anderen in der noch unzureichenden Substitution fett- und kohlehydratreicher durch eiweißreiche Nahrungsmittel zu suchen. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Genußmitteln erhöhte sich zum Teil noch stärker, wie die folgende Übersicht zeigt: Während das Preisniveau der Nahrungsmittel sich in beiden Teilen Deutschlands bei einer Gleichsetzung von DM und M im Durchschnitt etwa entspricht (Ausnahmen: Butter, Schokolade und Südfrüchte sind in der BRD billiger), gelten für Genußmittel in Mitteldeutschland noch immer wesentlich höhere Preise (Preissystem). („SBZ-Archiv“ Nr. 5/1968, Seite 69 ff.) Die tatsächlich im Bereich der Nahrungs- und Genußmittel bestehenden Mängel und Mißstände in der V. treten weniger in der zentralen in Ost-Berlin erscheinenden Presse, als vielmehr in den Veröffentlichungen der Bezirks- und Betriebszeitungen in Erscheinung. Für Mitte 1968 ergibt sich daraus die folgende Situation: a) Brot- und Backwaren Seit Herbst 1966 läßt sich in mehreren Bezirkshauptstädten, insbesondere in Magdeburg, Leipzig, Chemnitz und Potsdam-Werder eine deutliche Verschlechterung in der V. der Bevölkerung mit Brot und Backwaren registrieren. Die Ursachen sind vielfältig. Sie liegen vor allem im herrschenden Arbeitskräftemangel und im Fehlen des Nachwuchses für das Bäckerhandwerk, in der Schließung vieler Bäckereien und dem dadurch bedingten Ausfall der Backkapazität und schließlich in der ungenügenden Leistung der Großbäckereien. Hier ist der Maschinenpark überaltert, da die Neuproduktion an Bäckereimaschinen exportiert werden mußte. b) Obst, Gemüse, Kartoffeln Die Belieferung mit Gemüse erfolgt offensichtlich nur stockend, feinere Gemüsesorten werden nur selten angeboten. Die Gründe für die V.-Mängel scheinen hier vor allem im Fehlen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Arbeitskräfte, in den Unzulänglichkeiten des Verteilungsnetzes und im Mangel an Verpackungsmaterial zu liegen. Bei Kartoffeln ist zur Einkellerung die Voranmeldung beim Einzelhandel erforderlich. Geklagt wird über die schlechte Qualität der Kartoffeln sowie das Fehlen von Kartoffelerzeugnissen. c) Milch, Molkereiprodukte, Getränke Obwohl die mitteldeutsche Landwirtschaft heute genügend Milch erzeugt, treten laufend Störungen in der V. mit Milch und Käse auf. Bei Milch scheinen die Ursachen vor allem in der ungelösten Transport- und Verpackungsfrage (Rücklauf des Leergutes, völlig unzureichende Kapazität an Tütenabfüllung) zu liegen. Im Käseangebot fehlt es vor allem an Abwechslung; hochwertige Käsesorten fehlen völlig. Ein wunder Punkt ist die Getränkeversorgung. Im Sommer 1968 hat sich die Situation hier so zugespitzt, daß in der Bezirkspresse verschiedentlich über Produktionsausfälle in den Betrieben und mangelnde Schichtleistungen berichtet wird, weil die Arbeiter Arbeitszeit zur Besorgung von Bier und nichtalkoholischen Getränken aufwenden. d) Fleisch- und Wurstwaren, Fisch Von den Kontrollen der ABI und der Hygiene-Inspektion wurde Anfang 1968 mehrmals die mangelhafte Qualität der von staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Fleischereien angebotenen Fleisch- und Wurstwaren bemängelt (zu großer Fettgehalt im Gehackten, Untergewichte). Die Versorgung mit Frischfisch ist gebiets[S. 680]weise unzureichend. Die Ursachen scheinen in ungenügenden Anlandungen, Mängeln bei der Fischverarbeitung sowie in Leistungsschwächen des Verteilungsapparates zu liegen. 3. Industriewaren Der Industriewarenumsatz ist seit 1960 von 20,0 Mrd. M um durchschnittlich 2,4 v. H. im Jahr auf 23,1 Mrd. M (1966) gestiegen. Seit 1964 hat sich das Angebot industrieller Güter allerdings zunehmend günstiger entwickelt, zumal Strukturveränderungen innerhalb des gesamten Industriewarenumsatzes zu berücksichtigen sind. Bei stark differenziertem Konsumverhalten der Bevölkerung ist auch in Mitteldeutschland eine Tendenz zum höherwertigen Industrieartikel zu erkennen: Pkw verdrängen Mopeds, Motorroller und Motorräder, Waren minderer Güte verschwinden allmählich aus dem Sortiment, das Angebot langlebiger Konsumgüter steigt, bei gewissen Gütern (z. B. Fernsehgeräten) zeigen sich Marktsättigungstendenzen. Die Erhöhung des Industriewarenumsatzes sowie der Anstieg des Bestandes an langlebigen technischen Konsumgütern darf nicht über die vielfach vorhandene Dürftigkeit des Angebots und die oftmals geringe Qualität der Erzeugnisse aus der eigenen Produktion hinwegtäuschen. Recht aufschlußreich ist hier z. B. der Vergleich eines Kataloges des Versandhauses „Konsument“ in Chemnitz (Versandhandel) mit einem Katalog eines westdeutschen Versandhauses des gleichen Jahres (1966). So bietet „Konsument“ z. B. eine einzige Nähmaschine an — gegenüber 13 Modellen des westlichen Versandhauses. Dem Angebot von 2 Fahrradmodellen stehen 16 Modelle auf der westlichen Seite gegenüber. Auffallend gering ist auch das Angebot an Plastikerzeugnissen. So werden Eimer, Waschwannen, Kinderbadewannen u. dgl. vorwiegend in Zinkblech angeboten, worin sich das geringe Niveau der mitteldeutschen kunststoffchemischen Industrie ausdrückt. Die Nachteile für den Verbraucher treten im höheren Preis in Erscheinung. Während die verzinkte Kinderbadewanne bei „Konsument“ mit 32,45 Mark angeboten wird, kosten gleichartige Erzeugnisse aus Plastik im Westen 5,50 bis 9,85 Mark. Im einzelnen ergibt sich für Mitte 1968 folgendes Bild: a) Kraftfahrzeuge Mit einem Bestand von 39 Personenkraftfahrzeugen auf 1.000 Einwohner lag die DDR 1965/66 im europäischen Vergleich erst an 16. Stelle (BRD: 173 Pkw auf 1.000 Einwohner). Hinter diesem Bestand verbirgt sich eine Erhöhung des Pkw-Angebots seit 1960 um durchschnittlich 8,1 v. H. jährlich. Im Jahre 1966 wurden mit 82.000 Pkw jedoch nur 5 Autos je 1.000 Einwohner im Inland abgesetzt. Die Wartezeiten auf Lieferung eines Pkw betragen gegenwärtig 4 oder mehr Jahre (nach Meldungen in der Bezirkspresse werden z. Z. (Sommer 1968) sogar erst die Bestellungen des Jahres 1961 ausgeliefert). Ein weiteres Problem ist die Ersatzteilversorgung, so daß ein großer Teil von Kraftfahrzeugen nicht einsatzfähig ist. b) Schuhwaren, Bekleidung In der ersten Hälfte des Jahres 1968 führte die gesamte SED-Presse eine regelrechte Kampagne, mit dem Ziel, die herrschenden Mißstände in der Schuhproduktion und Schuhversorgung zu überwinden. Das „Neue Deutschland“ schrieb unter dem 4. 1. 1968: „Der Schuh ist für uns nicht mehr nur Fußbekleidung schlechthin, sondern er soll uns auch gefallen. Die Kunden haben recht, wenn sie das Sortiment eintönig finden. — Abgeleimte Sohlen, schlechte Innenverarbeitung, Absatzbrüche, Abblättern der Farbe — offensichtlich werden in manchen Schuhfabriken die technischen Prozesse ungenügend beherrscht.“ Auch auf dem Gebiet der Textilversorgung können die Bedürfnisse der Bevölkerung nicht befriedigt werden. Hier wird vor allem über den fehlenden modischen Schick sowie über Angebotslücken, vor allem bei Kinderkleidung, geklagt. Auch [S. 681]die Anpassung des Angebots an die Saisonbedürfnisse scheint nicht zu gelingen („warme Jacken statt leichter Anzüge für den Sommer?“ — „Neues Deutschland“ v. 5. 6. 1968). c) Baumaterialien, Installationsmaterial Eine reale Forderung an die V. bezieht sich auf eine bessere Bereitstellung von Baumaterialien für den noch privaten Hausbesitz, da sonst die verlangten Maßnahmen zur Werterhaltung des Grundbesitzes nicht gewährleistet sind. Inwieweit sich die bisherige Vernachlässigung gerade des privaten Hausbesitzes wieder gutmachen läßt, bleibt abzuwarten, zumal die Besitzer zu einem großen Teil Rentner sind, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen. Wiederholte Verkaufsangebote in der Presse, die weit unter dem Einheitswert liegen und teilweise noch nicht einmal 50 v. H. ausmachen, bestätigen diese bedauerliche Tatsache. Des weiteren fehlt es an Installationsmaterial, Badewannen und Klempnerbedarf. d) Möbel Auch hier läßt das Angebot viele Wünsche offen. Nach offiziellen Angaben liegen die Gründe für das mangelhafte Möbelangebot nicht im zu hohen Export, sondern vielmehr in der nichtfunktionierenden Kooperation der Industrie und in der Zersplitterung der Kapazitäten durch handwerkliche Produktionsmethoden. e) Sonstiges Regionale oder periodische Versorgungsschwierigkeiten bestehen z. Z. auch bei folgenden Industriewaren: Gläser, Geschirr, Schreibmaschinen, Flachbatterien, Papierservietten, Toilettenpapier, Tapeten, Feinwaschmittel, Kosmetika in guter Qualität, Nägel, Scheren, Feilen und Draht. f) Rationierung über den Preis, Exquisitläden Im Jahre 1960 besaßen nur 6,1 v. H. aller Haushalte einen Kühlschrank und 6,2 v. H. eine Waschmaschine; 1967 waren es bereits 34,8 v. H. bzw. 46,4 v. H. aller Haushalte. Da diese Geräte teuer sind — ein Kühlschrank kostet zwischen 1.300 und 1.700 M, eine einfache elektrische Waschmaschine zwischen 600 und 800 M und eine halbautomatische 1.200 M — variiert der Bestand stark mit der Streuung der Haushaltseinkommen. Von den Haushalten mit einem Einkommen (brutto) unter 600 M besaßen 1965 nur 8,7 v. H. einen Kühlschrank und 10,4 v. H. eine Waschmaschine, in der Einkommensgruppe über 1.500 M jedoch bereits jeweils 60 v. H. der Haushalte. In diesem Zusammenhang sind auch die in Ost-Berlin und in den Bezirkshauptstädten eingerichteten Exquisit-Verkaufsstellen zu erwähnen. Sie bieten hochwertige Nahrungs- und Genußmittel sowie Industriewaren, vor allem aus der westlichen Produktion zu Überpreisen an. So kosten z. B. 1~Flasche Whisky, Marke ‚Johnnie Walker‘ 1), 80 M; 1~Dose 50 g Pulverkaffee 20 M; 1~Nyltest-Herrenhemd 75–78 M; italienische Damenschuhe 120–135~M; französische und Wiener Modelle 165–180 M. g) Dienstleistungen Das Regime ist um Behebung der Schwierigkeiten auf dem Dienstleistungssektor bemüht, aber für Dienstleistungen des Alltags, wie Wäsche und Schuhreparaturen, reichen die bestehenden Dienstleistungsbetriebe nicht aus. Zur Entlastung dienen hauswirtschaftliche Dienstleistungskombinate, die als volkseigene Betriebe firmieren und mehrere Zweige zusammenfassen. Waschstützpunkte sollen die Frauen entlasten. Als Annahmestellen fungieren vielfach die Verkaufsstellen des sozialistischen Handels. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 677–681 Versöhnlertum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versorgungskontore 1) Schreibung im Original: Jonny Walker.

Versorgung (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Unter V. ist die Bereitstellung von Nahrungsgütern, Industriewaren und Dienstleistungen für die Bevölkerung zu verstehen. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen, so soll auch die V. planmäßig erfolgen. Zum besseren Überblick über den Gesamtkomplex der V. der Bevölkerung wurde bei den örtlichen Staatsorganen der V.-Plan geschaffen, der u. a. eine Zusammenfassung der einzelnen Planteile im Handelssektor bringt. Er ist Bestandteil…

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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. „Die Beschlüsse der Partei sind das feste Fundament, auf dem das sozialistische Recht aufbaut. Sie bestimmen sein inneres Wesen. Deshalb ist eben das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen“ (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). Die Beschlüsse der SED haben auch am Anfang des Erkenntnisprozesses zu stehen, in dessen Ergebnis der Arbeitsplan für die gesamte gerichtliche Tätigkeit festgelegt wird („Neue Justiz“ 1967, S. 478). Nach Prof. Karl Polak ist die Frage der Parteilichkeit des Rechts „die Frage nach dem Wirklichkeitsgehalt des Rechts, die Frage danach, ob es der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung entspricht oder nicht — die Frage, ob es zu einer bewußten wirklichkeitsgestaltenden Kraft emporsteigt oder nicht. Und das ist das Verhältnis des Rechts zur marxistisch-leninistischen Wissenschaft: Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Rechts sind somit identisch“ („Staat und Recht“ 1961, S. 630). Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 462 Parteilichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SED

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…

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Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das GG. oder gesellschaftliche Bruttoprodukt ist nach der von Marx durch die Politökonomie in der „DDR“ übernommenen Definition die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr) erzeugten materiellen Güter und der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen. Das GG. wird nur im „Bereich der materiellen Produktion“ ermittelt. Die vom „immateriellen Bereich“ oder der „unproduktiven Sphäre“ erbrachten Dienstleistungen werden nicht mit einbezogen. Zum „immateriellen Bereich“ gehören das Banken- und Versicherungswesen, die Staatsverwaltung, die Einrichtungen des Gesundheitswesens, Wohnungsnutzung, Friseure und ähnliche Dienstleistungsbetriebe. Zum „Bereich der materiellen Produktion“ zählen die Wirtschaftsbereiche Industrie einschließlich produzierendes Handwerk (ohne Bauhandwerk), Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Post und Fernmeldewesen, Handel und der Sektor „Übrige Bereiche“ (z. B. Verlage, Wasserwirtschaftsbetriebe, Projektierungsbetriebe, Textilreinigungsbetriebe). Bei der Ermittlung des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen nach der westdeutschen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden im Gegensatz zur Gesamtproduktsberechnung in der „DDR“ die Dienstleistungen aller Bereiche mit erfaßt. Das GG. wird von der Zentralverwaltung für Statistik durch Summierung der Bruttoproduktion aller Betriebe der „Bereiche der materiellen Produktion“ ermittelt. Die Bewertung der Güter und Leistungen erfolgt zu laufenden Planpreisen (effektiven Preisen, Industrieabgabepreisen). Nach den vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung waren die einzelnen Wirtschaftsbereiche am [S. 239]Aufkommen des GG. 1967 mit folgenden Anteilen beteiligt: Industrie und produzierendes Handwerk mit 68 v. H., Bauwirtschaft mit 7,5 v. H., Land- und Forstwirtschaft mit 10 v. H., Verkehr, Post und Fernmeldewesen mit 4,9 v. H., der Handel mit 8,2 v. H. und die „Übrigen Bereiche“ mit 1,4 v. H. Von der Entstehungsseite her kann das GG. unter Verwendung der polit-ökonomischen Terminologie als die in einem gegebenen Zeitraum verausgabte Menge an „vergegenständlichter“ und „lebendiger“ Arbeit definiert werden. Dem Aufwand an „vergegenständlichter“ Arbeit entspricht der Wert der verbrauchten Produktionsmittel. Mit der verausgabten Menge an „lebendiger“ Arbeit ist der für die Erstellung des GG. erforderlich gewesene Aufwand an Arbeitskraft gemessen in Arbeitszeiteinheiten gemeint. Wertmäßig besteht das GG., von der Entstehungsseite aus betrachtet, aus dem „Ersatzfonds“ (Anlagenverschleiß [Abschreibungen] plus Materialverbrauch, Vorleistungen) und dem durch „lebendige“ Arbeit geschaffenen „Neuwert“ (Nationaleinkommen). Das Nationaleinkommen setzt sich von seiner Entstehung her aus den Wertbestandteilen Bruttolohn- und -gehaltssumme und „Reineinkommen“ (in Betrieben verbleibender und im Staatshaushalt zentralisierter Gewinn) zusammen, Gliedert man das GG. nach der Verwendungsseite in einzelne Wertbestandteile, so setzt es sich aus den Vorleistungen (Materialverbrauch), den Ersatzinvestitionen, der Akkumulation (Netto- bzw. Erweiterungsinvestitionen plus Erhöhung der Bestände und Reserven) und dem Konsum zusammen. Eine dem „Ersatzfonds“ (Abschreibungen oder Ersetzung des Anlagenverschleißes durch Ersatzinvestitionen plus Vorleistungen) vergleichbare Globalgröße kennt die westliche volkswirtschaftliche Gesamtrechnung nicht. Dieser „Ersatzfonds“ erscheint in der östlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowohl in der Entstehungs- als auch in der Verwendungsrechnung des GG. Aus dieser Zerlegung des GG. ist ersichtlich, daß das gesellschaftliche Bruttoprodukt infolge der in dieser Größe enthaltenen Vorleistungen nicht mit dem in den westlichen Marktwirtschaften ermittelten Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen vergleichbar ist. Der zweite Grund, der einen Vergleich unmöglich macht, ist die bereits erwähnte Nichtberücksichtigung der zwar „gesellschaftlich nützlichen“, ansonsten aber „unproduktiven“ Dienstleistungen bestimmter Bereiche. Auf Grund der in den östlichen Zentralplanwirtschaften praktizierten Bruttorechnung bei der Ermittlung des GG., wobei die Vorleistungen anderer Betriebe und Wirtschaftszweige bei der Feststellung der Bruttoproduktion jedes einzelnen Betriebes stets mitgerechnet werden, enthält die in den statistischen Veröffentlichungen ausgewiesene Gesamtproduktsgröße viele Doppelzählungen. Das Nationaleinkommen wird als die Summe der in einem bestimmten Zeitraum neugeschaffenen Werte definiert. Es besteht stofflich aus Produktions- und Konsumtionsmitteln, die auf die Verwendungszwecke Akkumulation, individuelle und gesellschaftliche Konsumtion verteilt werden. Zur „gesellschaftlichen Konsumtion“ rechnet man den Verbrauch von Erzeugnissen und Leistungen aus dem „produktiven“ Bereich in Einrichtungen zur kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung (lebensstandardwirksame gesellschaftliche Konsumtion) sowie in Einrichtungen, die gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. Nach vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der „DDR“ für 1967 verteilte sich das Nationaleinkommen zu 71,7 v. H. auf die individuelle Konsumtion, zu 7,3 v. H. auf die gesellschaftliche Konsumtion und zu 21,0 v. H. auf die Akkumulation. Das Nationaleinkommen entspricht in gewisser Annäherung dem in der westlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelten Nettosozialprodukt zu Marktpreisen. Allerdings darf bei dieser Gegenüberstellung nicht außer Acht gelassen werden, daß das Nationaleinkommen gegenüber dem Nettosozialprodukt die erbrachten Dienstleistungen des „immateriellen Bereichs“ nicht enthält. Die zweckmäßige Abgrenzung der „produktiven“ von der „unproduktiven“ Sphäre des Dienstleistungsbereiches hat in den östlichen Statistiken zu vielen Schwierigkeiten geführt, weshalb die Berechnungsmethode des GG. und des Nationaleinkommens in der „DDR“ mehrfach geändert wurde. Auf dem Gebiet der Wirtschaftsplanung und -lenkung wurde das Wachstum des Nationaleinkommens zur wichtigsten Meßziffer der ökonomischen Entwicklung erklärt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 238–239 Gerichtsvollzieher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschenkpaketversand

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das GG. oder gesellschaftliche Bruttoprodukt ist nach der von Marx durch die Politökonomie in der „DDR“ übernommenen Definition die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr) erzeugten materiellen Güter und der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen. Das GG. wird nur im „Bereich der materiellen Produktion“ ermittelt. Die vom „immateriellen Bereich“ oder der…

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Schauprozesse (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949–1953 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u. a. in Dessau im April 1950, der Prozeß gegen Hermann Josef Flade in Olbernhau am 10. 1. 1951, der Prozeß gegen den Staatsanwalt Formann in Bautzen am 1. 9. 1951. Später wurde die Taktik in der Organisierung der Sch. verändert. An Stelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen Eintrittskarten möglich (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Gericht und Verhandlungsraum sind durch die Volkspolizei abgesperrt. Der Verlauf eines Sch. ist meistens vorher genau abgesprochen. Oft konnte beobachtet werden, daß sich die Angeklagten in ihren Aussagen an vor der Hauptverhandlung niedergeschriebene Protokolle hielten. Von für die „Bewußtseinsbildung“ und Erziehung der Bevölkerung besonders geeignet erscheinenden Szenen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und Wochenschau-Berichte hergestellt. Besondere Bedeutung hatten die Prozesse gegen 24 Studenten der Universität Jena vor dem BG Gera im Sept./Okt. 1958 (Gesamtstrafen: 110 Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen 5 Studenten der TU Dresden vor dem BG Dresden im April 1959 (Gesamtstrafen: 37½ Jahre Zuchthaus), der Prozeß gegen den ehemaligen Grenzpolizei-Oblt. Smolka vor dem BG Erfurt (Todesstrafe), die beiden Prozesse im Aug. 1961 vor dem Obersten Gericht gegen 9 „Kopfjäger“ und „Menschenhändler“ (Gesamtstrafen: 78 Jahre Zuchthaus), die im Juli und Sept. 1962 beendeten beiden Prozesse des Obersten Gerichts gegen je 5 Angeklagte, denen Terrorismus und versuchte „Grenzdurchbrüche“ vorgeworfen wurden (zwei lebenslange Zuchthausstrafen und 69 Jahre Zuchthaus), der am 26. 2. 1964 beendete Prozeß des OG gegen den „Terroristen“ Herbert Kühn (lebenslange Zuchthausstrafe), der im August 1966 durchgeführte Prozeß vor dem OG gegen Laudahn, Hanke und Bäcker, denen „Grenzprovokationen und Spionage gegen die DDR“ vorgeworfen wurden (eine lebenslange Zuchthausstrafe, 10 und 6 Jahre Zuchthaus), und der Prozeß vor dem OG im Okt. 1967 gegen die westdeutschen Industriekaufleute Hüttenrauch und Latinsky (eine lebenslange Zuchthausstrafe und 15 Jahre Zuchthaus), mit dem „neue Formen und Methoden imperialistischer Spionage, Sabotage und Diversion gegen die sozialistische Volkswirtschaft der ‚DDR‘“ nachgewiesen werden sollten („Neue Justiz“ 1967, S. 681). (Rechtswesen) Literaturangaben Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 543 Scharnhorstorden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Scheckverfahren

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Sch., früher offiziell „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ genannt, sind ein beliebtes Mittel der Justiz, um abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung auszuüben (Generalprävention). Aus der großen Zahl der mit dieser Zielsetzung in den Jahren 1949–1953 durchgeführten Sch. seien als Beispiele erwähnt: Der „Conti-Prozeß“ gegen Herwegen, Brundert u. a. in Dessau im April 1950, der Prozeß gegen…

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1969: P

Pädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Zentralbibliothek Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiarbeiter Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit Parteilichkeit der Rechtsprechung Partei, marxistisch-leninistische Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteitage der SED Parteiveteranen Parteiwahlen Passierscheinabkommen Paßwesen Patenschaften Patenschaftsverträge Patentanwälte Patentrecht Patriotismus Pazifismus PDA PEN-Zentrum Periodisierung Personalausweise Personal, Ingenieurtechnisches Personenkult Personenstandswesen Persönliche Konten Persönliches Eigentum Persönlichkeitsrechte, Sozialistische Perspektivplan Perspektivplan bis 1970 Perspektivplangruppen Pestalozzi-Medaille für treue Dienste Petrolchemie PFA Pfandbriefe Pfändung Pfarrerbund, Evangelischer Pflanzenzucht Pflegegeld Pflichtversicherung PGH PGH-Steuer Philatelie Philosophie Pionierecke Pionierhaus Pionierleiter Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ Pionierpalast Pirna Pisnik, Alois Planauflagen Plandiskussion Planentwurf Plan Neue Technik Plannormen Planpositionen Planträger Planung Planungskataster Planverteidigung Plasteindustrie Plauen Plenum Poliklinik Politbüro Polithauptverwaltung der NVA Politische Ökonomie Politoffizier Politschulung Politverwaltung Polizei Polizeistunde Polizeitruppen Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) Pöschel, Hermann Postleitzahlen Postsparkasse Post- und Fernmeldewesen Postzeitungsvertrieb (PZV) Postzensur Potsdam Potsdamer Abkommen Prager Christliche Friedenskonferenz Praktikantenzeit Praktischer Arzt Prämien Prämienfonds Prämiengehalt Prämien-, Kultur- und Sozialfonds Prämienlohn Prämiensparen Präsidium des Ministerrates Präsidium des Obersten Gerichts Preis für künstlerisches Volksschaffen Preispolitik Preissystem Presse Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats Prey, Günter Privateigentum Privatwirtschaft Produktionsabgabe Produktionsberatung, Ständige Produktionsfondsabgabe (PFA) Produktionsgenossenschaften des Handwerks Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) Produktionshilfe Produktionskomitees Produktionskosten Produktionsleitungen Produktionsmittel Produktionsmittelhandel Produktionsprinzip Produktionspropaganda Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) Produktionsverhältnisse Produktivität Produktivkräfte Profilierung Prognose Progress-Film-Vertrieb Projektierungsbetriebe Pro-Kopf-Verbrauch Proletariat Propaganda Protest Provokation Psychologie Psychotherapie Puchert, Herbert PwF

Pädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Zentralbibliothek Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiarbeiter Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle…

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Deutschlandpolitik (1969)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die D. der SED umfaßt sowohl alle direkten Aktionen und Reaktionen der Partei, die im Zusammenhang mit der Wiedervereinigungsfrage unternommen wurden, als auch indirekt ihre Bemühungen, das eigene System zu festigen und seine internationale Anerkennung im nichtsozialistischen Ausland zu erreichen. Um unter der westdeutschen Bevölkerung für die Ziele ihrer D. zu werben, bedient sich die SED mangels offizieller Kontakte vielfältiger Formen der propagandistischen Einflußnahme (durch die Massenmedien, Entsendung von Funktionärsdelegationen, Veranstaltung „gesamtdeutscher Arbeiterkonferenzen“, direkte und indirekte materielle und publizistische Unterstützung oppositioneller Organisationen, wie DFU, KPD usw., in der BRD). Das Hauptziel der D. der SED ist eine Umgestaltung der Verhältnisse in der BRD, für die die Entwicklung in der DDR als Vorbild angeboten wird. Die D. der SED will daher in erster Linie auf eine Vereinigung aller Deutschen in einem „sozialistischen Vaterland“ hinwirken. (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik der SED) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 156 Deutschlandplan des Volkes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutschlandsender

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 1985 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 1985 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die D. der SED umfaßt sowohl alle direkten Aktionen…

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Strafverfahren (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1962 (GBl.~I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die alte Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Nach §~1 dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger, zur Verantwortung gezogen wird.“ Mit dem St. sollen die Ursachen und Bedingungen von Straftaten beseitigt und neuen Straftaten vorgebeugt werden. Auf diese Weise soll das St. beitragen „zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihres Staates und der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger vor Straftaten; zur Gestaltung der sozialistischen Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat und im gesellschaftlichen Zusammenleben und zur Entwicklung der schöpferischen Kräfte des Menschen und der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (§ 2, Abs. 3 StPO). 1. Allgemeine Bestimmungen Die StPO bildet die gesetzliche Grundlage für alle St., auch für die Militärgerichtsbarkeit. In einem Abschnitt werden Besonderheiten des St. gegen Jugendliche (Jugendstrafrecht) geregelt. In allen erstinstanzlichen St. wirken Schöffen als gleichberechtigte Richter mit, und zwar nicht nur in der Hauptverhandlung, sondern auch an außerhalb der Hauptverhandlung zu fällenden Entscheidungen. Vertreter des Kollektivs (Gesellschaftliche Erziehung) und Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger sind in möglichst großem Umfang in das St. einzubeziehen, womit die Mitwirkung der Bürger am St. in besonders deutlicher Form zum Ausdruck kommen soll. Wenn ein Vergehen (Strafrecht, Ziff. 1) „im Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Täters nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und wenn unter Berücksichtigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das gesellschaftliche Organ der Rechtspflege zu erwarten ist“, der Täter seine Rechtsverletzung zugibt und der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, findet das St. nicht vor den staatlichen Gerichten statt, sondern die Sache wird an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte) zur Beratung und Entscheidung übergeben. Erscheint der Beschuldigte unbegründet trotz zweimaliger Aufforderung nicht zur Beratung vor dem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege, ist die Sache an das übergebende Rechtspflegeorgan zurückzugeben, und das staatliche St. kommt wieder in Gang. Die StPO erklärt folgende Beweismittel für das St. als zulässig: Zeugenaussagen und Aussagen sachverständiger Zeugen, Sachverständigengutachten, Aussagen von Beschuldigten und Angeklagten, Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Beweismittel sind auch die Aussagen von „Vertretern der Kollektive“, soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben. Unter Beweisgegenständen sind Sachen zu verstehen, „die durch ihre Beschaffenheit und Eigenart oder ihre Beziehung zu der Handlung, die Gegenstand der Untersuchung ist, Aufschluß über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen sowie den Beschuldigten oder den Angeklagten geben“ (§ 49, Abs. 1). Aufzeichnungen sind „Schriftstücke oder in anderer Form fixierte Mitteilungen, deren Inhalt für die Aufklärung der Handlungen, deren Ursachen und Bedingungen und der Person des Beschuldigten oder des Angeklagten von Bedeutung sind“ (§ 49, Abs. 2). Mit dieser Definition soll den Erfordernissen der modernen Technik Rechnung getragen werden, so daß also auch Tonbandaufzeichnungen zu den Beweismitteln zählen (vgl. „Neue Justiz“ 1967, S. 678). An die Stelle des „Augenscheinsbeweises“ ist die Aufnahme von „Besichtigungsprotokollen“ getreten. Ehegatten und Geschwister des Beschuldigten oder Angeklagten und Personen, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder unter Annahme an Kindes Statt verbunden sind, sind zur Verweigerung der Zeugenaussage ebenso berechtigt wie Geistliche, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist. Der Kreis der zur Aussageverweigerung berechtigten Personen ist also erheblich kleiner als nach dem Recht der BRD. Mit der Ausnahme für Geistliche besteht das Aussageverweigerungsrecht für den gesamten Personenkreis nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Pflicht zur Anzeige besteht. Das ist u. a. nach § 225 StGB bei allen Staatsverbrechen der Fall. Sachverständige, die bei staatlichen Einrichtungen angefordert werden sollen, können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Der Beschuldigte und der Angeklagte sind zu der gegen sie erhobenen Beschuldigung zu vernehmen. Ein Recht, jede Äußerung zur Beschuldigung abzulehnen oder schon vor seiner Vernehmung einen zu wählenden Verteidiger zu befragen (§ 136 StPO/BRD), gewährt die StPO ebensowenig, wie sie Vorschriften über verbotene Vernehmungsmethoden (§ 136a StPO/BRD) enthält. Als Verteidiger können nur in der „DDR“ zugelassene Rechtsanwälte gewählt werden. In den St. erster und zweiter Instanz vor dem Obersten Gericht und im St. erster Instanz vor dem Bezirksgericht (Gerichtsverfassung) ist dem Angeklagten gegebenenfalls ein Offizialverteidiger zu be[S. 621]stellen. Besondere Rechte kann im St. der durch die Straftat Geschädigte geltend machen (Strafprozeßordnung). 2. Das Ermittlungsverfahren Das St. gliedert sich in das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. Das Ermittlungsverfahren wird unter Leitung der Staatsanwaltschaft von den staatlichen Untersuchungsorganen durch geführt. Diese sind zwar bestimmten Weisungen des Staatsanwalts unterworfen, gelten aber nicht als „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“ im westlichen Sinne. Sie haben eine erheblich selbständigere Stellung. Bereits im Ermittlungsverfahren ist den Leitungen der Betriebe und Einrichtungen Mitteilung zu machen, wenn gegen einen Mitarbeiter des Betriebes der Verdacht einer Straftat besteht. Auch soll rechtzeitig bereits vor Erhebung der Anklage eine Beratung durch ein Kollektiv aus dem Arbeits- oder Lebensbereich des Beschuldigten organisiert werden. Alle Ermittlungsverfahren sind innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten abzuschließen. Eine Überschreitung dieser Höchstfrist bedarf der Genehmigung des Bezirksstaatsanwalts. Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren sind Durchsuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme und Verhaftung (Untersuchungshaft). Beschwerde gegen einen Haftbefehl ist nur einmal binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls möglich, eine weitere Beschwerde gibt es nicht. Im Unterschied zur gesetzlichen Regelung in der BRD gibt es auch kein formelles Haftprüfungsverfahren. Die StPO beschränkt sich in § 131 auf die allgemeine Klausel: „Der Staatsanwalt und nach Einreichung der Anklageschrift auch das Gericht haben jederzeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft noch vorliegen. Das Ergebnis ist zum Zwecke der Nachprüfung aktenkundig zu machen.“ Wenn ein Haftbefehl aufgehoben wird, kann der Staatsanwalt erneute vorläufige Festnahme anordnen, wenn er binnen 24 Stunden gegen den den Haftbefehl aufhebenden Beschluß Beschwerde einlegt und zugleich beim Rechtsmittelgericht den Erlaß eines neuen Haftbefehls beantragt (entgegengesetzt zu § 120 StPO/BRD). Das Ermittlungsverfahren schließt mit der Einstellung des Verfahrens, der Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, der vorläufigen Einstellung des Verfahrens oder der Übergabe des Verfahrens an den Staatsanwalt. Die Untersuchungsorgane sind zur selbständigen Verfahrenseinstellung berechtigt. Der Staatsanwalt trifft seine Entschließung nach Prüfung des vom Untersuchungsorgan vorgelegten Schlußberichts (ein „Schlußgehör“ im Sinn von § 109 b StPO/BRD gibt es nicht) und kann folgende Entscheidungen treffen: Einstellung, vorläufige Einstellung, Übergabe an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, Rückgabe an das Untersuchungsorgan (mit bestimmten Weisungen), Erhebung der Anklage, Beantragung eines Strafbefehls. 3. Das Gerichtsverfahren In den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte ist wiederum die in der NS-Zeit aufgenommene Bestimmung enthalten, daß auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte oder Angeklagte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 170, Abs. 3). Hierdurch ist es dem Untersuchungsorgan (SSD!) möglich, die gerichtliche Zuständigkeit durch Begründung eines entsprechenden Verwahrungsortes eines inhaftierten Beschuldigten zu bestimmen. Das Gericht beschließt über die Eröffnung oder die Nichteröffnung des Hauptverfahrens unter Mitwirkung der Schöffen. Es kann auch die vorläufige oder endgültige Einstellung des Verfahrens, die Rückgabe an den Staatsanwalt sowie die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege beschließen. Die „gerichtliche Voruntersuchung“ kennt das St. der „DDR“ nicht. Auch die Entscheidung über die Zulassung eines Gesellschaftlichen Anklägers oder Verteidigers ist von Richtern und Schöffen gemeinsam zu treffen. Die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluß müssen dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden. Bei Gefährdung der Staatssicherheit oder bei Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen wird die Anklageschrift nicht zugestellt, sondern dem (dann in der Regel inhaftierten) Angeklagten nur zur Kenntnis gebracht (§ 203, Abs. 3). Dadurch wird das Recht auf Verteidigung erheblich beeinträchtigt. In der Hauptverhandlung soll das Gericht „die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in belastender und entlastender Hinsicht allseitig und unvoreingenommen“ feststellen (§ 222). Der Angeklagte ist zu vernehmen. Eine Bestimmung des Inhalts, daß es dem Angeklagten freisteht, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 243, Abs. 4 StPO/BRD), ist in der StPO/„DDR“ nicht enthalten; der Angeklagte ist zur Aussage verpflichtet. Aussagen des Angeklagten, die in einem richterlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können durch Vorlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden. Für die Vernehmung der Zeugen gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht, der nur bestimmte Ausnahmen für eine Verlesung von früheren Vernehmungsprotokollen zuläßt. Die in der alten StPO enthaltene Bestimmung, daß Protokollverlesung bereits dann möglich war, „wenn das Erscheinen des Zeugen in der Hauptverhandlung wegen des damit verbundenen Zeitverlustes unzweckmäßig ist“, ist weggefallen. Besser geworden ist nach der neuen StPO auch die Regelung des Fragerechts. Angeklagter und Verteidiger können einem Zeugen unmittelbar Fragen stellen und brauchen dies nicht mehr nur durch Vermittlung des Vorsitzenden zu tun. Am Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt, der gesellschaftliche Ankläger, der gesellschaftliche Verteidiger, der Angeklagte oder sein Verteidiger das Wort zu ihren Ausführungen und Anträgen. Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort. Die Hauptverhandlung schließt mit dem Urteil oder mit einem auf Einstellung oder vorläufige Einstellung lautenden Beschluß. Bei einem auf Freispruch lautenden Urteil sind Formulierungen, welche die Unschuld des Freigesprochenen in Zweifel ziehen (Frei[S. 622]spruch „mangels Beweises“ oder „mangels ausreichenden Beweises“), unzulässig. Nicht auf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Verfahrens durch Beschluß ist zu erkennen, wenn Voraussetzungen für die Strafverfolgung fehlen, jugendliche Angeklagte eine mangelnde Entwicklungsreife auf weisen oder der Angeklagte zurechnungsunfähig ist. Das Urteil des Gerichts ist während der Beratung schriftlich zu begründen, von allen Richtern (auch den Schöffen) zu unterschreiben und öffentlich „im Namen des Volkes“ zu verkünden. Viel weiter als in der BRD geht die gesetzliche Regelung über die Hauptverhandlung gegen flüchtige Abwesende. Während in der BRD der Antrag auf Durchführung der Hauptverhandlung gegen einen Abwesenden nur gestellt werden darf, wenn die den Gegenstand der Untersuchung bildende Tat mit Haft, Geldstrafe oder Einziehung bedroht ist, kann in Mitteldeutschland jedes Verfahren gegen einen Abwesenden oder Flüchtigen durchgeführt werden. Als flüchtig gilt, wer sich dem Gerichtsverfahren dadurch entzieht, daß er sich außerhalb des Gebietes der „DDR“ aufhält oder sich verbirgt. Diese Bestimmungen über die Durchführung der Hauptverhandlung gegen Flüchtige finden auch auf Personen Anwendung, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit vorgeworfen werden und die sich außerhalb der „DDR“ aufhalten (§ 262). Durch gerichtlichen Strafbefehl darf bei einem Vergehen nur noch auf Geldstrafe oder Haftstrafe erkannt werden. 4. Rechtsmittel Rechtsmittel sind die Berufung des Angeklagten, der Protest der Staatsanwaltschaft und die Beschwerde. Die Einlegungsfrist beträgt eine Woche nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung. Eine Begründung für das eingelegte Rechtsmittel ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, Berufung und Protest sollen aber begründet werden. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung durch einstimmigen Beschluß als „offensichtlich unbegründet“ verworfen werden, während über den form- und fristgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft immer verhandelt werden muß. Eine im Entwurf zur StPO insoweit zunächst vorgesehene Gleichbehandlung von Berufung und Protest wurde bei der endgültigen Fassung des Gesetzes wieder fallengelassen, so daß es also bei dieser dem St.-Recht der BRD unbekannten Beschlußverwerfung des Rechtsmittels bei der Besserstellung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten verblieben ist. Ein Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, wie etwa die „Revision“, gibt es nicht. Die Beschwerde ist zulässig gegen alle von den Gerichten in erster Instanz erlassenen Beschlüsse, sofern diese nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzogen sind. Durch Einlegung der Beschwerde wird die Durchführung des angefochtenen Beschlusses nicht gehemmt. Eine „weitere Beschwerde“ gibt es nicht. Rechtskräftige Urteile können durch die in der Praxis kaum vorkommende Wiederaufnahme des Verfahrens angefochten werden, deren Einleitung aber nur durch den Staatsanwalt erfolgen kann. Ein für die Praxis sehr bedeutsames Institut für die Beseitigung von rechtskräftigen Entscheidungen, die nicht der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen, ist die Kassation. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 620–622 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafvollstreckung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1962 (GBl.~I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die alte Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Nach §~1 dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger,…

DDR A-Z 1969

Staatsverleumdung (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Strafrechtswissenschaft und Strafrechtsprechung zählen St. nicht zu den Staatsverbrechen. Folgerichtig wird vom neuen Strafgesetzbuch der Straftatbestand der St. auch nicht im 2. Kapitel des Besonderen Teils („Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“), sondern im 8. Kapitel („Straftaten gegen die staatliche Ordnung“) geregelt. § 220 StGB bestimmt: „(1) Wer in der Öffentlichkeit 1. die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen; 2. einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit, wegen seiner Zugehörigkeit zu einem staatlichen oder gesellschaftlichen Organ oder einer gesellschaftlichen Organisation verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in der Öffentlichkeit Äußerungen faschistischen oder militaristischen Charakters kundtut.“ Mit dieser Regelung knüpft das StGB an die bis zu seinem Inkrafttreten (1. 7. 1968) geltende Bestimmung des § 20 StEG an. Neu ist der zweite Absatz, womit das Kundtun faschistischer oder militaristischer Äußerungen in der Öffentlichkeit aus dem Tatbestand der staatsfeindlichen Hetze herausgenommen wurde. „Verherrlichung“ des Faschismus oder Militarismus bleibt aber staatsfeindliche Hetze (§ 106, Abs. 1, Ziff. 4 StGB). Zum Erfordernis der „Öffentlichkeit“ der St., hat das OG bereits in früherer Zeit entschieden, daß Öffentlichkeit auch dann gegeben sei, „wenn die verleumderische Äußerung auch nur einer Person gegenüber gemacht wird“ und „wenn in einer an sich nicht als öffentliche Örtlichkeit zu bezeichnenden Umgebung, wie privatem Wohnraum, Werkstätten u.dgl., die persönliche Atmosphäre. durch den Charakter der betreffenden Äußerung und der völlig unpersönlichen Beziehungen, in denen sich der Kundgebende und der Empfänger der Mitteilung gegenüberstehen, beseitigt ist“ (Urteil in „Neue Justiz“ 1958, S. 68/69). Nach der Mitte 1962 verkündeten neuen Strafpolitik soll „nicht jede dumme Bemerkung, nicht jedes dumme Gerede, wenn jemandem einmal — wie man so schön sagt — der Kragen platzt“, St. sein (Ulbricht in „Neues Deutschland“ vom 20. 6. 1962). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 607 Staatsverlag der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsverrat

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Strafrechtswissenschaft und Strafrechtsprechung zählen St. nicht zu den Staatsverbrechen. Folgerichtig wird vom neuen Strafgesetzbuch der Straftatbestand der St. auch nicht im 2. Kapitel des Besonderen Teils („Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“), sondern im 8. Kapitel („Straftaten gegen die staatliche Ordnung“) geregelt. § 220 StGB bestimmt: „(1) Wer in der Öffentlichkeit 1. die staatliche Ordnung…

DDR A-Z 1969

Christliche Friedenskonferenz (1969)

Siehe auch: Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1979 1985 Die CFK, in der BRD zuweilen als „Prager Christliche Friedenskonferenz“ bezeichnet, tritt seit Juni 1961 auch als „Allchristliche Friedensversammlung“ (ACFV) auf. Ihre Gründung wurde am 5. 10. 1957 in Modra (Westslowakei) auf einer Tagung von Theologen vorbereitet, die der Evang. Tschechischen Brüderkirche und der Slowakischen Lutherischen Kirche angehören. Ihre Leitgedanken verdankt die CFK vor allem dem tschechischen Theologen Prof. Dr. Josef Hromadka, dem Dekan der Comenius-Fakultät in Prag. — Im Juni 1958 fand die internat. 1. CFK in Prag mit zunächst noch wenigen Teilnehmern aus westl. Staaten statt. Als Hauptziele ihrer christlichen, brüderlichen Bemühung für den Frieden legte sie den Kampf für die Abschaffung der Atomwaffen und für die Beseitigung der Gegensätze zwischen den Machtblöcken fest. Nur in den ersten Jahren stützte sich die CFK vor allem auf die protest. Kirchen der Tschechen und der Slowaken, Polens, Ungarns, Rumäniens, der zur SU gehörenden Sowjetrepubliken Lettland und Estland, der Baptisten der SU, der Altkath. Kirchen, vor allem Polens und der Tschechoslowakei, der Orthodoxen Ostkirche der SU und einzelner weiterer Staaten des Ostblocks. — Die 2. Konferenz tagte im Juni 1959, die 3. im Sept. 1960 schon mit über 200 Teilnehmern, unter ihnen viele aus Ländern des Westens und aus Übersee. Im Juni 1961 traten mehr als 600 Christen aus aller Welt zur 1. Allchristlichen Friedensversammlung (ACFV) in Prag zusammen. Nach der Wahl Hromadkas zum Präs. der CFK rief die 1. ACFV die Kirchen, die Staaten und die Weltöffentlichkeit zu Frieden und Abrüstung auf. Viele Tagungen der Einzelkommissionen galten der theologischen und publizistischen Verdichtung der Friedensarbeit. Die 2. ACFV im Juni 1964 in Prag umfaßte mehr als 1.000 Delegierte aus rd. 50 Staaten. Die 3. ACFV im April 1968 vereinte 540 Vertreter aus 55 Ländern. Sie wandte sich vor allem gegen das Eingreifen der USA in Vietnam und erklärte ein System der europäischen Sicherheit für notwendig. Die CFK wird zwischen den Gesamttagungen von dem Präs. Hromadka, dem Generalsekretär (Ondra in Prag), einem 25köpfigen Arbeitsausschuß und daneben dem 165köpfigen beratenden Ausschuß geleitet. — In den Ländern des Ostblocks wird die Arbeit von den im Landesmaßstab organisierten ökumenischen Räten geleitet. In anderen Ländern, vor allem in der BRD und der „DDR“, in den Niederlanden, Großbritannien, in der Schweiz, Italien und auch Japan wird das Wirken der CFK jeweils in „Regionalausschüssen“ zusammengefaßt. — Die CFK gibt seit Nov. 1962 die Zweimonatszeitschrift „Christliche Friedenskonferenz“ heraus. (Leiter des Redaktionsrates: Oberkirchenrat a. D. Dr. Heinz Kloppenburg.) — Seit 1964 arbeitet die CFK planmäßig auch in Afrika, Asien und Amerika. Die CFK bemüht sich um eine intensive Zusammenarbeit mit dem ökumenischen Rat der Kirchen, dessen leitenden Gremien und Ausschüssen eine Anzahl von CFK-Mitarbeitern angehört. Hier strebt die CFK periodisch stattfindende Gespräche, den Austausch von Denk- und Druckschriften und die Entsendung von Tagungsbeobachtern an. Der Beratende Ausschuß der CFK nahm am 22. 10. 1966 in Sofia eine Entschließung gegen die Vietnam-Politik der USA an. — In einer weiteren Resolution fordert er verstärkte Abrüstung und Beseitigung des Kolonialismus. Anschließend heißt es in der [S. 135]Entschließung: „Wir ermutigen nicht zur Gewaltanwendung in einer Revolution, aber wir konstatieren, daß es Situationen gibt, in denen Menschen keine andere Möglichkeit haben. In der ganzen biblischen Botschaft geht es um den Menschen. In unseren Erwägungen bemühten wir uns, gerade das humane Anliegen der Revolution als ein Instrument einer neuen friedlichen und gerechten Organisierung der Welt zu erforschen und zu betonen. Es geht um die radikale Umwandlung des Denkens und der Arbeit, an der wir als Christen unseren entsprechenden Anteil haben wollen.“ Der führende Kopf der CFK, Prof. Dr. Hromadka, wertet die Entwicklung in der „DDR“ als sehr günstig und hoffnungsvoll. Er schrieb in einer Weltumfrage zum 15. Jahrestag der „DDR“ u.a.: „Die DDR … symbolisiert diejenigen geschichtlichen Werte, die das deutsche Volk im Laufe der Vergangenheit geschaffen hat, die es zu einem schöpferischen Architekten Europas und des menschlichen Fortschritts zu machen vermochten, die aber durch die herrschenden Klassen der letzten zwei Jahrhunderte — oder wenigstens der letzten 150 Jahre — entkräftet und verschüttet wurden“ („Neues Deutschland“ vom 2. 8. 1964). Das Wirken der CFK und die Friedensbemühungen vor allem Hromadkas finden in der „DDR“ weitgehend Beifall. So hob ein Blatt der CDU („Die Union“ in Dresden) schon am 9. 6. 1959 anerkennend hervor: „Auf den ökumenischen Konferenzen der Nachkriegszeit trat er als Verfechter einer Neuorientierung der Christenheit, des Friedens und der Koexistenz auf. — Besondere Energie verwandte Hromadka auf die Mitarbeit in der Friedensbewegung. Er ist Mitglied des Präsidiums des tschechoslowakischen Friedenskomitees und des Weltfriedensrates. Er erhielt für seinen selbstlosen Einsatz höchste Auszeichnungen. 1949 wurde er mit dem ‚Orden des 28. Februar 1948‘ ausgezeichnet. Im Jahre 1953 erhielt er den tschechoslowakischen Friedenspreis, 1954 den Orden der Republik. 1958 wurde ihm der Internationale Lenin-Friedenspreis verliehen.“ Im Juni 1966 tagte die der CFK angehörende „Kommission Friedensdienst der Jugend“ bei Storkow (südöstl. Berlin). Hans ➝Seigewasser, der Staatssekretär für Kirchenfragen, empfing am 7. 6. die Tagungsteilnehmer. „Mit großem Interesse“, so betonte der Staatssekretär, nehme die „demokratische Öffentlichkeit unserer Republik Anteil an der Arbeit der CFK“ („Neue Zeit“ vom 9. 6. 1966). Vom 13.–17. 3. 1967 tagte in Gnadau (Bez. Magdeburg) die „Kommission für das Studium der internationalen Fragen“ der CFK, geleitet von Prof. Dr. Renate Riemeck (Wuppertal). Das Schlußkommuniqué gipfelte in den Sätzen: „Zum Problem der europäischen Sicherheit wurde festgestellt, daß die Anerkennung der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges Voraussetzung für jede Politik der Entspannung ist. Im Rahmen eines europäischen Sicherheitssystems ist auch die Deutschlandfrage zu lösen. Beide deutschen Staaten sollten mithelfen, in Europa ein Modell für ein friedliches Mit- und Nebeneinander von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung zu schaffen. Für die Bundesrepublik heißt das Anerkennung der DDR, Verzicht auf alle Gebietsansprüche und auf Besitz oder die Verfügung über Kernwaffen“ („Neue Zeit“ vom 19. 3. 1967). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 134–135 Christlich-Demokratische Union A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Cisinski-Preis

Siehe auch: Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1979 1985 Die CFK, in der BRD zuweilen als „Prager Christliche Friedenskonferenz“ bezeichnet, tritt seit Juni 1961 auch als „Allchristliche Friedensversammlung“ (ACFV) auf. Ihre Gründung wurde am 5. 10. 1957 in Modra (Westslowakei) auf einer Tagung von Theologen vorbereitet, die der Evang. Tschechischen Brüderkirche und der Slowakischen Lutherischen Kirche angehören. Ihre Leitgedanken verdankt die CFK vor allem dem…

DDR A-Z 1969

Vermessungs- und Kartenwesen (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Kriegsende waren fast sämtliche Originalunterlagen der Landesvermessung zerstört oder verlagert. 1954 wurde das VuK. unter dem Gesichtspunkt neu aufgebaut, „daß die Ergebnisse der Geodäsie, Topographie und Kartographie dem Aufbau des Sozialismus dienen müssen“. Das oberste Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im MdI. Zum wissenschaftlich-technischen Zentrum ist der 1954 eingerichtete Geodätische Dienst in Leipzig entwickelt worden. Zu unterscheiden sind zwei große Bereiche: die allg. Landesvermessung u. die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Die zweite Aufgabe fällt besonders dem Industriezweigverband V. und Kartographie (IZV) in der Kammer der Technik zu. Für die Betriebe des VuK. wurde 1961 beim Geodätischen Dienst die Zentrale wissenschaftlich-technische Information für Geodäsie, Photogrammetrie und Kartographie (ZWI) geschaffen. Der bis 1970 laufende Perspektivplan stellt dem Geodätischen Dienst als Hauptaufgabe die „Schaffung eines geschlossenen geodätischen u. kartographischen Systems u. Bereitstellung desselben für den Bedarf der staatlichen Leitung und der Volkswirtschaft“. Mit der „Anordnung über die Koordinierung der geodätischen, aerophotogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten“ vom 12. 5. 1964 war versucht worden, die einzelnen Arbeitsvorgänge besser aufeinander abzustimmen. Zwischen dem VI. und dem VII. Parteitag der SED waren die Arbeiten am trigonometrischen Netz III. Ordnung abgeschlossen. Damit wurde im staatlichen trigonometrischen Netz eine Punktdichte von 1 TP auf 23 km² erreicht. Die Bearbeitung des trigonometrischen Aufnahmenetzes mit 1 TP auf 2 km² ist in Angriff genommen. Die vermessungstechnischen Kader sind in den VEB Ingenieur-Vermessungswesen zusammengefaßt. 1960 ist auch bei den Betrieben des VuK. die wirtschaftliche Rechnungsführung eingeführt worden. Das im Jahre 1954 begonnene topographische Kartenwerk 1:10.000 für das ganze Gebiet der „DDR“ ist im wesentlichen beendet. Die unterschiedliche Qualität der einzelnen Karten und die allgemein erhöhten Anforderungen zwingen zu laufender Weiterbearbeitung der Topographischen Karte, die jetzt ausschließlich auf der Grundlage von Luftbildern erfolgt. Die verbesserten topographischen Karten bilden die Grundlage für die großmaßstäbigen Spezialkarten 1:500 bis 1:2.000 zur Befriedigung der Bedürfnisse der Industrie, des Bauwesens, der Land- u. Forstwirtschaft sowie der Wasserwirtschaft u. des Bergbaues. — Eine Weltkarte 1:2.500.000 ist in Arbeit, bisher wurden 23 Blatt dieser Karte hergestellt. Der wichtigste Betrieb für die Kartenherstellung ist der VEB Hermann Haack Geographisch-Kartographische Anstalt Gotha/Leipzig. Die Ein- u. Ausfuhr sämtlicher für den öffentlichen Vertrieb bestimmten kartograph. Erzeugnisse ist genehmigungspflichtig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 676 Verluste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vermögenseinziehung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Kriegsende waren fast sämtliche Originalunterlagen der Landesvermessung zerstört oder verlagert. 1954 wurde das VuK. unter dem Gesichtspunkt neu aufgebaut, „daß die Ergebnisse der Geodäsie, Topographie und Kartographie dem Aufbau des Sozialismus dienen müssen“. Das oberste Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im MdI. Zum wissenschaftlich-technischen Zentrum ist der 1954 eingerichtete Geodätische Dienst in Leipzig entwickelt…

DDR A-Z 1969

Moral, Sozialistische (1969)

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung interpretiert. Der bürgerlich-kapitalistischen M. setzte Lenin die SM. entgegen, die in der Erklärung gipfelt: „Alles, was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Damit wird der schon in der Schule gepflegte Haß gegen die als „kapitalistisches Lager“ interpretierte westliche Welt ebenso wie die disziplinierte Unterordnung unter den Willen der Partei zur Grundlage der SM. Allerdings hat der Begriff der SM. in den fünfziger Jahren, als Chruschtschow die neue Generallinie im Sinn des erbitterten wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festlegte (Koexistenz), einen bemerkenswerten Wandel durchgemacht. Als Hauptkriterium der SM. gilt nunmehr die Einstellung zur Arbeit; und der Kampf der Partei um die Durchsetzung und Hebung der SM. ist vor allem ein Kampf gegen die „kleinbürgerlichen“ Gewohnheiten, wie Eigenbrötelei, Individualismus, Ressortgeist, Gruppenegoismus. Demgegenüber soll die Bevölkerung zu einem Verhalten erzogen werden, das völlig am Kollektiv orientiert ist, auf maximale Produktionseffekte hinzielt und auf diese Weiso die kommun. Staaten stärken hilft (Sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit). Insbesondere seit dem V.~Parteitag 1958 bemüht sich die SED um die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“, der sich in seinen ethischen Auffassungen und in seinen Handlungen an den Zehn Geboten der Sozialistischen Moral orientieren soll, die Ulbricht auf dem V.~Parteitag verkündete. Sie besagen: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter- und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. 7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. 9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Gleichzeitig erklärt die SED-Propaganda, die Zehn Gebote Gottes seien dazu erschaffen, Sklavenhalter und Feudalherren, Kapitalisten und Imperialisten zu unterstützen, und führten zu erbarmungsloser Ausbeutung, zu Unterjochung, zu Eroberungskriegen und zu Ausplünderungen. Ein Sozialist wisse, daß die Zehn Gebote Gottes „im Mund der Kapitalisten, Imperialisten, der Klerikalen und der Militaristen nur Heuchelei sind und dazu dienen, den Werktätigen Sand in die Augen zu streuen“. Die Zehn Gebote der sozialistischen Moral aber würden den Menschen glücklich und frei machen. (Jugendweihe, sozialistische ➝Feiern, Hausgemeinschaften, Wohngebiete) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 433 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MTS

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung…

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Erziehungsrecht, elterliches (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Nach Art. 38 Abs. 4 der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist es „das Recht und die vornehmste Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu staatsbewußten Bürgern zu erziehen“. Dabei sollen die Eltern „eng und vertrauensvoll mit der Schule, anderen Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen, mit der Pionierorganisation (Junge Pioniere) und der FDJ zusammenarbeiten und diese unterstützen“. Für eine solche verantwortungsvolle Erfüllung ihrer Erziehungspflichten sollen die Eltern ihre Kinder „zur sozialistischen Einstellung, zum Lernen und zur Arbeit, zur Achtung vor den arbeitenden Menschen, zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens, zur Solidarität, zum sozialistischen Patriotismus und Internationalismus“ erziehen. Die Eltern sind verpflichtet, das sozialistische Moral- und Rechtsbewußtsein ihrer Kinder zu entwickeln und sie vor jeder Gefährdung ihrer körperlichen, geistigen, moralischen und politischen Entwicklung zu schützen. Dazu gehört es, Schund- und Schmutzliteratur sowie das „Gift westlicher Radio- und Fernsehsendungen“ von den Jugendlichen fernzuhalten. Verletzungen dieser Erziehungspflichten sind nach § 142 des neuen Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren bedroht. Zu den Rechten und Pflichten der Eltern gehören die Betreuung des Kindes, seine rechtliche Vertretung, das Recht, seinen Aufenthalt zu bestimmen, die Unterhaltspflicht und die Regelung der Vermögensangelegenheiten. Nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Familienrecht, Gleichberechtigung der Frau) üben die Eltern das E. gemeinsam aus. Ist ein Elternteil verhindert, so ist der andere berechtigt, das E. allein wahrzunehmen. Über das E. nach der Ehescheidung entscheidet das Gericht im Ehescheidungsverfahren. Bei dieser Entscheidung sind der erzieherische Einfluß der Eltern und die „Umstände der Ehescheidung“ zu berücksichtigen. In allen anderen Fällen ist für die Entziehung und Übertragung des E. der Rat des Kreises, Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, zuständig, dem durch die VO über die Übertragung der Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) sämtliche Vormundschaftssachen übertragen worden sind. Bei Unehelichen Kindern hat die Mutter das E. allein. Dem im Westen lebenden Elternteil darf das E. nicht übertragen werden. Sind beide Eltern geflüchtet, so wird ihnen das Recht auf Aufenthaltsbestimmung, wenn nicht überhaupt das E., entzogen. Die Kinder werden bei Verwandten oder in Heimen untergebracht (Heimerziehung). Mehr als 2.000 Kinder werden in der „DDR“ ihren im Westen lebenden Eltern vorenthalten. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um Kinder von Flüchtlingen, die bei der Flucht ihrer Eltern zurückgelassen worden sind. Deren Anträge auf Familienzusammenführung werden grundsätzlich mit der Begründung abgelehnt, daß „diese von ihren Eltern im Stich gelassenen Kinder in bester Fürsorge“ sind. Eltern, die „ihre Schuld tilgen wollen“, stehe die Rückkehr in die DDR jederzeit offen“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 176 Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungs- und Bildungswesen

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Nach Art. 38 Abs. 4 der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist es „das Recht und die vornehmste Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu staatsbewußten Bürgern zu erziehen“. Dabei sollen die Eltern „eng und vertrauensvoll mit der Schule, anderen Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen, mit der Pionierorganisation (Junge Pioniere) und der FDJ zusammenarbeiten und diese unterstützen“. Für eine…

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Unterhaltspflicht (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die Frau“ verloren hat (Gleichberechtigung der Frau). Auch die Ehefrau und Mutter ist verpflichtet, „gesellschaftlich nützliche Arbeit“ zu verrichten. Unter dem Vorwand, der Frau auf diese Weise zur Gleichberechtigung zu verhelfen, soll sie genötigt werden, neben ihrer Hausfrauenarbeit einen Beruf auszuüben. Durch die so zu erlangende wirtschaftliche Selbständigkeit könne sich die Frau in ihrer Persönlichkeit weit besser entfalten und entwickeln als in der Enge ihrer Häuslichkeit (Oberstes Gericht, Urt. vom 19. 1. 1961, „Neue Justiz“ 1961, S. 213). Das gilt um so mehr für die geschiedene Frau. Sie ist, selbst wenn sie Kinder zu versorgen hat, grundsätzlich verpflichtet, ihren Unterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen und „ihrer politisch-moralischen Pflicht beim Aufbau des Sozialismus“ durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft nachzukommen. Frauen, die dennoch Unterhaltsansprüche geltend machen, weil sie Kleinkinder zu betreuen haben, sind vom Gericht zu über[S. 661]zeugen, daß dies für sie eine „gesellschaftliche Rückentwicklung“ sei und auch den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ nicht gerecht werde, Nur in Ausnahmefällen, in denen die geschiedene Frau arbeitsunfähig und deshalb außerstande ist, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten, kann ihr für die Übergangszeit bis zu zwei Jahren ein Unterhalt zugebilligt werden. Wenn bei der Ehescheidung bereits vorauszusehen ist, daß sich der Unterhaltsberechtigte keinen eigenen Erwerb schaffen kann, und es dem Unterhaltsverpflichteten unter Berücksichtigung aller Umstände zuzumuten ist, kann seit dem Inkrafttreten des FGB (1. 4. 1966) auch eine unbefristete U. ausgesprochen werden. Die Fortdauer der Unterhaltszahlung an den geschiedenen Ehegatten kommt aber nur dann in Betracht, wenn neben der Unterhaltsbedürftigkeit und Leistungsfähigkeit noch weitere Umstände vorliegen, die ihre Zumutbarkeit begründen (OG. v. 25. 5. 1967 — „Neue Justiz“ 1967, S. 612). Für die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder sind in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts Nr. 18 vom 14. 4. 1965 (GBl. II, S. 331) Richtsätze aufgestellt worden, die „einer nach sozialistischen Anschauungen gestalteten Lebensführung innerhalb der Familie“ entsprechen. Die Höhe der hiernach zu zahlenden Unterhaltsbeträge richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Verpflichteten, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und dem Alter des Kindes. Vom 13. Lebensjahr bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit sind die Unterhaltsbeträge höher als bei der Altersgruppe bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Die zum Unterhalt Verpflichteten haben „die Pflicht, ihre Arbeitskraft voll einzusetzen, damit sie einen höchstmöglichen Verdienst erzielen“, OG, Urt. v. 14. 4. 1959 — „Neue Justiz“ 1959, S. 718). Uneheliche Kinder haben den gleichen Unterhaltsanspruch wie eheliche. Nach dem FGB gibt es keine U. von Minderjährigen. Nur Volljährige haben ihren unterhaltsbedürftigen Eltern und Großeltern Unterhalt zu gewähren. Das gilt auch für uneheliche Kinder. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 660–661 Universitäten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das neue Familiengesetzbuch (FGB; Familienrecht) unterscheidet zwischen den Aufwendungen, die für die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder gemacht werden, und den Unterhaltszahlungen an getrennt lebende Ehegatten und Kinder. Die Ehefrau hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mann auf Unterhalt, da die Ehe in der sozialistischen Gesellschaft ihren früheren Charakter als „Versorgungsanstalt für die…

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Futtermittelwirtschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Eines der entscheidendsten, von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung für den Gesamtertrag anstehenden Produktionsprobleme der mitteldeutschen Landwirtschaft besteht darin, einen nach Umfang und Produktionsrichtung zweckmäßig abgegrenzten Viehbestand mit den notwendigen Futtermitteln zu versorgen. Die Futterbeschaffung umschließt die Eigenproduktion der landwirtschaftlichen Betriebe und den Zukauf von Handelsfuttermitteln. Zukauffuttermittel sind neben Getreide und Hülsenfrüchten solche Futtermittel, die aus der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen anfallen oder vom Ausland bezogen werden (wie z. B. Ölkuchen und Schrote, Fisch- und Fleischmehle, Kleie, Mischfutter u.a.m.). Soweit es sich um Trockenfuttermittel handelt, die vorwiegend aus konzentrierten Nährstoffen bestehen, spricht man auch von Kraftfutter. Diese Futtermittel dienen der besseren Ausnutzung der wirtschaftseigenen Futterstoffe und stellen das Leistungsfutter dar, das für den Gesamtertrag der Nutzviehhaltung eine hervorragende Rolle spielt. Das wesentliche, bisher ungelöste Fütterungsproblem in Mitteldeutschland erwächst aus der Eiweißfutterlücke. Ihrer Schließung standen und stehen noch große Schwierigkeiten entgegen, die darin begründet sind, daß Kraftfutterimporte einen hohen volkswirtschaftlichen Aufwand erfordern, weil sie größtenteils nur über den Weltmarkt in harter Währung realisiert werden können. Die Lösung des Kraftfutterproblems wird in Mitteldeutschland vor allem in der Entwicklung der Mischfutterindustrie gesehen, auf die sich große Anstrengungen mit Vorrang richten. Dabei wird die volle Bedarfsdeckung jedoch nicht allein vom Vorhandensein entsprechender industrieller Kapazitäten bestimmt, sondern in erster Linie überhaupt von den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten der geeigneten Rohstoffbeschaffung. Angesichts der empfindlichen Versorgungslücken in der F. unterliegen die Handelsfuttermittel im Staatlichen Futtermittel[S. 230]fonds der zentralen Bewirtschaftung. In ihm werden alle anfallenden Futtermittel aus dem staatlichen ➝Aufkommen, den Einfuhren und den landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeitenden Betrieben sowie Futtermittel produzierenden Industriebetrieben erfaßt. Sämtliche hochwertige Eiweißfuttermittel (außer den gesetzlichen Magermilchrücklieferungen der Molkereien) und das gesamte industriell aufbereitete Mischfutter gehören zu diesem Fonds. Die bisher noch nicht überwundenen Disproportionen zwischen Viehbestand und Kapazitäten der F. haben einen verminderten Nutzeffekt der Viehhaltung zur Folge, weil das Verhältnis von Eiweißfutter und Leistungsfutter zueinander vom Optimum noch weit entfernt ist. Kennzeichnend für die vorhandenen Schwierigkeiten und die Anstrengungen zu ihrer Überwindung ist u.a. die von Nationalpreisträger Prof. Schick propagandistisch als „Futtermeister der DDR“ in Presse, Ton- und Fernsehfunk ausgeübte Beratungstätigkeit zur Verbesserung der Futterwirtschaft in den LPG. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 229–230 Fürstenwalde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ganztagsschule

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Eines der entscheidendsten, von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung für den Gesamtertrag anstehenden Produktionsprobleme der mitteldeutschen Landwirtschaft besteht darin, einen nach Umfang und Produktionsrichtung zweckmäßig abgegrenzten Viehbestand mit den notwendigen Futtermitteln zu versorgen. Die Futterbeschaffung umschließt die Eigenproduktion der landwirtschaftlichen Betriebe und den Zukauf von Handelsfuttermitteln. Zukauffuttermittel sind neben…

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Forschung (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 1. Die wichtigsten Leitungsinstanzen Im Parteiprogramm der SED von 1963 wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die ökonomische F. einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Auf der „Grundlage des Programms der SED, der Beschlüsse des ZK der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“ arbeiten die Leitungsinstanzen. Die Staatliche Plankommission konzentriert sich, ausgehend von den Hauptentwicklungsrichtungen von Wissenschaft und Technik u.a. auf eine „prognostisch begründete und hocheffektive volkswirtschaftliche Strukturpolitik, die Gestaltung und Entwicklung des ökonomischen Systems des Sozialismus und die Schaffung des dafür notwendigen wissenschaftlichen Vorlaufes“. Für die Koordinierung der ökonomischen F. auf dem Gebiet der sozialistischen Wirtschaft ist der Beirat für ökonomische F. bei der Plankommission verantwortlich. Er konzentriert die ökonomische F. auf die Sicherung des notwendigen wissenschaftlichen Vorlaufes und orientiert die Wirtschaftswissenschaftler auf die aktive Mitarbeit an der Lösung volkswirtschaftlicher Schwerpunktaufgaben. Universitäten, Hochschulen, Institute mit Hochschulcharakter, Akademien, F.-Institute und Gruppen der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe haben dem Beirat die zur Bearbeitung vorgesehenen ökonomischen F.-Themen zur Bestätigung einzureichen. Der Plankommission untersteht auch das am 1. 10. 1963 errichtete Zentralinstitut für Information und Dokumentation. Es ist das anleitende, koordinierende und kontrollierende Zentrum der gesamten Informations- und Dokumentationstätigkeit auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technik und Ökonomie. Der Forschungsrat der DDR ist ein zentrales Organ des Ministerrates und das höchste beratende Gremium für alle Fragen der naturwissenschaftlichen und technischen F., das seit dem 1. 9. 1966 auch die Aufgaben des Wissenschaftlichen Rates für die friedliche Anwendung der Atomenergie wahrnimmt. Zur Durchführung der dem Forschungsrat übertragenen Arbeiten bedient er sich eines Systems von Gremien, das aus den Gruppen mit den ihnen zugeordneten Zentralen Arbeitskreisen für Forschung und Technik (ZAK), den Sektionen der drei Ostberliner Akademien (Deutsche Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche Bauakademie), den Hauptproblem- und Problemkommissionen des Rates für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissen[S. 216]schaft beim Ministerium für Gesundheitswesen besteht. In einer vom Ministerrat und Minister für Wissenschaft und Technik erlassenen VO vom 7. 8. 1967 wird auf die Bedeutung der ZAK hingewiesen, die für komplexe Gebiete von Wissenschaft und Technik Analysen und Prognosen zu erarbeiten, zu vervollkommnen, zu präzisieren und aus den Einschätzungen Folgerungen für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft abzuleiten haben. Die ZAK erhalten weitgehende Unterstützung von den Organen der Kammer der Technik. Diese Gliederung soll gewährleisten, daß alle Probleme der wissenschaftlich-technischen Entwicklung von der Grundlagen-F. bis zur Produktion erfolgreich behandelt werden können; eine gründliche prognostisch-analytische Arbeit soll die Grundlagen für langfristige Entscheidungen des Ministerrates, der Staatlichen Plankommission und anderer zentraler Organe schaffen. Das am 13. 7. 1967 gebildete Ministerium für Wissenschaft und Technik übernahm die Aufgaben des seit 1961 bestehenden Staatssekretariats für Forschung und Technik; es ist für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Arbeit des Forschungsrates verantwortlich und nutzt dessen wissenschaftliche Kapazität für die Durchsetzung einer einheitlichen wissenschaftlich-technischen Politik. Dem ebenfalls am 13. 7. 1967 geschaffenen Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen obliegen die einheitliche Planung und Leitung des Hoch- und Fachschulwesens sowie die Weiterentwicklung der wissenschaftlich-technischen Aus- und Weiterbildung und der wissenschaftlichen Bildungsstätten. An der Perspektivplanung der F. wirkt auch die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW) mit ihren Sektionen und Instituten maßgeblich mit, insbesondere die Forschungsgemeinschaft der naturwissenschaftlichen, technischen und medizinischen Institute, die an der Ausarbeitung des Perspektivplanes der naturwiss. F. bis 1970 beteiligt ist. Die Zahl der von der Forschungsgemeinschaft bearbeiteten Themen, die zu den F.-Komplexen des Planes der naturwiss. F. gehören, betrug 1967 862, die sich auf folgende Fachbereiche verteilten: Physik (521), Reine und Angewandte Chemie (156), Organische und Biologische Chemie (86), Medizin (99). 74,3 v. H. aller Themen gehörten zu den F.-Komplexen des Planes für die naturwiss. F. Auf die Wissenschaftsdisziplinen dieses Planes entfielen folgende Anteile: Chemie 34,5 v. H., Physik 30,7 v. H., Biologie und Medizin 18,6 v. H., Technik 12,4 v. H., Mathematik 3,8 v. H. Bereits 1965 bestanden zwischen 35 Einrichtungen der Forschungsgemeinschaft und Industriebetrieben 247 Verträge. 2. Forschungsschwerpunkte Im „Gesetz über den Perspektivplan zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR bis 1970“ werden die Hauptrichtungen genannt, auf die die Kapazitäten der naturwiss. Grundlagen-F. zu konzentrieren sind: u.a. die festkörper-physikalische F., Entwicklung hochwertiger Plaste, Elaste und Synthesefasern. Die F. soll stärker auf die wiss. Durchdringung der Produktion und die Entwicklung kostensparender hochproduktiver Technologien und Verfahren eingestellt werden. Der ökonomischen F. wird aufgegeben, den wiss. Vorlauf für das ökonomische System des Sozialismus und die Wirkungsweise der ökonomischen Gesetze zu schaffen und gemeinsam mit der naturwiss.-techn. F. dazu beizutragen, die wiss. Grundlagen für eine weit vorausschauende Strukturpolitik und die Strukturentscheidungen zu erarbeiten (Untersuchungen über die Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung in der Planung nach strukturentscheidenden Haupterzeugnissen und Erzeugnisgruppen, Untersuchungen, die zur Erhöhung der Wirksamkeit des Systems ökonomischer Hebel beitragen). Es wird gefordert, die Industrie-F. unter Einbeziehung der Vertrags-F.mit Instituten der Akademien, Universitäten und Hochschulen weiter zu entwickeln, die Überleitungszeit der F.-Ergebnisse in die Produktion zu verkürzen, die wiss. Arbeiten der Universitäten und Hochschulen durch vertragliche Beziehungen mit der Wirtschaft auf die Schwerpunkte der Volkswirtschaftspläne zu konzentrieren, das Ausbildungsniveau der Studenten durch praxisverbundenes Lernen zu erhöhen. 1965 bestanden in der „DDR“ 1800 F.- und Entwicklungsstellen mit 87.000 Beschäftigten. Über die Hälfte dieser Einrichtungen beschäftigten nur bis zu 10 Personen, 43 v. H. nur bis zu 5 Personen. Die Zahl der F.-Themen belief sich 1965 auf [S. 217]17.300. Dahinter verbirgt sich eine thematische und kräftemäßige Zersplitterung, die Ulbricht auf einem Seminar des ZK der SED und des Ministerrates für leitende Kader der Partei, des Staates und der Wirtschaft im Herbst 1967 scharf kritisierte. Auch die lange Bearbeitungsdauer der F.-Themen fordert immer wieder den Unwillen der Parteiführung heraus, ein Mangel, der sowohl auf „Unzulänglichkeiten“ oder „Mittelmäßigkeiten“ in der Leitung der Akademie- und Universitätsinstitute als auch auf „überlebten Individualismus“ und „Einzelgängertum“ zurückgeführt wird. Ulbricht forderte daher die Ausarbeitung einer exakten Konzeption der Schwerpunkte für die Strukturpolitik der Wissenschaftsorgane, die F. und Lehre einschließt. Seit Ende 1967 ist die Bildung größerer, in sich geschlossener F.-Komplexe an den Universitäten und Hochschulen zu beobachten. Auf dem Leibniz-Tag 1968 erklärte der Vizepräsident der DAdW, Prof. Klare, daß es im Vollzug der Akademiereform darauf ankomme, die Akademie aus einer gelehrten Gesellschaft mit zugeordneten Forschungseinrichtungen zu einer modernen Forschungsgemeinschaft umzugestalten, die aufs engste mit den Erfordernissen des sozialistischen Gesellschaftssystems verbunden sei. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 215–217 Formgestaltung, Industrielle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Forschungsgemeinschaft

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 1. Die wichtigsten Leitungsinstanzen Im Parteiprogramm der SED von 1963 wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die ökonomische F. einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Auf der „Grundlage des Programms…

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Presse (1969)

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Agitation und Propaganda) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P., über die eine Postzeitungsliste herausgegeben wird, ist Lizenz-P. Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für Information, seit 1963 durch das Presseamt beim Vors. des Ministerrats. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“; Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED, Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats, die P.-Abt. der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann in keinem Falle die Rede sein. Gegenwärtig erscheinen in der „DDR“ 40 Tageszeitungen mit einer Auflage von 6,5 Mill. Exemplaren. Darunter befinden sich 15 Zeitungen der SED, von denen „Neues Deutschland“ als Zentralorgan der SED zugleich die führende Tageszeitung ist. Eigene Tageszeitungen geben auch die anderen Parteien des Demokratischen Blocks heraus: die LDPD fünf (Zentralorgan: „Der Morgen“), die CDU sechs (Zentralorgan: „Neue Zeit“), die NDPD sechs (Zentralorgan: „National-Zeitung“), die DBD das „Bauern-Echo“. Die größten Massenorganisationen geben ebenfalls Tageszeitungen heraus: der FDGB die „Tribüne“, die FDJ die „Junge Welt“, der DTSB das „Sport-Echo“, die Organisation der sorbischen Bevölkerung in der „DDR“, Domowina, die Zeitung „Nowa Doba“. Zur Parteipresse der SED gehören außer „Neues Deutschland“ 15 Bezirkszeitungen (Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis), „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ. Zur P. zählen das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“, die Kreiszeitungen und die Betriebszeitungen. Auflagenhöhe: „Neues Deutschland“ und die Bezirkszeitungen haben eine tägliche Auflage von etwa 4,2 Mill., das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“ und die Kreiszeitungen eine Auflagenhöhe von 1,3 Mill., die Betriebszeitungen eine Gesamtauflage von 1,4 Mill. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung wirkungsvoll begrenzt wird. So beläuft sich bei 15 SED-Bezirkszeitungen die Zahl der Kreisausgaben auf 221, während 5 CDU-Bezirkszeitungen nur 20 Nebenausgaben, 4 LDP-Bezirkszeitungen 24 Nebenausgaben und 5 NDPD-Bezirks-Zeitungen 21 Nebenausgaben verzeichnen. Die von den Kreisleitungen der SED und den Kreisausschüssen der Nationalen Front herausgegebenen Kreiszeitungen erscheinen seit 1961 in 216 Kreisen der „DDR“ und seit 1964 in den 8 Stadtbezirken Ostberlins. Sie haben die Arbeit der seit 1954 in den Bereichen der MTS verbreiteten Dorfzeitungen übernommen. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichten teil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Neben den uniform-tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu sozialistischen ➝Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochenzeitungen, Illustrierten, Magazine und Journale gelenkt. Sie erscheinen in 28 Titeln mit einer Gesamtauflage von 7,7 Mill. Exemplaren. Zu den populärsten gehören die „Wochenpost“ (860.000), die „für dich“ (833.000), die „Trommel“ (410.000), „Funk und Fernsehen“ (1,3 Mill.), das „Magazin“ (425.000) und die Rätselzeitung „Troll“ (325.000). Auch Fach- und Sport-P. haben einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der mitteldeutschen P. begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Die Verbreitung westlicher P. wird teils als Hetze gegen die „sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht, teils wird sie unterbunden gem. VO zum Schutze der Jugend, da westdeutsche Tageszeitungen als Schund- und Schmutzliteratur behandelt werden. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die [S. 497]Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Journalisten durchführt, nachweisen. Literaturangaben Herrmann, Elisabeth M.: Die Presse in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., überarb. Aufl. (BB) 1962. 180 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 496–497 Preissystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats

Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Agitation und Propaganda) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P., über die eine Postzeitungsliste herausgegeben wird, ist Lizenz-P. Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für Information, seit 1963 durch das Presseamt beim Vors. des…

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Selbstkosten (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Definition der Politökonomie in der „DDR“ sind S. abweichend von der Begriffsbestimmung der westlichen Betriebswirtschaftslehre die in Geld ausgedrückten Aufwendungen des Betriebes an verbrauchten Produktionsmitteln (Abschreibungen und Materialverbrauch) und an Löhnen für die Herstellung und den Absatz der Erzeugnisse, vermehrt um die Gemeinkosten für die Leitung, Planung, Abrechnung, Kontrolle und die Sicherung des Betriebes. Eine Unterscheidung zwischen Kosten und Geldausgaben kennt das mitteldeutsche Rechnungswesen nicht. Das Rechnungswesen als Instrument der staatlichen Wirtschaftslenkung bestimmt nicht den gesamten tatsächlichen Güter- und Dienstverkehr zur Erstellung von Leistungen als S., sondern nur denjenigen Teil, der betriebsextern durch die zuständige Wirtschaftsbehörde (Ministerium der Finanzen) dazu ausersehen und normativ als Kosten anerkannt worden ist. Der Ausgangspunkt für die S.-Erfassung sind in der sozialistischen (sowjetischen) Zentralplanwirtschaft daher die „gesellschaftlich notwendigen Produktionskosten“ für die Erstellung von Leistungen. Die „gesellschaftlich notwendigen S.“ erscheinen als durchschnittliche S. für eine in der Volkswirtschaft hergestellte Einheit einer Erzeugnis- oder Leistungsart. Sie werden häufig als eine Durchschnittsgröße im Bereich der Betriebe einer VVB ermittelt. Die von den Wirtschaftsbehörden (Ministerium der Finanzen, Amt für Preise) anerkannten durchschnittlichen S. sind die Ausgangsgröße für die Bestimmung der Fest- oder Planpreise (Wertpreisbildung, Preissystem). Von den „gesellschaftlich notwendigen S.“ sind die „betriebsnotwendigen S.“, die individuellen S. und die Plan- und/oder Istkosten zu unterscheiden. Die „betrieblich notwendigen S.“ sind ebenfalls eine normative Kostengröße. Sie berücksichtigen die spezifischen Produktionsbedingungen eines bestimmten Betriebes, wobei ein reibungsloser Produktions- und Zirkulationsprozeß vorausgesetzt wird. In der Regel werden daher die „betrieblich notwendigen S.“ durch die geplanten betrieblich notwendigen S. ausgedrückt. Die „betrieblich notwendigen S.“ werden ebenfalls zur Grundlage der Festsetzung von Betriebs- und Industrieabgabepreisen gemacht, und zwar dienen sie der Bestimmung der betriebsindividuellen Kalkulationspreise. Die individuellen S. sind die in einem Betrieb für eine Periode geplanten und/oder effektiv angefallenen Kosten. Diese Kostenerfassung spiegelt nicht die unter idealen Produktions- und Zirkulationsbedingungen angenommenen Normkosten wider, sondern sie gibt die S. an, die bei gegebenen Standortbedingungen, technischem Ausrüstungsstand, Qualifikation der Betriebsorganisation und der Belegschaft entstanden sind. Dennoch bleiben auch die individuellen S. z. B. bei einer Ist-Kostenermittlung „normative“ Kosten, da die gültige S.-Definition von vornherein bestimmte Kostenelemente aus der Betrachtung ausschließt. So wird in der „DDR“ der Aufwand vorwiegend als Mengengröße und nicht auch als Wertgröße gesehen. Demnach werden in der mitteldeutschen Kostenrechnung kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Wagnisse, Risiken usw. nicht oder nur in einem behördlich begrenzten Umfang berücksichtigt (vgl. die Anordnung über die Planung und Verwendung des Handelsrisikos vom 11. 10. 1967, GBl. III, S. 85). Steuern, wie z. B. die Produktions- und Dienstleistungsabgabe, gelten ebenfalls nicht als Kostenbestandteile und werden daher im betrieblichen Rechnungswesen als Durchlaufposten behandelt. Da der Kostenbegriff der Politökonomie in hohem Maße technologisch bestimmt wird, weist man es in der „DDR“ auch als Besonderheit aus, daß heute zwecks besserer Messung der Wirtschaftlichkeit im Gegensatz zu früheren Etappen des Rechnungswesens auch Aufwendungen in die S. einbezogen werden, die im Sinne der technologisch bestimmten Kostendefinition eigentlich bereits eine „Verwendung von Reineinkommensbestandteilen“ darstellen, wie z. B. die zu zahlenden Bankzinsen, bestimmte Sozialausgaben und Vertragsstrafen. Ein erheblicher Unterschied besteht zwischen der Ist-Kostenrechnung z. B. zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung eines Betriebes bei Jahres- oder Quartalsabschluß und der Plan-Kostenrechnung insbesondere zum Zwecke der Preiserstellung. Zwar hat auch die Ist-Kostenrechnung auf Grund des besonderen politökonomischen Kostenbegriffs einen „normativen“ Charakter, dennoch ist dieser bei weitem nicht so ausgeprägt wie bei der Plan-Kostenrechnung zur Bildung der Industrieabgabepreise. In besonderer Weise offenbarte sich dieser „normative“ Charakter in dem in der S.-VO vom 12. 7. 1962 (GBl. II, S. 445) festgelegten Verfahren der Plankostenermittlung und Preiskalkulation. In der VO wurde bei der Verrechnung der Kosten unterschieden a) in planbare und für die Zwecke der Preisbildung kalkulierbare Kosten, b) in planbare, jedoch für die Preisplanung nicht kalkulierbare Kosten und c) in nicht planbare und nicht kalkulierbare Kosten. Auf Grund dieser vorgeschriebenen Aussonderung von Kostenelementen bei der Preiskalkulation ist es möglich, daß durch den Verkauf von Erzeugnissen zu den auf Grund dieses Kalkulationsverfahrens zustandegekommenen Preisen unter Umständen ein Teil der den Betrieben bei der Produktion effektiv entstandenen Kosten durch die erzielten Erlöse nicht gedeckt wird. Die S.-VO von 1962 wurde am 9. 11. 1967 (GBl. II, S. 757) aufgehoben. Ihre Vorschriften wurden sinngemäß von anderen VO übernommen. Die Grundsätze und Praktiken der Plan- und Ist-Kostenrechnung und Preiskalkulation änderten sich nicht wesentlich. Ziel der S.-Planung (als Teilbereich der Finanzplanung) ist die S.-Senkung. Bis 1967 erhielten die VEB durch die Planbehörden S.-Senkungsauf[S. 559]lagen zwecks Erhöhung der Rentabilität verbindlich vorgeschrieben. Da der verlangte Prozentsatz der S.-Senkung den Betrieben ohne die erforderliche Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen der Werke oktroyiert wurde, sind diese Auflagen in den meisten Fällen nicht realisiert worden. Vom Wirtschaftsjahr 1967 an hat man deshalb dieses Verfahren der befehlswirtschaftlichen Erzwingung einer höheren Wirtschaftlichkeit aufgegeben. Nunmehr müssen die VEB und die VVB die ihnen voraussichtlich möglichen S.-Senkungen selbst ermitteln, die dann nach Bestätigung durch die zuständigen Planbehörden für die Wirtschaftseinheiten verpflichtendes Planziel werden. Durch die auch nach der Wirtschaftsreform beibehaltene „normative“ Kostenrechnung bleiben in der mitteldeutschen Wirtschaft zwei Größen sehr problematisch, denen als Leistungsmaßstab und Lenkungsinstrument im „eigentlichen wirtschaftlichen System des Sozialismus“, wie das mitteldeutsche Wirtschaftssystem ab 1966 genannt wird, eine zentrale Bedeutung zukommt, nämlich dem Gewinn und den Preisen. (Grundmittel, Abschreibungen, Arbeitsnormen, Arbeitsproduktivität, Rechnungswesen, Preispolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 558–559 Selbstbestimmungsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbstkritik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der Definition der Politökonomie in der „DDR“ sind S. abweichend von der Begriffsbestimmung der westlichen Betriebswirtschaftslehre die in Geld ausgedrückten Aufwendungen des Betriebes an verbrauchten Produktionsmitteln (Abschreibungen und Materialverbrauch) und an Löhnen für die Herstellung und den Absatz der Erzeugnisse, vermehrt um die Gemeinkosten für die Leitung, Planung, Abrechnung, Kontrolle und die…

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Lebensversicherung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht [S. 370]eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag (Tarif III) fällig. Ferner gibt es: Die Töchterversorgungsversicherung (Tarif IV), die Ehegattenversicherung für den Todes- und Erlebensfall (2~verbundene Leben, Tarif~V), die Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag (Tarif VI), die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (Tarif VII), die Invaliden- und Altersrentenversicherung (Tarif VIII), die Sparrentenversicherung (Tarif IX) sowie die Risiko-L. (Tarif 16). Der Mindestbeitrag beträgt für alle L. 2 M monatlich, die Mindestversicherungssumme 240 M. Für Gruppenversicherungsverträge wird besonders in den VEB geworben. Die Versicherungssteuer ist in den Beiträgen enthalten. Einen Deckungsstock gibt es nicht. Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird indessen als Sparguthaben der Versicherungsnehmer gebucht. L.-Verträge, die vor 1945 bei den heute geschlossenen privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen waren, konnten nach dem Befehl Nr. 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 bis zu 10.000 RM unter Anrechnung der früheren Beitragszahlung „erneuert“ werden. Auf Ansprüche, die in der Zeit vom 9. 5. 1945 bis 14. 8. 1946 fällig geworden waren, wurden nach dem Befehl Nr. 11 der SMAD vom 29. 1. 1948 einmalige Zahlungen von 300 bis 400 RM geleistet. Ansprüche, die vor dem 9. 5. 1945 fällig waren, wurden trotz Übernahme der Aktivvermögen der geschlossenen Versicherungsunternehmen nicht befriedigt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 369–370 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht [S. 370]eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen…

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Weltgewerkschaftsbund (WGB) (1969)

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschaftler, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete. Nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die „Internationalen Gewerkschaftsvereinigungen“ als Vertreter der 11 Berufsabt. beschlossen. Nach 4 „Interzonen-Konferenzen“ nahmen deutsche Gewerkschaftler Juni 1947 erstmals an WGB-Tagungen teil. Die Aufnahme der Deutschen wurde von Bildung einer „gesamtdeutschen Gewerkschaftsvertretung“ abhängig gemacht. Wegen der kommun. Herrschaft im WGB verließen die DGB-Vorsitzenden Tarnow und Boeckler die 9. Interzonen-Konferenz (Aug. 1948), doch kam der FDGB Jan. 1949 in den WGB. Im selben Monat verließen Amerikaner, Engländer und Holländer den WGB, da sie ihn als kommun. Tarnorganisation erkannten, und gründeten den „Internationalen Bund Freier Gewerkschaften“ (IBFG), der alle Gewerkschaften der freien Welt, auch den DGB, umfaßt. (IBFG zählte 1965 etwa 61 Mill. Mitgl.) Oberstes Organ ist der WGB-Kongreß, der alle 4 Jahre tagt und den jährlich tagenden Generalrat wählt; diesen vertritt das Exekutivkomitee, dem u.a. Herbert ➝Warnke vom FDGB angehört. Der WGB ist tatsächlich, wie der Weltfriedensrat, eine getarnte Ersatzorganisation der offiziell aufgelösten Komintern. Präs. des WGB: der italienische Kommunist Renato Bitossi, Generalsekr.: Louis Saillant (KP Frankreichs). Sitz des WGB ist seit 1956 Prag. — Auf dem VI. Kongreß, Okt. 1965, sollen angeblich 122 Mill. Mitgl. vertreten gewesen sein, dazu 28 Mill. Mitgl. von Gewerkschaften, die dem WGB nicht angehören. Febr. 1956 wies die österreichische Regierung die Zentrale des WGB aus Wien aus. da er einseitig prosowjetisch arbeitete, April 1959 nahm er z. B. gegen den „deutschen Militarismus“ der BRD und die NATO Stellung. — Febr. 1961 betonte das Exek.-Kom. die „Prinzipien des WGB … Klassenkampf und proletarischen Internationalismus“ („Neues Deutschland“, 4. 2. 1961) und machte sich die Angriffe der SU gegen NATO und BRD zu eigen. Es forderte stärkere Bemühung um außereurop. Arbeiter, tarnte jedoch das Ziel (Diktatur des Proletariats) in der üblichen Weise mit der Formel „Nationale Demokratie“. — Eine in Ost-Berlin tagende Konferenz des WGB trat im Sept. 1961 für die Mauer und den von der SU geforderten Friedensvertrag mit Deutschland ein. Auf dem V. WGB-Kongreß (Dez. 1961) versuchte der langjährige Präsident Novella vergeblich, den starr zentralisierten Aufbau und die harte Taktik des WGB aufzulockern, um den Kampf für den Kommunismus zu erleichtern und zu wirklicher Aktionseinheit zu kommen. Nachfolger wurde der linientreue italienische Altkommunist Bitossi. — Sein Zusammenspiel mit dem Sowjetimperialismus verschleierte der WGB in einer Entschließung, die er auf dem V. Kongreß annahm. Darin verlangte er vor allem Koexistenz und verurteilte Militarismus und Kolonialismus (nichtsowjetischer Art). Die Form, in der der WGB seine Ziele tarnt, trat auf der „Konferenz zur Bildung eines Weltgewerkschaftskomitees für Konsultation und antimonopolistische Aktionseinheit“ zutage (Nov. 1963 in Leipzig). Die diesjährigen Streiks, so sagte Saillant, zeigten „die steigende Bedeutung der Arbeitseinstellungen zur Unterstützung des Kampfes der Werktätigen für Frieden und Abrüstung, gegen den Faschismus und die Reaktion, gegen den alten und neuen Kolonialismus und für eine echte nationale Unabhängigkeit“ („Tribüne“ vom 28. 11. 1963). Auf dem VI.~Kongreß (Okt.~1965) in Warschau gelang es der sowjetfreundlichen Mehrheit, die chinesische Opposition (Chinesisch-Sowjetischer Konflikt) im Zaume zu halten. Es ging u.a. um die Frage, ob mit den nichtkommun. Gewerkschaften eine [S. 707]taktische Fühlung und Aktionseinheit herzustellen sei. Auf der 16.~Tagung des Generalrates (in Sofia) wurde am 8. 12. 1966 die antisowjetisch auftretende chines. Abordnung wegen hartnäckiger Behinderung der Konferenz von der Tagung ausgeschlossen (gegen die Stimmen Nordkoreas, Nordvietnams, Albaniens, Kubas und Rumäniens). China, das 1964 die Zahlung der Beiträge einstellte, ist auf etwaigen Ausschluß aus dem WGB vorbereitet. Es organisierte in Peking ein afro-asiatisches Gewerkschaftskomitee. Der Generalrat forderte in Sofia „Einstellung der USA-Agression gegen das vietnamesische Volk“, ohne daß er die Rolle der KP Nordvietnams kritisch prüfte. Weiter behauptete er: Es „kommt die Hauptbedrohung für den Frieden und die Sicherheit in Europa von dem westdeutschen Imperialismus, der eng mit dem amerikanischen Imperialismus verbunden ist“ („Neues Deutschland“ v. 10. 12. 1966). An der 9. Arbeiterkonferenz der Ostseeländer (Ostseewoche), Juli 1966, nahm eine offizielle Abordnung des WGB teil, geleitet von dem stellv. Generalsekr. Pierre Gensous. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 706–707 Weltfriedensrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wenden

Siehe auch: Weltgewerkschaftsbund: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Weltgewerkschaftsbund (WGB): 1975 1979 1985 Seit 1941 wünschten linke englische Gewerkschaftler, den „Internationalen Gewerkschaftsbund“ von 1901 durch einen neuen Verband zus. mit Gewerkschaften der SU zu ersetzen. Febr. 1945 tagte die 1., Okt. 1945 die 2. Weltgewerkschaftskonferenz, die aus 56 Ländern den WGB gründete. Nur die CIO (Congress of Industrial Organisation) der USA blieb fern. Juli 1949 wurden die…