DDR A-Z 1969
Mecklenburg (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Land in Mitteldeutschland; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Neubrandenburg, Rostock und Schwerin aufgehoben. (Länder) 1.348 erhielten die Fürsten von M. die Herzogswürde. Im Laufe seiner Geschichte wurde das Land mehrmals nach dynastischen Gesichtspunkten geteilt, konnte aber auch sein Gebiet arrondieren; 1808–1813 gehörten die beiden Herzogtümer M.-Schwerin und M.-Strelitz dem Rheinbund an; 1815 erhielten die mecklenburgischen Herzoge die Großherzogswürde. 1866 traten beide M. dem Norddeutschen Bund bei; seit 1871 gehörten sie zum Deutschen Reich. M.-Schwerin und M.-Strelitz wurden 1918 unter Auflösung der Union Freistaaten, die das Reich 1934 zum Land M. vereinigte. Nach 1933 verlor M. im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde M. von britischen und sowjet. Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch der westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Landesteil an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Kreise der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern mit Rügen) in das Land und die Errichtung der „Landesverwaltung M.-Vorpommern“ (die Bezeichnung M.-Vorpommern galt nur für die erste Zeit) unter Präsident Wilhelm Höcker (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtags wählen statt, bei denen die SED nur 49,5 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Wilhelm Höcker und beschloß im Jan. 1947 die „Verfassung des Landes M. vom 16. 1. 1947“, die am 12. 3. 1947 in Kraft trat. Seit Okt. 1949 war M. Land der „DDR“. An Stelle des zurückgetretenen Wilhelm Höcker wurde im Juli 1951 Kurt Bürger (SED) und nach dessen Tode im August 1951 Bernhard ➝Quandt (SED) Ministerpräsident. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 403 MDN A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MedailleSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Land in Mitteldeutschland; umfaßt seit 1945 auch den Westteil der preußischen Provinz Pommern (Vorpommern); 22.954 qkm, 2,0 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 16. 1. 1947, Hauptstadt Schwerin; Landesfarben: Blau-Gelb-Rot; Wirtschaft: vorwiegend Landwirtschaft, Hafenplätze mit Werften und Fischerei. — Landtag und Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter…
DDR A-Z 1969
Bezirkswirtschaftsrat (BWR) (1969)
Siehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1975 1979 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Der BWR ist das für die Planung und Leitung der bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er einem Organ der zentralen Ebene, dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend der jeweiligen Eigentumsform: Volkseigene Betriebe sind dem BWR unterstellt, während Privatbetriebe, Betriebe mit staatlicher Beteiligung und industriell produzierende Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) ihm lediglich zugeordnet sind. In den Bezirken waren zunächst die Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke die obersten Organe zur Planung und Leitung der bezirklichen Wirtschaft. Mit der Errichtung der Bezirksplankommissionen Anfang November 1961 wurden die Wirtschaftsräte der Bezirke in BWR umgewandelt, die nur noch die Leitung der örtlichen Wirtschaft hatten. 1963 wurden die BWR wieder dem Volkswirtschaftsrat unterstellt mit der früheren Funktion der Planung und Leitung der bezirksgeleiteten Industrie. Der Staatsratserlaß vom 2. 7. 1964 machte sie zu doppelt unterstellten Organen. Nach der Auflösung des Volkswirtschaftsrates Ende 1965 blieben die BWR bestehen. Gegenwärtig obliegt dem BWR die Verantwortung für die Ausarbeitung, Durchführung und Erfüllung der staatlichen Pläne der bezirksgeleiteten Industrie. Da er keinen geschlossenen Teil eines Produktionszweiges leitet, kann er seine Aufgaben nur in Zusammenarbeit und unter maßgeblicher Einflußnahme der jeweiligen VVB erfüllen. So arbeitet der BWR mit den VVB bei der Aufstellung der wissenschaftlich-technischen Konzeptionen und ihrer Verwirklichung, z. B. durch die Erzeugnisgruppenarbeit, zusammen. Eine weitere wesentliche Aufgabe des BWR besteht in der Konzipierung eines eigenen Planprojektes für die ihm unterstellte Industrie. Weitere Bereiche seiner Tätigkeit sind die Aufsicht über eine rationelle Verteilung der Betriebe im Bezirk, die Festlegung von Standorten für Neuinvestitionen oder die Auflockerung von Ballungsgebieten; die Lösung dieser Probleme erfordert jedoch — wegen Kompetenzüberschneidungen — eine Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreisplankommissionen bzw. mit Bezirks- und Kreisbauämtern. [S. 121]Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der BWR über eine Reihe von Fonds: a) den Fonds Technik, b) den Verfügungsfonds, c) den Gewinnabführungs-, Amortisations- und Umlaufverteilungsfonds, d) den Prämienfonds, e) den Exportprämienfonds. Die Struktur eines BWR ergibt sich aus seinen Aufgaben und hat etwa folgendes Aussehen: a) Der Vorsitzende als Mitglied des Rates des Bezirks wird vom Bezirkstag gewählt. Die Berufung in seine Funktion erfolgt durch den Minister für die Bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie. Als Beratungsorgan des Vorsitzenden können spezielle zeitweilige (z. B. Neuererrat) oder ständige Gremien gebildet werden. b) Der Stellvertreter für bestimmte Querschnittsbereiche, z. B. Abteilung Technik, Materialwirtschaft, Leit-Büro für Neuererbewegung (BfN), Finanzen. Auch diese Abteilungen sind Beratungsorgane für den Vorsitzenden. c) Die Industrieabteilungen, die nach dem Produktionsprinzip aufgebaut sind und von einem Vorsitzenden geleitet werden. Die jeweilige Industrieabteilung ist der direkte Partner der Betriebe eines Produktionszweiges. d) Das Neuererzentrum als Koordinierungsorgan für das Neuererwesen aller Betriebe im Bezirk (z. B. Erfahrungsaustausch über territoriale Rationalisierung). e) Dem BWR ist häufig ein spezieller VEB Mechanisierung bzw. ein Ingenieurbüro, z. B. im Bezirk Erfurt (vgl. Ingenieurbüro der VVB) unterstellt. Über seine Industrieabteilungen nimmt der BWR gegenüber den unterstellten Betrieben eine ähnliche Stellung ein wie die VVB gegenüber den Betrieben ihres Produktionszweiges; er besitzt Weisungsrecht. Bei nicht unterstellten (zugeordneten) Betrieben bestehen Möglichkeiten der indirekten Einwirkung (z. B. Materialkontingente, Bestätigung von Baubilanzen usw.). Da der BWR bei privaten und staatsbeteiligten Betrieben nicht weisungsberechtigt ist, müssen alle Vorstellungen über die perspektivische Gestaltung dieser Betriebe durch gegenseitige Vereinbarungen ausgehandelt werden. In steigendem Maße nehmen diese Vereinbarungen die Form vertraglicher Beziehungen an. (Planung, Volkswirtschaftsrat) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 120–121 Bezirksvertragsgericht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BezirkszeitungenSiehe auch: Bezirkswirtschaftsrat (BWR): 1975 1979 1985 Bezirkswirtschaftsräte: 1963 Der BWR ist das für die Planung und Leitung der bezirksgeleiteten Industrie aller Eigentumsformen zuständige Fachorgan des Rates des Bezirkes. Gleichzeitig ist er einem Organ der zentralen Ebene, dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Die Beziehungen der bezirksgeleiteten Betriebe zum BWR differieren entsprechend…
DDR A-Z 1969
Ästhetik (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeine Grundlagen Die in der DDR gelehrte Ä. ist ein Teil der marxistischen Erkenntnistheorie. Sie beruht auf Lenins Widerspiegelungstheorie einerseits („Marxismus und Empiriokritismus“) und dem historischen Materialismus andererseits. Es wird dabei unterschieden zwischen der Untersuchung des allgemeinen ästhetischen Phänomens der sinnlichen Wahrnehmung (Widerspiegelung) und der Untersuchung von dessen „höchster Form“, der Kunst. Die objektive Welt ist vom Subjekt unabhängig. Sie wird im subjektiven Bewußtsein widergespiegelt. Für das Bewußtsein gelten daher dieselben Gesetze der Dialektik, die in der objektiven Realität gelten. Die gesellschaftliche Umwelt jedoch in historischen Gesetzmäßigkeiten. Die einzelnen Subjekte sind in dieser historisch-gesellschaftlichen Umwelt Teile und spiegeln sie daher entsprechend ihrem Stand innerhalb der historischen Entwicklung der Gesellschaft wider. Da die Geschichte eine Geschichte von Klassenkämpfen ist, nimmt auch die Widerspiegelung einen jeweils bestimmten Platz innerhalb dieser Klassenkämpfe ein. Es gibt keine neutrale Position; die Kunst ist parteilich. Bei der Vermittlung von Erkenntnis unterscheidet sich die Ä. von der Wissenschaft darin, daß sie das Wesen der Dinge nicht isoliert von ihrer subjektiv konkreten Erscheinung analysiert, sondern das Allgemeine, Typische in der sinnlich wahrnehmenden Gegenständlichkeit aufsucht. Der Gegenstand wird in seiner Ganzheit erfaßt, also auch durch Empfindung, Gefühl, usw. Stärker als die wissenschaftliche ist die ästhetische Wahrnehmung daher durch die ideologische Position des Wahrnehmenden beeinflußt. Die Ä. ist daher nicht nur deskriptiv, sondern auch präskriptiv. Sie schreibt vor, wie richtige ästhetische Empfindung oder wie Kunst zustande kommen soll. Die Kunst ist die höchste Form des ästhetischen Bewußtseins und der ästhetischen Tätigkeit. Ihre Entwicklung wird letztlich bestimmt durch die Entwicklung der materiellen Basis der Gesellschaft. Allerdings nicht streng determiniert, sie kennt eine relativ unabhängige Eigenentwicklung. Erst dies ermöglicht, innerhalb eines ideologisch-klassenbedingten Rahmens Werke unterschiedlicher Qualität zu schaffen. [S. 51]Das Bewußtsein spiegelt das Sein nicht einfach wider, sondern lenkt die Tätigkeit des Menschen und wird zu einer subjektiven Voraussetzung für die praktische Veränderung der Welt. Damit ist zweierlei gesetzt: a) Die Kunst ist jeweils auch die Widerspiegelung eines bestimmten politischen Standpunkts und ordnet sich in das Schema von Fortschritt und Reaktion ein. b) Die Kunst hat als Form des Bewußtseins eine handlungsanleitende und damit erzieherische Funktion. In der Geschichte ist die Kunst immer ein Ausdruck der Ideologie der sie tragenden Klasse und des Standortes, den diese Klasse im Geschichtsverlauf einnimmt. Solange z. B. die „Bourgeoisie“ noch fortschrittlich gewesen ist und gegen die Feudalaristokratie um demokratische Rechte gekämpft hat, hatte die bürgerliche Kunst Malerei, Literatur, Musik eine hohe Blüte erlebt. Mit dem Aufkommen der „Arbeiterklasse“ jedoch wurde die „Bourgeoisie“ historisch in die Defensive gedrängt, ihre Kunst verfiel. Besonders stark zeigt sich dies in der Zeit des „Imperialismus“. Die Verachtung der „Massen“ und damit des Menschen zeigte sich in ihrer Esoterik (l'art pour l'art, Formalismus), in ihrer Unverständlichkeit und Inhaltsleere (Formalismus). Wie die „Bourgeoisie“ ihren Sinn in der Geschichte eingebüßt hat, hat der reaktionäre bürgerliche Künstler keinen Sinn mehr widerzuspiegeln. Kunst ist sinnliche Widerspiegelung der Realität. Die adäquate Methode dazu ist die des Realismus, in der das künstlerische Material so bearbeitet wird, daß die objektiven und sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungen in ihm wiedererkannt werden können. Dabei wird unterschieden zwischen dem bürgerlichen kritischen Realismus, der die Realität der bürgerlichen Gesellschaft kritisiert, ohne schon ihre Ursachen und das in ihr ruhende Neue zu entdecken, dem dekadenten Naturalismus, der sich in der genauen Wiedergabe der Oberfläche der Phänomene erschöpft, und dem sozialistischen Realismus, der zum historisch-fortschrittlichen Wesen der Erscheinungen vorstößt. Das Aufzeigen dieses Sinnes in den sinnlich-konkreten Erscheinungen wird mit dem Begriff des Typischen belegt. Durch das Aufzeigen des Typischen, das in einem Auswählen und Umstrukturieren der Vorgefundenen Realität besteht, erfüllt die Kunst ihre erkenntnisvermittelnde Funktion. Gleichzeitig ist durch die Erfahrung des Typischen ein normatives und kontrollierbares Element in die Kunst integriert: es unterliegt der Bewertung als „falsch“ oder „richtig“. Typisch kann nur etwas sein, was das Wesen der (sozialistischen) Gesellschaft „richtig“ zeigt. Die künstlerische Qualität eines Werkes erschöpft sich jedoch nicht in der richtigen Wiedergabe des Typischen. Gleichzeitig muß das Problem des Verhältnisses von Form und Inhalt in harmonischer Weise gelöst sein. Dabei ist der Inhalt das Primäre in der Kunst. Ein bestimmter Inhalt zieht eine bestimmte Form nach sich. Allerdings ist die Abhängigkeit nicht einseitig determiniert. Auch ein historisch richtiger Inhalt kann in eine schlechte Form gefaßt sein. Vollkommen ist ein Kunstwerk, in dem Inhalt und Form harmonisch übereinstimmen. Wo der Inhalt ein historisches Verfallsprodukt ist, wie z. B. in der reaktionären bürgerlichen Literatur und Kunst von Joyce bis Beckett, von den Futuristen bis zu den Gegenstandslosen, besteht diese Harmonie auch, aber sie ist künstlerisch wertlos, da der Inhalt falsch ist. Ein zentraler Begriff innerhalb der Ä., der dem Typischen einerseits und dem der Empfindung andererseits nahesteht, ist der der Schönheit. Hauptquelle des Schönen in der Kunst ist das Schöne im Leben. Schön ist etwas, das ein positives ästhetisches Urteil hervorruft. Damit ist Schönheit jedoch nicht bloß subjektive Empfindung. Ihre Wahrnehmung ist nichts anderes als eine Widerspiegelung bestimmter objektiver Eigenschaften der Wirklichkeit, des objektiv Schönen. Zwar hat es in der Geschichte verschiedene Schönheitsbegriffe gegeben. Diese beleuchteten aber nur jeweils verschiedene Seiten des An-sich-Schönen, das damit also eine ahistorische Kategorie darstellt. Das Schöne ist kein ausschließliches Merkmal der Kunst. Jede beliebige und vergegenständlichte Arbeit des Menschen schließt Momente der Schönheit ein. Neben diesem ahistorischen Schönheitsbegriff existiert ein mit dem des Wesens, des Typischen, verbundener historischer Begriff. Schönheit kommt dem Wesen der fortschrittlichen Gesellschaft zu; in seiner subjektiven und künstlerischen Widerspiegelung ruft auch es positive ästhetische Urteile hervor. [S. 52]Dieser Begriff von Ä. ist der allgemeine Rahmen, innerhalb dessen sich die Ä.-Diskussion in der DDR gehalten hat. Er dient in ihr jeweils als Berufungsinstanz für verschiedene Konzeptionen; gleichwohl gibt es auch von ihm bedeutsame Abweichungen. 2. Historische Entwicklung Die historische Entwicklung läßt sich in drei Hauptetappen untergliedern. a) Bis 1956 drei Hauptrichtungen: die dogmatische mit einem besonders engen Realismusbegriff, die verschiedener Tendenzen im Umkreis von Lukács, die im Umkreis von Brecht. b) Bis etwa 1962 vor allem der Versuch, den Einfluß von Lukács zurückzudämmen und einen neuen Realismusbegriff zu finden. c) Bis heute eine Fortführung dieser Diskussion und gleichzeitig eine stärkere Konzentrierung auf das Verhältnis von Kunstwerk und seiner Wirkung. a) Die dogmatische Richtung in der Ä. (vertreten unter anderem durch W. Girnus und A. Kurella), die Grundlage der offiziellen Kunstpolitik war, ging aus von einem engen Realismusbegriff. Als Norm für die Widerspiegelung der Realität wurden die historischen Formen des bürgerlichen Realismus des 19. Jahrhunderts angesehen. Dies galt sowohl für die Malerei als auch für die Literatur sowie für die Architektur und die Musik. Als das spezifisch Neue des sozialistischen Realismus galt der neue Inhalt. Eine starke Betonung des Typusbegriffs innerhalb des sozialistischen Realismus verleiht der Kunst einen symbolhaften Charakter: Typus erscheint als die Illustration von Begriffen. Die neuen Beziehungen der Menschen, denen Schönheit, Kraft usw. zukommen soll, müssen im Kunstwerk zum Ausdruck gebracht werden. Daher rührt der stark monumentale, emblematische Charakter der bildenden Kunst und der typisierende, „schönfärbende“ der Literatur. Daher z. B. die Fassung des positiven Helden, der Heroismus, Klugheit, Fleiß, Hingabe an die Sache des Sozialismus usw. in sich vereinigt. Die andere Richtung war die der Lukácsschen Tradition, die vor allem nach dem XX. Parteitag der KPdSU großen Einfluß gewann. Sie bildete allerdings keine einheitliche Schule, sondern vertrat jeweils eigene Konzeptionen. Deren Hauptvertreter waren Lukács, Ernst Bloch, Wolfgang Harich, Hans Mayer u. a. Sie gingen von einem freieren Verhältnis von Basis und Überbau aus, damit letztlich auch von einem anderen Geschichtsbegriff, der aber nicht einheitlich war. Die einzelnen, die in der Geschichte stehen, sind ideologisch zwar an ihre Klasse gebunden. Die Äußerungen in geistigen Schöpfungen aber schaffen eine neue Realität, die ihre eigenen Gesetze hat, mittels derer sich ein Schöpfer aus seiner Klassengebundenheit lösen kann. Damit wurde sowohl die Rolle des schöpferischen Subjekts als auch die des Geistigen gegenüber der gesellschaftlichen Basis stärker betont. Obwohl Lukács selbst einen engen, besonders Balzac als Richtmaß nehmenden Realismusbegriff hatte, wurde von dieser Position her Kritik an der Praxis des sozialistischen Realismus geübt, da er die Rolle des schöpferischen Subjekts im Verhältnis zum Material unterschätzte und eine kritische Position gegenüber dem Bestehenden nicht zuließ. Nach dem ungarischen Aufstand von 1956 mußte diese Richtung in der DDR vorläufig verstummen. Eine dritte Richtung, die relativ unabhängig, wenn auch auf die Literatur beschränkt, sich seit jener Zeit durchhielt, ist die der Brechtschen Konzeption. Auch sie kannte eine stärkere Betonung der Rolle des Subjekts. Das Schauspiel sollte keine Autorität sein, der sich das Publikum kritiklos unterordnet, sondern Gegenstand kritischen Überlegens. Um dies zu erleichtern, wurde der Ablauf der Spielhandlung „verfremdet“. Weder Schauspieler noch Zuschauer sollten sich mit den dargestellten Personen identifizieren. Diese Art der Darstellung stand in jener Zeit noch im Gegensatz zur offiziellen Konzeption des Realismus, konnte aber in der Folgezeit weitgehend integriert werden. b) Nach dem XX. Parteitag der KPdSU veränderten sich auch die ästhetischen Auffassungen in der DDR. In der ästhetischen Theorie setzte sich eine neue Konzeption des sozialistischen Realismus durch. Hatte die dogmatische Richtung im Anschluß an Shdanow die Kunstgeschichte noch als Kampf zwischen Realismus und Antirealismus betrachtet und sie dem Kampf zwischen Idealismus und Materialismus in der Philosophiegeschichte gleichgesetzt, so wurde nun der Realismusbegriff [S. 53]historisiert. Als seine Entstehungszeit wurde meist das Aufkommen des Bürgertums angegeben. Gleichzeitig wurde eine größere Autonomie des Inhalts gegenüber der Form postuliert. Der Akzent der Forderungen verschob sich von „getreuer Wiedergabe der Realität“ auf „wahrheitsgetreue Wiedergabe“. Darin war impliziert, daß ein richtiger Inhalt sich erst seine eigene Form suchen müsse. Allerdings wurde mittels der Betonung des Inhalts zugleich die formale Einheit des Kunstwerkes gefordert. Die Details sollten sich nicht verselbständigen, weder wie in der photographischen Wiedergabe der Realität noch im formalistischen Sinn. Die zweite wichtige Neuerung in der ästhetischen Theorie war eine begrifflich exaktere Differenzierung der Kunst von der Wissenschaft. In Anlehnung an die Konzeption des sowjetischen Ästhetikers Alexander Iwanowitsch Burow wurde postuliert, daß Kunst und Wissenschaft einen je anderen Gegenstand hätten. Dieser eigentliche Gegenstand der Kunst ist das menschliche Wesen, der Mensch als gesellschaftliches Wesen, das als jeweilig individuelles und gesellschaftliches von den Gesellschaftswissenschaften nicht erfaßt werde. Erst auf dieser Basis ist der Typusbegriff relevant (Koch, Pracht). Eine andere Richtung betonte stärker die Rolle des Subjekts und seine Arbeit beim künstlerischen Schaffen (Horst Redeker, Friedrich Bassenge). Sie insistierte auf dem analogen Charakter von materieller und geistiger, künstlerischer Arbeit. Kunst ist Praxis. Sie ist mehr als bloß Erkenntnis, und dieses Mehr gewährleistet erst echten Realismus, der vom Naturalismus, der bloßen Widerspiegelung der Erscheinungen, unterschieden wird. c) Beide Richtungen entwickelten sich in gegenseitiger Abhängigkeit in den folgenden Jahren weiter. Die eine verband sich stärker mit den seit den Bitterfelder Konferenzen vertretbaren Konzeptionen zur Hebung des Kulturniveaus der Bevölkerung. Einerseits wurde die Frage der „Volksverbundenheit“ in neuer Weise gestellt. Volksverbundenheit bedeutete sowohl, daß die Kunst erzieherischen Charakter besitze, dessen Vorbedingung Verständlichkeit, Vermittlung von Erkenntnis und eines bestimmten Lebensgefühls, Parteilichkeit usw. ist; andererseits, daß die Kunst nach der Methode des sozialistischen Realismus geschaffen sein sollte. Dieses sollte keine Illustration von Begriffen mehr sein, sondern die neuen oder überlebten Beziehungen und Charaktere der Menschen in typischen Situationen darstellen. Daher wurden in der Kulturpolitik zunehmend Auftragsarbeiten zwischen Gewerkschaften, Betrieben und Schriftstellern vereinbart, die jene auch unter verschiedensten Formen über das gesellschaftliche Leben, vor allem die Arbeit der Bevölkerung informieren sollten. Gleichzeitig implizierte diese Konzeption die Aufhebung der Trennung von hoher Kunst und Volkskunst, die auf der ersten Bitterfelder Konferenz durch die Initiierung der Bewegung „schreibender Arbeiter“ unterstrichen wurde. Diese Bewegung wurde allerdings auf der zweiten Bitterfelder Konferenz durch eine stärkere Betonung der Arbeitsteilung zwischen Berufs- und Laienkünstler wieder zurückgenommen. Diese Konzeption fügt sich ein in die Entwicklung der kulturpolitischen Diskussion, die vor allem durch das Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED getragen wird (Fred Staufenbiel). Die Kultur darf nicht von der Gesamtentwicklung der Gesellschaft isoliert gesehen werden. Das Kulturniveau ist der Entwicklungsgrad der menschlichen Herrschaft über die Gesetze der Natur und der Gesellschaft, die für die Vervollkommnung des menschlichen Daseins wesentlich ist. Der Prozeß der Vervollkommnung des Menschen ist nur in diesem Rahmen zu sehen. Die Abkehr von einer einseitig ästhetisierenden Auffassung der Kultur ermöglicht es, die Kulturentwicklung planbar zu machen (Erhard John, Fred Staufenbiel, Hans Koch, Erwin Pracht). Die andere Richtung, die einen starken Akzent darauf gelegt hatte, daß das Kunstwerk ein Arbeitsprodukt ist, betonte zunehmend die Anwendung moderner empirisch-wissenschaftlicher Methoden bei der Entwicklung der Ä. Das Kunstwerk ist im Hinblick auf seine Wirkung auf das Publikum mit den Methoden der Kybernetik, Informationstheorie, Sozialpsychologie, Soziologie usw. zu untersuchen. Diese Konzeption, die das Kunstwerk der ebenfalls sich stark entwickelnden Gebrauchs-Ä. und industriellen Formgestaltung vergleichbar macht, hat ihrerseits eine Rück[S. 54]wirkung auf die ästhetische Theorie, besonders auf das Problem der Widerspiegelung. Unter kybernetischem Aspekt (Horst Redeker) ist das Kunstwerk zu verstehen als Modell wesentlicher historischer Prozesse oder bestimmter Seiten dieser Prozesse in ihrer historischen Bewegungsrichtung. Modelle im kybernetischen Sinn sind dabei nicht Muster oder Vorbild, sondern Abbildung eines strukturellen Zusammenhanges in einem anderen Bereich durch eine isomorphe Struktur. Ein solches Modell dient primär der Erkenntnisgewinnung. Die Rolle des Subjekts ist groß: verschiedene Beobachter können im selben Modell Verschiedenes aufdecken. Ein weitergehender Ansatz, der soziologische und sozialpsychologische Begriffe verwendet (Günter K. Lehmann), nimmt ästhetische Qualitäten, die bisher als objektive Dingeigenschaften gesehen wurden, in ein gesellschaftlich verstandenes Subjekt zurück. Ästhetische Kriterien rühren von einem sozial sanktionierten Wertmuster her, das teils als individuelle, teils als öffentliche Meinung erscheint. Ästhetische Wertungen sind immer sozial nominierte Interessen und Forderungen, keine Wesenheiten an sich. Die Konsequenz der bisherigen Ä. ist ein Auseinanderklaffen von ästhetischer Norm und gesellschaftlichen Erfordernissen. Kunsttheoretische Untersuchungen müssen bei den wirklichen, d.h. empirisch nachprüfbaren Voraussetzungen beginnen. Kunst ist eine soziale Institution, deren Rolle und Funktion durch den Charakter des sozial-ökonomischen Gesamtsystems bestimmt wird. Ihr Zusammenwirken mit anderen Institutionen des Überbaus wird durch Normen sanktioniert und geregelt, die auch definieren, was Kunst ist und wie Kunst vorgetragen werden muß, um als Kunst vernommen und anerkannt zu werden. Kunstwerke sind Widerspiegelungen von Anschauungen und Interessen von Klassen, Schichten, Gruppen. Der Künstler folgt bewußt oder unbewußt deren Rollenerwartungen. Die wichtigsten Institutionen, an denen ästhetische Theorie betrieben wird, sind das Institut für Ä. der Humboldt-Universität in Berlin (Dir. Erwin Pracht), das Institut für Ä. und Kulturtheorie der Universität Leipzig (Dir. Erhard John), der Lehrstuhl für Theorie und Geschichte der Kunst am Institut für Gesellschaftswissenschaften (Hans Koch), am selben Institut die Fachrichtung Kulturtheorie (E. John, Fred Staufenbiel). Die Vertreter der zweiten Richtung befinden sich meist in wenig bedeutenden Positionen. Redeker z. B. hat eine Professur an der Hochschule für Gestaltung in Berlin, Lehmann einen Lehrauftrag am Literaturinstitut „Johannes R. Becher“ in Leipzig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 50–54 Aspirantur, Wissenschaftliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AtheismusSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeine Grundlagen Die in der DDR gelehrte Ä. ist ein Teil der marxistischen Erkenntnistheorie. Sie beruht auf Lenins Widerspiegelungstheorie einerseits („Marxismus und Empiriokritismus“) und dem historischen Materialismus andererseits. Es wird dabei unterschieden zwischen der Untersuchung des allgemeinen ästhetischen Phänomens der sinnlichen Wahrnehmung (Widerspiegelung) und der Untersuchung von dessen „höchster Form“, der Kunst. Die…
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Wirtschaftliche Rechnungsführung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 WR. ist a) ein Rentabilitätsprinzip, demzufolge Wirtschaftseinheiten die ihnen überlassenen Produktionsfaktoren (in erster Linie Arbeitskräfte und Kapital) zur Erreichung ihrer Produktions- oder Dienstleistungsziele optimal zu kombinieren haben, b) ein Bündel von Methoden zur Erfolgsrechnung der Wirtschaftseinheiten. Laut Gesetz sind nach der WR. arbeitende Wirtschaftseinheiten „berechtigt und verpflichtet, selbständig zu wirtschaften und in eigener Verantwortung abzurechnen. Die Hauptmerkmale der WR. sind: 1) die [S. 735]Selbständigkeit der Wirtschaftseinheiten (juristische Personen), die durch Pläne und die Eigentumsform (Volkseigentum) jedoch beschränkt ist, 2) ihre Ausstattung mit Anlage- und/oder Betriebskapital und dessen Disponibilität und 3) die Verantwortung der Wirtschaftseinheiten für die Erfüllung der Planziele. Durch die WR. soll die Wirtschaftstätigkeit ausgerichtet werden auf: 1) Erhöhung der Rentabilität, Deckung der Aufwendungen durch Erlöse und Erzielung von Gewinnen („Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel“), 2) Senkung der Selbstkosten mit Hilfe einer exakten Kostenrechnung, 3) geringste Aufwendungen, hierunter fallen auch die Aufdeckung von Reserven und die Vermeidung von Fehlinvestitionen, 4) Schaffung materieller Anreize (z. B. durch Prämien). Die WR. wurde ab 1951/52 etappenweise in den VEB und ab 1963/64 im Rahmen des NÖS in den VVB eingeführt. Die Anwendung auf die VVB gab der WR. erhebliche Bedeutung. Gegenwärtig besteht die Tendenz, sie auch auf reine Dienstleistungsbetriebe (z. B. die „Ingenieurbüros für Betriebswirtschaft“ der VVB) und auf geeignete Institutionen der Forschung und der staatlichen Behörden auszudehnen. Mit dem Übergang auf die WR. sind die VEB und VVB für die Effektivität der planmäßigen Leitung zuständig geworden, womit ein Element der Dezentralisierung in das wirtschaftliche Leitungssystem eingefügt wurde. Gleichzeitig wurde der Gewinn als Indikator aufgewertet sowie allgemein die Ökonomisierung des Wirtschaftsablaufs forciert. Der tatsächliche Erfolg der WR. ist allerdings entscheidend abhängig von der Qualität der Kostenrechnung, der Preisfindung wie des inner- und überbetrieblichen Informationssystems (z. B. der Betriebsstatistik). Seit dem Beginn des NÖS wurde versucht, die auf diesen Gebieten bestehenden, z. T. systembedingten Mängel (Fehlen von Knappheitskriterien) durch eine Neubewertung des Anlagekapitals, eine Reform der Industriepreise und die Einführung eines Zinses auf die Kapitalnutzung („Produktionsfondsabgabe“) zu beseitigen. Der partielle Erfolg der Teilreformen führte zu Funktionsverbesserungen. Auf dem Gebiet des betrieblichen und volkswirtschaftlichen Rechnungswesens wird seit 1968 ein „einheitliches System der Rechnungsführung und Statistik“ eingeführt, das das uneinheitliche und aufwendige Dokumentations- und Belegwesen rationalisieren sowie die Informationssammlung, -Verarbeitung und -Speicherung besser auf die Bedürfnisse der Leitungsebenen hin proportionieren soll. Ein Spezialfall der WR. ist die innerbetriebliche WR. Ihre Anwendung setzt voraus, daß die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der betrieblichen Abteilungen, Meisterbereiche und Brigaden dem Fertigungsprozeß entsprechend abgegrenzt und die Kennziffern des Betriebsplans sowie die anfallenden Kosten gemäß diesen Bereichen aufgeteilt werden. Nach wie vor tendiert die betriebliche Abrechnung dahin, nicht eine wertmäßige Widerspiegelung der Produktions- und Verteilungsprozesse zu leisten, sondern die Verwendung der Mittel entsprechend den Kennziffern der Pläne aufzuzeichnen. Stark verbreitet hat sich in den letzten Jahren die 1963 erstmals benutzte Methode, über „Haushaltsbücher“ abzurechnen. Literaturangaben Bosch, Werner: Marktwirtschaft — Befehlswirtschaft: Vergleich der Wirtschaftsordnungen in West- und Mitteldeutschland. (Veröff. d. Forschungsinst. für Wirtschaftspol. a. d. Univ. Mainz.) Heidelberg 1960, Quelle und Meyer. 289 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 734–735 Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftsausschüsseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 WR. ist a) ein Rentabilitätsprinzip, demzufolge Wirtschaftseinheiten die ihnen überlassenen Produktionsfaktoren (in erster Linie Arbeitskräfte und Kapital) zur Erreichung ihrer Produktions- oder Dienstleistungsziele optimal zu kombinieren haben, b) ein Bündel von Methoden zur Erfolgsrechnung der Wirtschaftseinheiten. Laut Gesetz sind nach der WR. arbeitende Wirtschaftseinheiten „berechtigt und…
DDR A-Z 1969
Volkseigene Betriebe (VEB) (1969)
Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD nach drei Gruppen gegliedert wurden. Einer „Liste~A“ wurden solche Betriebe zugeteilt, die einem Volksentscheid über eine Enteignung unterworfen werden sollten. Ein solcher Volksentscheid fand jedoch nur im Lande Sachsen (Juni 1946) statt. — In eine „Liste~B“ waren solche Betriebe aufgenommen worden, die für die Enteignung kein großes Interesse boten (kleinere gewerbliche Unternehmen). Sie wurden unter großem propagandistischem Aufwand den Inhabern „wegen ungenügender Belastung“ zurückgegeben. — Die „Liste~C“ enthielt schließlich diejenigen Betriebe, die für den Übergang in sowjet. Eigentum als SAG-Betriebe vorgesehen waren und durch den Befehl 167 vom 5. Juni 1946 „auf Grund der Reparationsansprüche der SU in sowjetisches Eigentum“ übergingen (Eigentum). Als Rechtsträger der VE-Betriebe waren „Vereinigungen Volkseigener Betriebe“, Kreis- und Kommunalbehörden, Genossenschaften und die VdgB vorgesehen. In[S. 685]zwischen sind organisatorische Veränderungen vorgenommen worden (Volkseigene Industrie). Nach Aussage des damaligen stellv. Vors. der DWK, Fritz Selbmann, in einer Rede vom 4. 7. 1948, wurden insgesamt 9.281 gewerbliche Unternehmungen, darunter zahlreiche kleine und mittlere Handwerks-, Transport- und Handelsunternehmen, enteignet. Bis 1951 waren die VEB unselbständige Filialbetriebe der ihnen vorgeordneten VVB. Zum 1. 1. 1952 wurden sie in selbständig wirtschaftende Einheiten umgewandelt. Sie erhielten eigene finanzielle Grundausstattung und einen eigenen Umlaufmittelfonds; sie entrichteten seitdem auch selbständig die Abgaben an den Staatshaushalt. (Volkseigene Wirtschaft, Wirtschaftliche Rechnungsführung) Nach der Einführung des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 sind die VEB wieder weitgehend lediglich Teilbetriebe der erneut reorganisierten Vereinigungen Volkseigener Betriebe. Die Betriebsleiter der VEB müssen Weisungen des Generaldirektors der VVB ausführen. Der Generaldirektor hat das Recht, Finanzmittel von den VEB abzuziehen, in VVB-Fonds zu konzentrieren und neu an die angeschlossenen Betriebe umzuverteilen. Betriebsleiter der VEB dürfen Investitionen nur mit Zustimmung der vorgeordneten VVB vornehmen. (Betriebsverfassung) VEB gibt es in allen Wirtschaftsbereichen. Am größten ist der Anteil in der Industrie. Damit waren 65 v. H. aller Berufstätigen der „DDR“ in VEB tätig. Der Anteil der VEB am Aufkommen des gesellschaftlichen Gesamtprodukts betrug 1967 knapp 73 v. H. VEB gelten als juristische Personen. Sie werden von einem Direktor nach dem „Prinzip der Einzelverantwortung“ geleitet. Seine Befugnisse sind indessen weitgehend eingeschränkt durch Befugnisse vorgeordneter Wirtschafts- und Staatsorgane sowie durch Befugnisse der SED und gesellschaftlicher Organisationen und Organe. (Betriebsorganisation, Gesellschaftliche Räte, Produktionskomitees, ständige ➝Produktionsberatung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 684–685 Volksdemokratie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB)Siehe auch: Volkseigene Betriebe: 1956 1958 1975 1979 Volkseigene Betriebe (VEB): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nach 1945 enteignete und verstaatlichte Betriebe; desgleichen die seitdem neu errichteten Staatsbetriebe. Durch den SMAD-Befehl 124 vom 30. 10. 1945 „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien in Deutschland“ waren mehrere zehntausend gewerbliche Unternehmungen sequestriert (Sequesterbefehl) worden, die in der Folge durch die SMAD…
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Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (1969)
Siehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; zunächst in Liebenwalde (1946), später in Berlin-Kleinmachnow (1948–1955), danach in Ost-Berlin. Direktor: seit 1950 ohne Unterbrechung Prof. Hanna ➝Wolf; stellv. Direktoren: Prof. Dr. rer. oec. Manfred Herold (geb. 1930) sowie Dr. Ernst Haak (gleichzeitig Leiter der Abt. Fernunterricht); Parteisekretär der zentralen Parteileitung: Otto Nowak. Der Lehrkörper umfaßt etwa 80 Professoren, Dozenten, Assistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter. Häufig werden Gastvorlesungen von Spitzenfunktionären des Politbüros und des ZK sowie von leitenden Funktionären aus der SU und den Volksdemokratien gehalten. Die Hauptaufgaben der PH.: 1) Ausbildung und Weiterbildung von Führungspersonal der SED, das häufig bereits wichtige Parteifunktionen in den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen wahrgenommen und in der Regel auch schon eine Kreis- und Bezirksparteischule erfolgreich absolviert a hat; 2) Veranstaltung von Kongressen, Kolloquien und Seminaren unter Beteiligung der Lehrstuhlinhaber und Dozenten; 3) Forschung. <Organisation:> An der PH. bestehen gegenwärtig (z. T. doppelt besetzte) Lehrstühle auf folgenden Gebieten: Marxistisch-leninistische Philosophie; Allgemeine Geschichte; Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung; Geschichte der KPdSU; Geschichte der internationalen Arbeiterbewegung; Politische Ökonomie des Kapitalismus; Politische Ökonomie des Sozialismus; Wirtschaftspolitik der DDR-Industrie; Wirtschaftspolitik der DDR-Landwirtschaft; Grundfragen der staatlichen Leitung und des sozialistischen Rechts in der DDR; Partei/Parteileben; Literatur und Kulturpolitik: deutsche und russische Sprache. Jeder Lehrstuhl betreut außerdem eine Reihe von Dozenten, Assistenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern. [S. 461]Seit 1950 gibt es Ein- und Zweijahrlehrgänge, ab 1954/1955, in Anlehnung an die Struktur der PH. beim ZK der KPdSU in Moskau, Dreijahrlehrgänge. Stärke der Jahrgänge: etwa 150–200 Studenten. Die Dreijahrlehrgänge schließen mit dem Staatsexamen („Dipl.-Gesellschaftswissenschaftler“) auf Grund der Staatsexamensordnung des ZK der SED ab (Beschluß des ZK der SED vom 8. 10. 1953). Seit 1953 besitzt die PH. Promotions- und Habilitationsrecht für die Grade des Dr. phil. und des Dr. rer. oec. Die erste Dissertation wurde 1955 abgeschlossen. Bereits 1950 ist an der PH. die Abt. Fernunterricht eingerichtet worden. An der PH. besteht eine eigene SED-Parteileitung sowie eine Hochschulgewerkschaftsleitung. Anfang der fünfziger Jahre ist eine eigene Publikationsabt. eingerichtet worden, die seit 1952 die Zeitschrift „Theorie und Praxis“ (6mal jährlich) herausgibt. Literaturangaben Schultz, Joachim: Der Funktionär in der Einheitspartei — Kaderpolitik und Bürokratisierung in der SED (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 8). Stuttgart 1956, Ring-Verlag. 285 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 460–461 Parteigruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteiinformationSiehe auch: Parteihochschule: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED: 1975 1979 Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS): 1985 Gegr. 1946; zunächst in Liebenwalde (1946), später in Berlin-Kleinmachnow (1948–1955), danach in Ost-Berlin. Direktor: seit 1950 ohne Unterbrechung Prof. Hanna ➝Wolf; stellv. Direktoren: Prof. Dr. rer. oec. Manfred Herold (geb. 1930) sowie Dr. Ernst Haak (gleichzeitig Leiter der Abt.…
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Warschauer Beistandspakt (1969)
Siehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten in Europa gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei allein hervorgerufen durch Angriffsvorbereitungen des NATO-Blocks und die (am 5. 5. 1955 besiegelte) Einfügung der BRD in die NATO. In Wirklichkeit aber ergänzt der WB. nur: 1. die Beistandspakte, die die SU 1943 mit der Tschechoslowakei, 1945 mit Polen und 1948 mit Rumänien, Ungarn und Bulgarien schloß; 2. einige Beistandsverträge zwischen den Satelliten (1947–1948). Und tatsächlich ist die NATO nur eine Verteidigungsorganisation, die durch die gewaltsame Außenpolitik der von Stalin geprägten und geführten SU verursacht worden war. (Hier sind vor allem zu nennen: die Sowjetisierung der Länder Ost- und Südosteuropas, die Blockade West-Berlins, die Unterstützung der griechischen KP im Bürgerkrieg und Nordkoreas.) Wesentlich ist, daß der WB. die milit. und polit. Vorherrschaft der SU über die europäischen „Volksdemokratien“ beträchtlich verstärkt. Die §§ 3 und 4 sehen gegenseitige „Konsultation“ bei drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Dafür besteht (lt. § 6) der „Politische Beratende Ausschuß“. Seit Jan. 1956 hat dieser an sich nichtständige Ausschuß zwei Hilfsorgane: eine „Ständige Kommission“ und ein „Vereintes Sekretariat“. Der WB. trat mit Hinterlegung aller Ratifizierungsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft. Erst am 28. 1. 1956 wurde die „DDR“ als Militärverbündeter des WB. voll anerkannt; denn ihre Streitkräfte waren bis zum 18. 1. 1956 nur als Kasernierte Volkspolizei aufgetreten. Nun aber brachte die „DDR“ ihre gesamte Nationale Volksarmee in den WB. ein. Nach den nichtdeutschen Textfassungen des § 4, Abs. 1 des WB. bestimmt „jeder Teilnehmerstaat des Vertrages“ die Art, in der er im Bündnisfall „sofortigen Beistand individuell und in Vereinbarung mit den anderen Teilnehmerstaaten des Vertrages mit allen Mitteln, die ihm erforderlich scheinen“, leistet. Der deutsche, für die „DDR“ maßgebende Text des WB. lautet „… mit allen Mitteln, die ihnen erforderlich scheinen“. Dieser Unterschied zeigt, daß die „DDR“ schon formell mindere Rechte hat, da nur sie dem Willen der anderen Mitgl. des WB. unterliegt. Seit 28. 6. 1956 hat der Minister für Nationale Verteidigung der „DDR“ die Stellung eines der Stellv. des Oberkommandierenden der Vereinigten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des WB. (Militärpolitik) Unter der Bezeichnung „Vereintes Kommando“ hat (lt. § 5) der WB. ein eigenes zentrales Oberkommando für jene Teile der Streitkräfte der Teilnehmerstaaten, die dem WB. zur Verfügung gestellt sind; denn nur die Streitkräfte der „DDR“ gehören als ganze den „Vereinigten Streitkräften“ des WB. an. Sitz: Moskau. An der Spitze des „Vereinten Kommandos“ wirkt ein Oberbefehlshaber, den ein Stab der „Vereinten Streitkräfte“ unterstützt. Seine 8 Stellv. sind Verteidigungsminister oder andere Generale der Mitgliedstaaten. Seit Jan. 1956 ist die Stelle des Oberbefehlshabers stets von einem Sowjetgeneral besetzt. Oberbefehlshaber ist seit 7. 7. 1967 Marschall Iwan I. Jakubowski. (Vorgänger: Marschall Iwan St. Konjew bis 22. 7. 1960; danach Marschall Andrej A. Gretschko.) Er ist zugleich einer der Stellv. des Verteidigungsmin. der SU. Die milit. Stärke des WB. ist, verglichen mit jener der NATO, unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen der NATO-Staaten, sehr beträchtlich. Dieses machtpolit. Gewicht des WB. nahm in den letzten Jahren wesentlich zu. Seit 1963 erhielten die Armeen des WB. stärkere Panzer, Geschütze und Flugzeuge, großenteils Modelle, die auch die Sowjetarmee besitzt. Die Bewaffnung und die Kaliber der Armeen des WB. sind fast völlig vereinheitlicht worden. Dennoch erhielten die „verbündeten“ Satelliten der SU weder strategische Bombenflugzeuge noch strategische Raketen. Ebenso behielt die SU die Atomwaffen und die Atomsprengköpfe für die leichten Raketen, die die anderen Mitglieder des WB. besitzen dürfen. Auch wurde die gesamte Luftverteidigung der Mitgliedstaaten mit jener der SU eng verbunden und ihr unterstellt. Die militärische Schlagkraft des WB. wurde noch dadurch vergrößert, daß die Aufmarscheisenbahnen und -straßen, Nachschublinien und Erdöl-Röhrenleitungen zwischen der SU und den Satellitenstaaten in den letzten Jahren sehr verbessert wurden. Viel stärker als bisher ist die SU in der Lage, Großverbände über weite Entfernungen schnell durch die Luft zu befördern. — Die Einsetzbarkeit des WB. wurde erprobt und erhöht in den gemeinsamen Manövern (Quartett 1963 und Oktobersturm 1965 in Mitteldeutschland; dreiseitige Manöver 1964 in Bulgarien; Moldau 1966 in der Tschechoslowakei). Die Hebung der militärischen Schlagkraft und des Rüstungsstandes der NVA führte 1965 zu ihrer Einfügung in die „1. Strategische Staffel“ des WB., in die Gruppierung von Kräften, die für eine offensive Mitwirkung an einer bewaffneten Auseinandersetzung bestimmt sind. Im Juni 1967 fanden in Mecklenburg, Pommern und Nordpolen mehrstufige Übungen von Armee-, Armeekorps- und Divisionsstäben statt, an denen die Armeen der SU, Polens und der „DDR“ beteiligt waren. An der Kommandostabs-Übung „Böhmerwald“ (Sumava) vom 20. 6.–11. 7. 1968 waren die Armeen der SU, Polens, der CS SR, der „DDR“ und Ungarns beteiligt. Diese große Rahmenübung gehörte zu der Vorbereitung des Handstreiches gegen die ČSSR. Diesem Vorbereitungszweck dienten vom 29. 7. bis etwa 10. 8. 1968 ebenfalls die „Nachschub-Manöver“ von Truppen der SU, Polens und der „DDR“ auf polnischem, polnisch besetztem und mitteldeutschem [S. 701]Gebiet und die Übungen von Nachrichtentruppen der SU, Polens und der „DDR“, die seit 11. 8. 1968 in der Westukraine und im Süden Polens, in Schlesien und im Süden der „DDR“ abgehalten wurden. Diese Nachrichtenübung leitete am 21. 8. 1967 unmittelbar in die Besetzung der ČSSR über, an der alle Armeen des Warschauer Pakt-Blockes mitwirkten, außer denen Rumäniens und der ČSSR. Die Besetzungsoperation vom 21. 8. 1968 bewies wiederum das gefährliche Gewicht der Kerngruppe des Paktblockes. Fast unbemerkt vollzog sich vom 11. bis 19. 7. 1968 das große Seemanöver „Nord“ (= Sewer) in der Ost- und Nordsee, im Nordatlantik und im Nördlichen Eismeer. Außer der Sowjetmarine nahmen die Seestreitkräfte Polens und der „DDR“ teil. Dieses Großmanöver, das als Kommando-Stabsübung bezeichnet wurde, war mit Landungsübungen und Luftoperationen verbunden. Die Streitkräfte Albaniens stehen seit der Verschärfung des Chinesisch-Sowjetischen Konfliktes (1962) dem WB. nicht mehr zur Verfügung. Am 13. 9. 1968 trat Albanien aus dem WB. aus. Doch schmälert der Ausfall dieser nur geringfügigen Kräfte nicht das Gewicht des WB. Die Operativplanung des Oberkommandos des WB. zielt darauf ab, kriegerische Lösungen durch angriffsweise Maßnahmen schnell zu erreichen. Wie das Manöver 1965 zeigte, will der WB. auch kommun. und sympathisierende Partisanenkräfte einsetzen. Die zweiseitigen Beistandspakte, die formell unabhängig vom WB. seit 1964 die meisten Mitgliedstaaten des WB. untereinander abgeschlossen haben, so z. B. auch die „DDR“ mit der SU, Polen, Tschechoslowakei, Ungarn und Bulgarien (Außenpolitik, Teil 3), ergänzen den WB. Sie würden auch bei etwaiger Auflösung des WB. sein Weiterwirken sichern. Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 700–701 Warnemünde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WartburgSiehe auch: Warschauer Beistandspakt: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Warschauer Pakt: 1975 1979 1985 Zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, der „DDR“, Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn wurde in Warschau am 14. 5. 1955 auf 20 Jahre ein Vertrag zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung vereinbart. Dieser WB. soll im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten in Europa gelten. Die Teilnehmer des WB. behaupten seit je, er sei…
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Abschreibungen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 A. zum Ausgleich des Verschleißes der Grundmittel (Anlagen) kennt das sozialistische Wirtschaftssystem ebenso wie die „kapitalistische“ Marktwirtschaft. Die A. soll demjenigen Wert, ausgedrückt in Geldeinheiten, entsprechen, um den sich der Gebrauchswert des Anlagegutes durch seinen Einsatz im Produktionsprozeß vermindert hat. A.-Gründe sind 1) der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche Verschleiß durch klimatische Einwirkungen, Verkehrserschütterungen u.ä. und b) der technische Verschleiß durch extensive und intensive Nutzung der Anlagegüter im Produktionsprozeß); 2) der „moralische Verschleiß“ infolge der Überalterung der Anlagen durch den technischen Fortschritt. Die A. sind Bestandteil der Produktionsselbstkosten und sollen über den Erlös wieder an den Betrieb zurückfließen. Gemäß dem Wertgesetz soll eine möglichst sichere Erfassung der Wertminderung stattfinden, um einerseits eine exakte Kostenrechnung aufzubauen und andererseits die Wiederbeschaffung der abgeschriebenen Grundmittel zu ermöglichen. Diese Forderung ist in der Wirtschaftspraxis der „DDR“ aber nur bis zu einem gewissen Grade erreichbar, da die Methode und der Umfang der A. (A.-Satz und voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegüter) den Betrieben im gesamten Wirtschaftsgebiet einheitlich durch Gesetz ohne Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen vorgeschrieben werden. Die für die Betriebe verbindlichen A.-Sätze werden für jedes Anlageteil oder für Gruppen von Anlageteilen im staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel aufgeführt (vgl. den Sonderdruck des GBl. Nr. 491 vom 11. 3. 1964). Die 1964 vorgenommene Neufestsetzung der A.-Sätze und zugleich erfolgte Umbewertung der Grundmittel zu Wiederbeschaffungspreisen waren im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen ökonomischen Systems und der Durchführung der Industriepreisreform deshalb notwendig geworden, weil die davor erlassenen normativen A.-Sätze in der Regel weder den „physischen“ noch den „moralischen Verschleiß“ der Anlagen deckten. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das gesamte System der A.-Sätze geändert und eine neue Methode zur Berechnung der periodischen A.-Summen eingeführt. Nunmehr wird der A.-Satz beim leistungsbedingten A.-Verfahren in Abhängigkeit vom Inventarobjekt und der Schichtauslastung des Anlagegutes, die beide wiederum die geschätzte „normative Nutzungsdauer“ bestimmen, variiert. Der aus dem staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel entweder direkt zu entnehmende oder errechenbare A.-Satz ergibt, bezogen auf den Anschaffungs- oder Zeitwert des Anlagegutes, die A.-Quote. (Amortisationen, Gewinn) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 11 Abschnittsbevollmächtigter (ABV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbteilungsgewerkschaftsleitungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 A. zum Ausgleich des Verschleißes der Grundmittel (Anlagen) kennt das sozialistische Wirtschaftssystem ebenso wie die „kapitalistische“ Marktwirtschaft. Die A. soll demjenigen Wert, ausgedrückt in Geldeinheiten, entsprechen, um den sich der Gebrauchswert des Anlagegutes durch seinen Einsatz im Produktionsprozeß vermindert hat. A.-Gründe sind 1) der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche…
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Bezirk (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die B. sind Verwaltungseinheiten und Territorien, die bei der Verwaltungsneugliederung 1952 durch den Zusammenschluß von jeweils etwa 15 Kreisen gebildet wurden. Sie sind also nicht, wie die früheren Länder, eigenständige Gebietskörperschaften und werden auch nicht wie die Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte als Gemeinschaften von Bürgern (Art. 41 der Verfassung) betrachtet. Die Organe des B. sind örtliche Organe der Staatsmacht. Die Volksvertretung ist der Bezirkstag, der je nach Größe des B. aus 160 bis 200 Abgeordneten besteht. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben wählt der Bezirkstag den Rat des B. und Kommissionen. Die Aufgaben und die Befugnisse des Bezirkstages und seiner Organe sind durch die vom Staatsrat erlassene „Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirkstages und seiner Organe“ vom 28. 6. 1961 (GBl. I, S. 52) und durch den „Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159) festgelegt. Ihnen zufolge nehmen die Bezirkstage zu den Grundfragen der Entwicklung in ihrem Territorium Stellung. Sie beschließen zur Durchführung des Volkswirtschaftsplanes und Haushaltsplanes über die Aufgaben der ihnen in eigener Verantwortung unterstehenden örtlichen Bereiche und besondere Aufgaben, die dem Bezirkstag zur Unterstützung der führenden Zweige der Volkswirtschaft erwachsen, und bestätigen die Hauptaufgaben der bezirksgeleiteten Industrie und Landwirtschaft. Sie wählen die Richter und Schöffen des Bezirksgerichts und berufen sie gegebenenfalls ab. Für die Räte der B. empfahl der Staatsrat folgende Struktur: 1. Vors. des Rates 2. Erster Stellv. des Vors.; Org.-Instrukteur-Abteilung; Kaderabteilung 3. Stellv. des Vors. und Vors. der Bezirkskommission 4. Vors. des Wirtschaftsrates des B. 5. Vors. des Bezirkslandwirtschaftsrates 6. Bezirksbaudirektor 7. Stellv. des Vors. für Inneres; Abteilung Innere Angelegenheiten; Liegenschaftswesen; Referat für Kirchenfragen 8. Stellv. des Vors. für Handel und Versorgung, zugleich Vors. der Versorgungskommission und Leiter der Abt. Handel und Versorgung 9. Abteilungsleiter örtliche Versorgungswirtschaft 10. Abteilungsleiter Finanzen 11. Hauptplanträger komplexer Wohnungsbau und Leiter der Abt. Wohnungspolitik 12. Bezirksschulrat 13. Bezirksarzt 14. Abteilungsleiter Kultur 15. Abteilungsleiter Verkehr, Straßenwesen und Wasserwirtschaft, zugleich Vors. des Transportausschusses 16. Abteilungsleiter für Jugendfragen, Körperkultur und Sport 17. Sekretär des Rates; Unterstützung der Arbeit der Volksvertretung, ihrer ständigen Kommissionen und der Abgeordneten; Abgeordnetenkabinett; Büro des Rates; Allgemeine Verwaltung. Danach gehören dem Rat alle wichtigen Fachgebietsleiter an. Ehrenamtliche Mitglieder gibt es nicht mehr. Der Staatsrat empfahl, daß die bisher ehrenamtlich tätigen Mitglieder künftig in den Kommissionen der Bezirkstage mitarbeiten sollten. Eine Erweiterung des Rates über die Empfehlungen des Staatsrates hinaus ist nur mit Zustimmung des Ministers für Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte gestattet. Die Räte der B. haben die Aufgabe, die „Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung“ entsprechend den konkreten örtlichen Bedingungen zu organisieren. Sie sind für ihre gesamte Tätigkeit dem jeweiligen Bezirkstag und dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig, also nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus doppelt unterstellt (doppelte Unterstellung). Dem Vorsitzenden des Rates des B. obliegt „eine hohe Verantwortung für die einheitliche Durchführung der Beschlüsse des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“. Er ist dem Vorsitzenden des Ministerrates und dem Bezirkstag unmittelbar verantwortlich und rechenschaftspflichtig sowie gegenüber den Mitgliedern des Rates und den Vorsitzenden der Räte und der Kreise weisungsberechtigt, die ihm rechenschaftspflichtig sind. Organe der Räte der B. sind die Bezirksplankommissionen, die gleichzeitig Organ der Staatlichen Plankommission sind, die Wirtschaftsräte der B., die dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstehen, die Bezirkslandwirtschaftsräte, die gleichzeitig Organ des Landwirtschaftsrates sind, sowie die Bezirksbauämter, die gleichzeitig Organe des Ministeriums für Bauwesen sind. Der Vorsitzende des Ministerrates ist gegenüber dem Ministerrat für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der B. „zur einheitlichen Durchführung der Politik der Partei- und Staatsführung“ verantwortlich. Er ist allein gegenüber den Vorsitzenden der Räte der B. weisungsberechtigt. Am 4. 6. 1964 war ein neues Ministerium „für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte“ gebildet worden. Der Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte hat nach dem Staatsratserlaß vom 2. 7. 1965 (GBl. I, [S. 120]S. 159) nur noch die Aufgabe, den Ministerrat und seine Vorsitzenden bei der Ausarbeitung der Grundfragen und bei der Anleitung und Kontrolle der örtlichen Räte zur einheitlichen Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung zu unterstützen und die Durchsetzung der Grundsätze einer wissenschaftlichen Führungstätigkeit in den örtlichen Räten zu kontrollieren. Er soll „die besten Erfahrungen der Führungstätigkeit der örtlichen Räte bei der Plandurchführung und Verwirklichung der Beschlüsse des Ministerrates“ auswerten. Er ist auch verantwortlich für die Gewährleistung einer einheitlichen Kaderpolitik (Kader) in den Ratskollektiven der B. Er soll Maßnahmen mit Hilfe der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ausarbeiten, die der Qualifizierung der Vorsitzenden, Ersten Stellvertreter und Sekretäre der Räte der Bezirke und Kreise dienen sollen. Es bestehen 14 Bezirke: Cottbus, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Gera, Halle, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl. Die „Hauptstadt der DDR“, Berlin (Ostsektor der Stadt), hat die „Funktion“ eines B. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 119–120 Bewußtsein, Sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die B. sind Verwaltungseinheiten und Territorien, die bei der Verwaltungsneugliederung 1952 durch den Zusammenschluß von jeweils etwa 15 Kreisen gebildet wurden. Sie sind also nicht, wie die früheren Länder, eigenständige Gebietskörperschaften und werden auch nicht wie die Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte als Gemeinschaften von Bürgern (Art. 41 der Verfassung) betrachtet. Die Organe des B. sind…
DDR A-Z 1969
Währungsreform (1969)
Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die einen Tag nach dem Währungsumtausch in den Westzonen (23. 6. 1948) in der SBZ und Ostberlin begonnenen und am 28. 6. 1948 abgeschlossenen W. wurde die Reichsmark in diesem Gebiet durch Reichsmarkzeichen mit aufgeklebten Spezialkupons abgelöst (siehe hierzu SMAD-Befehl Nr. 111). Durch die im einzelnen für die verschiedenen Geldvermögenswerte festgelegten Umtauschrelationen wurde das „staatliche“ Vermögen erheblich begünstigt. Im einzelnen wurden umgetauscht: bei Privatpersonen Barbeträge bis zu RM 70,– im Verhältnis 1:1, Spareinlagen bis RM 100,– im Verhältnis 1:1, bis RM 1.000,– im Verhältnis 5:1, vor dem 9. 5. 1945 entstandene Einlagen 10:1, wobei jedoch geprüft werden mußte, ob Beträge über RM 3.000,– „rechtmäßig“ erworben worden waren. Bei Beträgen über RM 5.000,– wurden von vornherein Kriegs- oder Schwarzmarktgewinne angenommen. Diese Beträge sind — falls nicht das Gegenteil bewiesen werden konnte — eingezogen worden, ebenso das Geldvermögen von „faschistischen Verbrechern und Kriegsverbrechern“. Über diese umgetauschten Altguthaben konnte zudem nicht verfügt werden. Sie wurden in eine Altguthaben-Ablösungsanleihe umgewandelt, mit deren Tilgung 1962 begonnen wurde. Beträge nicht „volkseigener“ Wirtschaftsbetriebe wurden nur bis zur Höhe des wöchentlichen Umsatzes und der Lohnrückstände, bei Handels- und anderen Wirtschaftsorganisationen in Höhe der wöchentlichen Lohnsumme im Verhältnis 1:1 umgetauscht. Dagegen wurden alle Einlagen von „staatlichen“, kreisbehörd[S. 699]lichen, gemeindlichen und anderen volkseigenen Betrieben voll im Verhältnis 1:1, Versicherungspolicen im Verhältnis 1:3 umgetauscht. Als Geschenk an die Neubauern wurden die im Zuge der Bodenreform gewährten Kredite im Verhältnis 5:1 voll umgetauscht. Für Angehörige der SMAD und der Roten Armee wurden ein Monats- bzw. Halbmonatsgehalt im Verhältnis 1:1, darüber hinausgehende Beträge im Verhältnis 10:1 umgetauscht. Die deutschen Staats- und Auslandsschulden und die Schuldenverpflichtungen der geschlossenen Banken blieben von der W. unberührt. Kurz vor der W. betrug der Bargeldumlauf rd. 28 Mrd.; neu verausgabt wurden 3,6 Mrd. Mark. (Währung, Währungspolitik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 698–699 Währungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WaldheimSiehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 1985 Durch die einen Tag nach dem Währungsumtausch in den Westzonen (23. 6. 1948) in der SBZ und Ostberlin begonnenen und am 28. 6. 1948 abgeschlossenen W. wurde die Reichsmark in diesem Gebiet durch Reichsmarkzeichen mit aufgeklebten Spezialkupons abgelöst (siehe hierzu…
DDR A-Z 1969
Nationale Volksarmee (NVA) (1969) Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei (KVP) hervorgegangene Armee (Militärpolitik, Teil 1, 2). 1. Vorstufe der NVA Die als KVP bezeichnete Armee trug seit Okt. 1952, der Sowjetarmee ähnlich, olivgrüne Felduniformen. Damals hätte sie schon 2 Armeekorps mit je zwei mot. Schützen-Div. und einer mechanisierten (d.h. mit Kettenfahrzeugen versehenen) Div. Anfang 1956 hatte sie neben den 6 Div. (in 2 territorialen Verwaltungen, d.h. Armeekorps) noch 1~mot. Schützen-Div., heeresunmittelbare Verbände und zahlreiche Offiziersschulen und Lehreinheiten. Neben dem Heer, das Anfang 1955 allein rund 90.000 Mann zählte, bestand eine Luftwaffe (KVP-Luft, zeitweise als „Aeroclub“ getarnt); seit 1950 aufgebaut, mit rund 300 Flugzeugen in 3 Flieger-Div., etwa 9.000 Mann stark. Dazu die Seestreitkräfte (bis 18. 1. 1956 als VP See getarnt), seit Mai 1950 aufgebaut, mit rund 9.000 Mann, mit 6 Div. (= Flottillen) mit rund 70 Seefahrzeugen. Am 18. 1. 1956 wurde in der Volkskammer das „Gesetz über die Schaffung der NVA und des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ verabschiedet. Darin hieß es: „Die zahlenmäßige Stärke wird begrenzt entsprechend den Aufgaben zum Schutze des Territoriums der DDR, der Verteidigung ihrer Grenzen und der Luftverteidigung.“ 2. Zentrale Führung — Heeresgliederung Das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) in Strausberg (ostwärts Berlin) ist oberste Kommandobehörde. Sein Hauptstab führt die Landstreitkräfte, die kein eigenes Oberkommando haben. Dem MfNV unterstehen direkt: a) das Wachregiment in Berlin-Köpenick, 1~Artillerie-Brig. (Raketen) in Torgelow (südl. Ueckermünde), 2 Pionier-Rgt., 1~Nachrichten-Rgt., je 1~Kraftfahr-, Funkaufklärungs- u. Fallschirmjäger-Btl.; b) die Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden mit 1~Fakultät auch in Naumburg, die Offiziersschule der Landstreitkräfte „Ernst Thälmann“ (für alle Waffen) in Löbau (westl. Görlitz) und die Militärärzte-Akademie in Greifswald; o) neben 1~Ausbildungs-Rgt. (für alle Waffen) techn. Ausbildungsanstalten, Schulungs- u. Nachschubverbände; d) die Wehrerfassungsstellen. Die Schule für Polit-Offiziere (Berlin-Treptow) wurde 1962 aufgelöst. Nun werden die Polit-Offiziere in Sonderlehrgängen ausgebildet. Mittelpunkt dieser Kurse ist seit 30. 4. 1968 die „NVA-Sonderschule“ (Politschulung). Auf Militärakademien der SU werden nur noch Stabsoffiziere der Flieger- u. Fiatruppen und der Marine, ferner Generale des Heeres ausgebildet. Das Heer gliedert sich in einen nördl. und südl. Militärbezirk, die nach sowjetischem Sprachgebrauch Armeen, nach westlichem Armeekorps sind. Zu V (Sitz Neubrandenburg) gehören: 1. mot. Schützen-Div. (Potsdam), 8. mot. Schützen-Div. (Schwerin), 9. Panzer-Div. (Eggesin, südlich Ueckermünde). — Zu III (Sitz Leipzig) gehören: 4. mot. Schützen-Div. (Erfurt), 1. mot. Schützen-Div. (Halle), 7. Panzer-Div. (Dresden). Jedem der beiden Armeekorps unterstehen an Verfügungstruppen: 1~Artillerie-Rgt., 1 Fla-Rgt., 1~Unteroffiziers-Ausbildungs-Rgt., 1~Pionier-Btl., 1~Nachrichten-Btl., 1 Artillerie-Aufklärungs-Btl. 3. Kosten der NVA-Rüstung des Heeres Über die hohen Kosten für die NVA macht das SED-Regime nur selten Teilangaben, verschweigt sie aber im allgemeinen. Für den Ausbau der NVA sah der Haushaltsplan 1960 eine Mrd. DM Ost vor; in Wirklichkeit aber betragen die Jahreskosten der Armee mindestens das Fünffache. Finanzminister Rumpf gab (s. „Neues Deutschland“ v. 29. 3. 1962) an, daß der Staatshaushalt 1962 für Rüstung 2,76 Mrd. DM Ost vorsehe. Für 1963 bis 1966 wurden jeweils rund 2,8 Mrd. amtlich verausgabt. (Dies teilte der stellv. Finanzminister Horst Kaminsky bei Vorlegung der Haushalte für 1965 und für 1967 mit.) Diese Summe lag sehr wahrscheinlich um 40 v. H. unter den wirklichen Rüstungsausgaben. Für 1967 wurden 3,6 Mrd. angegeben. Wenn im Haushalt 1968 sogar 5,8 Mrd. M erscheinen, so hat dies wohl zwei Gründe: größere Offenheit in den Haushaltsangaben überhaupt — und den Versuch, die eigene Rüstung als Gegengewicht gegen die Bundeswehr hinzustellen. Die NVA hat nur Waffen, Schiffe und Flugzeuge sowjet. Herkunft. Aus eigener Produktion stammt nur ein Teil der ungepanzerten Fahrzeuge. Das Heer (ohne Grenztruppe) verfügt über mindestens etwa 1800 [S. 441]Panzer (darunter Hunderte moderner T 54), etwa 130 Schwimmpanzer, rund 1900 leichte Panzerfahrzeuge, etwa 325 schw. Granatwerfer (Kaliber zwischen 82 u. 160 mm), rund 800 Geschütze (darunter 400 Pak m. Kaliber zwischen 57 u. 85 mm), 380 Feldhaubitzen 122 mm, 80 Feld- u. Kanonenhaubitzen 152 mm, etwa 425 Fla-Geschütze (57 u. 100 mm), rund 60 Mehrfach-Raketenwerfer. Ferner verfügt das Heer über etwa 20 Startfahrzeuge für Boden-Boden-Flugkörper vom Typ FROG und über rund 12 vom Typ SCUD. (Dies sind Code-Bezeichnungen der NATO für sowjet. Raketen.) — Mit diesen teils gelenkten, teils ungelenkten Boden-Boden-Raketen können atomare Sprengköpfe (im unteren Kilotonnen-Bereich) verschossen werden. (Diese Sprengköpfe sind unter sowjet. Verschluß.) Der Übergang der NVA zu Atomwaffenträgern wird durch die Atomkriegsausbildung der NVA ergänzt. — Jede der 6 Div. des Heeres hat 3 chem. (d.h. Atomschutz-)Züge. 4. Grenztruppen Das Kommando Grenze sitzt in Pätz bei Königs Wusterhausen. Chef: Generalmajor Erich Peter. — Die Grenztruppen bilden 10 Brigaden und 2 selbständige Regimenter. Die mot. Grenz-Rgtr. haben 3 Schützen- u. 1 Ausbildungs-Btl. Die Brig. haben (außer den vermutlich etwas schwächeren in und um Berlin) je 3 Rgt. und u.a. je 1~Komp. Inf. auf Schützenpanzerwagen (SPW), Pioniere, Nachrichten, dazu 1~Kraftfahrzeug-Instandsetzungs-Komp. Die Brig.~1 bewacht die Mauer. Die Brig. 2 u. 4 stehen an der Demarkationslinie zwischen Berlin (West) und der „DDR“. Diese drei Brig. unterstehen dem „Stadtkommandanten“ von Berlin, Generalmajor Helmut Poppe, dessen Amtstätigkeit gegen die Viermächte-Abmachungen verstößt. Stabssitze der Grenzbrigaden sind: 1: Ostberlin (Karlshorst), 2: Groß-Glienicke (b. Potsdam), 4: Potsdam. An der Demarkationslinie zur BRD: 3: Perleberg, 5: Kalbe a. d. Milde (Altmark) westl. Stendal, 7: Magdeburg, 9: Erfurt, 11: Meiningen, 13: Rudolstadt. „Küste“: Rostock, sie hat neben 12 Bataillonen 8 Bootsgruppen und untersteht der Volksmarine; das Rgt. Pirna bewacht die Grenze zur ČSSR; das Rgt. Frankfurt/Oder riegelt die Demarkationslinie zu den polnisch verwalteten deutschen Ostgebieten (Oder-Neiße-Linie) ab. Die Grenztruppen haben etwa 350 Schützenpanzerwagen. Da den Grenzsoldaten die Flucht leichter möglich ist als anderen Angehörigen der NVA und den Bewohnern Mitteldeutschlands, werden sie politisch besonders überwacht. Die Grenztruppenhelfer werden weiterhin herangezogen. Die Grenzoffiziersschule „Rosa Luxemburg“ liegt in Plauen (Bez. Karl-Marx-Stadt); die Fernmelde-Schule in Frankfurt/Oder. 5. Luftkräfte Das Kommando der Luftstreitkräfte und Luftverteidigung sitzt in Eggersdorf bei Strausberg. Chef: Generalleutnant Herbert ➝Scheibe. Ihm unterstehen: 1. Jagdflieger-Div. (Cottbus), 3. Jagdflieger-Div. (Neubrandenburg); Flieger-Ausbildungs-Geschwader in Bautzen u. Rothenburg (nördl. Görlitz); Transportgeschwader (Dessau); Hubschraubergeschwader (Brandenburg-Briest); 2 funktechn. Rgtr.; 1~Luftnachrichten-Rgt.; einige fliegertechn. Bataillone und Komp. Die Offiziersschule der Luftstreitkräfte „Franz Mehring“ befindet sich unweit Bautzen. — Vorhanden sind neben zahlreichen Ausbildungsmaschinen mindestens 300 Einsatz-Jäger (darunter 150 MiG 17 u. 19, ferner 150 MiG 21). Die Luftverteidigung hat 5 Fla-Raketen-Rgtr., die großenteils Fla-Raketen verschießen; daneben noch etwa 162 Fla-Geschütze (57 u. 100mm) u. mindestens 90 Rak-Abschußgestelle für Boden-Luft-Körper(BL-FK). Die Fla-Offz.-Schule liegt in Wildpark b. Potsdam. 6. Seestreitkräfte Das Kommando der Volksmarine sitzt in Rostock. Chef: Vizeadmiral Willi Ehm. Ihm unterstehen: 1. Flottille (Peenemünde) mit je 1~Abt. Minenleg- u. Räumschiffe, Räumboote, Hilfsschiffe u. 2 U-Boot-Jagdabt.; 1. Flottille (Warnemünde) wie 1. Flott., aber ohne U-Boot-Jagdabt.; 6. Flottille (Saßnitz) mit 1~Küstenschutzschiff( = Geleitzerstörer)-Brig., 3 Torpedo-Schnellbootabt., 3 leichten Torpedo-Schnellbootabt., 1 Flugkörper-Schnellbootabt. (mit Raketen des sowjet. Modells OSA), 2 Landungsschiff-Abt., 1~Hilfsschiff-Abt. Dem Kommando der Volksmarine untersteht einsatzmäßig die Grenz-Brig. „Küste“ (Rostock). — Ferner sind ihm untergeordnet: 2 Küsten-Raketen-Abt., Nachrichten-, Versorgungs- und Spezialeinheiten, 1~Hubschrauberstaffel, Offiziersschule „Karl Liebknecht“ (Stralsund), 2 Flottenschulen, Erprobungszentrum Wolgast, Baubelehrungs-Abt. (Wolgast). Die größeren Schiffe der VM. sind sowjet. Herkunft, nur kleinere Einheiten werden in der „DDR“ entworfen und gebaut. — Die VM. hat etwa 300 Schiffseinheiten, darunter: 4 Küstenschutzschiffe, d.h. Geleitzerstörer von 12.001; 22 Minenleg- u. Räumschiffe von 610 bis 740 t; 50 Minenleg- u. Räumpinassen von 75 bis 100 t; 50 Torpedoschnellboote von 70 t; 20 U-Bootjäger von 215 t; 18 Landungsschiffe von 300 bis 400 t; 60 Küstenschutzboote von 78 t; 45 Wachboote von 50 t; 1~Schulschiff; rund 60 Hilfsschiffe und -fahrzeuge. — Dazu kommen 16 FK-Schnellboote, die mit Flug-Körpern (Raketen) versehen sind. 7. Rekrutierung — Reserve Die Rekrutierung der NVA ist seit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht (24. 1. 1962) leichter als vorher. Wichtig ist, daß Minister Hoffmann am 24. 1. 1962 vor der Volkskammer sagte, es würden „auch in Zukunft 40 bis 50 Prozent aller Dienenden Freiwillige sein“, d.h. etwa dreifach höher besoldete Berufssoldaten oder solche, die mindestens 3 Jahre länger dienen. Tatsächlich haben die Freiwilligen und länger Dienenden einen hohen Anteil an der Kopfstärke der NVA. Er dürfte über 35 v. H. liegen. 1966 mußte die NVA (lt. Thomas M. Förster: „NVA — die Armee der SBZ“, 1. Aufl., Köln 1966, S. 219) „40 bis 50 v. H. der Gesamtstärke der Streitkräfte durch Freiwillige decken“. — Dabei darf nicht übersehen werden, daß ein großer Teil länger dient, um ein besonders gründliches techn. oder motorkundliches Fachkönnen zu erwerben oder Vorteile für das Vorankommen unter dem SED-Regime zu erlangen. Der Staatsapparat der „DDR“ vermeidet es grundsätzlich, Organisation und Stärke seiner bewaffneten Kräfte anzugeben. Naturgemäß ist es schwierig, Nachrichten über die Rüstung der „DDR“ zu beschaffen bzw. richtig einzuschätzen. Nach zuverlässigen [S. 442]Berichten war die NVA Mitte 1968 mindestens rd. 186.000 Mann stark. (Aufgliederung siehe Seite 421.) Zahl der Reservisten: etwa 720.000 (einschließlich derer, die bei den Polizeitruppen dienten), unter Mitzählung jener, die vor 1945 ausgebildet waren, aber nach 1948 wieder übten. Seit 1956 lassen SED und NVA Zirkel und Aktivs der Reservisten bilden, die seit 1958 meist als Reservistenkollektive bezeichnet werden. Sie sollen sich als Ausbilder in der GST und in den Kampfgruppen betätigen. Seit Ende 1957 werden diese Reservisten von den Kreiskommandos (Wehrmeldeämtern) erfaßt. Sie sollen regelmäßig zu Übungen einberufen werden. Die Ausbildung zum Reserveoffizier liegt bei der Truppe. Auch werden in großer Zahl Studenten zu Reserveoffizieren ausgebildet (militärische ➝Studenten-Ausbildung). 8. Verlag — Dienstgrade — Orden Der am 2. 6. 1956 gegründete Verlag des MfNV: „Deutscher Militärverlag“, gibt die Wochenzeitung „Die Volksarmee“, die Monatsschrift „Armeerundschau — Magazin des Soldaten“ und andere Blätter heraus; einige nur dienstlich (geheim), so z. B. „Militärwesen“ und „Gefechtsausbildung“. Ferner veröffentlicht er militärwissenschaftliche Literatur, Erzählungen und Jugendschriften. Er übersetzt viel aus dem Russischen. <Dienstgrade der NVA:> Soldat ( = Matrose), Gefreiter ( = Obermatrose), Stabsgefreiter (= Stabsmatrose), Unteroffizier ( = Maat), Unterfeldwebel (= Obermaat), Feldwebel ( = Wachtmeister, Meister), Oberfeldwebel (= Oberwachtmeister, Obermeister), Stabsobermeister). Offiziersränge: entsprechen der Bundeswehr außer Unterleutnant. Generalsränge sind: Generalmajor (= Konteradmiral), Generalleutnant (= Vizeadmiral), Generaloberst ( = Admiral), Armeegeneral. (Der Rang eines „Marschalls“ fehlt.) Drei „Auszeichnungen auf dem Gebiet der nationalen Verteidigung“ wurden am 17. 2. 1965 durch VO des Ministerrates gestiftet (GBl. II, S. 145). — Sie sollen auch „der sozialistischen Wehrerziehung und … Beziehungen zwischen den sozialistischen Bruderarmeen“ gelten. Es sind: a) der „Scharnhorst-Orden“, b) der Kampforden „Für Verdienste um Volk und Vaterland“, c) die „Medaille der Waffenbrüderschaft“. Sie können an Personen außerhalb der NVA verliehen werden. Literaturangaben *: Die politische Armee der Sowjetzone in den Jahren 1955 bis 1958 (Denkschrift). (BMG) 1959. 45 S. Bader, Werner u. a.: Kampfgruppen, die Spezialtruppe der SED für den Bürgerkrieg — Eine Dokumentation. Köln 1962, Markus-Verlag. 128 S. m. zahlr. Abb. u. Dok. Bohn, Helmut: Armee gegen die Freiheit — Dokumente und Materialien zur Ideologie und Aufrüstung in der Sowjetzone. Köln 1956, Markus-Verlag. 241 S. Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Grieneisen, W.: Die sowjetdeutsche Nationalarmee — Aufbau und Entwicklung von 1948 bis 1952 (in „Hefte der Kampfgruppe“). Berlin 1952. 88 S. m. Abb. u. Übers. Kopp, Fritz: Chronik der Wiederbewaffnung in Deutschland, Rüstung der Sowjetzone — Abwehr des Westens (Daten über Polizei und Bewaffnung 1945 bis 1958). Köln 1958, Markus-Verlag. 160 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 440–442 Nationale Streitkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaler Kompromiß
Nationale Volksarmee (NVA) (1969) Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die aus der früheren Kasernierten Volkspolizei (KVP) hervorgegangene Armee (Militärpolitik, Teil 1, 2). 1. Vorstufe der NVA Die als KVP bezeichnete Armee trug seit Okt. 1952, der Sowjetarmee ähnlich, olivgrüne Felduniformen. Damals hätte sie schon 2…
DDR A-Z 1969
Westgeldeinnahmen (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Fundierten Schätzungen zufolge betrugen die W. im Jahre 1967 rd. 240 Mill. DM. Dieser Betrag setzt sich u. a. aus folgenden Einnahmen zusammen: Die seit Sept. 1951 erhobenen Straßenbenutzungsgebühren im Verkehr von und nach West-Berlin brachten der DDR bis 1967 rd. 550 Mill. DM, davon im Jahre 1967 53 Mill. DM ein. Durch Verordnung wurde mit Wirkung vom 1. Dez. 1964 ein Zwangsumtausch von 5,– DM je Besuchstag für Besucher der BRD in der DDR und Ostberlin eingeführt (mit Wirkung vom 20. 6. 1968 auf 10,– DM erhöht). Der gleiche Betrag ist auch von Reisenden aus dem nichtsozialistischen Ausland umzutauschen. Von dem verbindlichen Mindestumtausch sind nur Personen im Rentenalter und Kinder unter 16 Jahren ausgenommen. Hieraus ergaben sich für 1967 W. von ca. 50 Mill. DM. Gleichzeitig wird jedoch für Besucher der Leipziger Frühjahrs- und Herbstmesse ein Zwangsumtausch von 25,– DM je Besucher und Tag beibehalten, der einschließlich der Standgebühren für Aussteller und für Messeausweise im Jahre 1967 einen Betrag von etwa 10 Mill. DM erbrachte. Ein weiterer Betrag von 17 Mill. DM wurde aus den Tageseinnahmen der Ostberliner S-Bahn in West-Berlin erzielt. Für Leistungen im Berlin-Verkehr sind von der Reichsbahn im Jahre 1967 etwa 13 Mill. DM für den Personenverkehr und etwa 30 Mill. DM für den Güterverkehr vereinnahmt worden. Ein weiterer, mit rd. 10 Mill. DM anzusetzender Einnahmebetrag setzte sich 1967 aus verschiedenen Posten zusammen. Dazu gehören die von der Volkspolizei erhobenen Straf- und Bußgelder, Lizenzgebühren für westliche Busunternehmen, Transitgebühren der Kfz-Haftpflichtversicherungsprämien. Die international gültige grüne Versicherungskarte wird nicht anerkannt. Ferner gehören hierzu Einnahmen der Reisebüros der DDR, Erlöse der MITROPA sowie der Intershop-Läden und der Intertank für Benzinverkauf an den Interzonenautobahnen. Außerdem erzielt die DDR W. aufgrund von Zahlungen von Einwohnern der BRD für mitteldeutsche Waren, die von der „Genex-GmbH“ an Empfänger in der DDR ausgeliefert werden. Ein gewisser Einnahmeausfall war durch das Nichtzustandekommen weiterer Passierscheinvereinbarungen in Berlin entstanden. Ein Zwangsumtausch von 3,– DM war je Besuchstag und Person im Ostsektor der Stadt vorgeschrieben (mit Wirkung vom 20. 6. 1968 auf 5,– DM erhöht). Aufgrund der durch die „Härtestelle“ ausgestellten Besuchsgenehmigungen in dringenden Familienangelegenheiten dürften 1967 nur Einnahmen in einer Größenordnung von 100.000 DM erzielt worden sein. 1966 dürften es aber noch rd. 2 Mill. DM gewesen sein. Den Einnahmen in Höhe von etwa 240 Mill. DM standen im Jahre 1967 Ausgaben in Höhe von 52 Mill. DM gegenüber. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um Löhne der in West-Berlin wohnenden Bediensteten der Reichsbahn, Strom-, Gas- und Wasserzahlungen der in West-Berlin liegenden Reichsbahnhöfe und das „Reisegeld“ von 5,– DM (Umtausch 1: 1) für jeden in die BRD reisenden Rentner sowie die Westmarkzuteilungen für sonstige Reisende (Funktionäre, Wissenschaftler usw.). Der DDR verblieben somit 1967 W. in einer Größenordnung von 190 Mill. DM zur freien Verfügung. Im Juni 1968 wurden von der DDR im Interzonen- und Berlin-Verkehr Paß- und Visumzwang und eine Steuerausgleichsabgabe eingeführt sowie der Zwangsumtausch erhöht. Die Visumgebühr beträgt für die Einreise in die DDR 15,– DM und für den Transit (auch im Berlin-Verkehr) 10,– DM für den Hin- und Rückweg. Aus den Visagebühren erzielt die DDR eine jährliche Einnahme von 70 Mill. DM (Reiseumfang 1968). Nach der Erhöhung des Zwangsumtausches für Besuchsreisende in die DDR von 5,– DM auf 10,– DM je Besuchstag erzielt die DDR jährlich Einnahmen in Höhe von 90 Mill. DM, d.h. gegenüber 1967 Mehreinnahmen von etwa 30 Mill. DM (Reiseumfang 1968). Die Steuerausgleichsabgabe im Güterverkehr auf dem Landwege beträgt 3 Pf/tkm und im Personenverkehr 0,8 Pf/Personen-km. Für die Güterbeförderung auf dem Wasserwege werden auf dem Mittellandkanal 35 Pf/t und auf anderen Wasserstraßen 70 Pf/t erhoben. Für sog. „gefährliche Güter“ gelten auf dem Land- und Wasserwege höhere Sätze. Aus der Steuerausgleichsabgabe erzielt die DDR eine jährliche Einnahme von etwa 40 Mill. DM (Verkehrsvolumen 1967). Gegenüber den geschätzten W. der DDR im Jahre 1967 in Höhe von rd. 240 Mill. DM erzielt die DDR seit den Maßnahmen vom Juni 1968 somit jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 140 Mill. DM. Mit Wirkung vom 1. Januar 1969 hat die DDR „Genehmigungsgebühren“ (Zoll) für die Mitnahme von Geschenken im Reiseverkehr eingeführt, die einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Die Höhe der jährlichen W. aufgrund der Erhebung der „Genehmigungsgebühren“ ist nicht bekannt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 708 Westdeutsche Bundesrepublik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WestorientierungSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Fundierten Schätzungen zufolge betrugen die W. im Jahre 1967 rd. 240 Mill. DM. Dieser Betrag setzt sich u. a. aus folgenden Einnahmen zusammen: Die seit Sept. 1951 erhobenen Straßenbenutzungsgebühren im Verkehr von und nach West-Berlin brachten der DDR bis 1967 rd. 550 Mill. DM, davon im Jahre 1967 53 Mill. DM ein. Durch Verordnung wurde mit Wirkung vom 1. Dez. 1964 ein Zwangsumtausch von 5,– DM je…
DDR A-Z 1969
Betriebsparteiorganisation (BPO) (1969)
Siehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien zum Aufbau von Betriebsgruppen (18. 9. 1946), um so den Schwerpunkt der Parteiarbeit von den Wohngebieten in die Betriebe zu verlegen und die Erfassung und Kontrolle der Parteiangehörigen am Arbeitsplatz zu sichern. Die BPO wird als „führende gesellschaftliche Kraft, im Betrieb“ bezeichnet. Sie läßt sich in ihrer Tätigkeit vom Programm und Statut der SED sowie von den Beschlüssen des Zentralkomitees und der übergeordneten Parteiinstanzen leiten. Sie organisiert die politische Schulung der Parteimitglieder und Kandidaten sowie das Parteilehrjahr. Die BPO leitet und kontrolliert die Tätigkeit der Massenorganisationen im Betrieb. Sie „mobilisiert die Werktätigen für die Erfüllung und Übererfüllung des [S. 106]Planes“ (Betriebsplan, Volkswirtschaftsplan) und organisiert die sozialistischen ➝Wettbewerbe, Neuererbewegungen, sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften und Brigaden. Dem Parteistatut nach steht der BPO in den Volkseigenen Betrieben, nicht aber in den Dienststellen und öffentlichen Verwaltungen, das Recht zu, die Werkleitungen zu kontrollieren. Sie arbeitet zu diesem Zweck eng mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion zusammen, und der Sekretär der BPO leitet das in den Großbetrieben bestehende Produktionskomitee. Im Zuge der Einführung des Neuen ökonomischen Systems und der Erhöhung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Betriebe scheint die Rolle der Partei in den Betrieben gewissen Veränderungen zu unterliegen. So wurde anläßlich der Parteiwahlen 1968 die Trennung der politisch-wirtschaftlichen von den fachlich-wirtschaftlichen Fragen und damit eine Abgrenzung der Zuständigkeiten der Parteiorgane von den betrieblichen Führungsorganen betont („Neues Deutschland“ vom 10. 1. 1968, „Leipziger Volkszeitung“ vom 18. 1. 1968). Die BPO wird von einem Sekretär geleitet, der als Nomenklaturfunktionär (Nomenklatursystem) ausnahmslos Vertrauensmann der übergeordneten Parteileitung ist. Einstellungen und Entlassungen dürfen nur mit seiner Zustimmung erfolgen. Bei mehr als 150 Mitgliedern können im Rahmen der BPO Abteilungsparteiorganisationen (APO) gebildet werden. Aufbau, Rechte, Pflichten und Aufgaben der APO entsprechen denen einer BPO mit weniger als 150 Mitgliedern. Innerhalb der APO und der BPO mit weniger als 150 Mitgliedern können Parteigruppen in den Arbeitsgruppen, den Brigaden oder Schichten gebildet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 104, 106 Betriebsorganisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsplanSiehe auch: Betriebsparteiorganisation: 1975 1979 Betriebsparteiorganisation (BPO): 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die organisatorische Zusammenfassung aller SED-Mitgl. und Kandidaten eines Betriebes (Grundorganisationen). Eine BPO wird in volkseigenen, genossenschaftlichen, halbstaatlichen und privaten Betrieben gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder im Betrieb tätig sind. Bald nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED erließ der Parteivorstand Richtlinien…
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Gemeinde (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die G., die die Verfassung von 1949 noch als gebietliche Körperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung betrachtete, wurden als kreisangehörige Städte oder Land-G. nach der Verwaltungsneugliederung von 1952 zu untersten Verwaltungseinheiten der einheitlichen Staatsmacht, nachdem schon vorher die Selbstverwaltung immer mehr eingeschränkt worden war. Im Zuge der Entwicklung, die mit dem Neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft eingeleitet worden war, werden nunmehr die G. auch als „originär sozialökonomische und sozialpolitische G. der Bürger (Riemann/Weichelt in „Einheit“ 1967, S. 285) angesehen. Art. 41 der Verfassung bezeichnet die Städte, G. und G.-Verbände als „im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten“, in deren Rechte nur auf der Grundlage der Gesetze eingegriffen werden dürfe. Die Organe der G. sind Staatsorgane (örtliche Organe der Staatsmacht). Für ihr Verhältnis zu den höheren Staatsorganen gilt daher der Grundsatz des demokratischen Zentralismus. Nach Egler (Sozialistische Demokratie vom 16. 2. 1968) könne das neue Verhältnis zwischen zentralen und örtlichen Staatsorganen weder mit der Kategorie der bürgerlichen Theorie von der kommunalen Selbstverwaltung noch mit denen der administrativen Über- und Unterordnung erfaßt werden. Wenn auch die Verantwortung für die Verwirklichung der gesellschaftlichen Funktion der Städte und G. nach Art. 43 Abs. 2 der Verfassung den von den Bürgern gewählten Volksvertretern obliegen soll und diese „eigenverantwortlich“ auf der Grundlage der Gesetze über ihre. Angelegenheiten zu entscheiden haben, so ist doch nach Art. 9 Abs. 3 der Verfassung diese Eigenverantwortung mit der zentralen Planung und Leitung der Volkswirtschaft sowie aller anderen gesellschaftlichen Bereiche im ökonomischen System des Sozialismus verbunden. Die G. werden wie die Betriebe (Betriebsverfassung) als Teilsysteme des gesamtgesellschaftlichen Systems angesehen und unterliegen deshalb [S. 233]der Einwirkung durch die SED und die zentralen Staatsorgane. In diesen Grenzen ist auch Art. 82 der Verfassung zu sehen, wonach die G. verbindliche Beschlüsse fassen dürfen, eigene Einnahmen haben und diese verwenden dürfen. Die Volksvertretung in der Land-G. heißt G.-Vertretung, in der kreisangehörigen Stadt Stadtverordnetenversammlung. Sie sind nach Art. 81 der Verfassung von den wahlberechtigten Bürgern gewählte Organe (Wahlen). Die örtlichen Volksvertretungen wählen „zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung“ ihren Rat und Kommissionen (Art. 83 Abs.~1 der Verfassung). Der Vorsitzende des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, der in den Städten und G. über 200 Einwohner hauptamtlich tätig ist. Die Mitglieder des Rates führen die Bezeichnung Stadtrat bzw. G.-Rat. Der Rat ist ein kollektiv arbeitendes Organ (Kollegialorgan) (Art. 83 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung). Der Rat sichert nach Art. 83 Abs. 2 Satz~1 der Verfassung die Entfaltung der Tätigkeit der Volksvertretung und organisiert die Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung in deren Verantwortungsbereich. Der Rat ist der G.-Vertretung (Stadtverordnetenversammlung) für seine Tätigkeit verantwortlich und außerdem dem übergeordneten Organ rechenschaftspflichtig (Art. 83 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung) und damit im Sinne des demokratischen Zentralismus doppelt unterstellt (Doppelte Unterstellung). Nach Art. 85 der Verfassung werden die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretung, ihre Abgeordnetenkommissionen und ihre Räte durch Gesetz festgelegt. Zur Zeit gelten die am 28. 6. 1961 vom Staatsrat erlassene „Ordnung über die Aufgaben und Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe“ (GBl. I, S. 139) sowie der „Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159). Nach dem Erlaß des Staatsrates vom 2. 7. 1965 haben die G. ihre Aufgaben „auf der Grundlage der Beschlüsse des ZK der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates“ durchzuführen. Auch für die G. sind also die Beschlüsse der Partei bindend. Die Verwaltung der Städte ist in Fachabteilungen gegliedert, deren Leiter entweder Mitglieder des Rates oder einem Mitglied des Rates unterstellt sind. Nach Art. 84 der Verfassung können die örtlichen Volksvertretungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Verbände (G.-Verbände, Zweckverbände) bilden. Einen solchen kommunalen Zweckverband für das Erholungswesen haben beispielsweise der Kreis Eisenhüttenstadt (Land), die Städte Frankfurt/Oder, Eisenhüttenstadt und die G. Prieskow/Finkenheerd gebildet (Statut in „Sozialistische Demokratie“, Ausgabe 11/68 vom 15. 3. 1968). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 232–233 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindesteuernSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die G., die die Verfassung von 1949 noch als gebietliche Körperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung betrachtete, wurden als kreisangehörige Städte oder Land-G. nach der Verwaltungsneugliederung von 1952 zu untersten Verwaltungseinheiten der einheitlichen Staatsmacht, nachdem schon vorher die Selbstverwaltung immer mehr eingeschränkt worden war. Im Zuge der Entwicklung, die mit dem Neuen ökonomischen System der…
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Arbeitsproduktivität (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A. (Marx verwandte den Ausdruck „Produktivkraft der Arbeit“) ist „der Wirkungsgrad zweckmäßiger produktiver Tätigkeit im gegebenen Zeitraum“ (Karl Marx, „Das Kapital“, Bd. I, 4. Aufl., Ostberlin, S. 51). Die A. wird bestimmt durch die Geschicklichkeit der Arbeiter, den Stand von Forschung und Technik, die Organisation der Produktionsprozesse und durch Naturverhältnisse. Im Arbeitsprozeß sind wirksam: Arbeitskraft, Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstand. Gemessen wird die A. an der in einer bestimmten Zeit hergestellten Menge an Gebrauchswerten. Bis jetzt wird bei der statistischen Messung der A. bzw. ihres Zuwachses nur die Veränderung des Aufwandes an sog. lebendiger Arbeit der betreffenden Produktionsstufe berücksichtigt, d.h. die Leistung je Kopf der in der Produktion tätigen Arbeitskräfte. Absicht ist es, auch den Leistungszuwachs der „vergegenständlichten“ Arbeit, d.h. der Produktionsmittel, statistisch sichtbar zu machen. Über die Methoden sind sich die Wirtschaftswissenschaftler nicht einig. (Zeitsummenmethode) Ohne Steigerung der A. ist in keinem Wirtschaftssystem ein Fortschritt möglich. Eine Besonderheit der kommun. Lehre von der Wirkungsweise der A. ist die Behauptung, daß die A. stets rascher steigen müsse als der Durchschnittslohn (Lohnpolitik). Auf dieser Lehrmeinung beruht die gesamte kommun. Arbeitspolitik. In der „DDR“ sind daher Mittel zur Steigerung der A.: die Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, die ständige Erhöhung der Arbeitsnormen, die Differenzierung der Löhne und ferner die Qualifizierung der Arbeitskräfte. Die A. in der Industrie ist nach den amtlichen statistischen Angaben von Jahr zu Jahr gestiegen. Sie soll sich z. B. von 1960 bis 1967 um rund 30 v. H. erhöht haben. Da es sich dabei um die übliche Bruttorechnung handelt, die in jedem Betrieb die Vorleistungen von Zulieferbetrieben einbezieht, ist die Steigerung überhöht und damit unreal ausgewiesen. Der Rückstand der A. in der mitteldeutschen Industrie gegenüber der BRD ist nach Schätzungen von westdeutschen Sachverständigen noch immer mit etwa einem Fünftel anzunehmen. Innerhalb der mitteldeutschen Industrie besteht ein erhebliches Gefälle der A. zwischen den Betrieben der verschiedenen Eigentumsformen. Nach offiziösen Angaben bestand 1966 auf der Basis „Bruttoproduktion“ folgendes Gefälle: Die Unterschiede sind in erster Linie auf den unterschiedlichen Grad der Produktionsspezialisierung und der Konzentration, nicht zuletzt aber auch auf die unterschiedlichen Investitionsaufwendungen für die technische Modernisierung der Betriebe zurückzuführen. (Technologie) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 42 Arbeitspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitspsychologieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die A. (Marx verwandte den Ausdruck „Produktivkraft der Arbeit“) ist „der Wirkungsgrad zweckmäßiger produktiver Tätigkeit im gegebenen Zeitraum“ (Karl Marx, „Das Kapital“, Bd. I, 4. Aufl., Ostberlin, S. 51). Die A. wird bestimmt durch die Geschicklichkeit der Arbeiter, den Stand von Forschung und Technik, die Organisation der Produktionsprozesse und durch Naturverhältnisse. Im Arbeitsprozeß sind…
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Jugendweihe (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pseudosakraler Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der [S. 317]Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Kommunismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet. Literatur; aus ihm und aus den Anweisungen für die Leiter geht der atheistische Charakter der Jugendstunden eindeutig hervor. Bei der J. geloben die Mädchen und Jungen, „bereit zu sein, als treue Söhne und Töchter unseres Arbeiter- und Bauern-Staates für ein glückliches Leben zu arbeiten und zu kämpfen, gemeinsam mit den Erwachsenen für die große Sache des Sozialismus ihre ganze Kraft einzusetzen, für die Freundschaft der Völker einzutreten, mit dem Sowjetvolk und allen friedliebenden Menschen der Welt den Frieden zu sichern und zu verteidigen“ („Neues Deutschland“ vom 9. 3. 1967). Die Veranstaltungen werden von Ausschüssen getragen, in denen die SED vorherrscht, und von „Betriebsaktivs für J.“ unterstützt. Die J. soll freiwillig und mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich verstehen maßgebliche Kommentare die J. als eine Verpflichtung auf die materialistische Weltanschauung und den Atheismus, und die Teilnahme aller Kinder an den Jugendstunden und der J. wird durch vielfältigen Druck (vor allem über die Volksbildungsabt. der Räte) erzwungen (vgl. Rede Ulbrichts in Sonneberg vom 29. 9. 1957); nach dem Jugendgesetz von 1964 (Jugend) ist die J. „ein fester Bestandteil der Vorbereitung der jungen Menschen auf das Leben und die Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft“, und zumal in den Städten kann sich nur noch ein geringer Prozentsatz der Jugendlichen diesem Zwang entziehen. Eine vom Zentralen Ausschuß für J. 1961 veröffentlichte Materialsammlung bezeichnet die J. als „wichtiges Element im System der sozialistischen Bildung und Erziehung“ und als „festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat“. Im Sinne der seit 1957 unverkennbaren Tendenz, das Weltanschauungsmonopol des kommun. geführten Regimes durchzusetzen („es gibt keine ideologische Koexistenz“), sollen die kirchlichen Feste und Amtshandlungen durch ein atheistisches Feierjahr und atheistische Riten ersetzt und verdrängt werden. Bei den J.-Feiern erhalten die „Weihlinge“ seit 1953 (mit Ausnahme des Jahres 1957) meist ein „Sammelwerk zur Entwicklungsgeschichte von Natur und Gesellschaft“ mit dem Titel „Weltall, Erde, Mensch“, mit dem man das Weltbild der jungen Generation im Sinne des Historischen Materialismus zu bestimmen sucht. Der Band erreichte 1967 die Auflage von 2 Mill. Exemplaren. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. Die Zahl der Jugendlichen, die zur J. gingen, wurde 1968 mit 225.000 angegeben. (Sozialistische ➝Feiern) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 316–317 Jugendstunden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendwerkhöfeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pseudosakraler Festakt, mit dem alle Jugendlichen beim Verlassen der Schule in das „aktive gesellschaftliche Leben“ aufgenommen werden sollen. Der Akt wird durch Jugendstunden vorbereitet, in denen die Jugendlichen im Geiste der [S. 317]Parteilichkeit in die pseudo-wissenschaftliche materialistische Weltanschauung des Kommunismus eingeführt werden. Ihr Themenplan stützt sich vorwiegend auf sowjet. Literatur; aus…
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Wehrerziehung (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die GST wird vorwiegend dadurch beansprucht, Waffen- und Geländekunde u. ä. Fertigkeiten zu vermitteln. Deshalb wird die ideologische und moralische W. von Kräften betrieben, die neben der GST wirken. Die Arbeit für eine W. im Sinne der SED ist ein Teil der Militärpropaganda (Militärpolitik) und einer künstlichen, gesamtdeutsch angelegten Patriotischen Erziehung, die die Werte des Nationalbewußtseins für die Zwecke der SED mißbraucht. SED und NVA bemühen sich, Seite an Seite mit der GST, um so heftiger um W., weil sie bei der Bevölkerung Mitteldeutschlands häufig auf zähen Widerstand stoßen. Seit 1962 arbeiten bei den Räten der Bezirke und Kreise, ferner u.a. im Ministerium für Volksbildung, an Hochschulen, Schulen und Verlags-Redaktionen aller Art „Kommissionen für sozialistische W.“. Sie unterstützen und verbreitern die gesamte Betätigung für die W., die von den Wehrkreiskommandos, Massenorganisationen, Schulleitungen und Betrieben ausgeht. Diese Kommissionen für W. werden von den jeweils zuständigen Leitungen der SED gesteuert. Sie organisieren u.a. „Aussprachen“ und Foren. — In Zeitschriften und Zeitungen werden die Forderungen nach einer W., aus der eine Wehrmoral herauswachsen soll, häufig behandelt. Seit 1964 hält vor allem die Militärakademie „Friedrich Engels“ Konferenzen über eine Wehrmoral ab. Der Leitgedanke der W. wurde im „Neuen Deutschland“ v. 4. 7. 1965 umrissen: „Die sozialistische Wehrmoral ist primär Bestandteil des Klassenbewußtseins der Arbeiterklasse … Wir leben einerseits in der Geborgenheit der ständig wachsenden moralisch-politischen Einheit unseres Volkes und andererseits in der Gefahr, die von Bonn ausgeht, das versucht, die Bundesbürger und dann die Nation in einen Notstand zu treiben … Die sozialistische Wehrmoral in der DDR hat schließlich auch eine internationale Funktion, weil die Verteidigung des Friedens hier und heute nicht nur den nationalen Interessen, sondern auch den Interessen der sozialistischen Staaten und der Völker der Welt entspricht …“ Bezeichnend ist ein Aufsatz, den der Dipl.-Ing. oec. Fritz Luhn, Direktor eines Reichsbahn-Ausbesserungswerkes, im „Neuen Deutschland“ v. 9. 7. 1967 veröffentlichte. Darin heißt es: „Die sozialistische W. in der Betriebsberufsschule ist ein fester Bestandteil der weltpolitischen Konzeption des gesamten Werkes. Ihre besonderen Ziele sind: gründliche vormilitärische Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsprogramm der GST, Anerziehung einer hohen Disziplin, Gewinnung von Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten. — Dazu ist aber erforderlich, daß alle Ausbildungsfunktionäre der BBS befähigt werden, überzeugend und mit Sachkenntnis zu erläutern, warum die mili[S. 704]tärische Stärkung unserer Republik notwendig ist, daß sie verstehen, das Interesse für die militärische Ausbildung zu wecken.“ Stützpunkte der W. sind seit Frühjahr 1967 die Militärtechnischen Kabinette bei Jugendklubs und bei örtlichen Heimen bzw. Tagungsstätten der FDJ und der Jungen Pioniere. — Diese Kabinette enthalten nicht nur Einrichtungen zur Schießausbildung, zum Funken und zur Geländekunde am Sandkasten, sondern auch Büchereien und Vorträge zur ideologisch-politischen W. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 703–704 Wehrersatzdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrkreiskommandoSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 Die GST wird vorwiegend dadurch beansprucht, Waffen- und Geländekunde u. ä. Fertigkeiten zu vermitteln. Deshalb wird die ideologische und moralische W. von Kräften betrieben, die neben der GST wirken. Die Arbeit für eine W. im Sinne der SED ist ein Teil der Militärpropaganda (Militärpolitik) und einer künstlichen, gesamtdeutsch angelegten Patriotischen Erziehung, die die Werte des Nationalbewußtseins für die Zwecke der SED mißbraucht. SED und NVA…
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Ablieferungspflicht (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zum Erfassungspreis abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Das nach 1945 aufgebaute System der zentralen Erfassung unterschied in der Daseinsperiode privat-bäuerlicher Betriebe zwei Formen der A.: Nach dem Ablieferungsbescheid der Verwaltungsbehörden wurden Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Ölsaaten, Speisehülsenfrüchte, Schlachtvieh, Geflügel, Milch, Eier und Wolle erfaßt: auf der Grundlage von Verträgen, die die Verwaltungsorgane mit den Erzeugern abschlossen, erfolgte die Erfassung von Spezial- oder Sonderkulturen (sog. technische Kulturen), wie Zuckerrüben, Faser[S. 10]pflanzen, Tabak, Obst, Arznei- und Gewürzpflanzen, Korbweiden, Mohnkapseln. Die Ablieferungsmengen (Normen) wurden in der Regel je Flächeneinheit festgesetzt (Hektarveranlagung). Trotz einer gewissen Differenzierung wurde dies weitgehend schematisch durchgeführt. Durch die besondere Staffelung der Normsätze, die im Gegensatz zu den normalen Leistungsverhältnissen im „privaten Sektor“ der Landwirtschaft so festgesetzt waren, daß sie bei pflanzlichen und tierischen Produkten mit der Betriebsgröße progressiv anstiegen, wurde zusammen mit dem Agrarpreissystem ein Steuerungsmittel des Klassenkampfes auf dem Lande ausgebaut — zumal Nichterfüllung der A. strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht (Wirtschaftsstrafrecht) —, das mit der Kollektivierung sein Ziel erreichte. Gegenüber den Normen, die für die einzelbäuerlichen Betriebe vor der Kollektivierung galten, war das Ablieferungssoll der LPG ermäßigt, während das der VEG seit jeher gesondert festgesetzt wird. Seit der Totalkollektivierung wurde die A. der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe gänzlich auf die Vertragsform verlagert, d.h., sie wird durch Jahresverträge begründet, die von den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben einerseits mit den VEAB und den anderen mit der Erfassung und dem freien ➝Aufkauf beauftragten Betrieben (Molkereien, Zuckerfabriken u.a.) andererseits abgeschlossen werden müssen (VO über die Erweiterung des Vertragssystems mit den LPG vom 28. 1. 1960 und ergänzende Regelungen). Die volle Übereinstimmung dieser Verträge mit dem Volkswirtschaftsplan bzw. dem Plan der Marktproduktion sowie mit den Betriebsplänen der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe ist zwingend. Die gesetzliche A. erstreckt sich also auf die in den zentralen Plänen festgelegten Gesamtmengen des staatlichen ➝Aufkommens. Die Mengenveranlagung der Betriebseinheiten erfolgt durch die von den Produktionsleitungen der Landwirtschaftsräte bestätigten Betriebspläne. Es wird angestrebt, auch die Lieferung tierischer Erzeugnisse aus den persönlichen ➝Hauswirtschaften auf der Grundlage von vertraglichen Gesamtvereinbarungen mit den Vorständen der LPG~III zu organisieren. (Rückführungsbetrag) Literaturangaben Merkel, Konrad: Agrarproduktion im zwischenvolkswirtschaftlichen Vergleich — Auswertungsprobleme der Statistik am Beispiel des geteilten Deutschland. Berlin 1963, Duncker und Humblot. 105 S. m. 50 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 9–10 ABI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AblieferungssollSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zum Erfassungspreis abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Das nach 1945 aufgebaute…
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Agrarpreissystem (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 19]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe verkauft werden. Dieses Preissystem dient dem Bestreben, alle Produktionsreserven der Betriebe zu mobilisieren. Erst der durch sehr hohe „Aufkaufpreise“ (je nach Produkt das 1½- bis 2½-, vor 1956 sogar bis 5fache des „Erfassungspreises“) gegebene Anreiz lockt mehr Produkte auf den Markt, als die Ablieferung verlangt. Das Zusammenwirken von A. und Ablieferungssystem bildete das Kernstück wirtschaftspolitischer Einflußnahme im Klassenkampf auf dem Lande und eine Triebkraft zur Zwangskollektivierung. Da die Ablieferungsnormen je Hektar in den privatbäuerlichen Wirtschaften so veranlagt wurden, daß sie mit zunehmender Betriebsgröße progressiv anstiegen, nahm vom Kleinstbetrieb zur Großbauernwirtschaft hin die Möglichkeit, Freie Spitzen zu verkaufen und damit hohe Aufkaufpreise und ein entsprechendes Betriebseinkommen zu erzielen, ab. Das war die Methode, mit der viele Mittel- und Großbauern gezwungen wurden, wie die in Abhängigkeit von den MTS gehaltenen kleineren Einzelbauern ihre Selbständigkeit mit der Kollektivarbeit in den LPG zu vertauschen, sofern sie es nicht vorzogen, zu fliehen (Republikflucht). Für die VEG besteht seit 1955 ein drittes Preisniveau, das im allgemeinen zwischen den Erfassungs- und Aufkaufpreisen liegt. Mit der totalen Kollektivierung der Feldwirtschaft und der Veranlagung der Ablieferungspflicht als Marktproduktion war es möglich, ab Ernte 1964 einheitliche Preise für pflanzliche Erzeugnisse einzuführen (Beschluß des Ministerrats vom 10. 10. 1963). Dies stellt einen ersten Schritt zur Vereinheitlichung des Agrarpreisniveaus dar, da eine entsprechende Regelung für alle tierischen Produkte noch aussteht. Im Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird in bezug auf die materielle Interessiertheit der Agrarproduzenten das A. ergänzt durch ein vielseitig ausgebautes System von Prämien. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 19 Agrarpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarpropagandaSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 19]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe…
DDR A-Z 1969
Paßwesen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesetzliche Grundlage ist das Paßgesetz vom 15. 9. 1954 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 650). Für jeden Grenzübertritt wird ein Paß mit eingetragenem Visum benötigt. Seit dem 12. 6. 1968 unterliegt auf Grund der 5. DB zum Paßgesetz vom 11. 6. 1968 auch der innerdeutsche Reiseverkehr, insbesondere der zwischen West-Berlin und der BRD der Paß- und Visapflicht (Interzonenverkehr). West-Berlinern wird das seitdem notwendige Ein- oder Durchreisevisum auf Vorlage des West-Berliner Personalausweises gegen entsprechende Gebühr erteilt. Auf Grund von Abkommen mit Polen und der ČSSR ist seit Sommer 1967 im Reiseverkehr zwischen diesen beiden Ländern und der „DDR“ der Visumzwang aufgehoben worden. Pässe gelten im Ausland als Legitimation nur für die im Paß eingetragenen Länder. Die Versagung und Entziehung des Passes bedarf keiner Begründung (2. DB zum Paßgesetz vom 16. 9. 1963 — GBl. II, S. 691). Wer die gesetzlichen Bestimmungen oder die auferlegten Beschränkungen über Ein- und Ausreise, Reisewege und Fristen oder den Aufenthalt nicht einhält, oder wer durch falsche Angaben für sich oder für einen anderen eine Genehmigung zum Betreten oder Verlassen der „DDR“ erschleicht oder ohne staatliche Genehmigung das Gebiet der „DDR“ verläßt oder in dieses nicht zurückkehrt, wird wegen ungesetzlichen ➝Grenzübertritts mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug (Strafensystem), in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Bürgern der BRD, „die die völkerrechtswidrige annexionistische Politik der Alleinvertretungsanmaßung verfechten oder maßgeblich fördern oder die westdeutschen gesetzlichen Bestimmungen völkerrechtswidrig gegen Bürger der DDR anwenden“, kann nach der 4. DB zum Paßgesetz vom 1. 12. 1966 (GBl. II, S. 855) die Einreise verweigert werden (Staatsbürgerrechtsschutzgesetz, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Weitere Ein- und Durchreiseverbote enthalten die Anordnungen des Innenministeriums vom 11. 3. 1968 für Mitglieder der NPD und andere „neonazistische Kräfte“ und vom 13. 4. 1968 für Minister und leitende Beamte der Bundesregierung. (Berlin) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 465 Passierscheinabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatenschaftenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Gesetzliche Grundlage ist das Paßgesetz vom 15. 9. 1954 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 650). Für jeden Grenzübertritt wird ein Paß mit eingetragenem Visum benötigt. Seit dem 12. 6. 1968 unterliegt auf Grund der 5. DB zum Paßgesetz vom 11. 6. 1968 auch der innerdeutsche Reiseverkehr, insbesondere der zwischen West-Berlin und der BRD der Paß- und Visapflicht (Interzonenverkehr).…
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Fachschulen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zu den F. zählen auch die Ingenieurschulen. Aufgabe der F. ist es, ihre Schüler zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen, sie zu „hochqualifizierten Spezialisten und talentvollen Organisatoren der Volkswirtschaft auszubilden, die die wissenschaftliche Denkweise beherrschen und ökonomisch und schöpferisch für die Erreichung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens arbeiten“. Diesem Erziehungs- und Ausbildungsziel liegen das „neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Höchststand in Wissenschaft und Technik als eine Einheit“ zugrunde. Diesem System entspricht auch die „Anordnung über die Neugestaltung der Ausbildung von Ökonomen an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR“ vom 1. Juni 1965. Mit Beginn des Studienjahres 1965/66 werden Ingenieurökonomen in 12 Fachrichtungen ausgebildet (Ökonomie der Energetik, des Bergbaus, des Hütten- und Gießereiwesens, der chemischen Industrie, des Maschinenbaus, der Elektrotechnik, des Bauwesens, des Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesens, der Wasserwirtschaft, der Leichtindustrie und der Lebensmittelindustrie). „Mittlere ökonomische Kader ohne ingenieurökonomisches Profil“, die für eine Tätigkeit in der Industrie, im Bau-, Transport- und Nachrichtenwesen nicht in Frage kommen, erhalten eine Ausbildung in den Fachrichtun[S. 183]gen Volkswirtschaft, Statistik, Finanzökonomie, Organisationstechnik und Datenverarbeitung, Außen-, Produktionsmittel- und Konsumgüterhandel, Gaststätten und Hotelwesen sowie Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens. Das amtliche Verzeichnis der F. vom 1. 1. 1966 weist 202, die Statistik zum 31. 12. 1967 dagegen nur 188 F. aus, von denen der überwiegende Teil auf die Ingenieurschulen und die F. für die Landwirtschaft entfällt. Zu den F. zählen u.a. die Institute für Lehrerbildung, die Pädagogischen Sch. f. Kindergärtnerinnen, die dem Ministerium des Innern unterstehenden F. für Offiziere der Deutschen Volkspolizei, der Kriminalpolizei, des Strafvollzugs und der Bereitschaften. Die Offiziers-Schule der Landstreitkräfte „Ernst Thälmann“ (Löbau), die Offiziers-Schule der Grenztruppen „Rosa Luxemburg“ (Plauen), die Offiziers-Schule der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung „Franz Mehring“ (Kamenz) und die Offiziers-Schule der Volksmarine „Karl Liebknecht“ (Stralsund) sind dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt. 1967 betrug die Zahl der Schüler an den F. 123.283 (darunter 45.200 weiblich). 50.800 erhielten ein Stipendium. Im Direktstudium studierten 54.724 (darunter 25.400 weiblich), im Fernstudium 43.825 (darunter 13.900 weiblich), im Abendstudium 24.734 (davon 5.900 weiblich). Im Juni 1967 erließ der Minister für Hoch- und Fachschulwesen eine „Anordnung über die Ausbildung von Frauen in Sonderklassen“, die die Ausbildung von häuslich besonders belasteten Frauen und Müttern zum Ingenieur, Ökonom u.a. fördert. 1967 wurden über 4.000 Frauen an 220 Frauensonderklassen ausgebildet. Für die Zulassung zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den F. wird in der Regel eine abgeschlossene zehnklassige Oberschulbildung bzw. eine dieser entsprechende Ausbildung, die Facharbeiterprüfung und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit als Facharbeiter verlangt. Bewerber zum Meisterstudium sollen nach der Berufsausbildung mindestens 5 Jahre als Facharbeiter gearbeitet haben. Abiturienten sollen für ein Hochschulstudium interessiert werden. Studierende an F. und Ingenieurschulen (ausgenommen sind die Medizin. Schulen, die nach 1961 zu den Berufsschulen zählen, erwerben nach dreijährigem Fachschulstudium mit der Abschlußprüfung ebenfalls die Hochschulreife. (Hochschulen, Erziehungs- und Bildungswesen) Fachschullehrern kann bei „hervorragenden“ Leistungen auf Grund einer Anweisung des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen vom 15. 1. 1966 der Titel Fachschuldozent, Studiendirektor oder Oberstudiendirektor, bei „besonders hohen“ wissenschaftlichen Leistungen der Titel Professor verliehen werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 182–183 Fachhochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FahneneidSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zu den F. zählen auch die Ingenieurschulen. Aufgabe der F. ist es, ihre Schüler zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ zu erziehen, sie zu „hochqualifizierten Spezialisten und talentvollen Organisatoren der Volkswirtschaft auszubilden, die die wissenschaftliche Denkweise beherrschen und ökonomisch und schöpferisch für die Erreichung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens arbeiten“. Diesem Erziehungs-…
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Sorben (1969)
Siehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet, die ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt hat, nennt sich selbst „Serbja“ und wird seit 1945 von den Kommunisten und dem SED-Regime als S. bezeichnet. Obschon sich kaum 5 v. H. der Bevölkerung zum wendischen Volkstum bekennen, die Volksgruppe (1925: 62.000, heute wahrscheinlich nur noch 38.000) ständig abnimmt und ihr von der benachbarten Tschechoslowakei her genährter Nationalismus niemals ernstliche Bedeutung gewann, drängt das SED-Regime den vorwiegend kirchlich-protestantisch und antikommun. eingestellten S. die Autonomie geradezu auf; Ausdruck dieser mit schwankender Entschiedenheit betriebenen Politik waren das am 23. 3. 1948 vom sächsischen Landtag beschlossene S.-Gesetz und das Gesetz zum Schutze der niederlausitzischen Bevölkerung und ihrer Kultur vom 12. 9. 1950. Beim Ministerium für Kultur gibt es einen Beirat für S.-Fragen; Vors. Robert Lehmann, einer der Stellvertreter des Ministers. Vier S. gehören der Volkskammer an. Die S. haben eine kommunistisch gesteuerte Heimatbewegung, die Domowina, einen Verlag, den VEB Domowina-Verlag, eine Tageszeitung „Nowa Doba“ („Neue Zeit“) und eine (niedersorbische) Wochenzeitung „Nowy Casnik“. Der Sender Cottbus strahlt sonntags für die Dauer einer knappen Stunde in sorbischer Sprache aus. Ein „Institut für sorbische Volksforschung“ wird von der Deutschen Akademie der Wissenschaften betreut; es bereitet eine dreibändige „Geschichte der S.“ und ein großes „Deutsch-Obersorbisches Wörterbuch der Gegenwartssprache“ vor. An der Leipziger Universität besteht ein Sorbisches Institut, und neben einigen weiteren Instituten gibt es in Bautzen und Cottbus sorbische Oberschulen, in Crosta (Kr. Bautzen) eine Sorbische Heimvolkshochschule, in Bautzen ein (zweisprachiges) Deutsch-Sorbisches Volkstheater. Die Zweisprachigkeit in amtlichen Veröffentlichungen und Beschilderungen wird systematisch gefördert. Im Deutschen Schriftstellerverband gibt es einen Arbeitskreis sorbischer Schriftsteller, und seine Zeitschrift „Neue Deutsche Literatur“ brachte im März 1967 eine Auswahl sorbischer Literatur in deutscher Sprache. Im Mai 1968 fand das zweite „Festival der sorbischen Kultur“ statt. Die Entwicklung der Volksgruppe wird nicht nur in der Tschechoslowakei, sondern auf Grund der These, daß S. und Serben miteinander verwandt seien, auch in Jugoslawien beobachtet. Die Volksgruppe fühlt sich in jüngster Zeit durch deutsche „Unterwanderung“ im Gefolge der Errichtung des Industriekombinats Schwarze Pumpe bedroht. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 560 Sonneberg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SorgerechtSiehe auch: Sorben: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Sorben (Minderheitenpolitik): 1975 1979 1985 Wenden: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die kleine wendische Volksgruppe in den Gebieten um Bautzen und Hoyerswerda und im Spreewaldgebiet, die ihre kulturelle Eigenart bis in die Gegenwart bewahrt hat, nennt sich selbst „Serbja“ und wird seit 1945 von den Kommunisten und dem SED-Regime als S. bezeichnet. Obschon sich kaum 5 v. H. der Bevölkerung zum…
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Menschenraub (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Der Staatssicherheitsdienst hat mit Hilfe gedungener krimineller Elemente wiederholt das Verbrechen des M. begehen lassen, um Flüchtlinge oder Personen, die in der BRD oder in Berlin (West) aktiv gegen das Unrechtsregime in Mitteldeutschland tätig waren, in die Hände zu bekommen. Die dabei angewendeten Methoden reichen bis zur Giftbeibringung und zum brutalen Überfall auf der Straße. Einige Opfer dieser M.-Aktionen des SSD sind inzwischen nach langjähriger Haft in den Westen zurückgekehrt und haben im einzelnen über die Taktik des SSD bei Vorbereitung und Durchführung des M. berichtet (Alfred Weiland, Karl Wilhelm Fricke). Öffentliche Gerichtsverhandlungen fanden nicht statt. Die West-Berliner Polizei hat seit Herbst 1949 295 Fälle von Entführungen aus West-Berlin registriert, darunter 87 gewaltsam begangene M.-Verbrechen, und 208 durch List inszenierte und durchgeführte Entführungen. In weiteren 81 Fällen blieb es beim Versuch. Ein besonders schwerer Fall des M. ereignete sich in West-Berlin am 8. 7. 1952. Das Opfer war Dr. Walter Linse, geb. am 23. 8. 1903 in Chemnitz, seit 15. 1. 1951 als Leiter der Abt. Wirtschaftsrecht im Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen tätig. Dr. Linse wurde gegen 7.25 Uhr auf dem Wege zur Arbeitsstelle unweit seiner Wohnung in Berlin-Lichterfelde von beauftragten Agenten des Staatssicherheitsdienstes angesprochen, hinterrücks mit einem bis dahin versteckt gehaltenen Sandsack niedergeschlagen, in ein mit laufendem Motor bereitstehendes Auto gezerrt und in die SBZ verschleppt. Er erhielt dabei einen Schuß in das Bein. Auf Verfolger wurde geschossen, der sowjetzonale Schlagbaum wurde für das Auto der Menschenräuber kurz geöffnet. Weitere schwere Fälle waren die Verschleppung des Journalisten Alfred Weiland (1950 in West-Berlin: Überfall auf der Straße), des Vors. der russischen Emigranten-Organisation NTS, Dr. Truchnowitsch (1954 in West-Berlin: Giftbeibringung in einer fremden Wohnung), des Journalisten Karl-Wilhelm Fricke (1955 aus West-Berlin: Giftbeibringung in einer fremden Wohnung), des ehemaligen SSD-Kommissars Silvester Murau (1955 aus der BRD mit Hilfe der Tochter des Verschleppten), des ebenfalls geflüchteten ehemaligen Inspekteurs der Volkspolizei Robert Bialek (1956 aus West-Berlin: Giftbeibringung in einer fremden Wohnung) und des Leiters der Abt. Wirtschaft im Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen, Dr. Erwin Neumann (1958 beim Segeln auf dem Wannsee in West-Berlin). Einige der im Auftrage des SSD tätig gewordenen Verbrecher wurden gefaßt und vom West-Berliner Landgericht verurteilt: Knobloch (Fall Dr. Linse) zu zehn Jahren Zuchthaus, Benter (Vorbereitung im Fall Dr. Linse) zu drei Jahren Gefängnis, Tietze und Horeis (Fall Murau) zu zehn und zwölf Jahren Zuchthaus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 409 Menschenhandel, Staatsfeindlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MenschenrechteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Der Staatssicherheitsdienst hat mit Hilfe gedungener krimineller Elemente wiederholt das Verbrechen des M. begehen lassen, um Flüchtlinge oder Personen, die in der BRD oder in Berlin (West) aktiv gegen das Unrechtsregime in Mitteldeutschland tätig waren, in die Hände zu bekommen. Die dabei angewendeten Methoden reichen bis zur Giftbeibringung und zum brutalen Überfall auf der Straße. Einige Opfer dieser M.-Aktionen des SSD sind…
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Presse (1969)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Agitation und Propaganda) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P., über die eine Postzeitungsliste herausgegeben wird, ist Lizenz-P. Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für Information, seit 1963 durch das Presseamt beim Vors. des Ministerrats. Zeitungslizenzen erhalten ausschließlich die SED, die Massenorganisationen und die durch die Blockpolitik gleichgeschalteten Parteien. Einzige Ausnahmen: „Berliner Zeitung“ und „BZ am Abend“; Herausgeber: Hermann Leupold, SED. Der „Berliner Verlag“, in dem beide Zeitungen erscheinen, befindet sich im Besitz der Holdinggesellschaft der SED, Zentrag. Sprachregelung erfolgt mit Hilfe langfristiger „Perspektivpläne“, aus denen Quartals-, Monats- und Wochenpläne abgeleitet werden, und täglicher „Argumentationsanweisungen“. Zentrale Lenkungsinstanz ist die Abt. Agitation und Propaganda des ZK der SED, nachgeordnete Instanzen sind das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats, die P.-Abt. der zentralen Leitungen der Blockparteien und der Massenorganisationen und die entsprechenden Instanzen in den Bezirken. Die Einheit der Nachrichtenpolitik wird durch den ADN gewährleistet. Von der in der Verfassung (Art. 9) proklamierten freien öffentlichen Meinungsäußerung kann in keinem Falle die Rede sein. Gegenwärtig erscheinen in der „DDR“ 40 Tageszeitungen mit einer Auflage von 6,5 Mill. Exemplaren. Darunter befinden sich 15 Zeitungen der SED, von denen „Neues Deutschland“ als Zentralorgan der SED zugleich die führende Tageszeitung ist. Eigene Tageszeitungen geben auch die anderen Parteien des Demokratischen Blocks heraus: die LDPD fünf (Zentralorgan: „Der Morgen“), die CDU sechs (Zentralorgan: „Neue Zeit“), die NDPD sechs (Zentralorgan: „National-Zeitung“), die DBD das „Bauern-Echo“. Die größten Massenorganisationen geben ebenfalls Tageszeitungen heraus: der FDGB die „Tribüne“, die FDJ die „Junge Welt“, der DTSB das „Sport-Echo“, die Organisation der sorbischen Bevölkerung in der „DDR“, Domowina, die Zeitung „Nowa Doba“. Zur Parteipresse der SED gehören außer „Neues Deutschland“ 15 Bezirkszeitungen (Organe der Bezirksleitungen der SED mit Lokalteilen für jeden Kreis), „Tribüne“ des FDGB und „Junge Welt“ der FDJ. Zur P. zählen das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“, die Kreiszeitungen und die Betriebszeitungen. Auflagenhöhe: „Neues Deutschland“ und die Bezirkszeitungen haben eine tägliche Auflage von etwa 4,2 Mill., das Wochenblatt „Neue Deutsche Bauernzeitung“ und die Kreiszeitungen eine Auflagenhöhe von 1,3 Mill., die Betriebszeitungen eine Gesamtauflage von 1,4 Mill. Bei den Auflagen der SED-Presse ist zu berücksichtigen, daß ganze Berufsstände zum Abonnieren von SED-Blättern verpflichtet sind und daß der Abonnentenkreis der „bürgerlichen“ Presse durch Papierzuteilung wirkungsvoll begrenzt wird. So beläuft sich bei 15 SED-Bezirkszeitungen die Zahl der Kreisausgaben auf 221, während 5 CDU-Bezirkszeitungen nur 20 Nebenausgaben, 4 LDP-Bezirkszeitungen 24 Nebenausgaben und 5 NDPD-Bezirks-Zeitungen 21 Nebenausgaben verzeichnen. Die von den Kreisleitungen der SED und den Kreisausschüssen der Nationalen Front herausgegebenen Kreiszeitungen erscheinen seit 1961 in 216 Kreisen der „DDR“ und seit 1964 in den 8 Stadtbezirken Ostberlins. Sie haben die Arbeit der seit 1954 in den Bereichen der MTS verbreiteten Dorfzeitungen übernommen. Inhaltlich unterscheiden sich die Zeitungen kaum. Der Nachrichten teil unterliegt in gleicher Weise wie die redaktionellen Meinungsäußerungen der zentralen Lenkung. Auslandsmeldungen dürfen nur vom ADN übernommen werden. Neben den uniform-tendenziösen Nachrichten nehmen umfangreiche Leitartikel, mehrseitige Wiedergaben von Reden der Funktionäre und von Parteibeschlüssen, Kritik und Selbstkritik im Rahmen des kommun. Überwachungssystems, Anprangerungen nicht erfüllter Normen, Aufrufe zu sozialistischen ➝Wettbewerben und Selbstverpflichtungen und gelenkte Leserzuschriften den Hauptraum der Zeitungen ein. Auch der kulturelle Teil wird von den Maximen der Partei bestimmt. Ebenso wie die Tagespresse sind die Wochenzeitungen, Illustrierten, Magazine und Journale gelenkt. Sie erscheinen in 28 Titeln mit einer Gesamtauflage von 7,7 Mill. Exemplaren. Zu den populärsten gehören die „Wochenpost“ (860.000), die „für dich“ (833.000), die „Trommel“ (410.000), „Funk und Fernsehen“ (1,3 Mill.), das „Magazin“ (425.000) und die Rätselzeitung „Troll“ (325.000). Auch Fach- und Sport-P. haben einen umfangreichen politischen und ideologischen Teil. Das Fehlen von objektiven Nachrichten und der eintönige Stil und Inhalt der mitteldeutschen P. begründen ein starkes Bedürfnis nach westlicher Publizistik. Die Verbreitung westlicher P. wird teils als Hetze gegen die „sozialistische Ordnung“ aufgefaßt und mit Zuchthausstrafen bedroht, teils wird sie unterbunden gem. VO zum Schutze der Jugend, da westdeutsche Tageszeitungen als Schund- und Schmutzliteratur behandelt werden. Der journalistische Nachwuchs — soweit er nicht in die [S. 497]Kategorie der Volkskorrespondenten fällt — wird an der Fakultät für Journalistik der Universität Leipzig (Dekan: Prof. Dr. Hermann Budzislawski, SED) ausgebildet. Volontäre dürfen nicht mehr eingestellt werden. „Politisch bewährte“ Kräfte, die von Redaktionen eingestellt werden, müssen ihre Qualifikation in Prüfungen, die der Verband der deutschen Journalisten durchführt, nachweisen. Literaturangaben Herrmann, Elisabeth M.: Die Presse in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., überarb. Aufl. (BB) 1962. 180 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 496–497 Preissystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Presseamt beim Vorsitzenden des MinisterratsSiehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Die P. ist im kommun. Bereich eines der wichtigsten Mittel zur Massenbeeinflussung (Agitation und Propaganda) und zur Verbreitung der kommun. Ideologie. Die gesamte P., über die eine Postzeitungsliste herausgegeben wird, ist Lizenz-P. Lizenzerteilung: in den ersten Besatzungsjahren durch die SMAD, später durch das Amt für Information, seit 1963 durch das Presseamt beim Vors. des…
DDR A-Z 1969
Terror (1969)
Siehe auch: Terror: 1975 1979 Terrorismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Straftatbestand nach den §§ 101, 102 des neuen Strafgesetzbuchs, der an die Stelle des im Pj. verwendeten Begriffs „Terrorismus“ für die Tatbestände des § 17 („staatsgefährdende Gewaltakte“) und § 18 („Angriffe gegen örtliche Organe der Staatsmacht“) des Strafrechtsergänzungsgesetzes getreten ist. In Anwendung des StEG durch das OG und die Bezirksgerichte war in zahlreichen Fällen der Versuch, nach dem 13. 8. 1961 aus der „DDR“ zu flüchten („Grenzdurchbruch“) oder von West-Berlin aus Fluchthilfe zu leisten, als Terrosismus gewertet und mit z. T. sehr harten Strafen geahndet worden (z. B. in zwei Schauprozessen im Juli und August 1962 gegen 10 Angeklagte 2 lebenslange Zuchthausstrafen und 69 Jahre Zuchthaus). Nach § 101 StGB liegt T. vor, wenn der Täter mit Sprengungen, Brandstiftungen, Zerstörungen oder anderen Gewaltakten das Ziel verfolgt, Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung oder gegen die Ordnung an der „Staatsgrenze der DDR“ zu leisten oder hervorzurufen. In dieser Zielsetzung liegt das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu anderen Straftatbeständen (Brandstiftungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt). Bevorzugtes Schutzobjekt dieser Strafbestimmung sollen die Mauer und die Sperren an der Demarkationslinie sein. Strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Angriffen genießen nach § 102 StGB auch die Funktionäre, und zwar nicht nur die im Staatsapparat tätigen, sondern auch diejenigen, die ausschließlich „gesellschaftliche“ Tätigkeiten ausüben, z. B. hauptamtliche SED-, FDGB- und FDJ-Funktionäre. Auch hier muß beim Täter die Zielvorstellung bestehen, daß er mit seinem Angriff die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der „DDR“ schädigen will. Ein aus rein persönlichen Motiven, etwa aus Neid oder Eifersucht geführter Angriff gegen einen Parteifunktionär wird also nicht als T. bestraft werden können, wohl aber nach anderen Bestimmungen. In besonders schweren Fällen des T. kann auf lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe erkannt werden. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Unrecht als System, Bd. IV … 1958 bis 1961 (BMG) 1962. 291 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 649 Territorialprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TextilindustrieSiehe auch: Terror: 1975 1979 Terrorismus: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Straftatbestand nach den §§ 101, 102 des neuen Strafgesetzbuchs, der an die Stelle des im Pj. verwendeten Begriffs „Terrorismus“ für die Tatbestände des § 17 („staatsgefährdende Gewaltakte“) und § 18 („Angriffe gegen örtliche Organe der Staatsmacht“) des Strafrechtsergänzungsgesetzes getreten ist. In Anwendung des StEG durch das OG und die Bezirksgerichte war in zahlreichen Fällen der Versuch, nach dem…
DDR A-Z 1969
Bodennutzungsgebühr (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die VO über die Einführung einer B. wurde vom Ministerrat am 15. 6. 1967 beschlossen. Danach müssen, beginnend mit dem 1. 1. 1968, von Industrie- und Gewerbebetrieben aller Eigentumsformen, Haushaltsorganisationen und gesellschaftlichen Organisationen bei Entzug von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden B. an die Abt. Finanzen der zuständigen Kreise gezahlt werden. Unabhängig davon sind nach wie vor noch eine nach der Bodennutzungs-VO vom 17. 12. 1964 zu zahlende Eigentümerentschädigung [S. 126]und die Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse zu entrichten. Während letztere die Beziehungen zwischen dem Eigentümer des Bodens und dem Nutzer, der das Land für andere als für land- und forstwirtschaftliche Zwecke in Anspruch nimmt, regelt, legt die VO über die B. die ökonomischen Stimuli für die effektive Nutzung des Bodens fest. Sie ist, entsprechend der Bodenqualität und Bodennutzungsart, zwischen 30.000 und 400.000 M je Hektar stark differenziert. Man will erreichen, daß land- und forstwirtschaftliche Bodenflächen für Bau- und Investitionsvorhaben nur dort in Anspruch genommen werden, wo es unbedingt notwendig ist, und möglichst nur Boden geringster Qualität verwendet wird. Zwischen 1952 und 1967 hat die landwirtschaftliche Nutzfläche der „DDR“ um rd. 182.000 ha abgenommen. Diese Fläche entspricht etwa einem Anteil von über 86 v. H. der Nutzfläche des Bezirkes Gera. Sie würde ausreichen, um jährlich eine landwirtschaftliche Bruttoproduktion von 500 bis 600 Mill. M zu erzeugen, mit der etwa 600.000 Menschen mit Nahrungsmitteln versorgt werden könnten. An diesem Entzug des land- und forstwirtschaftlichen Bodens waren beteiligt: die Industrie mit einem Anteil von 20–27 v. H., der Bergbau mit 18–22 v. H. und die Landwirtschaft mit 15–20 v. H. Der Rest entfällt auf Objekte des Wohnungsbaues sowie auf den Straßenbau und militärische Objekte einschließlich Sperrgebiete. Andererseits haben nach den Ergebnissen der Bodenbenutzungserhebungen — ebenfalls zwischen 1952 und 1967 — die Gebäude- und Hofflächen, auf Ackerland befindliche Wirtschaftswege und Gräben sowie Parkanlagen, Übungsplätze usw., um fast 220.000 ha zugenommen. Auf diesen der Land- und Forstwirtschaft entzogenen Nutzflächen sind erhebliche gesellschaftliche Aufwendungen (lebendige Arbeit, Düngemittel, Meliorationen usw.) außer Kraft gesetzt worden. Sie müssen durch erneute und höhere Importe ausgeglichen werden. Zum Vergleich sei erwähnt, daß (ebenfalls in der Zeit von 1952 bis 1967) die landwirtschaftliche Nutzfläche der BRD um rd. 500.000 ha zurückging. Die B. beträgt in Abhängigkeit von Bodennutzung und Bodenqualität je ha: bei Ackerland (einschl. Wechselnutzung 60.000 bis 400.000 M, bei Grünland (Wiesen, Weiden, Hutungen) 35.000–250.000 M, bei Forsten und Holzungen 30.000–150.000 M, bei Obstanlagen, Baumschulen, Weingärten und Korbweideanlagen 400.000 M, bei Haus- und Kleingärten 100.000 M, bei ablaßbaren Teichen 30.000 M. Auswirkungsberechnungen haben ergeben, daß sich bei Anwendung dieser Sätze die Kosten der Investitionen, bei denen land- und forstwirtschaftlicher Boden beansprucht wird, je nach Art der Vorhaben in den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft zwischen 2 und 33 v. H. erhöhen. Besonders erheblich wäre dieser erhöhte Investitionsbedarf im Bereich des Landwirtschaftsrates, der Ministerien für Volksbildung und Verkehrswesen sowie des Amtes für Wasserwirtschaft. Für diese Bereiche sind deshalb Ermäßigungen von 25 und 50 v. H. vorgesehen. Besondere Regelungen sind ebenfalls bei einem vorübergehenden Entzug von Boden zum Zwecke des Abbaues von mineralischen Rohstoffen vorgesehen. Die Bereiche des Wismut-Bergbaues und die Verteidigungs- und Ausbildungsorgane der Nationalen Volksarmee, bei denen die Standortwahl nicht eine Ermessensfrage ist, sind von der Zahlung der B. befreit. Das gleiche gilt für Baumaßnahmen zur Befriedigung des persönlichen Bedarfs, sofern sie auf eigenen Grundstücken vorgenommen werden. Die B. ist von Investitionsträgern, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten, aus Eigenmitteln bzw. Investitionskrediten zu zahlen. Die Investitionsträger sollen an einem sparsamen Umgang mit dem Boden interessiert sein. Bei einer Zahlung der B. aus den Kosten wäre dies nicht der Fall, da hier eine Abwälzung auf den Preis möglich ist. Alle übrigen Investitionsträger haben die B. im Rahmen der planmäßig bereitgestellten Investitionsmittel zu decken. Statistische Angaben über Investitionen der Wirtschaft sind deshalb ab 1968 mit weiteren Vorbehalten zu bewerten. Nachdem in den letzten Jahren die Subventionen für die Landwirtschaft stark eingeschränkt wurden, werden jetzt indirekte Subventionen aus dem Investitionsfonds gewährt. Alle volkseigenen Betriebe, Genossenschaften und Organisationen, soweit sie nicht für planmäßige Wiederurbarmachungs- bzw. Rekultivierungsmaßnahmen zuständig sind, erhalten die nachgewiesenen Kosten der Kultivierung aus der zentralisierten B. erstattet und außerdem eine Grundprämie von 5.000 M je Hektar sowie eine Prämie in Abhängigkeit von der erreichten Bodenqualität in Höhe von 1 v. H. der B. In Mitteldeutschland gibt es zur Zeit noch etwa 83.000 ha Ödland, 68.000 ha Abbauland und 146.000 ha Unland. Der größte Teil der zentralisierten B. wird für die Land- und Forstwirtschaft zum Zwecke der Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit sowie für weitere Intensivierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Neulandgewinnung bereitgestellt. Die durch den Bodenentzug eingetretene Verringerung des Produktionsvermögens der Land- und Forstwirtschaft soll durch höhere Ertragsmöglichkeiten ausgeglichen werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 125–126 Blockpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodenreformSiehe auch die Jahre 1975 1979 Die VO über die Einführung einer B. wurde vom Ministerrat am 15. 6. 1967 beschlossen. Danach müssen, beginnend mit dem 1. 1. 1968, von Industrie- und Gewerbebetrieben aller Eigentumsformen, Haushaltsorganisationen und gesellschaftlichen Organisationen bei Entzug von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden B. an die Abt. Finanzen der zuständigen Kreise gezahlt werden. Unabhängig davon sind nach wie vor noch eine nach der Bodennutzungs-VO vom 17. 12.…
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Jugendstrafrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; gegen Jugendliche wurden ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Am 23. 5. 1952 beschloß die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411), das am 1. 6. 1952 in Kraft trat. Es kannte Erziehungsmaßnahmen und Strafen. Die Jugendstrafe hieß „Freiheitsentziehung“. § 24 Abs.~1 bestimmte, daß Jugendliche nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts, höchstens allerdings zu lebenslänglichem Zuchthaus, verurteilt werden müssen, wenn sie sich des vollendeten oder versuchten Mordes, der Vergewaltigung, der Sabotage oder eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) oder gegen das Friedensschutzgesetz schuldig gemacht haben. Entsprechendes galt nach Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes bei Staatsverbrechen. Nach § 33 Abs. 2 wurden diese Fälle nicht durch Jugendgerichte, sondern durch die für Erwachsene zuständigen Gerichte, d. h. also durch die politischen Strafsenate abgeurteilt. Im neuen Strafgesetzbuch wurde das J. mit dem allgemeinen Strafrecht vereinigt, so daß es seit dem 1. 7. 1968 ein besonderes J. nicht mehr gibt. Dasselbe gilt für das Jugendstrafverfahren, das durch die Strafprozeßordnung ebenfalls mit dem allgemeinen Strafverfahren vereinigt wurde. StGB und StPO enthalten jeweils ein besonderes Kapitel (Abschnitt) über „Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher“ bzw. „Besonderheiten des Strafverfahrens gegen Jugendliche“. Das StGB versteht unter einem Jugendlichen einen Menschen, der über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Den Begriff des „Heranwachsenden“ (18 bis 21 Jahre) kennt das J. nicht. Voraussetzung dafür, daß ein Jugendlicher strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist die Schuldfähigkeit, die nach § 66 StGB vorliegt, „wenn der Jugendliche auf Grund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen“. In der Literatur wird von einem „Minimum an sozialistischer Verhaltensdisposition“ gesprochen („Neue Justiz“ 1967, S. 146). Von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen einen Jugendlichen kann abgesehen werden, wenn das Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und von den Organen der Jugendhilfe Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden oder worden sind. Als Strafmaßnahmen gegen Jugendliche sieht das Gesetz vor: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte, Konfliktkommission, Schiedskommission); Auferlegung besonderer Pflichten durch das Gericht (Freizeitarbeit, Wiedergutmachung des Schadens, Bindung an den Arbeitsplatz); Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf ➝Bewährung, Öffentlicher Tadel, Geldstrafe); Jugendhaft; Einweisung in ein Jugendhaus; Freiheitsstrafe. Auf Todesstrafe darf gegen Jugendliche nicht erkannt werden, während Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe möglich ist. Von den gegen Erwachsene zulässigen Zusatzstrafen dürfen einschließlich der Aufenthaltsbeschränkung alle verhängt werden mit Ausnahme des Verbots bestimmter Tätigkeiten, der Vermögenseinziehung und der Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte. Die Geldstrafe beträgt im Ünterschied zum Erwachsenen-Strafrecht höchstens 500 M. Über die Besonderheiten, die nach der StPO für die Strafverfahren gegen Jugendliche gelten: Jugendgericht. (Strafrecht, Strafvollzug) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 316 Jugendsoziologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendstundenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; gegen Jugendliche wurden ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Am 23. 5. 1952 beschloß die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411), das am 1. 6. 1952 in Kraft trat. Es…
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Maifeier (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee (bis 1955 KVP) einen breiten Raum bei den Aufmärschen zur M. ein, die von Jahr zu Jahr militärischer wurden. Die Losungen zum 1.~Mai bezeugen alljährlich, daß die M. ein Mittel der Parteiagitation und der alles lenkenden Staatsmacht ist. — So hieß es in den M.-Losungen 1967 unter anderem: „3. Alle Kraft für die Verwirklichung der Beschlüsse des VII. Parteitages der SED … 12. Vorwärts im sozialistischen Wettbewerb zu Ehren des 50. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution! …“ Bezeichnend war die Meldung: „Wie in jedem Jahr seit 1956 wurde die Maidemonstration in der DDR-Hauptstadt mit der nun schon traditionellen Ehrenparade der Nationalen Volksarmee eröffnet“ („Neues Deutschland“ vom 2. 5. 1967, S. 3). Im Jahre 1968 wurde die Einspannung der M. für die Tages- und Parteipolitik noch deutlicher. So forderten viele Losungen den Einsatz für die Hebung der Produktion in der Wirtschaft: z. B. „10. Rationeller produzieren, für Dich, für Deinen Betrieb, für unseren sozialistischen Friedensstaat … 15. Werktätige in Arbeits- und Forschungsgemeinschaften! Erhöht das Tempo bei der Schaffung des wissenschaftlichen Vorlaufs für die Produktion weltmarktfähiger Erzeugnisse!“ — Nicht weniger als sechs Losungen wiesen auf die linksradikale Opposition in der BRD hin, die den Beifall der SED findet: z. B.: „36. Gruß den Werktätigen Westdeutschlands, die gegen Notstandsdiktatur, Renazifizierung und Revanchismus kämpfen … 38. Gruß den jungen Arbeitern, Studenten und Schülern, die mutig gegen Neonazismus und Notstandsdiktatur kämpfen … 41. Gruß den aufrechten Demokraten Westberlins, die sich in der antifaschistischen Einheitsfront zusammenschließen. Nieder mit den Mordgesellen der Reaktion!“ In den Berichten der Presse Mitteldeutschlands wurden die Paraden der NVA und der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ besonders hervorgehoben. So im „Neuen Deutschland“ (vom 2. 5. 1968, S. 2) unter der Überschrift „Moderne Waffen — hervorragende Soldaten — Traditionelle Maiparade der Nationalen Volksarmee“. — In der Rede zur M. 1968, die Günther Kleiber namens des Politbüros der SED verlas, hieß es: „Auf deutschem Boden triumphiert der Sozialismus. In der Deutschen Demokratischen Republik hat die Zukunft der ganzen deutschen Nation begonnen.“ Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 388 MAI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MalereiSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach 1945 wurde die M. zunächst wieder wie vor 1933 begangen: als Kampf- und Feiertag für internat. Solidarität der Werktätigen, Achtstundentag u. Gewerkschaftsziele. Doch mehr und mehr gebrauchten die SED und der FDGB die M. für ihre Agitationszwecke. Der 1.~Mai 1952 wurde hingestellt als Tag des „Friedenskampfes“ (Frieden) im sowjet. Sinne, als Werbetag für eine Aktionseinheit der Arbeiterklasse. Schon damals nahm die Armee…
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Exportpreis (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 E. ist der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte oder erzielbare Preis. Der E. ist in der Regel nicht identisch mit dem Inlandspreis (Außenwirtschaft, Preispolitik). Bei der Bildung der E. ist von dem Grundtatbestand der Isolierung der Preisbildung und des Zahlungsverkehrs im Währungsinland gegenüber dem Ausland auszugehen. Die Trennung wird durch das staatliche Außenhandels- und Valutamonopol erreicht. Sie ist vor allem durch zwei Faktoren geboten: 1) Das inländische Preissystem ist durch planwirtschaftliche Manipulationen verzerrt und spiegelt die effektiven Produktionskosten nur unvollkommen wider. 2) Die Währungen der Ostblockstaaten einschließlich derjenigen der „DDR“ sind reine Binnenwährungen, daher nicht konvertierbar und nur mit besonderen Hilfskonstruktionen verrechenbar. Die Verbindung zwischen den Inlandspreisen und den E. wurde früher durch den sog. Preisausgleich hergestellt. Positive Preisunterschiede wurden als Einnahmen, negative als Ausgaben verbucht. Die Differenz zwischen beiden stellte die tatsächliche Belastung des Staatshaushalts durch den Preisausgleich dar (Subventionierung des Exports). Mit Einführung des Neuen ökonomischen Systems in der Außenwirtschaft wird versucht, die früher strikte Trennung zwischen Binnen- und Außenmarkt nach und nach abzubauen und die Produktionsbetriebe durch Umorganisation und Umfunktionierung der AHU mit dem Außenmarkt zu konfrontieren. So trat an die Stelle des Preisausgleichs das sog. Normativ-Außenhandelsergebnis (Außenhandelsgewinn bzw. -verlust) als ökonomischer Hobel (Exportprämie). Die bisherigen Ergebnisse dieser Reformversuche wird man noch nicht bewerten können. Da vielfach die Konkurrenzfähigkeit der mitteldeutschen Industrie auf dem Weltmarkt nicht gegeben ist, läuft der Ersatz des Preisausgleichs durch das Normativ-Außenhandelsergebnis zur Zeit darauf hinaus, daß die nach wie vor erforderlichen Subventionen für den Export an anderer Stelle des Staatshaushalts erscheinen (Verringerung der Gewinnabführung der Betriebe bzw. Subventionierung solcher Betriebe, deren Produktionskosten über den auf dem Außenmarkt erzielbaren Preisen liegen). Die bisher ungelösten Fragen der Außenwirtschaft, Bildung der E. und Verringerung der Subventionierungskosten bildeten das Generalthema der 3. Tagung des SED-Zentralkomitees im Nov. 1967. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 181 Exportprämie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Exquisit-VerkaufsstellenSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 E. ist der für eine in das Ausland gelieferte Ware oder Leistung erzielte oder erzielbare Preis. Der E. ist in der Regel nicht identisch mit dem Inlandspreis (Außenwirtschaft, Preispolitik). Bei der Bildung der E. ist von dem Grundtatbestand der Isolierung der Preisbildung und des Zahlungsverkehrs im Währungsinland gegenüber dem Ausland auszugehen. Die Trennung wird durch das staatliche Außenhandels- und Valutamonopol erreicht. Sie ist vor allem…
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Berufsschulen (1969)
Siehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B. herkömmlicher Art, den kommunalen B., die den örtlichen Räten unterstehen, unterscheidet man gewerbl., landwirtschaftl., kaufm. und allgemeine B. In ihnen wird sowohl der berufstheoretische als auch der allgemeinbildende Unterricht erteilt. Unter allgemeinen B. versteht man solche Schulen, in denen Lehrlinge aus verschiedenen Wirtschaftszweigen unterrichtet werden. An die Stelle der B. für Splitterberufe traten am 15. 8. 1958 die Zentral-B. (ZBS), denen Lehrlingswohnheime angeschlossen sind. Die für den Wohnsitz der Lehrlinge zuständige B. delegiert die Lehrlinge an die ZBS, wenn in den kommunalen B. und in den BBS des Kreises oder Bezirkes keine Beschulung möglich ist. Die Dauer der Lehrgänge beträgt: für alle Berufe (außer kaufmänn. und Fachverkäufer) im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 40 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, bei 2½jähriger Lehrzeit wird im 5. Lehrhalbjahr ein Lehrgang von 20 Tagen durchgeführt; für kaufmänn. Berufe (außer Fachverkäufer) im 1. Lehrjahr 48 Unterrichtstage in 2 Lehrgängen, im 2. Lehrjahr 56 Unterrichtstage in 3 Lehrgängen; für Fachverkäufer im 1., 2. und 3. Lehrjahr je 20 Unterrichtstage in einem Lehrgang. In der amtlichen Statistik werden die kommunalen B. und die ZBS unter dem Begriff „Allgemeine B.“ zusammengefaßt. 1967 gab es 435 Allgemeine B., was im Vergleich zum Jahre 1950 einen Rückgang von 374 Schulen bedeutet. Die BBS sind staatliche Bildungsstätten in „sozialistischen“ Betrieben, in die sie eingegliedert sind. Hier erhalten die Lehrlinge nicht nur ihre allgemeinbildende und theoretische, sondern auch ihre berufspraktische Ausbildung. Der Direktor der BBS ist für die praktische und theoretische Unterrichts- sowie für die Erziehungsarbeit dem Leiter des Betriebes verantwortlich, dem zuständigen Berufsschulinspektor rechenschaftspflichtig. Der Leiter des Betriebes trägt die Gesamtverantwortung für die Arbeit der Schule gegenüber den Vorgesetzten Dienststellen. Die Zahl der BBS im Jahre 1967 betrug 684 und war gegenüber 1950 um 90 geringer. Die ABA, mit deren Aufbau am 1. 9. 1959 begonnen wurde, führen Absolventen der zehnkl. Oberschule zur Facharbeiterprüfung und zur Hochschulreife. Die Bewerber für diese Klassen müssen die 10. Oberschulklasse mit Erfolg absolviert haben. Das Abitur der ABA ist dem der Erweiterten Oberschule völlig gleichwertig. Durch diese Art von Berufsausbildung soll nicht nur der Nachwuchs für die Hochschulen sichergestellt, sondern es soll versucht werden, „der Produktion hochqualifizierte Facharbeiter zur Verfügung zu stellen, die in der Lage sind, komplizierte Produktionsprozesse zu meistern, sehr disponibel sind und mithelfen, die Produktionsmittel, entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt, weiterzuentwickeln“ („Pädagogische Enzyklopädie“, Bd. 1, S. 94). Über die Aufnahme in die ABA entscheiden betriebliche Kommissionen. Im Schul- und Lehrjahr 1959/60 betrugen die Aufnahmekontingente 1.030, 1965/66 rund 6.000 Schüler. Bisher führten die ABA die Absolventen der zehnkl. Oberschule in 3 Jahren zur Hochschulreife und zum Abschluß der Facharbeiterausbildung. Am 1. 9. 1965 begann man in einigen Betrieben mit der Einrichtung von Klassen für eine zweijährige Ausbildung. Den MS obliegt die Ausbildung in den mittleren medizin. Berufen. Bis 1961 wurden sie in der amtl. Statistik als „Fachschulen“ ausgewiesen. Lt. „Beschluß zur Neuordnung der Ausbildung in den mittleren medizinischen Berufen und zur Bildung der MS“ vom 13. 7. 1961 wurden die MS den BBS gleichgesetzt und mit Wirkung vom 1. 1. 1962 als Einrichtung der Berufsbildung in den Volkswirtschaftsplan und in den Haushaltsplan der Gesundheitseinrichtung, bei der sie gebildet wurden, einbezogen. Die an kommunalen B. bestehenden Fachklassen des Gesundheitswesens können je nach Möglichkeit der Kapazitätserweiterung an MS übernommen werden. 1967 gab es 53 MS. An den Allgemeinen B., BBS und MS gab es 1967 15.170 vollbeschäftigte Lehrkräfte, die insgesamt 468.684 Schüler unterrichteten. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung angesehen und soll den Lehrlingen, die nach Abschluß der 8. Klasse der Oberschule die Berufsausbildung aufnehmen, das Niveau der 9. und 10. Klasse vermitteln. Das Hauptgewicht liegt auf der staatsbürgerlichen Erziehung der Lehrlinge und Berufsschüler, die in den kommunalen B. unterrichtet werden. Die sozialistische Wehrerziehung ist fester Bestandteil der Bildung und Erziehung an den B. (Erziehungs- und Bildungswesen) Literaturangaben *: Das Berufsschulwesen in der Sowjetzone. 4. Aufl. (FB) 1964. 50 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 101 Berufspraktikum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufswettbewerbSiehe auch: Berufsschulen: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Berufsschulwesen: 1956 1958 Institution der Berufsausbildung. Sie dienen einmal unmittelbar der Vorbereitung auf einen Beruf, zum anderen sind sie seit der Neuordnung des Schulwesens (1959) Durchgangsstufe zum Fach- und Hochschulstudium (Fachschulen, Hochschulen). Es gibt B. herkömmlicher Art, Betriebs-B. (BBS), Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung (ABA), Medizinische Schulen (MS). Bei den B.…
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Großhandel (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem ist der G. den Erfordernissen der Produktion und des Einzelhandels untergeordnet (Binnenhandel, Handel). Die Richtung der Entwicklung ist demzufolge durch einen relativen und teilweise auch absoluten Rückgang des G.-Umsatzes, durch stärkere Konzentration und Spezialisierung des G.-Netzes und der G.-Lager gekennzeichnet. Man unterscheidet zwei Arten des G.: a) Konsumgütergroßhandel, der ein Zwischenglied zwischen der Produktion und dem Einzelhandel in bezug auf die zur in[S. 258]dividuellen Konsumtion bestimmten Güter ist. Wichtigste Organe des Konsumgüter-G. sind heute die G.-Gesellschaften. Vorläufer der G.-Gesellschaften waren die G.-Kontore, die durch VO vom 22. 1. 1953 gebildet worden waren. G.-Kontore bestanden bei allen Räten der Bezirke und Kreise und wurden für die Bereiche Lebensmittel, Obst und Gemüse, Textilwaren, Schuhe und Lederwaren, technische Waren, Möbel, Kulturwaren und Haushaltchemie errichtet. Sie übernahmen die vorher von den Deutschen Handelszentralen durchgeführte Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern. Die G.-Kontore wurden durch Ministerratsbeschluß ab 1. 4. 1960 unter Einbeziehung des konsumgenossenschaftlichen Großhandels zu Großhandelsgesellschaften umgebildet. G.-Gesellschaften für Industriewaren unterstehen den Räten der Bezirke und für Lebensmittel den Räten der Kreise. Die Einkäufer werden von Einkaufskollektiven unterstützt. Bei allen G.-Gesellschaften bestehen sogenannte Handelsökonomische Räte, die sich aus Vertretern der örtlichen Staatsorgane Konsumgenossenschaften, HO, Gewerkschaften, Produktions- und Einzelhandelsbetrieben zusammensetzen. Sie sollen unmittelbaren Einfluß auf die Tätigkeit der G.-Gesellschaften zur Überwindung der Schwierigkeiten in der Versorgung nehmen und unter der Leitung eines Beauftragten der örtlichen Verwaltung (örtliche Organe der Staatsmacht) die G.-Gesellschaften kontrollieren. (Kontrolle) Konsumgüter-G. wird des weiteren von Warenhäusern, Versandhandelsbetrieben und Industrieläden ausgeübt. Als Organe des Konsumgüter-G. sind auch die Zentralen Warenkontore zu betrachten, die mit Anordnung vom 23. 3. 1960 als zentrale Lenkungsorgane für die Warenversorgung des Binnenhandels mit Industriewaren gebildet wurden. Sie sind nachgeordnete zentrale Organe des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Sicherung der Warenfonds in Menge, Sortiment und Qualität und sollen in Zusammenarbeit mit den G.-Gesellschaften und den Handelsorganen unter Auswertung der Bedarfsermittlung Einfluß auf die Produktion und Einfuhr von Konsumgütern zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung nehmen. Den Zentralen Warenkontoren stehen Beiräte zur Seite. Sie wurden gegründet für Textil- und Kurzwaren in Chemnitz, Schuhe und Lederwaren in Leipzig, Technik und Fahrzeuge in Berlin, Haushaltwaren in Berlin und Möbel und Kulturwaren in Berlin. Im Zuge der Durchführung des Neuen ökonomischen Systems im G. werden seit 1965 die Zentralen Warenkontore in Großhandelsdirektionen umgewandelt. Diese üben eine Doppelfunktion aus: Leitungsorgane gegenüber den G.-Gesellschaften und Bilanzierungsorgane für den Warenfonds ihres Branchenbereichs. Diesen Institutionen werden Testverkaufsstellen angegliedert. b) Materialversorgungs- und Produktionsmittelgroßhandel. Zwischenglied in der Materialversorgung der Industrie, des Verkehrs, der Landwirtschaft und des Handwerks. Wichtigste Organe dieses G.-Zweiges sind die Deutschen Handelszentralen und die Handelskontore für materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft, die Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks und die Versorgungskontore. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257–258 Grenzübertritt, ungesetzlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GroßhandelsgesellschaftenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem ist der G. den Erfordernissen der Produktion und des Einzelhandels untergeordnet (Binnenhandel, Handel). Die Richtung der Entwicklung ist demzufolge durch einen relativen und teilweise auch absoluten Rückgang des G.-Umsatzes, durch stärkere Konzentration und Spezialisierung des G.-Netzes und der G.-Lager gekennzeichnet. Man unterscheidet zwei Arten des G.: a)…
DDR A-Z 1969
1969: K
Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kayser, Karl KdT Kennziffern Kernforschung Kern, Käthe Keßler, Karl-Heinz Kieß, Kurt Kindergarten Kindergeld, staatliches Kinderheime Kinderkrippen Kinder- und Jugendliteratur Kinder, uneheliche Kinderzeitschriften Kinder, Zusammenführung mit Eltern Kinderzuschlag, Staatlicher Kind, Friedrich Kirchenpolitik Kirchensteuer Kirchenwald Kirchhoff, Werner Klapproth, Helmut Klasse Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleiber, Günther Klingenthal Klöster Klub der Intelligenz Klubhäuser, Betriebliche Klubräume, Betriebliche Knolle, Rainer Koexistenz Kohlenindustrie Kohl, Michael, Dr. Kolchos Kollegien Kollektiv Kollektiv der sozialistischen Arbeit Kollektive Führung Kollektivierung Kolonialismus Kombinat Kominform Komintern Komitee Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Arbeit und Löhne Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk Komitee für Touristik und Wandern Komitee zum Schutz der Menschenrechte Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland Kommission Kommission für Arbeit und Löhne Kommission für gesellschaftliche Erziehung Kommissionshandel Kommissionsverträge Kommunismus Kompaß Komplexwettbewerb Komponisten Konfessionen Konfliktkommission Konföderation Konkurs Konsulate Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsumorientierung Kontakte Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollpassierpunkte Kontrollplätze Kontrollposten Kontrollrat Kontrollstreifen Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektionen Kooperation in der Industrie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsverbände Koordinierung Kosmopolitismus Kostenrechnung Köthen KPD KPdSU KPKK Krack, Erhard Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftfahrzeugsteuer Kraftstoffversorgung Kraftverkehr Kramer, Erwin, Dr.-Ing. Krankengeld Krankenhaus Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Krausz, Georg Kredite Kreis Kreisbeschwerdekommission Kreisgericht Kreisplankommissionen Kreisstaatsanwalt Kreistag Kreiszeitungen Krieg Kriegshetze Kriegsopferversorgung Kriegsverbrechen Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Kritik und Selbstkritik Krolikowski, Werner Kulturarbeit, gewerkschaftliche Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kulturobmann Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kündigungsrecht Kunstpolitik Kunstpreis der DDR Kupferbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurierdienst, Zentraler (ZKD) Kurorte Küste Küstrin KVP KVPD KybernetikKabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kayser, Karl KdT …
DDR A-Z 1969
CDU (1969)
Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines Konfliktes mit der SMAD in der Bodenreform- und Schulfrage unter Leitung von Jakob Kaiser und Emst Lemmer, mit Erfolg darauf bedacht, ein Gegengewicht gegen die SED darzustellen. Nachdem Kaiser und Lemmer durch Eingriff der SMAD ihr Amt als Vorsitzende nicht mehr ausüben durften, geriet die CDU unter Nuschke entgegen dem Willen der Mitglieder in völlige Abhängigkeit von der SED. Dementsprechend wandte sich das ideologische Konzept zum „christlichen Realismus“. Danach sind — nach der Definition des Generalsekretärs Götting auf der Meißener Arbeitstagung im Okt. 1951 — „echte Christen Friedensfreunde“, woraus sich ergebe, daß sie im „Friedenslager“ der SU stehen müßten, wie auch Christus im Lager des Fortschritts gestanden habe („Neue Zeit“, Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag im Okt. 1952 nahm die vollständige Unterwerfung unter die SED an. Nach der neuen Satzung wurden ein „Politischer Ausschuß“ und ein „Hauptvorstand“ entsprechend dem Politbüro und dem ZK der SED als oberste Organe gebildet. „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei“ (Nuschke auf dem 6. Parteitag). Die CDU setzte sich im Frühjahr 1960 nachdrücklich für die überstürzte Zwangskollektivierung auf dem Lande ein und verpflichtete ihre Mitgl. zur „aktiven Mitarbeit“ bei der Liquidierung des privaten Bauerntums. Stimmen bei den Landtagswahlen 1946 = 2.378.346 (von 9.490.907), Mitgliederstand Dez. 1947 = 218.000, Dez. 1950 = 150.000, Anfang 1953 = 155.000, Anfang 1956 etwas über 100.000, 1963 unter 100.000. Die Zahlen der Mitgl. sind geschätzt, da keine Angaben veröffentlicht werden. Nach dem Tod von Otto Nuschke wurde August Bach auf dem 9. Parteitag der CDU im Okt. 1958 zum Vors. gewählt. Bach starb am 23. 3. 1966. Zu seinem Nachfolger wurde am 3. 5. 1966 Gerald ➝Götting gewählt, der auch den Posten des Generalsekretärs innehat. Zentralorgan: „Neue Zeit“, außerdem fünf Provinzzeitungen. Gesamtauflage der CDU-Tagespresse: etwa 180.000. Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 133 Caritas A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Checkpoint CharlieSiehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU): 1985 Abk. für Christlich-Demokratische Union. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 erfolgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung der SMAD. Zunächst war die Partei, unter Leitung von Dr. Hermes und Dr. Schreiber und nach deren erzwungenem Rücktritt infolge eines…
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1969: M
Magdeburg MAI Maifeier Malerei Mark der Deutschen Notenbank Markgraf, Martin Markowitsch, Erich Markt Marktforschung Marktproduktion Maron, Karl Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus MAS Maschinenbau Maschinenbau, Allgemeiner Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle Verantwortlichkeit Matern, Hermann Mathematik Mathematik-Olympiade Matthes, Heinz Mauer MDN Mecklenburg Medaille Medaille für ausgezeichnete Leistungen Medaille für treue Dienste Medizinische Akademien Medizinische Ausbildung Medizinische Berufe Medizinische Forschung Medizinische Kräfte, Mittlere Medizinische Schulen Mehrleistungslohn Mehrwerttheorie Meinungsforschung Meißen Meister Meisterbauer Meister der genossenschaftlichen Produktion Meister des Sports Meister des Sports, Verdienter Meisterhauer Meister, Verdienter Meldewesen, polizeiliches Meliorationswesen Menschenhandel, Staatsfeindlicher Menschenraub Menschenrechte Menschlichkeit, Verbrechen gegen die Merke, Else Merseburg Messen Messen der Meister von Morgen Metallverarbeitende Industrie Mewis, Karl MfNV MfS Mielke, Erich Mieten Mietermitverwaltung Militärakademie „Friedrich Engels“ Militärbezirk Militärgerichtsbarkeit Militarismus Militärklubs Militärmissionen Militärpolitik Militärpolitische Kabinette Militärräte der SED Militärstaatsanwaltschaft Militärstrafrecht Militärtechnische Kabinette Mindestlohn Mindestrente Mindesturlaub Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte Ministerium der Finanzen Ministerium der Justiz Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Außenwirtschaft (MfA) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Bauwesen Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Ministerium für Chemische Industrie Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Grundstoffindustrie Ministerium für Handel und Versorgung Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Ministerium für Kultur Ministerium für Leichtindustrie Ministerium für Materialwirtschaft Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) Ministerium für Post- und Fernmeldewesen Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau Ministerium für Staatssicherheit (MfS) Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau Ministerium für Verkehrswesen Ministerium für Volksbildung Ministerium für Wissenschaft und Technik Ministerrat Mitbestimmungsrecht Mitropa Mittag, Günther, Dr. Mitteldeutschland Mittlere Medizinische Fachkräfte Mitwirkungsrecht MMM Möbelindustrie Mode Moderne Grenze Modrow, Hans, Dr. Mönch, Harry Monopolkapitalismus Moral, Sozialistische MTS Mückenberger, Erich Mühlhausen Müller, Margarete Multimoment-Methode Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Musikschulen Mutterschutz Mutter und KindMagdeburg MAI Maifeier Malerei Mark der Deutschen Notenbank Markgraf, Martin Markowitsch, Erich Markt Marktforschung Marktproduktion Maron, Karl Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus MAS Maschinenbau Maschinenbau, Allgemeiner Maschinen-Traktoren-Station (MTS) Masseninitiative Massenkontrolle Massenorganisationen Materialistische Geschichtsauffassung Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle…
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Schöffen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 61–69 GVG geregelt ist. Die Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen bei den Kreisgerichten, die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Senate der Bezirksgerichte und der Senat für Arbeitsrechtssachen beim Bezirksgericht sind mit 1~Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des OG entscheidet mit 1~Oberrichter, 1~weiteren Richter und 3 Sch. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den sonstigen Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Sch. an. In der Militärgerichtsbarkeit sind Militär-Sch. tätig. Zu politisch oder wirtschaftspolitisch besonders wichtigen Verfahren können die Sch. ohne Beachtung der ausgelosten Reihenfolge oder des nach § 68 GVG halbjährlich aufzustellenden Plans ausgesucht werden. Sch. sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Ferner wirken die Sch. nach § 41 StEG seit dem 1. Febr. 1958 an der Strafrechtsprechung auch außerhalb der Hauptverhandlung mit, und zwar am Beschluß über die Eröffnung oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, an Beschlüssen über Strafaussetzung auf ➝Bewährung und deren evtl. Widerruf, an Beschlüssen über Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen und über Abschluß oder Widerruf der Bewährungszeit bei Verurteilung auf ➝Bewährung (so auch § 52 der neuen Strafprozeßordnung). Die Sch. sollen an 12 aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Berufliche oder materielle Nachteile dürfen einem Sch. durch Ausübung des Sch.-Amtes nicht entstehen; Verdienstausfall wird entschädigt. Die Sch. werden für 4 Jahre gewählt; die Wahlen werden zusammen mit den Wahlen der Richter durchgeführt. Für das Sch.-Amt gelten nach § 45 GVG dieselben Voraussetzungen wie für das Richteramt: „Die Sch. müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben [S. 546]sind.“ Gewählt werden kann jeder Bürger, der das Wahlrecht besitzt und das 25. Lebensjahr vollendet hat, mit Ausnahme von Richtern, Staatsanwälten, Mitarbeitern der Untersuchungsorgane und Rechtsanwälten. Die Anzahl der für jedes Kreis- und Bezirksgericht zu wählenden Sch. wird vom Minister der Justiz bestimmt, die Zahl der Arbeitsrechts-Sch. beim OG setzt der Präsident des OG fest. Auf 1 Berufsrichter sollen 50–60 Sch. entfallen, so daß bei den Kreisgerichten etwa 45.000 Sch. zu wählen sind. Für die Bezirksgerichte wurden im Jahre 1963 2.770 Sch. gewählt; eine Neuwahl fand gemäß Staatsratsbeschluß vom 2. 5. 1967 (GBl. I, S. 63) in der Zeit vom 2. Juli bis 2. Okt. 1967 statt. Sch., die sich in ihrer Tätigkeit bewährt haben, sollen erneut als Kandidaten gewonnen werden, aber bei den Sch.-Wahlen für die Kreisgerichte im Jahre 1965 sollte „mindestens ein Drittel der Kandidaten erstmalig kandidieren“ (§ 10, Abs. 2 der Wahlordnung vom 14. 7. 1965 — GBl. II, S. 559). Dieses „Rotationsprinzip“ galt für die Wahl der Sch. der Bezirksgerichte im Jahre 1967 nicht. Hier konnten also mehr als zwei Drittel aller Sch. wiedergewählt werden. Die Militär-Sch. werden nur für 2 Jahre gewählt. Erweist ein Sch. sich als „ungeeignet“, so kann er auf Vorschlag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung abberufen werden. Die Sch. sollen „Propagandisten der sozialistischen Gesetzlichkeit“ werden. Eine Sch.-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. Die Sch. sollen u. a. „die Rechtsprechung enger mit der gesellschaftlichen Entwicklung verbinden, die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung erhöhen und das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger und ihre Kenntnisse der Gesetze des Arbeiter-und-Bauern-Staates erweitern“ (§ 62 GVG). Darum sollen die Sch. auch „über gründliche Kenntnisse in den jeweiligen Hauptbereichen des gesellschaftlichen Lebens, besonders der Volkswirtschaft, im Bezirk und Kreis verfügen“ (Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 — GBl. I, S. 21). Alle Sch., die beruflich in demselben Betrieb tätig sind, werden in diesem Betrieb zu Sch.-Kollektivs zusammengefaßt. Zu den Aufgaben eines solchen Sch.-Kollektivs gehören u.a. „Mitwirkung bei der moralisch-politischen Erziehung eines Verurteilten (gesellschaftliche Erziehung), Beratung politischer und justizpolitischer Fragen, Organisierung von Justizaussprachen, Agitation unter den Kollegen zu wichtigen Schwerpunktfragen der Politik von Partei und Regierung über das sozialistische Recht“ („Neue Justiz“ 1959, S. 363). Nach § 52 StPO sollen die Sch. in den Betrieben und Wohngebieten an der Auswertung von Strafverfahren teilnehmen, die Ursachen und Bedingungen von Straftaten überwinden helfen und zur Beachtung der Gerichtskritik beitragen; die kollektive Erziehung von straffällig gewordenen Bürgern und die Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben unterstützen, den gesellschaftlichen Organen der Rechtspflege (gesellschaftliche Gerichte) Hilfe bei der Beratung und Entscheidung von nicht erheblich gesellschaftswidrigen Vergehen gewähren. (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 545–546 Schiffbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchönebeckSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ehrenamtliche Laienrichter, deren Stellung durch §§ 61–69 GVG geregelt ist. Die Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen bei den Kreisgerichten, die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Senate der Bezirksgerichte und der Senat für Arbeitsrechtssachen beim Bezirksgericht sind mit 1~Richter als Vorsitzendem und 2 Sch. besetzt. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des OG entscheidet mit…
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Rechtshilfeabkommen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „DDR“ hat mit verschiedenen Staaten des Ostblocks R. geschlossen. Das erste war der „Vertrag zwischen der DDR und der tschechoslowakischen Republik“ vom 11. 9. 1956 „über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen“, der durch Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1187 und GBl. 1957, S. 365) in Kraft gesetzt wurde. Ihm folgten der gleichlautende Vertrag mit der Volksrepublik Polen vom 1. 2. 1957 (GBl. S. 413, 545), der SU vom 28. 11. 1957 (Gesetz vom 12. 3. 1958, GBl. S. 241, 509), der Volksrepublik Ungarn vom 30. 10. 1957 (Gesetz vom 12. 3. 1958, GBl. S. 277, 509), der Volksrepublik Bulgarien vom 27. 1. 1958 (GBl. S. 713, 889), der Volksrepublik Rumänien vom 15. 7. 1958 (GBl. S. 741 und GBl. 1959, S. 169), der Volksrepublik Albanien vom 11. 1. 1959 (GBl. S. 295) und der [S. 513]Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien vom 13. 10. 1966 (GBl.~I, S. 95 und GBl.~I 1967, S. 7). Nach diesen Verträgen gewähren die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Staatlichen Notariate der vertragschließenden Parteien einander Rechtshilfe in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Sie bedienen sich dabei der eigenen oder der russischen Sprache, im Rechtshilfeverkehr mit Jugoslawien ist nur die deutsche oder serbokroatische Sprache zugelassen. öffentlich beglaubigte Urkunden des einen Staates bedürfen keiner Legitimation im anderen Staat. Die Vertragspartner gewährleisten den jeweiligen fremden Staatsangehörigen den gleichen Rechtsschutz wie den eigenen Staatsangehörigen. Rechtskräftige Entscheidungen in nicht-vermögensrechtlichen Angelegenheiten sind im Gebiet des Vertragspartners ohne Anerkennungsverfahren wirksam. In den Vertragsbestimmungen über die Rechtshilfe in Strafsachen wird die Auslieferung geregelt. Eigene Staatsangehörige werden nicht ausgeliefert. Auskünfte aus dem Strafregister sind den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Vertragspartners zu erteilen. Eine Sonderstellung nimmt das Abkommen zwischen der „DDR“ und der SU über „gegenseitige Rechtshilfe in Angelegenheiten, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR Zusammenhängen“, vom 26. 9. 1957 (GBl. S. 533 und S. 615) ein. Dieses regelt nur Rechtshilfefragen in bezug auf Truppenstationierung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 512–513 Rechtshilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtspflegerSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die „DDR“ hat mit verschiedenen Staaten des Ostblocks R. geschlossen. Das erste war der „Vertrag zwischen der DDR und der tschechoslowakischen Republik“ vom 11. 9. 1956 „über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen“, der durch Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1187 und GBl. 1957, S. 365) in Kraft gesetzt wurde. Ihm folgten der gleichlautende Vertrag mit der Volksrepublik Polen vom 1. 2. 1957 (GBl. S. 413,…
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Lehrerbildung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1948/49 gab es 49.944 Lehrer mit Kurzausbildung (Neulehrer genannt) neben 22.562 Altlehrern. Durch die „VO über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1953 wurde die L. auf eine neue Basis gestellt. Man unterscheidet nach sowjet. Vorbild drei Kategorien von Lehrern für die allgemeinbildenden Schulen: Lehrer für die Unterstufe, für die Oberstufe der 10klassigen Oberschule und für die erweiterte Oberschule. Für jede Kategorie gibt es besondere L.-Einrichtungen. Sie haben auf verschiedenem Niveau neben der politischen (gesellschaftswissenschaftlichen) und pädagogisch-fachlichen Ausbildung auch die Lehrbefähigung in zwei Fächern bzw. für den Unterricht auf der Unterstufe zu vermitteln. Die Ausrichtung der L. auf die Schulpraxis wird für alle drei Kategorien nachhaltig gefordert. Lehrer für die unteren Klassen werden an den Instituten für L. ausgebildet. Aufgenommen werden Absolventen der 10klassigen Oberschule und Werktätige, die einen Beruf, vor allem in der materiellen Produktion, erlernt haben. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Institute bilden auch Erzieher für Heime und Horte aus. Für Lehrer der Oberstufe und Fachlehrer der Klassen 5–10 wird ein vierjähriges Studium an einem der 8 Pädagogischen Institute (Fachhochschulen), der PH Potsdam, der PH Dresden, der H. für Körperkultur Leipzig oder der H. für Musik Weimar gefordert. Voraussetzung ist das Abitur. Arbeiter aus der Produktion mit abgeschlossener Berufsausbildung können ebenfalls zum Studium zugelassen werden. Für Werktätige, die noch nicht über die genügenden fachlichen Voraussetzungen verfügen, wurden Vorkurse von einjähriger Dauer eingerichtet. Verschiedene Studienformen laufen nebeneinander, ein kombiniertes Studium (2 Jahre Direkt-, 3 Jahre Fernstudium) ist möglich. Lehrer der Klassen 9 bis 12 der Erweiterten Oberschulen absolvieren ein 5jähriges Studium an Universitäten, an der Pädagogischen Hochschule Potsdam, der Hochschule für Körperkultur u.dgl. Lehrer der Oberstufe und der Klassen 9–12 sowie Fachlehrer der Klassen 5–10 erwerben die Lehrbefähigung in zwei Fächern; das Studium der einzelnen Fächerkombinationen ist nur an bestimmten Hochschulen möglich. Die Polytechnisierung der Unterrichts hat zur Einführung folgender neuer Fächer für die Fachlehrer der 5. bis 10. Klassen geführt: Werken, Grundlagen der industriellen und landwirtschaftlichen Produktion und Technisches Zeichnen. Diplom-Gewerbelehrer und Diplom-Handelslehrer: 4- bzw. 5jähriges Direktstudium an der TU Dresden (Fakultät für Berufspädagogik und Kulturwissenschaften) und der Universität Berlin (Pädagogische Fakultät — Institut für Berufspädagogik). Voraussetzungen: Abitur und abgeschlossene Berufsausbildung. Abiturienten mit Facharbeiterabschluß können ein fünfjähriges Direktstudium aufnehmen und den Grad eines Dipl.-Ing. Päd. erwerben: für Maschinenwesen an der TU Dresden, TH Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) und TH Magdeburg; für Elektrotechnik an der TU Dresden u. TH Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); für Technische Chemie an der TU Dresden u. TH Leuna-Merseburg; für Bauwesen, Textiltechnologie und Lebensmitteltechnologie an der TU Dresden; den Dipl.-Agrar. Päd. an den Universitäten Ostberlin, Rostock, Leipzig und Jena. Das Studium der Diplomlehrer für Gesundheitswesen kann an der Ostberliner Universität durchgeführt, die Prüfung als Ing.-Päd. für Technische Chemie an der Fachschule für Chemie in Köthen abgelegt werden. Die Karl-Marx-Universität Leipzig bildet Diplomlehrer für Marxismus-Leninismus (Politische Ökonomie) aus. Dauer des Studiums: 5~Jahre. Bewerber müssen das Abitur haben, über eine abgeschlossene Berufsausbildung [S. 371](Facharbeiterbrief) verfügen, gute Kenntnisse in Geschichte, Staatsbürgerkunde, Mathematik und Russisch nachweisen. Werktätige mit „großen berufl. u. gesellschaftspol. Erfahrungen“ können sich nach Ablegen einer Sonderreifeprüfung ebenfalls für dieses Studium bewerben. Für die Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen und Berufsschullehrer ist ein differenziertes Fernstudium organisiert worden. Außerdem wurde ein pädagogisches Zusatzstudium für hauptamtliche Lehrkräfte des allgemein-technischen und berufstheoretischen Unterrichts mit 1. Lehrerprüfung oder ohne pädagogische Qualifikation, aber abgeschlossener fachlicher Qualifikation (Dipl.-Ing., Dipl.-Landwirt, Dipl.-Ökonom, Ingenieur, staatl. gepr. Landwirt) eingeführt. Es wurde an der TU Dresden (Fachrichtungen Maschinenwesen, Elektronik, Bauwesen) und an der Humboldt-Universität Berlin (Landwirtschaft, Wirtschaft, Handel) eingerichtet. Ab Sept. 1967 beginnt erstmalig ein pädagog. Zusatzstudium, das Fachkräften mit abgeschlossener Fach- oder Hochschulausbildung, die noch keinen pädagogischen Abschluß haben, die Möglichkeit geben soll, allgemeinbildenden Unterricht an Obersch., Erw. Ober-Sch., Berufs- und Betriebsberufs-Sch., Volkshochschulen, Betriebsschulen und Betriebsakademien zu erteilen. Es soll nach Bedarf alle zwei Jahre durchgeführt werden. Seit 1963 besteht ein „Zentralinstitut für Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und Schulfunktionäre“, das eine selbständige wissenschaftliche Einrichtung ist und dem Ministerium für Volksbildung unmittelbar untersteht. Es gliedert sich in Sektionen und Abteilungen. Mit Wirkung vom 1. 1. 1963 wurde das „Institut für Jugendhilfe“ diesem Zentralinstitut eingegliedert, dessen Hauptaufgabe in der Ausarbeitung von Grundlagen für die inhaltliche und methodische Gestaltung und die wissenschaftsorganisatorische Führung der Weiterbildung der Lehrkräfte, Erzieher und Schulfunktionäre auf der Grundlage der im Bildungsgesetz festgelegten gesellschaftlichen Anforderungen, der neuen Erkenntnisse der Wissenschaften, insbesondere der wissenschaftlichen Planung und Leitung des Erziehungs- u. Bildungsprozesses und der fortgeschrittensten Erfahrungen der Praxis besteht. (Pädagogisches Kabinett, Schule, Erziehungs- und Bildungswesen) Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 370–371 Lehrer des Volkes, Verdienter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LehrlingsausbildungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1948/49 gab es 49.944 Lehrer mit Kurzausbildung (Neulehrer genannt) neben 22.562 Altlehrern. Durch die „VO über die Neuregelung der Ausbildung der Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen, der Pionierleiter, der Kindergärtnerinnen und der Erzieher in Heimen und Horten“ vom 15. 5. 1953 wurde die L. auf eine neue Basis gestellt. Man unterscheidet nach sowjet. Vorbild drei Kategorien von Lehrern für die…
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Gesellschaftliche Erziehung (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Beschlüsse des V., VI. und VII. Parteitages der SED brachten die Notwendigkeit zum Ausdruck, in der Bevölkerung das sozialistische ➝Bewußtsein zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Die GE. zielt auf die Entwicklung der Überzeugungen, Fähigkeiten und Gewohnheiten ab, die mit den Auffassungen und Zielen der zur Führung der Gesellschaft berufenen marxistisch-leninistischen Partei übereinstimmen. Die persönlichen Interessen müssen denen des großen Kollektivs untergeordnet werden (Kommission für gesellschaftliche Erziehung). Der GE. wird vor allem große Bedeutung im Kampf gegen die Kriminalität beigemessen. An den notwendigen Auseinandersetzungen mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern ein möglichst großes Kollektiv beteiligen. Dessen [S. 243]Einschaltung sei wegen der in der Auseinandersetzung herrschenden „Atmosphäre der Unduldsamkeit“ von größerem erzieherischem Einfluß, als wenn lediglich das Gericht in Tätigkeit trete (Streit in „Neue Justiz“ 1959, S. 37). Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 ordnet an, daß die Gerichte in Strafverfahren Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden sollen. Art. 6 des neuen Strafgesetzbuchs hebt die Mitwirkung der Bürger an der Strafrechtspflege als Beauftragte gesellschaftlicher Kollektive und gesellschaftlicher Organisationen als eine Form des „Rechts der Bürger auf Mitgestaltung der Strafrechtspflege“ ausdrücklich hervor, und § 53 StPO bestimmt, daß Vertreter der Kollektive zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Angeklagten am Strafverfahren mitwirken. Der Vertreter des Kollektivs „soll die Meinung des Kollektivs zur Straftat, zu ihren Ursachen und begünstigenden Umständen und den vorhandenen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung darlegen. Er soll auch die Person des Täters, insbesondere dessen Arbeitsmoral und Leistungen, einschätzen und darlegen, wie der Täter zum Kollektiv, zur Gesellschaft sowie zu den im Betrieb auftretenden Problemen steht und wie er seine Freizeit verbringt“ (Richtlinie Nr. 22 des OG vom 14. 12. 1966 — GBl. 1967 II, S. 17). Ein solcher Vertreter kann von einem Kollektiv aus dem Arbeits- und Lebensbereich des Beschuldigten oder des Angeklagten beauftragt werden. Neben dem Vertreter des Arbeitskollektivs kann ein Vertreter aus dem „Wohngebietskollektiv“, aus einer gesellschaftlichen Organisation oder aus der Interessensphäre des Täters, z. B. Haus-, Sport- oder Siedlergemeinschaft, benannt werden. Neben den Vertreter des Kollektivs oder an dessen Stelle kann ein Gesellschaftlicher Ankläger oder Verteidiger treten. Der Vertreter des Kollektivs ist in der Hauptverhandlung zu vernehmen (§ 227 StPO). Seine Aussagen sind, soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben, Beweismittel. Anträge zur Schuld- und Straffrage kann der Vertreter des Kollektivs nicht stellen, aber ihm ist in der Hauptverhandlung Gelegenheit zu geben, sich zu Tatkomplexen und Zeugen- bzw. Sachverständigenaussagen zu äußern. Damit wird das Kollektiv unmittelbar in die Hauptverhandlung einbezogen. Ergibt sich während der Hauptverhandlung die Notwendigkeit, die Öffentlichkeit auszuschließen (Gefährdung der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Sittlichkeit oder Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen), bedarf die weitere Anwesenheit des Vertreters des Kollektivs eines besonderen Zulassungsbeschlusses durch das Gericht. Im Anschluß an ein Strafverfahren, das mit Verurteilung auf ➝Bewährung, öffentlichem Tadel, Geldstrafe oder Einstellung des Verfahrens enden kann (Strafpolitik), „ist die begonnene erzieherische Einwirkung durch gesellschaftliche Kräfte fortzusetzen“ („Neue Justiz“ 1961, S. 331). Hier tritt also die außergerichtliche GE. neben die Erziehung durch das Gericht. Diese GE. soll im Betrieb, im Wohnbereich oder in der Produktionsgenossenschaft, der der Täter angehört, organisiert werden. Der Schwerpunkt soll in der Erziehungsarbeit innerhalb der sozialistischen Brigaden liegen. Wenn eine Strafe ohne Freiheitsentzug verhängt wird, kann das Gericht dem Vorschlag eines sozialistischen Kollektivs entsprechen und die Übernahme einer gesellschaftlichen ➝Bürgschaft durch das Kollektiv für den Verurteilten bestätigen. Zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung einer Verurteilung auf Bewährung kann das Gericht den Verurteilten verpflichten, seinen bisherigen oder einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln (§ 34, Abs. 2 StGB). Eine eigenständige Form der GE. ist den Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen übertragen, die damit bereits zu Gesellschaftlichen Gerichten geworden sind. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 242–243 Gesellschaftliche Büros A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche GerichteSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die Beschlüsse des V., VI. und VII. Parteitages der SED brachten die Notwendigkeit zum Ausdruck, in der Bevölkerung das sozialistische ➝Bewußtsein zu verstärken. Dem soll die Erziehung durch das Kollektiv dienen, und zwar in Parteien und Massenorganisationen, im Betrieb und in der Einwohnerversammlung. Die GE. zielt auf die Entwicklung der Überzeugungen, Fähigkeiten und Gewohnheiten ab, die mit den Auffassungen und Zielen der zur…
DDR A-Z 1969
Amt für Preise (1969)
Siehe auch das Jahr 1975 Das AfP. ist entsprechend der mit nahezu eineinhalbjähriger Verspätung erlassenen VO über das Statut dieser Institution vom 6. 12. 1967 (GBl. II, 1968, S. 17) Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. und seine untergeordneten Stellen sind verantwortlich für eine am Warenwert und an den Marktbedingungen orientierte Preisfestsetzung, die gleichzeitig auch die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates bei der Preisplanung oder -bestätigung berücksichtigt. Das AfP. legt die Grundsätze und Methoden fest, die bei der Planung, Bildung, Analyse und Kontrolle der Preise vom Instanzenzug des Amtes, von den übrigen Staats- und Wirtschaftsbehörden, den VVB und Betrieben zu berücksichtigen sind. Die vom AfP. federführend ausgearbeiteten preispolitischen Konzeptionen werden nach Abstimmung mit den betroffenen Staats- und Wirtschaftsorganen auf dem Verordnungswege vom Ministerrat als Gesetz erlassen. Der vorherigen Zustimmung des Amtes bedürfen insbesondere gesetzliche Bestimmungen über die Einbeziehung von Aufwendungen in die Selbstkosten (Rechnungswesen), die Festlegung von Produktions-, Dienstleistungs- und Verbrauchsabgaben und die Fixierung der Höhe der Produktionsfondsabgabe, soweit sich hieraus Auswirkungen auf die Preise ergeben. Das Amt verteilt die Zuständigkeit für die Preisfestsetzung innerhalb seines Verwaltungsapparates und der hierarchischen Organisation der allgemeinen Wirtschaftsverwaltung nach der volkswirtschaftlichen Wichtigkeit der Güter. Nach dem „Beschluß (des Ministerrates) über das System der Ausarbeitung, Bestätigung und Kontrolle der Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise“ vom 16. 3. 1966 (GBl. II, S. 153 ff.) sind für die Zuordnung der Erzeugnisse nach einer pyramidenförmig gegliederten Verantwortung auf die verschiedenen Preisorgane folgende Kriterien maßgebend: a) Die strukturbestimmende Bedeutung der Erzeugnisse, b) das mengen- und wertmäßige Volumen der hergestellten Produkte und c) die hersteller- und abnehmerseitigen Verflechtungen der Erzeugnisse. Die Abgrenzung der Verantwortlichkeit der Betriebe, Staats- und Wirtschaftsorgane für die Bestätigung der Industrieabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise wurde nach Erzeugnisgruppen vorgenommen und in einer Nomenklatur festgelegt. (Vgl. die AO Nr. Pr. 2 vom 11. 8. 1967 über das Preisantragsverfahren einschließlich Anlage 1 dieser AO, GBl. II, S. 594 ff.) Entsprechend den im Neuen ökonomischen System gültigen preispolitischen Richtlinien wird gegenwärtig, so weist es die in der Nomenklatur festgelegte Kompetenzverteilung aus, die Masse der Einzelpreise durch die VVB auf der Grundlage staatlicher Direktiven und Kalkulationsrichtlinien bestätigt. Den VVB obliegt unter fachlicher Anleitung des AfP. die Prüfung und Koordinierung der von den Betrieben eingereichten Preisanträge. Dagegen erfolgt die Bestätigung des Preisniveaus für strukturbestimmende Erzeugnisgruppen vorwiegend durch den Ministerrat. Ähnliche Regelungen, wie sie bezüglich der Ausarbeitung, Prüfung und Bestätigung der Güterpreise bestehen, sind auch für die Preise bei kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen, bei handwerklichen Reparaturleistungen, Mieten für Wohnungen, für Hotelzimmerpreise, Personentarife bei den Verkehrsbetrieben, Eintrittspreise in Museen, Ausstellungen usf. und für die Preisfestsetzung bei allen sonstigen Dienstleistungen erlassen worden. Bis zum 7. 7. 1966 war für die Planung und Überwachung der Preise die Regierungskommission für Preise mit ihrem Ständigen Büro zuständig. Die Regierungskommission war ebenfalls Organ des Ministerrates. Vorsitzender der Kommission war der Minister der Finanzen. Die Regierungskommission und das Ständige Büro legten für die volkswirtschaftlich wichtigen Güter die Planpreise fest. Für die Bestimmung der übrigen Masse der zentralgeplanten oder -bestätigten Preise waren die der Regierungskommission angegliederten Zentralreferate zuständig. Für die Festsetzung der Einzelhandelsverkaufspreise für Konsumgüter und die Bestimmung der Groß- und Einzelhandelsspannen für diese Erzeugnisse zeichnete das Ministerium für Handel und Versorgung verantwortlich. Mitte 1966 wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst. Ihre auf Grund des Neuen Ökonomischen Systems modifizierten Aufgaben wurden auf das neugebildete AfP. übertragen. Die Hauptverwaltung des AfP. in Ostberlin gliedert sich in Branchenabteilungen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung lokaler Besonderheiten wurden in den Bezirken und Kreisen Außenstellen des AfP. gegründet, die aus den früheren Zentralreferaten der Regierungskommission für Preise hervorgingen. Der Leiter des AfP. im Ministerrang ist Halbritter. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 26 Amt für Kirchenfragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für StandardisierungSiehe auch das Jahr 1975 Das AfP. ist entsprechend der mit nahezu eineinhalbjähriger Verspätung erlassenen VO über das Statut dieser Institution vom 6. 12. 1967 (GBl. II, 1968, S. 17) Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik sowie für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und -kontrolle befaßten Instanzen zuständig. Das AfP. und seine untergeordneten Stellen sind verantwortlich für eine am Warenwert und an…
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Tierzucht (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 In der Organisation der Herdbuchzucht bzw. des Herdbuchwesens wurden zwar nach 1945 mit Genehmigung der SMAD die auf privater Basis gegründeten und geleiteten Züchtervereinigungen wieder ins Leben gerufen, aber bereits ab 1948 der VdgB gleichgeschaltet und im Zuge der weiteren Entwicklung der Agrarpolitik vollends aufgelöst. Die züchterische Betreuung ging zunächst an die im Bereich der Länder arbeitenden Tierzuchtinspektionen, später, nach Auflösung der Länderverwaltungen und der Einrichtung von Bezirken, auf die Bezirkstierzuchtinspektionen über. Zentrale Lenkungs- und Kontrollstelle für das gesamte Herdbuch-, Leistungsprüfungs- und Körwesen wurde ab 1. 1. 1953 die Zentralstelle für T. in Berlin. Nach der totalen Zwangskollektivierung wurde durch ein T.-Gesetz (GBl.~I, 1962, S. 60) die zentrale Leitung von Herdbuchzucht, Körwesen, Vatertierhaltung, Zuchttierlenkung, künstlicher Besamung, Leistungsprüfungen, Erbwertprüfungen und Gestütswesen dem Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft bzw. heute dem Landwirtschaftsrat beim Ministerrat übertragen. Sein zentrales Fachorgan zur Organisation und Durchführung dieser Aufgaben ist die Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht (VVB-Tierzucht) als juristische Person in Paretz (Potsdam). Das Ausschalten der privaten Züchterinitiative und das Überhandnehmen zentralbürokratischer Führungskräfte mit rein politischer Ausrichtung stören die Kontinuität der tierzüchterischen Entwicklung empfindlich. Hinzu kommt, daß das züchterisch beste Potential bei Pferden Rindern und Schweinen in einzelbäuerlichen mittleren und größeren Betrieben stand und sich z. Z. noch in der individuellen Viehhaltung der LPG vom Typ I und II befinden dürfte. Mit der fortschreitenden Beseitigung der individuellen Zucht- und Nutzviehhaltung dürften durch Vermassung des größten Teils der Viehhaltung in den LPG~III hochwertige Leistungsanlagen allmählich verlorengehen. Weitere Störungsfaktoren sind die allgemein schlechte Futterlage (Futtermittelwirtschaft, Landwirtschaft), die mangelnden Haltungsverhältnisse (naturgemäße ➝Viehhaltung) und die rigorose viehwirtschaftliche Erfassung der Marktproduktion im Zusammenhang mit der Versorgung der Bevölkerung mit tierischen Nahrungsmitteln (Pro-Kopf-Verbrauch), die eine geregelte Selektion im Rahmen kontinuierlicher Züchtungsmaßnahmen stören. (Volkseigene Güter) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 652 Tierärzte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TitelSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 In der Organisation der Herdbuchzucht bzw. des Herdbuchwesens wurden zwar nach 1945 mit Genehmigung der SMAD die auf privater Basis gegründeten und geleiteten Züchtervereinigungen wieder ins Leben gerufen, aber bereits ab 1948 der VdgB gleichgeschaltet und im Zuge der weiteren Entwicklung der Agrarpolitik vollends aufgelöst. Die züchterische Betreuung ging zunächst an die im Bereich der Länder arbeitenden Tierzuchtinspektionen, später, nach…
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Halle (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1967) 1.932.938 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis, Sangerhausen, Weißenfels, Wittenberg, Zeitz. Vors. des Rates des Bezirkes: Helmut ➝Klapproth (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Horst ➝Sindermann. H. ist sowohl landwirtschaftlich als auch industriell einer der führenden Bezirke. Die Grundstoffindustrie beruht auf dem seit alters her bekannten Kupfervorkommen sowie auf den reichen Braunkohle- (Kohlenindustrie) und [S. 266]Kalisalzlagern, aus denen die bedeutende chemische Industrie hervorgegangen ist. Der Bezirk H. ist der wichtigste Lieferant von Elektroenergie und von Zement. 2. Stadtkreis im sachsen-anhaltischen Bezirk H., Bezirksstadt, Kreisstadt des Saalekreises, am Nordwestrand der Leipziger Tieflandsbucht, an der Saale, mit 278.632 Einwohnern (1967), (1950: 289.119), größte Stadt Sachsen-Anhalts und viertgrößte Stadt Mitteldeutschlands (1945/47–1952 Landeshauptstadt); alte Hansestadt, spätgotische Markt- oder Marienkirche (16. Jh.), Moritzkirche (12. bzw. 15. Jh.), Domkirche (16. Jh.), Rathaus (14./16. Jh., im 2. Weltkriege schwer beschädigt und nach dem Kriege völlig abgebrochen), Roter Turm (15. Jh.), Ruinen der Moritzburg (15. Jh.) und der Burg Giebichenstein (10. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn sowie der Saalehafen in H.-Trotha). Als Mittelpunkt bedeutender Braunkohlen-, Salz- und Kalilager eines der Zentren des mitteldeutschen Industriegebietes (außerdem bedeutende chemische, Zement-, Bekleidungs- und Metallindustrie, Maschinen- und Waggonbau), Reichsbahndirektion; seit 1694 Universitätsstadt (Martin-Luther-Universität H.-Wittenberg, 1817 vereinigt), war die Universität Zentrum des Pietismus und später der Aufklärung in Deutschland, Hochschule für Musik, Technische Hochschule für Chemie Leuna-Merseburg, Sitz der Dt. Akademie der Naturforscher „Leopoldina“ von 1652 sowie der 1946 der Universität angegliederten Franckeschen Stiftungen, Pädagogisches Institut, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Theater („Theater des Friedens“, „Theater der Jungen Garde“), Staatl. Sinfonieorchester, Händel-Festspiele (Pflege des Händelschen Gesamtwerkes), Zoologischer Garten, Staatl. Galerie Moritzburg, Landesmuseum für Vorgeschichte. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 265–266 Halbstaatliche Praxis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandelSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Südteil von Sachsen-Anhalt sowie thüringischen Gebietsteilen; 8.771 qkm, (1967) 1.932.938 Einwohner, (1950: 2.118.874). 2 Stadtkreise: Dessau, Halle (Saale); 20 Landkreise: Artern, Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Eisleben, Gräfenhainichen, Hettstedt, Hohenmölsen, Köthen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Quedlinburg, Querfurt, Roßlau, Saalekreis,…
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Periodisierung (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Lehre entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus) zwangsläufig zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser „allgemeingültige historische Prozeß“ verläuft in bestimmten Etappen oder Perioden. Die exakte Bestimmung dieser Perioden (also die P.) bereitet seit Marx u. Engels den Ideologen und Politikern des Kommunismus außerordentliche Schwierigkeiten. Zwischen Marx und Engels, Lenin, Stalin und der heute gültigen Lehrmeinung bestehen in dieser Frage zahlreiche Widersprüche; die Kriterien und Zeiträume einzelner Perioden, vor allem der Etappe des Eintritts in das Stadium des Kommunismus, sind wiederholt verändert worden. Die Probleme der Praxis haben die Einschiebung immer neuer Perioden und ihre Fristverlängerung erzwungen, das gilt besonders für die Periode Sozialismus; nach der in der „DDR“ heute gültigen Auffassung zerfällt sie in die Etappen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“, „Aufbau des Sozialismus“, „Vollendung des Sozialismus“, wobei die letzte Zwischenetappe in letzter Zeit wieder aufgegliedert wurde in die Periode „Umfassender Aufbau des Sozialismus“, nach dem VII. SED-Parteitag „Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ genannt. Ein Motiv dieser Manipulationen dürfte darin liegen, daß der SU ein genügender Zeitvorteil für die Markierung des Übergangs zum Kommunismus und die Herausbildung einzelner Etappen der Verwirklichung des Kommunismus gewährt werden soll. Das neue Parteiprogramm der KPdSU sieht vor, den kommunistischen Aufbau „kontinuierlich in mehreren Etappen“ zu vollbringen. Bis 1980 soll „in der UdSSR die kommunistische Gesellschaft im wesentlichen aufgebaut“ sein. Vollendet wird der Aufbau „in der nachfolgenden Periode“. Für die „DDR“ ist bis heute eine verbindliche Definition nur für den Zeitraum bis zur Proklamation des „Aufbaus des Sozialismus“ auf der 2. SED-Parteikonferenz 1952 gegeben. Diese Periode von 1945 bis 1950 wird als „antifaschistisch-demokratische“ Umwälzung oder Revolution bezeichnet. „In ihrem Ergebnis entstand eine antifaschistisch-demokratische Ordnung, deren politischer Inhalt die demokratische Herrschaft des Volkes, d.h. der Arbeiterklasse, der werktätigen Bauernschaft und des städtischen Mittelstandes war und in der die Arbeiterklasse entscheidende Positionen innehatte. Die neue Macht war somit eine Form der revolutionär-demokratischen Diktatur der Arbeiter und Bauern. Mit der Vernichtung der Grundlagen des Imperialismus entstanden dank der zunehmenden Festigung der Hegemonie der Arbeiterklasse in Politik und Wirtschaft auch erste Elemente des Sozialismus. Dies beweist, daß die antifaschistisch-demokratische Umwälzung bereits in sich Tendenzen des Hinüberwachsens der demokratischen Revolution in die sozialistische besaß“ (Stefan Doernberg: Die Geburt des neuen Deutschland 1945–1949. Die antifaschistisch-demokratische Umwälzung und das Entstehen der DDR, [Ost-]Berlin 1959, S. 15). Literaturangaben Richert, Ernst (m. e. Einl. von Martin Drath): Macht ohne Mandat — der Staatsapparat in der SBZ. 2., erw. Aufl. (Schr. d. Inst. f. polit. Wissenschaft, Berlin, Bd. 11). Köln 1963, Westdeutscher Verlag. 349 S. Stern, Carola: Porträt einer bolschewistischen Partei — Entwicklung, Funktion und Situation der SED. Köln 1957, Verlag für Politik und Wirtschaft. 372 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 468 PEN-Zentrum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Personal, IngenieurtechnischesSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der marxistisch-leninistischen Lehre entwickelt sich die Gesellschaft in einer Kette von Klassenkämpfen (Marxismus-Leninismus) zwangsläufig zum Sozialismus und Kommunismus. Dieser „allgemeingültige historische Prozeß“ verläuft in bestimmten Etappen oder Perioden. Die exakte Bestimmung dieser Perioden (also die P.) bereitet seit Marx u. Engels den Ideologen und Politikern des Kommunismus außerordentliche…
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Liberman-Diskussion (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sept. 1962 veröffentlichte der sowjet. Ökonom Liberman einen Aufsatz, in dem er eine Reform des betrieblichen Planungssystems vorschlug. Liberman argumentierte, zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft sei eine größere Freiheit der Betriebe notwendig. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten beschränken, um die Dispositionsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Als Maßstab für die Beurteilung der betrieblichen Leistung schlug er eine Gewinn- bzw. Rentabilitätskennziffer vor, deren Erfüllung als Grundlage für die Gewährung von Prämien an die Belegschaft dienen sollten. Diese Konzeption, [S. 375]die Liberman in den Schlagworten „Schluß mit der kleinlichen Bevormundung der Betriebe durch administrative Maßnahmen!“ und „Was der Gesellschaft nützt, muß auch jedem Betrieb nützlich sein!“ zusammenfaßte, berührt den Bereich der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung nur indirekt. Sie konzentriert sich vielmehr auf die Beseitigung der Schwierigkeiten, die zwischen den Betrieben und den ihnen direkt übergeordneten wirtschaftsleitenden Organen existierten. Die Vorschläge Libermans wurden Gegenstand einer lebhaften Diskussion innerhalb der SU und des Ostblocks. Auf dem Novemberplenum des ZK der KPdSU 1962 wurde beschlossen, den Entscheidungsspielraum der Betriebe zu vergrößern, aber an der zentralen Kontrolle festzuhalten. Die Reaktion in der DDR beschränkte sich zunächst auf die kommentarlose Wiedergabe der sowjetischen Diskussion. Nach dem 17. Plenum des ZK der SED im Oktober 1962, auf dem Ulbricht auf die Notwendigkeit einer Reform des Wirtschaftssystems hingewiesen hatte, erschienen in der DDR-Wirtschaftspresse die ersten, relativ zurückhaltenden Stellungnahmen, in denen die Vorschläge Libermans im Prinzip anerkannt, der „Gewinn“ als Hauptkennziffer aber abgelehnt wurde. Auf dem VI. Parteitag der SED (15.–21. 1. 1963) unterbreitete Ulbricht Vorschläge für eine Reform des Wirtschaftssystems, die u.a. Einflüsse des von Liberman entwickelten Konzeptes erkennen ließen. Diese Vorschläge stellten die Grundlage dar für die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Ende Juni 1963, nachdem die Reformen in 10 VEB und in 4 VVB experimentell erprobt worden waren, erläuterte Ulbricht auf einer Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrats ausführlich die beabsichtigten Veränderungen und machte damit deutlich, daß die DDR über die in der UdSSR durchgeführten Reformen hinauszugehen bereit war. Am 11. 7. 1963 wurde das Reformkonzept durch den Beschluß des Ministerrats über die Richtlinie für das Neue Ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft gesetzlich verankert. (Planung, VVB, Wirtschaft) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 374–375 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LiegenschaftsdienstSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sept. 1962 veröffentlichte der sowjet. Ökonom Liberman einen Aufsatz, in dem er eine Reform des betrieblichen Planungssystems vorschlug. Liberman argumentierte, zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft sei eine größere Freiheit der Betriebe notwendig. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten beschränken, um die Dispositionsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Als Maßstab für die Beurteilung der betrieblichen…
DDR A-Z 1969
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Grundsätze Nach Art. 36 der Verfassung hat jeder Bürger das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität. Dieses Recht soll durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden. Nach Art. 35, Abs. 3 der Verfassung werden auf der Grundlage eines sozialen Versicherungssystems bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt. Die Fassung der Art. 36 und 35, Abs. 3 scheint darauf hinzudeuten, daß für das [S. 574]Risiko des Alters und der Invalidität das Versorgungsprinzip gelten soll, während für die Risiken der Krankheit und des Unfalls das Versicherungsprinzip angewendet werden soll. Dem ist jedoch nicht so. Seit 1945 besteht eine einheitliche Sozialversicherung, die gegen einen einheitlichen Beitrag die Risiken des Alters, der Invalidität, des Todes des Versicherten, der Krankheit, der Mutterschaft, des Arbeitsunfalles und der Berufskrankheit sowie der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung) trägt. Das durch die Sozialversicherung gewährleistete System der sozialen Sicherheit hat den Charakter eines Mischsystems. Es weist also sowohl Züge der Versorgung als auch der Versicherung auf. Freilich dominiert das Prinzip der Versorgung. So besteht zwar eine gewisse Entsprechung zwischen Beiträgen und Leistungen, aber diese Entsprechung ist zu Gunsten einer gewissen Nivellierung der Leistungen nicht konsequent durchgeführt. Die einheitliche Sozialversicherung ist das Kernstück des Systems der sozialen Sicherung. 2. Entwicklung Die Sozialversicherung wurde 1945/46 in eine zentralgelenkte Einheitsversicherung umgewandelt, in der alle früheren Versicherungsträger aufgegangen sind. Durch die VO über die Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947, erlassen auf Grund des Befehls Nr. 28 der SMAD („Arbeit und Sozialfürsorge“, S. 92/47), wurde das Sozialversicherungswesen auf eine einheitliche Grundlage gestellt, nachdem bereits ab Herbst 1945 in jedem Lande der SBZ durch Gründung einer Sozialversicherungsanstalt die Voraussetzung hierfür geschaffen worden war. Art. 16, Abs. 3 der Verf. von 1949 legte fest, daß der Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und sonstige Wechselfälle des Lebens sowie der Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der arbeitenden Bevölkerung und dem Schutze der Mutterschaft ein einheitliches, umfassendes Sozialversicherungswesen auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten dienen sollte. Durch die VO über die Sozialversicherung vom 26. 4. 1951 (GBl. S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der Sozialversicherung dem FDGB übergeben. Die 5 Sozialversicherungsanstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes“, mit dem Sitz in Berlin vereinigt, die vom Zentralrat der Sozialversicherung geleitet und verwaltet wurde. Dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung oblag seitdem nur noch die Aufsicht über die Sozialversicherung. Der Zentralrat der Sozialversicherung wurde gesetzlicher Vertreter der Sozialversicherung und ihr oberstes Organ. Auf einer Tagung des FDGB-Bundesvorstandes am 15. und 16. 2. 1956 wurde in Ausführung der bereits im Juni 1954 entworfenen „Politischen Grundsätze der Sozialversicherung für den zweiten Fünfjahrplan“ beschlossen, die „Sozialversicherung“, zu der in Zukunft nur noch die Arbeiter und Angestellten gehören sollten, vollständig dem FDGB zu übergeben. Zunächst ohne Änderung der gesetzlichen Bestimmungen wurde aus der Zentralverwaltung der Sozialversicherung und der Abteilung Sozialversicherung des FDGB-Bundesvorstandes eine „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ gebildet und der Zentralrat sowie die Räte für Sozialversicherung in den Bezirken und Kreisen, die bis dahin als „Selbstverwaltungsorgane“ galten, obwohl sie nicht von den Versicherten gewählt, sondern von den FDGB-Vorständen bestellt worden waren, aufgelöst. Durch VO vom 2. 3. 1956 (GBl. S. 257) wurden rückwirkend vom 1. Januar an die Selbständigen (Bauern, Handwerker, Kleinunternehmer usw.) aus der Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechtes, ausgegliedert. Träger der Sozialversicherung wurde für diese Berufsgruppen die Deutsche Versicherungs-Anstalt. Ihr wurde später auch die Sozialversicherung der Mitglieder der sozialistischen Produktionsgenossenschaften übertragen. Die völlige Übernahme durch den FDGB wurde durch VO vom 23. 8. 1956 legalisiert (GBl. S. 687). In Art. 45, Abs. 3 der Verf. fand die Leitung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten durch die Gewerkschaften ihre verfassungsrechtliche Grundlage. 3. Die Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB Träger der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist die Verwaltung der [S. 575]Sozialversicherung des FDGB, die zur „juristischen Person“ erklärt wurde. Sie gliedert sich in die Verwaltung des Bundesvorstandes, der Bezirksvorstände und der Kreisvorstände des FDGB, die nacheinander Sozialversicherungskassen (SVK), Kreisgeschäftsstellen der Sozialversicherung und Außenstellen der Sozialversicherung hießen. Der FDGB hat gleichzeitig das Recht erhalten, den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften die volle Verantwortung für die Sozialversicherung für ihren Bereich zu übertragen. Von dieser Befugnis ist weitgehend Gebrauch gemacht worden. Die Staatsaufsicht entfiel. In den volkseigenen Betrieben (VEB) und Verwaltungen bestehen Räte, in den Privatbetrieben Kommissionen der Sozialversicherung. Die Räte in den VEB und in den Verwaltungen haben die Bevollmächtigten für Sozialversicherung anzuleiten und zu kontrollieren. Die Bevollmächtigten für Sozialversicherung in den VEB und Verwaltungen sowie auch in den Privatbetrieben müssen u.a. Kranke innerhalb von drei Tagen in der Wohnung besuchen. In den VEB und den Verwaltungen wählen die Bevollmächtigten für Sozialversicherung die Räte, in den Privatbetrieben bestehen die Kommissionen aus den Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden auf Vorschlag der jeweiligen BGL von den Betriebsangehörigen gewählt. Die Übertragung der Sozialversicherung auf den FDGB und das System der Räte und der Bevollmächtigten sollen die Selbstverwaltung der Sozialversicherung durch die Versicherten verwirklichen, in Wahrheit bedeutet es jedoch, daß die Versicherten keinerlei Einfluß haben. Die FDGB-Vorstände sind nicht die Vertreter aller Versicherten, sondern bestenfalls der FDGB-Mitgl., wobei schon dies bei der Fragwürdigkeit der Wahlen zu den Vorständen bezweifelt werden muß. Da die Räte in den VEB und Verwaltungen sowie die Kommissionen in den Privatbetrieben von den BGL angeleitet werden oder ihnen sogar, wie in den Privatbetrieben, unterstehen, ist auch hier der Einfluß der Versicherten praktisch ausgeschaltet. Die kurzfristigen Barleistungen (Krankengeld, Hausgeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) werden meist in den Betrieben ausgezahlt (Anordnungen vom 2. 8. 1951, GBl. S. 113). Die BGL in den Betrieben sind befugt, über Leistungen zu entscheiden, wenn der Betrieb die Leistungen auszahlen darf. 4. Haushalt und Beitragseinzug Der Haushaltsplan der Sozialversicherung ist Bestandteil des Haushaltsplans der „DDR“. Die Beiträge werden von den Unterabteilungen Abgaben der Abteilungen Finanzen bei den Räten der Kreise (Stadtkreise) (Finanzämter) eingezogen (VO vom 14. 2. 1950, GBl. S. 1195). Der Versicherungsträger (Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, Deutsche Versicherungs-Anstalt) bildet Sozialversicherungsfonds, zu denen aus dem Staatshaushalt Zuschüsse gewährt werden. 5. Umfang der Versicherungspflicht Der Sozialversicherungspflicht unterliegen ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens alle Arbeiter und Angestellten, die Angehörigen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Produktionsgenossenschaften der werktätigen Fischer und gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, die Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte, die persönlich haftenden Gesellschafter von halbstaatlichen Betrieben und ihre mitarbeitenden Ehefrauen, die Handwerker, andere selbständige Erwerbstätige ebenfalls ohne Rücksicht auf ihr Einkommen, falls sie nicht mehr als 5 Arbeitskräfte beschäftigen, Studenten, Hoch- und Fachschüler. Befreit von der Versicherungspflicht sind Personen, die weniger als 75, — M monatlich verdienen sowie die Geistlichen und Mitglieder religiöser Orden, ferner Ausländer, die zur Aus- und Weiterbildung beschäftigt sind und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt bekommen. 6. Leistungen Gesetzliche Grundlage der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten sind die VO über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 31. 12. 1961 (GBl. II, S. 533), für die übrigen Versicherten die VO über Sozialpflichtversicherung vom 28. 1. 1947 (Arbeit und Sozialfürsorge, S. 92), für alle Versicherten die VO über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung vom 15. 3. 1968 [S. 576](GBl. II, S. 135), die VO über die Umrechnung und Erhöhung der Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherten bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt vom 15. 3. 1968 (GBl. II, S. 162) sowie zahlreiche Einzelverordnungen und Durchführungsbestimmungen. Die Leistungen der Sozialversicherung bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier ➝Heilbehandlung, Krankengeld, Hausgeld für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts- und Wochenhilfe; c) aus Bestattungsbeihilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene und Pflegegeld; e) aus Kuren für Rekonvaleszenten und Erholungsbedürftige, vor allem Aktivisten. Der Betriebsleiter, die betriebliche Gewerkschaftsleitung (BGL) und der Rat für Sozialversicherung haben das Recht, bei Vermutung einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Leistungen der Sozialversicherung bei den zuständigen Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens die sofortige Überprüfung des Gesundheitszustandes des Werktätigen zu beantragen. Bei Verstößen gegen die Krankenordnung können der Betriebsleiter, die BGL oder die Verwaltung der Sozialversicherung anweisen, daß der Lohnausgleich und die Leistungen der Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht gewährt werden (§ 105 des Gesetzbuches der Arbeit). Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Witwen und Hinterbliebene werden von der Sozialversicherung und nach deren Grundsätzen versorgt (Beamtenversorgung). Das gleiche gilt für Kriegsinvalide und Kriegshinterbliebene (Kriegsopferversorgung). Bergleute erhalten entsprechend den höheren Beiträgen erhöhte Leistungen (Bergmannsrenten), desgleichen Eisenbahner und Angehörige der Post, soweit sie sich bei Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen (1. 1. 1956 und 1. 7. 1956) im Dienst befanden, ohne daß sie höhere Beiträge zu zahlen hätten. Ausgeschiedene können sich die bessere Versorgung verdienen, wenn sie die Arbeit für ein Jahr wieder auf nehmen. Für die technische ➝Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben ist eine zusätzliche Altersversorgung geschaffen worden. Eine entsprechende Regelung gilt für die Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen. (Altersversorgung) 7. Beiträge Die Pflichtversicherungsbeiträge betragen für Arbeiter und Angestellte 20 v. H. — im Bergbau 30 v. H. — des lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 M monatlich. Die Beiträge sind je zur Hälfte von den Versicherten und den Betrieben zu tragen, im Bergbau tragen die Betriebe zwei Drittel. Selbständig Erwerbstätige zahlen 17 v. H. des steuerpflichtigen Einkommens bis zu 600 M monatlich, privilegierte Gruppen 14 v. H. Der Mindestbeitrag beträgt für diese 8 M. Handwerker und Bauern zahlen gestaffelte Beiträge nach besonderen Tabellen. Außerdem wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. 8. Rechtsweg Gegen Entscheidungen über Leistungen der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über sie entscheidet die Kreisbeschwerdekommission beim Kreisvorstand des FDGB. (Wegen der früheren Zuständigkeit Konfliktkommission.) Gegen die Entscheidung einer Beschwerdekommission konnte bis 30. 6. 1961 entweder das Bezirksarbeitsgericht durch Anfechtungsklage oder die Beschwerdekommission des Bezirks durch weitere Beschwerden angerufen werden. Seit dem 1. 7. 1961 ist nur noch die weitere Beschwerde an die Bezirksbeschwerdekommission gegeben. Der Beschluß der Bezirksbeschwerdekommission ist endgültig. Eine Zentrale Beschwerdekommission kann indessen auf Antrag des Bundesvorstandes des FDGB im Wege der Kassation tätig werden. Gegen Entscheidungen über Leistungen der Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt ist ebenfalls das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Über diese entscheiden Beschwerdekommissionen für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt. Gegen deren Entscheidung ist der Einspruch bei den Bezirksbeschwerdekommissionen bei den Bezirksdirektionen der Deutschen [S. 577]Versicherungs-Anstalt zulässig. Bei der Hauptverwaltung der Deutschen Versicherungs-Anstalt besteht eine zentrale Beschwerdekommission für die Sozialversicherung bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt, die rechtskräftige Beschlüsse der Kreis- und Bezirksbeschwerdekommission aufheben kann, wenn sie der sozialistischen Gesetzlichkeit widersprechen. 9. Freiwillige, zusätzliche Versicherung Seit dem 1. 7. 1968 kann bei den Trägern der Sozialversicherung (Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, Deutsche Versicherungs-Anstalt) eine freiwillige Versicherung auf Zusatzrente nach folgenden Möglichkeiten abgeschlossen werden: a) freiwillige Versicherung auf Zusatzalters-, Zusatzinvaliden- und Zusatzhinterbliebenenrente nach Tarif A, b) freiwillige Versicherung auf Zusatzalters- und Zusatzhinterbliebenenrente nach Tarif B. Der Tarif kann vom Versicherten gewählt werden. Der monatliche Beitrag beträgt mindestens 10,– M oder einen um jeweils 5,– M höheren Betrag, höchstens 200,– M. Die Höhe des Beitrages wird vom Versicherten bestimmt, kann jedoch nur jeweils mit Beginn des Kalenderjahres verändert werden. Wegen der niedrigen Beitragsbemessungsgrenze von 600,– M monatlich, die auch den für die Rentenberechnung maßgebenden monatlichen Durchschnittsverdienst begrenzt (Renten), sind die Sozialversicherungsrenten relativ niedrig. Durch die Einführung der freiwilligen Versicherung auf Zusatzrente (Höherversicherung) besteht die Möglichkeit, eine bessere Versorgung im Falle des Alters, der Invalidität und für Hinterbliebene zu erhalten. Die relativ niedrige allgemeine auf Pflichtversicherung beruhende Versorgung wird so durch die Möglichkeit einer Selbstvorsorge ergänzt. Die Beiträge für die Zusatzversicherung werden einem einheitlichen Fonds zugeführt, die mit 5 v. H. zu verzinsen sind. Der Fonds wird von der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB verwaltet. Er ist zweckgebunden und zur Finanzierung der freiwilligen Versicherung auf Zusatzrente zu verwenden. Staatszuschüsse erhält er nicht. (freiwillige ➝Rentenversicherung) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die technische Intelligenz in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 56 S. m. 6 Anlagen. Bosch, Werner: Die Sozialstruktur in West- und Mitteldeutschland. (FB) 1958. 240 S. m. 43 Tab. Caesar, Paul: Das Sozialversicherungsrecht in der Bundesrepublik und in der sowjetischen Besatzungszone. (FB) 1958. 120 S. mit 2 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 573–577 Sozialversicherungsausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie und Empirische Sozialforschung
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Grundsätze Nach Art. 36 der Verfassung hat jeder Bürger das Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität. Dieses Recht soll durch eine steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung alter und arbeitsunfähiger Bürger gewährleistet werden. Nach Art. 35, Abs. 3 der Verfassung werden auf der Grundlage eines…
DDR A-Z 1969
Ostseeküste (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der gleichzeitig erlassenen „Grenzordnung“ (GBl. II, S. 257) faßte der Ministerrat alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften in den Grenzgebieten zusammen. Bereits durch die VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebiets vom 21. 6. 1962 (GBl. II, S. 409) und die vom Innenminister dazu erlassene Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und zum Schutze des Küstengebietes vom 10. 7. 1962 (GBl. II, S. 410) war die Freizügigkeit im Ostseegebiet in derselben Weise eingeschränkt worden wie innerhalb des Sperrgebietes an der Demarkationslinie. Eine 5 km breite Grenzzone entlang der gesamten Küste und ein 500 m breiter Schutzstreifen wurden gebildet. Für das Betreten des Schutzstreifens gelten die gleichen Bestimmungen wie im Sperrgebiet. Alle an der O. stationierten Fahrzeuge der Küstenfischerei, alle Sportsegelboote mit einer Segelfläche von mehr als 8 qm und alle Sportmotorboote ab 3,5 PS Motorenleistung müssen auf bestimmten Liegeplätzen konzentriert werden. Diese Liegeplätze sind bis zum Sonnenuntergang anzulaufen. Die Küstenfischerei ist nur noch innerhalb „der Gewässer der DDR“ zugelassen. Eingeschränkt und besonders überwacht wird der Aufenthalt von Gästen im Grenzgebiet. Eigentümer und Benutzer von Wochenendgrundstücken, die sich länger als zwei Tage auf diesen Grundstücken vorübergehend aufhalten wollen, müssen sich innerhalb 24 Stunden anmelden und beim Verlassen des Gebietes wieder abmelden. Zimmer und Schlafstellen dürfen an Feriengäste nur noch überlassen werden, wenn die Genehmigung des zuständigen Rates der Stadt oder der Gemeinde vorliegt. In der Grenzzone darf nur auf bestimmten Plätzen gezeltet werden. Wer die „Seegrenze der DDR“ ohne Genehmigung oder außerhalb der eingerichteten Kontrollpassierpunkte überschreitet, die Bestimmungen über den Aufenthalt auf See und die Küstenfischerei verletzt, der Registrier- und Stationierungspflicht für Wasserfahrzeuge nicht nachkommt oder gegen die für den Schutzstreifen geltende Ordnung verstößt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden. Zimmervermietung, Zelten ohne Genehmigung oder außerhalb der festgelegten Zeltplätze sowie Nichtbeachtung von Fischerei-, Angel- und Badeverboten kann mit Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M geahndet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 458 Ostblock A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OstseewocheSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Mit der „VO zum Schutze der Staatsgrenze der DDR“ vom 19. 3. 1964 (GBl. II, S. 255) und der gleichzeitig erlassenen „Grenzordnung“ (GBl. II, S. 257) faßte der Ministerrat alle bisher geltenden Sperr- und Kontrollvorschriften in den Grenzgebieten zusammen. Bereits durch die VO über die Sicherung und den Schutz des Küstengebiets vom 21. 6. 1962 (GBl. II, S. 409) und die vom Innenminister dazu erlassene Anordnung über Maßnahmen zur Sicherung und…
DDR A-Z 1969
Abgabenverwaltung (1969)
Siehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Die rechtliche Grundlage für den Neuaufbau einer öffentlichen Finanzwirtschaft und einer Finanzverwaltung in der SBZ war durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23. 7. 1945 über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ geschaffen worden. Bis 1949 lag das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, bei den 5~Ländern der SBZ und der von ihnen wiedererrichteten Finanzverwaltung. Der zentrale zonale Haushalt hatte demgemäß keine eigenen Einnahmequellen, sondern wurde aus den Länderhaushalten finanziert. Dieses dezentrale System der öffentlichen Finanzwirtschaft hemmte die angestrebte Errichtung einer vollkommen zentral gelenkten Wirtschaft und behinderte die gewünschte Umwandlung der privatwirtschaftlichen Wirtschaftsverhältnisse in sozialistische Produktionsverhältnisse. Nach Gründung der „DDR“ 1949 schuf die neugebildete Staatsführung unter Bezug auf Artikel 119 der Verfassung vom 7. 10. 1949 vorübergehend eine allgemeine A. Diese umfaßte die Deutsche Zentralfinanzdirektion und die Länderfinanzdirektionen mit ihren Finanzämtern. Durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 wurde die Abgabenhoheit der Republik zuerkannt. Das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950 (GBl. 1950, S. 1201) ordnete dann die Schaffung eines einheitlichen Aufbaus des Staatshaushalts an. Dieser „einheitliche Staatshaushalt“ umfaßte seitdem auch die Haushalte der Länder (später der Bezirke), Kreise und Gemeinden, deren Finanzhoheit damit bis auf einige Restkompetenzen beseitigt wurde. Nach diesen vorausgehenden Reorganisationen wurde durch den Umbau der Staatsverwaltung auf Grund des „Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. 1952, S. 613) die Finanzverwaltung endgültig mit dem Rätesystem der staatlichen Exekutivorgane verschmolzen und existiert seither nicht mehr als eigener Verwaltungszweig. Die Aufgaben der A. wurden einerseits vom Ministerium der Finanzen und den Abt. Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise übernommen. Andererseits wurde das Bankensystem bei der Mehrheit der Abführungen zum Kassenvollzugsorgan des Staatshaushalts. Den Gemeinden wurden die noch verbliebenen Reste einer eigenen „Finanzhoheit“ endgültig durch die am 17. 2. 1954 erlassene „Staatshaushaltsordnung“ entzogen. (GBl. Nr. 23, S. 207 ff.) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 9 Abgaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ABISiehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Die rechtliche Grundlage für den Neuaufbau einer öffentlichen Finanzwirtschaft und einer Finanzverwaltung in der SBZ war durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23. 7. 1945 über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ geschaffen worden. Bis 1949 lag das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, bei den 5~Ländern der SBZ und der von ihnen…
DDR A-Z 1969
Menschenhandel, Staatsfeindlicher (1969)
Seit Sommer 1961 verschwanden in der SED-Propaganda die Ausdrücke Republikflucht und Abwerbung. Es sollte nicht zugegeben werden, daß Tausende von Bürgern die Zustände in der „DDR“ als so unerträglich empfanden, daß sie unter Zurücklassung ihrer Habe und Aufgabe ihrer Heimat in den Westen flüchteten. Ein neuer Begriff mußte geprägt werden. Zur propagandistischen Vorbereitung und zur Rechtfertigung der Absperrungsmaßnahmen (Mauer) in Berlin erfand die SED deshalb „Menschenhändler“ und „Kopfjäger“, die angeblich im Auftrage „westlicher Agentenorganisationen“ Zonenbewohner durch Drohungen oder Versprechungen nach dem Westen lockten. Die Existenz solcher Personen sollte mit zwei Prozessen vor dem Obersten Gericht nachgewiesen werden. Die Angeklagten hatten nichts weiter getan, als den Versuch unternommen, Angehörigen oder Freunden bei der Flucht nach Berlin (West) zu helfen. Trotzdem stellte das OG in seinem Urteil fest: „West-Berlin spielt heute — wie einst Shanghai — die Rolle des Hauptumschlagplatzes im M. Zahlreiche westdeutsche Dienststellen und Organisationen, die sich rechtswidrig in Westberlin befinden, nutzen die gegenwärtige Lage aus, mitten im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik M. zu treiben“ („Neue Justiz“ 1961, S. 550). In einem Urteil vom 11. 7. 1963 („Neue Justiz“ 1964, S. 125) spricht das OG von „organisiertem M.“. Der Straftatbestand des SM. ist nunmehr in § 105 des neuen Strafgesetzbuchs enthalten, womit § 21 StEG (Abwerbung) abgelöst wird. SM. kann in zwei Formen begangen werden: 1. mit der Zielsetzung, die „DDR“ zu schädigen. Dabei genügt es, daß die Schädigung dadurch erreicht werden soll, daß der Abzuwerbende das Gebiet der „DDR“ verläßt; 2. in Zusammenhang mit Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen, die einen Kampf gegen die „DDR“ führen, oder wenn ein solcher Zusammenhang mit Wirtschaftsunternehmen oder deren Vertretern besteht. Wie § 21 StEG ist auch § 105 StGB als Unternehmenstatbestand gestaltet. Damit soll erreicht werden, daß „das Mitwirken am M. in jeder Weise erfaßt werden kann“ („Neue Justiz“ 1967, S. 273). An Stelle der von § 21 StEG verwendeten Formulierung „zum Verlassen der DDR zu verleiten“ wird der Tatbestand mit „abzuwerben, zu verschleppen, auszuschleusen“ beschrieben. Zusätzlich wird auch das Unternehmen, jemanden an der Rückkehr in die „DDR“ zu verhindern, als SM. unter Strafe gestellt. Die Strafandrohung für alle Formen des SM. ist Freiheitsstrafe von zwei bis zu 15 Jahren. Für die Abgrenzung des SM. zu dem an anderer Stelle im StGB geregelten kriminellen M. und Mädchenhandel soll die Zielsetzung des Täters (Schädigung der „DDR“) sowie das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Zusam[S. 409]menhangs zwischen der Tat und den erwähnten Organisationen, Gruppen usw. entscheidend sein. Die früher in § 21 StEG enthaltene Alternative der Verleitung zum Verlassen der „DDR“ zum Zwecke des Dienstes in Söldnerformationen wurde in § 105 StGB nicht aufgenommen, sie ist in § 87 („Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste“) enthalten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 408–409 Meliorationswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MenschenraubSeit Sommer 1961 verschwanden in der SED-Propaganda die Ausdrücke Republikflucht und Abwerbung. Es sollte nicht zugegeben werden, daß Tausende von Bürgern die Zustände in der „DDR“ als so unerträglich empfanden, daß sie unter Zurücklassung ihrer Habe und Aufgabe ihrer Heimat in den Westen flüchteten. Ein neuer Begriff mußte geprägt werden. Zur propagandistischen Vorbereitung und zur Rechtfertigung der Absperrungsmaßnahmen (Mauer) in Berlin erfand die SED deshalb „Menschenhändler“ und…
DDR A-Z 1969
Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren einzubeziehen. Stellung und Aufgaben der GA. und GV. werden nunmehr durch die Strafprozeßordnung in §§ 54 bis 56 gesetzlich geregelt. Als GA. oder GV. können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, der ehrenamtlichen Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in einem Strafverfahren in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Die GA. und GV. haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die „Vertreter der Kollektive“. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen (§ 54, Abs. 2 StPO). Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. (Gesellschaftliche Erziehung) Ein GA. soll insbesondere dann beauftragt werden, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden, die sozialistische Gesetzlichkeit im besonderen Maße verletzenden Straftat besteht und dadurch oder auch durch den Verdacht einer weniger schwerwiegenden Straftat besondere Empörung in der Öffentlichkeit oder im betreffenden Kollektiv hervorgerufen wurde (§ 55, Abs. 2 StPO). Ein GV. soll beauftragt werden, wenn nach der Auffassung des Kollektivs oder gesellschaftlichen Organs unter Berücksichtigung der Schwere des bestehenden Tatverdachts und des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten oder des Angeklagten eine Strafe ohne Freiheitsentzug oder der Verzicht auf eine Strafe möglich erscheinen (§ 56, Abs. 2 StPO). GA. oder GV. sind zur Hauptverhandlung zu laden, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß sind ihnen jedoch nicht zu übersenden. Sie haben das Recht, nach ihrer Zulassung Einsicht in die Akten zu nehmen. Sie sind in der Hauptverhandlung vorzustellen und im Urteilsrubrum aufzuführen. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA. als auch ein GV. auftreten, die jedoch nicht vom gleichen Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Ein Beschwerderecht gegen die Zulassung oder Ablehnung eines GA. oder GV. besteht nicht (§ 197, Abs. 3 StPO). Dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und seinem Verteidiger ist mitzuteilen, wer als GA. oder GV. zugelassen wurde. Begründete Einwendungen gegen die Person des Zugelassenen soll der Angeklagte dem Gericht unverzüglich zur Kenntnis bringen. Ob in diesem Falle, wie dies noch die Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. 1967 II, S. 17) vorschrieb, das Gericht den Zulassungsbeschluß aufheben muß, wenn das Kollektiv keinen anderen GA. oder GV. beauftragt, geht aus der StPO nicht eindeutig hervor. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 242 Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche BürosSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren…