DDR A-Z 1969

Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) (1969)

Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1962 1963 Die heute praktizierte PE orientiert sich an Grundgedanken von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Diese Reformversuche führten 1958 in der SU zu einer Reorganisation des gesamten Schulwesens unter dem Aspekt der Verbindung des Unterrichts mit der produktiven Arbeit in der Industrie und Landwirtschaft. Nach dem „Schulgesetz der DDR“ vom 2. 12. 1959 ist die PE „Grundzug und Bestandteil“ des Unterrichts und der Erziehung in allen Schuljahren; sie zielt mit der Umgestaltung des traditionellen Unterrichts auf die „sozialistische Arbeitserziehung“, d.h. die Verinnerlichung der vom Regime als notwendig erachteten Arbeitstugenden. Die Verbindung der Schule mit dem Betrieb wird dabei nicht nur als das entscheidende Kettenglied der PE, sondern auch der weiteren Entwicklung des kommun. Erziehungswesens angesehen. Der polytechnische Unterricht setzt mit der in den Klassen 1 bis 6 im Werk- und Schulgartenunterricht vermittelten Elementarbildung ein, die die Grundlagen für eine systematische allgemeintechnische Ausbildung schafft; diese beginnt in der 7. Klasse in Verbindung mit dem Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion (UP) in den Fächern „Einführung in die sozialistische Produktion“ und „Technisches Zeichnen“. Der Forderung des VI. Parteitages der SED nach einer höheren Qualität der Allgemeinbildung, besonders der mathematischnaturwissenschaftlichen, der polytechnischen Bildung und der beruflichen Ausbildung, entsprach der „Beschluß über die Grundsätze der weiteren Systematisierung des polytechnischen Unterrichts, der schrittweisen Einführung der beruflichen Grundausbildung und der Entwicklung von [S. 488]Spezialschulen und -klassen“ vom 3. 7. 1963. Darin wurde gefordert, daß im Werkunterricht der Klassen 1 bis 6 bereits elementare Kenntnisse über wichtige Produktionsprozesse in Industrie und Landwirtschaft vermittelt werden, im Werkunterricht der 4. bis 6. Klassen die Schüler Arbeitsaufträge von Betrieben und Genossenschaften durchzuführen haben. Der Vorbereitung auf Berufe der Industrie und Landwirtschaft dienten ein „Grundlehrgang Industrie“ und ein „Grundlehrgang Landwirtschaft“ am UP für die 7. bis 10. Klassen; die Schüler der 9. und 10. Klassen sollten entsprechend dem „Kaderbedarf“ der Betriebe und den Berufswünschen über längere Zeit in bestimmten Produktionsberufen tätig sein und in der Produktion arbeiten. In der 9. Klasse begann die berufliche Grundausbildung, vor allem in den Berufssparten der Chemie, Metallurgie, Elektrotechnik-Energiewirtschaft, Landwirtschaft, des Maschinenbaus, Verkehrs- und Bauwesens. Am 1. 9. 1964 nahmen rd. 13.000 Schüler (gegenüber 5.000 im Jahre 1963) die Grundausbildung auf, die bis 1961 „erprobt“, dann wieder aufgegeben wurde, weil nach Auffassung des Ministeriums für Volksbildung die „frühzeitige Orientierung auf die Ausbildung in speziellen Berufen zu einer Verengung des Bildungsprofils führte und den polytechnischen Charakter der Schule nicht mehr gewährleistete“. Auf Grund eines Beschlusses vom 24. 3. 1966 wurden daher die seit 1964 gültigen Lehrpläne für den polytechnischen Ünterricht in den Klassen 7 bis 10 erneut überarbeitet. Die neuen Lehrpläne dienten im Schuljahr 1967/68 der Vorbereitung und sind ab 1. 9. 1968 als verbindlich anzusehen. Der berufsvorbereitende Unterricht in den Klassen 7 bis 10 gliedert sich in die Fächer „Einführung in die sozialistische Produktion“ (die bisherige Einteilung in Industrie und Landwirtschaft wird beseitigt); Technisches Zeichnen; produktive Arbeit der Schüler im sozialistischen Betrieb (Schülerwerkstätten, -lehrecken, -produktionsabteilungen oder Polytechnische Zentren). Die „Einführung in die sozialistische Produktion“ erfolgt in den Lehrgängen Mechanische Technologie, Maschinenkunde, Grundlagen der Produktion des sozialistischen Betriebes, Elektrotechnik. Für die produktive Arbeit der Schüler der 9. und 10. Klassen wird nach vier Richtungen (Metallverarbeitung, Elektroindustrie, Bauwesen, Landwirtschaft) differenziert. Es ist geplant, ab 1. 9. 1969 wissenschaftlich-technische Zirkel in Großbetrieben einzuführen, in denen die Schüler der 11. Klassen der Erweiterten Oberschule, ab 1970 auch die der 12. Klassen 4 Wochenstunden kleine Forschungsaufgaben lösen sollen. Diese Maßnahme soll der Vorbereitung auf das Hochschulstudium dienen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 487–488 Polizeitruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postleitzahlen

Siehe auch: Polytechnische Bildung und Erziehung (PE): 1965 1966 Polytechnische Bildung und Erziehung (PE.): 1962 1963 Die heute praktizierte PE orientiert sich an Grundgedanken von Marx und Engels. Die SU war im Anschluß an die Oktoberrevolution bemüht, die Anregungen beider Klassiker zu verwirklichen. In der Stalin-Ära sind die entsprechenden Bestrebungen praktisch aufgegeben worden, wurden aber seit 1953 erneut aufgenommen. Diese Reformversuche führten 1958 in der SU zu einer…

DDR A-Z 1969

Schiedskommission (1969)

Siehe auch: Schiedskommission: 1965 1966 Schiedskommissionen: 1975 1979 Nach Art. 92 der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird die Rechtsprechung in der „DDR“ u.a. auch von den gesellschaftlichen Gerichten ausgeübt. In seinem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat an, daß als gesellschaftliche Gerichte in Gemeinden, Städten, LPG, PGH und privaten Betrieben Sch. gebildet werden können. Dasselbe bestimmte die Richtlinie des Staatsrates über die Bildung und Tätigkeit von Sch. vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 115). Danach sind die Sch. „gewählte gesellschaftliche Organe der Rechtspflege und fester Bestandteil des einheitlichen Systems der sozialistischen Rechtspflege“. Als „Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“ sollen sie durch ihre Tätigkeit „die freiwillige Einhaltung des sozialistischen Rechts, der Grundsätze der sozialistischen Moral und die Herausbildung neuer sozialistischer Beziehungen im Zusammenleben der Bürger“ fördern. Ihre Bildung erfolgte schrittweise und wurde bis Ende des Jahres 1966 abgeschlossen (Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 — GBl. I, S. 47). Gleichzeitig verfügte der Staatsrat, daß die Neuwahl der Mitgl. aller Sch. einheitlich in den Monaten Januar bis März 1968 durchzuführen ist. Nach amtlichen Mitteilungen („Der Schöffe“ 1967, S. 204) bestehen nunmehr 5.620 Sch. mit 55.533 Mitgl. Nach dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) werden die Mitgl. der Sch. in den Städten und Gemeinden durch die jeweilige örtliche Volksvertretung. in den Genossenschaften durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie können, sofern sie „gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten gröblich verletzen“, von denselben Gremien abberufen werden. Für private Betriebe werden nach der gesetzlichen Neuregelung nicht mehr Sch., sondern Konfliktkommissionen gebildet. Die Befugnisse der Sch. entsprechen denen der Konfliktkommissionen bei der Behandlung geringfügiger Straftaten und kleinerer zivilrechtlicher Streitigkeiten. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten haben die Sch. im Unterschied zu den Konfliktkommissionen nicht zu behandeln. Ausschließlich zuständig sind die Sch. für die Behandlung arbeitsscheuen Verhaltens („das Verhalten von Bürgern, die aus Arbeitsscheu keine gesellschaftlich nützliche Arbeit leisten“). Im übrigen ist die Zuständigkeit der Sch. gegeben, wenn der Antragsgebende oder beschuldigte Bürger in ihrem Tätigkeitsbereich wohnt oder arbeitet. In der Praxis überwogen bisher bei Strafsachen die Beratungen wegen Beleidigungen und bei den Beratungen über kleinere Zivilrechtsstreitigkeiten Konflikte, die in [S. 544]der Haus- und Wohngemeinschaft entstehen. Über Einsprüche gegen die Entscheidungen der Sch. befindet das Kreisgericht. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 543–544 Schenkungssteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schießbefehl

Siehe auch: Schiedskommission: 1965 1966 Schiedskommissionen: 1975 1979 Nach Art. 92 der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird die Rechtsprechung in der „DDR“ u.a. auch von den gesellschaftlichen Gerichten ausgeübt. In seinem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat an, daß als gesellschaftliche Gerichte in Gemeinden, Städten, LPG, PGH und privaten Betrieben Sch. gebildet werden können.…

DDR A-Z 1969

LPG-Gesetz (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den LPG wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl 1, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur „sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft“, erfaßt es doch die Mehrzahl der in der Agrarproduktion tätigen Rechtsträger. Formell wird den LPG zwar der Rahmen von Produktivgenossenschaften gegeben, die demokratischen Rechte der Mitglieder sind aber so weit eingeschränkt, daß Aufgaben und Merkmale einer „Genossenschaft“ im herkömmlichen Sinne des Wortes gänzlich verlorengegangen sind. Die Verfälschung der Genossenschaftsidee und der Mißbrauch ihres Begriffes dienen hier als Mittel, das private Eigentum am Boden und an Produktionsmitteln zur Durchsetzung des politischen Ziels aufzuheben. Das Eigentum des LPG-Mitgliedes an Grund und Boden bleibt zwar formal erhalten, verliert jedoch seine Funktion, weil es „zur gemeinsamen Nutzung [S. 386]eingebracht“ und dem Eigentümer die Verfügungsgewalt darüber entzogen wird. Er wie sein Erbe dürfen den Boden „nur an den Staat, die LPG oder deren Mitglieder, die wenig oder gar kein Land besitzen“, veräußern. Hinzu kommt, daß jedes bäuerliche Mitglied beim Eintritt in die LPG III dieser sämtliche Inventarien und Wirtschaftsgebäude zur allgemeinen Nutzung übergeben muß, soweit sie nicht zur Führung der persönlichen ➝Hauswirtschaft benötigt werden. Diese Entwicklung zu neuen „genossenschaftlichen“, also nur noch scheinbaren Eigentumsformen hat die Machthaber davon enthoben, das Eigentumsrecht formell aufzuheben und wie in der SU den Grund und Boden von vornherein bei der Bodenreform zu verstaatlichen. Das LPG-G. weist die LPG als Organisationsformen staatlicher Vergemeinschaftung aus, nicht dazu bestimmt, wie echte Genossenschaften, die wirtschaftliche Lage ihrer freiwillig zusammengeschlossenen Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um im Dienste der ausnahmslosen Vergesellschaftung allen Grund und Bodens und aller Produktionsmittel die bäuerliche Selbständigkeit und Privatinitiative aufzuheben und die in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte, Industriearbeitern gleich, in die zentral gelenkte und kontrollierte Agrarproduktion einzuordnen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 385–386 LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lübbenau

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den LPG wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl 1, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur…

DDR A-Z 1969

Kohlenindustrie (1969)

Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Zweig der Grundstoffindustrie. Die K. umfaßt die Kohlegewinnung im Bergbau u. die Kohleaufbereitung in Kokereien und Brikettfabriken. Die in Mitteldeutschland weit verbreitete Kohleveredelung in Schwel-, Hydrier- und Synthesewerken gehört zur Chemischen Industrie. Die größere Bedeutung hat die Braun-K. mit ihren rd. 109.000 Beschäftigten. In der Stein-K. sind nur noch etwa 18.000 Arbeitnehmer tätig. Sämtliche Werke und Betriebe der K. sind volkseigen. a) Braunkohle Mitteldeutschland ist verhältnismäßig reich an Braunkohlenvorkommen: Die erschließbaren Vorräte werden auf 15 bis 20 Mrd. t geschätzt. 1967 entfielen über zwei Drittel der deutschen Braunkohlenförderung auf dieses Gebiet. Die Sowjets demontierten im Braunkohlenbergbau annähernd 40 v. H., in den Brikettfabriken etwa 37 v. H. der Erzeugungskapazitäten. Der Wiederaufbau ging trotz größter Materialschwierigkeiten verhältnismäßig rasch vonstatten: Trotz der beträchtlichen Braunkohlenförderung war Mitteldeutschland bereits vor 1945 Kohlenzuschußgebiet. Nach 1945 erhöhte sich der Zuschußbedarf. Neun Zehntel der Elektroenergie müssen mangels anderer Primärenergieträger aus Braunkohle bei hohen Umwandlungsverlusten erzeugt werden. Für viele Industriezweige ist Braunkohle unentbehrlicher Rohstoff. Braunkohle gehört aber auch zu den attraktivsten Ausfuhrgütern. Die BRD und West-Berlin beziehen im Interzonenhandel beträchtliche Mengen. Braunkohle ist noch immer bewirtschaftet. An letzter Stelle in der Rangfolge der Belieferung steht der Bevölkerungsbedarf, der zu einem erheblichen Teil mit Braunkohlenabfällen gedockt wird. (Energiewirtschaft, Bergbau) Hauptgebiet der Braun-K. ist der Bezirk Cottbus, aus dem über 40 v. H. der Braunkohlenförderung kommen. — Zwischen 1972 und 1975 wird die optimale Grenze der Förderung erreicht. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Kraftwerke mehr auf Braunkohlenbasis errichtet. Die Kraftstofferzeugung soll dann schrittweise auf Erdöl (Erdölindustrie) umgestellt sein. [S. 334] b) Steinkohle Mitteldeutschland verfügt nur noch über geringe Steinkohlenvorkommen. Die Förderung ist rückläufig: 1950 2,8 Mill. t, 1967 nur noch 1,8 Mill. t. Die abbauwürdigen Vorräte werden in absehbarer Zeit erschöpft sein. Am Rohenergieaufkommen war die St. 1966 nur noch mit 2 v. H. beteiligt. (Braunkohle mit 90 v. H., Erdöl mit 2 v. H.) Die Eigenförderung deckt nur noch etwa ein Sechstel des Bedarfs. Zur Versorgung der Industriebetriebe, die nicht auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und der chemischen Industrie, ferner die Gaswerke), müssen deshalb in großem Umfange Steinkohle oder Steinkohlenkoks eingeführt werden (1967 8,8 Mill. t Steinkohle und 2,9 Mill. t Steinkohlenkoks). Zur Verminderung der Einfuhrabhängigkeit bei Steinkohlenkoks für metallurgische Zwecke wurde in Lauchhammer bei Riesa eine Großkokerei errichtet, in der nach neuartigem Verfahren Braunkohlenhartkoks erzeugt wird. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Literaturangaben Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 44 S. m. 13 Anlagen. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 333–334 Koexistenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kolchos

Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Zweig der Grundstoffindustrie. Die K. umfaßt die Kohlegewinnung im Bergbau u. die Kohleaufbereitung in Kokereien und Brikettfabriken. Die in Mitteldeutschland weit verbreitete Kohleveredelung in Schwel-, Hydrier- und Synthesewerken gehört zur Chemischen Industrie. Die größere Bedeutung hat die Braun-K. mit ihren rd. 109.000 Beschäftigten. In der Stein-K.…

DDR A-Z 1969

Industrie (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mitteldeutschland war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfange industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Während jedoch in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in Mitteldeutschland vor allem die metallverarbeitende I. und die Verbrauchsgüter-I. wesentliche Standorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau waren gering entwickelt, weil hier die erforderlichen Bodenschätze fehlen. Eine hochqualifizierte Facharbeiterschaft ermöglichte jedoch die Entwicklung von Verarbeitungs-I. mit hoher Wertschöpfung je Arbeitsplatz. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem zweiten Weltkrieg, d.h. 1936, hatte das Gebiet innerhalb des Reichsgebietes bei einem Bevölkerungsanteil von rd. 25 v. H. z. B. folgende Anteile an der I-Produktion: Die mitteldeutsche I. war 1936 mit rd. 27 v. H. am Bruttosozialprodukt des Reichsgebietes beteiligt. Durch Kriegs- und Kriegsfolgeschäden (Reparationen) verlor sie mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten. Die Kapazitätsverluste der I. waren damit doppelt so groß wie die der westdeutschen I. Der Wiederaufbau der I. nach 1945 geschah nach dem von der SU bestimmten und von der SED-Führung durchgeführten Programm, in dem politische Gesichtspunkte den Vorrang hatten. Die Spaltung Deutschlands schnitt die Verarbeitungs-I. Mittel[S. 281]deutschlands von ihren traditionellen Bezugsquellen für Rohstoffe und Halbfabrikate in Westdeutschland ab. Die dadurch verursachten Schwierigkeiten waren um so größer, als die einzelnen I.-Zweige durch den Krieg und die sowjet. Reparationspolitik unterschiedliche Kapazitätsverluste erlitten hatten. Die I. bedurfte daher — ebenso wie die I. der BRD unter anderen Vorzeichen — der Hilfe von außen. Die SED-Führung stützte sich auf die SU und übernahm das sowjetische Wirtschaftssystem (Wirtschaft). Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten die Verstärkung der Grundstoffindustriebereiche (Braunkohlen-I., Energiewirtschaft, eisenschaffende I., chemische Grundstoff-I.) und die Inangriffnahme des Aufbaus einer bis dahin in Mitteldeutschland nicht beheimateten Schwermaschinenbau-I. Die Komplettierung der mitteldeutschen I.-Struktur verschlang riesige Investitionsmittel, die die Bevölkerung durch erzwungenen Konsumverzicht aufzubringen hatte. Zum Beispiel wurden nicht weniger als 24 Schwermaschinenbaubetriebe errichtet zur Herstellung von Walzwerkseinrichtungen, Zementfabriken, Bergbaumaschinen, Brikettfabriken, Dampfkesseln und großen Energie- und Elektromaschinen. Zwar sind durch die schwerindustrielle Komplettierung der I. die nach dem Kriege eingetretenen Disproportionen etwas gemildert worden, aber die Bezugsabhängigkeit der Verarbeitungs-I. von auswärtigen Rohstoff- und Materiallieferungen ist noch beträchtlich. (Industrierohstoffe). Die I. ist — ebenso wie in der BRD — der weitaus bedeutendste Wirtschaftsbereich. Ihr Anteil an der Bildung des Sozialprodukts beträgt mehr als zwei Drittel. Auch der Beschäftigtenanteil der I. liegt weit über dem aller anderen Bereiche. Die Hauptstandorte der I. liegen in den südlichen Bezirken. Nördlich einer Linie Magdeburg–Dessau–Wittenberg–Finsterwalde–Cottbus sind nur etwa 20 v. H. der Berufstätigen in der I. beschäftigt, obwohl das Gebiet etwa 60 v. H. der Fläche der „DDR“ einnimmt. Die Planungsinstanzen sind bemüht, durch langfristige Gebietsplanung die Ungleichheit der wirtschaftlichen Entwicklung der nördlichen Gebiete zu mildern, soweit die natürlichen Voraussetzungen das zulassen. In den letzten 15 Jahren sind bereits einige neue I.-Zentren im nördlichen Gebiet entstanden: in den Räumen Schwedt, Frankfurt/Oder, Fürstenwalde, Rostock. Weitere Industrialisierungsvorhaben betreffen die Räume Neubrandenburg, Schwerin und Ueckermünde. Das Strukturbild der I.-Bereiche und I.-Zweige in beiden Teilen Deutschlands hat sich seit der Teilung des Gebietes etwas im Laufe der Jahre angenähert. Die Chemische I. war bereits vor dem Kriege in Mitteldeutschland stärker entwickelt als in Westdeutschland. Nach dem Aufbau eines eigenen Schwermaschinenbaus ist die Maschinenbau-I. in beiden Teilen Deutschlands etwa gleich stark an der I.-Produktion beteiligt. Die Maschinenbau-I. und alle anderen metallverarbeitenden I.-Zweige haben drüben jedoch keine gesicherte Rohstoffbasis. Die Metallurgie ist [S. 282]schwächer entwickelt als die eisenschaffende und NE-Metall-I. in der BRD, da drüben keine nennenswerten Erzlager sind. (Bergbau) Der Anteil des Kraftfahrzeugbaus ist erheblich geringer als in der BRD. Dagegen ist der Anteil der feinmechan. u. optischen I. in Mitteldeutschland größer, desgl. der Schiffbau. Die I.-Produktion wurde seit 1950 erheblich gesteigert. Dazu trugen insbesondere das Können und der Fleiß der mitteldeutschen I.-Arbeiterschaft und der Techniker und Ingenieure bei, die ihr Bestes gaben, um trotz der Planungsmängel, trotz ungenügender technischer Ausstattung der Betriebe (Technologie) und unzureichender Materialversorgung die Produktion zu erhöhen. Gleichwohl besteht im mengenmäßigen Produktionsniveau je Kopf der Bevölkerung noch ein Abstand zur I. der BRD, der ohne Berücksichtigung der Unterschiede in der Qualität der Erzeugnisse für das Jahr 1966 von westdeutschen Sachverständigen auf etwa 15 bis 20 v. H. geschätzt worden ist. Hinsichtlich der Effizienz der I.-Produktion — also bezogen auf den ökonomischen Nutzen — wird der Rückstand noch höher als beim Mengenvolumen eingeschätzt. Die I.-Produktion wird mit einem gegenüber der BRD um rund 25 v. H. höheren Arbeitsvolumen erbracht, weil die Arbeitszeit länger und der Anteil der in der I. Beschäftigten höher ist. Hinzu kommt, daß in vielen Betrieben die vergleichsweise unmoderne Technologie eine rationellere Produktion nicht ermöglicht. 1967 hat sich dieser Rückstand etwas verringert, da in der BRD im Zusammenhang mit der allgemeinen wirtschaftlichen Rezession die I.-Produktion zurückging, während sie in der „DDR“ in bisherigem Umfange angestiegen ist. Die I. ist nahezu vollständig verstaatlicht. 1966 entfiel auf die Betriebe mit privaten Inhabern nur ein Anteil von 2,4 v. H. der industriellen Bruttoproduktion. Aber auch für diesen Rest an Privatbetrieben gibt es keinerlei Selbständigkeit, denn auch sie sind vollständig in das Planungssystem eingebaut. Privatbetriebe in nennenswerter Zahl gibt es nur noch im Bereiche der Verbrauchsgüterherstellung; innerhalb dieser Gruppe ist ihr Anteil in der Schuh- und Bekleidungs-I. am höchsten. [S. 283] Innerhalb der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe nimmt die I. der „DDR“ einen ersten Platz ein. Die Erzeugnisse des Maschinenbaus erreichten 1966 einen Anteil von etwa 65 v. H. am Gesamtexport; etwa vier Fünftel davon gingen in die Länder des Sowjetblocks. Hauptempfänger war die SU. Die hohen Lieferverpflichtungen gegenüber der SU und den anderen Sowjetblockländern bei Erzeugnissen des Maschinenbaus sind ein wesentlicher Grund für die im Durchschnitt unzulängliche Ausstattung der I. mit modernen, leistungsstarken Maschinen und für ihren Rückstand im Produktionsniveau und in der Produktivität. (Volkseigene Industrie, Eisen- und Stahlindustrie, Maschinenbau, Chemische Industrie, Kohlenindustrie, Kalibergbau, Kupferbergbau, Textilindustrie, Holzindustrie, Kraftfahrzeugindustrie, Schiffbau, Papierindustrie, Leichtindustrie, Schwerindustrie, VVB, Bezirksgeleitete Industrie) Literaturangaben *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des III. Quartals 1953. (Mat.) 1954. 24 S. m. 11 Anlagen. Kalus, Hellmuth: Wirtschaftszahlen der SBZ. 4., erw. Aufl. (BMG) 1964. 194 S. m. zahlr. Tab. Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 44 S. m. 13 Anlagen. Kinzel, Eduard: Die Elektrizitätswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 11 Anlagen u. 1 Schaubild. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 280–283 Imperialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mitteldeutschland war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfange industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Während jedoch in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in Mitteldeutschland vor allem die metallverarbeitende I. und die Verbrauchsgüter-I. wesentliche Standorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau…

DDR A-Z 1969

Infiltration (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die kommun. Taktik, auf verhüllte Weise Personen, Propaganda, Agitation und Gerüchte einzuschleusen. Die I. soll die nichtkommun. Einrichtungen, Organisationen und Gedanken nicht zerstören, sondern beeinflussen und verändern. Die nichtkommun. Kräfte sollen zur Duldung oder gar Unterstützung der kommun. Zielsetzung gebracht werden. Durch I. soll eine innere Zersetzung der bestehenden Ordnung der nichtkommun. Länder bewirkt werden. Zugleich soll eine wirksame Abwehr gegen den Kommunismus untergraben werden. Anders als laute, offene Propaganda ist sie gefährlich durch ihre unmerkliche, auf die Dauer zersetzende Wirkung. Das Ziel der vielfältigen I.-Methoden sind alle Personenkreise, bei denen Unzufriedenheit mit den parlamentarisch-demokratischen Einrichtungen oder Ablehnung bewaffneter Verteidigung (Pazifismus) angenommen wird. Während durch personelle I. kommun. Vertrauensleute in wichtige Stellungen des gesamten öffentlichen Lebens eingeschleust werden sollen, will die geistige I. durch Ausstreuen von Zwecknachrichten im Westen ein Gefühl der Unsicherheit und Schwäche verbreiten. Zugleich will sie durch Verbreiten kommun. Vorschläge zur Außen- und Innenpolitik den Verteidigungswillen gegen den Kommunismus lähmen. 1. Tarnorganisationen Ein weitverbreitetes Instrument der I. sind Tarnorganisationen, d.h. Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun. und politisch unentschiedene Kreise beeinflussen, kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen die gesellschaftliche und politische Ordnung der freien Welt vorbereiten. T. arbeiten oft mit scheinbar harmlosen Aushängeschildern wie „gesamtdeutsche Gespräche“, „Friedensaktionen“, „Kampf dem Atomtod“, „Krankenhäuser statt Kasernen“. Es gibt T. im Weltmaßstab mit Mitgliederzahlen, die z. T. in die Millionen gehen: WGB, WBDJ, Weltfriedensbewegung, Intern. Demokr. Frauen-Föderation, Intern. Studentenbund, Weltbund Intern. Lehrerverbände (FISE). Unter den übrigen T. sind besonders wichtig: Weltbund der Widerstandskämpfer (FIR), Weltföd. der Wissenschaftler, Intern. Verband Demokr. Juristen (Vereinigung Demokr. Juristen Deutschlands), Intern. Rundfunk-Org. Neben intern, und die BRD umfassenden T. gibt es kleine, z. T. örtliche T., die als „Aktionsausschüsse, Kreise, Komitees“ o. ä. auftreten. Sie passen sich örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten an und sind in der Lage, Mißstimmungen auch kleinerer Personengruppen auszunutzen. Die T. in der BRD werden gesteuert von der zuständigen Abt. des ZK der SED und des BV des FDGB (Infiltration). Als Hintermänner und zum Teil zugleich als Leiter der T. wirken auch eingeschleuste Agenten und Funktionäre der verbotenen KPD. Zeitweise gab es Hunderte von T., doch viele bestehen nicht mehr. Sobald sie als Werkzeuge des Kommunismus entlarvt sind, stellen sie ihre Tätigkeit ein, um unter anderem Namen ihre Arbeit wiederaufzunehmen. Wichtig waren bzw. sind folgende T.: Friedenskomitee der Bundesrepublik; Demokratischer Kulturbund Deutschlands; Gesamtdeutscher Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft; Zentralrat zum Schutz der demokratischen Rechte und zur Verteidigung junger Patrioten; Westdeutscher Flüchtlingskongreß. Eine wichtige Rolle spielen seit etwa 1965 Atomtod-Clubs, die von der FDJ (einschließlich der verbotenen FDJ der BRD) gelenkt werden; ferner die ähnlich gesteuerten Festival-Clubs. Hierzu zählen auch „Jugendkreise“ und „Clubs für internat. Jugendbewegung“ u.ä. Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen Auskunft bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden einzuholen. 2. Organisation In Westdeutschland stützt die SED ihre I.-Tätigkeit hauptsächlich 1. auf die seit 1955 verbotene, aber widergesetzlich arbeitende KPD; und 2. auf die kommun. Tarnorganisationen. Gemäß der Deutschlandplanung der SED (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik) wirken für die I. geeignete Stellen des Parteiapparates und des Staatsapparates der „DDR“ (s. Tafel). Die „Kommission für nationale Arbeit“ [S. 287]beim Politbüro der SED gibt die Richtlinien für die gesamte I. und entscheidet auch über wichtige Einzelfragen. Die Kommission leiten Walter ➝Ulbricht, Hermann ➝Matern und Albert ➝Norden. Eine Stufe tiefer liegt die unmittelbare Anleitung der I. bei der „Westabt.“ des ZK der SED, seit 1967 unter Heinz Geggel. (Vorher hieß sie: Westkommission; Abt. für gesamtdeutsche Arbeit; Arbeitsbüro; Abt. für Westarbeit, Abt. 62.) Nur die I. auf kulturell-wissenschaftlichem Gebiet übt der Sektor „Westarbeit“ der Abt. Kultur des ZK aus. Die „Abt. 62“ steuert I.-Maßnahmen und Veröffentlichungen, die der ganzen BRD gelten. Auch leitet und überprüft sie die Organe, welche Teilaufgaben der I. durchführen: a) Zentralstellen der oben genannten Staatsorgane und Organisationen, b) die „Kommissionen für nationale Arbeit“ bei den 15 Bezirksleitungen der SED (s. Tafel oben). — Ein, zuweilen zwei Bezirke der SED bearbeiten ein Land oder wichtige Landesteile der BRD. (Diese Zuordnung, die teilw. auch auf Kreisebene stattfindet, ist eine Form der Patenschaften.) 3. Verbreitungsmittel Wichtige Werkzeuge der I. sind Instrukteure, die in die BRD einreisen oder einsickern. Sie haben die in den Tarnorganisationen und dem illegalen KPD-Apparat tätigen Funktionäre anzuleiten und zu überwachen, sie haben die Geldmittel zu überbringen. Immer wieder werden politisch zuverlässige und besonders überprüfte Abordnungen in die BRD entsandt, die vor allem in Betrieben, Hochschulen, Gewerkschaften, öffentlichen Ämtern sowie mit Volksvertretern und Kommunalpolitikern diskutieren und Kontakte aufnehmen sollen. Ebenfalls ausgesuchte Delegationen sowie Schulkinder (Feriengestaltung) [S. 288]werden aus der BRD in die „DDR“ „zum Studium der sozialistischen ➝Errungenschaften“ eingeladen. Ein Hauptmittel der I. ist die Verschickung von Propagandamaterial an Organisationen, Betriebe, Schulen und Privatpersonen in der BRD. Dabei dreht es sich um umfangreiche Flugschriften, Agitationszeitschriften, kleinere Broschüren, Flugblätter und Briefzeitungen, die in die BRD eingeschmuggelt werden. Ein wesentlicher Teil der I. wird über Rundfunk und Fernsehen der „DDR“ betrieben. Auf diesem Wege wird auch versucht, die Gastarbeiter in der BRD aufzuwiegeln, die außerdem durch Druckschriften in ihrer Sprache oder in Gesprächen beeinflußt werden. 4. Industriearbeiter Im Mittelpunkt der I. steht das Werben um die Industriearbeiterschaft, insbesondere um Mitgl. des DGB und der SPD. unter der Losung „Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse“. Die Leitung der I. im FDGB-Bundesvorstand lag von Mitte 1963 bis Juli 1965 bei Hans ➝Jendretzky. Nach seiner Zurückziehung aus dem FDGB liegt die Leitung bei Rudolf Kirchner (SED). Die unmittelbare Steuerung der gewerkschaftlichen I.-Arbeit hat die Abt. für Arbeiterfragen in Westdeutschland (früher Büro für nationale Gewerkschaftseinheit) beim Bundesvorstand des FDGB, seit längerem geleitet von Josef Seibt (SED). Seit Ende des Jahres 1962 werden stärker als in der Vergangenheit „Studiendelegationen“ aus der BRD in die „DDR“ gesandt. Häufig wurden die Zweckreisen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Veranstaltungen „begründet“. Auch wurden hierzu Erholungsaufenthalte und Fachtagungen genutzt. Die Teilnehmer sollen nicht nur politisch beeinflußt werden, sondern auch der Bevölkerung Mitteldeutschlands ein falsches Bild von der BRD geben. Darüber hieß es im Dez. 1962 in der „Arbeit“ (Zeitschrift des FDGB): „Die Entsendung von westdeutschen Studiendelegationen in unsere Republik ist eine Form des Klassenkampfes der Arbeiter … für die Entwicklung einer konsequenten Arbeiterpolitik in Westdeutschland.“ Ohne Zweifel ist die wichtigste Hilfstruppe der SED für die I. die Organisation für die Westarbeit des FDGB. Jeder Betrieb in der „DDR“ „betreut“ einen westdeutschen Betrieb des gleichen Faches, über den er eine Patenschaft ausübt. — Unabhängig von dieser I.-Arbeit hielt die KPD 1965 in mehr als 300 Betrieben des Bundesgebietes Betriebsgruppen (oder mindestens aktive Stützpunkte) aufrecht. Eine erprobte Einrichtung der I. und der kommun. Schulung sind die halbjährlichen Deutschen Arbeiterkonferenzen. — (Ähnlich finden, ebenfalls in Mitteldeutschland, „Deutsche Gespräche“ zwischen SED-Funktionären und angeblichen SPD-Mitgl. statt.) Die Teilnehmer aus der BRD, die an Zahl weit überwiegen, sind großenteils getarnte Kommunisten. — Die Treffen in der „DDR“ werden seit Febr. 1965 ergänzt durch harmlos getarnte „Begegnungen zwischen Arbeitnehmern aus den beiden deutschen Staaten“, die in der BRD veranstaltet werden. 5. Weitere wichtige I.-Bereiche Von Funktionären wie von Sympathisierenden der SED bzw. der KPD werden getarnte Konferenzen, Aussprachen und Gespräche im Dienste der I. veranstaltet. Öfter noch mißbrauchen Beauftragte beider Parteien die Protestaktionen und -Veranstaltungen solcher oppositioneller und pazifistischer Gruppen, die keine kommunistischen Ziele aufstellen. Dem Zweck der I. dient auch das Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland (seit 9. 4. 1962). Der SED geht es nicht nur um die Industriearbeiter und die Angestellten in Wirtschaft und Verwaltung. Sehr zielbewußt bemühen sich die SED und die ihr unterstellten Organisationen um Zusammenarbeit auch mit ehem. Offizieren, ehem. Nationalsozialisten, Unternehmern, Intellektuellen, Bauern und Mittelständlern u.a. Bevölkerungsgruppen der BRD. (Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere) Da die SED danach strebt, die Bundeswehr als Verteidigungskraft der nichtkommun. Welt auszuschalten, sucht sie durch I. ihre Disziplin und Verteidigungsbereitschaft zu zersetzen. Die umfangreiche, mit Nachdruck betriebene I. gegenüber der Bundeswehr geht von der „selbständigen Abteilung“ des Ministeriums für Nationale Verteidigung aus. Sie versendet in hohen Auflagen fünf Zeitschriften und viele Einzelbroschüren. 6. Druckschriftenverteilung durch KPD Seit 1960 besorgt die KPD in der BRD, deren ZK und Apparat-Spitzen in die „DDR“ emigriert sind, einen gewissen wichtigen Teil der I. — Nicht im Namen der KPD, aber weitgehend zum Nutzen dieser Partei und der SED gaben Westdeutsche, die großenteils vor 1956 Funktionäre der KPD waren, ganz öffentlich Wochen- oder Halbmonatszeitungen heraus. Diese Blätter waren für weite Kreise bestimmt. Einige von ihnen hielten Auflagen bis zu 12.000 Stück. (Ihre Gesamtauflage betrug jährlich mindestens 1,8 Mill.) An illegalen Blättern vertrieb die KPD 1967 ihre zentrale Parteizeitung (zus. etwa 200.000 Stück), ihre Schulungszeitschrift (zus. rd. 42.000) und einen Informationsdienst; ferner eine beträchtliche Anzahl von Zersetzungsschriften (in hohen Auflagen). — Wie ein Teil der Literatur der KPD wurden auch die Schriften der allgemeinen I. zu einem Teil illegal in der BRD gedruckt. 1965 brachte die KPD für die illegale I.-Arbeit mindestens rund 50 regelmäßig erscheinende Betriebszeitungen heraus. Weit höher war die Zahl der sonstigen geheimen Blätter der KPD. Die Gesamtauflage aller im Bundesgebiet hergestellten oder dem Namen nach dort erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften der KPD erreichte 1967 mindestens 6,2 Mill. Stück. Dazu kamen an nicht periodischen Schriften und Broschüren noch einige Millionen Stück. 7. Organisationen Wichtige Objekte der I. sind kleinere Parteien und politische Organisationen, welche die Deutschlandpolitik der SED bejahen. Nicht weniger stark richtet sich die I. auf Friedenskomitees und Pazifistenvereinigungen, auf Gegner der Atomwaffen und Anhänger der Wehrdienstverweigerung. Als Wegbereiter der I. schätzt die SED das Wirken der Ostermarsch-Organisatoren. [S. 289]Die allgemeine I. arbeitete seit Herbst 1963 zeitweise weniger in die Breite als zuvor, doch wurde sie dafür verfeinerter und gezielter angesetzt. Jedenfalls wurde das Ziel der I., die Bildung getarnter revolutionärer Zellen, nicht verändert. Literaturangaben Albrecht, Ernst F.: Kontakte im Zwielicht… Infiltration im kommunalen Bereich. Godesberg 1960, Verlag für Publizistik. 92 S. Kluth, Hans: Die KPD in der Bundesrepublik — ihre politische Tätigkeit und Organisation 1945–1956. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 154 S. Richter, Karl: Die trojanische Herde — Ein dokumentarischer Bericht. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 313 S. (Beleuchtet die Infiltrationsarbeit in der Bundesrepublik.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 286–289 Industrieverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Information, technisch-wissenschaftliche

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die kommun. Taktik, auf verhüllte Weise Personen, Propaganda, Agitation und Gerüchte einzuschleusen. Die I. soll die nichtkommun. Einrichtungen, Organisationen und Gedanken nicht zerstören, sondern beeinflussen und verändern. Die nichtkommun. Kräfte sollen zur Duldung oder gar Unterstützung der kommun. Zielsetzung gebracht werden. Durch I. soll eine innere Zersetzung der bestehenden Ordnung der…

DDR A-Z 1969

Kombinat (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ein K. ist ein mittlerer oder größerer Industriebetrieb, der die Güterherstellung technologisch und ökonomisch zusammenhängender Produktionszweige vereinigt. Es entsteht gewöhnlich durch den fusionsartigen Zusammenschluß einzelner VEB, wobei der qualifizierteste Betrieb zum Sitz des K. wird. Die Vereinigung kann zusätzlich auch eine räumliche Zusammenlegung beinhalten. K. arbeiten nach dem „Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung“. Als juristische Personen haben sie die besondere Rechts- und Handlungsfähigkeit der VEB. Danach sind die Rechte und Pflichten auf solche beschränkt, die mit dem gesetzlich fixierten Zweck, der Planerfüllung, übereinstimmen. K. unterliegen der Anleitung, Aufsicht und Kontrolle durch VVB oder auch BWR. Die unmittelbare Unterstellung unter ein Industrieministerium ist ebenfalls möglich. In diesem Fall haben K. den Status und die Funktionen der VVB. Die Organisationsstruktur ist stark abhängig von der Form der Vereinigung. Sie ist komplizierter bei K., die unterschiedliche Verarbeitungsprozesse vereinen (z. B. elektro-chemisches K.). Als Grundformen lassen sich unterscheiden: K. als die Zusammenfassung von 1) aufeinanderfolgenden Stufen der Rohstoffverarbeitung (z. B. Eisenhütten-K. mit den Stufen Erzförderung, Roheisen-, Stahl- und Walzguterzeugung), 2) verschiedenartigen Verarbeitungsprozessen eines Rohstoffes (z. B. Chemie-K., Kupfer-K.), 3) von Haupt- und Nebenfertigung (z. B. Fisch-K. einschließlich Fischmehlherstellung), 4) von technologisch gleichartigen Produktionen (z. B. Uhren-K. als Zusammenschluß von Betrieben einer Erzeugnisgruppe). Die Hauptaufgabe der K.bildung liegt in der Schaffung größerer Produktionseinheiten mit günstigeren Produktionsstrukturen. Als wirtschaftliche Organisationsform dient das K. ähnlich den Kooperationsverbänden, Erzeugnisgruppen und „Vereinigten VEB“ der mehrere Betriebe wie ganze überbetriebliche Fertigungssysteme erfassenden Spezialisierung und Konzentration sowie der Ökonomisierung der Leitung. K. sollen die Zersplitterung der Industrieproduktion wie der Forschung und Entwicklung verringern und die Verbesserung betrieblicher Fertigungsorganisation ermöglichen. Die K.bildung kann im einzelnen mit folgenden Vorzügen verbunden sein: 1) Beschleunigung und erhöhte Kontinuität der Fertigungsprozesse, 2) bessere Anordnung der Produktionsstufen und der -verfahren, 3) leichtere Mechanisierung und Automatisierung, 4) Vereinfachung des Produktionsprogrammes einzelner Werke, 5) Zentralisierung von Teilaufgaben, wie Vertrieb, Marktforschung, Lagerwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Personalwesen, 6) rationelle Ausnutzung der Rohstoffe, 7) Einsparung von Transport-, Energie-, Verwaltungs- und Vertriebskosten. Verbreitet sind K. vor allem im Gewinnungs- und Verarbeitungsbereich der Braunkohle, wo die Produktionszweige der Kohlenindustrie, Energieerzeugung und chemischen Industrie vereinigt wurden (z. B. VEB Braunkohlen-K. „Schwarze Pumpe“, Kreis Spremberg; VEB Elektro-chemisches K. Bitterfeld; VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“). K. bestehen weiterhin in der Eisen- und Stahlindustrie (z. B. VEB Bergbau- und Hütten-K. „Maxhütte“, Unterwellenborn), in der Nichteisenmetallindustrie (z. B. VEB Mansfeld-Hütten-K. „Wilhelm Pieck“, Eisleben) und in verschiedenen Branchen der weiterverarbeitenden Industrie (z. B. Fisch-K. Rostock; VEB Uhren-K. Ruhla; VEB Kabelwerk Oberspree, Berlin-Oberschöneweide). Die Bildung von K. der weiterverarbeitenden Industrie wird besonders seit 1967 angestrebt, um Voraussetzungen zu schaffen für die zur Sicherung eines ausreichenden Wirtschaftswachstums erforderlichen Rationalisierungen in der Form von Mechanisierungen, Automatisierungen und der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung. Ausgangspunkt solcher K.bildung soll sein: 1) eine langjährige Erzeugnisgruppenarbeit, 2) die Einführung moderner Fertigungsverfahren, was zu einer neuen Betriebsstruktur führt, sowie 3) die Konzentration von Forschung und Entwicklung. Die jüngsten K.bildungen waren horizontale Betriebszusammenschlüsse (z. B. VEB Uhren-K. Ruhla, VEB Kabelwerk Oberspree), wobei die vertikale Arbeitsteilung innerhalb der K. erfolgt. So konzentrieren sich beispielsweise die 3 Werke des VEB Uhren-K. Ruhla bei der Fertigung der Teile und Baugruppen arbeitsteilig auf spezielle, verfahrenstechnisch zusammenhängende Positionen, während die Montage der Endprodukte in allen Betrieben durchgeführt wird. Ein Sonderfall der K. sind K. der örtlichen Versorgungswirtschaft. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 335 Kolonialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kominform

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ein K. ist ein mittlerer oder größerer Industriebetrieb, der die Güterherstellung technologisch und ökonomisch zusammenhängender Produktionszweige vereinigt. Es entsteht gewöhnlich durch den fusionsartigen Zusammenschluß einzelner VEB, wobei der qualifizierteste Betrieb zum Sitz des K. wird. Die Vereinigung kann zusätzlich auch eine räumliche Zusammenlegung beinhalten. K. arbeiten nach dem „Prinzip der…

DDR A-Z 1969

Fernsehen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste massive Richtfunkturm wurde 1958 bei Roitzsch errichtet. Der „Deutsche Fernsehfunk“ (DFF) gehört der „Organisation der internationalen Rundfunkverbände (OIRT)“ des Ostblocks an, innerhalb dessen die Vertreter der Tschechoslowakei, Polens und der „DDR“ im Jan. 1959 Vereinbarungen über die Erweiterung des Austausches von Direktsendungen getroffen haben. Diese bildeten nach Beitritt Ungarns 1960 die Grundlage zum Aufbau eines Fernsehnetzes zwischen den sozialistischen Ländern unter der Bezeichnung „Intervision“, dem sich 1960 auch die SU angeschlossen hat. Das F.-Programm steht im Dienst der Agitation und Propaganda. „Die ständige Verbindung mit den Arbeitern in den Betrieben, den Bauern im Dorf verleiht auch dem F. den Charakter eines kollektiven Propagandisten, Agitators und Organisators“ („Unser Rundfunk“, Nr. 19/1954, S. 19). Das F. wurde zunächst auf dem Lande propagiert, weil Presse und Rundfunk dort die geringste Resonanz haben. Auf die Möglichkeit des Empfangs in der BRD wird mit technischen Mitteln und Sondersendungen hingezielt; andererseits empfängt ein beträchtlicher Teil (wahrscheinlich 70 v. H.) der F.-Teilnehmer in Mitteldeutschland westdeutsche Sendungen. Durch den Bau von Gemeinschaftsantennen, die ausschließlich auf den Kanal des Ostfernsehens ausgerichtet sind, versucht man, den Empfang westdeutscher Sendungen zu verhindern. Das mitteldeutsche F. kann auf 80 v. H. des Gebietes der DDR empfangen werden. Über das künftige Farb-Fernseh-System ist noch nicht entschieden. Am 31. 12. 1967 wurden 3,9 Mill. F.-Teilnehmer gezählt. Damit gibt es drüben im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ungefähr die gleiche Fernsehdichte wie in der BRD (13,8 Mill. F.-Teilnehmer). Seit April 1965 wird täglich 10 Minuten am Abend eine Werbefernsehsendung ausgestrahlt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 203 Fernsehakademie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fernstudium

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste…

DDR A-Z 1969

Bauwirtschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftsbereich für den Hoch- und Tiefbau sowie für Bauinstandsetzungen. Zur B. gehören 1. die volkseigene Bauindustrie, 2. die Produktionsgenossenschaften des Handwerks, 3. Baubetriebe mit staatlicher Beteiligung, 4. das private Bauhandwerk und 5. private Baubetriebe. Der Anteil der B. am Bruttosozialprodukt beträgt etwa 6 v. H. Sie steht damit an vierter Stelle in der Rangfolge der Wirtschaftsbereiche. In der B. gibt es einen noch relativ hohen Anteil von Privatbetrieben. Vor allem der Ausbau wird durch Handwerksbetriebe bzw. -Genossenschaften ausgeführt. Das Schwergewicht der Bautätigkeit liegt bei den sog. Investitionsbauten, also Industriebauten, Verwaltungsgebäuden und militärischen Bauten. Etwa 40 v. H. der Bauleistung betreffen direkt oder indirekt den Industriebau. Der Wohnungsbau wird vernachlässigt. Baustoffmangel und technische Rückständigkeit führten zu der amtlichen Feststellung: „Wir bauen nicht gut genug, wir bauen zu langsam und vor allem zu teuer.“ Oberstes Planungs- und Leitungsorgan ist das Ministerium für Bauwesen, dem auch die zentralgeleiteten Betriebe der Baumaterialindustrie unterstehen. Als Anleitungs- und Kontrollorgan in der B. ist die dem Ministerium für Bauwesen unterstellte Staatliche Bauaufsicht tätig. Die Bauämter bei den Räten der Bezirke und Kreise sind ausführende Organe der Staatlichen Bauaufsicht. Die Staatliche Bauaufsicht ist nicht nur für die Prüfung von Bauanträgen und die Genehmigung von Bauaufträgen zuständig, sondern auch für die Förderung moderner Bauweisen, die bautechnische Beratung der Bauauftraggeber und die Einhaltung der Termine. — Die Bauämter bei den Räten der Bezirke, Kreise und kreisfreien Städte üben die Funktion von Baupolizeibehörden aus. Den Bauämter unterstehen sämtliche volkseigenen örtlichen Baubetriebe. Sie kontrollieren auch die noch bestehenden Privatbetriebe. Die B. hat bisher in keinem Jahr die ihr gestellten Produktionsziele erreicht. Insbesondere der Industriebau konnte den an ihn gestellten Anforderungen wegen des Mangels an modernen Baumaschinen nicht genügen. Andererseits wurden vorhandene Maschinen wegen Planungs- und Organisationsmängel nur ungenügend ausgenutzt. Die Bauleistung insgesamt hat sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt. [S. 83]Während in den Jahren 1963/64 die verfügbaren Kapazitäten in erster Linie für Investitionsbauten eingesetzt worden waren, wurden in den letzten Jahren für Reparaturen wieder größere Kapazitäten freigegeben, insbesondere an den überalterten Wohngebäuden und an gewerblichen Bauten. Die Bauleistungen je Kopf der Bevölkerung sind im Vergleich zur BRD mit etwa zwei Dritteln anzunehmen. Der Wohnungsbau betrug 1967, bezogen auf die neugeschaffene Wohnfläche, nur etwa ein Viertel des westdeutschen Wohnungsbaus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 82–83 Bau- und Montagekombinate A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BDA

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftsbereich für den Hoch- und Tiefbau sowie für Bauinstandsetzungen. Zur B. gehören 1. die volkseigene Bauindustrie, 2. die Produktionsgenossenschaften des Handwerks, 3. Baubetriebe mit staatlicher Beteiligung, 4. das private Bauhandwerk und 5. private Baubetriebe. Der Anteil der B. am Bruttosozialprodukt beträgt etwa 6 v. H. Sie steht damit an vierter Stelle in der Rangfolge der Wirtschaftsbereiche. In der B. gibt es…

DDR A-Z 1969

Verwaltungsgerichtsbarkeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 36 vom 10. 10. 1946, das die Wiedererrichtung der V. anordnete, und in Durchführung entsprechender Weisungen der SMAD sind von den Ländern Verwaltungsgerichtsgesetze erlassen worden. Verwaltungsgerichte wurden jedoch nur in Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg gebildet. Sachsen ernannte lediglich einen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Sachsen-Anhalt beließ es bei der Veröffentlichung des Gesetzes. In Art. 138 der Verfassung vom 7. 10. 1949 war die V. zum „Schutze der Bürger gegen rechtswidrige Maßnahmen der Verwaltung“ ausdrücklich vorgesehen. Trotzdem wurden im Sommer 1952 bei der Verwaltungsneugliederung die in den drei Ländern bestehenden Verwaltungsgerichte durch interne Anweisung des Ministeriums des Innern aufgelöst, ohne die Vorschrift des Art. 138 der Verfassung zu ändern und die Verwaltungsgerichtsgesetze der Länder aufzuheben. Seitdem ist eine richterliche Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltung nicht mehr möglich, da auch der ordentliche Rechtsweg gegen alle Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ausgeschlossen ist. Auch die Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft als Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit ist kein Ersatz für die fehlende V. Eine V. würde der marxistisch-leninistischen Staatslehre von der einheitlichen vom Volke getragenen, unbeschränkten Staatsgewalt widersprechen. Die Errichtung von Verwaltungsgerichten wäre danach eine Rückkehr zur bürgerlichen Theorie von der Gewaltenteilung. Das Fehlen einer V. trotz des in der Verfassung zugesicherten Schutzes der Rechte der Bürger vor Übergriffen der Verwaltung durch Verwaltungsgerichte beruhte also nicht auf einem bloßen Versäumnis, sondern entspricht der kommun. Auffassung vom Wesen des sozialistischen Staates und Rechts (Rechtswesen). Der Widerspruch zwischen Verfassungswirklichkeit und Verfassungsurkunde ist durch die neue Verfassung vom 6. 4. 1968, die weder V. noch Finanz- oder Sozialgerichte kennt, beseitigt worden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Verwaltungen Volkseigener Betriebe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verwaltungsneugliederung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 36 vom 10. 10. 1946, das die Wiedererrichtung der V. anordnete, und in Durchführung entsprechender Weisungen der SMAD sind von den Ländern Verwaltungsgerichtsgesetze erlassen worden. Verwaltungsgerichte wurden jedoch nur in Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg gebildet. Sachsen ernannte lediglich einen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts, Sachsen-Anhalt beließ es bei der…

DDR A-Z 1969

Museen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die M. „spielen bei der sozialistischen Kulturrevolution in der DDR eine große Rolle“ („Jahrbuch der DDR“, 1961); sie unterstehen in ihrer Mehrzahl dem Ministerium für Kultur und dem Ministerium für das Hoch- u. Fachschulwesen. 1966 gab es insgesamt 568 M., darunter 73 Kunst-, 416 heimatkundliche und 74 sonstige, vor allem wissenschaftliche M. Ihre Aufgabe ist, „den großen Reichtum der in ihnen aufbewahrten Kunstschätze auf der Grundlage des historischen Materialismus zu zeigen“ („Jahrbuch der DDR“, 1960). Unter den Kunst-M. sind die bedeutendsten die Staatlichen M. in Berlin und die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden. Die Berliner Staatlichen M. setzen sich zusammen aus dem Pergamon-M., dem z. Z. noch im Bau befindlichen Bode-M. (mit Gemäldegalerie, Skulpturensammlung, Frühchristl.-byzantin. Sammlung und Münzkabinett), der Nationalgalerie, dem im Okt. 1966 mit einer Ausstellung der Kunst des 19. und 20. Jh.s wieder eröffneten Alten M. und dem Schloß Köpenick (Kunstgewerbe); geplant ist ferner der Wiederaufbau des Neuen M., das u.a. die Papyrus-Sammlung und das M. für Ur- und Frühgeschichte aufnehmen soll. Im Etat waren 1966 für M. und Archive 12,3, für Kunstsammlungen rd. 33,9 Mill. M. angesetzt. 1958 erschien der erste Band eines Berichtes, in dem die Leiter der Kunst-M. über deren Geschichte und Entwicklung seit 1945 referieren. Die Heimat- und Naturkunde-M. werden von der Fachstelle für Heimat-M. des Ministeriums für Kultur in Halle (Informationsorgan „Neue Museumskunde“, vj.) angeleitet; eine Zentrale Fachkommission für Heimat-M. mit Bezirksfachkommissionen und verschiedenen „Aktivs“ hat vor allem dahin zu wirken, „daß unsere Heimatmuseen … unter bewußter politischer Parteinahme zu sozialistischen Bildungsstätten werden“. Die M., vor allem die Heimat-M., wirken bei der Auswahl der nach dem Gesetz zu schützenden Denkmale (Denkmalschutz) und bei der Bestimmung der Nutzung geschützter Baudenkmale mit. 1964 wurde die Parole der „Rekonstruktion“ und Profilierung der Heimat-M. ausgegeben. Ziel ist ein „nationales System thematisch aufeinander abgestimmter M.“; die kleinen M. sollen nach Möglichkeit nicht wiederholen, was die großen weiträumiger und attraktiver zeigen können. Zu diesem Zweck werden auf weite Sicht die wichtigeren M. spezialisiert und modernisiert, manche kleineren aber stillgelegt werden. Der höheren Fachausbildung von Mitarbeitern des gesamten Museumswesens (drei Jahre; Abschluß: „Staatlich geprüfter Museologe“) dient die Fachschule für Museologen in Leipzig. Ende Januar 1964 konstituierte sich in Leipzig der „Museumsrat der DDR“. Seine Aufgabe soll sein, die M. international zu vertreten und Kenntnisse über wissenschaftliche, volksbildnerische und künstlerische Leistungen der M. zu verbreiten. Präsident wurde Prof. Dr. Johannes Jahn, Prof. der Bildenden Künste, Leipzig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 434 Multimoment-Methode A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museum für Deutsche Geschichte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die M. „spielen bei der sozialistischen Kulturrevolution in der DDR eine große Rolle“ („Jahrbuch der DDR“, 1961); sie unterstehen in ihrer Mehrzahl dem Ministerium für Kultur und dem Ministerium für das Hoch- u. Fachschulwesen. 1966 gab es insgesamt 568 M., darunter 73 Kunst-, 416 heimatkundliche und 74 sonstige, vor allem wissenschaftliche M. Ihre Aufgabe ist, „den großen Reichtum der in ihnen aufbewahrten…

DDR A-Z 1969

Rettungsdienst (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 [S. 533]Innerhalb der „operativen Organisation“ des Deutschen Roten Kreuzes der „DDR“ gibt es zwei Arten von R., den Wasser-R. und Berg-R. Beide unterstehen als besondere Abteilungen dem Sekretariat des DRK-Kreiskomitees und untergliedern sich in „Züge“ und „Einsatzgruppen“. Der „Berg-R. des DRK“ wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz und im Bezirk Suhl tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt die Urlauber über die Gefahren der Bergwelt auf, informiert über Verhalten bei Unfällen, legt Schutzhütten an, stellt Warntafeln auf und unterhält Unfallhilfsstellen. Die Gesamtzahl der aktiven Mitglieder im Berg-R. erhöhte sich von 1953 bis Anfang 1967 von 458 auf 1935. Von 1960 bis 1967 retteten sie 1.093 Menschen aus Bergnot, davon 241 im Jahre 1967. Jährlich werden vom DRK angeblich über 2.000 Einsätze mit mehr als 60.000 Einsatzstunden durchgeführt, während Erste Hilfe in mehr als 11.000 Fällen geleistet wird. Der „Wasser-R. des DRK“, der für die Abwendung drohender Gefahren auf allen Gewässern zuständig ist, führt an den Küsten die spezielle Bezeichnung „Seenot-R.“. Seine Aufgaben entsprechen etwa denen der „Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“, Sitz Bremen. Zwischen beiden besteht seit 1956 ein Übereinkommen über gegenseitige Verständigung und Hilfe bei Rettungsarbeiten im benachbarten Küstengebiet und über die Versorgung von Rettungsschiffen. Im Küstenbereich unterhält das DRK Motorrettungsstationen in Timmendorf/Poel, Warnemünde, Barhöft, Saßnitz und auf der Insel Rügen. Ruderrettungsstationen gibt es in Kühlungsborn, Wustrow, Prerow, Zingst und in Zinnowitz. Die Küstenfunkstelle Rügen-Radio hat im Seenotdienst die Aufgabe, SOS-Meldungen aufzunehmen und sie schnellstens an die nächste Seenotstation weiterzugeben. Die Organisation des Wasser-R. verfügte Anfang 1967 über 31.500 ausgebildete Rettungsschwimmer. Von 1954 bis 1967 sind nach amtlichen Angaben von Angehörigen des Wasser-R. 9.984 Personen vor dem Tode des Ertrinkens oder aus Eisnot gerettet worden; davon 661 im Jahre 1967. Die Anzahl der Wächter des Wasser-R. in Ostseebädern und an Badestellen der Binnengewässer wird mit rund 25.000 angegeben. Sie scheint indessen weit überhöht zu sein, denn in der Zeitschrift „Deutsches Rotes Kreuz“ (Nr. 5 und 10/1968) wird über beachtliche Mängel in der Aufsicht geklagt. Vor allem fehlt es an Rettungsschwimmern in den Seebädern, so daß in der Badesaison 1967 im Küstenbereich 30 Menschen ertranken. Zahlreiche Rettungstürme blieben unbesetzt, und selbst die bekannten Bäder wie Zinnowitz, Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin mußten, wie die Zeitschrift berichtet, noch „im Juni mit der Hälfte oder gar nur einem Drittel der benötigten Kräfte auskommen“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 533 Resozialisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rettungsmedaille

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 [S. 533]Innerhalb der „operativen Organisation“ des Deutschen Roten Kreuzes der „DDR“ gibt es zwei Arten von R., den Wasser-R. und Berg-R. Beide unterstehen als besondere Abteilungen dem Sekretariat des DRK-Kreiskomitees und untergliedern sich in „Züge“ und „Einsatzgruppen“. Der „Berg-R. des DRK“ wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz und im Bezirk Suhl tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt die Urlauber über…

DDR A-Z 1969

Nationale Geschichtsbetrachtung (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der KPD waren nationale Züge der deutschen Geschichte nahezu einmütig und fast immer abgelehnt worden. Dementsprechend wurde in den Jahren nach 1945 in der SBZ verfahren. Erst seit 1949 wurden nationale Kulturleistungen als solche anerkannt: Am 10. 3. 1949 äußerte z. B. der Parteivorstand der SED in seinem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ folgendes: „Es gehört zum Wesen einer wirklichen marxistisch-leninistischen Partei, die großen kulturellen Traditionen des eigenen Volkes zu fördern.“ Dies gelte durchaus von den „fortschrittlichen Ideen Goethes“. Seit Frühjahr 1952 würdigt die SED gewisse nationale Elemente und Seiten der deutschen Geschichte — wenn auch unter ihrem Blickwinkel. Ulbricht gab auf der 1. Parteikonferenz der SED am 9. 7. 1952 die Leitlinie: „Das patriotische Bewußtsein, der Stolz auf die großen Traditionen unseres Volkes beginnen sich zu entwickeln. Jeder versteht, welche große Bedeutung das wissenschaftliche Studium der deutschen Geschichte für den Kampf um die nationale Einheit Deutschlands und für die Pflege aller großen Traditionen des deutschen Volkes hat, besonders gegenüber dem Bestreben der amerikanischen Okkupanten, die großen Leistungen unseres Volkes vergessen zu machen“ („Neue Welt“ 1952, Nr. 15, S. 1850). Ulbrichts Referat wurde am 12. 7. 1952 zum Parteibeschluß erhoben, und damit wurde diese NG. verbindlich für alle staatlichen, politischen und wissenschaftlichen Bereiche. [S. 440]— Im Sinne dieser Forderung erklärte der kommun. Historiker Leo Stern: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden Kraft der deutschen Nation, zu wecken und zu entwickeln“ („Tägliche Rundschau“ v. 14. 12. 1953). Als nationale Geschichtsleistungen stellt man vor allem dar: Bauern- und Handwerkeraufstände des Mittelalters, Reformation und Bauernkrieg, die Stein-Hardenbergschen Reformen, die Befreiungskriege und radikaldemokratisch-nationale Züge der Bewegung für Wiederherstellung der Reichseinheit zwischen 1817 und 1871. Neben Ulbricht sind dabei besonders hervorgetreten die Universitätsprofessoren Leo Stern, Meusel, Kamnitzer, seit 1962 auch Engelberg; und die SED-Politiker Norden und Fritz Lange. Sehr scharf und parteilich herausgearbeitet wurde die NG. 1962 im Nationalen Dokument (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). — Auf dem II. Kongreß der Deutschen Historikergesellschaft (Okt. 1962) forderte Prof. Engelberg, die Historiker sollten „die Ausarbeitung eines neuen nationalen Geschichtsbildes und der Geschichte der deutschen Arbeiterklasse“ fortführen („Neues Deutschland“ v. 24. 10. 1962). — Anlässe zur Anwendung der NG. boten vor allem die 150-Jahrfeier des Freiheitskrieges von 1813 (1963) und die 450-Jahrfeier der Lutherischen Reformation (Okt. 1967). (Nationalismus, Patriotismus) Literaturangaben Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Stadtmüller, Georg: Die Umdeutung der deutschen Geschichte in der Sowjetzone (Sonderdr. aus „Sowjetstudien“, München, 1957, H. 3) 1958. 36 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 439–440 Nationale Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Streitkräfte

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der KPD waren nationale Züge der deutschen Geschichte nahezu einmütig und fast immer abgelehnt worden. Dementsprechend wurde in den Jahren nach 1945 in der SBZ verfahren. Erst seit 1949 wurden nationale Kulturleistungen als solche anerkannt: Am 10. 3. 1949 äußerte z. B. der Parteivorstand der SED in seinem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ folgendes: „Es gehört zum Wesen einer wirklichen…

DDR A-Z 1969

Erziehungsrecht, elterliches (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Nach Art. 38 Abs. 4 der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist es „das Recht und die vornehmste Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu staatsbewußten Bürgern zu erziehen“. Dabei sollen die Eltern „eng und vertrauensvoll mit der Schule, anderen Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen, mit der Pionierorganisation (Junge Pioniere) und der FDJ zusammenarbeiten und diese unterstützen“. Für eine solche verantwortungsvolle Erfüllung ihrer Erziehungspflichten sollen die Eltern ihre Kinder „zur sozialistischen Einstellung, zum Lernen und zur Arbeit, zur Achtung vor den arbeitenden Menschen, zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens, zur Solidarität, zum sozialistischen Patriotismus und Internationalismus“ erziehen. Die Eltern sind verpflichtet, das sozialistische Moral- und Rechtsbewußtsein ihrer Kinder zu entwickeln und sie vor jeder Gefährdung ihrer körperlichen, geistigen, moralischen und politischen Entwicklung zu schützen. Dazu gehört es, Schund- und Schmutzliteratur sowie das „Gift westlicher Radio- und Fernsehsendungen“ von den Jugendlichen fernzuhalten. Verletzungen dieser Erziehungspflichten sind nach § 142 des neuen Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren bedroht. Zu den Rechten und Pflichten der Eltern gehören die Betreuung des Kindes, seine rechtliche Vertretung, das Recht, seinen Aufenthalt zu bestimmen, die Unterhaltspflicht und die Regelung der Vermögensangelegenheiten. Nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Familienrecht, Gleichberechtigung der Frau) üben die Eltern das E. gemeinsam aus. Ist ein Elternteil verhindert, so ist der andere berechtigt, das E. allein wahrzunehmen. Über das E. nach der Ehescheidung entscheidet das Gericht im Ehescheidungsverfahren. Bei dieser Entscheidung sind der erzieherische Einfluß der Eltern und die „Umstände der Ehescheidung“ zu berücksichtigen. In allen anderen Fällen ist für die Entziehung und Übertragung des E. der Rat des Kreises, Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, zuständig, dem durch die VO über die Übertragung der Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) sämtliche Vormundschaftssachen übertragen worden sind. Bei Unehelichen Kindern hat die Mutter das E. allein. Dem im Westen lebenden Elternteil darf das E. nicht übertragen werden. Sind beide Eltern geflüchtet, so wird ihnen das Recht auf Aufenthaltsbestimmung, wenn nicht überhaupt das E., entzogen. Die Kinder werden bei Verwandten oder in Heimen untergebracht (Heimerziehung). Mehr als 2.000 Kinder werden in der „DDR“ ihren im Westen lebenden Eltern vorenthalten. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um Kinder von Flüchtlingen, die bei der Flucht ihrer Eltern zurückgelassen worden sind. Deren Anträge auf Familienzusammenführung werden grundsätzlich mit der Begründung abgelehnt, daß „diese von ihren Eltern im Stich gelassenen Kinder in bester Fürsorge“ sind. Eltern, die „ihre Schuld tilgen wollen“, stehe die Rückkehr in die DDR jederzeit offen“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 176 Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungs- und Bildungswesen

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Nach Art. 38 Abs. 4 der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist es „das Recht und die vornehmste Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu staatsbewußten Bürgern zu erziehen“. Dabei sollen die Eltern „eng und vertrauensvoll mit der Schule, anderen Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen, mit der Pionierorganisation (Junge Pioniere) und der FDJ zusammenarbeiten und diese unterstützen“. Für eine…

DDR A-Z 1969

Massenorganisationen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Lagen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren und zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Ziele tätig werden zu lassen. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d.h. sie lassen nur die Bildung solcher Verbände zu, deren Gründung ihnen erwünscht, deren Programmatiken und Satzungen den Führungsanspruch der Partei ausdrücklich anerkennen und in denen die entscheidenden Führungspositionen von Parteimitgliedern besetzt sind. Die M. sind sowohl als Interessenorganisationen der Mitglieder als auch zugleich als Herrschaftsinstrumente der Partei konzipiert. Dieser „Widerspruch“ wird auf Grund des Machtübergewichts der Partei vielfach zuungunsten der Interessenvertretung gelöst, ohne daß dieser Aspekt der M. völlig vernachlässigt werden kann. Neben dem Begriff „M.“, der vor allem den Großorganisationen vorbehalten ist, wird auch die Bezeichnung „gesellschaftliche Organisation“ verwendet. Mit Hilfe der M. versucht die SED, 1) ihre jeweiligen Aktionsziele zu propagieren und die in den M. organisierten Mitglieder zu deren Erreichung zu mobilisieren (M. als „Transmissionsriemen“), 2) einen organisierten und kontrollierten Raum zu schaffen, in dem die Interessen der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten, soziale Bedürfnisse und Aktivitäten (z. B. kulturelle und sportliche) erfüllt und soziale Konflikte ausgetragen und gelöst werden können, ohne die Herrschaftsposition der Partei in Frage zu stellen (M. als Interessenvertretung), 3) die Einstellungen und Verhaltensweisen der Mitglieder der M. im Sinne der Parteidoktrin zu verändern (M. als „Schulen des Sozialismus“), 4) Nachwuchs für leitende Positionen in Partei, Staat und Wirtschaft heranzubilden und zu erproben (kaderbildende Funktion der M.), 5) die verschiedenen Gruppen und Schichten in der Gesellschaft in ihren Aktivitäten zu kontrollieren (M. als Mittel zur Kontrolle der Gesellschaft), 6) bürokratische Strukturen in Staat und Gesellschaft zu kontrollieren, um Machtmißbrauch, Verselbständigungstendenzen, Unterschleife und Nichteinhaltung gesetzlicher Normen zu verhindern (M. als Mittel „gesellschaftlicher Kontrolle“), 7) sich zusätzliche Informationen über Einstellungen, Wünsche und Unzufriedenheiten in der Gesellschaft zu verschaffen, um möglicherweise die eigene Politik zu korrigieren oder Agitation und Propaganda gezielter einsetzen zu können (M. als Informationsquellen mit korrigierender Funktion), 8) sich auf Spezialgebieten des Sachverstandes bestimmter Gruppen zu bedienen, um sachgerechtere Entscheidungen zu ermöglichen (konsultative oder beratende Funktion der M.), 9) Medien für eine kontrollierte und auf Einzelfragen bezogene Kritik zu schaffen (M. als Foren für Kritik und Selbstkritik). Ihren Führungsanspruch realisiert die SED durch ihre Mitglieder, die gehalten sind, sich in den M. zu organisieren und dort laut Statut der SED die Parteibeschlüsse durchzuführen, sowie mit Hilfe einer systematischen Kaderpolitik (Kader) in den M., die von den zuständigen Abteilungen des SED-Apparates auf allen Organisationsebenen gelenkt wird. Die Vorsitzenden der wichtigsten M. (insbesondere FDGB und FDJ) gehören auf den verschiedenen Organisationsebenen den entsprechenden SED-Leitungen an. Alle M. erkennen in ihren Satzungen und programmatischen Erklärungen die Führungsrolle der Partei ausdrücklich an; ihr Organisationsprinzip ist der demokratische Zentralismus. Sie verfügen über eigene Schulungseinrichtungen zur Heranbildung des Funktionärsnachwuchses und eine eigene Verbandspresse. Die Mitgliedschaft in den M. ist grundsätzlich freiwillig, sie ist jedoch eine Voraussetzung für sozialen und beruflichen Aufstieg. Anreiz zum Eintritt in die M. sind Vergünstigungen wie z. B. Ferienreisen. Es gibt keine andere Möglichkeit, bestimmten sozialen Interessen (Sport, Briefmarkensammeln, Heimatforschung, Laienspiel usw.) nachzugehen, als sich der zu diesem Zweck in den M. organisatorisch vorgegebenen Formen zu bedienen. Die 1945 erfolgte Auflösung aller bestehenden Verbände ermöglichte es der KPD/SED, mit Unterstützung der Besatzungsmacht unter der Losung der „antifaschistischen Einheit“ nur die Gründung solcher Organisationen zuzulassen, an deren Führung sie von Anbeginn maßgeblich beteiligt war. In den anfänglich überparteilichen M., wie [S. 401]z. B. FDGB, KB, DFD, FDJ, gelang es der SED, durch eine geschickte Kaderpolitik, die Ausnutzung von Satzungsbestimmungen und das geschlossene fraktionsmäßige Auftreten ihrer Mitglieder sowie durch den Einsatz von Zwangsmitteln die alleinige Führung an sich zu ziehen. Die Gründungstechniken variierten je nach historischer Situation und der Art des Verbandes: FDGB und Kulturbund wurden als zentrale Organisationen gegründet; FDJ, DFD und VdgB entstanden aus kommunalen Ausschüssen; andere Verbände wurden aus bestehenden M. ausgegliedert, wie z. B. der VDJ aus dem FDGB, der DTSB über kommunale Sportausschüsse aus der FDJ und dem FDGB, DSV und DSF aus dem KB. Neben den jeweils aktuellen politischen Überlegungen spielte die begrenzte Zahl verfügbarer fähiger und zuverlässiger Parteimitglieder für bestimmte Aufgaben in den M. eine Rolle bei der Entscheidung, wann und in welcher Form Organisationen ins Leben gerufen wurden. Das System der M., soweit es die Großorganisation betrifft, hat seit der Bildung des DTSB 1957 keine Veränderungen mehr erfahren. Dagegen geht der Differenzierungsprozeß im Bereich der Fachverbände der Intelligenz weiter. So wurden 1966 der Verband der Theaterschaffenden, 1967 der Verband der Film- und Fernsehschaffenden gegründet. Das differenzierte und aufeinander bezogene System der M. wird außer durch die SED noch durch die von der Partei geleitete Nationale Front koordiniert, der auch die bürgerlichen Parteien angehören. Außer der SED, den bürgerlichen Parteien (die in vieler Hinsicht als spezielle M. für die bürgerlichen Restschichten angesehen werden können) entsenden der FDGB, die FDJ, der DFD, der KB und in den Kreisen und Gemeinden auch die VdgB/BHG und die Konsumgenossenschaften Abgeordnete in die Volksvertretungen. Diese M. sind im Rahmen der NF auf den verschiedenen Ebenen des Staatsaufbaus im Demokratischen Block der Parteien und M. zusammengeschlossen (Blockpolitik). In der ideologischen und staatsrechtlichen Diskussion wird eine Tendenz, gewisse staatliche Aufgaben den M. (z. B. die Sozialversicherung dem FDGB) zu übertragen, postuliert. In der Ablösung staatlichen Zwanges durch die sozialen Zwänge der M. wird der fortschreitende Aufbau der sozialistischen Gesellschaft gesehen. Die wachsende Bedeutung rationaler Entscheidungen auf Grund von Sachverstand im Zuge des NÖS, verbunden mit der Delegierung von Befugnissen an untere Stufen der staatlichen und wirtschaftlichen Hierarchie, hat die Beratungs-, Kritik- und Informationsfunktion der M. gestärkt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 400–401 Massenkontrolle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materialistische Geschichtsauffassung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 M. sind Verbände, mit deren Hilfe die SED versucht, alle Gruppen und Schichten der Gesellschaft, anknüpfend an deren spezifische soziale Lagen, Interessen und Aktivitäten, zu organisieren und zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Ziele tätig werden zu lassen. Kommunistische Parteien beanspruchen in ihrem Herrschaftsbereich grundsätzlich ein Organisationsmonopol, d.h. sie lassen nur die Bildung solcher…

DDR A-Z 1969

Erziehungs- und Bildungswesen (1969)

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule ― insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ ― gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu leisten. Der Einfluß der Familie ist ― soweit er sich nicht gleichschalten ließ ― trotz gegenteiliger Beteuerungen ständig zurückgedrängt worden. 1. Das Typische der Erziehung Der Marxismus-Leninismus postuliert: Das E. ist auf allen Stufen geschichtlicher Entwicklung eine gesellschaftliche Erscheinung und als Bestandteil des „Überbaus“ von der ökonomischen und somit auch von der Klassenstruktur der jeweiligen Gesellschaftsformation bedingt. Erst die „sozialistische Gesellschaft“ ermögliche eine Erziehung und Bildung im wahren Sinne des Wortes, schaffe die Voraussetzungen [S. 177]für allseitig entwickelte Persönlichkeiten. (Das Typische der Erziehung wird von der kommun. Pädagogik allgemein in der bewußten Einwirkung auf die Veränderung des ganzen Menschen gesehen.) Bildung wird in Abweichung vom traditionellen Begriff als Prozeß und Ergebnis der Aneignung von Kenntnissen, Überzeugungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die angeblich „wissenschaftliche Weltanschauung“ unerläßlich sind, definiert; sozialistisches ➝Bewußtsein. Das E. in der BRD wird als eine von der Ideologie des Militarismus und Imperialismus durchdrungene Institution diffamiert, das öffentliche E. im eigenen Bereich dagegen als Ausdruck des gesellschaftlichen Fortschritts und eines echten Humanismus hingestellt. Wenn auch seine Ausrichtung auf die Interessen der Arbeiterklasse betont wird, heißt es doch gleichzeitig, daß es mit den Anforderungen des gesellschaftlichen Fortschritts den Interessen „aller Bürger“ gerecht werde (VI. Pädagogischer Kongreß). 2. Der Weg zur „sozialistischen Erziehung“ Der Aufbau des öffentlichen E. erfolgte nach 1945 unter der Parole „der allseitigen Demokratisierung“, wobei vorgegeben wurde, in einer „demokratischen Schulreform“ die schulpolitischen Kampfziele der deutschen Arbeiterbewegung und der „fortschrittlichsten Pädagogen des Bürgertums“ zu verwirklichen. Mit dieser Begründung wurde die relative Autonomie des überlieferten E. radikal beseitigt und das Schul- und Hochschulwesen in ein Instrument der kommun. Führung verwandelt, das von ihr bewußt als Mittel der „revolutionären Umgestaltung“ gehandhabt wird. Sie orientiert sich dabei am sowjet. E. und an der Sowjetpädagogik. Die „demokratische Schulreform“ begann mit der Zerschlagung der überlieferten Schulorganisation und mit deren Neugestaltung durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Sommer 1946). Es schuf die Einheitsschule. Sie beseitigte den Parallelismus von Volksschule und höherer Schule und führte die radikale Trennung von Kirche und Schule durch, die später auch in der Verfassung der „DDR“ verankert wurde. Die Schaffung der einheitlichen „deutschen demokratischen Schule“ wird heute noch als Liquidierung des Bildungsprivilegs der alten besitzenden Klasse gefeiert. Mit der traditionellen Schule wurden auch die Bedingungen der funktionalen Erziehung im Rahmen einer pluralistischen Gesellschaft zerstört. Das in der Stalin-Ära aufgebaute öffentliche E., dessen Kern die damals geschaffene kommun. Lernschule war, ist seit 1955 weitgehend reorganisiert worden. Die seitdem durchgeführten Maßnahmen erhielten ihre organisatorische Form in dem „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (2. 12. 1959). An die Stelle der 8klassigen Grundschule trat die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule als Pflichtschule (Abschluß des Umbaus Herbst 1964). Sie hat zusammen mit den sonstigen Formen des Schul- und Hochschulwesens die Aufgabe, Erziehung und Bildung aufs engste mit dem „Leben“, vor allem mit der gesellschaftlichen Produktion, zu verbinden. Am stärksten kommt das in der Polytechnischen Bildung und Erziehung zur Geltung. 3. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem Den von einer „Staatlichen“ Kommission ausgearbeiteten „Grundsätzen für die Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“, die Anfang Mai 1964 der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt wurden, folgte das „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr. 1965. In der Präambel zum Bildungsgesetz werden die wichtigsten Ziele beim „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ umrissen: Meisterung der technischen Revolution, Entwicklung der „sozialistischen Volkswirtschaft“, Steigerung der Produktion und der Arbeitsproduktivität auf der Grundlage des höchsten Standes von Wissenschaft und Technik, insbesondere in den führenden Zweigen und durch die Anwendung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Diesen Erfordernissen soll das „einheitliche sozialistische System des Bildungs- und Erziehungswesens“ dienen, das von der Kinderkrippe über den Kindergarten und die Schule, die Berufsausbildung, die Fach- und Hochschule bis zu den verschiedenen Formen der Erwachsenenqualifizierung reicht. Komm. Pädagogen erklären Bildung mit Fähigmachen und Erziehung mit Bereit[S. 179]machen. Wissen und Können sollen die jungen Menschen befähigen, beim „Aufbau des Sozialismus“ tatkräftig mitzuarbeiten. Sie sollen zu „sozialistischen Verhaltensweisen“ geführt werden; mit anderen Worten ist es Aufgabe der Lehrer und Erzieher, die Bereitschaft der Schüler zu wecken, ihre ganze Kraft für den „Sieg des Sozialismus“ einzusetzen, die Errungenschaften ihrer „sozialistischen Heimat“ zu mehren und zu verteidigen. So umschließt die Patriotische Erziehung (Patriotismus) die Forderung, daß alle Schüler(innen) die „DDR“ als das „wahre Vaterland aller friedliebenden Deutschen“ anzusehen haben, das der „ganzen deutschen Nation“ den Weg weise. Fester Bestandteil der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend (Staatsbürgerkunde) ist die Sozialistische Wehrerziehung, die darüber hinaus als ein Bestandteil der gesamten politisch-ideologischen Erziehungsarbeit betrachtet wird. Sie soll das „bewußte Bekenntnis aller Bürger der DDR zur Verteidigung ihres sozialistischen Vaterlandes und damit der Lebensinteressen der Nation entwickeln und festigen“. Die schrittweise Einführung eines „Systems langfristiger vormilitärischer Ausbildung der ganzen Jugend“ kündigte der Vorsitzende des Zentralvorstandes der GST, Generalmajor Günther ➝Teller, im Frühjahr 1966 an. Der Weg von der Oberschule über die Berufsausbildung soll, wie schon im Schulgesetz von 1959 festgelegt wurde, der Hauptweg zur Entwicklung des Fach- und Hochschulnachwuchses sein, und die Vorbereitung auf die Reifeprüfung ohne Unterbrechung der beruflichen Ausbildung ermöglicht werden. Das zum Hochschulstudium erforderliche Abitur kann gemäß § 25 der „Anordnung über die Beratung, Bewerbung, Auswahl und Zulassung zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen“ ― Aufnahmeanordnung ― vom 1. 9. 1966 an einer Erweiterten Oberschule, einer Spezialschule, einer Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (z. Z. gibt es nur noch zwei), den Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung, einer Betriebsakademie (Abiturlehrgang) und einer Volkshochschule (Abiturlehrgang) erworben worden. Die an einer Volkshochschule, Betriebsakademie oder Hochschule abgelegte Sonderreifeprüfung berechtigt innerhalb von zwei Jahren nach Abschluß der Prüfung zur Aufnahme des Hochschulstudiums in der Fachrichtung, für die die Prüfung abgelegt wurde. Die Studierenden an Ingenieur- und Fachschulen erwerben nach dreijährigem Fachschulstudium mit der Abschlußprüfung ebenfalls die Hochschulreife. Die auf das Hochschulstudium vorbereitenden Lehrgänge an Universitäten und Hochschulen können im Direkt- und Abendstudium durchgeführt werden. Wie die Verfassung vom 7. 10. 1949 sichert auch die neue Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 25 und 26) jedem Bürger der „DDR“ das „gleiche Recht auf Bildung“ und die „Möglichkeit des Übergangs zur nächsthöheren Bildungsstufe“ bis zu den Universitäten und Hochschulen zu — und zwar nicht nur entsprechend dem Leistungsprinzip, sondern entsprechend den „gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung“. Auf die Praxis übertragen heißt das nichts anderes, als daß für die Aufnahme in die Erweiterte Oberschule bzw. in die Vorbereitungsklassen Kinder von Produktionsarbeitern und Mitgliedern der Landwirtschaftl. Produktionsgenossenschaften „besonders zu berücksichtigen“ sind; die vorgeschlagenen Schüler sollen auch ihre „Verbundenheit mit der Republik durch ihre Haltung und ihre gesellschaftl. Tätigkeit bewiesen“ haben (Richtlinie vom 10. 6. 1966). Die Zulassungskommissionen an den Hoch- und Fachschulen haben zu prüfen, ob die Studienbewerber „eine gute politisch-moralische Grundhaltung, aktiven Einsatz beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, die Bereitschaft zur Verteidigung der Errungenschaften der DDR“ nachweisen können (§ 20 der Aufnahmeanordnung vom 1. 9. 1966). 4. Erziehungswissenschaft Die Erziehungswissenschaft oder Pädagogik in Mitteldeutschland gehört nach der marxistisch-leninistischen Wissenschaftstheorie zu den Gesellschaftswissenschaften; sie ist die Wissenschaft von der Bildung und Erziehung der heranwachsenden Generation. Ihre Aufgabe ist es, die Gesetzmäßigkeit der Erziehung und Bildung unter dem Aspekt der Entwicklung der bestehenden Sozial- und Herrschaftsstruktur in Richtung auf die Endphase des Kommunismus zu erforschen. Diese Aufgabe hat [S. 180]sie in strenger Bindung an den vom Dialektischen und Historischen Materialismus geformten Aspekt der Weltbetrachtung zu bewältigen, d.h. auch unter Anwendung der dialektischen Methode. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit. liefert die kommun. Erziehungswissenschaft in Mitteldeutschland alles andere als objektive Analysen des erzieherischen Geschehens; vielmehr hat sie der pädagogischen Praxis bei der Realisierung der ihr gesetzten politisch-pädagogischen Ziele in Übereinstimmung mit der Politik der SED zu helfen. Zu den Disziplinen der Erziehungswissenschaft gehören: Allgemeine Pädagogik, pädagog. Psychologie, Geschichte der Erziehung, Vorschulpädagogik, Pädagogik der allgemeinb. Schule, Sonderschul- und Berufspädagogik, Familienpädagogik. Als neue wissenschaftliche Disziplin entstand die Bildungsökonomie, die, „ausgehend vom Wirken des Gesetzes der Ökonomie der Zeit, die Beziehungen zwischen Bildungswesen und volkswirtschaftlichem Reproduktionsprozeß theoretisch und praktisch zu durchdringen hat“. Gegenwärtig bemüht man sich um die Lösung folgender Hauptaufgaben: Herausarbeitung der „nationalen Rolle“ des sozialistischen Schulwesens; Auseinandersetzung mit der „imperialistischen“ Pädagogik; Verbesserung der sozialistischen Erziehung der Schuljugend, vor allem der staatsbürgerlichen Erziehung; Klärung der Probleme der Tagesschule; Verbesserung der Unterrichtsmethodik, des polytechnischen Unterrichts, der Leitungstätigkeit an der Schule, der Vorschulerziehung; Erschließung der schulpolitischen und pädagogischen Erkenntnisse und Erfahrungen der SU und anderer sozialistischer Länder sowie des progressiven „nationalen pädagogischen Erbes“; Ausarbeitung neuer, präzisierter Lehrpläne, die den Anforderungen des Bildungsgesetzes entsprechen. Die Zahl der Veröffentlichungen auf diesem Gebiet hat sich in den letzten Jahren erheblich vermehrt. Es erschienen Methodische Handbücher für den Lehrer, Beiträge zur Geschichte der Erziehung, Pädagogische Studientexte u.a. Von den wichtigsten Zeitschriften seien genannt: „Pädagogik“, „Deutsche Lehrerzeitung“, „Polytechnische Bildung und Erziehung“, „Berufsbildung“, „Die Fachschule“, „Das Hochschulwesen“, „Neue Erziehung im Kindergarten“, „Elternhaus und Schule“, „Ganztägige Bildung und Erziehung“ (früher „Sozialistische Erziehung“), „Ärztliche Jugendkunde“, „Zeitschrift für Psychologie“, „Jugendforschung“. Spezielle Zeitschriften befassen sich mit den wichtigsten Unterrichtsfächern; über die Fachgebiete Pädagogik, Berufsbildung und Hochschulpädagogik existieren Dokumentationsdienste. Zum führenden Zentrum der E. entwickelte sich das Deutsche Pädagogische Zentralinstitut in Ost-Berlin; das wissenschaftliche Zentrum der Jugendforschung ist das Leipziger Zentralinstitut für Jugendforschung. Die aus der Deutschen Lehrerbücherei Berlin hervorgegangene Pädagogische Zentralbibliothek in Ostberlin, zu der die Außenstellen Comenius-Bücherei und die bisherige Bibliothek des Deutschen Museums für Taubstummenkunde (beide in Leipzig) gehören, dient der Forschung und Lehre sowie dem Studium und der Praxis; sie sammelt und erschließt das pädagogische Schrifttum des In- und Auslandes und übernahm lt. Statut vom 25. 3. 1968 die methodische Anleitung aller pädagog. Fachbibliotheken und der wiss. Bibliotheken in den Lehrerbildungseinrichtungen im Bereich des Ministeriums für Volksbildung. Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Anweiler, Oskar: Die Sowjetpädagogik in der Welt von heute. Heidelberg 1968, Quelle und Meyer. 200 S. Baske, Siegfried, und Martha Engelbert (Hrsg.): Zwei Jahrzehnte Bildungspolitik in der Sowjetzone Deutschlands. Dokumente. 1. Teil: 1945–1958; 2. Teil: 1959–1965. Berlin 1966, Quelle und Meyer. XL, 414 S., XI, 484 S. Dies.: Dokumente zur Bildungspolitik in der Sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1966. XXXVI, 462 S. *: Das Berufsschulwesen in der Sowjetzone. 4. Aufl. (FB) 1964. 50 S. Boerner, Susanne: Arbeitserziehung oder Kinderarbeit? (BMG) 1964. 64 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Dübel, Siegfried: Dokumente zur Jugendpolitik der SED. München 1964, Juventa-Verlag. 192 S. Engelhardt, Gerhard: Die Leibeserziehung an den Schulen in der sowjetischen Besatzungszone — Zielsetzung und Entwicklung. (BB) 1965. 158 S. *: Das Fachschulwesen in der Sowjetzone. (FB) 1958. 22 S. Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Gutsche, Heinz: Die Erwachsenenqualifizierung in Mitteldeutschland. Überarb. Sonderdruck aus „Kulturarbeit“ Juli 1965. Köln 1968, Kohlhammer. 20 S. Hartung, Hermann, und Gottfried Paulsen: Was liest die Jugend der Sowjetzone? 2. Aufl. (BMG) 1961. 107 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Hetmann, Frederik: Enteignete Jahre — Junge Leute berichten von drüben. München 1961, Juventa-Verlag. 191 S. Ihmels, Karl: Sport und Spaltung in der Politik der SED. Köln 1965, Verlag Wissenschaft und Politik. 144 S. *: Zur Lage der Jugend im anderen Teil Deutschlands. Auszug aus dem zweiten Bericht der Bundesregierung über die Lage der Jugend und die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe gemäß § 25 Abs. 2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes — Jugendbericht. (BMG) 1968. 54 S. Knecht, Willi: Die geteilte Arena. Nürnberg 1968, Bahr. 98 S. Knoll, Joachim H., und Horst Siebert: Erwachsenenbildung — Erwachsenenqualifizierung. Darstellung und Dokumente der Erwachsenenbildung in der DDR. Heidelberg 1967, Quelle und Meyer. 216 S. König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Lücke, Peter R.: Lehrbücher der Erdkunde in der Sowjetzone. 2., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 71 S. u. Abb. Lücke, Peter R.: Die neueste Zeit (1917–1963) in den Geschichtsbüchern der sowjetzonalen Schule. (BMG) 1966. 101 S. Lücke, Peter R.: Staatsbürgerkunde in der Sowjetzone. (BMG) 1966. 133 S. Möbus, Gerhard: Unterwerfung durch Erziehung — Zur politischen Pädagogik im sowjetisch besetzten Deutschland. Mainz 1965, von Hase und Koehler. 434 S. Neumann, Günter: Das Berufsschulwesen in Mitteldeutschland. Köln-Deutz 1960, Bund-Verlag. 82 S. m. 2 Abb. Pädagogische Kybernetik und Programmierte Instruktion in der Sowjetunion und in der DDR 1965/66. Mit Bibliographie. Mit Beiträgen von H. Vogt, U. Zänker und E. Schellenberg (Marburger Forschungsstelle f. Vergl. Erziehungswissensch. — Berichte, H. 3). Weinheim 1968, Beltz. 250 S. *: Die Pionier-Organisation „Ernst Thälmann“ in der Sowjetzone. (FB) 1959. 15 S. Prauss, Herbert: Jugend in Mitteldeutschland. Tatsachen und Analysen. Düsseldorf 1968, Verlag Haus Altenberg. 192 S. Rothmund, Alfons: Der englische und französische Unterricht in den Schulen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … in Lehrplan und Lehrbuch. (BB) 1965. 145 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Schlette, Heinz Robert: „Sowjet-Humanismus“ — Prämissen und Maximen kommunistischer Pädagogik. München 1960, Kösel. 136 S. Schröter, Gerhard: Jugendliche Flüchtlinge aus der SBZ. München 1958, Infratest-Verlag. 70 S. Schütte, Manfred: Politische Werbung und totalitäre Propaganda. Düsseldorf 1968, Econ. 237 S. *: Die Allgemeinbildenden Schulen in der Sowjetzone. Eine Übersicht über Zielsetzung, Aufbau und Methoden und über die Stellung der Lehrerschaft. 7., neubearb. Aufl. d. Bonner Fachber. „Das Schulwesen in der Sowjetzone“. (FB) 1966. 56 S. Stemmler-Morgenroth, Carla: Jugend im kommunistischen Staat (Freiheit u. Ordnung, H. 37). 2. Aufl., Mannheim 1964, Pesch-Haus. 36 S. Vogt, Hartmut: Gegenwartsprobleme der Sowjetpädagogik. Braunschweig 1965, Westermann. 266 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Wiederkehr, Emil: Jugend im Bannkreis der roten Moral — Dokumente … über … Jugenderziehung in den Oststaaten. 2. Aufl. (hrsg. v. Hilfskomitee f. d. Opfer des Kommunismus). Bern 1958. 287 S. m. 70 Abb. Wittig, Horst E.: Pläne und Praktiken der polytechnischen Erziehung in Mitteldeutschland. Bad Harzburg 1962, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 60 S. m. Abb., 75 S. Dok. Wittig, Horst E.: Die Marxsche Bildungskonzeption und die Sowjetpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 6). Bad Harzburg 1964, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft u. Technik. 180 S. Wittig, Horst E.: Schule und Freizeit. Ein Beitrag zum pädagogischen Problem der Jugendkulturhilfe. M. e. Dokumentation z. Freizeitpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 9) Neuausgabe, 2., verb. Aufl. Hrsg. v. d. Dt. Volkswirtschaftl. Ges. e. V., Bad Harzburg 1965, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 222 S. (Enthält ein Kapitel über „Freizeit und Jugendarbeit in Mitteldeutschland“.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 176–180 Erziehungsrecht, elterliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehungswissenschaft

Siehe auch: Erziehungs- und Bildungswesen: 1965 1966 Erziehungswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Die marxistisch-leninistische Pädagogik unterscheidet drei Institutionen der „Erziehung“ der heranwachsenden Jugend: Familie, Schule und Jugendorganisation. Die Schule ― insbesondere die „allgemeinbildende“ im Unterschied zur „berufsbildenden“ ― gilt jedoch als die „Hauptkraft“ der Erziehung. Die FDJ, die Jungen Pioniere und die Familie sind verpflichtet, ihr „Hilfe“ zu…

DDR A-Z 1969

Staatsbank (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Durch Gesetz vom 1. 12. 1967 (GBl. I, S. 132) wurde zur Wahrnehmung der Zentralbankaufgaben die „Staatsbank der DDR“ gegründet. Sie ist Nachfolger des innerhalb der früheren Deutschen Notenbank mit Zentralbankaufgaben befaßten Bankenbereiches. Mit der Gründung der St. und der Industrie- und Handelsbank der DDR wurde die Deutsche Notenbank aufgelöst. Die Aufgaben der neuen St. unterscheiden sich nach Art, Inhalt und Umfang infolge der Verschiedenheit der Wirtschaftsordnungen in Mittel- und Westdeutschland erheblich von denen der Deutschen Bundesbank. Die St. steht an der Spitze des mitteldeutschen Bankensystems. Zu den Aufgaben der St. gehören in erster Linie die Notenemission, die Lenkung des Bargeldumlaufs mit Hilfe eines Bargeldumsatzplanes, die Verwaltung der Liquiditätsreserven der Kreditinstitute und die Steuerung ihrer Liquidität (Refinanzierung). Der St. obliegt die Bilanzierung des gesamten Kreditwesens (Kredite und Kreditquellen) und die Festlegung der Grundsätze der Kreditgewährung. In Zusammenarbeit mit den anderen Kreditinstituten trifft sie Grundsatzregelungen für die Wertpapieremission, die Anlagenpolitik der Geschäftsbanken, die Verzinsung der Guthaben und Kredite, den Bar- und den bargeldlosen Zahlungsverkehr sowie für die Sicherheit und Technik des Bankenverkehrs und die wirtschaftliche Rechnungsführung und Statistik der Kreditinstitute. Die St. führt bestimmte Konten des Staatshaushalts und übernimmt nach Maßgabe der vom Ministerium der Finanzen erlassenen Bestimmungen Aufgaben der Haushaltsdurchführung. Im Rahmen des Devisen- und Außenhandelsmonopols des Staates ist sie für den zwischenstaatlichen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zuständig, soweit dieser nicht von der Deutschen Außenhandelsbank AG und der Handelsbank AG durchgeführt wird. Ferner legt sie die Grundsätze für die Abwicklung des Reisezahlungsverkehrs durch die Geschäftsbanken fest. In Abstimmung mit dem Ministerrat der „DDR“ werden durch die Leitung der St. die Umrechnungssätze (Kurse) fremder Währungen zur Währung der „DDR“ (Mark) festgesetzt. Die St. wird durch einen Präsidenten geleitet, dem ein Bankrat als kollektives Beratungsorgan zur Seite steht. Der Präsident wird vom Ministerrat berufen und abberufen. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 601 Staatsarchive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbeteiligung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Durch Gesetz vom 1. 12. 1967 (GBl. I, S. 132) wurde zur Wahrnehmung der Zentralbankaufgaben die „Staatsbank der DDR“ gegründet. Sie ist Nachfolger des innerhalb der früheren Deutschen Notenbank mit Zentralbankaufgaben befaßten Bankenbereiches. Mit der Gründung der St. und der Industrie- und Handelsbank der DDR wurde die Deutsche Notenbank aufgelöst. Die Aufgaben der neuen St. unterscheiden sich nach Art, Inhalt und Umfang infolge der Verschiedenheit…

DDR A-Z 1969

Leipziger Messe (1969)

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste internationale Messe. Und sie gehört heute wieder nach Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Die LM. findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Die Frühjahrsmesse ist Technische und Konsumgütermesse, die Herbstmesse nur Konsumgütermesse, ergänzt durch Fachausstellungen. An der Vergrößerung der Ausstellungsfläche und der wachsenden Zahl der Aussteller läßt sich die Entwicklung der LM. erkennen. Bei diesen von östlicher Seite gemachten Angaben ist allerdings zu berücksichtigen, daß man bestrebt ist, die Zahl der Aussteller, besonders derjenigen aus dem Ausland, möglichst hoch erscheinen zu lassen. So werden dann Ausstellungen von Firmengruppen und Gemeinschaften sowohl im Messekatalog als auch in der Statistik als Einzelaussteller ausgewiesen. Gegenüber 1963 wies die Zahl der an der Frühjahrsmesse 1968 beteiligten Länder einen Rückgang von 75 auf 65 auf. Von östlicher Seite wird die Bedeutung der LM. für die „Förderung des Internationalen Leistungsvergleiches“ sowie für den Ost-West-Handel (Außenwirtschaft) hervorgehoben. Seit 1963 werden die besten technischen Erzeugnisse und Konsumgüter mit Goldmedaillen und Diplomen ausgezeichnet. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der LM. kaum an den von östlicher Seite gemeldeten Abschlußzahlen abgelesen werden kann, da es sich vielfach nicht um echte Vertragsabschlüsse handelt. Die Umsätze sind planmäßig gebunden, und bereits abgeschlossene Verträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Zusätzliche echte Abschlüsse außerhalb der Planung lassen sich nicht abgrenzen, da nicht zu überprüfen ist, inwieweit die „DDR“ die erforderlichen Reserven für zusätzliche Leistungen freimachen kann. Für die Ostberliner Partei- und Regierungsstellen liegt die Bedeutung der LM. nicht nur auf wirtschaftlichem, sondern vor allem auch auf politischem Gebiet. Erstens geht es ihnen darum, der eigenen Bevölkerung die Erfolge des sozialistischen Aufbaus vor Augen zu führen. Dazu werden Besuche aus Betrieben, Organisationen und Dienststellen zur LM. organisiert, woraus sich die hohen Besucherzahlen erklären: Vor allem aber sehen die Veranstalter der LM. in ihr ein geeignetes Forum, die Zielsetzungen der kommunistischen Außen- u. Deutschlandpolitik zu propagieren und zu praktizieren. Diesen Zielsetzungen war auch die Ausgestaltung der Frühjahrs- und Herbstmesse 1965 als Jubiläumsmesse anläßlich des 800jährigen Bestehens Leipzigs untergeordnet. Auf der Frühjahrsmesse 1968 erklärte in Fortsetzung dieser Politik der stellvertretende Ministerratsvorsitzende Rauchfuß: „Auch hier zur Leipziger Messe können Sie sich davon überzeugen, daß die DDR als souveräner Staat auf stabilen Fundamenten ruht und sich kontinuierlich entwickelt … Mit Interesse verfolgt die Regierung der DDR, daß sich in den führenden Wirtschaftskreisen der kapitali[S. 373]stischen Industrieländer verstärkt die Einsicht durchsetzt, wonach die umfassende Gestaltung der ökonomischen Beziehungen zur DDR den Abschluß langfristiger staatlicher Abkommen und die Errichtung offizieller Handelsvertretungen in den Hauptstädten der Partnerländer erfordert.“ Zwar waren auf den letzten Messen die in früheren Jahren üblichen polemischen Ausfälle der mitteldeutschen Partei- und Regierungsfunktionäre gegen die BRD und die Repräsentanten der westdeutschen Öffentlichkeit weniger laut zu hören, und das gesamte Messeklima wurde von westlichen Beobachtern übereinstimmend als sachlicher bezeichnet, dennoch fehlte es zum Beispiel auch auf der Frühjahrsmesse 1963 nicht an politischen Nadelstichen und Diskriminierungsversuchen gegenüber Westberliner Firmen sowie Firmen aus dem übrigen Bundesgebiet. So durften z. B. zwei Automobilfirmen die von ihnen mitgebrachten Prospekte nicht verteilen, weil darin die Verkaufspreise der Waren genannt waren und damit ein Vergleich mit Kraftfahrzeugpreisen in Mitteldeutschland zuungunsten der „DDR“ ausfiel. Anderen Firmen wurden die ausgelegten Unterlagen versiegelt, weil darin von einem „deutschen Energieverbundnetz in Verbindung zum westlichen Ausland“ die Rede war, während nach Meinung der DDR-Kontrolleure die Bezeichnung „westdeutsches Verbundnetz“ hätte lauten müssen. Verteilungsverbot erhielten in Einzelfällen auch Prospekte, in denen die West-Berliner Firmen in alphabetischer Reihenfolge neben den übrigen Firmen aus dem Bundesgebiet, z. B. aus Köln, Hamburg und München, aufgeführt waren. Geradezu grotesk war es, daß die Druckschriften einer West-Berliner Firma aus der Schlesischen Straße für die Verteilung gesperrt wurden, weil, wie die DDR-Zollbehörden meinten, Schlesien heute nicht mehr existiere. Hinzu kommt, daß die Messestände der rd. 1.200 deutschen Firmen nur von wenigen Funktionären besucht wurden, die wirtschaftlichen und technischen Fachleute auf der östlichen Seite offensichtlich jedoch am Besuch gehindert wurden. So mußte bei einer Reihe von Firmen der Gedanke auftauchen, zukünftig auf die Errichtung aufwendiger Repräsentationsstände zu verzichten und sich, ähnlich wie Firmen des westlichen Auslands, mit einem Gemeinschaftsstand zu begnügen. Die Organisationsleitung der LM. liegt in den Händen des Leipziger Messeamtes, das an die Weisungen der Kammer für Außenhandel bzw. des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel gebunden ist und Außenstellen im Ausland sowie in der BRD unterhält. Aufgabe der Außenstellen ist nicht nur Werbung und Verkauf von Messeausweisen. Sie stellen auch Stützpunkte für die Ausweitung wirtschaftlicher und politischer Beziehungen dar. Bürger der BRD erhalten Messeausweise bei den Vertragsreisebüros der „DDR“ in der BRD sowie an den Kontrollpunkten bei der Anreise nach Leipzig. Hin- und Rückfahrt müssen über denselben Passierpunkt führen, andernfalls ist ein Antrag beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Nach wie vor besteht für Messebesucher aus der BRD ein Mindestgeldumtauschzwang von täglich 25,– DM West, der nur bei Vorzeigen von „Voucher“ entfällt, das sind Hotel- und Reisegutscheine, die bereits in Westmark bei den Vertragsreisebüros in der BRD bezahlt werden müssen und so zur Erhöhung des Westmarkbestandes beitragen. Für die West-Berliner Bevölkerung wurde erstmalig zur Frühjahrsmesse 1968 die Ausgabe von Messeausweisen von dem Nachweis eines besonderen wirtschaftlichen Interesses abhängig gemacht und damit die Zahl der nach Leipzig fahrenden West-Berliner drastisch reduziert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 372–373 Leipzig A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsabzeichen

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1975 1979 1985 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die LM. ist mit ihrer 800jährigen Tradition (Gründung 1165) die älteste internationale Messe. Und sie gehört heute wieder nach Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Die LM. findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Die Frühjahrsmesse ist Technische und Konsumgütermesse, die Herbstmesse nur…

DDR A-Z 1969

Verkehr (1969)

Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Der V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Wiederaufbau ging nur langsam vonstatten. Der Güter-V. erhöhte sich erst ab 1950 in nennenswertem Maße. [S. 674] Verkehrsanteile 1960 (in v. H.) Beim Güter-V. ist der Anteil der Eisenbahn zugunsten des steigenden Güterkraft-V. (Kraftverkehr) in den letzten Jahren zurückgegangen. Die Leistung des Güterkraft-V. soll durch eine noch straffere Organisation weiter erhöht werden. Voraussetzung für das Gelingen dieses Plans sind auch die Produktionssteigerung der Kraftfahrzeugindustrie und die Verbesserung der Straßenverhältnisse. (Straßen) Der Güter-V. wird zentral geplant. Die Verteilung der Transporte auf die Verkehrsträger geschieht durch Bezirks-, Kreis- und Stadttransportausschüsse (Transportausschüsse). Der Werk-V. mit Kraftfahrzeugen auf kurze und mittlere Entfernungen hat steigende Tendenz. Der Berufs- und Reise-V. ist in den letzten Jahren zwar verbessert worden, aber in beiden Bereichen bestehen noch erhebliche Mängel; besonders der Berufs-V. bedarf noch des Ausbaus. Im organisatorischen Aufbau des V. steht das Ministerium für Verkehrswesen an der Spitze mit seinen Hauptverwaltungen für die Reichsbahn — aufgegliedert nach Fachbereichen — und je einer Hauptverwaltung für Kraft-V., Straßenwesen, Binnenschiffahrt und Wasserstraße, See-V, und Hafenwirtschaft und zivile Luftfahrt. Der private Sektor im Güter-V. betrug 1967 noch 11 v. H. der Transportmenge; der Anteil privater Unternehmer am Personen-V. betrug 1–2 v. H. Die Pläne für die Entwicklung des V. bis zum Jahre 1970 sehen vor: Im Personen-V. wird im Nah-V. die Zahl der zu befördernden Personen etwa gleich bleiben. Der Berufs-V. im Nahbereich wird von der Eisenbahn übernommen. Der Motorisierungsgrad der Bevölkerung soll zwar verbessert Werden, wird aber auch 1970 nur einen Bruchteil des Standes in der BRD ausmachen. Die Eisenbahn bleibt wichtigstes Personen-Beförderungsmittel. Der Güter-V. wird bis 1970 gegenüber 1965 um wahrscheinlich 25 v. H. ansteigen. Die Eisenbahn übernimmt alle Transporte über 40 km Entfernung, bei Massengütern auch auf geringere Entfernung. Der Güterkraft-V. arbeitet nur im Nahbereich, er besorgt den Vor- und Nachlauf für die Eisenbahn, Binnenschiffahrt und den Luft-V.; er übernimmt Ferntransporte nur für leichtverderbliche und hochwertige Güter. Der Güterumschlag soll rationalisiert werden. Etwa ein Drittel des Aufwandes für den Gütertransport entfällt auf die Be- und Entladung. Daher werden technisch gut ausgebaute Verkehrsknotenpunkte für den Güterumschlag errichtet. Die Binnenschiffahrt übernimmt weiter die Massengütertransporte im Binnenland. Die Hochseeschiffahrt fährt die Transporte von Außenhandelsgütern, vorwiegend große Partien in Entfernungen von über 500 km. (Schiffahrt, Häfen, Wasserstraßen) Der Luftverkehr fliegt Personen und hochwertige, leichtverderbliche und eilige Güter in kleinen Partien auf große und größte Entfernung. Er wird im Gebiet der „DDR“ nicht weiter ausgebaut. Den steigenden Anforderungen kann der V. nur durch Überbeanspruchung der Menschen und des Materials nachkommen. Für die Entwicklung des V. in den nächsten 15–20 Jahren ist ein Generalverkehrsschema erarbeitet worden. Darauf basierend gibt es Generalverkehrspläne für die V.-Entwicklung in den Bezirken. Folgende Rangordnung der Aufgaben im Verkehrswesen wurden festgelegt: 1. Bau von Autobahnen. 2. Umstellung der Eisenbahn von Dampf- auf Diesel- und elektrische Lokomotiven (Deutsche Reichsbahn), 3. Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Eisenbahnhauptstrecken und der Rangierbahnhöfe. 4. Modernisierung und Automatisierung der Betriebsführung einschl. der Planungs- und Leitungstätigkeit. 4. Einführung des Behälterverkehrs. 5. Entwicklung von Stadtschnellverkehrssystemen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 673–674 Verkaufsnormen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verlagswesen

Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 1985 Der V. wurde durch Kriegseinwirkungen und Demontagen stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Wiederaufbau ging nur langsam vonstatten. Der Güter-V. erhöhte sich erst ab 1950 in nennenswertem Maße. [S. 674] Verkehrsanteile 1960 (in v. H.) Beim Güter-V. ist der Anteil der Eisenbahn zugunsten des steigenden Güterkraft-V. (Kraftverkehr) in den letzten Jahren…

DDR A-Z 1969

Abrüstung (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A.-Politik der DDR ist als ein Teil der Militärpolitik des Warschauer Paktes und der SU zu betrachten. Im „Vorschlag der Regierung der DDR an die Regierungen aller europäischen Staaten über die Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ vom 22. 1. 1966 heißt es: „1. Schrittweise Herbeiführung einer Entspannung in Europa durch Vereinbarung von Rüstungsbeschränkungen, insbesondere durch den Verzicht aller nichtkernwaffenbesitzenden europäischen Staaten auf Kernwaffen in jeder Form. 2. Respektierung der bestehenden Grenzen und strikte Achtung ihrer Unverletzlichkeit; Verzicht auf jedes Streben nach Grenzrevision. 3. Normalisierung der Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten einschließlich der Normalisierung der Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten und den beiden deutschen Staaten“ („Neues Deutschland“ vom 23. 1. 1966). Diese Politik stimmt voll überein mit dem Appell der Budapester Konferenz der Warschauer Pakt-Mächte vom 17. 3. 1969. Zur Herstellung einer „Atmosphäre der Sicherheit und Zusammenarbeit“ wird unter anderem vorgeschlagen: „Europa vor der Gefahr neuer militärischer Konflikte zu bewahren und die Zusammenarbeit zwischen allen europäischen Ländern, unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung, auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Zusammenarbeit zu entwickeln … Eine der Hauptvoraussetzungen für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit ist die Unantastbarkeit der in Europa bestehenden Grenzen, darunter der Oder-Neiße-Grenze sowie der Grenze zwischen der DDR und der westdeutschen Bundesrepublik, der Verzicht der westdeutschen Bundesrepublik auf ihren Anspruch, das ganze deutsche Volk zu vertreten, und ihr Verzicht auf Verfügungsgewalt über Kernwaffen in jeder Form. West-Berlin hat einen besonderen Status und gehört nicht zu Westdeutschland. Ein praktischer Schritt zur Festigung der europäischen Sicherheit wäre das baldige Zusammentreffen von Vertretern aller interessierten europäischen Staaten … Die auf der Tagung vertretenen Staaten rufen alle Länder Europas auf, für die Einberufung einer gesamteuropäischen Konferenz zusammenzuarbeiten …“ Dazu erklärte Ulbricht in einer Botschaft an das „Welttreffen des Friedens“ in Ostberlin im Juni 1969: „Die Organisierung einer Staatskonferenz entsprechend dem Vorschlag des Budapester Appells der Staaten des Warschauer Vertrages ist der Weg zur europäischen Sicherheit. Die Deutsche Demokratische Republik setzt sich gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten des Warschauer Vertrages dafür ein, daß diese friedliche, demokratische Alternative für das weitere Schicksal Europas von allen europäischen Völkern und Regierungen unterstützt wird. Wir stellen keinerlei Vorbedingungen für das Zustandekommen einer solchen Konferenz, an der alle europäischen Staaten gleichberechtigt teilnehmen sollen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 10 Ablieferungssoll A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Absatz

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A.-Politik der DDR ist als ein Teil der Militärpolitik des Warschauer Paktes und der SU zu betrachten. Im „Vorschlag der Regierung der DDR an die Regierungen aller europäischen Staaten über die Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ vom 22. 1. 1966 heißt es: „1. Schrittweise Herbeiführung einer Entspannung in Europa durch Vereinbarung von Rüstungsbeschränkungen, insbesondere durch den Verzicht aller…

DDR A-Z 1969

Rahmenkollektivvertrag (1969)

Siehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 Der R. diente ursprünglich dazu, Richtlinien für die Betriebskollektivverträge aufzustellen. Von 1958 bis 1956 waren sie durch die Musterbetriebskollektivverträge abgelöst. Seit 1958 werden lohnpolitische Maßnahmen, die vorher durch VO des Ministerrats festgelegt wurden, von diesem nur noch im Grundsatz beschlossen. Einzelheiten wurden Rahmenverträgen überlassen, die zwischen den Industrie-Gewerkschaften und der Staatlichen Plankommission abzuschließen waren. § 17 des Gesetzbuches der Arbeit n. F. bestimmt, daß zwischen den zentralen Organen des Staatsapparates, den Räten der Bezirke oder den zentralen Organen der sozialistischen Genossenschaften und dem Bundesvorstand des FDGB oder den Zentralvorständen der Industrie-Gewerkschaften und Gewerkschaften oder den Bezirksvorständen des FDGB R. abgeschlossen werden können. Die R. sollen die besonderen Arbeits- und Lohnbedingungen für Bereiche der Volkswirtschaft, für Personengruppen oder für bestimmte Gebiete enthalten. Sie sind allgemein verbindlich und treten mit dem Tage der Registrierung bei der Kommission für Arbeit und Löhne in Kraft. Wegen der Abhängigkeit des FDGB und des Staatsapparates von der SED drücken die R. genau wie die arbeitsrechtlichen Gesetze und Verordnungen nur den Willen dieser Partei aus und haben daher mit einem autonomen, kollektiven Arbeitsrecht nichts gemeinsam außer der Bezeichnung. (Arbeitsrecht) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 506 Radebeul A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rahnsdorfer Gespräche

Siehe auch: Rahmenkollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rahmenkollektivvertrag (RKV): 1975 1979 1985 Der R. diente ursprünglich dazu, Richtlinien für die Betriebskollektivverträge aufzustellen. Von 1958 bis 1956 waren sie durch die Musterbetriebskollektivverträge abgelöst. Seit 1958 werden lohnpolitische Maßnahmen, die vorher durch VO des Ministerrats festgelegt wurden, von diesem nur noch im Grundsatz beschlossen. Einzelheiten wurden Rahmenverträgen…

DDR A-Z 1969

Filmwesen (1969)

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sinne der Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. von den Kommunisten als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. In den ersten Jahren nach 1945 beherrschte eine sowjetische Filmverleihgesellschaft, die Sovexportfilm, das Filmgeschäft in der SBZ (Verleih, Import und Theater); die SED und der von ihr gesteuerte Staatsapparat übernahmen die Ansätze eines Filmmonopols und bauten es systematisch aus. Seit Okt. 1958 lag die Steuerung des F. bei [S. 205]der VVB Film, die dem Ministerium für Kultur unterstand; im März 1962 trat an deren Stelle eine Hauptverwaltung Film dieses Ministeriums (Leiter und stellv. Kulturminister bis Febr. 1966 Günter Witt, seitdem Dr. Wilfried Maass). Zu den von der VVB Film gelenkten Betrieben und Instituten gehörten nicht nur die fünf Studios der DEFA, die das Filmherstellungsmonopol innehat, einige weitere volkseigene technische Betriebe, der VEB Progress Film-Vertrieb, der VEB DEFA-Außenhandel (beide ebenfalls als Monopole arbeitend), sondern auch das Staatliche Filmarchiv, die Deutsche Hochschule für Filmkunst (Rektor Prof. Dr. Konrad Schwalbe) mit der Ingenieurschule für Filmtechnik in Babelsberg sowie die Zentralschule für Lichtspielwesen in Neustrelitz (mit Außenstelle in Wernigerode) für Theaterleiter, Filmvorführer und „Meister der Wiedergabetechnik“. Die Lage der monopolisierten und staatlich dirigierten Filmproduktion zwischen den ideologischen Anforderungen auf der einen Seite und dem Auftrag, das Publikum zu unterhalten und die Theater zu füllen, auf der anderen ist prekär und ein Anlaß zu immer wiederkehrenden Krisen und Auseinandersetzungen. 1958 riefen besonders die Ausstrahlungen des Neorealismus die SED auf den Plan; eine von ihr einberufene Filmkonferenz (Juli 1958), von Abusch als „Kampfkonferenz für die Höherentwicklung unserer sozialistischen Filmkunst“ bezeichnet, forderte im Anschluß an Empfehlungen der Kulturkommission beim ZK die Rückkehr zur „schöpferischen Methode des sozialistischen ➝Realismus. In den Jahren 1965/66 entstand infolge des verschärften kulturpolitischen Kurses, der durch das 11. Plenum des ZK der SED eingeleitet worden war, eine neue ideologische Krise für das Filmschaffen, die zu erheblichen Eingriffen in die Planung und Produktion, Veränderungen bei den leitenden „Kadern“, Selbstkritiken und vor allem zur Gründung des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden führte. Die ideologische Linie des mitteldeutschen Spielfilms muß sich aber neuerdings nicht nur gegen den Westen, sondern auch gegen die undoktrinäre Entwicklung und das beachtliche Niveau östlicher, vor allem polnischer und tschechischer Produktionen, behaupten, von denen manche auch aus ideologischen Gründen durch die zuständigen Gremien der SED abgelehnt werden. Verband der Film- und Fernsehschaffenden Der Verband wurde am 21./22. 1. 1967 gegründet und trat an die Stelle des Clubs der Filmschaffenden. Im Entwurf der Grundsätze für die ideologisch-politische Orientierung des Verbandes wurden die „Rückschläge und Fehlleistungen“ seit 1962 auf „vermeidbare ideologische Fehler“ zurückgeführt; vor allem seien verschiedene Mitarbeiter „gewollt oder ungewollt auf die destruktive Ebene einer skeptizistischen Weltbetrachtung abgeglitten“. Der Verband will „parteiliche und volksverbundene, künstlerisch überzeugende Auseinandersetzung mit dem Werden und Wachsen sozialistischer Menschen zur Hauptlinie des DEFA-Spielfilmschaffens“ machen. Der Verband soll also die kulturpolitische Linie der SED bei den Filmschaffenden in ähnlicher Weise durchsetzen wie die „gesellschaftlichen“ Verbände der Schriftsteller, bildenden Künstler, Komponisten; Präsident wurde der Dokumentarfilmregisseur Andrew Thorndike, Vizepräsident der Regisseur Michael Tschosno-Hell. <DEFA> Die DEFA (ursprünglich Deutsche Film-A.G., jetzt Deutsche Filmgesellschaft m.b.H., von der SMAD lizenziert am 17. 5. 1946) übt das staatliche Filmherstellungsmonopol aus und verfügt in Babelsberg bei Potsdam über das größte Ateliergelände Europas. In 20 Jahren ihres Bestehens produzierte sie rd. 300 Spielfilme, 100 Fernsehfilme, rd. 1.500 populärwissenschaftliche Filme und über 100 Trickfilme, außerdem in regelmäßiger Folge die Wochenschau „Der Augenzeuge“ und politisch-satirische Kurzfilme, die unter der Spitzmarke „Das Stacheltier“ laufen. In den DEFA-Ateliers werden außerdem in großem Umfange ausländische Filme und Fernsehspiele synchronisiert. Die Spielfilmproduktion schwankte zwischen 6 und 28 Filmen im Jahr; in diesen Schwankungen spiegeln sich vor allem politisch-ideologische Schwierigkeiten wider. 1965 wurden 15 Spielfilme hergestellt, doch mußten infolge der Verhärtung des kulturpolitischen Kurses der SED um die Jahreswende 1965/66 nicht weniger als zehn Filme im Werte von etwa 10 Mill. M abgesetzt werden; von den Regisseuren übte Prof. Kurt Maetzig, der zu den ursprünglichen Lizenzträgern und führenden Regisseuren der DEFA gehört, Selbstkritik. 1966 brachte die DEFA nur 9 Spielfilme, außerdem 19 Dokumentarfilme, 12 Trick- und 25 populärwissenschaftliche Filme heraus. 1967 waren 14 Spielfilme im Atelier, 14 weitere geplant. Zu den Filmen, an denen sich die Kritik der SED im Jahr 1965 besonders entzündete, gehörten „Das Kaninchen bin ich“ (Regie Kurt Maetzig nach einem Szenarium von Manfred Bieler), „Denk bloß nicht, ich heule“ (Regie Frank Vogel, Drehbuch Manfred Freitag und Joachim Nestler) und „Der Frühling braucht Zeit“ (Regie Günter Stahnke, am Drehbuch beteiligt H. O. Lauterbach und Konrad Schwalbe, der Rektor der Filmhochschule). Die gesteuerte Diskussion der Schwächen und Mängel des Filmschaffens, die meist in dem Vorwurf des „Skeptizismus“ kulminiert, zog sich über viele Monate hin. Von gesamtdeutschen Beziehungen auf dem Gebiet der Filmproduktion kann z. Z. kaum die Rede sein; immerhin drehte die DEFA einen Film „Irrlicht und Feuer“ nach dem gleichnamigen Roman des im Ruhrgebiet ansässigen Autors Max von der Grün und leistete dem Hamburger Produzenten Walter Koppel technische Hilfe bei Außenaufnahmen in Mecklenburg für einen Film nach Ehm Welks Roman „Die Heiden von Kummorow“. <Filmtheater.> Fast alle Filmtheater in der „DDR“ wurden entschädigungslos enteignet; die volkseigenen (Volkseigentum) sind zum kleineren Teil im VEB Filmtheater, zum weitaus größeren in den „Volkseigenen Kreislichtspielbetrieben“ zusammengefaßt. 1966 gab es 924 (1961: 1.327) stationäre Theater und 853 Dorfkinos, und es fanden im ganzen 1,1 Mill. Vorstellungen mit rd. 99 Mill. Besuchern statt (1962 noch rd. 2 Mill. Vorstellungen mit rd. 191 Mill. Be[S. 206]suchern). Der Rückgang der Zahlen der Theater, Vorstellungen und Besucher entspricht der allgemeinen, vor allem durch die Ausbreitung des Fernsehens bestimmten Tendenz. Einen beträchtlichen Teil des Programms der Theater bilden selbstverständlich ausländische Filme, unter denen die des Ostblocks an Zahl, diejenigen westlicher Provenienz im Kassenerfolg an der Spitze zu stehen scheinen. Die Frequenz wie auch die Auswertung „fortschrittlicher“ Filme soll durch Filmaktivs oder Besucherräte („kontrollierende Organe der Arbeiterklasse“) unterstützt werden. Obschon nicht wenige Filme mitteldeutscher Produktion zum Vertrieb in der BRD zugelassen werden, hat das Publikum doch nur selten Gelegenheit, solche zu sehen, weil die zugelassenen Spielfilme seinen Ansprüchen häufig nicht genügen oder die dem Alltagsleben der Menschen drüben entnommenen Probleme ihm fremd sind. Tendenziöse Einschläge selbst bei scheinbar unverfänglichen Themen beeinträchtigen auch den angestrebten Export in die Länder des Westens. Zeitschriften: „film, Wissenschaftliche Mitteilungen“, „Filmspiegel“, „Filmkurier“. Literaturangaben Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 204–206 Filmarchiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finalproduktion

Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sinne der Worte Stalins: „Der Film ist das gewaltigste Mittel zur Einwirkung auf die Massen. Wir müssen ihn in die Hand bekommen“, wird das F. von den Kommunisten als ein Hauptinstrument der Bewußtseinsbildung, der Agitation und Propaganda betrachtet und behandelt. In den ersten Jahren nach 1945 beherrschte eine sowjetische Filmverleihgesellschaft, die Sovexportfilm, das Filmgeschäft…

DDR A-Z 1969

Genossenschaften (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der individuellen Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen Revolution im Jahre 1917 (besonders in der Landwirtschaft) und die die politische Macht der Bolschewisten bedrohende Wirtschaftskrise Anfang der zwanziger Jahre haben zu einer Änderung der Marxschen Auffassung von der Bedeutung der G. geführt. Das auf diesem historischen Hintergrund von Lenin formulierte evolutorische „Genossenschaftsprogramm“ ist für Mitteldeutschland seit 1945 gültig: Die selbständig Wirtschaftenden sollen über die Vergenossenschaftung der Handels- und Kreditfunktionen („einfache“ G.) zur Vergenossenschaftung der Produktion (Produktions-G. = „höhere“ G.) geführt werden. a) Auf der Grundlage dieser Lehre gelangten die nach dem Zusammenbruch bestehenden G. — nahezu ausschließlich Handels- und Kredit-G. — zu erhöhter Bedeutung. Die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wurde ihnen schon 1945 bzw. Anfang 1946 durch SMAD-Befehl gestattet. Die G. konnten entsprechend ihren traditionellen Prinzipien (Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung) arbeiten. Eine rege Werbung erhöhte die Zahl der Mitglieder. Der Nutzen der G. für das kommun. System lag in den ersten Jahren auf wirtschaftlichem Gebiet. Die G. übernahmen teilweise die Kreditfunktionen der geschlossenen Banken und besonders die Handelsfunktionen des liquidierten privaten Großhandels bis zum Aufbau eines leistungsfähigen staatlichen Handels- und Kreditapparates. In dieser Periode konnten die G. ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausdehnen und z. T. eine Monopolstellung erreichen (z. B. erfolgte die Düngemittelzuteilung ausschließlich über G.). Im Rahmen der 1948 beginnenden Wirtschaftsplanung hatten die G. organisatorische Aufgaben zu übernehmen (Aufschlüsselung der Pläne, statistische Berichterstattung, Versorgung der Betriebe mit Produktionsmitteln usw.). Gleichzeitig wurde ihre gesamte Wirtschaftstätigkeit in die zentrale Planung einbezogen. Parallel dieser Entwicklung erfolgte die Einengung und Beseitigung der genossenschaftlichen Demokratie durch Übernahme zentraler Positionen innerhalb der G. durch systemfreundliche Funktionäre. Die G. verloren also ihre wirtschaftliche Selbständigkeit und wurden zur Aufgabe ihrer Prinzipien gezwungen. Sie hörten auf, G. im traditionellen (westlichen) Sinne zu sein. Zwar behielten sie ihre wirtschaftlichen Funktionen — diese blieben Grundlage ihrer Macht den Mitgliedern gegenüber —, jedoch trat nun ihr gesellschaftspolitischer Nutzen für das System in den Vordergrund: Über die G. erfolgte der Angriff der SED auf die kleinen und mittleren selbständigen Existenzen. Mehr und mehr war es — seit 1948/50 — Aufgabe der G., die (Wirtschafts-)Politik der Partei ihren Mitgliedern gegenüber zu vertreten und durchzusetzen. Seit Beginn der Kollektivierung 1952 bedeutete das insbesondere, die G.-Mitglieder zum Eintritt in PG zu bewegen. In dem Maße, wie die Bildung von PG fortschritt, wurden traditionelle G. überflüssig. Ihre Einrichtungen wurden, in der Regel unter Ausschluß der Liquidation der G., von den neu gebildeten PG übernommen. Zu den G., die nach 1945 in diesem Sinne tätig waren, zählten vor allem die Raiffeisen-G. (ländliche ➝Genossenschaften) und die Einkaufs- und Liefer-G. des Handwerks. b) Während die Existenz der Handels- und Kredit-G. mit der Vollendung des „Aufbaus [S. 235]des Sozialismus“ endet, sind die Produktionsgenossenschaften (PG) ein Endziel dieser Entwicklungsperiode. Ihrer formalen Struktur nach sind sie mit den traditionellen Produktiv-G. identisch. Wie bei diesen ist ihr Ziel, selbständig Wirtschaftende als Mitglieder zu gewinnen. Während aber die traditionelle Produktivgenossenschaft durch Vergenossenschaftung von Produktionsfunktionen die Rentabilität der Betriebe verbessern und so die Selbständigkeit der Mitglieder erhalten will (bzw. Unselbständigen durch Teilnahme an Unternehmerfunktion und Unternehmerlohn eine relative Selbständigkeit ermöglichen will), stehen die „sozialistischen“ PG im Dienst des kollektiven Erwerbs mit dem Ziel, die Selbständigkeit der Mitglieder zu beseitigen. Die Methode ist der Entzug der individuellen Verfügungsgewalt über die in Privateigentum stehenden materiellen Produktionsfaktoren (Boden, Kapital) durch Einbringen in die „G.“ (genossenschaftlich-sozialistisches Eigentum) und die Übertragung der Unternehmerfunktion auf das Kollektiv, wobei dieses durch systemfreundliche Personen repräsentiert werden soll. Als Besonderheit ist zu bemerken, daß in den landwirtschaftlichen PG aller kommun. Länder mit Ausnahme der SU der in die PG eingebrachte Boden rechtlich Privateigentum geblieben ist. Diese Tatsache hat jedoch nur formale Bedeutung, sie soll dem „Besitzinstinkt“ der „kleinen Warenproduzenten“ (z. B. Bauern, Handwerker) Rechnung tragen. Der totale Entzug der Verfügungsgewalt und die praktische Unmöglichkeit des Austritts aus der PG bedeuten de facto Enteignung. Die PG haben also die Aufgabe, den Selbständigen die wirtschaftliche Basis ihrer Selbständigkeit zu entziehen und sie dadurch in wirtschaftliche, politische und schließlich persönliche Abhängigkeit vom kommun. (Wirtschafts-) System zu bringen. Da sich die angesprochenen Schichten gegen diese wirtschaftliche Entmachtung und den persönlichen Freiheitsentzug wehren, jedenfalls aber nicht freiwillig in PG eintreten, werden wirtschaftliche Anreize (z. B. Steuervergünstigungen, bevorzugte Belieferung mit Produktionsmitteln, hohe Preise für die Produkte, billige Kredite), politische und psychologische Druckmittel angewandt. H-Zwangskollektivierung) Rein ökonomisch sind die PG in der kommun. Planwirtschaft besser zu handhaben: sie lassen sich wegen ihrer Größe besser in die Volkswirtschaftspläne einbeziehen und von innen und außen ― sowohl wirtschaftlich (Planerfüllung) als auch politisch ― leichter kontrollieren als Individualbetriebe. Die Kontrollmöglichkeit von außen kann noch dadurch erhöht werden, daß der Produktionsfaktor Kapital sich ganz oder teilweise im Eigentum des Staates befindet (LPG, MTS). Die zentrale Aufgabe der PG ist die Erfüllung der durch die Volkswirtschaftspläne vorgegebenen Produktionsziele. Im einzelnen bestehen Landwirtschaftliche PG, PG des Handwerks, PG werktätiger Fischer (Fischerei), Gärtner-PG (Gartenbau). Aus den genannten Gründen ist die PG auch in neue Bereiche vorgedrungen; so gibt es z. B. PG der Künstler und „Kollegien der Rechtsanwälte“ (Rechtsanwaltschaft). c) Eine Sonderstellung in diesem System nehmen die Konsumgenossenschaften ein. Sie sind die einzigen G., die Nichtselbständige als Mitgl. haben. Sie sind einerseits eine politische Massenorganisation und haben andererseits innerhalb des staatlichen (Güter-) Verteilungsapparates die Aufgabe, bestimmte Funktionen zu erfüllen. (Handel) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 234–235 Genex GmbH A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaften, Ländliche

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 G. im traditionellen Sinne sind Vereinigungen zur Förderung des Erwerbs und der individuellen Wirtschaft ihrer Mitgl. auf freiwilliger Grundlage. Diese G. — auch die Produktions-G. (PG) — lehnte Marx grundsätzlich ab, und zwar nicht nur die G. in ihrer damaligen historischen Form, sondern die G. als sozialökonomisches Strukturelement überhaupt. Die historischen Verhältnisse in Rußland z. Z. der bolschewistischen…

DDR A-Z 1969

Wirtschaftswissenschaften (1969)

Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1975 1979 1985 Unter W. werden Wissenschaften verstanden, die wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Prozesse und Erscheinungen untersuchen und „ökonomische Gesetze“ in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen erforschen. Sie umfassen Forschung und Lehre. Zu den W. des Sozialismus werden gezählt: 1) die Politische Ökonomie, 2) eine „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“, 3) eine „sozialistische Betriebswirtschaftslehre“, 4) eine Lehre der sozialistischen Wirtschaftsführung, 5) Spezialdisziplinen wie Industrieökonomie, Agrarökonomik und Finanzökonomik, 5) Disziplinen im Grenzbereich zu anderen Wissenschaften wie Wirtschaftsstatistik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsgeographie. Die W. beschränkten sich lange auf die aus dem Russischen übersetzte Politische Ökonomie als einer normativistischen Lehre auf der Grundlage — wie als Bestandteil — des Marxismus-Leninismus. Für die Planung, Leitung und Kontrolle eines industriellen Wirtschaftssystems erwies sie sich als nicht ausreichend, so daß die Anwendung von Ergebnissen und Methoden der W. aus ande[S. 737]ren Ländern und Gesellschaftssystemen diskutiert und experimentiert wird. So sind heute auch Versuche feststellbar, durch empirische und ansatzweise „wertfreie“ Untersuchungen die Daten und Strukturen der wirtschaftlich-sozialen Abläufe in einer Industriegesellschaft besonderer Art zu gewinnen. Dies geschieht im Rahmen einer besonders seit Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 geforderten „schöpferischen Weiterentwicklung“ der W., speziell der „ökonomischen Lehren des Sozialismus und des Übergangs zum Kommunismus“. In erster Linie erfolgt die Weiterentwicklung durch die Anwendung der Mathematik, entweder zur Formalisierung ökonomischer Strukturen (z. B. in der Form der Verflechtungsbilanzen) oder als Operationsforschung. Durch das NÖS bzw. ÖSS erfuhren die W. eine Aufwertung. Die wesentlichen Aufgaben der W. sind: 1) Grundlagen für die Beratung der Wirtschaftspolitik der SED und des Ministerrats zu schaffen; 2) neue Erkenntnisse, Analysen und Vorschläge für die Lösung grundsätzlicher und aktueller Fragestellungen bereitzustellen; 3) Wissenschaftler und Fachleute für die verschiedenen Wirtschaftsbereiche und die wirtschaftspolitische Leitung und Planung aus- und weiterzubilden. Gegenstand der Forschung sowie der auszubauenden Lehre sind vor allem die durch das NÖS aufgeworfenen Probleme, z. B. des stetigen Wachstums, des Verhältnisses von zentraler zu dezentraler und direkter zu indirekter Planung, der Bestimmung von Effektivitätskriterien, der Leitung von Betrieben und Wirtschaftsorganisationen, der Kostenrechnung und Preisbildung, der Kombination widersprüchlicher wirtschaftspolitischer Ziele. Als allgemeines Kriterium für die Forschung wie für die W. insgesamt wird die Nutzanwendung in der Praxis gesehen. Die W. sind an fast allen Universitäten vertreten, ferner an einer Reihe spezieller Hochschulen (z. B. Hochschule für Landwirtschaft Bernburg) und Fachschulen. Wirtschaftswissenschaftliche Forschung wird auch an den Industrieinstituten der Ministerien, VVB und Großbetriebe durchgeführt. Von herausragender Bedeutung sind die Hochschule für Ökonomie in Berlin-Karlshorst und das Institut für Wirtschaftswissenschaften der Deutschen Akademie der Wissenschaften. Leitende Institutionen für die W. sind das Institut für Gesellschaftswissenschaften und das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED. Im Bereich des Staatsapparates sind es der Beirat für ökonomische Forschung, das ökonomische Forschungsinstitut — beides bei der SPK — und das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. 12.328 Studenten hatten 1967 W. — einschließlich Ingenieurökonomie — belegt, darunter 6.198 im Fernstudium („Stat. Jahrbuch der DDR 1968“, S. 472). (Planung, WirtschaftV Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 736–737 Wirtschaftswerbung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog

Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1975 1979 1985 Unter W. werden Wissenschaften verstanden, die wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Prozesse und Erscheinungen untersuchen und „ökonomische Gesetze“ in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen erforschen. Sie umfassen Forschung und Lehre. Zu den W. des Sozialismus werden gezählt: 1) die Politische Ökonomie, 2) eine „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“, 3) eine…

DDR A-Z 1969

Wissenschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Kommunisten sehen im Marxismus-Leninismus die höchste Stufe wissenschaftlicher Erkenntnis. An diesem Gerüst (Philosophie) haben sich daher alle Fachdisziplinen zu orientieren. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der parteilichen Ordnung, der Mobilisierung und „Anleitung“ der Machtunterworfenen und der Bekämpfung des „Klassenfeindes“. Die theoretische Grundlage der kommun. W. ist der Dialektische und Historische Materialismus. Die dialektische Methode gilt als die Universalmethode für alle Fach-W. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit des Denkens, sind die Wissenschaftler gezwungen, die kommun. Machtordnung und ihre Ideologie bedingungslos zu bejahen. Jede Abweichung von diesem Prinzip unter Berufung auf die Objektivität der W. wird als bürgerlicher Objektivismus bekämpft. Das ebenfalls verbindliche Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis zielt auf den bewußten Einsatz der W. für die Erhaltung des „sozialistischen Staates“ und für die Stärkung seiner wirtschaftlichen Produktionskraft. (Koexistenz, Wirtschaft) Die marxistisch-leninistische W. unterscheidet zwischen Natur- und Gesellschafts-W. Während die Natur-W. im kommun. Machtbereich den Zusammenhang mit der internationalen Forschung zu wahren versuchen, haben sich die Gesellschaftswissenschaften mit Hinweis auf den hier grundsätzlich gegebenen „Klassencharakter“ weitgehend von ihr getrennt, ein Prozeß, der auch mit der Etablierung einer Fülle empirischer Sozialwissenschaften seit 1960 nicht grundsätzlich verändert zu sein scheint. Um der Macht- und Wirtschaftspolitik dienstbar zu sein, wird die W., besonders die Forschung, genauso wie die ökonomische Produktion und in engstem Zusammenhang mit ihr, einer umfassenden Planung unterworfen. Im Parteiprogramm der SED wird die vollständige Umwandlung der W. in eine „unmittelbare Produktivkraft“ als eine der wichtigsten Aufgaben des „umfassenden Aufbaus des Sozialismus“ bezeichnet. Das ZK mit seinem Politbüro legt die Grundlinien für die Entwicklung der W. fest, die als Instrument der Partei den „Aufbau des Sozialismus zu vollenden und die Bedingungen für den späteren Übergang zum Kommunismus vorzubereiten“ hat. Der Ministerrat ist das für den [S. 738]gesamten volkswirtschaftl. Reproduktionsprozeß verantwortliche zentrale Organ. Die wichtigsten Träger der Planung der W. sind ferner die Staatliche Plankommission, der Forschungsrat der DDR, das Ministerium für Wissenschaft und Technik, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. *: Universitäten und Hochschulen in der Sowjetzone. 4., erw. Aufl. (FB) 1964. 69 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 737–738 Wismut-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftler des Volkes, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Kommunisten sehen im Marxismus-Leninismus die höchste Stufe wissenschaftlicher Erkenntnis. An diesem Gerüst (Philosophie) haben sich daher alle Fachdisziplinen zu orientieren. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der parteilichen Ordnung, der Mobilisierung und…

DDR A-Z 1969

Arbeitslosenversicherung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Weil es im anderen Teil Deutschlands keine Arbeitslosigkeit gibt, ist die A. von untergeordneter Bedeutung. Rechtsgrundlage der A. ist die VO über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ostberlin, S. 103). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstan[S. 37]des des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge soll dem Zwecke der A. zugute kommen. Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8. Tage der registrierten Arbeitslosigkeit an für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u.a. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,53 M 1,20 M täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 M auf höchstens 2 M täglich. Familienzuschläge werden für Kinder, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter von über 60 Jahren und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0,35 M täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 M, in den übrigen Orten in Höhe von 10 M monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 M wöchentlich übersteigt. Für Ostberlin gelten höhere Sätze. Die Unterstützung wird seit Auflösung der Arbeitsämter von der Verwaltung der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) ausgezahlt. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 36–37 Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitslosigkeit

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Weil es im anderen Teil Deutschlands keine Arbeitslosigkeit gibt, ist die A. von untergeordneter Bedeutung. Rechtsgrundlage der A. ist die VO über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ostberlin, S. 103). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstan[S. 37]des des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem…

DDR A-Z 1969

Jugend (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 309]Die SED muß — wie jede politische Führungsgruppe — aus Gründen der Kontinuität ihrer Herrschaft die junge Generation innerhalb ihres Machtbereiches durch Vermittlung systemstabilisierender Normen in das politische System integrieren. Dieso Normen sind u.a.: Staatsbürgerbewußtsein (Patriotismus, „Verteidigungsbereitschaft“), sozialistisches ➝Bewußtsein (Marxismus-Leninismus, „proletarischer Internationalismus“), Liebe zur Arbeit („sozialistische Arbeitsmoral“), Lernbereitschaft (Streben nach beruflichem Aufstieg) sowie „sauberes moralisches Verhalten“ (sozialistische ➝Moral). Die SED postuliert zwischen Partei und J. — in ihrem Selbstverständnis getreu marxistisch-leninistischen Grundsätzen — ein „unverbrüchliches Vertrauensverhältnis“, das die Übertragung „hoher Verantwortung“ bei der Vollendung des Sozialismus und der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution rechtfertige. Indem sie die J. als „Hausherrn von morgen“ und als „Schrittmacher für das Neue“ bezeichnet, bemüht sie sich, den Willen der Jugendlichen zur Identifizierung mit der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu wecken und ihre Einsatzbereitschaft zu aktivieren. Die formalen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der künftigen Hausherrenfunktion sind durch Art. 20, Abs. 3 der Verfassung vom 6. 4. 1968 gegeben. Dort heißt es: „Die J. wird in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert. Sie hat alle Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Ordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen.“ Den bürgerlichen Individualismus ablehnend, wird der „sozialistische Kollektivismus“ zum Erziehungsideal erklärt, der einerseits die Selbsterziehung der J. zum normgemäßen, d.h. sozialistischen Verhalten impliziert, andererseits aber die Bindung an die politisch und gesellschaftlich aktive Lern- und Arbeitsgruppe (z. B. an die FDJ-Grundorganisation, an das J.-Kollektiv bzw. die J.-Brigade im Betrieb) für unerläßlich erachtet. Um schwer kontrollierbare negative Einflüsse (z. B. durch westliche Funk- und Fernsehsendungen und westliche Literatur) auszuschalten, soll der Erziehungsprozeß, der im Zusammenwirken von Elternhaus, Schule und J.-Organisation zu erfolgen hat, nicht dem Selbstlauf überlassen bleiben. <Jugendpolitik> Allgemeine Voraussetzung für die Teilnahme der J. am öffentlichen Loben bildet das durch die Festlegung des Mündigkeits- bzw. Wahlberechtigungsalters auf 18 bzw. 21 Jahre formal, vorwiegend über die FDJ in gewisser Weise auch materiell gesicherte Kontroll-, Mitsprache- und Vertretungsrecht im politisch-staatlichen und wirtschaftlichen Bereich. Schwerpunkt der J.-Politik der SED war und ist der schul- und bildungspolitische Sektor. So gehörten 1967 32.380 junge Menschen den Volksvertretungen an. Von den Werksdirektoren waren 8,7 v. H., von den technischen Direktoren 34,5 v. H. und von den ökonomischen Direktoren 25 v. H. unter 35 Jahre alt. („Junge Generation“, 4/1967). Als auf diesem Gebiet bereits erreichte Erfolge gelten a) die Beseitigung des Bildungsprivilegs durch die „antifaschistisch-demokratische Schulreform“ (Schaffung der Einheitsschule und Einrichtung vollausgebauter Zentralschulen auf dem Lande), b) die Verbesserung und Neugestaltung des Schul- und Ausbildungssystems vor allem durch die Einführung des polytechnischen Unterrichts und die Verlängerung der allgemeinen Schulpflicht auf zehn Jahre (Erziehungs- und Bildungswesen). Auf arbeitsrechtlichem Gebiet konkretisierte sich die J.-Politik der SED zunächst in dem bereits im Arbeitsgesetz vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349) niedergelegten und in Art. 24 der Verfassung von 1968 ebenfalls enthaltenen Prinzip, daß Jugendliche daß Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung haben. Ferner gelten für Jugendliche besondere Arbeitsschutzanordnungen und Arbeitszeitregelungen (Jugendarbeit). Bedeutsamer sind die über die erwähnten Maßnahmen hinausgehenden Bestimmungen zur beruflichen Ausbildung und vor allem die spezifischen Förderungsmaßnahmen, die im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) angeordnet werden. In jährlich zwischen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und Betriebsleiter unter aktiver Beteiligung der FDJ im Rahmen des Betriebskollektivvertrages abzuschließenden Jugendförderungsplänen soll die J. befähigt werden, ihren Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu leisten. Dieser Beitrag besteht etwa in der Übernahme von Ju[S. 310]gendobjekten (z. B. Einrichtung neuer Produktionsanlagen, Entwicklung und Erprobung neuer Produktionsmethoden, im Wert exakt abrechenbar nach den allgemeinen Prinzipien der Kostenrechnung), in der Austragung von Leistungswettbewerben zwischen J.-Brigaden („Schrittmacherbewegung“, Messe der Meister von morgen; im Hochschulbereich: Studentenwettstreite und Leistungsschauen) oder in der Unterstützung der Qualifizierungspropaganda der SED. Weiterhin sollen Jugendliche in Leitungsfunktionen eingesetzt und bei vorhandener Begabung vom Betrieb zum Hoch- oder Fachschulstudium delegiert werden. Seit dem VI. Parteitag ist die J.-Politik der SED spürbar intensiviert worden, da die Einführung des NÖS eine Orientierung auf neue, die Effektivität des Systems im allgemeinen und die Arbeitsproduktivität im besonderen steigernden Wissenschaftsgebiete (z. B. Kybernetik, Operationsforschung) eine Neubestimmung des Ausbildungsinhalts und eine Neustrukturierung der herkömmlichen Ausbildungsorganisation erforderte. Dementsprechend konzentriert sich seitdem die Aktivität der Partei vorwiegend auf die Rolle, die die J. in dem Umwandlungsprozeß übernehmen soll, und auf die Maßnahmen, sie bewußtseinsmäßig und fachlich darauf vorzubereiten. Zunächst im Jugendkommuniqué vom 21. 9. 1963 programmatisch formuliert, erfuhren die jugendpolitischen Vorstellungen der SED eine Spezifizierung im Jugendgesetz und im Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem, das folgerichtig die im GBA im grundsätzlichen enthaltenen Bestimmungen zur Berufsausbildung aufnimmt und sowohl Ausbildungswege wie Verantwortlichkeiten präzisiert. Gegenüber dem J.-Kommuniqué, das „die Stunde der … jungen Facharbeiter, Genossenschaftsbäuerinnen, Techniker, Lehrerinnen, Ingenieure“ und weiterer Spezialisten für gekommen erklärt, weisen jüngere Verlautbarungen der SED wieder in stärkerem Maße auf die Notwendigkeit der politisch-ideologischen Erziehung der J. hin, die das Fachwissen einschließen und nicht neben diesem stehen soll, um eine politisch konsequenzenreiche Verselbständigung des Sachverstandes zu verhindern. Dabei wird auf die Verantwortung der Grundorganisationen und Parteileitungen der SED für die klassenmäßige Erziehung der J. hingewiesen. Sie sollen sich vor allem um die Rolle und Wirksamkeit der FDJ und deren praktische Arbeit mit der J. kümmern. Im Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 („Neues Deutschland“ v. 1. 4. 1967, S. 3 ff.) formulierte die SED in zehn Grundsätzen ihre J.-Politik und die Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung. Der Staatsratsbeschluß ist als Erweiterung des J.- und des Bildungsgesetzes um aktuelle bildungspolitische und allgemeinpolitische Erfordernisse anzusehen. Er soll den Eltern wie den Staats- und Wirtschaftsorganen, den Arbeits- und Erzieherkollektiven, den gesellschaftlichen Organisationen — darunter vor allem der FDJ — „die lebendige Maxime ihres täglichen Handelns“ sein. Die zehn Grundsätze beziehen sich im wesentlichen auf: 1. die sozialistische Erziehung der J.; 2. den produktionswirksamen Einsatz der J. vor allem im sozialistischen Massenwettbewerb zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne; ihre Beteiligung an der Verwirklichung des NÖS und Einbeziehung in staatliche Kontrollgremien (Produktionskomitees, Gesellschaftl. Räte); 3. die Mitwirkung der J. beim Aufbau einer leistungsfähigen, nach neuen Organisations- und Produktionsprinzipien arbeitenden Landwirtschaft durch entsprechende Berufswahl; 4. die Erziehung zur kollektiven Arbeitsform und kollektiven Freizeitgestaltung; 5. die Erhöhung des Bildungs- und Ausbildungsniveaus unter besonderer Berücksichtigung der politisch-ideologischen Erziehung, die Hinlenkung der Jugendlichen auf volkswirtschaftlich wichtige Berufe und die praxisbezogene Gestaltung des Studiums; 6. die geistig-kulturelle und sportliche Erziehung insbesondere der jungen Arbeiter; 7. die Förderung der jungen Frauen und Mädchen und ihre Orientierung auf technische und naturwissenschaftliche Berufe sowie auf Leitungsfunktionen; 8. die Erziehung der J. zur Einhaltung der Normen der sozialistischen ➝Moral und der sozialistischen Gesetzlichkeit; die Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der J.-Kriminalität; 9. die Beteiligung der J. an der Leitung des Staates durch Übernahme von Funktionen bei den Räten der Bezirke, Kreise und in den Gemeinden, durch Mitarbeit in gesellschaftlichen Organisationen, in den ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen, durch Ausübung von Kontrollfunktionen als Kontrollposten der FDJ [S. 311]in den Arbeiter-und-Bauern-Inspektionen; 10. die ideologische und fachliche Qualifizierung der Erzieher in Schule, Betrieb und Universitäten und die Einwirkung gesellschaftlicher Organisationen auf die Familienerziehung (Familie, Elternbeiräte). Eine der jüngsten jugendpolitischen Maßnahmen auf bildungspolitischem Gebiet ist die Neukonzeption der beruflichen Ausbildung durch die Einführung von Grundberufen (Berufsausbildung). In dem Bericht des Politbüros an die 11. Tagung des ZK der SED vom 15.–18. 12. 1963 konstatierte E. ➝Honecker, daß bei einer „im großen und ganzen guten Entwicklung der J.“ bestimmte „Erscheinungen der Zersetzung und der Verletzung der Moral und des Anstandes“ festzustellen seien und daß auf dem Gebiet der ideologischen Erziehung der Kampf vor allem gegen zwei Probleme aufgenommen werden müsse, gegen die „Ideologie des Zweifels“ und gegen „anarchistische Tendenzen“. Die offensichtliche Betonung der Notwendigkeit auch im Staatsratsbeschluß von 1967, die ideologische Erziehung der J. zu intensivieren, und die Forderung, wirkungsvollere Maßnahmen zur Bekämpfung der J.-Kriminalität zu entwickeln, machen deutlich, auf welohe — vorwiegend ideologische — Schwierigkeiten die SED bei der Durchsetzung wesentlicher Aspekte ihrer J.-Politik stößt. Nach wie vor wird der angeblich destruktive Einfluß des Westens bevorzugt für Fälle „unsozialistischen Verhaltens“ Jugendlicher verantwortlich gemacht. Unabhängig davon ist man in den letzten Jahren jedoch dazu bereit, altersspezifische Verhaltensbesonderheiten Jugendlicher anzuerkennen, und man bemüht sich verstärkt darum, deren Bedingungen aufzudecken und mit Hilfe der Jugendforschung jugendpsychologisch angemessene Lösungen für auftretende Probleme zu suchen. (Bevölkerung, Sozialstruktur) Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Dübel, Siegfried: Dokumente zur Jugendpolitik der SED. München 1964, Juventa-Verlag. 192 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 309–311 Juden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendarbeit

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 309]Die SED muß — wie jede politische Führungsgruppe — aus Gründen der Kontinuität ihrer Herrschaft die junge Generation innerhalb ihres Machtbereiches durch Vermittlung systemstabilisierender Normen in das politische System integrieren. Dieso Normen sind u.a.: Staatsbürgerbewußtsein (Patriotismus, „Verteidigungsbereitschaft“), sozialistisches ➝Bewußtsein (Marxismus-Leninismus, „proletarischer Internationalismus“), Liebe zur…

DDR A-Z 1969

Lebensversicherung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht [S. 370]eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag (Tarif III) fällig. Ferner gibt es: Die Töchterversorgungsversicherung (Tarif IV), die Ehegattenversicherung für den Todes- und Erlebensfall (2~verbundene Leben, Tarif~V), die Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag (Tarif VI), die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (Tarif VII), die Invaliden- und Altersrentenversicherung (Tarif VIII), die Sparrentenversicherung (Tarif IX) sowie die Risiko-L. (Tarif 16). Der Mindestbeitrag beträgt für alle L. 2 M monatlich, die Mindestversicherungssumme 240 M. Für Gruppenversicherungsverträge wird besonders in den VEB geworben. Die Versicherungssteuer ist in den Beiträgen enthalten. Einen Deckungsstock gibt es nicht. Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird indessen als Sparguthaben der Versicherungsnehmer gebucht. L.-Verträge, die vor 1945 bei den heute geschlossenen privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen waren, konnten nach dem Befehl Nr. 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 bis zu 10.000 RM unter Anrechnung der früheren Beitragszahlung „erneuert“ werden. Auf Ansprüche, die in der Zeit vom 9. 5. 1945 bis 14. 8. 1946 fällig geworden waren, wurden nach dem Befehl Nr. 11 der SMAD vom 29. 1. 1948 einmalige Zahlungen von 300 bis 400 RM geleistet. Ansprüche, die vor dem 9. 5. 1945 fällig waren, wurden trotz Übernahme der Aktivvermögen der geschlossenen Versicherungsunternehmen nicht befriedigt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 369–370 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht [S. 370]eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen…

DDR A-Z 1969

Qualifizierung (1969)

Siehe auch: Qualifikation: 1953 Qualifizierung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 503]Auch „Erwachsenen-Q.“ oder „Aus- und Weiterbildung der Werktätigen“. Unter Q. werden alle auf eine abgeschlossene Bildungs- bzw. Ausbildungsstufe folgenden Maßnahmen verstanden, die a) während eines längeren Zeitraumes, b) in organisatorisch festgelegter Form, c) systematisch aufeinander aufbauend neues Wissen vermitteln, zum Erwerb neuer beruflicher Fähigkeiten und Fertigkeiten führen und eine höhere Qualifikationsstufe zum Ergebnis haben. Die Q. gilt als Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems, sie soll unter Berücksichtigung des Aspektes der Allgemeinbildung wie dem der Spezialbildung dem marxistischen Erziehungsideal vom disponiblen und „allseitig gebildeten“ Menschen gerecht werden. Mit der Begründung, daß unter den spezifischen ökonomischen Bedingungen der gegenwärtigen Ausbauphase des Sozialismus in der DDR die Spezialbildung vorrangige Bedeutung habe, sind für Q.-Maßnahmen in erster Linie die „Hauptrichtungen des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes“ und der „höchste volkswirtschaftliche Nutzeffekt bei größtem Zeitgewinn für die Gesellschaft“ maßgebend. Betriebliche Q.-Vorhaben werden auf der Grundlage des Q.-Planes, der Bestandteil des Betriebsplanes ist, nach den in Perspektiv- und Jahresplänen fixierten produktionstechnischen Erfordernissen durchgeführt. Für die Konzeption des Q.-Planes, in dem der Bedarf an Kadern festgelegt wird, ist der Betriebsleiter verantwortlich. Der Betrieb schließt mit dem einzelnen Werktätigen einen Q.-Vertrag ab, in dem Ziel und Dauer der Weiterbildung, der voraussichtliche spätere Einsatz, die Pflichten des Werktätigen und die des Betriebes vereinbart worden sollen. Die Pflicht zur Teilnahme an der Q. wird aus den mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages eingegangenen Verpflichtungen zur Einhaltung der „Sozialistischen Arbeitsdisziplin“ abgeleitet, obwohl sie z. B. im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) nicht ausdrücklich als Rechtspflicht formuliert ist. Zur Erhöhung der Wirksamkeit der bis dahin unkoordinierten, zumeist sporadischen Charakter tragenden Q.-Maßnahmen wurde auf Ministerratsbeschluß 1960 bzw. 1961 im Anschluß an die Beratungen auf dem III. Berufspädagogischen Kongreß die „abschnittsweise Ausbildung und Q. der Werktätigen“ eingeführt („Grundsätze zur weiteren Entwicklung des Systems der Berufsbildung in der DDR“ vom 30. 6. 1960; GBl. I, S. 441, und die zu den Grundsätzen erlassenen „Leitsätze für die Arbeit der Bildungseinrichtungen …“ vom 27. 1. 1961; VuM Nr. 11, S. 134). Die abschnittsweise Ausbildung verläuft in folgenden 8 Stufen, wobei der Abschluß des einen Abschnittes die Voraussetzung für die Weiterbildung zur nächsthöheren Qualifikationsstufe darstellt: 1. Vermittlung von Grundkenntnissen für die Ausübung einfacher Tätigkeiten (einführende Q.); 2. Erweiterung der Grundkenntnisse auf alle in einem Arbeitsbereich anfallenden Tätigkeiten, für die keine Facharbeiterprüfung erforderlich ist; 3. Q. zum Facharbeiter; Der Gewinnung von Frauen für Weiterbildungsmaßnahmen, vor allem für technische Berufe (z. B. elektronische Datenverarbeitung) und für Leitungsfunktionen in Staat und Wirtschaft, wird großes Gewicht beigemessen. Da jedoch eine Vielzahl spezieller Probleme der Frauenarbeit bisher noch nicht befriedigend gelöst werden konnte, bleibt der Erfolg der Q.-Propaganda unter den Frauen begrenzt. Nach einem erheblichen Anstieg zwischen 1961 und 1965 ist in der Industrie die Zahl der an Q.-Maßnahmen teilnehmenden Frauen in den vergangenen beiden Jahren wieder zurückgegangen. 1967 beteiligten sich 167.294 Frauen gegenüber 182.287 im Jahre 1964 (Frauen). Insgesamt befanden sich 1967 im Bereich von Industrie, Bauindustrie, Verkehr, Post- und Fernmeldewesen 647.158 Personen (gegenüber 677.968 im Jahr 1965) in einem der 8 Weiterbildungsabschnitte. Während die Q.-Stufen 1–6 im Vergleich zu den Vorjahren sinkende Teilnehmerzahlen zu verzeichnen haben, sind diejenigen der Ausbildungsabschnitte 7 und 8 kontinuierlich gestiegen. An den Weiterbildungsmaßnahmen für Personen mit Hoch- oder Fachschulabschluß haben sich 1967 mehr als doppelt soviel (42.037) wie 1965 (15.998) beteiligt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 503 PwF A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Qualität der Erzeugnisse

Siehe auch: Qualifikation: 1953 Qualifizierung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 503]Auch „Erwachsenen-Q.“ oder „Aus- und Weiterbildung der Werktätigen“. Unter Q. werden alle auf eine abgeschlossene Bildungs- bzw. Ausbildungsstufe folgenden Maßnahmen verstanden, die a) während eines längeren Zeitraumes, b) in organisatorisch festgelegter Form, c) systematisch aufeinander aufbauend neues Wissen vermitteln, zum Erwerb neuer beruflicher Fähigkeiten und…

DDR A-Z 1969

Weltbund der Demokratischen Jugend (1969)

Siehe auch: Weltbund der Demokratischen Jugend: 1965 1966 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ): 1975 1979 1985 Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der WBDJ. erklärt, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. In den ersten Jahren traten mehrere nichtkommun. Jugendverbände dem WBDJ bei, verließen ihn bis 1950 jedoch wieder, nachdem sie seine wahren Ziele erkannt hatten. Im „Kongreß“ (dem etwa alle 3 Jahre tagenden Parlament des WBDJ.) und im „Rat“ (dem großen Ausschuß des Kongresses) sind offen auftretende Kommunisten noch in der Minderheit, doch im 60köpfigen Büro (Exekutivkomitee) des Rates und im Sekretariat des WBDJ. (Sitz Budapest) haben sie die Mehrheit. Präsident: Rodolfo Mechini (KP Italiens), Generalsekr.: Le~Gal (Mitgl. des Zentralsekr. der Kommun. Jugend Frankreichs). Der WBDJ. soll 1966 mehr als 110 Mill. Einzelmitglieder gezählt haben, verteilt auf 113 Staaten. Die FDJ gehört dem WBDJ. seit 21. 8. 1948 an. Der WBDJ. ist („Junge Welt“, 3. 3. 1960) „für alle Jugendorganisationen offen, die seine Grundsätze und das Programm anerkennen oder auch nur einem Punkt desselben zustimmen“. Es gibt folglich Mitglieder im WBDJ., die das Programm voll anerkennen und verwirklichen, weitere Mitglieder, die nur einem Punkt des Programms zustimmen (Sport- oder Kulturorganisationen), und andere, die das Programm anerkennen und sich beteiligen, gleichzeitig aber noch Mitglied der nichtkommun. „WAY“ (World Assembly of Youth = Weltjugendvereinigung) sind. Der WBDJ. zieht die Weltjugendfestspiele (Festival) auf. — Er arbeitet mit Aktionseinheits-Formeln und setzt Pazifistenverbände aller Art ein. Auch veranstaltet er antikolonialistische Agitations-Feldzüge. — Seit 1964 arbeitet in der Zentrale des WBDJ. je ein afrikanisches und lateinamerikanisches Sekretariat. Im Herbst 1956 unterdrückte die kommun. Funktionärs-Bürokratie des WBDJ. jede Kritik an dem Vorgehen der Sowjettruppen gegen den Befreiungskampf des ungarischen Volkes. Seit 1959 vertritt der WBDJ. die Forderungen der SED zur Deutschland- und Berlin-Frage. Im Hintergrund der weltweiten Verbandsarbeit kämpfen die KPdSU und die KP Chinas um die Vorherrschaft in der Organisation. So berichtete die maoistische „Peking-Rundschau“ am 11. 5. 1965, die Exekutivtagung in Accra (April 1965) habe gezeigt, daß die „sowjetischen Revisionisten … nur an einem guten Einvernehmen mit dem USA-Imperialismus interessiert sind …“. — Diese Spannung trat auch auf dem Sofioter Kongreß Mitte Juni 1964 zutage („Neue Zürcher Zeitung“ v. 17. 6. 1966). Am 26. 6. 1967 faßte in Ost-Berlin das Exekutivkomitee des WBDJ eine scharfe Entschließung gegen die Politik der Regierung Israels im Nahost-Konflikt. — Sehr starke Propagandabemühungen, Hilfsaktionen und Sondertagungen widmet der WBDJ dem Angriff der kommun. Vietkong gegen Südvietnam und gegen die USA. Das Exekutivkomitee des WBDJ beendete seine Budapester Tagung am 9. 3. 1968 mit einer Entschließung an die Weltjugend, ihre Anstrengungen zur aktiven Solidarität mit Vietnam zu verstärken und sie in den Mittelpunkt der Vorbereitung der IX. Weltfestspiele zu stellen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 705 Weißenfels A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltfestspiele der Jugend

Siehe auch: Weltbund der Demokratischen Jugend: 1965 1966 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ): 1975 1979 1985 Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der WBDJ. erklärt, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. In den ersten Jahren traten mehrere nichtkommun. Jugendverbände dem WBDJ bei, verließen ihn bis 1950 jedoch wieder, nachdem sie…

DDR A-Z 1969

FDJ-Ordnungsgruppen (1969)

Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1966 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7) betont, sind die O. „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden nur „von den zuständigen Leitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt“. Auf „alle Jugendlichen“ sollen sie „durch kameradschaftliche Gespräche“ wirken. Zwar hätten sie mit der Deutschen Volkspolizei, Jugendhilfe, Gericht und Staatsanwaltschaft und auch Massenorganisationen zusammenzuarbeiten, sollten aber nicht bloße Hilfskräfte der Polizei werden. Die O. ahmen die „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjet. Komsomol nach. Der Kampfauftrag der FDJ ließ seit dem 17. 8. 1961 die O. zu einer Hauptformation der FDJ anwachsen. Sie wurden, teilweise bewaffnet, zur Abschnürung des Westteiles von Berlin (Mauer) herangezogen. Vor allem wirkten sie bei Aufstellung der FDJ-Regimenter der NVA, bei Abreißen der Antennen für Westempfang und bei Aufmärschen mit. Ende 1963 gab es mehr als 3.980 örtliche O. mit ca. 40.000 Mitgliedern. Die O. tragen schwarze Uniformen und rote Armbinden und bilden Hundertschaften, die aus Zehnergruppen bestehen. Die „Neue Justiz“ 1962, Nr. 11, bestätigt die Zielsetzung der O. von 1959–60 und fordert von ihr auch „den Kampf gegen alle ideologischen Einflüsse des Imperialismus und des westdeutschen Militarismus“. Dort wird über den Einsatz der O. mitgeteilt: Ordnungsverletzer „übergeben sie den Staatsorganen. Sie setzen die Arbeitskollektive oder die Konfliktkommissionen“ ins Bild. Seit 1962 erhalten die O., wie Winter berichtet, „1. die politische Ausbildung; 2. eine volkspolizeiliche Ausbildung; 3. eine vormilitärische Ausbildung für alle Jungen; für Mädchen entsprechend den örtlichen Möglichkeiten eine Ausbildung als Funker, Fernschreiberinnen u.ä.“ — Die O. sind somit eine Art von politischer (und auch antikrimineller) Hilfspolizei und eine Parallelorganisation zu der Gesellschaft für Sport und Technik. Die vormilit. Ausbildung wird sehr betont. Im Frühjahr 1968 führte die FDJ-Bezirksleitung Berlin „einen militärsportlichen Leistungsvergleich ihrer FDJ-Ordnungsgruppen durch“ („Junge Welt“ v. 25. 3. 1968). O., die den Kreisleitungen der FDJ unterstehen, leisten einen Eid auf SED und FDJ. Darin geloben sie „in treuer Pflichterfüllung für mein Vaterland und den Frieden jeden Auftrag zu erfüllen“. „Das gelobe ich“, so heißt es, „dem Genossen … Walter Ulbricht.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 200 FDJ-Kontrollposten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-Schulung

Siehe auch: FDJ-Ordnungsgruppe: 1975 1979 FDJ-Ordnungsgruppen: 1960 1962 1963 1965 1966 Wie das „Programm der jungen Generation für den Sieg des Sozialismus“ der FDJ (Mai 1959) vorsah, wurde eine Anzahl von freiwilligen O. aufgestellt. Die O. sollten „mithelfen, die Überreste der kapitalistischen Lebensweise unter der Jugend Rowdytum, Trunksucht … Schundschriften usw. — zu beseitigen“. Wie Harald Winter (ZR der FDJ) in der „Neuen Justiz“ (1960, Nr. 7) betont, sind die O. „Organe…

DDR A-Z 1969

Gartenbau (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben intensivem Gemüse- und Obstbau gehören dazu Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulwesen sowie Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche umfassen (1966) Haus- und Kleingärten 129.016 ha, Obstanlagen 75.099 ha, Weingärten 315 ha (Weinbau) und Baumschulen 3.200 ha. Über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen Zahlen nur für Mitte 1954 vor. Sie weisen eine Anbaufläche von 52.757 ha und 676 ha Flächen unter Glas aus. An der ersten waren beteiligt: mit 6.696 ha (12,7 v. H.) private Erwerbsgartenbaubetriebe; mit 29.345 ha (55,6 v. H.) Wirtschaften von Einzelbauern; mit 12.256 ha (28,2 v. H.) gemeinschaftlich und individuell genutzte Flächen der LPG; mit 4.460 ha (8,5 v. H.) die Volkseigenen Güter und sonstige öffentliche und Volkseigene Betriebe. Von den Flächen unter Glas entfielen 1956 noch 84,5 v. H. auf den privaten, 15,5 v. H. auf den „sozialistischen“ Sektor. 1958 waren 11.714 Mitgl. in 291 Obstbaugemeinschaften der VdgB zusammengeschlossen. Die politischen Bestrebungen verstärkten sich immer mehr, die Gärtnereien am Rande der Großstädte zu Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG) zusammenzuschließen und die Kleinstadt- und Dorfgärtnereien in die LPG überzuführen. Am 30. 11. 1959 bestanden bereits 98 GPG mit insgesamt 1.534 Mitgl. und einer gärtnerisch genutzten Fläche von rd. 1.087 ha, darunter rd. 23 ha unter Glas. Die Zwangskollektivierung bedeutete auch das Ende der privaten Erwerbsgartenbaubetriebe. Im 2. Halbjahr 1967 bestanden 354 GPG mit 18.626 Mitgliedern und 18.085 ha landwirtschaftlicher Nutzfl.; davon wurden rd. 98 v. H. genossenschaftlich genutzt. Von der gesamten Gemüseanbaufläche aller „sozialistischen“ Betriebe im Jahre 1967 mit 43.386 ha entfielen auf LPG 35.976 ha, GPG 4.632 ha, VEG 2.533 ha und auf sonst, volkseigene Betriebe 246 ha. Bei den wichtigsten Obstkulturen werden für 1966 folgende Bestandszahlen an ertragsfähigen Bäumen ausgewiesen: Äpfel 12 Mill., Birnen (einschl. Quitten) 3,9 Mill., Süßkirschen 2,2 Mill., Sauerkirschen 3,5 Mill., Pflaumen (einschl. Zwetschen, Mirabellen und Renekloden) 6,7 Mill., Aprikosen und Pfirsiche 455.070, Walnüsse 121.049 Stück. Vom gesamten Obstbaumbestand standen 1967 noch ⅔ bis ¾ außerhalb der „sozialistischen“ Betriebe (genossenschaftlich und individuell genutzt). Auf der „Ersten Internationalen Gartenbauausstellung der sozialistischen Länder“ (IGA) tauschten vom 29. 4. bis 15. 10. 1961 auf einem 55 ha großen Gelände in Erfurt die Gärtner des Ostblocks Erfahrungen aus und demonstrierten zum Westen hin die „Überlegenheit des sozialistischen Gartenbaus“. Diese Internationale Gartenbauausstellung der sozialistischen Länder soll in einem gewissen Turnus zur ständigen Einrichtung werden. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 231 Ganztagsschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben intensivem Gemüse- und Obstbau gehören dazu Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulwesen sowie Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche umfassen (1966) Haus- und Kleingärten 129.016 ha, Obstanlagen 75.099 ha, Weingärten 315 ha (Weinbau) und Baumschulen 3.200 ha. Über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen…

DDR A-Z 1969

Rechtsanwaltschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen wird die gesellschaftliche Funktion der R. und das inzwischen erreichte Entwicklungsstadium gekennzeichnet. Schon nach dem V. Parteitag der SED im Jahre 1958 war in einer „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ als Aufgabe der R. bezeichnet worden, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft“. Es bedurfte zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist (§ 3 der VO). Die Dienststellen und Institutionen des Regimes sind angewiesen, in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen (§ 4 Abs. 1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen [S. 512]Revisionskommission“ für die Rechtsanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden. Die Leitung der Revisionskommission hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwalskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen“. Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s. o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Danach hat der Rechtsanwalt u.a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen“. Diese Konzeption entsprach den Beschlüssen des V.~Parteitages der SED. Nunmehr bestimmt der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963, daß die Rechtsanwälte „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beitragen. Zu dieser Aufgabe gehört auch die „Erläuterung des sozialistischen Rechts“. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der R. obliegt dem Ministerium der Justiz (Justizverwaltung). Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen in den Westen geflüchtet. In der „DDR“ (einschließlich Ost-Berlins) gibt es zur Zeit 630 Rechtsanwälte, das ist weniger als die Hälfte der in West-Berlin zugelassenen Rechtsanwälte (ca. 1.300); in der BRD amtieren 18.228 Rechtsanwälte. Von den Rechtsanwälten in Mitteldeutschland gehören 461 den Kollegien an, während 169 ihren Beruf noch frei als sog. „Einzelanwälte“ ausüben. Diesen Einzelanwälten soll in planmäßiger Aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). Am 1. 9. 1967 nahm in Ost-Berlin das „Rechtsanwaltsbüro für internationale Zivilrechtsvertretungen“ seine Tätigkeit auf (AO vom 18. 8. 1967 — GBl. II, S. 663). Dieses Büro ist den in verschiedenen Ostblockstaaten (z. B. Bulgarien) bestehenden Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildet und kann als ein Rechtsanwaltskollegium besonderer Art bezeichnet werden. Es befaßt sich nicht mit Strafsachen, sondern soll auf zivil-, handels-, arbeits- und familienrechtlichem Gebiet tätig werden in der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen der „DDR“ in anderen Staaten und West-Berlin und in der Vertretung von ausländischen Bürgern und juristischen Personen vor Gerichten und Schiedsgerichten der „DDR“. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 511–512 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtsauskunftsstelle

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen…

DDR A-Z 1969

Patriotismus (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Marxismus verwirft das Nationale als klassenbedingten Atavismus. Doch die SED arbeitet seit 1952 mit Apellen an das Nationalbewußtsein, für die sie ideologische Stützen bei Marx, Engels, Lenin und vor allem Stalin fand. Sie bezeichnet diesen neuen Nationalismus als P. Sein Wesen wurde u.a. von Fred Oelßner 1951 in seiner (1955 neuaufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.) bestimmt. Er betonte, die SED könne „deutschen Patriotismus nur auf der Grundlage des proletarischen Internationalismus entwickeln“. Man müsse an die geschichtlichen Leistungen und „an das ganze fortschrittliche kulturelle Erbe unseres deutschen Volkes anknüpfen“, zugleich aber müßten wir „besonders die Kulturgüter des fortschrittlichsten Volkes der Welt, des Sowjetvolkes, in uns aufnehmen, um ein neues deutsches Nationalgefühl auf wahrhaft ethischer Grundlage zu entwickeln“. Weiterhin wird der P. nicht mehr auf Land und Volk oder auf das Kulturelle Erbe, sondern auf die „DDR“ als „Staat“ einerseits, auf die künftige ganze deutsche Nation andererseits bezogen: „Als Sozialisten sind wir natürlich deutsche Patrioten, und daher wollen wir ja auch, daß ganz Deutschland einmal das wahre Vaterland aller Deutschen und auch der ganzen deutschen Jugend sein kann …, auch für die westdeutsche Jugend ist die DDR das wahre Vaterland. Die Loyalität der ganzen deutschen Jugend kann nur der DDR gehören. Denn die DDR steht auch nicht im Gegensatz zu den Interessen der westdeutschen Jugend, sondern ist im Gegenteil der stärkste Vorkämpfer zur Erfüllung aller ihrer berechtigten, sozialen und kulturellen Wünsche“ (Gerhart Eisler am 4. 6. 1958 in der „Jungen Welt“). Dieser P., der z. B. 1962 im „Nationalen Dokument“ (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik der SED) entfaltet wurde, ist auf gewisse Weise gesamtdeutsch, denn die „DDR“ soll nur deshalb mit P. verehrt werden, weil sie Vorstufe für einen kommun. Staat sei, der ganz Deutschland umfassen werde. Auf dieser Linie heißt es in „Meyers Neuem Lexikon“ (Leipzig 1963, Bd. 6, S. 432): Es „rettet heute die DDR als erster Arbeiter- und-Bauern-Staat im Bündnis mit den patriotischen Kräften des ganzen deutschen Volkes die nationale Ehre Deutschlands, indem sie gegen den wiedererstandenen deutschen Imperialismus und Militarismus kämpft und eine humanistische und konsequente Friedenspolitik betreibt. Der sozialistische P. ist ein fester Bestandteil der sozialistischen Weltanschauung und hat die Bereitschaft und die Tat zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes zum Inhalt …“. Sehr bezeichnend ist die Formulierung, die das parteioffiziöse Lexikon „Kleines politisches Wörterbuch“ (Dietz-V. Ostberlin 1967, S. 486) in seinem Artikel „P.“ findet: „Der sozialistische P. … ist bewußter P., weil in ihm das patriotische Gefühl des Volkes, die Treue zum Vaterland mit den wissenschaftlichen Ideen des Marxismus-Leninismus verbunden ist. Er ist tätiger P., der sich in der schöpferischen Aktivität der Werktätigen, im zielbewußten Kampf für [S. 468]den Frieden und den Sieg des Sozialismus äußert.“ Es heißt dort ferner, der P. sei „organisch mit der brüderlichen Freundschaft und der internationalen Solidarität der Werktätigen aller Länder im Kampf für Frieden und Sozialismus, insbesondere mit der gegenseitigen brüderlichen Hilfe der marxistisch-leninistischen Parteien und der Völker im sozialistischen Weltsystem, verbunden“. Literaturangaben Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 467–468 Patentrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pazifismus

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der Marxismus verwirft das Nationale als klassenbedingten Atavismus. Doch die SED arbeitet seit 1952 mit Apellen an das Nationalbewußtsein, für die sie ideologische Stützen bei Marx, Engels, Lenin und vor allem Stalin fand. Sie bezeichnet diesen neuen Nationalismus als P. Sein Wesen wurde u.a. von Fred Oelßner 1951 in seiner (1955 neuaufgelegten) Schrift „Die heutige Bedeutung der nationalen Frage“ (S. 31 f.)…

DDR A-Z 1969

Kulturpolitik (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Teil 1) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie im Sinne der Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine K.: die unserer geliebten, mächtigen Partei der Arbeiterklasse, der SED“; Johannes R. Becher zur Vorbereitung der Kulturkonferenz der SED von 1957) und der Liquidation der geistigen Traditionen der „westlichen“, bürgerlichen Welt. Der Bruch der Ideologie, der durch die oben erwähnte These Stalins manifest gemacht wurde, begründet jedoch eine eigentümliche Doppelfunktion der Kultur: zum einen als Gut, das man erwerben oder „erstürmen“ kann („Ohne die Erstürmung der Höhen der Kultur kann die Arbeiterklasse ihre großen Aufgaben, den Sozialismus zum Sieg zu führen, nur schwer erfüllen“ — Ulbricht im Mai 1959), zum anderen als Instrument des Kampfes „gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer“ oder als Antriebskraft für die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erfüllung der Pläne und den wirtschaftlichen Wettstreit mit der westlichen Welt. Auf dem III. Parteitag der SED, 1951, wurde proklamiert, jeder Versuch, feindliche Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeute eine Hilfe für diese Ideologien. „Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen.“ In den folgenden Jahren, insbesondere während der kurzen Ära des Neuen Kurses, schien zeitweilig eine liberalere K. Platz zu greifen, aber schon mit der „Programmerklärung über den Aufbau einer Volkskultur in der DDR“ Bechers vom 13. 10. 1954 wurden unter Einbeziehung des Nationalen Kulturerbes im wesentlichen die bisherigen Ziele neu formuliert und dabei zugleich der Anspruch auf alleinige Repräsentation der deutschen Kultur durch die „DDR“ verkündet. Ebenso erklärte Abusch auf der Kulturkonferenz der SED im Okt. 1957, „daß unsere Kultur in der DDR die höchste Form der Kultur für das Volk ist, die es in Deutschland gegeben hat“ („Neues Deutschland“, 24. 10. 1957). Diese „höchste Form der Kultur für das Volk“ wird seit dem V.~Parteitag der SED (1958) als „sozialistische Nationalkultur“ proklamiert; so auch im Manifest des VII. Parteitages (April 1967): „Der weitere Fortschritt der sozialistischen Gesellschaft ist unlösbar verbunden mit der Erhöhung des kulturellen Niveaus ihrer Bürger. Wir wollen, daß die sozialistische Kultur alle Gebiete des Lebens erfaßt und die Menschen bereichert. Zur [S. 356]entwickelten sozialistischen Gesellschaft gehört die sozialistische Nationalkultur. Wir arbeiten daran, in unserer Republik eine wahrhaft große und bedeutende Kunst und Literatur des sozialistischen Realismus zu entwickeln, geprägt von Parteilichkeit und Volksverbundenheit, in deren Mittelpunkt das Werden des schöpferischen sozialistischen Menschen steht. Der Bitterfelder Weg, diese Vereinigung von Volk und Kultur, hat sich bewährt und wird unbeirrt weiter beschritten. Alle Künstler und Kulturschaffenden sollten sich eng mit dem Volk verbinden. Die Werktätigen erwarten neue große Kunstwerke, die das sozialistische Leben gestalten und Ausdruck der sozialistischen Nationalkultur sind …“ Nahezu wörtlich wurden diese programmatischen Sätze wiederholt in dem Beschluß des Staatsrats zur K. vom Dez. 1967. 2. Etappen der Kulturpolitik Die kulturpolitischen Konzeptionen der KP/SED wurden in einem langjährigen und noch andauernden Prozeß durchgesetzt, dessen Etappen etwa folgendermaßen bezeichnet werden können: 1. Besetzung der Schlüsselpositionen des Kultur-Apparates mit Kommunisten. 2. Gleichschaltung der „bürgerlichen“ Parteien und Liquidierung aller nichtkommun. Tendenzen auf kulturpolitischem Gebiet. 3. Bindung der bürgerlichen „Intelligenz“ und der Kulturschaffenden an das Regime durch Druck und Privilegien. 4. Aufbau einer neuen „Intelligenz“-Schicht. 5. Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe und Massenorganisationen. 6. Unterbindung oder Einschränkung des geistigen Austausches der „Kulturschaffenden“ mit der freien Welt, soweit er nicht den Zwecken des Regimes und seiner Planwirtschaft dient (kultureller Austausch). 7. Einsatz der „Staatsmacht“ zur Durchsetzung des Diamat und des Prinzips der bolschewistischen Parteilichkeit an den Schulen und Hochschulen und in der Erwachsenenqualifizierung, des sozialistischen ➝Realismus in Kunst und Literatur, des Atheismus und der sozialistischen ➝Moral gegen Christentum und „bürgerlich“-westlichen Humanismus. Diese letzte Phase hatte 1957 eingesetzt und war „dialektisch“ als die Antwort des Ulbricht-Regimes auf Tendenzen zur Entwicklung eines „humanen“ Sozialismus zu verstehen, die im Gefolge der Entstalinisierung und der Ereignisse des Jahres 1956 in Polen und Ungarn auch in Mitteldeutschland aufgetreten waren. Als weitere Etappe dieses Prozesses, die etwa mit dem Beginn des Siebenjahrplans eingeleitet wurde, könnte man die völlige Integrierung der „Intelligenz“-Berufe und der Kulturschaffenden in die Arbeiterklasse bezeichnen. Die Polytechnisierung des gesamten Erziehungswesens (Polytechnische Bildung und Erziehung) diente sekundär auch diesem Zweck, aber nicht nur Schüler, Studenten und Lehrer, sondern auch Wissenschaftler, Schriftsteller, Maler, Bildhauer, Musiker und Schauspieler wurden angehalten, „in die Betriebe zu gehen“ und sich nach Möglichkeit Brigaden der sozialistischen Arbeit einzugliedern. Sie sollten nicht nur das Verständnis der „Werktätigen“ für ihr Schaffen oder Anregungen für dieses gewinnen, sondern in den „Werktätigen“ ihre neuen Auftraggeber sehen und sich ihnen zur Kritik ihrer Arbeit stellen. Während einerseits der Künstler für den Verzicht auf „einzelne eigenbrötlerische Gewohnheiten … reich entschädigt“ werden sollte „durch eine vollere Entfaltung seiner schöpferischen Persönlichkeit“ und „die sozialistische Gemeinschaftsarbeit … auch im künstlerischen Schaffen der Schlüssel für die Lösungen der Aufgaben des Siebenjahrplanes“ sein sollte (der damalige Staatssekretär Herbert Wendt auf der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED), sollte andererseits nachhaltig geförderte laienkünstlerische Arbeit (Laienkunst) durch Entwicklung „junger Talente“ die Grenzen zwischen beruflichem und laienhaftem Kunstschaffen (und damit auch zwischen Talent und Dilettantismus) verwischen, wenn nicht aufheben. Die „Einheit von polytechnischer und ästhetischer Erziehung“ wurde zwar mit der Absicht der „Hebung des kulturellen Niveaus“ propagiert, doch führte das gekoppelte Bemühen, die Künstler an die Werkbank zu stellen, die Arbeiter dagegen an den Schreibtisch zu setzen (Schreibende ➝Arbeiter), notwendigerweise zur Nivellierung des Kunstschaffens. In den letzten Jahren und in ersichtlichem Zusammenhang mit der Konsolidierung der „DDR“ seit der Errichtung der Mauer trat das Streben nach Weltniveau auch auf kulturellem Gebiet hervor. Man suchte (freilich kontrollierbare [S. 357]und sorgfältig gesteuerte) Gelegenheiten, sich auf kulturellem Feld mit dem Westen zu messen, öffnete mit Vorsicht die Schleusen für gewisse Werke gewisser westlicher Autoren; auch eine ziemlich radikale Umgestaltung des typographischen Bildes einiger kultureller Zeitschriften deutete darauf hin. Aber schon bei den ersten Anzeichen einer Fronde der Kulturschaffenden gegen die ideologische Starrheit der Kulturfunktionäre gewannen die Vertreter eines harten Kurses im Kulturapparat wieder Oberwasser; Leute vom Schlage Axens, Abuschs, Kurellas, schließlich auch Hager selbst wurden in Marsch gesetzt, um die Ordnung wiederherzustellen. In dem Feldzuge gegen „alte und neue liberalistische und revisionistische Tendenzen“ gab es um die Jahreswende 1965/66 heftige Zurechtweisungen (z. B. für Heym, Biermann, Werner Bräunig), Selbstkritiken (z. B. von Maetzig), wurden Bühnenstücke abgesetzt oder umgearbeitet (z. B. „Moritz Tassow“ von Hacks), Filme zurückgezogen (z. B. „Das Kaninchen bin ich“), Reiseerlaubnisse verweigert, ja sogar Spitzenfunktionäre ausgewechselt (Ministerium für Kultur). Diese Vorgänge boten — zumal wenn man sie in Beziehung setzt zur Entwicklung in den Nachbarländern des Sowjetblocks — ein Schulbeispiel für die Sterilität der K. der SED. 3. „Erstürmung der Höhen der Kultur“ Die „Erstürmung der Höhen der Kultur“ setzt aber auch die Bildung einer neuen kulturtragenden Schicht voraus, die u.a. mit folgenden Maßnahmen betrieben wurde: Beseitigung des alten „Bildungsmonopols“ durch ein die sog. Proletarierkinder begünstigendes Zulassungs- und Stipendiensystem (Erziehungs- und Bildungswesen) und durch die Überwachung der „gesellschaftlichen Aktivität“ der Bewerber, die in der FDJ, in der Gesellschaft für Sport und Technik, neuerdings aber vor allem in den Betrieben zu beweisen ist; Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Schule, Erwachsenenqualifizierung), ideologische Kontrolle bei der Zulassung und Förderung der Hochschüler, Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten, Arzthelfern u.a.; Eröffnung von Möglichkeiten zur Qualifizierung durch Volkshochschulen, Technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien, Dorfakademien und durch das Fernstudium; „Entwicklung der schöpferischen Talente im Volk“, Förderung der kulturellen Massenarbeit und der „Volkskunstbewegung“ (Laienkunst) als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs an Dichtern, Musikern und Bühnenkünstlern; „Bewegung schreibender (malender, komponierender) Arbeiter“ (Literatur, Bildende Kunst, Musik). 4. Der Kulturapparat Bestimmt wird die K. von einer Kommission und den einschlägigen Abt. des ZK der SED, also von wenigen Spitzenfunktionären dieser Partei, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s.u.) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“. Zuständig für K. war von 1957 bis 1963 die Kulturkommission unter dem Vorsitz von A Kurella; der VI. Parteitag bildete „zur Leitung und Koordinierung der Arbeit auf ideologischem Gebiet“ eine Ideologische Kommission beim Politbüro unter der Leitung von Hager, die sich u.a. auch mit der „Entwicklung des einheitlichen Bildungssystems“ und „mit Fragen der Kultur, der kulturellen Institutionen und Organisationen“ zu befassen hat. Die K. hat damit im Apparat der SED einen sehr bezeichnenden Platz erhalten. Die straff zentralisierte Lenkung der K. liegt bei drei Ministerien. Das Ministerium für Volksbildung (Minister: Margot ➝Honecker) ist zuständig für alle Schulgattungen, für die vorschulische Erziehung, die Berufsausbildung und die Erwachsenenbildung. Universitäten, Hochschulen und Fachschulen (mit Ausnahme einiger, die dem Ministerium für Verkehr zugeordnet sind) unterstehen dem Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen (Minister: Prof. Dr. Gießmann). Für alle übrigen Bereiche der K. wurde im Jan. 1954 das Ministerium für Kultur (Minister: Gysi) errichtet. Bei den Räten der Bezirke und der Kreise gibt es als Unterbau der Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur und Volksbildung Abt. für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung, für Jugenderziehung bzw. Jugendfragen und (mit wechselnden Bezeichnungen) für Kultur, Kultur und Kunst, Kunst und kulturelle Massenarbeit. [S. 358] 5. Institutionen Daß es auf dem gesamten Gebiet des Erziehungswesens nur noch staatliche Institutionen gibt, bedarf kaum der Erwähnung; selbst die privaten Musiklehrer werden nach und nach von den Musikschulen (bis 1961 Volksmusikschulen) verdrängt. Aber auch in allen anderen Bereichen des Kulturlebens wird nichts dem Selbstlauf überlassen. Zur Anleitung und Kontrolle bedienen sich Partei und Regime vielfältiger Methoden und Institutionen; von den letzteren geben sich viele als freie Vereinigungen oder Berufsverbände, obschon sie in Wahrheit Instrumente des kulturpolitischen Dirigismus sind. Vor allem ist hier der Deutsche Kulturbund zu nennen, der sich aus einem Diskussionsforum der Intelligenz zum Steuerungsorgan des Ministeriums und der SED entwickelt hat. Die Grundlagenforschung, vor allem soweit sie von Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufbau, aber im übrigen weniger politisch relevant ist, wurde noch bis in die jüngste Zeit möglichst ungestört gelassen, aber in einer Reihe von Instituten zentralisiert; die Forschungsaufgaben werden neuerdings durch den Forschungsrat der DDR zentral zugewiesen. Auch in der Deutschen Akademie der Wissenschaften wird planwirtschaftlich bedeutsamen Aufgaben immer mehr Raum gegeben; es entstanden ferner neue, mehr oder weniger wissenschaftliche Akademien und Institute, durchweg dazu bestimmt, den „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzusetzen. Alle Theater, fast alle Lichtspieltheater und die gesamte Filmproduktion (Filmwesen) sind verstaatlicht, und als Konzertveranstalter kommen nur Institutionen des Regimes und der kulturellen Massenarbeit in Betracht. Das Vermittlungswesen auf dem Gebiete der Musik, des Kabaretts usw. wurde in der Deutschen Künstler-Agentur und den ihr unterstellten Konzert- und Gastspieldirektionen monopolisiert, und ein zentraler, von der SED kontrollierter Bühnennachweis lenkt den „Einsatz“ der darstellenden Künstler. Alle größeren Buchverlage (Verlagswesen) sind ebenfalls verstaatlicht; die gesamte Buchproduktion wird von einer Abteilung des Ministeriums für Kultur angeleitet und kontrolliert. 6. Wissenschaft, Kunst und Kultur im Staatshaushalt Der Staatshaushalt 1966 wies für den Gesamtbereich der K. die unten folgenden Ausgaben aus. (Die Zahlen für 1967 waren im „Statistischen Jahrbuch der DDR 1968“ noch nicht enthalten.) Wie an vielen anderen Stellen, so sind auch hier die Angaben über den Staatshaushalt wenig gegliedert und zum Teil undurchsichtig Für einzelne wichtige Positionen gab es auch abweichende Angaben. In dem gewaltigen Betrag von 674 Mill. MDN für „sonstige kulturelle Zwecke“ können die Ausgaben für die kulturpolitischen Institutionen außerhalb des Staatsapparates, für Verbände und Tagungen, für die Arbeiterfestspiele, für Ausstellungen, Preise und Auszeichnungen, aber auch Subventionen zu Büchern und Zeitschriften enthalten sein. (Alle Zahlen abgerundet.) [S. 359] 7. Zur Lage der „Kulturschaffenden“ Der im Kunstleben einst wichtige private Auftraggeber ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. „neuen Auftraggeber werktätiges Volk“, d.h. das SED-Regime, angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinne zu erfüllen. Der „Auftraggeber Volk“ wird zwar gern zu „Produktionsberatungen“ mit Schriftstellern und Künstlern und zur Kritik ihrer Werke mobilisiert, hat aber nur im Sinne der Parteilinie zu entscheiden; allenfalls kann er kulturelle Darbietungen, Theaterstücke, Filme usw. durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnen. Diesem System der Reglementierung standen und stehen teilweise noch erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten. Zu erwähnen sind Stipendien, gut dotierte Aufträge, Steuerermäßigungen, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Reisemöglichkeiten, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, vorzugsweise Altersversorgung; ferner Preise und Ehrentitel (z. B. Verdienter ➝Lehrer des Volkes, Verdienter ➝Arzt des Volkes; manche Auszeichnungen sind verbunden mit Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). 8. Die Lenkung des „Kulturkonsums“ Zu alledem kommt noch die Lenkung des „Kulturkonsums“ der „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt der „Betriebskultur“. Die stark geförderte kulturelle Massenarbeit wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der volkseigenen Betriebe, der „sozialistischen Dörfer“ und an die werktätige Jugend. Sie ist weitgehend Agitation und Propaganda; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das jetzt meist von den Betriebsakademien oder Dorfakademien getragen und durch die Urania (bis 1966: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) gesteuert wird; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter (Kabarett); 4. künstlerische Betätigung von Laien in Chor-, Theaterspiel-, Musik-, Literaturgruppen usw., die auch stark von agitatorischen Tendenzen beherrscht ist. Dabei werden Programm, Texte und Regie-Personal sowohl innerbetrieblich wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Regime angeleitet und überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien kaum zu seinem Recht kommt; „reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik geboten. Zur „Betriebskultur“ gehört ferner der organisierte Besuch „fortschrittlicher“, vor allem sowjet. Theater- und Filmstücke. Zur kulturellen Massenarbeit gehören aber auch die Pflege von Steckenpferden, das Spiel (z. B. Schach) und der Sport. Im Zeichen der Totalplanung und völliger Unterordnung unter politische Zwecke führt die K. offenbar zur Sterilisierung des Geistesschaffens; Autoren von Rang verstummten in der „Kunstatmosphäre der SED“ oder produzierten weit unter ihrem einstigen Niveau; von den vielgepriesenen und -diskutierten Erzeugnissen neuer Autoren verdienen die meisten außerhalb der prätendierten „sozialistischen Nationalkultur“ nur als deren Dokumente Interesse; Ansätze eines neuen, schöpferischen Hervorbringens sind kaum erkennbar und unter unveränderten Bedingungen auch nicht zu erwarten. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 355–359 Kulturobmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturräume

Kulturpolitik (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Teil 1) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie im Sinne der Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine K.: die unserer geliebten, mächtigen Partei der…

DDR A-Z 1969

Zentralkomitee der SED (ZK) (1969)

Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 1985 1. Entwicklung, politische und soziale Zusammensetzung Die Umbenennung des früheren Parteivorstandes der SED in ZK im Juli 1950 erfolgte im Zuge der Angleichung der Struktur der SED an die der KPdSU. Der bis Juli 1950 als höchstes Organ amtierende Parteivorstand zählte 80 Mitglieder. Das danach gebildete ZK zeigte nach Anzahl seiner Angehörigen folgende Entwicklung: Während der auf dem Vereinigungsparteitag 1946 (SED) gebildete Parteivorstand eine paritätische Zusammensetzung aus ehemaligen SPD- und KPD-Mitgliedern aufwies, sind in dem im April 1967 gewählten ZK nur noch 4 ehemalige Sozialdemokraten vertreten. Die Anzahl der ehemaligen Mitglieder der NSDAP beträgt unter den ZK-Mitgliedern sechs, unter den Kandidaten sieben. Bei zwei Kandidaten des ZK steht die ehemalige Zugehörigkeit zur NSDAP nicht mit voller Sicherheit fest. Nach dem tatsächlich ausgeübten Beruf der Mitglieder und Kandidaten weist das ZK die folgende soziale Gliederung auf: Mit der Neubildung des ZK auf dem VII. Parteitag war entgegen vielfach geäußerten Ansichten eine Verjüngung nicht verbunden. Das Durchschnittsalter der Mitglieder und Kandidaten des ZK lag 1963 im Zeitpunkt der Wahl bei 45 Jahren und 1967 bei 48 Jahren. Gleichzeitig wurde die bereits auf dem VI. Parteitag erkennbare Tendenz fortgesetzt, Fachleute aus Wirtschaft, Wirtschaftsverwaltung sowie Wissenschaft und Technik hereinzunehmen und so die Arbeit und Entscheidungen der obersten Führungsgremien fachlich ausreichend zu fundieren. Neben den Fachkräften aus dem wirtschaftlichen Bereich rückte eine beträchtliche Zahl von Parteiideologen und Propagandisten und solcher Funktionäre in das ZK ein, die sich in der zurückliegenden Zeit um den von der SED verfolgten Kurs der Außen- und Deutschlandpolitik sowie die ideologische Erziehung besonders verdient gemacht hatten. Man wird nicht fehlgehen, hierin die Ausbildung eines Gegengewichtes gegen die zahlenmäßig verstärkte Beteiligung der Wirtschaftsfachleute an der Arbeit des ZK zu sehen. Und schließlich wurde eine erhebliche Anzahl hauptamtlicher Funktionäre des Parteiapparates in das ZK gewählt. Dabei ist besonders hervorzuheben, daß jetzt sämtliche Ersten Sekretäre der 15 SED-Bezirksleitungen Mitglieder des ZK sind. Der 1. Sekretär der Gebietsleitung „Wismut“ ist Kandidat des ZK. 2. Funktion des ZK, Politbüro und Sekretariat Das ZK ist lt. Statut „zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei“. Es wählt das Politbüro, das Sekretariat des ZK der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission. Nach dem auf dem VI. Parteitag angenommenen neuen Statut tagt es „mindestens einmal in sechs Monaten“ (früher alle vier Monate). Gemäß Statut soll das ZK die Vertreter der Partei in die leitenden Stellen des Staatsapparates und der Wirtschaft entsenden und ihre Kandidaten für die Volkskammer bestätigen. Die eigentliche Parteiführung und politische Macht liegen jedoch nicht bei diesem, lediglich vorgefaßte Beschlüsse annehmenden, repräsentativen erweiterten Vorstand, sondern in den Händen des Politbüros, des Sekretariats und der nicht gewählten Abteilungsleiter und Mitarbeiter des ZK. Dennoch ist das ZK keineswegs nur Deklamations- und Akklamationsorgan. Viele der gewählten Angehörigen des ZK sind auch Mitglieder von Arbeitsgruppen und Kommissionen des ZK oder bekleiden wichtige Funktionen im Regierungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsapparat oder in gesellschaftlichen Organisationen, sind also auf diese Weise an der Arbeit des Apparates und am Zustandekommen der Beschlüsse der Parteiführung beteiligt. Die Sitzungen des ZK haben den Charakter von Arbeitstagungen, in deren Rahmen das Politbüro die von ihm ausgearbeitete jeweilige „Parteilinie“ zum Beschluß erheben läßt und ein Erfahrungsaustausch der Funktionäre über Erfolge und Schwierigkeiten stattfindet. Zu bestimmten Zwecken werden Kommissionen gegründet. Diesen Kommissionen gehören sowohl die jeweils zuständigen Mitgl. und Kandidaten des ZK als auch Mitarbeiter des ZK-Apparates und Fachleute aus dem Staatsapparat, den Massenorganisationen und anderen Institutionen an. Politbüro und Sekretariat des ZK sind die obersten politischen Führungsorgane. Sie stellen innerhalb der von der sowjetischen Besatzungsmacht abgesteckten Grenzen die eigentlichen Macht- und Befehlszentren dar. Die Tendenzen bei der Neubildung der obersten Führungsorgane der SED auf dem VI. und VII. Parteitag liefen auf Festigung der Position Ulbrichts, Verstärkung des Einflusses der Ulbricht-Gruppe, verstärkten Einfluß der Fachleute und Nachrücken der jüngeren Generation hinaus. Mit der Neubildung des Politbüros und [S. 747]Sekretariats nach dem VII. Parteitag ließen sich die gleichen Tendenzen wie bei der Neuwahl des ZK beobachten. Mit der Wahl zum Vollmitglied des Politbüros setzte der 1. Sekretär der Bezirksleitung der SED Halle, Sindermann, seinen Aufstieg in der obersten Partei-Hierarchie fort. Die Wahl des Leiters des Preisamtes, Halbritter, und des Staatssekretärs für die Datenverarbeitung, Kleiber, zu Kandidaten des Politbüros läßt sowohl die Schwerpunkte, aber auch die Hauptprobleme und Hauptsorgen der zukünftigen Arbeit erkennen. Als Vorsitzender der Zentralen Parteikontrollkommission wurde Hermann ➝Matern wiedergewählt, so daß damit dieses für die gesamte Personalpolitik und die Überwachung der politischen Arbeit der nachgeordneten Parteiinstanzen wichtige Amt in den Händen eines Ulbricht ergebenen Funktionärs verbleibt. 3. Der zentrale Parteiapparat Zu Beginn des Jahres 1957 belief sich der Personalbestand des zentralen Parteiapparates auf 2.200 bis 2.500 Personen, von denen mindestens 1.000 politische Mitarbeiter waren. Danach wurde der hauptamtliche Apparat durch Zusammenlegung und Verkleinerung der Abteilungen und Sektoren sowie durch systematische Heranziehung von ehrenamtlichen Funktionären reduziert. Nach Mitteilung von Paul ➝Verner auf der 15. ZK-Tagung (März 1962) konnte der zentrale Parteiapparat bis zu diesem Zeitpunkt um 15 v. H. verringert werden, so daß seine Stärke heute zwischen 1800 und 2.000 liegen dürfte. In seiner Struktur ist der zentrale Parteiapparat im Laufe der Zeit mehr und mehr dem Regierungsapparat angeglichen worden. Die Zahl der Abteilungen bewegt sich um 30 herum. Sie gliedern sich in „Sektoren“. Die Abteilungen und ihre Sektoren entsprechen den Ministerien und nachgeordneten Dienststellen des Regierungs- und Verwaltungsapparates, soweit sie nicht spezifische Parteiaufgaben wahrnehmen. Dem ZK unterstehen unmittelbar die folgenden Institute: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Direktor: Prof. Hanna ➝Wolf, stellvertr. Direktor: Prof. Helmut Neef. Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Direktor: Prof. Otto ➝Reinhold, stellvertr. Direktor: Dr. Wolfgang Schumann. Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, Direktor: Prof. Lothar Berthold, stellvertr. Direktor: Dr. Heinrich Genkow. Institut für Meinungsforschung, Direktor: Karl ➝Maron. Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung, Direktor: Dr. Helmut Koziolek. Zentrag, Direktor: Paul Kubach. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 746–747 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralrat der FDJ

Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 1985 1. Entwicklung, politische und soziale Zusammensetzung Die Umbenennung des früheren Parteivorstandes der SED in ZK im Juli 1950 erfolgte im Zuge der Angleichung der Struktur der SED an die der KPdSU. Der bis Juli 1950 als höchstes Organ amtierende Parteivorstand zählte 80 Mitglieder. Das danach gebildete ZK zeigte nach Anzahl seiner Angehörigen folgende Entwicklung: Während…

DDR A-Z 1969

Fachschulen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zu den F. zählen auch die Ingenieurschulen. Aufgabe der F. ist es, ihre Schüler zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen, sie zu „hochqualifizierten Spezialisten und talentvollen Organisatoren der Volkswirtschaft auszubilden, die die wissenschaftliche Denkweise beherrschen und ökonomisch und schöpferisch für die Erreichung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens arbeiten“. Diesem Erziehungs- und Ausbildungsziel liegen das „neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Höchststand in Wissenschaft und Technik als eine Einheit“ zugrunde. Diesem System entspricht auch die „Anordnung über die Neugestaltung der Ausbildung von Ökonomen an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR“ vom 1. Juni 1965. Mit Beginn des Studienjahres 1965/66 werden Ingenieurökonomen in 12 Fachrichtungen ausgebildet (Ökonomie der Energetik, des Bergbaus, des Hütten- und Gießereiwesens, der chemischen Industrie, des Maschinenbaus, der Elektrotechnik, des Bauwesens, des Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesens, der Wasserwirtschaft, der Leichtindustrie und der Lebensmittelindustrie). „Mittlere ökonomische Kader ohne ingenieurökonomisches Profil“, die für eine Tätigkeit in der Industrie, im Bau-, Transport- und Nachrichtenwesen nicht in Frage kommen, erhalten eine Ausbildung in den Fachrichtun[S. 183]gen Volkswirtschaft, Statistik, Finanzökonomie, Organisationstechnik und Datenverarbeitung, Außen-, Produktionsmittel- und Konsumgüterhandel, Gaststätten und Hotelwesen sowie Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens. Das amtliche Verzeichnis der F. vom 1. 1. 1966 weist 202, die Statistik zum 31. 12. 1967 dagegen nur 188 F. aus, von denen der überwiegende Teil auf die Ingenieurschulen und die F. für die Landwirtschaft entfällt. Zu den F. zählen u.a. die Institute für Lehrerbildung, die Pädagogischen Sch. f. Kindergärtnerinnen, die dem Ministerium des Innern unterstehenden F. für Offiziere der Deutschen Volkspolizei, der Kriminalpolizei, des Strafvollzugs und der Bereitschaften. Die Offiziers-Schule der Landstreitkräfte „Ernst Thälmann“ (Löbau), die Offiziers-Schule der Grenztruppen „Rosa Luxemburg“ (Plauen), die Offiziers-Schule der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung „Franz Mehring“ (Kamenz) und die Offiziers-Schule der Volksmarine „Karl Liebknecht“ (Stralsund) sind dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt. 1967 betrug die Zahl der Schüler an den F. 123.283 (darunter 45.200 weiblich). 50.800 erhielten ein Stipendium. Im Direktstudium studierten 54.724 (darunter 25.400 weiblich), im Fernstudium 43.825 (darunter 13.900 weiblich), im Abendstudium 24.734 (davon 5.900 weiblich). Im Juni 1967 erließ der Minister für Hoch- und Fachschulwesen eine „Anordnung über die Ausbildung von Frauen in Sonderklassen“, die die Ausbildung von häuslich besonders belasteten Frauen und Müttern zum Ingenieur, Ökonom u.a. fördert. 1967 wurden über 4.000 Frauen an 220 Frauensonderklassen ausgebildet. Für die Zulassung zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den F. wird in der Regel eine abgeschlossene zehnklassige Oberschulbildung bzw. eine dieser entsprechende Ausbildung, die Facharbeiterprüfung und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit als Facharbeiter verlangt. Bewerber zum Meisterstudium sollen nach der Berufsausbildung mindestens 5 Jahre als Facharbeiter gearbeitet haben. Abiturienten sollen für ein Hochschulstudium interessiert werden. Studierende an F. und Ingenieurschulen (ausgenommen sind die Medizin. Schulen, die nach 1961 zu den Berufsschulen zählen, erwerben nach dreijährigem Fachschulstudium mit der Abschlußprüfung ebenfalls die Hochschulreife. (Hochschulen, Erziehungs- und Bildungswesen) Fachschullehrern kann bei „hervorragenden“ Leistungen auf Grund einer Anweisung des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen vom 15. 1. 1966 der Titel Fachschuldozent, Studiendirektor oder Oberstudiendirektor, bei „besonders hohen“ wissenschaftlichen Leistungen der Titel Professor verliehen werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 182–183 Fachhochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fahneneid

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zu den F. zählen auch die Ingenieurschulen. Aufgabe der F. ist es, ihre Schüler zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen, sie zu „hochqualifizierten Spezialisten und talentvollen Organisatoren der Volkswirtschaft auszubilden, die die wissenschaftliche Denkweise beherrschen und ökonomisch und schöpferisch für die Erreichung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens arbeiten“. Diesem Erziehungs-…

DDR A-Z 1969

Parteilehrjahr der SED (1969)

Siehe auch: Parteilehrjahr: 1953 1954 Parteilehrjahr der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dient in Angleichung an das Schulungswesen der KPdSU der Schulung der Mitgl. und Kandidaten. Eingeführt auf Beschluß des ZK der SED vom Juni 1950. Während in den ersten vier Parteilehrjahren der Stalin-Kult in der SED auf dem Höhepunkt stand, setzte sich im 5. und 6. Lehrjahr die Forderung durch, „in der propagandistischen Tätigkeit ernste Erscheinungen des abstrakten Dogmatismus und der Buchstabengelehrtheit zu überwinden“. Seit 1956 stärkere Orientierung auf Fragen der praktischen Parteipolitik, wobei im Lehrstoff die politische Ökonomie, die Stärkung und Festigung der „DDR“ und die militärpolitische Propaganda in den Vordergrund gerückt wurden. Eine neue Etappe der innerparteilichen Schulungsarbeit begann 1968. Mit dem Beschluß des ZK der SED vom 24. 4. 1968 wurde das P. erstmals auf 2 Jahre ausgedehnt (1968/70) und die innerparteiliche Schulungsarbeit damit konsequent der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung angepaßt. Darüber hinaus wurde auch die Thematik des P. den gegenwärtigen ideologischen sowie innen- und außenpolitischen Bedürfnissen und Zielsetzungen der SED angepaßt. Für die Partei geht es darum, durch eine verstärkte Indoktrination der ideologischen Erosion innerhalb des Ostblocks sowie der Auflockerung der Bündnissysteme entgegenzutreten und die absolute Führungsrolle der Partei sowie die Einheit der kommunistischen Weltbewegung bei gleichzeitiger Anerkennung der Führungsrolle der KPdSU zu verteidigen. Dementsprechend sind die folgenden Themen in den Mittelpunkt des P. zu stellen: [S. 462]„Die DDR — der sozialistische Staat deutscher Nation; die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; theoretische und praktische Grundprobleme des ökonomischen Systems des Sozialismus; Strategie und Taktik der SED im Kampf gegen das staatsmonopolistische System in Westdeutschland; die Sowjetunion, die entscheidende Kraft im sozialistischen Weltsystem.“ Teilnahme am P. ist für alle Mitgl. und Kandidaten Pflicht. Die Beteiligung von Parteilosen ist erwünscht. Der Unterricht findet einmal monatlich statt. Unterrichtsformen: Lektionen, Seminare, Zirkel und für höhere Funktionäre Vorträge, Konsultationen und wissenschaftliche Konferenzen. Über Anwesenheit und Beteiligung am Unterricht werden genaue Aufzeichnungen geführt. Diese gehen an die Parteileitungen und werden den Personalakten zugefügt. (Kader) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 461–462 Parteikontrollkommissionen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteilichkeit

Siehe auch: Parteilehrjahr: 1953 1954 Parteilehrjahr der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Dient in Angleichung an das Schulungswesen der KPdSU der Schulung der Mitgl. und Kandidaten. Eingeführt auf Beschluß des ZK der SED vom Juni 1950. Während in den ersten vier Parteilehrjahren der Stalin-Kult in der SED auf dem Höhepunkt stand, setzte sich im 5. und 6. Lehrjahr die Forderung durch, „in der propagandistischen Tätigkeit ernste Erscheinungen des abstrakten…

DDR A-Z 1969

Amt für Preise (1969)

Siehe auch das Jahr 1975 Das AfP. ist entsprechend der mit nahezu eineinhalbjähriger Verspätung erlassenen VO über das Statut dieser Institution vom 6. 12. 1967 (GBl. II, 1968, S. 17) Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. und seine untergeordneten Stellen sind verantwortlich für eine am Warenwert und an den Marktbedingungen orientierte Preisfestsetzung, die gleichzeitig auch die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates bei der Preisplanung oder -bestätigung berücksichtigt. Das AfP. legt die Grundsätze und Methoden fest, die bei der Planung, Bildung, Analyse und Kontrolle der Preise vom Instanzenzug des Amtes, von den übrigen Staats- und Wirtschaftsbehörden, den VVB und Betrieben zu berücksichtigen sind. Die vom AfP. federführend ausgearbeiteten preispolitischen Konzeptionen werden nach Abstimmung mit den betroffenen Staats- und Wirtschaftsorganen auf dem Verordnungswege vom Ministerrat als Gesetz erlassen. Der vorherigen Zustimmung des Amtes bedürfen insbesondere gesetzliche Bestimmungen über die Einbeziehung von Aufwendungen in die Selbstkosten (Rechnungswesen), die Festlegung von Produktions-, Dienstleistungs- und Verbrauchsabgaben und die Fixierung der Höhe der Produktionsfondsabgabe, soweit sich hieraus Auswirkungen auf die Preise ergeben. Das Amt verteilt die Zuständigkeit für die Preisfestsetzung innerhalb seines Verwaltungsapparates und der hierarchischen Organisation der allgemeinen Wirtschaftsverwaltung nach der volkswirtschaftlichen Wichtigkeit der Güter. Nach dem „Beschluß (des Ministerrates) über das System der Ausarbeitung, Bestätigung und Kontrolle der Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise“ vom 16. 3. 1966 (GBl. II, S. 153 ff.) sind für die Zuordnung der Erzeugnisse nach einer pyramidenförmig gegliederten Verantwortung auf die verschiedenen Preisorgane folgende Kriterien maßgebend: a) Die strukturbestimmende Bedeutung der Erzeugnisse, b) das mengen- und wertmäßige Volumen der hergestellten Produkte und c) die hersteller- und abnehmerseitigen Verflechtungen der Erzeugnisse. Die Abgrenzung der Verantwortlichkeit der Betriebe, Staats- und Wirtschaftsorgane für die Bestätigung der Industrieabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise wurde nach Erzeugnisgruppen vorgenommen und in einer Nomenklatur festgelegt. (Vgl. die AO Nr. Pr. 2 vom 11. 8. 1967 über das Preisantragsverfahren einschließlich Anlage 1 dieser AO, GBl. II, S. 594 ff.) Entsprechend den im Neuen ökonomischen System gültigen preispolitischen Richtlinien wird gegenwärtig, so weist es die in der Nomenklatur festgelegte Kompetenzverteilung aus, die Masse der Einzelpreise durch die VVB auf der Grundlage staatlicher Direktiven und Kalkulationsrichtlinien bestätigt. Den VVB obliegt unter fachlicher Anleitung des AfP. die Prüfung und Koordinierung der von den Betrieben eingereichten Preisanträge. Dagegen erfolgt die Bestätigung des Preisniveaus für strukturbestimmende Erzeugnisgruppen vorwiegend durch den Ministerrat. Ähnliche Regelungen, wie sie bezüglich der Ausarbeitung, Prüfung und Bestätigung der Güterpreise bestehen, sind auch für die Preise bei kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen, bei handwerklichen Reparaturleistungen, Mieten für Wohnungen, für Hotelzimmerpreise, Personentarife bei den Verkehrsbetrieben, Eintrittspreise in Museen, Ausstellungen usf. und für die Preisfestsetzung bei allen sonstigen Dienstleistungen erlassen worden. Bis zum 7. 7. 1966 war für die Planung und Überwachung der Preise die Regierungskommission für Preise mit ihrem Ständigen Büro zuständig. Die Regierungskommission war ebenfalls Organ des Ministerrates. Vorsitzender der Kommission war der Minister der Finanzen. Die Regierungskommission und das Ständige Büro legten für die volkswirtschaftlich wichtigen Güter die Planpreise fest. Für die Bestimmung der übrigen Masse der zentralgeplanten oder -bestätigten Preise waren die der Regierungskommission angegliederten Zentralreferate zuständig. Für die Festsetzung der Einzelhandelsverkaufspreise für Konsumgüter und die Bestimmung der Groß- und Einzelhandelsspannen für diese Erzeugnisse zeichnete das Ministerium für Handel und Versorgung verantwortlich. Mitte 1966 wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst. Ihre auf Grund des Neuen Ökonomischen Systems modifizierten Aufgaben wurden auf das neugebildete AfP. übertragen. Die Hauptverwaltung des AfP. in Ostberlin gliedert sich in Branchenabteilungen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung lokaler Besonderheiten wurden in den Bezirken und Kreisen Außenstellen des AfP. gegründet, die aus den früheren Zentralreferaten der Regierungskommission für Preise hervorgingen. Der Leiter des AfP. im Ministerrang ist Halbritter. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 26 Amt für Kirchenfragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Standardisierung

Siehe auch das Jahr 1975 Das AfP. ist entsprechend der mit nahezu eineinhalbjähriger Verspätung erlassenen VO über das Statut dieser Institution vom 6. 12. 1967 (GBl. II, 1968, S. 17) Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. und seine untergeordneten Stellen sind verantwortlich für eine am Warenwert und an…

DDR A-Z 1969

Jagd (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für Forstwirtschaft beim Landwirtschaftsrat als Oberste J.-Behörde und die VVB-Forstwirtschaft sind für die Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des J.-Gesetzes und die Überwachung der Erfüllung der Abschußpläne zuständig. Die J.-Bewirtschaftung ist Aufgabe der StFB. Als Berater der J.-Behörden bestehen bei den Bezirksräten J.-Beiräte mit hauptamtlichen Sekretären und bei den Räten der Kreise J.-Beiräte mit ehrenamtlichen Sekretären. Sie setzen sich zusammen aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei, der Parteien und Organisationen. Den ehrenamtlichen, von den Bezirksräten eingesetzten J.-Leitern obliegt die Führung des Abschußbuches und die Aufstellung des Abschußplanes, der Nachweis über Munitionsempfang und -verbrauch, die Wildablieferung und -Verteilung in den ihnen zugeteilten J.-Gebieten. Die J.-Ausübung ist grundsätzlich nur im Kollektiv den Inhabern von J.-Teilnahmescheinen, die Einzel-J.- nur „Jagdberechtigten mit besonderer Jagderlaubnis“ möglich. Die J.-Ausübenden müssen jagdhaftpflichtversichert sein und müssen der J.-Gesellschaft, die von der Kreis-J.-Behörde gebildet wird, angehören. Die J.-Teilnahmescheine und unpersönlichen Waffenscheine für Teilnehmer an Kollektivjagden gelten nur für die Zeit der Kollektiv-J. Waffen und Munition werden an den von der J.-Behörde bestimmten Aufbewahrungsstellen unter Kontrolle der Volkspolizei und der StFB. unter Verschluß gehalten. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen verwendet. Selbst Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt; nur einzelne bevorzugte Personen sind zur Führung von Waffen mit gezogenen Läufen berechtigt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, wird den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der VVEAB zugeleitet. Der Oberste J.-Beirat und die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Wildforschung und die Wildmarkenforschung. Es bestehen 11 Wildforschungsgebiete, die sich mit der Entwicklung des Wildstandes, der Wildbretstärke, Rassenstudien und Trophäen der einzelnen Wildarten befassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 307 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jahresendprämie

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für…

DDR A-Z 1969

Zölle (1969)

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 750]In der „DDR“ besteht ein staatliches Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft). Dieses Monopol und die Art der Preisgestaltung machen Z. überflüssig, da die Steuerung von Export und Import — eine wichtige Aufgabe der Z. — bereits durch Plandirektiven erfolgt (Volkswirtschaftspläne). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Z. nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnedies die Möglichkeit haben, ohne Zollerhebung die Preise der Außenhandelsgüter nach oben oder nach unten zu manipulieren. Z. haben bis heute im Außenhandel der „DDR“ keine Bedeutung. Lediglich private Sendungen müssen verzollt werden. (Das gilt nicht für private Geschenksendungen aus der BRD in die „DDR“; Geschenkpaketversand.) Seit 1961/62 wird jedoch seitens der RGW-Länder versucht, die Z. wirtschaftspolitischen Zielen nutzbar zu machen. Die „DDR“ hat sich diesem Vorgehen angeschlossen: In dem 1962 erlassenen Zollgesetz ist ein dreistufiger Zolltarif vorgesehen, ein „Grundzolltarif“, ein „Vertragszolltarif“ und ein „Sonderzolltarif“. Der Grundzolltarif löst den bisher für private Sendungen geltenden Tarif ab. Der Vertragszolltarif soll für Länder gelten, die der „DDR“ die Meistbegünstigung einräumen, der Sonderzolltarif für die Länder, die der „DDR“ die Meistbegünstigung nicht gewähren. Dieses System der Zollerhebung — Vertrags- und Sonderzolltarif — wurde von der SU übernommen, die es am 1. 10. 1961 eingeführt hat. Das Ziel der Tarifdifferenzierung — sehr niedrige oder keine Z. im Falle der Meistbegünstigung, hohe Z. (Kampf-Z.) bei deren Fehlen — ist, ein gegen die EWG gerichtetes zollpolitisches Kampfinstrument zu schaffen. Die Ostblockstaaten beanspruchen für ihren Handel mit den EWG-Staaten die niedrigen EWG-Innen-Z. und sehen den gemeinsamen EWG-Außenzolltarif als Diskriminierung ihres Handels mit diesen Staaten an. Der von der „DDR“ geschaffene „Sonderzolltarif“ soll eine Gegenmaßnahme sein. Bisher ist allerdings nicht bekannt geworden, daß die „DDR“ von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Diese Kampf-Z. dürften als Druckmittel zur Beeinflussung des Außenhandels der EWG ohnehin von keiner Bedeutung sein. Die handelspolitische Stellung der kommun. Staaten gegenüber der EWG ist äußerst schwach. Einerseits ist der Anteil des Außenhandels mit den Ostblockstaaten am Außenhandelsvolumen der EWG sehr gering, andererseits sind die kommun. Staaten nach wie vor gezwungen, im Interesse des Funktionierens ihrer Wirtschaften aus dem EWG-Raum zu importieren. (Ost-West-Handel) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 750 ZKD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zollgesetz

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 750]In der „DDR“ besteht ein staatliches Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft). Dieses Monopol und die Art der Preisgestaltung machen Z. überflüssig, da die…

DDR A-Z 1969

Vereine (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames Handeln in poli[S. 666]tischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen“. Für Vereinigungen im engeren Sinne, d.h. für V., nicht aber für politische Parteien, Massenorganisationen oder diesen angeschlossene Gemeinschaften und Gruppen, Gemeinschaften oder Verbände, die der effektiven Wirtschaftsführung dienen, sowie Religionsgemeinschaften, die beim zuständigen staatlichen Organ angemeldet sind, gilt die VO zur Registrierung von Vereinigungen vom 9. 12. 1967 (GBl. II, S. 861). Danach sind Vereinigungen im Sinne dieser VO organisierte Zusammenschlüsse von Bürgern oder juristischen Personen zur Wahrnehmung ihrer Interessen und Erreichung gemeinsamer Ziele. Nach §~2 a.a.O. bedürfen Vereinigungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit der staatlichen Registrierung. Vereinigungen können registriert werden, „wenn ihr Charakter und ihre Zielstellung den Grundsätzen der sozialistischen Gesellschaftsordnung entsprechen, sie zur Befriedigung geistig-kultureller Bedürfnisse beitragen und nicht den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen“. Es besteht also kein Anspruch auf Registrierung und damit auf Betätigung. Diese sind in das Ermessen des staatlichen Organs gestellt, bei dem die Registrierung vorzunehmen ist. Zuständig für die Registrierung sind a) für Vereinigungen, die auf der Kreisebene tätig werden, der Rat des Kreises, b) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Kreise eines Bezirks erstrecken, der Rat des Bezirks, c) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der „DDR“ hinaus erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung das Ministerium des Innern. Die Mitgliedschaft von Bürgern und Vereinigungen der „DDR“ in internationalen Organisationen sowie in Organisationen, die außerhalb der „DDR“ ihren Sitz haben, und die Zusammenarbeit mit diesen sowie die Mitgliedschaft von Bürgern oder Organisationen anderer Staaten in Vereinigungen in der „DDR“ bedarf der Zustimmung des zuständigen zentralen staatlichen Organs, dessen Aufgabenbereich durch den Charakter und die Zielsetzung der Organisation bzw. Vereinigung berührt wird (§ 5 a.a.O.). Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665–666 Verdienstmedaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigte Gesundheitseinrichtungen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames…

DDR A-Z 1969

Akademische Grade (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Fakultäten der Universitäten, wissenschaftliche Hochschulen und ihnen gleichgestellte Einrichtungen verleihen folgende AG.: 1. Diplom einer Fachrichtung (z. B. Diplom-Historiker), 2. den Grad eines Doktors, 3. eines habilitierten Doktors, 4. des Doktors ehrenhalber. Voraussetzung der Zulassung zur Promotion ist in der Regel das Diplom. In jüngster Zeit erhielten die Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Meißen, die Militärakademie „Friedrich Engels“ Dresden und das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED Rahnsdorf b. Berlin das Promotionsrecht. Mit Wirkung vom 1. 10. 1965 wurde der Deutschen Hochschule für Körperkultur Leipzig das Habilitationsrecht zur Verleihung des AG. Dr. päd. habil, zuerkannt. Promotionsrecht besitzen u. a. auch die beiden Akademien neuen Typs, die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin und die Deutsche Bauakademie zu Berlin. Der in der SU oder in den „volksdemokratischen“ Ländern erworbene AG. „Kandidat der … Wissenschaften“ ist dem deutschen Doktorgrad gleichgestellt. Deutsche Staatsangehörige, die einen AG. einer ausländischen Universität oder Hochschule erworben haben, bedürfen zur Führung des Grades im Gebiet der „DDR“ der Genehmigung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen. Gestützt auf die „VO über die Verleihung akademischer Grade“ vom 6. 9. 1956 (GBl. S. 745) haben verschiedene Räte von Fakultäten wiederholt „Republikflüchtigen“ die von Hochschulen der „DDR“ verliehenen AG. aberkannt. Diese Aberkennung ist in der BRD nicht wirksam, da sie gegen den für sie geltenden ordre public verstößt. Die AG. der „DDR“ können genehmigungsfrei in der BRD geführt werden. Die Frage der Gleichwertigkeit der Diplome und der von ihnen zu unterscheidenden Staatsexamina (z. B. der Lehrer) mit entsprechenden Prüfungen in der BRD ist nicht einheitlich geregelt. Die entsprechenden Entscheidungen werden, soweit es sich um den öffentlichen Dienst handelt, von den zuständigen Behörden getroffen. (Ärzte) Am 1. 2. 1969 trat die „VO über die akademischen Grade“ vom 6. 11. 1968 (GBl. II, S. 1024–1026) in Kraft. Darin werden die AG. ― Diplom und Doktor eines Wissenschaftszweiges, Doktor der Wissenschaften ― als „gesellschaftlich notwendige Qualifikationsstufen“ bezeichnet, die „das Streben nach hohen wissenschaftlichen Leistungen und das Bedürfnis nach systematischer wissenschaftlicher Aus- und Weiterbildung in den theoretischen Grundlagen, in der Spezialwissenschaft und den marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften stimulieren“. Die Verleihung des Diploms ist den Sektionen der Universitäten und Hochschulen übertragen, die Fakultäten des Wissenschaftlichen Rates verleihen den Doktor eines Wissenschaftszweiges und den neueingeführten Doktor der Wissenschaften (Dr. sc.), den höchsten AG., für dessen Verleihung der Besitz des Doktorgrades, eine „erfolgreiche Tätigkeit als Leiter von wissenschaftlichen Kollektiven, die Weiterbildung auf Gebieten des Marxismus-Leninismus, die hervorragende Mitarbeit bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ Voraussetzungen sind. Die Forschungsergebnisse des Kandidaten müssen das „Höchstniveau in der Wissenschaft“ bestimmen. Übergangsbestimmungen regeln das bisherige Habilitationsverfahren, das bei Habilitationsaspiranten noch bis zur Beendigung der Aspirantur durchgeführt werden kann. Sie können wie alle anderen habilitierten Wissenschaftler diesen Grad (Dr. habil.) weiterhin führen. Diese Möglichkeit besteht dann nicht mehr, wenn einem Habilitierten der Dr. sc. ohne Verfahren verliehen wurde. Jeder Habilitierte kann den Antrag auf Verleihung des Dr. sc. stellen. Die Bestimmungen über das Diplom- bzw. Promotionsverfahren stehen noch aus. Soweit sich aus der neuen VO ersehen läßt, können die wissenschaftlichen Ergebnisse als Einzelarbeit, Kollektivarbeit oder als Sammlung mehrerer wissenschaftlicher Arbeiten eingereicht werden. Literaturangaben Lücke, Peter R.: Sowjetzonale Hochschulschriften aus dem Gebiet der Geschichte 1946–1963. (BMG) 1965. 98 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 20 Akademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akkreditivverfahren

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Fakultäten der Universitäten, wissenschaftliche Hochschulen und ihnen gleichgestellte Einrichtungen verleihen folgende AG.: 1. Diplom einer Fachrichtung (z. B. Diplom-Historiker), 2. den Grad eines Doktors, 3. eines habilitierten Doktors, 4. des Doktors ehrenhalber. Voraussetzung der Zulassung zur Promotion ist in der Regel das Diplom. In jüngster Zeit erhielten die Hochschule für Landwirtschaftliche…

DDR A-Z 1969

Interzonenverkehr (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 303]Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der Sowjetzone, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich erschwert. Besucher aus der BRD benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung der mitteldeutschen Behörden, die von den drüben wohnenden Angehörigen oder Freunden beantragt werden muß. Auch Reisende zwischen West-Berlin und der BRD benötigten auf Grund von Viermächteabmachungen in beiden Richtungen einen Interzonenpaß. Bis zum Juni 1953 wurden in Mitteldeutschland Interzonenpässe nur in Ausnahmefällen ausgegeben. Seit der Verkündung des Neuen Kurses entfaltete sich der reguläre I. zu beträchtlichem Ausmaß. Der Interzonenpaßzwang wurde durch die Westmächte am 16. 11. 1953 aufgehoben. Die „DDR“ schloß sich diesem Schritt an mit der Einschränkung, daß bei Einreisen weiterhin eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich war, während Ausreisende für die Dauer ihrer Reise ihren Personalausweis gegen eine polizeiliche Personalbescheinigung Umtauschen mußten. Im Sommer 1957 steigerte die SED ihre Bemühungen, den Reiseverkehr in die BRD einzudämmen, bis zu direkten Verboten von Westreisen für bestimmte Personengruppen (Studenten, Oberschüler, Angehörige von Staatsjugendorganisationen usw.). Ende 1957 wurde diese Maßnahme noch verschärft. Bis dahin waren nur Auslandsreisen ohne Genehmigung strafbar. Durch das „Gesetz zur Abänderung des Paßgesetzes“ vom 11. 12. 1957 (Paßwesen) wurde jedes Verlassen der „DDR“ ohne Erlaubnis, also auch die Reise in das Bundesgebiet und nach West-Berlin, unter Strafe gestellt. Wenn die Antragsteller Verwandte in der BRD hatten, die ohne polizeiliche Abmeldung die „DDR“ verlassen hatten, wurde die Ausreisegenehmigung versagt. Außerdem mußten Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Betriebe, in denen die Antragsteller tätig waren, vorgelegt werden. Infolge dieser Maßnahmen ging der I. schlagartig zurück. Nur in den Hauptreisezeiten der folgenden Jahre hat der Besucherverkehr aus der „DDR“ gegenüber den anderen Monaten des jeweiligen Jahres zugenommen. Die Besucherzahlen der früheren Jahre wurden jedoch bei weitem nicht mehr erreicht. Seit Frühjahr 1959 wurden die Anträge auf Erteilung von „Reisegenehmigungen“ nach der BRD den in allen Gemeinden gebildeten „Komitees für gesamtdeutsche Fragen“ zur Entscheidung vorgelegt. Sofern ein Angehöriger des Antragstellers geflüchtet war, wurde der Antrag abgelehnt. In letzter Instanz entschieden die „Volkspolizei-Kreisämter“. Die Errichtung der Mauer in Berlin und die unmittelbar darauf folgenden Sperrmaßnahmen an der Demarkationslinie nach dem 13. August 1961 brachten eine erneute rigorose Drosselung des Besucherverkehrs aus der „DDR“. Bei den wenigen Personen, die noch in die BRD oder nach West-Berlin reisen dürfen, handelt es sich überwiegend um Funktionäre, Eisenbahner, Kraftfahrer und Schiffer. Der I. zwischen der BRD und West-Berlin wird streng überwacht. Kontakte mit der mitteldeutschen Bevölkerung sind nicht gestattet. Ab 1963 wurden im Rahmen des Besucherverkehrs auch solche Personen einbezogen, die legal in die BRD oder nach West-Berlin übersiedelten. 1963 und 1964 handelte es sich um jeweils rd. 30.000 Menschen, während es 1965 knapp 18.000, 1966 etwa 16.100 und 1967 rd. 13.300 waren. 1968 handelte es sich um 9.500 Personen. Zu fast 80 v. H. waren es Rentner, d.h. Personen über 65 Jahre, der Rest entfiel auf sonstige gebrechliche Personen. Für den Verkehr über die Demarkationslinie sind zur Zeit die nachstehenden Übergangsstellen geöffnet: Außer den in der Übersicht verzeichneten Übergängen gibt es eine Bahnlinie, auf der die „DDR“ einen Sondergüterverkehr zuläßt. Sie dient jedoch nicht dem Fernverkehr. Es handelt sich um die Übergangsstelle Walkenried/Ellrich. Für den Verkehr auf den Binnenwasserstraßen gibt es die Übergangsstellen Rühen (Mittellandkanal) und Schnackenburg (Elbe). Touristenreisen über die Demarkations[S. 304]linie waren in den letzten Jahren in der BRD sehr beliebt. Dabei war allerdings die Route genau vorgeschrieben, und persönliche Wünsche konnten nicht berücksichtigt werden. Seit Mitte 1967 wurden solche Reisen unterbunden. Mit dem Hinweis, Touristenreisen von Westdeutschen seien in diesem Jahr aus technischen Gründen nicht mehr möglich, wurden die Anfragen westdeutscher Reisebüros zurückgewiesen. Der Besuchsreiseverkehr von Bürgern der BRD in die DDR wird von den DDR-Behörden unter Beschränkung auf nahe Verwandte gestattet. Erforderlich sind lediglich ein Reisepaß und eine Einreisegenehmigung, die von den einladenden Verwandten in der DDR beim zuständigen Rat des Kreises zu beantragen und dem Reisewilligen zuzusenden ist. Nähere Auskünfte über Besuchsreisen in die DDR, insbesondere über die Mitnahme von Zahlungsmitteln und Geschenken sowie von Kraftfahrzeugen, sind dem vom Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen herausgegebenen Merkblatt zu entnehmen, das auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Weitere Auskünfte erteilen Reisebüros, Automobilclubs, Geldinstitute und der Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen in West-Berlin. Im Interzonenpostverkehr sind Geldsendungen und alle Warengattungen und -mengen ausgeschlossen, die als Handelsware gelten können. Merkblätter über den Interzonenpostverkehr sind bei allen Postämtern der BRD erhältlich. Die „DDR“ unterhält zur Überwachung Paketkontrollstellen bei den Leitpostämtern in 1017 Berlin, 50 Erfurt, 70 Leipzig, 40 Halle (Saale), 30 Magdeburg, 80 Dresden, 27 Schwerin und 99 Plauen. Zwischen 1951 und Mitte 1968 wurden weit über 713 Mill. Pakete und Päckchen aus der BRD und West-Berlin nach Mitteldeutschland und Ost-Berlin verschickt. Etwa die Hälfte der Sendungen waren Pakete, d.h. Sendungen im Gewicht von 1 bis 7 Kilo. Auch in umgekehrter Richtung erreicht der Paket- und Päckchenverkehr einen erheblichen Umfang. Der Reiseverkehr zwischen der BRD und West-Berlin beruht auf Vier-Mächte-Vereinbarungen. Danach können für den Landverkehr die vier Interzonen-Eisenbahnstrecken nach Berlin sowie die drei Autobahnen und die Fernverkehrsstraße 5 zwischen dem Bundesgebiet und Berlin benutzt werden. Der Flugverkehr nach Berlin ist an die drei Luftkorridore gebunden; im Gegensatz zum Landverkehr wird er nicht von DDR-Organen kontrolliert. Im allgemeinen wickelt sich der Verkehr ohne Reibungen ab. Ende 1963, nach den Wahlen zur Volkskammer, wurde in der „Regierungserklärung“ von Stoph erklärt, es sei eine Illusion zu glauben, man könne die „DDR“ ignorieren. Er verlangte den Abschluß „normaler Verträge“ für den I. nach Berlin auf dem Wasser-, Land- und Luftwege. Der Leiter der Agitationskommission beim Politbüro der SED, Norden, hatte vor der Wahl eine Auflockerung im innerdeutschen Reiseverkehr angekündigt. Als Folge dieser Ankündigung ist die Vereinbarung über Rentnerreisen in die BRD vom 10. 9. 1964 anzusehen. Die öffentliche Diskussion über den I. wird von der SED genutzt, um die Zwei- und Dreistaatentheorie zu untermauern. Handelsbeziehungen, sportliche und kulturelle Verbindungen zwischen beiden Teilen Deutschlands sowie mit West-Berlin sollen den Charakter zwischenstaatlicher Beziehungen erhalten. Auch im Berlinverkehr der Westmächte ist es wiederholt zu Auseinandersetzungen gekommen. Auf Grund eines am 20. Sept. 1955 zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossenen Vertrages versucht man die Kontrollbefugnis unter Umgehung des Potsdamer Abkommens den Kontrollorganen der „DDR“ zuzuschieben. Am 30. Juni 1965 ist der auf alliierter Abmachung beruhende „Deutsche Eisenbahngütertarif“ für den I. von der „DDR“ außer Kraft gesetzt worden. Damit entfällt seit dem 1. Juli 1965 im Güterverkehr die Regelung, daß von den Grundfragen grundsätzlich 60 v. H. von der Deutschen Bundesbahn und 40 v. H. von der „Deutschen Reichsbahn“ erhoben werden. Die beiden Bahnverwaltungen erheben seit diesem Zeitpunkt jeweils Frachten, die nach den innerhalb ihres Bereiches geltenden Bestimmungen für die Strecke bis zu bzw. von der Demarkationslinie zu zahlen sind. Damit wurde es notwendig, eine Reihe von Interzonenhandelsvereinbarungen zu ändern. Gleichzeitig wurde der Interzonenhandel in seinem Ablauf gestört. Wenig später wurden auch einige wesentliche technische Bedingungen für die Abwicklung des Interzoneneisenbahnverkehrs neu geregelt. Die wichtigste Änderung besteht in der Zulassung weiterer Übergangsbahnhöfe für den Interzoneneisenbahnverkehr zwischen West-Berlin und dem Bundesgebiet. Ab 1. Juli 1965 wurde gleichfalls die Einführung eigener Permits für Binnenschiffe, die durch die „DDR“ fahren, verfügt. Als weitere Schikane wurde am 10. März 1968 ein Einreise- und Durchreiseverbot für Mitglieder der NPD und „mit ihr sympathisierende Personen“ erlassen. Ferner wurden am 13. April 1968 die Zufahrtswege von und nach Berlin für alle Minister und leitenden Beamten der Bundesregierung und am 8. Februar 1969 schließlich für Angehörige der Bundeswehr und Mitglieder der Bundesversammlung gesperrt. Mit der Einführung des Paß- und Visazwanges für Reisen von und nach Berlin und in die „DDR“ wurde ein vorläufiger Höhepunkt der Behinderungen im I. erreicht. Die Gebühren für das Visum, das Bürger der BRD zu einer Reise nach Mitteldeutschland benötigen, betragen 15 DM. Ein Transitvisum für Berlin-Reisende kostet 5 DM für einmalige und 10 DM für zweimalige Durchfahrt. Bei Interzonenreisenden war grundsätzlich der gültige Personalausweis, ab 1. Juli 1968 ist jedoch ein Reisepaß mitzuführen. Bargeld in DM und Devisen dürfen mitgeführt, müssen jedoch bei der Einreise und Ausreise deklariert werden. Die Einfuhr und die Ausfuhr von mitteldeutschen Zahlungsmitteln sowie von Zahlungsmitteln der Ostblockstaaten ist verboten. Nach einer Anordnung des SED-Regimes vom 25. Nov. 1964 waren bei Reisen in die „DDR“ je Person und Aufenthaltstag 5,– DM im Verhältnis 1:1 gegen MDN umzutauschen. Mit der Einführung eines neuen Mindestumtausches ab 20. Juni 1968 wurde der verbindliche Tagessatz auf 10 DM erhöht An- und Abreisetag gelten als Aufenthaltstag. Reisende im Rentenalter, Invaliden, [S. 305]Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind jedoch von dieser Anordnung ausgenommen. Für Reisende aus nichtsozialistischen Ländern gelten die gleichen Bestimmungen. Im Jahre 1967 sind rd. 1,4 Mill. Westdeutsche in die „DDR“ gereist, 1968 sank die Zahl auf 1,26 Mill. Dazu kamen 1968 noch etwa 1,4 Mill. Westdeutsche und Ausländer, die mit Tagesaufenthaltsgenehmigungen Ost-Berlin besucht haben. Bei Ein- oder Durchreisen mit dem Kraftfahrzeug sind die im Straßenverkehr geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Autobahn 100 km/h, Fernverkehrsstraßen 80 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h) streng zu beachten. Folgende Straßenbenutzungsgebühren werden in DM erhoben: Danach betragen die Straßenbenutzungsgebühren für einen Pkw im Berlinverkehr über die Übergangsstelle Helmstedt/Marienborn 5,– DM, über Lauenburg/Horst 15,– DM, über Rudolphstein/Hirschberg 15,– DM und über Herleshausen/Wartha 20,– DM. Zusätzlich werden von ausländischen Kraftfahrern Gebühren für eine Kraftfahr-Haftpflichtversicherung erhoben. Die in westlichen Ländern übliche grüne Versicherungskarte wird nicht anerkannt. Neben diesen Gebühren wird ab 1. Juli 1968 für die Beförderung von Personen im gewerblichen Verkehr eine Abgabe von 0,8 Pfennig für jede Person und für jeden Kilometer der Beförderungsstrecke erhoben. Für den Gütertransport mit Kraftfahrzeugen werden von Unternehmen der BRD und West-Berlins im Berlinverkehr 3 Pfennig, bei gefährlichen Gütern (z. B. Kraftstoff) 4 Pfennig pro Tonne und Kilometer erhoben. Im Binnenschiffsverkehr auf dem Mittellandkanal beträgt die Abgabe 35 Pfennig und bei gefährlichen Gütern 45 Pfennig pro Tonne. Für Transporte auf anderen Wasserstraßen der „DDR“ erhöhen sich diese Gebühren auf 70 bzw. 90 Pfennig je Tonne. Diese Gebühren werden von den mitteldeutschen Behörden als Steuerausgleichsabgaben bezeichnet, sie müssen vom Fahrzeughalter, Schiffseigner oder seinem Beauftragten selbst errechnet werden. Bei falschen Angaben der Strecke, des Gewichts, der beförderten Güter oder der Anzahl der beförderten Personen wird für die Differenz der Berechnung eine Steuerausgleichsabgabe bis zur dreifachen Höhe erhoben. Die „DDR“-Regierung machte die „Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr“ vom 1. 1. 1969 an „genehmigungspflichtig“, das heißt vor allem: gebührenpflichtig. Damit soll insbesondere die Ein- und Ausfuhr von Geschenken stärker beschränkt und genauer kontrolliert werden. Von diesen Bestimmungen ausgenommen ist der Transitverkehr von und nach West-Berlin. Die bislang für den innerdeutschen Reiseverkehr geltende Zollfreiheit wird damit durchlöchert. Denn die neuen „Genehmigungsgebühren“ wirken de facto wie Zölle. Generell verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition sowie von Ausweisen, soweit sie nicht auf den Namen des Reisenden lauten oder nicht ordnungsgemäß vorgewiesen werden. Aber auch Funk- und Sendeanlagen, Fernsehgeräte sowie Ersatz- und Zubehörteile gehören dazu. Das gleiche gilt für topographische Karten und „Landkarten, die in ihren Bezeichnungen nicht der tatsächlichen staatsrechtlichen Lage in Deutschland entsprechen“. Magnettonbänder und Schallplatten stehen ebenso auf der schwarzen Liste wie Druckerzeugnisse, „deren Inhalt gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist oder andere Hetze enthält“, schließlich Jahrbücher und Periodica, „die nicht in der Postzeitungsliste der Deutschen Post“ enthalten sind. Im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mit der BRD und West-Berlin ist es untersagt, Filme, Photoplatten (unbelichtete, belichtete und entwickelte, doch ist diese Bestimmung unklar, so daß möglicherweise geringe Mengen zulässig sind), Diapositive und Photopapier sowie luftdicht verschlossene Behältnisse in die „DDR“ einzuführen. Für die nicht zur Einfuhr verbotenen Waren ist eine gebührenpflichtige Genehmigung erforderlich, wenn der Gesamtwert der Geschenke und gekauften Gegenstände 100 Mark der „DDR“ übersteigt, beziehungsweise bei Kurzreisen bis zu vier Tagen mehr als 20 Mark täglich beträgt. Beim Import von Geschenken und gekauften Gegenständen durch Altersrentner sowie Invalidenvoll- und Unfallvollrentner werden die Genehmigungsfreigrenzen bis zu 100 v. H. erhöht. Grundlage für die Ermittlung des Warenwertes sind die in der „DDR“ gültigen Einzelhandelsverkaufspreise. Diese liegen aber gerade bei Gegenständen, die in Mitteldeutschland besonders begehrt sind, erheblich über den westdeutschen Preisen. Da alle Waren, deren Wert den Freibetrag überschreitet, mit Gebühren zwischen 10 und 40 v. H. (des „DDR“-Verkaufspreises) belegt werden, wird mancher Westdeutsche häufig höhere Zahlungen an der Grenze leisten müssen, als er ursprünglich für die Ware bezahlt hat. Mit einem Gebührensatz von 30 v. H. werden beispielsweise Tabakwaren belegt. 40 v. H. liegen auf Edelmetallen, Edelsteinen und auch auf Kraftstoff, Spirituosen und Bier. 100 v. H. gar beträgt der Gebührensatz bei Produktionsmitteln einschließlich Zubehör und Ersatzteilen. Für alle übrigen Erzeugnisse gilt meistens ein Gebührensatz von 10 v. H. Für die allgemeine Ausfuhr von Geschenken und gekauften Gegenständen aus der „DDR“ gelten im Reiseverkehr die gleichen Verbote und Beschränkungen wie bei der Einfuhr. Freilich ist die Ausfuhr von Literatur und Presseerzeugnissen nicht verboten. Zusätzlich enthält die Verbotsliste für die Ausfuhr folgende Artikel: Kraftfahrzeuge, Edelmetalle, Edelsteine, Halb[S. 306]edelsteine und Perlen sowie Erzeugnisse daraus, Porzellan der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen sowie der Werke „Graf von Henneberg“, „Weimar Porzellan“, „Reichenbach/Thüringen“ und „Freiberg/Sachsen“; Photo- und Kino-Filme, farbig und schwarz weiß (vermutlich sind lediglich unbelichtete Filme gemeint). Im Reiseverkehr mit der BRD und West-Berlin ist die Ausfuhr von feuerfesten und hitzebeständigen Glaswaren, von optischen Geräten, einigen Grundnahrungsmitteln und luftdicht verschlossenen Behältnissen verboten. Waren, deren Ausfuhr nicht verboten ist, dürfen „nur in den üblichen Einzelhandelseinheiten“ ausgeführt werden. Für die Ausfuhr im Reiseverkehr aus der „DDR“ gelten im allgemeinen die gleichen Genehmigungsfreigrenzen wie bei der Einfuhr, doch fehlt die Sonderregelung für Rentner. Die Gebühren betragen im allgemeinen 20 v. H., sind aber für zahlreiche Artikel bis zu 50 v. H. heraufgesetzt. Sonderregelungen für die Ein- und Ausfuhr im Reiseverkehr betreffen Gastarbeiter und andere kleinere Personengruppen, beispielsweise Stipendiaten oder Künstler auf Gastspielreise. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 303–306 Interzonenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 303]Nach der Kapitulation mußten laut Beschluß des Kontrollrats alle Personen, die aus einer Besatzungszone in eine andere reisen wollten, einen durch die Besatzungsmacht ausgestellten Interzonenpaß besitzen. Während mit der Vereinigung der westlichen Besatzungszonen der Interzonenpaß dort wegfiel, wurde der I. mit der Sowjetzone, vornehmlich seit der Währungsreform und der Berliner Blockade, erheblich…

DDR A-Z 1969

Kündigungsrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplans (Arbeitskräfte) notwendig ist oder der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeit nicht geeignet ist oder Mängel eines Arbeitsvertrages nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, während früher diese Frist zwingend vorgeschrieben war. Im Arbeitsvertrag können jetzt Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und besondere Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Gründe der Kündigung müssen angegeben werden. Das verhindert nicht, daß unter dem Vorwand einer Strukturänderung des Betriebes Kündigungen aus politischen Gründen ausgesprochen werden. Jede Kündigung bedarf der Zustimmung der Betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitung. Diese Schutzbestimmung ist jedoch in ihrer Wirkung fraglich, soweit sich die Betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Der Betrieb kann fristlos entlassen bei „schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin“ (§ 32). Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes (VVN), Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und Rekonvaleszenten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Wegen des Kündigungsschutzes von werdenden Müttern und Müttern nach der Niederkunft Mutterschutz. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 360 Kultur- und Sozialfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kunstpolitik

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung…

DDR A-Z 1969

Kinder- und Jugendliteratur (1969)

Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1975 1979 1985 Das Jugendgesetz von 1964 (Jugend) bestimmte: „Die Entwicklung der KuJ. ist von den verantwortlichen staatlichen Organen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und Künstlerverbänden zu fördern.“ Diesem Zweck dienten oder dienen u.a. eine Konferenz „Jugendliteratur im Sozialismus“, die 1967 stattfand, ein „Aktiv für Jugendliteratur“ des Deutschen Schriftstellerverbandes, das sich in periodischen Zusammenkünften mit den Problemen und der Förderung der KuJ. befaßt, jährliche Preisausschreiben, mit denen das Ministerium für Kultur das Niveau der KuJ. zu heben sucht, und eine zentrale Dokumentation des gleichen Ministeriums. Die besten Bücher sollen durch eine Kinder- und Jugendbuchgemeinschaft verbreitet werden, und die öffentlichen Bibliotheken haben „ausreichend KuJ. bereitzustellen“. (Bibliothekswesen) Es gibt z. Z. sechs Buchverlage, die sich speziell mit der Produktion von KuJ. befassen; die beiden größten (Kinderbuch-Verlag und „Neues Leben“) sind „volkseigene Betriebe“, während die übrigen, mindestens dem Anschein nach, noch in privater Hand sind. Außerdem bringen noch zehn (meist „volkseigene“) und zwei kirchliche Verlage im Nebenzweig KuJ. heraus. Nach amtlicher Statistik erschienen 1966 467 Kinderbücher und Jugendschriften in einer Gesamtauflage von 12,8 Mill. Exemplaren, darunter 154 mit 4,2 Mill. Exemplaren im Umfange von bis zu 48 S., 313 mit 8,6 Mill. Exemplaren im Umfange von über 48 S. Aus anderen Sprachen übersetzt waren 112 Titel mit 4,0 Mill. Exemplaren. Die Auflagen werden unter dem Gesichtspunkt der „gesellschaftspolitischen“ Bedeutung der Titel, bei Büchern „neutralen“ Inhalts daher meist zu niedrig, angesetzt. Die Buchpreise sind relativ niedrig, obschon der Fülle des Angebots billiger Buchreihen in der BRD nichts Gleichwertiges gegenübersteht. Der Verlag „Neues Leben“ gründete 1959 eine Jugendbuchgemeinschaft, deren Programm aber ganz auf den „Sieg des Sozialismus“ ausgerichtet ist und daher nicht den Anklang findet, den das stark angefachte Bildungsstreben und Lesebedürfnis der Jugend erwarten lassen sollten. In der KuJ. für das erste Lesealter gibt es auf Grund der Leipziger Tradition, aber auch dank der Aufnahme von Übersetzungen vor allem aus dem Tschechischen und Polnischen beachtliche illustrative und typographische Leistungen. Die ideologische Ausrichtung tritt in der KuJ. für die 10- bis 16jährigen thematisch immer mehr hervor, und der Übergang zu platter Agitationsliteratur geschieht stufenlos; selbst in den Lesebüchern für Schulanfänger finden sich bereits Spuren von „Agitprop“. (Agitation und Propaganda) Das Problem der Schund- und Schmutzliteratur, in der Demokratie schwer lösbar, existiert für die „DDR“ kaum; dagegen trägt das Regime, auf Grund der zentralen Steuerung der Buchproduktion, die Verantwortung für die in großen Auflagen (und zum Teil von „Staatsverlagen“) produzierten, inhaltlich und formal minderwertigen, meist zudem nicht einmal jugendgemäßen Heftreihen. In ihrer verderblichen Wirkung stehen diese Veröffentlichungen den Erzeugnissen westdeutscher Schundverlage ihrer inneren Unwahrhaftigkeit wegen kaum nach. Während an der Produktion der sonstigen KuJ. immerhin noch eine größere Anzahl von Verlagen beteiligt ist, werden sämtliche Jugendzeitschriften vom Zentralrat der FDJ herausgegeben, und das von ihnen vermittelte Weltbild ist von der herrschenden Ideologie bestimmt. Die bunten Bilderzeitschriften „Atze“ und „Bummi“ sind immerhin einigermaßen jugendgemäß in Text und Illustration; von der „ABC-Zeitung“ (für die Jungen Pioniere und das 1.–4. Schuljahr) über die illustrierte Wochenzeitung „Die Trommel“ bis zum Zentralorgan der Pionierorganisation „Der Pionierleiter“ treten die bewußtseinsbildenden Elemente immer mehr in den Vordergrund. Anregung für fachliche Interessen finden Kinder und Jugendliche in den Zeitschriften „Technikus“ (für 13- bis 16jährige) und „Fröhlichsein und Singen“. Mit Ausnahme der „Trommel“ erscheinen alle Zeitschriften monatlich; in der graphischen und drucktechnischen Gestaltung haben die meisten im Lauf der letzten Jahre den Anschluß an vergleichbare Publikationen der westlichen Welt erreicht. (Zeitschriften) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 327 Kinderkrippen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinderzeitschriften

Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1975 1979 1985 Das Jugendgesetz von 1964 (Jugend) bestimmte: „Die Entwicklung der KuJ. ist von den verantwortlichen staatlichen Organen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und Künstlerverbänden zu fördern.“ Diesem Zweck dienten oder dienen u.a. eine Konferenz „Jugendliteratur im Sozialismus“, die 1967 stattfand, ein „Aktiv für Jugendliteratur“ des Deutschen Schriftstellerverbandes,…

DDR A-Z 1969

Ordnungswidrigkeiten (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Das am 12. 1. 1968 von der Volkskammer verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von O. (GBl. I, S. 101) definiert O. als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die staatliche Leitungstätigkeit erschweren oder die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens stören, jedoch die Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder einzelner ihrer Bürger nicht erheblich verletzen und deshalb keine Straftat sind“. O. sind insbesondere Rechtsverletzungen, durch die „eine den gesellschaftlichen Interessen entsprechende Organisierung und Gestaltung notwendiger staatlicher Maßnahmen behindert oder in ihrer Wirksamkeit gehemmt“ wird. Weiter liegen O. vor, wenn wirtschaftsleitende Maßnahmen beeinträchtigt werden, die öffentliche Ordnung und Sicherheit gestört wird, notwendige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt und gesetzlich vorgesehene Kontrollmaßnahmen behindert oder erschwert werden. O. sind nur diejenigen Rechtsverletzungen, die in einer gesetzlichen Bestimmung als solche bezeichnet werden. Das Gesetz enthält keine Tatbestände, sondern überläßt deren Normierung einzelnen Normativakten der Volkskammer, des Staatsrates, des Nationalen Verteidigungsrates und des Ministerrates. Auch einzelne Mitglieder des Ministerrates und Leiter zentraler Organe können für ihren Bereich Ordnungsstrafbestimmungen erlassen, müssen dann aber das Justizministerium beteiligen. Alle Bestimmungen mit Ordnungsstrafe bedürfen der Verkündung in der gesetzlich festgelegten Form. Als Ordnungsstrafmaßnahmen können angedroht werden: Verweis und Ordnungsstrafe von 10 M bis 300 M, in Ausnahmefällen bis zu 1.000 M. Bei geringfügigen O. kann „Verwarnung mit Ordnungsgeld“ ausgesprochen werden, wobei das Ordnungsgeld 1, 3, 5 oder 10 M betragen kann. Außerdem sind zusätzliche Ordnungsstrafmaßnahmen möglich (u. a. Entzug von Erlaubnissen, Einziehung von Gegenständen), von denen die „Heranziehung zur gemeinnützigen Arbeit in der Freizeit bis zu sechs Tagen“ von der Deutschen Volkspolizei bei rowdyhaften Handlungen (Rowdytum) verhängt werden kann. Gegenüber Jugendlichen über 16 Jahre sind alle Ordnungsstrafmaßnahmen zulässig, während gegen noch nicht 16jährige Jugendliche lediglich eine mit Ordnungsgeld bis 5 M verbundene Verwarnung ausgesprochen werden darf, daneben aber auch die zusätzlichen Ordnungsstrafmaßnahmen. Gegen eine Ordnungsstrafmaßnahme ist Beschwerde binnen zwei Wochen nach Zustellung oder Empfang der Entscheidung zulässig. Sie ist schriftlich einzulegen und zu begründen oder mündlich zu Protokoll zu erklären und hat, sofern nicht „die Durchsetzung der festgelegten Maßnahmen keinen Aufschub duldet“, aufschiebende Wirkung. Die Entscheidungen von Mitgliedern des Ministerrates und von Leitern zentraler Organe sind nicht anfechtbar. Im Ordnungsstrafverfahren soll mit dem Arbeitskollektiv, den Berufsvereinigungen und gesellschaftlichen Organisationen, denen der Rechtsverletzer angehört, sowie der „Nationalen Front“ seines Wohngebietes in geeigneter Form zusammengearbeitet werden. Auch kollektive Beratungen und Entscheidungen sollen erfolgen. Den „Kollektivs“ sollen mindestens drei sachkundige Bürger angehören. Schließlich ist vorgesehen, O. zur Behandlung an die Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen zu übergeben. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 457 Orden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Organisations-Instrukteurabteilung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Das am 12. 1. 1968 von der Volkskammer verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von O. (GBl. I, S. 101) definiert O. als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die staatliche Leitungstätigkeit erschweren oder die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens stören, jedoch die Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder einzelner ihrer Bürger nicht erheblich verletzen und deshalb…

DDR A-Z 1969

Moral, Sozialistische (1969)

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung interpretiert. Der bürgerlich-kapitalistischen M. setzte Lenin die SM. entgegen, die in der Erklärung gipfelt: „Alles, was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Damit wird der schon in der Schule gepflegte Haß gegen die als „kapitalistisches Lager“ interpretierte westliche Welt ebenso wie die disziplinierte Unterordnung unter den Willen der Partei zur Grundlage der SM. Allerdings hat der Begriff der SM. in den fünfziger Jahren, als Chruschtschow die neue Generallinie im Sinn des erbitterten wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festlegte (Koexistenz), einen bemerkenswerten Wandel durchgemacht. Als Hauptkriterium der SM. gilt nunmehr die Einstellung zur Arbeit; und der Kampf der Partei um die Durchsetzung und Hebung der SM. ist vor allem ein Kampf gegen die „kleinbürgerlichen“ Gewohnheiten, wie Eigenbrötelei, Individualismus, Ressortgeist, Gruppenegoismus. Demgegenüber soll die Bevölkerung zu einem Verhalten erzogen werden, das völlig am Kollektiv orientiert ist, auf maximale Produktionseffekte hinzielt und auf diese Weiso die kommun. Staaten stärken hilft (Sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit). Insbesondere seit dem V.~Parteitag 1958 bemüht sich die SED um die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“, der sich in seinen ethischen Auffassungen und in seinen Handlungen an den Zehn Geboten der Sozialistischen Moral orientieren soll, die Ulbricht auf dem V.~Parteitag verkündete. Sie besagen: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter- und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. 7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. 9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Gleichzeitig erklärt die SED-Propaganda, die Zehn Gebote Gottes seien dazu erschaffen, Sklavenhalter und Feudalherren, Kapitalisten und Imperialisten zu unterstützen, und führten zu erbarmungsloser Ausbeutung, zu Unterjochung, zu Eroberungskriegen und zu Ausplünderungen. Ein Sozialist wisse, daß die Zehn Gebote Gottes „im Mund der Kapitalisten, Imperialisten, der Klerikalen und der Militaristen nur Heuchelei sind und dazu dienen, den Werktätigen Sand in die Augen zu streuen“. Die Zehn Gebote der sozialistischen Moral aber würden den Menschen glücklich und frei machen. (Jugendweihe, sozialistische ➝Feiern, Hausgemeinschaften, Wohngebiete) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 433 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MTS

Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung…