DDR A-Z 1969
Strafpolitik (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter für eine im Sinne der SED liegende St. hat es wiederholt gegeben, so z. B. vor allem im Zusammenhang mit dem Neuen Kurs 1953 und mit der Entstalinisierung 1956. Auch verschiedene Amnestien sind als Erscheinungsformen wechselnder St. zu werten. Von besonderer Bedeutung war dann der Beschluß des Staatsrates „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“ vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3). Dieser ordnet an, daß „gegenüber Feinden der Arbeiter-und-Bauern-Macht und solchen Personen, die schwere Verbrechen im Auftrage oder unter dem Einfluß imperialistischer Agenturen begehen, die Gesetze mit aller Härte“ anzuwenden sind, während bei den anderen straffällig gewordenen Personen, deren Straftat zu ihrem sonstigen — politisch-sozialistischen — Verhalten in Widerspruch steht, „in der richtigen Weise zu differenzieren“ ist. Damit ist also das entscheidende Kriterium für eine strafrechtliche Sanktion und für die einer Straftat innewohnende Gesellschaftsgefährlichkeit darin zu sehen, ob der Täter als „Feind der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ zu bezeichnen ist oder nicht. In der Richtlinie Nr. 12 vom 22. 4. 1961 (GBl. III, S. 223) erklärte das OG die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme (neben der Todesstrafe) für notwendig „bei Verbrechen gegen den Frieden und die Deutsche Demokratische Republik, bei anderen schweren Verbrechen, insbesondere gegen das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung, und bei Verbrechen von Tätern, die aus bisherigen Bestrafungen keine Lehren gezogen haben oder sich hartnäckig einem geordneten Leben in der sozialistischen Gesellschaft entziehen“. Der Hauptinhalt dieser Richtlinie bestand darin, den Gerichten eine Anleitung zu geben, wann kurzfristige Freiheitsstrafen zu verhängen sind und unter welchen Voraussetzungen auf Strafen ohne Freiheitsentzug (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe) erkannt werden kann. Dieser Richtlinie begegneten die beiden maßgebenden Strafrechtswissenschaftler Lekschas und Renneberg mit Bedenken. Sie meinten, daß jeglicher Kriminalität die Tendenz innewohne, „als Element gesellschaftlicher Anarchie und Zersetzung und damit zugleich als Anknüpfungspunkt und Reservoir innerer konterrevolutionärer Bestrebungen die politische Macht der Arbeiter und Bauern zu untergraben und namentlich unter den äußeren Einwirkungen des Klassenfeindes auch selbst in konterrevolutionäre, staatsfeindliche Aktivität umzuschlagen“ („Neue Justiz“ 1962, S. 76). Das Bemühen, die St. mit diesen Hinweisen auf die objektiven Merkmale der Tat und die in ihr zum Ausdruck kommende Gesellschaftsgefährlichkeit zu orientieren, schlug fehl. Gerade nach den Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 (Mauer) erschien es notwendig, einen anderen Standpunkt einzunehmen, hätte man doch sonst eingestanden, daß sich die Zahl der tatsächlichen oder potentiellen „Staatsfeinde“ an der (leicht ansteigenden!) Kriminalitätsziffer ablesen ließe. Den Rechtswissenschaftlern [S. 616]wurde von Ulbricht persönlich Dogmatismus vorgeworfen, und sie mußten Selbstkritik üben. Mit einem weiteren Beschluß vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) legte der Staatsrat die St. in folgender Weise fest: „Die große Mehrzahl der in der DDR begangenen Gesetzesverletzungen beruht nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den Arbeiter-und-Bauern-Staat. Die Anwendung der neuen Strafarten (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel) und die Behandlung geringfügiger Gesetzesverletzungen durch Konfliktkommissionen gewinnen daher immer größere Bedeutung.“ Mit diesen gesetzlich formulierten Äußerungen hatte der Staatsrat bei den Gerichten eine erhebliche Verwirrung angerichtet, die sich insbesondere in der Rechtsprechung gegen Gewalt- und Sittlichkeitsverbrecher zeigte. Richter und Staatsanwälte „faßten die Staatsratsbeschlüsse als Aufforderung zu einer allgemeinen Milde in der Strafpolitik auf“ („Neue Justiz“ 1963, S. 422, wo auch erschütternde Beispiele dieser unverständlich milden Rechtsprechung dargelegt sind). Mit seinem Beschluß vom 30. 7. 1959 („Neue Justiz“, S. 538) „zu Fragen der Gewaltverbrechen“ weist das OG die Gerichte an, diese Verbrechen als schwere Verbrechen anzusehen, die Täter nicht ungerechtfertigt milde zu bestrafen und damit die sozialistische Gesellschaftsordnung und die Rechte und Sicherheit der Bürger besser zu schützen als bisher. Die allgemeine Tendenz der St. kam nach dem Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) (Justizreform) verstärkt zum Ausdruck. Weil die Richtlinie Nr. 12 „nicht mehr der gewachsenen Bereitschaft der Bürger zur kollektiven Selbsterziehung entspricht und die Stärke unserer sozialistischen Gesellschaft bei der Bekämpfung und schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität nicht berücksichtigt“, wurde sie durch Beschluß des Plenums des OG vom 6. 5. 1964 (GBl. II, S. 422) aufgehoben. Die Gerichte wurden angewiesen, in breiterem Umfang Sachen an die Konfliktkommissionen zu übergeben (gesellschaftliche Gerichte) und vermehrt Strafen ohne Freiheitsentziehung anzuwenden. Auch die Richtlinie Nr. 13 (GBl. 1962 II, S. 303) entsprach nach Auffassung des Plenums des OG „nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen“ und wurde aufgehoben (GBl. 1964 II, S. 423). Die durch den Staatsrat vorgenommene gesetzliche Regelung zur Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit und der Übergabe von Sachen an die Konfliktkommissionen gehe schon über den Inhalt der Richtlinie hinaus, so daß letztere nur noch eine einengende — d.h. also falsche — Wirkung haben könne. Klar kommt auch in der Aufhebung dieser beiden Richtlinien die Tendenz zum Ausdruck, die „Gesellschaft“ noch mehr als früher in die St. einzubeziehen und mit dieser St. auf die sozialistische Bewußtseinsbildung einzuwirken. Diese Tendenz wird durch den Beschluß des Präsidiums des OG vom 21. 4. 1965 („Neue Justiz“, S. 337) über Einbeziehung des Vertreters des Kollektivs in das Strafverfahren (gesellschaftliche Erziehung), Stellung und Aufgaben des gesellschaftlichen Anklägers und Verteidigers und die gesellschaftliche ➝Bürgschaft klar unterstrichen. Auch die diesen Beschluß aufhebende, seinen Inhalt aber nicht entscheidend verändernde Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. 1967 II, S. 17) geht für eine richtige St. von der Auffassung aus, daß die Kriminalität „ein Erbe der alten Gesellschaft, ein Ausdruck alter Gewohnheiten, rückständiger Denk- und Lebensweise (sei), die vom Klassenfeind täglich neu belebt weiden“ (Streit in „Neue Justiz“ 1967, S. 34). Damit wird an der Unterscheidung zwischen „antagonistischer“ und „nichtantagonistischer“ Kriminalität festgehalten, um den Schwerpunkt in der St. je nach Bedarf zwischen Zwang und Erziehung verlagern zu können. Weil mit dem Inkrafttreten des StGB die gesetzlichen Grundlagen für die vom OG erlassenen Richtlinien entfallen seien, wurde durch Beschluß des Plenums des OG vom 12. 6. 1968 (GBl. II, S. 535) auch die Richtlinie Nr. 22 aufgehoben. Die in ihr enthaltene Tendonz ist jedoch auch im neuen Strafgesetzbuch und in der Strafprozeßordnung zu erkennen, vor allem in der Einführung der neuen Kategorie der Verfehlungen, in der Definition der Straftaten (Strafrecht, Ziff. 1) und in der weiteren Ausdehnung der Befugnisse der gesellschaftlichen Gerichte. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 615–616 Strafgesetzbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafprozeßordnungSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Eine richtige St. soll gewährleisten, daß die noch vorhandene Kriminalität mehr und mehr verschwindet und daß sich das sozialistische ➝Bewußtsein in vollem Umfange entfaltet. Um in der richtigen Weise mit strafrechtlichen Mitteln auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen reagieren zu können — um also eine richtige St. zu treiben —, bedarf es einer ständigen Analyse der jeweiligen Situation im Klassenkampf. Anleitungen an die Richter…
DDR A-Z 1969
Verfassung (1969) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 1. Verfassungsentwicklung Zur Konstituierung der „DDR“ setzte der aus dem Dritten Deutschen Volkskongreß hervorgegangene „Deutsche Volksrat“, der sich zur „Provisorischen Volkskammer“ erklärt hatte, am 7. 10. 1949 eine V. für den Bereich der sowjetisch besetzten Zone in Kraft. Der Dritte Deutsche Volkskongreß war zusammengesetzt worden, indem am 15./16. Mai 1949 den wahlberechtigten Bürgern eine Einheitsliste vorgelegt worden ist, zu der mit „Ja“ oder „Nein“ Stellung genommen werden konnte. Auf der Liste waren nur Kandidaten verzeichnet, die von der SED gebilligt waren. Bei der Auszählung wurden Wahlfälschungen begangen. Das Ergebnis lautete: Wahlbeteiligung 92,5 v. H., Ja-Stimmen 66,1 v. H. Die V. von 1949 ging auf einen Entwurf der SED aus dem Jahre 1947 zurück, der bis zu seiner Annahme auf Anregung der anderen Blockparteien modifiziert worden war, so daß sie Kompromißcharakter erhielt. Aus dem Text der V. von 1949 ergeben sich die Strukturelemente und -prinzipien eines parlamentarisch-demokratischen Systems mit föderalistischen und rechtsstaatlichen Zügen. Sie enthielt den Grundsatz der Volkssouveränität und einen Grundrechtskatalog, innerhalb dessen freilich die Grundrechte vielfach mit Grundpflichten gekoppelt waren. Die V. kannte einen Zentralstaat und Länder. Zum [S. 668]höchsten Organ war die Volkskammer erklärt. An der Gesetzgebung war auch die Länderkammer als Vertretung der Länder schwach beteiligt. Die Regierung, deren Ministerpräsident von der stärksten Fraktion zu benennen war, mußte unter Beteiligung aller Fraktionen der Volkskammer gebildet werden, jedoch konnte sich eine Fraktion, wenn sie es wollte, dem Wortlaut der V. nach von der Regierungsbildung ausschließen. Die Regierung insgesamt und jedes Regierungsmitglied war vom Vertrauen der Volkskammer abhängig. Staatsoberhaupt war der Präsident der Republik. Die Unabhängigkeit der Richter wurde ebenso garantiert, wie die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleistet wurde. Freilich bekannte sich die V. zum Prinzip der Gewaltenkonzentration und kannte keine V.-Gerichtsbarkeit. Die sozialen Grundrechte waren ausgebaut, die Wirtschaftsordnung war verfassungsrechtlich auf eine Wirtschaftsplanung ausgerichtet. Das Privateigentum war zwar garantiert, und die Privatinitiative sollte gefördert werden. Indessen wurden durch die V. die Ergebnisse der Bodenreform und der Industriereform von 1945 bis 1948 ausdrücklich bestätigt und das Volkseigentum besonders geschützt. Die V. von 1949 wurde als Ausdruck der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung angesehen, der bald die „sozialistische Umwälzung“ folgen sollte (Präambel der V. von 1968). Die „sozialistische Umwälzung“ vollzog sich außerhalb und zum Teil gegen die V. Mit der Bodenreform und der Industriereform war sie schon während der antifaschistischen Etappe eingeleitet worden. Gefördert wurde diese Entwicklung durch die sowjetische Besatzungsmacht und dadurch, daß die SED unter deren Schutz ihre „führende Rolle“ immer stärker ausbauen konnte. Nur dreimal wurde die V. von 1949 ergänzt oder geändert. 1955 wurde sie um Vorschriften über den Wehrdienst erweitert, 1958 wurde die Länderkammer abgeschafft, 1960 wurde der Staatsrat geschaffen, während gleichzeitig das Amt des Präsidenten der Republik beseitigt wurde. Im übrigen vollzog sich die Entwicklung zunächst außerhalb der Gesetze. Mit der Verwaltungsneugliederung durch das Demokratisierungsgesetz von 1952 wurde indessen eine Entwicklung eingeleitet, durch die die V.-Urkunde mehr und mehr durch andere gesetzliche Bestimmungen verdrängt wurde und so eine neue materielle Rechts-V. entstand, die bereits die Strukturelemente und -prinzipien des sozialistischen Staates aufwies. Auf dem VII. Parteitag der SED im April 1967 erklärte Ulbricht, seit einiger Zeit sei sichtbar, daß „die gegenwärtige V. der DDR offenbar nicht mehr den Verhältnissen der sozialistischen Ordnung und dem gegenwärtigen Stand der historischen Entwicklung“ entspreche („Neues Deutschland“ v. 18. 4. 1967). Am 1. 12. 1967 beschloß die Volkskammer unter dem Vorsitz von Ulbricht, eine V.-Kommission einzusetzen. Diese legte der Volkskammer am 31. 1. 1968 den Entwurf einer „sozialistischen V. der Deutschen Demokratischen Republik“ vor. Dieser Entwurf wurde einer „Volksaussprache“ unterbreitet, innerhalb derer Großveranstaltungen, Bürgervertreterkonferenzen und andere Aussprachen stattfanden. Die V.-Kommission überarbeitete den Entwurf der V. und nahm 118 Änderungen, die die Präambel und 55 Artikel betrafen, vor. Am 26. 3. 1968 wurde der überarbeitete Entwurf der Volkskammer vorgelegt, die ihn bestätigte und ihn einem Volksentscheid aufgrund eines am gleichen Tage erlassenen Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheides über die V. der Deutschen Demokratischen Republik (GBl.~I, S. 192) unterbreitete. Der Volksentscheid fand bereits 11 Tage später, am 6. April 1968, statt. Die Vorbereitungen wurden unter Einsatz aller Macht- und Propagandamittel des Herrschaftssystems geführt. Am 8. April wurde das Gesamtergebnis bekanntgegeben. Danach stimmten von 12.208.986 Stimmberechtigten mit „Ja“ 11.536.803, das sind 94,49 v. H., und 409.733 mit „Nein“. Die Zahl der ungültigen Stimmen betrug 24.535. Die Voraussetzungen des Art. 83 der V. von 1949 und des § 10 des Gesetzes zur Durchführung eines Volksentscheides vom 26. 3. 1968, wonach der vorgelegte Entwurf angenommen ist, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten zustimmt, waren damit formal erfüllt. Am 8. 4. 1968 verkündete der Vorsitzende des Staatsrates gemäß § 10 des Gesetzes vom 26. 3. 1968 die neue V. (GBl.~I, S. 199). Sie trat gemäß § 10 a.a.O. nach Ablauf des Tages ihrer Verkündung, also am 9. 4. 1968, in Kraft. [S. 669] 2. Die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung a) Das Selbstverständnis der „DDR“ Das Selbstverständnis der „DDR“ wird in Art. 1, Abs. 1, Satz~1 der V. erläutert. Darin wird die „DDR“ als sozialistischer Staat deutscher Nation bezeichnet. Damit soll die Eigenstaatlichkeit der „DDR“ hervorgehoben werden, ohne daß jedoch die Existenz einer deutschen Nation, die nicht nur die „DDR“ umfaßt, geleugnet wird. b) Die Strukturelemente und -prinzipien der Verfassung Die V. von 1968 transformiert im Abschnitt~I das im Zuge der V.-Entwicklung entstandene materielle V.-Recht in formelles V.-Recht. Die politischen Grundlagen sind die Strukturelemente und -prinzipien des sozialistischen Staates (Staatslehre). Die „führende Rolle“ der marxistisch-leninistischen Partei als Vortrupp der Arbeiterklasse (Suprematie der SED) kommt in Art. 1, Abs. 1, Satz 2 zum Ausdruck, wonach die „DDR“ die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land sei, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirkliche (Volksstaat). Das Prinzip der Volkssouveränität wird infolgedessen in Art. 2, Abs. 1, Satz~1 so formuliert, daß alle politische Macht in der „DDR“ von den Werktätigen ausgeübt werde. Art. 2, Abs. 2 bezeichnet das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes als eine der unantastbaren Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Nach Art. 3 findet das Bündnis aller Kräfte des Volkes in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, in der die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die sozialistische Gesellschaft vereinigten, seinen organisierten Ausdruck. Wie die SED ihre „führende Rolle“ gegenüber den Staatsorganen und den Organen der Gesellschaft ausübt, schreibt ihr Parteistatut vor. Dieses ergänzt somit die V. von 1968 und ist insoweit ein Bestandteil des materiellen V.-Rechts der „DDR“. Die Führungsrolle der SED hat die Ausübung politischer Macht, also von Herrschaft, zum Inhalt. Ihre verfassungsrechtliche Verankerung bedeutet, daß dieser Partei die Ausübung der Herrschaft in Monopolstellung aufgrund der V. übertragen ist. Als weitere unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung bezeichnet Art. 2, Abs. 2 das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln. Auf diesem beruht nach Art. 9, Abs.~1 die Volkswirtschaft der „DDR“ (Wirtschaft). Diese entwickle sich „gemäß den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus auf der Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und habe der Stärkung der sozialistischen Ordnung, der ständig besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger, der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer sozialistischen Beziehungen zu dienen. Die V. definiert in den Art. 10 bis 16 den Begriff des sozialistischen Eigentums und des persönlichen Eigentums der Bürger, beschreibt, was zum sozialistischen Eigentum gehört, ordnet die Nutzung und den Betrieb privater Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen zu Erwerbszwecken in das ökonomische System des Sozialismus ein, erklärt den Boden zu einem der kostbarsten Naturreichtümer und verfügt, daß Enteignungen nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung erfolgen dürften. Als dritte unantastbare Grundlage bezeichnet Art. 2, Abs. 2 die Planung und Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft. Sie steht unter der Führung der marxistisch-leninistischen Partei (der SED) (Art. 1) und gründet sich auf die sozialistischen Produktionsverhältnisse, insbesondere also auf das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln (Art. 9, Abs. 1). Art. 9, Abs. 3 legt fest, daß in der „DDR“ die Grundsätze der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sowie aller anderen gesellschaftlichen Bereiche gelten. Die Planung und Leitung bezieht sich also nicht nur auf den wirtschaftlichen Bereich, sondern auf alle Lebensbereiche. Die Volkswirtschaft soll sozialistische Planwirtschaft sein (Planung). Die Festlegung des Währungs- und Finanzsystems (Finanzsystem, Währung) wird zur Sache des sozialistischen Staates erklärt. Abgaben und Steuern dürfen [S. 670]nur auf der Grundlage von Gesetzen erhoben werden (Art. 9, Abs. 4). Die Außenwirtschaft einschließlich des Außenhandels und der Valutawirtschaft werden zum staatlichen Monopol erklärt (Art. 9, Abs. 5). Das Prinzip der Gewaltenkonzentration drückt sich in Art. 5 aus, wonach die Bürger der „DDR“, die in Art. 2 als „Werktätige“ bezeichnet werden, ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen (Wahlen) ausüben. Die Volksvertretungen werden als die Grundlage des Systems der Staatsorgane bezeichnet. Der politischen Macht werden Grenzen nicht gesetzt. Art. 4 erklärt indessen, welchem Zweck sie dienen soll: dem Wohle des Volkes, der Sicherung seines friedlichen Lebens, dem Schutz der sozialistischen Gesellschaft, der Gewährleistung der planmäßigen Steigerung des Lebensstandards, der freien Entwicklung des Menschen, der Wahrung seiner Würde und der Garantie der in der V. verbürgten Rechte (sozialistische ➝Grundrechte). Das Prinzip des demokratischen Zentralismus wird in Art. 47, Abs. 2 als die Grundlage bezeichnet, auf der sich die „Souveränität des werktätigen Volkes“ verwirkliche. Es wird als tragendes Prinzip des Staatsaufbaus bezeichnet. Art. 17 bezeichnet Wissenschaft und Forschung sowie die Anwendung ihrer Erkenntnisse als wesentliche Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft und verspricht ihre Förderung durch den Staat. Er befaßt sich weiter mit dem einheitlichen sozialistischen Bildungssystem (Erziehungs- und Bildungswesen). Jeder gegen den Frieden, die Völkerverständigung, gegen das Leben und die Würde des Menschen gerichtete Mißbrauch der Wissenschaft wird verboten (Art. 17, Abs. 4), wobei entsprechend der Struktur der V. die Inhaber der politischen Macht darüber zu entscheiden haben, was Mißbrauch der Wissenschaft ist. c) Außenpolitische Maximen Art. 6, Abs.~1 enthält außenpolitische Maximen. Ihm zufolge hat die „DDR getreu den Interessen des deutschen Volkes und der internationalen Verpflichtung aller Deutschen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet und betreibt eine dem Frieden und dem Sozialismus, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik“. Das Verhältnis zur SU und den anderen sozialistischen Staaten legt Art. 6, Abs. 2 fest. Die „DDR“ pflegt und entwickelt danach „entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“. Dazu legt ergänzend Art. 7, Abs. 2, Satz 3 fest, daß die Nationale Volksarmee im Interesse der Wahrung des Friedens und der Sicherung des sozialistischen Staates enge Waffenbrüderschaft mit den Armeen der SU und anderer sozialistischer Staaten pflegt. Waffenbrüderschaft ist also nicht mit allen anderen sozialistischen Staaten zu pflegen, was sich aus der Weglassung des Artikels „den“ an dieser Stelle ergibt. Die Verfassung der „DDR“ betont die enge Verbindung mit der Sowjetunion und anderen sozialistischen Staaten stärker als die Verfassung anderer sozialistischer Staaten und spiegelt so die starke Abhängigkeit der „DDR“ von der UdSSR wider. Art. 6 legt weiter fest, daß die „DDR“ die Bestrebungen der Völker nach Freiheit und Unabhängigkeit zu unterstützen und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung, die Zusammenarbeit mit allen Staaten zu pflegen habe. Sie soll ein System der kollektiven Sicherung in Europa und eine stabile Friedensordnung in der Welt erstreben sowie sich für die allgemeine Abrüstung einsetzen. In diesem Zusammenhang wird in Art. 6, Abs. 5 bestimmt, daß militärische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet werden, d) Staatsgebiet und Landesverteidigung Nach Art. 7, Abs. 1, Satz 2 haben die Staatsorgane die Unantastbarkeit des Staatsgebietes einschließlich des Luftraumes und der Territorialgewässer sowie den Schutz des Festlandsockels zu gewährleisten. Art. 7, Abs. 2, Satz~1 bestimmt, daß die „DDR“ die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger organisiert. Der nächste Satz legt als Aufgabe der Nationalen Volksarmee und der anderen Organe der Landesverteidigung den Schutz der „sozialistischen Errungenschaften [S. 671]des Volkes“ gegen alle Angriffe von außen fest. Es folgt der bereits erwähnte Satz über die Waffenbrüderschaft mit der SU und anderen sozialistischen Staaten. e) Völkerrecht Nach Art. 8 sind die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechts für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich. In diesem Zusammenhang wird versprochen: „Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.“ f) Einheit Deutschlands Das Verhältnis zur BRD wird in Art. 8, Abs. 2 festgelegt. Danach sollen die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung ein nationales Anliegen der „DDR“ sein. Ferner wird gesagt, daß die „DDR“ und ihre Bürger die „Überwindung der vom Imperialismus der deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ erstreben. Auf der Grundlage der Zweistaatentheorie wird also eine Vereinigung der „beiden deutschen Staaten“ erstrebt, jedoch nur auf der Grundlage von Demokratie und Sozialismus, d.h. unter der Voraussetzung, daß die BRD ihr politisches, gesellschaftliches und ökonomisches System ändert (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). g) Hauptstadt, Staatsflagge, Staatswappen Art. 1, Abs. 2 legt als Hauptstadt der „DDR“ Berlin fest und wiederholt damit dem Sinne nach Art. 2, Abs. 2 der V. von 1949 (Berlin). Ferner legt Art. 1, Abs. 3 und 4 die Staatsflagge (Flagge) und das Staatswappen (Wappen) fest. 3. Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft Im Abschnitt II der V. werden die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger (sozialistische ➝Grundrechte) sowie die Stellung der Betriebe (Betriebsverfassung), Städte und Gemeinden, des FDGB und der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) festgelegt. 4. Aufbau und System der staatlichen Leitung Abschnitt III der V. beschreibt Aufbau und System der staatlichen Leitung, dessen tragendes Prinzip die „Souveränität des werktätigen Volkes“ auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus ist. Er legt die Stellung, die Aufgaben und Kompetenzen von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat sowie der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (Bezirk, Gemeinde, Kreis) fest (Gesetzgebung). Art. 5, Abs. 3 bestimmt, daß zu keiner Zeit und unter keinen Umständen andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben dürfen. Die Ausübung der staatlichen Macht liegt also allein bei den genannten Staatsorganen. Von der staatlichen Macht ist die politische Macht zu unterscheiden, als deren Träger im Abschnitt~I das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit den anderen Klassen und Schichten des Volkes festgelegt ist. Träger der politischen Macht ist die SED. Als politische Führungskraft bestimmt sie, wie die staatliche Macht ausgeübt wird. Das geschieht auf einem doppelten Wege, wie das Schaubild auf S. 672 zeigt. Als führende Kraft der in der Nationalen Front organisierten Bevölkerung okkupiert die SED die Volkskammer und die örtlichen Volksvertretungen mittels der Wahlen, zwar nicht in dem Sinne, daß alle Mitglieder der Volksvertretungen auch Mitglieder der SED sind, jedoch so, daß diese, soweit sie nicht SED-Mitglieder sind, deren Parteigänger sind. So kann die SED auch den Staatsrat, den Ministerrat, die örtlichen Räte sowie die Rechtssprechungsorgane vom Obersten Gericht an abwärts (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) in den Griff nehmen, indem sie diese Organe mit Parteimitgliedern oder ihr genehmen Personen besetzt. Alle Inhaber von Funktionen in den Staatsorganen sind der SED verpflichtet, die damit auch unmittelbar auf diese einwirken kann. Den ersten Weg verdeutlichen im Schaubild die Pfeile, die von der SED über die organisierte Gesellschaft zu den Volksvertretungen und dann zu den anderen [S. 673]Staatsorganen verlaufen. Den zweiten Weg verdeutlichen die Pfeile, die von der SED zu den anderen Staatsorganen einschließlich der Gerichte unmittelbar führen. In der Wirklichkeit ist der zweite Weg wegen seiner Kürze der wichtigere. 5. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Abschnitt IV der V. gibt zunächst einige Grundsätze zur sozialistischen Gesetzlichkeit in Art. 86 und 87. Nach Art. 88 soll die Verantwortlichkeit aller leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet sein (Rechenschaftslegung). Art. 89 legt fest, daß die Gesetze und anderen allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften im Gesetzblatt und anderweitig veröffentlicht werden müssen. Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen sollen in „geeigneter Form“ veröffentlicht werden. Art. 90 bis 102 befassen sich mit dem Rechtswesen (Gerichtsverfassung, Richter, Staatsanwaltschaft). Art. 103 bis 105 regeln das Eingaben- und Beschwerdewesen (Eingaben). Art. 106 legt die Staatshaftung für Schäden, die einem Bürger oder seinem persönlichen Eigentum durch gesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden, fest. 6. Schlußbestimmungen Nach Art. 107 ist die V. unmittelbar geltendes Recht. Nach Art. 108 kann die V. nur durch Gesetz der Volkskammer geändert werden, das den Wortlaut der V. ausdrücklich ändert oder ergänzt. Diese Bestimmung läßt erwarten, daß künftig das V.-Recht übersichtlicher ist, als es zur Zeit der Geltung der formellen V. von 1949 war. Verfassungsändernde Gesetze bedürfen nach Art. 63, Abs. 2, Satz 2 einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gewählten Abgeordneten. Literaturangaben Weber, Werner: Die Frage der gesamtdeutschen Verfassung. München 1950, C. H. Beck. 28 S. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S. Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 667–673 Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) „Centrum“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verfehlungen
Verfassung (1969) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 1. Verfassungsentwicklung Zur Konstituierung der „DDR“ setzte der aus dem Dritten Deutschen Volkskongreß hervorgegangene „Deutsche Volksrat“, der sich zur „Provisorischen Volkskammer“ erklärt hatte, am 7. 10. 1949 eine V. für den Bereich der sowjetisch besetzten Zone in Kraft. Der Dritte Deutsche Volkskongreß war zusammengesetzt…
DDR A-Z 1969
Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die „DDR“ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden zweiseitigen Clearing-Abkommen entsprechend dem neuen Abkommen abzuschließen. Mitglieder der IBWZ sind Bulgarien, Ungarn, die „DDR“, die Mongolei, Polen, Rumänien, die SU und die Tschechoslowakei; Verrechnungen erfolgen ab 1. 1. 1964 in „transferablen Rubeln“. Der Goldgehalt des transferablen Rubels beträgt 0,987.412 Gramm Feingold. Beim Abschluß von Handelsabkommen soll jeder Abkommenspartner gewährleisten, daß sich die Zahlungseingänge und -ausgänge in transferablen Rubeln innerhalb des Kalenderjahres mit allen anderen Abkommenspartnern insgesamt ausgleichen. Ein Ausgleich durch Reserven von transferablen Rubeln und durch Kreditoperationen ist möglich. Es wird jedoch am Abschluß bilateraler Handelsabkommen und Warenlisten festgehalten (Außenwirtschaft). Sitz der IBWZ ist Moskau, das Grundkapitel beträgt 300 Mill. „transferable Rubel“. Die Anteile der Abkommenspartner richten sich nach dem Exportvolumen ihres gegenseitigen Handels. Sie betragen für: Die Anteile sollen eingebracht werden, indem der Export den auf Grund der bilanzierten Warenlieferungen vorgesehenen Import übersteigt. Sie können auf Wunsch eines Landes auch in frei konvertierbarer Währung oder in Gold eingezahlt werden. Bei der Behandlung und Entscheidung von Fragen, die mit der Tätigkeit der Bank im Zusammenhang stehen, sollen die Mitglieder der Bank gleiche Rechte genießen. Die IBWZ kann ihrerseits Kredite gewähren als Verrechnungskredite, wenn die Zahlungsausgänge die Zahlungseingänge kurzfristig übersteigen, zur Abdeckung eines planmäßigen Zahlungsüberhangs, der durch Saisonbedingungen oder andere Umstände der Produktion und des Warenabsatzes entsteht, zur Abdeckung eines zeitweiligen außerplanmäßigen Zahlungsüberhanges mit erhöhten Zinsen, zur Abwicklung einer überplanmäßigen Erweiterung des Warenaustausches, in Ausnahmefällen auch für den Ausgleich der Zahlungsbilanz, wenn zeitweilige Schwierigkeiten im Warenaustausch einzelner Länder entstanden sind. Die Laufzeit reicht im Höchstfall bis zum Ende des folgenden Jahres. Schließlich können auch langfristige Kredite gewährt werden für den gemeinsamen Bau, die Rekonstruktion und Nutzung von Industriebetrieben und anderen Objekten (Investitionskredite). Die Zinssätze werden nach Kreditart und Laufzeit differenziert festgelegt. Verrechnungskredite können auch zinslos gewährt werden. Die Bank ist gehalten, Gold und frei konvertierbare Währungen von Mitglieds- und anderen Ländern auf Konten und als Depositen heranzuziehen und Operationen mit diesen Mitteln abzuwickeln. Die Frage, ob die Bank auch einen Teil ihres Grundkapitals in Gold und frei konvertierbarer Währung hält und ob und zu welchen Bedingungen transferable Rubel in Gold und [S. 293]frei konvertierbare Währung umgetauscht werden können, blieb zunächst offen und sollte vom Bankrat erst nach Ablauf des ersten Tätigkeitsjahres geklärt werden. Im Okt. 1965 wurde sie positiv entschieden wohl weniger im Interesse der SU — der „transferable Rubel“ wird dadurch entwertet — als auf Druck einiger Ostblockländer, insbesondere Polens, das im Zahlungsverkehr mit den anderen Comecon-Ländern einen Überschuß erzielte. Die minimale Bedeutung des Rubels für den internationalen Zahlungsverkehr wird durch dessen Ersatz durch Gold und Dollar besonders unterstrichen. Nicht einmal im Ostblock wird er akzeptiert. Dem Abkommen können mit Zustimmung aller Abkommenspartner andere Länder beitreten, wenn sie dessen Ziele und Prinzipien anerkennen und die sich ergebenden Verpflichtungen übernehmen. Die IBWZ kann Verrechnungen in transferablen Rubeln auch mit solchen Ländern vornehmen, die nicht Teilnehmer des Abkommens sind. Leitungsorgane der Bank sind der Bankrat und das Bankdirektorium. Der Bankrat, das höchste Verwaltungsorgan, besteht aus bis zu 3 Vertretern jedes Mitgliedslandes. Jedes Land hat unabhängig von der Höhe seines Anteiles am Grundkapital eine Stimme. Das Bankdirektorium, das Exekutivorgan, besteht aus dem Präsidenten und den Mitgliedern, die für die Dauer von bis zu fünf Jahren aus Staatsbürgern aller Mitgliedsländer ernannt werden. Das Ziel dieser Neuregelungen ist, den primitiven Bilateralismus im Außenhandel wenigstens im Rahmen des RGW einzuschränken und zu einer größeren Flexibilität bei den durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten finanziellen Transaktionen zu kommen und so den Warenaustausch auf eine breitere Basis zu stellen. Diesem Ziel sind jedoch enge Grenzen gesetzt, da sich der Außenhandel nur im Rahmen der zentralgeplanten Wirtschaft bewegen kann und weiterhin mit jedem Abkommensland bilaterale Warenlisten über die auszutauschenden Güter vereinbart werden müssen. (Wirtschaft) Es darf angenommen werden, daß die SU in der IBWZ ein Instrument sieht, sich und die anderen RGW-Länder in den internationalen Geld- und Kapitalverkehr einzuschalten. Hinweise hierfür sind der Name der Bank, der zuerst „Bank sozialistischer Länder“ lauten sollte, dann aber in IBWZ geändert wurde, ferner die Tatsache, daß die IBWZ im Jahre 1965 an den westlichen Finanzplätzen Konten eröffnet hat, auf denen sie größere Dollarguthaben unterhält. Der Umsatz der IBWZ soll im Jahre 1965 36 Mrd. Verrechnungsrubel betragen haben und um rd. 10 v. H. höher gelegen haben als im Vorjahre. Im gleichen Zeiträume soll das Volumen der Kredite von 1,5 auf 2 Mrd. Verrechnungsrubel gestiegen sein. Es ist zu vermerken, daß die SU in den vergangenen Jahren an mehreren großen Finanzplätzen der westlichen Welt eigene Banken gegründet hat. Diese Banken garantieren der SU ihre finanzielle Unabhängigkeit von den anderen Ostblockstaaten im Finanzgeschäft mit der westlichen Welt. Sie sind im gewissen Sinne Konkurrenzinstitute für die IBWZ. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 292–293 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF)Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die „DDR“ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden…
DDR A-Z 1969
Sozialstruktur (1969) Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeines Als S. kann die Gesamtheit der Einzelstrukturen einer Gesellschaft bezeichnet werden. Dazu gehören, bezogen auf die DDR-Gesellschaft, vor allem die soziale Struktur der Partei und der Massenorganisationen sowie die Klassen- und Schichtstruktur mit verschiedenen Einzelaspekten: Beschäftigten- und Berufsstruktur, Einkommensstruktur, Religions-, Familien-, Bildungs- und Ausbildungsstruktur u.a. Die S. der DDR-Gesellschaft ist vor allem durch Erscheinungen des sozialen Wandels gekennzeichnet. Diese liegen einmal in der hohen vertikalen (Aufstiegs-/Abstiegs-)-Mobilität und der hohen horizontalen (besonders Berufs-)Mobilität. Der soziale Wandel wird, besonders seit 1961, zweitens in einem Wandel der Gesellschaftspolitik der SED-Führung und der Reaktionen der Bevölkerung sichtbar: Eine Teilanpassung zahlreicher Gruppen der Bevölkerung an das Regime, besonders in der beruflichen Sphäre, ist nicht zu übersehen. Schließlich sind Erscheinungen des Generationenwechsels, besonders in ihren Auswirkungen auf den Parteiapparat der SED und den Staatsapparat, hervorzuheben. Die neuen Eliten, jüngere Fachleute in so gut wie allen Bereichen der Gesellschaft, prägen der Gesellschaft immer stärker Züge einer Laufbahngesellschaft auf. Weitere Merkmale des sozialen Wandels sind die starke Überalterung, ferner der Rückgang der selbständig Berufstätigen, der beträchtliche Frauenüberschuß sowie der starke Anteil von weiblichen Berufstätigen (1967: 47,2 v. H. aller Beschäftigten). Ferner ist die hohe Erwerbsquote hervorzuheben: 85 v. H. aller im arbeitsfähigen Alter stehenden Personen waren 1967 tatsächlich in den Arbeitsprozeß eingegliedert. 2. Die Sozialstruktur im Spiegel der DDR-Literatur In der offiziellen sozialstatistischen Literatur der DDR bleibt die S. weitgehend auf die Klassen- und Schichtstruktur beschränkt. Man geht, der marxistischen und leninistischen Tradition folgend, noch immer davon aus, daß die Klassen (und Schichten) der Gesellschaft durch ihre Stellung zu den Produktionsmitteln bestimmt werden. Mit der Eigentumsverfassung müssen sich damit auch die Strukturen der Klassen und Schichten verändern. Die Unterscheidung in Besitzer und Nichtbesitzer von Produktionsmitteln gilt für die DDR-Gesellschaft, als sozialistische Gesellschaft, nicht. Die Klasse der „Kapitalisten“ ist „verschwunden“. Damit wird die Festlegung eines Unterscheidungskriteriums für die verschiedenen sozialen Gruppen zum theoretischen Problem. In der empirischen sozialstatischen Literatur, die stets nur den wirtschaftlich tätigen Teil der Bevölkerung berücksichtigt, wird dieses meist wie folgt gelöst: Es gibt zwei die Gesamtgesellschaft prägende Klassen, die sogenannten Grundklassen, d.i. die Klasse der Arbeiter und Angestellten und die Klasse der Genossenschaftsbauern. Unter Arbeitern und Angestellten, die zusammen die „Arbeiterklasse“ bilden, sind — gemäß dem „Statistischen Jahrbuch der DDR, 1968“ — alle Arbeitskräfte zu verstehen, „die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Betrieb, einer Einrichtung, einem Verwaltungsorgan, einer Produktionsgenossenschaft, einem freiberuflich Tätigen oder einem privaten Haushalt stehen. Hierzu gehören auch Heimarbeiter und nicht ständig Beschäftigte, jedoch nicht die Lehrlinge“. Von den 7,714 Mill. Berufstätigen im Jahre 1967 waren, lt. „Stat. Jahrbuch, 1968“, 6,339 Mill. Arbeiter und Angestellte (ohne Lehrlinge). Genossenschaftsbauern sind die wirtschaftlich tätigen Mitglieder in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPGs). Ihre Zahl betrug im Jahre 1967 1,065 Mill. Neben diesen Klassen werden folgende Schichten unterschieden: die Intelligenz, die [S. 567]Genossenschaftshandwerker, die privaten Handwerker, Kleingewerbetreibende, Einzelhändler und sonstige Selbständige. Aus der offiziellen Sozialstatistik können Einzelheiten und Einzeltendenzen der S. entnommen werden. Dazu gehören: die soziale Struktur der wirtschaftlich Tätigen, ihre Gliederung nach Wirtschaftsbereichen und Eigentumsformen der Betriebe sowie nach Berufen, ferner ihre Altersstruktur. 3. Einzelstrukturen a) Die soziale Struktur der wirtschaftlich Tätigen Als Ergebnisse der Volks- und Berufszählung aus dem Jahre 1964 sind folgende Zahlen publiziert worden: Die Gliederung der wirtschaftlich Tätigen nach dem Anteil von Personen im arbeitsfähigen Alter und im Rentenalter läßt beträchtliche Differenzen in den einzelnen sozialen Schichten und Gruppen erkennen. Dem unterdurchschnittlich niedrigen Anteil der im Rentenalter stehenden Personen aus den sozialen Schichten der Intelligenz und der Genossenschaftshandwerker steht die weit überdurchschnittliche Überalterung der selbständig Erwerbstätigen gegenüber. Die Mitglieder der „Arbeiterklasse“, die im Rentenalter sind, kommen mit 6,7 v. H. dem errechneten Durchschnitt von 7,4 v. H. am nächsten, während die Gruppe der Genossenschaftsbauern zwischen den ermittelten Werten der anderen Schichten liegt. Die überdurchschnittlich hohe Überalterung der Selbständigen ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen: Die starke Fluchtbewegung dieser sozialen Gruppe ist ebenso zu berücksichtigen wie die Tatsache, daß Kinder von Eltern aus diesen Gruppen nach dem Abschluß ihrer Ausbildung in der Regel nicht mehr im elterlichen Betrieb mitarbeiten oder gar diesen übernehmen. Die Aufgliederung der wirtschaftlich Tätigen nach sozialen Schichten und nach 7 Wirtschaftsbereichen vermittelt einige Einsichten. So ist es aufschlußreich, daß es der SED-Führung trotz aller Anstrengungen zum Erhebungszeitpunkt nicht gelungen war, die Hälfte aller wirtschaftlich Tätigen und auch nicht die Hälfte aller Arbeiter und Angestellten im Bereich der Industrie zu beschäftigen. Die relativ hohen Beschäftigtenzahlen in den Bereichen Verkehr, Post und Fernmeldewesen, Handel sowie Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen sind bemerkenswert. Dagegen sind 55 v. H. der Genossenschaftshandwerker in der Industrie und 35,9 v. H. in der Bauwirtschaft beschäftigt. Nur 22,8 v. H. der Angehörigen der Intelligenz sind in der Industrie, indessen 46,9 v. H. im Bereich Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen tätig. Dagegen sind die privaten Handwerker und Kleingewerbetreibenden zum Erhebungszeitpunkt überwiegend in der Industrie und im Bauwesen beschäftigt gewesen. Schwerpunkte der selbständig Tätigen liegen in der Industrie (private Betriebe), in der Land- und Forstwirtschaft (vor allem private Gärtner) und im Verkehrswesen (private Beförderungsunternehmen). [S. 568] [S. 569] [S. 570] [S. 571]Die Aufgliederung der wirtschaftlich Tätigen nach der sozialen Zugehörigkeit und nach den Eigentumsformen der Betriebe, in denen sie arbeiten (Tabelle IV), läßt erkennen, daß zum Erhebungszeitpunkt noch fast 900.000 Arbeiter und Angestellte in privaten und halbstaatlichen Unternehmen beschäftigt waren. Der Anteil der in solchen Betrieben arbeitenden Angehörigen der Intelligenz dagegen ist mit 5,2 v. H. gering. Mit Ausnahme der Einzelhändler, der Kleingewerbetreibenden und der sonstigen Selbständigen ist die Masse der im Arbeitsprozeß Stehenden in volkseigenen und genossenschaftlichen Betrieben tätig gewesen. b) Die Beschäftigten- und Berufsstruktur In bezug auf die Beschäftigten- und Berufsstruktur wird in der DDR nach Berufsgruppen und Berufsabteilungen (Berufe nach Wirtschaftsbereichen) unterschieden. Für zahlreiche Berufe (1967: rd. 1.000) sind vom Ministerium für Volksbildung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut (DPZI) und der Staatlichen Plankommission „Berufsbilder“ ausgearbeitet worden, d.h. genaue Beschreibungen der Anforderungen, der Ausbildungswege und des Ausbildungszeitraumes für die einzelnen Berufe. Im übrigen lassen sich in der Entwicklung der Berufsstruktur drei Tendenzen feststellen, die auch in der BRD zu beobachten sind: Aus universalen Berufen (Maschinenschlosser) werden Spezialberufe (Maschinenmontierer); aus traditionellen Berufen (Dreher) werden durch Umschulungen neue Berufe (Chemiefacharbeiter); neue Berufe entstehen durch den technischen Fortschritt (Programmierer) und den Aufbau neuer Industrien (Werftarbeiter). Für die Volks- und Berufszählung am 31. Dezember 1964 wurde eine spezielle „Systematik der Berufe und Tätigkeiten“ mit insgesamt 487 Berufen, die zu 170 „Berufsordnungen“, 39 „Berufsgruppen“ und schließlich 8 „Berufsabteilungen“ zusammengefaßt wurden, ausgearbeitet. Auf dieser Grundlage gliedern sich die wirtschaftlich Tätigen wie folgt: Die Aufgliederung der wirtschaftlich Tätigen nach 8 Berufsabteilungen und Geschlecht (Tab.~V) zeigt, daß zum Erhebungszeitpunkt nur rd. 34 v. H. der Berufstätigen in Bereichen der Grundstoffindustrie, der stoffbe- und -verarbeitenden Industrie und des Bauwesens tätig, während rd. 28 v. H. in den Bereichen Bildung usw., Wirtschaftsleitung usw. sowie Dienstleistungen u. a. beschäftigt waren. In der Land- und Forstwirtschaft arbeiteten 12,5 v. H. aller Berufstätigen und in der Berufsabteilung Verkehr, Nachrichtenwesen und Handel 18,7 v. H. Der Anteil der arbeitenden Frauen dominiert eindeutig in den Berufsabteilungen 5, 6, 7 und 8, während der Anteil der in der Land- und Forstwirtschaft arbeitenden Frauen rd. 47 v. H. erreicht. Auch die Aufgliederung der wirtschaftlich Tätigen nach Berufsabteilungen und Altersgruppen führt zu aufschlußreichen Ergebnissen: [S. 572]Sie zeigt die überdurchschnittliche Überalterung in den Berufsabteilungen 4 und 7 Während in den Berufsabteilungen 3, 6 und 8 der Anteil der 25- bis 50jährigen bemerkenswert hoch ist, ist hier der der 60jährigen und älteren relativ niedrig. In den Berufsabteilungen 1, 2 und 6 ist zudem der Anteil der unter 25jährigen überdurchschnittlich hoch. Die Altersstruktur der Berufsabteilungen 1 und 5 entspricht etwa den Durchschnittswerten. Im Jahre 1967 waren insgesamt 7.715.000 Beschäftigte (Männer: rd. 4.071.000; Frauen: rd. 3.643.000) registriert. In den einzelnen Wirtschaftsbereichen waren die weiblichen Berufstätigen im gleichen Jahre wie folgt vertreten: c) Sozialstruktur der SED Die SED ist in der DDR bisher noch nicht zum Gegenstand veröffentlichter sozialistischer oder soziologischer Untersuchungen gemacht worden. Einige Daten jedoch werden meist auf den Parteitagen bekanntgegeben. Nach ihrer sozialen Zusammensetzung gliederte sich die SED Ende 1966 wie folgt: Die einzelnen Schichten bzw. sozialen Gruppen wurden für diese Zusammenstellung möglicherweise anders definiert als in der offiziellen Sozialstatistik. Der hohe Anteil von Angehörigen der Intelligenz ist vermutlich nicht nur darauf zurückzuführen, daß in diese Gruppe viele Parteifunktionäre eingestuft wurden, sondern auch darauf, daß Personen, die in der offiziellen Sozialstatistik zur Gruppe der Angestellten gerechnet werden, hier der der Intelligenz zugeschlagen wurden. Der Anteil der Arbeiter ist zwar gegenüber früheren Zeitpunkten (1961) erheblich gestiegen. Dennoch gehören kaum mehr als zwei Drittel der Mitglieder der SED den „Grundklassen“ (Arbeiter und Angestellte, Genossenschaftsbauern) der Gesellschaft in der DDR zu. Die altersmäßige Zusammensetzung der Partei wurde für Ende Dezember 1966 wie folgt ausgewiesen: Der starke Anteil der Gruppe der 31- bis 40jährigen Parteimitglieder ist besonders auffällig. Sie stellen gegenwärtig über 25 v. H. aller Mitglieder der SED. Diese Altersgruppe spielt nicht nur zahlenmäßig in der Partei — wie in anderen Bereichen der Gesellschaft, besonders der Wirtschaft — eine entscheidende Rolle. [S. 573] d) Sozialstruktur der Massenorganisationen Über die soziale Zusammensetzung, den altersmäßigen Aufbau u. a. m. der wichtigsten Massenorganisationen gibt es keine zusammenfassenden Übersichten. Auch in bezug auf einzelne Massenorganisationen sind die Angaben äußerst spärlich. Bekannt ist lediglich die jeweilige Gesamtmitgliederzahl, die im „Statistischen Jahrbuch“ veröffentlicht wird. Für 1967 lauten die abgerundeten Zahlen wie folgt: e) Familienstruktur Die Situation der Familie läßt sich durch einen Funktionsabbau kennzeichnen. Dies ist einmal eine Auswirkung der immer stärkeren Einbeziehung der Frauen in den Arbeitsprozeß. Darüber hinaus ist die Erziehungsfunktion der Familien mehr und mehr auf die gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen verlagert worden. Bie Ursachen für den Funktionsabbau liegen einmal im verstärkten Druck der SED auf die Erziehung. Andererseits waren bereits im Jahre 1966 in rd. 70 v. H. aller Ehen beide Ehepartner berufstätig. In diesem Zusammenhang steht auch der relativ hohe — und in den meisten Bezirken tendenziell wachsende — Anteil der Ehescheidungen. Das Verhältnis von Ehescheidungen zu Eheschließungen betrug im Jahre 1966 etwa 1:6. Die Gründe für die relativ hohen Ehescheidungsziffern sind vielfacher Natur: Das Eheschließungsalter liegt, bedingt durch die Herabsetzung der Volljährigkeit auf 18 Jahre, relativ niedrig (verglichen mit dem in der BRD). Ehen sind nach dem Gesetz leichter zu scheiden (§ 24 Abs. 1; „Zerrüttungsprinzip“; kein Rechtsanwaltszwang). Schließlich ist die hohe Mobilität der Bevölkerung als Faktor, der die Familienstruktur beeinflußt, zu berücksichtigen. (Familie, Familienrecht) f) Sozialstruktur der Jugend Seit dem Inkrafttreten des Jugendgesetzes (1963) und der Institutionalisierung des Leistungsprinzips bei der Zulassung der Studenten an Universitäten und Hochschulen ist der Anteil der Kinder, die ihrer Herkunft nach aus den sozialen Schichten der Intelligenz und der Angestellten stammen, ständig gestiegen; der Anteil der Kinder, die aus Arbeiterfamilien stammen, ist ständig gesunken. Bereits 1964 hatten 54 v. H. aller Studenten an Universitäten und Hochschulen bei der Frage nach der sozialen Herkunft „Angestellter“ oder „Intelligenz“ angegeben (Fachschulen 1964: 42,2 v. H.; die Kinder von Angestellten allein nahmen im Jahre 1966 einen Anteil von 44,5 v. H. ein). Im übrigen ist die Jugend auf Grund zahlreicher empirischer Untersuchungen in der DDR berufsorientiert und familienbewußt. Die Schere zwischen den Berufswünschen und dem volkswirtschaftlichen Bedarf an bestimmten Berufen ist außerordentlich groß. So stehen bei 18- bis 20jährigen Mädchen im Jahre 1966 folgende „Modeberufswünsche“ im Vordergrund: Verkäuferin, Schneiderin, Büroberufe, Friseuse, Kosmetikerin, Säuglingsschwester und Lehrerin. Gesucht werden dagegen, auch unter der weiblichen Jugend, vor allem Facharbeiter für den Maschinenbau und die Chemieindustrie sowie für die elektrotechnische und die elektronische Industrie. (Jugend) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 565–573 Sozialprodukt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialversicherungsausweis
Sozialstruktur (1969) Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Allgemeines Als S. kann die Gesamtheit der Einzelstrukturen einer Gesellschaft bezeichnet werden. Dazu gehören, bezogen auf die DDR-Gesellschaft, vor allem die soziale Struktur der Partei und der Massenorganisationen sowie die Klassen- und Schichtstruktur mit verschiedenen Einzelaspekten: Beschäftigten- und Berufsstruktur, Einkommensstruktur, Religions-, Familien-, Bildungs- und Ausbildungsstruktur u.a. Die S. der…
DDR A-Z 1969
Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) (1969)
Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 So heißt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) seit 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Hoffmann. 1. Stellv.: Generaloberst Keßler; 2. Stellv.: Admiral Waldemar Verner; weitere Stellv.: die Generalleutnante Siegfried Weiß und Walter Allenstein und Generalmajor Werner Fleißner. Kern des MfNV ist der Hauptstab der NVA, zugleich Oberkommando des Heeres. Chef des Hauptstabes: Generaloberst Keßler. — Die Organisation des MfNV zeigt die Tafel auf den Seiten 428 und 429. Bemerkenswert ist: Die dem Minister unmittelbar unterstellte Polithauptverwaltung (Chef: Admiral Verner) untersteht zugleich dem ZK der SED und leitet a) die vom ZK der SED und der NVA eingesetzten Politoffiziere und Politorgane; b) die Organisationen der SED und FDJ in der NVA. Die Polithauptverwaltung leitet auch jene als „Selbständige Abteilung“ bezeichnete Verwaltung des MfNV, die (mit Sitz in Berlin-Oberschöneweide) der Infiltration dient. Diese Verw. soll die Bundeswehr, die wehrpflichtige Jugend und männliche Bevölkerung Westdeutschlands wie auch ehemalige Soldaten politisch beeinflussen. Sie bedient sich dabei aller Techniken der Unterwühlung und Verleumdung. Mit fingierten Briefen und Schriftstücken, mit Zeitschriften, die meist aus Mitteldeutschland eingeschmuggelt werden, bearbeitet sie die Verteidigungskräfte der BRD. Die Verw. Aufklärung wertet die Nachrichten bzw. die Spionageergebnisse gegenüber ausländischen, nicht dem Warschauer Beistandspakt angehörenden Streitkräften aus. — Die Verw. Koordinierung (Sitz Berlin-Grünau, leitet, sorgfältig durchgegliedert und 500 Köpfe stark, die milit. und techn. Spionage gegen die BRD, NATO-Staaten und Westeuropa). — Die Verw. 2.000 leitet als Verbindungsstelle zum Ministerium für Staatssicherheit die Sicherung bzw. die Spionageabwehr der NVA. Die Verw. Militärwissenschaft hat unter sich das Institut für deutsche Militärgeschichte (Potsdam) und die Deutsche Militärbibliothek (Strausberg). Außerhalb des MfNV sitzen die dem Minister direkt unterstellten Chefs und Kommandos der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung, der Volksmarine und der Grenztruppen. — Das MfNV befindet sich zum größten Teil in Strausberg (ostwärts Berlin). In ihm sind rd. 3.200 Offiziere und Angehörige der NVA tätig, ferner rd. 80 Sowjetoffiziere und 900 Angestellte. [S. 428] Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 427–428 Ministerium für Materialwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Post- und FernmeldewesenSiehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 So heißt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) seit 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Hoffmann. 1. Stellv.: Generaloberst Keßler; 2. Stellv.: Admiral Waldemar Verner; weitere Stellv.: die Generalleutnante Siegfried Weiß und Walter Allenstein und…
DDR A-Z 1969
Revisionismus (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidieren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ und vermindere ihre Kraft. Insofern arbeite er dem Klassenfeind, der Konterrevolution in die Hand. Der R. gilt, im Gegensatz zum Sektierertum, einer „linken“ Abweichung, als gefährlichste „rechte“ Abweichung. Besonders seit dem XX. Parteitag der KPdSU mit der Verdammung eines Teils der Lehren Stalins hat der R. innerhalb des Ostblocks erheblichen Auftrieb bekommen, da hiermit zum erstenmal die Partei selber „revisionistisch“ vorgegangen ist. Seitdem hat der R. auch in der DDR, besonders unter dem Eindruck der revolutionären Ereignisse in Polen und Ungarn im Herbst 1956, der Führung verstärkte Schwierigkeiten bereitet, zumal Ulbricht als einer der Hauptexponenten des „harten“ Kurses etwa im Gegensatz zu der Polnischen Arbeiterpartei Gomulkas oder gar zu Tito — die Kritik am Stalinismus möglichst zu dämpfen bestrebt war. Besonders unter den Philosophen, Historikern, Künstlern und Ökonomen haben sich in den Jahren 1956–1957 revisionistische Tendenzen breitgemacht, so z. B. unter dem Einfluß von Lukács bei Harich, bei den Historikern Kuczynski und Streisand, den Ökonomen Bohrens, Benary, Fred Oelßner, Kohlmey und Kurt Vieweg. Hauptgesichtspunkte der revisionistischen Kritik sind dabei die Thesen gewesen, man müsse den Sozialismus vermenschlichen — Blochschule —, man müsse auch von der bürgerlichen Wissenschaft lernen — Kuc[S. 534]zynski —, man müsse ökonomische Probleme ökonomisch statt ideologisch und administrativ lösen — Oelßner —, Fritz Selbmann, Behrens, Benary u.a. Starke revisionistische Tendenzen gab es auch in den Staats- und Rechtswissenschaften und im FDGB. 1964 wurde Havemann aus der SED ausgeschlossen und seines Lehramtes enthoben, weil er unter dem Einfluß revisionistischer Bestrebungen im Ostblock in seinen Vorlesungen an der Ost-Berliner Universität für Informationsfreiheit, Gewissensfreiheit, demokratischen Sozialismus u.ä. eingetreten war. 1968 kritisierte die SED-Führung die Reformbestrebungen in der Tschechoslowakei mit dem Vorwurf, der Prager R. diene der Konterrevolution und rechtfertige so die Beteiligung von DDR-Truppen an der Okkupation im Aug. 1968. (Entstalinisierung, Dritter Weg, Nationalkommunismus, Säuberungen, Revanchismus) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 533–534 Revanchismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevolutionSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidieren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der…
DDR A-Z 1969
Justizreform (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe, dieser J. endete am 1. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. [S. 319]Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf Verwaltungsstellen übertragen und gleichzeitig das Notariat verstaatlicht. Auf zivil- und strafrechtlichem Gebiet erfolgte die gesetzliche Neuregelung einzelner Materien (Eherecht, Strafrechtsergänzungsgesetz, Angleichungs-VO). Der V.~Parteitag der SED im Juli 1958 gab den Anstoß zu einer zweiten J., die die Einführung der Richterwahl (Richter), die Neufassung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung, die Verabschiedung des LPG-Gesetzes und des Gesetzbuchs der Arbeit mit sich brachte. Ein im Justizministerium aufgestellter „Perspektivplan“ sah weiter die Schaffung eines neuen Strafgesetzbuchs, eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer neuen Zivilprozeßordnung („Neue Justiz“ 1958, S. 551) vor. Eine dritte J. hatte nach dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 der Erlaß des Staatsrates „über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ v. 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) zur Folge. Die Schwerpunkte lagen in der Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege und der gesetzlich eingeführten gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit (gesellschaftliche Gerichte). Die Befugnisse der Justizverwaltung wurden eingeschränkt. Am 1. 4. 1966 wurde das neue Familiengesetzbuch (Familienrecht) in Kraft gesetzt, und mit Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs, der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über den Strafvollzug, des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten und der VO über die Verfolgung von Verfehlungen am 1. 7. 1965 war die Strafrechtsreform vollendet. Die Arbeiten zur Schaffung eines der sozialistischen Entwicklung dienenden Zivilgesetzbuchs und einer Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß) werden fortgeführt. Literaturangaben Macht und Recht im kommunistischen Herrschaftssystem (Sammelband). Köln 1966, Verlag Wissenschaft und Politik. 350 S. Die Lage des Rechts in Mitteldeutschland (Ringvorlesung… Univ. Freiburg 1964). Karlsruhe. C. F. Müller. 1965. 176 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 318–319 Justitiar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustizverwaltungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe, dieser J. endete am 1. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. [S. 319]Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf…
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Bewährung, Strafaussetzung auf (1969)
Die Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft unter Festlegung einer Bewährungszeit waren bis zum 1. 7. 1968 ausschließlich in der Strafprozeßordnung geregelt (bedingte Strafaussetzung). Nunmehr enthalten das neue Strafgesetzbuch (§ 45) und die neue Strafprozeßordnung (§ 349) zum Teil übereinstimmende, zum Teil einander ergänzende Vorschriften über die StaB. Der Vollzug einer Freiheitsstrafe kann vom erkennenden Gericht — gegebenenfalls nach einer mündlichen Verhandlung — unter Auferlegung einer Bewährungszeit von einem Jahr bis zu fünf Jahren mit dem Ziel des Straferlasses ausgesetzt werden, wenn unter Berücksichtigung der Umstände der Straftat, der Persönlichkeit des Verurteilten sowie seiner positiven Entwicklung, insbesondere seiner Disziplin und seiner Arbeitsleistungen, der Zweck der Freiheitsstrafe erreicht ist. Die früher in § 346 StPO (alt) enthaltene Voraussetzung für den Verurteilten, „daß auch für die Zukunft mit einer gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten als Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gerechnet werden kann“, wurde, vermutlich weil nicht alle Verurteilten „Bürger der DDR“ sind, fallengelassen. Bei einer mehr als sechs Jahre betragenden Freiheitsstrafe darf StaB. erst erfolgen, wenn mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt ist. Kollektive der Werktätigen können unter Übernahme einer gesellschaftlichen ➝Bürgschaft dem Gericht die StaB. für einen Verurteilten vorschlagen. Der vorzeitig Entlassene kann vom Gericht verpflichtet werden, einen ihm zugewiesenen Arbeitsplatz nicht zu wechseln, sich in bestimmten Orten oder Gebieten nicht aufzuhalten, sein Arbeitseinkommen und andere Einkünfte für Aufwendungen der Familie und Unterhaltsverpflichtungen zu verwenden oder sich einer fachärztlichen Behandlung zu unterziehen. Erfüllt der Verurteilte böswillig die ihm auf erlegten Pflichten nicht, kann der Vollzug der Freiheitsstrafe angeordnet werden. § 350 Abs. 2 StPO sieht hierfür eine mündliche Verhandlung des Gerichts vor. An allen gerichtlichen Beschlüssen über eine StaB. und deren Widerruf — gleichgültig ob mit oder ohne mündliche Verhandlung — wirken die Schöffen mit. Literaturangaben Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Rosenthal, Walther: Das neue politische Strafrecht in der DDR. Frankfurt a. M., 1968, Alfred Metzner. 104 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 117 Bewaffnete Kräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewährung, Verurteilung aufDie Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung aus der Strafhaft unter Festlegung einer Bewährungszeit waren bis zum 1. 7. 1968 ausschließlich in der Strafprozeßordnung geregelt (bedingte Strafaussetzung). Nunmehr enthalten das neue Strafgesetzbuch (§ 45) und die neue Strafprozeßordnung (§ 349) zum Teil übereinstimmende, zum Teil einander ergänzende Vorschriften über die StaB. Der Vollzug einer Freiheitsstrafe kann vom erkennenden Gericht — gegebenenfalls nach einer mündlichen…
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Aufbaugesetz (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen. Weitere Städte, Kreise und Gemeinden sind seitdem zu Aufbaugebieten erklärt worden. Hervorzuheben ist hier das „Aufbaugebiet Stadtzentrum“ in Berlin. Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Gleichzeitig erlöschen die dinglichen Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen. Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Das 1950 im A. angekündigte Entschädigungsgesetz ist erst am 25. 4. 1960 ergangen (GBl. I, S. 257). Die geldliche Entschädigung tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstücks. Soweit die Gläubiger aus dieser Entschädigung nicht befriedigt werden, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke erhält der Eigentümer nur den Zeitwert. Demgegenüber sind die alten Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1:1 in DM Ost umgewertet worden. Die Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser unbilligen Regelung ist der Staat, dem über 80 v. H. der Hypothekenforderungen zustehen. Für die Entschädigungsansprüche werden durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 M, die Bewohnern Mitteldeutschlands zustehen, Sparguthaben begründet. Über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich mit bis zu 3.000~M verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst seit 1965 möglich. Soweit die verfügbar werdenden Beträge Bewohnern West-Berlins oder der BRD oder Ausländern zustehen, gelten die Verfügungsbeschränkungen des Gesetzes zur Regelung des innerdeutschen Zahlungsverkehrs und des Devisengesetzes. (Devisen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 56 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufbaugrundschuldSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem „Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands“ vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 965) kann die Regierung Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten erklären. Durch die Durchführungsverordnung vom 7. 6. 1951 (GBl. S. 552) geschah das generell für die zentralen Bezirke der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Magdeburg, Dessau, Rostock, Warnemünde und Nordhausen.…
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Parteilichkeit der Rechtsprechung (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und durchzusetzen“ (Hilde ➝Benjamin in „Neue Justiz“ 1958, S. 368). Immer wieder wird gefordert, daß die Richter der Straf- und Ziviljustiz mit „bewußter Parteilichkeit“ arbeiten und daß sie nicht einem Hang zum „Objektivismus“ erliegen. „In der richterlichen Entscheidung muß sich die Bereitschaft widerspiegeln, die von der Partei der Arbeiterklasse und von der Regierung gefaßten Beschlüsse durchzusetzen (Melsheimer in: „Neue Justiz“ 1956, S. 295). PdR. bedeutet also in der Praxis nichts anderes, als daß der Wille der SED beachtet wird. „Die Beschlüsse der Partei sind das feste Fundament, auf dem das sozialistische Recht aufbaut. Sie bestimmen sein inneres Wesen. Deshalb ist eben das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen“ (Petzold in „Staat und Recht“ 1961, S. 658). Die Beschlüsse der SED haben auch am Anfang des Erkenntnisprozesses zu stehen, in dessen Ergebnis der Arbeitsplan für die gesamte gerichtliche Tätigkeit festgelegt wird („Neue Justiz“ 1967, S. 478). Nach Prof. Karl Polak ist die Frage der Parteilichkeit des Rechts „die Frage nach dem Wirklichkeitsgehalt des Rechts, die Frage danach, ob es der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung entspricht oder nicht — die Frage, ob es zu einer bewußten wirklichkeitsgestaltenden Kraft emporsteigt oder nicht. Und das ist das Verhältnis des Rechts zur marxistisch-leninistischen Wissenschaft: Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Rechts sind somit identisch“ („Staat und Recht“ 1961, S. 630). Dabei werden Schwankungen und Brüche in der Rechtsprechung aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nicht nur in Kauf genommen, sondern für richtig und notwendig gehalten. (Rechtswesen) Literaturangaben Brzezinski, Zbigniew K.: Der Sowjetblock — Einheit und Konflikt (a. d. Amerik.). Köln 1962, Kiepenheuer und Witsch. 581 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 462 Parteilichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteipresse der SEDSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ausdruck des Pj. Eine untrennbare Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und PdR. wird festgestellt. „Das Gesetz parteilich anzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen und…
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Feriendienst des FDGB (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der FdF. wurde 1947 eingeführt, um den Mitgliedern des FDGB eine 13tägige Urlaubsreise in organisierter Form zu ermöglichen. Der FdF. erhält hohe Zuschüsse von der Regierung. Die Urlauber werden in gewerkschaftseigenen und Vertragsheimen untergebracht. Die Zahl der Ferienreisenden betrug von 1962 ab jährlich etwa 1,2 Mill. 1965 betrug die Zahl indessen nur noch 1,1 Mill. Die Stagnation wird mit einem Rückgang der Zahl der privaten Vermieter begründet, die wegen des gestiegenen Familieneinkommens auf erneute Vertragsabschlüsse verzichteten. 1965 besaß der FDGB 537 Eigenheime mit rd. 23.000 Betten. Hinzu kamen noch 638 Vertragshäuser mit etwa 40.500 Betten sowie „tausende“ private Vermieter („Die Wirtschaft“, Nr. 11 v. 16. 3. 1967). Nur etwa für knapp jedes fünfte FDGB-Mitglied steht also ein Ferienplatz bereit. Da außerhalb des FdF. nur sehr schwer ein Ferienquartier zu erlangen ist, ergibt sich aus der Zahl der FDGB-Ferienreisenden, daß höchstens jeder 15. Bewohner Mitteldeutschlands eine verbilligte Ferienreise machen kann. Seit 1959 verfügt der FDGB über die Passagierschiffe „Völkerfreundschaft“ (das frühere schwedische Schiff „Stockholm“, bekannt durch den Zusammenstoß mit der „Andrea Doria“) und „Fritz Heckert“, finanziert zum großen Teil durch die Steckenpferdbewegung, mit denen besonders bevorzugte Aktivisten See- und Auslandsreisen in die Länder der Volksdemokratien nach dem Muster der KdF-Reisen machen. Die Schiffe unternehmen zusätzlich devisenbringende Charterfahrten. Die Preise der Urlaubsreisen sind relativ niedrig. Sie sind nach dem Einkommen gestaffelt und liegen für eine Reise von 12 Tagen in der Saison zwischen 42,– und 100,– M, außerhalb der Saison zwischen 30,– und 76,– M. Die betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen zahlen einen Zuschuß (Ferienscheck) in Höhe von 21,– bis 76,– M. Der FdF. ist nicht zu verwechseln mit vorbeugenden Kuren der Sozialversicherung. (Touristik, Reiseverkehr, Urlaub) Literaturangaben Der FDGB — Erfüllungsgehilfe der SED. 3., erw. Aufl. (hrsg. v. DGB). Düsseldorf 1964. 224 S. m. zahlr. Abb. *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 202 Feinmechanische und Optische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeriengestaltungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der FdF. wurde 1947 eingeführt, um den Mitgliedern des FDGB eine 13tägige Urlaubsreise in organisierter Form zu ermöglichen. Der FdF. erhält hohe Zuschüsse von der Regierung. Die Urlauber werden in gewerkschaftseigenen und Vertragsheimen untergebracht. Die Zahl der Ferienreisenden betrug von 1962 ab jährlich etwa 1,2 Mill. 1965 betrug die Zahl indessen nur noch 1,1 Mill. Die Stagnation wird mit einem…
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Jagd (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für Forstwirtschaft beim Landwirtschaftsrat als Oberste J.-Behörde und die VVB-Forstwirtschaft sind für die Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des J.-Gesetzes und die Überwachung der Erfüllung der Abschußpläne zuständig. Die J.-Bewirtschaftung ist Aufgabe der StFB. Als Berater der J.-Behörden bestehen bei den Bezirksräten J.-Beiräte mit hauptamtlichen Sekretären und bei den Räten der Kreise J.-Beiräte mit ehrenamtlichen Sekretären. Sie setzen sich zusammen aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei, der Parteien und Organisationen. Den ehrenamtlichen, von den Bezirksräten eingesetzten J.-Leitern obliegt die Führung des Abschußbuches und die Aufstellung des Abschußplanes, der Nachweis über Munitionsempfang und -verbrauch, die Wildablieferung und -Verteilung in den ihnen zugeteilten J.-Gebieten. Die J.-Ausübung ist grundsätzlich nur im Kollektiv den Inhabern von J.-Teilnahmescheinen, die Einzel-J.- nur „Jagdberechtigten mit besonderer Jagderlaubnis“ möglich. Die J.-Ausübenden müssen jagdhaftpflichtversichert sein und müssen der J.-Gesellschaft, die von der Kreis-J.-Behörde gebildet wird, angehören. Die J.-Teilnahmescheine und unpersönlichen Waffenscheine für Teilnehmer an Kollektivjagden gelten nur für die Zeit der Kollektiv-J. Waffen und Munition werden an den von der J.-Behörde bestimmten Aufbewahrungsstellen unter Kontrolle der Volkspolizei und der StFB. unter Verschluß gehalten. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen verwendet. Selbst Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt; nur einzelne bevorzugte Personen sind zur Führung von Waffen mit gezogenen Läufen berechtigt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, wird den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der VVEAB zugeleitet. Der Oberste J.-Beirat und die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Wildforschung und die Wildmarkenforschung. Es bestehen 11 Wildforschungsgebiete, die sich mit der Entwicklung des Wildstandes, der Wildbretstärke, Rassenstudien und Trophäen der einzelnen Wildarten befassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 307 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JahresendprämieSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für…
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Schiedskommission (1969)
Siehe auch: Schiedskommission: 1965 1966 Schiedskommissionen: 1975 1979 Nach Art. 92 der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird die Rechtsprechung in der „DDR“ u.a. auch von den gesellschaftlichen Gerichten ausgeübt. In seinem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat an, daß als gesellschaftliche Gerichte in Gemeinden, Städten, LPG, PGH und privaten Betrieben Sch. gebildet werden können. Dasselbe bestimmte die Richtlinie des Staatsrates über die Bildung und Tätigkeit von Sch. vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 115). Danach sind die Sch. „gewählte gesellschaftliche Organe der Rechtspflege und fester Bestandteil des einheitlichen Systems der sozialistischen Rechtspflege“. Als „Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger“ sollen sie durch ihre Tätigkeit „die freiwillige Einhaltung des sozialistischen Rechts, der Grundsätze der sozialistischen Moral und die Herausbildung neuer sozialistischer Beziehungen im Zusammenleben der Bürger“ fördern. Ihre Bildung erfolgte schrittweise und wurde bis Ende des Jahres 1966 abgeschlossen (Beschluß des Staatsrates vom 31. 3. 1967 — GBl. I, S. 47). Gleichzeitig verfügte der Staatsrat, daß die Neuwahl der Mitgl. aller Sch. einheitlich in den Monaten Januar bis März 1968 durchzuführen ist. Nach amtlichen Mitteilungen („Der Schöffe“ 1967, S. 204) bestehen nunmehr 5.620 Sch. mit 55.533 Mitgl. Nach dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) werden die Mitgl. der Sch. in den Städten und Gemeinden durch die jeweilige örtliche Volksvertretung. in den Genossenschaften durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie können, sofern sie „gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder sonst ihre Pflichten gröblich verletzen“, von denselben Gremien abberufen werden. Für private Betriebe werden nach der gesetzlichen Neuregelung nicht mehr Sch., sondern Konfliktkommissionen gebildet. Die Befugnisse der Sch. entsprechen denen der Konfliktkommissionen bei der Behandlung geringfügiger Straftaten und kleinerer zivilrechtlicher Streitigkeiten. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten haben die Sch. im Unterschied zu den Konfliktkommissionen nicht zu behandeln. Ausschließlich zuständig sind die Sch. für die Behandlung arbeitsscheuen Verhaltens („das Verhalten von Bürgern, die aus Arbeitsscheu keine gesellschaftlich nützliche Arbeit leisten“). Im übrigen ist die Zuständigkeit der Sch. gegeben, wenn der Antragsgebende oder beschuldigte Bürger in ihrem Tätigkeitsbereich wohnt oder arbeitet. In der Praxis überwogen bisher bei Strafsachen die Beratungen wegen Beleidigungen und bei den Beratungen über kleinere Zivilrechtsstreitigkeiten Konflikte, die in [S. 544]der Haus- und Wohngemeinschaft entstehen. Über Einsprüche gegen die Entscheidungen der Sch. befindet das Kreisgericht. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 543–544 Schenkungssteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchießbefehlSiehe auch: Schiedskommission: 1965 1966 Schiedskommissionen: 1975 1979 Nach Art. 92 der Verfassung vom 6. 4. 1968 wird die Rechtsprechung in der „DDR“ u.a. auch von den gesellschaftlichen Gerichten ausgeübt. In seinem Erlaß über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) ordnete der Staatsrat an, daß als gesellschaftliche Gerichte in Gemeinden, Städten, LPG, PGH und privaten Betrieben Sch. gebildet werden können.…
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Sachsen-Anhalt (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land; gebildet 1945–1947 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische Industrie, hochintensive Landwirtschaft. — Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Halle und Magdeburg aufgehoben. S.-A. ist hervorgegangen aus der 1815 gebildeten preußischen Provinz Sachsen (Brandenburg, Sachsen), die 1944 im Zuge der sog. Reichsreform bei Unterstellung des Reg.-Bez. Erfurt unter den Reichsstatthalter in Thüringen in die Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg geteilt wurde. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurden die Provinzen von amerikanischen, britischen und sowjetischen Truppen besetzt; am 1. 7. 1945 fiel auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung auch das westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegene Gebiet an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Einbeziehung des Landes Anhalt in die wiedervereinigte Provinz und die Errichtung der „Provinzialverwaltung für die Provinz Sachsen“ unter Präsident Dr. Erhard Hübener (LDP), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjetischer Wahlbeeinflussung die SED nur 45,8 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Hübener (LDP) und beschloß am 10. 1. 1947 die „Verfassung der Provinz S.-A.“, die am folgenden Tage in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz im Juli 1947 auch staatsrechtlich Land. An Stelle des im August 1949 zurückgetretenen Dr. Hübener wurde Werner Bruschke (SED) Ministerpräsident. Seit Okt. 1949 war S.-A. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 541 Sachsen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW)Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land; gebildet 1945–1947 aus den preußischen Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg, dem Land Anhalt und kleineren braunschweigischen und thüringischen Gebietsteilen; 24.657 qkm, 4,1 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 10. 1. 1947, Hauptstadt: Halle; Landesfarben: Schwarz-Gelb; Wirtschaft: Braunkohlenbergbau und -industrie, Kali-, Salz-, Kupfer- und Eisengewinnung, Metall-, Stickstoff- und chemische…
DDR A-Z 1969
Nationales Aufbauwerk (1969)
Siehe auch: Nationales Aufbauwerk: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Aufbauwerk (NAW): 1975 1979 1985 Im Nov. 1951 gegr., durch die Nationale Front gelenkte „Bewegung für den Aufbau der Hauptstadt Berlin“, die später auf das ganze Gebiet Mitteldeutschlands ausgedehnt wurde. Ziel ist die „Förderung der Initiative aller Werktätigen Berlins und der DDR für die finanzielle und praktische Unterstützung des Aufbaus“. Die Bevölkerung wird unablässig aufgerufen, sich an Bauarbeiten und bei Enttrümmerungsaktionen freiwillig und ohne Entgelt zu beteiligen. Durch das NAW sollen öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kinderheime, Sportstätten, Neubauernhäuser und Wohnungen wiederhergestellt oder neu gebaut werden. Aber auch beim Bau neuer Betriebe werden die „Aufbauhelfer“ herangezogen. Arbeiter in Industriebetrieben werden unter politischem Druck veranlaßt, sich zu verpflichten, z. B. im Jahr 20 oder 30 „Aufbaustunden“ zu leisten. Erfüllt jemand eine solche Verpflichtung nicht, so muß er je Stunde 1,90 M in bar an das NAW zahlen. In den 16 Jahren seit der Gründung des NAW sollen durch die unbezahlte Arbeit von Bürgern Werte im Betrage von 6,5 Mrd. Mark geschaffen worden sein, Allein in Ostberlin [S. 443]leisteten die Aufbauhelfer rd. 82 Mill. Arbeitsstunden im Werte von 380 Mill. Mark. Seit 1960 sind die dem NAW zugewiesenen Auflagen zum Teil in die Volkswirtschaftspläne mit aufgenommen worden, d.h. die „freiwillige“ Leistung nach Feierabend wurde zum Planbestandteil. Amtlich wurde mitgeteilt, daß etwa die Hälfte der Leistungen des NAW direkt oder indirekt die reguläre Bauproduktion entlastet. Im Rahmen des NAW werden Ein- oder Mehrjahrsprogramme durchgeführt. 1967 war das Jahr der sog. „Torgauer Initiative“. Durch Beteiligung der Bürger bei Aus-, Um- und Neubau von Wohnungen, beim Bau von Naherholungszentren, Sport- und Kultureinrichtungen, landwirtschaftlichen Nutzbauten, Handels-, Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, von Kinderkrippen und Kindergärten und anderen Vorhaben sollen allein 1967 Werte im Betrage von 2,4 Mrd. M geschaffen worden sein. Im Jahre 1968 läuft ein „Initiativprogramm“ des NAWT, durch das weitere Bauvorhaben im Werte von mehreren Mrd. Mark geschaffen werden sollen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 442–443 Nationaler Verteidigungsrat der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationales DokumentSiehe auch: Nationales Aufbauwerk: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Aufbauwerk (NAW): 1975 1979 1985 Im Nov. 1951 gegr., durch die Nationale Front gelenkte „Bewegung für den Aufbau der Hauptstadt Berlin“, die später auf das ganze Gebiet Mitteldeutschlands ausgedehnt wurde. Ziel ist die „Förderung der Initiative aller Werktätigen Berlins und der DDR für die finanzielle und praktische Unterstützung des Aufbaus“. Die Bevölkerung wird unablässig aufgerufen, sich an…
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Widerstand (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Da die sowjetkommunistische Doktrin keine anderen Anschauungen neben sich duldet und die kommunistische Politik keinen Platz für eine konstruktive Opposition läßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen, sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapitulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu vertreten, die vom Regime als „feindlich“ verfolgt werden (Strafrechtsergänzungsgesetz, Rechtswesen, Teil 4). In Mitteldeutschland sind vor allem vier Gruppen von Opponenten in Erscheinung getreten: Exponenten des bürgerlichen und bäuerlichen Konservatismus, besonders aus der älteren Generation, die, vom Regime ohnehin als potentielle Klassenfeinde beargwöhnt, von vornherein einen schweren Stand hatten; überzeugte Christen, und zwar sowohl Protestanten wie auch Katholiken aus den kleinen katholischen Enklaven — Eichsfeld! —, unter ihnen vielfach Angehörige der jungen Generation (Junge Gemeinde); Exponenten der sozial[S. 710]demokratischen Arbeiterschaft, vor allem in den Räumen Leipzig, Dresden, Halle, Magdeburg, Gera und Ost-Berlin; schließlich auch zahlreiche Vertreter der akademischen Intelligenz einschließlich des „parteilich“ erzogenen Hochschulnachwuchses. Der W. dieser Gruppen hat aber in der Regel nur die Form passiver Resistenz und der sorgfältig im Privatbereich gehüteten Solidarisierung der Andersmeinenden, weshalb das Regime diesen W. sehr schwer fassen kann und bis heute nicht hat ausmerzen können. Lediglich der Juni-Aufstand 1953 stellte eine gegnerische Großaktion von wirklich politischer Dimension dar, die ohne das Eingreifen der Sowjettruppen zweifellos zum Zusammenbruch des SED-Regimes geführt hätte. Ähnlich starke Gärungserscheinungen von 1956, die vor allem die Intelligenz- und Führungsschicht betrafen, wurden nach den Aufständen in Polen und Ungarn im Keim erstickt. Vielfach, vor allem bei der Jugend, in Künstler- und Intellektuellenkreisen, hat er in den letzten Jahren die Form einer antiautoritären Haltung angenommen, die sich bei Respektierung der obrigkeitlichen Funktionen gegen die parteiliche Indoktrination wendet, größere Freiheiten für Diskussion und Gestaltung der Privatsphäre beansprucht, sich hier auf Modelle und Anregungen anderer Volksdemokratien stützt und eine ambivalente Einstellung des Regimes provoziert, das einmal sein Ideologie-Monopol wahren will, zum anderen darauf angewiesen ist, die breiten Massen, die Eliten und den Nachwuchs bei leidlich guter Stimmung zu halten (Kulturpolitik). Andererseits ist zu berücksichtigen, daß die in der „DDR“ im Unterschied zu den übrigen Volksdemokratien bis zur Errichtung der Mauer günstige Chance zur Flucht, die im Jahresdurchschnitt von 150.000 bis 250.000 Personen wahrgenommen worden ist, im Laufe der Jahre zu einer Aushöhlung der Bereitschaft zum aktiven W. geführt hat (Flüchtlinge). (Boykotthetze, Friedensgefährdung, Staatsverbrechen) Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. M. Vorw. v. Richard Löwenthal. Köln 1965, Kiepenheuer und Witsch. 185 S. Fricke, Karl Wilhelm: Selbstbehauptung und politischer Widerstand in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 2., erg. Aufl. 1966. 195 S. DIN A 5. Jänicke, Martin: Der dritte Weg — Die antistalinistische Opposition gegen Ulbricht seit 1953. Köln 1964, Neuer Deutscher Verlag. 267 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 709–710 WGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WiedergutmachungSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Da die sowjetkommunistische Doktrin keine anderen Anschauungen neben sich duldet und die kommunistische Politik keinen Platz für eine konstruktive Opposition läßt, bestehen für Andersdenkende in kommun. Staaten nur die Alternativen, die Flucht in den Westen zu wagen, sich in die innere Emigration zurückzuziehen, zu kapitulieren oder aber Meinungen, Gesinnungen und möglicherweise Verhaltensweisen zu vertreten, die vom Regime als…
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Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) (1969)
Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1975 1979 1985 Seit 1953 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, staatlichen Verwaltungen, Universitäten und Instituten. Die AWG sind keine Genossenschaften entsprechend westdeutschem Recht, da die Mitgliedschaft bei ihnen kein privates Anteilseigentum begründet. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitgl. der AWG behalten nur die beigesteuerten persönlichen finanziellen Leistungen als privates Eigentum. Die AWG erhalten aus dem Staatshaushalt zinslose Darlehen bis zu 85 v. H. der Baukosten. Die Genossenschaftsanteile der Wohnungsinteressenten betragen für eine 1½-Zimmer-Wohnung 1.500 M, für eine 2½-Zimmer-Wohnung 2.100 M und sind innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten zu je mindestens 20 M einzuzahlen. Ein Teil der Anteilsumme konnte bis Ende 1963 durch manuelle Arbeitsleistung abgegolten werden. Seitdem gehen die Arbeitsleistungen in den „unteilbaren Fonds“ ein, für die keinerlei Anspruch auf Gegenleistung oder Rückzahlung an die AWG besteht. Die manuellen Arbeitsleistungen müssen von den Wohnungsbewerbern also zusätzlich aufgebracht werden. Da nach dem Anfang 1964 in Kraft getretenen neuen „Statut der AWG“ auch die Ehefrau Mitgl. der AWG werden muß und damit ebenfalls zu manueller Arbeitsleistung verpflichtet ist, wurde praktisch der Umfang der geforderten manuellen Arbeitsleistung der Wohnungsbewerber verdoppelt. Baugelände sollen die örtlichen Verwaltungsorgane unentgeltlich stellen. Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll in der Reihenfolge des Eintritts in die AWG und nach der persönlichen finanziellen und Arbeitsleistung des Genossenschaftsmitgl. erfolgen. Der Wohnungsbau durch die AWG, allgemein als Arbeiterwohnungsbau bezeichnet, sollte nach früheren Plänen allmählich den weitaus überwiegenden Anteil am Wohnungsbau erreichen. 1961 entfielen 59 v. H. der Neubauwohnungen auf den Arbeiterwohnungsbau. Dieser Anteil ist seitdem stark abgesunken. Statt dessen ist der Bau von Werkswohnungen im sog. „Volkseigenen Wohnungsbau“ in den Vordergrund getreten. 1967 betrug der Anteil des Arbeiterwohnungsbaus nur noch 25 v. H. Die AWG hatten 1966 etwa 400.000 Mitglieder, davon waren mehr als 100.000 Wohnungsbewerber. Da der Wohnungsbau nicht vorrangig betrieben wird, müssen die Bewerber viele Jahre bis zur Zuteilung einer Wohnung warten. Seit Anfang 1964 besteht bei den AWG teils eine Sperre, teils eine stark begrenzte Aufnahme neuer Mitglieder. Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 32 Arbeiterveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsamtSiehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1975 1979 1985 Seit 1953 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, staatlichen Verwaltungen, Universitäten und Instituten. Die AWG sind keine Genossenschaften entsprechend westdeutschem Recht, da die Mitgliedschaft bei ihnen kein privates Anteilseigentum begründet. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitgl. der…
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Maschinen-Traktoren-Station (MTS) (1969)
Siehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1962 1963 1966 Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB gegründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den Neubauern (Bauer) zugute kommen zu lassen. Durch AO der DWK vom 10. 11. 1948 wurden die MAS in zentrale Regie übernommen, wobei auch die ländlichen ➝Genossenschaften ihre Maschinenhöfe und Werkstätten einschließlich Inventar der neuen Verwaltung zur Verfügung stellen mußten. Die Stationen wurden Mittelpunkte „des gesellschaftlichen Lebens auf dem Lande“ (Kulturhaus). Ende 1950 erhielt jede MAS die Rechte eines „volkseigenen“ Betriebes als „selbständig planende und bilanzierende Einheit der volkseigenen Wirtschaft“ (GBl. 140/1950). Die Umbenennung in MTS erfolgte 1952 nach der Verkündung des planmäßigen Aufbaus des Sozialismus auf der II. Parteikonferenz der SED durch Ulbricht. Um sie zu „Zentren der Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“, also zum Steuerungsinstrument der Kollektivierung zu machen, wurden Ende 1952 politische Abteilungen bei den MTS zur ideologischen Ausrichtung der Landbevölkerung geschaffen (Technische Kabinette). Gleichzeitig wurde den MTS das gesamte landwirtschaftliche Beratungswesen zugewiesen (Agronom). Mit dem Ziel, die Kollektivierung der Landwirtschaft unter allen Umständen voranzutreiben, setzte Ende 1957 eine neue Etappe der Entwicklung ein. Auf Ulbrichts Vorschlag auf dem 33. Plenum des ZK beschloß die 2. zentrale MTS-Konferenz eine enge kollektive Zusammenarbeit zwischen MTS und LPG unter Anwendung der komplexen Mechanisierung nach dem Vorbild der Schönebecker Methode. Die Unterstellung der MTS-Traktorenbrigaden unter die Einsatzleitung der LPG-Vorsitzenden lehnte sich an das sowjet. Vorbild an und sollte die Einzelbauern von der „Überlegenheit der sozialistischen Großflächenwirtschaft überzeugen“. Da die MTS nur noch in dem Umfang, in dem freie Kapazitäten nach Erledigung aller Arbeiten für die LPG vorhanden waren, die werktätigen Einzelbauern unterstützen konnten, wurden die auf technische Hilfe immer mehr angewiesenen Einzelbauern zunehmend gezwungen, entweder Genossenschaftsbauern zu werden oder ihre Höfe abzugeben. 1959 begann eine Umorganisation des Landmaschineneinsatzes, zunächst durch die „leihweise Übergabe der Technik der MTS an LPG Typ III“ (GBl. 1959, I, S. 362) (wenn letztere mindestens 80 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Dorfes bewirtschaften, die wirtschaftliche Rechnungsführung und bestimmte Reparaturen übernehmen können) und durch den Aufbau von Reparatur-Technischen Stationen (RTS) mit Reparaturbasen in den LPG und VEG. Die im späteren, vollgenossenschaftlichen Stadium erlassenen allgemeinen Grundsätze für die Überführung der Technik der MTS in die LPG (GBl. 1963, II, S. 193) sehen vor, daß den LPG Typ III die MTS-Technik vorrangig unterstellt wird, während für die LPG Typ~I und II die Überführung auf dem Wege des Verkaufs erfolgt. Sofern die LPG~I und II nicht bereit sind, die MTS-Technik zu kaufen, können sie Maschinenarbeiten von den MTS/RTS gegen Bezahlung des Tarifs ausführen lassen. Aus der Überführung der Technik in die LPG ergibt sich der schrittweise Übergang aller MTS in RTS und damit die Verlagerung des Schwergewichtes der MTS als Mittelpunkt der „sozialistischen“ Umgestaltung der Landwirtschaft in Richtung auf die LPG. Hauptaufgabe der RTS, die als Kreisbetriebe für Landtechnik der am 1. 7. 1963 als leitendes Wirtschaftsorgan für Landtechnik gebildeten VVB Landtechnische Instandsetzung unterstehen (GBl. 1963, II, S. 597), ist es, die Instandsetzung der Traktoren, Maschinen und Geräte der [S. 400]LPG auszuführen, eine bessere Einsatzbereitschaft der Landtechnik zu sichern und die Reparaturkosten zu senken. Literaturangaben *: Die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) in der SBZ. (Mat.) 1954. 235 S. u. 16 Anlagen. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 399–400 Maschinenbau, Allgemeiner A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MasseninitiativeSiehe auch: Maschinen-Traktoren-Station: 1965 Maschinen-Traktoren-Stationen: 1975 1979 Maschinen-Traktoren-Station (MTS): 1959 1960 1962 1963 1966 Nach sowjet. Muster gebildete Landmaschinenparks, die unter der Bezeichnung MAS (Maschinen-Ausleih-Station) im Zuge der Bodenreform von der VdgB gegründet wurden. Ihre Aufgabe war zunächst, Schlepper und Landmaschinen der enteigneten und aufgesiedelten Güter zusammenzufassen, um sie im Gemeinschaftseinsatz den Neubauern (Bauer)…
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Nationalsozialisten, Ehemalige (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Die SED behauptet immer wieder, entscheidende Stellungen in der BRD seien von unbelehrbaren EN. besetzt, läßt aber unerwähnt, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen ihres Regimes stehen: 1. Höhere Funktionäre der Satellitenparteien. So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD, Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Homann, nicht nur stellv. Vors. des Staatsrates, sondern auch stellv. Vors. der NDPD. Ferner 2 Bez.-Vors. der CDU (Werner Behrend, Friedrich Mayer), 4 der NDPD (Friedrich Pfaffenbach, Arthur Pommerenke, Martin Richter, Fritz Schönebeck), der DBD (Fritz Weißhaupt); dazu je 1 stellv. Bez.-Vors. der LDPD [S. 445](Rudolf Kollmorgen), CDU (Karl Burkert) und NDPD (Fritz Geißler). 2. Viele Redakteure, darunter 4 Chefredakteure: Hans W. Aust (SED) bei der „Deutschen Außenpolitik“; Willi Siebenmorgen (SED) bei der „Märkischen Volksstimme“; Max Hummeltenberg (CDU) beim Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere; Gerhard Fischer (LDPD) beim „Morgen“. Ferner stellv. Chefredakteure: Heinz Huster (DBD) beim „Bauern-Echo“; Dr. Günter Ketzscher (SED) beim „Neuen Deutschland“; Karlheinz Ulrich (CDU) bei der Zeitung „Die Union“; Herbert Stößlein (NDPD) und Otto Zander (NDPD) bei der „National-Zeitung“. 3. Hohe Staatsfunktionäre: Hans Bentzien (SED), ehemaliger Minister für Kultur; Blecha (SED), Leiter des Presseamtes beim Vors. d. Ministerrates; Rudolf Eichhorn (CDU), stellv. Minister f. Bauwesen; Otfried Steger (SED), Minister für Elektrotechnik: Gießmann (SED), Staatssekr. f. d. Hoch- u. Fachschulwesen; Oberst Hans Gossens (SED), Stellv. des Leiters der Polithauptverwaltung der NVA; Gerhard Kegel (SED), Gesandter; Matthes (SED), Minister u. Vors. des Komitees der Arbeiter- und Bauern-Inspektion; Reichelt (DBD), Minister u. Vors. des Landwirtschaftsrates; Horst Scholtz (SED), 1.~stellv. Minister für Außenhandel u. innerdeutschen Handel; Dr. Weiz (SED), Staatssekr. f. Forschung u. Technik. — Hierher gehören auch Werner Funk (SED), stellv. Generalstaatsanwalt; Franz Gold (SED), Generalmajor im Min. für Staatssicherheit, dort Leiter der Abt. „Personenschutz“ (d. h. der Leibwächter der Partei- und Staatsspitzen). 4. Nicht weniger als 53 Professoren an Universitäten, Hochschulen u. ä. So u. a. Herbert ➝Dallmann (SED), Präsident der Urania; Kröger, Rübensam, Gerhard Reintanz (CDU) und Peter-Adolf Thießen. Zudem sind noch zu nennen: Dr. Egbert von Frankenberg und Proschlitz (NDPD), Luftwaffenfachpublizist; Dr. Walter Künzel, Chefredakteur des Akademie-Verlages; Manfred ➝Ewald (SED), Präs. des Deutschen Turn- und Sportbundes; Prof. Dr. Horst Peschel, Präs. der Kammer der Technik; Luitpold Steidle (CDU), Oberbürgermeister von Weimar. Die SED erklärte, daß diese ehemaligen Mitgl. der NSDAP „den Weg zur Demokratie fanden und heute aktiv für Frieden und Sozialismus eintreten“ („Neues Deutschland“ v. 18. 6. 1959). Literaturangaben *: Ehemalige Nationalsozialisten in Pankows Diensten. 5., erg. Aufl. (hrsg. vom Unters.-Ausschuß Freiheitl. Juristen). Berlin 1965. 102 S. m. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 444–445 Nationalrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NaturparkeSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Die SED behauptet immer wieder, entscheidende Stellungen in der BRD seien von unbelehrbaren EN. besetzt, läßt aber unerwähnt, daß zahlreiche EN. an leitenden Stellen ihres Regimes stehen: 1. Höhere Funktionäre der Satellitenparteien. So Siegfried Dallmann, Mitgl. des Hauptausschusses der NDPD, Wolfgang Heyl, stellv. Generalsekretär der CDU; Homann, nicht nur stellv. Vors. des Staatsrates, sondern auch stellv. Vors. der NDPD. Ferner 2…
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1969: H
Haase, Erich Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Haftstrafe Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbritter, Walter Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsfondsabgabe Handelsgesetzbuch Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomischer Rat Handelsrecht Handelsregister Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen Handschellengesetz Handwerk Handwerkskammern Handwerksteuer Hanke, Brunhilde Hans-Beimler-Medaille Hauptbuchhalter Hausarbeitstag für Frauen Hausbuch Hausfrauenbrigaden Hausgeld Hausgemeinschaften Haushalt Haushaltsaufschläge Haushaltsausgleich Haushaltsbuch Haushaltsorganisationen Hausvertrauensleute Hauswirtschaft, Persönliche Heidenreich, Gerhard Heilbehandlung, Freie Heimatgeschichte Heimatschutz Heinrich-Greif-Preis Heinrich-Heine-Preis Heinrich-Mann-Preis Heintze, Horst Heinz, Wolfgang Held der Arbeit Hemmerling, Joachim, Prof. Dr. Hennecke, Adolf Hennigsdorf Herforth, Lieselott, Prof., Dr.-Ing. Herrmann, Joachim Herstellerabgabepreise (HAP) Hetze Heynisch, Werner Histomat Historikergesellschaft Historischer Materialismus HO Hochschule für Ökonomie Hochschulen Hochschullehrer Hochverrat Hoffmann, Karl-Heinz Höherversicherung Holzindustrie Holzmacher, Gerda Homann, Heinrich Honecker, Erich Honecker, Margot (geb. Feist) Hörnig, Hannes Horte und Internate Hotel- und Gaststättengewerbe HO-Wismut Hoyerswerda Hufeland-Medaille Humboldt-Universität zu Berlin HVA HVDGP HVDVP HVS Hygiene-Inspektion HypothekenHaase, Erich Häfen Haftarbeitslager (HAL) Häftlinge, Politische Haftstrafe Hager, Kurt HAL Halberstadt Halbritter, Walter Halbstaatliche Betriebe Halbstaatliche Praxis Halle Handel Handelsabgabe (HA) Handelsabkommen Handelsfondsabgabe Handelsgesetzbuch Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh, Volkseigene Handelsökonomischer Rat Handelsrecht Handelsregister Handelsschutzgesetz Handelsspanne Handelsvertretungen Handelszentralen …
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Juden (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre Lage in Mitteldeutschland beruht auf der Einstellung, die die SU und die SED zum Judentum vertreten. Gemäß der Verfassung der SU werden die J. als nationale Minderheit anerkannt. Auch wird die mosaische Konfession amtlich geduldet. Doch der Kommunismus sieht im Judentum eine sehr hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine besonders schwierige nationale Minderheit hält. Diese Einstellung der SU zu ihrer jüdischen Volksgruppe (1959 etwa 2,3 Mill. nach amtlichen Angaben; Elie Wiesel spricht in seinem Buch von 3 Mill.) ist um so bedenklicher, als es in der Bevölkerung immer noch antisemitische Stimmungen gibt. Ihre Haltung zu den J. bemäntelt die SU damit, daß sie die J. als Träger eines staatsfeindlichen Zionismus hinstellt. Die SU behauptet vom Zionismus, daß er die jüdischen „Werktätigen“ „vom Klassenkampf ablenkt“ und daß der durch die Gründung des Staates Israel gestärkte jüdische Sonderpatriotismus sehr gefährlich sei. Bemängelt wird, daß Israel dem Westen zuneigt. (Dazu kommen taktische Rücksichten auf die arabischen Staaten.) Im Kampf gegen den Trotzkismus hatte Stalin, auch viele Kommunisten jüd. Herkunft beseitigen lassen; später dann jiddische Schriftsteller. Zehntausende von J. waren ab 1935 bei den „Säuberungen“ hingerichtet worden. Das 1927 angebahnte „Jüdische Autonome Gebiet Birobidjan“ (am Amur) zog zwar einige zehntausend J. an, doch wurden J. in beträchtlicher Menge in östliche Gebiete, vor allem nach Kasachstan, deportiert. Noch immer sind die J. in der SU gegenüber anderen Bürgern in vielem benachteiligt, z. B. bei der Zulassung zum Studium, zum Offiziersberuf, im höheren Parteidienst. Die jiddische Sprache, die doch mindestens 480.000 J. sprechen, wird ebensowenig wie Hebräisch schulisch berücksichtigt. Die Literatur beider Sprachen wird fast ganz unterdrückt. Von 450 Synagogen wurden seit 1953 etwa 350 geschlossen. Diese Tatsachen beklagte am 15. 4. 1964 eine Studiengruppe der „Sozialistischen Internationale“ und am 12. 7. 1964 der Exekutivrat des Jüdischen Weltkongresses. — Im August 1966 veröffentlichte Umberto Terracini, Vors. der Fraktion der KP im italienischen Senat, eine Schrift über „Die Juden in der Sowjetunion“. Gegen die Verfassung der SU, so klagte er, sei die Organisation der jüdischen Gemeinschaft und die Ausübung ihres Glaubens sehr eingeschränkt. In dieser Hinsicht habe es keine Anpassung an das Gesetz gegeben. Antisemitismus wirkte auch im Hintergrund der „antizionistischen“ Prozesse gegen Palffy-Kreis und Slansky-Gruppe (1959). — Die Todes- und Kerkerstrafen gegen die Slansky-Gruppe gaben dem ZK der SED Anlaß, ebenfalls gegen jüdische Spitzenfunktionäre vorzugehen, da sie angeblich Agenten des Zionismus und damit des amerikanischen Monopolkapitalismus seien: So mußten Paul Merker und Erich Jungmann auf Jahre in Haft. Am 20. 12. 1952 warf das ZK Merker vor, daß er „als Garantie gegen die Assimilation der Juden die national-kulturelle Autonomie forderte“. Jungmann, so rügte das ZK, habe „gefordert, daß alle den deutschen Juden zugefügten Schäden vom deutschen Volk bevorzugt vor allen anderen Schäden wiedergutgemacht werden“. Merker wurde angegriffen, weil er auch jene J. entschädigt sehen wollte, „die im Ausland bleiben wollen“. Ein eigenes Bildungs- und Organisationswesen der J. läßt die SED nicht zu. Den etwa 72 jüdischen Synagogen-Gemeinden in der BRD und West-Berlin stehen nur 8 gegenüber: Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); Dresden; Erfurt: Halle; Leipzig; Magdeburg: Schwerin; Sowjetsektor von Berlin. — Der „Verband der jüdischen Gemeinden in der DDR“ hat seinen Sitz jeweils am Wohnort des Vors. Im Mai 1961 setzte die Regierung Martin Riesenburger (Ostberlin) als Landesrabbiner ein. Er starb im April 1965, sein Amt übernahm Dr. Edmund Singer im Dez. 1965. Bis heute weigert sich das Regime, für die schweren Blut- und Besitzopfer, die die J. unter dem nat.-soz. Regime erlitten, eine Wiedergutmachung zu leisten, da es sich für unzuständig hält. Während die BRD Zahlungen an den einzelnen J. wie an Israel entrichtete, zahlt das SED-Regime nur die bescheidene allgemeine Unterhaltsrente, die alle Hitleropfer beziehen. Dazu erklärte Albert ➝Norden am 2. 2. 1960 (laut dpa) in einer Pressekonferenz, die „DDR“ sei nicht bereit, „eine Wiedergutmachung an Israel zu zahlen“. Die Argumente, mit denen die SED eine Wiedergutmachung an Israel wie an die J. insgesamt ablehnt, verwendete Gesandter Gerhard Kegel (SED) in einem Aufsatz. Er verleumdete Israel als „Speerspitze des Weltimperialismus, gerichtet gegen die Rechte des arabischen Volkes und dessen Kampf für die Befreiung und Fortschritt“. Er führte ferner u.a. aus: „Nichts gibt der Regierung des Staates Israel das Recht, von den Regierungen der deutschen Staaten und deren Bürgern, im Namen einer Wiedergutmachung oder Sühne, Milliardensubventionen … zu fordern“ („Berliner Zeitung“ vom 31. 3. 1965). Wohl veranlaßt durch die SED, erklärten 10 prominente J. der „DDR“, unter ihnen Prof. Lea Grundig und Prof. Dr. F. K. Kaul, am 9. 6. 1967 (im „Neuen Deutschland“), daß sie „die Aggression verurteilen, der sich die herrschenden Kreise Israels gegen die arabischen Nachbarstaaten schuldig gemacht haben“. — Am 1. 7. 1967 gab der Verb. d. Jüd. Gemeinden eine Erklärung ab, in der es u. a. hieß: „Wir … anerkennen die große, bedeutsame Friedenstat der Sowjetunion zur Erreichung der Waffenruhe im Nahen Osten. … Nur getreu dem Grundprinzip der Koexistenz, getragen vom Geist des Fortschritts, der den Humanismus in sich trägt, sehen wir für den Nahen Osten Verständigung und einen dauerhaften Frieden …“ („Neue Zeit“ v. 4. 7. 1967). Die besondere Lage der J. in Mitteldeutschland veranlaßte viele zur Abwanderung. 1946 zählten sie in der SBZ und in Ostberlin noch rd. 3.100, Ende 1952 rd. 2.600. 1962 noch rd. 1.800 in der „DDR“, davon 950 in Ostberlin. — Am 10. 2. 1967 gab der Verband der jüd. Gem. etwa 1.500 J. an. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 308 Journalisten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Ihre Lage in Mitteldeutschland beruht auf der Einstellung, die die SU und die SED zum Judentum vertreten. Gemäß der Verfassung der SU werden die J. als nationale Minderheit anerkannt. Auch wird die mosaische Konfession amtlich geduldet. Doch der Kommunismus sieht im Judentum eine sehr hartnäckige religiöse Gruppe, die er ideologisch und politisch zu überwinden sucht. Hinzu kommt, daß er die J. für eine besonders schwierige nationale…
DDR A-Z 1969
Rückkehrer (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das SED-Regime hat jahrelang große Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge zur Rückkehr in die „DDR“ zu veranlassen. Übersiedler aus Westdeutschland und R. gehörten bis Herbst 1966 zu den ständigen Themen der SED-Publizistik. Den seit 1963 in der Propaganda als „DDR-Bürger in Westdeutschland“ bezeichneten und seit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 offiziell als „Bürger der DDR“ in Anspruch genommenen Flüchtlingen (Staatsbürgerschaft) ist durch Erlaß des Staatsrates vom 21. 8. 1963 (GBl.~I, S.~128) ausdrücklich das Recht zugesichert worden, jederzeit ihren Wohnsitz in der „DDR“ zu nehmen, solange ihnen nicht „wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten“ die Staatsbürgerschaft aberkannt worden sei. Vor dem 13. 8. 1961 geflüchteten Personen ist für „diese Gesetzesverletzung“ Straffreiheit zugesichert worden (Republikflucht). Diese Zusage wird im allgemeinen eingehalten. Wenn im Einzelfall dennoch eine Bestrafung des R. aus politischen Gründen für notwendig gehalten wird, insbesondere bei früheren Staats- oder Parteifunktionären oder Angehörigen der bewaffneten Kräfte, werden vor der Flucht angeblich begangene Straftaten oder die Meldung im westlichen Notaufnahmelager, die dann als Spionage oder Hetze bezeichnet wird, als Vorwand für ein Strafverfahren benutzt. Wie die Umsiedler werden die R. zunächst in sogenannte Aufnahmeheime eingewiesen, in denen sie eingehend überprüft werden. Hierbei ist vor allem der Staatssicherheitsdienst eingeschaltet, der viele der unter dem Druck einer möglichen Bestrafung stehenden R. zu Spitzeldiensten zu nötigen sucht (Spitzelwesen). Seit 1967 werden immer mehr R. schon während ihres Aufenthaltes im Aufnahmeheim oder nach gescheiterten Versuchen, wieder in den Westen zu flüchten, unter Aberkennung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ wieder in die BRD abgeschoben. Genaue Zahlenangaben über R. fehlen. Das „Jahrbuch der DDR 1960“ nannte für 1959 die Zahl von 41.580 zurückgekehrten Flüchtlingen. Die späteren ungenauen und übertriebenen Zahlen der SED-Propaganda ließen bis Ende 1966 einen Rückgang auf etwa 400 R. im Monat erkennen. Seitdem sind es noch weniger geworden. Die Motive für die Rückkehr sind recht unterschiedlich. Neben enttäuschten Erwartungen hinsichtlich der Lebensbedingungen im Westen spielen Heimweh, Trennung von Angehörigen und Freunden und mangelnde menschliche Kontakte in der neuon Umgebung eine große Rolle. Vielfach sind wirtschaftliche Gründe, oft Schulden aus Abzahlungsgeschäften, manchmal auch strafbare Handlungen der Anlaß zur Rückkehr. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 537 Rückführungsbetrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RückkopplungSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das SED-Regime hat jahrelang große Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge zur Rückkehr in die „DDR“ zu veranlassen. Übersiedler aus Westdeutschland und R. gehörten bis Herbst 1966 zu den ständigen Themen der SED-Publizistik. Den seit 1963 in der Propaganda als „DDR-Bürger in Westdeutschland“ bezeichneten und seit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 offiziell als „Bürger der DDR“ in Anspruch genommenen…
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Grundmittel (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Sie umfassen alle Baulichkeiten und Ausrüstungen der sozialistischen Industrie, die den größten Teil der Produktion erbringt. Volle und rationelle Ausnutzung der G. ist eine der Voraussetzungen zur Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes (Rechnungswesen). Besonders die im Enteignungswege übernommenen G. waren in den damaligen Zeitwerteröffnungsbilanzen zu den 1944er Stopp-Preisen bewertet worden und die Gebäude nach den Preisen von 1913 mit einem Zuschlag von 60 v. H. Mit dieser Bewertung erzielte das Regime in den ersten Jahren nach 1945 zwar einen positiven Rentabilitätsausweis, konnte aber trotz Staffelung der Abschreibungssätze den Verschleiß in keiner Weise den gestiegenen Anschaffungskosten anpassen. Die ungleiche Bewertung in den einzelnen Anschaffungszeiten führte zu unrealen Selbstkosten und störte die Preispolitik und Betriebsvergleiche. Mit einer buchmäßigen Umbewertung im G.-Bereich, die bereits 1962 angeordnet und dann in der VEW 1963, in den LPG und halbstaatlichen Betrieben 1966 abgeschlossen wurde, hofft man für die nächsten Jahre einen Ausgleich geschaffen zu haben. Die Ergebnisse waren bei den einzelnen Betrieben in die Eröffnungsbilanzen einzubuchen, um damit exakte Planungsunterlagen zu gewinnen. Arbeitsmittel unter 500 M unterlagen nicht der Umbewertung. Die G. werden zu Wiederbeschaffungspreisen aktiviert. Die Volkswirtschaft soll z. Z. über einen G.-Bestand von rd. 400 Mrd. M verfügen, die zu zwei Dritteln auf die Industrie, Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen sowie Handel und Wasserwirtschaft entfallen. Zusammen mit der G.-Umbewertung wurden 1963/64 neue normative Abschreibungssätze festgesetzt. Obwohl diese Abschreibungssätze im Durchschnitt niedriger als die bis dahin gültigen Sätze sind, erhöhte sich der verfügbare Amortisationsfonds der Volkswirtschaft erheblich dadurch, daß infolge der G.-Umbewertung der Wert des Kapitalbestandes, also die Bezugsbasis der Abschreibungssätze, wesentlich gestiegen ist. Die Wirtschaftsführung erhofft sich von dem auf diese Weise heraufgesetzten Amortisationsfonds, daß er ausreicht, um ohne zusätzliche Belastung des Staatshaushalts den Ersatz der verbrauchten Anlagegüter zu Wiederbeschaffungspreisen zu ermöglichen. Unterstützt wird diese Maßnahme noch dadurch, daß zur Entlastung des Gewinnfonds der VEB und VVB seit der Wirtschaftsreform 1963/64 ein besonderer Fonds für Generalreparaturen geschaffen wurde, der aus in die Selbstkosten der Erzeugnisse verrechneten normativen Kostenelementen (Generalreparaturanteilen) gespeist wird. Die Veränderungen der Selbstkosten durch die G.-Umbewertung wurden den Berechnungen bei der Ermittlung der neuen Planpreise anläßlich der Industriepreisreform (1964 bis 1967) zugrundegelegt. (Preissystem, Preispolitik) Im Zuge der G.-Umbewertung stellte man in der zentralgeleiteten Industrie einen Bestand an ungenutzten G. von ca. einer Mrd. M fest, die über das Staatliche Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven dem Produktionsprozeß wieder zugeführt werden sollen, sofern sie nicht zur Verschrottung kommen müssen. Um Millionenverluste zu vermeiden, die oft wegen unrentabler Auslastung der G. eintraten, sind die Maßnahmen im ökonomischen System des Sozialismus auf einen produktionswirksameren Einsatz der G. und des gesamten Produktionsfonds ausgerichtet (Produktionsfondsabgabe). Die Erstausstattung eines Betriebes mit G. erfolgt ohne Beachtung der Wertgrenze von 500 M und der Lebensdauer von einem Jahr aus dem Staatshaushalt, die Wiederbeschaffung jedoch aus dem Amortisationsfonds, den Gewinnen und Krediten. (Amortisationen, Kredite) Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 259 Grundeigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundorganisationenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Sie umfassen alle Baulichkeiten und Ausrüstungen der sozialistischen Industrie, die den größten Teil der Produktion erbringt. Volle und rationelle Ausnutzung der G. ist eine der Voraussetzungen zur Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes (Rechnungswesen). Besonders die im Enteignungswege übernommenen G. waren in den damaligen Zeitwerteröffnungsbilanzen zu den 1944er Stopp-Preisen bewertet worden und die Gebäude nach den Preisen von 1913 mit…
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Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) (1969)
Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte Organisation der VdgB entstand. Die örtlichen VdgB wurden zu Kreisvereinigungen, diese zu Landesvereinigungen zusammengeschlossen und als Körperschaften des öffentlichen Rechts von den Länderregierungen anerkannt. Auf dem ersten „Deutschen Bauerntag“ im Nov. 1947 (Deutscher Bauernkongreß) wurde die Zusammenfassung aller Vereinigungen in der Zentralvereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (ZV dgB) beschlossen. Durch SMAD-Befehl Nr. 61 wurde sie ebenfalls Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das leitende Organ ist der Hauptausschuß, dessen Mitglieder auf dem „Deutschen Bauerntag“ gewählt werden; die Führung der laufenden Geschäfte ist einem Hauptvorstand übertragen. Die VdgB stellt einen in Deutschland neuartigen, theoretisch auf gegenseitiger Hilfe der Bauernschaft basierenden Organisationstypus dar, grundverschieden von Bauernverbänden, Landwirtschaftskammern und Genossenschaften westdeutscher Prägung. Ursprünglich durch die Übertragung enteigneter Betriebseinrichtungen zum Aufbau von MAS und Deckstationen sowie der Wirtschaftsberatung mit weitgehenden betriebswirtschaftlichen Aufgaben betraut, wurde die VdgB im Laufe der Zeit als „Massenorganisation der werktätigen Bauern“ zum politischen Machtinstrument der SED auf dem Lande. Die bis 1950 selbständigen ländlichen ➝Genossenschaften (Raiffeisen) wurden als „Bäuerliche Handelsgenossenschaften“ eingegliedert. Daher führte die Organisation vom 20. 1. 1950 bis 1954 die Bezeichnung VdgB (BHG). In ihre Zuständigkeit fielen Bezug und Abgabe von mineralischen ➝Düngemitteln und sonstigen Bedarfsartikeln an den privaten Sektor der Landwirtschaft, während die LPG, VEG und ÖLB bis 31. 5. 1963 von den staatlichen Kreiskontoren für landw. Bedarf und danach von deren Rechtsnachfolger, den Handelskontoren für materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft, versorgt werden. Zudem war die VdgB nach 1952 beauftragt, die Bildung von ständigen ➝Arbeitsgemeinschaften anzuregen und „aktiv am Kampf für die ‚sozialistische‘ Umgestaltung der Landwirtschaft teilzunehmen“. Der Eintritt in die VdgB ist statutenmäßig freiwillig. In Wirklichkeit war der privatwirtschaftliche Einzelbauer durch die Monopolstellung der VdgB gezwungen, seine Betriebsmittel bei ihr zu beziehen sowie seine Geld- und Kreditgeschäfte mit ihr abzuwickeln. Von Nichtmitgliedern wurden besondere Verwaltungsgebühren er[S. 667]hoben. Im Laufe der Jahre wurden der VdgB eine Reihe ihrer Aufgaben wieder abgenommen, wie z. B. die MAS und die Wirtschaftsberatung. Die Zwangskollektivierung „hat die VdgB nicht überflüssig gemacht, sondern … ihr neue, höhere Aufgaben gestellt … die gegenseitige Hilfe muß einen neuen, sozialistischen Inhalt bekommen“. Trotzdem ist der Mitgliederstand der VdgB seit dem Jahre 1956, in dem der Höchststand mit 641.022 Mitgl. erreicht wurde, rückläufig; er betrug 1964 noch 479.651 Mitgl. Über die weitere Entwicklung des Mitgliederstandes liegen keine Zahlenangaben vor. Gem. Beschluß der 8. Tagung des ZK der SED und der Zentralen Delegiertenkonferenz auf dem VI. Bauernkongreß im Dez. 1960 in Rostock sind der VdgB folgende „Schwerpunktaufgaben“ gestellt worden: die aktive Mithilfe zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und zur Steigerung der Marktproduktion; die Produktionshilfe für die LPG; im Rahmen der nationalen Bauernpolitik die „gründliche politische Überzeugungsarbeit, um alle Bäuerinnen und Jugendlichen als Mitglieder der LPG zu gewinnen“; im sozialistischen Dorf den sozialistischen ➝Wettbewerb zu organisieren; die Arbeit der Dorfakademien und der Dorfklubs zu organisieren und „den Sozialismus auf dem Lande zum Siege zu führen“. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 666–667 Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN)Siehe auch: VdgB: 1962 1963 1965 1966 1975 VdgB (BHG): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe: 1975 1979 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (bäuerliche Handelsgenossenschaft) (VDGB [BHG]): 1959 1960 Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB): 1962 1963 1965 1966 1985 Im Zuge der Bodenreform 1945 bildeten sich örtliche Komitees und Ausschüsse der „gegenseitigen Hilfe“, aus denen im Frühjahr 1946 die durchgegliederte…
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Wissenschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Kommunisten sehen im Marxismus-Leninismus die höchste Stufe wissenschaftlicher Erkenntnis. An diesem Gerüst (Philosophie) haben sich daher alle Fachdisziplinen zu orientieren. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der parteilichen Ordnung, der Mobilisierung und „Anleitung“ der Machtunterworfenen und der Bekämpfung des „Klassenfeindes“. Die theoretische Grundlage der kommun. W. ist der Dialektische und Historische Materialismus. Die dialektische Methode gilt als die Universalmethode für alle Fach-W. Verpflichtet auf das Prinzip der Parteilichkeit des Denkens, sind die Wissenschaftler gezwungen, die kommun. Machtordnung und ihre Ideologie bedingungslos zu bejahen. Jede Abweichung von diesem Prinzip unter Berufung auf die Objektivität der W. wird als bürgerlicher Objektivismus bekämpft. Das ebenfalls verbindliche Prinzip der Einheit von Theorie und Praxis zielt auf den bewußten Einsatz der W. für die Erhaltung des „sozialistischen Staates“ und für die Stärkung seiner wirtschaftlichen Produktionskraft. (Koexistenz, Wirtschaft) Die marxistisch-leninistische W. unterscheidet zwischen Natur- und Gesellschafts-W. Während die Natur-W. im kommun. Machtbereich den Zusammenhang mit der internationalen Forschung zu wahren versuchen, haben sich die Gesellschaftswissenschaften mit Hinweis auf den hier grundsätzlich gegebenen „Klassencharakter“ weitgehend von ihr getrennt, ein Prozeß, der auch mit der Etablierung einer Fülle empirischer Sozialwissenschaften seit 1960 nicht grundsätzlich verändert zu sein scheint. Um der Macht- und Wirtschaftspolitik dienstbar zu sein, wird die W., besonders die Forschung, genauso wie die ökonomische Produktion und in engstem Zusammenhang mit ihr, einer umfassenden Planung unterworfen. Im Parteiprogramm der SED wird die vollständige Umwandlung der W. in eine „unmittelbare Produktivkraft“ als eine der wichtigsten Aufgaben des „umfassenden Aufbaus des Sozialismus“ bezeichnet. Das ZK mit seinem Politbüro legt die Grundlinien für die Entwicklung der W. fest, die als Instrument der Partei den „Aufbau des Sozialismus zu vollenden und die Bedingungen für den späteren Übergang zum Kommunismus vorzubereiten“ hat. Der Ministerrat ist das für den [S. 738]gesamten volkswirtschaftl. Reproduktionsprozeß verantwortliche zentrale Organ. Die wichtigsten Träger der Planung der W. sind ferner die Staatliche Plankommission, der Forschungsrat der DDR, das Ministerium für Wissenschaft und Technik, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. *: Universitäten und Hochschulen in der Sowjetzone. 4., erw. Aufl. (FB) 1964. 69 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 737–738 Wismut-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftler des Volkes, HervorragenderSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Kommunisten sehen im Marxismus-Leninismus die höchste Stufe wissenschaftlicher Erkenntnis. An diesem Gerüst (Philosophie) haben sich daher alle Fachdisziplinen zu orientieren. Die marxistisch-leninistische W. ist ein wichtiges Herrschaftsmittel des kommun.-totalitären Staates. Kontrolliert von den politischen Machthabern, dient die W. der Rechtfertigung der parteilichen Ordnung, der Mobilisierung und…
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1969: Q, R
Qualifizierung Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quedlinburg Radebeul Rahmenkollektivvertrag Rahnsdorfer Gespräche Ranke, Kurt Rapackiplan Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirks Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Gestaltung Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) Rat für Sozialversicherung Rat für westdeutsche Fragen Rathenow Rationalisierung Rationalisierungskredite Rauchfuß, Wolfgang Raumplanung Realismus, sozialistischer Rechenschaftslegung Rechentechnik Rechnungswesen Rechtsanwaltschaft Rechtsauskunftsstelle Rechtsgutachten Rechtshilfe Rechtshilfeabkommen Rechtspfleger Rechtsstudium Rechtswesen Redneraustausch Regierung Regionalplanung Rehabilitation Rehabilitierungen Reichenbach Reichsbahn Reihenuntersuchungen Reinhold, Otto, Prof. Reisebüro der DDR Reiseverkehr Rekonstruktion, Sozialistische Rekonvaleszenten-Sanatorien Religionssoziologie Religionsunterricht Rentabilität Renten Rentensparen Rentenversicherung, Freiwillige Rentnerreisen Reparationen Reparaturstützpunkte Reparatur-Technische Station Reproduktion Republikflucht Reserveoffiziere Reservistenkollektive Resozialisierung Rettungsdienst Rettungsmedaille Revanchismus Revisionismus Revolution RGW Richter Richtsatzplan Richttage Rieke, Karl Riesa Rietz, Hans RLN Rochlitzer, Johann Rodenberg, Hans, Prof. Rompe, Robert, Prof. Dr. Roscher, Paul Rostock Rost, Rudolf, Dr. Rote Ecke Rowdytum RTS Rübensam, Erich, Prof. Dr. Rückführungsbetrag Rückkehrer Rückkopplung Rücklagenfonds der Volksvertretungen Rückstandszeit Rückversicherung Rudolf-Virchow-Preis Rudolstadt Rumpf, Willy Rundfunk Russifizierung RüstungsproduktionQualifizierung Qualität der Erzeugnisse Quandt, Bernhard Quedlinburg Radebeul Rahmenkollektivvertrag Rahnsdorfer Gespräche Ranke, Kurt Rapackiplan Rat der Gemeinde Rat der Stadt Rat des Bezirkes Rat des Kreises Rat des Stadtbezirks Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) Rat für Gestaltung Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) Rat für Sozialversicherung Rat für westdeutsche Fragen Rathenow Rationalisierung …
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Landwirtschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung des Produktionspotentials der L. zur immer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen aus der Eigenproduktion zum Ziele gesetzt. Vom „Sozialisierungsprozeß“ in Mitteldeutschland wurde kaum ein anderer Berufsstand so entscheidend betroffen wie die Landwirte. In der L. sind nicht nur die Eigentumsverhältnisse und die Betriebsstruktur, sondern auch die Bewirtschaftungsform grundlegend gewandelt worden. Die Agrar[S. 365]struktur wird heute von „sozialistischen“ Betriebsformen (LPG, VEG) geprägt. Innerhalb dieser Landwirtschaftsbetriebe, zwischen ihnen und mit Betrieben anderer Wirtschaftszweige soll ein Kooperationssystem errichtet werden, das sich über die gesamte Gesellschaft erstreckt (Kooperation in der Landwirtschaft). Eng mit dieser Zielsetzung sind die Forderungen nach erhöhter Arbeitsproduktivität, Senkung der Produktionskosten und Verbesserung der Qualität der landw. Erzeugnisse verbunden. Als besonderer Produktionsfaktor zur Erreichung eines optimalen Reproduktionsprozesses der L. wird die industriemäßige Leitung der Agrarproduktion angesehen. Mit diesen Zielen wird das Weltniveau bei der Erzeugung landw. Produkte angestrebt. Dabei wird als selbstverständlich angenommen, daß der technische Fortschritt nur in großen Produktionseinheiten voll zur Entfaltung kommen kann. Ein wissenschaftlicher Nachweis, daß nur große Produktionseinheiten die höchste Produktivität haben können und welche Betriebsgrößen anzustreben sind, wird nicht erbracht. Die Bodennutzung zeigt gegenüber der Vorkriegszeit und im Vergleich der beiden Teile Deutschlands folgendes Bild: Die Hektarerträge der einzelnen Kulturen stiegen gegenüber dem Vorkriegsniveau in Mitteldeutschland weniger an als in Westdeutschland: Insgesamt betrachtet blieb die Flächenproduktivität der mitteldeutschen Pflanzenproduktion beachtlich unter der des Bundesgebietes zurück, wie die Brutto-Bodenproduktion, die Summe aller auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche erzeugten und mit Getreideeinheiten (GE) bewerteten Früchte je ha LN ausweist: Auch in der tierischen Produktion sind Leistungsrückstände gegenüber der westdeutschen L. festzustellen. Für Mitteldeutschland ist zunächst die starke Steigerung der Bestände aller wichtigen Nutzvieharten über den Vorkriegsumfang charakteristisch: [S. 366]Die faktisch erreichte Bestandsvermehrung ist für sich allein aber noch kein Ausdruck einer ökonomisch sinnvollen tierischen Produktionssteigerung. Offenbar ist es bis heute nicht gelungen, Viehbestand und Futterversorgung miteinander in Einklang zu bringen, wie die gegenüber der L. im Bundesgebiet sehr viel geringeren Einzeltierleistungen erkennen lassen: Berechnet man die Nahrungsmittelproduktion, d.h. die Gesamtheit der für den menschlichen Verzehr von der L. im Inland erzeugten Agrarprodukte, so weist das Mengenergebnis erhebliche Erfolgsunterschiede zwischen den beiden Teilen Deutschlands aus: Bis zum Jahre 1967 ist die Nahrungsmittelproduktion der „DDR“ um 27 v. H., diejenige der BRD um 76 v. H. über das Vorkriegsniveaus angestiegen. In beiden Teilen Deutschlands erreichte die Nahrungsmittelproduktion im Jahre 1967 ein bisheriges Spitzenergebnis. Dabei stammten von der tierischen Produktion in Mitteldeutschland 16 v. H., im Bundesgebiet 20 v. H. aus importierten Futtermitteln. In Mitteldeutschland war auch die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate der Nahrungsmittelproduktion kleiner als in Westdeutschland. Auf den Kopf der Bevölkerung bezogen, liegt die Agrarproduktion der „DDR“ dennoch etwas höher als die der BRD. Das macht die wesentlich günstigeren Bedingungen Mitteldeutschlands im Nahrungsspielraum deutlich. 1967 entfielen nämlich auf 100 ha LN in der „DDR“ 269 Personen, in der BRD dagegen 428 (Bevölkerung). Dementsprechend lag der Selbstversorgungsgrad, d.h. der Anteil des Verbrauchs aus der Inlandsproduktion am Gesamtverbrauch von Nahrungs- und Futtermitteln, in Mitteldeutschland bei 86 v. H., in Westdeutschland bei 77 v. H. Eine über das Ganze des Nahrungsmittelverbrauchs gehende Kalorien- und Nährstoffberechnung ergibt, daß die „DDR“ von allen kommunistischen Volkswirtschaften den höchsten Ernährungsstandard aufweist. Wie relativ hoch dieser ist, geht auch aus einem Vergleich mit der BRD hervor. So erreicht die „DDR“ gegenwärtig in etwa den westdeutschen Durchschnittsverbrauch an Kalorien und Kohlehydraten, liegt aber im Verbrauch von Gesamteiweiß (um rd. 10 v. H.) und ins[S. 367]besondere von tierischem Eiweiß (um rd. 25 v. H.) unter dem Verbrauchsniveau der BRD. Auch im Fettverbrauch bleibt sie (um etwa 12 v. H.) darunter, was allerdings unter dem Blickpunkt der Volksgesundheit sicherlich kein Nachteil ist. Über das Ganze gesehen konnte in der mitteldeutschen L., nach vielen Wandlungen und Experimenten, das neue System zwar bis zu einem gewissen Grad konsolidiert werden, aber das Ziel des gut organisierten, spezialisierten sozialistischen Großbetriebes ist keineswegs erreicht worden. Dem stehen nicht nur Planungs- und Leitungsprobleme entgegen, sondern es gibt auch immer noch eine ganze Anzahl technischer Schwierigkeiten zu lösen. Letztere erstrecken sich vor allem auf die Schließung der eine rationelle tierische Produktion verhindernden großen Eiweißfutterlücke, während im Einsatz mineralischer ➝Düngemittel und in der Mechanisierung der L. vergleichsweise größere Fortschritte erzielt werden konnten. Mit 138.739 Schleppern und einer durchschnittlichen Motorleistung von 40,8 PS standen 1963 der L. in der „DDR“ je ha LN immerhin 0,89 Schlepper-PS zur Verfügung. Die entsprechenden Zahlen der BRD liegen bei 1.256.544 Schleppern mit durchschnittlich 23,4 PS und 2,10 Schlepper-PS je ha LN, wobei man allerdings anmerken muß, daß die westdeutsche L., bei ihren Strukturproblemen hinsichtlich des hohen Anteils von Kleinbetrieben, in manchen Produktionsvorgängen übermechanisiert ist. Stärker als in anderen Sektoren der Volkswirtschaft wirkt sich die zentrale administrative Organisation nachteilig auf die Entwicklung der L. auch in der „DDR“ aus. Mit dem Neuen ökonomischen System bzw. dem ökonomischen System des Sozialismus ist die Planung zwar etwas effizienter geworden, was in den seit 1963 feststellbaren Fortschritten der Agrarproduktion zum Ausdruck kommt, am herrschenden Wirtschaftssystem hat sich damit jedoch für die L. und die in ihr tätigen Menschen nichts Grundsätzliches geändert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 364–367 Landtechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Landwirtschaftsbank der DDR (LB)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die Agrarpolitik der SED hat sich den „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“ und die Steigerung des Produktionspotentials der L. zur immer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen aus der Eigenproduktion zum Ziele gesetzt. Vom „Sozialisierungsprozeß“ in Mitteldeutschland wurde kaum ein anderer Berufsstand so entscheidend betroffen wie die Landwirte. In…
DDR A-Z 1969
Architektur (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Allgemeine Architekturtheorie Spezieller Teil der allgemeinen Ästhetik. Die allgemeingültige Formel für die A. ist in der klassischen Formulierung die Einheit von künstlerischer Form, Technologie und ökonomischer Funktion. Die Besonderheit der A. gegenüber den anderen Künsten beruht darin, daß sie nicht reine Kunst ist, sondern zugleich ökonomischer Faktor. Der Begriff Sozialistischer Realismus als wahrheitsgetreue Widerspiegelung der Realität wird seltener und nur in sehr allgemeiner Formulierung gebraucht. Die Anwendung dieses Begriffes war für die A. oft unscharf. Meist bezog er sich nur auf die Widerspiegelung des Inhalts. Dieser Inhalt waren die sozialen und ökonomischen „Bedürfnisse der Gesellschaft“, denen die A. räumlich Gestalt verlieh. Die räumliche Gestaltung sollte die geschichtliche Weiterentwicklung insofern enthalten, als sie schon den Bedürfnissen der künftigen Gestalt der Gesellschaft entsprechen sollte. Ein zweites Moment, das auch unter den Begriff des sozialistischen Realismus gefaßt wird, sind die durch die A. vermittelten Erlebnisinhalte, die entsprechend dem Charakter des Sozialismus Optimismus, Schönheit usw. darstellen sollten. Die Beurteilung der äußeren Form unterlag einem bedeutenden Wandel. Abgelehnt wurde der Formalismus. Allerdings unterlag dieser Begriff selbst einem Wandel. Für den Städtebau gelten dieselben Grundsätze wie für die A. Das entscheidend Neue gegenüber dem Städtebau der kapitalistischen Gesellschaft ist, daß dank der Vergesellschaftung des Bodens eine einheitliche, ökonomisch-rationale und künstlerische Formgebung möglich ist. Die Stadt oder das städtebauliche Ensemble haben gegenüber den Einzelgebäuden Priorität im Sinne einer gestalteten Einheit. Das Schwergewicht in ästhetischer Hinsicht liegt auf dem Stadtzentrum. Es wird als der Ort gesehen, wo in einer Konzentration der gesellschaftlichen Funktionen die Gesellschaft sich selbst darstellt. Im DDR-Maßstab gilt dies vor allem für das Zentrum von Ost-Berlin. 2. Geschichtliche Entwicklung In der Geschichte der DDR-A. lassen sich zwei Hauptstränge der Diskussion verfolgen, die Diskussion und Kritik der ökonomisch-bautechnischen und die der ästhetischen Entwicklung. Beide Hauptstränge der Diskussion hatten zu verschie[S. 46]denen Zeiten unterschiedliches Gewicht und wurden auch in internen Auseinandersetzungen gegeneinander ausgespielt. Im ganzen lassen sich etwa drei, allerdings zeitlich nicht exakt abzugrenzende Perioden unterscheiden: a) Die Zeit der „nationalen“ A. bis kurz nach der Kritik Chruschtschows an der A. auf dem XX. Parteitag der KPdSU. — b) Eine Zeit des Umbruchs bis zur Ablösung Kurt Liebknechts von der Präsidentschaft der Deutschen Bauakademie (DBA) und der Umfunktionierung der DBA 1960/1961. — c) Von da an, im Zuge des NÖS, eine stärkere Betonung der ökonomischen Funktion und ab etwa 1963 zusätzlich eine Forderung nach exakt meßbaren Wirkungen der A. anhand von Soziologie, Psychologie usw. Zu a) Die erste Zeit stand unter dem starken Einfluß der sowjetischen A. Unter der Formel, daß historische Entwicklung keine Zäsuren kennt, sondern ein Kampf zwischen fortschrittlichen und reaktionären Kräften ist, wobei sich im Laufe der Geschichte das Wissen um das ästhetisch Richtige anreichert, sollte die A.-Geschichte nach den fortschrittlichen Formen aufgearbeitet werden. Hinzu kam die These Stalins aus seinem Werk „Der Marxismus und die Frage der Sprachwissenschaft“, daß der Überbau eine relative Eigenständigkeit hat. Nationale Traditionen sollten sich also in den Formen ausdrücken. Der neue sozialistische Inhalt bezog sich auf die Aufgabe der A. in der sozialistischen Gesellschaft. Er sollte sich auch auf die Organisierung des Raumes auswirken. Daher die gängige Formel jener Zeit: „sozialistischer Inhalt — nationale Form.“ Die nationalen Formen sollten sich an Hand des nicht-antagonistischen Inhalts zu einer neuen Einheit zusammenfügen und die Kraft, Lebensfreude usw. der neuen Gesellschaft künden. Wichtiges Beispiel für diese A.: die Stalinallee, jetzt Karl-Marx-Allee (erster Abschnitt) und der Strausberger Platz in Berlin. Im Westen, später auch in der DDR, wurde dieser A., die lange Zeit auch in der UdSSR und anderen sozialistischen Staaten verbreitet war, Eklektizismus vorgeworfen. Die Formen der neueren westlichen A. unterlagen in jener Zeit einer heftigen Kritik. Die Tatsache, daß nationale und regionale Unterschiede nicht mehr sichtbar waren, wurde dem zunehmenden ideologischen Einfluß des Imperialismus, vor allem des amerikanischen, zugeschrieben. Der Vorwurf des Funktionalismus wurde erhoben, der besagte, daß in der reinen Funktion der Gebäude ästhetische Kategorien, wie Schönheit, pervertiert bzw. vernachlässigt wurden. Hauptvertreter dieser Richtung waren der Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, und die Architekten Hermann Henselmann, Richard Paulick, Edmund Collein, Hans Hopp u. a. Zu b) Der Hauptakzent der A.-Diskussion in den folgenden Jahren lag auf der wirtschaftlichen Funktion der A. Dabei ging es zunächst um eine Reform des Bauwesens. Gefordert wurde: 1. Die Industrialisierung des Bauens, d.h. das Bauwesen sollte seinen handwerklichen Charakter auf den Baustellen verlieren, indem größere Elemente in Industriebetrieben vorgefertigt und auf den Baustellen nur noch montiert werden sollten. 2. Die Schaffung allgemeingültiger Einheiten, ein begrenztes Typensortiment, vorgefertigte Teile. Zunächst wurden sogar Typenwohnungen entworfen, eine Konzeption, die etwa 1963 wieder fallengelassen worden ist. Durch die Industrialisierung und Typisierung hoffte man, Baupreise und Bauzeit senken zu können und das gegenüber anderen Branchen rückständige Bauwesen sanieren zu können. Diese Entwicklungsphase hob auf der 1. Baukonferenz 1955 mit dem Entschluß an, sich die Entwicklung industrialisierter Baumethoden als Hauptaufgabe zu setzen. 1957 begann der Bau von Hoyerswerda, der ersten Stadt, die fast ausschließlich aus vorgefertigten Elementen montiert wurde. 1960 waren bereits 29 v. H. aller neuen Wohnbauten industriell gefertigt. Die ästhetische Kritik jener Zeit richtete sich entsprechend der Kritik Chruschtschows vor allem gegen teure, überflüssige Verzierungen. Der neue Akzent in der DDR führte im Unterschied zu anderen sozialistischen Staaten nicht sofort und nicht so intensiv zur Übernahme westlicher Formen. Der Fortfall dekorativer Außenelemente und die Anwendung von Plattenbau- oder Skelettbauweise hatte zunächst wirtschaftliche Gründe. Eine andere Konsequenz dieser Bauweise war eine Neudefinition der Rolle des Architekten. Der Architekt sollte nicht mehr der vereinzelt schaffende Künstler sein, sondern seine Rolle innerhalb eines Kollektivs von Ingenieuren, Ökonomen usw. verstehen. [S. 47]Zu c) 1961 wurde die DBA umgebildet. Sie sollte von einem vor allem für die künstlerischen und industriellen Formen zuständigen Fachorgan zur zentralen Institution für die Grundlagenforschung, für die Entwicklung des „einheitlichen Baukastensystems“ und für die Koordinierung der angewandten Bauforschung und Typenentwicklung der gesamten DDR werden. 1963 wurde Kurt Liebknecht von der Präsidentschaft der Akademie abberufen. Parallel zu der Verfachlichung bildete sich innerhalb der DBA und dem Bund Deutscher Architekten eine Gegenbewegung, die den ästhetischen Rückstand der DDR gegenüber anderen sozialistischen Ländern kritisierte, die Monotonie der neuen Wohngebäude angriff und die Einflußlosigkeit einer jüngeren Architektengeneration beanstandete. Diese Richtung wurde durch Hermann Henselmann, die Zeitschrift „Deutsche Architektur“ und eine Reihe jüngerer Architekten vertreten. Auf der 7. (geschlossenen) Plenartagung 1963 der DBA wurde diese Bewegung angegriffen. Obwohl ihre führenden Vertreter Selbstkritik übten, ist die Kritik an der Monotonie bis heute nicht verstummt. Zunehmend wandelte sich die Bewertung des Bauhauses und des Funktionalismusbegriffs. Neben der politisch günstigeren Einschätzung betonte man vor allem die Bedeutung des Bauhauses für die Entwicklung der Typenbauweise (vor allem Hans Schmidt). Eine positive Einschätzung des Verhältnisses von Funktion, Konstruktion und Schönheit ermöglichte es dann auch, das Baukastensystem in die ästhetische Diskussion zu integrieren. Seit der 4. Baukonferenz 1966 lag der Hauptakzent dieser Richtung in der zweiten Etappe des NÖS auf Rationalisierung und Rekonstruktion. Man forderte unter anderem eine bewußte Anwendung der „ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ bei der Industrialisierung, eine umfassende Rationalisierung vorhandener Bauweisen und -verfahren, die Entwicklung und Einbeziehung neuer Konstruktionen, Baustoffe und Verfahren. Ferner forderte man die Weiterentwicklung des Baukastensystems, das bis heute noch nicht den Vorstellungen der Bauplaner entspricht. Seit 1966 verstärkte sich auch die Kritik an der Konzentration auf die wirtschaftliche Funktion der A. Die Aufmerksamkeit wandte sich zunehmend der Frage nach dem „sozialistischen“ und ästhetischen Charakter der A. zu. Dies geschah im wesentlichen in zwei Richtungen: a) Seit Ende 1966 wird versucht, das alte Postulat der Einheit von Bauwerk und bildender Kunst zu konkretisieren. Im Gegensatz zur A. der fünfziger Jahre und auch später (vgl. Haus des Lehrers, Alexanderplatz — Architekt Hermann Henselmann) soll die Kunst nicht mehr bloße Dekoration vorentworfener Gebäude sein. Die bildende Kunst soll schon in den Prozeß der Projektierung von Bauwerken einbezogen werden. Architekten, bildende Künstler, Ökonomen, Ingenieure usw. sollen ein einheitliches Kollektiv bilden. Durch die Einheit von A. und bildender Kunst werde die A. selbst zur Kunst. Entsprechend diesen Forderungen wurden seit Ende 1966 Verträge zwischen dem Verband Bildender Künstler Deutschlands (VBKD), BDA und DBA geschlossen, die solche Kollektive anleiten und einen neuen Ausbildungsplan sowohl bei den bildenden Künstlern als auch bei den Architekten ausarbeiten sollen. Zur Koordinierung und Anleitung dieser Tätigkeit besteht seit Nov. 1967 eine gemeinsame „zentrale Arbeitsgruppe“ des BDA und des VBKD, die Vorschläge zu Gesetzen und zur Forschung macht, die öffentliche und fachliche Diskussion bestimmt und in den entscheidenden Gremien Einfluß ausüben soll. b) Auf der anderen Seite wird die Betonung des emotionalen Elements fortgeführt. Die Formen sollen gesellschaftliche Verhältnisse erlebbar machen. Dies ist die spezielle Form des sozialistischen Realismus in der A. Im Unterschied zu den fünfziger Jahren liegen in dieser Konzeption allerdings noch keine ästhetisch-formellen Forderungen, sondern durch Soziologie, Psychologie, Semiotik, Kybernetik usw. sollen Wirkungen wie auch in der Ästhetik wissenschaftlich erfaßt werden (F. Staufenbiel, H. Henselmann, H. Schmidt). Die letzte Konsequenz einer solchen Entwicklung wäre eine A.-Theorie, die den gesamten Komplex der gesellschaftlichen Bedingungen und die Kenntnis über mehr oder weniger lang wirkende objektive Gesetzmäßigkeiten der A. und des architektonischen Schaffens vermittelt und in die Praxis umsetzbar macht. Die wichtigsten Institutionen: Für die Schaffung der A.-Theorie sind zuständig vor allem das Institut für Städtebau und A. der Deutschen Bauakademie (Dir. Ule Lammert, wiss. Dir. Hermann Henselmann, Bernhard Herholdt, stellv. Dir. Hans [S. 48]Gericke); die Abt. Städtebau im Ministerium für Bauwesen (Ltr. Kurt Leucht); die Abt. Kulturtheorie am Institut für Gesellschaftswissenschaften des ZK der SED (Ltr. Fred Staufenbiel). Die Ausbildungsstätten der Architekten sind: Die Hochschule für A. und Bauwesen Weimar (Rektor: Horst Matzke), die Technische Universität Dresden, vor allem das Institut für Städtebau (Dir. Georg Funk). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 45–48 Architekten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArchiveSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Allgemeine Architekturtheorie Spezieller Teil der allgemeinen Ästhetik. Die allgemeingültige Formel für die A. ist in der klassischen Formulierung die Einheit von künstlerischer Form, Technologie und ökonomischer Funktion. Die Besonderheit der A. gegenüber den anderen Künsten beruht darin, daß sie nicht reine Kunst ist, sondern zugleich ökonomischer Faktor. Der Begriff Sozialistischer Realismus als…
DDR A-Z 1969
Demarkationslinie (DL) (1969)
Siehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit DL wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Trennlinie zwischen dem Bundesgebiet und Mitteldeutschland verstanden. Sie verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, folgt den Westgrenzen Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Südgrenze Thüringens sowie der Südgrenze Sachsens und trifft ostwärts von Hof auf die deutsch-tschechoslowakische Grenze. Sie ist rund 1.346 km lang und zerschneidet 32 Eisenbahnlinien, 3 Autobahnen, 31 Bundesstraßen, 80 Landstraßen erster Ordnung und etwa 60 der zweiten Ordnung sowie Tausende von öffentlichen Gemeindewegen und privaten Wirtschaftswegen. Der Verlauf der DL wurde im Londoner Protokoll betreffend die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944 festgelegt. Auf Grund einer Vereinbarung zwischen Truman und Stalin zogen sich die amerikanischen und britischen Truppen, die bereits Thüringen, die westlichen Teile Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts und Sachsens besetzt hatten, bis zum 1. 7. 1945 hinter die DL zurück. Die sowjetischen Besatzungstruppen rückten in diese Gebiete ein, so daß die DL am 3. 7. 1945 wirksam wurde. Im anderen Teil Deutschlands wurde diese Linie bis zum Erlaß der Grenzmaßnahmen-Verordnung vom 3. 5. 1956 als DL bezeichnet. Seitdem wurde sie amtlich „Grenze“ seit 16. 11. 1957 „Staatsgrenze West“ genannt. Das SED-Regime hat die DL auf östlicher Seite mit Sperranlagen, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stol[S. 139]perdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen, Wachttürmen, Erdbunkern, Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hundelaufanlagen bestehen, versehen und zur Überwachung der Anlagen und zur Kontrolle der DL das „Kommando Grenze“ der Nationalen Volksarmee (NVA) eingesetzt. Jenseits der DL erstreckt sich das Grenzgebiet (früher: Sperrgebiet), das aus dem etwa 500 m tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone besteht. Mitteldeutsche, die dieses Gebiet bewohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Registrier-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der NVA sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personen und Sachen im Grenzgebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten, Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und nach den entsprechenden militärischen Bestimmungen der NVA die Schußwaffe anzuwenden. Bis Mai 1969 hat die Zentrale Erfassungsstelle der Landjustizverwaltung in Salzgitter im Bereich der DL 82 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten mitteldeutscher Grenzorgane registriert. Bewohnern des Bundesgebietes ist die Einreise in das Sperrgebiet untersagt. Den Verkehr mit der Bundesrepublik Deutschland läßt das SED-Regime lediglich über die wenigen aus der Skizze auf Seite 138 und der Übersicht auf Seite 139 ersichtlichen Übergänge (Kontrollpunkte) zu. .sp 1969_137_Demarkationslinie_zwischen_sowjetischen_ango-amerikanischen_Truppen.pic .sp 1969_138_Demarkationslinie.pic Durch eine weitere DL wird das Vier-Mächte-Verwaltungsgebiet Groß-Berlin (Berlin) von der sowjetischen Besatzungszone getrennt, da Groß-Berlin in Ziffer~1 des Londoner Protokolls vom 12. 9. 1944 aus der Zoneneinteilung ausgenommen und zu einer „special Berlin area“ unter gemeinsamer Verwaltung der Vereinigten Staaten Großbritanniens und der Sowjetunion erklärt wurde. Diese DL wurde ebenfalls vom 3. 7. 1945 an wirksam, als die Truppen der Westmächte die 12 westlichen Bezirke Ber[S. 140]lins besetzten, die ihnen im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 und der Ergänzungsvereinbarung vom 14. 11. 1944 zugeteilt worden waren. Der Verlauf der DL zwischen den Besatzungssektoren der Westlichen Alliierten und dem sowjetisch besetzten Sektor in Berlin beruht ebenfalls auf dem Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944. Seit dem Bau der Berliner Mauer am 13. 8. 1961 bezeichnet das SED-Regime diese Sektorengrenze als Teil der „Staatsgrenze der DDR“. Zum gleichen Zeitpunkt ließ es nur noch 12 ― vorher rund 80 ―, ab 23. 8. 1961 sogar nur noch 8 Übergänge von West-Berlin nach Ostberlin zu. Auch die Oder-Neiße-Linie ist nach dem Potsdamer Abkommen von 1945 nur eine DL nicht aber eine Staatsgrenze (Grenzübergänge). Literaturangaben Mitten in Deutschland — mitten im 20. Jahrhundert — Die Zonengrenze. 9., überarb. u. erg. Aufl. (BMG) 1966. 96 S. m. 120 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 136–140 DEFA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemokratieSiehe auch: Demarkationslinie: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit DL wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Trennlinie zwischen dem Bundesgebiet und Mitteldeutschland verstanden. Sie verläuft von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, folgt den Westgrenzen Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Südgrenze Thüringens sowie der Südgrenze Sachsens und trifft ostwärts von Hof auf die deutsch-tschechoslowakische Grenze. Sie ist rund 1.346 km lang und…
DDR A-Z 1969
Volkswirtschaftsrat (1969)
Siehe auch: Volkswirtschaftsrat: 1962 1963 1965 1966 Volkswirtschaftsrat (VWR): 1975 1979 1985 Der VWR (Leiter: Alfred ➝Neumann) war das ehemalige zentrale Organ des Ministerrates für die Planung und Leitung der Industrie [S. 689]und bestand von Juli 1961 bis Ende 1965. Er wurde durch die Ausgliederung der Industrie-Hauptabteilung und der Hauptabteilung für Materialversorgung aus der Staatlichen Plankommission gebildet. Ursprünglich ein Organ zur Leitung der Industrie, der Dienstleistungsbetriebe und des Handwerks, hat er nach dem Erlaß des Staatsrates vom 11. 1. 1963 und der „Richtlinie für das neue ökonomische System …“ des Ministerrates vom 11. 7. 1961 auch die Aufgabe übernommen, nach den Richtlinien der Staatl. Plankommission die Jahresplanung der Industrie in allen ihren Teilen auszuarbeiten. Dazu arbeitete der VWR mit anderen zentralen, staatlichen, wirtschaftsleitenden Organen zusammen (z. B. Ministerium f. Bauwesen, Ministerium f. Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Landwirtschaftsrat u.a.). Einerseits fungierte er im Hinblick auf die Planexekutive als Organisator von Rationalisierungsmaßnahmen, andererseits mußte er die zentralen Kompetenzen mit den lokal-territorialen abstimmen. Seine Partner waren dabei die ihm unterstellten Bezirkswirtschaftsräte (BWR) bzw. entsprechende Ratsabteilungen der örtlichen Räte. Die „Richtlinie“ ordnete ihm ausdrücklich die Anleitung und Kontrolle der VVB und BWR zu. Der VWR war hauptsächlich nach dem Prinzip der „Komplexabteilungen“ organisiert. Für eine oder mehrere relativ gleichartige VVB existierte im VWR eine Komplex- bzw. Industrieabteilung, die alle Probleme dieser VVB aus der Sicht des zentralen Organs analysierte und dem Industrieabteilungsleiter Vorlagen zur Entscheidung vorlegte. Daneben existierten zwei bis drei Fachabteilungen (z. B. Ökonomie und Technik), die auf diesen Gebieten Grundsatzarbeit (z. B. spezifizierte Grundlagenforschung) zu leisten hatten. Außerdem gab es reine Führungsabteilungen des Leiters der Industrieabteilung (wie Kader, Information und Dokumentation). Der Nachteil dieser Struktur ergab sich daraus, daß die Mitarbeiter der Komplexsektoren mit operativer Anleitungstätigkeit überhäuft waren. Die Grundsatzfragen, die sie bearbeiten sollten, traten immer mehr in den Hintergrund. Das Unvermögen des VWR, über die rasche industrielle Entwicklung die Übersicht zu behalten, führte zu seiner Auflösung. Seine Industrieabteilungen wurden zu selbständigen Industrieministerien umgebildet. Allerdings ist nicht jede (der rd. 16) Abteilung des VWR in einem selbständigen Industrieministerium aufgegangen. (Planung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 688–689 Volkswirtschaftsplan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolkszählungSiehe auch: Volkswirtschaftsrat: 1962 1963 1965 1966 Volkswirtschaftsrat (VWR): 1975 1979 1985 Der VWR (Leiter: Alfred ➝Neumann) war das ehemalige zentrale Organ des Ministerrates für die Planung und Leitung der Industrie [S. 689]und bestand von Juli 1961 bis Ende 1965. Er wurde durch die Ausgliederung der Industrie-Hauptabteilung und der Hauptabteilung für Materialversorgung aus der Staatlichen Plankommission gebildet. Ursprünglich ein Organ zur Leitung der Industrie, der…
DDR A-Z 1969
Deutscher Schriftstellerverband (1969)
Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1975 1979 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 1985 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Berufsverband, wie alle Verbände der „Kulturschaffenden“ von der SED kontrolliert; konzentriert sich seit der ersten Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages im Frühjahr 1959, auf der seine Arbeit von Ulbricht kritisiert wurde, nach den dort beschlossenen Empfehlungen darauf, „die Bewegung des lesenden Arbeiters durch die des schreibenden ➝Arbeiters zu ergänzen“ und „Schriftsteller, die sich der Gestaltung von Problemen der sozialistischen Umwälzung in der DDR zum Thema nehmen, bevorzugt zu fördern“. Zu diesem Zweck betreut er in Arbeitsgemeinschaften junger Autoren „Nachwuchsschriftsteller“ und leitet Zirkel schreibender Arbeiter an. Im Dez. 1964 veranstaltete der DSch. in Weimar ein „Internationales Colloquium“ über „Die Existenz zweier deutscher Staaten und die Lage der Literatur“, das aber weder in seiner Zusammensetzung noch in den Ergebnissen die Auftraggeber befriedigte. — Auch 1966 wurde der DSch. von der SED scharf kritisiert, weil er „keinen prinzipiellen Kampf“ gegen die „Ideologie des spießbürgerlichen Skeptizismus“ (Honecker auf dem 11. Plenum des ZK der SED), personifiziert auf literarischem Gebiet in Wolf Biermann und Stefan Heym, geführt habe. Ende 1966 proklamierte der DSch. daher von neuem als seine Aufgaben: Ständige Diskussion der Neuerscheinungen, Einschätzung der Gesamt[S. 154]entwicklung unserer Literatur, Ausarbeitung neuer Aspekte und Aufgaben, Rechenschaftslegung vor der sozialistischen Öffentlichkeit, umfassende Maßnahmen zur Vertiefung des marxistisch-leninistischen Weltbildes, Sorge um die sozialistische Entwicklung des literarischen Nachwuchses und um die nationale und internationale Repräsentation unserer Literatur. „Die Literaturpolitik des DSch. (ist) durchaus maßgebend für die Beurteilung schriftstellerischer Leistungen; die Mitarbeiter des Kulturministeriums halten sich ebenso daran wie die Kritiker in Zeitungen und Zeitschriften“ (Hans Mayer, „Zur deutschen Literatur der Zeit“, 1967). Präsidentin: Anna ➝Seghers. Erster Sekretär: Gerhard Henniger 1). Zeitschrift: „Neue Deutsche Literatur“ unter der Schriftleitung von Werner Neubert. (Literatur, Realismus) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 153–154 Deutscher Kulturbund A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Städte- und Gemeindetag 1) Schreibung im Original: Henninger.Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1975 1979 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 1985 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Berufsverband, wie alle Verbände der „Kulturschaffenden“ von der SED kontrolliert; konzentriert sich seit der ersten Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages im Frühjahr 1959, auf der seine Arbeit von Ulbricht kritisiert wurde, nach den dort beschlossenen Empfehlungen darauf, „die Bewegung des lesenden…
DDR A-Z 1969
Arbeiter, Schreibende (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Einladung des Mitteldeutschen Verlages in Halle, in Wahrheit als Veranstaltung der SED und unter nachdrücklicher Förderung ihres ZK, fand im April 1959 in Bitterfeld eine Schriftstellertagung, die seitdem viel zitierte <b<J>:Bitterfelder Konferenz>, statt, die im Anschluß an ein Referat von Alfred Kurella eine neue Phase der „Kulturrevolution“ eröffnen sollte. Nach den Worten von Ulbricht bestand ihr Erfolg darin, „daß die allseitig verstandene Aufforderung ‚Kumpel, greif zur Feder, die sozialistische Nationalkultur braucht Dich!‘ und die Bestrebungen, sich mit den wertvollsten Schätzen unserer Kultur und Kunst vertraut zu machen, als zwei einander bedingende Seiten unserer sozialistischen Kulturrevolution erkannt wurden“. Damit wurde die „Bewegung“ der schreibenden Arbeiter und Bauern (im Pj. auch „Greif-zur-Feder-Kumpel-Bewegung“) eingeleitet, die — gleich vielen anderen Bemühungen der SED auf Gebieten der Kunst — die Grenzen zwischen Kunst und Laienkunst zu verwischen bestimmt war; denn gleichzeitig wurden in Bitterfeld die „Berufsschriftsteller“ aufgefordert, „nicht nur für das Volk, sondern auch mit dem Volk“ zu schaffen, die Gewohnheiten „individuellen Eigenbrötlertums“ preiszugeben, in die Betriebe zu gehen und ihre Werke in ständiger Auseinandersetzung mit den Werktätigen und ihrer Umwelt zu schaffen. Die derart auf zweifache Weise betriebene „Massenbewegung zur Aneignung der sozialistischen Nationalkultur“ und zur produktiv-künstlerischen Betätigung der Werktätigen — auch auf den Gebieten der Bildenden Kunst und Musik — wird im Pj. als Bitterfelder Weg bezeichnet. Zur Anleitung und Förderung der SchA veröffentlichte ein Autorenkollektiv 1961 „Hinweise für SchA.“; eine Monatsschrift „Ich schreibe“ erschien als Teil der Zeitschrift „Volkskunst“, seit 1966 selbständig, und die beharrlicheren SchA. schlossen sich in einer „Zentralen Arbeitsgemeinschaft SchA.“ (Vorsitzender: Max Zimmering) zusammen. Die „Bitterfelder Bewegung“ erreichte, wie zu erwarten war, keines der ihr von der Partei gesetzten Ziele. Die zu laienkünstlerischer Betätigung aufgerufenen Arbeiter strebten von der Werkbank an den Schreibtisch, in die „Intelligenz“; ihre Produkte waren — mit vereinzelten Ausnahmen — dilettantisch und konnten, soweit sie überhaupt gedruckt wurden, auch einer sehr wohlwollenden Kritik nicht standhalten; das Interesse der Werktätigen an den dichterischen Versuchen ihrer Kollegen ließ sich nur durch eifrige Bemühungen der Presse und der Kulturobmänner in den Betrieben vorübergehend anfachen. Die Schriftsteller dagegen, die sich auf den Bitterfelder Weg begaben, enttäuschten die SED dadurch, daß sie auch negative Erfahrungen aus der Produktion in Literatur umsetzten; die erwartete Integration der professionell Schreibenden in die kommun. Führungs- und Funktionärsschicht gelang nur bei einigen Autoren dritten oder vierten Ranges, während Werke von Autoren wie E. Strittmatter und P. Hacks, die Themen der Arbeitswelt behandelten, heftiger Kritik, im Falle von Hacks sogar dem Aufführungsverbot, ausgesetzt waren. Es war daher kaum verwunderlich, daß dem Präsidium einer II. Bitterfelder Konferenz, mit der Ulbricht und die SED im April 1964 einen neuen Versuch machten, die Literatur in den Griff zu bekommen, nicht ein einziger Autor von Rang angehörte; nur 9 von 51 Mitgliedern konnten überhaupt als Repräsentanten der Literatur bezeichnet werden, und unter ihnen trug allein der Altkommunist W. Bredel einen Namen, mit dem sich auch außerhalb der „DDR“ eine gewisse Vorstellung verband. Ulbrichts Rede, obschon sie auch Erfolge auf dem Bitterfelder Weg, dem „Weg des sozialistischen Sozialismus“, zu rühmen wußte, war daher vorwiegend auf die Kritik am Attentismus vieler Schriftsteller, an den revisionistischen Neigungen mancher anderer gestimmt; unverkennbar stand im Hintergrund die Besorgnis, daß liberalisie[S. 30]rende Tendenzen in den Literaturen der sozialistischen Nachbarstaaten, ja sogar der SU, auf die „DDR“ übergreifen könnten. Daß von den Intentionen der II. Bitterfelder Konferenz nur diese sozusagen „repressive“ Auswirkungen zeitigen würde, war von vornherein abzusehen. Als „eine dritte, eine schriftliche Bitterfelder Konferenz“ wurden 86 Briefe von Künstlern und Wissenschaftlern an das Ministerium für Kultur bezeichnet, die in dessen Auftrag erst nach der zweiten Konferenz unter dem Titel „In eigener Sache“ im Mitteldeutschen Verlag veröffentlicht wurden und sich vorwiegend mit dem Konflikt zwischen Indoktrination und Qualität der Literatur auseinandersetzen. (Kulturpolitik, Literatur) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 29–30 Arbeiter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterbewegung, Gedenkstätten derSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Einladung des Mitteldeutschen Verlages in Halle, in Wahrheit als Veranstaltung der SED und unter nachdrücklicher Förderung ihres ZK, fand im April 1959 in Bitterfeld eine Schriftstellertagung, die seitdem viel zitierte <b<J>:Bitterfelder Konferenz>, statt, die im Anschluß an ein Referat von Alfred Kurella eine neue Phase der „Kulturrevolution“ eröffnen sollte. Nach den Worten von Ulbricht bestand ihr Erfolg darin, „daß die allseitig…
DDR A-Z 1969
Zölle (1969)
Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 750]In der „DDR“ besteht ein staatliches Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft). Dieses Monopol und die Art der Preisgestaltung machen Z. überflüssig, da die Steuerung von Export und Import — eine wichtige Aufgabe der Z. — bereits durch Plandirektiven erfolgt (Volkswirtschaftspläne). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Z. nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnedies die Möglichkeit haben, ohne Zollerhebung die Preise der Außenhandelsgüter nach oben oder nach unten zu manipulieren. Z. haben bis heute im Außenhandel der „DDR“ keine Bedeutung. Lediglich private Sendungen müssen verzollt werden. (Das gilt nicht für private Geschenksendungen aus der BRD in die „DDR“; Geschenkpaketversand.) Seit 1961/62 wird jedoch seitens der RGW-Länder versucht, die Z. wirtschaftspolitischen Zielen nutzbar zu machen. Die „DDR“ hat sich diesem Vorgehen angeschlossen: In dem 1962 erlassenen Zollgesetz ist ein dreistufiger Zolltarif vorgesehen, ein „Grundzolltarif“, ein „Vertragszolltarif“ und ein „Sonderzolltarif“. Der Grundzolltarif löst den bisher für private Sendungen geltenden Tarif ab. Der Vertragszolltarif soll für Länder gelten, die der „DDR“ die Meistbegünstigung einräumen, der Sonderzolltarif für die Länder, die der „DDR“ die Meistbegünstigung nicht gewähren. Dieses System der Zollerhebung — Vertrags- und Sonderzolltarif — wurde von der SU übernommen, die es am 1. 10. 1961 eingeführt hat. Das Ziel der Tarifdifferenzierung — sehr niedrige oder keine Z. im Falle der Meistbegünstigung, hohe Z. (Kampf-Z.) bei deren Fehlen — ist, ein gegen die EWG gerichtetes zollpolitisches Kampfinstrument zu schaffen. Die Ostblockstaaten beanspruchen für ihren Handel mit den EWG-Staaten die niedrigen EWG-Innen-Z. und sehen den gemeinsamen EWG-Außenzolltarif als Diskriminierung ihres Handels mit diesen Staaten an. Der von der „DDR“ geschaffene „Sonderzolltarif“ soll eine Gegenmaßnahme sein. Bisher ist allerdings nicht bekannt geworden, daß die „DDR“ von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Diese Kampf-Z. dürften als Druckmittel zur Beeinflussung des Außenhandels der EWG ohnehin von keiner Bedeutung sein. Die handelspolitische Stellung der kommun. Staaten gegenüber der EWG ist äußerst schwach. Einerseits ist der Anteil des Außenhandels mit den Ostblockstaaten am Außenhandelsvolumen der EWG sehr gering, andererseits sind die kommun. Staaten nach wie vor gezwungen, im Interesse des Funktionierens ihrer Wirtschaften aus dem EWG-Raum zu importieren. (Ost-West-Handel) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 750 ZKD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZollgesetzSiehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 1985 [S. 750]In der „DDR“ besteht ein staatliches Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft). Dieses Monopol und die Art der Preisgestaltung machen Z. überflüssig, da die…
DDR A-Z 1969
Mauer (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Politische Ziele 1. Innenpolitisch: Durch die M. sollten die ständig anhaltende, 1961 sogar erheblich angestiegene Fluchtbewegung (Flüchtlinge) abgestoppt, der Verkehr mit dem freien Berlin (West) wegen seiner mancherlei psychologischen Auswirkungen unterbrochen und die kommun. Innenpolitik „störfrei“ gemacht werden. 2. Außenpolitisch: Die M. sollte die in dem Berlin-Ultimatum vom 27. 11. 1958 enthaltene und seitdem oftmals wiederholte, auch variierte Forderung nach Errichtung einer „entmilitarisierten Freien Stadt Westberlin“ und Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR dadurch verstärken, daß sie einerseits im Hinblick auf die Abschließung der DDR vollendete Tatsachen schuf und andererseits West-Berlin vorbereitend in einen Zustand der totalen Abschnürung versetzte. Hierdurch hoffte die SU, dem Westen die Aussichtslosigkeit seiner Position in Berlin (West) klarzumachen. Tatsächlich war durch alle diese Maßnahmen zunächst eine Versteifung der westlichen Haltung herbeigeführt worden, die in immer wiederholten Garantieerklärungen ihren Ausdruck fand (<➝Zeittafel>). Entstehung und Ausbau Nachdem Ulbricht auf einer Pressekonferenz am 15. 6. 1961 erklärt hatte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, richteten die Regierungen der Staaten des Warschauer Beistandspaktes am 11. 8. an die Regierung der „DDR“ den „Vorschlag, an der Westberliner Grenze [S. 403]eine solche Ordnung einzuführen, durch die … eine verläßliche Bewachung und eine wirksame Kontrolle gewährleistet wird“. Der Bau der M. wurde in einem Beschluß des Ministerrates vom 12. 8., veröffentlicht am 13. 8. (GBl. S. 332), formuliert. Darin wird zum ersten Male die Sektorengrenze als Staatsgrenze bezeichnet. Zu diesem Beschluß hatte sich der Ministerrat am 11. 8. von der Volkskammer ermächtigen lassen (GBl. S. 167). Am 13. 8. gegen 2 Uhr nachts besetzten Deutsche Volkspolizei, Bereitschaftspolizei sowie Kampfgruppen die Sektorengrenze und riegelten sie mit Stacheldrahtverhauen und spanischen Reitern ab. Straßen wurden aufgerissen, Barrikaden errichtet und Gräben ausgehoben. Von 81 Sektorenübergängen blieben vorerst noch 12 unter strenger Kontrolle geöffnet. Allen Bewohnern des Sowjetsektors und der DDR wurde das Betreten von West-Berlin untersagt, ebenso wurden den Bewohnern Mitteldeutschlands Besuchsreisen nach Ostberlin verboten. Am 23. 8. 1961 wurden weitere 5 kontrollierte Übergangsstellen geschlossen. Von den verbleibenden sieben ist einer für Ausländer, Angehörige des diplomatischen Korps und der alliierten Streitkräfte, sind zwei für Bürger der BRD und vier für West-Berliner bestimmt, die einen Sonderausweis besitzen und im Ostsektor arbeiten. Der Grenzgängerverkehr von Ostberlinern, die in Berlin (West) arbeiteten, wurde völlig unterbunden. Ebenfalls am 23. 8. 1961 wurde für West-Berliner der Passierscheinzwang eingeführt (Grenzgänger). Nach dem 13. 8. wurden die Sperrmaßnahmen laufend verstärkt. Eine fast durchgehende Betonmauer wurde errichtet, die nicht nur die Sektorengrenze, sondern vielfach auch die Zonengrenze rund um Berlin (West) abriegelt. Die Mauer- und Stacheldrahtsperren haben, ähnlich wie an der Demarkationslinie, den Charakter von Feldbefestigungen angenommen. Der Bau der M. und der Stacheldrahtsperren wurde durch vielfältige Maßnahmen ergänzt, so durch Zumauern der Fenster an Grenzhäusern, Räumung und Abreißen solcher Häuser, Legung eines sog. Todesstreifens ähnlich der Demarkationslinie, Bau von Wachttürmen. Der Fluchtweg über See, der mehrfach teils mit, teils ohne Erfolg gewählt wurde, ist durch Einrichtung einer See-Grenzsperre ebenfalls nahezu unpassierbar geworden. <Schießbefehl und Rechtslage an der M.> Das Bewachungspersonal hat rücksichtslosen Schießbefehl, der auch befolgt wird, wenngleich anzunehmen ist, daß viele Angehörige der Grenztruppen absichtlich keine gezielten Schüsse abgeben. Trotz Lebensgefahr bei Fluchtversuchen gelang bis Ende 1967 27.518 Personen die Flucht nach dem Westen. Zwischen dem 13. August 1961 und 31. Dezember 1968 büßten nachweislich mindestens 64 Personen, darunter Jugendliche und sogar Kinder, ihren Fluchtversuch mit dem Tode. Zahlreiche weitere Fluchtversuche scheiterten, teils unter Waffeneinwirkung, teils durch sonstige Festnahme, ohne daß sich ihre Zahl kontrollieren läßt. In allen Fällen der Vereitelung von Fluchtversuchen handelt es sich um Verletzungen von Menschenrechten. Ungeachtet der Rechtswidrigkeit der Sperrmaßnahmen bezeichnen die DDR-Behörden jede Verletzung der M., die praktisch nur zur Flucht oder Fluchthilfe und Demonstration vorgekommen ist, als „Provokation“. (Staatsfeindlicher ➝Menschenhandel, Republikflucht) Durch die M. ist die völkerrechtliche Lage Berlins nicht verändert worden. Die M. hat jedoch den Charakter des SED-Regimes als einer Zwangsherrschaft aller Welt offenkundig gemacht. Bei der Erörterung der Berliner M. darf indessen nicht vergessen werden, daß die DDR-Behörden schon seit 1952 entlang der Demarkationslinie („Zonengrenze“) ein Sperrgebiet mit ähnlichen Verhältnissen geschaffen haben. Literaturangaben Die Mauer oder der 13. August (hrsg. v. Hans Werner Richter) (rororo Tb. 482). Reinbek b. Hamburg, 1961. Rowohlt. 196 S. Speier, Hans: Die Bedrohung Berlins. Eine Analyse der Berlin-Krise von 1958 bis heute. Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 156 S. *: Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. August 1961 in Berlin. — Dokumentarbericht. (BMG) 1961. 159 S. m. 2 Taf. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 402–403 Mathematik-Olympiade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MDNSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Teilung Deutschlands…
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Kooperation in der Landwirtschaft (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Bezeichnung für einen Zusammenschluß von wirtschaftlich und juristisch selbständigen landwirtschaftlichen Betrieben untereinander (horizontal) und landwirtschaftlichen Betrieben mit Industrie- und Handelsbetrieben (vertikal). Diese als zwischenbetriebliche K. bezeichnete Zusammenarbeit steht im Gegensatz zur innerbetrieblichen, wo eine Arbeitsteilung im Betrieb zwischen den Arbeitskollektiven stattfindet. Diese soll zur Ausbildung von Hauptproduktionszweigen in den Betrieben führen. Die zwischenbetrieblichen K. werden seit der Einführung des Neuen ökonomischen Systems stark gefördert. Nur die K.-Beziehungen sollen dabei die Einführung der industriemäßigen Produktion, d.h. eine Spezialisierung und Konzentration der Produktion in der Landwirtschaft ermöglichen. In Form der horizontalen K. kann eine vertraglich fixierte Zusammenarbeit in allen Bereichen der Landwirtschaft erfolgen. Sie kann mit unterschiedlicher Intensität durchgeführt werden und geht von der Beschaffung und Nutzung größerer Anlagen und Geräte, wie z. B. Trocknungs-, Mischfutter- und Kartoffelsortieranlagen, über den Bezug von Betriebsmitteln und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte bis [S. 342]zum Aufbau gemeinsamer Betriebszweige, wie Schweinemast, Geflügelhaltung, Jungviehaufzucht u. a. Die Leitung dieser als K.-Gemeinschaften bezeichneten Bindung erfolgt durch K.-Räte. Den K.-Gemeinschaften ist es möglich, sich als juristische Person registrieren zu lassen. Voraussetzung ist die Bildung von selbständigem Vermögen der K.-Gemeinschaften. Sie können daher im eigenen Namen Verträge abschließen, allerdings nur das gemeinsame Vermögen betreffend. Für Rechtsgeschäfte, die einzelne Mitglieder betreffen, sind diese weiterhin zuständig. Das gebildete Vermögen gehört nicht anteilmäßig den Partnern, sondern ist „genossenschaftliches Eigentum auf einer höheren Stufe“. In der Form der vertikalen K. bilden die beteiligten Partner aus Landwirtschaft, Industrie und Handel K.-Verbände. In diesen sind alle Stufen der Produktion vom Ur- zum Endproduzenten bis zum Handel vertraglich gebunden. Diese K.-Ketten, von der Erzeugung bis zum Verbrauch, werden jeweils für bestimmte landwirtschaftliche Produkte gebildet. Von besonderer Wichtigkeit sind die K.-Verbände für Veredelungsprodukte. So kann z. B. die K.-Kette Milch Stammzucht-, Aufzucht- und Milchproduktionsbetriebe, Molkereien und Handel umfassen. Die Leitung der K.-Verbände haben die Endproduzenten, im Beispielsfall die Molkerei. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 341–342 Kooperation in der Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KooperationsverbändeSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Bezeichnung für einen Zusammenschluß von wirtschaftlich und juristisch selbständigen landwirtschaftlichen Betrieben untereinander (horizontal) und landwirtschaftlichen Betrieben mit Industrie- und Handelsbetrieben (vertikal). Diese als zwischenbetriebliche K. bezeichnete Zusammenarbeit steht im Gegensatz zur innerbetrieblichen, wo eine Arbeitsteilung im Betrieb zwischen den Arbeitskollektiven stattfindet. Diese soll zur Ausbildung von…
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Sowjetische Streitkräfte (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Den SSt. fiel in der von ihnen besetzten Zone Deutschlands die Aufgabe zu, die systematische Umgestaltung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens abzusichern und so die Schaffung der Grundlagen für den Aufbau eines kommu[S. 562]nistisch geführten Staates und einer kommunistischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates in der Geschichte Deutschlands schufen“. Während des Juni-Aufstandes und im November 1956 wurde deutlich, wie sehr die Herrschaft der SED auf die SSt. angewiesen ist. Das amtliche Blatt „Die Volksarmee“ erklärte zur Stellung der SSt. am 16. 9. 1958: „Die Sowjetarmee … sichert gemeinsam mit uns, der Nationalen Volksarmee, den Aufbau des Sozialismus in der DDR.“ Seit dem 9. 5. 1957 (also lange nach der formellen Beendigung der Besatzungspolitik) gilt für die SSt. der (am 12. 3.) zwischen der SU und der „DDR“ abgeschlossene Truppenvertrag. In dessen Einleitung findet sich die Erklärung, er regele die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR“. Im Vertrag wird u.a. behauptet, 1. die Anwesenheit der SSt. beeinträchtige nicht die „Souveränität der DDR“; 2. die Stärken, Standorte und zusätzliche Manövergebiete der SSt. würden mit der Regierung der „DDR“ beraten und vereinbart; 3. strafbare Handlungen von Angehörigen der SSt. (und von deren Familienmitgliedern) würden von Gerichten der „DDR“ abgeurteilt, sofern sie nicht bei Dienstobliegenheiten geschähen. Diese scheinbaren Zugeständnisse entwertet der § 18: „Im Falle der Bedrohung der Sicherheit der SSt., die auf dem Territorium der DDR stationiert sind, kann das Oberkommando der SSt. in der DDR bei entsprechender Konsultation der Regierung der DDR und unter Berücksichtigung der entstandenen Lage … Maßnahmen zur Beseitigung einer derartigen Bedrohung treffen.“ Dieser § 18 legt auch formell die Macht in die Hand der SSt., sofern deren Oberkommando oder die Sowjetregierung es für notwendig halten. Die strenge Geheimhaltung der SSt. und ihre Absperrung gegen die Bevölkerung machen genaue Angaben über Stärke und Standorte unmöglich. „Die zeitweilig auf dem Territorium der DDR stationierten SSt.“ (Hauptquartier Wünsdorf, südl. Berlins) zählen unter Armeegeneral Koschewoi (seit Febr. 1965) mindestens 350.000 Mann; einschl, aller Nachschubverbände, Stabs- und Verwaltungskräfte wahrscheinlich sogar 390.000 Köpfe. So sind die SSt. doppelt so stark wie die NVA. Ihre Zahl entspricht 2,3 v. H. der Bevölkerung der „DDR“, während ein Wehrpflicht-Heer herkömmlich etwa 1 v. H. der Bevölkerung ausmacht. Im Herbst 1967 umfaßten die SSt. 10 Panzer- und 10 mot. Schützen-Divisionen (mit rd. 7.500 Panzern, einschl. der leichten); 1~Luftarmee (mit rd. 1.100 Flugzeugen); ferner viele Raketen-Einheiten. Die Ausstattung der SSt. mit Atomwaffen ist seit etwa Anfang 1965 beträchtlich verstärkt worden. Dies wiegt die ohnehin geringe Abnahme der Kopfstärke der SSt. bei weitem auf. Teile der SSt. führten im Sept. 1963 mit Truppen der „DDR“, Polens und der Tschechoslowakei sechstägige Feldmanöver mit rd. 40.000 Mann (Leitwort „Quartett“) unter kriegsmäßigen Bedingungen durch. Im April 1965 fand ein großes Manöver der SSt. statt, zusammen mit Teilen der NVA nahmen 45.000 Mann teil. Es galt der blitzartigen Abschnürung Berlins unter eiliger Massierung von Angriffskräften an der Demarkationslinie zur BRD. — Im Okt. 1965 hielten die SSt. wieder ein gemeinsames Manöver mit Streitkräften der „DDR“, Polens und der ČSSR ab. Unter dem Leitwort „Oktobersturm“ übten ca. 60.000 Mann kriegsmäßig hart. Auch am Manöver „Moldau“, das im Sept. 1966 in Südböhmen rd. 80.000 Mann vereinigte, wirkten neben Truppen der NVA, der ČSSR und Ungarns starke Verbände der SSt. mit. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 561–562 Sowjetische Kontrollkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetisches Militärtribunal (SMT)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Den SSt. fiel in der von ihnen besetzten Zone Deutschlands die Aufgabe zu, die systematische Umgestaltung des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens abzusichern und so die Schaffung der Grundlagen für den Aufbau eines kommu[S. 562]nistisch geführten Staates und einer kommunistischen Gesellschaftsordnung zu ermöglichen. Das ZK der SED dankte am 8. 5. 1958 „den tapferen Helden der Sowjetarmee, die … die Voraussetzung für die Gründung…
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Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren einzubeziehen. Stellung und Aufgaben der GA. und GV. werden nunmehr durch die Strafprozeßordnung in §§ 54 bis 56 gesetzlich geregelt. Als GA. oder GV. können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, der ehrenamtlichen Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in einem Strafverfahren in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Die GA. und GV. haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die „Vertreter der Kollektive“. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen (§ 54, Abs. 2 StPO). Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. (Gesellschaftliche Erziehung) Ein GA. soll insbesondere dann beauftragt werden, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden, die sozialistische Gesetzlichkeit im besonderen Maße verletzenden Straftat besteht und dadurch oder auch durch den Verdacht einer weniger schwerwiegenden Straftat besondere Empörung in der Öffentlichkeit oder im betreffenden Kollektiv hervorgerufen wurde (§ 55, Abs. 2 StPO). Ein GV. soll beauftragt werden, wenn nach der Auffassung des Kollektivs oder gesellschaftlichen Organs unter Berücksichtigung der Schwere des bestehenden Tatverdachts und des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten oder des Angeklagten eine Strafe ohne Freiheitsentzug oder der Verzicht auf eine Strafe möglich erscheinen (§ 56, Abs. 2 StPO). GA. oder GV. sind zur Hauptverhandlung zu laden, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß sind ihnen jedoch nicht zu übersenden. Sie haben das Recht, nach ihrer Zulassung Einsicht in die Akten zu nehmen. Sie sind in der Hauptverhandlung vorzustellen und im Urteilsrubrum aufzuführen. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA. als auch ein GV. auftreten, die jedoch nicht vom gleichen Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Ein Beschwerderecht gegen die Zulassung oder Ablehnung eines GA. oder GV. besteht nicht (§ 197, Abs. 3 StPO). Dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und seinem Verteidiger ist mitzuteilen, wer als GA. oder GV. zugelassen wurde. Begründete Einwendungen gegen die Person des Zugelassenen soll der Angeklagte dem Gericht unverzüglich zur Kenntnis bringen. Ob in diesem Falle, wie dies noch die Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. 1967 II, S. 17) vorschrieb, das Gericht den Zulassungsbeschluß aufheben muß, wenn das Kollektiv keinen anderen GA. oder GV. beauftragt, geht aus der StPO nicht eindeutig hervor. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 242 Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche BürosSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) wurde nicht nur die Möglichkeit geschaffen, daß „Vertreter der Kollektive“ (Gesellschaftliche Erziehung, Strafverfahren) an der gerichtlichen Hauptverhandlung teilnehmen, sondern es wurde ebenfalls die Institution des GA. und des GV. geschaffen. Auch in dieser Maßnahme wird das Bestreben erkennbar, die „Gesellschaft“ weit mehr als früher in das Gerichtsverfahren…
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Politische Ökonomie (1969)
Siehe auch: Politische Ökonomie: 1975 1979 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die PÖ. wird im marxistisch-leninistischen Dogma als „Wissenschaft von der Entwicklung der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse“ definiert. Die auf Marx zurückgehende und seitdem vielfach modifizierte PÖ., die neben dem Historischen und Dialektischen Materialismus den dritten Pfeiler der Ideologie des Marxismus-Leninismus bildet, geht von der Grundannahme aus, daß die Entwicklung der Gesellschaft entscheidend von der Entwicklung der Produktivkräfte bestimmt wird, die ihrerseits auf die Produktionsverhältnisse einwirken. Die PÖ., die sich primär als historische Wissenschaft versteht, nimmt für sich in Anspruch, unter Wahrung strenger Wissenschaftlichkeit die „ökonomischen Gesetzmäßigkeiten“ analysieren zu können, „denen die Produktion und die Verteilung der materiellen Güter auf den verschiedenen Entwicklungsstufen der menschlichen Gesellschaft unterworfen ist“ (Politische Ökonomie, Lehrbuch, Berlin [Ost] 1964, S. 19). Als eigenständige Unterdisziplinen unterscheidet man die PÖ. des Kapitalismus und die des Sozialismus, für die jeweils spezielle ökonomische „Gesetzmäßigkeiten“ formuliert werden. Darüber hinaus versucht die PÖ., allgemeine ökonomische Gesetze zu finden, die in der Produktion und Zirkulation jeder warenproduzierenden Gesellschaft Gültigkeit haben. Dies gilt u.a. für das Wertgesetz, nach dem bei Existenz von Warenproduktion alle Waren, d.h. alle Güter, die nicht für den eigenen Bedarf, sondern für den Verkauf bestimmt sind, auf der Grundlage des gesellschaftlich notwendigen Arbeitsaufwandes produziert werden. Der gesellschaftlich notwendige Arbeitsaufwand, der als durchschnittlicher Arbeitsaufwand bei gegebenen Produktionsbedingungen definiert wird, liegt den Warenpreisen zugrunde. Produzenten, deren Arbeitsaufwand unter dem gesellschaftlich notwendigen liegt, weil sie eine höher entwickelte Technik anwenden, erzielen einen größeren Gewinn und veranlassen dadurch andere Warenproduzenten, die technischen Bedingungen in ihren Betrieben zu verbessern. Dieses Verhalten bildet nach dem Wertgesetz die Ursache für die Entwicklung der Produktivkräfte. Die PÖ. des Kapitalismus hebt als Grundlage der kapitalistischen Produktionsweise die Konzentration der Produktionsmittel in den Händen einer kleinen Zahl von Privateigentümern hervor. Ihnen stehe die große Masse der Lohnarbeiter gegenüber, die ihre Arbeitskraft als Ware an die Kapitalisten verkaufen müsse, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Nach dem ökonomischen Grundgesetz des Kapitalismus sei das primäre Ziel der kapitalistischen Produktionsweise die Erzeugung von Mehrwert, unter dem man den [S. 487]Teil des durch den Arbeitsprozeß geschaffenen Wertes versteht, der nicht als Lohn an die Arbeiter ausbezahlt, sondern von den Kapitalisten „geraubt“ werde (Mehrwerttheorie). Ein weiteres Merkmal des Konkurrenzkapitalismus sei der anarchische Charakter der Produktion, der mit dem spontanen Wirken des Wertgesetzes erklärt wird, während man für den Sozialismus behauptet, er nutze das Wertgesetz „bewußt“ aus. Die erbitterte Konkurrenz der Kapitalisten untereinander führt nach Auffassung der Politökonomie zu einem unausweichlichen Prozeß der Konzentration von Produktionsmitteln in den Händen einer immer kleineren Zahl von Kapitalisten, während die Masse des besitzlosen Proletariats ständig wächst. Gleichzeitig kommt es nach Marx unvermeidlich zu zyklischen Wirtschaftskrisen, die sich ständig verschärfen. Ihre Ursache soll im Gegensatz zwischen dem kapitalistischen Streben nach Ausweitung der Produktion und der Begrenzung der zahlungsfähigen Nachfrage liegen. Die von Marx vertretene Auffassung, der Kreislauf von Überproduktion, Arbeitslosigkeit, schwindender Verbrauchernachfrage führe in immer kürzeren Abständen zu immer größeren ökonomischen Krisen und schaffe damit die Voraussetzung für die proletarische Revolution, wurde durch die Stalinsche These von den zwei Lagern abgewandelt. Nach Stalin ist mit dem Sieg des Sozialismus in der UdSSR der Kapitalismus in seine allgemeine Krise eingetreten, die durch die Spaltung in einen sozialistischen und einen kapitalistischen Weltmarkt gekennzeichnet ist. In Anknüpfung an den von Lenin entwickelten Begriff des Monopolkapitalismus versucht die gegenwärtige Diskussion der Entwicklung des Kapitalismus Rechnung zu tragen. Nach Lenin ist der Monopolkapitalismus das letzte und höchste Stadium vor dem Übergang zum Sozialismus. Als Merkmale hebt er die Konzentration der Produktion in riesigen Konzernen, Syndikaten, Kartellen usw., eine hohe Stufe der technischen Entwicklung und die enge Verflechtung von Banken und Produktion hervor. Während die Banken im Konkurrenzkapitalismus nur die Aufgabe von Vermittlern übernommen hätten, seien sie im Monopolkapitalismus Mitbesitzer an Produktionsmitteln geworden und übten als Finanzkapital einen entscheidenden Einfluß auf das Wirtschaftsleben aus. Die unerwartete ökonomische Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit der kapitalistischen Wirtschaftssysteme versuchen die heutigen Politökonomen mit der Konzeption des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu erklären. Der staatsmonopolistische Kapitalismus wird als letzte Stufe des Monopolkapitalismus vor dem Übergang zum Sozialismus bezeichnet. Dieser Auffassung nach ist der Staat in jenem Stadium nicht mehr nur politisches Instrument in den Händen der Monopolkapitalisten, sondern selbst wichtigster Träger ökonomischer Macht, die er im Interesse der Kapitalisten durch wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Dämpfung der zyklischen Krisen einsetzt. Obwohl die Diskussion noch nicht abgeschlossen ist, scheint eine Mehrheit der Politökonomen zugeben zu wollen, daß die Regulierung ökonomischer Krisen durch wirtschaftspolitische Eingriffe des Staates in kapitalistischen Systemen prinzipiell möglich ist. Damit geht man aber von der Marxschen These ab, der unausweichliche ökonomische Zusammenbruch der kapitalistischen Wirtschaft sei die Voraussetzung für den Sieg des Proletariats. Statt dessen wird die Verstärkung der gesellschaftlichen Gegensätze im staatsmonopolistischen Kapitalismus betont, die man mit der Behauptung zu beweisen versucht, es komme zu einem ständigen Abbau der demokratischen Freiheiten. Daraus zog man den Schluß, in Ländern mit entwickeltem staatsmonopolistischem Kapitalismus vollziehe sich der Sturz des Kapitalismus und die Übernahme der Macht durch das Proletariat nicht in einem Sprung, sondern in zwei Etappen. Dem Sieg des Proletariats müsse eine „antiimperialistisch-demokratische“ Übergangsphase vorausgehen, die nur durch ein Bündnis der kommunistisch geführten Arbeiterbewegung mit allen „antimonopolistischen Kräften“ erreicht werden könne. Mit dieser These wird die Möglichkeit eingeräumt, den Übergang zum Sozialismus auf friedlichem Wege über die Parlamente zu vollziehen. Die PÖ. des Kapitalismus hat innerhalb des Lehrgebäudes des Marxismus-Leninismus die Aufgabe, Argumente für die ideologische Auseinandersetzung mit den kapitalistischen Wirtschaftssystemen zu liefern. Dagegen soll die PÖ. des Sozialismus neben der ideologischen auch eine produktive Funktion erfüllen und als „ökonomische Theorie der sozialistischen Gesellschaft“ die wissenschaftlichen Grundlagen für die Wirtschaftspolitik der Partei schaffen. Als sozialistische wirtschaftswissenschaftliche Grunddisziplin soll sie die Instrumente entwickeln, die notwendig sind, um die im ökonomischen Grundgesetz des Sozialismus postulierte „Proportionalität“ und die „planmäßige ununterbrochene Erweiterung der Produktion auf der Basis der führenden Technik“ zu ermöglichen. Widersprüche zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen sind nach Auffassung der heutigen Politökonomen auch im Sozialismus möglich, allerdings sollen die daraus resultierenden Konflikte friedlich und im Rahmen der bestehenden sozialistischen Gesellschaftsordnung gelöst werden können. Im Zusammenhang mit der immer stärkeren Betonung der „Produktivkraft Wissenschaft“ und der Notwendigkeit, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt schneller für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen, bemüht sich die PÖ. des Sozialismus, die Frage nach der optimalen Gestaltung des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses im Sozialismus zu beantworten und wissenschaftlich fundierte Prognosen zur Aufstellung optimaler Perspektivpläne zu bilden. Gegenwärtig versucht man diesem Ziel durch Entwicklung von mathematischen und kybernetischen Modellen näherzukommen und übernimmt dabei zum Teil Methoden, die von westlichen Wirtschaftswissenschaftlern entwickelt worden sind. Aus der PÖ. des Sozialismus sind eine Reihe von ökonomischen Zweigwissenschaften entstanden, so z. B. die Volkswirtschaftsplanung, die sozialistische Ökonomik, die Theorie der sozialistischen Wirtschaftsführung u.a.m. Das Neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird als Beitrag [S. 487]der SED für die schöpferische Weiterentwicklung der PÖ. des Sozialismus angeführt. (Wirtschaftswissenschaft, Kybernetik) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 485–487 Polithauptverwaltung der NVA A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolitoffizierSiehe auch: Politische Ökonomie: 1975 1979 1985 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die PÖ. wird im marxistisch-leninistischen Dogma als „Wissenschaft von der Entwicklung der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse“ definiert. Die auf Marx zurückgehende und seitdem vielfach modifizierte PÖ., die neben dem Historischen und Dialektischen Materialismus den dritten Pfeiler der Ideologie des Marxismus-Leninismus bildet, geht von der Grundannahme aus,…
DDR A-Z 1969
Feierabendarbeit (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Freiwillige, bezahlte Arbeitsleistungen, die von vollbeschäftigten Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Leitung und Kontrolle der Betriebe oder von Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses oder von Bürgern aus der nichtberufstätigen Bevölkerung unter Leitung der staatlichen Organe und Einrichtungen geleistet werden. Die gesetzliche Grundlage ist die Anordnung über die Vergütung von F. in den Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen vom 23. 10. 1967 (GBl.~II, S.~746). Ihr zufolge sollen grundsätzlich die Werktätigen die geplanten Aufgaben in der gesetzlichen Arbeitszeit erfüllen. In [S. 201]volkswirtschaftlich begründeten Fällen kann aber F. a) bei Be- und Entladearbeiten und Transportleistungen, b) zur Durchführung von geplanten Rationalisierungsmaßnahmen, c) zur Erfüllung geplanter Fremdleistungen einschließlich Investitionsleistungen, wenn diese durch andere Betriebe nicht erbracht werden können und dadurch die Erfüllung der betrieblichen Planaufgaben gefährdet ist, d) zur Durchführung der von staatlichen Organen und Einrichtungen geplanten Maßnahmen leistet werden. Bauarbeiten sollen in F. nur durchgeführt werden, wenn sie zur Erhaltung und erweiterten Reproduktion der Bausubstanzen dienen. Darunter fallen Instandhaltung und Instandsetzungsarbeiten, Arbeiten zur Erweiterung von Gebäuden und baulichen Anlagen durch kleine An- und Umbauten kleinere Ausbauten zur Schaffung zusätzlicher Nutzflächen sowie Tiefbauarbeiten. Die F. ist also in weitem Umfange möglich. F. muß nicht im eigenen Betrieb geleistet werden. Werktätige aus anderen Betrieben sollen aber nur beschäftigt werden, wenn im eigenen Betrieb Arbeitskräfte zur F. nicht gewonnen werden können. Rechte und Pflichten bei der Leistung von F. sollen formlos vereinbart werden. Es muß also kein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Die Vergütung soll nach den gesetzlichen und rahmenkollektivvertraglichen Bestimmungen erfolgen, die für den Betrieb gelten, für den die F. geleistet wird. Es besteht kein Anspruch auf Zuschläge für Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie auf Ausgleichszahlungen, Treueprämien, Zuschläge für ununterbrochene Beschäftigungsdauer und ähnliche Zahlungen. Die Vergütung von F., die unter Leitung und Kontrolle der Betriebe durchgeführt wird, unterliegt einer pauschalen Lohnsteuer von 15 v. H., die aber nicht vom Werktätigen, sondern vom Betrieb zu zahlen ist. Die Vergütung der F., die unter Leitung und Kontrolle der staatlichen Organe und Einrichtungen zur Werterhaltung an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen geleistet wird, ist dagegen lohnsteuerfrei. Die Vergütung unterliegt nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Für die „freiwillige Tätigkeit von Bürgern zur Erhaltung und Rekonstruktion von Wohn- und Gesellschaftsbauten sowie dazugehörigen baulichen Anlagen“ gilt über deren Organisation und Vergütung die Anordnung vom 26. 6. 1968 (GBl. II, S. 669). Die Vergütung erfolgt nach besonderen, in Anlagen zur AO festgelegten Stundenverrechnungssätzen. Gegebenenfalls werden Erschwerniszuschläge gezahlt. Die Vergütung ist lohnsteuerfrei und unterliegt nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Nicht unter die Anordnungen fällt die organisierte freiwillige Aufbauarbeit im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 200–201 FDJ-Schulung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feiern, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Freiwillige, bezahlte Arbeitsleistungen, die von vollbeschäftigten Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Leitung und Kontrolle der Betriebe oder von Arbeitern und Angestellten außerhalb ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses oder von Bürgern aus der nichtberufstätigen Bevölkerung unter Leitung der staatlichen Organe und Einrichtungen geleistet werden. Die gesetzliche Grundlage ist die Anordnung über die…
DDR A-Z 1969
FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND) (1969)
Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 [S. 194]Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist wesentlich ein Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem bejahenden jungen Generation. Sie hat 1) den Nachwuchs für die Partei heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2) in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, 3) die Aneignung fachlicher Kenntnisse in der Schule, im Beruf und im Studium zu unterstützen, 4) für erwünschte Formen der Gestaltung der Freizeit zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 5) in ihrer Organisation bestimmte soziale Verhaltensweisen einzuüben, wie sie dem Leitbild des sozialistischen Menschen entsprechen, 6) über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7) auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familie einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8) im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, sieht sie in der Arbeiterjugend den „Kern“ ihres Verbandes. Sie will damit an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), anknüpfen, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, indem die sich aus der „wissenschaftlich-technischen Revolution“ ergebenden Aufgaben als „revolutionäres Neuerertum“ in direkter Fortsetzung der klassenkämpferischen Tradition gesehen werden. Das verpflichtende Vorbild der SU auf der einen Seite und die Angriffe auf die politische und soziale Ordnung der BRD sowie der weltweit gesehene Kampf gegen den „Imperialismus“ andererseits sind weitere Elemente, die zur Parteinahme auffordern sollen. Die Betonung der Rolle der Jugend als „Schrittmacher“ des Fortschritts und als „Hausherren von morgen“ dienen der Festigung der Überzeugung, daß die Jugendlichen in der DDR eine aussichtsreiche Zukunft haben. (Jugend) 1. Zur Geschichte In Fortsetzung der Beschlüsse der sogenannten Brüsseler Konferenz der KPD von 1935 stellte Ulbricht auf der 1. Funktionärkonferenz der KPD am 25. 6. 1945 fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die durch Bekanntmachung der SMAD im Juli 1945 sanktioniert wurden. Sie umfaßten alle weltanschaulichen Richtungen, standen aber von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Aus dem Zusammenschluß der örtlichen Jugendausschüsse auf Landesebene ging im Dezember 1945 der Zentrale Jugendausschuß in Berlin hervor, der am 26. 2. 1946 bei der SMAD unter Einreichung der Satzung und des Programms die Genehmigung zur Gründung der FDJ beantragte. Die SMAD stimmte diesem Antrag vom 5. 3. 1946 zu, und am 7. 3. wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich ➝Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Obwohl die SED-Mitglieder im Zentralrat (ZR) die Mehrheit bildeten, wurde jede Bezugnahme auf die Partei und den Sozialismus vermieden. Im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Ju[S. 195]gend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II.~Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Beteiligung an der Kampagne zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, an der Aktivistenbewegung und an der Volkskongreßbewegung führte zu einer Straffung der Organisationsstruktur, deren Schwergewicht von den Wohngebietsorganisationen in die Betriebe und Schulen verlagert wurde. Das III.~Parlament (27. 5.–30. 5. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzungen für ein straffes Schulungssystem für alle Verbandsmitglieder schuf. Um die Bedeutung erfolgreicher Teilnahme an den Schulungen zu unterstreichen, wurde am 1. 12. 1949 das „Abzeichen für gutes Wissen“ eingeführt. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung spiegelt den bis dahin zurückgelegten Weg der FDJ wider: Anerkennung der führenden Rolle der SED; Verbreitung der Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin; Aufbau der FDJ nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus; Anerkennung des Dienstes in der Deutschen Volkspolizei (der Vorform der Nationalen Volksarmee) als Ehrendienst für jedes Mitglied. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden. Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation im wesentlichen abgeschlossen. Nach dem V.~Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzt, besonders im Jahr 1956, noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein. Da die FDJ sichtbar an Mitgliedern und an Einfluß unter der Jugend verloren hatte, war zu entscheiden, ob sie sich im Interesse einer größeren Breitenarbeit mehr der Aufgabe, „ein fröhliches Jugendleben“ zu organisieren, zuwenden und damit stärker entpolitisieren sollte oder nicht. Die 16. ZR-Tagung am 25. 4. 1957 schloß diese Auseinandersetzungen, die bis in die Partei hineingereicht hatten (Ausschaltung von Schirdewan), ab: die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation. Die Mitgliedschaft in der FDJ wurde ähnlich wie die in der SED an die Verpflichtung geknüpft, aktiv für die Verbandsziele zu „kämpfen“. Durch diese „enge“ Lösung, die den Avantgarde-Charakter der FDJ unterstrich, konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959; Karl Namokel wird durch Horst ➝Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nimmt diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5.–1. 6. 1963) in Berlin und auf dem I. Parlament (10. 5.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther ➝Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. 2. Organisation Grundlage des Verbandsaufbaus sind die Grundorganisationen (GO), die in allen Erziehungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, den Einheiten der Nationalen Volksarmee, Wohngebieten usw. gebildet werden, wenn mindestens drei Mitglieder vorhanden sind. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen. In Betrieben mit mehr als 100 FDJ-Mitgliedern werden als mittlere Leitungsebene der GO FDJ-Organisationen (FDJ-Org.) gebildet. An den Schulen bestehen grundsätzlich in allen Klassen (von der 8. an) FDJ-Org. mit je nach Mitgliederzahl umfangreichen Leitungen (3–15 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 15 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Organisationsleiter und Stellvertreter des Sekretärs, Funktionär für Agitation, Funktionär für Propaganda, Kulturfunktionär, Kassierer, Funktionär für sozialistische Gemeinschaftsarbeit (in Schulen: für Zusammenarbeit mit sozialistischen Betrieben; an Universitäten, Hoch- und Fachschulen: Funktionär für wissenschaftliche Arbeit), Literaturobmann, Funktionär für Pionierarbeit, Sportfunktionär, Funktionär für sozialistische Wehrerziehung, Leiter des Kontrollpostenstabes (in Schulen: Funktionär [S. 197]für politische und fachliche Bildung), Touristik- und Wanderleiter, Wandzeitungsredakteur sowie ein Singeleiter. (Anfang 1967 in den GO: 314.466 Funktionäre, davon 59,2 v. H. unter 18 Jahre bzw. 50,1 v. H. Mädchen.) Die Fluktuation der Leitungsmitglieder ist außerordentlich hoch; etwa 50 v. H. scheiden innerhalb eines Jahres (einer Wahlperiode) aus. Die Grundorganisationen unterstehen, entsprechend der territorialen Gliederung, Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen. Führungsstäbe dieser Leitungen sind die Sekretariate, deren Zusammensetzung von der jeweils übergeordneten Leitung bestätigt werden muß. In kleineren Orten mit mehreren GO können auch Ortsleitungen (OL) gebildet werden. In den Universitäten und Großkombinaten bestehen FDJ-Kreisleitungen. Die GO in der NVA besitzen eine eigene organisatorische Anleitungsstruktur innerhalb der Streitkräfte. An der Spitze des Verbandes steht der Zentralrat (140 Mitglieder, 59 Kandidaten), der seinerseits das Büro mit dem Sekretariat als eigentliches Leitungsorgan der FDJ wählt (27 Mitglieder, davon 10 Sekretäre. 1.~Sekretär: Dr. Günther Jahn, 2.~Sekretär: Dieter Itzerott). Die Vorsitzenden der Kreis- und Bezirksverbände sowie der Vorsitzende des Gesamtverbandes der Pionierorganisation sind Mitglieder des FDJ-Sekretariats der entsprechenden Leitungsobene. Bei allen Organisationseinheiten, mit Ausnahme der Ortsleitungen, bestehen Revisionskommissionen, die die Einhaltung der Finanzrichtlinien, des Statuts und die Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Leitungen zu prüfen haben. Als höchste Organe bezeichnet das Statut die Mitgliederversammlung und die Delegiertenkonferenzen sowie das Parlament der FDJ. Die Leitungen in den GO und OL werden jährlich, die Stadt-, Kreis- und Bezirksleitungen alle 2 Jahre, der ZR alle 4 Jahre gewählt. Die Kandidatenaufstellung wird mit den jeweiligen SED-Parteileitungen abgesprochen; ferner sieht das Statut nur offene Wahlen vor. Das Bestätigungsrecht der übergeordneten Leitungen für die Sekretariate der nachgeordneten und das Prinzip des demokratischen Zentralismus schaffen die Sicherheit für ein kontrolliertes Arbeiten der FDJ-Organisation im Rahmen der jeweiligen Verbands- und Parteibeschlüsse. Die 1. Sekretäre der FDJ-Kreis- und -Bezirksleitungen sind in der Regel Mitglied des Sekretariats der entsprechenden SED-Leitung. Die FDJ verfügt über zwei Verlage. Im Verlag „Junge Welt“ erscheinen als Tageszeitung die „Junge Welt“, als Monatszeitschrift das Funktionärsorgan „Junge Generation“, 14täglich das „Forum“ als Zeitschrift für die Studenten und die junge Intelligenz sowie eine Reihe anderer Jugendzeitschriften. Der Verlag „Neues Leben“ veröffentlicht vor allem Jugendliteratur und Belletristik. Die Mitgliedschaft in der FDJ ist freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich. Eine obere Altersgrenze ist nicht mehr festgesetzt, sie lag früher bei 25 bzw. 26 Jahren. Die Funktionäre der FDJ sind jedoch vielfach älter. Im Mai 1967 hatte die FDJ 1.401.296 Mitglieder, davon 56,7 v. H. unter 18 Jahren. (Zum Vergleich: am 31. 12. 1967 gab es rd. 2,4 Mill. Jugendliche im Alter zwischen 14–25 Jahren.) Von den etwa 600.000 Schülern der 8.–12. Klassen sind rd. 98 v. H. Mitglieder der FDJ. Sehr hoch ist auch der Anteil an FDJ-Mitgliedern bei den Direktstudenten an den Universitäten und Hoch- und Fachschulen (31. 12. 1967 rd. 130.000) sowie bei den Jugendlichen in der NVA. Wenn man die FDJ-Mitgliedschaft in der NVA mit etwa 100.000 annimmt, zeigt sich, daß über 800.000 Mitglieder der FDJ nicht berufstätig sind. Berücksichtigt man, daß die in den staatlichen Organen Beschäftigten sich nur schwer einer Mitgliedschaft in der FDJ entziehen können, so bleibt für den „Kern“ der FDJ, die junge Arbeiterschaft in Industrie und Landwirtschaft, nur ein verhältnismäßig kleiner Anteil. Es ist der FDJ bisher nicht gelungen in der Landwirtschaft in allen LPG GO zu bilden. Mitte 1968 waren 103.815 Mitglieder in 6.893 GO in der Landwirtschaft erfaßt (am 31. 12. 1967 bestanden 13.313 LPG und 650 VEG). Vergleichsweise hat der FDGB, der Studenten, Angehörige der NVA und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften nicht erfaßt, rd. 1~Mill. berufstätige Jugendliche organisiert. Die für die SED verhältnismäßig unbefriedigenden Ergebnisse der Arbeit unter der Jugend haben zu einer Forcierung der Jugendforschung geführt. Die FDJ erhebt Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. [S. 198]des Stipendiums zwischen 0,30 und 5,– M. Überwiegend wird sie jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. 3. Formen der FDJ-Arbeit Die FDJ stellt ihre Jahresarbeit unter eine bestimmte Losung und leitet aus ihr die speziellen Aufgaben ab. Seit 1965 richtet sie ihre Tätigkeit in Jahresetappen auf den 20. Jahrestag der Gründung der DDR aus. 1967/68 stand der 50. Jahrestag der deutschen Novemberrevolution im Mittelpunkt, für das Jahr 1968/69 wird unter der Losung „Unsere Liebe, unsere Treue und unsere Kraft dem sozialistischen Vaterland“ der Jahrestag unmittelbar vorbereitet. Die Wettbewerbe werden sowohl zeitlich wie inhaltlich und agitatorisch auf diesen Tag ausgerichtet. In der Schule unterstützt die FDJ die Lehrtätigkeit der Erzieher, um möglichst gute Lernergebnisse zu erzielen. Sie organisiert schulische und außerschulische Arbeitsgemeinschaften, wobei der Vermittlung naturwissenschaftlicher, mathematischer und technischer Kenntnisse besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. 1967 soll jeder 3. Schüler der 6.–10. Klasse Mitglied einer solchen Arbeitsgemeinschaft gewesen sein. Staatsbürgerliche Erziehung und die Vorbereitung der Jugendweihe werden durch Veranstaltungen der FDJ unterstützt. In Zusammenarbeit mit der GST fördert sie die Wehrertüchtigung, seit 1967 werden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ ausgetragen (Wehrerziehung). Mit den Mitteln des inner- und zwischenschulischen Wettbewerbs (Mathematik-Olympiade) und durch mannigfache Auszeichnungen (Abzeichen, Urkunden, Wimpel) versucht die FDJ besondere Anreize zu schaffen. Die Verbindung von GO in den Schulen mit solchen aus Produktionsbetrieben dient der Vertiefung des bereits mit dem polytechnischen Unterricht angestrebten Kontaktes mit der Arbeitssphäre des Betriebes. Die Einschaltung der FDJ in die Feriengestaltung in eigenen oder betrieblichen Lagern gibt ihr die Möglichkeit, auch in dieser Zeit auf die Kinder und Jugendlichen einzuwirken. Die Arbeit der FDJ an den Universitäten und Hochschulen dient gleichfalls der Erzielung optimaler fachlicher Leistungen; zugleich soll sie jedoch Sorge tragen, daß diese in ein ideologisch-politisches Bekenntnis zur DDR und zum Marxismus-Leninismus eingebettet sind. Mit Seminargruppen, Arbeitsgruppen und Gemeinschaften versucht sie, den Lernprozeß unmittelbar zu beeinflussen, nicht zuletzt mit dem Ziel, ein vorzeitiges Abbrechen des Studiums (5,7 v. H. der Studierenden) zu verhindern. In wissenschaftlichen Studentenzirkeln (1967: 609) wird versucht, bereits während des Studiums den Studenten Aufgaben aus der Praxis zu stellen, deren Lösungen in der Produktion Verwendung finden können. Der Wettbewerb um den Titel „Sozialistisches Studentenkollektiv“ entspricht in seinem Wesen dem um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit. Entsprechend den Messen der Meister von morgen, die wesentlich von den Klubs der Jungen Techniker bzw. Jungen Agronomen und von den Klubs der Jungen Neuerer beschickt werden, finden „Leistungsschauen der Studenten und jungen Wissenschaftler“ statt. Die FDJ ist in den Leitungsgremien der Schulen, Universitäten, Hoch- und Fachschulen mit ihren Sekretären vertreten. In den Betrieben unterstützt die FDJ die Übertragung wichtiger und kontrollierbarer Aufgaben an Jugendkollektive und -brigaden als Jugendobjekte, um die Jugendlichen bereits frühzeitig an der Verantwortung zu beteiligen und ihren Ehrgeiz zu wecken. Mit dem Appell an die Schrittmacherrolle der Jugend will sie beispielhafte Leistungen erzielen, die auch für ältere Beschäftigte Maßstäbe setzen. Die Beteiligung der Jugendlichen an den „Klubs Junger Neuerer“, den sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung soll fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel hervorragender ➝Jungaktivist sowie Ehrenurkunden u.a. Mit den FDJ-Kontrollposten beteiligt sie sich an den Arbeiten der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die eigentliche Interessenvertretung der Jugend im Betrieb liegt jedoch bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen. Die FDJ ist also auf eine enge Zusammenarbeit mit dem FDGB verwiesen. Die FDJ arbeitet in den Produktionskomitees und den <➝gesellschaftlichen Räten> der VVB mit. Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und ge[S. 199]werkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Indem sie dort Tanzveranstaltungen, allgemeinbildende, politische und jugendnahe Vorträge sowie mannigfaltige Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie auf die unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen. Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. In Zusammenarbeit mit dem DTSB veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste und ist als eine Trägerorganisation des Komitees für Touristik und Wandern am Jugendwandern beteiligt. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. Die in Artikel~20, 3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung in den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen beschäftigen, wahr. Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten (31. 12. 1967 — Volkskammer: 40 von 500; Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 1.428 von 16.949; Gemeindevertretungen: 13.303 von 183.268; Stadtbezirksverordnetenversammlungen: 289 von 2.955). 4. Schulung In der Schulung der FDJ sind zwei Formen zu unterscheiden, die Funktionärsschulung und die Massenschulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der hohen Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einem besonderen Problem. Angestrebt wird die Erfassung aller Funktionäre bereits zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine Aufgabe als Mitglied eines Gruppenrates in der Pionierorganisation übernehmen. In einer festen Nomenklatur sollen ihr Weg und die erfahrene Ausbildung in der Organisation festgehalten werden. Eine genaue Festlegung der Anforderungen an die verschiedenen Funktionen auf den verschiedenen Leitungsebenen soll die Voraussetzung für ein entsprechend spezifiziertes Ausbildungssystem sowie für eine perspektivische Kaderplanung schaffen. Bisher erfolgt die Schulung der Funktionäre der GO durch die FDJ-Kreisleitungen u.a. in Wochenendkursen und 14tägigen Kurzlehrgängen. Für ihre leitenden Funktionäre verfügt die FDJ über 4 Sonderschulen und die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ in Bogensee. An der Jugendhochschule haben bisher 18 Einjahreslehrgänge stattgefunden. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. und 8. Klassen auf den Eintritt in die FDJ insbesondere an Hand des Statuts vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in drei Stufen auf: 1) Studium des Kommunistischen Manifests, 2) Studium der Bände 6–8 der „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ innerhalb von 3 Jahren, 3) Studium von Lenins „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ und „Staat und Revolution“, des Programms der SED, der Rede Walter Ulbrichts „Der Weg zum künftigen Vaterland der Deutschen“. Die Schulung soll durch, die Vorträge von Veteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. Trotz der Bedeutung, die der Massenschulung innerhalb der FDJ als der eigentlichen Form ideologischer Wissensvermittlung zukommt, ist die Beteiligung immer recht niedrig gewesen, und viele Zirkel haben ihre Arbeit nicht zu Ende geführt. Für Anfang 1967 werden folgende Zahlen genannt: 23.640 Zirkel mit 423.653 Teilnehmern. Die Propagandisten als Zirkelleiter sind vielfach SED-Funktionäre, Lehrer, Studenten und nur zu einem geringen Teil FDJ-Funktionäre. Auf Grund einer Prüfung wird als Nachweis für das „selbständige und systematische Studium“ der marxistisch-leninistischen Theorie und der SED-, Regierungs- und Verbandsbeschlüsse das Abzeichen „Für gutes Wissen“ in drei Stufen verliehen. Bis Anfang 1967 soll es 314.000-mal verliehen worden sein. [S. 200] 5. Arbeit in der Bundesrepublik und internationale Verbindungen Die FDJ, seit dem 26. 6. 1951 in der BRD verboten, hat seitdem immer wieder versucht, im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED auf einzelne Jugendliche, Jugendgruppen und -verbände Einfluß zu gewinnen. In jüngster Zeit sind solche Kontakte vor allem mit dem Verband Deutscher Studentenschaften regelmäßig zustande gekommen. Auch andere Jugend- und Studentenverbände der BRD haben durch Delegationen, die Veranstaltung gemeinsamer Seminare usw. versucht, Verbindungen mit der FDJ herzustellen. Die mangelnde Bereitschaft der FDJ, die eigene Position überhaupt zum Gegenstand kritischer Diskussion zu machen, die Versuche, Tagungsprogramme usw. vorzuschreiben, haben diese Begegnungen meist rasch unfruchtbar werden lassen. Seit 1958 finden analog zu den Deutschen Arbeiterkonferenzen „Kongresse der Arbeiterjugend beider deutscher Staaten“ unter maßgeblicher Beteiligung der FDJ statt. Der 1954 gegründete Deutsche Jugendring trat seit der „Gesamtdeutschen Jugendberatung für Abschluß eines Friedensvertrages“ am 25. 6. 1961 in Dresden nicht mehr wesentlich in Erscheinung. Die FDJ ist Mitglied der beiden kommunistisch gelenkten internationalen Jugendverbände, des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ, seit 1948) und des Internationalen Studentenbundes (ISB, seit 1949). Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol, der das Vorbild für die Organisationsarbeit der FDJ war und teilweise noch immer ist, hat die FDJ besonders enge Beziehungen; einzelne Funktionäre sind an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden in den Entwicklungsländern und in neutralen bzw. blockfreien Staaten. Literaturangaben Friedrich, Gerd: Die Freie Deutsche Jugend — Auftrag und Entwicklung (Rote Weißbücher 11). 2., erw. u. veränd. Aufl., Köln 1953, Kiepenheuer und Witsch. 203 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Gutsche, Heinz: Die Erwachsenenqualifizierung in Mitteldeutschland. Überarb. Sonderdruck aus „Kulturarbeit“ Juli 1965. Köln 1968, Kohlhammer. 20 S. Hartung, Hermann, und Gottfried Paulsen: Was liest die Jugend der Sowjetzone? 2. Aufl. (BMG) 1961. 107 S. Herz, Hanns-Peter: Freie Deutsche Jugend. 2., erw. Aufl., München 1965, Juventa-Verlag. 159 S. Hetmann, Frederik: Enteignete Jahre — Junge Leute berichten von drüben. München 1961, Juventa-Verlag. 191 S. König, Helmut: Rote Sterne glühn — Lieder im Dienste der Sowjetisierung, 3., erw. Aufl., Godesberg 1962, Voggenreiter. 128 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 194–200 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ-KontrollpostenSiehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Freie Deutsche Jugend (FDJ): 1985 [S. 194]Als einzige zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der SED und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und…
DDR A-Z 1969
Kulturarbeit, gewerkschaftliche (1969)
Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 1985 Gemäß der ideologischen Zielsetzung, den „allseitig gebildeten, sozialistischen Menschen“ heranzubilden, gehört es zu den wichtigen Aufgaben des FDGB, seinen Mitgliedern die Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. sie dazu zu erziehen. Kultur wird dabei in enger Verknüpfung zur Produktion („Produktionsverbundene Kultur“) gesehen. Im Ergebnis soll die GK. zur Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins beitragen, die wirtschaftlichen Ziele erreichen helfen, den technisch-ökonomischen Wissensstand und das allgemeine Bildungsniveau heben. Die GK. richtet sich 1) auf rezeptive Beteiligung am kulturellen Geschehen (Besuch von Ausstellungen, Theater- und Opernaufführungen, Werbung für den Bücherkauf und die Bibliotheksbenutzung, den Besuch von Vorträgen, geselligen Veranstaltungen usw.), 2) auf die Ermöglichung und Förderung kultureller Selbstbetätigung (Laienspiel, Arbeitertheater, -oper, -Operette, Zirkel Schreibender Arbeiter, Zirkel für bildnerisches Volksschaffen, Instrumentalgruppen, Foto- und Filmzirkel usw.), 3) auf Versuche, die Berufskünstler unmittelbar mit den Betrieben in ihrer Arbeit zu verbinden, um einmal die Künstler zu veranlassen, sich der Probleme in der Produktion anzunehmen und sich dabei ständig der Kritik zu stellen, zum ändern, um den Arbeitenden die Probleme künstlerischer Produktion nahezubringen (Diskussionen mit Schriftstellern und bildenden Künstlern, Patenschaftsverträge zwischen Brigaden oder Betrieben und Künstlern, Vergabe von Aufträgen für Werke der darstellenden oder bildenden Kunst usw.). Ideologische Grundlage der GK. sind die kulturpolitischen Beschlüsse der SED, für deren Durchsetzung dem FDGB als mitgliederstärkster Einzelorganisation besondere Bedeutung zukommt. Die Betonung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und der Traditionen der Arbeiterbewegung auch im Bereich der Kultur und die daraus abgeleiteten ästhetischen Postulate des sozialistischen Realismus (Ästhetik) stehen daher im Zentrum der GK. Um diesen Zielsetzungen gerecht zu werden, arbeitet der FDGB auf dem Gebiet der Volkskunst eng mit der FDJ, dem KB und den staatlichen Kabinetten für Volkskunst in den „Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens“ zusammen. Vereinbarungen mit dem DSV, dem VBKD und dem VDK bilden die Grundlage für die angestrebte enge Verbindung von Berufskünstlern und Betriebskollektiven. Die Aufführungsrechte von Musikwerken bei gewerkschaftlichen Veranstaltungen werden auf der Grundlage eines Vertrages der Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiet der Musik (AWA) mit dem Bundesvorstand des FDGB pauschal abgegolten. Die betriebliche K. wird von der Abteilung Kultur des BV und den entsprechenden Abteilungen bei den Bezirks- und Kreisvorständen des FDGB angeleitet. In den Betrieben bestehen bei den BGL und AGL Kulturkommissionen, die sich auf die Kulturobleute der Gewerkschaftsgruppen stützen (1967: 154.000 ehrenamtliche Kulturobleute). Kultur- und Bildungspläne sollen Aufgaben und Erfolge der betrieblichen K. kontrollierbar machen. Durch den sozialistischen ➝Wettbewerb um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit unter dem Motto „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ und „ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche“ ist die GK. verstärkt in die Wettbewerbsbewegungen einbezogen worden. Räumliches Zentrum der betrieblichen K. [S. 354]sind die Klubräume und die gewerkschaftlichen Kulturhäuser bei Großbetrieben (1968: 349 mit 16 Mill. Besuchern). Die Kulturhäuser stehen auch anderen als den Trägerbetrieben offen und sollen auf die K. in den Wohngebieten Einfluß nehmen. Bei ihnen bestehen die Arbeitsgemeinschaften und Zirkel, Arbeitertheater (1968: 122), Instrumentalgruppen, Filmstudios usw., in ihren Räumen werden die Vorträge gehalten. Ziel ist es, die Großbetriebe zu geistig-kulturellen Zentren auch für die Wohngebiete zu machen. Die Verkürzung der Arbeitszeit hat diese Aufgabenstellung in der GK. erneut verstärkt. Die GK. soll vermehrt auf die Gestaltung der Freizeit einwirken; eine erste Freizeitkonferenz des FDGB in Brandenburg/Havel am 25. 4. 1968 hat sich mit diesen Fragen beschäftigt. Die GK. stützt sich auf ein ausgedehntes Netz von Gewerkschaftsbibliotheken. Am 31. 12. 1967 bestanden 3.725 hauptberuflich und 4.302 nebenberuflich geleitete Bibliotheken mit einem Buchbestand von 9,9 Mill. Bänden bei 758.000 Lesern (Bibliotheken). Jährlich wird der mit 15.000 M dotierte Kulturpreis des FDGB für Literatur, für Werke der bildenden Kunst und Musikwerke vergeben. Der Verleihung geht eine ausgedehnte Diskussionskampagne voraus, in deren Ergebnis Vorschläge für auszuzeichnende Werke an den Bundesvorstand des FDGB gemacht werden. Höhepunkt der GK. sind die jährlichen Arbeiterfestspiele, deren Träger der FDGB ist. Auf ihnen werden die herausragenden Leistungen aus der GK. gezeigt und die postulierte Einheit von Berufs- und Laienkunst exemplarisch dargestellt. Sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch und der Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Massenorganisationen. Finanziert wird die GK. aus den Gemeinkosten der VEB (laufender Unterhalt der kulturellen Einrichtungen, Gehälter für die hauptberuflich Beschäftigten), aus den Kultur- und Sozialfonds (Veranstaltungen, Erweiterung der Gewerkschaftsbibliotheken usw.), Eintrittsgeldern, eigenen Mitteln der Betriebsgewerkschaftsorganisationen und dem Verkauf von Sondermarken für die Arbeiterfestspiele. Der FDGB hat für die GK. aus Mitgliedsbeiträgen 1967 fast 44 Mill. M (von insgesamt 311,3 Mill. M Ausgaben) aufgewendet. Zur Anleitung der Kulturfunktionäre gibt der FDGB die Monatszeitschrift „Kulturelles Leben“ heraus. (Betriebliche ➝Kulturstätten) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 353–354 Kritik und Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung DeutschlandsSiehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 1985 Gemäß der ideologischen Zielsetzung, den „allseitig gebildeten, sozialistischen Menschen“ heranzubilden, gehört es zu den wichtigen Aufgaben des FDGB, seinen Mitgliedern die Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. sie dazu zu erziehen. Kultur wird dabei in enger Verknüpfung zur Produktion („Produktionsverbundene Kultur“) gesehen. Im Ergebnis soll die GK. zur Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins beitragen, die…
DDR A-Z 1969
Gesellschaft für Sport und Technik (GST) (1969)
Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts, (Vorbild ist der sowjet. vormilit. Verband „DOSAAF“.) Gegründet durch Regierungsverordnung vom 7. 8. 1952 als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Beitritt, obwohl geltendes Statut darüber nichts sagt, ab 14. Lebensjahr, formell freiwillig. Unterstand bis 1. 3. 1956 dem Innen-, nun dem Ministerium für Nationale Verteidigung, das jährlich etwa 30 Mill. M zuschießt und die hauptamtlichen Funktionäre besoldet. Sitz: Neuenhagen (14 km westl. Strausberg). Das 5. umformulierte Statut der GST wurde am 11. 4. 1964 vom III. Kongreß beschlossen und am 27. 5. von dem Ministerrat bestätigt (GBl. S. 553). Nach §~1 ist sie „eine Massenorganisation der Werktätigen … unter Führung der SED … arbeitet sie eng mit allen in der Nationalen Front … vereinigten Parteien und Massenorganisationen sowie mit den staatlichen Organen zusammen“. — Sie „sieht in der sozialistischen Wehrerziehung der Werktätigen und vor allem der Jugend ihre Hauptaufgabe. Sie unterstützt durch ihre Tätigkeit die [S. 241]Vorbereitung der Jugend auf den Ehrendienst in der Nationalen Volksarmee“. — Die GST erzieht einerseits „ihre Mitglieder im Geiste des sozialistischen Internationalismus“, betont andererseits die „Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes“. Laut § 5 des Statuts können Förderer der GST-Arbeit wie bisher als „Freunde der GST“ der Organisation angehören. — Neu ist, daß (gemäß § 18, d) in den Grundorganisationen (d.h. Ortsgruppen) auch „Arbeitsgemeinschaften, Zirkel usw. gebildet werden“ sollen. Ähnliche Ziele enthielt schon das 1. Statut der GST vom Aug. 1952. Da motorsportliche Möglichkeiten lockten und auf offene Bindung an die SED verzichtet wurde, hatte die GST bis Ende 1952 starken Zulauf. Die Einführung einer Pflichtausbildung in Schießen und Geländedienst und einer Politschulung drosselte den Zulauf und brachte Austritte. Dennoch veranlaßte die SED das 2. Statut vom Nov. 1954, das den militärähnlichen Charakter verstärkte und sie „der Führung der Arbeiterklasse und ihres Vortrupps, der SED“, unterstellte. Seit Sommer 1955 wird die GST auch an Normalkaliberwaffen ausgebildet. Die Erziehung zum Patriotismus und zum Kommunismus wird in der GST seit 1957 offen gefordert. Seit 1955 darf die GST, obwohl ihre Funktionäre meist älter sind, nur 14- bis 24jährige ausbilden. Die Ausbildung der älteren Männer ist den Kampfgruppen vorbehalten. Einheiten der GST wirken meist an den großen Kampfübungen der Kampfgruppen mit. Seit dem 13. 8. 1961 (Mauer) und dem Verteidigungsgesetz nahm die Tätigkeit der GST sehr zu. In den Oberklassen fast aller Schulen wurde die Teilnahme an der Ausbildung der GST Zwang. Die allg. Wehrpflicht brachte die GST nicht zum Erliegen, sondern führte zur Verdichtung ihrer Organisation. In vielen Orts- und Kreisorganisationen wurde die Vorschulung von Rekruten für die Nachrichten- und Panzertruppe, die Luft- und Marinekräfte verbreitert und verbessert. Der III. Kongreß der GST (April 1964) drängte darauf, die Arbeit der Wehrertüchtigung in Betrieben und Schulen aller Art zu verstärken. Er sah vor, die Tätigkeit der GST auf die Wohngebiete auszudehnen, überall massenwirksamer und anziehender zu arbeiten. Wieder einmal stellte auch der III. Kongreß fest, der Erfolg der GST hänge „wesentlich davon ab, wie die Leitungen der FDJ- und GST-Grundorganisationen gemeinsam beraten und zusammenarbeiten“. — Seitdem wird an Schulen aller Art die Aufstellung vormilit. Schülerhundertschaften angestrebt und die Errichtung von Lehrlings-Hdsch. in großen Betrieben. Der § 44 des Jugendgesetzes (vom 4. 5. 1964) verpflichtete alle Verwaltungsfunktionäre und Betriebsleiter zur Unterstützung der GST: Sie haben den Jugendlichen unter Heranziehung der FDJ, der GST und des Deutschen Roten Kreuzes es „zu ermöglichen, sich bereits vor Ableistung des Wehrdienstes militärische, technische und medizinische Kenntnisse anzueignen“. Seit Februar 1968, seit der Auswechslung der Spitzengruppe im ZV der GST, leiteten das ZK der SED und die NVA eine Straffung und stärkere Militarisierung der GST-Tätigkeit ein. In den Bezirksverbänden der GST wurden neue, stärker disziplinierte und besser ausgebildete Lehr-Hundertschaften aufgestellt, um die Zöglinge der GST für die Zwecke der NVA sorgfältiger vorzubereiten. Ein Teil dieser Lehreinheiten wurde von den FDJ-Ordnungsgruppen aufgestellt. Der IV. Kongreß (12.–14. 9. 1968) beschloß ein neues Statut der GST und solche Richtlinien, die den Anforderungen der NVA stärker als bisher entsprechen. Während die vormilitärische Ausbildung in der GST bisher als freiwillige Leistung galt, soll sie nunmehr Vordienst-Pflicht sein. Eine Hauptaufgabe der GST sei, in engem Zusammenwirken mit der FDJ alle Jugendlichen zu einem festen Klassenbewußtsein zu erziehen. In Verbindung damit sollen sie ideologisch und körperlich „auf den Ehrendienst“ in der NVA vorbereitet werden. Deshalb soll die GST noch enger mit der entscheidenden Kraft, mit der NVA, verflochten werden. Alles hänge letztlich von der ständigen Bemühung um die sozialistische Wehrerziehung ab. Eine zugleich sozialistisch und patriotisch erzogene Jugend werde die Wehrbereitschaft und Wehrbefähigung des ganzen Volkes entwickeln. Die GST soll seit 1968 möglichst vielen der von ihr erfaßten Jugendlichen, die nun de facto Vordienst-Rekruten sind, jeweils eine bestimmte militärtechnische Ausbildung (z. B. als Funker, Kanonier, Panzerfahrer, Flieger) zukommen lassen: eine in Halbtags- oder Ganztags-Kursen erfolgende Ausbildung über längere Zeiträume hin. Die Zahl und die Güte der Ausbilder soll zielbewußt gesteigert werden. Neben der Heranbildung von Ausbildern in ihren eigenen Gliederungen soll die GST immer mehr Reservisten der NVA, der Bereitschaftspolizei und der Deutschen Volkspolizei gewinnen. Auch dieso Reservisten sollen ständig weiter in der Waffenkunde geschult werden. Formell ist die GST von unten nach oben aufgebaut, doch der 1. Vors. des ZV, der ein ständiges Sekretariat leitet, lenkt sie in Wirklichkeit von oben nach unten, über die Bezirks- und Kreisorganisationen bis zu den Grundorganisationen. Diese bestehen in Verwaltungen, Betrieben, LPG, Hochschulen, Schulen und Wohngebieten. Dort wird die Ausbildung betrieben. Soweit dies möglich, in 6 Sektionen: Allgemeine vormilitärische Ausbildung; Schießsport; Motorsport; Flugsport (Segel- und Motorflug, Fallschirm); Nachrichtensport (Funk und Drahtspruch); Seesport (mit Tauchen). — Tiersport (bes. Brieftauben, Meldehunde, Reiten) und Jagd wurden aus der GST ausgegliedert. — Diese Ausbildung wird geleitet und überwacht von Funktionären der GST und Reservisten der NVA, die wiederum von aktiven Offizieren und Unteroffizieren der NVA in Lehrgängen auf dem jeweils letzten technischen Stand gehalten werden. Die Verbindung zur NVA wird sehr gepflegt, Mittelpunkte der Ausbildung sind 5 ständige Lager, in denen vor allem Zwölftageskurse abgehalten werden. Die allg. Ausbildung (Geländesport, Schußwaffen, Kartenlesen, Sanität, Atomschutz) ist verbindlich für alle Mitglieder. Erst nach 80 allg. Lehrstunden ist Eintritt in 1 oder 2 der anderen Fach-Sektionen erlaubt. Schießen bleibt stets (wie auch die eingehende Politschulung) Pflicht. — Die GST hat 4 [S. 242]eigene Schulen (Motorflug, Segelflug, Seesport, Nachrichten). Die GST zählt rd. 500.000 Mitgl., davon sind etwa 350.000 aktiv. Seit Sept. 1968 hat die GST eine graue Uniform. 1. Vors.: bis Februar 1963 Generalmajor d.R. Richard Staimer; seit 1. 2. 1968 Generalmajor Günther ➝Teller. (Militärpolitik, militärische ➝Studentenausbildung) Literaturangaben Bohn, Helmut (und andere): Die Aufrüstung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., veränd. Aufl. (BB) 1960. 216 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 240–242 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1975 1979 1985 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Organisation zur vormilitärischen Ausbildung von Jugendlichen und jüngeren Einwohnern beiderlei Geschlechts, (Vorbild ist der sowjet. vormilit. Verband „DOSAAF“.) Gegründet durch Regierungsverordnung vom…
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Verwaltungsneugliederung (1969)
Siehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Bezeichnung für die Umwandlung der Verwaltung von einem gegliederten in einen zentralistischen Aufbau. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. S. 613), das die Länder an wies, eine Neugliederung ihrer Gebiete vorzunehmen, und die Überleitung der bisher von den Länderregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Organe der zu bildenden Bezirke anordnete. Auf Grund dieser Weisung beschlossen die Landtage bereits am 25. 7. 1952 gleichlautende Gesetze „über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe“ in den Ländern (Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen). Die „DDR“ stellt sich seither als zentralistischer Einheitsstaat dar. (Verfassung, Staatsapparat) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Leissner, Gustav: Verwaltung und öffentlicher Dienst in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … Stuttgart 1961, Kohlhammer. 483 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 683 Verwaltungsgerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VeteranenklubsSiehe auch: Verwaltungsneugliederung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Verwaltungsreform: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 Bezeichnung für die Umwandlung der Verwaltung von einem gegliederten in einen zentralistischen Aufbau. Die entscheidende Phase der V. wurde eingeleitet durch das auf den Beschlüssen der II. Parteikonferenz der SED (9. bis 12. 7. 1952) beruhende „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in…
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Hauptbuchhalter (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der H. wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB-Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu sorgen. Zum anderen ist der H. in den VVB und VEB ein dem Generaldirektor oder dem Werkleiter direkt unterstellter Kontrolleur, der seine Überwachungsfunktion mit Hilfe des Rechnungswesens ausübt. Stellung und Aufgaben des H. sind in gesetzlichen Bestimmungen festgelegt (VO v. 17. 2. 1955, GBl.~I, S.~139). Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des „einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik“ im Betriebe, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen (DB betreffend die Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten des Leiters der Rechnungsführung und Statistik vom 7. 11. 1967, GBl. II, S. 729). Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn- und Verlustrechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der VVB) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Ihm unterstehen alle im Rechnungswesen, der Revision und in der Regel auch die in den Fachabteilungen für Statistik Beschäftigten. Die technische Durchführung der Buchhaltung ist die Aufgabe des ersten Finanzbuchhalters. Für seine Tätigkeit im Betrieb oder der VVB ist der H. der übergeordneten Behörde rechenschaftspflichtig und verantwortlich. Diese Stelle setzt ihn auch ein oder beruft ihn von seinem Posten ab. Zur Zeit wird die H.-VO von 1955 überarbeitet, da sie nicht mehr den durch die Wirtschaftsreform ab 1963 bedingten wirtschaftsorganisatorischen Veränderungen in den VEB und VVB gerecht wird. Insbesondere ist durch die Verabschiedung der VO über das „einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik“ v. 12. 5. 1965 (GBl. II, S. 445) und durch die nachfolgenden zweigspezifizierten Verordnungen eine Überarbeitung der H.-VO erforderlich geworden. So sind z. B. bisher gesetzlich nicht eindeutig die Kompetenzen und Aufgabenbereiche des Direktors für Ökonomie in den Großbetrieben und VVB, die eines neuerdings berufenen Hauptökonomen und die des H. und meist gleichzeitigen „Leiters der Rechnungsführung und Statistik“ gegeneinander abgegrenzt. Diese Abgrenzung nimmt bisher der Werkleiter oder der Generaldirektor der VVB nach eigenem Ermessen vor, was verschiedentlich zu Kritik von seiten der Wirtschaftsbehörden geführt hat. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 270 Hans-Beimler-Medaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausarbeitstag für FrauenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der H. wird einerseits von den übergeordneten Staats- und Wirtschaftsbehörden zur Inspektion in den Betrieben und VVB eingesetzt, um die Wirtschaftstätigkeit der VEB und „sozialistischen Konzerne“ (VVB) ständig zu überprüfen, die Einhaltung der Betriebs- und VVB-Pläne zu überwachen, die Befolgung der Gesetze, Anordnungen und Anweisungen sicherzustellen und für die Erfüllung der Wirtschaftlichkeitsauflagen zu…
DDR A-Z 1969
Sport (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Entwicklung und Organisation Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele nutzen zu können. Durch die S.-Gemeinschaften der FDJ sollten viele Jugendliche dieser Organisation zugeführt werden. Die Zeit des Kommunal-S. endete mit der auf Initiative der SED durch die FDJ und den FDGB als Trägerorganisation erfolgten Gründung des „Deutschen Sportausschusses“ (DSA), der sich am 1. 10. 1948 in Berlin konstituierte. Schon vorher waren in den Ländern und Kreisen S.-Ausschüsse gebildet worden, die sich wie der DSA aus zuverlässigen Partei- und Staatsfunktionären zusammensetzten. Die bisherigen kommunalen S.-Gemeinschaften wurden durch Betriebssportgemeinschaften (BSG) nach sowjetischem Muster ersetzt. Diese wurden im Laufe der Jahre 1950/51 in gewerkschaftlichen S.-Vereinigungen (SV) entsprechend der Organisationsstruktur der Gewerkschaften zusammengefaßt. Als selbständige Organisationen hatten sie für die Werktätigen der jeweiligen Gewerkschaften das sportliche Leben zu organisieren. Es gab folgende 18 SV: SV Aktivist (Bergbau) SV Post (Postwesen) SV Aufbau (Bau-Industrie) SV Rotation (graphische Betriebe, Bühne, Film und Funk) SV Chemie (Chemie-Betriebe) SV Dynamo (Volkspolizei) SV Stahl (Hütten-Industrie und Verwaltung) SV Einheit (staatliche und kommunale Maschinenbau) SV Traktor (Land- und Forstwirtschaft) SV Empor (Handel und Versorgung) SV Turbine (Energiebetriebe) SV Fortschritt (Textil- und Leder-Industrie) SV Vorwärts (kasernierte Volkspolizei, Nationale Volksarmee) SV Lokomotive (Reichsbahn) SV Wismut (Wismut-Erzbergbau) SV Medizin (Gesundheitswesen) SV Wissenschaft (Universitäten und Hochschulen) SV Motor (metallverarbeitende Industrie) Das im Juli 1952 beim Ministerrat gegründete Staatliche Komitee für Körperkultur und S. wurde zur obersten staatlichen Instanz auf allen Gebieten des S. Die ebenfalls errichteten Bezirks- und Kreiskomitees nahmen in ihren örtlichen Zuständigkeitsbereichen die gleiche Stellung ein. Hierdurch konnte der „Arbeiter-und-Bauern-Staat seine Aufgabe, Hauptinstrument beim Aufbau des Sozialismus zu sein, im Bereich des S. verwirklichen und seiner kulturell-erzieherischen Funktion besser nachkommen“. Aufgaben des Komitees waren: Organisation und Kontrolle des S. auf der Grundlage der bestehenden Regeln und Bestimmungen, Schulung von Fachkräften, Herausgabe von Richtlinien und Anweisungen für die Körpererziehung an allen Lehranstalten, Regelung aller Investitionsangelegenheiten im Bereich des S., Förderung der internationalen Zusammenarbeit, der Mobilisierung der Sportler zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Vorschläge zur Verleihung der [S. 589]Titel Verdienter ➝Meister des S., Meister des S. und Verdienter ➝Arzt des Volkes. Dem Komitee gehören neben Vertretern des S. auch Funktionäre der FDJ, des FDGB, der Gesellschaft für S. und Technik (GST) und anderer Massenorganisationen sowie staatlicher Organe an. „Zur Verbesserung der Tätigkeit und Struktur der demokratischen S.-Bewegung“ wurde am 27./28. 4. 1957 der Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) gegründet als „einheitliche, in sich geschlossene und der territorialen Struktur des Staates angepaßte sozialistische S.-Organisation“, die alle Sportler der „DDR“, mit Ausnahme der in der GST organisierten, erfaßt. Wie es in der Gründungsurkunde heißt, sieht der DTSB seine vornehmste Aufgabe darin, „unsere gesamte Bevölkerung, vor allem die Jugend, für Körperkultur und S. zu gewinnen, die allseitige Bildung und Erziehung gesunder und lebensfroher Menschen zu fördern, um damit den Aufbau unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung verwirklichen zu helfen“. Entsprechend der Verwaltungsgliederung (Verwaltungsneugliederung) entstanden 15 Bezirksorganisationen, die sich in Kreisorganisationen gliedern. Diesen gehören die S.-Gemeinschaften eines Kreises an. 14 der S.-Vereinigungen der Gewerkschaften gingen in dem DTSB auf. Ihre BSG wurden zu Grundorganisationen des DTSB. Lediglich die SV Vorwärts, Dynamo, Lokomotive und Wismut blieben wegen ihrer Bedeutung und besonderen Struktur ihrer Trägerorganisationen bestehen. Sie erhielten den Status von Bezirksorganisationen des DTSB. Der aus 94 Mitgliedern bestehende Bundesvorstand des DTSB übernahm die Aufgaben des früheren DSA sowie eine Reihe von Funktionen des staatlichen Komitees für Körperkultur und S., zu dessen ständigen Mitgliedern der Präsident des DTSB (Manfred ➝Ewald) gehört. Das staatliche Komitee hat sich seitdem als zentrales staatliches Organ auf die Wahrnehmung der staatlichen Belange im Bereich von Körperkultur und S. zu konzentrieren. Die bisher bestehenden staatlichen Bezirks- und Kreiskomitees wurden aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden von den entsprechenden Vorständen des DTSB und den neugebildeten S.-Referaten bei den Räten der Bezirke und Kreise übernommen. Diese Strukturänderung wurde 1958 durch die Umbildung der zentralen S.-Sektionen in Sportverbände des DTSB, die von nun an „Deutscher … Verband“ hießen, ergänzt. Durch diese Neuorganisation sollte offenbar der Eindruck einer staatlich unabhängigen S.-Bewegung erweckt werden. In Wirklichkeit hat sich der Einfluß von Partei und Staat auf den S. nicht vermindert. Neben dem Ministerrat, dem das Staatliche Komitee für Körperkultur und S. unterstellt ist, entscheidet das ZK der SED, Arbeitsgruppe S. und Körperkultur, unmittelbar über Organisation und Entwicklung des S. Die enge Verflechtung von S. und Politik wird auch durch die Tatsache bewiesen, daß alle maßgeblichen S.-Funktionäre zugleich wichtige Partei- und Staatsämter innehaben. So ist der Präsident des DTSB, Ewald, Mitglied des ZK der SED und Abgeordneter der Volkskammer, Reichert, der Vizepräsident des DTSB, gehörte von 1958 bis 1963 dem ZK der SED an. Auch die Fach-, Bezirks- und Kreisverbände sowie die einzelnen S.-Vereinigungen und S.-Klubs werden fast ausschließlich von Parteifunktionären geleitet. Der politische Charakter des S. ergibt sich auch aus den im Gründungsstatut des DTSB vom 28. 4. 1957 festgelegten Grundsätzen und Zielen. Hier heißt es u.a.: „Der DTSB nimmt aktiv am Aufbau des Sozialismus teil und wirkt für die Weiterentwicklung der sozialistischen Körperkultur. Der DTSB kämpft unter der Führung der Arbeiterklasse gemeinsam mit allen Patrioten in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland für die Wiedervereinigung Deutschlands auf friedlicher und demokratischer Grundlage gegen die Todfeinde des deutschen Volkes, den Imperialismus und Militarismus. Der DTSB unterstützt die demokratischen und patriotischen Kräfte im westdeutschen S., die einen mutigen Kampf gegen den Mißbrauch des S. in Westdeutschland durch die Imperialisten und Militaristen führen. Der DTSB erzieht seine Mitglieder zu sozialistischem Denken und Handeln und bekämpft entschieden alle Formen der reaktionären bürgerlichen Ideologie, wie die demagogischen ‚Theorien‘ des Nur-Sportlertums und der ‚politischen‘ Neutralität des S. Der DTSB pflegt die unverbrüchliche Freundschaft zur Sowjetunion und zu den volksdemokratischen Ländern. Er löst seine Aufgaben auf der Grundlage des staatlichen S.-Programms ‚Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat‘.“ In dem neuen Statut vom 28. 5. 1961 sind diese politischen Formulierungen zwar aus [S. 590]Gründen der Tarnung gemildert worden, ohne daß sich aber an der politischen Zielsetzung des DTSB etwas geändert hat. Durch einen Beschluß des FDGB-Bundesvorstandes vom 10. 5. 1957 wurden die Gewerkschaften und die Betriebsgewerkschaftsleitungen verpflichtet, den DTSB durch Werbung für den S., Hilfe für den Massen-S. und für das demokratische und gesellige Leben in den BSG auch durch materielle Leistungen, die „in der Regel nicht weniger als 12 v. H. des im Betrieb verbleibenden Beitragseinkommens ausmachen“ sollen, zu unterstützen. Der DTSB hatte 1967 1.908.879 Mitglieder, darunter 757.947 Jugendliche unter 18 Jahren. 2. Leistungssport Besondere politische Bedeutung hat der Leistungs-S. Die „Sportler der DDR sollen durch Höchstleistungen die Überlegenheit der sozialistischen Ordnung über das kapitalistische System Westdeutschlands“ beweisen (Beschluß des DTSB vom 4. 8. 1958) „Sportler der DDR auf Siegespodesten bei Welt- und Europameisterschaften sind die beste Antwort an die Adresse der Bonner Alleinvertreter und Revanchisten“ („Berliner Zeitung“ v. 25. 7. 1967). Zur Förderung des Leistungs-S. ist 1954 die besondere Organisationsform der „S.-Clubs“ gebildet worden, deren Millionenetat vom DTSB getragen wird. In diesen S.-Clubs werden Spitzensportler ohne Rücksicht auf deren persönliche Belange an bestimmten Schwerpunkten zusammengezogen. In vielen S.-Arten sind auf diese Weise die sowjetzonalen Spitzensportler in wenigen S.-Clubs vereinigt. Zur Leistungssteigerung des Fußball-S. sowie zur verbesserten Nachwuchsförderung sind auf Beschluß des Präsidiums des DTSB seit dem 1. 1. 1966 einige „Fußballklubs“ gebildet worden. Die in den S.-Clubs konzentrierten Leistungssportler sind vom Regime bezahlte, nach dessen Plänen ausgebildete „Staatsamateure“, deren Aufgabe es ist, durch sportliche Erfolge „das Ansehen der DDR zu heben“. Sie sind in drei Leistungsklassen eingeteilt. Die Sportler der Kategorie K-3 werden nach Anforderung der Trainer von Fall zu Fall von der Arbeit freigestellt. Den K-2-Sportlern müssen die Betriebe wöchentlich 16 Stunden für das Training freigeben. Spitzensportler der Gruppe K-1 leben praktisch ausschließlich für den S. Sie sind nur zum Schein in der Verwaltung oder in volkseigenen Betrieben eingestellt. Ihr Gehalt wird dem Betrieb vom DTSB erstattet. Weitere regelmäßige finanzielle Zuwendungen erhalten die Sportler direkt vom DTSB. Für internationale Erfolge gibt es außerdem hohe Geldprämien, bei Länderkämpfen bis zu 1.000 M, bei Olympischen Spielen bis zu 7.000 M. Schließlich sind noch mit der Verleihung hoher Auszeichnungen, wie dem Vaterländischen Verdienstorden, jährliche „Ehrengelder“ von 1.000, 500 oder 250 M verbunden. Die Spitzensportler genießen auch alle sonstigen wirtschaftlichen Vorteile und Ehrungen der Angehörigen der privilegierten Klasse in der kommunistischen Gesellschaft. Das gilt besonders für die Angehörigen der S.-Clubs Vorwärts und Dynamo, die praktisch ohne dienstliche Verpflichtungen Scheindienstgrade in der Armee und der Polizei bekleiden und für ihre sportliche Tätigkeit im Durchschnitt zwischen 1.500 und 2.000 M monatlich verdienen. Als Gegenleistung müssen diese Staatsamateure nicht nur sportliche Siege „zum Ruhme der DDR“ erringen, sie sind außerdem verpflichtet, das notwendige sozialistische ➝Bewußtsein zu haben und sich für die politischen Ziele des „Arbeiter- und-Bauern-Staates“ einzusetzen. Das SED-Regime benutzt die Popularität der Spitzensportler für seine politische Agitation, indem es sie zu Erklärungen zu politischen Ereignissen nötigt. „Wir werden Bonn mit der Wahl der Kandidaten der Nationalen Front die richtige Antwort geben.“ Solche und ähnliche Erklärungen von Spitzensportlern, wie die des früheren Europameisters im Segeln in der Finn-Dinghi-Klasse, Bernd Dehmel, wurden vor den sog. Wahlen zur Volkskammer im Juli 1967 fast täglich in der Presse veröffentlicht. Im April 1967 stattete eine starke Delegation von Spitzensportlern dem SED-Parteitag einen Besuch ab. Zahlreiche Sportler ersuchten um Aufnahme in die Einheitspartei. 90 Olympiakandidaten des TSC Berlin gaben am 1. Mai 1967 das feierliche Gelöbnis ab, „alle Kraft für das steigende Ansehen der DDR einzusetzen“. „Mit der Übergabe von Kandidatenkarten an die Sportler, die vor dem VII. Partei[S. 591]tag der SED um Aufnahme in die Partei der Arbeiterklasse gebeten hatten, und der Nationalhymne klang der eindrucksvolle Appell aus“ („Berliner Zeitung“ v. 2. 5. 1967). Die mitteldeutschen Sportler haben vor allem in den letzten Jahren bedeutende Erfolge errungen. Insbesondere die Ruderer (seit 1965), Leichtathleten, Turner, Schwimmer, Handballer, Kanuten, Rennrodler und Skispringer zählen zur Weltspitze. Nach den zahlreichen Erfolgen bei den Europameisterschaften der Leichtathleten und der Schwimmer und den Weltmeisterschaften im Rudern im Jahre 1963 war das Jahr 1968 mit dem bemerkenswerten Abschneiden der DDR-Olympiamannschaft das bisher erfolgreichste S.-Jahr. 3. Sportklassifizierung und Auszeichnungen Die 1954 eingeführte S.-Klassifizierung ist eine Zusammenstellung von Leistungsnormen einzelner S.-Arten, die inzwischen mehrmals entsprechend dem internationalen Leistungsniveau überarbeitet worden ist. Sie soll „zu höheren sportlichen Leistungen anspornen, zu besserer Planung und Arbeit im Leistungs-S. beitragen und die allseitige Entwicklung der Sportler fördern“. Die Klassifizierung umfaßt für die Jugend (14–17 Jahre), für Erwachsene (ab 18 Jahre) und für Kampfrichter die Leistungsklassen III, II, I und für Erwachsene eine Meisterklasse. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr wurden versuchsweise Klassifizierungsnormen in einigen S.-Arten aufgestellt. Wer die entsprechenden Leistungen erfüllt, erhält die Klassifizierungsnadel der jeweiligen Klasse. Für Erfüllung der Meisternorm wird der Ehrentitel Meister des S. und für hervorragende Leistungen oder außerordentliche Verdienste der Titel Verdienter Meister des S. verliehen. Voraussetzung für die Verleihung dieser Ehrentitel ist außerdem aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben. Die Titel können auch für hervorragende Leistungen, „die einen wesentlichen Beitrag im Kampf der Deutschen Sportler für die friedliche demokratische Wiedervereinigung Deutschlands und gegen die imperialistischen und militaristischen Einflüsse im westdeutschen S. darstellen“, vergeben werden. Von 1953 bis 1966 sind 1.575 Sportler als Meister des S. und 645 als Verdiente Meister des S. ausgezeichnet worden. Weitere Auszeichnungen für hervorragende Dienste beim Aufbau der sozialistischen S.-Bewegung sind die Ehrennadel des DTSB und die 1958 als höchste Ehrung des DTSB gestiftete Ernst-Gruber-Medaille. 4. Leibeserziehung Der im Okt. 1950 in Leipzig eröffneten Deutschen Hochschule für Körperkultur obliegt als zentraler Lehr- und Forschungsstätte die Ausbildung von Turn- und Diplom-Sportlehrern, Trainern und Hochschullehrkräften im Direkt- und Fernstudium sowie die wissenschaftliche Erforschung aller Bereiche des S. Daneben gibt es S.-Akademien als „Einrichtungen der sozialistischen S.-Bewegung, die ihren Hörern sportwissenschaftliche Kenntnisse vermitteln, um ihre Leistungen zu verbessern und breite Kreise der Bevölkerung mit den Zielen und Aufgaben des DTSB vertraut zu machen und sie in den Aufbau des Sozialismus einzubeziehen“. Zur Förderung des Leistungs-S. soll in den Schulen zu einem „akzentuierten S.-Unterricht“ übergegangen werden. Die Schüler sollen nicht mehr in vielen, sondern neben einer allgemeinen athletischen Grundausbildung nur noch in ein bis zwei S.-Arten unterrichtet werden, wobei besonders lokale Traditionen (z. B. Eishockey in Weißwasser, Ringen in Zwickau, Schwimmen in Rostock) berücksichtigt werden sollen. Der Förderung und Auswahl jugendlicher Talente dienen besonders die regelmäßig veranstalteten Kinder- und Jugend-Spartakiaden. Nach Kreis- und Bezirks-Spartakiaden fand im Juli 1966 in Ost-Berlin die „1. deutsche Jugend-Spartakiade“ statt, an der mehr als 13.000 Jugendliche teilnahmen. In vielen S.-Arten werden Kinder- und Jugendmeisterschaften abgehalten und offiziell Kinder- und Jugendrekorde geführt. Für sportbegabte Kinder und Jugendliche wurden schon 1952 die ersten der jetzt 15 „Kinder- und Jugendsportschulen“ errichtet, an denen nach dem Vorbild der SU die internatsmäßig untergebrachten Kinder je nach Alter 9 bis 13 Stunden in der Woche S.-Unterricht haben. Diese S.-Schulen dienen der systematischen Heranbildung von Spitzensportlern. [S. 592] 5. Massensportbewegung Die Massensportarbeit steht unter der von Ulbricht verkündeten Parole: „Jedermann an jedem Ort jede Woche einmal Sport.“ Träger des Massen-S. in den Betrieben sind die BSG, deren finanzielle Mittel von den Betrieben gemäß dem Betriebskollektivvertrag aufgebracht werden müssen. In der sog. Massensportbewegung zeigt sich ebenfalls eine besonders enge Verquickung von S. und politischer Beeinflussung. Aufgabe der „Demokratischen Massenorganisation“ DTSB ist es, in Verbindung mit dem FDGB und der FDJ „die Werktätigen zum Sozialismus zu führen“. Über den S. sucht die Partei vor allem die Jugendlichen für sich zu gewinnen. Die planmäßige Körpererziehung beginnt daher bereits unter den Kindern im vorschulischen Alter. Seit 1959 wird regelmäßig im Juni jeden Jahres eine „Woche der Jugend und der Sportler“ veranstaltet zur „Mobilisierung einer bewußten schöpferischen Mitarbeit im Kampf für den Sieg des Sozialismus und die Sicherung des Friedens“. Neben Kultur- und S.-Veranstaltungen finden hier sog. Jugendforen statt, auf denen Partei- und Staatsfunktionäre über die sozialistische Entwicklung sprechen. Das „Deutsche Turn- und S.-Fest“ in Leipzig ist die größte Massensportveranstaltung. Zu seiner Vorbereitung sind die mehr als 100.000 Teilnehmer schon Monate vorher regelmäßig von den Betrieben und Schulen freizustellen, selbstverständlich unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Zur „Entwicklung massensportlicher Initiativen aller Jugendlichen sowie der Förderung des Nachwuchses und des Leistungs-S.“ werden vom Zentralrat der FDJ S.-Programme aufgestellt, deren wichtigster Teil die Kinder- und Jugend-Spartakiaden sind. Außerdem wurden 1967 touristische Orientierungsläufe, Luftgewehrschießen, moderne Dreikämpfe und ein „Cross der Jugend“ mit angeblich 500.000 Teilnehmern durchgeführt. Der Förderung des Wehr-S. dient das nach sowjet. Vorbild geschaffene S.-Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“. Gepäck- bzw. Fußmarsch, Hindernislauf und Kleinkaliberschießen gehören zu den Übungen für Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder. Die eigentliche Wehrertüchtigung ist die Aufgabe der am 7. 8. 1952 gegründeten Gesellschaft für S. und Technik. 6. Internationale Sportbeziehungen und gesamtdeutscher Sportverkehr Auch über den S. sucht die „DDR“ internationale Anerkennung zu finden (Außenpolitik, Diplomatische Beziehungen). In Übereinstimmung mit der auf völkerrechtliche Anerkennung gerichteten Politik werden gesamtdeutsche Mannschaften und gesamtdeutsche Meisterschaften abgelehnt. Seit der Gründung des DTSB wurden die Meisterschaften der „DDR“ als „Deutsche Meisterschaften“ ausgetragen und die Auswahlmannschaften „Deutsche Nationalmannschaften“ genannt. Mit diesen Bezeichnungen sollte „der Tatsache Rechnung getragen werden, daß die DDR der einzig rechtmäßige deutsche Staat ist und die S.-Organisationen der DDR die Besten des deutschen S. und seine Zukunft verkörpern“. Auch nach Einführung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ hat sich daran wenig geändert. Seitdem lauten die Bezeichnungen „Deutsche Nationalmannschaft der DDR“ und „Deutscher Meister der DDR“. In den Rekordlisten werden Leistungen westdeutscher Sportler nicht berücksichtigt. Nur „Deutsche Rekorde der DDR“ werden geführt. Dagegen führen die S.-Verbände der BRD gesamtdeutsche Rekorde mit den besten Leistungen der Sportler aus beiden Teilen Deutschlands. Es kommt daher häufig zu Meldungen von neuen „westdeutschen Rekorden“, die wegen besserer Leistungen mitteldeutscher Sportler in der BRD gar nicht als Rekorde geführt werden. Alle Fachverbände des DTSB sind inzwischen in die internationalen S.-Verbände aufgenommen worden. Auch das Nationale Olympische Komitee (Präsident Schöbel) wurde 1955 provisorisch mit der Auflage anerkannt, daß unter Einigung mit dem NOK der BRD nur eine deutsche Mannschaft an den Olympischen Spielen teilnehmen darf. Gegen ihren Widerstand mußte sich deshalb die „DDR“ bereit finden, für die Olympischen Spiele 1956, 1960 und 1964 gesamtdeutsche Mannschaften zu bilden. Vor den Olympischen Spielen 1960 kam es wegen der 1959 geschaffenen Flagge der „DDR“ zu den ersten großen Auseinandersetzungen bei der Bildung der gesamtdeutschen Mannschaft. Auf Anordnung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) wurde für die deutsche Mannschaft eine neue Olympia-Flagge — Schwarz-Rot-Gold mit den olympischen Ringen in Weiß — geschaffen, unter der auch die gesamtdeutschen Mannschaften der Leichtathleten und Ruderer bei inter[S. 593]nationalen Meisterschaften antraten. Die gesamtdeutsche Mannschaft für die Olympischen Spiele 1964 in Innsbruck und Tokio kam erst nach Überwindung größter Schwierigkeiten zustande. Die S.-Funktionäre der „DDR“ gaben nur widerwillig dem Druck des IOC nach. Die gesamtdeutsche Mannschaft wurde als Fiktion bezeichnet. In der Medaillenstatistik der SED-Presse wurden die Erfolge der „DDR“ getrennt von denen „Westdeutschlands“ und „West-Berlins“ aufgeführt und angebliche Äußerungen der Olympiasieger, daß sie die „Goldmedaillen für die DDR geholt“ hätten, wiedergegeben. Auf einem Regierungsempfang für die „Olympia-Mannschaft der DDR“ erklärte der 1. Stellvertreter des Vors. des Ministerrates, Stoph: „Wir richten den Appell an alle Sportler der Bundesrepublik und West-Berlins, sich für friedliche, gleichberechtigte und freundschaftliche Beziehungen zwischen den deutschen Sportlern, ausgehend von der Realität des Bestehens zweier selbständiger deutscher Staaten und West-Berlins, einzusetzen.“ Auf dem Kongreß in Madrid im Okt. 1965 gab das IOC, offenbar der deutschen Streitigkeiten müde, den politischen Argumenten der SED nach und beschloß, das NOK der „DDR“ unter der Bezeichnung NOK-Ostdeutschland als Vollmitglied aufzunehmen. Für die Olympischen Spiele 1968 in Grenoble und Mexiko wurden zwei deutsche Mannschaften zugelassen, die aber unter der Bezeichnung „Deutschland“ und „Ost-Deutschland“ unter der bisherigen Olympia-Flagge, mit einem gemeinsamen Emblem und mit einer Hymne („Freude, schöner Götterfunken“) antreten mußten. Trotz dieser Einschränkungen, die sie der Bevölkerung zu verheimlichen suchte, feierte die SED-Propaganda diesen Erfolg ihrer auf staatliche Anerkennung gerichteten Politik (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik) als einen großen Sieg über den Anspruch Bonns, „alleiniger Vertreter Deutschlands zu sein“. Schon ein Jahr vorher hatte sich diese Entwicklung abgezeichnet, als der Verband der wichtigsten olympischen S.-Art, die Internationale Leichtathletik-Föderation, den DVfL als selbständiges Mitglied, jedoch ebenfalls unter der Bezeichnung Ost-Deutschland, aufgenommen hatte. Im November 1965 kam auch das Ende für die letzte gesamtdeutsche Mannschaft der Ruderer, als von der Internationalen Ruder-Föderation eine den beiden deutschen Olympiamannschaften entsprechende Regelung getroffen wurde. Um seiner Forderung auf eine selbständige Mannschaft Nachdruck zu verleihen, hatte sich der Rudersport-Verband der „DDR“ geweigert, Ausscheidungen für die gesamtdeutsche Vertretung durchzuführen. Bei den im Aug. 1965 in Duisburg veranstalteten Europameisterschaften der Ruderer hatten daher nur westdeutsche Ruderer die letzte gesamtdeutsche Mannschaft gebildet. Auf internationalen S.-Veranstaltungen in der BRD oder im westlichen Ausland hatten die Funktionäre der „DDR“ mit ihrer Forderung nach „gleichberechtigter Teilnahme“ unter der Bezeichnung „DDR“ mit eigener Flagge, Hymne und Emblem wiederholt Zwischenfälle provoziert. Während sie sich mehrfach mit ihren Forderungen durchsetzen konnten oder sich, wie z. B. bei der Weltmeisterschaft im Radfahren 1966 in der BRD, zu Kompromißlösungen bereit fanden, haben sie bei anderen Meisterschaften ihre Mannschaften unter Protest zurückgezogen, wie bei den Europameisterschaften im Freistilringen 1966 in Karlsruhe, bei den Biathlon-Weltmeisterschaften 1966 in Garmisch-Partenkirchen, den Weltmeisterschaften der Frauen im Volleyball in Japan 1967, den Rennschlitten-Europameisterschaften 1967 in Berchtesgarden und den vorolympischen Wettkämpfen in Mexiko 1966. Die Reaktion der kommunistischen Länder ist in solchen Fällen unterschiedlich. Verschiedentlich haben sie aus „Solidarität mit der DDR“ ebenfalls die Teilnahme an den S.-Veranstaltungen abgesagt, wie bei den Weltmeisterschaften der Frauen im Volleyball. Dagegen haben sich die Vertretungen der „sozialistischen Länder“ bei anderen Meisterschaften nicht durch die Abreise der „DDR-Mannschaft“ beeinflussen lassen. Die SED-Propaganda hat in solchen Fällen Schwierigkeiten, diese mangelnde Solidarität der befreundeten sozialistischen Staaten der Bevölkerung zu erklären, wie folgender Auszug aus dem „Neuen Deutschland“ vom 5. 2. 1966 beweist: „Die Mannschaften der anderen sozialistischen Länder hielten es übrigens mit Recht für besser, trotz der Brüskierung der DDR an dieser Weltmeisterschaft (Biathlon) [S. 594]teilzunehmen, da auf Grund der besonderen Lage eine drohende Spaltung dieses Weltverbandes höchstens im Sinne Bonns gelegen und weder dem S. noch der gemeinsamen Sache genützt hätte.“ Auch zur Absage von S.-Veranstaltungen ist es gekommen. So verzichtete der japanische Gewichtheber-Verband auf die Durchführung der ihm für 1967 übertragenen Weltmeisterschaften im Gewichtheben, weil der internationale Verband auf Drängen der „DDR“ darauf bestanden hatte, daß die Fahnen aller beteiligten Länder gehißt und alle Hymnen gespielt werden sollten. Am 12. Oktober 1968 beschloß das Internationale Olympische Komitee in Mexiko dem Nationalen Olympischen Komitee der „DDR“ volle Gleichberechtigung zuzuerkennen. Dieser Sachlage trug die Bundesregierung durch ihren Beschluß vom 18. Dezember 1968 Rechnung, der besagt, daß die Olympischen Spiele 1972 in München nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Statuten des IOC durchgeführt werden. Der S.-Verkehr mit der BRD wird von der SED für die eigene Propaganda ausgenutzt. Die Aufnahme von innerdeutschen S.-Beziehungen wird von seiten der „DDR“ häufig davon abhängig gemacht, daß der Partner in der BRD sich zu einer „Anerkennungserklärung“ bereit findet. Bei Begegnungen mit Sportlern der BRD soll über bestimmte aktuelle politische Fragen diskutiert, S.-Veranstaltungen mit westdeutschen Sportlern sollen nur dann vereinbart werden, wenn ein Sieg der eigenen Sportler zu erwarten ist. Niederlagen gegen westdeutsche oder Sportler des „kapitalistischen“ Auslandes führen zu heftiger Kritik und häufig zur Maßregelung der verantwortlichen S.-Funktionäre und Trainer. Als Reaktion auf die Errichtung der Mauer in Berlin haben der Deutsche Sportbund und das NOK der BRD am 16. 8. 1961 beschlossen, den durch die Abschnürungsmaßnahmen unterbundenen gesamtdeutschen S.-Verkehr abzubrechen. Auch die internationalen S.-Beziehungen der „DDR“ sind durch die Sperrmaßnahmen des 13. 8. 1961 empfindlich gestört worden. Als Gegenmaßnahme gegen das in der „DDR“ seitdem bestehende Verbot von Westreisen für Privatpersonen hat das Allied Travel Board in West-Berlin den als Repräsentanten des SED-Regimes reisenden Sportlern grundsätzlich die Visaerteilung für die Mitgliedsstaaten der NATO verweigert. Bei vielen internationalen Wettkämpfen im westlichen Ausland war daher die „DDR“ nicht vertreten. Erst im April 1964 sind diese Reisebeschränkungen weitgehend aufgehoben worden. Am 30. 10. 1965 hat der Deutsche Sportbund (DSB) beschlossen, den am 16. 8. 1959 abgebrochenen S.-Verkehr mit der „DDR“ wieder aufzunehmen. Der DSB ging bei diesem Beschluß von der Erwartung aus, daß die in der Sitzung in Madrid im Okt. 1963 getroffene Entscheidung des IOC, wonach West-Berlin in dem S. der BRD und Ost-Berlin in dem S. der „DDR“ aufgeht, von der „DDR“ respektiert und die Diskriminierung des West-Berliner S. aufhören würde. Seit Ende 1958 war von kommun. Seite versucht worden, durch Isolierung der West-Berliner Sportler und Boykott von S.-Veranstaltungen in West-Berlin die kommun. Drei-Staaten-Theorie auch auf dem Gebiet des S. durchzusetzen. Diese politische Kampagne gegen West-Berlin hatte z. B. im Frühjahr 1962 zum Boykott der vom Deutschen Tischtennis-Bund in West-Berlin veranstalteten Europameisterschaften durch die kommun. beherrschten Länder geführt. Die gleiche Haltung hatten die SED-Funktionäre bei den Verhandlungen über die gesamtdeutsche Olympia-Mannschaft für die Olympischen Spiele 1962 gezeigt. Erst durch eine Entscheidung des IOC, in der das Recht der westdeutschen S.-Verbände bestätigt wurde, in West-Berlin Ausscheidungskämpfe zu veranstalten, wurde die SED zum Nachgeben genötigt. Die Hoffnungen auf eine Änderung dieser Haltung sind bereits durch die Weigerung des sowjetischen Handball-Verbandes, zu den in West-Berlin angesetzten Spielen der Hallenhandball-Weltmeisterschaften der Frauen im Nov. 1965 anzutreten, enttäuscht worden. Ein weiteres Hindernis für einen wirklichen gesamtdeutschen S.-Verkehr ist die Furcht des SED-Regimes, viele Sportler könnten die Reisen nach Westdeutschland zur Flucht benutzen. In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Spitzensportler trotz der vorher getroffenen sorgfältigen Auswahl und ungeachtet der vielen Vergünstigungen, die sie als „Repräsentanten der DDR“ genießen, die Gelegenheit von Wettkämpfen in der BRD oder im westlichen Ausland zur Flucht genutzt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 588–594 Spitzelwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SportarztSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Entwicklung und Organisation Nach dem Zusammenbruch wurden sämtliche S.-Vereine aufgelöst. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt und durch die S.-Dezernenten bei den Volksbildungsämtern der Kreise und Gemeinden verwaltet. Sportliche Betätigung war zunächst nur auf kommunaler Grundlage zulässig. Erst allmählich begann die SED den S. zu fördern, um ihn für die eigenen politischen Ziele nutzen zu können.…
DDR A-Z 1969
Ulbricht, Walter (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 30. 6. 1893 in Leipzig. Vors. des Staatsrates seit 1960, Vors. des Verteidigungsrates, Mitgl. und stellv. Vors. der SED sowie Mitgl. des Parteivorstandes bzw. ZK und des Zentralsekretariates bzw. Politbüros seit 1946. Seit Juli 1950 Generalsekretär, seit Juli 1953 1. Sekretär des ZK der SED. Abg. der Volkskammer seit 1949. Volksschule. Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend. 1912 SPD. 1919 KPD, Mitgl. d. KPD-Bezirksleitung Mitteldeutschland, 1919 Sekretär der KPD-Bezirksleitung Groß-Thüringen in Jena. 1923 in das ZK der KPD gewählt und in die KPD-Zentrale nach Berlin gerufen; Mitgl. des Organisationsbüros und des Militärrates der KPD. 1923 Besuch der Leninschule in Moskau, anschl. im Ressort Zellenwesen der Organisationsabteilung der Komintern, Instrukteur des Exekutivkomitees der Komintern (EKKI) in Wien und Prag; Spezialist für Betriebsgruppen. Sept. 1925 Rückkehr in die Organisationsabt. der KPD, 1926/27 Vertreter der KPD beim EKKI. 1926 Mitgl. des sächs. Landtages, 1928 MdR und ab Juni 1929 Pol. Leiter des KPD-Bezirkes Berlin-Brandenburg-Grenzmark. Im Okt. 1930 Emigration, bis 1938 in der Auslandszeitung der KPD in Paris; häufig auch in Prag und Moskau. Jan. 1938 Übersiedlung nach Moskau. Trat während des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes 1939/40 in Zeitungsartikeln mit besonderem Nachdruck für das Bündnis der SU mit Hitler ein. Während des deutsch-sowjetischen Krieges Tätigkeit für die Politische Verwaltung der Roten Armee, insbes. Propagandaarbeit unter deutschen Kriegsgefangenen, 1943 Mitbegründer des Nationalkomitees Freies Deutschland. 29. 4. 1945 Rückkehr nach Deutschland (Gruppe Ulbricht). Maßgeblich beteiligt am Aufbau der KPD und des FDGB; organisierte die erste Stadtverwaltung in Berlin. Seit Okt. 1947 stellv. Ministerpräsident bzw. 1. Stellv. des Vors. des Ministerrates der „DDR“. Seit 12. 9. 1960 Vors. des Staatsrates und von seinem Amt als stellv. Ministerpräsident auf eigenen Wunsch entbunden. Als Parteiführer der SED, als faktischer Regierungschef im Amt des Staatsratsvorsitzenden sowie als Vors. des Verteidigungsrates hat U. die entscheidendsten Herrschaftsfunktionen in der „DDR“ auf sich vereint. Auszeichnungen: Held der SU, Leninorden, Karl-Marx-Orden, Ehrenspange zum Vaterl. Verdienstorden in Gold, Großer Stern der Völkerfreundschaft in Gold, dreimal „Held der Arbeit“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 774 Die biographischen Angaben spiegeln den Kenntnisstand der Handbuchredaktion im Jahre 1969 wider. Sie sind daher für allgemeine Informationszwecke als veraltet anzusehen und zudem häufig nicht fehlerfrei. Für diesen Eintrag wird auf den Personeneintrag in der Rubrik BioLeX www.kommunismusgeschichte.de/article/detail/ulbricht-walter-ernst-paul verwiesen. Tomuschat, Manfred A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verner, PaulSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 * 30. 6. 1893 in Leipzig. Vors. des Staatsrates seit 1960, Vors. des Verteidigungsrates, Mitgl. und stellv. Vors. der SED sowie Mitgl. des Parteivorstandes bzw. ZK und des Zentralsekretariates bzw. Politbüros seit 1946. Seit Juli 1950 Generalsekretär, seit Juli 1953 1. Sekretär des ZK der SED. Abg. der Volkskammer seit 1949. Volksschule. Tischler. 1908 Mitgl. der Arbeiterjugend. 1912 SPD. 1919 KPD, Mitgl. d.…
DDR A-Z 1969
Christliche Friedenskonferenz (1969)
Siehe auch: Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1979 1985 Die CFK, in der BRD zuweilen als „Prager Christliche Friedenskonferenz“ bezeichnet, tritt seit Juni 1961 auch als „Allchristliche Friedensversammlung“ (ACFV) auf. Ihre Gründung wurde am 5. 10. 1957 in Modra (Westslowakei) auf einer Tagung von Theologen vorbereitet, die der Evang. Tschechischen Brüderkirche und der Slowakischen Lutherischen Kirche angehören. Ihre Leitgedanken verdankt die CFK vor allem dem tschechischen Theologen Prof. Dr. Josef Hromadka, dem Dekan der Comenius-Fakultät in Prag. — Im Juni 1958 fand die internat. 1. CFK in Prag mit zunächst noch wenigen Teilnehmern aus westl. Staaten statt. Als Hauptziele ihrer christlichen, brüderlichen Bemühung für den Frieden legte sie den Kampf für die Abschaffung der Atomwaffen und für die Beseitigung der Gegensätze zwischen den Machtblöcken fest. Nur in den ersten Jahren stützte sich die CFK vor allem auf die protest. Kirchen der Tschechen und der Slowaken, Polens, Ungarns, Rumäniens, der zur SU gehörenden Sowjetrepubliken Lettland und Estland, der Baptisten der SU, der Altkath. Kirchen, vor allem Polens und der Tschechoslowakei, der Orthodoxen Ostkirche der SU und einzelner weiterer Staaten des Ostblocks. — Die 2. Konferenz tagte im Juni 1959, die 3. im Sept. 1960 schon mit über 200 Teilnehmern, unter ihnen viele aus Ländern des Westens und aus Übersee. Im Juni 1961 traten mehr als 600 Christen aus aller Welt zur 1. Allchristlichen Friedensversammlung (ACFV) in Prag zusammen. Nach der Wahl Hromadkas zum Präs. der CFK rief die 1. ACFV die Kirchen, die Staaten und die Weltöffentlichkeit zu Frieden und Abrüstung auf. Viele Tagungen der Einzelkommissionen galten der theologischen und publizistischen Verdichtung der Friedensarbeit. Die 2. ACFV im Juni 1964 in Prag umfaßte mehr als 1.000 Delegierte aus rd. 50 Staaten. Die 3. ACFV im April 1968 vereinte 540 Vertreter aus 55 Ländern. Sie wandte sich vor allem gegen das Eingreifen der USA in Vietnam und erklärte ein System der europäischen Sicherheit für notwendig. Die CFK wird zwischen den Gesamttagungen von dem Präs. Hromadka, dem Generalsekretär (Ondra in Prag), einem 25köpfigen Arbeitsausschuß und daneben dem 165köpfigen beratenden Ausschuß geleitet. — In den Ländern des Ostblocks wird die Arbeit von den im Landesmaßstab organisierten ökumenischen Räten geleitet. In anderen Ländern, vor allem in der BRD und der „DDR“, in den Niederlanden, Großbritannien, in der Schweiz, Italien und auch Japan wird das Wirken der CFK jeweils in „Regionalausschüssen“ zusammengefaßt. — Die CFK gibt seit Nov. 1962 die Zweimonatszeitschrift „Christliche Friedenskonferenz“ heraus. (Leiter des Redaktionsrates: Oberkirchenrat a. D. Dr. Heinz Kloppenburg.) — Seit 1964 arbeitet die CFK planmäßig auch in Afrika, Asien und Amerika. Die CFK bemüht sich um eine intensive Zusammenarbeit mit dem ökumenischen Rat der Kirchen, dessen leitenden Gremien und Ausschüssen eine Anzahl von CFK-Mitarbeitern angehört. Hier strebt die CFK periodisch stattfindende Gespräche, den Austausch von Denk- und Druckschriften und die Entsendung von Tagungsbeobachtern an. Der Beratende Ausschuß der CFK nahm am 22. 10. 1966 in Sofia eine Entschließung gegen die Vietnam-Politik der USA an. — In einer weiteren Resolution fordert er verstärkte Abrüstung und Beseitigung des Kolonialismus. Anschließend heißt es in der [S. 135]Entschließung: „Wir ermutigen nicht zur Gewaltanwendung in einer Revolution, aber wir konstatieren, daß es Situationen gibt, in denen Menschen keine andere Möglichkeit haben. In der ganzen biblischen Botschaft geht es um den Menschen. In unseren Erwägungen bemühten wir uns, gerade das humane Anliegen der Revolution als ein Instrument einer neuen friedlichen und gerechten Organisierung der Welt zu erforschen und zu betonen. Es geht um die radikale Umwandlung des Denkens und der Arbeit, an der wir als Christen unseren entsprechenden Anteil haben wollen.“ Der führende Kopf der CFK, Prof. Dr. Hromadka, wertet die Entwicklung in der „DDR“ als sehr günstig und hoffnungsvoll. Er schrieb in einer Weltumfrage zum 15. Jahrestag der „DDR“ u.a.: „Die DDR … symbolisiert diejenigen geschichtlichen Werte, die das deutsche Volk im Laufe der Vergangenheit geschaffen hat, die es zu einem schöpferischen Architekten Europas und des menschlichen Fortschritts zu machen vermochten, die aber durch die herrschenden Klassen der letzten zwei Jahrhunderte — oder wenigstens der letzten 150 Jahre — entkräftet und verschüttet wurden“ („Neues Deutschland“ vom 2. 8. 1964). Das Wirken der CFK und die Friedensbemühungen vor allem Hromadkas finden in der „DDR“ weitgehend Beifall. So hob ein Blatt der CDU („Die Union“ in Dresden) schon am 9. 6. 1959 anerkennend hervor: „Auf den ökumenischen Konferenzen der Nachkriegszeit trat er als Verfechter einer Neuorientierung der Christenheit, des Friedens und der Koexistenz auf. — Besondere Energie verwandte Hromadka auf die Mitarbeit in der Friedensbewegung. Er ist Mitglied des Präsidiums des tschechoslowakischen Friedenskomitees und des Weltfriedensrates. Er erhielt für seinen selbstlosen Einsatz höchste Auszeichnungen. 1949 wurde er mit dem ‚Orden des 28. Februar 1948‘ ausgezeichnet. Im Jahre 1953 erhielt er den tschechoslowakischen Friedenspreis, 1954 den Orden der Republik. 1958 wurde ihm der Internationale Lenin-Friedenspreis verliehen.“ Im Juni 1966 tagte die der CFK angehörende „Kommission Friedensdienst der Jugend“ bei Storkow (südöstl. Berlin). Hans ➝Seigewasser, der Staatssekretär für Kirchenfragen, empfing am 7. 6. die Tagungsteilnehmer. „Mit großem Interesse“, so betonte der Staatssekretär, nehme die „demokratische Öffentlichkeit unserer Republik Anteil an der Arbeit der CFK“ („Neue Zeit“ vom 9. 6. 1966). Vom 13.–17. 3. 1967 tagte in Gnadau (Bez. Magdeburg) die „Kommission für das Studium der internationalen Fragen“ der CFK, geleitet von Prof. Dr. Renate Riemeck (Wuppertal). Das Schlußkommuniqué gipfelte in den Sätzen: „Zum Problem der europäischen Sicherheit wurde festgestellt, daß die Anerkennung der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges Voraussetzung für jede Politik der Entspannung ist. Im Rahmen eines europäischen Sicherheitssystems ist auch die Deutschlandfrage zu lösen. Beide deutschen Staaten sollten mithelfen, in Europa ein Modell für ein friedliches Mit- und Nebeneinander von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung zu schaffen. Für die Bundesrepublik heißt das Anerkennung der DDR, Verzicht auf alle Gebietsansprüche und auf Besitz oder die Verfügung über Kernwaffen“ („Neue Zeit“ vom 19. 3. 1967). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 134–135 Christlich-Demokratische Union A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Cisinski-PreisSiehe auch: Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1979 1985 Die CFK, in der BRD zuweilen als „Prager Christliche Friedenskonferenz“ bezeichnet, tritt seit Juni 1961 auch als „Allchristliche Friedensversammlung“ (ACFV) auf. Ihre Gründung wurde am 5. 10. 1957 in Modra (Westslowakei) auf einer Tagung von Theologen vorbereitet, die der Evang. Tschechischen Brüderkirche und der Slowakischen Lutherischen Kirche angehören. Ihre Leitgedanken verdankt die CFK vor allem dem…
DDR A-Z 1969
Ausschuß für deutsche Einheit (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Eine im Range eines selbständigen Staatssekretariats stehende Propagandastelle des Ministerrates, gegr. am 7. 1. 1954. Obwohl überparteilich aufgemacht, vertritt der A. die Linie der SED zu den Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands und zu einem Friedensvertrag. Der A. versucht, mit „Dokumentarveröffentlichungen“ u.ä. den Bundestag und die Bundesregierung verächtlich zu machen. Er richtet Aufrufe „an das deutsche Volk“ oder „an den Bundestag“ und ist bemüht, mit oppositionellen Gruppen in der BRD Fühlung zu gewinnen, um eine Aktionseinheit im Sinne der SED und KPD vorzubereiten. Nominell lag der Vorsitz zunächst bei Dr. Hans Loch (LDPD). Nach dessen Tod wurde Dr. Suhrbier am 28. 7. 1960 Vors. des A. Die eigentliche Leitung hat der Sekretär des A., der Staatssekretärsrang hat. Bis zum 15. 4. 1955 war dies Norden (SED), danach Dr. Girnus (SED) bis Febr. 1957. Adolf Deter (SED), zunächst nur Stellvertreter, ist seit Mai 1958 Sekretär des A. Anfang 1963 wurde ein Teil der Aufgaben des A. auf das Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland übertragen, doch arbeitet er weiter. So gab er u.a. folgende Schriften heraus: Im April 1963 A. Norden: „Ein freies Deutschland“; im Febr. 1964 gegen die Bundeswehr, vor allem gegen General Trettner: „Hitlers Generale greifen nach Atomwaffen“. Im Anschluß an eine Tagung, die der A. am 30. 8. 1965 abhielt, veröffentlichte er „Vorschläge für demokratische Veränderungen in Westdeutschland“. Einleitend wurde erklärt, in jenem Teil Deutschlands, der seit 1949 „DDR“ heißt, seien „nach 1944 die richtigen Lehren aus der deutschen Geschichte gezogen worden …“ (S. 8). Unter Hinweis auf „zwanzigjährige Erfahrungen bei der Gestaltung einer antifaschistischen, demokratischen Ordnung in der DDR“ heißt es: „In der DDR wurden alle Voraussetzungen für die Erhaltung des Friedens und für eine Verständigung in Deutschland geschaffen. Jetzt ist es höchste Zeit, dafür auch in der Bundesrepublik Entscheidendes zu tun, statt vom Frieden zu reden und den Atomkrieg vorzubereiten …“ (S. 9). — Die Vorschläge zielen darauf ab, eine „volksdemokratische“ Entwicklung Westdeutschlands anzubahnen, bei gleichzeitiger Abrüstung und Neutralisierung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 58 Auslandsvertretungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschüsse der VolkskammerSiehe auch die Jahre 1954 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Eine im Range eines selbständigen Staatssekretariats stehende Propagandastelle des Ministerrates, gegr. am 7. 1. 1954. Obwohl überparteilich aufgemacht, vertritt der A. die Linie der SED zu den Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands und zu einem Friedensvertrag. Der A. versucht, mit „Dokumentarveröffentlichungen“ u.ä. den Bundestag und die Bundesregierung verächtlich zu machen. Er richtet Aufrufe „an das…