DDR A-Z 1969

Kriegsopferversorgung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO v. 21. 7. 1948 (Zentral-VOBl. S. 363) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Beschädigtenrente wird nur dem gezahlt, der einen Körperschaden von mindestens 66⅔ v. H. erlitten hat und dieser auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer ihr gleichzustellenden Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretene Krankheit oder äußere Einwirkung zurückzuführen ist. Hinterbliebenenversorgung erhält nur die Witwe, die über 60 Jahre alt oder zu 66 v. H. erwerbsgemindert ist oder ein Kind im Alter bis zu 3~Jahren oder 2~Kinder im Alter bis zu 8~Jahren zu versorgen hat. Waisenrente bzw. Halbwaisenrente erhalten die Kinder des Verstorbenen bis zur Beendigung des Schulbesuches oder der Lehrausbildung. Für die Rentenberechnung trat am 1. 7. 1966 eine Spaltung ein. Die Rente, auf die Anspruch vor diesem Termin entstanden war, wird wie eine Rente aus der Sozialversicherung berechnet, besteht also aus einem Grundbetrag von 360 M jährlich, einem Steigerungsbetrag von 1 v. H. des Gesamtlebensverdienstes, soweit er 600 M monatlich nicht überstieg, und den seit 1958 gezahlten Erhöhungen entsprechend den Erhöhungen der Sozialversicherungsrente (Renten). Ehegattenzuschlag und Kinderzuschlag werden wie an Sozialversicherungsrentner gezahlt. Bei Nebeneinkünften der Kriegsinvaliden aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen ermäßigte sich die Rente bis 30. 6. 1968 auf drei Zehntel, wenn Rente und Nebeneinkünfte 180 M übersteigen. Mit Wirkung vom 1. 7. 1968 wurden die ungekürzten Renten entsprechend den Bestimmungen für die Sozialversicherungsrenten umgerechnet und erhöht. Die gekürzten Kriegsinvalidenrenten wurden von der neuen Mindestrente von 150 M abgeleitet, sofern die bisher errechnete ungekürzte Kriegsinvalidenrente ohne Zuschläge nicht höher war. Der Freibetrag für Kriegsinvalide mit anderen Einkünften wurde von 180 M auf 200 M erhöht. Für die Witwen und Waisen gelten dieselben Umrechnungsbestimmungen wie für die Hinterbliebenenrenten aus der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Liegt bei einem Körperschaden von 66⅔ v. H. und mehr keine Invalidität vor, ist der Kriegsbeschädigte aber trotz des Körperschadens arbeitsfähig, wird seit dem 1. 7. 1968 eine Kriegsbeschädigtenrente in Höhe von 150 M zuzüglich Ehegatten- und Kinderzuschlägen gezahlt. Wird neben der Kriegsbeschädigtenrente ein Einkommen aus Arbeit, Vermögen oder sonstigen Einnahmequellen erzielt und übersteigen Einnahmen und Rente ohne Zuschläge zusammen 200 M monatlich, wird die Rente einschließlich der Zuschläge um die Hälfte des 200 M monatlich übersteigenden Betrages gekürzt. Die gekürzte Rente beträgt mindestens drei Zehntel der Kriegsbeschädigtenrente einschließlich der Zuschläge. Die Kürzung entfällt mit Vollendung des 60. Lebensjahres, bei Frauen und des 65. Lebensjahres bei Männern. Die Mindestrenten haben die gleiche Höhe wie die Mindestrenten aus der Sozialversicherung. Die Mindestrente für Kriegsinvalide wurde ab 1. 7. 1968 also von 120 M auf 150 M, die für Kriegswitwen von 110 M auf 150 erhöht. Die Teuerungszuschläge, die ab 1. 6. 1958 zum Ausgleich der Preiserhöhungen infolge Wegfalls der Lebensmittelrationierung gezahlt wurden, entfielen. Die Mindestrente für Halbwaisen wurde von 35 M auf 40 M, für Waisen von 75 M auf 80 M monatlich erhöht. Literaturangaben Mampel, Siegfried: Das System der sozialen Leistungen in Mitteldeutschland und in Ost-Berlin (BB) 1961. Teil I (Text) 150 S., Teil II (Anlagen) 142 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 350 Kriegshetze A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriegsverbrechen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Die K. obliegt nach der VO v. 21. 7. 1948 (Zentral-VOBl. S. 363) der Sozialversicherung nach deren Grundsätzen, d.h. Beschädigtenrente wird nur dem gezahlt, der einen Körperschaden von mindestens 66⅔ v. H. erlitten hat und dieser auf eine während der Zugehörigkeit zur ehemaligen deutschen Wehrmacht oder einer ihr gleichzustellenden Organisation bzw. während der Kriegsgefangenschaft eingetretene…

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Kinder- und Jugendliteratur (1969)

Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1975 1979 1985 Das Jugendgesetz von 1964 (Jugend) bestimmte: „Die Entwicklung der KuJ. ist von den verantwortlichen staatlichen Organen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und Künstlerverbänden zu fördern.“ Diesem Zweck dienten oder dienen u.a. eine Konferenz „Jugendliteratur im Sozialismus“, die 1967 stattfand, ein „Aktiv für Jugendliteratur“ des Deutschen Schriftstellerverbandes, das sich in periodischen Zusammenkünften mit den Problemen und der Förderung der KuJ. befaßt, jährliche Preisausschreiben, mit denen das Ministerium für Kultur das Niveau der KuJ. zu heben sucht, und eine zentrale Dokumentation des gleichen Ministeriums. Die besten Bücher sollen durch eine Kinder- und Jugendbuchgemeinschaft verbreitet werden, und die öffentlichen Bibliotheken haben „ausreichend KuJ. bereitzustellen“. (Bibliothekswesen) Es gibt z. Z. sechs Buchverlage, die sich speziell mit der Produktion von KuJ. befassen; die beiden größten (Kinderbuch-Verlag und „Neues Leben“) sind „volkseigene Betriebe“, während die übrigen, mindestens dem Anschein nach, noch in privater Hand sind. Außerdem bringen noch zehn (meist „volkseigene“) und zwei kirchliche Verlage im Nebenzweig KuJ. heraus. Nach amtlicher Statistik erschienen 1966 467 Kinderbücher und Jugendschriften in einer Gesamtauflage von 12,8 Mill. Exemplaren, darunter 154 mit 4,2 Mill. Exemplaren im Umfange von bis zu 48 S., 313 mit 8,6 Mill. Exemplaren im Umfange von über 48 S. Aus anderen Sprachen übersetzt waren 112 Titel mit 4,0 Mill. Exemplaren. Die Auflagen werden unter dem Gesichtspunkt der „gesellschaftspolitischen“ Bedeutung der Titel, bei Büchern „neutralen“ Inhalts daher meist zu niedrig, angesetzt. Die Buchpreise sind relativ niedrig, obschon der Fülle des Angebots billiger Buchreihen in der BRD nichts Gleichwertiges gegenübersteht. Der Verlag „Neues Leben“ gründete 1959 eine Jugendbuchgemeinschaft, deren Programm aber ganz auf den „Sieg des Sozialismus“ ausgerichtet ist und daher nicht den Anklang findet, den das stark angefachte Bildungsstreben und Lesebedürfnis der Jugend erwarten lassen sollten. In der KuJ. für das erste Lesealter gibt es auf Grund der Leipziger Tradition, aber auch dank der Aufnahme von Übersetzungen vor allem aus dem Tschechischen und Polnischen beachtliche illustrative und typographische Leistungen. Die ideologische Ausrichtung tritt in der KuJ. für die 10- bis 16jährigen thematisch immer mehr hervor, und der Übergang zu platter Agitationsliteratur geschieht stufenlos; selbst in den Lesebüchern für Schulanfänger finden sich bereits Spuren von „Agitprop“. (Agitation und Propaganda) Das Problem der Schund- und Schmutzliteratur, in der Demokratie schwer lösbar, existiert für die „DDR“ kaum; dagegen trägt das Regime, auf Grund der zentralen Steuerung der Buchproduktion, die Verantwortung für die in großen Auflagen (und zum Teil von „Staatsverlagen“) produzierten, inhaltlich und formal minderwertigen, meist zudem nicht einmal jugendgemäßen Heftreihen. In ihrer verderblichen Wirkung stehen diese Veröffentlichungen den Erzeugnissen westdeutscher Schundverlage ihrer inneren Unwahrhaftigkeit wegen kaum nach. Während an der Produktion der sonstigen KuJ. immerhin noch eine größere Anzahl von Verlagen beteiligt ist, werden sämtliche Jugendzeitschriften vom Zentralrat der FDJ herausgegeben, und das von ihnen vermittelte Weltbild ist von der herrschenden Ideologie bestimmt. Die bunten Bilderzeitschriften „Atze“ und „Bummi“ sind immerhin einigermaßen jugendgemäß in Text und Illustration; von der „ABC-Zeitung“ (für die Jungen Pioniere und das 1.–4. Schuljahr) über die illustrierte Wochenzeitung „Die Trommel“ bis zum Zentralorgan der Pionierorganisation „Der Pionierleiter“ treten die bewußtseinsbildenden Elemente immer mehr in den Vordergrund. Anregung für fachliche Interessen finden Kinder und Jugendliche in den Zeitschriften „Technikus“ (für 13- bis 16jährige) und „Fröhlichsein und Singen“. Mit Ausnahme der „Trommel“ erscheinen alle Zeitschriften monatlich; in der graphischen und drucktechnischen Gestaltung haben die meisten im Lauf der letzten Jahre den Anschluß an vergleichbare Publikationen der westlichen Welt erreicht. (Zeitschriften) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 327 Kinderkrippen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinderzeitschriften

Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1975 1979 1985 Das Jugendgesetz von 1964 (Jugend) bestimmte: „Die Entwicklung der KuJ. ist von den verantwortlichen staatlichen Organen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und Künstlerverbänden zu fördern.“ Diesem Zweck dienten oder dienen u.a. eine Konferenz „Jugendliteratur im Sozialismus“, die 1967 stattfand, ein „Aktiv für Jugendliteratur“ des Deutschen Schriftstellerverbandes,…

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Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (1969)

Siehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1975 1979 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW): 1985 Gegr. im Nov. 1965 auf Beschluß des Sekretariats des ZK der SED und des Präsidiums des Ministerrates vom 20. 5. 1965 in Berlin-Rahnsdorf. Direktor: Prof. Dr. habil. Helmut Kosiolek (geb. 1927); stellv. Direktor: Dr. rer. oec. Paul Liehmann (geb. 1931). Das Z., das Anfang 1959 zu arbeiten begann, hat im wesentlichen fünf Aufgaben zu lösen: 1) Die Weiterbildung von „zentralen Führungskadern“ (Minister, Staatssekretäre, Generaldirektoren der VVB, Vorsitzende und stellv. Vorsitzende von Bezirkswirtschaftsräten, Werkdirektoren usw.) in Grundlehrgängen von rund 4 Wochen Dauer; 2) Die Organisation von Halbjahreskursen für Nachwuchsführungskräfte; 3) Die Durchführung von Informationsseminaren von 2–10tägiger Dauer für jeweils 40–60 mittlere Führungskräfte. Diese Informationsseminare finden etwa 6–8mal im Jahr statt. Sie sind auch als „Rahnsdorfer Gespräche“ bekanntgeworden (10. Rahnsdorfer Gespräch im Juni 1968). — Neben den „Rahnsdorfer Gesprächen“ sind seit Bestehen des Zentralinstituts auch „Rahnsdorfer Literaturgespräche“ gemeinsam mit dem Deutschen Schriftstellerverband eingerichtet worden (7. Literaturgespräch im Mai 1968); 4) Aufbau eigener Forschungsschwerpunkte in Forschungsabteilungen. Dabei wird eng mit anderen Institutionen der SED und des Staatsapparates zusammengearbeitet, insbesondere mit der Parteihochschule „Karl Marx“, dem Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, dem Arbeitskreis für sozialistische Wirtschaftsführung beim Beirat für ökonomische Forschung der Staatlichen Plankommission u.a.m.; 5) Im Ausbildungssektor Zusammenarbeit vor allem mit den Industrieministerien sowie den regio[S. 746]nalen, zumeist an Universitäten und Hochschulen gegründeten Instituten für sozialistische Wirtschaftsführung. Das Z. ist Leitstelle für „Führungswissenschaft“. Organisationsstruktur: Am Z. sind nach und nach Lehrstühle und Abteilungen eingerichtet worden. Weitere Abteilungen sind im Aufbau. Im Frühjahr 1968 bestanden folgende Lehrstühle bzw. Abteilungen: für Operations Research (Prof. Dr. Hannelore Fischer); für elektronische Datenverarbeitung (Dr. Lehmann); für Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Uwe-Jens Heuer); für Prognostik und Planung (Dr. Fritz Haberland). Das Z. hat Promotions- und Habilitationsrecht und gibt eine eigene Schriftenreihe heraus. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 745–746 Zentralinstitut für Kernforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralkomitee der SED (ZK)

Siehe auch: Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung: 1966 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED: 1975 1979 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW): 1985 Gegr. im Nov. 1965 auf Beschluß des Sekretariats des ZK der SED und des Präsidiums des Ministerrates vom 20. 5. 1965 in Berlin-Rahnsdorf. Direktor: Prof. Dr. habil. Helmut Kosiolek (geb. 1927); stellv. Direktor: Dr. rer. oec. Paul Liehmann (geb.…

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Zahlungsverkehr (1969)

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der „DDR“ (a) als auch der mit der BRD (b) und dem Ausland (o) sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ v. 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB ordnen an, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und öffentlichen Institutionen bargeldlos abzuwickeln ist. (Kontenführungspflicht). Auch die Formen sind im einzelnen vorgeschrieben (Verrechnungsverfahren, Lastschriftverfahren, Überweisungsverfahren, Banken). Durch Barzahlung dürfen seit 1964 auf Grund der 5. DB zum Gesetz über die Regelung des Z. (GBl. II, 1963, S. 862) nur Zahlungen für folgende Zwecke geleistet werden: Löhne, Gehälter, Prämien, Renten, Stipendien, Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte, Gewinne der Produktionsgenossenschaften, Privatentnahmen und Kleinausgaben bis 200,– M. Daneben werden Einzelhandelszahlungen bar getätigt, jedoch wird angestrebt, auch diese Zahlungen bargeldlos abzuwickeln (Sparen, Sparkaufbrief). Um eine Auflockerung des schwerfälligen Systems des Z. und eine Entlastung der Kreditinstitute, insbesondere der Industrie- u. Handelsbank, zu erreichen und mit dem Ziel der angeblich auf diesem Wege möglichen Kostensenkung, wird seit 1964 der Postscheckverkehr stärker eingeschaltet. So müssen z. B. alle Zahlungen für Lieferungen und Leistungen über Postscheckkonten abgewickelt werden. Der bare Z. aller Betriebe und Institutionen ist an einen Bargeldplan gebunden (Bargeldumlauf). b) Der innerdeutsche Z. hat durch Gesetz vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1202) eine besondere Regelung erfahren, richtet sich also nicht nach dem Devisengesetz vom 8. 2. 1956 (Devisen). Die nicht besonders genehmigte Einfuhr oder Ausfuhr von DM Ost oder fremder Währung war bereits durch eine Anordnung vom 23. 3. 1949 (ZVOBl. S.~211) verboten (Gefängnis bis zu 3 Jahren und Geldstrafe). Dieses Verbot wurde durch die „Geldverkehrsordnung“ vom 20. 9. 1961 (GBl. S. 461) erneuert. Westdeutsche, Westberliner oder Ausländer können DM West oder ausländische Zahlungsmittel in die „DDR“ einführen, müssen aber die eingeführten Beträge den Grenzkontrollorganen vorweisen. Diese Beträge können zum offiziellen Kurs (für DM West 1:1) gegen DM Ost umgetauscht werden. Vom 1. 12. 1964 ab ist durch AO des Finanzministeriums der „DDR“ vom 25. 11. 1964 (GBl. II, S. 903) vorgeschrieben, daß Ausländer, Bewohner der BRD und Westberliner für jeden Tag ihres Aufenthaltes einen Mindestumtausch von Geld in „Mark der DDR“ vornehmen müssen. Durch AO v. 11. 6. 1968 (GBl. II, S. 332) wurden die Mindestumtauschbeträge erhöht. Für jeden Aufenthaltstag in der „DDR“ sind je Person 10,– DM, für jeden Aufenthaltstag in Ost-Berlin 5,– DM im Verhältnis 1:1 — bei Ausländern zum offiziellen Umrechnungskurs der „Staatsbank der DDR“ — umzutauschen. Ein Rücktausch der Umtausch-Pflichtbeträge erfolgt nicht. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Kinder unter 16 Jahren und Personen im Rentenalter. An bestimmte Empfänger (staatl. Betriebe) dürfen während eines Aufenthaltes in Mitteldeutschland oder Ost-Berlin auch Zahlungen in DM West geleistet werden. Bei Verlassen des Gebietes sind die während des Aufenthaltes nicht verbrauchten Beträge wieder vorzuweisen und dürfen ausgeführt werden. Nach dem „Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Z.“ dürfen Zahlungen aus der „DDR“ an Berechtigte im Westen nur auf ein auf den Namen des Zahlungsempfängers lautendes Ost-Sperrkonto geleistet werden. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen aus einem Arbeitsverhältnis an Personen, die ihren Wohnsitz im Westen haben. Geldforderungen gegen natürliche oder juristische Personen im Westen sind bei der Staatsbank anzumelden. Die Ausnahmeregelung für Zahlungen aus einem westlichen Arbeitsverhältnis eines Bewohners der „DDR“ oder Ost-Berlins, aus westlichen Pensions- oder Rentenforderungen wurde durch die Geldverkehrsordnung beseitigt. Diese VO fügt der Anmeldepflicht die Pflicht hinzu, die Geldforderung der Staatsbank oder einem von dieser beauftragten Kreditinstitut zum Ankauf anzubieten. Verfügungen über westliche Guthaben, die durch Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen oder freiberuflicher Tätigkeit entstanden sind, sind verboten. Die unberechtigte Ein- oder Ausfuhr von Zahlungsmitteln oder die vorsätzliche Verletzung der Anmelde- und Anbietungspflicht ist mit Freiheits- und Geldstrafe bedroht; liegt Fahrlässigkeit vor, kann auf Freiheitsstrafe bis zu 1~Jahr oder Geldstrafe erkannt werden. c) Der Z. mit dem Ausland hat einen sehr bescheidenen Umfang, da er bei der Abwicklung des Außenhandels nur ausnahmsweise eine Rolle spielt. Die Außenhandelsumsätze wurden auf Grund zweiseitiger Warenlisten abgewickelt und wie die anderen finanziellen Transaktionen bis einschließlich 1963 im bilateralen Clearing verrechnet. Diese Methode gilt für den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit Nicht-RGW-Ländern (RGW) weiter, während er mit RGW-Ländern seit Anfang 1964 im multilateralen Clearing abgewickelt wird. Während bis 1963 jede Staatsbank eines RGW-Landes bei der Staatsbank aller anderen RGW-Länder ein Konto unterhielt, wird seit 1964 nur ein Konto bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit unterhalten, auf dem die Zahlungen aus dem Waren- und Dienstleistungs- und Kreditverkehr aller anderen RGW-Länder verrechnet werden. [S. 743]Der Devisenverkehr für nichtkommerzielle Zahlungen ist durch das Devisengesetz vom 8. 2. 1956 geregelt und unterliegt strengen Normen. Es ist nur für bestimmte Zahlungen erlaubt und genehmigungspflichtig. Die Durchführung des Z. mit dem Ausland wird von der Staatsbank gelenkt und großenteils von ihr auch selber vorgenommen. Im Rahmen des RGW wird auch er seit 1964 über die Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit abgewickelt. (Deutsche Handelsbank AG, Währung, Sperrkonten, Erbrecht) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 742–743 Zahlenlotto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahnärzte

Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der „DDR“ (a) als auch der mit der BRD (b) und dem Ausland (o) sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ v. 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB ordnen an, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und…

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Notariat (1969)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ein großer Teil der Aufgaben, die die Gerichte innerhalb der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten, ist durch die „VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1055) den staatlichen N. übertragen worden. Dazu gehören u.a. alle Beurkundungen und Beglaubigungen, die Nachlaß-, Testaments- und Hinterlegungssachen, die Abnahme von Offenbarungseiden, die Verwahrung von Akten, Büchern und amtlich übergebenen Urkunden eines Notars und alle sonstigen Geschäfte, für die Notare bisher zuständig waren. Die vorher tätigen Notare behielten ihre Befugnisse. Neuzulassungen von Notaren erfolgten aber nicht mehr; die dem Staatlichen N. neu übertragenen Rechtsangelegenheiten dürfen von den alten Notaren (Einzelnotare) nicht wahrgenommen werden. „Das Staatliche N. ist ein Organ der sozialistischen Rechtspflege, das durch seine Tätigkeit im Bereich des zivilen Rechtsverkehrs zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger beiträgt“ (aus dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963, 5. Abschn. — GBl. I, S. 41). Die Staatlichen Notare, deren Mindestalter 23 Jahre betragen soll, werden vom [S. 451]Minister der Justiz berufen und abberufen. Bei jedem Bezirksgericht besteht ein Notaraktiv, auf das sich das B G bei der ihm obliegenden Anleitung der Staatlichen N. und Einzelnotare stützt. Über Beschwerden gegen Entscheidungen der Staatlichen N. oder Einzelnotare entscheidet das Kreisgericht. „Der Notar hat … besonders darüber zu wachen, daß die zu seiner Kenntnis gelangenden Rechtsgeschäfte nicht gegen die Ziele der Politik der Regierung gerichtet sind, daß die Rechtsgeschäfte nicht gegen die Gesetze der DDR verstoßen. Auch bei Beglaubigungen von Urkunden hat der Notar die Pflicht, den Inhalt der Urkunden zu überprüfen“ (§~1 Abs.~1 Not.VO). (Rechtsanwaltschaft) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 450–451 NÖS A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Notstandsgesetzgebung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ein großer Teil der Aufgaben, die die Gerichte innerhalb der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten, ist durch die „VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N.“ vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1055) den staatlichen N. übertragen worden. Dazu gehören u.a. alle Beurkundungen und Beglaubigungen, die Nachlaß-, Testaments- und Hinterlegungssachen, die Abnahme von Offenbarungseiden, die Verwahrung von Akten,…

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Kriegsverbrecherprozesse (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12 Große und 8 Kleine Strafkammern statt. Als Richter amtierten besonders ausgewählte und linientreue SED-Volksrichter. Ebenso ausgesucht waren Staatsanwälte und sonstiges Personal. Grundlage zur Verurteilung bildete in der Regel die Übersetzung eines in russischer Sprache abgefaßten Protokolls, das meist nicht ganz eine Seite füllte und die angeblich von dem Beschuldigten begangenen Straftaten erwähnte. Im Ermittlungsverfahren in Waldheim wurden die Beschuldigten durch besonders geschulte Polizeikräfte noch einmal vernommen und mußten einen Lebenslauf und eine Vermögenserklärung abgeben. Auf diese Unterlagen stützte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft. Die Anklageschrift durfte von den Angeklagten durchgelesen, mußte dann aber wieder abgegeben werden. Verteidiger wurden nicht zugelassen, desgleichen keine Zeugen. Am Schluß der gesamten Aktion, die unter Leitung von Dr. Hildegard Heinze und vier anderen SED-Funktionären stand, wurden etwa 10 öffentliche Prozesse gegen Angeklagte durchgeführt, denen wirklich Straftaten vorgeworfen werden konnten. In allen anderen Verfahren in Waldheim war die Öffentlichkeit ausgeschlossen (Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen). Von 36 Todesurteilen wurden in der Nacht zum 4. 11. 1950 24 vollstreckt (Todesstrafe). Im übrigen wurden Strafen zwischen 6 Jahren Gefängnis und lebenslänglichem Zuchthaus verhängt. Nach der Verurteilung erhielten die Angehörigen der Verurteilten teilweise nach über 5 Jahren das erste Lebenszeichen von den Inhaftierten. Seitdem wurde es den Verurteilten gestattet, monatlich einen Brief von 15 Zeilen zu schreiben und zu empfangen sowie in längeren unregelmäßigen Abständen ein Lebensmittelpaket mit genau vorgeschriebenem Inhalt zu erhalten. Im Herbst 1952 wurde, unter dem Druck der öffentlichen Meinung der freien Welt, ein Teil der Verurteilten vor Ablauf der Strafzeit entlassen. Weitere vorzeitige Haftentlassungen erfolgten im Juli 1954 und 1956. In den folgenden Jahren wurden einzelne Verurteilte vorzeitig oder nach voller Verbüßung der ihnen auf erlegten Strafe entlassen, so daß jetzt alle Waldheim-Verurteilten die Freiheit zurückerlangt haben. Das West-Berliner Kammergericht hat in einem nach § 15 des „Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen“ durchgeführten Überprüfungsverfahren erkannt, daß die Waldheim-Urteile wegen der im Verfahren und bei der Urteilsfindung festzustellenden Rechtsverletzungen schlechthin als nichtig, also als Nicht-Urteile angesehen werden müssen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 351 Kriegsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kriminalität

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mit der Auflösung der sowjet. Konzentrationslager wurde ein Teil der bisher Internierten auf freien Fuß gesetzt, ein großer Teil nach Verurteilung durch Sowjetische Militärtribunale in die SU deportiert, etwa 3.500 Personen wurden der Zonen-Justiz zur Aburteilung übergeben. Die Aburteilungen angeblicher Kriegs- und Nazi-Verbrecher fanden in den Monaten April bis Juli 1950 in Waldheim/Sachsen durch 12…

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Wettbewerb, Sozialistischer (1969)

Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach §~16 des Gesetzbuches der Arbeit ist der SW. die umfassendste Form der Masseninitiative und der Teilnahme der Werktätigen an Planung und Leitung. Der SW. ist sowjetischen Ursprungs, er entstand in Form der sowjetischen Subbotniks, deren erster am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan stattfand. Mit dem Aufruf der KPdSU vom 29. 4. 1929 zum Ersten Fünfjahrplan gewann er seine heutige Bedeutung. Im anderen Teil Deutschlands wurden 1950 nach Erlaß des Gesetzes der ➝Arbeit die ersten SW. durchgeführt. Der SW. findet statt von Mann zu Mann, von Brigade zu Brigade, von Betriebsabteilung zu Betriebsabteilung. Voraussetzung hierfür ist die Aufschlüsselung des Betriebsplanes. Es finden auch SW. zwischen den Betrieben statt, die zu Leistungsvergleichen ausgestaltet werden. Die Träger des SW. sind die Aktivisten, Neuerer, Schrittmacher. Daraus ergibt sich ein enger Zusammenhang mit der Aktivistenbewegung. Am SW. sollen sich alle Betriebsangehörigen beteiligen. Die Teilnahme ist „Ehrensache jedes Werktätigen“. Dazu werden Selbstverpflichtungen abgegeben. Die Bedingungen des SW. werden durch die Industrieministerien gemeinsam mit den Zentralvorständen der Gewerkschaften (FDGB) festgelegt. Die Ziele des SW. in den Betrieben sind vom Betriebsleiter (Betriebsverfassung) auszuarbeiten. Die betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen haben den SW. zu organisieren. Eine wichtige Methode des SW. ist die Führung des Haushaltsbuches, durch die eine „richtige Verbindung von Plan und Leistung mit Lohn und Prämie materiell stimuliert“ wird. Das Haushaltsbuch ist eine Methode der wirtschaftlichen Rechnungsführung bis in die kleinste Produktionseinheit, bei der alle Leistungskennziffern vorgegeben und abgerechnet werden, die von den Werktätigen eines Produktionsbereiches beeinflußbar sind. Die Initiative zur Einführung des Haushaltsbuches ging 1963 vom VEB Kraftfahrzeugwerk „Ernst Grube“, Werdau, aus. Ziel war damals, Verlustquellen im Produktionsvorgang aufzudecken und zu beseitigen. Durch die Vorgabe bestimmter Leistungskennziffern, besonders der Kosten, haben die Werktätigen Verlustquellen aufzudecken. So sollen die Betriebs- und Abteilungsleiter zu ökonomischen Leistungsmethoden und zur „Arbeit mit dem Menschen“ gezwungen werden. Der komplexe Wettbewerb ist eine Form der Organisation und Führung des SW. innerhalb der Betriebe und zwischen den Betrieben einer oder mehrerer VVB, die dem Inhalt des Neuen ökonomischen Systems und den Bedingungen der technischen Revolution am besten entsprechen soll. Er soll die kooperativen Beziehungen und die arbeitsteiligen Arbeitsprozesse der sozialistischen Großproduktion maximal berücksichtigen. Er ist auf höchste Effektivität der Arbeit bei der Erfüllung der Gesamtaufgaben eines Betriebes oder einer VVB gerichtet. Im Mittelpunkt steht die Rationalisierung. Wettbewerbsziel ist der Welthöchststand beim jeweiligen Erzeugnis, an dem die eigene Leistung gemessen und beurteilt werden soll. So sollen die Aufgaben zur Durchführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die Erfüllung der Hauptkennziffern des Planes, die Einhaltung der Lieferfristen und des Sortiments komplex gelöst werden. Das rationelle Zusammenwirken der verschiedenen Abteilungen eines Betriebes von der Entwicklung bis zum Absatz bzw. der Zulieferbetriebe und der Finalproduzenten eines oder verschiedener Industriezweige sollen unabhängig von den Eigentumsformen durch den Komplexwettbewerb gefördert werden. Für die Sieger im SW. sind Prämien und Auszeichnungen ausgesetzt. (Arbeitspolitik) Literaturangaben *: Die Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft in der Sowjetzone. Materielle, ideologische und disziplinarische Mittel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und ihre sowjetischen Vorbilder. 2., überarb. Aufl. (BB) 1953. 106 S. mit 6 Anlagen. Bosch, Werner: Marktwirtschaft — Befehlswirtschaft: Vergleich der Wirtschaftsordnungen in West- und Mitteldeutschland. (Veröff. d. Forschungsinst. für Wirtschaftspol. a. d. Univ. Mainz.) Heidelberg 1960, Quelle und Meyer. 289 S. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 709 Wettbewerb, Medaille für ausgezeichnete Leistungen im A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WGB

Siehe auch: Sozialistischer Wettbewerb: 1975 1979 1985 Wettbewerb, Sozialistischer: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach §~16 des Gesetzbuches der Arbeit ist der SW. die umfassendste Form der Masseninitiative und der Teilnahme der Werktätigen an Planung und Leitung. Der SW. ist sowjetischen Ursprungs, er entstand in Form der sowjetischen Subbotniks, deren erster am 10. 5. 1919 an der Eisenbahnlinie Moskau–Kasan stattfand. Mit dem Aufruf der KPdSU vom…

DDR A-Z 1969

Deutsche Bauakademie (DBA) (1969)

Siehe auch: Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Die zentrale wissenschaftliche Institution des Ministeriums für Bauwesen. Ihre Arbeitsgebiete sind: Bauökonomie, Grundlagenforschung, angewandte Forschung mit Querschnittscharakter, Ausarbeitung von Typenrichtlinien und eines einheitlichen Baukastensystems, Ausarbeitung von Konzeptionen zur Architekturtheorie und architekturgeschichtliche Forschung. Die DBA ist keine wissenschaftliche Vereinigung und besitzt keine autonome Selbstverwaltung. Ihr organisatorischer Aufbau ist dualistisch: auf der einen Seite die Forschungsorganisation mit den einzelnen Instituten, auf der anderen die Mitgliedschaft als Beratungsgremium. Der Präsident der DBA wird durch den Vorsitzenden des Ministerrates berufen und abberufen. Er muß ordentliches Mitglied der DBA sein. Ihm sind die Institute und der organisatorische Apparat der Akademie direkt unterstellt. Er führt den Vorsitz im Plenum der Mitglieder. Das übrige Präsidium wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Minister für Bauwesen berufen. Es besteht aus dem Wissenschaftlichen Direktor, der zugleich erster Stellvertreter des Präsidenten ist und für die Forschungsplanung und -koordination der Akademie zuständig ist, und aus den übrigen 3 Vizepräsidenten. Den Instituten, in denen die eigentliche Forschung durchgeführt wird, stehen die Institutsdirektoren vor, die vom Präsidenten der DBA berufen werden. Das Plenum der Akademie besteht aus ordentlichen Mitgliedern und kandidierenden Mitgliedern. Es hat in seinen Tagungen beratende Funktion. Als Stäbe des Plenums fungieren die Sektionen, die etwa der Einteilung in die Institute entsprechen. Ihre Mitglieder werden vom Präsidenten berufen. Sie setzen sich nicht nur aus Mitgliedern des Plenums, sondern auch aus Experten der Wissenschaft, des Wirtschafts- oder Staatsapparates zusammen. Ihre Aufgabe ist es, den Entwicklungsstand ihrer Fachgebiete einzuschätzen und Vorschläge für künftige Planung zu unterbreiten. Die Akademie umfaßt (Ende 1967) 20 ordentliche, 8 ordentliche emeritierte, 19 kandidierende und 47 korrespondierende Mitglieder. Präsident ist seit Dez. 1965 Werner ➝Heynisch, Vizepräsidenten sind Erwin Haack (wiss. Direktor), Karl-Albert Fuchs, Ule Lammert, Rudolf Schüttauf. Die Akademie besitzt an zentralen Einrichtungen: ein Rechenzentrum, eine Zentralstelle für Bauinformation, die u.a. die „Deutsche Bauenzyklopädie“ und gemeinsam mit dem Bund Deutscher Architekten die Zeitschrift „Deutsche Architektur“ herausgibt (Chefredakteur Gerhard Krenz). Die Akademie besitzt das Promotionsrecht zum Dr.-Ing. und zum Dr.-Ing. h.c. Die DBA wurde am 6. 9. 1950 gegründet und nahm ihre Arbeit im Jan. 1951 auf. Schon zur Zeit ihrer Entstehung war sie stark an die Regierung gebunden: sämtliche Mitglieder und das Präsidium wurden auf Vorschlag der Regierung vom Präsidenten der DDR berufen. Obwohl sie kraft Satzung schon damals ökonomische und naturwissenschaftliche Forschungsaufgaben wahrzunehmen hatte, lag der Akzent ihrer Arbeit anfangs auf gestalterischem Gebiet. Die DBA war zuständig für die Entwicklung des staatlich sanktionierten Baustils auch für die Innenarchitektur und für die Architekturtheorie. Die dafür erforderli[S. 147]chen Entwürfe wurden anfangs in 5~Instituten erarbeitet, denen jeweils Meisterwerkstätten zugeordnet waren. Diese Werk Stätten schufen Bauwerke, die als Vorbilder gelten sollten, z. B. die Stalinallee (heute Karl-Marx-Allee) — erster Abschnitt — in Berlin. Erster Präsident der DBA war Kurt Liebknecht. Er wurde im Nov. 1961 im Zuge der Umfunktionierung der Akademie zu einer ökonomisch orientierten Forschungsinstitution durch Gerhard Kosel ersetzt. Diese Umfunktionierung begann auf Grund eines Ministerratsbeschlusses vom 24. 3. 1960 und begründete die jetzige Form der DBA (Architektur, Städtebau, Wohnungsbau) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 146–147 Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Bauernbank

Siehe auch: Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Die zentrale wissenschaftliche Institution des Ministeriums für Bauwesen. Ihre Arbeitsgebiete sind: Bauökonomie, Grundlagenforschung, angewandte Forschung mit Querschnittscharakter, Ausarbeitung von Typenrichtlinien und eines einheitlichen Baukastensystems, Ausarbeitung von Konzeptionen zur Architekturtheorie und architekturgeschichtliche Forschung. Die DBA ist keine wissenschaftliche Vereinigung und besitzt keine autonome…

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Enteignung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 Hektar entschädigungslos enteignet wurden, sowie die E. der wichtigsten Industriebetriebe. Unter dem Vorwand der Bestrafung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ wurden zahlreiche gewerbliche Unternehmungen beschlagnahmt und in Volkseigentum (Eigentum) übergeführt. Gesetzliche Grundlage waren der Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 und der Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948, sowie in Sachsen der am 30. 6. 1946 durchgeführte „Volksentscheid über die entschädigungslose E. der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven [S. 169]Faschisten“. Alle Bodenschätze sowie alle Heil- und Mineralquellen wurden durch die im Mai/Juni 1947 in den fünf Ländern erlassenen fast gleichlautenden „Gesetze über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerkbetriebe in die Hand des Volkes“ entschädigungslos zu Gunsten des jeweiligen Landes enteignet. Der E. verfielen auch alle Apotheken und die meisten Filmtheater (Filmwesen). Auch die in politischen Strafverfahren verhängte Vermögenseinziehung ist von der SED-Justiz als Maßnahme zur ökonomischen Entmachtung politischer Gegner benutzt worden. In den Kriegsverbrecherprozessen und in Tausenden anderen politischen Strafverfahren nach Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung) sowie in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe gegenüber „Klassenfeinden“ verhängt worden. (Kurorte, Wirtschaftsstrafverordnung) Im neuen Strafgesetzbuch (§ 57) ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe vor allem bei politischen Delikten und „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft“ ebenfalls vorgesehen. Auch durch steuerliche Maßnahmen (Steuern, Erbschaftsteuer) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) ist die planmäßige E. des Privateigentums betrieben worden. E.-Charakter haben auch viele Maßnahmen des SED-Regimes gegenüber Flüchtlingsvermögen und den Vermögenswerten von Westdeutschen, West-Berlinern und Ausländern (Treuhandvermögen). Obwohl die nach der Verfassung von 1949 „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendige“ E. grundsätzlich nur gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden sollte, sahen nur einige E.-Gesetze eine ― unzulängliche ― Entschädigung vor (Aufbaugesetz, Leistungsverordnung). Da die enteigneten Vermögenswerte grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden sind, bedeuteten diese E. gleichzeitig eine entschädigungslose E. der Inhaber von den Rechten an den enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen. Erst die VO vom 23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 16) sind E. „nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung zulässig“. Sie dürfen nur erfolgen, wenn auf andere Weise der angestrebte gemeinnützige Zweck nicht erreicht werden kann. Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 168–169 Energiewirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entfremdung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle…

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Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) (1969)

Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 So heißt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) seit 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Hoffmann. 1. Stellv.: Generaloberst Keßler; 2. Stellv.: Admiral Waldemar Verner; weitere Stellv.: die Generalleutnante Siegfried Weiß und Walter Allenstein und Generalmajor Werner Fleißner. Kern des MfNV ist der Hauptstab der NVA, zugleich Oberkommando des Heeres. Chef des Hauptstabes: Generaloberst Keßler. — Die Organisation des MfNV zeigt die Tafel auf den Seiten 428 und 429. Bemerkenswert ist: Die dem Minister unmittelbar unterstellte Polithauptverwaltung (Chef: Admiral Verner) untersteht zugleich dem ZK der SED und leitet a) die vom ZK der SED und der NVA eingesetzten Politoffiziere und Politorgane; b) die Organisationen der SED und FDJ in der NVA. Die Polithauptverwaltung leitet auch jene als „Selbständige Abteilung“ bezeichnete Verwaltung des MfNV, die (mit Sitz in Berlin-Oberschöneweide) der Infiltration dient. Diese Verw. soll die Bundeswehr, die wehrpflichtige Jugend und männliche Bevölkerung Westdeutschlands wie auch ehemalige Soldaten politisch beeinflussen. Sie bedient sich dabei aller Techniken der Unterwühlung und Verleumdung. Mit fingierten Briefen und Schriftstücken, mit Zeitschriften, die meist aus Mitteldeutschland eingeschmuggelt werden, bearbeitet sie die Verteidigungskräfte der BRD. Die Verw. Aufklärung wertet die Nachrichten bzw. die Spionageergebnisse gegenüber ausländischen, nicht dem Warschauer Beistandspakt angehörenden Streitkräften aus. — Die Verw. Koordinierung (Sitz Berlin-Grünau, leitet, sorgfältig durchgegliedert und 500 Köpfe stark, die milit. und techn. Spionage gegen die BRD, NATO-Staaten und Westeuropa). — Die Verw. 2.000 leitet als Verbindungsstelle zum Ministerium für Staatssicherheit die Sicherung bzw. die Spionageabwehr der NVA. Die Verw. Militärwissenschaft hat unter sich das Institut für deutsche Militärgeschichte (Potsdam) und die Deutsche Militärbibliothek (Strausberg). Außerhalb des MfNV sitzen die dem Minister direkt unterstellten Chefs und Kommandos der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung, der Volksmarine und der Grenztruppen. — Das MfNV befindet sich zum größten Teil in Strausberg (ostwärts Berlin). In ihm sind rd. 3.200 Offiziere und Angehörige der NVA tätig, ferner rd. 80 Sowjetoffiziere und 900 Angestellte. [S. 428] Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 427–428 Ministerium für Materialwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Post- und Fernmeldewesen

Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 1985 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 So heißt das Oberkommando der Kasernierten Volkspolizei (KVP) seit 18. 1. 1956, als die KVP in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannt wurde. Minister: seit 14. 7. 1960 Armeegeneral Hoffmann. 1. Stellv.: Generaloberst Keßler; 2. Stellv.: Admiral Waldemar Verner; weitere Stellv.: die Generalleutnante Siegfried Weiß und Walter Allenstein und…

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Entstalinisierung (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 Mit E. pflegt man im Westen die Modifizierung stalinistischer Formen und Methoden der Herrschaftsausübung und die Modernisierung der dogmatisierten Sowjetideologie (Marxismus-Leninismus) zu bezeichnen. Dabei ist jedoch zu beachten, daß es eine konsequente E. — sieht man einmal von der jüngsten Entwicklung in der ČSSR ab — bisher nicht gegeben hat und der Begriff insofern geeignet ist, unzutreffende Vorstellungen über die Wirklichkeit im kommunistischen Herrschaftsbereich zu erwecken. Nach dem Tod Stalins im März 1953 kritisierte die neugebildete Führung der KPdSU den Personenkult und den Dogmatismus der Stalinzeit. Sie propagierte das Prinzip der kollektiven Führung und begann, stalinistische Herrschaftsmethoden abzubauen. In diesem Rahmen: Abbau des Terrors, teilweise Dezentralisierung der Staats- und Wirtschaftsleitung, Auflösung von Zwangsarbeitslagern, Verkündung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Einschränkung der ideologischen Reglementierung. Verschiedene Wissenschaften, bes. die Naturwissenschaften, erhielten größeren Spielraum für die objektive Forschung. Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bevölkerung wurden verbessert durch den Abbau der drakonischen Arbeitsgesetzgebung und die Erhöhung der Konsumgüterproduktion. Außenpolitisch wurde die Aussöhnung mit Jugoslawien gesucht und das Abhängigkeitsverhältnis der Volksdemokratien gegenüber Moskau gelockert. Auf dem XX. Parteitag der KPdSU im Febr. 1956 und dem XXII. Parteitag im Okt. 1961 erfolgte die spektakuläre Verurteilung Stalins durch Chruschtschow. Auch dabei handelte es sich nur um eine partielle E. Entscheidende Vorgänge in der sowjetischen Geschichte (Stalins Kampf gegen Trotzki) blieben unberührt, und man gab den jetzigen Kurs als Rückkehr zum Leninismus aus. Der Verurteilung der Person Stalins in diesem Zeitpunkt dürften vornehmlich innen- und außenpolitische Motive zugrunde gelegen haben. Offensichtlich ging es Chruschtschow und seinen Anhängern darum, die Ideologie und die politische Praxis sowohl den Bedingungen der modernen industriellen Entwicklung, als auch den Erfordernissen der durch das atomare Gleichgewicht veränderten weltpolitischen Lage anzupassen. Demzufolge blieben die ideologische Kernsubstanz und die Alleinherrschaft der Partei unangetastet. Mit der E. lebten in den Volksdemokratien und fast allen kommun. Parteien oppositionelle Strömungen auf (Revisionismus, Nationalkommunismus). Die chinesische und die albanische Parteiführung widersetzten sich hartnäckig und bezeichneten die E. als Verrat am Marxismus-Leninismus. Die SED-Führung, insbesondere Ulbricht, verschloß sich lange Zeit der E. Nach den Ereignissen in Polen und Ungarn (1956) wurden Befürworter einer E. hart gemaßregelt. Bestimmte Lockerungen, die sich dennoch eingebürgert hatten, wurden nach dem Bau der Mauer (Aug. 1961) rückgängig gemacht. Eine neue Etappe im Prozeß der E. begann mit der zweiten Hälfte des Jahres 1962. Bedingt durch das Fiasko der wirtschaftlichen Entwicklung (Abbruch bzw. Reduzierung der langfristigen Wirtschaftspläne in der SU und in der Mehrzahl der RGW-Länder) standen jetzt die Fragen der Wirtschaftspolitik (Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft) im Mittelpunkt. Des wei[S. 171]teren erstreckte sich die E. auf eine Teilbereinigung der Wissenschaft vom ideologischen Ballast, eine Versachlichung der Parteiarbeit (SED) und eine Modernisierung des gesamten Staats- und Verwaltungsapparates. Dabei war die SED bemüht, die E. streng unter Kontrolle zu halten und ideologische Lockerungs- und Liberalisierungstendenzen zu zügeln. (11. ZK-Plenum über Kulturfragen im Dez. 1965; Literatur). Unter dem Einfluß der internationalen Marxismus-Diskussion, der ideologischen Erosion im kommunistischen Lager, und bedingt durch die zunehmenden Selbständigkeitsbestrebungen einiger Länder des sowjetischen Bündnissystems (Rumänien, ČSSR), lassen sich seit 1967 und insbesondere 1968 eine Verhärtung in ideologischen Fragen und eine Verschärfung des innenpolitischen Kurses feststellen. Dieser Prozeß findet seinen Ausdruck zum Beispiel in der Teilrehabilitierung Stalins in Vorbereitung des XXIII. Parteitages der KPdSU im April 1966, in der Kritik und strafrechtlichen Verfolgung verschiedener Schriftsteller, im erneuten Vordringen zentralistischer Tendenzen bei der Wirtschaftsreform und in der Haltung, die im August 1968 zum Einmarsch in die ČSSR führte. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 170–171 Entnazifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entwicklungshilfe

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 Mit E. pflegt man im Westen die Modifizierung stalinistischer Formen und Methoden der Herrschaftsausübung und die Modernisierung der dogmatisierten Sowjetideologie (Marxismus-Leninismus) zu bezeichnen. Dabei ist jedoch zu beachten, daß es eine konsequente E. — sieht man einmal von der jüngsten Entwicklung in der ČSSR ab — bisher nicht gegeben hat und der Begriff insofern geeignet ist, unzutreffende Vorstellungen über die Wirklichkeit im kommunistischen…

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Großhandel (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem ist der G. den Erfordernissen der Produktion und des Einzelhandels untergeordnet (Binnenhandel, Handel). Die Richtung der Entwicklung ist demzufolge durch einen relativen und teilweise auch absoluten Rückgang des G.-Umsatzes, durch stärkere Konzentration und Spezialisierung des G.-Netzes und der G.-Lager gekennzeichnet. Man unterscheidet zwei Arten des G.: a) Konsumgütergroßhandel, der ein Zwischenglied zwischen der Produktion und dem Einzelhandel in bezug auf die zur in[S. 258]dividuellen Konsumtion bestimmten Güter ist. Wichtigste Organe des Konsumgüter-G. sind heute die G.-Gesellschaften. Vorläufer der G.-Gesellschaften waren die G.-Kontore, die durch VO vom 22. 1. 1953 gebildet worden waren. G.-Kontore bestanden bei allen Räten der Bezirke und Kreise und wurden für die Bereiche Lebensmittel, Obst und Gemüse, Textilwaren, Schuhe und Lederwaren, technische Waren, Möbel, Kulturwaren und Haushaltchemie errichtet. Sie übernahmen die vorher von den Deutschen Handelszentralen durchgeführte Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern. Die G.-Kontore wurden durch Ministerratsbeschluß ab 1. 4. 1960 unter Einbeziehung des konsumgenossenschaftlichen Großhandels zu Großhandelsgesellschaften umgebildet. G.-Gesellschaften für Industriewaren unterstehen den Räten der Bezirke und für Lebensmittel den Räten der Kreise. Die Einkäufer werden von Einkaufskollektiven unterstützt. Bei allen G.-Gesellschaften bestehen sogenannte Handelsökonomische Räte, die sich aus Vertretern der örtlichen Staatsorgane Konsumgenossenschaften, HO, Gewerkschaften, Produktions- und Einzelhandelsbetrieben zusammensetzen. Sie sollen unmittelbaren Einfluß auf die Tätigkeit der G.-Gesellschaften zur Überwindung der Schwierigkeiten in der Versorgung nehmen und unter der Leitung eines Beauftragten der örtlichen Verwaltung (örtliche Organe der Staatsmacht) die G.-Gesellschaften kontrollieren. (Kontrolle) Konsumgüter-G. wird des weiteren von Warenhäusern, Versandhandelsbetrieben und Industrieläden ausgeübt. Als Organe des Konsumgüter-G. sind auch die Zentralen Warenkontore zu betrachten, die mit Anordnung vom 23. 3. 1960 als zentrale Lenkungsorgane für die Warenversorgung des Binnenhandels mit Industriewaren gebildet wurden. Sie sind nachgeordnete zentrale Organe des Ministeriums für Handel und Versorgung zur Sicherung der Warenfonds in Menge, Sortiment und Qualität und sollen in Zusammenarbeit mit den G.-Gesellschaften und den Handelsorganen unter Auswertung der Bedarfsermittlung Einfluß auf die Produktion und Einfuhr von Konsumgütern zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung nehmen. Den Zentralen Warenkontoren stehen Beiräte zur Seite. Sie wurden gegründet für Textil- und Kurzwaren in Chemnitz, Schuhe und Lederwaren in Leipzig, Technik und Fahrzeuge in Berlin, Haushaltwaren in Berlin und Möbel und Kulturwaren in Berlin. Im Zuge der Durchführung des Neuen ökonomischen Systems im G. werden seit 1965 die Zentralen Warenkontore in Großhandelsdirektionen umgewandelt. Diese üben eine Doppelfunktion aus: Leitungsorgane gegenüber den G.-Gesellschaften und Bilanzierungsorgane für den Warenfonds ihres Branchenbereichs. Diesen Institutionen werden Testverkaufsstellen angegliedert. b) Materialversorgungs- und Produktionsmittelgroßhandel. Zwischenglied in der Materialversorgung der Industrie, des Verkehrs, der Landwirtschaft und des Handwerks. Wichtigste Organe dieses G.-Zweiges sind die Deutschen Handelszentralen und die Handelskontore für materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft, die Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks und die Versorgungskontore. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 257–258 Grenzübertritt, ungesetzlicher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Großhandelsgesellschaften

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem ist der G. den Erfordernissen der Produktion und des Einzelhandels untergeordnet (Binnenhandel, Handel). Die Richtung der Entwicklung ist demzufolge durch einen relativen und teilweise auch absoluten Rückgang des G.-Umsatzes, durch stärkere Konzentration und Spezialisierung des G.-Netzes und der G.-Lager gekennzeichnet. Man unterscheidet zwei Arten des G.: a)…

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Teilzahlungskredite (1969)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. Die Besonderheiten des T. in Mitteldeutschland gegenüber dem T.-Geschäft in der Bundesrepublik resultieren aus der Verschiedenheit der Wirtschaftsordnungen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in sehr eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind, würde eine unbegrenzte Aufnahme von Konsumgüterkrediten und ihre Verwendung nach eigenem Ermessen der Kreditnehmer zu Störungen der zentralgelenkten Konsumgüterversorgung der Bevölkerung führen. Deshalb muß der Konsumentenkredit in der dortigen Zentralplanwirtschaft in ein Instrument der Absatzlenkung umfunktioniert werden. Um die Kreditgewährung zentral besser steuern und überwachen zu können, wurde ― von einigen unbedeutenden Ausnahmen abgesehen — im Gegensatz zu den in der BRD bestehenden verschiedenen Formen des Ratenkredits (persönlicher Kleinkredit, mittelfristige Anschaffungsdarlehen, T. in verschiedenen Arten) nur eine Form des Konsumentenkredits, die hier behandelten T., geschaffen. Die Vergabe von T. an Betriebe für überwiegend gewerbliche Zwecke ist verboten. T. erhalten nur natürliche Personen für ihren persönlichen Bedarf. Außerdem existieren auch keine speziellen T.-Institute. Auf Grund ihrer Funktion als Instrument der Absatzlenkung sind T. ferner nur für diejenigen investiven Verbrauchsgüter erhältlich, bei denen ein reichhaltiges Angebot besteht oder unabsetzbare Lager vorhanden sind. Der Konsumentenkredit wird also streng an bestimmte Erzeugnisse gebunden (Warenkredit). Die Sparkassen, denen ab 1. 3. 1962 das gesamte T.-Geschäft obliegt, prüfen bei Anträgen auf Gewährung eines T. an Hand der für das gesamte Wirtschaftsgebiet einheitlichen „Warenlisten“, ob für das betreffende Konsumgut eine Kreditzuteilung möglich ist. Die bei den Sparkassen befindlichen „Warenlisten“ werden in ihrer Zusammensetzung in bestimmten Abständen den Änderungen der Versorgungslage angepaßt. Vor der Kreditgenehmigung werden zwecks Sicherung des Kredits und zur Vermeidung einer übermäßigen Kreditverschuldung der Antragsteller die sozialen Verhältnisse des Kreditnehmers überprüft. Der Kreditnehmer erhält bei Abschluß eines T.-Vertrages über die vereinbarte Kreditsumme einen „Kreditkaufbrief“ ausgehändigt, dessen Gültigkeit auf drei Monate begrenzt ist. Die maximale Kreditsumme bzw. der höchstmögliche Kreditanteil an der Kaufsumme richtet sich nach der Höhe des beim Kauf in bar anzuzahlenden Betrages, der je [S. 648]nach Art der kreditfähigen Ware unterschiedlich festgelegt ist. Der Kauf der Ware im Einzelhandel erfolgt nunmehr teils gegen Barzahlung und teils gegen Vorlage des „Kreditkaufbriefes“. Der T. muß jährlich mit 6 v. H. verzinst werden. Die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten zu den vereinbarten Terminen und muß innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein. Während der Laufzeit des Kredites erwirken die Sparkassen an den gekauften Gütern ein Eigentumsrecht, das nach vollständiger Rückzahlung des geschuldeten Betrages erlischt. Gerät der Kreditnehmer mit der Rückzahlung in Verzug, so wird der restliche Kreditbetrag mit 8 v. H. verzinst. Ferner haben die Sparkassen das Recht, nach Mahnung des Schuldners die Zahlung der fälligen sowie der gesamten restlichen Tilgungsraten durchzusetzen oder die Herausgabe der mit dem Kredit gekauften Ware zu verlangen. Die im Zusammenhang mit der Eintreibung des Kredits oder der Herausgabe der Waren den Sparkassen entstehenden Kosten muß der Schuldner tragen. Seit dem 1. Juli 1967 dient der T. der Wirtschaftsführung auch als Instrument der Sozialpolitik. Seit diesem Zeitpunkt können Familien mit 4 und mehr Kindern, welche die allgemeinbildende Schule, die Lehrzeit oder das Studium noch nicht abgeschlossen haben, bestimmte im einzelnen aufgeführte investive Verbrauchsgüter erwerben, die bisher für die Allgemeinheit noch nicht als kreditfähig freigegeben und in die „Warenlisten“ aufgenommen wurden. Zu diesen Waren gehören Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäscheschleudern sowie Küchenmaschinen neuerer Bautypen, elektrische Teppichklopfer, Kinderwagen und Fahrräder. Die in bar zu leistenden Anzahlungsraten wurden bei den Kühlschränken auf nur 5 v. H., bei den Teppichklopfern auf 20 v. H. und bei allen anderen aufgeführten Waren auf nur 10 v. H. festgesetzt Über diese Vergünstigungen hinaus erhalten diese Familien für den Kauf anderer Industriewaren, die zu diesem Zeitpunkt bereits auf Teilzahlung erworben werden konnten, T. zu Vorzugsbedingungen. So wurden z. B. die Anzahlungsbeträge für Fernsehgeräte auf 5 v. H. des Kaufpreises gesenkt. Die Rückzahlungsfrist wurde von 2 auf 5 Jahre erhöht. Außerdem wurde bestimmt, daß der monatliche Rückzahlungsbetrag 5 v. H. des Nettoeinkommens beider Ehegatten nicht übersteigen darf. Familien mit 6 und mehr Kindern wurden von der Zahlung von Zinsen für T. gänzlich befreit, während Familien mit 4 und 5 Kindern ein Vorzugszinssatz von 3 v. H. eingeräumt wurde. Die handels- und bankpolitische Bedeutung der Konsumentenkredite ist bisher gering. Dies hat seine Ursache z. T. darin, daß die Kreditbedingungen des T. vor allem für die unteren und mittleren Einkommensgruppen keinen großen Anreiz bieten. Zum anderen ist mit Ausnahme der kinderreichen Familien bis heute der T. nur für Waren erhältlich, bei denen sowieso schon eine beträchtliche Sättigung des Bedarfs eingetreten ist. Und letztlich machen die relativ hohen Spareinlagen, die vor allem in Zeiten eines akuten Warenmangels angesammelt wurden, es in vielen Fällen gar nicht erforderlich, sich der Finanzierungshilfe des T. zu bedienen. Die Kredite an die Bevölkerung beliefen sich jeweils am Jahresende 1965 auf 741 Mill. M., 1966 auf 751 Mill. M. und 1967 auf 915 Mill. M. Dies entspricht einem Kreditbestand je Einwohner in diesen Jahren von rund 43 M., 44 M. und 54 M. In der BRD erreichte der Bestand an Konsumentenkrediten bei den wirtschaftlich Unselbständigen (d.s. Arbeiter, Angestellte, Beamte, Rentner, Pensionäre) ohne die Kredite für den Wohnungsbau Ende 1967 fast die Hohe von 10 Mrd. DM. Der mit den Angaben aus der DDR“ vergleichbare Bestand an Konsumentenkrediten pro Kopf der Bevölkerung betrug 1965 rund 150 DM, 1966 rund 154 DM und 1967 rund 163 DM. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 647–648 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Territoriale Verwaltung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1985 Voraussetzung für die Abtragung einer Kaufschuld in Teilbeträgen (Abzahlung) ist ein T.-Vertrag mit den staatlichen Sparkassen. Die Besonderheiten des T. in Mitteldeutschland gegenüber dem T.-Geschäft in der Bundesrepublik resultieren aus der Verschiedenheit der Wirtschaftsordnungen. In einem Wirtschaftssystem, in dem der Bedarf nur in sehr eingeschränktem Maße Produktion und Warenangebot bestimmt und die Konsumgüterpreise staatlich festgesetzt sind,…

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Kommission für Arbeit und Löhne (1969)

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 1. Im Herbst 1963 bei der Staatlichen Plankommission durch Umbildung anderer Institutionen gebildetes oberstes Regierungsorgan für alle Fragen der Arbeitspolitik. Nach dem Statut der Staatlichen Plankommission vom 16. 4. 1964 hat die K. Grundsatzmaterialien auf dem Gebiet Arbeit und Löhne, die für die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft von Bedeutung sind, auszuarbeiten und perspektivische Grundfragen auf diesem Gebiet vorzubereiten. Am 22. 12. 1965 wurde sie in das Staatliche Amt für Arbeit und Löhne umgewandelt. 1. KfAuL. gibt es bei den Volkseigenen Betrieben. Hier bildet die BGL diese K. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im Betriebskollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Entlohnung, der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie der Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und der richtigen Eingruppierung der Arbeiter und Angestellten in die Lohn- und Gehaltsgruppen. Sie soll ferner Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden und zur Entwicklung neuer Prämiensysteme (Prämienwesen) machen. Daneben soll sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Lohnfonds und des Arbeitskräfte- und Stellenplans überwachen und sich für die sozialistische Arbeitsdisziplin einsetzen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 336 Kommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommission für gesellschaftliche Erziehung

Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 1. Im Herbst 1963 bei der Staatlichen Plankommission durch Umbildung anderer Institutionen gebildetes oberstes Regierungsorgan für alle…

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Gewerkschaftsleitungen, betriebliche (1969)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb. Die BGL nimmt seit 1948 die Stelle der früheren Betriebsräte ein, die für überlebt erklärt wurden. Sie besteht nur aus Mitgl. des FDGB und wird ausschließlich von den FDGB-Mitgliedern im Betrieb gewählt. Eine Vertretung für die nicht im FDGB organisierten Arbeitnehmer gibt es nicht. Die BGL ist an die Beschlüsse des FDGB und der einzelnen Industriegewerkschaften gebunden. Sie ist also im Gegensatz zu den früheren unabhängigen Betriebsräten Weisungen außerbetrieblicher Gremien unterworfen. Nach § 12 des Gesetzbuches der Arbeit sollen die Werktätigen ihr Recht auf Mitbestimmung im Betrieb vor allem durch die BG. verwirklichen. „Die BG. organisieren die schöpferische Mitwirkung aller Werktätigen an der Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne sowie an der Leitung des Betriebes und erziehen sie zu einem hohen sozialistischen Bewußtsein (Planung, Mitbestimmung, sozialistisches ➝Bewußtsein). So haben sie vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit zu organisieren, die Neuererbewegung zu fördern und die Ständigen ➝Produktionsberatungen anzuleiten. Durch die Novelle vom 23. 11. 1966 zum Gesetzbuch der Arbeit wurden die Rechte der BG. erweitert. So können Lohnformen (Lohnpolitik) nur noch im Einvernehmen mit den BG. in Kraft gesetzt werden. Sie können jetzt an den Gesprächen über den Abschluß von Arbeitsverträgen teilnehmen, zu Beurteilungen Stellung nehmen, beim Abschluß von Änderungsverträgen mitwirken und in Personalunterlagen einsehen. Ferner haben sie das Recht, „entsprechend den ökonomischen Möglichkeiten“ Vorschläge zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Betrieb zu unterbreiten und Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes vorschlagen, Vorschläge für die Auszeichnung von Werktätigen unterbreiten und die Beseitigung von Mängeln „im Rahmen der Möglichkeiten“ verlangen. Auch können sie bei mangelhafter Erfüllung der Aufgaben, bei Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Mißachtung der Rechte der Gewerkschaften durch Betriebsleiter oder leitende Mitarbeiter von dem übergeordneten Leiter fordern, daß der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wird. Das Recht, eine Entscheidung mitzutreffen, haben die BG. bei der Verwendung der Mittel aus dem Lohnfonds, dem Prämien- und dem Kultur- und Sozialfonds. Die BGL ist der Vertragspartner der Betriebsleitung beim Abschluß des Betriebskollektivvertrages (Betriebsverfassung). Trotz der Erweiterung der Rechte der BG. kann wegen der institutionellen Stellung des FDGB und in ihm der BG. von einer echten Mitbestimmung nicht gesprochen werden (Arbeitspolitik) Die BGL bildet verschiedene Kommissionen. So die Kommission für Arbeit und Löhne, die K. für kulturelle Massenarbeit, die Kaderkommission, die Arbeitsschutzkommission, die Feriendienstkommission (Feriendienst des FDGB). In den Privatbetrieben sind den BGL durch die Betriebsvereinbarungen weitgehende Rechte gegenüber dem Betriebsinhaber eingeräumt. Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 253 Gewerkschaftskomitee A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewinn

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die BG. sind die Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und die Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL). Eine BGL ist die Leitung der betrieblichen Organisation des FDGB. AGL bestehen in den großen Betrieben. Sie haben die Aufgaben der BGL in den Betriebsabteilungen. § 11,2 des Gesetzbuches der Arbeit bezeichnet die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute (Vertrauensmann) und die BG. als Interessenvertreter aller…

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Schiffbau (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 An der Ostseeküste wurde seit 1949/50 eine eigene Sch.-Industrie für Seeschiffe entwickelt. Vor der Spaltung Deutschlands gab es im Gebiet der „DDR“- nur eine Werft für Seeschiffe, die Neptunwerft in Rostock, wo Schiffe bis zu 8.000 BRT gebaut werden konnten. Sie erlitt beträchtliche Kriegs- und Demontageschäden. Die Neptunwerft wurde wiederaufgebaut und erheblich vergrößert. Dazu wurden weitere vier große Werften neu errichtet. Gegenwärtig verfügt die „DDR“ über folgende Werften für Seeschiffe: 1. VEB Warnowwerft. Warnemünde. Hauptproduktion: Frachtschiffe von 6.000 bis 9.500 BRT, 6.100 Beschäftigte. 2. VEB Mathias-Thesen-Werft, Wismar. Hauptproduktion: See- und Küstenfahrgastschiffe, Fang- und Verarbeitungsschiffe bis 12.000 BRT, 6.200 Beschäftigte. 3. VEB Volkswerft Stralsund. Hauptproduktion: Fischereifahrzeuge der „Tropik“-Serie, 2.500 BRT, und der „Atlantik“-Serie, 2.600 BRT, 6.000 Beschäftigte. 4. VEB Neptunwerft, Rostock. Hauptproduktion: Frachter und Spezialschiffe bis zu 6.000 BRT, 6.400 Beschäftigte. 5. VEB Peene-Werft, Wolgast. Hauptproduktion: Küstenmotorschiffe und Militär- und Polizeifahrzeuge, bis 1.000 BRT. Die Spezialisierung auf bestimmte Schiffstypen beruht auf Vereinbarungen innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Außer den Werften für Seeschiffe gibt es eine Anzahl von Binnenwerften, die z. T. als Zulieferer für die ersteren tätig sind. Die 12 Hauptzulieferbetriebe des Sch. sind 1966 zu einem Kooperationsverband zusammengeschlossen worden. Die Leitung des Industriezweiges Sch. liegt bei der Vereinigung Volkseigener Betriebe Schiffbau, Sitz Rostock. Eine Sch.-Versuchsanstalt befindet sich in Potsdam. — Insgesamt hat die Sch.-Industrie rd. 38.000 Beschäftigte. Insgesamt sind seit 1950 bis Ende 1967 2,7 Mill. BRT neuer Schiffsraum von Stapel gelaufen. Etwa 60 v. H. davon wurden bisher exportiert, überwiegend nach der SU. Bis 1970 soll der Sch. bei gleichbleibender Arbeitskräftezahl um jährlich 10–15 v. H. steigen. Die Vorbereitungen für die Fertigung von 35.000-BRT-Schiffen sind angelaufen. Im Rahmen des gesamtdeutschen Sch. wird der Sch. der „DDR“ auch nach dem geplanten weiteren Ausbau nur einen geringeren Umfang haben. Die Neubauleistung betrug z. B. im Jahre 1967 in der „DDR“ nur ein Viertel der BRD-Werften bei halber Beschäftigtenzahl. Diese Zahlen weisen auf die sehr geringe Arbeitsproduktivität des Sch. in der „DDR“ hin, der noch immer subventioniert werden muß. Literaturangaben *: Der Schiffbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 31 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 545 Schiffahrt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schöffen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 An der Ostseeküste wurde seit 1949/50 eine eigene Sch.-Industrie für Seeschiffe entwickelt. Vor der Spaltung Deutschlands gab es im Gebiet der „DDR“- nur eine Werft für Seeschiffe, die Neptunwerft in Rostock, wo Schiffe bis zu 8.000 BRT gebaut werden konnten. Sie erlitt beträchtliche Kriegs- und Demontageschäden. Die Neptunwerft wurde wiederaufgebaut und erheblich vergrößert. Dazu wurden weitere vier große Werften neu…

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LDPD (1969)

Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung … Selbstverständlich ist für uns die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit den anderen antifaschistischen Parteien …“ War ohnehin durch die Blockpolitik die Möglichkeit einer Opposition auch institutionell ausgeschlossen, so wurde nach dem Tode des 1. Vors. Dr. Külz am 10. 4. 1948 jede politische Selbständigkeit preisgegeben. Auf dem III. Parteitag (Febr. 1949) stimmte Dr. Loch dem Zweijahrplan zu. Auf dem IV. Parteitag (Juli 1951) erklärte der damalige Vors. Dr. Hamann: „Es ist … Sache … des politischen Nutzens für das deutsche Volk, sich vorbehaltlos der bereits 800 Mill. Menschen umfassenden Weltfriedensbewegung anzuschließen, die ihren stärksten Impuls von der Sowjetunion erhält.“ Gleichzeitig wurde die Planwirtschaft anerkannt. Auf dem V.~Parteitag 1953 erklärte die LDPD ihre Bereitschaft zur Mitarbeit beim Aufbau des Sozialismus. In der Satzung von 1957 wird betont, daß der Sozialismus „nur unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der revolutionären und wissenschaftlichen These des Marxismus-Leninismus“ aufgebaut werden kann. Lt. „Berliner Zeitung“ vom 10. 5. 1967 erklärte der damalige Generalsekretär Gerlach u.a. in seinem Schlußwort zum VII. SED-Parteitag: „Wir Liberaldemokraten stellen uns uneingeschränkt hinter die Aussage des VII. Parteitages der SED, weil das Programm des Sozialismus auch Leitlinie unseres Handelns ist. Wir werden unter Führung der Partei der Arbeiterklasse das gesellschaftliche System des Sozialismus mit vollenden helfen.“ Mitgliederstand: Dez. 1948 197.090, 1955 etwa 100.000, Okt. 1966 rd. 80.000 (es gibt keine öffentliche Bekanntgabe der Mitgliederzahlen). Zahl der Stimmen bei den Landtagswahlen 1946: 2.411.130 von 9.490.907. Vors. Manfred ➝Gerlach, stellv. Vors. Johannes ➝Dieckmann, Willi Peter Konzok und Kurt ➝Wünsche. Zentralorgan „Der Morgen“, außerdem 4 Provinzzeitungen, Gesamtaufl. der LDPD-Presse etwa 194.000. Literaturangaben Krippendorf, Ekkehart: Die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands in der Sowjetischen Besatzungszone 1945/48 … (Beitr. z. Gesch. d. Parlamentarismus u. d. polit. Parteien … 21) Düsseldorf 1959, Droste Verlag. 178 S. Schütze, Hans: „Volksdemokratie“ in Mitteldeutschland (hrsg. v. d. Niedersächs. Landeszentrale f. Polit. Bildung), Hannover 1964. 228 S. u. 4 Taf. Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 369 Lauchhammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensmittelkarten

Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD): 1985 Abk. für Liberal-Demokratische Partei Deutschlands, Gründungsaufruf am 5. 7. 1945, SMAD-Lizenz am 10. 7. 1945 erteilt. Im Gründungsaufruf wurden vorsichtig liberale Gedanken geäußert: „Was uns eint, das ist die liberale Weltanschauung und die demokratische Staatsgesinnung ……

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1969: G

Gallerach, Ernst Ganztagsschule Garling, Adolf Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG) Gastarbeiter Gaststättengewerbe GDSF Gebietsplanung Gebrauchsmuster Geburtsbeihilfe Gedenkstätten Gedenktage Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Generalauftragnehmer Generaldirektor Generalinvestor Generallinie Generalprojektant Generalstaatsanwalt der DDR Generalverkehrspläne Generalverkehrsschema Genex GmbH Genossenschaften Genossenschaften, Ländliche Genossenschaftler, Hervorragender Genossenschaftsbauer Georgi, Rudi, Dr. Gera Gerichtskritik Gerichtsverfassung Gerichtsvollzieher Gerlach, Manfred, Dr. Gerster, Ottmar, Prof. Gesamtprodukt, Gesellschaftliches Geschenkpaketversand Geschichtsbetrachtung Gesellschaft Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland Gesellschaft für Sport und Technik (GST) Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Gesellschaftliche Büros Gesellschaftliche Erziehung Gesellschaftliche Gerichte Gesellschaftliche Räte Gesellschaftliche Tätigkeit Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ Gesellschaftsformation Gesellschaftsgefährlichkeit Gesellschaftswissenschaften Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse Gesetzbuch der Arbeit Gesetzgebung Gesetzlichkeitsaufsicht Geständniserpressung Gesundheitswesen Gewerbebanken Gewerkschaften Gewerkschaftsaktiv Gewerkschaftsgruppe Gewerkschaftskomitee Gewerkschaftsleitungen, betriebliche Gewinn Gewinnverwendungsfonds GHG Gießmann, Ernst, Prof. Dr. Glauchau Gleichberechtigung der Frau Gnadenrecht Goethe-Gesellschaft Goethe-Preis Goldenbaum, Ernst Gomulkaplan Görbing, Rolf Görlitz Gosplan Gost Gotha Gothe, Richard Gotsche, Otto Götting, Gerald GPG Grabweihe Graduelle Ausbildung Grauer Plan Greifswald Greif zur Feder, Kumpel Greiz Grenzen Grenzgänger Grenzgebiet Grenzpolizei Grenzpolizeihelfer Grenztruppenhelfer Grenzübergangsstellen Grenzübertritt, ungesetzlicher Großhandel Großhandelsgesellschaften Großhandelskontore Großhandelspreise Grundausbildung, berufliche Grundbuch Grundeigentum Grundig, Lea, geb. Langer, Prof. Grundmittel Grundorganisationen Grundrechte, Sozialistische Grundrente Grundstoffindustrie Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches Grüneberg, Gerhard Grünert, Bernhard Gruppenbildung, staatsfeindliche Gruppen für wissenschaftlich-ökonomische Leitung Gruppensieger im Wettbewerb Gruppe Ulbricht Grützner, Erich GST Guben Güterstand Gütesicherung Gütezeichen Guts-Muths-Preis GVG Gysi, Klaus

Gallerach, Ernst Ganztagsschule Garling, Adolf Gartenbau Gärtnerische Produktionsgenossenschaft (GPG) Gastarbeiter Gaststättengewerbe GDSF Gebietsplanung Gebrauchsmuster Geburtsbeihilfe Gedenkstätten Gedenktage Gegenwartskunde Gehaltsgruppenkatalog Geheimer Informant (GI) Geheimer Mitarbeiter (GM) Geld Geldstrafe Geldumtausch (1957) Gemeinde Gemeindesteuern Gemeindevertretung Gemeinschaftsarbeit, Sozialistische Generalauftragnehmer …

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Arbeitseinheit (1969)

Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, Maßstab für die Arbeitsleistung jedes Mitgliedes einer LPG als Grundlage seiner Geld- und Naturalentlohnung aus dem kollektiven Betriebseinkommen. Die AE erfaßt sowohl die quantitative Seite der Arbeitsleistung, die im Grad der Normerfüllung zum Ausdruck kommt, als auch die qualitativen Anforderungen zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe, die den Grad der Kompliziertheit, die Schwere und Verantwortung widerspiegeln sollen. Die LPG-Mitglieder müssen in Arbeitsbrigaden (Brigaden der LPG) nach Tagesarbeitsnormen (TN) (TAN) arbeiten, die in einem „Katalog der Musterarbeitsnormen“ veröffentlicht wurden. Danach hat jede LPG die ihren Verhältnissen entsprechenden TN zu beschließen, wobei grundsätzlich als Norm diejenige Arbeitsleistung festgelegt werden soll, die sich aus dem Mittel der durchschnittlichen und der besten Arbeitskräfte ergibt. An Hand dieser Normen wird die Arbeitsleistung jedes LPG-Mitgliedes täglich ermittelt und in AE bewertet. Zu diesem Zweck sind landw. Arbeiten in fünf Bewertungsgruppen gegliedert. Die Bewertungsgruppe gibt an, wieviel AE für die jeweilige Arbeit bei Erfüllung der TN anzurechnen sind. Eine AE ist also nicht identisch mit einem Arbeitstag. Bei 100%ig erfüllter TN werden z. B. angerechnet: Schlechte Arbeit, Nichterfüllung der Norm bedeuten Kürzung der AE und umgekehrt. Bestimmte Leistungen des Brigadiers werden durch zusätzliche AE prämiiert. Der Geldwert der AE und die je LPG-Mitglied anzurechnende AE errechnen sich nach den Formeln: Beträgt z. B. für Arbeiten mit der Hackmaschine die TN = 3,2 ha, werden aber tatsächlich nur 3,0 ha am Tage bearbeitet, so ergeben sich folgende Kürzungen der AE: für den Steuermann (Bew. Gr. 1,4 AE): für den Gespannführer (Bew. Gr. 1,2 AE): [S. 34]Die Vergütung der AE kann endgültig erst durch die Jahresendabrechnung der LPG ermittelt werden. Im Verlauf des Jahres werden nur Vorschüsse gezahlt. Beim Typ III war bis zum Abschluß der Kollektivierung im Frühjahr 1960 ein Mindestlohn von 7 M je AE garantiert. Wenn hierzu die Eigenmittel der LPG nicht ausreichten, wurde der Fehlbetrag subventioniert. An Stelle dieser Garantie wurden bis zum 31. 12. 1961 denjenigen LPG III, die eine durchschnittliche Jahresgesamtvergütung (Geld- und Naturalvergütung) für geleistete AE in Höhe von 3.120 M je ganzjährig tätiges Mitglied nicht aufbringen konnten, entsprechende Überbrückungskredite eingeräumt und z. T. Produktionshilfe gegeben. Gem. Ministerratsbeschluß vom 18. 1. 1962 (GBl. II, Nr. 5) sehen die Finanzierungsrichtlinien seit dem 1. 1. 1962 vor, daß Subventionen, Überbrückungskredite und selbst die üblichen Vorschußzahlungen bis zu 70 v. H. auf die Endvergütung der AE bei der Jahresendabrechnung nur solchen LPG gewährt werden, die ihre Statuten und Betriebsordnungen einhalten, ihre Produktionspläne erfüllen und deren Rückstand „nicht Folge mangelnder Arbeit“ ist. Diese Maßnahmen zielen auf eine Verstärkung des Arbeitseinsatzes in den LPG auf Kosten desjenigen in der persönlichen ➝Hauswirtschaft ab. Im Durchschnitt aller LPG III dürften die pro Mitglied jährlich erreichten AE zwischen 350 und 400 liegen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 33–34 Arbeitsdisziplin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitseinkommen

Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Arbeitseinheit (AE): 1985 Abk. AE, Maßstab für die Arbeitsleistung jedes Mitgliedes einer LPG als Grundlage seiner Geld- und Naturalentlohnung aus dem kollektiven Betriebseinkommen. Die AE erfaßt sowohl die quantitative Seite der Arbeitsleistung, die im Grad der Normerfüllung zum Ausdruck kommt, als auch die qualitativen Anforderungen zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe, die den Grad der Kompliziertheit,…

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Konsumorientierung (1969)

Siehe auch: Konsumneigung: 1975 1979 Bereits die nach dem Tode Stalins von seinen Nachfolgern eingeleitete Politik des Neuen Kurses beinhaltete unter anderem eine Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung und stärkere Berücksichtigung ihrer materiellen Bedürfnisse (Entstalinisierung). Aber während auch danach die Fragen der Produktion und Konsumtion ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus betrachtet wurden, gewann mit der weiteren theoretischen Vervollkommnung und praktischen Durchführung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des ökonomischen Systems des Sozialismus die Auffassung Raum, daß die Konsumtion [S. 340]nicht nur Ziel und Vollendung des Reproduktionsprozesses (Reproduktion) sei. Danach ist die Konsumtion — ohne den Primat der Produktion zu bestreiten — ein mitbestimmendes, aktives Element der Reproduktion. Dieser Modifizierung der ursprünglichen Doktrin liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die komplizierten Aufgaben der wissenschaftlich-technischen Revolution nur von „allseitig gebildeten Menschen bewältigt werden können“, was wiederum mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich der individuellen Konsumtion verbunden ist („Produktion und individuelle Konsumtion beeinflussen und bedingen sich gegenseitig“ — Wörterbuch der Ökonomie — Sozialismus, Dietz-Verlag Ostberlin 1967, S. 339). Daraus leitet sich für die wirtschaftspolitische Praxis die Schlußfolgerung ab, „die volkswirtschaftliche Perspektivplanung so zu gestalten, daß die komplexe Planung des Lebensstandards eine maßgebliche Ausgangsgröße der proportionalen volkswirtschaftlichen Entwicklung wird“ (W. Ulbricht: „Probleme des Perspektivplanes bis 1970“, Dietz-Verlag, Ostberlin 1966, S. 83). Des weiteren gehört zu den praktisch-wirtschaftlichen Konsequenzen aus der K. die Entwicklung der Verkaufskultur. Dazu zählen einmal die formschöne und zweckmäßige Ladeneinrichtung, hygienische Lagerräume und eine ansprechende Verpackung, die für die sprunghafte Entwicklung der Selbstbedienungsläden besondere Bedeutung hat. Zum anderen gehören dazu fachmännische Kundenberatung, höfliche Kundenbetreuung und Bedarfsermittlung auf dem Binnenmarkt, um einen Ausgleich zwischen Produktion und Käuferwünschen zu erzielen. In einer zentralen Planwirtschaft ist dies jedoch nur in geringem Maße möglich. Es bleibt Aufgabe des Handels, mit geschickter Werbung die Kunden auf die Erzeugnisse der Planproduktion hinzulenken. (Lebensstandard, Versorgung) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339–340 Konsumgüterversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontakte

Siehe auch: Konsumneigung: 1975 1979 Bereits die nach dem Tode Stalins von seinen Nachfolgern eingeleitete Politik des Neuen Kurses beinhaltete unter anderem eine Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung und stärkere Berücksichtigung ihrer materiellen Bedürfnisse (Entstalinisierung). Aber während auch danach die Fragen der Produktion und Konsumtion ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus betrachtet wurden, gewann mit der weiteren…

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Konsumgenossenschaften (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Durch bessere Warenzuteilung, aber auch durch organisatorische Maßnahmen (Binnenhandel) wurden sie gegenüber dem privaten Einzelhandel stark bevorzugt, so daß sie an Zahl und Bedeutung rasch Zunahmen. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt. Z. Z. zählen die K. rd. 4 Mill. Mitglieder, das sind rd. 30 v. H. der Gesamtbevölkerung über 16 Jahre. In dieser Eigenschaft waren die K. maßgeblich an der Förderung des genossenschaftlichen Gedankens auf dem Lande beteiligt, wie ihn die SED versteht (Genossenschaften). Der Charakter der K. als Einrichtung der organisierten Verbraucherschaft zur verbilligten Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln und Konsumgütern ging verloren. Im Herbst 1952 wurden auch die K. neu gegliedert (VDK, Bezirksverbände, Kreisverbände und bereits 1953 als weitere Untergliederung Dorf- und Stadt-K.). Bezirks- und Kreisverbände kontrollieren die Arbeit der K. ihres Bereiches und sorgen für ihre politische Ausrichtung. Dem VDK ist von der SED die Aufgabe zugewiesen, in „internationaler Zusammenarbeit“ zwecks kommun. Propaganda Beziehungen zu den K. des westlichen Auslands und besonders der BRD zu pflegen. Oberstes Organ ist der Genossenschaftstag, dessen Beschlüsse für alle K. und auch die Bezirks- und Kreisverbände verbindlich sind. Die strukturelle Gliederung der K. wies Ende 1964 740 Dorf- und Stadt-K. mit 43.490 Verkaufsstellen und Gaststätten aus, sowie 191 Kreis- und 15 Bezirksverbände. Bis Ende 1966 war durch Rationalisierung die Zahl der Verkaufsstellen und Gaststätten auf 42.397 zurückgegangen. Zu diesem Zeitpunkt belief sich die Zahl der Produktionsbetriebe der K. auf 1.600. Von den Produktionsbetrieben unterstehen 75 als größere Industriebetriebe den Bezirksverbänden, während die übrigen als reine Versorgungsbetriebe wie Bäckereien und Fleischereien verwaltungsmäßig zu den Kreisverbänden gehören. Am gesamten Warenumsatz haben die K. einen Anteil von 33,8 v. H., während der Anteil des staatlichen Einzelhandels (HO) bei 34,4 v. H. liegt. Mit dieser Umsatzentwicklung haben sich der konsumgenossenschaftliche und der staatliche Einzelhandel einander angeglichen. Dabei waren die K. von Anfang an stärker als die HO auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Genußmitteln ausgerichtet. Rund 75 v. H. aller konsumgenossenschaftlichen Verkaufsstellen vertreiben Nahrungsmittel und Genußmittel; diese sind am Gesamtumsatz der K. mit 57 v. H. beteiligt. Die Großhandelsfunktion der K. wurde durch den Zusammenschluß des staatlichen und genossenschaftlichen Großhandels 1960 zu Großhandelsgesellschaften unterbunden, so daß die Kreisverbände als die seitherigen Träger des Großhandels nunmehr nur noch die politische und wirtschaftliche Kontrolle über die Stadt- und Dorf-K. mit ihrem Handelsnetz ausüben. Die K. erhielten die Aufgabe, ein geschlossenes System der Landversorgung aufzubauen. Hiermit waren Ausbau und Modernisierung der Gaststätten (Gaststättengewerbe) auf dem Lande verbunden. Der Unterstützung dieser Zielsetzung dient das Konsum-Versandhaus in Chemnitz (Versandhandel). Weiterhin wird die Landversorgung durch den ambulanten Handel der K. unterstützt. Im Zuge der Wirtschaftsreform (Neues ökonomisches System, Ökonomisches System des Sozialismus) und der stärkeren Konsumorientierung wird versucht, den gesamten konsumgenossenschaftlichen Handel zu modernisieren und die Verkaufskultur den gestiegenen Bedürfnissen anzupassen. Dabei spielt z. B. die Umstellung auf Selbstbedienung eine besondere Rolle. 1966 betrug der Anteil der Selbstbedienung am Gesamtumsatz der K. 57 v. H. Darüber hinaus bemühen sich die K. mit modernen Einkaufsformen wie Minuteneinkauf, Bestelldienst, Ausleihdienst u.a. den Kundendienst zu verbessern. Zudem hat man Kaufhäuser und Spezialgeschäfte aus den Stadt-K. herausgelöst und in einem „Zentralhandel“ zusammengefaßt. Erste Maßnahme war der Zusammenschluß von 16 der bedeutendsten Warenhäuser und dem Versandhandel zum zentralen Handels- und Produktionsunternehmen „konsument“, dem weitere Kaufhäuser und Bekleidungsbetriebe folgen. Echte Handelsbeziehungen zur Industrie zwecks rationellen Einkaufs sollen hergestellt werden. Man erhofft ferner bei der zentral gelenkten Abnahme von der Industrie mehr Einfluß auf die Produktion und Preis Verbilligung. Die K. unterhalten beim VDK eine eigene Werbeabteilung, deren Tätigkeit aber zur Vermeidung unnötiger Konkurrenz zur HO eingeengt werden soll. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Piltz, Rosemarie: Die Konsumgenossenschaften in der Sowjetzone. (BMG) 1960. 64 S. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Konsumgüterversorgung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Durch bessere Warenzuteilung, aber auch durch organisatorische Maßnahmen (Binnenhandel) wurden sie gegenüber dem privaten Einzelhandel stark bevorzugt, so daß sie an Zahl und Bedeutung rasch Zunahmen. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen…

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Jugendstrafrecht (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; gegen Jugendliche wurden ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Am 23. 5. 1952 beschloß die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411), das am 1. 6. 1952 in Kraft trat. Es kannte Erziehungsmaßnahmen und Strafen. Die Jugendstrafe hieß „Freiheitsentziehung“. § 24 Abs.~1 bestimmte, daß Jugendliche nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts, höchstens allerdings zu lebenslänglichem Zuchthaus, verurteilt werden müssen, wenn sie sich des vollendeten oder versuchten Mordes, der Vergewaltigung, der Sabotage oder eines Verbrechens gegen Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) oder gegen das Friedensschutzgesetz schuldig gemacht haben. Entsprechendes galt nach Erlaß des Strafrechtsergänzungsgesetzes bei Staatsverbrechen. Nach § 33 Abs. 2 wurden diese Fälle nicht durch Jugendgerichte, sondern durch die für Erwachsene zuständigen Gerichte, d. h. also durch die politischen Strafsenate abgeurteilt. Im neuen Strafgesetzbuch wurde das J. mit dem allgemeinen Strafrecht vereinigt, so daß es seit dem 1. 7. 1968 ein besonderes J. nicht mehr gibt. Dasselbe gilt für das Jugendstrafverfahren, das durch die Strafprozeßordnung ebenfalls mit dem allgemeinen Strafverfahren vereinigt wurde. StGB und StPO enthalten jeweils ein besonderes Kapitel (Abschnitt) über „Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher“ bzw. „Besonderheiten des Strafverfahrens gegen Jugendliche“. Das StGB versteht unter einem Jugendlichen einen Menschen, der über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Den Begriff des „Heranwachsenden“ (18 bis 21 Jahre) kennt das J. nicht. Voraussetzung dafür, daß ein Jugendlicher strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, ist die Schuldfähigkeit, die nach § 66 StGB vorliegt, „wenn der Jugendliche auf Grund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen“. In der Literatur wird von einem „Minimum an sozialistischer Verhaltensdisposition“ gesprochen („Neue Justiz“ 1967, S. 146). Von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen einen Jugendlichen kann abgesehen werden, wenn das Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und von den Organen der Jugendhilfe Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden oder worden sind. Als Strafmaßnahmen gegen Jugendliche sieht das Gesetz vor: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte, Konfliktkommission, Schiedskommission); Auferlegung besonderer Pflichten durch das Gericht (Freizeitarbeit, Wiedergutmachung des Schadens, Bindung an den Arbeitsplatz); Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf ➝Bewährung, Öffentlicher Tadel, Geldstrafe); Jugendhaft; Einweisung in ein Jugendhaus; Freiheitsstrafe. Auf Todesstrafe darf gegen Jugendliche nicht erkannt werden, während Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe möglich ist. Von den gegen Erwachsene zulässigen Zusatzstrafen dürfen einschließlich der Aufenthaltsbeschränkung alle verhängt werden mit Ausnahme des Verbots bestimmter Tätigkeiten, der Vermögenseinziehung und der Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte. Die Geldstrafe beträgt im Ünterschied zum Erwachsenen-Strafrecht höchstens 500 M. Über die Besonderheiten, die nach der StPO für die Strafverfahren gegen Jugendliche gelten: Jugendgericht. (Strafrecht, Strafvollzug) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 316 Jugendsoziologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendstunden

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Bis zum 1. 6. 1952 galt noch das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. In politischen Verfahren wurden die Vorschriften dieses Gesetzes allerdings bewußt nicht angewandt; gegen Jugendliche wurden ebenfalls hohe Zuchthausstrafen verhängt und sogar Schauprozesse durchgeführt. Am 23. 5. 1952 beschloß die Volkskammer ein neues „Jugendgerichtsgesetz“ (GBl. S. 411), das am 1. 6. 1952 in Kraft trat. Es…

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Genossenschaften, Ländliche (1969)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Den 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Anzahl, Mitglieder und Leistungen der LG stiegen schnell. Die Gründe lagen in der durch die Bodenreform gestiegenen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, in der Förderung durch die Verwaltungen und in der Tatsache, daß die LG alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren Versorgung mit Produktionsmitteln durch Ausschaltung des privaten Landhandels (Großhandel) mehr und mehr zuständig waren. Auch die Abnahme landwirtschaftlicher Produkte im Rahmen der Ablieferungspflicht lag überwiegend in ihren Händen. Bis 1948 konnten sich die LG entsprechend ihren traditionellen ― demokratischen ― Prinzipien entwickeln (Genossenschaften). Ihre alte Struktur blieb erhalten: Spezial-LG für Geld- und Kreditgeschäfte, für Versorgung der Betriebe, für Absatz, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte und für weitere Spezialaufgaben (z. B. Meliorations-G., Elektrizitäts-G. ). Kredit- und Handels-G. waren auf Länderebene (Landesgenossenschaftsbanken und Haupt-G.) zusammengeschlossen, die Handels-G. auch auf Zonenebene in einer zentralen Waren-G. G.-Verbände gab es auf Landesebene (Landesprüfungsverbände). Nicht erlaubt wurden ein Zentralverband und ein zentrales Bankinstitut. Seit 1948 versuchte die SED auf die LG Einfluß zu gewinnen. Auf einem „Kongreß der LG Deutschlands“ (16.–18. 3. 1949 in Berlin) wurde ein kommunistisch bestimmter „Zentralverband der landwirtschaftlichen G. Deutschlands“ gegründet mit der Aufgabe, die LG in eine Massenorganisation umzugestalten und ihre Mitglieder für die (wirtschafts-)politischen Ziele der SED einzuspannen. Die Struktur der LG sollte der neuen Aufgabe angepaßt werden: universale Dorf-G. sollten die bisherigen Spezial-G. ersetzen, Organe und Leitungen der F. sollten mit im Sinne der SED linientreuen Personen besetzt werden. Als dieses Ziel am Widerstand der Bauern und G.-Leiter scheiterte, wurden die LG am 20. 11. 1950 mit der VdgB „vereinigt“. Von der gesamten G.-Organisation blieben nur noch die örtlichen Dorf-G. unter dem Namen „Bäuerliche Handels-G.“ (BHG) als „organisatorische Bestandteile“ der VdgB, die seitdem VdgB (BHG) hieß, und einzelne Spezial-G. (vor allem die Molkerei-G.) erhalten. Die G.-Verbände gingen in der VdgB unter. 1954 wurde zwar die VdgB (BHG) wieder in VdgB umbenannt, die BHG und Molkerei-G. blieben jedoch Bestandteile dieser Massenorganisation und sollten durch ihre wirtschaftliche (Monopol-)Stellung die Bauern an die VdgB binden. Gleichzeitig mit der organisatorischen Umgestaltung verloren die G. den größten Teil ihrer wirtschaftlichen Aufgaben. Der Absatz landwirtschaftlicher Produkte ging an die VEAB über, die Landwirtschafts[S. 236]bank (damals Deutsche Bauernbank, DBB) übernahm die Landesgenossenschaftsbanken, die BHG wurden ihr unterstellt, waren aber nur noch für die Geld- und Kreditgeschäfte der Einzelbauern zuständig, während die LPG mit der DBB direkt verkehrten. Die Mittel- und Zentralinstitute der G. für die Versorgung mit Produktionsmitteln wurden liquidiert, die staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf belieferten seit 1951 die örtlichen G. Fortan waren die G. nur für die Versorgung der Einzelbauern mit Produktionsmitteln und ― immer seltener ― mit Krediten verantwortlich. Daneben hatten sie im Rahmen der VdgB die Kollektivierung vorzubereiten, indem sie die Hauptverantwortung und ― zu Lasten ihrer Gewinne ― einen großen Teil der Kosten für die Gründung von Teilproduktionsgenossenschaften und Teilproduktionsgemeinschaften zu tragen hatten. Von dieser Möglichkeit hat die SED-Agrarpolitik in einem nicht mehr zu steigernden Ausmaß Gebrauch gemacht. Im einzelnen wurden gegründet: Jungviehaufzuchtgemeinschaften, Weidegemeinschaften, Schafhüte- und Schafhaltegemeinschaften und -G., Saatzuchtgemeinschaften, Obstbau-G., Wald-G. und -gemeinschaften, „Gemeinschaftseinrichtungen“ (z. B. Brütereien, Kükenaufzuchtstationen, Waschanlagen, Dämpfkolonnen) und — vorübergehend — „ständige Arbeitsgemeinschaften“. Der Sinn all dieser genossenschaftlichen oder genossenschaftsähnlichen Produktionseinrichtungen war, eine möglichst gute Vorbereitung für die Gründung der LPG zu schaffen, in welchem Falle die genannten Institutionen von der LPG übernommen wurden. Je offenkundiger die schlechte wirtschaftliche Entwicklung bestehender LPG wurde, desto größerer Wert wurde auf ihre Vorbereitung gelegt. Möglichst viele Produktionsbereiche sollten ― auf Kosten der Bauern und der G. ― in leistungsfähigem Zustand von den LPG übernommen werden können. Am 31. 12. 1964 bestanden noch 1.129 BHG gegenüber 2.430 im Jahre 1956. Während nach dem ursprünglichen Konzept der mitteldeutschen Agrarpolitik die BHG mit der Vollkollektivierung sämtlich in den LPG aufgehen sollten, sah man sich zur Vermeidung von größeren Produktionsrückgängen nach der Vollkollektivierung und infolge der mangelhaften Leistungsfähigkeit des staatlichen Landhandels gezwungen, 1960/1961 dieses Konzept zu ändern. Es wurde eine erneute Umwandlung der BHG in „LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel (LPG-GE)“ beschlossen. Die LPG-GE sind wie andere „zwischengenossenschaftliche Einrichtungen“ Nebenbetriebe der LPG im Sinne des § 23 des LPG-Gesetzes und haben im wesentlichen die Aufgaben der früheren BHG, aus denen sie hervorgegangen sind. Die Umwandlung wurde jedoch nicht konsequent verwirklicht, so daß heute BHG und LPG-GE nebeneinander bestehen. Auch die LPG-GE dürften nur eine Übergangslösung sein. Im Zuge der Bildung von Kooperationsverbänden werden sowohl die BHG als auch die LPG-GE verschwinden. Die Mitarbeiter der genannten genossenschaftlichen Einrichtungen und ihre Anlagen (Läger, Fuhrpark usw.) werden in den LPG aufgehen. (Landwirtschaft, Agrarpolitik) Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 235–236 Genossenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftler, Hervorragender

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Den 1945 im Raiffeisenverband zusammengeschlossenen LG wurde durch SMAD-Befehl Nr. 14 vom 20. 11. 1945 die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit gestattet. Anzahl, Mitglieder und Leistungen der LG stiegen schnell. Die Gründe lagen in der durch die Bodenreform gestiegenen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben, in der Förderung durch die Verwaltungen und in der Tatsache, daß die LG alleinige Kreditgeber der Bauern (Banken) und für deren…

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Gesetzbuch der Arbeit (1969)

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche Mantelbestimmungen, Kündigungsrecht, Urlaub, Arbeitszeit, Lohnpolitik, Arbeitsschutz). Es wurde durch die Novellen vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 63) und vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 111) geändert und ergänzt. Es gilt zur Zeit in der Fassung vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 121). In Anpassung an das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 wurde das GBA durch § 17 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 97) abermals, wenn auch nur geringfügig geändert. Die §§ 143–146 über die Konfliktkommissionen wurden dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik — GGG — vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229) durch dessen § 21 angepaßt. Als Grundlage der rechtlichen Regelung des Arbeitsverhältnisses werden die Arbeiter- und-Bauern-Macht, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die sozialistische Planwirtschaft (Planung) bezeichnet. Das Recht auf Arbeit wird in die Pflicht zur Arbeit umgedeutet (Arbeitsrecht). Der FDGB wird Schule des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) und allseitiger Vertreter der Interessen der Werktätigen genannt, wobei die Interessen der Arbeitnehmer mit den Interessen des staatlichen Arbeitgebers und der SED identifiziert werden. Das Mitbestimmungsrecht soll nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durch die Einzelleitung des Betriebsleiters und die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen vor allem im sozialistischen ➝Wettbewerb, bei der sozialistischen ➝Gemeinschaftsarbeit in den Kollektiven der sozialistischen Arbeit, in den ständigen ➝Produktionsberatungen, in den Produktionskomitees, in Betriebskollektivverträgen verwirklicht werden. Das Lohnsystem wird auf das Leistungsprinzip gegründet. Erhöhung des Arbeitslohnes und die Verkürzung der Arbeitszeit werden von der Erhöhung der Arbeitsproduktivität bzw. von der Erhöhung des Nutzeffekts der Arbeit abhängig gemacht. Weitere Kapitel enthalten Bestimmungen über die Arbeitsdisziplin und die Regelung von Arbeitsstreitigkeiten durch Konfliktkommissionen und die Kammern und Senate für Arbeitsrechtssachen. (Arbeitsgerichtsbarkeit) Literaturangaben Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 245 Gesellschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesetzgebung

Siehe auch: Arbeit, Gesetz der: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitsgesetzbuch: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Arbeitsgesetzbuch (AGB): 1979 1985 Gesetzbuch der Arbeit: 1963 1965 1966 1975 Gesetzbuch der Arbeit (GBA): 1979 1985 Das am 1. 7. 1961 in Kraft getretene GdA. vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) enthält die Grundsätze der kommun. Arbeitspolitik und eine Zusammenfassung von Einzelregelungen (arbeitsrechtliche…

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Wahlen (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 W. haben in der „DDR“, anders als in demokratischen Staaten, in erster Linie den Charakter von Abstimmungen. So gab es bei allen W., die in Mitteldeutschland seit Gründung der „DDR“, aber auch schon zur Vorbereitung ihrer Gründung stattfanden, eine Einheitsliste der Nationalen Front. Die verschiedenen Änderungen der Wahlgesetze betrafen nur Formalien, und auch die z. Z. gültige Wahlordnung in der Neufassung vom 31. Juli 1961 brachte keine prinzipielle Änderung. Immerhin läßt sie zu, daß in jedem Wahlkreis mehr Kandidaten aufgestellt werden, als Mandate zu besetzen sind. Theoretisch könnte demnach der Wähler durch Streichung der ihm nicht genehmen Kandidaten immerhin einen gewissen Einfluß auf die Zusammensetzung der Volksvertretung ausüben. Doch wird auch diese Möglichkeit durch eine weitere Bestimmung der Wahlordnung entscheidend eingeschränkt. Falls nämlich mehr Kandidaten über 50 v. H. der abgegebenen Stimmen erhalten, als Mandate zu vergeben sind, gelten nicht diejenigen als gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben, sondern es gilt die auf der Einheitsliste angegebene Reihenfolge. Die übrigen Kandidaten sind Nachfolgekandidaten für die Fälle, daß vor ihnen stehende Anwärter während der Wahlperiode ausfallen. So sind nur dadurch Kandidaten auszuschalten, daß sie weniger als 50 v. H. der Wählerstimmen erhalten. Solche Möglichkeiten sind angesichts der durchweg offenen Stimmabgabe, zu der sich Haus- oder Betriebsgemeinschaften vielfach „freiwillig“ verpflichten, so gut wie ausgeschlossen. Vorschläge zu W. dürfen nicht nur die Parteien, sondern auch die Massenorganisationen einreichen. Da in allen Massenorganisationen die SED die beherrschende Position einnimmt, verstärken ihre Fraktionen in der Volkskammer und in den übrigen Volksvertretungen den Einfluß der SED. In Wählerversammlungen oder, in größeren Orten und Städten, in Wählervertreterkonferenzen stellen sich die vorher von der Nationalen Front bestimmten Kandidaten vor, geben Auskunft über ihre bisherige politische Tätigkeit, ihre künftige Parteiarbeit und die Erfüllung der ihnen als Abgeordneten übertragenen Pflichten. Das theoretische Recht der Wählerversammlung, einen Kandidaten von den Wahlvorschlägen abzusetzen, ist angesichts der Machtverhältnisse praktisch bedeutungslos. Die Wählerversammlung kann nach den „Richtlinien für die Tätigkeit der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen“ vom Nov. 1959 in der Gestalt einer Einwohnerversammlung auch einen bereits gewählten Abgeordneten wieder abberufen, nachdem der Antrag darauf einem Ausschuß der Nationalen Front zugeleitet wurde. Der Ausschuß entscheidet darüber, ob über den Antrag abgestimmt werden darf. In dieser Vorschrift ist in erster Linie eine Möglichkeit zu sehen, einen trotz sorgfältiger Vorauswahl als ungeeignet erkannten Kandidaten wieder auszuschalten, bzw. aber auch seine mögliche Abberufung durch die Wählerversammlung zu verhindern. Den Kandidaten kann von der Wählerversammlung ein Wählerauftrag erteilt werden, der ihn seinen Wählern verantwortlich erscheinen lassen soll. Diese Bindung unterscheidet sich von der in demokratischen Staaten prinzipiell gültigen Bestimmung, daß ein Abgeordneter an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen verantwortlich ist. Nach Art. 54 der neuen Verfassung finden W. in freiem, allgemeinem, gleichem und geheimem Verfahren statt. Die in der alten [S. 695]Verfassung enthaltene Bestimmung, daß sie nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stattfinden, fehlte schon im Wahlgesetz von 1963 und fehlt auch in der neuen Verfassung. In sämtlichen bisherigen W. erhielten die Kandidatenlisten der Nationalen Front die fast hundertprozentige Zustimmung. Ausgenommen davon ist lediglich bis zu einem gewissen Grade der Volksentscheid über die Annahme der neuen Verfassung. Literaturangaben Die Wahlen in der Sowjetzone, Dokumente und Materialien. 6., erw. Aufl. (BMG) 1964. 216 S. Wahlen gegen Recht und Gesetz — die Gemeinde- und Kreistagswahlen in der Sowjetzone … 1957. (BMG) 1957. 100 S. m. 20 Bildern und Dokumenten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 694–695 Waffenbesitz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wählerauftrag

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 W. haben in der „DDR“, anders als in demokratischen Staaten, in erster Linie den Charakter von Abstimmungen. So gab es bei allen W., die in Mitteldeutschland seit Gründung der „DDR“, aber auch schon zur Vorbereitung ihrer Gründung stattfanden, eine Einheitsliste der Nationalen Front. Die verschiedenen Änderungen der Wahlgesetze betrafen nur Formalien, und auch die z. Z. gültige Wahlordnung in der…

DDR A-Z 1969

Deutsche Wirtschaftskommission (1969)

Siehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1979 1985 Durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres, Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung errichtet. Die Vollmachten der Zentralverwaltungen waren anfangs beschränkt. Ihre Präsidenten bildeten ein Sekretariat; einen Vors. hatte die DWK zunächst nicht. Erst durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Die DWK erhielt einen ständigen Vors. (H. Rau) und zwei stellv. Vors. (B. Leuschner und F. Selbmann). Als Kommissionsmitgl. wurden Vertr. des FDGB, der VdgB und die Präsidenten der Zentralverwaltungen der DWK bestimmt. Das Sekretariat der DWK wurde zum Vollzugsorgan erklärt. Die SMAD verfügte, daß Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als für die SBZ verpflichtende Verordnungen, Anweisungen des Vorsitzenden der DWK und seiner Stellvertreter als für den Apparat der DWK verpflichtende Anordnungen zu gelten hatten. Die Hauptaufgabe der DWK war die Sicherstellung der Reparationen aus der laufenden Produktion. Ausdrücklich wurde im Befehl 32 betont: „Die Wirtschaftskommission wird ihre Tätigkeit unter der Kontrolle der SMAD ausüben.“ Am 9. 3. 1948 wurden die Zentral Verwaltungen in „Hauptverwaltungen“ (HV) umbenannt. Ihre Zahl erhöhte sich von 12 auf 17. Nach wie vor blieben die Zentralverwaltungen für Gesundheitswesen, Justiz, Volksbildung und Inneres formell außerhalb der DWK. Durch SMAD-Befehl 183 vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 36 auf 101 Mitgl. erweitert, und zwar durch 48 „Vertreter der Bevölkerung“, wobei auf je 360.000 Einwohner ein Vertreter kam, ferner 15 Vertr. der Parteien und 10 Vertr. der Massenorganisationen. Das Sekretariat der DWK war nicht nur praktisch, sondern auch formell (auf Grund der ihm zugebilligten Vollmachten) die erste Regierung der SBZ. Mit der Proklamation der SBZ zur DDR vom 7. 10. 1949 ging die DWK auf in der „Provisorischen Regierung der DDR“; die leitenden Persönlichkeiten der DWK wurden ihre Minister und Staatssekretäre. (Verfassung, Staatsapparat, Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik) Literaturangaben Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. SBZ von 1945 bis 1954 — Die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands in den Jahren 1945 bis 1954 (zusammengestellt und bearbeitet von Fritz Kopp und Günter Fischbach). (BMG) 1956. 364 S. m. 9 Anlagen und 1 Karte. Nachdr. 1964. Taschenausgabe, 3., durchges. Aufl. (1961). 322 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 152 Deutsche Warenabnahme GmbH (DWA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Bauernkongreß

Siehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1979 1985 Durch Befehl der SMAD Nr. 138 am 27. 6. 1947 konstituierte zentrale dt. Verwaltungsinstanz mit Zentralverwaltungen für Industrie, Finanzen, Verkehr, Handel und Versorgung, Arbeit und Sozialfürsorge, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoffindustrie und Energie, Interzonen- und Außenhandel und Statistik. Außerhalb der DWK wurden selbständige Zentralverwaltungen für Inneres,…

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Akademie für Ärztliche Fortbildung (1969)

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1975 1979 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Eines der vier medizinischen Zentralinstitute in Berlin-Lichtenberg, die Ende 1960 aus der Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und ärztliche Fortbildung hervorgegangen sind. Anfänglich allgemein auf die „Qualifizierung“ (Pj.) von Ärzten in Kurzlehrgängen gerichtet, ist sie in den letzten Jahren zum Zentrum der „graduellen Ausbildung“ der Ärzte geworden, d.i. die Ausbildung der Fachärzte, zu denen auch die Praktischen Ärzte zählen. Mit der neuen Facharztordnung vom 1. 2. 1967 ist der A. die förmliche Verantwortung für die Facharztausbildung und die Veranstaltung von Lehrgängen auf allen Fachgebieten übertragen worden, an denen die Ärzte im Verlauf der (durchgängig fünfjährigen) Facharztausbildung periodisch teilzunehmen haben. — Da[S. 20]neben veranstaltet die A. Fortbildungskongresse und Weiterbildungslehrgänge für die „postgraduelle Ausbildung“ (Medizinische Ausbildung). — Die Lehrstühle der A. sind nebenamtlich besetzt, fast ausschließlich mit Lehrstuhlinhabern der Medizinischen Fakultäten und Akademien. Nur der Wissenschaftliche Direktor (Dr. Burghardt) ist hauptamtlich tätig. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 19–20 AHU A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für sozialistische Wirtschaftsführung der VVB Zellstoff, Papier, Pappe, der VVB Polygrafische Industrie, der VVB Verpackung und der VOB Zentrag, Berlin

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1975 1979 1985 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Eines der vier medizinischen Zentralinstitute in Berlin-Lichtenberg, die Ende 1960 aus der Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und ärztliche Fortbildung hervorgegangen sind. Anfänglich allgemein auf die…

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Rückkehrer (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das SED-Regime hat jahrelang große Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge zur Rückkehr in die „DDR“ zu veranlassen. Übersiedler aus Westdeutschland und R. gehörten bis Herbst 1966 zu den ständigen Themen der SED-Publizistik. Den seit 1963 in der Propaganda als „DDR-Bürger in Westdeutschland“ bezeichneten und seit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 offiziell als „Bürger der DDR“ in Anspruch genommenen Flüchtlingen (Staatsbürgerschaft) ist durch Erlaß des Staatsrates vom 21. 8. 1963 (GBl.~I, S.~128) ausdrücklich das Recht zugesichert worden, jederzeit ihren Wohnsitz in der „DDR“ zu nehmen, solange ihnen nicht „wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten“ die Staatsbürgerschaft aberkannt worden sei. Vor dem 13. 8. 1961 geflüchteten Personen ist für „diese Gesetzesverletzung“ Straffreiheit zugesichert worden (Republikflucht). Diese Zusage wird im allgemeinen eingehalten. Wenn im Einzelfall dennoch eine Bestrafung des R. aus politischen Gründen für notwendig gehalten wird, insbesondere bei früheren Staats- oder Parteifunktionären oder Angehörigen der bewaffneten Kräfte, werden vor der Flucht angeblich begangene Straftaten oder die Meldung im westlichen Notaufnahmelager, die dann als Spionage oder Hetze bezeichnet wird, als Vorwand für ein Strafverfahren benutzt. Wie die Umsiedler werden die R. zunächst in sogenannte Aufnahmeheime eingewiesen, in denen sie eingehend überprüft werden. Hierbei ist vor allem der Staatssicherheitsdienst eingeschaltet, der viele der unter dem Druck einer möglichen Bestrafung stehenden R. zu Spitzeldiensten zu nötigen sucht (Spitzelwesen). Seit 1967 werden immer mehr R. schon während ihres Aufenthaltes im Aufnahmeheim oder nach gescheiterten Versuchen, wieder in den Westen zu flüchten, unter Aberkennung der „DDR-Staatsbürgerschaft“ wieder in die BRD abgeschoben. Genaue Zahlenangaben über R. fehlen. Das „Jahrbuch der DDR 1960“ nannte für 1959 die Zahl von 41.580 zurückgekehrten Flüchtlingen. Die späteren ungenauen und übertriebenen Zahlen der SED-Propaganda ließen bis Ende 1966 einen Rückgang auf etwa 400 R. im Monat erkennen. Seitdem sind es noch weniger geworden. Die Motive für die Rückkehr sind recht unterschiedlich. Neben enttäuschten Erwartungen hinsichtlich der Lebensbedingungen im Westen spielen Heimweh, Trennung von Angehörigen und Freunden und mangelnde menschliche Kontakte in der neuon Umgebung eine große Rolle. Vielfach sind wirtschaftliche Gründe, oft Schulden aus Abzahlungsgeschäften, manchmal auch strafbare Handlungen der Anlaß zur Rückkehr. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 537 Rückführungsbetrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rückkopplung

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das SED-Regime hat jahrelang große Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge zur Rückkehr in die „DDR“ zu veranlassen. Übersiedler aus Westdeutschland und R. gehörten bis Herbst 1966 zu den ständigen Themen der SED-Publizistik. Den seit 1963 in der Propaganda als „DDR-Bürger in Westdeutschland“ bezeichneten und seit dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 offiziell als „Bürger der DDR“ in Anspruch genommenen…

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Gewerkschaftsgruppe (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Kleinste organisatorische Untergliederung der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO). G. werden in Anlehnung an die betriebliche Produktions- bzw. Verwaltungsgliederung gebildet, z. B. in einem Meister- oder Brigadebereich. Die G. untersteht der BGL bzw. in Großbetrieben mit mehr als 500 FDGB-Mitgliedern der AGL. Die Unterteilung der BGO in die mitgliedermäßig kleinen G. soll eine möglichst große Zahl von Gewerkschaftern aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einbeziehen. Die G. wird von dem Vertrauensmann (zugleich Kassierer) geleitet, der im Rahmen der Beschlüsse der BGL für die gewerkschaftliche Arbeit in seinem Bereich verantwortlich ist. Sein Stellvertreter ist, der Kulturobmann, zu dessen Aufgaben u.a. die Werbung für den Besuch kultureller Veranstaltungen, die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung, die Veranstaltung von Kunst- und Literaturdiskussionen und Brigadeabenden gehört. Weitere Funktionäre der G. sind der Arbeitsschutzobmann, der für die Unfallverhütung und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen Sorge tragen soll, und der Bevollmächtigte für Sozialversicherung, dem die Krankheitsvorbeugung sowie die Betreuung und Kontrolle der Erkrankten obliegt. Bei mehr als 5 Jugendlichen in der G. wird von diesen ein Jugendvertrauensmann gewählt. Die [S. 253]Wahlen der Funktionäre der G. erfolgen grundsätzlich offen und für die Dauer von 2 Jahren. Die jeweiligen Kommissionen der BGL bzw. AGL oder der Jugendausschuß leiten die Funktionäre der G. auf ihren Spezialgebieten an. Die G. soll regelmäßig monatlich und zu besonderen Anlässen (Plandiskussion, Einleitung einer Wettbewerbsbewegung usw.) zu Mitgliederversammlungen außerhalb der Arbeitszeit Zusammenkommen. In Großbetrieben und Gemeinden, in denen auf Grund der Größe Mitgliederversammlungen nicht stattfinden können, erstatten die BGL bzw. Stadtleitungen des FDGB ihre laufenden Rechenschaftsberichte auf Vertrauensleutevollversammlungen. 1966 waren in den G. 757.000 gewählte Funktionäre, davon etwa 200.000 Vertrauensleute, tätig. (Betriebliche ➝Gewerkschaftsleitungen, FDGB) Literaturangaben *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 252–253 Gewerkschaftsaktiv A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gewerkschaftskomitee

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Kleinste organisatorische Untergliederung der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO). G. werden in Anlehnung an die betriebliche Produktions- bzw. Verwaltungsgliederung gebildet, z. B. in einem Meister- oder Brigadebereich. Die G. untersteht der BGL bzw. in Großbetrieben mit mehr als 500 FDGB-Mitgliedern der AGL. Die Unterteilung der BGO in die mitgliedermäßig kleinen G. soll eine möglichst große Zahl von…

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Zentralkomitee der SED (ZK) (1969)

Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 1985 1. Entwicklung, politische und soziale Zusammensetzung Die Umbenennung des früheren Parteivorstandes der SED in ZK im Juli 1950 erfolgte im Zuge der Angleichung der Struktur der SED an die der KPdSU. Der bis Juli 1950 als höchstes Organ amtierende Parteivorstand zählte 80 Mitglieder. Das danach gebildete ZK zeigte nach Anzahl seiner Angehörigen folgende Entwicklung: Während der auf dem Vereinigungsparteitag 1946 (SED) gebildete Parteivorstand eine paritätische Zusammensetzung aus ehemaligen SPD- und KPD-Mitgliedern aufwies, sind in dem im April 1967 gewählten ZK nur noch 4 ehemalige Sozialdemokraten vertreten. Die Anzahl der ehemaligen Mitglieder der NSDAP beträgt unter den ZK-Mitgliedern sechs, unter den Kandidaten sieben. Bei zwei Kandidaten des ZK steht die ehemalige Zugehörigkeit zur NSDAP nicht mit voller Sicherheit fest. Nach dem tatsächlich ausgeübten Beruf der Mitglieder und Kandidaten weist das ZK die folgende soziale Gliederung auf: Mit der Neubildung des ZK auf dem VII. Parteitag war entgegen vielfach geäußerten Ansichten eine Verjüngung nicht verbunden. Das Durchschnittsalter der Mitglieder und Kandidaten des ZK lag 1963 im Zeitpunkt der Wahl bei 45 Jahren und 1967 bei 48 Jahren. Gleichzeitig wurde die bereits auf dem VI. Parteitag erkennbare Tendenz fortgesetzt, Fachleute aus Wirtschaft, Wirtschaftsverwaltung sowie Wissenschaft und Technik hereinzunehmen und so die Arbeit und Entscheidungen der obersten Führungsgremien fachlich ausreichend zu fundieren. Neben den Fachkräften aus dem wirtschaftlichen Bereich rückte eine beträchtliche Zahl von Parteiideologen und Propagandisten und solcher Funktionäre in das ZK ein, die sich in der zurückliegenden Zeit um den von der SED verfolgten Kurs der Außen- und Deutschlandpolitik sowie die ideologische Erziehung besonders verdient gemacht hatten. Man wird nicht fehlgehen, hierin die Ausbildung eines Gegengewichtes gegen die zahlenmäßig verstärkte Beteiligung der Wirtschaftsfachleute an der Arbeit des ZK zu sehen. Und schließlich wurde eine erhebliche Anzahl hauptamtlicher Funktionäre des Parteiapparates in das ZK gewählt. Dabei ist besonders hervorzuheben, daß jetzt sämtliche Ersten Sekretäre der 15 SED-Bezirksleitungen Mitglieder des ZK sind. Der 1. Sekretär der Gebietsleitung „Wismut“ ist Kandidat des ZK. 2. Funktion des ZK, Politbüro und Sekretariat Das ZK ist lt. Statut „zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei“. Es wählt das Politbüro, das Sekretariat des ZK der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission. Nach dem auf dem VI. Parteitag angenommenen neuen Statut tagt es „mindestens einmal in sechs Monaten“ (früher alle vier Monate). Gemäß Statut soll das ZK die Vertreter der Partei in die leitenden Stellen des Staatsapparates und der Wirtschaft entsenden und ihre Kandidaten für die Volkskammer bestätigen. Die eigentliche Parteiführung und politische Macht liegen jedoch nicht bei diesem, lediglich vorgefaßte Beschlüsse annehmenden, repräsentativen erweiterten Vorstand, sondern in den Händen des Politbüros, des Sekretariats und der nicht gewählten Abteilungsleiter und Mitarbeiter des ZK. Dennoch ist das ZK keineswegs nur Deklamations- und Akklamationsorgan. Viele der gewählten Angehörigen des ZK sind auch Mitglieder von Arbeitsgruppen und Kommissionen des ZK oder bekleiden wichtige Funktionen im Regierungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsapparat oder in gesellschaftlichen Organisationen, sind also auf diese Weise an der Arbeit des Apparates und am Zustandekommen der Beschlüsse der Parteiführung beteiligt. Die Sitzungen des ZK haben den Charakter von Arbeitstagungen, in deren Rahmen das Politbüro die von ihm ausgearbeitete jeweilige „Parteilinie“ zum Beschluß erheben läßt und ein Erfahrungsaustausch der Funktionäre über Erfolge und Schwierigkeiten stattfindet. Zu bestimmten Zwecken werden Kommissionen gegründet. Diesen Kommissionen gehören sowohl die jeweils zuständigen Mitgl. und Kandidaten des ZK als auch Mitarbeiter des ZK-Apparates und Fachleute aus dem Staatsapparat, den Massenorganisationen und anderen Institutionen an. Politbüro und Sekretariat des ZK sind die obersten politischen Führungsorgane. Sie stellen innerhalb der von der sowjetischen Besatzungsmacht abgesteckten Grenzen die eigentlichen Macht- und Befehlszentren dar. Die Tendenzen bei der Neubildung der obersten Führungsorgane der SED auf dem VI. und VII. Parteitag liefen auf Festigung der Position Ulbrichts, Verstärkung des Einflusses der Ulbricht-Gruppe, verstärkten Einfluß der Fachleute und Nachrücken der jüngeren Generation hinaus. Mit der Neubildung des Politbüros und [S. 747]Sekretariats nach dem VII. Parteitag ließen sich die gleichen Tendenzen wie bei der Neuwahl des ZK beobachten. Mit der Wahl zum Vollmitglied des Politbüros setzte der 1. Sekretär der Bezirksleitung der SED Halle, Sindermann, seinen Aufstieg in der obersten Partei-Hierarchie fort. Die Wahl des Leiters des Preisamtes, Halbritter, und des Staatssekretärs für die Datenverarbeitung, Kleiber, zu Kandidaten des Politbüros läßt sowohl die Schwerpunkte, aber auch die Hauptprobleme und Hauptsorgen der zukünftigen Arbeit erkennen. Als Vorsitzender der Zentralen Parteikontrollkommission wurde Hermann ➝Matern wiedergewählt, so daß damit dieses für die gesamte Personalpolitik und die Überwachung der politischen Arbeit der nachgeordneten Parteiinstanzen wichtige Amt in den Händen eines Ulbricht ergebenen Funktionärs verbleibt. 3. Der zentrale Parteiapparat Zu Beginn des Jahres 1957 belief sich der Personalbestand des zentralen Parteiapparates auf 2.200 bis 2.500 Personen, von denen mindestens 1.000 politische Mitarbeiter waren. Danach wurde der hauptamtliche Apparat durch Zusammenlegung und Verkleinerung der Abteilungen und Sektoren sowie durch systematische Heranziehung von ehrenamtlichen Funktionären reduziert. Nach Mitteilung von Paul ➝Verner auf der 15. ZK-Tagung (März 1962) konnte der zentrale Parteiapparat bis zu diesem Zeitpunkt um 15 v. H. verringert werden, so daß seine Stärke heute zwischen 1800 und 2.000 liegen dürfte. In seiner Struktur ist der zentrale Parteiapparat im Laufe der Zeit mehr und mehr dem Regierungsapparat angeglichen worden. Die Zahl der Abteilungen bewegt sich um 30 herum. Sie gliedern sich in „Sektoren“. Die Abteilungen und ihre Sektoren entsprechen den Ministerien und nachgeordneten Dienststellen des Regierungs- und Verwaltungsapparates, soweit sie nicht spezifische Parteiaufgaben wahrnehmen. Dem ZK unterstehen unmittelbar die folgenden Institute: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED, Direktor: Prof. Hanna ➝Wolf, stellvertr. Direktor: Prof. Helmut Neef. Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Direktor: Prof. Otto ➝Reinhold, stellvertr. Direktor: Dr. Wolfgang Schumann. Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, Direktor: Prof. Lothar Berthold, stellvertr. Direktor: Dr. Heinrich Genkow. Institut für Meinungsforschung, Direktor: Karl ➝Maron. Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung, Direktor: Dr. Helmut Koziolek. Zentrag, Direktor: Paul Kubach. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 746–747 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralrat der FDJ

Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 1985 1. Entwicklung, politische und soziale Zusammensetzung Die Umbenennung des früheren Parteivorstandes der SED in ZK im Juli 1950 erfolgte im Zuge der Angleichung der Struktur der SED an die der KPdSU. Der bis Juli 1950 als höchstes Organ amtierende Parteivorstand zählte 80 Mitglieder. Das danach gebildete ZK zeigte nach Anzahl seiner Angehörigen folgende Entwicklung: Während…

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Marktforschung (1969)

Die M. hat für die mitteldeutsche Wirtschaft erst in den letzten 2 bis 3 Jahren im Zuge der weiteren Entwicklung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des Ökonomischen Systems des Sozialismus an Bedeutung gewonnen. Anders als in einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird der M. dabei nicht nur die Aufgabe gestellt, die Marktbedingungen zu beobachten und zu untersuchen sowie die herrschenden Tendenzen festzustellen. „Aus der Notwendigkeit, bei der zentralen staatlichen Planung schon die Markterfordernisse zu berücksichtigen und unter Ausnutzung der Wertkategorien den Markt bewußt zu gestalten, und aus der Orientierung der einzelnen Warenproduzenten auf die aktive Nutzung der Marktkategorien im Rahmen der Planung sowie aus ihrer eigenverantwortlichen, volkswirtschaftlichen Optimalitätskriterien berücksichtigenden, marktgestaltenden Funktionen, leiten sich die Aufgaben der M. ab …“ Unter sozialistischen Produktionsverhältnissen hat die M. als unmittelbare Funktion der Planung Aufgaben, von der Prognose ausgehend bis zur operativen Planung, wahrzunehmen“ (Zur Organisation der Marktforschung in der Industrie der DDR „Die Wirtschaft“, Beilage Nr. 23/67). Wichtiger Bestandteil der M. ist die Bedarfsforschung. Sie soll dazu beitragen, „eine bedarfsgerechte Produktion von Konsumtions- und Produktionsmitteln sowie eine reibungslose kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung und der verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft bei niedrigstem Aufwand zu sichern“. Da jedoch der Marxismus-Leninismus von der systematischen Lenkung des gesamten gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses ausgeht, wozu natürlich auch das Konsumverhalten der Bevölkerung zählt, findet die M. bzw. die Bedarfsforschung ihre zwangsläufige Ergänzung in der Bedarfslenkung. Hierunter ist die „planmäßige Einflußnahme auf Umfang und Struktur des Bedarfs der Bevölkerung durch Organe des sozialistischen Staates, wirtschaftsleitende Organe, Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe“ zu verstehen. „Ziel der Bedarfsforschung sind a) die Verwirklichung wichtiger Prinzipien der sozialistischen Lebensweise, b) die Herstellung einer weitgehenden Übereinstimmung zwischen dem Bedarf und den Angebotsmöglichkeiten der Volkswirtschaft“ („Ökonomisches Lexikon“, Ostberlin 1966, Bd. I, S. 273 und 274). Die M. bzw. Bedarfsforschung ist Aufgabe staatlicher Stellen, wirtschaftlicher Vereinigungen, Unternehmen und Betriebe. Vielfach werden zur Lösung spezifischer Aufgaben M.-Institute herangezogen. Das bekannteste dieser Institute ist das dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstehende Institut für M. Das Institut wurde 1962 mit Sitz in Leipzig unter der Bezeichnung „Institut für Bedarfsforschung“ gegründet. Mit Statut vom 1. 1. 1967 wurde der Name in „Institut für M.“ geändert und die Aufgabenstellung den Erfordernissen der neuen wirtschaftlichen Zielsetzung angepaßt. Das Institut soll Marktanalysen und Marktinforrnationen erarbeiten, die Methodik der Bedarfsforschung laufend überprüfen und Befragungen durchführen. Zur Auswertung der Ergebnisse für die Perspektivplanung des Lebensstandards arbeitet es mit der Staatlichen Plankommission, dem zuständigen Ministerium und den leitenden Organen von Produktion und Handel eng zusammen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 389 Markt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Marktproduktion

Die M. hat für die mitteldeutsche Wirtschaft erst in den letzten 2 bis 3 Jahren im Zuge der weiteren Entwicklung des Neuen ökonomischen Systems bzw. des Ökonomischen Systems des Sozialismus an Bedeutung gewonnen. Anders als in einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird der M. dabei nicht nur die Aufgabe gestellt, die Marktbedingungen zu beobachten und zu untersuchen sowie die herrschenden Tendenzen festzustellen. „Aus der Notwendigkeit, bei der zentralen staatlichen Planung schon die…

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Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1969)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das GG. oder gesellschaftliche Bruttoprodukt ist nach der von Marx durch die Politökonomie in der „DDR“ übernommenen Definition die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr) erzeugten materiellen Güter und der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen. Das GG. wird nur im „Bereich der materiellen Produktion“ ermittelt. Die vom „immateriellen Bereich“ oder der „unproduktiven Sphäre“ erbrachten Dienstleistungen werden nicht mit einbezogen. Zum „immateriellen Bereich“ gehören das Banken- und Versicherungswesen, die Staatsverwaltung, die Einrichtungen des Gesundheitswesens, Wohnungsnutzung, Friseure und ähnliche Dienstleistungsbetriebe. Zum „Bereich der materiellen Produktion“ zählen die Wirtschaftsbereiche Industrie einschließlich produzierendes Handwerk (ohne Bauhandwerk), Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Post und Fernmeldewesen, Handel und der Sektor „Übrige Bereiche“ (z. B. Verlage, Wasserwirtschaftsbetriebe, Projektierungsbetriebe, Textilreinigungsbetriebe). Bei der Ermittlung des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen nach der westdeutschen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden im Gegensatz zur Gesamtproduktsberechnung in der „DDR“ die Dienstleistungen aller Bereiche mit erfaßt. Das GG. wird von der Zentralverwaltung für Statistik durch Summierung der Bruttoproduktion aller Betriebe der „Bereiche der materiellen Produktion“ ermittelt. Die Bewertung der Güter und Leistungen erfolgt zu laufenden Planpreisen (effektiven Preisen, Industrieabgabepreisen). Nach den vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung waren die einzelnen Wirtschaftsbereiche am [S. 239]Aufkommen des GG. 1967 mit folgenden Anteilen beteiligt: Industrie und produzierendes Handwerk mit 68 v. H., Bauwirtschaft mit 7,5 v. H., Land- und Forstwirtschaft mit 10 v. H., Verkehr, Post und Fernmeldewesen mit 4,9 v. H., der Handel mit 8,2 v. H. und die „Übrigen Bereiche“ mit 1,4 v. H. Von der Entstehungsseite her kann das GG. unter Verwendung der polit-ökonomischen Terminologie als die in einem gegebenen Zeitraum verausgabte Menge an „vergegenständlichter“ und „lebendiger“ Arbeit definiert werden. Dem Aufwand an „vergegenständlichter“ Arbeit entspricht der Wert der verbrauchten Produktionsmittel. Mit der verausgabten Menge an „lebendiger“ Arbeit ist der für die Erstellung des GG. erforderlich gewesene Aufwand an Arbeitskraft gemessen in Arbeitszeiteinheiten gemeint. Wertmäßig besteht das GG., von der Entstehungsseite aus betrachtet, aus dem „Ersatzfonds“ (Anlagenverschleiß [Abschreibungen] plus Materialverbrauch, Vorleistungen) und dem durch „lebendige“ Arbeit geschaffenen „Neuwert“ (Nationaleinkommen). Das Nationaleinkommen setzt sich von seiner Entstehung her aus den Wertbestandteilen Bruttolohn- und -gehaltssumme und „Reineinkommen“ (in Betrieben verbleibender und im Staatshaushalt zentralisierter Gewinn) zusammen, Gliedert man das GG. nach der Verwendungsseite in einzelne Wertbestandteile, so setzt es sich aus den Vorleistungen (Materialverbrauch), den Ersatzinvestitionen, der Akkumulation (Netto- bzw. Erweiterungsinvestitionen plus Erhöhung der Bestände und Reserven) und dem Konsum zusammen. Eine dem „Ersatzfonds“ (Abschreibungen oder Ersetzung des Anlagenverschleißes durch Ersatzinvestitionen plus Vorleistungen) vergleichbare Globalgröße kennt die westliche volkswirtschaftliche Gesamtrechnung nicht. Dieser „Ersatzfonds“ erscheint in der östlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowohl in der Entstehungs- als auch in der Verwendungsrechnung des GG. Aus dieser Zerlegung des GG. ist ersichtlich, daß das gesellschaftliche Bruttoprodukt infolge der in dieser Größe enthaltenen Vorleistungen nicht mit dem in den westlichen Marktwirtschaften ermittelten Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen vergleichbar ist. Der zweite Grund, der einen Vergleich unmöglich macht, ist die bereits erwähnte Nichtberücksichtigung der zwar „gesellschaftlich nützlichen“, ansonsten aber „unproduktiven“ Dienstleistungen bestimmter Bereiche. Auf Grund der in den östlichen Zentralplanwirtschaften praktizierten Bruttorechnung bei der Ermittlung des GG., wobei die Vorleistungen anderer Betriebe und Wirtschaftszweige bei der Feststellung der Bruttoproduktion jedes einzelnen Betriebes stets mitgerechnet werden, enthält die in den statistischen Veröffentlichungen ausgewiesene Gesamtproduktsgröße viele Doppelzählungen. Das Nationaleinkommen wird als die Summe der in einem bestimmten Zeitraum neugeschaffenen Werte definiert. Es besteht stofflich aus Produktions- und Konsumtionsmitteln, die auf die Verwendungszwecke Akkumulation, individuelle und gesellschaftliche Konsumtion verteilt werden. Zur „gesellschaftlichen Konsumtion“ rechnet man den Verbrauch von Erzeugnissen und Leistungen aus dem „produktiven“ Bereich in Einrichtungen zur kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung (lebensstandardwirksame gesellschaftliche Konsumtion) sowie in Einrichtungen, die gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. Nach vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der „DDR“ für 1967 verteilte sich das Nationaleinkommen zu 71,7 v. H. auf die individuelle Konsumtion, zu 7,3 v. H. auf die gesellschaftliche Konsumtion und zu 21,0 v. H. auf die Akkumulation. Das Nationaleinkommen entspricht in gewisser Annäherung dem in der westlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelten Nettosozialprodukt zu Marktpreisen. Allerdings darf bei dieser Gegenüberstellung nicht außer Acht gelassen werden, daß das Nationaleinkommen gegenüber dem Nettosozialprodukt die erbrachten Dienstleistungen des „immateriellen Bereichs“ nicht enthält. Die zweckmäßige Abgrenzung der „produktiven“ von der „unproduktiven“ Sphäre des Dienstleistungsbereiches hat in den östlichen Statistiken zu vielen Schwierigkeiten geführt, weshalb die Berechnungsmethode des GG. und des Nationaleinkommens in der „DDR“ mehrfach geändert wurde. Auf dem Gebiet der Wirtschaftsplanung und -lenkung wurde das Wachstum des Nationaleinkommens zur wichtigsten Meßziffer der ökonomischen Entwicklung erklärt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 238–239 Gerichtsvollzieher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschenkpaketversand

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Das GG. oder gesellschaftliche Bruttoprodukt ist nach der von Marx durch die Politökonomie in der „DDR“ übernommenen Definition die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr) erzeugten materiellen Güter und der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen. Das GG. wird nur im „Bereich der materiellen Produktion“ ermittelt. Die vom „immateriellen Bereich“ oder der…

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Zwangsvollstreckung (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Rechtliche Grundlage der Z. sind die Vorschriften des 8. Buches der immer noch gültigen deutschen ZPO (Zivilprozeß). Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ v. 4. 10. 1952 (GBl. S.~988) der Sekretär beim Kreisgericht (Gerichtsverfassung, Angleichungsverordnung, Sekretär des Gerichts). Die Z. in das Vermögen staatlicher juristischer Personen ist unzulässig. Zur Sicherung der planmäßigen Arbeit der volkseigenen Betriebe ist eine Befriedigung des Gläubigers nur im Wege des Anweisungsverfahrens des dem schuldenden VEB übergeordneten Organs zulässig. Die Pländung von Arbeitseinkommen erstreckt sich auch auf den künftigen Arbeitslohn des Schuldners in einem anderen Betrieb (2. DB zur VO über die Pfändung von Arbeitseinkommen v. 12. 10. 1965, GBl. II, S. 757). Das Offenbarungseidverfahren hat praktisch an Bedeutung dadurch verloren, daß Haftbefehle gegen Schuldner, die die Vermögenserklärung nicht abgeben wollen, nicht mehr vollstreckt werden. Das Gerichtsvollzieherwesen ist durch die VO vom 4. 10. 1952 (GBl. S. 993) neu geregelt worden (Gerichtsvollzieher). Aus Entscheidungen der Konfliktkommissionen über Geldforderungen und Einigungen der Parteien, die vor diesen gesellschaftlichen Gerichten oder den Schiedskommissionen erzielt worden sind, kann die Z. betrieben werden, wenn das zuständige Kreisgericht die Vollstreckbarkeit durch Beschluß erklärt hat. Die Z. aus Entscheidungen der Staatlichen Vertragsgerichte ist in der VO vom 9. 9. 1965 über die Aufgaben und Arbeitsweise dieser Staatsorgane besonders geregelt. Die Z. aus Schuldtiteln westdeutscher und Westberliner Gerichte war bis 1967 nur mit Genehmigung des Direktors des Bezirksgerichts zulässig. Ein Geldanspruch in DM West wird im Verhältnis 1:1 in M vollstreckt. Das eingezogene Geld ist für den West-Gläubiger auf ein Sperrkonto bei [S. 752]der Staatsbank einzuzahlen. Ein Transfer dieses Geldes nach dem Westen ist nicht zulässig. Neuerdings bedürfen Urteile westdeutscher und Westberliner Gerichte in der „DDR der Bestätigung durch das dortige Justizministerium. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 751–752 Zwangskollektivierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zweijahrplan

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Rechtliche Grundlage der Z. sind die Vorschriften des 8. Buches der immer noch gültigen deutschen ZPO (Zivilprozeß). Zuständig für fast alle Maßnahmen und Entscheidungen in Z.-Sachen einschließlich der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung ist gemäß §§ 29 und 31 der „VO zur Angleichung von Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet des Zivilrechts an das Gerichtsverfassungsgesetz“ v. 4. 10. 1952 (GBl. S.~988) der…

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Erdölindustrie (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Mangels eigener Erdölvorkommen gab es bis Mitte 1964 keine entwickelte Erdölverarbeitungsindustrie. Bis dahin wurde in nur mäßigem Umfange importiertes Erdöl in eigenen Werken zu Kraftstoffen und Schmierölen verarbeitet. Im übrigen basierte die Chemische Industrie einschl. der Kraftstofferzeugung auf der Veredelung reichlich vorhandener Braunkohlen (Energiewirtschaft). Der steigende Energiebedarf der Industrie ist aber auf die Dauer nicht durch die kostspielige Erschließung neuer Braunkohlenbergbaue gewährleistet. Hinzu kommt, daß sich im Weltmaßstab rasch eine im Vergleich zur Braunkohlenchemie sehr viel rationellere Petrochemie entwickelte. Die „DDR“ mußte sich dieser Entwicklung anschließen. Der Beschluß, die E. auszubauen und einen eigenen Industriezweig der Petrochemie aufzubauen, geht bereits auf den V.~Parteitag der SED (1958) zurück. Damals wurde mit der SU der Anschluß an die geplante Erdölleitung vom Uralgebiet bis in die sowjetischen Satellitenländer vereinbart. 1960 begann in Schwedt (Oder) der Aufbau eines großen Erdölverarbeitungswerkes. Der Plan, dort bereits 1963 die Kraftstoffproduktion aufzunehmen, konnte nicht eingehalten werden, da die Erdölleitung aus der SU erst im Febr. 1964 Schwedt erreichte. Die Durchsatzkapazität des Werkes betrug 1965 4 Mill. t Erdöl, wobei neben Kraftstoffen eine Reihe von Nebenprodukten (Heizöl, Schmieröl, Bitumen usw.) anfallen. Nach 1970 soll das Werk Schwedt auf eine Durchsatzkapazität von 8 Mill. t ausgebaut werden. Der Aufbau eines petrochemischen Verarbeitungszweiges in Schwedt soll 1968/69 beginnen. Bis zum Jahre 1975 soll die E. eine Durchsatzkapazität von rd. 400 kg im Jahr je Kopf der Bevölkerung erreichen. Die E. in der BRD verarbeitete im Jahre 1966 bereits rd. 1.300 kg Erdöl je Kopf der Bevölkerung. Diese Zahlen zeigen, daß an ein Aufholen auf diesem Gebiete in überschaubarer Zeit überhaupt nicht zu denken ist. Im März 1965 wurde der Bau einer Rohrleitung vom Erdölverarbeitungswerk Schwedt nach Leuna begonnen. Die Pipeline ist 336 km lang und wurde im Dez. 1967 fertiggestellt. Diese Leitung ist die erste im Rahmen eines geplanten Erdöl-Verbundsystems, das bis 1970 fertiggestellt sein soll. Folgende Verbundstrecken sind vorgesehen: Schwedt–Seefeld b. Berlin (75 km), Schwedt–Rostock (220 km), Leuna–Zeitz, Leuna–Böhlen, Leuna–Lützkendorf und Schwedt–Dresden. Die Transportkosten für Erdöl und Erdölprodukte sollen durch die Verbundleitungen um 90 v. H. gesenkt werden. Der jüngste Zweig der E., die Petrolchemie (in der BRD Petrochemie genannt) ist bisher nur gering entwickelt. Die Haupterzeugnisse der P. sind plastische Kunststoffe und synthetische Fasern. Die Pläne für den Aufbau eines Industriezweiges der P. gehen bis auf den V.~Parteitag der SED 1958 zurück. Die Pläne sahen ursprünglich vor, bis 1965 die Produktion von Kunststoffen auf Erdölbasis zu verdoppeln; die Herstellung synthetischer Fasern sollte sogar verfünffacht werden. Diese Pläne wurden bald revidiert, weil es an Investitionsmitteln zum Aufbau der P. fehlte. Der Abstand von der entsprechenden Entwicklung in westlichen Ländern, besonders der BRD, wurde immer [S. 173]größer. Auf dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 verkündete Ulbricht ein „Programm der Chemisierung der Volkswirtschaft“. In Nachbarschaft des Leunawerkes bei Merseburg wird ein „Leunawerk II“ für P. und in Schwedt an der Oder wird als letzte Ausbaustufe des neuen Erdölverarbeitungswerkes ein weiterer petrochemischer Betrieb errichtet. Das Leunawerk II hat mit Teilen im Jahre 1966 den Betrieb aufgenommen und soll 1968 voll ausgebaut sein. In Schwedt werden Teile des petrochemischen Werkes erst um 1970 in Gang kommen. Aber auch nach der vollen Inbetriebnahme der petrochemischen Erdölverarbeitung in Leuna II und Schwedt kann die Kunststoffindustrie (Plasteindustrie) und die Chemiefaserindustrie nur eine Pro-Kopf-Produktion erreichen, die geringer ist als in der BRD. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 172–173 Erbschaftsteuer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erfassung

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Mangels eigener Erdölvorkommen gab es bis Mitte 1964 keine entwickelte Erdölverarbeitungsindustrie. Bis dahin wurde in nur mäßigem Umfange importiertes Erdöl in eigenen Werken zu Kraftstoffen und Schmierölen verarbeitet. Im übrigen basierte die Chemische Industrie einschl. der Kraftstofferzeugung auf der Veredelung reichlich vorhandener Braunkohlen (Energiewirtschaft). Der steigende Energiebedarf der Industrie ist aber auf die Dauer nicht durch…

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Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik (1969)

Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 Die Einzelheiten der Vorgänge, die zur TD. führten, werden erst durch die Veröffentlichung wenigstens einos Teiles der Akten des amerikanischen Außenministeriums bekannt. Die bisherigen unvollständigen und ungenauen Vorstellungen beruhen auf politisch orientierten amtlichen Veröffentlichungen und Mitteilungen von daran Beteiligten. Die Wiedervereinigungspolitik der SED nimmt gegenüber der TD. ein differenziertes Verhältnis ein, ist doch die SED selbst eine Erscheinung der TD. Der SU als Besatzungsmacht in Deutschland stand zunächst eine Gruppe von Emigranten, die die KPD wiederbegründeten, und seit 1946 die SED zur Verfügung. Die weltanschauliche und politische Übereinstimmung ist bekannt, die Interdependenz zwischen der SU als Besatzungsmacht und der SED nur vermutbar. Der Einfluß der deutschen Partner auf die SU hatte zunächst beratenden und schließlich bestimmenden Charakter. Die Deutschlandpolitik aller Mächte der Anti-Hitler-Koalition ist vielschichtig. In ihr lassen sich Tendenzen und Aussagen sowohl für die T. als auch für die Beibehaltung der Einheit Deutschlands nachweisen. Es ist eine Unsicherheit und Mißtrauen offenbarende Politik des als ob, — als ob es zur TD. käme, als ob die Einheit Deutschlands unversehrt erhalten bleibe. Der permanente Pendelschlag zwischen den Extremen dieser Haltung verwirrt bei der Betrachtung der Deutschlandpolitik sowohl einer als auch aller Mächte. Das antithetische Denken der drei ursprünglichen Besatzungsmächte — Großbritannien, die SU und die Vereinigten Staaten von Amerika — in bezug auf Deutschland ist nicht das Ergebnis diplomatischer Kurzsichtigkeit oder politischer Euphorie, sondern das Ergebnis der Unfähigkeit der Großmächte, sich über eine anwendbare Form der gemeinsamen Regierung Deutschlands, eines Kondominiums über eine Industrienation von 65 Millionen, zu verständigen. Diese Grundtatsache der internationalen Deutschlandpolitik ist der Ausgangspunkt der unmittelbar nach der Doppelkapitulation einsetzenden Entwicklung. Vertreter aller Besatzungsmächte hielten vom Herbst 1941 an eine juristische oder [S. 631]faktische TD. nach dessen Besiegung für möglich, ja für wahrscheinlich. Keine Besatzungsmacht kam mit der Absicht nach Deutschland, unter allen Umständen den am 18. 1. 1871 proklamierten deutschen Nationalstaat, das Deutsche Reich, zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Vorstellungen der einzelnen Besatzungsmächte waren, soweit sie bereits eindeutig bezeichnet werden können, sehr verschieden. Ihre Politik in Deutschland und gegenüber Deutschland ist an die 1945 entstandene Situation gebunden. In bezug auf die TD. sind folgende Zeitspannen zu unterscheiden: 1. Die Phase der Vorbereitung 1941–1945, in der Möglichkeiten erwogen und Entscheidungen vorbereitet wurden. 2. Die verdeckte Teilung 1945–1948/49, in der durch den Alliierten Kontrollrat für Deutschland die Entfremdung zwischen den westlichen Besatzungszonen einerseits und der sowjetischen Besatzungszone andererseits getarnt wurde. 3. Die „provisorische“ Zeitspanne von BRD und DDR 1949–1955, in der durch Vorschläge und Verhandlungen die noch vorhandenen Möglichkeiten einer Wiedervereinigung Deutschlands erörtert wurden. 4. Die Propagierung der sowjetischen Zwei-Staaten-Theorie 1955–1961, in der durch die Integrierung der BRD in die NATO und der DDR in den Warschauer Pakt neue Verhältnisse entstanden, die die SU veranlaßten, auf die Anerkennung von zwei deutschen Staaten zu dringen. Durch ihren am 10. 11. 1958 ausgelösten Vorstoß auf Berlin akzentuierte sie diese Zielsetzung. 5. Die durch gewaltsame Isolierung erzwungene Konsolidierung der DDR seit 1961, in der die Sowjetunion zunächst bestrebt war, einen Friedensvertrag mit Deutschland als Ganzes oder den „deutschen Teilstaaten“ abzuschließen und danach mit der Unterzeichnung eines Separatvertrages drohte; aus nur vermutbaren Gründen gab sie diese Absichten auf. Durch den Bau der Mauer am 13. 8. 1961 versperrte die DDR mit Billigung der SU die Abwanderungsmöglichkeiten und erzwang eine Konsolidierung. Durch den Vertrag mit der SU vom 12. 6. 1964 verstärkte sie ihre Beziehungen zu der SU in der Absicht, durch politische und militärische Bindungen, weltanschauliche Übereinstimmungen und wirtschaftliche Interdependenzen Einfluß auf die Politik der SU in Mitteleuropa zu gewinnen. </OL> Da sich die drei Westmächte in der Deutschlandpolitik defensiv verhielten, da sie auf Grund der bestehenden territorialen, rechtlichen und politischen Verhältnisse keine Anlässe und Möglichkeiten zu Aktionen sahen, bestimmten die politischen Offensiven der SU den Ablauf der Deutschlandpolitik. 1. Die Phase der Vorbereitung 1941--1945 Die innere Problematik des durch den Angriff Hitlers auf die SU (22. 6. 1941) provozierten Bündnisses zwischen der SU, Großbritannien und den USA schlägt sich bis zum gegenwärtigen Augenblick in ihrer Deutschlandpolitik nieder. Die drei Mächte gaben zwischen 1941 und 1945 übereinstimmende oder angenäherte Erklärungen über die gemeinsame Behandlung Deutschlands ab. Sie trafen in der in London 1944/45 tagenden Europäischen Beratenden Kommission technische Vereinbarungen über die Besetzung und Kontrolle Deutschlands während einer zeitlich nicht festgelegten Besatzungszeit, sie waren jedoch weder in der Lage noch willens, zwischen ihren Kriegszieldeklamationen und den technischen Vereinbarungen durch die Verabschiedung praktikabler Grundsätze über die gemeinsame Regierung und Verwaltung Deutschlands eine Verbindung herzustellen. Die britische Politik war zu sehr mit eigenen Problemen der Nachkriegsentwicklung beschäftigt, um sich ausschließlich oder überwiegend mit Deutschland zu befassen. Premierminister W. S. Churchill verfolgte, offensichtlich nicht einmal selbst von der Chance der Verwirklichung überzeugt, die Idee einer TD. an der Mainlinie. Er sprach sich für die Bildung zweier deutscher Staaten, eines Nordstaates und eines Südstaates, einer Donau-Föderation vom Rheintal bis zur ungarischen Tiefebene, aus. Zahllose Politiker, Diplomaten und Publizisten der USA beteiligten sich an den Überlegungen über Deutschland. Eine Harmonisierung der Ansichten unterblieb, doch sprachen sich Außen- und Kriegsministerium gegen den Plan des Finanzministers Henry Morgenthau jr., Deutschland aufzuteilen und zu entindustrialisieren, aus. Die sowjetische Deutschlandpolitik zeigte sehr unterschiedliche Tendenzen. Marschall [S. 632]Stalin versicherte in seiner Rundfunkrede am 3. 7. 1941, der aufgezwungene Krieg sei ein Kampf auf Leben und Tod gegen den schlimmsten und heimtückischsten Feind der Sowjetunion, gegen den deutschen Faschismus. Er verkündete, die Formel vom „Großen Vaterländischen Krieg“ vorwegnehmend, die Erhebung des ganzen Sowjetvolkes zur Verteidigung seiner Heimat; am 3. 10. 1941 versicherte er: „Gegen diesen grausamen, bestialischen, tierischen Gegner haben unsere Soldaten ihre gewaltigen Siege erkämpft.“ Im Dezember 1941 entwickelte er in ausführlichen Unterredungen mit dem britischen Außenminister A. Eden erste Vorstellungen über die Behandlung Deutschlands nach seiner Besiegung, indem er eine Aufteilung Deutschlands in mehrere Staaten und die Annahme der Curzon-Linie als Grenze zwischen der SU und dem wiedererrichteten polnischen Staat befürwortete. Am 23. 2. 1942 äußerte er sich im Tagesbefehl zum 24. Jahrestag der Gründung der Roten Armee, indem er an deren Kampf gegen die Truppen der Entente zwischen 1919 und 1921 erinnerte, über die sowjetische Zielsetzung gegenüber Deutschland: „In der ausländischen Presse wird manchmal darüber geschwätzt, daß die Rote Armee das Ziel habe, das deutsche Volk auszurotten und den deutschen Staat zu vernichten. Das ist natürlich eine dumme Lüge und eine törichte Verleumdung der Roten Armee. Solche idiotischen Ziele hat die Rote Armee nicht und kann sie nicht haben. Die Rote Armee setzt sich das Ziel, die deutschen Okkupanten von unserem Territorium zu vertreiben und das Sowjetland von den faschistischen deutschen Eindringlingen zu befreien. Es ist sehr wahrscheinlich, daß der Krieg für die Befreiung des Sowjetlandes zur Vertreibung und Vernichtung der Hitler-Clique führen wird. Wir würden einen solchen Ausgang begrüßen. Es wäre aber lächerlich, die Hitler-Clique mit dem deutschen Volke, mit dem deutschen Staate, gleichzusetzen. Die Erfahrungen der Geschichte besagen, daß die Hitler kommen und gehen, aber das deutsche Volk, der deutsche Staat, bleibt.“ Diese drei Einlassungen Stalins bezeichnen die Dreiteilung der sowjetischen Deutschlandpolitik: 1. Voran steht die Propaganda gegen die faschistischen Eindringlinge, von denen Stalin in seiner Rede vom 6. 11. 1941 sagte, es seien Menschen, die jedes Menschenantlitz verloren hätten und auf das Niveau wilder Tiere herabgesunken seien; 2. hinter dieser Haßwelle führte die Partei- und Staatsführung der SU, im wesentlichen der innerste Kreis des Kremls, bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur fragmentarisch bekannte Überlegungen, Erörterungen und Gespräche über die Behandlung Deutschlands nach seiner Niederwerfung. Soweit Teilnehmer dieser Diskussion sich darüber mit Staatsmännern, Diplomaten und Publizisten der verbündeten Westmächte unterhielten, wurden ihre Vorstellungen und Auffassungen durch Veröffentlichungen ihrer westlichen Gesprächspartner bekannt. Diese zeigen von der ersten Stunde an, d.h. von der Eröffnung Stalins gegenüber Eden im Dezember 1941, eine intensive Beschäftigung mit der Frage, in welcher Weise die äußeren und vor allem auch die inneren Verhältnisse Deutschlands geordnet worden sollten, um dem Sicherheitsbedürfnis vornehmlich der Sowjetunion Rechnung zu tragen; 3. die Partei- und Staatsführung der SU verfolgte daneben auch von Anfang an bis zum Ende des Krieges eigene Absichten, wofür die Gründe nur vermutbar sind. Die SU mißtraute, zumindest bis zur Konferenz der „Großen Drei“ in Teheran, der rechtlich niemals multilateral fixierten Allianz mit Großbritannien und den USA. Sie befürchtete, wie Formulierungen Stalins bezeugen, den Fortbestand eines militanten Antikommunismus auch in diesen Ländern, von dem sie annahm, er werde spätestens im Zeitpunkt der Niederwerfung Hitlers der britischen und amerikanischen Politik gegenüber der SU. unüberwindbare Schwierigkeiten bereiten. Sie sah aber auch Einwände und Widerstände gegen die Verwirklichung ihrer zunächst unausgesprochenen Pläne in Ost- und Südosteuropa voraus. Diese drei Punkte geben der sowjetischen Deutschlandpolitik eine eigentümliche Widersprüchlichkeit und Beweglichkeit; darin unterscheidet sie sich grundlegend von der britischen und vor allem der amerikanischen Deutschlandpolitik. Sie erklären aber auch, warum sich die SU bis in das Jahr 1945 hinein die Möglichkeit einer einseitigen Beilegung des Krieges mit Deutschland offenhielt. Die sowjetische Partei- und Staatsführung berücksichtigte aus eigenem Antrieb und ohne Zweifel mehr auf Ersuchen als auf Druck der in Moskau befindlichen Funktionäre ehemaliger kommunistischer Parteien, auch der KPD, ideologische und politische [S. 633]Fernziele, die offen auszusprechen sie während des Krieges vermied. Bis zu der durch die Schlacht von Stalingrad im Winter 1942/43 bezeichneten militärischen politischen und psychologischen Wende übte Stalin Zurückhaltung in Äußerungen über den militärischen und politischen Ausgang des Krieges. Erst in seiner Rede vom 1. 5. 1943 polemisierte er gegen das „Friedensgerede im Lager der Faschisten“, wobei er folgende Alternative ansprach: „Urteilt man nach den Meldungen der Auslandspresse, so kann man den Schluß ziehen, die Deutschen möchten zum Frieden mit England und den Vereinigten Staaten von Amerika kommen, vorausgesetzt, daß diese sich von der Sowjetunion trennen, oder umgekehrt, sie möchten zum Frieden mit der Sowjetunion kommen, vorausgesetzt, daß diese sich von England und den Vereinigten Staaten von Amerika trennt.“ Stalin benutzte in dieser Rede zum erstenmal die Formel von der bedingungslosen Kapitulation, die kurz vorher Präsident Roosevelt und Premierminister Churchill auf der Konferenz von Casablanca (14. bis 26. 1. 1943) als unabdingbare Forderung der Mächte der Anti-Hitler-Koalition geprägt und verkündet hatten. Stalin bekannte sich dazu durch einen rhetorischen Kunstgriff: „Ist es denn nicht klar, daß einzig und allein die völlige Zerschmetterung der Hitler-Armeen und die bedingungslose Kapitulation Hitler-Deutschland und Europa zum Frieden führen können?“ Durch die Gründung des Nationalkomitees Freies Deutschland und des Bundes Deutscher Offiziere im Sommer 1943 brachte die sowjetische Partei- und Staatsführung in der SU lebende kommunistische Emigranten und in Kriegsgefangenschaft geratene Offiziere und Soldaten zusammen, um durch ihre Propaganda die deutsche Wehrmacht und das deutsche Volk zu gewinnen. Indem die SU beide Organisationen zuließ, erinnerte sie ihre Verbündeten an die Möglichkeit, sich mit einer Vertretung Deutschlands arrangieren zu können. Bei ihrer ersten Zusammenkunft in Teheran (28. 11.–1. 12. 1943) erörterten die „Großen Drei“ — Churchill, Roosevelt und Stalin — ausführlich Maßnahmen, die sie gegenüber und in Deutschland ergreifen wollten. Sie erörterten die Möglichkeiten einer TD. und die „Westverlagerung Polens“, faßten jedoch keine bindenden Beschlüsse. In den Verhandlungen der von der Außenministerkonferenz in Moskau (18.–30. 10. 1943) beschlossenen Europäischen Beratenden Kommission, die 1944/45 in London tagte, schlug der britische Vertreter eine Einteilung Deutschlands in zunächst drei Besatzungszonen vor. 40 Prozent des Gebietsstandes des Deutschen Reiches wurden der SU als Besatzungsgebiet eingeräumt, 60 Prozent zunächst Großbritannien und den USA, die auf Kosten ihres Besatzungsgebietes Frankreich eine Besatzungszone zugestanden. Vorschläge, Deutschland durch gemischte Truppenkontingente zu besetzen, lehnte die SU ab. Sie bestand auf der Besetzung der Zonen nur durch die jeweilige Besatzungsmacht. Die SU versagte sich im Winter 1944/45 allen amerikanischen Vorschlägen, gemeinsame Grundsätze und Richtlinien für die Behandlung und Regierung Deutschlands, zum Beispiel über die in Deutschland durchzuführende Entnazifizierung, zu verabschieden. Sie erklärte, sie würde das Problem der Entnazifizierung und der Entmilitarisierung durch Veränderung der ökonomischen Gegebenheiten in Deutschland lösen. Die Diplomaten der USA waren nicht in der Lage, die in dieser Bemerkung enthaltene Ankündigung über den Charakter der sowjetischen Besatzungspolitik zu erkennen. Auf der Konferenz von Jalta (4.–11. 2. 1945) versuchte die SU eine verbindliche Entscheidung über die auf der Konferenz von Teheran diskutierte TD. herbeizuführen. Churchill und auch Roosevelt lehnten es ab, innerhalb weniger Stunden oder Tage über eine neue territoriale und politische Struktur Deutschlands zu befinden. Im Anschluß an die Konferenz vollzogen die sowjetische Politik und auch die sowjetische Propaganda eine Wende gegenüber Deutschland. Während sich Stalin zur Erhaltung der Einheit Deutschlands bekannte und damit eine der von ihm stets angesprochenen Möglichkeiten betonte, wandte sich S. Alexandrow in der „Prawda“ gegen die von Ilja Ehrenburg vertretene Kriegspropaganda. Die britische Sonntagszeitung „The Observer“ vertrat am 20. 5. 1945 die Ansicht: „Offensichtlich hat sich die russische Politik gegenüber den Deutschen seit den Tagen, als sowjetische Rund[S. 634]funksprecher die grimmige Sprache der Rache führten, beträchtlich gewandelt. Wahrscheinlich markierte der Tadel, der Ilja Ehrenburg für sein Beharren auf einer Gesamtschuld des deutschen Volkes erteilt wurde, den Moment der Wende.“ Den „verwirrenden neuen Linien“ der sowjetischen Besatzungspolitik, der Herausstellung einer der Richtungen der sowjetischen Deutschlandpolitik, standen Großbritannien und die USA verwundert gegenüber. Ihre Überraschung vergrößerte sich, als die SU daran ging, unterstützt von kommunistischen Remigranten, der Gruppe Ulbricht und der „Gruppe Pieck“, ihre Besatzungszone zu organisieren. Da die Mächte der Anti-Hitler-Koalition nicht in der Lage waren, sich über unzweideutige und anwendbare Richtlinien und Vereinbarungen über die gemeinsame Verwaltung Deutschlands zu verständigen, begann jede der vier Mächte die ihr zugesprochene Besatzungszone nach ihren Bindungen, Vorstellungen und Gepflogenheiten zu organisieren und umzugestalten. Sie verzichteten zwar auf die Durchsetzung und Verabschiedung der erörterten Pläne zur TD., führten jedoch eine De-facto-Teilung durch die Separierung der einzelnen Besatzungszonen durch: „Die Spaltung Deutschlands ist“, wie Wilhelm G. Grewe versichert, „nicht das Ergebnis der Uneinigkeit der Alliierten über einen Teilungsplan, sondern das Ergebnis ihrer Uneinigkeit über einen Plan zur Wiederherstellung einer einheitlichen deutschen Staatsgewalt. Mit anderen Worten: Daß die wirkliche Teilung in dem Augenblick begann, in dem alle Besatzungsmächte den Teilungsplan aufgegeben hatten und davon überzeugt waren, daß letzten Endes doch die Wiederaufrichtung eines einheitlichen deutschen Staates die beste Lösung sein werde.“ Kurt Schumacher erklärte im Januar 1947: „Die Sieger kamen ohne einen Plan in dieses Land, ohne zu wissen, was sie von Deutschland wollten oder mit Deutschland anfangen wollten.“ Lediglich die SU war auf diese Situation vorbereitet und zog aus ihr am raschesten Konsequenzen. 2. Die verdeckte Teilung 1945--1948/49 Während sich Politiker und Diplomaten Großbritanniens und der USA noch in Erörterungen über die Behandlung des besiegten und besetzten Deutschlands ergingen, nahm die SU in ihrer Besatzungszone erste weitgreifende Maßnahmen vor. Ihre Truppen schlugen bei ihrem Vormarsch nach Berlin Plakate mit dem Wort Stalins vom 23. 2. 1942 an: „Die Hitler kommen und gehen, aber das deutsche Volk, der deutsche Staat, bleibt.“ Die SU übergab, ohne ihre westlichen Verbündeten zu befragen, Teile des von ihr besetzten östlichen Deutschlands dem in Umwandlung zu einer provisorischen polnischen Regierung befindlichen „Lubliner Komitee“. Sie schickte bereits während der Kampfhandlungen in der Reichshauptstadt die „Gruppe Ulbricht“ mit dem Auftrag nach Berlin, noch vor der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands die kommunistische Einflußnahme auf die zukünftige Entwicklung Deutschlands sicherzustellen. Ohne auf eine Verständigung mit ihren westlichen Verbündeten zu warten, ja selbst ohne diese zu unterrichten, ließ die am 9. 6. 1945 errichtete Sowjetische Militäradministration in Deutschland am 10. 6. 1945 Parteien und eine Einheitsgewerkschaft zu, dabei offensichtlich von der Absicht geleitet, durch die Beschleunigung der Entwicklung in der deutschen Hauptstadt Berlin die Richtung der politischen Entwicklung in Deutschland präjudizieren zu können. Am 11. 6. 1945 wandte sich das ZK der KPD mit einem Aufruf an das deutsche Volk. Das Manifest, das „die Gruppe Pieck, bis zum letzten Komma formuliert, aus Moskau mitgebracht hatte“ (C. Stern in „Porträt einer bolschewistischen Partei“, S. 13), sprach sich für die Beendigung der 1848 eingeleiteten bürgerlich-demokratischen Umbildung und gegen den Versuch, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, aus. Die zugelassenen Parteien, KPD, SPD, CDU und LDP, schlossen sich am 14. 7. 1945 zu einem antifaschistischen Block zusammen. Als Unterschied zwischen Koalitionspolitik und Blockpolitik nannte Ulbricht die Tatsache, daß bei der Blockpolitik die Macht der Kriegsverbrecher, Konzerne, Großbanken und Großgrundbesitzer beseitigt werde und die Arbeiterschaft die führende Rolle in der demokratischen Entwicklung übernehme. Auf der Konferenz von Potsdam (17. 7.–2. 8. 1945) lehnte Stalin jede Diskussion über die von ihm geschaffenen territorialen Verhältnisse ab. Zu einer Diskussion über die in der sowjetischen Besatzungszone bereits eingeleitete politische und ökonomische Entwicklung kam es nicht, da die auf der Konferenz anwesenden Vertreter [S. 635]Großbritanniens und der USA deren Initialcharakter nicht erkannten. Diese Entwicklung ging sehr rasch vor sich. Die Entwicklung Deutschlands zwischen 1945 und 1949 vollzog sich auf drei Ebenen, auf der Ebene der internationalen Beziehungen, auf der Ebene des Alliierten Kontrollrats und in den einzelnen Besatzungszonen. Das Kennzeichen der Lage Deutschlands war der Umstand, daß es keine deutsche Zentralgewalt gab. Deutschland hörte auf, Subjekt der Weltpolitik zu sein. Es war nur noch Objekt. Internationale Entwicklungen beeinflußten die Situation in Deutschland, wie andererseits Vorgänge in Deutschland sich auf die internationalen Beziehungen auswirkten. Ersatz einer deutschen Zentralgewalt war der Alliierte Kontrollrat, der jedoch nicht in der Lage war, Deutschland als Ganzes zu verwalten, weshalb die neuen Entwicklungen in den einzelnen Besatzungszonen ihren Anfang nahmen. Die größte Aktivität entfaltete dabei die SU, die unter Berufung auf ihre Interpretation der Erklärungen von Jalta und Potsdam entscheidende Veränderungen in der überkommenen politischen und wirtschaftlichen Struktur ihrer Besatzungszone vornahm. Die Sowjetische Militäradministration nahm eine verwaltungsmäßige Gliederung ihrer Besatzungszone vor, bestellte zentrale Verwaltungen, Leitstellen der Landesverwaltungen, und leitete eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Umgestaltung ein. Sie ordnete die Durchführung einer umfassenden Bodenreform an und befahl die Enteignung des Besitzes des Reiches, des Staates, der NSDAP und der großen und wichtigen Industrie-, Bergbau- und Handelsfirmen. Nur vermutbare Gründe veranlaßten im Herbst 1945 das ZK der KPD, unter der Parole der Herstellung der Einheit der Arbeiterklasse sich für ein organisches Zusammengehen von KPD und SPD auszusprechen. Dabei kam es zu intensiven politischen Auseinandersetzungen. Unter dem bestimmenden Einfluß von Kurt Schumacher erklärten die SPD-Organisationen der westlichen Besatzungszonen, daß sie sich nicht an die Vereinigungsbeschlüsse, die der Berliner Zentralausschuß gefaßt hatte, gebunden betrachteten. Schumacher erklärte, die SPD lehne es ab, den „Blutspender für den schwachen Körper der KPD“ abzugeben. Die KPD versuchte die Bereitschaft der SPD-Mitglieder für einen Zusammenschluß zu gewinnen, indem sie sich zu einem besonderen deutschen Weg zum Sozialismus bekannte. Anton Ackermann versicherte, daß „es einen besonderen deutschen Weg zum Sozialismus geben“ könne. Die Hoffnung, daß die Fusion der beiden Parteien in ganz Berlin erfolge, scheiterte am Beschluß des SPD-Bezirksverbandes Groß-Berlin, der eine von oben bestimmte Vereinigung ablehnte und eine Urabstimmung forderte. Diese fand mit Billigung der westlichen Besatzungsmächte am 30. 3. 1946 in den drei Westsektoren Berlins statt. 82 Prozent der stimmberechtigten SPD-Mitglieder sprachen sich gegen eine sofortige Verschmelzung aus, 12,4 Prozent erklärten sich damit einverstanden. Die Sozialdemokraten der Westsektoren schufen daraufhin eine eigene Parteiorganisation. Nachdem SPD und KPD der SBZ eigene Parteitage durchgeführt hatten, traten sie am 21./22. 4. 1946 zu einem Vereinigungsparteitag zusammen und beschlossen einmütig die Fusion ihrer Parteien zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die politischen und wirtschaftlichen Veränderungen in der sowjetischen Besatzungszone illustrierten nicht nur die sowjetische Besatzungspolitik — einzelne Maßnahmen, wie die erzwungene Fusion von KPD und SPD, versuchten die Wiedervereinigung Deutschlands zu präjudizieren. Da diese Absicht erkennbar war, kam es zu einer weiteren Verfremdung zwischen den Besatzungsmächten. In der SED bildete sich eine politisch und propagandistisch aktive Kraft, die zunächst neben und später vor der sowjetischen Besatzungsmacht eine mit dieser weitgehend übereinstimmende Wiedervereinigungspolitik vertrat und betrieb. Die Funktion der 1945 in die sowjetische Besatzungszone zurückgekehrten Remigranten und Mitglieder des Nationalkomitees Freies Deutschland ist noch zu wenig aufgehellt, um eindeutig fixiert und interpretiert zu werden. Diese waren nicht nur willfährige Mittler zwischen der Besatzungsmacht und der Bevölkerung; sie entwickelten sehr früh eigene Vorstellungen, wobei sie den Versuch unternahmen, zu einer Übereinstimmung zwischen den jeweils vorherrschenden sowjetischen Auffassungen und ihren eigenen Absichten zu gelangen. Als einzige der vier Großmächte besaß die SU eine ihr ideologisch auf das engste verbundene und verpflichtete Gruppe [S. 636]von Politikern, die sowohl als Repräsentanten der Besatzungsmacht tätig waren, als auch als Vertreter der Bevölkerung des besetzten Landes auftraten. Die Auswirkungen dieser eigentümlichen Situation dürfen bei der Beurteilung, der Festlegung und Durchführung der sowjetischen Politik in Deutschland nicht übersehen werden. Die Sowjetische Militäradministration erklärte die vor der Konferenz von Potsdam ausgebauten und weggebrachten militärischen und industriellen Ausrüstungen und Anlagen als Kriegsbeute. Sie begann unmittelbar nach der Konferenz von Potsdam mit der Entnahme der Reparationslieferungen (Reparationen). Diese wurden zum Anlaß von Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen unter den Besatzungsmächten. Sie lösten gleichzeitig ein Gefälle zwischen den drei westlichen und der östlichen Besatzungszone aus. Als im Frühjahr 1946 die Westmächte weitere Reparationen aus ihren Zonen an die SU ablehnten, mußte die sowjetische Besatzungszone stellvertretend für ganz Deutschland die Reparationen an die SU aufbringen. Diese sicherte sich durch die Schaffung von Sowjet-Aktiengesellschaften sowohl den Einfluß auf die Wirtschaftsstruktur als auch den Hauptanteil an der wieder anlaufenden Produktion. Die damit verbundenen Belastungen riefen in der Bevölkerung Verbitterung, Vereinsamung und Verzweiflung hervor. Der rapide Geburtenrückgang und die erste Fluchtbewegung brachten diese Stimmung zum Ausdruck. Die Entfremdung der Großmächte durch den rasch einsetzenden „Kalten Krieg“ beeinflußte ihre Zusammenarbeit in Deutschland. Der Kontrollrat war nur noch zu Entscheidungen fähig, bei denen Interessenübereinstimmung der Mächte bestand. Da die Militärgouverneure der Westmächte durch den Zuzug von Flüchtlingen aus der sowjetischen Besatzungszone eine Verschärfung der Ernährungslage befürchteten, pflichteten sie im Kontrollrat einem sowjetischen Antrag bei, der, am 30. 6. 1946 in Kraft getreten, eine Grenzsperre zwischen der sowjetischen Besatzungszone einerseits und den westlichen Besatzungszonen andererseits vorsah. Diese Bestimmung hob die Freizügigkeit innerhalb Deutschlands auf und begünstigte die Isolierung der sowjetischen Besatzungszone. In dieser ging nach der geforderten Fusion von KPD und SPD eine eindeutige Verschiebung der politischen Kräfte zugunsten der SED vor sich, die bestimmend wurde. Die SED setzte sich für eine pausenlose Fortsetzung der eingeleiteten Umstrukturierung ein. Ihr Parteivorstand veröffentlichte am 15. 11. 1946 einen am Vortag beschlossenen „Entwurf einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik“, der für ganz Deutschland gedacht war. Die Sitzung des Rates der Außenminister in Moskau (10. 3.–24. 4. 1947) beschäftigte sich ausschließlich mit Deutschland, war jedoch nicht in der Lage, eine Übereinstimmung der Ansichten und Forderungen herbeizuführen. Die Ministerpräsidenten der sowjetischen Besatzungszone nahmen nur an den Vorbesprechungen der am 6./7. 6. 1947 in München abgehaltenen Konferenz der Ministerpräsidenten teil. Sie reisten ab, bevor die Konferenz begonnen hatte, weil sie die Durchsetzung ihrer Forderungen über die Tagesordnung der Konferenz nicht erreichten. Die Sitzung des Rates der Außenminister in London (25. 11.–15. 12. 1947) veranlaßte die SED, alle Parteien, Gewerkschaften und Massenorganisationen zur Teilnahme an einem Deutschen Volkskongreß am 6./7. 12. 1947 aufzufordern. Da die Außenminister nicht in der Lage waren, sich über Deutschland zu verständigen, intensivierte die „Volkskongreßbewegung“ ihre Bemühungen um die politische Entwicklung der sowjetischen Besatzungszone. Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, die Niederlande und die USA führten vom 23. 2.–6. 3. und vom 20. 4.–3. 6. 1948 in London Besprechungen über die Errichtung einer staatlichen Organisation in den westlichen Besatzungszonen („Londoner Sechs-Mächte-Besprechungen“). Der vom 1. Deutschen Volkskongreß eingesetzte ständige Ausschuß lud auf Vorschlag des Parteivorstandes der SED für den 18. 3. 1948, den 100. Jahrestag der Revolution von 1848, den 2. Deutschen Volkskongreß ein, für den die SED die Losung „Von der Paulskirche bis zum Volkskongreß“ ausgab. Da die Vertreter der Westmächte es ablehnten, die Frage des sowjetischen Vertreters nach Sinn und Ergebnis der Londoner Besprechungen zu beantworten, verließ der sowjetische Oberbefehlshaber in Deutschland, Marschall Sokolowski, die Sitzung des Kontrollrates vom 20. 3. 1948 und beendete damit den von Anfang an unfruchtbaren Versuch einer Vier-Mächte-Verwaltung Deutschlands. Er kündigte wenige Tage später, am 30. 3. 1948, die Blockade Berlins an. Diese erreichte [S. 637]im Sommer 1948 ihren Höhepunkt. Sie zeigte die eingetretene Veränderung der Beziehungen der Besatzungsmächte untereinander an und machte die durch die Hinnahme der faktischen Lage entstandene Situation in Deutschland sichtbar. Ihre dramatische Verschärfung lenkte von der in Gang befindlichen Akzentuierung der politischen Verhältnisse sowohl in den westlichen Besatzungszonen als auch in der sowjetischen Besatzungszone ab und machte die fortbestehende Problematik Berlins und seiner Zugangswege nach Westen bewußt. Da die vier Besatzungsmächte sich über die gemeinsame Durchführung einer im Interesse der wirtschaftlichen Gesundung Deutschlands unaufschiebbaren Währungsreform nicht einigen konnten, befahlen die westlichen Militärgouverneure am 18. 6. 1948 die Durchführung der Währungsreform in ihren Besatzungszonen am 20. 6. 1948. Am 23. 6. 1948 ordnete der Chef der Sowjetischen Militäradministration die Durchführung einer Währungsreform in seiner Besatzungszone an. Damit war die deutsche Währungseinheit zerrissen. Wenige Tage später legte der Parteivorstand der SED einen Zwei-Jahres-Plan vor, von dem er eine Beschleunigung der ökonomischen Umgestaltung Mitteldeutschlands erwartete. Er sprach sich am 30. 6. 1948 für die strenge Beachtung des Marxismus-Leninismus stalinistischer Observanz und für die Begehung des Weges der Volksdemokratien aus. Die 1947 eingetretene Verschärfung der internationalen Lage zeigte 1948 ihre unmittelbaren Auswirkungen auf Deutschland, indem sie existentielle Zusammenhänge auseinanderriß. Während in den westlichen Besatzungszonen die Besatzungsmächte die Errichtung einer Staatsorganisation befahlen und die Durchführung ihrer Befehle, der Frankfurter Dokumente, vom 1. 7. 1948 überwachten, trat in der sowjetischen Besatzungszone die SED als Sprecherin der politischen Entwicklung auf, die die sowjetische Besatzungsmacht bewußt eingeleitet hatte. Die Meinungsverschiedenheiten der Besatzungsmächte wurden auf die in Deutschland in Entstehung befindlichen Staatsorganisationen übertragen. Der amerikanische Historiker und Diplomat G. F. Kennan stellte darüber 1957 fest: „Ich kenne zwischen Rußland und dem Westen keine anderen bedeutungsschwereren Streitfragen als jene Probleme, die sich aus der Art und Weise ergaben, wie man den Zweiten Weltkrieg zu Ende gehen ließ. Ich denke dabei besonders daran, daß die Macht der deutschen Reichsregierung auf deutschem Boden selbst und in weiten Gebieten Osteuropas beseitigt wurde, daß sich die Armeen der Sowjetunion und der westlichen Demokratien in der Mitte trafen und die Kontrolle dieses Territoriums in ihre Hände nehmen konnten, bevor über seine Zukunft eine entsprechende Vereinbarung getroffen war. Das ergab sich einerseits aus dem Grundsatz der bedingungslosen Kapitulation, der die Deutschen aller eigenen Verantwortung für die Zukunft dieses Gebietes enthob, andererseits daraus, daß die alliierten Regierungen während des Krieges untereinander zu keiner sachlichen Verständigung über dieses Problem gelangt waren. Da später eine solche Einigung nicht mehr zu erreichen war — den Fall Österreich ausgenommen —, verwandelte sich der Übergangszustand in einen Dauerzustand.“ Die Situation der Besetzung Deutschlands im Sommer 1945 wurde zum Ausgangspunkt seiner territorialen und politischen Gestaltung. Nach über dreijährigem Zuwarten auf eine vielleicht doch noch mögliche Verständigung entschieden sich die westlichen Besatzungsmächte für die Schaffung eines Weststaates, während die SU die von ihr eingeleitete Entwicklung zum Abschluß brachte. 3. Die „provisorische“ Zeitspanne von BRD und DDR 1949--1955 Die SU ließ bei den Entscheidungen in Deutschland 1948/49 den Westmächten den Vortritt. Diese führten als erste die Währungsreform durch. Die SU zog wenige Tage später nach. Die Westmächte kündigten als erste die Gründung eines westdeutschen Staates an. Die SU überließ Vorbereitung und Propagierung eines staatlichen Regimes dem von der SED bestimmten Block antifaschistisch-demokratischer Parteien. Diese bemühten sich durch die Aktivierung einer „Volkskongreßbewegung“, den Anschein zu erwecken, als entspringe die Gründung der DDR dem spontanen Volkswillen. Der 2. Deutsche Volkskongreß verabschiedete auf seiner Sitzung am 18./19. 3. 1949 den bereits am 22. 10. 1948 gebilligten Entwurf einer Verfassung für eine Deutsche Demokratische Republik und beschloß die Durchführung von Wahlen für [S. 638]einen 3. Deutschen Volkskongreß. Am 8. 5. 1949 unterzeichnete der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz für die BRD. Am 9. 5. forderte das Präsidium des vom 1. Deutschen Volkskongreß gebildeten Deutschen Volksrates die Schaffung einer Nationalen Front. Am 15./16. 5. 1949 fanden die Wahlen zum 3. Deutschen Volkskongreß statt, die den Zweck hatten, eine allgemeine Volksvertretung zu schaffen. Den Wählern wurde eine Einheitsliste vorgelegt; nach der Wahl verteilten sich die Mandate wie folgt: 25 Prozent SED, 15 CDU, 15 LDP, 7,5 NDPD, 7,5 DBP, 10 FDGB, 5 FDJ, 5 Kulturbund für die demokratische Erneuerung Deutschlands, 3,7 VVN, 3,7 Demokratischer Frauenbund Deutschlands, 1,3 VdgB und 1,3 Genossenschaften. Die Annahme einer Einheitsliste und die Verteilung der Mandate nach einem festgelegten Schlüssel wurden zum Kennzeichen aller Wahlen in der DDR. Am 23. 5. 1949 verkündete der Parlamentarische Rat das inzwischen von den Länderparlamenten — mit Ausnahme Bayerns — gebilligte Grundgesetz für die BRD. Am 29. 5. trat der 3. Deutsche Volkskongreß zusammen, der erneut den bereits am 19. 3. 1949 verabschiedeten Entwurf einer Verfassung für die DDR bestätigte. Die Sitzung des Rates der Außenminister in Paris (23. 5.–20. 6. 1949) beschränkte sich auf die Darstellung der gegensätzlichen Auffassungen der Besatzungsmächte. Sie beschloß, die Bemühungen um die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands fortzusetzen, obwohl die Außenminister keine Einigung in bezug auf die Wiederherstellung der wirtschaftlichen und politischen Einheit Deutschlands erzielen konnten. Sie kamen überein, den führenden deutschen wirtschaftlichen Körperschaften zu empfehlen, „die Schaffung enger wirtschaftlicher Bande zwischen den Zonen und die wirksamere Durchführung von Handels- und anderen Wirtschaftsabkommen zu erleichtern“. Am 7. 9. 1949 traten in Bonn der Bundesrat und der 1. Deutsche Bundestag zu ihren ersten Sitzungen zusammen, womit die Konstituierung der BRD eingeleitet wurde. Am 7. 10. 1949 erklärte sich der vom 3. Deutschen Volkskongreß bestimmte Deutsche Volksrat zur provisorischen Volkskammer der DDR. Er setzte die bereits vorliegende Verfassung in Kraft und bildete eine provisorische Regierung. Während die drei westlichen Mächte ihre Beziehungen zu der BRD in einem Besatzungsstatut ordneten, übertrug die SU der DDR weitere Zuständigkeiten und Aufgaben. In der BRD war von Anfang an der Wunsch vorhanden, sich der Vormundschaft der westlichen Besatzungsmächte zu entziehen und ein Staatswesen zu bilden, das in der Lage war, auf Mitteldeutschland eine starke Sogwirkung auszuüben und das von Hitler restlos verspielte Vertrauen der Weltöffentlichkeit zu erlangen. Das von der Sowjetmacht in Mitteldeutschland etablierte Regime legte Wert darauf, in Übereinstimmung mit der SU zu handeln. Das Auseinanderreißen des Wirtschaftsgebietes des Deutschen Reiches schuf in seinem östlichen und westlichen Teil eine eigentümliche Problematik, die unterschiedlich verstanden und bewältigt wurde. Während die DDR durch Entnahmen und Enteignungen durch die Sowjetische Militäradministration, durch Reparationslieferungen an die SU, durch Besatzungskosten und schließlich durch Lieferungen im Rahmen der Wirtschaftsplanung des Ostblocks überfordert wurde, worunter vor allem die Versorgung der Bevölkerung litt, wurde die BRD durch die ERP-Hilfe, durch die Entfaltung einer freiheitlichen Wirtschaftspolitik und durch die von der Koreakrise bestimmte rasche Eingliederung in den Welthandel in die Lage versetzt, durch steigenden Export ihre Einfuhr zu decken und in zunehmendem Maße zu erhöhen. Die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung schuf ein West-Ost-Gefälle, das die binnendeutsche Wanderung, die Fluchtbewegung aus der DDR in die BRD, begünstigte. Nach der Konstituierung der BRD und der DDR veränderte sich das Verhältnis der bisherigen Besatzungsmächte gegenüber Deutschland. Die Wahrnehmung der deutschen Interessen und auch die Vertretung der gegensätzlichen Ansichten erfolgte faktisch mehr und mehr durch die BRD und die DDR. Die Verhandlungen der ehemaligen vier Besatzungsmächte über Deutschland wurden zu Auseinandersetzungen um Deutschland, da für die Mächte die Aufgabe der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands untrennbar verbunden war mit der Frage der politischen, wirtschaftlichen und militärischen Zuordnung Deutschlands. Diese Problemstellung wurde so[S. 639]wohl in den diplomatischen als vor allem in den propagandistischen Auseinandersetzungen mit zum Teil weit entfernt liegenden Argumenten verdeckt. Die SED wies von der Konstituierung der DDR an dieser in bezug auf Deutschland als Ganzes die Aufgabe zu, internationale Gleichwertigkeit und Gleichrangigkeit mit der BRD zu erreichen und einen bestimmenden Einfluß auf die Gespräche und Verhandlungen über die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands zu erlangen. Die SU unterstützte diese Bemühungen, indem sie dazu beitrug, die außenpolitische Situation der DDR zu verbessern und endgültig zu klären. Sie nahm am 15. 5. 1950 eine Herabsetzung des Gesamtbetrages der von ihr geforderten Reparationen vor, begrüßte den Vertrag zwischen der DDR und Polen über die „Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze an der Oder und an der Lausitzer Neiße“ vom 6. 7. 1950 und betrieb die Aufnahme der DDR in den Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON). W. der Regierung der DDR und der SED sind identisch. Die Regierung der DDR vertritt und vollzieht die Vorstellungen und Forderungen, die die SED entwickelt und erhebt. Beide, SED und Regierung der DDR, versuchten vom Herbst 1950 an die Wiedervereinigung Deutschlands als eine Angelegenheit des deutschen Volkes oder der „beiden deutschen Staaten“ zu bezeichnen. Zunächst schlug Ministerpräsident O. Grotewohl in seinem Brief an Bundeskanzler K. Adenauer vom 30. 11. 1950 die Bildung eines „Gesamtdeutschen konstituierenden Rates unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ vor. Er griff damit die Empfehlung auf, die die Konferenz der Ostblockstaaten am 20./21. 10. 1950 in Prag gegeben hatte. Adenauer erklärte in seinem Antwortbrief vom 15. 1. 1951, die unselige Spaltung Deutschlands sei auf das in der Sowjetzone eingeführte, der deutschen Tradition und dem deutschen Charakter widersprechende Regierungssystem zurückzuführen, durch das der dortigen Bevölkerung jede Möglichkeit einer freien Gestaltung des politischen und wirtschaftlichen Lebens genommen sei. Grotewohl forderte in seiner Regierungserklärung vom 14. 3. 1951: „Das Volk aus allen Teilen und aus allen Schichten Deutschlands muß sich selbst an den gemeinsamen Tisch setzen.“ Er gab damit das Stichwort zu der intensiven und lang betriebenen Propagandaaktion „Deutsche an einen Tisch“. In ihrer Erwiderung betonte die Regierung der BRD, Grotewohl habe ihren Vorschlag zur Abhaltung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen in ganz Deutschland vom 9. 3. 1951 abgelehnt. Den Brief des Präsidenten W. Pieck vom 2. 11. 1951 beantwortete Bundespräsident Th. Heuss am 7. 11. 1951, indem er Piecks Vorwürfe gegen die Bundesregierung zurückwies und eine Aussprache „im Elementaren als nutzlos“ bezeichnete. Die Regierung der DDR entsandte zwar eine Delegation zu den Beratungen eines politischen Sonderausschusses der Vereinten Nationen über Deutschland, lehnte jedoch die Einsetzung einer UN-Kommission für Deutschland ab, weil diese nach ihrer Ansicht allen geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem von den vier Besatzungsmächten anerkannten Potsdamer Abkommen sowie den Prinzipien und Statuten der Vereinten Nationen — vor allem den sogenannten Deutschland-Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen — widerspreche, weshalb sie auch keine Vertreter zu den Beratungen dieser UN-Kommission entsandte. Der Vorsitzende der sowjetischen Kontrollkommission für Deutschland, Armeegeneral Tschujkow, ließ Anfragen des UN-Gremiums unbeantwortet. Der durch dieses Verhalten veranlaßten Mobilisierung der Weltmeinung trat die SU entgegen. In ihrer Note vom 10. 3. 1952 legte sie den „Entwurf für einen Friedensvertrag mit Deutschland“ vor. Dieser sah unter Aufgabe bisheriger sowjetischer Ansichten und Forderungen vor, daß Deutschland als einheitlicher Staat wieder hergestellt werde. Die Spaltung sollte beendet werden, das geeinte Deutschland die Möglichkeit erhalten, sich als „unabhängiger, demokratischer und friedliebender Staat“ zu entwickeln. Sämtliche Streitkräfte sollten spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten aus Deutschland abgezogen werden. Auf dem Territorium Deutschlands sollten keine Organisationen bestehen, die der Demokratie oder der Sache der Erhaltung des Friedens feindlich gesinnt seien. Deutschland sollte sich verpflichten, keinerlei Koalition oder Militärbündnis einzugehen, die sich gegen irgendeinen Staat, der mit seinen Streitkräften am Krieg gegen Deutschland teilgenommen hatte, rich[S. 640]ten. Die Veröffentlichung dieses Entwurfes erfolgte in der Schlußphase der Verhandlungen über den „Deutschlandvertrag“ und über den Vertrag der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft. Die SED unterstützte die sowjetische Note vom 10. 3. 1952, vertrat daneben die Forderung, „die deutsche Frage durch die Deutschen zu lösen“. Der sich an die sowjetische Note vom 10. 3. 1952 anschließende Notenwechsel der Großmächte löste vornehmlich in der BRD eine Diskussion über den „Preis der Wiedervereinigung Deutschlands“ aus. Der FDP-Abgeordnete K. G. Pfleiderer gab in einem Vortrag am 6. 6. 1952 zu bedenken, daß ein so riesengroßer und übermächtiger Staat wie die SU niemals bereit sei, seine politische und wirtschaftliche Stellung in Deutschland, d.h. eine seiner wichtigsten Stellungen überhaupt, von dem ungewissen Ausgang einer Wahl abhängig zu machen, weshalb er vorschlug, den Gedanken an freie und geheime Wahlen in Deutschland zurückzustellen und klar und unverblümt das Hauptziel der deutschen Politik anzugeben, die Räumung der Sowjetzone durch die Russen und die Liquidierung des dortigen Systems. Nach dieser Zielbestimmung versicherte er: „Wenn wir dies tun, dann lautet die Frage einfach so: was kostet dies, wie hoch ist politisch der Preis, mit anderen Worten, wie soll das Staatensystem zwischen Ost und West ausgewogen werden, in dessen Mitte das freie und vereinte Deutschland einzutreten hätte.“ Infolge der inneren Erschütterungen der DDR durch den Tod Stalins am 5. 3. 1953 und der Erhebung vom 17. 6. 1953 erlahmte vorübergehend das Interesse der Partei- und Staatsführung an außenpolitischen Fragen und Agitationen. Die SU erklärte sich bereit, auf einer Konferenz der Außenminister in Berlin (25. 1.–18. 2. 1954) auch die deutsche Frage zu erörtern. Der britische Außenminister A. Eden legte einen nach ihm benannten Plan für die Wiedervereinigung Deutschlands vor (Eden-Plan), den der sowjetische Außenminister W. Molotow mit dem Entwurf eines sowjetischen Friedensvertrages für Deutschland beantwortete. Die Diskussion über beide Vorschläge endete ergebnislos „in einer düsteren Stimmung“ (Eden). Die SU veröffentlichte am 25. 3. 1954 eine Erklärung über ihre Beziehungen zur DDR, in der sie „die Aufnahme der gleichen Beziehungen zur DDR wie zu anderen souveränen Staaten“ ankündigte. Der 2. Deutsche Bundestag beantwortete diese Maßnahme mit der Versicherung, „daß das deutsche Volk sich niemals mit der Spaltung abfinden kann und die Existenz zweier deutscher Staaten nicht hinnehmen wird“. Die SED versuchte den durch den Aufstand vom 17. 6. 1953 erlittenen äußeren und inneren Vertrauensschwund durch Entgegenkommen aufzuholen. Sie entfaltete eine heftige Agitation gegen den Eintritt der Bundesrepublik Deutschland in die NATO, befürwortete gleichzeitig jedoch den Beitritt der DDR in die in Vorbereitung befindliche Organisation des Warschauer Paktes. Während die Regierung der BRD sich zwischen 1949 und 1955 für eine Integrierung der BRD in den Westen in der Erwartung aussprach, dadurch einen Ansatzpunkt für die Wiedervereinigung Deutschlands zu bekommen, für die sie freie und geheime Wahlen als Voraussetzung ansah, versuchte die SED die Diskussion darüber als eine Angelegenheit der Deutschen zu erklären. Sie wurde dabei von der SU unterstützt. Das Hauptinteresse der SED galt jedoch den in Mitteldeutschland vorgenommenen und weitergeführten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen. Die zweite Parteikonferenz der SED (9.–12. 7. 1952) beschloß den planmäßigen „Aufbau der Grundlagen des Sozialismus“, womit sie eine neue Phase in der ideologischen und politischen Auseinandersetzung auch um die Wiedervereinigung Deutschlands bezeichnete. Die Änderung ökonomischer Zielsetzungen und Methoden ließ ihre Einstellung in der deutschen Frage unberücksichtigt. Die Vorstellung, die mechanische Wiedervereinigung der isolierten Teile des Deutschen Reiches könne rasch erfolgen, erwies sich bereits zwischen 1949 und 1955 als Illusion. Zwar bekundeten alle Beteiligten Interesse und Bereitschaft, es war jedoch keine Seite in der Lage, ihre Vorstellungen durchzusetzen, und es kam nicht zu einer Annäherung der Auffassungen. Die SED benutzte diese Situation, um die Regierung der BRD der Spaltung Deutschlands zu bezichtigen. Da sie sich die Auffassung der SU zu eigen machte, sprach sie sich auch gegen die Tätigkeit der UN-Kommission für Deutschland aus. [S. 641] 4. Die Propagierung der sowjetischen Zwei-Staaten-Theorie 1955--1961 Am 23. 10. 1954 wurden in Paris die Verträge über die zukünftige politische und militärische Stellung der BRD unterzeichnet. Ein Notenwechsel zwischen Frankreich, Großbritannien und den USA einerseits und der SU andererseits über die Einberufung einer „Gesamteuropäischen Konferenz“ war erfolglos. Am 15. 1. 1955 veröffentlichte die SU eine Erklärung zur Deutschlandfrage, in der sie im Hinblick auf die anstehende Ratifizierung der „Pariser Verträge“ betonte, es gebe noch nicht genutzte Möglichkeiten für die Wiedervereinigung Deutschlands. Während die SPD sich zumindest für die Prüfung der sowjetischen Vorschläge aussprach, vertrat Bundeskanzler Adenauer die Ansicht, es sei im Pariser Vertragswerk gelungen, die drei Westmächte für die Wiederherstellung der deutschen Einheit zu gewinnen. Am 25. 1. 1955 dekretierte das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR das Ende des Kriegszustandes mit Deutschland. Während die SU erklärte, im Falle der Ablehnung der Pariser Verträge seien gesamtdeutsche freie Wahlen noch im Jahre 1955 möglich, sprach sich Bundeskanzler Adenauer für neue Ost-West-Verhandlungen nach der Ratifizierung der Pariser Verträge aus. Die SED benutzte die in der BRD vorhandenen Meinungsverschiedenheiten zu einer intensiven Propaganda gegen die „Pariser Verträge“, die sie als „Kriegsverträge“ bezeichnete. Die BRD wurde am 9. 5. 1955 in den Nordatlantik-Pakt aufgenommen. Dem auf der Warschauer Konferenz (11.–14. 5. 1955) verabschiedeten Warschauer Beistandspakt trat auch die DDR bei. Infolge der Integration der BRD in die westliche Verteidigungsgemeinschaft und der Aufnahme der DDR in die östliche Militärorganisation wurde nicht nur die innerdeutsche, sondern auch die außenpolitische Lage des geteilten Deutschlands festgelegt. Die zwischen 1949 und 1955 unternommenen Versuche, zu einer Überwindung der Spaltung Deutschlands und zu einer Annäherung der beiden Teile zu gelangen, waren gescheitert. Am Ende dieser Zeitspanne stand die Integrierung der Teile Deutschlands in zwei sich gegenüberstehende Militärblöcke. Im Sommer 1955 geriet die Frage der Wiedervereinigung Deutschlands auf den zweiten Platz in der Liste der europäischen Probleme; den ersten Platz nahm fortan die Frage der europäischen Sicherheit ein. Äußerungen des sowjetischen Außenministers Molotow im Juni 1955 in San Francisco bestätigten diesen Wechsel. Auf der Konferenz der Regierungschefs in Genf (18.–23. 7. 1955) vertrat der sowjetische Ministerpräsident Bulganin die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie, indem er erklärte, auf dem Gebiet des Deutschen Reiches hätten sich zwei Staaten entwickelt, die einen Anspruch hätten, zur Frage der Wiedervereinigung Deutschlands gehört zu werden. Die Regierungschefs der Westmächte stellten demgegenüber die Verantwortung der ehemaligen Besatzungsmächte für die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands fest. Sie betonten gleichzeitig, daß die Wiedervereinigung Deutschlands ein entscheidender Beitrag zur Befriedung Europas sei. Alle vier Regierungschefs bekannten sich zum Primat des Sicherheitsproblems. Die von der sowjetischen Delegation vorgelegten Vertragsentwürfe sprachen sich für die Beibehaltung der TD. aus, während der Vorschlag der Westmächte die Überwindung der TD. forderte. In ihrer Direktive an die Außenminister versicherten die Regierungschefs, „in Erkenntnis ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ übereingekommen zu sein, daß die Lösung der deutschen Frage und die Wiedervereinigung Deutschlands im Einklang mit den nationalen Interessen des deutschen Volkes und den Interessen der europäischen Sicherheit herbeigeführt werden sollen. Der den sowjetischen Ministerpräsidenten Bulganin begleitende Erste Sekretär des ZK der KPdSU, N. S. Chruschtschow, traf drei Tage nach der Unterzeichnung der Genfer Direktive am 26. 7. 1955 in Berlin zwei Feststellungen, die die Richtung der nachfolgenden sowjetischen Deutschlandpolitik bestimmten. Er begründete und rechtfertigte die Zwei-Staaten-Theorie; er versicherte gleichzeitig, daß die Wiedervereinigung Deutschlands nicht auf Kosten der DDR erfolgen dürfe. Diese beiden Auffassungen bestimmten die Haltung der DDR zur Frage der Wiedervereinigung. Das Auftreten zweier deutscher Delegationen in Moskau, zunächst einer Delegation der BRD (9.–13. 9. 1955) und dann einer Delegation der DDR (17.–20. 9. 1955) interpretierte die SED als Demonstration der Zwei-Staaten-Theorie. Die Außenminister der vier ehemaligen Besatzungsmächte setzten sich auf ihrer Kon[S. 642]ferenz in Genf (27. 10.–16. 11. 1955) ausführlich mit der deutschen Frage auseinander. Den westlichen Garantievertrag zur Wiedervereinigung Deutschlands, einer umgearbeiteten Fassung des von dem britischen Außenminister Eden 1954 vorgelegten Planes, beantwortete die SU mit dem Entwurf eines allgemeinen Vertrags über die kollektive Sicherheit in Europa und einem Vorschlag zur Schaffung eines „Gesamtdeutschen Rates“. Dieser, aus Vertretern der Parlamente der BRD und der DDR gebildet, sollte als konsultatives Organ bei der Behebung von Fragen, an deren Lösung die BRD und die DDR interessiert sind, tätig werden. Die Regierung der DDR bezeichnete es als die Aufgabe dieses „Gesamtdeutschen Rates“, „auf eine gegenseitige Annäherung der Deutschen aus West- und Ostdeutschland hinzuwirken und eine Zusammenarbeit auf allen Gebieten der innerdeutschen Beziehungen zu organisieren“ (31. 10. 1955). Durch die Vorgänge in Polen und Ungarn und die Ereignisse im Nahen Osten im Herbst 1956 wurde die Diskussion über die Wiedervereinigung Deutschlands vorläufig in den Hintergrund gerückt. W. Ulbricht versuchte von der Initiative der Regierung der BRD vom 2. 9. 1956 (Memorandum an die SU über die Frage der Wiedervereinigung) und von den innenpolitischen Schwierigkeiten der DDR abzulenken, indem er am 30. 12. 1956 in einem Leitartikel „Was wir wollen und was wir nicht wollen“ erklärte: „Nachdem in Deutschland zwei Staaten mit verschiedenen gesellschaftlichen Systemen bestehen, ist es notwendig, zunächst eine Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeizuführen, später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation oder Föderation zu finden, bis es möglich ist, die Wiedervereinigung und wirklich demokratische Wahlen zur Nationalversammlung zu erreichen.“ Die Wiedervereinigung Deutschlands im Rahmen einer Konföderation oder Föderation betrachtete die SED als die mögliche Form eines Zusammenschlusses der, wie sie sagte, „zwei deutschen Staaten mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Ordnungen“. Die SU machte sich diesen Vorschlag zu eigen, indem Chruschtschow während seines Aufenthaltes in der DDR vom 7. bis 14. 8. 1957 erklärte, es gebe nur einen realen Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands, nämlich den „Weg der Verhandlungen und der Verständigung zwischen den beiden deutschen Staaten“. Die von der SU erstmals am 10. 12. 1957 geforderte Gipfelkonferenz sollte sich zwar mit einem Friedensvertrag für Deutschland, nicht aber mit der Wiedervereinigung Deutschlands beschäftigen. Die Regierung der DDR trat dieser Auffassung uneingeschränkt bei. Ihr wurde auf der Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses der Staaten des Warschauer Paktes in Moskau am 24. 5. 1958 bestätigt, daß die Wiedervereinigung Deutschlands eine deutsche Angelegenheit sei. Am 2. 7. 1958 beauftragte der 3. Deutsche Bundestag die Bundesregierung, sich bei den vier Mächten — Frankreich, Großbritannien, der SU und den USA — dafür einzusetzen, „daß auf einer künftigen internationalen Konferenz (Gipfelkonferenz) oder auch unabhängig davon ein Vier-Mächte-Gremium (mindestens im Rang einer Botschafterkonferenz) mit dem Auftrag gebildet wird, gemeinsame Vorschläge zur Lösung der deutschen Frage zu erarbeiten“. Chruschtschow lehnte in seiner vor dem V. SED-Parteitag in Berlin am 11. 7. 1958 gehaltenen Rede die Forderung nach Bildung eines Vier-Mächte-Gremiums ab und verwies auf den Konföderationsplan, den die SED in den Mittelpunkt ihrer Agitation stellte. Die publizistisch vorbereitete Erörterung über die Zufahrtswege nach Berlin und über die Situation Berlins erreichte ihren Höhepunkt mit den sowjetischen Noten vom 27. 11. 1958 an die Westmächte, in denen ultimativ die Umgestaltung West-Berlins in eine freie Stadt gefordert wurde. Die Regierung der DDR pflichtete dem Verlangen der SU bei, wobei sie die Auffassung vertrat, West-Berlin liege auf ihrem Territorium. Am 10. 1. 1959 legte die SU den Entwurf eines Friedens Vertrages mit Deutschland vor, dessen Artikel 2 lautete: „Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands in dieser oder jener Form werden in diesem Vertrag unter der Bezeichnung ‚Deutschland‘ die beiden bestehenden deutschen Staaten, nämlich die Deutsche Dem

Siehe auch: Spaltung Deutschlands: 1960 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik: 1975 1979 Wiedervereinigungspolitik der SED: 1975 1979 Die Einzelheiten der Vorgänge, die zur TD. führten, werden erst durch die Veröffentlichung wenigstens einos Teiles der Akten des amerikanischen Außenministeriums bekannt. Die bisherigen unvollständigen und ungenauen Vorstellungen beruhen auf politisch orientierten…

DDR A-Z 1969

Thüringen (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung, Metall-, Textil-, Papier, Glas-, Porzellan-, optische und Spielzeugindustrie, Gemüse- und Gartenbau, Forstwirtschaft. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land wurden im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben. Die thüringische Geschichte ist in ganz besonderem Maße typisch für die deutsche Kleinstaaterei. Mehrfach mit Sachsen und sächsischen Teilfürstentümern verbunden und wieder aufgeteilt, wurde Th. erst 1920 zum Land Th. zusammengeschlossen, wobei das Gebiet mit und um Coburg (Herzogtum Sachsen–Coburg) durch Volksabstimmung an Bayern fiel. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung errichtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul, der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen die SED trotz massiver Wahlbeeinflussung nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag betätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (inzwischen SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Okt. 1947 Werner Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Okt. 1949 war Th. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 651 Theodor-Neubauer-Medaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierarzt, Verdienter

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und…

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Staatsbürgerschaft (1969)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Im Widerspruch zu der damals gültigen Verfassung vom 7. 10. 1949, die nur eine deutsche Staatsangehörigkeit kannte, ist durch das Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) eine besondere „St. der DDR“ gesetzlich verankert worden. Die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ sind bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet worden. Daneben gab es aber weiterhin, wie z. B. im Wahlgesetz 1958, den Begriff der „deutschen Staatsangehörigkeit“. Der Staatsratserlaß vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128), der allen vor dem 13. 8. 1961 Geflüchteten Straffreiheit verspricht (Rückkehrer), bezeichnet die Flüchtlinge und alle legal in den Westen übergesiedelten Bürger als „Bürger der DDR, die außerhalb der DDR wohnen“. Ihnen gehe das Recht, in der „DDR“ Wohnsitz zu nehmen, nur verloren, wenn ihnen die St. wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werde. Auch das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) gebraucht den Begriff „Bürger der DDR“. Das Staatsbürgerschaftsgesetz von 1967 führt also keinen neuen Begriff der St. ein, sondern bestätigt nur eine bereits seit mehreren Jahren bestehende Rechtsauffassung. Es hat weniger rechtliche als politische Bedeutung und ist damit ein typisches Beispiel für die politische Funktion des Rechts (Rechtswesen). „DDR-Staatsbürger“ ist nach §~1 dieses Gesetzes jeder Deutsche, der im Zeitpunkt der Gründung der „DDR“ (7. 10. 1949) dort seinen Wohnsitz hatte und seitdem die St. nicht verloren hat. Jeder Deutsche, der die „DDR“ nach diesem Zeitpunkt verlassen hat, ist also weiterhin „DDR-Staatsbürger“. Das gilt auch für die Kinder, selbst wenn diese erst nach der Übersiedlung in den Westen geboren worden sind. Nach § 5 erwirbt das Kind mit seiner Geburt die „St. der DDR“, wenn nur ein Elternteil „Staatsbürger der DDR“ ist. Die St. kann außer durch Abstammung und Geburt auf dem „Territorium der DDR“ auch durch Verleihung durch den Ministerrat erworben werden. Die St. geht verloren durch Entlassung auf Antrag des Betroffenen, Widerruf der Verleihung oder Aberkennung wegen „grober Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten“. Die Heirat einer Frau hat keinen Einfluß auf den Erwerb oder den Verlust der St. (Gleichberechtigung der Frau) Durch das Gesetz vom 20. 2. 1967 ist das bis dahin noch gültige Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. 7. 1913 außer Kraft gesetzt worden. Bisher hatte das neue Staatsbürgerschaftsgesetz noch keine praktischen Folgen für die im Westen lebenden ehemaligen Bewohner Mitteldeutschlands bei einer Reise durch oder in die „DDR“. Übersiedler aus der BRD bedurften keiner besonderen Einbürgerung oder Verleihung der St. Sie wurden mit Erteilung der Zuzugsgenehmigung „Bürger der DDR“. Bisher liegen keine Anzeichen dafür vor, daß sich daran durch das neue Gesetz über die St. etwas geändert hat. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 603 Staatsbürgerrechtsschutzgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsfeiertage

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Im Widerspruch zu der damals gültigen Verfassung vom 7. 10. 1949, die nur eine deutsche Staatsangehörigkeit kannte, ist durch das Staatsbürgerschaftsgesetz vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) eine besondere „St. der DDR“ gesetzlich verankert worden. Die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ sind bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet worden. Daneben gab es aber weiterhin, wie z. B. im Wahlgesetz 1958, den Begriff…

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HO (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abk. für Handelsorganisation. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 angeblich zur Bekämpfung des Schwarzmarktes errichtet. Ihr Hauptzweck war aber, „währungsgefährdende“ überschüssige Kaufkraft abzuschöpfen und zur Finanzierung der Staatsausgaben beizutragen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts wurde die HO nicht aufgelöst, sondern durch Errichtung immer neuer HO-Verkaufsstellen, HO-Warenhäuser und HO-Gaststätten sowie durch Ausdehnung des Warensortiments vergrößert. Mehr und mehr wurde, insbesondere ab 1952, die Vergrößerung des staatlichen Sektors im Einzelhandel bzw. die Sozialisierung des privaten Einzelhandels (Binnenhandel) zur wichtigsten Aufgabe. Ursprünglich war die HO hauptsächlich auf den Verkauf von Industriemangelwaren und bestimmter Lebensmittel eingestellt. Sie hatte bis 1958 das Monopol für den freien Verkauf bewirtschafteter Waren. Inhaber privater Läden wurden durch ungenügende Warenzuteilungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht und veranlaßt, ihre Geschäfte zu Spottpreisen an die HO zu verkaufen. Man gab ihnen dann häufig die Möglichkeit, als HO-Angestellte in ihren eigenen Läden tätig zu werden. Auf diese Weise übernahm die HO seit 1951 u. a. Drogerien, Fleischerläden, Friseurgeschäfte, Blumenläden, Modesalons, Juwelierläden usw. Bis zu einem gewissen Grade läßt sich der Prozeß der Sozialisierung des Einzelhandels an der Umsatzentwicklung der HO ablesen: Die Zahlen der Tabelle bringen die mengenmäßige Umsatzsteigerung nicht voll zum Ausdruck, da die HO-Preise seit 1948 mehrmals gesenkt worden sind. Auf die Handelstätigkeit der HO entfällt z. Z. über ein Drittel der gesamten Einzelhandelsumsätze. Leitungsorgane der HO sind die HO-Hauptdirektion und die HO-Bezirksdirektionen, die nach dem Vorbild der Bezirksverbände der Konsumgenossenschaften aufgezogen wurden, um ein geschlossenes Handelssystem zu schaffen und die Kontrolle der einzelnen HO-Betriebe zu verbessern. Die 300 HO-Kreisbetriebe sind die organisatorische Zusammenfassung einer bestimmten Anzahl von Verkaufsstellen, Gaststätten sowie Kauf- und Warenhäusern zu einem wirtschaftlich und juristisch selbständigen Handelsbetrieb. Zur Versorgung der Betriebsangehörigen der deutsch-sowjetischen Wismut-AG, besteht als besonderer Zweig die HO-Wismut, die der Hauptdirektion HO-Wismut im Ministerium für Handel und Versorgung direkt unterstellt ist. Auch das HO-Versandhaus in Leipzig (Versandhandel) untersteht direkt dem Ministerium. Zur Versorgung der Angehörigen der NVA und der Truppen der Sowjetarmee mit Konsumgütern ist der HO-Spezialhandel zuständig. Es handelt sich um ein zentral geleitetes Handelsunternehmen, das außer über Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe auch über bestimmte Produktionsbetriebe verfügt. Das Warensortiment des HO-Spezialhandels umfaßt vornehmlich Konsumgüter für den spezifischen Bedarf der Armeeangehörigen. Die Einzelhandelsbetriebe des HO-Spezialhandels befinden sich in der Regel innerhalb der militärischen Objekte. 1961/62 wurden Exquisit-Verkaufsstellen eingeführt, die der HO unterstehen und das „HO-Prinzip“ von 1948 wieder aufleben ließen. In diesen Luxusgeschäften werden modische Waren bester Qualität, vorwiegend aus Importen, zu stark überhöhten Preisen gegenüber den regulären Handelspreisen verkauft. (Lebensstandard, Versorgung) Zum Sektor des staatlichen Einzelhandels gehören auch die zur Vereinigung Volkseigener Warenhäuser (VVW) „Centrum“ zusammengeschlossenen Warenhäuser. Die VVW ist ein leitendes Handelsorgan mit den Aufgaben ähnlich einer VVB, dem aber zudem als Binnenhandelsorgan noch Importaufgaben zugestanden wurden, um innerhalb der sozialistischen Länder Sortimentsausgleich der Konsumgüterproduk[S. 274]tion zu ermöglichen. Sitz der VVW ist Leipzig. Kernstück ist der Zentraleinkauf und damit der Einfluß auf die Industrie zur Sortiments- und Qualitätsverbesserung. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Schlenk, Hans: Der Binnenhandel in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BB) 1960. 207 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 273–274 Historischer Materialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HO-Wismut

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 Abk. für Handelsorganisation. Die HO wurde durch VO der DWK im Nov. 1948 angeblich zur Bekämpfung des Schwarzmarktes errichtet. Ihr Hauptzweck war aber, „währungsgefährdende“ überschüssige Kaufkraft abzuschöpfen und zur Finanzierung der Staatsausgaben beizutragen. Trotz Verbesserung der Versorgungslage und des Verschwindens des Schwarzmarkts wurde die HO nicht aufgelöst, sondern durch Errichtung immer neuer…

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Neuererbewegung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1975 1979 „Massenbewegung“ in den Betrieben der „DDR“, bis 1963 Bestandteil der allgemeinen Produktionspropaganda, seitdem ausgerichtet auf das betriebliche Vorschlagswesen. Ziel der N. ist die massenhafte Beteiligung der Betriebsangehörigen an der Einbringung von Vorschlägen zur organisatorischen Verbesserung des Produktionsablaufes und zur technischen Verbesserung der Produktionsmittel und der Produktionsverfahren. Die an der N. Beteiligten werden als Neuerer bezeichnet. In den Betrieben werden Neuererräte zur Beratung der Betriebsleiter gebildet. Die Neuererräte sollen auch die Neuerer bei der Erarbeitung und Vervollkommnung ihrer Vorschläge unterstützen. Mitglieder sind „erfahrene Neuerer“, Techniker, Meister, Abteilungsleiter und Vertreter der gesellschaftlichen Organisationen, insbes. der Betriebsparteiorganisation der SED und der Betriebsgewerkschaftsleitung. Zur Organisierung der N. gibt es bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe und bei den Räten der Bezirke „Büros für das Neuererwesen“. Auch bei allen zentralen Wirtschaftsverwaltungen gibt es entsprechende Institutionen. Die Aufgaben für die Neuerer eines Betriebes werden alljährlich im Betriebsplan, Planteil Neue Technik, fixiert. Die Aufgaben sind außerhalb der normalen Arbeitspflichten zu lösen. Zur Lösung der Aufgaben werden zwischen Betriebsleitung und Neuerern — die in der Regel in Sozialistischen Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen sind — „Neuvereinbarungen“ abgeschlossen. Überbetrieblich nutzbare Vorschläge werden zum Patent angemeldet. Für nutzbare Verbesserungsvorschläge werden Vergütungen gezahlt. Der Berechnung der Vergütung wird der errechnete oder geschätzte Nutzen eines Nutzungsjahres zugrunde gelegt. Eine Vorvergütung von 150 M ist innerhalb von 30 Tagen seit Nutzungsbeginn zu zahlen, der Rest innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des ersten Nutzungsjahres. Die Vergütung an einzelne Einreicher von Vorschlägen oder an Arbeitskollektive — was die Regel ist — kann höchstens 3.000 M betragen. Ingenieurtechnisches Personal und Meister erhalten keine Vergütung, weil deren Leistung im Vorschlagswesen im Rahmen ihrer Arbeitspflichten liegt. Für patentfähige Vorschläge gelten die Bestimmungen des Patentgesetzes. (Patentrecht) Die N. gilt als Beispiel dafür, wie die schöpferische Initiative der Arbeitnehmer geweckt und für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden kann. Den vorliegenden Berichten zufolge nahm die N. folgende Entwicklung: Auffällig ist der Rückgang des Anteils der in Benutzung genommenen Neuerungen an der Zahl der eingereichten Neuerungen, was auf eine teilweise Abnahme der Qualität der Vorschläge hinweist. Andererseits ist der Nutzen je verwendbaren Vorschlags erheblich angestiegen. — Über die Höhe der an die Neuerer gezahlten Vergütungen sind bisher keine amtlichen Angaben veröffentlicht worden. Auf Grund der vorliegenden Einzelbestimmungen über die Berechnung der Vergütung kann geschlossen werden, daß in der „DDR“ an Betriebsangehörige für nutzbare Verbesserungs-Vorschläge eine geringere Vergütung gezahlt wird, als das in Betrieben der BRD üblich ist. Kritisch wird vom Amt für Erfindungs- und Patentwesen in Ostberlin vermerkt, daß die Neuerertätigkeit noch überwiegend spontan ist und die Planmäßigkeit zu wünschen übrig läßt. Nur 30 v. H. des Gesamtnutzens der N. kämen durch „Neuerervereinbarungen“ zustande. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 447 Neuer Kurs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neues Ökonomisches System (NÖS)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1975 1979 „Massenbewegung“ in den Betrieben der „DDR“, bis 1963 Bestandteil der allgemeinen Produktionspropaganda, seitdem ausgerichtet auf das betriebliche Vorschlagswesen. Ziel der N. ist die massenhafte Beteiligung der Betriebsangehörigen an der Einbringung von Vorschlägen zur organisatorischen Verbesserung des Produktionsablaufes und zur technischen Verbesserung der Produktionsmittel und der Produktionsverfahren. Die an der…

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Volkseigene Güter (VEG) (1969)

Siehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 in Mitteldeutschland verteilte Gebietsvereinigungen (ZVVG). 1950 ging die ZVVG als Hauptabt. in das Landwirtschaftsministerium über, und 1954 wurden die Außenstellen in die Räte der Bezirke eingegliedert. Oberste Verwaltungsinstanz ist heute die im Landwirtschaftsrat beim Ministerrat eingerichtete „Inspektionsgruppe VEG“, als Mittelinstanz sind bei allen Produktionsleitungen der Bezirkslandwirtschaftsräte „Bezirksdirektionen für VEG“ vorgesehen, und als örtliche Instanz werden im Gesamtgebiet Mitteldeutschlands „Leitbereiche“ mit einem Hauptbetrieb und 3 bis 5 ihnen zugeordneten Betrieben als zentralgelenkte Wirtschaftseinheiten nach dem Vorbild des Sowchos in der SU angestrebt. Die VEG sollten zu Mustergütern entwickelt werden, die den übrigen Betrieben der Umgebung als Vorbild und Anregung dienen; sie sind mit den typischen Sonderaufgaben des Großbetriebes (Tierzucht, Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung) betraut und sollen gleichzeitig „kulturelle Stützpunkte auf dem Lande“ sein. Tatsächlich ist ihre Wirtschaftsweise, die ihrer alljährlich wiederkehrenden Defizite wegen hohe Staatszuschüsse erfordert, selbst in der SED-Presse Gegenstand häufiger Kritik. Seit 1955 soll die Sonderstellung der VEG im Agrarpreissystem die Verluste verringern. Nach dem Stande von Jahresmitte 1966 gab es 659 VEG mit einer gesamten Wirtschaftsfläche von 475.907 ha bzw. einer landw. Nutzfläche von 425.801 ha (= 6,7 v. H. der gesamten landw. Nutzfläche Mitteldeutschlands). Darunter nehmen 145 Spezialbetriebe für Saatzucht (55) und Tierzucht (90) als zentralgeleitete VEG der Vereinigung Volkseigener Betriebe Saat- und Pflanzgut bzw. der Vereinigung Volkseigener Betriebe Tierzucht eine Sonderstellung ein. Sie haoen die Aufgabe, Neuzucht und Erhaltungszucht zu betreiben und die Landwirtschaft mit qualifiziertem Saat- und Pflanzgut sowie mit wertvollem Zucht- und Nutzvieh zu versorgen. Die übrigen VEG dienen teils der Saatgutvermehrung mittlerer Anbaustufen, teils der Förderung der Tierzucht. Soweit sie keine besondere Hauptrichtung haben, werden sie als „VEG mit allgemeiner Produktionsrichtung“ bezeichnet. Alle diose Betriebe werden von den Bezirkslandwirtschaftsräten verwaltet. Literaturangaben Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 685 Volkseigene Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkseigene Industrie

Siehe auch: Volkseigene Güter: 1975 1979 Volkseigene Güter (VEG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1949 wurden die bei der Bodenreform „verstaatlichten“ landwirtschaftlichen Großbetriebe, die sich in Länder-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung befanden, in der Vereinigung volkseigener Güter (VVG), Körperschaft des öffentl. Rechts, zusammengeschlossen. Die zentrale Stelle in Berlin (ZVVG) benutzte zwecks unmittelbarer Lenkung der einzelnen Betriebe 16 in Mitteldeutschland verteilte…

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Hotel- und Gaststättengewerbe (1969)

Siehe auch: Hotel- und Gaststättengewerbe: 1975 Hotel- und Gaststättenwesen: 1979 1985 Hu G. rechnen zum Handel (Binnenhandel) und werden dort statistisch erfaßt. In der Entwicklung und der Warenzuteilung war das Hu G. den gleichen gesetzlichen Regelungen und Sozialisierungsmaßnahmen wie der Handel unterworfen. Private Gaststätten, die dem Regime bedeutsam erschienen, wurden mehr und mehr durch Abschluß von Kommissionsverträgen oder Aufnahme von Staatsbeteiligungen in das staatliche G. eingegliedert. Ende 1964 entfielen von insgesamt 33.155 Gaststätten und Hotels 28 v. H. auf Betriebe mit Kommissionsverträgen oder Staatsbeteiligungen und 20 v. H. auf Privatbetriebe, die gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von 2,6 v. H. aufweisen. Große Verschiebungen werden sich darin auch nicht mehr ergeben, da der Hauptteil der Privatbetriebe zu den Kleinbetrieben gehört. Da so gut wie keine neuen Konzessionen erteilt werden, kommt der Zeitpunkt, an dem diese Privatbetriebe durch Überalterung der Inhaber ausscheiden. Das HuG., zu dem die verschiedenen Speisegaststätten und Betriebsgaststätten, Unterhaltungsgaststätten, Cafés, Bars, Weinrestaurants, Hotels, Werkküchen, Mensen und ähnliche Einrichtungen zählen, ist Bestandteil des Versorgungssystems und hat daneben noch zur kulturpolitischen Erziehung der Bevölkerung beizutragen. Unterstellt ist es dem Ministerium für Handel und Versorgung. Gefördert werden in den Saisonzeiten von Partei und Regime die Gaststätten für den Feriendienst des FDGB, an erster Stelle die Ver[S. 278]tragsheime. Die Konsumgenossenschaften sollen als Beitrag zum Ausgleich zwischen Stadt und Land aus den „Dorfschänken“ Kulturzentren schaffen. Nach Umsatz, Struktur und Niveau sind die Betriebe des Hu G. in fünf Preisstufen, I. bis IV. und S (Sonderklasse), eingeteilt. Mit Stabilisierung der Versorgung auf dem Nahrungsmittelsektor wurde auch im Hu G. das Speisenangebot reichhaltiger und ansprechender. Schwerpunkte in der gastronomischen Versorgung liegen in den Betrieben, Einkaufs- und Kulturzentren, in den städtischen Randgebieten und besonders in den Gebieten der Naherholung an Wochenenden. Im Vergleich zur internationalen Entwicklung hat die Rationalisierung im Hu G. noch nicht überzeugen können. Es ist noch nicht gelungen, die Selbstbedienung in den Gaststätten zu einem wesentlichen Faktor zu machen, obwohl bis 1970 eine Erhöhung des Speiseanteils am Gesamtumsatz von 22,6 v. H. 1965 auf 25 v. H. vorgesehen ist. Dem Ministerium für Verkehrswesen ist die heute als volkseigener Betrieb arbeitende Mitropa unterstellt, die über 73 Schlafwagen, 67 Speisewagen sowie Speiseabteile und Büffetwagen verfügt. Bewirtschaftet werden von der Mitropa in den größeren Städten die Bahnhofswirtschaften, einige Autobahnraststätten sowie Flughafenrestaurants und Fahrgastschiffe. Der Mitropa untersteht auch die Bordbetreuung bei Interflug. Der Jahresabschluß überschritt 1966 erstmalig 500 Mill. M. Aus der Erkenntnis heraus, daß ein bedeutender Teil der Deviseneinnahmen aus dem ausländischen Touristenverkehr zu nehmen ist und diese Einnahmen sich nach internationalen Erfahrungen von Jahr zu Jahr steigern, wurde das Hotelwesen völlig neu aufgebaut. Hierzu wurde die Hotelvereinigung „Interhotel“ gegründet, in der bereits über 15 der modernsten Hotels mit internationalem Niveau und einer Kapazität von rd. 5.000 Betten zusammengefaßt sind. Sie sollen schon jetzt 1,5 Mill. Übernachtungen garantieren. Diese Vereinigung ist für den weiteren Ausbau des Hotelnetzes verantwortlich. Verbesserungen der Kapazität sollen bis 1972 besonders in den Hauptstädten und bis 1980 in den Ferien- und Erholungsgebieten erzielt werden. Interhotel wird unterstützt durch die zentrale Fachgruppe bei der Direktion Gaststätten und Hotelwesen der Hauptdirektion der HO, die allein für die Neuorganisation im Hotelwesen verantwortlich zeichnet. 1966 waren die Ostblockländer mit 25 v. H. an den Gesamtübernachtungen beteiligt, mit 15,6 v. H. bei einer Steigerung um 3,1 v. H. gegenüber 1965 die sog. kapitalistischen Länder. In diesen Zahlen sind aber auch die Messebesucher aus aller Welt in Leipzig enthalten. Führend im Hotelbereich ist mit rd. 750 Hotels die HO, 527 dieser Hotels haben allerdings nur eine Kapazität von 11–50 Betten. Die jährliche Auslastung aller Hotels soll 72–75 v. H. betragen. Die Konsumgenossenschaften verfügen dagegen nur über 164 Beherbergungsbetriebe, das sind 3,3 v. H. des gesamten Gaststättennetzes. 2 dieser Beherbergungsbetriebe haben über 50 Betten. Es ist vorgesehen, in Zukunft landschaftlich schöne Gegenden mit Motels zu erschließen. Die Vereinigung Interhotel hat bereits im Dresdner Raum ein Motel in Betrieb genommen. In Magdeburg besteht ein „Transithotel“, das Reisende aus der BRD mit Aufenthaltsgenehmigung für die „DDR“ auf drei Tage ohne zusätzliche Genehmigung aufnehmen darf. Systembedingt genießen Gaststätten und Hotels von HO und Konsum Sonderstellung. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 277–278 Horte und Internate A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hoyerswerda

Siehe auch: Hotel- und Gaststättengewerbe: 1975 Hotel- und Gaststättenwesen: 1979 1985 Hu G. rechnen zum Handel (Binnenhandel) und werden dort statistisch erfaßt. In der Entwicklung und der Warenzuteilung war das Hu G. den gleichen gesetzlichen Regelungen und Sozialisierungsmaßnahmen wie der Handel unterworfen. Private Gaststätten, die dem Regime bedeutsam erschienen, wurden mehr und mehr durch Abschluß von Kommissionsverträgen oder Aufnahme von Staatsbeteiligungen in das…

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Bevölkerung (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 109] 1. Gegenwärtiger Stand und allgemeine Entwicklung nach 1945 Am 31. 12. 1967 hatte die DDR 17.089.884 Einwohner. Die mittlere Bevölkerungszahl wird mit 17.090.000 Personen angegeben („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“). Der Stand der Wohnbevölkerung liegt damit um 18.504 Einwohner höher als zum 31. 12. 1966. Für den letztgenannten Gebietsstand betrug die Einwohnerzahl 17.071.380 Personen. Bei der Zunahme der Wohnbevölkerung im Jahre 1967 handelt es sich um die niedrigste seit 1964, als die Einwohnerzahl — laut endgültigem Ergebnis der Volks- und Berufszählung vom 31. 12. 1964 — mit 17.003.653 Personen ihren tiefsten Stand seit 1946 erreicht und selbst die des Jahres 1961 mit der letzten intensiven Fluchtbewegung vor dem 13. 8. 1961 unterboten hatte. 1965 hatte sich der Bevölkerungsstand immerhin wieder um rd. 36.000 und 1966 um rd. 31.700 Einwohner erhöht (das entspricht einer Zunahme von 0,21 v. H. bzw. 0,18 v. H. gegenüber der des jeweiligen Vorjahres). Der Anteil der Landbevölkerung (Bevölkerung in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von unter 200 bis unter 2.000 Porsonen) betrug 1967 26,9 v. H., der der Stadtbevölkerung (Bevölkerung in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 2.000 bis 100.000 und mehr Personen) 73,1 v. H. Auf dem Territorium der heutigen DDR lebten 1939 16.745.385 Einwohner. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand von 18.488.316 Einwohnern (nach dem Gebietsstand vom 1. 1. 1960 einschl. Ost-Berlins und einschl. der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) registriert wurde. Die Zahl stieg noch bis 1947 auf über 19,102 Mill. an und sank von da an bis 1964 ziemlich rapide. Das starke Ansteigen der B.-Zahl in den ersten Jahren nach dem Kriege ist durch das Einströmen von Vertriebenen bzw. durch deren Umsiedlung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie sowie durch die Rückkehr von Kriegsgefangenen bedingt. Die Zahl der Vertriebenen („Neubürger“ oder „Umsiedler“) wird für den Zeitraum von 1945 bis 1949 nach offiziellen Angaben mit 4,44 Mill. veranschlagt. Im Verlauf der allgemeinen Fluchtbewegung reduzierte sich ihre Zahl auf rd. 1,7 Mill. Verbindliches über die tatsächliche Größenordnung läßt sich aber auf Grund fehlender oder nicht zugänglicher Unterlagen kaum aussagen. In den Statistiken werden ehemalige Bewohner der deutschen Ostgebiete nicht als solche ausgewiesen. 2. Die zahlenmäßige Entwicklung der Wohnbevölkerung von 1946 bis 1967 [S. 110]B.-Stand, absolute Zahl der männlichen und weiblichen Einwohner sowie ihr jeweiliger Anteil an der Gesamt-B. und das Geschlechtsverhältnis (Sexualstruktur) haben seit 1946 eine Entwicklung genommen, die die Tabelle auf S. 109 verdeutlicht. Die B.-Dichte für die gesamte DDR beträgt 1967 158 Einwohner pro km². (B.-Dichte des Gebietes im Vergleich: 1939: 155 Einw./km²; 1946: 170 Einw./km²; 1950: 171 Einw./km²; 1960: 159 Einw./km²; 1961: 158 Einw./km².) In den einzelnen Bezirken variiert die B.-Dichte ganz erheblich. Ost-Berlin hat bei einer Fläche von 403 km² im Jahre 1967 eine B.-Dichte von 2.685 Einw./km², während der Bezirk Neubrandenburg bei einer Ausdehnung von 10.793 km² nur 59 Einw./km² aufweist. Der bevölkerungsreichste Bezirk Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) umfaßt eine Fläche von 6.009 km² bei einer B.-Dichte von 356 Einw./km². Im — flächenmäßig größten — Bezirk Potsdam mit einer Ausdehnung von 12.568 km² leben durchschnittlich 90 Personen pro km². 3. Die zahlenmäßige Entwicklung der Wohnbevölkerung der Bezirke von 1946 bis 1967 Die Wohn-B. der Bezirke, einschließlich Ostberlins, hat sich seit 1946 in recht unterschiedlicher Weise entwickelt. Der Vergleich der Einwohnerzahlen der einzelnen Bezirke zu 5 verschiedenen Zeitpunkten bringt das Ausmaß der Zu- bzw. Abnahme der B. zum Ausdruck, wobei einzelne Faktoren der B.-Bewegung, wie Flucht, Übersiedlung, Binnenwanderung usw., nicht analysiert werden. Lediglich die Bezirke Frankfurt/O. und Cottbus weisen in den Jahren seit 1950 eine steigende B.-Zahl auf, die aber vermutlich in erster Linie auf Grund der in diesen Gebieten neugeschaffenen und gutbezahlten Arbeitsmöglichkeiten (Braunkohlengebiet „Schwarze Pumpe“, Eisenhüttenstadt, Erdölstadt Schwedt) eine Folge starker Binnenwanderung ist und somit auf Kosten anderer Bezirke geht. Alle anderen Bezirke, bis auf Rostock, haben 1967 noch nicht wieder den B.-Stand von 1950 erreicht, die Bezirke Leipzig und Karl-Marx-Stadt weisen sogar 1967 noch eine sinkende Einwohnerzahl gegenüber 1964 auf. 4. Der Altersaufbau der Wohnbevölkerung Ende des Jahres 1967 zeigen der Altersaufbau der Wohn-B. und der prozentuale Anteil der Altersgruppen an der gesamten B. folgendes Bild: B.-Entwicklung bzw. B.-Stand sind durch einen ungünstigen Altersaufbau gekennzeichnet. Der hohe Anteil junger Menschen im Alter bis zu 25 Jahren an den Flüchtlingen bis 1961 und eine — ebenfalls durch die Fluchtbewegung, jedoch auch durch die Nachwirkungen der beiden Weltkriege bedingte — niedrige Geburtenrate (die Jahrgänge 1929–1934 sind z. B. schwach besetzt, so daß die Zahl der Frauen im [S. 112]gebärfähigen Alter bis 1970 nur wenig zunimmt) hat zu einer starken Überalterung der B. geführt. Durch den zunehmenden Prozeß der Überalterung erfahren die Sterbeziffern eine Steigerung, so daß selbst höhere Geburtenziffern als zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein sich parallel dazu entwickelndes B.-Wachstum bewirken können: Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren nimmt zwar zu, noch schneller vergrößert sich jedoch die Zahl der Personen im Alter von über 60 bzw. 65 Jahren. Man rechnet damit, daß die Folgen der negativen B.-Entwicklung selbst bis zum Jahre 2.000 noch nicht wieder ausgeglichen sein werden. 1970 soll die B.-Zahl auf 17,2 Mill., 1980 auf 17,7 Mill., 1990 auf 18,4 Mill. und im Jahre 2.000 auf 19,5 Mill. ansteigen. Das entspräche einer Steigerung um rd. 14 v. H. gegenüber 1964. 5. Wohnbevölkerung und Beschäftigtenstruktur Die Altersgruppen, in 3 Hauptgruppen nach Kindern (unter 15 Jahren), nach im Rentenalter (Frauen ab 60, Männer ab 65 Jahren) und nach im arbeitsfähigen Alter (Frauen von unter 15 bis unter 60, Männer von unter 15 bis unter 65 Jahren) Stehenden zusammengefaßt, haben einen Anteil an der gesamten Wohn-B. von 24,2 v. H., 18,8 v. H. und 57,0 v. H. Der gestörte Altersaufbau läßt eine erhebliche Disproportion zwischen dem Anteil der Personen im arbeitsfähigen Alter und dem der im nichtarbeitsfähigen Alter (Kinder und Rentner) entstehen, die sich nach offiziellen Angaben noch weiter verstärken wird. Allein in den Jahren von 1958 bis 1965 hat sich die Zahl der im arbeitsfähigen Alter befindlichen Personen um rd. 965.000 verringert ― das sind gegenüber 1958 etwa 9 v. H. Durch die Einführung der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule hat sich die unterste Grenze des arbeitsfähigen Alters zudem nach oben verschoben, so daß der Zustrom an noch dazu jugendlichen Arbeitskräften mindestens verzögert wird. Vorausberechnungen zufolge sollen 1970 auf je 100 Personen im arbeitsfähigen Alter 77 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter kommen, davon sind 42 Kinder und 35 Rentner. 1975 sollen noch 76 Personen von 100 im nichtarbeitsfähigen Alter sein, davon 41 Kinder und 35 Rentner. 1980 soll sich das Verhältnis mit rd. 70 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter ― 40 Kinder und 30 Rentner ― auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter leicht gebessert haben. Seit 1946 hat sich der Anteil der im arbeitsfähigen Alter stehenden Personen an je 100 Personen der Wohn-B. in folgender Weise entwickelt: Noch deutlicher wird das durch die Überalterung bedingte ungünstige Verhältnis, berücksichtigt man nicht nur den Anteil der im arbeitsfähigen bzw. der im nichtarbeitsfähigen Alter stehenden Personen an der gesamten Wohn-B., sondern setzt die im arbeitsfähigen Alter stehenden Personen zu denen im nichtarbeitsfähigen in Beziehung. Die Entwicklung hat dann ― nach dem Gebietsstand vom 31. 12. 1967 ― einen Verlauf genommen, den nachstehende Tabelle zeigt: [S. 113] Vergleicht man die Bezirke miteinander, so weist 1967 der Bezirk Neubrandenburg die niedrigste B.-Zahl im arbeitsfähigen Alter auf, nämlich nur 55,2 v. H. der Wohn-B. des Bezirkes. Dafür ist das Verhältnis Kinder–Rentner günstiger als in anderen Bezirken: Von 100 Personen sind rd. 29 unter 15 Jahre alt und nur rd. 16 Personen sind über 60 bzw. 65 Jahre alt. Im Bezirk Karl-Marx-Stadt dagegen ist der Anteil der Kinder an der im nichtarbeitsfähigen Alter stehenden Wohn-B. kleiner als der der Rentner: Von 100 Personen sind 59 im arbeitsfähigen und 41 im nichtarbeitsfähigen Alter, davon 20 unter 15 und 21 über 60 bzw. 65 Jahre (d.h. auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter entfallen 69 im nichtarbeitsfähigen — 34 unter 15 und 36 über 60/65). Im Bezirk Rostock ist das Zahlenverhältnis Kinder–Rentner ähnlich günstig wie im Bezirk Neubrandenburg, während im Bezirk Dresden und in Ost-Berlin die Zahl der Rentner die der Kinder um ein weniges übersteigt. Aussagekräftiger noch — vor allem in Hinsicht auf die Versorgung der Volkswirtschaft mit Arbeitskräften — ist die Zahl der tatsächlich am Arbeits- und Produktionsprozeß teilnehmenden Personen, also der „wirtschaftlich Tätigen“ (Beschäftigte) und ihr Anteil an der Wohn-B. bzw. an der B. im arbeitsfähigen Alter. Bei der männlichen B. ist nur eine verhältnismäßig geringe Differenz zwischen der Anzahl der im arbeitsfähigen Alter Stehenden und der wirtschaftlich Tätigen zu erwarten, während die Differenz bei den Frauen größer sein dürfte. Nach den Ergebnissen der Volks- und Berufszählung vom 31. 12. 1964 ergibt sich folgendes Bild (Angaben aus bzw. errechnet nach dem „Statistischen Jahrbuch der DDR 1967“): Die gegenüber der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter nur wenig niedrigere, jedoch gegenüber der Zahl der wirtschaftlich Tätigen im arbeitsfähigen Alter höhere Zahl der tatsächlich Beschäftigten ist sowohl Zeichen des hohen Beschäftigten[S. 114]grades der Gesamt-B. wie des hohen Beschäftigtengrades der B. im arbeitsfähigen Alter. Der Personenkreis, der zwar noch arbeitsfähig, aber nicht mehr im arbeitsfähigen Alter ist (in das Rentenalter eingetretene Personen) stellt eine der wichtigsten Arbeitskraftreserven dar. 6. Absolventen von Hoch- und Fachschulen Von den 17.003.632 Einwohnern (Angaben aus bzw. errechnet nach „Ergebnisse der Volks- und Berufszählung am 31. 12. 1964“, Staatsverlag der DDR, Berlin 1967) haben 617.782 (36 v. H.) eine abgeschlossene Hoch- bzw. Fachschulbildung. Dabei entfallen auf die gesamte Wohn-B. 214.144 Hochschulabsolventen (1,2 v. H.) und 403.638 Fachschulabsolventen (2,4 v. H.). Nach 1945 haben 176.136 Personen einen Hochschulabschluß erreicht, davon allein 140.254 Personen in den Jahren zwischen 1956 und 1964, das sind rd. 65,5 v. H. aller Hochschulabsolventen bzw. 79 v. H. aller, die seit 1945 einen Hochschulgrad erworben haben. Einen Fachschulabschluß erreichten seit 1945 341.454 Personen, davon zwischen 1956 und 1964 264.405, das sind rd. 66 v. H. aller Fachschulabsolventen bzw. rd. 77 v. H. aller, die seit 1945 den Abschluß an einer Fachschule erwarben. Verteilt auf Altersgruppen, ist es jeweils die Gruppe der 25–40jährigen, die den höchsten Anteil der Hoch- bzw. Fachschulabsolventen stellt (126.277 bzw. 210.135). Bei den Hochschulabsolventen beträgt der Anteil dieser Altersgruppe etwa 59 v. H., bei den Fachschulabsolventen etwa 53 v. H. Von den Hochschulabsolventen sind 160.600 Männer (rd. 75 v. H.) und 53.558 Frauen (rd. 25 v. H.). Die Zahl der Frauen unter den Fachschulabsolventen ist höher, sie beträgt 134.823 (33,4 v. H.) gegenüber 268.801 Männern (66,6 v. H.). 7. Die Entwicklung der natürlichen Bevölkerungsbewegung Die starke Überalterung der B. läßt die Sterbeziffern (Gestorbene auf je 1.000 der B.) schneller ansteigen, als sie durch die Zahl der Lebendgeborenen in einem Maße ausgeglichen werden könnten, das sich sichtbar progressiv auf die B.-Entwicklung auswirkte. Zusätzlich zu dem ungünstigen Altersaufbau und der hohen Sterberate ist eine Abnahme der Eheschließungen und somit auch eine Abnahme der Zahl der Geburten, parallel zu einer in den letzten Jahren sinkenden Geburtenfreudigkeit, zu beobachten. Die Fruchtbarkeitsziffer hat in den Jahren zwischen 1949 und 1965 einen Anstieg wie Abstieg erfahren: Auf je 1.000 Frauen im gebärfähigen Alter (von 15 bis unter 45 Jahren) entfielen: Im Jahre 1967 waren nicht nur die wenigsten Eheschließungen seit 1950, sondern auch die niedrigste Geburtenzahl zu verzeichnen. Die Zahl der Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle, absolut und je 1.000 der B., zeigt zwischen 1950 und 1967 (Jahresende) folgende Entwicklung: [S. 115]Nicht nur die Säuglingssterblichkeit konnte ganz erheblich gesenkt werden, auch die Zahl der Totgeburten nahm ab. Kamen 1950 auf 10.000 Geburten noch 217 Totgeburten, so sind es 1967 nur noch 115. Nach Bezirken aufgegliedert lag die Rate der Säuglingssterblichkeit in den Bezirken Magdeburg und Halle/S. mit je 26,9 am höchsten, dicht gefolgt von Potsdam (26,5), Neubrandenburg (25,4), Erfurt (25,3) und Ost-Berlin (24,3), während der Bezirk Karl-Marx-Stadt als der einwohnerstärkste Bezirk mit 17,6 die niedrigste Säuglingssterblichkeit aufweist. Die nachstehende Tabelle zeigt die Anzahl der Eheschließenden, verteilt auf die Altersgruppen zwischen 18 und über 60 Jahre, für das Jahr 1966. Während in den Jahren nach 1950 mit sinkender Zahl der Eheschließungen auch die Scheidungsziffern sanken, ist in den Jahren seit 1963 trotz abnehmender Zahl der Eheschließungen ein leichtes Ansteigen der Scheidungsziffern zu verzeichnen. Die Gegenüberstellung der Zahl der Eheschließungen mit der Zahl der Ehescheidungen („Ehelösungen durch gerichtliches Urteil“) gibt einen Überblick über die von 1950 bis 1967 sichtbar gewordenen Tendenzen. [S. 116] [S. 117]Von den Bezirken weist Ost-Berlin nicht nur die höchste Scheidungsquote, sondern auch deren stärksten Anstieg auf: 1963 kamen auf je 10.000 Einwohner 30,2 Ehescheidungen, 1964 32,2, 1965 32,8 und 1966 36,1 Ehescheidungen. Die nächsthöheren Scheidungsziffern fallen erst mit 18 auf 10.000 Personen auf die Bezirke Leipzig und Frankfurt/O., wobei für letzteren für 1966 die niedrigste Eheschließungsziffer zu registrieren ist. Die niedrigsten Ehescheidungsziffern haben die Bezirke Schwerin und Suhl mit 11,2 bzw. 11,7 Ehescheidungen je 10.000 Einwohner. Generell ist für alle Bezirke ― mit Ausnahme des Bezirks Dresden ― ein Ansteigen der Scheidungsquoten gegenüber 1963 festzustellen. Dresden weist nach einem leichten Anstieg in den Jahren 1964/1965 wieder die gleiche Scheidungsquote auf wie 1963 (13,4). In den folgenden Tabellen sind die auf der Grundlage der (vorläufigen) Ergebnisse der Volks- und Berufszählung vom 31. 12. 1964 vorausberechnete wahrscheinliche B.-Entwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung des Verhältnisses der B. im arbeitsfähigen Alter zu der Gesamt-B. und des Verhältnisses der B. im nichtarbeitsfähigen Alter zu der im arbeitsfähigen für die Jahre 1970, 1975, 1980, 1985, 1990, 1995 und 2.000 zusammengestellt. (Sozialstruktur, Arbeitskräfte) Literaturangaben *: Die Bevölkerungsbilanz der sowjetischen Besatzungszone 1939 bis 1954. (BB) 1954. 51 S. mit 22 Anlagen. Kabermann, Heinz: Die Bevölkerung des sowjetischen Besatzungsgebietes — Bestands- und Strukturveränderungen 1950 bis 1957. (BB) 1961. 143 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 109–117 Betriebszeitung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bevollmächtigter für Sozialversicherung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 109] 1. Gegenwärtiger Stand und allgemeine Entwicklung nach 1945 Am 31. 12. 1967 hatte die DDR 17.089.884 Einwohner. Die mittlere Bevölkerungszahl wird mit 17.090.000 Personen angegeben („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“). Der Stand der Wohnbevölkerung liegt damit um 18.504 Einwohner höher als zum 31. 12. 1966. Für den letztgenannten Gebietsstand betrug die Einwohnerzahl 17.071.380…

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Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) (1969)

Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1975 1979 1985 Seit 1953 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, staatlichen Verwaltungen, Universitäten und Instituten. Die AWG sind keine Genossenschaften entsprechend westdeutschem Recht, da die Mitgliedschaft bei ihnen kein privates Anteilseigentum begründet. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitgl. der AWG behalten nur die beigesteuerten persönlichen finanziellen Leistungen als privates Eigentum. Die AWG erhalten aus dem Staatshaushalt zinslose Darlehen bis zu 85 v. H. der Baukosten. Die Genossenschaftsanteile der Wohnungsinteressenten betragen für eine 1½-Zimmer-Wohnung 1.500 M, für eine 2½-Zimmer-Wohnung 2.100 M und sind innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Raten zu je mindestens 20 M einzuzahlen. Ein Teil der Anteilsumme konnte bis Ende 1963 durch manuelle Arbeitsleistung abgegolten werden. Seitdem gehen die Arbeitsleistungen in den „unteilbaren Fonds“ ein, für die keinerlei Anspruch auf Gegenleistung oder Rückzahlung an die AWG besteht. Die manuellen Arbeitsleistungen müssen von den Wohnungsbewerbern also zusätzlich aufgebracht werden. Da nach dem Anfang 1964 in Kraft getretenen neuen „Statut der AWG“ auch die Ehefrau Mitgl. der AWG werden muß und damit ebenfalls zu manueller Arbeitsleistung verpflichtet ist, wurde praktisch der Umfang der geforderten manuellen Arbeitsleistung der Wohnungsbewerber verdoppelt. Baugelände sollen die örtlichen Verwaltungsorgane unentgeltlich stellen. Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll in der Reihenfolge des Eintritts in die AWG und nach der persönlichen finanziellen und Arbeitsleistung des Genossenschaftsmitgl. erfolgen. Der Wohnungsbau durch die AWG, allgemein als Arbeiterwohnungsbau bezeichnet, sollte nach früheren Plänen allmählich den weitaus überwiegenden Anteil am Wohnungsbau erreichen. 1961 entfielen 59 v. H. der Neubauwohnungen auf den Arbeiterwohnungsbau. Dieser Anteil ist seitdem stark abgesunken. Statt dessen ist der Bau von Werkswohnungen im sog. „Volkseigenen Wohnungsbau“ in den Vordergrund getreten. 1967 betrug der Anteil des Arbeiterwohnungsbaus nur noch 25 v. H. Die AWG hatten 1966 etwa 400.000 Mitglieder, davon waren mehr als 100.000 Wohnungsbewerber. Da der Wohnungsbau nicht vorrangig betrieben wird, müssen die Bewerber viele Jahre bis zur Zuteilung einer Wohnung warten. Seit Anfang 1964 besteht bei den AWG teils eine Sperre, teils eine stark begrenzte Aufnahme neuer Mitglieder. Literaturangaben Plönies, Bartho: Die Sowjetisierung des mitteldeutschen Handwerks. Ein Bericht über die Lage des Handwerks in der sowjetischen Zone. 2., erg. Aufl. (BB) 1953. 136 S. m. 19 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 32 Arbeiterveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsamt

Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1975 1979 1985 Seit 1953 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, staatlichen Verwaltungen, Universitäten und Instituten. Die AWG sind keine Genossenschaften entsprechend westdeutschem Recht, da die Mitgliedschaft bei ihnen kein privates Anteilseigentum begründet. Die erstellten Wohnungen bilden einen „unteilbaren Fonds“. Die Mitgl. der…

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Statistik (1969)

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1975 1979 In der „DDR“ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische Materialismus und die politische Ökonomie des Marxismus-Leninismus“. Die St. ist Teil des zentralen Verwaltungsapparates und auch Instrument der politischen Zielsetzungen (Agitation und Propaganda). Art und Umfang der statistischen Veröffentlichungen werden daher stärkstens von der politischen Zweckmäßigkeit bestimmt. Die St. der „DDR“ unterscheidet sich in wichtigen Grundsätzen, Konzepten, Definitionen und Nomenklaturen, in Erhebungsmethoden, in der Aufbereitung und Klassifizierung des Zahlenmaterials sowie in der Organisation von der St. der BRD, was bei auswertungsstatistischen Vergleichen zwischen den beiden Teilen Deutschlands zur Vermeidung von Fehleinschätzungen strengstens zu beachten ist. Synonyme Bezeichnungen täuschen häufig eine Vergleichbarkeit vor, obwohl von der Potenz her erhebliche Unterschiede bestehen. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) ist für alle Fragen der St. und des damit im Zusammenhang stehenden Rechnungswesens verantwortlich. Ihre Bezirks- und Kreisstellen arbeiten nur auf zentrale Anweisung. Die ursprünglich lockere Dreigliederung (Stat. Zentralamt — Stat. Landesamt — Stat. Kreisamt) wurde mit Gesetz vom 16. 2. 1950 aufgehoben und die SZS der Staatlichen Plankommission unterstellt. Die „VO über die Aufgaben und Organisation der Statistik in der DDR“ vom 20. 7. 1956 unterstellte die SZS dem Ministerrat. Gem. „VO über das Berichtswesen in der DDR“ vom 20. 7. 1956 sind alle statistischen Erhebungen nur mit Genehmigung der SZS oder ihrer Organe zulässig. Verstöße gegen die Genehmigungspflicht werden streng bestraft. Ebenso macht sich strafbar, wer auf Berichtsbogen falsche Angaben macht oder diese Bogen verspätet abgibt. Die Auswertung der Fragebogen erfolgt verschlüsselt bei der VVB-Maschinelles Rechnen der SZS. Der veraltete Bestand an Hollerith- bzw. Tabelliermaschinen konnte ergänzt werden. Ende 1963 waren 36 elektronische Rechenautomaten, vorwiegend in wissenschaftlichen Instituten, in Betrieb sowie 250 Lochkartenstationen mit insgesamt 580 Lochkartenanlagen, die überwiegend aber für die Industrie und nur zu etwa Vs ihrer Kapazität für die SZS arbeiten. Im Rahmen des Perspektivplanes bis 1970 ist eine Umstellung auf elektronische Datenverarbeitung (EDV) vorgesehen. Die SZS, der seit 1958 ein wissenschaftlicher Beirat angehört, hat folgende Aufgaben: Sie prüft die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und die Materialversorgungspläne, sie kontrolliert die Berichterstattung bei Verwaltungen und Betrieben, sie faßt das stat. Material zusammen und gibt es an die Regierung weiter, sie stellt volkswirtschaftliche Bilanzen auf und führt eigene stat. Erhebungen durch. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Beschaffung von „Vergleichsmaterial“ aller Art. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Harmonisierung der St. zwischen den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Auch Statistiken der BRD werden analysiert, nach materiellen und propagandistischen Gesichtspunkten ausgewertet und publiziert, wobei vielfach bestehende Unterschiede in den Erhebungsmethoden verschwiegen und Zahlen gegenübergestellt werden, die nicht vergleichbar sind. Dies gilt besonders für Vergleiche, die den zusammenfassenden Kategorien wirtschaftlicher Tätigkeit dienen sollen, wie das Sozialprodukt, die Gesamtproduktion in Industrie, Landwirtschaft u.a.m. Stat. Vergleiche mit den Vorkriegsverhältnissen oder mit der Entwicklung in der BRD haben deshalb nur nach sorgfältiger Prüfung der amtlichen Angaben hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und nach Erläuterung ihrer Begriffe und Methoden einen Erkenntniswert. Im Zuge des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft liegt die Hauptaufgabe der SZS in wirtschaftsstatistischen Analysen zur Information des ZK der SED, des Ministerrats mit seinem Präsidium und der verantwortlichen wirtschaftsleitenden Organe. Ein „Statistisches Jahrbuch“ und ein „Statistisches Taschenbuch“ gibt die SZS seit 1955 jährlich heraus. Die „Statistische Praxis“ (Monatszeitschrift für Rechnungsführung und St.) erscheint seit Oktober 1946; außerdem eine „Schriftenreihe Statistik“ in unregelmäßiger Reihenfolge. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 610 Staßfurt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StEG

Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Rechnungsführung und Statistik: 1985 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1975 1979 In der „DDR“ wird die St. als selbständige Gesellschaftswissenschaft angesehen. Ihre „theoretischen Grundlagen sind der historische…

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Magdeburg (1969)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 388]1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Nordteil von Sachsen-Anhalt unter Austausch thüringischer und brandenburgischer Gebietsteile; 11.526 qkm, (1967) 1.325.927 Einwohner (1950: 1.518.595). 1~Stadtkreis: M.; 20 Landkreise: Burg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Havelberg, Calbe, Klötze, Oschersleben, Osterburg, Salzwedel, Schönebeck, Seehausen, Staßfurt, Stendal, Tangerhütte, Wanzleben, Wernigerode, Wolmirstedt, Zerbst. Vors. des Rates des Bezirkes: Kurt ➝Ranke (SED). 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung: Alois ➝Pisnik. M. ist ein landwirtschaftlich und industriell gemischter Bezirk. Neben reichhaltigen Bodenschätzen (Braunkohle, Stein- und Kalisalz, Eisenerz, Schwefelkies und Kalk) ist die Landwirtschaft vor allem in der Magdeburger Börde ertragreich und hat eine entsprechende Lebensmittelindustrie hervorgebracht. Es folgen der Schwermaschinenbau, die chemische Industrie, der Fahrzeug- (Schiffsbau und die Eisen- und Stahlerzeugung. 2. Stadtkreis im sachsen-anhaltischen Bezirk M., Bezirksstadt, in der Magdeburger Börde beiderseits der Elbe mit (1967) 268.064 Einwohnern (1950: 260.305) zweitgrößte Stadt Sachsen-Anhalts und fünftgrößte Stadt Mitteldeutschlands; alte Hansestadt (im 2. Weltkrieg stark zerstört); frühgotischer Dom (mit Grab Ottos d. Gr.), Liebfrauenkirche (11./13. Jh.); wichtiger Verkehrsknotenpunkt (Eisenbahn, Autobahn, größter Binnenhafen, Mittellandkanal); eines der bedeutendsten Industriezentren: Schwermaschinenbau „Ernst Thälmann“, „Karl Liebknecht“, „Georgi Dimitroff“, „7. Oktober“ und „Erich Weinert“, Meßgeräte- und Armaturenwerk „Karl Marx“, Mühlen-, Lokomotiv- und Schiffsbau, Gießereien, Zement, Ölraffinerie, Nahrungs- und Genußmittel; Reichsbahndirektion, Postscheckamt; Hochschule für Schwermaschinenbau „Otto von Guericke“, Medizinische Akademie (seit 1954), Theater, Tiergarten, Kulturhistorisches Museum; Sitz des Bischofs der Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen u. des kath. Bischofs von M. Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 388 Luftwaffe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MAI

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 388]1. Bezirk; gebildet im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung aus dem Nordteil von Sachsen-Anhalt unter Austausch thüringischer und brandenburgischer Gebietsteile; 11.526 qkm, (1967) 1.325.927 Einwohner (1950: 1.518.595). 1~Stadtkreis: M.; 20 Landkreise: Burg, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Haldensleben, Havelberg, Calbe, Klötze, Oschersleben, Osterburg, Salzwedel, Schönebeck, Seehausen, Staßfurt, Stendal,…

DDR A-Z 1969

Berufsbilder (1969)

Siehe auch: Berufsbild: 1975 1979 Sie fassen in schriftlicher Form die wichtigsten Kriterien der als Ausbildungsberufe anerkannten Lehrberufe zusammen. Diese Kriterien sind u. a.: Charakteristika der beruflichen Tätigkeit, bildungsmäßige und psychophysische Voraussetzungen zum Erlernen eines Berufes, Dauer und Wege der Ausbildung, spätere Einsatz- sowie Spezialisierungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die B. sind — ebenso wie die Lehrpläne — verbindliche berufspädagogische Ausbildungsunterlagen. Sie werden auf der Grundlage von Berufsanalysen in den für die Ausbildung zuständigen Betrieben, Institutionen und staatlichen Organen erarbeitet und orientieren sich an den vom Staatlichen Amt für Berufsausbildung im August 1967 herausgegebenen „Grundsätzen für die Weiterentwicklung des Inhaltes der Ausbildungsberufe in der sozialistischen Berufsausbildung der Deutschen Demokratischen Republik“. An der Ausarbeitung von B. bzw. Durchführung von Berufsanalysen sind neben Berufspädagogen Mitarbeiter Wissenschaftlich-Technischer Zentren und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen, Angehörige der technischen Intelligenz, Ökonomen und Neuerer beteiligt. Im Anschluß an die „Anordnung (Nr.~1) über die Verantwortlichkeit für die Ausbildungsberufe“ vom 1. 2. 1965 (GBl. II, S. 165) haben sich bei den für die Berufsausbildung innerhalb ihrer Bereiche verantwortlichen VVB, aber auch bei leitenden Staatsorganen ehrenamtlich tätige Berufsfachkommissionen gebildet. Deren Mitglieder werden vom Generaldirektor bzw. Minister berufen, sind diesem rechenschaftspflichtig und legen ihm nach von ihm herausgegebenen Arbeits- und Terminplänen erarbeitetes detailliertes Material für die Berufsausbildung vor. Die B. werden von den Leitern der verantwortlichen zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane (z. B. Ministerien, Landwirtschaftsrat, Räte der Bezirke, VVB, VEB, Kombinate, handelsleitende Organe wie Großhandelsdirektionen u.a.m.) bestätigt und dem Staatlichen Amt für Berufsausbildung zur Verbindlichkeitserklärung eingereicht. (Bis zur Konstituierung dieses Amtes am 14. 1. 1966 war dafür der Stellvertreter des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission für Berufsausbildung zuständig.) Dabei müssen u.a. die Zustimmungserklärung des Zentralvorstandes der zuständigen Industriegewerkschaft bzw. Gewerkschaft des FDGB sowie Gutachten zum Inhalt des jeweiligen Ausbildungsberufes und zu den Bestimmungen über den Arbeits- und Gesundheitsschutz vorliegen. Das Staatliche Amt für Berufsausbildung gibt einen Katalog von B. heraus, der die amtliche Berufsbezeichnung und eine ausführliche Erläuterung der eingangs genannten Kriterien enthält. Er basiert auf der Systematik der Ausbildungsberufe als der „einheitlichen staatlichen Ordnung der Ausbildungsberufe“, zu deren Führung das Staatliche Amt für Berufsausbildung verpflichtet und für die es verantwortlich ist. Sie muß dem Ministerrat zur Bestätigung vorgelegt werden. Die „Systematik der Ausbildungsberufe“ vom 14. 9. 1967 (sie löst die vom 18. 6. 1964 ab) enthält 455 Ausbildungsberufe, gegliedert nach 25 Berufsgruppen, von denen z. B. die Berufsgruppe „Plastverarbeitung“ nur 2, die Berufsgruppe „Metallerzeugung und -Verarbeitung“ dagegen über 100 Ausbildungsberufe umfaßt. Die Berufe können in Betrieben aller Eigentumsformen erlernt werden. Von den 455 Lehrberufen sind 4 als Grundberufe ausgewiesen. Die Ausbildung wird in ihnen bereits praktiziert. Diese 4 Grundberufe sind: Metallurge für Stahlerzeugung, Metallurge für Stahlformung, Zerspanungsfacharbeiter und Baufacharbeiter. Als Grundberufe mit neuem bzw. überarbeitetem Ausbildungsinhalt werden sie seit 1. 9. 1968 gelehrt. Für das Lehrjahr 1969/1970 ist die Einführung weiterer 4~Grundberufe vorgesehen, u.a. „Facharbeiter für Datenverarbeitungsanlagen“ und „Facharbeiter für [S. 100]automatische Systeme“. Bis 1970 sollen etwa 20 weitere Grundberufe geschaffen werden. Es wird damit gerechnet, daß bis 1980 etwa 80 v. H. der Lehrlinge in nur noch rd. 50 Grundberufen ausgebildet werden. Die B. für diese Grundberufe sind unter Federführung des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung zu erarbeiten. Dieses stützt sich dabei auf das ihm unterstellte Deutsche Institut für Berufsbildung, dem es obliegt, Inhalt und Methoden der Ausbildung sowie Profil und Systematik der Ausbildungsberufe zum Gegenstand wissenschaftlicher Forschung zu machen und unter Anleitung des Staatlichen Amtes für Berufsausbildung Prognosen über die Entwicklung der Berufsausbildung zu erarbeiten. b) für die Landwirtschaft 1) In der Landwirtschaft und in den mit ihr verbundenen Zweigen besteht die Möglichkeit, 26 Berufe zu erlernen. Darin sind die Berufe der weiterverarbeitenden Industrie nicht enthalten. Etwa 70 v. H. aller Jugendlichen, die einen Beruf in der Landwirtschaft erlernen, wählen Agrotechniker, Rinderzüchter, Schweinezüchter und Traktoren- und Landmaschinenschlosser. Von Bedeutung sind noch Geflügelzüchter, Buchhalter (Landwirtschaft), und Betriebsschlosser (Innenmechanisierung). Weitere Berufe sind Agrochemiker, Meliorationstechniker, Winzer, Gestütswärter, Schäfer, Pelztierzüchter, Imker, Gärtner der Richtungen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau und Blumenbinder, Forstfacharbeiter der Richtungen Rohholzerzeugung und Rohholzbereitstellung, Seen- und Flußfischer, Maschinist für Meliorationsgeräte, Landwirtschaftskaufmann, Berufsreiter (Jockey) und Berufsfahrer (Trabrennsport). Für einige der wichtigsten landwirtschaftlichen Lehrberufe folgt eine kurze Beschreibung der geforderten Kenntnisse. Der Agrotechniker hat alle Gebiete der Feldwirtschaft zu beherrschen. Arbeitsgebiete: Bearbeitung, Bestellung, Pflege und Düngung des Bodens und der Kulturpflanzen. Erhaltung und Mehrung der Bodenfruchtbarkeit, Pflanzenschutz, Grünlandbewirtschaftung, selbständiges Arbeiten mit Maschinen der pflanzlichen Produktion, Pflege und Wartung der Maschinen, Ausführung einfacher Reparaturen, Grundlagen der Arbeitsorganisation in der Feldwirtschaft. Agrotechniker können sich für Kartoffel-, Zuckerrüben-, Getreide- und Futterbau, für Pflanzenschutz, Saatbau und Grünland spezialisieren und diesen Titel auch in ihrer Berufsbezeichnung führen. Rinder- und Schweinezüchter haben, jeweils für ihre Tierart, gemeinsame Arbeitsgebiete: Fütterung, Pflege und Haltung der Tiere, Einsatz und Verwertung der Futtermittel, Futteraufbereitung, Konservierung und Lagerung von Futtermitteln, Geburtshilfe, Aufzucht von Jungtieren, Zuchtwahl, Arbeitsweise, Bedienung und Durchführung einfacher Reparaturen der jeweiligen Maschinen und Geräte, Arbeitsorganisation. Buchhalter (Landwirtschaft); Arbeitsgebiete: Selbständiges Arbeiten in der Finanzbuchhaltung, Kostenträgerrechnung, Materialversorgung, allgemeine Verwaltung, Schriftverkehr und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Mitarbeit in Betriebsplanung und Kostenrechnung. Durchführung der Inventur, Betriebsvergleiche. Traktoren- und Landmaschinenschlosser; Arbeitsgebiete: Instandhaltung und -Setzung von Landmaschinen und Traktoren für die Feldwirtschaft, Ausführung nicht abnahmepflichtiger Schweißarbeiten, Aufarbeitung abgenutzter Teile, Instandhaltung hydraulischer Einrichtungen, Ausführung einfacher Reparaturen an Kfz. Kenntnisse über Werk- und Hilfsstoffe, Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen. 2) Für Absolventen einer Fachschule für Landwirtschaft ergeben sich folgende Arbeitsgebiete: Vorsitzender einer LPG, Leiter der Feld- und Viehwirtschaft in LPG und VEG, Brigadier einer Feldbau-, Viehwirtschafts- oder Komplexbrigade. Angestellte in staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organen der Landwirtschaft in führender Stellung, Lehrer an Berufsschulen. Diese Einsatzmöglichkeiten erfordern umfassenden Überblick über alle Probleme der Feldwirtschaft, der Tierhaltung und der Agrarökonomik. Besonders wichtig sind Kenntnisse in Arbeitsorganisation, Betriebsplanung, Kostenrechnung und Kontrolle. Entsprechend der Spezialisierung werden hervorragende Kenntnisse im Spezialbereich gefordert. 3) Absolventen der Universitäten und Hochschulen werden in folgende Gebiete eingesetzt: Leitende Funktionen als Vorsitzende bzw. Direktoren, Agronomen und Zootechniker von LPG, VEG und MTS/RTS, leitende Angestellte in Staatsorganen, Lehrer an Fachschulen (nach Zusatzausbildung), Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten. Gefordert werden außer Allgemeinbildung Spezialkenntnisse für den Anbau der wichtigsten Kulturpflanzen, über die Erzeugung tierischer Produkte und den Einsatz der Technik. Außerdem werden umfassende Kenntnisse in Agrarökonomik, in der Anwendung der Datenverarbeitung in der Landwirtschaft und Bewässerungstechnik verlangt. Entsprechend der gewählten Spezialrichtung der Ausbildung werden umfassende Spezialkenntnisse in diesem Gebiet gefordert. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 99–100 Berufsausbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berufslenkung

Siehe auch: Berufsbild: 1975 1979 Sie fassen in schriftlicher Form die wichtigsten Kriterien der als Ausbildungsberufe anerkannten Lehrberufe zusammen. Diese Kriterien sind u. a.: Charakteristika der beruflichen Tätigkeit, bildungsmäßige und psychophysische Voraussetzungen zum Erlernen eines Berufes, Dauer und Wege der Ausbildung, spätere Einsatz- sowie Spezialisierungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die B. sind — ebenso wie die Lehrpläne — verbindliche berufspädagogische…

DDR A-Z 1969

Abgabenverwaltung (1969)

Siehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Die rechtliche Grundlage für den Neuaufbau einer öffentlichen Finanzwirtschaft und einer Finanzverwaltung in der SBZ war durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23. 7. 1945 über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ geschaffen worden. Bis 1949 lag das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, bei den 5~Ländern der SBZ und der von ihnen wiedererrichteten Finanzverwaltung. Der zentrale zonale Haushalt hatte demgemäß keine eigenen Einnahmequellen, sondern wurde aus den Länderhaushalten finanziert. Dieses dezentrale System der öffentlichen Finanzwirtschaft hemmte die angestrebte Errichtung einer vollkommen zentral gelenkten Wirtschaft und behinderte die gewünschte Umwandlung der privatwirtschaftlichen Wirtschaftsverhältnisse in sozialistische Produktionsverhältnisse. Nach Gründung der „DDR“ 1949 schuf die neugebildete Staatsführung unter Bezug auf Artikel 119 der Verfassung vom 7. 10. 1949 vorübergehend eine allgemeine A. Diese umfaßte die Deutsche Zentralfinanzdirektion und die Länderfinanzdirektionen mit ihren Finanzämtern. Durch das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 wurde die Abgabenhoheit der Republik zuerkannt. Das Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. 12. 1950 (GBl. 1950, S. 1201) ordnete dann die Schaffung eines einheitlichen Aufbaus des Staatshaushalts an. Dieser „einheitliche Staatshaushalt“ umfaßte seitdem auch die Haushalte der Länder (später der Bezirke), Kreise und Gemeinden, deren Finanzhoheit damit bis auf einige Restkompetenzen beseitigt wurde. Nach diesen vorausgehenden Reorganisationen wurde durch den Umbau der Staatsverwaltung auf Grund des „Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR“ vom 23. 7. 1952 (GBl. 1952, S. 613) die Finanzverwaltung endgültig mit dem Rätesystem der staatlichen Exekutivorgane verschmolzen und existiert seither nicht mehr als eigener Verwaltungszweig. Die Aufgaben der A. wurden einerseits vom Ministerium der Finanzen und den Abt. Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise übernommen. Andererseits wurde das Bankensystem bei der Mehrheit der Abführungen zum Kassenvollzugsorgan des Staatshaushalts. Den Gemeinden wurden die noch verbliebenen Reste einer eigenen „Finanzhoheit“ endgültig durch die am 17. 2. 1954 erlassene „Staatshaushaltsordnung“ entzogen. (GBl. Nr. 23, S. 207 ff.) Literaturangaben Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 9 Abgaben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ABI

Siehe auch: Abgabenverwaltung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Abgabenverwaltung, Zentrale: 1953 Die rechtliche Grundlage für den Neuaufbau einer öffentlichen Finanzwirtschaft und einer Finanzverwaltung in der SBZ war durch den Befehl Nr. 01 der SMAD vom 23. 7. 1945 über die „Neuorganisation der Deutschen Finanz- und Kreditorgane“ geschaffen worden. Bis 1949 lag das Recht, Steuern und Abgaben zu erheben, bei den 5~Ländern der SBZ und der von ihnen…

DDR A-Z 1969

Arbeitsdisziplin (1969)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das Wirtschaftssystem und die Arbeitspolitik der „DDR“ verlangen die bedingungslose Unterwerfung von Arbeitern und Angestellten unter die Befehle der Wirtschaftsfunktionäre. Schon 1947 wurde deshalb durch den Befehl Nr. 234 für die Betriebe eine Musterdisziplinarordnung geschaffen, die der Werkleitung eine autonome Disziplinargewalt übertrug. (Wirtschaft) Nach §§ 106–111 des Gesetzbuches der Arbeit liegt die Disziplinargewalt in den VEB beim Betriebsleiter und wird gemäß den betrieblichen Arbeitsordnungen ausgeübt. Außerdem haben sich die Konfliktkommissionen mit Verstößen gegen Arbeitsmoral und A. zu befassen. Auch in der Verwaltung wird eine strenge A. verlangt. Im allgemeinen wird die A. eingehalten, weil die Arbeitsmoral (sozialistische ➝Arbeitsmoral) hoch ist. Wenn zuweilen Bummelanten angeprangert werden, so soll das vorbeugend und abschreckend wirken. Besondere Disziplinarordnungen bestehen a) für Angestellte und Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung (Disziplinarordnung vom 10. 3. 1955, GBl. S. 217) — gilt auch für Mitarbeiter des Staatlichen Notariats (§ 3 Arbeitsordnung des Staatlichen Notariats vom 16. 11. 1956, GBl. I, S. 1310), b) für Richter (vom 9. 11. 1963, GBl. II, S. 777), c) für Arbeitsrichter (§ 12 Arbeitsgerichtsordnung vom 29. 6. 1961, GBl. II, S. 271), d) für Seeleute (Seemannsordnung vom 16. 4. 1953, GBl. S. 583), e) für Angehörige der „Reichsbahn“ (Eisenbahner-VO in der Fassung vom 23. 6. 1960, GBl. I, 1211/56; GBl. I, S. 421/60), f) für Beschäftigte der Post (VO vom 13. 10. 1960; GBl. II, S. 395), g) für Hochschullehrer (Anordnung vom 8. 2. 1957; GBl. I, S. 177), h) für Hochschullehrer an künstlerischen Hochschulen (Anordnung vom 6. 12. 1957; GBl. I, S. 680), i) für Fachschullehrer (Ordnung vom 4. 7. 1962, GBl. II, S. 468), j) für Lehrer (VO vom 22. 9. 1962; GBl. II, S. 675). Die Disziplinarmaßnahmen des Gesetzbuches der Arbeit sind: Verweis, strenger Verweis, fristlose Entlassung. Manche Disziplinarordnungen kennen noch außerdem: Verwarnung, Rüge, strenge Rüge, Versetzung in eine minderbezahlte Stellung. Geldstrafen gibt es seit dem 1. 7. 1961 auch für Seeleute nicht mehr. Literaturangaben *: Der Außenhandel der sowjetischen Besatzungszone 1953. Plan 1954 und 1. Halbjahr 1954. (Mat.) 1955. 24 S. m. 7 Anlagen. Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 33 Arbeitsbuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitseinheit

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das Wirtschaftssystem und die Arbeitspolitik der „DDR“ verlangen die bedingungslose Unterwerfung von Arbeitern und Angestellten unter die Befehle der Wirtschaftsfunktionäre. Schon 1947 wurde deshalb durch den Befehl Nr. 234 für die Betriebe eine Musterdisziplinarordnung geschaffen, die der Werkleitung eine autonome Disziplinargewalt übertrug. (Wirtschaft) Nach §§ 106–111 des Gesetzbuches der Arbeit liegt…