DDR A-Z 1969

Resozialisierung (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der R. straffällig gewordener und rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilter Personen sollen zunächst die Erziehung durch Arbeit, die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die Erziehung zu Ordnung und Disziplin und die Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug dienen. Darüber hinaus schreibt das Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109) „Maßnahmen zur Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben“ vor. Verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung, den Nachweis geeigneter Arbeits- und Ausbildungsplätze, die Bereitstellung von Wohnraum sowie für die Kontrolle der Durchführung der Wiedereingliederung sind die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, in deren Bereich der Entlassene seinen Wohnsitz hat. Zur unmittelbaren Hilfe sind ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen, die den Strafentlassenen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Die Ämter für Arbeit und Berufsausbildung haben Arbeitsplätze bereitzustellen. Die Arbeitsaufnahme soll möglichst in der früheren Arbeitsstelle oder in solchen Betrieben, Einrichtungen und Arbeitskollektiven erfolgen, in denen die günstigsten Bedingungen für die weitere Gesellschaftliche Erziehung vorhanden sind (§ 63, Abs. 2 SVWG). Bei Strafentlassenen Jugendlichen ist die Weiterführung einer begonnenen Berufsausbildung zu sichern. Erforderlichenfalls soll schon vor der Entlassung ein Lehrvertrag abgeschlossen werden. Der Staatsanwaltschaft obliegt die Aufsicht nicht nur über den Strafvollzug, sondern auch über die Wiedereingliederung. Wenn sich bei Verurteilung eines bereits mit Freiheitsstrafe bestraften Täters herausstellt, „daß die erneute Straftat wesentlich durch seine Disziplinlosigkeit bei der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben begünstigt wurde“, kann das erkennende Gericht besondere Maßnahmen im Urteil festlegen (§§ 47, 48 StGB). Es kann ein Kollektiv beauftragen, dem Verurteilten bei der Wiedereingliederung zu helfen und erzieherisch auf ihn einzuwirken; der Verurteilte kann verpflichtet werden, einen ihm zuzuweisenden Arbeitsplatz nicht zu wechseln oder sich in bestimmten Gebieten nicht aufzuhalten sowie den für seinen Aufenthalt von den staatlichen Organen erteilten Auflagen strikt nachzukommen. Alle diese Maßnahmen dürfen für die Dauer von einem bis zu drei Jahren festgesetzt werden. Bei Verurteilung wegen eines Verbrechens kann auf die Zulässigkeit staatlicher Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Deutschen Volkspolizei erkannt werden (Polizeiaufsicht). Wenn sich der unter diese Maßnahmen gestellte Strafentlassene böswillig den Verpflichtungen und Auflagen entzieht, kann er nach § 238 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 532 Reservistenkollektive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rettungsdienst

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der R. straffällig gewordener und rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilter Personen sollen zunächst die Erziehung durch Arbeit, die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die Erziehung zu Ordnung und Disziplin und die Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug dienen. Darüber hinaus schreibt das Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109) „Maßnahmen zur Wiedereingliederung Strafentlassener in das…

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Rückführungsbetrag (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit 1. 1. 1969 werden für alle landwirtschaftlichen Produkte „einheitliche Erzeugerpreise“ gezahlt. Da für pflanzliche Erzeugnisse seit dem 1. 6. 1964 und für Geflügelfleisch und Wolle seit dem 1. 1. 1966 schon einheitliche Preise bestehen, wurden die Erzeugerpreise für Schweine-, Rind- und sonstiges Fleisch (Schafe, Kälber), Milch und Eier neu festgelegt. Die bis dahin bestehende Ablieferungspflicht und das gestaffelte Agrarpreissystem wurden mit dieser Neuregelung aufgehoben. Die „neuen einheitlichen Erzeugerpreise“ für diese Produkte wurden bei geringer Änderung der Preisrelationen etwa auf die Höhe der alten Aufkaufpreise angehoben. Der R. besteht aus folgenden Teilen: 1) Differenz aus bisherigen Durchschnittspreisen des staatlichen ➝Aufkommens der landwirtschaftlichen Betriebe und den „neuen einheitlichen Erzeugerpreisen“. 2) Differenz aus den bisherigen Aufkaufpreisen und den neuen einheitlichen Erzeugerpreisen. Zu 1): Durch die Ablieferungspflicht hatte jeder Landwirtschaftsbetrieb entsprechend den Anteilen der Erfassungs- und Aufkauf-Mengen am staatlichen Aufkommen und ihren verschiedenen Preisen einen anderen Durchschnittspreis, und damit ist auch der R. jedes Betriebes unterschiedlich. Betriebe unter guten Standortbedingungen hatten in der Regel eine hohe Ablieferungspflicht. Ihr Durchschnittspreis je Produkteinheit war niedrig. Die Differenz von Durchschnittspreis zu neuem Erzeugerpreis ist groß und der R. entsprechend hoch. Für standortlich [S. 537]benachteiligte Betriebe trifft das Gegenteil zu. Zu 2): Die Preisrelationen zwischen den Produkten wurden geringfügig verändert. Sie sollen den „gesellschaftlich notwendigen Kosten der Erzeugung“ gerechter werden. Gegenüber den bisherigen Aufkaufpreisen sind die neuen Erzeugerpreise für Schlachtschweine gesenkt, für Schlachtrinder und Milch erhöht worden. Der R. wurde einmalig auf der Grundlage des staatlichen Aufkommens von 1968 festgelegt und bleibt auch bei Änderung der bisherigen Produktionsrichtung konstant. Er ist jährlich an den Staatshaushalt abzuführen. Der R. ist für jeden landwirtschaftlichen Betrieb gesondert zu errechnen. Auch für persönliche ➝Hauswirtschaften der LPG vom Typ~I und II ist er individuell festzulegen. Bedingt durch den differenzierten R. ist für jeden Landwirtschaftsbetrieb der Erzeugerpreis individuell verschieden, obwohl die Bezeichnung „Neuer einheitlicher Erzeugerpreis“ in Mitteldeutschland benutzt wird. Es bleibt abzuwarten, ob der R. seine Funktion nur in einer Übergangsphase bis zu tatsächlich einheitlichen Erzeugerpreisen ausübt oder als versteckte Preisabschöpfung vorgesehen ist. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 536–537 RTS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rückkehrer

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit 1. 1. 1969 werden für alle landwirtschaftlichen Produkte „einheitliche Erzeugerpreise“ gezahlt. Da für pflanzliche Erzeugnisse seit dem 1. 6. 1964 und für Geflügelfleisch und Wolle seit dem 1. 1. 1966 schon einheitliche Preise bestehen, wurden die Erzeugerpreise für Schweine-, Rind- und sonstiges Fleisch (Schafe, Kälber), Milch und Eier neu festgelegt. Die bis dahin bestehende Ablieferungspflicht und das gestaffelte Agrarpreissystem wurden mit dieser…

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Konsumgenossenschaften (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Durch bessere Warenzuteilung, aber auch durch organisatorische Maßnahmen (Binnenhandel) wurden sie gegenüber dem privaten Einzelhandel stark bevorzugt, so daß sie an Zahl und Bedeutung rasch Zunahmen. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt. Z. Z. zählen die K. rd. 4 Mill. Mitglieder, das sind rd. 30 v. H. der Gesamtbevölkerung über 16 Jahre. In dieser Eigenschaft waren die K. maßgeblich an der Förderung des genossenschaftlichen Gedankens auf dem Lande beteiligt, wie ihn die SED versteht (Genossenschaften). Der Charakter der K. als Einrichtung der organisierten Verbraucherschaft zur verbilligten Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln und Konsumgütern ging verloren. Im Herbst 1952 wurden auch die K. neu gegliedert (VDK, Bezirksverbände, Kreisverbände und bereits 1953 als weitere Untergliederung Dorf- und Stadt-K.). Bezirks- und Kreisverbände kontrollieren die Arbeit der K. ihres Bereiches und sorgen für ihre politische Ausrichtung. Dem VDK ist von der SED die Aufgabe zugewiesen, in „internationaler Zusammenarbeit“ zwecks kommun. Propaganda Beziehungen zu den K. des westlichen Auslands und besonders der BRD zu pflegen. Oberstes Organ ist der Genossenschaftstag, dessen Beschlüsse für alle K. und auch die Bezirks- und Kreisverbände verbindlich sind. Die strukturelle Gliederung der K. wies Ende 1964 740 Dorf- und Stadt-K. mit 43.490 Verkaufsstellen und Gaststätten aus, sowie 191 Kreis- und 15 Bezirksverbände. Bis Ende 1966 war durch Rationalisierung die Zahl der Verkaufsstellen und Gaststätten auf 42.397 zurückgegangen. Zu diesem Zeitpunkt belief sich die Zahl der Produktionsbetriebe der K. auf 1.600. Von den Produktionsbetrieben unterstehen 75 als größere Industriebetriebe den Bezirksverbänden, während die übrigen als reine Versorgungsbetriebe wie Bäckereien und Fleischereien verwaltungsmäßig zu den Kreisverbänden gehören. Am gesamten Warenumsatz haben die K. einen Anteil von 33,8 v. H., während der Anteil des staatlichen Einzelhandels (HO) bei 34,4 v. H. liegt. Mit dieser Umsatzentwicklung haben sich der konsumgenossenschaftliche und der staatliche Einzelhandel einander angeglichen. Dabei waren die K. von Anfang an stärker als die HO auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Genußmitteln ausgerichtet. Rund 75 v. H. aller konsumgenossenschaftlichen Verkaufsstellen vertreiben Nahrungsmittel und Genußmittel; diese sind am Gesamtumsatz der K. mit 57 v. H. beteiligt. Die Großhandelsfunktion der K. wurde durch den Zusammenschluß des staatlichen und genossenschaftlichen Großhandels 1960 zu Großhandelsgesellschaften unterbunden, so daß die Kreisverbände als die seitherigen Träger des Großhandels nunmehr nur noch die politische und wirtschaftliche Kontrolle über die Stadt- und Dorf-K. mit ihrem Handelsnetz ausüben. Die K. erhielten die Aufgabe, ein geschlossenes System der Landversorgung aufzubauen. Hiermit waren Ausbau und Modernisierung der Gaststätten (Gaststättengewerbe) auf dem Lande verbunden. Der Unterstützung dieser Zielsetzung dient das Konsum-Versandhaus in Chemnitz (Versandhandel). Weiterhin wird die Landversorgung durch den ambulanten Handel der K. unterstützt. Im Zuge der Wirtschaftsreform (Neues ökonomisches System, Ökonomisches System des Sozialismus) und der stärkeren Konsumorientierung wird versucht, den gesamten konsumgenossenschaftlichen Handel zu modernisieren und die Verkaufskultur den gestiegenen Bedürfnissen anzupassen. Dabei spielt z. B. die Umstellung auf Selbstbedienung eine besondere Rolle. 1966 betrug der Anteil der Selbstbedienung am Gesamtumsatz der K. 57 v. H. Darüber hinaus bemühen sich die K. mit modernen Einkaufsformen wie Minuteneinkauf, Bestelldienst, Ausleihdienst u.a. den Kundendienst zu verbessern. Zudem hat man Kaufhäuser und Spezialgeschäfte aus den Stadt-K. herausgelöst und in einem „Zentralhandel“ zusammengefaßt. Erste Maßnahme war der Zusammenschluß von 16 der bedeutendsten Warenhäuser und dem Versandhandel zum zentralen Handels- und Produktionsunternehmen „konsument“, dem weitere Kaufhäuser und Bekleidungsbetriebe folgen. Echte Handelsbeziehungen zur Industrie zwecks rationellen Einkaufs sollen hergestellt werden. Man erhofft ferner bei der zentral gelenkten Abnahme von der Industrie mehr Einfluß auf die Produktion und Preis Verbilligung. Die K. unterhalten beim VDK eine eigene Werbeabteilung, deren Tätigkeit aber zur Vermeidung unnötiger Konkurrenz zur HO eingeengt werden soll. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Piltz, Rosemarie: Die Konsumgenossenschaften in der Sowjetzone. (BMG) 1960. 64 S. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konsumgüterversorgung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Durch bessere Warenzuteilung, aber auch durch organisatorische Maßnahmen (Binnenhandel) wurden sie gegenüber dem privaten Einzelhandel stark bevorzugt, so daß sie an Zahl und Bedeutung rasch Zunahmen. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen…

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Außenwirtschaft (1969) Siehe auch: Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als hochentwickeltes Industrieland mit schmaler Rohstoffbasis und großer Bevölkerungsdichte war Deutschland schon immer in beträchtlichem Maße auf seine außenwirtschaftlichen Beziehungen angewiesen. In noch stärkerem Maße gilt dies für die heute getrennten Teile Deutschlands. Der Export bildet die Voraussetzung, um die erforderlichen Grund- und Rohstoffe sowie zusätzliche Nahrungsgüter importieren zu können. Die Steigerung der industriellen Produktion und damit die Steigerung des Lebensstandards sind ohne Steigerung der Exporte nicht vorstellbar. Westdeutschland hat nach 1945 ein wesentlich höheres außenwirtschaftliches Niveau [S. 69]als Mitteldeutschland erreicht. Der Außenhandelsumsatz, umgerechnet auf den Kopf der Bevölkerung, belief sich 1967 in der BRD auf 2.626 DM und in der „DDR“ auf 1.660 M, so daß das Niveau des mitteldeutschen Außenhandels nur 60 v. H. des westdeutschen beträgt. Ursachen für diesen Rückstand sind vor allem: 1. Ausrichtung der mitteldeutschen A. auf die Ostblockländer, insbesondere die Sowjetunion, bei gleichzeitiger Desintegration des ehemals einheitlichen deutschen Wirtschaftsraums. 2. Unterordnung der Wirtschafts- und A.-Politik unter ideologische und politische Leitgedanken. 3. Bis heute nicht überwundene Funktionsschwächen des nach sowjetischem Vorbild umgestalteten Wirtschaftssystems. Andererseits kommt dem hochindustrialisierten mitteldeutschen Gebiet eine überragende Bedeutung in dem unter sowjetischer Führung stehenden östlichen Wirtschaftssystem zu. Dem relativ geringen Anteil der „DDR“ an Raum und Bevölkerung des Ostblocks steht ein relativ bedeutender Anteil an seiner Warenproduktion und seinem gesamten Außenhandelsumsatz gegenüber. 1. Die Entwicklung des mitteldeutschen Außenhandels Der industrielle Wiederaufbau, der mit Beendigung der Beute- und Demontageaktionen eingeleitet wurde, war von zwei Leitgedanken bestimmt. Der erste bestand darin, das Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone vom traditionellen Warenbezug aus Westdeutschland soweit wie möglich unabhängig zu machen. Diesem Zweck dienten die Verbreiterung der metallurgischen Basis, die Vergrößerung der Kapazitäten im Maschinenbau, der Ausbau der Werftindustrie sowie bestimmter lebenswichtiger Zweige der Konsumgüterindustrie, wie z. B. der pharmazeutischen Industrie und der Fischkonservenindustrie. Besonders der 1. Fünfjahrplan war durch diese autarkischen Tendenzen charakterisiert. Ihnen lagen die stalinschen Thesen vom „Aufbau des Sozialismus in einem Lande“, von der „planmäßigen und proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft“ sowie vom „Zerfall des ehemals einheitlichen Weltmarktes in zwei getrennte Weltmärkte“ zugrunde. Diese Thesen führten sowohl zur Absonderung vom Weltmarkt, als auch zur Bevorzugung der Schwer- und Investitionsgüterindustrien ohne Rücksicht auf die jeweiligen ökonomischen Gegebenheiten und die Interessen der Bevölkerung. Der zweite Leitgedanke bestand darin, Mitteldeutschland zum Lieferanten des Ostblocks für bestimmte hochwertige Industrieerzeugnisse zu entwickeln, wobei die Interessen der sowjetischen Industrialisierungspläne und anfänglich die sowjetischen Reparationsforderungen im Vordergrund standen. Dieser Tendenz gemäß wurden vor allem der Maschinen- und Apparatebau, die Elektrotechnik, die Feinmechanik und Optik und die chemische Industrie ausgebaut. (Industrie, chemische Industrie, Wirtschaft, Maschinenbau) Der Anteil der Ostblockländer am mitteldeutschen Außenhandel belief sich 1950 auf 62,5 v. H. und stieg 1953 auf 76,4 v. H. an (Kohlmey, „Der demokratische Weltmarkt“, [Ost-]Berlin 1956). In diesen Zahlen ist der Interzonenhandel vermutlich mit eingeschlossen. Demgegenüber belief sich der Anteil der heutigen Ostblockstaaten am Außenhandelsumsatz des Deutschen Reiches im Jahre 1936 auf etwa 16,2 v. H. (Statistisches Bundesamt, März 1954). Für das Gebiet der heutigen „DDR“ steht statistisches Material nicht zur Verfügung, jedoch wird man ohne wesentliche Fehler davon ausgehen können, daß Umfang und Warenstruktur des Außenhandels des mitteldeutschen Raumes in etwa dem des Deutschen Reiches entsprechen. Entsprechend den Vorschlägen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe schloß die „DDR“ seit 1951 mit einer Reihe von Ostblockstaaten langfristige Handelsabkommen ab; mit der Sowjetunion am 23. 9. 1951, mit Polen am 10. 11. 1951, mit Ungarn am 29. 11. 1951, mit der Tschechoslowakei am 1. 12. 1951, mit Rumänien am 23. 1. 1952, mit Nord-Korea am 6. 10. 1953. Das Ziel dieser Abkommen war, die Erfüllung der laufenden Wirtschaftspläne der Vertragspartner import- und exportseitig zu sichern; für Mitteldeutschland im besonderen kam noch die Erfüllung der Reparationsinteressen hinzu. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Entwicklung der mitteldeutschen Außenhandelsumsätze von 1950 bis 1966: [S. 70] Diese Aufstellung zeigt, daß das Wachstumstempo des Außenhandels im Gegensatz zu den Planvorstellungen und Propagandabehauptungen der östlichen Seite starken Schwankungen unterworfen war. Diese Schwankungen waren durch außerökonomische Faktoren bedingt. 1951 wurden die Reparationsverpflichtungen um 6 Mill. Rubel verringert, was zum sprunghaften Anwachsen des Exports führte. 1954 wurden die restlichen Reparationsverpflichtungen gestrichen, und gleichzeitig wurden die SAG-Betriebe in das Eigentum der „DDR“ übergeben. 1956 wurden die Stationierungskosten der sowjetischen Truppen um 880 Mill. Devisen-Mark verringert, und 1958 wurde dieser Haushaltsposten vollständig gestrichen. Auch die Entwicklung des Import-Export-Verhältnisses und damit der Handelsbilanz verlief nicht immer planmäßig. So wurden z. B. im Siebenjahrplan von 1959 bis 1965 zwar die Ziele des Außenhandelsumsatzes insgesamt in etwa erreicht, jedoch verlief die Entwicklung in bezug auf das Import-Export-Verhältnis beinahe umgekehrt. Bei einem Wachstum der industriellen Bruttoproduktion um 88 v. H. sollte das Handelsvolumen nur um 72,4~v. H. (von 14,5~Mrd. M im Jahre 1958 auf 25~Mrd. M im Jahre 1965) steigen. Dabei war die Steigerung der Exporte mit 86~v. H. der industriellen Wachstumsrate angepaßt, während die Importe nur um 57~v. H. steigen sollten. Tatsächlich ist die Entwicklung bei wesentlich geringeren Wachstumsraten in genau umgekehrter Richtung verlaufen. Von 1959 bis 1962 stieg der Gesamtaußenhandel nur um 14,9~v. H.; die Einfuhr nahm um 19~v. H. und die Ausfuhr um 10,9~v. H. zu, so daß für 1962 eine mit 5,2~Mill. Mark passive Bilanz ausgewiesen werden mußte. Für 1967 wurde bei einer Ausfuhr von 13.134 Mill. Mark und einer Einfuhr von 11.970 Mill. Mark ein Aktivsaldo von 1.164 Mill. Mark ausgewiesen (Quelle: „Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“ — zum Vergleich: Die BRD erzielte 1967 einen Ausfuhrüberschuß von 16,86 Mrd. Mark). Bei der mitteldeutschen Außenhandelsbilanz ist zu beachten, daß sie vom nichtkommerziellen Außenhandel, d.h. der Einfuhr von Waffen und militärischer Ausrüstung, besonders aus der Sowjetunion, beeinflußt wird. 1956/57 wurde damit begonnen, den Ausbildungsstand der Streitkräfte systematisch zu verbessern und ihre technische Ausrüstung den Erfordernissen moderner Kriegsführung anzupassen. In Anbetracht der Abhängigkeit der „DDR“ von den anderen Warschauer-Pakt-Staaten in bezug auf Bewaffnung und technische Ausrüstung, dürften die Ausgaben hierfür einen wesentlichen Posten in der Außenhandelsbilanz ausmachen (Militärpolitik). 2. Waren- und Länderstruktur Die offizielle Statistik gibt keinen hinreichenden Einblick in die Warenstruktur des mitteldeutschen Außenhandels. Für 1963 nannte der Außenhandelsminister Balkow die folgenden Werte: [S. 71] Und in der neuesten Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs wird die Entwicklung der Warenstruktur des mitteldeutschen Außenhandels in folgenden Werten dargestellt: Der außerordentlich hohe Exportanteil bei Maschinen und Ausrüstungen dürfte in Anbetracht des Zustandes des mitteldeutschen Produktionsapparates kaum zu verantworten sein. Zur Anhebung des Produktionsniveaus und damit zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt und auf dem westdeutschen Markt (Interzonenhandel) wäre eine Änderung der Warenstruktur (Drosselung der Ausfuhr von Investitionsgütern, Steigerung der Ausfuhr von Fertigerzeugnissen) erforderlich. Die Länderstruktur des mitteldeutschen Außenhandels zeigt seit 1960 das folgende Bild (dabei wird in der offiziellen Statistik der „DDR“ neuerdings auch der Interzonenhandel als Außenhandel, und zwar getrennt als „Außenhandel mit West-Berlin“ und „Außenhandel mit Westdeutschland“ ausgewiesen): [S. 72] Danach weist der Ostanteil am Gesamtaußenhandel Mitteldeutschlands von 1963 bis 1966 eine leicht rückläufige Tendenz auf bei gleichzeitiger Zunahme der Umsätze mit den westlichen Industriestaaten und den Entwicklungsländern. Seit 1967 ist eine gegenläufige Tendenz zu beobachten, indem sich der Handelsumsatz mit kommun. Ländern anteilmäßig erhöhte, der mit der übrigen Welt zurückging. Maßgeblich waren an dieser Entwicklung die verstärkten Exporte Mitteldeutschlands in die UdSSR und die ČSSR sowie die Steigerung der Importe aus Polen beteiligt. Bemerkenswert ist auch der Rückgang des Warenaustausches mit den Entwicklungs[S. 73]ländern auf einen Anteil von 4,1 v. H. im Jahre 1968. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist der Rückgang des Warenverkehrs mit Rotchina auf rund 25 v. H. des 1960 erzielten Volumens. 3. Wirtschaftsgemeinschaft mit der Sowjetunion Wenn man von einer wirtschaftlichen Verflechtung Mitteldeutschlands mit dem Ostblock spricht, so bedeutet dies in erster Linie wirtschaftliche Verflechtung mit der Sowjetunion. Dieser Prozeß begann mit der Anpassung der mitteldeutschen Industrie an die sowjetischen Reparationsforderungen; er wurde fortgesetzt mit der Ausrichtung der Wirtschaftspläne auf die sowjetischen Planziele und Industrialisierungs-Programme, der Nutzung des mitteldeutschen wissenschaftlich-technischen Potentials durch die Sowjetunion und der Einführung sowjetischer Arbeitsbedingungen („Erfahrungsaustausch mit den Werktätigen“, Arbeitspolitik, Aktivisten, Neuererbewegung). Die als „Wirtschaftsgemeinschaft mit der Sowjetunion“ bezeichnete gesamtwirtschaftliche Orientierung der A. Mitteldeutschlands auf die SU ist erst in zweiter Linie eine ökonomische, in erster Linie eine politische und ideologische Frage. In diesem Sinne erklärte Ulbricht in seiner Ansprache auf dem XXIII. Parteitag der KPdSU im März 1966 in Moskau: „Auf der Grundlage unseres Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand haben wir nicht nur die ökonomischen Beziehungen, sondern auch die politische und ideologische Zusammenarbeit auf einer höheren Stufe begonnen.“ Anläßlich der Unterzeichnung des Jahresabkommens für 1967 in Moskau erklärte der „DDR“-Außenhandelsminister Soelle: „Der wichtigste Aspekt des soeben abgeschlossenen Jahresprotokolles besteht gerade darin, daß den westdeutschen Revanchisten erneut und in überzeugender Form bewiesen wird, wie aussichtslos die Versuche sind, die wirtschaftliche Entwicklung der DDR zu behindern und die DDR politisch zu erpressen.“ Von 1950 bis 1967 steigerte sich der Handel zwischen der „DDR“ und der UdSSR folgendermaßen: Das im Dezember 1965 abgeschlossene Handelsabkommen für die Jahre 1966 bis 1970 sieht eine Steigerung des Warenumsatzes in diesem Zeitraum auf 60 Mrd. M vor. Die Lieferungen der SU erstrecken sich in erster Linie auf: Steinkohle, Koks, Erdöl, Eisenerz, Schwefelkies Roheisen, Walzwerkserzeugnisse, Phosphate, Nutzholz, Baumwolle, Wolle und Ölsaaten; Werkzeugmaschinen, Traktoren, Transportmittel und Erzeugnisse der elektrotechnischen Industrie und des Fernmeldewesens. Die „DDR“ exportiert in die UdSSR vor allem: Ausrüstungen für die Nahrungsmittelindustrie, die Leichtindustrie, die polygraphische und die chemische Industrie; Zementanlagen, Ölraffinerien und Walzwerksausrüstungen; Pressen, Bagger, Krane, Schiffe, Eisenbahnwaggons, Landmaschinen, Motoren, Werkzeugmaschinen und Gebrauchsgüter. Über 50 v. H. des Gesamtexportes der „DDR“ in die UdSSR entfallen auf Maschinen und Ausrüstungen und etwa 10 v. H. auf Rohstoffe und Halbfabrikate. Im Import beträgt der Anteil von Rohstoffen, Materialien und Halbfabrikaten bisher dagegen rund 65 v. H. und der von Maschinen und Ausrüstungen nur 7 v. H. In Anbetracht dieser Warenstruktur läßt sich der Handel zwischen den beiden Partnern auch als Tausch von Investitionsgütern gegen Rohstoffe und Halbfabrikate charakterisieren. Dabei ist allerdings hinzuzufügen, daß nach den Bestimmungen des Handelsabkommens die Einfuhr von Maschinen und Ausrüstungen aus der SU gesteigert werden soll. Das könnte zu einer Veränderung der Warenstruktur führen. Neben den Handelsbeziehungen spielt auch die produktionsseitige und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern eine wesentliche Rolle. Aus der Vielzahl dahingehender Vereinbarungen und Verträge seien angeführt: [S. 74] <Description> 27. 9. 1951: Abschluß eines Abkommens über gegenseitige Warenlieferungen für die Jahre 1952–1955 und eines Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der UdSSR; 28. 4. 1955: Abkommen über technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit und Produktionshilfe bei der Entwicklung der Kernforschung; 17. 7. 1956: Abkommen über technische Hilfe zur Errichtung des Atomkraftwerkes; 30. 11. 1956: Abkommen über technische Hilfe bei Erdölerkundungsarbeiten; 22. 10. 1958: Abkommen über technische Hilfe der UdSSR beim Bau des EYW Schwedt-Oder; 28. 12. 1961: Abkommen zwischen der „DDR“ und der UdSSR über die Erweiterung der Zusammenarbeit bei der friedlichen Ausnutzung der Atomenergie; 24. 8. 1964: Abkommen über die technische Unterstützung der „DDR“ bei den geophysikalischen Arbeiten zur Erkundung von Erdöl und Gas im Ostseefestlandsockel durch die UdSSR; 16. 3. 1966: Abkommen über die Bildung einer paritätischen Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit; 4. 4. 1967: Langfristiges Abkommen über die Lieferung von Erdöl aus der UdSSR und von Maschinen, Ausrüstungen und Waren aus der „DDR“. </Description> 1966 bestanden zwischen 44 wissenschaftlichen Forschungsinstituten Vereinbarungen über die Zusammenarbeit und den Austausch wissenschaftlicher Informationen (Deutsche Außenpolitik, Ostberlin Nr. 9/1966). Die „DDR“ und die UdSSR stehen sich nicht als gleichberechtigte Vertragspartner gegenüber (Außenpolitik). Viele Anzeichen, insbesondere die Propaganda und Agitation der SED in den exportwichtigen Produktionsbetrieben deuten darauf hin, daß die SU für die ihr zugesagten Lieferungen den Vorrang vor anderen Außenhandelspartnern der „DDR“ beansprucht. Ein weiteres Problem ist die Preisgestaltung. Die wenigen verläßlichen Informationen weisen darauf hin, daß die SU für die von ihr gelieferten Güter vielfach über dem Weltmarktniveau liegende Preise verlangt, andererseits aber die mitteldeutschen Gegenlieferungen in manchen Fällen mit unter dem Weltmarktniveau liegenden Preisen vergütet (siehe Teil 4: Preisgestaltung und Verrechnung). Außerdem hat die SU Mitte 1966 begonnen, von den industriell entwickelten Außenhandelspartnern des sozialistischen Lagers eine kapitalmäßige Beteiligung an den Investitionen zur Entwicklung ihrer eigenen Rohstoffindustrie zu fordern. Und schließlich scheinen die von sowjetischer Seite gelieferten Erzeugnisse nach Art und Qualität nicht immer den Ansprüchen ihrer Vertragspartner zu entsprechen. So wurde von tschechoslowakischer Seite Anfang 1968 mehrfach darüber Klage geführt, daß das Land gezwungen sei, von der SU Ausrüstungen und Maschinen zu übernehmen, die mit dem in den eigenen Betrieben erreichten technischen und technologischen Niveau nicht konkurrieren könnten. Dieser Sachverhalt dürfte für die „DDR“ wohl in ähnlicher Weise zutreffen. Der Selbstmord des mitteldeutschen Planungschefs Erich Apel am 3. 12. 1965, am Tage des Vertragsabschlusses des langfristigen Handelsabkommens mit der UdSSR, scheint ein Hinweis auf die nachteiligen Auswirkungen dieses Vertragswerkes für die mitteldeutsche Wirtschaft zu sein. 4. Preisgestaltung und Verrechnung Die Preisgestaltung im Außenhandel unter den Ostblockstaaten hat, wenn man die erste, vornehmlich durch die sowjetische Reparationspolitik bestimmte Periode unbeachtet läßt, seit 1949/50 zwei Phasen durchlaufen. In der ersten Phase, etwa von 1949/50 bis 1957, wurden die Preise des westlichen Weltmarktes zugrunde gelegt, diese Preisbasis jedoch, wie es heißt, in ihrem „sozialökonomischen Inhalt den Bedingungen des sozialistischen Weltmarktes“ angepaßt. 1958 begann mit den Beschlüssen der IX. Ratstagung des RGW eine neue Phase der Preisgestaltung, indem man sich nun wieder enger an das „kapitalistische Weltmarktpreisniveau“ anlehnte. Zu dieser Umorientierung waren die Sowjets durch die politischen Krisenerscheinungen des Jahres 1956 (Ungarische Revolution, Unruhen in Polen) gezwungen, um Widerstände und zentrifugale Tendenzen im RGW abzufangen und das Interesse an der Ostintegration wachzuhalten. [S. 75]Tatsächlich konnte bis heute eine befriedigende Lösung des Preisproblems nicht erreicht werden. Der entscheidende Nachteil aller sozialistischen Staaten einschließlich der „DDR“ im Außenhandel mit der SU liegt in der Beschränkung ihrer Handlungsfreiheit. Auch das Bemühen, die Preise dem Weltmarktniveau zu nähern, hat daran nichts geändert. Die Preise im Intrablockhandel werden nicht nur durch die Bedingungen des Weltmarktes bestimmt, sondern auch durch die Unfähigkeit, anderswo zu kaufen und zu verkaufen, durch die Notwendigkeit, bestehende Guthaben auszunutzen, und durch den Abschluß langfristiger Waren- und Kreditabkommen. Dementsprechend beherrschten die Differenzen und Auseinandersetzungen über die Fragen der Preisgestaltung und Verrechnung die Tagungen des RGW und die Sitzungen seines Exekutivkomitees in den letzten Jahren. Die gegenseitigen Warenlieferungen der sozialistischen Staaten werden im Wege des Clearings verrechnet. Preiseinheit und Clearingeinheit ist der Rubel. Bis Mitte 1957 verrechnete man im wesentlichen bilateral, seitdem wird eine drei- und mehrseitige Verrechnung angestrebt. Die Möglichkeit der mehrseitigen Verrechnung im Intrablockhandel steht und fällt mit der Konvertierbarkeit des Rubels als der allgemeingültigen Preis- und Verrechnungsbasis. Gerade diese Funktion kann der Rubel bis heute nicht erfüllen. Diese Tatsache wird weder durch Manipulationen, wie z. B. die nominelle Erhöhung seines Goldgehaltes, noch durch die sowjetische Propagandabehauptung, der Rubel sei „unter den Weltwährungen an die erste Stelle gerückt“, aus der Welt geschafft. Zu den Versuchen, trotz der bisher ungünstigen Voraussetzungen, zum mehrseitigen Verrechnungsverkehr überzugehen, gehörten auch die 1962/63 gefaßten Beschlüsse über die Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie die Einführung des „transferablen Rubels“. Indes müssen die Möglichkeiten des neugegründeten Bankinstituts sowie die bisher erzielten Erfolge bei der Beseitigung der hemmenden Faktoren mit Zurückhaltung beurteilt werden. Es ist sicher kein Zufall, daß die tschechoslowakischen Wirtschaftsreformer nach der Regierungsumbildung im April 1968 energischer als bisher die freie Konvertierbarkeit der tschechoslowakischen Krone zu den Leitwährungen der Welt forderten. 5. Außenwirtschaftsmonopol, Außenhandelsapparat und Außenhandelspolitik In der „DDR“ besteht, wie in allen sozialistischen Ländern, ein staatliches Außenwirtschaftsmonopol. In der im April 1968 in Kraft getretenen neuen Verfassung ist es in Artikel 9 verankert. Das staatliche Außenwirtschaftsmonopol soll nach der kommunistischen Lehrmeinung im Interesse des sozialistischen Aufbaus den Bedarf an Rohstoffen, Halbfabrikaten und Industrieerzeugnissen sichern; den Außenhandelsumsatz planmäßig und kontinuierlich steigern; die Wirtschaft vor Störungen von seiten der kapitalistischen Umwelt abschirmen. Die Handhabung des Außenwirtschaftsmonopols setzt eine geeignete Organisationsform voraus. Für die Planung, Leitung und Kontrolle der gesamten A. ist das Ministerium für A. zuständig. Ihm unterstehen die folgenden Außenhandelsorgane: die Außenhandelsunternehmen (AHU); die Kammer für Außenhandel; die Zollverwaltung; das Deutsche Institut für ➝Marktforschung; die Außenhandelswerbegesellschaft mbH; der VEB Deutrans, Internationale Spedition und Befrachtung; die Intercontrol GmbH — Deutsche Warenkontrollgesellschaft; die Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG); und der VEB Leipziger Messeamt (Leipziger Messe). Die Außenwirtschaftspolitik ist den politischen Zielsetzungen der kommunistischen Führung in Mitteldeutschland untergeordnet. Wo immer sich eine Möglichkeit bietet, versucht man auf dem Umweg über wirtschaftliche Verbindungen politisches Kapital zu bilden. Dazu gehören vor allem die Versuche, von kurzfristigen, auf privater Basis abgeschlossenen Verträgen (Bankenabkommen, Kammerabkommen) zu längerfristigen Handelsabkommen auf staatlicher Grundlage zu gelangen. Gleichzeitig ist man bestrebt, das Netz staatlicher Handelsvertretungen zu erweitern. Dabei gewinnt die Leipziger Messe an Bedeutung, weil man glaubt, dort eine besonders gute Operationsbasis für die politischen Zielsetzungen zu besitzen. Auch die intensive Be[S. 76]teiligung der „DDR“ bzw. ihrer Außenhandelsunternehmen am internationalen Messe- und Ausstellungswesen dient u.a. diesem Zweck. Im Perspektivplan bis 1970 ist eine überproportionale Steigerung der Außenhandelsumsätze vorgesehen. Hierin drückt sich die Erkenntnis aus, daß in Anbetracht der Erschöpfung der Arbeitskraftreserven eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik ohne Rationalisierung des eigenen Produktionsapparates mit Hilfe verbesserter außenwirtschaftlicher Beziehungen kaum möglich sein dürfte. In diesem Zusammenhang kommt auch der Vergabe und dem Erwerb von Lizenzen, Schutzrechten und technischer Dokumentation erhöhte Bedeutung zu. Die Bestrebungen der Außenwirtschaftsorgane sind jetzt vorrangig darauf gerichtet, die Lizenznahme zu verstärken und sie vor der Lizenzvergabe ökonomisch zu stimulieren. Und schließlich ist die Außenwirtschaftspolitik darauf gerichtet, durch Anwendung der Prinzipien des Neuen Ökonomischen Systems die A. in Mitteldeutschland effektiver zu gestalten. 6. Das Neue ökonomische System in der Außenwirtschaft Schrittweise sollen die Leitgedanken des Neuen Ökonomischen Systems auch in der A. verwirklicht werden. Alle Maßnahmen zielen darauf hin, die bisherige Trennung zwischen Binnen- und Außenmarkt aufzuheben, die A. effektiver zu machen und die bisher erforderlichen hohen Exportsubventionen abzubauen. Die getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen lassen sich folgendermaßen gliedern: a) Organisatorische Maßnahmen Umbildung der Außenhandelsunternehmen zu Verkaufsorganen der VVB; Einrichtung von Exportkontoren im Rahmen der Erzeugnisgruppen; Bildung eines wissenschaftlichen Beirats beim Außenwirtschaftsministerium. b) Planung und Leitung der Außenwirtschaft Ausrichtung der Planung und Führungstätigkeit des Ministeriums für Außenwirtschaft auf den volkswirtschaftlichen Nutzeffekt. Beschleunigung der Produktion von Erzeugnissen mit guter, Beschränkung der Produktion derjenigen mit negativer Devisenrentabilität bei gleichzeitiger Sicherung des staatlichen Außenhandelsmonopols. c) Wirtschaftliche Rechnungsführung --- System ökonomischer Hebel Das Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung (Rechnungswesen) wird in den AHU weiterentwickelt. Seiner Durchsetzung dient ein System ökonomischer Hebel mit Preiszuschlägen und Preisabschlägen zur Gewährleistung der Exportrentabilität; Eigenerwirtschaftung der Betriebsmittel aus der Handelsspanne (früher Zahlung aus dem Staatshaushalt); Differenzierung der Handelsspanne nach Gesichtspunkten der Volkswirtschaft und der Außenwirtschaftspolitik. d) Ergebnisbeteiligung Gemeinsam werden die VVB und AHU am Außenwirtschaftsergebnis beteiligt, wobei zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Gewinnen unterschieden wird. Die Ergebnisbeteiligung erstreckt sich auch auf Valutaanrechte für Nichtbenutzung im Plan vorgesehener Valutamittel, bzw. zusätzliche Devisenerwirtschaftung. Die durch Gewinnbeteiligung erworbenen Mittel sollen sowohl zur Erhöhung des Prämienfonds als auch zum Erwerb von Lizenzen und zum Ausbau der Absatz- und Kundendienstorganisation verwendet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 68–76 Außenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung

Außenwirtschaft (1969) Siehe auch: Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 1985 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Als hochentwickeltes Industrieland mit schmaler Rohstoffbasis und großer Bevölkerungsdichte war Deutschland schon immer in beträchtlichem Maße auf seine außenwirtschaftlichen Beziehungen angewiesen. In noch stärkerem Maße gilt dies für die heute getrennten Teile Deutschlands. Der Export bildet die Voraussetzung, um die…

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Boykott-, Kriegs- und Mordhetze (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Begriffe aus Art. 6 Abs. 2 der alten Verfassung vom 7. 10. 1949: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.“ Obwohl dieser Verfassungsartikel keinen Strafrahmen enthielt, war er vom Obersten Gericht zum unmittelbar anwendbaren Strafgesetz erklärt worden (Urteil gegen leitende Persönlichkeiten der Sekte Zeugen Jehovas vom 4. 10. 1950. — „Neue Justiz“ 1950, S. 452 ff.). Seitdem wurden aus Art. 6, meist in Verbindung mit Art. III A III der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung), ständig schwerste Strafen bis zur Todesstrafe verhängt. Die Grenze zwischen Vorbereitungshandlung, Versuch und Vollendung wurde immer mehr aufgehoben; Unterlassungen wurden dem aktiven Handeln gleichgesetzt. Auf Grund des Art. 6 wurden auch die als Spionage bezeichneten Handlungen bestraft. Am 11. 12. 1957 erließ die Volkskammer das Strafrechtsergänzungsgesetz, das in angeblich konkretisierter Form die Tatbestände für die Staatsverbrechen formuliert. Trotzdem hatte aber Art. 6 seinen Charakter als unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz nicht etwa verloren („Neue Justiz“, 1958, S. 80 und S. 83). Die früher von der Rechtsprechung als B. nach Art. 6 beurteilten Sachverhalte fallen jetzt unter die im 2. Kapitel des Besonderen Teils des neuen Strafgesetzbuches zusammengefaßten Tatbestände (Spionage, Hetze, Terror). Die Bestimmung des Art. 6, Abs. 5 der neuen Verfassung vom 6. 4. 1968, „Militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß werden als Verbrechen geahndet“, hat angesichts der neuen Straftatbestände nur deklamatorischen Charakter. Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 127 Bourgeoisie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BPKK

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Begriffe aus Art. 6 Abs. 2 der alten Verfassung vom 7. 10. 1949: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung…

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Standardisierung (1969)

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1975 1979 1985 Standards: 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach mitteldeutscher Definition ist die St. die „verbindliche Einführung von einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Seit 1966 werden zunehmend auch Fertigungsverfahren in die St. einbezogen. Die rechtsverbindlichen Vorschriften für die St. werden „DDR-Standards“ genannt. Als ihr Symbol gilt die Buchstabenfolge „TGL“. Ursprünglich bedeutete diese Abkürzung „Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen“. Die „DDR-Standards“ sind jedoch durch weitergehende Merkmale gekennzeichnet, sie sind u. a. übernommene oder weiterentwickelte DIN-Normen. Die von den Produktionsbereichen vorgeschlagenen Standards werden im Amt für St. bearbeitet und schließlich bestätigt. Seit Anfang 1961 waren Vorbereitungen im Gange, die Anwendung der DIN-Normen zunächst einzuschränken und baldmöglichst abzulösen durch „DDR-Standards“; gleichzeitig sollten die „DDR-Standards“ weitgehend den sowjet. Gost-Normen angepaßt werden. Am 31. März 1964 gab das Amt für St. bekannt, daß die Umstellung aller DIN-Normen auf „DDR-Standards“ abgeschlossen worden sei. — Nach offiziösen Angaben gab es Ende 1966 10.000 „DDR-Standards“ und etwa 21.000 Fachbereich-Standards, womit ungefähr zwei Drittel der technischen Normung auf eigenen Standards beruhten. Diese zahlenmäßige Vermehrung der Standards hat keineswegs durchweg die technische Entwicklung gefördert und den ökonomischen Nutzen erhöht. Im März 1967 würde in einer Regierungsverordnung verfügt, daß künftig die St. sich ausschließlich auf den ökonomischen Nutzen zu orientieren hat. Die Zahl neuer Standards soll vermindert, die zwingende Verbindlichkeit gemildert werden. Anfang 1964 wurde in Ost-Berlin eine „Deutsche Gesellschaft für St.“ im Rahmen der Kammer der Technik gegründet, die „ein organisierendes Zentrum ehrenamtlicher Kräfte auf dem Gebiete der St. auf der Basis der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ werden soll. Das Amt für Standardisierung der „DDR“ ist Mitglied des Instituts für St. im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 609 Stalinstadter Dokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Standards

Siehe auch: Standardisierung: 1965 1966 1975 1979 1985 Standards: 1975 1979 Standards, Staatliche: 1956 1965 1966 Standards, Staatliche (TGL): 1958 1959 1960 1962 1963 Nach mitteldeutscher Definition ist die St. die „verbindliche Einführung von einheitlich anzuwendenden oder nur in Ausnahmefällen lediglich zur Anwendung empfohlenen Bestlösungen für die Gestaltung von Erzeugnissen“. Seit 1966 werden zunehmend auch Fertigungsverfahren in die St. einbezogen. Die…

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Marxismus-Leninismus (1969)

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 I. Grundlagen des Marxismus-Leninismus Der ML. ist ein — dem Anspruch nach — geschlossenes und homogenes theoretisches System, das auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin aufbaut. Er versteht sich bewußt als Ideologie der Arbeiterklasse. Da jene die historisch letzte und fortschrittlichste Klasse darstellt, ist ihre Ideologie im Gegensatz zu früheren wissenschaftlich und kann somit Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit beanspruchen. Gegenstand der marxistisch-leninistischen Ideologie ist das Verhältnis des Menschen zur Welt, von hier ausgehend das Verhältnis von Materiellem und Ideellem, die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens sowie der Strategie und Taktik der sozialen Revolution. Der ML. gliedert sich in den dialektischen (Diamat) und historischen (Histomat) Materialismus (= Philosophie des ML.), die Politische Ökonomie sowie den wissenschaftlichen Sozialismus und Kommunismus. Als Weltanschauung der Arbeiterklasse ist der ML. auf das Ziel des Sozialismus bzw. Kommunismus ausgerichtet und hat demnach ganz bestimmte Funktionen zu erfüllen: eine wissenschaftlich-theoretische Funktion, d.h. Analyse und Verallgemeinerung der wichtigsten Resultate der Wissenschaften und der gesellschaftlichen Praxis; eine politisch-ideologische Funktion, d.h. Umsetzung der theoretischen Erkenntnisse in politische Praxis; eine ethisch-erzieherische Funktion, d.h. Bildung bzw. Verstärkung des richtigen sozialistischen ➝Bewußtseins. Als Grundwerke des ML. gelten heute neben den Klassikern die „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“, Lehrbuch, Berlin 1963, 7. Aufl. (nach der 2., überarb. u. erg. russ. Ausg., Autorenkollektiv, 1962); „Grundlagen der marxistischen Philosophie“, Lehrbuch, Berlin 1966, 7. Aufl. (nach der 2., überarb. u. erg. Aufl., russ. Autorenkollektiv, 1962); „Marxistische Philosophie“, Lehrbuch, Berlin 1967 (Autorenkollektiv: Buhr, Eichhorn I, Heyden, Klaus, Kosing, Kröber, Stoljarow). II. Philosophie des Marxismus-Leninismus a) Der dialektische Materialismus (DM.) 1. Grundlagen des DM. Der DM. gibt eine philosophische Deutung des Wesens der Welt, untersucht das Verhältnis des Bewußtseins zur objektiven Realität ( = Grundfrage der Philosophie), die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens (Erkennens) sowie die Stellung des Menschen in der Welt („Philosophisches Wörterbuch“, hrsg. v. G. Klaus u. M. Buhr, Leipzig 1964, S. 330). Er stützt sich vor allem auf die Ausführungen Engels' („Anti-Dühring“, 1878, und „Dialektik der Natur“, 1873 ff., Marx/Engels, Werke, Bd. 20), Lenins („Materialismus und Empiriokritizismus“, 1909, Lenin, Werke, Bd. 14) und Stalins (Aufsatz: „Über dialektischen und historischen Materialismus“, 1938 — wird heute verschwiegen). Der DM. hat aber in der jüngsten Zeit insbesondere durch die Rezeption der Ergebnisse der allgemeinen Systemtheorie, der Informationstheorie und der Kybernetik wesentliche Erweiterungen erfahren, wenn nicht zum Teil gar eine Umfunktionierung. Das wird besonders deutlich im Lehrbuch „Marxistische Philosophie“ (1967), in dem der DM. allein schon begrifflich sich stark z. B. von den „Grundlagen der marxistischen Philosophie“ (2. Aufl. 1962) unterscheidet. Die grundlegende Unterscheidung der dialektisch-materialistischen von der traditionellen Philosophie liegt in ihrem Verhältnis von Theorie und Praxis. Der DM. versteht sich nicht nur als eine Erklärung der Welt, sondern vor allem als eine Anleitung zu deren Veränderung. In der 11. Feuerbachthese hat Marx diesen Unterschied auf die klassische Formel gebracht: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 3, S. 7). Theorie und Praxis bilden eine „organische Einheit“, d.h. sie bedingen und beein[S. 391]flussen sich gegenseitig; eine „parteilose“ Welthaltung ist demnach Ideologie im Sinne von falschem Bewußtsein, Parteilichkeit erste Voraussetzung der marxistischen Philosophie. 2. Der Begriff der Materie und die Grundfrage der Philosophie Die einzige Eigenschaft der Materie, sagt Lenin, an deren Anerkennung der philosophische Materialismus gebunden ist, ist die Eigenschaft, objektive Realität zu sein (Lenin, Werke, Bd. 14, S. 124), das bedeutet, außerhalb des Bewußtseins existierend. Der philosophische Materiebegriff würde damit nichts über die qualitative und quantitative Beschaffenheit der Bewegungs-, Struktur- und Entwicklungsformen der Materie aussagen; er enthielte nur eine weltanschauliche und erkenntnistheoretische Aussage über das Verhältnis von Materie und Bewußtsein, und zwar dergestalt, daß die Materie primär, das Bewußtsein sekundär ist. Bewußtsein ist demnach nur die höchste Bewegungsform der Materie; der DM. also im Gegensatz zum Idealismus eine monistische Entwicklungslehre. 3. Ontologische Thesen Die allgemeine Daseinsweise der Materie ist Bewegung, deren Wesen in der Veränderung überhaupt besteht. Nun wäre auch noch damit keine ontologische Qualifizierung der Materie bzw. der Bewegung verbunden; eine derartige „Wesens“- oder „Substanz“-Bestimmung lehnen die marxistischen Philosophen im Abwehrkampf gegen den Idealismus ausdrücklich ab. Andererseits wird behauptet, die Entwicklung der modernen Naturwissenschaft habe den „zutiefst dialektischen Charakter“ der Materie bzw. die „innere Widersprüchlichkeit“ der Bewegung erwiesen („Marxist. Ph.“ 1967, S. 156; „Grundlagen der marxistischen Ph.“, 2. Aufl. 1962, S. 102). Als Standardbeweise für das dialektische bzw. Widerspruchsprinzip gelten der Korpuskel- und Wellencharakter der Elementarteilchen sowie die Existenz von Anti-Teilchen. Eine weitere verschleierte ontologische Bestimmung ist die These, daß sich die Materie von niederen zu höheren Formen bewege (Fortschrittsprinzip), modifiziert neuerdings durch die Hinzufügung, diese Höherentwicklung gelte nur innerhalb des Weltalls, nicht für das Weltall als solches. Damit soll jeder Eschatologiekritik vorgebeugt werden. 4. Die Hauptkategorien der Dialektik Unter Wechselwirkung wird ein Wirkungszusammenhang verstanden, bei dem Dinge, Systeme usw. nicht nur Einwirkungen der verschiedensten Art von anderen Dingen, Systemen usw. erleiden, sondern auch auf diese zurückwirken. Der DM. betrachtet das Universum als ein Netz von Wechselwirkungen. Methodologisch ergäbe sich daraus die Forderung, bei der Analyse eines Sachverhaltes alle Wechselwirkungszusammenhänge zu berücksichtigen. Da dies die menschliche Erkenntnisfähigkeit übersteigt, ist es im besten Falle nur möglich, die wesentlichen Wechselwirkungen zu untersuchen. Die Rückkopplungen, die positiven (systemzerstörend) wie die negativen (systemerhaltend) sind Spezialfälle der Wechselwirkung. Dem philosophischen Begriff des „Netzes von Wechselwirkungen“ entspricht in der Kybernetik das Prinzip der verschachtelten Regelkreise. Die Wechselwirkung zwischen den Teilsystemen eines kybernetischen Gesamtsystems entspricht den sog. inneren dialektischen Widersprüchen, die Wechselwirkung zwischen kybernetischen Systemen und ihrer Umwelt entspricht den sog. äußeren dialektischen Widersprüchen. Die Kausalbeziehung (Ursache und Wirkung) ist ein Spezialfall der Wechselwirkung. Hier wirkt x auf y ein, während die Rückwirkung von y auf x praktisch null ist und darum vernachlässigt werden kann. Umstritten in der gegenwärtigen Diskussion des DM. ist die Frage, ob x y zeitlich vorangeht („Marxist. Ph.“ 1967, S. 279) oder ob die Wirkung gleichzeitig mit dem Vergehen der Ursache entsteht (DZfPh, 15. Jg., H. 8, 1967, S. 994). Das Kausalprinzip des DM. besagt, daß jedes Geschehen in der Welt seine materielle Ursache hat; die Kausalität trägt also absoluten und universellen Charakter. Eine wichtige Unterscheidung ist die zwischen inneren und äußeren Ursachen; sie bilden eine dialektische Einheit, d.h. die inneren Ursachen werden nur wirksam durch die Einwirkungen der äußeren Ursachen und umgekehrt. In den höheren Bewegungsformen der Materie kommt den inneren Ursachen eine immer größere Bedeutung zu. Organische und gesellschaftliche Regelsysteme verändern und [S. 392]entwickeln sich vor allem auf Grund ihrer inneren Systembedingungen. Die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft wird ausschließlich durch innergesellschaftliche Ursachen, nämlich durch die Entwicklung der Produktivkräfte, vorangetrieben. Im Gegensatz zum mechanischen Materialismus, der Kausalität nur im Sinne von linearer Kausalität versteht, die materielle Welt also als eine einzige ununterbrochene Kette von Ursachen und Wirkungen begreift, verläuft beim DM. die Entwicklung in einem dialektischen Prozeß von Notwendigkeit und Zufall. Das bestimmende Moment ist freilich die Notwendigkeit. Zufällig sind nur jene Ereignisse, die außerhalb des gesteckten Rahmens der Bedingungen auftreten. Notwendigkeit und Zufall sind insofern relativ, als ihr Gegensatz nur für ein gegebenes Feld von Bedingungen besteht. Entscheidend ist nun, daß z. B. im gesellschaftlichen Bereich die Absteckung dieses Bedingungsfeldes und damit dessen, was notwendig und was zufällig ist, mehr oder weniger von der Entscheidungselite der Partei abhängt. Insofern ist dieses Kategorienpaar von großer politischer Bedeutung. Neuerdings wird der Zufall mit dem identifiziert, was man in der kybernetischen Systemtheorie als Störung bezeichnet. Da Störungen für kybernetische Systeme konstitutiv sind, bedeutet das z. B. für die Planung, daß sie, um effizient zu sein, die Bedingungen nicht bis ins einzelne, sondern nur ihren Rahmen festlegen kann. Mit diesem Problembereich hängt eng zusammen die Dialektik von Möglichkeit und Wirklichkeit. Möglich im Sinne des DM. ist ein Ereignis dann, wenn es — bezogen auf einen bestimmten Rahmen von Bedingungen — sowohl eintreten als auch nicht eintreten kann. Was zufällig ist, muß möglich sein, während das Umgekehrte nicht gilt. Auch hier dient dem heutigen DM. die Kybernetik als willkommenes Illustrations- und Anwendungsfeld. Kybernetische Systeme zeichnen sich dadurch aus, mit Zufällen verschiedenster Art fertig zu werden. Die Umgebung eines solchen Systems ist mögliche Quelle zufälliger Einwirkungen, die für das System günstig oder ungünstig sein können. Kybernetische Systeme sind in der Lage, dem Feld von Möglichkeiten der Umgebung ein Feld von Reaktionsmöglichkeiten entgegenzusetzen und zwar so, daß die lebenswichtigen Parameter des Systems in den Grenzen der Regelstrecke bleiben. Im Prozeß der Auseinandersetzung mit der Umwelt strukturieren sich derartige Systeme so, daß ihre Möglichkeiten ständig größer werden. Von besonderer Bedeutung ist die Art und Weise, wie sich in der Gesellschaft Möglichkeiten in Wirklichkeiten umwandeln. Dies kann bewußt und spontan geschehen. Dem DM. stellt sich das Problem so dar: Damit eine gesellschaftliche Möglichkeit Wirklichkeit wird, muß ein bestimmter Schwellenwert individueller spontaner Handlungen erreicht werden. Die Aufgabe der marxistisch-leninistischen Partei ist nicht, spontane Handlungen zu eliminieren, sondern bestimmte — und nicht beliebige — Schwellenwerte zu steuern. Damit ist auch annähernd die Dialektik von Bewußtheit und Spontaneität definiert. Engels' Definition der Dialektik von Notwendigkeit und Freiheit ist für den DM. noch immer unübertroffen: „Nicht in der erträumten Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen Freiheit des Willens heißt daher nichts anderes als die Fähigkeit, mit Sachkenntnis entscheiden zu können“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 20, S. 106). Freiheit als Möglichkeit, zwischen verschiedenen Alternativen wählen zu können, ist für den DM. zwar ebenfalls eine wesentliche Bestimmung der Freiheit, insofern aber nur eine negative, als sie von den objektiven Natur- bzw. Gesellschaftsgesetzen abstrahiert. Die Erkenntnis dieser „objektiven“ Gesetze ist im wesentlichen noch der Parteiführung vorbehalten. 5. Dialektische Entwicklungsgesetze Zur Erklärung der qualitativ verschiedenen Erscheinungsformen der Materie dient dem DM. das Gesetz vom Umschlagen quantitativer Veränderungen in qualitative. Qualität ist die wesentliche bzw. invariante Eigenschaft von Dingen, Systemen usw.; Quantität erfaßt Mengen (Größe, Anzahl, Gewicht, Intensität) dieser Qualitäten. Das Maß gibt die Grenze an, bis zu der sich eine gegebene Qualität quantitativ ändern kann, ohne aufzuhören, eben diese Qualität zu sein. Das Gesetz besagt, daß [S. 393]Qualitätsänderungen sprunghaft (revolutionär) erfolgen einmal durch stoffliche quantitative Veränderungen, also z. B. durch kontinuierliche (evolutionär) Zu- oder Abnahme der Anzahl der Elemente eines materiellen Systems, Qualitätsänderungen aber auch dann eintreten können, wenn die Zahl der Elemente des Systems gleich bleibt und sich nur deren Anordnung oder Kopplung ändert. Heute ist dieses Gesetz für den DM. vor allem politisch bedeutsam im Kampf gegen Reformismus und Revisionismus, gegen die er die Notwendigkeit der revolutionären, qualitativen Veränderungen hervorhebt, sowie im Kampf gegen Sektierertum und linksradikale Strömungen, gegen die er die Notwendigkeit der allmählichen, quantitativen Vorbereitung jeder revolutionären Umwälzung hervorhebt. Den Umschlag von einer Qualität in eine andere heißt dialektischer Sprung. Eine für die Gesellschaft besonders wichtige Form des dialektischen Sprungs ist die soziale Revolution, d.h. der Umschlag von einer Gesellschaftsformation in eine andere. Neu in der Diskussion des DM. ist die systemtheoretische Variante des dialektischen Sprungs; ihre Bedeutung liegt vor allem darin, daß sie — infolge ihres höheren Abstraktionsgrades — ohne Schwierigkeiten auf alle möglichen Erscheinungen übertragen werden kann, dafür aber an Informationsgehalt verliert. Die dialektisch-materialistische Systemtheorie unterscheidet systemzerstörende von systemerhaltenden Sprüngen. Beispielsweise ist die proletarische Revolution ein solcher systemzerstörender Qualitätsumschlag; da das kapitalistische System nur ein historisch bedingtes Teilsystem des Gesamtsystems „menschliche Gesellschaft“ ist, die Diktatur des Proletariats aber eine höhere Entwicklungsstufe darstellt, ist der systemzerstörende Qualitätsumschlag bezüglich eines Teilsystems ein systemerhaltender für das Gesamtsystem. Daraus folgt, daß Entwicklung letztlich nur über solche Qualitätssprünge erfolgen kann, die systemerhaltenden Charakter tragen. Ein systemerhaltender Qualitätsumschlag ist identisch mit der dialektischen Negation. Im Gegensatz zur Negation der formalen Logik treten also zwei positive Momente in der dialektischen Negation auf: 1. Das Negativum „Nicht-A“ stellt in bezug zur Entwicklung des Gesamtsystems etwas Positives dar; 2. das Gesamtsystem wird nicht negiert, sondern nur eine wesentliche Eigenschaft davon, während andere wesentliche Eigenschaften „aufgehoben“ bzw. bewahrt werden. Das Gesetz der Negation der Negation besagt, daß die Entwicklung nicht auf dem Stand der Qualität „Nicht-A“ stehen bleibt, sondern auf eine Rückkehr zur Qualität „A“ drängt; freilich auf einer höheren Stufe. Lenin gebrauchte dafür das Bild der Spirale. Mit der Negation der Negation ist der Entwicklungszyklus abgeschlossen, aber nur insofern, als die ihm entsprechende Qualität ihre Variationsmöglichkeiten im Stadium der Negation ausgeschöpft hat und im Stadium der Negation der Negation eine weitere Entwicklung nur noch hinsichtlich anderer Qualitäten möglich ist. So ist mit dem Übergang zum Sozialismus der Entwicklungszyklus der menschlichen Gesellschaft abgeschlossen, den Marx als die „Vorgeschichte der Menschheit“ bezeichnete. 6. Marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie Der zweite Aspekt der „großen Grundfrage“ der marxistisch-leninistischen Philosophie ist die Frage, inwieweit das Bewußtsein die Wirklichkeit richtig widerspiegelt; dies ist Gegenstand der marx.-len. Erkenntnistheorie. Die Grundprinzipien sind: 1. Die allgemeinen Gesetze der Dialektik sind mit denen der Logik und Erkenntnistheorie identisch; insofern gibt es keine marxistische Erkenntnistheorie. 2. Die Erkenntnistheorie ist nur insofern eine relativ selbständige Disziplin, als der Erkenntnisprozeß spezifische Besonderheiten zeigt. 3. Da Real- und Erkenntnisdialektik übereinstimmen, hält es der DM. für unzulässig, bei der Analyse von Denkformen und Denkgesetzen von den Denkinhalten zu abstrahieren (im Gegensatz z. B. zu Kant). 4. Erkenntnissubjekt ist nicht das Individuum, sondern die Gesamtmenschheit und zwar als Subjekt eines in der Geschichte sich entfaltenden Denkprozesses. Erkenntnisobjekt ist die vom Bewußtsein unabhängige objektiv-reale Existenz der Außenwelt, die aber keineswegs unabhängig vom Subjekt gedacht werden darf. Die materielle Welt wird erst dann zum Erkenntnisobjekt, wenn sie vom Subjekt verändert, beeinflußt, beobachtet wird, also dadurch, daß das Subjekt sie in die [S. 394]gesellschaftliche Lebenstätigkeit einbezieht und seine Wesenskräfte in ihr vergegenständlicht (Subjekt-Objekt-Dialektik). 5. Die gesellschaftliche Praxis ist ein konstitutives Element im Erkenntnisprozeß, d.h. nicht nur ein äußerliches Kontrollorgan der Erkenntnis, sondern sowohl Grundlage und Ziel der Erkenntnis als auch Kriterium der Wahrheit. 6. Erkenntnis ist Prozeß bzw. Resultat der sinnlichen und rationalen Widerspiegelung der objektiven Realität im Bewußtsein. </OL> Mit der Rezeption der allgemeinen System- und Informationstheorie sowie der Kybernetik hat die marx.-len. Erkenntnistheorie ein Ausmaß erreicht, das — schon am Umfang der Darstellung gemessen — der Bedeutung des Histomat bzw. Diamat gleichkommt. Damit verbunden ist aber auch ein Auflösungsprozeß des geschlossenen Gedankengebäudes, der vor allem im Bereich der Abbildtheorie sichtbar wird: An die Stelle des Begriffs „Widerspiegelung“ tritt der kybernetische Begriff „inneres Modell der Außenwelt“. Dieses besteht aus einem dynamischen System von Informationen, dessen Struktur „bestimmte Übereinstimmungen mit der Struktur der Außenwelt aufweist“ („Marxist. Ph.“ 1967, S. 505). Isomorphie, also eindeutige Zuordnung der Elemente des inneren Modells an die der Außenwelt, ist ein anzustrebendes Ideal. Tatsächlich wird nur Homomorphie erreicht, d.h. eine „mehreindeutige Zuordnung“ der Elemente (ebd., S. 571). Insbesondere der semantische Aspekt der Information läßt subjektiven Deutungen größeren Spielraum, als es die traditionelle Abbildtheorie zugestehen wollte. Weiter ist umstritten, welchen Formen des kognitiven Abbildes Wahrheit zukommt. G. Klaus steht z. B. auf dem Standpunkt, daß nur den Aussagen Wahrheit zukommt, während andere Theoretiker allen Formen des kognitiven Abbildes, also auch sinnlichen Abbildern, Wahrheit zuschreiben wollen (ebd., S. 595). b) Der historische Materialismus (Histomat) Das Lehrbuch „Marxistische Philosophie“ legt auf die untrennbare Einheit des dialektischen und historischen Materialismus besonders großen Wert und bricht mit der Tradition, die beiden Bereiche in der Darstellung methodisch zu trennen. Bisher wurde behauptet, der Histomat sei die Anwendung des Diamat auf die Gesellschaft. Diese These war sowohl wissenschaftsgeschichtlich wie sachlich schwer aufrechtzuerhalten. Der Histomat als Theorie der allgemeinen Bewegungs- und Entwicklungsgesetze der Gesellschaft wurde von Marx ohne Hinzuziehung bzw. Kenntnis der „Naturdialektik“ begründet. Aus historischen und didaktischen Gründen wird hier daher die methodische Trennung beibehalten. Die Aufhebung der methodischen Trennung von Histomat und Diamat hat freilich eine handfeste politische Bedeutung: sie soll die Kluft zwischen dem System der marx. Philosophie, insbesondere des Histomat, und dem realen gesellschaftlichen Prozeß überwinden. Dies geschieht allerdings, wie schon im Diamat gezeigt werden konnte, auf Kosten des Informationsgehalts. Das Kerndogma wird, um seine Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit zu bewahren, auf eine höhere Abstraktionsstufe gestellt, d.h. die dialektische Methode wird gegenüber dem Inhalt der dialektischen Bewegungsgesetze hervorgehoben. Dafür gewinnen die jeweiligen politischen Aktionsprogramme mehr Bewegungsfreiheit; sie werden offener und schichtenspezifisch variabel und damit für die Entwicklung der Ideologie bedeutungsvoller, da sie auf das Kerndogma zurückwirken. 1. Die dialektisch-materialistische Geschichtsauffassung Im Vorwort „Zur Kritik der Politischen Ökonomie“ hat Marx die wichtigsten Grundthesen des Histomat entwickelt: „In der gesellschaftlichen Produktion ihres Lebens gehen die Menschen bestimmte, notwendige, von ihrem Willen unabhängige Verhältnisse ein, Produktionsverhältnisse, die einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer materiellen Produktivkräfte entsprechen. Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, woraus sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt, und der bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt [S. 395]ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 8 f.). Marx gelangte zu diesem Schluß auf Grund einer spezifischen Beurteilung der Arbeit, die er nicht wie Hegel nur geistig, sondern auch materiell-gegenständlich begriff. Die Arbeit erzeugt jene Güter, die der Mensch für die Befriedigung seiner Bedürfnisse nötig hat. Der ursprüngliche Arbeitsvorgang vereint „Kopf- und Handarbeit“. Im Produkt der Arbeit vergegenständlicht sich menschliche Energie, der Mensch entäußert bzw. entfremdet sich selbst (Entfremdung). Da diese Gegenstände nicht Selbstzweck sind, sondern Mittel der Lebenserhaltung sein sollen, erfüllen sie ihre Bestimmung erst, wenn sie wieder „aufgehoben“ bzw. vernichtet werden, indem sie dem Menschen zum Genuß bzw. zu seiner Reproduktion dienen. Arbeit befriedigt und erzeugt die Bedürfnisse in einem. Durch die Arbeitsteilung wird aber der „natürliche“ Kreislauf des Arbeitsprozesses durchbrochen. Geschichtlich gesehen ist die Arbeitsteilung unvermeidlich; sie ergibt sich aus der widersprüchlichen Eigenbewegung der Produktionsmittel. Wenn jene soweit entwickelt sind, daß die Produktion über die unmittelbare Existenzsicherung hinausgeht, kann sich Privateigentum (Eigentum) an Produktionsmitteln bilden, das die Teilung von Kopf- und Handarbeit ermöglicht, die nun zur natürlichen Arbeitsteilung als bestimmender Faktor hinzukommt. Das hat aber zwei folgenschwere Konsequenzen: Die Trennung von Kopf- und Handarbeit bewirkt, daß das Bewußtsein sich ein eigenes Objekt schafft, eine Welt von geistigen Wesenheiten, von Ideen, die es für die bewegenden Kräfte und Ziele der Geschichte ausgibt: Die Arbeitsteilung schafft mit dem Idealismus also eine Ideologie im Sinne von falschem Bewußtsein. Andererseits wird durch die Bildung von Privateigentum der Dreitakt Mensch — Entäußerung — Genuß bzw. Wiederaneignung gestört, die produzierten Gegenstände werden einem Großteil von Menschen vorenthalten, und/oder sie werden ihnen zu einer fremden Macht (Entfremdung vom Produkt bzw. Entfremdung der Produktion). 2. Die Dialektik von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen und der Klassenkampf als Triebkräfte der Geschichte Entscheidend für die gesellschaftliche Entwicklung ist also, wie die Menschen die zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse notwendigen Güter produzieren. Produzieren bedeutet ein Zweifaches: ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zur Natur und ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zueinander. Das Verhältnis der Menschen zur Natur ist bedingt durch seine Produktivkräfte, das gegenseitige Verhältnis der Menschen durch die Produktionsverhältnisse. Die Produktion wird verstanden als dialektischer Prozeß, und zwar als eine dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, in der beide in Wechselwirkung stehen und einander gegenseitig bedingen, aber so, daß die Produktivkräfte die führende Rolle in der Entwicklung spielen. Wichtig ist, daß die Faktoren der Entwicklung nicht außerhalb der Produktion gesucht werden, etwa in geographischen und klimatischen Bedingungen oder etwa im Anwachsen der Bedürfnisse durch das Wachstum der Bevölkerung. Quelle der Entwicklung ist vielmehr die „Selbstbewegung“, die dialektische Wechselwirkung der Elemente der Produktion, insbesondere der Elemente der Produktivkräfte, ihre inneren Widersprüche und hauptsächlich die Wechselwirkung zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen. „Auf einer gewissen Stufe ihrer Entwicklung geraten die materiellen Produktivkräfte der Gesellschaft in Widerspruch mit den vorhandenen Produktionsverhältnissen oder, was nur ein juristischer Ausdruck dafür ist, mit den Eigentumsverhältnissen, innerhalb deren sie sich bisher bewegt hatten. Aus Entwicklungsformen der Produktivkräfte schlagen diese Verhältnisse in Fesseln derselben um. Es tritt dann eine Epoche sozialer Revolution ein“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 9). So bewirkt z. B. die Entwicklung der Technik, die zunehmende Mechanisierung der Produktion im Kapitalismus, daß die Weise der Gütererzeugung sich immer mehr vergesellschaftet. Dies wird in Großbetrieben, Großorganisationen und in der Massenproduktion deutlich sichtbar. Aber die Aneignung des Ertrages, und daher die Bestimmung des Produktionszwecks, bleibt eine private. Zur Überwindung dieses Widerspruchs [S. 396]muß das Privateigentum an Produktionsmitteln überhaupt abgeschafft werden. Dies geschieht durch die sozialistische Revolution. Die sozialistische Revolution ist die höchste und damit letzte Form der sozialen Revolutionen. Als soziale Revolution werden solche gesellschaftlichen Umwälzungen verstanden, bei denen die eine herrschende Klasse durch eine neue herrschende Klasse abgelöst wird. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal einer Klasse ist ihr Verhältnis zu den Produktionsmitteln, das wiederum im wesentlichen ein Eigentumsverhältnis ist. Alle anderen Verhältnisse, etwa schichtenspezifische, lassen sich daraus ableiten. So gesehen stellt sich für den ML. die Geschichte als eine „Geschichte von Klassenkämpfen“ dar, die identisch ist mit der Entwicklung der Formen des Privateigentums an Produktionsmitteln. 3. Die fünf Gesellschaftsformationen Die Entwicklung erfolgt im Rahmen der dialektischen Bewegungsgesetze (s.o.) in fünf Stufen: Urgesellschaft: kein Privateigentum an Produktionsmitteln, da noch keine nennenswerten vorhanden; Sklavenhaltergesellschaft: Privateigentum an Werkzeugen sowie den unmittelbaren Produzenten, den Sklaven; Feudalismus: Privateigentum vor allem an Boden, Rohstoffen sowie den Leibeigenen; Kapitalismus: Privateigentum an Kapital in Form von Geld, Maschinen und menschlicher Arbeitskraft. Äußerste Zuspitzung des Klassenantagonismus in Gestalt der Bourgeoisie (Ausbeuterklasse, den Mehrwert der Lohnarbeiter zurückhaltend) und des Proletariats, der „Klasse mit radikalen Ketten“, an der das „Unrecht schlechthin“ verübt wird; Kommunismus (Vorstufe Sozialismus): Aufhebung des Privateigentums an Produktionsmitteln durch deren Vergesellschaftung, und damit Negation der Negation, d.h. Rückkehr zum Urzustand auf höherer Ebene, auf welcher der Kreislauf des Arbeitsprozesses wieder geschlossen ist, und damit auch Abschluß der „Vorgeschichte der Menschheit“. c) Wissenschaftlicher Sozialismus und Kommunismus 1. Sozialismus oder die Diktatur des Proletariats Hauptfrage des wissenschaftlichen Sozialismus und Kommunismus ist die Frage nach der Gesetzmäßigkeit des Übergangs vom Kapitalismus zum Kommunismus. In dieser Frage vor allem unterscheiden sich Marxismus und Leninismus. Der verbindende Grundgedanke ist aber folgender: Aus den antagonistischen Klassengegensätzen zwischen Bourgeoisie und Proletariat ergibt sich, daß die sozialistische Revolution nur gewaltsam sein kann. Denn die herrschenden Klassen setzen der Veränderung der Produktionsverhältnisse Widerstand entgegen und benutzen dazu vor allem den Zwangsapparat des Staates. In der Übergangsphase muß daher das Proletariat den Staatsapparat erobern und gegen die noch vorhandenen Reste der Bourgeoisie, und zwar sowohl gegen deren ökonomische, politische als auch ideologische Erscheinungsformen (Revisionismus), als Instrument der Macht einsetzen. Diese Diktatur des Proletariats unterscheidet sich dem Anspruch nach insofern von bisherigen Diktaturen, als sie eine Herrschaft der Mehrheit über eine Minderheit bedeutet. Marx selbst wollte über taktische Einzelheiten dieser Diktatur keine verbindlichen Aussagen für die Zukunft machen. Er glaubte, daß diese Übergangsphase ohnehin sehr kurz sei. In der Schrift „Klassenkämpfe in Frankreich“ empfahl er das Modell der Pariser Kommune: Die Länder sollten sich föderativ auf freiwilliger Basis organisieren; abgestufte Organe der direkten Demokratie nehmen zugleich legislative wie exekutive Aufgaben wahr; die Beamten sind abhängige Organe des organisierten Volkes und sollen nicht besser als Facharbeiter bezahlt werden; wie auch die Vertreter der Polizei unterliegen sie der ständigen Kontrolle der Kommunen und sind jederzeit absetzbar; die Delegierten der Kommunen werden in Urwählerversammlungen gewählt und sind ebenfalls jederzeit ab wählbar. Das zeigt, daß Marx — wie übrigens auch Engels (vgl. „Kritik des Erfurter Programms“, 1891) — Diktatur gegenüber der Bourgeoisie und Demokratie innerhalb der proletarischen Organisationen für vereinbar hielt. Anders Lenin: Unter den Bedingungen des zaristischen Rußlands, in dem soziologisch von einer Mehrheit des Proletariats nicht die Rede sein konnte, entwickelte er vor allem in der Schrift „Staat und Revolution“ (1917) die Diktatur des Proletariats [S. 397]zu einer geschlossenen Revolutionstheorie. Darin wird der Diktaturbegriff in seiner traditionellen machttechnischen Bedeutung verstanden, d.h. in Praxis Diktatur einer Minderheit über eine Mehrheit, wobei die Minderheit sich als potentielle Mehrheit versteht. Mit dieser inhaltlichen Änderung des Diktaturbegriffs hängt eng zusammen die ebenfalls von Lenin entwickelte Theorie der „Partei neuen Typs“ („Was tun?“, 1902). Deren Hauptmerkmale sind: 1) Die Partei ist der „bewußte Vortrupp der Arbeiterklasse“. Sie rekrutiert sich infolgedessen historisch gesehen zunächst aus der sozialen Schicht der Intelligenz, die einerseits das richtige proletarische Bewußtsein entwickeln, bewahren und verbreiten soll, andererseits die Organisation der proletarischen Bewegung zu übernehmen hat. 2) Die Partei ist der „organisierte Vortrupp der Arbeiterklasse“, d.h. sie ist einheitlich bis in die kleinsten sozialen Grundeinheiten („Zellen“) organisiert. 3) Das organisatorische Grundprinzip ist der demokratische Zentralismus. Auf Grund der spezifischen historischen und nationalen Bedingungen unterscheidet der ML. heute zwei Typen der Diktatur des Proletariats: die Sowjetmacht und die Volksdemokratie. 2. Die Entwicklungsphasen des Sozialismus Angesichts der relativ ungebrochenen Kraft des „imperialistischen Monopolkapitalismus“ nach dem ersten Weltkrieg sah sich der ML. zu einer weiteren Modifizierung der marxschen Lehre gezwungen: Im Unterschied zu der Annahme von Marx und Engels, daß die entwickelten Länder zur gleichen Zeit zum Sozialismus übergehen würden, wurde die These vom sozialistischen Sieg in einem Staat entwickelt; das imperialistische Weltsystem soll nach und nach an seinen schwächsten Gliedern durchbrochen werden. Diese These wird zwar Lenin zugesprochen, tatsächlich wurde sie aber besonders von Stalin propagiert. Heute wird aus dem noch immer währenden „erbitterten Kampf gegen den staatsmonopolistischen Kapitalismus“ der Schluß gezogen, daß der Sozialismus nicht eine kurzfristige Übergangsphase in der Entwicklung der Gesellschaft sei, sondern eine relativ selbständige sozialökonomische Formation, die sich auf ihren „eigenen Grundlagen“ entwickle. Die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei beschränke sich darum nicht auf die Negation des Kapitalismus, vielmehr sei infolge ihrer wachsenden „sozialpolitischen Funktion“ im gesamtgesellschaftlichen Erkenntnis-, Planungs- und Leitungsprozeß ihre Verstärkung erforderlich. Dasselbe gelte für den Staat: „Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist nicht durch „Entstaatlichung“ oder „Absterben des Staates“ zu verwirklichen. Der sozialistische Staat wird vielmehr neue Aufgaben übernehmen und durchführen müssen, um alle Teilbereiche und damit das Gesamtsystem so zu gestalten, daß die materielle und geistige Überlegenheit des Sozialismus nachgewiesen wird“ (DZfPh, 16. Jg., II. 6, 1968, S. 57). Die erste Aufbauphase ist gekennzeichnet durch das Klassenbündnis zwischen Industriearbeiterschaft und Bauern. Der Existenz von mehreren Klassen entsprechend gibt es hier noch mehrere Formen des gesellschaftlichen Eigentums: das gesamtgesellschaftliche, das genossenschaftliche sowie Reste privatwirtschaftlichen Eigentums. Da das Entwicklungsniveau der Produktivkräfte noch relativ gering ist, überwiegt die materielle Interessiertheit als Anreiz vor dem gesellschaftlich-moralischen, und die Verteilung der Güter erfolgt nach dem Prinzip: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Leistungen.“ Ebenso findet in dieser Phase das Wertgesetz seine volle Anwendung. Die erste Aufbauphase vollzieht sich in zwei Etappen: 1) Aufbau und Behauptung des Sozialismus in der Sowjetunion im Kampfe gegen den Imperialismus (etwa 1917–1945); 2) Herausbildung des sozialistischen Weltsystems und Umschlag des Kräfteverhältnisses zugunsten des Sozialismus (1945–1956). Die zweite Phase, „der umfassende Aufbau des Sozialismus“, wird im wesentlichen durch folgende Faktoren bestimmt: „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“, militärische Überlegenheit des sozialistischen Lagers, technische Revolution. Daraus ergeben sich für die marx.-len. Partei die Aufgaben: 1) international: Politik der „friedlichen Koexistenz“ bei Verschärfung des internationalen Klassenkampfes auf den Gebieten der Ökonomie, der Ideologie und der Kultur. Weiter erfordert der internationale Charakter der technischen Revolution eine qualitativ [S. 398]höhere Form der internationalen Arbeitsteilung. 2) im Innern: Schutz des sozialistischen Eigentums und Entwicklung der Verteidigungsbereitschaft gegen mögliche imperialistische Überfälle. Volle Entfaltung der Wissenschaft als Produktivkraft; Einholen bzw. Überflügeln des wissenschaftlich-technischen Vorlaufs des Imperialismus; allseitige Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, insbesondere die Entwicklung des sozialistischen ➝Bewußtseins. Der „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und damit der Beginn der zweiten Phase wurde in der DDR auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 in Verbindung mit dem Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung verkündet. „Das komplizierteste und wichtigste Entwicklungsproblem der sozialistischen Demokratie ist die Herstellung der Einheit von zentraler staatlicher Planung grundsätzlicher gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und selbständiger, eigenverantwortlicher Planung und Leitung durch die sozialistischen Warenproduzenten“ (DZfPh, ebd., S. 657). 3. Der wissenschaftliche Kommunismus Nach der Vollendung des Aufbaus des Sozialismus beginnt erst die eigentliche Geschichte der Menschheit, der Kommunismus. Während Marx diese Epoche noch mehr philosophisch charakterisierte als eine Vernichtung der „Fremdheit“, mit der sich die Menschen zu ihrem eigenen Produkt sowie gegenseitig verhalten (Marx/Engels, Werke, Bd. 3, S. 35), sind es heute mehr pragmatische Kriterien, die zu ihrer Bestimmung genannt werden. Das Verteilungsprinzip lautet jetzt: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“; es gibt keine Klassen mehr; die Produktionsmittel sind einheitliches Volkseigentum; die Unterschiede zwischen Stadt und Land sind aufgehoben; körperliche und geistige Arbeit sind verschmolzen, die Intelligenz hört auf, eine besondere soziale Schicht zu sein; der Charakter der Arbeit ist nun ein ganz anderer: Der Mensch tritt mit der Vollendung der Automation aus dem naturwüchsigen Produktionsprozeß heraus und leitet diesen nur noch nach seinen Zielvorstellungen an; die Arbeit ist nur noch schöpferische und wird zum „hauptsächlichen Lebensbedürfnis des Menschen“. Nach dem Selbstverständnis des ML. hat der Aufbau des Kommunismus in der SU seit dem XXII. Parteitag der KPdSU schon begonnen. Freilich ist auch in dem dort entwickelten Programm für die Jahre 1961 bis 1980 von einem „Absterben des Staates“, wie es sich Marx und Engels vorstellten, nicht die Rede. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). (Dalp-Taschenbücher 325). Bern 1960, A. Francke. 180 S. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 8. Aufl., Frankfurt a. M. 1962, Moritz Diesterweg. 204 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Lemberg, Eugen: Ideologische Wandlungen im Marxismus-Leninismus Osteuropas. Stuttgart 1967, Klett. 112 S. Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M., 1962. 328 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Leonhard, Wolfgang: Kreml ohne Stalin. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 648 S. u. 25 Abb. Meissner, Boris: Sowjetdemokratie und bolschewistische Parteidiktatur. Berlin 1963, Colloquium-Verlag. 192 S. Nollau, Günther: Zerfall des Weltkommunismus — Einheit oder Polyzentrismus. Köln 1963, Kiepenheuer und Witsch. 154 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III… 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 248 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Stolz, Otto: Sozialistische Errungenschaften für den Arbeiter? 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 79 S. Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1958, Karl Alber. 771 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 390–398 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MAS

Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 I. Grundlagen des Marxismus-Leninismus Der ML. ist ein — dem Anspruch nach — geschlossenes und homogenes theoretisches System, das auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin aufbaut. Er versteht sich bewußt als Ideologie der Arbeiterklasse. Da jene die historisch letzte und fortschrittlichste Klasse…

DDR A-Z 1969

Stipendien (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 St. werden benutzt a) als Mittel zur Auslese der Schüler der Ober- und Fachschulen und der Studierenden an den Hochschulen, b) als Anreiz zur Erzielung der Anpassung an die kommunistische Herrschaft (Prämiierung guter Lernleistungen politisch zuverlässiger Schüler und Studenten). Nach der 3. Durchführungsbestimmung zum Bildungsgesetz, die am 1. 9. 1968 in Kraft trat, können Unterhaltsbeihilfen (U.) für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen (A.) für Lehrlinge gewährt werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unterhaltspflichtigen diese Unterstützung erforderlich machen. Die Gewährung erfolgt nach sozialen Gesichtspunkten und nach Ermessen der zuständigen Organe. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Gruppe~1 umfaßt Schüler der 10kl. Obersch., Sondersch. und EOS; Gruppe 2: Schüler der 11. und 12. Klassen der EOS, Sondersch., Spezialsch. und -klassen sowie Schüler der Kinder- und Jugendsportsch. ab 9. Klasse. Die U. für Gruppe~1 beträgt monatl. 50 M und kann bis auf 60 M erhöht werden; für Gruppe 2 monatl. 80 M und kann bis auf 100 M erhöht werden. Das monatl. Bruttogehalt der Unterhaltspflichtigen (Gruppe 1) darf bis zu 440 M, bei zwei Unterhaltspflichtigen zusammen 700 M (Gruppe 2) 500 M bzw. 770 M betragen. Die A. für Lehrlinge beträgt monatl. mindestens 20 M, höchstens 50 M, in Ausnahmefällen 60 M; Voraussetzung ist, daß das Bruttoeinkommen des Unterhaltspflichtigen nicht über 330 M, bei zwei Unterhaltspflichtigen nicht über 600 M monatl. liegt. Am 1. 8. 1968 trat eine neue St.-Ordnung für Direktstudenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen in Kraft. Maßstab für die Gewährung eines St. sind „hohe fachliche und gesellschaftliche Leistungen durch bewußte Studiendisziplin sowie schöpferische Betätigung im wissenschaftlich-produktiven Studium“. Das Grund-St. beträgt für ledige Studenten monatl. bei einem Bruttoeinkommen der Eltern bis 1.000 M an Hochsch. 190 M, an Fachsch. 160 M, bis 1.200 M an Hochsch. 170 M, an Fachsch. 140 M, bis 1.400 M an Hochsch. 140 M, an Fachsch. 110 M, bis 1.500 M an Hochsch. 110 M, an Fachsch. 80 M, bei vier und mehr zu vorsorgenden Kindern und einem Bruttoeinkommen der Eltern bis 1800 M an Hochsch. 110 M, an Fachsch. 80 M, bis 2.000 M an Hochsch. 90 M, an Fachsch. 60 M. Unabhängig vom Einkommen der Eltern erhalten ein Grund-St. von monatl. 190 M bzw 160 M: Studenten, die als Soldaten auf Zeit gedient haben, Studenten, die vor dem Studium mindestens 5 Jahre beruflich tätig waren, Kämpfer gegen den Faschismus, Verfolgte, Vollwaisen, geschiedene Studenten, alleinstehende Studenten mit Kind. Unabhängig vom Einkommen der Eltern bzw. des Ehegatten, erhalten Forschungsstudenten ein monatl. St. von 300 M im 1., 350 M im 2. und 400 M im 3. Jahr des Forschungsstudiums. Sozialzuschläge von 10 bis 40 M monatl. erhalten Studenten in Familien von 4 und mehr von den Eltern zu versorgenden Kindern. In den Genuß von Leistungs-St. (40 bis 80 M monatl.) kommen Studenten mit „sehr guten Leistungen, hoher gesellschaftlicher Aktivität und vorbildlichem politisch-moralischem Verhalten“. Sie worden von den Hoch- und Fachschullehrern sowie den Leitungen der FDJ vorgeschlagen. Für Offiziere und Unteroffiziere der NVA gilt eine besondere Anweisung über St.-[S. 614]Regelung vom 1. 9. 1965, wonach das Höchst-St. 900 M, das Mindest-St. 500 M beträgt. Die Anzahl der zum Studium an Universitäten, Hochschulen und Fachschulen zu delegierenden Offiziere und Berufsunteroffiziere darf 200 jährlich nicht überschreiten. Bevorzugt werden bei der Vergabe von St. Studierende an Industrie-Instituten (monatl. St. von 500 bis 1.200 M). Sonder-St. gibt es für Studierende, die „hervorragende Leistungen und besondere Erfolge bei der Aneignung des Marxismus-Leninismus und seiner Anwendung im Fachstudium“ aufweisen (Karl-Marx-St.). Weitere Sonder-St.: Johannes-R.-Becher-St. und Wilhelm-Pieck-St. Bei „fachlichen und gesellschaftlichen Fehlleistungen“ können Abzüge von Grund-St. bzw. Leistungs-St. ganz oder teilweise vorgenommen werden. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 613–614 StFB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Störfreimachung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 St. werden benutzt a) als Mittel zur Auslese der Schüler der Ober- und Fachschulen und der Studierenden an den Hochschulen, b) als Anreiz zur Erzielung der Anpassung an die kommunistische Herrschaft (Prämiierung guter Lernleistungen politisch zuverlässiger Schüler und Studenten). Nach der 3. Durchführungsbestimmung zum Bildungsgesetz, die am 1. 9. 1968 in Kraft trat, können Unterhaltsbeihilfen (U.) für Oberschüler und…

DDR A-Z 1969

Kirchenpolitik (1969)

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Von den 17,1 Mill. Bewohnern Mitteldeutschlands gehören 13,6 Mill. der Evangelischen, 1,6 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten Evangelischen Freikirchen zählen 80.000 eingetragene aktive Gemeindemitglieder. Die Evangelische Kirche teilt sich in 8 Gliedkirchen: Landeskirche Anhalt, Landeskirche Berlin-Brandenburg, Evangelische Kirche (Vor-)Pommern, Evangelische Kirche Provinz Sachsen, Landeskirche Mecklenburg, Landeskirche Schlesien, Landeskirche Sachsen-Land, Landeskirche Thüringen. Die Katholische Kirche ist mit 7 Jurisdiktionsbezirken vertreten. Von den beiden Diözesen Berlin und Meißen sind Teile durch die Oder-Neiße-Linie abgetrennt. Das Erzbischöfliche Amt Görlitz ist der von einem Bischof geleitete in Mitteldeutschland liegende Westteil des Erzbistums Breslau. Die durch die Zonengrenze abgeschnittenen, in der „DDR“ liegenden Teile der Diözesen Osnabrück, Hildesheim, Paderborn, Fulda und Würzburg werden von bischöflichen Kommissaren oder Generalvikaren verwaltet, die gewöhnlich im Range eines Weihbischofs stehen. Der kleine Hildesheimer Diözesananteil wird zusammen mit dem vom Erzbistum Paderborn abgetrennten Teil verwaltet. Die bischöflichen Kommissare haben ihren Sitz in Schwerin, Magdeburg, Erfurt und Meiningen. Sie bilden zusammen mit den Bischöfen von Berlin und Meißen sowie dem Bischof in Görlitz die Berliner Ordinarienkonferenz. Auf 950 Seelsorgestellen und etwa 4.000 Gottesdienststationen sind 1.384 Welt- und Ordensgeistliche tätig. In Klöstern und klösterlichen Niederlassungen leben annähernd 3.000 Ordensschwestern, die vorwiegend in den von der kath. Kirche unterhaltenen 39 Krankenhäusern, 113 Altersheimen, 118 Kinderheimen und 310 Schwesternstationen tätig sind. Die altkatholische Kirche verfügt seit 1945 über das „Dekanat Berlin und Mitteldeutschland“, das die 3 Pfarrgemeinden Berlin, Blankenburg und Leipzig umfaßt. Der Dekan hat seinen Sitz in Berlin (West). Er konnte bisher seine in Ostberlin und in Mitteldeutschland gelegenen Gemeinden nicht besuchen. Dem in Bonn residierenden altkatholischen Bischof wurde seit 1961 zweimal die Visitation dieser Gemeinden gestattet. Die Freikirchen sind in der „Vereinigung evangelischer Freikirchen in der DDR“ zusammengefaßt. Zu der Vereinigung gehören der Bund evangelisch-freikirchlicher Gemeinden (Baptisten), die Methodistenkirche, die evangelische Gemeinschaft und der Bund freier evangelischer Gemeinden sowie gastweise auch die Herrnhuter Brüdergemeinde. Die Neuapostolische Kirche hat sich der Vereinigung nicht angeschlossen. Offizielle Buchverlage der Kirchen sind „Die Evangelische Verlagsanstalt“ Berlin und der katholische „St. Benno Verlag“ Leipzig. Literatur der Freikirchen wird im Union-Verlag Berlin hergestellt. Die Auflagen der Kirchenzeitungen sind, gemessen am Bedarf, minimal. Eine Möglichkeit, sich anderer Kommunikationsmittel zu bedienen, besteht für die Kirchen nicht. 1. Das sowjetische Vorbild Die beiden großen Kirchen stehen unter starkem und unablässigem Druck des SED-Regimes; ihre Probleme sind die gleichen. Ihre Lage wird entscheidend mitbestimmt durch die kirchenpolitische Entwicklung von 40 Jahren in der SU und durch die unterschiedliche Religionspolitik in den Satellitenländern. In den ersten Etappen der rücksichtslosen Kirchenverfolgung von 1917 bis 1939 trat der Bolschewismus als Antikirche mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Dialektischen Materialismus auf. Gottlosigkeit wurde aus Grundsatz gefordert. Auslöschung der Kirche war das Ziel. Es kam zwischen 1925 (Gründung des Bundes der Gottlosen) und 1932 zu Massenaustritten. Aber die orthodoxe Kirche überlebte und blieb. Die Sowjet[S. 329]regierung änderte die Methode, ohne das Ziel aufzugeben, indem sie die Kirche zwang, die Tatsache der Verfolgung formell abzuleugnen und das „Martyrium der Lüge“ dem Leben der Kirche zuliebe auf sich zu nehmen; die Anzahl der Gläubigen jedoch, die ohne Anklage gegen die Kirche das Martyrium der Wahrheit auf sich nahmen, blieb groß genug zur Wachhaltung des Gewissens. Während des Krieges schließlich wurde die Kirche „anerkannt“ und gleichgeschaltet. Die Kirchen in Deutschland hatten schon während des „Dritten Reiches“ unter einer christentumsfeindlichen Diktatur leiden müssen, die das Wirken und den Einfluß der Kirchen in Staat und Gesellschaft weitgehend unterdrückt hatte. Die SED zog darum für die Bekämpfung der Kirchen ihre Nutzanwendungen aus den veränderten Methoden in der SU und aus den Erfahrungen in den Satellitenländern, wo Schauprozesse und Liquidierungen das System selber diskreditiert hatten. Die SED-Regierung hoffte, ohne Verzicht auf gelegentliche Schockaktionen, das Kirchenvolk langsam der Kirche entfremden zu können. Chruschtschows Mahnung vom 1. 11. 1954, die Gefühle der Gläubigen zu schonen, die Dilettanten auszuschalten und nur noch einen ideologischen Kampf gegen die „unwissenschaftliche religiöse Weltanschauung“ zu führen, brachte keine Erleichterung, denn der Hauptkampf vollzog sich in den allgemeinen Schulen, Parteischulen, in Presse und Rundfunk. Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse übernahm von der fast gleichnamigen sowjetischen Organisation Kampfschriften von niedrigem Niveau (z. B. Pawjolkin „Der religiöse Aberglaube und seine Schädlichkeit“), die in großen Auflagen verbreitet wurden. Vortragszyklen an Hand des Buches „Weltall, Erde, Mensch“ wurden mit der Tendenz der Verächtlichmachung des Glaubens zur Vorbereitung der Jugendweihe veranstaltet. Auch die Volkshochschule wurde in diese „populärwissenschaftlichen“ Aufklärungsaktionen einbezogen bei Verminderung der Anzahl der christlichen Dozenten. Der wachsende Widerstand gegen die Jugendweihe wurde mit öffentlicher Beschimpfung der Pfarrer und mit Gesinnungsterror gegenüber den Eltern beantwortet. Die scharfen Maßnahmen gegen kirchliche Jugendorganisationen (Junge Gemeinde) und die am 15. 2. 1956 für Ostberlin und am 12. 2. 1958 für die „DDR“ verfügte Behinderung des Religionsunterrichts an den Schulen zeigten, wo die Hauptangriffe gegen die Kirchen geführt werden. Im Frühjahr 1958 setzten Massenpropaganda und erstmalig offene Nötigung ein. Eine Anordnung des Volksbildungsministeriums vom 12. 2. 1958 verlangte Maßnahmen zur Aufklärung der Eltern über „die Schädlichkeit der Überbeanspruchung der Kinder durch die Christenlehre“. Weitere Beispiele für die mit verschiedenen Mitteln verfolgte Absicht, der Kirchenarbeit den Boden zu entziehen, waren: Die Schließung der ev. Bahnhofsmissionen und die Verhaftung zahlreicher Helfer dieser Missionen unter der Anschuldigung der Sabotage und Begünstigung der Republikflucht, die Kürzung der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen, die Beschränkung der kirchlichen karitativen Tätigkeit „auf den kirchlichen Raum“, die Verächtlichmachung führender Geistlicher in der Öffentlichkeit, die Verweigerung jeden Kirchenbaues im neuen Industriegebiet Schwarze Pumpe, in Eisenhüttenstadt usw., Schließung kirchlicher Kinderheime, Verspottung des Weihnachtsfestes („Eulenspiegel“ Nr. 52/57), die Einschränkung der Sammelerlaubnis, die Einführung anderer Formen für Taufe, Trauung und Begräbnis, der Pressekampf gegen die Synode Ende April 1958, Störtrupps im Stöckerstift und Einreiseverbot für kathol. und ev. Bischöfe. Zu letzterem diente als Vorwand u.a. der Militärseelsorgevertrag („Neue Zeit“ vom 22. 4. 1958: „Unterstützung des Militärseelsorgevertrages ist Staatsverbrechen“). Die Kampfmilderung nach dem Juni-Aufstand ist vergessen. 2. Verhandlungen zwischen Regime und evangelischer Kirche Über langwierige Verhandlungen zwischen Vertretern des Staates (Grotewohl, Maron, Eggerath) und Vertretern der Ev. Kirche erschien am 21. 7. 1958 ein gemeinsames Kommuniqué, in dem die kirchlichen Vertreter erklärten, daß 1. die Kirchen in der „DDR“ an den Militärseelsorgevertrag nicht gebunden sind, 2. die Kirchen grundsätzlich mit den Friedensbestrebungen der „DDR“ und ihrer Regierung übereinstimmen, 3. die Christen ihre staatsbürgerlichen Pflichten auf der Grundlage der Gesetzlichkeit erfüllen, 4. die Christen die Entwicklung zum Sozialismus respektieren und zum friedlichen Aufbau des Volkslebens beitragen, 5. die Kirchen den gegen den [S. 330]Staat erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruches nicht aufrechterhalten. Die Regierung der „DDR“ erklärte: Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik. Beide Seiten gaben zu erkennen, daß klärende Aussprachen über die Beseitigung etwaiger Mißstände in ihren gegenseitigen Beziehungen durchgeführt worden sollen. Trotzdem äußerte der Rat der EKD bereits im Oktober 1958 ernste Sorge über die Behinderung des kirchlichen Lebens, insbesondere auf dem Gebiet der Jugenderziehung. Nachdem Grotewohl am 23. 3. 1959 in einer Rede vor Kulturschaffenden die atheistische Denkweise von Staats wegen proklamiert hatte, wandte sich Bischof Dibelius in einem Offenen Brief am 20. 4. 1959 an ihn und führte Beschwerde über die Anwendung staatlicher Machtmittel gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Am 2. 5. 1959 erließ die ev. Kirchenleitung Berlin-Brandenburg eine Notverordnung für den Fall, daß „die bestehende Einheit der Berlin-Brandenburgischen Kirche durch die politische Entwicklung unterbunden“ werden sollte. Im Juli 1960 legte Bischof Dibelius den Vorsitz in der kirchlichen Ostkonferenz nieder, der alle Bischöfe der in der „DDR“ liegenden Teile der Landeskirche angehören. Am 4. 10. 1960 gab Ulbricht in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Staatsrats eine programmatische Erklärung ab, in der es hieß: „Die Angehörigen der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche sowie der Jüdischen Gemeinde haben in unserer DDR die Möglichkeit, in der Kirche bzw. Synagoge ihre religiösen Anliegen zu pflegen.“ Damit wurde die Religionsfreiheit auf Kultfreiheit begrenzt. Wenig später, am 6. 2. 1962, erklärte „Radio DDR“ in einem Kommentar: „Die DDR betrachtet die in der DDR beheimateten Gliedkirchen der EKD als aus der EKD ausgeklammert“ und ließ damit deutlich die Absicht des Regimes erkennen, die EKD zu spalten. Das Verbot des Evangelischen Kirchentages 1961 für den Bereich von Ostberlin, die seit dem 13. 8. 1961 bestehende Behinderung der leitenden Kirchenmänner beider Konfessionen, ihre Dienstpflichten auf der anderen Seite der Demarkationslinie auszuüben, der im Jahre 1962 erfolgreiche Versuch, die Wahl von Präses D. Scharf zum Bischof der Berlin-Brandenburgischen Kirche zu verhindern, waren wie die vom Regime nicht gehaltene Zusage der Befreiung vom Wehrdienst für Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen weitere Beweise aggressiver Kirchenpolitik, denen als einziges Positivum die auf Bitten des thüringischen Bischofs Mitzenheim den Rentnern gewährte Erlaubnis zu Verwandtenbesuchen in West-Berlin und Westdeutschland gegenübersteht. Die am 1. 10. 1965 in Westdeutschland veröffentlichte Denkschrift der EKD „Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn“ wurde in Mitteldeutschland zunächst zurückhaltend, schließlich aber zustimmend aufgenommen, da sie „in gewissem Maße von den Realitäten Kenntnis nehme und den Revanchismus zur Diskussion stelle“ („Neues Deutschland“ vom 10. 11. 1965). Der nach der Wahl des Ratsvorsitzenden der EKD, Präses D. Scharf, zum Bischof der Berlin-Brandenburgischen Kirche 1966 vom SED-Regime ausgesprochenen Aufforderung, aus der „Tatsache, daß zwei deutsche Staaten“ existieren, für die Kirche die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen, begegneten alle Vertreter des mitteldeutschen Protestantismus auf der Synode in Fürstenwalde mit einem gemeinsamen, öffentlichen Bekenntnis zur Einheit der EKD, aber 1968 wurden in kirchlichen Kreisen Überlegungen angestellt, wie der Gemeinschaft der acht Landeskirchen auch organisatorisch deutlichere Gestalt gegeben werden kann. Im Sommer 1968 wurde eine gemeinsame Strukturkommission eingesetzt, die den Zusammenschluß eines „DDR“-Kirchenbundes vorbereiten soll, für den eine Zusammenarbeit mit den Organen der EKD nicht mehr als möglich angesehen wird. Die drei Lutherischen Landeskirchen von Mecklenburg, Sachsen und Thüringen haben sich bereits 1968 zur „Vereinigten Lutherischen Kirche in der DDR“ zusammengeschlossen. Am 10. Juni 1969 wurde die Ordnung des von allen evangelischen Landeskirchen beschlossenen Kirchenbundes von den bevollmächtigten leitenden Geistlichen unterzeichnet. Die organisatorische Trennung von der EKD war damit vollzogen. [S. 331] 3. Schwierigkeiten für die katholische Kirche Am 17. 9. 1960 wurde dem Päpstlichen Nuntius für Deutschland, Erzbischof Dr. Bafile, das Betreten Ostberlins verwehrt. Als Begründung wurde angegeben: „Da gegenwärtig noch keine Vereinbarungen zwischen dem Vatikan und der Regierung der DDR bestehen, ist es nicht möglich, daß ausgerechnet ein Vertreter des Vatikans bei der Bonner Kriegsregierung in der Hauptstadt der DDR auftritt“ („Neues Deutschland“ v. 20. 9. 1960). Die katholische Soziallehre wurde nach der Veröffentlichung der Enzyklika „mater et magistra“ wiederholt heftig angegriffen. Dem Versuch, die Enzyklika „pacem in terris“ als eine ideologische Annäherung an die Thesen der kommun. „Weltfriedensbewegung“ zu verfälschen, traten die Bischöfe und bischöfl. Kommissare mit einem Hirtenbrief 1963 entschieden entgegen. Dem in Ostberlin residierenden katholischen Oberhirten, Erzbischof Dr. Bengsch, wird zur Zeit noch gestattet, in beiden Teilen der Stadt seinen Dienstpflichten nachzukommen. Doch durften weder er noch die anderen bischöflichen Würdenträger seit Herbst 1961 an den Fuldaer Bischofskonferenzen teilnehmen. In der ersten Hälfte des Jahres 1965 mußten sich die evgl. und die kath. Kirche in die Diskussion über das neue Familiengesetzbuch einschalten, da es von den Kirchen nicht zu billigende Konsequenzen für das Ehescheidungsrecht, für das Sorgerecht an Kindern geschiedener Eltern und für die Rechtsstellung der Mutter in der Gesellschaft hätte (Familienrecht, Familie). Auch einer Verordnung zur Regelung rechtlicher Voraussetzungen zur Schwangerschaftsunterbrechung traten beide Kirchen entgegen. Erneut mußten sie Klage führen, daß Christen als Bürger zweiter Klasse behandelt und christliche Kinder wegen ihres Glaubens verhöhnt würden. Der im Dezember 1965 auf dem II. Vatikanischen Konzil in Rom erfolgte Briefwechsel zwischen dem polnischen und dem deutschen Episkopat fand harte Kritik und Ablehnung durch das SED-Regime. Den Mitgliedern der Berliner Ordinarienkonferenz wurde vorgeworfen, die Existenz der „DDR“ und des Vertrages über die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze ignoriert und Formulierungen zugestimmt zu haben, in denen eine Revision der Ergebnisse des 2. Weltkrieges empfohlen werde. Neuerdings versucht das SED-Regime durch die Ost-CDU in der Bevölkerung Stimmung zu machen für eine Trennung der katholischen Kirche in der „DDR“ von der in der BRD. Diese Kreise fordern in der pseudoreligiösen Monatsschrift „Begegnung“ die Umbenennung der Berliner Ordinarienkonferenz in „Ordinarienkonferenz der DDR“ und demgemäß deren Trennung von der Deutschen Bischofskonferenz. 4. Die Kirchenfrage in der neuen Verfassung Während das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in der Verfassung vom 7. 10. 1949 noch in 9 Artikeln ausführlich geregelt war, behandelt die neue Verfassung vom 31. 1. 1968 dieses Grundrecht in einem einzigen Artikel, der besagt: „(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben. (2) Die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften ordnen ihre Angelegenheiten und üben ihre Tätigkeit aus in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik. Näheres kann durch Vereinbarungen geregelt werden.“ Außerdem wurde in Artikel 20 festgelegt, daß jede Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet wird und daß alle Bürger — ungeachtet ihrer Nationalität, ihrer Rasse und ihres weltanschaulichen Bekenntnisses — die gleichen Rechte und Pflichten haben und vor dem Gesetz gleich sind. 5. Atheistische Propaganda Unter Auswertung der sowjet. Erfahrungen wurde die Taktik eines offenen Angriffs auf die Religionen zunächst weitgehend vermieden. Vielmehr wurde versucht, die Glaubensverbreitung zu beschränken mit dem Ziel einer „Verstaatlichung“ der religiösen Körperschaften. Seit 1952 verstärkten sich unter Einschaltung von Presse, Rundfunk, Film und politischen Massenorganisationen die staatlichen Versuche, über das innere Wesen christlicher Ethik vor allem bei den Jugendlichen Zweifel aufkommen zu lassen, die zu schweren Gewissenskonflikten führen. [S. 332]„Ist das etwa Erziehung der Jugend zum selbständigen Denken, wenn von den Jugendlichen im Konfirmationsunterricht gefordert wird, zu glauben, daß sie von einem überirdischen Wesen geschaffen worden seien?“ (Ulbricht zur Jugendweihe, Sommer 1957). 1959 erschien erstmalig unter dem Titel „Vom Jenseits zum Diesseits“ der I. Band eines „Wegweisers zum Atheismus“ (243 S., Urania-Verlag, Leipzig/Jena), Herausgeber: Günter Heyden, Karl A. Mollnau und Horst Ullrich. Darin wird grundsätzlich gesagt: „Die Erkenntnis, daß die Lehren der Religion nachweisbar wissenschaftlich unhaltbar sind, muß bei jedem Menschen mit logischer Konsequenz zur Ablehnung der religiösen Anschauungen führen.“ „Die Praxis hat die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat gegenüber Christentum und Kirche bestätigt“, stellte das ZK der SED in seinem Rechenschaftsbericht an den VI. Parteitag (Jan. 1963) fest. Gestützt auf die Beschlüsse dieses Parteitages, der den atheistischen Charakter des Kommunismus besonders betont hat, ist im Institut für Philosophie der Universität Jena ein Forschungsschwerpunkt „Wissenschaftlicher Atheismus“ gebildet worden, der helfen soll, die Schwierigkeiten der atheistischen Propaganda zu überwinden. 6. Die Russisch-Orthodoxe Kirche 1948 wurde innerhalb des Exarchats Westeuropa die Diözese Berlin und Deutschland neu errichtet. Am 30. 6. 1960 wurde mit dem Sitz in Ostberlin ein Exarchat für Mitteleuropa eingerichtet. Mit Rücksicht auf die Drei-Staaten-Theorie wurde der Titel des Erzbischofs, der zunächst lautete „Erzbischof von Berlin und Deutschland, Exarch des Patriarchen in Mitteleuropa“ geändert in „Erzbischof von Berlin und Mitteleuropa, Exarch des Patriarchen in Mitteleuropa“. Zum Erzbischof wurde berufen Joann Wendland. Sein Nachfolger wurde am 1. 11. 1962 Erzbischof Sergius Ladrin von Perm und Solikamski. Bei seinem Amtsantritt betonte Erzbischof Sergius gegenüber dem Staatssekretär für Kirchenfragen, Seigewasser, die „grundsätzliche Übereinstimmung mit den humanistischen Zielen der DDR“. Seit 1. 11. 1964 leitet Erzbischof Kyprian von Dmitrow das Berliner Exarchat. Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Koch, Hans-Gerhard: Die Abschaffung Gottes — der materialistische Atheismus … Stuttgart 1961, Quell-Verlag. 291 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 328–332 Kinderzuschlag, Staatlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kirchensteuer

Siehe auch: Kirchen: 1953 1954 1979 1985 Kirchenpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Religionsgemeinschaften: 1979 Religionsgemeinschaften und Kirchenpolitik: 1975 Religionssoziologie: 1975 1979 Religionsunterricht: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Religion und Kirchen: 1953 1954 Von den 17,1 Mill. Bewohnern Mitteldeutschlands gehören 13,6 Mill. der Evangelischen, 1,6 Mill. der Katholischen Kirche an. Die vier wichtigsten Evangelischen…

DDR A-Z 1969

Flüchtlinge (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die nach dem totalen Zusammenbruch in den damaligen Besatzungszonen der Westalliierten nicht ein trat, veranlaßte schon frühzeitig viele Menschen zur Flucht aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet. Solchen F. wurde seit 1947 nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis wurde an F. erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen F., die Mitteldeutschland „wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Nach dem Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 gilt als „Sowjetzonen-F.“: „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.“ Über die Gesamtzahl der zugewanderten F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da eine systematische Erfassung erst 1949 einsetzte. Der weitaus größte Teil der Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, blieb im Bundesgebiet. Eine Erfassung dieser Personen war nicht möglich. Daneben sind in großer Zahl Menschen nach Westdeutschland und nach West-Berlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren (u.a. kamen bis zum Jahre 1953 rd. 930.000 Personen auf Grund von Zuzugsgenehmigungen der einzelnen Bundesländer, die nur z. T. später im Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden). [S. 211]Nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung vom 6. 6. 1961 im Bundesgebiet und West-Berlin befanden sich unter den 56,175 Mill. Einwohnern 3,099 Mill. (= 5,5 v. H.) Deutsche aus Mitteldeutschland. Dazu kommen, lt. Volkszählungsergebnis, noch 2,766 Mill. Vertriebene (= 30,9 v. H. der im gesamten Bundesgebiet gezählten Vertriebenen), die nach der Aussiedlung zunächst in Mitteldeutschland ihren Wohnsitz hatten und später in die BRD oder nach West-Berlin flüchteten. Von den 1961 im Bundesgebiet erfaßten Vertriebenen waren 36,9 v. H. jünger als 25 Jahre. Bei den F. lag dieser Anteil bei 40,7 v. H. Von den 3,099 Mill. F. waren 27,3 v. H. im Besitz eines Flüchtlingsausweises C, d.h. sie waren wegen drohender Gefahr für Leib und Leben geflüchtet und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als politische F. von den Bundesnotaufnahmebehörden anerkannt worden. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen mit 931.000 Personen angenommen. Von diesen wurden in der Zeit von 1949 bis 1951 allein 492.681 Personen von den amtlichen Flüchtlingsstellen erfaßt. Seit 1952 (ab 1. 2. 1952 trat auch in West-Berlin das Bundesaufnahmegesetz in Kraft) meldeten sich jeweils innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Zuwanderung bei den Notaufnahmedienststellen Berlin, Gießen und Uelzen: Die meisten F., die nach dem 13. 8. 1961 bis gegen Ende 1962 vom Bundes-Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden, hatten sich bei Errichtung der Mauer in der BRD, in West-Berlin oder im Ausland befunden und sind nicht mehr nach Mitteldeutschland zurückgekehrt. Außerdem befinden sich darunter solche Personen, die sich schon längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten hatten und sich erst später entschlossen, die Notaufnahme zu beantragen. Ab Mitte 1962, vor allem ab 1. 1. 1963, sind in den F.-Zahlen auch solche Personen enthalten, die auf dem Wege der legalen Übersiedlung, d.h., mit einer offiziellen Ausreisegenehmigung Mitteldeutschland verlassen durften. Zwischen dem 1. 1. 1963 und dem 31. 12. 1968 wurden vom Bundesnotaufnahmeverfahren 116.900 solcher Personen erfaßt. Der weitaus größte Teil davon waren Rentner, Invaliden und sonstige behinderte Personen, die dem Regime zur Last fielen und als Arbeitskräfte uninteressant waren. Von diesen Personen befanden sich allein 86.900 (= 74,3 v. H.) im Alter von über 65 Jahren. Zwischen 1949 und dem 31. 12. 1968 sind durch die Bundesnotaufnahmebehörden insgesamt 2.933.722 F. erfaßt worden. Der F.-Strom war in den einzelnen Jahren Schwankungen unterworfen. Je stärker der politische Druck auf der Bevölkerung lastete, desto höher waren die Fluchtzahlen. Das Jahr 1953 mit einer Spitze von über 331.000 F. erinnert an Säuberungsaktionen innerhalb der Satellitenparteien, einen verschärften Kollektivierungszwang in allen Wirtschaftsbereichen und zwangsweise Normerhöhungen. Der Juni-Aufstand war der Höhepunkt des Jahres. Die hohen monatlichen Fluchtziffern (58.605 im März und 40.381 im Juni) sind nur im August 1961 (47.433) wieder erreicht worden. Der nach dem Juni-Aufstand von der Regierung verkündete Neue Kurs brachte für die zweite Hälfte des Jahres und für 1954 einen vorübergehenden Rückgang. Auch die Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 ließ zunächst auf eine Konsolidierung der politischen Lage hoffen. Infolge eines verschärften Kampfes der SED gegen die Kirche, Forcierung der Jugendweihe und Zwangswerbungen für die Deutsche Volkspolizei nahm 1955 der F.-Strom wieder von Monat zu Monat zu. Anhaltende Versorgungskrisen, die Unterzeichnung des Warschauer Paktes und die Erklärung Molotows in Genf, nach der eine Wiedervereinigung nur durch die Bolschewisierung ganz Deutschlands möglich sein soll, trieb die Fluchtziffer des Jahres 1955 schließlich wieder auf eine Höhe von mehr als 250.000. Das Jahr 1956 brachte eine verschärfte Terrorjustiz. Der mißglückte Arbeiteraufstand in Polen und die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn ließen die Fluchtziffer auf über 279.000 ansteigen. Der im ersten Halbjahr 1956 leicht zurückgegangene F.-Strom stieg bis Ende des Jahres wieder an. Der „Geldumtausch“ vom 13. Oktober, die Änderung des Paßgesetzes und Maßnahmen gegen den Interzonenverkehr bewirkten gegenüber dem Vorjahr nur einen geringen Rückgang der Zahl der F. auf 261.000. Eine 1958 beginnende SED-Parteisäuberung sowie die Abschaffung der Lebensmittelkarten und Polizeimaßnahmen gegen die Republikflucht hatten in diesem Jahr ein Absinken auf 204.000 zur Folge. Die bemerkenswerte Reiselust Chruschtschows im Jahr 1959 (Besuch der „DDR“ und Reise nach den USA) machte der Bevölkerung Hoffnung auf Entspannung. Die Fluchtziffer ging auf knapp 144.000 zurück. Eine gewisse „Milde“ des SED-Regimes im Jahr 1959 brachte jedoch ebenso wie bereits 1954 keine echte „Kursänderung“. Mit der im Frühjahr 1960 einsetzenden Zwangskollektivierung der Landwirtschaft, die Ende April abgeschlossen war, durch die Zuspitzung der „Berlinkrise“ und abermalige verstärkte Sozialisierungsmaßnah[S. 213]men in Industrie, Handwerk und Handel stieg die Zahl der F. wieder auf knapp 200.000 an. Ein im Jahr 1961 einsetzender Druck auf die Arbeiter (Gesetzbuch der Arbeit), Aktionen gegen die Grenzgänger in Berlin sowie die aggressive Haltung Ulbrichts und Chruschtschows in der „Berlin-Frage“, ließen ab Mai 1961 die Fluchtziffern wieder sprunghaft ansteigen. Trotz vorheriger gegenteiliger Erklärungen ließ Ulbricht am 13. 8. die Mauer mitten durch Berlin errichten. Auch der Interzonenreiseverkehr wurde wieder abgedrosselt. Da die Fluchtbewegung für das Regime mit einem erheblichen Verlust an ausgebildeten Arbeitskräften verbunden war, sprach Ulbricht von einem illegalen „Kapitaltransfer“. Die volkswirtschaftlichen Verluste bezifferte er auf mindestens 30 Mrd. DM Ost (ND v. 28. 11. 1961, S. 3). Das Bundesvertriebenengesetz stellt die „anerkannten“ F. bei allgemeinen Hilfsmaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten („Vertriebenen“) gleich. Der Entscheid der Notaufnahmedienststellen über die Aufenthaltserlaubnis wegen „Zwangslage“ gilt aber noch nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als „Sowjetzonen-Flüchtling“. Hierüber und damit über die Erteilung des „Flüchtlingsausweises C“ entscheiden die F.-Behörden der Länder. Zwischen 1954 und 31. 12. 1967 wurden 605.293 Ausweise für 800.903 Personen (einschl. der darin eingetragenen Kinder bis zu 16 Jahren) ausgestellt. Unter den F. befinden sich im Durchschnitt mehr als 60 v. H. im Erwerbsleben stehende Personen. Auch ein beachtlicher Teil der Intelligenz kehrte dem „Ulbricht-Staat“ den Rücken. Zwischen 1952 und 1963 waren unter den F. 51.400 selbständige Landwirte und Bauern. Den Anteil der Berufe an den F.-Zahlen zeigt die Tabelle am Schluß dieser Seite. Trotz der unmenschlichen Sperrmaßnahmen an der Berliner Mauer und längs der Demarkationslinie versuchen immer wieder F. unter Todesgefahr die Abriegelungsanlagen zu überwinden. Soweit mit Sicherheit feststellbar, fanden in der Zeit vom 13. 8. 1961 bis Mitte 1968 bei dem Versuch, die Sperranlagen zu durchbrechen, 78 Menschen an der Sektorengrenze und an der Demarkationslinie um Berlin (West) den Tod. Weitere 73 Personen starben an der Demarkationslinie zwischen den beiden Teilen Deutschlands. Am 31. 7. 1963 hatte Ulbricht, anläßlich der bevorstehenden Wahlen zur Volkskammer am 20. 10. 1963, erklärt, daß die in der BRD lebenden F. auch heute noch Bürger der „DDR“ seien. Auch für Personen, die die DDR vielfach aus persönlichen oder familiären Gründen verlassen hätten, bestände nach wie vor eine Treuepflicht gegenüber der „DDR“. Ulbricht berief sich bei dieser Erklärung auf angebliche Anfragen von F. aus der BRD. Tatsächlich wurde im neuen Wahlgesetz, in § 2, bestimmt, daß für die Wahlen zur Volkskammer „alle Bürger der DDR“, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, „wahlberechtigt“ seien. In allen früheren Wahlgesetzen wurde die Wahlberechtigung ausdrücklich auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz in der „DDR“ hatten. Nach dem endgültigen Wahlergebnis zur Volkskammerwahl am 20. 10. 1963 sollen 28.119 F., die als Bürger der „DDR“ gegenwärtig in Westdeutschland wohnen, an der Volkskammerwahl teilgenommen haben. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 210–213 Flagge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Flüchtlingsvermögen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die nach dem…

DDR A-Z 1969

Staatssicherheitsdienst (1969)

Siehe auch: Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Die dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS.) unterstehenden Organe der politischen Geheimpolizei der „DDR“. Dies sind Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, ferner in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und in Ost-Berlin; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des sowjet. MGB. Er stützt sich in erster Linie auf Berichte seiner vielen Geheimen Informanten (Spitzelwesen). Der SSD hat sämtliche Lebensbereiche der „DDR“ gegen dem SED-Regime unerwünschte Regungen geheimpolizeilich zu „sichern“. Mit seiner in den Postämtern tätigen Stelle „12“ durchleuchtet er planmäßig die ein- und abgehende Post und wertet sie aus. — Am 7. 2. 1965 betonte Mielke (im „Neuen Deutschland“), die Tätigkeit des SSD sei „in erster Linie darauf ausgerichtet, vorbeugend zu wirken“. Daneben betreibt der SSD Spionage, Sabotage, Diversion und Zerstörung in West-Berlin, in der BRD und z. T. auch im westlichen Ausland (Aufklärung). Die „offensive“ Tätigkeit des SSD obliegt der „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA) im MfS., die sich auf teils legale, teils illegale „Residenturen“ (= Spionageköpfe) stützt. Diese arbeiten konspirativ (d.h. streng verdeckt) 1. in den gesamtdeutschen Abt. aller Parteien und Massenorganisationen und Einrichtungen, die durch Kontakte mittels der Infiltration in die BRD hinein wirken; 2. in der Wirtschaft und der technisch-militärischen Forschung außerhalb Mitteldeutschlands. Der SSD unterliegt keiner Kontrolle durch die Volkskammer, „er ist eine Behörde [S. 607]eigener Verantwortung“ (Otto Nuschke bei Presseempfang in Bonn am 20. 9. 1952). Er ist lediglich der Form nach an die Sozialistische Gesetzlichkeit gebunden. Er verletzt sie häufig, wenn auch die bis 1954 festgestellten Vernehmungsmethoden (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind. Die erwünschten Aussagen erzielt der SSD nötigenfalls durch zermürbende Dauerverhöre. Der Hauptabt. V des MfS. obliegen in Zusammenarbeit mit der Hauptabt. VIII Planung und Ausführung von Verschleppungen aus dem Westen (Menschenraub). SSD-Angehörige führen Militärdienstgrade und haben neben SSD-Ausweis auch Kripo-Ausweis und Tarnpapiere. Stärke: etwa 13.000 Zivil tragende Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte, einschließlich der rd. 1.500 Angehörigen des MfS., ohne das 4.000 Mann starke Wachregiment des MfS. Dies trägt seit 15. 12. 1963 den Namen „Dserschinsky“, den Namen des Begründers der Geheimpolizei der SU (Tscheka). Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 606–607 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsverbrechen

Siehe auch: Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Die dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS.) unterstehenden Organe der politischen Geheimpolizei der „DDR“. Dies sind Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, ferner in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und in Ost-Berlin; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des…

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1969

1966 1969 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung ABI ABI Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Abrüstung Absatz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisation (APO) Abteilungsparteiorganisationen (APO) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Abtreibung Abtreibung Abusch, Alexander Abusch, Alexander ABV ABV Abweichungen Abweichungen Abwerbung Abwerbung Ackermann, Anton Adameck, Heinz Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Administrieren Administrieren ADN ADN Adoption Adoption AE AE Aeroclub Aeroclub Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Agententätigkeit Agenturverträge Aggression Aggression Aggressionsverbrechen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitation Agitationslokal Agitation und Propaganda Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitprop Agitprop Agitprop-Gruppen AGL AGL AGP Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Agrarkommission der Nationalen Front Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Agrarpolitik Agrarpolitik (Haupteintrag) (P) Agrarpreissystem Agrarpreissystem Agrarpropaganda Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrarstatistik Agrarstatistik Agrartechnik Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agronom Agronom Agrostadt Agrotechnische Termine Agrotechnische Termine AHU Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für ärztliche Fortbildung Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene Akademie für sozialistische Wirtschaftsführung der VVB Zellstoff, Papier, Pappe, der VVB Polygrafische Industrie, der VVB Verpackung und der VOB Zentrag, Berlin Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akademische Grade Akkreditivverfahren Akkreditivverfahren Akkumulation Akkumulation Aktien Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung AK-Verfahren AK-Verfahren Akzise Albrecht, Hans Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Alimente Alkoholismus Alkoholmißbrauch Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeines Vertragssystem Allied travel board Allied travel board Alliiertes Abrechnungsbüro für Post- und Fernmeldewesen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Alliiertes Komitee für Post- und Fernmeldewesen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Altenburg Altenburg Altenteil Altenteil Altersaufbau der Beschäftigten Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Altersaufbau der Bevölkerung Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Altersversorgung Altersversorgung Altguthaben Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Altguthaben-Ablösungsanleihe Ambulatorium Ambulatorium Amnestie Amnestie Amortisationen Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Kirchenfragen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Preise Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Standardisierung Amt für Standardisierung Amt für Wasserwirtschaft Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Anbauplanung Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Angelsport Angestellte Angestellte Angleichungsverordnung Angleichungsverordnung Anhalt Anhalt Anlagemittel Anlagemittel Anlagenbau Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Anleitung Anleitung Annaberg-Buchholz Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Antiquariate Antiquariate Antisemitismus Antisemitismus Apel, Erich Apitz, Bruno APO APO Apolda Apotheken Apotheken Apothekenassistenten Apothekerassistenten Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Apparat Apparat Apparatschik Arbeit Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiter Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen Arbeiterfestspiele Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Arbeiterforscher Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkonferenz Arbeiterkonferenz Arbeiterkontrolle Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Arbeiteroper Arbeiter, Schreibende Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, gesellschaftliche Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeit mit den Menschen Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsbuch

1966 1969 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung ABI ABI Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Abrüstung Absatz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) …

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Krieg (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der kommun. Lehre gibt es zwei Arten von K., den „gerechten“ und den „ungerechten“ K. In der nach dem XX. Parteitag der KPdSU revidierten „Geschichte der KPdSU“ (deutsche Ausgabe 1960, S. 231) heißt es: „Kriege einer unterdrückten Klasse gegen die Unterdrückerklasse, der Sklaven gegen die Sklavenhalter, der leibeigenen Bauern gegen die Gutsherren, der Lohnarbeiter gegen die Bourgeoisie, nationale Befreiungskriege, Kriege der Völker gegen drohende Versklavung, Kriege des siegreichen Proletariats zur Verteidigung des Sozialismus, gegen imperialistische Staaten — solche Kriege bezeichnen die Marxisten als gerechte Kriege.“ Ob ein K. gerecht oder ungerecht ist, wird durch Auslegung der Grundsätze des [S. 350]Historischen Materialismus entschieden: „Man muß untersuchen, aus welchen historischen Verhältnissen der Krieg hervorging, welche Klassen ihn führen, um welcher Ziele willen“ (Lenin, Sämtliche Werke, Bd. 80, S. 333, russ.). Die Lehre von den zwei K. (außer im Marxismus-Leninismus Bestandteil vieler anderer Geschichtsphilosophien), insbesondere die geschichtsphilosophisch begründete, in der Praxis aber willkürliche Entscheidung darüber, welcher K. als gerecht und welcher als ungerecht anzusehen ist, ermöglichen die Rechtfertigung des Bürger- und selbst des Angriffs-K. (Frieden). Auf dem XX. Parteitag wurde jedoch die These Lenins von der Unvermeidbarkeit der Kriege während des Fortbestandes des „kapitalistischen Lagers“ revidiert. Nur unter dieser Voraussetzung war es möglich, die Idee der Koexistenz zu propagieren. Als Kalter K. wird die politische, wirtschaftliche, diplomatische und psychologische Auseinandersetzung mit allen Mitteln, außer den militärischen, bezeichnet, die praktisch nach 1945 durch die Weigerung der Kommunisten die Weltpolitik beherrschte, durch Anerkennung und Anwendung allgemein anerkannter völkerrechtlicher Normen politische Spannungen zu beseitigen. Literaturangaben Banning, Wilhelm: Der Kommunismus als politisch-soziale Weltreligion (a. d. Niederl. übers. v. P. Bamm). Berlin 1953, Lettner-Verlag. 298 S. Kohout-Dolnobransky, W. de: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker — aus den Archiven des Weltbolschewismus (hrsg. vom Intern. Komitee f. Information u. soz. Aktion — CIAS), Luxemburg 1960. 17 S. u. 24 S. Faks. Tobien, Hubertus von: Die Methoden des sowjetischen Imperialismus. 3., v. Hans Kluth erg. erw. Aufl., Bonn 1959, Köllen. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 349–350 Kreiszeitungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriegshetze

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der kommun. Lehre gibt es zwei Arten von K., den „gerechten“ und den „ungerechten“ K. In der nach dem XX. Parteitag der KPdSU revidierten „Geschichte der KPdSU“ (deutsche Ausgabe 1960, S. 231) heißt es: „Kriege einer unterdrückten Klasse gegen die Unterdrückerklasse, der Sklaven gegen die Sklavenhalter, der leibeigenen Bauern gegen die Gutsherren, der Lohnarbeiter gegen die Bourgeoisie, nationale…

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Dresden (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.737 qkm, (1967) 1.884.626 Einwohner (1950): 1.981.233). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Manfred ➝Scheler (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: W. ➝Krolikowski. D. ist einer der industriereichsten Bezirke. Sowohl die Grundstoffindustrie als auch die verarbeitende Industrie sind in reichhaltiger Mischung vertreten (Elektro-, Metall Warenindustrie, Feinmechanik und Optik, Leder-, Papier-, Textil-, Holz-, chemische Industrie, Maschinenbau). Neben vielen und wichtigen Großbetrieben sind der Mittel- und Kleinbetrieb charakteristisch. 2. Stadtkreis im sächs. Bezirk D., Bezirksstadt, Kreisstadt, beiderseits der Elbe, mit (1967) 505.158 Einwohnern (1950: 494.187) zweitgrößte Stadt Sachsens und der„DDR“; ehem. Residenz der sächs. Kurfürsten und Könige, bis 1952 Landeshauptstadt, bis 1945 als Kunst- und Theaterstadt mit dem reichen Erbe ihrer glanzvollen Barockzeit in Bauten und Kunstsammlungen von Weltruf eine der schönsten Städte Deutschlands (Innenstadt im 2. Weltkrieg fast völlig vernichtet, wird, wenn auch schleppend, z. T. historisch getreu, wiederaufgebaut): Zwinger (1711–1722), Schloß (13./19. Jh.), Frauenkirche (1726–1743, kath. Hofkirche (1738–1751), Brühlsche Terrasse (1738), Opernhaus (1871–1878), Japanisches Palais (1715–1741), Kreuzkirche (1760 bis 1792 neu erbaut), wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, Elbhafen, Flughafen); bedeutende Industrie: Maschinenbau („Sachsenwerk“ in D.-Niedersedlitz), Elektro-, Zigaretten-, Bekleidungs-, Papier-, feinmechanische und optische Industrie; Reichsbahndirektion, Postscheckamt; Technische Universität (Zentralinstitut für Automatisierung, Zentralinstitut für Kernforschung), Hochschule für Bildende Künste, Hochschule für Musik, Hochschule für Verkehrswesen (seit 1952), Medizinische Akademie (seit 1954), Pädagogisches Institut, Sächsische Landesbibliothek, Sender des „Radio DDR“, Theater (Staatstheater, „Theater der Jungen Generation“, Operettentheater), Dresdner Philharmonie, Staatskapelle, Kreuzchor, Staatl. Kunstsammlungen, Gemäldegalerie, Museum für Kunsthandwerk, Graphische Sammlung, Albertinum, Staatl. Mathematisch-Physikalischer Salon, Deutsches Hygiene-Museum (seit 1912), Staatl. Museum für Tierkunde, Landesmuseum für Vorgeschichte, Staatl. Museum für Völkerkunde, Staatl. Museum für Volkskunst, Staatl. Museum für Mineralogie, Zoologischer Garten; Sitz des Landesbischofs der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und des Präsidiums des mitteldeutschen DRK. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 161 DPZI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dritter Weg

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Ostteil von Sachsen; 6.737 qkm, (1967) 1.884.626 Einwohner (1950): 1.981.233). 2 Stadtkreise: Dresden, Görlitz; 15 Landkreise: Bautzen, Bischofswerda, Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Görlitz, Großenhain, Kamenz, Löbau, Meißen, Niesky, Pirna, Riesa, Sebnitz, Zittau. Vors. des Rates des Bezirkes: Manfred ➝Scheler (SED). 1. Sekretär der…

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Gartenbau (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben intensivem Gemüse- und Obstbau gehören dazu Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulwesen sowie Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche umfassen (1966) Haus- und Kleingärten 129.016 ha, Obstanlagen 75.099 ha, Weingärten 315 ha (Weinbau) und Baumschulen 3.200 ha. Über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen Zahlen nur für Mitte 1954 vor. Sie weisen eine Anbaufläche von 52.757 ha und 676 ha Flächen unter Glas aus. An der ersten waren beteiligt: mit 6.696 ha (12,7 v. H.) private Erwerbsgartenbaubetriebe; mit 29.345 ha (55,6 v. H.) Wirtschaften von Einzelbauern; mit 12.256 ha (28,2 v. H.) gemeinschaftlich und individuell genutzte Flächen der LPG; mit 4.460 ha (8,5 v. H.) die Volkseigenen Güter und sonstige öffentliche und Volkseigene Betriebe. Von den Flächen unter Glas entfielen 1956 noch 84,5 v. H. auf den privaten, 15,5 v. H. auf den „sozialistischen“ Sektor. 1958 waren 11.714 Mitgl. in 291 Obstbaugemeinschaften der VdgB zusammengeschlossen. Die politischen Bestrebungen verstärkten sich immer mehr, die Gärtnereien am Rande der Großstädte zu Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG) zusammenzuschließen und die Kleinstadt- und Dorfgärtnereien in die LPG überzuführen. Am 30. 11. 1959 bestanden bereits 98 GPG mit insgesamt 1.534 Mitgl. und einer gärtnerisch genutzten Fläche von rd. 1.087 ha, darunter rd. 23 ha unter Glas. Die Zwangskollektivierung bedeutete auch das Ende der privaten Erwerbsgartenbaubetriebe. Im 2. Halbjahr 1967 bestanden 354 GPG mit 18.626 Mitgliedern und 18.085 ha landwirtschaftlicher Nutzfl.; davon wurden rd. 98 v. H. genossenschaftlich genutzt. Von der gesamten Gemüseanbaufläche aller „sozialistischen“ Betriebe im Jahre 1967 mit 43.386 ha entfielen auf LPG 35.976 ha, GPG 4.632 ha, VEG 2.533 ha und auf sonst, volkseigene Betriebe 246 ha. Bei den wichtigsten Obstkulturen werden für 1966 folgende Bestandszahlen an ertragsfähigen Bäumen ausgewiesen: Äpfel 12 Mill., Birnen (einschl. Quitten) 3,9 Mill., Süßkirschen 2,2 Mill., Sauerkirschen 3,5 Mill., Pflaumen (einschl. Zwetschen, Mirabellen und Renekloden) 6,7 Mill., Aprikosen und Pfirsiche 455.070, Walnüsse 121.049 Stück. Vom gesamten Obstbaumbestand standen 1967 noch ⅔ bis ¾ außerhalb der „sozialistischen“ Betriebe (genossenschaftlich und individuell genutzt). Auf der „Ersten Internationalen Gartenbauausstellung der sozialistischen Länder“ (IGA) tauschten vom 29. 4. bis 15. 10. 1961 auf einem 55 ha großen Gelände in Erfurt die Gärtner des Ostblocks Erfahrungen aus und demonstrierten zum Westen hin die „Überlegenheit des sozialistischen Gartenbaus“. Diese Internationale Gartenbauausstellung der sozialistischen Länder soll in einem gewissen Turnus zur ständigen Einrichtung werden. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 231 Ganztagsschule A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Rahmen der Landwirtschaft nimmt der G. eine Sonderstellung ein. Neben intensivem Gemüse- und Obstbau gehören dazu Blumen- und Zierpflanzenbau, Baumschulwesen sowie Gemüse- und Blumensamenerzeugung. Von den 6,4 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzfläche umfassen (1966) Haus- und Kleingärten 129.016 ha, Obstanlagen 75.099 ha, Weingärten 315 ha (Weinbau) und Baumschulen 3.200 ha. Über die Erwerbsgartenbaubetriebe liegen…

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Paßwesen (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesetzliche Grundlage ist das Paßgesetz vom 15. 9. 1954 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 650). Für jeden Grenzübertritt wird ein Paß mit eingetragenem Visum benötigt. Seit dem 12. 6. 1968 unterliegt auf Grund der 5. DB zum Paßgesetz vom 11. 6. 1968 auch der innerdeutsche Reiseverkehr, insbesondere der zwischen West-Berlin und der BRD der Paß- und Visapflicht (Interzonenverkehr). West-Berlinern wird das seitdem notwendige Ein- oder Durchreisevisum auf Vorlage des West-Berliner Personalausweises gegen entsprechende Gebühr erteilt. Auf Grund von Abkommen mit Polen und der ČSSR ist seit Sommer 1967 im Reiseverkehr zwischen diesen beiden Ländern und der „DDR“ der Visumzwang aufgehoben worden. Pässe gelten im Ausland als Legitimation nur für die im Paß eingetragenen Länder. Die Versagung und Entziehung des Passes bedarf keiner Begründung (2. DB zum Paßgesetz vom 16. 9. 1963 — GBl. II, S. 691). Wer die gesetzlichen Bestimmungen oder die auferlegten Beschränkungen über Ein- und Ausreise, Reisewege und Fristen oder den Aufenthalt nicht einhält, oder wer durch falsche Angaben für sich oder für einen anderen eine Genehmigung zum Betreten oder Verlassen der „DDR“ erschleicht oder ohne staatliche Genehmigung das Gebiet der „DDR“ verläßt oder in dieses nicht zurückkehrt, wird wegen ungesetzlichen ➝Grenzübertritts mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug (Strafensystem), in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Bürgern der BRD, „die die völkerrechtswidrige annexionistische Politik der Alleinvertretungsanmaßung verfechten oder maßgeblich fördern oder die westdeutschen gesetzlichen Bestimmungen völkerrechtswidrig gegen Bürger der DDR anwenden“, kann nach der 4. DB zum Paßgesetz vom 1. 12. 1966 (GBl. II, S. 855) die Einreise verweigert werden (Staatsbürgerrechtsschutzgesetz, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Weitere Ein- und Durchreiseverbote enthalten die Anordnungen des Innenministeriums vom 11. 3. 1968 für Mitglieder der NPD und andere „neonazistische Kräfte“ und vom 13. 4. 1968 für Minister und leitende Beamte der Bundesregierung. (Berlin) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 465 Passierscheinabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Patenschaften

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesetzliche Grundlage ist das Paßgesetz vom 15. 9. 1954 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 650). Für jeden Grenzübertritt wird ein Paß mit eingetragenem Visum benötigt. Seit dem 12. 6. 1968 unterliegt auf Grund der 5. DB zum Paßgesetz vom 11. 6. 1968 auch der innerdeutsche Reiseverkehr, insbesondere der zwischen West-Berlin und der BRD der Paß- und Visapflicht (Interzonenverkehr).…

DDR A-Z 1969

Militärstrafrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 war ein materielles M. geschaffen. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1962 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl. I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den schon bekannten Tatbeständen — Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — kam eine Reihe neuer Straftatbestände, u.a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. In das neue Strafgesetzbuch wird das M. als 9. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 251 ff.) übernommen, womit „die Einheitlichkeit unseres Strafrechts dokumentiert und verdeutlicht (wird), daß es in der DDR kein Sonderstrafrecht für Militärpersonen gibt“ („Neue Justiz“ 1967, S. 159). Die bereits bestehenden Straftatbestände und Strafdrohungen wurden gegenüber dem Militärstrafgesetz von 1962 nicht wesentlich verändert. Neu aufgenommen wurde der Tatbestand der Meuterei, dessen Strafdrohung von Strafarrest bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geht. Die Pflicht zur [S. 423]Anzeige einer Fahnenflucht wurde als „generelle staatsbürgerliche Pflicht“ ausgestaltet, deren Verletzung nach § 225 StGB (Unterlassung der Anzeige) strafbar ist. Weitere neue Straftatbestände sind: Mißhandlung von Unterstellten, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Parlamentäre und die in § 276 StGB geregelten „Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson“. Danach ist die freiwillige Unterstützung feindlicher Maßnahmen, „die militärischen Charakter tragen oder militärisch zweckbestimmt sind oder die in anderer Weise der DDR oder einem mit ihr verbündeten Staat Schaden zufügen können“, mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht. Waffendienst einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson gegen die „DDR“ oder ihre Verbündeten zieht Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren nach sich. Beim Tatbestand der unerlaubten Entfernung wurde die die Strafbarkeit begründende 48-Stunden-Grenze auf 24 Stunden verkürzt. Der in den Strafbestimmungen zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß jeder Befehl eines militärischen Vorgesetzten auszuführen ist, wird dort eingeschränkt, wo die Befehlsausführung offensichtlich gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder die Strafgesetze verstoßen würde (§ 258 StGB). Im übrigen stellt aber § 258, Abs.~1 den im M. bisher nicht bekannten Rechtfertigungsgrund des „Handelns auf Befehl“ heraus. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die verbündeten Armeen richten. Die schon vom Militärstrafgesetz gegenüber den Bestimmungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes vorgenommene Erweiterung des Strafrahmens bleibt im neuen Strafgesetzbuch bestehen. Der normale Strafrahmen umfaßt die Verurteilung auf ➝Bewährung, den Strafarrest und die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. In besonders schweren Fällen der Fahnenflucht, Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feind, Befehlsverweigerung, der Meuterei, des Angriffs auf Vorgesetzte, Wachen und Streifen, der Schändung Gefallener und des Mißbrauchs der Lage Verwundeter, der Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet und des Waffendienstes eines in feindlicher Gefangenschaft Geratenen gegen die „DDR“ kann auf lebenslange Zuchthaus- oder auf Todesstrafe erkannt werden. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 422–423 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärtechnische Kabinette

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 war ein materielles M.…

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Mecklenburg (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Land in Mitteldeutschland; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben. (Länder) 1.348 erhielten die Fürsten von M. die Herzogswürde. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Land mehrmals nach dynastischen Gesichtspunkten geteilt, konnte aber auch sein Gebiet arrondieren; 1808–1813 gehörten die beiden Herzogtümer M.-Schwerin und M.-Strelitz dem Rheinbund an; 1815 erhielten die mecklenburgischen Herzoge die Großherzogswürde. 1866 traten beide M. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. M.-Schwerin und M.-Strelitz wurden 1918 unter Auflösung der Union Freistaaten, die das Reich 1934 zum Land M. vereinigte. Nach 1933 verlor M. im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde M. von britischen und sowjet. Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Kreise der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern mit Rügen) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung M.-Vorpommern“ (die Bezeichnung M.-Vorpommern galt nur für die erste Zeit) unter Präsident Wilhelm Höcker (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtags wählen statt, bei denen die SED nur 49,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Höcker und beschloß im Jan. 1947 die „Verfassung des Landes M. vom 16. 1. 1947“, die am 12. 3. 1947 in Kraft trat. Seit Okt. 1949 war M. Land der „DDR“. An Stelle des zurückgetretenen Wilhelm Höcker wurde im Juli 1951 Kurt Bürger (SED) und nach dessen Tode im August 1951 Bernhard ➝Quandt (SED) Ministerpräsident. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 403 MDN A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medaille

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Land in Mitteldeutschland; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter…

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Nationale Geschichtsbetrachtung (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der KPD waren nationale Züge der deutschen Geschichte nahezu einmütig und fast immer abgelehnt worden. Dementsprechend wurde in den Jahren nach 1945 in der SBZ verfahren. Erst seit 1949 wurden nationale Kulturleistungen als solche anerkannt: Am 10. 3. 1949 äußerte z. B. der Parteivorstand der SED in seinem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ folgendes: „Es gehört zum Wesen einer wirklichen marxistisch-leninistischen Partei, die großen kulturellen Traditionen des eigenen Volkes zu fördern.“ Dies gelte durchaus von den „fortschrittlichen Ideen Goethes“. Seit Frühjahr 1952 würdigt die SED gewisse nationale Elemente und Seiten der deutschen Geschichte — wenn auch unter ihrem Blickwinkel. Ulbricht gab auf der 1. Parteikonferenz der SED am 9. 7. 1952 die Leitlinie: „Das patriotische Bewußtsein, der Stolz auf die großen Traditionen unseres Volkes beginnen sich zu entwickeln. Jeder versteht, welche große Bedeutung das wissenschaftliche Studium der deutschen Geschichte für den Kampf um die nationale Einheit Deutschlands und für die Pflege aller großen Traditionen des deutschen Volkes hat, besonders gegenüber dem Bestreben der amerikanischen Okkupanten, die großen Leistungen unseres Volkes vergessen zu machen“ („Neue Welt“ 1952, Nr. 15, S. 1850). Ulbrichts Referat wurde am 12. 7. 1952 zum Parteibeschluß erhoben, und damit wurde diese NG. verbindlich für alle staatlichen, politischen und wissenschaftlichen Bereiche. [S. 440]— Im Sinne dieser Forderung erklärte der kommun. Historiker Leo Stern: „Die vornehmste Aufgabe aller wahrhaft patriotischen deutschen Historiker besteht darin, das Nationalbewußtsein des deutschen Volkes, vor allem der deutschen Arbeiterklasse als der führenden Kraft der deutschen Nation, zu wecken und zu entwickeln“ („Tägliche Rundschau“ v. 14. 12. 1953). Als nationale Geschichtsleistungen stellt man vor allem dar: Bauern- und Handwerkeraufstände des Mittelalters, Reformation und Bauernkrieg, die Stein-Hardenbergschen Reformen, die Befreiungskriege und radikaldemokratisch-nationale Züge der Bewegung für Wiederherstellung der Reichseinheit zwischen 1817 und 1871. Neben Ulbricht sind dabei besonders hervorgetreten die Universitätsprofessoren Leo Stern, Meusel, Kamnitzer, seit 1962 auch Engelberg; und die SED-Politiker Norden und Fritz Lange. Sehr scharf und parteilich herausgearbeitet wurde die NG. 1962 im Nationalen Dokument (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). — Auf dem II. Kongreß der Deutschen Historikergesellschaft (Okt. 1962) forderte Prof. Engelberg, die Historiker sollten „die Ausarbeitung eines neuen nationalen Geschichtsbildes und der Geschichte der deutschen Arbeiterklasse“ fortführen („Neues Deutschland“ v. 24. 10. 1962). — Anlässe zur Anwendung der NG. boten vor allem die 150-Jahrfeier des Freiheitskrieges von 1813 (1963) und die 450-Jahrfeier der Lutherischen Reformation (Okt. 1967). (Nationalismus, Patriotismus) Literaturangaben Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Kopp, Fritz: Die Wendung zur „nationalen“ Geschichtsbetrachtung in der Sowjetzone. 2., erw. Aufl., München 1962, Günter Olzog. 120 S. Rauch, Georg von: Das Geschichtsbild der Sowjetzone (aus: Jahrb. d. Ranke-Gesellschaft 1954). Frankfurt a. M., Moritz Diesterweg. 19 S. Stadtmüller, Georg: Die Umdeutung der deutschen Geschichte in der Sowjetzone (Sonderdr. aus „Sowjetstudien“, München, 1957, H. 3) 1958. 36 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 439–440 Nationale Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Streitkräfte

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In der KPD waren nationale Züge der deutschen Geschichte nahezu einmütig und fast immer abgelehnt worden. Dementsprechend wurde in den Jahren nach 1945 in der SBZ verfahren. Erst seit 1949 wurden nationale Kulturleistungen als solche anerkannt: Am 10. 3. 1949 äußerte z. B. der Parteivorstand der SED in seinem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ folgendes: „Es gehört zum Wesen einer wirklichen…

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Grundeigentum (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 verbietet nicht privates G. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden.“ Das private G. ist allerdings schon seit 1945 durch Enteignung stark dezimiert worden (Bodenreform, Aufbaugesetz). Die Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159) war ein weiterer Schritt zur Sozialisierung des G. Durch diese VO soll sichergestellt werden, daß die „Nutzung des Grund und Bodens in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen zur allseitigen Stärkung der ökonomischen Grundlagen der Arbeiter- und Bauern-Macht“ erfolgt. Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z. B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises. Wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder [S. 259]wenn „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“, ist die Genehmigung zu versagen. Das geschieht vor allem dann, wenn der Erwerber im Westen lebt oder er selbst oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstücks ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten der Kreise durch die VO vom 11. 1. 1963 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt worden, das allen sonstigen Verkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch entsteht Volkseigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dringliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Steht ein Grundstück teils in Privateigentum, teils in „Volkseigentum“, so hat der private Miteigentümer kein Recht auf Beteiligung an der Verwaltung des Grundstücks. G. von Flüchtlingen wird unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Die Behandlung sonstigen westlichen G. richtet sich danach, ob der Eigentümer in der BRD oder in West-Berlin lebt. In der BRD wohnende Eigentümer können für ihre Grundstücke einen Verwalter einsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, wird das Grundstück in staatliche Treuhandverwaltung genommen (Treuhandvermögen). Demgegenüber werden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, seit Errichtung der Mauer generell in staatliche Treuhandverwaltung genommen. Die Verwaltungsvollmachten der West-Berliner Grundstückseigentümer gelten als erloschen. Wie auch aus den von den Dienststellen der DDR genannten Gründen hervorgeht, sind diese und ähnliche gegen West-Berliner gerichteten Schikanen ein Teil der Bemühungen des SED-Regimes, West-Berlin von der übrigen BRD zu trennen. (Berlin) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 258–259 Grundbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundmittel

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 verbietet nicht privates G. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und…

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Wehrpflicht (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 2). Grundwehrdienst: 18 Monate für 18–26jährige; W. gilt für Männer bis 50. Im Verteidigungszustand gilt die W. für Männer bis 60, in diesem Ernstfall unterliegen auch Frauen bis 50 der W. (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA). Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des Art. 5 der Verfassung, der wörtlich in § 3, Abs.~1 des Verteidigungsgesetzes übernommen wurde. Lange verzichtete die Regierung darauf, offen die W. einzuführen: 1. konnte sie so leichter gegen die allg. W. der BRD agitieren; 2. zögerte sie, der antikommun. Bevölkerung Waffen in die Hand zu geben; 3. hätte die W. vor Errichtung der Sperrmauer die Flucht von Jugendlichen der W.-Jahrgänge vermehrt. Ohne die Mauer wären nicht genug Männer in der „DDR“ gehalten worden, um den Bedarf der Wirtschaft, der NVA und der starken Polizeitruppen zu decken. Als vor 1962 die W. noch nicht amtlich eingeführt worden war, ergänzten die NVA und die Polizeitruppen sich durch Werbungen, die dem Buchstaben nach freiwillig waren. Diese Werbung lag bei der SED und den Massenorganisationen. Durch „Aufträge“ der SED bzw. der Organisationen an ihre Mitglieder (die in den Statuten vorgesehen sind) wurde in sehr vielen Fällen Zwang ausgeübt, der die „freiwillige“ Meldung in ihr Gegenteil verkehrte. In anderen Fällen wurde die anscheinend freiwillige Meldung durch die Drohung erzwungen, dem Widerstrebenden den Arbeitsplatz zu nehmen oder ihm Berufsausbildung, Studienstipendien oder andere Ausbildungsmöglichkeiten zu sperren. Dieser getarnte Zwang war eine mittelbare W., die der SED damals genügte. Ausbildung und Überwachung der Reservisten (Reservistenkollektive) werden nach §§ 26–30 des W-Gesetzes und laut „Reservistenordnung“ (v. 24. 1. 1962) sehr sorgfältig betrieben. Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei, in Transportpolizei, Luftschutz und Zollverwaltung (Zollgesetz) gilt nicht als Ersatz für Erfüllung der W. (So der Chef der BDVP Potsdam in „Märk. Volksstimme“ v. 12. 7. 1962.) Der Dienst in der Bereitschaftspolizei gilt als vollwertiger Ersatz für den Dienst in der NVA. (Militärpolitik) Literaturangaben Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 704 Wehrkreiskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weihnachtsgratifikation

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ein Gesetz über die allgem. W. beschloß die Volkskammer erst am 24. 1. 1962 (GBl.~I, S. 2). Grundwehrdienst: 18 Monate für 18–26jährige; W. gilt für Männer bis 50. Im Verteidigungszustand gilt die W. für Männer bis 60, in diesem Ernstfall unterliegen auch Frauen bis 50 der W. (im Sanitäts- oder Versorgungsdienst der NVA). Die W. wurde grundsätzlich vorbereitet in der schon am 26. 9. 1955 beschlossenen Ergänzung des Art. 5…

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Urania (1969)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Urania: 1966 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gab sich auf ihrem IV. Kongreß im Jan. 1966 den Namen U. (nicht zu verwechseln mit der altangesehenen Westberliner Institution gleichen Namens). Die Gesellschaft wurde auf Anregung des Deutschen Kulturbundes, des FDGB und der FDJ am 17. 6. 1954 im Kabelwerk Oberspree (Ost-Berlin) gegründet. Ihr Vorbild ist die sowjet. „Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse“, die u.a. die Tätigkeit des 1945 aufgelösten „Bundes kämpferischer Gottloser“ fortführte und deren Mitgl. nach dem Statut verpflichtet sind, jährlich mindestens zwei populärwissenschaftliche Vorträge zu halten. „Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesellschaft steht … die Propagierung der nationalen Politik der DDR und der großen Ideen und Perspektiven des Friedens und des Sozialismus.“ Ihre Vorträge und Publikationen sollen sich durch „hohe Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auszeichnen und sich ständig mit kleinbürgerlichen, revisionistischen, imperialistischen und idealistischen Auffassungen auseinandersetzen“ („Neuer Weg“, 1960/11). Die Gesellschaft übernahm von den Volkshochschulen und dem Deutschen Kulturbund nach und nach das gesamte populärwissenschaftliche Einzelvortragswesen, wofür 1966/67 Vortragszentren in allen Bezirksstädten eingerichtet wurden, und betreut vor allem die von ihr eingerichteten Dorfakademien. Sie hat 26.000 Mitgl., annähernd 800 Angestellte und führte 1967 rd. 220.000 (annähernd ein Drittel davon auf dem Lande), in den letzten 5 Jahren nahezu 1~Million Vortragsveranstaltungen durch; sie übernahm ferner vom Ministerium für Kultur wandernde Kleinausstellungen. 1. Vors.: Prof. Dr. Herbert ➝Dallmann. Verlag: „Urania“-Verlag. Zeitschriften: „Deutsche Außenpolitik“, „Urania“ und „Wissen und Leben“. Erwachsenenqualifizierung, Betriebsakademien) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 662 Uranbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urheberrecht

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Urania: 1966 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 1985 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Die Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse gab sich auf ihrem IV. Kongreß im Jan. 1966 den Namen U. (nicht zu verwechseln mit der altangesehenen Westberliner Institution…

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Periodisierung (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Lehre entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus) zwangsläufig zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser „allgemeingültige historische Prozeß“ verläuft in bestimmten Etappen oder Perioden. Die exakte Bestimmung dieser Perioden (also die P.) bereitet seit Marx u. Engels den Ideologen und Politikern des Kommunismus außerordentliche Schwierigkeiten. Zwischen Marx und Engels, Lenin, Stalin und der heute gültigen Lehrmeinung bestehen in dieser Frage zahlreiche Widersprüche; die Kriterien und Zeiträume einzelner Perioden, vor allem der Etappe des Eintritts in das Stadium des Kommunismus, sind wiederholt verändert worden. Die Probleme der Praxis haben die Einschiebung immer neuer Perioden und ihre Fristverlängerung erzwungen, das gilt besonders für die Periode Sozialismus; nach der in der „DDR“ heute gültigen Auffassung zerfällt sie in die Etappen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“, „Aufbau des Sozialismus“, „Vollendung des Sozialismus“, wobei die letzte Zwischenetappe in letzter Zeit wieder aufgegliedert wurde in die Periode „Umfassender Aufbau des Sozialismus“, nach dem VII. SED-Parteitag „Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ genannt. Ein Motiv dieser Manipulationen dürfte darin liegen, daß der SU ein genügender Zeitvorteil für die Markierung des Übergangs zum Kommunismus und die Herausbildung einzelner Etappen der Verwirklichung des Kommunismus gewährt werden soll. Das neue Parteiprogramm der KPdSU sieht vor, den kommunistischen Aufbau „kontinuierlich in mehreren Etappen“ zu vollbringen. Bis 1980 soll „in der UdSSR die kommunistische Gesellschaft im wesentlichen aufgebaut“ sein. Vollendet wird der Aufbau „in der nachfolgenden Periode“. Für die „DDR“ ist bis heute eine verbindliche Definition nur für den Zeitraum bis zur Proklamation des „Aufbaus des Sozialismus“ auf der 2. SED-Parteikonferenz 1952 gegeben. Diese Periode von 1945 bis 1950 wird als „antifaschistisch-demokratische“ Umwälzung oder Revolution bezeichnet. „In ihrem Ergebnis entstand eine antifaschistisch-demokratische Ordnung, deren politischer Inhalt die demokratische Herrschaft des Volkes, d.h. der Arbeiterklasse, der werktätigen Bauernschaft und des städtischen Mittelstandes war und in der die Arbeiterklasse entscheidende Positionen innehatte. Die neue Macht war somit eine Form der revolutionär-demokratischen Diktatur der Arbeiter und Bauern. Mit der Vernichtung der Grundlagen des Imperialismus entstanden dank der zunehmenden Festigung der Hegemonie der Arbeiterklasse in Politik und Wirtschaft auch erste Elemente des Sozialismus. Dies beweist, daß die antifaschistisch-demokratische Umwälzung bereits in sich Tendenzen des Hinüberwachsens der demokratischen Revolution in die sozialistische besaß“ (Stefan Doernberg: Die Geburt des neuen Deutschland 1945–1949. Die antifaschistisch-demokratische Umwälzung und das Entstehen der DDR, [Ost-]Berlin 1959, S. 15). Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 468 PEN-Zentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personal, Ingenieurtechnisches

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Lehre entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus) zwangsläufig zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser „allgemeingültige historische Prozeß“ verläuft in bestimmten Etappen oder Perioden. Die exakte Bestimmung dieser Perioden (also die P.) bereitet seit Marx u. Engels den Ideologen und Politikern des Kommunismus außerordentliche…

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Staatsarchive (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das gesamte staatliche Archivwesen eine Neuregelung, die zu einer Zentralisation in diesem Bereich führte, wie es sie auf deutschem Boden noch nie gab. Aufsicht und Leitung obliegen nach wie vor dem Minister des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten). Seine Aufgaben werden praktisch von der Staatlichen Archiv Verwaltung (Sitz Potsdam) wahrgenommen, der das Deutsche Zentralarchiv, 14 St., 2 Archivdepots, Zentrale Technische Werkstätten und die Fachschule für Archivwesen unterstellt sind. Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich verwaltet das Deutsche Zentralarchiv (DZA) Potsdam, gegr. 1946, in seiner Histor. Abt.~I die in Mitteldeutschland lagernden Aktenbestände deutscher Reichsbehörden. Diese Bestände stammten zum größten Teil aus zwischen 1952 und 1960 erfolgten Aktenrückgaben aus der SU und Polen. Die 1960 entstandene „Abt. Sozialismus“ des DZA [S. 600]verwaltet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen Akten der seit 1945 auf dem Gebiet der Sowjetzone gebildeten „Staatsbehörden“ mit zentralem Aufgabenbereich, jedoch nur insoweit diese wiederum der Auflösung verfielen. Zur Aufbewahrung dieser Akten ist dem DZA als Außenstelle das Zuchthaus Coswig/Elbe zugewiesen worden. Ferner werden im DZA wertvolle Urkunden- und Aktenbestände der Archive der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck zurückgehalten. In der 1949 gegründeten Abt. Merseburg, die 1950 ins DZA eingegliedert wurde und jetzt als Histor. Abt. II des DZA firmiert, sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geh. St. sowie des Hohenzollernschen Hausarchivs mehr oder weniger provisorisch untergebracht. Insgesamt verwaltet das DZA mit seinen Abteilungen in Potsdam, Merseburg und Coswig 60.000 lfd. Meter Akten, d.h. ein knappes Drittel des gesamten sog. „staatlichen Archivfonds“. Die 5 Landeshauptarchive (LHA), deren provinzielle Zuständigkeit den 5 Ländern der SBZ entsprach, sind mit VO vom 17. 6. 1962 zu St. umgebildet worden, deren Zuständigkeit sich nunmehr mit den durch die Verwaltungsneugliederung von 1952 geschaffenen Bezirken weitgehend deckt. Außer den 5 vorhandenen LHA wurden 3 weitere ehemalige Landesarchive in St. umgebildet. Darüber hinaus wurden aus Landesarchiven 6 Histor. St. geschaffen, darunter das einst selbständige Oberbergamtsarchiv Freiberg. Die Tätigkeit der Histor. St. beschränkt sich darauf, alles bis zum Jahre 1945 bzw. 1952 entstandene Archivgut ihres regionalen Bereiches zu verwahren. Außer den genannten St. bestehen Kreis-, Stadt-, Betriebs-, Literatur-, Film-, Bild- und Tonarchive sowie Archive wissenschaftlicher Einrichtungen. Als Verwaltungsarchive haben sie die Funktion von Zwischenarchiven und verwalten das anfallende Schriftgut bis zur Abgabe an das staatliche Endarchiv. Filmmaterial wird gesondert im Staatlichen Filmarchiv aufbewahrt. Für das Staatliche Filmarchiv wurde vor kurzem in Ost-Berlin ein Neubau mit Bunkern zur Aufbewahrung von 1.000 t Filmmaterial errichtet. Für das militärische Schriftgut ist mit Wirkung vom 15. 7. 1964 das Deutsche Militärarchiv in Potsdam gegründet worden. Es ist Zentralarchiv der NVA und historisches Archiv aller militärischen Akten der Zeit bis 1945. In den staatlichen Endarchiven lagert eine Aktensubstanz von annähernd 220.000 lfd. Metern. Das Ausbildungswesen für den höheren und mittleren Archivdienst wurde seit 1953 in Potsdam zentralisiert und konzentriert. Das für die Ausbildung des höheren Archivdienstes zuständige Institut für Archivwissenschaft, gegründet 1950, wurde durch AO vom 10. 8. 1961 der Philosophischen Fakultät (Fachrichtung Geschichte) der Ostberliner Humboldt-Universität angegliedert und besitzt das Promotions- und Habilitationsrecht für Archivwissenschaft. Von 1950 bis 1967 wurden in 9 Lehrgängen 118 Diplomarchivare am Institut für Archivwissenschaft ausgebildet. Rund ein Drittel der Ausgebildeten ist nicht mehr im staatlichen Archivwesen der „DDR“ tätig. Zur Zeit werden die wissenschaftlichen Archivare nach mehrfach vorangegangenen Umorganisationen nicht mehr in einem 16monatigen Zusatzstudium am Institut für Archivwissenschaft, sondern selbständig im Rahmen der Philosophischen Fakultät der Ostberliner Universität in einem geschlossenen 5jährigen Studium ausgebildet. Das Direktstudium für Archivare gliedert sich in drei Phasen: Grundlagenstudium, Fachausbildung und Spezialausbildung und umfaßt 78 Semesterwochen. Für die Ausbildung des mittleren Archivdienstes ist die am 1. 9. 1955 ebenfalls in Potsdam eröffnete Fachschule für Archivwesen zuständig. Von 1950 bis 1965 wurden insgesamt 162 Archivare des mittleren Dienstes geschult, von denen allerdings ein großer Teil nicht mehr im Archivwesen tätig ist. Um dem Mangel an Fachkräften abzuhelfen, wurden ferner Sonderkurse abgehalten und ein Fernstudium eingerichtet. Die offizielle Erfolgsstatistik des Fernstudiums für Archivwesen nennt für die Zeit von 1956 bis 1964 insgesamt 374 Lehrgangsteilnehmer. Für die Ausbildung von Archivaren scheute man kaum Kosten, während es auf der anderen Seite an den nötigen Mitteln für dringende Archivneubauten fehlt und sich vor allem die Archivare mit einer äußerst niedrigen Besoldung zufriedengeben müssen. Ein Experiment von fragwürdigem Ausgang stellt die 1962 zusätzlich begonnene Ausbildung von „Archivassistenten oder Archivlehrlingen“ dar, durch die man sich die Heranbildung von Archivfacharbeitern verspricht. Die 2jährige Ausbildung endet mit der „Facharbeiterprüfung“. Die St. sollen ihre Aufgaben im Einklang und nach Abstimmung „mit den Perspektivplänen der Volkswirtschaft“ erfüllen. Zur Zeit besteht für die St. ein Perspektivplan bis 1970 und ein „Prognosoplan“ bis 1980. Im einzelnen wird laut VO vom 17. 6. 1965 von den St. verlangt, daß sie die jeweilige Politik der Regierung durch Bereitstellen entsprechender dokumentarischer Materialien unterstützen. Inzwischen sind bereits verschiedene sog. Dokumentationskommissionen gebildet worden. Die Erfüllung des Ministerratsbeschlusses vom 28. 5. 1964 über die Erfassung und Auswertung der Dokumente aus der NS-Zeit beschäftigte die Archivare 1964/65 fast zwei Jahre. Das Ergebnis der Aktendurchsicht wurde in einem sog. „Braunbuch“ festgehalten, aus dem Albert ➝Norden erstmals auf einer Ostberliner Pressekonferenz vom 2. 7. 1965 Auszüge der Öffentlichkeit bekanntgab. Zugleich ist es Aufgabe der St., einen „höheren Effekt“ bei Veranstaltungen der Jugendweihe zu bewirken. An zweiter Stelle rangiert die Unterstützung von Wirtschaftsvorhaben, sodann die Förderung der historischen Forschung bei der Erarbeitung eines marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes. Daß die Archive den Bürgern „bei der Wahrung persönlicher Rechte“ behilflich sein sollen, davon war bislang wenig zu spüren, zumal in allen persönlichen Angelegenheiten eine grundsätzliche Auskunftssperre verhängt ist. Vorerst ist in dieser Hinsicht keine Lockerung eingetreten. Schließlich bedeutet auch der Wechsel in der Leitung der Staatlichen Archivverwaltung keine grundsätzliche Kursänderung. Mit Wirkung vom 1. Juni 1965 wurde Schirdewan durch den bisherigen Stellv. Direktor des DZA, Walter Hochmuth, abgelöst. Die 2. Durchführungsbestimmung zur VO vom 17. 6. 1965, die die Benutzungsbestim[S. 601]mungen zusammenfaßt, fixiert die Regelungen, die bereits unter Schirdewan bestanden. Danach entscheidet der Leiter der Staatlichen Archivverwaltung über alle Benutzungsanträge von Personen, die ihren Wohnsitz nicht innerhalb der „DDR“ haben, und erteilt bzw. versagt die Benutzungserlaubnis, soweit es sich um die Einsichtnahme von Archivalien der St. handelt. Auch die Erteilung von schriftlichen Auskünften an Auskunftsuchende mit Wohnsitz außerhalb der „DDR“ unterliegt seiner Genehmigungspflicht. Da die Archive in erster Linie „der propagandistischen und agitatorischen Einwirkung“ dienen sollen, wird eine objektive Forschung namentlich zur Zeitgeschichte kaum mit ihrer Unterstützung rechnen dürfen. Mit Hilfe des § 5 der Benutzungsordnung, der besagt, daß die Benutzungserlaubnis verwehrt wird, „wenn die Sicherung staatlicher Interessen dies erfordert“, ist es möglich, allen Forschungsvorhaben, die nicht den Vorstellungen des Regimes entsprechen, die archivische Unterstützung zu versagen. Außerdem ist die Benutzung für Personen, die ihren Sitz nicht in der „DDR“ haben, „jeweils auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt“. In allen Planungen steht die „Erhöhung des gesellschaftlichen Nutzeffekts der Archivarbeit“ im Vordergrund. Dazu aber soll die wissenschaftliche und politisch-ideologische Qualifizierung der Archivare gefördert werden, sollen sie in ihren Kontakten mit „westdeutschen Kollegen“ „die Dynamik und den sozialistischen Charakter“ ihrer Arbeit vorrangig herausstellen. Der erst kürzlich geprägte Begriff „marxistische Archivwissenschaft“ hat die Unterschiede zwischen West und Ost zu betonen. Schließlich hat der Archivar in seiner Tätigkeit die „Einheit von Bildung und Erziehung, von Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit“ zu verkörpern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 599–601 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbank

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das gesamte staatliche Archivwesen eine Neuregelung, die zu einer Zentralisation in diesem Bereich führte, wie es sie auf deutschem Boden noch nie gab. Aufsicht und Leitung obliegen nach wie vor dem Minister des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten). Seine Aufgaben werden praktisch von der Staatlichen Archiv Verwaltung (Sitz Potsdam) wahrgenommen, der das…

DDR A-Z 1969

Maifeier (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee (bis 1955 KVP) einen breiten Raum bei den Aufmärschen zur M. ein, die von Jahr zu Jahr militärischer wurden. Die Losungen zum 1.~Mai bezeugen alljährlich, daß die M. ein Mittel der Parteiagitation und der alles lenkenden Staatsmacht ist. — So hieß es in den M.-Losungen 1967 unter anderem: „3. Alle Kraft für die Verwirklichung der Beschlüsse des VII. Parteitages der SED … 12. Vorwärts im sozialistischen Wettbewerb zu Ehren des 50. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution! …“ Bezeichnend war die Meldung: „Wie in jedem Jahr seit 1956 wurde die Maidemonstration in der DDR-Hauptstadt mit der nun schon traditionellen Ehrenparade der Nationalen Volksarmee eröffnet“ („Neues Deutschland“ vom 2. 5. 1967, S. 3). Im Jahre 1968 wurde die Einspannung der M. für die Tages- und Parteipolitik noch deutlicher. So forderten viele Losungen den Einsatz für die Hebung der Produktion in der Wirtschaft: z. B. „10. Rationeller produzieren, für Dich, für Deinen Betrieb, für unseren sozialistischen Friedensstaat … 15. Werktätige in Arbeits- und Forschungsgemeinschaften! Erhöht das Tempo bei der Schaffung des wissenschaftlichen Vorlaufs für die Produktion weltmarktfähiger Erzeugnisse!“ — Nicht weniger als sechs Losungen wiesen auf die linksradikale Opposition in der BRD hin, die den Beifall der SED findet: z. B.: „36. Gruß den Werktätigen Westdeutschlands, die gegen Notstandsdiktatur, Renazifizierung und Revanchismus kämpfen … 38. Gruß den jungen Arbeitern, Studenten und Schülern, die mutig gegen Neonazismus und Notstandsdiktatur kämpfen … 41. Gruß den aufrechten Demokraten Westberlins, die sich in der antifaschistischen Einheitsfront zusammenschließen. Nieder mit den Mordgesellen der Reaktion!“ In den Berichten der Presse Mitteldeutschlands wurden die Paraden der NVA und der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ besonders hervorgehoben. So im „Neuen Deutschland“ (vom 2. 5. 1968, S. 2) unter der Überschrift „Moderne Waffen — hervorragende Soldaten — Traditionelle Maiparade der Nationalen Volksarmee“. — In der Rede zur M. 1968, die Günther Kleiber namens des Politbüros der SED verlas, hieß es: „Auf deutschem Boden triumphiert der Sozialismus. In der Deutschen Demokratischen Republik hat die Zukunft der ganzen deutschen Nation begonnen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 388 MAI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Malerei

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee…

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Bürgschaft, Gesellschaftliche (1969)

Siehe auch: Bürgschaft: 1975 1979 1985 Bürgschaft, Gesellschaftliche: 1966 In dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (-GBl.~1, S.~2) wird bestimmt, daß „sozialistische Kollektive der Werktätigen dem Gericht vorschlagen können, eine Strafe ohne Freiheitsentzug (Bedingte Verurteilung, Verurteilung auf ➝Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) auszusprechen, und sich verpflichten können, die Bürgschaft für den Angeklagten zu übernehmen“. Das Gericht kann, wenn es eine Strafe ohne Freiheitsentzug ausspricht, die Übernahme der GB. bestätigen. Die durch die GB. übernommene Verpflichtung erlischt nach Ablauf von einem Jahr, im Falle einer bedingten Verurteilung mit Ablauf der Bewährungszeit. Die GB. soll nicht nur allgemein erklärt werden, sondern mit konkreten Verpflichtungen und Maßnahmen inhaltlich ausgestaltet sein. Die GB. soll durch das Kollektiv übernommen werden, zu dem der Angeklagte die stärksten Bindungen hat (Beschluß des OG vom 21. 4. 1965 in „Neue Justiz“ 1965, S. 343 und Richtlinie Nr. 22 des OG vom 14. 12. 1966 — GBl. 1967 II, S. 17). Weil die Erfahrungen der Praxis bestätigt haben, „daß die Bürgschaft als eine spezifische Form der Führung des Rechtsverletzers zu verantwortungsbewußtem, ehrlichem und ordentlichem Verhalten große Bedeutung hat“ („Neue Justiz“ 1967, S. 121), wurde die Regelung über Beantragung und Bestätigung der GB. auch in das neue Strafgesetzbuch [§ 31] übernommen. Ihr Anwendungsbereich soll sich auf die Fälle konzentrieren, in denen der Täter der besonderen Führung durch das bürgende Kollektiv bedarf. Stärker als bisher soll der Inhalt der GB. auf die Bewährungs- und Wiedergutmachungspflicht des Rechtsverletzers ausgerichtet sein. Eine mit einer Verurteilung auf Bewährung angedrohte Freiheitsstrafe ist zu vollstrecken, wenn sich der Verurteilte böswillig der Bewährung und Wiedergutmachung entzieht. Das bürgende Kollektiv oder ein einzelner Bürger kann in einem solchen Fall den Antrag auf Vollzug der Freiheitsstrafe stellen. Im Unterschied zur bisherigen Regelung sieht das StGB vor, daß ausnahmsweise auch „befähigte und geeignete Bürger“ die Bürgschaft übernehmen können, so daß es also neben der GB. jetzt auch die Einzelbürgschaft gibt, etwa nach Art des Bewährungshelfers. Das soll vor allem bei jungen Straftätern in Erwägung gezogen werden. Das Schwergewicht liegt indessen weiterhin bei der Bürgschaft durch ein Kollektiv. Dieses ist verpflichtet, die Erziehung des Rechtverletzers zu gewährleisten. Die Verpflichtung erlischt in der Regel nach Ablauf eines Jahres. Bei Verurteilung auf Bewährung kann sie für eine längere Dauer, jedoch nicht über die Bewährungszeit hinaus, bestätigt werden. Auf Antrag des Kollektivs oder des Einzelbürgen bestätigt das Gericht das Erlöschen der B., wenn die Voraussetzungen für die Erfüllung der mit der B. verbundenen Verpflichtungen weggefallen sind. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 131 Bürgermeister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Büro des Präsidiums des Ministerrates

Siehe auch: Bürgschaft: 1975 1979 1985 Bürgschaft, Gesellschaftliche: 1966 In dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (-GBl.~1, S.~2) wird bestimmt, daß „sozialistische Kollektive der Werktätigen dem Gericht vorschlagen können, eine Strafe ohne Freiheitsentzug (Bedingte Verurteilung, Verurteilung auf ➝Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) auszusprechen, und sich verpflichten können, die Bürgschaft für den Angeklagten zu übernehmen“. Das Gericht kann, wenn es…

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Infiltration (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die kommun. Taktik, auf verhüllte Weise Personen, Propaganda, Agitation und Gerüchte einzuschleusen. Die I. soll die nichtkommun. Einrichtungen, Organisationen und Gedanken nicht zerstören, sondern beeinflussen und verändern. Die nichtkommun. Kräfte sollen zur Duldung oder gar Unterstützung der kommun. Zielsetzung gebracht werden. Durch I. soll eine innere Zersetzung der bestehenden Ordnung der nichtkommun. Länder bewirkt werden. Zugleich soll eine wirksame Abwehr gegen den Kommunismus untergraben werden. Anders als laute, offene Propaganda ist sie gefährlich durch ihre unmerkliche, auf die Dauer zersetzende Wirkung. Das Ziel der vielfältigen I.-Methoden sind alle Personenkreise, bei denen Unzufriedenheit mit den parlamentarisch-demokratischen Einrichtungen oder Ablehnung bewaffneter Verteidigung (Pazifismus) angenommen wird. Während durch personelle I. kommun. Vertrauensleute in wichtige Stellungen des gesamten öffentlichen Lebens eingeschleust werden sollen, will die geistige I. durch Ausstreuen von Zwecknachrichten im Westen ein Gefühl der Unsicherheit und Schwäche verbreiten. Zugleich will sie durch Verbreiten kommun. Vorschläge zur Außen- und Innenpolitik den Verteidigungswillen gegen den Kommunismus lähmen. 1. Tarnorganisationen Ein weitverbreitetes Instrument der I. sind Tarnorganisationen, d.h. Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun. und politisch unentschiedene Kreise beeinflussen, kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen die gesellschaftliche und politische Ordnung der freien Welt vorbereiten. T. arbeiten oft mit scheinbar harmlosen Aushängeschildern wie „gesamtdeutsche Gespräche“, „Friedensaktionen“, „Kampf dem Atomtod“, „Krankenhäuser statt Kasernen“. Es gibt T. im Weltmaßstab mit Mitgliederzahlen, die z. T. in die Millionen gehen: WGB, WBDJ, Weltfriedensbewegung, Intern. Demokr. Frauen-Föderation, Intern. Studentenbund, Weltbund Intern. Lehrerverbände (FISE). Unter den übrigen T. sind besonders wichtig: Weltbund der Widerstandskämpfer (FIR), Weltföd. der Wissenschaftler, Intern. Verband Demokr. Juristen (Vereinigung Demokr. Juristen Deutschlands), Intern. Rundfunk-Org. Neben intern, und die BRD umfassenden T. gibt es kleine, z. T. örtliche T., die als „Aktionsausschüsse, Kreise, Komitees“ o. ä. auftreten. Sie passen sich örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten an und sind in der Lage, Mißstimmungen auch kleinerer Personengruppen auszunutzen. Die T. in der BRD werden gesteuert von der zuständigen Abt. des ZK der SED und des BV des FDGB (Infiltration). Als Hintermänner und zum Teil zugleich als Leiter der T. wirken auch eingeschleuste Agenten und Funktionäre der verbotenen KPD. Zeitweise gab es Hunderte von T., doch viele bestehen nicht mehr. Sobald sie als Werkzeuge des Kommunismus entlarvt sind, stellen sie ihre Tätigkeit ein, um unter anderem Namen ihre Arbeit wiederaufzunehmen. Wichtig waren bzw. sind folgende T.: Friedenskomitee der Bundesrepublik; Demokratischer Kulturbund Deutschlands; Gesamtdeutscher Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft; Zentralrat zum Schutz der demokratischen Rechte und zur Verteidigung junger Patrioten; Westdeutscher Flüchtlingskongreß. Eine wichtige Rolle spielen seit etwa 1965 Atomtod-Clubs, die von der FDJ (einschließlich der verbotenen FDJ der BRD) gelenkt werden; ferner die ähnlich gesteuerten Festival-Clubs. Hierzu zählen auch „Jugendkreise“ und „Clubs für internat. Jugendbewegung“ u.ä. Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen Auskunft bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden einzuholen. 2. Organisation In Westdeutschland stützt die SED ihre I.-Tätigkeit hauptsächlich 1. auf die seit 1955 verbotene, aber widergesetzlich arbeitende KPD; und 2. auf die kommun. Tarnorganisationen. Gemäß der Deutschlandplanung der SED (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik) wirken für die I. geeignete Stellen des Parteiapparates und des Staatsapparates der „DDR“ (s. Tafel). Die „Kommission für nationale Arbeit“ [S. 287]beim Politbüro der SED gibt die Richtlinien für die gesamte I. und entscheidet auch über wichtige Einzelfragen. Die Kommission leiten Walter ➝Ulbricht, Hermann ➝Matern und Albert ➝Norden. Eine Stufe tiefer liegt die unmittelbare Anleitung der I. bei der „Westabt.“ des ZK der SED, seit 1967 unter Heinz Geggel. (Vorher hieß sie: Westkommission; Abt. für gesamtdeutsche Arbeit; Arbeitsbüro; Abt. für Westarbeit, Abt. 62.) Nur die I. auf kulturell-wissenschaftlichem Gebiet übt der Sektor „Westarbeit“ der Abt. Kultur des ZK aus. Die „Abt. 62“ steuert I.-Maßnahmen und Veröffentlichungen, die der ganzen BRD gelten. Auch leitet und überprüft sie die Organe, welche Teilaufgaben der I. durchführen: a) Zentralstellen der oben genannten Staatsorgane und Organisationen, b) die „Kommissionen für nationale Arbeit“ bei den 15 Bezirksleitungen der SED (s. Tafel oben). — Ein, zuweilen zwei Bezirke der SED bearbeiten ein Land oder wichtige Landesteile der BRD. (Diese Zuordnung, die teilw. auch auf Kreisebene stattfindet, ist eine Form der Patenschaften.) 3. Verbreitungsmittel Wichtige Werkzeuge der I. sind Instrukteure, die in die BRD einreisen oder einsickern. Sie haben die in den Tarnorganisationen und dem illegalen KPD-Apparat tätigen Funktionäre anzuleiten und zu überwachen, sie haben die Geldmittel zu überbringen. Immer wieder werden politisch zuverlässige und besonders überprüfte Abordnungen in die BRD entsandt, die vor allem in Betrieben, Hochschulen, Gewerkschaften, öffentlichen Ämtern sowie mit Volksvertretern und Kommunalpolitikern diskutieren und Kontakte aufnehmen sollen. Ebenfalls ausgesuchte Delegationen sowie Schulkinder (Feriengestaltung) [S. 288]werden aus der BRD in die „DDR“ „zum Studium der sozialistischen ➝Errungenschaften“ eingeladen. Ein Hauptmittel der I. ist die Verschickung von Propagandamaterial an Organisationen, Betriebe, Schulen und Privatpersonen in der BRD. Dabei dreht es sich um umfangreiche Flugschriften, Agitationszeitschriften, kleinere Broschüren, Flugblätter und Briefzeitungen, die in die BRD eingeschmuggelt werden. Ein wesentlicher Teil der I. wird über Rundfunk und Fernsehen der „DDR“ betrieben. Auf diesem Wege wird auch versucht, die Gastarbeiter in der BRD aufzuwiegeln, die außerdem durch Druckschriften in ihrer Sprache oder in Gesprächen beeinflußt werden. 4. Industriearbeiter Im Mittelpunkt der I. steht das Werben um die Industriearbeiterschaft, insbesondere um Mitgl. des DGB und der SPD. unter der Losung „Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse“. Die Leitung der I. im FDGB-Bundesvorstand lag von Mitte 1963 bis Juli 1965 bei Hans ➝Jendretzky. Nach seiner Zurückziehung aus dem FDGB liegt die Leitung bei Rudolf Kirchner (SED). Die unmittelbare Steuerung der gewerkschaftlichen I.-Arbeit hat die Abt. für Arbeiterfragen in Westdeutschland (früher Büro für nationale Gewerkschaftseinheit) beim Bundesvorstand des FDGB, seit längerem geleitet von Josef Seibt (SED). Seit Ende des Jahres 1962 werden stärker als in der Vergangenheit „Studiendelegationen“ aus der BRD in die „DDR“ gesandt. Häufig wurden die Zweckreisen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Veranstaltungen „begründet“. Auch wurden hierzu Erholungsaufenthalte und Fachtagungen genutzt. Die Teilnehmer sollen nicht nur politisch beeinflußt werden, sondern auch der Bevölkerung Mitteldeutschlands ein falsches Bild von der BRD geben. Darüber hieß es im Dez. 1962 in der „Arbeit“ (Zeitschrift des FDGB): „Die Entsendung von westdeutschen Studiendelegationen in unsere Republik ist eine Form des Klassenkampfes der Arbeiter … für die Entwicklung einer konsequenten Arbeiterpolitik in Westdeutschland.“ Ohne Zweifel ist die wichtigste Hilfstruppe der SED für die I. die Organisation für die Westarbeit des FDGB. Jeder Betrieb in der „DDR“ „betreut“ einen westdeutschen Betrieb des gleichen Faches, über den er eine Patenschaft ausübt. — Unabhängig von dieser I.-Arbeit hielt die KPD 1965 in mehr als 300 Betrieben des Bundesgebietes Betriebsgruppen (oder mindestens aktive Stützpunkte) aufrecht. Eine erprobte Einrichtung der I. und der kommun. Schulung sind die halbjährlichen Deutschen Arbeiterkonferenzen. — (Ähnlich finden, ebenfalls in Mitteldeutschland, „Deutsche Gespräche“ zwischen SED-Funktionären und angeblichen SPD-Mitgl. statt.) Die Teilnehmer aus der BRD, die an Zahl weit überwiegen, sind großenteils getarnte Kommunisten. — Die Treffen in der „DDR“ werden seit Febr. 1965 ergänzt durch harmlos getarnte „Begegnungen zwischen Arbeitnehmern aus den beiden deutschen Staaten“, die in der BRD veranstaltet werden. 5. Weitere wichtige I.-Bereiche Von Funktionären wie von Sympathisierenden der SED bzw. der KPD werden getarnte Konferenzen, Aussprachen und Gespräche im Dienste der I. veranstaltet. Öfter noch mißbrauchen Beauftragte beider Parteien die Protestaktionen und -Veranstaltungen solcher oppositioneller und pazifistischer Gruppen, die keine kommunistischen Ziele aufstellen. Dem Zweck der I. dient auch das Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland (seit 9. 4. 1962). Der SED geht es nicht nur um die Industriearbeiter und die Angestellten in Wirtschaft und Verwaltung. Sehr zielbewußt bemühen sich die SED und die ihr unterstellten Organisationen um Zusammenarbeit auch mit ehem. Offizieren, ehem. Nationalsozialisten, Unternehmern, Intellektuellen, Bauern und Mittelständlern u.a. Bevölkerungsgruppen der BRD. (Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere) Da die SED danach strebt, die Bundeswehr als Verteidigungskraft der nichtkommun. Welt auszuschalten, sucht sie durch I. ihre Disziplin und Verteidigungsbereitschaft zu zersetzen. Die umfangreiche, mit Nachdruck betriebene I. gegenüber der Bundeswehr geht von der „selbständigen Abteilung“ des Ministeriums für Nationale Verteidigung aus. Sie versendet in hohen Auflagen fünf Zeitschriften und viele Einzelbroschüren. 6. Druckschriftenverteilung durch KPD Seit 1960 besorgt die KPD in der BRD, deren ZK und Apparat-Spitzen in die „DDR“ emigriert sind, einen gewissen wichtigen Teil der I. — Nicht im Namen der KPD, aber weitgehend zum Nutzen dieser Partei und der SED gaben Westdeutsche, die großenteils vor 1956 Funktionäre der KPD waren, ganz öffentlich Wochen- oder Halbmonatszeitungen heraus. Diese Blätter waren für weite Kreise bestimmt. Einige von ihnen hielten Auflagen bis zu 12.000 Stück. (Ihre Gesamtauflage betrug jährlich mindestens 1,8 Mill.) An illegalen Blättern vertrieb die KPD 1967 ihre zentrale Parteizeitung (zus. etwa 200.000 Stück), ihre Schulungszeitschrift (zus. rd. 42.000) und einen Informationsdienst; ferner eine beträchtliche Anzahl von Zersetzungsschriften (in hohen Auflagen). — Wie ein Teil der Literatur der KPD wurden auch die Schriften der allgemeinen I. zu einem Teil illegal in der BRD gedruckt. 1965 brachte die KPD für die illegale I.-Arbeit mindestens rund 50 regelmäßig erscheinende Betriebszeitungen heraus. Weit höher war die Zahl der sonstigen geheimen Blätter der KPD. Die Gesamtauflage aller im Bundesgebiet hergestellten oder dem Namen nach dort erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften der KPD erreichte 1967 mindestens 6,2 Mill. Stück. Dazu kamen an nicht periodischen Schriften und Broschüren noch einige Millionen Stück. 7. Organisationen Wichtige Objekte der I. sind kleinere Parteien und politische Organisationen, welche die Deutschlandpolitik der SED bejahen. Nicht weniger stark richtet sich die I. auf Friedenskomitees und Pazifistenvereinigungen, auf Gegner der Atomwaffen und Anhänger der Wehrdienstverweigerung. Als Wegbereiter der I. schätzt die SED das Wirken der Ostermarsch-Organisatoren. [S. 289]Die allgemeine I. arbeitete seit Herbst 1963 zeitweise weniger in die Breite als zuvor, doch wurde sie dafür verfeinerter und gezielter angesetzt. Jedenfalls wurde das Ziel der I., die Bildung getarnter revolutionärer Zellen, nicht verändert. Literaturangaben Albrecht, Ernst F.: Kontakte im Zwielicht… Infiltration im kommunalen Bereich. Godesberg 1960, Verlag für Publizistik. 92 S. Kluth, Hans: Die KPD in der Bundesrepublik — ihre politische Tätigkeit und Organisation 1945–1956. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 154 S. Richter, Karl: Die trojanische Herde — Ein dokumentarischer Bericht. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 313 S. (Beleuchtet die Infiltrationsarbeit in der Bundesrepublik.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 286–289 Industrieverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Information, technisch-wissenschaftliche

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die kommun. Taktik, auf verhüllte Weise Personen, Propaganda, Agitation und Gerüchte einzuschleusen. Die I. soll die nichtkommun. Einrichtungen, Organisationen und Gedanken nicht zerstören, sondern beeinflussen und verändern. Die nichtkommun. Kräfte sollen zur Duldung oder gar Unterstützung der kommun. Zielsetzung gebracht werden. Durch I. soll eine innere Zersetzung der bestehenden Ordnung der…

DDR A-Z 1969

Arzneimittelversorgung (1969)

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Der Aufbau einer ausreichenden pharmazeutischen Industrie in Mitteldeutschland hat — nach der Überführung der großen chemischen Werke der Grundstoffproduktion in Sowjetische Aktiengesellschaften und nach der Demontage der ohnehin wenig leistungsfähigen pharmazeutischen Spezialfabriken — große Schwierigkeiten bereitet. Er ist auch spät begonnen worden. Als VEB bestehen jetzt 8 größere pharmazeutische Produktionsstätten; einige kleinere befinden sich (als Halbstaatliche Betriebe) formal in Privatbesitz. Das Sortiment der gesamten A. umfaßt weniger als 3.500 Arzneimittel (unter Einschluß der importierten Fertigwaren) gegenüber rd. 70.000 in der BRD. Die Zahl der Neuzulassungen liegt bei 50 im Jahr. Zum größten Teil handelt es sich um Imitation westlicher Neuentwicklungen. Arzneimittel bleiben im Mittel 10 Jahre im Verkehr, gegenüber 5 Jahren in der BRD. Für viele Spezialpräparate ist die A. auf den Import angewiesen. Die Auswahl der Einkaufsländer wird in erster Linie von den Möglichkeiten des bilateralen Handels bestimmt; die Präparate wechseln darum oft. Andrerseits werden bestimmte Arzneimittel in beträchtlichen Mengen exportiert. Die VVB Pharmazeutische Industrie produziert dafür unter dem gemeinsamen Warenzeichen „Germed“, abgeleitet von (engl.) German Medicaments. Für Ein- und Ausfuhr zuständiges Außenhandelsunternehmen ist die „Deutsche Pharmazie Export- und Import-Gesellschaft“. Im Mai 1964 ist ein neues Arzneimittelgesetz erlassen worden (an Stelle des länderweise ergangenen Gesetzes von 1948, das aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelt worden war). Arzneimittel werden danach nur zugelassen (registriert), wenn ihre Wirksamkeit und Unschädlichkeit erwiesen ist und ein Bedürfnis nachgewiesen wird. Für die Herstellungsvorschriften ist das „Deutsche Arzneibuch“ maßgebend, das seit dem 1. 1. 1965 in einer „7. Ausgabe“ gilt und vom Deutschen Arzneibuch (DAB) der BRD erheblich abweicht. Die Prüfung obliegt (seit 1964) dem „Staatlichen Institut für Arzneimittelwesen“ in Ostberlin, über Bedürfnis und Zulassung entscheidet ein „Zentraler Gutachterausschuß für Arzneimittelverkehr“. Der Arzneimittelgroßhandel ist frühzeitig verstaatlicht und zentralisiert worden: seit 1952 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf, 1960 Staatliches Versorgungskontor Pharmazie und Medizintechnik, ihm unterstellt Versorgungsdepots in jedem Bezirk. Markt- und Bedarfsanalysen blieben unzulänglich. Für die Belieferung wurden immer neue Formen versucht, ohne daß gelungen wäre, durch schnelle und elastische Belieferung der Apotheken deren Lagerhaltung einzuschränken. Jetzt sollen dies Pharmazeutische Zentren in den Kreisen bewirken. Die Abgabe von Arzneimitteln ist im Prinzip den Apotheken vorbehalten, doch sind Ausnahmen vorgesehen, mit deren Hilfe auf dem Lande die Konsumgenossenschaften einen großen Teil der A. wahrnehmen. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 48 Arzneimittelgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzt des Volkes, Verdienter

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Der Aufbau einer ausreichenden pharmazeutischen Industrie in Mitteldeutschland hat — nach der Überführung der großen chemischen Werke der Grundstoffproduktion in Sowjetische Aktiengesellschaften und nach der Demontage der ohnehin wenig leistungsfähigen pharmazeutischen Spezialfabriken — große Schwierigkeiten bereitet. Er ist auch spät begonnen worden. Als VEB…

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Vertragssystem (1969)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der Maßnahmen zur Organisierung des Austauschs von Lieferungen und Leistungen in der sozialistischen Produktion durch Verträge, erstmalig eingeführt durch die „VO über die Einführung des Allgemeinen V. für Planlieferungen in der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft“ vom 6. 12. 1951. Wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen Leitung der sozialistischen Betriebe und zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung bezeichnet. Die richtige und konsequente Anwendung des V. soll „zur Entfaltung der Initiative der Werktätigen in den Betrieben und den Organen der staatlichen Verwaltung bei der Ausarbeitung und Erfüllung der Volkswirtschaftspläne (Planung) führen, die kameradschaftliche Zusammenarbeit der sozialistischen Betriebe fördern und dazu beitragen, die Kontinuität des Reproduktionsprozesses (Reproduktion) zu sichern“. Durch das V. werden die Betriebe verpflichtet, im Rahmen ihrer Planaufgaben eigenverantwortlich ihre zwischenbetrieblichen Beziehungen durch den Abschluß und die Erfüllung von Wirtschaftsverträgen zu gestalten. Streitigkeiten über Abschluß und Erfüllung der Verträge werden durch das Staatliche Vertragsgericht entschieden. Die Betriebe sollen jedoch auftretende Konflikte möglichst eigenverantwortlich durch kameradschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen lösen. Nach der „VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts“ vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293) erfordert das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft bei der „Gestaltung und Erfüllung der zwischenbetrieblichen Beziehungen die konsequente Anwendung des V., dessen Bedeutung sich bei der weiteren Durchsetzung der Leitung nach dem Produktionsprinzip erhöht. Als konkreter Ausdruck des demokratischen Zentralismus verbindet das V. die zentrale staatliche Leitung mit der maximalen Entfaltung der Initiative der Werktätigen bei der Organisierung der planmäßigen zwischenbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen. Die Durchsetzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus verlangt die umfassende Anwendung des V. zur Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Sicherung einer bedarfsgerechten Produktion unter zweckmäßiger Verwendung der Rohstoffe“. Für die Durchsetzung und Anwendung des V. sind die Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe verantwortlich, die dabei von dem Staatlichen Vertragsgericht zu unterstützen sind. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Vertragsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vertrauensmann

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesamtheit der Maßnahmen zur Organisierung des Austauschs von Lieferungen und Leistungen in der sozialistischen Produktion durch Verträge, erstmalig eingeführt durch die „VO über die Einführung des Allgemeinen V. für Planlieferungen in der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft“ vom 6. 12. 1951. Wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Vertragsgesetz vom 25. 2. 1965. Das V. wird als „wichtiges Mittel zur planmäßigen…

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Zensur (1969)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In Art. 9 der Verfassung der „DDR“ hieß es: „Eine Presse-Z. findet nicht statt“, in Art. 34: „Die Kunst, die [S. 744]Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“ Die „sozialistische“ Verfassung von 1968 sagt statt dessen in Art. 27: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet“; von der Freiheit der Kunst und der Wissenschaft ist nicht mehr die Rede. Die Verfassungswirklichkeit hat sich indessen nicht geändert. Eine Vor- und Nach-Z. im Wortsinne gab es nur in den ersten Jahren der Besatzungszeit; schon von 1947 ab gingen die Kontrollfunktionen nach und nach auf deutsche, durchweg mit linientreuen Kommunisten besetzte Organe über, und seitdem wird die Z. — wie in vielen anderen „modernen“ totalitären oder autoritären Systemen — ebenso wirksam mit den Methoden der Lizenzierung von Verlagen, Zeitungen und Zeitschriften, einer monopolistisch gesteuerten Nachrichtenpolitik, der Zulassung, Anleitung und Kontrolle von Redakteuren, Lektoren, Kulturschaffenden ausgeübt. Es werden also im allgemeinen nicht Konzepte oder Manuskripte, sondern Menschen zensiert, korrigiert. und u. U. auch unterdrückt. Immerhin wurden auch Fälle bekannt, in denen ausgedruckte Bücher, Zeitschriften- oder Zeitungsausgaben und Filme zurückgezogen und vernichtet oder abgeändert werden mußten. Die Z. der Presse funktioniert im allgemeinen so, daß Zeitungen vom Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates, Zeitschriften vom Ministerium für Kultur lizenziert sein müssen (seit der Errichtung der „DDR“ ist nur eine Zeitung neu lizenziert worden) und keine anderen Nachrichten als die des ADN bringen dürfen; auch die Buchverlage werden vom Ministerium für Kultur lizenziert, das ihre Manuskripte und alle sonstigen Veröffentlichungen zu begutachten und Druckgenehmigungen zu erteilen hat (Verlagswesen); die Post befördert nur periodische Druckerzeugnisse, die in der Postzeitungsliste enthalten sind; alle Druckerzeugnisse bis hinunter zu den Briefbögen und Familienanzeigen müssen vor dem Druck (aus Gründen der Papierbewirtschaftung) zur Genehmigung vorgelegt werden; die Genehmigung wird versagt, wenn sie nicht „den Grundsätzen des sozialistischen Aufbaus sowie den kulturpolitischen Erfordernissen“ entsprechen. Schließlich wird häufig eine Nach-Z. in der Form der öffentlichen Kritik und Selbstkritik geübt, die durch gelenkte „spontane“ Mißfallensäußerungen der Werktätigen erzwungen oder unterstützt werden kann und bis zum Widerruf selbst wissenschaftlicher Arbeiten führt. Als Foren solcher öffentlichen Verdammungen dienen u.a. die Parteitage und Kulturkonferenzen der SED, aber auch Kongresse von Verbänden der Kulturschaffenden. (Postzensur) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 743–744 Zeitzuschlag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentrag

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 In Art. 9 der Verfassung der „DDR“ hieß es: „Eine Presse-Z. findet nicht statt“, in Art. 34: „Die Kunst, die [S. 744]Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“ Die „sozialistische“ Verfassung von 1968 sagt statt dessen in Art. 27: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet“; von der Freiheit der Kunst und der Wissenschaft ist nicht mehr die Rede. Die Verfassungswirklichkeit hat sich indessen nicht…

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Militärpolitik (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Getarnte Anfänge Das Potsdamer Abkommen sah auch für die „DDR“ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Auftrage die deutschen kommun. Machthaber in der Zone betrieben eine sehr wirksame Wiederbewaffnung und eine M., indem sie militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens in den Dienst der Wiederbewaffnung stellten. — Schon vor Mitte 1948 traf die SU insgeheim einige Vorkehrungen für ihre M.: 1. Sie gab die (seit Aug. 1946 im Gegensatz zu den Polizeien der westlichen Besatzungszonen zentralisierte) nichtmilitärische Volkspolizei schon 1945 in die Hand der SED, um zuverlässige Führungskräfte und [S. 412]Mannschaften für die künftige Armee zu sammeln (Deutsche Volkspolizei); 2. sie baute seit 1. 12. 1946 eine militärähnliche kasernierte Grenzpolizei auf, die bis Mitte 1948 auf 9.100 Mann anwuchs, während in den westlichen Besatzungszonen an derartiges noch nicht zu denken war; 3. sie sammelte unter den deutschen Kriegsgefangenen in der SU Kräfte für die geplante Armee des SED-Regimes. Seit dem 3. 7. 1948 ließ die SU militärische Einheiten, die Kasernierte Volkspolizei (KVP), aufbauen. Sie sollten angeblich nur polizeiliche Bereitschaftsverbände sein, wuchsen aber schon bis Anfang 1951 zu einer einsatzfähigen Armee von rd. 65.000 Mann an, die 24. verstärkte, mit Artillerie und Panzern versehene Regimenter und zahlreiche Ausbildungs- und Sondereinheiten umfaßte. Seit Jan. 1952 wurden aus diesen Regimentern (die bis Jan. 1951 Bereitschaften, danach VP-Dienststellen hießen) 6 motorisierte Divisionen zusammengestellt. Die Errichtung von Seestreitkräften der KVP begann Mitte 1950, die Vorbereitung einer Luftwaffe im März 1951. Seit Mitte 1951 arbeitete geheim unter Willi ➝Stoph eine Stelle zur Organisierung einer Rüstungsindustrie, seit Okt. 1951 unter der Bezeichnung „Büro für Wirtschaftsfragen“. Die Grenzpolizei war am 1. 3. 1951 etwa 17.000 Mann stark; die Transportpolizei war von 1946 bis 1951 auf rd. 8.000 Mann angewachsen; und die seit Frühjahr 1950 aufgestellten Wachverbände des Ministeriums für Staatssicherheit umfaßten 1951 mindestens rd. 6.000 Mann. Diese drei Verbände mit zus. rd. 31.000 Mann waren schon 1951 militärähnliche Polizeitruppen. — Die als „Volkspolizei“ getarnte Armee wurde bis Frühjahr 1952 überwiegend aus Freiwilligen gebildet, die meist glaubten, einer bloßen Polizei beizutreten. Der Dienst in dieser „Volkspolizei“ war um so anziehender, als sie weit besser verpflegt wurde als sehr große Teile der Bevölkerung und eine beträchtliche Löhnung erhielt. Grundlegend und bezeichnend für die Armee und die Polizeitruppen ist die politische Überwachung und Anleitung durch die Politorganisationen der SED in den bewaffneten Kräften (Politverwaltung, Politschulung). Sie will Offiziere und Mannschaften zu dem Bewußtsein erziehen, sie seien wichtige Werkzeuge und Vorkämpfer der SED, als Vorhut der Arbeiterklasse, und der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ (später, seit April 1954, der „Arbeiter-und-Bauern-Macht“). — Von großer Bedeutung ist auch die scharfe Überwachung durch jene Organe und Spitzel des Ministeriums für Staatssicherheit, die innerhalb der Verbände eingesetzt sind. — In der Armee und bei den Polizeitruppen war (und ist bei den Spitzenstäben noch heute) eine dritte Kontrollorganisation tätig, die zugleich anleitend wirkt: die sowjet. Berater für die militärische Ausbildung und Führung der Truppen. Ihre Tätigkeit beweist, daß die bewaffneten Kräfte des SED-Regimes von Anfang an sich eng an die Sowjetarmee anlehnen. In den ersten Jahren wurden die Maßnahmen im Bereich der M. völlig geheimgehalten. Diese Abschirmung wurde dadurch verstärkt, daß die SED behauptete, das von ihr geleitete antifaschistisch-demokratische System lehne eine Bewaffnung völlig ab. Deshalb fehlte in dem (bis zum 5. 4. 1954 geltenden) II. Parteistatut der SED vom 24. 7. 1950 jeder Hinweis auf eine Verteidigungspflicht der Mitglieder. Ebenso verwarf Walter ➝Ulbricht, als er am 9. 5. 1951 als 1. Stellv. des Ministerpräsidenten vor der Volkskammer sprach, jede Rüstung. Er sagte: „Wozu brauchen wir in Deutschland ein Heer, wo wir unsere ganze Kraft benötigen, um unsere deutsche Heimat wiederaufzubauen, und wo es in Europa niemanden gibt, der die Absicht hat, die Beziehungen mit einem friedliebenden Deutschland zu stören?“ Und Ministerpräsident Grotewohl erklärte am 11. 8. 1951: „Die Volkspolizei der DDR hat keinen militärischen Charakter … Sie hat die Aufgabe, den friedlichen Aufbau der DDR gegen Saboteure, Spione und Diversanten zu schützen.“ Wider besseres Wissen stellte er die KVP als nicht-militärische Einrichtung hin. 2. „Nationale Streitkräfte“ (1952--1955) Seit Mai 1952 bezeichnete die SED „nationale Streitkräfte“ als notwendig und betrieb ihre Wiederaufrüstung ziemlich offen. Dies hatte vor allem folgende Gründe: 1. Auf die Dauer ließ sich die Armee nicht verheimlichen; 2. die SU hatte am 10. 3. 1952 einem nach ihren Wünschen neutralisierten, wiedervereinigten und „demokratisierten“ (d.h. auf kaltem Wege kommunist. gewordenen) Deutschland „eigene nationale. Streitkräfte“ in Aussicht gestellt; 3. die Armee sollte offen zur [S. 413]Stärkung der Staatsgewalt der „DDR“ beitragen, die von der 2. Parteikonferenz der SED (am 12. 7. 1952) zum „Hauptinstrument bei der Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ erklärt wurde. Die Regierung der „DDR“ gab das Vorhandensein ihrer Streitkräfte unter Vorwänden bekannt. Sie stellte die Verteidigungsbemühungen der Westmächte gegen die Übermacht der sowjet. Rüstung als „imperialistische Kriegstreibereien“ hin (W. Pieck am 1. 5. 1952) und bezeichnete die immer wieder diskutierte und aufgeschobene Verteidigungsplanung der unbewaffneten BRD als „wiedererstehenden Militarismus in Westdeutschland“ (Ulbricht am 3. 5. 1952). Ulbricht forderte „den bewaffneten Schutz der DDR“. Außenminister Georg Dertinger teilte am 8. 5. 1952 die bevorstehende Errichtung „nationaler Streitkräfte“ mit. — Die SED mußte die Forderung nach einer „nationalen“ Armee im Bereiche des FDGB und auch der FDJ mit Friedenskampf-Losungen bemänteln. Diese Propaganda bewog am 30. 5. 1952 das IV. Parlament der FDJ, in Art. 4 der FDJ-Satzung den Dienst in der Armee zu fordern: „Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei ist für die Mitglieder der FDJ Ehrendienst.“ Am 1. 7. 1952 erhielten die milit. Bereitschaften der DVP (d.h. die Armee), die von der „Hauptverw. Ausbildung“ des Innenministeriums geleitet wurden, die Bezeichnung „Kasernierte Volkspolizei“ (KVP). Der Name „Nationale Streitkräfte“ wurde nur gelegentlich gebraucht. Die 2. Parteikonferenz der SED, welche die bisher „antifaschistisch-demokratische DDR“ in eine Volksdemokratie umwandelte und den raschen Übergang zum Sozialismus beschloß, legte auch die Rolle der Streitkräfte beim angedrohten Einwirken auf Westdeutschland fest. In Ulbrichts Referat hieß es: „Die nationalen Streitkräfte werden die Armee des vom Imperialismus befreiten Volkes in der DDR sein … ein Werkzeug zur weiteren Stärkung der volksdemokratischen Grundlagen unserer staatlichen Ordnung … Sie werden erfüllt sein vom Willen zur Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes. Die nationalen Streitkräfte werden sich brüderlich verbunden fühlen mit allen patriotischen Kräften Westdeutschlands.“ Bezeichnenderweise hatte Ulbricht vorher in seinem Referat erklärt: „Die Schaffung nationaler Streitkräfte wird der Volksbewegung in Westdeutschland einen stärkeren Rückhalt und Mut in ihrem Kampf für den Sturz der Bonner Vasallenregierung geben“ (Neue Welt 1952, Nr. 15, S. 1810 u. 1925). — Von den „nationalen“ Losungen ihrer M. versprach sich die SED starke Wirkungen auf breite mittelständische Volksteile, auf ehemalige Soldaten und vormalige Nationalsozialisten in Mitteldeutschland und in der Bundesrepublik. Deshalb wurde auch die Nationaldemokratische Partei (NDPD) stark für die Militärpropaganda eingespannt. Um die Vergrößerung der Armee zu erreichen, mußten Regierung und SED immer stärker zu Zwangseinziehungen greifen (Wehrpflicht), die z. B. als Parteiauftrag oder Verbandsauftrag (der FDJ) getarnt wurden. — Schon am 1. 9. 1952 kam es zur Aufstellung des ersten, 3 Divisionen umfassenden Armeekorps, dem bald ein zweites folgte. Ende 1952 war die KVP (mit Luft und See) etwa 110.000 Mann stark. Vorwiegend als Armeeministerium diente nach wie vor das Ministerium des Inneren (MdI). Doch die Bildung eines Staatssekretariats für Innere Angelegenheiten im MdI (am 19. 2. 1953) zeigte, daß die innere Verwaltung nur eine Seite des MdI ausmachte. Neben die Armee, die auch ihre See- und Luftstreitkräfte ausbaute, traten seit Mitte 1951 zwei militärähnliche Milizen: 1. die der vormilitärischen Ausbildung dienende Gesellschaft für Sport und Technik (GST); 2. die Kampfgruppen (KG) der SED. Bis zum 7. 8. 1952, an dem der Ministerrat die GST gründete, lag die vormilitärische Ausbildung bei der FDJ. Diese Ausbildung wurde der FDJ entzogen, da sie auf diesem Gebiet organisatorisch versagt hatte — und da ihre Mitglieder sich noch allzusehr in pazifistischen Vorstellungen bewegten. — Militärisch gewichtig waren wie bisher die Polizeitruppen: 1. die Grenzpolizei, die seit Mai 1952 nicht (mehr dem Innen-, sondern dem Staatssicherheitsministerium (MfS) unterstand; 2. die Transportpolizei, seit Jan. 1953 ebenfalls dem MfS untergeordnet; 3. die Wachverbände des MfS. Während des Juni-Aufstandes 1953 gingen Teile der allgem. Volkspolizei (DVP) [S. 414]zu den revolutionären Kräften des Volkes über, doch die Wacheinheiten des MfS ließen sich von der sowjet. Besatzungsmacht, die das SED-Regime rettete, überall bedenkenlos neben den Sowjettruppen gegen das Volk einsetzen. Die Zuverlässigkeit der Armee (KVP), auf deren Einsatz die SU vorsichtshalber nur in äußersten Notfällen zurückgriff, wurde damals nicht ernstlich erprobt. Die Erfahrungen mit der Volkspolizei (DVP) und der GST sowie die Ungewißheit darüber, wie sich die KVP im Ernstfälle bewähren würde, bewogen die Regierung zu ständiger Prüfung und Härtung der KVP in politischer und militärischer Beziehung. Ferner wurden 1. die DVP überprüft; 2. kasernierte Bereitschaftskommandos der DVP (unabhängig von den Wacheinheiten der Staatssicherheit aufgestellt; 3. bei Wiederbelebung der GST deren politische Schulung mindestens so stark betrieben wie die militärische; 4. neue KG der SED dort errichtet, wo es gegen den stillen Widerstand vieler Industriearbeiter und Behördenangestellten am ehesten möglich war. Noch rücksichtsloser als vor dem 17. Juni 1953 wurde die KVP nach Beendigung des „Neuen Kurses“ zu einer bewußt politischen Armee entwickelt und entsprechend geschult. Die KVP und die SED warben nicht nur mit sozialistischklassenkämpferischen, sondern auch mit „nationalen“ Losungen, aber das allgemeine Mißtrauen der Bevölkerung, vor allem der Jugend, konnte sie nicht überwinden. Nur eine Minderheit ließ sich für den Dienst in der KVP begeistern. Da die SED die Politschulung der KVP lenkte, versuchte sie, diese Minderheit zu ihrem zuverlässigen Werkzeug zu erziehen. Die SED konnte es nicht wagen, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, obgleich diese zu den grundsätzlichen Forderungen der marxistisch-leninistischen M. gehört. Der IV. Parteitag der SED machte (am 5. 4. 1954) im neuen Statut (9. Abs. der Einl.) die „aktive Verteidigung der Heimat, des Staates der Arbeiter und Bauern“ verbindlich. Bei seiner Satzungsänderung am 18. 6. 1955 machte es der FDGB (in Teil 1, § 3) seinen Mitgliedern zur Pflicht, „die DDR und ihre Errungenschaften zu verteidigen“, d.h. in der Armee zu dienen. Auch der Sport wurde für die Militarisierung eingespannt: Manfred ➝Ewald, der Vors. des Staatl. Komitees für Körperkultur und Sport, vertrat, auf der III. Sportkonferenz (25. 11. 1955) die Forderung, den Massensport für die vormilitärische Erziehung einzusetzen. (Sport) Die Propaganda für die M. stieß immer wieder auf Widerstand in der Bevölkerung. Deshalb erachtete es z. B. Innenminister Stoph, Chef der KVP, am 14. 4. 1954 für „erforderlich, den Ungeist des Pazifismus … entschieden zu bekämpfen“. — Auf der gleichen Linie lag die Verfassungsergänzung, die die Volkskammer am 26. 9. 1955 beschlossen hatte. Sie erhob den Verteidigungsdienst zur „nationalen Ehrenpflicht der Bürger der DDR“ und führte damit grundsätzlich die Wehrpflicht ein, auch wenn diese vorläufig noch nicht ausdrücklich und allgemein durchgesetzt wurde. 2. Nationale Volksarmee (1956--1961) Bereits die KVP wurde mit dem Anspruch erzogen, sie sei die eigentliche deutsche Armee, welche die Zuversicht der „demokratischen“ Kräfte auch Westdeutschlands stärke. Seit dem 18. 1. 1956, seit der Umbenennung der KVP in Nationale Volksarmee (NVA) wird dieser Anspruch noch stärker betont. Sie soll „den Interessen des ganzen deutschen Volkes dienen … auf der Wacht für die Sicherung des Friedens“, so erklärte Stoph am 18. 1. 1956, als er die Errichtung des Ministeriums für Nationale Verteidigung ankündigte. Sie soll ein Machtinstrument werden, das entscheidend an der geplanten „demokratischen“ Entwicklung auch der BRD mitwirkt. „Die Arbeiterklasse Deutschlands“, so sagte Stoph am 12. 6. 1957, „verfügt in Gestalt der NVA über eine reguläre, den Anforderungen eines modernen Krieges entsprechende Armee.“ Vor diesem Hintergrund muß die gesamte M. der SED und der von ihr gelenkten „DDR“ gesehen werden, vor allem aber das Dringen auf wirksame Politschulung, Disziplin und militärische Schlagkraft aller bewaffneten Kräfte einschließlich der KG und GST. Die ständige Überwachung der Armee und der anderen Kräfte wird dabei seit 1956 nicht vermindert, denn der Widerspruch zwischen den demokratisch und national klingenden Losungen der „DDR“ einerseits und der Wirklichkeit dieses Gebildes andererseits ist zu groß. Da die Umbenennung der KVP in NVA nicht die allgemeine Wehrpflicht brachte, war die M. des Regimes auch weiterhin [S. 415]auf die Jugend angewiesen. Deshalb verlangte das Statut der FDJ vom 27. 5. 1955 den Einsatz der Mitglieder in der vormilitärischen Erziehung und den Wehrdienst in jeder Form. Das Statut der FDJ vom 15. 5. 1959 forderte dies noch nachdrücklicher (§ 1,11. Abs.). Das SED-Regime sucht den Eindruck zu erwecken, mit der Proklamierung der NVA am 18. 1. 1956 habe die Aufstellung der Armee im wesentlichen erst begonnen. Diese Behauptung wird vor allem durch zwei Umstände widerlegt: 1. Hätte die KVP Ende 1955 nur eine Organisation von kasernierten Polizeibereitschaften im üblichen Wortsinne dargestellt, so hätte eine Armee von der Stärke und Güte der NVA in so kurzer Zeit nie aufgestellt werden können; 2. Der Aufsatz „Zur Aufstellung … der NVA“ (Teil I.), den Karl Greese und andere in der im „Deutschen Militärverlag“ erscheinenden „Zeitschrift für Militärgeschichte“ (1967, Nr. 3) veröffentlichten, enthielt folgendes Eingeständnis: Seit 1952 wurde die KVP „immer stärker auch zu einem möglichen Grundstock für nationale Streitkräfte der DDR entwickelt. So stellten die Bereitschaften der KVP ein geeignetes Reservoir dar, auf das sich die Armeeführung bei der Aufstellung von Verbänden der Landstreitkräfte stützen konnte. Vor allem bestand eine große Leistung der KVP darin, die Grundlagen für ein neues, dem Arbeiter-und-Bauern-Staat treu ergebenes Offizierkorps geschaffen zu haben“ (S. 275). Obwohl K. Greese dort wieder die Ansicht vertrat, es hätten „die ehemaligen KVP-Bereitschaften nicht einfach in Divisionen der NVA umbenannt werden“ können, fuhr er doch fort: „Andererseits wären aber auch die bei der Aufstellung gesteckten Ziele nicht real gewesen, wenn nicht auf die Kräfte und Mittel einer einsatzbereiten und gut ausgebildeten Polizeitruppe hätte zurückgegriffen werden können.“ Die Sorge des Regimes galt nicht nur der NVA. Denn einerseits brachte die Militärpropaganda der NVA nur wenig Rekruten, und andererseits hätte eine starke Entfaltung dieser regulären Armee in der nichtkommun. Welt propagandistisch ungünstig gewirkt. Deshalb wurden neben der NVA die 4 Polizeitruppen ausgebaut. Die Grenzpolizei kam Anfang 1956 auf etwa 34.000 Mann; die Transportpolizei auf rund 9.000; die militärähnlichen Bereitschaftskommandos der Volkspolizei zählten rund 13.000; die aus den Wacheinheiten der Staatssicherheit entstandenen „Inneren Truppen“ etwa 15.000 Mann. Auch die KG fielen seit Mitte 1955, seit der teilweisen Ausstattung mit mittelschweren Infanteriewaffen nicht nur politisch, sondern auch militärisch ins Gewicht; und die GST entlastete die NVA nicht unbeträchtlich. — Die Unterbringung großer Teile des Ministeriums für Nationale Verteidigung und beträchtlicher Wacheinheiten in Ostberlin verletzt wie schon vor 1956 den Viermächte-Status Berlins. Dies gilt auch von den häufigen bewaffneten Aufmärschen und Paraden, nicht zuletzt der KG. (Hinzu kommt, daß seit 23. 8. 1962 die in Ostberlin stehende 1. Grenzbrigade zur NVA gehört.) Die NVA trägt von Anfang an nicht mehr eine der Sowjetuniform ähnliche Uniform, sondern wieder die feldgraue deutsche des Ersten und Zweiten Weltkrieges, aber die Sowjetarmee wird den Soldaten der NVA ständig als Vorbild vorgehalten. Unter Berufung auf den Marxismus-Leninismus soll die NVA zu einem zuverlässigen Teil der Streitkräfte des von der SU geführten sozialistischen Lagers erzogen werden. Diese enge Bindung an die SU wird dadurch verstärkt, daß die NVA seit 28. 1. 1956 dem Vereinten Oberkommando des Warschauer Beistandspaktes untersteht. Nach Umbenennung der KVP in NVA wurde ihre Bewaffnung modernisiert und verstärkt. Im Frühjahr 1957 wurde eine Flugabwehr (Fla)-Div. errichtet. Die Polizeitruppen wurden am 15. 2. 1957 dem MfS entzogen, dem MdI unterstellt und umgegliedert: Die Bereitschaftspolizei (vordem „Innere Truppen“) wurde von Mai bis Okt. 1957 auf 10 mot. Bereitschaften ( = Regimenter) und 1~Lehrbereitsch. gebracht, nachdem sie die kasern. Bereitschaften der allgem. Vopo (außer in Ostberlin) übernommen hatte. Im Herbst 1957 wurde die Grenzpolizei in Abt. (= Btl.), in Bereitschaften (= Rgt.) und Abschnitte, bald als Brigaden ( = Div.) bezeichnet, organisiert. Seit 1956 verstärkte die SED ihre Anstrengungen, aus der Armee (wie auch den Polizeitruppen und Milizen) eine streng kommun. Streitmacht zu machen. Dies vergrößerte die Spannungen in der Armee. Seit Mitte 1956 verschärften sich die Unstimmigkeiten zwischen den Offizieren, die mehr militärisch als parteipolitisch den[S. 416]ken, und jenen, die völlig von der kommun. Schulung beeinflußt sind. Fast alle Offiziere, die aus der Deutschen Wehrmacht stammen und die KVP mitaufgebaut haben, wurden seit 1957 aus Kommandostellen entfernt, nicht wenige entlassen. — Stark blieb bei freiheitlich denkenden Soldaten und Offizieren der Unwille über das polit. System und die M. der SED. Die nicht geringe Zahl von Angehörigen der NVA und der Polizeitruppen, die die Flucht wagen, zeugt davon. — All diesen Spannungen und Widerständen sucht das Regime mit allen Mitteln zu begegnen, auch durch den Aufbau eines politisch zuverlässigen Reserveoffizierskorps. Die Furcht vor dem Emporkommen eines Offizierkorps, das sich von soldatischen Ehrbegriffen, Korpsgeist und nichtkommun, gesamtdeutschem Nationalbewußtsein leiten lassen könnte, bewog die SED dazu, im Juni 1960 die Auflösung der Kadettenschule zu veranlassen. Die starke Entfaltung der KG wird darin sichtbar, daß im März 1958 ihre Durchgliederung in Bataillone bekannt wird, über denen Unterstäbe, Kreisstäbe und Bezirksstäbe stehen. — Im Frühjahr 1958 wird erkennbar, daß die Ausbildung der NVA, die nun chemische Kompanien erhält, den Bedingungen eines Atomkrieges angepaßt wird. Dies zeigt ebenso wie die ständige Verbesserung ihrer Bewaffnung, daß die NVA für ernsten Kriegseinsatz vorbereitet wird. Etwa im Nov. 1958 wurde die 6. mot. Schützen-Div. aufgelöst. Doch wurde dies durch Aufstellung von 3 Ausbildungs-Regimentern und Verstärkung der Feuerkraft der NVA ausgeglichen. Seit 1958 finden weit öfter und stärker als vorher Lehrgänge für Reserveoffiziere, Unterführer und Reservisten der NVA statt. Ein Viertel der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (so bezeichnet seit Juni 1959) wurde seit Herbst 1959 in mot. schwere „Bataillone“ der Bezirksreserve“ umgebildet, während die übrigen drei Viertel leichte Btl. blieben. Damit wurde der Einsatz dieser territorialen Miliz weit über die jeweiligen Kreisgebiete hinaus möglich. Die M. erhielt am 10. 2. 1960 mit der Gründung des Nationalen Verteidigungsrates eine zentrale fachliche Leitung im staatlichen Bereich. 4. Errichtung der Mauer --- erste Jahre unter der Wehrpflicht (1961--1965) Die Errichtung der Mauer und der Sperren um den Westteil Berlins und die Befestigung der Demarkationslinie zwischen „DDR“ und BRD am 13. 8. 1961 war ein Probefall für die M. des SED-Regimes. Die bewaffneten Verbände, die die Sperrmauer erzwangen, hatten als 2. Linie hinter sich die sowjet. Besatzungstruppen. Und sie richteten ihre Waffen gegen die eigene Bevölkerung. Doch die SED bemäntelte diese Gewalttat mit der Behauptung, die Bundesregierung wolle die „DDR“ angreifen. Mit der Mauer versperrte das Regime nicht nur die Flucht unentbehrlicher Arbeitskräfte und Jugendlicher, sondern auch Wehrpflichtiger. Wichtige Schritte der M. folgten: Am 15. 9. 1961 wurde die Grenzpolizei als „Kommando Grenze“ in die NVA eingegliedert, etwa 46.000 Mann stark. Damit wurde sie völlig militarisiert. Das am 20. 9. 1961 von der Volkskammer beschlossene Verteidigungsgesetz verstärkte die Militarisierung. Da das SED-Regime noch immer die formelle Einführung der Wehrpflicht scheute, betrieb es seit dem 17. 8. eine Massenaushebung Wehrfähiger. Sie wurde als Freiwilligenwerbung im Rahmen eines „Kampfauftrages“ der FDJ getarnt. Die etwa 75.000 Mann, welche die FDJ der NVA zuführte, wurden mit allen Mitteln der Propaganda (gegen einen angeblich drohenden Angriff des Westens), der Einschüchterung am Arbeitsplatz und des „freiwilligen“ Zwanges zusammengebracht. — Die zielbewußte Stärkung der NVA führte dazu, daß die Fla-Div. 1961 Fla-Raketen erhielt und von 3 auf 5 Rgt. anwuchs. West-Berlin wurde ab 13. 8. 1961 nicht von Grenztruppen der NVA abgesperrt, sondern von 2 „Grenzbrigaden (B)“ der Bereitschaftspolizei, die ab Juni 1961 aus Kräften der Bereitschaftspolizei wie auch der damaligen Grenzpolizei gebildet worden waren. Erst am 23. 8. 1962, als die sowjet. Kommandantur in Ostberlin durch eine solche der NVA ersetzt wurde, traten diese 2 Brigaden zum Kdo Grenze der NVA. — Wahrscheinlich wegen Rekrutenmangels wurde die Bereitschaftspolizei im Sommer 1962 von 33 Btl. auf 21 Bereitschaften neuer Ordnung ( = Btl.) vermindert. Dabei wurden die 3 mot. Btl. des Präsidiums der VP Berlin (Ost) von der Bereit[S. 417]schaftspolizei übernommen. — Dies wurde durch Aufstellung weiterer „schwerer Btl.“ der KG ausgeglichen. Von Ende 1961 bis Mitte 1962 wurden die „schweren“ Abt. (= Btl. mit Granatwerfern, Pak und Panzern) der Grenzbrigaden aufgelöst. Jeder Brig.-Stab verfügt nun über eine Reihe von Komp. und Zügen (vor allem Inf. auf SPW, Pioniere, Nachrichten, Kraftfahrzeuginstandsetzung). Die milit. Verzahnung des SED-Regimes mit der Militärmacht des Warschauer Beistandspaktes wurde deutlich, als im Herbst 1961 in Westböhmen und im Erzgebirge (Bez. Chemnitz) erstmals gemeinsame Manöver des Paktes stattfanden. Einige Verbände der NVA nahmen an dieser streng geheimgehaltenen kriegsmäßigen Übung teil, neben Truppen der SU, Polens und der Tschechoslowakei. Die allgemeine Wehrpflicht, die der Sache nach schon weitgehend bestanden hatte, wurde mit Gesetz vom 24. 1. 1962 formell eingeführt. Der seit 24. 1. 1962 geltende neue Fahneneid betont auch die Bindung an die Sowjetarmee und die Warschauer Pakt-Armeen. — Auch nach Einführung der Wehrpflicht werden Polizeitruppen, KG und GST sehr sorgfältig geschult und in militärischer Beziehung verbessert. Als eine Ergänzung der KG und der GST wurden auch nach dem Sept. 1961 die FDJ-Ordnungsgruppen beibehalten und ausgebaut. — Die zielbewußte M. der SED hat der Armee und den Polizeitruppen eine beträchtliche Kampfkraft gegeben. Dies gilt auch von großen Teilen der KG und der GST. Ein wichtiges Mittel der M. ist gerade seit dem August 1961 die Militärpropaganda: die unaufhörliche Durchdringung der Bevölkerung mit den Wehrauffassungen des Marxismus-Leninismus (Militarismus, Patriotismus). Mit der allgemeinen Militärpropaganda wird eine lebhafte militärpolitische Agitation gegen die Bundeswehr verbunden. Bei dieser Agitation bedienen sich die SED und das Regime der Behauptung, die Bundesregierung wolle Mitteldeutschland gewaltsam in Besitz nehmen. — Die SED und die Regierung versuchen mehr denn je, die Bevölkerung der „DDR“, vor allem die Jugend, in eine Haß- und Angriffsstimmung gegen die demokratischen Kräfte der BRD und die von ihnen getragene freiheitliche Ordnung zu bringen. Die Bewaffnung und die Schlagkraft der NVA wurden verbessert. Seit Mitte des Jahres 1964 hat die Artillerie des Heeres Raketen-Abschußgestelle, von denen auch Raketen mit Atomsprengköpfen abgefeuert werden können. Zu erwähnen ist auch die Ausstattung der Flugabwehr (Fla) mit Fla-Raketen, die 1962 begonnen hatte, nun aber vermehrt wurde. Auch die Panzerbewaffnung wurde modernisiert. Damit gewann die NVA für die SU bzw. das sowjet. Oberkommando der Streitmacht des Warschauer Beistandspaktes noch an Bedeutung. Seit 1964 hat die NVA auch Luftlandetruppen, mehrere Inf.-Bataillone des Heeres werden zusätzlich als Fallschirmjäger ausgebildet. Die Truppenluftabwehr wurde (wie es im „Neuen Deutschland“ vom 20. 11. 1965 hieß) zu „einer neuen Waffengattung, die ebenso wie die Truppen der Luftverteidigung des Landes mit treffsicheren Fliegerabwehrraketen ausgerüstet sind“. Jene Grenzbrigaden der NVA, die 1961 ihre „schweren Abt.“ verloren hatten, erhielten sie bis etwa 1964 wieder. Die milit. Einsatzfähigkeit der NVA wurde in mehreren Manövern bewiesen, die sie gemeinsam mit Truppen der SU, Polens und der Tschochoslowakei abhielt. Unter völligem Ausschluß der Öffentlichkeit fand im Herbst 1962 eine Landeübung an der pommerschen Küste statt. Im Sept. 1963 hielten in den Gebieten um Dresden 40.000 Mann das Manöver „Quartett“ ab. Im April 1964 riegelten rund 45.000 Mann (der Sowjetarmee und der NVA) West-Berlin manövermäßig von der BRD ab, als Geste gegen die völlig rechtmäßige Sitzung des Bundestages in West-Berlin. Als machtpolitische Drohung gegen den Westen wurde im Okt. 1965 mit fast 60.000 Mann das große Manöver „Oktobersturm“ in Nordwestthüringen veranstaltet. Polnische Luftlandetruppen wurden mitsamt schweren Panzern von Krakau aus im Manövergebiet abgesetzt; Atomschläge wurden (als gedachte Kampfhandlungen) miteinbezogen. Nach Angaben der Presse der „DDR“ (z. B. des „Neuen Deutschland“ vom 22. 10. 1965) arbeitete die Manöverplanung mit der Annahme, die „rote“ Armee werde unterstützt durch „kampfentschlossene Arbeiter, demokratische Kräfte und Gewerkschafter Westdeutschlands“. Diese Patrioten in der BRD förderten, so wurde [S. 418]angedeutet, als Spione, Saboteure und bewaffnete Untergrundkämpfer die gerechte nationale Sache der NVA. Anläßlich dieses Manövers wies die NVA darauf hin, daß sie zur „ersten strategischen Staffel der sozialistischen Militärkoalition“ (d.h. zur 1.~Welle der Streitmacht des Warschauer Paktes) gehört („Neues Deutschland“ vom 20. 11. 1965, Beil.). Dort wurde auch betont: „In allen Teilstreitkräften unserer Armee wurden Raketenwaffen eingeführt.“ Der Hinweis, daß über atomare „strategische Raketentruppen … die Sowjetunion“ allein verfüge, vermag nicht den Tatbestand zu verbergen, daß die NVA für den Atomkrieg ausgebildet wird. Die Rolle der NVA in der Deutschlandpolitik der SED zeigte der Aufsatz, den Oberst Hajo Herbell zu Beginn des Manövers „Oktobersturm“ veröffentlichte („Neues Deutschland“ vom 20. 10. 1965). Er behauptete, daß „nur eine deutsche Armee wahrhaft national ist: … die NVA“. Er beteuerte, „daß der militärische Auftrag der Nationalen Volksarmee dem Bestand und der Zukunft des deutschen Volkes dient, der Wiedergeburt Deutschlands als eines einheitlichen sozialistischen Nationalstaates“. 5. Verstärkte Politisierung und Bindung an den Warschauer Beistandspakt (1966) Im Jahre 1966 begann die Einführung des neuen Kampfpanzers T 55, der den älteren T 34/85 ablösen bzw. neben den T 54 treten soll. Neue Raketen, Geschoßwerfer ( = Mehrfach-Raketenwerfer) und Panzer-Abwehr-Lenkraketen wurden der Truppe zugeführt. Die Luftstreitkräfte erhielten weitere Jagdflugzeuge neuerer Typen, MiG 21. Die militärähnlichen „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ (KG), die politisch-schulungsmäßig von der SED und militärisch-ausbildungsmäßig vom Ministerium der HVDVP des Ministeriums des Innern geleitet werden, fallen nun auch militärisch immer stärker ins Gewicht. Den Kern dieser Miliz bilden motorisierte Bataillone mit mittelschweren Infanteriebegleitwaffen. Als „KG-Bataillone der Bezirksreserve“ unterstehen sie jeweils dem Einsatzstab der zuständigen Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) bzw. in Ostberlin dem des Präsidiums der VP. Im Jahre 1966 stieg ihre Zahl auf 130, zu denen mehrere noch nicht vollständig aufgebaute Bataillone kamen. Auch unter den erleichterten Rekrutierungsmöglichkeiten der Wehrpflicht betrieben die SED und die zuständigen Organe des Staatsapparates eine planmäßige Militärpropaganda in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, vor allem in Presse, Rundfunk und Fernsehen. Der Leitgedanke dieser militärpolitischen Bewußtseinsbildung wurde am 1. 3. 1966 klar ausgesprochen. An diesem Tage, der (statt des 18. Januar) als 10. Jahrestag der Umbenennung der KVP in die NVA gefeiert wurde, hieß es in dem Gruß des ZK und des Staatsrates an die NVA: „Die Nationale Volksarmee hat in den vergangenen 10 Jahren ihre vaterländische Pflicht ehrenvoll erfüllt. In historisch kurzer Frist wurde unsere Armee ein schlagkräftiges, modernes Machtinstrument des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates, das von unseren sozialistischen Waffenbrüdern, den Völkern der sozialistischen Gemeinschaft und auch von den patriotischen Kräften Westdeutschlands als zuverlässiger Verbündeter geachtet und von den Feinden des Volkes gefürchtet und gehaßt wird“ („Neues Deutschland“ vom 1. 3. 1966). Ähnlich schloß Verteidigungsminister Hoffmann seinen Tagesbefehl zum 1. 3. 1966: „Erweisen Sie sich in Ihrem Handeln stets der hohen Ehre würdig, Soldat der ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Armee zu sein. Dienen Sie unserem Volk, der gerechten Sache des Sozialismus, des Friedens und der deutschen Nation auch in Zukunft so treu und hingebungsvoll wie in der Vergangenheit, damit die Deutsche Demokratische Republik ihre historische Mission in Ehren erfüllen kann“ („Volksarmee“ 1966, Nr. 9). Auf dieser propagandistischen Linie, die vor allem gegen die Bundesrepublik gerichtet ist, erklärte Hoffmann Anfang November auf einer Tagung von Kommandeuren und Politoffizieren der NVA u.a.: „Alle Armeeangehörigen müssen begreifen, daß sie mit ihrer vorbildlichen Pflichterfüllung nicht nur bedeutend zur militärischen Stärkung unserer Republik beitragen, sondern auch zu ihrer Stärkung auf poli[S. 419]tischem, ökonomischem und kulturellem Gebiet. Wenn das jeder verstanden hat, so ist eine entscheidende Voraussetzung dafür geschaffen, daß unsere Republik ihre nationale Mission erfüllen kann“ (s. „Volksarmee“ 1966, Nr. 47). Die enge Bindung der NVA an die Militärorganisation des Warschauer Paktes führte auch 1966 zu gemeinsamen Manövern mit Truppen der SU und anderer Ostblockstaaten. Die NVA stellte beträchtliche Seestreitkräfte zu den sowjetisch-polnischen Flottenmanövern, die vom 20.–27. 7. 1966 in der Ostsee stattfanden. Vom 23.–27. 8. 1966 übten in Mecklenburg starke Truppenverbände der „DDR“ gemeinsam mit Sowjettruppen. Mit starken Teilen von 3 Divisionen nahm die NVA, neben Divisionen und Verbänden der SU, der Tschechoslowakei und Ungarns, vom 20.–22. 9. 1966 an dem großen Manöver „Moldau“ teil. Das Oberkommando der Warschauer Pakt-Organisation führte diese Großübung unter Atomkriegsbedingungen mit mehr als 80.000 Mann im südböhmischen Raum um Budweis durch, sehr nahe der Nordgrenze Österreichs und der Südostgrenze Westdeutschlands. 6. Echo des Nahost-Krieges — Mitwirkung an der Besetzung der Tschechoslowakei (1967--1968) Die weitere Verbesserung des Waffenbestandes der NVA wurde für die Militärpropaganda nutzbar gemacht. Dabei wurde vor allem eine großkalibrige Kanone (152 mm) hervorgehoben, die bei Bedarf auch Atomgranaten verschießen kann, und ein schwimmfähiger Schützenpanzerwagen genannt (s. „Neues Deutschland“ v. 7. 5. 1967). Im Rahmen der Warschauer Pakt-Militärorganisation fand auf polnischem Staatsgebiet und im Norden der „DDR“ vom 27. 5.–5. 6. 1967 eine weiträumige Stabsübung von Truppen der SU, Polens und der NVA statt. In den Bezirken Potsdam und Magdeburg hielten vom 14.–18. 8. 1967 Truppen der Sowjetischen Armee und der NVA eine gemeinsame Großübung ab. Ende August nahmen Truppenteile der NVA an einem sowjetisch-polnischen Manöver im Nordwesten des polnischen Staatsgebietes teil. Seit dem Sommer 1967 schaltete sich die FDJ, vor allem mit ihren FDJ-Ordnungsgruppen in die vormilitärische Waffen- und Geländeausbildung der GST ein. Sie begann, Lehreinheiten und Musterzirkel im Bereich der GST aufzustellen und die Tätigkeit dieser Vorschule der NVA stärker anzutreiben. Auch die KG verstärkte ihre Aktivität und hielt große Übungen zusammen mit der Bereitschaftspolizei und der GST ab. Die M. und in ihrem Rahmen vor allem die Militärpropaganda standen seit dem Juni 1967 unter dem Eindruck des Nahost-Krieges. Die SED vertrat dabei die Auffassung, die Araber seien Opfer eines israelischen Angriffes gewesen. Die Auseinandersetzung mit dem Nahost-Krieg beschäftigte auch den Nationalen Verteidigungsrat, der nach der „Volkskammerwahl“ (2. 7. 1967) neu berufen worden war und am 1. 9. 1967 zusammentrat. Auf dieser Sitzung war Gegenstand der Beratungen (s. „Neues Deutschland“ vom 2. 9. 1967) ein „Bericht … über die Lehren aus der Aggression Israels im Rahmen der Globalstrategie der USA. Weiter wurde ein Bericht behandelt über die Einfügung der westdeutschen Bundesrepublik in die Globalstrategie der USA.“ Der Verteidigungsrat forderte Maßnahmen „gegen die psychologische Kampfführung der revanchistischen und militaristischen Kreise Westdeutschlands“; eine härtere „politische und ideologische Erziehungsarbeit in der Nationalen Volksarmee“; moderne Bewaffnung; Ausbildung mit dem Ziel, „selbständig handelnde … Kämpfer“ zu erziehen. Er bezeichnete es als notwendig, daß „das System der Mobilmachung der Nationalen Volksarmee wesentlich vereinfacht und funktionssicherer wird und alle wehrtüchtigen Teile der Bevölkerung verstärkt in die Wehrerziehung einbezogen werden“. Die militärpolitische Schulung trat in der Rede zutage, die Ulbricht am 20. 10. 1967 vor Absolventen (Stabs- und Politoffizieren) der Militärakademie „Friedrich Engels“ hielt (s. „Volksarmee — Beil. Dokumentation“ 1967, Nr. 17). Er erklärte: „Einige wichtige Lehren aus der israelischen Aggression sind für uns: Die Aggression wurde mit einer solchen Perfektion vorbereitet und durchgeführt, wie sie in der bisherigen [S. 420]Geschichte imperialistischer Kriege noch nie erreicht wurde. Das unterstreicht das Anwachsen der Gefährlichkeit des Imperialismus. — Imperialistische Staaten sind auch heute noch in der Lage, die überwiegende Mehrheit des Volkes für den Krieg zu mobilisieren und ihren Streitkräften ein relativ stabiles Wehrmotiv zu geben … Größte politische und militärische Wachsamkeit und eine hohe Gefechtsbereitschaft sind unter modernen Bedingungen erforderlich, um eine Überraschung durch den Gegner zu verhindern.“ Ulbricht entwickelte diese Behauptungen mit der Tendenz, Westdeutschland als Hort eines angriffslüsternen Revanchismus abzustempeln. Militärpsychologisch forderte er „eine sinnvoll gesteigerte, harte Ausbildung, die den Armeeangehörigen alles ab verlangt, und in deren Verlauf sie an die Wirkungsfaktoren moderner Waffen gewöhnt werden. Wir brauchen Soldaten, die dazu erzogen und ausgebildet sind, ihre Kampfaufgaben auch in der schwierigsten Lage, im Sommer wie im Winter, bei Tag und Nacht, ausdauernd und findig, unerschrocken und unbeirrbar zu erfüllen. — Die hohe Verantwortung der Offiziere besteht darin, die Anforderungen einer solchen Gefechtsausbildung allen Armeeangehörigen verständlich zu machen und sie bis an ihre Leistungsgrenze zu führen.“ Ende 1967 und Anfang 1968 fand in allen bewaffneten Kräften eine propagandistisch gelenkte „Diskussion“ des Entwurfes für die neue Verfassung der „DDR“ statt. Sie machte wieder einmal die straffe politische Anleitung der bewaffneten Kräfte durch die SED deutlich. Diese Bindung äußerte sich in dem Tagesbefehl des Verteidigungsministers Hoffmann zum 1. 3. 1968: In dieser Verfassung, so schrieb er, „wird das Wohl des Volkes, sein friedliches und glückliches Leben zum obersten Ziel aller gesellschaftlichen und staatlichen Anstrengungen erklärt. Die Nationale Volksarmee dient diesem Ziel, indem sie die sozialistische Menschengemeinschaft vor äußeren Angriffen schützt. Als wichtigstes bewaffnetes Instrument des sozialistischen Staates deutscher Nation erfüllt sie damit eine zutiefst humanistische Aufgabe, trägt sie eine bedeutende nationale und internationale Verantwortung.“ Zugleich betonte Hoffmann: „Die Genossen der Sowjetarmee sind seit dem ersten Tag des Aufbaus unserer bewaffneten Kräfte unsere klugen Lehrmeister, offenherzigen Ratgeber und hilfsbereiten Freunde gewesen. Die deutsch-sowjetische Freundschaft und Waffenbrüderschaft wird als Grundprinzip unserer Politik auch in der neuen Verfassung staatsrechtlich verankert“ („Volksarmee“ 1968, Nr. 9). Er bezog sich auf Art. 6, Abs. 2, und Art. 7, Abs. 2. Die NVA erhielt bei der Verbesserung ihrer Waffen die neue sowjetische 12,2 cm Kanonenhaubitze „D-30“. Im April begann die Ausbildung an diesem Geschütz, das eine dreiholmige Rundumfeuer-Lafette hat. — Ende März fand im Raum um Magdeburg ein gemeinsames Manöver mitteldeutscher und sowjetischer Truppen statt. Dabei wurden vor allem Elbübergänge geübt — nach dem Vorbild des großen sowjetischen Manövers „Dnjepr“ vom Herbst 1967. Die Zweijahres-Ausbildungsperiode 1966–68 der KG erreichte im Mai ihren Endabschnitt. „Neues Deutschland“ berichtete (am 27. 5. 1968) darüber: „Die schweren Tag- und Nachtübungen wurden mit bewundernswerter Einsatzbereitschaft, starkem Leistungswillen und straffer Disziplin absolviert.“ Beispielhaft erhielt in Schwedt a. d. Oder das dortige mot. KG-Bataillon der Bezirksreserve am 25. 5. 1968 als Auszeichnung ein „Traditionsbanner des Roten Frontkämpferbundes“ (von Greiffenberg/Kr. Angermünde). Wie „Der Kämpfer“, Blatt der KG (1968, Nr. 5) hervorhob, werden die mot. Bataillone der KG nun unter atomaren Bedingungen ausgebildet, erhalten jeweils eine „chemische Aufklärungsgruppe“ und üben zeitweilig in Strahlungsschutz-Anzügen. Im Sommer 1968 nahm die NVA an den weiträumigen Manövern teil, mit denen die Warschauer Pakt-Kräfte die Besetzung der Tschechoslowakei gut getarnt vorbereiteten. So vom 20. 6. bis 11. 7. 1968 an der Übung der Kommandostäbe, die unter dem Namen „Sumawa“ (= Böhmerwald) stattfand: Die NVA stellte dazu von Thüringen aus einen „Armeestab“ (d.h. Korpsstab) und die entsprechenden Stäbe auf Divisions- und Regimentsebene usw. nebst den entsprechenden Nachrichten-, Markierungs- (Darstellungs-) und Versorgungseinheiten. Auch an der weitgespannten „Nachschubübung“, die vom 28. 7. bis 10. 8. 1968 in der [S. 421]westlichen SU, in Polen und im Süden Mitteldeutschlands stattfand, wirkten Stäbe und Versorgungseinheiten der NVA mit. Die NVA war auch — neben den Armeen der SU und Polens — an dem Manöver der Kommandostäbe und Nachrichtentruppen beteiligt, das seit dem 11. 8. 1968 im Süden der „DDR“, im westlichen Polen und Schlesien und in der Westukraine ablief — als unmittelbare Vorstufe zum gewaltsamen Einmarsch in die Tschechoslowakei. Bei dieser Operation am 21. 8. 1968 war die NVA mit einer Panzer- und einer mot. Schützendivision vertreten. Sie befehligte Generalmajor Hans Ernst, Kommandeur des III. Armeekorps (Leipzig), der schon bei der Stabsübung im Juni und Juli als Chef eines Korps-Stabes aufgetreten war. Auch Luftverbände der NVA wurden eingesetzt. Die „Volksmarine“ der NVA wurde (gleich der polnischen Kriegsmarine) in die großen Seemanöver Sewer ( = Nord) einbezogen, welche die militärische Warschauer Pakt-Organisation vom 11. bis 19. 7. 1968 veranstaltete. Das ZK der SED und das Ministerium für nationale Verteidigung hatten sich seit Mitte 1967 mit dem Wirken der GST noch unzufriedener als zuvor gezeigt. Sie bemängelten vor allem 1.) die militärische und technische Seite der vormilitärischen Ausbildung, und 2.) das ideologisch-gesinnungsmäßige Ergebnis der sozialistischen Wehrerziehung. Um eine Straffung und Hebung der GST-Arbeit einzuleiten, wurde am 1. 2. 1968 Kurt Lohberger, Generalmajor d.R. der Volksarmee, abgelöst, der seit März 1963 tätige 1. Vors. des Zentralvorstandes (ZV) der GST. — Nach Vorarbeiten, die Ende 1967 begonnen hatten, wurden im September 1968 auf dem 4. Kongreß der GST eine weitgehende Straffung und Ausweitung der vormilitärischen Tätigkeit der GST beschlossen. Das Jahr 1968 zeigte erneut, daß die M. der SED und ihres Regimes leninistisch-marxistisch sein will. Diese Tendenz bestimmte die Tätigkeit der NVA und aller anderen bewaffneten Kräfte, der GST und der sozialistischen Wehrerziehung. Auf dieser Linie betonte z. B. Admiral Verner, Chef der Politischen Hauptverwaltung der NVA, Mitte Juli auf einer der vielen „Aktivberatungen“ der NVA die entscheidende Stellung der SED für die M.: „Für uns ist es oberstes Gebot, die führende Rolle der Partei in den sozialistischen Streitkräften wie unseren Augapfel zu hüten und die Aktivität und Vorbildlichkeit der Mitglieder unseres Kampfbundes in allen Bereichen des militärischen Lebens stets weiter zu erhöhen“ („Volksarmee“ 1968, Nr. 33). [S. 422] Literaturangaben Arnold, Theodor: Der revolutionäre Krieg. Pfaffenhofen/Ilm 1961, Ilmgau-Verlag. 250 S. *: Die politische Armee der Sowjetzone in den Jahren 1955 bis 1958 (Denkschrift). (BMG) 1959. 45 S. Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Grieneisen, W.: Die sowjetdeutsche Nationalarmee — Aufbau und Entwicklung von 1948 bis 1952 (in „Hefte der Kampfgruppe“). Berlin 1952. 88 S. m. Abb. u. Übers. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 411–422 Militärmissionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärpolitische Kabinette

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Getarnte Anfänge Das Potsdamer Abkommen sah auch für die „DDR“ eine völlige und dauernde Entwaffnung vor. Doch die SU und später in ihrem Auftrage die deutschen kommun. Machthaber in der Zone betrieben eine sehr wirksame Wiederbewaffnung und eine M., indem sie militärische und militärähnliche (paramilitärische) Verbände aufstellten und weite Bereiche des öffentlichen und politischen Lebens in den Dienst der…

DDR A-Z 1969

Deutsche Investitionsbank (DIB) (1969)

Siehe auch: Deutsche Investitionsbank: 1975 1979 Investitionsbank, Deutsche: 1953 1954 Investitionsbank, Deutsche (DIB): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Gründung der DIB erfolgte kurz nach der Währungsreform am 13. 10. 1948 durch Befehl Nr. 153 der SMAD vom 10. 9. 1948 und einer Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948. Die Bank wurde Spezialinstitut zur Abwicklung der langfristigen Investitionsfinanzierung in der VEW (ohne Landwirtschaft und Wohnungsbau). Sie hatte insbesondere die Aufgabe, die geplante Verwendung von finanziellen Mitteln für Investitionszwecke durch die Planbehörden, VVB und volkseigenen Betriebe mit Hilfe eigener Berechnungen auf ihren ökonomischen Nutzeffekt zu überprüfen. Kreditinstitut im eigentlichen Sinne war die Bank bis zur Wirtschaftsreform 1964 nur für den kleineren Teil ihrer Tätigkeit. Ihre zentral zugeteilten Bankkunden waren in der Hauptsache die Baumaterialindustrie, Bau Wirtschaft, die Reichsbahnbaudirektion und ihre Betriebe sowie die volkseigenen bautechnischen Projektierungsbetriebe. Diesen Wirtschaftsbereich versorgte sie mit kurzfristigen Krediten zur Finanzierung seiner Umlaufmittel und mit Rationalisierungskrediten. Sie führte dessen Konten, erledigte Verrechnungsaufträge und übernahm vor allem die Zwischenfinanzierung der Bau- und Projektierungsbetriebe bis zur qualitätsgerechten Übergabe abrechenbarer und nutzungsfähiger Leistungseinheiten und deren Bezahlung durch die Investitionsträger bzw. Auftraggeber. Das langfristige Kreditgeschäft der DIB beschränkte sich bis zur Wirtschaftsreform 1964 auf die wenigen noch vorhandenen Privatbetriebe in der Industrie und Bauwirtschaft sowie Betriebe von Genossenschaften, soweit diese bei der Beantragung der Kredite in der Lage waren nachzuweisen, daß Bezugsmöglichkeiten für Baukapazitäten und -material sowie Arbeitskräfte vorhanden waren. Die Mittel für das langfristige Kreditgeschäft erhielt die Bank durch Abgabe von bei der Deutschen Notenbank lombardfähigen Schuldverschreibungen an andere Kreditinstitute und die Deutsche Versicherungsanstalt. Daneben beschaffte sie sich in geringem Umfang Mittel durch den Verkauf von Hypothekenpfandbriefen (Wertpapiere). In der Hauptsache war die Bank aber als Spezialinstitut für die Verteilung und Kontrolle der Mittel zuständig, die zur Finanzierung der in den Investititionsplänen festgelegten Investititionsvorhaben aus dem Staatshaushalt an die VEW vergeben wurden. Da durch die Wirtschaftsreform ab 1964 die Haushaltsfinanzierung der Investitionen allmählich durch die Kredit- und Selbstfinanzierung ersetzt wurde, gewann die Kreditfinanzierung für die DIB bis 1967 ständig an Bedeutung (vgl. GBl. II, v. 9. 6. 1966, S. 405). Zwar kamen die Kreditvergabemittel immer noch weitgehend aus dem Haushalt, doch wurden sie aus Wirtschaftlichkeitserwägungen zu Kreditbedingungen ausgeliehen. Die gegenüber der Rolle der Banken in einer Marktwirtschaft andere Funktion der Banken in einer Zentralplanwirtschaft kam bei der DIB besonders darin zum Ausdruck, daß sie zwischen 1964 und 1967 für die Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsüberprüfungen der Projektierung, Planung, Finanzierung, Fertigstellung, Inbetriebnahme und Abrechnung der Investitionen teils mitverantwortlich und teils allein verantwortlich war. Sie hatte das Recht, die Einhaltung staatlicher oder eigener Direktiven, planmethodischer Anweisungen und Normen gegebenenfalls durch Sanktionen [S. 149](Strafzinsen, Sperrung und Rückforderung von Krediten) zu erzwingen. Während ihres Bestehens war die Bank Holding für einen großen Teil der von ihr finanzierten staatlichen Kommanditbeteiligungen an den durch diese staatlichen Einlagen in halbstaatliche Betriebe umgewandelten Privatunternehmen. Die Bank verhandelte in solchen Fällen mit den Privatunternehmern über die Beteiligungs- und Gesellschaftsverhältnisse in den zu schaffenden halbstaatlichen Betrieben. Gegenüber diesen Betrieben nahm die Bank die Funktion eines staatlichen Gesellschafters solange wahr, bis sie einen an der Zusammenarbeit mit dem halbstaatlichen Betrieb interessierten volkseigenen Betrieb gefunden hatte, der die Beteiligung übernahm. Die DIB unterhielt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Bezirks-, Kreis- und spezielle (Kombinats-, Industriebank- sowie Sonderbank-) Filialen. Die Aufsicht über die DIB übte das Ministerium der Finanzen aus. Das Grundkapital der Bank (Anstalt öffentlichen Rechts) betrug 300 Mill. M. Auf Grund der Bankenreform Ende 1967/Anfang 1968 wurde die DIB mit dem vordem für Geschäftsbankaufgaben zuständigen Bereich der Deutschen Notenbank zu einer neuen Mammutbank unter der Bezeichnung Industrie- und Handelsbank der DDR zusammengelegt. (Banken) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 148–149 Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Künstler-Agentur

Siehe auch: Deutsche Investitionsbank: 1975 1979 Investitionsbank, Deutsche: 1953 1954 Investitionsbank, Deutsche (DIB): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die Gründung der DIB erfolgte kurz nach der Währungsreform am 13. 10. 1948 durch Befehl Nr. 153 der SMAD vom 10. 9. 1948 und einer Anordnung der DWK vom 13. 10. 1948. Die Bank wurde Spezialinstitut zur Abwicklung der langfristigen Investitionsfinanzierung in der VEW (ohne Landwirtschaft und Wohnungsbau). Sie hatte…

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Parteitage der SED (1969)

Siehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Lt. Parteistatut wird die Generallinie und Taktik der SED durch „das höchste Organ“, den P., bestimmt. In Wirklichkeit sind die alle vier Jahre stattfindenden P. rein demonstrative Veranstaltungen, die dem Politbüro Gelegenheit geben, die nachträgliche Zustimmung der Delegierten zu bereits feststehenden Beschlüssen einzuholen und die Parteimitgl. sowie die übrige Bevölkerung über die geplante große Linie zu unterrichten. Als Delegierte werden zumeist zuverlässige Funktionäre sowie Aktivisten, Helden der Arbeit, Genossenschaftsbauern u. ä. bestellt. Alle Beschlüsse werden einstimmig gefaßt und die von der Parteiführung vorgeschlagenen Mitgl. und Kandidaten des Zentralkomitees und der Zentralen Revisionskommission (ZRK) ohne Widerspruch gewählt. Von der offiziellen Linie abweichende Meinungen finden auf den P. keinen Ausdruck. Alle Reden und Diskussionsbeiträge müssen bei dem jeweils zuständigen Parteisekretariat vorher schriftlich eingereicht und genehmigt werden. Bisher fanden sieben P. in Ostberlin statt: I. P. (Vereinigungsparteitag) vom 19. bis 22. 4. und der SPD zur SED, Annahme des ersten Parteistatuts und der „Grundsätze und Ziele“ der SED); II. P. vom 20. bis 24. 9. 1947 (Annahme einer Entschließung, in der der „Kampf um die Einheit Deutschlands“ als Hauptaufgabe der SED bezeichnet und die Gründung einer vorläufigen gesamtdeutschen Regierung gefordert wird); III. P. vom 20. bis 24. 7. 1950 (Billigung des Entwurfs über den Fünfjahrplan, Annahme eines neuen Statuts sowie einer Entschließung über die weitere Umbildung der SED in eine bolschewistische „Partei neuen Typus“ und über die Entwicklung einer „breiten Friedensbewegung“ in ganz Deutschland unter Führung der SED); IV. P. vom 30. 3. bis 6. 4. 1954 (Erklärung gegen den EVG-Vertrag, der die Einheit Deutschlands verhindere, und Forderung einer gesamtdeutschen Regierung. Danach sollten freie Wahlen ohne ausländische Einmischung stattfinden. Vorbild eines wiedervereinigten Deutschlands solle die Staatsordnung in der „DDR“ sein. Annahme eines dritten, dem Statut der KPdSU angeglichenen Parteistatuts); V. P. vom 10. bis 16. 7. 1958 (Der P. stellt fest, die Grundlagen des Sozialismus seien in der „DDR“ gelegt, nunmehr müsse der Soz. zum Siege geführt werden, „ökonomische Hauptaufgabe“ sei, die BRD bis 1961 einzuholen und zu überholen, der „Aufbau des Soz.“ in der „DDR“ wird als Vorbild u. Beispiel für ganz Deutschland bezeichnet). VI. P. vom 15. bis 21. 1. 1963 (Annahme des ersten SED-Programms und eines neuen Statuts). In Anwesenheit Chruschtschows verkündet Ulbricht vor allem eine neue Reform des Wirtschaftsapparates, mit deren Hilfe die latente Wirtschaftskrise überwunden werden soll. Die ökonomische Hauptaufgabe von 1958 wird zurückgenommen. Die bisherige Deutschland- und Berlin-Politik der SED wird nicht verändert; für die internationale Politik gewinnt der P. vor allem Bedeutung durch die heftigen Angriffe Ulbrichts auf die chinesischen Kommunisten und durch die Teilnahme einer jugoslawischen Delegation; VII. P. vom 17. bis 24. 4. 1967 (Ulbricht wiederholt seine Grundgedanken zur Außenpolitik und Deutschlandpolitik und richtet scharfe Angriffe gegen die BRD sowie gegen die chinesischen Kommunisten. Während sich Breshnew und Gomulka mit den Ausführungen Ulbrichts identifizieren, betonen vor allem die Rumänen ihre eigenen Auffassungen (Nationalkommunismus). Für die Innen- und Wirtschaftspolitik werden die „Gestaltung des entwickelten wirtschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR“, die Fortführung der Wirtschaftsreform und die Durchführung eines Perspektivplanes bis 1970 beschlossen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 463 Parteischulen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteiveteranen

Siehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Parteitag/Parteikonferenz der SED: 1985 Lt. Parteistatut wird die Generallinie und Taktik der SED durch „das höchste Organ“, den P., bestimmt. In Wirklichkeit sind die alle vier Jahre stattfindenden P. rein demonstrative Veranstaltungen, die dem Politbüro Gelegenheit geben, die nachträgliche Zustimmung der Delegierten zu bereits feststehenden Beschlüssen einzuholen und die Parteimitgl. sowie…

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Feiern, Sozialistische (1969)

Siehe auch: Feiern, Sozialistische: 1975 1979 1985 Sozialistische Feiern: 1975 1979 Seit 1957 waren Bestrebungen erkennbar, außer der Konfirmation und der Kommunion (Jugendweihe) auch noch weitere kirchliche Feiern durch pseudosakrale Akte zu ersetzen und dadurch den Einfluß von Christentum und Kirche auch aus dem persönlichen und familiären Leben der Bürger der „DDR“ zu verdrängen. So sollte die Taufe durch die Kindes- oder Namensweihe, die Trauung durch die Sozialistische Eheschließung oder Eheweihe das christliche durch das Sozialistische Begräbnis oder die Grabweihe ersetzt werden. 1958 gab der Rat der Stadt Stalinstadt (heute Eisenhüttenstadt) eine Anleitung zur Ausgestaltung atheistischer Kultfeiern heraus; dieses sogenannte Stalinstadter Dokument bezeichnete den „sozialistischen Humanismus“, „der atheistisch ist und kein höheres Wesen als die für Frieden, Demokratie und Sozialismus kämpfende Menschheit anerkennt“, als ideologische Grundlage der pseudosakralen Akte von Partei und Staat und enthielt u.a. Grundkonzeptionen für Ansprachen an Hochzeitspaare, Kindeseltern und Hinterbliebene; für die Vorbereitung der Feiern wurde die Stelle eines „Sprechers des Rates der Stadt“ eingerichtet, der auch die Erziehungs- und Ehegelöbnisse entgegennehmen sollte. Während dieses Dokument nur lokale und vermutlich vorübergehende Bedeutung hatte, führte die allgemeine antitheistische Propaganda und Agitation der SED und einiger Massenorganisationen doch dazu, daß die Teilnahme an den kultischen Formen des christlichen Gemeindelebens zurückging (Kirchenpolitik); allerdings gewannen die kommunistischen Ersatzriten mit Ausnahme der Jugendweihe bisher keine größere Bedeutung. Die erste „sozialistische Namensgebung“ fand am ersten Weihnachtstag 1957 in Altenburg statt. Bei diesem Akt, heute als Namensweihe bezeichnet, wird das Kind „in die sozialistische Gemeinschaft aufgenommen“, nachdem die Eltern ein „sozialistisches Erziehungsgelöbnis“ abgelegt haben; der Vollzug wird in das Familienstammbuch eingetragen und häufig auch durch ein Sparbuch für das Kind belohnt. Die sozialistische Eheschließung, gelegentlich auch Eheweihe genannt, folgt der standesamtlichen Trauung, ist also einstweilen nicht mit dieser verbunden, obschon sie nicht mehr Sache der Partei, sondern der „staatlichen Organe“ sein soll. Der Weiheakt, für den die Brautleute nach dem Aufgebot durch Funktionäre gewonnen werden, soll möglichst im Betrieb eines der Ehegatten stattfinden; im Rahmen der Pseudoliturgie, an der die Massenorganisationen mitwirken sollen, legen die Eheleute ein „sozialistisches Ehegelöbnis“ ab, mit dem sie sich ― nach dem von der SED aufgesetzten Wortlaut ― verpflichten, „mit gemeinsamer Kraft die sozialistischen Errungenschaften und die Staatsmacht der Arbeiter und Bauern zu stärken“. Am wenigsten hat sich bisher die Grabweihe oder das Sozialistische Begräbnis durchgesetzt. Zunächst hielt die SED ― ähnlich wie die SS im „Dritten Reich“ ― Grabredner bereit; später sollte es Sache der Kreise und Gemeinden sein, die Beerdigungsriten zu gestalten. Literaturangaben *: Pseudosakrale Staatsakte in der Sowjetzone — Namensweihe, Jugendweihe, Eheweihe, Grabweihe. (BMG) 1959. 16 S. m. 22 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 201 Feierabendarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feiertage

Siehe auch: Feiern, Sozialistische: 1975 1979 1985 Sozialistische Feiern: 1975 1979 Seit 1957 waren Bestrebungen erkennbar, außer der Konfirmation und der Kommunion (Jugendweihe) auch noch weitere kirchliche Feiern durch pseudosakrale Akte zu ersetzen und dadurch den Einfluß von Christentum und Kirche auch aus dem persönlichen und familiären Leben der Bürger der „DDR“ zu verdrängen. So sollte die Taufe durch die Kindes- oder Namensweihe, die Trauung durch die Sozialistische…

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Staatliches Amt für Arbeit und Löhne (1969)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Aufgrund des Erlasses des Staatsrates vom 14. 1. 1966 (GBl. I, S. 53) wurde die bisherige Kommission für Arbeit und Löhne in ein StAfAuL. als Organ des Ministerrats umgebildet. Es übt seine Tätigkeit auf der Grundlage der beschlossenen Perspektiv- und Jahrespläne aus. Es hat Grundmaterialien auf dem Gebiet der Arbeit und Löhne, die für die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft von Bedeutung sind, auszuarbeiten und perspektivische Grundlagen auf diesem Gebiet vorzubereiten. Für die Lösung der Aufgaben auf dem Gebiet der Arbeit, der technisch begründeten Arbeitsnormen und Löhne in den Wirtschafts- und Industriezweigen sind die Leiter der Organe des Ministerrats, die Räte der Bezirke bzw. die Generaldirektoren der VVB verantwortlich. In der „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (Beschluß des Ministerrates vom 2. 2. 1967, GBl. II, S. 107) wurde dem StAfAuL. „die wissenschaftliche Verallgemeinerung und Weiterentwicklung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ übertragen. Es hat in enger Zusammenarbeit mit dem FDGB, der Kammer der Technik und anderen gesellschaftlichen Organisationen dazu beizutragen, daß die „lebendige Arbeit mit größtem volkswirtschaftlichem Nutzeffekt eingesetzt wird und bestmögliche Arbeitsbedingungen für die Werktätigen gesichert werden“. Die zentralen Staatsorgane (Ministerrat, Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich) sind bei der Klärung zweigspezifischer Grundfragen zu beraten. Durch koordinierte Grundlagen- und Zweckforschung sowie organisiertes Zusammenwirken der arbeitswissenschaftlichen Disziplinen soll „der wissenschaftliche Vorlauf für die optimale Gestaltung der Beziehungen Mensch-Technik-Arbeit unter den Bedingungen der technischen Revolution“ gesichert werden. Der Leiter des Amtes ist Horst ➝Rademacher. (Zentrales Forschungsinstitut für Arbeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 596 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Amt für Berufsausbildung

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Aufgrund des Erlasses des Staatsrates vom 14. 1. 1966 (GBl. I, S. 53) wurde die bisherige Kommission für Arbeit und Löhne in ein…

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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. „Die Beschlüsse der Partei sind das feste Fundament, auf dem das sozialistische Recht aufbaut. Sie bestimmen sein inneres Wesen. Deshalb ist eben das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen“ (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). Die Beschlüsse der SED haben auch am Anfang des Erkenntnisprozesses zu stehen, in dessen Ergebnis der Arbeitsplan für die gesamte gerichtliche Tätigkeit festgelegt wird („Neue Justiz“ 1967, S. 478). Nach Prof. Karl Polak ist die Frage der Parteilichkeit des Rechts „die Frage nach dem Wirklichkeitsgehalt des Rechts, die Frage danach, ob es der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung entspricht oder nicht — die Frage, ob es zu einer bewußten wirklichkeitsgestaltenden Kraft emporsteigt oder nicht. Und das ist das Verhältnis des Rechts zur marxistisch-leninistischen Wissenschaft: Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Rechts sind somit identisch“ („Staat und Recht“ 1961, S. 630). Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 462 Parteilichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SED

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…

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Volkszählung (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Auf Empfehlung der Europa-Kommission der Vereinten Nationen finden im Rahmen des „Weltzensus“ in den Jahren, die auf Null enden, in fast allen europäischen Ländern V. statt. Entgegen diesen Empfehlungen hatte die „DDR“ bereits Mitte 1957 für 1959 eine „Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung“ beschlossen. Für die Wirtschaftsplanung ab 1959 wollte man frühzeitig Angaben über Bevölkerung und Arbeitskräftepotential besitzen. Nach einem am 11. 12. 1957 erlassenen Gesetz zur V. war der Zähltermin auf den 15. 1. 1959 festgelegt worden. Vorher fand am 20. 2. 1958 im Landkreis Leipzig eine Probezählung statt. Mit der Begründung, daß die Bevölkerungsstatistik der „DDR“ bisher noch nicht in der Lage war, eine Darstellung der nach 1945 eingetretenen Umschichtung der Klassen und Zwischenschichten der Bevölkerung darzulegen, wollte man in Anlehnung an die sowjet. Methodik eine neuartige „Klasseneinteilung der Bevölkerung“ vornehmen. Der Stand der Angestellten sollte in der Klasse der Arbeiter aufgehen. Die Intelligenz wollte man nur vorläufig als besondere Klasse erfassen, da sie im kommun. Staat früher oder später in der Arbeiterklasse aufgehen würde. Vor allem die in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Landwirtschaft Tätigen sollten besondere neue Klassen bilden. Als weitere Neuerung sah man eine Einteilung nach drei verschiedenen „Familientypengruppen“ vor. Die Zuordnung sollte nach der Klassenzugehörigkeit und Herkunft der Ehepartner erfolgen. Eine Erfassung der Bevölkerung nach Konfessionen war nicht vorgesehen. Die Durchführbarkeit eines solchen Zählprogramms wurde von Experten in der BRD bezweifelt. Die mit 24 Mill. M veranschlagten Kosten waren zu niedrig angesetzt. Nach der Probezählung im Landkreis Leipzig wurde die V. ohne Kommentar verschoben. Weder 1960, 1961 noch 1962 war eine V. vorgesehen. Lediglich am 15. 3. 1961 fand in teilweiser Erfüllung des für 1959 geplanten „Zählprogramms“ eine Wohnungszählung statt. Dem Mangel an Zahlenangaben über die Bevölkerung versuchte man 1962 durch vorausschauende Wahrscheinlichkeitsberechnungen bis zum Jahr 1980 abzuhelfen. Dabei baute man auf ohnehin fragwürdigen Fortschreibungsergebnissen des Jahres 1961 auf. Nach einem Beschluß des Ministerrates vom 22. 12. 1962 (GBl. 1963, S. 39) wurde mit Stichtag vom 31. 12. 1964 eine Volks- und Berufszählung durchgeführt. Hierzu sind 1963 in einigen Gemeinden Probezählungen durchgeführt worden. Als Grundlage für diese Zählung galt das bereits erlassene Gesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 675). Die für die Durchführung verantwortlichen Bezirks- und Kreiszählkommissionen mußten von den Bezirks- und Kreisstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik bis zum 1. 9. 1964 gebildet sein. Während der Zeit vom 28. bis 30. 12. 1964 wurden die Haushaltslisten von den Zählern ausgetragen und in der Zeit vom 2. bis 6. 1. 1965 wieder eingesammelt. Bisher wurden nur Ergebnisse über die Gesamtzahl der Bevölkerung nach Kreisen und Bezirken sowie über die Bevölkerung der Bezirke nach Geschlecht, Alter und Altersgruppe veröffentlicht. Ferner wurden die neuen Einwohnerzahlen der elf mitteldeutschen Großstädte bekanntgegeben. Die V. hat die schon lange gehegte Vermutung bestätigt, daß die Bevölkerungszahl der „DDR“ in den letzten Jahren niedriger gewesen ist, als sie auf Grund der Bevölkerungsfortschreibung hätte sein müssen. In Anbetracht dessen, daß die vorhergehende Zählung (31. 8. 1950) mehr als 14 Jahre zurückliegt, hält sich die Abweichung in erträglichen Grenzen. Für das Jahresende 1963 wird nach wie vor eine etwas höhere Zahl als für das Jahresende 1961 genannt. Daraus ist der fälschliche Schluß gezogen worden, daß die Bevölkerung im Laufe des Jahres 1964 abgenommen habe. Die Zahlen für 1963 und 1964 sind aber, da sie auf verschiedenen Grund[S. 690]lagen (langjährige Fortschreibung und Zählung zum Stichtag der V.) ermittelt wurden, nicht direkt vergleichbar. Aus der Gegenüberstellung der Zahlen für 1963 und 1964 kann deshalb keine Entwicklung im Sinne der Verminderung der Bevölkerung herausgelesen werden. Die letzte gesamtdeutsche V. ist die Volks- und Berufszählung vom 29. 10. 1946, für die eine einheitliche Anweisung, das Kontrollratsgesetz Nr. 33 vom 20. 7. 1946, für alle Besatzungszonen vorlag. Die am 31. 8. 1950 durchgeführte V. war die letzte amtliche Zählung in der „DDR“. Die Ergebnisse wurden erst ab 1956 mit der Herausgabe des ersten Jahrganges des „Statistischen Jahrbuches der DDR“ veröffentlicht. Jedoch fehlen auch hier die Angaben über die Bevölkerung nach der Konfessionszugehörigkeit sowie Daten, die eine Arbeitskräftebilanz ermöglichen könnten. Die BRD bereitet für das Jahr 1970 eine Volks- und Berufszählung sowie eine Arbeitsstättenzählung vor. Dabei soll dem ständig wachsenden Bedarf von Verwaltung und Wissenschaft an Unterlagen für spezielle Analysen im sozial- und wirtschaftspolitischen Bereich soweit wie möglich Rechnung getragen werden. Zum 1. Januar 1970 ist die nächste Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung der „DDR“ angekündigt worden. Im wesentlichen wird auf frühere Erhebungsmerkmale aufgebaut. Neu ist die Erfassung der Fruchtbarkeitsverhältnisse der bestehenden Ehen, die dem Staat für seine familienpolitischen Entscheidungen entsprechende Unterlagen liefern soll. Während die Aufbereitung der Ergebnisse der letzten Zählung volle 2½ Jahre in Anspruch nahm, will man jetzt die Ergebnisse der Wohnraumzählung in 11 Monaten und die der Volks- und Berufszählung in 1½ Jahren nach dem Zählungstag gewinnen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 689–690 Volkswirtschaftsrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vollendung des Sozialismus

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Auf Empfehlung der Europa-Kommission der Vereinten Nationen finden im Rahmen des „Weltzensus“ in den Jahren, die auf Null enden, in fast allen europäischen Ländern V. statt. Entgegen diesen Empfehlungen hatte die „DDR“ bereits Mitte 1957 für 1959 eine „Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung“ beschlossen. Für die Wirtschaftsplanung ab 1959 wollte man frühzeitig Angaben über Bevölkerung und Arbeitskräftepotential besitzen. Nach einem am…

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Militärgerichtsbarkeit (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Aber erst durch Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung) vom 4. 4. 1963 — in Kraft getreten am 25. 4. 1963 — (GBl. I, S. 71) wurde die M. tatsächlich eingeführt. Bis zum 1. 7. 1963 verblieben anhängige Militärstrafsachen in der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, die darüber grundsätzlich unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelten. Nach der Militärgerichtsordnung wird nunmehr die M. „von dem Obersten Gericht, bei dem ein Kollegium für Militärstrafsachen gebildet wird, von den Militärobergerichten und Militärgerichten ausgeübt“. Die Gerichte für Militärstrafsachen werden als „Organe der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet, die als Teile des Gerichtssystems der „DDR“ zu arbeiten haben. Sie sollen durch ihre Tätigkeit die Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege in der Nationalen Volksarmee und den Organen des Wehrersatzdienstes verwirklichen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Kampf gegen die Angriffe auf die militärische Sicherheit und die Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft dieser Organe führen (§ 2). Die Leitung der Rechtsprechung liegt auch hier beim OG (Gerichtsverfassung). Die Militärgerichte sind nicht nur für die Rechtsprechung gegenüber Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, „die durch Spionage, Diversion oder Sabotage die militärische Sicherheit gefährden“ (§ 4). Die Militärrichter des OG werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer auf 4 Jahre gewählt. Für denselben Zeitraum werden die Richter der Militärobergerichte und der Militärgerichte auf Vorschlag des Nationalen Verteidigungsrates vom Staatsrat gewählt (§ 10). Anzahl und Einsatz der Militärrichter werden vom Minister für Nationale Verteidigung bestimmt (§ 11). Die die Richter wählenden Organe sind auch für ihre vorzeitige Abberufung zuständig. In den Stäben, Truppenteilen, Einheiten und Dienststellen der Nationalen Volksarmee und der Organe des Wehrersatzdienstes werden Militärschöffen auf die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 16). Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte (Leipzig, Neubrandenburg, Ostberlin) werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeit festgelegt (§ 19). Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zu[S. 411]ständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Major/Korvettenkapitän oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Im Gegensatz zu den Bezirksgerichten haben die Militärobergerichte zwar auch ein Plenum, aber kein Präsidium. Für die Organisierung der Tätigkeit des MilOG und seines Plenums ist der Leiter des MilOG allein verantwortlich. Das MilOG-Plenum entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen der MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Kollegiums des OG. Für die Revision der MilOG und MilG, die politische, fachliche und militärische Qualifizierung der Militärrichter ist die im Ministerium der Justiz neu gebildete Hauptabt. Militärgerichte zuständig. Der Leiter dieser Hauptabt. ist in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt. (Militärstaatsanwaltschaft, Militärstrafrecht, Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 410–411 Militärbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militarismus

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Aber erst durch Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für…

DDR A-Z 1969

Untersuchungshaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 122 der neuen Strafprozeßordnung soll Voraussetzung für jede Verhaftung sein, daß dringende Verdachtsgründe vorliegen, und zwar muß „die Wahrscheinlichkeit der objektiven und subjektiven Verletzung des Strafgesetzes durch den Beschuldigten einen solch hohen Grad erlangt haben, daß eine andere Möglichkeit als die Straffälligkeit des Beschuldigten so gut wie ausgeschlossen ist“ („Neue Justiz 1967, S. 377). Weitere zusätzliche Voraussetzungen für die Anordnung der U. sind Fluchtverdacht, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr, die Tatsache, daß ein Verbrechen (Strafrecht Ziff. 1) den Gegenstand des Verfahrens bildet, oder daß bei einem schweren fahrlässigen Vergehen der Ausspruch einer Freiheitsstrafe von über zwei Jahren zu erwarten ist. U. kann schließlich auch gegen einen Beschuldigten angeordnet werden, der nur eine Haftstrafe zu erwarten hat. Der neue Haftgrund der Wiederholungsgefahr ist für den Fall vorgesehen, daß „das Verhalten des Beschuldigten oder Angeklagten eine wiederholte, gleichartige und erhebliche Mißachtung der Strafgesetze darstellt und dadurch Wiederholungsgefahr begründet wird“. Der Haftgrund „Verbrechen als Verfahrensgegenstand“ ist im Zusammenhang mit der Verbrechensdefinition des neuen Strafgesetzbuchs zu sehen. Danach bedarf es zur Anordnung der U. keines Fluchtverdachts, keiner Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr bei Angriffen gegen die Souveränität der „DDR“, gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und die Menschenrechte sowie bei Kriegsverbrechen und Staatsverbrechen, bei vorsätzlichen Straftaten gegen das Leben, bei anderen Straftaten, wenn mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht sind, und bei vorsätzlichen Straftaten mit niedrigerer Straf-Untergrenze, wenn mehr als 2 Jahre Freiheitsstrafe erwartet werden. Dieser Haftgrund geht also außerordentlich weit. Über Rechtsmittel gegen einen Haftbefehl: Strafverfahren, Ziff. 2. Obwohl § 130 StVO vorschreibt, daß dem Verhafteten nur die Beschränkungen auferlegt werden dürfen, die der Zweck der U., die Ordnung der Anstalt oder die Sicherheit erfordern, ist das Recht des Untersuchungsgefangenen, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten, Bücher und Zeitungen zu lesen, zu schreiben und — soweit der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird — Besuche zu empfangen, praktisch außer Kraft gesetzt. „Staatsfeinde“, „Agenten“, „Diversanten“ und „Wirtschaftsverbrecher“ dürfen auch bei ärztlich festgestellter Haftunfähigkeit nicht aus der Haft entlassen werden. Von einer ärztlichen Betreuung in den U.-Anstalten kann kaum die Rede sein. (Rechtswesen, Strafvollzug) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 661 Unterrichtstag in der sozialistischen Produktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Untersuchungsorgane

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 122 der neuen Strafprozeßordnung soll Voraussetzung für jede Verhaftung sein, daß dringende Verdachtsgründe vorliegen, und zwar muß „die Wahrscheinlichkeit der objektiven und subjektiven Verletzung des Strafgesetzes durch den Beschuldigten einen solch hohen Grad erlangt haben, daß eine andere Möglichkeit als die Straffälligkeit des Beschuldigten so gut wie ausgeschlossen ist“ („Neue Justiz 1967, S.…

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Notstandsgesetzgebung (1969)

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Nach Art. 52 der Verfassung beschließt die Volkskammer über den Verteidigungszustand. Im Dringlichkeitsfall ist der Staatsrat berechtigt, den Verteidigungszustand zu beschließen. Da der Staatsrat selbst über die Dringlichkeit zu entscheiden hat, ist er in der Lage, nach seinem Ermessen den Verteidigungszustand zu beschließen. Der Vorsitzende des Staatsrates verkündet ihn. Die Verkündung ist an keine Form gebunden. Nach § 4 des Verteidigungsgesetzes kann der Staatsrat den Verteidigungszustand erklären a) im Falle der Gefahr, b) bei Auslösung eines Angriffs gegen die „DDR“ und c) in Erfüllung internationaler Bündnisverpflichtungen (Warschauer Beistandspakt). Im Verteidigungszustand kann der Staatsrat „die Rechte der Bürger und die Rechtspflege in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Verteidigung der Republik abweichend von der Verfassung regeln“. Die Bürger können auch zu anderen Dienstleistungen als zum Dienst in der Nationalen Volksarmee und den anderen bewaffneten Kräften und zum Luftschutz, also zum Beispiel zur Arbeit an beliebigen Orten (Arbeitsverpflichtung), verpflichtet werden. Es können notwendige Umstellungen in der Produktion der gesamten Volkswirtschaft und der Verwendung der staatlichen Mittel abweichend von den Plänen vorgenommen, besondere Maßnahmen zur Leitung der Betriebe und für die Verteilung und den Verbrauch von Rohstoffen und Erzeugnissen ergriffen, also eine Rationierung angeordnet werden. Während des Verteidigungszustandes können auch von den gesellschaftlichen Organisationen (Massenorganisationen), Genossenschaften (LPG, Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer, Handwerk), Personenvereinigungen und Bürgern hinsichtlich der in ihrem Eigentum oder Besitz befindlichen beweglichen Sachen und Grundstücke folgende Leistungen (Sachleistungen) angefordert werden: Ausführung, Unterlassung oder Duldung von Veränderungen, Unterlassung des Gebrauchs, Überlassung zur teilweisen oder vollständigen Nutzung oder zu Eigentum des Volkes. Von Betrieben und Werkstätten, die nicht Volkseigentum sind, können ebenfalls Dienstleistungen angefordert werden. Während des Verteidigungszustandes werden auf allen Gebieten erhöhte Arbeitsleistungen der Werktätigen gefordert. Die Ausgestaltung der Arbeitsrechtsverhältnisse und die Arbeitsbedingungen können vom Ministerrat abweichend vom Gesetzbuch der Arbeit geregelt werden. Diese Notstandsverfassung zeichnet sich dadurch aus, daß 1. eine Unterscheidung zwischen einem inneren und einem äußeren Notstand nicht gemacht wird. Die Gefahr, die die Verhängung des Verteidigungszustandes rechtfertigt, braucht nicht „drohend“ zu sein und kann auch aus dem Inneren kommen, 2. das Organ, das das Vorliegen der Voraussetzungen feststellt, im „Dringlichkeitsfalle“ identisch ist mit dem Organ, das die Befugnisse der Notstandsverfassung ausübt, und 3. dem Staatsrat die Kompetenz zur Verfassungsänderung oder -durchbrechung ausdrücklich erteilt ist. Mit der Fortdauer der Besetzung Mitteldeutschlands durch die Truppen der UdSSR und der damit ebenfalls fortdauernden Abhängigkeit des SED-Regimes von diesem Staate, die seiner Gewalt gewisse Schranken, jedenfalls, was die Beziehungen nach außen angeht, auf erlegt, gibt es also keine Garantie gegen einsame und plötzliche Entschlüsse des Vorsitzenden des Staatsrates in bezug auf die Vorkündigung des Verteidigungszustandes mit allen seinen einschneidenden Folgen. (Leistungsverordnung, Agitation und Propaganda, Nationaler Verteidigungsrat) Für den Fall von Naturkatastrophen haben die Katastrophenkommissionen umfangreiche Vollmachten, unter Umständen auch zum Einsatz des Militärs. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 451 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NVA

Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Nach Art. 52 der Verfassung beschließt die Volkskammer über den Verteidigungszustand. Im Dringlichkeitsfall ist der Staatsrat berechtigt, den Verteidigungszustand zu beschließen. Da der Staatsrat selbst über die Dringlichkeit zu entscheiden hat, ist er in der Lage, nach seinem Ermessen den Verteidigungszustand zu beschließen. Der Vorsitzende des Staatsrates verkündet ihn. Die Verkündung ist an keine Form gebunden. Nach § 4 des…

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Staatliches Vertragsgericht (1969)

Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1959 (GBl. I, S. 83 u. 86) geregelt worden. Diese beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des StV. vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293), geändert durch VO vom 9. 9. 1965 (GBl. II, S. 711), ersetzt worden. Das StV. ist kein Gericht, sondern ein zentrales staatliches Organ, das dem Ministerrat unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Dessen Vors. übt die Dienstaufsicht aus. Das StV. wird vom Vors. des StV. (seit Sept. 1967 Dr. Gerhard ➝Walter) geleitet. Es gliedert sich in das zentrale V. und in die V. in den Bezirken und in Ost-Berlin (Bezirks-V.). [S. 598]Die Tätigkeit des StV. wird durch Arbeitspläne geregelt, die nach „politisch-ökonomischen Schwerpunkten“ aufzustellen sind. Es hat „die Betriebe und wirtschaftsleitende Organe bei der eigenverantwortlichen und bewußten Anwendung des Vertragssystems zu unterstützen und zur Lösung der bei der Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Wirtschaftspläne und den zwischenbetrieblichen Beziehungen auftretenden Widersprüche beizutragen“. Das StV. ist zuständig für die Entscheidung sämtlicher Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Wirtschaftsverträgen im Rahmen des Vertragssystems (Vertragsgesetz). Es ist zuständig für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben (sozialistische Wirtschaft), sozialistischen Genossenschaften, staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Betrieben mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe). Über diese Streitfälle entscheidet das StV. in Schiedsverfahren. Auch ohne Antrag eines der Beteiligten ist vom StV. ein Verfahren einzuleiten, wenn Wirtschaftsverträge zur Sicherung volkswirtschaftlich bedeutsamer Aufgaben nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, durch einseitiges betriebliches Verhalten gesamtvolkswirtschaftliche Interessen bei der Gestaltung und Durchführung von zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen beeinträchtigt werden oder pflichtwidriges Unterlassen der Berechnung von Vertragsstrafe und anderen Sanktionen zu einer Störung des Wirkens der ökonomischen Hebel in den zwischenbetrieblichen Beziehungen führt. Handlungen oder Leistungen können vom StV. durch Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 50.000 M erzwungen werden. Die Beitreibung von Geldforderungen erfolgt gegenüber sozialistischen Betrieben durch Abbuchung vom Konto des Schuldners. Zur Vollstreckung in das Bankguthaben oder in eine andere Forderung eines nichtsozialistischen Betriebes oder eines mit seinem persönlichen Vermögen haftenden Inhabers oder Gesellschafters erläßt das StV. einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß. Vertragsstrafen kann das StV. zugunsten des Staatshaushalts einziehen, wenn ihre Durchsetzung durch den Berechtigten nicht mehr möglich oder pflichtwidrig unterlassen oder verzögert worden ist. Gegen Leiter und leitende Mitarbeiter eines Betriebes kann das StV. bei Verletzung der Vertragsdisziplin Ordnungsstrafen bis zu 1.000 M verhängen. Gegen Schiedssprüche der Bezirks-V. können die Beteiligten und ihre übergeordneten Organe beim Vors. des StV. Einspruch einlegen. Dieser hat ein Nachprüfungsverfahren anzuordnen, wenn der Schiedsspruch „den im sozialistischen Recht enthaltenen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik widerspricht und dem betroffenen Partner schwerwiegende Nachteile entstehen“. Gibt der Vors. dem Einspruch nicht statt, so hat er dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung schriftlich mitzuteilen. Der Vors. des Ministerrats kann den Vors. des StV. zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens anweisen. Außerdem können der Vors. des Landwirtschaftsrats, die Minister und die Staatssekretäre mit eigenem Geschäftsbereich sowie die Leiter zentraler gesellschaftlicher Organisationen innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim Vors. des StV. die Anordnung eines Nachprüfungsverfahrens verlangen, soweit durch die Entscheidung Betriebe und Einrichtungen ihrer Bereiche betroffen sind. Das Nachprüfungsverfahren kann der Vors. des StV. selbst oder eine von ihm eingesetzte Nachprüfungskommission ohne mündliche Verhandlung durchführen. In den Verfahren vor dem StV. können sich die Partner durch einen Rechtsanwalt, der Mitglied eines Anwaltskollegiums ist (Rechtsanwaltschaft), vertreten lassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 597–598 Staatliches Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsangehörigkeit

Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1959 (GBl. I, S. 83 u. 86) geregelt worden. Diese beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die…

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Potsdamer Abkommen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Demarkationslinie, Oder-Neiße-Linie, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1.~Abs.). Frankreich billigte am 4. 8. das PA. allgemein und bestätigte dies in 6 Noten am 7. 8. Es stimmte dabei aber vor allem folgendem nicht zu: Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“, Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands polit. Gestaltung nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland [S. 490]„innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die 4 Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. (Die Behandlung der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie im PA. wird in jenem Stichwort dargelegt.) Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen. Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ 111, A, 3, IV). Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: „Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck (wird bestimmt): I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechtes, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen“ (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird … gestattet werden“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen.“ Das PA. ist (wie Prof. Dr. Erich Kaufmann am 7. 12. 1954 vor dem Bundesverfassungsgericht hervorhob) ein Abkommen, das die drei bzw. vier Regierungen untereinander bindet. — Als solches bedurfte es keiner Ratifizierung durch die Parlamente der betr. Staaten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 489–490 Potsdam A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prager Christliche Friedenskonferenz

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Vereinbarung, die die USA, SU und Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz schlossen. Wurde maßgeblich wichtig für die Besatzungspolitik, Demarkationslinie, Oder-Neiße-Linie, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik. Die 3 Mächte vereinbarten im PA. eine Zusammenarbeit in der Weltpolitik und fixierten „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der…

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Staatsbürgerrechtsschutzgesetz (1969)

Siehe auch das Jahr 1975 Das „Gesetz zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) bedroht mit Gefängnis bis zu 5 Jahren — in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren — denjenigen, der „im Widerspruch zum Völkerrecht maßgeblich oder mit besonderer Aktivität daran mitwirkt, unter Zugrundelegung der Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik und der Ausdehnung der westdeutschen Gerichtshoheit Bürger der DDR wegen der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Staatsbürgerrechte zu verfolgen, zu ihrer Verfolgung aufzufordern oder die Verfolgung anzuordnen oder zu veranlassen“. Denselben Straftatbestand enthält in § 90 das neue Strafgesetzbuch. Das St. bleibt jedoch nach ausdrücklicher Vorschrift in § 1, Abs. 5 EGStGB trotzdem in Kraft. Dabei wurde aber darauf verzichtet, die auf Gefängnis- und Zuchthausstrafen lautenden Strafandrohungen an die einheitliche Freiheitsstrafe des neuen StGB anzupassen. Das läßt den Schluß zu, daß das St., ebenso wie das Friedensschutzgesetz nur symbolisch bestehen geblieben ist, während die Praxis mit § 90 StGB arbeiten wird. Das Gesetz sieht außerdem Schadensersatzregelungen für die „Geschädigten“ gegen die Bundesrepublik, West-Berlin sowie gegen deren Länder, Organe und gegen juristische oder natürliche Personen vor. Mit dem St. und dem gleichlautenden Straftatbestand in § 90 StGB wurden Strafbestimmungen geschaffen, die sich in erster Linie gegen Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte, Politiker und Journalisten der BRD und West-Berlins richten. Offensichtlich soll von der Strafdrohung eine gewisse lähmende Wirkung auf diesen Personenkreis ausgehen. Das erste Ermittlungsverfahren nach dem St. wurde gegen den Oberstaatsanwalt in Köln eingeleitet, weil dieser die Verlängerung von seit 1961 wegen Staatsgefährdung laufenden Fahndungsmaßnahmen gegen einen SED-Funktionär aus Zwickau verfügt hatte. Schon dieses Verfahren zeigt, daß das St. vordringlich dafür bestimmt ist, Sendboten des kommun. Regimes bei ihrer Agitation in der BRD Schützenhilfe zu leisten. Ob [S. 603]man sich wie im Fall des Friedensschutzgesetzes im wesentlichen auf die Androhung beschränken oder ob das St. tatsächlich in größerem Umfang Anwendung finden wird, bleibt abzuwarten. Eine andere Sanktion gegen Vertreter der „Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik“ stellt die nach der 4. Durchführungsbestimmung zum Paßgesetz mögliche Ausweisung dar. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 602–603 Staatsbürgerkunde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbürgerschaft

Siehe auch das Jahr 1975 Das „Gesetz zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) bedroht mit Gefängnis bis zu 5 Jahren — in schweren Fällen mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren — denjenigen, der „im Widerspruch zum Völkerrecht maßgeblich oder mit besonderer Aktivität daran mitwirkt, unter Zugrundelegung der Alleinvertretungsanmaßung der Bundesrepublik und der Ausdehnung der westdeutschen Gerichtshoheit…

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Rentnerreisen (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Am 9. 9. 1964 gab der Ministerrat bekannt, daß in Kürze für Rentner Reisen in die BRD und nach West-Berlin möglich sein werden. Damit ist erstmals seit Errichtung der Mauer und der darauffolgenden Drosselung des Interzonenverkehrs für eine bestimmte Personengruppe wieder die Möglichkeit zu Besuchsreisen in den Westen geschaffen worden. Insgesamt sind davon 3,1 Mill. Menschen (Frauen über 60 und Männer über 65 Jahre) von 17,0 Mill. Einwohnern betroffen. Jährlich wird eine Besuchsreise in die BRD oder nach West-Berlin mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens vier Wochen bewilligt. Bei Todesfall oder schwerer Erkrankung von Angehörigen kann eine weitere Reise genehmigt werden. Reiseantritt war ab 2. 11. 1964 möglich, Anträge wurden ab 21. 9. 1964 entgegengenommen. Wie behauptet wird, ist der Kreis der Rentner weniger der „Befragung durch westliche Kontaktstellen und Spionageorganisationen“ ausgesetzt. Offiziell werden die R. als Folge eines Gespräches zwischen Ulbricht und dem thüringischen Landesbischof Mitzenheim vom 18. 8. 1964 gesehen. Mitzenheim bezeichnete die Reiseerlaubnis für Rentner als „großzügige Vorleistung des Vertrauens und des guten Willens von unserer Regierung“. Der Ministerrat wertete sie als Ausdruck seiner Bereitschaft, „die durch die Politik der revanchistischen und militaristischen Kreise in Westdeutschland entstandenen Schwierigkeiten und Härten im Interesse der Bürger beider deutscher Staaten und Westberlins zu mildern“. Finanzielle Schwierigkeiten entstanden den Rentnern zunächst insofern, als die Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt bei Antritt der Reise in der „DDR“ gelöst werden mußten. Diese Forderung verstieß gegen ein Abkommen zwischen der Bundesbahn und der mitteldeutschen Reichsbahn, das auf Grund von Bestimmungen des Alliierten Kontrollrates zustande gekommen ist. Ab März 1965 wurden keine Rückfahrkarten mehr ausgegeben. Bei R. hat das Reisebüro der „DDR“ empfohlen, nur für die Rückfahrt ab „Grenzbahnhof der DDR“ bis zum Heimatort eine Rückfahrkarte zu lösen. Den Rentnern ist auf Grund der [S. 529]Devisenbestimmungen des SED-Regimes die Mitnahme von Zahlungsmitteln untersagt, mit Ausnahme eines Betrages von 100 M, der zur Bestreitung der ersten Ausgaben nach der Wiedereinreise dienen soll. Er wird bei der Ausreise registriert und muß bei der Wiedereinreise vorgewiesen werden. Den Rentnern wurde bisher drüben vor Antritt ihrer Reise nur ein Betrag von 5 M gegen 5 DM umgetauscht. Ab 1. 7. 1968 ist dieser Betrag auf 10 DM erhöht worden. Sie kommen daher so gut wie mittellos in die BRD und sind auf die Unterstützung von Freunden und Verwandten angewiesen. Trotz Fehlens einer Sonderregelung für R. empfiehlt es sich, bei der Mitnahme von Geschenken in die BRD das seit 1. 1. 1969 eingeführte „Zollgesetz der DDR“ zu beachten. Aus Bundesmitteln werden von den Betreuungsstellen der Städte und Landkreise für jeden Besucher eine Barbeihilfe in Höhe von 30 DM sowie eine weitere Unterstützung von 20 DM aus Landesmitteln gewährt. Vielerorts werden aus örtlichen Mitteln weitere Beträge in unterschiedlicher Höhe gezahlt. Außerdem erhalten die Rentner kostenlose Krankenhilfe im Falle einer Erkrankung während des Aufenthalts. Für die Kosten der Rückreise werden Gutscheine der Deutschen Bundesbahn ausgegeben. In der Zeit vom 1. 11. 1964 bis zum 31. 12. 1968 sind rd. 5,1 Mill. Rentner aus der „DDR“ und dem Berliner Sowjetsektor in den freien Teil Deutschlands gekommen. Davon entfallen rd. 470.000 Rentnerbesuche auf Berlin (West). Im Laufe des Jahres 1966 wurden 737.000 Rentnerbesuche, davon 327.000 in Berlin (West), gezählt. Während des Jahres 1967 sind 730.000 Rentnerbesuche, davon nur 140.000 in Berlin (West) ermittelt worden. Der Rückgang in Berlin wird mit einem Nachlassen der persönlichen Kontakte auf Grund der nicht zustandegekommenen Passierscheinverhandlungen begründet. Von den insgesamt zu Besuch kommenden Rentnern sind in der Zeit vom 1. 11. 1964 bis Ende 1965 rd. 3.600 nicht in die „DDR“ oder den Berliner Sowjetsektor zurückgekehrt. 1966 sind es 2.100 und 1967 1.600 gewesen. Nach Pressemeldungen beschwerten sich schon ab Januar 1965 mitteldeutsche Stellen über Behörden der BRD, weil an Rentner aus der „DDR“ „Personaldokumente“ für Reisen in das benachbarte westliche Ausland ausgegeben worden seien. Damit würden die Rentner zum Verstoß gegen das Paßwesen verleitet. Schließlich wurde sogar mit einem Abbruch der R. gedroht. Einige Monate später nutzte das Regime die gleiche Angelegenheit auf eigene Weise aus. Nach einem Beschluß des Staatsrates vom 15. 10. 1965 dürfen Einwohner der „DDR“ im Rentenalter jährlich bis zu vier Wochen in europäische Länder und bis zu drei Monaten in außereuropäische Länder reisen. Eine Reise in die BRD schließt jedoch eine Reise in das westliche Ausland im selben Jahr aus. Dieser Beschluß ist mit der Auflage verbunden, daß die „DDR“-Reisepässe durch NATO-Länder nicht „diskriminiert“ werden dürfen. Jedes westliche Konsulat in Berlin (West) kann jetzt Reiseanträge aus der „DDR“ entgegennehmen und nach Zustimmung des Allied Travel Board von sich aus entscheiden. Die Pässe der „DDR“ finden aber nach wie vor keine Anerkennung. Das Konsulat erteilt das Visum auf einem besonderen Formular. R. in das westliche Ausland dürfen jedoch nur unter Umgehung des Bundesgebietes einschl. West-Berlins unternommen werden. Trotzdem sind in der Zeit von Dezember 1965 bis Ende 1968 rd. 3.000 Anträge von DDR-Rentnern bei den in Frage kommenden ausländischen Konsulaten gestellt worden. Etwa die Hälfte aller Anträge bezog sich auf die Vereinigten Staaten und Großbritannien. Es sind jedoch noch keine Fälle bekanntgeworden, in denen auf Grund solcher Anträge die Reisen von Rentnern in das westliche Ausland genehmigt worden wären. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 528–529 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Reparationen

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Am 9. 9. 1964 gab der Ministerrat bekannt, daß in Kürze für Rentner Reisen in die BRD und nach West-Berlin möglich sein werden. Damit ist erstmals seit Errichtung der Mauer und der darauffolgenden Drosselung des Interzonenverkehrs für eine bestimmte Personengruppe wieder die Möglichkeit zu Besuchsreisen in den Westen geschaffen worden. Insgesamt sind davon 3,1 Mill. Menschen (Frauen über 60 und Männer über 65 Jahre) von 17,0 Mill. Einwohnern…

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Ministerium für Kultur (1969)

Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Jan. 1954 wurde unter Zusammenfassung von Funktionen, die bis dahin vor allem bei einigen Kommissionen gelegen hatten, das MfK. errichtet und mit Joh. R. Becher als Minister besetzt; sein Nachfolger, der bisherige Staatssekretär Abusch, wurde 1961 durch Bentzien, dieser Anfang 1966 im Zuge einer Kampagne gegen „alte und neue liberalistische und revisionistische Tendenzen“ durch Gysi ersetzt. Das MfK. hat, „ausgehend von der kulturellen Grundaufgabe, eine sozialistische Nationalkultur zu entwickeln, … unter anderem die Aufgabe, das Entstehen von Kunstwerken des sozialistischen Realismus zu fördern, die kulturelle Initiative und die eigenschöpferische Tätigkeit der Werktätigen zu entwickeln und zu fördern und durch die Lösung dieser Aufgaben auch alle humanistischen Kräfte in Westdeutschland zu unterstützen …“ (Statut des MfK. von 1963). Das MfK. gliedert sich u.a. in die Abt. örtliche Organe, Grundsatzfragen, Kulturelle Massenarbeit; Theater, Musik, Veranstaltungswesen; Bildende Kunst und Museen; Kulturelle Beziehungen zum Ausland. Die Buchproduktion und die Einrichtungen des allgem. öffentlichen Bibliothekswesens (Bibliotheken) werden seit Anfang 1963 durch die Hauptverwaltung Verlagswesen und Buchhandel, die Filmproduktion durch die Hauptverwaltung Film (innerhalb des MfK.) gesteuert. Die Leiter der Abteilungen und Hauptverwaltungen gehören ebenso wie der Minister und seine Stellvertreter (Horst ➝Brasch als Staatssekretär, Kurt Bork, Dr. Wilfried Maass, Robert Lehmann, Siegfried Wagner) der SED an. Beigegeben ist dem MfK. ein wissenschaftlich-künstlerischer Beirat, konstituiert am 5. 3. 1954. Nach einer Ankündigung Ulbrichts vom 25. 4. 1964 soll das MfK. weitere Beiräte für seine einzelnen Sparten erhalten. (Kulturelle Massenarbeit, Kulturpolitik, Literatur, Bildende Kunst, Verlagswesen, Buchhandel. Filmwesen, Museen, Musik, Theater) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 427 Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Leichtindustrie

Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Jan. 1954 wurde unter Zusammenfassung von Funktionen, die bis dahin vor allem bei einigen Kommissionen gelegen hatten, das MfK. errichtet und mit Joh. R. Becher als Minister besetzt; sein Nachfolger, der bisherige Staatssekretär Abusch, wurde 1961 durch Bentzien, dieser Anfang 1966 im Zuge einer Kampagne gegen „alte und neue…

DDR A-Z 1969

Betriebskollektivvertrag (1969)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 [S. 104]Der B. wird in § 13 des Gesetzbuches der Arbeit erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“. Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten Verpflichtungen des Betriebsleiters, der BGL, der Belegschaft insgesamt oder von Gruppen der Belegschaft (Abt., Meisterbereich, Brigade, Aktiv). Sie sind somit des arbeitsrechtlichen Charakters entkleidet. Die Verpflichtungen beziehen sich vor allem auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einführung von TAN, die Veranstaltung von Wettbewerben (sozialistischer ➝Wettbewerb), Senkung der Selbstkosten, Festigung der Arbeitsdisziplin und Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik. Der Inhalt der B. richtet sich nach den Betriebsplänen. Er stellt eine vertragliche Beziehung zwischen den genannten Partnern dar, die in Konkretisierung des Betriebsplanes die verschiedensten Seiten der technisch-technologischen, ökonomischen und ideologischen Entwicklung des Betriebes und seiner Kollektive erfaßt“ („Arbeitsrecht der DDR“, Ostberlin, 1968, S. 83). In den B. ist „die generelle Orientierung für die Organisierung, Führung und Auswertung des sozialistischen Wettbewerbs, die betrieblichen Grundsätze und Maßnahmen zur ökonomisch wirksamen Gestaltung des Lohnes (Lohnpolitik) und für die Bildung und Verwendung der Mittel des Betriebsprämienfonds (Betriebsprämienordnung), die Urlaubsvereinbarung (Urlaub), die Liste der Arbeitserschwernisse (Erschwerniszuschläge), die Qualifizierungsmaßnahmen für die Werktätigen (Qualifizierung), die sich insbesondere aus der komplexen sozialistischen Rationalisierung ergeben, sowie der Frauen- und Jugendförderungsplan (Frauen, Jugend) aufzunehmen“ (§ 13, Abs. 2 GBA). Die B. bilden einen Teil der Produktionspropaganda. Die Erfüllung der B. wird kontrolliert durch periodische (meist vierteljährliche) Rechenschaftslegungen. In den Abt. großer VEB können Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. In den staatlichen Organen und Einrichtungen (Staatsapparat) können ebenfalls Kollektivverträge abgeschlossen werden. Für die Privatbetriebe bestehen Betriebsvereinbarungen. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 104 Betriebskampfgruppen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsleiter

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 1985 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 [S. 104]Der B. wird in § 13 des Gesetzbuches der Arbeit erläutert als „Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung zur allseitigen Erfüllung der Betriebspläne“. Die B. sind alljährlich in den VEB abzuschließen. Sie enthalten…

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Staatshaushalt (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der Sowjetzone wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der „DDR“ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den Haushalt des sowjet. Sektors von Berlin), innerhalb dieser Haushalte — nach dem Bruttoprinzip — auch die Haushalte sämtlicher öffentlicher Einrichtungen (z. B. Schulen, Universitäten, Rundfunk, Fernsehen, Krankenhäuser, Kindergärten) sowie — nach dem Nettoprinzip — die Finanzpläne der VEW und schließlich den Haushalt der Sozialversicherung. Der St. der „DDR“ ist also mit denen westlicher Länder nicht zu vergleichen. Die Aufstellung der St.-Pläne erfolgt entsprechend den Zielen und Direktiven der politischen Führung (SED) durch das Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission und unter Mitwirkung der örtlichen Verwaltungsorgane, deren Interessen jedoch von keiner ausschlaggebenden Bedeutung sind. Der St.-Plan wird dann vom Ministerrat bestätigt und von der Volkskammer angenommen. Der St.-Plan ist der „Finanzplan des Staates“. Die Grundlage der St.-Pläne sind die Volkswirtschaftspläne. Durch den St. erfolgt die Finanzierung der im Volkswirtschaftsplan festgelegten Aufgaben sowie die Kontrolle der Planverwirklichung. Einnahmen des St. sind das sog. „Reineinkommen des Staates“ (Produktions- und Dienstleistungsabgabe, Produktionsfondsabgabe, Gewinnabführung der VEW; [S. 604]Gewinnverwendungsfonds), Steuern und sonstige Einnahmen sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Einnahmen der örtlichen Haushalte sind z. T. eigene Steuereinnahmen und Anteile an den Einnahmen übergeordneter Gebietskörperschaften. (Finanzausgleich) Die Hauptaufgabe des St. ist — durch eine entsprechende Einnahmen- und Ausgabenpolitik — die Umverteilung des Sozialproduktes mit dem Ziel, die politische Macht der SED zu festigen und die Volkswirtschaft ihren Vorstellungen entsprechend auf- und auszubauen (Investitionen). Die gesetzlichen Grundlagen des Haushaltswesens sind verschiedene Artikel der Verfassung, das „Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR“ von 1954 (GBl. 1954, Nr. 23) und die hierzu ergangenen Bestimmungen. Der St.-Plan Ist nach Verabschiedung durch die Volkskammer Gesetz. Die Kassenführung des St. obliegt der Staatsbank. Die Haushalte sind Geheimsache. Die veröffentlichten Globaldarstellungen erlauben keinen detaillierten Einblick in die Struktur der Einnahmen und Ausgaben. (Wirtschaft) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 603–604 Staatsgrenze West A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatslehre

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Haushaltswirtschaft der Sowjetzone wurde nach 1945 zunächst durch Befehle der SMAD und die Gesetze des Kontrollrats geregelt. Seit 1. 1. 1951 (Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950) ist das Haushaltswesen umgestaltet: Der St. der „DDR“ umfaßt den Haushalt der Republik, die Haushalte aller Gebietskörperschaften (Bezirke, Kreise, Gemeinden, seit 1953 auch den…

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Potsdam (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Westteil von Brandenburg unter Austausch sachsen-anhaltischer Gebietsteile: 12.568 qkm, (1967) 1.134.388 Einwohner (1950: 1.221.698). 2 Stadtkreise: Brandenburg, Potsdam; 15 Landkreise: Belzig, Brandenburg, Gransee, Jüterbog, Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Pritzwalk, Rathenow, Wittstock, Zossen. Vorsitzender des Rates des Bezirkes Pucherl (SSD). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: W. ➝Wittig. Der Bezirk hat vornehmlich landwirtschaftliche Bedeutung, doch bestehen in einigen Zentren wichtige Industrien: in Brandenburg ein Stahl- und Walzwerk, in und um Rathenow optische Werke. In Brandenburg und den Randgebieten von Berlin befinden sich Fahrzeugwerke, Lokomotiv- und Schwermaschinenbaubetriebe, ferner in Hennigsdorf ein Stahl- und Walzwerk, in Oranienburg ein Kaltwalzwerk. 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk P., Bezirksstadt, Kreisstadt, zwischen Havelseen am Zusammenfluß von Havel u. Nuthe, mit (1967) 110.617 Einwohnern (1950: 118.180) größte Stadt Brandenburgs; ehem. neben Berlin Residenz der Hohenzollern, bis 1952 Landeshauptstadt (Brandenburg), mit zahlreichen geschichtlichen Bauten im klassisch gemäßigten Barock (im 2. Weltkrieg stark zerstört: Stadtschloß, 1745 bis 1751 umgebaut, nach Kriegsschäden 1960 völlig abgerissen), Garnisonkirche (1731 bis 1735, mit Gruft Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs d. Gr., nach Kriegsschäden 1968 gesprengt), Neues Palais (1763 bis 1769), Park und Schloß Sanssouci; mit den DEFA-Studios in P.-Babelsberg Mittelpunkt der Filmproduktion, chemisch-pharmazeutische Industrie und Lokomotivwerke „Karl Marx“; Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften „Walter Ulbricht“ (seit 1952/53), Pädagogische Hochschule, Hochschule für Filmkunst (seit 1954), Institut für Agrarökonomie, Institut für Archivwissenschaft, Brandenburgische Landes- und Hochschulbibliothek, Theater („Hans-Otto-Theater“), Forschungsstelle für Ur- und Frühgeschichte, Sternwarte, meteorologisches, geodätisches und astrophysikalisches Observatorium; Sitz des ev. Bibelwerkes. — Im Schloß Cecilienhof bei P. tagte vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 die Potsdamer Konferenz, die zum Potsdamer Abkommen führte. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 489 Postzensur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Potsdamer Abkommen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Westteil von Brandenburg unter Austausch sachsen-anhaltischer Gebietsteile: 12.568 qkm, (1967) 1.134.388 Einwohner (1950: 1.221.698). 2 Stadtkreise: Brandenburg, Potsdam; 15 Landkreise: Belzig, Brandenburg, Gransee, Jüterbog, Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Potsdam, Pritzwalk, Rathenow, Wittstock, Zossen.…