DDR A-Z 1969
Staatslehre (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Staatsrecht und Staatspraxis werden von der marxistisch-leninistischen St. bestimmt. Diese ist eine Machtlehre. Was sie interessiert, ist nicht so sehr die rechtliche Regelung der Verfassungsordnung, sondern, wer reale Macht über die Menschen ausübt. Die marxistisch-leninistische St. findet ihr Vorverständnis im Marxismus-Leninismus. Danach ist der Staat in erster Linie Ausdruck der Klassenherrschaft. Im „kapitalistischen Staat“ übe die Klasse der Kapitalisten, gegebenenfalls im Bündnis mit den Großgrundbesitzern, die politische Macht aus. Die anderen Klassen und Schichten, die Kleinbürger, kleinen und mittleren Bauern und vor allem die Arbeiterklasse, seien der politischen Macht der Kapitalisten und Großgrundbesitzer unterworfen. Bürgerlich-demokratische Verfassungen verschleierten indessen die wahren Machtverhältnisse. Zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit bestände im „kapitalistischen Staat“ ein Gegensatz. Gegen den „kapitalistischen Staat“ müsse sich die Arbeiterklasse unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei wenden, um über seinen Sturz zur Umgestaltung der politischen, ökonomischen und sozialen Verhältnisse zu gelangen. Dabei habe die Arbeiterklasse sich um ein Bündnis mit den anderen unterdrückten Klassen und Schichten zu bemühen. Sei der „kapitalistische Staat“ gestürzt und habe die Arbeiterklasse unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei und im Bündnis mit den anderen zuvor unterdrückten Klassen und Schichten die Macht erobert, so baue sie einen sozialistischen Staat auf. Dieser wird gekennzeichnet durch a) die führende Rolle der Arbeiterklasse mit der marxistisch-leninistischen Partei als Avantgarde (Suprematie der Partei), b) das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, c) die Planung und Leitung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung unter Führung der Partei auf der Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse. Der sozialistische Staat ist auf dem Prinzip der Gewaltenkonzentration aufgebaut, da das Prinzip der Gewaltenteilung mit dem Prinzip der Volkssouveränität, die als Souveränität des werktätigen Volkes unter Führung der Arbeiterklasse mit der marxistisch-leninistischen Partei als Avantgarde aufgefaßt wird, im Widerspruch stehe. Der Organisationsgrundsatz des sozialistischen Staates ist das Prinzip des demokratischen Zentralismus. Der Staat werde nunmehr im Gegensatz zum „kapitalistischen Staat“, der ein Hemmnis für die Weiterentwicklung sei, ein Instrument des Fortschritts. Die Verfassung eines sozialistischen Staates baut sich auf den genannten Grundsätzen auf (Strukturelemente und -prinzipien). Da im sozialistischen Staat die antagonistischen Klassen der Kapitalisten und Großgrundbesitzer ausgeschaltet seien und die anderen Klassen (Kleinbürger, werktätige Bauern) und die Intelligenz der Führung der Arbeiterklasse folgten, wird in der neueren marxistisch-leninistischen St. der sozialistische Staat als Volksstaat aufgefaßt, der jedoch seinen Charakter als Instrument zur Weiterentwicklung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nicht verliert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 604 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsmachtSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Staatsrecht und Staatspraxis werden von der marxistisch-leninistischen St. bestimmt. Diese ist eine Machtlehre. Was sie interessiert, ist nicht so sehr die rechtliche Regelung der Verfassungsordnung, sondern, wer reale Macht über die Menschen ausübt. Die marxistisch-leninistische St. findet ihr Vorverständnis im Marxismus-Leninismus. Danach ist der Staat in erster Linie Ausdruck der Klassenherrschaft. Im „kapitalistischen Staat“ übe die Klasse der…
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Atheismus (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach der kommun. Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Die Religion ist das Opium des Volkes — dieser Ausspruch von Marx ist der Eckpfeiler der ganzen Weltanschauung des Marxismus in der Religionsfrage. Der Marxismus betrachtet alle heutigen Religionen und Kirchen, alle und jegliche religiösen Organisationen stets als Organe der bürgerlichen Reaktion, die dem Schutz der Ausbreitung und der Umnebelung der Arbeiterklasse dienen.“ Dieser Ausspruch von Lenin („Das Verhältnis der Arbeiterpartei zur Religion“) ist charakteristisch für das grundlegende Ziel des Kommunismus, alle Religionen zu vernichten. Die Religionen seien ein Werkzeug der ausbeutenden Klasse. Kein Arbeiter oder Bauer könne Interesse daran haben, sein materielles Los auf dieser Welt zu verbessern, wenn er einen religiösen Glauben habe. An Stelle einer religiösen Vorstellung setzt der Kommunismus ein pseudo-religiöses Glaubenssystem, ein kommun. Glaubensbekenntnis, dessen Grundlage die klassischen Schriften von Marx, Engels, Lenin und Stalin sind und dessen „Kirche“ der Parteiapparat mit seinen Funktionären ist. Von seinen Anhängern fordert er unter Androhung des Parteiausschlusses mit allen seinen Folgen fanatischen Gehorsam. Auch wenn sich bestimmte Perioden taktisch begründeter „Duldsamkeit“ gegenüber religiösen Gemeinschaften abzeichnen, hat sich die Grundeinstellung bis zur Gegenwart nicht geändert. Der kommun. Ä. hat seine Wurzeln in der philosophischen Auffassung des Dialektischen und Historischen Materialismus und fand seine erste taktische Anwendung durch Lenin und Stalin in der SU. In der „DDR“ wird der A. vorwiegend von der Urania propagiert. Seit Dez. 1963 besteht an der Universität Jena ein Lehrstuhl für wissenschaftlichen A., dessen „Aufgabe es sein wird, nachzuweisen, daß die Naturwissenschaft zu materialistisch-atheistischen Konsequenzen führt, die keinen Raum für eine Gottesherrschaft lassen“. Im Mai 1964 wurde am Institut für Philosophie der TU Dresden ein Arbeitskreis „Wissenschaftlicher A.“ gebildet, der sich „aus dem Blickwinkel der Technik-Wissenschaften mit religiösen Technik-Deutungen auseinandersetzen muß“. 1965 wurde ein „Internationales Kolloquium über Religionssoziologie der sozialistischen Länder“ eingerichtet. (Kirchensteuer, Kirchenpolitik) Literaturangaben Adolph, Walter: Atheismus am Steuer. Berlin 1956, Morus-Verlag. 103 S. Galter, Alberto: Das Rotbuch der verfolgten Kirche. Recklinghausen 1957, Paulus-Verlag. 500 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Koch, Hans-Gerhard: Die Abschaffung Gottes — der materialistische Atheismus … Stuttgart 1961, Quell-Verlag. 291 S. Koch, Hans-Gerhard: Neue Erde ohne Himmel — Der Kampf des Atheismus gegen das Christentum in der „DDR“… Stuttgart 1963, Quell-Verlag. 591 S. Shuster, George N.: Religion hinter dem Eisernen Vorhang (übers. a. d. Amerik.). Würzburg 1954, Marienburg Verlag. 288 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 54 Ästhetik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtomenergieSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach der kommun. Lehre ist jede Religion eine Verkörperung von Aberglauben, der geeignet sei, jeden Fortschritt im Sinne des Kommunismus aufzuhalten. „Die Religion ist das Opium des Volkes — dieser Ausspruch von Marx ist der Eckpfeiler der ganzen Weltanschauung des Marxismus in der Religionsfrage. Der Marxismus betrachtet alle heutigen Religionen und Kirchen, alle und jegliche religiösen Organisationen stets als Organe der…
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Patenschaftsverträge (1969)
Siehe auch: Patenschaftsvertrag: 1956 1958 1959 Patenschaftsverträge: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auch Freundschaftsverträge genannt. Abmachungen, nach denen Patenschaften verwirklicht werden. Zum politischen Zweck der P. erklärte „Die Tribüne“ (des FDGB) am 28. 12. 1955, sie sollten „bei den Werktätigen das Verständnis für die pädagogischen Aufgaben verstärken, die politisch-ideologische und fachliche Erziehungsarbeit der Schule unterstützen sowie die Verbindung der Lehrer mit der Arbeiterklasse festigen“. Meist (so seit 1955 im P. zwischen VEB Reifenwerk und Grundschule Fürstenwalde-Süd) verpflichtete der P. den Betrieb: 1. einen ständigen Vertreter in den Elternbeirat und in den Pädagogischen Rat der Schule zu entsenden; 2. der Schule Pionierleiter, Werkunterrichts-Anleiter u. Ausbilder für die GST zu stellen; 3. politische Vorträge halten zu lassen; 4. Geld und Sachleistungen zu erbringen. Dagegen verpflichtet der P. die Schule: 1. zur Rechenschaftslegung über die Schulleistung: in jedem Schuljahresdrittel vor der Belegschaft des Betriebes; 2. zur Abhaltung von Eltern-Seminaren; 3. zur Heranziehung der Betriebsleitung und der BGL bei Jugendweihe, Berufsberatung und für sozialistische ➝Wettbewerbe. — die P. mit LPG setzen andere Aufgaben, vor allem sollen die Schüler auf dem Lande Arbeitseinsätze leisten, und die Schule soll für Landwirtschaftsberufe werben. [S. 466]Seit Herbst 1959 (Erziehungs- und Bildungswesen, Teil 3) wurde das Netz der P. und ihre Überwachung verdichtet. Es wurden (lt. „Jahrb. d. DDR 1959“, S. 69) über 60.000 P. zwischen VEB und Schulen „zur Verbesserung des polytechnischen Unterrichts geschlossen“. Auch einzelne Brigaden sollen Patenschaften über Klassen und Pioniergruppen übernehmen. P. heißt oft auch die vertragliche Grundlage des „freiwilligen“ Arbeitseinsatzes von Angehörigen der VEB, der Parteiorganisationen, der Deutschen Volkspolizei sowie der Schulen und Hochschulen in der Landwirtschaft. P. dienen dem Ausgleich des Arbeitskräftemangels, vor allem in den Spitzenzeiten (Pflege- und Erntearbeiten) auf den VEG und LPG, sowie der Festigung des „Bündnisses der Arbeiter- und Bauernklasse“. Ein P. der Buna-Werke mit der Oberschule Bad Lauchstädt (nahe Merseburg) soll den Leitern, Ingenieuren und Meistern der Werke ermöglichen, die Berufswahl der Schüler zu beeinflussen. Demgemäß werden die Schüler in Arbeitsgemeinschaften mit diesbezügl. Berufen vertraut gemacht. Vor allem werden auch die Truppenteile der Nationalen Volksarmee und der Polizeitruppen von dem Netz der P. erfaßt. Die SED ist bemüht, auch hier P. zu gründen und zu beleben. Im Rahmen solch eines P., z. B. zwischen einem Stahlwerk und einem Regiment, werden Delegierte und Schulungsreferenten ausgetauscht, Rekruten betreut, Besichtigungen veranstaltet. Ferner wird für längere Wehrdienst-Leistung in dem betr. Truppenteil geworben, treten Spielgruppen auf. Auch Gliederungen der FDJ und anderer Massenorganisationen werden dazu gebracht, einen P. mit je einer Einheit der Volksarmee zu vereinbaren. Seit Mitte 1959 wurden auch Hochschulen, Fakultäten und Institute stärker angewiesen, mit Betrieben, LPG und Truppenteilen P. zu schließen: So die Univ. Ostberlin mit 7 Elektrogroßbetrieben Ostberlins, die landwirtschaftl. Fakultät der Univ. Halle mit den LPG des MTS-Bereichs Wallwitz. Seit 1963 werden auch P. mit Universitäten Ungarns u.a. kommun. Satellitenstaaten organisiert; seit 1965 werden P. auch mit jugoslaw. Universitäten abgeschlossen. Mitte 1965 kam es zu einem P. zwischen der Univ. Jena und der Militärakademie „Friedrich Engels“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 465–466 Patenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatentanwälteSiehe auch: Patenschaftsvertrag: 1956 1958 1959 Patenschaftsverträge: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auch Freundschaftsverträge genannt. Abmachungen, nach denen Patenschaften verwirklicht werden. Zum politischen Zweck der P. erklärte „Die Tribüne“ (des FDGB) am 28. 12. 1955, sie sollten „bei den Werktätigen das Verständnis für die pädagogischen Aufgaben verstärken, die politisch-ideologische und fachliche Erziehungsarbeit der Schule unterstützen sowie die Verbindung der…
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Warschauer Beistandspakt (1969)
Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten in Europa gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei allein hervorgerufen durch Angriffsvorbereitungen des NATO-Blocks und die (am 5. 5. 1955 besiegelte) Einfügung der BRD in die NATO. In Wirklichkeit aber ergänzt der WB. nur: 1. die Beistandspakte, die die SU 1943 mit der Tschechoslowakei, 1945 mit Polen und 1948 mit Rumänien, Ungarn und Bulgarien schloß; 2. einige Beistandsverträge zwischen den Satelliten (1947–1948). Und tatsächlich ist die NATO nur eine Verteidigungsorganisation, die durch die gewaltsame Außenpolitik der von Stalin geprägten und geführten SU verursacht worden war. (Hier sind vor allem zu nennen: die Sowjetisierung der Länder Ost- und Südosteuropas, die Blockade West-Berlins, die Unterstützung der griechischen KP im Bürgerkrieg und Nordkoreas.) Wesentlich ist, daß der WB. die milit. und polit. Vorherrschaft der SU über die europäischen „Volksdemokratien“ beträchtlich verstärkt. Die §§ 3 und 4 sehen gegenseitige „Konsultation“ bei drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Dafür besteht (lt. § 6) der „Politische Beratende Ausschuß“. Seit Jan. 1956 hat dieser an sich nichtständige Ausschuß zwei Hilfsorgane: eine „Ständige Kommission“ und ein „Vereintes Sekretariat“. Der WB. trat mit Hinterlegung aller Ratifizierungsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft. Erst am 28. 1. 1956 wurde die „DDR“ als Militärverbündeter des WB. voll anerkannt; denn ihre Streitkräfte waren bis zum 18. 1. 1956 nur als Kasernierte Volkspolizei aufgetreten. Nun aber brachte die „DDR“ ihre gesamte Nationale Volksarmee in den WB. ein. Nach den nichtdeutschen Textfassungen des § 4, Abs. 1 des WB. bestimmt „jeder Teilnehmerstaat des Vertrages“ die Art, in der er im Bündnisfall „sofortigen Beistand individuell und in Vereinbarung mit den anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages mit allen Mitteln, die ihm erforderlich scheinen“, leistet. Der deutsche, für die „DDR“ maßgebende Text des WB. lautet „… mit allen Mitteln, die ihnen erforderlich scheinen“. Dieser Unterschied zeigt, daß die „DDR“ schon formell mindere Rechte hat, da nur sie dem Willen der anderen Mitgl. des WB. unterliegt. Seit 28. 6. 1956 hat der Minister für Nationale Verteidigung der „DDR“ die Stellung eines der Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des WB. (Militärpolitik) Unter der Bezeichnung „Vereintes Kommando“ hat (lt. § 5) der WB. ein eigenes zentrales Oberkommando für jene Teile der Streitkräfte der Teilnehmerstaaten, die dem WB. zur Verfügung gestellt sind; denn nur die Streitkräfte der „DDR“ gehören als ganze den „Vereinigten Streitkräften“ des WB. an. Sitz: Moskau. An der Spitze des „Vereinten Kommandos“ wirkt ein Oberbefehlshaber, den ein Stab der „Vereinten Streitkräfte“ unterstützt. Seine 8 Stellv. sind Verteidigungsminister oder andere Generale der Mitgliedstaaten. Seit Jan. 1956 ist die Stelle des Oberbefehlshabers stets von einem Sowjetgeneral besetzt. Oberbefehlshaber ist seit 7. 7. 1967 Marschall Iwan I. Jakubowski. (Vorgänger: Marschall Iwan St. Konjew bis 22. 7. 1960; danach Marschall Andrej A. Gretschko.) Er ist zugleich einer der Stellv. des Verteidigungsmin. der SU. Die milit. Stärke des WB. ist, verglichen mit jener der NATO, unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der NATO-Staaten, sehr beträchtlich. Dieses machtpolit. Gewicht des WB. nahm in den letzten Jahren wesentlich zu. Seit 1963 erhielten die Armeen des WB. stärkere Panzer, Geschütze und Flugzeuge, großenteils Modelle, die auch die Sowjetarmee besitzt. Die Bewaffnung und die Kaliber der Armeen des WB. sind fast völlig vereinheitlicht worden. Dennoch erhielten die „verbündeten“ Satelliten der SU weder strategische Bombenflugzeuge noch strategische Raketen. Ebenso behielt die SU die Atomwaffen und die Atomsprengköpfe für die leichten Raketen, die die anderen Mitglieder des WB. besitzen dürfen. Auch wurde die gesamte Luftverteidigung der Mitgliedstaaten mit jener der SU eng verbunden und ihr unterstellt. Die militärische Schlagkraft des WB. wurde noch dadurch vergrößert, daß die Aufmarscheisenbahnen und -straßen, Nachschublinien und Erdöl-Röhrenleitungen zwischen der SU und den Satellitenstaaten in den letzten Jahren sehr verbessert wurden. Viel stärker als bisher ist die SU in der Lage, Großverbände über weite Entfernungen schnell durch die Luft zu befördern. — Die Einsetzbarkeit des WB. wurde erprobt und erhöht in den gemeinsamen Manövern (Quartett 1963 und Oktobersturm 1965 in Mitteldeutschland; dreiseitige Manöver 1964 in Bulgarien; Moldau 1966 in der Tschechoslowakei). Die Hebung der militärischen Schlagkraft und des Rüstungsstandes der NVA führte 1965 zu ihrer Einfügung in die „1. Strategische Staffel“ des WB., in die Gruppierung von Kräften, die für eine offensive Mitwirkung an einer bewaffneten Auseinandersetzung bestimmt sind. Im Juni 1967 fanden in Mecklenburg, Pommern und Nordpolen mehrstufige Übungen von Armee-, Armeekorps- und Divisionsstäben statt, an denen die Armeen der SU, Polens und der „DDR“ beteiligt waren. An der Kommandostabs-Übung „Böhmerwald“ (Sumava) vom 20. 6.–11. 7. 1968 waren die Armeen der SU, Polens, der CS SR, der „DDR“ und Ungarns beteiligt. Diese große Rahmenübung gehörte zu der Vorbereitung des Handstreiches gegen die ČSSR. Diesem Vorbereitungszweck dienten vom 29. 7. bis etwa 10. 8. 1968 ebenfalls die „Nachschub-Manöver“ von Truppen der SU, Polens und der „DDR“ auf polnischem, polnisch besetztem und mitteldeutschem [S. 701]Gebiet und die Übungen von Nachrichtentruppen der SU, Polens und der „DDR“, die seit 11. 8. 1968 in der Westukraine und im Süden Polens, in Schlesien und im Süden der „DDR“ abgehalten wurden. Diese Nachrichtenübung leitete am 21. 8. 1967 unmittelbar in die Besetzung der ČSSR über, an der alle Armeen des Warschauer Pakt-Blockes mitwirkten, außer denen Rumäniens und der ČSSR. Die Besetzungsoperation vom 21. 8. 1968 bewies wiederum das gefährliche Gewicht der Kerngruppe des Paktblockes. Fast unbemerkt vollzog sich vom 11. bis 19. 7. 1968 das große Seemanöver „Nord“ (= Sewer) in der Ost- und Nordsee, im Nordatlantik und im Nördlichen Eismeer. Außer der Sowjetmarine nahmen die Seestreitkräfte Polens und der „DDR“ teil. Dieses Großmanöver, das als Kommando-Stabsübung bezeichnet wurde, war mit Landungsübungen und Luftoperationen verbunden. Die Streitkräfte Albaniens stehen seit der Verschärfung des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes (1962) dem WB. nicht mehr zur Verfügung. Am 13. 9. 1968 trat Albanien aus dem WB. aus. Doch schmälert der Ausfall dieser nur geringfügigen Kräfte nicht das Gewicht des WB. Die Operativplanung des Oberkommandos des WB. zielt darauf ab, kriegerische Lösungen durch angriffsweise Maßnahmen schnell zu erreichen. Wie das Manöver 1965 zeigte, will der WB. auch kommun. und sympathisierende Partisanenkräfte einsetzen. Die zweiseitigen Beistandspakte, die formell unabhängig vom WB. seit 1964 die meisten Mitgliedstaaten des WB. untereinander abgeschlossen haben, so z. B. auch die „DDR“ mit der SU, Polen, Tschechoslowakei, Ungarn und Bulgarien (Außenpolitik, Teil 3), ergänzen den WB. Sie würden auch bei etwaiger Auflösung des WB. sein Weiterwirken sichern. Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 700–701 Warnemünde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WartburgSiehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten in Europa gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei…
DDR A-Z 1969
Infiltration (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die kommun. Taktik, auf verhüllte Weise Personen, Propaganda, Agitation und Gerüchte einzuschleusen. Die I. soll die nichtkommun. Einrichtungen, Organisationen und Gedanken nicht zerstören, sondern beeinflussen und verändern. Die nichtkommun. Kräfte sollen zur Duldung oder gar Unterstützung der kommun. Zielsetzung gebracht werden. Durch I. soll eine innere Zersetzung der bestehenden Ordnung der nichtkommun. Länder bewirkt werden. Zugleich soll eine wirksame Abwehr gegen den Kommunismus untergraben werden. Anders als laute, offene Propaganda ist sie gefährlich durch ihre unmerkliche, auf die Dauer zersetzende Wirkung. Das Ziel der vielfältigen I.-Methoden sind alle Personenkreise, bei denen Unzufriedenheit mit den parlamentarisch-demokratischen Einrichtungen oder Ablehnung bewaffneter Verteidigung (Pazifismus) angenommen wird. Während durch personelle I. kommun. Vertrauensleute in wichtige Stellungen des gesamten öffentlichen Lebens eingeschleust werden sollen, will die geistige I. durch Ausstreuen von Zwecknachrichten im Westen ein Gefühl der Unsicherheit und Schwäche verbreiten. Zugleich will sie durch Verbreiten kommun. Vorschläge zur Außen- und Innenpolitik den Verteidigungswillen gegen den Kommunismus lähmen. 1. Tarnorganisationen Ein weitverbreitetes Instrument der I. sind Tarnorganisationen, d.h. Organisationen unter kommun. Leitung, die bes. außerhalb des kommun. Machtbereiches nichtkommun. und politisch unentschiedene Kreise beeinflussen, kommun. Gedanken verbreiten und Aktionen gegen die gesellschaftliche und politische Ordnung der freien Welt vorbereiten. T. arbeiten oft mit scheinbar harmlosen Aushängeschildern wie „gesamtdeutsche Gespräche“, „Friedensaktionen“, „Kampf dem Atomtod“, „Krankenhäuser statt Kasernen“. Es gibt T. im Weltmaßstab mit Mitgliederzahlen, die z. T. in die Millionen gehen: WGB, WBDJ, Weltfriedensbewegung, Intern. Demokr. Frauen-Föderation, Intern. Studentenbund, Weltbund Intern. Lehrerverbände (FISE). Unter den übrigen T. sind besonders wichtig: Weltbund der Widerstandskämpfer (FIR), Weltföd. der Wissenschaftler, Intern. Verband Demokr. Juristen (Vereinigung Demokr. Juristen Deutschlands), Intern. Rundfunk-Org. Neben intern, und die BRD umfassenden T. gibt es kleine, z. T. örtliche T., die als „Aktionsausschüsse, Kreise, Komitees“ o. ä. auftreten. Sie passen sich örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten an und sind in der Lage, Mißstimmungen auch kleinerer Personengruppen auszunutzen. Die T. in der BRD werden gesteuert von der zuständigen Abt. des ZK der SED und des BV des FDGB (Infiltration). Als Hintermänner und zum Teil zugleich als Leiter der T. wirken auch eingeschleuste Agenten und Funktionäre der verbotenen KPD. Zeitweise gab es Hunderte von T., doch viele bestehen nicht mehr. Sobald sie als Werkzeuge des Kommunismus entlarvt sind, stellen sie ihre Tätigkeit ein, um unter anderem Namen ihre Arbeit wiederaufzunehmen. Wichtig waren bzw. sind folgende T.: Friedenskomitee der Bundesrepublik; Demokratischer Kulturbund Deutschlands; Gesamtdeutscher Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft; Zentralrat zum Schutz der demokratischen Rechte und zur Verteidigung junger Patrioten; Westdeutscher Flüchtlingskongreß. Eine wichtige Rolle spielen seit etwa 1965 Atomtod-Clubs, die von der FDJ (einschließlich der verbotenen FDJ der BRD) gelenkt werden; ferner die ähnlich gesteuerten Festival-Clubs. Hierzu zählen auch „Jugendkreise“ und „Clubs für internat. Jugendbewegung“ u.ä. Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen Auskunft bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden einzuholen. 2. Organisation In Westdeutschland stützt die SED ihre I.-Tätigkeit hauptsächlich 1. auf die seit 1955 verbotene, aber widergesetzlich arbeitende KPD; und 2. auf die kommun. Tarnorganisationen. Gemäß der Deutschlandplanung der SED (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik) wirken für die I. geeignete Stellen des Parteiapparates und des Staatsapparates der „DDR“ (s. Tafel). Die „Kommission für nationale Arbeit“ [S. 287]beim Politbüro der SED gibt die Richtlinien für die gesamte I. und entscheidet auch über wichtige Einzelfragen. Die Kommission leiten Walter ➝Ulbricht, Hermann ➝Matern und Albert ➝Norden. Eine Stufe tiefer liegt die unmittelbare Anleitung der I. bei der „Westabt.“ des ZK der SED, seit 1967 unter Heinz Geggel. (Vorher hieß sie: Westkommission; Abt. für gesamtdeutsche Arbeit; Arbeitsbüro; Abt. für Westarbeit, Abt. 62.) Nur die I. auf kulturell-wissenschaftlichem Gebiet übt der Sektor „Westarbeit“ der Abt. Kultur des ZK aus. Die „Abt. 62“ steuert I.-Maßnahmen und Veröffentlichungen, die der ganzen BRD gelten. Auch leitet und überprüft sie die Organe, welche Teilaufgaben der I. durchführen: a) Zentralstellen der oben genannten Staatsorgane und Organisationen, b) die „Kommissionen für nationale Arbeit“ bei den 15 Bezirksleitungen der SED (s. Tafel oben). — Ein, zuweilen zwei Bezirke der SED bearbeiten ein Land oder wichtige Landesteile der BRD. (Diese Zuordnung, die teilw. auch auf Kreisebene stattfindet, ist eine Form der Patenschaften.) 3. Verbreitungsmittel Wichtige Werkzeuge der I. sind Instrukteure, die in die BRD einreisen oder einsickern. Sie haben die in den Tarnorganisationen und dem illegalen KPD-Apparat tätigen Funktionäre anzuleiten und zu überwachen, sie haben die Geldmittel zu überbringen. Immer wieder werden politisch zuverlässige und besonders überprüfte Abordnungen in die BRD entsandt, die vor allem in Betrieben, Hochschulen, Gewerkschaften, öffentlichen Ämtern sowie mit Volksvertretern und Kommunalpolitikern diskutieren und Kontakte aufnehmen sollen. Ebenfalls ausgesuchte Delegationen sowie Schulkinder (Feriengestaltung) [S. 288]werden aus der BRD in die „DDR“ „zum Studium der sozialistischen ➝Errungenschaften“ eingeladen. Ein Hauptmittel der I. ist die Verschickung von Propagandamaterial an Organisationen, Betriebe, Schulen und Privatpersonen in der BRD. Dabei dreht es sich um umfangreiche Flugschriften, Agitationszeitschriften, kleinere Broschüren, Flugblätter und Briefzeitungen, die in die BRD eingeschmuggelt werden. Ein wesentlicher Teil der I. wird über Rundfunk und Fernsehen der „DDR“ betrieben. Auf diesem Wege wird auch versucht, die Gastarbeiter in der BRD aufzuwiegeln, die außerdem durch Druckschriften in ihrer Sprache oder in Gesprächen beeinflußt werden. 4. Industriearbeiter Im Mittelpunkt der I. steht das Werben um die Industriearbeiterschaft, insbesondere um Mitgl. des DGB und der SPD. unter der Losung „Aktionseinheit der deutschen Arbeiterklasse“. Die Leitung der I. im FDGB-Bundesvorstand lag von Mitte 1963 bis Juli 1965 bei Hans ➝Jendretzky. Nach seiner Zurückziehung aus dem FDGB liegt die Leitung bei Rudolf Kirchner (SED). Die unmittelbare Steuerung der gewerkschaftlichen I.-Arbeit hat die Abt. für Arbeiterfragen in Westdeutschland (früher Büro für nationale Gewerkschaftseinheit) beim Bundesvorstand des FDGB, seit längerem geleitet von Josef Seibt (SED). Seit Ende des Jahres 1962 werden stärker als in der Vergangenheit „Studiendelegationen“ aus der BRD in die „DDR“ gesandt. Häufig wurden die Zweckreisen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Veranstaltungen „begründet“. Auch wurden hierzu Erholungsaufenthalte und Fachtagungen genutzt. Die Teilnehmer sollen nicht nur politisch beeinflußt werden, sondern auch der Bevölkerung Mitteldeutschlands ein falsches Bild von der BRD geben. Darüber hieß es im Dez. 1962 in der „Arbeit“ (Zeitschrift des FDGB): „Die Entsendung von westdeutschen Studiendelegationen in unsere Republik ist eine Form des Klassenkampfes der Arbeiter … für die Entwicklung einer konsequenten Arbeiterpolitik in Westdeutschland.“ Ohne Zweifel ist die wichtigste Hilfstruppe der SED für die I. die Organisation für die Westarbeit des FDGB. Jeder Betrieb in der „DDR“ „betreut“ einen westdeutschen Betrieb des gleichen Faches, über den er eine Patenschaft ausübt. — Unabhängig von dieser I.-Arbeit hielt die KPD 1965 in mehr als 300 Betrieben des Bundesgebietes Betriebsgruppen (oder mindestens aktive Stützpunkte) aufrecht. Eine erprobte Einrichtung der I. und der kommun. Schulung sind die halbjährlichen Deutschen Arbeiterkonferenzen. — (Ähnlich finden, ebenfalls in Mitteldeutschland, „Deutsche Gespräche“ zwischen SED-Funktionären und angeblichen SPD-Mitgl. statt.) Die Teilnehmer aus der BRD, die an Zahl weit überwiegen, sind großenteils getarnte Kommunisten. — Die Treffen in der „DDR“ werden seit Febr. 1965 ergänzt durch harmlos getarnte „Begegnungen zwischen Arbeitnehmern aus den beiden deutschen Staaten“, die in der BRD veranstaltet werden. 5. Weitere wichtige I.-Bereiche Von Funktionären wie von Sympathisierenden der SED bzw. der KPD werden getarnte Konferenzen, Aussprachen und Gespräche im Dienste der I. veranstaltet. Öfter noch mißbrauchen Beauftragte beider Parteien die Protestaktionen und -Veranstaltungen solcher oppositioneller und pazifistischer Gruppen, die keine kommunistischen Ziele aufstellen. Dem Zweck der I. dient auch das Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland (seit 9. 4. 1962). Der SED geht es nicht nur um die Industriearbeiter und die Angestellten in Wirtschaft und Verwaltung. Sehr zielbewußt bemühen sich die SED und die ihr unterstellten Organisationen um Zusammenarbeit auch mit ehem. Offizieren, ehem. Nationalsozialisten, Unternehmern, Intellektuellen, Bauern und Mittelständlern u.a. Bevölkerungsgruppen der BRD. (Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere) Da die SED danach strebt, die Bundeswehr als Verteidigungskraft der nichtkommun. Welt auszuschalten, sucht sie durch I. ihre Disziplin und Verteidigungsbereitschaft zu zersetzen. Die umfangreiche, mit Nachdruck betriebene I. gegenüber der Bundeswehr geht von der „selbständigen Abteilung“ des Ministeriums für Nationale Verteidigung aus. Sie versendet in hohen Auflagen fünf Zeitschriften und viele Einzelbroschüren. 6. Druckschriftenverteilung durch KPD Seit 1960 besorgt die KPD in der BRD, deren ZK und Apparat-Spitzen in die „DDR“ emigriert sind, einen gewissen wichtigen Teil der I. — Nicht im Namen der KPD, aber weitgehend zum Nutzen dieser Partei und der SED gaben Westdeutsche, die großenteils vor 1956 Funktionäre der KPD waren, ganz öffentlich Wochen- oder Halbmonatszeitungen heraus. Diese Blätter waren für weite Kreise bestimmt. Einige von ihnen hielten Auflagen bis zu 12.000 Stück. (Ihre Gesamtauflage betrug jährlich mindestens 1,8 Mill.) An illegalen Blättern vertrieb die KPD 1967 ihre zentrale Parteizeitung (zus. etwa 200.000 Stück), ihre Schulungszeitschrift (zus. rd. 42.000) und einen Informationsdienst; ferner eine beträchtliche Anzahl von Zersetzungsschriften (in hohen Auflagen). — Wie ein Teil der Literatur der KPD wurden auch die Schriften der allgemeinen I. zu einem Teil illegal in der BRD gedruckt. 1965 brachte die KPD für die illegale I.-Arbeit mindestens rund 50 regelmäßig erscheinende Betriebszeitungen heraus. Weit höher war die Zahl der sonstigen geheimen Blätter der KPD. Die Gesamtauflage aller im Bundesgebiet hergestellten oder dem Namen nach dort erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften der KPD erreichte 1967 mindestens 6,2 Mill. Stück. Dazu kamen an nicht periodischen Schriften und Broschüren noch einige Millionen Stück. 7. Organisationen Wichtige Objekte der I. sind kleinere Parteien und politische Organisationen, welche die Deutschlandpolitik der SED bejahen. Nicht weniger stark richtet sich die I. auf Friedenskomitees und Pazifistenvereinigungen, auf Gegner der Atomwaffen und Anhänger der Wehrdienstverweigerung. Als Wegbereiter der I. schätzt die SED das Wirken der Ostermarsch-Organisatoren. [S. 289]Die allgemeine I. arbeitete seit Herbst 1963 zeitweise weniger in die Breite als zuvor, doch wurde sie dafür verfeinerter und gezielter angesetzt. Jedenfalls wurde das Ziel der I., die Bildung getarnter revolutionärer Zellen, nicht verändert. Literaturangaben Albrecht, Ernst F.: Kontakte im Zwielicht… Infiltration im kommunalen Bereich. Godesberg 1960, Verlag für Publizistik. 92 S. Kluth, Hans: Die KPD in der Bundesrepublik — ihre politische Tätigkeit und Organisation 1945–1956. Köln 1959, Westdeutscher Verlag. 154 S. Richter, Karl: Die trojanische Herde — Ein dokumentarischer Bericht. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 313 S. (Beleuchtet die Infiltrationsarbeit in der Bundesrepublik.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 286–289 Industrieverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Information, technisch-wissenschaftlicheSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die kommun. Taktik, auf verhüllte Weise Personen, Propaganda, Agitation und Gerüchte einzuschleusen. Die I. soll die nichtkommun. Einrichtungen, Organisationen und Gedanken nicht zerstören, sondern beeinflussen und verändern. Die nichtkommun. Kräfte sollen zur Duldung oder gar Unterstützung der kommun. Zielsetzung gebracht werden. Durch I. soll eine innere Zersetzung der bestehenden Ordnung der…
DDR A-Z 1969
Akademische Grade (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Fakultäten der Universitäten, wissenschaftliche Hochschulen und ihnen gleichgestellte Einrichtungen verleihen folgende AG.: 1. Diplom einer Fachrichtung (z. B. Diplom-Historiker), 2. den Grad eines Doktors, 3. eines habilitierten Doktors, 4. des Doktors ehrenhalber. Voraussetzung der Zulassung zur Promotion ist in der Regel das Diplom. In jüngster Zeit erhielten die Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Meißen, die Militärakademie „Friedrich Engels“ Dresden und das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED Rahnsdorf b. Berlin das Promotionsrecht. Mit Wirkung vom 1. 10. 1965 wurde der Deutschen Hochschule für Körperkultur Leipzig das Habilitationsrecht zur Verleihung des AG. Dr. päd. habil, zuerkannt. Promotionsrecht besitzen u. a. auch die beiden Akademien neuen Typs, die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin und die Deutsche Bauakademie zu Berlin. Der in der SU oder in den „volksdemokratischen“ Ländern erworbene AG. „Kandidat der … Wissenschaften“ ist dem deutschen Doktorgrad gleichgestellt. Deutsche Staatsangehörige, die einen AG. einer ausländischen Universität oder Hochschule erworben haben, bedürfen zur Führung des Grades im Gebiet der „DDR“ der Genehmigung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen. Gestützt auf die „VO über die Verleihung akademischer Grade“ vom 6. 9. 1956 (GBl. S. 745) haben verschiedene Räte von Fakultäten wiederholt „Republikflüchtigen“ die von Hochschulen der „DDR“ verliehenen AG. aberkannt. Diese Aberkennung ist in der BRD nicht wirksam, da sie gegen den für sie geltenden ordre public verstößt. Die AG. der „DDR“ können genehmigungsfrei in der BRD geführt werden. Die Frage der Gleichwertigkeit der Diplome und der von ihnen zu unterscheidenden Staatsexamina (z. B. der Lehrer) mit entsprechenden Prüfungen in der BRD ist nicht einheitlich geregelt. Die entsprechenden Entscheidungen werden, soweit es sich um den öffentlichen Dienst handelt, von den zuständigen Behörden getroffen. (Ärzte) Am 1. 2. 1969 trat die „VO über die akademischen Grade“ vom 6. 11. 1968 (GBl. II, S. 1024–1026) in Kraft. Darin werden die AG. ― Diplom und Doktor eines Wissenschaftszweiges, Doktor der Wissenschaften ― als „gesellschaftlich notwendige Qualifikationsstufen“ bezeichnet, die „das Streben nach hohen wissenschaftlichen Leistungen und das Bedürfnis nach systematischer wissenschaftlicher Aus- und Weiterbildung in den theoretischen Grundlagen, in der Spezialwissenschaft und den marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften stimulieren“. Die Verleihung des Diploms ist den Sektionen der Universitäten und Hochschulen übertragen, die Fakultäten des Wissenschaftlichen Rates verleihen den Doktor eines Wissenschaftszweiges und den neueingeführten Doktor der Wissenschaften (Dr. sc.), den höchsten AG., für dessen Verleihung der Besitz des Doktorgrades, eine „erfolgreiche Tätigkeit als Leiter von wissenschaftlichen Kollektiven, die Weiterbildung auf Gebieten des Marxismus-Leninismus, die hervorragende Mitarbeit bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ Voraussetzungen sind. Die Forschungsergebnisse des Kandidaten müssen das „Höchstniveau in der Wissenschaft“ bestimmen. Übergangsbestimmungen regeln das bisherige Habilitationsverfahren, das bei Habilitationsaspiranten noch bis zur Beendigung der Aspirantur durchgeführt werden kann. Sie können wie alle anderen habilitierten Wissenschaftler diesen Grad (Dr. habil.) weiterhin führen. Diese Möglichkeit besteht dann nicht mehr, wenn einem Habilitierten der Dr. sc. ohne Verfahren verliehen wurde. Jeder Habilitierte kann den Antrag auf Verleihung des Dr. sc. stellen. Die Bestimmungen über das Diplom- bzw. Promotionsverfahren stehen noch aus. Soweit sich aus der neuen VO ersehen läßt, können die wissenschaftlichen Ergebnisse als Einzelarbeit, Kollektivarbeit oder als Sammlung mehrerer wissenschaftlicher Arbeiten eingereicht werden. Literaturangaben Lücke, Peter R.: Sowjetzonale Hochschulschriften aus dem Gebiet der Geschichte 1946–1963. (BMG) 1965. 98 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 20 Akademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AkkreditivverfahrenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Fakultäten der Universitäten, wissenschaftliche Hochschulen und ihnen gleichgestellte Einrichtungen verleihen folgende AG.: 1. Diplom einer Fachrichtung (z. B. Diplom-Historiker), 2. den Grad eines Doktors, 3. eines habilitierten Doktors, 4. des Doktors ehrenhalber. Voraussetzung der Zulassung zur Promotion ist in der Regel das Diplom. In jüngster Zeit erhielten die Hochschule für Landwirtschaftliche…
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Militärstrafrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 war ein materielles M. geschaffen. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1962 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl. I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den schon bekannten Tatbeständen — Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — kam eine Reihe neuer Straftatbestände, u.a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. In das neue Strafgesetzbuch wird das M. als 9. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 251 ff.) übernommen, womit „die Einheitlichkeit unseres Strafrechts dokumentiert und verdeutlicht (wird), daß es in der DDR kein Sonderstrafrecht für Militärpersonen gibt“ („Neue Justiz“ 1967, S. 159). Die bereits bestehenden Straftatbestände und Strafdrohungen wurden gegenüber dem Militärstrafgesetz von 1962 nicht wesentlich verändert. Neu aufgenommen wurde der Tatbestand der Meuterei, dessen Strafdrohung von Strafarrest bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geht. Die Pflicht zur [S. 423]Anzeige einer Fahnenflucht wurde als „generelle staatsbürgerliche Pflicht“ ausgestaltet, deren Verletzung nach § 225 StGB (Unterlassung der Anzeige) strafbar ist. Weitere neue Straftatbestände sind: Mißhandlung von Unterstellten, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Parlamentäre und die in § 276 StGB geregelten „Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson“. Danach ist die freiwillige Unterstützung feindlicher Maßnahmen, „die militärischen Charakter tragen oder militärisch zweckbestimmt sind oder die in anderer Weise der DDR oder einem mit ihr verbündeten Staat Schaden zufügen können“, mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht. Waffendienst einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson gegen die „DDR“ oder ihre Verbündeten zieht Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren nach sich. Beim Tatbestand der unerlaubten Entfernung wurde die die Strafbarkeit begründende 48-Stunden-Grenze auf 24 Stunden verkürzt. Der in den Strafbestimmungen zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß jeder Befehl eines militärischen Vorgesetzten auszuführen ist, wird dort eingeschränkt, wo die Befehlsausführung offensichtlich gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder die Strafgesetze verstoßen würde (§ 258 StGB). Im übrigen stellt aber § 258, Abs.~1 den im M. bisher nicht bekannten Rechtfertigungsgrund des „Handelns auf Befehl“ heraus. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die verbündeten Armeen richten. Die schon vom Militärstrafgesetz gegenüber den Bestimmungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes vorgenommene Erweiterung des Strafrahmens bleibt im neuen Strafgesetzbuch bestehen. Der normale Strafrahmen umfaßt die Verurteilung auf ➝Bewährung, den Strafarrest und die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. In besonders schweren Fällen der Fahnenflucht, Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feind, Befehlsverweigerung, der Meuterei, des Angriffs auf Vorgesetzte, Wachen und Streifen, der Schändung Gefallener und des Mißbrauchs der Lage Verwundeter, der Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet und des Waffendienstes eines in feindlicher Gefangenschaft Geratenen gegen die „DDR“ kann auf lebenslange Zuchthaus- oder auf Todesstrafe erkannt werden. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 422–423 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärtechnische KabinetteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 war ein materielles M.…
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Frauen (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Die SED hat sich von Anfang an die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung von der Gleichberechtigung der F. als unerläßlicher Voraussetzung für den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zu eigen gemacht und diese Gleichberechtigung politisch-propagandistisch und mit praktischen Maßnahmen durchzusetzen versucht. Dabei muß sie nach wie vor gegen noch vorhandene traditionelle Einstellungen ankämpfen und in Rechnung stellen, daß eine Vielzahl auf längere Sicht nicht behebbarer realer Schwierigkeiten die F. daran hindern, ihre Gleichberechtigung auch tatsächlich und in dem von der Partei gewünschten Umfang wahrzunehmen. Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 nimmt die bereits in Art. 7 Abs.~1 der Verfassung von 1949 enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der Frau in erweiterter Form auf und legt fest: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der F., besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ Aus ideologischen Gründen („Selbstverwirklichung“, „Entwicklung zur sozialistischen Persönlichkeit“) wie aus pragmatischen (Arbeitskräftemangel) wird die in weiteren Verfassungsartikeln näher spezifizierte Gleichberechtigung vor allem unter dem Aspekt der Teilnahme der F. am Produktionsprozeß gesehen. Hierbei ist in der Förderung der weiblichen Berufstätigkeit durch die SED im Verlauf der Jahre eine Akzentverschiebung deutlich geworden. Während es ihr zu Beginn des ersten Fünfjahrplanes vor allem darum ging, möglichst viele weibliche Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft zu gewinnen, stehen in jüngerer Zeit hauptsächlich Fragen der beruflichen Qualifizierung und des beruflichen Aufstiegs der F. im Vordergrund. 1. Frauenpolitik Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die die Verschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro entstanden, kritisierte das sogenannte „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich Rolle und Stellung der F. in der sozialistischen Gesellschaft. Den veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen gemäß, präzisierte es die Verantwortung von Partei, Massenorganisationen und Leitungen der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F. und trug ihnen auf, sich stärker um die Qualifizierung der F. zu kümmern und mehr F. für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen zu gewinnen. Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. 1. Das Familiengesetzbuch von 1966 fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, sondern auch ihr Recht, über Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit trotz familiärer Verpflichtungen selbständig und ohne bindende Einspruchsmöglichkeiten des Ehemannes zu entscheiden (Familie). 2. Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte, im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ [S. 221]wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl. S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) von 1962 zusammengefaßt. Die Bestimmungen beziehen sich u. a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zählen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen, Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von sechs bzw. acht Wochen Stillpausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot bis zum Ablauf des sechsten Monats nach der Entbindung) und Gewährung von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einer weiten, auch nichttypischen F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsskala ermöglichen. In von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) als Bestandteil des Betriebskollektivvertrages (BKV) aufzustellenden F.-Förderungsplänen sind außerdem detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen festzulegen. 3. Das Bildungsgesetz (Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem) vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf Kaderfunktionen. Wichtige Durchführungsbestimmungen der jüngeren Zeit zum Bildungsgesetz, durch das die F. in das allgemeine System der abschnittsweisen Qualifizierung einbezogen werden, sind die „Anordnung über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und den Einsatz in mittlere und leitende Tätigkeiten“ vom 7. 7. 1966 (GBl. 1966, Sonderdruck Nr. 545) und die „Anordnung zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR“ vom 15. 7. 1967 (GBl. II, S. 506). Erstgenannte Anordnung enthält für alle Staats- und Wirtschaftsorgane verbindliche konkrete Anweisungen über Ausweitung und Forcierung der F.-Qualifizierung, zu deren Durchsetzung die Leiter verpflichtet sind Letztere trifft eine spezifische organisatorische Regelung hinsichtlich der Weiterbildung von F. zu Ingenieuren und Ökonomen, die sich in der Produktion bewährt haben und besonderen häuslichen Belastungen ausgesetzt sind. In erster Linie für F. in landwirtschaftlichen Berufen bestimmt, bestehen seit einiger Zeit vom Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) gegründete F.-Akademien, die auf Vortrags- und Kursusbasis für eine allgemeine Weiterbildung sorgen sollen. 2. Probleme der Frauenarbeit Der SED ist die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis ebenso zu nennen wie die Überzeugungswirkung der SED-Propaganda. Einer wesentlichen Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten stehen für geraume Zeit — bei offensichtlicher Bereitschaft vieler F., trotz Ehe und Familie und der damit verbundenen Mehrfachbelastungen eine Berufsarbeit aufzunehmen oder in den erlernten Beruf zurückzukehren — noch ungelöste Probleme der F.-Arbeit entgegen. Weder sind genügend Plätze in Einrichtungen der Kinderbetreuung vorhanden, noch steht ein qualitativ wie quantitativ ausreichendes Waren- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung, um die Hausarbeit für die F. spürbar zu erleichtern. Weitere Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelhaften Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z. B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. [S. 222]mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leitungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Der gesetzlich geförderte Kompromiß der Teilbeschäftigung (Halbtagsarbeit), vor einigen Jahren noch begrüßt, erweist sich in zunehmendem Maße als unbefriedigend und von zweifelhaftem ökonomischem Nutzen, da er der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Zumal bei weiblichen Führungskräften ergibt sich die Problematik, daß eine Teilbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. 3. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben a) Die F. in der Bevölkerung Nach den Angaben des „Statistischen Jahrbuches der DDR“ waren 1967 von den insgesamt 17.089.884 Mill. Einwohnern 9.259.979 weiblich, das entspricht einem Anteil von 54,2 v. H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigte im großen und ganzen eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung. Durch den hohen F.-Überschuß, der sich von der Altersgruppe der 40jährigen an bemerkbar macht, war die Zahl der weiblichen Rentner allerdings ungleich höher als die der männlichen. Da die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer dagegen erst mit 65 Jahren, erscheint der Unterschied besonders groß: 2.263.747 Rentnerinnen standen 996.800 Rentnern gegenüber. In den unteren Altersgruppen bis hinauf zu der der 35jährigen war ein leichter Männerüberschuß zu vermerken. (Bevölkerung) <b) Die F. in der Wirtschaft> (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Im arbeitsfähigen Alter befanden sich 1967 5073.523 F. Bei einer Gesamtzahl von rd. 7,7 Mill. (mit Lehrlingen rd. 8,2 Mill.) Beschäftigten waren rd. 3,6 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen rd. 3,8 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 47,2 v. H. (1964: 44,2 v. H.), der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 76,3 v. H. (1964: 66,5 v. H.). Der hohe Anteil an der Gesamtzahl der Berufstätigen ließ sich nur durch die Mitarbeit einer großen Anzahl verheirateter F. mit Kindern erreichen. 1967 waren in 74,2 v. H. aller Familienhaushalte von Arbeitern und Angestellten die Ehe-F. in den Altersgruppen von 18 bis 60 Jahre und älter mit berufstätig, in der Hälfte der Fälle sogar vollbeschäftigt. Schlüsselt man die Haushalte, in denen die Ehe-F. berufstätig war, nach der Kinderzahl auf, so ergibt sich folgende Verteilung: Neben der Kinderzahl richtete sich der Teilnahmegrad der Ehe-F. an der Berufstätigkeit nach dem Einkommen des Ehemannes. In der niedrigsten Einkommensgruppe (Nettoeinkommen des Ehemannes unter 400~M) arbeiteten in 81,3 v. H. aller Familienhaushalte von Arbeitern und Angestellten die Ehe-F. mit. Gliedert man die Haushalte mit berufstätiger Ehe-F., in denen das Nettoeinkommen des Ehemannes unter 400~M liegt, nach der Anzahl der Kinder auf, ist folgende Verteilung festzustellen: Selbst in der höchsten Einkommensgruppe (Nettoeinkommen des Ehemannes 1.000~M und darüber) arbeiteten in über der Hälfte der in Frage kommenden Familienhaus[S. 223]halte die Ehe-F. mit, lediglich bei drei und mehr Kindern sank der Anteil auf 40,2 v. H. Die Berufsstruktur der F. ist nach den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufzuschlüsseln. Für 1967 wie bereits für die vorhergehenden Jahre galt, daß nur knapp ein Drittel berufstätiger F. einschließlich der weiblichen Lehrlinge in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen tätig war, in denen die Anzahl der F.-Berufe traditionellerweise am größten ist. An den in der Industrie Beschäftigten haben die F. unterdurchschnittlichen, an den in Bereichen von Handel, Post- und Fernmeldewesen sowie in den Bereichen „außerhalb der materiellen Produktion“ Beschäftigten dagegen überdurchschnittlichen Anteil. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigte 1967 folgendes Bild: Von den in den angeführten Wirtschaftsbereichen beschäftigten F. hatten 1967 54.914 einen Hochschulabschluß, davon waren nur 2.976 (gegenüber 31.525 Männern) in der Industrie, 188 in der Bauindustrie und 576 auf dem landwirtschaftlichen Sektor, aber 49.666 in den Bereichen außerhalb der materiellen Produktion tätig. Einen Fachschulabschluß wiesen insgesamt 129.598 F. auf, davon arbeiteten 11.931 in der Industrie (gegenüber 123.805 Männern), 810 in der Bauindustrie, 3.089 in der Landwirtschaft und 108.345 in den Bereichen außerhalb der materiellen Produktion. Der geringe Facharbeiteranteil der F., vor allem in der Industrie, Grund für verstärkte Qualifizierungsbemühungen der SED, bedeutet, daß der Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen unverhältnismäßig hoch ist. 2.000 F. sollen 1967 in der zentralgeleiteten Industrie als Meister, 1.300 als Werkdirektoren bzw. in den Leitungen der VEB beschäftigt gewesen sein. 1900 F. waren Direktoren bzw. Schulleiter von polytechnischen und erweiterten polytechnischen Oberschulen (bei einer Gesamtzahl von 7.789 Schulen der genannten Art). An Qualifizierungsmaßnahmen aller Art nahmen 1967 Insgesamt 167.294 F. teil. 32.228 legten die Facharbeiterprüfung ab, davon 14.691 im Bereich der Landwirtschaft. Ab September 1968 sollen in rd. 380 Sonderklassen an den Fachschulen etwa 2.500 F. ein Ingenieur- bzw. Ökonomiestudium aufnehmen. c) die F. im öffentlichen Leben Die geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am staatlichen und gesellschaftlichen Leben ist verhältnismäßig groß in den Massenorganisationen. In politischen Entscheidungsgremien von Staat und Partei, in denen ein hoher Anteil von F. wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind sie weder ihrer zahlenmäßigen Stärke in der Gesamtbevölkerung noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Im Politbüro des ZK der SED ist unter den auf dem VII. Parteitag 1967 neugewählten 15 Mitgliedern keine, unter den 6 Kandidaten eine F. Im ZK der SED sind bei insgesamt 131 Mitgliedern nur 16 F., von den 50 Kandidaten nur 6. 5 F. gehören dem aus 22 Mitgliedern bestehenden Staatsrat an. Unter den 26 Ministern gibt es nur eine F. (Minister f. Volksbildung, M. ➝Honecker). In den Volksvertretungen ist der Anteil der F. höher. In der Volkskammer (5. Wahl[S. 224]periode, 1967) sind von den 500 Abgeordneten 153 (30,6 v. H.) F., in den Bezirkstagen (Stand: 2. 9. 1967) von insgesamt 2.840 Abgeordneten 923 (32,1 v. H.), in den Kreistagen der Landkreise und Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise sind von insgesamt 16.949 Abgeordneten 5.262 (31,0 v. H.) F. 1.082 F. sind Bürgermeister. -In den 62.692 Ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen (Stand: 1965) mit 355.345 Mitgliedern arbeiten 97.432 F. mit. Von den Richtern sind ein Drittel, von den Schöffen 42 v. H. weiblich. Im DFD waren 1967 etwa 1,3 Mill., im FDGB etwa 3,1 Mill. F. organisiert. Um Aufschluß über Rolle und Probleme vor allem der berufstätigen F. zu gewinnen, arbeitet seit 1964 als Organ des Ministerrates der Wissenschaftliche Beirat „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAW). Zusammen mit der Staatlichen Plankommission erarbeitet er Forschungsvorschläge, die in die staatlichen Pläne Wissenschaft und Technik eingehen und koordiniert die Forschungsvorhaben zentraler Staats- und Wirtschaftsorgane (vgl. GBl. 1966, II, S. 777). Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. : Argumente und Zitate aus sowjetischen und sowjetzonalen Quellen (zusammengestellt von Hans Schütze). 4., erw. Aufl. (BMG) 1966. 192 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. —— Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 220–224 Franz-Carl-Weiskopf-Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FrauenausschüsseSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Die SED hat sich von Anfang an die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung von der Gleichberechtigung der F. als unerläßlicher Voraussetzung für den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zu eigen gemacht und diese Gleichberechtigung politisch-propagandistisch und mit praktischen Maßnahmen durchzusetzen versucht. Dabei muß sie nach wie vor gegen noch vorhandene traditionelle Einstellungen ankämpfen und in Rechnung…
DDR A-Z 1969
Hauptbuchhalter (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der H. wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB-Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu sorgen. Zum anderen ist der H. in den VVB und VEB ein dem Generaldirektor oder dem Werkleiter direkt unterstellter Kontrolleur, der seine Überwachungsfunktion mit Hilfe des Rechnungswesens ausübt. Stellung und Aufgaben des H. sind in gesetzlichen Bestimmungen festgelegt (VO v. 17. 2. 1955, GBl.~I, S.~139). Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des „einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik“ im Betriebe, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen (DB betreffend die Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Leiters der Rechnungsführung und Statistik vom 7. 11. 1967, GBl. II, S. 729). Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn- und Verlustrechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der VVB) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Ihm unterstehen alle im Rechnungswesen, der Revision und in der Regel auch die in den Fachabteilungen für Statistik Beschäftigten. Die technische Durchführung der Buchhaltung ist die Aufgabe des ersten Finanzbuchhalters. Für seine Tätigkeit im Betrieb oder der VVB ist der H. der übergeordneten Behörde rechenschaftspflichtig und verantwortlich. Diese Stelle setzt ihn auch ein oder beruft ihn von seinem Posten ab. Zur Zeit wird die H.-VO von 1955 überarbeitet, da sie nicht mehr den durch die Wirtschaftsreform ab 1963 bedingten wirtschaftsorganisatorischen Veränderungen in den VEB und VVB gerecht wird. Insbesondere ist durch die Verabschiedung der VO über das „einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik“ v. 12. 5. 1965 (GBl. II, S. 445) und durch die nachfolgenden zweigspezifizierten Verordnungen eine Überarbeitung der H.-VO erforderlich geworden. So sind z. B. bisher gesetzlich nicht eindeutig die Kompetenzen und Aufgabenbereiche des Direktors für Ökonomie in den Großbetrieben und VVB, die eines neuerdings berufenen Hauptökonomen und die des H. und meist gleichzeitigen „Leiters der Rechnungsführung und Statistik“ gegeneinander abgegrenzt. Diese Abgrenzung nimmt bisher der Werkleiter oder der Generaldirektor der VVB nach eigenem Ermessen vor, was verschiedentlich zu Kritik von seiten der Wirtschaftsbehörden geführt hat. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 270 Hans-Beimler-Medaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausarbeitstag für FrauenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der H. wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB-Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu…
DDR A-Z 1969
Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL) (1969)
Siehe auch: Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR: 1975 1979 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 DAL: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin: 1975 Am 11. 1. 1951 durch Beschluß des Ministerrates gegründet und am 17. 10. 1951 eröffnet. Nach 10jährigem Bestehen erfolgte ihre Umgestaltung von einer Gesellschaft von Wissenschaftlern zu einer sozialistischen Akademie, die auf der Grundlage der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne angewandte Forschung und Grundlagenforschung in eigenen Instituten betreibt, alle Arbeiten auf dem Gebiet der Landwirtschaftswissenschaften plant und koordiniert, ihre Durchführung organisiert und überwacht, sich an der Aufstellung der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne sowie des zentralen Forschungsplans auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft beteiligt und die Ergebnisse der Agrarforschung in die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe überträgt. Die DAL ist dem Vors. des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat unterstellt; ihre Organe sind das Plenum, das Präsidium, das Erweiterte Präsidium und die Sektionen. Höchstes Organ ist das aus den Ordentl. Mitgliedern und Kandidaten bestehende Plenum. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten (Prof. Rübensam), drei Vizepräsidenten, dem Wissenschaftlichen Direktor (Prof. Dr. Erwin Plachy) und einem Stellv. des Vors. des Landwirtschaftsrates. Dem Erweiterten Präsidium gehören das Präsidium und die Sekretäre der 10 Sektionen an. Die Bearbeitung und Koordinierung wichtiger Aufgaben obliegt den beiden Ständigen Kommissionen für Landwirtschaftspflege und Naturschutz sowie für ländliches Bauwesen. Die 1951 bestehenden 14 Institute wurden um 21 auf 35 Institute mit mehr als 100 Stützpunkten vermehrt, an denen über 1.000 Wissenschaftler und wissenschaftl.-techn. Kräfte beschäftigt sind. Die Zahl der Ordentl. Mitglieder (die mit Vollendung des 65. Lebensjahres emeritiert werden) soll höchstens 40, die der Kandidaten (das sind Nachwuchswissenschaftler) 20 betragen. Die DAL besitzt seit 1962 das Promotionsrecht und kann den Titel „Professor der DAL“ verleihen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 142 Deutsche Akademie der Künste A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/SaaleSiehe auch: Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR: 1975 1979 Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 DAL: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin: 1975 Am 11. 1. 1951 durch Beschluß des Ministerrates gegründet und am 17. 10. 1951 eröffnet. Nach 10jährigem Bestehen erfolgte ihre Umgestaltung von einer Gesellschaft von Wissenschaftlern zu einer…
DDR A-Z 1969
Sperrgebiet (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ vom 26. 5. 1952 (GBl. S. 405) und die „VO über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“ vom 9. 6. 1952 (GBl. S. 451) wurde der Staatssicherheitsdienst zu Maßnahmen ermächtigt, um ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ zu verhindern. Politischer Vorwand für diese Verordnungen war die Unterzeichnung des Deutschlandvertrages am 26. 5. 1952. Die praktische Folge war die Schaffung eines S., das den 10-m-Kontrollstreifen, den 500-m-Schutzstreifen und die 5-km-Sperrzone umfaßt. Aus dem S. erfolgten im Sommer 1952 umfangreiche Zwangsevakuierungen, die eine Fluchtwelle auslösten. Ein S. entstand auch an der Ostseeküste. Nach der Errichtung der Berliner Mauer wurde ein S. ebenfalls um West-Berlin geschaffen. Der Schutzstreifen zwischen West-Berlin und dem Sowjetsektor ist nur 100 m tief. In weiterer Durchführung der Absperrungsmaßnahmen vom 13. 8. 1961 wurden entlang der Demarkationslinie doppelte und z. T. sogar dreifache Drahtverhaue errichtet und an vielen Stellen Minenfelder gelegt. Die Drahtverhaue werden durch Doppelstreifen in Begleitung von auf den Mann dressierten Hunden gesichert. Bunker, Laufgräben, Infrarotgeräte, optische und akustische Signalanlagen vervollständigen das Absperrungssystem. In verschiedenen Grenzgemeinden an der Demarkationslinie wurden wie in Berlin Mauern und Sichtblenden errichtet. So entstand z. B. eine 3–3,50 m hohe Betonmauer vor der Ortschaft Zwinge gegenüber dem niedersächsischen Kreis Duderstadt in einer Länge von etwa 500 m, eine 1~km lange und 3 m hohe Mauer in Hirschberg/Thür. gegenüber der bayerischen Gemeinde Tiefengrün (Landkreis Hof) und eine ebensolche Mauer durch die geteilte Ortschaft Mödlareuth im Landkreis Schleiz. Nach übereinstimmenden Aussagen von geflüchteten Grenzsoldaten sollen die Stacheldrahtsperren und anderen Befestigungsanlagen an der Berliner Sektorengrenze und an der Demarkationslinie bis 1970 nach und nach durch neue Anlagen ersetzt werden, für die die SED selbst den Ausdruck Moderne Grenze geprägt hat. Das Warn- und Überwachungssystem wird immer raffinierter und lückenloser ausgebaut. In der Regel bietet das S. heute — von West nach Ost gesehen — folgendes Bild: 1. Demarkationslinie, von westlichen Behörden durch Grenzpfähle markiert; von zonaler Seite ist ein einfacher, älterer Stacheldrahtzaun errichtet. 2. 10-m-Kontrollstreifen ohne Bewuchs. 3. Etwa 30 m umgepflügtes Brachland. 4. 2–3 m hoher Stacheldrahtzaun zwischen Betonpfählen. 5. Etwa 25 m breiter Minengürtel oder, falls keine Minen ausgelegt sind, ebenso breite Sperre aus Stacheldrahtrollen. 6. 2–3 m hoher Stacheldrahtzaun zwischen Betonpfählen. [S. 586]7. 6–10 m breiter Spurensicherungs- und Kontrollstreifen für Posten und Streifen. 8. Bunker mit Schießscharten. 9. Kolonnenweg für motorisierte Einsatzkommandos. 10. 1½–2~m tiefer Sperrgraben, der einen „Grenzdurchbruch“ mit Kraftfahrzeugen verhindern soll. 11. 500-m-Schutzstreifen mit Beobachtungstürmen, Bunkern und technischen Alarmvorrichtungen. 12. 5-km-Sperrzone, zu deren Betreten ein Sonderausweis erforderlich ist. Beim weiteren Ausbau dieser „Modernen Grenze“ wird kaum noch verschleiert, daß alle diese Maßnahmen nicht in erster Linie zum Schutz vor westlichen „Aggressoren, Spionen und Diversanten“, sondern vielmehr gegen die eigene Bevölkerung zur Verhinderung der Republikflucht getroffen werden. Der Minister des Innern widerrief im Befehl Nr. 39/61 vom 14. 9. 1961 alle bisher erteilten Registriervermerke, die zum Betreten und Bewohnen des Schutzstreifens und der Sperrzone berechtigten. Die Genehmigung wird seitdem nur noch Personen erteilt, „die durch ihr bisheriges Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß die Sicherheit im S. nicht gefährdet wird“. Erneute Zwangsevakuierungen aus dem S. folgten diesem Befehl. Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der „AO über die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewässern der DDR (Grenzordnung)“ vom gleichen Tage (GBl. II, S. 257) wurden alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften zusammengefaßt. Die „Schutz- und Sicherheitsorgane“ werden verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um die „Staatsgrenze“ zu sichern und eine feste Ordnung in den bestehenden Grenzgebieten und Territorialgewässern zu gewährleisten. Nach § 5 der VO sind alle Bürger verpflichtet, „Personen, die sich unberechtigt im Grenzgebiet aufhalten oder gegen die Grenzordnung verstoßen, sofort den zuständigen Dienststellen der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee oder der Deutschen Volkspolizei zu melden“. Eine Strafbestimmung für Nichtbeachtung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Denunziation gibt es jedoch nicht. Das Leben im S. unterliegt zahlreichen Beschränkungen. Personen, die im S. wohnen, benötigen in ihrem Personalausweis einen Registriervermerk. Wer im S. arbeitet, braucht einen Genehmigungsvermerk. Wer dorthin lediglich zu Besuch einreisen will, muß auch als Bewohner der „DDR“ einen Passierschein haben. Er hat die vorgeschriebenen Reisewege einzuhalten und unterliegt besonderen Anmeldebestimmungen. Im Schutzstreifen ist der Aufenthalt von Personen im Freien innerhalb geschlossener Ortschaften nur von 5.00 bis 23.00 Uhr, außerhalb geschlossener Ortschaften nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. Im Schutzstreifen dürfen nur die von den zuständigen Kommandeuren der Grenztruppen festgelegten Wege benutzt werden. Der unberechtigte Austausch von Nachrichten oder Gegenständen über die „Staatsgrenze“ oder die Aufnahme von Verbindungen sind verboten. Gaststätten, Kinos, Erholungsheime u.a., die sich im 500-m-Schutzstreifen befanden, wurden geschlossen. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Verurteilung auf ➝Bewährung, Geldstrafe oder öffentlichem Tadel bestraft. Der abgeholzte und umgepflügte Kontrollstreifen darf nicht betreten werden; es wird ohne Warnung geschossen. Nach Feststellungen der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter fanden vom 13. 8. 1961 bis zum 30. 4. 1968 163 Menschen bei Fluchtversuchen aus Mitteldeutschland den Tod. (Schießbefehl) Literaturangaben *: Die Sperrmaßnahmen der Sowjetzonenregierung an der Zonengrenze und um West-Berlin. (BMG) 1953. 147 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 585–586 Spedition A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SperrkontenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Durch die „VO über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ vom 26. 5. 1952 (GBl. S. 405) und die „VO über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“ vom 9. 6. 1952 (GBl. S. 451) wurde der Staatssicherheitsdienst zu Maßnahmen ermächtigt, um ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ zu verhindern. Politischer Vorwand für diese Verordnungen war die…
DDR A-Z 1969
Todesstrafe (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen Entwicklungsphase nicht zu entbehren und beweist unsere Entschlossenheit, wenn es sein muß, auch mit den schärfsten Mitteln gegen die vorzugehen, die sich zu Handlangern der Unmenschlichkeit und der Kriegspolitik herab würdigen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 48). Das neue Strafgesetzbuch sieht die Möglichkeit, die T. zu verhängen in 21 Fällen vor, droht sie aber nirgends mehr obligatorisch an. Gegen Jugendliche ist sie nicht zulässig. Nach § 60 StGB wird T., soweit sie gesetzlich zulässig ist, gegen Personen ausgesprochen, die besonders schwere Verbrechen begangen haben. Das StGB droht T. an bei Mord, Aggressionsverbrechen (zwei Fälle), Verbrechen gegen die ➝Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Hochverrat, Spionage, landesverräterischer ➝Treubruch, Terror (zwei Fälle), Diversion, Sabotage sowie bei neun Tatbeständen des Militärstrafrechts. Bei den erwähnten Staatsverbrechen kann T. nach § 110 StGB verhängt werden, „wenn das Verbrechen 1. den Frieden, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung, die Volkswirtschaft oder die Verteidigungskraft der DDR in hohem Maße gefährdet; 2. im Verteidigungszustand begangen wird; 3. den Tod eines Menschen verursacht oder das Leben einer größeren Anzahl von Menschen gefährdet oder 4. unter Anwendung von Waffen oder unter Androhung des Gebrauchs von Waffen begangen wurde“. Dabei wird betont, daß diese Kriterien nicht vollständig sind: „Es können darüber hinaus durchaus andere Gesichtspunkte auftreten, die einen Fall als einen besonders schweren im Sinne dieser Bestimmung qualifizieren“ („Neue Justiz“ 1967, S. 274). T. ist bei diesen Staatsverbrechen auch dann möglich, wenn sich die Tat gegen ein anderes sozialistisches Land richtet (§ 108 StGB). Vor Inkrafttreten der neuen Strafprozeßordnung mußten Todesurteile nach Eintritt der Rechtskraft dem Vorsitzenden des Staatsrates zur Entschließung vorgelegt werden, ob er von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen wollte. In diesen Fällen wurde in der Regel eine Stellungnahme des Politbüros der SED herbeigeführt. In der Mehrzahl der Fälle erfolgte keine Begnadigung; die Todesurteile wurden durch Enthauptung vollstreckt. Nunmehr bestimmt § 348 StPO, daß die Vollstreckung eines Todesurteils nicht zulässig ist, solange über ein Gnadengesuch für den Verurteilten nicht entschieden ist. Daraus geht nicht einwandfrei hervor, ob es auch in Zukunft — unabhängig von einem gestellten Gnadengesuch — bei der Vorlage an den Vorsitzenden des Staatsrates in jedem Einzelfall verbleibt oder nicht. An Frauen, die zur Zeit der Tat, der Verurteilung oder des für die Vollstreckung bestimmten Zeitpunktes schwanger sind, wird die T. auch nach der Entbindung nicht vollstreckt, und auch an Geisteskranken darf T. nicht vollstreckt werden. Der Vollzug der T. erfolgt seit dem 1. 7. 1968 durch Erschießen (§ 60 StGB). Nach westlichen Beobachtungen, die nicht vollständig sein können, wurden durch die Gerichte der „DDR“ von 1949 bis Ende 1967 194 Todesurteile verhängt, davon 75 Todesurteile wegen Handlungen in der NS-Zeit (Kriegsverbrecherprozesse) und 69 Todesurteile wegen Staatsverbrechen. Die Sowjetischen Militärtribunale (SMT) verhängten die T. nach dem in der SU geltenden Strafrecht. Vom 26. 5. 1947 bis 12. 1. 1946 war die T. in der SU abgeschafft. In dieser Zeit durften auch die SMT die T. nicht verhängen. Die Zonengerichte waren dadurch an der Verhängung der T. jedoch nicht gehindert. Nach ebenfalls nicht vollständigen westlichen Zählungen wurden in der Zeit von 1945 bis 1954 536 T. durch die SMT gefällt, von denen aber der größte Teil nicht vollstreckt wurde. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 653 Todeserklärung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TOMSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Notwendigkeit der weiteren Beibehaltung der T. haben sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzenfunktionäre der Zonenjustiz und Rechtswissenschaftler beschäftigen müssen. Stets lautete die Antwort so, wie sie der verstorbene Generalstaatsanwalt Melsheimer zum Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegeben hatte: „Die T. ist im Interesse der gesamten friedliebenden Menschheit in der augenblicklichen…
DDR A-Z 1969
Periodisierung (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Lehre entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus) zwangsläufig zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser „allgemeingültige historische Prozeß“ verläuft in bestimmten Etappen oder Perioden. Die exakte Bestimmung dieser Perioden (also die P.) bereitet seit Marx u. Engels den Ideologen und Politikern des Kommunismus außerordentliche Schwierigkeiten. Zwischen Marx und Engels, Lenin, Stalin und der heute gültigen Lehrmeinung bestehen in dieser Frage zahlreiche Widersprüche; die Kriterien und Zeiträume einzelner Perioden, vor allem der Etappe des Eintritts in das Stadium des Kommunismus, sind wiederholt verändert worden. Die Probleme der Praxis haben die Einschiebung immer neuer Perioden und ihre Fristverlängerung erzwungen, das gilt besonders für die Periode Sozialismus; nach der in der „DDR“ heute gültigen Auffassung zerfällt sie in die Etappen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“, „Aufbau des Sozialismus“, „Vollendung des Sozialismus“, wobei die letzte Zwischenetappe in letzter Zeit wieder aufgegliedert wurde in die Periode „Umfassender Aufbau des Sozialismus“, nach dem VII. SED-Parteitag „Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ genannt. Ein Motiv dieser Manipulationen dürfte darin liegen, daß der SU ein genügender Zeitvorteil für die Markierung des Übergangs zum Kommunismus und die Herausbildung einzelner Etappen der Verwirklichung des Kommunismus gewährt werden soll. Das neue Parteiprogramm der KPdSU sieht vor, den kommunistischen Aufbau „kontinuierlich in mehreren Etappen“ zu vollbringen. Bis 1980 soll „in der UdSSR die kommunistische Gesellschaft im wesentlichen aufgebaut“ sein. Vollendet wird der Aufbau „in der nachfolgenden Periode“. Für die „DDR“ ist bis heute eine verbindliche Definition nur für den Zeitraum bis zur Proklamation des „Aufbaus des Sozialismus“ auf der 2. SED-Parteikonferenz 1952 gegeben. Diese Periode von 1945 bis 1950 wird als „antifaschistisch-demokratische“ Umwälzung oder Revolution bezeichnet. „In ihrem Ergebnis entstand eine antifaschistisch-demokratische Ordnung, deren politischer Inhalt die demokratische Herrschaft des Volkes, d.h. der Arbeiterklasse, der werktätigen Bauernschaft und des städtischen Mittelstandes war und in der die Arbeiterklasse entscheidende Positionen innehatte. Die neue Macht war somit eine Form der revolutionär-demokratischen Diktatur der Arbeiter und Bauern. Mit der Vernichtung der Grundlagen des Imperialismus entstanden dank der zunehmenden Festigung der Hegemonie der Arbeiterklasse in Politik und Wirtschaft auch erste Elemente des Sozialismus. Dies beweist, daß die antifaschistisch-demokratische Umwälzung bereits in sich Tendenzen des Hinüberwachsens der demokratischen Revolution in die sozialistische besaß“ (Stefan Doernberg: Die Geburt des neuen Deutschland 1945–1949. Die antifaschistisch-demokratische Umwälzung und das Entstehen der DDR, [Ost-]Berlin 1959, S. 15). Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 468 PEN-Zentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personal, IngenieurtechnischesSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Lehre entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus) zwangsläufig zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser „allgemeingültige historische Prozeß“ verläuft in bestimmten Etappen oder Perioden. Die exakte Bestimmung dieser Perioden (also die P.) bereitet seit Marx u. Engels den Ideologen und Politikern des Kommunismus außerordentliche…
DDR A-Z 1969
Soziologie und Empirische Sozialforschung (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der SU und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und ihre Institutionalisierung gefordert worden. Während in der SU seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und politische Schwierigkeiten zu überwinden, ehe S. und ES. neben dem historischen und dialektischen Materialismus institutionalisiert werden konnten — war doch in der DDR die S. jahrelang besonders scharf als Werkzeug des „staatsmonopolistischen Kapitalismus und Imperialismus“ angegriffen worden. Jedoch auch nach ihrer Institutionalisierung blieb die marxistische S. zunächst unter der Kontrolle der Kulturfunktionäre der SED. Sie hatte in erster Linie Informationen über die differenzierte Entwicklung der DDR-Gesellschaft für die SED-Führung bereitzustellen. Darauf verweisen unter anderem die Äußerungen von Kurt ➝Hager, Mitglied des Politbüros der SED und Leiter der Ideologischen Kommission beim Politbüro, vor dem VI. Parteitag der SED: „Durch soziologische Massenforschungen zu grundlegenden und umfassenden Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung wird ein wichtiger Beitrag zur politischen Führungs- und Leitungstätigkeit der Partei und des Staates geleistet. In der gegenwärtigen Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus stehen vor allem jene Probleme und Prozesse im Mittelpunkt der soziologischen Forschung, die der wissenschaftlich-technische Fortschritt in Industrie und Landwirtschaft für das Leben und die Entwicklung der verschiedenen sozialen Gruppen mit sich bringt.“ Demgemäß ist auch bis in die Gegenwart hinein umstritten, ob S. und historischer Materialismus identisch sind bzw. wie die marxistische S. vom historischen und dialektischen Materialismus abzugrenzen ist. Die vorherrschende Auffassung nicht nur in der DDR, sondern auch in der SU ist, daß der historische Materialismus eine „all[S. 578]gemein-soziologische Theorie“ sei, neben der freilich eine Reihe von Spezialsoziologien und empirischen Forschungsmethoden und -techniken bestehen. Der historische Materialismus wird nach wie vor als „Wissenschaft von den allgemeinen Gesetzen der Gesellschaft“ begriffen. Als solche ist er sowohl Gesellschaftsphilosophie wie S. Die marxistische S. wird damit als eine Art Universal Wissenschaft verstanden. Sie fußt auf der im historischen Materialismus enthaltenen theoretischen „Reproduktion des Ganzen der Gesellschaft“. Dabei spielt der in Anlehnung an das Marxsche Begriffsgerüst gewonnene Begriff der „sozialökonomischen Formation“ eine zentrale Rolle. Von ihm werden auch die marxistischen Kategorien der „Produktivkräfte“, „Produktionsverhältnisse“ usw. abgeleitet. Andererseits hat die marxistische S. in den letzten Jahren zahlreiche Begriffe aus der westlichen S., u.a. die Begriffe „Gruppe“, „Rolle“, „Sozialstruktur“, „Mobilität“, „soziales Handeln“, „Interaktion“, „System“, „Subsystem“ usw., übernommen. Daraus resultieren zahlreiche, bis heute nicht gelöste Probleme. Die Grundfunktionen der marxistischen soziologischen Theorie im Rahmen des historischen Materialismus können wie folgt zusammengefaßt werden: Zunächst hat sich die marxistische soziologische Theorie einerseits auf die Grundaxiome des historischen und dialektischen Materialismus zu stützen, andererseits ein eigenes Kategoriensystem, in das durchaus Begriffe aus der westlichen S. eingehen können, zu entwickeln. Zweitens hat die marxistische soziologische Theorie das „Wesen“ des sozialen Ganzen zu erfassen. Die Gesellschaft soll als System wechselseitig aufeinander wirkender Elemente begriffen werden. Drittens hat die marxistische S. alle Spezialsoziologien in einem einheitlichen Wissenschaftssystem zu integrieren. Viertens dient sie als methodologische Grundlage für empirisch-soziologische Untersuchungen. Diesen Funktionen der marxistischen S. im theoretischen Bereich entsprechen bestimmte praktische Aufgaben der soziologischen Forschung. Allgemein können diese Aufgaben der S. dahingehend definiert werden, daß sie zusammen mit anderen Sozialwissenschaften die wissenschaftlichen Grundlagen für die Planung und Leitung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR zu schaffen hat. Die Einzelaspekte dieser Aufgaben sind in einem Katalog zusammengefaßt worden. Er enthält folgende fünf Untersuchungsgebiete, denen sich die soziologische Forschung bis 1970 in. erster Linie widmen soll: „soziale und ideologische Bedingungen und Triebkräfte der Qualifizierung der Werktätigen in der wissenschaftlich-technischen Revolution; soziale Probleme der Entwicklung und Leitung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution; die Entwicklung der Einstellung der Werktätigen zur Arbeit; die Entwicklung des Verhältnisses von geistiger und körperlicher Arbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution; die Veränderung der Sozialstruktur in der DDR als Ergebnis des umfassenden Aufbaus des Sozialismus.“ Die Begriffsbestimmung der marxistischen S., die Festlegung ihrer Funktionen und Aufgabenbereiche weisen bereits darauf hin, daß auch die SED sich bestimmter neuer sozialwissenschaftlicher Denkformen und Methoden bedienen muß, um das komplizierter gewordene Gesellschaftssystem, vor allem die zahlreichen durch die hohe Mobilität verursachten sozialen Konflikte, noch überschauen und analysieren zu können. Politisch-soziale Planung und Kontrolle, Informationen über Einzelbereiche der Gesellschaft, Rationalisierung und Integration der auseinanderfallenden Teile des ideologischen Dogmas des Marxismus-Leninismus — alle diese Probleme sollen mit Hilfe der S. und der ES. effektiver gelöst werden. 2. Entwicklungsgeschichte Obwohl die marxistische S. als eigenständige Disziplin in der DDR noch jung ist, sind auch vor dem Jahr 1963 bereits soziologische, sozialpsychologische und sozialgeschichtliche Arbeiten in Gang gesetzt worden. Etwa seit 1954 sind Überlegungen zu einer eigenständigen marxistischen S., die sich vom historischen Materialismus zu unterscheiden hat, angestellt worden. Die zunächst besonders von Jürgen Kuczynski vertretene Konzeption spezieller soziologisch-historischer „Gesetze“, die von den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des historischen Materialismus abzuheben sind, ist nach 1963 Allgemeingut der marxistischen S. in der DDR geworden. Seit 1958 sind zahlreiche empirische sozialpsychologische und sozialpädagogische Arbeiten auf dem [S. 579]Gebiet der Jugendforschung durchgeführt worden. Seit 1961 wurde die Kritik der westlichen („bürgerlichen“) S. erheblich intensiviert. Sie erfüllt im Prozeß der Herausbildung einer marxistischen Soziologie in der DDR verschiedene Aufgaben: Einmal wird die westliche S. als „Apologetik des Kapitalismus“ abgewertet. Im Zuge dieser abwertenden Kritik werden jedoch wesentliche Begriffe, Fragestellungen und Methoden der westlichen S. übernommen. Die Kritik hat also nicht nur Abwehr-, sondern auch Orientierungs- und Selbstverständigungsfunktion für die Soziologen in der DDR. Schließlich soll die Kritik an der westlichen S. dazu dienen, das ideologische Dogma des Marxismus-Leninismus vor „revisionistischen“ Interpretationen zu schützen (Machtsicherungsfunktion). Seit 1963/64, dem eigentlichen Beginn soziologischer Forschungen in der DDR, hat sich die S. auf zahlreichen Gebieten schnell entwickelt. Neben Grundproblemen der marxistischen S. werden vor allem folgende Spezialsoziologien ausgebaut: S. der sozialen Gruppen und Schichtung, Industrie- und Betriebs-S., Organisations-S., Jugend-S., Religions-S., S. der Kultur, Kunst und Literatur, empirische Methoden und Verfahren der S. 3. Organisatorischer Aufbau Seit den Jahren 1963/64 sind z. T. mehrere Lehrstühle bzw. Lektorate für S. an den sechs Universitäten und 2 Technischen Hochschulen der DDR geschaffen worden. So wurden z. B. am Institut für Philosophie wie am Institut für Politische Ökonomie an der Humboldt-Universität zu Berlin Lehrstühle eingerichtet bzw. Lehraufträge für S. erteilt. Jedoch auch an den direkt von der SED kontrollierten Institutionen: der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, dem Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED, der Hochschule für Ökonomie und der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ist die S. in dieser oder jener Form institutionell vertreten. Dasselbe gilt für die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, das Deutsche Pädagogische Zentralinstitut, das Deutsche Institut für Berufsausbildung sowie für zahlreiche Fachhoch- und Fachschulen. Neben diesen Formen der Institutionalisierung sind „soziologische Labors“ in einigen Großbetrieben eingerichtet worden. Hier arbeiten Wissenschaftler, Wirtschaftsfunktionäre und „Arbeiterforscher“ gemeinsam an industrie- und betriebssoziologischen Fragestellungen. Die bereits 1961 gegründete „Sektion Soziologie bei der Vereinigung Philosophischer Institutionen der DDR“ wurde im Jahre 1963 als „nationale Vertretung der Soziologen in der DDR“ in die International Sociological Association (ISA) aufgenommen. Seit dem IV. Weltkongreß für S. in Mailand und Stresa (1959) nahmen Soziologen aus der DDR an den Weltkongressen der ISA, in Washington (1963) und in Evian (1967), teil. Die Sektion S. sowie der 1965 gegründete „Wissenschaftliche Rat für Soziologische Forschung beim Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED“ nehmen vor allem folgende Aufgaben wahr: die Förderung und den Ausbau des -Studiums an Universitäten, Hochschulen, Fachhoch- und Fachschulen; die Ausarbeitung eines Programms zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses; die Abstimmung der Forschungsprogramme der einzelnen Institutionen; die Organisation und Vorbereitung von Konferenzen; die Organisierung der internationalen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches mit Soziologen in Ost und West. Eine eigene soziologische Fachzeitschrift existiert in der DDR bisher nicht. Soziologische Abhandlungen erscheinen vor allem in der „Einheit“, der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ und der „Wirtschaftswissenschaft“. Seit 1964 erscheint (in unregelmäßigen Abständen) eine „Referatekartei Soziologie“, die über die wichtigsten Neuerscheinungen des In- und Auslandes berichtet. Sie wird von der „Zentralstelle für Wirtschaftswissenschaftliche Dokumentation und Information“ beim Institut für Wirtschaftswissenschaften der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin herausgegeben. 4. Spezialsoziologien <a) Soziologie der Gruppen und der sozialen Schichtung.> In enger Verbindung mit der Sozialpsychologie sowie der Arbeits- und Berufspsychologie versucht die Gruppen-S. Gesetzmäßigkeiten des Zusammenhanges zwischen der sozialökonomischen Klassen- und Schichtenstruktur der Gesellschaft sowie der Beschäftigten-, Berufs- und Bil[S. 580]dungsstruktur herauszuarbeiten. Die soziale Gruppe wird dabei als Grundelement der einzelnen Strukturen und Organisationen angesehen. Auch die marxistischen Soziologen gehen davon aus, daß Gruppen durch bestimmte Verhaltensweisen zu charakterisieren sind. Im einzelnen werden formelle und informelle Gruppen unterschieden (vgl. unten: Industrie- und Betriebs-S.). Die Gruppen- in Verbindung mit der Schichtenanalyse soll vor allem die sozialökonomischen Strukturen der Gesellschaft und ihre Veränderungen untersuchen. Sie betrachtet soziale Gruppen deshalb unter dem Gesichtspunkt ihrer gesamtgesellschaftlichen Wirksamkeit, nicht so sehr als Einheiten in Einzelbereichen von Wirtschaft und Gesellschaft. Besonders zwei Spezialaspekte stehen im Vordergrund des Interesses: einmal das Gesamtsystem der Leitbilder und Normen von Gruppen in der Gesellschaft; zum anderen die Fluktuation von Arbeitskräften. Sie wird nicht nur unter dem Aspekt eines Industriebetriebes oder Industriezweiges gesehen, sondern vor allem hinsichtlich der durch sie bedingten Probleme der sozialen Mobilität. Diese Probleme betreffen die Gesellschaft als Ganzes und weisen weit über Einzelprobleme der „industriezweigbestimmten“ Produktion hinaus. <b) Industrie- und Betriebssoziologie [IBS].> In enger Verbindung mit der S. der Gruppe und der sozialen Schichtung steht die IBS. Ihr Arbeitsfeld sind der einzelne Industriebetrieb, Produktionszweige sowie die Gesamtindustrie als Teilsystem der Gesellschaft. Wie alle Spezialsoziologien in der DDR ist auch die IBS von bestimmten Axiomen des historischen Materialismus abhängig. Vor allem ist ihr „Praxis“-Bezug, ihre „produktive Funktion“ hervorzuheben. Auch die IBS arbeitet mit dem Konzept der formellen und informellen Gruppen im Betrieb. Formelle Gruppen sind, nach K. Braunreuther, dem führenden Industrie- und Betriebssoziologen in der DDR, Gruppen, „die dem Betriebszweck dienen“, und zwar als „rechtlich oder traditionell legitimierte und dann gesellschaftlich anerkannte Einheiten“. Als Beispiele werden Neuerergruppen, jedoch auch Gruppen der SED, des FDGB, der FDJ sowie anderer Massenorganisationen im Betrieb herangezogen. Demgegenüber werden informelle Gruppen unterschieden, deren Einfluß auf das Produktionsziel des Betriebes positiv, negativ und ambivalent usw. sein kann und von den Industrie- und Betriebssoziologen zu erfassen gesucht wird. Die marxistische IBS wendet den Gruppen im Betrieb besonders deshalb Aufmerksamkeit zu, weil sich in ihnen Entscheidungen vollziehen. Darüber hinaus werden formelle und informelle Gruppen als Grundeinheiten des Kommunikationsnetzes eines Betriebes angesehen. Daneben werden im Rahmen der IBS vor allem folgende Themen behandelt: die Analyse sozialer Verhaltensweisen sowie der sozialen Rollen und Positionen einzelner und von Gruppen; das Betriebsklima; Fluktuation und Disponibilität von Arbeitern; das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Arbeitern und Funktionären; die Autoritätsstruktur im Betrieb; die Motive menschlichen Handelns; die „Arbeitsfreude“ im Betrieb sowie Rationalisierungsprobleme. Der Aufgabenbereich der IBS geht allerdings über diese Forschungsbereiche noch hinaus. Die sozialen Verhältnisse und die Beziehungen der Menschen im Industriebetrieb haben auch ihre Auswirkungen auf das Zusammenleben in den Wohngebieten, auf die Freizeitgestaltung usw. Es ist nicht zu übersehen, daß die IBS zur wichtigsten Einzeldisziplin unter den Spezialsoziologien in der DDR geworden ist. Dies gilt um so mehr, als arbeitspsychologische und sozialpolitische Fragestellungen in die IBS eingegangen sind und als ein legitimer Bestand dieses Forschungszweiges angesehen werden. Der arbeitspsychologische und der sozialpolitische Einschlag sind besonders deutlich an folgenden Themen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen auf dem Gebiet der IBS gegenwärtig eine große Rolle spielen, zu erkennen: Arbeitsplatzmerkmale, Erleichterung der Arbeit, Arbeitszufriedenheit, Arbeitsfreude, Arbeitszeitprobleme, Bedingungen des Arbeitsschutzes u.a.m. (Industrie) <c) Organisationssoziologie.> In den letzten Jahren hat sich neben der Gruppen-S. und der IBS und von ihnen stark beeinflußt eine neue spezielle S. herausgebildet, der in der DDR von Soziologen, Ökonomen, Juristen und Psychologen starke Beachtung gezollt wird: die „sozialistische Leitungs- und Organisationswissenschaft“, auch „soziologische Organisationsanalyse“ genannt. Die Organisations-S. ist nicht nur von der IBS, sondern auch von der kybernetischen [S. 581]Systemtheorie und der Organisationswissenschaft, wie sie im Westen entwickelt worden sind, beeinflußt. Darauf weisen schon die Begriffe „System“, „Entscheidung“, „Information“, „Kommunikation“ usw. hin, die in der marxistischen Organisations-S. gegenwärtig eine immer größere Rolle spielen. Obwohl der Begriff Organisation bisher nicht klar definiert wordon ist, wird er doch in theoretischen und empirischen Untersuchungen vielfach verwandt. Besonders in Industriebetrieben sind Organisationsformen der verschiedensten Art untersucht worden: Arbeitsgruppen, Werkabteilungen, ganze Industriebetriebe. Die Organisations-S. in der DDR beschäftigt sich im einzelnen vor allem mit folgenden Fragen: wie sich die Ziele der Organisation in den Vorstellungen der Mitglieder einer formellen oder informellen Gruppe darstellen; wie Information und Kommunikation in Organisationen tatsächlich funktionieren; wie sich die offizielle Leitungspyramide in einem Organisationssystem von der „Autoritätspyramide“ unterscheidet; wie schließlich die sozialen Positionen der einzelnen Mitglieder einer Gruppe bestimmt werden, <d) Jugendsoziologie,> auch pädagogisch-psychologische Jugendforschung oder marxistische Jugendforschung genannt. Sie soll in erster Linie der heranwachsenden Generation helfen, „in dem Ringen zwischen der neuen und der alten Welt die Fronten zu erkennen“. Auch in der marxistischen Jugend-S. ist der praktisch-politische Bezug immer noch stark ausgeprägt. Sie soll — nach der Aussage zweier führender Jugendpsychologen, Walter Friedrich und Adolf Kossakowski — Wege auf zeigen, die zur Veränderung der Lebenslage und des Bewußtseins der Jugendlichen im Sinne der gesellschaftspolitischen Ziele der SED beitragen. Die marxistische Jugend-S. geht von drei Voraussetzungen aus: Sie betrachtet einmal den Jugendlichen als „Produkt seiner Wechselwirkung mit der Umwelt“; sie bezieht sich auf „jugendspezifische Verhaltensweisen“, wie sie sich aus der „Zwischenlage“ der Jugendlichen ergeben, und sie analysiert die komplexen Umweltbedingungen, denen der Jugendliche ausgesetzt ist. Entsprechend dieser Aufgabenstellung und diesen Voraussetzungen sind die zahlreichen empirischen jugendsoziologischen und -psychologischen Untersuchungen ausgerichtet. Im einzelnen werden vor allem folgende Themen behandelt: Jugend und Elternhaus (Einflüsse des Elternhauses, Verhältnis der Jugendlichen zu ihren Eltern; Sexualerziehung; Verhältnis zum anderen Geschlecht); Jugend und (Berufs-)Schule/Universität (Lernhaltung, Lernmotivation, Leistungsverhalten, Leistungsversagen; die Lehrerpersönlichkeit in der Sicht des Schülers; Unterrichtstag in der Produktion (UTP), Einstellung der Schüler zum UTP, Einflüsse des UTP, sozialistische Arbeitsmoral (Kollektiverziehung), gesellschaftlich nützliche Arbeit, polytechische Kabinette; Schüler-, Studenten-Kollektiverziehung); Jugend und Beruf (Probleme der Berufswahl, Einstellung zu verschiedenen Berufen, Berufswünsche, Qualifizierungsprobleme); gesellschaftliche (ideologische) Orientierung der Jugendlichen (Interessen, Zukunftspläne, Vorbilder, Perspektiv- und Idealerleben, Lebensideologie); Jugend und Freizeit (Freie Zeit, Freizeitgestaltung, Freizeitwünsche; Jugend und FDJ/Pioniere, Kollektiverziehung im Rahmen der Jugendorganisation). (Jugend) <e) Religionssoziologie.> Die marxistische Religions-S. hat sich zusammen mit den Versuchen, eine allgemeine marxistische Kultur-S. zu begründen, entwickelt. Sie hat nicht nur den sozialen Ursachen der Religion in sozialistischen Gesellschaftssystemen nachzugehen, sondern auch speziellere Fragen zu analysieren: Kann die Religion als isolierte Erscheinung oder muß sie im Zusammenhang mit dem politischen Denken und Handeln im allgemeinen, mit anderen Bewußtseinsformen im besonderen, begriffen werden? Auch die „religiöse Intensität“ verschiedener sozialer Gruppen und Schichten (der Jugend, der Intelligenz, der Bauern, der Invaliden und Rentner) soll von der marxistischen Religions-S. empirisch analysiert werden. Schließlich ist die These, daß die Religion ein Produkt der „Entfremdung“ des Menschen ist und sich erst in der Reflexion der sozialen Differenzierung bei Verschwinden der Urgemeinschaft aus der Mythologie gebildet hat, ein gegenwärtig diskutiertes Thema: „Dadurch, daß sie die Zusammenhänge von Religion und Gesellschaft in ihrer Totalität, auch in ihren allgemeinsten und wesentlichsten Aspekten, erfaßt, wird Religionssoziologie in der vollen Bedeutung des Wortes möglich. Sie studiert die religiösen Phänomene im gesetzmäßigen, materiellen Bedingungen entspringenden Prozeß [S. 582]ihres Entstehens, Wandels und Vergehens. Die allgemeinste Bedingung dieses Prozesses ist die unter bestimmten geschichtlichen Bedingungen auftretende Entfremdung des Menschen gegenüber den Gesetzmäßigkeiten und Resultaten seines Tuns. Die religiöse Verhaltens- und Bewußtseinsform reproduziert ideell und institutionalisiert die wirkliche Entfremdung, der sie entspringt. Sie stützt dadurch in der Klassengesellschaft die Macht der Herrschenden; ihre Verankerung in den Volksmassen schließt jedoch auch die Möglichkeit ein, religiöse Ideale im Sinne progressiver Veränderungen zu aktualisieren. Dieser Doppelaspekt religiöser Ideologie verlangt die exakte Analyse der sozialen Motive religiöser Ideen, Bewegungen und Auseinandersetzungen, die Berücksichtigung ihrer Verquickung mit der Sozial-, politischen und Geistesgeschichte. Neben den hier skizzierten Aufgaben obliegt es auch der marxistischen Religions-S., vor allem die „theologisierenden Tendenzen der bürgerlichen Religionssoziologie“ zurückzuweisen und ihre Funktion im System des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu enthüllen. <f) Kultur-, Literatur- und Kunstsoziologie.> Nach bedeutenden frühen Ansätzen besonders der marxistischen Literatur-S. (Georg Lukács) ist eine intensive Diskussion um Gegenstand, Fragestellungen, Begriffe und Methoden einer marxistischen Kultur-, Literatur- und Kunst-S. in der DDR erst in den Jahren 1966/67 in Gang gekommen. Die Auseinandersetzungen sind noch dadurch erschwert worden, daß zum Gegenstand einer marxistischen Kultur-S. stets auch Kulturgeschichte und Ästhetik gezählt werden. Die „kritische Aneignung des kulturgeschichtlich bedeutsamen Erbes“, die Diskussionen um den Begriff des Realismus, der abstrakte, konzeptionslose Universalismus der marxistischen Kulturdeutung haben die Herausbildung einer eigenen marxistischen Kultur-S. eher belastet als befruchtet. Die marxistische Kultur-S. in der DDR geht davon aus, daß sich mit der fortschreitenden sozialen Integration der Künste in die Gesellschaft die Position des Künstlers ebenso verändert hat wie die Stellung von Kultur und Kunst in der Gesellschaft. Kultur und Kunst sind heute einer Masse von Konsumenten ausgeliefert. Sie werden deshalb als allgemeine ideologie- und persönlichkeitsbildende Faktoren angesehen. Deshalb wird eine nur immanente Analyse des Kunstwerkes als esoterisch abgelehnt. Es wird davon ausgegangen, daß die Massen im Kunstwerk unbefangen den Ausdruck ihrer eigenen Lebenssituation suchen. Allerdings soll damit die ästhetische Wertung der Kunst nicht aufgehoben werden. Auch in der DDR müssen Kunstwerke als „schön“, „häßlich“, „tragisch“ usw. bezeichnet werden können. Die soziologische Analyse im engeren Sinne soll die Ursachen für das Abweichen des Urteils bestimmter sozialer Gruppen von der ästhetischen Norm herausarbeiten. Die ästhetische Analyse des Kunstwerks soll deshalb mit der soziologischen Zusammengehen. Unter der Voraussetzung, daß die ästhetischen Grundprobleme aus der „Dialektik der materiellen Arbeitsprozesse“ zu erklären sind, und daß deshalb die Produktionsweise einer Gesellschaft als übergreifender Bezugspunkt für kultur- und kunstsoziologische Untersuchungen zu gelten hat, werden gegenwärtig folgende soziologische Komponenten am Kunstwerk untersucht: Kunstwerke fördern ein bestimmtes National-, Klassen- und Gruppenbewußtsein ebenso wie sie die Anschauungen und Interessen sozialer Gruppen und Schichten widerspiegeln. Sie formen Leitbilder, die die Verhaltensstruktur des einzelnen und von Gruppen beeinflussen. Sie fördern schöpferische Antriebe. Sie sind Mittel der Sozialisation, d.h. sie vermitteln dem Menschen die Möglichkeit, neue „Rollenerfahrungen“ zu übernehmen. Schließlich werden Kultur, Kunst und Literatur als „Freizeitfaktoren“ untersucht. Neben der kultur- und kunstsoziologischen Analyse steht, besonders im literarischen Bereich, die soziologische „Wirkungsforschung“ Sie hat folgende Komponenten der „literarischen Wirkung“ zum Gegenstand: die konkrete Situation, in der ein sprachliches Kunstwerk zur Wirkung gelangt; die Gruppen, die ein Buch vorzugsweise lesen, und jene Gruppen, die es eindeutig ablehnen; die Reaktionen der öffentlichen Literaturkritik; Motive, Gestalten, Bilder, Symbole u.a. dieses Werkes, die häufig zitiert und verwendet werden; den Einfluß, den das Buch auf die zeitgenössische Literatur hat, erkennbare Nachahmungen und Nachfolgen; das soziale Ansehen und den Ruf, den das Buch erlangt, differenziert nach verschiedenen Lesergruppen; die Rückwirkungen, die die Publikation dieses Werkes auf das literarische Prestige seines Autors hat. (Kulturpolitik, Literatur, Ästhetik) [S. 583] 5. Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung Das Methoden Verständnis der marxistischen S. in der DDR ist durch zwei Tendenzen zu charakterisieren. Einmal wird die Aufgabe der marxistischen Sozialforschung darin gesehen, die für die wissenschaftliche Analyse und die wissenschaftliche Leitung der „sozialistischen Gesellschaft objektiv wichtigen Formen der praktischen gesellschaftlichen Tätigkeit, deren Bedingungen, Erfordernisse und Auswirkungen zu untersuchen. Die Problemstellung für soziologische Untersuchungen ist abzuleiten von den Hauptrichtungen der gesamtgesellschaftlichen Prozesse, vor allem in der Sphäre der materiellen Produktion, wie sie in den Beschlüssen der SED und unserer Regierung festgelegt sind.“ In diesem Zusammenhang ist auch der Aufgabenbereich des empirischen Forschers festgelegt. Er soll nicht „bloßer Registrator“ sozialer Erscheinungen sein. Seine Erkenntnisse hat der Soziologe vielmehr stets auch durch „aktive Teilnahme an der revolutionären gesellschaftlichen Praxis“ zu gewinnen. Dieses Postulat weist unverkennbar den Einfluß des marxistischen Theorie-Praxis-Axioms auf. Jede empirisch-soziologische Untersuchung hat die „Einheit von qualitativer und quantitativer Analyse“ herzustellen. Unter qualitativer Analyse wird in diesem Zusammenhang sowohl die persönlich engagierte Teilnahme des Forschers am gesellschaftlichen Prozeß wie die Berücksichtigung des umfassenden Zusammenhanges sozialer Erscheinungen in jeder Einzelstudie verstanden. Der programmatisch-normative und der Ausarbeitung empirischer Methoden abträgliche Gehalt dieser Konzeption liegt auf der Hand. Andererseits werden jedoch, trotz der nach wie vor scharfen Kritik am „bloßen Empirismus der bürgerlichen Soziologie“, in zunehmendem Maße Methoden und Techniken der ES., wie sie im Westen üblich sind, verwandt. Besonders im Rahmen der Industrie- und Betriebs-S. und der empirischen Jugendforschung sind empirische Methoden und Techniken gebräuchlich. Dies gilt für Beobachtung, Inhaltsanalyse, Exploration und Experiment, primär- und sekundärstatistische Analysen, die verschiedenen Formen des Interviews, der Faktorenanalyse, der Korrelations- und Skalierungsverfahren. Auch bewährte qualitative Methoden, so z. B. die Dokumentenanalyse, werden benutzt. Bestimmte Methoden jedoch, die vor allem im Rahmen der betriebssoziologischen Mikroanalyse im Westen verwendet werden (soziometrische Tests, Rollen- und Interaktionsanalyse), werden, offenbar aus ideologischen Gründen, nach wie vor nicht verwendet. (Sozialstruktur) Literaturangaben Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 577–583 Sozialversicherungs- und Versorgungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SPSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der SU und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und ihre Institutionalisierung gefordert worden. Während in der SU seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und…
DDR A-Z 1969
Eigentum (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach kommun. Auffassung ist E. die „ökonomische Kategorie, die die wechselseitigen Beziehungen und die Stellung der Menschen in der Produktion materieller Güter und bei der Aneignung der hergestellten Produkte und der Produktionsmittel ausdrückt“. Die verschiedenen historisch bestimmten Formen des E. zeigen, „wie in der jeweiligen Gesellschaftsordnung die Aneignung vor sich geht, wie das Verhältnis eines Individuums oder eines Kollektivs zu den Bedingungen und den Mitteln der Produktion ist“. Die E.-Verhältnisse werden als die wichtigsten gesellschaftlichen Verhältnisse bezeichnet, weil sie den Charakter aller anderen gesellschaftlichen Verhältnisse bestimmen. Sie bestimmen ihn entweder als gesellschaftliches E., wo gesellschaftlich produziert und angeeignet wird (im Sozialismus-Kommunismus), oder als Privat-E., wo gesellschaftlich produziert und privat angeeignet wird (Kapitalismus), oder als Arbeits-E., wo privat produziert und angeeignet wird (bei der einfachen Warenproduktion). Die gesellschaftliche Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft beruht auf dem sozialistischen E. (an den Produktionsmitteln). Dieses „zu schützen und zu mehren ist Pflicht des sozialistischen Staates und seiner Bürger“ (Art. 10, Abs. 2 der Verf. vom 6. 4. 1968). Das sozialistische E. besteht als gesamtgesellschaftliches Volkseigentum, als genossenschaftliches Gemeineigentum werktätiger Kollektive sowie als Eigentum gesellschaftlicher Organisationen der Bürger (Art. 10 der Verf.). Volkseigentum ist „das Vermögen der DDR, ihrer Organe, Einrichtungen und Betriebe (§ 157 StGB). Es ist also gleichbedeutend mit Staatseigentum. Nach Art. 12 der Verfassung sind die Bodenschätze, die Bergwerke, Talsperren und großen Gewässer, die Naturreichtümer des Festlandsockels, größere Industriebetriebe, Banken und Versicherungen, die volkseigenen Güter, Verkehrswege, Transportmittel der Eisenbahn, der Seeschiffahrt sowie der Luftfahrt, die Post- und Fernmeldeanlagen Volkseigentum. Privateigentum daran ist unzulässig. Die Nutzung und Bewirtschaftung des Volkseigentums kann der Staat jedoch genossenschaftlichen oder gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen übertragen. Das genossenschaftliche E. ist durch Sozialisierung des Privat-E. der in den Produktionsgenossenschaften vereinigten Bürger entstanden (Kollektivierung). Das E. gesellschaftlicher Organisationen und Parteien wird seit einiger Zeit als eine besondere Form des sozialistischen E. bezeichnet. [S. 164]Außer diesen drei Formen des sozialistischen E. wird noch zwischen dem persönlichen E. und dem Privat-E. der Bürger sowie kapitalistischem Privat-E. an den Produktionsmitteln unterschieden. Das persönliche E. an den Konsumtionsgütern wird in der Verfassung ausdrücklich gewährleistet (Art. 11). Es dient „der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger“. Objekt des persönlichen E. sind die durch „eigene gesellschaftliche Arbeit“ erworbenen Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die „planmäßig zur individuellen Konsumtion im Wege der Einzel-Aneignung zur Verfügung gestellt und aus einer anderen Eigentumsform (Volkseigentum) abgeleitet worden sind“. Objekte des persönlichen E. können auch Grundstücke sein, „soweit sie der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“. Das Privat-E. der einfachen Warenproduzenten (Handwerker, Einzelhändler, Klein- und Mittelbauern) besteht in der Aneignung der Ergebnisse eigener Arbeit. Schließlich gibt es noch die Form des kapitalistischen Privat-E. an Produktionsmitteln, „dessen Eigentümer im Zuge der Entwicklung auf dem Wege über die sozialistischen Genossenschaften (Zwangskollektivierung, Produktionsgenossenschaften) oder die staatliche Beteiligung (halbstaatliche Betriebe) freiwillig ihre historisch überholte Stellung aufgeben“. Wie es in Art. 14 der Verfassung heißt, müssen die Nutzung und der Betrieb privater Wirtschaftsunternehmen gesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen und der Erhöhung des Volkswohlstandes und der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums dienen. Das Privat-E. und das kapitalistische Privat-E. sind seit 1945 durch Enteignung stark reduziert worden. Die noch bestehenden Reste dieser Eigentumsformen sollen zur besseren Versorgung der Bevölkerung mit Massenbedarfsgütern während der „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ noch für einige Zeit geduldet werden. Durch das Steuersystem (Steuern, Erbrecht, Erbschaftsteuer) und andere Maßnahmen wird die Neubildung und Vergrößerung kapitalistischen Privat-E. verhindert. Literaturangaben Grünewald, Joachim: Das Eigentum und das Eigentumsrecht in der sowjetischen Besatzungszone (Bonner rechtswiss. Abhandl., 49). Bonn 1961, Röhrscheid. 144 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 163–164 Eid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EingabenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach kommun. Auffassung ist E. die „ökonomische Kategorie, die die wechselseitigen Beziehungen und die Stellung der Menschen in der Produktion materieller Güter und bei der Aneignung der hergestellten Produkte und der Produktionsmittel ausdrückt“. Die verschiedenen historisch bestimmten Formen des E. zeigen, „wie in der jeweiligen Gesellschaftsordnung die Aneignung vor sich geht, wie das Verhältnis eines…
DDR A-Z 1969
Lebensversicherung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht [S. 370]eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen Auszahlungstag (Tarif III) fällig. Ferner gibt es: Die Töchterversorgungsversicherung (Tarif IV), die Ehegattenversicherung für den Todes- und Erlebensfall (2~verbundene Leben, Tarif~V), die Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag (Tarif VI), die Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (Tarif VII), die Invaliden- und Altersrentenversicherung (Tarif VIII), die Sparrentenversicherung (Tarif IX) sowie die Risiko-L. (Tarif 16). Der Mindestbeitrag beträgt für alle L. 2 M monatlich, die Mindestversicherungssumme 240 M. Für Gruppenversicherungsverträge wird besonders in den VEB geworben. Die Versicherungssteuer ist in den Beiträgen enthalten. Einen Deckungsstock gibt es nicht. Ein Teil der Versicherungsbeiträge wird indessen als Sparguthaben der Versicherungsnehmer gebucht. L.-Verträge, die vor 1945 bei den heute geschlossenen privaten oder öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen waren, konnten nach dem Befehl Nr. 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 bis zu 10.000 RM unter Anrechnung der früheren Beitragszahlung „erneuert“ werden. Auf Ansprüche, die in der Zeit vom 9. 5. 1945 bis 14. 8. 1946 fällig geworden waren, wurden nach dem Befehl Nr. 11 der SMAD vom 29. 1. 1948 einmalige Zahlungen von 300 bis 400 RM geleistet. Ansprüche, die vor dem 9. 5. 1945 fällig waren, wurden trotz Übernahme der Aktivvermögen der geschlossenen Versicherungsunternehmen nicht befriedigt. Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 369–370 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leder-, Schuh- und RauchwarenindustrieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 L. können nur bei der Deutschen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Seit 1. 1. 1951 besteht [S. 370]eine einheitliche Tarifgestaltung. Die L.-Summe wird entweder beim Tode, spätestens bei Erleben eines bestimmten Tages (Tarif I), nur beim Tode, bei Beitragszahlung entweder für eine vereinbarte Anzahl von Jahren (mindestens 10) oder bis zum 85. Lebensjahr (Tarif II) oder an einem festen…
DDR A-Z 1969
Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) (1969)
Siehe auch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ): 1975 1979 1985 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zeitgeschichte, Deutsches Institut für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Am 1. 3. 1946 gegr. als „Zentralstelle für Zeitgeschichte“. Im Juli 1947 mit dem „Inst. f. Zeitungskunde“ vereinigt zum „Inst. f. Zeitgesch.“, im Okt. 1949 umbenannt in DIZ. — Es wurde seit 1945 von der SED gelenkt. Seit Dez. 1951 wird es vor allem angeleitet vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. Seit 1. 10. 1957 untersteht das DIZ nicht mehr dem Presseamt beim Ministerpräsidenten, sondern dem Staatssekretariat für Hochschulwesen. Am 2. 9. 1966 betonte das DIZ, daß ihm „obliegt, auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus an der Darstellung eines exakten wissenschaftlichen Geschichtsbildes mitzuarbeiten. Der Beschluß des Zentralkomitees der SED aus dem Jahre 1955 über ‚Die Verbesserung der Forschung und Lehre in der Geschichtswissenschaft in der DDR‘ wurde dem DIZ zur verpflichtenden Arbeitsgrundlage“ („Berliner Zeitung“). — Dementsprechend behandelt das DIZ die Geschichte und die Geschichtsquellen, um der Politik der SED parteilich (Parteilichkeit) zu dienen. Das DIZ bearbeitet und veröffentlicht, oft in tendenziöser Auswahl, Quellen zur neuesten Geschichte. Es behandelt nur die Zeit nach 1945, die „nach marxistischer Auffassung allein derzeitiger Gegenstand der Zeitgeschichte ist“, und soll im Sinne des „Sozialismus-Kommunismus … die Geschichte nach 1945 möglichst unmittelbar für die politische Praxis nutzbar machen“ („Beiträge zur Zeitgeschichte“, Beilage zu der „Dokumentation der Zeit“ 1958, Nr. 1, S. 4). Die Arbeit des DIZ hat „drei Schwerpunkte: Die Grundzüge der nationalen Politik der DDR, ihre Wirkung für die Entwicklung der deutschen Nation; die antinationale Politik der herrschenden Kreise der westdeutschen Bundesrepublik … Hauptprobleme der internationalen Entwicklung, vor allem solche Probleme, die direkt oder indirekt mit der deutschen Frage Zusammenhängen“ („Berliner Zeitung“ v. 1. 3. 1966). Seit 10. 5. 1962 ist Direktor: Prof. Dr. Stefan Doernberg (SED). — Neben Büchern, Einzelschriften und Handbüchern bringt das DIZ heraus: „Die Dokumentation der Zeit“ (halbmonatl.). Die Vierteljahrsschrift „Unsere Zeit“ erschien nur in den Jahren 1958–62. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 155 Deutsches Institut für Berufsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI)Siehe auch: Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ): 1975 1979 1985 Institut für Zeitgeschichte, Deutsches: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zeitgeschichte, Deutsches Institut für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Am 1. 3. 1946 gegr. als „Zentralstelle für Zeitgeschichte“. Im Juli 1947 mit dem „Inst. f. Zeitungskunde“ vereinigt zum „Inst. f. Zeitgesch.“, im Okt. 1949 umbenannt in DIZ. — Es wurde seit 1945 von der SED gelenkt. Seit Dez. 1951 wird es vor allem angeleitet vom…
DDR A-Z 1969
Jugendstrafrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; gegen Jugendliche wurden ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Am 23. 5. 1952 beschloß die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411), das am 1. 6. 1952 in Kraft trat. Es kannte Erziehungsmaßnahmen und Strafen. Die Jugendstrafe hieß „Freiheitsentziehung“. § 24 Abs.~1 bestimmte, daß Jugendliche nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts, höchstens allerdings zu lebenslänglichem Zuchthaus, verurteilt werden müssen, wenn sie sich des vollendeten oder versuchten Mordes, der Vergewaltigung, der Sabotage oder eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) oder gegen das Friedensschutzgesetz schuldig gemacht haben. Entsprechendes galt nach Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes bei Staatsverbrechen. Nach § 33 Abs. 2 wurden diese Fälle nicht durch Jugendgerichte, sondern durch die für Erwachsene zuständigen Gerichte, d. h. also durch die politischen Strafsenate abgeurteilt. Im neuen Strafgesetzbuch wurde das J. mit dem allgemeinen Strafrecht vereinigt, so daß es seit dem 1. 7. 1968 ein besonderes J. nicht mehr gibt. Dasselbe gilt für das Jugendstrafverfahren, das durch die Strafprozeßordnung ebenfalls mit dem allgemeinen Strafverfahren vereinigt wurde. StGB und StPO enthalten jeweils ein besonderes Kapitel (Abschnitt) über „Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher“ bzw. „Besonderheiten des Strafverfahrens gegen Jugendliche“. Das StGB versteht unter einem Jugendlichen einen Menschen, der über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Den Begriff des „Heranwachsenden“ (18 bis 21 Jahre) kennt das J. nicht. Voraussetzung dafür, daß ein Jugendlicher strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist die Schuldfähigkeit, die nach § 66 StGB vorliegt, „wenn der Jugendliche auf Grund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen“. In der Literatur wird von einem „Minimum an sozialistischer Verhaltensdisposition“ gesprochen („Neue Justiz“ 1967, S. 146). Von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen einen Jugendlichen kann abgesehen werden, wenn das Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und von den Organen der Jugendhilfe Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden oder worden sind. Als Strafmaßnahmen gegen Jugendliche sieht das Gesetz vor: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte, Konfliktkommission, Schiedskommission); Auferlegung besonderer Pflichten durch das Gericht (Freizeitarbeit, Wiedergutmachung des Schadens, Bindung an den Arbeitsplatz); Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf ➝Bewährung, Öffentlicher Tadel, Geldstrafe); Jugendhaft; Einweisung in ein Jugendhaus; Freiheitsstrafe. Auf Todesstrafe darf gegen Jugendliche nicht erkannt werden, während Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe möglich ist. Von den gegen Erwachsene zulässigen Zusatzstrafen dürfen einschließlich der Aufenthaltsbeschränkung alle verhängt werden mit Ausnahme des Verbots bestimmter Tätigkeiten, der Vermögenseinziehung und der Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte. Die Geldstrafe beträgt im Ünterschied zum Erwachsenen-Strafrecht höchstens 500 M. Über die Besonderheiten, die nach der StPO für die Strafverfahren gegen Jugendliche gelten: Jugendgericht. (Strafrecht, Strafvollzug) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 316 Jugendsoziologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendstundenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; gegen Jugendliche wurden ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Am 23. 5. 1952 beschloß die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411), das am 1. 6. 1952 in Kraft trat. Es…
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Fernsehen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste massive Richtfunkturm wurde 1958 bei Roitzsch errichtet. Der „Deutsche Fernsehfunk“ (DFF) gehört der „Organisation der internationalen Rundfunkverbände (OIRT)“ des Ostblocks an, innerhalb dessen die Vertreter der Tschechoslowakei, Polens und der „DDR“ im Jan. 1959 Vereinbarungen über die Erweiterung des Austausches von Direktsendungen getroffen haben. Diese bildeten nach Beitritt Ungarns 1960 die Grundlage zum Aufbau eines Fernsehnetzes zwischen den sozialistischen Ländern unter der Bezeichnung „Intervision“, dem sich 1960 auch die SU angeschlossen hat. Das F.-Programm steht im Dienst der Agitation und Propaganda. „Die ständige Verbindung mit den Arbeitern in den Betrieben, den Bauern im Dorf verleiht auch dem F. den Charakter eines kollektiven Propagandisten, Agitators und Organisators“ („Unser Rundfunk“, Nr. 19/1954, S. 19). Das F. wurde zunächst auf dem Lande propagiert, weil Presse und Rundfunk dort die geringste Resonanz haben. Auf die Möglichkeit des Empfangs in der BRD wird mit technischen Mitteln und Sondersendungen hingezielt; andererseits empfängt ein beträchtlicher Teil (wahrscheinlich 70 v. H.) der F.-Teilnehmer in Mitteldeutschland westdeutsche Sendungen. Durch den Bau von Gemeinschaftsantennen, die ausschließlich auf den Kanal des Ostfernsehens ausgerichtet sind, versucht man, den Empfang westdeutscher Sendungen zu verhindern. Das mitteldeutsche F. kann auf 80 v. H. des Gebietes der DDR empfangen werden. Über das künftige Farb-Fernseh-System ist noch nicht entschieden. Am 31. 12. 1967 wurden 3,9 Mill. F.-Teilnehmer gezählt. Damit gibt es drüben im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ungefähr die gleiche Fernsehdichte wie in der BRD (13,8 Mill. F.-Teilnehmer). Seit April 1965 wird täglich 10 Minuten am Abend eine Werbefernsehsendung ausgestrahlt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 203 Fernsehakademie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernstudiumSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach mehrjährigen Versuchen verbreitet der „Deutsche Fernsehfunk“ als Teil des Staatlichen Rundfunk-Komitees (Rundfunk) unter der Intendanz von Heinz Adameck (SED) seit Jan. 1956 von Berlin-Adlershof aus ein offizielles Programm. Sender: Berlin, Görlitz, Dresden, Katzenstein (bei Chemnitz), Leipzig, Inselsberg, Brocken, Schwerin, Marlow (Mecklenburg), Cottbus und Helpterberg (bei Neubrandenburg). Der erste…
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Einzelhandel (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der sozialökonomischen Struktur Mitteldeutschlands entsprechend wird nach den Eigentumsformen zwischen dem sozialistischen E. (volkseigener E. — HO und konsumgenossenschaftlicher E.), dem Kommissionshandel (halbsozialistischer Handel) und dem privaten E. unterschieden. Dabei hat der sozialistische Sektor auch im E. die führende Rolle (Binnenhandel). Nach der sozialistischen Binnenhandelsökonomie, einer speziellen wirtschaftswissenschaftlichen Disziplin, wird der E. als wichtigstes Glied in der Warenzirkulation angesehen. Demnach hat sich der Großhandel in vielen entscheidenden Fragen den Belangen des E. unterzuordnen. Neben HO und Konsum spielt der „sonstige sozialistische E.“ für die Versorgung der Bevölkerung eine beträchtliche Rolle. Sein Anteil am gesamten E.-Umsatz belief sich 1966 auf 10,2 v. H. Zum „sonstigen sozialistischen E.“, dessen Betriebe den Fachministerien, VVB, VEB und der VdgB unterstehen, zählen u.a.: Industrieläden, Volkseigene Apotheken, Postzeitungsvertrieb, Volksbuchhandel sowie Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit Einzelhandelstätigkeit. Die 1959 in verschiedenen Großstädten eingerichteten Einkaufsquellen haben inzwischen an Bedeutung verloren. Es handelte sich bei diesen um dem Staatlichen Vermittlungskontor unterstehende E.-Betriebe, die wert- und qualitätsgeminderte Waren an die Bevölkerung verkauften. Mit der Abkehr von der stalinistischen Praxis (Entstalinisierung) rückte die Frage der Versorgung der Bevölkerung stärker in den Vordergrund. Dies erforderte [S. 165]auch eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Handelsapparates. Heute wird im Zuge der Durchführung des Neuen ökonomischen Systems versucht, durch Rationalisierung der E.-Betriebe sowie durch organisatorische Maßnahmen die Leistungsfähigkeit zu steigern. Dabei greift man zumeist auf die im Westen seit langem geläufigen Betriebsformen wie Filialsystem, Fachhandel, Warenhäuser und Versandhandel zurück. Zum E. gehören auch die Exquisit-Verkaufsstellen und die Intershops. Die Exquisitläden bieten der Bevölkerung hochwertige Konsumgüter und vor allem auch Waren aus der westlichen Produktion zu Preisen an, die weit über dem allgemeinen Preisniveau liegen und vielfach dem Umrechnungskurs Ostmark/Westmark im freien Wechselkurs (Währung) entsprechen. Die Intershops (internationale Läden) hat man an einigen Kontrollpunkten und in der Messestadt Leipzig eingerichtet. Sie geben an Reisende aus der BRD oder dem westlichen Ausland ausländische Waren, speziell Genußmittel, nur gegen Devisen zu besonders günstigen Preisen ab, um den Devisenbestand aufzubessern. Zum Einkauf dieser Waren wurde die Intershop-GmbH gegründet, die dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellt ist. An den Messetagen werden die Intershops von der Genex GmbH in Leipzig unterstützt. Große Schwierigkeiten bereitete im E. die Einführung der Fünf-Tage-Arbeitswoche. Die Bestrebungen gehen z. Z. dahin, durch Änderung der Ladenöffnungszeiten sich den Bedürfnissen der arbeitenden Bevölkerung anzupassen und gleichzeitig den Freitag jeder Woche durch Verlängerung der Öffnungszeiten zum Haupteinkaufstag zu machen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 164–165 Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandelsverkaufspreis (EVP)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Der sozialökonomischen Struktur Mitteldeutschlands entsprechend wird nach den Eigentumsformen zwischen dem sozialistischen E. (volkseigener E. — HO und konsumgenossenschaftlicher E.), dem Kommissionshandel (halbsozialistischer Handel) und dem privaten E. unterschieden. Dabei hat der sozialistische Sektor auch im E. die führende Rolle (Binnenhandel). Nach der sozialistischen Binnenhandelsökonomie, einer…
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Stanislawski-Methode (1969)
Siehe auch: Stanislawski-Methode: 1954 1956 1958 1959 1960 Stanislawski-System: 1962 1963 1965 1966 Schauspielmethode, die auf den russischen Schauspieler, Regisseur und Theaterleiter Konstantin Stanislawski (1863–1938) zurückgeht, den Gründer des berühmten Moskauer Künstlertheaters. Der Grundgedanke seiner Methode ist der, daß der Schauspieler auf der Bühne so handelt, als ob er die von ihm verkörperte Person wäre (Physische Handlung); die dazugehörigen Gefühle stellen sich dann von selbst ein. Damit sich der Schauspieler nicht in den Handlungen verliert, wird ihm ein Ziel der Aufführung angegeben (Überaufgabe). Obschon sein Wort „Tendenz und Kunst sind unvereinbar, eins schließt das andere aus“ ihn in krassen Gegensatz zur kunstpolitischen Doktrin des sozialistischen Realismus stellt, boten manche seiner Anregungen (so die Forderung nach Lebenswahrheit, die als Indoktrination mißverstandene Überaufgabe und der kollektivistisch verfälschte Ensemble-Gedanke) Handhaben, die St.-M. in den Dienst der Sowjetisierung des Theaters zu stellen. In diesem Sinne wurde sie auch in der „DDR“ zum Programm erhoben. Mittelpunkt dieser Bemühungen waren das „Deutsche Stanislawski-Buch“ von Gaillard und das von Maxim Vallentin geleitete Deutsche Theater-Institut in Weimar. In der „Tauwetterperiode“ nach Stalins Tod wagte sich die Opposition gegen die St.-M. der Rollenerarbeitung unter Berufung auf Bert Brechts Theorie vom epischen Theater hervor. Auf der Parteiaktivtagung der Theaterschaffenden (28.–29. 5. 1958) wurde entsprechend der Rückkehr zu stalinistischen Theaterpraktiken der Meinungsstreit mit der Erklärung erledigt, das sowjet. Theater, von dem gelernt werden müsse, halte an der St.-M. fest. In Wirklichkeit hat die sowjet. Kulturpolitik inzwischen neben der St.-M. auch andere Schauspielmethoden anerkannt, so die von Meyerhold und Wachtangow, zwei sowjet. Theaterkünstlern der zwanziger Jahre, die in mancher Hinsicht Brecht verwandt sind und wie er unter Stalin des Formalismus bezichtigt wurden. (Theater) Literaturangaben Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 609 Standortplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaßfurtSiehe auch: Stanislawski-Methode: 1954 1956 1958 1959 1960 Stanislawski-System: 1962 1963 1965 1966 Schauspielmethode, die auf den russischen Schauspieler, Regisseur und Theaterleiter Konstantin Stanislawski (1863–1938) zurückgeht, den Gründer des berühmten Moskauer Künstlertheaters. Der Grundgedanke seiner Methode ist der, daß der Schauspieler auf der Bühne so handelt, als ob er die von ihm verkörperte Person wäre (Physische Handlung); die dazugehörigen Gefühle stellen sich dann…
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Außenpolitik (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Zielsetzung und Methoden Die theoretische Grundlage der A. der DDR ist der historische Materialismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozio-ökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Damit wird die Kategorie des Klassenkampfes auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen. A. sozialistischer Staaten bedeutet darum vor allem „Kampf“ mit dem Fernziel der Herstellung einer internationalen klassenlosen Gesellschaft und erst in zweiter Linie Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Diese außenpolitische Theorie unterscheidet zwischen Fern- und Nahzielen, Trägern und Triebkräften des internationalen Klassenkampfes und den Methoden (Strategie und Taktik) und Mitteln revolutionärer A. Träger sind in erster Linie das „internationale Proletariat“, das von den kommunistischen und Arbeiterparteien geführt und organisiert wird. Als wichtige Triebkräfte werden außerdem die revolutionären Befreiungsbewegungen in den kolonialen und halbkolonialen Ländern und die staatstragenden Parteien einer Reihe von Entwicklungsländern (wie etwa die Arabische Sozialistische Union in Ägypten) angesehen, die vor allem in ihren ökonomischen Programmen einen nichtkapitalistischen Entwicklungsweg ihrer einheimischen Volkswirtschaften propagieren Weiterhin wird der Ausnutzung einer Reihe von Widersprüchen die Rolle einer Triebkraft im internationalen Klassenkampf zugesprochen. Dies sind im wesentlichen die Widersprüche zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den kapitalistischen Ländern, zwischen den kapitalistischen Ländern und den Kolonien, zwischen den einzelnen kapitalistischen Ländern und zwischen kapitalistischem und sozialistischem Lager. Zu den wichtigsten Instrumenten der A. gehören als koordinierende Instanzen das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenwirtschaft, das Ministerium für Staatssicherheit, das Staatssekretariat für westdeutsche Fragen, die für die Beziehungen zu ausländischen kommunistischen Parteien zuständigen Abteilungen des Sekretariats des ZK der SED. Damit ist die für kommunistische Herrschaftssysteme charakteristische Zweigleisigkeit der A. — offizielle Staatsorgane neben Parteiorganen — institutionell verankert. Unter der Verantwortung dieser zentralen Organe nimmt die außenpolitische Aktivität vielgestaltige Formen auf diplomatischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer und kultureller Ebene an und entwickelt die unterschiedlichsten, den Gegebenheiten des jeweiligen Staates angepaßten Methoden. Instrumente und Kanäle dieser Aktivität sind neben den Botschaften, die zur Pflege der diplomatischen Beziehungen in den sozialistischen Ländern errichtet wurden, und den zahlreichen Handelsvertretungen in erster Linie die Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA), der Staatsbank der DDR, der Deutschen Reichsbahn, des Leipziger Messeamtes, der Deutschen Seereederei, des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), des Deutschen Reisebüros und die Vertretungen Volkseigener Handelsorganisationen (sowohl der DIA als auch einzelner AHU) im Ausland. Als Medien der Kontaktaufnahme und -pflege und der Propagierung außenpolitischer Ziele dienen ferner die Entsendung eigener und der Empfang ausländischer Parlamentarier-Delegationen, die Einrichtung von Städte- und Betriebspartnerschaften, die Beteiligung an ausländischen Messen, die in westlichen Ländern bevorzugte Inseratenwerbung in der Tagespresse, [S. 60]internationale Sportveranstaltungen, wissenschaftliche Kongresse und tägliche, mehrstündige, fremdsprachliche Radiosendungen. Auf allen diesen Ebenen treibt die DDR eine mit allen technischen und finanziellen Mitteln arbeitende und nicht immer erfolglose Auslandspropaganda. Hierbei spielen die etwa 20–30 Auslands- und Freundschaftsgesellschaften und -komitees mit globaler, regionaler oder auf einzelne Länder gerichteter Zuständigkeit, die teilweise in der 1961 gegründeten Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossen wurden, eine wichtige Rolle. Ihnen und den entsprechenden Gesellschaften in den jeweiligen Partnerländern obliegt es, von der DDR ein günstiges Bild ihrer innenpolitischen Entwicklung zu verbreiten und für ihre außenpolitischen Ziele zu werben. Das SED-Regime verspricht sich davon einen indirekten Druck auf die Regierungen der betroffenen Länder, gegenüber seinen außenpolitischen Förderungen größeres Entgegenkommen zu zeigen. In ihren bisher veröffentlichten Dokumenten bekennt sich die DDR formal zu folgenden Prinzipien ihrer A.: Zu den sozialistischen Staaten will sie ihre Beziehungen auf der Basis der „vollen Gleichberechtigung, der gegenseitigen Achtung der staatlichen Souveränität, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“ sowie auf dem „Prinzip des sozialistischen Internationalismus“ gestalten. Dabei wird seit Gründung der DDR insbesondere die Freundschaft zur UdSSR als „Grundpfeiler der Außenpolitik“ bezeichnet (Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 12. 10. 1949). Faktisch führte dies mit einigen Einschränkungen — in der Berlin-Frage nahm die DDR zeitweise eine differenzierte Haltung ein — zu weitgehender Identifizierung mit den außenpolitischen Aktionen der SU. Art. 6, Abs. 2 der neuen Verfassung normiert die außenpolitische Anlehnung an die UdSSR auch völkerrechtlich. Zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sollen die „Prinzipien der friedlichen Koexistenz“ gelten; der „friedliche Wettbewerb“ zwischen verschiedenen Gesellschaftssystemen wird zu einer der Hauptaufgaben der A. der DDR deklariert. Die Haltung gegenüber der BRD ist dadurch gekennzeichnet, daß sich die DDR als Repräsentantin der „nationalen Interessen Deutschlands“ versteht und zum „Hauptziel und Hauptinhalt der gesamten außenpolitischen Tätigkeit … die Sicherung der deutschen Nation vor Krieg und Vernichtung und die Herbeiführung eines dauerhaften Friedens als Voraussetzung für die Vollendung des Sozialismus in der DDR und die Lösung der nationalen Frage des deutschen Volkes“ erklärt (Wörterbuch der Außenpolitik, Düsseldorf 1965, S. 77 ff.). Die Lösung der deutschen Frage im Sinne der Politik Ostberlins scheiterte jedoch bis heute an den in beiden Teilen Deutschlands entwickelten unterschiedlichen Axiomen über die politische Gestaltung eines künftigen wiedervereinigten Deutschland (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Ebenso erwies sich bisher der Anspruch der DDR auf volle Souveränität und völkerrechtliche Anerkennung als selbständiger deutscher Staat gegen die Vorstellung und die Politik der BRD als nicht durchsetzbar. Der Erreichung dieser außenpolitischen Nahziele dient ferner, neben der engen außenpolitischen Kooperation mit einer Reihe sozialistischer Länder, die Politik gegenüber den Staaten der dritten Welt. Die DDR „erachtet die Unterstützung der nationalen Freiheitsbewegungen und des Kampfes der ehemals unterdrückten Völker für die Sicherung ihrer Unabhängigkeit als eine wichtige internationale Verpflichtung“ (Geschichte d. Außenpolitik der Deutschen Demokratischen Republik. Abriß. Berlin 1968, S. 378) und will bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen die Regeln des sozialistischen Internationalismus beachten. Als ein ausschlaggebendes Motiv wird man jedoch die „ständige Entlarvung der neokolonialistischen Politik der westdeutschen Regierung (ansehen müssen), die ihren besonderen Ausdruck auch in dem Versuch findet, die jungen Nationalstaaten durch wirtschaftlichen Druck und offene Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten von der Entwicklung normaler Beziehungen zur DDR abzuhalten“ (Wörterbuch d. Außenpolitik, S. 85). Eine institutionalisierte Garantie für die Einheitlichkeit aller außenpolitischen [S. 61]Aktivitäten bietet u. a. die neue Verfassung vom 9. 4. 1968. Die gegenwärtig bestehende Personalunion von Staatsratsvorsitzendem und 1.~Sekretär des ZK der SED (in der Person Walter ➝Ulbrichts) in Verbindung mit den Art. 66 und 75 der Verfassung („Aufgaben und Pflichten des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR“) gewährleistet ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen den internationalen und nationalen Zielen der SED und deren praktischer Durchsetzung. 2. Das Verhältnis zur UdSSR Nach Gründung der DDR übertrug am 10. 10. 1949 die seit dem 9. 6. 1945 bestehende Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) einen Teil ihrer Funktionen auf die Provisorische Regierung der DDR. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) gebildet, die für die „Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ zuständig blieb (Erklärung des Vorsitzenden der SKK, Armeegeneral Tschuikow, zur Übergabe von Verwaltungsfunktionen an deutsche Behörden vom 11. 11. 1949). Spätestens seit diesem Zeitpunkt hält sich die DDR für ihre auswärtigen Beziehungen und den Außenhandel zuständig. Am 28. 5. 1953 wurde die SKK in eine „Hohe Kommission“ umgewandelt. Im Anschluß an die erfolglose Berliner Außenministerkonferenz der vier Mächte erklärte die UdSSR am 25. 3. 1954, daß sie mit der DDR „die gleichen Beziehungen … wie mit anderen souveränen Staaten“ aufnehmen wolle. Gleichzeitig wurde die Tätigkeit der sowjetischen „Hohen Kommission“, soweit sie die Überwachung staatlicher Organe der DDR betraf, als beendet erklärt. Die Regierung in Moskau stellte jedoch gleichzeitig fest, daß sie sich auch künftig bestimmte Funktionen vorbehalte, die mit der „Gewährleistung der Sicherheit im Zusammenhang stehen und sich aus den Verpflichtungen ergeben, die der UdSSR aus dem Viermächteabkommen erwachsen“ (Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1, Berlin 1954, S. 303). Entgegen früheren Erklärungen des SED-Regimes kann erst der 25. 3. 1954 als der Zeitpunkt gelten, von dem an die DDR nach sozialistischem Völkerrecht als voll souveräner Staat gilt. Durch Erlaß der Sowjetregierung vom 25. 1. 1955 beendete die UdSSR einseitig den Kriegszustand mit Deutschland. Von Januar bis April 1955 vollzogen die ČSSR, die Volksrepublik Polen, die VR Albanien, die Rumänische VR, die Ungarische VR und die VR China den gleichen Schritt. Nach der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954, insbesondere nach der Londoner Neunmächtekonferenz (28. 9.–3. 10. 1954), die eine eindeutige Unterstützung des Alleinvertretungsrechts der BRD seitens der Westmächte brachte, nach der gescheiterten Gipfelkonferenz vom Sommer 1955 (18.–23. 7. 1955) und dem Besuch Konrad Adenauers in Moskau (9.–13. 9. 1955), in dessen Verlauf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der BRD beschlossen wurde, ist am 20. 9. 1955 in Moskau ein „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ unterzeichnet worden, der von Völkerrechtlern der DDR als „Beginn einer neuen Etappe in den Beziehungen zwischen beiden Staaten“ bezeichnet wird (Wörterbuch der Außenpolitik, S. 83). Dieser Vertrag sollte vor allen Dingen die Souveränität der DDR erneut feierlich bekräftigen. Gleichzeitig löste die SU ihre „Hohe Kommission“ in der DDR auf. Art. 1, Abs. 2 des Vertrages überantwortete der DDR die „Entscheidung über Fragen ihrer Innen- und Außenpolitik, einschließlich der Beziehungen zur Deutschen Bundesrepublik …“ (Dokumente …, Bd. 3, Berlin 1956, S. 281). Der Vertrag rückte seitens der DDR und der UdSSR die innerdeutschen Beziehungen in den Bereich des Völkerrechts; die Wiedervereinigung Deutschlands soll nur noch über völkerrechtlich gültige Verträge zwischen beiden deutschen Staaten erreichbar sein. Der Vertrag regelte ferner bis zum Abschluß eines Truppenvertrages zwischen beiden Staaten am 12. 3. 1957 die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen“ auf dem Gebiet der DDR. Um die DDR auch ökonomisch zu stärken und den wirtschaftlichen und psychologischen Folgen des 17. 6. 1953 entgegenzuwirken, hatte [S. 62]die UdSSR schon im April 1950 teilweise und im August 1953 auf alle noch ausstehenden Reparationszahlungen (2,5 Mrd. Dollar nach DDR-Quellen) verzichtet, weitere 33 SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben, alle Nachkriegsschulden erlassen, die Stationierungskosten für die Truppen auf dem Gebiet der DDR verringert und ihr beträchtliche Kredite (etwa 1~Mrd. Rubel) eingeräumt. Große Bedeutung für die vom Rohstoffimport abhängige Wirtschaft hatten ebenfalls die Wirtschaftsverhandlungen am 16. u. 17. 7. 1956 in Moskau. Die UdSSR halbierte noch einmal die Stationierungskosten für ihre Truppen (von 1,6 Mrd. auf 0, 8 Mrd. Mark, ab 1959 wurden sie ganz gestrichen) und verpflichtete sich nach Angaben aus der DDR zu langfristigen Rohstofflieferungen für zusätzliche 7,5 Mrd. Rubel. Die Haltung der DDR während der Krise im Ostblock im Jahre 1956, die durch das Ausbleiben von Lieferungen aus Polen und Ungarn große Planrückstände verursachte, ist bei der Bewertung der Tatsache zu berücksichtigen, daß Moskau im Januar 1957 erneut einen Kredit in Höhe von 340 Mill. Rubel in konvertierbarer Währung zur Verfügung stellte. Während bilateraler Wirtschaftsverhandlungen im Februar 1962 in Moskau erhielt die DDR einen weiteren Warenkredit von 1,3 Mrd. Valuta-Mark. Die Partner beschlossen eine vertiefte wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und eine Steigerung des Warenaustauschvolumens auf etwa 10 Mrd. Valuta-Mark bis zum Jahre 1963. Bis zum November 1967 haben die UdSSR und die DDR etwa 100 Abkommen-Protokolle oder Vereinbarungen ökonomischen Inhalts oder die wissenschaftlich, technische Zusammenarbeit betreffend abgeschlossen und unterzeichnet. Von 1960 bis 1966 ist das Außenhandelsvolumen zwischen beiden Staaten um etwa 30 v. H. (von 7,9 Mrd. auf 11,2 Mrd. Valuta-Mark) gewachsen (Statistisches Jahrbuch der DDR, 1967); heute entfällt mehr als die Hälfte des DDR-Außenhandels auf den Handel mit der UdSSR, während etwa 20 v. H. des Außenhandels der UdSSR mit der DDR abgewickelt werden. Ost-Berlin bezeichnet selbst den mit der UdSSR am 12. 6. 1964 in Moskau abgeschlossenen „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“ als das „bis dahin wichtigste Ereignis und Ergebnis“ seiner; A. und als „folgerichtige“ Fortsetzung und Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen, die mit dem Vertrag vom 20. 9. 1955 begonnen haben. Er soll „der Freundschaft zwischen beiden Staaten Richtung und Perspektive bis über das Jahr 2.000 hinaus“ geben (Geschichte der Außenpolitik …, S. 352). In seinen Kernsätzen bekräftigt er die Zugehörigkeit beider Staaten zum Warschauer Beistandspakt, garantiert die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR, bezeichnet — erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag — West-Berlin als „selbständige politische Einheit“ und fordert die „Normalisierung der Lage in Westberlin auf der Basis eines Friedensvertrages“. Die „Hohen Vertragschließenden Seiten“ erklären ferner, daß ein einheitlicher deutscher Staat nur durch „gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten“ erreicht werden kann. Die UdSSR behält sich auch in diesem Vertrag „Rechte und Pflichten“ vor, die ihr aus „internationalen Abkommen einschließlich des Potsdamer Abkommens“ erwachsen sind. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder will der Vertrag optimal entwickeln und durch Koordinierung der Volkswirtschaftspläne den „nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität sichern“. Der Vertrag hat eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, falls er nicht „auf Wunsch“ beider Seiten im Falle der „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates“ oder des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages „überprüft“ wird. Nach Auffassung westlicher Völkerrechtler bedeutet dieser Beistandspakt, obwohl er explizit keine neuen Verpflichtungen schafft, die über den Warschauer Pakt hinausgehen, durch die Betonung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus und der Verpflichtung zur „brüderlichen Hilfe“, die sich beide Seiten gegebenenfalls leisten wollen, verstärkte Interventionsmöglichkeiten für die UdSSR auf der Grundlage eines international gültigen Vertrages. Darüber hinaus bedeutet dieser Vertrag die völkerrechtliche Festlegung beider Staaten auf die bisher schon verfolgte Deutschlandpolitik. Die Bündnisklausel [S. 63](Art. 5, Abs. 1) entspricht der des Warschauer Paktes. Danach bestimmt allein die UdSSR, mit welchen Mitteln sie Beistand leistet, eine automatische Hilfeleistung ist nicht vorgesehen. Einerseits wurde die DDR mit dem Vertrag vom 12. 6. 1964 erstmalig in das System der bilateralen Konsultations- und Beistandspakte einbezogen und damit noch stärker als bisher vertraglich an die UdSSR gebunden, andererseits erhielt sie durch ihn eine erhöhte Existenzgarantie seitens der UdSSR und ein begrenztes Mitspracherecht in der sowjetischen Deutschlandpolitik. Die engen völkerrechtlichen und machtpolitischen Bindungen an die UdSSR können jedoch nicht die Spannungen verdecken, die mit einer wachsenden, aber eng begrenzten Emanzipation der DDR — vom einstigen Vasallen zum Juniorpartner der Hegemonialmacht UdSSR — auftreten mußten. Gründe hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen des sowjetisch-chinesischen Konflikts auf die Bindungen innerhalb des Ostblocks und in der wachsenden ökonomischen Bedeutung der DDR als größter Handelspartner der UdSSR zu suchen. Wegen der ideologischen Verbundenheit und der machtpolitischen Abhängigkeit der strategischen Führungsgruppe der SED von der KPdSU führen Spannungen zwar nicht zu offener Obstruktion gegenüber sowjetischer Politik. Gelegentlich deuten jedoch Zeitpunkt und Inhalt von DDR-Verlautbarungen, in denen sowjetische außenpolitische Aktionen oder innersowjetische Ereignisse kommentiert werden, auf mangelnde „völlige Übereinstimmung“ hin. So hat sich z. B. Ulbricht bis 1961 in der öffentlichen Unterstützung des Chruschtschowschen Entstalinisierungskurses auffällig zurückgehalten. Ebenso wurden die Auswirkungen des kurzfristigen literarischen Tauwetters in der UdSSR im Jahre 1962 in der DDR rigoros bekämpft, die Reise und das Auftreten des Lyrikers Jewtuschenko in der BRD im Jahre 1963 sogar heftig kritisiert. Der Sturz Chruschtschows im Oktober 1964 fand in der DDR nur ein vorsichtig registrierendes Echo. Zwar war der sowjetische Parteichef durch den Ausgang der Kuba-Krise auch mit seiner Berlinpolitik (Berlin-Ultimatum von 1958) gescheitert, jedoch wurden gerade zum damaligen Zeitpunkt seine Verdienste um die DDR bezüglich der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems und des Abschlusses des Freundschaftsvertrages vom Juni 1964 auffällig betont und von der SED-Führung in den Vordergrund gerückt. Im chinesisch-sowjetischen Konflikt hatte die SED auf ihrem VI. Parteitag im Jahre 1963 eindeutig die sowjetische Position unterstützt. Diese Einstellung wurde jedoch von ihr im Herbst 1964 vorsichtig modifiziert. Auch Ulbricht äußerte nun Bedenken gegen die Einberufung einer kommunistischen Weltkonferenz, die nach Chruschtschows Intention die Exkommunikation der KP Chinas aus der kommunistischen Weltbewegung beschließen sollte. Mao Tse-tung und seine Gruppe honorierten diese Stellungnahme mit verstärkten Angriffen gegen die KPdSU, der sie vorwarfen, die DDR ihrer Entspannungspolitik zu opfern. Die DDR muß in der UdSSR den einzig wirksamen Garanten ihrer Grenzen und damit ihrer Existenz und den mächtigsten Befürworter ihres Anspruchs auf Anerkennung als souveräner deutscher Staat erblicken. Zwar hat sie bisher weder einen separaten Friedensvertrag mit der UdSSR abschließen noch ihre einstige Forderung nach Umwandlung West-Berlins in eine „Freie Stadt“ in Moskau durchsetzen können. Volle Übereinstimmung zwischen beiden Staaten besteht jedoch hinsichtlich eines Grundsatzes der DDR-Außenpolitik: Jede Entspannung in Europa hat mit einer völkerrechtlichen Garantie des status quo in Deutschland zu beginnen. Die kompromißlose Unterstützung der sowjetischen Politik gegenüber den Reformbewegungen in der ČSSR in der ersten Hälfte des Jahres 1968 liegt einerseits im ureigensten Interesse der Dogmatiker in der SED, ist aber andererseits auch als politischer Preis für die unveränderte Haltung der UdSSR in der Deutschlandfrage anzusehen. 3. Das Verhältnis zu den Staaten des Warschauer Paktes Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR (15. 10. 1949) folgten diesem Schritt auch die übrigen osteuropäischen Staaten: [S. 64]am 17. 10. 1949 Bulgarien, am 18. 10. 1949 Polen, die ČSSR, Ungarn und Rumänien, am 25. 10. 1949 die VR China, am 6. 11. 1949 Nord-Korea. In allen Fällen wurden zunächst nur diplomatische Missionen eingerichtet, ein Botschafteraustausch erfolgte erst 1953. Albanien stimmte am 2. 12. 1949 dem Austausch von diplomatischen Missionen zu, die 1953 zu Gesandtschaften und am 28. 3. 1955 zu Botschaften erhoben wurden. Ebenso wie Albanien verfuhren eine Reihe asiatischer kommunistischer Staaten. Die seit dem 13. 4. 1950 bestehenden diplomatischen Missionen in der Mongolischen VR und Ost-Berlin wurden am 17. 10. 1955 wechselseitig in Botschaften umgewandelt. Mit Nord-Vietnam wurden am 16. 12. 1954 Botschafter ausgetauscht; die mit Kuba seit 1960 bestehenden Beziehungen in der Form diplomatischer Missionen wurden 1963 durch Botschafteraustausch aufgewertet. Die seit Oktober 1957 zwischen Jugoslawien und der DDR bestehenden Gesandtschaften wurden am 12. 10. 1966 in den Rang von Botschaften erhoben. In zweiseitigen Abkommen mit Polen und der ČSSR erstrebte die DDR frühzeitig eine relative Konsolidierung ihrer östlichen Grenzen. Am 6. 6. und 6. 7. 1950 wurden in zwei Abkommen mit Polen Oder und Lausitzer Neiße zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen beiden Staaten erklärt. Am 23. 6. 1950 bestätigten sich DDR und ČSSR, daß es zwischen ihnen keine „offenen und strittigen“ Fragen gebe und die „Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Mit allen Ländern des Ostblocks wurden bis heute eine Vielzahl von bilateralen Handelsverträgen, Kreditabkommen und Protokolle über wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen. (Außenhandel) Keine unmittelbaren handelspolitischen Auswirkungen hatte zunächst die Aufnahme der DDR (29. 9. 1950) in den am 25. 1. 1949 von der UdSSR, Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der ČSSR gegründeten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR war von da an zwar in allen vom 1959 verabschiedeten Statut des RGW vorgesehenen Organen vertreten, 3 „Ständige Kommissionen“ (für Chemische Industrie, für Bauwesen und für Standardisierung) unter der Leitung von G. Wyschofsky, G. Kosel und R. Görbing haben ihren ständigen Sitz in Ostberlin. Der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des RGW lag jedoch in den Jahren 1950–1960 auf den bilateralen langfristigen Handelsabkommen: u.a. DDR–UdSSR (23. 9. 1951 und 20. 2. 1957), DDR–ČSSR (1. 12. 1951), DDR–Polen (10. 11. 1951), DDR–Rumänien (23. 1. 1952). Da auch die späteren Versuche der UdSSR (vor allem 1962), eine höhere Rechtsform der supranationalen Integration im RGW durchzusetzen, am wachsenden Selbständigkeitsstreben einzelner RGW-Länder (insbesondere Rumäniens) scheiterten blieben die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auch für die DDR die entscheidenden Formen der ökonomischen Intra-Block-Beziehungen. Die DDR galt und gilt jedoch bis heute als die entschiedenste Verfechterin einer möglichst engen Verflechtung und Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften. Sie dringt auf völkerrechtliche „direkte Verbindlichkeit der Ratsempfehlungen“ im RGW. Westliche Beobachter glauben, daß der Selbstmord Erich Apels (Vorsitzender der Staatlichen Plankommission) im Jahre 1965 auf ernsthafte Meinungsverschiedenheiten hindeutet, die zwischen strategischer Führungsgruppe der SED und ihren Wirtschaftsfachleuten über diese Politik und die enge ökonomische Anlehnung an die UdSSR entstanden waren. Von größerer Bedeutung für die außenpolitischen Bindungen der DDR war die Schaffung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955), zu dessen Gründerstaaten sie gehört. Formal, jedoch nicht material, von Anfang an gleichberechtigt, ist die DDR in allen Organen der Paktorganisation vertreten. Die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannte Kasernierte Volkspolizei (KVP) wurde jedoch erst am 28. 1. 1956 dem Vereinigten Oberkommando (unter dem sowjetischen Marschall Gretschko) (Sitz Moskau) unterstellt. Rechtlich erhebliche Unterschiede und dadurch bedingte Einschränkungen der außen- und militärpolitischen Entscheidungsfreiheit der DDR sind ferner in den unterschiedlichen Formulierungen der die Beistandsklauseln betreffenden Passagen der Vertragstexte festzustellen. Während der für die übrigen Pakt-Staaten maßgebende Text in russischer, polnischer und tsche[S. 65]chischer Sprache abgefaßt ist und bestimmt, daß jeder dieser Staaten über die Formen seines Beistandes zugunsten der DDR allein entscheidet, legt die für die DDR geltende deutsche Fassung fest, daß die Art des Beistandes der DDR zugunsten der anderen Teilnehmerstaaten von diesen bestimmt werden kann. Diese vertragsrechtliche Benachteiligung der DDR, verbunden mit den einseitig auf die Sicherheitsinteressen der sowjetischen Truppen in der DDR abgestellten Konsultationsklauseln des Truppenvertrages von 1957 — die in ähnlichen Verträgen der UdSSR mit Polen und Ungarn den Stationierungsländern erheblich größere Mitspracherechte gewähren —, verringert aber nicht das faktische Gewicht, das die DDR im Pakt besitzt. Seit gemeinsame Manöver der Paktstreitkräfte (Herbst 1961) stattfinden, hat der DDR-Verteidigungsminister, Heinz ➝Hoffmann, als einziger der Stellvertreter des ehemaligen sowjetischen Oberbefehlshabers Gretschko zwei größere Truppenübungen geleitet („Quartett“ vom 9.–14. 9. 1963 und „Oktobersturm“ vom 16.–22. 10. 1965). Vieles deutet darauf hin, daß — einer Anregung W. Gomulkas zufolge — die Armeen der VR Polen, der ČSSR, der DDR, zusammen mit den in Polen und der DDR stationierten sowjetischen Truppen, innerhalb des Paktes bis Ende 1967 eine Sonderstellung einnahmen. („Neues Deutschland“ vom 24. 5. 1965 spricht von einer „Ersten Strategischen Staffel“ des Warschauer Paktes.) Angesichts des Wandels des Paktes zu einer „machtpolitischen Allianz klassischer Provenienz“ (R. Löwenthal) hat die starke Integration der DDR in den Pakt auch eine Stärkung ihres außenpolitischen Gewichts im sozialistischen Lager zur Folge gehabt. Ihr außenpolitischer Entscheidungsspielraum ist jedoch auf Grund ihrer geographischen Lage und ihres besonderen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses zur UdSSR geringer als der der übrigen Paktmitglieder. Neben dem Pakt („lex generalis“) haben die Länder des „Eisernen Dreiecks“ (DDR, Polen, ČSSR) von 1963 bis 1967 untereinander und mit der UdSSR eine Reihe von bilateralen Bündnisverträgen („leges speciales“) abgeschlossen. So die DDR im März 1967 mit Polen und der ČSSR, im Mai 1967 mit Ungarn und im September 1967 mit Bulgarien. Diese Verträge sollen vornehmlich der Konsolidierung des sozialistischen Lagers und dem Kampf „gegen die imperialistische Reaktion“ dienen. Die Bestimmungen über den Bündnisfall und über Art und Umfang der Beistandsleistung entsprechen weitgehend denen des Warschauer Paktes. Die BRD wird zwar nicht in allen diesen Verträgen explizit als potentieller Aggressor genannt (der Pakt als sogenannter „offener“ Pakt spricht nur vom möglichen Angriff „irgendeines Staates oder einer Staatengruppe“); nach einheitlicher östlicher und westlicher Interpretation der Bündnisklauseln ist sie aber implizit immer gemeint, wenn von möglichen Angreifern gesprochen wird. In allen Verträgen wird ex- oder implizit die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie hinsichtlich Deutschlands bekräftigt, die nach Meinung westlicher Kommentatoren insofern völkerrechtswidrig ist, als sie gegen das in Art. 2, Abs. 7 der UN-Satzung ausgesprochene Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates verstößt. Mit Ausnahme des Vertrages DDR–Ungarn wird in allen Verträgen das Potsdamer Abkommen, das die Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes festlegte, nur in der Weise erwähnt, daß die DDR seine Prinzipien verwirklicht habe. Sofern die Vertragstexte auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands überhaupt bezugnehmen, wird sie nur nach „Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“ für möglich erklärt. In den Verträgen der DDR mit Ungarn und Bulgarien wird eine Vereinigung Deutschlands gar nicht erwähnt. In allen Verträgen wird als Grundbedingung für eine deutsche Friedensregelung die Überwindung des „deutschen Militarismus und Neonazismus“ genannt. West-Berlin wird in den Verträgen der DDR mit Polen, Ungarn und der ČSSR als „besondere politische Einheit“, im Vertrag DDR–Bulgarien als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Die Forderung nach Umwandlung West-Berlins in eine „Freie und entmilitarisierte Stadt Westberlin“ konnte die DDR dagegen vertraglich nicht bekräftigen. Die DDR versteht diese Verträge als zusätzliche Garantie ihrer Grenzen und damit als Vorleistung an ein zu schaffendes, den status quo in Europa zementierendes Sicherheitssystem (W. Ulbricht im „Neues Deutschland“ vom 8. 9. 1967). [S. 66]Sie sollen ferner zu verstärkter Zusammenarbeit und Abstimmung auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens der Vertragspartner führen. Diese Abstimmung sieht die DDR als „wirksames Mittel zur Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen“ an. Sie sind besonders gegen die Deutschland- und Ostpolitik der BRD gerichtet. Da diese Verträge das Prinzip des sozialistischen Internationalismus stark betonen bieten sie der Blockpolitik der DDR nach westlicher und östlicher Auffassung die rechtliche Grundlage für die in letzter Zeit — besonders gegenüber der ČSSR im Frühjahr und Sommer 1968 — zu beobachtenden direkten und indirekten Interventionen in die inneren Angelegenheiten der betroffenen Partnerstaaten. 4. Das Verhältnis zu den nichtsozialistischen Staaten Europas Der DDR ist es in den zwanzig Jahren ihrer Existenz nicht gelungen, von einem europäischen Land völkerrechtlich als Staat anerkannt zu werden. Die Gründe dafür sind in der Blockverbundenheit der Mehrzahl dieser Länder (NATO, EWG, WEU), in Sicherheitsbedenken und der Wirksamkeit der von der UdSSR und ihren Satelliten heftig bekämpften sogenannten Hallstein-Doktrin (1955) zu suchen. Dessenungeachtet hat die DDR heute vielfach eine de-facto-Anerkennung erreicht, indem es ihr im Laufe der Zeit gelang, mit den meisten Staaten Europas umfangreiche Handelsbeziehungen anzuknüpfen, Verkehrs- und Bankenabkommen abzuschließen oder Niederlassungen volkseigener Handelsunternehmen im kapitalistischen Ausland zu eröffnen. Auf diese Weise konnte die DDR in 12 europäischen Staaten (einschließlich der Türkei) Vertretungen ihrer Kammer für Außenhandel etablieren; in Finnland und Zypern gibt es sogar je eine Handelsvertretung. Jedoch ist als einziger europäischer Staat Finnland mit einer Handelsvertretung in Ostberlin vertreten — und das aus verständlichen Gründen. Eine ständige politische Offensive entwickelt die DDR etwa seit 1957 gegenüber den skandinavischen Staaten, die ihren alljährlichen Höhepunkt in der Veranstaltung der Rostocker Ostseewochen findet. Unter der Losung „Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“ versucht die DDR nicht ohne gewissen Erfolg einige Vorbehalte, insbesondere Dänemarks und Norwegens, gegen die NATO für eine Ostseepolitik auszunutzen, die eine Schwächung dieser Nato-Flanke zum Ziel hat und den eigenen außenpolitischen Status in diesem Gebiet aufwerten soll. (Am 2. 9. 1957 hatte die DDR in einer offiziellen Erklärung allen skandinavischen Staaten den Abschluß zwei- und mehrseitiger Freundschaftsverträge angeboten.) Ein diplomatischer Durchbruch blieb der DDR bis heute jedoch versagt; in Kopenhagen, Stockholm und Oslo bestehen gegenwärtig nur Vertretungen der KfA. Die finanziell aufwendige und agitatorisch den Bedingungen der jeweiligen Länder sich anpassende Öffentlichkeitsarbeit dieser wie aller anderen Vertretungen der DDR im Ausland hat jedoch ihr internationales Prestige merkbar aufgewertet. (Am 9. Juni 1967 wurde in Helsinki unter Teilnahme von Delegierten aus 15 europäischen Ländern eine zweitägige Konferenz mit dem Thema „Über die Bedeutung der Anerkennung der DDR für die europäische Sicherheit“ abgehalten. Die Konferenz nahm einen Appell an die nichtsozialistischen Staaten Europas an, in dem die Anerkennung der DDR gefordert wurde. Ein neugegründetes Ständiges Europäisches Komitee unter Vorsitz des schwedischen Reichstagsabgeordneten Dr. Stellan Arvidson soll für die Anerkennung der DDR werben.) Ziel aller handelspolitischen Bemühungen ist undl bleibt es, die außenpolitische Isolierung zu durchbrechen und die völkerrechtliche Anerkennung als souveräner deutscher Staat zu erreichen. (Aufstellung der Handelsvertretungen; Diplomatische Beziehungen) 5. Das Verhältnis zu den Staaten der Dritten Welt Als Hauptaufgaben ihrer A. gegenüber den Staaten der Dritten Welt bezeichnet die DDR: 1. Solidarische Unterstützung des nationalen Befreiungskampfes der Völker Asiens, Afrikas und Lateinamerikas im Kampf gegen Imperialismus, Kolonialismus und Neokolonialismus. 2. Herstellung normaler Beziehungen auf der Basis der friedlichen Koexistenz, der gegenseitigen Achtung, der Gleichberechtigung und da Souveränität. 3. Hilfe bei der Festigung der politischen und der Herstellung der ökonomischen Unabhängigkeit. Das Schwergewicht der Beziehungen zu diesen Staaten liegt bis heute auf dem wirtschaftlichen Sektor, jedoch soll in jeder Phase „der [S. 67]Außenhandel den Kampf um die diplomatische Anerkennung der DDR“ unterstützen. Die DDR als an 9. Stelle (nach DDR-Quellen an 8. Stelle) stehender Industriestaat der Welt findet in den Entwicklungsländern willkommene Absatzmärkte für ihre Investitionsgüter und geeignete Rohstoffquellen für ihre Wirtschaft. Die Arbeitsweise der staatlichen oder halbstaatlichen Außenhandelsgesellschaften der Entwicklungsländer kommt zudem den Wünschen der DDR nach Abschluß langfristiger Handelsabkommen entgegen. Die Formen der Zusammenarbeit entsprechen vielfach den Bedürfnissen der unterentwickelten Länder. Sie reichen von Absatzgarantien für ihre einheimischen Güter, Gewährung langfristiger Kredite zu billigem Zinssatz, Studienförderung für Gaststudenten, großzügigen wissenschaftlich-technischen Hilfeleistungen einschließlich der verbilligten Überlassung von Produktionslizenzen, Montageverträgen bezüglich der Errichtung ganzer Industriebetriebe bis zum permanenten Austausch von Regierungsdelegationen und der Organisierung von Studienreisen in die DDR für Regierungs- und Wirtschaftsfunktionäre aus den Entwicklungsländern. Geographischer Schwerpunkt dieser Auslandsaktivität war seit 1954 insbesondere der afrikanische und asiatische Raum. Seit 1965 sind verstärkte Bemühungen der DDR auch in Lateinamerika zu registrieren. Ökonomische Beziehungen unterhält die DDR heute u. a. mit Argentinien, Brasilien, Chile, Ekuador, Kolumbien, Kostarika, Mexiko, Peru, Uruguay und Britisch-Guayana. Nach eigenen Angaben gibt es Handelsvertretungen der DDR, deren völkerrechtlicher Status nicht eindeutig festzustellen ist, in Chile, Ekuador und Mexiko. Eine Handelsvertretung der DDR in Uruguay wurde 1966 auf Anordnung der Regierung in Montevideo geschlossen. Handelsvertretungen auf Grund von Abkommen zwischen den jeweiligen Staatsbanken bestehen in Brasilien (seit 1958) und Kolumbien (seit 1955). Neben den ökonomischen und einer Reihe kultureller Beziehungen (Universitätskontakte, sportliche und journalistische Kontakte) verstärkt die DDR gegenwärtig ihre politische Aktivität in Südamerika. Im Dez. 1965 weilte zum erstenmal eine Volkskammerdelegation auf Einladung in Kolumbien. Besondere Erwartungen hat man in der DDR an die vierwöchige Reise einer Volkskammerdelegation unter der Leitung des Stellvertretenden Vorsitzenden des Staatsrates und Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses der VK, Gerald Götting, im Juli 1968 nach Chile, Ekuador und Kolumbien geknüpft. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen zu diesen Ländern (Einrichtung einer Handelsvertretung in Ekuador?) scheint nicht mehr ausgeschlossen („Neues Deutschland“ vom 1. 8. 1968). Welche Bedeutung die DDR ihrer Entwicklungspolitik, vor allem in Asien, beimißt, erhellt u. a. die Tatsache, daß die in der DDR führenden Asien-Experten J. Hegen (1964), G. Kohrt (1966) und G. Hertzfeld (1966) zu stellvertretenden Außenministern ernannt wurden, nachdem sie langjährige Erfahrung auf asiatischen Botschafterposten gesammelt hatten. In den Jahren 1964, 1966 und 1967 reisten Regierungsdelegationen unter der Leitung der damaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates, Frau Dr. Margarete ➝Wittkowski, und des stellvertretenden Ministerpräsidenten, Max ➝Sefrin, nach Burma, Indien, Ceylon, Indonesien und Kambodscha. Hinsichtlich der erwünschten Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu diesen Ländern waren diese Reisen ebenso erfolglos wie die Good-Will-Tour, die Außenminister Otto ➝Winzer im März 1968 nach Indien, Burma und Kambodscha führte. Die Entwicklungspolitik der DDR hat bis heute trotz einiger Rückschläge (1962 mußte die DDR ihre Handelsvertretung in Argentinien und 1966 die in Ghana schließen) ständig an Intensität und materiellem Umfang zugenommen. Das Gesamthandelsvolumen der DDR mit den Entwicklungsländern ist zwar auch heute noch um ein Vielfaches geringer als das der BRD. Die andere Struktur dieses Handels sowie der häufige Verzicht auf größere Gewinnspannen machen sich aber in vergleichsweise großer politischer Effizienz bemerkbar. Langfristige Handelsabkommen wurden bisher mit Ägypten, Burma, Ceylon, Guinea, Indonesien, Irak, Jemen, Kambodscha, Libanon, Mali, Marokko, Tansania, Sudan, Syrien und Tunesien abgeschlossen. [S. 68]Daß hinter allen handelspolitischen Aktivitäten das beharrliche Streben nach voller diplomatischer Anerkennung steht, zeigt eine Erklärung Walter Ulbrichts (26. 9. 1960) über die A. der DDR, die „auch im internationalen Maßstab alle Kräfte im Kampf gegen die von Westdeutschland ausgehende Kriegsgefahr mobilisieren“ soll. Er hielt den jungen Nationalstaaten vor, daß „einseitige diplomatische Beziehungen mancher Staaten zur westdeutschen Bundesrepublik — ob gewollt oder nicht — eine Unterstützung des Militarismus und Revanchismus in Westdeutschland“ bedeuten. Als im Verlauf der Belgrader Konferenz der nicht-paktgebundenen Länder (1. bis 5. 9. 1961) von der „Existenz zweier deutscher Staaten“ gesprochen wurde, schienen die vielfältigen Bemühungen der DDR im Entwicklungsraum erste Früchte zu tragen. Aber erst 1969 hatte die DDR, nachdem sie jahrelang konsequent alle Spannungen zwischen den Entwicklungs- und den Industrieländern ausgenutzt hatte, einige diplomatische Erfolge in der Dritten Welt. Der völkerrechtlichen Anerkennung durch das im sowjetisch-chinesischen Kraftfeld gelegene Kambodscha (8. 5. 1969) folgte als Ausfluß der Nahost-Krise, in der die DDR sich mit den Arabern solidarisch gegen Israel zeigte, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen durch den Irak, Sudan, Südjemen, Syrien und die VAR/Ägypten (Mai bis Juli 1969). 6. Das Verhältnis zu internationalen Organisationen Bis 1953 hatte die DDR nach eigener Darstellung „gezögert“, sich um Mitgliedschaft in internationalen Organisationen zu bewerben. Sie begründet das damit, daß eine damals auch von der DDR noch erstrebte — gesamtdeutsche Regierung nicht in ihren Entscheidungen „präjudiziert“ werden sollte. Tatsächlich sind jedoch die Einwände einer Mehrheit von UN-Mitgliedern gegen eine DDR-Mitgliedschaft heute wie damals dieselben: Mangelnde Souveränität, Nichterfüllung einer Reihe in der Charta der UN verankerter Vorbedingungen für einen Beitritt, Vertiefung der Spaltung Deutschlands im Falle eines Beitritts der DDR. Aus diesen Gründen, für deren Wirksamkeit die DDR vornehmlich die Propaganda der BRD verantwortlich macht, scheiterten auch alle Anträge auf Aufnahme in einzelne UN-Spezialorganisationen (wie 1954 in die ILO und am 8. 5. 1968 in die WHO) oder wurden von der DDR wegen der für sie ungünstigen Mehrheitsverhältnisse (wie 1955 in der ECOSOC) zurückgezogen. Der am 28. 2. 1966 vom Staatsrat der DDR gestellte Antrag auf Aufnahme der DDR in die UN als Vollmitglied hatte bisher mangels einer Empfehlung des Sicherheitsrates an die Vollversammlung ebenfalls keine Chance. Trotzdem hat die DDR in den letzten Jahren eine rege internationale Aktivität entwickelt. Nach eigenen Angaben gehört sie 250 nichtstaatlichen internationalen Organisationen an. Nachweislich ist sie außerhalb des sozialistischen Lagers z. B. Mitglied der „Organisation Internationale de Radiodiffusion“ (OIR) und der Liga der Rotkreuzgesellschaften; sie gehört dem Internationalen Eisenbahnabkommen CIM/CIV an und ist den vier Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer 1956 beigetreten. Sie hat ferner 1961 den Internationalen Schiffssicherheitsvertrag von 1948 unterzeichnet und 1965 durch Beschluß des Staatsrates der DDR die Wiederanwendung des Haager Zivilprozeßabkommens von 1905 beschlossen. In nahezu allen internationalen Sportverbänden (seit Oktober 1968 auch im IOC) ist die DDR heute gleichberechtigtes Vollmitglied. Literaturangaben Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die Dokumente bis Januar 1954. Die Bemühungen der deutschen Regierung und ihrer Verbündeten um die Einheit Deutschlands 1955–1966. Hrsg. v. Auswärtigen Amt. 1966. 562 S. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Leer 1962, G. Rautenberg. 76 S. Deuerlein, Ernst: Deutschland, wie Chruschtschow es will… Sowjetische Deutschlandpolitik 1955 bis 1961. Bonn 1961, Berto-Verlag. 217 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 2 (1956), in 2 Halbbänden (1963), zus. 1295 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 3 (1. Jan.–31. Dez. 1957), in drei Drittelbänden (1967), zus. 2511 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Meier, Christian: Das Trauma der deutschen Außenpolitik. Die sowjetischen Bemühungen um die internationale Anerkennung der DDR (Schr.-reihe d. Studienges. für Zeitprobleme, Bd. 5). Stuttgart 1968, Seewald. 104 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg, Nölke. 375 S. Woitzik, Karl-Heinz: Die Auslandsaktivität der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Organisationen — Wege — Ziele. Mainz 1967, von Hase und Koehler. 284 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 59–68 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AußenwirtschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Zielsetzung und Methoden Die theoretische Grundlage der A. der DDR ist der historische Materialismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozio-ökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Damit wird die Kategorie des Klassenkampfes auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen…
DDR A-Z 1969
Schiffahrt (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieben der Binnen-Sch. nur Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Inzwischen wurden auf den Binnenwerften in größerer Anzahl Motorgüterschiffe, motorisierte Schleppkähne, Schleppkähne und — seit 1963 — sog. Schubboote gebaut und in Dienst gestellt. Von der jetzt etwa 600.000 Tonnen Schiffsraum umfassenden Binnenflotte befinden sich 40 v. H. im Besitz von rund 400 privaten Schiffseignern. Der Einsatz der Binnenflotte wird staatlich gelenkt. Der VEB Deutsche Binnenreederei, Sitz Berlin, ist der Hauptfrachtführer für Wassertransporte innerhalb der „DDR“. Die privaten Schiffseigner können selbständig keine Frachtverträge abschließen, sondern nur Unterverträge mit der Deutschen Binnenreederei. Durch langfristige Charterverträge ist ein halbstaatlicher Sektor in der Binnen-Sch. entstanden. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Binnen-Sch. und Wasserstraßen im Ministerium für Verkehrswesen. Der Leistungsanteil der Binnen-Sch. am Gütertransport ist gegenüber der Vorkriegszeit um vier Fünftel zurückgegangen. Wesentliche Ursachen für den Rückgang nach dem Kriege waren u.a. die nach der Spaltung Deutschlands ungünstige Lage der Wasserstraßen zu den Industriezentren und der fehlende Anschluß der Wasserstraßen an die Seehäfen (Häfen). Die allgemeine Einführung der modernen Schub-Sch. hat zur Voraussetzung die Begradigung der Wasserstraßen und die Konzentrierung des Güterumschlags auf wenige leistungsfähige Binnenhäfen. Die dafür erforderlichen Arbeiten sind im Gange. Bis 1970 sollen zwei Drittel aller Binnenschiffahrts-Transporte von der Schub-Sch. übernommen sein. Mitte 1967 befanden sich 75 Schubboote im Dienst. Ihr Anteil an der Gütertransportmenge betrug 1967 bereits 42 v. H. Die Binnenfahrgast-Sch. konzentriert sich auf die Elbe und die Gewässer um Berlin. Sie verfügt über etwa 170 Schiffe mit 32.000 Plätzen. 1967 sind 9 Mill. Personen befördert worden. b) Seeschiffahrt. Vor dem Kriege waren in den Seehäfen des heutigen Gebiets der „DDR“ etwa 55 Dampfer, 20 Motorschiffe und 80 Segelschiffe beheimatet mit einer Gesamttonnage von rd. 60.000 BRT. Durch Kriegsschäden und Reparationen ging die gesamte Hochseeflotte verloren. Ab Kriegsende bis 1949 wurden auf den Werften der Zone zunächst nur Schiffe für die SU repariert (Schiffbau). Ab 1949 begann der Ausbau der Werften und anschließend der Neubau von Schiffen auch für den eigenen Bedarf. Bis Mitte 1967 erhöhte sich der Bestand der Hochseeflotte, z. T. durch Ankauf von Alttonnage, auf rd. 679.000 BRT (Vergleich: Die BRD hatte einen Schiffsbestand von rd. 6 Mill. t). Im einzelnen verfügte die „DDR“ über: Die Tanker wurden von der SU geliefert. 1966 wurden damit rd. 2 Mill. t Erdöl aus dem Nahen Osten und den sowjet. Schwarzmeer- und Ostseehäfen importiert. Die beiden Fahrgastschiffe bieten je 950 Passagieren Platz. Die See-Sch. ist vollständig verstaatlicht. Ausführender Betrieb ist der VEB Deutsche Seereederei, Sitz Rostock. Für die Abfertigung in- und ausländischer Schiffe in den Häfen ist der VEB Deutsche Schiffsmaklerei (Sitz Rostock) zuständig. Weisunggebend ist die Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft des Ministeriums für Verkehrswesen. Wirtschaftliches Leitungsorgan ist die Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft in Rostock. [S. 545]Regelmäßiger Linienverkehr wird mit den Häfen des Nord- und Ostseeraumes unterhalten. Einige Schiffe verkehren auf der Levantelinie nach Indien, Indonesien, Ostafrika, Albanien, Griechenland und dem Schwarzen Meer. Gemeinschaftslinien mit anderen Sowjetblockländern sind eingerichtet nach der Sowjetunion, Finnland, Kuba und Ägypten. In einigen Welthäfen hat die Deutsche Seereederei eigene Agenturen. Der Transportleistungsanteil der „DDR“-Hochseeflotte am Außenhandel über See betrug 1966 rd. ein Drittel. Don vorliegenden Plänen zufolge soll die Hochseeflotte bis 1970 auf rd. 950.000 BRT ausgebaut werden. Der Ankauf von weiteren Altschiffen im Ausland ist vorgesehen. (Verkehr) Literaturangaben Legahn, Ernst: Sozialistische Seeschiffahrt. Volkseigene Seewirtschaft. Kapitän und Kollektiv. Hamburg 1968, Wulf. 192 S. Seidel, Wolfgang: Verkehrswirtschaft und Verkehrspolitik in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 235 S. m. 72 Tab. u. 9 Schaubildern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 544–545 Schießbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchiffbauSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Binnenschiffahrt. Nachdem die Sowjets 1945 etwa 2.500 Lastkähne als Reparationsentnahme (Reparationen) beschlagnahmt hatten, blieben der Binnen-Sch. nur Schiffe mit einem Durchschnittsalter von etwa 45 Jahren. Inzwischen wurden auf den Binnenwerften in größerer Anzahl Motorgüterschiffe, motorisierte Schleppkähne, Schleppkähne und — seit 1963 — sog. Schubboote gebaut und in Dienst gestellt. Von der jetzt etwa…
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Verbrauchsabgaben (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Produktbezogene Abgaben auf bestimmte Erzeugnisse, die der Durchsetzung preispolitischer Ziele, der Einkommensregulierung und der Mittelbeschaffung für den Staatshaushalt dienen. Die V. haben teils den Charakter einer direkten Gewinnsteuer und teils den Charakter einer indirekten Verbrauchssteuer, soweit im letzteren Fall der Abgabesatz zusammen mit der Preishöhe der betreffenden Erzeugnisse zwecks Lenkung des Verbrauchs festgelegt wird. Historisch sind sie aus den früheren Verbrauchssteuern, Haushaltsaufschlägen und HO-Akzisen hervorgegangen. Die Abgaben werden vorwiegend in der nichtvolkseigenen Wirtschaft (Genossenschaften, halbstaatliche Betriebe, Privatbetriebe) erhoben, und zwar in der Regel auf der Stufe der Produktion. Demnach sind die V. in gewissem Sinne eine Parallelabgabe zu der in der VEW ebenfalls auf der Stufe der Produktion erhobenen Produktions- und Dienstleistungsabgabe. Nur soweit produktgebundene Abgaben in der VEW auf der Handelsstufe eingezogen werden (z. B. bei importierten Südfrüchten oder weil, wie im Falle der Braunkohlenbriketts, der Preis von dem erst auf der Handelsstufe endgültig bestimmbaren Verwendungszweck abhängt), können auch Betriebe der VEW Abgabeschuldner für die V. sein. Abgabeschuldner sind im allgemeinen die Inhaber der Betriebe oder VEB, die verbrauchsabgabepflichtige Güter herstellen, bei Lohnaufträgen die Auftraggeber. V. werden von Erzeugnissen erhoben, die in der „DDR“ hergestellt, gewonnen oder gehandelt werden und in deren Preisen nach dem geltenden Recht V. enthalten sind. Die von den Produzenten und Handelsbetrieben in der Nicht-VEW eingezogenen V. schöpfen einen Teil der bei den einzelnen Erzeugnissen in der Regel unterschiedlich hohen Spanne zwischen den staatlich festgesetzten Preisen oder Erlösen einerseits und den Selbstkosten andererseits ab. Bei einem staatlich bestimmten Festpreissystem kann es nämlich dazu kommen, daß die üblichen Preisverzerrungen in Verbindung mit besonderen Rationalisierungsanstrengungen der Betriebe der Nicht-VEW zu einer unerwünschten Stärkung z. B. der Privatbetriebe führen, was der angestrebten Sozialisierung entgegenwirkt. Diese durch die besonderen ökonomischen Verhältnisse einer Zentralplanwirtschaft bedingte Sonderrendite soll aus Klassenkampfgesichtspunkten abgeschöpft und im Haushalt erfaßt werden. Die Sätze der V. werden nach Erzeugnissen, Verwendungszwecken und nach betrieblichen Merkmalen differenziert. Auf diese Weise wird der Gewinn der betroffenen Betriebe reguliert. Die Sätze der V. werden von den für die Preisbildung zuständigen Behörden festgelegt (Amt für Preise). Die fälligen V. sind vom Abgabeschuldner selbst zu errechnen. Durch den Abbau der Subventionen in der Grundstoffindustrie und in anderen Zweigen der Wirtschaft durch die Industriepreisreform 1964 bis 1967 (Preispolitik) hat sich zum Teil die Spanne zwischen den Planpreisen und den Selbstkosten in der weiterverarbeitenden nichtvolkseigenen Industrie vermindert. Zum Ausgleich der hierdurch entstandenen unzumutbaren Nettoeinkommensschmälerungen wurden ebenso wie in der VEW bezüglich der Produktions- und Dienstleistungsabgabe auch die V. ermäßigt oder z. T. ganz beseitigt. (Einzelhandelsverkaufspreis) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665 Verbraucherpreise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerbrauchssteuernSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Produktbezogene Abgaben auf bestimmte Erzeugnisse, die der Durchsetzung preispolitischer Ziele, der Einkommensregulierung und der Mittelbeschaffung für den Staatshaushalt dienen. Die V. haben teils den Charakter einer direkten Gewinnsteuer und teils den Charakter einer indirekten Verbrauchssteuer, soweit im letzteren Fall der Abgabesatz zusammen mit der Preishöhe der betreffenden Erzeugnisse zwecks Lenkung des Verbrauchs…
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Rechtsanwaltschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen wird die gesellschaftliche Funktion der R. und das inzwischen erreichte Entwicklungsstadium gekennzeichnet. Schon nach dem V. Parteitag der SED im Jahre 1958 war in einer „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ als Aufgabe der R. bezeichnet worden, „die Organe der Staatsmacht zur Verwirklichung der Aufgaben des Siebenjahrplanes bewußt und planmäßig zu unterstützen. Damit dient die R. in der DDR dem Siege des Sozialismus, der Erhaltung des Friedens und ist Vorbild für eine gesamtdeutsche Anwaltschaft“. Es bedurfte zahlloser Maßnahmen der SED-Machthaber, um zum gewünschten Ziel zu gelangen, nachdem noch 1951 in der R. „die langsamste Vorwärtsentwicklung und die unterentwickeltsten Formen einer neuen Gestaltung“ festgestellt wurden (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1951, S. 51). Mit Entziehungen der Zulassung, Auftrittsverboten, Strafverfolgungen und Verhaftungen ging man gegen die Anwälte vor, die als „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ angesehen wurden. Der Versuch, Anwaltskollektivs nach sowj. Muster auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen, schlug fehl. Am 15. 5. 1953 erging die „VO über die Bildung von Kollegien der Rechtsanwälte“ (GBl. S. 725) mit einem „Musterstatut für die Kollegien der Rechtsanwälte“ als Anlage. Als Offizialverteidiger und als beigeordneter Rechtsanwalt in Zivilprozessen kann nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der Mitglied eines Kollegiums der Rechtsanwälte ist (§ 3 der VO). Die Dienststellen und Institutionen des Regimes sind angewiesen, in allen Rechtsangelegenheiten, die die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfordern, nur Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte zu beauftragen (§ 4 Abs. 1 der VO). Freiberuflich tätige Rechtsanwälte werden nicht mehr neu zugelassen. Weil der Widerstand gegen die Kollegien innerhalb der R. zu stark war, wurden vielerorts Volksrichter aus dem Justizdienst entlassen und mit der Bildung und Leitung der Kollegien beauftragt. Auch ein Teil des akademisch ausgebildeten Nachwuchses (Rechtsstudium) wurde in die Anwaltskollegien gelenkt. Am 1. 7. 1957 wurde im Justizministerium ein „Beirat für Fragen der R.“ gebildet. Kurz vorher war das Statut der „Zentralen [S. 512]Revisionskommission“ für die Rechtsanwaltskollegien vom Ministerium bestätigt worden. Die Leitung der Revisionskommission hat die Aufgabe, „die Verbindung mit dem Ministerium der Justiz aufrechtzuerhalten, seine Anregungen entgegenzunehmen und ihm über die Arbeit der Zentralen Revisionskommission zu berichten“. § 14 des Statuts gibt der Revisionskommission das Recht, „von den Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien Berichte anzufordern. Die Vorstände und Zweigstellenleiter der Rechtsanwalskollegien sind verpflichtet, den Revisionsgruppen über alle Fragen Auskunft zu geben, ihnen alle Unterlagen vorzulegen und sie in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen“. Damit ist für die Kollegien das Anwaltsgeheimnis praktisch beseitigt. Die Zentrale Revisionskommission erstellte im Mai 1960 eine „Konzeption für die Aufgaben der R. bei der Durchführung des Siebenjahrplanes“ (s. o.), die die allgemeinen Grundsätze und die Methoden der Arbeit der sozialistischen R. darlegt. Danach hat der Rechtsanwalt u.a. „bei der Anwendung des Rechts auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens einen aktiven Beitrag zur Vollendung der sozialistischen Umwälzung“ zu leisten, er muß „die Klassenkampfsituation, die Schwerpunkte des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in seinem Arbeitsbereich kennen, die gesellschaftliche Erziehung von Bürgern, die ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt haben, unterstützen“ und „sich politisch sowie fachlich ständig weiter qualifizieren und sich auf der Grundlage der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus mit den bürgerlichen Staats- und Rechtsanschauungen auseinandersetzen“. Diese Konzeption entsprach den Beschlüssen des V.~Parteitages der SED. Nunmehr bestimmt der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963, daß die Rechtsanwälte „durch ihre Tätigkeit zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger“ beitragen. Zu dieser Aufgabe gehört auch die „Erläuterung des sozialistischen Rechts“. Anleitung und Aufsicht über die Tätigkeit der R. obliegt dem Ministerium der Justiz (Justizverwaltung). Angesichts dieser grundsätzlichen Auffassungen und Bestimmungen wird klar, daß insbesondere dem Verteidiger im Strafverfahren jede echte anwaltliche Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Viele Rechtsanwälte sind gerade deswegen in den Westen geflüchtet. In der „DDR“ (einschließlich Ost-Berlins) gibt es zur Zeit 630 Rechtsanwälte, das ist weniger als die Hälfte der in West-Berlin zugelassenen Rechtsanwälte (ca. 1.300); in der BRD amtieren 18.228 Rechtsanwälte. Von den Rechtsanwälten in Mitteldeutschland gehören 461 den Kollegien an, während 169 ihren Beruf noch frei als sog. „Einzelanwälte“ ausüben. Diesen Einzelanwälten soll in planmäßiger Aufklärungs- und Erziehungsarbeit klargemacht werden, daß „die Perspektiven ihrer Entwicklung im Anwaltskollegium liegen“ („Neue Justiz“ 1958, S. 665). Am 1. 9. 1967 nahm in Ost-Berlin das „Rechtsanwaltsbüro für internationale Zivilrechtsvertretungen“ seine Tätigkeit auf (AO vom 18. 8. 1967 — GBl. II, S. 663). Dieses Büro ist den in verschiedenen Ostblockstaaten (z. B. Bulgarien) bestehenden Rechtsanwaltsbüros für ausländische Rechtsangelegenheiten nachgebildet und kann als ein Rechtsanwaltskollegium besonderer Art bezeichnet werden. Es befaßt sich nicht mit Strafsachen, sondern soll auf zivil-, handels-, arbeits- und familienrechtlichem Gebiet tätig werden in der Vertretung von natürlichen und juristischen Personen der „DDR“ in anderen Staaten und West-Berlin und in der Vertretung von ausländischen Bürgern und juristischen Personen vor Gerichten und Schiedsgerichten der „DDR“. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 511–512 Rechnungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtsauskunftsstelleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wird die R. als eine „gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege“ bezeichnet. „Sie umfaßt die Kollegien der Rechtsanwälte, in denen sich die Mehrzahl der Rechtsanwälte freiwillig zusammengeschlossen haben, und die Einzelanwälte.“ Mit diesen Sätzen…
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Militarismus (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach 1945 war die SED wie die übrigen Parteien bestrebt, in der Bevölkerung pazifistische Anschauungen zu verbreiten. Als sie dann ab Frühjahr 1952 darum bemüht war, der Bevölkerung die Aufstellung nationaler Streitkräfte zu begründen, mußte sie sich mit dem Einwand auseinandersetzen, daß ihre Militärpolitik zu einem M. führen werde. Auf der Linie Lenins behauptet sie seitdem, ihre Rüstung ergebe keinen M. Dieser Argumentation der SED dient z. B. die Schrift von K. H. Lehmann u. Fritz Wendt: „Militaristisch oder militärisch“ (Verlag des Min. für Nat. Verteidigung, 1956). Dort wird auf S. 8 bis 10 behauptet: „Die Armeen der sozialistischen Revolution und der Diktatur des Proletariats sowie die Volksbefreiungsarmeen, die in der Regel unter der Führung der kommunistischen und Arbeiterparteien entstanden, sind keine militaristischen Verbände. Natürlich gibt es auch in diesen Armeen eine straffe militärische Ordnung und Ausbildung, Disziplin, Befehlsgewalt und Unterordnung. Das ist aber kein M. M. ist die Ausrichtung des gesamten wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens eines Landes auf die Vorbereitung von Eroberungskriegen. Die Armee wird zum Hauptzweck des Staates, das Volk lebt und schafft nur, um die Soldaten zu stellen und die Armee auszurüsten und zu ernähren.“ Weiter heißt es nach der Theorie des Marxismus-Leninismus: „Die politische Grundlage des modernen M. ist die politische Herrschaft der imperialistischen Bourgeoisie.“ Da nun, so wird weiter behauptet, „der Charakter der Armee durch den Charakter des Staates bestimmt wird, ist die Armee eines Arbeiter-und-Bauern-Staates keine militaristische Organisation, weil in einem Staat der Arbeiter und Bauern die Grundlagen des M. beseitigt sind“. Im Anschluß an eine ähnlich parteilich-leninist. Darlegung über den M. heißt es in „Meyers Neuem Lexikon“, Bd. 5 (Leipzig 1963) auf Seite 804: „Der M. konstituiert sich gegenwärtig nicht nur auf nationaler, sondern auch internationaler Basis — NATO, SEATO usw. Innerhalb dieser imperialistisch-militaristischen Blocks haben die USA die — allerdings nicht mehr unbestrittene — Vorherrschaft. Die Arbeiterklasse vereinigt auf nationaler und internationaler Ebene alle fortschrittlichen Kräfte für den Kampf gegen den M. und schart diese um sich.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 411 Militärgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitärklubsSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach 1945 war die SED wie die übrigen Parteien bestrebt, in der Bevölkerung pazifistische Anschauungen zu verbreiten. Als sie dann ab Frühjahr 1952 darum bemüht war, der Bevölkerung die Aufstellung nationaler Streitkräfte zu begründen, mußte sie sich mit dem Einwand auseinandersetzen, daß ihre Militärpolitik zu einem M. führen werde. Auf der Linie Lenins behauptet sie seitdem, ihre Rüstung ergebe keinen M. Dieser…
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Bildende Kunst (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Regimes steht im Zeichen des Sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des Fünfjahrplanes, zum Kampf für den Frieden zu erziehen“. Dieses Programm stellt alle Kunstgattungen mittelbar oder unmittelbar in den Dienst der Agitation und Propaganda für die Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre und den Aufbau des Sozialismus. Kunstrichtungen, die für diesen „gesellschaftlichen“ Zweck nicht brauchbar erscheinen (Formalismus, Funktionalismus in der Architektur, vor allem aber alle „modernen“ Strömungen der Kunst des Westens), wurden vom SED-Regime mit zunehmender Schärfe als „dekadent“ bekämpft. Die vom Verband Bildender Künstler Deutschlands veranstalteten „Deutschen Kunstausstellungen“ in Dresden 1946, 1949, 1953, 1958/59 und 1962, an denen, zuletzt allerdings sorgfältig gesiebt, auch westdeutsche Künstler beteiligt waren, sollen die geltende Kunst-„Norm“ und die Breite des von ihr bestimmten künstlerischen Schaffens repräsentieren und stehen daher im Zeichen einer Monotonie, die an die gleichnamigen Ausstellungen der NS-Ära erinnert. In der umfangreichen Konzeption für die VI. „Deutsche Kunstausstellung“ (Okt. 1967 bis Juni 1968) wurde wiederum „Skeptizismus“ als „für die Künstler der DDR unbrauchbar und unannehmbar“ bezeichnet; zwar wurden auch „Konfliktlosigkeit und schönfärberische Glätte“ abgelehnt, es blieb aber Auftrag [S. 123]der Künstler, „daß Wahrheit und Schönheit in unserer Kunst wieder zu einer Einheit werden“. Wieder wurden auch Laienarbeiten in die Ausstellung aufgenommen, und unter dem Titel „Kultur im Alltag“ sollte sich ihr im Frühjahr 1968 in Leipzig eine Abteilung für angewandte Kunst anschließen. — In der vom gleichen Verband im Mai/Juni 1967 zum zweitenmal veranstalteten Ausstellung „Intergrafik“, die von Berlin aus durch die Länder des Sowjetblocks wanderte, waren bemerkenswerterweise moderne Kunstströmungen des Westens und auch der BRD mit Beispielen vertreten. Als Instrument der Kunstpolitik diente von 1950 bis 1954 die Kunstkommission; dann ging diese Aufgabe an das Ministerium für Kultur über. Linientreue Künstler werden mit beträchtlichen Mitteln gefördert; der künstlerische Nachwuchs wird durch Verträge mit volkseigenen Betrieben gefördert und an die Arbeitswelt gebunden. Mit einigem Erfolg bemüht man sich, die „Werktätigen“ im Rahmen der kulturellen Massenarbeit am Kunstbetrieb teilnehmen zu lassen; man regt sie zum Besuch von Museen und Ausstellungen an, hält unter ihnen die Diskussion und Kritik der Kunstproduktion in Gang und ermuntert sie auch (im Sinne der Bewegung der schreibenden ➝Arbeiter) zu eigener künstlerischer Betätigung. 1963 übernahm das Ministerium für Kultur die Zentralen Werkstätten für Druckgrafik in Berlin, um „durch Herstellung von hochwertiger künstlerischer Graphik die Kunst noch stärker als bisher in die Wohnungen der arbeitenden Menschen zu tragen“. Im April 1959 wurde der Kunstpreis der DDR zum erstenmal an 15 Künstler verliehen. Auf der anderen Seite beklagen Verlautbarungen des ZK immer wieder, daß die BK. in allen ihren Gattungen hinter den Anforderungen, die der Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung ihr stelle, weit zurückgeblieben sei. Die meisten Künstler von Rang, die in Mitteldeutschland beheimatet waren, sind durch die Kunstpolitik der SED von dort vertrieben worden. Zweifellos wirken noch manche in der Stille; die Breite des Kunstbetriebes wird aber offenbar durch den Verzicht auf bedeutende Einzelleistungen — ganz zu schweigen von irgendwelchen Anzeichen einer Avantgarde des angeblichen „Fortschritts“ — erkauft. (Deutsche Akademie der Künste, Auszeichnungen, Kulturpolitik, Laienkunst) Literaturangaben Volkskunst in politischem Dienst. 2., erw. Aufl. (BMG) 1961. 70 S. m. 12 Abb. u. 5 Faks. Werth, K. P.: Politkunst in der Sowjetischen Besatzungszone. 4., erw. Aufl. (BMG) 1965. 64 S., 42 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 122–123 Bilanzverzeichnis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BildungSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Kunstpolitik des Regimes steht im Zeichen des Sozialistischen Realismus, der nach einem Worte Shdanows von 1934 und dem Beschluß des ZK der SED „gegen den Formalismus“ (März 1951) „die wahrheitsgetreue, historisch konkrete künstlerische Darstellung“ mit der Aufgabe verbindet, „die Menschen im Geiste des Kampfes für ein einheitliches, demokratisches, friedliebendes und unabhängiges Deutschland, für die Erfüllung des…
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Kulturelle Massenarbeit (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Belohnung des Pj. für alle Bemühungen und Maßnahmen der SED, der Massenorganisationen und des Staatsapparates, „alle Lebensbereiche mit sozialistischer Weltanschauung und Kultur so zu durchdringen, daß die reichen geistigen, sittlichen und emotionalen Werte der sozialistischen Menschengemeinschaft zur Formung sozialistischer Persönlichkeiten fruchtbar werden“ (Beschluß des Staatsrates v. Dez. 1967). Die KM. dient somit vornehmlich der Bewußtseinsbildung im parteilichen Sinne (Sozialistisches ➝Bewußtsein), in deren Dienst auch alle Gattungen der Literatur und Bildenden Kunst gestellt werden (Agitation und Propaganda), aber auch der „ständigen Hebung des Kulturniveaus aller Bürger der DDR als Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Gesellschaft“ (lt. dem zitierten Staatsratsbeschluß) und schließlich der Mehrung der fachlichen und technischen Kenntnisse der Werktätigen (Produktionspropaganda). Nach den Konzeptionen der Ideologischen Kommission und der Abteilung Kultur im zentralen Apparat der SED und der Abteilung örtliche Organe, Grundsatzfragen, KM. des Ministeriums für Kultur wird die KM. in erster Linie vom FDGB getragen, durch dessen Zeitschrift „Kulturelles Leben“ politisch ausgerichtet und durch das Zentralhaus für Kulturarbeit stofflich und methodisch angeleitet. Die Kulturfunktionäre sollen durch ein zweijähriges Grund-Fernstudium, das die Abt. Kultur der Räte der Kreise einzurichten haben, auf ihre Aufgabe vorbereitet sein, was aber meist nicht der Fall ist. Im Staatshaushalt (1966: 873,2 Mill M; Aufgliederung Kulturpolitik, Teil 6), im Haushalt des FDGB, aber auch von den Betrieben werden für die KM. beträchtliche Mittel aufgewendet. Institutionen der KM. sind vor allem die Allg. öffentl. Bibliotheken (Bibliothekswesen), die Kulturhäuser, die Zirkel für Gesang, Volks- und Gesellschaftstanz, Laienspiel, künstlerisches Laienschaffen (Laienkunst), Fotographie usw., mit denen an sich politisch neutrale Neigungen und Interessen der Werktätigen angesprochen werden, und manche Veranstaltungen aus dem Bereich der Erwachsenenbildung, insbesondere solche der Gesellschaft Urania und des Deutschen Kulturbundes. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 354 Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kultureller AustauschSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Belohnung des Pj. für alle Bemühungen und Maßnahmen der SED, der Massenorganisationen und des Staatsapparates, „alle Lebensbereiche mit sozialistischer Weltanschauung und Kultur so zu durchdringen, daß die reichen geistigen, sittlichen und emotionalen Werte der sozialistischen Menschengemeinschaft zur Formung sozialistischer Persönlichkeiten fruchtbar werden“ (Beschluß des Staatsrates v. Dez. 1967). Die KM. dient somit…
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Abrüstung (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A.-Politik der DDR ist als ein Teil der Militärpolitik des Warschauer Paktes und der SU zu betrachten. Im „Vorschlag der Regierung der DDR an die Regierungen aller europäischen Staaten über die Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ vom 22. 1. 1966 heißt es: „1. Schrittweise Herbeiführung einer Entspannung in Europa durch Vereinbarung von Rüstungsbeschränkungen, insbesondere durch den Verzicht aller nichtkernwaffenbesitzenden europäischen Staaten auf Kernwaffen in jeder Form. 2. Respektierung der bestehenden Grenzen und strikte Achtung ihrer Unverletzlichkeit; Verzicht auf jedes Streben nach Grenzrevision. 3. Normalisierung der Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten einschließlich der Normalisierung der Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten und den beiden deutschen Staaten“ („Neues Deutschland“ vom 23. 1. 1966). Diese Politik stimmt voll überein mit dem Appell der Budapester Konferenz der Warschauer Pakt-Mächte vom 17. 3. 1969. Zur Herstellung einer „Atmosphäre der Sicherheit und Zusammenarbeit“ wird unter anderem vorgeschlagen: „Europa vor der Gefahr neuer militärischer Konflikte zu bewahren und die Zusammenarbeit zwischen allen europäischen Ländern, unabhängig von ihrer Gesellschaftsordnung, auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Zusammenarbeit zu entwickeln … Eine der Hauptvoraussetzungen für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit ist die Unantastbarkeit der in Europa bestehenden Grenzen, darunter der Oder-Neiße-Grenze sowie der Grenze zwischen der DDR und der westdeutschen Bundesrepublik, der Verzicht der westdeutschen Bundesrepublik auf ihren Anspruch, das ganze deutsche Volk zu vertreten, und ihr Verzicht auf Verfügungsgewalt über Kernwaffen in jeder Form. West-Berlin hat einen besonderen Status und gehört nicht zu Westdeutschland. Ein praktischer Schritt zur Festigung der europäischen Sicherheit wäre das baldige Zusammentreffen von Vertretern aller interessierten europäischen Staaten … Die auf der Tagung vertretenen Staaten rufen alle Länder Europas auf, für die Einberufung einer gesamteuropäischen Konferenz zusammenzuarbeiten …“ Dazu erklärte Ulbricht in einer Botschaft an das „Welttreffen des Friedens“ in Ostberlin im Juni 1969: „Die Organisierung einer Staatskonferenz entsprechend dem Vorschlag des Budapester Appells der Staaten des Warschauer Vertrages ist der Weg zur europäischen Sicherheit. Die Deutsche Demokratische Republik setzt sich gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten des Warschauer Vertrages dafür ein, daß diese friedliche, demokratische Alternative für das weitere Schicksal Europas von allen europäischen Völkern und Regierungen unterstützt wird. Wir stellen keinerlei Vorbedingungen für das Zustandekommen einer solchen Konferenz, an der alle europäischen Staaten gleichberechtigt teilnehmen sollen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 10 Ablieferungssoll A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbsatzSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A.-Politik der DDR ist als ein Teil der Militärpolitik des Warschauer Paktes und der SU zu betrachten. Im „Vorschlag der Regierung der DDR an die Regierungen aller europäischen Staaten über die Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ vom 22. 1. 1966 heißt es: „1. Schrittweise Herbeiführung einer Entspannung in Europa durch Vereinbarung von Rüstungsbeschränkungen, insbesondere durch den Verzicht aller…
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Devisen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Staatl. Valutamonopol und D.-Zwangswirtschaft sind Kennzeichen der [S. 157]D.-Wirtschaft der „DDR“. Alle staatlichen wirtschaftlichen Organe, alle Einrichtungen der VEW und alle gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen fassen die bei ihnen anfallenden Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sowie das Aufkommen und den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln für jedes Jahr im voraus zu einem „Valutaplan“ zusammen. Das Ministerium der Finanzen und die Staatliche Plankommission stellen dann zusammen mit der Staatsbank der DDR einen zusammengefaßten Valutaplan auf, der von der Regierung bestätigt werden muß. Die Durchführung und Kontrolle des Valutaplanes obliegen der Staatsbank, die allein zum Besitz ausländischer Währung berechtigt ist. Bei Auslandsreisen müssen D.-Inländer (Personen mit Wohnsitz in der „DDR“) eine entsprechende staatliche Sondergenehmigung beantragen, wenn sie ausländische Zahlungsmittel mitnehmen wollen. Bei der Rückkehr von Auslandsreisen sind ausl. Zahlungsmittel den Grenzkontrollorganen vorzulegen und in Mark einzutauschen. Edelmetalle, Edelsteine und Perlen dürfen nicht mitgenommen werden, handelsüblich gefertigte Gegenstände aus diesen Materialien wie Schmucksachen nur, soweit sie „zum notwendigen Reisebedarf“ gehören. Solche Gegenstände dürfen im Ausland weder verkauft, verschenkt noch verliehen werden. Gegen besondere Paßeintragung können bis zu 100 M mitgeführt, dürfen aber nicht ausgegeben werden, sondern sollen „zur Bestreitung der ersten Ausgaben bei der Wiedereinreise dienen“. Die rechtsgeschäftliche Begründung von Zahlungsverpflichtungen an Ausländer unterliegt der Genehmigungspflicht. Die Zahlungen an Ausländer (z. B. Mieten, Pachten, Kapitalrückzahlungen) dürfen nur auf ein D.-Ausländerkonto bei der Staatsbank der DDR bzw. in Berlin beim Berliner Stadtkontor vorgenommen werden. Der Ausländer darf verfügen z. B. zur Zahlung von Steuern, Unterhaltungskosten für Vermögen im Inland, Unterstützungen und Unterhaltszahlungen. Die Entscheidung über Anträge auf Zahlung trifft die Staatsbank der DDR bzw. das Stadtkontor. Besitzt ein Deviseninländer Vermögen im Ausland, so muß er es bei der Staatsbank anmelden und auf deren Verlangen ihr verkaufen. Ob und in welchem Umfange die „DDR“ D.-Reserven besitzt, ist nicht bekannt. Der chronische D.-Mangel läßt jedoch den Schluß zu, daß allenfalls geringe Bestände vorhanden sein können. (Kredite, Wirtschaft) So sind — nach Verbrauch einer mit geplanten D.-Eingreifreserve — zusätzliche Importe außerhalb des Valutaplanes zur Versorgung der Wirtschaft mit Rohstoffen oder der Bevölkerung mit Lebensmitteln grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung der Regierung im Rahmen der außerdem noch vorhandenen stillen D.-Reserven möglich. (Zahlungsverkehr, Währung, Außenwirtschaft, Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 156–157 Deutschlandtreffen der Jugend A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DEWAGSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Staatl. Valutamonopol und D.-Zwangswirtschaft sind Kennzeichen der [S. 157]D.-Wirtschaft der „DDR“. Alle staatlichen wirtschaftlichen Organe, alle Einrichtungen der VEW und alle gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen fassen die bei ihnen anfallenden Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sowie das Aufkommen und den Bedarf an ausländischen Zahlungsmitteln für jedes Jahr im voraus zu…
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Widerstand (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Da die sowjetkommunistische Doktrin keine anderen Anschauungen neben sich duldet und die kommunistische Politik keinen Platz für eine konstruktive Opposition läßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen, sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapitulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu vertreten, die vom Regime als „feindlich“ verfolgt werden (Strafrechtsergänzungsgesetz, Rechtswesen, Teil 4). In Mitteldeutschland sind vor allem vier Gruppen von Opponenten in Erscheinung getreten: Exponenten des bürgerlichen und bäuerlichen Konservatismus, besonders aus der älteren Generation, die, vom Regime ohnehin als potentielle Klassenfeinde beargwöhnt, von vornherein einen schweren Stand hatten; überzeugte Christen, und zwar sowohl Protestanten wie auch Katholiken aus den kleinen katholischen Enklaven — Eichsfeld! —, unter ihnen vielfach Angehörige der jungen Generation (Junge Gemeinde); Exponenten der sozial[S. 710]demokratischen Arbeiterschaft, vor allem in den Räumen Leipzig, Dresden, Halle, Magdeburg, Gera und Ost-Berlin; schließlich auch zahlreiche Vertreter der akademischen Intelligenz einschließlich des „parteilich“ erzogenen Hochschulnachwuchses. Der W. dieser Gruppen hat aber in der Regel nur die Form passiver Resistenz und der sorgfältig im Privatbereich gehüteten Solidarisierung der Andersmeinenden, weshalb das Regime diesen W. sehr schwer fassen kann und bis heute nicht hat ausmerzen können. Lediglich der Juni-Aufstand 1953 stellte eine gegnerische Großaktion von wirklich politischer Dimension dar, die ohne das Eingreifen der Sowjettruppen zweifellos zum Zusammenbruch des SED-Regimes geführt hätte. Ähnlich starke Gärungserscheinungen von 1956, die vor allem die Intelligenz- und Führungsschicht betrafen, wurden nach den Aufständen in Polen und Ungarn im Keim erstickt. Vielfach, vor allem bei der Jugend, in Künstler- und Intellektuellenkreisen, hat er in den letzten Jahren die Form einer antiautoritären Haltung angenommen, die sich bei Respektierung der obrigkeitlichen Funktionen gegen die parteiliche Indoktrination wendet, größere Freiheiten für Diskussion und Gestaltung der Privatsphäre beansprucht, sich hier auf Modelle und Anregungen anderer Volksdemokratien stützt und eine ambivalente Einstellung des Regimes provoziert, das einmal sein Ideologie-Monopol wahren will, zum anderen darauf angewiesen ist, die breiten Massen, die Eliten und den Nachwuchs bei leidlich guter Stimmung zu halten (Kulturpolitik). Andererseits ist zu berücksichtigen, daß die in der „DDR“ im Unterschied zu den übrigen Volksdemokratien bis zur Errichtung der Mauer günstige Chance zur Flucht, die im Jahresdurchschnitt von 150.000 bis 250.000 Personen wahrgenommen worden ist, im Laufe der Jahre zu einer Aushöhlung der Bereitschaft zum aktiven W. geführt hat (Flüchtlinge). (Boykotthetze, Friedensgefährdung, Staatsverbrechen) Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. M. Vorw. v. Richard Löwenthal. Köln 1965, Kiepenheuer und Witsch. 185 S. Fricke, Karl Wilhelm: Selbstbehauptung und politischer Widerstand in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 2., erg. Aufl. 1966. 195 S. DIN A 5. Jänicke, Martin: Der dritte Weg — Die antistalinistische Opposition gegen Ulbricht seit 1953. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 267 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 709–710 WGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WiedergutmachungSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Da die sowjetkommunistische Doktrin keine anderen Anschauungen neben sich duldet und die kommunistische Politik keinen Platz für eine konstruktive Opposition läßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen, sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapitulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu vertreten, die vom Regime als…
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Amnestie (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD vom 18. 3. 1948 (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr — Ausnahmen: „Spekulanten und Schieber“), 4. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949 (GBl. I, S. 60) (Freiheitsstrafen bis zu 6~Monaten und Geldstrafen bis zu 5.000 DM Ost — Ausnahmen: politische Urteile nach Art. III A III der Kontr.-Rat-Dir. Nr. 38 und Art. 6~der Verfassung). Über die Einstellung anhängiger Verfahren entschieden in der zu 3) und 4) erwähnten A. besonders gebildete A.-Kommissionen. Nach 1949 wurden einige Gnadenaktionen durchgeführt. Dabei war in jedem Einzelfall ein besonderer Begnadigungsakt erforderlich. Es war also möglich, die Haftentlassung einzelner Personen zu verhindern, selbst wenn die allgemeinen Richtlinien der jeweiligen Aktion auf den Einzelfall zutrafen: 1. Gnadenaktion des Staatspräsidenten am 7. 10. 1951 (Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr ganz, Freiheitsstrafen von 1 bis 3 Jahren zur Hälfte, Geldstrafen bis zu 500 DM Ost — Ausnahmen: politische Verurteilungen.) 2. Gnadenerlasse für Waldheim-Verurteilte (Kriegsverbrecherprozesse) in den Jahren 1952, 1954, 1956. 3. Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1955 über die vorzeitige Haftentlassung von 2.616 Verurteilten (Sowjetisches Militärtribunal). 4. Gnadenaktion 1956. Sie begann mit der durch Staatspräsident Pieck auf Empfehlung des ZK der SED ausgesprochenen Begnadigung von 88 Personen, die vor ihrer Verurteilung zum Teil hohe Stellungen im Staats- und Parteiapparat bekleidet hatten, z. B. des ehemaligen Justizministers Max Fechner und des ehemaligen Staatssekretärs Paul Baender. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates wurden zum gleichen Zeitpunkt („Neues Deutschland“ vom 27. 4. 1956) 698 Personen begnadigt, die von Sowjetischen Militärtribunalen oder Zonengerichten wegen Verbrechen verurteilt worden waren, die mit dem Krieg in Zusammenhang standen. Auf weitere Empfehlung des ZK der SED wurden die Überprüfungen von Urteilen aus der Zeit vor dem 1. 4. 1956 mit dem Ziel der Begnadigung oder bedingten Strafaussetzung fortgesetzt. So wurden im Laufe des Jahres 691 Personen vorzeitig aus der Strafhaft entlassen, die der SPD angehörten und wegen politischer Delikte verurteilt worden waren. Ursprünglich sollten nur Verurteilungen bis zu einem Jahr in die Überprüfungsaktion einbezogen werden, und politische Delikte, Sittlichkeitsdelikte an Kindern und vorsätzliche Brandstiftungen sollten ausgenommen sein. Im weiteren Verlauf der Aktion wurden die Haftentlassungen aber über die zunächst eng gezogenen Grenzen ausgedehnt. Insgesamt sollen nach Ausführungen des Ministerpräsidenten Grotewohl 21.187 Menschen in der Zeit vom 1. 1. bis 1. 10. 1956 vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein („Neues Deutschland“ vom 28. 10. 1956). 5. Beschluß des Staatsrates über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 1960 (GBl. I, S. 533) (Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr; Freiheitsstrafen von nicht mehr als 3~Jahren, die zur Hälfte verbüßt sind; Freiheitsstrafen von mehr als 3 Jahren, die zu zwei Dritteln verbüßt worden sind, wenn die Verurteilten nach ihrem jetzigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden; bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafen, wenn die Bedingungen für die Vollstreckung der Strafe nicht eingetreten sind.) Bei den mehr als 3~Jahre betragenden Freiheitsstrafen mußte also in jedem Einzelfall geprüft und, wenn Haftentlassung erfolgen sollte, bejaht werden, daß der Verurteilte „künftig die sozialistische Gesetzlichkeit“ einhalten wird. In vielen Fällen wurde diese Voraussetzung offenbar nicht gesehen, denn eine Haftentlassung erfolgte nicht, obwohl mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt waren. Unter den Amnestierten, deren Anzahl nach Ulbricht 16.000 betragen haben soll, befanden sich etwa 3.000 politische ➝Häftlinge. Nach dem Staatsratsbeschluß vom 24. 5. 1962 (Strafpolitik) kam es in den Monaten Juni bis August 1962 zu weiteren Entlassungen unter Anwendung des §~346 StPO (bedingte Strafaussetzung). 6. A.-Erlaß des Staatsrates vom 3. 10. 1964 [S. 25](GBl. I, S. 135) zum 15. Jahrestag der Gründung der „DDR“. Auch dieser Erlaß gab den davon Betroffenen keinen Rechtsanspruch auf Haftentlassung, sondern ordnete in Anlehnung an die früheren Gnadenaktionen an, daß Strafen, auf die vor dem 30. 9. 1964 erkannt worden war, im Gnadenwege erlassen werden können, „wenn die Verurteilten auf Grund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit achten“. Das bedeutet, daß in jedem Einzelfall zu prüfen war, ob der Erlaß Anwendung finden konnte, oder ob etwa die Voraussetzungen für ein künftiges politisches Wohlverhalten als nicht erfüllt anzusehen waren. Von der Anwendung des A.-Erlasses waren Strafgefangene ausgeschlossen, die Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen, befohlen oder begünstigt oder Verbrechen gegen das Leben oder die Sittlichkeit verübt hatten. Ausgeschlossen waren ferner Personen, die wegen „besonders schwerwiegender Verbrechen gegen die DDR“ verurteilt worden waren. Für Strafgefangene, die vor dem 13. 8. 1961 „schwere Verbrechen gegen die DDR“ begangen hatten, konnte die Strafe herabgesetzt werden, ohne daß diese Herabsetzung zur Haftentlassung führte. Die für die politischen Häftlinge entscheidende Frage, ob sie als ein leichter, schwerer oder besonders schwerwiegender Fall galten, war aus dem Wortlaut des Erlasses nicht zu entnehmen. Der Generalstaatsanwalt traf in Zusammenarbeit mit dem Minister des Innern eine erste Entscheidung, indem er dem Staatsrat die Liste der für eine Begnadigung in Frage kommenden Verurteilten vorlegte. Die Begnadigung wurde dann durch den Staatsrat verfügt. Nach einer Mitteilung des Generalstaatsanwalts Streit im Januar 1965 sollen rd. 10.000 Personen zufolge des A.-Erlasses vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein. Wie groß die Zahl der darunter fallenden politischen Häftlinge war, ist nicht bekannt. Auf Grund westlicher Bemühungen und materieller Gegenleistungen der Bundesrepublik wurde in den Jahren seit 1964 eine größere Anzahl (ca. 3.000) politische Häftlinge vorzeitig aus der Haft, zu einem erheblichen Teil sogar in die Bundesrepublik entlassen. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 24–25 Ambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AmortisationenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD…
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Deutscher Friedensrat (seit Mitte 1966 auch „F. der DDR“) (1969)
Siehe auch: Deutscher Friedensrat: 1975 1979 Friedensrat der DDR: 1975 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zweigstelle des Weltfriedensrates, leitet die (angeblich 20.000) örtlichen Friedensräte, die einen Zweig der Weltfriedensbewegung bilden. Der DF. wurde unter der Bezeichnung „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ am 10. 5. 1949 gegründet. Diese Organisation wurde am 12. 1. 1953 umbenannt in DF., die örtlichen Zweige erhielten den Namen „Friedensräte“. Den DF. leitet von Anfang an sein Generalsekretär, der Altkommunist Heinz Willmann (SED). Seit dem 9. 12. 1950 ist der Präsident des DF. der parteilose Strahlenforscher Prof. Dr. Walter Friedrich. Die Agitation des DF. wird in Richtung auf die Kirchen durch sog. „Christliche Arbeitskreise“ ergänzt. — An den Ostseewochen in Rostock ist der DF. mitbeteiligt. [S. 153]Seit 1957 wirkt der DF. vor allem gegen die atomare Bewaffnung der NATO. Dabei schweigt er aber von der Atomrüstung der Sowjetarmee. Auf Veranlassung des Politbüros der SED wurden im April 1962 die F. in Bezirken und Kreisen mit den Bezirks- und Kreisausschüssen der Nationalen Front verschmolzen. Der DF. selbst wirkt weiter. Der DF. stützt und bearbeitet seit 1949 die Friedenskomitees in der BRD. Deren Spitze hieß bis zum 17. 6. 1956: „Deutsches Friedenskomitee“, seitdem „Friedenskomitee der Bundesrepublik Deutschland“. — Mit dieser westdeutschen Organisation und dem DF. arbeitet eng zusammen die nominell unabhängige „Deutsche Friedensgesellschaft“ (DFG), die in der BRD den Gedanken einer bewaffneten Verteidigung des Staates bekämpft. Diese DFG beschloß am 28. 1. 1962, mit dem DF. Gespräche und Fühlung aufzunehmen. Am 4. 5. 1963 stiftete der DF. eine „Carl-von-Ossietzky-Medaille“. Diese Probleme und Fragen der verstärkten Solidarität und Unterstützung für das vietnamesische Volk stehen im Mittelpunkt vieler Tagungen. Seit Januar 1969 ist Prof. Dr. Günther Drefahl Präsident des DF. Vom 11.–12. 3. 1967 veranstaltete der DF. ein Rundgespräch „mit Bürgern der Bundesrepublik zu Problemen der europäischen Sicherheit“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 152–153 Deutscher Buch-Export und -Import (DB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher JugendringSiehe auch: Deutscher Friedensrat: 1975 1979 Friedensrat der DDR: 1975 1979 1985 Friedensrat, Deutscher: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Zweigstelle des Weltfriedensrates, leitet die (angeblich 20.000) örtlichen Friedensräte, die einen Zweig der Weltfriedensbewegung bilden. Der DF. wurde unter der Bezeichnung „Deutsches Komitee der Kämpfer für den Frieden“ am 10. 5. 1949 gegründet. Diese Organisation wurde am 12. 1. 1953 umbenannt in DF., die örtlichen Zweige erhielten…
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Kommissionsverträge (1969)
Siehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die K., überwiegend als Kommissionshandelsverträge bezeichnet, sind eine Form der Einbeziehung der Mittelschichten in die sozialistische Umgestaltung der Wirtschaft und gehen auf 1956 zurück. Vorläufer waren die Agenturverträge, mit denen schon 1949 einzelnen privaten Einzelhändlern u. Gastwirten der Verkauf von HO-Waren gestattet wurde. Wenn das Eigentum des privaten Einzelhändlers an den Grundmitteln von den K. zunächst auch nicht berührt wird, so wird er doch in engste Abhängigkeit zum sozialistischen Handel gebracht. Zuerst erfolgte der Abschluß von K. mit den Großhandelskontoren und später mit den Großhandelsgesellschaften oder HO und Konsumgenossenschaften. Mit Abschluß eines K. verpflichten sich die Einzelhändler, keine Geschäfte mehr auf eigene Rechnung durchzuführen und die Bestimmungen zum Schutze des Volkseigentums zu beachten, da die Kommissionsware zumeist Volkseigentum bleibt. Dem Einzelhändler wird eine versorgungsmäßige Gleichstellung mit dem staatlichen Einzelhandel in Aussicht gestellt. Für die Kommissionsware hat der Einzelhändler eine Kaution von 50 v. H. des Warenwertes zu stellen, die sich auf 33⅓ v. H. ermäßigt, wenn sie in Form eines Sperrguthabens hinterlegt wird. Die Ware bleibt bis zum Verkauf Eigentum des Vertragspartners. Durch diese Verträge wird der bisher selbständige Händler praktisch Angestellter des staatlichen Großhandels bzw. von HO und Konsum. Als Kommissionshändler ist er nicht mehr einkommensteuerpflichtig, sondern wird zur Lohnsteuer herangezogen. Das Reineinkommen soll nicht unter dem früheren Einkommen bei gleicher Arbeitsleistung liegen, aber bei Übererfüllung der vereinbarten Warenumsätze wird die Provision degressiv gestaffelt. Seit 1957 wurden auch private Gaststätten, Buchhändler und der Kohlenhandel einbezogen. Als halbsozialistische Handelsbetriebe werden den Kommissionshändlern zur Modernisierung des Handelsnetzes und Umstellung auf Selbstbedienung Rationalisierungskredite wie dem sozialistischen Handel über den Kommissionspartner gewährt. Mit einer neuen Kommissionshandelsverordnung vom 26. 5. 1966 wurden die Bestimmungen über das Kommissionsgeschäft des alten Handelsgesetzbuches außer Kraft gesetzt und damit das „sozialistische“ Kommissionsgeschäft dem Weg zum Sozialismus angepaßt. Der Anteil des Kommissionshandels am Gesamteinzelhandelsumsatz steigerte sich von 6,5 v. H. im Jahre 1960 auf 9,1 v. H. im Jahre 1967 (Binnenhandel). Die Zahl der unter K. stehenden Einzelhandelsbetriebe hat sich von 45 im Jahre 1956 auf 22.848 Ende 1966 erhöht. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 337 Kommissionshandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KommunismusSiehe auch: Kommissionsvertrag: 1975 1979 1985 Kommissionsverträge: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die K., überwiegend als Kommissionshandelsverträge bezeichnet, sind eine Form der Einbeziehung der Mittelschichten in die sozialistische Umgestaltung der Wirtschaft und gehen auf 1956 zurück. Vorläufer waren die Agenturverträge, mit denen schon 1949 einzelnen privaten Einzelhändlern u. Gastwirten der Verkauf von HO-Waren gestattet wurde. Wenn das Eigentum des privaten…
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Industrie- und Handelskammer (IHK) (1969)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Sie wurde bei Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft von den Länder- und Provinzialverwaltungen wieder zugelassen. Wenn auch schon damals die Kammerleitungen auf die Parteilinie ausgerichtet waren, konnte doch nach der ersten Enteignungswelle in der Großindustrie nicht auf einen leistungsfähigen industriellen und gewerblichen Privatsektor besonders in der Konsumgüterindustrie verzichtet werden. Die Fachleute in der IHK konnten deshalb in einem gewissen Umfang noch die Interessen der privaten Wirtschaft wahren. Doch bald entwickelte sich die IHK zu einem staatlichen Kontrollorgan im privaten Wirtschaftssektor. Die vorübergehend aufgelöste und als Folge des Neuen Kurses wiedererrichtete IHK wurde mit VO vom 22. 9. 1958 (GBl. I, S. 688) erneut umgestaltet. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen der IHK wurden zu selbständigen juristischen Personen auf Bezirksebene umgebildet und den Räten der Bezirke unterstellt. [S. 286]Der IHK gehören die in der privaten Wirtschaft selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristische Personen und Personenvereinigungen an. Ausgenommen sind aber u.a. Treuhandbetriebe mit staatlichen Produktionsaufgaben, Betriebe mit Staatsbeteiligungen, die Betriebe der Kleinindustrie im Sinne des Gesetzes zur Förderung des Handwerks, Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion. Alle wirtschaftlich operativen Aufgaben (wie Materialversorgung, Registrierung von Verträgen usw.) sind auf die Räte der Kreise und Bezirke bzw. auf die VVB übergegangen. Die IHK hat jetzt nur noch die Aufgabe, die Inhaber der ihr angeschlossenen Betriebe für eine bewußte Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus zu gewinnen, insbesondere aber bei der Vollendung der Sozialisierung der Privatwirtschaft mitzuwirken. Das sind bei der Industrie die Staatsbeteiligungen, beim Handel und den Gaststätten der Abschluß von Kommissionsverträgen bzw. Staatsbeteiligungen bei größeren Objekten wie auch bei den Verkehrsbetrieben. Die IHK wurde daneben beauftragt, neue Formen zur Überführung in den sozialistischen Sektor zu entwickeln. Besonders im Rahmen des Perspektivplanes soll bis 1970 das richtige Zusammenwirken zwischen den Staatlichen Organen, den sozialistischen Handelsbetrieben und dem privaten Sektor organisiert sein. Sie hat für die Einhaltung der Planaufgaben zu sorgen, bei der Erfassung und Ausnutzung der inneren und örtlichen Reserven mitzuarbeiten und bei Tariffragen — ohne nennenswerten Einfluß — sowie beim Abschluß von Betriebs- und Arbeitsschutzvereinbarungen mitzuwirken, vorhandene Verbindungen zu verstärken und neue Verbindungen zu den Handelskammern und anderen wirtschaftlichen Organisationen der BRD herzustellen, Delegationen zu Auslandsmessen und Ausstellungen in die BRD zur Pflege des Außenhandels (Außenwirtschaft) und des Interzonenhandels zu entsenden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 285–286 Industrie- und Handelsbank der DDR (IHB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrieverwaltungSiehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 1985 Sie wurde bei Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft von den Länder- und Provinzialverwaltungen wieder zugelassen. Wenn auch schon damals die Kammerleitungen auf…
DDR A-Z 1969
1969: K
Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kayser, Karl KdT Kennziffern Kernforschung Kern, Käthe Keßler, Karl-Heinz Kieß, Kurt Kindergarten Kindergeld, staatliches Kinderheime Kinderkrippen Kinder- und Jugendliteratur Kinder, uneheliche Kinderzeitschriften Kinder, Zusammenführung mit Eltern Kinderzuschlag, Staatlicher Kind, Friedrich Kirchenpolitik Kirchensteuer Kirchenwald Kirchhoff, Werner Klapproth, Helmut Klasse Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleiber, Günther Klingenthal Klöster Klub der Intelligenz Klubhäuser, Betriebliche Klubräume, Betriebliche Knolle, Rainer Koexistenz Kohlenindustrie Kohl, Michael, Dr. Kolchos Kollegien Kollektiv Kollektiv der sozialistischen Arbeit Kollektive Führung Kollektivierung Kolonialismus Kombinat Kominform Komintern Komitee Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Arbeit und Löhne Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk Komitee für Touristik und Wandern Komitee zum Schutz der Menschenrechte Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland Kommission Kommission für Arbeit und Löhne Kommission für gesellschaftliche Erziehung Kommissionshandel Kommissionsverträge Kommunismus Kompaß Komplexwettbewerb Komponisten Konfessionen Konfliktkommission Konföderation Konkurs Konsulate Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsumorientierung Kontakte Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollpassierpunkte Kontrollplätze Kontrollposten Kontrollrat Kontrollstreifen Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektionen Kooperation in der Industrie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsverbände Koordinierung Kosmopolitismus Kostenrechnung Köthen KPD KPdSU KPKK Krack, Erhard Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftfahrzeugsteuer Kraftstoffversorgung Kraftverkehr Kramer, Erwin, Dr.-Ing. Krankengeld Krankenhaus Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Krausz, Georg Kredite Kreis Kreisbeschwerdekommission Kreisgericht Kreisplankommissionen Kreisstaatsanwalt Kreistag Kreiszeitungen Krieg Kriegshetze Kriegsopferversorgung Kriegsverbrechen Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Kritik und Selbstkritik Krolikowski, Werner Kulturarbeit, gewerkschaftliche Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kulturobmann Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kündigungsrecht Kunstpolitik Kunstpreis der DDR Kupferbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurierdienst, Zentraler (ZKD) Kurorte Küste Küstrin KVP KVPD KybernetikKabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kayser, Karl KdT …
DDR A-Z 1969
Rechtshilfeabkommen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „DDR“ hat mit verschiedenen Staaten des Ostblocks R. geschlossen. Das erste war der „Vertrag zwischen der DDR und der tschechoslowakischen Republik“ vom 11. 9. 1956 „über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen“, der durch Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1187 und GBl. 1957, S. 365) in Kraft gesetzt wurde. Ihm folgten der gleichlautende Vertrag mit der Volksrepublik Polen vom 1. 2. 1957 (GBl. S. 413, 545), der SU vom 28. 11. 1957 (Gesetz vom 12. 3. 1958, GBl. S. 241, 509), der Volksrepublik Ungarn vom 30. 10. 1957 (Gesetz vom 12. 3. 1958, GBl. S. 277, 509), der Volksrepublik Bulgarien vom 27. 1. 1958 (GBl. S. 713, 889), der Volksrepublik Rumänien vom 15. 7. 1958 (GBl. S. 741 und GBl. 1959, S. 169), der Volksrepublik Albanien vom 11. 1. 1959 (GBl. S. 295) und der [S. 513]Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 13. 10. 1966 (GBl.~I, S. 95 und GBl.~I 1967, S. 7). Nach diesen Verträgen gewähren die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Staatlichen Notariate der vertragschließenden Parteien einander Rechtshilfe in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Sie bedienen sich dabei der eigenen oder der russischen Sprache, im Rechtshilfeverkehr mit Jugoslawien ist nur die deutsche oder serbokroatische Sprache zugelassen. öffentlich beglaubigte Urkunden des einen Staates bedürfen keiner Legitimation im anderen Staat. Die Vertragspartner gewährleisten den jeweiligen fremden Staatsangehörigen den gleichen Rechtsschutz wie den eigenen Staatsangehörigen. Rechtskräftige Entscheidungen in nicht-vermögensrechtlichen Angelegenheiten sind im Gebiet des Vertragspartners ohne Anerkennungsverfahren wirksam. In den Vertragsbestimmungen über die Rechtshilfe in Strafsachen wird die Auslieferung geregelt. Eigene Staatsangehörige werden nicht ausgeliefert. Auskünfte aus dem Strafregister sind den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Vertragspartners zu erteilen. Eine Sonderstellung nimmt das Abkommen zwischen der „DDR“ und der SU über „gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“, vom 26. 9. 1957 (GBl. S. 533 und S. 615) ein. Dieses regelt nur Rechtshilfefragen in bezug auf Truppenstationierung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 512–513 Rechtshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtspflegerSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „DDR“ hat mit verschiedenen Staaten des Ostblocks R. geschlossen. Das erste war der „Vertrag zwischen der DDR und der tschechoslowakischen Republik“ vom 11. 9. 1956 „über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen“, der durch Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1187 und GBl. 1957, S. 365) in Kraft gesetzt wurde. Ihm folgten der gleichlautende Vertrag mit der Volksrepublik Polen vom 1. 2. 1957 (GBl. S. 413,…
DDR A-Z 1969
Neues Ökonomisches System (NÖS) (1969)
Siehe auch: Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft: 1965 1966 Neues Ökonomisches System (NÖS): 1975 1979 1985 Bezeichnung für die Maßnahmen der im Anschluß an die Liberman-Diskussion in der DDR auf dem VI. Parteitag der SED (15. 1.–21. 1. 1963) beschlossenen Wirtschaftsreform. Nach praktischen Erprobungen und mehrfachen Beratungen (z. B. auf der gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrats am 24. und 25. 6. 1963) wurde das NÖS durch den Beschluß des Ministerrats zur „Richtlinie für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 11. 7. 1963 zum verbindlichen Programm der Modernisierung und Rationalisierung des Wirtschaftssystems. Bereits am 14. 6. 1963 hatte der Ministerrat einen Beschluß über „Die Anwendung der Grundsätze des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Bauwesen“ gefaßt. Mit dem wirtschaftspolitischen Reformprogramm begann 1963 eine Phase des Ausbaus des wirtschaftlichen und des politischen Systems. Das Programm ging aus von einer realistischen Einschätzung der Lage und der Möglichkeiten der Wirtschaft. Die Ziele der vergangenen wirtschaftspolitischen Kampagnen des „Einholens und Überholens der Bundesrepublik“ und der „Störfreimachung“ der Wirtschaft waren ebenso wie die des Siebenjahrsplans von 1957 nicht erreichbar gewesen. Die Gründe waren neben irrealen Planansätzen auch fehlende wirtschaftliche Lenkungskategorien, unsachgemäße Leitung und — volkswirtschaftlich gesehen — unökonomisches Verhalten der Wirtschaftenden und Planenden (kritisch gekennzeichnet als „Tonnenideologie“ und „weiche Planung“). [S. 448]Durch das NÖS sollten die bestehenden Mängel beseitigt und ein dem entwickelten industriellen Niveau angepaßtes Planungs- und Leitungssystem aufgebaut werden. <1) Elemente des NÖS> Kennzeichnend für das NÖS wurde die weitgehende Anerkennung einer technisch-ökonomischen Rationalität als allgemeinen Entscheidungs- und Handlungsgrundsatzes und die Orientierung auf die Funktionstüchtigkeit des Systems, dem neuen Ziel neben dem der Machtsicherung durch die SED. Entsprechend waren mit der Einführung des NÖS Veränderungen verbunden, die über den Wirtschaftsbereich weit hinausgingen: 1) die SED-Organisation wurde nach dem Branchenprinzip (Produktionsprinzip) umstrukturiert (teilweise ab 1965 wieder rückgängig gemacht), 2) ideologische Positionen wurden modifiziert (z. B. die Abschwächung der These des „Klassenkampfes nach innen“), 3) moderne sozialwissenschaftliche und mathematisch-statistische Disziplinen bzw. Methoden fanden stärkere Berücksichtigung in Lehre und Forschung wie auch in der gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Praxis, 4) zusammenhängend damit gewann der Sachverstand auf allen Produktions- und Leitungsebenen an Bedeutung, Sachverständige wurden in größerem Maße zur Arbeit in Konsultativgremien, Stabsstellen und ad-hoc-Arbeitsgruppen herangezogen, 5) neue Wissenschaftszweige (z. B. sozialistische Leitungswissenschaft, sozialistische Wirtschaftsführung), 6) das Ausbildungssystem wurde im Hinblick auf eine stärkere Differenzierung der Funktionsbereiche in Partei, Staat, Wirtschaft reformiert, was u. a. zu neuen Berufsbildern und Laufbahnen führte. Die Richtlinie beschreibt das NÖS als „die organische Verbindung der wissenschaftlich fundierten Führungstätigkeit in der Wirtschaft und der wissenschaftlich begründeten, auf die Perspektive orientierten zentralen staatlichen Planung mit der umfassenden Anwendung der materiellen Interessiertheit in Gestalt des in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel“ (S. 10). Das Reformprogramm enthält personelle, institutionelle und funktionelle Aspekte. Seine Grundzüge sind a) die Anwendung eines „in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel“ an Stelle administrativer Einzelanweisungen, b) die Umstrukturierung der Wirtschaftsorganisation und c) die Forderung nach einer „wissenschaftlich fundierten“, fachgemäßen Leitung und einer verbesserten Planungsmethodik. a) Die ökonomischen Hebel definiert die Richtlinie als „gesetzmäßige Beziehungen zwischen den objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen und den materiellen Interessen der Menschen, die direkt oder indirekt wirken und durch ihre jeweilige Gestaltung die Werktätigen zu einem bestimmten wirtschaftlichen Verhalten anregen“ (S. 49). Dies sind für den betrieblichen Bereich betriebs- und volkswirtschaftliche Größen wie Gewinn, Kosten, Preise, Umsatz und Rentabilität. Sie werden insgesamt als Kriterien zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistung anerkannt, ohne daß eine einzelne Lenkungskategorie zur alleinigen Kennziffer erhoben wurde. Im individuellen Bereich sind es leistungsabhängige Lohnarten, Prämien und zusätzliche Ferien, die das „materielle Interesse“ stimulieren und lenken sollen. Das nach wie vor bestehende Problem ist, wie diese unterschiedlichen, direkten und indirekten Lenkungsgrößen so kombiniert werden können, daß eine Übereinstimmung von individuellen, betrieblichen und volkswirtschaftlichen Interessen annähernd erzielt wird. Neben der Produktivitätssteigerung dient das System der ökonomischen Hebel einer Vereinfachung der Planung. Schrittweise ging man dazu über, Leistungsanforderungen der Pläne an die Betriebe statt in Mengenangaben in Finanzkennziffern auszudrücken. Seit 1967 werden den Betrieben auch Verhältniskennziffern vorgegeben, um die Relation zwischen Aufwand und Ertrag zentral zu beeinflussen. Gleichzeitig wurde die Zahl der Plankennziffern reduziert und dadurch den Betrieben die Möglichkeit gegeben, die Pläne durch die Verbindung von verschiedenen, nunmehr ihrer eigenen Entscheidung überlassenen Maßnahmen zu erfüllen, ohne eine Vielzahl von materialen Kennziffern zu verletzen. Der Versuch, monetäre Kennziffern zur Lenkung der Wirtschaft zu verwenden, erforderte zunächst eine Neufixierung des Preis- und Bewertungssystems, um eine wirklichkeitsnähere, den tatsächlichen Aufwand der Betriebe erfassende Kostenrechnung zu ermöglichen. Am 30. 1. 1964 beschloß der Ministerrat die Neubewertung der Produktionsanlagen (Umbewertung der Grundmittel) und die Korrektur der Abschreibungssätze. Am 1. 4. 1964 begann auf Grund eines Ministerratsbeschluß vom 1. 2. 1964 eine Industriepreisreform. Der „gesellschaftlich notwendige Arbeitsaufwand“ sollte zur Grundlage der Preisbildung gemacht werden. Staatliche Subventionen wurden bei einer Reihe von Produkten gestrichen. Über die neuen Industriepreise sollte für die Betriebe ein wirtschaftlicher Anreiz zur rationellen Fertigung und zu günstigen Sortimenten geschafft werden. Die Preisreform wurde in drei Etappen durchgeführt und 1967 abgeschlossen. Sie führte zu einer Erhöhung des Preisniveaus für Industriegüter. Am Prinzip der staatlichen Preisfestsetzung änderte sich jedoch nichts. (Preissystem, Preispolitik) b) Das Kernstück der durch das NÖS hervorgerufenen Umstrukturierung der Wirtschaftsorganisation ist die Umbildung der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB), die bisher lediglich administrative Hilfsorgane des „Volkswirtschaftsrates“ und der Ministerien waren, zu „ökonomischen Führungsorganen“ der einzelnen Industriezweige. Die VVB wurden damit zu finanziell relativ selbständigen, nach dem Produktionsprinzip organisierten „sozialistischen Konzernen“ mit voller Verantwortung für die technische und kaufmännische Entwicklung der ihnen unterstellten volkseigenen Betriebe. Sie bekamen eigene finanzielle Mittel („VVB-Fonds“), die sie zusammen mit denen der ihnen unterstellten Betriebe selbständig bilanzieren müssen. Die VVB arbeiten nach dem Prinzip der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“. Sie sollen einen Gewinn erwirtschaften. Bei den VVB wurden Filialen der Deutschen Notenbank gebildet und damit die bisher bestehenden direkten Finanzbeziehungen zwischen den VEB und dem Staatshaushalt unterbrochen und durch solche zwischen den VVB und dem Staatshaushalt ersetzt. Insgesamt bedeutet die [S. 449]neue Rolle der VVB eine Verlagerung wirtschaftlicher Entscheidungsbefugnisse von der zentralen oberen auf eine mittlere Ebene. Die wirtschaftsorganisatorischen Veränderungen des NÖS brachten auch den VEB zusätzliche Entscheidungsbefugnisse (z. B. beim Abschluß von Wirtschaftsverträgen). Im Sektor der territorial angeleiteten Industrie wurden die Kompetenzen des Bezirkswirtschaftsrates gegenüber den Betrieben erweitert. b) Das Ziel einer fachlichen Leitung erforderte in erster Linie von den führenden Kräften der Wirtschaft und der staatlichen Verwaltung ein Umdenken und Neuorientieren an Kriterien der technisch-ökonomischen Effizienz und die Bereitschaft, neue Leitungsmethoden (z. B. Operationsforschung, Netzwerkplanung) anzuwenden bzw. zu entwickeln. Bei angehobenem qualitativem Niveau stieg der Bedarf an Ökonomen, Technikern und Wissenschaftlern. Die Aus- und Weiterbildung der Wirtschaftsleiter und der staatlichen Funktionäre mußte vor allem in methodischer Hinsicht verbessert werden. In Verbindung hiermit erhielt die wirtschaftswissenschaftliche Lehre und Forschung starke Impulse. Zur Anleitung der Forschung und Konzentration auf die ungelösten Probleme des NÖS konstituierte sich bei der Staatlichen Plankommission ein Beirat für ökonomische Forschung. <2) Zweite Phase (1965–67)> Nachdem sich das Politbüro der SED kritisch mit der Arbeit zentraler Organe der Wirtschaftsleitung befaßt hatte, kündigte Ulbricht auf der 11. Tagung des ZK der SED im Dezember 1965 den Beginn einer „zweiten Etappe“ des NÖS an. Damit bestätigte sich, daß das NÖS als ein offenes, entwicklungsfähiges Reformkonzept verstanden wurde. Merkmale der zweiten Phase wurden organisatorische Veränderungen und Maßnahmen bei den Lenkungsgrößen. So trat an die Stelle verschiedener, im Laufe des Jahres gezahlter Prämien eine „Jahresendprämie“. In einigen VVB wurde die Einführung einer Produktionsfondsabgabe als Form eines Zinses auf das eingesetzte Kapitel beschlossen. Eine wichtige Reorganisation brachte die neue Phase mit der Auflösung des „Volkswirtschaftsrates“ und der Umwandlung seiner Industrieabteilungen in acht, zur Kontrolle der ihnen unterstellten VVB besser geeigneten Industrieministerien. Überdies wurde das Ministerium für Materialwirtschaft neu gebildet. Von Bedeutung ist ferner die Neuabgrenzung der Aufgaben der Staatlichen Plankommission, die sich nun auf die Ausarbeitung volkswirtschaftlicher Entwicklungsprognosen und das Auffinden von Lösungen für die „effektivste Gestaltung des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses“ konzentrieren soll. Ein neuer Planungsablauf, bei dem die Pläne in zwei Phasen ausgearbeitet werden, wurde erstmals 1967 für die Planung der Volkswirtschaft angewendet. <3) Dritte Phase (ab 1967) — Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS)> Auf dem VII. Parteitag der SED (17. bis 22. 4. 1967) wurde die Weiterentwicklung der zweiten Phase des NÖS als ÖSS markiert. Es wird als das „Kernstück des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ angesehen. Ein wichtiges Ziel des ÖSS ist es, seit 1963 in der Industrie gemachte Erfahrungen und neuere wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse auf andere Wirtschaftsbereiche (z. B. Landwirtschaft, Banken, Handel) und partiell auch auf den staatlichen Bereich (z. B. durch Einführung des „Prinzips der Eigenverantwortlichkeit von Städten, Gemeinden, örtlichen Vertretungen und Betrieben“) zu übertragen. Zum anderen sollen die Positionen und Beziehungen der Teilbereiche im Wirtschafts-, Staats- und Gesellschaftsaufbau (z. B. Volkswirtschaft, Branche und Betrieb im Wirtschaftsaufbau) unter Anwendung nun auch der kybernetischen Systemtheorie untersucht und im Hinblick auf ökonomische Effektivität und politische Stabilität bestimmt werden. Wie auch schon in der Vergangenheit wird die „richtige Regelung“ des wirtschaftlichen Kreislaufs von der Forschung und Entwicklung bis hin zum Verbrauch aufgegeben. Von allgemeiner Bedeutung ist die Betonung des Primats der Ideologie und Politik im Bereich der Wirtschaft. In diesem Zusammenhang wird erneut die „führende Rolle“ der SED hervorgehoben. Die SED versucht zu verhindern, daß ihre Zuständigkeit auf Teilfunktionen (z. B. der generellen wirtschaftspolitischen Zielauswahl) reduziert wird und mehr oder weniger rein ökonomische Orientierungen sich ausbreiten. Andererseits wird an der durch das NÖS eingeführten Dezentralisierung von Entscheidungen in der Form von — entsprechend den unterschiedlichen Leitungsebenen — abgestuften Konkretisierungen einer zentral formulierten volkswirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik festgehalten. „Das ökonomische System des Sozialismus verbindet die zentrale staatliche Planung und Leitung der Grundfragen der gesellschaftlichen Entwicklung mit der Eigenverantwortung der sozialistischen Warenproduzenten und der örtlichen Staatsorgane“ (Art. 9 der Verfassung von 1968). Die Beschlüsse des Staatsrates vom 22. 4. 1968, des Ministerrates vom 16. 6. 1968 und die AO zum Perspektivplan 1971–1975 der Staatlichen Plankommission vom 16. 10. 1968 enthalten die bisher wichtigsten wirtschaftspolitischen Richtlinien und Maßnahmen des ÖSS. Die gestellten Aufgaben sind eine gesamtwirtschaftliche Strukturpolitik, die Rationalisierung und Dynamisierung der Planung und der Ausbau der eigenverantwortlichen ökonomischen Disponibilität der Betriebe. Im Vordergrund der Maßnahmen stehen Änderungen im System der Planung. Der auf der Grundlage umfassender Prognosen bestimmte Perspektivplan wird als das wichtigste wirtschaftspolitische Instrument angesehen. Über die „zentrale staatliche Planung“ des Ministerrats soll die wirtschaftliche Entwicklung in den Grunddaten und den Schwerpunktaufgaben (die „volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben“) festgelegt werden. Durch die Planung der Schwerpunktaufgaben gewinnt die zentrale Planung erheblich an Einflußmöglichkeiten gegenüber den Branchen, Betrieben und Territorien. Gleichzeitig werden der Planungsablauf vereinfacht, ein neues Informationssystem („Planinformationen“) aufgebaut und den Betrieben zur Erhöhung ihrer Dispositionsfähigkeit erstmals mehrjährige Kennziffern zugewiesen. Weitere Veränderungen [S. 450]in der Phase des ÖSS sind vorgesehen, bzw. bereits durchgeführt bei der Investitionspolitik (Anwendung des „Prinzips der Eigenerwirtschaftung der Mittel“), der Planung und Leitung des Außenhandels (u.a. Berücksichtigung des Exporterlös im „einheitlichen Betriebsergebnis“) und der Preispolitik (Aufbau eines „Industriepreisregelsystems“ und Übergang zum „fondsbezogenen Industriepreistyp“). (Planung, Wirtschaft, Wirtschaftswissenschaften) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 447–450 Neuererbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeustrelitzSiehe auch: Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft: 1965 1966 Neues Ökonomisches System (NÖS): 1975 1979 1985 Bezeichnung für die Maßnahmen der im Anschluß an die Liberman-Diskussion in der DDR auf dem VI. Parteitag der SED (15. 1.–21. 1. 1963) beschlossenen Wirtschaftsreform. Nach praktischen Erprobungen und mehrfachen Beratungen (z. B. auf der gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrats am 24. und 25. 6. 1963) wurde das…
DDR A-Z 1969
Architektur (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Allgemeine Architekturtheorie Spezieller Teil der allgemeinen Ästhetik. Die allgemeingültige Formel für die A. ist in der klassischen Formulierung die Einheit von künstlerischer Form, Technologie und ökonomischer Funktion. Die Besonderheit der A. gegenüber den anderen Künsten beruht darin, daß sie nicht reine Kunst ist, sondern zugleich ökonomischer Faktor. Der Begriff Sozialistischer Realismus als wahrheitsgetreue Widerspiegelung der Realität wird seltener und nur in sehr allgemeiner Formulierung gebraucht. Die Anwendung dieses Begriffes war für die A. oft unscharf. Meist bezog er sich nur auf die Widerspiegelung des Inhalts. Dieser Inhalt waren die sozialen und ökonomischen „Bedürfnisse der Gesellschaft“, denen die A. räumlich Gestalt verlieh. Die räumliche Gestaltung sollte die geschichtliche Weiterentwicklung insofern enthalten, als sie schon den Bedürfnissen der künftigen Gestalt der Gesellschaft entsprechen sollte. Ein zweites Moment, das auch unter den Begriff des sozialistischen Realismus gefaßt wird, sind die durch die A. vermittelten Erlebnisinhalte, die entsprechend dem Charakter des Sozialismus Optimismus, Schönheit usw. darstellen sollten. Die Beurteilung der äußeren Form unterlag einem bedeutenden Wandel. Abgelehnt wurde der Formalismus. Allerdings unterlag dieser Begriff selbst einem Wandel. Für den Städtebau gelten dieselben Grundsätze wie für die A. Das entscheidend Neue gegenüber dem Städtebau der kapitalistischen Gesellschaft ist, daß dank der Vergesellschaftung des Bodens eine einheitliche, ökonomisch-rationale und künstlerische Formgebung möglich ist. Die Stadt oder das städtebauliche Ensemble haben gegenüber den Einzelgebäuden Priorität im Sinne einer gestalteten Einheit. Das Schwergewicht in ästhetischer Hinsicht liegt auf dem Stadtzentrum. Es wird als der Ort gesehen, wo in einer Konzentration der gesellschaftlichen Funktionen die Gesellschaft sich selbst darstellt. Im DDR-Maßstab gilt dies vor allem für das Zentrum von Ost-Berlin. 2. Geschichtliche Entwicklung In der Geschichte der DDR-A. lassen sich zwei Hauptstränge der Diskussion verfolgen, die Diskussion und Kritik der ökonomisch-bautechnischen und die der ästhetischen Entwicklung. Beide Hauptstränge der Diskussion hatten zu verschie[S. 46]denen Zeiten unterschiedliches Gewicht und wurden auch in internen Auseinandersetzungen gegeneinander ausgespielt. Im ganzen lassen sich etwa drei, allerdings zeitlich nicht exakt abzugrenzende Perioden unterscheiden: a) Die Zeit der „nationalen“ A. bis kurz nach der Kritik Chruschtschows an der A. auf dem XX. Parteitag der KPdSU. — b) Eine Zeit des Umbruchs bis zur Ablösung Kurt Liebknechts von der Präsidentschaft der Deutschen Bauakademie (DBA) und der Umfunktionierung der DBA 1960/1961. — c) Von da an, im Zuge des NÖS, eine stärkere Betonung der ökonomischen Funktion und ab etwa 1963 zusätzlich eine Forderung nach exakt meßbaren Wirkungen der A. anhand von Soziologie, Psychologie usw. Zu a) Die erste Zeit stand unter dem starken Einfluß der sowjetischen A. Unter der Formel, daß historische Entwicklung keine Zäsuren kennt, sondern ein Kampf zwischen fortschrittlichen und reaktionären Kräften ist, wobei sich im Laufe der Geschichte das Wissen um das ästhetisch Richtige anreichert, sollte die A.-Geschichte nach den fortschrittlichen Formen aufgearbeitet werden. Hinzu kam die These Stalins aus seinem Werk „Der Marxismus und die Frage der Sprachwissenschaft“, daß der Überbau eine relative Eigenständigkeit hat. Nationale Traditionen sollten sich also in den Formen ausdrücken. Der neue sozialistische Inhalt bezog sich auf die Aufgabe der A. in der sozialistischen Gesellschaft. Er sollte sich auch auf die Organisierung des Raumes auswirken. Daher die gängige Formel jener Zeit: „sozialistischer Inhalt — nationale Form.“ Die nationalen Formen sollten sich an Hand des nicht-antagonistischen Inhalts zu einer neuen Einheit zusammenfügen und die Kraft, Lebensfreude usw. der neuen Gesellschaft künden. Wichtiges Beispiel für diese A.: die Stalinallee, jetzt Karl-Marx-Allee (erster Abschnitt) und der Strausberger Platz in Berlin. Im Westen, später auch in der DDR, wurde dieser A., die lange Zeit auch in der UdSSR und anderen sozialistischen Staaten verbreitet war, Eklektizismus vorgeworfen. Die Formen der neueren westlichen A. unterlagen in jener Zeit einer heftigen Kritik. Die Tatsache, daß nationale und regionale Unterschiede nicht mehr sichtbar waren, wurde dem zunehmenden ideologischen Einfluß des Imperialismus, vor allem des amerikanischen, zugeschrieben. Der Vorwurf des Funktionalismus wurde erhoben, der besagte, daß in der reinen Funktion der Gebäude ästhetische Kategorien, wie Schönheit, pervertiert bzw. vernachlässigt wurden. Hauptvertreter dieser Richtung waren der Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, und die Architekten Hermann Henselmann, Richard Paulick, Edmund Collein, Hans Hopp u. a. Zu b) Der Hauptakzent der A.-Diskussion in den folgenden Jahren lag auf der wirtschaftlichen Funktion der A. Dabei ging es zunächst um eine Reform des Bauwesens. Gefordert wurde: 1. Die Industrialisierung des Bauens, d.h. das Bauwesen sollte seinen handwerklichen Charakter auf den Baustellen verlieren, indem größere Elemente in Industriebetrieben vorgefertigt und auf den Baustellen nur noch montiert werden sollten. 2. Die Schaffung allgemeingültiger Einheiten, ein begrenztes Typensortiment, vorgefertigte Teile. Zunächst wurden sogar Typenwohnungen entworfen, eine Konzeption, die etwa 1963 wieder fallengelassen worden ist. Durch die Industrialisierung und Typisierung hoffte man, Baupreise und Bauzeit senken zu können und das gegenüber anderen Branchen rückständige Bauwesen sanieren zu können. Diese Entwicklungsphase hob auf der 1. Baukonferenz 1955 mit dem Entschluß an, sich die Entwicklung industrialisierter Baumethoden als Hauptaufgabe zu setzen. 1957 begann der Bau von Hoyerswerda, der ersten Stadt, die fast ausschließlich aus vorgefertigten Elementen montiert wurde. 1960 waren bereits 29 v. H. aller neuen Wohnbauten industriell gefertigt. Die ästhetische Kritik jener Zeit richtete sich entsprechend der Kritik Chruschtschows vor allem gegen teure, überflüssige Verzierungen. Der neue Akzent in der DDR führte im Unterschied zu anderen sozialistischen Staaten nicht sofort und nicht so intensiv zur Übernahme westlicher Formen. Der Fortfall dekorativer Außenelemente und die Anwendung von Plattenbau- oder Skelettbauweise hatte zunächst wirtschaftliche Gründe. Eine andere Konsequenz dieser Bauweise war eine Neudefinition der Rolle des Architekten. Der Architekt sollte nicht mehr der vereinzelt schaffende Künstler sein, sondern seine Rolle innerhalb eines Kollektivs von Ingenieuren, Ökonomen usw. verstehen. [S. 47]Zu c) 1961 wurde die DBA umgebildet. Sie sollte von einem vor allem für die künstlerischen und industriellen Formen zuständigen Fachorgan zur zentralen Institution für die Grundlagenforschung, für die Entwicklung des „einheitlichen Baukastensystems“ und für die Koordinierung der angewandten Bauforschung und Typenentwicklung der gesamten DDR werden. 1963 wurde Kurt Liebknecht von der Präsidentschaft der Akademie abberufen. Parallel zu der Verfachlichung bildete sich innerhalb der DBA und dem Bund Deutscher Architekten eine Gegenbewegung, die den ästhetischen Rückstand der DDR gegenüber anderen sozialistischen Ländern kritisierte, die Monotonie der neuen Wohngebäude angriff und die Einflußlosigkeit einer jüngeren Architektengeneration beanstandete. Diese Richtung wurde durch Hermann Henselmann, die Zeitschrift „Deutsche Architektur“ und eine Reihe jüngerer Architekten vertreten. Auf der 7. (geschlossenen) Plenartagung 1963 der DBA wurde diese Bewegung angegriffen. Obwohl ihre führenden Vertreter Selbstkritik übten, ist die Kritik an der Monotonie bis heute nicht verstummt. Zunehmend wandelte sich die Bewertung des Bauhauses und des Funktionalismusbegriffs. Neben der politisch günstigeren Einschätzung betonte man vor allem die Bedeutung des Bauhauses für die Entwicklung der Typenbauweise (vor allem Hans Schmidt). Eine positive Einschätzung des Verhältnisses von Funktion, Konstruktion und Schönheit ermöglichte es dann auch, das Baukastensystem in die ästhetische Diskussion zu integrieren. Seit der 4. Baukonferenz 1966 lag der Hauptakzent dieser Richtung in der zweiten Etappe des NÖS auf Rationalisierung und Rekonstruktion. Man forderte unter anderem eine bewußte Anwendung der „ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ bei der Industrialisierung, eine umfassende Rationalisierung vorhandener Bauweisen und -verfahren, die Entwicklung und Einbeziehung neuer Konstruktionen, Baustoffe und Verfahren. Ferner forderte man die Weiterentwicklung des Baukastensystems, das bis heute noch nicht den Vorstellungen der Bauplaner entspricht. Seit 1966 verstärkte sich auch die Kritik an der Konzentration auf die wirtschaftliche Funktion der A. Die Aufmerksamkeit wandte sich zunehmend der Frage nach dem „sozialistischen“ und ästhetischen Charakter der A. zu. Dies geschah im wesentlichen in zwei Richtungen: a) Seit Ende 1966 wird versucht, das alte Postulat der Einheit von Bauwerk und bildender Kunst zu konkretisieren. Im Gegensatz zur A. der fünfziger Jahre und auch später (vgl. Haus des Lehrers, Alexanderplatz — Architekt Hermann Henselmann) soll die Kunst nicht mehr bloße Dekoration vorentworfener Gebäude sein. Die bildende Kunst soll schon in den Prozeß der Projektierung von Bauwerken einbezogen werden. Architekten, bildende Künstler, Ökonomen, Ingenieure usw. sollen ein einheitliches Kollektiv bilden. Durch die Einheit von A. und bildender Kunst werde die A. selbst zur Kunst. Entsprechend diesen Forderungen wurden seit Ende 1966 Verträge zwischen dem Verband Bildender Künstler Deutschlands (VBKD), BDA und DBA geschlossen, die solche Kollektive anleiten und einen neuen Ausbildungsplan sowohl bei den bildenden Künstlern als auch bei den Architekten ausarbeiten sollen. Zur Koordinierung und Anleitung dieser Tätigkeit besteht seit Nov. 1967 eine gemeinsame „zentrale Arbeitsgruppe“ des BDA und des VBKD, die Vorschläge zu Gesetzen und zur Forschung macht, die öffentliche und fachliche Diskussion bestimmt und in den entscheidenden Gremien Einfluß ausüben soll. b) Auf der anderen Seite wird die Betonung des emotionalen Elements fortgeführt. Die Formen sollen gesellschaftliche Verhältnisse erlebbar machen. Dies ist die spezielle Form des sozialistischen Realismus in der A. Im Unterschied zu den fünfziger Jahren liegen in dieser Konzeption allerdings noch keine ästhetisch-formellen Forderungen, sondern durch Soziologie, Psychologie, Semiotik, Kybernetik usw. sollen Wirkungen wie auch in der Ästhetik wissenschaftlich erfaßt werden (F. Staufenbiel, H. Henselmann, H. Schmidt). Die letzte Konsequenz einer solchen Entwicklung wäre eine A.-Theorie, die den gesamten Komplex der gesellschaftlichen Bedingungen und die Kenntnis über mehr oder weniger lang wirkende objektive Gesetzmäßigkeiten der A. und des architektonischen Schaffens vermittelt und in die Praxis umsetzbar macht. Die wichtigsten Institutionen: Für die Schaffung der A.-Theorie sind zuständig vor allem das Institut für Städtebau und A. der Deutschen Bauakademie (Dir. Ule Lammert, wiss. Dir. Hermann Henselmann, Bernhard Herholdt, stellv. Dir. Hans [S. 48]Gericke); die Abt. Städtebau im Ministerium für Bauwesen (Ltr. Kurt Leucht); die Abt. Kulturtheorie am Institut für Gesellschaftswissenschaften des ZK der SED (Ltr. Fred Staufenbiel). Die Ausbildungsstätten der Architekten sind: Die Hochschule für A. und Bauwesen Weimar (Rektor: Horst Matzke), die Technische Universität Dresden, vor allem das Institut für Städtebau (Dir. Georg Funk). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 45–48 Architekten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchiveSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Allgemeine Architekturtheorie Spezieller Teil der allgemeinen Ästhetik. Die allgemeingültige Formel für die A. ist in der klassischen Formulierung die Einheit von künstlerischer Form, Technologie und ökonomischer Funktion. Die Besonderheit der A. gegenüber den anderen Künsten beruht darin, daß sie nicht reine Kunst ist, sondern zugleich ökonomischer Faktor. Der Begriff Sozialistischer Realismus als…
DDR A-Z 1969
Ehescheidungen (1969)
Siehe auch: Ehescheidung: 1985 Ehescheidungen: 1965 1966 1975 1979 Können nur in einem gerichtlichen durch die Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1966 geregelten Verfahren ausgesprochen werden (Familienrecht). Materielle Grundlage des Scheidungsrechts ist das am 1. 4. 1966 in Kraft getretene Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966 T, S. 1). Eine Ehe darf nur geschieden werden, wenn sie „ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat“. Auf das Verschulden der Ehegatten kommt es nicht an. Die Zahl der E., die zunächst von 1950 bis 1956 von 27,1 je 10.000 der Bevölkerung auf 13,2 zurückgegangen war, hat seitdem allmählich wieder zugenommen und 1967 mit 28.294 oder 17 E. je 10.000 der Bevölkerung den höchsten Stand seit 1954 erreicht. Die „DDR“ hat damit seit mehreren Jahren in Europa nach Ungarn und Rumänien die höchste Scheidungsquote. In der BRD kamen 1966 9,8 E. auf 10.000 Einwohner. Auch hier ist seit 1963(8,8) eine leichte Zunahme der E. zu verzeichnen. Die weitaus höchste Scheidungsquote hatte 1966 wieder Ostberlin mit 36 vor den Bezirken Leipzig, Frankfurt und Potsdam mit je 18. Am niedrigsten ist die Zahl der E. im Bezirk Suhl (12) und in den drei nördlichen Bezirken: Neubrandenburg 11, Schwerin 12 und Rostock 13. Demgegenüber hat die Zahl der Eheschließungen seit 1961 ständig abgenommen. Kamen 1958 etwa 150 E. auf 1.000 Eheschließungen, so hat sich das Verhältnis bis 1967 auf etwa 240 zu 1.000 verschlechtert. Auf je vier Eheschließungen entfällt also eine E. (in der BRD war das Verhältnis von Eheschließungen zu E. im Jahre 1966 (8,3:1). Noch schlechter ist die Entwicklung bei Ehepartnern unter 21 Jahren. Die E. der 18- bis 21jährigen Personen, bezogen auf die mittlere Bevölkerung der gleichen Altersgruppe, sind zwischen 1958 und 1953 auf fast das Doppelte, die Eheschließungen der gleichen Altersgruppe dagegen nur um etwa 30 v. H. gestiegen. Ein großer Teil dieser Ehen bestand nicht einmal ein Jahr. Der höchste Anteil der E. liegt seit längerer Zeit zwischen dem 2. und 4. Ehejahr. 37,8 v. H. aller 1965 geschiedenen Ehen dauerten weniger als 4 Jahre. In dieser Tendenz der Zunahme der Scheidungen von Ehen von kurzer Dauer soll zum Ausdruck kommen, „daß unter den von jedem Zwang zur Aufrechterhaltung einer zerrütteten Ehe freien sozialistischen Verhältnissen der DDR der Entschluß zur Scheidung gefaßt wird, sobald ein oder beide Partner von der Sinnlosigkeit ihrer Ehe überzeugt sind“ (Neue Justiz, 1968, S. 76 ff.). Für die gegenüber Westdeutschland höhere Scheidungsquote werden folgende Begründungen gegeben: 1. Die mit der sozialistischen Revolution verbundenen Umwälzungen, vor allem die soziale Befreiung der Frau verlaufe unterschiedlich und sei noch nicht abgeschlossen. 2. Die Wirkung der sozialistischen Moralbegriffe und die neue moralische Beurteilung der Scheidung einer für die Entwicklung der Familie und für die Gesellschaft sinnlos gewordenen Ehe. 3. Der Wegfall des äußeren materiellen oder geistigen Drucks auf die formelle Aufrechterhaltung von sinnlos gewordenen Ehen. Die relativ niedrige E.-Quote in der BRD wird demzufolge auf die „ökonomische Abhängigkeit der Frau vom Mann und auf den Zwang zur Aufrechterhaltung objektiv sinnloser Ehen“ zurückgeführt. Deshalb sei „auch das moralische Niveau der unter den sozialistischen Bedingungen der DDR stabilisierten Ehen höher einzuschätzen als das der Ehen unter den kapitalistischen Verhältnissen Westdeutschlands“. Die Entwicklung und Gestaltung sozialistischer Familienbeziehungen erstrecke sich über einen längeren Zeitraum. Deshalb könne auch die gesellschaftliche Massenerscheinung „Ehelösungen“ nicht von heute auf morgen überwunden werden. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, daß die für den Sozialismus charakteristische Entwicklung der E.-Quote nach anfänglich mehr oder weniger starkem ― aber keineswegs negativ zu bewertendem ― Anwachsen der Ehelösungen zu einer Periode der Stabilisierung führt, der ein kontinuierlicher Rückgang der Ehelösungsquote folgen werde. Diese Erklärungen werden allerdings durch die bisherige Entwicklung nicht bestätigt. Vor allem die Tatsache der in besonders starkem Maße gefährdeten Ehe junger Menschen ist mit diesen Behauptungen nicht in Einklang zu bringen. Tatsächlich dürften die Gründe für die Höhe der Zahl der E. vor allem in der kommunistischen Familienpolitik und Arbeitspolitik (Gleichberechtigung der Frau) und in der [S. 163]auch in den nichtsozialistischen Ländern zu beobachtenden Tendenz einer Lockerung der ehelichen Moralbegriffe zu suchen sein. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 162–163 Eherecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eheschließung, SozialistischeSiehe auch: Ehescheidung: 1985 Ehescheidungen: 1965 1966 1975 1979 Können nur in einem gerichtlichen durch die Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1966 geregelten Verfahren ausgesprochen werden (Familienrecht). Materielle Grundlage des Scheidungsrechts ist das am 1. 4. 1966 in Kraft getretene Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. 1966 T, S. 1). Eine Ehe darf nur geschieden werden, wenn sie „ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren…
DDR A-Z 1969
Versorgung (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Unter V. ist die Bereitstellung von Nahrungsgütern, Industriewaren und Dienstleistungen für die Bevölkerung zu verstehen. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen, so soll auch die V. planmäßig erfolgen. Zum besseren Überblick über den Gesamtkomplex der V. der Bevölkerung wurde bei den örtlichen Staatsorganen der V.-Plan geschaffen, der u. a. eine Zusammenfassung der einzelnen Planteile im Handelssektor bringt. Er ist Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes und umfaßt schwerpunktmäßig die vier Planteile: Nahrungsgüter, Industriewaren, Reparaturen und Dienstleistungen. Die Produktionsaufkommen aus Industrie, Handwerk und Landwirtschaft werden darin der Anforderung des Handels unter Berücksichtigung des vorhandenen Transportraumes gegenübergestellt und abgestimmt. [S. 678]Tatsächlich hat sich das Ziel, die V. nach Maßgabe vorher aufgestellter Pläne zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern, biß heute nicht erreichen lassen. 1. Entwicklung, allgemeine Versorgungslage Nachdem in der stalinistischen Ära die V. der Bevölkerung im Interesse der Industrialisierungsprogramme, insbesondere des forcierten Aufbaus der Schwer- und Grundstoffindustrie, hintangesetzt worden war, wurde mit dem Neuen Kurs (1953) eine teilweise Änderung dieser Wirtschaftspolitik eingeleitet. Langsam erhöhte sich die Warenbereitstellung für den Bevölkerungsbedarf, und 1958 konnten die bis dahin erforderlichen Lebensmittelkarten abgeschafft werden. Gleichzeitig wurde versucht, durch sogenannte „Massengüterprogramme“, worunter die Beauflagung der einzelnen Industriebetriebe mit der zusätzlichen Produktion von Gebrauchsgütern zu verstehen war, die V. auch in diesem Bereich zu verbessern. Dieses Ziel konnte jedoch nicht erreicht werden, und die Bevölkerung war weiterhin gezwungen, wegen der quantitativen und qualitativen Mängel der mitteldeutschen Produktion die benötigten Waren im Westen einzukaufen. Mit den durch die Kollektivierung bedingten Mißernten der Jahre 1961 und 1962 mußte für eine Reihe von Grundnahrungsmitteln — Milch, Butter, Käse, Eier und Fleisch — vorübergehend wiederum eine Rationierung in Form von Kundenlisten eingeführt werden. Inzwischen hat sich aber das Marktaufkommen aus der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft wieder soweit normalisiert, daß die Zuteilungsbeschränkungen für die Grundnahrungsmittel entfallen konnten. Auch in der V. mit Industriewaren war eine relative Verbesserung zu verzeichnen. Die Entwicklung der V. läßt sich bis zu einem gewissen Grade an den Einzelhandelsumsätzen (Binnenhandel) in den Hauptwarengruppen ablesen. Sie entwickelten sich ab 1960 folgendermaßen: Von 1961 bis 1963 stagnierten die Einzelhandelsumsätze. Seit 1964 nahmen sie jährlich um durchschnittlich 4,2 v. H. zu, woraus sich gegenüber 1960 ein Wachstum von 18 v. H. errechnet. Dem steht eine Steigerung des Nationaleinkommens im gleichen Zeitraum um 23 v. H. und der Bruttoanlageinvestitionen um 33 v. H. gegenüber. Dies bedeutet, daß die mitteldeutsche Wirtschaftspolitik auf eine schnelle Erhöhung des Produktionspotentials bei einer verlangsamten Steigerung der individuellen Konsumtion ausgerichtet ist. Diese Politik wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt (Wirtschaft, Planung). In der Zusammensetzung des Warenumsatzes lagen die Nahrungs- und Genußgüter mit 56 v. H. auch 1966 an der Spitze, während man in einem modernen Industriestaat gerade mit einer umgekehrten Quote zugunsten von Industriewaren rechnet. 48 v. H. des hohen Anteils an Nahrungsmitteln machen die Genußmittel wie Tabakwaren und Alkohol aus. Aus den angeführten Angaben läßt sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Versorgungslage nicht gewinnen. Diese erreicht weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht das Niveau eines modernen Industriestaates des Westens. Im einzelnen ergibt sich das folgende Bild: 2. Nahrungs- und Genußmittel Mit zunehmender Verbesserung der Einkommenslage hat sich die Verbrauchsstruktur weiter zugunsten höherwertiger Güter verändert. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Kartoffeln ist weiterhin — von 174 kg (1960) auf 156 kg (1966) — gesunken. Gestiegen ist beispielsweise der Verbrauch (je Einwohner pro Jahr) folgender Güter: [S. 679] Der mitteldeutsche Nahrungsmittelverbrauch zeichnet sich noch immer durch einen vergleichsweise hohen Anteil von Fetten und Kohlehydraten aus. Sein Nährwertgehalt — gemessen in Kalorien je Einwohner — dürfte 1966 rd. 15 v. H. über dem westdeutschen gelegen haben. Die Ursache hierfür ist einmal in der durchschnittlich höheren Arbeitsbelastung der mitteldeutschen Bevölkerung, zum anderen in der noch unzureichenden Substitution fett- und kohlehydratreicher durch eiweißreiche Nahrungsmittel zu suchen. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Genußmitteln erhöhte sich zum Teil noch stärker, wie die folgende Übersicht zeigt: Während das Preisniveau der Nahrungsmittel sich in beiden Teilen Deutschlands bei einer Gleichsetzung von DM und M im Durchschnitt etwa entspricht (Ausnahmen: Butter, Schokolade und Südfrüchte sind in der BRD billiger), gelten für Genußmittel in Mitteldeutschland noch immer wesentlich höhere Preise (Preissystem). („SBZ-Archiv“ Nr. 5/1968, Seite 69 ff.) Die tatsächlich im Bereich der Nahrungs- und Genußmittel bestehenden Mängel und Mißstände in der V. treten weniger in der zentralen in Ost-Berlin erscheinenden Presse, als vielmehr in den Veröffentlichungen der Bezirks- und Betriebszeitungen in Erscheinung. Für Mitte 1968 ergibt sich daraus die folgende Situation: a) Brot- und Backwaren Seit Herbst 1966 läßt sich in mehreren Bezirkshauptstädten, insbesondere in Magdeburg, Leipzig, Chemnitz und Potsdam-Werder eine deutliche Verschlechterung in der V. der Bevölkerung mit Brot und Backwaren registrieren. Die Ursachen sind vielfältig. Sie liegen vor allem im herrschenden Arbeitskräftemangel und im Fehlen des Nachwuchses für das Bäckerhandwerk, in der Schließung vieler Bäckereien und dem dadurch bedingten Ausfall der Backkapazität und schließlich in der ungenügenden Leistung der Großbäckereien. Hier ist der Maschinenpark überaltert, da die Neuproduktion an Bäckereimaschinen exportiert werden mußte. b) Obst, Gemüse, Kartoffeln Die Belieferung mit Gemüse erfolgt offensichtlich nur stockend, feinere Gemüsesorten werden nur selten angeboten. Die Gründe für die V.-Mängel scheinen hier vor allem im Fehlen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Arbeitskräfte, in den Unzulänglichkeiten des Verteilungsnetzes und im Mangel an Verpackungsmaterial zu liegen. Bei Kartoffeln ist zur Einkellerung die Voranmeldung beim Einzelhandel erforderlich. Geklagt wird über die schlechte Qualität der Kartoffeln sowie das Fehlen von Kartoffelerzeugnissen. c) Milch, Molkereiprodukte, Getränke Obwohl die mitteldeutsche Landwirtschaft heute genügend Milch erzeugt, treten laufend Störungen in der V. mit Milch und Käse auf. Bei Milch scheinen die Ursachen vor allem in der ungelösten Transport- und Verpackungsfrage (Rücklauf des Leergutes, völlig unzureichende Kapazität an Tütenabfüllung) zu liegen. Im Käseangebot fehlt es vor allem an Abwechslung; hochwertige Käsesorten fehlen völlig. Ein wunder Punkt ist die Getränkeversorgung. Im Sommer 1968 hat sich die Situation hier so zugespitzt, daß in der Bezirkspresse verschiedentlich über Produktionsausfälle in den Betrieben und mangelnde Schichtleistungen berichtet wird, weil die Arbeiter Arbeitszeit zur Besorgung von Bier und nichtalkoholischen Getränken aufwenden. d) Fleisch- und Wurstwaren, Fisch Von den Kontrollen der ABI und der Hygiene-Inspektion wurde Anfang 1968 mehrmals die mangelhafte Qualität der von staatlichen, genossenschaftlichen und privaten Fleischereien angebotenen Fleisch- und Wurstwaren bemängelt (zu großer Fettgehalt im Gehackten, Untergewichte). Die Versorgung mit Frischfisch ist gebiets[S. 680]weise unzureichend. Die Ursachen scheinen in ungenügenden Anlandungen, Mängeln bei der Fischverarbeitung sowie in Leistungsschwächen des Verteilungsapparates zu liegen. 3. Industriewaren Der Industriewarenumsatz ist seit 1960 von 20,0 Mrd. M um durchschnittlich 2,4 v. H. im Jahr auf 23,1 Mrd. M (1966) gestiegen. Seit 1964 hat sich das Angebot industrieller Güter allerdings zunehmend günstiger entwickelt, zumal Strukturveränderungen innerhalb des gesamten Industriewarenumsatzes zu berücksichtigen sind. Bei stark differenziertem Konsumverhalten der Bevölkerung ist auch in Mitteldeutschland eine Tendenz zum höherwertigen Industrieartikel zu erkennen: Pkw verdrängen Mopeds, Motorroller und Motorräder, Waren minderer Güte verschwinden allmählich aus dem Sortiment, das Angebot langlebiger Konsumgüter steigt, bei gewissen Gütern (z. B. Fernsehgeräten) zeigen sich Marktsättigungstendenzen. Die Erhöhung des Industriewarenumsatzes sowie der Anstieg des Bestandes an langlebigen technischen Konsumgütern darf nicht über die vielfach vorhandene Dürftigkeit des Angebots und die oftmals geringe Qualität der Erzeugnisse aus der eigenen Produktion hinwegtäuschen. Recht aufschlußreich ist hier z. B. der Vergleich eines Kataloges des Versandhauses „Konsument“ in Chemnitz (Versandhandel) mit einem Katalog eines westdeutschen Versandhauses des gleichen Jahres (1966). So bietet „Konsument“ z. B. eine einzige Nähmaschine an — gegenüber 13 Modellen des westlichen Versandhauses. Dem Angebot von 2 Fahrradmodellen stehen 16 Modelle auf der westlichen Seite gegenüber. Auffallend gering ist auch das Angebot an Plastikerzeugnissen. So werden Eimer, Waschwannen, Kinderbadewannen u. dgl. vorwiegend in Zinkblech angeboten, worin sich das geringe Niveau der mitteldeutschen kunststoffchemischen Industrie ausdrückt. Die Nachteile für den Verbraucher treten im höheren Preis in Erscheinung. Während die verzinkte Kinderbadewanne bei „Konsument“ mit 32,45 Mark angeboten wird, kosten gleichartige Erzeugnisse aus Plastik im Westen 5,50 bis 9,85 Mark. Im einzelnen ergibt sich für Mitte 1968 folgendes Bild: a) Kraftfahrzeuge Mit einem Bestand von 39 Personenkraftfahrzeugen auf 1.000 Einwohner lag die DDR 1965/66 im europäischen Vergleich erst an 16. Stelle (BRD: 173 Pkw auf 1.000 Einwohner). Hinter diesem Bestand verbirgt sich eine Erhöhung des Pkw-Angebots seit 1960 um durchschnittlich 8,1 v. H. jährlich. Im Jahre 1966 wurden mit 82.000 Pkw jedoch nur 5 Autos je 1.000 Einwohner im Inland abgesetzt. Die Wartezeiten auf Lieferung eines Pkw betragen gegenwärtig 4 oder mehr Jahre (nach Meldungen in der Bezirkspresse werden z. Z. (Sommer 1968) sogar erst die Bestellungen des Jahres 1961 ausgeliefert). Ein weiteres Problem ist die Ersatzteilversorgung, so daß ein großer Teil von Kraftfahrzeugen nicht einsatzfähig ist. b) Schuhwaren, Bekleidung In der ersten Hälfte des Jahres 1968 führte die gesamte SED-Presse eine regelrechte Kampagne, mit dem Ziel, die herrschenden Mißstände in der Schuhproduktion und Schuhversorgung zu überwinden. Das „Neue Deutschland“ schrieb unter dem 4. 1. 1968: „Der Schuh ist für uns nicht mehr nur Fußbekleidung schlechthin, sondern er soll uns auch gefallen. Die Kunden haben recht, wenn sie das Sortiment eintönig finden. — Abgeleimte Sohlen, schlechte Innenverarbeitung, Absatzbrüche, Abblättern der Farbe — offensichtlich werden in manchen Schuhfabriken die technischen Prozesse ungenügend beherrscht.“ Auch auf dem Gebiet der Textilversorgung können die Bedürfnisse der Bevölkerung nicht befriedigt werden. Hier wird vor allem über den fehlenden modischen Schick sowie über Angebotslücken, vor allem bei Kinderkleidung, geklagt. Auch [S. 681]die Anpassung des Angebots an die Saisonbedürfnisse scheint nicht zu gelingen („warme Jacken statt leichter Anzüge für den Sommer?“ — „Neues Deutschland“ v. 5. 6. 1968). c) Baumaterialien, Installationsmaterial Eine reale Forderung an die V. bezieht sich auf eine bessere Bereitstellung von Baumaterialien für den noch privaten Hausbesitz, da sonst die verlangten Maßnahmen zur Werterhaltung des Grundbesitzes nicht gewährleistet sind. Inwieweit sich die bisherige Vernachlässigung gerade des privaten Hausbesitzes wieder gutmachen läßt, bleibt abzuwarten, zumal die Besitzer zu einem großen Teil Rentner sind, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen finanziellen Mittel aufzubringen. Wiederholte Verkaufsangebote in der Presse, die weit unter dem Einheitswert liegen und teilweise noch nicht einmal 50 v. H. ausmachen, bestätigen diese bedauerliche Tatsache. Des weiteren fehlt es an Installationsmaterial, Badewannen und Klempnerbedarf. d) Möbel Auch hier läßt das Angebot viele Wünsche offen. Nach offiziellen Angaben liegen die Gründe für das mangelhafte Möbelangebot nicht im zu hohen Export, sondern vielmehr in der nichtfunktionierenden Kooperation der Industrie und in der Zersplitterung der Kapazitäten durch handwerkliche Produktionsmethoden. e) Sonstiges Regionale oder periodische Versorgungsschwierigkeiten bestehen z. Z. auch bei folgenden Industriewaren: Gläser, Geschirr, Schreibmaschinen, Flachbatterien, Papierservietten, Toilettenpapier, Tapeten, Feinwaschmittel, Kosmetika in guter Qualität, Nägel, Scheren, Feilen und Draht. f) Rationierung über den Preis, Exquisitläden Im Jahre 1960 besaßen nur 6,1 v. H. aller Haushalte einen Kühlschrank und 6,2 v. H. eine Waschmaschine; 1967 waren es bereits 34,8 v. H. bzw. 46,4 v. H. aller Haushalte. Da diese Geräte teuer sind — ein Kühlschrank kostet zwischen 1.300 und 1.700 M, eine einfache elektrische Waschmaschine zwischen 600 und 800 M und eine halbautomatische 1.200 M — variiert der Bestand stark mit der Streuung der Haushaltseinkommen. Von den Haushalten mit einem Einkommen (brutto) unter 600 M besaßen 1965 nur 8,7 v. H. einen Kühlschrank und 10,4 v. H. eine Waschmaschine, in der Einkommensgruppe über 1.500 M jedoch bereits jeweils 60 v. H. der Haushalte. In diesem Zusammenhang sind auch die in Ost-Berlin und in den Bezirkshauptstädten eingerichteten Exquisit-Verkaufsstellen zu erwähnen. Sie bieten hochwertige Nahrungs- und Genußmittel sowie Industriewaren, vor allem aus der westlichen Produktion zu Überpreisen an. So kosten z. B. 1~Flasche Whisky, Marke ‚Johnnie Walker‘ 1), 80 M; 1~Dose 50 g Pulverkaffee 20 M; 1~Nyltest-Herrenhemd 75–78 M; italienische Damenschuhe 120–135~M; französische und Wiener Modelle 165–180 M. g) Dienstleistungen Das Regime ist um Behebung der Schwierigkeiten auf dem Dienstleistungssektor bemüht, aber für Dienstleistungen des Alltags, wie Wäsche und Schuhreparaturen, reichen die bestehenden Dienstleistungsbetriebe nicht aus. Zur Entlastung dienen hauswirtschaftliche Dienstleistungskombinate, die als volkseigene Betriebe firmieren und mehrere Zweige zusammenfassen. Waschstützpunkte sollen die Frauen entlasten. Als Annahmestellen fungieren vielfach die Verkaufsstellen des sozialistischen Handels. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 677–681 Versöhnlertum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versorgungskontore 1) Schreibung im Original: Jonny Walker.
Versorgung (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Unter V. ist die Bereitstellung von Nahrungsgütern, Industriewaren und Dienstleistungen für die Bevölkerung zu verstehen. Wie in anderen Wirtschaftsbereichen, so soll auch die V. planmäßig erfolgen. Zum besseren Überblick über den Gesamtkomplex der V. der Bevölkerung wurde bei den örtlichen Staatsorganen der V.-Plan geschaffen, der u. a. eine Zusammenfassung der einzelnen Planteile im Handelssektor bringt. Er ist Bestandteil…
DDR A-Z 1969
Arbeitsschutz (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die VO zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Werktätigen im Betrieb (Arbeitsschutzverordnung) vom 22. 9. 1962 (GBl II, S. 703), die die VO zum Schutz der Arbeitskraft vom 5. 10. 1951 (GBl. S. 957) ablöste, bildet mit ihren Neben- und Ergänzungsbestimmungen an sich eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den A., wenn man vom Schutz für Frauen und Jugendliche absieht. Der ständige Druck zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und die Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung haben sehr häufig zur Folge, daß die gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden. Dazu kommt der Mangel an Material, der verhindert, daß A.-Einrichtungen geschaffen werden, und der die Versorgung mit A.-Kleidung gefährdet. Für den A. in den Betrieben sind die Betriebsleiter verantwortlich. Die Werktätigen sind verpflichtet, an der Verbesserung des A. mitzuwirken. Die Kontrolle über den A. übt der FDGB aus (§ 88 des Gesetzbuches der Arbeit). Der Bevollmächtigte für A. wird in den Betrieben von der [S. 44]Gewerkschaftsgruppe gewählt. Er soll die Durchführung aller gesetzlichen Bestimmungen des A. durch den Meister und die Brigadiere kontrollieren und die Kollegen der Gewerkschaftsgruppe zur Einhaltung der Bestimmungen anhalten. Zwischen dem Betriebsleiter und der BGL wird als Anlage zum Betriebskollektivvertrag eine A.-Vereinbarung abgeschlossen. Sie faßt die Maßnahmen im Betrieb zusammen, die im Planjahr für den A. getroffen werden sollen. (Unfälle) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 43–44 Arbeitssanitätsinspektion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsstil, OperativerSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die VO zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Werktätigen im Betrieb (Arbeitsschutzverordnung) vom 22. 9. 1962 (GBl II, S. 703), die die VO zum Schutz der Arbeitskraft vom 5. 10. 1951 (GBl. S. 957) ablöste, bildet mit ihren Neben- und Ergänzungsbestimmungen an sich eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den A., wenn man vom Schutz für Frauen und Jugendliche absieht. Der ständige Druck zur…
DDR A-Z 1969
Parteien (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die P. und Gewerkschaften wurden durch den SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 zugelassen. Darauf Gründung der KPD (11. 6. 1945), SPD (15. 6. 1945), CDU (26. 6. 1945) und LDPD (5. 7. 1945). Am 14. 7. 1945 Zusammenschluß in einem „Block der antifaschistisch-demokratischen P.“ (Blockpolitik). Am 19./20. 4. 1946 Zwangszusammenschluß der SPD und KPD zur SED. Auf Wunsch und Initiative der SMAD und der SED-Führung am 21. 4. bzw. 16. 6. 1948 Gründung von zwei neuen P., der NDPD und der DBD, um weitere nichtkommun. Bevölkerungsgruppen an. das Regime zu binden. Insbesondere im Zeitraum von 1948/49 bis 1952 gelang es der SED mit Unterstützung der sowjet. Besatzungsmacht und einzelner Funktionäre in den anderen P., diese zu Ausführungsorganen ihrer eigenen Politik zu degradieren. Die Aufstellung eigener Wahllisten wurde unterbunden (Nationale Front, Wahlen). Das formale Mehrparteiensystem stellt sich in Wirklichkeit dar als Einparteienherrschaft der SED. Nach kommun. Auffassung spiegeln die P. ausschließlich den Klassencharakter ihrer Mitgl. und Wähler wider. Das Mehrparteiensystem in der „DDR“ wird aus dem Verhältnis der Klassenkräfte und den historischen Traditionen erklärt, die Vormachtstellung der SED als der marxistisch-leninistischen P. wird ideologisch motiviert und ständig betont, eine auch nur formale Gleichstellung aller P. nicht behauptet. Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 460 Parteidokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteigruppeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die P. und Gewerkschaften wurden durch den SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 zugelassen. Darauf Gründung der KPD (11. 6. 1945), SPD (15. 6. 1945), CDU (26. 6. 1945) und LDPD (5. 7. 1945). Am 14. 7. 1945 Zusammenschluß in einem „Block der antifaschistisch-demokratischen P.“ (Blockpolitik). Am 19./20. 4. 1946 Zwangszusammenschluß der SPD und KPD zur SED. Auf Wunsch und Initiative der SMAD und der SED-Führung am 21. 4.…
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1969: Q, R
Qualifizierung Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quedlinburg Radebeul Rahmenkollektivvertrag Rahnsdorfer Gespräche Ranke, Kurt Rapackiplan Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirks Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Gestaltung Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) Rat für Sozialversicherung Rat für westdeutsche Fragen Rathenow Rationalisierung Rationalisierungskredite Rauchfuß, Wolfgang Raumplanung Realismus, sozialistischer Rechenschaftslegung Rechentechnik Rechnungswesen Rechtsanwaltschaft Rechtsauskunftsstelle Rechtsgutachten Rechtshilfe Rechtshilfeabkommen Rechtspfleger Rechtsstudium Rechtswesen Redneraustausch Regierung Regionalplanung Rehabilitation Rehabilitierungen Reichenbach Reichsbahn Reihenuntersuchungen Reinhold, Otto, Prof. Reisebüro der DDR Reiseverkehr Rekonstruktion, Sozialistische Rekonvaleszenten-Sanatorien Religionssoziologie Religionsunterricht Rentabilität Renten Rentensparen Rentenversicherung, Freiwillige Rentnerreisen Reparationen Reparaturstützpunkte Reparatur-Technische Station Reproduktion Republikflucht Reserveoffiziere Reservistenkollektive Resozialisierung Rettungsdienst Rettungsmedaille Revanchismus Revisionismus Revolution RGW Richter Richtsatzplan Richttage Rieke, Karl Riesa Rietz, Hans RLN Rochlitzer, Johann Rodenberg, Hans, Prof. Rompe, Robert, Prof. Dr. Roscher, Paul Rostock Rost, Rudolf, Dr. Rote Ecke Rowdytum RTS Rübensam, Erich, Prof. Dr. Rückführungsbetrag Rückkehrer Rückkopplung Rücklagenfonds der Volksvertretungen Rückstandszeit Rückversicherung Rudolf-Virchow-Preis Rudolstadt Rumpf, Willy Rundfunk Russifizierung RüstungsproduktionQualifizierung Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quedlinburg Radebeul Rahmenkollektivvertrag Rahnsdorfer Gespräche Ranke, Kurt Rapackiplan Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirks Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Gestaltung Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) Rat für Sozialversicherung Rat für westdeutsche Fragen Rathenow Rationalisierung …
DDR A-Z 1969
Häfen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Übersee-H. auszubauen. Die Entscheidung fiel 1957 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der Werften in Rostock und Warnemünde, die relative Nähe des Nord-Ostseekanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges für den Anschluß des Hafens an Wasserstraßen, die alle Teile der „DDR“ miteinander, aber auch mit der ČSSR verbinden (Wasserstraßen). Inzwischen ist in Rostock zu dem alten Stadt-H. der Übersee-H. mit seiner 1. Ausbaustufe weitgehend fertiggestellt worden. Schiffe bis zu einer Größe von 25.000 BRT können dort abgefertigt werden. 1966 entfielen schon zwei Drittel des seeseitigen Güterumschlags der „DDR“ auf den Übersee-H. Rostock. Mit dem Binnenland verbindet eine im Sept. 1967 in Betrieb genommene „Eisenbahnmagistrale“ nach Berlin. Eine Autobahn Rostock–Berlin soll ab 1970 gebaut werden. Der Baubeginn des geplanten Nord-Süd-Kanals, der Rostock mit der Elbe verbinden soll, ist noch unbestimmt. Rostock hat sich zu einem universellen Stückgut-H. und zu einem Import-II. für Schüttgüter und Rohöle entwickelt. Wismar hat besondere Bedeutung für den Kaliexport, für den Umschlag von Getreide sowie für flüssige Güter. Im See-H. Stralsund werden vorwiegend Schüttgüter umgeschlagen. Die See-H. decken z. Zt. etwa drei Viertel des seewärtigen Ex- und Imports der „DDR“. Der Rest wird über polnische H. und den H. Hamburg abgewickelt. Die Umschlagleistung der See-H. soll durch Modernisierung der techn. Anlagen bis 1970 auf 13 Mill. t ansteigen. In einer ferneren Zukunft sollen die See-H. so ausgebaut werden, daß die Hafeneinfahrten und -becken Schiffe bis zu rd. 35.000 BRT aufnehmen können. Nach verschiedenen organisatorischen Veränderungen sind die Seeschiffahrt und die H.-Wirtschaft in der „Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft“ beim Ministerium für Verkehrswesen zusammengefaßt. Als „ökonomisches Führungszentrum“ ist die „Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft“ in Rostock tätig. Ihr sind unterstellt: VEB Deutsche Seereederei, VEB Deutsche Schiffmaklerei, VEB Seehafen Rostock, VEB Seehafen Wismar, VEB Seehafen Stralsund, VEB Lotsen-, Bugsier- und Bergungsdienst und der VEB Schiffsversorgung. b) Binnenhäfen Die wichtigsten Binnen-H. sind der Berliner Ost-H., Magdeburg, Dresden, Anklam und Königs Wusterhausen. Der Güterumschlag aller Binnen-H. betrug 1967 15,5 Mill. t, war also um 50 v. H. größer als der seeseitige Güterumschlag. Umgeschlagen werden in erster Linie Baustoffe (ohne Zement), Kohle und Koks, Metalle und Getreide. (Verkehr, Schiffahrt) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 263 GVG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftarbeitslager (HAL)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus,…
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Mecklenburg (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Land in Mitteldeutschland; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben. (Länder) 1.348 erhielten die Fürsten von M. die Herzogswürde. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Land mehrmals nach dynastischen Gesichtspunkten geteilt, konnte aber auch sein Gebiet arrondieren; 1808–1813 gehörten die beiden Herzogtümer M.-Schwerin und M.-Strelitz dem Rheinbund an; 1815 erhielten die mecklenburgischen Herzoge die Großherzogswürde. 1866 traten beide M. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. M.-Schwerin und M.-Strelitz wurden 1918 unter Auflösung der Union Freistaaten, die das Reich 1934 zum Land M. vereinigte. Nach 1933 verlor M. im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde M. von britischen und sowjet. Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Kreise der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern mit Rügen) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung M.-Vorpommern“ (die Bezeichnung M.-Vorpommern galt nur für die erste Zeit) unter Präsident Wilhelm Höcker (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtags wählen statt, bei denen die SED nur 49,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Höcker und beschloß im Jan. 1947 die „Verfassung des Landes M. vom 16. 1. 1947“, die am 12. 3. 1947 in Kraft trat. Seit Okt. 1949 war M. Land der „DDR“. An Stelle des zurückgetretenen Wilhelm Höcker wurde im Juli 1951 Kurt Bürger (SED) und nach dessen Tode im August 1951 Bernhard ➝Quandt (SED) Ministerpräsident. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 403 MDN A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MedailleSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Land in Mitteldeutschland; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter…
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Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) (1969)
Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1975 1979 1985 Seit 1953 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, staatlichen Verwaltungen, Universitäten und Instituten. Die AWG sind keine Genossenschaften entsprechend westdeutschem Recht, da die Mitgliedschaft bei ihnen kein privates Anteilseigentum begründet. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitgl. der AWG behalten nur die beigesteuerten persönlichen finanziellen Leistungen als privates Eigentum. Die AWG erhalten aus dem Staatshaushalt zinslose Darlehen bis zu 85 v. H. der Baukosten. Die Genossenschaftsanteile der Wohnungsinteressenten betragen für eine 1½-Zimmer-Wohnung 1.500 M, für eine 2½-Zimmer-Wohnung 2.100 M und sind innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten zu je mindestens 20 M einzuzahlen. Ein Teil der Anteilsumme konnte bis Ende 1963 durch manuelle Arbeitsleistung abgegolten werden. Seitdem gehen die Arbeitsleistungen in den „unteilbaren Fonds“ ein, für die keinerlei Anspruch auf Gegenleistung oder Rückzahlung an die AWG besteht. Die manuellen Arbeitsleistungen müssen von den Wohnungsbewerbern also zusätzlich aufgebracht werden. Da nach dem Anfang 1964 in Kraft getretenen neuen „Statut der AWG“ auch die Ehefrau Mitgl. der AWG werden muß und damit ebenfalls zu manueller Arbeitsleistung verpflichtet ist, wurde praktisch der Umfang der geforderten manuellen Arbeitsleistung der Wohnungsbewerber verdoppelt. Baugelände sollen die örtlichen Verwaltungsorgane unentgeltlich stellen. Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll in der Reihenfolge des Eintritts in die AWG und nach der persönlichen finanziellen und Arbeitsleistung des Genossenschaftsmitgl. erfolgen. Der Wohnungsbau durch die AWG, allgemein als Arbeiterwohnungsbau bezeichnet, sollte nach früheren Plänen allmählich den weitaus überwiegenden Anteil am Wohnungsbau erreichen. 1961 entfielen 59 v. H. der Neubauwohnungen auf den Arbeiterwohnungsbau. Dieser Anteil ist seitdem stark abgesunken. Statt dessen ist der Bau von Werkswohnungen im sog. „Volkseigenen Wohnungsbau“ in den Vordergrund getreten. 1967 betrug der Anteil des Arbeiterwohnungsbaus nur noch 25 v. H. Die AWG hatten 1966 etwa 400.000 Mitglieder, davon waren mehr als 100.000 Wohnungsbewerber. Da der Wohnungsbau nicht vorrangig betrieben wird, müssen die Bewerber viele Jahre bis zur Zuteilung einer Wohnung warten. Seit Anfang 1964 besteht bei den AWG teils eine Sperre, teils eine stark begrenzte Aufnahme neuer Mitglieder. Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 32 Arbeiterveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsamtSiehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1975 1979 1985 Seit 1953 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, staatlichen Verwaltungen, Universitäten und Instituten. Die AWG sind keine Genossenschaften entsprechend westdeutschem Recht, da die Mitgliedschaft bei ihnen kein privates Anteilseigentum begründet. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitgl. der…
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Sprache (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Veränderungen in der Schrift- und Umgangssprache Mitteldeutschlands, die vor allem auf den Einfluß des Parteijargons zurückzuführen sind, werden hüben wie drüben von vielen Menschen als Symptom des Auseinanderlebens und der Entfremdung empfunden. Entwicklungstendenzen der S., die allgemein mit der Technisierung des Lebens und den Fortschritten auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel (zumal der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung von Wort und Ton) Hand in Hand gehen, werden im totalitären Herrschaftsbereich durch den hemmungslosen Sprachverschleiß in der politischen Agitation und Propaganda verstärkt und beschleunigt. Das Weltanschauungsmonopol des Marxismus-Leninismus und dessen behauptete Wissenschaftlichkeit, die Ansprüche der Zentralverwaltungswirtschaft, der militante Stil des Klassen- und „Friedens“-Kampfes, die bewußte Anlehnung an die SU — all das durchsetzt auf dem Wege über Presse, Fachliteratur, Rundfunk, Schule, Schulung und kulturelle Massenarbeit, ja selbst über Literatur, Theater, Kabarett das öffentliche und private Leben mit Elementen der (pseudo-)philosophischen, politökonomischen, militärischen Fachsprache. Der Glaube an die Machbarkeit aller Dinge bestimmt (wie beim Nationalsozialismus) den Habitus des gesprochenen und geschriebenen Wortes; der ideologische Bruch der Doktrin („der Überbau hilft der Basis“, Marxismus-Leninismus) nötigt zu sprachlichen Camouflagen, der Täuschung politisch Unerfahrener oder Schwankender dienen die Sinnverschiebungen bei Schlüsselbegriffen wie Demokratie, Freiheit, Frieden, Gesetzlichkeit (Rechtswesen), Mitbestimmung, Sozialismus, Wahlen usw.; der Kampf gegen den „Klassenfeind“, vor allem aber die Auseinandersetzung mit den ideologischen Abweichungen haben Arsenale von Schimpf- und Schmähwörtern entstehen lassen, die für den Nichtkommunisten vielfach unverständlich sind (Objektivist, Praktizist, Versöhnler u.a.); Journalisten, Partei- und Gewerkschaftsfunktionäre, aber auch Lehrer passen sich unter dem Zwang, den ideologischen Weisungen und Losungen der SED zu folgen, oft auch unfähig zu selbständigem Denken und eigenem Ausdruck (oder deren Gefahren meidend), der S. der jeweils maßgebenden Parteigrößen an, und Nichtkommunisten folgen ihnen darin, entweder um sich zu tarnen oder um das „Partei-Chinesisch“, nur dem Ohr von Gleichgesinnten vernehmbar, ad absurdum zu führen. Nachdem in der Tagespublizistik der BRD häufig die Gefahr einer Sprachspaltung an die Wand gemalt wurde, hat die Wissenschaft erfreulicherweise begonnen, die Sonderentwicklung der S. in Mitteldeutschland zu untersuchen und fundierte Erkenntnisse über sie vorzulegen. Die Verluderung der S. (als gesamtdeutsches und als mitteldeutsches Problem) ist auch in der „DDR“ beobachtet und von einigen Einsichtigen (Becker, Klemperer, Weiskopf, Zweig) kritisch und warnend behandelt worden, doch wurden die spezifisch „gesellschaftlichen“ Ursachen von ihnen begreiflicherweise übersehen. Der Spracherziehung dient, unter Wahrung der Tabus und mit klassenkämpferischen Einschlägen, die unter Mitwirkung der Redaktion des mitteldeutschen „Duden“ vom Verlag Enzyklopädie herausgegebene Monatsschrift „Sprachpflege“. Schriftsteller, Pädagogen und Wissenschaftler, die sich um die „Reinerhaltung und schöpferische Weiterentwicklung der deutschen S.“ verdient machen, zeichnet die Deutsche Akademie der Künste mit dem F.-C.-Weiskopf-Preis aus. Ein von der Deutschen Akademie der Wissenschaften seit langem vorbereitetes Wörterbuch der Deutschen S. der Gegenwart, dessen erste Lieferungen vorliegen, berücksichtigt bereits die besondere Entwicklung der S. im kommun. Machtbereich. Literaturangaben Das Aueler Protokoll. Deutsche Sprache im Spannungsfeld zwischen West und Ost (Die Sprache im geteilten Deutschland, Bd. I). Düsseldorf 1964, Schwann. 176 S. Bartholmes, Herbert: Das Wort „Volk“ im Sprachgebrauch der SED (Die Sprache im geteilten Deutschland, Bd. II). Düsseldorf 1964, Schwann. 242 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 595 Sporttoto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SprembergSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Veränderungen in der Schrift- und Umgangssprache Mitteldeutschlands, die vor allem auf den Einfluß des Parteijargons zurückzuführen sind, werden hüben wie drüben von vielen Menschen als Symptom des Auseinanderlebens und der Entfremdung empfunden. Entwicklungstendenzen der S., die allgemein mit der Technisierung des Lebens und den Fortschritten auf dem Gebiet der Kommunikationsmittel (zumal der mechanischen Vervielfältigung und…