DDR A-Z 1969
Feiern, Sozialistische (1969)
Siehe auch: Feiern, Sozialistische: 1975 1979 1985 Sozialistische Feiern: 1975 1979 Seit 1957 waren Bestrebungen erkennbar, außer der Konfirmation und der Kommunion (Jugendweihe) auch noch weitere kirchliche Feiern durch pseudosakrale Akte zu ersetzen und dadurch den Einfluß von Christentum und Kirche auch aus dem persönlichen und familiären Leben der Bürger der „DDR“ zu verdrängen. So sollte die Taufe durch die Kindes- oder Namensweihe, die Trauung durch die Sozialistische Eheschließung oder Eheweihe das christliche durch das Sozialistische Begräbnis oder die Grabweihe ersetzt werden. 1958 gab der Rat der Stadt Stalinstadt (heute Eisenhüttenstadt) eine Anleitung zur Ausgestaltung atheistischer Kultfeiern heraus; dieses sogenannte Stalinstadter Dokument bezeichnete den „sozialistischen Humanismus“, „der atheistisch ist und kein höheres Wesen als die für Frieden, Demokratie und Sozialismus kämpfende Menschheit anerkennt“, als ideologische Grundlage der pseudosakralen Akte von Partei und Staat und enthielt u.a. Grundkonzeptionen für Ansprachen an Hochzeitspaare, Kindeseltern und Hinterbliebene; für die Vorbereitung der Feiern wurde die Stelle eines „Sprechers des Rates der Stadt“ eingerichtet, der auch die Erziehungs- und Ehegelöbnisse entgegennehmen sollte. Während dieses Dokument nur lokale und vermutlich vorübergehende Bedeutung hatte, führte die allgemeine antitheistische Propaganda und Agitation der SED und einiger Massenorganisationen doch dazu, daß die Teilnahme an den kultischen Formen des christlichen Gemeindelebens zurückging (Kirchenpolitik); allerdings gewannen die kommunistischen Ersatzriten mit Ausnahme der Jugendweihe bisher keine größere Bedeutung. Die erste „sozialistische Namensgebung“ fand am ersten Weihnachtstag 1957 in Altenburg statt. Bei diesem Akt, heute als Namensweihe bezeichnet, wird das Kind „in die sozialistische Gemeinschaft aufgenommen“, nachdem die Eltern ein „sozialistisches Erziehungsgelöbnis“ abgelegt haben; der Vollzug wird in das Familienstammbuch eingetragen und häufig auch durch ein Sparbuch für das Kind belohnt. Die sozialistische Eheschließung, gelegentlich auch Eheweihe genannt, folgt der standesamtlichen Trauung, ist also einstweilen nicht mit dieser verbunden, obschon sie nicht mehr Sache der Partei, sondern der „staatlichen Organe“ sein soll. Der Weiheakt, für den die Brautleute nach dem Aufgebot durch Funktionäre gewonnen werden, soll möglichst im Betrieb eines der Ehegatten stattfinden; im Rahmen der Pseudoliturgie, an der die Massenorganisationen mitwirken sollen, legen die Eheleute ein „sozialistisches Ehegelöbnis“ ab, mit dem sie sich ― nach dem von der SED aufgesetzten Wortlaut ― verpflichten, „mit gemeinsamer Kraft die sozialistischen Errungenschaften und die Staatsmacht der Arbeiter und Bauern zu stärken“. Am wenigsten hat sich bisher die Grabweihe oder das Sozialistische Begräbnis durchgesetzt. Zunächst hielt die SED ― ähnlich wie die SS im „Dritten Reich“ ― Grabredner bereit; später sollte es Sache der Kreise und Gemeinden sein, die Beerdigungsriten zu gestalten. Literaturangaben *: Pseudosakrale Staatsakte in der Sowjetzone — Namensweihe, Jugendweihe, Eheweihe, Grabweihe. (BMG) 1959. 16 S. m. 22 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 201 Feierabendarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeiertageSiehe auch: Feiern, Sozialistische: 1975 1979 1985 Sozialistische Feiern: 1975 1979 Seit 1957 waren Bestrebungen erkennbar, außer der Konfirmation und der Kommunion (Jugendweihe) auch noch weitere kirchliche Feiern durch pseudosakrale Akte zu ersetzen und dadurch den Einfluß von Christentum und Kirche auch aus dem persönlichen und familiären Leben der Bürger der „DDR“ zu verdrängen. So sollte die Taufe durch die Kindes- oder Namensweihe, die Trauung durch die Sozialistische…
DDR A-Z 1969
Verbrauchsabgaben (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Produktbezogene Abgaben auf bestimmte Erzeugnisse, die der Durchsetzung preispolitischer Ziele, der Einkommensregulierung und der Mittelbeschaffung für den Staatshaushalt dienen. Die V. haben teils den Charakter einer direkten Gewinnsteuer und teils den Charakter einer indirekten Verbrauchssteuer, soweit im letzteren Fall der Abgabesatz zusammen mit der Preishöhe der betreffenden Erzeugnisse zwecks Lenkung des Verbrauchs festgelegt wird. Historisch sind sie aus den früheren Verbrauchssteuern, Haushaltsaufschlägen und HO-Akzisen hervorgegangen. Die Abgaben werden vorwiegend in der nichtvolkseigenen Wirtschaft (Genossenschaften, halbstaatliche Betriebe, Privatbetriebe) erhoben, und zwar in der Regel auf der Stufe der Produktion. Demnach sind die V. in gewissem Sinne eine Parallelabgabe zu der in der VEW ebenfalls auf der Stufe der Produktion erhobenen Produktions- und Dienstleistungsabgabe. Nur soweit produktgebundene Abgaben in der VEW auf der Handelsstufe eingezogen werden (z. B. bei importierten Südfrüchten oder weil, wie im Falle der Braunkohlenbriketts, der Preis von dem erst auf der Handelsstufe endgültig bestimmbaren Verwendungszweck abhängt), können auch Betriebe der VEW Abgabeschuldner für die V. sein. Abgabeschuldner sind im allgemeinen die Inhaber der Betriebe oder VEB, die verbrauchsabgabepflichtige Güter herstellen, bei Lohnaufträgen die Auftraggeber. V. werden von Erzeugnissen erhoben, die in der „DDR“ hergestellt, gewonnen oder gehandelt werden und in deren Preisen nach dem geltenden Recht V. enthalten sind. Die von den Produzenten und Handelsbetrieben in der Nicht-VEW eingezogenen V. schöpfen einen Teil der bei den einzelnen Erzeugnissen in der Regel unterschiedlich hohen Spanne zwischen den staatlich festgesetzten Preisen oder Erlösen einerseits und den Selbstkosten andererseits ab. Bei einem staatlich bestimmten Festpreissystem kann es nämlich dazu kommen, daß die üblichen Preisverzerrungen in Verbindung mit besonderen Rationalisierungsanstrengungen der Betriebe der Nicht-VEW zu einer unerwünschten Stärkung z. B. der Privatbetriebe führen, was der angestrebten Sozialisierung entgegenwirkt. Diese durch die besonderen ökonomischen Verhältnisse einer Zentralplanwirtschaft bedingte Sonderrendite soll aus Klassenkampfgesichtspunkten abgeschöpft und im Haushalt erfaßt werden. Die Sätze der V. werden nach Erzeugnissen, Verwendungszwecken und nach betrieblichen Merkmalen differenziert. Auf diese Weise wird der Gewinn der betroffenen Betriebe reguliert. Die Sätze der V. werden von den für die Preisbildung zuständigen Behörden festgelegt (Amt für Preise). Die fälligen V. sind vom Abgabeschuldner selbst zu errechnen. Durch den Abbau der Subventionen in der Grundstoffindustrie und in anderen Zweigen der Wirtschaft durch die Industriepreisreform 1964 bis 1967 (Preispolitik) hat sich zum Teil die Spanne zwischen den Planpreisen und den Selbstkosten in der weiterverarbeitenden nichtvolkseigenen Industrie vermindert. Zum Ausgleich der hierdurch entstandenen unzumutbaren Nettoeinkommensschmälerungen wurden ebenso wie in der VEW bezüglich der Produktions- und Dienstleistungsabgabe auch die V. ermäßigt oder z. T. ganz beseitigt. (Einzelhandelsverkaufspreis) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665 Verbraucherpreise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerbrauchssteuernSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Produktbezogene Abgaben auf bestimmte Erzeugnisse, die der Durchsetzung preispolitischer Ziele, der Einkommensregulierung und der Mittelbeschaffung für den Staatshaushalt dienen. Die V. haben teils den Charakter einer direkten Gewinnsteuer und teils den Charakter einer indirekten Verbrauchssteuer, soweit im letzteren Fall der Abgabesatz zusammen mit der Preishöhe der betreffenden Erzeugnisse zwecks Lenkung des Verbrauchs…
DDR A-Z 1969
Politbüro (1969)
Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das P. wurde im Jan. 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Während sich das erste P. noch aus 4 ehemaligen SPD-Mitgl. und 5 ehemaligen KPD-Mitgl. zusammensetzte, befinden sich unter den 21 Angehörigen des jetzigen P. nur noch 2 ehemalige Sozialdemokraten. Mitgl. des auf dem VII. Parteitag im April 1967 neugewählten P. sind: Ebert, Fröhlich, Grüneberg, Hager, Honecker, Matern, Mittag, Mückenberger, Alfred ➝Neumann, Norden, Sindermann, Stoph, Ulbricht, <➝Verner>, Warnke; Kandidaten des P. sind: Axen, Georg ➝Ewald, Halbritter, Jarowinsky1), Kleiber, Margarete ➝Müller; Seit 1949 wurden aus dem P. ausgeschlossen: Paul Merker, Anton Ackermann, Dahlem, Wilhelm Zaisser, Rudolf Herrnstadt, Elli Schmidt, Jendretzky, Fred Oelßner und Karl Schirdewan (Säuberungen). Der im Anschluß an den Parteitag ebenfalls als Kandidat d. P. gewählte Prof. Karl-Heinz Bartsch wurde am 9. 2. 1963 aller Funktionen enthoben, da seine frühere SS-Zugehörigkeit bekannt wurde. Don Weisungen des SED-P. sind faktisch sowohl die Partei Apparate der SED und der illegalen KPD als auch sämtliche Massenorganisationen und der Staatsapparat unterworfen. Sitzungen des P. finden in der Regel wöchentlich statt. An wichtigen Sitzungen nimmt der sowjet. Botschafter in Ostberlin teil. (SED) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 484 Poliklinik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Polithauptverwaltung der NVA 1) Im Original: Jarowinski.Siehe auch: Politbüro: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Politbüro der SED: 1953 Politbüro des ZK der SED: 1975 1979 1985 Das P. wurde im Jan. 1949 im Zuge der Angleichung des SED-Apparates an die Struktur der KPdSU gegründet; es übernahm die Funktion des im Juli 1950 auch offiziell aufgelösten Zentralsekretariats. Das auf den Parteitagen der SED gewählte Zentralkomitee „wählt zur politischen Leitung … zwischen den Plenartagungen das P.“ (Statut der SED). Während…
DDR A-Z 1969
Binnenhandel (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Entwicklung. Wie die Entwicklung der übrigen Bereiche der mitteldeutschen Wirtschaft, so ist auch die des B. durch Enteignung der privaten Betriebe, fortschreitende Vergrößerung des genossenschaftlichen und staatlichen Sektors und Imitation des sowjetischen Vorbildes gekennzeichnet. Nachdem aus zwingenden ökonomischen Gründen anfänglich die Entwicklung des privaten Groß- und Einzelhandels toleriert worden war, wurden 1946 bereits die „Industrie- und Handelskontore“ als Großhandelsunternehmen mit einer staatlichen Beteiligung von 51 v. H. geschaffen. Gleichzeitig begann die sowjetische Besatzungsmacht durch bevorzugte Warenzuteilungen und andere Maßnahmen die Konsumgenossenschaften zu fördern, während dem privaten Einzelhandel verschiedene Beschränkungen auferlegt wurden (Auflösung der Kreiseinkaufsgenossenschaften, Liquidierung des Edeka-Verbandes im Juni 1947). Die folgende Zeitspanne von 1948 bis 1953 ist durch ein weiteres Vordringen der staatlichen Handelsorgane gekennzeichnet. Mit der Begründung, daß sich die Industrie- und Handelskontore zu „Monopolen des privaten Großhandels“ entwickelt hätten, wurden sie von der neugegründeten „Deutschen Handelsgesellschaft“ (DHG) übernommen, die nunmehr als Dachorganisation für den gesamten Großhandel fungierte. Da die DHG ihre Aufgaben nicht erfüllen konnte, wurde sie durch die Deutschen Handelszentralen (DHZ) abgelöst, die als öffentlich rechtliche Anstalten in den Jahren 1949 bis 1951 errichtet wurden. In der Folgezeit ist der staatliche Großhandel mehrfach umorganisiert worden, bis er seine heutige Struktur erreichte (Großhandelsgesellschaften, Großhandelskontore, Staatliche Kontore). Während die Jahre 1948 bis 1953 praktisch [S. 124]zur Ausschaltung des privaten Großhandels führten, lag in bezug auf den Einzelhandel das Charakteristische dieser Etappe in der Gründung der staatlichen Einzelhandelsorganisation HO. Im Zuge des 1952 verkündeten Aufbaus des Sozialismus wurde der private Sektor im Einzelhandel zugunsten der HO reduziert, zahlreiche Einzelhändler wurden zur Aufgabe ihrer Betriebe gezwungen, enteignet oder zur Flucht getrieben. Nachdem der Neue Kurs (1953 bis 1954) eine Unterbrechung im Prozeß der Sozialisierung des Handels gebracht hatte, wurde ab 1955 die Ausschaltung des privaten Handels wieder forciert. Neben der kontinuierlichen Verringerung des privaten Anteils am Gesamteinzelhandelsumsatz erfolgte seit 1956 die Einbeziehung der privaten Einzelhändler und Gastwirte in den sozialistischen Aufbau auf dem Wege des Kommissionshandels. Für 1967 wird der Anteil des sozialistischen Einzelhandels mit 78,8 v. H., davon 34 v. H. konsumgenossenschaftlicher Handel, angegeben. Auf den privaten Sektor entfielen 12,1 und den Kommissionshandel 9,1 v. H. („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, Seite 346). 2. Gegenwärtige Struktur des Binnenhandels. Die organisatorische Gliederung und Leitung des B. geschieht nach dem Produktions- und Territorialprinzip. Dabei ist zwischen Konsumgüterhandel und Produktionsmittelhandel zu unterscheiden, a) Wichtigste Organe des Konsumgüterhandels nach ihrem Unterstellungsverhältnis: Dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehen: Vereinigung Volkseigener Warenhäuser Zentrum; Versandhaus Leipzig (Versandhandel); Zentrale Warenkontore; GHK Obst und Gemüse-Importleitgroßhandel; Intershop. Dem Rat des Bezirks bzw. dem Rat des Kreises unterstehen: Großhandelsgesellschaften; HO-Kreisbetriebe. Dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften unterstehen: Zentrales Konsum-Handels- und Produktionsunternehmen konsument; Konsumgenossenschaften. Den VVB der Konsumgüterindustrie unterstehen: Industrieläden; VEB-Industrievertrieb für Rundfunk-Fernsehen; -Waschmaschinen; -Kühlschränke; -Fahrzeuge. Ferner gehören zum Konsumgüterhandel die Betriebe des privaten Einzelhandels, Gaststätten sowie den Kommunen unterstehende Handelsorgane. b) Organe des Produktionsmittelhandels: Vor allem sind die den Ministerien der Produktionsverwaltung bzw. den VVB unterstehenden Staatlichen Kontore, Deutsche Handelszentralen, Leitstellen und Absatzkontore zu nennen, ferner die dem Landwirtschaftsrat unterstellten Betriebe des Landhandels (Handelskontore, VEAB, VdgB) sowie der den Wirtschaftsräten der Bezirke unterstellte VEB-Altstoffhandel. 3. Die Funktion des B. — Das Neue Ökono[S. 125]mische System. Der B. hat die ihm obliegenden Aufgaben und Funktionen — Belieferung der Produktion mit bedarfsgerechten Produktionsmitteln, Einwirkung auf die Produktion und Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Industriewaren — nur unvollkommen zu erfüllen vermocht. Die vielfachen Mängel, z. B. in der Materialversorgung der Betriebe sowie in der Versorgung der Bevölkerung haben ihre Ursache oftmals auch in des Schwächen und Fehlleistungen des Verteilungsapparates. Diese Unzulänglichkeiten fanden ihren Ausdruck insbesondere in den ständigen Änderungen der Organisationsstruktur des Handelsapparates, personellen Umbesetzungen und Maßregelungen der verantwortlichen Funktionäre sowie im Erlaß einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, administrativer Vorschriften und in der Errichtung immer neuer Kontrollinstanzen (Kontrolle). Von diesen Maßnahmen seien hier als charakterisierende Beispiele die folgenden angeführt: 5. 8. 1954: Beschluß des Ministerrats über Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des Handels (stärkere Einwirkung des Handels auf die Produktion, Ausbildung von Handelskadern, Mobilisierung der Masseninitiative der Bevölkerung zur Verbesserung der Arbeit des Handels durch Käuferversammlungen, Führung von Beschwerdebüchern u.a.m.). 3. 5. 1956: Bildung der Staatlichen ➝Handelsinspektion. 7. 1. 1957: Bildung der Staatlichen Güteinspektion des Ministeriums für Handel und Versorgung (Qualität der Erzeugnisse). 15. 10. 1960: Anordnung über die Zusammenarbeit zwischen Handel und Produktion (Regelung der Einkaufstätigkeit, Bildung von Fachkollektiven und Einkaufskollektiven). 26. 3. 1960 und 20. 2. 1961: Anordnungen über die Versorgung in wichtigen Industriezentren und Großbetrieben. 26. 5. 1966: Verordnung über die Versorgungsinspektion. Seit 1963 wird im Zuge des Neuen Ökonomischen Systems versucht, die vorwiegend administrative Leitungstätigkeit und Anwendung von Zwangs- und Kontrollmaßnahmen einzuschränken und durch Berücksichtigung ökonomischer Faktoren und Gesetzmäßigkeiten die Arbeit der Organe des B. zu verbessern. Die wichtigsten dabei getroffenen Reformen sind die folgenden: a) Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Handelsbetrieben und ökonomischen Führungszentren des Handels; b) Entwicklung echter ökonomischer Beziehungen zwischen Industrie und Handel; c) Materielle Interessiertheit der im Handel Tätigen; d) Konzentration der Handelstätigkeit und Entwicklung moderner Organisationsformen (Warenhausvereinigungen, Versandhandel, Filialsystem, Sortimentsgroßhandel); e) Rationalisierung der Handelsbetriebe und Verbesserung der materiell-technischen Basis des Handels (Selbstbedienungsläden, Entwicklung der Verpackungsindustrie); f) Verbesserung der Planung und Leitung des B. durch fundierte wissenschaftliche Führungstätigkeit. Bis zur Stunde ist man von der Erreichung der gesteckten Ziele allerdings noch recht weit entfernt. Dies gilt insbesondere für die Anwendung des Systems der ökonomischen Hebel, die vielfach in einer den angestrebten Zielen entgegengesetzten Richtung wirken. Als Beispiel hierfür kann die zu Beginn des Jahres 1968 im B. eingeführte Handelsfondsabgabe dienen. Sie entspricht der Produktionsfondsabgabe der Industriebetriebe. So sinnvoll die Einführung der Produktionsfondsabgabe in der Industrie war, um z. B. nicht benötigte Maschinen und überflüssige Lagerbestände abzubauen, so schädigend war die schematische Übertragung dieser Maßnahme auf den B. Sie führte zu einer Verringerung des Warensortiments, Verkleinerung des Warenlagers, Beschränkung des Handelsrisikos und damit zu einer Verschlechterung der Versorgung (Quelle: „Handelswoche“ vom 2. April 1968). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 123–125 Bildungsstätten der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BinnenschiffahrtSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Entwicklung. Wie die Entwicklung der übrigen Bereiche der mitteldeutschen Wirtschaft, so ist auch die des B. durch Enteignung der privaten Betriebe, fortschreitende Vergrößerung des genossenschaftlichen und staatlichen Sektors und Imitation des sowjetischen Vorbildes gekennzeichnet. Nachdem aus zwingenden ökonomischen Gründen anfänglich die Entwicklung des privaten Groß- und Einzelhandels toleriert worden war, wurden 1946 bereits die „Industrie- und…
DDR A-Z 1969
Währung (1969)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die Währungsreform in der Sowjetzone (24.–28. 6. 1948) wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Die Währungseinheit hatte bis zum 1. 8. 1964 diese Bezeichnung, die dann in „Mark der Deutschen Notenbank“ (MDN) geändert wurde. (VO vom 30. 7. 1964, ND vom 31. 7. 1964.) Durch diese Umbenennung änderte sich außer der Bezeichnung nichts, der Wert der Zahlungsmittel, Spareinlagen, Forderungen, Schecks, Wechsel, die Umtauschrelationen und die Geldpolitik wurden hiervon nicht berührt. Zusammen mit dem Gesetz über die Staatsbank der DDR vom 1. 12. 1967 (GBl. I, Nr. 17/1968, S. 132) wurde in einer am gleichen Tage erlassenen 1. DB zum Staatsbankgesetz (ND vom 3. 12. 1967; GBl. II, Nr. 114/1967, S. 805) die Bezeichnung der Währungseinheit erneut geändert. Nunmehr lautet sie „Mark der Deutschen Demokratischen Republik“, Kurzbezeichnung „Mark“, abgekürzt „M“. Die M ist gesetzliches Zahlungsmittel für die „DDR“ und den Sowjetsektor Berlins, das Währungsgebiet der M. <Binnenfunktion der M:> Entgegen den ursprünglichen Thesen der Marxschen Ideologie kommt dem Geld in den kommun. Ländern eine große Bedeutung zu. Das Geld ist Recheneinheit, Zahlungsmittel, ein Instrument der Verteilung und Umverteilung des Sozialproduktes entsprechend den Zielen der Volkswirtschaftspläne und ein Mittel zur Kontrolle des Wirtschaftsprozesses. (Wirtschaft) Im heutigen Realtyp der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Musters in der „DDR“ wird der Wirtschaftsprozeß in sehr begrenztem Umfang mengenmäßig, gleichzeitig jedoch auch — und zwar nahezu vollständig — wertmäßig (d.h. in Geldeinheiten) geplant, gelenkt und kontrolliert. Durch diese doppelte, parallel zueinander laufende Planung, Lenkung und Kontrolle, die — was bisher niemals zufriedenstellend gelungen ist — aufeinander abgestimmt sein muß (Vermeidung von Disproportionen), soll die gewünschte zentrale Steuerung der Wirtschaft nach einem von der politischen Führung festgelegten Zielprogramm gewährleistet werden. Jeder Veränderung im materiellen Prozeß (Produktion, Umsatz, Verbrauch oder Bevorratung von Rohstoffen usw.) muß eine geldmäßige Veränderung parallel laufen. Dieser Sachverhalt wird zur ständigen — z. T. täglichen — Kontrolle des Wirtschaftsprozesses in bezug auf die Planverwirklichung ausgenutzt. Durch diese „Finanzkontrolle“ („Kontrolle durch die Mark“) werden alle Betriebe und Institutionen überwacht. Deshalb ist sowohl der bargeldlose Zahlungsverkehr (Kontenführungspflicht, Verrechnungsverfahren) als auch der Bargeldverkehr (Bargeldumlauf) und der Kreditverkehr (Kredite) reglementiert. Die für die Kontrolle zuständigen Institutionen sind die Banken, vor allem die Staatsbank der DDR und die Industrie- und Handelsbank. Eine weitere wichtige Funktion übt das Geld bei der Einkommensverteilung aus. Das Regime zieht mit Hilfe von Steuern und anderen Abgaben Teile des Sozialproduktes an sich und setzt sie zur Erreichung seiner wirtschafts- und sozialpolitischen Ziele ein (Staatshaushalt). Binnenwert der M: Bei der Betrachtung des inneren Wertes (Kaufkraft) der M sind drei Perioden zu unterscheiden: 1. von 1948 bis 1958 ist die Kaufkraft ständig gestiegen. Grund war der langsame Abbau der hohen Preise für Konsumgüter. 2. Während der Periode von 1958 bis 1961 ist die Kaufkraft der M etwa konstant geblieben. Die Preise haben sich in dieser Periode nur unwesentlich verändert. (HO) 3. Ab 1961 und besonders seit 1964 im Zuge der „Industriepreisreform“ (Preispolitik) ist die Verwaltung zu offenen Preiserhöhungen — zunächst bei Einzelprodukten — übergegangen. Seitdem sinkt folglich die Kaufkraft der M langsam. Verglichen mit der DM ist die Kaufkraft der M auch heute noch erheblich geringer. Ein einheitlicher Kaufkraftvergleich ist allerdings nicht möglich, weil die Preise der Grundnahrungsmittel in Mitteldeutschland im allgemeinen niedriger sind als in der BRD, die Preise hochwertiger Konsumgüter dagegen erheblich höher. Im Durchschnitt ist die Kaufkraft der M — Frühjahr 1966 — rund 14 v. H. geringer als die der DM (Lebensstandard). <Außenfunktion und Außenwert der M.> Die M ist im internationalen Zahlungsverkehr ohne Bedeutung. Die W. ist eine nichtkonvertible Binnen-W. (Devisen, Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit) Daher ist es auch unerheblich, daß die von der Deutschen Notenbank auf Grund einer angenommenen Goldparität von 0,3.999 Gramm Feingold für eine M festgesetzten Wechselkurse (siehe Tabelle) die M ganz erheblich überbewerten. Für den internationalen Zahlungsverkehr haben diese Relationen keine Bedeutung. Neben den Goldparitätenkursen gelten — ebenfalls von der Staatsbank festgesetzt — sog. Touristenkurse. Sie dürfen nur bei „nichtkommerziellen“ Zahlungen (z. B. im Reiseverkehr, bei Ausgaben diplomatischer Vertretungen, für Unterstützungszahlungen) angewandt werden. Da im Außenhandel nur ausnahmsweise Devisenzahlungen Vorkommen, wird zu diesen Kursen also der eigentliche — sehr geringe — Devisenhandel abgewickelt. Während diese „Touristenkurse“ die westlichen Währungen ebenfalls unterbewerten, stellen sie in bezug auf die Ostblockwährungen im allgemeinen eine realistische Verbindung der in Frage kommenden Preisniveaus dar. Schließlich gibt es einen freien Kurs der M, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der BRD, speziell in West-Berlin — bilden kann. Auch dieser freie M-Kurs gibt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht wieder. Er bewertet die M zu gering. Er spiegelt das [S. 696]Verhältnis von Angebot und Nachfrage wider und zeigt, wie wenig die M im westlichen Ausland geschätzt wird. Für die Abrechnung des Außenhandels gilt ein weiterer Kurs. Man spricht von der „Valuta-Mark“. Sie wird der DM gleichgesetzt und läßt — weil sie die Auslandswährung günstiger bewertet — die Außenhandelsumsätze der „DDR“ höher erscheinen, als es bei einer Umrechnung zum Goldparitätenkurs der Fall wäre. Die Tabelle zeigt die verschiedenen Kursrelationen zur DM, zum Rubel und zum Dollar. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 695–696 Wählervertreterkonferenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WährungsgebietSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die Währungsreform in der Sowjetzone (24.–28. 6. 1948) wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Die Währungseinheit hatte bis zum 1. 8. 1964 diese Bezeichnung, die dann in „Mark der Deutschen Notenbank“ (MDN) geändert wurde. (VO vom 30. 7.…
DDR A-Z 1969
Landwirtschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung des Produktionspotentials der L. zur immer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen aus der Eigenproduktion zum Ziele gesetzt. Vom „Sozialisierungsprozeß“ in Mitteldeutschland wurde kaum ein anderer Berufsstand so entscheidend betroffen wie die Landwirte. In der L. sind nicht nur die Eigentumsverhältnisse und die Betriebsstruktur, sondern auch die Bewirtschaftungsform grundlegend gewandelt worden. Die Agrar[S. 365]struktur wird heute von „sozialistischen“ Betriebsformen (LPG, VEG) geprägt. Innerhalb dieser Landwirtschaftsbetriebe, zwischen ihnen und mit Betrieben anderer Wirtschaftszweige soll ein Kooperationssystem errichtet werden, das sich über die gesamte Gesellschaft erstreckt (Kooperation in der Landwirtschaft). Eng mit dieser Zielsetzung sind die Forderungen nach erhöhter Arbeitsproduktivität, Senkung der Produktionskosten und Verbesserung der Qualität der landw. Erzeugnisse verbunden. Als besonderer Produktionsfaktor zur Erreichung eines optimalen Reproduktionsprozesses der L. wird die industriemäßige Leitung der Agrarproduktion angesehen. Mit diesen Zielen wird das Weltniveau bei der Erzeugung landw. Produkte angestrebt. Dabei wird als selbstverständlich angenommen, daß der technische Fortschritt nur in großen Produktionseinheiten voll zur Entfaltung kommen kann. Ein wissenschaftlicher Nachweis, daß nur große Produktionseinheiten die höchste Produktivität haben können und welche Betriebsgrößen anzustreben sind, wird nicht erbracht. Die Bodennutzung zeigt gegenüber der Vorkriegszeit und im Vergleich der beiden Teile Deutschlands folgendes Bild: Die Hektarerträge der einzelnen Kulturen stiegen gegenüber dem Vorkriegsniveau in Mitteldeutschland weniger an als in Westdeutschland: Insgesamt betrachtet blieb die Flächenproduktivität der mitteldeutschen Pflanzenproduktion beachtlich unter der des Bundesgebietes zurück, wie die Brutto-Bodenproduktion, die Summe aller auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche erzeugten und mit Getreideeinheiten (GE) bewerteten Früchte je ha LN ausweist: Auch in der tierischen Produktion sind Leistungsrückstände gegenüber der westdeutschen L. festzustellen. Für Mitteldeutschland ist zunächst die starke Steigerung der Bestände aller wichtigen Nutzvieharten über den Vorkriegsumfang charakteristisch: [S. 366]Die faktisch erreichte Bestandsvermehrung ist für sich allein aber noch kein Ausdruck einer ökonomisch sinnvollen tierischen Produktionssteigerung. Offenbar ist es bis heute nicht gelungen, Viehbestand und Futterversorgung miteinander in Einklang zu bringen, wie die gegenüber der L. im Bundesgebiet sehr viel geringeren Einzeltierleistungen erkennen lassen: Berechnet man die Nahrungsmittelproduktion, d.h. die Gesamtheit der für den menschlichen Verzehr von der L. im Inland erzeugten Agrarprodukte, so weist das Mengenergebnis erhebliche Erfolgsunterschiede zwischen den beiden Teilen Deutschlands aus: Bis zum Jahre 1967 ist die Nahrungsmittelproduktion der „DDR“ um 27 v. H., diejenige der BRD um 76 v. H. über das Vorkriegsniveaus angestiegen. In beiden Teilen Deutschlands erreichte die Nahrungsmittelproduktion im Jahre 1967 ein bisheriges Spitzenergebnis. Dabei stammten von der tierischen Produktion in Mitteldeutschland 16 v. H., im Bundesgebiet 20 v. H. aus importierten Futtermitteln. In Mitteldeutschland war auch die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate der Nahrungsmittelproduktion kleiner als in Westdeutschland. Auf den Kopf der Bevölkerung bezogen, liegt die Agrarproduktion der „DDR“ dennoch etwas höher als die der BRD. Das macht die wesentlich günstigeren Bedingungen Mitteldeutschlands im Nahrungsspielraum deutlich. 1967 entfielen nämlich auf 100 ha LN in der „DDR“ 269 Personen, in der BRD dagegen 428 (Bevölkerung). Dementsprechend lag der Selbstversorgungsgrad, d.h. der Anteil des Verbrauchs aus der Inlandsproduktion am Gesamtverbrauch von Nahrungs- und Futtermitteln, in Mitteldeutschland bei 86 v. H., in Westdeutschland bei 77 v. H. Eine über das Ganze des Nahrungsmittelverbrauchs gehende Kalorien- und Nährstoffberechnung ergibt, daß die „DDR“ von allen kommunistischen Volkswirtschaften den höchsten Ernährungsstandard aufweist. Wie relativ hoch dieser ist, geht auch aus einem Vergleich mit der BRD hervor. So erreicht die „DDR“ gegenwärtig in etwa den westdeutschen Durchschnittsverbrauch an Kalorien und Kohlehydraten, liegt aber im Verbrauch von Gesamteiweiß (um rd. 10 v. H.) und ins[S. 367]besondere von tierischem Eiweiß (um rd. 25 v. H.) unter dem Verbrauchsniveau der BRD. Auch im Fettverbrauch bleibt sie (um etwa 12 v. H.) darunter, was allerdings unter dem Blickpunkt der Volksgesundheit sicherlich kein Nachteil ist. Über das Ganze gesehen konnte in der mitteldeutschen L., nach vielen Wandlungen und Experimenten, das neue System zwar bis zu einem gewissen Grad konsolidiert werden, aber das Ziel des gut organisierten, spezialisierten sozialistischen Großbetriebes ist keineswegs erreicht worden. Dem stehen nicht nur Planungs- und Leitungsprobleme entgegen, sondern es gibt auch immer noch eine ganze Anzahl technischer Schwierigkeiten zu lösen. Letztere erstrecken sich vor allem auf die Schließung der eine rationelle tierische Produktion verhindernden großen Eiweißfutterlücke, während im Einsatz mineralischer ➝Düngemittel und in der Mechanisierung der L. vergleichsweise größere Fortschritte erzielt werden konnten. Mit 138.739 Schleppern und einer durchschnittlichen Motorleistung von 40,8 PS standen 1963 der L. in der „DDR“ je ha LN immerhin 0,89 Schlepper-PS zur Verfügung. Die entsprechenden Zahlen der BRD liegen bei 1.256.544 Schleppern mit durchschnittlich 23,4 PS und 2,10 Schlepper-PS je ha LN, wobei man allerdings anmerken muß, daß die westdeutsche L., bei ihren Strukturproblemen hinsichtlich des hohen Anteils von Kleinbetrieben, in manchen Produktionsvorgängen übermechanisiert ist. Stärker als in anderen Sektoren der Volkswirtschaft wirkt sich die zentrale administrative Organisation nachteilig auf die Entwicklung der L. auch in der „DDR“ aus. Mit dem Neuen ökonomischen System bzw. dem ökonomischen System des Sozialismus ist die Planung zwar etwas effizienter geworden, was in den seit 1963 feststellbaren Fortschritten der Agrarproduktion zum Ausdruck kommt, am herrschenden Wirtschaftssystem hat sich damit jedoch für die L. und die in ihr tätigen Menschen nichts Grundsätzliches geändert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 364–367 Landtechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsbank der DDR (LB)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung des Produktionspotentials der L. zur immer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen aus der Eigenproduktion zum Ziele gesetzt. Vom „Sozialisierungsprozeß“ in Mitteldeutschland wurde kaum ein anderer Berufsstand so entscheidend betroffen wie die Landwirte. In…
DDR A-Z 1969
Krieg (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der kommun. Lehre gibt es zwei Arten von K., den „gerechten“ und den „ungerechten“ K. In der nach dem XX. Parteitag der KPdSU revidierten „Geschichte der KPdSU“ (deutsche Ausgabe 1960, S. 231) heißt es: „Kriege einer unterdrückten Klasse gegen die Unterdrückerklasse, der Sklaven gegen die Sklavenhalter, der leibeigenen Bauern gegen die Gutsherren, der Lohnarbeiter gegen die Bourgeoisie, nationale Befreiungskriege, Kriege der Völker gegen drohende Versklavung, Kriege des siegreichen Proletariats zur Verteidigung des Sozialismus, gegen imperialistische Staaten — solche Kriege bezeichnen die Marxisten als gerechte Kriege.“ Ob ein K. gerecht oder ungerecht ist, wird durch Auslegung der Grundsätze des [S. 350]Historischen Materialismus entschieden: „Man muß untersuchen, aus welchen historischen Verhältnissen der Krieg hervorging, welche Klassen ihn führen, um welcher Ziele willen“ (Lenin, Sämtliche Werke, Bd. 80, S. 333, russ.). Die Lehre von den zwei K. (außer im Marxismus-Leninismus Bestandteil vieler anderer Geschichtsphilosophien), insbesondere die geschichtsphilosophisch begründete, in der Praxis aber willkürliche Entscheidung darüber, welcher K. als gerecht und welcher als ungerecht anzusehen ist, ermöglichen die Rechtfertigung des Bürger- und selbst des Angriffs-K. (Frieden). Auf dem XX. Parteitag wurde jedoch die These Lenins von der Unvermeidbarkeit der Kriege während des Fortbestandes des „kapitalistischen Lagers“ revidiert. Nur unter dieser Voraussetzung war es möglich, die Idee der Koexistenz zu propagieren. Als Kalter K. wird die politische, wirtschaftliche, diplomatische und psychologische Auseinandersetzung mit allen Mitteln, außer den militärischen, bezeichnet, die praktisch nach 1945 durch die Weigerung der Kommunisten die Weltpolitik beherrschte, durch Anerkennung und Anwendung allgemein anerkannter völkerrechtlicher Normen politische Spannungen zu beseitigen. Literaturangaben Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Kohout-Dolnobransky, W. de: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker — aus den Archiven des Weltbolschewismus (hrsg. vom Intern. Komitee f. Information u. soz. Aktion — CIAS), Luxemburg 1960. 17 S. u. 24 S. Faks. Tobien, Hubertus von: Die Methoden des sowjetischen Imperialismus. 3., v. Hans Kluth erg. erw. Aufl., Bonn 1959, Köllen. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 349–350 Kreiszeitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegshetzeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der kommun. Lehre gibt es zwei Arten von K., den „gerechten“ und den „ungerechten“ K. In der nach dem XX. Parteitag der KPdSU revidierten „Geschichte der KPdSU“ (deutsche Ausgabe 1960, S. 231) heißt es: „Kriege einer unterdrückten Klasse gegen die Unterdrückerklasse, der Sklaven gegen die Sklavenhalter, der leibeigenen Bauern gegen die Gutsherren, der Lohnarbeiter gegen die Bourgeoisie, nationale…
DDR A-Z 1969
Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) (1969)
Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1975 1979 1985 Seit 1953 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, staatlichen Verwaltungen, Universitäten und Instituten. Die AWG sind keine Genossenschaften entsprechend westdeutschem Recht, da die Mitgliedschaft bei ihnen kein privates Anteilseigentum begründet. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitgl. der AWG behalten nur die beigesteuerten persönlichen finanziellen Leistungen als privates Eigentum. Die AWG erhalten aus dem Staatshaushalt zinslose Darlehen bis zu 85 v. H. der Baukosten. Die Genossenschaftsanteile der Wohnungsinteressenten betragen für eine 1½-Zimmer-Wohnung 1.500 M, für eine 2½-Zimmer-Wohnung 2.100 M und sind innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten zu je mindestens 20 M einzuzahlen. Ein Teil der Anteilsumme konnte bis Ende 1963 durch manuelle Arbeitsleistung abgegolten werden. Seitdem gehen die Arbeitsleistungen in den „unteilbaren Fonds“ ein, für die keinerlei Anspruch auf Gegenleistung oder Rückzahlung an die AWG besteht. Die manuellen Arbeitsleistungen müssen von den Wohnungsbewerbern also zusätzlich aufgebracht werden. Da nach dem Anfang 1964 in Kraft getretenen neuen „Statut der AWG“ auch die Ehefrau Mitgl. der AWG werden muß und damit ebenfalls zu manueller Arbeitsleistung verpflichtet ist, wurde praktisch der Umfang der geforderten manuellen Arbeitsleistung der Wohnungsbewerber verdoppelt. Baugelände sollen die örtlichen Verwaltungsorgane unentgeltlich stellen. Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll in der Reihenfolge des Eintritts in die AWG und nach der persönlichen finanziellen und Arbeitsleistung des Genossenschaftsmitgl. erfolgen. Der Wohnungsbau durch die AWG, allgemein als Arbeiterwohnungsbau bezeichnet, sollte nach früheren Plänen allmählich den weitaus überwiegenden Anteil am Wohnungsbau erreichen. 1961 entfielen 59 v. H. der Neubauwohnungen auf den Arbeiterwohnungsbau. Dieser Anteil ist seitdem stark abgesunken. Statt dessen ist der Bau von Werkswohnungen im sog. „Volkseigenen Wohnungsbau“ in den Vordergrund getreten. 1967 betrug der Anteil des Arbeiterwohnungsbaus nur noch 25 v. H. Die AWG hatten 1966 etwa 400.000 Mitglieder, davon waren mehr als 100.000 Wohnungsbewerber. Da der Wohnungsbau nicht vorrangig betrieben wird, müssen die Bewerber viele Jahre bis zur Zuteilung einer Wohnung warten. Seit Anfang 1964 besteht bei den AWG teils eine Sperre, teils eine stark begrenzte Aufnahme neuer Mitglieder. Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 32 Arbeiterveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsamtSiehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1975 1979 1985 Seit 1953 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, staatlichen Verwaltungen, Universitäten und Instituten. Die AWG sind keine Genossenschaften entsprechend westdeutschem Recht, da die Mitgliedschaft bei ihnen kein privates Anteilseigentum begründet. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitgl. der…
DDR A-Z 1969
Produktionsfondsabgabe (PFA) (1969)
Siehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1966 Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den VVB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun müssen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen. Die Bemessungsgrundlage für die Errechnung dieser Abgabe, der Produktionsfonds, ist der Durchschnittsbestand des innerhalb eines Jahres im Betrieb befindlichen Anlage- und Umlaufkapitale, bewertet zu Anschaffungspreisen bzw. den bei der Grundmittel-Umbewertung 1963 festgesetzten Werten. Stillgelegte Anlagen und unverwertete Materialien werden bei der Berechnung der tatsächlich abzuführenden PFA mit zum Kapitalbestand hinzugezählt. Dadurch soll ein Druck auf die Betriebe ausgeübt werden, ungenutzte Produktionsmittel weiter zu verkaufen. Erhebungsmethode und Höhe der PFA wurden nach vierjähriger Diskussion und Erprobung der praktischen Anwendung dieser Abgabe in den Grundzügen in den VO vom 3. 3. 1966 (GBl. II, S. 216) und vom 2. 2. 1967 (GBl. II, S. 115) festgelegt. Die für Industriezweige und -gruppen, VVB, Kombinate und Großbetriebe jeweils gültigen Abgabesätze werden nicht veröffentlicht, sondern den Wirtschaftseinheiten von den für sie zuständigen Plan- und Finanzbehörden intern vorgeschrieben. Die im wesentlichen nach Kapitalintensität und Rentabilitätslage der Wirtschaftszweige differenzierten Abgabesätze bei der PFA liegen zwischen 1,4 und 6 v. H. Als Hauptgrund für diese 1966/67 bestimmte Differenzierung wird von der Wirtschaftsführung angegeben, daß die im Zuge der Industriepreisreform errechneten neuen Planpreise, welohe die Kapitalkosten noch nicht berücksichtigen, die Festlegung eines einheitlichen Abgabesatzes nicht zuließen. Mit der Einführung der PFA will die Wirtschaftsführung der „DDR“ auf eine systemadäquate Art der Tatsache Rechnung tragen, daß im Verhältnis zur Fülle der Verwendungsmöglichkeiten die verfügbaren Kapitalgüter knapp sind und daher auch einen Preis haben müssen. Der Sinn der PFA ist es deshalb, die Betriebe zu einer sparsameren Verwendung des Sachkapitals zu veranlassen. Die Investitionen sollen auf das für den Produktionsprozeß notwendige Maß beschränkt werden, und eine sinnvolle Kombination von Kapitalgütern soll erreicht werden. Dadurch soll eine größere Rationalität des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses, also die Steigerung des Nutzeffektes des investierten Sachkapitals (Produktivitätssteigerung), erzielt werden. Diese wohnt der PFA deswegen inne, weil sie den Gewinn der Betriebe schmälert; sie schmälert ihn aber um so weniger, je geringer der abzuführende Betrag, je geringer also der Wert der in Anspruch genommenen Produktionsgüter ist („materieller Anreiz“, „ökonomischer Hebel“). Die PFA könnte also durchaus ein Instru[S. 498]ment zur Förderung der gesamtwirtschaftlichen Produktivität sein, wie es in der Marktwirtschaft Zins und Dividende schon immer gewesen sind. Die Ausgestaltung der PFA zeigt jedoch, daß die Wirkungsweise dieses Instrumentes sehr verwässert worden ist: die Sätze sind nach Industrie- bzw. Erzeugnisgruppen sowie nach der Quantität und Qualität der Produktionsfondsausstattung differenziert. Damit bleibt für den einzelnen Betrieb zwar ein gewisser Anreiz zur sparsamen Verwendung von Kapitalgütern erhalten, eine rationelle Kapitalverwendung im volkswirtschaftlichen Rahmen jedoch wird verhindert, die Lenkung der Kapitalströme in den Bereich optimalen Nutzens ist nicht möglich. Schwierigkeiten, die der Wirksamkeit der PFA entgegenstehen, ergeben sich auch aus dem mitteldeutschen Preissystem (Preispolitik). Schließlich hat die Einführung der PFA auch Rückwirkungen auf das Steuersystem (Steuern) und den Staatshaushalt. Die PFA ist eine staatliche Abgabe, die im Gegensatz zur Nettogewinnabführung der VEW ungeschmälert in den Haushalt der „Republik“ fließt. Ihre Einführung bedingte neben anderen Auswirkungen der Wirtschaftsreform die Änderung des bis 1963/64 praktizierten Systems der Gewinnverteilung in den VEB und der Nettogewinnabführung an den Staat. Nunmehr konzentriert der Staat den von ihm beanspruchten Teil des „Reineinkommens“ in der Volkswirtschaft (volkswirtschaftlicher Gewinn plus Umsatzsteueraufkommen) nicht mehr auf zwei „Kanälen“ im Staatshaushalt (d.h. in Form der PDA und der Nettogewinnabführung), sondern auf drei „Kanälen“ (Drei-Kanäle-Abführungssystem). Die Auswirkungen der Industriepreisreform und die Erhebung der PFA waren die Hauptursachen dafür, daß sich in den Jahren 1963 bis 1967 die dem Haushalt zufließenden Beträge an Nettogewinnen aus der VEW im Verhältnis zu denen in der Zeit davor verringerten. (Preissystem, Preispolitik) Es ist bemerkenswert, daß die Einführung der PFA beschlossen wurde, ohne die Entwicklung in der SU abzuwarten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 497–498 Produktionsberatung, Ständige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsgenossenschaften des HandwerksSiehe auch: Produktionsfondsabgabe: 1975 1979 1985 Produktionsfondsabgabe (PFA): 1965 1966 Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird der Verwendung der Kapitalgüter in den VVB und VEB besondere Bedeutung beigemessen. Bisher erfolgte die Bereitstellung der Anlagengüter, die ganz überwiegend aus dem Staatshaushalt finanziert wurden, für die Betriebe kostenlos (zinslos). Nun müssen die Betriebe die PFA, praktisch eine Art Zins, zahlen.…
DDR A-Z 1969
Ästhetik (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeine Grundlagen Die in der DDR gelehrte Ä. ist ein Teil der marxistischen Erkenntnistheorie. Sie beruht auf Lenins Widerspiegelungstheorie einerseits („Marxismus und Empiriokritismus“) und dem historischen Materialismus andererseits. Es wird dabei unterschieden zwischen der Untersuchung des allgemeinen ästhetischen Phänomens der sinnlichen Wahrnehmung (Widerspiegelung) und der Untersuchung von dessen „höchster Form“, der Kunst. Die objektive Welt ist vom Subjekt unabhängig. Sie wird im subjektiven Bewußtsein widergespiegelt. Für das Bewußtsein gelten daher dieselben Gesetze der Dialektik, die in der objektiven Realität gelten. Die gesellschaftliche Umwelt jedoch in historischen Gesetzmäßigkeiten. Die einzelnen Subjekte sind in dieser historisch-gesellschaftlichen Umwelt Teile und spiegeln sie daher entsprechend ihrem Stand innerhalb der historischen Entwicklung der Gesellschaft wider. Da die Geschichte eine Geschichte von Klassenkämpfen ist, nimmt auch die Widerspiegelung einen jeweils bestimmten Platz innerhalb dieser Klassenkämpfe ein. Es gibt keine neutrale Position; die Kunst ist parteilich. Bei der Vermittlung von Erkenntnis unterscheidet sich die Ä. von der Wissenschaft darin, daß sie das Wesen der Dinge nicht isoliert von ihrer subjektiv konkreten Erscheinung analysiert, sondern das Allgemeine, Typische in der sinnlich wahrnehmenden Gegenständlichkeit aufsucht. Der Gegenstand wird in seiner Ganzheit erfaßt, also auch durch Empfindung, Gefühl, usw. Stärker als die wissenschaftliche ist die ästhetische Wahrnehmung daher durch die ideologische Position des Wahrnehmenden beeinflußt. Die Ä. ist daher nicht nur deskriptiv, sondern auch präskriptiv. Sie schreibt vor, wie richtige ästhetische Empfindung oder wie Kunst zustande kommen soll. Die Kunst ist die höchste Form des ästhetischen Bewußtseins und der ästhetischen Tätigkeit. Ihre Entwicklung wird letztlich bestimmt durch die Entwicklung der materiellen Basis der Gesellschaft. Allerdings nicht streng determiniert, sie kennt eine relativ unabhängige Eigenentwicklung. Erst dies ermöglicht, innerhalb eines ideologisch-klassenbedingten Rahmens Werke unterschiedlicher Qualität zu schaffen. [S. 51]Das Bewußtsein spiegelt das Sein nicht einfach wider, sondern lenkt die Tätigkeit des Menschen und wird zu einer subjektiven Voraussetzung für die praktische Veränderung der Welt. Damit ist zweierlei gesetzt: a) Die Kunst ist jeweils auch die Widerspiegelung eines bestimmten politischen Standpunkts und ordnet sich in das Schema von Fortschritt und Reaktion ein. b) Die Kunst hat als Form des Bewußtseins eine handlungsanleitende und damit erzieherische Funktion. In der Geschichte ist die Kunst immer ein Ausdruck der Ideologie der sie tragenden Klasse und des Standortes, den diese Klasse im Geschichtsverlauf einnimmt. Solange z. B. die „Bourgeoisie“ noch fortschrittlich gewesen ist und gegen die Feudalaristokratie um demokratische Rechte gekämpft hat, hatte die bürgerliche Kunst Malerei, Literatur, Musik eine hohe Blüte erlebt. Mit dem Aufkommen der „Arbeiterklasse“ jedoch wurde die „Bourgeoisie“ historisch in die Defensive gedrängt, ihre Kunst verfiel. Besonders stark zeigt sich dies in der Zeit des „Imperialismus“. Die Verachtung der „Massen“ und damit des Menschen zeigte sich in ihrer Esoterik (l'art pour l'art, Formalismus), in ihrer Unverständlichkeit und Inhaltsleere (Formalismus). Wie die „Bourgeoisie“ ihren Sinn in der Geschichte eingebüßt hat, hat der reaktionäre bürgerliche Künstler keinen Sinn mehr widerzuspiegeln. Kunst ist sinnliche Widerspiegelung der Realität. Die adäquate Methode dazu ist die des Realismus, in der das künstlerische Material so bearbeitet wird, daß die objektiven und sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungen in ihm wiedererkannt werden können. Dabei wird unterschieden zwischen dem bürgerlichen kritischen Realismus, der die Realität der bürgerlichen Gesellschaft kritisiert, ohne schon ihre Ursachen und das in ihr ruhende Neue zu entdecken, dem dekadenten Naturalismus, der sich in der genauen Wiedergabe der Oberfläche der Phänomene erschöpft, und dem sozialistischen Realismus, der zum historisch-fortschrittlichen Wesen der Erscheinungen vorstößt. Das Aufzeigen dieses Sinnes in den sinnlich-konkreten Erscheinungen wird mit dem Begriff des Typischen belegt. Durch das Aufzeigen des Typischen, das in einem Auswählen und Umstrukturieren der Vorgefundenen Realität besteht, erfüllt die Kunst ihre erkenntnisvermittelnde Funktion. Gleichzeitig ist durch die Erfahrung des Typischen ein normatives und kontrollierbares Element in die Kunst integriert: es unterliegt der Bewertung als „falsch“ oder „richtig“. Typisch kann nur etwas sein, was das Wesen der (sozialistischen) Gesellschaft „richtig“ zeigt. Die künstlerische Qualität eines Werkes erschöpft sich jedoch nicht in der richtigen Wiedergabe des Typischen. Gleichzeitig muß das Problem des Verhältnisses von Form und Inhalt in harmonischer Weise gelöst sein. Dabei ist der Inhalt das Primäre in der Kunst. Ein bestimmter Inhalt zieht eine bestimmte Form nach sich. Allerdings ist die Abhängigkeit nicht einseitig determiniert. Auch ein historisch richtiger Inhalt kann in eine schlechte Form gefaßt sein. Vollkommen ist ein Kunstwerk, in dem Inhalt und Form harmonisch übereinstimmen. Wo der Inhalt ein historisches Verfallsprodukt ist, wie z. B. in der reaktionären bürgerlichen Literatur und Kunst von Joyce bis Beckett, von den Futuristen bis zu den Gegenstandslosen, besteht diese Harmonie auch, aber sie ist künstlerisch wertlos, da der Inhalt falsch ist. Ein zentraler Begriff innerhalb der Ä., der dem Typischen einerseits und dem der Empfindung andererseits nahesteht, ist der der Schönheit. Hauptquelle des Schönen in der Kunst ist das Schöne im Leben. Schön ist etwas, das ein positives ästhetisches Urteil hervorruft. Damit ist Schönheit jedoch nicht bloß subjektive Empfindung. Ihre Wahrnehmung ist nichts anderes als eine Widerspiegelung bestimmter objektiver Eigenschaften der Wirklichkeit, des objektiv Schönen. Zwar hat es in der Geschichte verschiedene Schönheitsbegriffe gegeben. Diese beleuchteten aber nur jeweils verschiedene Seiten des An-sich-Schönen, das damit also eine ahistorische Kategorie darstellt. Das Schöne ist kein ausschließliches Merkmal der Kunst. Jede beliebige und vergegenständlichte Arbeit des Menschen schließt Momente der Schönheit ein. Neben diesem ahistorischen Schönheitsbegriff existiert ein mit dem des Wesens, des Typischen, verbundener historischer Begriff. Schönheit kommt dem Wesen der fortschrittlichen Gesellschaft zu; in seiner subjektiven und künstlerischen Widerspiegelung ruft auch es positive ästhetische Urteile hervor. [S. 52]Dieser Begriff von Ä. ist der allgemeine Rahmen, innerhalb dessen sich die Ä.-Diskussion in der DDR gehalten hat. Er dient in ihr jeweils als Berufungsinstanz für verschiedene Konzeptionen; gleichwohl gibt es auch von ihm bedeutsame Abweichungen. 2. Historische Entwicklung Die historische Entwicklung läßt sich in drei Hauptetappen untergliedern. a) Bis 1956 drei Hauptrichtungen: die dogmatische mit einem besonders engen Realismusbegriff, die verschiedener Tendenzen im Umkreis von Lukács, die im Umkreis von Brecht. b) Bis etwa 1962 vor allem der Versuch, den Einfluß von Lukács zurückzudämmen und einen neuen Realismusbegriff zu finden. c) Bis heute eine Fortführung dieser Diskussion und gleichzeitig eine stärkere Konzentrierung auf das Verhältnis von Kunstwerk und seiner Wirkung. a) Die dogmatische Richtung in der Ä. (vertreten unter anderem durch W. Girnus und A. Kurella), die Grundlage der offiziellen Kunstpolitik war, ging aus von einem engen Realismusbegriff. Als Norm für die Widerspiegelung der Realität wurden die historischen Formen des bürgerlichen Realismus des 19. Jahrhunderts angesehen. Dies galt sowohl für die Malerei als auch für die Literatur sowie für die Architektur und die Musik. Als das spezifisch Neue des sozialistischen Realismus galt der neue Inhalt. Eine starke Betonung des Typusbegriffs innerhalb des sozialistischen Realismus verleiht der Kunst einen symbolhaften Charakter: Typus erscheint als die Illustration von Begriffen. Die neuen Beziehungen der Menschen, denen Schönheit, Kraft usw. zukommen soll, müssen im Kunstwerk zum Ausdruck gebracht werden. Daher rührt der stark monumentale, emblematische Charakter der bildenden Kunst und der typisierende, „schönfärbende“ der Literatur. Daher z. B. die Fassung des positiven Helden, der Heroismus, Klugheit, Fleiß, Hingabe an die Sache des Sozialismus usw. in sich vereinigt. Die andere Richtung war die der Lukácsschen Tradition, die vor allem nach dem XX. Parteitag der KPdSU großen Einfluß gewann. Sie bildete allerdings keine einheitliche Schule, sondern vertrat jeweils eigene Konzeptionen. Deren Hauptvertreter waren Lukács, Ernst Bloch, Wolfgang Harich, Hans Mayer u. a. Sie gingen von einem freieren Verhältnis von Basis und Überbau aus, damit letztlich auch von einem anderen Geschichtsbegriff, der aber nicht einheitlich war. Die einzelnen, die in der Geschichte stehen, sind ideologisch zwar an ihre Klasse gebunden. Die Äußerungen in geistigen Schöpfungen aber schaffen eine neue Realität, die ihre eigenen Gesetze hat, mittels derer sich ein Schöpfer aus seiner Klassengebundenheit lösen kann. Damit wurde sowohl die Rolle des schöpferischen Subjekts als auch die des Geistigen gegenüber der gesellschaftlichen Basis stärker betont. Obwohl Lukács selbst einen engen, besonders Balzac als Richtmaß nehmenden Realismusbegriff hatte, wurde von dieser Position her Kritik an der Praxis des sozialistischen Realismus geübt, da er die Rolle des schöpferischen Subjekts im Verhältnis zum Material unterschätzte und eine kritische Position gegenüber dem Bestehenden nicht zuließ. Nach dem ungarischen Aufstand von 1956 mußte diese Richtung in der DDR vorläufig verstummen. Eine dritte Richtung, die relativ unabhängig, wenn auch auf die Literatur beschränkt, sich seit jener Zeit durchhielt, ist die der Brechtschen Konzeption. Auch sie kannte eine stärkere Betonung der Rolle des Subjekts. Das Schauspiel sollte keine Autorität sein, der sich das Publikum kritiklos unterordnet, sondern Gegenstand kritischen Überlegens. Um dies zu erleichtern, wurde der Ablauf der Spielhandlung „verfremdet“. Weder Schauspieler noch Zuschauer sollten sich mit den dargestellten Personen identifizieren. Diese Art der Darstellung stand in jener Zeit noch im Gegensatz zur offiziellen Konzeption des Realismus, konnte aber in der Folgezeit weitgehend integriert werden. b) Nach dem XX. Parteitag der KPdSU veränderten sich auch die ästhetischen Auffassungen in der DDR. In der ästhetischen Theorie setzte sich eine neue Konzeption des sozialistischen Realismus durch. Hatte die dogmatische Richtung im Anschluß an Shdanow die Kunstgeschichte noch als Kampf zwischen Realismus und Antirealismus betrachtet und sie dem Kampf zwischen Idealismus und Materialismus in der Philosophiegeschichte gleichgesetzt, so wurde nun der Realismusbegriff [S. 53]historisiert. Als seine Entstehungszeit wurde meist das Aufkommen des Bürgertums angegeben. Gleichzeitig wurde eine größere Autonomie des Inhalts gegenüber der Form postuliert. Der Akzent der Forderungen verschob sich von „getreuer Wiedergabe der Realität“ auf „wahrheitsgetreue Wiedergabe“. Darin war impliziert, daß ein richtiger Inhalt sich erst seine eigene Form suchen müsse. Allerdings wurde mittels der Betonung des Inhalts zugleich die formale Einheit des Kunstwerkes gefordert. Die Details sollten sich nicht verselbständigen, weder wie in der photographischen Wiedergabe der Realität noch im formalistischen Sinn. Die zweite wichtige Neuerung in der ästhetischen Theorie war eine begrifflich exaktere Differenzierung der Kunst von der Wissenschaft. In Anlehnung an die Konzeption des sowjetischen Ästhetikers Alexander Iwanowitsch Burow wurde postuliert, daß Kunst und Wissenschaft einen je anderen Gegenstand hätten. Dieser eigentliche Gegenstand der Kunst ist das menschliche Wesen, der Mensch als gesellschaftliches Wesen, das als jeweilig individuelles und gesellschaftliches von den Gesellschaftswissenschaften nicht erfaßt werde. Erst auf dieser Basis ist der Typusbegriff relevant (Koch, Pracht). Eine andere Richtung betonte stärker die Rolle des Subjekts und seine Arbeit beim künstlerischen Schaffen (Horst Redeker, Friedrich Bassenge). Sie insistierte auf dem analogen Charakter von materieller und geistiger, künstlerischer Arbeit. Kunst ist Praxis. Sie ist mehr als bloß Erkenntnis, und dieses Mehr gewährleistet erst echten Realismus, der vom Naturalismus, der bloßen Widerspiegelung der Erscheinungen, unterschieden wird. c) Beide Richtungen entwickelten sich in gegenseitiger Abhängigkeit in den folgenden Jahren weiter. Die eine verband sich stärker mit den seit den Bitterfelder Konferenzen vertretbaren Konzeptionen zur Hebung des Kulturniveaus der Bevölkerung. Einerseits wurde die Frage der „Volksverbundenheit“ in neuer Weise gestellt. Volksverbundenheit bedeutete sowohl, daß die Kunst erzieherischen Charakter besitze, dessen Vorbedingung Verständlichkeit, Vermittlung von Erkenntnis und eines bestimmten Lebensgefühls, Parteilichkeit usw. ist; andererseits, daß die Kunst nach der Methode des sozialistischen Realismus geschaffen sein sollte. Dieses sollte keine Illustration von Begriffen mehr sein, sondern die neuen oder überlebten Beziehungen und Charaktere der Menschen in typischen Situationen darstellen. Daher wurden in der Kulturpolitik zunehmend Auftragsarbeiten zwischen Gewerkschaften, Betrieben und Schriftstellern vereinbart, die jene auch unter verschiedensten Formen über das gesellschaftliche Leben, vor allem die Arbeit der Bevölkerung informieren sollten. Gleichzeitig implizierte diese Konzeption die Aufhebung der Trennung von hoher Kunst und Volkskunst, die auf der ersten Bitterfelder Konferenz durch die Initiierung der Bewegung „schreibender Arbeiter“ unterstrichen wurde. Diese Bewegung wurde allerdings auf der zweiten Bitterfelder Konferenz durch eine stärkere Betonung der Arbeitsteilung zwischen Berufs- und Laienkünstler wieder zurückgenommen. Diese Konzeption fügt sich ein in die Entwicklung der kulturpolitischen Diskussion, die vor allem durch das Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED getragen wird (Fred Staufenbiel). Die Kultur darf nicht von der Gesamtentwicklung der Gesellschaft isoliert gesehen werden. Das Kulturniveau ist der Entwicklungsgrad der menschlichen Herrschaft über die Gesetze der Natur und der Gesellschaft, die für die Vervollkommnung des menschlichen Daseins wesentlich ist. Der Prozeß der Vervollkommnung des Menschen ist nur in diesem Rahmen zu sehen. Die Abkehr von einer einseitig ästhetisierenden Auffassung der Kultur ermöglicht es, die Kulturentwicklung planbar zu machen (Erhard John, Fred Staufenbiel, Hans Koch, Erwin Pracht). Die andere Richtung, die einen starken Akzent darauf gelegt hatte, daß das Kunstwerk ein Arbeitsprodukt ist, betonte zunehmend die Anwendung moderner empirisch-wissenschaftlicher Methoden bei der Entwicklung der Ä. Das Kunstwerk ist im Hinblick auf seine Wirkung auf das Publikum mit den Methoden der Kybernetik, Informationstheorie, Sozialpsychologie, Soziologie usw. zu untersuchen. Diese Konzeption, die das Kunstwerk der ebenfalls sich stark entwickelnden Gebrauchs-Ä. und industriellen Formgestaltung vergleichbar macht, hat ihrerseits eine Rück[S. 54]wirkung auf die ästhetische Theorie, besonders auf das Problem der Widerspiegelung. Unter kybernetischem Aspekt (Horst Redeker) ist das Kunstwerk zu verstehen als Modell wesentlicher historischer Prozesse oder bestimmter Seiten dieser Prozesse in ihrer historischen Bewegungsrichtung. Modelle im kybernetischen Sinn sind dabei nicht Muster oder Vorbild, sondern Abbildung eines strukturellen Zusammenhanges in einem anderen Bereich durch eine isomorphe Struktur. Ein solches Modell dient primär der Erkenntnisgewinnung. Die Rolle des Subjekts ist groß: verschiedene Beobachter können im selben Modell Verschiedenes aufdecken. Ein weitergehender Ansatz, der soziologische und sozialpsychologische Begriffe verwendet (Günter K. Lehmann), nimmt ästhetische Qualitäten, die bisher als objektive Dingeigenschaften gesehen wurden, in ein gesellschaftlich verstandenes Subjekt zurück. Ästhetische Kriterien rühren von einem sozial sanktionierten Wertmuster her, das teils als individuelle, teils als öffentliche Meinung erscheint. Ästhetische Wertungen sind immer sozial nominierte Interessen und Forderungen, keine Wesenheiten an sich. Die Konsequenz der bisherigen Ä. ist ein Auseinanderklaffen von ästhetischer Norm und gesellschaftlichen Erfordernissen. Kunsttheoretische Untersuchungen müssen bei den wirklichen, d.h. empirisch nachprüfbaren Voraussetzungen beginnen. Kunst ist eine soziale Institution, deren Rolle und Funktion durch den Charakter des sozial-ökonomischen Gesamtsystems bestimmt wird. Ihr Zusammenwirken mit anderen Institutionen des Überbaus wird durch Normen sanktioniert und geregelt, die auch definieren, was Kunst ist und wie Kunst vorgetragen werden muß, um als Kunst vernommen und anerkannt zu werden. Kunstwerke sind Widerspiegelungen von Anschauungen und Interessen von Klassen, Schichten, Gruppen. Der Künstler folgt bewußt oder unbewußt deren Rollenerwartungen. Die wichtigsten Institutionen, an denen ästhetische Theorie betrieben wird, sind das Institut für Ä. der Humboldt-Universität in Berlin (Dir. Erwin Pracht), das Institut für Ä. und Kulturtheorie der Universität Leipzig (Dir. Erhard John), der Lehrstuhl für Theorie und Geschichte der Kunst am Institut für Gesellschaftswissenschaften (Hans Koch), am selben Institut die Fachrichtung Kulturtheorie (E. John, Fred Staufenbiel). Die Vertreter der zweiten Richtung befinden sich meist in wenig bedeutenden Positionen. Redeker z. B. hat eine Professur an der Hochschule für Gestaltung in Berlin, Lehmann einen Lehrauftrag am Literaturinstitut „Johannes R. Becher“ in Leipzig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 50–54 Aspirantur, Wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtheismusSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeine Grundlagen Die in der DDR gelehrte Ä. ist ein Teil der marxistischen Erkenntnistheorie. Sie beruht auf Lenins Widerspiegelungstheorie einerseits („Marxismus und Empiriokritismus“) und dem historischen Materialismus andererseits. Es wird dabei unterschieden zwischen der Untersuchung des allgemeinen ästhetischen Phänomens der sinnlichen Wahrnehmung (Widerspiegelung) und der Untersuchung von dessen „höchster Form“, der Kunst. Die…
DDR A-Z 1969
Staatsbürgerschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Im Widerspruch zu der damals gültigen Verfassung vom 7. 10. 1949, die nur eine deutsche Staatsangehörigkeit kannte, ist durch das Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) eine besondere „St. der DDR“ gesetzlich verankert worden. Die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ sind bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet worden. Daneben gab es aber weiterhin, wie z. B. im Wahlgesetz 1958, den Begriff der „deutschen Staatsangehörigkeit“. Der Staatsratserlaß vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128), der allen vor dem 13. 8. 1961 Geflüchteten Straffreiheit verspricht (Rückkehrer), bezeichnet die Flüchtlinge und alle legal in den Westen übergesiedelten Bürger als „Bürger der DDR, die außerhalb der DDR wohnen“. Ihnen gehe das Recht, in der „DDR“ Wohnsitz zu nehmen, nur verloren, wenn ihnen die St. wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werde. Auch das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) gebraucht den Begriff „Bürger der DDR“. Das Staatsbürgerschaftsgesetz von 1967 führt also keinen neuen Begriff der St. ein, sondern bestätigt nur eine bereits seit mehreren Jahren bestehende Rechtsauffassung. Es hat weniger rechtliche als politische Bedeutung und ist damit ein typisches Beispiel für die politische Funktion des Rechts (Rechtswesen). „DDR-Staatsbürger“ ist nach §~1 dieses Gesetzes jeder Deutsche, der im Zeitpunkt der Gründung der „DDR“ (7. 10. 1949) dort seinen Wohnsitz hatte und seitdem die St. nicht verloren hat. Jeder Deutsche, der die „DDR“ nach diesem Zeitpunkt verlassen hat, ist also weiterhin „DDR-Staatsbürger“. Das gilt auch für die Kinder, selbst wenn diese erst nach der Übersiedlung in den Westen geboren worden sind. Nach § 5 erwirbt das Kind mit seiner Geburt die „St. der DDR“, wenn nur ein Elternteil „Staatsbürger der DDR“ ist. Die St. kann außer durch Abstammung und Geburt auf dem „Territorium der DDR“ auch durch Verleihung durch den Ministerrat erworben werden. Die St. geht verloren durch Entlassung auf Antrag des Betroffenen, Widerruf der Verleihung oder Aberkennung wegen „grober Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten“. Die Heirat einer Frau hat keinen Einfluß auf den Erwerb oder den Verlust der St. (Gleichberechtigung der Frau) Durch das Gesetz vom 20. 2. 1967 ist das bis dahin noch gültige Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. 7. 1913 außer Kraft gesetzt worden. Bisher hatte das neue Staatsbürgerschaftsgesetz noch keine praktischen Folgen für die im Westen lebenden ehemaligen Bewohner Mitteldeutschlands bei einer Reise durch oder in die „DDR“. Übersiedler aus der BRD bedurften keiner besonderen Einbürgerung oder Verleihung der St. Sie wurden mit Erteilung der Zuzugsgenehmigung „Bürger der DDR“. Bisher liegen keine Anzeichen dafür vor, daß sich daran durch das neue Gesetz über die St. etwas geändert hat. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 603 Staatsbürgerrechtsschutzgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsfeiertageSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Im Widerspruch zu der damals gültigen Verfassung vom 7. 10. 1949, die nur eine deutsche Staatsangehörigkeit kannte, ist durch das Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) eine besondere „St. der DDR“ gesetzlich verankert worden. Die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ sind bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet worden. Daneben gab es aber weiterhin, wie z. B. im Wahlgesetz 1958, den Begriff…
DDR A-Z 1969
Wehrerziehung (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die GST wird vorwiegend dadurch beansprucht, Waffen- und Geländekunde u. ä. Fertigkeiten zu vermitteln. Deshalb wird die ideologische und moralische W. von Kräften betrieben, die neben der GST wirken. Die Arbeit für eine W. im Sinne der SED ist ein Teil der Militärpropaganda (Militärpolitik) und einer künstlichen, gesamtdeutsch angelegten Patriotischen Erziehung, die die Werte des Nationalbewußtseins für die Zwecke der SED mißbraucht. SED und NVA bemühen sich, Seite an Seite mit der GST, um so heftiger um W., weil sie bei der Bevölkerung Mitteldeutschlands häufig auf zähen Widerstand stoßen. Seit 1962 arbeiten bei den Räten der Bezirke und Kreise, ferner u.a. im Ministerium für Volksbildung, an Hochschulen, Schulen und Verlags-Redaktionen aller Art „Kommissionen für sozialistische W.“. Sie unterstützen und verbreitern die gesamte Betätigung für die W., die von den Wehrkreiskommandos, Massenorganisationen, Schulleitungen und Betrieben ausgeht. Diese Kommissionen für W. werden von den jeweils zuständigen Leitungen der SED gesteuert. Sie organisieren u.a. „Aussprachen“ und Foren. — In Zeitschriften und Zeitungen werden die Forderungen nach einer W., aus der eine Wehrmoral herauswachsen soll, häufig behandelt. Seit 1964 hält vor allem die Militärakademie „Friedrich Engels“ Konferenzen über eine Wehrmoral ab. Der Leitgedanke der W. wurde im „Neuen Deutschland“ v. 4. 7. 1965 umrissen: „Die sozialistische Wehrmoral ist primär Bestandteil des Klassenbewußtseins der Arbeiterklasse … Wir leben einerseits in der Geborgenheit der ständig wachsenden moralisch-politischen Einheit unseres Volkes und andererseits in der Gefahr, die von Bonn ausgeht, das versucht, die Bundesbürger und dann die Nation in einen Notstand zu treiben … Die sozialistische Wehrmoral in der DDR hat schließlich auch eine internationale Funktion, weil die Verteidigung des Friedens hier und heute nicht nur den nationalen Interessen, sondern auch den Interessen der sozialistischen Staaten und der Völker der Welt entspricht …“ Bezeichnend ist ein Aufsatz, den der Dipl.-Ing. oec. Fritz Luhn, Direktor eines Reichsbahn-Ausbesserungswerkes, im „Neuen Deutschland“ v. 9. 7. 1967 veröffentlichte. Darin heißt es: „Die sozialistische W. in der Betriebsberufsschule ist ein fester Bestandteil der weltpolitischen Konzeption des gesamten Werkes. Ihre besonderen Ziele sind: gründliche vormilitärische Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsprogramm der GST, Anerziehung einer hohen Disziplin, Gewinnung von Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten. — Dazu ist aber erforderlich, daß alle Ausbildungsfunktionäre der BBS befähigt werden, überzeugend und mit Sachkenntnis zu erläutern, warum die mili[S. 704]tärische Stärkung unserer Republik notwendig ist, daß sie verstehen, das Interesse für die militärische Ausbildung zu wecken.“ Stützpunkte der W. sind seit Frühjahr 1967 die Militärtechnischen Kabinette bei Jugendklubs und bei örtlichen Heimen bzw. Tagungsstätten der FDJ und der Jungen Pioniere. — Diese Kabinette enthalten nicht nur Einrichtungen zur Schießausbildung, zum Funken und zur Geländekunde am Sandkasten, sondern auch Büchereien und Vorträge zur ideologisch-politischen W. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 703–704 Wehrersatzdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrkreiskommandoSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die GST wird vorwiegend dadurch beansprucht, Waffen- und Geländekunde u. ä. Fertigkeiten zu vermitteln. Deshalb wird die ideologische und moralische W. von Kräften betrieben, die neben der GST wirken. Die Arbeit für eine W. im Sinne der SED ist ein Teil der Militärpropaganda (Militärpolitik) und einer künstlichen, gesamtdeutsch angelegten Patriotischen Erziehung, die die Werte des Nationalbewußtseins für die Zwecke der SED mißbraucht. SED und NVA…
DDR A-Z 1969
Touristik (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und ins Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnützung der ökonomischen Möglichkeiten der T. (Abschöpfung des Kaufkraftüberhanges, [S. 654]Förderung wirtschaftlich schwacher Gebiete durch Bildung von Zentren der T., Einnahmen von Devisen westlicher Touristen) sind die Hauptfunktionen der T. „Zur Verwirklichung der potentiellen Übereinstimmung zwischen den persönlichen und gesellschaftlichen Interessen“ nimmt der Staat im Bereich der T. bestimmte „Steuerungsfunktionen“ wahr. Als Leitungssysteme der T. dienen zentrale Einrichtungen wie der Feriendienst des FDGB, das „Komitee für Touristik und Wandern“ (KTW) und das „Reisebüro der DDR“. 1. Komitee für Touristik und Wandern Das KTW, gegr. am 22. 11. 1956 (Vorsitzender: Gerhard Mendl, SED), setzt sich aus Vertretern der Massenorganisationen zusammen. Hauptaufgabe des KTW ist die „Erhöhung des politisch-erzieherischen, des fachlichen und kulturellen Niveaus der Touristen- und Wanderbewegung“. Die Aufgaben der Bezirkskomitees des KTW sind 1. die Organisation der Touristen- und Wanderbewegung besonders unter der Jugend, 2. die Erschließung von Wanderwegen, 3. die Errichtung von Wanderunterkünften und Zeltplätzen. Außerdem obliegt dem KTW die Verwaltung der „Wanderliteratur“ und die Förderung des „Wandersparens“ sowie die Organisation internationaler Touristenbeziehungen. Das Jugendgesetz von 1964 verlangt vom KTW die Herausgabe von „Wanderkatalogen“, in denen die „sozialistische Entwicklung der Gebiete und die Schwerpunkte der ökonomischen Entwicklung“ dargestellt, „Gedenkstätten der Arbeiterbewegung und Kulturdenkmäler“ historisch erläutert und die Schönheiten der Natur hervorgehoben werden sollen. Das KTW organisiert internationale Wandertreffen und bietet verbilligte Reisen in die SU an. Ein Touristenabzeichen in drei Stufen soll zum Erwerb von Kenntnissen auf den Gebieten der T., der Natur- und Heimatkunde und der Ersten Hilfe anregen. Für Junge Pioniere gibt es ein Touristisches Fünfkampfabzeichen. Neben einem Herbergs- und Zeltlagerverzeichnis gibt das KTW das Touristen-Magazin „Unterwegs“ heraus. Wegen der ihnen im Reiseverkehr auf erlegten Beschränkungen ist es Wanderern aus der BRD im allgemeinen nicht möglich, Wanderungen oder Reisen von Ort zu Ort in Mitteldeutschland zu unternehmen. Die Arbeit des KTW beschränkt sich zum größten Teil auf die Inlands-T. Die Jugendauslands-T. wurde im April 1963 aus dem KTW aus- und in das „Reisebüro der DDR“ eingegliedert. Das KTW sollte sich stärker auf die Inlands-T. konzentrieren, während durch das Reisebüro eine bessere Koordination aller Jugendauslandsreisen gewährleistet werden sollte. 2. „Reisebüro der DDR“ Das „Reisebüro der DDR“ (bis Jan. 1964 Deutsches Reisebüro — DER) entstand im Nov. 1946 als Rechtsnachfolgerin der „Mitteleuropäischen Reisebüro GmbH“ (MER). 1958 wurde das DER als GmbH aufgelöst und erhielt einen staatlichen Status, den es nach der Umbenennung beibehielt. (Generaldirektor: Heinz Wenzel) Das Reisebüro ist VEB und untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Es besteht aus der Generaldirektion mit den Direktionsbereichen Inlands-T., sozialistisches und nichtsozialistisches Ausland, Ökonomie und Ausländerbetreuung. Es verfügt über sieben Bezirksdirektionen, 73 Zweigstellen, 50 Nebenstellen, 400 Annahmestellen und fünf Touristenzweigstellen. Auslandsvertretungen des Reisebüros befinden sich in Moskau, Prag, Warschau und London; in den Verkehrsvertretungen von Wien, Kopenhagen und Stockholm sind Vertreter tätig. Das Reisebüro hat 160 Büros im nichtsozialistischen Ausland als Vertragspartner; mit weiteren 530 Agenturen in aller Welt unterhält es Kontakte. Seit August 1967 ist es ordentliches und gleichberechtigtes Mitglied in der Weltorganisation der Reisebüroverbände (FUAAV). Es beschäftigt 3.000 Personen, vorwiegend Frauen. Aufgabe des Reisebüros ist die Vermittlung von Leistungen zur „touristischen Bedarfsdeckung“ an die Bevölkerung und an die ausländischen Touristen. Es soll die dazu notwendigen „Kooperationsbeziehungen“ im In- und Ausland pflegen und erweitern. Seit der Einführung der Fünf-Tage-Arbeitswoche und der VO des Ministerrates vom 3. 5. 1967 über die Gewährung eines Mindesturlaubs von 15 Tagen ab 1967 ist die Frei- und Urlaubszeit gewachsen (65 v. H. der arbeitenden Bevölkerung verfügen über einen Jahresurlaub von 18 Tagen und mehr). Durch das Reisebüro werden neue Formen und Methoden entwickelt, die die Befriedigung des gestiegenen touristischen Bedarfs und die Gewährleistung einer „sinnvolleren und besseren Urlaubs- und Freizeitgestaltung“ ermöglichen sollen. Neben der Verstärkung der Autobus-T. sollen u. a. in Zusammenarbeit mit kommunalen Organen und der „Vereinigung Interhotel“ die Kurzreisen verstärkt werden. 3. Inlandstouristik Der Anteil des Reisebüros an der Inlands-T. ist gering. Träger sind in der Hauptsache der Feriendienst des FDGB, das KTW sowie Betriebe und Organisationen, von Privatreisen abgesehen. Das Reisebüro vermittelte 1967 nur 7,1 v. H. der organisierten Inlandsreisen. Von den 1,4 Mill. Urlaubsreisenden an die Ostsee im Jahre 1966 wurden ca. 10 v. H. durch das Reisebüro vermittelt (1962: 10,9 v. H.). Charakteristisch für die Arbeit des Reisebüros auf dem Sektor der Inlands-T. sind Wochenend- und Sonderfahrten (Kurzfahrten). Auf diesem Gebiet wurden von 1958 bis 1967 rund 35 Mill. Reisende betreut. 1967 wurden allein 3.135.575 Kurzreisen gebucht. 4. Auslandstouristik Domäne des Reisebüros ist die Vermittlung von Auslandsreisen. Wegen der seit dem 13. August 1961 herrschenden Beschränkungen im Reiseverkehr ist es praktisch unmöglich, das westliche Ausland als Reiseziel zu wählen. Westreisen sind nur für Rentner und Invaliden seit 1964 wieder gestattet. Nach eigenen Angaben vermittelte das Reisebüro seit 1958 fast 3,4 Mill. Auslandsreisen. 1967 reisten mit dem Reisebüro 672.508 Personen ins Ausland. 22 v. H. der angebotenen Reisen waren mehrwöchige Pauschalreisen (147.569 von 672.508). Mit rund 66.000 vermittelten Pauschalreisen stand die SU an der Spitze, gefolgt von Bulgarien (ca. 61.600), das seinerseits die längere Aufenthaltsdauer verbuchen konnte. Für 1968 bot das Reisebüro 80 Reiseprogramme in die sozialistischen Länder an. Es erfaßt aber nur einen Teil der gesamten [S. 655]Auslands-T. Von den 1,5 Mill. Auslandsreisenden im Jahre 1967 war ein großer Teil Individualtouristen, d.h. Reisende, die sich ihre Urlaubs- oder Besuchsreise selbst organisiert haben. Ein Vergleich der Zahlen nach ausgewählten Ländern verdeutlicht diese Tatsache: Die Entwicklung des Individualtourismus wird durch den visafreien Reiseverkehr mit Polen, der ČSSR und Ungarn begünstigt. Visafreiheit bedeutet, daß zur Erlangung der Aus- und Wiedereinreisepapiere eine formlose Einladung aus dem Gastland vorliegen muß. Seit dem 20. 7. 1967 ist diese Bestimmung für den Reiseverkehr mit der ČSSR entfallen. Kurzreisen bis zu zwei Tagen werden von den Volkspolizei-Kreisämtern sofort genehmigt. Das Reisebüro bemüht sich, einen ökonomisch nutzbaren Anteil am Individualtourismus zu gewinnen. So haben einige Motorsportklubs des „Allgemeinen Deutschen Motorsportverbandes der DDR“ (ADMV) das Recht erhalten, Auslandsreisen mit dem Pkw zu vermitteln. Das Büro übernimmt neben der Quartierbeschaffung auch andere Serviceleistungen. Die Einbeziehung in ihr Leitungssystem versucht das Büro auch durch eigene Reisevermittlung an Personen, die mit dem eigenen Pkw ins Ausland reisen wollen. Jugendauslandsreisen werden durch die Abt. „Jugendtourist“ des Büros organisiert. Zum Programm gehören Städtebesichtigungsfahrten und der Aufenthalt in internationalen Jugendlagern. Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen über 16 Jahre, Arbeiter und LPG-Bauern bis 30 Jahre, Angestellte, Studenten, Intelligenz u.a. bis zu 26 Jahren. 1967 wurden rund 67.000 Reisen von „Jugendtourist“ vermittelt (14.500 in die SU). 1,6 Mill. Auslandstouristen besuchten 1967 Mitteldeutschland. Davon wurden durch das Reisebüro 655.000 aus 78 Ländern betreut. 1966 kamen die meisten aus der ČSSR (224.489); an der Spitze der nicht-sozialistischen Länder stand Schweden (11.270). Die Touristen aus dem Ausland können sich beliebig lange aufhalten; Transitreisende maximal 72 Stunden. Westliche Touristen müssen 5 M pro Tag und Person, Besucher aus der Bundesrepublik 10 M Umtauschen. Ihre Aufenthaltsdauer ist beschränkt. Eine touristische Betätigung ist ihnen verwehrt, da für sie Reiseverbot über ihren Zielort hinaus besteht. (DDR-Bürger dürfen bei Pauschalreisen ins sozialistische Ausland bis zu 32 M Umtauschen. Der Betrag darf bei jeder Durchreise und nur einmal im Zielland eingetauscht werden. Taschengeld ist im Reisepreis enthalten; es wird durch das Reisebüro ausgezahlt.) 5. Statistische Angaben Eine soziologische Aufschlüsselung der 1966 verreisten Personen über 15 Jahre ergab folgende Ergebnisse: 34,9 v. H. aller Personen über 15 Jahre waren 6 Tage und länger verreist. In einzelnen sozialen Gruppen der Bevölkerung war das Reiseverhalten unterschiedlich, wie die folgenden Tabellen zeigen: Die Unterschiede in der Ferienreisequote der einzelnen Gruppen resultieren zum größten Teil aus der Höhe des Familieneinkommens und der Familiengröße. Bemerkbar machen sich auch bestimmte gruppentypische Einflüsse. Mit steigendem Bildungs- und Lebensstandard werden Ferienreisen zum integrierten Bestandteil der gesamten Lebensweise (hohe Quote bei der Intelligenz, ebenso bei Angestellten und Facharbeitern). Größeres Alter mindert das Interesse an Ortsveränderungen (geringe Quote der Rentner). Arbeits- und Lebensweise in ländlichen Gebieten erlauben wenig Ferienreisen (niedrige Quote der LPG-Mitglieder). Die geringe Hotel- und Bettenkapazität (pro 1.000 Einwohner 2,3 Hotelbetten) und der teilweise mangelnde Standard der Hotels erschweren die Entwicklung der Inlands- und aktiven Auslands-T. Letztere wird auch durch politische Vorbehalte eingeschränkt. Die „Vereinigung Interhotel“ (Generaldirektor: Heinz Siegert) verfügt z. Z. über 19 Hotels (Berlin [2], Dresden [2], Erfurt, Halle, Jena, Karl-Marx-Stadt [2], Leipzig [5], Magdeburg, Rostock, Suhl, Weimar, Gera). Die Hotels besitzen den internationalen Standard mittlerer Hotels. Täglich können über 6.000 Gäste untergebracht werden. Die Erweiterung der Bettenkapazität auf 12.000 bis 1970 ist geplant. Motels und Bungalow-Dörfer sollen gebaut werden. 6. Planung und Reorganisation der Touristik Staatliche und wissenschaftliche Institutionen beschäftigen sich in steigendem Maße mit den Problemen der T. Seit 1965 werden am Lehrstuhl „Ökonomie des Fremdenverkehrs“ an der Hochschule für [S. 656]Verkehrswesen „Friedrich List“, Dresden, Ingenieur-Ökonomen für den Einsatz im Reisebüro ausgebildet. 1966 war in der Staatlichen Plankommission eine Forschungsgemeinschaft „Fremdenverkehr“ gebildet worden. Sie untersuchte die Bedarfsentwicklung, Möglichkeiten der Bedarfsdeckung sowie die Leitung und Planung der T. Die Errichtung eines Staatssekretariats für den Fremdenverkehr wurde unter Hinweis auf die Entwicklung der Auslands-T. gefordert. In seit 1966 durchgeführten Untersuchungen wird die Forderung erhoben, folgende spezielle Probleme der T. vorrangig zu behandeln: 1) Verstärkung der Arbeit für die Planung und Leitung der T.; 2) Beschaffung von Grundinformationen über Freizeit- und Urlaubsverhalten in- und ausländischer Touristen zur Ermittlung der touristischen Bedarfsdeckung; 3) Schaffung einer einheitlichen Fremdenverkehrswirtschaft. Diese Forderungen werden insbesondere im Hinblick auf den steigenden Individualtourismus und die organisatorische und institutionelle Zersplitterung der T. auf verschiedene „Ferienträger“ als besonders aktuell hervorgehoben. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 653–656 Toto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TransportausschüsseSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der Bereich der T. umfaßt Freizeit- und Ferienreisen (Camping, Wochenend-, Sonder- und Wanderfahrten, Pauschalreisen) im Inland (Inlands-T.) und ins Ausland (Auslands-T.). Unterschieden wird dabei die passive Auslands-T. (Reisen ins Ausland) von der aktiven Auslands-T. (Reisen von Ausländern in die DDR). Die sinnvolle Nutzung und Gestaltung von Urlaub und Freizeit und die Ausnützung der ökonomischen Möglichkeiten der T.…
DDR A-Z 1969
Deutscher Schriftstellerverband (1969)
Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1975 1979 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 1985 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Berufsverband, wie alle Verbände der „Kulturschaffenden“ von der SED kontrolliert; konzentriert sich seit der ersten Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages im Frühjahr 1959, auf der seine Arbeit von Ulbricht kritisiert wurde, nach den dort beschlossenen Empfehlungen darauf, „die Bewegung des lesenden Arbeiters durch die des schreibenden ➝Arbeiters zu ergänzen“ und „Schriftsteller, die sich der Gestaltung von Problemen der sozialistischen Umwälzung in der DDR zum Thema nehmen, bevorzugt zu fördern“. Zu diesem Zweck betreut er in Arbeitsgemeinschaften junger Autoren „Nachwuchsschriftsteller“ und leitet Zirkel schreibender Arbeiter an. Im Dez. 1964 veranstaltete der DSch. in Weimar ein „Internationales Colloquium“ über „Die Existenz zweier deutscher Staaten und die Lage der Literatur“, das aber weder in seiner Zusammensetzung noch in den Ergebnissen die Auftraggeber befriedigte. — Auch 1966 wurde der DSch. von der SED scharf kritisiert, weil er „keinen prinzipiellen Kampf“ gegen die „Ideologie des spießbürgerlichen Skeptizismus“ (Honecker auf dem 11. Plenum des ZK der SED), personifiziert auf literarischem Gebiet in Wolf Biermann und Stefan Heym, geführt habe. Ende 1966 proklamierte der DSch. daher von neuem als seine Aufgaben: Ständige Diskussion der Neuerscheinungen, Einschätzung der Gesamt[S. 154]entwicklung unserer Literatur, Ausarbeitung neuer Aspekte und Aufgaben, Rechenschaftslegung vor der sozialistischen Öffentlichkeit, umfassende Maßnahmen zur Vertiefung des marxistisch-leninistischen Weltbildes, Sorge um die sozialistische Entwicklung des literarischen Nachwuchses und um die nationale und internationale Repräsentation unserer Literatur. „Die Literaturpolitik des DSch. (ist) durchaus maßgebend für die Beurteilung schriftstellerischer Leistungen; die Mitarbeiter des Kulturministeriums halten sich ebenso daran wie die Kritiker in Zeitungen und Zeitschriften“ (Hans Mayer, „Zur deutschen Literatur der Zeit“, 1967). Präsidentin: Anna ➝Seghers. Erster Sekretär: Gerhard Henniger 1). Zeitschrift: „Neue Deutsche Literatur“ unter der Schriftleitung von Werner Neubert. (Literatur, Realismus) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 153–154 Deutscher Kulturbund A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Städte- und Gemeindetag 1) Schreibung im Original: Henninger.Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1975 1979 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 1985 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Berufsverband, wie alle Verbände der „Kulturschaffenden“ von der SED kontrolliert; konzentriert sich seit der ersten Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages im Frühjahr 1959, auf der seine Arbeit von Ulbricht kritisiert wurde, nach den dort beschlossenen Empfehlungen darauf, „die Bewegung des lesenden…
DDR A-Z 1969
Exportpreis (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 E. ist der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte oder erzielbare Preis. Der E. ist in der Regel nicht identisch mit dem Inlandspreis (Außenwirtschaft, Preispolitik). Bei der Bildung der E. ist von dem Grundtatbestand der Isolierung der Preisbildung und des Zahlungsverkehrs im Währungsinland gegenüber dem Ausland auszugehen. Die Trennung wird durch das staatliche Außenhandels- und Valutamonopol erreicht. Sie ist vor allem durch zwei Faktoren geboten: 1) Das inländische Preissystem ist durch planwirtschaftliche Manipulationen verzerrt und spiegelt die effektiven Produktionskosten nur unvollkommen wider. 2) Die Währungen der Ostblockstaaten einschließlich derjenigen der „DDR“ sind reine Binnenwährungen, daher nicht konvertierbar und nur mit besonderen Hilfskonstruktionen verrechenbar. Die Verbindung zwischen den Inlandspreisen und den E. wurde früher durch den sog. Preisausgleich hergestellt. Positive Preisunterschiede wurden als Einnahmen, negative als Ausgaben verbucht. Die Differenz zwischen beiden stellte die tatsächliche Belastung des Staatshaushalts durch den Preisausgleich dar (Subventionierung des Exports). Mit Einführung des Neuen ökonomischen Systems in der Außenwirtschaft wird versucht, die früher strikte Trennung zwischen Binnen- und Außenmarkt nach und nach abzubauen und die Produktionsbetriebe durch Umorganisation und Umfunktionierung der AHU mit dem Außenmarkt zu konfrontieren. So trat an die Stelle des Preisausgleichs das sog. Normativ-Außenhandelsergebnis (Außenhandelsgewinn bzw. -verlust) als ökonomischer Hobel (Exportprämie). Die bisherigen Ergebnisse dieser Reformversuche wird man noch nicht bewerten können. Da vielfach die Konkurrenzfähigkeit der mitteldeutschen Industrie auf dem Weltmarkt nicht gegeben ist, läuft der Ersatz des Preisausgleichs durch das Normativ-Außenhandelsergebnis zur Zeit darauf hinaus, daß die nach wie vor erforderlichen Subventionen für den Export an anderer Stelle des Staatshaushalts erscheinen (Verringerung der Gewinnabführung der Betriebe bzw. Subventionierung solcher Betriebe, deren Produktionskosten über den auf dem Außenmarkt erzielbaren Preisen liegen). Die bisher ungelösten Fragen der Außenwirtschaft, Bildung der E. und Verringerung der Subventionierungskosten bildeten das Generalthema der 3. Tagung des SED-Zentralkomitees im Nov. 1967. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 181 Exportprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exquisit-VerkaufsstellenSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 E. ist der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte oder erzielbare Preis. Der E. ist in der Regel nicht identisch mit dem Inlandspreis (Außenwirtschaft, Preispolitik). Bei der Bildung der E. ist von dem Grundtatbestand der Isolierung der Preisbildung und des Zahlungsverkehrs im Währungsinland gegenüber dem Ausland auszugehen. Die Trennung wird durch das staatliche Außenhandels- und Valutamonopol erreicht. Sie ist vor allem…
DDR A-Z 1969
Übersiedler (1969)
Siehe auch: Übersiedler: 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ü. aus Westdeutschland und Rückkehrer gehörten bis zum Herbst 1966 zu den bevorzugten Themen der SED-Propaganda. Gegenüber der jahrelangen Massenflucht (Flüchtlinge), die erst durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) unterbrochen werden konnte, sollte der Anschein einer großen Fluchtbewegung aus der BRD in den „ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat“ erweckt werden: „Während die Zahl der Personen, die im Jahre 1959 die Deutsche Demokratische Republik illegal verließen, gegenüber dem Vorjahr um weitere 38 Prozent gesunken ist, kehren immer mehr Menschen dem klerikal-militaristischen Bonner Staat den Rücken. Insgesamt fanden 63.083 Ü. aus Westdeutschland in der Deutschen Demokratischen Republik Aufnahme, das sind etwa 17 Prozent mehr als 1958. Darunter befinden sich 41.580 Rückkehrer und 21.503 westdeutsche Bürger. Als Hauptgründe für ihre Flucht aus Westdeutschland führen die Ü. an: wachsende Existenzunsicherheit durch die Krisenerscheinungen im kapitalistischen System Westdeutschlands, Ablehnung des Adenauer-Regimes mit seiner Politik der politischen Entrechtung und der atomaren Kriegsvorbereitung, insbesondere des Zwanges zum NATO-Wehrdienst sowie das wachsende Vertrauen zum Staat der Arbeiter und Bauern, der allen Werktätigen eine friedliche und gesicherte Zukunft garantiert“ („Jahrbuch der DDR“, 1960). Außer den hier für 1959 genannten Zahlen sind keine absoluten Zahlen veröffentlicht worden. Nur die Jahrbücher 1959 und 1961 enthalten noch Auskünfte über die Ü., nennen aber keine Zahlen, sondern beschränken sich auf Prozentsätze. Weitere Zahlen sind nur durch die SED-Presse verbreitet worden. Obwohl immer wieder behauptet worden ist, daß der Strom der Ü. und Rückkehrer ständig wachse, lassen selbst die eigenen Zahlenangaben eine rückläufige Entwicklung seit 1959 erkennen. Im August 1964 wurde die Zahl von 60.000 Ü. für die drei Jahre seit Errichtung der Mauer gemeldet. Diese gegenüber den angeblich 63.000 Ü. von 1959 schon wesentlich geringere Zahl wurde noch durch die zahlreichen früheren Berichte der SED-Propaganda widerlegt, aus denen sich eine Zahl von monatlich etwa 1.000 Ü. errechnen ließ. Dieser Berechnung entsprechen die ein Jahr später für die Zeit vom 13. 8. 1964 bis 13. 8. 1965 gemeldeten 9.660 Ü. Die danach nur noch für kurze Zeiträume veröffentlichten Zahlen lassen einen erneuten Rückgang der Übersiedlung aus dem Westen auf monatlich etwa 700 Ü. (davon etwa 55 bis 60 v. H. Rückkehrer) erkennen. Seit Oktober 1966 sind keine Angaben mehr über die Zahl der Ü. bekanntgegeben worden. Schon daraus kann mit Sicherheit auf eine weitere Abnahme der Zahl der Ü. geschlossen werden. Dafür sprechen auch die Ergebnisse westlicher Beobachtungen. Nach einer im Juni 1965 in der BRD veröffentlichten amtlichen Statistik sind von 1950 bis 1964 505.361 Personen in die „DDR“ übergesiedelt. 1963 sind von den Zollgrenzdienststellen rd. 4.700 Ü., 1966 nur noch 4.250 Fälle registriert worden. Diese Zahlen sind jedoch unsicher, da jeder Deutsche die BRD ohne Abmeldung, Genehmigung und Angabe des Reiseziels verlassen kann. Die von der SED-Propaganda genannten politischen Motive für die Übersiedlung treffen nicht zu. Mitgliedern der ehemaligen KPD wird grundsätzlich die Umsiedlung in die „DDR“ versagt. Sie sollen in der BRD bleiben und dort die auf den Umsturz demokratischer Ordnung gerichteten Ziele des SED-Regimes unterstützen. Selbst politische Strafverfahren berechtigen den westdeutschen Kommunisten im allgemeinen nicht zur Flucht in die „DDR“, da die SED solche „Märtyrer“ für ihre Propaganda benötigt. Neben persönlich-familiären Gründen sind hauptsächlich erhebliche Schulden, drohende Strafverfolgung wegen krimineller Delikte Anlaß zur Übersiedlung in die „DDR“. Auch viele asoziale und arbeitsscheue Menschen sind unter den Ü. Das wird durch sowjetzonale Veröffentlichungen über die Kriminalität unter den Ü., die das Vierfache des „DDR“-Durchschnitts betragen soll, bestätigt. Auf die schlechten Erfahrungen mit Ü. ist es sicher zurückzuführen, daß in den letzten Jahren immer mehr Ü. in die BRD zurückgeschickt werden. Nach einem Bericht des [S. 659]Bundesgrenzschutz-Kommandos Nord sind 1967 1.430 Ü. als unerwünschte Personen über die niedersächsische Zonengrenze abgeschoben worden. Die Ü. werden nach ihrer Ankunft drüben zunächst in eines der „Aufnahmeheime für Ü. und Rückkehrer“ in Berlin-Blankenfelde, Barby, Eisenach, Pritzier (Kreis Hagenow) oder Saasa (Kreis Eisenberg/Thür.) eingewiesen, wo sie eingehend durch den Staatssicherheitsdienst geprüft und über die Verhältnisse in der BRD ausgefragt werden. Wenn die Ü. nach Abschluß dieses im allgemeinen 4 bis 6 Wochen dauernden Verfahrens die Zuzugsgenehmigung erhalten, sind sie damit „Bürger der DDR“ geworden (Staatsbürgerschaft). Sie kommen dann in eines der in jedem Bezirk bestehenden Bezirksaufnahmeheime. Dort werden den Ü. die Wohnorte zugewiesen. Die Enttäuschung über die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Mitteldeutschland kommt meist sehr schnell, oft schon während des Lageraufenthalts. Wie aus zahlreichen Berichten ersichtlich ist, bereuen viele Ü. ihren unüberlegten folgenschweren Schritt, den sie in völliger Unkenntnis der wirklichen Zustände in der „DDR“ unternommen haben und bemühen sich dann vergeblich um eine Rückkehr in die BRD. Nach erfolgter Aufnahme wird den Ü. wie jedem anderen „DDR“-Bürger die Ausreise verweigert. Fluchtversuche der Ü. führen in der Regel zu Verhaftungen und Bestrafung wegen Republikflucht. Nach Strafverbüßung, oft allerdings erst nach mehrmaliger Haft, werden diese Ü. unter Aberkennung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ im allgemeinen in die BRD abgeschoben. Ü. können bei Bedürftigkeit vom Rat der Gemeinde ein Überbrückungsgeld bis zu 50 M und je 40 bzw. 25 M für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen sowie ein Darlehen von 1.000 M, bei Zuzug mit Angehörigen bis zu 4.000 M erhalten. Rückkehrer müssen alle diese Leistungen grundsätzlich zurückerstatten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 658–659 Überplanbestände A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Übersiedlung in die BundesrepublikSiehe auch: Übersiedler: 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 1985 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ü. aus Westdeutschland und Rückkehrer gehörten bis zum Herbst 1966 zu den bevorzugten Themen der SED-Propaganda. Gegenüber der jahrelangen Massenflucht (Flüchtlinge), die erst durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) unterbrochen werden konnte, sollte der Anschein einer großen…
DDR A-Z 1969
Kampfgruppen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie errichtet und anfangs als Betriebskampfgruppen bezeichnet. Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen Volkspolizei waren als Ausbilder tätig. Seit April 1954 werden auch zuverlässige Parteilose aufgenommen. Seit 1959 heißen die K. „K. der Arbeiterklasse“, ihre Angehörigen: „Kämpfer“. In einem „Beschluß über die Organisierung und Ausbildung der K.“ („Neuer Weg“ Nr. 11/1955) nennt das Politbüro als Vorbilder der K. die „Arbeiterbataillone der Tschechoslowakei … 1948“, die „proletarischen Kampfverbände“ der Aufstände gegen die Weimarer Republik 1919 bis 1923 und die Internat. Brigaden Rotspaniens. Die K. sollen, so heißt es, zu „kampfkräftigen Einheiten — zu Arbeiterbataillonen — entwickelt werden“. Das wichtigste Vorbild der K. ist der „Rote Frontkämpferbund“ (RFB). Dieser Verband trat als überparteilich und defensiv aufgemachte Wehrorganisation der KPD im Juni 1924 an die Öffentlichkeit. Er führte die Proletarischen Hundertschaften fort, die im Herbst 1923 als revolutionär verboten worden waren und sich darauf z. T. als „Ordnungsdienst“ der KPD getarnt hatten. Der RFB sammelte mit seinen Unterorganisationen Rote Marine und Rote Jugendfront mindestens 120.000 Mann. Wurde, da er immer verfassungsfeindlicher auftrat, im Mai 1929 verboten, bestand aber geheim bis Anfang 1933 fort. In der Geschichte des RFB, die H. Dünow 1958 im Verlag des Ministeriums für Nat. Verteidigung veröffentlichte, heißt es: Die K. setzen die Tradition des RFB fort.“ — Die „Berliner Zeitung am Abend“ stellte am 14. 9. 1966 den RFB als Vorbild heraus. Sie zitierte u.a. Jendretzky: „Wenn heute die K. als lebendige Verkörperung der Wehrhaftigkeit der Arbeiterklasse … marschieren, dann marschieren mit ihnen die großen Kampftraditionen des Roten Soldatenbundes, der proletarischen Hundertschaften und des Roten Frontkämpferbundes …“ Nach dem Volksaufstand in Ungarn verlangte das ZK der SED (14. 11. 1956) eine „gründliche Ausbildung im Orts-, Straßen- und Häuserkampf“: Die K. lösen ihre Aufgaben „gemeinsam mit den Polizeikräften und erforderlichenfalls mit den Einheiten der Nationalen Volksarmee“. — Ein Urteil des Kreisgerichts Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) bezeichnet am 2. 5. 1957 die K. als Staatseinrichtung im Sinne des § 131 des Strafgesetzbuches. SED-Mitgl. und zuverlässige Parteilose im Alter von 25 bis 60 Jahren werden von den örtlichen SED-Parteileitungen dienstverpflichtet. (Frauen werden nur als Sanitäterinnen eingesetzt.) Die K.-Kommandeure und -Unterführer werden teils von der NVA, teils in besonderen Schulen ausgebildet. Auch ehemalige Offiziere des NVA werden in die Stäbe der K. aufgenommen. Die Ausbilder sind Instrukteure der VP, die SED-Mitgl. sein müssen. Politkommissar einer jeden Einheit der K. ist der Sekretär der zuständigen Parteileitung. Ausbildung: 4 Stunden wöchentlich, zusätzlich zur Arbeitszeit, an Infanteriewaffen und im Gelände. Die Waffen der K., darunter auch mittelschwere Infanterie-Begleitwaffen (Schützen-Panzerwagen, schw. MG, schw. Granatwerfer, Pak), werden von der Vopo aufbewahrt. Seit Jan. 1958 bilden die über 55 Jahre alten Männer der K. eine K.-Reserve, nur für örtl. Einsätze bestimmt. — Wie bei allen Bewaffneten Organen und bei der GST findet eine sorgfältige Politschulung statt. Seit 1957 tragen die K. graue zweiteilige Uniformen nach Art der NVA. — Jeder Angehörige der K. gelobt: „Ich bin bereit, als Kämpfer der Arbeiterklasse die Weisungen der Partei zu erfüllen, die DDR, ihre sozialistischen Errungenschaften jederzeit mit der Waffe in der Hand zu schützen und mein Leben für sie einzusetzen. Das gelobe ich“ („Der Kämpfer“, 1959, Nr. 6). Die polit. Leitung der K. liegt bei der Abt. Sicherheit des ZK der SED. Militärisch leitet sie die „Abt. Kampfgruppen“ im Ministerium des Innern. — Die K. je eines [S. 323]Bezirkes befehligt ein Bezirks-Stab, der zur Bezirksbehörde der DVP (BDVP) gehört. Die K. je eines Kreises leitet ein Kreis-Stab (bei dem VP-Kreisamt). — Seit Herbst 1959 werden neben den allgemeinen (leichten) Bataillonen, die aus je 3 Schützen-Hundertschaften (= Komp.) bestehen, schwere „Bezirks-Reserve-Bataillone“ gebildet. Sie haben je 2 mot. Schützen-Hdsch. und eine schwere Hdsch. (1 Zug Granatwerfer, 1~Zug Pak, 1~Zug sMG), dazu oft 1~Stabs-Hdsch. (je 1~Zug Pioniere, Funker, Fernsprecher). Die schw. Bataillone unterstehen direkt dem zuständigen Bezirks-Stab. — Im Sommer 1968 gab es ca. 142 schw. Bataillone, ferner einige selbständige schw. Hdsch. An größeren Übungen der K. nehmen oft Einheiten der Vopo und GST teil, ferner der Bereitschaftspolizei und der NVA. Zur Belebung der milit. und wehrsportl. Ausbildung finden allgem. und bezirkliche Spartakiaden der K. statt. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht für die NVA (Jan. 1962) hat in keiner Weise zu einer Verminderung der K. geführt. — Die K. sind eine Miliztruppe; sie haben den Wert einer Truppe der Heimatverteidigung und ergänzen darin die NVA. Stärke: rund 400.000, davon einsatzfähig: 200.000. — Seit 1957 gibt das ZK der SED für Politschulung und Ausbildung das Monatsblatt „Der Kämpfer — Organ der Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (Verlag des MdI) heraus. Mitglieder und ausgeschiedene Mitglieder der K. können durch Auszeichnungen geehrt werden. Für besondere Verdienste beim Einsatz, beim Aufbau und bei der Festigung der K., für besondere Leistungen der Führung der Einheiten, für hervorragende Leistungen in der Ausbildung, sowie für ausgezeichnete Leistungen bei der Pflege und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung kann die Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den K. der Arbeiterklasse verliehen werden. Es gibt für ausgeschiedene Mitglieder die Medaille für treue Dienste in den K. der Arbeiterklasse. Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 322–323 Kammerabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KampfliedSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Militärähnliche Verbände der SED in Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Behörden, Schulen und Anstalten aller Art, 1952 zunächst in Großbetrieben der Volkseigenen Industrie errichtet und anfangs als Betriebskampfgruppen bezeichnet. Unter dem Eindruck des Juni-Aufstandes betrieb die SED die Aufstellung bewaffneter K. Angehörige der KVP, der GST, vor allem der Deutschen Volkspolizei waren…
DDR A-Z 1969
Abgabenverwaltung (1969)
Siehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Die rechtliche Grundlage für den Neuaufbau einer öffentlichen Finanzwirtschaft und einer Finanzverwaltung in der SBZ war durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23. 7. 1945 über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ geschaffen worden. Bis 1949 lag das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, bei den 5~Ländern der SBZ und der von ihnen wiedererrichteten Finanzverwaltung. Der zentrale zonale Haushalt hatte demgemäß keine eigenen Einnahmequellen, sondern wurde aus den Länderhaushalten finanziert. Dieses dezentrale System der öffentlichen Finanzwirtschaft hemmte die angestrebte Errichtung einer vollkommen zentral gelenkten Wirtschaft und behinderte die gewünschte Umwandlung der privatwirtschaftlichen Wirtschaftsverhältnisse in sozialistische Produktionsverhältnisse. Nach Gründung der „DDR“ 1949 schuf die neugebildete Staatsführung unter Bezug auf Artikel 119 der Verfassung vom 7. 10. 1949 vorübergehend eine allgemeine A. Diese umfaßte die Deutsche Zentralfinanzdirektion und die Länderfinanzdirektionen mit ihren Finanzämtern. Durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 wurde die Abgabenhoheit der Republik zuerkannt. Das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950 (GBl. 1950, S. 1201) ordnete dann die Schaffung eines einheitlichen Aufbaus des Staatshaushalts an. Dieser „einheitliche Staatshaushalt“ umfaßte seitdem auch die Haushalte der Länder (später der Bezirke), Kreise und Gemeinden, deren Finanzhoheit damit bis auf einige Restkompetenzen beseitigt wurde. Nach diesen vorausgehenden Reorganisationen wurde durch den Umbau der Staatsverwaltung auf Grund des „Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. 1952, S. 613) die Finanzverwaltung endgültig mit dem Rätesystem der staatlichen Exekutivorgane verschmolzen und existiert seither nicht mehr als eigener Verwaltungszweig. Die Aufgaben der A. wurden einerseits vom Ministerium der Finanzen und den Abt. Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise übernommen. Andererseits wurde das Bankensystem bei der Mehrheit der Abführungen zum Kassenvollzugsorgan des Staatshaushalts. Den Gemeinden wurden die noch verbliebenen Reste einer eigenen „Finanzhoheit“ endgültig durch die am 17. 2. 1954 erlassene „Staatshaushaltsordnung“ entzogen. (GBl. Nr. 23, S. 207 ff.) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 9 Abgaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ABISiehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Die rechtliche Grundlage für den Neuaufbau einer öffentlichen Finanzwirtschaft und einer Finanzverwaltung in der SBZ war durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23. 7. 1945 über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ geschaffen worden. Bis 1949 lag das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, bei den 5~Ländern der SBZ und der von ihnen…
DDR A-Z 1969
Gesellschaft für Sport und Technik (GST) (1969)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts, (Vorbild ist der sowjet. vormilit. Verband „DOSAAF“.) Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt, obwohl geltendes Statut darüber nichts sagt, ab 14. Lebensjahr, formell freiwillig. Unterstand bis 1. 3. 1956 dem Innen-, nun dem Ministerium für Nationale Verteidigung, das jährlich etwa 30 Mill. M zuschießt und die hauptamtlichen Funktionäre besoldet. Sitz: Neuenhagen (14 km westl. Strausberg). Das 5. umformulierte Statut der GST wurde am 11. 4. 1964 vom III. Kongreß beschlossen und am 27. 5. von dem Ministerrat bestätigt (GBl. S. 553). Nach §~1 ist sie „eine Massenorganisation der Werktätigen … unter Führung der SED … arbeitet sie eng mit allen in der Nationalen Front … vereinigten Parteien und Massenorganisationen sowie mit den staatlichen Organen zusammen“. — Sie „sieht in der sozialistischen Wehrerziehung der Werktätigen und vor allem der Jugend ihre Hauptaufgabe. Sie unterstützt durch ihre Tätigkeit die [S. 241]Vorbereitung der Jugend auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee“. — Die GST erzieht einerseits „ihre Mitglieder im Geiste des sozialistischen Internationalismus“, betont andererseits die „Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes“. Laut § 5 des Statuts können Förderer der GST-Arbeit wie bisher als „Freunde der GST“ der Organisation angehören. — Neu ist, daß (gemäß § 18, d) in den Grundorganisationen (d.h. Ortsgruppen) auch „Arbeitsgemeinschaften, Zirkel usw. gebildet werden“ sollen. Ähnliche Ziele enthielt schon das 1. Statut der GST vom Aug. 1952. Da motorsportliche Möglichkeiten lockten und auf offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom Nov. 1954, das den militärähnlichen Charakter verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“, unterstellte. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST seit 1957 offen gefordert. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24jährige ausbilden. Die Ausbildung der älteren Männer ist den Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. Seit dem 13. 8. 1961 (Mauer) und dem Verteidigungsgesetz nahm die Tätigkeit der GST sehr zu. In den Oberklassen fast aller Schulen wurde die Teilnahme an der Ausbildung der GST Zwang. Die allg. Wehrpflicht brachte die GST nicht zum Erliegen, sondern führte zur Verdichtung ihrer Organisation. In vielen Orts- und Kreisorganisationen wurde die Vorschulung von Rekruten für die Nachrichten- und Panzertruppe, die Luft- und Marinekräfte verbreitert und verbessert. Der III. Kongreß der GST (April 1964) drängte darauf, die Arbeit der Wehrertüchtigung in Betrieben und Schulen aller Art zu verstärken. Er sah vor, die Tätigkeit der GST auf die Wohngebiete auszudehnen, überall massenwirksamer und anziehender zu arbeiten. Wieder einmal stellte auch der III. Kongreß fest, der Erfolg der GST hänge „wesentlich davon ab, wie die Leitungen der FDJ- und GST-Grundorganisationen gemeinsam beraten und zusammenarbeiten“. — Seitdem wird an Schulen aller Art die Aufstellung vormilit. Schülerhundertschaften angestrebt und die Errichtung von Lehrlings-Hdsch. in großen Betrieben. Der § 44 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) verpflichtete alle Verwaltungsfunktionäre und Betriebsleiter zur Unterstützung der GST: Sie haben den Jugendlichen unter Heranziehung der FDJ, der GST und des Deutschen Roten Kreuzes es „zu ermöglichen, sich bereits vor Ableistung des Wehrdienstes militärische, technische und medizinische Kenntnisse anzueignen“. Seit Februar 1968, seit der Auswechslung der Spitzengruppe im ZV der GST, leiteten das ZK der SED und die NVA eine Straffung und stärkere Militarisierung der GST-Tätigkeit ein. In den Bezirksverbänden der GST wurden neue, stärker disziplinierte und besser ausgebildete Lehr-Hundertschaften aufgestellt, um die Zöglinge der GST für die Zwecke der NVA sorgfältiger vorzubereiten. Ein Teil dieser Lehreinheiten wurde von den FDJ-Ordnungsgruppen aufgestellt. Der IV. Kongreß (12.–14. 9. 1968) beschloß ein neues Statut der GST und solche Richtlinien, die den Anforderungen der NVA stärker als bisher entsprechen. Während die vormilitärische Ausbildung in der GST bisher als freiwillige Leistung galt, soll sie nunmehr Vordienst-Pflicht sein. Eine Hauptaufgabe der GST sei, in engem Zusammenwirken mit der FDJ alle Jugendlichen zu einem festen Klassenbewußtsein zu erziehen. In Verbindung damit sollen sie ideologisch und körperlich „auf den Ehrendienst“ in der NVA vorbereitet werden. Deshalb soll die GST noch enger mit der entscheidenden Kraft, mit der NVA, verflochten werden. Alles hänge letztlich von der ständigen Bemühung um die sozialistische Wehrerziehung ab. Eine zugleich sozialistisch und patriotisch erzogene Jugend werde die Wehrbereitschaft und Wehrbefähigung des ganzen Volkes entwickeln. Die GST soll seit 1968 möglichst vielen der von ihr erfaßten Jugendlichen, die nun de facto Vordienst-Rekruten sind, jeweils eine bestimmte militärtechnische Ausbildung (z. B. als Funker, Kanonier, Panzerfahrer, Flieger) zukommen lassen: eine in Halbtags- oder Ganztags-Kursen erfolgende Ausbildung über längere Zeiträume hin. Die Zahl und die Güte der Ausbilder soll zielbewußt gesteigert werden. Neben der Heranbildung von Ausbildern in ihren eigenen Gliederungen soll die GST immer mehr Reservisten der NVA, der Bereitschaftspolizei und der Deutschen Volkspolizei gewinnen. Auch dieso Reservisten sollen ständig weiter in der Waffenkunde geschult werden. Formell ist die GST von unten nach oben aufgebaut, doch der 1. Vors. des ZV, der ein ständiges Sekretariat leitet, lenkt sie in Wirklichkeit von oben nach unten, über die Bezirks- und Kreisorganisationen bis zu den Grundorganisationen. Diese bestehen in Verwaltungen, Betrieben, LPG, Hochschulen, Schulen und Wohngebieten. Dort wird die Ausbildung betrieben. Soweit dies möglich, in 6 Sektionen: Allgemeine vormilitärische Ausbildung; Schießsport; Motorsport; Flugsport (Segel- und Motorflug, Fallschirm); Nachrichtensport (Funk und Drahtspruch); Seesport (mit Tauchen). — Tiersport (bes. Brieftauben, Meldehunde, Reiten) und Jagd wurden aus der GST ausgegliedert. — Diese Ausbildung wird geleitet und überwacht von Funktionären der GST und Reservisten der NVA, die wiederum von aktiven Offizieren und Unteroffizieren der NVA in Lehrgängen auf dem jeweils letzten technischen Stand gehalten werden. Die Verbindung zur NVA wird sehr gepflegt, Mittelpunkte der Ausbildung sind 5 ständige Lager, in denen vor allem Zwölftageskurse abgehalten werden. Die allg. Ausbildung (Geländesport, Schußwaffen, Kartenlesen, Sanität, Atomschutz) ist verbindlich für alle Mitglieder. Erst nach 80 allg. Lehrstunden ist Eintritt in 1 oder 2 der anderen Fach-Sektionen erlaubt. Schießen bleibt stets (wie auch die eingehende Politschulung) Pflicht. — Die GST hat 4 [S. 242]eigene Schulen (Motorflug, Segelflug, Seesport, Nachrichten). Die GST zählt rd. 500.000 Mitgl., davon sind etwa 350.000 aktiv. Seit Sept. 1968 hat die GST eine graue Uniform. 1. Vors.: bis Februar 1963 Generalmajor d.R. Richard Staimer; seit 1. 2. 1968 Generalmajor Günther ➝Teller. (Militärpolitik, militärische ➝Studentenausbildung) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240–242 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts, (Vorbild ist der sowjet. vormilit. Verband „DOSAAF“.) Gegründet durch Regierungsverordnung vom…
DDR A-Z 1969
Deutsche Wirtschaftskommission (1969)
Siehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1979 1985 Durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres, Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung errichtet. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren anfangs beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vors. hatte die DWK zunächst nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vors. (H. Rau) und zwei stellv. Vors. (B. Leuschner und F. Selbmann). Als Kommissionsmitgl. wurden Vertr. des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen der DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Ausdrücklich wurde im Befehl 32 betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben.“ Am 9. 3. 1948 wurden die Zentral Verwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertr. der Parteien und 10 Vertr. der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war nicht nur praktisch, sondern auch formell (auf Grund der ihm zugebilligten Vollmachten) die erste Regierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur DDR vom 7. 10. 1949 ging die DWK auf in der „Provisorischen Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre. (Verfassung, Staatsapparat, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 152 Deutsche Warenabnahme GmbH (DWA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher BauernkongreßSiehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1979 1985 Durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres,…
DDR A-Z 1969
Infiltration (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die kommun. Taktik, auf verhüllte Weise Personen, Propaganda, Agitation und Gerüchte einzuschleusen. Die I. soll die nichtkommun. Einrichtungen, Organisationen und Gedanken nicht zerstören, sondern beeinflussen und verändern. Die nichtkommun. Kräfte sollen zur Duldung oder gar Unterstützung der kommun. Zielsetzung gebracht werden. Durch I. soll eine innere Zersetzung der bestehenden Ordnung der nichtkommun. Länder bewirkt werden. Zugleich soll eine wirksame Abwehr gegen den Kommunismus untergraben werden. Anders als laute, offene Propaganda ist sie gefährlich durch ihre unmerkliche, auf die Dauer zersetzende Wirkung. Das Ziel der vielfältigen I.-Methoden sind alle Personenkreise, bei denen Unzufriedenheit mit den parlamentarisch-demokratischen Einrichtungen oder Ablehnung bewaffneter Verteidigung (Pazifismus) angenommen wird. Während durch personelle I. kommun. Vertrauensleute in wichtige Stellungen des gesamten öffentlichen Lebens eingeschleust werden sollen, will die geistige I. durch Ausstreuen von Zwecknachrichten im Westen ein Gefühl der Unsicherheit und Schwäche verbreiten. Zugleich will sie durch Verbreiten kommun. Vorschläge zur Außen- und Innenpolitik den Verteidigungswillen gegen den Kommunismus lähmen. 1. Tarnorganisationen Ein weitverbreitetes Instrument der I. sind Tarnorganisationen, d.h. Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun. und politisch unentschiedene Kreise beeinflussen, kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen die gesellschaftliche und politische Ordnung der freien Welt vorbereiten. T. arbeiten oft mit scheinbar harmlosen Aushängeschildern wie „gesamtdeutsche Gespräche“, „Friedensaktionen“, „Kampf dem Atomtod“, „Krankenhäuser statt Kasernen“. Es gibt T. im Weltmaßstab mit Mitgliederzahlen, die z. T. in die Millionen gehen: WGB, WBDJ, Weltfriedensbewegung, Intern. Demokr. Frauen-Föderation, Intern. Studentenbund, Weltbund Intern. Lehrerverbände (FISE). Unter den übrigen T. sind besonders wichtig: Weltbund der Widerstandskämpfer (FIR), Weltföd. der Wissenschaftler, Intern. Verband Demokr. Juristen (Vereinigung Demokr. Juristen Deutschlands), Intern. Rundfunk-Org. Neben intern, und die BRD umfassenden T. gibt es kleine, z. T. örtliche T., die als „Aktionsausschüsse, Kreise, Komitees“ o. ä. auftreten. Sie passen sich örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten an und sind in der Lage, Mißstimmungen auch kleinerer Personengruppen auszunutzen. Die T. in der BRD werden gesteuert von der zuständigen Abt. des ZK der SED und des BV des FDGB (Infiltration). Als Hintermänner und zum Teil zugleich als Leiter der T. wirken auch eingeschleuste Agenten und Funktionäre der verbotenen KPD. Zeitweise gab es Hunderte von T., doch viele bestehen nicht mehr. Sobald sie als Werkzeuge des Kommunismus entlarvt sind, stellen sie ihre Tätigkeit ein, um unter anderem Namen ihre Arbeit wiederaufzunehmen. Wichtig waren bzw. sind folgende T.: Friedenskomitee der Bundesrepublik; Demokratischer Kulturbund Deutschlands; Gesamtdeutscher Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft; Zentralrat zum Schutz der demokratischen Rechte und zur Verteidigung junger Patrioten; Westdeutscher Flüchtlingskongreß. Eine wichtige Rolle spielen seit etwa 1965 Atomtod-Clubs, die von der FDJ (einschließlich der verbotenen FDJ der BRD) gelenkt werden; ferner die ähnlich gesteuerten Festival-Clubs. Hierzu zählen auch „Jugendkreise“ und „Clubs für internat. Jugendbewegung“ u.ä. Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen Auskunft bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden einzuholen. 2. Organisation In Westdeutschland stützt die SED ihre I.-Tätigkeit hauptsächlich 1. auf die seit 1955 verbotene, aber widergesetzlich arbeitende KPD; und 2. auf die kommun. Tarnorganisationen. Gemäß der Deutschlandplanung der SED (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik) wirken für die I. geeignete Stellen des Parteiapparates und des Staatsapparates der „DDR“ (s. Tafel). Die „Kommission für nationale Arbeit“ [S. 287]beim Politbüro der SED gibt die Richtlinien für die gesamte I. und entscheidet auch über wichtige Einzelfragen. Die Kommission leiten Walter ➝Ulbricht, Hermann ➝Matern und Albert ➝Norden. Eine Stufe tiefer liegt die unmittelbare Anleitung der I. bei der „Westabt.“ des ZK der SED, seit 1967 unter Heinz Geggel. (Vorher hieß sie: Westkommission; Abt. für gesamtdeutsche Arbeit; Arbeitsbüro; Abt. für Westarbeit, Abt. 62.) Nur die I. auf kulturell-wissenschaftlichem Gebiet übt der Sektor „Westarbeit“ der Abt. Kultur des ZK aus. Die „Abt. 62“ steuert I.-Maßnahmen und Veröffentlichungen, die der ganzen BRD gelten. Auch leitet und überprüft sie die Organe, welche Teilaufgaben der I. durchführen: a) Zentralstellen der oben genannten Staatsorgane und Organisationen, b) die „Kommissionen für nationale Arbeit“ bei den 15 Bezirksleitungen der SED (s. Tafel oben). — Ein, zuweilen zwei Bezirke der SED bearbeiten ein Land oder wichtige Landesteile der BRD. (Diese Zuordnung, die teilw. auch auf Kreisebene stattfindet, ist eine Form der Patenschaften.) 3. Verbreitungsmittel Wichtige Werkzeuge der I. sind Instrukteure, die in die BRD einreisen oder einsickern. Sie haben die in den Tarnorganisationen und dem illegalen KPD-Apparat tätigen Funktionäre anzuleiten und zu überwachen, sie haben die Geldmittel zu überbringen. Immer wieder werden politisch zuverlässige und besonders überprüfte Abordnungen in die BRD entsandt, die vor allem in Betrieben, Hochschulen, Gewerkschaften, öffentlichen Ämtern sowie mit Volksvertretern und Kommunalpolitikern diskutieren und Kontakte aufnehmen sollen. Ebenfalls ausgesuchte Delegationen sowie Schulkinder (Feriengestaltung) [S. 288]werden aus der BRD in die „DDR“ „zum Studium der sozialistischen ➝Errungenschaften“ eingeladen. Ein Hauptmittel der I. ist die Verschickung von Propagandamaterial an Organisationen, Betriebe, Schulen und Privatpersonen in der BRD. Dabei dreht es sich um umfangreiche Flugschriften, Agitationszeitschriften, kleinere Broschüren, Flugblätter und Briefzeitungen, die in die BRD eingeschmuggelt werden. Ein wesentlicher Teil der I. wird über Rundfunk und Fernsehen der „DDR“ betrieben. Auf diesem Wege wird auch versucht, die Gastarbeiter in der BRD aufzuwiegeln, die außerdem durch Druckschriften in ihrer Sprache oder in Gesprächen beeinflußt werden. 4. Industriearbeiter Im Mittelpunkt der I. steht das Werben um die Industriearbeiterschaft, insbesondere um Mitgl. des DGB und der SPD. unter der Losung „Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse“. Die Leitung der I. im FDGB-Bundesvorstand lag von Mitte 1963 bis Juli 1965 bei Hans ➝Jendretzky. Nach seiner Zurückziehung aus dem FDGB liegt die Leitung bei Rudolf Kirchner (SED). Die unmittelbare Steuerung der gewerkschaftlichen I.-Arbeit hat die Abt. für Arbeiterfragen in Westdeutschland (früher Büro für nationale Gewerkschaftseinheit) beim Bundesvorstand des FDGB, seit längerem geleitet von Josef Seibt (SED). Seit Ende des Jahres 1962 werden stärker als in der Vergangenheit „Studiendelegationen“ aus der BRD in die „DDR“ gesandt. Häufig wurden die Zweckreisen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Veranstaltungen „begründet“. Auch wurden hierzu Erholungsaufenthalte und Fachtagungen genutzt. Die Teilnehmer sollen nicht nur politisch beeinflußt werden, sondern auch der Bevölkerung Mitteldeutschlands ein falsches Bild von der BRD geben. Darüber hieß es im Dez. 1962 in der „Arbeit“ (Zeitschrift des FDGB): „Die Entsendung von westdeutschen Studiendelegationen in unsere Republik ist eine Form des Klassenkampfes der Arbeiter … für die Entwicklung einer konsequenten Arbeiterpolitik in Westdeutschland.“ Ohne Zweifel ist die wichtigste Hilfstruppe der SED für die I. die Organisation für die Westarbeit des FDGB. Jeder Betrieb in der „DDR“ „betreut“ einen westdeutschen Betrieb des gleichen Faches, über den er eine Patenschaft ausübt. — Unabhängig von dieser I.-Arbeit hielt die KPD 1965 in mehr als 300 Betrieben des Bundesgebietes Betriebsgruppen (oder mindestens aktive Stützpunkte) aufrecht. Eine erprobte Einrichtung der I. und der kommun. Schulung sind die halbjährlichen Deutschen Arbeiterkonferenzen. — (Ähnlich finden, ebenfalls in Mitteldeutschland, „Deutsche Gespräche“ zwischen SED-Funktionären und angeblichen SPD-Mitgl. statt.) Die Teilnehmer aus der BRD, die an Zahl weit überwiegen, sind großenteils getarnte Kommunisten. — Die Treffen in der „DDR“ werden seit Febr. 1965 ergänzt durch harmlos getarnte „Begegnungen zwischen Arbeitnehmern aus den beiden deutschen Staaten“, die in der BRD veranstaltet werden. 5. Weitere wichtige I.-Bereiche Von Funktionären wie von Sympathisierenden der SED bzw. der KPD werden getarnte Konferenzen, Aussprachen und Gespräche im Dienste der I. veranstaltet. Öfter noch mißbrauchen Beauftragte beider Parteien die Protestaktionen und -Veranstaltungen solcher oppositioneller und pazifistischer Gruppen, die keine kommunistischen Ziele aufstellen. Dem Zweck der I. dient auch das Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland (seit 9. 4. 1962). Der SED geht es nicht nur um die Industriearbeiter und die Angestellten in Wirtschaft und Verwaltung. Sehr zielbewußt bemühen sich die SED und die ihr unterstellten Organisationen um Zusammenarbeit auch mit ehem. Offizieren, ehem. Nationalsozialisten, Unternehmern, Intellektuellen, Bauern und Mittelständlern u.a. Bevölkerungsgruppen der BRD. (Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere) Da die SED danach strebt, die Bundeswehr als Verteidigungskraft der nichtkommun. Welt auszuschalten, sucht sie durch I. ihre Disziplin und Verteidigungsbereitschaft zu zersetzen. Die umfangreiche, mit Nachdruck betriebene I. gegenüber der Bundeswehr geht von der „selbständigen Abteilung“ des Ministeriums für Nationale Verteidigung aus. Sie versendet in hohen Auflagen fünf Zeitschriften und viele Einzelbroschüren. 6. Druckschriftenverteilung durch KPD Seit 1960 besorgt die KPD in der BRD, deren ZK und Apparat-Spitzen in die „DDR“ emigriert sind, einen gewissen wichtigen Teil der I. — Nicht im Namen der KPD, aber weitgehend zum Nutzen dieser Partei und der SED gaben Westdeutsche, die großenteils vor 1956 Funktionäre der KPD waren, ganz öffentlich Wochen- oder Halbmonatszeitungen heraus. Diese Blätter waren für weite Kreise bestimmt. Einige von ihnen hielten Auflagen bis zu 12.000 Stück. (Ihre Gesamtauflage betrug jährlich mindestens 1,8 Mill.) An illegalen Blättern vertrieb die KPD 1967 ihre zentrale Parteizeitung (zus. etwa 200.000 Stück), ihre Schulungszeitschrift (zus. rd. 42.000) und einen Informationsdienst; ferner eine beträchtliche Anzahl von Zersetzungsschriften (in hohen Auflagen). — Wie ein Teil der Literatur der KPD wurden auch die Schriften der allgemeinen I. zu einem Teil illegal in der BRD gedruckt. 1965 brachte die KPD für die illegale I.-Arbeit mindestens rund 50 regelmäßig erscheinende Betriebszeitungen heraus. Weit höher war die Zahl der sonstigen geheimen Blätter der KPD. Die Gesamtauflage aller im Bundesgebiet hergestellten oder dem Namen nach dort erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften der KPD erreichte 1967 mindestens 6,2 Mill. Stück. Dazu kamen an nicht periodischen Schriften und Broschüren noch einige Millionen Stück. 7. Organisationen Wichtige Objekte der I. sind kleinere Parteien und politische Organisationen, welche die Deutschlandpolitik der SED bejahen. Nicht weniger stark richtet sich die I. auf Friedenskomitees und Pazifistenvereinigungen, auf Gegner der Atomwaffen und Anhänger der Wehrdienstverweigerung. Als Wegbereiter der I. schätzt die SED das Wirken der Ostermarsch-Organisatoren. [S. 289]Die allgemeine I. arbeitete seit Herbst 1963 zeitweise weniger in die Breite als zuvor, doch wurde sie dafür verfeinerter und gezielter angesetzt. Jedenfalls wurde das Ziel der I., die Bildung getarnter revolutionärer Zellen, nicht verändert. Literaturangaben Albrecht, Ernst F.: Kontakte im Zwielicht… Infiltration im kommunalen Bereich. Godesberg 1960, Verlag für Publizistik. 92 S. Kluth, Hans: Die KPD in der Bundesrepublik — ihre politische Tätigkeit und Organisation 1945–1956. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 154 S. Richter, Karl: Die trojanische Herde — Ein dokumentarischer Bericht. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 313 S. (Beleuchtet die Infiltrationsarbeit in der Bundesrepublik.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 286–289 Industrieverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Information, technisch-wissenschaftlicheSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die kommun. Taktik, auf verhüllte Weise Personen, Propaganda, Agitation und Gerüchte einzuschleusen. Die I. soll die nichtkommun. Einrichtungen, Organisationen und Gedanken nicht zerstören, sondern beeinflussen und verändern. Die nichtkommun. Kräfte sollen zur Duldung oder gar Unterstützung der kommun. Zielsetzung gebracht werden. Durch I. soll eine innere Zersetzung der bestehenden Ordnung der…
DDR A-Z 1969
Häftlinge, Politische (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Personen ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder durch die Zonenjustiz wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines anderen Staatsverbrechens verurteilt worden sind. Auch die in den Kriegsverbrecherprozessen verurteilten Angeklagten fallen in diese Kategorie. Die größten Strafanstalten, in denen sich PH. befinden, sind die in Bautzen, Berlin-Rummelsburg, Brandenburg, Bützow-Dreibergen, Cottbus, Halle, Luckau, Magdeburg-Sudenburg, Hoheneck bei Stollberg, Torgau, Untermaßfeld, Waldheim und Zwickau (Rechtswesen). Obwohl bis zum Sommer 1954 allein in den Strafanstalten über 20.000 PH. im Widerspruch zu den Grundrechtsgarantien der Verfassung eingesperrt waren und schwere und schwerste Zuchthausstrafen verbüßen sollten, gab es nach offizieller Version keine PH. „Heute wird niemand seiner Gesinnung wegen inhaftiert. Wer unsere antifaschistisch-demokratische Ordnung angreift, wer den Aufbau unserer Friedenswirtschaft stört, begeht eine strafbare Handlung und wird seiner verbrecherischen Taten wegen bestraft. Die Strafgefangenen dieser Art sind deshalb auch keine ‚politischen‘ Gefangenen, sondern kriminelle Verbrecher. Die Bezeichnung dieser Strafgefangenen als politische Häftlinge wird daher hiermit untersagt“ (RV Nr. 125/51 des Justizministeriums vom 5. 9. 1951). Die Zahl der PH. verringerte sich infolge von einigen seit 1954 durchgeführten Entlassungs- und Begnadigungsaktionen (Amnestie). Auch die Sowjets entschlossen sich Anfang 1954, 6.143 Gefangene, die von sowjet. Militärtribunalen verurteilt worden waren und ihre Strafen z. T. in Mitteldeutschland, z. T. in der SU verbüßten, vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Durch Gnadenaktion sowjetzonaler Stellen kamen im Jahre 1954 ferner 913 Waldheim-Verurteilte vorzeitig zur Entlassung, 1955 folgten etwa 4.000 SMT-Verurteilte und 1.000 Verurteilte aus den Kriegsverbrecherprozessen, 1955 etwa weitere 6.000 PH., darunter 691 Häftlinge, die früher der SPD angehört hatten. Von der Amnestie des Staatsrates (1960) wurden etwa 3.000 PH. betroffen, während die Zahl der vom Amnestie-Erlaß vom 3. 10. 1964 betroffenen PII. bisher nicht bekannt geworden ist. Neben diesen Entlassungsaktionen gab es Einzelentlassungen nach sog. „Urteilsüberprüfungen“, die zunächst eine Herabsetzung der Strafe und dann die Entlassung zur Folge hatten. Die Strafgerichte sorgten aber in der Anwendung der entsprechenden Strafgesetze, seit dem 1. 2. 1958 unter Heranziehung der politischen Straftatbestände des Strafrechtsergänzungsgesetzes dafür, daß immer wieder neue PH. eingeliefert wurden. Nach dem 13. August 1961 nahm die Zahl der PH. auf Grund der verschärften Terrorjustiz erheblich zu, ging dann aber infolge weiterer Entlassungen in den Monaten Juni bis August 1962 und in den Jahren 1964 bis 1966 wieder zurück. Im Strafvollzug werden die PH. genauso behandelt wie die kriminell Bestraften, eine Privilegierung oder zusammengefaßte Unterbringung gibt es nicht. Die PH. werden im Gegenteil in der Regel zu bestimmten Funktionen oder Dienstverrichtungen (Brigadier, Zellenältester, Hausarbeiter), die möglicherweise gewisse Vergünstigungen zur Folge haben können, bewußt nicht herangezogen; Ärzte unter den PH. werden nur dann in ihrem Beruf beschäftigt, wenn kein anderer Arzt zur Verfügung steht. Literatur aus der Gefangenenbücherei erhalten PH. unter erheblich größeren Schwierigkeiten als kriminell Bestrafte. In der Untersuchungshaft ist die Behandlung der PH. bewußt hart und schikanös. Nach keinesfalls vollständigen Erfassungen in West-Berlin (Hilfskomitee für politische Häftlinge) wurden von 1945 bis Ende März 1968 64.861 Personen registriert, die von Zonengerichten oder sowjet. Militärtribunalen aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen verurteilt worden sind; davon lauteten 673 Urteile auf Todesstrafe und 729 Urteile auf lebenslängliches Zuchthaus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 264 Haftarbeitslager (HAL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HaftstrafeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Zahl aller aus politischen Gründen inhaftiert gewesenen und noch inhaftierten Personen ist nicht bekannt. Neben den in die Konzentrationslager verschleppten und zum großen Teil dort verstorbenen Menschen werden als PH. diejenigen bezeichnet, die aus ausschließlich oder überwiegend politischen Gründen durch ein sowjetisches Militärtribunal oder durch die Zonenjustiz wegen Boykotthetze, Friedensgefährdung oder eines…
DDR A-Z 1969
Kriminalität (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus beruht die K. nicht auf der Natur des Menschen, sondern auf den gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie ist keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen, in deren Endphase des Kommunismus die K. überwunden sein werde. In der sozialistischen Gesellschaft brauche niemand zum Verbrecher zu werden. „Eine solche Entwicklung, die das Verbrechen aus dem Leben der Gesellschaft systematisch ausschaltet, kann es in der bürgerlichen Klassengesellschaft nicht geben. Hier erzeugen die kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse immer wieder das Verbrechen“ („Beschluß des Staatsrates der DDR über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961, GBl. I, S. 3). In der „DDR“ habe sich „die sozialistische Gesellschaftsordnung ständig gefestigt und in steigendem Maße die Reste des egoistischen menschenfeindlichen Denkens und Handelns aus der kapitalistischen Gesellschaft überwunden und neue sozialistische Beziehungen der Menschen untereinander entwickelt“. Dadurch werde der Begehung von Verbrechen und Vergehen immer mehr der Boden entzogen und die „bewußte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit gewährleistet“ („Beschluß des Staatsrates der DDR über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis“ vom 1. 10. 1960, GBl. I, S. 533). Der Stand der K. kann also als objektiver Maßstab für den Grad der sozialistischen Umwälzung betrachtet werden. Das erklärt den beim Kampf gegen die K. betriebenen propagandistischen Aufwand und die Bemühungen des SED-Regimes, einen kontinuierlichen Rückgang der K. in der „DDR“ nachzuweisen. Diese Erkenntnis rechtfertigt ein besonderes Mißtrauen gegenüber den recht spärlichen und unvollständigen Angaben der K.-Statistik zusätzlich zu den Vorbehalten, die grundsätzlich gegenüber Ergebnissen sowjetzonaler Statistiken angebracht sind. Die veröffentlichten Zahlen sollen vielfach nicht objektiv informieren, sondern die These der SED beweisen, daß die sozialistische Gesellschaftsordnung dem kapitalistischen Staatswesen überlegen ist. Die Zahl der festgestellten Straftaten ist laut Statistik von 500.446 im Jahre 1946 bis 1967 auf 116.080, also auf 23,2 v. H. gegenüber 1946, zurückgegangen. Dem entspricht eine Abnahme der Belastungsziffer (Straftaten je 100.000 der Bevölkerung) von 2.771 (1946) auf 680 im Jahre 1967. Diese Entwicklung war bis 1960 mit Ausnahme einer geringfügigen Zunahme im Jahre 1958 stetig verlaufen. Für 1961 bis 1963 mußte dann aber eine nicht unerhebliche Zunahme von 139.021 Straftaten im Jahre 1960 auf 163.999 (1963) und damit ein Ansteigen der Belastungsziffer von 806 (1960) auf 956 (1963) zugegeben werden. Dieses Eingeständnis der Zunahme der K. in den ersten Jahren nach Errichtung der Mauer in Berlin war um so bemerkens[S. 352]werter, als die SED-Propaganda stets die — seitdem weitgehend ausgeschalteten — negativen Einflüsse des „Frontstadtsumpfes Westberlin“ als die wichtigste Ursache für die K. in der „DDR“ bezeichnet hatte. Seit 1964 weist die Statistik wieder einen erheblichen Rückgang der K. aus. Mit den für 1966 angegebenen 124.524 Straftaten und der Belastungsziffer 730 ist der bisher niedrigste Stand der K. erreicht worden. In der BRD ist die Belastungsziffer 1966 auf 3.213 und damit auf das viereinhalbfache der K. in Mitteldeutschland gestiegen. Ein echter Vergleich der K. in beiden Teilen Deutschlands ist jedoch nicht möglich, weil die drüben veröffentlichten Zahlen viele Widersprüche und Lücken enthalten, die zu erheblichen Zweifeln Anlaß geben. Schon die angegebenen sprunghaften Veränderungen der Gesamt-K. innerhalb kurzer Zeiträume lassen die Zahlen fragwürdig erscheinen. Auch die für die einzelnen Bezirke genannten Zahlen berechtigten zu erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit der Statistik. So soll z. B. 1964 ähnlich wie in den vorangegangenen Jahren der überwiegend ländliche Bezirk Frankfurt/Oder mit einer K.-Ziffer von 1082 fast gleichauf mit Ostberlin (1119) an zweiter Stelle gestanden haben, während der Industriebezirk Chemnitz mit einer K.-Ziffer von 593 nur 54,8 v. H. der K. des Bezirks Frankfurt/Oder und damit überhaupt den niedrigsten Stand der K. in Mitteldeutschland aufweist. Auffällig sind ebenfalls die starken Schwankungen bei einzelnen Deliktgruppen. Z. B. soll die Zahl der Straftaten gegen das persönliche Eigentum von 68.869 im Jahre 1957 zunächst bis 1960 um etwa 37 v. H. auf 43.436 zurückgegangen, dann bis 1963 um mehr als 45 v. H. auf 63.163 gestiegen und seitdem erneut um mehr als 50 v. H. auf 30.747 im Jahre 1967 abgenommen haben. Der angegebene starke Rückgang in dieser zahlenmäßig größten Deliktsgruppe seit 1963 ist besonders auffällig, weil damals die Behandlung geringfügiger Delikte, insbesondere kleinere Vergehen gegen das persönliche Eigentum den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übertragen worden ist (gesellschaftliche Gerichte). Es ist anzunehmen, daß seitdem zahlreiche geringfügige Straftaten nicht mehr in den Berichten der örtlichen Strafverfolgungsorgane aufgeführt sind, weil diese die Entwicklung der K. und damit den Stand der gesellschaftlichen Umwälzung in ihrem Bereich möglichst günstig erscheinen lassen wollen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs (StGB) am 1. 7. 1968 fällt eine große Gruppe geringfügiger Eigentumsdelikte und anderer Verstöße gegen Strafbestimmungen (Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung) als Verfehlungen aus dem Bereich der K. Diese Verfehlungen gelten nicht mehr als Straftaten, sondern nur als „Verletzung rechtlich geschützter Interessen der Gesellschaft oder der Bürger“. Diese neue Kategorie wird also künftig auch nicht mehr von der K.-Statistik erfaßt, die damit einen erheblichen Rückgang der K. verzeichnen kann, dem eine entsprechende Abnahme an Straftaten in Wirklichkeit nicht zu Grunde liegt. Bis 1965 hatte die Verkehrs-K. trotz des wachsenden Kraftverkehrs angeblich eine sinkende Tendenz. Für 1966 ist gegenüber 1965 eine Zunahme von mehr als 18 v. H. angegeben worden. Diesem Eingeständnis steht jedoch die merkwürdige Behauptung gegenüber, daß die Unfall-K. trotz zunehmender Unfälle weiterhin rückläufig sei. Während für die Zahl der Unfälle seit 1960 eine Zunahme auf 143,4 v. H. und für die sonstige Verkehrs-K. eine Zunahme auf 212,8 v. H. angegeben wird, soll zur gleichen Zeit die Unfall-K. auf 60 v. H. zurückgegangen sein. Von 100 Verkehrsunfällen sollen 1966 nur noch 2,7 durch eine strafbare Handlung verursacht worden sein, 1960 waren es angeblich noch 6,4. Diese den Erfahrungen in westlichen Ländern widersprechenden Zahlen erscheinen angesichts der weiteren Feststellung, daß 67,7 v. H. aller Verkehrsdelikte unter Alkoholeinwirkung begangen worden sind, noch fragwürdiger. Seit einigen Jahren werden in der K.-Statistik die Zahlen der wesentlichen kriminellen Straftaten, der Verkehrsdelikte und der stark zurückgegangenen Wirtschaftsvergehen aufgeführt. Zieht man die Zahl dieser Delikte von der Gesamtzahl der festgestellten Straftaten ab, so bleibt jeweils eine erhebliche Zahl von Delikten, 1961: 38.000, 1963 etwa 25.000 und seit 1964 jährlich mehr als 22.000, über die keinerlei Angaben gemacht werden. Es kann nur angenommen werden, daß es sich bei diesen nicht bezeichneten Straftaten überwiegend um politische Delikte handelt, deren Zahl man verschweigen will (politische ➝Häftlinge). Das Fortbestehen der K. unter sozialistischen Lebensverhältnissen wird seit 1962 in völliger Abkehr von der bis dahin von allen Strafrechtlern einhellig vertretenen Auffassung vom Wesen der K. damit erklärt, daß zwischen antagonistischen und nicht-antagonistischen Widersprüchen unterschieden wird. Danach sollen die auf dem Klassenantagonismus beruhenden Verbrechen „in der DDR keine sozialökonomische Basis“ mehr haben. Ihre Ursache liege in der „subversiven Tätigkeit des untergehenden imperialistischen Systems in Westdeutschland und der NATO gegen den siegreichen sozialistischen Aufbau in der DDR“ (Neue Justiz 1962, S. 213). Von diesen „klassenfeindlichen Verbrechen“ müsse die große Mehrzahl der in der „DDR“ begangenen Gesetzesverletzungen unterschieden werden, die „nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter- und-Bauern-Staat“ beruhe. „Diese Verbrechen und Vergehen haben ihre Wurzel in den Überresten der alten Denk- und Lebensgewohnheiten der Menschen, dem ‚geistigen‘ Erbe des Kapitalismus. Das heißt, sie gehen auf Ursachen zurück, die im nichtantagonistischen Widerspruch zwischen dem zurückgebliebenen Bewußtsein mancher Menschen und der sozialistischen Wirklichkeit zu suchen sind“ (Neue Justiz, a.a.O.) (Strafpolitik, Gesellschaftsgefährlichkeit, gesellschaftliche Erziehung). „Ursachen der K. sind unter den Bedingungen des entfalteten sozialistischen Aufbaus ein Komplex von gesellschaftlichen und individuellen Erscheinungen materieller, ideologischer, individuell-bewußtseinsmäßiger Natur, die dem Wesen des Sozialismus fremd sind und kraft des eignen Widerspruchs Personen zur Begehung von Straftaten bestimmen“ (Neue Justiz 1964, S. 301). Als solche die K. hervorrufenden [S. 353]Ursachen gelten weiterhin negative Einwirkungen aus Westdeutschland und West-Berlin, und zwar sollen vor allem „imperialistische Rundfunk- und Fernsehstationen, eingeschleuste Literatur, Zeitschriften, aber auch Briefe und Pakete“ die Entwicklung ungünstig beeinflussen. Auch Rückkehrern und Umsiedlern, die durch längeren Aufenthalt in Westdeutschland noch mit „ausgeprägt individualistischen Ansichten und Gewohnheiten behaftet sind“, wird ein negativer Einfluß auf die K. zugeschrieben. Nach statistischen Feststellungen soll 1962 die K. unter den Umsiedlern das Vierfache des „DDR“-Durchschnitts betragen und damit fast die K. in der BRD erreicht haben. Der Alkoholmißbrauch gilt als eine der Hauptursachen der K. Die Alkohol-K. weist seit Jahren Tendenz auf. Der Anteil der Täter, die unter Alkoholeinfluß gehandelt haben, wird für 1967 mit 31,0 v. H. angegeben. Besondere Sorge bereitet der SED die Jugendkriminalität. Diese konnte bisher nicht wesentlich eingedämmt werden und ist in bestimmten Altersgruppen und bei verschiedenen Delikten sogar angestiegen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 351–353 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriseSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus beruht die K. nicht auf der Natur des Menschen, sondern auf den gesellschaftlichen Verhältnissen. Sie ist keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen, in deren Endphase des Kommunismus die K. überwunden sein werde. In der sozialistischen Gesellschaft brauche niemand zum Verbrecher zu werden. „Eine solche…
DDR A-Z 1969
Rentnerreisen (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Am 9. 9. 1964 gab der Ministerrat bekannt, daß in Kürze für Rentner Reisen in die BRD und nach West-Berlin möglich sein werden. Damit ist erstmals seit Errichtung der Mauer und der darauffolgenden Drosselung des Interzonenverkehrs für eine bestimmte Personengruppe wieder die Möglichkeit zu Besuchsreisen in den Westen geschaffen worden. Insgesamt sind davon 3,1 Mill. Menschen (Frauen über 60 und Männer über 65 Jahre) von 17,0 Mill. Einwohnern betroffen. Jährlich wird eine Besuchsreise in die BRD oder nach West-Berlin mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens vier Wochen bewilligt. Bei Todesfall oder schwerer Erkrankung von Angehörigen kann eine weitere Reise genehmigt werden. Reiseantritt war ab 2. 11. 1964 möglich, Anträge wurden ab 21. 9. 1964 entgegengenommen. Wie behauptet wird, ist der Kreis der Rentner weniger der „Befragung durch westliche Kontaktstellen und Spionageorganisationen“ ausgesetzt. Offiziell werden die R. als Folge eines Gespräches zwischen Ulbricht und dem thüringischen Landesbischof Mitzenheim vom 18. 8. 1964 gesehen. Mitzenheim bezeichnete die Reiseerlaubnis für Rentner als „großzügige Vorleistung des Vertrauens und des guten Willens von unserer Regierung“. Der Ministerrat wertete sie als Ausdruck seiner Bereitschaft, „die durch die Politik der revanchistischen und militaristischen Kreise in Westdeutschland entstandenen Schwierigkeiten und Härten im Interesse der Bürger beider deutscher Staaten und Westberlins zu mildern“. Finanzielle Schwierigkeiten entstanden den Rentnern zunächst insofern, als die Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt bei Antritt der Reise in der „DDR“ gelöst werden mußten. Diese Forderung verstieß gegen ein Abkommen zwischen der Bundesbahn und der mitteldeutschen Reichsbahn, das auf Grund von Bestimmungen des Alliierten Kontrollrates zustande gekommen ist. Ab März 1965 wurden keine Rückfahrkarten mehr ausgegeben. Bei R. hat das Reisebüro der „DDR“ empfohlen, nur für die Rückfahrt ab „Grenzbahnhof der DDR“ bis zum Heimatort eine Rückfahrkarte zu lösen. Den Rentnern ist auf Grund der [S. 529]Devisenbestimmungen des SED-Regimes die Mitnahme von Zahlungsmitteln untersagt, mit Ausnahme eines Betrages von 100 M, der zur Bestreitung der ersten Ausgaben nach der Wiedereinreise dienen soll. Er wird bei der Ausreise registriert und muß bei der Wiedereinreise vorgewiesen werden. Den Rentnern wurde bisher drüben vor Antritt ihrer Reise nur ein Betrag von 5 M gegen 5 DM umgetauscht. Ab 1. 7. 1968 ist dieser Betrag auf 10 DM erhöht worden. Sie kommen daher so gut wie mittellos in die BRD und sind auf die Unterstützung von Freunden und Verwandten angewiesen. Trotz Fehlens einer Sonderregelung für R. empfiehlt es sich, bei der Mitnahme von Geschenken in die BRD das seit 1. 1. 1969 eingeführte „Zollgesetz der DDR“ zu beachten. Aus Bundesmitteln werden von den Betreuungsstellen der Städte und Landkreise für jeden Besucher eine Barbeihilfe in Höhe von 30 DM sowie eine weitere Unterstützung von 20 DM aus Landesmitteln gewährt. Vielerorts werden aus örtlichen Mitteln weitere Beträge in unterschiedlicher Höhe gezahlt. Außerdem erhalten die Rentner kostenlose Krankenhilfe im Falle einer Erkrankung während des Aufenthalts. Für die Kosten der Rückreise werden Gutscheine der Deutschen Bundesbahn ausgegeben. In der Zeit vom 1. 11. 1964 bis zum 31. 12. 1968 sind rd. 5,1 Mill. Rentner aus der „DDR“ und dem Berliner Sowjetsektor in den freien Teil Deutschlands gekommen. Davon entfallen rd. 470.000 Rentnerbesuche auf Berlin (West). Im Laufe des Jahres 1966 wurden 737.000 Rentnerbesuche, davon 327.000 in Berlin (West), gezählt. Während des Jahres 1967 sind 730.000 Rentnerbesuche, davon nur 140.000 in Berlin (West) ermittelt worden. Der Rückgang in Berlin wird mit einem Nachlassen der persönlichen Kontakte auf Grund der nicht zustandegekommenen Passierscheinverhandlungen begründet. Von den insgesamt zu Besuch kommenden Rentnern sind in der Zeit vom 1. 11. 1964 bis Ende 1965 rd. 3.600 nicht in die „DDR“ oder den Berliner Sowjetsektor zurückgekehrt. 1966 sind es 2.100 und 1967 1.600 gewesen. Nach Pressemeldungen beschwerten sich schon ab Januar 1965 mitteldeutsche Stellen über Behörden der BRD, weil an Rentner aus der „DDR“ „Personaldokumente“ für Reisen in das benachbarte westliche Ausland ausgegeben worden seien. Damit würden die Rentner zum Verstoß gegen das Paßwesen verleitet. Schließlich wurde sogar mit einem Abbruch der R. gedroht. Einige Monate später nutzte das Regime die gleiche Angelegenheit auf eigene Weise aus. Nach einem Beschluß des Staatsrates vom 15. 10. 1965 dürfen Einwohner der „DDR“ im Rentenalter jährlich bis zu vier Wochen in europäische Länder und bis zu drei Monaten in außereuropäische Länder reisen. Eine Reise in die BRD schließt jedoch eine Reise in das westliche Ausland im selben Jahr aus. Dieser Beschluß ist mit der Auflage verbunden, daß die „DDR“-Reisepässe durch NATO-Länder nicht „diskriminiert“ werden dürfen. Jedes westliche Konsulat in Berlin (West) kann jetzt Reiseanträge aus der „DDR“ entgegennehmen und nach Zustimmung des Allied Travel Board von sich aus entscheiden. Die Pässe der „DDR“ finden aber nach wie vor keine Anerkennung. Das Konsulat erteilt das Visum auf einem besonderen Formular. R. in das westliche Ausland dürfen jedoch nur unter Umgehung des Bundesgebietes einschl. West-Berlins unternommen werden. Trotzdem sind in der Zeit von Dezember 1965 bis Ende 1968 rd. 3.000 Anträge von DDR-Rentnern bei den in Frage kommenden ausländischen Konsulaten gestellt worden. Etwa die Hälfte aller Anträge bezog sich auf die Vereinigten Staaten und Großbritannien. Es sind jedoch noch keine Fälle bekanntgeworden, in denen auf Grund solcher Anträge die Reisen von Rentnern in das westliche Ausland genehmigt worden wären. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 528–529 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparationenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Am 9. 9. 1964 gab der Ministerrat bekannt, daß in Kürze für Rentner Reisen in die BRD und nach West-Berlin möglich sein werden. Damit ist erstmals seit Errichtung der Mauer und der darauffolgenden Drosselung des Interzonenverkehrs für eine bestimmte Personengruppe wieder die Möglichkeit zu Besuchsreisen in den Westen geschaffen worden. Insgesamt sind davon 3,1 Mill. Menschen (Frauen über 60 und Männer über 65 Jahre) von 17,0 Mill. Einwohnern…
DDR A-Z 1969
Krankenhaus (1969)
Siehe auch: Krankenhaus: 1965 1966 1975 1979 Krankenhäuser: 1953 1954 Der Bedarf an K.-Betten ist infolge der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung, hohen Anteils erwerbstätiger Frauen und Wohnraumenge (Wohnungswesen) sehr hoch. Der Zahl nach ist mit (Anfang 1968) 181.000 Betten, d.s. 11, 3 auf 1.000 Einwohner, das Soll des Siebenjahrplans für 1965 (12,0 auf 1.000 Einw.) noch nicht erreicht; zusätzlich wird ein Teil der 17.520 K.-Betten in Ostberlin (16,2 auf 1.000 Einw.) mit Kranken aus der „DDR“ belegt. Die Verteilung der Anstalten und [S. 347] Betten entspricht an vielen Stellen nicht der Bevölkerungsballung und die Qualität der Anstalten nicht den Behandlungserfordernissen. Schließung vieler kleinerer konfessioneller und fast aller privaten Anstalten (Anfang 1968 nur noch 78 Anstalten mit 11.000 Betten bzw. 28 Anstalten mit 1.180 Betten) wie auch Verwaltungskonzentration haben die Mängel verstärkt. Der Wiederaufbau nach Kriegszerstörungen ist spät abgeschlossen worden; eine Umstrukturierung im Sinne moderner K.-Technik und -Betriebswirtschaft wurde dabei nicht erreicht. Für eine Rationalisierung, besonders zur Minderung des Personalbedarfs, wären zahlreiche Neubauten erforderlich. Sie kommen nur langsam zustande. Statt dessen wird versucht, die K.-Führung durch eine „Vergleichsbewegung“ wirtschaftlicher zu gestalten. Die medizinisch-technische Ausrüstung der großen K. dagegen hat in den letzten Jahren beträchtliche Verbesserungen erfahren. Die 1954 erlassene „Rahmen-K.-Ordnung“ hat dem K. die Funktion eines Gesundheitszentrums zugewiesen. Sie war die erste Formulierung eines neuen Programms der gesamten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (zunächst mit Ausnahme des Betriebsgesundheitswesens): „Das K. ist das medizinische Zentrum seines Versorgungsbereiches und leitet fachlich die medizinische Arbeit innerhalb seines Bereiches an“, indem bei ihm „die stationäre und die poliklinische Betreuung der Bevölkerung mit den Maßnahmen der gesundheitlichen Vorbeugung und Nachsorge verbunden“ werden. Die Krankenanstalten werden in der Rahmen-K.-Ordnung nach Größe und Aufgabenkreis in 4 Klassen gruppiert (Land-, Kreis-, Bezirks-Krankenhäuser, wissenschaftliche Anstalten). Entsprechend sind auch Ausstattung und fachliche Besetzung gestaffelt. Jedes K. hat danach festumrissene Aufgaben zu erfüllen und sich dafür zu „profilieren“ (Pj.). Dem Ärztlichen Direktor jeder Anstalt sollte die Poliklinik mit allen ihr nach- oder zugeordneten Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Versorgung des „Versorgungsbereichs“ unterstellt, der Ärztliche Direktor dabei auch für die Verwaltung verantwortlich sein; der Verwaltungsleiter „steht ihm beratend zur Seite“. Das Programm hat sich als nicht praktikabel erwiesen, und gegen eine Führungsposition der „stationären“ (K.-) gegenüber der „ambulanten“ (Sprechstunden-)Behandlung mit der daraus folgenden Vorrangstellung der K.-Ärzte hat sich offene Kritik gestellt. In dem seit 1965 in Entwicklung begriffenen System der Vereinigten Gesundheitseinrichtungen ist die Vorrangstellung des K. wieder beseitigt. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 346–347 Krankengeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KrankenstandSiehe auch: Krankenhaus: 1965 1966 1975 1979 Krankenhäuser: 1953 1954 Der Bedarf an K.-Betten ist infolge der ungünstigen Altersstruktur der Bevölkerung, hohen Anteils erwerbstätiger Frauen und Wohnraumenge (Wohnungswesen) sehr hoch. Der Zahl nach ist mit (Anfang 1968) 181.000 Betten, d.s. 11, 3 auf 1.000 Einwohner, das Soll des Siebenjahrplans für 1965 (12,0 auf 1.000 Einw.) noch nicht erreicht; zusätzlich wird ein Teil der 17.520 K.-Betten in Ostberlin (16,2 auf 1.000 Einw.)…
DDR A-Z 1969
Verteidigungsgesetz (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 20. 9. 1961 beschloß die Volkskammer das „Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz)“. [S. 682]Im Vorspruch heißt es, „die Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive NATO-Paktsystem“ mache das V. notwendig. § 1, Abs. 3, stützt das V. auf den Warschauer Beistandspakt. § 2 Abs. 2, bestimmt, daß dem Nationalen Verteidigungsrat „die einheitliche Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen“ zusteht. § 3, Abs. 1, wiederholt wörtlich den (seit 26. 9. 1955 nach Änderung geltenden) Wortlaut des Art. 5, Abs. 1, der Verfassung von 1949: „Der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften der Werktätigen ist eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der DDR“. (Wehrpflicht) Gemäß § 3, Abs. 2, wird dieser Dienst in der NVA, anderen bewaffneten Organen oder im Luftschutz abgeleistet, doch ist für die Regelung im einzelnen seit dem 24. 1. 1962 das Gesetz über die Wehrpflicht maßgebend. — § 3, Abs. 3 des V. sieht auch andere persönliche Dienstleistungen vor. Lt. § 7 hat die Volkswirtschaft die „materiellen Voraussetzungen für eine … Verteidigung“ zu sichern. §§ 8 bis 18 regeln „Sach- und Dienstleistungen“ im Hinblick auf die Verteidigung. § 19 lautet: „Für Streitigkeiten über Entschädigungsansprüche und Ansprüche auf Bezahlung von Dienstleistungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.“ Bei Nichterfüllung von Leistungen sieht § 20 Strafen bis zu 3 Jahren Gefängnis vor. Am 16. 8. 1963 erließ der Ministerrat die Leistungsverordnung, die die erzwingbare Erbringung von Sach- und Dienstleistungen für „Verteidigung und Schutz der DDR“ regelt. Sehr wichtig ist auch die innenpolitische Seite des V., das in Wirklichkeit ein Stück Notstandsgesetzgebung darstellt. Nach § 4, Abs. 1, erklärt der Staatsrat „im Falle der Gefahr oder der Auslösung eines Angriffes gegen die DDR oder in Erfüllung internationaler Bündnisverpflichtungen den Verteidigungszustand“. Er kann nach § 4, Abs. 3, „für die Dauer des Verteidigungszustandes die Rechte der Bürger und die Rechtspflege … abweichend von der Verfassung regeln“. Dadurch erhält der Staatsrat, d.h. dessen Vors. Ulbricht, unbeschränkte Befehlsgewalt nicht nur für den Kriegsfall, denn 1. läßt sich die Formel „im Falle der Gefahr“ (§ 4, Abs. 1) auch gegen eine antikommun. Volksbewegung an wenden; und 2. fordern Vorspruch und § 1, Abs. 2, und § 3, Abs. 2, die Verteidigung der „sozialistischen Errungenschaften“. (Militärpolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 681–682 Verteidiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsrat, NationalerSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 20. 9. 1961 beschloß die Volkskammer das „Gesetz zur Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik (Verteidigungsgesetz)“. [S. 682]Im Vorspruch heißt es, „die Einbeziehung Westdeutschlands in das aggressive NATO-Paktsystem“ mache das V. notwendig. § 1, Abs. 3, stützt das V. auf den Warschauer Beistandspakt. § 2 Abs. 2, bestimmt, daß dem Nationalen Verteidigungsrat „die einheitliche Leitung der Verteidigungs- und…
DDR A-Z 1969
Konfliktkommission (1969)
Siehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Im Jahre 1953 wurden K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen erstmals gebildet. Sie hatten die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit Verstößen gegen die sozialistische ➝Arbeitsmoral, gegen die Arbeitsdisziplin und mit kleineren kriminellen Delikten, die mit dem Betrieb in Zusammenhang standen, befaßten. Durch eine VO vom 28. 4. 1960 (GBl. I, S. 347) wurde sodann eine Richtlinie, die zwischen dem FDGB und der Staatlichen Plankommission vereinbart war, bestätigt, gleichzeitig wurde die VO vom [S. 338]30. 4. 1953 (GBl. I, S. 695) aufgehoben. Gesetzliche Grundlagen sind seit 1. 7. 1961 §§ 142–146 Gesetzbuch der Arbeit, ab 18. 4. 1963 in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuches der Arbeit vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63). Nach Art. 92 der Verfassung üben die gesellschaftlichen Gerichte wie die staatlichen Gerichte Rechtsprechung aus. Auf seiner Grundlage erging das Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik — GGG — vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229), nach dessen § 2, Abs.~1 die K. und Schiedskommissionen im Rahmen der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben Rechtsprechung ausüben. Das Gesetzbuch der Arbeit wurde durch § 21 GGG angepaßt. Nach § 8 GGG sind die K. zuständig für Arbeitsrechtssachen, Vergehen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe vorliegen (Strafrecht), Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe vorliegen, Verletzungen der Schulpflicht, einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten. Die Behandlung weiterer Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen kann durch gesetzliche Bestimmungen übertragen werden. Mit dem GGG schieden aus dem Geschäftsbereich der K. die Behandlung von Verstößen gegen die Arbeitsmoral und von Sozialversicherungsstreitigkeiten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) aus. Die Bildung, Wahl, Aufgaben, Arbeitsweise und Befugnisse der K. sollen durch Erlaß des Staatsrates näher bestimmt werden, für den der FDGB vorschlagsberechtigt ist (§ 23 GGG). Bis Ende August 1966 war ein solcher Erlaß nicht ergangen. Es gilt zunächst die VO vom 17. 4. 1963 mit Richtlinie vom 30. 3. 1963 (GBl. II, S. 237) weiter. Die K. kann nur Erziehungsmaßnahmen auferlegen, jedoch keine fristlosen Entlassungen anordnen oder Freiheitsstrafen verhängen. Sie kann u.a. eine Rüge aussprechen, einen Beschuldigten verpflichten, sich beim Geschädigten oder vor dem gesamten Kollektiv zu entschuldigen, und ihn verpflichten, einen Schaden durch eigene Arbeit zu beheben. Mit Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 können sie auch Geldbußen in Höhe von 5,– bis 50,– M, bei Eigentumsvergehen oder ←Verfehlungen> eine Geldbuße bis zum dreifachen Wert des verursachten Schadens, höchstens jedoch 150,– M, verhängen. Die K. werden als hervorragende Mittel der Erziehung der Arbeiter und Angestellten zu Menschen mit sozialistischem ➝Bewußtsein angesehen. Die K. werden von der Belegschaft gewählt. Die Wahl erfolgt auf zwei Jahre und soll mit den Gewerkschaftswahlen koordiniert werden. Die K. bestehen nach § 143 Gesetzbuch der Arbeit in der Fassung von § 21 GGG in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, in Betrieben mit staatlicher Beteiligung, in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur und der Volksbildung, in staatlichen Organen und Einrichtungen sowie in gesellschaftlichen Organisationen. Die K. bestehen aus 8–12 Mitgliedern, von denen mindestens 4 an den Beratungen teilzunehmen haben. Die Beratungen der K. sind öffentlich und sollen im großen Kreis stattfinden. Auf jeden Fall sollen die Angehörigen des Kollektivs teilnehmen, die mit dem betr. Werktätigen zusammenarbeiten. Jeder Teilnehmer an der Beratung ist berechtigt, vor der K. seine Auffassung darzulegen. Im übrigen wird die Verhandlung formlos geführt. Sie findet außerhalb der Arbeitszeit statt. Für die Entscheidung ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Gegen den Beschluß einer K. ist der Einspruch beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung) zulässig. (Gesellschaftliche Erziehung, Gesellschaftliche Gerichte) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339, 338 Konfessionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonföderationSiehe auch: Konfliktkommission: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Konfliktkommissionen: 1975 1979 Im Jahre 1953 wurden K. in den Volkseigenen Betrieben und Verwaltungen erstmals gebildet. Sie hatten die Aufgabe, Arbeitsstreitigkeiten im Betrieb zu entscheiden. — Auf dem 4. Plenum des ZK der SED forderte Ulbricht, den K. größere Verantwortung und größere Rechte zu übertragen. Ohne gesetzliche Grundlage wurden daraufhin in vielen Betrieben erweiterte K. gebildet, die sich mit…
DDR A-Z 1969
Bodenreform (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die sog. B. erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Die B. wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit“. Entschädigungslos enteignet wurden alle Privatbetriebe über 100 ha Betriebsfläche sowie Betriebe von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“. Mit der Enteignung war die Vertreibung der ehemaligen Besitzer und ihrer Familien verbunden. Die Gutshäuser wurden zum großen Teil als „Wahrzeichen des Feudalismus“ abgerissen. Bis 1. 1. 1949 wurden aus Privatbesitz über 100 ha 7.112 Güter mit 2,5 Mill. ha, aus Privatbesitz unter 100 ha 4.278 Betriebe mit 124.000 ha enteignet. Zusammen mit dem Landbesitz des Staates, der Länder, Provinzen, Städte und Gemeinden ergaben sie einen Bodenfonds von rund 3,22 Mill. ha land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Dieser Boden[S. 127]fonds wurde verteilt: an 119.530 landlose Bauern und Landarbeiter 924.365 ha; an 89.529 Vertriebene 754.976 ha; an 80.404 landarme Bauern 270.949 ha; an 45.403 Kleinpächter 43.969 ha; an 169.427 Arbeiter und Handwerker 111.203 ha; an 39.786 Altbauern (Waldzulagen) 60.140 ha. Rund 550 Betriebe wurden als Spezialbetriebe für Saatzucht-, Tierzucht- und Forschungszwecke in das „Volkseigentum“ übergeführt (<➝Volkseigene> Güter). Das den Bodenempfängern durch die B. zugeteilte Land war von ihnen zu bezahlen; der Preis je ha betrug den Gegenwert von etwa 1.000–1.500 kg Roggen; der Preis für Waldstücke wurde den örtlichen Verhältnissen entsprechend von der Bodenkommission festgesetzt. Bezahlung konnte in bar oder natura in Raten bis zu 20 Jahren erfolgen. B.-Land darf weder ganz noch teilweise verkauft werden, es ist auch nicht teil- oder verpfändbar. Über die Landzuteilung wurde eine Urkunde ausgehändigt. Die neuen Besitzverhältnisse wurden grundbuchamtlich festgelegt, die Grundbuchblätter über die früheren Eigentumsverhältnisse amtlich verbrannt. Gem. Befehl 209 der SMAD sollte durch ein B.-Bauprogramm die Errichtung von Gehöften für rd. 209.000 Neubauern mittels Baumaterial- und Kreditbereitstellung ermöglicht werden. Unüberwindbare Schwierigkeiten der Materialbeschaffung haben die Verwirklichung dieses Programms verhindert, das ohnehin durch die seit 1952 offen auf die Kollektivierung gerichtete Zielsetzung gegenstandslos wurde. (Agrarpolitik) Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 126–127 Bodennutzungsgebühr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodenschätzeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die sog. B. erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen 5 Länder- bzw. Provinzialverwaltungen. (3. 9. 1945 Provinz Sachsen, 6. 9. 1945 Provinz Mark Brandenburg, 7. 9. 1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11. 9. 1945 Land Sachsen, 12. 9. 1945 Land Thüringen.) Die B. wurde offiziell begründet als „unaufschiebbare, nationale, wirtschaftliche und soziale…
DDR A-Z 1969
Sekretariat des ZK der SED (1969)
Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED). Im Anschluß an den VII. Parteitag wurden zu Mitgliedern des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Axen (Außenpolitik), Grüneberg (Landwirtschaft), Hager (Wissenschaft, Kultur, Ideologie), Honecker (Sicherheit, bewaffnete Organe, Organisations- und Kaderfragen), Jarowinsky (Handel, Versorgung und Außenhandel), Lamberz (Propaganda und Agitation — L. leitet diesen Bereich zusammen mit Norden und scheint als dessen Nachfolger vorgesehen zu sein), Mittag (Wirtschaft), Norden (Presse, Propaganda und Agitation), <➝Verner> (Westarbeit, Berlin). Den Mitgliedern des S. unterstehen die Büros, Kommissionen und einzelnen Fachabt. des ZK der SED. Über sie sowie über die Sekretariate der SED-Bezirks- und -Kreisleitungen lenkt und kontrolliert das [S. 557]S. den gesamten Parteiapparat und die Parteiorganisationen der SED. Es gibt keinen staatlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich, der nicht vom S beaufsichtigt und angeleitet wird. Die oberste politische Entscheidungsinstanz ist jedoch das Politbüro; das S. ist sein führendes Organ. Seit 1949 (Gründung des S.) wurden aus dem S. wegen „parteifeindlicher Tätigkeit“ oder „nichtparteigemäßen Verhaltens“ ausgeschlossen: Dahlem, Fred Oelßner, Kurt Vieweg, Karl Schirdewan, Paul Wandel, Gerhart Ziller (Säuberungen). Sekretariate der Bezirks- und Kreisleitungen: Im Statut werden die Delegiertenkonferenzen als höchstes Organ der Parteiorganisation in den Bezirken und Kreisen bezeichnet. In Wirklichkeit sind die entscheidenden Instanzen jedoch die S. als Organe des Parteiapparates (Büros der SED, Parteitage). Gegenwärtig ist das S. einer Bezirksleitung folgendermaßen aufgebaut (Direktive des ZK für die Neuwahl der Parteiorgane zum VII. Parteitag): 1. Sekretär, 2. Sekretär, die Sekretäre für Wirtschaft; Landwirtschaft; Agitation und Propaganda; Wissenschaft, Volksbildung und Kultur und als weitere Mitglieder des S. die Vorsitzenden des Rates des Bezirks, des Bezirkswirtschaftsrates, der Bezirksplankommission, des Bezirkslandwirtschaftsrates, des Bezirksvorstandes des FDGB, der 1. Sekretär der Bezirksleitung der FDJ und der 1. Sekretär der Stadt- bzw. der Kreisleitung der Bezirksstadt. Das S. einer Kreisleitung hat folgende Zusammensetzung: 1. Sekretär, 2. Sekretär und weitere Sekretäre der Kreisleitungen entsprechend dem durch die Bezirksleitung bestätigten Struktur- und Stellenplan und als weitere Mitglieder des S. der Vorsitzende des Rates des Kreises, die Vorsitzenden der Kreisplankommission, des Kreislandwirtschaftsrates und des Kreisvorstandes des FDGB und der 1. Sekretär der Kreisleitung der FDJ. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 556–557 Sekretär des Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SektierertumSiehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED). Im Anschluß an den VII. Parteitag wurden zu Mitgliedern des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Axen (Außenpolitik),…
DDR A-Z 1969
Bereitschaftspolizei (1969)
Siehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS hervorgegangen. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem [S. 84]Ministerium des Innern. Als Mitte 1957 die kasernierten Bereitschaften der Deutschen Volkspolizei (außer jenen in Berlin) zur Auflösung kamen, wurde nur der kleinere Teil in die B. einbezogen, der größere Teil wurde an die Deutsche Grenzpolizei angegliedert. Seit Mitte 1959 heißt die B. nicht mehr „Deutsche B.“. — Von Juni 1961 bis Aug. 1962 unterstanden der B. 2 neu aufgestellte Grenzbrigaden, die Berlins Westsektoren seit 13. 8. 1961 abriegeln. Sie wurden am 23. 8. 1962 dem Kommando Grenze der Nationalen Volksarmee eingegliedert. Bis Anfang 1963 war die B. in mot. Bereitschaften gegliedert, die etwa modernen mot. Infanterieregimentern entsprachen. Anfang 1963 führten vermutlich Nachwuchsmangel der B. und erhöhter Kräftebedarf der NVA zu einer Umgliederung auf schwächere Bereitschaften (= Bataillone) neuer Art (s. Tafel). Die drei bataillonsstarken Bereitschaften des Präsidiums der Volkspolizei in Ostberlin wurden gleichzeitig der B. unter Nr. 17–19 eingegliedert. — Jeder Bezirk hat mindestens eine Bereitschaft. Die Bezirke mit mehreren Industriestädten haben zwei. Die Bereitschaften der B. haben folgende Standorte: Nr. 1: Schwerin Nr. 2: Neustrelitz (Bez. Neubrandenburg) Nr. 3: Potsdam Nr. 20: Potsdam (ist Ausbildungs-Btl.) Nr. 4: Magdeburg Nr. 11: Magdeburg Nr. 5: Leipzig Nr. 14: Leipzig Nr. 6: Halle Nr. 12: Halle Nr. 7: Erfurt Nr. 8: Dresden Nr. 9: Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) Nr. 10: Rudolstadt-Cumbach (Bez. Gera) Nr. 13: Meiningen (Bez. Suhl) Nr. 15: Eisenhüttenstadt (Bez. Frankfurt) Nr. 16: Cottbus Nr. 17: Basdorf (nördl. Berlin) Nr. 18 Basdorf (nördl. Berlin) Nr. 19: Basdorf (nördl. Berlin) Nr. 21: Stralsund (Bez. Rostock) Die B. wird seit 1962 großenteils aus politisch vertrauenswürdigen Wehrpflichtigen rekrutiert. — Zur politischen Ausrichtung der B. hieß es in einem Bericht über eine der nördl. von Ostberlin liegenden Bereitschaften: „Der klassenmäßigen Erziehung der jungen Genossen kommt große Bedeutung zu. Dies wird besonders deutlich im Politkabinett der Garnison … Den jungen Wehrpflichtigen wird anschaulich gezeigt, gegen wen es zu kämpfen gilt“ („Neues Deutschland“ vom 12. 10. 1967). Die Offiziere der B. werden großenteils auf Offiziersschulen der NVA ausgebildet. Uniform: graugrün wie die Volkspolizei, Stärke: rund 16.000 Mann. Chef des Kommandos der B. (in Ostberlin) ist seit 15. 8. 1959 Gen.-Major Claus Mansfeld. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 83–84 Bereichsarztsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bergakademie FreibergSiehe auch: Bereitschaftspolizei: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bereitschaftspolizei, Deutsche: 1958 1959 Kasernierte militärähnliche Polizeitruppe, seit Ende 1954 aus den Wachverbänden des SfS hervorgegangen. Bis 1. 10. 1956 als Innere Truppen bezeichnet. Untersteht seit 15. 2. 1957 nicht mehr dem MfS, sondern dem [S. 84]Ministerium des Innern. Als Mitte 1957 die kasernierten Bereitschaften der Deutschen Volkspolizei (außer jenen in Berlin) zur Auflösung kamen, wurde nur…
DDR A-Z 1969
1969: P
Pädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Zentralbibliothek Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiarbeiter Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit Parteilichkeit der Rechtsprechung Partei, marxistisch-leninistische Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteitage der SED Parteiveteranen Parteiwahlen Passierscheinabkommen Paßwesen Patenschaften Patenschaftsverträge Patentanwälte Patentrecht Patriotismus Pazifismus PDA PEN-Zentrum Periodisierung Personalausweise Personal, Ingenieurtechnisches Personenkult Personenstandswesen Persönliche Konten Persönliches Eigentum Persönlichkeitsrechte, Sozialistische Perspektivplan Perspektivplan bis 1970 Perspektivplangruppen Pestalozzi-Medaille für treue Dienste Petrolchemie PFA Pfandbriefe Pfändung Pfarrerbund, Evangelischer Pflanzenzucht Pflegegeld Pflichtversicherung PGH PGH-Steuer Philatelie Philosophie Pionierecke Pionierhaus Pionierleiter Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ Pionierpalast Pirna Pisnik, Alois Planauflagen Plandiskussion Planentwurf Plan Neue Technik Plannormen Planpositionen Planträger Planung Planungskataster Planverteidigung Plasteindustrie Plauen Plenum Poliklinik Politbüro Polithauptverwaltung der NVA Politische Ökonomie Politoffizier Politschulung Politverwaltung Polizei Polizeistunde Polizeitruppen Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) Pöschel, Hermann Postleitzahlen Postsparkasse Post- und Fernmeldewesen Postzeitungsvertrieb (PZV) Postzensur Potsdam Potsdamer Abkommen Prager Christliche Friedenskonferenz Praktikantenzeit Praktischer Arzt Prämien Prämienfonds Prämiengehalt Prämien-, Kultur- und Sozialfonds Prämienlohn Prämiensparen Präsidium des Ministerrates Präsidium des Obersten Gerichts Preis für künstlerisches Volksschaffen Preispolitik Preissystem Presse Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats Prey, Günter Privateigentum Privatwirtschaft Produktionsabgabe Produktionsberatung, Ständige Produktionsfondsabgabe (PFA) Produktionsgenossenschaften des Handwerks Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) Produktionshilfe Produktionskomitees Produktionskosten Produktionsleitungen Produktionsmittel Produktionsmittelhandel Produktionsprinzip Produktionspropaganda Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) Produktionsverhältnisse Produktivität Produktivkräfte Profilierung Prognose Progress-Film-Vertrieb Projektierungsbetriebe Pro-Kopf-Verbrauch Proletariat Propaganda Protest Provokation Psychologie Psychotherapie Puchert, Herbert PwFPädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Zentralbibliothek Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiarbeiter Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle…
DDR A-Z 1969
Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (1969)
Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Unter diesem Titel erschien im Frühjahr 1966 ein 8bändiges Werk mit vielen Bild- und Dokumentarbeilagen. Es war seit einem ZK-Beschluß vom 29. 7. 1956 vorbereitet worden. Eine Vorstufe war der sehr stark von Ulbricht geprägte „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. (Er wurde am 26. 6. 1962 auf der 16. ZK-Tagung vorgelegt und nach Änderungen auf der 2. ZK-Tagung am 12. 4. 1963 bestätigt.) Gemäß der Tendenz der SED lag das Ergebnis dieser einseitig gesehenen „Geschichtsdarstellung“ in den Hauptzügen schon vorher fest. Auf der 10. Vollsitzung des ZK (23.–25. 6. 1965) legte Prof. Dr. Lothar Berthold, Direktor des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, die Linie der noch in Arbeit befindlichen G. dar. Er betonte, es gehe um die „Hauptfrage der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, die Frage, wie es gelang, eine revolutionäre Partei des deutschen Proletariats zu schaffen, wie es diese Partei vermochte, sich selbst auf den Kampf um die politische Macht vorzubereiten …“. Er sagte weiter, es solle das Werk, „gestützt auf die Beschlüsse der Partei, die Reden und Aufsätze ihrer führenden Funktionäre und die bisherigen Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung, die historische Wahrheit über die Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung auf marxistisch-leninistischer Grundlage, parteilich und in der dem vorliegenden Werk entsprechenden Weise darlegen“ (Tribüne vom 29. 6. 1965). Ulbricht leitete auch das Autorenkollektiv der 8bändigen G., doch weist dieses Werk nicht mehr die allzu krassen stalinistischen Geschichtsverfälschungen auf, die der „Grundriß …“ von 1962 enthielt. Die 8bändige G. verzichtet weitgehend auf Fälschung von Parteibeschlüssen, Faksimiles und Fotos, ferner auf Weglassung der Namen von Parteiverrätern und Abweichlern. — Dennoch darf nicht übersehen werden, daß auch sie manche geschichtlichen Tatsachen übergeht, Dokumentarquellen totschweigt und viele Fakten einseitig beurteilt. So werden die geschichtlichen Vorgänge nicht quellen- und zeitgetreu wiedergegeben, sondern zurechtgebogen, um die leninistische Parteilehre zu rechtfertigen und die „Richtigkeit“ der Parteistrategie von einst und von heute zu beweisen. Daher werden sozialdemokratische und auch abweichende kommun. (einem Revisionismus anhängende) Bestrebungen nicht nur abgeurteilt, sondern auch herabgesetzt. Die SED will ihre Behauptung unterbauen, es gebe eine politisch-strategische Linie von K. Marx und F. Engels, Bebel und Wilhelm Liebknecht zu Ulbricht, die mehr noch über <Lenin> als über Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg verlaufe. Die G. soll nachweisen, es bestünde eine „Kontinuität der Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung von ihren Anfängen bis zur SED“ (Bd. 1, S. 12). Diese Deutung des geschichtlichen Ablaufs führt zu einer sehr schiefen Gliederung der G., die den Stoff und den Strom der wirklichen Geschichte verlagert: Der Zeit 1847 bis 1898 wird nur 1~Band gewidmet, der wichtigen Entwicklung 1899–1917 ebenfalls nur 1~Band, doch die Jahre 1918 bis 1944 werden gleich den Jahren 1945–1963 in 3~Bänden behandelt. Schon diese Periodisierung zeigt, daß die G. das Wirken der SED als Erfüllung des Ringens der deutschen Arbeiterparteien darstellen soll. Die G. dient als Unterlage für die politische Schulung in allen Bereichen und in den Schulen und Hochschulen, also nicht nur in der SED, FDJ, NVA und den bewaffneten Kräften. Das ZK der SED erließ am 19. 1. 1966 den „Maßnahmeplan zur Propagierung der ‚Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung‘“. Darin wird von der G. gesagt: Sie „erleichtert das Verständnis für die Strategie und Taktik der SED im Kampf um die Herstellung der Aktionseinheit der Arbeiterklasse und den Zusammenschluß aller demokratischen Kräfte in ganz Deutschland gegen Imperialismus und Militarismus, für den Sieg des Sozialismus in der DDR und für die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands … Das Studium des Geschichtswerkes und die vielfältige Verbreitung des marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes stärkt die Zuversicht und die unerschütterliche Gewißheit vom Sieg des Sozialismus in ganz Deutschland und in der ganzen Welt …“ („Neuer Weg“ 1966, Nr. 4, S. 205 ff.). Die Forderung, die G. als Propagandawaffe im Kampf um Westdeutschland einzusetzen, wird oft erhoben. Im „Neuen Deutschland“ vom 11. 1. 1966 heißt es z. B., für die Bürger der „DDR“ sei die G. „ein wichtiger Faktor der sozialistischen Bewußtseinsbildung“, nach Westdeutschland aber strahle „das Werk aus als neuerlicher Beweis der nationalen Rolle der deutschen Arbeiterklasse in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“. Literaturangaben Weber, Hermann: Ulbricht fälscht Geschichte — Ein Kommentar mit Dok. zum „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 179 S. m. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 30 Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterfestspieleSiehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1985 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Unter diesem Titel erschien im Frühjahr 1966 ein 8bändiges Werk mit vielen Bild- und Dokumentarbeilagen. Es war seit einem ZK-Beschluß vom 29. 7. 1956 vorbereitet worden. Eine Vorstufe war der sehr stark von Ulbricht geprägte „Grundriß der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. (Er wurde…
DDR A-Z 1969
Atomenergie (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein [S. 55]„Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. Fakultäten für Kerntechnik wurden an der Technischen Hochschule Dresden, an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ostberlin errichtet. Die Kammer der Technik gründete einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge veranstaltet. Seit Juli 1967 ist das neu errichtete Ministerium für Wissenschaft und Technik weisunggebend für die Atomforschung und die Anwendung ihrer Ergebnisse. Mit Unterstützung der SU wurde in Rossendorf bei Dresden Mitte Dez. 1957 der erste Forschungsreaktor in Betrieb genommen. Das Institut erhielt 1958 ein Zyklotron mit 120~t Magnetgewicht. Ende 1962 wurde in Rossendorf ein zweiter Reaktor für wissenschaftliche Zwecke betriebsfertig übergeben. Der erste Reaktor dient seitdem der Isotopenproduktion. Das Isotopenlieferprogramm der Isokommerz GmbH, Ostberlin, enthält eine Vielzahl radioaktiver und stabiler Isotope für die Forschung sowie für medizinische und technische Zwecke. Die Liefermöglichkeiten decken den größten Teil des Inlandsbedarfs und ermöglichen in zunehmendem Maße den Export von Isotopen. Die kernphysikalische Grundlagenforschung ist seit 1962 mangels größerer Forschungskapazitäten auf einige Gebiete der niederenergetischen Kernphysik begrenzt. Nach der Konzentration der Forschungsinstitute sind an der A.-Forschung jetzt das Zentralinstitut für Kernforschung in Dresden als Leitinstitut der gesamten Kernforschung mit dem Forschungsreaktor in Rossendorf und verschiedene Universitätsinstitute beteiligt. Im VEB „Kombinat Kernenergetik“ in Ostberlin werden kerntechnische Anlagen entwickelt und projektiert. Er ist Leitbetrieb für den Bau kerntechnischer Anlagen. Der wissenschaftliche Nachwuchs wird nach vorbereitenden Semestern im Zentralinstitut in Dresden in der SU ausgebildet. Stellvertretender Direktor des Instituts in Dresden ist der im Zusammenhang mit Atomspionage zugunsten der SU bekanntgewordene Prof. Fuchs. Das besondere Interesse der A.-Forschung gilt der Ausnutzung von A. für die Erzeugung von Kraftstrom. Das ständige Zurückbleiben der Energieerzeugung hinter dem stetig steigenden Bedarf der Industrie erfordert nach eigenen Angaben bereits 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 Megawatt. Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Rheinsberg (Mark) der Bau eines ersten A.-Kraftwerkes mit einer Leistung von 70 Megawatt begonnen. Die Inbetriebnahme sollte nach den ursprünglichen Plänen bereits 1960 erfolgen, verzögerte sich jedoch bis Mai 1966. Spaltbaren Kernbrennstoff liefert die SU. Das Atomkraftwerk Rheinsberg trägt nur ganz geringfügig zur Energieversorgung bei. Es wird in erster Linie als Versuchsobjekt betrieben. Der Bau weiterer Atomkraftwerke ist zwar geplant, mit dem Großeinsatz der Kernenergie ist jedoch vor 1980 nicht zu rechnen. Das zunächst geplante zweite Atomkraftwerk, das „Atomkraftwerk Nord“ in Lubmin im Kreis Wolgast (am Greifswalder Bodden), soll ein Mehrfaches der Leistung des Rheinsberger Werkes bringen, kann jedoch die Energiebilanz ebenfalls nur geringfügig entlasten. Der größte Teil der Anlagen des „Atomkraftwerks Nord“ wird wieder von der SU geliefert, darunter auch als wichtigster Teil der Reaktor. In Mitteldeutschland werden nur Teilanlagen entwickelt und gefertigt. (Vergleich BRD: Hier waren Mitte 1968 bereits vier größere Atomkraftwerke in Betrieb, sechs im Bau und drei weitere in der Entwicklung.) Erst um das Jahr 1980 wird sich Mitteldeutschland schrittweise auf die Einbeziehung von A. in die Energiebilanz stützen können. Sowohl das Atomkraftwerk Rheinsberg als auch das Atomkraftwerk Nord gehören nicht zu den Typen, die dann eingesetzt worden. Es ist beabsichtigt, leistungsstarke sog. „schnelle Brutreaktoren“ sowjetischer Konstruktion zu übernehmen, die den eingesetzten Uranbrennstoff fast vollständig ausnutzen können. Die bis jetzt benutzten Reaktortypen verwerten davon nur 1–2 v. H. Literaturangaben *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 54–55 Atheismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtomwaffenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen Ende 1955. Beim Ministerrat wurde ein [S. 55]„Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ errichtet. Wissenschaftler und Ingenieure mit speziellen Erfahrungen fehlten zunächst. Fakultäten für Kerntechnik wurden an der Technischen Hochschule Dresden, an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Ostberlin errichtet. Die Kammer der Technik gründete einen…
DDR A-Z 1969
1969: G
Gallerach, Ernst Ganztagsschule Garling, Adolf Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG) Gastarbeiter Gaststättengewerbe GDSF Gebietsplanung Gebrauchsmuster Geburtsbeihilfe Gedenkstätten Gedenktage Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Generalauftragnehmer Generaldirektor Generalinvestor Generallinie Generalprojektant Generalstaatsanwalt der DDR Generalverkehrspläne Generalverkehrsschema Genex GmbH Genossenschaften Genossenschaften, Ländliche Genossenschaftler, Hervorragender Genossenschaftsbauer Georgi, Rudi, Dr. Gera Gerichtskritik Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Gerlach, Manfred, Dr. Gerster, Ottmar, Prof. Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Geschenkpaketversand Geschichtsbetrachtung Gesellschaft Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik (GST) Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Gesellschaftliche Büros Gesellschaftliche Erziehung Gesellschaftliche Gerichte Gesellschaftliche Räte Gesellschaftliche Tätigkeit Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ Gesellschaftsformation Gesellschaftsgefährlichkeit Gesellschaftswissenschaften Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse Gesetzbuch der Arbeit Gesetzgebung Gesetzlichkeitsaufsicht Geständniserpressung Gesundheitswesen Gewerbebanken Gewerkschaften Gewerkschaftsaktiv Gewerkschaftsgruppe Gewerkschaftskomitee Gewerkschaftsleitungen, betriebliche Gewinn Gewinnverwendungsfonds GHG Gießmann, Ernst, Prof. Dr. Glauchau Gleichberechtigung der Frau Gnadenrecht Goethe-Gesellschaft Goethe-Preis Goldenbaum, Ernst Gomulkaplan Görbing, Rolf Görlitz Gosplan Gost Gotha Gothe, Richard Gotsche, Otto Götting, Gerald GPG Grabweihe Graduelle Ausbildung Grauer Plan Greifswald Greif zur Feder, Kumpel Greiz Grenzen Grenzgänger Grenzgebiet Grenzpolizei Grenzpolizeihelfer Grenztruppenhelfer Grenzübergangsstellen Grenzübertritt, ungesetzlicher Großhandel Großhandelsgesellschaften Großhandelskontore Großhandelspreise Grundausbildung, berufliche Grundbuch Grundeigentum Grundig, Lea, geb. Langer, Prof. Grundmittel Grundorganisationen Grundrechte, Sozialistische Grundrente Grundstoffindustrie Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches Grüneberg, Gerhard Grünert, Bernhard Gruppenbildung, staatsfeindliche Gruppen für wissenschaftlich-ökonomische Leitung Gruppensieger im Wettbewerb Gruppe Ulbricht Grützner, Erich GST Guben Güterstand Gütesicherung Gütezeichen Guts-Muths-Preis GVG Gysi, KlausGallerach, Ernst Ganztagsschule Garling, Adolf Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG) Gastarbeiter Gaststättengewerbe GDSF Gebietsplanung Gebrauchsmuster Geburtsbeihilfe Gedenkstätten Gedenktage Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Generalauftragnehmer …
DDR A-Z 1969
Steuern (1969)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Ähnlich wie in der westlichen Finanzwirtschaft wird auch durch die Polit[S. 611]ökonomie die St. definiert als „auf gesetzlicher Grundlage von natürlichen und juristischen Personen und von Personenvereinigungen zu erbringende, mit Eigentumswechsel verbundene einmalige oder laufende Pflichtleistung (in der Regel in Geldform) an staatliche Organe, der keine spezielle Gegenleistung gegenübersteht“ („ökonomisches Lexikon“, Bd. II, L–Z, Berlin [Ost] 1967, S. 737). Nach herrschender Lehre werden die Haupteinnahmearten des Staatshaushalts der „DDR“, die Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA), die Gewinnabführung und die Produktionsfondsabgabe, nicht zu den St. oder Abgaben im Sinne der obigen Definition gerechnet, da bei ihrer Überweisung an den Staat durch die volkseigenen Betriebe kein Eigentumswechsel stattfindet. Auf Grund des nahezu ausschließlichen staatlichen Eigentums an den Produktionsmitteln verfügt der Staat kraft seiner Eigentümerstellung über den größten Teil des Gesellschaftlichen ➝Gesamtprodukts und Nationaleinkommens. Daher finanziert der Staat nach Ansicht der Politökonomie seine Ausgaben überwiegend aus seinem „eigenen Einkommen“, d.h. durch das in der VEW geschaffene und realisierte „Reineinkommen“. Von diesem in den Betrieben geschaffenen Reineinkommen wird ein Teil durch ein „Drei-Kanäle-Abführsystem“ im Staatshaushalt zentralisiert. Bei der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Interpretation der PDA als Teil des „Reineinkommens“ darf allerdings eines nicht übersehen werden. Infolge der Einrechnung dieser Abgabe in die Verkaufspreise hat diese Haupteinnahmeart des Staatshaushalts gleichzeitig den Charakter einer den Verbrauch belastenden Umsatz-St. Bei den übrigen Einnahmearten des Haushalts handelt es sich um St., Gebühren und Beiträge. (Die Einnahmen der Sozialversicherung, die ebenso wie die Sozialversicherungsausgaben voll in den Staatshaushalt einbezogen werden, sowie einige sonstige rechnungstechnische Besonderheiten des mitteldeutschen Haushaltswesens, die die Haushaltssumme aufblähen, bleiben bei dieser Gliederung unberücksichtigt.) Je nachdem, welcher Eigentumsform die einzelnen Betriebe und Institutionen sowie deren Mitglieder angehören, werden diese in unterschiedlicher Weise bei der Mittelbeschaffung für den Haushalt herangezogen. Diese Unterschiedlichkeit in der Einnahmebeschaffung beruht einmal auf der verschiedenen (steuerlichen) Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen; zum zweiten aber auf dem immer noch nicht aufgegebenen Einsatz des St.-Systems als Instrument des Klassenkampfes. Soweit das St.-System bisher zur Beseitigung privatwirtschaftlicher Wirtschaftsformen und zur Ausschaltung privater Kapitalbildung benutzt wurde, blieben die Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit unberücksichtigt. Die Gesamtzahl der leistungs- und abgabepflichtigen Betriebe, Einrichtungen und Personen teilt man zweckmäßigerweise in acht Gruppen ein: a) die volkseigenen Betriebe, b) die „sozialistischen Genossenschaften“ (u.a. LPG, Konsumgenossenschaften, BHG, PGH), c) die „einfachen Warenproduzenten“ (Handwerker, Einzelbauern, Einzelhändler), d) die „halbstaatlichen Betriebe“, e) private Betriebe und Bezieher von Einkommen auf Grund von Kapitalbesitz, f) Bezieher von „Arbeitseinkommen“ (einschließlich steuerbegünstigte „freischaffende Intelligenz“), g) Abgabepflichtige, die der St.-Pflicht bei den Gemeinde-St. unterliegen, und h) Abgabepflichtige, die zur Zahlung von Verbrauchssteuern verpflichtet sind. Nach der Ablösung der aus der Zeit vor 1945 überkommenen St. für die VEW durch die Einführung der PDA, Gewinnabführung und Handelsabgabe blieben für den volkseigenen Sektor der Wirtschaft nur noch die Grund-St. und die Kraftfahrzeugsteuer erhalten. Die Kraftfahrzeug-St. wurde für die Betriebe und Einrichtungen der VEW und die Haushaltsorganisationen durch die VO vom 16. 11. 1961 zum 1. 1. 1962 grundsätzlich aufgehoben (GBl. II, S. 505, sowie die DB zu dieser VO, S. 506). Für die Jahre 1962/63 mußten die VEB aber die an sich eingesparten Abgabebeträge noch an den Haushalt abführen. Die LPG zahlen bisher auf die Einkünfte der Genossenschaften selbst keine St. Zur Förderung dieser kollektiven Wirtschaftsform erhalten deren Mitglieder neben dieser allgemeinen Vergünstigung St.-Ermäßigungen, die bei der Einkommen-St. 25 v. H., bei der Umsatz-St. 75 v. H. und bei der Vermögens-St. 50 v. H. des Betrages ausmachen, den sie vor Eintritt in die LPG als Einzelbauern für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu entrichten hatten. Bei den LPG Typ III können bei einem teilweisen oder gänzlichen Verzicht auf die Auszahlungen von „Bodenanteilen“ für den in die LPG eingebrachten Bodenbesitz die bereits ermäßigten St. der Genossenschaftsmitglieder im entsprechenden Verhältnis weiter vermindert werden. Bekommen die Mitglieder Bodenanteile ausbezahlt, so müssen sie häufig entweder an Stelle der oben genannten St.-Arten oder neben diesen eine Landwirtschaftssteuer zahlen. Die Genossenschaftsbauern der LPG Typ~I und II zahlen ferner nur 75 v. H. und die vom Typ III sogar nur 25 v. H. der normalerweise erhobenen Grund-St. Bei den Konsumgenossenschaften, BHG, Molkereigenossenschaften und bestimmten Genossenschaften innerhalb der „Vereinigung gegenseitiger Bauernhilfe“ (VdgB) werden Abgaben sowohl von den Einkünften der Genossenschaften selbst als auch von den Einnahmen ihrer Mitglieder erhoben. Die genannten Genossenschaftstypen haben eine Gewinn- und eine Umsatz-St. zu zahlen. Als Bemessungsgrundlage für die Gewinn-St. dient das entsprechend den Richtlinien des Rechnungswesens für die jeweilige Gruppe der Genossenschaften ermittelte „Jahresbetriebsergebnis“. Der St.-Satz beträgt bei den Konsumgenossenschaften 15 v. H. des Gewinns aus eigener Wirtschaftstätigkeit und 75 v. H. der Einnahmen aus dem Kommissionshandel. Die Molkereigenossenschaften müssen 55 v. H. des Gewinns als St. abführen. Für die BHG gilt ein gestaffelter Tarif. Dieser Tarif sieht bei 5.000 M Jahresgewinn einen St.-Satz von 5 v. H. und über 52.000 M einen St.-Satz von 15 v. H. vor. Zwischen diesen beiden Extremwerten liegen die einzelnen St.-Satzstaffelungen. Abgesehen von den Molkereigenossenschaften müssen alle genannten Genossenschaftstypen eine Umsatz-St. zahlen. St.-Objekt ist der Wert der [S. 612]umgesetzten Waren und Dienstleistungen; Bemessungsgrundlage der Jahresumsatz. Bei den Konsumgenossenschaften beträgt der St.-Satz 1,38 v. H. für den eigenen Umsatz und 2 v. H. für den Umsatz im Kommissionshandel. Die BHG zahlen 1 v. H. des Umsatzerlöses aus dem Absatz von Waren und 3 v. H. des Umsatzerlöses für die Durchführung von Dienstleistungen als St. Neben der Gewinn- und Umsatz-St. müssen diese Genossenschaften noch Grund-St. (in Höhe von 1 v. H. der Bruttobilanzwerte der Grundstücke und Gebäude) und Kraftfahrzeug-St. zahlen. Die Konsumgenossenschaften sind zudem noch beim Erwerb von Grundstücken zur Zahlung einer Grunderwerb-St. verpflichtet. Die PGH entrichten seit dem Gesetz vom 30. 11. 1962 eine Gewinn- und eine Umsatz-St. (GBl. I, S. 119). Die Gewinn-St. wird auf der Grundlage des Betriebsergebnisses der Genossenschaft am Ende des Rechnungsjahres an Hand einer St.-Tabelle bemessen. Ausgangsgröße für die Ermittlung der St.-Schuld an Hand der von 2 v. H. bis 45 v. H. gestaffelten Sätze ist der Gewinn je Mitglied der Genossenschaft. Mit der Neuordnung der Besteuerung der PGH 1962 wurden diese ab 1. 1. 1963 von der Zahlung einer Körperschafts-St., Grunderwerb-St., Kapitalertrags-St. und Erbschafts-St. befreit. Die Mitglieder der PGH unterliegen mit ihrem Einkommen aus ihrer Tätigkeit in der Genossenschaft einer speziellen „St. der Mitglieder in der PGH“. Die Einnahmen für die in der Genossenschaft geleistete Arbeit werden unterschiedlich besteuert je nachdem, ob es sich um Leistungsgrund- und Zeitvergütungen oder um Mehrleistungsvergütungen handelt. Gewinnausschüttungen an die Mitglieder der PGH werden mit 10 v. H. versteuert. Seit dem mit Wirkung vom 1. 4. 1966 in Kraft getretenen „Gesetz über die Besteuerung der Handwerker“ zahlen die Einzelhandwerker eine Gewinn-St., eine Lohnsummen-St. und eine Umsatz-St. (GBl. I, S. 71, sowie die DB zu diesem Gesetz, GBl. II, S. 183, Handwerkssteuer). Außerdem sind sie zur Zahlung von Grund- und Kraftfahrzeug-St. verpflichtet. Einzelhändler, Gastwirte und Handwerker mit Einzelhandelstätigkeit, die mit dem staatlichen und genossenschaftlichen Handel einen Kommissionsvertrag geschlossen haben, unterliegen einer besonderen „St. des Kommissionshandels“. Besteuert wird der Gewinn aus dem Kommissionshandel (im Kalenderjahr erzielter Überschuß der Provision über die Handelskosten vermindert um die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung). Die Mitarbeit des Ehegatten wird durch einen Freibetrag, um den der Überschuß (Gewinn) zu kürzen ist, berücksichtigt. Der St.-Tarif entspricht in etwa dem Lohnsteuertarif (St. vom Arbeitseinkommen). Umsatz-St. und Gewerbe-St. brauchen die Kommissionshändler nicht zu bezahlen. Bei einem Betriebsvermögen von über 2.000 M und Grundstückseigentum wird noch eine Vermögens-St. erhoben. Die Betriebe mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe) zahlen ähnlich den privaten Wirtschaftsunternehmen, wenn auch mit bestimmten Vergünstigungen, eine Gewerbe-St., teilweise noch eine Beförderungs-St., eine Umsatz-St., Grund-St. und Kraftfahrzeug-St. sowie Verbrauchsabgaben. Die Vergütungen der mitarbeitenden privaten Komplementäre in halbstaatlichen Betrieben werden wie die Arbeitseinkommen der Lohnempfänger (Lohn-St.) besteuert. Die den privaten Gesellschaftern zufließenden Gewinnanteile unterliegen der Einkommen-St. Für ihren Anteil am Betriebsvermögen haben die privaten Gesellschafter Vermögens-St. zu zahlen. Der auf die staatliche Beteiligung entfallende Gewinnanteil wird an das zuständige Finanzorgan abgeführt. Die vereinzelt noch bestehenden privaten Kapitalgesellschaften zahlen eine Körperschafts-St. auf den steuerpflichtigen Gewinn. Der Tarif steigt stark progressiv an bis zu einem Höchstsatz von 95 v. H. bei einem Jahresgewinn von 250.000 M. Für den an sie ausgeschütteten Gewinn müssen die Aktionäre noch einmal Einkommen-St. zahlen (Doppelbesteuerung). Die Körperschafts-St. spielt kaum noch eine Rolle, da die Kapitalgesellschaften bis auf wenige Ausnahmen in Personengesellschaften und Einzelbetriebe umgewandelt wurden, bei denen dann der Gewinn der Einkommen-St. unterliegt. Ferner zahlen die privaten Unternehmer Gewerbe-St. St.-Gegenstand ist der Gewerbebetrieb. Besteuerungsobjekt sind das Vermögen (Gewerbekapital) und die Einkünfte (Gewerbeertrag). Die Gewerbe-St. ist im Gegensatz zur BRD, wo sie die wichtigste Gemeinde-St. ist, eine Republik-St. Außerdem müssen die privaten Eigentümer Vermögen-St. zahlen. Die Vermögen-St. ist eine Personen-St. Die Sätze richten sich nach der Größe des Gesamtvermögens. Ausgenommen von der Vermögen-St. sind Spareinlagen, der Besitz an Wohnungsbauobligationen (Wertpapiere) und für 10 Jahre der Wertzuwachs durch die Schaffung privaten Wohnraums. Der Wert des Vermögens wird gemäß den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ermittelt. Bis 25.000 M sind 0,5 v. H., von 25.000 bis 500.000 M sind 1,5 v. H. und über 500.000 M sind 2,5 v. H. des Vermögenswertes als Abgabe zu entrichten. Zur Verhinderung staatlich unerwünschter privater Vermögensbildung werden Erbschaften und Schenkungen mit einer stark progressiven Erbschafts- und Schenkungs-St. belegt. Freibeträge gibt es für den überlebenden Ehegatten und für die Kinder. Die wichtigste St. im privatwirtschaftlichen Bereich ist die Einkommen-St. Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten (z. B. aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit usw.) unterliegen einer hohen St.-Progression. Ausgenommen von dieser harten Form der Besteuerung sind Angehörige der freischaffenden Intelligenz (Schriftsteller, Ärzte, Architekten, dagegen nicht Rechtsanwälte, Steuerberater u.ä. Selbständige), die nach einem Vorzugstarif im Rahmen der Besteuerung des Arbeitseinkommens (nicht zu verwechseln mit der Einkommen-St.) besteuert werden. Von der Einkommen-St. getrennt ist die St. vom Arbeitseinkommen (darunter die Lohnsteuer). Als Arbeitseinkommen zählen der Gesamtbetrag der innerhalb eines Jahres erzielten Lohneinkünfte und die Einkommen der steuerlich begünstigten freiberuflich Tätigen. Der über die festgelegte normative Entlohnung für besondere Leistungen zusätzlich gezahlte Lohn (Mehrleistungslohn) und die tariflich verankerten Prämienzahlungen werden mit einem proportionalen St.-Satz von 5 v. H. [S. 613]belegt. Prämien aus dem Prämienfonds, die an die Arbeitnehmer in Anerkennung überdurchschnittlicher individueller und kollektiver Leistungen im sozialistischen Wettbewerb, in der Neuererbewegung sowie als Jahresendprämien auf Grund der Erfüllung und Übererfüllung der Aufgaben der staatlichen Pläne gezahlt werden, sind steuerfrei. Die St. vom Arbeitseinkommen bemißt sich nach der Höhe der Einnahmen nach Abzug der berufsbedingten Ausgaben, der Anrechnung außergewöhnlicher Belastungen sowie unter Berücksichtigung des Familienstandes, des Alters und der Kinderzahl (Einteilung der St.-Pflichtigen in St.-Klassen mit jeweils besonderen St.-Tarifen). Bei vergleichbaren Einkommen sind die St.-Sätze für das Arbeitseinkommen grundsätzlich niedriger als die bei der Einkommen-St. Die Lohn-St. der Lohn- und Gehaltsempfänger wird im Lohnabzugsverfahren eingezogen. Der für die steuerbegünstigten freiberuflichen Einkünfte gültige St.-Satz beträgt in der Regel 20 v. H. der Einnahmen. Den Gemeinden wurden für ihre speziellen Aufgaben das Einzugsrecht und die Verwendung der Einkünfte aus folgenden St. und Abführungen zugebilligt (Gemeinde- oder Kommunal-St.): a) Grund-St., b) Kraftfahrzeug-St, c) Vergnügungs-St., d) Kino-St., e) Hunde-St. und f) sonstige Gemeindeeinnahmen (z. B. Gebühren, Beiträge, Kurtaxe, Kulturabgabe). Detaillierte Angaben über den Anteil der einzelnen St.-Arten an den Gesamteinnahmen des Haushalts können nicht vorgelegt werden, da ebenso wie in den anderen kommunistischen Ländern der Staatshaushalt Geheimsache ist. In den meisten westlichen Ländern wird dagegen der jährliche Haushaltsplan zur Beschlußfassung durch das Parlament und zur Kontrolle der Regierung nahezu in allen Einzelheiten veröffentlicht. In den Jahren 1960 bis 1963 betrug der Anteil der „Ist-Einnahmen aus der VEW“ (die sich bis auf einen verschwindend kleinen Betrag aus dem Aufkommen aus der PDA und der Gewinnabführung zusammensetzen) nicht ganz drei Viertel der Gesamteinnahmen des Haushalts. Nach den Haushaltsplänen für 1964 und 1965 sollten knapp zwei Drittel der Gesamteinnahmen durch die Abführungen aus der VEW aufgebracht werden. Nicht ganz vier Fünftel der Haushaltseinnahmen aus der VEW wurden im Durchschnitt in dieser Zeit durch die PDA aufgebracht. Das St.-Aufkommen der privaten Wirtschaft betrug 1963 bis 1965 etwa um 3 v. H. der gesamten Haushaltseinnahmen. Der Anteil der Lohn-St. an den Gesamteinnahmen ist infolge der hohen Umsatzsteuerbelastung durch die PDA geringer als in der BRD. Er betrug in den Jahren 1963 bis 1965 zwischen 2 und 5 v. H. Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 610–613 Stern der Völkerfreundschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFBSiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Ähnlich wie in der westlichen Finanzwirtschaft wird auch durch die Polit[S. 611]ökonomie die St. definiert als „auf gesetzlicher Grundlage von natürlichen und juristischen Personen und von Personenvereinigungen zu erbringende, mit Eigentumswechsel verbundene einmalige oder laufende Pflichtleistung (in der Regel in Geldform) an staatliche Organe, der keine spezielle Gegenleistung…
DDR A-Z 1969
Schulung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Wichtigste Form der Externats-Sch.: Parteilehrjahr der SED und Lehrjahr der FDJ. Des weiteren gehören zur Externats-Sch. die innerbetriebliche Sch. in den öffentlichen Dienststellen, Organisationen und Verwaltungen sowie der Politunterricht in den Einheiten der NVA und den Organen der Deutschen Volkspolizei. Im weiteren Sinne muß zur Externats-Sch. auch das Gesellschaftswissenschaftliche ➝Grundstudium an den regulären Hochschulen gerechnet werden. Die Externats-Sch. ist Massenbetrieb und dazu bestimmt, die Kandidaten, Parteimitglieder und Parteilose mit der marxistisch-leninistischen Theorie, der Geschichte der Arbeiterbewegung (Nationale Geschichtsbetrachtung) und den Grundzügen und Tagesfragen der sowjetischen und SED-Politik vertraut zu machen. Der Internats-Sch. sind „höhere Aufgaben“ zugewiesen. Ein sorgfältig abgestuftes System von Instituten dient zur Erziehung u. Qualifizierung der Funktionäre (Kader). Die wichtigsten Internatsschulen sind die Parteischulen, Sonderschulen und Lehrinstitute der SED, des weiteren sind als Einrichtungen zur politischen Sch. die folgenden zu nennen: Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und 6 Verwaltungsschulen, Jugendhochschule der FDJ „Wilhelm Pieck“ und etwa 20 FDJ- und Pionierleiter-Schulen, FDGB-Hochschule „Fritz Heckert“ und die Zentralschulen der Industriegewerkschaften, ferner die Zentralschulen der übrigen Parteien und Massenorganisationen. Daneben spielen heute in der Sch.-Arbeit der SED die Bildungsstätten der Bezirks- und Kreisleitungen sowie der Großbetriebe eine wichtige Rolle. Sie werden als „Einrichtungen zur marxistisch-leninistischen Qualifizierung der propagandistischen Kader“ bezeichnet. In Internatsschulen vor allem Vermittlung des Marxismus-Leninismus und der Geschichte der ➝KPdSU, der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung in kommun. Interpretation sowie Behandlung von aktuellen Problemen und der sich aus der SED-Politik für die einzelnen Organisationen ergebenden speziellen Aufgaben. Vermittlung des Stoffes an den Internatsschulen durch Lektionen. Selbststudium, Konsultationen, Seminare, Übungen. Sehr wenig Freizeit, sehr wenig Urlaub, Verbindung zur Außenwelt weit[S. 548]gehend unterbrochen. Wichtigstes Erziehungsmittel: Kritik und Selbstkritik. In der Externatssch. überwiegen Themen der aktuellen SED-Politik. Vermittlung des Stoffes vor allem in Zirkeln. Ein Zirkel umfaßt etwa 10 bis 20 Personen aus dem gleichen Betrieb bzw. Wohnbezirk von ungefähr gleicher politisch-ideologischer Vorbildung. An den Zirkelabenden wird der vorgeschriebene Lehrstoff mit einem Zirkelleiter seminaristisch durchgearbeitet. In der FDJ und bei den Jungen Pionieren bestehen Spezial-Zirkel, so z. B. die Zirkel junger Sozialisten, junger Techniker, Agronomen usw. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 547–548 Schülerzeitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schund- und SchmutzliteraturSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Sch. untergliedert sich in Internats- und Externats-Sch. Wichtigste Form der Externats-Sch.: Parteilehrjahr der SED und Lehrjahr der FDJ. Des weiteren gehören zur Externats-Sch. die innerbetriebliche Sch. in den öffentlichen Dienststellen, Organisationen und Verwaltungen sowie der Politunterricht in den Einheiten der NVA und den Organen der Deutschen Volkspolizei. Im weiteren Sinne muß zur Externats-Sch.…
DDR A-Z 1969
Erwachsenenqualifizierung (1969)
Siehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1975 1979 Neuerdings immer mehr gebräuchliche Bezeichnung für Erwachsenenbildung. Der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens nach dem Zusammenbruch war von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle Erziehungsbereiche durchdringenden ideologischen Ausrichtung auf die bolschewistische Doktrin (Marxismus-Leninismus). Von vornherein wurde das Erziehungsmonopol des Regimes auch für die E. geltend gemacht und das Volkshochschulwesen damit der Lenkung durch die den Verwaltungsapparat mehr und mehr beherrschende kommun. Partei unterstellt. Nach einer kurzen Periode, in der ― wie auf anderen Erziehungsgebieten ― der Idealismus deutscher Reformpädagogen von der Besatzungsmacht zugelassen worden war, das Volkshochschulprogramm sich aber mehr oder weniger in berufsfördernden Fortbildungskursen erschöpft hatte, begann 1948 die bewußte Lenkung der E. im Sinne ideologischer Planaufgaben; dementsprechend wurde die E. auch selbst Objekt der Planpolitik („Die Hörerzahl der Volkshochschulen ist von 305.000 auf eine Million zu erhöhen“). Im Sinne der Bedeutung, die das Regime der E. für die Erfüllung der Wirtschaftspläne und für die „Qualifizierung“ der „mittleren Kader“ in Staat, Partei und Wirtschaft beimaß, wurde aber nicht nur der Apparat des Volkshochschulwesens zentralisiert, seine ideologische Ausrichtung institutionell und personalpolitisch gesichert, sondern es wurden auch erhebliche Mittel für den Ausbau des Volkshochschulnetzes, die Vermehrung der vollamtlichen Leiter und Dozenten, ihre Schulung und angemessene Honorierung aufgewendet. Die E. näherte sich allerdings in Stoff und Methode mehr und mehr der kulturellen Massenarbeit und war von 1954–1957 auch der gleichnamigen Hauptabt. des Ministeriums für Kultur, danach wieder dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Zu einem gewissen Abschluß gelangte die Entwicklung mit der VO „über die Bildungseinrichtungen zur E.“ vom 27. 9. 1962 und dem „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ vom 25. 2. 1965. Entsprechend der Präambel dieses Gesetzes („Das einheitliche sozialistische Bildungssystem … gibt neue Impulse für die große Lernbewegung des ganzen Volkes. Millionen Menschen qualifizieren sich und erreichen ein höheres Bildungsniveau. Indem sie lernend arbeiten und arbeitend lernen, haben sie den Weg zur gebildeten, sozialistischen Nation beschritten.“) sind die Institutionen der E. nun Teil des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“, arbeiten nach staatlichen Plänen und werden aus dem Staatshaushalt unterhalten, der 1966 für die Volkshochschulen rd. 52 Mill. M. auswies. Institutionen der E. sind neben den Volkshochschulen die Betriebsakademien, die Bildungseinrichtungen auf dem Lande (Dorfakademien u.a.), das Vortragswesen der Urania, auch das des Deutschen Kulturbundes und der Kulturhäuser. Die Volkshochschulen veranstalten vor allem Lehrgänge, in denen Erwachsene zum Abschluß der Oberschule, der Erweiterten Oberschule oder einzelner Lehrfächer, aber auch bis zur Hochschulreife geführt werden, ferner Lehrgänge zur beruflichen Weiterbildung, soweit solche nicht von anderen Einrichtungen geboten werden. Die Kurse folgen im allgemeinen den Lehrplänen und der Methodik der allgemeinbildenden Schulen und schließen mit einem „Qualifizierungsnachweis“ (Zeugnis) ab. Die Teilnahme ist zwar freiwillig, doch werden die meisten Teilnehmer von ihren Betrieben delegiert, damit sie sich entweder für die Anforderungen ihres Arbeitsplatzes oder für spezielle technische Aufgaben oder für eine höhere Funktion qualifizieren. Lehrpläne und Prüfungsanforderungen werden von staatlichen Stellen kontrolliert. Die von den Anforderungen der Wirtschaft und des Berufslebens bestimmten Aufgaben haben das allgemeinbildende Vortragsprogramm aus den Volkshochschulen nahezu völlig verdrängt. Schon 1955 war das Einzelvortragswesen in Stadt und Land an die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse (seit 1966: „Urania“) übergegangen; auf schöngeistigem Gebiet wird ihre Tätigkeit durch den Deutschen Kulturbund — auch mit Ausstellungen, Führungen usw. — ergänzt. Es gibt etwas mehr Volkshochschulen als Kreise (216). Im Lehrabschnitt 1966/67 hatten sie insgesamt 303.023 Lehrgangsteilnehmer, von denen 47.511 an „Gesamtlehrgängen“ mit Abschluß teilnahmen (9.114 mit Abschluß der 8., 16.682 mit Abschluß der 10., 7.026 mit Abschluß der 12. Klasse, 13.861 zur Vorbereitung auf ein Fachschulstudium, 828 zur Vorbereitung auf die Sonderreifeprüfung); die Einzellehrgänge mit Abschlußziel der 8., 10. oder 12. Klasse hatten 73.842 Teilnehmer; außerdem nahmen noch 181.670 Hörer an Einzellehrgängen ohne Abschluß teil. Literaturangaben Gutsche, Heinz: Die Erwachsenenqualifizierung in Mitteldeutschland. Überarb. Sonderdruck aus „Kulturarbeit“ Juli 1965. Köln 1968, Kohlhammer. 20 S. Knoll, Joachim H., und Horst Siebert: Erwachsenenbildung — Erwachsenenqualifizierung. Darstellung und Dokumente der Erwachsenenbildung in der DDR. Heidelberg 1967, Quelle und Meyer. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 174 Erschwerniszuschlag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErzeugnisgruppenSiehe auch: Erwachsenenbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Erwachsenenqualifizierung: 1966 1975 1979 Neuerdings immer mehr gebräuchliche Bezeichnung für Erwachsenenbildung. Der rasche Wiederaufbau des Volkshochschulwesens nach dem Zusammenbruch war von sowjetischen Konzeptionen bestimmt, d. h. einerseits von der alten Arbeiterbildungsparole „Wissen ist Macht“, zum anderen, wenn auch für viele deutsche Mitarbeiter zunächst nicht erkennbar, von der alle…
DDR A-Z 1969
Notariat (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ein großer Teil der Aufgaben, die die Gerichte innerhalb der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten, ist durch die „VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1055) den staatlichen N. übertragen worden. Dazu gehören u.a. alle Beurkundungen und Beglaubigungen, die Nachlaß-, Testaments- und Hinterlegungssachen, die Abnahme von Offenbarungseiden, die Verwahrung von Akten, Büchern und amtlich übergebenen Urkunden eines Notars und alle sonstigen Geschäfte, für die Notare bisher zuständig waren. Die vorher tätigen Notare behielten ihre Befugnisse. Neuzulassungen von Notaren erfolgten aber nicht mehr; die dem Staatlichen N. neu übertragenen Rechtsangelegenheiten dürfen von den alten Notaren (Einzelnotare) nicht wahrgenommen werden. „Das Staatliche N. ist ein Organ der sozialistischen Rechtspflege, das durch seine Tätigkeit im Bereich des zivilen Rechtsverkehrs zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger beiträgt“ (aus dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963, 5. Abschn. — GBl. I, S. 41). Die Staatlichen Notare, deren Mindestalter 23 Jahre betragen soll, werden vom [S. 451]Minister der Justiz berufen und abberufen. Bei jedem Bezirksgericht besteht ein Notaraktiv, auf das sich das B G bei der ihm obliegenden Anleitung der Staatlichen N. und Einzelnotare stützt. Über Beschwerden gegen Entscheidungen der Staatlichen N. oder Einzelnotare entscheidet das Kreisgericht. „Der Notar hat … besonders darüber zu wachen, daß die zu seiner Kenntnis gelangenden Rechtsgeschäfte nicht gegen die Ziele der Politik der Regierung gerichtet sind, daß die Rechtsgeschäfte nicht gegen die Gesetze der DDR verstoßen. Auch bei Beglaubigungen von Urkunden hat der Notar die Pflicht, den Inhalt der Urkunden zu überprüfen“ (§~1 Abs.~1 Not.VO). (Rechtsanwaltschaft) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 450–451 NÖS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NotstandsgesetzgebungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ein großer Teil der Aufgaben, die die Gerichte innerhalb der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten, ist durch die „VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1055) den staatlichen N. übertragen worden. Dazu gehören u.a. alle Beurkundungen und Beglaubigungen, die Nachlaß-, Testaments- und Hinterlegungssachen, die Abnahme von Offenbarungseiden, die Verwahrung von Akten,…
DDR A-Z 1969
Jugendforschung (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die Einschätzung der Jugend durch die Umwelt und ihr Verhältnis zur älteren Generation. Kennzeichnend für die J. ist ihre dezidierte Praxisbezogenheit. Auf dem dialektischen und historischen Materialismus als Grundlage ihrer Theoriebildung aufbauend, wird sie nicht als nur diagnostizierende, sondern als eine verändernde, d.h. „auf Steuerung und Entwicklung des Verhaltens gerichtete Forschungsdisziplin“ (W. Friedrich in: „Jugendforschung“, H. 1/2, 1967, S. 11) verstanden. Ihrem pragmatisch-therapeutischen Charakter gemäß, soll sie sich an den jugendpolitischen Zielsetzungen der SED orientieren und diese durchsetzen helfen. Die auf dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 erhobene Forderung nach Intensivierung der soziologischen Forschung fand hinsichtlich der Jugend ihre verbindliche Normierung im § 17 des Jugendgesetzes vom 8. 5. 1964, der die Staats- und Wirtschaftsorgane dazu verpflichtet, für die wissenschaftliche Erforschung der sich aus „der Teilnahme der Jugend am sozialistischen Aufbau ergebenden Probleme“ und die Überführung der Forschungsergebnisse in die erzieherische Praxis zu sorgen. Seitdem haben Jugend Soziologie und Jugendpsychologie einen beachtlichen Aufschwung genommen. Vor diesem Zeitpunkt galt das offizielle Interesse im wesentlichen der pädagogischen Forschung bzw. der pädagogischen Psychologie. Wissenschaftliches Zentrum der „marxistischen“ J. ist das 1966 in Leipzig gegründete Zentralinstitut für J. (GBl. II, S. 463). Wie der bereits 1964 gebildete Wissenschaftliche Beirat für J. ist es — mit spezifizierteren Aufgabenstellungen und Kompetenzen — beratendes, unterstützendes und koordinierendes Organ des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat. Unter Mitwirkung des Zentralrates der FDJ und vom Jugendgesetz sowie vom Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ ausgehend, wurden im Ministerratsbeschluß vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) Funktion und Schwerpunkte der J. erstmals zusammenfassend präzisiert und die Verantwortlichkeiten festgelegt. Ziel der J. ist es danach, an Hand einer noch weitgehend zu erarbeitenden „sozialistischen“ Theorie des Jugendalters die Gesetzmäßigkeiten und Bedingungen der Persönlichkeits- und Bewußtseinsentwicklung der Jugendlichen zu erforschen und Erziehungsmethoden zu erproben und weiter zu vermitteln. Verantwortlich für die T. innerhalb ihrer Aufgabenbereiche einschließlich der Erteilung von Forschungsaufträgen an nachgeordnete wissenschaftliche Institutionen sind die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane. Entsprechend der Planung der Forschung auf gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet, wird beim Amt für Jugendfragen unter der Verantwortung seines Leiters der Themenplan für die J. ausgearbeitet, der die Forschungsthematik, die Ziele und Aufgaben über die praktische Durchführung von Forschungsvorhaben enthält. Der Leiter des Amtes für Jugendfragen und die Leiter der zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane sind zum Abschluß von Forschungsverträgen mit Universitäten, Hochschulen und selbständigen wissenschaftlichen Instituten berechtigt. Schwerpunkte der J. sind: 1) Probleme der politisch-ideologischen Erziehung (sozialistisches ➝Bewußtsein, Staatsbürgerbewußtsein); 2) Probleme der Gruppenbildung und des Gruppenverhaltens (in Grundorganisationen der FDJ, in sozialistischen Jugendkollektiven in der Produktion unter dem Aspekt der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit und des Massenwettbewerbs, Verhalten von jugendlichen Gruppen in Lern- und Leistungssituationen und in der Freizeit, Vorbildrolle der Erwachsenen für Jugendgruppen); 3) Fragen der Qualifizierungsbereitschaft und der Lernmotivation des einzelnen Jugendlichen; 4) Fragen der Beeinflussung der Freizeitgestaltung Jugendlicher; 5) Leitungsprobleme bei der Durchsetzung der Jugendpolitik der SED (Leitungspflicht der Staatsorgane und der gesellschaftlichen Organisationen, Leitung von Jugendkollektiven durch Gleichaltrige, Persönlichkeit des jungen sozialistischen Leiters). Offiziell selten erwähnt, jedoch wichtig sind weiterhin Untersuchungen zur Jugendkriminalität. Da die Einflußnahme der FDJ auf die „sozialistische Erziehung“ nach wie vor mit Schwierigkeiten verbunden ist, soll die Anlage von Forschungsvorhaben von vornherein einen Nutzwert für die Leitung des Jugendverbandes ausweisen. (Jugend, Zentralinstitut für Jugendforschung, Wissenschaftlicher Beirat für Jugendforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 312 Jugendförderungsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendgerichtSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Die Bezeichnung J. umfaßt den Komplex der in Zusammenarbeit von Soziologen, Psychologen, Pädagogen, Juristen (Kriminologen), Medizinern (Sport- und Arbeitsmedizinern) und Vertretern anderer Wissenschaftsdisziplinen durchgeführten Untersuchungen über Einstellung und Verhalten der Jugendlichen im Bereich von Schule und Ausbildung, Beruf und Betrieb, Familie und Freizeit unter besonderer Berücksichtigung des politisch-ideologischen Aspektes, über die…
DDR A-Z 1969
Sperrgebiet (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ vom 26. 5. 1952 (GBl. S. 405) und die „VO über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“ vom 9. 6. 1952 (GBl. S. 451) wurde der Staatssicherheitsdienst zu Maßnahmen ermächtigt, um ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ zu verhindern. Politischer Vorwand für diese Verordnungen war die Unterzeichnung des Deutschlandvertrages am 26. 5. 1952. Die praktische Folge war die Schaffung eines S., das den 10-m-Kontrollstreifen, den 500-m-Schutzstreifen und die 5-km-Sperrzone umfaßt. Aus dem S. erfolgten im Sommer 1952 umfangreiche Zwangsevakuierungen, die eine Fluchtwelle auslösten. Ein S. entstand auch an der Ostseeküste. Nach der Errichtung der Berliner Mauer wurde ein S. ebenfalls um West-Berlin geschaffen. Der Schutzstreifen zwischen West-Berlin und dem Sowjetsektor ist nur 100 m tief. In weiterer Durchführung der Absperrungsmaßnahmen vom 13. 8. 1961 wurden entlang der Demarkationslinie doppelte und z. T. sogar dreifache Drahtverhaue errichtet und an vielen Stellen Minenfelder gelegt. Die Drahtverhaue werden durch Doppelstreifen in Begleitung von auf den Mann dressierten Hunden gesichert. Bunker, Laufgräben, Infrarotgeräte, optische und akustische Signalanlagen vervollständigen das Absperrungssystem. In verschiedenen Grenzgemeinden an der Demarkationslinie wurden wie in Berlin Mauern und Sichtblenden errichtet. So entstand z. B. eine 3–3,50 m hohe Betonmauer vor der Ortschaft Zwinge gegenüber dem niedersächsischen Kreis Duderstadt in einer Länge von etwa 500 m, eine 1~km lange und 3 m hohe Mauer in Hirschberg/Thür. gegenüber der bayerischen Gemeinde Tiefengrün (Landkreis Hof) und eine ebensolche Mauer durch die geteilte Ortschaft Mödlareuth im Landkreis Schleiz. Nach übereinstimmenden Aussagen von geflüchteten Grenzsoldaten sollen die Stacheldrahtsperren und anderen Befestigungsanlagen an der Berliner Sektorengrenze und an der Demarkationslinie bis 1970 nach und nach durch neue Anlagen ersetzt werden, für die die SED selbst den Ausdruck Moderne Grenze geprägt hat. Das Warn- und Überwachungssystem wird immer raffinierter und lückenloser ausgebaut. In der Regel bietet das S. heute — von West nach Ost gesehen — folgendes Bild: 1. Demarkationslinie, von westlichen Behörden durch Grenzpfähle markiert; von zonaler Seite ist ein einfacher, älterer Stacheldrahtzaun errichtet. 2. 10-m-Kontrollstreifen ohne Bewuchs. 3. Etwa 30 m umgepflügtes Brachland. 4. 2–3 m hoher Stacheldrahtzaun zwischen Betonpfählen. 5. Etwa 25 m breiter Minengürtel oder, falls keine Minen ausgelegt sind, ebenso breite Sperre aus Stacheldrahtrollen. 6. 2–3 m hoher Stacheldrahtzaun zwischen Betonpfählen. [S. 586]7. 6–10 m breiter Spurensicherungs- und Kontrollstreifen für Posten und Streifen. 8. Bunker mit Schießscharten. 9. Kolonnenweg für motorisierte Einsatzkommandos. 10. 1½–2~m tiefer Sperrgraben, der einen „Grenzdurchbruch“ mit Kraftfahrzeugen verhindern soll. 11. 500-m-Schutzstreifen mit Beobachtungstürmen, Bunkern und technischen Alarmvorrichtungen. 12. 5-km-Sperrzone, zu deren Betreten ein Sonderausweis erforderlich ist. Beim weiteren Ausbau dieser „Modernen Grenze“ wird kaum noch verschleiert, daß alle diese Maßnahmen nicht in erster Linie zum Schutz vor westlichen „Aggressoren, Spionen und Diversanten“, sondern vielmehr gegen die eigene Bevölkerung zur Verhinderung der Republikflucht getroffen werden. Der Minister des Innern widerrief im Befehl Nr. 39/61 vom 14. 9. 1961 alle bisher erteilten Registriervermerke, die zum Betreten und Bewohnen des Schutzstreifens und der Sperrzone berechtigten. Die Genehmigung wird seitdem nur noch Personen erteilt, „die durch ihr bisheriges Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß die Sicherheit im S. nicht gefährdet wird“. Erneute Zwangsevakuierungen aus dem S. folgten diesem Befehl. Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der „AO über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewässern der DDR (Grenzordnung)“ vom gleichen Tage (GBl. II, S. 257) wurden alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften zusammengefaßt. Die „Schutz- und Sicherheitsorgane“ werden verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um die „Staatsgrenze“ zu sichern und eine feste Ordnung in den bestehenden Grenzgebieten und Territorialgewässern zu gewährleisten. Nach § 5 der VO sind alle Bürger verpflichtet, „Personen, die sich unberechtigt im Grenzgebiet aufhalten oder gegen die Grenzordnung verstoßen, sofort den zuständigen Dienststellen der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee oder der Deutschen Volkspolizei zu melden“. Eine Strafbestimmung für Nichtbeachtung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Denunziation gibt es jedoch nicht. Das Leben im S. unterliegt zahlreichen Beschränkungen. Personen, die im S. wohnen, benötigen in ihrem Personalausweis einen Registriervermerk. Wer im S. arbeitet, braucht einen Genehmigungsvermerk. Wer dorthin lediglich zu Besuch einreisen will, muß auch als Bewohner der „DDR“ einen Passierschein haben. Er hat die vorgeschriebenen Reisewege einzuhalten und unterliegt besonderen Anmeldebestimmungen. Im Schutzstreifen ist der Aufenthalt von Personen im Freien innerhalb geschlossener Ortschaften nur von 5.00 bis 23.00 Uhr, außerhalb geschlossener Ortschaften nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. Im Schutzstreifen dürfen nur die von den zuständigen Kommandeuren der Grenztruppen festgelegten Wege benutzt werden. Der unberechtigte Austausch von Nachrichten oder Gegenständen über die „Staatsgrenze“ oder die Aufnahme von Verbindungen sind verboten. Gaststätten, Kinos, Erholungsheime u.a., die sich im 500-m-Schutzstreifen befanden, wurden geschlossen. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Verurteilung auf ➝Bewährung, Geldstrafe oder öffentlichem Tadel bestraft. Der abgeholzte und umgepflügte Kontrollstreifen darf nicht betreten werden; es wird ohne Warnung geschossen. Nach Feststellungen der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter fanden vom 13. 8. 1961 bis zum 30. 4. 1968 163 Menschen bei Fluchtversuchen aus Mitteldeutschland den Tod. (Schießbefehl) Literaturangaben *: Die Sperrmaßnahmen der Sowjetzonenregierung an der Zonengrenze und um West-Berlin. (BMG) 1953. 147 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 585–586 Spedition A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SperrkontenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ vom 26. 5. 1952 (GBl. S. 405) und die „VO über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“ vom 9. 6. 1952 (GBl. S. 451) wurde der Staatssicherheitsdienst zu Maßnahmen ermächtigt, um ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ zu verhindern. Politischer Vorwand für diese Verordnungen war die…
DDR A-Z 1969
Säuberungen (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitglieder auf soziale und politische Herkunft sowie parteimäßiges Verhalten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitglieder und Gruppen, zur Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von Sündenböcken, als Mittel, um den Unfehlbarkeitsanspruch der Partei aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig benutzen die Parteiführer die S., um sich persönlicher Widersacher oder politischer Opponenten in der Führung zu entledigen. Eine besonders terroristische Variante erfuhren die S. in der SU nach der Ermordung des Leningrader Parteisekretärs Kirow am 1. 12. 1934. Von diesem Ereignis führte eine direkte Linie zu den Schauprozessen gegen ehemalige Partei-, Staats- und Armeeführer in der SU (KPdSU). Demgegenüber sind die S. in der DDR unblutig verlaufen. Kriterien der S. in der SED waren vor allem die Einstellung der Parteimitglieder und Funktionäre zur SU und zum Titoismus, die Einstellung zu Ulbricht und seinem Kurs sowie zu den Normen der „Partei neuen Typus“. Dies schließt die Ablehnung des sog. Sozialdemokratismus, des Revisionismus, des Nationalkommunismus ein. Die erste S. in der SED wurde 1948/49 mit dem Ziel veranstaltet, „klassenfremde Elemente“ und „antibolschewistische Gruppierungen“ aus der Partei zu entfernen. Die erste große S. in der Parteiführung erfolgte im Sommer 1950 mit dem Ausschluß der Funktionäre Merker, Bauer, Goldhammer, Kreikemeyer, Ende und weiterer („Noel-H.-Field-Affäre). Zwei Monate später beschloß das ZK eine Überprüfung aller Mitglieder in der Zeit vom 15. 1. 1951 bis 30. 6. 1951. Nach offiziellen Angaben sind im Verlauf dieser S. 150.696 Personen aus der SED ausgeschlossen worden. Im Laufe der nächsten zwei Jahre wurden u. a. folgende Funktionäre in speziellen und kollektiven S. abgesetzt, gerügt bzw. ausgeschlossen: Dahlem, Lohagen, Uschner, Lauter, Lena Fischer, Wilhelm Koenen. Nach dem Juni-Aufstand wurden, zum Teil unter der Beschuldigung der „Fraktionsmacherei“, Opfer von S.: Zaisser, Herrnstadt, Fechner, Jendretzky, Elli Schmidt, Weinberger und andere. Eine neue Säuberungswelle richtete sich nach dem Ungarn-Aufstand gegen Anhänger des Revisionismus (Harich); im Zusammenhang mit dieser Aktion wurde im Okt. 1957 Wandel seiner Funktionen enthoben. Auf dem 35. Plenum des ZK im Febr. 1958 richtete sich eine S. gegen die „parteifeindliche Gruppe Schirdewan, Wollweber und andere“ (Ziller, Dritter Weg). Wegen Unterstützung dieser Gruppe wurde Oelßner aus dem Politbüro ausgeschlossen, nachdem vorher Wollweber und Schirdewan aller Funktionen enthoben worden waren. Auch Selbmann wurde scharf angegriffen. — Neben den bereits genannten Funktionären sind seit der Gründung der SED aus dem Zentralsekretariat bzw. Politbüro entfernt worden: Ackermann, Beling, Buchwitz, Gniffke, Karsten, Käthe Kern, Helm. Lehmann, Otto Meier, Steinhoff u. a. Prominenteste Opfer von S. im Staatsapparat sind: Dertinger, Hamann. S. haben auch in den übrigen Parteien und in den Massenorganisationen wiederholt stattgefunden. (Entstalinisierung, Rehabilitierungen) Literaturangaben Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 542 Sachversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SBZSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit Lenin 1921 erstmals für die KPdSU eine generelle Überprüfung der Mitglieder auf soziale und politische Herkunft sowie parteimäßiges Verhalten anordnete, dienen die S. bzw. die sog. Parteiüberprüfungen zur Durchsetzung der jeweiligen Parteilinie gegen alle oppositionellen Mitglieder und Gruppen, zur Aktivierung der gesamten Mitgliedschaft und, durch die Bestrafung von Sündenböcken, als Mittel, um den Unfehlbarkeitsanspruch der Partei…
DDR A-Z 1969
Erzeugnisgruppen (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 175]a) Gruppen von gleichen oder verwandten Erzeugnissen. b) Gruppen von Betrieben eines Industriezweiges, die unabhängig von der Unterstellungs- und Eigentumsform nach dem technologischen Prinzip der gleichartigen Produktion (gleiche oder verwandte Erzeugnisse oder Halbfabrikate) zu technisch-ökonomischen Untergliederungen des Zweiges zusammengefaßt werden. Als eine wirtschaftliche Organisationsform sind sie ein wesentlicher Teil des industriellen Leitungssystems nach dem Produktionsprinzip. Vereinzelt existieren E. bereits ab 1958. In größerer Zahl entstanden sie ab 1961 in einigen Experimentier-VVB und ab 1963 in den VVB des Neuen ökonomischen Systems. E. sollen zur Erreichung folgender wirtschaftspolitischer Ziele beitragen: a) die einheitliche ökonomische und technische Führung aller Betriebe eines Industriezweiges durch die VVB, b) die Aufdeckung und Ausnutzung aller Produktions- unc Forschungskapazitäten des Industriezweiges, c) die Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Spezialisierung und Standardisierung und die damit verbundene Einschränkung des Produktionssortiments, d) die Kontrolle der halbstaatlichen und privaten Betriebe. Aufgaben und Zusammensetzung Die wichtigsten Aufgaben der E. sind: a) Erarbeitung von Entwürfen für das Produktionsprogramm (wissenschaftlich-technische Erzeugniskonzeptionen), b) Entscheidungen zur Spezialisierung und Kombination auf der Grundlage ausgearbeiteter Vorschläge, c) Leistungsvergleiche und Verallgemeinerungen von Rationalisierungen, d) Bildung von Einrichtungen zur Lösung gemeinsamer Aufgaben (z. B. Einkaufs- und Verkaufsgemeinschaften), e) Koordinierung der vertikalen Kooperationsbeziehungen, f) Vorbereitung von Wettbewerben innerhalb der E. und zwischen den E., g) Leitung und Abstimmung der Forschung und Entwicklung innerhalb der E. Die Aufgaben werden von den E. unterschiedlich intensiv wahrgenommen. Die VVB leiten die in der E.-Arbeit horizontal kooperierenden Betriebe und Genossenschaften an. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Räten bestimmen sie die Einteilung der E. und üben entscheidenden Einfluß auf deren Zusammensetzung aus. Während die VEB zur Teilnahme an der E.-Arbeit rechtlich verpflichtet sind, soll für die halbstaatlichen und privaten Betriebe sowie die ELG und industriell produzierenden PGH das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. Die Zusammensetzung der E. ist abhängig von den typischen, sich aus Zahlen und Größen der Betriebe, Sortimentsbreiten, Fertigungsarten, Eigentums- und Unterstellungsverhältnissen ergebenden Produktionsbedingungen der Branchen. Der Industriezweig Elektrogeräte z. B. hat bei einem Produktionsprogramm von nahezu 10.000 Erzeugnissen folgende Struktur: Die VVB Elektrogeräte umfaßt 18 VEB, die in 10 E. mit 31 anderen VVB unterstellten VEB, 38 örtlich geleiteten VEB und 270 halbstaatlichen und privaten Betrieben sowie Genossenschaften des Industriezweiges zusammenarbeiten. Die E. sind: „Elektromotorische Haushaltgeräte“, „Elektrowärmegeräte“, „elektrische Handwerkzeuge“, „Wohnraumleuchten“, „Zweckleuchten“, „Kleinstmotoren“, „Kleingleichrichter“, „Fahrzeugelektrik“, „Primärelemente (Batterien)“ und „Sekundärelemente (Akkus)“ („Die Wirtschaft“, Nr. 30 v. 25. 7. 1968; „Neues Deutschland“ v. 11. 3. 1968). Typisch für die Zusammensetzung einer einzelnen großen E. ist die E. „Handwerkzeuge“ der VVB Eisen-, Blech- und Metallwaren. Sie besteht aus 19 VEB, 32 halbstaatlichen Betrieben, 10 Privatbetrieben, 30 PGH, 6 ELG und 6 Handwerksbetrieben mit insgesamt 3.600 Beschäftigten („National-Zeitung“ v. 11. 2. 1968). E. sind sowohl Beratungs- wie Arbeitsgremien der VVB, wobei gelegentlich Verselbständigungstendenzen bei E. feststellbar sind. Von den VVB erhalten die E. verbindliche Rahmenarbeitspläne und Einzelanweisungen als Konkretisierungen der Perspektiv- und Jahrespläne der VVB und Bezirkswirtschaftsräte (BWR). Zur Durchführung und Organisation der Arbeit in den E. bestimmen die VVB in der Regel die technisch und ökonomisch qualifiziertesten Betriebe zu E.-Leitbetrieben und deren Werkdirektoren zu Leitern der E. Die E.-Leiter werden von den Generaldirektoren der VVB berufen und abberufen und damit in ein besonderes Leitungsverhältnis gesetzt. Sie sind dem Generaldirektor verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Sie erlangen bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber den anderen E.-Mitgliedern. Organisationsstruktur Die Organisationsstruktur der E. ist nicht einheitlich geregelt. Generell existieren E.-Leitbetriebe und ständige Arbeitsgruppen bzw. Untergruppen. Letztere sind entwerfend, organisierend und kontrollierend tätig, wobei die Arbeitsgruppen „Wissenschaft und Technik“ und „Absatz“ von besonderer Bedeutung sind. Die Gruppen bilden sich aus Vertretern der E.-Mitglieder unter Leitung von Fachdirektoren der E.-Leitbetriebe oder der VVB. Eine zusätzliche Unterteilung der E. fachlich in Artikelgruppen oder territorial in E.-Untergruppen ist bei sehr großen E. anzutreffen. Spezielle Formen der Zusammenarbeit sind gemeinsame Einrichtungen (z. B. Muster- und Exportbüros), Vollversammlungen bzw. Mitgliederversammlungen und zeitweilige Arbeitsgruppen. 1967 wurde damit begonnen, aus Vertretern der mitarbeitenden Betriebe und Genossenschaften E.-Räte zu wählen. Die Räte beraten und beschließen grundsätzliche Aufgaben und koordinieren. Bei der Verbreitung und dem Ausbau der Räte besteht die Tendenz, Vertreter auch der örtlichen Organe und technisch-ökonomischer Organisationen (wie DAMW und TKO) aufzunehmen. Die E. haben seit 1963 im Zuge der Entwicklung der VVB Kompetenzen hauptsächlich beim Einkauf und Absatz, in der Forschung und Entwicklung sowie auch bereits bei der Bilanzierung und Preisbildung gewonnen. Die Konfliktmöglichkeiten, die sich aus der Überlappung der beiden Leitungsbereiche der branchenförmig oder territorial zusammengefaßten Betriebe und Genossenschaften durch die E. für das Verhältnis zwischen VVB und BWR ergeben, konnten bisher nicht beseitigt werden. Daneben besteht fortgesetzt das technische Problem der zweckmäßigen Einteilung der Industrieproduktion in Zweige und E. (Leitbetrieb) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 175 Erwachsenenqualifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErzeugnispässeSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 175]a) Gruppen von gleichen oder verwandten Erzeugnissen. b) Gruppen von Betrieben eines Industriezweiges, die unabhängig von der Unterstellungs- und Eigentumsform nach dem technologischen Prinzip der gleichartigen Produktion (gleiche oder verwandte Erzeugnisse oder Halbfabrikate) zu technisch-ökonomischen Untergliederungen des Zweiges zusammengefaßt werden. Als eine wirtschaftliche Organisationsform sind sie ein wesentlicher Teil des…
DDR A-Z 1969
Häfen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Übersee-H. auszubauen. Die Entscheidung fiel 1957 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der Werften in Rostock und Warnemünde, die relative Nähe des Nord-Ostseekanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges für den Anschluß des Hafens an Wasserstraßen, die alle Teile der „DDR“ miteinander, aber auch mit der ČSSR verbinden (Wasserstraßen). Inzwischen ist in Rostock zu dem alten Stadt-H. der Übersee-H. mit seiner 1. Ausbaustufe weitgehend fertiggestellt worden. Schiffe bis zu einer Größe von 25.000 BRT können dort abgefertigt werden. 1966 entfielen schon zwei Drittel des seeseitigen Güterumschlags der „DDR“ auf den Übersee-H. Rostock. Mit dem Binnenland verbindet eine im Sept. 1967 in Betrieb genommene „Eisenbahnmagistrale“ nach Berlin. Eine Autobahn Rostock–Berlin soll ab 1970 gebaut werden. Der Baubeginn des geplanten Nord-Süd-Kanals, der Rostock mit der Elbe verbinden soll, ist noch unbestimmt. Rostock hat sich zu einem universellen Stückgut-H. und zu einem Import-II. für Schüttgüter und Rohöle entwickelt. Wismar hat besondere Bedeutung für den Kaliexport, für den Umschlag von Getreide sowie für flüssige Güter. Im See-H. Stralsund werden vorwiegend Schüttgüter umgeschlagen. Die See-H. decken z. Zt. etwa drei Viertel des seewärtigen Ex- und Imports der „DDR“. Der Rest wird über polnische H. und den H. Hamburg abgewickelt. Die Umschlagleistung der See-H. soll durch Modernisierung der techn. Anlagen bis 1970 auf 13 Mill. t ansteigen. In einer ferneren Zukunft sollen die See-H. so ausgebaut werden, daß die Hafeneinfahrten und -becken Schiffe bis zu rd. 35.000 BRT aufnehmen können. Nach verschiedenen organisatorischen Veränderungen sind die Seeschiffahrt und die H.-Wirtschaft in der „Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft“ beim Ministerium für Verkehrswesen zusammengefaßt. Als „ökonomisches Führungszentrum“ ist die „Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft“ in Rostock tätig. Ihr sind unterstellt: VEB Deutsche Seereederei, VEB Deutsche Schiffmaklerei, VEB Seehafen Rostock, VEB Seehafen Wismar, VEB Seehafen Stralsund, VEB Lotsen-, Bugsier- und Bergungsdienst und der VEB Schiffsversorgung. b) Binnenhäfen Die wichtigsten Binnen-H. sind der Berliner Ost-H., Magdeburg, Dresden, Anklam und Königs Wusterhausen. Der Güterumschlag aller Binnen-H. betrug 1967 15,5 Mill. t, war also um 50 v. H. größer als der seeseitige Güterumschlag. Umgeschlagen werden in erster Linie Baustoffe (ohne Zement), Kohle und Koks, Metalle und Getreide. (Verkehr, Schiffahrt) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 263 GVG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftarbeitslager (HAL)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus,…
DDR A-Z 1969
Fluktuation (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In Mitteldeutschland die spontane und daher gesellschaftlich unerwünschte Bewegung von Arbeitskräften. Sie umfaßt alle Abgänge aus einem Betrieb, die nicht natürlich verursacht und nicht eindeutig gesellschaftlich bedingt sind. Planmäßige Umsetzungen z. B. in Schwerpunktbereiche der Wirtschaft, Einberufung zum Wehrdienst, Übernahme einer hauptamtlichen Parteifunktion oder einer Funktion in anderen gesellschaftlichen Organen oder in Funktionen im Verwaltungsapparat gelten nicht als F. Der Arbeitsplatzwechsel ist Arbeitnehmern auf eigenen Wunsch nicht ohne weiteres möglich. Das Gesetzbuch der Arbeit sieht zwar grundsätzlich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch auf Wunsch der Arbeitnehmer vor; es bestimmt aber, daß dabei auch die „gesellschaftlichen Interessen“ zu berücksichtigen sind. Jede Kündigung muß schriftlich begründet werden. Auch das für volkseigene Betriebe geltende Verbot der gegenseitigen Arbeitskräfteabwerbung soll unerwünschten Arbeitsplatzwechsel einschränken. Dennoch gelingt es sehr vielen Arbeitnehmern, ihren Arbeitsplatz auf eigenen Wunsch zu wechseln. Das gilt besonders für Frauen, von denen unschwer familiäre Gründe geltend gemacht werden können. Die Kosten der gesellschaftlich unerwünschten F. durch zeitweilige Produktionsausfälle und Einarbeitungskosten werden in der dortigen Fachpresse mit 20.000 bis 100.000 M je Fall beziffert. Das SED-Regime will neuerdings der F. durch die „Entwicklung eines sozialistischen Betriebsklimas“ und durch die Betonung der „Treue zum Betrieb“ entgegenwirken. Für langjährige Betriebszugehörigkeit werden Treueprämien gezahlt: In Arbeitnehmerkreisen wurde die Höhe der Treueprämie wiederholt als kaum wirksamer Anreiz bezeichnet. In letzter Zeit melden sich Wissenschaftler zu Wort, die nicht jede F. auf Wunsch von Arbeitnehmern als „gesellschaftlich unerwünscht“ bezeichnet wissen wollen. Der Zug zum günstigeren Arbeitsplatz wird von ihnen als produktivitätssteigernd erkannt; sie befinden sich damit in Übereinstimmung mit Wissenschaftlern und Wirtschaftlern in westlichen Industrieländern. Seit 1966 findet man in den Wochenendausgaben der Presse wieder in großer Anzahl Stellenangebote von Betrieben und Stellengesuche von Arbeitnehmern. Offensichtlich handelt es sich hierbei um einen von den Behörden und Betrieben erwünschten Arbeitsplatzwechsel. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 214 Flugverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FondsSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In Mitteldeutschland die spontane und daher gesellschaftlich unerwünschte Bewegung von Arbeitskräften. Sie umfaßt alle Abgänge aus einem Betrieb, die nicht natürlich verursacht und nicht eindeutig gesellschaftlich bedingt sind. Planmäßige Umsetzungen z. B. in Schwerpunktbereiche der Wirtschaft, Einberufung zum Wehrdienst, Übernahme einer hauptamtlichen Parteifunktion oder einer Funktion in anderen gesellschaftlichen Organen oder in Funktionen im…
DDR A-Z 1969
1969: T, U, Ü, V
Tag der Befreiung Tageserziehung Talsperren TAN Tanz Tarifverträge Tausenderbewegung Technica Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Kammer der Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Kontroll-Organisation (TKO) Technische Normen Technische Revolution Technische Universität Dresden Technologie Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik Teilzahlungskredite Teller, Günther Territoriale Verwaltung Territorialplanung Territorialprinzip Terror Textilindustrie TGL Thälmann-Pioniere Theater Theodor-Neubauer-Medaille Thiele, Ilse, geb. Neukrantz Thoma, Karl Thorndike, Andrew Thüringen Tiedke, Kurt Tierärzte Tierarzt, Verdienter Tierzucht Tisch, Harry Titel Titel, Werner, Dr. TKO Todeserklärung Todesstrafe Toeplitz, Heinrich, Dr. TOM Tomuschat, Manfred Torgau Toto Touristik Transportausschüsse Transportpolizei (Trapo) Treubruch, landesverräterischer Treuhandvermögen Truppenstärken Überplanbestände Übersiedler Übersiedlung in die Bundesrepublik Überstunden Überweisungsverfahren Ulbricht, Walter Ultras Umlaufmittel Umsiedler Uneheliche Kinder Unfälle Unfallversicherung, Individuelle Universitäten Universität Rostock Unterhaltspflicht Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion Untersuchungshaft Untersuchungsorgane Uraltguthaben Uranbergbau Urania Urheberrecht Urkundenstellen Urlaub VAN Vaterländischer Verdienstorden Vaterland, sozialistisches VdgB VDJ VDJD VDK VDP VE VEAB VEB VEB-Plan VEG VEH Verband Bildender Künstler Deutschlands Verband der Deutschen Journalisten Verband der Film- und Fernsehschaffenden Verband der Theaterschaffenden Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler Verbandsauftrag Verbesserungsvorschlag Verbraucherpreise Verbrauchsabgaben Verbrauchssteuern Verdienstmedaille Vereine Vereinigte Gesundheitseinrichtungen Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) Vereinigung organisationseigener Betriebe Vereinigung Volkseigener Betriebe Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut (VVB Saat- und Pflanzgut) Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht (VVB Tierzucht) Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) „Centrum“ Verfassung Verfehlungen Verflechtungsbilanz Verfügungsfonds Vergesellschaftung Verkaufskultur Verkaufsnormen Verkehr Verlagswesen Verlöbnis Verluste Vermessungs- und Kartenwesen Vermögenseinziehung Verner, Paul Verner, Waldemar Verrechnungseinheiten Verrechnungsverfahren Versandhandel Versicherung der Volkseigenen Betriebe Versicherungs-Anstalt, Deutsche Versöhnlertum Versorgung Versorgungskontore Versorgungsplan Verteidiger Verteidigungsgesetz Verteidigungsrat, Nationaler Vertragsforschung Vertragsgesetz Vertragssystem Vertrauensmann Vertreter des Kollektivs Vertriebene Verwaltung Verwaltungen Volkseigener Betriebe Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsneugliederung Veteranenklubs VEW VGE Viehhaltung, naturgemäße Viermächteverwaltung VOB Volk Volksarmee, Nationale Volksaufstand Volksbanken Volksbegehren Volksbuchhandel Volksdemokratie Volkseigene Betriebe (VEB) Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) Volkseigene Güter (VEG) Volkseigene Industrie Volkseigener Handel Volkseigene Wirtschaft Volkseigentum Volkseinkommen Volksentscheid Volksfront Volksgenossenschaftlich Volkshochschulen Volkskammer Volkskongreß Volkskontrolle Volkskorrespondent Volkskunst Volksmusikschulen Volkspolizei Volkspolizist der DDR, Verdienter Volksrat Volksrichter Volkssolidarität Volksstaat Volksvertretungen Volkswald Volkswirtschaftsbilanz Volkswirtschaftsplan Volkswirtschaftsrat Volkszählung Vollendung des Sozialismus Volljährigkeit Vopo Vorlauf, wissenschaftl.-technischer Vormilitärische Ausbildung Vormundschaft Vorpommern Vorratsnormen Vorschlagswesen Vorschulerziehung VP VPKA VVB VVB-Binnenfischerei VVB-Forstwirtschaft VVB Landtechnische Instandsetzung VVEAB VVG VVN VVW VWRTag der Befreiung Tageserziehung Talsperren TAN Tanz Tarifverträge Tausenderbewegung Technica Techniker des Volkes, Verdienter Technik, Kammer der Technik, Übergabe der Technische Intelligenz Technische Kabinette Technische Kontroll-Organisation (TKO) Technische Normen Technische Revolution Technische Universität Dresden Technologie Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik Teilzahlungskredite Teller, Günther Territoriale Verwaltung …
DDR A-Z 1969
Gesetzgebung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist die Volkskammer das „einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der DDR“ (Art. 48). G.-Befugnisse üben nach der Verfassung aber auch der Staatsrat mit rechtsverbindlichen Erlassen und Beschlüssen sowie der Ministerrat aus, der im Rahmen der Gesetze und Erlasse der [S. 245]Volkskammer und des Staatsrates Verordnungen erlassen und Beschlüsse fassen kann. Der Staatsrat hat außerdem das Recht, die Verfassung und die Gesetze rechtsverbindlich auszulegen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt. Nach dem „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) hat auch das Präsidium des Ministerrates die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen. „Auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“ sind nach diesem Gesetz auch die Mitglieder des Ministerrates berechtigt, allgemeinverbindliche Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Den Leitern staatlicher Organe, die dem Ministerrat unmittelbar unterstellt sind, kann dieses Recht im Einzelfall oder generell übertragen werden. Nach Art. 53 der Verfassung kann die Volkskammer die Durchführung von Volksabstimmungen beschließen, durch die über die Annahme von Gesetzen entschieden wird. Ein Beispiel dafür ist die am 6. 4. 1968 durchgeführte „Volksabstimmung über die neue sozialistische Verfassung“. Eine Quasi-G. übt das Oberste Gericht aus mit den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums, die für alle Gerichte verbindlich sind (Gerichtsverfassung). Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1960 (GBl. I, S. 531) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244–245 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzlichkeitsaufsichtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur…
DDR A-Z 1969
Theater (1969)
Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Als Instrument der Bewußtseinsbildung (sozialistisches ➝Bewußtsein), der Agitation und Propaganda ist die darstellende Kunst der kommun. Kulturpolitik unterworfen. Die Schauspielhäuser sollen „Pflanzstätten der Kultur, der fortgeschrittenen sowjetischen Ideologie und Moral“ sein und „an der Erziehung des Sowjetmenschen aktiv teilnehmen“ (Beschluß des ZK der KPdSU v. 26. 8. 1946). Die Spielpläne „müssen … im Sinne unserer sozialistischen Kulturpolitik gestaltet werden“ (Abusch auf der Kulturkonferenz der SED 1957). Die SED beherrscht über ihre mannigfachen „Transmissionsriemen“ das gesamte T.-Leben. Die Dramatiker bilden eine Sektion im Deutschen Schriftstellerverband. Die Bühnenkünstler sind in der Gewerkschaft Kunst FDGB organisiert. Ihre Ausbildung erfolgt an der T.-Hochschule Leipzig und an der Schauspielschule Berlin; private Schauspielschulen gibt es nicht. Die Engagementsvermittlung läuft über die Staatliche Zentrale Bühnenvermittlung. Arbeitsrechtliche Grundlage ist das „Lohn- und Gehaltsabkommen für die T. und Kulturorchester“, [S. 650]das zwischen dem Ministerium für Kultur und der Gewerkschaft Kunst vereinbart wird und neben den Tarifen und Sozialleistungen auch politische und gesellschaftliche Verpflichtungen der Künstler festlegt. Besonders wichtige Kräfte werden durch Einzelvertrag bevorzugt. Private Bühnen gibt es seit 1953 nicht mehr. Alle T. (1966: 95, BRD 76) unterstehen der Abt. Theater, Musik, Veranstaltungswesen des Ministeriums für Kultur, das die Subventionen zuteilt und die Intendanten einsetzt. Das Ministerium wiederum wird angeleitet und kontrolliert von der Abt. Kunst, Literatur und Kulturelle Massenarbeit des ZK der SED. Maßgeblicher SED-Funktionär, der sich mit T.-Fragen beschäftigt, ist Hans ➝Rodenberg, Mitgl. des Staatsrates und stellv. Minister für Kultur. An der Spielplangestaltung sind außer den künstlerischen Leitungen beteiligt die BPO und BGL der T., die Besucherräte und die örtlichen Instanzen der SED und des Staatsapparates. Verbote bereits einstudierter Werke kamen wiederholt vor, z. B. 1951 „Das Verhör des Lukullus“ von Brecht und Dessau in der Staatsoper Berlin, das endlich 1965 in dritter Fassung aufgeführt werden durfte, 1954 „Der Prinz von Homburg“ von Kleist im Stadt-T. Erfurt, 1959 „Das Schwitzbad“ von Majakowski in der Volksbühne Berlin. Das erste Stück wurde wegen Pazifismus, das zweite wegen Militarismus verboten, das dritte wegen seiner Kritik an der Funktionärs-Bürokratie, obwohl es sich um ein in der SU gefeiertes Werk und die Inszenierung eines sowjet. Regisseurs handelte. Der Bühnenvertrieb ist weitgehend vom „volkseigenen“ Henschel-Verlag in Berlin monopolisiert. Lizenzen für Weststücke müssen beim Ministerium für Kultur beantragt werden; die Genehmigung wird aus ideologischen und finanziellen Gründen (Devisen) nur selten erteilt. Die traditionelle Volksbühnen-Organisation und die T.-Abonnements sind durch das „Betriebs-Anrecht“ ersetzt worden, d.h. durch den kollektiven T.-Besuch unter Regie der BGL der jeweiligen Betriebe. Der theatralischen Betreuung der Dorfbevölkerung dient die „Landbespielung“. Das Publikum wird durch die politisch ausgerichteten Programmhefte, T.-Zirkel und Zuschauerkonferenzen beeinflußt. In den Besucherräten sitzen Vertreter der Parteien, Massenorganisationen und der Nationalen Volksarmee. Das Regime veranstaltet eine Reihe von Festspielen, so die Berliner Festtage (Gegenstück zu den Festwochen in West-Berlin), die Arbeiterfestspiele (Gegenstück zu den Ruhrfestspielen), die Ostseewoche (Gegenstück zu der Kieler Woche) u.a. Die T.-Kritik in der Presse dient ebenfalls der politisch-ideologischen Belehrung des Publikums und der Künstler. Fachorgan „Theater der Zeit“ (zweimal im Monat) wird von SED-Redakteuren herausgegeben. Bei den 5 Kinder-T., einer aus der SU übernommenen Einrichtung, spielen die FDJ und die Organisationen der Jungen Pioniere eine entscheidende Rolle. Das unbestreitbare internationale Ansehen des T. basiert ausschließlich auf der Leistung dreier Ostberliner Bühnen: des Berliner Ensembles, in der Nachfolge Brechts von Helene Weigel geleitet, der Komischen Oper Berlin unter Leitung von Felsenstein und der Deutschen Staatsoper (Intendant Hans Pischner). Die wichtigsten anderen Bühnen sind das Deutsche Theater mit seinen Kammerspielen (Wolfgang ➝Heinz), die Volksbühne (Karl Holen) und das Maxim-Gorki-Theater (Maxim Vallentin) in Berlin, das Staatstheater Dresden und die Städtischen Bühnen Leipzig. Den repräsentativen Bühnen, insbesondere dem Berliner Ensemble, der Komischen Oper und Deutschen Staatsoper, stehen nahezu unbegrenzte Mittel zur Verfügung für lange Probenzeiten und u. U. Verpflichtung westdeutscher Gäste. Dennoch sind die bedeutendsten Künstler nach dem Westen abgewandert. Nach dem 13. Aug. 1961 (Mauer) führte die Abwanderung zu einer ernsten Krise des T.-Lebens, die durch Gäste aus den Volksdemokratien und Absolventen der T.-Schulen notdürftig ausgeglichen wurde. Die Darstellungskunst bewegt sich zwischen den beiden entgegengesetzten Methoden von Stanislawski und Brecht. Die am Naturalismus des 19. Jahrhunderts orientierte Stanislawski-Methode, wird an den Schauspielschulen gelehrt; eine Art Modellbühne ist das Maxim-Gorki-Theater. In der Stalin-Zeit galt diese Methode als die einzig legitime; sie konnte allerdings, vornehmlich wegen der Abneigung der Künstler, nie ganz durchgesetzt werden. Später hat die Epische Methode Brechts, eine avantgardistische und revolutionäre Methode, die lange als Formalismus verpönt war, eine Aufwertung erfahren. Offiziell gelten heute beide Methoden als Sozialistischer ➝Realismus, aber die Kulturfunktionäre bemühen sich, die Brechtsche Art, die besonders bei den jungen Künstlern Schule gemacht hat, wieder in den Hintergrund zu drängen und auf das Berliner Ensemble zu beschränken. Die Kritik richtet sich gegen die von Brecht-Epigonen entwickelten Formen des „didaktischen“ und „dialektischen T.“, die außer auf Brecht auf die Theaterrevolutionäre der zwanziger Jahre, Meyerhold und Tairow in Rußland, Piscator in Deutschland zurückgehen. (Meyerhold wurde 1939 liquidiert, Tairow erhielt 1946 Berufsverbot und starb verfemt, Piscator inszenierte nach 1945 bis zu seinem Tode 1965 in der BRD.) Das didaktische und dialektische T. ist radikal kommunistisch (Dialektischer Materialismus), bedient sich aber formaler Extravaganzen und bevorzugt die Methode des „offenen Aussprechens“, stellt also die Schwierigkeiten des Aufbaus, die Härte des Klassenkampfes und die Fehler der Funktionäre relativ ungeschminkt dar. Die SED wirft dieser Form des T. bürgerliche Intellektualität, Mangel an Volkstümlichkeit und an Parteilichkeit vor. Von den Dramatikern stehen dem didaktisch-dialektischen Stil nahe Helmut Baierl („Die Feststellung“, „Frau Flinz“), der 1955 aus der BRD zugezogene Peter Hacks („Die Schlacht bei Lobositz“, „Die Sorgen und die Macht“, „Moritz Tassow“), Claus Hammel („Um 9 an der Achterbahn“), Helmut Sakowski („Steine im Weg“), Bernhard Seeger („Unterm Wind der Jahre“), während Hedda Zinner („Der Teufelskreis“, „Die Lützower“), Harald Hauser („Am Ende der Nacht“) und Gustav von Wangenheim („Studentenkomödie“) das konventionell gebaute, schöngefärbte, politisch wie menschlich verlogene Tendenzstück nach sowj. Muster vertreten. Die beiden inzwischen verstorbenen Klassiker [S. 651]der deutschen kommun. Dramatik, Brecht und Friedrich Wolf, haben alle bedeutenden Stücke vor ihrer Ansiedlung in Ostberlin geschrieben, sind also nur bedingt als Dramatiker der „DDR“ zu verzeichnen; beide äußerten sich am Ende ihres Lebens verbittert über das SED-Regime. Während des „Tauwetters“ wurden die sowjet. und sowjetzonalen Tendenzstücke weitgehend aus den Spielplänen der Bühnen verdrängt, eine Entwicklung, die die SED durch rigorose Säuberung rückgängig machte (1957–59: Ablösung von 22 Intendanten). Einen wesentlichen Teil des Spielplanes bestreiten klassische Werke, die häufig in Inszenierung und Programmheft tendenziös ausgelegt werden (Kulturelles Erbe). Das didaktische T. konnte sich am stärksten in der Laienkunst durchsetzen. Seit der 1. Bitterfelder Konferenz orientiert sich die Kulturpolitik jedoch auf das sog. Arbeiter-T., eine dilettantische Kopie des Berufs-T. 1966 gab es 120 Arbeiter- und Bauern-T. mit 3.600 Mitwirkenden. Das Arbeiter-T. führt neben Tendenzstücken sogar Klassiker und Opern auf (Arbeiteroper); denn nach kommun. Auffassung gibt es keinen „qualitativen“ Unterschied zwischen Berufskünstlern und Laien. Als Charakteristiken des Arbeiter-T. nannte ein Funktionär des Ministeriums für Kultur: 1. „Die Mitglieder sollten in ihrer Mehrheit Arbeiter und Bauern sein“; 2. „Die Mitglieder betrachten ihre künstlerische Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag und wollen ihrer Klasse beim Aufbau eines sozialistischen Kulturlebens helfen“; 3. „Die Arbeiter-T. betreiben ihre Arbeit nicht als Selbstzweck, sondern mit dem Ziel, in einigen Jahren aktiv und planmäßig an der Befriedigung der kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung unserer Republik mitzuhelfen“ („Sonntag“ v. 6. 12. 1959). Arbeiter-T. gilt als Volkskunst. Die großzügigen staatlichen Subventionen wurden ab 1. 1. 1966 abgeschafft durch die „Anordnung über die Leistungsfinanzierung der T., Varietés und Kabaretts“ (GBl. III, S. 27), die den Verwaltungen der Bezirke, Kreise und Städte unterstehen. Danach sind Zuschüsse von der Höhe der Eigenleistungen abhängig und werden nur gewährt, wenn neben bestimmten wirtschaftlichen Faktoren die Einhaltung der „Prinzipien der sozialistischen Spielplanpolitik“ und die in einem Perspektivplan festgelegten Entwicklungsmöglichkeiten erfüllt werden. Gewinne dürfen nicht in voller Höhe von den T. vereinnahmt werden, sondern werden auf den „geplanten Zuschuß“ des folgenden Haushaltsjahres angerechnet; auch sollen sie in „Prämienfonds“ fließen, aus denen „die Entwicklung neuer sozialistischer Werke“ oder deren Inszenierung honoriert wird. Für Ur- bzw. Erstaufführungen sozialistischer Bühnenwerke werden Prämien gezahlt. (Literatur, Kabarett, Kulturelle Massenarbeit, Kultureller Austausch, Verband der Theaterschaffenden) Literaturangaben Hain, Sybille: Vom Volkstheater zur politischen Massenveranstaltung. München 1959, Pohl und Co. 120 S. Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Tobias, Josef: Die neuere Entwicklung des Theaters in der SBZ … (1955 bis 1956). (BB) 1957. 34 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 649–651 Thälmann-Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theodor-Neubauer-MedailleSiehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Theaterwesen: 1956 1958 Als Instrument der Bewußtseinsbildung (sozialistisches ➝Bewußtsein), der Agitation und Propaganda ist die darstellende Kunst der kommun. Kulturpolitik unterworfen. Die Schauspielhäuser sollen „Pflanzstätten der Kultur, der fortgeschrittenen sowjetischen Ideologie und Moral“ sein und „an der Erziehung des Sowjetmenschen aktiv teilnehmen“ (Beschluß des ZK der KPdSU v. 26. 8. 1946). Die…
DDR A-Z 1969
Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ (1969)
Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1975 1979 Gebildet in Potsdam-Babelsberg durch Ministerratsbeschluß vom 11. 12. 1952 (Min. Bl. S. 223) durch Zusammenlegung der 1948 gegr. „Deutschen Verwaltungsakademie ‚Walter Ulbricht‘“ und der „Deutschen Hochschule der Justiz“ (die aus den Volksrichterlehrgängen der Länder und der Zentralen Richterschule entstanden war). Bis Ende 1963 konnte die A., die eine Rektoratsverfassung hatte, in ihrer Struktur als 5. juristische Fakultät neben denen der Universitäten Halle, Jena, Leipzig und Ost-Berlin bezeichnet werden. Das Reifezeugnis einer Oberschule oder die Abschlußprüfung an einer Arbeiter-und-Bauern-Fakultät waren allerdings nicht Voraussetzung zur Zulassung, sondern konnten durch eine Aufnahmeprüfung ersetzt werden. Studienplan und Prüfungsordnung entsprachen denen der juristischen Fakultäten (Rechtsstudium), so daß es keinen Unterschied mehr zwischen akademischer Ausbildung und Volksrichter-Lehrgängen gab. Am Fernstudium der A. nahmen viele jener Volksrichter teil, die bis Ende 1960 ihr Staatsexamen nachholen mußten. Nach dem VI. Parteitag der SED wurde auf Grund eines Beschlusses des Senats der A. die Rektoratsverfassung aufgegeben und die A. unmittelbar dem Ministerrat unterstellt. Die A. war gleichzeitig in drei Institute umgegliedert worden: Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, Institut für die Weiterbildung leitender Mitarbeiter staatlicher Organe und Institut für Außenpolitik und Internationale Beziehungen. Durch das neue Statut vom 1. 3. 1967 (GBl. II, S. 137) wurde diese Umgliederung rückgängig gemacht, nachdem bereits am 4. 4. 1966 Prof. Dr. Reiner Arlt als neuer Rektor in sein Amt eingeführt worden war. Das Statut bestätigt das Unterstellungsverhältnis der A. unter den Ministerrat und bezeichnet die A. als eine „wissenschaftliche Einrichtung des Ministerrates“. Die Forschungs- und Lehrtätigkeit der A. soll der Verwirklichung der Beschlüsse des ZK der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates dienen. Die A. hat die Aufgabe, Forschungsarbeit zu leisten, Führungskräfte der Staats- und Rechtspflegeorgane weiterzubilden und Kräfte (Kader) für den auswärtigen Dienst aus- und weiterzubilden. Ein Studium im eigentlichen Sinne gibt es an der A. also nur noch für den „Bereich Außenpolitik“. Die A. ist juristische Person. Sie übt das Promotions- und Habilitationsrecht aus. In der staats- und rechtswissenschaftlichen Forschungsarbeit und auf dem Gebiete des staats- und rechtswissenschaftlichen Informations- und Dokumentationsdienstes werden der A. „Leitfunktionen“ auf verschiedenen Gebieten übertragen. Sie gibt die Zeitschriften „Staat und Recht“ und „Deutsche Außenpolitik“ heraus, in denen u.a. „die Staatspolitik der Deutschen Demokratischen Republik propagiert und die Auseinandersetzung mit der imperialistischen Staats- und Rechtsideologie geführt werden“. Es gehört auch zu den Aufgaben der A., Vorschläge für die außenpolitische Aktivität der zuständigen Staatsorgane und „propagandistisch wirksame Monographien über Gegenwartsprobleme der internationalen Beziehungen, insbesondere zur Außenpolitik der Deutschen Demokratischen Republik, zur Entlarvung der Außenpolitik des westdeutschen Imperialismus, des staatsmonopolistischen Kapitalismus in Westdeutschland und seines Leitungssystems“ zu erarbeiten. Die Lehrarbeit, die der Qualifizierung sozialistischer Führungskräfte dienen soll, muß die Studierenden zur aktiven Auseinandersetzung mit dem „staatsmonopolistischen Kapitalismus in Westdeutschland und seinem Herrschaftssystem“ befähigen. Die Delegierung zum Studium an der A. wird als hohe Auszeichnung und Verpflichtung angesehen. Sie ist möglich, wenn der in Aussicht genommene Teilnehmer die notwendigen politischen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt, eine abgeschlossene [S. 145]Hochschulausbildung oder ein entsprechendes Ausbildungsniveau besitzt. Absolvierung und erfolgreicher Abschluß des Lehrgangs werden durch Urkunden bescheinigt. Der Rektor wird vom Leiter des Büros des Ministerrates vorgeschlagen und vom Präsidium des Ministerrates auf die Dauer von vier Jahren berufen. Er vertritt die A. im Rechtsverkehr, legt die Studien- und Prüfungsordnungen fest und hat neben anderen Befugnissen und Pflichten das Recht, Mitarbeiter für die Ernennung zu Dozenten und Professoren vorzuschlagen, Assistenten und Oberassistenten zu befördern und Auszeichnungen vorzunehmen. Ihm zur Seite stehen ein Erster Stellvertreter und ein besonderer Stellvertreter für den Bereich Außenpolitik, der in eigener Verantwortung die Forschungs-, Lehr- und Erziehungsarbeit im Bereich Außenpolitik leitet. Die A. ist in Institute und diese sind in Abteilungen gegliedert. Die Institute werden von Direktoren geleitet, die vom Rektor in Abstimmung mit dem Leiter des Büros des Ministerrates ernannt werden. Sie sind für die politische, wissenschaftliche und pädagogische Leitung der Institute verantwortlich und haben auch für die politisch-ideologische Erziehung der dem Institut angehörenden Hochschullehrer und anderen wissenschaftlichen Mitarbeiter zu sorgen. Sie arbeiten die Lehrprogramme und Lehrpläne aus und schlagen dem Rektor die Abteilungsleiter zur Ernennung vor. Für „komplexe“ Wirtschaftsgebiete werden wissenschaftliche Räte gebildet, in die erfahrene Wissenschaftler und leitende Mitarbeiter aus Staats- und Wirtschaftsorganen zu berufen sind. Für die Verwaltung der A. wird ein dem Rektor verantwortlicher Verwaltungsdirektor ernannt. Ihm obliegt die materielle und finanzielle Sicherung der Aufgaben der A. und die Sorge für Ordnung und Sicherheit in ihrem Bereich. Die Forschungs- und Lehrtätigkeit der A. erfolgt in den Instituten für „Staatsrecht und staatliche Leitung“, „Strafrechtspflege und Kriminalitätsbekämpfung“, „Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht“, „Theorie des Staates und des Rechts“, „Agrarrecht“ und „Ökonomie“. Eine besondere Stellung nimmt das „Institut für Außenpolitik und Internationale Beziehungen“ ein (Leiter: Prof. Dr. H. Kröger). Es hat die Aufgabe, qualifizierte Kader für den auswärtigen Dienst in zweijährigen Lehrgängen auszubilden. Die Teilnehmer sollen bereits ein Hochschulstudium der Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Sprachwissenschaft, Publizistik oder der Philosophie abgeschlossen haben und über praktische Erfahrungen im Partei- oder Staatsapparat oder in der Wirtschaft verfügen. In dem Institut werden auch Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Geschichte der internationalen Beziehungen und der Entwicklung des Völkerrechts geleistet. Das Institut ist in neun Lehrstühle bzw. Abteilungen gegliedert. Die A. erhielt durch den Ministerrat schließlich den Auftrag, systematisch Führungskader der Rechtspflegeorgane aus- und weiterzubilden. Der erste Lehrgang dieser Art begann am 21. 11. 1966. Die Teilnehmer ― Gerichtsdirektoren, Bezirksstaatsanwälte, Oberrichter ― sollen durch diese Lehrgänge befähigt werden, „die aus den Beschlüssen von Partei und Staatsmacht folgenden Aufgaben schöpferisch und eigenverantwortlich in ihrer Tätigkeit als Führungskader zu erfüllen, das sozialistische Recht noch wirksamer als Hebel der Durchsetzung der gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten anzuwenden, die Prozesse der schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität und der Freisetzung der entgegenwirkenden Triebkräfte bewußt und zielstrebig zu beeinflussen und wissenschaftliche Methoden in ihrer Leitungstätigkeit anzuwenden“ („Staat und Recht“ 1967, S. 996). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. : „Österreichische Ost-Hefte — Mitteilungsorgan der Arbeitsgemeinschaft Ost“, Wien, Stiasny-Verlag. Erscheint zweimonatlich seit 1959. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 144–145 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche ArbeiterkonferenzSiehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 1985 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1975 1979 Gebildet in Potsdam-Babelsberg durch Ministerratsbeschluß vom 11. 12. 1952 (Min. Bl. S. 223) durch Zusammenlegung der 1948 gegr. „Deutschen Verwaltungsakademie ‚Walter Ulbricht‘“ und der „Deutschen…