DDR A-Z 1969
Straßenverkehrsrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Am 1. 7. 1964 sind die Straßenverkehrs-Ordnung — StVO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 357) und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung — StVZO — vom 30. 1. 1964 (GBl.~II, S.~373) in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherigen Ordnungen vom 4. 10. 1956. Die StVO hat einige neue Verkehrsregeln sowie neue Verkehrszeichen eingeführt, die besonders die Parkordnung auf Fahr- und Gehwegen, das Einordnen von Fahrzeugen vor Kreuzungen und den Schutz der Fußgänger auf sog. Schutzwegen und Übergängen betreffen. Neu ist auch die Dreiseitensperrung durch Verkehrsposten an Kreuzungen. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind wie bisher auf 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, auf 90 km/h für Pkw und Krafträder und auf 60 km/h für alle übrigen Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften, auf 100 km/h für Pkw und Krafträder und 80 km/h für die übrigen Kraftfahrzeuge auf Autobahnen festgelegt. Vor Eisenbahnübergängen gelten seit März 1968 besondere Bestimmungen. Hier darf von der dritten Warnbake an bzw. 80 m vor dem Übergang nur 30 km/h gefahren und nicht überholt, gehalten oder gewendet werden. Omnibusse und Lastkraftwagen müssen am Warnkreuz halten. Die Beachtung der Verkehrsbestimmungen, insbesondere der Geschwindigkeitsgrenzen, wird von der Volkspolizei streng überwacht. Strafgelder sind von Kraftfahrern [S. 626]aus der BRD sofort in Westmark zu entrichten. Die Verkehrsstraftatbestände sind in dem am 1. 7. 1968 in Kraft getretenen Strafgesetzbuch (§§ 196 bis 201) enthalten. Die neuen Straftatbestände lauten: Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls, Gefährdung der Sicherheit im Verkehr der Bahn, Luftfahrt und Schiffahrt, Angriff auf das Verkehrswesen, pflichtwidriges Verhalten nach einem Verkehrsunfall, Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit, unbefugte Benutzung von Fahrzeugen. Verstöße sind mit Freiheitsstrafe oder Strafen ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) bedroht. Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet der Fahrzeughalter nach den Vorschriften des noch gültigen Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. 5. 1909. Daneben besteht Verschuldenshaftung nach allgemeinen Grundsätzen. „Um den Straßenverkehr flüssig zu halten und einen ungerechtfertigten Aufwand an Kräften und Mitteln zu vermeiden“, werden seit dem 1. 9. 1967 Straßenverkehrsunfälle (Unfälle) ohne Personenschaden mit einem Sachschaden bis zu 300~M von der Volkspolizei grundsätzlich nicht mehr aufgenommen. Die Polizei ist bei Bagatellschäden nur zu verständigen, wenn der Unfall durch besonders rücksichtsloses Verhalten eines Beteiligten oder der Verdacht auf alkoholische Beeinflussung eines Fahrers oder auf erhebliche technische Mängel vorliegt oder wenn Ausländer sowie nicht in der „DDR“ zugelassene Fahrzeuge oder Angehörige oder Fahrzeuge der bewaffneten Kräfte am Unfall beteiligt waren. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 625–626 Straßenbenutzungsgebühren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StreikSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Am 1. 7. 1964 sind die Straßenverkehrs-Ordnung — StVO — vom 30. 1. 1964 (GBl. II, S. 357) und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung — StVZO — vom 30. 1. 1964 (GBl.~II, S.~373) in Kraft getreten. Sie ersetzen die bisherigen Ordnungen vom 4. 10. 1956. Die StVO hat einige neue Verkehrsregeln sowie neue Verkehrszeichen eingeführt, die besonders die Parkordnung auf Fahr- und Gehwegen, das Einordnen von Fahrzeugen vor Kreuzungen und den Schutz der Fußgänger…
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Häfen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Übersee-H. auszubauen. Die Entscheidung fiel 1957 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der Werften in Rostock und Warnemünde, die relative Nähe des Nord-Ostseekanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges für den Anschluß des Hafens an Wasserstraßen, die alle Teile der „DDR“ miteinander, aber auch mit der ČSSR verbinden (Wasserstraßen). Inzwischen ist in Rostock zu dem alten Stadt-H. der Übersee-H. mit seiner 1. Ausbaustufe weitgehend fertiggestellt worden. Schiffe bis zu einer Größe von 25.000 BRT können dort abgefertigt werden. 1966 entfielen schon zwei Drittel des seeseitigen Güterumschlags der „DDR“ auf den Übersee-H. Rostock. Mit dem Binnenland verbindet eine im Sept. 1967 in Betrieb genommene „Eisenbahnmagistrale“ nach Berlin. Eine Autobahn Rostock–Berlin soll ab 1970 gebaut werden. Der Baubeginn des geplanten Nord-Süd-Kanals, der Rostock mit der Elbe verbinden soll, ist noch unbestimmt. Rostock hat sich zu einem universellen Stückgut-H. und zu einem Import-II. für Schüttgüter und Rohöle entwickelt. Wismar hat besondere Bedeutung für den Kaliexport, für den Umschlag von Getreide sowie für flüssige Güter. Im See-H. Stralsund werden vorwiegend Schüttgüter umgeschlagen. Die See-H. decken z. Zt. etwa drei Viertel des seewärtigen Ex- und Imports der „DDR“. Der Rest wird über polnische H. und den H. Hamburg abgewickelt. Die Umschlagleistung der See-H. soll durch Modernisierung der techn. Anlagen bis 1970 auf 13 Mill. t ansteigen. In einer ferneren Zukunft sollen die See-H. so ausgebaut werden, daß die Hafeneinfahrten und -becken Schiffe bis zu rd. 35.000 BRT aufnehmen können. Nach verschiedenen organisatorischen Veränderungen sind die Seeschiffahrt und die H.-Wirtschaft in der „Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft“ beim Ministerium für Verkehrswesen zusammengefaßt. Als „ökonomisches Führungszentrum“ ist die „Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft“ in Rostock tätig. Ihr sind unterstellt: VEB Deutsche Seereederei, VEB Deutsche Schiffmaklerei, VEB Seehafen Rostock, VEB Seehafen Wismar, VEB Seehafen Stralsund, VEB Lotsen-, Bugsier- und Bergungsdienst und der VEB Schiffsversorgung. b) Binnenhäfen Die wichtigsten Binnen-H. sind der Berliner Ost-H., Magdeburg, Dresden, Anklam und Königs Wusterhausen. Der Güterumschlag aller Binnen-H. betrug 1967 15,5 Mill. t, war also um 50 v. H. größer als der seeseitige Güterumschlag. Umgeschlagen werden in erster Linie Baustoffe (ohne Zement), Kohle und Koks, Metalle und Getreide. (Verkehr, Schiffahrt) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 263 GVG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftarbeitslager (HAL)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus,…
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Kooperation in der Industrie (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 K. bezeichnet verschiedene Formen der Zusammenarbeit von Beschäftigten bzw. von Betrieben im arbeitsteiligen Wirtschaftsprozeß. Sie ist eine Reaktion auf die steigende betriebliche, volkswirtschaftl. u. internationale Arbeitsteilung. Wichtige Probleme der K. sind die Nutzung von Spezialisierung und Konzentration in der Produktionssphäre sowie die Verbindung von Produktion und Wissenschaft. Die Wirtschaftspolitik hat die Bedeutung der K. als Wachstumsfaktor in der letzten Zeit stark hervorgehoben und verschiedene K.-Formen entwickelt und verbreitet. Die durch das Neue ökonomische System erweiterten Dispositionsmöglichkeiten der wirtschaftenden Einheiten (Betriebe, Handelsorganisationen, landwirtschaftl. Produktionsgenossenschaften u.a.) sind eine der Voraussetzungen für K. Langfristig kann sich die K. weiterhin nur dann entfalten, wenn K.-Bedingungen juristisch normiert werden, was durch den Ausbau des Vertragssystems wie des Wirtschaftsrechts allgemein berücksichtigt wurde. Formen der K. sind: 1. die innerbetriebliche K. zwischen Abteilungen, Bereichen, Arbeitsgruppen und einzelnen Arbeitskräften zum Zwecke der Fertigung eines bestimmten Produktes. 2. die zwischenbetriebliche K. als Zusammenarbeit zwischen juristisch selbständigen, spezialisierten Betrieben zur Herstellung eines bestimmten Produktes. Eine rationelle Form der Zusammenarbeit hat in erster Linie der Endproduzent („Finalproduzent“) zu organisieren. Die Zusammenarbeit erstreckt sich u.a. auf die Abstimmung der Betriebssortimente und der Entwicklungsprogramme, auf die Bilanzierung und die Festlegung von Sanktionen bei Abweichungen von den Lieferbedingungen. Instrumente der K. sind Koordinierungsvereinbarungen zwischen VVB und Wirtschaftsverträgen. Die verbundenen Produktionsprozesse von Betrieben unterschiedlicher Fertigungsstufen werden als K.-Ketten bezeichnet. Die gegenwärtig intensivste Form der Zusammenarbeit stellen die Kooperationsverbände dar. 3. Die sozialistische Gemeinschaftsarbeit als eine weitverbreitete Form der Zusammenarbeit wird unter den K.-Partnern mit dem Ziel organisiert, ökonomische und technische Informationen auszutauschen, Arbeitsberatungen durchzuführen und Arbeitsgruppen zu bilden. Darüber hinaus kontrollieren sie die Einhaltung der Verpflichtungen und können gemeinsame Fonds verwalten. 4. Die internationale K. erfaßt vor allem sozialistische Länder. Sie ist Bestandteil der Planabstimmung zwischen den Mitgliedsländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe und soll die Voraussetzungen für die rationelle Auslastung bestehender Produktionskapazitäten und den Ausbau einer Massen- und Großserienfertigung schaffen. Ohne Bedeutung ist die internationale K. mit „kapitalistischen“ Ländern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 341 Konzert- und Gastspieldirektionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kooperation in der LandwirtschaftSiehe auch die Jahre 1975 1979 K. bezeichnet verschiedene Formen der Zusammenarbeit von Beschäftigten bzw. von Betrieben im arbeitsteiligen Wirtschaftsprozeß. Sie ist eine Reaktion auf die steigende betriebliche, volkswirtschaftl. u. internationale Arbeitsteilung. Wichtige Probleme der K. sind die Nutzung von Spezialisierung und Konzentration in der Produktionssphäre sowie die Verbindung von Produktion und Wissenschaft. Die Wirtschaftspolitik hat die Bedeutung der K. als Wachstumsfaktor…
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Zwangsvollstreckung (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Rechtliche Grundlage der Z. sind die Vorschriften des 8. Buches der immer noch gültigen deutschen ZPO (Zivilprozeß). Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ v. 4. 10. 1952 (GBl. S.~988) der Sekretär beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung, Angleichungsverordnung, Sekretär des Gerichts). Die Z. in das Vermögen staatlicher juristischer Personen ist unzulässig. Zur Sicherung der planmäßigen Arbeit der volkseigenen Betriebe ist eine Befriedigung des Gläubigers nur im Wege des Anweisungsverfahrens des dem schuldenden VEB übergeordneten Organs zulässig. Die Pländung von Arbeitseinkommen erstreckt sich auch auf den künftigen Arbeitslohn des Schuldners in einem anderen Betrieb (2. DB zur VO über die Pfändung von Arbeitseinkommen v. 12. 10. 1965, GBl. II, S. 757). Das Offenbarungseidverfahren hat praktisch an Bedeutung dadurch verloren, daß Haftbefehle gegen Schuldner, die die Vermögenserklärung nicht abgeben wollen, nicht mehr vollstreckt werden. Das Gerichtsvollzieherwesen ist durch die VO vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 993) neu geregelt worden (Gerichtsvollzieher). Aus Entscheidungen der Konfliktkommissionen über Geldforderungen und Einigungen der Parteien, die vor diesen gesellschaftlichen Gerichten oder den Schiedskommissionen erzielt worden sind, kann die Z. betrieben werden, wenn das zuständige Kreisgericht die Vollstreckbarkeit durch Beschluß erklärt hat. Die Z. aus Entscheidungen der Staatlichen Vertragsgerichte ist in der VO vom 9. 9. 1965 über die Aufgaben und Arbeitsweise dieser Staatsorgane besonders geregelt. Die Z. aus Schuldtiteln westdeutscher und Westberliner Gerichte war bis 1967 nur mit Genehmigung des Direktors des Bezirksgerichts zulässig. Ein Geldanspruch in DM West wird im Verhältnis 1:1 in M vollstreckt. Das eingezogene Geld ist für den West-Gläubiger auf ein Sperrkonto bei [S. 752]der Staatsbank einzuzahlen. Ein Transfer dieses Geldes nach dem Westen ist nicht zulässig. Neuerdings bedürfen Urteile westdeutscher und Westberliner Gerichte in der „DDR der Bestätigung durch das dortige Justizministerium. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 751–752 Zwangskollektivierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZweijahrplanSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Rechtliche Grundlage der Z. sind die Vorschriften des 8. Buches der immer noch gültigen deutschen ZPO (Zivilprozeß). Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ v. 4. 10. 1952 (GBl. S.~988) der…
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Betriebsparteiorganisation (BPO) (1969)
Siehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien zum Aufbau von Betriebsgruppen (18. 9. 1946), um so den Schwerpunkt der Parteiarbeit von den Wohngebieten in die Betriebe zu verlegen und die Erfassung und Kontrolle der Parteiangehörigen am Arbeitsplatz zu sichern. Die BPO wird als „führende gesellschaftliche Kraft, im Betrieb“ bezeichnet. Sie läßt sich in ihrer Tätigkeit vom Programm und Statut der SED sowie von den Beschlüssen des Zentralkomitees und der übergeordneten Parteiinstanzen leiten. Sie organisiert die politische Schulung der Parteimitglieder und Kandidaten sowie das Parteilehrjahr. Die BPO leitet und kontrolliert die Tätigkeit der Massenorganisationen im Betrieb. Sie „mobilisiert die Werktätigen für die Erfüllung und Übererfüllung des [S. 106]Planes“ (Betriebsplan, Volkswirtschaftsplan) und organisiert die sozialistischen ➝Wettbewerbe, Neuererbewegungen, sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften und Brigaden. Dem Parteistatut nach steht der BPO in den Volkseigenen Betrieben, nicht aber in den Dienststellen und öffentlichen Verwaltungen, das Recht zu, die Werkleitungen zu kontrollieren. Sie arbeitet zu diesem Zweck eng mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion zusammen, und der Sekretär der BPO leitet das in den Großbetrieben bestehende Produktionskomitee. Im Zuge der Einführung des Neuen ökonomischen Systems und der Erhöhung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Betriebe scheint die Rolle der Partei in den Betrieben gewissen Veränderungen zu unterliegen. So wurde anläßlich der Parteiwahlen 1968 die Trennung der politisch-wirtschaftlichen von den fachlich-wirtschaftlichen Fragen und damit eine Abgrenzung der Zuständigkeiten der Parteiorgane von den betrieblichen Führungsorganen betont („Neues Deutschland“ vom 10. 1. 1968, „Leipziger Volkszeitung“ vom 18. 1. 1968). Die BPO wird von einem Sekretär geleitet, der als Nomenklaturfunktionär (Nomenklatursystem) ausnahmslos Vertrauensmann der übergeordneten Parteileitung ist. Einstellungen und Entlassungen dürfen nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Bei mehr als 150 Mitgliedern können im Rahmen der BPO Abteilungsparteiorganisationen (APO) gebildet werden. Aufbau, Rechte, Pflichten und Aufgaben der APO entsprechen denen einer BPO mit weniger als 150 Mitgliedern. Innerhalb der APO und der BPO mit weniger als 150 Mitgliedern können Parteigruppen in den Arbeitsgruppen, den Brigaden oder Schichten gebildet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 104, 106 Betriebsorganisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsplanSiehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien…
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Urlaub (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Regelung des U. ist im Gegensatz zur BRD der Regelung in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen weitgehend entzogen. Nach § 80 des Gesetzbuches der Arbeit besteht ein Anspruch auf einen Grund-U. von nur 12 Werktagen. Lediglich Arbeitnehmer, die überwiegend besonderen Arbeitserschwernissen oder Arbeitsbelastungen ausgesetzt sind oder eine besonders verantwortliche Tätigkeit ausüben, erhalten einen arbeitsbedingten Zusatz-U. Die Dauer des Zusatz-U. soll in U.-Katalogen festgelegt werden, die in die Rahmenkollektivverträge aufzunehmen sind. Für langjährige Tätigkeit in bestimmten Berufen oder in volkswirtschaftlich besonders wichtigen Betrieben kann ein Zusatz-U. gewährt werden. Auf der Grundlage der Urlaubskataloge ist die Dauer des Zusatzurlaubs in einer Urlaubsvereinbarung zu bestimmen, die Bestandteil des Betriebskollektivvertrages ist. Die Höchstdauer beträgt 24 Arbeitstage. In bestimmten von den Generaldirektoren der Vereinigung Volkseigener Betriebe festgelegten Betrieben kann ein leistungsabhängiger Zusatz-U. bis zu 4 Tagen im Jahr gewährt werden für solche Arbeitnehmer, „die ihre aufgeschlüsselten Planaufgaben auf der Grundlage vorgegebener Leistungskennziffern ständig erfüllen und durch gute Arbeitsleistungen die Voraussetzungen für die allseitige kontinuierliche Erfüllung der Planaufgaben des Betriebes schaffen“. Nur die Angehörigen der Intelligenz haben Anspruch auf längeren U. Einen Zusatz-U. von 3 Tagen erhalten anerkannte Verfolgte des Naziregimes (VVN). Schwerbeschädigte, Tuberkulosekranke und -Rekonvaleszenten erhalten ebenfalls einen Zusatz-U. von 3 und Blinde einen solchen von 6 Werktagen. Diesen wird er aber im Gegensatz zu den Verfolgten des Naziregimes nur aus einem der genannten Gründe gewährt. Der U. wird nach einem U.-Plan gewährt, der dafür sorgen soll, daß der U. der Angehörigen eines Betriebes auf alle Monate des Jahres verteilt wird. Mit Wirkung vom 11. 5. 1967 wurde als neue Kategorie der Mindest-U. eingeführt. Werktätige, die bis dahin einen jährlichen U.-Anspruch von weniger als 15 Werktagen hatten, erhalten ab 1967 den Mindest-U. von 15 Werktagen. Die Berechnung des U. im übrigen blieb von der neuen Regelung unberührt. Jugendliche im Alter von 16–18 Jahren haben Anspruch auf einen U. von 18 Werktagen, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres von 21 Werktagen. (Kuren, Kurorte, Feriendienst des FDGB) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 663 Urkundenstellen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VANSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Regelung des U. ist im Gegensatz zur BRD der Regelung in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen weitgehend entzogen. Nach § 80 des Gesetzbuches der Arbeit besteht ein Anspruch auf einen Grund-U. von nur 12 Werktagen. Lediglich Arbeitnehmer, die überwiegend besonderen Arbeitserschwernissen oder Arbeitsbelastungen ausgesetzt sind oder eine besonders verantwortliche Tätigkeit ausüben, erhalten einen arbeitsbedingten…
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Jugend (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 309]Die SED muß — wie jede politische Führungsgruppe — aus Gründen der Kontinuität ihrer Herrschaft die junge Generation innerhalb ihres Machtbereiches durch Vermittlung systemstabilisierender Normen in das politische System integrieren. Dieso Normen sind u.a.: Staatsbürgerbewußtsein (Patriotismus, „Verteidigungsbereitschaft“), sozialistisches ➝Bewußtsein (Marxismus-Leninismus, „proletarischer Internationalismus“), Liebe zur Arbeit („sozialistische Arbeitsmoral“), Lernbereitschaft (Streben nach beruflichem Aufstieg) sowie „sauberes moralisches Verhalten“ (sozialistische ➝Moral). Die SED postuliert zwischen Partei und J. — in ihrem Selbstverständnis getreu marxistisch-leninistischen Grundsätzen — ein „unverbrüchliches Vertrauensverhältnis“, das die Übertragung „hoher Verantwortung“ bei der Vollendung des Sozialismus und der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution rechtfertige. Indem sie die J. als „Hausherrn von morgen“ und als „Schrittmacher für das Neue“ bezeichnet, bemüht sie sich, den Willen der Jugendlichen zur Identifizierung mit der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu wecken und ihre Einsatzbereitschaft zu aktivieren. Die formalen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der künftigen Hausherrenfunktion sind durch Art. 20, Abs. 3 der Verfassung vom 6. 4. 1968 gegeben. Dort heißt es: „Die J. wird in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert. Sie hat alle Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Ordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen.“ Den bürgerlichen Individualismus ablehnend, wird der „sozialistische Kollektivismus“ zum Erziehungsideal erklärt, der einerseits die Selbsterziehung der J. zum normgemäßen, d.h. sozialistischen Verhalten impliziert, andererseits aber die Bindung an die politisch und gesellschaftlich aktive Lern- und Arbeitsgruppe (z. B. an die FDJ-Grundorganisation, an das J.-Kollektiv bzw. die J.-Brigade im Betrieb) für unerläßlich erachtet. Um schwer kontrollierbare negative Einflüsse (z. B. durch westliche Funk- und Fernsehsendungen und westliche Literatur) auszuschalten, soll der Erziehungsprozeß, der im Zusammenwirken von Elternhaus, Schule und J.-Organisation zu erfolgen hat, nicht dem Selbstlauf überlassen bleiben. <Jugendpolitik> Allgemeine Voraussetzung für die Teilnahme der J. am öffentlichen Loben bildet das durch die Festlegung des Mündigkeits- bzw. Wahlberechtigungsalters auf 18 bzw. 21 Jahre formal, vorwiegend über die FDJ in gewisser Weise auch materiell gesicherte Kontroll-, Mitsprache- und Vertretungsrecht im politisch-staatlichen und wirtschaftlichen Bereich. Schwerpunkt der J.-Politik der SED war und ist der schul- und bildungspolitische Sektor. So gehörten 1967 32.380 junge Menschen den Volksvertretungen an. Von den Werksdirektoren waren 8,7 v. H., von den technischen Direktoren 34,5 v. H. und von den ökonomischen Direktoren 25 v. H. unter 35 Jahre alt. („Junge Generation“, 4/1967). Als auf diesem Gebiet bereits erreichte Erfolge gelten a) die Beseitigung des Bildungsprivilegs durch die „antifaschistisch-demokratische Schulreform“ (Schaffung der Einheitsschule und Einrichtung vollausgebauter Zentralschulen auf dem Lande), b) die Verbesserung und Neugestaltung des Schul- und Ausbildungssystems vor allem durch die Einführung des polytechnischen Unterrichts und die Verlängerung der allgemeinen Schulpflicht auf zehn Jahre (Erziehungs- und Bildungswesen). Auf arbeitsrechtlichem Gebiet konkretisierte sich die J.-Politik der SED zunächst in dem bereits im Arbeitsgesetz vom 19. 4. 1950 (GBl. S. 349) niedergelegten und in Art. 24 der Verfassung von 1968 ebenfalls enthaltenen Prinzip, daß Jugendliche daß Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung haben. Ferner gelten für Jugendliche besondere Arbeitsschutzanordnungen und Arbeitszeitregelungen (Jugendarbeit). Bedeutsamer sind die über die erwähnten Maßnahmen hinausgehenden Bestimmungen zur beruflichen Ausbildung und vor allem die spezifischen Förderungsmaßnahmen, die im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) angeordnet werden. In jährlich zwischen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und Betriebsleiter unter aktiver Beteiligung der FDJ im Rahmen des Betriebskollektivvertrages abzuschließenden Jugendförderungsplänen soll die J. befähigt werden, ihren Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu leisten. Dieser Beitrag besteht etwa in der Übernahme von Ju[S. 310]gendobjekten (z. B. Einrichtung neuer Produktionsanlagen, Entwicklung und Erprobung neuer Produktionsmethoden, im Wert exakt abrechenbar nach den allgemeinen Prinzipien der Kostenrechnung), in der Austragung von Leistungswettbewerben zwischen J.-Brigaden („Schrittmacherbewegung“, Messe der Meister von morgen; im Hochschulbereich: Studentenwettstreite und Leistungsschauen) oder in der Unterstützung der Qualifizierungspropaganda der SED. Weiterhin sollen Jugendliche in Leitungsfunktionen eingesetzt und bei vorhandener Begabung vom Betrieb zum Hoch- oder Fachschulstudium delegiert werden. Seit dem VI. Parteitag ist die J.-Politik der SED spürbar intensiviert worden, da die Einführung des NÖS eine Orientierung auf neue, die Effektivität des Systems im allgemeinen und die Arbeitsproduktivität im besonderen steigernden Wissenschaftsgebiete (z. B. Kybernetik, Operationsforschung) eine Neubestimmung des Ausbildungsinhalts und eine Neustrukturierung der herkömmlichen Ausbildungsorganisation erforderte. Dementsprechend konzentriert sich seitdem die Aktivität der Partei vorwiegend auf die Rolle, die die J. in dem Umwandlungsprozeß übernehmen soll, und auf die Maßnahmen, sie bewußtseinsmäßig und fachlich darauf vorzubereiten. Zunächst im Jugendkommuniqué vom 21. 9. 1963 programmatisch formuliert, erfuhren die jugendpolitischen Vorstellungen der SED eine Spezifizierung im Jugendgesetz und im Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem, das folgerichtig die im GBA im grundsätzlichen enthaltenen Bestimmungen zur Berufsausbildung aufnimmt und sowohl Ausbildungswege wie Verantwortlichkeiten präzisiert. Gegenüber dem J.-Kommuniqué, das „die Stunde der … jungen Facharbeiter, Genossenschaftsbäuerinnen, Techniker, Lehrerinnen, Ingenieure“ und weiterer Spezialisten für gekommen erklärt, weisen jüngere Verlautbarungen der SED wieder in stärkerem Maße auf die Notwendigkeit der politisch-ideologischen Erziehung der J. hin, die das Fachwissen einschließen und nicht neben diesem stehen soll, um eine politisch konsequenzenreiche Verselbständigung des Sachverstandes zu verhindern. Dabei wird auf die Verantwortung der Grundorganisationen und Parteileitungen der SED für die klassenmäßige Erziehung der J. hingewiesen. Sie sollen sich vor allem um die Rolle und Wirksamkeit der FDJ und deren praktische Arbeit mit der J. kümmern. Im Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 („Neues Deutschland“ v. 1. 4. 1967, S. 3 ff.) formulierte die SED in zehn Grundsätzen ihre J.-Politik und die Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung. Der Staatsratsbeschluß ist als Erweiterung des J.- und des Bildungsgesetzes um aktuelle bildungspolitische und allgemeinpolitische Erfordernisse anzusehen. Er soll den Eltern wie den Staats- und Wirtschaftsorganen, den Arbeits- und Erzieherkollektiven, den gesellschaftlichen Organisationen — darunter vor allem der FDJ — „die lebendige Maxime ihres täglichen Handelns“ sein. Die zehn Grundsätze beziehen sich im wesentlichen auf: 1. die sozialistische Erziehung der J.; 2. den produktionswirksamen Einsatz der J. vor allem im sozialistischen Massenwettbewerb zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne; ihre Beteiligung an der Verwirklichung des NÖS und Einbeziehung in staatliche Kontrollgremien (Produktionskomitees, Gesellschaftl. Räte); 3. die Mitwirkung der J. beim Aufbau einer leistungsfähigen, nach neuen Organisations- und Produktionsprinzipien arbeitenden Landwirtschaft durch entsprechende Berufswahl; 4. die Erziehung zur kollektiven Arbeitsform und kollektiven Freizeitgestaltung; 5. die Erhöhung des Bildungs- und Ausbildungsniveaus unter besonderer Berücksichtigung der politisch-ideologischen Erziehung, die Hinlenkung der Jugendlichen auf volkswirtschaftlich wichtige Berufe und die praxisbezogene Gestaltung des Studiums; 6. die geistig-kulturelle und sportliche Erziehung insbesondere der jungen Arbeiter; 7. die Förderung der jungen Frauen und Mädchen und ihre Orientierung auf technische und naturwissenschaftliche Berufe sowie auf Leitungsfunktionen; 8. die Erziehung der J. zur Einhaltung der Normen der sozialistischen ➝Moral und der sozialistischen Gesetzlichkeit; die Entwicklung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der J.-Kriminalität; 9. die Beteiligung der J. an der Leitung des Staates durch Übernahme von Funktionen bei den Räten der Bezirke, Kreise und in den Gemeinden, durch Mitarbeit in gesellschaftlichen Organisationen, in den ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen, durch Ausübung von Kontrollfunktionen als Kontrollposten der FDJ [S. 311]in den Arbeiter-und-Bauern-Inspektionen; 10. die ideologische und fachliche Qualifizierung der Erzieher in Schule, Betrieb und Universitäten und die Einwirkung gesellschaftlicher Organisationen auf die Familienerziehung (Familie, Elternbeiräte). Eine der jüngsten jugendpolitischen Maßnahmen auf bildungspolitischem Gebiet ist die Neukonzeption der beruflichen Ausbildung durch die Einführung von Grundberufen (Berufsausbildung). In dem Bericht des Politbüros an die 11. Tagung des ZK der SED vom 15.–18. 12. 1963 konstatierte E. ➝Honecker, daß bei einer „im großen und ganzen guten Entwicklung der J.“ bestimmte „Erscheinungen der Zersetzung und der Verletzung der Moral und des Anstandes“ festzustellen seien und daß auf dem Gebiet der ideologischen Erziehung der Kampf vor allem gegen zwei Probleme aufgenommen werden müsse, gegen die „Ideologie des Zweifels“ und gegen „anarchistische Tendenzen“. Die offensichtliche Betonung der Notwendigkeit auch im Staatsratsbeschluß von 1967, die ideologische Erziehung der J. zu intensivieren, und die Forderung, wirkungsvollere Maßnahmen zur Bekämpfung der J.-Kriminalität zu entwickeln, machen deutlich, auf welohe — vorwiegend ideologische — Schwierigkeiten die SED bei der Durchsetzung wesentlicher Aspekte ihrer J.-Politik stößt. Nach wie vor wird der angeblich destruktive Einfluß des Westens bevorzugt für Fälle „unsozialistischen Verhaltens“ Jugendlicher verantwortlich gemacht. Unabhängig davon ist man in den letzten Jahren jedoch dazu bereit, altersspezifische Verhaltensbesonderheiten Jugendlicher anzuerkennen, und man bemüht sich verstärkt darum, deren Bedingungen aufzudecken und mit Hilfe der Jugendforschung jugendpsychologisch angemessene Lösungen für auftretende Probleme zu suchen. (Bevölkerung, Sozialstruktur) Literaturangaben Froese, Leonhard: Die ideengeschichtlichen Triebkräfte in der russischen und sowjetischen Pädagogik. Heidelberg 1956, Quelle und Meyer. 198 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Dübel, Siegfried: Dokumente zur Jugendpolitik der SED. München 1964, Juventa-Verlag. 192 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 309–311 Juden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendarbeitSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 309]Die SED muß — wie jede politische Führungsgruppe — aus Gründen der Kontinuität ihrer Herrschaft die junge Generation innerhalb ihres Machtbereiches durch Vermittlung systemstabilisierender Normen in das politische System integrieren. Dieso Normen sind u.a.: Staatsbürgerbewußtsein (Patriotismus, „Verteidigungsbereitschaft“), sozialistisches ➝Bewußtsein (Marxismus-Leninismus, „proletarischer Internationalismus“), Liebe zur…
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Sparen (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaft, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hohe öffentliche Verbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u.a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert, a) Kontensparen: Bis zum Jahreswechsel 1967/68 waren mit Ausnahme der Deutschen Notenbank und der DIB alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt: Sparkassen, Banken für Handwerk und Gewerbe, Postsparkassen, Kreisstellen der DBB, Reichsbahnsparkassen und bäuerliche Handelsgenossenschaften (ländliche ➝Genossenschaften, Betriebssparkassen). Die gleiche Ausnahme gilt seit der Umwandlung und Auflösung der Deutschen Notenbank und der DIB für die Staatsbank und die Industrie- und Handelsbank der DDR. Spareinlagen können ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit in beliebiger Höhe abgehoben werden (Ausnahme: bei vertraglich vereinbarter Kündigungsfrist ab drei Monaten), alle Sparkonten sind zur Teilnahme am Überweisungsverkehr berechtigt (Zahlungsverkehr), Spareinlagen können bei jedem zum Sparverkehr zugelassenen Geldinstitut eingezahlt und abgehoben werden (Freizügigkeitsverkehr), bis 1962 konnten anonyme Sparkonten eingerichtet werden (Inhabersparen), die auch noch heute weiterbestehen; alle Spareinlagen sind von der Vermögens-, Einlagen im Inhaber-S. auch von der Erbschaftsteuer befreit, alle Zinsen sind einkommensteuerfrei. Weitere Methoden zur Förderung des S. sind Prämiensparen, Bausparen, die Einführung des Sparkaufbriefes, das Vertrags-S., bei dem sich der Sparer verpflichtet, während einer festgesetzten Periode monatlich einen bestimmten Betrag zu sparen, und die (ehrenamtliche) Spargeldsammlung in Haushalten und Betrieben. Eine dauernde Werbung hat in jährlichen „Sparwochen“ ihren Höhepunkt, die Jugend wird [S. 584]besonders angesprochen („Jugendsparwochen“). Die Spareinlagen haben sich von 1950 bis 1967 wie folgt entwickelt (Stand 31. 12.): Die Spareinlagen auf Sparkonten waren bis 1963 pro Kopf der Bevölkerung trotz niedrigerer Einkommen etwas höher als in der BRD. Seit dieser Zeit ist es umgekehrt. Ursachen für die relativ hohe Sparquote sind vor allem die fehlenden anderen Sparmöglichkeiten, insbesondere beim Wertpapiersparen, sowie das fehlende reichhaltige und qualitativ hochwertige Angebot an Konsumgütern. b) Im Gegensatz zum Konten-S. ist das Wertpapier-S. (Wertpapiere) bedeutend geringer als in der BRD. Auch hier wird mit viel Aufwand für den Erwerb von Wohnungsbauobligationen und Hypothekenpfandbriefen geworben, die jedoch ganz überwiegend von den Sparkassen und Sozialversicherungsanstalten und nur in geringem Umfang von Privatpersonen gehalten werden. c) Zu erwähnen sind noch die Bemühungen, das S. durch Abschluß von Sparrentenversicherungen und anderen Versicherungen zu fördern. (Währung, Währungsreform, Versorgung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 583–584 SP A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkassenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die ehrgeizigen wirtschaftspolitischen Ziele der SED (Wirtschaft, Volkswirtschaftsplan, Investitionen) und der hohe öffentliche Verbrauch bedingen einen großen Konsumverzicht. Dieser soll u.a. durch freiwilliges S. erreicht werden. Das S. wird auf vielfältige Weise gefördert, a) Kontensparen: Bis zum Jahreswechsel 1967/68 waren mit Ausnahme der Deutschen Notenbank und der DIB alle Banken zur Führung von Sparkonten berechtigt:…
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Jugendhilfe (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der Begriff der Jugendwohlfahrt ist durch den Begriff der J. ersetzt. Rechtsgrundlagen sind der § 20 des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungswesen v. 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) und die VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe vom 3. 3. 1966(GBl. II, S. 215). Nach § 20 a.a.O. ist elternlosen und entwicklungsgefährdeten Kindern und Jugendlichen eine positive Entwicklung im Sinne des sozialistischen Erziehungsziels zu sichern (Erziehungs- und Bildungswesen). Die J. soll mitwirken, der Vernachlässigung und sozialen Fehlentwicklung von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen. Nach §~1 der genannten VO umfaßt die J. die rechtzeitige korrigierende Einflußnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung und die Verhütung und Beseitigung der Vernachlässigung und Aufsichtslosigkeit von Kindern und [S. 314]Jugendlichen, die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Sorge für elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche. Die Organe der J. werden tätig, „wenn trotz gesellschaftlicher und staatlicher Unterstützung der Erziehungsberechtigten die Gesundheit oder die Erziehung und Entwicklung Minderjähriger gefährdet sind, wenn für Minderjährige niemand die elterliche Sorge ausübt oder wenn sie in gesetzlich besonders bestimmten Fällen die Interessen Minderjähriger vertreten müssen“. Organe der J. sind a) die Abt. J. im Ministerium für Volksbildung, die Referate J. in den Abt. Volksbildung bei den Räten der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, die J.-Kommissionen bei den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, b) der Zentrale J.-Ausschuß beim Ministerium für Volksbildung, die J.-Ausschüsse bei den Räten der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, c) die Vormundschaftsräte bei den Räten der Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke. Die ehrenamtliche Arbeit hat auf dem Gebiet der J. große Bedeutung. Die Jugendhelfer und die Mitglieder der J.-Ausschüsse und der Vormundschaftsräte werden durch die Organe der Verwaltung berufen. Die J.-Kommissionen setzen sich aus den ehrenamtlich tätigen Jugendhelfern zusammen. Jugendhelfer und J.-Kommissionen werden betreuend, helfend, kontrollierend gutachtlich, sichernd tätig. Außerdem wirken sie mit bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern, bei der Vorbereitung der Annahme an Kindes Statt, bei den Vorbereitungen zur Regelung der Unterhaltsansprüche Minderjähriger und ähnlichem. Die Vormundschaftsräte haben die Organe, Einrichtungen und Bürger, die für die Sicherung der sozialistischen Erziehung von elternlosen und familiengelösten Minderjährigen verantwortlich sind, zu beraten, anzuleiten und zu kontrollieren. Die Organe der J. bei den Räten der Kreise (Stadtkreise, Stadtbezirke) entscheiden durch Beschluß über Maßnahmen zur Erziehungshilfe (z. B. Klage auf Entzug des Erziehungsrechts nach § 51 Abs.~1 des Familiengesetzbuches, Zuführung des Kindes zum Erziehungsberechtigten), des Vormundschaftswesens (z. B. Anordnung der Vormundschaft und Pflegschaft) und über den Rechtsschutz für Minderjährige (z. B. für die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft, Ersetzung von Urkunden). Die Zuständigkeit ist dabei zwischen dem J.-Ausschuß und dem Referat J. geteilt. So entscheiden die J.-Ausschüsse über die Erteilung von Weisungen an die Minderjährigen, über die Auferlegung von Pflichten auf Erziehungsberechtigte, über die Übertragung des Erziehungsrechts auf einen Ehegatten bei Verhinderung des anderen, über die Unterstützung der Eltern zur Einigung über den Umgang mit dem Kind nach der Scheidung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 313–314 Jugendherbergen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Der Begriff der Jugendwohlfahrt ist durch den Begriff der J. ersetzt. Rechtsgrundlagen sind der § 20 des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungswesen v. 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) und die VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Jugendhilfe vom 3. 3. 1966(GBl. II, S. 215). Nach § 20 a.a.O. ist elternlosen und entwicklungsgefährdeten Kindern und Jugendlichen eine positive Entwicklung im Sinne des sozialistischen…
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Strafvollstreckung (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nachdem der Strafvollzug schon früher auf die Deutsche Volkspolizei übergegangen war, wurde 1952 auch die St. der Volkspolizei übertragen. Damit war die Staatsanwaltschaft nicht mehr Vollstreckungsbehörde. Sie hatte lediglich die St. zu überwachen. Tatsächlich wurde die Staatsanwaltschaft in dieser „Überwachungsfunktion“ überhaupt nicht, tätig, sondern überließ alle Maßnahmen und Entscheidungen der Volkspolizei. Nach der St.-Ordnung vom 26. 1. 1960 (GBl. 1, S. 121) waren Organe der St. die Oberste Vollstreckungsbehörde (Ministerium des Innern, Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei) und die Vollstreckungsbehörden in den Bezirken (Bezirksbehörden DVP). Die Oberste Vollstreckungsbehörde vollstreckte die erstinstanzlichen Urteile des OG und leitete den Vollzug von Todesstrafen ein. Die Urteile der Kreis- und Bezirksgerichte wurden durch die Vollstreckungsbehörden der Bezirke vollstreckt. Mit Wirkung vom 1. 7. 1968 ist die St. durch die Strafprozeßordnung neu geregelt. Die StPO spricht nicht mehr von St., sondern im 8. Kapitel von „Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“. Zuständig sind 1. die Gerichte bei Strafen ohne Freiheitsentzug (Strafensystem), Auferlegung besonderer Pflichten gegenüber Jugendlichen und öffentlicher Bekanntmachung des Urteils; 2. die Organe des Ministeriums des Innern (s.o.) bei Freiheitsstrafen, Jugendhaus, Jugendhaft, Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte, Ausweisung und Einziehung von Gegenständen; 3. die Räte der Kreise bei Vermögenseinziehung, Aufenthaltsbeschränkung und Tätigkeitsverboten; 4. das für die Erteilung einer Erlaubnis zuständige Organ bei Entzug dieser Erlaubnis. Den Organen des Ministeriums des Innern obliegt weiterhin die Vollstreckung der Todesstrafe. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Gerichts erster Instanz. Der zu Freiheitsstrafe Verurteilte ist in die seinem Wohnsitz nächstgelegene Strafanstalt zum Strafantritt zu laden, wenn er sich in Freiheit befindet. Ohne vorherige Ladung kann ein Einlieferungsersuchen gestellt werden, wenn Fluchtverdacht besteht. Die Untersuchungshaft wird vom Tage der vorläufigen Festnahme an berechnet. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 622 Strafverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollzugSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nachdem der Strafvollzug schon früher auf die Deutsche Volkspolizei übergegangen war, wurde 1952 auch die St. der Volkspolizei übertragen. Damit war die Staatsanwaltschaft nicht mehr Vollstreckungsbehörde. Sie hatte lediglich die St. zu überwachen. Tatsächlich wurde die Staatsanwaltschaft in dieser „Überwachungsfunktion“ überhaupt nicht, tätig, sondern überließ alle Maßnahmen und Entscheidungen der…
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Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Seit 1958 üblicher Sammelbegriff für die in Industrie und Landwirtschaft praktizierte neue Form kollektiver Zusammenarbeit, insbesondere in Kollektiven der sozialistischen Arbeit (KdsA) und den sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (SAuF). Nach § 17, Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit übernehmen die Arbeitskollektive, die im sozialistischen ➝Wettbewerb den Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ führen, Verpflichtungen zur Erreichung hoher ökonomischer Ergebnisse, zur Vertiefung ihres politischen und fachlichen Wissens und zur Entfaltung des geistig-kulturellen Lebens. „Sie vervollkommnen die sozialistischen Beziehungen der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und Hilfe, entfalten die Fähigkeiten ihrer Mitglieder und fördern die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten, indem sie den Grundsatz Sozialistisch arbeiten, lernen und leben verwirklichen.“ Über die SAuF bestimmt § 17 Abs. 3, in ihnen vereinigten sich Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz mit dem Ziele, einen Vorlauf für die Lösung der wissenschaftlichen und technischen Aufgaben zu schaffen, bei volkswirtschaftlich entscheidenden Erzeugnissen den wissenschaftlich-technischen Höchststand zu erreichen und weltmarktfähige Produkte zu entwickeln sowie die komplexe sozialistische Rationalisierung durchzusetzen. Sie sollen das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Intelligenz (Bündnispolitik) und das sozialistische ➝Bewußtsein festigen. Die Fortschritte in der SG. sind nicht allzu groß. Am 16. 6. 1967 sagte dazu Ulbricht in Leipzig: „Die Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus fordert mit zwingender Notwendigkeit, daß in immer mehr sozialistischen Gemeinschaften überall die Aktivität erhöht und die wissenschaftliche Zielstrebigkeit weiterentwickelt wird“ („Neues Deutschland“ v. 17. 6. 1967). Anfang Mai 1960 forderten einige Mitbestimmungsrechte. Das ZK der SED tadelte sie darauf wegen Abweichung im Sinne des Syndikalismus. Von 1960 bis Anfang 1962 wurden die Ehrentitel „Brigade der sozialistischen Arbeit“ und „Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit“, seitdem wird der Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ als staatliche Auszeichnung verliehen, wenn die Verpflichtungen vorbildlich erfüllt werden. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Gemeindevertretung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeneralauftragnehmerSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Seit 1958 üblicher Sammelbegriff für die in Industrie und Landwirtschaft praktizierte neue Form kollektiver Zusammenarbeit, insbesondere in Kollektiven der sozialistischen Arbeit (KdsA) und den sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (SAuF). Nach § 17, Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit übernehmen die Arbeitskollektive, die im sozialistischen ➝Wettbewerb den Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ führen,…
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Nationalismus (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 So wird sehr häufig die Übersteigerung, mehr noch der Mißbrauch des Gedankens der Nation bezeichnet. Lenin und die frühe KPD lehnten alle Formen des N. ab. Als Stalin und (nach 1930) die KPD den Kommunismus taktisch-zweckhaft mit dem Gedanken der Nation verknüpften, verwarfen sie jedoch den eigentlichen N. N. lag in Wirklichkeit auch nicht vor, als der Kommunismus seit 1934 z. T. ziemlich eng mit dem Nations-Bewußtsein verbunden wurde: Weder in der SU, wo seit 1934 großrussisch-moskowitisches Staats- und Geschichtsdenken den proletarischen Internationalismus einengen, noch — z. T. im Zuge der Volksfront-Taktik — in den nach 1944 kommunistisch gewordenen Staaten. — Die KPdSU billigte und billigt diese Verbindungen, die großenteils nicht mehr bloß taktische, sondern auch grundsätzliche Züge annahmen, nur bedingt. Sie erhebt den Vorwurf des N., sobald eine herrschende Partei oder eine andere KP sich für die nationalen Interessen und Bestrebungen ihres Landes nachdrücklich einsetzt; sobald der internationale Charakter des Weltkommunismus und Moskaus Vorherrschaftsanspruch gefährdet scheinen (Chinesisch-Sowjetischer Konflikt). So wurden auch die KP Ungarns (1956), Rumäniens und der ČSSR (1968) des N. bezichtigt. Als N. kann auch nicht gewertet werden die nationale Taktik, die Verknüpfung des Kommunismus mit dem Nations-Bewußtsein, welohe die SED seit 1952 anwendet (Nationale Geschichtsbetrachtung). Sie ist ein Sonderfall, weil sie nicht zu einer wirklichen Wahrnehmung nationaler deutscher Interessen gegenüber der SU führt, und weil diese Taktik auf zwei Ebenen entfaltet wird: Die SED fordert eine patriotische Bejahung des „sozialistischen Vaterlandes DDR“, erklärt aber zugleich, dieses Vaterland „DDR“ sei nur die Vorstufe und das Modell zu einer künftigen demokratischen und sozialistischen Nation: Die „DDR“ erstrebt (laut Art. 8 der Verfassung von 1968) „die Überwindung der vom Imperialismus der deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands … bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“. Eine Sonderstellung räumt — gleich der KPdSU — die SED dem Nations-Bewußtsein und der nationalen Politik der seit 1944 in Übersee selbständig gewordenen Staaten ein (Nationale Demokratie). Dies gilt auch von den Bewegungen, die noch gegen einen kolonialen Status kämpfen. Das im parteiamtlichen Verlage Dietz (Ostberlin) 1965 erschienene „Kleine politische Wörterbuch“ sagt (auf S. 442) unter dem Stichwort „Nationalismus“ dazu: „In der Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus im Weltmaßstab entsteht mit den nationalen Befreiungsrevolutionen ein neuer N., der sich wesentlich vom reaktionären bürgerlichen N. unterscheidet und seinem Wesen nach antiimperialistisch ist. Als Ausdruck des Strebens der Volksmassen der vom Imperialismus unterdrückten Länder nach Freiheit und Unabhängigkeit ist er mit demokratischen Ideen und Zielen verbunden, obwohl er auch gewisse reaktionäre Momente enthält. Wie die praktischen Erfahrungen beweisen, werden diese reaktionären Momente zurückgedrängt und überwunden, wenn sich die nationale Befreiungsrevolution konsequent in demokratischer und sozialistischer Richtung entwickelt.“ Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Kopp, Fritz: Kurs auf ganz Deutschland? Die Deutschlandpolitik der SED. Stuttgart 1965, Seewald. 346 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 443 Nationalhymne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalitätenpolitikSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 So wird sehr häufig die Übersteigerung, mehr noch der Mißbrauch des Gedankens der Nation bezeichnet. Lenin und die frühe KPD lehnten alle Formen des N. ab. Als Stalin und (nach 1930) die KPD den Kommunismus taktisch-zweckhaft mit dem Gedanken der Nation verknüpften, verwarfen sie jedoch den eigentlichen N. N. lag in Wirklichkeit auch nicht vor, als der Kommunismus seit 1934 z. T. ziemlich eng mit dem…
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Arbeitslosenversicherung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Weil es im anderen Teil Deutschlands keine Arbeitslosigkeit gibt, ist die A. von untergeordneter Bedeutung. Rechtsgrundlage der A. ist die VO über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ostberlin, S. 103). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstan[S. 37]des des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem entgeltlichen Arbeitsverhältnis stehen. ⅕ der Sozialversicherungsbeiträge soll dem Zwecke der A. zugute kommen. Voraussetzung für eine Leistung ist eine Beitragszahlung zur Sozialversicherung für 26 Wochen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Sie wird gewährt vom 8. Tage der registrierten Arbeitslosigkeit an für die Dauer von 26 Wochen. Sie wird u.a. nicht gezahlt, wenn der Versicherte eine Arbeit ablehnt, die ihm zugewiesen wird, oder wenn er eine Arbeit „eigenmächtig“ aufgegeben hat, wenn er ein eigenes Einkommen hat, das nicht niedriger als die Unterstützung ist, oder wenn der Arbeitslose im Haushalt seiner Verwandten wohnt, die in der Lage und verpflichtet sind, ihn zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung beträgt bei einem täglichen Einkommen bis zu 6,53 M 1,20 M täglich und steigt bei einem täglichen Verdienst über 9,49 M auf höchstens 2 M täglich. Familienzuschläge werden für Kinder, für Ehefrauen und Lebenskameraden mit Kind bis zu 3 Jahren oder 2 Kindern bis zu 8 Jahren, oder im Alter von über 60 Jahren und für unterhaltsberechtigte Verwandte, die vom Arbeitslosen unterhalten werden, in Höhe von 0,35 M täglich gezahlt. Wohnungsgeld wird in Städten über 100.000 Einwohner in Höhe von 12 M, in den übrigen Orten in Höhe von 10 M monatlich gezahlt, wenn der Arbeitslose eine eigene, von ihm bezahlte Wohnung hat. Das Einkommen des Ehegatten wird auf die Unterstützung eines Arbeitslosen angerechnet, soweit es 35 M wöchentlich übersteigt. Für Ostberlin gelten höhere Sätze. Die Unterstützung wird seit Auflösung der Arbeitsämter von der Verwaltung der Sozialversicherung bei den Kreisvorständen des FDGB (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) ausgezahlt. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 36–37 Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitslosigkeitSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Weil es im anderen Teil Deutschlands keine Arbeitslosigkeit gibt, ist die A. von untergeordneter Bedeutung. Rechtsgrundlage der A. ist die VO über die Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit vom 28. 1. 1947 („Arbeit und Sozialfürsorge“, Ostberlin, S. 103). Träger der A. ist die Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstan[S. 37]des des FDGB. Versichert sind alle Personen, die in einem…
DDR A-Z 1969
Gesetzbuch der Arbeit (1969)
Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsschutz). Es wurde durch die Novellen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63) und vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 111) geändert und ergänzt. Es gilt zur Zeit in der Fassung vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 121). In Anpassung an das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 wurde das GBA durch § 17 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97) abermals, wenn auch nur geringfügig geändert. Die §§ 143–146 über die Konfliktkommissionen wurden dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik — GGG — vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) durch dessen § 21 angepaßt. Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter- und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die sozialistische Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleitung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Kollektiven der sozialistischen Arbeit, in den ständigen ➝Produktionsberatungen, in den Produktionskomitees, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und die Verkürzung der Arbeitszeit werden von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität bzw. von der Erhöhung des Nutzeffekts der Arbeit abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und die Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen. (Arbeitsgerichtsbarkeit) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 245 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzgebungSiehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche…
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Studenten-Ausbildung, Militärische (1969)
Siehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1975 1979 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 Vorbereitet durch die 3. Hochschulkonferenz der SED (2. 3. 1958) erließ am 4. 7. 1958 das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen eine Anweisung (Nr. 113) über die MStA., in der es heißt, sie bilde mit dem Studium eine Einheit. An je einem vorlesungsfreien Nachmittag jeder Woche ist die MStA. verbindlich. Studenten, die auf der Schule oder im Betrieb noch keine vormilitärische Ausbildung in der GST erhielten, müssen dies in Einheiten der GST an der Hochschule nachholen. Ferner sind im Pflichtsport die „erforderlichen militärsportlichen Übungen“ durchzuführen. Nach §§ 3 und 4 müssen die nicht waffentauglichen und weiblichen Hochschüler sich bei Luftschutz, Deutschem Rotem Kreuz und Feuerwehr ausbilden lassen; dieser Dienst ist „Heimatschutz“. Die Hochschulen weisen, obwohl die betr. §§ der Anw. 113 nicht veröffentlicht wurden, jene Studenten, die die GST durchliefen, monatsweise der Nationalen Volksarmee zur Ausbildung zum Reserveoffizier zu. — Ab 1. 9. 1959 ist die gleiche MStA. für alle Fachschüler verbindlich. Die Anweisung Nr. 113 wurde bekräftigt und verschärft durch die Anweisung für Hoch- und Fachschulen, die der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen am 1. 8. 1963 erließ. Diese nicht veröffentlichte Anweisung wurde am 17. 6. 1965 in der amtl. Zeitschrift „Unsere Universität“ (Greifswald) u.a. so erläutert: „Bekanntlich werden unsere wehrpflichtigen Studenten in der Regel mit dem Beginn des Studiums für die Dauer ihrer Studienzeit von der Ableistung ihrer aktiven Wehrpflicht zurückgestellt. Die befristete Zurückstellung bedeutet jedoch keinesfalls, daß damit die Ableistung der Wehrdienstzeit aufgehoben ist, sondern jeder Student muß nach erfolgreichem Abschluß seines Studiums bereit sein, seinen persönlichen Beitrag zur Stärkung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates zu leisten … Die vormilitärische Ausbildung der wehrpflichtigen männlichen Studenten dient also der Vorbereitung auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee.“ Seit der allg. Wehrpflicht wird die MStA. noch schärfer durchgeführt. So macht § 44 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) sinngemäß es auch allen Hoch- und Fachschulleitungen zur Pflicht, den Hoch- und Fachschülern „zu ermöglichen, sich bereits vor Ableistung des Wehrdienstes militärische … Kenntnisse anzueignen“. Am 15. 3. 1967 teilte die „Berliner Zeitung am Abend“ mit: „Zwanzig oder auch fünfzehn Tage lang werden in diesem Sommer die Studenten der Berliner Universität aus dem gegenwärtigen 1. Studienjahr in zentralen Ausbildungslagern ihre vormilitärische Ausbildung absolvieren. Damit leisten auch sie einen praktischen Beitrag, die DDR zu stärken, das sozialistische Vaterland zu verteidigen.“ Dazu bemerkte Major d. Res. Günter Hoffmann, Oberreferent für vormilitärische Ausbildung an der Humboldt-Universität, ergänzend: Diese Ausbildung ist „als wichtiger Teil der sozialistischen Wehrerziehung … zugleich obligatorischer Bestandteil des Studienjahresablaufes für die Studenten des 1. und 2. Studienjahres. Erziehung zum Klassenstandpunkt ist in erster Linie eine politisch-ideologische Frage. Dieser Klassenstandpunkt schließt das Bekenntnis ein, unseren Staat zu verteidigen. Durch ein langfristiges Programm wollen wir die Wehrbereitschaft erhöhen.“ — Allein im Juli 1967 wurden z. B. einige Tausend Studenten der Universitäten, abgesehen von den Fachschulstudenten, in Militärlagern ausgebildet. Laut „Sächsische Zeitung“ vom 31. 7. 1967 müssen über 2.500 Studenten des 1. und 2. Studienjahres [S. 627]der Technischen Universität Dresden an der vormilit. Ausbildung in zwei Militärlagern teilnehmen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 626–627 Studenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Studienaufklärung und -beratungSiehe auch: Studentenausbildung, militärische: 1975 1979 Studenten-Ausbildung, Militärische: 1960 1962 1963 1965 1966 Vorbereitet durch die 3. Hochschulkonferenz der SED (2. 3. 1958) erließ am 4. 7. 1958 das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen eine Anweisung (Nr. 113) über die MStA., in der es heißt, sie bilde mit dem Studium eine Einheit. An je einem vorlesungsfreien Nachmittag jeder Woche ist die MStA. verbindlich. Studenten, die auf der Schule oder im Betrieb…
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Maschinen-Traktoren-Station (MTS) (1969)
Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1962 1963 1966 Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB gegründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den Neubauern (Bauer) zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 wurden die MAS in zentrale Regie übernommen, wobei auch die ländlichen ➝Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschließlich Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen mußten. Die Stationen wurden Mittelpunkte „des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen“ Betriebes als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1952 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1952 politische Abteilungen bei den MTS zur ideologischen Ausrichtung der Landbevölkerung geschaffen (Technische Kabinette). Gleichzeitig wurde den MTS das gesamte landwirtschaftliche Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Ulbrichts Vorschlag auf dem 33. Plenum des ZK beschloß die 2. zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnte sich an das sowjet. Vorbild an und sollte die Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Da die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden waren, die werktätigen Einzelbauern unterstützen konnten, wurden die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen, entweder Genossenschaftsbauern zu werden oder ihre Höfe abzugeben. 1959 begann eine Umorganisation des Landmaschineneinsatzes, zunächst durch die „leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ III“ (GBl. 1959, I, S. 362) (wenn letztere mindestens 80 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Dorfes bewirtschaften, die wirtschaftliche Rechnungsführung und bestimmte Reparaturen übernehmen können) und durch den Aufbau von Reparatur-Technischen Stationen (RTS) mit Reparaturbasen in den LPG und VEG. Die im späteren, vollgenossenschaftlichen Stadium erlassenen allgemeinen Grundsätze für die Überführung der Technik der MTS in die LPG (GBl. 1963, II, S. 193) sehen vor, daß den LPG Typ III die MTS-Technik vorrangig unterstellt wird, während für die LPG Typ~I und II die Überführung auf dem Wege des Verkaufs erfolgt. Sofern die LPG~I und II nicht bereit sind, die MTS-Technik zu kaufen, können sie Maschinenarbeiten von den MTS/RTS gegen Bezahlung des Tarifs ausführen lassen. Aus der Überführung der Technik in die LPG ergibt sich der schrittweise Übergang aller MTS in RTS und damit die Verlagerung des Schwergewichtes der MTS als Mittelpunkt der „sozialistischen“ Umgestaltung der Landwirtschaft in Richtung auf die LPG. Hauptaufgabe der RTS, die als Kreisbetriebe für Landtechnik der am 1. 7. 1963 als leitendes Wirtschaftsorgan für Landtechnik gebildeten VVB Landtechnische Instandsetzung unterstehen (GBl. 1963, II, S. 597), ist es, die Instandsetzung der Traktoren, Maschinen und Geräte der [S. 400]LPG auszuführen, eine bessere Einsatzbereitschaft der Landtechnik zu sichern und die Reparaturkosten zu senken. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 399–400 Maschinenbau, Allgemeiner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MasseninitiativeSiehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1962 1963 1966 Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB gegründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den Neubauern (Bauer)…
DDR A-Z 1969
Preissystem (1969)
Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Das P. als Umschreibung für die innere Ordnung der Gesamtheit der Preise wird bestimmt a) durch die Art der Preisbildung, b) durch die Form der Veränderung der Preise und c) durch die konkreten Ausdrucksformen der Preise (Preisformen: z. B. Gütertarife). In einer Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist das P: Instrument der Wirtschaftsführung. Im Gegensatz dazu ist das P. in einer Marktwirtschaft das Produkt der Angebots- und Nachfragebeziehungen unter den wirtschaftlich autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten). In den östlichen Wirtschaftssystemen ist das P. Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u.a. die Steuern, Kredite, Zinsen und Prämien gehören. Preise sind sowohl Gegenstand der Planung als auch Instrument zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des P. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und dem praktizierten Planungssystem ab. Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft liegen dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vor, wenn diese in Abhängigkeit von den für die Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck bringen. Eine Errechnung solcher ökonomisch optimaler Planpreise (Schattenpreise) ist bisher auch mit den modernen Rechenverfahren der linearen Optimierung und durch den Einsatz von Computern praktisch weder für sämtliche volkswirtschaftlich wichtigen Güter noch für größere Gütergruppen einzelner Wirtschaftsbereiche gelungen. Punktuelle Preisfestsetzungen und die Revision der Planpreise ganzer Branchen sowie der Volkswirtschaft wurden daher bei den jüngsten Preisreformen in der „DDR“ und den östlichen Wirtschaftssystemen (1964–1968) vorwiegend noch durch Einzelkalkulation in den Betrieben und Preisbehörden vorgenommen. Allerdings wurden bei den Preisreformen mit Hilfe von Preisverflechtungsbilanzen und Rechenprogrammen für Computer gewisse Verzerrungen des P. auch durch den Einsatz von linearen Optimierungsverfahren beseitigt. Die in einem Wirtschaftssystem praktizierte Preisbildung, die Art der Veränderungen der Preise sowie die dort vorkommenden Preisarten und -formen hängen nach Ansicht der sozialistischen Politökonomie von den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten der jeweiligen Gesellschaftsordnung ab. Nach der auf die Marxsche Wertlehre zurückgehenden Definition gibt der ‚Preis‘ im sozialistischen (sowjetischen) Wirtschaftssystem den in Geld ausgedrückten Wert einer Ware an. Er gibt über das Austauschverhältnis zwischen zwei Wertgrößen verschiedener Waren Auskunft. Der Wert einer Ware entspricht dem „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ zur Erzeugung eines bestimmten Gutes. Dieser Aufwand setzt sich aus den „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ für die Herstellung eines Produktes und dem „gesellschaftlich notwendigen Reineinkommen“ zusammen. Die „gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten“ entsprechen in der Praxis der Preisbildung meist den durchschnittlichen Herstellungskosten aller an der Erzeugung eines bestimmten Gutes beteiligten Betriebe. Das „gesellschaftlich notwendige Reineinkommen“ wird in der Preiskalkulation und -planung vielfach einem nach Branchen differenzierten, staatlich vorgeschriobenen Gewinnaufschlag gleichgesetzt. Das „Reineinkommen“ setzt sich nach der Lehre der Politökonomie aus zwei Wertbestandteilen zusammen: a) dem Betriebsgewinn und b) der Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA; differenzierte Umsatzsteuer). Der Anteil des in den Planpreisen (gemeint sind hier die Betriebspreise) enthaltenen Betriebsgewinns ist sowohl hinsichtlich seiner Höhe als auch hinsichtlich der gewählten Bezugsbasis des Gewinnaufschlages abhängig von den Zielen der Wirtschaftspolitik und dem angewandten Preistyp (Gewinn). Während durch die staatliche Festlegung des Betriebsgewinnanteils in den Planpreisen (Betriebspreisen) Steuerungseffekte gegenüber den betroffenen Betrieben erzielt werden sollen, dient die Festlegung der PDA vorwiegend der Lenkung der Nachfrage der Abnehmer (Industrieabgabepreis). Abgesehen von den Besonderheiten der Preisbildung im Dienstleistungsbereich gibt es in der „volkseigenen Wirtschaft“ der „DDR“ und der der anderen östlichen sozialistischen Staaten 4 verschiedene Preistypen: 1) Wertpreise, 2) Kostenpreise, 3) Relationspreise, 4) Produktionspreise. Wert- und Kostenpreise werden vielfach nicht als unterschiedliche Preistypen ange[S. 494]sehen. Der Unterschied zwischen beiden wird darauf abgestellt, daß bei einer reinen Wertpreisbildung die Bezugsbasis des Gewinnzuschlages allein die Lohnkosten (Lohnkostenanteil) sind, während bei einer Kostenpreisbildung der Gewinnsatz auf die gesamten Selbstkosten einschließlich der Lohnkosten bezogen wird. Die Kostenpreise sind auch nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems 1963 der wichtigste Preistyp bis heute (1967) geblieben. Die Wahl dieses Preistyps ist die Konsequenz aus der von Marx entwickelten Arbeitswertlehre, nach der sich der Wert eines Erzeugnisses nicht nach seinem Gebrauchswert (Nutzen) bestimmt, sondern nach dem für die Herstellung dieses Produktes erforderlichen „gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand“. Dagegen vertritt die westliche Wirtschaftswissenschaft übereinstimmend die Auffassung, daß sich in den Marktpreisen die individuellen Nutzvorstellungen spiegeln. Die Kosten- und auch die Wertpreise lassen sich in 2 Hauptgruppen von Preisformen einteilen: a) Kalkulationspreise, b) Festpreise. Die Kalkulationspreise sind betriebsindividuelle Preise, die auf den jeweiligen einzelbetrieblichen Kosten basieren. Diese Preise werden nach Maßgabe verbindlicher Kalkulationsschemata und auf der Grundlage behördlich bestätigter Kalkulationselemente (z. B. Zuschlagsätze für Gemeinkosten, konstanter Gewinnsätze) gebildet. Sie schwanken entsprechend der Veränderung der Produktionskosten. Die Bildung von Kalkulationspreisen ist in der Wirtschaft der „DDR“ in der Regel nur bei der Preisbestimmung für neuentwickelte Produkte, bei Einzelfertigungen, kleineren Serien, Reparaturen und Montageleistungen und bei allen wirtschaftlich weniger wichtigen Erzeugnissen gestattet (VO v. 13. 12. 1966, GBl. II, S. 963). Unter Festpreisen versteht man Preise, die grundsätzlich für die Dauer eines Volkswirtschaftsplanes (1 Jahr) konstant gehalten werden. Sie werden in der Regel als einheitliche Festpreise bestimmt, was bedeutet, daß sie innerhalb des Wirtschaftsgebietes der „DDR“ gleich sind. Diese Festpreise beziehen sich jeweils nur auf Produkte gleicher Art und Qualität. Dies verlangt von der Wirtschaftsverwaltungsbürokratie eine eindeutige Klassifizierung des volkswirtschaftlichen Erzeugungsprogramms (Güter und Dienstleistungen) in einer umfassenden Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur. Zu den Zielen der Preisplanung in der sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaft gehört die möglichst vollständige Einbeziehung aller volkswirtschaftlich wichtigen Erzeugnisse in das System einheitlicher Festpreise. Die Bevorzugung der einheitlichen Festpreise bei der zentralen Wirtschaftslenkung hat planungstechnische Gründe. Jede Preisdifferenzierung für identische Produkte erschwert die zentrale Festsetzung der staatlichen Aufgaben für die Betriebe, Kombinate und VVB, verkompliziert die Plankoordinierung (Bilanzierung) und verhindert von zentraler Seite aus eine wirksame Kontrolle des Leistungsstandes von Produzenten gleichartiger Erzeugnisse und Leistungen. Erst durch Einheitspreise erhalten auch Betriebsvergleiche Aussagekraft. Verschiedene Planpreise für gleichartige Erzeugnisse innerhalb des Wirtschaftsgebietes würden auch je nach dem Knappheitsgrad dieser Produkte häufig Störungen im Absatz und in der Versorgung der Bevölkerung zur Folge haben. Die Bildung von Relationspreisen beruht auf einem besonderen Verfahren der Festlegung eines Preisgefüges für vergleichbare Produkte. In der Regel wird die Relationspreisbildung bei der Bestimmung der Preise für eine Erzeugnisgruppe angewendet. Ausgehend vom „gesellschaftlich notwendigen Aufwand“ eines bestimmten Standarderzeugnisses werden die Preise verwandter Produkte nach Gebrauchswertmerkmalen differenziert. Als solche Gebrauchswertmerkmale gelten Parameter (wie z. B. technische Kennziffern und ökonomisch-technologische Kenngrößen), deren Veränderung einen unterschiedlichen Gebrauchswert der Produkte charakterisiert und deren Abwandlung ferner in einem meßbaren Zusammenhang mit der Veränderung der Produktionskosten steht. Diese Berücksichtigung der Gebrauchswerteigenschaften der Waren in ihren Preisen schafft aber keine optimalen Planpreise. Es ist nämlich leicht einsichtig, daß die Veränderung technischer Qualitätsmerkmale keineswegs mit der Veränderung der Knappheit der Güter identisch zu sein braucht, ganz abgesehen davon, daß auch der als Ausgangsgröße für die Festlegung der Preisrelationen genommene Planpreis des Standarderzeugnisses kein optimaler Preis ist. Der Produktionspreis ist ein in den sowjetsozialistischen Wirtschaftssystemen erst durch die Wirtschaftsreformen ab 1964 hoffähig gewordener Preistyp. Bis dahin war er von den orthodoxen Politökonomen als eine spezielle Preiskategorie nur der kapitalistischen Wirtschaft charakterisiert worden. Der in den östlichen Wirtschaftssystemen bis 1966 vorherrschende Kosten- und Wertpreistyp berücksichtigte bei der Preisbildung nicht die Kapitalkosten oder den „Fondsvorschuß“, wie die Politökonomen diesen Kalkulationsposten heute nennen. Da infolge der hierdurch bewirkten Unterbewertung der Erzeugnisse vor allem aus den kapitalintensiven Betrieben eine ständige fühlbare Verschwendung dieser Produkte in den nachgelagerten Produktionsstufen feststellbar war, entschlossen sich ab 1964 die Wirtschaftsführungen der kommunistischen Länder zögernd, ihre P. zwecks Rationalisierung des Wirtschaftsprozesses auf den Preistyp des Produktionspreises umzustellen. In Ungarn und der ČSSR begann man ab 1964/1965 und in der UdSSR ab 1966/1967 mit der Umrechnung der Wertpreise in Produktionspreise. In der „DDR“ soll ab 1. 1. 1969 beginnend mit den Preisen der Schwarzmetallurgie etappenweise eine Umstellung auf ein Produktions-P. erfolgen (Preispolitik). Die Berücksichtigung der Kapitalkosten bei der Umrechnung der Wertpreise auf Produktionspreise erfolgt grob dargestellt nach 2 Verfahren: 1) Die Betriebe addieren bei der Kalkulation ihres Preisvorschlages für die Preisbehörden zu ihren kalkulationsfähigen Selbstkosten (Stückkosten) a) noch den Kapitalkostenanteil und b) den staatlich vorgegebenen Stückgewinn hinzu (Amt für Preise). Der für die Durchführung der Stückkostenkalkulation notwendige Kapitalkostenanteil wird durch Umlage des verbindlich vorgeschriebenen Abführung der Produktionsfondsabgabe [S. 495](PFA) auf die Produktionsmengen ermittelt. 2) Im Unterschied zum obigen Verfahren erfolgt die Berechnung des Preisvorschlages für die Preisorgane allerdings überwiegend so (z. B. in der SU), daß die Betriebe zu ihren gesamten Kosten pro Stück (Abschreibungen, Materialverbrauch, Lohnkosten) einen Gewinnzuschlag addieren, der auf folgende Weise errechnet wird: Der durch staatliche Festlegung bestimmte Reineinkommenssatz wird ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital (Produktionsgrund- und -Umlauffonds) gesetzt. Der hierdurch ermittelte Reineinkommens- oder Gewinnbetrag wird dann auf die erzeugte Menge umgelegt. Ist diese Umlage auf das einzelne Erzeugnis bei gleichzeitiger Produktion verschiedener Produkte im Betrieb nicht unmittelbar möglich, so kann diese so vorgenommen werden, daß der ermittelte Reineinkommensbetrag ins Verhältnis zu den gesamten anerkannten „Verarbeitungskosten“ des Betriebes gesetzt wird. Der auf diese Weise ermittelte Prozentsatz wird bei der Preisbildung für das einzelne Erzeugnis auf die jeweiligen „Verarbeitungskosten“ pro Stück bezogen und damit das Reineinkommen proportional zu dieser Bezugsgröße verteilt. Dieses Verfahren der Preiskalkulation in einem Betrieb kann auf die gleiche Weise für Betriebsgruppen oder Industriezweige durchgeführt werden. („Verarbeitungskosten“ sind die gesamten Selbstkosten minus Kosten für Grundmaterial, bezogene Teile, fremde Lohnarbeit und Kooperation sowie Verbrauch fremder Leistungen. Die „Verarbeitungskosten“ enthalten demnach im wesentlichen die Amortisationen und die Lohnkosten.) Der den Betrieben vorgeschriebene Reineinkommens- oder Gewinnsatz wird von den Preisbehörden unter Berücksichtigung der gegebenen Produktionsfondsabgabe und der Untersuchungsergebnisse über die Kapitalintensität der Wirtschaftszweige nach Branchen differenziert. Die Addition des jeweils für die einzelnen Waren ermittelten Stückgewinns zu den anerkannten kalkulationsfähigen Stückkosten ergibt den Betriebspreis. Bei diesem Verfahren der Preisbestimmung wird die Produktionsfondsabgabe also nicht gesondert einkalkuliert. Sie wird als Bestandteil des Gewinnes und nicht der Kosten angesehen. Der der Produktionsfondsabgabe im Bruttogewinnaufschlag entsprechende Gewinnanteil wird von der Wirtschaftsführung als diejenige Mindestverzinsung bezeichnet, die von den Staatsbetrieben mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Kapital unbedingt erwirtschaftet werden muß. Der Staat als Eigentümer der Produktionsmittel konzentriert dann die erwirtschaftete Produktionsfondsabgabe im Staatshaushalt. Ergänzend sei noch einmal darauf hingewiesen, daß die Wirksamkeit eines P. zur Erfüllung der ihm im Rahmen der Wirtschaftslenkung übertragenen Funktionen davon abhängt, inwieweit die Preise laufend die Veränderungen der Produktions- und Marktbedingungen wiedergeben. Diese Einsicht wird auch von den Wirtschaftspolitikern der kommunistischen Staaten geteilt. Die Verwirklichung dieser Preispolitik stößt allerdings auf zwei Schwierigkeiten. Das u.a. aus Gründen der Erleichterung der zentralen Wirtschaftsplanung und -lenkung eingeführte Fest-P. hat zur Folge, daß größere Preisrevisionen in der Regel nur nach einigen Planjahren durchgeführt werden. In der Vergangenheit fand in den Ostblockwirtschaften schon aus Gründen des Verwaltungsaufwandes im Durchschnitt nur alle 5–7 Jahre eine Preisreform statt. Die Starrheit der Festpreise steht also im Widerspruch zur geforderten Anpassung der Planpreise an die Produktions- und Realisierungsbedingungen der Waren. Ferner besteht zu den gültigen Bestimmungsgrundlagen der Preisfestsetzung, also vor allem dem Preistyp des Kosten- und des Wertpreises, und den sich rasch wandelnden Angebots- und Nachfrage Verhältnissen nahezu stets eine Disproportion. Um aber trotz des prinzipiellen Festhaltens an der Kosten-, Wert-, Relations- und Produktionspreisbildung die Preispolitik auch für eine planmäßige Lenkung von Produktion und Verbrauch einsetzen zu können, legt die Wirtschaftsführung zeitweilig die Planpreise abweichend vom Warenwert fest. Diese Preispolitik steht nach Auffassung der Wirtschaftsführungen in den orthodoxen kommunistischen Ländern nicht im Widerspruch zu den marxistischen Prinzipien der Preisbildung. Durch die abweichend vom Warenwert vorgenommene Planpreisbestimmung sollen der Gebrauchswert mit berücksichtigt, die Absatzmöglichkeiten beachtet und damit die Struktur der Nachfrage dem vorhandenen Warenangebot angepaßt werden. Um die Nachteile der Starrheit des Fest-P. zu verringern, wird von den zuständigen Wirtschaftsfunktionären der „DDR“ gefordert, daß in Zukunft statt der bisher üblichen Preisreformen erst nach jeweils einem halben Jahrzehnt nunmehr kontinuierliche Preisrevisionen durchgeführt werden sollen. Mit diesen angestrebten laufenden Preisrevisionen in Anpassung an die gewandelten Produktionsbedingungen soll der Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung besser Rechnung getragen werden. Ob aber in Anbetracht des immensen Verwaltungsaufwandes für diese ständigen Preisneuberechnungen dieses Ziel vom Behördenapparat des Amtes für Preise verwirklicht werden kann, ist sehr zweifelhaft. Zu den Maßnahmen, das P. ein wenig flexibler zu gestalten, gehört die in der „DDR“ seit einigen Jahren geschaffene Möglichkeit, für bestimmte wirtschaftlich weniger wichtige Erzeugnisse die Preisfestsetzung den Lieferern und Abnehmern zu überlassen (Vereinbarungspreise) oder nur Höchstpreise festzulegen. Allerdings erfolgt auch die Kalkulation der Vereinbarungs- und Höchstpreise teilweise auf der Basis zentral festgelegter Kalkulationsnormen. Als Sonderform der Berücksichtigung des Gebrauchswertes bzw. der Qualität der Güter im Preis durch Einräumung einer größeren Preisbeweglichkeit ist auch die im „Neuen ökonomischen System“ erfolgte Einführung von Preiszu- und -abschlägen anzusehen. Wird die Qualität hergestellter Produkte unter den staatlich festgelegten Standardqualitäten eingestuft, so sind die Preisorgane verpflichtet, Preisabschläge zu verhängen. Bei Erzeugnissen, deren Qualität über den staatlich festgelegten Qualitätsnormen liegt, können den betreffenden Produzenten von den Preisbehörden Gewinn- und Preiszuschläge gewährt werden. (vgl. Preis-AO Nr. 1984/3 — Ausgewählte [S. 496]Spitzenerzeugnisse, GBl. 1967, II, S. 761). Dadurch sollen die Betriebe an qualitativ hochwertigen Leistungen materiell interessiert werden. Eine relativ freie Preisbildung nach Angebot und Nachfrage besteht nur noch auf den Bauernmärkten. Allerdings gelten auch auf diesen Märkten die staatlichen Aufkaufpreise der Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) und die für Lebensmittel festgesetzten Preise als Richtgrößen. Das P. der „DDR“ (wie auch das der anderen Ostblockstaaten) Ist ein reines Binnen-P. Durch das vom Staat verwaltete Außenhandels- und Valutamonopol ist ein Einfluß der Weltmarktpreise auf das Binnenpreisniveau ausgeschaltet. Bei Außenhandelsgeschäften rechnen die Betriebe mit den Außenhandelsorganen zu den gültigen Binnenpreisen ab. Der Ausgleich zwischen diesen Binnenpreisen und den Weltmarktpreisen erfolgt über ein besonderes Verrechnungsverfahren (Außenhandelspreisdifferenzenkonto) und den Staatshaushalt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 493–496 Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseSiehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 1985 Das P. als Umschreibung für die innere Ordnung der Gesamtheit der Preise wird bestimmt a) durch die Art der Preisbildung, b) durch die Form der Veränderung der Preise und c) durch die konkreten Ausdrucksformen der Preise (Preisformen: z. B. Gütertarife). In einer Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist das P: Instrument der Wirtschaftsführung. Im Gegensatz dazu ist…
DDR A-Z 1969
Weinbau (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Die volkswirtschaftliche Bedeutung des W., als ein besonderer Produktionszweig der Landwirtschaft, ist sowohl nach Flächenumfang und Ernteertrag als auch nach der Zahl der Betriebe und Beschäftigten unerheblich. Auch der Konsum an Wein und Schaumwein ist im Vergleich zum Bundesgebiet noch relativ bescheiden. Der Pro-Kopf-Verbrauch der mitteldeutschen Bevölkerung stieg zwar von 1,7~l im Jahre 1955 auf 4,7~l im Jahre 1967, er bleibt aber gegenüber dem in der BRD von 9,2~l (1955/56) und 15,0~l (1966/67) sowie gegenüber dem Vorkriegsverbrauch von 6,78~l im Durchschnitt des Deutschen Reiches bemerkenswert zurück und läßt erkennen, daß Wein in der „DDR“ kein Volksgetränk ist. Die Weinerzeugung aus Trauben der heimischen Weinbaugebiete, die im mehrjährigen Durchschnitt etwa 900.000~l beträgt, deckt nur knapp 2 v. H. der derzeitigen mitteldeutschen Verbrauchsmenge. Infolgedessen ist der Wein- und Schaumweinkonsum stark einfuhrabhängig. Die hauptsächlich aus der SU, aus Ungarn, Rumänien und Bulgarien sowie aus Frankreich bezogenen Weine erreichten 1966 und 1967 eine Einfuhrmenge von rd. 78,2 bzw. 85,2 Mill. l. In Mitteldeutschland beschränkt die Natur den W. auf Standorte in den Flußtälern der Elbe, Saale und Unstrut und am Süßen See. 1967 nahm der W. eine Fläche von 366 ha ein. In der Hauptsache handelt es sich um das Weinbaugebiet im Bezirk Dresden mit 137 ha, das sich im Elbetalkessel von Pillnitz östlich von Dresden über die [S. 705]Lößnitz bei Radebeul und Meißen bis nach Seußlitz erstreckt und auf annähernd 20 Orte verteilt, von denen die Städte Radebeul und Meißen den bedeutendsten W. haben, sowie um das 194 ha große Rebflächengebiet im Bezirk Halle, wo der W. auf günstigen Hanglagen an der Saale, Unstrut und am Süßen See, vor allem bei Naumburg, Freyburg und Höhnstedt konzentriert ist. Für die Sortenverteilung ist in der Perspektivplanung in v. H. des Gesamtrebenbestandes folgender Schlüssel vorgesehen: 30 v. H. Müller-Thurgau, 25 v. H. Riesling, 20 v. H. Traminer, 15 v. H. Weißburgunder, 4 v. H. Ruländer und 5 v. H. sonstige Sorten. Außerdem sehen die Pläne eine Ausdehnung der Rebfläche bis über 400 ha im Jahre 1970 vor. Der überwiegende Teil der Rebfläche befindet sich in „sozialistischen“ Betrieben. Das frühere sächsische Staatsweingut und das Weingut der Stadt Radebeul sind heute im VEG Weinbau Radebeul zusammengefaßt, das rd. 79 ha Rebfläche umfaßt. 27 ha entfallen auf das VEG Weinbau Naumburg und 73 ha auf LPG (davon 54 ha gemeinschaftlich und 19 ha individuell genutzt), während rd. 116 ha Rebfläche von privaten Winzern und Kleinwinzern sowie von sonstigen Betrieben (z. B. vom Institut für Obstbau Dresden-Pillnitz der DAL, das den W. wissenschaftlich betreut) eingenommen werden. Für Weintrauben besteht Ablieferungspflicht, die, nach dem Umfang der Rebfläche gestaffelt, 30 bis 90 v. H. der Erntemenge erfaßt. Die Verarbeitung der Traubenernte der LPG und der selbständigen Winzerbetriebe erfolgt in den Kellereien der Winzergenossenschaften in Meißen und Freyburg. In Freyburg befindet sich auch die größte Sektkellerei, die nach dem Transvasierverfahren die „Rotkäppchen“-Sekte herstellt. Die dem VEG Weinbau Radebeul angeschlossene Sektkellerei erzeugt nach dem modernen Tankgärverfahren den „Schloßberg Hoflößnitz“-Sekt. Radebeul ist ferner Sitz der zweitgrößten Sektkellerei Deutschlands, der „Bussard-Sekt-Kellerei“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 704–705 Weimar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WeißenfelsSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Die volkswirtschaftliche Bedeutung des W., als ein besonderer Produktionszweig der Landwirtschaft, ist sowohl nach Flächenumfang und Ernteertrag als auch nach der Zahl der Betriebe und Beschäftigten unerheblich. Auch der Konsum an Wein und Schaumwein ist im Vergleich zum Bundesgebiet noch relativ bescheiden. Der Pro-Kopf-Verbrauch der mitteldeutschen Bevölkerung stieg zwar von 1,7~l im Jahre 1955 auf 4,7~l im Jahre 1967, er bleibt aber gegenüber dem in…
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Handwerkskammern (1969)
Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder auf fünf reduziert. An die Stelle der Fachverbände traten unselbständige Fachabt. und Berufsgruppen bei den H. Neben der organisatorischen Umgestaltung erfolgten auch personelle Veränderungen, indem die H. ausnahmslos mit SED-Mitgliedern besetzt wurden. Durch die personelle Umgestaltung und die Unterstellung unter die jeweiligen Industrieministerien der Länder im Jahre 1950 hatten die H. noch bestehende Reste der Eigenständigkeit völlig eingebüßt. Im Zuge der regionalen Neugliederung von 1952 wurde die Umwandlung der alten Landes-H. in Bezirks-H. durch Ministerratsbeschluß vom 20. 8. 1953 vollzogen. Sie wurden der Abteilung Handwerk der Bezirksverwaltungen unterstellt. Die H. führen die Handwerks- und die Gewerberolle; ihnen müssen alle selbständigen Handwerker, Inhaber von industriellen Kleinbetrieben (soweit sie in der Gewerberolle eingetragen sind), Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie ihre Mitglieder und die Einkaufs- und Liefergenossenschaften angehören. Die ausführenden Organe der H. in den Kreisen sind die Kreisgeschäftsstellen. Seit 1958 unterstehen die H. den Räten der Bezirke. Ihre Aufgaben wurden von Jahr zu Jahr eingeschränkt. Seit. 1958 sind sie de jure nicht mehr weisungsberechtigt gegenüber ihren Kreisgeschäftsstellen, die nach den Weisungen der Räte der Kreise arbeiten müssen. Im gleichen Jahr wurde den H. die in einer Planwirtschaft äußerst wichtige Funktion der Auftragsplanung und Materialversorgung entzogen; auf die Lehrlingsausbildung und Gesellenprüfung haben sie keinerlei Einfluß mehr, da diese seit Jahren in den Händen der Abt. Berufsausbildung des Ministeriums für Volksbildung liegt. Sie dürfen lediglich Vertreter in die Beiräte für Berufsausbildung bei den Räten der Bezirke senden. Neben der Aufstellung der Richtlinien für die Meisterprüfung, die einem strengen Schema unterliegen, und die Berufung der Prüfungskommissionen besteht seit 1958 (VO über die Bildung von Wirtschaftsräten vom 13. 2. 1958) ihre Hauptaufgabe „in politischer Einflußnahme auf die Handwerker und ihre Qualifizierung im Interesse der verstärkten Einbeziehung in den sozialistischen Aufbau“. Auf Grund der oben dargestellten Konstruktion und ihrer Aufgaben können die H. heute nicht mehr als Organisation der Selbstverwaltung und als echte Interessenvertretung des Handwerks betrachtet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 269 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerksteuerSiehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder…
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Architektur (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Allgemeine Architekturtheorie Spezieller Teil der allgemeinen Ästhetik. Die allgemeingültige Formel für die A. ist in der klassischen Formulierung die Einheit von künstlerischer Form, Technologie und ökonomischer Funktion. Die Besonderheit der A. gegenüber den anderen Künsten beruht darin, daß sie nicht reine Kunst ist, sondern zugleich ökonomischer Faktor. Der Begriff Sozialistischer Realismus als wahrheitsgetreue Widerspiegelung der Realität wird seltener und nur in sehr allgemeiner Formulierung gebraucht. Die Anwendung dieses Begriffes war für die A. oft unscharf. Meist bezog er sich nur auf die Widerspiegelung des Inhalts. Dieser Inhalt waren die sozialen und ökonomischen „Bedürfnisse der Gesellschaft“, denen die A. räumlich Gestalt verlieh. Die räumliche Gestaltung sollte die geschichtliche Weiterentwicklung insofern enthalten, als sie schon den Bedürfnissen der künftigen Gestalt der Gesellschaft entsprechen sollte. Ein zweites Moment, das auch unter den Begriff des sozialistischen Realismus gefaßt wird, sind die durch die A. vermittelten Erlebnisinhalte, die entsprechend dem Charakter des Sozialismus Optimismus, Schönheit usw. darstellen sollten. Die Beurteilung der äußeren Form unterlag einem bedeutenden Wandel. Abgelehnt wurde der Formalismus. Allerdings unterlag dieser Begriff selbst einem Wandel. Für den Städtebau gelten dieselben Grundsätze wie für die A. Das entscheidend Neue gegenüber dem Städtebau der kapitalistischen Gesellschaft ist, daß dank der Vergesellschaftung des Bodens eine einheitliche, ökonomisch-rationale und künstlerische Formgebung möglich ist. Die Stadt oder das städtebauliche Ensemble haben gegenüber den Einzelgebäuden Priorität im Sinne einer gestalteten Einheit. Das Schwergewicht in ästhetischer Hinsicht liegt auf dem Stadtzentrum. Es wird als der Ort gesehen, wo in einer Konzentration der gesellschaftlichen Funktionen die Gesellschaft sich selbst darstellt. Im DDR-Maßstab gilt dies vor allem für das Zentrum von Ost-Berlin. 2. Geschichtliche Entwicklung In der Geschichte der DDR-A. lassen sich zwei Hauptstränge der Diskussion verfolgen, die Diskussion und Kritik der ökonomisch-bautechnischen und die der ästhetischen Entwicklung. Beide Hauptstränge der Diskussion hatten zu verschie[S. 46]denen Zeiten unterschiedliches Gewicht und wurden auch in internen Auseinandersetzungen gegeneinander ausgespielt. Im ganzen lassen sich etwa drei, allerdings zeitlich nicht exakt abzugrenzende Perioden unterscheiden: a) Die Zeit der „nationalen“ A. bis kurz nach der Kritik Chruschtschows an der A. auf dem XX. Parteitag der KPdSU. — b) Eine Zeit des Umbruchs bis zur Ablösung Kurt Liebknechts von der Präsidentschaft der Deutschen Bauakademie (DBA) und der Umfunktionierung der DBA 1960/1961. — c) Von da an, im Zuge des NÖS, eine stärkere Betonung der ökonomischen Funktion und ab etwa 1963 zusätzlich eine Forderung nach exakt meßbaren Wirkungen der A. anhand von Soziologie, Psychologie usw. Zu a) Die erste Zeit stand unter dem starken Einfluß der sowjetischen A. Unter der Formel, daß historische Entwicklung keine Zäsuren kennt, sondern ein Kampf zwischen fortschrittlichen und reaktionären Kräften ist, wobei sich im Laufe der Geschichte das Wissen um das ästhetisch Richtige anreichert, sollte die A.-Geschichte nach den fortschrittlichen Formen aufgearbeitet werden. Hinzu kam die These Stalins aus seinem Werk „Der Marxismus und die Frage der Sprachwissenschaft“, daß der Überbau eine relative Eigenständigkeit hat. Nationale Traditionen sollten sich also in den Formen ausdrücken. Der neue sozialistische Inhalt bezog sich auf die Aufgabe der A. in der sozialistischen Gesellschaft. Er sollte sich auch auf die Organisierung des Raumes auswirken. Daher die gängige Formel jener Zeit: „sozialistischer Inhalt — nationale Form.“ Die nationalen Formen sollten sich an Hand des nicht-antagonistischen Inhalts zu einer neuen Einheit zusammenfügen und die Kraft, Lebensfreude usw. der neuen Gesellschaft künden. Wichtiges Beispiel für diese A.: die Stalinallee, jetzt Karl-Marx-Allee (erster Abschnitt) und der Strausberger Platz in Berlin. Im Westen, später auch in der DDR, wurde dieser A., die lange Zeit auch in der UdSSR und anderen sozialistischen Staaten verbreitet war, Eklektizismus vorgeworfen. Die Formen der neueren westlichen A. unterlagen in jener Zeit einer heftigen Kritik. Die Tatsache, daß nationale und regionale Unterschiede nicht mehr sichtbar waren, wurde dem zunehmenden ideologischen Einfluß des Imperialismus, vor allem des amerikanischen, zugeschrieben. Der Vorwurf des Funktionalismus wurde erhoben, der besagte, daß in der reinen Funktion der Gebäude ästhetische Kategorien, wie Schönheit, pervertiert bzw. vernachlässigt wurden. Hauptvertreter dieser Richtung waren der Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, und die Architekten Hermann Henselmann, Richard Paulick, Edmund Collein, Hans Hopp u. a. Zu b) Der Hauptakzent der A.-Diskussion in den folgenden Jahren lag auf der wirtschaftlichen Funktion der A. Dabei ging es zunächst um eine Reform des Bauwesens. Gefordert wurde: 1. Die Industrialisierung des Bauens, d.h. das Bauwesen sollte seinen handwerklichen Charakter auf den Baustellen verlieren, indem größere Elemente in Industriebetrieben vorgefertigt und auf den Baustellen nur noch montiert werden sollten. 2. Die Schaffung allgemeingültiger Einheiten, ein begrenztes Typensortiment, vorgefertigte Teile. Zunächst wurden sogar Typenwohnungen entworfen, eine Konzeption, die etwa 1963 wieder fallengelassen worden ist. Durch die Industrialisierung und Typisierung hoffte man, Baupreise und Bauzeit senken zu können und das gegenüber anderen Branchen rückständige Bauwesen sanieren zu können. Diese Entwicklungsphase hob auf der 1. Baukonferenz 1955 mit dem Entschluß an, sich die Entwicklung industrialisierter Baumethoden als Hauptaufgabe zu setzen. 1957 begann der Bau von Hoyerswerda, der ersten Stadt, die fast ausschließlich aus vorgefertigten Elementen montiert wurde. 1960 waren bereits 29 v. H. aller neuen Wohnbauten industriell gefertigt. Die ästhetische Kritik jener Zeit richtete sich entsprechend der Kritik Chruschtschows vor allem gegen teure, überflüssige Verzierungen. Der neue Akzent in der DDR führte im Unterschied zu anderen sozialistischen Staaten nicht sofort und nicht so intensiv zur Übernahme westlicher Formen. Der Fortfall dekorativer Außenelemente und die Anwendung von Plattenbau- oder Skelettbauweise hatte zunächst wirtschaftliche Gründe. Eine andere Konsequenz dieser Bauweise war eine Neudefinition der Rolle des Architekten. Der Architekt sollte nicht mehr der vereinzelt schaffende Künstler sein, sondern seine Rolle innerhalb eines Kollektivs von Ingenieuren, Ökonomen usw. verstehen. [S. 47]Zu c) 1961 wurde die DBA umgebildet. Sie sollte von einem vor allem für die künstlerischen und industriellen Formen zuständigen Fachorgan zur zentralen Institution für die Grundlagenforschung, für die Entwicklung des „einheitlichen Baukastensystems“ und für die Koordinierung der angewandten Bauforschung und Typenentwicklung der gesamten DDR werden. 1963 wurde Kurt Liebknecht von der Präsidentschaft der Akademie abberufen. Parallel zu der Verfachlichung bildete sich innerhalb der DBA und dem Bund Deutscher Architekten eine Gegenbewegung, die den ästhetischen Rückstand der DDR gegenüber anderen sozialistischen Ländern kritisierte, die Monotonie der neuen Wohngebäude angriff und die Einflußlosigkeit einer jüngeren Architektengeneration beanstandete. Diese Richtung wurde durch Hermann Henselmann, die Zeitschrift „Deutsche Architektur“ und eine Reihe jüngerer Architekten vertreten. Auf der 7. (geschlossenen) Plenartagung 1963 der DBA wurde diese Bewegung angegriffen. Obwohl ihre führenden Vertreter Selbstkritik übten, ist die Kritik an der Monotonie bis heute nicht verstummt. Zunehmend wandelte sich die Bewertung des Bauhauses und des Funktionalismusbegriffs. Neben der politisch günstigeren Einschätzung betonte man vor allem die Bedeutung des Bauhauses für die Entwicklung der Typenbauweise (vor allem Hans Schmidt). Eine positive Einschätzung des Verhältnisses von Funktion, Konstruktion und Schönheit ermöglichte es dann auch, das Baukastensystem in die ästhetische Diskussion zu integrieren. Seit der 4. Baukonferenz 1966 lag der Hauptakzent dieser Richtung in der zweiten Etappe des NÖS auf Rationalisierung und Rekonstruktion. Man forderte unter anderem eine bewußte Anwendung der „ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ bei der Industrialisierung, eine umfassende Rationalisierung vorhandener Bauweisen und -verfahren, die Entwicklung und Einbeziehung neuer Konstruktionen, Baustoffe und Verfahren. Ferner forderte man die Weiterentwicklung des Baukastensystems, das bis heute noch nicht den Vorstellungen der Bauplaner entspricht. Seit 1966 verstärkte sich auch die Kritik an der Konzentration auf die wirtschaftliche Funktion der A. Die Aufmerksamkeit wandte sich zunehmend der Frage nach dem „sozialistischen“ und ästhetischen Charakter der A. zu. Dies geschah im wesentlichen in zwei Richtungen: a) Seit Ende 1966 wird versucht, das alte Postulat der Einheit von Bauwerk und bildender Kunst zu konkretisieren. Im Gegensatz zur A. der fünfziger Jahre und auch später (vgl. Haus des Lehrers, Alexanderplatz — Architekt Hermann Henselmann) soll die Kunst nicht mehr bloße Dekoration vorentworfener Gebäude sein. Die bildende Kunst soll schon in den Prozeß der Projektierung von Bauwerken einbezogen werden. Architekten, bildende Künstler, Ökonomen, Ingenieure usw. sollen ein einheitliches Kollektiv bilden. Durch die Einheit von A. und bildender Kunst werde die A. selbst zur Kunst. Entsprechend diesen Forderungen wurden seit Ende 1966 Verträge zwischen dem Verband Bildender Künstler Deutschlands (VBKD), BDA und DBA geschlossen, die solche Kollektive anleiten und einen neuen Ausbildungsplan sowohl bei den bildenden Künstlern als auch bei den Architekten ausarbeiten sollen. Zur Koordinierung und Anleitung dieser Tätigkeit besteht seit Nov. 1967 eine gemeinsame „zentrale Arbeitsgruppe“ des BDA und des VBKD, die Vorschläge zu Gesetzen und zur Forschung macht, die öffentliche und fachliche Diskussion bestimmt und in den entscheidenden Gremien Einfluß ausüben soll. b) Auf der anderen Seite wird die Betonung des emotionalen Elements fortgeführt. Die Formen sollen gesellschaftliche Verhältnisse erlebbar machen. Dies ist die spezielle Form des sozialistischen Realismus in der A. Im Unterschied zu den fünfziger Jahren liegen in dieser Konzeption allerdings noch keine ästhetisch-formellen Forderungen, sondern durch Soziologie, Psychologie, Semiotik, Kybernetik usw. sollen Wirkungen wie auch in der Ästhetik wissenschaftlich erfaßt werden (F. Staufenbiel, H. Henselmann, H. Schmidt). Die letzte Konsequenz einer solchen Entwicklung wäre eine A.-Theorie, die den gesamten Komplex der gesellschaftlichen Bedingungen und die Kenntnis über mehr oder weniger lang wirkende objektive Gesetzmäßigkeiten der A. und des architektonischen Schaffens vermittelt und in die Praxis umsetzbar macht. Die wichtigsten Institutionen: Für die Schaffung der A.-Theorie sind zuständig vor allem das Institut für Städtebau und A. der Deutschen Bauakademie (Dir. Ule Lammert, wiss. Dir. Hermann Henselmann, Bernhard Herholdt, stellv. Dir. Hans [S. 48]Gericke); die Abt. Städtebau im Ministerium für Bauwesen (Ltr. Kurt Leucht); die Abt. Kulturtheorie am Institut für Gesellschaftswissenschaften des ZK der SED (Ltr. Fred Staufenbiel). Die Ausbildungsstätten der Architekten sind: Die Hochschule für A. und Bauwesen Weimar (Rektor: Horst Matzke), die Technische Universität Dresden, vor allem das Institut für Städtebau (Dir. Georg Funk). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 45–48 Architekten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchiveSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Allgemeine Architekturtheorie Spezieller Teil der allgemeinen Ästhetik. Die allgemeingültige Formel für die A. ist in der klassischen Formulierung die Einheit von künstlerischer Form, Technologie und ökonomischer Funktion. Die Besonderheit der A. gegenüber den anderen Künsten beruht darin, daß sie nicht reine Kunst ist, sondern zugleich ökonomischer Faktor. Der Begriff Sozialistischer Realismus als…
DDR A-Z 1969
Gesetzgebung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur soweit sie von ihrem Recht keinen Gebrauch machten, hatten die Länder G.-Befugnis. Seit der Verwaltungsneugliederung (1952) gibt es nur noch G.-Befugnisse der Zentralinstanz. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 ist die Volkskammer das „einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der DDR“ (Art. 48). G.-Befugnisse üben nach der Verfassung aber auch der Staatsrat mit rechtsverbindlichen Erlassen und Beschlüssen sowie der Ministerrat aus, der im Rahmen der Gesetze und Erlasse der [S. 245]Volkskammer und des Staatsrates Verordnungen erlassen und Beschlüsse fassen kann. Der Staatsrat hat außerdem das Recht, die Verfassung und die Gesetze rechtsverbindlich auszulegen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt. Nach dem „Gesetz über den Ministerrat der DDR“ vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) hat auch das Präsidium des Ministerrates die Befugnis, Rechtsnormen zu erlassen. „Auf der Grundlage und zur Durchführung der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“ sind nach diesem Gesetz auch die Mitglieder des Ministerrates berechtigt, allgemeinverbindliche Anordnungen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Den Leitern staatlicher Organe, die dem Ministerrat unmittelbar unterstellt sind, kann dieses Recht im Einzelfall oder generell übertragen werden. Nach Art. 53 der Verfassung kann die Volkskammer die Durchführung von Volksabstimmungen beschließen, durch die über die Annahme von Gesetzen entschieden wird. Ein Beispiel dafür ist die am 6. 4. 1968 durchgeführte „Volksabstimmung über die neue sozialistische Verfassung“. Eine Quasi-G. übt das Oberste Gericht aus mit den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums, die für alle Gerichte verbindlich sind (Gerichtsverfassung). Nach dem Erlaß des Staatsrates über die Form der Verkündung gesetzlicher Bestimmungen vom 15. 10. 1960 (GBl. I, S. 531) werden Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, Erlasse, Beschlüsse und Mitteilungen des Staatsrates und des Vorsitzenden des Staatsrates in Teil I, VO und Beschlüsse des Ministerrates und seines Präsidiums sowie Anordnungen der Leiter der zentralen Organe in Teil II und Anordnungen der Leiter der staatlichen Organe, die staatliche Organe, Betriebe und Einrichtungen betreffen, in Teil III des Gesetzblattes veröffentlicht. Außerdem gibt es das Zentralblatt mit amtlichen Bekanntmachungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 244–245 Gesetzbuch der Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GesetzlichkeitsaufsichtSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zur Errichtung der „DDR“ lag die von der SMAD delegierte und ihrer Kontrolle unterworfene G.-Befugnis bei den Ländern und der DWK (Rechtswesen). Durch die Verfassung vom 7. 10. 1949 wurde der „Republik“ das Recht der ausschließlichen G. auf allen wichtigeren Gebieten übertragen (Art. 112). Daneben wurde ihr zugestanden (Art. 111), auch auf allen übrigen Gebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Nur…
DDR A-Z 1969
Staatssicherheitsdienst (1969)
Siehe auch: Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Die dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS.) unterstehenden Organe der politischen Geheimpolizei der „DDR“. Dies sind Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, ferner in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und in Ost-Berlin; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des sowjet. MGB. Er stützt sich in erster Linie auf Berichte seiner vielen Geheimen Informanten (Spitzelwesen). Der SSD hat sämtliche Lebensbereiche der „DDR“ gegen dem SED-Regime unerwünschte Regungen geheimpolizeilich zu „sichern“. Mit seiner in den Postämtern tätigen Stelle „12“ durchleuchtet er planmäßig die ein- und abgehende Post und wertet sie aus. — Am 7. 2. 1965 betonte Mielke (im „Neuen Deutschland“), die Tätigkeit des SSD sei „in erster Linie darauf ausgerichtet, vorbeugend zu wirken“. Daneben betreibt der SSD Spionage, Sabotage, Diversion und Zerstörung in West-Berlin, in der BRD und z. T. auch im westlichen Ausland (Aufklärung). Die „offensive“ Tätigkeit des SSD obliegt der „Hauptverwaltung Aufklärung“ (HVA) im MfS., die sich auf teils legale, teils illegale „Residenturen“ (= Spionageköpfe) stützt. Diese arbeiten konspirativ (d.h. streng verdeckt) 1. in den gesamtdeutschen Abt. aller Parteien und Massenorganisationen und Einrichtungen, die durch Kontakte mittels der Infiltration in die BRD hinein wirken; 2. in der Wirtschaft und der technisch-militärischen Forschung außerhalb Mitteldeutschlands. Der SSD unterliegt keiner Kontrolle durch die Volkskammer, „er ist eine Behörde [S. 607]eigener Verantwortung“ (Otto Nuschke bei Presseempfang in Bonn am 20. 9. 1952). Er ist lediglich der Form nach an die Sozialistische Gesetzlichkeit gebunden. Er verletzt sie häufig, wenn auch die bis 1954 festgestellten Vernehmungsmethoden (Licht-, Wasser- und Kältezellen, Verpflegungsentzug, schwere Mißhandlungen) selten geworden sind. Die erwünschten Aussagen erzielt der SSD nötigenfalls durch zermürbende Dauerverhöre. Der Hauptabt. V des MfS. obliegen in Zusammenarbeit mit der Hauptabt. VIII Planung und Ausführung von Verschleppungen aus dem Westen (Menschenraub). SSD-Angehörige führen Militärdienstgrade und haben neben SSD-Ausweis auch Kripo-Ausweis und Tarnpapiere. Stärke: etwa 13.000 Zivil tragende Offiziere, Unteroffiziere und Angestellte, einschließlich der rd. 1.500 Angehörigen des MfS., ohne das 4.000 Mann starke Wachregiment des MfS. Dies trägt seit 15. 12. 1963 den Namen „Dserschinsky“, den Namen des Begründers der Geheimpolizei der SU (Tscheka). Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 606–607 Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverbrechenSiehe auch: Staatssicherheitsdienst (SSD): 1956 1965 1966 Staatssicherheitsdienst (SSD, Stasi): 1958 1959 1960 1962 1963 Die dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS.) unterstehenden Organe der politischen Geheimpolizei der „DDR“. Dies sind Bezirksverwaltungen in allen Bezirkshauptstädten, ferner in Siegmar-Schönau (für Uranbergbau) und in Ost-Berlin; Kreisdienststellen in den Kreisen; Beauftragte in Betrieben und LPG. Bis 1954 hatten alle Einheiten des SSD Instrukteure des…
DDR A-Z 1969
Militarismus (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach 1945 war die SED wie die übrigen Parteien bestrebt, in der Bevölkerung pazifistische Anschauungen zu verbreiten. Als sie dann ab Frühjahr 1952 darum bemüht war, der Bevölkerung die Aufstellung nationaler Streitkräfte zu begründen, mußte sie sich mit dem Einwand auseinandersetzen, daß ihre Militärpolitik zu einem M. führen werde. Auf der Linie Lenins behauptet sie seitdem, ihre Rüstung ergebe keinen M. Dieser Argumentation der SED dient z. B. die Schrift von K. H. Lehmann u. Fritz Wendt: „Militaristisch oder militärisch“ (Verlag des Min. für Nat. Verteidigung, 1956). Dort wird auf S. 8 bis 10 behauptet: „Die Armeen der sozialistischen Revolution und der Diktatur des Proletariats sowie die Volksbefreiungsarmeen, die in der Regel unter der Führung der kommunistischen und Arbeiterparteien entstanden, sind keine militaristischen Verbände. Natürlich gibt es auch in diesen Armeen eine straffe militärische Ordnung und Ausbildung, Disziplin, Befehlsgewalt und Unterordnung. Das ist aber kein M. M. ist die Ausrichtung des gesamten wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens eines Landes auf die Vorbereitung von Eroberungskriegen. Die Armee wird zum Hauptzweck des Staates, das Volk lebt und schafft nur, um die Soldaten zu stellen und die Armee auszurüsten und zu ernähren.“ Weiter heißt es nach der Theorie des Marxismus-Leninismus: „Die politische Grundlage des modernen M. ist die politische Herrschaft der imperialistischen Bourgeoisie.“ Da nun, so wird weiter behauptet, „der Charakter der Armee durch den Charakter des Staates bestimmt wird, ist die Armee eines Arbeiter-und-Bauern-Staates keine militaristische Organisation, weil in einem Staat der Arbeiter und Bauern die Grundlagen des M. beseitigt sind“. Im Anschluß an eine ähnlich parteilich-leninist. Darlegung über den M. heißt es in „Meyers Neuem Lexikon“, Bd. 5 (Leipzig 1963) auf Seite 804: „Der M. konstituiert sich gegenwärtig nicht nur auf nationaler, sondern auch internationaler Basis — NATO, SEATO usw. Innerhalb dieser imperialistisch-militaristischen Blocks haben die USA die — allerdings nicht mehr unbestrittene — Vorherrschaft. Die Arbeiterklasse vereinigt auf nationaler und internationaler Ebene alle fortschrittlichen Kräfte für den Kampf gegen den M. und schart diese um sich.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 411 Militärgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitärklubsSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach 1945 war die SED wie die übrigen Parteien bestrebt, in der Bevölkerung pazifistische Anschauungen zu verbreiten. Als sie dann ab Frühjahr 1952 darum bemüht war, der Bevölkerung die Aufstellung nationaler Streitkräfte zu begründen, mußte sie sich mit dem Einwand auseinandersetzen, daß ihre Militärpolitik zu einem M. führen werde. Auf der Linie Lenins behauptet sie seitdem, ihre Rüstung ergebe keinen M. Dieser…
DDR A-Z 1969
Verwaltungsneugliederung (1969)
Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Bezeichnung für die Umwandlung der Verwaltung von einem gegliederten in einen zentralistischen Aufbau. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613), das die Länder an wies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen, und die Überleitung der bisher von den Länderregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke anordnete. Auf Grund dieser Weisung beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1952 gleichlautende Gesetze „über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen). Die „DDR“ stellt sich seither als zentralistischer Einheitsstaat dar. (Verfassung, Staatsapparat) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Leissner, Gustav: Verwaltung und öffentlicher Dienst in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … Stuttgart 1961, Kohlhammer. 483 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Verwaltungsgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VeteranenklubsSiehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Bezeichnung für die Umwandlung der Verwaltung von einem gegliederten in einen zentralistischen Aufbau. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in…
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Wahlen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 W. haben in der „DDR“, anders als in demokratischen Staaten, in erster Linie den Charakter von Abstimmungen. So gab es bei allen W., die in Mitteldeutschland seit Gründung der „DDR“, aber auch schon zur Vorbereitung ihrer Gründung stattfanden, eine Einheitsliste der Nationalen Front. Die verschiedenen Änderungen der Wahlgesetze betrafen nur Formalien, und auch die z. Z. gültige Wahlordnung in der Neufassung vom 31. Juli 1961 brachte keine prinzipielle Änderung. Immerhin läßt sie zu, daß in jedem Wahlkreis mehr Kandidaten aufgestellt werden, als Mandate zu besetzen sind. Theoretisch könnte demnach der Wähler durch Streichung der ihm nicht genehmen Kandidaten immerhin einen gewissen Einfluß auf die Zusammensetzung der Volksvertretung ausüben. Doch wird auch diese Möglichkeit durch eine weitere Bestimmung der Wahlordnung entscheidend eingeschränkt. Falls nämlich mehr Kandidaten über 50 v. H. der abgegebenen Stimmen erhalten, als Mandate zu vergeben sind, gelten nicht diejenigen als gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben, sondern es gilt die auf der Einheitsliste angegebene Reihenfolge. Die übrigen Kandidaten sind Nachfolgekandidaten für die Fälle, daß vor ihnen stehende Anwärter während der Wahlperiode ausfallen. So sind nur dadurch Kandidaten auszuschalten, daß sie weniger als 50 v. H. der Wählerstimmen erhalten. Solche Möglichkeiten sind angesichts der durchweg offenen Stimmabgabe, zu der sich Haus- oder Betriebsgemeinschaften vielfach „freiwillig“ verpflichten, so gut wie ausgeschlossen. Vorschläge zu W. dürfen nicht nur die Parteien, sondern auch die Massenorganisationen einreichen. Da in allen Massenorganisationen die SED die beherrschende Position einnimmt, verstärken ihre Fraktionen in der Volkskammer und in den übrigen Volksvertretungen den Einfluß der SED. In Wählerversammlungen oder, in größeren Orten und Städten, in Wählervertreterkonferenzen stellen sich die vorher von der Nationalen Front bestimmten Kandidaten vor, geben Auskunft über ihre bisherige politische Tätigkeit, ihre künftige Parteiarbeit und die Erfüllung der ihnen als Abgeordneten übertragenen Pflichten. Das theoretische Recht der Wählerversammlung, einen Kandidaten von den Wahlvorschlägen abzusetzen, ist angesichts der Machtverhältnisse praktisch bedeutungslos. Die Wählerversammlung kann nach den „Richtlinien für die Tätigkeit der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen“ vom Nov. 1959 in der Gestalt einer Einwohnerversammlung auch einen bereits gewählten Abgeordneten wieder abberufen, nachdem der Antrag darauf einem Ausschuß der Nationalen Front zugeleitet wurde. Der Ausschuß entscheidet darüber, ob über den Antrag abgestimmt werden darf. In dieser Vorschrift ist in erster Linie eine Möglichkeit zu sehen, einen trotz sorgfältiger Vorauswahl als ungeeignet erkannten Kandidaten wieder auszuschalten, bzw. aber auch seine mögliche Abberufung durch die Wählerversammlung zu verhindern. Den Kandidaten kann von der Wählerversammlung ein Wählerauftrag erteilt werden, der ihn seinen Wählern verantwortlich erscheinen lassen soll. Diese Bindung unterscheidet sich von der in demokratischen Staaten prinzipiell gültigen Bestimmung, daß ein Abgeordneter an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen verantwortlich ist. Nach Art. 54 der neuen Verfassung finden W. in freiem, allgemeinem, gleichem und geheimem Verfahren statt. Die in der alten [S. 695]Verfassung enthaltene Bestimmung, daß sie nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stattfinden, fehlte schon im Wahlgesetz von 1963 und fehlt auch in der neuen Verfassung. In sämtlichen bisherigen W. erhielten die Kandidatenlisten der Nationalen Front die fast hundertprozentige Zustimmung. Ausgenommen davon ist lediglich bis zu einem gewissen Grade der Volksentscheid über die Annahme der neuen Verfassung. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 694–695 Waffenbesitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WählerauftragSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 W. haben in der „DDR“, anders als in demokratischen Staaten, in erster Linie den Charakter von Abstimmungen. So gab es bei allen W., die in Mitteldeutschland seit Gründung der „DDR“, aber auch schon zur Vorbereitung ihrer Gründung stattfanden, eine Einheitsliste der Nationalen Front. Die verschiedenen Änderungen der Wahlgesetze betrafen nur Formalien, und auch die z. Z. gültige Wahlordnung in der…
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Deutsche Akademie der Künste (1969)
Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie der Künste: 1975 1979 Die am 24. 3. 1950 gegr. DAdK. war nach Otto Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue Impulse zu geben“. Nach neuerem Arbeitsplan soll sie ihre Arbeit nach folgenden Gesichtspunkten konzentrieren: „Was dient der Kunst- und Kulturpolitik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung? Wie erzielt die Akademie mit ihren Mitteln und Möglichkeiten den besten kunst- und kulturpolitischen Nutzeffekt?“ (Dr. Hossinger, Direktor der DAdK., 1962). Die DAdK. veranstaltet Ausstellungen und Vorträge, verleiht Preise, darunter den Heinrich-Mann-Preis und den Franz-Carl-Weiskopf-Preis (Sprache), verwaltet künstlerische und literarische Nachlässe, gibt die Werke verstorbener Mitglieder heraus (so von Johannes R. Becher, Heinrich Mann, Louis Fürnberg, Erich Weinert), dient jedoch mit ihren Sektionen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Dichtkunst und Sprachpflege, Musik vor allem repräsentativen Aufgaben und dem kunstwissenschaftlichen Materialaustausch mit dem Ausland. Sie unterstand bis Herbst 1952 der die Kunstpolitik bestimmenden Kunstkommission, seitdem unmittelbar dem Ministerpräsidenten. Die DAdK. hatte 1964 etwa 50 ordentliche Mitglieder in der „DDR“ und ungefähr ebenso viele korrespondierende „aus aller Welt“, darunter 2 in der BRD. Präsident: Konrad Wolf (Regisseur); Vizepräsidenten: Eduard Claudius, Prof. Walter Felsenstein, Prof. A. Kurella, Prof. Dr. Hermann Meyer, Prof. Gret Palucca. Verlag: VEB Verlag der Kunst; Zeitschrift: „Sinn und Form“. Für 1968 plante die DAdK. zusammen mit der Moskauer Kunstakademie eine Ausstellung revolutionärer Graphik aus Anlaß des 150. Geburtstages von Karl Marx; die Sektion Musik bereitete einen Lehrgang über zeitgenössische Musik in der „DDR“, die Sektion Darstellende Kunst einen Arbeitskreis über Probleme des dramatischen Gegenwartsschaffens vor. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 142 Deutsche Agrarwissenschaftliche Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin (DAL)Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 1985 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie der Künste: 1975 1979 Die am 24. 3. 1950 gegr. DAdK. war nach Otto Grotewohl als Forum gedacht, „das, anknüpfend an beste fortschrittliche Traditionen deutschen Geisteslebens, dazu berufen ist, die Regierung in Fragen der schöpferischen Kunst zu beraten und der weiteren Entwicklung neue…
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Freizeit (1969)
Siehe auch: Freizeit: 1975 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Das „Ökonomische Lexikon“ des Ostberliner Verlages „Die Wirtschaft“ definiert (1967) F. als „arbeitsfreie Zeit nach Teilnahme am Arbeitsprozeß zwecks Reproduktion der Arbeitskraft. F. und Arbeitszeit bedingen sich gegenseitig. Der potentielle Wert der F. ist von den gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig.“ Die individuelle oder kollektive (organisierte) F.-Gestaltung soll außer zur Reproduktion der Arbeitskraft „zur Befriedigung körperlicher und geistiger Bedürfnisse“ zur Teilnahme an den vielfältigen Formen des gesellschaftlichen Lebens außerhalb der Arbeitszeit (Kultur, Bildung, Sport usw.)“ und dem Familienleben dienen. Die sinnvolle Verwendung der F. ist in der „DDR“ vor allem seit der Einführung der Fünftage-Arbeitswoche (Arbeitszeit) zum Problem geworden. Dr. Wilfried Maass, Staatssekretär im Ministerium für Kultur, sagte in einem programmatischen Artikel zwar, daß die freie Zeit der Werktätigen nicht reglementiert werden könne; dies schließe aber nicht aus, sondern setze voraus, „daß die verantwortlichen Leitungen auf allen Ebenen klug und gewissenhaft Überlegungen anstellen und Maßnahmen treffen, die den Werktätigen eine wirklich sinnvolle Gestaltung der F. ermöglichen“. Eine mehrwöchige Diskussion im „Neuen Deutschland“ gab unter dem Titel „Zum Wochenende eine Reitpeitsche?“ den Hintergrund zu diesen Überlegungen und Maßnahmen, die sich jedoch bisher offenbar nicht konkretisieren ließen. Eine Befragung des Leipziger Instituts für Bedarfsforschung, die vor allem die Bedeutung des Verbrauchs von Konsumgütern und Dienstleistungen für die Verwendung der F. untersuchen sollte, unterschied — realistischer als die oben zitierte Definition — zwischen Nichtarbeitszeit und F.; nach Abzug der Zeiten, die mit der Arbeit verbunden sind (wie Wege zur und von der Arbeitsstätte, Waschen, Umkleiden usw.), der Zeit für die natürlichen physiologischen Erfordernisse des Lebens (wie Essen, Schlafen, Körperpflege), der Zeit für Hausarbeit, Pflege und Erziehung der Kinder und andere soziale Verpflichtungen verbleibt danach als „echte“ F. die Zeit für Erholen, Lesen, Lernen, Fernsehen, sportliche Betätigung, Geselligkeit, Liebhabereien usw., also für alle Betätigungen, die außerhalb der Existenzsicherung liegen. Als wöchentliche F. in diesem Sinne ermittelte die Befragung einer repräsentativen Zahl von Haushalten 1965/66: Bei einer anderen Repräsentativbefragung gaben Anfang 1967 als häufigste F.-Beschäftigungen an [S. 227](Freizeitarbeit, Urlaub, Sport, Touristik, Kulturelle Massenarbeit) Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Wittig, Horst E.: Schule und Freizeit. Ein Beitrag zum pädagogischen Problem der Jugendkulturhilfe. M. e. Dokumentation z. Freizeitpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 9) Neuausgabe, 2., verb. Aufl. Hrsg. v. d. Dt. Volkswirtschaftl. Ges. e. V., Bad Harzburg 1965, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 222 S. (Enthält ein Kapitel über „Freizeit und Jugendarbeit in Mitteldeutschland“.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 226–227 Freiwillige Gerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizeitarbeitSiehe auch: Freizeit: 1975 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Das „Ökonomische Lexikon“ des Ostberliner Verlages „Die Wirtschaft“ definiert (1967) F. als „arbeitsfreie Zeit nach Teilnahme am Arbeitsprozeß zwecks Reproduktion der Arbeitskraft. F. und Arbeitszeit bedingen sich gegenseitig. Der potentielle Wert der F. ist von den gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig.“ Die individuelle oder kollektive…
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Kriegsopferversorgung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO v. 21. 7. 1948 (Zentral-VOBl. S. 363) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Beschädigtenrente wird nur dem gezahlt, der einen Körperschaden von mindestens 66⅔ v. H. erlitten hat und dieser auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer ihr gleichzustellenden Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretene Krankheit oder äußere Einwirkung zurückzuführen ist. Hinterbliebenenversorgung erhält nur die Witwe, die über 60 Jahre alt oder zu 66 v. H. erwerbsgemindert ist oder ein Kind im Alter bis zu 3~Jahren oder 2~Kinder im Alter bis zu 8~Jahren zu versorgen hat. Waisenrente bzw. Halbwaisenrente erhalten die Kinder des Verstorbenen bis zur Beendigung des Schulbesuches oder der Lehrausbildung. Für die Rentenberechnung trat am 1. 7. 1966 eine Spaltung ein. Die Rente, auf die Anspruch vor diesem Termin entstanden war, wird wie eine Rente aus der Sozialversicherung berechnet, besteht also aus einem Grundbetrag von 360 M jährlich, einem Steigerungsbetrag von 1 v. H. des Gesamtlebensverdienstes, soweit er 600 M monatlich nicht überstieg, und den seit 1958 gezahlten Erhöhungen entsprechend den Erhöhungen der Sozialversicherungsrente (Renten). Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag werden wie an Sozialversicherungsrentner gezahlt. Bei Nebeneinkünften der Kriegsinvaliden aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigte sich die Rente bis 30. 6. 1968 auf drei Zehntel, wenn Rente und Nebeneinkünfte 180 M übersteigen. Mit Wirkung vom 1. 7. 1968 wurden die ungekürzten Renten entsprechend den Bestimmungen für die Sozialversicherungsrenten umgerechnet und erhöht. Die gekürzten Kriegsinvalidenrenten wurden von der neuen Mindestrente von 150 M abgeleitet, sofern die bisher errechnete ungekürzte Kriegsinvalidenrente ohne Zuschläge nicht höher war. Der Freibetrag für Kriegsinvalide mit anderen Einkünften wurde von 180 M auf 200 M erhöht. Für die Witwen und Waisen gelten dieselben Umrechnungsbestimmungen wie für die Hinterbliebenenrenten aus der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Liegt bei einem Körperschaden von 66⅔ v. H. und mehr keine Invalidität vor, ist der Kriegsbeschädigte aber trotz des Körperschadens arbeitsfähig, wird seit dem 1. 7. 1968 eine Kriegsbeschädigtenrente in Höhe von 150 M zuzüglich Ehegatten- und Kinderzuschlägen gezahlt. Wird neben der Kriegsbeschädigtenrente ein Einkommen aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen erzielt und übersteigen Einnahmen und Rente ohne Zuschläge zusammen 200 M monatlich, wird die Rente einschließlich der Zuschläge um die Hälfte des 200 M monatlich übersteigenden Betrages gekürzt. Die gekürzte Rente beträgt mindestens drei Zehntel der Kriegsbeschädigtenrente einschließlich der Zuschläge. Die Kürzung entfällt mit Vollendung des 60. Lebensjahres, bei Frauen und des 65. Lebensjahres bei Männern. Die Mindestrenten haben die gleiche Höhe wie die Mindestrenten aus der Sozialversicherung. Die Mindestrente für Kriegsinvalide wurde ab 1. 7. 1968 also von 120 M auf 150 M, die für Kriegswitwen von 110 M auf 150 erhöht. Die Teuerungszuschläge, die ab 1. 6. 1958 zum Ausgleich der Preiserhöhungen infolge Wegfalls der Lebensmittelrationierung gezahlt wurden, entfielen. Die Mindestrente für Halbwaisen wurde von 35 M auf 40 M, für Waisen von 75 M auf 80 M monatlich erhöht. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 350 Kriegshetze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsverbrechenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO v. 21. 7. 1948 (Zentral-VOBl. S. 363) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Beschädigtenrente wird nur dem gezahlt, der einen Körperschaden von mindestens 66⅔ v. H. erlitten hat und dieser auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer ihr gleichzustellenden Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretene…
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Staatliches Vertragsgericht (1969)
Siehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1959 (GBl. I, S. 83 u. 86) geregelt worden. Diese beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise des StV. vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293), geändert durch VO vom 9. 9. 1965 (GBl. II, S. 711), ersetzt worden. Das StV. ist kein Gericht, sondern ein zentrales staatliches Organ, das dem Ministerrat unterstellt und rechenschaftspflichtig ist. Dessen Vors. übt die Dienstaufsicht aus. Das StV. wird vom Vors. des StV. (seit Sept. 1967 Dr. Gerhard ➝Walter) geleitet. Es gliedert sich in das zentrale V. und in die V. in den Bezirken und in Ost-Berlin (Bezirks-V.). [S. 598]Die Tätigkeit des StV. wird durch Arbeitspläne geregelt, die nach „politisch-ökonomischen Schwerpunkten“ aufzustellen sind. Es hat „die Betriebe und wirtschaftsleitende Organe bei der eigenverantwortlichen und bewußten Anwendung des Vertragssystems zu unterstützen und zur Lösung der bei der Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Wirtschaftspläne und den zwischenbetrieblichen Beziehungen auftretenden Widersprüche beizutragen“. Das StV. ist zuständig für die Entscheidung sämtlicher Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Wirtschaftsverträgen im Rahmen des Vertragssystems (Vertragsgesetz). Es ist zuständig für alle anderen vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben (sozialistische Wirtschaft), sozialistischen Genossenschaften, staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Betrieben mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe). Über diese Streitfälle entscheidet das StV. in Schiedsverfahren. Auch ohne Antrag eines der Beteiligten ist vom StV. ein Verfahren einzuleiten, wenn Wirtschaftsverträge zur Sicherung volkswirtschaftlich bedeutsamer Aufgaben nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, durch einseitiges betriebliches Verhalten gesamtvolkswirtschaftliche Interessen bei der Gestaltung und Durchführung von zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen beeinträchtigt werden oder pflichtwidriges Unterlassen der Berechnung von Vertragsstrafe und anderen Sanktionen zu einer Störung des Wirkens der ökonomischen Hebel in den zwischenbetrieblichen Beziehungen führt. Handlungen oder Leistungen können vom StV. durch Festsetzung eines Zwangsgeldes bis zu 50.000 M erzwungen werden. Die Beitreibung von Geldforderungen erfolgt gegenüber sozialistischen Betrieben durch Abbuchung vom Konto des Schuldners. Zur Vollstreckung in das Bankguthaben oder in eine andere Forderung eines nichtsozialistischen Betriebes oder eines mit seinem persönlichen Vermögen haftenden Inhabers oder Gesellschafters erläßt das StV. einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß. Vertragsstrafen kann das StV. zugunsten des Staatshaushalts einziehen, wenn ihre Durchsetzung durch den Berechtigten nicht mehr möglich oder pflichtwidrig unterlassen oder verzögert worden ist. Gegen Leiter und leitende Mitarbeiter eines Betriebes kann das StV. bei Verletzung der Vertragsdisziplin Ordnungsstrafen bis zu 1.000 M verhängen. Gegen Schiedssprüche der Bezirks-V. können die Beteiligten und ihre übergeordneten Organe beim Vors. des StV. Einspruch einlegen. Dieser hat ein Nachprüfungsverfahren anzuordnen, wenn der Schiedsspruch „den im sozialistischen Recht enthaltenen Grundsätzen der Wirtschaftspolitik widerspricht und dem betroffenen Partner schwerwiegende Nachteile entstehen“. Gibt der Vors. dem Einspruch nicht statt, so hat er dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung schriftlich mitzuteilen. Der Vors. des Ministerrats kann den Vors. des StV. zur Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens anweisen. Außerdem können der Vors. des Landwirtschaftsrats, die Minister und die Staatssekretäre mit eigenem Geschäftsbereich sowie die Leiter zentraler gesellschaftlicher Organisationen innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Entscheidung beim Vors. des StV. die Anordnung eines Nachprüfungsverfahrens verlangen, soweit durch die Entscheidung Betriebe und Einrichtungen ihrer Bereiche betroffen sind. Das Nachprüfungsverfahren kann der Vors. des StV. selbst oder eine von ihm eingesetzte Nachprüfungskommission ohne mündliche Verhandlung durchführen. In den Verfahren vor dem StV. können sich die Partner durch einen Rechtsanwalt, der Mitglied eines Anwaltskollegiums ist (Rechtsanwaltschaft), vertreten lassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 597–598 Staatliches Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsangehörigkeitSiehe auch: Staatliches Vertragsgericht: 1975 1979 Vertragsgericht, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Das durch VO vom 6. 12. 1951 (GBl. S. 1143) geschaffene V. hat im April 1952 seine Tätigkeit aufgenommen. Aufbau und Verfahren sind aber erst durch die V.-Ordnung und die V.-Verfahrensordnung vom 22. 1. 1959 (GBl. I, S. 83 u. 86) geregelt worden. Diese beiden Ordnungen sind durch die am 1. 7. 1963 in Kraft getretene „VO über die Aufgaben und die…
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Halbstaatliche Betriebe (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ähnlich [S. 265]wie in China im Jahre 1954 ist man in Mitteldeutschland Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“. „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen solcher privater Unternehmer auszuwerten, die über ein zu geringes Kapital verfügen, um volkswirtschaftlich notwendige Produktionen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung und die Steigerung des Exports durchzuführen und erweitern zu können, kann solchen Betrieben das fehlende Kapital durch staatliche Beteiligungen zugeführt werden“, wurde im Januar 1956 die Deutsche Investitionsbank (DIB) vom Präsidium des Ministerrates bevollmächtigt, sich an Privatbetrieben zu beteiligen. Nachdem die funktionale Selbständigkeit der Privatbetriebe schon seit Beginn der Volkswirtschaftsplanung nicht mehr besteht, wird durch die staatliche Beteiligung auch die noch vorhandenen Kapitalbasis überfremdet. Bisher wurde bei dieser Staatsbeteiligung formell die alte Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) gewählt, wobei der Staat mit seiner Kapitaleinlage als Kommanditist in die neue Gesellschaft eintritt und der ehemalige private Unternehmer Komplementär und Geschäftsführer wird. Für seine Geschäftsführung erhält er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, das auch bei Verlusten zu zahlen ist. Die Gewinnbeteiligung erfolgt nach seinem Kapitalanteil. Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Das Verhältnis zwischen Komplementär und Kommanditist wird vertraglich geregelt. Der Kommanditist hat bestimmte Kontrollrechte und haftet nur bis zum Betrage seiner Vermögenseinlage. In Betrieben mit mehr als 50 v. H. Staatsbeteiligung wird ein staatlicher Beauftragter als Prokurist eingesetzt. Durch die Aufdeckung der stillen Reserven des ehemaligen Betriebes bei der Umwandlung entstehen keine steuerlichen Lasten. Über den anteiligen Betriebsgewinn kann der bisherige Betriebsinhaber verfügen. Der staatliche Gewinnanteil wird unversteuert an den Staatshaushalt abgeführt. Langfristige Kredite werden nicht gewährt. Zusätzlicher Kapitalbedarf soll durch Erhöhung der staatlichen Einlage gedeckt werden. Während zunächst nur die DIB berechtigt war, sich an privaten Betrieben kapitalmäßig zu beteiligen, sind es heute nahezu ausschließlich VEB, daneben auch VVB und z. T. die Deutsche Reichsbahn. Neben der wirtschaftlichen Einflußnahme soll besonders die politische Beeinflussung und Kontrolle auf diese Weise durch einen intensiveren Kontakt vergrößert werden. In Einzelfällen ist auch die Form der Offenen Handelsgesellschaften zulässig. Wenn auch diese neuen Gesellschaften gegenüber den anderen Privatunternehmen besondere Vorteile genießen, so begeben sie sich doch weitgehend in die Hand des Staates und der staatsgewerkschaftlichen Kontrolle. Sie erhalten bestimmte Produktionsaufgaben, Materialkontingente und Lizenzen für Kapazitätserweiterung direkt von den betr. Verwaltungsorganen. Der FDGB ist für die Produktion dieser Betriebe mitverantwortlich. Er hat den Wettbewerb, Neuerermethoden und das Rationalisierungs- und Erfindungswesen unter den Arbeitern zu organisieren. HB. unterliegen der Kontrolle der Industrie- und Handelsbank der DDR, sie sind verpflichtet, ihre Bankkonten ausschließlich bei ihr zu unterhalten. Der Einfluß der SED in diesen Betrieben wird laufend vergrößert. Private Komplementäre werden gezwungen, in die SED einzutreten und politische Schulungskurse zu besuchen. Der Grad wirtschaftlicher Selbständigkeit dagegen wird immer geringer. Seit Anfang 1963 sind die HB. völlig in die Volkswirtschaftsplanung einbezogen. Im Zuge der Konzentrationsbestrebungen seit dem VI. Parteitag wird auf die HB. eingewirkt, damit sie sich mit anderen HB. zu einem Betrieb zusammenschließen. Nach eigenen Angaben entwickelten sich die HB. wie folgt: Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 264–265 Halberstadt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Halbstaatliche PraxisSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ähnlich [S. 265]wie in China im Jahre 1954 ist man in Mitteldeutschland Anfang 1956 dazu übergegangen, gemischte staatlich-private Betriebe (Betriebe „halbsozialistischen Charakters“. „halbstaatliche Betriebe“) zu schaffen, die „auf einem friedlichen Wege in sozialistische Betriebe umzugestalten“ sind (DFW 13/56, S. 584). Auf Grund des Beschlusses des 25. Plenums des ZK der SED, in dem es heißt: „Um die Produktionserfahrungen…
DDR A-Z 1969
Christliche Friedenskonferenz (1969)
Siehe auch: Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1979 1985 Die CFK, in der BRD zuweilen als „Prager Christliche Friedenskonferenz“ bezeichnet, tritt seit Juni 1961 auch als „Allchristliche Friedensversammlung“ (ACFV) auf. Ihre Gründung wurde am 5. 10. 1957 in Modra (Westslowakei) auf einer Tagung von Theologen vorbereitet, die der Evang. Tschechischen Brüderkirche und der Slowakischen Lutherischen Kirche angehören. Ihre Leitgedanken verdankt die CFK vor allem dem tschechischen Theologen Prof. Dr. Josef Hromadka, dem Dekan der Comenius-Fakultät in Prag. — Im Juni 1958 fand die internat. 1. CFK in Prag mit zunächst noch wenigen Teilnehmern aus westl. Staaten statt. Als Hauptziele ihrer christlichen, brüderlichen Bemühung für den Frieden legte sie den Kampf für die Abschaffung der Atomwaffen und für die Beseitigung der Gegensätze zwischen den Machtblöcken fest. Nur in den ersten Jahren stützte sich die CFK vor allem auf die protest. Kirchen der Tschechen und der Slowaken, Polens, Ungarns, Rumäniens, der zur SU gehörenden Sowjetrepubliken Lettland und Estland, der Baptisten der SU, der Altkath. Kirchen, vor allem Polens und der Tschechoslowakei, der Orthodoxen Ostkirche der SU und einzelner weiterer Staaten des Ostblocks. — Die 2. Konferenz tagte im Juni 1959, die 3. im Sept. 1960 schon mit über 200 Teilnehmern, unter ihnen viele aus Ländern des Westens und aus Übersee. Im Juni 1961 traten mehr als 600 Christen aus aller Welt zur 1. Allchristlichen Friedensversammlung (ACFV) in Prag zusammen. Nach der Wahl Hromadkas zum Präs. der CFK rief die 1. ACFV die Kirchen, die Staaten und die Weltöffentlichkeit zu Frieden und Abrüstung auf. Viele Tagungen der Einzelkommissionen galten der theologischen und publizistischen Verdichtung der Friedensarbeit. Die 2. ACFV im Juni 1964 in Prag umfaßte mehr als 1.000 Delegierte aus rd. 50 Staaten. Die 3. ACFV im April 1968 vereinte 540 Vertreter aus 55 Ländern. Sie wandte sich vor allem gegen das Eingreifen der USA in Vietnam und erklärte ein System der europäischen Sicherheit für notwendig. Die CFK wird zwischen den Gesamttagungen von dem Präs. Hromadka, dem Generalsekretär (Ondra in Prag), einem 25köpfigen Arbeitsausschuß und daneben dem 165köpfigen beratenden Ausschuß geleitet. — In den Ländern des Ostblocks wird die Arbeit von den im Landesmaßstab organisierten ökumenischen Räten geleitet. In anderen Ländern, vor allem in der BRD und der „DDR“, in den Niederlanden, Großbritannien, in der Schweiz, Italien und auch Japan wird das Wirken der CFK jeweils in „Regionalausschüssen“ zusammengefaßt. — Die CFK gibt seit Nov. 1962 die Zweimonatszeitschrift „Christliche Friedenskonferenz“ heraus. (Leiter des Redaktionsrates: Oberkirchenrat a. D. Dr. Heinz Kloppenburg.) — Seit 1964 arbeitet die CFK planmäßig auch in Afrika, Asien und Amerika. Die CFK bemüht sich um eine intensive Zusammenarbeit mit dem ökumenischen Rat der Kirchen, dessen leitenden Gremien und Ausschüssen eine Anzahl von CFK-Mitarbeitern angehört. Hier strebt die CFK periodisch stattfindende Gespräche, den Austausch von Denk- und Druckschriften und die Entsendung von Tagungsbeobachtern an. Der Beratende Ausschuß der CFK nahm am 22. 10. 1966 in Sofia eine Entschließung gegen die Vietnam-Politik der USA an. — In einer weiteren Resolution fordert er verstärkte Abrüstung und Beseitigung des Kolonialismus. Anschließend heißt es in der [S. 135]Entschließung: „Wir ermutigen nicht zur Gewaltanwendung in einer Revolution, aber wir konstatieren, daß es Situationen gibt, in denen Menschen keine andere Möglichkeit haben. In der ganzen biblischen Botschaft geht es um den Menschen. In unseren Erwägungen bemühten wir uns, gerade das humane Anliegen der Revolution als ein Instrument einer neuen friedlichen und gerechten Organisierung der Welt zu erforschen und zu betonen. Es geht um die radikale Umwandlung des Denkens und der Arbeit, an der wir als Christen unseren entsprechenden Anteil haben wollen.“ Der führende Kopf der CFK, Prof. Dr. Hromadka, wertet die Entwicklung in der „DDR“ als sehr günstig und hoffnungsvoll. Er schrieb in einer Weltumfrage zum 15. Jahrestag der „DDR“ u.a.: „Die DDR … symbolisiert diejenigen geschichtlichen Werte, die das deutsche Volk im Laufe der Vergangenheit geschaffen hat, die es zu einem schöpferischen Architekten Europas und des menschlichen Fortschritts zu machen vermochten, die aber durch die herrschenden Klassen der letzten zwei Jahrhunderte — oder wenigstens der letzten 150 Jahre — entkräftet und verschüttet wurden“ („Neues Deutschland“ vom 2. 8. 1964). Das Wirken der CFK und die Friedensbemühungen vor allem Hromadkas finden in der „DDR“ weitgehend Beifall. So hob ein Blatt der CDU („Die Union“ in Dresden) schon am 9. 6. 1959 anerkennend hervor: „Auf den ökumenischen Konferenzen der Nachkriegszeit trat er als Verfechter einer Neuorientierung der Christenheit, des Friedens und der Koexistenz auf. — Besondere Energie verwandte Hromadka auf die Mitarbeit in der Friedensbewegung. Er ist Mitglied des Präsidiums des tschechoslowakischen Friedenskomitees und des Weltfriedensrates. Er erhielt für seinen selbstlosen Einsatz höchste Auszeichnungen. 1949 wurde er mit dem ‚Orden des 28. Februar 1948‘ ausgezeichnet. Im Jahre 1953 erhielt er den tschechoslowakischen Friedenspreis, 1954 den Orden der Republik. 1958 wurde ihm der Internationale Lenin-Friedenspreis verliehen.“ Im Juni 1966 tagte die der CFK angehörende „Kommission Friedensdienst der Jugend“ bei Storkow (südöstl. Berlin). Hans ➝Seigewasser, der Staatssekretär für Kirchenfragen, empfing am 7. 6. die Tagungsteilnehmer. „Mit großem Interesse“, so betonte der Staatssekretär, nehme die „demokratische Öffentlichkeit unserer Republik Anteil an der Arbeit der CFK“ („Neue Zeit“ vom 9. 6. 1966). Vom 13.–17. 3. 1967 tagte in Gnadau (Bez. Magdeburg) die „Kommission für das Studium der internationalen Fragen“ der CFK, geleitet von Prof. Dr. Renate Riemeck (Wuppertal). Das Schlußkommuniqué gipfelte in den Sätzen: „Zum Problem der europäischen Sicherheit wurde festgestellt, daß die Anerkennung der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges Voraussetzung für jede Politik der Entspannung ist. Im Rahmen eines europäischen Sicherheitssystems ist auch die Deutschlandfrage zu lösen. Beide deutschen Staaten sollten mithelfen, in Europa ein Modell für ein friedliches Mit- und Nebeneinander von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung zu schaffen. Für die Bundesrepublik heißt das Anerkennung der DDR, Verzicht auf alle Gebietsansprüche und auf Besitz oder die Verfügung über Kernwaffen“ („Neue Zeit“ vom 19. 3. 1967). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 134–135 Christlich-Demokratische Union A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Cisinski-PreisSiehe auch: Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1979 1985 Die CFK, in der BRD zuweilen als „Prager Christliche Friedenskonferenz“ bezeichnet, tritt seit Juni 1961 auch als „Allchristliche Friedensversammlung“ (ACFV) auf. Ihre Gründung wurde am 5. 10. 1957 in Modra (Westslowakei) auf einer Tagung von Theologen vorbereitet, die der Evang. Tschechischen Brüderkirche und der Slowakischen Lutherischen Kirche angehören. Ihre Leitgedanken verdankt die CFK vor allem dem…
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Arzneimittelversorgung (1969)
Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Der Aufbau einer ausreichenden pharmazeutischen Industrie in Mitteldeutschland hat — nach der Überführung der großen chemischen Werke der Grundstoffproduktion in Sowjetische Aktiengesellschaften und nach der Demontage der ohnehin wenig leistungsfähigen pharmazeutischen Spezialfabriken — große Schwierigkeiten bereitet. Er ist auch spät begonnen worden. Als VEB bestehen jetzt 8 größere pharmazeutische Produktionsstätten; einige kleinere befinden sich (als Halbstaatliche Betriebe) formal in Privatbesitz. Das Sortiment der gesamten A. umfaßt weniger als 3.500 Arzneimittel (unter Einschluß der importierten Fertigwaren) gegenüber rd. 70.000 in der BRD. Die Zahl der Neuzulassungen liegt bei 50 im Jahr. Zum größten Teil handelt es sich um Imitation westlicher Neuentwicklungen. Arzneimittel bleiben im Mittel 10 Jahre im Verkehr, gegenüber 5 Jahren in der BRD. Für viele Spezialpräparate ist die A. auf den Import angewiesen. Die Auswahl der Einkaufsländer wird in erster Linie von den Möglichkeiten des bilateralen Handels bestimmt; die Präparate wechseln darum oft. Andrerseits werden bestimmte Arzneimittel in beträchtlichen Mengen exportiert. Die VVB Pharmazeutische Industrie produziert dafür unter dem gemeinsamen Warenzeichen „Germed“, abgeleitet von (engl.) German Medicaments. Für Ein- und Ausfuhr zuständiges Außenhandelsunternehmen ist die „Deutsche Pharmazie Export- und Import-Gesellschaft“. Im Mai 1964 ist ein neues Arzneimittelgesetz erlassen worden (an Stelle des länderweise ergangenen Gesetzes von 1948, das aus einem Entwurf der Reichsregierung entwickelt worden war). Arzneimittel werden danach nur zugelassen (registriert), wenn ihre Wirksamkeit und Unschädlichkeit erwiesen ist und ein Bedürfnis nachgewiesen wird. Für die Herstellungsvorschriften ist das „Deutsche Arzneibuch“ maßgebend, das seit dem 1. 1. 1965 in einer „7. Ausgabe“ gilt und vom Deutschen Arzneibuch (DAB) der BRD erheblich abweicht. Die Prüfung obliegt (seit 1964) dem „Staatlichen Institut für Arzneimittelwesen“ in Ostberlin, über Bedürfnis und Zulassung entscheidet ein „Zentraler Gutachterausschuß für Arzneimittelverkehr“. Der Arzneimittelgroßhandel ist frühzeitig verstaatlicht und zentralisiert worden: seit 1952 DHZ Pharmazie und Krankenhausbedarf, 1960 Staatliches Versorgungskontor Pharmazie und Medizintechnik, ihm unterstellt Versorgungsdepots in jedem Bezirk. Markt- und Bedarfsanalysen blieben unzulänglich. Für die Belieferung wurden immer neue Formen versucht, ohne daß gelungen wäre, durch schnelle und elastische Belieferung der Apotheken deren Lagerhaltung einzuschränken. Jetzt sollen dies Pharmazeutische Zentren in den Kreisen bewirken. Die Abgabe von Arzneimitteln ist im Prinzip den Apotheken vorbehalten, doch sind Ausnahmen vorgesehen, mit deren Hilfe auf dem Lande die Konsumgenossenschaften einen großen Teil der A. wahrnehmen. (Gesundheitswesen) Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 48 Arzneimittelgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arzt des Volkes, VerdienterSiehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arzneiversorgung: 1953 Der Aufbau einer ausreichenden pharmazeutischen Industrie in Mitteldeutschland hat — nach der Überführung der großen chemischen Werke der Grundstoffproduktion in Sowjetische Aktiengesellschaften und nach der Demontage der ohnehin wenig leistungsfähigen pharmazeutischen Spezialfabriken — große Schwierigkeiten bereitet. Er ist auch spät begonnen worden. Als VEB…
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Musik (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der maßgebenden sowjet. M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände beizutragen“. Mit diesen angeführten Sätzen (aus dem „Lexikon A–Z in einem Band“) wird die Norm des sozialistischen ➝Realismus auch für die M. gesetzt, zugleich die ideologische Rechtfertigung für die Politisierung der M., vor allem der Volks-M. und in ihrem Bereich wiederum des Liedes, gegeben. „Unter entschiedener Absage an die musikfremde Zersetzung der europäischen Musiktradition“ soll eine M. „hervorgebracht“ werden, „die im Streben nach einer neuen kunstvollen Einfachheit Ideentiefe, melodischen und harmonischen Reichtum, Volkstümlichkeit und Verständlichkeit der musikalischen Aussage in sich vereint“ (Entschließung der Kulturkonferenz 1960 der SED). Teils der bewußtseinsbildenden Wirkung wegen, teils auch aus Motiven staatlicher Repräsentation, die in allen totalitären Herrschaftsformen das Kulturleben beeinflussen, wird das öffentliche M.-Leben mit beträchtlichen Mitteln gefördert, wobei [S. 435]Institute von großer Tradition (Leipziger Gewandhaus, Dresdener Philharmonie, Berliner Staatsoper, Thomaner- und Kreuz-Chor) mehr als ihren Namen einzusetzen hatten. 1967 gab es 32 „Kultur- und Sinfonie-“, 43 Theater- und 8 Rundfunkorchester. Der Pflege des Kulturellen Erbes dienen M.-Feste, die u.a. Bach und Händel, 1960 während der Arbeiterfestspiele Robert Schumann gewidmet waren. Die seit 1959 im Abstand von 2 Jahren veranstalteten Festtage zeitgenössischer M. sind zu internationalen M.-Festen erweitert worden. Das zeitgenössische M.-Schaffen, das bisher vorwiegend von Komponisten der älteren Generation (Hanns Eisler, Ottmar ➝Gerster, Paul Dessau, E. H. Meyer) repräsentiert wurde, hat eine Auffrischung durch jüngere Komponisten (Johannes Cilensek, Kurt Schwaen, Herbert Collum, Rainer Kunad, Karl-Rudi Griesbach, Ruth Zechlin) erfahren, die bemüht sind, mit ihren Werken Anschluß an eine gemäßigt moderne M. zu finden. Man bemüht sich, das Konzertleben, das von der Deutschen Künstler-Agentur und den Konzert- und Gastspieldirektionen monopolistisch gesteuert wird, weitgehend zu dezentralisieren. Die Einsetzung eines M.-Rates, der das M.-Leben der „DDR“ zugleich repräsentieren und steuern soll, erfolgte im Mai 1962. Auf musikwissenschaftlichem Gebiet, vor allem bei großen Editionen, gibt es noch Beispiele gesamtdeutscher Zusammenarbeit. Die großen M.-Verlage, wie der weltberühmte von Breitkopf & Härtel, wurden enteignet und verstaatlicht oder sind verschwunden. (Verlagswesen) Wie alle Sparten der Laienkunst, erfreut sich auch die Volks-M. der besonderen Beachtung von Partei und Staat, denen es dabei ebensowohl um die Kontrolle des Vereinswesens wie auch um die bewußtseinsbildende Kraft der gemeinschaftlichen M.-Ausübung zu tun ist. Volksmusikschulen dienen der Förderung und Ausrichtung des Nachwuchses, das Institut für Volksmusikforschung in Weimar veranstaltet Wanderausstellungen und gibt Liederblätter und Volkstanzhefte heraus, das Zentralhaus für Kulturarbeit sorgt für sozialistisches Liedgut (Kampflied), das zusammen mit Volkstanz, Kabarett und Agitprop die Veranstaltungen der Kulturellen Massenarbeit auszufüllen hat. „Ernstes Zurückbleiben“ wird immer von neuem auf dem Gebiete der Tanz- und Unterhaltungs-M. kritisiert, wo die eigene Produktion im Urteil des meist jugendlichen Publikums gegen „imperialistische Einflüsse“ aus dem Westen nicht aufzukommen vermag. Daher 1959 administrative Drosselung des Verbrauchs westlicher M. 1964 und 1965 mußten neue Anordnungen über die Ausübung von Tanz- und Unterhaltungs-M. ergehen, um die unerwünschte Verbreitung von Beat-M. zu verhindern. 1964 gab es 5.100 Chöre, 4.600 Laientanzkapellen und 1.500 Volkstanzgruppen. Schallplatten werden beim VEB „Deutsche Schallplatten“ in Ostberlin in 3 Marken hergestellt: ETERNA für klassische M. und das zeitgenössische Schaffen, politische Lieder und Volks-M., AMI GA für Tanz- und Unterhaltungs-M., LITERA für Wortaufnahmen. 80 v. H. der für die Schallplattenherstellung aufgenommenen Tonbänder werden exportiert. Beim Kauf einer Schallplatte müssen 10 Pfennig als sogenannte Kulturabgabe entrichtet werden. (Kulturpolitik, Verband deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler, AWA) Literaturangaben Prieberg, Fred K.: Musik im anderen Deutschland. 60 Zeichnungen und Notenbeispiele. Köln 1968, Verlag Wissenschaft und Politik. 320 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 434–435 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MusikschulenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der maßgebenden sowjet. M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände…
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Lebensstandard (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in Mitteldeutschland hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der BRD. 1967 lagen die nominellen Bruttolöhne der Arbeitnehmer um rund ein Drittel unter dem Stand der westdeutschen Arbeitnehmer. Westdeutsche Sachverständige nehmen an, daß der Rückstand des L. einer Familie mit „mittlerem Einkommen“ gegenüber einer vergleichbaren Familie in der BRD 1967 unter Berücksichtigung der geringeren Kaufkraft des Geldes in der „DDR“ wahrscheinlich über 40 v. H. betrug. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in West-Berlin errechnete nach dem Stand von Anfang 1966 für Arbeitnehmerhaushalte in Mitteldeutschland, daß sie für den Verbrauch von Waren und Diensten 19 v. H. mehr ausgeben mußten als westdeutsche Arbeitnehmerhaushalte für die gleichen Waren und Dienste des westdeutschen „Warenkorbes“. Der Kaufkraftrückstand gegenüber der BRD betrug für diese Bevölkerungsgruppe also 16 v. H. Aufwand für die Lebenshaltung eines 4köpfigen Arbeitnehmerhaushaltes (gemessen am westdeutschen Warenkorb, Stand: Anfang 1966) Neben den Lebenshaltungskosten sind für den L. folgende Momente von Bedeutung: 1. Die Zentralverwaltungswirtschaft (Wirtschaft) hat zur Folge, daß der L. die für diese Wirtschaftsordnung typischen Disproportionen und zeitlichen oder örtlichen Zerrungen aufweist. Das System der zentralen Wirtschaftsplanung verursacht wiederkehrende Versorgungslücken, die den L. beeinflussen. 2. Die Konsumgüterversorgung wird aus wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten immer noch quantitativ und qualitativ zugunsten des Produktionsmittelprimats vernachlässigt. 3. Kulturgüter sind erschwinglich, werden der Bevölkerung auch durch Besucherorganisationen und Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe (Kulturpolitik, kulturelle Massenarbeit, Volkskunst, Laienkunst) nahegebracht, stehen aber weithin im Dienst der politischen und der Produktionspropaganda. 4. Das System der sozialen Leistungen (Sozialversicherungs- u. Versorgungswesen) wird vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Ausschöpfung aller Arbeitskräftereserven gehandhabt. Die Sozialleistungen sind in fast allen Zweigen geringer als in der BRD. (Renten) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 369 Lebensmittelkarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das allgemeine Niveau der Lebenshaltung in Mitteldeutschland hat sich in den letzten Jahren gehoben. Trotzdem besteht noch immer ein beträchtlicher Abstand von der Lebenshaltung in der BRD. 1967 lagen die nominellen Bruttolöhne der Arbeitnehmer um rund ein Drittel unter dem Stand der westdeutschen Arbeitnehmer. Westdeutsche Sachverständige nehmen an, daß der Rückstand des L. einer Familie mit „mittlerem…
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Richter (1969)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 Art. 94 der Verfassung vom 6. 4. 1968 bestimmt: „R. kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt.“ Ähnlich fordert § 45 GVG: „Die R. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben sind.“ Weitere Voraussetzung für die Tätigkeit als R. ist der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte (Rechtsstudium). Ein R. soll mindestens 25 Jahre alt sein. Zu den Grundpflichten des R. gehört u.a., „sich eng mit den Werktätigen zu verbinden, sich aufmerksam und feinfühlig zu den Vorschlägen und Sorgen der Werktätigen zu verhalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen; tief in die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung einzudringen und die Grundfragen der Politik der Deutschen Demokratischen Republik zu beherrschen“. Auf diese Pflichten werden die R. nach ihrer Wahl durch die sie wählende Volksvertretung feierlich verpflichtet (§§ 46, 47 GVG). Die R. des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer für 4 Jahre, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen ebenfalls für 4 Jahre gewählt (Art. 95 Verf., §§ 49, 51 GVG), und zwar jeweils innerhalb von 3 Monaten nach der Neuwahl der entsprechenden Volksvertretung. Die ersten Wahlen der R. bei den Kreis- und Bezirksgerichten fanden vom 15. Oktober bis 30. November 1960 statt; nach den Wahlen zur Volkskammer und den Bezirkstagen (Bezirk) am 20. 10. 1963 und am 2. 7. 1967 wurden die R. am OG und an den Bezirksgerichten, nach den Kreistagswahlen am 10. 10. 1965 die R. an den Kreisgerichten im Laufe der folgenden 3 Monate neu gewählt. Ein R. kann aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u.a. wenn er „gegen die Verfassung oder andere Gesetze verstoßen oder sonst seine Pflichten gröblich verletzt hat“ (Art. 95 Verf., § 57 GVG). Obwohl §~1 GVG in Übereinstimmung mit Art. 96 Verf. lautet: „Die R. sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“, ist weder die persönliche noch die sachliche Unabhängigkeit der R. gegeben. Immer wieder wurden und werden Weisungen an die R. erlassen. Haftentlassungen von sog. Wirtschaftsverbrechern wurden für unzulässig erklärt und bedurften der Genehmigung des Ministeriums (Rundverfügung Nr. 98/50 des sächsischen Justizministeriums). R., die sich diesen Rundverfügungen nicht fügten, sind entlassen oder inhaftiert worden. Die Kontrollkommission hatte bis zum Jahre 1953 weitgehende Befugnisse gegenüber den Gerichten. Mit der Rundverfügung Nr. 105/50 des Ministeriums der Justiz vom 10. 8. 1950 wurde verlangt, daß die R. mehr als bisher in ihren Entscheidungen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprechen. In wichtigen Strafprozessen wird den R. seitens der SED, der Justizverwaltung, der Polizei oder des SSD vor der Verhandlung mitgeteilt, welche Strafe verhängt werden muß. Einen selbständigen Apparat zur „Anleitung der R.“ schuf Hilde ➝Benjamin nach dem 17. 6. 1953. Instrukteure eines sog. Operativstabes reisten durch Mitteldeutschland und erteilten in den Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni (Juni-Aufstand) Weisungen über das Strafmaß, die sie vorher telefonisch beim Operativstab in Ost-Berlin, zum Teil unmittelbar bei Hilde Benjamin, einholten. Dieses Instrukteurwesen wurde im Jahre 1954 in das Justizministerium übernommen. R., die die ihnen gegebenen „Anleitungen“ nicht beachteten, setzten sich der Gefahr sofortiger Abberufung oder strafrechtlicher Verfolgung aus. Das Prinzip von „Anleitung und Kontrolle“ durch die Justizverwaltung, das erst im GVG vom 1. 10. 1959 (§ 13) seine gesetzliche Verankerung erhalten hatte, wurde mit der Justizreform des Jahres 1963 zum Zwecke der Durchsetzung des Demokratischen Zentralismus abgewandelt. Die „Leitung“ der Rechtsprechung ging auf das OG über. Dieses ist aber wiederum dem Staatsrat gegenüber verantwortlich (§ 11 GVG), so daß jetzt der unter Leitung von Ulbricht stehende Staatsrat Weisungen für alle R. auf dem Wege über das OG (Richtlinien und Beschlüsse) erteilen kann. Nach Art. 74 Verf. nimmt der Staatsrat im Auftrage der Volkskammer die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts und des Generalstaatsanwalts wahr, und nach Art. 71 Verf. hat der Staatsrat das Recht, die Verfassung und, was für die Rechtsprechung von besonderer Bedeutung ist, die Gesetze verbindlich auszulegen, soweit dies nicht durch die Volkskammer selbst erfolgt. Er kann damit unmittelbar auf die R. und die Rechtsprechung einwirken. Aus dem Grundsatz der „richterlichen Verantwortlichkeit“ wurde eine weitere Möglichkeit zu Eingriffen in die richterliche Unabhängigkeit entwickelt. Das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“ vom 18. 1. 1957 (GBl. S. 65) gab der jeweiligen örtlichen Volksvertretung das Recht, Kritik an der Arbeit des Gerichts zu üben, wenn durch Mängel in dessen Tätigkeit „die Lösung der Aufgaben der örtlichen Volks[S. 535]vertretungen, der Aufbau des Sozialismus und die Entfaltung des demokratischen Lebens gehemmt werden“. Das Gericht war „verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu dieser Kritik Stellung zu nehmen“, hatte sich also praktisch gegenüber der örtlichen Volksvertretung für seine Entscheidungen zu verantworten und zu rechtfertigen. Dieses Gesetz ist zwar inzwischen aufgehoben, aber der Grundsatz der richterlichen Verantwortlichkeit gilt fort und fand im Staatsratserlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) neue praktische Konsequenzen. Nach den Bestimmungen des 3. Teils dieses Erlasses sind die R. verpflichtet, die Beschlüsse der Bezirks- und Kreistage und der Räte für ihre Tätigkeit auszuwerten. Sie sind weiter verpflichtet, auf Verlangen der Bezirks- und Kreistage Stellungnahmen abzugeben und jährlich mindestens einmal Berichte „über die Erfüllung der mit der Wahl übernommenen Verpflichtungen“ zu erstatten. §~1 GVG statuiert diese Berichtspflicht nochmals: „Die R. erstatten den Volksvertretungen Bericht darüber, wie sie ihre Tätigkeit mit den gesellschaftlichen Aufgaben beim umfassenden Aufbau des Sozialismus verbinden und diese Entwicklung aktiv fördern.“ Auch Art. 95 Verf. hebt die Berichtspflicht der R. gegenüber ihren Wählern ausdrücklich hervor und droht Abberufung an (s.o.). Ein R., der seine Pflichten verletzt, allerdings nicht so gröblich, daß er aus seinem Amt abberufen werden muß, kann vor einem richterlichen Disziplinarausschuß zur Verantwortung gezogen werden. Voraussetzungen und Durchführung des Disziplinarverfahrens regelt die „Disziplinarordnung für R.“ vom 9. 11. 1963 (GBl. II, S. 776). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 534–535 RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichtsatzplanSiehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 Art. 94 der Verfassung vom 6. 4. 1968 bestimmt: „R. kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt.“ Ähnlich fordert § 45 GVG: „Die R. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion…
DDR A-Z 1969
Thüringen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung, Metall-, Textil-, Papier, Glas-, Porzellan-, optische und Spielzeugindustrie, Gemüse- und Gartenbau, Forstwirtschaft. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land wurden im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben. Die thüringische Geschichte ist in ganz besonderem Maße typisch für die deutsche Kleinstaaterei. Mehrfach mit Sachsen und sächsischen Teilfürstentümern verbunden und wieder aufgeteilt, wurde Th. erst 1920 zum Land Th. zusammengeschlossen, wobei das Gebiet mit und um Coburg (Herzogtum Sachsen–Coburg) durch Volksabstimmung an Bayern fiel. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung errichtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul, der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen die SED trotz massiver Wahlbeeinflussung nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag betätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (inzwischen SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Okt. 1947 Werner Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Okt. 1949 war Th. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 651 Theodor-Neubauer-Medaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierarzt, VerdienterSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und…
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1969: B
Bäder Balkow, Julius Banken Bankenabkommen Banken für Handwerk und Gewerbe Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bank Sozialistischer Länder Banner der Arbeit Bargeldumlauf Basis Bauaktivs Bauämter Baueinheiten Bauer Bauernkorrespondent (BK) Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Baum, Bruno Bausparen Bautzen Bau- und Montagekombinate Bauwirtschaft BDA BDVP Beamte Beamtenversorgung Bedarfsforschung Bedingte Strafaussetzung Bedingte Verurteilung Begräbnis, Sozialistisches Beherbergungsgewerbe Beirat für ökonomische Forschung bei der Staatlichen Plankommission Beistandsverträge Bekleidungsindustrie Benjamin, Hilde, geb. Lange, Dr. jur. Berater Bereichsarztsystem Bereitschaftspolizei Bergakademie Freiberg Bergbau Bergbehörde Berger, Rolf, Dr. Berg, Helene, Prof. Bergmann der DDR, Verdienter Bergmannsrenten Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Handelszentrale Berliner Stadtkontor Bernburg Berufsausbildung Berufsbilder Berufslenkung Berufspraktikum Berufsschulen Berufswettbewerb Besatzungspolitik Besatzungstruppen, Sowjetische Beschäftigte Beschlagnahme Besondere Wege zum Sozialismus Bestellsystem Besucherräte Betriebsakademien Betriebsambulatorium Betriebsberufsschulen Betriebsbüros für Neuererwesen Betriebsdirektor Betriebsgeschichte Betriebsgesundheitswesen Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebskampfgruppen Betriebskollektivvertrag Betriebsleiter Betriebsordnung der LPG, Innere Betriebsorganisation Betriebsparteiorganisation (BPO) Betriebsplan Betriebspoliklinik Betriebsprämienordnung Betriebspreis Betriebsräte Betriebsschulen, Technische Betriebsschutz Betriebssoziologie Betriebssparkassen Betriebssportgemeinschaften Betriebsvereinbarung Betriebsverfassung Betriebswirtschaft, Sozialistische Betriebszeitung Bevölkerung Bevollmächtigter für Sozialversicherung Bewaffnete Kräfte Bewährung, Strafaussetzung auf Bewährung, Verurteilung auf Bewußtsein, Sozialistisches Bezirk Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr (BDK) Bezirksgeleitete Industrie Bezirksgericht Bezirkskommando Bezirkslandwirtschaftsrat Bezirksplankommission Bezirksstaatsanwalt Bezirkstag Bezirksvertragsgericht Bezirkswirtschaftsrat (BWR) Bezirkszeitungen BG BGB BGL BHG BHZ Bibliotheken Bilanzen, volkswirtschaftliche Bilanzverzeichnis Bildende Kunst Bildung Bildungsgesetz Bildungsökonomie Bildungsstätten der SED Binnenhandel Binnenschiffahrt Bitterfeld Bitterfelder Beschlüsse Bitterfelder Konferenzen Bitterfelder Weg BK BKV Blecha, Kurt Blockade Blockpolitik Bochmann, Manfred, Dr. phil. Bodennutzungsgebühr Bodenreform Bodenschätze Böhm, Siegfried Bolschewismus Bolz, Lothar, Dr. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR Bourgeoisie Boykott-, Kriegs- und Mordhetze BPKK BPO Brandenburg Brandt, Edith Brasch, Horst Braunkohlenindustrie Bräutigam, Alois Briefmarken Brigade Brigade der sozialistischen Arbeit Brigaden der LPG Brigadetagebücher Bruttoproduktion BSG Bücher-Austausch Buchgemeinschaften Buchhandel Buchhandlungen, Pädagogische Buchheim, Walter Bund Deutscher Architekten (BBA) Bund Deutscher Offiziere Bund evangelischer Pfarrer Bündnispolitik Burg Bürgerlich-Demokratische Revolution Bürgermeister Burghardt, Max, Prof. Bürgschaft, Gesellschaftliche Büro des Präsidiums des Ministerrates Büro für Urheberrechte Bürokratismus Büros der SED Büros für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten Büros für StandardisierungBäder Balkow, Julius Banken Bankenabkommen Banken für Handwerk und Gewerbe Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bank Sozialistischer Länder Banner der Arbeit Bargeldumlauf Basis Bauaktivs Bauämter Baueinheiten Bauer Bauernkorrespondent (BK) Bauernmarkt Baukunst Baumann, Edith Baum, Bruno Bausparen Bautzen Bau- und Montagekombinate Bauwirtschaft BDA BDVP Beamte Beamtenversorgung Bedarfsforschung Bedingte…
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Kohlenindustrie (1969)
Siehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Zweig der Grundstoffindustrie. Die K. umfaßt die Kohlegewinnung im Bergbau u. die Kohleaufbereitung in Kokereien und Brikettfabriken. Die in Mitteldeutschland weit verbreitete Kohleveredelung in Schwel-, Hydrier- und Synthesewerken gehört zur Chemischen Industrie. Die größere Bedeutung hat die Braun-K. mit ihren rd. 109.000 Beschäftigten. In der Stein-K. sind nur noch etwa 18.000 Arbeitnehmer tätig. Sämtliche Werke und Betriebe der K. sind volkseigen. a) Braunkohle Mitteldeutschland ist verhältnismäßig reich an Braunkohlenvorkommen: Die erschließbaren Vorräte werden auf 15 bis 20 Mrd. t geschätzt. 1967 entfielen über zwei Drittel der deutschen Braunkohlenförderung auf dieses Gebiet. Die Sowjets demontierten im Braunkohlenbergbau annähernd 40 v. H., in den Brikettfabriken etwa 37 v. H. der Erzeugungskapazitäten. Der Wiederaufbau ging trotz größter Materialschwierigkeiten verhältnismäßig rasch vonstatten: Trotz der beträchtlichen Braunkohlenförderung war Mitteldeutschland bereits vor 1945 Kohlenzuschußgebiet. Nach 1945 erhöhte sich der Zuschußbedarf. Neun Zehntel der Elektroenergie müssen mangels anderer Primärenergieträger aus Braunkohle bei hohen Umwandlungsverlusten erzeugt werden. Für viele Industriezweige ist Braunkohle unentbehrlicher Rohstoff. Braunkohle gehört aber auch zu den attraktivsten Ausfuhrgütern. Die BRD und West-Berlin beziehen im Interzonenhandel beträchtliche Mengen. Braunkohle ist noch immer bewirtschaftet. An letzter Stelle in der Rangfolge der Belieferung steht der Bevölkerungsbedarf, der zu einem erheblichen Teil mit Braunkohlenabfällen gedockt wird. (Energiewirtschaft, Bergbau) Hauptgebiet der Braun-K. ist der Bezirk Cottbus, aus dem über 40 v. H. der Braunkohlenförderung kommen. — Zwischen 1972 und 1975 wird die optimale Grenze der Förderung erreicht. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Kraftwerke mehr auf Braunkohlenbasis errichtet. Die Kraftstofferzeugung soll dann schrittweise auf Erdöl (Erdölindustrie) umgestellt sein. [S. 334] b) Steinkohle Mitteldeutschland verfügt nur noch über geringe Steinkohlenvorkommen. Die Förderung ist rückläufig: 1950 2,8 Mill. t, 1967 nur noch 1,8 Mill. t. Die abbauwürdigen Vorräte werden in absehbarer Zeit erschöpft sein. Am Rohenergieaufkommen war die St. 1966 nur noch mit 2 v. H. beteiligt. (Braunkohle mit 90 v. H., Erdöl mit 2 v. H.) Die Eigenförderung deckt nur noch etwa ein Sechstel des Bedarfs. Zur Versorgung der Industriebetriebe, die nicht auf Braunkohle ausweichen können (z. B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und der chemischen Industrie, ferner die Gaswerke), müssen deshalb in großem Umfange Steinkohle oder Steinkohlenkoks eingeführt werden (1967 8,8 Mill. t Steinkohle und 2,9 Mill. t Steinkohlenkoks). Zur Verminderung der Einfuhrabhängigkeit bei Steinkohlenkoks für metallurgische Zwecke wurde in Lauchhammer bei Riesa eine Großkokerei errichtet, in der nach neuartigem Verfahren Braunkohlenhartkoks erzeugt wird. Dieser Hartkoks ist jedoch nur als Beimischung zu Steinkohlenkoks verwendbar. Literaturangaben Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 44 S. m. 13 Anlagen. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 333–334 Koexistenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KolchosSiehe auch: Kohleindustrie: 1979 Kohlenbergbau: 1953 1954 Kohlenindustrie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Zweig der Grundstoffindustrie. Die K. umfaßt die Kohlegewinnung im Bergbau u. die Kohleaufbereitung in Kokereien und Brikettfabriken. Die in Mitteldeutschland weit verbreitete Kohleveredelung in Schwel-, Hydrier- und Synthesewerken gehört zur Chemischen Industrie. Die größere Bedeutung hat die Braun-K. mit ihren rd. 109.000 Beschäftigten. In der Stein-K.…
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Strafgesetzbuch (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Bemühungen um eine Reform des bis zum 30. 6. 1968 geltenden deutschen St. von 1871 nahmen in der „DDR“ bereits 1951 ihren Anfang. Ein 1952 im Justizministerium ausgearbeiteter Entwurf für ein neues St. fand nicht die Billigung der sowjet. Besatzungsmacht und wurde stillschweigend zu den Akten gelegt. Das übernommene St. fand als „sanktioniertes Recht“ weiterhin Anwendung. Durch Gesetz vom 1. 9. 1964 (GBl. I, S. 127) wurde bestimmt, daß die Verjährungsvorschriften auf Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen keine Anwendung finden. Der V. Parteitag der SED im Juli 1958 stellte die Aufgabe, die sozialistische Justizreform zu vollenden. In Realisierung dieses Beschlusses sollte auch ein neues St. erstellt werden, das alle z. Z. geltenden Einzelgesetze zu einem „St. der DDR“ zusammenfassen sollte. Die für Fertigstellung und Inkrafttreten dieses St. gesetzten Termine (1. 1. 1961) wurden jedoch nicht eingehalten, so daß es zunächst weiterhin beim alten St. und bei den durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen blieb. Nach dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 wurden die Bemühungen um die Ausarbeitung eines neuen St. verstärkt. Eine unter Leitung von Hilde ➝Benjamin stehende, vom Staatsrat eingesetzte Gesetzgebungskommission trat am 5. 7. 1963 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Sie umfaßte 65 Mitglieder aus den zentralen Staatsorganen, den Rechtspflegeorganen, Wissenschaftler, leitende Wirtschaftsfunktionäre, Schöffen, Mitglieder von Konfliktkommissionen und andere Werktätige, und sie erweiterte diesen Kreis im [S. 615]Zuge ihrer Arbeiten auf etwa 250 Mitarbeiter. Am 27. 1. 1967 legte die Kommission den von ihr nach insgesamt nur 18 Beratungen fertiggestellten Gesetzentwurf vor und stellte ihn zur öffentlichen Diskussion. Im Unterschied zu solchen Diskussionen bei früheren Anlässen (Gesetzbuch der Arbeit, Familiengesetzbuch) wurde der Gesetzentwurf nicht veröffentlicht. Die Bevölkerung besaß also keine Unterlagen für eine öffentliche Diskussion. Nur die Rechtswissenschaftler und Praktiker, die Kenntnis vom Entwurf hatten, trugen pflichtgemäß ihren Teil zur Diskussion bei, indem sie vorwiegend in der amtlichen Zeitschrift „Neue Justiz“ Artikel veröffentlichten. Im Zuge dieser Diskussion gab es auch schon vor Abschluß der Arbeiten am Gesetzentwurf nicht unerhebliche Meinungsverschiedenheiten in wichtigen Grundsatzfragen, die den Generalstaatsanwalt Streit sogar von einer „Zerrissenheit der Strafrechtswissenschaft“ sprechen ließen („Neue Justiz“ 1963, S. 779, Anm. 3). Aus verschiedenen Kreisen der Bevölkerung sollen im Verlauf der Diskussion 8.141 Vorschläge eingereicht worden sein. Als Ergebnis ist festzustellen, daß das St. im Unterschied zu dem vom Staatsrat gebilligten Gesetzentwurf verschiedene, z. T. sogar bedeutende Änderungen und Ergänzungen erfahren hat. Am 15. 12. 1967 fand für das St. und die anderen fertiggestellten Gesetze (Strafprozeßordnung, Strafvollzug, Ordnungswidrigkeiten, Verfehlungen) die erste Lesung in der Volkskammer statt. Anschließend nahmen 8 Volkskammerausschüsse „vom Inhalt der Gesetzesvorlagen Kenntnis“ (vgl. „Neues Deutschland“ vom 4. u. 6. 1. 1968), und bereits am 12. 1. 1968 erfolgte einstimmige und endgültige Verabschiedung durch die Volkskammer in zweiter Lesung. Das St. (GBl. 1968 I, S. 1) trat am 1. 7. 1968 in Kraft. Das neue St. wird von Hilde Benjamin als „das Strafrecht des deutschen Rechtsstaates“ bezeichnet („Neue Justiz“ 1967, S. 97). Als Zweck aller strafrechtlichen Maßnahmen werden der „allseitige Schutz der sozialistischen Gesellschaft und der Bürger“ sowie „die Erziehung des Gesetzesverletzers zu gesellschaftlicher Verantwortung und Disziplin“ herausgestellt. Dem St. ist eine Präambel vorangestellt, und der Allgemeine Teil enthält im 1. Kapitel in 8 Artikeln die „Grundsätze des sozialistischen Strafrechts“. Das Jugendstrafrecht wurde in das St. hineingearbeitet. Der Besondere Teil besteht aus 9 Kapiteln: 1. „Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte“ (Aggressionsverbrechen, Kriegshetze, Kriegsverbrechen); 2. „Verbrechen gegen die DDR“ (Staatsverbrechen); 3. „Straftaten gegen die Persönlichkeit“; 4. „Straftaten gegen Jugend und Familie“; 5. „Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft“; 6. „Straftaten gegen das persönliche und private Eigentum“; 7. „Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit“; 8. „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“; 9. „Militärstraftaten“ (Militärstrafrecht). (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 614–615 Strafensystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafpolitikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Bemühungen um eine Reform des bis zum 30. 6. 1968 geltenden deutschen St. von 1871 nahmen in der „DDR“ bereits 1951 ihren Anfang. Ein 1952 im Justizministerium ausgearbeiteter Entwurf für ein neues St. fand nicht die Billigung der sowjet. Besatzungsmacht und wurde stillschweigend zu den Akten gelegt. Das übernommene St. fand als „sanktioniertes Recht“ weiterhin Anwendung. Durch Gesetz vom 1. 9. 1964 (GBl. I, S.…
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Moral, Sozialistische (1969)
Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung interpretiert. Der bürgerlich-kapitalistischen M. setzte Lenin die SM. entgegen, die in der Erklärung gipfelt: „Alles, was notwendig ist, um die alte Gesellschaftsordnung der Ausbeuter zu vernichten und die Vereinigung des Proletariats herbeizuführen, ist moralisch.“ Dem entspricht die Erklärung der SED: „Nur der handelt sittlich und wahrhaft menschlich, der sich aktiv für den Sieg des Sozialismus einsetzt.“ Damit wird der schon in der Schule gepflegte Haß gegen die als „kapitalistisches Lager“ interpretierte westliche Welt ebenso wie die disziplinierte Unterordnung unter den Willen der Partei zur Grundlage der SM. Allerdings hat der Begriff der SM. in den fünfziger Jahren, als Chruschtschow die neue Generallinie im Sinn des erbitterten wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes mit dem Westen festlegte (Koexistenz), einen bemerkenswerten Wandel durchgemacht. Als Hauptkriterium der SM. gilt nunmehr die Einstellung zur Arbeit; und der Kampf der Partei um die Durchsetzung und Hebung der SM. ist vor allem ein Kampf gegen die „kleinbürgerlichen“ Gewohnheiten, wie Eigenbrötelei, Individualismus, Ressortgeist, Gruppenegoismus. Demgegenüber soll die Bevölkerung zu einem Verhalten erzogen werden, das völlig am Kollektiv orientiert ist, auf maximale Produktionseffekte hinzielt und auf diese Weiso die kommun. Staaten stärken hilft (Sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit). Insbesondere seit dem V.~Parteitag 1958 bemüht sich die SED um die Erziehung des „neuen sozialistischen Menschen“, der sich in seinen ethischen Auffassungen und in seinen Handlungen an den Zehn Geboten der Sozialistischen Moral orientieren soll, die Ulbricht auf dem V.~Parteitag verkündete. Sie besagen: 1. Du sollst dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. 2. Du sollst dein Vaterland lieben und stets bereit sein, deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter- und-Bauern-Macht einzusetzen. 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. 7. Du sollst nach Verbesserung deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. 8. Du sollst deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. 9. Du sollst sauber und anständig leben und deine Familie achten. 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben. Gleichzeitig erklärt die SED-Propaganda, die Zehn Gebote Gottes seien dazu erschaffen, Sklavenhalter und Feudalherren, Kapitalisten und Imperialisten zu unterstützen, und führten zu erbarmungsloser Ausbeutung, zu Unterjochung, zu Eroberungskriegen und zu Ausplünderungen. Ein Sozialist wisse, daß die Zehn Gebote Gottes „im Mund der Kapitalisten, Imperialisten, der Klerikalen und der Militaristen nur Heuchelei sind und dazu dienen, den Werktätigen Sand in die Augen zu streuen“. Die Zehn Gebote der sozialistischen Moral aber würden den Menschen glücklich und frei machen. (Jugendweihe, sozialistische ➝Feiern, Hausgemeinschaften, Wohngebiete) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 433 Monopolkapitalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MTSSiehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als Teil des ideologischen Überbaus (Marxismus-Leninismus) ist nach kommun. Auffassung auch die Moral Ausdruck der Klasseninteressen. Es gibt demnach kein absolut Gutes und kein absolut Böses. Die traditionellen sittlichen Auffassungen der abendländischen Welt werden als einseitiger Niederschlag der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsordnung…
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Mathematik (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 In den letzten Jahren ist das Interesse der SED-Führung an Operationsforschung („operations research“) und Kybernetik, jedoch auch an M. und mathematischer Logik stark gestiegen. Immer mehr schiebt sich dabei die M. in den Vordergrund. Hier ist insbesondere auf die Mengenlehre und die Wahrscheinlichkeitsrechnung, die mathematische Logik (Aussagenlogik) und die mathematische Statistik sowie auf die Differentialrechnung, die Algebra und die Topologie hinzuweisen. Mit Hilfe der M. können deduktive Systeme konstruiert werden, die sowohl Prognosen erlauben wie die Optimierung volkswirtschaftlicher und technischer Prozesse (mathematische Optimierung und Programmierung). Gewisse für die wirtschaftliche Entwicklung besonders wichtige Einzelwissenschaften, etwa die Ökonomie, die Psychologie, jedoch auch die Medizin und Biologie, können erst mit Hilfe mathematischer Methoden weiterentwickelt werden. Das gesteigerte Interesse der Parteiführung bezieht sich auch auf eine der wichtigsten Grundlagen der modernen M., die Mengenlehre (ML). Ähnlich wie in der Kybernetik wird auch in der ML eine Gesamtheit beliebiger Objekte unter bestimmten Aspekten als Ganzheit (Menge) begriffen. Eine solche „Menge“ ist nicht weiter reduzierbar. Die einzelnen Bestandteile, die die Gesamtheit einer Menge ausmachen, werden als „Elemente“ dieser Menge bezeichnet. Zwischen den einzelnen Elementen einer Menge besteht eine „Elementbeziehung“. Im einzelnen werden endliche (oder natürlich gegebene) und unendliche (oder durch Abstraktion gegebene) Mengen unterschieden. Die Mengen der Zustände und Prozesse eines ökonomisch-gesellschaftlichen Systems können als „Elemente“ dieses Systems gedeutet werden. Durch Abstraktion gegebene Mengen sind dagegen etwa die natürlichen Zahlen, deren Menge prinzipiell unendlich ist. Die ML arbeitet mit mathematischen Funktionen. Damit sind genau definierte und intersubjektiv kontrollierbare Abbildungen von Zahlen in eine andere Menge gemeint (Abbildung einer Menge M in eine Menge M'). Die ML faßt den Begriff der Menge axiomatisch. Demgemäß werden in der ML das „Auswahlaxiom“, das „Extensionalitätsaxiom“, das „Mengenbildungsaxiom“ und das „Unendlichkeitsaxiom“ unterschieden. Im Zusammenhang mit der mathematischen ML steht die Wahrscheinlichkeitsrechnung (WR). Sie untersucht die Beziehungen zwischen Wahrscheinlichkeiten von Elementen, Funktionen und Strukturen. Mit Hilfe der WR soll der „Zufall“ kontrollierbar gemacht werden. Die grundlegenden Begriffe der WR sind das „Wahrscheinlichkeitsfeld“ sowie die „Elementarereignisse“ und die „Ereignisse“. Die Elementarereignisse stellen die Elemente einer (endlichen oder unendlichen) Menge dar. Die Gesamtmenge kann wiederum in Teilmengen zerlegt werden, die als „Ereignisse“ bezeichnet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 402 Materielle Verantwortlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mathematik-OlympiadeSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 In den letzten Jahren ist das Interesse der SED-Führung an Operationsforschung („operations research“) und Kybernetik, jedoch auch an M. und mathematischer Logik stark gestiegen. Immer mehr schiebt sich dabei die M. in den Vordergrund. Hier ist insbesondere auf die Mengenlehre und die Wahrscheinlichkeitsrechnung, die mathematische Logik (Aussagenlogik) und die mathematische Statistik sowie auf die Differentialrechnung, die Algebra und die Topologie…
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Ministerium für Handel und Versorgung (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Das MfHV ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Okt. 1949 in MfHV umbenannt wurde. In der von der SED-getriebenen Wirtschaftspolitik wurden die Fragen der Versorgung der Bevölkerung und des gesamten Binnenhandels lange Jahre weitgehend vernachlässigt. Um jedoch von den eigentlichen Ursachen der zwangsläufig auftretenden Versorgungsmängel abzulenken, wurden die verantwortlichen Funktionäre des MfHV sowie die operativen Organe und Betriebe des Binnenhandels vielfach zu Sündenböcken gestempelt. In dem häufigen Wechsel der Leitung des MfHV bzw. der vorherigen Verwaltungsdienststellen findet diese Politik ihren sichtbaren Ausdruck: Deutsche Verwaltung für Handel u. Versorgung, bis Mai 48, Georg Handke, SED; DWK-HV Handel u. Versorgung, Mai 48 bis Okt. 49, Ganter-Gilmans, CDU; MfHV, Okt. 49 bis Dez. 52, Dr. Karl Hamann, LDP; Febr. 53 bis Juli 59, Kurt Wach, SED; Juli 59 bis Sept. 63, Kurt Merkel, SED; Okt. 63 bis März 65, Gerhard Lucht, SED; ab März 65 Günter ➝Sieber, SED. Das MfHV wird als zentrales Organ des Ministerrats für die Planung und Leitung des Binnenhandels und der Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern bezeichnet. Zu seinen Aufgaben gehört a) die Koordinierung aller an der Versorgung beteiligten zentralen Staatsorgane zu gewährleisten; b) die Räte der Bezirke in allen Versorgungsfragen anzuleiten und zu unterstützen; c) die handelsleitenden Organe anzuleiten und zu kontrollieren. Dem MfHV sind unterstellt: Vereinigung Volkseigener Warenhäuser Centrum; Vereinigung Interhotel; Hauptdirektion des volkseigenen Einzelhandels; Hauptdirektion Wismut-Handel; Hauptdirektion Spezialhandel; Versandhaus Leipzig; Großhandelsdirektion Textil- und Kurzwaren (mit den unterstellten Großhandelsgesellschaften Textil- und Kurzwaren in den Bezirken und dem Absatzkontor Rauchwaren in Leipzig); Zentrales Warenkontor Lebensmittel, Obst und Gemüse und Haushaltschemie; Zentrales Warenkontor Haushaltwaren; Zentrales Warenkontor Schuhe und Lederwaren; Zentrales Warenkontor Technik und Fahrzeuge; Zentrales Warenkontor Möbel und Kulturwaren; GHK Obst- und Gemüse-Importleitgroßhandel; Ko-Impex (Konsumgüter Export/Import; Volkseigener Rechenbetrieb des Binnenhandels; Volkseigenes Kontor Handelstechnik; Intershop. Dem Minister sind nachgeordnet: Staats[S. 427]sekretär u. 1. Stellvertr. Minister Dr. Helmut Richter (SED), Staatssekretär f. Versorgung Kurt Lemke (SED) und die Stellv. Minister Wolfgang Bethe (SED), Rolf Eltze (SED), Wolfgang Heinrichs (SED), Rudolf Lorenz (SED), Manfred Merkel (SED), Herbert Meyer (SED), Friedrich Schneider-Heinze. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 426–427 Ministerium für Grundstoffindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Hoch- und FachschulwesenSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Das MfHV ist aus der 1947 gegründeten Deutschen Verwaltung für Handel und Versorgung hervorgegangen. Diese wurde im Mai 1948 in eine Hauptverwaltung der Deutschen Wirtschaftskommission umgewandelt, die mit Regierungsbildung im Okt. 1949 in MfHV umbenannt wurde. In der von der SED-getriebenen Wirtschaftspolitik wurden die Fragen der Versorgung der Bevölkerung und des gesamten Binnenhandels lange Jahre weitgehend vernachlässigt. Um jedoch von den…
DDR A-Z 1969
Gnadenrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das G. war bis zum 12. 9. 1960 dem Präsidenten der Republik vorbehalten. Nach dem Tode Piecks wurde es durch Art. 106 der geänderten Verfassung dem neugebildeten Staatsrat übertragen. Jetzt bestimmt Art. 77 der Verfassung vom 6. 4. 1968, daß der Staatsrat das G. ausübt. In einem nicht veröffentlichten Erlaß hat der Staatsrat die Ausübung des G. neu geregelt. Nach §~1 übt der Staatsrat das G. durch den Vors. des Staatsrates aus. Gnadengesuche können von dem Verurteilten oder seinem Ehegatten, einem in gerader Linie Verwandten oder den Geschwistern des Verurteilten eingereicht werden. Bei Todesurteilen kann das Gnadengesuch auch durch einen in der „DDR“ zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht werden. Daraus ergibt sich eindeutig, daß in anderen Fällen Gnadengesuche nicht von Anwälten eingereicht werden dürfen. Von Angehörigen eingereichte Gnadengesuche sollten auch die Mitwirkung eines Rechtsanwalts nicht erkennen lassen. Die Vorprüfung des Gesuches erfolgt durch eine Kommission unter Leitung des Sekretärs des Staatsrates. Dieser Kommission gehören der Minister der Justiz, der Generalstaatsanwalt, der Minister des Innern oder der Minister für Staatssicherheit an. Über Gnadengesuche, die sich nur auf Geldstrafen oder Nebenfolgen erstrecken, entscheidet eine Gnadenkommission in den Bezirken, der Direktor des Bezirksgerichts, der Bezirksstaatsanwalt und der 1. Stellv. des Vors. des Rates des Bezirkes angehören. Der Minister der Justiz und der Generalstaatsanwalt sind berechtigt, durch gemeinsamen Beschluß die Entscheidungen der Gnadenkommission abzuändern oder aufzuheben. Einen Gnadenerweis gegen den Willen der Staatsanwaltschaft gibt es in der Praxis nicht. Neben einem Gnadenerweis gibt es während des Strafvollzuges noch die Möglichkeit der Strafaussetzung auf ➝Bewährung, von der besonders im Zuge der vom Staatsrat angeordneten [S. 256]Gnadenaktionen (Amnestie) Gebrauch gemacht wurde. (Rechtswesen, politische ➝Häftlinge) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 255–256 Gleichberechtigung der Frau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GomulkaplanSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das G. war bis zum 12. 9. 1960 dem Präsidenten der Republik vorbehalten. Nach dem Tode Piecks wurde es durch Art. 106 der geänderten Verfassung dem neugebildeten Staatsrat übertragen. Jetzt bestimmt Art. 77 der Verfassung vom 6. 4. 1968, daß der Staatsrat das G. ausübt. In einem nicht veröffentlichten Erlaß hat der Staatsrat die Ausübung des G. neu geregelt. Nach §~1 übt der Staatsrat das G. durch den Vors. des…
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Staatsverleumdung (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Strafrechtswissenschaft und Strafrechtsprechung zählen St. nicht zu den Staatsverbrechen. Folgerichtig wird vom neuen Strafgesetzbuch der Straftatbestand der St. auch nicht im 2. Kapitel des Besonderen Teils („Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“), sondern im 8. Kapitel („Straftaten gegen die staatliche Ordnung“) geregelt. § 220 StGB bestimmt: „(1) Wer in der Öffentlichkeit 1. die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen; 2. einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit, wegen seiner Zugehörigkeit zu einem staatlichen oder gesellschaftlichen Organ oder einer gesellschaftlichen Organisation verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in der Öffentlichkeit Äußerungen faschistischen oder militaristischen Charakters kundtut.“ Mit dieser Regelung knüpft das StGB an die bis zu seinem Inkrafttreten (1. 7. 1968) geltende Bestimmung des § 20 StEG an. Neu ist der zweite Absatz, womit das Kundtun faschistischer oder militaristischer Äußerungen in der Öffentlichkeit aus dem Tatbestand der staatsfeindlichen Hetze herausgenommen wurde. „Verherrlichung“ des Faschismus oder Militarismus bleibt aber staatsfeindliche Hetze (§ 106, Abs. 1, Ziff. 4 StGB). Zum Erfordernis der „Öffentlichkeit“ der St., hat das OG bereits in früherer Zeit entschieden, daß Öffentlichkeit auch dann gegeben sei, „wenn die verleumderische Äußerung auch nur einer Person gegenüber gemacht wird“ und „wenn in einer an sich nicht als öffentliche Örtlichkeit zu bezeichnenden Umgebung, wie privatem Wohnraum, Werkstätten u.dgl., die persönliche Atmosphäre. durch den Charakter der betreffenden Äußerung und der völlig unpersönlichen Beziehungen, in denen sich der Kundgebende und der Empfänger der Mitteilung gegenüberstehen, beseitigt ist“ (Urteil in „Neue Justiz“ 1958, S. 68/69). Nach der Mitte 1962 verkündeten neuen Strafpolitik soll „nicht jede dumme Bemerkung, nicht jedes dumme Gerede, wenn jemandem einmal — wie man so schön sagt — der Kragen platzt“, St. sein (Ulbricht in „Neues Deutschland“ vom 20. 6. 1962). Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 607 Staatsverlag der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverratSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Strafrechtswissenschaft und Strafrechtsprechung zählen St. nicht zu den Staatsverbrechen. Folgerichtig wird vom neuen Strafgesetzbuch der Straftatbestand der St. auch nicht im 2. Kapitel des Besonderen Teils („Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“), sondern im 8. Kapitel („Straftaten gegen die staatliche Ordnung“) geregelt. § 220 StGB bestimmt: „(1) Wer in der Öffentlichkeit 1. die staatliche Ordnung…
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1969: P
Pädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Zentralbibliothek Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiarbeiter Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle in den Betrieben, Kommissionen für Parteikontrollkommissionen der SED Parteilehrjahr der SED Parteilichkeit Parteilichkeit der Rechtsprechung Partei, marxistisch-leninistische Parteipresse der SED Parteischulen der SED Parteitage der SED Parteiveteranen Parteiwahlen Passierscheinabkommen Paßwesen Patenschaften Patenschaftsverträge Patentanwälte Patentrecht Patriotismus Pazifismus PDA PEN-Zentrum Periodisierung Personalausweise Personal, Ingenieurtechnisches Personenkult Personenstandswesen Persönliche Konten Persönliches Eigentum Persönlichkeitsrechte, Sozialistische Perspektivplan Perspektivplan bis 1970 Perspektivplangruppen Pestalozzi-Medaille für treue Dienste Petrolchemie PFA Pfandbriefe Pfändung Pfarrerbund, Evangelischer Pflanzenzucht Pflegegeld Pflichtversicherung PGH PGH-Steuer Philatelie Philosophie Pionierecke Pionierhaus Pionierleiter Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ Pionierpalast Pirna Pisnik, Alois Planauflagen Plandiskussion Planentwurf Plan Neue Technik Plannormen Planpositionen Planträger Planung Planungskataster Planverteidigung Plasteindustrie Plauen Plenum Poliklinik Politbüro Polithauptverwaltung der NVA Politische Ökonomie Politoffizier Politschulung Politverwaltung Polizei Polizeistunde Polizeitruppen Polytechnische Bildung und Erziehung (PE) Pöschel, Hermann Postleitzahlen Postsparkasse Post- und Fernmeldewesen Postzeitungsvertrieb (PZV) Postzensur Potsdam Potsdamer Abkommen Prager Christliche Friedenskonferenz Praktikantenzeit Praktischer Arzt Prämien Prämienfonds Prämiengehalt Prämien-, Kultur- und Sozialfonds Prämienlohn Prämiensparen Präsidium des Ministerrates Präsidium des Obersten Gerichts Preis für künstlerisches Volksschaffen Preispolitik Preissystem Presse Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats Prey, Günter Privateigentum Privatwirtschaft Produktionsabgabe Produktionsberatung, Ständige Produktionsfondsabgabe (PFA) Produktionsgenossenschaften des Handwerks Produktionsgenossenschaften, Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF) Produktionshilfe Produktionskomitees Produktionskosten Produktionsleitungen Produktionsmittel Produktionsmittelhandel Produktionsprinzip Produktionspropaganda Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA) Produktionsverhältnisse Produktivität Produktivkräfte Profilierung Prognose Progress-Film-Vertrieb Projektierungsbetriebe Pro-Kopf-Verbrauch Proletariat Propaganda Protest Provokation Psychologie Psychotherapie Puchert, Herbert PwFPädagogik Pädagogische Buchhandlungen Pädagogische Fakultäten Pädagogische Hochschulen Pädagogische Institute Pädagogischer Rat Pädagogisches Kabinett Pädagogische Zentralbibliothek Paketversand Pankow Papierindustrie Parteiaktiv Parteiarbeiter Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteigruppe Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED Parteiinformation Parteijargon Parteikabinett Parteikonferenzen der SED Parteikontrolle…
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Marxismus-Leninismus (1969)
Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 I. Grundlagen des Marxismus-Leninismus Der ML. ist ein — dem Anspruch nach — geschlossenes und homogenes theoretisches System, das auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin aufbaut. Er versteht sich bewußt als Ideologie der Arbeiterklasse. Da jene die historisch letzte und fortschrittlichste Klasse darstellt, ist ihre Ideologie im Gegensatz zu früheren wissenschaftlich und kann somit Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit beanspruchen. Gegenstand der marxistisch-leninistischen Ideologie ist das Verhältnis des Menschen zur Welt, von hier ausgehend das Verhältnis von Materiellem und Ideellem, die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens sowie der Strategie und Taktik der sozialen Revolution. Der ML. gliedert sich in den dialektischen (Diamat) und historischen (Histomat) Materialismus (= Philosophie des ML.), die Politische Ökonomie sowie den wissenschaftlichen Sozialismus und Kommunismus. Als Weltanschauung der Arbeiterklasse ist der ML. auf das Ziel des Sozialismus bzw. Kommunismus ausgerichtet und hat demnach ganz bestimmte Funktionen zu erfüllen: eine wissenschaftlich-theoretische Funktion, d.h. Analyse und Verallgemeinerung der wichtigsten Resultate der Wissenschaften und der gesellschaftlichen Praxis; eine politisch-ideologische Funktion, d.h. Umsetzung der theoretischen Erkenntnisse in politische Praxis; eine ethisch-erzieherische Funktion, d.h. Bildung bzw. Verstärkung des richtigen sozialistischen ➝Bewußtseins. Als Grundwerke des ML. gelten heute neben den Klassikern die „Grundlagen des Marxismus-Leninismus“, Lehrbuch, Berlin 1963, 7. Aufl. (nach der 2., überarb. u. erg. russ. Ausg., Autorenkollektiv, 1962); „Grundlagen der marxistischen Philosophie“, Lehrbuch, Berlin 1966, 7. Aufl. (nach der 2., überarb. u. erg. Aufl., russ. Autorenkollektiv, 1962); „Marxistische Philosophie“, Lehrbuch, Berlin 1967 (Autorenkollektiv: Buhr, Eichhorn I, Heyden, Klaus, Kosing, Kröber, Stoljarow). II. Philosophie des Marxismus-Leninismus a) Der dialektische Materialismus (DM.) 1. Grundlagen des DM. Der DM. gibt eine philosophische Deutung des Wesens der Welt, untersucht das Verhältnis des Bewußtseins zur objektiven Realität ( = Grundfrage der Philosophie), die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens (Erkennens) sowie die Stellung des Menschen in der Welt („Philosophisches Wörterbuch“, hrsg. v. G. Klaus u. M. Buhr, Leipzig 1964, S. 330). Er stützt sich vor allem auf die Ausführungen Engels' („Anti-Dühring“, 1878, und „Dialektik der Natur“, 1873 ff., Marx/Engels, Werke, Bd. 20), Lenins („Materialismus und Empiriokritizismus“, 1909, Lenin, Werke, Bd. 14) und Stalins (Aufsatz: „Über dialektischen und historischen Materialismus“, 1938 — wird heute verschwiegen). Der DM. hat aber in der jüngsten Zeit insbesondere durch die Rezeption der Ergebnisse der allgemeinen Systemtheorie, der Informationstheorie und der Kybernetik wesentliche Erweiterungen erfahren, wenn nicht zum Teil gar eine Umfunktionierung. Das wird besonders deutlich im Lehrbuch „Marxistische Philosophie“ (1967), in dem der DM. allein schon begrifflich sich stark z. B. von den „Grundlagen der marxistischen Philosophie“ (2. Aufl. 1962) unterscheidet. Die grundlegende Unterscheidung der dialektisch-materialistischen von der traditionellen Philosophie liegt in ihrem Verhältnis von Theorie und Praxis. Der DM. versteht sich nicht nur als eine Erklärung der Welt, sondern vor allem als eine Anleitung zu deren Veränderung. In der 11. Feuerbachthese hat Marx diesen Unterschied auf die klassische Formel gebracht: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 3, S. 7). Theorie und Praxis bilden eine „organische Einheit“, d.h. sie bedingen und beein[S. 391]flussen sich gegenseitig; eine „parteilose“ Welthaltung ist demnach Ideologie im Sinne von falschem Bewußtsein, Parteilichkeit erste Voraussetzung der marxistischen Philosophie. 2. Der Begriff der Materie und die Grundfrage der Philosophie Die einzige Eigenschaft der Materie, sagt Lenin, an deren Anerkennung der philosophische Materialismus gebunden ist, ist die Eigenschaft, objektive Realität zu sein (Lenin, Werke, Bd. 14, S. 124), das bedeutet, außerhalb des Bewußtseins existierend. Der philosophische Materiebegriff würde damit nichts über die qualitative und quantitative Beschaffenheit der Bewegungs-, Struktur- und Entwicklungsformen der Materie aussagen; er enthielte nur eine weltanschauliche und erkenntnistheoretische Aussage über das Verhältnis von Materie und Bewußtsein, und zwar dergestalt, daß die Materie primär, das Bewußtsein sekundär ist. Bewußtsein ist demnach nur die höchste Bewegungsform der Materie; der DM. also im Gegensatz zum Idealismus eine monistische Entwicklungslehre. 3. Ontologische Thesen Die allgemeine Daseinsweise der Materie ist Bewegung, deren Wesen in der Veränderung überhaupt besteht. Nun wäre auch noch damit keine ontologische Qualifizierung der Materie bzw. der Bewegung verbunden; eine derartige „Wesens“- oder „Substanz“-Bestimmung lehnen die marxistischen Philosophen im Abwehrkampf gegen den Idealismus ausdrücklich ab. Andererseits wird behauptet, die Entwicklung der modernen Naturwissenschaft habe den „zutiefst dialektischen Charakter“ der Materie bzw. die „innere Widersprüchlichkeit“ der Bewegung erwiesen („Marxist. Ph.“ 1967, S. 156; „Grundlagen der marxistischen Ph.“, 2. Aufl. 1962, S. 102). Als Standardbeweise für das dialektische bzw. Widerspruchsprinzip gelten der Korpuskel- und Wellencharakter der Elementarteilchen sowie die Existenz von Anti-Teilchen. Eine weitere verschleierte ontologische Bestimmung ist die These, daß sich die Materie von niederen zu höheren Formen bewege (Fortschrittsprinzip), modifiziert neuerdings durch die Hinzufügung, diese Höherentwicklung gelte nur innerhalb des Weltalls, nicht für das Weltall als solches. Damit soll jeder Eschatologiekritik vorgebeugt werden. 4. Die Hauptkategorien der Dialektik Unter Wechselwirkung wird ein Wirkungszusammenhang verstanden, bei dem Dinge, Systeme usw. nicht nur Einwirkungen der verschiedensten Art von anderen Dingen, Systemen usw. erleiden, sondern auch auf diese zurückwirken. Der DM. betrachtet das Universum als ein Netz von Wechselwirkungen. Methodologisch ergäbe sich daraus die Forderung, bei der Analyse eines Sachverhaltes alle Wechselwirkungszusammenhänge zu berücksichtigen. Da dies die menschliche Erkenntnisfähigkeit übersteigt, ist es im besten Falle nur möglich, die wesentlichen Wechselwirkungen zu untersuchen. Die Rückkopplungen, die positiven (systemzerstörend) wie die negativen (systemerhaltend) sind Spezialfälle der Wechselwirkung. Dem philosophischen Begriff des „Netzes von Wechselwirkungen“ entspricht in der Kybernetik das Prinzip der verschachtelten Regelkreise. Die Wechselwirkung zwischen den Teilsystemen eines kybernetischen Gesamtsystems entspricht den sog. inneren dialektischen Widersprüchen, die Wechselwirkung zwischen kybernetischen Systemen und ihrer Umwelt entspricht den sog. äußeren dialektischen Widersprüchen. Die Kausalbeziehung (Ursache und Wirkung) ist ein Spezialfall der Wechselwirkung. Hier wirkt x auf y ein, während die Rückwirkung von y auf x praktisch null ist und darum vernachlässigt werden kann. Umstritten in der gegenwärtigen Diskussion des DM. ist die Frage, ob x y zeitlich vorangeht („Marxist. Ph.“ 1967, S. 279) oder ob die Wirkung gleichzeitig mit dem Vergehen der Ursache entsteht (DZfPh, 15. Jg., H. 8, 1967, S. 994). Das Kausalprinzip des DM. besagt, daß jedes Geschehen in der Welt seine materielle Ursache hat; die Kausalität trägt also absoluten und universellen Charakter. Eine wichtige Unterscheidung ist die zwischen inneren und äußeren Ursachen; sie bilden eine dialektische Einheit, d.h. die inneren Ursachen werden nur wirksam durch die Einwirkungen der äußeren Ursachen und umgekehrt. In den höheren Bewegungsformen der Materie kommt den inneren Ursachen eine immer größere Bedeutung zu. Organische und gesellschaftliche Regelsysteme verändern und [S. 392]entwickeln sich vor allem auf Grund ihrer inneren Systembedingungen. Die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft wird ausschließlich durch innergesellschaftliche Ursachen, nämlich durch die Entwicklung der Produktivkräfte, vorangetrieben. Im Gegensatz zum mechanischen Materialismus, der Kausalität nur im Sinne von linearer Kausalität versteht, die materielle Welt also als eine einzige ununterbrochene Kette von Ursachen und Wirkungen begreift, verläuft beim DM. die Entwicklung in einem dialektischen Prozeß von Notwendigkeit und Zufall. Das bestimmende Moment ist freilich die Notwendigkeit. Zufällig sind nur jene Ereignisse, die außerhalb des gesteckten Rahmens der Bedingungen auftreten. Notwendigkeit und Zufall sind insofern relativ, als ihr Gegensatz nur für ein gegebenes Feld von Bedingungen besteht. Entscheidend ist nun, daß z. B. im gesellschaftlichen Bereich die Absteckung dieses Bedingungsfeldes und damit dessen, was notwendig und was zufällig ist, mehr oder weniger von der Entscheidungselite der Partei abhängt. Insofern ist dieses Kategorienpaar von großer politischer Bedeutung. Neuerdings wird der Zufall mit dem identifiziert, was man in der kybernetischen Systemtheorie als Störung bezeichnet. Da Störungen für kybernetische Systeme konstitutiv sind, bedeutet das z. B. für die Planung, daß sie, um effizient zu sein, die Bedingungen nicht bis ins einzelne, sondern nur ihren Rahmen festlegen kann. Mit diesem Problembereich hängt eng zusammen die Dialektik von Möglichkeit und Wirklichkeit. Möglich im Sinne des DM. ist ein Ereignis dann, wenn es — bezogen auf einen bestimmten Rahmen von Bedingungen — sowohl eintreten als auch nicht eintreten kann. Was zufällig ist, muß möglich sein, während das Umgekehrte nicht gilt. Auch hier dient dem heutigen DM. die Kybernetik als willkommenes Illustrations- und Anwendungsfeld. Kybernetische Systeme zeichnen sich dadurch aus, mit Zufällen verschiedenster Art fertig zu werden. Die Umgebung eines solchen Systems ist mögliche Quelle zufälliger Einwirkungen, die für das System günstig oder ungünstig sein können. Kybernetische Systeme sind in der Lage, dem Feld von Möglichkeiten der Umgebung ein Feld von Reaktionsmöglichkeiten entgegenzusetzen und zwar so, daß die lebenswichtigen Parameter des Systems in den Grenzen der Regelstrecke bleiben. Im Prozeß der Auseinandersetzung mit der Umwelt strukturieren sich derartige Systeme so, daß ihre Möglichkeiten ständig größer werden. Von besonderer Bedeutung ist die Art und Weise, wie sich in der Gesellschaft Möglichkeiten in Wirklichkeiten umwandeln. Dies kann bewußt und spontan geschehen. Dem DM. stellt sich das Problem so dar: Damit eine gesellschaftliche Möglichkeit Wirklichkeit wird, muß ein bestimmter Schwellenwert individueller spontaner Handlungen erreicht werden. Die Aufgabe der marxistisch-leninistischen Partei ist nicht, spontane Handlungen zu eliminieren, sondern bestimmte — und nicht beliebige — Schwellenwerte zu steuern. Damit ist auch annähernd die Dialektik von Bewußtheit und Spontaneität definiert. Engels' Definition der Dialektik von Notwendigkeit und Freiheit ist für den DM. noch immer unübertroffen: „Nicht in der erträumten Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen Freiheit des Willens heißt daher nichts anderes als die Fähigkeit, mit Sachkenntnis entscheiden zu können“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 20, S. 106). Freiheit als Möglichkeit, zwischen verschiedenen Alternativen wählen zu können, ist für den DM. zwar ebenfalls eine wesentliche Bestimmung der Freiheit, insofern aber nur eine negative, als sie von den objektiven Natur- bzw. Gesellschaftsgesetzen abstrahiert. Die Erkenntnis dieser „objektiven“ Gesetze ist im wesentlichen noch der Parteiführung vorbehalten. 5. Dialektische Entwicklungsgesetze Zur Erklärung der qualitativ verschiedenen Erscheinungsformen der Materie dient dem DM. das Gesetz vom Umschlagen quantitativer Veränderungen in qualitative. Qualität ist die wesentliche bzw. invariante Eigenschaft von Dingen, Systemen usw.; Quantität erfaßt Mengen (Größe, Anzahl, Gewicht, Intensität) dieser Qualitäten. Das Maß gibt die Grenze an, bis zu der sich eine gegebene Qualität quantitativ ändern kann, ohne aufzuhören, eben diese Qualität zu sein. Das Gesetz besagt, daß [S. 393]Qualitätsänderungen sprunghaft (revolutionär) erfolgen einmal durch stoffliche quantitative Veränderungen, also z. B. durch kontinuierliche (evolutionär) Zu- oder Abnahme der Anzahl der Elemente eines materiellen Systems, Qualitätsänderungen aber auch dann eintreten können, wenn die Zahl der Elemente des Systems gleich bleibt und sich nur deren Anordnung oder Kopplung ändert. Heute ist dieses Gesetz für den DM. vor allem politisch bedeutsam im Kampf gegen Reformismus und Revisionismus, gegen die er die Notwendigkeit der revolutionären, qualitativen Veränderungen hervorhebt, sowie im Kampf gegen Sektierertum und linksradikale Strömungen, gegen die er die Notwendigkeit der allmählichen, quantitativen Vorbereitung jeder revolutionären Umwälzung hervorhebt. Den Umschlag von einer Qualität in eine andere heißt dialektischer Sprung. Eine für die Gesellschaft besonders wichtige Form des dialektischen Sprungs ist die soziale Revolution, d.h. der Umschlag von einer Gesellschaftsformation in eine andere. Neu in der Diskussion des DM. ist die systemtheoretische Variante des dialektischen Sprungs; ihre Bedeutung liegt vor allem darin, daß sie — infolge ihres höheren Abstraktionsgrades — ohne Schwierigkeiten auf alle möglichen Erscheinungen übertragen werden kann, dafür aber an Informationsgehalt verliert. Die dialektisch-materialistische Systemtheorie unterscheidet systemzerstörende von systemerhaltenden Sprüngen. Beispielsweise ist die proletarische Revolution ein solcher systemzerstörender Qualitätsumschlag; da das kapitalistische System nur ein historisch bedingtes Teilsystem des Gesamtsystems „menschliche Gesellschaft“ ist, die Diktatur des Proletariats aber eine höhere Entwicklungsstufe darstellt, ist der systemzerstörende Qualitätsumschlag bezüglich eines Teilsystems ein systemerhaltender für das Gesamtsystem. Daraus folgt, daß Entwicklung letztlich nur über solche Qualitätssprünge erfolgen kann, die systemerhaltenden Charakter tragen. Ein systemerhaltender Qualitätsumschlag ist identisch mit der dialektischen Negation. Im Gegensatz zur Negation der formalen Logik treten also zwei positive Momente in der dialektischen Negation auf: 1. Das Negativum „Nicht-A“ stellt in bezug zur Entwicklung des Gesamtsystems etwas Positives dar; 2. das Gesamtsystem wird nicht negiert, sondern nur eine wesentliche Eigenschaft davon, während andere wesentliche Eigenschaften „aufgehoben“ bzw. bewahrt werden. Das Gesetz der Negation der Negation besagt, daß die Entwicklung nicht auf dem Stand der Qualität „Nicht-A“ stehen bleibt, sondern auf eine Rückkehr zur Qualität „A“ drängt; freilich auf einer höheren Stufe. Lenin gebrauchte dafür das Bild der Spirale. Mit der Negation der Negation ist der Entwicklungszyklus abgeschlossen, aber nur insofern, als die ihm entsprechende Qualität ihre Variationsmöglichkeiten im Stadium der Negation ausgeschöpft hat und im Stadium der Negation der Negation eine weitere Entwicklung nur noch hinsichtlich anderer Qualitäten möglich ist. So ist mit dem Übergang zum Sozialismus der Entwicklungszyklus der menschlichen Gesellschaft abgeschlossen, den Marx als die „Vorgeschichte der Menschheit“ bezeichnete. 6. Marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie Der zweite Aspekt der „großen Grundfrage“ der marxistisch-leninistischen Philosophie ist die Frage, inwieweit das Bewußtsein die Wirklichkeit richtig widerspiegelt; dies ist Gegenstand der marx.-len. Erkenntnistheorie. Die Grundprinzipien sind: 1. Die allgemeinen Gesetze der Dialektik sind mit denen der Logik und Erkenntnistheorie identisch; insofern gibt es keine marxistische Erkenntnistheorie. 2. Die Erkenntnistheorie ist nur insofern eine relativ selbständige Disziplin, als der Erkenntnisprozeß spezifische Besonderheiten zeigt. 3. Da Real- und Erkenntnisdialektik übereinstimmen, hält es der DM. für unzulässig, bei der Analyse von Denkformen und Denkgesetzen von den Denkinhalten zu abstrahieren (im Gegensatz z. B. zu Kant). 4. Erkenntnissubjekt ist nicht das Individuum, sondern die Gesamtmenschheit und zwar als Subjekt eines in der Geschichte sich entfaltenden Denkprozesses. Erkenntnisobjekt ist die vom Bewußtsein unabhängige objektiv-reale Existenz der Außenwelt, die aber keineswegs unabhängig vom Subjekt gedacht werden darf. Die materielle Welt wird erst dann zum Erkenntnisobjekt, wenn sie vom Subjekt verändert, beeinflußt, beobachtet wird, also dadurch, daß das Subjekt sie in die [S. 394]gesellschaftliche Lebenstätigkeit einbezieht und seine Wesenskräfte in ihr vergegenständlicht (Subjekt-Objekt-Dialektik). 5. Die gesellschaftliche Praxis ist ein konstitutives Element im Erkenntnisprozeß, d.h. nicht nur ein äußerliches Kontrollorgan der Erkenntnis, sondern sowohl Grundlage und Ziel der Erkenntnis als auch Kriterium der Wahrheit. 6. Erkenntnis ist Prozeß bzw. Resultat der sinnlichen und rationalen Widerspiegelung der objektiven Realität im Bewußtsein. </OL> Mit der Rezeption der allgemeinen System- und Informationstheorie sowie der Kybernetik hat die marx.-len. Erkenntnistheorie ein Ausmaß erreicht, das — schon am Umfang der Darstellung gemessen — der Bedeutung des Histomat bzw. Diamat gleichkommt. Damit verbunden ist aber auch ein Auflösungsprozeß des geschlossenen Gedankengebäudes, der vor allem im Bereich der Abbildtheorie sichtbar wird: An die Stelle des Begriffs „Widerspiegelung“ tritt der kybernetische Begriff „inneres Modell der Außenwelt“. Dieses besteht aus einem dynamischen System von Informationen, dessen Struktur „bestimmte Übereinstimmungen mit der Struktur der Außenwelt aufweist“ („Marxist. Ph.“ 1967, S. 505). Isomorphie, also eindeutige Zuordnung der Elemente des inneren Modells an die der Außenwelt, ist ein anzustrebendes Ideal. Tatsächlich wird nur Homomorphie erreicht, d.h. eine „mehreindeutige Zuordnung“ der Elemente (ebd., S. 571). Insbesondere der semantische Aspekt der Information läßt subjektiven Deutungen größeren Spielraum, als es die traditionelle Abbildtheorie zugestehen wollte. Weiter ist umstritten, welchen Formen des kognitiven Abbildes Wahrheit zukommt. G. Klaus steht z. B. auf dem Standpunkt, daß nur den Aussagen Wahrheit zukommt, während andere Theoretiker allen Formen des kognitiven Abbildes, also auch sinnlichen Abbildern, Wahrheit zuschreiben wollen (ebd., S. 595). b) Der historische Materialismus (Histomat) Das Lehrbuch „Marxistische Philosophie“ legt auf die untrennbare Einheit des dialektischen und historischen Materialismus besonders großen Wert und bricht mit der Tradition, die beiden Bereiche in der Darstellung methodisch zu trennen. Bisher wurde behauptet, der Histomat sei die Anwendung des Diamat auf die Gesellschaft. Diese These war sowohl wissenschaftsgeschichtlich wie sachlich schwer aufrechtzuerhalten. Der Histomat als Theorie der allgemeinen Bewegungs- und Entwicklungsgesetze der Gesellschaft wurde von Marx ohne Hinzuziehung bzw. Kenntnis der „Naturdialektik“ begründet. Aus historischen und didaktischen Gründen wird hier daher die methodische Trennung beibehalten. Die Aufhebung der methodischen Trennung von Histomat und Diamat hat freilich eine handfeste politische Bedeutung: sie soll die Kluft zwischen dem System der marx. Philosophie, insbesondere des Histomat, und dem realen gesellschaftlichen Prozeß überwinden. Dies geschieht allerdings, wie schon im Diamat gezeigt werden konnte, auf Kosten des Informationsgehalts. Das Kerndogma wird, um seine Allgemeingültigkeit und Verbindlichkeit zu bewahren, auf eine höhere Abstraktionsstufe gestellt, d.h. die dialektische Methode wird gegenüber dem Inhalt der dialektischen Bewegungsgesetze hervorgehoben. Dafür gewinnen die jeweiligen politischen Aktionsprogramme mehr Bewegungsfreiheit; sie werden offener und schichtenspezifisch variabel und damit für die Entwicklung der Ideologie bedeutungsvoller, da sie auf das Kerndogma zurückwirken. 1. Die dialektisch-materialistische Geschichtsauffassung Im Vorwort „Zur Kritik der Politischen Ökonomie“ hat Marx die wichtigsten Grundthesen des Histomat entwickelt: „In der gesellschaftlichen Produktion ihres Lebens gehen die Menschen bestimmte, notwendige, von ihrem Willen unabhängige Verhältnisse ein, Produktionsverhältnisse, die einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer materiellen Produktivkräfte entsprechen. Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, woraus sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt, und der bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt [S. 395]ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 8 f.). Marx gelangte zu diesem Schluß auf Grund einer spezifischen Beurteilung der Arbeit, die er nicht wie Hegel nur geistig, sondern auch materiell-gegenständlich begriff. Die Arbeit erzeugt jene Güter, die der Mensch für die Befriedigung seiner Bedürfnisse nötig hat. Der ursprüngliche Arbeitsvorgang vereint „Kopf- und Handarbeit“. Im Produkt der Arbeit vergegenständlicht sich menschliche Energie, der Mensch entäußert bzw. entfremdet sich selbst (Entfremdung). Da diese Gegenstände nicht Selbstzweck sind, sondern Mittel der Lebenserhaltung sein sollen, erfüllen sie ihre Bestimmung erst, wenn sie wieder „aufgehoben“ bzw. vernichtet werden, indem sie dem Menschen zum Genuß bzw. zu seiner Reproduktion dienen. Arbeit befriedigt und erzeugt die Bedürfnisse in einem. Durch die Arbeitsteilung wird aber der „natürliche“ Kreislauf des Arbeitsprozesses durchbrochen. Geschichtlich gesehen ist die Arbeitsteilung unvermeidlich; sie ergibt sich aus der widersprüchlichen Eigenbewegung der Produktionsmittel. Wenn jene soweit entwickelt sind, daß die Produktion über die unmittelbare Existenzsicherung hinausgeht, kann sich Privateigentum (Eigentum) an Produktionsmitteln bilden, das die Teilung von Kopf- und Handarbeit ermöglicht, die nun zur natürlichen Arbeitsteilung als bestimmender Faktor hinzukommt. Das hat aber zwei folgenschwere Konsequenzen: Die Trennung von Kopf- und Handarbeit bewirkt, daß das Bewußtsein sich ein eigenes Objekt schafft, eine Welt von geistigen Wesenheiten, von Ideen, die es für die bewegenden Kräfte und Ziele der Geschichte ausgibt: Die Arbeitsteilung schafft mit dem Idealismus also eine Ideologie im Sinne von falschem Bewußtsein. Andererseits wird durch die Bildung von Privateigentum der Dreitakt Mensch — Entäußerung — Genuß bzw. Wiederaneignung gestört, die produzierten Gegenstände werden einem Großteil von Menschen vorenthalten, und/oder sie werden ihnen zu einer fremden Macht (Entfremdung vom Produkt bzw. Entfremdung der Produktion). 2. Die Dialektik von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen und der Klassenkampf als Triebkräfte der Geschichte Entscheidend für die gesellschaftliche Entwicklung ist also, wie die Menschen die zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse notwendigen Güter produzieren. Produzieren bedeutet ein Zweifaches: ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zur Natur und ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zueinander. Das Verhältnis der Menschen zur Natur ist bedingt durch seine Produktivkräfte, das gegenseitige Verhältnis der Menschen durch die Produktionsverhältnisse. Die Produktion wird verstanden als dialektischer Prozeß, und zwar als eine dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, in der beide in Wechselwirkung stehen und einander gegenseitig bedingen, aber so, daß die Produktivkräfte die führende Rolle in der Entwicklung spielen. Wichtig ist, daß die Faktoren der Entwicklung nicht außerhalb der Produktion gesucht werden, etwa in geographischen und klimatischen Bedingungen oder etwa im Anwachsen der Bedürfnisse durch das Wachstum der Bevölkerung. Quelle der Entwicklung ist vielmehr die „Selbstbewegung“, die dialektische Wechselwirkung der Elemente der Produktion, insbesondere der Elemente der Produktivkräfte, ihre inneren Widersprüche und hauptsächlich die Wechselwirkung zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen. „Auf einer gewissen Stufe ihrer Entwicklung geraten die materiellen Produktivkräfte der Gesellschaft in Widerspruch mit den vorhandenen Produktionsverhältnissen oder, was nur ein juristischer Ausdruck dafür ist, mit den Eigentumsverhältnissen, innerhalb deren sie sich bisher bewegt hatten. Aus Entwicklungsformen der Produktivkräfte schlagen diese Verhältnisse in Fesseln derselben um. Es tritt dann eine Epoche sozialer Revolution ein“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 9). So bewirkt z. B. die Entwicklung der Technik, die zunehmende Mechanisierung der Produktion im Kapitalismus, daß die Weise der Gütererzeugung sich immer mehr vergesellschaftet. Dies wird in Großbetrieben, Großorganisationen und in der Massenproduktion deutlich sichtbar. Aber die Aneignung des Ertrages, und daher die Bestimmung des Produktionszwecks, bleibt eine private. Zur Überwindung dieses Widerspruchs [S. 396]muß das Privateigentum an Produktionsmitteln überhaupt abgeschafft werden. Dies geschieht durch die sozialistische Revolution. Die sozialistische Revolution ist die höchste und damit letzte Form der sozialen Revolutionen. Als soziale Revolution werden solche gesellschaftlichen Umwälzungen verstanden, bei denen die eine herrschende Klasse durch eine neue herrschende Klasse abgelöst wird. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal einer Klasse ist ihr Verhältnis zu den Produktionsmitteln, das wiederum im wesentlichen ein Eigentumsverhältnis ist. Alle anderen Verhältnisse, etwa schichtenspezifische, lassen sich daraus ableiten. So gesehen stellt sich für den ML. die Geschichte als eine „Geschichte von Klassenkämpfen“ dar, die identisch ist mit der Entwicklung der Formen des Privateigentums an Produktionsmitteln. 3. Die fünf Gesellschaftsformationen Die Entwicklung erfolgt im Rahmen der dialektischen Bewegungsgesetze (s.o.) in fünf Stufen: Urgesellschaft: kein Privateigentum an Produktionsmitteln, da noch keine nennenswerten vorhanden; Sklavenhaltergesellschaft: Privateigentum an Werkzeugen sowie den unmittelbaren Produzenten, den Sklaven; Feudalismus: Privateigentum vor allem an Boden, Rohstoffen sowie den Leibeigenen; Kapitalismus: Privateigentum an Kapital in Form von Geld, Maschinen und menschlicher Arbeitskraft. Äußerste Zuspitzung des Klassenantagonismus in Gestalt der Bourgeoisie (Ausbeuterklasse, den Mehrwert der Lohnarbeiter zurückhaltend) und des Proletariats, der „Klasse mit radikalen Ketten“, an der das „Unrecht schlechthin“ verübt wird; Kommunismus (Vorstufe Sozialismus): Aufhebung des Privateigentums an Produktionsmitteln durch deren Vergesellschaftung, und damit Negation der Negation, d.h. Rückkehr zum Urzustand auf höherer Ebene, auf welcher der Kreislauf des Arbeitsprozesses wieder geschlossen ist, und damit auch Abschluß der „Vorgeschichte der Menschheit“. c) Wissenschaftlicher Sozialismus und Kommunismus 1. Sozialismus oder die Diktatur des Proletariats Hauptfrage des wissenschaftlichen Sozialismus und Kommunismus ist die Frage nach der Gesetzmäßigkeit des Übergangs vom Kapitalismus zum Kommunismus. In dieser Frage vor allem unterscheiden sich Marxismus und Leninismus. Der verbindende Grundgedanke ist aber folgender: Aus den antagonistischen Klassengegensätzen zwischen Bourgeoisie und Proletariat ergibt sich, daß die sozialistische Revolution nur gewaltsam sein kann. Denn die herrschenden Klassen setzen der Veränderung der Produktionsverhältnisse Widerstand entgegen und benutzen dazu vor allem den Zwangsapparat des Staates. In der Übergangsphase muß daher das Proletariat den Staatsapparat erobern und gegen die noch vorhandenen Reste der Bourgeoisie, und zwar sowohl gegen deren ökonomische, politische als auch ideologische Erscheinungsformen (Revisionismus), als Instrument der Macht einsetzen. Diese Diktatur des Proletariats unterscheidet sich dem Anspruch nach insofern von bisherigen Diktaturen, als sie eine Herrschaft der Mehrheit über eine Minderheit bedeutet. Marx selbst wollte über taktische Einzelheiten dieser Diktatur keine verbindlichen Aussagen für die Zukunft machen. Er glaubte, daß diese Übergangsphase ohnehin sehr kurz sei. In der Schrift „Klassenkämpfe in Frankreich“ empfahl er das Modell der Pariser Kommune: Die Länder sollten sich föderativ auf freiwilliger Basis organisieren; abgestufte Organe der direkten Demokratie nehmen zugleich legislative wie exekutive Aufgaben wahr; die Beamten sind abhängige Organe des organisierten Volkes und sollen nicht besser als Facharbeiter bezahlt werden; wie auch die Vertreter der Polizei unterliegen sie der ständigen Kontrolle der Kommunen und sind jederzeit absetzbar; die Delegierten der Kommunen werden in Urwählerversammlungen gewählt und sind ebenfalls jederzeit ab wählbar. Das zeigt, daß Marx — wie übrigens auch Engels (vgl. „Kritik des Erfurter Programms“, 1891) — Diktatur gegenüber der Bourgeoisie und Demokratie innerhalb der proletarischen Organisationen für vereinbar hielt. Anders Lenin: Unter den Bedingungen des zaristischen Rußlands, in dem soziologisch von einer Mehrheit des Proletariats nicht die Rede sein konnte, entwickelte er vor allem in der Schrift „Staat und Revolution“ (1917) die Diktatur des Proletariats [S. 397]zu einer geschlossenen Revolutionstheorie. Darin wird der Diktaturbegriff in seiner traditionellen machttechnischen Bedeutung verstanden, d.h. in Praxis Diktatur einer Minderheit über eine Mehrheit, wobei die Minderheit sich als potentielle Mehrheit versteht. Mit dieser inhaltlichen Änderung des Diktaturbegriffs hängt eng zusammen die ebenfalls von Lenin entwickelte Theorie der „Partei neuen Typs“ („Was tun?“, 1902). Deren Hauptmerkmale sind: 1) Die Partei ist der „bewußte Vortrupp der Arbeiterklasse“. Sie rekrutiert sich infolgedessen historisch gesehen zunächst aus der sozialen Schicht der Intelligenz, die einerseits das richtige proletarische Bewußtsein entwickeln, bewahren und verbreiten soll, andererseits die Organisation der proletarischen Bewegung zu übernehmen hat. 2) Die Partei ist der „organisierte Vortrupp der Arbeiterklasse“, d.h. sie ist einheitlich bis in die kleinsten sozialen Grundeinheiten („Zellen“) organisiert. 3) Das organisatorische Grundprinzip ist der demokratische Zentralismus. Auf Grund der spezifischen historischen und nationalen Bedingungen unterscheidet der ML. heute zwei Typen der Diktatur des Proletariats: die Sowjetmacht und die Volksdemokratie. 2. Die Entwicklungsphasen des Sozialismus Angesichts der relativ ungebrochenen Kraft des „imperialistischen Monopolkapitalismus“ nach dem ersten Weltkrieg sah sich der ML. zu einer weiteren Modifizierung der marxschen Lehre gezwungen: Im Unterschied zu der Annahme von Marx und Engels, daß die entwickelten Länder zur gleichen Zeit zum Sozialismus übergehen würden, wurde die These vom sozialistischen Sieg in einem Staat entwickelt; das imperialistische Weltsystem soll nach und nach an seinen schwächsten Gliedern durchbrochen werden. Diese These wird zwar Lenin zugesprochen, tatsächlich wurde sie aber besonders von Stalin propagiert. Heute wird aus dem noch immer währenden „erbitterten Kampf gegen den staatsmonopolistischen Kapitalismus“ der Schluß gezogen, daß der Sozialismus nicht eine kurzfristige Übergangsphase in der Entwicklung der Gesellschaft sei, sondern eine relativ selbständige sozialökonomische Formation, die sich auf ihren „eigenen Grundlagen“ entwickle. Die führende Rolle der marxistisch-leninistischen Partei beschränke sich darum nicht auf die Negation des Kapitalismus, vielmehr sei infolge ihrer wachsenden „sozialpolitischen Funktion“ im gesamtgesellschaftlichen Erkenntnis-, Planungs- und Leitungsprozeß ihre Verstärkung erforderlich. Dasselbe gelte für den Staat: „Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist nicht durch „Entstaatlichung“ oder „Absterben des Staates“ zu verwirklichen. Der sozialistische Staat wird vielmehr neue Aufgaben übernehmen und durchführen müssen, um alle Teilbereiche und damit das Gesamtsystem so zu gestalten, daß die materielle und geistige Überlegenheit des Sozialismus nachgewiesen wird“ (DZfPh, 16. Jg., II. 6, 1968, S. 57). Die erste Aufbauphase ist gekennzeichnet durch das Klassenbündnis zwischen Industriearbeiterschaft und Bauern. Der Existenz von mehreren Klassen entsprechend gibt es hier noch mehrere Formen des gesellschaftlichen Eigentums: das gesamtgesellschaftliche, das genossenschaftliche sowie Reste privatwirtschaftlichen Eigentums. Da das Entwicklungsniveau der Produktivkräfte noch relativ gering ist, überwiegt die materielle Interessiertheit als Anreiz vor dem gesellschaftlich-moralischen, und die Verteilung der Güter erfolgt nach dem Prinzip: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Leistungen.“ Ebenso findet in dieser Phase das Wertgesetz seine volle Anwendung. Die erste Aufbauphase vollzieht sich in zwei Etappen: 1) Aufbau und Behauptung des Sozialismus in der Sowjetunion im Kampfe gegen den Imperialismus (etwa 1917–1945); 2) Herausbildung des sozialistischen Weltsystems und Umschlag des Kräfteverhältnisses zugunsten des Sozialismus (1945–1956). Die zweite Phase, „der umfassende Aufbau des Sozialismus“, wird im wesentlichen durch folgende Faktoren bestimmt: „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“, militärische Überlegenheit des sozialistischen Lagers, technische Revolution. Daraus ergeben sich für die marx.-len. Partei die Aufgaben: 1) international: Politik der „friedlichen Koexistenz“ bei Verschärfung des internationalen Klassenkampfes auf den Gebieten der Ökonomie, der Ideologie und der Kultur. Weiter erfordert der internationale Charakter der technischen Revolution eine qualitativ [S. 398]höhere Form der internationalen Arbeitsteilung. 2) im Innern: Schutz des sozialistischen Eigentums und Entwicklung der Verteidigungsbereitschaft gegen mögliche imperialistische Überfälle. Volle Entfaltung der Wissenschaft als Produktivkraft; Einholen bzw. Überflügeln des wissenschaftlich-technischen Vorlaufs des Imperialismus; allseitige Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, insbesondere die Entwicklung des sozialistischen ➝Bewußtseins. Der „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und damit der Beginn der zweiten Phase wurde in der DDR auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 in Verbindung mit dem Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung verkündet. „Das komplizierteste und wichtigste Entwicklungsproblem der sozialistischen Demokratie ist die Herstellung der Einheit von zentraler staatlicher Planung grundsätzlicher gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und selbständiger, eigenverantwortlicher Planung und Leitung durch die sozialistischen Warenproduzenten“ (DZfPh, ebd., S. 657). 3. Der wissenschaftliche Kommunismus Nach der Vollendung des Aufbaus des Sozialismus beginnt erst die eigentliche Geschichte der Menschheit, der Kommunismus. Während Marx diese Epoche noch mehr philosophisch charakterisierte als eine Vernichtung der „Fremdheit“, mit der sich die Menschen zu ihrem eigenen Produkt sowie gegenseitig verhalten (Marx/Engels, Werke, Bd. 3, S. 35), sind es heute mehr pragmatische Kriterien, die zu ihrer Bestimmung genannt werden. Das Verteilungsprinzip lautet jetzt: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen“; es gibt keine Klassen mehr; die Produktionsmittel sind einheitliches Volkseigentum; die Unterschiede zwischen Stadt und Land sind aufgehoben; körperliche und geistige Arbeit sind verschmolzen, die Intelligenz hört auf, eine besondere soziale Schicht zu sein; der Charakter der Arbeit ist nun ein ganz anderer: Der Mensch tritt mit der Vollendung der Automation aus dem naturwüchsigen Produktionsprozeß heraus und leitet diesen nur noch nach seinen Zielvorstellungen an; die Arbeit ist nur noch schöpferische und wird zum „hauptsächlichen Lebensbedürfnis des Menschen“. Nach dem Selbstverständnis des ML. hat der Aufbau des Kommunismus in der SU seit dem XXII. Parteitag der KPdSU schon begonnen. Freilich ist auch in dem dort entwickelten Programm für die Jahre 1961 bis 1980 von einem „Absterben des Staates“, wie es sich Marx und Engels vorstellten, nicht die Rede. Literaturangaben Bochenski, Joseph M.: Der sowjetrussische dialektische Materialismus (Diamat). (Dalp-Taschenbücher 325). Bern 1960, A. Francke. 180 S. Fetscher, Iring: Von Marx zur Sowjetideologie. 8. Aufl., Frankfurt a. M. 1962, Moritz Diesterweg. 204 S. Lange, Max Gustav: Marxismus — Leninismus — Stalinismus. Stuttgart 1955, Ernst Klett. 210 S. Lehmbruch, Gerhard: Kleiner Wegweiser zum Studium der Sowjetideologie. (BMG) 1959. 90 S. Lemberg, Eugen: Ideologische Wandlungen im Marxismus-Leninismus Osteuropas. Stuttgart 1967, Klett. 112 S. Leonhard, Wolfgang: Sowjetideologie heute, Bd. II — Die politischen Lehren (Fischer-Bücherei, 461). Frankfurt a. M., 1962. 328 S. Lieber, Hans-Joachim: Die Philosophie des Bolschewismus in den Grundzügen ihrer Entwicklung (Staat u. Gesellschaft, Bd. 3) Frankfurt a. M. 1957, Moritz Diesterweg. 107 S. Löwenthal, Fritz: Das kommunistische Experiment — Theorie und Praxis des Marxismus-Leninismus. Köln 1957, Markus-Verlag. 280 S. Marxismusstudien, Sammelband, hrsg. v. E. Metzke (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 3). Tübingen 1954, Mohr. 243 S. Marxismusstudien, 2. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 5). Tübingen 1957, Mohr. 265 S. Marxismusstudien, 3. F., Sammelband, hrsg. von I. Fetscher (Schr. d. ev. Studiengemeinsch. Nr. 6). Tübingen 1960, Mohr. 221 S. Milosz, Czeslaw: Verführtes Denken (mit Vorw. von Karl Jaspers). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 239 S. Stalin: Über dialektischen und historischen Materialismus (vollst. Text, m. krit. Kommentar von Iring Fetscher). Frankfurt a. M. 1956, Moritz Diesterweg. 126 S. Wetter, Gustav A.: Der dialektische Materialismus. Seine Geschichte und sein System in der Sowjetunion. 4., erw. Aufl., Freiburg 1958, Herder. 693 S. Wetter, Gustav A.: Philosophie und Naturwissenschaft in der Sowjetunion (Rowohlts deutsche Enzyklopädie, 67). Hamburg 1958, Rowohlt. 195 S. Karisch, Rudolf: Christ und Diamat — Der Christ und der Dialektische Materialismus. 3., erw. Aufl., Berlin 1958, Morus-Verlag. 206 S. Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Djilas, Milovan: Die neue Klasse — eine Analyse des kommunistischen Systems. München 1958, Kindler. 284 S. Leonhard, Wolfgang: Kreml ohne Stalin. Köln 1959, Verlag für Politik und Wirtschaft. 648 S. u. 25 Abb. Meissner, Boris: Sowjetdemokratie und bolschewistische Parteidiktatur. Berlin 1963, Colloquium-Verlag. 192 S. Nollau, Günther: Zerfall des Weltkommunismus — Einheit oder Polyzentrismus. Köln 1963, Kiepenheuer und Witsch. 154 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Unrecht als System — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet. (BMG) 1952. 239 S. Unrecht als System, Bd. II — Dokumente über planmäßige Rechtsverletzungen im sowjetischen Besatzungsgebiet 1952 bis 1954. (BMG) 1955. 293 S. Eine englische, eine französische und eine spanische Ausgabe bringen die in Bd. I zusammengestellten Dokumente. Unrecht als System, Bd. III… 1954 bis 1958. (BMG) 1958. 248 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Stolz, Otto: Sozialistische Errungenschaften für den Arbeiter? 4., erw. Aufl. (BMG) 1960. 79 S. Bochenski, Joseph M., und Gerhart Niemeyer: Handbuch des Weltkommunismus. Freiburg i. Br. 1958, Karl Alber. 771 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 390–398 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MASSiehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 1985 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 I. Grundlagen des Marxismus-Leninismus Der ML. ist ein — dem Anspruch nach — geschlossenes und homogenes theoretisches System, das auf den Lehren von Marx, Engels und Lenin aufbaut. Er versteht sich bewußt als Ideologie der Arbeiterklasse. Da jene die historisch letzte und fortschrittlichste Klasse…
DDR A-Z 1969
Kommission für Arbeit und Löhne (1969)
Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 1. Im Herbst 1963 bei der Staatlichen Plankommission durch Umbildung anderer Institutionen gebildetes oberstes Regierungsorgan für alle Fragen der Arbeitspolitik. Nach dem Statut der Staatlichen Plankommission vom 16. 4. 1964 hat die K. Grundsatzmaterialien auf dem Gebiet Arbeit und Löhne, die für die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft von Bedeutung sind, auszuarbeiten und perspektivische Grundfragen auf diesem Gebiet vorzubereiten. Am 22. 12. 1965 wurde sie in das Staatliche Amt für Arbeit und Löhne umgewandelt. 1. KfAuL. gibt es bei den Volkseigenen Betrieben. Hier bildet die BGL diese K. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im Betriebskollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Entlohnung, der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie der Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und der richtigen Eingruppierung der Arbeiter und Angestellten in die Lohn- und Gehaltsgruppen. Sie soll ferner Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden und zur Entwicklung neuer Prämiensysteme (Prämienwesen) machen. Daneben soll sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Lohnfonds und des Arbeitskräfte- und Stellenplans überwachen und sich für die sozialistische Arbeitsdisziplin einsetzen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 336 Kommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommission für gesellschaftliche ErziehungSiehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 1. Im Herbst 1963 bei der Staatlichen Plankommission durch Umbildung anderer Institutionen gebildetes oberstes Regierungsorgan für alle…
DDR A-Z 1969
Amnestie (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD vom 18. 3. 1948 (Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr — Ausnahmen: „Spekulanten und Schieber“), 4. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949 (GBl. I, S. 60) (Freiheitsstrafen bis zu 6~Monaten und Geldstrafen bis zu 5.000 DM Ost — Ausnahmen: politische Urteile nach Art. III A III der Kontr.-Rat-Dir. Nr. 38 und Art. 6~der Verfassung). Über die Einstellung anhängiger Verfahren entschieden in der zu 3) und 4) erwähnten A. besonders gebildete A.-Kommissionen. Nach 1949 wurden einige Gnadenaktionen durchgeführt. Dabei war in jedem Einzelfall ein besonderer Begnadigungsakt erforderlich. Es war also möglich, die Haftentlassung einzelner Personen zu verhindern, selbst wenn die allgemeinen Richtlinien der jeweiligen Aktion auf den Einzelfall zutrafen: 1. Gnadenaktion des Staatspräsidenten am 7. 10. 1951 (Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr ganz, Freiheitsstrafen von 1 bis 3 Jahren zur Hälfte, Geldstrafen bis zu 500 DM Ost — Ausnahmen: politische Verurteilungen.) 2. Gnadenerlasse für Waldheim-Verurteilte (Kriegsverbrecherprozesse) in den Jahren 1952, 1954, 1956. 3. Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1955 über die vorzeitige Haftentlassung von 2.616 Verurteilten (Sowjetisches Militärtribunal). 4. Gnadenaktion 1956. Sie begann mit der durch Staatspräsident Pieck auf Empfehlung des ZK der SED ausgesprochenen Begnadigung von 88 Personen, die vor ihrer Verurteilung zum Teil hohe Stellungen im Staats- und Parteiapparat bekleidet hatten, z. B. des ehemaligen Justizministers Max Fechner und des ehemaligen Staatssekretärs Paul Baender. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates wurden zum gleichen Zeitpunkt („Neues Deutschland“ vom 27. 4. 1956) 698 Personen begnadigt, die von Sowjetischen Militärtribunalen oder Zonengerichten wegen Verbrechen verurteilt worden waren, die mit dem Krieg in Zusammenhang standen. Auf weitere Empfehlung des ZK der SED wurden die Überprüfungen von Urteilen aus der Zeit vor dem 1. 4. 1956 mit dem Ziel der Begnadigung oder bedingten Strafaussetzung fortgesetzt. So wurden im Laufe des Jahres 691 Personen vorzeitig aus der Strafhaft entlassen, die der SPD angehörten und wegen politischer Delikte verurteilt worden waren. Ursprünglich sollten nur Verurteilungen bis zu einem Jahr in die Überprüfungsaktion einbezogen werden, und politische Delikte, Sittlichkeitsdelikte an Kindern und vorsätzliche Brandstiftungen sollten ausgenommen sein. Im weiteren Verlauf der Aktion wurden die Haftentlassungen aber über die zunächst eng gezogenen Grenzen ausgedehnt. Insgesamt sollen nach Ausführungen des Ministerpräsidenten Grotewohl 21.187 Menschen in der Zeit vom 1. 1. bis 1. 10. 1956 vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein („Neues Deutschland“ vom 28. 10. 1956). 5. Beschluß des Staatsrates über die Gewährung von Straferlaß durch Gnadenerweis vom 1. 10. 1960 (GBl. I, S. 533) (Freiheitsstrafen bis zu 1~Jahr; Freiheitsstrafen von nicht mehr als 3~Jahren, die zur Hälfte verbüßt sind; Freiheitsstrafen von mehr als 3 Jahren, die zu zwei Dritteln verbüßt worden sind, wenn die Verurteilten nach ihrem jetzigen Verhalten die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden; bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafen, wenn die Bedingungen für die Vollstreckung der Strafe nicht eingetreten sind.) Bei den mehr als 3~Jahre betragenden Freiheitsstrafen mußte also in jedem Einzelfall geprüft und, wenn Haftentlassung erfolgen sollte, bejaht werden, daß der Verurteilte „künftig die sozialistische Gesetzlichkeit“ einhalten wird. In vielen Fällen wurde diese Voraussetzung offenbar nicht gesehen, denn eine Haftentlassung erfolgte nicht, obwohl mehr als zwei Drittel der Strafe verbüßt waren. Unter den Amnestierten, deren Anzahl nach Ulbricht 16.000 betragen haben soll, befanden sich etwa 3.000 politische ➝Häftlinge. Nach dem Staatsratsbeschluß vom 24. 5. 1962 (Strafpolitik) kam es in den Monaten Juni bis August 1962 zu weiteren Entlassungen unter Anwendung des §~346 StPO (bedingte Strafaussetzung). 6. A.-Erlaß des Staatsrates vom 3. 10. 1964 [S. 25](GBl. I, S. 135) zum 15. Jahrestag der Gründung der „DDR“. Auch dieser Erlaß gab den davon Betroffenen keinen Rechtsanspruch auf Haftentlassung, sondern ordnete in Anlehnung an die früheren Gnadenaktionen an, daß Strafen, auf die vor dem 30. 9. 1964 erkannt worden war, im Gnadenwege erlassen werden können, „wenn die Verurteilten auf Grund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür bieten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit achten“. Das bedeutet, daß in jedem Einzelfall zu prüfen war, ob der Erlaß Anwendung finden konnte, oder ob etwa die Voraussetzungen für ein künftiges politisches Wohlverhalten als nicht erfüllt anzusehen waren. Von der Anwendung des A.-Erlasses waren Strafgefangene ausgeschlossen, die Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen, befohlen oder begünstigt oder Verbrechen gegen das Leben oder die Sittlichkeit verübt hatten. Ausgeschlossen waren ferner Personen, die wegen „besonders schwerwiegender Verbrechen gegen die DDR“ verurteilt worden waren. Für Strafgefangene, die vor dem 13. 8. 1961 „schwere Verbrechen gegen die DDR“ begangen hatten, konnte die Strafe herabgesetzt werden, ohne daß diese Herabsetzung zur Haftentlassung führte. Die für die politischen Häftlinge entscheidende Frage, ob sie als ein leichter, schwerer oder besonders schwerwiegender Fall galten, war aus dem Wortlaut des Erlasses nicht zu entnehmen. Der Generalstaatsanwalt traf in Zusammenarbeit mit dem Minister des Innern eine erste Entscheidung, indem er dem Staatsrat die Liste der für eine Begnadigung in Frage kommenden Verurteilten vorlegte. Die Begnadigung wurde dann durch den Staatsrat verfügt. Nach einer Mitteilung des Generalstaatsanwalts Streit im Januar 1965 sollen rd. 10.000 Personen zufolge des A.-Erlasses vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden sein. Wie groß die Zahl der darunter fallenden politischen Häftlinge war, ist nicht bekannt. Auf Grund westlicher Bemühungen und materieller Gegenleistungen der Bundesrepublik wurde in den Jahren seit 1964 eine größere Anzahl (ca. 3.000) politische Häftlinge vorzeitig aus der Haft, zu einem erheblichen Teil sogar in die Bundesrepublik entlassen. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 24–25 Ambulatorium A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AmortisationenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Als A.-Gesetze im technischen Sinne können bezeichnet werden: 1. Verordnungen über die Gewährung von Straffreiheit in den einzelnen Ländern der SBZ (z. B. in Brandenburg am 29. 11. 1945), 2. Befehl Nr. 228 der SMAD vom 30. 7. 1946 („Nichtigkeit von Urteilen in politischen Sachen und die Einstellung von Strafverfahren in Fällen bestimmter strafbarer Handlungen, die vor dem 8. Mai 1945 begangen sind“), 3. Befehl Nr. 43 der SMAD…