DDR A-Z 1969
Musik (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der maßgebenden sowjet. M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände beizutragen“. Mit diesen angeführten Sätzen (aus dem „Lexikon A–Z in einem Band“) wird die Norm des sozialistischen ➝Realismus auch für die M. gesetzt, zugleich die ideologische Rechtfertigung für die Politisierung der M., vor allem der Volks-M. und in ihrem Bereich wiederum des Liedes, gegeben. „Unter entschiedener Absage an die musikfremde Zersetzung der europäischen Musiktradition“ soll eine M. „hervorgebracht“ werden, „die im Streben nach einer neuen kunstvollen Einfachheit Ideentiefe, melodischen und harmonischen Reichtum, Volkstümlichkeit und Verständlichkeit der musikalischen Aussage in sich vereint“ (Entschließung der Kulturkonferenz 1960 der SED). Teils der bewußtseinsbildenden Wirkung wegen, teils auch aus Motiven staatlicher Repräsentation, die in allen totalitären Herrschaftsformen das Kulturleben beeinflussen, wird das öffentliche M.-Leben mit beträchtlichen Mitteln gefördert, wobei [S. 435]Institute von großer Tradition (Leipziger Gewandhaus, Dresdener Philharmonie, Berliner Staatsoper, Thomaner- und Kreuz-Chor) mehr als ihren Namen einzusetzen hatten. 1967 gab es 32 „Kultur- und Sinfonie-“, 43 Theater- und 8 Rundfunkorchester. Der Pflege des Kulturellen Erbes dienen M.-Feste, die u.a. Bach und Händel, 1960 während der Arbeiterfestspiele Robert Schumann gewidmet waren. Die seit 1959 im Abstand von 2 Jahren veranstalteten Festtage zeitgenössischer M. sind zu internationalen M.-Festen erweitert worden. Das zeitgenössische M.-Schaffen, das bisher vorwiegend von Komponisten der älteren Generation (Hanns Eisler, Ottmar ➝Gerster, Paul Dessau, E. H. Meyer) repräsentiert wurde, hat eine Auffrischung durch jüngere Komponisten (Johannes Cilensek, Kurt Schwaen, Herbert Collum, Rainer Kunad, Karl-Rudi Griesbach, Ruth Zechlin) erfahren, die bemüht sind, mit ihren Werken Anschluß an eine gemäßigt moderne M. zu finden. Man bemüht sich, das Konzertleben, das von der Deutschen Künstler-Agentur und den Konzert- und Gastspieldirektionen monopolistisch gesteuert wird, weitgehend zu dezentralisieren. Die Einsetzung eines M.-Rates, der das M.-Leben der „DDR“ zugleich repräsentieren und steuern soll, erfolgte im Mai 1962. Auf musikwissenschaftlichem Gebiet, vor allem bei großen Editionen, gibt es noch Beispiele gesamtdeutscher Zusammenarbeit. Die großen M.-Verlage, wie der weltberühmte von Breitkopf & Härtel, wurden enteignet und verstaatlicht oder sind verschwunden. (Verlagswesen) Wie alle Sparten der Laienkunst, erfreut sich auch die Volks-M. der besonderen Beachtung von Partei und Staat, denen es dabei ebensowohl um die Kontrolle des Vereinswesens wie auch um die bewußtseinsbildende Kraft der gemeinschaftlichen M.-Ausübung zu tun ist. Volksmusikschulen dienen der Förderung und Ausrichtung des Nachwuchses, das Institut für Volksmusikforschung in Weimar veranstaltet Wanderausstellungen und gibt Liederblätter und Volkstanzhefte heraus, das Zentralhaus für Kulturarbeit sorgt für sozialistisches Liedgut (Kampflied), das zusammen mit Volkstanz, Kabarett und Agitprop die Veranstaltungen der Kulturellen Massenarbeit auszufüllen hat. „Ernstes Zurückbleiben“ wird immer von neuem auf dem Gebiete der Tanz- und Unterhaltungs-M. kritisiert, wo die eigene Produktion im Urteil des meist jugendlichen Publikums gegen „imperialistische Einflüsse“ aus dem Westen nicht aufzukommen vermag. Daher 1959 administrative Drosselung des Verbrauchs westlicher M. 1964 und 1965 mußten neue Anordnungen über die Ausübung von Tanz- und Unterhaltungs-M. ergehen, um die unerwünschte Verbreitung von Beat-M. zu verhindern. 1964 gab es 5.100 Chöre, 4.600 Laientanzkapellen und 1.500 Volkstanzgruppen. Schallplatten werden beim VEB „Deutsche Schallplatten“ in Ostberlin in 3 Marken hergestellt: ETERNA für klassische M. und das zeitgenössische Schaffen, politische Lieder und Volks-M., AMI GA für Tanz- und Unterhaltungs-M., LITERA für Wortaufnahmen. 80 v. H. der für die Schallplattenherstellung aufgenommenen Tonbänder werden exportiert. Beim Kauf einer Schallplatte müssen 10 Pfennig als sogenannte Kulturabgabe entrichtet werden. (Kulturpolitik, Verband deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler, AWA) Literaturangaben Prieberg, Fred K.: Musik im anderen Deutschland. 60 Zeichnungen und Notenbeispiele. Köln 1968, Verlag Wissenschaft und Politik. 320 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 434–435 Museum für Deutsche Geschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MusikschulenSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach der maßgebenden sowjet. M.-Auffassung kann „das Wesen der M. unmöglich im inhaltlosen ‚Spiel reiner Klangformen‘ bestehen …, sondern darin, die Vielfalt der Wirklichkeit in das M.-Gestalten einfließen zu lassen. M., in diesem Sinne aufgefaßt, spiegelt nicht nur Wirklichkeiten, sondern vermag auch aktiv in die Lebenszusammenhänge einzugreifen und somit zur Veränderung und Umgestaltung der gesellschaftlichen Zustände…
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Jagd (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für Forstwirtschaft beim Landwirtschaftsrat als Oberste J.-Behörde und die VVB-Forstwirtschaft sind für die Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des J.-Gesetzes und die Überwachung der Erfüllung der Abschußpläne zuständig. Die J.-Bewirtschaftung ist Aufgabe der StFB. Als Berater der J.-Behörden bestehen bei den Bezirksräten J.-Beiräte mit hauptamtlichen Sekretären und bei den Räten der Kreise J.-Beiräte mit ehrenamtlichen Sekretären. Sie setzen sich zusammen aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei, der Parteien und Organisationen. Den ehrenamtlichen, von den Bezirksräten eingesetzten J.-Leitern obliegt die Führung des Abschußbuches und die Aufstellung des Abschußplanes, der Nachweis über Munitionsempfang und -verbrauch, die Wildablieferung und -Verteilung in den ihnen zugeteilten J.-Gebieten. Die J.-Ausübung ist grundsätzlich nur im Kollektiv den Inhabern von J.-Teilnahmescheinen, die Einzel-J.- nur „Jagdberechtigten mit besonderer Jagderlaubnis“ möglich. Die J.-Ausübenden müssen jagdhaftpflichtversichert sein und müssen der J.-Gesellschaft, die von der Kreis-J.-Behörde gebildet wird, angehören. Die J.-Teilnahmescheine und unpersönlichen Waffenscheine für Teilnehmer an Kollektivjagden gelten nur für die Zeit der Kollektiv-J. Waffen und Munition werden an den von der J.-Behörde bestimmten Aufbewahrungsstellen unter Kontrolle der Volkspolizei und der StFB. unter Verschluß gehalten. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen verwendet. Selbst Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt; nur einzelne bevorzugte Personen sind zur Führung von Waffen mit gezogenen Läufen berechtigt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, wird den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der VVEAB zugeleitet. Der Oberste J.-Beirat und die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Wildforschung und die Wildmarkenforschung. Es bestehen 11 Wildforschungsgebiete, die sich mit der Entwicklung des Wildstandes, der Wildbretstärke, Rassenstudien und Trophäen der einzelnen Wildarten befassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 307 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JahresendprämieSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für…
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1969: N, O, Ö
Nachrichtenpolitik Nachtsanatorium Namensweihe Nation Nationaldemokratische Partei Deutschlands Nationale Bauernpolitik Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie) Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur Nationale Frage Nationale Front Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk Nationales Dokument Nationales Olympisches Komitee (NOK) Nationale Streitkräfte Nationale Volksarmee (NVA) Nationalhymne Nationalismus Nationalitätenpolitik Nationalkomitee Freies Deutschland Nationalkomitees Nationalkommunismus Nationalpreis Nationalrat Nationalsozialisten, Ehemalige Naturparke Naturschutz und Landschaftsgestaltung Naumann, Konrad Naumburg NAW NDPD Neiße Neokolonialismus Netzwerkplanung Neubauer Neubrandenburg Neuererbewegung Neuer Kurs Neues Ökonomisches System (NÖS) Neue Technik Neugebauer, Werner Neumann, Alfred 1909 Neumann, Anni Neustrelitz Neutralismus Neutralität NF NKFD Nomenklatursystem Norden, Albert Nordhausen Nord-Süd-Kanal Norm Normenarbeit NÖS Notariat Notstandsgesetzgebung NVA Oberbürgermeister Oberschulen Oberste Bergbehörde der DDR Oberstes Gericht Objekt Objektivismus Obligationen Oder-Neiße-Linie Offenstall Öffentlicher Dienst Öffentlicher Tadel Öffentliche Sozialleistungen Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen Offiziersschulen OG Ökonomik Ökonomische Aktivs Ökonomische Gesetze Ökonomische Konferenzen Ökonomisches Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission Ökonomisches Grundgesetz Ökonomisches System des Sozialismus ÖLB Oma-Bewegung Operationsforschung Operativoffizier Opportunismus Opposition Orden Ordnungswidrigkeiten Organisations-Instrukteurabteilung Örtliche Industrie Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Örtliche Organe der Staatsmacht Ostblock Ostseeküste Ostseewoche Ost-West-HandelNachrichtenpolitik Nachtsanatorium Namensweihe Nation Nationaldemokratische Partei Deutschlands Nationale Bauernpolitik Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie) Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur Nationale Frage Nationale Front Nationale Gedenkstätten Nationale Geschichtsbetrachtung Nationaleinkommen Nationaler Kompromiß Nationaler Verteidigungsrat der DDR Nationales Aufbauwerk Nationales Dokument …
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Kündigungsrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplans (Arbeitskräfte) notwendig ist oder der Beschäftigte für die vereinbarte Arbeit nicht geeignet ist oder Mängel eines Arbeitsvertrages nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 14 Tage, während früher diese Frist zwingend vorgeschrieben war. Im Arbeitsvertrag können jetzt Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und besondere Kündigungstermine vereinbart werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Gründe der Kündigung müssen angegeben werden. Das verhindert nicht, daß unter dem Vorwand einer Strukturänderung des Betriebes Kündigungen aus politischen Gründen ausgesprochen werden. Jede Kündigung bedarf der Zustimmung der Betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitung. Diese Schutzbestimmung ist jedoch in ihrer Wirkung fraglich, soweit sich die Betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in Abhängigkeit von der SED befinden (FDGB). Der Betrieb kann fristlos entlassen bei „schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder der sozialistischen Arbeitsdisziplin“ (§ 32). Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht vorgesehen. Zur Kündigung und fristlosen Entlassung von anerkannten Verfolgten des Naziregimes (VVN), Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und Rekonvaleszenten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Rates des Kreises erforderlich. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat. Wegen des Kündigungsschutzes von werdenden Müttern und Müttern nach der Niederkunft Mutterschutz. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 360 Kultur- und Sozialfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KunstpolitikSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach § 31 des Gesetzbuches der Arbeit soll die Auflösung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich zwischen dem Betrieb und den Werktätigen vereinbart werden. Nur wenn ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, soll gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer anderen Arbeit im Betrieb nicht vereinbart werden kann. Der Betrieb darf kündigen, wenn es infolge Änderung…
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Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die „DDR“ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden zweiseitigen Clearing-Abkommen entsprechend dem neuen Abkommen abzuschließen. Mitglieder der IBWZ sind Bulgarien, Ungarn, die „DDR“, die Mongolei, Polen, Rumänien, die SU und die Tschechoslowakei; Verrechnungen erfolgen ab 1. 1. 1964 in „transferablen Rubeln“. Der Goldgehalt des transferablen Rubels beträgt 0,987.412 Gramm Feingold. Beim Abschluß von Handelsabkommen soll jeder Abkommenspartner gewährleisten, daß sich die Zahlungseingänge und -ausgänge in transferablen Rubeln innerhalb des Kalenderjahres mit allen anderen Abkommenspartnern insgesamt ausgleichen. Ein Ausgleich durch Reserven von transferablen Rubeln und durch Kreditoperationen ist möglich. Es wird jedoch am Abschluß bilateraler Handelsabkommen und Warenlisten festgehalten (Außenwirtschaft). Sitz der IBWZ ist Moskau, das Grundkapitel beträgt 300 Mill. „transferable Rubel“. Die Anteile der Abkommenspartner richten sich nach dem Exportvolumen ihres gegenseitigen Handels. Sie betragen für: Die Anteile sollen eingebracht werden, indem der Export den auf Grund der bilanzierten Warenlieferungen vorgesehenen Import übersteigt. Sie können auf Wunsch eines Landes auch in frei konvertierbarer Währung oder in Gold eingezahlt werden. Bei der Behandlung und Entscheidung von Fragen, die mit der Tätigkeit der Bank im Zusammenhang stehen, sollen die Mitglieder der Bank gleiche Rechte genießen. Die IBWZ kann ihrerseits Kredite gewähren als Verrechnungskredite, wenn die Zahlungsausgänge die Zahlungseingänge kurzfristig übersteigen, zur Abdeckung eines planmäßigen Zahlungsüberhangs, der durch Saisonbedingungen oder andere Umstände der Produktion und des Warenabsatzes entsteht, zur Abdeckung eines zeitweiligen außerplanmäßigen Zahlungsüberhanges mit erhöhten Zinsen, zur Abwicklung einer überplanmäßigen Erweiterung des Warenaustausches, in Ausnahmefällen auch für den Ausgleich der Zahlungsbilanz, wenn zeitweilige Schwierigkeiten im Warenaustausch einzelner Länder entstanden sind. Die Laufzeit reicht im Höchstfall bis zum Ende des folgenden Jahres. Schließlich können auch langfristige Kredite gewährt werden für den gemeinsamen Bau, die Rekonstruktion und Nutzung von Industriebetrieben und anderen Objekten (Investitionskredite). Die Zinssätze werden nach Kreditart und Laufzeit differenziert festgelegt. Verrechnungskredite können auch zinslos gewährt werden. Die Bank ist gehalten, Gold und frei konvertierbare Währungen von Mitglieds- und anderen Ländern auf Konten und als Depositen heranzuziehen und Operationen mit diesen Mitteln abzuwickeln. Die Frage, ob die Bank auch einen Teil ihres Grundkapitals in Gold und frei konvertierbarer Währung hält und ob und zu welchen Bedingungen transferable Rubel in Gold und [S. 293]frei konvertierbare Währung umgetauscht werden können, blieb zunächst offen und sollte vom Bankrat erst nach Ablauf des ersten Tätigkeitsjahres geklärt werden. Im Okt. 1965 wurde sie positiv entschieden wohl weniger im Interesse der SU — der „transferable Rubel“ wird dadurch entwertet — als auf Druck einiger Ostblockländer, insbesondere Polens, das im Zahlungsverkehr mit den anderen Comecon-Ländern einen Überschuß erzielte. Die minimale Bedeutung des Rubels für den internationalen Zahlungsverkehr wird durch dessen Ersatz durch Gold und Dollar besonders unterstrichen. Nicht einmal im Ostblock wird er akzeptiert. Dem Abkommen können mit Zustimmung aller Abkommenspartner andere Länder beitreten, wenn sie dessen Ziele und Prinzipien anerkennen und die sich ergebenden Verpflichtungen übernehmen. Die IBWZ kann Verrechnungen in transferablen Rubeln auch mit solchen Ländern vornehmen, die nicht Teilnehmer des Abkommens sind. Leitungsorgane der Bank sind der Bankrat und das Bankdirektorium. Der Bankrat, das höchste Verwaltungsorgan, besteht aus bis zu 3 Vertretern jedes Mitgliedslandes. Jedes Land hat unabhängig von der Höhe seines Anteiles am Grundkapital eine Stimme. Das Bankdirektorium, das Exekutivorgan, besteht aus dem Präsidenten und den Mitgliedern, die für die Dauer von bis zu fünf Jahren aus Staatsbürgern aller Mitgliedsländer ernannt werden. Das Ziel dieser Neuregelungen ist, den primitiven Bilateralismus im Außenhandel wenigstens im Rahmen des RGW einzuschränken und zu einer größeren Flexibilität bei den durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten finanziellen Transaktionen zu kommen und so den Warenaustausch auf eine breitere Basis zu stellen. Diesem Ziel sind jedoch enge Grenzen gesetzt, da sich der Außenhandel nur im Rahmen der zentralgeplanten Wirtschaft bewegen kann und weiterhin mit jedem Abkommensland bilaterale Warenlisten über die auszutauschenden Güter vereinbart werden müssen. (Wirtschaft) Es darf angenommen werden, daß die SU in der IBWZ ein Instrument sieht, sich und die anderen RGW-Länder in den internationalen Geld- und Kapitalverkehr einzuschalten. Hinweise hierfür sind der Name der Bank, der zuerst „Bank sozialistischer Länder“ lauten sollte, dann aber in IBWZ geändert wurde, ferner die Tatsache, daß die IBWZ im Jahre 1965 an den westlichen Finanzplätzen Konten eröffnet hat, auf denen sie größere Dollarguthaben unterhält. Der Umsatz der IBWZ soll im Jahre 1965 36 Mrd. Verrechnungsrubel betragen haben und um rd. 10 v. H. höher gelegen haben als im Vorjahre. Im gleichen Zeiträume soll das Volumen der Kredite von 1,5 auf 2 Mrd. Verrechnungsrubel gestiegen sein. Es ist zu vermerken, daß die SU in den vergangenen Jahren an mehreren großen Finanzplätzen der westlichen Welt eigene Banken gegründet hat. Diese Banken garantieren der SU ihre finanzielle Unabhängigkeit von den anderen Ostblockstaaten im Finanzgeschäft mit der westlichen Welt. Sie sind im gewissen Sinne Konkurrenzinstitute für die IBWZ. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 292–293 Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF)Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Am 1. 1. 1964 wurde das am 22. 10. 1963 in Moskau unterzeichnete „Abkommen über die mehrseitige Verrechnung in transferablen Rubeln und die Gründung der IBWZ“ provisorisch in Kraft gesetzt. Es ist am 18. 5. 1964, dem Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden, rechtskräftig geworden (Ratifizierung für die „DDR“ am 10. 2. 1964 durch den Vorsitzenden des Staatsrates). Die Abkommenspartner sind gehalten, die zwischen ihnen geltenden…
DDR A-Z 1969
Steuern (1969)
Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Ähnlich wie in der westlichen Finanzwirtschaft wird auch durch die Polit[S. 611]ökonomie die St. definiert als „auf gesetzlicher Grundlage von natürlichen und juristischen Personen und von Personenvereinigungen zu erbringende, mit Eigentumswechsel verbundene einmalige oder laufende Pflichtleistung (in der Regel in Geldform) an staatliche Organe, der keine spezielle Gegenleistung gegenübersteht“ („ökonomisches Lexikon“, Bd. II, L–Z, Berlin [Ost] 1967, S. 737). Nach herrschender Lehre werden die Haupteinnahmearten des Staatshaushalts der „DDR“, die Produktions- und Dienstleistungsabgabe (PDA), die Gewinnabführung und die Produktionsfondsabgabe, nicht zu den St. oder Abgaben im Sinne der obigen Definition gerechnet, da bei ihrer Überweisung an den Staat durch die volkseigenen Betriebe kein Eigentumswechsel stattfindet. Auf Grund des nahezu ausschließlichen staatlichen Eigentums an den Produktionsmitteln verfügt der Staat kraft seiner Eigentümerstellung über den größten Teil des Gesellschaftlichen ➝Gesamtprodukts und Nationaleinkommens. Daher finanziert der Staat nach Ansicht der Politökonomie seine Ausgaben überwiegend aus seinem „eigenen Einkommen“, d.h. durch das in der VEW geschaffene und realisierte „Reineinkommen“. Von diesem in den Betrieben geschaffenen Reineinkommen wird ein Teil durch ein „Drei-Kanäle-Abführsystem“ im Staatshaushalt zentralisiert. Bei der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Interpretation der PDA als Teil des „Reineinkommens“ darf allerdings eines nicht übersehen werden. Infolge der Einrechnung dieser Abgabe in die Verkaufspreise hat diese Haupteinnahmeart des Staatshaushalts gleichzeitig den Charakter einer den Verbrauch belastenden Umsatz-St. Bei den übrigen Einnahmearten des Haushalts handelt es sich um St., Gebühren und Beiträge. (Die Einnahmen der Sozialversicherung, die ebenso wie die Sozialversicherungsausgaben voll in den Staatshaushalt einbezogen werden, sowie einige sonstige rechnungstechnische Besonderheiten des mitteldeutschen Haushaltswesens, die die Haushaltssumme aufblähen, bleiben bei dieser Gliederung unberücksichtigt.) Je nachdem, welcher Eigentumsform die einzelnen Betriebe und Institutionen sowie deren Mitglieder angehören, werden diese in unterschiedlicher Weise bei der Mittelbeschaffung für den Haushalt herangezogen. Diese Unterschiedlichkeit in der Einnahmebeschaffung beruht einmal auf der verschiedenen (steuerlichen) Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen; zum zweiten aber auf dem immer noch nicht aufgegebenen Einsatz des St.-Systems als Instrument des Klassenkampfes. Soweit das St.-System bisher zur Beseitigung privatwirtschaftlicher Wirtschaftsformen und zur Ausschaltung privater Kapitalbildung benutzt wurde, blieben die Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit unberücksichtigt. Die Gesamtzahl der leistungs- und abgabepflichtigen Betriebe, Einrichtungen und Personen teilt man zweckmäßigerweise in acht Gruppen ein: a) die volkseigenen Betriebe, b) die „sozialistischen Genossenschaften“ (u.a. LPG, Konsumgenossenschaften, BHG, PGH), c) die „einfachen Warenproduzenten“ (Handwerker, Einzelbauern, Einzelhändler), d) die „halbstaatlichen Betriebe“, e) private Betriebe und Bezieher von Einkommen auf Grund von Kapitalbesitz, f) Bezieher von „Arbeitseinkommen“ (einschließlich steuerbegünstigte „freischaffende Intelligenz“), g) Abgabepflichtige, die der St.-Pflicht bei den Gemeinde-St. unterliegen, und h) Abgabepflichtige, die zur Zahlung von Verbrauchssteuern verpflichtet sind. Nach der Ablösung der aus der Zeit vor 1945 überkommenen St. für die VEW durch die Einführung der PDA, Gewinnabführung und Handelsabgabe blieben für den volkseigenen Sektor der Wirtschaft nur noch die Grund-St. und die Kraftfahrzeugsteuer erhalten. Die Kraftfahrzeug-St. wurde für die Betriebe und Einrichtungen der VEW und die Haushaltsorganisationen durch die VO vom 16. 11. 1961 zum 1. 1. 1962 grundsätzlich aufgehoben (GBl. II, S. 505, sowie die DB zu dieser VO, S. 506). Für die Jahre 1962/63 mußten die VEB aber die an sich eingesparten Abgabebeträge noch an den Haushalt abführen. Die LPG zahlen bisher auf die Einkünfte der Genossenschaften selbst keine St. Zur Förderung dieser kollektiven Wirtschaftsform erhalten deren Mitglieder neben dieser allgemeinen Vergünstigung St.-Ermäßigungen, die bei der Einkommen-St. 25 v. H., bei der Umsatz-St. 75 v. H. und bei der Vermögens-St. 50 v. H. des Betrages ausmachen, den sie vor Eintritt in die LPG als Einzelbauern für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu entrichten hatten. Bei den LPG Typ III können bei einem teilweisen oder gänzlichen Verzicht auf die Auszahlungen von „Bodenanteilen“ für den in die LPG eingebrachten Bodenbesitz die bereits ermäßigten St. der Genossenschaftsmitglieder im entsprechenden Verhältnis weiter vermindert werden. Bekommen die Mitglieder Bodenanteile ausbezahlt, so müssen sie häufig entweder an Stelle der oben genannten St.-Arten oder neben diesen eine Landwirtschaftssteuer zahlen. Die Genossenschaftsbauern der LPG Typ~I und II zahlen ferner nur 75 v. H. und die vom Typ III sogar nur 25 v. H. der normalerweise erhobenen Grund-St. Bei den Konsumgenossenschaften, BHG, Molkereigenossenschaften und bestimmten Genossenschaften innerhalb der „Vereinigung gegenseitiger Bauernhilfe“ (VdgB) werden Abgaben sowohl von den Einkünften der Genossenschaften selbst als auch von den Einnahmen ihrer Mitglieder erhoben. Die genannten Genossenschaftstypen haben eine Gewinn- und eine Umsatz-St. zu zahlen. Als Bemessungsgrundlage für die Gewinn-St. dient das entsprechend den Richtlinien des Rechnungswesens für die jeweilige Gruppe der Genossenschaften ermittelte „Jahresbetriebsergebnis“. Der St.-Satz beträgt bei den Konsumgenossenschaften 15 v. H. des Gewinns aus eigener Wirtschaftstätigkeit und 75 v. H. der Einnahmen aus dem Kommissionshandel. Die Molkereigenossenschaften müssen 55 v. H. des Gewinns als St. abführen. Für die BHG gilt ein gestaffelter Tarif. Dieser Tarif sieht bei 5.000 M Jahresgewinn einen St.-Satz von 5 v. H. und über 52.000 M einen St.-Satz von 15 v. H. vor. Zwischen diesen beiden Extremwerten liegen die einzelnen St.-Satzstaffelungen. Abgesehen von den Molkereigenossenschaften müssen alle genannten Genossenschaftstypen eine Umsatz-St. zahlen. St.-Objekt ist der Wert der [S. 612]umgesetzten Waren und Dienstleistungen; Bemessungsgrundlage der Jahresumsatz. Bei den Konsumgenossenschaften beträgt der St.-Satz 1,38 v. H. für den eigenen Umsatz und 2 v. H. für den Umsatz im Kommissionshandel. Die BHG zahlen 1 v. H. des Umsatzerlöses aus dem Absatz von Waren und 3 v. H. des Umsatzerlöses für die Durchführung von Dienstleistungen als St. Neben der Gewinn- und Umsatz-St. müssen diese Genossenschaften noch Grund-St. (in Höhe von 1 v. H. der Bruttobilanzwerte der Grundstücke und Gebäude) und Kraftfahrzeug-St. zahlen. Die Konsumgenossenschaften sind zudem noch beim Erwerb von Grundstücken zur Zahlung einer Grunderwerb-St. verpflichtet. Die PGH entrichten seit dem Gesetz vom 30. 11. 1962 eine Gewinn- und eine Umsatz-St. (GBl. I, S. 119). Die Gewinn-St. wird auf der Grundlage des Betriebsergebnisses der Genossenschaft am Ende des Rechnungsjahres an Hand einer St.-Tabelle bemessen. Ausgangsgröße für die Ermittlung der St.-Schuld an Hand der von 2 v. H. bis 45 v. H. gestaffelten Sätze ist der Gewinn je Mitglied der Genossenschaft. Mit der Neuordnung der Besteuerung der PGH 1962 wurden diese ab 1. 1. 1963 von der Zahlung einer Körperschafts-St., Grunderwerb-St., Kapitalertrags-St. und Erbschafts-St. befreit. Die Mitglieder der PGH unterliegen mit ihrem Einkommen aus ihrer Tätigkeit in der Genossenschaft einer speziellen „St. der Mitglieder in der PGH“. Die Einnahmen für die in der Genossenschaft geleistete Arbeit werden unterschiedlich besteuert je nachdem, ob es sich um Leistungsgrund- und Zeitvergütungen oder um Mehrleistungsvergütungen handelt. Gewinnausschüttungen an die Mitglieder der PGH werden mit 10 v. H. versteuert. Seit dem mit Wirkung vom 1. 4. 1966 in Kraft getretenen „Gesetz über die Besteuerung der Handwerker“ zahlen die Einzelhandwerker eine Gewinn-St., eine Lohnsummen-St. und eine Umsatz-St. (GBl. I, S. 71, sowie die DB zu diesem Gesetz, GBl. II, S. 183, Handwerkssteuer). Außerdem sind sie zur Zahlung von Grund- und Kraftfahrzeug-St. verpflichtet. Einzelhändler, Gastwirte und Handwerker mit Einzelhandelstätigkeit, die mit dem staatlichen und genossenschaftlichen Handel einen Kommissionsvertrag geschlossen haben, unterliegen einer besonderen „St. des Kommissionshandels“. Besteuert wird der Gewinn aus dem Kommissionshandel (im Kalenderjahr erzielter Überschuß der Provision über die Handelskosten vermindert um die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung). Die Mitarbeit des Ehegatten wird durch einen Freibetrag, um den der Überschuß (Gewinn) zu kürzen ist, berücksichtigt. Der St.-Tarif entspricht in etwa dem Lohnsteuertarif (St. vom Arbeitseinkommen). Umsatz-St. und Gewerbe-St. brauchen die Kommissionshändler nicht zu bezahlen. Bei einem Betriebsvermögen von über 2.000 M und Grundstückseigentum wird noch eine Vermögens-St. erhoben. Die Betriebe mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe) zahlen ähnlich den privaten Wirtschaftsunternehmen, wenn auch mit bestimmten Vergünstigungen, eine Gewerbe-St., teilweise noch eine Beförderungs-St., eine Umsatz-St., Grund-St. und Kraftfahrzeug-St. sowie Verbrauchsabgaben. Die Vergütungen der mitarbeitenden privaten Komplementäre in halbstaatlichen Betrieben werden wie die Arbeitseinkommen der Lohnempfänger (Lohn-St.) besteuert. Die den privaten Gesellschaftern zufließenden Gewinnanteile unterliegen der Einkommen-St. Für ihren Anteil am Betriebsvermögen haben die privaten Gesellschafter Vermögens-St. zu zahlen. Der auf die staatliche Beteiligung entfallende Gewinnanteil wird an das zuständige Finanzorgan abgeführt. Die vereinzelt noch bestehenden privaten Kapitalgesellschaften zahlen eine Körperschafts-St. auf den steuerpflichtigen Gewinn. Der Tarif steigt stark progressiv an bis zu einem Höchstsatz von 95 v. H. bei einem Jahresgewinn von 250.000 M. Für den an sie ausgeschütteten Gewinn müssen die Aktionäre noch einmal Einkommen-St. zahlen (Doppelbesteuerung). Die Körperschafts-St. spielt kaum noch eine Rolle, da die Kapitalgesellschaften bis auf wenige Ausnahmen in Personengesellschaften und Einzelbetriebe umgewandelt wurden, bei denen dann der Gewinn der Einkommen-St. unterliegt. Ferner zahlen die privaten Unternehmer Gewerbe-St. St.-Gegenstand ist der Gewerbebetrieb. Besteuerungsobjekt sind das Vermögen (Gewerbekapital) und die Einkünfte (Gewerbeertrag). Die Gewerbe-St. ist im Gegensatz zur BRD, wo sie die wichtigste Gemeinde-St. ist, eine Republik-St. Außerdem müssen die privaten Eigentümer Vermögen-St. zahlen. Die Vermögen-St. ist eine Personen-St. Die Sätze richten sich nach der Größe des Gesamtvermögens. Ausgenommen von der Vermögen-St. sind Spareinlagen, der Besitz an Wohnungsbauobligationen (Wertpapiere) und für 10 Jahre der Wertzuwachs durch die Schaffung privaten Wohnraums. Der Wert des Vermögens wird gemäß den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ermittelt. Bis 25.000 M sind 0,5 v. H., von 25.000 bis 500.000 M sind 1,5 v. H. und über 500.000 M sind 2,5 v. H. des Vermögenswertes als Abgabe zu entrichten. Zur Verhinderung staatlich unerwünschter privater Vermögensbildung werden Erbschaften und Schenkungen mit einer stark progressiven Erbschafts- und Schenkungs-St. belegt. Freibeträge gibt es für den überlebenden Ehegatten und für die Kinder. Die wichtigste St. im privatwirtschaftlichen Bereich ist die Einkommen-St. Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten (z. B. aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit usw.) unterliegen einer hohen St.-Progression. Ausgenommen von dieser harten Form der Besteuerung sind Angehörige der freischaffenden Intelligenz (Schriftsteller, Ärzte, Architekten, dagegen nicht Rechtsanwälte, Steuerberater u.ä. Selbständige), die nach einem Vorzugstarif im Rahmen der Besteuerung des Arbeitseinkommens (nicht zu verwechseln mit der Einkommen-St.) besteuert werden. Von der Einkommen-St. getrennt ist die St. vom Arbeitseinkommen (darunter die Lohnsteuer). Als Arbeitseinkommen zählen der Gesamtbetrag der innerhalb eines Jahres erzielten Lohneinkünfte und die Einkommen der steuerlich begünstigten freiberuflich Tätigen. Der über die festgelegte normative Entlohnung für besondere Leistungen zusätzlich gezahlte Lohn (Mehrleistungslohn) und die tariflich verankerten Prämienzahlungen werden mit einem proportionalen St.-Satz von 5 v. H. [S. 613]belegt. Prämien aus dem Prämienfonds, die an die Arbeitnehmer in Anerkennung überdurchschnittlicher individueller und kollektiver Leistungen im sozialistischen Wettbewerb, in der Neuererbewegung sowie als Jahresendprämien auf Grund der Erfüllung und Übererfüllung der Aufgaben der staatlichen Pläne gezahlt werden, sind steuerfrei. Die St. vom Arbeitseinkommen bemißt sich nach der Höhe der Einnahmen nach Abzug der berufsbedingten Ausgaben, der Anrechnung außergewöhnlicher Belastungen sowie unter Berücksichtigung des Familienstandes, des Alters und der Kinderzahl (Einteilung der St.-Pflichtigen in St.-Klassen mit jeweils besonderen St.-Tarifen). Bei vergleichbaren Einkommen sind die St.-Sätze für das Arbeitseinkommen grundsätzlich niedriger als die bei der Einkommen-St. Die Lohn-St. der Lohn- und Gehaltsempfänger wird im Lohnabzugsverfahren eingezogen. Der für die steuerbegünstigten freiberuflichen Einkünfte gültige St.-Satz beträgt in der Regel 20 v. H. der Einnahmen. Den Gemeinden wurden für ihre speziellen Aufgaben das Einzugsrecht und die Verwendung der Einkünfte aus folgenden St. und Abführungen zugebilligt (Gemeinde- oder Kommunal-St.): a) Grund-St., b) Kraftfahrzeug-St, c) Vergnügungs-St., d) Kino-St., e) Hunde-St. und f) sonstige Gemeindeeinnahmen (z. B. Gebühren, Beiträge, Kurtaxe, Kulturabgabe). Detaillierte Angaben über den Anteil der einzelnen St.-Arten an den Gesamteinnahmen des Haushalts können nicht vorgelegt werden, da ebenso wie in den anderen kommunistischen Ländern der Staatshaushalt Geheimsache ist. In den meisten westlichen Ländern wird dagegen der jährliche Haushaltsplan zur Beschlußfassung durch das Parlament und zur Kontrolle der Regierung nahezu in allen Einzelheiten veröffentlicht. In den Jahren 1960 bis 1963 betrug der Anteil der „Ist-Einnahmen aus der VEW“ (die sich bis auf einen verschwindend kleinen Betrag aus dem Aufkommen aus der PDA und der Gewinnabführung zusammensetzen) nicht ganz drei Viertel der Gesamteinnahmen des Haushalts. Nach den Haushaltsplänen für 1964 und 1965 sollten knapp zwei Drittel der Gesamteinnahmen durch die Abführungen aus der VEW aufgebracht werden. Nicht ganz vier Fünftel der Haushaltseinnahmen aus der VEW wurden im Durchschnitt in dieser Zeit durch die PDA aufgebracht. Das St.-Aufkommen der privaten Wirtschaft betrug 1963 bis 1965 etwa um 3 v. H. der gesamten Haushaltseinnahmen. Der Anteil der Lohn-St. an den Gesamteinnahmen ist infolge der hohen Umsatzsteuerbelastung durch die PDA geringer als in der BRD. Er betrug in den Jahren 1963 bis 1965 zwischen 2 und 5 v. H. Literaturangaben Frenkel, Erdmann: Steuerpolitik und Steuerrecht in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1953. 124 S. m. 11 Anlagen. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 610–613 Stern der Völkerfreundschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StFBSiehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Ähnlich wie in der westlichen Finanzwirtschaft wird auch durch die Polit[S. 611]ökonomie die St. definiert als „auf gesetzlicher Grundlage von natürlichen und juristischen Personen und von Personenvereinigungen zu erbringende, mit Eigentumswechsel verbundene einmalige oder laufende Pflichtleistung (in der Regel in Geldform) an staatliche Organe, der keine spezielle Gegenleistung…
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Gemeinde (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die G., die die Verfassung von 1949 noch als gebietliche Körperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung betrachtete, wurden als kreisangehörige Städte oder Land-G. nach der Verwaltungsneugliederung von 1952 zu untersten Verwaltungseinheiten der einheitlichen Staatsmacht, nachdem schon vorher die Selbstverwaltung immer mehr eingeschränkt worden war. Im Zuge der Entwicklung, die mit dem Neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft eingeleitet worden war, werden nunmehr die G. auch als „originär sozialökonomische und sozialpolitische G. der Bürger (Riemann/Weichelt in „Einheit“ 1967, S. 285) angesehen. Art. 41 der Verfassung bezeichnet die Städte, G. und G.-Verbände als „im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten“, in deren Rechte nur auf der Grundlage der Gesetze eingegriffen werden dürfe. Die Organe der G. sind Staatsorgane (örtliche Organe der Staatsmacht). Für ihr Verhältnis zu den höheren Staatsorganen gilt daher der Grundsatz des demokratischen Zentralismus. Nach Egler (Sozialistische Demokratie vom 16. 2. 1968) könne das neue Verhältnis zwischen zentralen und örtlichen Staatsorganen weder mit der Kategorie der bürgerlichen Theorie von der kommunalen Selbstverwaltung noch mit denen der administrativen Über- und Unterordnung erfaßt werden. Wenn auch die Verantwortung für die Verwirklichung der gesellschaftlichen Funktion der Städte und G. nach Art. 43 Abs. 2 der Verfassung den von den Bürgern gewählten Volksvertretern obliegen soll und diese „eigenverantwortlich“ auf der Grundlage der Gesetze über ihre. Angelegenheiten zu entscheiden haben, so ist doch nach Art. 9 Abs. 3 der Verfassung diese Eigenverantwortung mit der zentralen Planung und Leitung der Volkswirtschaft sowie aller anderen gesellschaftlichen Bereiche im ökonomischen System des Sozialismus verbunden. Die G. werden wie die Betriebe (Betriebsverfassung) als Teilsysteme des gesamtgesellschaftlichen Systems angesehen und unterliegen deshalb [S. 233]der Einwirkung durch die SED und die zentralen Staatsorgane. In diesen Grenzen ist auch Art. 82 der Verfassung zu sehen, wonach die G. verbindliche Beschlüsse fassen dürfen, eigene Einnahmen haben und diese verwenden dürfen. Die Volksvertretung in der Land-G. heißt G.-Vertretung, in der kreisangehörigen Stadt Stadtverordnetenversammlung. Sie sind nach Art. 81 der Verfassung von den wahlberechtigten Bürgern gewählte Organe (Wahlen). Die örtlichen Volksvertretungen wählen „zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung“ ihren Rat und Kommissionen (Art. 83 Abs.~1 der Verfassung). Der Vorsitzende des Rates führt die Dienstbezeichnung Bürgermeister, der in den Städten und G. über 200 Einwohner hauptamtlich tätig ist. Die Mitglieder des Rates führen die Bezeichnung Stadtrat bzw. G.-Rat. Der Rat ist ein kollektiv arbeitendes Organ (Kollegialorgan) (Art. 83 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung). Der Rat sichert nach Art. 83 Abs. 2 Satz~1 der Verfassung die Entfaltung der Tätigkeit der Volksvertretung und organisiert die Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung in deren Verantwortungsbereich. Der Rat ist der G.-Vertretung (Stadtverordnetenversammlung) für seine Tätigkeit verantwortlich und außerdem dem übergeordneten Organ rechenschaftspflichtig (Art. 83 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung) und damit im Sinne des demokratischen Zentralismus doppelt unterstellt (Doppelte Unterstellung). Nach Art. 85 der Verfassung werden die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretung, ihre Abgeordnetenkommissionen und ihre Räte durch Gesetz festgelegt. Zur Zeit gelten die am 28. 6. 1961 vom Staatsrat erlassene „Ordnung über die Aufgaben und Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe“ (GBl. I, S. 139) sowie der „Erlaß des Staatsrates über Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 2. 7. 1965 (GBl. I, S. 159). Nach dem Erlaß des Staatsrates vom 2. 7. 1965 haben die G. ihre Aufgaben „auf der Grundlage der Beschlüsse des ZK der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates“ durchzuführen. Auch für die G. sind also die Beschlüsse der Partei bindend. Die Verwaltung der Städte ist in Fachabteilungen gegliedert, deren Leiter entweder Mitglieder des Rates oder einem Mitglied des Rates unterstellt sind. Nach Art. 84 der Verfassung können die örtlichen Volksvertretungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Verbände (G.-Verbände, Zweckverbände) bilden. Einen solchen kommunalen Zweckverband für das Erholungswesen haben beispielsweise der Kreis Eisenhüttenstadt (Land), die Städte Frankfurt/Oder, Eisenhüttenstadt und die G. Prieskow/Finkenheerd gebildet (Statut in „Sozialistische Demokratie“, Ausgabe 11/68 vom 15. 3. 1968). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 232–233 Geldumtausch (1957) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindesteuernSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die G., die die Verfassung von 1949 noch als gebietliche Körperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung betrachtete, wurden als kreisangehörige Städte oder Land-G. nach der Verwaltungsneugliederung von 1952 zu untersten Verwaltungseinheiten der einheitlichen Staatsmacht, nachdem schon vorher die Selbstverwaltung immer mehr eingeschränkt worden war. Im Zuge der Entwicklung, die mit dem Neuen ökonomischen System der…
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Grundmittel (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Sie umfassen alle Baulichkeiten und Ausrüstungen der sozialistischen Industrie, die den größten Teil der Produktion erbringt. Volle und rationelle Ausnutzung der G. ist eine der Voraussetzungen zur Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes (Rechnungswesen). Besonders die im Enteignungswege übernommenen G. waren in den damaligen Zeitwerteröffnungsbilanzen zu den 1944er Stopp-Preisen bewertet worden und die Gebäude nach den Preisen von 1913 mit einem Zuschlag von 60 v. H. Mit dieser Bewertung erzielte das Regime in den ersten Jahren nach 1945 zwar einen positiven Rentabilitätsausweis, konnte aber trotz Staffelung der Abschreibungssätze den Verschleiß in keiner Weise den gestiegenen Anschaffungskosten anpassen. Die ungleiche Bewertung in den einzelnen Anschaffungszeiten führte zu unrealen Selbstkosten und störte die Preispolitik und Betriebsvergleiche. Mit einer buchmäßigen Umbewertung im G.-Bereich, die bereits 1962 angeordnet und dann in der VEW 1963, in den LPG und halbstaatlichen Betrieben 1966 abgeschlossen wurde, hofft man für die nächsten Jahre einen Ausgleich geschaffen zu haben. Die Ergebnisse waren bei den einzelnen Betrieben in die Eröffnungsbilanzen einzubuchen, um damit exakte Planungsunterlagen zu gewinnen. Arbeitsmittel unter 500 M unterlagen nicht der Umbewertung. Die G. werden zu Wiederbeschaffungspreisen aktiviert. Die Volkswirtschaft soll z. Z. über einen G.-Bestand von rd. 400 Mrd. M verfügen, die zu zwei Dritteln auf die Industrie, Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen sowie Handel und Wasserwirtschaft entfallen. Zusammen mit der G.-Umbewertung wurden 1963/64 neue normative Abschreibungssätze festgesetzt. Obwohl diese Abschreibungssätze im Durchschnitt niedriger als die bis dahin gültigen Sätze sind, erhöhte sich der verfügbare Amortisationsfonds der Volkswirtschaft erheblich dadurch, daß infolge der G.-Umbewertung der Wert des Kapitalbestandes, also die Bezugsbasis der Abschreibungssätze, wesentlich gestiegen ist. Die Wirtschaftsführung erhofft sich von dem auf diese Weise heraufgesetzten Amortisationsfonds, daß er ausreicht, um ohne zusätzliche Belastung des Staatshaushalts den Ersatz der verbrauchten Anlagegüter zu Wiederbeschaffungspreisen zu ermöglichen. Unterstützt wird diese Maßnahme noch dadurch, daß zur Entlastung des Gewinnfonds der VEB und VVB seit der Wirtschaftsreform 1963/64 ein besonderer Fonds für Generalreparaturen geschaffen wurde, der aus in die Selbstkosten der Erzeugnisse verrechneten normativen Kostenelementen (Generalreparaturanteilen) gespeist wird. Die Veränderungen der Selbstkosten durch die G.-Umbewertung wurden den Berechnungen bei der Ermittlung der neuen Planpreise anläßlich der Industriepreisreform (1964 bis 1967) zugrundegelegt. (Preissystem, Preispolitik) Im Zuge der G.-Umbewertung stellte man in der zentralgeleiteten Industrie einen Bestand an ungenutzten G. von ca. einer Mrd. M fest, die über das Staatliche Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven dem Produktionsprozeß wieder zugeführt werden sollen, sofern sie nicht zur Verschrottung kommen müssen. Um Millionenverluste zu vermeiden, die oft wegen unrentabler Auslastung der G. eintraten, sind die Maßnahmen im ökonomischen System des Sozialismus auf einen produktionswirksameren Einsatz der G. und des gesamten Produktionsfonds ausgerichtet (Produktionsfondsabgabe). Die Erstausstattung eines Betriebes mit G. erfolgt ohne Beachtung der Wertgrenze von 500 M und der Lebensdauer von einem Jahr aus dem Staatshaushalt, die Wiederbeschaffung jedoch aus dem Amortisationsfonds, den Gewinnen und Krediten. (Amortisationen, Kredite) Zu den G. zählen nicht unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke sowie Grünanlagen, Rasenflächen und Zug-, Zucht- und Nutzvieh. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 259 Grundeigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundorganisationenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Sie umfassen alle Baulichkeiten und Ausrüstungen der sozialistischen Industrie, die den größten Teil der Produktion erbringt. Volle und rationelle Ausnutzung der G. ist eine der Voraussetzungen zur Durchsetzung des Sparsamkeitsregimes (Rechnungswesen). Besonders die im Enteignungswege übernommenen G. waren in den damaligen Zeitwerteröffnungsbilanzen zu den 1944er Stopp-Preisen bewertet worden und die Gebäude nach den Preisen von 1913 mit…
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Forstwirtschaft (1969)
Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 <1. Waldbesitzstruktur> Auf 28 v. H. der Fläche Mitteldeutschlands wächst Wald. Er bedeckt rd. 2.949.000 ha. Er setzt sich zusammen aus: 5 v. H. Eiche, 10 v. H. Buche, 6 v. H. anderes Laubholz, 55 v. H. Kiefer und 24 v. H. Fichte. Vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 verteilte sich der Waldbesitz auf 37 v. H. Staatsforsten = 1.125.000 ha; 14 v. H. Kommunal-, Genossenschafts- und Kirchenforsten = 437.000 ha und 49 v. H. Privatforsten = 1.504.000 ha. Das waren insgesamt 3.066.000 ha. Heute zeigt die Besitzstruktur folgendes Bild: 65 v. H. zu „Volkseigentum“ erklärter Wald einschließlich Wald der VEG = 1.911.000 ha; 29 v. H. Waldwirtschaften der LPG = 853.000 ha, 6 v. H. Privatwald einschließlich Kirchenwald = 185.000 ha. Für die Besitzstruktur ist der Privatwald also nur noch von untergeordneter Bedeutung. In Gestalt der lebenden Holzvorräte stellt der Wald im ganzen gegenwärtig ein Volksvermögen von etwa 15 Mrd. M dar. 2. Forstorganisation Die Forstorganisation wurde nach 1945 in einem sieben Jahre sich hinziehenden Entwicklungsprozeß dem neuen Wirtschaftssystem und seiner regionalen Gliederung angepaßt. Mit der AO vom 29. 10. 1945 wurden die forstlichen Mittelinstanzen beseitigt, in der Ortsinstanz am 1. 4. 1946 Einheitsforstämter gebildet, die am 1. 4. 1949 durch Kreisforstämter und diese ab 1. 1. 1952 durch die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) abgelöst wurden. Die Aufgaben der fortgefallenen Mittelinstanzen wurden bis zur Verwaltungsneugliederung (1952) von den Landesforstämtern bei den Regierungen der fünf Länder wahrgenommen. Die zentrale Stelle der F. ist heute das staatliche Komitee für F. in der Produktionsleitung des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat (SKF). In ihm sind unter dem Vorsitz des Generalforstmeisters Vertreter der Verwaltung, der Forstwissenschaft und forstlichen Praxis, der Holzwirtschaft, der LPG, der Gewerkschaft und der Landwirtschaftsbank zusammengefaßt. Das SKF ist das Organ des Landwirtschaftsrates für die einheitliche Leitung der F., des Jagdwesens und des Naturschutzes. Es tagt vierteljährlich. Das SKF ist zugleich das zentrale Lenkungsorgan, Absatz- und Versorgungsorgan für Rohholz, Rinden, Harze, Möbel, Kulturwaren und sonstige Holzerzeugnisse. Ihm obliegt u.a. die Organisierung des planmäßigen Holzabsatzes der StFB sowie der Versorgung der Bedarfsträger durch Herstellung günstiger Lieferbeziehungen auf der Grundlage entsprechender Liefer- und Bezugspläne einschl. des überbezirklichen Ausgleichs. Es hat auf die StFB einzuwirken, die Lieferung des Rohholzes nach den Holzeinschlagplänen sortiments-, bedarfs- und termingerecht vorzunehmen. Es arbeitet mit den fünf VVB Forstwirtschaft. Daneben besteht bei der Staatlichen Plankommission eine Holzinspektion mit der [S. 218]speziellen Aufgabe, die Durchführung der Volkswirtschaftsplanes auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft mit Hilfe der bei den Wirtschaftsräten der Bezirke eingesetzten Beauftragten zu überwachen örtliche Instanzen sind die nach VO vom 1. 1. 1952 gebildeten staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) als juristische Personen des öffentlichen Rechts und Rechtsträger von Volkseigentum. Sie haben drei Aufgabenbereiche: a) Verwaltungsaufgaben hoheitlicher Art über sämtliche Forstflächen. Sie erteilen Planauflagen für Aufforstung, Waldpflege, Forstschutz und achten auf fristgemäße Ablieferung von Rohholz, Rinde und Harz, b) Bewirtschaftung des in ihrem Besitz befindlichen Volkswaldes, c) Wirtschaftliche Betreuung des Waldes der LPG und des Privatwaldes aufgrund von Wirtschaftsverträgen. Zur Zeit bestehen neben dem FB Berlin (Kommunalverwaltung) 94 StFB mit einer Durchschnittsgröße von etwa 20.000 ha Volkswald in Eigenbewirtschaftung und zusätzlich durchschnittlich 10.000 ha Betreuungswaldfläche (LPG und Privatwald) und mit Oberforstmeistern als Direktoren. Die verwaltungsmäßige innere Gliederung der StFB ist nach Sachgebieten ausgerichtet. Die kleinsten territorialen Leitungs-, Planungs- und Abrechnungseinheiten sind die Oberförstereien (5.000–8.000 ha). Die Revierförster sind Funktionsrevierförster mit Zuständigkeit für Spezialaufgaben über eine oder mehrere Oberförstereien (z. B. für Holzeinschlag, Wegebau, Forstschutz usw.). Das Betriebsleitungskollektiv, bestehend aus Direktor, Hauptbuchhalter, Produktionsleiter, Planungsleiter, kaufmännischem Leiter und Kaderleiter, übt die plan- und verwaltungsrechtlichen Verfügungsrechte des Betriebes aus. Trotzdem ist der Direktor für Planverzögerungen, Planwidrigkeiten und das gesamte Betriebsgeschehen persönlich verantwortlich. Als Regionalinstanzen sind unter Zusammenfassung von durchschn. je 19 StFB nach Beschluß des Ministerrates vom 10. 10. 1963 an die Stelle der damaligen bei den Bezirksräten tätigen Unterabt. F. fünf Vereinigungen volkseigener Betriebe Forstwirtschaft (VVB-Forstwirtschaft) mit Oberlandforstmeistern als Generaldirektoren getreten. Sie unterstehen unmittelbar dem SKF. Die VVB-Forstwirtschaft üben in ihren Bereichen als von der allgemeinen Verwaltung losgelöste Koordinierungsstellen ihre Aufgaben aus. Sie sind wirtschaftliche Führungs- und Leitungsorgane ohne Weisungsberechtigung und geben den ihnen zugehörigen StFB nur Anleitungen. Jeder VVB-Forstwirtschaft steht ein „gesellschaftlicher Rat“ aus Parteien und Organisationen einschl. Wissenschaft sowie ein „Ingenieurbüro“ zur Seite. 3. Volkswald Zu Volkseigentum und damit zu Volkswald wurde nach 1945 erklärt: Der Besitz des Deutschen Reiches und der Länder und der durch Enteignungen während der Bodenreform in den Bodenfonds gefallene, nicht an Neubauern und landarme Bauern aufgeteilte Wald von gemischten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 99 ha Größe, von reinen forstwirtschaftlichen Betrieben mit über 100 ha Größe und derjenige von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“ jeglicher Flächengröße. In die Rechtsträgerschaft der StFB wurden außerdem übernommen: sämtliche Gemeindewaldungen, Forstflächen der Bergbaubetriebe, volkseigener Wasserwirtschaftsbetriebe, waldbesitzender volkseigener Industriebetriebe usw. In verwaltungsmäßige Zuständigkeit der StFB wurden die ehemaligen preußischen Staatswaldungen gegeben, die nur in geringem Ausmaß zur Aufteilung an landarme Bauern und zur Rodung herangezogen wurden. Im Walde gelegene Truppenübungsplätze und militärische Einrichtungen der Roten Armee und der Nationalen Volksarmee sind dem Ministerium des Innern unterstellt, das über eine eigene Forstorganisation verfügt. Seiner Herkunft nach besteht der Volkswald zu 57 v. H. aus ehemaligem Staatswald, zu 29 v. H. aus enteignetem Privatwald, zu 14 v. H. aus früherem Kommunalwald und anderen Waldungen der öffentlichen Hand. Zum Volkswald gehört auch der Wald „Volkseigener Güter“. Er steht i.a. in der Rechtsträgerschaft der VEG. 4. Forstliche Planung, Planvollzug und Planabrechnung Für die Wirtschaftsführung ist verbindlich der jeweilige auf der Basis des Volkswirtschaftsplanes aufgestellte Betriebsplan. Die StFB sind verpflichtet, im Rahmen des Betriebs- und Finanzplanes nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichen Rechnungsführung in eigener Verantwortung selbständig zu planen, zu wirtschaften und abzurechnen (Rechnungswesen). Jeder StFB gibt sich ein Statut im Rahmen der auch für die StFB geltenden VO vom 9. 2. 1967 über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe. Um die Durchführung des sozialistischen Aufbaus auf dem Lande zu gewährleisten, gehören zu Schwerpunktaufgaben der StFB, die Einbeziehung des restlichen Privatwaldes in die LPG, die Kontrolle der Planerfüllung des Holzeinschlages, der Walderneuerung und Waldpflege in LPG und Privatwald sowie die Abschußplanerfüllung. (Jagd) 5. LPG-Wald Als Vorstufe für die Eingliederung des Bauernwaldes in die LPG wurden auf freiwilliger Grundlage seit dem Jahre 1953 Waldgemeinschaften gebildet als örtliche Organisationen der VdgB mit Vorstand und Mitgliedern. Sie haben ihre Aufgabe nicht erfüllt und wurden 1959 mit der Kollektivierung der Landwirtschaft aufgelöst, um die Einbringung des noch individuell bewirtschafteten Waldes in die LPG zu erreichen. Die Waldeinbringung kann von der Mitgliederversammlung bei, Aufnahme in die LPG Typ~I und Typ II beschlossen werden; bei LPG Typ III muß nach Statut der Wald mit Beitrittserklärung eingebracht werden. Bisher wurden 853.150 ha eingebracht. In den LPG Typ I bis III werden gegenwärtig 314.396 (37 v. H.) ha Wald noch individuell bewirtschaftet, 538.754 (63 v. H.) ha Wald in LPG Typ I–III stehen bereits in genossenschaftlicher Bewirtschaftung. Das Eigentumsrecht der LPG-Mitglieder am Grund und Boden des eingebrachten Waldes bleibt formell bestehen. Nur der Waldbestand wird in genossenschaftl. Eigentum überführt. Er wird nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen bewertet. Der festgesetzte Wert wird unter Abzug des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Inventarbeitrages als sog. „zusätzlicher Inventarbeitrag“ erklärt und in einem Tilgungszeit[S. 219]raum, der etwa 20 Jahre beträgt, an den einbringenden LPG-Genossen ausgezahlt. Der Wald dient der Eigenbedarfsdeckung der LPG und ihrer Genossen sowie der wirtschaftlichen Stärkung der LPG. Sie erhält außerdem eine Holzeinschlagumlage zur Lieferung von Rohholz an die Wirtschaft. Die genossenschaftlich bewirtschaftete Waldfläche umfaßt im Durchschnitt je LPG 60 ha, eine Fläche die für nachhaltige E. zu klein ist. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit benachbarter LPG-Waldwirtschaften bis zur Zusammenfassung der LPG-Waldflächen zu Wirtschaftseinheiten von 400–800 ha Größe ist durch die AO v. 6. 7. 1966 gegeben, die ein Musterstatut für „Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen Waldwirtschaft“ (ZEW) geschaffen hat. Die Form der Zusammenarbeit reicht vom gemeinsamen Einsatz der Arbeitskräfte bis zu selbständigen zwischengenossenschaftlichen Produktionsgenossenschaften (ZPW). Durch Kooperationsverträge üben die StFB weitgehend Einfluß aus auf den forsttechnischen Ablauf der Waldwirtschaften der LPG, ZEW und ZPW. 6. Leistung des Waldes Im ersten Jahrzehnt nach 1945 war der Wald Gegenstand der Ausnutzung ohne Rücksicht auf seine natürliche nachhaltige Leistungsfähigkeit. Nach diesen Übernutzungen großen Ausmaßes ist der Waldzustand durch den Mangel an Vorräten nutzbaren Holzes, Durchbrechung des Bestandesgefüges und ein erheblich gestörtes Altersklassenverhältnis gekennzeichnet. Der Einschlag, der 1953 noch 11 Mill. fm o.R. betrug, ist bis 1966 auf 6 2 Mill. fm o. R. gesenkt und bewegt sich in den letzten Jahren auf dieser annähernd gleich niedrigen Höhe. Die Leistungsfähigkeit des Waldes ist durch Neueinrichtungen sämtlicher Forstbetriebe nach moderner Methode ermittelt und kann mit 8,0 Mill. fm o.R. Jahreszuwachs angenommen werden. Von dem Zuwachs sind jedoch nur rd. 5,0 Mill. fm o.R. nutzbar. Mehr als ein Drittel wächst in noch nicht nutzbaren Jungbeständen zu. Es wird versucht, Einschlag und Zuwachs in Einklang zu bringen. Die Übernutzungen der Vergangenheit haben den Vorrat der über 80-jährigen Bestände am stärksten betroffen. Die in Kriegs- und Nachkriegszeiten entstandenen Großkahlflächen sind inzwischen wieder bewaldet. 1950–1966 sind auf 1,024 Mill. ha Neukulturen und Wiederaufforstungen mit Nachbesserungen durchgeführt, d. h. ⅓ der Waldfläche ist erneuert worden. Dabei sind überwiegend wieder Mono-Kulturen von Kiefer und Fichte entstanden. Das Bemühen, einen holzartenreichen, standortgemäßen Mischwald aufzubauen, ist an der Forderung der Wirtschaft nach vorrangiger Lieferung der von ihr benötigten Holzsortimente (Einschlagumlage), am Mangel eines reichhaltigen Sortiments von Laub und Nadelholzpflanzen und Mängeln bei der Ausführung der Kulturen oft nur unbefriedigend gelungen. Zur Schließung der Lücke in der Rohholzversorgung soll der verstärkte Anbau schnell wachsender Holzarten, insbesondere Pappel, beitragen. Sie wird vorzugsweise zur Rekultivierung von Kippen und Halden in den Braunkohle-Bergbaugebieten und in der freien Flur außerhalb des Waldes angebaut. Außerdem wird der Holzimport von Jahr zu Jahr gesteigert. Er betrug 1966 3,5 Mill. fm o.R. in Rohholz-Äquivalenten, während 234.900 fm o.R. exportiert wurden. Im Import sind neben Schnittholz und Schwellen vor allem Furnierplatten und Faserholz (in Rohholz fm umgerechnet) enthalten. Im Verlauf der letzten 20 Jahre hat die mitteldeutsche F. durchschnittlich jährlich 9.600 t Rohharz und 19.100 t Gerbrinde gewonnen. 7. Forstwissenschaftliche und forstfachliche Ausbildung An der Fakultät für F. Tharandt der Technischen Universität Dresden werden in neunsemestrigem Studium die Diplom-Forstingenieure ausgebildet. In Eberswalde und bei Tharandt bestehen außerdem Institute für Forstwissenschaften der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (DAL). Sie pflegt insbesondere in ihrer Sektion Forstwesen die Verbindung zwischen Forstwissenschaft und forstlicher Praxis und ist beratendes Organ des Staatlichen Komitees für F. beim Landwirtschaftsrat. Die Forstwissenschaftler Mitteldeutschlands genießen internationales Ansehen in Ost und West. Der forsttechnische Nachwuchs erhält in dreijährigen Internatsaufenthalten seine Ausbildung an den Forstschulen Schwarzburg und Rabensteinfeld. Aus den Abschlußprüfungen gehen die Forstingenieure hervor. Die Qualifizierung kann auch noch im Fernstudium von 6jähriger Dauer erworben werden. Fortbildungslehrkurse kürzerer Dauer finden an der früheren Forstfachschule Ballenstedt statt, in die auch die Betriebsberufsschule Lychen zur Ausbildung von Buchhaltern eingegliedert ist. Die drei Forstfachschulen unterstehen den zuständigen VVB Forstwirtschaft. Der StFB Neuhaus, das forstwirtschaftliche Institut Potsdam als wissenschaftlich-technisches Zentrum, der VEB Forsttechnik Oberlichtenau und die Zentrale Zuchtbuchstelle für Hundesport Halle sind dem SKF unterstellt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 217–219 Forst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FotoindustrieSiehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 1985 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 <1. Waldbesitzstruktur> Auf 28 v. H. der Fläche Mitteldeutschlands wächst Wald. Er bedeckt rd. 2.949.000 ha. Er setzt sich zusammen aus: 5 v. H. Eiche, 10 v. H. Buche, 6 v. H. anderes Laubholz, 55 v. H. Kiefer und 24 v. H. Fichte. Vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 verteilte sich der Waldbesitz auf 37 v. H. Staatsforsten = 1.125.000 ha; 14 v. H. Kommunal-,…
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Handwerkskammern (1969)
Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder auf fünf reduziert. An die Stelle der Fachverbände traten unselbständige Fachabt. und Berufsgruppen bei den H. Neben der organisatorischen Umgestaltung erfolgten auch personelle Veränderungen, indem die H. ausnahmslos mit SED-Mitgliedern besetzt wurden. Durch die personelle Umgestaltung und die Unterstellung unter die jeweiligen Industrieministerien der Länder im Jahre 1950 hatten die H. noch bestehende Reste der Eigenständigkeit völlig eingebüßt. Im Zuge der regionalen Neugliederung von 1952 wurde die Umwandlung der alten Landes-H. in Bezirks-H. durch Ministerratsbeschluß vom 20. 8. 1953 vollzogen. Sie wurden der Abteilung Handwerk der Bezirksverwaltungen unterstellt. Die H. führen die Handwerks- und die Gewerberolle; ihnen müssen alle selbständigen Handwerker, Inhaber von industriellen Kleinbetrieben (soweit sie in der Gewerberolle eingetragen sind), Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie ihre Mitglieder und die Einkaufs- und Liefergenossenschaften angehören. Die ausführenden Organe der H. in den Kreisen sind die Kreisgeschäftsstellen. Seit 1958 unterstehen die H. den Räten der Bezirke. Ihre Aufgaben wurden von Jahr zu Jahr eingeschränkt. Seit. 1958 sind sie de jure nicht mehr weisungsberechtigt gegenüber ihren Kreisgeschäftsstellen, die nach den Weisungen der Räte der Kreise arbeiten müssen. Im gleichen Jahr wurde den H. die in einer Planwirtschaft äußerst wichtige Funktion der Auftragsplanung und Materialversorgung entzogen; auf die Lehrlingsausbildung und Gesellenprüfung haben sie keinerlei Einfluß mehr, da diese seit Jahren in den Händen der Abt. Berufsausbildung des Ministeriums für Volksbildung liegt. Sie dürfen lediglich Vertreter in die Beiräte für Berufsausbildung bei den Räten der Bezirke senden. Neben der Aufstellung der Richtlinien für die Meisterprüfung, die einem strengen Schema unterliegen, und die Berufung der Prüfungskommissionen besteht seit 1958 (VO über die Bildung von Wirtschaftsräten vom 13. 2. 1958) ihre Hauptaufgabe „in politischer Einflußnahme auf die Handwerker und ihre Qualifizierung im Interesse der verstärkten Einbeziehung in den sozialistischen Aufbau“. Auf Grund der oben dargestellten Konstruktion und ihrer Aufgaben können die H. heute nicht mehr als Organisation der Selbstverwaltung und als echte Interessenvertretung des Handwerks betrachtet werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 269 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerksteuerSiehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 1985 Bis 1946 bestanden die H. in Mitteldeutschland in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Durch SMA-Befehl 161 vom 27. 5. 1946 und das dem SMA-Befehl beigefügte neue Musterstatut für die H. wurden die Ministerpräsidenten der damaligen Länder angewiesen, die Innungen und alle noch bestehenden Handwerksorganisationen aufzulösen. Die H. wurden entsprechend der Zahl der Länder…
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Grundeigentum (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 verbietet nicht privates G. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden.“ Das private G. ist allerdings schon seit 1945 durch Enteignung stark dezimiert worden (Bodenreform, Aufbaugesetz). Die Grundstücksverkehrsordnung vom 11. 1. 1963 (GBl. II, S. 159) war ein weiterer Schritt zur Sozialisierung des G. Durch diese VO soll sichergestellt werden, daß die „Nutzung des Grund und Bodens in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen zur allseitigen Stärkung der ökonomischen Grundlagen der Arbeiter- und Bauern-Macht“ erfolgt. Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z. B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises. Wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder [S. 259]wenn „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“, ist die Genehmigung zu versagen. Das geschieht vor allem dann, wenn der Erwerber im Westen lebt oder er selbst oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstücks ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten der Kreise durch die VO vom 11. 1. 1963 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt worden, das allen sonstigen Verkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch entsteht Volkseigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dringliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Steht ein Grundstück teils in Privateigentum, teils in „Volkseigentum“, so hat der private Miteigentümer kein Recht auf Beteiligung an der Verwaltung des Grundstücks. G. von Flüchtlingen wird unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Die Behandlung sonstigen westlichen G. richtet sich danach, ob der Eigentümer in der BRD oder in West-Berlin lebt. In der BRD wohnende Eigentümer können für ihre Grundstücke einen Verwalter einsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, wird das Grundstück in staatliche Treuhandverwaltung genommen (Treuhandvermögen). Demgegenüber werden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, seit Errichtung der Mauer generell in staatliche Treuhandverwaltung genommen. Die Verwaltungsvollmachten der West-Berliner Grundstückseigentümer gelten als erloschen. Wie auch aus den von den Dienststellen der DDR genannten Gründen hervorgeht, sind diese und ähnliche gegen West-Berliner gerichteten Schikanen ein Teil der Bemühungen des SED-Regimes, West-Berlin von der übrigen BRD zu trennen. (Berlin) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 258–259 Grundbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundmittelSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Grundstücke, die lediglich „der Befriedigung eigener Lebensbedürfnisse des Eigentümers dienen“, können persönliches Eigentum sein. Daneben gibt es in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus noch Privateigentum an Grund und Boden. Auch die Verfassung vom 6. 4. 1968 verbietet nicht privates G. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und…
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Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das MfAA. entstand erst im Okt. 1949 mit der DDR, als zu den Staaten des Ostblocks diplomatische Beziehungen (Außenpolitik) aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des SED-Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED vorbehalten: Dr. Dertinger bis 15. 1. 1953, danach Dr. Bolz bis 24. 6. 1965, als er (ernstlich erkrankt) verzichtete. Seit 25. 6. 1965 amtiert Winzer als Leiter des MfAA. Der Organisationsplan sieht 6 Hauptabt. (HA) vor: I. UdSSR und volksdemokratische Länder; II. Kapitalistisches Ausland; III. Deutschland- und Europapolitik; IV.~Presse und Information; V.~Konsularwesen; VI. Organisation. Daneben stehen einige selbständige Abt. wie Kultur; Wirtschaft; Abrüstung. — Die Leiter der HA und fast aller Abt., unter denen nur wenige Juristen sind, gehören der SED an, ebenso alle diplomatischen Vertreter im Ausland (Auslandsvertretungen). — Innerhalb der HA arbeiten solche Abt. wie Afrika-Abt., Arabische Länder, Lateinamerika, Westeuropa, Skandinav. Länder, Südostasien. Die Staatssekretäre (mit dem Titel „Stellv. des Min.“) gehören sämtlich der SED an. Seit dem 24. 2. 1966 gibt es zwei Staatssekretäre, die den Rang eines 1. Stellv. des Ministers haben: Josef Hegen und Günter Kohrt. Dem Titel nach stehen unter ihnen als weitere „Stellv. des Min. und Staatssekr.“: Oskar Fischer, Gustav Hertzfeld, Kiesewetter, Krolikowski, Georg Stibi. — Der Leiter der Abt. Außenpolitik und Internationale Verbindungen im ZK der SED, Florin, gehört dem Kollegium des MfAA. mit beratender Stimme an. Neben dem beratenden „Kollegium“ hat das MfAA. (s. Statut vom 14. 12. 1959) noch einen „Wissenschaftlichen Beirat, dem hervorragende Vertreter der Rechts-, Geschichts- und Wirtschaftswissenschaften angehören“, und eine „Kommission für kulturelle Beziehungen zum Ausland“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 425 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für BauwesenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das MfAA. entstand erst im Okt. 1949 mit der DDR, als zu den Staaten des Ostblocks diplomatische Beziehungen (Außenpolitik) aufgenommen wurden. Es dient von Anfang an dem Streben des SED-Regimes, für seinen Anspruch auf Souveränität auch außerhalb des Ostblocks Anerkennung zu finden. Um diesen Anspruch bei nichtkommun. Staaten leichter anzubringen, blieb die formelle Leitung des MfAA. lange Zeit einem Nichtmitgl. der SED…
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Vertragsgesetz (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Am 1. 5. 1965 ist das „Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft“ vom 25. 2. 1965 (GBl.~I, S. 109) in Kraft getreten. Es ersetzt das bis dahin gültige V. vom 11. 12. 1957. Das neue V. soll die Erfüllung der durch das Neue ökonomische System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft gestellten Aufgaben sichern. Das V. regelt die „wechselseitigen Beziehungen der Betriebe bei der Lieferung von Erzeugnissen, bei der Durchführung von Bau- und Montageleistungen, von wissenschaftlich-technischen und sonstigen Leistungen und bestimmt die Aufgaben wirtschaftsleitender Organe bei der Organisation dieser Beziehungen“. Es enthält materielles Zivilrecht, das den Bestimmungen des BGB und anderer Zivilgesetze vorgeht (Wirtschaftsrecht). Betriebe im Sinne des V. sind volkseigene Betriebe, Vereinigungen volkseigener Betriebe (VVB), rechtlich selbständige staatliche Organe und Einrichtungen, soweit sie Partner von Wirtschaftsverträgen sind, sozialistische Genossenschaften und ihre rechtlich selbständigen Einrichtungen (Produktionsgenossenschaften), Betriebe mit staatlicher Beteiligung (halbstaatliche Betriebe), andere Betriebe, die Planaufgaben erhalten, gesellschaftliche Organisationen und ihre rechtlich selbständigen Einrichtungen. Die Betriebe haben miteinander Wirtschaftsverträge abzuschließen und zu erfüllen und hierdurch ihre wechselseitigen Beziehungen zu organisieren und die Erfüllung staatlicher Aufgaben zu verwirklichen. Die Wirtschaftsverträge werden als ein „Instrument der Planung und Leitung der Volkswirtschaft bei der Durchsetzung der im Perspektivplan festgelegten Hauptentwicklungsrichtungen“ bezeichnet. Sie „dienen der Vorbereitung, Konkretisierung und Durchführung der Pläne und tragen dazu bei, daß die Übereinstimmung der ökonomischen Interessen der Betriebe, Zweige und Bereiche mit den gesamtvolkswirtschaftlichen Interessen durchgesetzt wird“. Das neue V. erhöht die Verantwortung der Betriebsleiter für den Abschluß und die Gestaltung der Wirtschaftsverträge. Während bisher der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vielfach festlag, soll jetzt der Vertrag erst dann abgeschlossen werden, wenn die dafür erforderlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind. Diese neue Regelung soll eine größere Beweglichkeit und Kontinuität in der Planung sichern. Auch das Prinzip der materiellen Verantwortlichkeit ist verstärkt worden. Bei der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung der vertraglichen Pflichten hat der Verletzer alle materiellen Folgen der Vertragsverletzung zu tragen. Sein Partner ist berechtigt, die Abnahme der Leistungen zu verweigern, Garantieforderungen zu erheben und Vertragsstrafe, Preissanktionen und Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens zu verlangen. Bei mangelhafter Leistung ist der Lieferer zur Nachbesserung, Ersatzleistung oder Minderung verpflichtet. Bei Leistungsverzug müssen Vertragsstrafen und Preissanktionen gezahlt werden. Die Vertragsstrafen liegen zwischen 8 v. H. und 12 v. H. des Wertes der Leistung. Die in das V. aufgenommenen Bestimmungen über den Inhalt und die Erfüllung von Wirtschaftsverträgen ersetzen die bis dahin geltenden allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen. Die VVB sind als „ökonomische Führungsorgane verpflichtet, auf der Grundlage planmethodischer Bestimmungen, Ordnungen und Direktiven rechtzeitig die zur planmäßigen Organisierung der wechselseitigen Beziehungen der Betriebe erforderlichen Maßnahmen zu treffen“. Sie sollen „in Verwirklichung ihrer Verantwortung für Forschung und Entwicklung, Projektierung, Produktion und Absatz sowie für die Erzeugnisgruppenarbeit in ihrem Bereich oder Zweig“ sogenannte Koordinierungsvereinbarungen ab[S. 683]schließen, durch die die Beziehungen zwischen den Betrieben ihrer Bereiche koordiniert werden sollen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 682–683 Vertragsforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VertragssystemSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Am 1. 5. 1965 ist das „Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft“ vom 25. 2. 1965 (GBl.~I, S. 109) in Kraft getreten. Es ersetzt das bis dahin gültige V. vom 11. 12. 1957. Das neue V. soll die Erfüllung der durch das Neue ökonomische System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft gestellten Aufgaben sichern. Das V. regelt die „wechselseitigen Beziehungen der Betriebe bei der Lieferung von…
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Ordnungswidrigkeiten (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Das am 12. 1. 1968 von der Volkskammer verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von O. (GBl. I, S. 101) definiert O. als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die staatliche Leitungstätigkeit erschweren oder die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens stören, jedoch die Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder einzelner ihrer Bürger nicht erheblich verletzen und deshalb keine Straftat sind“. O. sind insbesondere Rechtsverletzungen, durch die „eine den gesellschaftlichen Interessen entsprechende Organisierung und Gestaltung notwendiger staatlicher Maßnahmen behindert oder in ihrer Wirksamkeit gehemmt“ wird. Weiter liegen O. vor, wenn wirtschaftsleitende Maßnahmen beeinträchtigt werden, die öffentliche Ordnung und Sicherheit gestört wird, notwendige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt und gesetzlich vorgesehene Kontrollmaßnahmen behindert oder erschwert werden. O. sind nur diejenigen Rechtsverletzungen, die in einer gesetzlichen Bestimmung als solche bezeichnet werden. Das Gesetz enthält keine Tatbestände, sondern überläßt deren Normierung einzelnen Normativakten der Volkskammer, des Staatsrates, des Nationalen Verteidigungsrates und des Ministerrates. Auch einzelne Mitglieder des Ministerrates und Leiter zentraler Organe können für ihren Bereich Ordnungsstrafbestimmungen erlassen, müssen dann aber das Justizministerium beteiligen. Alle Bestimmungen mit Ordnungsstrafe bedürfen der Verkündung in der gesetzlich festgelegten Form. Als Ordnungsstrafmaßnahmen können angedroht werden: Verweis und Ordnungsstrafe von 10 M bis 300 M, in Ausnahmefällen bis zu 1.000 M. Bei geringfügigen O. kann „Verwarnung mit Ordnungsgeld“ ausgesprochen werden, wobei das Ordnungsgeld 1, 3, 5 oder 10 M betragen kann. Außerdem sind zusätzliche Ordnungsstrafmaßnahmen möglich (u. a. Entzug von Erlaubnissen, Einziehung von Gegenständen), von denen die „Heranziehung zur gemeinnützigen Arbeit in der Freizeit bis zu sechs Tagen“ von der Deutschen Volkspolizei bei rowdyhaften Handlungen (Rowdytum) verhängt werden kann. Gegenüber Jugendlichen über 16 Jahre sind alle Ordnungsstrafmaßnahmen zulässig, während gegen noch nicht 16jährige Jugendliche lediglich eine mit Ordnungsgeld bis 5 M verbundene Verwarnung ausgesprochen werden darf, daneben aber auch die zusätzlichen Ordnungsstrafmaßnahmen. Gegen eine Ordnungsstrafmaßnahme ist Beschwerde binnen zwei Wochen nach Zustellung oder Empfang der Entscheidung zulässig. Sie ist schriftlich einzulegen und zu begründen oder mündlich zu Protokoll zu erklären und hat, sofern nicht „die Durchsetzung der festgelegten Maßnahmen keinen Aufschub duldet“, aufschiebende Wirkung. Die Entscheidungen von Mitgliedern des Ministerrates und von Leitern zentraler Organe sind nicht anfechtbar. Im Ordnungsstrafverfahren soll mit dem Arbeitskollektiv, den Berufsvereinigungen und gesellschaftlichen Organisationen, denen der Rechtsverletzer angehört, sowie der „Nationalen Front“ seines Wohngebietes in geeigneter Form zusammengearbeitet werden. Auch kollektive Beratungen und Entscheidungen sollen erfolgen. Den „Kollektivs“ sollen mindestens drei sachkundige Bürger angehören. Schließlich ist vorgesehen, O. zur Behandlung an die Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen zu übergeben. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 457 Orden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Organisations-InstrukteurabteilungSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Das am 12. 1. 1968 von der Volkskammer verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von O. (GBl. I, S. 101) definiert O. als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die staatliche Leitungstätigkeit erschweren oder die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens stören, jedoch die Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder einzelner ihrer Bürger nicht erheblich verletzen und deshalb…
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Fluktuation (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In Mitteldeutschland die spontane und daher gesellschaftlich unerwünschte Bewegung von Arbeitskräften. Sie umfaßt alle Abgänge aus einem Betrieb, die nicht natürlich verursacht und nicht eindeutig gesellschaftlich bedingt sind. Planmäßige Umsetzungen z. B. in Schwerpunktbereiche der Wirtschaft, Einberufung zum Wehrdienst, Übernahme einer hauptamtlichen Parteifunktion oder einer Funktion in anderen gesellschaftlichen Organen oder in Funktionen im Verwaltungsapparat gelten nicht als F. Der Arbeitsplatzwechsel ist Arbeitnehmern auf eigenen Wunsch nicht ohne weiteres möglich. Das Gesetzbuch der Arbeit sieht zwar grundsätzlich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch auf Wunsch der Arbeitnehmer vor; es bestimmt aber, daß dabei auch die „gesellschaftlichen Interessen“ zu berücksichtigen sind. Jede Kündigung muß schriftlich begründet werden. Auch das für volkseigene Betriebe geltende Verbot der gegenseitigen Arbeitskräfteabwerbung soll unerwünschten Arbeitsplatzwechsel einschränken. Dennoch gelingt es sehr vielen Arbeitnehmern, ihren Arbeitsplatz auf eigenen Wunsch zu wechseln. Das gilt besonders für Frauen, von denen unschwer familiäre Gründe geltend gemacht werden können. Die Kosten der gesellschaftlich unerwünschten F. durch zeitweilige Produktionsausfälle und Einarbeitungskosten werden in der dortigen Fachpresse mit 20.000 bis 100.000 M je Fall beziffert. Das SED-Regime will neuerdings der F. durch die „Entwicklung eines sozialistischen Betriebsklimas“ und durch die Betonung der „Treue zum Betrieb“ entgegenwirken. Für langjährige Betriebszugehörigkeit werden Treueprämien gezahlt: In Arbeitnehmerkreisen wurde die Höhe der Treueprämie wiederholt als kaum wirksamer Anreiz bezeichnet. In letzter Zeit melden sich Wissenschaftler zu Wort, die nicht jede F. auf Wunsch von Arbeitnehmern als „gesellschaftlich unerwünscht“ bezeichnet wissen wollen. Der Zug zum günstigeren Arbeitsplatz wird von ihnen als produktivitätssteigernd erkannt; sie befinden sich damit in Übereinstimmung mit Wissenschaftlern und Wirtschaftlern in westlichen Industrieländern. Seit 1966 findet man in den Wochenendausgaben der Presse wieder in großer Anzahl Stellenangebote von Betrieben und Stellengesuche von Arbeitnehmern. Offensichtlich handelt es sich hierbei um einen von den Behörden und Betrieben erwünschten Arbeitsplatzwechsel. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 214 Flugverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FondsSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 1985 In Mitteldeutschland die spontane und daher gesellschaftlich unerwünschte Bewegung von Arbeitskräften. Sie umfaßt alle Abgänge aus einem Betrieb, die nicht natürlich verursacht und nicht eindeutig gesellschaftlich bedingt sind. Planmäßige Umsetzungen z. B. in Schwerpunktbereiche der Wirtschaft, Einberufung zum Wehrdienst, Übernahme einer hauptamtlichen Parteifunktion oder einer Funktion in anderen gesellschaftlichen Organen oder in Funktionen im…
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Demokratisierung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Mit dieser Formel umschrieb die SED die Umgestaltung der Verhältnisse in Mitteldeutschland nach ihrer Vorstellung von Demokratie. Als D. verstand sie die Vorbereitung des Sozialismus, vor allem vor 1950. — Über die Zielsetzung dieser D. sagte Ulbricht am 23. 7. 1948 in seinem umfangreichen Referat auf der 1. Staatspolitischen Konferenz der SED u.a. (W. Ulbricht: „Zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, Ostberlin 1953, Bd. III, S. 260, 265, 268, 274.): „Die Verwaltung in der Sowjetischen Besatzungszone ist die Ausübung demokratischer Staatsgewalt. Die Verwaltung und ihre Organe stehen im Dienste des werktätigen Volkes.“ Ulbricht erklärte ferner: Die „Erfahrungen in Deutschland bestätigen, daß die bürgerliche Demokratie die gewaltsame Unterdrückung der Arbeiterklasse ist. Unsere demokratische Ordnung fördert die Entwicklung aller demo[S. 141]kratischen Kräfte … Unsere Demokratie ist eine höhere Form der Demokratie, sie wendet den Zwang im Interesse der Mehrheit gegen die Minderheit an. Die höchste Form der Demokratie und ihre volle Entfaltung ist erst im Sozialismus möglich. — Das ist die marxistisch-leninistische Erkenntnis über das Wesen der Demokratie.“ Ulbricht fuhr fort: Im Gegensatz zur Reaktion in Westdeutschland „schaffen wir die gesellschaftlichen Grundlagen einer demokratischen Entwicklung und haben weitgehende wirtschaftliche und soziale Veränderungen in der Sowjetischen Besatzungszone durchgeführt … Die Tatsache, daß die Arbeiterklasse im Bund mit den werktätigen Bauern, mit der fortschrittlichen Intelligenz und mit der antifaschistisch-demokratischen Bevölkerung die Führung in unserer neuen Ordnung innehat, muß im Verwaltungsapparat ihren Ausdruck finden. Unsere öffentliche Verwaltung muß arbeitsmäßig und personell aufs engste mit der Partei der Arbeiterklasse, mit anderen demokratischen Parteien und Massenorganisationen, vor allem mit den Gewerkschaften und den VdgB zusammenarbeiten.“ Er betonte: „In der Sowjetischen Besatzungszone soll die öffentliche Verwaltung die Vollstreckerin des Willens der Arbeiterklasse und der antifaschistisch-demokratischen Bevölkerungsschichten sein. Diese sind die Mehrheit der Bevölkerung, und das Parlament hat als gesetzgebendes Organ im Interesse dieser Mehrheit die Gesetze zu beschließen.“ Auch nach der Errichtung der „DDR“ wandte die SED den Begriff D. an. Unter dem Leitwort „D. der Verwaltung“ wurden im Juli 1952 die Länder in 14 Bezirke gegliedert (Verwaltungsneugliederung, Bezirk). Diese Ordnung wurde 1957 durch eine „weitere D.“ der Staatsverwaltung und der Selbstverwaltung abgelöst: Im Anschluß an die 3. Parteikonferenz der SED (März 1956) beschloß die Volkskammer am 17. 1. 1957: 1. das „Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen“; 2. das „Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht“. Das 1. Gesetz gibt (so bes. in den §§ 1, 3 und 6) der Volkskammer bzw. ihrem neugebildeten „ständigen Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen“ die Stellung eines alles lenkenden Gremiums, das gesetzgebend, ausführend, richtend und kontrollierend in einem ist. Das 2. Gesetz verleiht, dem Buchstaben nach, den örtlichen Parlamenten weitgehende Leitungsgewalt, aber die Selbständigkeit ist nur scheinbar. Das 1. Gesetz und der allgemein verbindliche demokratische Zentralismus machen die örtlichen Parlamente und Verwaltungen zu Werkzeugen der völlig von der SED beherrschten Volkskammer. — Bei der Propagierung der Neuen Ordnungen für die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe (seit April 1961) verzichtet die SED auf die Formel D. (Selbstverwaltung) Die D. wirkte sich besonders verhängnisvoll in der Justiz aus. Auf der Forderung nach „D. der Justiz“ beruht die Einrichtung der Volksrichterlehrgänge. „Die Einrichtung der Volksrichter in der Sowjetzone ist der Weg, um die deutsche Richterschaft möglichst schnell zu demokratisieren, d.h. sie aus Menschen aus allen Schichten des Volkes zusammenzusetzen und dadurch die Grundlagen für eine demokratische Justiz zu schaffen“ (Hilde Benjamin in: „Neue Justiz“ 1948, S. 194). (Rechtswesen) Literaturangaben Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 140–141 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DemontagenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Mit dieser Formel umschrieb die SED die Umgestaltung der Verhältnisse in Mitteldeutschland nach ihrer Vorstellung von Demokratie. Als D. verstand sie die Vorbereitung des Sozialismus, vor allem vor 1950. — Über die Zielsetzung dieser D. sagte Ulbricht am 23. 7. 1948 in seinem umfangreichen Referat auf der 1. Staatspolitischen Konferenz der SED u.a. (W. Ulbricht: „Zur Geschichte der deutschen…
DDR A-Z 1969
Deutsche Wirtschaftskommission (1969)
Siehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1979 1985 Durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres, Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung errichtet. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren anfangs beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vors. hatte die DWK zunächst nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vors. (H. Rau) und zwei stellv. Vors. (B. Leuschner und F. Selbmann). Als Kommissionsmitgl. wurden Vertr. des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen der DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Ausdrücklich wurde im Befehl 32 betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben.“ Am 9. 3. 1948 wurden die Zentral Verwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertr. der Parteien und 10 Vertr. der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war nicht nur praktisch, sondern auch formell (auf Grund der ihm zugebilligten Vollmachten) die erste Regierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur DDR vom 7. 10. 1949 ging die DWK auf in der „Provisorischen Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre. (Verfassung, Staatsapparat, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 152 Deutsche Warenabnahme GmbH (DWA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher BauernkongreßSiehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1979 1985 Durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres,…
DDR A-Z 1969
Soziologie und Empirische Sozialforschung (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der SU und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und ihre Institutionalisierung gefordert worden. Während in der SU seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und politische Schwierigkeiten zu überwinden, ehe S. und ES. neben dem historischen und dialektischen Materialismus institutionalisiert werden konnten — war doch in der DDR die S. jahrelang besonders scharf als Werkzeug des „staatsmonopolistischen Kapitalismus und Imperialismus“ angegriffen worden. Jedoch auch nach ihrer Institutionalisierung blieb die marxistische S. zunächst unter der Kontrolle der Kulturfunktionäre der SED. Sie hatte in erster Linie Informationen über die differenzierte Entwicklung der DDR-Gesellschaft für die SED-Führung bereitzustellen. Darauf verweisen unter anderem die Äußerungen von Kurt ➝Hager, Mitglied des Politbüros der SED und Leiter der Ideologischen Kommission beim Politbüro, vor dem VI. Parteitag der SED: „Durch soziologische Massenforschungen zu grundlegenden und umfassenden Problemen unserer gesellschaftlichen Entwicklung wird ein wichtiger Beitrag zur politischen Führungs- und Leitungstätigkeit der Partei und des Staates geleistet. In der gegenwärtigen Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus stehen vor allem jene Probleme und Prozesse im Mittelpunkt der soziologischen Forschung, die der wissenschaftlich-technische Fortschritt in Industrie und Landwirtschaft für das Leben und die Entwicklung der verschiedenen sozialen Gruppen mit sich bringt.“ Demgemäß ist auch bis in die Gegenwart hinein umstritten, ob S. und historischer Materialismus identisch sind bzw. wie die marxistische S. vom historischen und dialektischen Materialismus abzugrenzen ist. Die vorherrschende Auffassung nicht nur in der DDR, sondern auch in der SU ist, daß der historische Materialismus eine „all[S. 578]gemein-soziologische Theorie“ sei, neben der freilich eine Reihe von Spezialsoziologien und empirischen Forschungsmethoden und -techniken bestehen. Der historische Materialismus wird nach wie vor als „Wissenschaft von den allgemeinen Gesetzen der Gesellschaft“ begriffen. Als solche ist er sowohl Gesellschaftsphilosophie wie S. Die marxistische S. wird damit als eine Art Universal Wissenschaft verstanden. Sie fußt auf der im historischen Materialismus enthaltenen theoretischen „Reproduktion des Ganzen der Gesellschaft“. Dabei spielt der in Anlehnung an das Marxsche Begriffsgerüst gewonnene Begriff der „sozialökonomischen Formation“ eine zentrale Rolle. Von ihm werden auch die marxistischen Kategorien der „Produktivkräfte“, „Produktionsverhältnisse“ usw. abgeleitet. Andererseits hat die marxistische S. in den letzten Jahren zahlreiche Begriffe aus der westlichen S., u.a. die Begriffe „Gruppe“, „Rolle“, „Sozialstruktur“, „Mobilität“, „soziales Handeln“, „Interaktion“, „System“, „Subsystem“ usw., übernommen. Daraus resultieren zahlreiche, bis heute nicht gelöste Probleme. Die Grundfunktionen der marxistischen soziologischen Theorie im Rahmen des historischen Materialismus können wie folgt zusammengefaßt werden: Zunächst hat sich die marxistische soziologische Theorie einerseits auf die Grundaxiome des historischen und dialektischen Materialismus zu stützen, andererseits ein eigenes Kategoriensystem, in das durchaus Begriffe aus der westlichen S. eingehen können, zu entwickeln. Zweitens hat die marxistische soziologische Theorie das „Wesen“ des sozialen Ganzen zu erfassen. Die Gesellschaft soll als System wechselseitig aufeinander wirkender Elemente begriffen werden. Drittens hat die marxistische S. alle Spezialsoziologien in einem einheitlichen Wissenschaftssystem zu integrieren. Viertens dient sie als methodologische Grundlage für empirisch-soziologische Untersuchungen. Diesen Funktionen der marxistischen S. im theoretischen Bereich entsprechen bestimmte praktische Aufgaben der soziologischen Forschung. Allgemein können diese Aufgaben der S. dahingehend definiert werden, daß sie zusammen mit anderen Sozialwissenschaften die wissenschaftlichen Grundlagen für die Planung und Leitung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der DDR zu schaffen hat. Die Einzelaspekte dieser Aufgaben sind in einem Katalog zusammengefaßt worden. Er enthält folgende fünf Untersuchungsgebiete, denen sich die soziologische Forschung bis 1970 in. erster Linie widmen soll: „soziale und ideologische Bedingungen und Triebkräfte der Qualifizierung der Werktätigen in der wissenschaftlich-technischen Revolution; soziale Probleme der Entwicklung und Leitung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution; die Entwicklung der Einstellung der Werktätigen zur Arbeit; die Entwicklung des Verhältnisses von geistiger und körperlicher Arbeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution; die Veränderung der Sozialstruktur in der DDR als Ergebnis des umfassenden Aufbaus des Sozialismus.“ Die Begriffsbestimmung der marxistischen S., die Festlegung ihrer Funktionen und Aufgabenbereiche weisen bereits darauf hin, daß auch die SED sich bestimmter neuer sozialwissenschaftlicher Denkformen und Methoden bedienen muß, um das komplizierter gewordene Gesellschaftssystem, vor allem die zahlreichen durch die hohe Mobilität verursachten sozialen Konflikte, noch überschauen und analysieren zu können. Politisch-soziale Planung und Kontrolle, Informationen über Einzelbereiche der Gesellschaft, Rationalisierung und Integration der auseinanderfallenden Teile des ideologischen Dogmas des Marxismus-Leninismus — alle diese Probleme sollen mit Hilfe der S. und der ES. effektiver gelöst werden. 2. Entwicklungsgeschichte Obwohl die marxistische S. als eigenständige Disziplin in der DDR noch jung ist, sind auch vor dem Jahr 1963 bereits soziologische, sozialpsychologische und sozialgeschichtliche Arbeiten in Gang gesetzt worden. Etwa seit 1954 sind Überlegungen zu einer eigenständigen marxistischen S., die sich vom historischen Materialismus zu unterscheiden hat, angestellt worden. Die zunächst besonders von Jürgen Kuczynski vertretene Konzeption spezieller soziologisch-historischer „Gesetze“, die von den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des historischen Materialismus abzuheben sind, ist nach 1963 Allgemeingut der marxistischen S. in der DDR geworden. Seit 1958 sind zahlreiche empirische sozialpsychologische und sozialpädagogische Arbeiten auf dem [S. 579]Gebiet der Jugendforschung durchgeführt worden. Seit 1961 wurde die Kritik der westlichen („bürgerlichen“) S. erheblich intensiviert. Sie erfüllt im Prozeß der Herausbildung einer marxistischen Soziologie in der DDR verschiedene Aufgaben: Einmal wird die westliche S. als „Apologetik des Kapitalismus“ abgewertet. Im Zuge dieser abwertenden Kritik werden jedoch wesentliche Begriffe, Fragestellungen und Methoden der westlichen S. übernommen. Die Kritik hat also nicht nur Abwehr-, sondern auch Orientierungs- und Selbstverständigungsfunktion für die Soziologen in der DDR. Schließlich soll die Kritik an der westlichen S. dazu dienen, das ideologische Dogma des Marxismus-Leninismus vor „revisionistischen“ Interpretationen zu schützen (Machtsicherungsfunktion). Seit 1963/64, dem eigentlichen Beginn soziologischer Forschungen in der DDR, hat sich die S. auf zahlreichen Gebieten schnell entwickelt. Neben Grundproblemen der marxistischen S. werden vor allem folgende Spezialsoziologien ausgebaut: S. der sozialen Gruppen und Schichtung, Industrie- und Betriebs-S., Organisations-S., Jugend-S., Religions-S., S. der Kultur, Kunst und Literatur, empirische Methoden und Verfahren der S. 3. Organisatorischer Aufbau Seit den Jahren 1963/64 sind z. T. mehrere Lehrstühle bzw. Lektorate für S. an den sechs Universitäten und 2 Technischen Hochschulen der DDR geschaffen worden. So wurden z. B. am Institut für Philosophie wie am Institut für Politische Ökonomie an der Humboldt-Universität zu Berlin Lehrstühle eingerichtet bzw. Lehraufträge für S. erteilt. Jedoch auch an den direkt von der SED kontrollierten Institutionen: der Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, dem Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED, der Hochschule für Ökonomie und der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ ist die S. in dieser oder jener Form institutionell vertreten. Dasselbe gilt für die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, das Deutsche Pädagogische Zentralinstitut, das Deutsche Institut für Berufsausbildung sowie für zahlreiche Fachhoch- und Fachschulen. Neben diesen Formen der Institutionalisierung sind „soziologische Labors“ in einigen Großbetrieben eingerichtet worden. Hier arbeiten Wissenschaftler, Wirtschaftsfunktionäre und „Arbeiterforscher“ gemeinsam an industrie- und betriebssoziologischen Fragestellungen. Die bereits 1961 gegründete „Sektion Soziologie bei der Vereinigung Philosophischer Institutionen der DDR“ wurde im Jahre 1963 als „nationale Vertretung der Soziologen in der DDR“ in die International Sociological Association (ISA) aufgenommen. Seit dem IV. Weltkongreß für S. in Mailand und Stresa (1959) nahmen Soziologen aus der DDR an den Weltkongressen der ISA, in Washington (1963) und in Evian (1967), teil. Die Sektion S. sowie der 1965 gegründete „Wissenschaftliche Rat für Soziologische Forschung beim Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED“ nehmen vor allem folgende Aufgaben wahr: die Förderung und den Ausbau des -Studiums an Universitäten, Hochschulen, Fachhoch- und Fachschulen; die Ausarbeitung eines Programms zur Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses; die Abstimmung der Forschungsprogramme der einzelnen Institutionen; die Organisation und Vorbereitung von Konferenzen; die Organisierung der internationalen Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches mit Soziologen in Ost und West. Eine eigene soziologische Fachzeitschrift existiert in der DDR bisher nicht. Soziologische Abhandlungen erscheinen vor allem in der „Einheit“, der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“ und der „Wirtschaftswissenschaft“. Seit 1964 erscheint (in unregelmäßigen Abständen) eine „Referatekartei Soziologie“, die über die wichtigsten Neuerscheinungen des In- und Auslandes berichtet. Sie wird von der „Zentralstelle für Wirtschaftswissenschaftliche Dokumentation und Information“ beim Institut für Wirtschaftswissenschaften der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin herausgegeben. 4. Spezialsoziologien <a) Soziologie der Gruppen und der sozialen Schichtung.> In enger Verbindung mit der Sozialpsychologie sowie der Arbeits- und Berufspsychologie versucht die Gruppen-S. Gesetzmäßigkeiten des Zusammenhanges zwischen der sozialökonomischen Klassen- und Schichtenstruktur der Gesellschaft sowie der Beschäftigten-, Berufs- und Bil[S. 580]dungsstruktur herauszuarbeiten. Die soziale Gruppe wird dabei als Grundelement der einzelnen Strukturen und Organisationen angesehen. Auch die marxistischen Soziologen gehen davon aus, daß Gruppen durch bestimmte Verhaltensweisen zu charakterisieren sind. Im einzelnen werden formelle und informelle Gruppen unterschieden (vgl. unten: Industrie- und Betriebs-S.). Die Gruppen- in Verbindung mit der Schichtenanalyse soll vor allem die sozialökonomischen Strukturen der Gesellschaft und ihre Veränderungen untersuchen. Sie betrachtet soziale Gruppen deshalb unter dem Gesichtspunkt ihrer gesamtgesellschaftlichen Wirksamkeit, nicht so sehr als Einheiten in Einzelbereichen von Wirtschaft und Gesellschaft. Besonders zwei Spezialaspekte stehen im Vordergrund des Interesses: einmal das Gesamtsystem der Leitbilder und Normen von Gruppen in der Gesellschaft; zum anderen die Fluktuation von Arbeitskräften. Sie wird nicht nur unter dem Aspekt eines Industriebetriebes oder Industriezweiges gesehen, sondern vor allem hinsichtlich der durch sie bedingten Probleme der sozialen Mobilität. Diese Probleme betreffen die Gesellschaft als Ganzes und weisen weit über Einzelprobleme der „industriezweigbestimmten“ Produktion hinaus. <b) Industrie- und Betriebssoziologie [IBS].> In enger Verbindung mit der S. der Gruppe und der sozialen Schichtung steht die IBS. Ihr Arbeitsfeld sind der einzelne Industriebetrieb, Produktionszweige sowie die Gesamtindustrie als Teilsystem der Gesellschaft. Wie alle Spezialsoziologien in der DDR ist auch die IBS von bestimmten Axiomen des historischen Materialismus abhängig. Vor allem ist ihr „Praxis“-Bezug, ihre „produktive Funktion“ hervorzuheben. Auch die IBS arbeitet mit dem Konzept der formellen und informellen Gruppen im Betrieb. Formelle Gruppen sind, nach K. Braunreuther, dem führenden Industrie- und Betriebssoziologen in der DDR, Gruppen, „die dem Betriebszweck dienen“, und zwar als „rechtlich oder traditionell legitimierte und dann gesellschaftlich anerkannte Einheiten“. Als Beispiele werden Neuerergruppen, jedoch auch Gruppen der SED, des FDGB, der FDJ sowie anderer Massenorganisationen im Betrieb herangezogen. Demgegenüber werden informelle Gruppen unterschieden, deren Einfluß auf das Produktionsziel des Betriebes positiv, negativ und ambivalent usw. sein kann und von den Industrie- und Betriebssoziologen zu erfassen gesucht wird. Die marxistische IBS wendet den Gruppen im Betrieb besonders deshalb Aufmerksamkeit zu, weil sich in ihnen Entscheidungen vollziehen. Darüber hinaus werden formelle und informelle Gruppen als Grundeinheiten des Kommunikationsnetzes eines Betriebes angesehen. Daneben werden im Rahmen der IBS vor allem folgende Themen behandelt: die Analyse sozialer Verhaltensweisen sowie der sozialen Rollen und Positionen einzelner und von Gruppen; das Betriebsklima; Fluktuation und Disponibilität von Arbeitern; das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Arbeitern und Funktionären; die Autoritätsstruktur im Betrieb; die Motive menschlichen Handelns; die „Arbeitsfreude“ im Betrieb sowie Rationalisierungsprobleme. Der Aufgabenbereich der IBS geht allerdings über diese Forschungsbereiche noch hinaus. Die sozialen Verhältnisse und die Beziehungen der Menschen im Industriebetrieb haben auch ihre Auswirkungen auf das Zusammenleben in den Wohngebieten, auf die Freizeitgestaltung usw. Es ist nicht zu übersehen, daß die IBS zur wichtigsten Einzeldisziplin unter den Spezialsoziologien in der DDR geworden ist. Dies gilt um so mehr, als arbeitspsychologische und sozialpolitische Fragestellungen in die IBS eingegangen sind und als ein legitimer Bestand dieses Forschungszweiges angesehen werden. Der arbeitspsychologische und der sozialpolitische Einschlag sind besonders deutlich an folgenden Themen, die im Rahmen empirischer Untersuchungen auf dem Gebiet der IBS gegenwärtig eine große Rolle spielen, zu erkennen: Arbeitsplatzmerkmale, Erleichterung der Arbeit, Arbeitszufriedenheit, Arbeitsfreude, Arbeitszeitprobleme, Bedingungen des Arbeitsschutzes u.a.m. (Industrie) <c) Organisationssoziologie.> In den letzten Jahren hat sich neben der Gruppen-S. und der IBS und von ihnen stark beeinflußt eine neue spezielle S. herausgebildet, der in der DDR von Soziologen, Ökonomen, Juristen und Psychologen starke Beachtung gezollt wird: die „sozialistische Leitungs- und Organisationswissenschaft“, auch „soziologische Organisationsanalyse“ genannt. Die Organisations-S. ist nicht nur von der IBS, sondern auch von der kybernetischen [S. 581]Systemtheorie und der Organisationswissenschaft, wie sie im Westen entwickelt worden sind, beeinflußt. Darauf weisen schon die Begriffe „System“, „Entscheidung“, „Information“, „Kommunikation“ usw. hin, die in der marxistischen Organisations-S. gegenwärtig eine immer größere Rolle spielen. Obwohl der Begriff Organisation bisher nicht klar definiert wordon ist, wird er doch in theoretischen und empirischen Untersuchungen vielfach verwandt. Besonders in Industriebetrieben sind Organisationsformen der verschiedensten Art untersucht worden: Arbeitsgruppen, Werkabteilungen, ganze Industriebetriebe. Die Organisations-S. in der DDR beschäftigt sich im einzelnen vor allem mit folgenden Fragen: wie sich die Ziele der Organisation in den Vorstellungen der Mitglieder einer formellen oder informellen Gruppe darstellen; wie Information und Kommunikation in Organisationen tatsächlich funktionieren; wie sich die offizielle Leitungspyramide in einem Organisationssystem von der „Autoritätspyramide“ unterscheidet; wie schließlich die sozialen Positionen der einzelnen Mitglieder einer Gruppe bestimmt werden, <d) Jugendsoziologie,> auch pädagogisch-psychologische Jugendforschung oder marxistische Jugendforschung genannt. Sie soll in erster Linie der heranwachsenden Generation helfen, „in dem Ringen zwischen der neuen und der alten Welt die Fronten zu erkennen“. Auch in der marxistischen Jugend-S. ist der praktisch-politische Bezug immer noch stark ausgeprägt. Sie soll — nach der Aussage zweier führender Jugendpsychologen, Walter Friedrich und Adolf Kossakowski — Wege auf zeigen, die zur Veränderung der Lebenslage und des Bewußtseins der Jugendlichen im Sinne der gesellschaftspolitischen Ziele der SED beitragen. Die marxistische Jugend-S. geht von drei Voraussetzungen aus: Sie betrachtet einmal den Jugendlichen als „Produkt seiner Wechselwirkung mit der Umwelt“; sie bezieht sich auf „jugendspezifische Verhaltensweisen“, wie sie sich aus der „Zwischenlage“ der Jugendlichen ergeben, und sie analysiert die komplexen Umweltbedingungen, denen der Jugendliche ausgesetzt ist. Entsprechend dieser Aufgabenstellung und diesen Voraussetzungen sind die zahlreichen empirischen jugendsoziologischen und -psychologischen Untersuchungen ausgerichtet. Im einzelnen werden vor allem folgende Themen behandelt: Jugend und Elternhaus (Einflüsse des Elternhauses, Verhältnis der Jugendlichen zu ihren Eltern; Sexualerziehung; Verhältnis zum anderen Geschlecht); Jugend und (Berufs-)Schule/Universität (Lernhaltung, Lernmotivation, Leistungsverhalten, Leistungsversagen; die Lehrerpersönlichkeit in der Sicht des Schülers; Unterrichtstag in der Produktion (UTP), Einstellung der Schüler zum UTP, Einflüsse des UTP, sozialistische Arbeitsmoral (Kollektiverziehung), gesellschaftlich nützliche Arbeit, polytechische Kabinette; Schüler-, Studenten-Kollektiverziehung); Jugend und Beruf (Probleme der Berufswahl, Einstellung zu verschiedenen Berufen, Berufswünsche, Qualifizierungsprobleme); gesellschaftliche (ideologische) Orientierung der Jugendlichen (Interessen, Zukunftspläne, Vorbilder, Perspektiv- und Idealerleben, Lebensideologie); Jugend und Freizeit (Freie Zeit, Freizeitgestaltung, Freizeitwünsche; Jugend und FDJ/Pioniere, Kollektiverziehung im Rahmen der Jugendorganisation). (Jugend) <e) Religionssoziologie.> Die marxistische Religions-S. hat sich zusammen mit den Versuchen, eine allgemeine marxistische Kultur-S. zu begründen, entwickelt. Sie hat nicht nur den sozialen Ursachen der Religion in sozialistischen Gesellschaftssystemen nachzugehen, sondern auch speziellere Fragen zu analysieren: Kann die Religion als isolierte Erscheinung oder muß sie im Zusammenhang mit dem politischen Denken und Handeln im allgemeinen, mit anderen Bewußtseinsformen im besonderen, begriffen werden? Auch die „religiöse Intensität“ verschiedener sozialer Gruppen und Schichten (der Jugend, der Intelligenz, der Bauern, der Invaliden und Rentner) soll von der marxistischen Religions-S. empirisch analysiert werden. Schließlich ist die These, daß die Religion ein Produkt der „Entfremdung“ des Menschen ist und sich erst in der Reflexion der sozialen Differenzierung bei Verschwinden der Urgemeinschaft aus der Mythologie gebildet hat, ein gegenwärtig diskutiertes Thema: „Dadurch, daß sie die Zusammenhänge von Religion und Gesellschaft in ihrer Totalität, auch in ihren allgemeinsten und wesentlichsten Aspekten, erfaßt, wird Religionssoziologie in der vollen Bedeutung des Wortes möglich. Sie studiert die religiösen Phänomene im gesetzmäßigen, materiellen Bedingungen entspringenden Prozeß [S. 582]ihres Entstehens, Wandels und Vergehens. Die allgemeinste Bedingung dieses Prozesses ist die unter bestimmten geschichtlichen Bedingungen auftretende Entfremdung des Menschen gegenüber den Gesetzmäßigkeiten und Resultaten seines Tuns. Die religiöse Verhaltens- und Bewußtseinsform reproduziert ideell und institutionalisiert die wirkliche Entfremdung, der sie entspringt. Sie stützt dadurch in der Klassengesellschaft die Macht der Herrschenden; ihre Verankerung in den Volksmassen schließt jedoch auch die Möglichkeit ein, religiöse Ideale im Sinne progressiver Veränderungen zu aktualisieren. Dieser Doppelaspekt religiöser Ideologie verlangt die exakte Analyse der sozialen Motive religiöser Ideen, Bewegungen und Auseinandersetzungen, die Berücksichtigung ihrer Verquickung mit der Sozial-, politischen und Geistesgeschichte. Neben den hier skizzierten Aufgaben obliegt es auch der marxistischen Religions-S., vor allem die „theologisierenden Tendenzen der bürgerlichen Religionssoziologie“ zurückzuweisen und ihre Funktion im System des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu enthüllen. <f) Kultur-, Literatur- und Kunstsoziologie.> Nach bedeutenden frühen Ansätzen besonders der marxistischen Literatur-S. (Georg Lukács) ist eine intensive Diskussion um Gegenstand, Fragestellungen, Begriffe und Methoden einer marxistischen Kultur-, Literatur- und Kunst-S. in der DDR erst in den Jahren 1966/67 in Gang gekommen. Die Auseinandersetzungen sind noch dadurch erschwert worden, daß zum Gegenstand einer marxistischen Kultur-S. stets auch Kulturgeschichte und Ästhetik gezählt werden. Die „kritische Aneignung des kulturgeschichtlich bedeutsamen Erbes“, die Diskussionen um den Begriff des Realismus, der abstrakte, konzeptionslose Universalismus der marxistischen Kulturdeutung haben die Herausbildung einer eigenen marxistischen Kultur-S. eher belastet als befruchtet. Die marxistische Kultur-S. in der DDR geht davon aus, daß sich mit der fortschreitenden sozialen Integration der Künste in die Gesellschaft die Position des Künstlers ebenso verändert hat wie die Stellung von Kultur und Kunst in der Gesellschaft. Kultur und Kunst sind heute einer Masse von Konsumenten ausgeliefert. Sie werden deshalb als allgemeine ideologie- und persönlichkeitsbildende Faktoren angesehen. Deshalb wird eine nur immanente Analyse des Kunstwerkes als esoterisch abgelehnt. Es wird davon ausgegangen, daß die Massen im Kunstwerk unbefangen den Ausdruck ihrer eigenen Lebenssituation suchen. Allerdings soll damit die ästhetische Wertung der Kunst nicht aufgehoben werden. Auch in der DDR müssen Kunstwerke als „schön“, „häßlich“, „tragisch“ usw. bezeichnet werden können. Die soziologische Analyse im engeren Sinne soll die Ursachen für das Abweichen des Urteils bestimmter sozialer Gruppen von der ästhetischen Norm herausarbeiten. Die ästhetische Analyse des Kunstwerks soll deshalb mit der soziologischen Zusammengehen. Unter der Voraussetzung, daß die ästhetischen Grundprobleme aus der „Dialektik der materiellen Arbeitsprozesse“ zu erklären sind, und daß deshalb die Produktionsweise einer Gesellschaft als übergreifender Bezugspunkt für kultur- und kunstsoziologische Untersuchungen zu gelten hat, werden gegenwärtig folgende soziologische Komponenten am Kunstwerk untersucht: Kunstwerke fördern ein bestimmtes National-, Klassen- und Gruppenbewußtsein ebenso wie sie die Anschauungen und Interessen sozialer Gruppen und Schichten widerspiegeln. Sie formen Leitbilder, die die Verhaltensstruktur des einzelnen und von Gruppen beeinflussen. Sie fördern schöpferische Antriebe. Sie sind Mittel der Sozialisation, d.h. sie vermitteln dem Menschen die Möglichkeit, neue „Rollenerfahrungen“ zu übernehmen. Schließlich werden Kultur, Kunst und Literatur als „Freizeitfaktoren“ untersucht. Neben der kultur- und kunstsoziologischen Analyse steht, besonders im literarischen Bereich, die soziologische „Wirkungsforschung“ Sie hat folgende Komponenten der „literarischen Wirkung“ zum Gegenstand: die konkrete Situation, in der ein sprachliches Kunstwerk zur Wirkung gelangt; die Gruppen, die ein Buch vorzugsweise lesen, und jene Gruppen, die es eindeutig ablehnen; die Reaktionen der öffentlichen Literaturkritik; Motive, Gestalten, Bilder, Symbole u.a. dieses Werkes, die häufig zitiert und verwendet werden; den Einfluß, den das Buch auf die zeitgenössische Literatur hat, erkennbare Nachahmungen und Nachfolgen; das soziale Ansehen und den Ruf, den das Buch erlangt, differenziert nach verschiedenen Lesergruppen; die Rückwirkungen, die die Publikation dieses Werkes auf das literarische Prestige seines Autors hat. (Kulturpolitik, Literatur, Ästhetik) [S. 583] 5. Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung Das Methoden Verständnis der marxistischen S. in der DDR ist durch zwei Tendenzen zu charakterisieren. Einmal wird die Aufgabe der marxistischen Sozialforschung darin gesehen, die für die wissenschaftliche Analyse und die wissenschaftliche Leitung der „sozialistischen Gesellschaft objektiv wichtigen Formen der praktischen gesellschaftlichen Tätigkeit, deren Bedingungen, Erfordernisse und Auswirkungen zu untersuchen. Die Problemstellung für soziologische Untersuchungen ist abzuleiten von den Hauptrichtungen der gesamtgesellschaftlichen Prozesse, vor allem in der Sphäre der materiellen Produktion, wie sie in den Beschlüssen der SED und unserer Regierung festgelegt sind.“ In diesem Zusammenhang ist auch der Aufgabenbereich des empirischen Forschers festgelegt. Er soll nicht „bloßer Registrator“ sozialer Erscheinungen sein. Seine Erkenntnisse hat der Soziologe vielmehr stets auch durch „aktive Teilnahme an der revolutionären gesellschaftlichen Praxis“ zu gewinnen. Dieses Postulat weist unverkennbar den Einfluß des marxistischen Theorie-Praxis-Axioms auf. Jede empirisch-soziologische Untersuchung hat die „Einheit von qualitativer und quantitativer Analyse“ herzustellen. Unter qualitativer Analyse wird in diesem Zusammenhang sowohl die persönlich engagierte Teilnahme des Forschers am gesellschaftlichen Prozeß wie die Berücksichtigung des umfassenden Zusammenhanges sozialer Erscheinungen in jeder Einzelstudie verstanden. Der programmatisch-normative und der Ausarbeitung empirischer Methoden abträgliche Gehalt dieser Konzeption liegt auf der Hand. Andererseits werden jedoch, trotz der nach wie vor scharfen Kritik am „bloßen Empirismus der bürgerlichen Soziologie“, in zunehmendem Maße Methoden und Techniken der ES., wie sie im Westen üblich sind, verwandt. Besonders im Rahmen der Industrie- und Betriebs-S. und der empirischen Jugendforschung sind empirische Methoden und Techniken gebräuchlich. Dies gilt für Beobachtung, Inhaltsanalyse, Exploration und Experiment, primär- und sekundärstatistische Analysen, die verschiedenen Formen des Interviews, der Faktorenanalyse, der Korrelations- und Skalierungsverfahren. Auch bewährte qualitative Methoden, so z. B. die Dokumentenanalyse, werden benutzt. Bestimmte Methoden jedoch, die vor allem im Rahmen der betriebssoziologischen Mikroanalyse im Westen verwendet werden (soziometrische Tests, Rollen- und Interaktionsanalyse), werden, offenbar aus ideologischen Gründen, nach wie vor nicht verwendet. (Sozialstruktur) Literaturangaben Rühle, Jürgen: Das gefesselte Theater — vom Revolutionstheater zum sozialistischen Realismus. Köln 1957, Kiepenheuer und Witsch. 457 S. m. 16 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 577–583 Sozialversicherungs- und Versorgungswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SPSiehe auch die Jahre 1975 1979 1985 1. Begriff und Funktionen Mit erheblicher Verspätung gegenüber der SU und anderen Ländern des Ostblocks ist die S. in der DDR erstmals auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 parteioffiziell positiv erwähnt und ihre Institutionalisierung gefordert worden. Während in der SU seit 1958 eine Gesellschaft für S. besteht und in Polen seit 1956 empirisch-soziologische Forschungen durchgeführt werden, waren in der DDR größere ideologische und…
DDR A-Z 1969
Wettbewerb, Sozialistischer (1969)
Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach §~16 des Gesetzbuches der Arbeit ist der SW. die umfassendste Form der Masseninitiative und der Teilnahme der Werktätigen an Planung und Leitung. Der SW. ist sowjetischen Ursprungs, er entstand in Form der sowjetischen Subbotniks, deren erster am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan stattfand. Mit dem Aufruf der KPdSU vom 29. 4. 1929 zum Ersten Fünfjahrplan gewann er seine heutige Bedeutung. Im anderen Teil Deutschlands wurden 1950 nach Erlaß des Gesetzes der ➝Arbeit die ersten SW. durchgeführt. Der SW. findet statt von Mann zu Mann, von Brigade zu Brigade, von Betriebsabteilung zu Betriebsabteilung. Voraussetzung hierfür ist die Aufschlüsselung des Betriebsplanes. Es finden auch SW. zwischen den Betrieben statt, die zu Leistungsvergleichen ausgestaltet werden. Die Träger des SW. sind die Aktivisten, Neuerer, Schrittmacher. Daraus ergibt sich ein enger Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung. Am SW. sollen sich alle Betriebsangehörigen beteiligen. Die Teilnahme ist „Ehrensache jedes Werktätigen“. Dazu werden Selbstverpflichtungen abgegeben. Die Bedingungen des SW. werden durch die Industrieministerien gemeinsam mit den Zentralvorständen der Gewerkschaften (FDGB) festgelegt. Die Ziele des SW. in den Betrieben sind vom Betriebsleiter (Betriebsverfassung) auszuarbeiten. Die betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen haben den SW. zu organisieren. Eine wichtige Methode des SW. ist die Führung des Haushaltsbuches, durch die eine „richtige Verbindung von Plan und Leistung mit Lohn und Prämie materiell stimuliert“ wird. Das Haushaltsbuch ist eine Methode der wirtschaftlichen Rechnungsführung bis in die kleinste Produktionseinheit, bei der alle Leistungskennziffern vorgegeben und abgerechnet werden, die von den Werktätigen eines Produktionsbereiches beeinflußbar sind. Die Initiative zur Einführung des Haushaltsbuches ging 1963 vom VEB Kraftfahrzeugwerk „Ernst Grube“, Werdau, aus. Ziel war damals, Verlustquellen im Produktionsvorgang aufzudecken und zu beseitigen. Durch die Vorgabe bestimmter Leistungskennziffern, besonders der Kosten, haben die Werktätigen Verlustquellen aufzudecken. So sollen die Betriebs- und Abteilungsleiter zu ökonomischen Leistungsmethoden und zur „Arbeit mit dem Menschen“ gezwungen werden. Der komplexe Wettbewerb ist eine Form der Organisation und Führung des SW. innerhalb der Betriebe und zwischen den Betrieben einer oder mehrerer VVB, die dem Inhalt des Neuen ökonomischen Systems und den Bedingungen der technischen Revolution am besten entsprechen soll. Er soll die kooperativen Beziehungen und die arbeitsteiligen Arbeitsprozesse der sozialistischen Großproduktion maximal berücksichtigen. Er ist auf höchste Effektivität der Arbeit bei der Erfüllung der Gesamtaufgaben eines Betriebes oder einer VVB gerichtet. Im Mittelpunkt steht die Rationalisierung. Wettbewerbsziel ist der Welthöchststand beim jeweiligen Erzeugnis, an dem die eigene Leistung gemessen und beurteilt werden soll. So sollen die Aufgaben zur Durchführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die Erfüllung der Hauptkennziffern des Planes, die Einhaltung der Lieferfristen und des Sortiments komplex gelöst werden. Das rationelle Zusammenwirken der verschiedenen Abteilungen eines Betriebes von der Entwicklung bis zum Absatz bzw. der Zulieferbetriebe und der Finalproduzenten eines oder verschiedener Industriezweige sollen unabhängig von den Eigentumsformen durch den Komplexwettbewerb gefördert werden. Für die Sieger im SW. sind Prämien und Auszeichnungen ausgesetzt. (Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Bosch, Werner: Marktwirtschaft — Befehlswirtschaft: Vergleich der Wirtschaftsordnungen in West- und Mitteldeutschland. (Veröff. d. Forschungsinst. für Wirtschaftspol. a. d. Univ. Mainz.) Heidelberg 1960, Quelle und Meyer. 289 S. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 709 Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WGBSiehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach §~16 des Gesetzbuches der Arbeit ist der SW. die umfassendste Form der Masseninitiative und der Teilnahme der Werktätigen an Planung und Leitung. Der SW. ist sowjetischen Ursprungs, er entstand in Form der sowjetischen Subbotniks, deren erster am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan stattfand. Mit dem Aufruf der KPdSU vom…
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1969
1966 1969 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung ABI ABI Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Abrüstung Absatz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschnittsbevollmächtigter (ABV) Abschreibungen Abschreibungen Stichwort erscheint durchgängig. Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsgewerkschaftsleitung Abteilungsparteiorganisation (APO) Abteilungsparteiorganisationen (APO) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Abtreibung Abtreibung Abusch, Alexander Abusch, Alexander ABV ABV Abweichungen Abweichungen Abwerbung Abwerbung Ackermann, Anton Adameck, Heinz Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Administrieren Administrieren ADN ADN Adoption Adoption AE AE Aeroclub Aeroclub Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Afro-Asiatisches Solidaritätskomitee Agententätigkeit Agententätigkeit Agenturverträge Aggression Aggression Aggressionsverbrechen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitation Agitationslokal Agitation und Propaganda Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agitprop Agitprop Agitprop-Gruppen AGL AGL AGP Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Agrarkommission der Nationalen Front Agrarkommission der Nationalen Front Agrarökonomik Agrarökonomik (bzw. Agrarökonomie) Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Agrarpolitik Agrarpolitik (Haupteintrag) (P) Agrarpreissystem Agrarpreissystem Agrarpropaganda Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrarstatistik Agrarstatistik Agrartechnik Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Agrarwissenschaftliche Gesellschaft, Deutsche Agrobiologie Agronom Agronom Agrostadt Agrotechnische Termine Agrotechnische Termine AHU Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademie der Künste, Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Deutsche (DAL) Akademie der Wissenschaften, Deutsche Akademie für ärztliche Fortbildung Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Sozialhygiene Akademie für sozialistische Wirtschaftsführung der VVB Zellstoff, Papier, Pappe, der VVB Polygrafische Industrie, der VVB Verpackung und der VOB Zentrag, Berlin Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche Akademien Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Akademien, Wissenschaftliche Akademische Grade Akademische Grade Akkreditivverfahren Akkreditivverfahren Akkumulation Akkumulation Aktien Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Aktion Rose Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Aktiv Stichwort erscheint durchgängig. Aktivist Aktivist Aktivistenbewegung Aktivistenbewegung AK-Verfahren AK-Verfahren Akzise Albrecht, Hans Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Alimente Alkoholismus Alkoholmißbrauch Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst Allgemeines Vertragssystem Allied travel board Allied travel board Alliiertes Abrechnungsbüro für Post- und Fernmeldewesen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Alliiertes Komitee für die Luftsicherheit Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Alliiertes Komitee für Post- und Fernmeldewesen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Altenburg Altenburg Altenteil Altenteil Altersaufbau der Beschäftigten Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Altersaufbau der Bevölkerung Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Altersversorgung Altersversorgung Altguthaben Altguthaben Altguthaben-Ablösungsanleihe Altguthaben-Ablösungsanleihe Ambulatorium Ambulatorium Amnestie Amnestie Amortisationen Amortisationen Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Arbeit und Berufsberatung Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Erfindungs- und Patentwesen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Kirchenfragen Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Preise Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Amt für Standardisierung Amt für Standardisierung Amt für Wasserwirtschaft Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Anbauplanung Anbauplanung Anerkennung, Völkerrechtliche Anerkennung, Völkerrechtliche Angelsport Angelsport Angestellte Angestellte Angleichungsverordnung Angleichungsverordnung Anhalt Anhalt Anlagemittel Anlagemittel Anlagenbau Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Anleitung Anleitung Annaberg-Buchholz Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antifaschistisch-demokratische Ordnung Stichwort erscheint durchgängig. Antiquariate Antiquariate Antisemitismus Antisemitismus Apel, Erich Apitz, Bruno APO APO Apolda Apotheken Apotheken Apothekenassistenten Apothekerassistenten Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Apparat Apparat Apparatschik Arbeit Arbeit Arbeit, Abteilung für Arbeit, Abteilung für Arbeiter Arbeiter Arbeiterbewegung, Gedenkstätten der Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen Arbeiterfestspiele Arbeiterfestspiele Arbeiterforscher Arbeiterforscher Arbeiterkomitee Arbeiterkomitee Arbeiterkonferenz Arbeiterkonferenz Arbeiterkontrolle Arbeiterkontrolle Arbeiteroper Arbeiteroper Arbeiter, Schreibende Arbeiter, Schreibende Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter- und Bauernkind Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterveteranen Arbeiterveteranen Arbeiterwohnungsbau Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, gesellschaftliche Einziges Vorkommen dieses Stichworts. Arbeit, Gesetz der Arbeit, Gesetz der Stichwort erscheint durchgängig. Arbeit mit den Menschen Arbeitsamt Arbeitsamt Arbeitsbefreiung Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitsbereich Arbeitsbuch Arbeitsbuch1966 1969 Anmerkungen ABF ABF Abgaben Abgaben Abgabenverwaltung Abgabenverwaltung ABI ABI Ablieferungspflicht Ablieferungspflicht Ablieferungssoll Ablieferungssoll Abrassimow, Pjotr A. Abrüstung Abrüstung Absatz Erstes Vorkommen dieses Stichworts. Absatzabteilungen Absatzorgane, Staatliche Abschnittsbevollmächtigter (ABV) …
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Kraftfahrzeugindustrie (1969)
Siehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Zur K. zählen der LKW-, der PKW-, der Traktoren- und Anhängerbau. Die Zahl der Beschäftigten betrug 1967 rd. 90.000, davon rd. 85.000 in volkseigenen Betrieben. Anleitendes Organ ist die Vereinigung volkseigener Betriebe Automobilbau, Sitz Karl-Marx-Stadt (Chemnitz). Der Anteil Mitteldeutschlands an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen (Reparationen) sehr abgesunken. Die Bevorzugung der Produktionsgütererzeugung verhinderte einen umfassenden Neuaufbau. Die Betriebe wurden völlig unzulänglich mit Investitionsmitteln ausgestattet, und die Materialzuteilungen sind bis heute unzureichend. Vor dem Kriege entfiel auf das Gebiet ein Anteil von etwa 25 v. H., 1967 von nur noch etwa 5 v. H. der deutschen K. Die Produktion hat sich im Vergleich zur BRD wie folgt entwickelt: Je 1.000 Einwohner wurden 1967 in der BRD 40, in der „DDR“ nur 7 Personenwagen hergestellt; bei LKW war das Verhältnis BRD 3:„DDR“ 1,3. Die SED-Propaganda erklärt zu der schwachen Entwicklung der K., der Motorisierungsgrad der Bevölkerung sei in einem „sozialistischen Lande“ keine Meßgröße für den Lebensstandard. Der Wunsch nach einem eigenen PKW sei kennzeichnend für eine „bürgerliche Denkweise“. In Wirklichkeit ist diese Entwicklung eine Folge der vom SED-Regime verfolgten Ost-Orientierung der Wirtschaft. Die K. kann nicht weiterentwickelt werden, weil ihr die aufnahmefähigen Märkte fehlen. Die jetzt möglichen kleinen Losgrößen liegen weit unter der Rentabilitätsgrenze jeder K. Die K. muß hoch subventioniert werden. Ein Teil der Subventionen wird durch die privaten Käufer aufgebracht, die für PKW im Vergleich zur BRD zwei- bis dreifach höhere Preise zahlen müssen. Bei Personenkraftwagen werden nur zwei Typen hergestellt, der Mittelklassewagen „Wartburg“ (920 com, 37 PS, Fortentwicklung des alten DKW), und der Kleinwagen „Trabant“ (jetzt mit 595 com, 23 PS). Im Lastkraftwagenbau werden nur drei Typen hergestellt, und zwar je ein Wagen mit 2 t, 4 t und 5 t Nutzlast. Die Serienfabrikation des 5-Tonners lief Mitte 1965 in dem neuerbauten Werk Ludwigsfelde bei Berlin an. Ferner wird ein Kleintransporter mit ¾ t Tragkraft gebaut. Der Omnibusbau konzentriert sich unter Verwendung von Bauteilen der LKW-Typen auf kleine Mo[S. 345]delle. Schwere Lastkraftwagen und schwere Omnibusse werden nach einer Absprache zwischen den Sowjetblockländern in Mitteldeutschland nicht entwickelt und auch nicht gefertigt. Der Traktorenbau ist ebenfalls schwach entwickelt. Bis Sept. 1967 wurden nur Radschlepper mit etwa 20 PS gefertigt, die zum größten Teil exportiert wurden, weil sie für die Großflächenbearbeitung in Mitteldeutschland nicht geeignet sind. Seitdem werden auch Radtraktoren des Typs ZT 300 (90 PS) hergestellt, dessen Entwicklung sechs Jahre gedauert hat. Raupenschlepper werden nicht produziert. Der Kraftwagenbestand ist überaltert und völlig unzureichend. Da ein großer Teil der Neuproduktion exportiert wird (von den PKW 1967 rd. 38 v. H.), besteht ein großer ungedeckter Bedarf. (Kraftverkehr) Seit 1967 werden verstärkt PKW importiert, insbes. der sowjet. Kleinwagen (900 ccm) Saporoshez und der CSR-Wagen „Skoda“ (1.000 com). 1967 wurden rd. 31.300 PKW importiert. Auch künftig bildet der LKW- und Traktorenbau den Schwerpunkt in der K. Der 5-Tonner-LKWT 50 soll weiterentwickelt werden für Spezialzwecke in der Landwirtschaft und im Bauwesen (Allradantrieb, Kipper usw.). — Schon seit etwa sechs Jahren wird die Produktion eines dringend benötigten Radschleppers mit 90 PS Leistung vorbereitet. Wahrscheinlich geht dieser Traktor erst 1968 in Serienfertigung. Ebenfalls seit Jahren befindet sich ein Radtraktor mittlerer Leistung (etwa 60 PS) in Vorbereitung. Dieser Typ wird vor 1970 nicht zur Verfügung stehen. — Die Versorgung der LKW, PKW u. Traktoren mit Ersatzteilen ist noch immer überaus schwierig. Das gilt auch für importierte Kfz. — Die Betriebe der K. sollen bis 1970 rationalisiert werden. Dabei sollen auch die Möglichkeiten der Konzentrierung auf nur einen PKW-Typ untersucht werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 344–345 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeugkennzeichen, PolizeilicheSiehe auch: Kraftfahrzeugindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Kraftwagenerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Zur K. zählen der LKW-, der PKW-, der Traktoren- und Anhängerbau. Die Zahl der Beschäftigten betrug 1967 rd. 90.000, davon rd. 85.000 in volkseigenen Betrieben. Anleitendes Organ ist die Vereinigung volkseigener Betriebe Automobilbau, Sitz Karl-Marx-Stadt (Chemnitz). Der Anteil Mitteldeutschlands an der deutschen K. ist nach dem Kriege durch Demontagen…
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Resozialisierung (1969)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der R. straffällig gewordener und rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilter Personen sollen zunächst die Erziehung durch Arbeit, die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die Erziehung zu Ordnung und Disziplin und die Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug dienen. Darüber hinaus schreibt das Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109) „Maßnahmen zur Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben“ vor. Verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wiedereingliederung, den Nachweis geeigneter Arbeits- und Ausbildungsplätze, die Bereitstellung von Wohnraum sowie für die Kontrolle der Durchführung der Wiedereingliederung sind die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, in deren Bereich der Entlassene seinen Wohnsitz hat. Zur unmittelbaren Hilfe sind ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen, die den Strafentlassenen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Die Ämter für Arbeit und Berufsausbildung haben Arbeitsplätze bereitzustellen. Die Arbeitsaufnahme soll möglichst in der früheren Arbeitsstelle oder in solchen Betrieben, Einrichtungen und Arbeitskollektiven erfolgen, in denen die günstigsten Bedingungen für die weitere Gesellschaftliche Erziehung vorhanden sind (§ 63, Abs. 2 SVWG). Bei Strafentlassenen Jugendlichen ist die Weiterführung einer begonnenen Berufsausbildung zu sichern. Erforderlichenfalls soll schon vor der Entlassung ein Lehrvertrag abgeschlossen werden. Der Staatsanwaltschaft obliegt die Aufsicht nicht nur über den Strafvollzug, sondern auch über die Wiedereingliederung. Wenn sich bei Verurteilung eines bereits mit Freiheitsstrafe bestraften Täters herausstellt, „daß die erneute Straftat wesentlich durch seine Disziplinlosigkeit bei der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben begünstigt wurde“, kann das erkennende Gericht besondere Maßnahmen im Urteil festlegen (§§ 47, 48 StGB). Es kann ein Kollektiv beauftragen, dem Verurteilten bei der Wiedereingliederung zu helfen und erzieherisch auf ihn einzuwirken; der Verurteilte kann verpflichtet werden, einen ihm zuzuweisenden Arbeitsplatz nicht zu wechseln oder sich in bestimmten Gebieten nicht aufzuhalten sowie den für seinen Aufenthalt von den staatlichen Organen erteilten Auflagen strikt nachzukommen. Alle diese Maßnahmen dürfen für die Dauer von einem bis zu drei Jahren festgesetzt werden. Bei Verurteilung wegen eines Verbrechens kann auf die Zulässigkeit staatlicher Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Deutschen Volkspolizei erkannt werden (Polizeiaufsicht). Wenn sich der unter diese Maßnahmen gestellte Strafentlassene böswillig den Verpflichtungen und Auflagen entzieht, kann er nach § 238 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder mit Geldstrafe bestraft werden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 532 Reservistenkollektive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RettungsdienstSiehe auch die Jahre 1975 1979 Der R. straffällig gewordener und rechtskräftig zu Freiheitsstrafe verurteilter Personen sollen zunächst die Erziehung durch Arbeit, die staatsbürgerliche Erziehung und Bildung, die Erziehung zu Ordnung und Disziplin und die Anerkennungen und Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug dienen. Darüber hinaus schreibt das Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz (SVWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109) „Maßnahmen zur Wiedereingliederung Strafentlassener in das…
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Staatsarchive (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das gesamte staatliche Archivwesen eine Neuregelung, die zu einer Zentralisation in diesem Bereich führte, wie es sie auf deutschem Boden noch nie gab. Aufsicht und Leitung obliegen nach wie vor dem Minister des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten). Seine Aufgaben werden praktisch von der Staatlichen Archiv Verwaltung (Sitz Potsdam) wahrgenommen, der das Deutsche Zentralarchiv, 14 St., 2 Archivdepots, Zentrale Technische Werkstätten und die Fachschule für Archivwesen unterstellt sind. Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich verwaltet das Deutsche Zentralarchiv (DZA) Potsdam, gegr. 1946, in seiner Histor. Abt.~I die in Mitteldeutschland lagernden Aktenbestände deutscher Reichsbehörden. Diese Bestände stammten zum größten Teil aus zwischen 1952 und 1960 erfolgten Aktenrückgaben aus der SU und Polen. Die 1960 entstandene „Abt. Sozialismus“ des DZA [S. 600]verwaltet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen Akten der seit 1945 auf dem Gebiet der Sowjetzone gebildeten „Staatsbehörden“ mit zentralem Aufgabenbereich, jedoch nur insoweit diese wiederum der Auflösung verfielen. Zur Aufbewahrung dieser Akten ist dem DZA als Außenstelle das Zuchthaus Coswig/Elbe zugewiesen worden. Ferner werden im DZA wertvolle Urkunden- und Aktenbestände der Archive der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck zurückgehalten. In der 1949 gegründeten Abt. Merseburg, die 1950 ins DZA eingegliedert wurde und jetzt als Histor. Abt. II des DZA firmiert, sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geh. St. sowie des Hohenzollernschen Hausarchivs mehr oder weniger provisorisch untergebracht. Insgesamt verwaltet das DZA mit seinen Abteilungen in Potsdam, Merseburg und Coswig 60.000 lfd. Meter Akten, d.h. ein knappes Drittel des gesamten sog. „staatlichen Archivfonds“. Die 5 Landeshauptarchive (LHA), deren provinzielle Zuständigkeit den 5 Ländern der SBZ entsprach, sind mit VO vom 17. 6. 1962 zu St. umgebildet worden, deren Zuständigkeit sich nunmehr mit den durch die Verwaltungsneugliederung von 1952 geschaffenen Bezirken weitgehend deckt. Außer den 5 vorhandenen LHA wurden 3 weitere ehemalige Landesarchive in St. umgebildet. Darüber hinaus wurden aus Landesarchiven 6 Histor. St. geschaffen, darunter das einst selbständige Oberbergamtsarchiv Freiberg. Die Tätigkeit der Histor. St. beschränkt sich darauf, alles bis zum Jahre 1945 bzw. 1952 entstandene Archivgut ihres regionalen Bereiches zu verwahren. Außer den genannten St. bestehen Kreis-, Stadt-, Betriebs-, Literatur-, Film-, Bild- und Tonarchive sowie Archive wissenschaftlicher Einrichtungen. Als Verwaltungsarchive haben sie die Funktion von Zwischenarchiven und verwalten das anfallende Schriftgut bis zur Abgabe an das staatliche Endarchiv. Filmmaterial wird gesondert im Staatlichen Filmarchiv aufbewahrt. Für das Staatliche Filmarchiv wurde vor kurzem in Ost-Berlin ein Neubau mit Bunkern zur Aufbewahrung von 1.000 t Filmmaterial errichtet. Für das militärische Schriftgut ist mit Wirkung vom 15. 7. 1964 das Deutsche Militärarchiv in Potsdam gegründet worden. Es ist Zentralarchiv der NVA und historisches Archiv aller militärischen Akten der Zeit bis 1945. In den staatlichen Endarchiven lagert eine Aktensubstanz von annähernd 220.000 lfd. Metern. Das Ausbildungswesen für den höheren und mittleren Archivdienst wurde seit 1953 in Potsdam zentralisiert und konzentriert. Das für die Ausbildung des höheren Archivdienstes zuständige Institut für Archivwissenschaft, gegründet 1950, wurde durch AO vom 10. 8. 1961 der Philosophischen Fakultät (Fachrichtung Geschichte) der Ostberliner Humboldt-Universität angegliedert und besitzt das Promotions- und Habilitationsrecht für Archivwissenschaft. Von 1950 bis 1967 wurden in 9 Lehrgängen 118 Diplomarchivare am Institut für Archivwissenschaft ausgebildet. Rund ein Drittel der Ausgebildeten ist nicht mehr im staatlichen Archivwesen der „DDR“ tätig. Zur Zeit werden die wissenschaftlichen Archivare nach mehrfach vorangegangenen Umorganisationen nicht mehr in einem 16monatigen Zusatzstudium am Institut für Archivwissenschaft, sondern selbständig im Rahmen der Philosophischen Fakultät der Ostberliner Universität in einem geschlossenen 5jährigen Studium ausgebildet. Das Direktstudium für Archivare gliedert sich in drei Phasen: Grundlagenstudium, Fachausbildung und Spezialausbildung und umfaßt 78 Semesterwochen. Für die Ausbildung des mittleren Archivdienstes ist die am 1. 9. 1955 ebenfalls in Potsdam eröffnete Fachschule für Archivwesen zuständig. Von 1950 bis 1965 wurden insgesamt 162 Archivare des mittleren Dienstes geschult, von denen allerdings ein großer Teil nicht mehr im Archivwesen tätig ist. Um dem Mangel an Fachkräften abzuhelfen, wurden ferner Sonderkurse abgehalten und ein Fernstudium eingerichtet. Die offizielle Erfolgsstatistik des Fernstudiums für Archivwesen nennt für die Zeit von 1956 bis 1964 insgesamt 374 Lehrgangsteilnehmer. Für die Ausbildung von Archivaren scheute man kaum Kosten, während es auf der anderen Seite an den nötigen Mitteln für dringende Archivneubauten fehlt und sich vor allem die Archivare mit einer äußerst niedrigen Besoldung zufriedengeben müssen. Ein Experiment von fragwürdigem Ausgang stellt die 1962 zusätzlich begonnene Ausbildung von „Archivassistenten oder Archivlehrlingen“ dar, durch die man sich die Heranbildung von Archivfacharbeitern verspricht. Die 2jährige Ausbildung endet mit der „Facharbeiterprüfung“. Die St. sollen ihre Aufgaben im Einklang und nach Abstimmung „mit den Perspektivplänen der Volkswirtschaft“ erfüllen. Zur Zeit besteht für die St. ein Perspektivplan bis 1970 und ein „Prognosoplan“ bis 1980. Im einzelnen wird laut VO vom 17. 6. 1965 von den St. verlangt, daß sie die jeweilige Politik der Regierung durch Bereitstellen entsprechender dokumentarischer Materialien unterstützen. Inzwischen sind bereits verschiedene sog. Dokumentationskommissionen gebildet worden. Die Erfüllung des Ministerratsbeschlusses vom 28. 5. 1964 über die Erfassung und Auswertung der Dokumente aus der NS-Zeit beschäftigte die Archivare 1964/65 fast zwei Jahre. Das Ergebnis der Aktendurchsicht wurde in einem sog. „Braunbuch“ festgehalten, aus dem Albert ➝Norden erstmals auf einer Ostberliner Pressekonferenz vom 2. 7. 1965 Auszüge der Öffentlichkeit bekanntgab. Zugleich ist es Aufgabe der St., einen „höheren Effekt“ bei Veranstaltungen der Jugendweihe zu bewirken. An zweiter Stelle rangiert die Unterstützung von Wirtschaftsvorhaben, sodann die Förderung der historischen Forschung bei der Erarbeitung eines marxistisch-leninistischen Geschichtsbildes. Daß die Archive den Bürgern „bei der Wahrung persönlicher Rechte“ behilflich sein sollen, davon war bislang wenig zu spüren, zumal in allen persönlichen Angelegenheiten eine grundsätzliche Auskunftssperre verhängt ist. Vorerst ist in dieser Hinsicht keine Lockerung eingetreten. Schließlich bedeutet auch der Wechsel in der Leitung der Staatlichen Archivverwaltung keine grundsätzliche Kursänderung. Mit Wirkung vom 1. Juni 1965 wurde Schirdewan durch den bisherigen Stellv. Direktor des DZA, Walter Hochmuth, abgelöst. Die 2. Durchführungsbestimmung zur VO vom 17. 6. 1965, die die Benutzungsbestim[S. 601]mungen zusammenfaßt, fixiert die Regelungen, die bereits unter Schirdewan bestanden. Danach entscheidet der Leiter der Staatlichen Archivverwaltung über alle Benutzungsanträge von Personen, die ihren Wohnsitz nicht innerhalb der „DDR“ haben, und erteilt bzw. versagt die Benutzungserlaubnis, soweit es sich um die Einsichtnahme von Archivalien der St. handelt. Auch die Erteilung von schriftlichen Auskünften an Auskunftsuchende mit Wohnsitz außerhalb der „DDR“ unterliegt seiner Genehmigungspflicht. Da die Archive in erster Linie „der propagandistischen und agitatorischen Einwirkung“ dienen sollen, wird eine objektive Forschung namentlich zur Zeitgeschichte kaum mit ihrer Unterstützung rechnen dürfen. Mit Hilfe des § 5 der Benutzungsordnung, der besagt, daß die Benutzungserlaubnis verwehrt wird, „wenn die Sicherung staatlicher Interessen dies erfordert“, ist es möglich, allen Forschungsvorhaben, die nicht den Vorstellungen des Regimes entsprechen, die archivische Unterstützung zu versagen. Außerdem ist die Benutzung für Personen, die ihren Sitz nicht in der „DDR“ haben, „jeweils auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt“. In allen Planungen steht die „Erhöhung des gesellschaftlichen Nutzeffekts der Archivarbeit“ im Vordergrund. Dazu aber soll die wissenschaftliche und politisch-ideologische Qualifizierung der Archivare gefördert werden, sollen sie in ihren Kontakten mit „westdeutschen Kollegen“ „die Dynamik und den sozialistischen Charakter“ ihrer Arbeit vorrangig herausstellen. Der erst kürzlich geprägte Begriff „marxistische Archivwissenschaft“ hat die Unterschiede zwischen West und Ost zu betonen. Schließlich hat der Archivar in seiner Tätigkeit die „Einheit von Bildung und Erziehung, von Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit“ zu verkörpern. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 599–601 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbankSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das gesamte staatliche Archivwesen eine Neuregelung, die zu einer Zentralisation in diesem Bereich führte, wie es sie auf deutschem Boden noch nie gab. Aufsicht und Leitung obliegen nach wie vor dem Minister des Innern (Staatssekretariat für Innere Angelegenheiten). Seine Aufgaben werden praktisch von der Staatlichen Archiv Verwaltung (Sitz Potsdam) wahrgenommen, der das…
DDR A-Z 1969
Maschinenbau (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie: den Schwer-M. und den Allgemeinen M. a) Schwermaschinenbau Dazu zählen die Industriegruppen Energie-M., Werkzeug-M. sowie Schmiede- und Preßausrüstungen, Ausrüstungen für die Chem. Industrie, den Bergbau und die Kohleindustrie und für die Metallurgie, Transportausrüstungen. b) Allgemeiner Maschinenbau Dazu zählen der Bau von Maschinen und Apparaten für die Grundstoffindustrie, die metallverarbeitende Industrie, die Leichtindustrie, die Lebensmittelindustrie, die Bauwirtschaft und die Land- und Forstwirtschaft. Oberste Anleitungsorgane für den M. sind das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau und das Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau. Für die verschiedenen Zweige und Erzeugnisgruppen des M. gibt es 25 Vereinigungen Volkseigener Betriebe als Anleitungs- und Kontrollorgane der rd. 1.270 Betriebe, in denen über 390.000 Arbeiter und Angestellte tätig sind (d.s. 14 v. H. der in der Industrie Beschäftigten). Neun Zehntel davon arbeiten in volkseigenen Betrieben. Der Anteil des M. am Produktionswert der Industrie betrug 1967 rd. 13 v. H. In Mitteldeutschland war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichtere Elektromaschinen usw.). — Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich (Reparationen). Sie betrugen mehr als die Hälfte der Kapazitäten von 1936. Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da das SED-Regime gleichzeitig einen eigenen Schwer-M. entwickelte. Die Erzeugnisse des Energiemaschinenbaus sind für die Entwicklung der mitteldeutschen Industrie von großer Bedeutung. Die Produktionsleistungen des Energie-M. konnten zwischen 1955 und 1966 zwar verdoppelt werden, gleichwohl konnte damit der wachsende Bedarf — vor allem für den Ausbau und die Modernisierung vorhandener und den Aufbau neuer Großkraftwerke — in keinem Jahr voll abgedeckt werden. Die Jahresergebnisse lagen stets unter den Planzielen. Wegen der Importabhängigkeit bei hochwertigen Materialien (Turbinenschaufeln) beschloß die Staatliche Plankommission, daß aus Eigenproduktion keine größeren Kraftwerk-Blocks als solche [S. 399]mit 100 Megawatt Leistung erstellt werden sollen. Erforderliche größere Anlagen sollen komplett importiert werden. (Vergleich BRD: hier werden Kraftwerkblocks bis zu 300 Megawatt gebaut.) (Energiewirtschaft) Ebenfalls von großer Bedeutung für die Entwicklung der mitteldeutschen Industrie ist der Werkzeugmaschinenbau. Zwar ist auch auf diesem Gebiete die Produktion nach Mengen sehr erheblich angestiegen und qualitativ in Orientierung auf den Weltstand der Technik verbessert worden, aber auch hier konnte der wachsende Bedarf nicht befriedigt werden. Die Produktionsausrüstungen in der mitteldeutschen Industrie sind noch immer als weitgehend überaltert zu bezeichnen (Technologie). Das ist nicht zuletzt auf die außerordentlich hohe Exportquote bei Erzeugnissen des Werkzeug-M. zurückzuführen, die bei den wichtigsten Erzeugnissen zwischen 55 und 90 v. H. liegt. Hauptempfänger ist die SU. Von der Gesamtproduktion der beiden Zweige des M. wird mehr als die Hälfte exportiert, und dieser Export entspricht annähernd der Hälfte des Gesamtexports der „DDR“. Im Rahmen der Zusammenarbeit im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe soll der mitteldeutsche M. vorwiegend Werkzeugmaschinen herstellen, während andere Länder des RGW sich auf andere Maschinen spezialisieren sollen. Bisher ist jedoch nur ein geringer Spezialisierungsgrad der M.-Industrien der Mitgliedsländer erreicht worden. Er wurde amtlich für die einzelnen Länder mit 3 bis 30 v. H. beziffert. Dieser geringe Spezialisierungsstand weist auf die Interessengegensätze zwischen den RGW-Ländern hin, besonders in Fragen der Großserienproduktion. Der Handel mit Erzeugnissen des M. zwischen den RGW-Ländern wächst seit Jahren langsamer als der entsprechende Handel zwischen den westlichen Industrieländern. Literaturangaben *: Der allgemeine und spezielle Maschinenbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 48 S. m. 13 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 398–399 MAS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maschinenbau, AllgemeinerSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie: den Schwer-M. und den Allgemeinen M. a) Schwermaschinenbau Dazu zählen die Industriegruppen Energie-M., Werkzeug-M. sowie Schmiede- und Preßausrüstungen, Ausrüstungen für die Chem. Industrie, den Bergbau und die Kohleindustrie und für die Metallurgie, Transportausrüstungen. b) Allgemeiner Maschinenbau Dazu zählen der…
DDR A-Z 1969
Kybernetik (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 K. ist die Wissenschaft von den „möglichen Verhaltensweisen möglicher Strukturen“, d.h. von dynamischen, sich selbst organisierenden und sich selbst erhaltenden Systemen. Unter „System“ wird jedes in sich geschlossene Ganze verstanden, das miteinander in Wechselbeziehung stehende Teile umfaßt. Die kybernetischen Systeme sind dadurch bestimmt, daß sie mit Hilfe von Rückkopplungen immer wieder einen Gleichgewichtszustand anstreben. „Dynamisch“ heißt im vorliegenden Zusammenhang stets „in Funktion befindlich“. Mit Hilfe kybernetischer Modelle wird versucht, bestimmte wesentliche Eigenschaften der Wirklichkeit abzubilden und Gesetzmäßigkeiten der beobachteten Tatbestände festzustellen. Die K. hat eine eigene, von verschiedenen Wissenschaften (besonders der Biologie) beeinflußte Sprache geschaffen. Hauptbegriffe sind u.a.: „System“, „Subsystem“, „Umwelt“, „kybernetische Maschine“, „Regelkreis“, „Regler“, „Regelstrecke“, „Rückkopplung“ („feedback“), „Gleichgewicht“, „Fließgleichgewicht“, „Stabilität“, „Ultrastabilität“, „Multistabilität“, „Information“, „Kommunikation“. Üblicherweise werden 5 Teilgebiete der K. unterschieden: das systemtheoretische, das regelungstheoretische, das informationstheoretische (Informationstheorie), das spieltheoretische und das algorithmentheoretische. Die kybernetische Systemtheorie betrachtet vor allem die Beziehungen zwischen Strukturen und Funktionen bzw. zwischen den einzelnen Elementen eines Systems. Der Systemaspekt der K. ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil der einzelne Mensch wie auch die Gesellschaft als „sich selbst regulierende“ Systeme angesehen werden können. Die kybernetische Regelungstheorie bezieht sich auf die Regelmäßigkeiten der automatischen Regelung bzw. Steuerung von Systemen. Dabei bedeutet „Regelung“ stets die Erzielung von Veränderungen eines Systems (Handeln, Sich-Verhalten, Lenkung von Maschinen und Automaten). Mit Hilfe der Regelung soll jedoch auch die Aufrechterhaltung des stabilen Gleichgewichts eines dynamischen Systems durch den „Regelkreis“ gewährleistet werden. Der Regelkreis stellt ein geschlossenes Rückkopplungssystem dar, das vor allem aus dem „Regler“ und der „Regelstrecke“ besteht. Der Regelkreis ist gegenüber Einflüssen aus der Umwelt relativ stabil. Regelkreise werden häufig nach dem Modell von Homöostaten konzipiert, d. h. von Regelmechanismen, in denen irgendeine Variable in den vorausbestimmbaren Grenzen gehalten wird. Der Regelungsaspekt ist für die marxistische Organisationstheorie von großer Bedeutung — gehören doch für die Wirtschafts- und Gesellschaftsplanung wichtige Begriffe, wie „Befehl“ und „Kontrolle“, in den Bereich der Regelungstheorie. Die kybernetisch-mathematische Spieltheorie, auch Theorie der strategischen Spiele genannt, versucht, optimale Verhaltensweisen von Systemen in Situationen des Konflikts mit anderen Systemen oder der jeweiligen „Umwelt“ eines Systems herauszufinden. Als „Spieler“ können dabei z. B. Subsysteme fungieren. Die Spieltheorie ist prinzipiell auf alle Situationen anwendbar, die denen von Gesellschaftsspielen ähneln. Die Algorithmentheorie schließlich befaßt sich mit Instrumenten zur Ausschaltung von Störgrößen (Algorithmen). Sie können als Mittel, die Handlungen in ihrem Ablauf steuern, oder auch als System von Umformungsregeln, mit denen ein bestimmtes Verhalten sich beschreiben und steuern läßt, bezeichnet werden. Die K. bedient sich verschiedener Methoden. Hier sind vor allem die „black-box-Methode“ sowie die „trial-and-error-Methode“ zu nennen. Die „black-box-Methode“ (dt.: Methode des „schwarzen Kastens“) wird verwendet, wenn ein System zu analysieren ist, bei dem lediglich die Eingangs-(input) und Ausgangs-(output)größen bekannt sind. Die K., die ursprünglich aus der Kriegstechnik hervorgegangen ist, wurde nach dem 2. Weltkrieg besonders von Mathema[S. 362]tikern, Biologen, Nachrichtentechnikern und Logikern in den USA entwickelt (N. Wiener, J. v. Neumann, L. v. Bertalanffy, W. R. Ashby). In der SU wurde die K. erst auf dem XXII. Parteitag der KPdSU (1961) offiziell für Forschung und Entwicklung freigegeben. In der DDR setzten sich Georg Klaus und der ehemalige Vorsitzende der Staatlichen Plankommission und spätere stellvertretende Vorsitzende des Ministerrates, Fritz Selbmann, schon vor diesem Zeitpunkt für die K. ein. Jedoch erst 1963 ist die Förderung der K. im Parteiprogramm der SED verankert worden. Allerdings begann bereits 1957 der VEB Maschinelles Rechnen mit der Entwicklung von Digital- und Analogrechnern, die u. a. für die Regelungstheorie wichtig sind. Aus dieser Entwicklungsarbeit ging der heute in der DDR viel verwandte Digitalrechner ZRA~1 hervor. Der theoretische Durchbruch der K. als neues Forschungsgebiet ist seit 1961, mit der Gründung einer Kommission für K. bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin (Vors.: Prof. Dr. Georg Klaus), als gesichert anzusehen. 1962 wurde eine Arbeitsgruppe „K. und Pädagogik“ beim Ministerium für Volksbildung geschaffen. 1963 wurde die Kommission bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften zur „Sektion K.“ beim Präsidenten der Deutschen Akademie der Wissenschaften (Vors.: Prof. Dr. Kurt Schröder) umgebildet. Ebenfalls 1963 wurde die Forschungsgruppe „K. und Schule“ beim Institut für Berufsausbildung eingerichtet. 1965 wurde eine Forschungsgemeinschaft „Anwendung mathematischer Methoden in der Territorialplanung“ am ökonomischen Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission, die mit kybernetischen Begriffen und Methoden arbeitet, ins Leben gerufen. Die K. wird heute nicht nur auf die verschiedenen Wissenschaftsgebiete (Volkswirtschaftsplanung, Politische Ökonomie, Verkehrsplanung, Pädagogik und Psychologie, Medizin und Biologie) angewandt; sie ist auch zur Bestätigung und Weiterentwicklung der „materialistischen Dialektik“ im Rahmen des Historischen und Dialektischen Materialismus herangezogen worden. Die K. soll die Begriffe des Historischen und Dialektischen Materialismus klären und präzisieren. Der Ost-Berliner K.-Prof. Georg Klaus geht jedoch noch weiter: „Die K. ist … ihrem Wesen nach dialektisch und materialistisch.“ Klaus behauptet, daß die K in philosophischer Hinsicht nur mit dem dialektischen Materialismus vereinbar sei. Diese Position ist unhaltbar, wie Helmar G. Frank, Karl Steinbuch u. a. nachgewiesen haben. In jedem Fall wird die K. heute in der DDR als „Produktivkraft erster Ordnung“ angesehen. Sie soll die theoretischen und methodologischen Grundlagen der wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Planung sowie der Automatisierung der Industrie formulieren. Schließlich soll mit Hilfe der K. eine Rationalisierung der Führungs- und Leitungsstrukturen im Betrieb, im Partei- und Staatsapparat ermöglicht werden. (Mathematik, Arbeitspsychologie, Soziologie und empirische Sozialforschung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 361–362 KVPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LaienkunstSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 K. ist die Wissenschaft von den „möglichen Verhaltensweisen möglicher Strukturen“, d.h. von dynamischen, sich selbst organisierenden und sich selbst erhaltenden Systemen. Unter „System“ wird jedes in sich geschlossene Ganze verstanden, das miteinander in Wechselbeziehung stehende Teile umfaßt. Die kybernetischen Systeme sind dadurch bestimmt, daß sie mit Hilfe von Rückkopplungen immer wieder einen Gleichgewichtszustand anstreben.…
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Schule (1969)
Siehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr. 1965 außer Kraft gesetzt wurde. Mit dem Gesetz von 1946 wurde ein Einheitsschulsystem geschaffen, dessen erste Stufe der (nicht obligatorische) Kindergarten bildete. Auf die 8klassige Grundschule (mit obligatorischem Fremdsprachenunterricht in Russisch vom 5. Schuljahr an), die von allen Kindern vom 6. bis 14. Lebensjahr besucht wurde, baute die 2-klassige Mittelschule und die zum Abitur führende 4klassige Oberschule auf. Die Privat-Sch. wurden aufgelöst. Schrittweise erfolgte der Abbau der 1klassigen Land-Sch., der 1960 abgeschlossen war. An ihre Stelle traten Zentralschulen, in denen die Schüler der Stufen 5–8 aus mehreren benachbarten Orten zusammengefaßt und in Einstufenklassen unterrichtet wurden. Mit der Gründung der „DDR“ und dem Beschluß über die Durchführung des ersten „Fünfjahresplanes zur Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR“ (1950) begann die zweite Phase des Schulwesens: der Aufbau der „sozialistischen Schule“, die aufs engste mit der „sozialistischen Produktion“ verbunden und die Grundlage für die berufliche Tätigkeit sowie für alle weiterführenden Bildungseinrichtungen sein sollte. Dieser neue Schultyp erhielt im §~1 des Schulgesetzes die Bezeichnung „Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (Ober-Sch.). Aus der ehemaligen Ober-Sch. wurde die aus 4 Klassen bestehende „Zwölfklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule“ (EOS). Wesentlichster Bestandteil des Unterrichts in allen Schuljahren ist die polytechnische Bildung. Im Mittelpunkt des polytechnischen Unterrichts steht der Unterrichtstag in der [S. 547]Sozialistischen Produktion (vom 7. Schuljahr an). Die Ober-Sch. gliederte sich bisher in eine Unterstufe (Klassen 1–4) und eine Oberstufe (Kl. 5–10); nach § 13 des Bildungsgesetzes ist eine Unterteilung in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl. 4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10) vorgesehen. Die zweite Fremdsprache (in der Regel Englisch), bisher fakultativ ab 7. Kl., soll in Zukunft obligatorisch gelehrt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird der Tageserziehung geschenkt sowie dem Auf- und Ausbau von Spezialschulen und Spezialklassen. Die EOS baut auf die 8. Klasse der Ober-Sch. auf und umfaßt 4 Schuljahre. Sie gliedert sich in einen neusprachlichen (A-Klassen), mathematisch-naturwissenschaftlichen (B-Klassen) und altsprachlichen (C-Klassen) Zweig. Die B-Klassen werden z. Z. von 70 v. H. der Schüler der EOS besucht. Das Bildungsgesetz bringt für die EOS einschneidende Veränderungen. Sie wird nur noch aus der 11. und 12. Klasse bestehen. Im Schuljahr 1967/68 wurde damit begonnen, die Schüler für die 2jährige EOS nach der 10. Klasse auszuwählen und in Vorbereitungsklassen vorzubereiten. In die Klassen der EOS mit verstärktem Sprachunterricht können nur solche Schüler aufgenommen werden, die im 9. und 10. Schuljahr besondere Vorbereitungsklassen mit verstärktem Sprachunterricht durchlaufen haben. Die Schuldirektoren schlagen dem Kreisschulrat die besten Schüler der 10. Klassen zur Aufnahme in die EOS vor. Entscheidend sind nicht nur gute Leistungen im Unterricht, sondern einwandfreies Verhalten und der Beweis der „Verbundenheit mit dem Staat“ durch ihre Haltung und ihre gesellschaftliche Tätigkeit. Kinder von Produktionsarbeitern und Genossenschaftsbauern sind besonders zu berücksichtigen. Das Aufnahmekontingent für Vorbereitungsklassen der EOS soll von 27.000 im Jahre 1967 auf 29.000 Schüler im Schuljahr 1968/69 erhöht werden. 1967 nahmen an den Reifeprüfungen der EOS 18.090 Schüler teil, das waren 2.288 weniger als 1962. Im „Gesetz über den Perspektivplan der Volkswirtschaft der DDR bis 1970“ ist vorgesehen, bis 1970 die Anzahl der Abiturienten gegenüber 1965 auf das Einundeinhalbfache zu erhöhen. Die berufliche ➝Grundausbildung an Ober-Sch. (ab 9. Klasse) hat sich nicht bewährt, da nach Hans Kaiser, dem Stellvertreter des Ministers für Volksbildung, die „frühzeitige Orientierung auf die Ausbildung in speziellen Berufen zu einer Verengung des Bildungsprofils“ führte und den polytechn. Charakter der Sch. nicht mehr gewährleistete (Polytechnische Bildung und Erziehung). Die Berufsausbildung (Berufsschulen) knüpft an den polytechn. und berufsvorbereitenden Unterricht der Ober-Sch. an und hat die Aufgabe, die Schüler und Lehrlinge zu „sozialistischen Facharbeitern“ zu erziehen bzw. ihnen eine Ausbildung zu vermitteln, die sie befähigt, eine ihrem Beruf entsprechende Fachschule zu besuchen. Der allgemeinbildende Unterricht wird als wesentlicher Bestandteil der berufl. Ausbildung angesehen und hat für die Lehrlinge, die nach Abschluß der 8. Klasse der Ober-Sch. die Berufsausbildung aufnehmen, die Aufgabe, ihnen das Niveau der 9. und 10. Klasse zu vermitteln. Seit dem 1. 9. 1959 gibt es Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung. Die Erwachsenenqualifizierung, auch „Qualifizierung der Werktätigen“ (Qualifizierung) genannt, wird als eine der „größten volkswirtschaftlichen Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität“ angesehen. Es bestehen folgende Qualifizierungseinrichtungen: Betriebsakademien, Dorfakademien und Volkshochschulen (Erziehungs- und Bildungswesen). Zahlenangaben: Schüler der allgemeinbildenden polytechn. Ober-Sch. mit den Stufen I–X im Jahre 1967 2.339.204 in 7.484 Sch. mit 85.132 Klassen; 100.738 Schüler in 305 EOS mit 3.787 Klassen. An den Ober-Sch. (einschl. EOS) unterrichteten 127.664 vollbeschäftigte Lehrkräfte. Literaturangaben Engelhardt, Gerhard: Die Leibeserziehung an den Schulen in der sowjetischen Besatzungszone — Zielsetzung und Entwicklung. (BB) 1965. 158 S. Froese, Leonhard: Sowjetisierung der deutschen Schule — Entwicklung und Struktur des mitteldeutschen Bildungswesens. Freiburg 1962, Herder. 84 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Lücke, Peter R.: Das Schulbuch in der Sowjetzone — Lehrbücher im Dienst totalitärer Propaganda. 11., veränd. u. erw. Aufl. (BMG) 1966. 143 S. Rothmund, Alfons: Der englische und französische Unterricht in den Schulen der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands … in Lehrplan und Lehrbuch. (BB) 1965. 145 S. Säuberlich, Erwin: Vom Humanismus zum demokratischen Patriotismus. — Schule und Jugenderziehung in der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 13). Köln 1954, Kiepenheuer und Witsch. 170 S. *: Die Allgemeinbildenden Schulen in der Sowjetzone. Eine Übersicht über Zielsetzung, Aufbau und Methoden und über die Stellung der Lehrerschaft. 7., neubearb. Aufl. d. Bonner Fachber. „Das Schulwesen in der Sowjetzone“. (FB) 1966. 56 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 546–547 Schuldverschreibungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchülerzeitungenSiehe auch: Schule: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Schulen: 1953 1954 Das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (1946) bildete bis 1959 die gesetzliche Grundlage der Organisation des Schulwesens (Einheitsschule). An seine Stelle trat das „Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR“ (Schulgesetz) vom 2. Dez. 1959, das mit der Verkündung des „Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ (Bildungsgesetz) vom 25. Febr.…
DDR A-Z 1969
Patentrecht (1969)
Siehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Nach § 11 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 genießen die Rechte von Urhebern und Erfindern den Schutz des sozialistischen Staates. Tatsächlich dient aber — wie das gesamte Recht — auch das im Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989 — geändert durch Gesetz vom 31. 7. 1963 — GBl. I, S. 121) geregelte P. in erster Linie nicht den Interessen des einzelnen Erfinders, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung (Rechtswesen, sozialistische Gesetzlichkeit). Das Patentgesetz soll dem Erfinder die Möglichkeit geben, „das Ergebnis seiner schöpferischen Arbeit dem Interesse der Gesellschaft entsprechend auszuwerten“. Es brachte als wichtigste Abweichung vom bisherigen P. die Unterscheidung zwischen dem Wirtschaftspatent und dem Ausschließungspatent. Nur letzteres gibt dem Patentinhaber das alleinige Benutzungsrecht. Beim Wirtschaftspatent steht die Benutzungsbefugnis dem Inhaber und demjenigen zu, dem sie durch das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (Patentamt) erteilt wird. Das Wirtschaftspatent, bei dem die Rechte des Erfinders zugunsten der volkseigenen Wirtschaft weitgehend eingeschränkt worden sind, ist seit langem vorherrschend. Ist die Erfindung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Erfinders in einem VEB oder mit staatlicher Unterstützung gemacht worden, so darf nur ein Wirtschaftspatent erteilt werden. Der Betrieb hat das Recht und die Pflicht, die Erfindung unverzüglich für sich außerhalb der „DDR“ schützen zu lassen, sofern dafür ein volkswirtschaftliches Interesse besteht. In diesem Fall hat der Betrieb dem Erfinder eine Vergütung bis zu 500 M entsprechend der Bedeutung der Erfindung zu zahlen. Der Erfinder selbst darf ein Patent außerhalb der „DDR“ grundsätzlich erst nach vorheriger Anmeldung der Schutzrechte beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen und nur mit staatlicher Genehmigung anmelden. Die Regierung kann auf Antrag des Patentamtes auch die Wirksamkeit eines Ausschließungspatents gegen Zahlung einer Entschädigung einschränken oder aufheben, wenn eine „wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Notwendigkeit“ hierfür vorliegt. Ein Rechtsmittel gegen diese Maßnahme gibt es nicht. Nur wegen der Höhe der Entschädigung kann das Patentgericht angerufen werden. Auch durch andere Maßnahmen ist das Wirtschaftspatent stark gefördert worden. So betragen die Gebühren für seine Anmeldung nur 20 M gegenüber 250 M bei einem Ausschließungspatent. Die Jahresgebühren eines Ausschließungspatents sind bis zu dreißigmal höher als die des Wirtschaftspatents. Nur die Gebühren für ein Wirtschaftspatent dürfen erlassen oder gestundet werden. Wirtschaftspatente können vom Patentamt aufrechterhalten werden, wenn der Patentinhaber auf das Patent verzichtet oder dieses aus anderen in der Person des Inhabers liegenden Gründen erlöschen würde. Die Rechte aus diesem Patent werden dann von den fachlich zuständigen Ministerien wahrgenommen. Für die Nutzung eines Wirtschaftspatents erhält der Erfinder eine Vergütung. Seit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Patentgesetz vom 31. 7. 1963 erhält der Erfinder keine laufende Lizenzgebühr mehr, sondern nur noch eine einmalige Abfindung, deren Höhe „sich nach der gesellschaftlichen Bedeutung der Erfindung, der Leistung des Erfinders und dem Anteil der Gesellschaft am Zustandekommen der Erfindung“ richtet. Die Vergütung darf die Summe von 30.000 M nicht übersteigen. Der Wegfall der laufenden Benutzungsgebühren und die Einführung einer einmaligen Abfindung sollen „den Werktätigen einen starken materiellen Anreiz für die ständige Entwicklung und Durchsetzung des höchsten Stan[S. 467]des von Wissenschaft und Technik in der Produktion geben“. Zur Förderung des Außenhandels (Außenwirtschaft) und zur raschen Entwicklung der Volkswirtschaft sollen wissenschaftlich-technische Erkenntnisse und Erfahrungen durch den Erwerb, die Vergabe und den Austausch von Lizenzen mit „Partnern außerhalb der DDR“ gewonnen werden (VO vom 20. 11. 1964 — GBl. 1965, II, S. 45). Der Lizenzerwerb und die -vergabe sind im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft von der staatlichen Plankommission in allen Bereichen der Wirtschaft und Forschung in Zusammenarbeit mit anderen zentralen Organen zu lenken und zu koordinieren. Die staatlichen Außenhandelsunternehmen haben die Aufgabe, ständig den Markt für den Abschluß von Lizenzgeschäften zu erforschen und der Industrie zu helfen, geeignete Vertragspartner ausfindig zu machen. Durch eine zielstrebige sozialistische Schutzrechtspolitik soll der Erzeugnisexport und die Lizenzvergabe gefördert werden: „Ein starkes Schutzrecht außerhalb der DDR ist eine wichtige Waffe gegen die Expansionsbestrebungen kapitalistischer Konzerne und hilft uns im ökonomischen Wettbewerb mit dem kapitalistischen System“ (Neue Justiz 1967, S. 4). Durch das Gesetz vom 31. 7. 1963 ist das Erteilungsverfahren geändert worden. Das Patentamt kann seitdem ein Patent ohne sachliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen erteilen. Gegen ein solches Patent kann jeder Bürger und jeder Betrieb Einwendungen erheben. Auf Antrag findet eine nachträgliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen statt. Vergütungen dürfen erst nach Prüfung der Erfindung und Bestätigung des Patents gezahlt werden. Durch diese Neuregelung soll gesichert werden, daß Informationen über die neuesten Erfindungen binnen kurzer Zeit zur Verfügung stehen und das „Tempo bei der schnellen und umfassenden Einführung der neuesten Technik erhöht wird“. Durch dieses Änderungsgesetz ist das bisher geltende Gebrauchsmustergesetz ersatzlos aufgehoben worden (Gebrauchsmuster). Dagegen ist durch die „VO über die Förderung und Lenkung der Neuererbewegung (Neuerer-VO)“ vom 31. 7. 1963 (GBl. II, S. 525) das gesamte Neuererwesen neu geregelt und ausgestaltet worden. (Neuererbewegung) Das gemäß VO vom 26. 8. 1965 (GBl. II, S. 695) gebildete Büro für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten ist seit dem 1. 4. 1966 alleinvertretungsberechtigt für Rechtsuchende, die in der „DDR“ weder Wohnsitz noch Niederlassung haben. Die Vertretungsbefugnisse der noch zugelassenen Patentanwälte sind insoweit erloschen. Im Rechtsverkehr führt das von einem Direktor geleitete Büro die Bezeichnung „Internationales Patentbüro Berlin“. Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem Patent geltend gemacht wird, ist ein durch VO vom 21. 5. 1950 (GBl. S. 483) zum Patentgericht bestimmter Zivilsenat des Bezirksgerichts Leipzig zuständig. Mit VO vom 15. 3. 1956 (GBl. I, S. 271) hat die „DDR“ die Wiederanwendung der Pariser Verbandseinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums und ihrer Nebenabkommen erklärt. Da die Bundesregierung die „DDR“ nicht als Staat anerkennt, erzeugt dieser „Beitritt“ zu den internationalen Abkommen im Verhältnis zur BRD keinerlei Rechtswirkungen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 466–467 Patentanwälte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatriotismusSiehe auch: Patentrecht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Patentwesen: 1956 1975 1979 1985 Nach § 11 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 genießen die Rechte von Urhebern und Erfindern den Schutz des sozialistischen Staates. Tatsächlich dient aber — wie das gesamte Recht — auch das im Patentgesetz vom 6. 9. 1950 (GBl. S. 989 — geändert durch Gesetz vom 31. 7. 1963 — GBl. I, S. 121) geregelte P. in erster Linie nicht den Interessen des einzelnen Erfinders, sondern…
DDR A-Z 1969
Brandenburg (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Eines der früheren fünf Länder; gebildet 1945/47 aus dem [S. 128]westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam und Neubrandenburg aufgehoben. Von der Altmark aus ab 1134 erworben und ab 1157 als Markgrafschaft B. bezeichnet, vergrößerte sich B. unter verschiedenen Herrscherhäusern (ab 1415 unter den Hohenzollern), errang unter dem Großen Kurfürsten (1640 bis 1688) europäische Bedeutung und teilte ab 1701 mit der Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zum König Friedrich I. in Preußen das Schicksal Preußens. Seit 1815 bildeten die brandenburgischen Landschaften (mit Ausnahme der Altmark, die in die Provinz Sachsen einbezogen wurde), um die 1814 von Sachsen abgetretenen Gebiete der Niederlausitz erweitert, die preußische Provinz B., aus deren Verband bald nach der Reichsgründung 1871 die Reichshauptstadt Berlin ausschied. In den letzten Monaten des 2. Weltkrieges wurde B. von sowjet. Truppen besetzt; das Gebiet ostwärts der Oder und der Görlitzer Neiße überließen die Sowjets den Polen; es steht seither unter polnischer Verwaltung (Oder-Neiße-Linie). Im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung der „Provinzialverwaltung Mark B.“ unter Präsident Dr. Karl Steinhoff (SPD), der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen trotz massiver sowjet. Wahlbeeinflussung die SED nur 43,9 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag bestätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Provinzialregierung unter Ministerpräsident Dr. Karl Steinhoff (SED) und beschloß im Febr. 1947 die „Verfassung für die Mark B. vom 6. 2. 1947“, die am gleichen Tag in Kraft trat. Nach der Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat wurde die Provinz am 21. 7. 1947 durch SMAD-Befehl 180 als B. auch staatsrechtlich Land. Seit Okt. 1949 war B. Land der „DDR“; an Stelle des zum Innenminister berufenen Dr. Steinhoff wurde Rudi Jahn (SED) Ministerpräsident. (Länder) 2. Stadtkreis im brandenburgischen Bezirk Potsdam, Kreisstadt, Hauptort der Mark B., an der Havel, mit 91.775 Einwohnern (1967) zweitgrößte Stadt in B.; reich an mittelalterlichen Bauten: spätromanischer Dom (12. Jh.), spätgotische Katharinenkirche (15. Jh.), Altstädter Rathaus (15. Jh.), Neustädter Rathaus (1945 zerstört, später völlig abgerissen); bedeutende Industrie: Stahl- und Walzwerke, Stahlbau, Maschinen, Traktoren, Metall-, Leder- und Textilwaren, Zuchthaus B.-Goerden. Bis 1488 war B. Residenz der Markgrafen und späteren Kurfürsten von B., deren Land, ursprünglich Mark (Grenzgebiet) und seit 948 Bistum, seinen Namen von der alten Hevellerburg Brennabor (Brennaburg) erhielt. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Koenigswald, Harald von: Verschlossenes Land — Deutschland zwischen Ostsee und Erzgebirge. Bildband. 1. Aufl., Eßlingen 1964, Bechtle. 124 S., 192 Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 127–128 BPO A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BraunkohlenindustrieSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Eines der früheren fünf Länder; gebildet 1945/47 aus dem [S. 128]westlich der Oder und der Görlitzer Neiße gelegenen Teil der preußischen Provinz B.; 27.061 qkm, 2,6 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 6. 2. 1947, Hauptstadt: Potsdam, Landesfarben: Rot-Weiß-Rot; Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft, Textilindustrie, Braunkohlenbergbau und -industrie. Landtag und Landesregierung und damit praktisch das Land im Sommer…
DDR A-Z 1969
Kulturarbeit, gewerkschaftliche (1969)
Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 1985 Gemäß der ideologischen Zielsetzung, den „allseitig gebildeten, sozialistischen Menschen“ heranzubilden, gehört es zu den wichtigen Aufgaben des FDGB, seinen Mitgliedern die Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. sie dazu zu erziehen. Kultur wird dabei in enger Verknüpfung zur Produktion („Produktionsverbundene Kultur“) gesehen. Im Ergebnis soll die GK. zur Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins beitragen, die wirtschaftlichen Ziele erreichen helfen, den technisch-ökonomischen Wissensstand und das allgemeine Bildungsniveau heben. Die GK. richtet sich 1) auf rezeptive Beteiligung am kulturellen Geschehen (Besuch von Ausstellungen, Theater- und Opernaufführungen, Werbung für den Bücherkauf und die Bibliotheksbenutzung, den Besuch von Vorträgen, geselligen Veranstaltungen usw.), 2) auf die Ermöglichung und Förderung kultureller Selbstbetätigung (Laienspiel, Arbeitertheater, -oper, -Operette, Zirkel Schreibender Arbeiter, Zirkel für bildnerisches Volksschaffen, Instrumentalgruppen, Foto- und Filmzirkel usw.), 3) auf Versuche, die Berufskünstler unmittelbar mit den Betrieben in ihrer Arbeit zu verbinden, um einmal die Künstler zu veranlassen, sich der Probleme in der Produktion anzunehmen und sich dabei ständig der Kritik zu stellen, zum ändern, um den Arbeitenden die Probleme künstlerischer Produktion nahezubringen (Diskussionen mit Schriftstellern und bildenden Künstlern, Patenschaftsverträge zwischen Brigaden oder Betrieben und Künstlern, Vergabe von Aufträgen für Werke der darstellenden oder bildenden Kunst usw.). Ideologische Grundlage der GK. sind die kulturpolitischen Beschlüsse der SED, für deren Durchsetzung dem FDGB als mitgliederstärkster Einzelorganisation besondere Bedeutung zukommt. Die Betonung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und der Traditionen der Arbeiterbewegung auch im Bereich der Kultur und die daraus abgeleiteten ästhetischen Postulate des sozialistischen Realismus (Ästhetik) stehen daher im Zentrum der GK. Um diesen Zielsetzungen gerecht zu werden, arbeitet der FDGB auf dem Gebiet der Volkskunst eng mit der FDJ, dem KB und den staatlichen Kabinetten für Volkskunst in den „Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens“ zusammen. Vereinbarungen mit dem DSV, dem VBKD und dem VDK bilden die Grundlage für die angestrebte enge Verbindung von Berufskünstlern und Betriebskollektiven. Die Aufführungsrechte von Musikwerken bei gewerkschaftlichen Veranstaltungen werden auf der Grundlage eines Vertrages der Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte auf dem Gebiet der Musik (AWA) mit dem Bundesvorstand des FDGB pauschal abgegolten. Die betriebliche K. wird von der Abteilung Kultur des BV und den entsprechenden Abteilungen bei den Bezirks- und Kreisvorständen des FDGB angeleitet. In den Betrieben bestehen bei den BGL und AGL Kulturkommissionen, die sich auf die Kulturobleute der Gewerkschaftsgruppen stützen (1967: 154.000 ehrenamtliche Kulturobleute). Kultur- und Bildungspläne sollen Aufgaben und Erfolge der betrieblichen K. kontrollierbar machen. Durch den sozialistischen ➝Wettbewerb um den Titel Kollektiv der sozialistischen Arbeit unter dem Motto „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ und „ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche“ ist die GK. verstärkt in die Wettbewerbsbewegungen einbezogen worden. Räumliches Zentrum der betrieblichen K. [S. 354]sind die Klubräume und die gewerkschaftlichen Kulturhäuser bei Großbetrieben (1968: 349 mit 16 Mill. Besuchern). Die Kulturhäuser stehen auch anderen als den Trägerbetrieben offen und sollen auf die K. in den Wohngebieten Einfluß nehmen. Bei ihnen bestehen die Arbeitsgemeinschaften und Zirkel, Arbeitertheater (1968: 122), Instrumentalgruppen, Filmstudios usw., in ihren Räumen werden die Vorträge gehalten. Ziel ist es, die Großbetriebe zu geistig-kulturellen Zentren auch für die Wohngebiete zu machen. Die Verkürzung der Arbeitszeit hat diese Aufgabenstellung in der GK. erneut verstärkt. Die GK. soll vermehrt auf die Gestaltung der Freizeit einwirken; eine erste Freizeitkonferenz des FDGB in Brandenburg/Havel am 25. 4. 1968 hat sich mit diesen Fragen beschäftigt. Die GK. stützt sich auf ein ausgedehntes Netz von Gewerkschaftsbibliotheken. Am 31. 12. 1967 bestanden 3.725 hauptberuflich und 4.302 nebenberuflich geleitete Bibliotheken mit einem Buchbestand von 9,9 Mill. Bänden bei 758.000 Lesern (Bibliotheken). Jährlich wird der mit 15.000 M dotierte Kulturpreis des FDGB für Literatur, für Werke der bildenden Kunst und Musikwerke vergeben. Der Verleihung geht eine ausgedehnte Diskussionskampagne voraus, in deren Ergebnis Vorschläge für auszuzeichnende Werke an den Bundesvorstand des FDGB gemacht werden. Höhepunkt der GK. sind die jährlichen Arbeiterfestspiele, deren Träger der FDGB ist. Auf ihnen werden die herausragenden Leistungen aus der GK. gezeigt und die postulierte Einheit von Berufs- und Laienkunst exemplarisch dargestellt. Sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch und der Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Massenorganisationen. Finanziert wird die GK. aus den Gemeinkosten der VEB (laufender Unterhalt der kulturellen Einrichtungen, Gehälter für die hauptberuflich Beschäftigten), aus den Kultur- und Sozialfonds (Veranstaltungen, Erweiterung der Gewerkschaftsbibliotheken usw.), Eintrittsgeldern, eigenen Mitteln der Betriebsgewerkschaftsorganisationen und dem Verkauf von Sondermarken für die Arbeiterfestspiele. Der FDGB hat für die GK. aus Mitgliedsbeiträgen 1967 fast 44 Mill. M (von insgesamt 311,3 Mill. M Ausgaben) aufgewendet. Zur Anleitung der Kulturfunktionäre gibt der FDGB die Monatszeitschrift „Kulturelles Leben“ heraus. (Betriebliche ➝Kulturstätten) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 353–354 Kritik und Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung DeutschlandsSiehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 1985 Gemäß der ideologischen Zielsetzung, den „allseitig gebildeten, sozialistischen Menschen“ heranzubilden, gehört es zu den wichtigen Aufgaben des FDGB, seinen Mitgliedern die Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen bzw. sie dazu zu erziehen. Kultur wird dabei in enger Verknüpfung zur Produktion („Produktionsverbundene Kultur“) gesehen. Im Ergebnis soll die GK. zur Bildung des sozialistischen ➝Bewußtseins beitragen, die…
DDR A-Z 1969
1969: K
Kabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kayser, Karl KdT Kennziffern Kernforschung Kern, Käthe Keßler, Karl-Heinz Kieß, Kurt Kindergarten Kindergeld, staatliches Kinderheime Kinderkrippen Kinder- und Jugendliteratur Kinder, uneheliche Kinderzeitschriften Kinder, Zusammenführung mit Eltern Kinderzuschlag, Staatlicher Kind, Friedrich Kirchenpolitik Kirchensteuer Kirchenwald Kirchhoff, Werner Klapproth, Helmut Klasse Klassenkampf Klassenkampf auf dem Lande Kleiber, Günther Klingenthal Klöster Klub der Intelligenz Klubhäuser, Betriebliche Klubräume, Betriebliche Knolle, Rainer Koexistenz Kohlenindustrie Kohl, Michael, Dr. Kolchos Kollegien Kollektiv Kollektiv der sozialistischen Arbeit Kollektive Führung Kollektivierung Kolonialismus Kombinat Kominform Komintern Komitee Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Komitee für Arbeit und Löhne Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk Komitee für Touristik und Wandern Komitee zum Schutz der Menschenrechte Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland Kommission Kommission für Arbeit und Löhne Kommission für gesellschaftliche Erziehung Kommissionshandel Kommissionsverträge Kommunismus Kompaß Komplexwettbewerb Komponisten Konfessionen Konfliktkommission Konföderation Konkurs Konsulate Konsultation Konsumgenossenschaften Konsumgüterversorgung Konsumorientierung Kontakte Kontenführungspflicht Kontrolle Kontrollkommission Kontrollpassierpunkte Kontrollplätze Kontrollposten Kontrollrat Kontrollstreifen Konzentrationslager Konzert- und Gastspieldirektionen Kooperation in der Industrie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsverbände Koordinierung Kosmopolitismus Kostenrechnung Köthen KPD KPdSU KPKK Krack, Erhard Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftfahrzeugsteuer Kraftstoffversorgung Kraftverkehr Kramer, Erwin, Dr.-Ing. Krankengeld Krankenhaus Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Krausz, Georg Kredite Kreis Kreisbeschwerdekommission Kreisgericht Kreisplankommissionen Kreisstaatsanwalt Kreistag Kreiszeitungen Krieg Kriegshetze Kriegsopferversorgung Kriegsverbrechen Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Krise Kritik und Selbstkritik Krolikowski, Werner Kulturarbeit, gewerkschaftliche Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung Deutschlands Kulturelle Massenarbeit Kultureller Austausch Kulturelles Erbe Kulturfonds Kulturhaus Kulturkommissionen Kulturobmann Kulturpolitik Kulturräume Kulturstätten, Betriebliche Kultur- und Sozialfonds Kündigungsrecht Kunstpolitik Kunstpreis der DDR Kupferbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurierdienst, Zentraler (ZKD) Kurorte Küste Küstrin KVP KVPD KybernetikKabarett Kabinette Kabinette Neue Technik Kader Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kampforden „Für Verdienste um Volk und Nation“ Kandidat Kandidatengruppe Karikatur Karl-Marx-Orden Karl-Marx-Stadt Karl-Marx-Universität Leipzig Kartenwesen Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe Katastrophenkommission Kauffonds Kaufkraft Kayser, Karl KdT …
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Nationalkomitee Freies Deutschland (1969)
Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegr. 12. 7. 1943 mit sowjet. Planung und Unterstützung in Moskau. Führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Erich Weinert, Pieck, Ulbricht u.a.) bewogen — Monate nach Stalingrad — kriegsgefangene deutsche Offiziere und Soldaten dazu, ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das deutsche Volk zu unterzeichnen, in dem zum Widerstand gegen Hitler, zur sofortigen Beendigung des Krieges und für ein freies und unabhängiges Deutschland aufgerufen wurde. Man warb „für ein starkes und freies Deutschland“ — sogar unter Schwarz-Weiß-Rot. Diese geschickt abgefaßten Losungen vermochten [S. 444]nur einen geringen Teil der Kriegsgefangenen und der propagandistisch angesprochenen Fronttruppe über die wahren Ziele des NK. zu täuschen. Das NK. wurde von der Regierung der SU als ein Werkzeug sowjet. Kriegführung gegen das Deutsche Reich eingesetzt und nach der deutschen Niederlage, 2. 11. 1945, aufgelöst. Zahlreiche kriegsgefangene Mitgl. des NK. wurden aber auf der „Antifaschule“ von Krasny Gorsk zu kommun. Funktionären ausgebildet und später in Schlüsselstellungen der SBZ, seit Okt. 1949 der „DDR“, verwendet. In dieser Richtung wirkten auch Mitgl. des Bundes Deutscher Offiziere, einer am 13. 9. 1943 gegr. Hilfsorganisation des NK. Im Sinne der SED wurden sie seit 1948 eingesetzt bei der Organisierung der NDPD und beim Aufbau der Kasernierten Volkspolizei (z. B. Vincenz Müller, und die Generalmajore Otto Korfes, Walter Freytag, Hans Wulz). Erst der 14. Jahrestag der Gründung (1957) wurde betont gefeiert. Eine Neubelebung des NK. und des Bundes Deutscher Offiziere ist die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere. Literaturangaben *: Die dritte Norm der Generale Korfes, Lattmann … und Genossen … Köln 1960, Markus-Verlag. 36 S. (über „Arbeitsgemeinschaft ehem. Offiziere“.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 443–444 Nationalitätenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalkomiteesSiehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 1985 Gegr. 12. 7. 1943 mit sowjet. Planung und Unterstützung in Moskau. Führende kommun. Emigranten aus Deutschland (Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Erich Weinert, Pieck, Ulbricht u.a.) bewogen — Monate nach Stalingrad — kriegsgefangene deutsche Offiziere und Soldaten dazu, ein „Manifest“ an die Wehrmacht und an das…
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Arbeitsdisziplin (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das Wirtschaftssystem und die Arbeitspolitik der „DDR“ verlangen die bedingungslose Unterwerfung von Arbeitern und Angestellten unter die Befehle der Wirtschaftsfunktionäre. Schon 1947 wurde deshalb durch den Befehl Nr. 234 für die Betriebe eine Musterdisziplinarordnung geschaffen, die der Werkleitung eine autonome Disziplinargewalt übertrug. (Wirtschaft) Nach §§ 106–111 des Gesetzbuches der Arbeit liegt die Disziplinargewalt in den VEB beim Betriebsleiter und wird gemäß den betrieblichen Arbeitsordnungen ausgeübt. Außerdem haben sich die Konfliktkommissionen mit Verstößen gegen Arbeitsmoral und A. zu befassen. Auch in der Verwaltung wird eine strenge A. verlangt. Im allgemeinen wird die A. eingehalten, weil die Arbeitsmoral (sozialistische ➝Arbeitsmoral) hoch ist. Wenn zuweilen Bummelanten angeprangert werden, so soll das vorbeugend und abschreckend wirken. Besondere Disziplinarordnungen bestehen a) für Angestellte und Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung (Disziplinarordnung vom 10. 3. 1955, GBl. S. 217) — gilt auch für Mitarbeiter des Staatlichen Notariats (§ 3 Arbeitsordnung des Staatlichen Notariats vom 16. 11. 1956, GBl. I, S. 1310), b) für Richter (vom 9. 11. 1963, GBl. II, S. 777), c) für Arbeitsrichter (§ 12 Arbeitsgerichtsordnung vom 29. 6. 1961, GBl. II, S. 271), d) für Seeleute (Seemannsordnung vom 16. 4. 1953, GBl. S. 583), e) für Angehörige der „Reichsbahn“ (Eisenbahner-VO in der Fassung vom 23. 6. 1960, GBl. I, 1211/56; GBl. I, S. 421/60), f) für Beschäftigte der Post (VO vom 13. 10. 1960; GBl. II, S. 395), g) für Hochschullehrer (Anordnung vom 8. 2. 1957; GBl. I, S. 177), h) für Hochschullehrer an künstlerischen Hochschulen (Anordnung vom 6. 12. 1957; GBl. I, S. 680), i) für Fachschullehrer (Ordnung vom 4. 7. 1962, GBl. II, S. 468), j) für Lehrer (VO vom 22. 9. 1962; GBl. II, S. 675). Die Disziplinarmaßnahmen des Gesetzbuches der Arbeit sind: Verweis, strenger Verweis, fristlose Entlassung. Manche Disziplinarordnungen kennen noch außerdem: Verwarnung, Rüge, strenge Rüge, Versetzung in eine minderbezahlte Stellung. Geldstrafen gibt es seit dem 1. 7. 1961 auch für Seeleute nicht mehr. Literaturangaben *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone 1953. Plan 1954 und 1. Halbjahr 1954. (Mat.) 1955. 24 S. m. 7 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 33 Arbeitsbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitseinheitSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das Wirtschaftssystem und die Arbeitspolitik der „DDR“ verlangen die bedingungslose Unterwerfung von Arbeitern und Angestellten unter die Befehle der Wirtschaftsfunktionäre. Schon 1947 wurde deshalb durch den Befehl Nr. 234 für die Betriebe eine Musterdisziplinarordnung geschaffen, die der Werkleitung eine autonome Disziplinargewalt übertrug. (Wirtschaft) Nach §§ 106–111 des Gesetzbuches der Arbeit liegt…
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Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) (1969)
Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1979 1985 Die DABA wurde am 1. 7. 1966 durch die Ausgliederung: des innerhalb der Deutschen Notenbank für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften mit den sozialistischen Ländern zuständigen Bankenbereichs geschaffen. Infolge des erreichten Umfangs außenhandelsbedingter Bankarbeiten bei der Deutschen Notenbank empfahl es sich, zwecks Rationalisierung eine Spezialbank für den kommerziellen und nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit dem Ausland einzurichten. Sitz der Bank ist Ost-Berlin. Das Aktienkapital beträgt 300 Mill. M. Der Aktienbesitz wurde 1966 der Deutschen Notenbank (Staatsbank) und den staatlichen Außenhandelsunternehmen (darunter den Deutschen Innen- und Außenhandelsfachanstalten) übertragen. Ein Teil der Aktien soll auch von bestimmten Großbetrieben der volkseigenen Wirtschaft übernommen worden sein. Diese Verteilung der Besitzverhältnisse ist allerdings wirtschaftlich ohne Bedeutung. Rechte und Aufgaben der Organe der Bank (Hauptversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand, Verwaltungsrat) lassen sich nur sehr entfernt mit denen der gleichen Organe bei einer Aktiengesellschaft in einer westlichen Marktwirtschaft vergleichen. Leitung, Kompetenzen und Arbeitsbereich der Bank werden durch die Wirtschaftsführung in einem Statut zentral festgelegt. Ihre laufende Tätigkeit wird durch die Weisungen der Staatsbank und des Ministeriums der Finanzen gesteuert. Innerhalb des durch das Valutamonopol und den Wirtschaftsplan gesetzten wirtschafts-organisatorischen Rahmens gewährt die Bank Kredite, nimmt Einlagen, Schecks, Wechsel und Zahlungsdokumente entgegen, eröffnet, bestätigt und meldet Akkreditive an, geht Verpflichtungen aus Bürgschaften, Garantien oder Wechsel ein, leistet und empfängt Zahlungen in allen Währungen, beteiligt sich im In- und Ausland an Unternehmen und führt im übrigen alle sonstigen banküblichen Geschäfte durch. Die Finanzierung und Kontrolle der Außenhandelsgeschäfte obliegen ihr nicht nur im Verkehr mit westlichen Ländern, sondern auch gegenüber den kommunistischen Staaten. Zunächst deutete alles darauf hin (z. B. die ungewöhnliche Rechtsform der AG), daß die Deutsche Handelsbank AG mit der DABA zu einem Institut zusammengelegt worden war. Nunmehr (1968) steht fest, daß die Deutsche Handelsbank doch noch existiert, obwohl sich ihre Aufgaben mit denen der DABA überschneiden. Inwieweit eine Kompetenzabgrenzung zwischen beiden Instituten vorgenommen wurde, ist nicht bekannt. Die DABA hat das Recht, ebenso wie im Inland auch im Ausland Niederlassungen zu gründen. Innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe wickelt sie in Zusammenarbeit mit der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Moskau die multilaterale Verrechnung der gegenseitigen Warenlieferungen in transferablen Rubeln ab. Im Auftrage der Staatsbank führt die DABA auch den Verrechnungsverkehr im Rahmen des Interzonenhandels durch. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 146 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Bauakademie (DBA)Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1979 1985 Die DABA wurde am 1. 7. 1966 durch die Ausgliederung: des innerhalb der Deutschen Notenbank für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften mit den sozialistischen Ländern zuständigen Bankenbereichs geschaffen. Infolge des erreichten Umfangs außenhandelsbedingter Bankarbeiten bei der Deutschen Notenbank empfahl es sich, zwecks Rationalisierung eine Spezialbank für den kommerziellen und…
DDR A-Z 1969
KPdSU (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Abk. für Kommun. Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Nach dem Sturz des Zaren durch die bürgerliche Revolution waren bei der Überleitung von der bürgerlichen in die proletarische Revolution die Bolschewiki als straff organisierte „Vorhut der Arbeiterklasse“ maßgeblich beteiligt. Die revolutionäre Machtübernahme mit dem Ziel der Diktatur des Proletariats erfolgte im Okt. 1917. Nach Lenins Tod 1924 riß Stalin die Führung an sich und beseitigte seine Gegner (Trotzki, Bucharin, Sinowjew, Kamenew u.a.). Seit dem XIV. Parteitag 1925 trug die bolschewistische Partei den Namen KPdSU (B); seit dem XIX. Parteitag im Okt. 1952 heißt sie KPdSU. Wichtigste Etappen der Parteigeschichte seit 1917: 1919 Kriegskommunismus, 1921 Neue Ökonomische Politik (NÖP), 1928 Erster Fünfjahrplan, 1930 Kollektivierung der Landwirtschaft, 1936 bis 1939 Periode der großen Säuberungen (ein großer Teil der politischen, wirtschaftlichen, militärischen und geistigen Elite wird auf Weisung Stalins liquidiert, darunter die neun außer Stalin noch lebenden Mitgl. des leninschen Politbüros, 98 von 139 Mitgl. des amtierenden ZK, die Mehrheit der ehemaligen ZK-Mitgl., 18 Minister, fast alle Vors. der Unionsrepubliken sowie zahlreiche führende Kommunisten des Auslands). Febr. 1956 XX. Parteitag: Verdammung Stalins, die auf dem XXII. Parteitag im Okt. 1961 fortgesetzt wurde, u. a. mit einem Beschluß, die Leiche Stalins aus dem bisherigen Lenin-Stalin-Mausoleum zu entfernen und zu Ehren der Opfer Stalins ein Denkmal zu errichten. Okt. 1964: Sturz Chruschtschows. Der XXIII. Parteitag (April 1966) bestätigte die bereits vorher gefaßten Beschlüsse, mit denen die Chruschtschowschen Reformen des Aufbaus der Partei — Aufspaltung der KPdSU in einen agrarischen und einen industriellen Sektor (Produktionsprinzip) — rückgängig gemacht worden waren. Außerdem wurde das Statut geändert. An die Stelle des bisherigen Präsidiums trat wieder das Politbüro. Dieses war 1952 zum Präsidium aufgebläht worden, um so die Alleinherrschaft Stalins zu sichern. Gleichzeitig wurde, um das Kollegialprinzip zu betonen, der Generalsekretär wieder Erster Sekretär. In ihrer fünfzigjährigen Geschichte nach dem Heraustreten aus der Illegalität entwickelte sich die KPdSU von einer Kaderpartei zu einer Kader- und Massenpartei. (Kader) [S. 344] Für das 1. Quartal 1967 wurde die Mitgliederzahl mit 12.804.000 angegeben. Politbüro und Sekretariat des ZK sind die entscheidenden Führungsgremien. Vollmitglieder der Politbüros sind: Breschnew, Kossygin, Kirilenko, Masurow, Pelscho, Podgorny, Poljamskij, Schelest, Scheljepin, Suslow, Woronow. Kandidaten des Politbüros sind: Andropow, Demitschew, Grischin, Kunajew, Mascherow, Mschawanadse, Raschidow, Schtscherbitzkij, Ustinow. Das Sekretariat weist folgende personelle Zusammensetzung und Geschäftsverteilung auf: Das Mitglied des Politbüros und der Erste Parteisekretär von Litauen, Pelsche, ist gleichzeitig Vorsitzender der Parteikontrollkommission. Seit Stalins Tod wurden aus der Parteiführung ausgeschaltet: Berija, Malenkow, Molotow, Kaganowitsch, Schepilow, Shukow, Bulganin, Woroschilow, N. S. Chruschtschow u.a. Die KPdSU kontrolliert das gesamte staatliche und wirtschaftliche Leben der SU. Zu den wichtigsten Forderungen an jedes Parteimitglied gehören: aktive Arbeit in der Organisation, bedingungslose Parteidisziplin, Kampf gegen jede Abweichung von der Generallinie, revolutionäre Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Aneignung der bolschewistischen Theorie (Marxismus-Leninismus), über das Verhältnis der KPdSU zu den anderen kommun. Parteien: Komintern, Kominform, Warschauer Beistandspakt, Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Auf dem XXII. Parteitag traten zum ersten mal die schweren Meinungsverschiedenheiten zwischen der KPdSU und der KP Albaniens sowie der KP Chinas offen zutage. Die Delegierten nahmen ein neues Parteiprogramm an, mit dem der „Übergang zum Kommunismus“ proklamiert wurde. Literaturangaben Hutten, Kurt: Christen hinter dem Eisernen Vorhang. Bd. I, II. Stuttgart 1962, 1963, Quell-Verlag. 264 u. 560 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 343–344 KPD A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KPKKSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Abk. für Kommun. Partei der SU. Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands in eine radikale Mehrheit (Bolschewiki) und eine gemäßigtere Minderheit (Menschewiki). Endgültig wurde die Partei unter der Führung Lenins 1912 auf der Prager Parteikonferenz auch organisatorisch von den Menschewiki getrennt und als selbständige SDAPR (B) formiert. Bis zur Februarrevolution 1917…
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Großhandel (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem ist der G. den Erfordernissen der Produktion und des Einzelhandels untergeordnet (Binnenhandel, Handel). Die Richtung der Entwicklung ist demzufolge durch einen relativen und teilweise auch absoluten Rückgang des G.-Umsatzes, durch stärkere Konzentration und Spezialisierung des G.-Netzes und der G.-Lager gekennzeichnet. Man unterscheidet zwei Arten des G.: a) Konsumgütergroßhandel, der ein Zwischenglied zwischen der Produktion und dem Einzelhandel in bezug auf die zur in[S. 258]dividuellen Konsumtion bestimmten Güter ist. Wichtigste Organe des Konsumgüter-G. sind heute die G.-Gesellschaften. Vorläufer der G.-Gesellschaften waren die G.-Kontore, die durch VO vom 22. 1. 1953 gebildet worden waren. G.-Kontore bestanden bei allen Räten der Bezirke und Kreise und wurden für die Bereiche Lebensmittel, Obst und Gemüse, Textilwaren, Schuhe und Lederwaren, technische Waren, Möbel, Kulturwaren und Haushaltchemie errichtet. Sie übernahmen die vorher von den Deutschen Handelszentralen durchgeführte Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern. Die G.-Kontore wurden durch Ministerratsbeschluß ab 1. 4. 1960 unter Einbeziehung des konsumgenossenschaftlichen Großhandels zu Großhandelsgesellschaften umgebildet. G.-Gesellschaften für Industriewaren unterstehen den Räten der Bezirke und für Lebensmittel den Räten der Kreise. Die Einkäufer werden von Einkaufskollektiven unterstützt. Bei allen G.-Gesellschaften bestehen sogenannte Handelsökonomische Räte, die sich aus Vertretern der örtlichen Staatsorgane Konsumgenossenschaften, HO, Gewerkschaften, Produktions- und Einzelhandelsbetrieben zusammensetzen. Sie sollen unmittelbaren Einfluß auf die Tätigkeit der G.-Gesellschaften zur Überwindung der Schwierigkeiten in der Versorgung nehmen und unter der Leitung eines Beauftragten der örtlichen Verwaltung (örtliche Organe der Staatsmacht) die G.-Gesellschaften kontrollieren. (Kontrolle) Konsumgüter-G. wird des weiteren von Warenhäusern, Versandhandelsbetrieben und Industrieläden ausgeübt. Als Organe des Konsumgüter-G. sind auch die Zentralen Warenkontore zu betrachten, die mit Anordnung vom 23. 3. 1960 als zentrale Lenkungsorgane für die Warenversorgung des Binnenhandels mit Industriewaren gebildet wurden. Sie sind nachgeordnete zentrale Organe des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Sicherung der Warenfonds in Menge, Sortiment und Qualität und sollen in Zusammenarbeit mit den G.-Gesellschaften und den Handelsorganen unter Auswertung der Bedarfsermittlung Einfluß auf die Produktion und Einfuhr von Konsumgütern zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung nehmen. Den Zentralen Warenkontoren stehen Beiräte zur Seite. Sie wurden gegründet für Textil- und Kurzwaren in Chemnitz, Schuhe und Lederwaren in Leipzig, Technik und Fahrzeuge in Berlin, Haushaltwaren in Berlin und Möbel und Kulturwaren in Berlin. Im Zuge der Durchführung des Neuen ökonomischen Systems im G. werden seit 1965 die Zentralen Warenkontore in Großhandelsdirektionen umgewandelt. Diese üben eine Doppelfunktion aus: Leitungsorgane gegenüber den G.-Gesellschaften und Bilanzierungsorgane für den Warenfonds ihres Branchenbereichs. Diesen Institutionen werden Testverkaufsstellen angegliedert. b) Materialversorgungs- und Produktionsmittelgroßhandel. Zwischenglied in der Materialversorgung der Industrie, des Verkehrs, der Landwirtschaft und des Handwerks. Wichtigste Organe dieses G.-Zweiges sind die Deutschen Handelszentralen und die Handelskontore für materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft, die Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks und die Versorgungskontore. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257–258 Grenzübertritt, ungesetzlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GroßhandelsgesellschaftenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem ist der G. den Erfordernissen der Produktion und des Einzelhandels untergeordnet (Binnenhandel, Handel). Die Richtung der Entwicklung ist demzufolge durch einen relativen und teilweise auch absoluten Rückgang des G.-Umsatzes, durch stärkere Konzentration und Spezialisierung des G.-Netzes und der G.-Lager gekennzeichnet. Man unterscheidet zwei Arten des G.: a)…
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Magdeburg (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 388]1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Nordteil von Sachsen-Anhalt unter Austausch thüringischer und brandenburgischer Gebietsteile; 11.526 qkm, (1967) 1.325.927 Einwohner (1950: 1.518.595). 1~Stadtkreis: M.; 20 Landkreise: Burg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Havelberg, Calbe, Klötze, Oschersleben, Osterburg, Salzwedel, Schönebeck, Seehausen, Staßfurt, Stendal, Tangerhütte, Wanzleben, Wernigerode, Wolmirstedt, Zerbst. Vors. des Rates des Bezirkes: Kurt ➝Ranke (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Alois ➝Pisnik. M. ist ein landwirtschaftlich und industriell gemischter Bezirk. Neben reichhaltigen Bodenschätzen (Braunkohle, Stein- und Kalisalz, Eisenerz, Schwefelkies und Kalk) ist die Landwirtschaft vor allem in der Magdeburger Börde ertragreich und hat eine entsprechende Lebensmittelindustrie hervorgebracht. Es folgen der Schwermaschinenbau, die chemische Industrie, der Fahrzeug- (Schiffsbau und die Eisen- und Stahlerzeugung. 2. Stadtkreis im sachsen-anhaltischen Bezirk M., Bezirksstadt, in der Magdeburger Börde beiderseits der Elbe mit (1967) 268.064 Einwohnern (1950: 260.305) zweitgrößte Stadt Sachsen-Anhalts und fünftgrößte Stadt Mitteldeutschlands; alte Hansestadt (im 2. Weltkrieg stark zerstört); frühgotischer Dom (mit Grab Ottos d. Gr.), Liebfrauenkirche (11./13. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, größter Binnenhafen, Mittellandkanal); eines der bedeutendsten Industriezentren: Schwermaschinenbau „Ernst Thälmann“, „Karl Liebknecht“, „Georgi Dimitroff“, „7. Oktober“ und „Erich Weinert“, Meßgeräte- und Armaturenwerk „Karl Marx“, Mühlen-, Lokomotiv- und Schiffsbau, Gießereien, Zement, Ölraffinerie, Nahrungs- und Genußmittel; Reichsbahndirektion, Postscheckamt; Hochschule für Schwermaschinenbau „Otto von Guericke“, Medizinische Akademie (seit 1954), Theater, Tiergarten, Kulturhistorisches Museum; Sitz des Bischofs der Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen u. des kath. Bischofs von M. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 388 Luftwaffe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MAISiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 388]1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Nordteil von Sachsen-Anhalt unter Austausch thüringischer und brandenburgischer Gebietsteile; 11.526 qkm, (1967) 1.325.927 Einwohner (1950: 1.518.595). 1~Stadtkreis: M.; 20 Landkreise: Burg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Havelberg, Calbe, Klötze, Oschersleben, Osterburg, Salzwedel, Schönebeck, Seehausen, Staßfurt, Stendal,…
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Karikatur (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem Vorbild der KPdSU unterscheidet die SED 2 Arten von K.: 1. die „fortschrittlich-sozialistische“, 2. die „reaktionär-kapitalistische“. Eine Unzahl von sowjetischen offiziellen Verlautbarungen der Partei und des Staates bestimmen die „fortschrittliche“ K. als „eine scharfe Waffe der politischen Agitation“, die „mit der Flamme der Satire alles Negative, Vermoderte, Überlebte, all das, was die Vorwärtsbewegung hemmt, aus dem Loben ausbrennen“ müsse. In seinem Buch „Über das Komische“ (deutsche Übersetzung 1960, Aufbauverlag Ostberlin) vergleicht Juri Borew den fortschrittlichen Karikaturisten mit einem „Chirurg am gesellschaftlichen Organismus, und er führt seine Operation ohne Narkose und ohne Besteck aus. Aber der Schmerz, der vom Chirurgen hervorgerufen wird, ist heilsam. Er ist der Beweis der mächtigen Kräfte des Organismus, die sich von innen her gegen die Krankheitserscheinungen wehren, gegen die der Satiriker die Schärfe seines Spottes richtet. Es könnte sein, daß im Kommunismus die einzige Art, das einzige Mittel der Bestrafung von Übertretungen der Gesetze der gesellschaftlichen Ordnung, die einzige Möglichkeit zur Unterbindung des Bösen die Satire sein wird. Und das wird ein sehr mächtiges und sehr wirksames Mittel sein. Wer möchte schon vor der ganzen Welt bloßgestellt und verspottet sein?“ Eine sowjetische K. ist niemals das Produkt subjektiven Künstlertums, sondern in allen zugelassenen und kontrollierten Publikationen eine konzentrierte, absolut linientreue politische Äußerung, die das Ziel verfolgt, sowohl dem Politiker wie dem Laien auf einen Blick — buchstäblich in einigen Sekunden — den derzeit offiziellen und damit einzig richtigen Standpunkt der Partei zu einem bestimmten Problem zu vermitteln. Da nach kommunistischer Auffassung alle menschlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Unzulänglichkeiten, Ungereimtheiten und Nichtswürdigkeiten vor allem beim Klassenfeind anzutreffen sind, ist allein die „fortschrittlich-sozialistische“ K. in der Lage, die Verworfenheit der Kapitalisten und Imperialisten täglich neu zu entlarven. Was in der SU als verbindliche Erkenntnis und als Gebot verkündet wurde, übernahm Fred Oelßner für die DDR: „Unsere fortschrittliche K. hat die Aufgabe, die leidenschaftliche Auseinandersetzung mit den Bonner Spaltern, ihrem Gefolge und ihren überseeischen Hintermännern zu führen.“ — „Die Stärke unserer fortschrittlichen K. liegt in ihrer Unversöhnlichkeit, in der vernichtenden Schärfe ihres Witzes, in der Entlarvung der ihr feindlich Gesinnten. Sie ist nicht mehr bloß eine humorvolle Zeichnung, die amüsieren will, sondern sie ist eine furchtbare Waffe gegen alle antihumanistischen Bestrebungen der reaktionären Kräfte der Gesellschaft. Das Lachen, das sie hervorruft, leiht dem, der sich der Vergänglichkeit aller reaktionären Kräfte bewußt geworden ist, Kraft und Mut, wie sie andererseits den Feind des Fortschritts demaskiert, erschreckt und lähmt.“ — „Unsere fortschrittlichen Karikaturen sind ein leidenschaftliches Bekenntnis zum Frieden und Humanismus. Sie sind von Künstlern geschaffen, die das Ohr am Puls der Zeit haben und sich mit ihrem ganzen Können für den gesellschaftlichen Fortschritt einsetzen. Sie kämpfen für eine gute Sache.“ (J. Uhlitzsch in „Volkskunst“ H. 9/1953.) In diesem Kampf um den gesellschaftlichen Fortschritt mußten die Karikaturisten, „die das Ohr am Puls der Zeit haben“, jedoch bald erkennen, daß die Angriffe auf den Klassenfeind — und vorzugsweise auf die BRD — allein nicht ausreichten, einer aktuellen und wirksamen „fortschrittlichen“ K. Geltung zu verschaffen. Die sich monoton wiederholenden Figurationen und Motivschemen der zu Popanzen versimpelten „Ausbeuter“, „Faschisten“, „Revanchisten“, „Militaristen“, „Kriegshetzer“ ließen trotz graphisch teilweise einfallsreicher Qualitäten das „tödlich unerbittliche Lachen“ zu einer grinsenden Grimasse erstarren. Anwürfe und Angriffe auf die Erscheinungen des kapitalistischen Systems allein vermochten es nicht, die Unzulänglichkeiten auch des sozialistischen Systems zu erklären, zu deuten und zu verbessern. Die „innere Satire der Personalisierung“ mußte herhalten, um Schuldvorwürfe auf einzelne Träger negativer Verhaltensweisen im eigenen Bereich abzuwälzen. Peter Nelken, der langjährige Chefredakteur des „Eulenspiegel“, der wöchentlich in Ostberlin erscheinenden Zeitschrift für Satire und Humor — er starb 1966 — unterscheidet in seinem „Ernsthaften Buch über Humor und Satire“, das unter dem Titel erschien „Lachen will gelernt sein“, beim jeweiligen Sujet zwischen dem „alten Dreck der Vergangenheit“ und dem jeweiligen „neuen Staub, der sich aus Trägheit, Gedankenfaulheit bei manchem sonst recht fortschrittlichen Menschen angesammelt hat“. Diese sozialistisch ungeratenen Träger und Verbreiter des „neuen Staubes“ werden angeklagt, geschurigelt und gehöhnt als „Meckerer“, „Säufer“, „Simulanten“, „Riashörer“, „Bummelanten“, „Pfuscher“, „Unpünktliche“, „Karrieristen“, „Wichtigmacher“, „Schönfärber“, „Bürokraten“, „Klatschtanten“ usf. Derzeit — durch die SED zu neuer agitatorischer Koexistenz vereint — bemühen sich die Figurenbilder des „alten kapitalistischen Dreckes“ mit den Bildschemen des „neuen sozialistischen Staubes“ der „fortschrittlichen K.“ endlich zu Glaubwürdigkeit und politischer Wirkung zu verhelfen. Dieser Sorgen ist die von den Kommunisten so benannte „reaktionär-kapitalistische“ K. (die immer wieder als eine „formalistische“, „sinnlose“, „antihumanistische Witzelei“ abqualifiziert wird) deshalb enthoben, weil sie auch heute noch willens und fähig ist, die Unzulänglichkeiten und Mißstände sowohl ihrer Gesellschaftsform als auch ihrer Parteien und Regierungen in schonungsloser Offenheit zu entlarven, zu verspotten, aufs Korn zu nehmen und anzugreifen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 324 Kandidatengruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-OrdenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Nach dem Vorbild der KPdSU unterscheidet die SED 2 Arten von K.: 1. die „fortschrittlich-sozialistische“, 2. die „reaktionär-kapitalistische“. Eine Unzahl von sowjetischen offiziellen Verlautbarungen der Partei und des Staates bestimmen die „fortschrittliche“ K. als „eine scharfe Waffe der politischen Agitation“, die „mit der Flamme der Satire alles Negative, Vermoderte, Überlebte, all das, was die Vorwärtsbewegung hemmt, aus…
DDR A-Z 1969
FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND) (1969)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Der FDGB ist die Einheitsorganisation für alle abhängig Beschäftigten. Seine Monopolstellung als Gewerkschaft wird durch die ausschließliche Erwähnung in der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 44) und im Gesetzbuch der Arbeit auch verfassungsrechtlich fixiert. Als der „umfassenden Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ und dem zahlenmäßig größten Verband kommt dem FDGB zentrale Bedeutung im System der Massenorganisationen zu. Die in der Verfassung (Art. 44,2) betonte Unabhängigkeit des FDGB wird aufgehoben durch die in seiner Satzung ausgesprochene Anerkennung der führenden Rolle der SED und das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als Grundlage gewerkschaftlicher Arbeit. Der FDGB versteht sich als „Schule des Sozialismus“, d.h. er beteiligt sich an der Erziehung seiner Mitglieder zum sozialistischen ➝Bewußtsein (sozialistische ➝Moral) und zu entsprechenden Formen sozialen Verhaltens (Arbeitsdisziplin, sozialistische Hilfe usw.). Er verpflichtet sich einerseits, seine Mitglieder zur Durchführung der Parteibeschlüsse und insbesondere zur Erfüllung der Wirtschaftspläne zu mobilisieren, bekennt sich aber andererseits zur Vertretung der Interessen seiner Mitglieder besonders auf sozial- und kulturpolitischem sowie arbeitsrechtlichem Gebiet. Der in dieser Aufgabenstellung deutlich werdende Gegensatz führt in der täglichen Arbeit der Gewerkschaftsorganisation zu mannigfachen Schwierigkeiten. Die Vorrangigkeit der ökonomischen Zielsetzungen, die eindeutige Abhängigkeit des FDGB von der SED und die geschlossene Entscheidungs- und Leitungspyramide in Staat und Wirtschaft, in die die Gewerkschaft nicht unmittelbar eingreifen kann, fördern eine ständige Tendenz zur Vernachlässigung der Aufgaben als Interessenvertretung. Immerhin ist seit dem VI. FDGB-Kongreß 1963 diese Seite der Gewerkschaftsarbeit immer wieder betont und auf dem VII. Kongreß 1968 erneut mit der Feststellung: „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die Vertrauensleute der Arbeiterklasse, sie sind nicht die Assistenten der Werkleiter“ bekräftige worden. Das Abgehen von der zentralen Detailplanung, die daraus resultierende größere Selbständigkeit der VVB, VEB und regionalen Staatsorgane im NÖS haben zudem die Möglichkeit der Einwirkung und die Notwendigkeit der Kontrolle und Mitwirkung durch die Gewerkschaften vergrößert. 1. Zur Geschichte Als der SMAD-Befehl Nr.~2 vom 10. 6. 1945 die Gründung von Gewerkschaften erlaubte und am 15. 6. 1945 der vorbereitende Gewerkschaftsausschuß für Groß-Berlin zur Schaffung freier Gewerkschaften aufrief, hatten sich erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung unter dem Eindruck des Versagens der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen vor dem Nationalsozialismus und angesichts des totalen Zusammenbruchs von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft alle bedeutenden weltanschaulichen Richtungen (sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und liberal) zusammengefunden, um eine überparteiliche Einheitsgewerkschaft ins Leben zu rufen. Damit war es der KPD gelungen, aus der Außenseiterrolle, die sie in den freien Gewerkschaften und mit den Roten Gewerkschaftsorganisationen (RGO) in der Weimarer Republik gespielt hatte, herauszutreten und sich von Anbeginn maßgeblich an der Führung der neuen Gewerkschaftsbewegung zu beteiligen. Der Gründungsvorgang fand im Februar 1946 auf der I. zentralen Delegiertenkonferenz des FDGB seinen Abschluß. Die Schaffung des FDGB bildete eine wichtige Voraussetzung für die Vereinigung von KPD und SPD, da letztere ihres traditionellen Rückhalts in den sozialdemokratisch orientierten freien Gewerkschaften verlustig gegangen war. Der Zusammenschluß von KPD und SPD zur SED förderte seinerseits die Umgestaltung des FDGB in eine Gewerkschaft kommunistischen Typs; er drängte die Vertreter der früheren [S. 187]christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften von vornherein in eine aussichtslose Minderheitenposition. Die Ausschaltung ehemals sozialdemokratischer Gewerkschaftsfunktionäre, soweit sie an ihren Vorstellungen festhielten, wurde zu einem innerparteilichen Problem der SED, das diese im Zuge ihrer Entwicklung zu einer „bolschewistischen Partei neuen Typs“ lösen konnte. Die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung des Vertretungsrechts der Belegschaften gegenüber den Werkleitungen an die Betriebsgewerkschaftsorganisationen auf Grund der Bitterfelder Beschlüsse 1948 war ein weiterer entscheidender Schritt in der Formung des FDGB zu seiner heutigen Gestalt. Die Herausbildung des Planungssystems, die Konzentrierung der Gewerkschaftsarbeit auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, das Fehlen des traditionellen Gegenspielers in Form der Arbeitgeberverbände, die verboten blieben, bestimmten sehr bald die Tätigkeit des FDGB. Auf dem III. FDGB-Kongreß 1950 wurde in der Satzung der Führungsanspruch der SED auch öffentlich anerkannt, der traditionellen Gewerkschaftsarbeit als „Nur-Gewerkschaftertum“ der Kampf angesagt und der demokratische Zentralismus als Organisationsprinzip festgelegt. 2. Organisationsaufbau Der Organisationsaufbau des FDGB beruht auf dem Industriegewerkschaftsprinzip: „Ein Betrieb — eine Gewerkschaft“. Gegenwärtig bestehen 15 Industriegewerkschaften (IG) bzw. Gewerkschaften (Gew.): Metall; Chemie; Bau/Holz; Bergbau und Energie; Wismut; Transport- und Nachrichtenwesen; Land und Forst; Handel, Nahrung und Genuß; Druck und Papier; Textil, Bekleidung, Leder; Wissenschaft; Unterricht und Erziehung; Gesundheitswesen; Kunst; Gew. der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft. Die IG/Gew. sind jedoch keine selbständigen Organisationen, vielmehr fungieren sie als ausgegliederte Fachabteilungen des FDGB, der keinen „Bund“ von Gewerkschaften, sondern eine Einheitsorganisation darstellt. Aufgabe der IG/Gew. ist es, die bindenden Beschlüsse der zentralen Organe des FDGB durchzuführen. Ihre Abhängigkeit zeigt sich u.a. in dem Recht des Bundesvorstandes (BV), über Veränderungen im Organisationsaufbau verbindlich zu beschließen (z. B. IG/Gew. aufzulösen oder neu zu gründen), und in der Unterstellung der regionalen Vorstände der IG/Gew. unter die jeweiligen FDGB-Leitungen. Kleinste Organisationseinheit des FDGB sind die gewerkschaftlichen Grundorganisationen: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO bestehen in allen Betrieben mit mehr als 20 Mitgliedern) und Orts- bzw. Dorfgewerkschaftsorganisationen (OGO fassen die Mitglieder in Kleinstbetrieben ohne BGL, Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner usw. zusammen). An der Spitze der BGO stehen die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) (betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen); sie untergliedern sich in Gewerkschaftsgruppen. In größeren Betrieben mit mehr als 500 Mitgliedern werden für die einzelnen Betriebsabschnitte Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) als mittlere Leitungsebene der BGO gebildet. Die zahlenmäßige Stärke der AGL (3–13 Mitglieder) und der BGL (5–25 Mitglieder) wird in Abhängigkeit von der Zahl der im Betrieb Beschäftigten festgelegt. Die Arbeit der BGL und AGL wird durch eine je nach Größe und spezieller Aufgabenstellung des Betriebes unterschiedliche Zahl von Kommissionen und Arbeitsgruppen unterstützt. Den OGO stehen Ortsgewerkschaftsleitungen (OGL) in gleicher zahlenmäßiger Zusammensetzung wie bei den BGO vor. Im Verlauf der Veränderungen des NÖS sind die Leitungsstruktur des FDGB auf Kreis- und Bezirksebene sowie die Anleitung der BGL ständig geändert worden. 1963/1964 wurden die Bezirksleitungen der IG/Gew. aufgelöst und die BGL in den VEB (Z) den Gewerkschaftskomitees bei den VVB und zugleich teils den Bezirksvorständen des FDGB, teils den Kreisvorständen unterstellt. Räumliche Entfernung der Leitungen von den anzuleitenden Betrieben, mangelnde Qualifikation der Funktionärskader und Überschneidungen in den Kompetenzen haben diese Experimente scheitern lassen. 1967 hat der BV des FDGB ein neues Leitungsschema entworfen, das den Gewerkschaftswahlen 1967/1968 zugrunde gelegt wurde. Nunmehr sind ausschließlich die Kreisvorstände der IG/Gew. (15–45 Mitglieder) für die „operative Anleitung“ aller BGL ihres Industriezweiges zuständig. Um diesem [S. 188]Funktionszuwachs gerecht werden zu können, ist die Zusammensetzung der Gewerkschaftsvorstände auf Kreisebene zahlenmäßig verstärkt und qualitativ verbessert worden. Die geringe Zahl von Kommissionen bei den Kreisvorständen der IG/Gew. (Arbeit und Löhne, Sozialpolitik, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Kultur und Bildung) macht deutlich, daß diese Leitungen sich in ihrer Arbeit auf die spezifischen Fragen ihres Wirtschaftsbereiches konzentrieren sollen. In gleicher Weise ist die Unterstützung der Kreisvorstände durch die Bezirksvorstände der IG/Gew. (20 bis 35 Mitglieder) zu deuten. Als relativ kleine und möglichst qualifizierte Arbeitsstäbe sollen sie die Kreisvorstände bei der Anleitung der BGL unterstützen. Zu ständigen und eigentlichen Führungsorganen werden innerhalb der Vorstände der IG/Gew. sowohl auf Kreis- als auch auf Bezirksebene Sekretariate gewählt. Die Kreis- bzw. die Bezirksvorstände der IG/Gew. unterstehen den Kreis- (30 bis 60 Mitglieder) bzw. Bezirksvorständen (50–90 Mitglieder) des FDGB, die jeweils für ihren regionalen Bereich die ausschließliche Verantwortung tragen und die Arbeit der Einzelgewerkschaften koordinieren. Insbesondere vertreten die FDGB-Vorstände die Gewerkschaften gegenüber den regionalen Staatsorganen. Zahl und Art der Kommissionen bei den Kreisvorständen des FDGB spiegeln ihren Aufgabenbereich wider: Kultur und Sport, Bildungswesen und Qualifizierung, Sozialpolitik, Recht, Frauen, Jugendausschuß, Westkommission, Finanzkommission, Arbeitskreis verdienter Gewerkschaftsveteranen, Rat der Sozialversicherung. Es fehlen dagegen Kommissionen für Arbeit und Löhne, Gesundheits- und Arbeitsschutz mit ausgesprochen betriebsnaher Aufgabenstellung. Die eigentliche Führungstätigkeit obliegt bei den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB den Sekretariaten. Die Vorsitzenden der Vorstände sind in der Regel Mitglied des Sekretariats der regionalen SED-Leitung. Kombinatsgewerkschaftsleitungen (KGL) werden vor allem auf Großbaustellen gewählt. In Kombinaten der bezirks- bzw. zentralgeleiteten Industrie wird im Unterschied dazu die Wahl von KGL von der Zustimmung der jeweiligen FDGB-Leitung abhängig gemacht. In diesen Wirtschaftsbereichen soll das Schwergewicht der Gewerkschaftsarbeit nach Möglichkeit bei den in den selbständigen Betriebseinheiten gewählten BGL liegen und die KGL nur eine koordinierende Funktion wahrnehmen. In Großkombinaten, wie z. B. Leuna, Buna, Carl Zeiss Jena, werden IG-Kreisvorstände gewählt, die den FDGB-Kreisvorständen unterstehen und von den Bezirksvorständen der IG in industriezweigspezifischen Fragen angeleitet werden. Die bei allen VVB bestehenden Gewerkschaftskomitees (9–15 Mitglieder) üben keine operativen Funktionen aus. Sie sollen vor allem an den verschiedenen Planungen für den gesamten Industriezweig mitarbeiten, industriezweigspezifische Lohnformen und Rahmenkollektivverträge ausarbeiten, Wettbewerbskonzeptionen entwickeln und die Zentralvorstände (ZV) der IG/Gew. in deren Arbeit mit den zuständigen Ministerien unterstützen. An der Spitze der IG/Gew. stehen die ZV (50–90 Mitglieder), die von einem Präsidium geleitet werden, deren hauptamtlichen Führungskern die Sekretariate bilden. Ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen, die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des BV des FDGB bzw. seines Präsidiums auf die Problematik des eigenen Wirtschaftsbereichs anzuwenden sowie die damit verbundenen Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien zu führen. An der Spitze des FDGB steht der BV (200 Mitglieder, 40 Nachfolgekandidaten). Die laufende Arbeit der Gewerkschaft wird durch das 31köpfige Präsidium bzw. dessen Sekretariat (9 Mitglieder; Leiter des Sekretariats: Rolf ➝Berger; Sekretäre: Wolfgang Beyreuther, Werner Heilemann, Horst ➝Heintze, Margarete ➝Müller, Heinz Neukrantz, Fritz Rösel, Helmut Thiele, Alfred Wilke) geleitet. Vorsitzender des FDGB ist Herbert ➝Warnke, seine Stellvertreter sind Rolf Berger und Johanna Töpfer. Zur Kontrolle des Finanzgebarens, der Einhaltung der Satzung des FDGB sowie der Durchführung der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Organe bestehen bei allen Leitungen (mit Ausnahme der Gewerkschaftskomitees bei den VVB) Revisionskommissionen. Anläßlich der Rechenschaftslegungen durch die Vorstände bei den Gewerkschafts wählen erstatten sie Bericht. [S. 189]Die Satzung betont, daß die Mitgliederversammlungen in den Betrieben, die Delegiertenkonferenzen bzw. der FDGB-Kongreß als Wahlgremien die jeweils „höchsten“ Gewerkschaftsorgane seien. Da die Gewerkschaftswahlen bis zur Bezirksebene jedoch nur alle zwei Jahre, die Wahl des Bundesvorstandes alle vier Jahre erfolgen, kann schon von daher nicht mit einer effektiven Einflußnahme auf die Zusammensetzung (Ablösungen und Kooptationen von Leitungsmitgliedern sind in den Vorständen häufig) und die Tätigkeit der Vorstände durch die Delegiertenkonferenzen gerechnet werden. Die Wahl der AGL, BGL, OGL und der Delegierten zu den Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgt direkt und geheim in den Betrieben auf Grund von Listen, die von den amtierenden Leitungen vorgelegt und in vorbereitenden Wahlversammlungen diskutiert werden. Die Ablehnung von Kandidaten und die Streichung einzelner Namen auf den Listen sowie die Hinzufügung anderer sind grundsätzlich möglich. Eine Möglichkeit, organisiert Gegenvorschläge zu unterbreiten, besteht jedoch nicht. Die Streichung oder Ablehnung einzelner Kandidaten verändert kaum das Bild der gesamten Liste. Die Delegierten einer Organisationsebene wählen die Delegierten für die nächsthöhere Stufe. Die Bekleidung von Wahlfunktionen ist an eine mehrjährige Mitgliedschaft im FDGB gebunden (Kreis: 2 Jahre, Bezirk: 3 Jahre, BV: 6 Jahre). Die SED nimmt auf die Gewerkschaftswahlen unmittelbar Einfluß. Zur Wahlkampagne 1967/68 faßte das Politbüro der SED einen Beschluß, der alle SED-Leitungen und insbesondere deren Abteilung Gewerkschaften und Sozialpolitik zur unmittelbaren Anleitung der FDGB-Organe während des Wahlverlaufs verpflichtete. Der Politbüro-Beschluß bildete die Grundlage für die vom BV des FDGB verabschiedete „Kaderrichtlinie“, die an erster Stelle betont, daß „politisch zuverlässige Kader auszuwählen“ seien, „die die führende Rolle unserer Partei anerkennen und vertreten“; zweitens gelte es die fachliche Qualifikation zu berücksichtigen, drittens solle die soziale Zusammensetzung (Arbeiter-, Intelligenz-, Frauen- und Jugendanteil) der jeweiligen Gewerkschaftsorganisation in den Vorständen widergespiegelt werden, viertens müsse die Kontinuität der FDGB-Arbeit durch die Wiederwahl der bewährten Funktionäre bzw. ihre Wahl in ein höheres Leitungsorgan gesichert werden (H. Warnke: Über Probleme der Gewerkschaftsarbeit nach dem VII. Parteitag, Berlin 1967, S. 32). Die gewählten Vorstände tagen in relativ großen Zeitabständen (Bezirk: dreimonatlich, BV: viermonatlich, ZV: sechsmonatlich), so daß die eigentliche Führungstätigkeit bei den Präsidien und Sekretariaten liegt. Das Prinzip des demokratischen Zentralismus, das die nachgeordneten Instanzen an die Beschlüsse der übergeordneten bindet, vervollständigt das organisatorische Instrumentarium, das das Bild des FDGB als einer autoritär geführten, an die Partei- und Regierungsbeschlüsse gebundenen Organisation bestimmt. Dabei soll nicht verkannt werden, daß der sich in den Kommissionen und Arbeitsgruppen äußernde Sachverstand die Entscheidungen der Leitungen beeinflußt. In den Betrieben wirken Kritik am Arbeitsplatz, Unzufriedenheiten, die die Arbeitsleistungen mindern, Fluktuation von Betriebsangehörigen usw. beeinflussend und korrigierend auf die Gewerkschaftsarbeit. Im Verlag des FDGB erscheint als Organ des BV die Tageszeitung „Tribüne“ und als Funktionärsorgan die Monatszeitschrift „Die Arbeit“. Daneben werden eine Reihe von speziellen Zeitschriften herausgegeben wie z. B. „Sozialversicherung und Arbeitsschutz“, „Kulturelles Leben“ u.a. Die IG/Gew. unterhalten eigene, auf die Spezialproblematik ihres Industriezweiges abgestellte Zeitschriften. Mit Broschüren, umfangreichen Handbüchern und Monographien unterstützt der Verlag Tribüne die Anleitung sowie die politische und fachliche Qualifizierung der Gewerkschaftskader. Der Vertrieb der Gewerkschaftsliteratur erfolgt weitgehend über die Kulturobleute in den Betrieben durch den Literatur- und Vordruckvertrieb des FDGB in Markranstädt. Die Mitgliedschaft im FDGB ist grundsätzlich freiwillig; sie ist jedoch Voraussetzung für beruflichen und sozialen Aufstieg. Ein Anreiz für den Beitritt sind auch die Vergünstigungen, die mit der Mitgliedschaft im FDGB verbunden sind (Ferienreisen, Fahrgeldermäßigungen, Unterstützungszahlungen usw.). Mitglied kann jeder [S. 190]abhängig Beschäftigte werden, nicht jedoch Mitglieder von LPG und PGH. Während des Studiums und der Zugehörigkeit zur NVA ruht die Mitgliedschaft. Rentner können die Mitgliedschaft aufrechterhalten. Am 31. 12. 1967 hatte der FDGB rund 6,8 Mill. Mitglieder, davon 3,1 Mill. Frauen. Rund 1~Mill. Mitglieder waren Jugendliche unter 25 Jahren. Die Finanzierung des FDGB erfolgt durch Mitgliedsbeiträge (1 bis 1,5 v. H. des Bruttoeinkommens) und den Verkauf von Spendenmarken. Ein beträchtlicher Teil der Ausgaben für die betriebliche Gewerkschaftsarbeit wird aus Mitteln der Betriebe bestritten. Für das Jahr 1967 weist der FDGB Leistungen in Höhe von 311,3 Mill. M aus (die Ausgaben für den Unterhalt der Organisation werden nicht bekanntgemacht). Die Ausgaben gliedern sich in 43,9 Mill. M für die Kulturarbeit, 28,3 Mill. M für fachliche und berufliche Qualifizierung (Schulung der Gewerkschaftsfunktionäre), 113,7 Mill. M für Unterstützungen und Ehrungen, 41,2 Mill. M für Jugend und Sport, 84,2 Mill. M für Urlaub und Erholung. 3. Aufgaben Es gehört zu den Axiomen des Marxismus-Leninismus, daß sich die Überlegenheit des sozialistischen Gesellschaftssystems gegenüber dem kapitalistischen vor allem durch eine „höhere Arbeitsproduktivität -freiwillig, bewußt, vereint schaffender Menschen, die sich der vorgeschrittenen Technik bedienen“, erweist. Entsprechend versteht der FDGB unter Interessenvertretung vorrangig die Schaffung optimaler Bedingungen für die Erreichung maximaler Produktionsergebnisse. Seine Aktivitäten richten sich zu diesem Zweck sowohl auf die Verbesserung der objektiven Bedingungen des Produktionsablaufs seiner Planung und Organisation (Mitwirkung in der Planung, „gesellschaftliche“ Kontrolle der Werkleitungen, Förderung des technisch-wissenschaftlichen Fortschritts) als auch auf die Erziehung seiner Mitglieder zur „sozialistischen Arbeitsmoral“ und zu dementsprechenden Verhaltensweisen, die diese zur „bewußten Teilnahme am Kampf um die Erhöhung der Arbeitsproduktivität befähigen“ (Gewerkschaften als „Schulen des Sozialismus“). Die Schutzfunktionen der Gewerkschaften, ihre Bemühungen um die Verbesserung der materiellen, sozialen und kulturellen Lebensbedingungen sind dieser primären Aufgabenstellung zu- bzw. nachgeordnet. Das Verhältnis der Gewerkschaften zu den Wirtschaftsleitungen wird nicht als gegeneinander gerichtet verstanden; vielmehr richten beide Leitungsstränge ihre Aktivität auf die Erreichung des gleichen Ziels, jedoch mit unterschiedlichen Kompetenzen, Arbeitsmethoden und -formen. Die Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften und Wirtschaftsleitungen wird zwar durchaus als konfliktreich angesehen; die Lösung der Konflikte soll jedoch im Sinne einer optimalen Förderung der volkswirtschaftlichen Leistung erfolgen. Die Kompetenzen der Gewerkschaftsleitungen bei der Aufstellung der Jahres- bzw. Zweijahrespläne, bei der Festsetzung der Perspektivpläne und Aufstellung von Entwicklungsprognosen (Planung) sind verstärkt worden. Auf den verschiedenen Ebenen der Wirtschaftsorganisation sollen sich die B GL, Gewerkschaftskomitees bei den VVB, die ZV der IG/Gew. und der BV des FDGB bereits in die Planvorarbeiten einschalten. Großer Wert wird auf die eigenständige Erarbeitung von Analysen und daraus abgeleiteten Vorschlägen durch die Gewerkschaftsorgane gelegt. Dem entspricht die schriftliche Vorlage einer gewerkschaftlichen Stellungnahme zu den Planvorschlägen, die mit dem von der Werkleitung beschlossenen Plan der übergeordneten Wirtschaftsleitung vorgelegt werden muß. Die Gewerkschaftsleitungen nehmen an der Verteidigung der Planvorschläge auf den verschiedenen Stufen des Wirtschaftsaufbaus teil. Plandiskussionen mit der gesamten Belegschaft sollen zu optimaler Plangestaltung führen, Reserven aufdecken und die Belegschaftsmitglieder über die Lage des Betriebes und seine Produktionsziele informieren. Ziel der Plandiskussion ist es, jeden Betriebsangehörigen zu „bewußter“ Teilnahme am Produktionsgeschehen zu befähigen. Ergänzt werden diese Formen der Mitwirkung und Mobilisierung durch die Wettbewerbsbewegungen, Förderung des Neuererwesens (Neuererbewegung), der sozialistischen ➝Arbeitsgemeinschaften und die Produktionspropaganda. Auf der Grundlage des Jahres- bzw. Zweijahresplanes des Betriebes wird zwischen der BGL und der Werkleitung ein Betriebskollektivvertrag (BKV) abgeschlossen. Im BKV [S. 191]verpflichten sich beide Seiten zur Planerfüllung; ferner werden der Ausbau der sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie Maßnahmen für die Qualifizierung und die Förderung der Frauen und Jugendlichen festgelegt. Die Pflicht der Werkleiter und Generaldirektoren, über den Stand der Planerfüllung zu berichten, die Arbeit der ständigen ➝Produktionsberatungen, die Mitarbeit der Gewerkschaftsleitungen in den Produktionskomitees der VEB und den Gesellschaftlichen Räten der VVB bieten den Gewerkschaften die Möglichkeit, auch im Verlauf des Planjahres kritisch auf die Werkleitungen einzuwirken und die Belegschaften zu neuen Leistungen aufzufordern. Das Prinzip der Einzelleitung, d. h. das alleinige Entscheidungsrecht und die Alleinverantwortung der Werkdirektoren, Generaldirektoren und Minister, wird durch die Gewerkschaften nicht angetastet. Gegenüber den wirtschaftsleitenden Organen beschränkt sich die Aktivität der Gewerkschaften auf Informations-, Kontroll-, Mitberatungs- und Mitwirkungsrechte; eine Mitbestimmung findet nicht statt. Die Tätigkeit der Gewerkschaften im Bereich der Lohnpolitik und bei der Gewährung von Prämien dient ebenfalls der Steigerung der Arbeitsproduktivität. Die Förderung leistungsstimulierender Lohnformen bedeutet, daß überdurchschnittliche Arbeitsleistungen überproportional entlohnt werden, um Beschäftigte mit minderer Leistung zur Verbesserung ihrer Arbeitsergebnisse anzureizen. Der FDGB fördert und schützt ein stark differenziertes, hierarchisch aufgebautes Lohngefüge sowie die privilegierte Stellung der technischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Intelligenz. Eine weitere Spezifizierung der Lohnformen und der Abschluß von Rahmenkollektivverträgen in den VVB-Bereichen mit Unterstützung der Gewerkschaftskomitees bei den VVB ist vorgesehen. Die Schutzfunktionen des FDGB im Bereich des Arbeitsrechts, der staatlichen und betrieblichen Sozialpolitik sind unter doppeltem Aspekt zu sehen: Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl durch die Wirtschaftsleitungen als auch durch die Belegschaften soll gleichermaßen erreicht, bestehende Rechte sollen nicht verkürzt, aber auch nicht „mißbräuchlich“ zu Gunsten der Betroffenen ausgeweitet werden. Rechtsberatungsstellen bei den Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB gewähren unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung den Gewerkschaftsmitgliedern Rechtsschutz bei den Gerichten. Ferner leitet der FDGB die Konfliktkommissionen an, schult deren Mitglieder, die auf Mitgliederversammlungen gewählt werden. Die BGL besitzt ein Mitwirkungsrecht bei der Begründung, Änderung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Die betriebliche Sozialpolitik umfaßt das betriebliche Gesundheitswesen, Kindergärten und -horte, Betriebsferienlager, die Werkverpflegung, betriebliche Einkaufsmöglichkeiten usw. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Betriebe nimmt die BGL auf die Ausgestaltung dieser Einrichtungen über seine Kommissionen, die Jugend- und Frauenausschüsse Einfluß. Eine starke Stellung hat sich der FDGB durch die Vermittlung von verbilligten Ferienreisen (1967: 1,1 Mill.) in organisationseigene oder Vertragsheime verschafft. Ferner wird den FDGB-Mitgliedern und ihren Familienangehörigen jährlich einmal eine um ein Drittel ermäßigte Fahrt mit der Reichsbahn gewährt. Im Zeichen der „technisch-wissenschaftlichen Revolution“ (technische Revolution), aus der sich ständig neue und erhöhte Anforderungen an die fachliche Ausbildung der Berufstätigen herleiten, wirbt die Gewerkschaft verstärkt für eine Beteiligung an der Qualifizierung (Betriebsakademie). Notwendige Umsetzungen von Arbeitskräften in oder zwischen Betrieben als Auswirkung von Rationalisierungsmaßnahmen oder bedingt durch den Ausbau bzw. die Einschränkung bestimmter Wirtschaftszweige unterstützt der FDGB durch aufklärende Propaganda und versucht die sozialen Auswirkungen zu mildern. Die den langfristigen Arbeitskräftebedarf des Betriebs bzw. Wirtschaftszweiges berücksichtigenden Qualifizierungspläne werden unter Mitarbeit der zuständigen Gewerkschaftsleitungen ausgearbeitet, wobei die Jugend- und Frauenausschüsse die Interessen der von ihnen vertretenen Gruppen zu Gehör bringen. Die gewerkschaftliche ➝Kulturarbeit dient der Werbung der Gewerkschaftsmitglieder zur rezeptiven und „schöpferischen“ Teilnahme am kulturellen Leben. Sie soll die Heranbildung des „allseitig gebildeten sozialistischen Menschen“ fördern und [S. 192]ist ein wichtiges Instrument zur Beeinflussung der Freizeitgestaltung (Freizeit). Die gewerkschaftliche Kulturarbeit trägt dazu bei, die volkseigenen Großbetriebe auch für die Ausgestaltung des kulturellen Lebens in den Wohngebieten mitbestimmend zu machen. Mit der Übergabe der Sozialversicherung in die Alleinverwaltung des FDGB auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen sind den Gewerkschaften erstmals staatliche Aufgaben zugewiesen worden, die sie in Zukunft ohne Einsatz staatlicher Zwangsmittel lösen müssen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Mit der Übertragung der Kontrolle über den Arbeitsschutz und der Einrichtung der Arbeitsschutzinspektionen bei den Gewerkschaftsleitungen ist dieser Prozeß fortgesetzt worden. Die Verantwortung, die die Gewerkschaften für die Anleitung, Wahl und Schulung der Konfliktkommissionen haben, kann ebenfalls als eine Ablösung staatlichen Zwangs durch Organisationszwänge (gegenüber den eigenen Mitgliedern und den Wirtschaftsleitungen) verstanden werden. Gegenüber staatlichen Organen hat der FDGB auch außerhalb der Plandiskussionen besonders in arbeitsrechtlichen, sozial- und kulturpolitischen Fragen ein Beratungs- und Mitwirkungsrecht, das durch die gewerkschaftliche Beteiligung an Beiräten, Arbeitsgruppen, durch schriftliche Stellungnahmen usw. ausgeübt wird. Das Prinzip der Einzelleitung wird jedoch auch hier durch die Gewerkschaften nicht eingeschränkt. Die Kreis- und Bezirksvorstände des FDGB wirken an der Vorbereitung und Festlegung der regionalen Pläne mit. Mit den in den Betrieben gewählten Arbeiterkontrolleuren (1 Arbeiterkontrolleur auf 30–50 Gewerkschaftsmitglieder) beteiligt sich der FDGB an den Aufgaben der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Die Arbeiterkontrolleure werden vor allem für die innerbetriebliche Kontrolle und für die Inspektion in Handel, Versorgung und Wohnungswesen eingesetzt. Die Bedeutung, die dem FDGB im Herrschaftssystem zugemessen wird, spiegelt sich u.a. darin, daß er die nach der SED größte Anzahl von Mitgliedern in die Volksvertretungen entsendet (Volkskammer: 68 von 500; Bezirkstage: 395 von 2.840; Kreistage: 1945 von 16.949; Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen: 23.558 von 183.268; Stadtbezirksversammlungen: 442 von 2.955). 4. Schulung Die mannigfachen Funktionen des FDGB bieten die Möglichkeit, eine große Zahl von Mitgliedern tätig in die Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen. So sollen Mitte 1967 auf betrieblicher Ebene in den Leitungen, Kommissionen, Ausschüssen und Arbeitsgruppen 1,3 Mill. Mitglieder Funktionen übernommen haben. Bei der Beurteilung dieser Zahlen wird man an eine große Zahl von Doppelzählungen denken müssen; auch sagt die Tatsache der Übernahme einer Funktion noch nichts aus über die Intensität, mit der sie ausgeübt wird. Trotzdem demonstrieren diese Zahlenangaben die starke, integrierende Kraft einer Großorganisation. Die Funktionstüchtigkeit des FDGB, die Effektivität, mit der er seine Kontroll-, Mitwirkungs- und Beratungsrechte wahrnehmen kann, das Ansehen der Gewerkschaftsfunktionäre bei den Belegschaften und Werkleitungen und die darauf gründende Chance zu erziehen und zu mobilisieren, hängt von den Fähigkeiten und Kenntnissen der Kader ab. Die Mathematisierung der Planung, die Einführung der Datenverarbeitung, Kybernetik, operations research usw. haben die Anforderungen an die Gewerkschaftsfunktionäre in den letzten Jahren ansteigen lassen und das bisherige Schulungssystem sowie die Schulungsinhalte infragegestellt. Auf den Bundesvorstandssitzungen 1967 und dem 7. Kongreß des FDGB stand immer wieder die Frage der Verbesserung der Ausbildung der Funktionäre im Vordergrund der Diskussion, da ein Teil der Ineffektivität der Arbeit des FDGB auf die mangelnde Qualifikation der Funktionäre zurückzuführen ist. Die ideologische Schulung im herkömmlichen Sinne bedarf der Ergänzung bzw. teilweisen Ablösung durch die Vermittlung positiven Fachwissens auf wissenschaftlichem Niveau. Dabei stehen moderne Leitungsmethoden (Leitungswissenschaft) und betriebs- und volkswirtschaftliche Kenntnisse im Vordergrund der geplanten Erneuerung der Schulungsprogramme. Das Schulungssystem bietet insofern günstige Möglichkeiten, als die Kurse schon immer sehr stark nach Spezialgebieten (Arbeitsrecht, Sozial Versicherung, Arbeitsschutz, Kultur usw.) gegliedert waren. [S. 193]Die Formen der gewerkschaftlichen Schulungsarbeit sind mannigfaltig: Einzelvorträge, Wochenendschulungen und 14tägige Kurzschulungen in den Betrieben und den Kreisbildungsstätten der FDGB-Kreisleitungen, vierwöchige Kurse in jahreszeitlich nicht genutzten FDGB-Heimen, dreimonatige Lehrgänge in Schulen der ZV der wichtigsten IG (1966: 5) bzw. bei den Bezirksschulen des FDGB (1966: 6, angestrebt wird die Einrichtung in allen Bezirken). Daneben bestehen Zentralschulen des FDGB mit spezieller Aufgabenstellung (z. B. Zentralschule für Kultur in Leipzig). Zentrale Bildungs- und Forschungsstätte des FDGB ist die Hochschule der Deutschen Gewerkschaften „Fritz Heckert“ in Bernau. Neben kürzeren Lehrgängen findet dort seit 1956 ein dreijähriges Studium für Funktionäre statt, das mit der Prüfung zum Diplom-Gesellschaftswissenschaftler abgeschlossen wird. Von 1952 bis 1965 haben 2.546 Gewerkschaftsfunktionäre an der Hochschule Ein- oder Mehrjahreslehrgänge absolviert. Die Bestrebungen, fachlich besser qualifizierte Funktionäre in Führungspositionen zu bringen, und erste Erfolge der Verbesserung der Schulungsarbeit zeigen sich in der Tendenz, ältere Funktionäre durch jüngere, diplomierte abzulösen. 5. Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtungen Der FDGB verfügt über eine Anzahl von Unterstützungseinrichtungen für seine Mitglieder. Die Höhe der Leistungen variiert je nach Dauer der Mitgliedschaft und z. T. der Höhe der entrichteten Mitgliedsbeiträge. Ein Anspruch entsteht in der Regel nach einjähriger Mitgliedschaft. In Höhe eines Wochenbeitrages wird bei Erkrankung nach Wegfall des Lohnausgleichs aus der Sozialversicherung für 6 bis 9 Wochen eine tägliche Krankengeldunterstützung gewährt. Ferner zahlt der FDGB Geburtsbeihilfen (30 M) und Sterbegelder (100–370 M). Rentner mit langjähriger Mitgliedschaft in den Gewerkschaften (mindestens 35 Jahre) erhalten eine vierteljährliche Unterstützung von 30–50 M. Für Darlehen in Notfällen und für größere Anschaffungen bestehen Kassen der gegenseitigen Hilfe, die durch Sonderbeiträge finanziert werden. Im Verkehrswesen tätige Gewerkschaftsmitglieder erhalten durch die „Fakulta“ Rechtsschutz und Familienunterstützung bei Verkehrsunfällen. 6. Politik gegenüber den Gewerkschaften der Bundesrepublik und internationale Verbindungen Im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED (Wiedervereinigungspolitik der SED), die sich um eine Einflußnahme auf die Gewerkschaften des DGB bemüht, spielt der FDGB eine bedeutsame Rolle. Diese Arbeit wird von der Abteilung für westdeutsche Arbeit beim BV des FDGB und den nachgeordneten Westkommissionen bei den FDGB-Vorständen geleitet. Der FDGB wird dabei im wesentlichen im Auftrage der zuständigen Abteilungen des SED-Apparates tätig. Einladungen an Delegationen aus der BRD, Zusendung von Propagandamaterial und mannigfache Formen der Kontaktsuche und -pflege werden als Mittel zur Einflußnahme angewendet. In Buchpublikationen und Broschüren, in seinen Zeitungen und Zeitschriften beschäftigt sich der FDGB ständig mit den Entwicklungen in den DGB-Gewerkschaften. Er versucht, zwischen Gewerkschaftsleitungen auf der einen Seite und den örtlichen Funktionären sowie der Mitgliedschaft auf der anderen zu differenzieren mit dem Ziel, vorhandene Gegensätze zu verschärfen und neue Fronten zu bilden. Bei grundsätzlicher Ablehnung der Politik des DGB und seiner Gewerkschaften als „reformistisch“ unterstützt der FDGB Einzelforderungen, z. B. die Ablehnung der Notstandsgesetze, die Forderung nach Ausdehnung der Mitbestimmung, um sich so Gehör bei oppositionellen Gruppen zu verschaffen. Offizielle Kontakte zwischen dem FDGB und den Gewerkschaften im DGB bestehen bisher nicht. (Deutsche Arbeiterkonferenz) Der FDGB ist Mitglied des Weltgewerkschaftsbundes, die IG/Gew. gehören den jeweils zuständigen Berufsorganisationen des WGB, den „Internationalen Vereinigungen der Gewerkschaften“, an. Seine internationalen Verbindungen nutzt der FDGB zur Unterstützung der Außenpolitik der DDR, besonders in ihrer Forderung nach diplomatischer Anerkennung und in ihren Angriffen auf die Politik der Bundesregierung. Die Kontakte zu den im Aufbau befindlichen Gewerkschaften in den Entwicklungsländern werden besonders gepflegt. Seit Mai 1959 werden an der Hochschule des FDGB laufend Gewerkschaftsfunktionäre aus afrikanischen und asiatischen Ländern in 18-Monats-Lehrgängen ausgebildet. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Haas, Gerhard: Der FDGB 1954. (BMG) 1954. 48 S. m. 1 Plan. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 186–193 Faschismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND)Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1975 1979 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB): 1985 Der FDGB ist die Einheitsorganisation für alle abhängig Beschäftigten. Seine Monopolstellung als Gewerkschaft wird durch die ausschließliche Erwähnung in der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 44) und im Gesetzbuch der Arbeit auch verfassungsrechtlich…
DDR A-Z 1969
Warenzeichen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 „Als Symbol eines bestimmten Produktionskollektivs steigert das sozialistische W. die Verantwortlichkeit des Betriebes zur Herstellung qualitätsgerechter Erzeugnisse und stärkt die politisch-moralische Verpflichtung der Werktätigen zu einer hohen Erzeugnisqualität“ (Toeplitz, „Neue Justiz“, 1967, S. 4). Im Gegensatz zum Kapitalismus, wo es „ein wichtiges Mittel im Konkurrenzkampf“ sei, sei das W. in der „DDR“ ein „Ausdruck der Ehre eines Betriebskollektivs, das zur Einhaltung der höchsten Qualität verpflichtet“. Das W. wird auch als ein wichtiges Mittel zur Sicherung des Absatzes der Exporterzeugnisse eingesetzt. Nach dem W.-Gesetz vom 17. 2. 1954 (GBl. S. 216) sind alle industriellen Erzeugnisse so zu kennzeichnen, daß der Hersteller eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem gibt es noch den freiwilligen Markenschutz durch W., die in das beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen geführte W.-Register eingetragen werden. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre, sie kann um jeweils 10 Jahre verlängert werden. Im Ausland darf ein W. erst nach Anmeldung beim Patentamt der „DDR“ angemeldet werden. Die Anmeldung und Aufrechterhaltung des Schutzrechts bedarf der staatlichen Genehmigung. Rechtsuchende, die in Mitteldeutschland weder Wohnsitz noch Niederlassung haben, müssen sich in allen Patent- und W.-Angelegenheiten durch das Büro für die Vertretung in Patent-, Muster- und Zeichenangelegenheiten („Internationales Patentbüro Berlin“) vertreten lassen (Patentrecht). Für Streitigkeiten auf dem Gebiet des W.- und des Geschmacksmusterrechts ist seit März 1965 das Bezirksgericht Leipzig (Gerichtsverfassung) in erster Instanz ausschließlich zuständig. Seit 1956 ist das Gebiet der „DDR“ wieder dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken vom 14. 4. 1891 angeschlossen (VO vom 15. 3. 1956, GBl. S. 271). Seitdem werden mitteldeutsche W. durch Vermittlung des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen in die internationalen Register in Bern eingetragen. In der BRD genießen diese internationalen Marken aber keinen Schutz, weil die BRD die „DDR“ als Staat und somit als ein für den Beitritt zu internationalen Abkommen geeignetes Völkerrechtssubjekt nicht anerkennt, so daß der „Beitritt“ der „DDR“ zu derartigen Ab[S. 700]kommen im Verhältnis zur BRD keinerlei Rechtswirkungen erzeugt (BGH, Urt. vom 18. 12. 1959, ROW 201/60). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 699–700 Warenverkehr, innerdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WarnemündeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 „Als Symbol eines bestimmten Produktionskollektivs steigert das sozialistische W. die Verantwortlichkeit des Betriebes zur Herstellung qualitätsgerechter Erzeugnisse und stärkt die politisch-moralische Verpflichtung der Werktätigen zu einer hohen Erzeugnisqualität“ (Toeplitz, „Neue Justiz“, 1967, S. 4). Im Gegensatz zum Kapitalismus, wo es „ein wichtiges Mittel im Konkurrenzkampf“ sei, sei das W. in der „DDR“ ein…
DDR A-Z 1969
Ablieferungspflicht (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zum Erfassungspreis abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Das nach 1945 aufgebaute System der zentralen Erfassung unterschied in der Daseinsperiode privat-bäuerlicher Betriebe zwei Formen der A.: Nach dem Ablieferungsbescheid der Verwaltungsbehörden wurden Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Ölsaaten, Speisehülsenfrüchte, Schlachtvieh, Geflügel, Milch, Eier und Wolle erfaßt: auf der Grundlage von Verträgen, die die Verwaltungsorgane mit den Erzeugern abschlossen, erfolgte die Erfassung von Spezial- oder Sonderkulturen (sog. technische Kulturen), wie Zuckerrüben, Faser[S. 10]pflanzen, Tabak, Obst, Arznei- und Gewürzpflanzen, Korbweiden, Mohnkapseln. Die Ablieferungsmengen (Normen) wurden in der Regel je Flächeneinheit festgesetzt (Hektarveranlagung). Trotz einer gewissen Differenzierung wurde dies weitgehend schematisch durchgeführt. Durch die besondere Staffelung der Normsätze, die im Gegensatz zu den normalen Leistungsverhältnissen im „privaten Sektor“ der Landwirtschaft so festgesetzt waren, daß sie bei pflanzlichen und tierischen Produkten mit der Betriebsgröße progressiv anstiegen, wurde zusammen mit dem Agrarpreissystem ein Steuerungsmittel des Klassenkampfes auf dem Lande ausgebaut — zumal Nichterfüllung der A. strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht (Wirtschaftsstrafrecht) —, das mit der Kollektivierung sein Ziel erreichte. Gegenüber den Normen, die für die einzelbäuerlichen Betriebe vor der Kollektivierung galten, war das Ablieferungssoll der LPG ermäßigt, während das der VEG seit jeher gesondert festgesetzt wird. Seit der Totalkollektivierung wurde die A. der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe gänzlich auf die Vertragsform verlagert, d.h., sie wird durch Jahresverträge begründet, die von den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben einerseits mit den VEAB und den anderen mit der Erfassung und dem freien ➝Aufkauf beauftragten Betrieben (Molkereien, Zuckerfabriken u.a.) andererseits abgeschlossen werden müssen (VO über die Erweiterung des Vertragssystems mit den LPG vom 28. 1. 1960 und ergänzende Regelungen). Die volle Übereinstimmung dieser Verträge mit dem Volkswirtschaftsplan bzw. dem Plan der Marktproduktion sowie mit den Betriebsplänen der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe ist zwingend. Die gesetzliche A. erstreckt sich also auf die in den zentralen Plänen festgelegten Gesamtmengen des staatlichen ➝Aufkommens. Die Mengenveranlagung der Betriebseinheiten erfolgt durch die von den Produktionsleitungen der Landwirtschaftsräte bestätigten Betriebspläne. Es wird angestrebt, auch die Lieferung tierischer Erzeugnisse aus den persönlichen ➝Hauswirtschaften auf der Grundlage von vertraglichen Gesamtvereinbarungen mit den Vorständen der LPG~III zu organisieren. (Rückführungsbetrag) Literaturangaben Merkel, Konrad: Agrarproduktion im zwischenvolkswirtschaftlichen Vergleich — Auswertungsprobleme der Statistik am Beispiel des geteilten Deutschland. Berlin 1963, Duncker und Humblot. 105 S. m. 50 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 9–10 ABI A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AblieferungssollSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Die gesetzliche Verpflichtung landwirtschaftlicher Betriebe, ihre Erzeugnisse nach vorgeschriebenen Arten, Mengen und Terminen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe zum Erfassungspreis abzuliefern (Ablieferungssoll). Der A. unterliegen alle Arten pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich Neben- und Abfallprodukte (Häute, Felle, Tierhaare, Federn usw.). Das nach 1945 aufgebaute…
DDR A-Z 1969
Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische (1969)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Seit 1958 üblicher Sammelbegriff für die in Industrie und Landwirtschaft praktizierte neue Form kollektiver Zusammenarbeit, insbesondere in Kollektiven der sozialistischen Arbeit (KdsA) und den sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (SAuF). Nach § 17, Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit übernehmen die Arbeitskollektive, die im sozialistischen ➝Wettbewerb den Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ führen, Verpflichtungen zur Erreichung hoher ökonomischer Ergebnisse, zur Vertiefung ihres politischen und fachlichen Wissens und zur Entfaltung des geistig-kulturellen Lebens. „Sie vervollkommnen die sozialistischen Beziehungen der kameradschaftlichen Zusammenarbeit und Hilfe, entfalten die Fähigkeiten ihrer Mitglieder und fördern die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten, indem sie den Grundsatz Sozialistisch arbeiten, lernen und leben verwirklichen.“ Über die SAuF bestimmt § 17 Abs. 3, in ihnen vereinigten sich Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz mit dem Ziele, einen Vorlauf für die Lösung der wissenschaftlichen und technischen Aufgaben zu schaffen, bei volkswirtschaftlich entscheidenden Erzeugnissen den wissenschaftlich-technischen Höchststand zu erreichen und weltmarktfähige Produkte zu entwickeln sowie die komplexe sozialistische Rationalisierung durchzusetzen. Sie sollen das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Intelligenz (Bündnispolitik) und das sozialistische ➝Bewußtsein festigen. Die Fortschritte in der SG. sind nicht allzu groß. Am 16. 6. 1967 sagte dazu Ulbricht in Leipzig: „Die Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus fordert mit zwingender Notwendigkeit, daß in immer mehr sozialistischen Gemeinschaften überall die Aktivität erhöht und die wissenschaftliche Zielstrebigkeit weiterentwickelt wird“ („Neues Deutschland“ v. 17. 6. 1967). Anfang Mai 1960 forderten einige Mitbestimmungsrechte. Das ZK der SED tadelte sie darauf wegen Abweichung im Sinne des Syndikalismus. Von 1960 bis Anfang 1962 wurden die Ehrentitel „Brigade der sozialistischen Arbeit“ und „Gemeinschaft der sozialistischen Arbeit“, seitdem wird der Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ als staatliche Auszeichnung verliehen, wenn die Verpflichtungen vorbildlich erfüllt werden. (Arbeitspolitik) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 233 Gemeindevertretung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeneralauftragnehmerSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 Seit 1958 üblicher Sammelbegriff für die in Industrie und Landwirtschaft praktizierte neue Form kollektiver Zusammenarbeit, insbesondere in Kollektiven der sozialistischen Arbeit (KdsA) und den sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften (SAuF). Nach § 17, Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit übernehmen die Arbeitskollektive, die im sozialistischen ➝Wettbewerb den Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ führen,…
DDR A-Z 1969
Weinbau (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Die volkswirtschaftliche Bedeutung des W., als ein besonderer Produktionszweig der Landwirtschaft, ist sowohl nach Flächenumfang und Ernteertrag als auch nach der Zahl der Betriebe und Beschäftigten unerheblich. Auch der Konsum an Wein und Schaumwein ist im Vergleich zum Bundesgebiet noch relativ bescheiden. Der Pro-Kopf-Verbrauch der mitteldeutschen Bevölkerung stieg zwar von 1,7~l im Jahre 1955 auf 4,7~l im Jahre 1967, er bleibt aber gegenüber dem in der BRD von 9,2~l (1955/56) und 15,0~l (1966/67) sowie gegenüber dem Vorkriegsverbrauch von 6,78~l im Durchschnitt des Deutschen Reiches bemerkenswert zurück und läßt erkennen, daß Wein in der „DDR“ kein Volksgetränk ist. Die Weinerzeugung aus Trauben der heimischen Weinbaugebiete, die im mehrjährigen Durchschnitt etwa 900.000~l beträgt, deckt nur knapp 2 v. H. der derzeitigen mitteldeutschen Verbrauchsmenge. Infolgedessen ist der Wein- und Schaumweinkonsum stark einfuhrabhängig. Die hauptsächlich aus der SU, aus Ungarn, Rumänien und Bulgarien sowie aus Frankreich bezogenen Weine erreichten 1966 und 1967 eine Einfuhrmenge von rd. 78,2 bzw. 85,2 Mill. l. In Mitteldeutschland beschränkt die Natur den W. auf Standorte in den Flußtälern der Elbe, Saale und Unstrut und am Süßen See. 1967 nahm der W. eine Fläche von 366 ha ein. In der Hauptsache handelt es sich um das Weinbaugebiet im Bezirk Dresden mit 137 ha, das sich im Elbetalkessel von Pillnitz östlich von Dresden über die [S. 705]Lößnitz bei Radebeul und Meißen bis nach Seußlitz erstreckt und auf annähernd 20 Orte verteilt, von denen die Städte Radebeul und Meißen den bedeutendsten W. haben, sowie um das 194 ha große Rebflächengebiet im Bezirk Halle, wo der W. auf günstigen Hanglagen an der Saale, Unstrut und am Süßen See, vor allem bei Naumburg, Freyburg und Höhnstedt konzentriert ist. Für die Sortenverteilung ist in der Perspektivplanung in v. H. des Gesamtrebenbestandes folgender Schlüssel vorgesehen: 30 v. H. Müller-Thurgau, 25 v. H. Riesling, 20 v. H. Traminer, 15 v. H. Weißburgunder, 4 v. H. Ruländer und 5 v. H. sonstige Sorten. Außerdem sehen die Pläne eine Ausdehnung der Rebfläche bis über 400 ha im Jahre 1970 vor. Der überwiegende Teil der Rebfläche befindet sich in „sozialistischen“ Betrieben. Das frühere sächsische Staatsweingut und das Weingut der Stadt Radebeul sind heute im VEG Weinbau Radebeul zusammengefaßt, das rd. 79 ha Rebfläche umfaßt. 27 ha entfallen auf das VEG Weinbau Naumburg und 73 ha auf LPG (davon 54 ha gemeinschaftlich und 19 ha individuell genutzt), während rd. 116 ha Rebfläche von privaten Winzern und Kleinwinzern sowie von sonstigen Betrieben (z. B. vom Institut für Obstbau Dresden-Pillnitz der DAL, das den W. wissenschaftlich betreut) eingenommen werden. Für Weintrauben besteht Ablieferungspflicht, die, nach dem Umfang der Rebfläche gestaffelt, 30 bis 90 v. H. der Erntemenge erfaßt. Die Verarbeitung der Traubenernte der LPG und der selbständigen Winzerbetriebe erfolgt in den Kellereien der Winzergenossenschaften in Meißen und Freyburg. In Freyburg befindet sich auch die größte Sektkellerei, die nach dem Transvasierverfahren die „Rotkäppchen“-Sekte herstellt. Die dem VEG Weinbau Radebeul angeschlossene Sektkellerei erzeugt nach dem modernen Tankgärverfahren den „Schloßberg Hoflößnitz“-Sekt. Radebeul ist ferner Sitz der zweitgrößten Sektkellerei Deutschlands, der „Bussard-Sekt-Kellerei“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 704–705 Weimar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WeißenfelsSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 Die volkswirtschaftliche Bedeutung des W., als ein besonderer Produktionszweig der Landwirtschaft, ist sowohl nach Flächenumfang und Ernteertrag als auch nach der Zahl der Betriebe und Beschäftigten unerheblich. Auch der Konsum an Wein und Schaumwein ist im Vergleich zum Bundesgebiet noch relativ bescheiden. Der Pro-Kopf-Verbrauch der mitteldeutschen Bevölkerung stieg zwar von 1,7~l im Jahre 1955 auf 4,7~l im Jahre 1967, er bleibt aber gegenüber dem in…
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Reservistenkollektive (1969)
Siehe auch: Reservistenkollektiv: 1979 Reservistenkollektive: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Seit Ende 1956 sind die Wehrersatz-Behörden der Nationalen Volksarmee und die Kreisleitungen der SED bemüht, die Reservisten der NVA und der Polizeitruppen in R. zu organisieren. Die R. sollen alle Reservisten politisch überwachen und militär-theoretisch wie auch militär-politisch weiterbilden, sie aber auch als Arbeitsaktivisten und als Ausbilder der GST einsetzen. Auch müssen die R. für die Reservistenlehrgänge und -Übungen der NVA Stimmung machen und die Werbung von Soldaten auf Zeit und von Berufssoldaten unterstützen. Die Leitungen der R. sollen mit der Parteileitung der SED, mit BGL, GST, FDJ und Kampfgruppen (KG) Zusammenwirken und die militärpolitische Arbeit dieser Organisationen, vor allem der GST und der KG, unterstützen. Ferner haben die R. die Verbindung mit den Patenschafts-Truppenteilen (Patenschaften) der NVA und allen dienenden Betriebsangehörigen zu pflegen. Seit Januar 1962 sind für die R. die Wehrkreiskommandos zuständig. — In der 1. DB zur Reservistenordnung vom 24. 1. 1962, die der Min. f. Nat. Verteid. am 30. 9. 1964 (GBl. II, S. 805) erließ, wurde die Arbeit der R. in den §§ 3–11 gesetzlich geregelt. In § 3 heißt es: „Für die Bildung der R. ist der Leiter des Wehrkreiskommandos verantwortlich.“ In § 4: „Als Leiter des R. ist möglichst ein Offizier der Reserve … einzusetzen.“ Die R. sollen nach § 6, d auch die „Erziehung der gedienten Reservisten zu vorbildlichen Leistungen in der Volkswirtschaft und … in den Brigaden der sozialistischen Arbeit“ erreichen. Seit September 1964 wurde die Bildung der R. verstärkt. So wurden auch an Hochschulen R. eingerichtet, die u.a. die NVA-Lehrgänge der militärischen ➝Studentenausbildung der betr. Hochschulen vorbereiten. — Seit 1965 stehen mancherorts auch Militärklubs, die mit Lehrschauen verbunden sind, den R. zur Verfügung. Die SED und alle beteiligten Stellen sind nach wie vor bemüht, die R. zu stärken. So werden seit 1966 z. B. auch bei Handwerkern R. organisiert. In einem Bericht über diesen Zweig der R. schrieb die „National-Zeitung“ am 29. 6. 1967: Aufgabe der R. „ist es, die Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Reservisten zu erhalten, sie mit neuen Problemen vertraut zu machen, die sich aus der internationalen Entwicklung und aus der Vervollkommnung der Militärtechnik ergeben“. Der Arbeit der R. widmet die amtliche Wochenzeitung „Volksarmee“ sehr häufig eine Sonderseite. Aus ihr (so in Nr. 19/1968) geht hervor, daß die R. der Betriebe, LPG, Hochschulen, Fachschulen und Behörden für die sozialistische Wehrerziehung erfolgreich arbeiten, sobald eine Voraussetzung erfüllt ist: „Sehr wichtig ist in einem Betrieb, in einer Genossenschaft oder Institution eine arbeitsfähige Leitung des R. sowie ihr enges Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Leitern!“ Doch klagt Oberst Hermann, der Betreuer der R. im Bez. Erfurt, darüber, daß „manche Werkdirektoren vergessen, daß sie gesetzlich für die Arbeit der R. mit verantwortlich sind, ihnen Aufgaben zu stellen haben und deren Erfüllung kontrollieren müssen. Die Unterschätzung dieser Pflicht hemmt die sozialistische Wehrerziehung“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 532 Reserveoffiziere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ResozialisierungSiehe auch: Reservistenkollektiv: 1979 Reservistenkollektive: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Seit Ende 1956 sind die Wehrersatz-Behörden der Nationalen Volksarmee und die Kreisleitungen der SED bemüht, die Reservisten der NVA und der Polizeitruppen in R. zu organisieren. Die R. sollen alle Reservisten politisch überwachen und militär-theoretisch wie auch militär-politisch weiterbilden, sie aber auch als Arbeitsaktivisten und als Ausbilder der GST einsetzen. Auch müssen die R. für…
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Militärstrafrecht (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 war ein materielles M. geschaffen. Der dritte Teil dieses Gesetzes stellte „Verbrechen gegen die militärische Disziplin“ unter Strafe. Diese Strafbestimmungen wurden jedoch durch das zusammen mit dem Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 24. 1. 1962 erlassene 2. Gesetz zur Ergänzung des StGB (Militärstrafgesetz) (GBl. I, S. 25) aufgehoben und durch neue ersetzt. Zu den schon bekannten Tatbeständen — Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Befehlsverweigerung, Angriff auf Vorgesetzte, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung des Dienstgeheimnisses — kam eine Reihe neuer Straftatbestände, u.a. Dienstentziehung und Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feinde, Verletzung des Beschwerderechts, Verletzung der Vorschriften über den Wachdienst, Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet. Als neue Strafart wurde der Strafarrest eingeführt. In das neue Strafgesetzbuch wird das M. als 9. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 251 ff.) übernommen, womit „die Einheitlichkeit unseres Strafrechts dokumentiert und verdeutlicht (wird), daß es in der DDR kein Sonderstrafrecht für Militärpersonen gibt“ („Neue Justiz“ 1967, S. 159). Die bereits bestehenden Straftatbestände und Strafdrohungen wurden gegenüber dem Militärstrafgesetz von 1962 nicht wesentlich verändert. Neu aufgenommen wurde der Tatbestand der Meuterei, dessen Strafdrohung von Strafarrest bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geht. Die Pflicht zur [S. 423]Anzeige einer Fahnenflucht wurde als „generelle staatsbürgerliche Pflicht“ ausgestaltet, deren Verletzung nach § 225 StGB (Unterlassung der Anzeige) strafbar ist. Weitere neue Straftatbestände sind: Mißhandlung von Unterstellten, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Parlamentäre und die in § 276 StGB geregelten „Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson“. Danach ist die freiwillige Unterstützung feindlicher Maßnahmen, „die militärischen Charakter tragen oder militärisch zweckbestimmt sind oder die in anderer Weise der DDR oder einem mit ihr verbündeten Staat Schaden zufügen können“, mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht. Waffendienst einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson gegen die „DDR“ oder ihre Verbündeten zieht Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren nach sich. Beim Tatbestand der unerlaubten Entfernung wurde die die Strafbarkeit begründende 48-Stunden-Grenze auf 24 Stunden verkürzt. Der in den Strafbestimmungen zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß jeder Befehl eines militärischen Vorgesetzten auszuführen ist, wird dort eingeschränkt, wo die Befehlsausführung offensichtlich gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder die Strafgesetze verstoßen würde (§ 258 StGB). Im übrigen stellt aber § 258, Abs.~1 den im M. bisher nicht bekannten Rechtfertigungsgrund des „Handelns auf Befehl“ heraus. Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militärstraftat kann auch bestraft werden, wer nicht zu den Militärpersonen zählt. Die Bestimmungen des M. gelten auch für solche Handlungen, die sich gegen die verbündeten Armeen richten. Die schon vom Militärstrafgesetz gegenüber den Bestimmungen des 1. Strafrechtsergänzungsgesetzes vorgenommene Erweiterung des Strafrahmens bleibt im neuen Strafgesetzbuch bestehen. Der normale Strafrahmen umfaßt die Verurteilung auf ➝Bewährung, den Strafarrest und die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Strafverschärfungen sieht das Gesetz für den Fall vor, daß eine Straftat „im Verteidigungszustand“ begangen wird. In besonders schweren Fällen der Fahnenflucht, Dienstverweigerung, Feigheit vor dem Feind, Befehlsverweigerung, der Meuterei, des Angriffs auf Vorgesetzte, Wachen und Streifen, der Schändung Gefallener und des Mißbrauchs der Lage Verwundeter, der Gewaltanwendung und Plünderung im Kampfgebiet und des Waffendienstes eines in feindlicher Gefangenschaft Geratenen gegen die „DDR“ kann auf lebenslange Zuchthaus- oder auf Todesstrafe erkannt werden. Die Aburteilung erfolgt nach Anklageerhebung seitens der Militärstaatsanwaltschaft durch die Militärgerichte. (Militärgerichtsbarkeit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 422–423 Militärstaatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärtechnische KabinetteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Bis zum 31. 8. 1958 wurden Volkspolizisten oder Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen aller strafbaren Handlungen einschließlich der rein militärischen Delikte durch die Militärstaatsanwaltschaft nach den allgemeinen strafrechtlichen Bestimmungen angeklagt, wobei oft der Art. 6 der Verfassung (Boykotthetze) herangezogen wurde. Mit Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 war ein materielles M.…
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Kulturpolitik (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Teil 1) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie im Sinne der Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine K.: die unserer geliebten, mächtigen Partei der Arbeiterklasse, der SED“; Johannes R. Becher zur Vorbereitung der Kulturkonferenz der SED von 1957) und der Liquidation der geistigen Traditionen der „westlichen“, bürgerlichen Welt. Der Bruch der Ideologie, der durch die oben erwähnte These Stalins manifest gemacht wurde, begründet jedoch eine eigentümliche Doppelfunktion der Kultur: zum einen als Gut, das man erwerben oder „erstürmen“ kann („Ohne die Erstürmung der Höhen der Kultur kann die Arbeiterklasse ihre großen Aufgaben, den Sozialismus zum Sieg zu führen, nur schwer erfüllen“ — Ulbricht im Mai 1959), zum anderen als Instrument des Kampfes „gegen die kannibalischen Lehren der imperialistischen Kriegshetzer“ oder als Antriebskraft für die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Erfüllung der Pläne und den wirtschaftlichen Wettstreit mit der westlichen Welt. Auf dem III. Parteitag der SED, 1951, wurde proklamiert, jeder Versuch, feindliche Ideologien objektivistisch (Objektivismus) darzustellen, bedeute eine Hilfe für diese Ideologien. „Darum ist es die entscheidende kulturpolitische Aufgabe, einen radikalen Umschwung auf allen Gebieten des kulturellen Lebens zu erzielen und mit der Lauheit und dem Versöhnlertum unerbittlich Schluß zu machen.“ In den folgenden Jahren, insbesondere während der kurzen Ära des Neuen Kurses, schien zeitweilig eine liberalere K. Platz zu greifen, aber schon mit der „Programmerklärung über den Aufbau einer Volkskultur in der DDR“ Bechers vom 13. 10. 1954 wurden unter Einbeziehung des Nationalen Kulturerbes im wesentlichen die bisherigen Ziele neu formuliert und dabei zugleich der Anspruch auf alleinige Repräsentation der deutschen Kultur durch die „DDR“ verkündet. Ebenso erklärte Abusch auf der Kulturkonferenz der SED im Okt. 1957, „daß unsere Kultur in der DDR die höchste Form der Kultur für das Volk ist, die es in Deutschland gegeben hat“ („Neues Deutschland“, 24. 10. 1957). Diese „höchste Form der Kultur für das Volk“ wird seit dem V.~Parteitag der SED (1958) als „sozialistische Nationalkultur“ proklamiert; so auch im Manifest des VII. Parteitages (April 1967): „Der weitere Fortschritt der sozialistischen Gesellschaft ist unlösbar verbunden mit der Erhöhung des kulturellen Niveaus ihrer Bürger. Wir wollen, daß die sozialistische Kultur alle Gebiete des Lebens erfaßt und die Menschen bereichert. Zur [S. 356]entwickelten sozialistischen Gesellschaft gehört die sozialistische Nationalkultur. Wir arbeiten daran, in unserer Republik eine wahrhaft große und bedeutende Kunst und Literatur des sozialistischen Realismus zu entwickeln, geprägt von Parteilichkeit und Volksverbundenheit, in deren Mittelpunkt das Werden des schöpferischen sozialistischen Menschen steht. Der Bitterfelder Weg, diese Vereinigung von Volk und Kultur, hat sich bewährt und wird unbeirrt weiter beschritten. Alle Künstler und Kulturschaffenden sollten sich eng mit dem Volk verbinden. Die Werktätigen erwarten neue große Kunstwerke, die das sozialistische Leben gestalten und Ausdruck der sozialistischen Nationalkultur sind …“ Nahezu wörtlich wurden diese programmatischen Sätze wiederholt in dem Beschluß des Staatsrats zur K. vom Dez. 1967. 2. Etappen der Kulturpolitik Die kulturpolitischen Konzeptionen der KP/SED wurden in einem langjährigen und noch andauernden Prozeß durchgesetzt, dessen Etappen etwa folgendermaßen bezeichnet werden können: 1. Besetzung der Schlüsselpositionen des Kultur-Apparates mit Kommunisten. 2. Gleichschaltung der „bürgerlichen“ Parteien und Liquidierung aller nichtkommun. Tendenzen auf kulturpolitischem Gebiet. 3. Bindung der bürgerlichen „Intelligenz“ und der Kulturschaffenden an das Regime durch Druck und Privilegien. 4. Aufbau einer neuen „Intelligenz“-Schicht. 5. Verlagerung des „Kulturkonsums“ in die Betriebe und Massenorganisationen. 6. Unterbindung oder Einschränkung des geistigen Austausches der „Kulturschaffenden“ mit der freien Welt, soweit er nicht den Zwecken des Regimes und seiner Planwirtschaft dient (kultureller Austausch). 7. Einsatz der „Staatsmacht“ zur Durchsetzung des Diamat und des Prinzips der bolschewistischen Parteilichkeit an den Schulen und Hochschulen und in der Erwachsenenqualifizierung, des sozialistischen ➝Realismus in Kunst und Literatur, des Atheismus und der sozialistischen ➝Moral gegen Christentum und „bürgerlich“-westlichen Humanismus. Diese letzte Phase hatte 1957 eingesetzt und war „dialektisch“ als die Antwort des Ulbricht-Regimes auf Tendenzen zur Entwicklung eines „humanen“ Sozialismus zu verstehen, die im Gefolge der Entstalinisierung und der Ereignisse des Jahres 1956 in Polen und Ungarn auch in Mitteldeutschland aufgetreten waren. Als weitere Etappe dieses Prozesses, die etwa mit dem Beginn des Siebenjahrplans eingeleitet wurde, könnte man die völlige Integrierung der „Intelligenz“-Berufe und der Kulturschaffenden in die Arbeiterklasse bezeichnen. Die Polytechnisierung des gesamten Erziehungswesens (Polytechnische Bildung und Erziehung) diente sekundär auch diesem Zweck, aber nicht nur Schüler, Studenten und Lehrer, sondern auch Wissenschaftler, Schriftsteller, Maler, Bildhauer, Musiker und Schauspieler wurden angehalten, „in die Betriebe zu gehen“ und sich nach Möglichkeit Brigaden der sozialistischen Arbeit einzugliedern. Sie sollten nicht nur das Verständnis der „Werktätigen“ für ihr Schaffen oder Anregungen für dieses gewinnen, sondern in den „Werktätigen“ ihre neuen Auftraggeber sehen und sich ihnen zur Kritik ihrer Arbeit stellen. Während einerseits der Künstler für den Verzicht auf „einzelne eigenbrötlerische Gewohnheiten … reich entschädigt“ werden sollte „durch eine vollere Entfaltung seiner schöpferischen Persönlichkeit“ und „die sozialistische Gemeinschaftsarbeit … auch im künstlerischen Schaffen der Schlüssel für die Lösungen der Aufgaben des Siebenjahrplanes“ sein sollte (der damalige Staatssekretär Herbert Wendt auf der Kulturkonferenz 1960 des ZK der SED), sollte andererseits nachhaltig geförderte laienkünstlerische Arbeit (Laienkunst) durch Entwicklung „junger Talente“ die Grenzen zwischen beruflichem und laienhaftem Kunstschaffen (und damit auch zwischen Talent und Dilettantismus) verwischen, wenn nicht aufheben. Die „Einheit von polytechnischer und ästhetischer Erziehung“ wurde zwar mit der Absicht der „Hebung des kulturellen Niveaus“ propagiert, doch führte das gekoppelte Bemühen, die Künstler an die Werkbank zu stellen, die Arbeiter dagegen an den Schreibtisch zu setzen (Schreibende ➝Arbeiter), notwendigerweise zur Nivellierung des Kunstschaffens. In den letzten Jahren und in ersichtlichem Zusammenhang mit der Konsolidierung der „DDR“ seit der Errichtung der Mauer trat das Streben nach Weltniveau auch auf kulturellem Gebiet hervor. Man suchte (freilich kontrollierbare [S. 357]und sorgfältig gesteuerte) Gelegenheiten, sich auf kulturellem Feld mit dem Westen zu messen, öffnete mit Vorsicht die Schleusen für gewisse Werke gewisser westlicher Autoren; auch eine ziemlich radikale Umgestaltung des typographischen Bildes einiger kultureller Zeitschriften deutete darauf hin. Aber schon bei den ersten Anzeichen einer Fronde der Kulturschaffenden gegen die ideologische Starrheit der Kulturfunktionäre gewannen die Vertreter eines harten Kurses im Kulturapparat wieder Oberwasser; Leute vom Schlage Axens, Abuschs, Kurellas, schließlich auch Hager selbst wurden in Marsch gesetzt, um die Ordnung wiederherzustellen. In dem Feldzuge gegen „alte und neue liberalistische und revisionistische Tendenzen“ gab es um die Jahreswende 1965/66 heftige Zurechtweisungen (z. B. für Heym, Biermann, Werner Bräunig), Selbstkritiken (z. B. von Maetzig), wurden Bühnenstücke abgesetzt oder umgearbeitet (z. B. „Moritz Tassow“ von Hacks), Filme zurückgezogen (z. B. „Das Kaninchen bin ich“), Reiseerlaubnisse verweigert, ja sogar Spitzenfunktionäre ausgewechselt (Ministerium für Kultur). Diese Vorgänge boten — zumal wenn man sie in Beziehung setzt zur Entwicklung in den Nachbarländern des Sowjetblocks — ein Schulbeispiel für die Sterilität der K. der SED. 3. „Erstürmung der Höhen der Kultur“ Die „Erstürmung der Höhen der Kultur“ setzt aber auch die Bildung einer neuen kulturtragenden Schicht voraus, die u.a. mit folgenden Maßnahmen betrieben wurde: Beseitigung des alten „Bildungsmonopols“ durch ein die sog. Proletarierkinder begünstigendes Zulassungs- und Stipendiensystem (Erziehungs- und Bildungswesen) und durch die Überwachung der „gesellschaftlichen Aktivität“ der Bewerber, die in der FDJ, in der Gesellschaft für Sport und Technik, neuerdings aber vor allem in den Betrieben zu beweisen ist; Zugang zu den Hochschulen ohne Abitur (Schule, Erwachsenenqualifizierung), ideologische Kontrolle bei der Zulassung und Förderung der Hochschüler, Sonderausbildung von „Werktätigen“ zu Neulehrern, Volksrichtern, Volksstaatsanwälten, Arzthelfern u.a.; Eröffnung von Möglichkeiten zur Qualifizierung durch Volkshochschulen, Technische ➝Betriebsschulen, Betriebsakademien, Dorfakademien und durch das Fernstudium; „Entwicklung der schöpferischen Talente im Volk“, Förderung der kulturellen Massenarbeit und der „Volkskunstbewegung“ (Laienkunst) als eines gedachten Reservoirs für den Nachwuchs an Dichtern, Musikern und Bühnenkünstlern; „Bewegung schreibender (malender, komponierender) Arbeiter“ (Literatur, Bildende Kunst, Musik). 4. Der Kulturapparat Bestimmt wird die K. von einer Kommission und den einschlägigen Abt. des ZK der SED, also von wenigen Spitzenfunktionären dieser Partei, die als „Partei neuen Typs“ die zuständigen Behörden (s.u.) über die in ihnen führenden SED-Genossen durch Parteiaufträge „anleitet“. Zuständig für K. war von 1957 bis 1963 die Kulturkommission unter dem Vorsitz von A Kurella; der VI. Parteitag bildete „zur Leitung und Koordinierung der Arbeit auf ideologischem Gebiet“ eine Ideologische Kommission beim Politbüro unter der Leitung von Hager, die sich u.a. auch mit der „Entwicklung des einheitlichen Bildungssystems“ und „mit Fragen der Kultur, der kulturellen Institutionen und Organisationen“ zu befassen hat. Die K. hat damit im Apparat der SED einen sehr bezeichnenden Platz erhalten. Die straff zentralisierte Lenkung der K. liegt bei drei Ministerien. Das Ministerium für Volksbildung (Minister: Margot ➝Honecker) ist zuständig für alle Schulgattungen, für die vorschulische Erziehung, die Berufsausbildung und die Erwachsenenbildung. Universitäten, Hochschulen und Fachschulen (mit Ausnahme einiger, die dem Ministerium für Verkehr zugeordnet sind) unterstehen dem Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen (Minister: Prof. Dr. Gießmann). Für alle übrigen Bereiche der K. wurde im Jan. 1954 das Ministerium für Kultur (Minister: Gysi) errichtet. Bei den Räten der Bezirke und der Kreise gibt es als Unterbau der Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur und Volksbildung Abt. für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung, für Jugenderziehung bzw. Jugendfragen und (mit wechselnden Bezeichnungen) für Kultur, Kultur und Kunst, Kunst und kulturelle Massenarbeit. [S. 358] 5. Institutionen Daß es auf dem gesamten Gebiet des Erziehungswesens nur noch staatliche Institutionen gibt, bedarf kaum der Erwähnung; selbst die privaten Musiklehrer werden nach und nach von den Musikschulen (bis 1961 Volksmusikschulen) verdrängt. Aber auch in allen anderen Bereichen des Kulturlebens wird nichts dem Selbstlauf überlassen. Zur Anleitung und Kontrolle bedienen sich Partei und Regime vielfältiger Methoden und Institutionen; von den letzteren geben sich viele als freie Vereinigungen oder Berufsverbände, obschon sie in Wahrheit Instrumente des kulturpolitischen Dirigismus sind. Vor allem ist hier der Deutsche Kulturbund zu nennen, der sich aus einem Diskussionsforum der Intelligenz zum Steuerungsorgan des Ministeriums und der SED entwickelt hat. Die Grundlagenforschung, vor allem soweit sie von Bedeutung für den wirtschaftlichen Aufbau, aber im übrigen weniger politisch relevant ist, wurde noch bis in die jüngste Zeit möglichst ungestört gelassen, aber in einer Reihe von Instituten zentralisiert; die Forschungsaufgaben werden neuerdings durch den Forschungsrat der DDR zentral zugewiesen. Auch in der Deutschen Akademie der Wissenschaften wird planwirtschaftlich bedeutsamen Aufgaben immer mehr Raum gegeben; es entstanden ferner neue, mehr oder weniger wissenschaftliche Akademien und Institute, durchweg dazu bestimmt, den „radikalen Umschwung“ auf allen Gebieten der Kultur durchzusetzen. Alle Theater, fast alle Lichtspieltheater und die gesamte Filmproduktion (Filmwesen) sind verstaatlicht, und als Konzertveranstalter kommen nur Institutionen des Regimes und der kulturellen Massenarbeit in Betracht. Das Vermittlungswesen auf dem Gebiete der Musik, des Kabaretts usw. wurde in der Deutschen Künstler-Agentur und den ihr unterstellten Konzert- und Gastspieldirektionen monopolisiert, und ein zentraler, von der SED kontrollierter Bühnennachweis lenkt den „Einsatz“ der darstellenden Künstler. Alle größeren Buchverlage (Verlagswesen) sind ebenfalls verstaatlicht; die gesamte Buchproduktion wird von einer Abteilung des Ministeriums für Kultur angeleitet und kontrolliert. 6. Wissenschaft, Kunst und Kultur im Staatshaushalt Der Staatshaushalt 1966 wies für den Gesamtbereich der K. die unten folgenden Ausgaben aus. (Die Zahlen für 1967 waren im „Statistischen Jahrbuch der DDR 1968“ noch nicht enthalten.) Wie an vielen anderen Stellen, so sind auch hier die Angaben über den Staatshaushalt wenig gegliedert und zum Teil undurchsichtig Für einzelne wichtige Positionen gab es auch abweichende Angaben. In dem gewaltigen Betrag von 674 Mill. MDN für „sonstige kulturelle Zwecke“ können die Ausgaben für die kulturpolitischen Institutionen außerhalb des Staatsapparates, für Verbände und Tagungen, für die Arbeiterfestspiele, für Ausstellungen, Preise und Auszeichnungen, aber auch Subventionen zu Büchern und Zeitschriften enthalten sein. (Alle Zahlen abgerundet.) [S. 359] 7. Zur Lage der „Kulturschaffenden“ Der im Kunstleben einst wichtige private Auftraggeber ist durch Enteignung nahezu völlig ausgefallen, so daß auch die Freischaffenden (freie Schriftsteller, freie Wissenschaftler, bildende Künstler, Musiker, Architekten) auf den sog. „neuen Auftraggeber werktätiges Volk“, d.h. das SED-Regime, angewiesen sind. Damit ist die materielle Existenz der Freischaffenden an ihre Bereitwilligkeit gebunden, öffentliche Aufträge im gewünschten Sinne zu erfüllen. Der „Auftraggeber Volk“ wird zwar gern zu „Produktionsberatungen“ mit Schriftstellern und Künstlern und zur Kritik ihrer Werke mobilisiert, hat aber nur im Sinne der Parteilinie zu entscheiden; allenfalls kann er kulturelle Darbietungen, Theaterstücke, Filme usw. durch Fernbleiben von den Veranstaltungen ablehnen. Diesem System der Reglementierung standen und stehen teilweise noch erhebliche Anreize für solche „Kulturschaffenden“ gegenüber, die im Sinne der Partei arbeiten. Zu erwähnen sind Stipendien, gut dotierte Aufträge, Steuerermäßigungen, bevorzugte Wohnraumbeschaffung, Kredite für Eigenheime, Reisemöglichkeiten, Vorteile bei der Ausbildung der Kinder, vorzugsweise Altersversorgung; ferner Preise und Ehrentitel (z. B. Verdienter ➝Lehrer des Volkes, Verdienter ➝Arzt des Volkes; manche Auszeichnungen sind verbunden mit Geldzuwendungen (Nationalpreis) und Renten (Intelligenz). 8. Die Lenkung des „Kulturkonsums“ Zu alledem kommt noch die Lenkung des „Kulturkonsums“ der „Letztverbraucher“. Der Kulturkonsum geht in den Formen eines in die Betriebe verlagerten und eines „freien“, außerhalb der Betriebe sich abspielenden Angebots an Kulturgütern (also Presse, Rundfunk, Vorträge, Theater-, Musik- und Filmveranstaltungen, Literatur) vor sich. Das besondere Interesse des Regimes gilt der „Betriebskultur“. Die stark geförderte kulturelle Massenarbeit wendet sich an die Betriebsbelegschaften, besonders der volkseigenen Betriebe, der „sozialistischen Dörfer“ und an die werktätige Jugend. Sie ist weitgehend Agitation und Propaganda; ihre Hauptformen sind: 1. direkte Aufklärung (Schulung, laufende Agitationseinsätze zu aktuellen staats- und wirtschaftspolitischen Fragen, kollektive Presselektüre, Wandzeitung, Betriebsfunk); 2. ein ausgebreitetes Vortrags- und Unterrichtswesen zur „fachlichen Weiterqualifikation“, das jetzt meist von den Betriebsakademien oder Dorfakademien getragen und durch die Urania (bis 1966: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) gesteuert wird; 3. künstlerische Programme mit gemischt agitatorisch-unterhaltendem Charakter (Kabarett); 4. künstlerische Betätigung von Laien in Chor-, Theaterspiel-, Musik-, Literaturgruppen usw., die auch stark von agitatorischen Tendenzen beherrscht ist. Dabei werden Programm, Texte und Regie-Personal sowohl innerbetrieblich wie auch durch außerbetriebliche Stellen von Partei und Regime angeleitet und überwacht, so daß der echte Spielwille der Laien kaum zu seinem Recht kommt; „reine Kunst“ wird selten, allenfalls noch in Form klassischer Musik geboten. Zur „Betriebskultur“ gehört ferner der organisierte Besuch „fortschrittlicher“, vor allem sowjet. Theater- und Filmstücke. Zur kulturellen Massenarbeit gehören aber auch die Pflege von Steckenpferden, das Spiel (z. B. Schach) und der Sport. Im Zeichen der Totalplanung und völliger Unterordnung unter politische Zwecke führt die K. offenbar zur Sterilisierung des Geistesschaffens; Autoren von Rang verstummten in der „Kunstatmosphäre der SED“ oder produzierten weit unter ihrem einstigen Niveau; von den vielgepriesenen und -diskutierten Erzeugnissen neuer Autoren verdienen die meisten außerhalb der prätendierten „sozialistischen Nationalkultur“ nur als deren Dokumente Interesse; Ansätze eines neuen, schöpferischen Hervorbringens sind kaum erkennbar und unter unveränderten Bedingungen auch nicht zu erwarten. Literaturangaben Balluseck, Lothar von: Dichter im Dienst — der sozialistische Realismus in der deutschen Literatur. 2., erw. Aufl., Wiesbaden 1963, Limes-Verlag. 288 S. m. zahlr. Abb. *: Bibliotheken als Opfer und Werkzeug der Sowjetisierung. Zur Lage des Büchereiwesens in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 71 S. Kersten, Heinz: Das Filmwesen in der Sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1962. Teil I (Text) 405 S. m. 43 Abb. u. 9 Tab., Teil II (Anlagen) 164 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S. Weber, Jochen: Das Theater in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 144 S. m. 20 Anlagen. Dübel, Siegfried: Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 2., erw. Aufl. (BB) 1960. 115 S. Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Wendt, Emil: Die Entwicklung der Lehrerbildung in der sowjetischen Besatzungszone seit 1945. 2., erg. Aufl. (BB) 1959. 131 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 355–359 Kulturobmann A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturräume
Kulturpolitik (1969) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auf der ideologischen Grundlage der These Stalins von der „aktiven Rolle“ des Überbaues (Marxismus-Leninismus, Teil 1) wird die Kultur als in allen ihren Bereichen manipulierbar verstanden. Manipuliert wird sie im Sinne der Parteilichkeit („Es gibt bei uns … nur eine K.: die unserer geliebten, mächtigen Partei der…
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Oberstes Gericht (1969)
Siehe auch: Oberstes Gericht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Oberstes Gericht (OG): 1966 Das OG ist das höchste Organ der Rechtsprechung (Art. 93 der Verfassung). Es leitet die Rechtsprechung der Gerichte auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften, sichert die einheitliche Rechtsanwendung durch alle Gerichte und ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich. Das OG ist mit dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und der erforderlichen Anzahl von Oberrichtern und Richtern besetzt. Alle diese Richter werden von der Volkskammer auf Vorschlag des Staatsrates für vier Jahre gewählt. Beim OG bestehen das Plenum, das Präsidium und die Kollegien, in denen die Senate für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gebildet werden. Das höchste Organ ist das Plenum, das zur Wahrnehmung seiner Aufgaben — Leitung der Rechtsprechung — Richtlinien und Beschlüsse mit verbindlicher Wirkung für alle Gerichte erlassen kann. Antragsberechtigt auf Erlaß einer Richtlinie sind der Präsident des OG, der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz. Der Staatsrat kann dem Plenum den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen empfehlen. Die Richtlinien werden im Gesetzblatt (Teil II) veröffentlicht. Bisher sind 24 Richtlinien ergangen, von denen allerdings ein großer Teil wieder aufgehoben ist. (Strafpolitik) Als das kollektive Organ zur Organisierung der Tätigkeit des OG, insbesondere des Plenums, wird das Präsidium bezeichnet. Da es im Unterschied zum Plenum ständig vorhanden und aktionsfähig ist, ist es das für die Praxis der Rechtsprechung wichtigste Organ. Es hat die Aufgabe, Tagungen des Plenums vorzubereiten und einzuberufen, Richtlinien und Beschlüsse des Plenums vorzubereiten, Beschlüsse mit verbindlicher Wirkung für alle Gerichte zu erlassen, die Tätigkeit der Kollegien des OG zu leiten, die Rechtsprechung der Gerichte und die an das OG gerichteten Eingaben der Bürger auszuwerten sowie über Beschwerden gegen die erstinstanzlichen Beschlüsse des Disziplinarausschusses bei dem OG zu entscheiden. Eine besonders wichtige Funktion ist dem Präsidium schließlich mit der Entscheidung über die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Senate des OG oder der Präsidien der BG übertragen. Beschlüsse der Plenen oder Präsidien der BG oder Militärobergerichte (Militärgerichtsbarkeit) können vom Präsidium aus eigener Initiative aufgehoben oder abgeändert werden. Es entscheidet auch, wenn ein Senat des OG in einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Präsidiums abweichen will. Zur Unterstützung bei der Leitung der Rechtsprechung wurde die Inspektionsgruppe gebildet. Dem Präsidium gehören an: der Präsident und der Vizepräsident des OG, die drei Vorsitzenden der Kollegien für Straf-, Militärstraf- und Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, je zwei Richter aus dem Kollegium für Straf- und Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und der Leiter der Inspektionsgruppe, insgesamt also zehn Personen, die auf Vorschlag des Präsidenten des OG vom Staatsrat berufen werden. Der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz können an den Sitzungen des Präsidiums teilnehmen. (Gerichtsverfassung, Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 452 Oberste Bergbehörde der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ObjektSiehe auch: Oberstes Gericht: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Oberstes Gericht (OG): 1966 Das OG ist das höchste Organ der Rechtsprechung (Art. 93 der Verfassung). Es leitet die Rechtsprechung der Gerichte auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften, sichert die einheitliche Rechtsanwendung durch alle Gerichte und ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich. Das OG ist mit dem Präsidenten, dem…
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Finanzberichterstattung (1969)
Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1985 Die F. ist ein Teil der periodischen Berichterstattung sozialistischer, halbstaatlicher und privater Betriebe 1) an die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik und 2) an die VVB und Wirtschaftsbehörden zur finanziellen Abrechnung der vorgeschriebenen Leistungsziele der einzelbetrieblichen Pläne (Soll-/Istvergleich). Die in der F. aufzuführenden Leistungs- oder Kennzifferngrößen entstammen als Istzahlen unmittelbar dem betrieblichen Rechnungswesen bzw. der Finanzrechnung der Betriebe. Das abzurechnende Kennziffernprogramm wird zentral durch die Wirtschaftsbehörden und die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik festgelegt. Es ist seinem Umfang und seiner Struktur nach für Betriebe unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche (Industrie, Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft) und Eigentumsformen sowie je nach dem Berichtszeitraum (Monat, Quartal, Jahr) verschieden. Die Berichtsnomenklatur unterliegt ständigen Veränderungen entsprechend den sich wandelnden Informationsbedürfnissen, der Berichtsempfänger (z. B. der Planbehörden). Die volkseigenen Betriebe müssen z. B. in ihrer monatlichen F. Angaben über die Plan- und Istkennziffern beim Betriebsergebnis (Gewinn oder Verlust), über die Gesamtselbstkosten der Warenproduktion und die Selbstkostenentwicklung der ihrer Art nach mit der Vorperiode vergleichbaren Warenproduktion der laufenden Periode, über die Warenproduktion zu Betriebspreisen sowie über den Erlös aus dem Absatz der Warenproduktion machen, Darüber hinaus sind Informationen über die voraussichtliche Höhe des Betriebsergebnisses in den beiden Folgemonaten, über die Plan- und Istkosten des Ausschusses, der Nacharbeiten, der Garantie- und Risikoleistungen zu liefern. Zur monatlichen F. gehört ferner der Umlaufmittelnachweis zur Kontrolle der planmäßiges Bestandshaltung an Umlaufmitteln und deren Finanzierung. Auf Grund der durch die Wirtschaftsreform geänderten Lenkungstechnik der Wirtschaftsführung der „DDR“ hat die F. im neuen System der Rechnungsführung und Statistik für die Wirtschaftssteuerung sehr an Bedeutung gewonnen. (Banken) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 206 Finanzbeirat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzkontrolleSiehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1985 Die F. ist ein Teil der periodischen Berichterstattung sozialistischer, halbstaatlicher und privater Betriebe 1) an die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik und 2) an die VVB und Wirtschaftsbehörden zur finanziellen Abrechnung der vorgeschriebenen Leistungsziele der einzelbetrieblichen Pläne (Soll-/Istvergleich). Die in der F.…
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Deutsche Versicherungs-Anstalt (1969)
Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Staatliche Versicherung der DDR: 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945 sämtlichen bestehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen die Weiterarbeit verboten worden war. Die fünf V. waren Monopolunternehmen unter Staatsgarantie. Ihre Gewinne flossen dem Staatshaushalt zu. Die Aktivvermögen der nicht zugelassenen Versicherungsunternehmen im Werte von etwa 450 Mill. RM wurden durch den Befehl 247 der SMAD vom 14. 8. 1946 den V. ohne Entschädigung übertragen. Deren Verpflichtungen wurden nicht übernommen. Die Versicherungsverträge galten durch Beitragszahlung an die neuen Anstalten als mit diesen fortgesetzt. Für die Lebensversicherung galt eine Sonderregelung. Durch die „VO über die Errichtung der Deutschen Versicherungs-Anstalt“ vom 6. 11. 1952 (GBl. S. 1185) wurden die Landesversicherungsanstalten zur DVA mit Sitz in Berlin vereinigt. Gleichzeitig wurde das Deutsche Aufsichtsamt für das Versicherungswesen zur Hauptverwaltung der DVA umgebildet. Als Untergliederungen bestehen Bezirks- und Kreisdirektionen. Die Verwaltung ist weitgehend dekonzentriert. Die Kreisdirektionen haben bis zu gewissen Grenzen Vollmacht, Versicherungsfälle selbständig zu regulieren. Die DVA ist ein Instrument der Finanzpolitik. „Die von den volkseigenen V. für die Durchführung und die Erfüllung ihrer Arbeiten nicht jeweils sofort restlos benötigten Geldmittel werden unserer Wirtschaft für die Akkumulation zur Verfügung gestellt“ („Deutsche Finanzwirtschaft“, S. 44/52). Die Verwaltung der DVA ist nicht nach Versicherungszweigen gegliedert, sondern nach dem Charakter des Eigentums in kommun. Sicht: Versicherung des Volkseigentums, des genossenschaftlichen Eigentums und der Versicherung der Bürger, zu der auch die Zweige der Personenversicherung gehören. Seit 1950 trägt die DVA die zusätzliche Altersversorgung der Intelligenz. Am 1. 1. 1956 wurde die DVA Träger der Sozialversicherung für die Bauern, Handwerker und die anderen Selbständigen, später auch für die Angehörigen der sozialistischen Produktionsgenossenschaften und der Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft). Ab 1. 1. 1969 trägt die DVA den Namen „Staatliche Versicherung der DDR“. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) Literaturangaben Leutwein, Alfred: Die Sach- und Personenversicherung in der SBZ. 2., erg. Aufl. (BB) 1958, Teil I (Text) 158 S., Teil II (Anlagen) 192 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 151 Deutsche Seereederei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche VolkspolizeiSiehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Staatliche Versicherung der DDR: 1975 1979 1985 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 Versicherungsanstalten: 1953 Träger der Sach-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung waren bis zum 31. 10. 1952 die staatlichen („volkseigenen“) V., die 1945 in jedem Lande der SBZ gegründet wurden, nachdem durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23./25. 7. 1945…