DDR A-Z 1969
Zins (1969)
Siehe auch das Jahr 1975 Ebenso wie in den privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaften existiert auch in der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs die ökonomische Kategorie des Z. Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem wird der für die zeitweilige Nutzung geliehener Geldmittel zu zahlende Z. gemäß der Marxschen Interpretation der Kategorie des Z. grundsätzlich als Teil des „Reineinkommens“ (also als Bestandteil des Gewinns oder Mehrwerts) angesehen, obwohl heute aus Gründen der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“ zwecks besserer Messung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Staatsbetriebe und -konzerne der Z. als Kostenelement im betrieblichen Rechnungswesen und bei der Preiskalkulation verrechnet wird (Selbstkosten). Z. müssen für Kredite an VEB, Kombinate, VVB usw. von diesen an die kreditgewährenden Banken gezahlt werden. Ebenso müssen Einwohner für Konsumentenkredite, Darlehen zur Instandsetzung von Wohnungen und für Hypothekarkredite zum Bau der in geringem Umfang errichteten Eigenheime Z. zahlen (Sollzinsen der Banken). Z. werden den VEB, VVB, Kombinaten, Genossenschaften usw. für ihre Einlagen bei den Banken gewährt (Habenzinsen der Banken). Ebenso erhalten Sparer für ihre Depositen bei den Sparkassen und Banken Z., wobei der Z.-Fuß nach der Länge der Kündigungsfrist differenziert wird. Neben den Z. für Kredite und Einlagen existieren noch die Verspätungs-Z., die bei Verstößen gegen Vereinbarungen gemäß dem Vertragsgesetz vom Schuldner gezahlt werden müssen. Die wirtschafts- und finanzpolitische Bedeutung der Z. in einer zentralgelenkten Wirtschaft rührt u.a. daher, daß diese dort als „Mittel zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung und zur Durch[S. 748]setzung der Finanzdisziplin genutzt“ werden können. Die Soll- und Haben-Z. der Banken sollen in Übereinstimmung mit den geplanten übrigen Finanzgrößen und -beziehungen festgelegt werden, wobei diese wiederum mit den güterwirtschaftlichen Zielen des Perspektiv- und des Volkswirtschaftsplanes abzustimmen sind. Bei der Schaffung eines die Effizienz der Wirtschaftstätigkeit stimulierenden „Systems in sich geschlossener ökonomischer Hebel“ im „Neuen ökonomischen System“ wurde besonderes Gewicht auf die Erhöhung des Lenkungseffekts des Z. gelegt. Eine zielgerichtete Z.-Differenzierung erhöht das Interesse der Kreditnehmer an einer hohen Effektivität der kreditierten Maßnahmen. Die Z.-Differenzierung in der Kreditpolitik gegenüber den VEB, VVB, Kombinaten, Genossenschaften usw. beruht dabei auf dem Prinzip, für die zwangsweise aufzunehmenden „Plankredite“ Mindest-Z. anzusetzen und für „Zusatzkredite“ höhere Z. zu verlangen, die für die Betriebe eine Gewinnschmälerung bedeuten. Innerhalb der Gruppe der „Zusatzkredite“ sind die Z. für Kredite, mit denen „im volkswirtschaftlichen Interesse liegende“ Aufgaben finanziert werden, niedriger als die Z. für Kredite zur Deckung eines Finanzbedarfs, der auf Grund von Planwidrigkeiten entstanden ist. Bei der Festlegung der Z. in gesonderten Kreditverträgen zwischen den Kreditinstituten und den Wirtschaftseinheiten müssen die Banken natürlich darauf achten, daß die Gewinnschmälerung durch die relativ höheren Z. nicht größer ist als der Gewinn aus den durch die Kreditvergabe unterstützten Investitions- und sonstigen Maßnahmen. Ferner wird durch die Z.-Differenzierung die Verwirklichung der von der Wirtschaftsführung beschlossenen volkswirtschaftlichen Schwerpunktaufgaben, wie z. B. die komplexe Rationalisierung der Produktionsprozesse, mit Hilfe von relativ niedrigen Z. gefördert. Zu den Mitteln der Z.-Politik gehört im Bereich der gewerblichen Wirtschaft in Mitteldeutschland auch die Möglichkeit, daß die Bank vertraglich mit dem Betrieb vereinbart, daß sie ihm die höheren Z. durch eine Kreditverschuldung infolge von Planverstößen (z. B. auf Grund der Überschreitung von Inbetriebnahmeterminen bei Neubauten, Überplanbeständen bei Materialien, eingetretener Verluste) rückerstattet, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist die Ursachen der Planwidrigkeiten beseitigt. (Kredit) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 747–748 ZGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZinspolitikSiehe auch das Jahr 1975 Ebenso wie in den privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaften existiert auch in der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs die ökonomische Kategorie des Z. Im mitteldeutschen Wirtschaftssystem wird der für die zeitweilige Nutzung geliehener Geldmittel zu zahlende Z. gemäß der Marxschen Interpretation der Kategorie des Z. grundsätzlich als Teil des „Reineinkommens“ (also als Bestandteil des Gewinns oder Mehrwerts) angesehen, obwohl heute aus Gründen der…
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Kommission für Arbeit und Löhne (1969)
Siehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 1. Im Herbst 1963 bei der Staatlichen Plankommission durch Umbildung anderer Institutionen gebildetes oberstes Regierungsorgan für alle Fragen der Arbeitspolitik. Nach dem Statut der Staatlichen Plankommission vom 16. 4. 1964 hat die K. Grundsatzmaterialien auf dem Gebiet Arbeit und Löhne, die für die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft von Bedeutung sind, auszuarbeiten und perspektivische Grundfragen auf diesem Gebiet vorzubereiten. Am 22. 12. 1965 wurde sie in das Staatliche Amt für Arbeit und Löhne umgewandelt. 1. KfAuL. gibt es bei den Volkseigenen Betrieben. Hier bildet die BGL diese K. Nach der Richtlinie des FDGB sind ihre Aufgaben vor allem: Kontrolle der im Betriebskollektivvertrag eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Entlohnung, der Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte sowie der Heranbildung von fachlichem Nachwuchs und der richtigen Eingruppierung der Arbeiter und Angestellten in die Lohn- und Gehaltsgruppen. Sie soll ferner Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden und zur Entwicklung neuer Prämiensysteme (Prämienwesen) machen. Daneben soll sie die Steigerung der Arbeitsproduktivität, die Einhaltung des Lohnfonds und des Arbeitskräfte- und Stellenplans überwachen und sich für die sozialistische Arbeitsdisziplin einsetzen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 336 Kommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommission für gesellschaftliche ErziehungSiehe auch: Arbeit und Löhne, Komitee für: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Kommission für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966 Komitee für Arbeit und Löhne: 1959 1960 1962 1963 1965 Kommission für Arbeit und Löhne: 1975 1979 Staatliches Amt für Arbeit und Löhne: 1975 1979 1. Im Herbst 1963 bei der Staatlichen Plankommission durch Umbildung anderer Institutionen gebildetes oberstes Regierungsorgan für alle…
DDR A-Z 1969
Außenpolitik (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Zielsetzung und Methoden Die theoretische Grundlage der A. der DDR ist der historische Materialismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozio-ökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Damit wird die Kategorie des Klassenkampfes auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen. A. sozialistischer Staaten bedeutet darum vor allem „Kampf“ mit dem Fernziel der Herstellung einer internationalen klassenlosen Gesellschaft und erst in zweiter Linie Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Diese außenpolitische Theorie unterscheidet zwischen Fern- und Nahzielen, Trägern und Triebkräften des internationalen Klassenkampfes und den Methoden (Strategie und Taktik) und Mitteln revolutionärer A. Träger sind in erster Linie das „internationale Proletariat“, das von den kommunistischen und Arbeiterparteien geführt und organisiert wird. Als wichtige Triebkräfte werden außerdem die revolutionären Befreiungsbewegungen in den kolonialen und halbkolonialen Ländern und die staatstragenden Parteien einer Reihe von Entwicklungsländern (wie etwa die Arabische Sozialistische Union in Ägypten) angesehen, die vor allem in ihren ökonomischen Programmen einen nichtkapitalistischen Entwicklungsweg ihrer einheimischen Volkswirtschaften propagieren Weiterhin wird der Ausnutzung einer Reihe von Widersprüchen die Rolle einer Triebkraft im internationalen Klassenkampf zugesprochen. Dies sind im wesentlichen die Widersprüche zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den kapitalistischen Ländern, zwischen den kapitalistischen Ländern und den Kolonien, zwischen den einzelnen kapitalistischen Ländern und zwischen kapitalistischem und sozialistischem Lager. Zu den wichtigsten Instrumenten der A. gehören als koordinierende Instanzen das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenwirtschaft, das Ministerium für Staatssicherheit, das Staatssekretariat für westdeutsche Fragen, die für die Beziehungen zu ausländischen kommunistischen Parteien zuständigen Abteilungen des Sekretariats des ZK der SED. Damit ist die für kommunistische Herrschaftssysteme charakteristische Zweigleisigkeit der A. — offizielle Staatsorgane neben Parteiorganen — institutionell verankert. Unter der Verantwortung dieser zentralen Organe nimmt die außenpolitische Aktivität vielgestaltige Formen auf diplomatischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer und kultureller Ebene an und entwickelt die unterschiedlichsten, den Gegebenheiten des jeweiligen Staates angepaßten Methoden. Instrumente und Kanäle dieser Aktivität sind neben den Botschaften, die zur Pflege der diplomatischen Beziehungen in den sozialistischen Ländern errichtet wurden, und den zahlreichen Handelsvertretungen in erster Linie die Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA), der Staatsbank der DDR, der Deutschen Reichsbahn, des Leipziger Messeamtes, der Deutschen Seereederei, des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), des Deutschen Reisebüros und die Vertretungen Volkseigener Handelsorganisationen (sowohl der DIA als auch einzelner AHU) im Ausland. Als Medien der Kontaktaufnahme und -pflege und der Propagierung außenpolitischer Ziele dienen ferner die Entsendung eigener und der Empfang ausländischer Parlamentarier-Delegationen, die Einrichtung von Städte- und Betriebspartnerschaften, die Beteiligung an ausländischen Messen, die in westlichen Ländern bevorzugte Inseratenwerbung in der Tagespresse, [S. 60]internationale Sportveranstaltungen, wissenschaftliche Kongresse und tägliche, mehrstündige, fremdsprachliche Radiosendungen. Auf allen diesen Ebenen treibt die DDR eine mit allen technischen und finanziellen Mitteln arbeitende und nicht immer erfolglose Auslandspropaganda. Hierbei spielen die etwa 20–30 Auslands- und Freundschaftsgesellschaften und -komitees mit globaler, regionaler oder auf einzelne Länder gerichteter Zuständigkeit, die teilweise in der 1961 gegründeten Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossen wurden, eine wichtige Rolle. Ihnen und den entsprechenden Gesellschaften in den jeweiligen Partnerländern obliegt es, von der DDR ein günstiges Bild ihrer innenpolitischen Entwicklung zu verbreiten und für ihre außenpolitischen Ziele zu werben. Das SED-Regime verspricht sich davon einen indirekten Druck auf die Regierungen der betroffenen Länder, gegenüber seinen außenpolitischen Förderungen größeres Entgegenkommen zu zeigen. In ihren bisher veröffentlichten Dokumenten bekennt sich die DDR formal zu folgenden Prinzipien ihrer A.: Zu den sozialistischen Staaten will sie ihre Beziehungen auf der Basis der „vollen Gleichberechtigung, der gegenseitigen Achtung der staatlichen Souveränität, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“ sowie auf dem „Prinzip des sozialistischen Internationalismus“ gestalten. Dabei wird seit Gründung der DDR insbesondere die Freundschaft zur UdSSR als „Grundpfeiler der Außenpolitik“ bezeichnet (Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 12. 10. 1949). Faktisch führte dies mit einigen Einschränkungen — in der Berlin-Frage nahm die DDR zeitweise eine differenzierte Haltung ein — zu weitgehender Identifizierung mit den außenpolitischen Aktionen der SU. Art. 6, Abs. 2 der neuen Verfassung normiert die außenpolitische Anlehnung an die UdSSR auch völkerrechtlich. Zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sollen die „Prinzipien der friedlichen Koexistenz“ gelten; der „friedliche Wettbewerb“ zwischen verschiedenen Gesellschaftssystemen wird zu einer der Hauptaufgaben der A. der DDR deklariert. Die Haltung gegenüber der BRD ist dadurch gekennzeichnet, daß sich die DDR als Repräsentantin der „nationalen Interessen Deutschlands“ versteht und zum „Hauptziel und Hauptinhalt der gesamten außenpolitischen Tätigkeit … die Sicherung der deutschen Nation vor Krieg und Vernichtung und die Herbeiführung eines dauerhaften Friedens als Voraussetzung für die Vollendung des Sozialismus in der DDR und die Lösung der nationalen Frage des deutschen Volkes“ erklärt (Wörterbuch der Außenpolitik, Düsseldorf 1965, S. 77 ff.). Die Lösung der deutschen Frage im Sinne der Politik Ostberlins scheiterte jedoch bis heute an den in beiden Teilen Deutschlands entwickelten unterschiedlichen Axiomen über die politische Gestaltung eines künftigen wiedervereinigten Deutschland (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Ebenso erwies sich bisher der Anspruch der DDR auf volle Souveränität und völkerrechtliche Anerkennung als selbständiger deutscher Staat gegen die Vorstellung und die Politik der BRD als nicht durchsetzbar. Der Erreichung dieser außenpolitischen Nahziele dient ferner, neben der engen außenpolitischen Kooperation mit einer Reihe sozialistischer Länder, die Politik gegenüber den Staaten der dritten Welt. Die DDR „erachtet die Unterstützung der nationalen Freiheitsbewegungen und des Kampfes der ehemals unterdrückten Völker für die Sicherung ihrer Unabhängigkeit als eine wichtige internationale Verpflichtung“ (Geschichte d. Außenpolitik der Deutschen Demokratischen Republik. Abriß. Berlin 1968, S. 378) und will bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen die Regeln des sozialistischen Internationalismus beachten. Als ein ausschlaggebendes Motiv wird man jedoch die „ständige Entlarvung der neokolonialistischen Politik der westdeutschen Regierung (ansehen müssen), die ihren besonderen Ausdruck auch in dem Versuch findet, die jungen Nationalstaaten durch wirtschaftlichen Druck und offene Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten von der Entwicklung normaler Beziehungen zur DDR abzuhalten“ (Wörterbuch d. Außenpolitik, S. 85). Eine institutionalisierte Garantie für die Einheitlichkeit aller außenpolitischen [S. 61]Aktivitäten bietet u. a. die neue Verfassung vom 9. 4. 1968. Die gegenwärtig bestehende Personalunion von Staatsratsvorsitzendem und 1.~Sekretär des ZK der SED (in der Person Walter ➝Ulbrichts) in Verbindung mit den Art. 66 und 75 der Verfassung („Aufgaben und Pflichten des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR“) gewährleistet ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen den internationalen und nationalen Zielen der SED und deren praktischer Durchsetzung. 2. Das Verhältnis zur UdSSR Nach Gründung der DDR übertrug am 10. 10. 1949 die seit dem 9. 6. 1945 bestehende Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) einen Teil ihrer Funktionen auf die Provisorische Regierung der DDR. An Stelle der SMAD wurde die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) gebildet, die für die „Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ zuständig blieb (Erklärung des Vorsitzenden der SKK, Armeegeneral Tschuikow, zur Übergabe von Verwaltungsfunktionen an deutsche Behörden vom 11. 11. 1949). Spätestens seit diesem Zeitpunkt hält sich die DDR für ihre auswärtigen Beziehungen und den Außenhandel zuständig. Am 28. 5. 1953 wurde die SKK in eine „Hohe Kommission“ umgewandelt. Im Anschluß an die erfolglose Berliner Außenministerkonferenz der vier Mächte erklärte die UdSSR am 25. 3. 1954, daß sie mit der DDR „die gleichen Beziehungen … wie mit anderen souveränen Staaten“ aufnehmen wolle. Gleichzeitig wurde die Tätigkeit der sowjetischen „Hohen Kommission“, soweit sie die Überwachung staatlicher Organe der DDR betraf, als beendet erklärt. Die Regierung in Moskau stellte jedoch gleichzeitig fest, daß sie sich auch künftig bestimmte Funktionen vorbehalte, die mit der „Gewährleistung der Sicherheit im Zusammenhang stehen und sich aus den Verpflichtungen ergeben, die der UdSSR aus dem Viermächteabkommen erwachsen“ (Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1, Berlin 1954, S. 303). Entgegen früheren Erklärungen des SED-Regimes kann erst der 25. 3. 1954 als der Zeitpunkt gelten, von dem an die DDR nach sozialistischem Völkerrecht als voll souveräner Staat gilt. Durch Erlaß der Sowjetregierung vom 25. 1. 1955 beendete die UdSSR einseitig den Kriegszustand mit Deutschland. Von Januar bis April 1955 vollzogen die ČSSR, die Volksrepublik Polen, die VR Albanien, die Rumänische VR, die Ungarische VR und die VR China den gleichen Schritt. Nach der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954, insbesondere nach der Londoner Neunmächtekonferenz (28. 9.–3. 10. 1954), die eine eindeutige Unterstützung des Alleinvertretungsrechts der BRD seitens der Westmächte brachte, nach der gescheiterten Gipfelkonferenz vom Sommer 1955 (18.–23. 7. 1955) und dem Besuch Konrad Adenauers in Moskau (9.–13. 9. 1955), in dessen Verlauf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der BRD beschlossen wurde, ist am 20. 9. 1955 in Moskau ein „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ unterzeichnet worden, der von Völkerrechtlern der DDR als „Beginn einer neuen Etappe in den Beziehungen zwischen beiden Staaten“ bezeichnet wird (Wörterbuch der Außenpolitik, S. 83). Dieser Vertrag sollte vor allen Dingen die Souveränität der DDR erneut feierlich bekräftigen. Gleichzeitig löste die SU ihre „Hohe Kommission“ in der DDR auf. Art. 1, Abs. 2 des Vertrages überantwortete der DDR die „Entscheidung über Fragen ihrer Innen- und Außenpolitik, einschließlich der Beziehungen zur Deutschen Bundesrepublik …“ (Dokumente …, Bd. 3, Berlin 1956, S. 281). Der Vertrag rückte seitens der DDR und der UdSSR die innerdeutschen Beziehungen in den Bereich des Völkerrechts; die Wiedervereinigung Deutschlands soll nur noch über völkerrechtlich gültige Verträge zwischen beiden deutschen Staaten erreichbar sein. Der Vertrag regelte ferner bis zum Abschluß eines Truppenvertrages zwischen beiden Staaten am 12. 3. 1957 die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen“ auf dem Gebiet der DDR. Um die DDR auch ökonomisch zu stärken und den wirtschaftlichen und psychologischen Folgen des 17. 6. 1953 entgegenzuwirken, hatte [S. 62]die UdSSR schon im April 1950 teilweise und im August 1953 auf alle noch ausstehenden Reparationszahlungen (2,5 Mrd. Dollar nach DDR-Quellen) verzichtet, weitere 33 SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben, alle Nachkriegsschulden erlassen, die Stationierungskosten für die Truppen auf dem Gebiet der DDR verringert und ihr beträchtliche Kredite (etwa 1~Mrd. Rubel) eingeräumt. Große Bedeutung für die vom Rohstoffimport abhängige Wirtschaft hatten ebenfalls die Wirtschaftsverhandlungen am 16. u. 17. 7. 1956 in Moskau. Die UdSSR halbierte noch einmal die Stationierungskosten für ihre Truppen (von 1,6 Mrd. auf 0, 8 Mrd. Mark, ab 1959 wurden sie ganz gestrichen) und verpflichtete sich nach Angaben aus der DDR zu langfristigen Rohstofflieferungen für zusätzliche 7,5 Mrd. Rubel. Die Haltung der DDR während der Krise im Ostblock im Jahre 1956, die durch das Ausbleiben von Lieferungen aus Polen und Ungarn große Planrückstände verursachte, ist bei der Bewertung der Tatsache zu berücksichtigen, daß Moskau im Januar 1957 erneut einen Kredit in Höhe von 340 Mill. Rubel in konvertierbarer Währung zur Verfügung stellte. Während bilateraler Wirtschaftsverhandlungen im Februar 1962 in Moskau erhielt die DDR einen weiteren Warenkredit von 1,3 Mrd. Valuta-Mark. Die Partner beschlossen eine vertiefte wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und eine Steigerung des Warenaustauschvolumens auf etwa 10 Mrd. Valuta-Mark bis zum Jahre 1963. Bis zum November 1967 haben die UdSSR und die DDR etwa 100 Abkommen-Protokolle oder Vereinbarungen ökonomischen Inhalts oder die wissenschaftlich, technische Zusammenarbeit betreffend abgeschlossen und unterzeichnet. Von 1960 bis 1966 ist das Außenhandelsvolumen zwischen beiden Staaten um etwa 30 v. H. (von 7,9 Mrd. auf 11,2 Mrd. Valuta-Mark) gewachsen (Statistisches Jahrbuch der DDR, 1967); heute entfällt mehr als die Hälfte des DDR-Außenhandels auf den Handel mit der UdSSR, während etwa 20 v. H. des Außenhandels der UdSSR mit der DDR abgewickelt werden. Ost-Berlin bezeichnet selbst den mit der UdSSR am 12. 6. 1964 in Moskau abgeschlossenen „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“ als das „bis dahin wichtigste Ereignis und Ergebnis“ seiner; A. und als „folgerichtige“ Fortsetzung und Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen, die mit dem Vertrag vom 20. 9. 1955 begonnen haben. Er soll „der Freundschaft zwischen beiden Staaten Richtung und Perspektive bis über das Jahr 2.000 hinaus“ geben (Geschichte der Außenpolitik …, S. 352). In seinen Kernsätzen bekräftigt er die Zugehörigkeit beider Staaten zum Warschauer Beistandspakt, garantiert die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR, bezeichnet — erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag — West-Berlin als „selbständige politische Einheit“ und fordert die „Normalisierung der Lage in Westberlin auf der Basis eines Friedensvertrages“. Die „Hohen Vertragschließenden Seiten“ erklären ferner, daß ein einheitlicher deutscher Staat nur durch „gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten“ erreicht werden kann. Die UdSSR behält sich auch in diesem Vertrag „Rechte und Pflichten“ vor, die ihr aus „internationalen Abkommen einschließlich des Potsdamer Abkommens“ erwachsen sind. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder will der Vertrag optimal entwickeln und durch Koordinierung der Volkswirtschaftspläne den „nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität sichern“. Der Vertrag hat eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, falls er nicht „auf Wunsch“ beider Seiten im Falle der „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates“ oder des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages „überprüft“ wird. Nach Auffassung westlicher Völkerrechtler bedeutet dieser Beistandspakt, obwohl er explizit keine neuen Verpflichtungen schafft, die über den Warschauer Pakt hinausgehen, durch die Betonung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus und der Verpflichtung zur „brüderlichen Hilfe“, die sich beide Seiten gegebenenfalls leisten wollen, verstärkte Interventionsmöglichkeiten für die UdSSR auf der Grundlage eines international gültigen Vertrages. Darüber hinaus bedeutet dieser Vertrag die völkerrechtliche Festlegung beider Staaten auf die bisher schon verfolgte Deutschlandpolitik. Die Bündnisklausel [S. 63](Art. 5, Abs. 1) entspricht der des Warschauer Paktes. Danach bestimmt allein die UdSSR, mit welchen Mitteln sie Beistand leistet, eine automatische Hilfeleistung ist nicht vorgesehen. Einerseits wurde die DDR mit dem Vertrag vom 12. 6. 1964 erstmalig in das System der bilateralen Konsultations- und Beistandspakte einbezogen und damit noch stärker als bisher vertraglich an die UdSSR gebunden, andererseits erhielt sie durch ihn eine erhöhte Existenzgarantie seitens der UdSSR und ein begrenztes Mitspracherecht in der sowjetischen Deutschlandpolitik. Die engen völkerrechtlichen und machtpolitischen Bindungen an die UdSSR können jedoch nicht die Spannungen verdecken, die mit einer wachsenden, aber eng begrenzten Emanzipation der DDR — vom einstigen Vasallen zum Juniorpartner der Hegemonialmacht UdSSR — auftreten mußten. Gründe hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen des sowjetisch-chinesischen Konflikts auf die Bindungen innerhalb des Ostblocks und in der wachsenden ökonomischen Bedeutung der DDR als größter Handelspartner der UdSSR zu suchen. Wegen der ideologischen Verbundenheit und der machtpolitischen Abhängigkeit der strategischen Führungsgruppe der SED von der KPdSU führen Spannungen zwar nicht zu offener Obstruktion gegenüber sowjetischer Politik. Gelegentlich deuten jedoch Zeitpunkt und Inhalt von DDR-Verlautbarungen, in denen sowjetische außenpolitische Aktionen oder innersowjetische Ereignisse kommentiert werden, auf mangelnde „völlige Übereinstimmung“ hin. So hat sich z. B. Ulbricht bis 1961 in der öffentlichen Unterstützung des Chruschtschowschen Entstalinisierungskurses auffällig zurückgehalten. Ebenso wurden die Auswirkungen des kurzfristigen literarischen Tauwetters in der UdSSR im Jahre 1962 in der DDR rigoros bekämpft, die Reise und das Auftreten des Lyrikers Jewtuschenko in der BRD im Jahre 1963 sogar heftig kritisiert. Der Sturz Chruschtschows im Oktober 1964 fand in der DDR nur ein vorsichtig registrierendes Echo. Zwar war der sowjetische Parteichef durch den Ausgang der Kuba-Krise auch mit seiner Berlinpolitik (Berlin-Ultimatum von 1958) gescheitert, jedoch wurden gerade zum damaligen Zeitpunkt seine Verdienste um die DDR bezüglich der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems und des Abschlusses des Freundschaftsvertrages vom Juni 1964 auffällig betont und von der SED-Führung in den Vordergrund gerückt. Im chinesisch-sowjetischen Konflikt hatte die SED auf ihrem VI. Parteitag im Jahre 1963 eindeutig die sowjetische Position unterstützt. Diese Einstellung wurde jedoch von ihr im Herbst 1964 vorsichtig modifiziert. Auch Ulbricht äußerte nun Bedenken gegen die Einberufung einer kommunistischen Weltkonferenz, die nach Chruschtschows Intention die Exkommunikation der KP Chinas aus der kommunistischen Weltbewegung beschließen sollte. Mao Tse-tung und seine Gruppe honorierten diese Stellungnahme mit verstärkten Angriffen gegen die KPdSU, der sie vorwarfen, die DDR ihrer Entspannungspolitik zu opfern. Die DDR muß in der UdSSR den einzig wirksamen Garanten ihrer Grenzen und damit ihrer Existenz und den mächtigsten Befürworter ihres Anspruchs auf Anerkennung als souveräner deutscher Staat erblicken. Zwar hat sie bisher weder einen separaten Friedensvertrag mit der UdSSR abschließen noch ihre einstige Forderung nach Umwandlung West-Berlins in eine „Freie Stadt“ in Moskau durchsetzen können. Volle Übereinstimmung zwischen beiden Staaten besteht jedoch hinsichtlich eines Grundsatzes der DDR-Außenpolitik: Jede Entspannung in Europa hat mit einer völkerrechtlichen Garantie des status quo in Deutschland zu beginnen. Die kompromißlose Unterstützung der sowjetischen Politik gegenüber den Reformbewegungen in der ČSSR in der ersten Hälfte des Jahres 1968 liegt einerseits im ureigensten Interesse der Dogmatiker in der SED, ist aber andererseits auch als politischer Preis für die unveränderte Haltung der UdSSR in der Deutschlandfrage anzusehen. 3. Das Verhältnis zu den Staaten des Warschauer Paktes Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR (15. 10. 1949) folgten diesem Schritt auch die übrigen osteuropäischen Staaten: [S. 64]am 17. 10. 1949 Bulgarien, am 18. 10. 1949 Polen, die ČSSR, Ungarn und Rumänien, am 25. 10. 1949 die VR China, am 6. 11. 1949 Nord-Korea. In allen Fällen wurden zunächst nur diplomatische Missionen eingerichtet, ein Botschafteraustausch erfolgte erst 1953. Albanien stimmte am 2. 12. 1949 dem Austausch von diplomatischen Missionen zu, die 1953 zu Gesandtschaften und am 28. 3. 1955 zu Botschaften erhoben wurden. Ebenso wie Albanien verfuhren eine Reihe asiatischer kommunistischer Staaten. Die seit dem 13. 4. 1950 bestehenden diplomatischen Missionen in der Mongolischen VR und Ost-Berlin wurden am 17. 10. 1955 wechselseitig in Botschaften umgewandelt. Mit Nord-Vietnam wurden am 16. 12. 1954 Botschafter ausgetauscht; die mit Kuba seit 1960 bestehenden Beziehungen in der Form diplomatischer Missionen wurden 1963 durch Botschafteraustausch aufgewertet. Die seit Oktober 1957 zwischen Jugoslawien und der DDR bestehenden Gesandtschaften wurden am 12. 10. 1966 in den Rang von Botschaften erhoben. In zweiseitigen Abkommen mit Polen und der ČSSR erstrebte die DDR frühzeitig eine relative Konsolidierung ihrer östlichen Grenzen. Am 6. 6. und 6. 7. 1950 wurden in zwei Abkommen mit Polen Oder und Lausitzer Neiße zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen beiden Staaten erklärt. Am 23. 6. 1950 bestätigten sich DDR und ČSSR, daß es zwischen ihnen keine „offenen und strittigen“ Fragen gebe und die „Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Mit allen Ländern des Ostblocks wurden bis heute eine Vielzahl von bilateralen Handelsverträgen, Kreditabkommen und Protokolle über wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen. (Außenhandel) Keine unmittelbaren handelspolitischen Auswirkungen hatte zunächst die Aufnahme der DDR (29. 9. 1950) in den am 25. 1. 1949 von der UdSSR, Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der ČSSR gegründeten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR war von da an zwar in allen vom 1959 verabschiedeten Statut des RGW vorgesehenen Organen vertreten, 3 „Ständige Kommissionen“ (für Chemische Industrie, für Bauwesen und für Standardisierung) unter der Leitung von G. Wyschofsky, G. Kosel und R. Görbing haben ihren ständigen Sitz in Ostberlin. Der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des RGW lag jedoch in den Jahren 1950–1960 auf den bilateralen langfristigen Handelsabkommen: u.a. DDR–UdSSR (23. 9. 1951 und 20. 2. 1957), DDR–ČSSR (1. 12. 1951), DDR–Polen (10. 11. 1951), DDR–Rumänien (23. 1. 1952). Da auch die späteren Versuche der UdSSR (vor allem 1962), eine höhere Rechtsform der supranationalen Integration im RGW durchzusetzen, am wachsenden Selbständigkeitsstreben einzelner RGW-Länder (insbesondere Rumäniens) scheiterten blieben die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auch für die DDR die entscheidenden Formen der ökonomischen Intra-Block-Beziehungen. Die DDR galt und gilt jedoch bis heute als die entschiedenste Verfechterin einer möglichst engen Verflechtung und Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften. Sie dringt auf völkerrechtliche „direkte Verbindlichkeit der Ratsempfehlungen“ im RGW. Westliche Beobachter glauben, daß der Selbstmord Erich Apels (Vorsitzender der Staatlichen Plankommission) im Jahre 1965 auf ernsthafte Meinungsverschiedenheiten hindeutet, die zwischen strategischer Führungsgruppe der SED und ihren Wirtschaftsfachleuten über diese Politik und die enge ökonomische Anlehnung an die UdSSR entstanden waren. Von größerer Bedeutung für die außenpolitischen Bindungen der DDR war die Schaffung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955), zu dessen Gründerstaaten sie gehört. Formal, jedoch nicht material, von Anfang an gleichberechtigt, ist die DDR in allen Organen der Paktorganisation vertreten. Die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) umbenannte Kasernierte Volkspolizei (KVP) wurde jedoch erst am 28. 1. 1956 dem Vereinigten Oberkommando (unter dem sowjetischen Marschall Gretschko) (Sitz Moskau) unterstellt. Rechtlich erhebliche Unterschiede und dadurch bedingte Einschränkungen der außen- und militärpolitischen Entscheidungsfreiheit der DDR sind ferner in den unterschiedlichen Formulierungen der die Beistandsklauseln betreffenden Passagen der Vertragstexte festzustellen. Während der für die übrigen Pakt-Staaten maßgebende Text in russischer, polnischer und tsche[S. 65]chischer Sprache abgefaßt ist und bestimmt, daß jeder dieser Staaten über die Formen seines Beistandes zugunsten der DDR allein entscheidet, legt die für die DDR geltende deutsche Fassung fest, daß die Art des Beistandes der DDR zugunsten der anderen Teilnehmerstaaten von diesen bestimmt werden kann. Diese vertragsrechtliche Benachteiligung der DDR, verbunden mit den einseitig auf die Sicherheitsinteressen der sowjetischen Truppen in der DDR abgestellten Konsultationsklauseln des Truppenvertrages von 1957 — die in ähnlichen Verträgen der UdSSR mit Polen und Ungarn den Stationierungsländern erheblich größere Mitspracherechte gewähren —, verringert aber nicht das faktische Gewicht, das die DDR im Pakt besitzt. Seit gemeinsame Manöver der Paktstreitkräfte (Herbst 1961) stattfinden, hat der DDR-Verteidigungsminister, Heinz ➝Hoffmann, als einziger der Stellvertreter des ehemaligen sowjetischen Oberbefehlshabers Gretschko zwei größere Truppenübungen geleitet („Quartett“ vom 9.–14. 9. 1963 und „Oktobersturm“ vom 16.–22. 10. 1965). Vieles deutet darauf hin, daß — einer Anregung W. Gomulkas zufolge — die Armeen der VR Polen, der ČSSR, der DDR, zusammen mit den in Polen und der DDR stationierten sowjetischen Truppen, innerhalb des Paktes bis Ende 1967 eine Sonderstellung einnahmen. („Neues Deutschland“ vom 24. 5. 1965 spricht von einer „Ersten Strategischen Staffel“ des Warschauer Paktes.) Angesichts des Wandels des Paktes zu einer „machtpolitischen Allianz klassischer Provenienz“ (R. Löwenthal) hat die starke Integration der DDR in den Pakt auch eine Stärkung ihres außenpolitischen Gewichts im sozialistischen Lager zur Folge gehabt. Ihr außenpolitischer Entscheidungsspielraum ist jedoch auf Grund ihrer geographischen Lage und ihres besonderen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses zur UdSSR geringer als der der übrigen Paktmitglieder. Neben dem Pakt („lex generalis“) haben die Länder des „Eisernen Dreiecks“ (DDR, Polen, ČSSR) von 1963 bis 1967 untereinander und mit der UdSSR eine Reihe von bilateralen Bündnisverträgen („leges speciales“) abgeschlossen. So die DDR im März 1967 mit Polen und der ČSSR, im Mai 1967 mit Ungarn und im September 1967 mit Bulgarien. Diese Verträge sollen vornehmlich der Konsolidierung des sozialistischen Lagers und dem Kampf „gegen die imperialistische Reaktion“ dienen. Die Bestimmungen über den Bündnisfall und über Art und Umfang der Beistandsleistung entsprechen weitgehend denen des Warschauer Paktes. Die BRD wird zwar nicht in allen diesen Verträgen explizit als potentieller Aggressor genannt (der Pakt als sogenannter „offener“ Pakt spricht nur vom möglichen Angriff „irgendeines Staates oder einer Staatengruppe“); nach einheitlicher östlicher und westlicher Interpretation der Bündnisklauseln ist sie aber implizit immer gemeint, wenn von möglichen Angreifern gesprochen wird. In allen Verträgen wird ex- oder implizit die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie hinsichtlich Deutschlands bekräftigt, die nach Meinung westlicher Kommentatoren insofern völkerrechtswidrig ist, als sie gegen das in Art. 2, Abs. 7 der UN-Satzung ausgesprochene Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates verstößt. Mit Ausnahme des Vertrages DDR–Ungarn wird in allen Verträgen das Potsdamer Abkommen, das die Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes festlegte, nur in der Weise erwähnt, daß die DDR seine Prinzipien verwirklicht habe. Sofern die Vertragstexte auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands überhaupt bezugnehmen, wird sie nur nach „Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“ für möglich erklärt. In den Verträgen der DDR mit Ungarn und Bulgarien wird eine Vereinigung Deutschlands gar nicht erwähnt. In allen Verträgen wird als Grundbedingung für eine deutsche Friedensregelung die Überwindung des „deutschen Militarismus und Neonazismus“ genannt. West-Berlin wird in den Verträgen der DDR mit Polen, Ungarn und der ČSSR als „besondere politische Einheit“, im Vertrag DDR–Bulgarien als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Die Forderung nach Umwandlung West-Berlins in eine „Freie und entmilitarisierte Stadt Westberlin“ konnte die DDR dagegen vertraglich nicht bekräftigen. Die DDR versteht diese Verträge als zusätzliche Garantie ihrer Grenzen und damit als Vorleistung an ein zu schaffendes, den status quo in Europa zementierendes Sicherheitssystem (W. Ulbricht im „Neues Deutschland“ vom 8. 9. 1967). [S. 66]Sie sollen ferner zu verstärkter Zusammenarbeit und Abstimmung auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens der Vertragspartner führen. Diese Abstimmung sieht die DDR als „wirksames Mittel zur Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen“ an. Sie sind besonders gegen die Deutschland- und Ostpolitik der BRD gerichtet. Da diese Verträge das Prinzip des sozialistischen Internationalismus stark betonen bieten sie der Blockpolitik der DDR nach westlicher und östlicher Auffassung die rechtliche Grundlage für die in letzter Zeit — besonders gegenüber der ČSSR im Frühjahr und Sommer 1968 — zu beobachtenden direkten und indirekten Interventionen in die inneren Angelegenheiten der betroffenen Partnerstaaten. 4. Das Verhältnis zu den nichtsozialistischen Staaten Europas Der DDR ist es in den zwanzig Jahren ihrer Existenz nicht gelungen, von einem europäischen Land völkerrechtlich als Staat anerkannt zu werden. Die Gründe dafür sind in der Blockverbundenheit der Mehrzahl dieser Länder (NATO, EWG, WEU), in Sicherheitsbedenken und der Wirksamkeit der von der UdSSR und ihren Satelliten heftig bekämpften sogenannten Hallstein-Doktrin (1955) zu suchen. Dessenungeachtet hat die DDR heute vielfach eine de-facto-Anerkennung erreicht, indem es ihr im Laufe der Zeit gelang, mit den meisten Staaten Europas umfangreiche Handelsbeziehungen anzuknüpfen, Verkehrs- und Bankenabkommen abzuschließen oder Niederlassungen volkseigener Handelsunternehmen im kapitalistischen Ausland zu eröffnen. Auf diese Weise konnte die DDR in 12 europäischen Staaten (einschließlich der Türkei) Vertretungen ihrer Kammer für Außenhandel etablieren; in Finnland und Zypern gibt es sogar je eine Handelsvertretung. Jedoch ist als einziger europäischer Staat Finnland mit einer Handelsvertretung in Ostberlin vertreten — und das aus verständlichen Gründen. Eine ständige politische Offensive entwickelt die DDR etwa seit 1957 gegenüber den skandinavischen Staaten, die ihren alljährlichen Höhepunkt in der Veranstaltung der Rostocker Ostseewochen findet. Unter der Losung „Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“ versucht die DDR nicht ohne gewissen Erfolg einige Vorbehalte, insbesondere Dänemarks und Norwegens, gegen die NATO für eine Ostseepolitik auszunutzen, die eine Schwächung dieser Nato-Flanke zum Ziel hat und den eigenen außenpolitischen Status in diesem Gebiet aufwerten soll. (Am 2. 9. 1957 hatte die DDR in einer offiziellen Erklärung allen skandinavischen Staaten den Abschluß zwei- und mehrseitiger Freundschaftsverträge angeboten.) Ein diplomatischer Durchbruch blieb der DDR bis heute jedoch versagt; in Kopenhagen, Stockholm und Oslo bestehen gegenwärtig nur Vertretungen der KfA. Die finanziell aufwendige und agitatorisch den Bedingungen der jeweiligen Länder sich anpassende Öffentlichkeitsarbeit dieser wie aller anderen Vertretungen der DDR im Ausland hat jedoch ihr internationales Prestige merkbar aufgewertet. (Am 9. Juni 1967 wurde in Helsinki unter Teilnahme von Delegierten aus 15 europäischen Ländern eine zweitägige Konferenz mit dem Thema „Über die Bedeutung der Anerkennung der DDR für die europäische Sicherheit“ abgehalten. Die Konferenz nahm einen Appell an die nichtsozialistischen Staaten Europas an, in dem die Anerkennung der DDR gefordert wurde. Ein neugegründetes Ständiges Europäisches Komitee unter Vorsitz des schwedischen Reichstagsabgeordneten Dr. Stellan Arvidson soll für die Anerkennung der DDR werben.) Ziel aller handelspolitischen Bemühungen ist undl bleibt es, die außenpolitische Isolierung zu durchbrechen und die völkerrechtliche Anerkennung als souveräner deutscher Staat zu erreichen. (Aufstellung der Handelsvertretungen; Diplomatische Beziehungen) 5. Das Verhältnis zu den Staaten der Dritten Welt Als Hauptaufgaben ihrer A. gegenüber den Staaten der Dritten Welt bezeichnet die DDR: 1. Solidarische Unterstützung des nationalen Befreiungskampfes der Völker Asiens, Afrikas und Lateinamerikas im Kampf gegen Imperialismus, Kolonialismus und Neokolonialismus. 2. Herstellung normaler Beziehungen auf der Basis der friedlichen Koexistenz, der gegenseitigen Achtung, der Gleichberechtigung und da Souveränität. 3. Hilfe bei der Festigung der politischen und der Herstellung der ökonomischen Unabhängigkeit. Das Schwergewicht der Beziehungen zu diesen Staaten liegt bis heute auf dem wirtschaftlichen Sektor, jedoch soll in jeder Phase „der [S. 67]Außenhandel den Kampf um die diplomatische Anerkennung der DDR“ unterstützen. Die DDR als an 9. Stelle (nach DDR-Quellen an 8. Stelle) stehender Industriestaat der Welt findet in den Entwicklungsländern willkommene Absatzmärkte für ihre Investitionsgüter und geeignete Rohstoffquellen für ihre Wirtschaft. Die Arbeitsweise der staatlichen oder halbstaatlichen Außenhandelsgesellschaften der Entwicklungsländer kommt zudem den Wünschen der DDR nach Abschluß langfristiger Handelsabkommen entgegen. Die Formen der Zusammenarbeit entsprechen vielfach den Bedürfnissen der unterentwickelten Länder. Sie reichen von Absatzgarantien für ihre einheimischen Güter, Gewährung langfristiger Kredite zu billigem Zinssatz, Studienförderung für Gaststudenten, großzügigen wissenschaftlich-technischen Hilfeleistungen einschließlich der verbilligten Überlassung von Produktionslizenzen, Montageverträgen bezüglich der Errichtung ganzer Industriebetriebe bis zum permanenten Austausch von Regierungsdelegationen und der Organisierung von Studienreisen in die DDR für Regierungs- und Wirtschaftsfunktionäre aus den Entwicklungsländern. Geographischer Schwerpunkt dieser Auslandsaktivität war seit 1954 insbesondere der afrikanische und asiatische Raum. Seit 1965 sind verstärkte Bemühungen der DDR auch in Lateinamerika zu registrieren. Ökonomische Beziehungen unterhält die DDR heute u. a. mit Argentinien, Brasilien, Chile, Ekuador, Kolumbien, Kostarika, Mexiko, Peru, Uruguay und Britisch-Guayana. Nach eigenen Angaben gibt es Handelsvertretungen der DDR, deren völkerrechtlicher Status nicht eindeutig festzustellen ist, in Chile, Ekuador und Mexiko. Eine Handelsvertretung der DDR in Uruguay wurde 1966 auf Anordnung der Regierung in Montevideo geschlossen. Handelsvertretungen auf Grund von Abkommen zwischen den jeweiligen Staatsbanken bestehen in Brasilien (seit 1958) und Kolumbien (seit 1955). Neben den ökonomischen und einer Reihe kultureller Beziehungen (Universitätskontakte, sportliche und journalistische Kontakte) verstärkt die DDR gegenwärtig ihre politische Aktivität in Südamerika. Im Dez. 1965 weilte zum erstenmal eine Volkskammerdelegation auf Einladung in Kolumbien. Besondere Erwartungen hat man in der DDR an die vierwöchige Reise einer Volkskammerdelegation unter der Leitung des Stellvertretenden Vorsitzenden des Staatsrates und Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses der VK, Gerald Götting, im Juli 1968 nach Chile, Ekuador und Kolumbien geknüpft. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Beziehungen zu diesen Ländern (Einrichtung einer Handelsvertretung in Ekuador?) scheint nicht mehr ausgeschlossen („Neues Deutschland“ vom 1. 8. 1968). Welche Bedeutung die DDR ihrer Entwicklungspolitik, vor allem in Asien, beimißt, erhellt u. a. die Tatsache, daß die in der DDR führenden Asien-Experten J. Hegen (1964), G. Kohrt (1966) und G. Hertzfeld (1966) zu stellvertretenden Außenministern ernannt wurden, nachdem sie langjährige Erfahrung auf asiatischen Botschafterposten gesammelt hatten. In den Jahren 1964, 1966 und 1967 reisten Regierungsdelegationen unter der Leitung der damaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Ministerrates, Frau Dr. Margarete ➝Wittkowski, und des stellvertretenden Ministerpräsidenten, Max ➝Sefrin, nach Burma, Indien, Ceylon, Indonesien und Kambodscha. Hinsichtlich der erwünschten Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu diesen Ländern waren diese Reisen ebenso erfolglos wie die Good-Will-Tour, die Außenminister Otto ➝Winzer im März 1968 nach Indien, Burma und Kambodscha führte. Die Entwicklungspolitik der DDR hat bis heute trotz einiger Rückschläge (1962 mußte die DDR ihre Handelsvertretung in Argentinien und 1966 die in Ghana schließen) ständig an Intensität und materiellem Umfang zugenommen. Das Gesamthandelsvolumen der DDR mit den Entwicklungsländern ist zwar auch heute noch um ein Vielfaches geringer als das der BRD. Die andere Struktur dieses Handels sowie der häufige Verzicht auf größere Gewinnspannen machen sich aber in vergleichsweise großer politischer Effizienz bemerkbar. Langfristige Handelsabkommen wurden bisher mit Ägypten, Burma, Ceylon, Guinea, Indonesien, Irak, Jemen, Kambodscha, Libanon, Mali, Marokko, Tansania, Sudan, Syrien und Tunesien abgeschlossen. [S. 68]Daß hinter allen handelspolitischen Aktivitäten das beharrliche Streben nach voller diplomatischer Anerkennung steht, zeigt eine Erklärung Walter Ulbrichts (26. 9. 1960) über die A. der DDR, die „auch im internationalen Maßstab alle Kräfte im Kampf gegen die von Westdeutschland ausgehende Kriegsgefahr mobilisieren“ soll. Er hielt den jungen Nationalstaaten vor, daß „einseitige diplomatische Beziehungen mancher Staaten zur westdeutschen Bundesrepublik — ob gewollt oder nicht — eine Unterstützung des Militarismus und Revanchismus in Westdeutschland“ bedeuten. Als im Verlauf der Belgrader Konferenz der nicht-paktgebundenen Länder (1. bis 5. 9. 1961) von der „Existenz zweier deutscher Staaten“ gesprochen wurde, schienen die vielfältigen Bemühungen der DDR im Entwicklungsraum erste Früchte zu tragen. Aber erst 1969 hatte die DDR, nachdem sie jahrelang konsequent alle Spannungen zwischen den Entwicklungs- und den Industrieländern ausgenutzt hatte, einige diplomatische Erfolge in der Dritten Welt. Der völkerrechtlichen Anerkennung durch das im sowjetisch-chinesischen Kraftfeld gelegene Kambodscha (8. 5. 1969) folgte als Ausfluß der Nahost-Krise, in der die DDR sich mit den Arabern solidarisch gegen Israel zeigte, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen durch den Irak, Sudan, Südjemen, Syrien und die VAR/Ägypten (Mai bis Juli 1969). 6. Das Verhältnis zu internationalen Organisationen Bis 1953 hatte die DDR nach eigener Darstellung „gezögert“, sich um Mitgliedschaft in internationalen Organisationen zu bewerben. Sie begründet das damit, daß eine damals auch von der DDR noch erstrebte — gesamtdeutsche Regierung nicht in ihren Entscheidungen „präjudiziert“ werden sollte. Tatsächlich sind jedoch die Einwände einer Mehrheit von UN-Mitgliedern gegen eine DDR-Mitgliedschaft heute wie damals dieselben: Mangelnde Souveränität, Nichterfüllung einer Reihe in der Charta der UN verankerter Vorbedingungen für einen Beitritt, Vertiefung der Spaltung Deutschlands im Falle eines Beitritts der DDR. Aus diesen Gründen, für deren Wirksamkeit die DDR vornehmlich die Propaganda der BRD verantwortlich macht, scheiterten auch alle Anträge auf Aufnahme in einzelne UN-Spezialorganisationen (wie 1954 in die ILO und am 8. 5. 1968 in die WHO) oder wurden von der DDR wegen der für sie ungünstigen Mehrheitsverhältnisse (wie 1955 in der ECOSOC) zurückgezogen. Der am 28. 2. 1966 vom Staatsrat der DDR gestellte Antrag auf Aufnahme der DDR in die UN als Vollmitglied hatte bisher mangels einer Empfehlung des Sicherheitsrates an die Vollversammlung ebenfalls keine Chance. Trotzdem hat die DDR in den letzten Jahren eine rege internationale Aktivität entwickelt. Nach eigenen Angaben gehört sie 250 nichtstaatlichen internationalen Organisationen an. Nachweislich ist sie außerhalb des sozialistischen Lagers z. B. Mitglied der „Organisation Internationale de Radiodiffusion“ (OIR) und der Liga der Rotkreuzgesellschaften; sie gehört dem Internationalen Eisenbahnabkommen CIM/CIV an und ist den vier Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer 1956 beigetreten. Sie hat ferner 1961 den Internationalen Schiffssicherheitsvertrag von 1948 unterzeichnet und 1965 durch Beschluß des Staatsrates der DDR die Wiederanwendung des Haager Zivilprozeßabkommens von 1905 beschlossen. In nahezu allen internationalen Sportverbänden (seit Oktober 1968 auch im IOC) ist die DDR heute gleichberechtigtes Vollmitglied. Literaturangaben Dallin, David J.: Die sowjetische Außenpolitik seit Stalins Tod (a. d. Amerik.). Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 640 S. Meissner, Boris: Das Ostpaktsystem (Dokumente, hrsg. v. d. Forschungsstelle für Völkerrecht … der Universität Hamburg, H. 18). Frankfurt a. M. 1955, Alfred Metzner. 208 S. : Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. (BMG), I. Teil (4., erw. Aufl.) 1958. 153 S.; II. Teil (erw. Neuaufl.) 1958. 290 S.; III. Teil: Systemat. Regist. 2., verb. Aufl. 1961. 58 S. Je eine englische und eine französische Ausgabe in einem Bande enthält die Dokumente bis Januar 1954. Die Bemühungen der deutschen Regierung und ihrer Verbündeten um die Einheit Deutschlands 1955–1966. Hrsg. v. Auswärtigen Amt. 1966. 562 S. Bürger, G. A.: Die Legende von 1952 — zur sowjetischen März-Note … 3. Aufl., Leer 1962, G. Rautenberg. 76 S. Deuerlein, Ernst: Deutschland, wie Chruschtschow es will… Sowjetische Deutschlandpolitik 1955 bis 1961. Bonn 1961, Berto-Verlag. 217 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 1 (5. Mai bis 31. Dez. 1955), bearb. v. Ernst Deuerlein und Hansjürgen Schierbaum. (BMG) Frankfurt a. M. 1960, Alfred Metzner. 952 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 2 (1956), in 2 Halbbänden (1963), zus. 1295 S. Dokumente zur Deutschlandpolitik, III. Reihe, Bd. 3 (1. Jan.–31. Dez. 1957), in drei Drittelbänden (1967), zus. 2511 S. Erfurt, Werner: Die sowjetrussische Deutschlandpolitik. 6., erw. Aufl., Eßlingen 1962, Bechtle. 275 S. Meier, Christian: Das Trauma der deutschen Außenpolitik. Die sowjetischen Bemühungen um die internationale Anerkennung der DDR (Schr.-reihe d. Studienges. für Zeitprobleme, Bd. 5). Stuttgart 1968, Seewald. 104 S. Meissner, Boris: Rußland, die Westmächte und Deutschland. Die sowjetische Deutschlandpolitik 1943–1953. Hamburg, Nölke. 375 S. Woitzik, Karl-Heinz: Die Auslandsaktivität der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Organisationen — Wege — Ziele. Mainz 1967, von Hase und Koehler. 284 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 59–68 Außenhandelswerbegesellschaft m.b.H. „Interwerbung“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AußenwirtschaftSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Zielsetzung und Methoden Die theoretische Grundlage der A. der DDR ist der historische Materialismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozio-ökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Damit wird die Kategorie des Klassenkampfes auch auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen…
DDR A-Z 1969
Betriebsgesundheitswesen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit Gesundheitshelfern des DRK, Betriebe mit (a) 200–500 Beschäftigten die „Schwesternsanitätsstelle“, (b) 500–2.000 die „Ambulanz“ („Arztsanitätsstelle“) mit Arbeitshygieniker (Arzthelfer) neben der „Betriebsschwester“, beide aber mit stundenweise tätigem Arzt, © 2.000–4.000: Betriebsambulatorium mit 1–4 ganztägig tätigen Ärzten (und Zahnärzten), (d) mehr als 4.000: Betriebspoliklinik mit (mindestens 5) fachärztlichen sowie zahnärztlichen Behandlungsabteilungen; in manchen Wirtschaftszweigen gelten höhere Schlüsselzahlen. Das Personal gehört dem staatlichen Gesundheitsdienst an; die Führung geht aber mehr und mehr an die Betriebsleitungen über. Im Vordergrund steht jetzt die Bemühung um die Entwicklung eines B. auf dem Lande, d.h. bei den LPG. Aufgaben: „ambulante“ (Sprechstunden-) Beratung und Behandlung (auch betriebsfremder Personen) und Kontrolle der Arbeitsbefreiung, „Erste Hilfe“ bei Unfällen, Überwachung nach dem Dispensaire-Prinzip mit Reihenuntersuchungen, Führung von Nachtsanatorien und (neuerdings) Krankenhäusern, schließlich Arbeits- und Betriebshygiene (Arbeitssanitätsinspektion), Unfallverhütung und Überwachung der Werksküchen. In einem durchgängig zentral gesteuerten Gesundheitswesen kann auf eine einheitliche Lenkung auch des B. nicht verzichtet werden. Dafür einen geeigneten Weg zu finden ist bisher nicht gelungen. Der Versuch, die Einrichtungen des B. nach Wirtschaftszweigen in jedem Kreis unter Leitung je einer Betriebspoliklinik zusammenzufassen, war allenfalls in einzelnen hoch industrialisierten Distrikten realisierbar. Nur „für die wichtigsten Industriezweige sind an der Stelle ihrer größten Konzentration Leiteinrichtungen aus Betriebspoliklinik, Betriebskrankenhaus und arbeitshygienischer Abteilung einzurichten“ (Perspektivplan, S. 22). Statt dessen wurden alle Einrichtungen des B. in jedem Kreis organisatorisch verbunden und unter die Leitung der größten Betriebspoliklinik des Kreises gestellt. Dieser soll ein Betriebskrankenhaus oder mindestens eine Bettenstation für die „Begutachtung“, d.h. die Kontrolle des Leistungsvermögens von Belegschaftsmitgliedern, und außerdem mindestens ein Nachtsanatorium angegliedert sein. In den großen Industriestädten werden „Zentrale Betriebspolikliniken“ eingerichtet, z. T. mehrere mit nach Wirtschaftszweigen unterschiedlicher Zuständigkeit für die Industriebetriebe. Es werden Betriebsarztbereiche gebildet (Bereichsarztsystem) und innerhalb dieser auch in kleinen Betrieben die ärztliche Tätigkeit von hauptamtlichen Betriebsärzten versehen und die Dispensaire-Überwachung ermöglicht. In jedem Fall ist das gesamte B. jedes Kreises als Abteilung dem Gesundheits- und Sozialwesen eingeordnet. Außerdem aber soll das B. nach Wirtschaftszweigen gegliedert und innerhalb jedes solchen von einer großen Betriebspoliklinik als „Leiteinrichtung“ koordiniert werden, um so die spezielleren Bedürfnisse der Arbeitshygiene zu erfüllen. Bestand Anfang 1968: (a) 1.382, (b) 1.430, © 197, (d) 69. Literaturangaben Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 103 Betriebsgeschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsgewerkschaftsleitungSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Befehl Nr. 234 der SMAD gab 1947 den Betrieben die Einrichtung medizinischer Behandlungsstellen auf, die nach sowjet. Muster Teil des Systems der nach Versorgungsbereichen gegliederten ambulanten ärztlichen Versorgung geworden sind. Größe und Ausstattung sind gestaffelt nach der Belegschaftszahl: in Industrie, Verkehr und Landwirtschaft haben Betriebe bis zu 200 Beschäftigten lediglich „Gesundheitsstuben“ mit…
DDR A-Z 1969
Arbeitskräfte (1969)
Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind praktisch voll ausgeschöpft. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter) beträgt 78 v. H. (Vergleich: BRD = 67 v. H.). Alle arbeitsfähigen männlichen Personen stehen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen Personen im arbeitsfähigen Alter (bis 60 Jahre) waren 1966 70 v. H. berufstätig (Vergleich: BRD 1966 = 49 v. H.). Unter den rd. 6,3 Mill. Arbeitnehmern sind über 700.000 Empfänger von Altersrenten, die für die Fortsetzung oder Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses gewonnen wurden. Der Anteil der Frauen an den Arbeitnehmern liegt mit 48 v. H. weit über dem entsprechenden Frauenanteil in der BRD (1966: 33 v. H.). Die ungünstige Bevölkerungsstruktur wird bis 1970 einen Rückgang der Personenzahl im arbeitsfähigen Alter zur Folge haben. Umfassende Lenkungsmaßnahmen sollen dem Mangel entgegenwirken. Gesetzliche Grundlage sind das am 1. 7. 1961 in Kraft gesetzte Gesetzbuch der Arbeit und die VO vom 24. 8. 1961 zur Verbesserung der „Arbeitskräftelenkung und Berufsberatung“, durch die die 1951 aufgelösten Arbeitsämter mit anderer Bezeichnung wieder eingeführt wurden. Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung in den Bezirks- und Kreisverwaltungen haben danach die A.-Reserven zu erfassen und gemäß dem Arbeitskräfteplan zu verteilen. Die Maßnahmen hierzu sind: a) die Auflage an Betriebe, A. an andere Betriebe abzustellen; b) die Verfügung einer Einstellungssperre für Betriebe, deren A.-Zahl die im Betriebsplan vorgesehene Zahl erreicht hat; c) Werbemaßnahmen zur Gewinnung neuer A. aus der A.-Reserve; d) Einstellungssperre für A. aus landwirtschaftlichen und Bauberufen in Betrieben anderer Wirtschaftsbereiche. Die in der Regel mit politischem Druck auf die Arbeitnehmer verbundene Lenkung schränkt die freie Wahl des Berufes und des Arbeitsplatzes ein. Seit 1966 sind jedoch gewisse Lockerungen eingetreten. (Arbeitsmarkt, Berufslenkung) Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 36 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte, AusländischeSiehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Die A.-Reserven sind praktisch voll ausgeschöpft. Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbstätigen an der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter) beträgt 78 v. H. (Vergleich: BRD = 67 v. H.). Alle arbeitsfähigen männlichen Personen stehen im Arbeitsprozeß; von den weiblichen Personen im arbeitsfähigen Alter (bis 60 Jahre) waren 1966 70 v. H. berufstätig (Vergleich: BRD 1966 = 49 v. H.).…
DDR A-Z 1969
Arbeitspolitik (1969) Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Grundlagen Die kommun. A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufgehoben seien und die Interessen des „Staates“, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist und nach den Anweisungen der SED die gesamte Volkswirtschaft wie ein Unternehmen plant und leitet (Planung), mit denen der Arbeitnehmer identisch seien. Die A. ist zur Funktion der Wirtschaftspolitik geworden (Wirtschaft). Ihr Hauptziel ist wirtschaftlicher Natur. Die Produktion soll mit allen Mitteln erhöht werden. Im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft soll die Arbeit außerdem höchsten Nutzeffekt erbringen. Damit ist gemeint, daß die Ergebnisse der Arbeit unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität beurteilt werden. Der Fürsorgegedanke, die [S. 39]„Sorge um den Menschen“, ist zwar nicht ganz ausgeschaltet und wird je nach der politischen Situation und vor allem je nach der Stimmung der Arbeiterschaft mehr oder weniger betont, aber der arbeitende Mensch wird auch dort, wo ihm Fürsorge zuteil werden soll, nur als Objekt der A. behandelt. Gleichzeitig soll in ihm das Gefühl geweckt werden, er sei Subjekt der A. Die Erziehung zum Menschen mit sozialistischem ➝Bewußtsein dient diesem Zweck. Damit wird auch die Erziehung des Menschen Gegenstand der A. Erzieherische Aufgaben haben der Betriebsleiter, die Betriebsgewerkschaftsleitung, die Brigaden der sozialistischen Arbeit und die Konfliktkommissionen. Auch die Lohngestaltung (Lohnpolitik) soll hierzu beitragen. Die bewußte Ausnützung der materiellen Interessiertheit wirkt diesem Bemühen entgegen, weil damit der Egoismus angeregt wird, wogegen sich das sozialistische Bewußtsein in einer gemeinschaftsbezogenen Haltung äußern soll („der Weg vom Ich zum Wir“). 2. Keine echte Mitbestimmung der Arbeitnehmer Die Werktätigen sollen zwar bei der Führung der Wirtschaft mitwirken. Diese Mitwirkung ist aber dem FDGB anvertraut. Nach § 5 des Gesetzbuches der Arbeit in der Fassung vom 23. 11. 1966 (GBl. I, S. 127) sollen die Gewerkschaften die Initiative der Werktätigen „zur allseitigen Erfüllung der Volkswirtschaftspläne, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und damit zur ständigen Verbesserung ihres materiellen und kulturellen Lebensniveaus“ entwickeln und fördern. Sie haben das „Recht, bei der Lösung der Aufgaben, die sich aus der wissenschaftlich-technischen Revolution und besonders bei der komplexen sozialistischen Rationalisierung ergeben, umfassend mitzuwirken“. Im einzelnen steht den Gewerkschaften nach den §§ 5 und 6 des Gesetzbuches der Arbeit n. F. zu, a) an der Vorbereitung und Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne (Wirtschaftspläne) mitzuwirken und dazu den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen Vorschläge zu unterbreiten, b) an der Planverteidigung teilzunehmen, c) die Arbeiterkontrolle zu organisieren, d) staatliche Funktionen auf dem Gebiete des Arbeits- und Sozialwesens auszuüben, z. B. die Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und die Kontrolle des betrieblichen Arbeitsschutzes durchzuführen, e) an der „Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung“ mitzuwirken, insbesondere Vorschläge zur „Weiterentwicklung des sozialistischen Arbeitsrechts“ zu machen und an der Ausarbeitung arbeitsrechtlicher Bestimmungen (Aus- und Durchführungsbestimmungen zum Gesetzbuch der Arbeit) mitzuwirken, f) an der Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts mitzuwirken. Die Mitwirkung des FDGB beschränkt sich auf Anregung und Beratung. Die Entscheidung liegt jeweils bei den Organen der Partei und des Staatsapparates, die nach ihrem Ermessen darüber befinden, ob sie von den Vorschlägen und Ratschlägen Gebrauch machen wollen oder nicht. Ferner ist zu bedenken, daß der FDGB die Führung der SED vorbehaltlos anerkennt. In § 5 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit werden die „Freien Deutschen Gewerkschaften“ als „Schulen des Sozialismus“ bezeichnet. Die SED bestimmt aber die Wirtschaftspolitik, und nur innerhalb dieses Rahmens kann der FDGB Vorschläge machen und Ratschläge geben. Der FDGB ist nicht in der Lage, eine eigenständige Arbeitspolitik zu betreiben, die die spezifischen Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Eine echte Mitbestimmung der Arbeitnehmer kann der FDGB daher nicht gewährleisten. 3. Keine echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in den Betrieben Die Betriebsräte wurden 1948 abgeschafft und an ihre Stelle die betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen, die unteren Organe des FDGB, gesetzt. Nach § 11 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit sollen die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute und betrieblichen Gewerkschaftsleitungen Interessenvertreter aller Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb sein. Da sie aber an die Weisungen der oberen Organe des FDGB gebunden sind, die sich satzungsgemäß und wegen ihrer personellen Zusammensetzung in völliger Abhängigkeit von der SED befinden, dienen sie in erster Linie der Transmission des Willens der SED auf die arbeitenden Menschen. Ulbricht tritt zwar neuerdings für eine Differenzierung der Aufgaben von Betriebsleiter und betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ein, [S. 40]da aber die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen, wie der FDGB im großen Rahmen des Herrschaftssystems dessen wirtschaftspolitische Ziele verfolgt, im betrieblichen Rahmen dieselben Ziele wie der Betriebsleiter haben, bedeutet diese Differenzierung zunächst lediglich eine Unterscheidung in der Methode, mit der die Ziele verfolgt werden sollen. Die Novelle zum Gesetzbuch der Arbeit vom 23. 11. 1966 erweiterte die Befugnisse der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in den VEB. Solange aber die institutionelle Abhängigkeit des FDGB von der SED, verstärkt durch die persönliche Abhängigkeit der Gewerkschaftsfunktionäre von den Parteifunktionären, anhält, ist nicht damit zu rechnen, daß sich die Erweiterung der Rechte der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen zugunsten einer Vertretung der spezifischen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb auswirken kann. In erster Linie bedeutet sie für die SED eine Erweiterung des Instrumentariums zur Verfolgung ihrer wirtschaftspolitischen Ziele, indem die Partei vermehrte Möglichkeiten gewonnen hat, über die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ihre Kontrolle gegenüber den im Rahmen des Neuen ökonomischen Systems freier gestellten Betriebsleitern auszuüben. In der Aufzählung der Befugnisse der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in § 12 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit stehen folgerichtig an erster Stelle solche, die sich auf die Wirtschaftsführung beziehen, wie die zur Mitwirkung an der Ausarbeitung der betrieblichen Pläne und vor allem die Befugnis, vom Betriebsleiter zu fordern, Rechenschaft über den Stand der Planerfüllung abzulegen. Außerdem haben sie das Recht, in den Produktionskomitees mitzuwirken und dort eigene Vorschläge zu unterbreiten, im sozialistischen ➝Wettbewerb die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit zu organisieren und die Neuererbewegung zu fördern, die Ständigen ➝Produktionsberatungen anzuleiten und vom Betriebsleiter „Maßnahmen zu fordern und bei ihrer Verwirklichung mitzuwirken, damit die komplexe sozialistische Rationalisierung zum Wohle der arbeitenden Menschen durch die ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität wirksam wird und besonders zur Erhöhung der Arbeitssicherheit führt und die Arbeit erleichtert“. Es darf indessen nicht verkannt werden, daß die durch die Neuregelung verstärkte Stellung der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sich dann zugunsten der spezifischen Belange der Arbeitnehmer auswirken kann, wenn sie ihre Aufgaben als Interessenvertretung im herkömmlichen Sinne verstehen und in der Lage sind, ihre Stellung auszunutzen. Das hängt aber wiederum davon ab, in welchem Sinne und in welchem Ausmaß die Organe der SED auf die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen Einfluß nehmen. So ist eine echte Vertretung der spezifischen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb nicht gesichert. (Betriebsverfassung) Obwohl Art. 14 Abs. 2 der Verfassung von 1949 das Streikrecht der Gewerkschaften gewährleistete, wurde es mit der Behauptung verweigert, die Werktätigen könnten nicht gegen sich selbst streiken (Streik). Die Verfassung von 1968 kennt das Streikrecht nicht. 4. Kein autonomes kollektives Arbeitsrecht In einem System ohne echte Interessenvertretung der Arbeitnehmer hat ein autonomes kollektives Arbeitsrecht keinen Platz. Das nach 1945 auch in der sowjetisch besetzten Zone wieder aufgebaute Tarifvertragssystem ist zerstört. An seine Stelle traten Gesetze und Verordnungen. Zwingend gesetzlich geregelt wurden das Urlaubsrecht (Urlaub), das Kündigungsrecht, also nicht nur der Kündigungsschutz, und die arbeitsrechtlichen Mantelbestimmungen. Das Gesetzbuch der Arbeit löste das Gesetz der Arbeit vom 9. 4. 1950 (GBl. S. 349) ab. Auch die Lohnsätze in der volkseigenen Industrie waren lange Zeit durch Regierungsverordnungen festgesetzt. In jüngster Zeit werden sie wieder durch Rahmenkollektivverträge festgelegt, die zwischen den „staatlichen“ Organen und dem FDGB oder seinen Gewerkschaften abgeschlossen werden. Wegen der Abhängigkeit des FDGB von der SED und dem „staatlichen“ Arbeitgeber hat diese Entwicklung nur formelle Bedeutung. Das Günstigkeitsprinzip gilt nicht. Die Betriebskollektivverträge (BKV), die alljährlich in den „volkseigenen“ Betrieben abgeschlossen werden, haben keine arbeitsrechtliche Bedeutung. Sie sind laut § 13 des Gesetzbuches der Arbeit eine Vereinbarung zwischen dem Betriebsleiter und [S. 41]der Betriebsgewerkschaftsleitung zur Erfüllung der Betriebspläne und enthalten u. a. insbesondere Verpflichtungen zur maximalen Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und Durchsetzung des Sparsamkeitsprinzips, zur Entwicklung des sozialistischen Wettbewerbs und der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit. Außerdem enthalten die BKV Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Betrieb, wie die Errichtung und Unterhaltung von Werkküchen, Betriebskindergärten, Betriebspolikliniken (Betriebsgesundheitswesen) Betriebsschulen, Betriebsakademien usw. 5. Erhöhung der Produktion und des Nutzeffekts der Arbeit als Ziele der Arbeitspolitik a) Vermehrung der Arbeitskräfte kaum möglich Eine Vermehrung der Zahl der Arbeitskräfte ist kaum möglich. Die „DDR“ steht mit einer Beschäftigungsquote von 49 v. H. der Gesamtbevölkerung an der Spitze aller Länder. Von der gesamten arbeitsfähigen Bevölkerung sind 85 v. H. und von den arbeitsfähigen Frauen 71 v. H. (Frauen) in den Arbeitsprozeß einbezogen („Statistische Praxis“, 1967, S. 215 ff.). Der Anteil der Rentner an der Gesamtbevölkerung steigt. 1950 betrug er noch 13,8 v. H., 1964 18,4 v. H. und 1970 wird er auf etwa 20 v. H. gestiegen sein. Doch werden weitere Anstrengungen gemacht, Frauen und Rentner in den Arbeitsprozeß einzubeziehen. Diesem Ziele diente eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen. Frauen, die durch familiäre Pflichten vorübergehend gehindert sind, ganztägig zu arbeiten, sollen eine Teilbeschäftigung aufnehmen, Altersrentnern soll die weitere berufliche Tätigkeit „nach ihren Fähigkeiten und Wünschen“ gesichert werden (§ 2 Abs. 6 des Gesetzbuches der Arbeit). Die Invalidenrenten werden nur denen gewährt, die zu zwei Dritteln erwerbsgemindert sind. Erwerbsfähige Frauen erhalten keine Witwenrenten mit Ausnahme der Witwen, die ihren Ehemann durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verloren haben. b) Arbeitskräftelenkung Um so größere Bedeutung gewinnt die planmäßige Lenkung der Arbeitskräfte und des Berufsnachwuchses. Die Ämter für Arbeit und Berufsberatung haben weitgehende Befugnisse zur Lenkung der Arbeitskräfte und zur Berufslenkung. § 25 des Gesetzbuches der Arbeit ermöglicht es, Arbeitnehmern vorübergehend eine andere Arbeit sogar in einem anderen Betrieb am selben Ort zu übertragen, grundsätzlich bis zur Dauer eines Monats im Kalenderjahr, für bestimmte Tätigkeiten bis zur Dauer von 6 Monaten. c) Erhöhung der Arbeitsproduktivität und Entlohnung Die Erhöhung der Arbeitsproduktivität wird als das geeignetste Mittel angesehen, die Produktion zu steigern, weil sie keine Vermehrung der Arbeitskräfte verlangt und gleichzeitig die Gestehungskosten vermindert. Die Gestaltung des Arbeitsrechts soll nach §~1 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit der Steigerung des Nutzeffekts der Arbeit dienen. Der Arbeitslohn soll darauf gerichtet sein, den Nutzeffekt der Arbeit maximal zu steigern. Die materielle Interessiertheit wird ausgenutzt, indem der Lohn von der Leistung abhängig gemacht wird (Lohnformen). Die Löhne werden ergänzt durch Prämien für die Erfüllung und Übererfüllung der Pläne und besondere Leistungen (§ 39 des Gesetzbuches der Arbeit). Bei Stücklohn soll die Erhöhung der Arbeitsnormen zu größeren Leistungen zwingen, da dann nur die Wahl zwischen geringerem Lohn oder Mehrleistung bleibt. Aktivisten und Neuerer sollen für die anderen Arbeitnehmer vorbildlich sein. (Neuererbewegung) Für die einzelnen Wirtschaftszweige bestehen allgemein 8 Lohngruppen, die untereinander stark differenziert sind. In die Lohngruppen werden die Arbeitsbereiche eingruppiert nach Lohn- bzw. Gehaltsgruppen-Katalogen (Wirtschaftszweig-Lohngruppenkatalog, Lohngruppe) (§ 42). Die Lohn- und Gehaltsgruppen der Arbeitnehmer richten sich nach dem Arbeitsbereich, wobei ihre Qualifikation (Qualifizierung) zu berücksichtigen ist. Im Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sollen Löhne und Prämien als ökonomische Hebel eingesetzt werden. Da der Gewinn, die „Hauptform des gesellschaftlichen Reineinkommens“, zum Maßstab für die Beurteilung der ökonomischen Leistung gemacht worden ist, wird im „geschlossenen System der ökonomischen Hebel“ eine Verbindung zwischen der Höhe des Gewinns und des Lohnes sowie der Prämien hergestellt. [S. 42] d) Die Mittel zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und des Nutzeffekts der Arbeit Die Erhöhung des Lohnes und der Prämie wird von der Steigerung der Arbeitsproduktivität und des Nutzeffekts der Arbeit, die Verkürzung der Arbeitszeit von der Steigerung der Arbeitsproduktivität abhängig gemacht (§ 39 Abs. 5; § 67 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit). An der Erhöhung der Arbeitsproduktivität hat die Steigerung der Arbeitsintensität einen wesentlichen Anteil. Rationalisierung, moderne Ausrüstungen und bessere Betriebsorganisation (Rekonstruktion) genügen allein nicht. Im Kampfe gegen Stillstands- und Wartezeiten (Seifert-Methode) besteht stets die Gefahr, daß auch arbeitsphysiologisch notwendige Ruhepausen beseitigt werden. Die A. geht darauf aus, die körperlichen und geistigen Kräfte der schaffenden Menschen aufs stärkste zu beanspruchen. Die Arbeitszeitverkürzung schafft freilich eine gewisse Kompensation. Auch die menschliche Eitelkeit wird in den Dienst der A. gestellt. Auszeichnungen sollen zu besonderen Leistungen anspornen. Mit dem sozialistischen Wettbewerb wird die Neigung, Kräfte und Können zu messen, in den Dienst der A. gestellt. Eine strenge Arbeitsdisziplin soll dafür sorgen, daß die Ziele der A. erreicht werden. Meister und Brigadiere haben die Aufgabe, ihre Kollegen zu hohen Leistungen anzuspornen. Durch Produktionspropaganda sollen die Arbeiter beeinflußt werden, ihre Arbeitskraft und ihre Intelligenz in den Dienst des Regimes zu stellen. Das wird „schöpferische Mitwirkung der Werktätigen bei der Erfüllung der Aufgaben und bei der Leitung der Betriebe“ genannt. Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. Leutwein, Alfred: Der Betriebskollektivvertrag in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw. Aufl. (BB) 1957. 112 S. m. 4 Anl. Mampel, Siegfried: Sozialpolitik in Mitteldeutschland (Sozialpolitik in Deutschland, H. 48, hrsg. v. Bundesmin. f. Arbeit …). Stuttgart usw. 1961, Kohlhammer. 87 S. Mampel, Siegfried: Das Gesetzbuch der Arbeit der Sowjetzone und das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland — ein Vergleich. 5. Aufl. (hrsg. v. Bundesmin. für Arbeit …). Bonn 1962. 64 S. Mampel, Siegfried: Beiträge zum Arbeitsrecht der sowjetischen Besatzungszone (BMG) 1963. 135 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 38–42 Arbeitsplatzwechsel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsproduktivität
Arbeitspolitik (1969) Siehe auch: Arbeitskräftelenkung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 Arbeitspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Grundlagen Die kommun. A. geht von der Vorstellung aus, daß durch die Überführung der Produktionsmittel in Volkseigentum die natürlichen Gegensätze zwischen Kapital und Arbeit aufgehoben seien und die Interessen des „Staates“, der als Eigentümer der Produktionsmittel gleichzeitig Arbeitgeber ist und nach den…
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Reparationen (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten ungeheure Entnahmen aus der laufenden Produktion forderten. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets seit 1945 bis 1953, d.h. bis zur offiziellen Beendigung sowjetzonaler R.-Leistungen an die SU, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: a) Beuteaktionen. Die Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee war mit einem rücksichtslosen Beutezug verbunden. Ohne Registrierung wurden riesige Sach- und Kunstworte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und ostwärts verfrachtet. Ferner erbeuteten die Sowjets Mrd.-Beträge an Reichsbanknoten, mit denen eie später deutsche Lieferungen und sonstige Leistungen „bezahlten“. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf etwa 2 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten muß mit 6 Mrd. Mark angenommen werden. b) Demontagen. Die Sowjets hielten sich nicht daran, kriegswichtige Industrien zu entfernen, sondern demontierten und beschlagnahmten auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten. Folgende Abschnitte der Demontage sind erkennbar: 1. Welle vom Mai bis Anfang Juli 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten räumten die Sowjets hier alle nur irgend demontierbaren Fabriken, vor allem in West-Berlin, aus. Etwa 460 Berliner Betriebe wurden von den Sowjets voll demontiert und abtransportiert, davon 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Etwa 75 v. H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten wurden betroffen. 2. Welle vom Anfang Juli bis Herbst 1945. Hiervon wurden industrielle Großbetriebe der ganzen Zone ebenso wie mittlere und kleinere Werke betroffen. Zu dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der Zone. Wieder wurden Produktionskapazitäten von [S. 530]Friedensindustrien abgebaut: Braunkohlenindustrie, Ziegeleien, Textil- und Papierfabriken, Zuckerfabriken usw. 3. Welle vom Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. 4. Welle Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen wurden. 5. Welle Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe der Friedensindustrie abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1.100 km Eisenbahngleise. 6. Welle Frühjahr 1948. Bei dieser vorläufig letzten Welle wurden drei Betriebe, die vorher zu SAG-Betrieben erklärt worden waren, voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. (Sowjetische Aktiengesellschaften) Von den Demontagen wurden oft auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen durch die deutschen Arbeiter wieder in Gang gebracht worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gibt in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontagen“ u. a. folgende Demontageverluste der Sowjetzone im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v. H., eisenschaffende Industrie 80 v. H., Hohlziegelerzeugung 75 v. H., Zementindustrie 45 v. H., Papiererzeugung 45 v. H., Energieerzeugung 35 v. H., Schuhindustrie 30 v. H., Textilindustrie 25 v. H., Zuckererzeugung 25 v. H., Braunkohlenbergbau 20 v. H., Brikettfabriken 19 v. H. Als gewogenen Durchschnitt für alle Industriezweige gibt die Quelle etwa 50 v. H. Verluste an, wobei Kriegsschäden einbezogen sind. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. a) Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des verausgabten sowjet. Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Nur ein Teil davon wurde für eigentlichen Besatzungshaushalt verwendet. Der weitaus größte Teil des Geldes wurde für den „Kauf“ solcher Güter verwendet, die die Sowjets außer den offiziellen Reparationen zu erhalten wünschten. Mit diesem Gelde wurden die zahlreichen in Mitteldeutschland tätigen sowjet. Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. b) Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe wurden 1946 von der SU beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Über den Wert dieser Betriebe liegen keine amtlichen Unterlagen vor. Als Mindestwert wird von Fachleuten die Summe von 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Sie dürfte höher liegen und möglicherweise das Zwei- bis Dreifache davon ausmachen. Der Preis, den die Regierung 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. Vor der Übergabe in sowjet. Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die Sowjetzone wurden die Betriebe zum Teil von Vorräten und Ausrüstungsteilen entblößt. Beide Formen der Entnahmen werden von Experten auf etwa 1~Mrd. Mark geschätzt. c) Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit der Wiederingangsetzung der Betriebe mußten an die Sowjets erhebliche Teile der laufenden Produktion abgeliefert werden, und zwar in Form direkter R.-Lieferungen nach der SU, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Sowjet-Armee, Lieferungen an sowjetische Handelsgesellschaften und Exporte für sowjetischen Nutzen. Nur die direkten R.-Lieferungen nach der SU wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen hier erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die Sowjets dafür nur die unzureichenden Stopp-Preise des Jahres 1944 bezahlten, mußten den deutschen Lieferwerken umfangreiche Subventionen aus Steuermitteln geleistet werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Stopp-Preisen aus der laufenden Produktion entnommen. a) Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für R.-Nebenkosten, d.h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der SU und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Gesamtrechnung der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen die nachstehenden R.-Leistungen: In dieser Zusammenstellung sind rd. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 enthalten. Nicht enthalten sind sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der SU aus der Arbeitsleistung der nach der SU verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der SU, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjet. Handelsgesellschaften in Mitteldeutschland und aus der Auswertung deutscher Patente. Legt man den von den Sowjets bis 1953 im allgemeinen selbst angewandten Kurs von 2,50 DM je Dollar zugrunde, so ergibt das bei einer Gesamtentnahme von 66,40 Mrd. Mark eine R.-Leistung in Höhe von 26,5 Mrd. Dollar, also 16,5 Mrd. Dollar mehr, als die SU von ihrer Besatzungszone an R. gefordert hatte. Be[S. 531]hauptungen, die SU habe auf hohe R.-Leistungen verzichtet, sind unwahr. Literaturangaben *: Die Reparationen der Sowjetzone in den Jahren 1945 bis Ende 1953. (Fortführung der Unters. von Rupp über die Reparationsleistungen der sowjetischen Besatzungszone.) (BB) 1953. 27 S. m. 4 Anlagen. Rupp, Franz: Die Reparationsleistungen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1951. 96 S. *: Die sowjetische Hand in der deutschen Wirtschaft. Organisation und Geschäftsgebaren der sowjetischen Unternehmen. (BB) 1953. 100 S. m. 2 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 539–531 Rentnerreisen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparaturstützpunkteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. praktisch erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die SU bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem Reparationskonto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da…
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Agrarpreissystem (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 19]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe verkauft werden. Dieses Preissystem dient dem Bestreben, alle Produktionsreserven der Betriebe zu mobilisieren. Erst der durch sehr hohe „Aufkaufpreise“ (je nach Produkt das 1½- bis 2½-, vor 1956 sogar bis 5fache des „Erfassungspreises“) gegebene Anreiz lockt mehr Produkte auf den Markt, als die Ablieferung verlangt. Das Zusammenwirken von A. und Ablieferungssystem bildete das Kernstück wirtschaftspolitischer Einflußnahme im Klassenkampf auf dem Lande und eine Triebkraft zur Zwangskollektivierung. Da die Ablieferungsnormen je Hektar in den privatbäuerlichen Wirtschaften so veranlagt wurden, daß sie mit zunehmender Betriebsgröße progressiv anstiegen, nahm vom Kleinstbetrieb zur Großbauernwirtschaft hin die Möglichkeit, Freie Spitzen zu verkaufen und damit hohe Aufkaufpreise und ein entsprechendes Betriebseinkommen zu erzielen, ab. Das war die Methode, mit der viele Mittel- und Großbauern gezwungen wurden, wie die in Abhängigkeit von den MTS gehaltenen kleineren Einzelbauern ihre Selbständigkeit mit der Kollektivarbeit in den LPG zu vertauschen, sofern sie es nicht vorzogen, zu fliehen (Republikflucht). Für die VEG besteht seit 1955 ein drittes Preisniveau, das im allgemeinen zwischen den Erfassungs- und Aufkaufpreisen liegt. Mit der totalen Kollektivierung der Feldwirtschaft und der Veranlagung der Ablieferungspflicht als Marktproduktion war es möglich, ab Ernte 1964 einheitliche Preise für pflanzliche Erzeugnisse einzuführen (Beschluß des Ministerrats vom 10. 10. 1963). Dies stellt einen ersten Schritt zur Vereinheitlichung des Agrarpreisniveaus dar, da eine entsprechende Regelung für alle tierischen Produkte noch aussteht. Im Neuen Ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft wird in bezug auf die materielle Interessiertheit der Agrarproduzenten das A. ergänzt durch ein vielseitig ausgebautes System von Prämien. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 19 Agrarpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarpropagandaSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 19]Das nach 1945 im Rahmen der zwangswirtschaftlichen Preispolitik aufgebaute A. mit doppeltem Preisniveau bedeutet eine Marktspaltung für Agrarprodukte. D.h. alle der Ablieferungspflicht unterliegenden Mengen werden mit meist ungenügenden Erfassungspreisen entgolten, die darüber hinaus produzierten Mengen können als Freie Spitzen zu günstigen Aufkaufpreisen an die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe…
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Justizreform (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe, dieser J. endete am 1. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. [S. 319]Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf Verwaltungsstellen übertragen und gleichzeitig das Notariat verstaatlicht. Auf zivil- und strafrechtlichem Gebiet erfolgte die gesetzliche Neuregelung einzelner Materien (Eherecht, Strafrechtsergänzungsgesetz, Angleichungs-VO). Der V.~Parteitag der SED im Juli 1958 gab den Anstoß zu einer zweiten J., die die Einführung der Richterwahl (Richter), die Neufassung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung, die Verabschiedung des LPG-Gesetzes und des Gesetzbuchs der Arbeit mit sich brachte. Ein im Justizministerium aufgestellter „Perspektivplan“ sah weiter die Schaffung eines neuen Strafgesetzbuchs, eines neuen Zivilgesetzbuchs und einer neuen Zivilprozeßordnung („Neue Justiz“ 1958, S. 551) vor. Eine dritte J. hatte nach dem VI. Parteitag der SED im Jan. 1963 der Erlaß des Staatsrates „über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege“ v. 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) zur Folge. Die Schwerpunkte lagen in der Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege und der gesetzlich eingeführten gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit (gesellschaftliche Gerichte). Die Befugnisse der Justizverwaltung wurden eingeschränkt. Am 1. 4. 1966 wurde das neue Familiengesetzbuch (Familienrecht) in Kraft gesetzt, und mit Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs, der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über den Strafvollzug, des Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten und der VO über die Verfolgung von Verfehlungen am 1. 7. 1965 war die Strafrechtsreform vollendet. Die Arbeiten zur Schaffung eines der sozialistischen Entwicklung dienenden Zivilgesetzbuchs und einer Zivilprozeßordnung (Zivilprozeß) werden fortgeführt. Literaturangaben Macht und Recht im kommunistischen Herrschaftssystem (Sammelband). Köln 1966, Verlag Wissenschaft und Politik. 350 S. Die Lage des Rechts in Mitteldeutschland (Ringvorlesung… Univ. Freiburg 1964). Karlsruhe. C. F. Müller. 1965. 176 S. Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 318–319 Justitiar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustizverwaltungSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Auf Grund von Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe, dieser J. endete am 1. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungsgesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren) beschloß. [S. 319]Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf…
DDR A-Z 1969
LPG-Gesetz (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den LPG wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl 1, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur „sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft“, erfaßt es doch die Mehrzahl der in der Agrarproduktion tätigen Rechtsträger. Formell wird den LPG zwar der Rahmen von Produktivgenossenschaften gegeben, die demokratischen Rechte der Mitglieder sind aber so weit eingeschränkt, daß Aufgaben und Merkmale einer „Genossenschaft“ im herkömmlichen Sinne des Wortes gänzlich verlorengegangen sind. Die Verfälschung der Genossenschaftsidee und der Mißbrauch ihres Begriffes dienen hier als Mittel, das private Eigentum am Boden und an Produktionsmitteln zur Durchsetzung des politischen Ziels aufzuheben. Das Eigentum des LPG-Mitgliedes an Grund und Boden bleibt zwar formal erhalten, verliert jedoch seine Funktion, weil es „zur gemeinsamen Nutzung [S. 386]eingebracht“ und dem Eigentümer die Verfügungsgewalt darüber entzogen wird. Er wie sein Erbe dürfen den Boden „nur an den Staat, die LPG oder deren Mitglieder, die wenig oder gar kein Land besitzen“, veräußern. Hinzu kommt, daß jedes bäuerliche Mitglied beim Eintritt in die LPG III dieser sämtliche Inventarien und Wirtschaftsgebäude zur allgemeinen Nutzung übergeben muß, soweit sie nicht zur Führung der persönlichen ➝Hauswirtschaft benötigt werden. Diese Entwicklung zu neuen „genossenschaftlichen“, also nur noch scheinbaren Eigentumsformen hat die Machthaber davon enthoben, das Eigentumsrecht formell aufzuheben und wie in der SU den Grund und Boden von vornherein bei der Bodenreform zu verstaatlichen. Das LPG-G. weist die LPG als Organisationsformen staatlicher Vergemeinschaftung aus, nicht dazu bestimmt, wie echte Genossenschaften, die wirtschaftliche Lage ihrer freiwillig zusammengeschlossenen Mitglieder, die einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, zu fördern, sondern um im Dienste der ausnahmslosen Vergesellschaftung allen Grund und Bodens und aller Produktionsmittel die bäuerliche Selbständigkeit und Privatinitiative aufzuheben und die in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte, Industriearbeitern gleich, in die zentral gelenkte und kontrollierte Agrarproduktion einzuordnen. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 385–386 LPG-Gemeinschaftseinrichtungen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Produktionsmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LübbenauSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 Die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in den LPG wurden zunächst durch Ende 1952 und in späterer Fassung im April 1959 vom Ministerrat bestätigte Musterstatuten geregelt, die durch ein von der Volkskammer am 3. 6. 1959 beschlossenes „Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (GBl 1, S. 577) wesentlich ergänzt und rechtsverbindlich gemacht worden sind. Dieses Gesetz ist das bedeutendste Rechtsinstrument zur…
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Jagd (1969)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für Forstwirtschaft beim Landwirtschaftsrat als Oberste J.-Behörde und die VVB-Forstwirtschaft sind für die Durchführung und Kontrolle der Bestimmungen des J.-Gesetzes und die Überwachung der Erfüllung der Abschußpläne zuständig. Die J.-Bewirtschaftung ist Aufgabe der StFB. Als Berater der J.-Behörden bestehen bei den Bezirksräten J.-Beiräte mit hauptamtlichen Sekretären und bei den Räten der Kreise J.-Beiräte mit ehrenamtlichen Sekretären. Sie setzen sich zusammen aus Vertretern der Forstwirtschaft, der Volkspolizei, der Parteien und Organisationen. Den ehrenamtlichen, von den Bezirksräten eingesetzten J.-Leitern obliegt die Führung des Abschußbuches und die Aufstellung des Abschußplanes, der Nachweis über Munitionsempfang und -verbrauch, die Wildablieferung und -Verteilung in den ihnen zugeteilten J.-Gebieten. Die J.-Ausübung ist grundsätzlich nur im Kollektiv den Inhabern von J.-Teilnahmescheinen, die Einzel-J.- nur „Jagdberechtigten mit besonderer Jagderlaubnis“ möglich. Die J.-Ausübenden müssen jagdhaftpflichtversichert sein und müssen der J.-Gesellschaft, die von der Kreis-J.-Behörde gebildet wird, angehören. Die J.-Teilnahmescheine und unpersönlichen Waffenscheine für Teilnehmer an Kollektivjagden gelten nur für die Zeit der Kollektiv-J. Waffen und Munition werden an den von der J.-Behörde bestimmten Aufbewahrungsstellen unter Kontrolle der Volkspolizei und der StFB. unter Verschluß gehalten. Als J.-Waffen werden Feuerwaffen mit glatten Läufen verwendet. Selbst Hochwild wird mit Flintenlaufgeschossen erlegt; nur einzelne bevorzugte Personen sind zur Führung von Waffen mit gezogenen Läufen berechtigt. Das erlegte Wild, auch Decken und Bälge, wird den Wilderfassungsstellen oder den zentralen Schlachthöfen der VVEAB zugeleitet. Der Oberste J.-Beirat und die Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Wildforschung und die Wildmarkenforschung. Es bestehen 11 Wildforschungsgebiete, die sich mit der Entwicklung des Wildstandes, der Wildbretstärke, Rassenstudien und Trophäen der einzelnen Wildarten befassen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 307 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JahresendprämieSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 [S. 307]Am 21. 11. 1953 wurde das Gesetz zur Regelung des Jagdwesens erlassen. Das Gesetz mit der Durchführungsbestimmung vom 14. 4. 1962 erklärt alle jagdbaren Tiere zum „Eigentum des Volkes“ und stellt die Ausübung der J. im wesentlichen unter den Leitgedanken der Bekämpfung von Raubwild und des Schutzes der Landwirtschaft gegen Wildschäden unter Festsetzung von J.- und Schonzeiten. Das Staatliche Komitee für…
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Produktionsprinzip (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Allgemeines Organisationsprinzip für verschiedene Bereiche der Gesellschaft. 1) Das vor 1963 den Aufbau der SED bestimmende Territorialprinzip wurde auf Beschluß des VI. Parteitages der SED (Jan. 1962) durch die Einführung des P. ergänzt, um die Anleitung und Kontrolle des Wirtschaftsablaufes durch die Partei effektiver zu gestalten. Das P. gliedert den Parteiapparat nach den Produktionsbereichen Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft und Ideologie. (Da die Grundorganisationen der SED innerhalb der Betriebe immer in den Betriebsparteiorganisationen zusammengefaßt waren, war das Territorialprinzip auch schon vor 1963 durchbrochen.) Ende Februar 1963 wurden beim Politbüro der SED das Büro für Industrie und Bauwesen und das Büro für Landwirtschaft neu eingerichtet und die schon bestehende Ideologische Kommission sowie die Kommission für Agitation reorganisiert. Diese Büros bzw. Kommissionen des zentralen Parteiapparates, denen weitgehende organisatorische Selbständigkeit eingeräumt wurde, hatten die Aufgabe, für die Durchführung der Parteibeschlüsse in ihren jeweiligen Produktionsbereichen zu sorgen und die Grundorganisationen der ihnen unterstellten Betriebe anzuleiten. Auch auf Bezirks- und Kreisebene wurden Büros für Industrie und Bauwesen bzw. für Landwirtschaft gebildet. Sie wurden allerdings nach dem weiterhin gültigen Territorialprinzip von den neugeschaffenen Sekretariaten der Bezirks- u. Kreisleitungen geführt. Die Einführung des P. ist gekennzeichnet durch eine Verlagerung der Schwerpunkte der Parteiarbeit von der allgemein-politischen Agitation und Propaganda auf die Lösung von konkreten wirtschaftlich-technischen Sachproblemen durch sorgfältig ausgebildete Parteifachleute. Auf dem 7. Plenum des ZK der SED (Dezember 1964) übte Ulbricht Kritik an der einseitig auf fachliche Lösung ökonomischer Fragen gerichtete Tätigkeit der Büros für Industrie und Bauwesen bzw. für Landwirtschaft und forderte eine verstärkte politisch-ideologische „Massenarbeit“ und die „richtige Kombination“ von Territorial- und P. In der Folgezeit wurde der Aufgabenbereich der Büros ständig eingeschränkt, bis sie während des Jahres 1966 stillschweigend aufgelöst und ihre Funktionen den Sekretariaten übertragen wurden. Auf dem VI. Parteitag der SED (April 1967) wurde der das P. betreffende Absatz des Parteistatuts zwecks Stärkung des Territorialprinzips geändert. 2) Zusammenfassender Begriff für die vertikale Gliederung und Anleitung der Volkswirtschaft innerhalb der einzelnen Branchen durch VVB, Erzeugnisgruppen und Kooperationsverbände. Proklamiertes Ziel der SED ist die optimale Verbindung von P. und Territorialprinzip in der Organisation der Volkswirtschaft, d.h. die wirksamste Form der vertikalen und horizontalen Anleitung der Betriebe. Dieses Problem ist bisher von der SED nicht befriedigend gelöst worden. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 499 Produktionsmittelhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionspropagandaSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Allgemeines Organisationsprinzip für verschiedene Bereiche der Gesellschaft. 1) Das vor 1963 den Aufbau der SED bestimmende Territorialprinzip wurde auf Beschluß des VI. Parteitages der SED (Jan. 1962) durch die Einführung des P. ergänzt, um die Anleitung und Kontrolle des Wirtschaftsablaufes durch die Partei effektiver zu gestalten. Das P. gliedert den Parteiapparat nach den Produktionsbereichen Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft…
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Ministerrat (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der M. organisiert nach Art. 78 der Verfassung im Auftrage der Volkskammer die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Aufgaben sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben des sozialistischen Staates. Auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) wurde der M. erstmals als Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrats bezeichnet. Dementsprechend wird der M. auch im § 2 des Gesetzes über den M. vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 89) Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates genannt. Der M. arbeitet auf der Grundlage der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates (Art. 79 Abs.~1 Satz~1 der Verf.). Der M. hat wissenschaftliche Prognosen auszuarbeiten, die Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus zu organisieren und die planmäßige Entwicklung der Volkswirtschaft zu leiten. Wie schon nach § 5 des M.-Gesetzes von 1963 liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit also auf wirtschaftlichem Gebiet. Der M. hat das Recht zur Normensetzung. Er erläßt im Rahmen der Gesetze und Erlasse Verordnungen und faßt Beschlüsse (Gesetzgebung) und hat das Recht, Regierungsabkommen abzuschließen und zu kündigen (Art. 79 Abs.~1 Satz~2; Abs.~3 der Verf.). Der M. ist das Organ, das in der Verfassung von 1949 als Regierung bezeichnet wurde. Schon bald wurde die Bezeichnung M. gebräuchlich, die seit 1960 deshalb gerechtfertigt ist, weil nicht mehr dieses Organ, sondern der Staatsrat das Organ ist, das innerhalb des Staatsapparates als Organ der Volkskammer zwischen den Tagungen der Volkskammer die politischen Entscheidungen trifft und damit Regierung im funktionellen Sinn ist. Der M. ist Spitze der Behördenorganisation. Er leitet, koordiniert und kontrolliert die Tätigkeit der Ministerien, der anderen zentralen Staatsorgane und der Räte der Bezirke entsprechend den Erkenntnissen der Organisationswissenschaft. Ihm unterstehen die örtlichen Räte (Bezirk, Gemeinde, Kreis), die freilich gleichzeitig den Volksvertretungen, die sie gewählt haben, verantwortlich sind, und die Verwaltungszweige, die nicht in die allgemeine Behördenorganisation eingegliedert sind (die nachgeordneten Dienststellen zentraler Staatsorgane, z. B.- die örtlichen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei, und des Ministeriums für Staatssicherheit). Nicht in die allgemeine Behördenorganisation gehören die Gerichte (Gerichtsverfassung), die Staatsanwaltschaft und die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Der M. ist ferner für Beschwerden gegen Entscheidungen zentraler Organe des M. zuständig (Art. 104 Abs.~1 der Verf.). Über das Verhältnis des M. zur SED bestimmt § 4 des M.-Gesetzes von 1963, daß dieser außer auf der Grundlage der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrats vor allem auf der Grundlage des Programms der SED und der Beschlüsse des ZK der SED, die die staatliche Tätigkeit betreffen, die für den umfassenden Aufbau des Sozialismus sich ergebenden politischen, ökonomischen, wissenschaftlichen, technischen und kulturell-erzieherischen Hauptaufgaben ausarbeitet. Auf der 2. Tagung des ZK der SED (Juni 1967) forderte Ulbricht, daß sich die Entscheidungen der Partei stärker auf Kernfragen konzentrieren sollen, damit so die Verantwortung des M. für seine eigene schöpferische Arbeit erhöht würde. Zugleich forderte er aber, daß im M. die Beschlüsse der Parteiführung viel sorgfältiger als bisher erörtert würden („Neues Deutschland“ v. 8. 7. 1967). Über die Bildung des M. bestimmt Art. 80 der Verf., daß sein Vorsitzender vom Vorsitzenden des Staatsrats der Volkskammer vorgeschlagen und von ihr mit der Bildung des M. beauftragt wird. Der Vorsitzende und die Mitglieder des M. werden nach der Neuwahl der Volkskammer von ihr auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Vorsitzende und die Mitglieder des M. werden vom Vorsitzenden des Staatsrates auf die Verfassung vereidigt. Über die Zusammensetzung des M. bestimmt Art. 80 Abs. 4 der Verf., daß der M. aus dem Vorsitzenden, den Stellvertretern des Vorsitzenden und den Ministern besteht. Der M. wird vom Vorsitzenden des M. geleitet. Er ist ein kollektiv arbeitendes Organ (Art. 78 Abs.~1 Satz 2 der Verf.). Der M. ist der Volkskammer verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Nach § 2 des M.-Gesetzes von 1963 ist der M. auch dem Staatsrat, der nach Art. 66 Abs.~1 der Verf. als Organ der Volkskammer deren Aufgaben zwischen ihren Tagungen versieht, verantwortlich. Für die Tätigkeit des M. tragen alle seine Mitglieder die Verantwortung. Der Vorsitzende und die Mitglieder des M. können jederzeit von der Volkskammer abberufen werden (Art. 50 der Verf.). Nach Ablauf der Wahlperiode der Volkskammer setzt der M. seine Tätigkeit bis zur Wahl des neuen M. durch die Volkskammer fort (Art. 80 Abs. 2 Abs. 7 und 8 der Verf.). Jeder Minister leitet verantwortlich das ihm übertragene Aufgabengebiet. Die Ministerien sind zentrale Fachorgane mit einem bestimmten Geschäftsbereich, die im Gegensatz zu den Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich und anderen zentralen Fachorganen von Ministern geleitet werden. Die Minister haben also in der Regel eine Doppelstellung. Sie sind gleichzeitig Mitglied des M. und Leiter eines zentralen Fachorgans. Die meisten Ministerien haben ein Statut, in dem sie als [S. 432]Organe des M., juristische Personen und als Haushaltsorganisation bezeichnet werden. Die Stellvertreter des Vorsitzenden des M. sind mit der Koordination verschiedener Geschäftsbereiche betraut. Aus seiner Mitte bildet der M. ein Präsidium, das vom Vorsitzenden des M. geleitet wird (Art. 80 Abs. 5 der Verf.). Dieses nimmt zwischen den Tagungen des M. dessen Funktionen wahr und leitet und organisiert die Arbeit des M. (§ 9 des M.-Gesetzes von 1963). Das Präsidium des M. ist also eine Art Überkabinett und das eigentliche Führungsorgan des Staatsapparates. Organe des M. sind die Staatliche Plankommission und der Landwirtschaftsrat. Der M. hat ein eigenes Büro, das dem Vorsitzenden des M. bei dessen Leitung und der des Präsidiums unterstützt. Der M. hatte am 1. 5. 1968 folgende Zusammensetzung: Vorsitzender des Ministerrats: Willi ➝Stoph (SED) Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats: Alfred ➝Neumann (SED) Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrats: Dr. Alexander ➝Abusch (SED) Dr. Kurt ➝Fichtner (SED), Manfred ➝Flegel (NPD), Wolfgang ➝Rauchfuß (SED), Vors. der Staatlichen Plankommission Gerhard ➝Schürer (SED), Minister für Gesundheitswesen Max ➝Sefrin (CDU), Dr. Werner ➝Titel (DBD), Dr. Gerhard ➝Weiss (SED), Dr. Herbert ➝Weiz (SED), Minister der Justiz Dr. Kurt ➝Wünsche (LDP). Mitglieder sind ferner die Minister: der Finanzen Siegfried ➝Böhm (SED), des Innern Friedrich ➝Dickel (SED), Vorsitzender des Landwirtschaftsrates Georg ➝Ewald (SED), für Verarbeitungsmaschinen und Fahrzeugbau Dr. Rudi ➝Georgi (SED), für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Dr. Ernst-Joachim ➝Gießmann (SED), für Kultur Klaus ➝Gysi (SED), Leiter des Amtes für Preise Walter ➝Halbritter (SED), für Volksbildung Margot ➝Honecker (SED), für Nationale Verteidigung Heinz ➝Hoffmann (SED), für Bauwesen Wolfgang ➝Junker (SED), für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Erhard ➝Krack (SED), für Verkehrswesen Dr. Erwin ➝Kramer (SED), Vorsitzender des Komitees der Arbeiter- und-Bauern-Inspektion Heinz ➝Matthes (SED), für Staatssicherheit Erich ➝Mielke (SED), für Wissenschaft und Technik Günter ➝Prey (SED), für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte Fritz ➝Scharfenstein (SED), für Post- und Fernmeldewesen Rudolph ➝Schulze (CDU), für Handel und Versorgung Günter ➝Sieber (SED), für Grundstoffindustrie Klaus ➝Siebold (SED), für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Kurt ➝Singhuber (SED), für Außenwirtschaft Horst ➝Sölle (SED), für Elektrotechnik und Elektronik Otfried ➝Steger (SED), für Auswärtige Angelegenheiten Otto ➝Winzer (SED), für Leichtindustrie Johann ➝Wittik (SED), für Chemische Industrie Günther ➝Wyschofsky (SED), für Schwermaschinen- und Anlagenbau Gerhard ➝Zimmermann (SED), für Materialwirtschaft Dr. Erich ➝Haase (SED). Dem Präsidium des Ministerrates gehören an: Willi ➝Stoph, Max ➝Sefrin, Alfred ➝Neumann, Dr. Werner ➝Titel, Dr. Alexander ➝Abusch, Dr. Gerhard ➝Weiss, Dr. Kurt Fichtner, Dr. Herbert ➝Weiz, Manfred ➝Flegel, Siegfried ➝Böhm, Wolfgang ➝Rauchfuß, Georg ➝Ewald, Gerhard ➝Schürer, Dr. Kurt ➝Wünsche. Leiter des Büros des Ministerrates ist Rudolf ➝Rost. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 431–432 Ministerium für Wissenschaft und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MitbestimmungsrechtSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der M. organisiert nach Art. 78 der Verfassung im Auftrage der Volkskammer die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Aufgaben sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben des sozialistischen Staates. Auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) wurde der M. erstmals als Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrats bezeichnet. Dementsprechend wird der M. auch im § 2 des Gesetzes über…
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1969: F
Fachhochschulen Fachschulen Fahneneid Fahrenkrog, Heinz Fakultäten, Ingenieurökonomische Falkensee Familie Familiengesetzbuch Familienname Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND) FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND) FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Feierabendarbeit Feiern, Sozialistische Feiertage Feinmechanische und Optische Industrie Felfe, Werner Feriendienst des FDGB Feriengestaltung Ferienscheck Fernsehakademie Fernsehen Fernstudium Fertigungstechnik Festival Festlandsockel Feuerschutzpolizei FGB FGS Fichtner, Kurt, Dr. Filmaktiv Filmarchiv Filmwesen Finalproduktion Finanzamt Finanzausgleich Finanzbeirat Finanzberichterstattung Finanzkontrolle Finanzökonomik Finanzorgane Finanzrevision Finanzschulden Finanzsystem Finanzwissenschaft Fischerei Fischereibeiräte Fischereirecht Fischer, Martin Flagge Flegel, Manfred Florin, Peter Flüchtlinge Flüchtlingsvermögen Flugverkehr Fluktuation Fonds Fonds der Volksvertretungen Fonds-Technik Forderungseinzugsverfahren Formalismus Formgestaltung, Industrielle Forschung Forschungsgemeinschaft Forschungsrat der DDR Forst Forstwirtschaft Fotoindustrie FPG Fraktionsbildung Frankfurt (Oder) Franz-Carl-Weiskopf-Preis Frauen Frauenausschüsse Frauenbrigaden Freiberg Freie Berufe Freie Deutsche Jugend Freier Deutscher Gewerkschaftsbund Freie Spitzen Freiheit Freiheitssender 904 Freiheitsstrafe Freilichtmuseen Freital Freiwillige Gerichtsbarkeit Freizeit Freizeitarbeit Freizügigkeit Fremdenverkehr Freundschaftsgesellschaften Freundschaftskomitees Freundschaftsvertrag Frieden Friedensfahrt Friedensgefährdung Friedensgrenze Friedenskampf Friedenskämpfer Friedensrat Friedensschutzgesetz Friedensvertrag Friedrich-Schiller-Universität Jena Fröhlich, Paul Frost, Gerhard Fuchs, Klaus, Prof. Dr. Fünfjahrplan Fünf-Tage-Arbeitswoche Funkdienst Funke, Otto Funktionalismus Funktionäre Fürstenwalde FuttermittelwirtschaftFachhochschulen Fachschulen Fahneneid Fahrenkrog, Heinz Fakultäten, Ingenieurökonomische Falkensee Familie Familiengesetzbuch Familienname Familienrecht Familienzusammenführung Faschismus FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND) FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND) FDJ-Kontrollposten FDJ-Ordnungsgruppen FDJ-Schulung Feierabendarbeit Feiern, Sozialistische Feiertage Feinmechanische und Optische Industrie Felfe, Werner Feriendienst des FDGB …
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Häfen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus, entweder Wismar, Stralsund oder Rostock zu einem großen Übersee-H. auszubauen. Die Entscheidung fiel 1957 zugunsten von Rostock. Ausschlaggebend waren die Nähe der Werften in Rostock und Warnemünde, die relative Nähe des Nord-Ostseekanals und die günstigen Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges für den Anschluß des Hafens an Wasserstraßen, die alle Teile der „DDR“ miteinander, aber auch mit der ČSSR verbinden (Wasserstraßen). Inzwischen ist in Rostock zu dem alten Stadt-H. der Übersee-H. mit seiner 1. Ausbaustufe weitgehend fertiggestellt worden. Schiffe bis zu einer Größe von 25.000 BRT können dort abgefertigt werden. 1966 entfielen schon zwei Drittel des seeseitigen Güterumschlags der „DDR“ auf den Übersee-H. Rostock. Mit dem Binnenland verbindet eine im Sept. 1967 in Betrieb genommene „Eisenbahnmagistrale“ nach Berlin. Eine Autobahn Rostock–Berlin soll ab 1970 gebaut werden. Der Baubeginn des geplanten Nord-Süd-Kanals, der Rostock mit der Elbe verbinden soll, ist noch unbestimmt. Rostock hat sich zu einem universellen Stückgut-H. und zu einem Import-II. für Schüttgüter und Rohöle entwickelt. Wismar hat besondere Bedeutung für den Kaliexport, für den Umschlag von Getreide sowie für flüssige Güter. Im See-H. Stralsund werden vorwiegend Schüttgüter umgeschlagen. Die See-H. decken z. Zt. etwa drei Viertel des seewärtigen Ex- und Imports der „DDR“. Der Rest wird über polnische H. und den H. Hamburg abgewickelt. Die Umschlagleistung der See-H. soll durch Modernisierung der techn. Anlagen bis 1970 auf 13 Mill. t ansteigen. In einer ferneren Zukunft sollen die See-H. so ausgebaut werden, daß die Hafeneinfahrten und -becken Schiffe bis zu rd. 35.000 BRT aufnehmen können. Nach verschiedenen organisatorischen Veränderungen sind die Seeschiffahrt und die H.-Wirtschaft in der „Hauptverwaltung Seeverkehr und Hafenwirtschaft“ beim Ministerium für Verkehrswesen zusammengefaßt. Als „ökonomisches Führungszentrum“ ist die „Direktion des Seeverkehrs und der Hafenwirtschaft“ in Rostock tätig. Ihr sind unterstellt: VEB Deutsche Seereederei, VEB Deutsche Schiffmaklerei, VEB Seehafen Rostock, VEB Seehafen Wismar, VEB Seehafen Stralsund, VEB Lotsen-, Bugsier- und Bergungsdienst und der VEB Schiffsversorgung. b) Binnenhäfen Die wichtigsten Binnen-H. sind der Berliner Ost-H., Magdeburg, Dresden, Anklam und Königs Wusterhausen. Der Güterumschlag aller Binnen-H. betrug 1967 15,5 Mill. t, war also um 50 v. H. größer als der seeseitige Güterumschlag. Umgeschlagen werden in erster Linie Baustoffe (ohne Zement), Kohle und Koks, Metalle und Getreide. (Verkehr, Schiffahrt) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 263 GVG A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haftarbeitslager (HAL)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 263] a) Seehäfen Mitteldeutschland verfügt über drei für Seeschiffe benutzbare H., die allerdings keinen direkten Binnenwasserstraßenanschluß haben: Rostock, Wismar und Stralsund. In Rostock konnten wegen ständiger Versandung bis 1960 nur Schiffe bis 7.000 BRT anlegen. Wismar kann von Schiffen bis 12.000 BRT angelaufen werden, Stralsund nur von kleineren Schiffen bis 2.500 BRT. Der steigende Außenhandel löste Pläne aus,…
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Revisionismus (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidieren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der Arbeiterklasse und ihrer Partei“ und vermindere ihre Kraft. Insofern arbeite er dem Klassenfeind, der Konterrevolution in die Hand. Der R. gilt, im Gegensatz zum Sektierertum, einer „linken“ Abweichung, als gefährlichste „rechte“ Abweichung. Besonders seit dem XX. Parteitag der KPdSU mit der Verdammung eines Teils der Lehren Stalins hat der R. innerhalb des Ostblocks erheblichen Auftrieb bekommen, da hiermit zum erstenmal die Partei selber „revisionistisch“ vorgegangen ist. Seitdem hat der R. auch in der DDR, besonders unter dem Eindruck der revolutionären Ereignisse in Polen und Ungarn im Herbst 1956, der Führung verstärkte Schwierigkeiten bereitet, zumal Ulbricht als einer der Hauptexponenten des „harten“ Kurses etwa im Gegensatz zu der Polnischen Arbeiterpartei Gomulkas oder gar zu Tito — die Kritik am Stalinismus möglichst zu dämpfen bestrebt war. Besonders unter den Philosophen, Historikern, Künstlern und Ökonomen haben sich in den Jahren 1956–1957 revisionistische Tendenzen breitgemacht, so z. B. unter dem Einfluß von Lukács bei Harich, bei den Historikern Kuczynski und Streisand, den Ökonomen Bohrens, Benary, Fred Oelßner, Kohlmey und Kurt Vieweg. Hauptgesichtspunkte der revisionistischen Kritik sind dabei die Thesen gewesen, man müsse den Sozialismus vermenschlichen — Blochschule —, man müsse auch von der bürgerlichen Wissenschaft lernen — Kuc[S. 534]zynski —, man müsse ökonomische Probleme ökonomisch statt ideologisch und administrativ lösen — Oelßner —, Fritz Selbmann, Behrens, Benary u.a. Starke revisionistische Tendenzen gab es auch in den Staats- und Rechtswissenschaften und im FDGB. 1964 wurde Havemann aus der SED ausgeschlossen und seines Lehramtes enthoben, weil er unter dem Einfluß revisionistischer Bestrebungen im Ostblock in seinen Vorlesungen an der Ost-Berliner Universität für Informationsfreiheit, Gewissensfreiheit, demokratischen Sozialismus u.ä. eingetreten war. 1968 kritisierte die SED-Führung die Reformbestrebungen in der Tschechoslowakei mit dem Vorwurf, der Prager R. diene der Konterrevolution und rechtfertige so die Beteiligung von DDR-Truppen an der Okkupation im Aug. 1968. (Entstalinisierung, Dritter Weg, Nationalkommunismus, Säuberungen, Revanchismus) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 533–534 Revanchismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevolutionSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Geschichtlich die an Ed. Bernstein anknüpfende Theorie deutscher Sozialdemokraten seit 1900, daß der orthodoxe Marxismus überholt und durch eine zeitgemäßere Theorie zu revidieren sei. Im Bolschewismus wird jede Auffassung, die die Parteidogmen für nicht absolut verbindlich erachtet und demgegenüber abgewandelte Zeit- oder Sozialumstände geltend macht, als R. bekämpft. Der R. spalte die „Einheit der…
DDR A-Z 1969
Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (1969)
Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Das DRK ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und [S. 156]Kreiskomitees in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit — bestehen aus Funktionären, deren Bestellung durch „Wahl“ von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe; insgesamt 12.000 Grundorganisationen. Offiziell ist das DRK Träger des Zivilen Bevölkerungsschutzes. Die Mitgl. sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum Gesundheitshelfer“ zu unterziehen. Die Finanzierung geschieht fast vollständig aus dem Staatshaushalt. Das DRK erfüllt indessen auch zivile Aufgaben. Seine Satzung nennt als solche die Mitwirkung bei dem Aufdecken und Überwinden hygienischer Mängel, bei Impfaktionen, Reihenuntersuchungen, Großveranstaltungen, in der Betreuung der Bevölkerung bei Sport und Spiel, den Schutz der Erholungsuchenden an der Ostsee und an den Binnengewässern, die Werbung für freiwillige (unentgeltliche) Blutspende. — Die Mitglieder werden nach Betrieben oder Wohnbereichen zu „Sanitätseinheiten“ zusammengefaßt, Jugendliche zu Sanitätseinheiten des „Jugend-Rotkreuz“, 10- bis 14jährige in Gruppen „Junge Sanitäter“ der Jungen Pioniere. Das DRK führt Kurzlehrgänge für „Erste Hilfe“ durch, stellt den Sanitätsdienst bei öffentlichen Veranstaltungen und einen Bahnhofsdienst, richtet Hauspflege ein usw.; ihm ist der Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienst übertragen, vor allem aber (bis auf geringfügige Ausnahmen) der gesamte Krankentransport (mit Krankenhaus-Bettennachweis). Für die Mitglieder steht im Vordergrund die Mitwirkung im „Gesundheitsschutz“ und im „Seuchenschutz“ der Bevölkerung. Sie werden zu „Hygiene-Aktivs“ zusammengefaßt, die zur „gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung“ eingesetzt werden und in der Bekämpfung von häufigen oder sonst wichtigen Krankheiten und von Unfällen, in der Mitwirkung bei Impfungen usf. als Hilfskräfte des „Staatlichen“ Gesundheitswesens beträchtliche Bedeutung haben. Die Werbung für diese Aufgaben liegt beim Komitee für gesunde Lebensführung und Gesundheitserziehung. Mit der Einführung der Fünftagewoche auch in den Krankenhäusern ist neu hinzugetreten deren „personelle Unterstützung an verlängerten Wochenenden, an Feiertagen, in den Abend- und Nachtstunden“. Mitglieder Anfang 1968: 491.000 Mitgl. über 14 J., davon 429.000 „Ausgebildete Mitglieder“, und 84.000 „Junge Sanitäter“. Präsident: Prof. Dr. Werner Ludwig; Vizepräsident: OMR Dr. Weißbrecht (beide sind Ärzte); Generalsekretär: Dipl. oec. Johannes Haupt (alle SED). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 155–156 Deutsches Pädagogisches Zentralinstitut (DPZI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DeutschlandSiehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR: 1985 Am 23. 10. 1952 wiedergegründet, seit 1954 Mitgl. der Internationalen Liga. Das DRK ergänzt den Betriebsschutz u. a. und ist auch nicht dem Gesundheitsministerium, sondern dem Ministerium des Innern unterstellt. Jede Sanitätseinheit „wählt“ zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese —…
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Christliche Friedenskonferenz (1969)
Siehe auch: Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1979 1985 Die CFK, in der BRD zuweilen als „Prager Christliche Friedenskonferenz“ bezeichnet, tritt seit Juni 1961 auch als „Allchristliche Friedensversammlung“ (ACFV) auf. Ihre Gründung wurde am 5. 10. 1957 in Modra (Westslowakei) auf einer Tagung von Theologen vorbereitet, die der Evang. Tschechischen Brüderkirche und der Slowakischen Lutherischen Kirche angehören. Ihre Leitgedanken verdankt die CFK vor allem dem tschechischen Theologen Prof. Dr. Josef Hromadka, dem Dekan der Comenius-Fakultät in Prag. — Im Juni 1958 fand die internat. 1. CFK in Prag mit zunächst noch wenigen Teilnehmern aus westl. Staaten statt. Als Hauptziele ihrer christlichen, brüderlichen Bemühung für den Frieden legte sie den Kampf für die Abschaffung der Atomwaffen und für die Beseitigung der Gegensätze zwischen den Machtblöcken fest. Nur in den ersten Jahren stützte sich die CFK vor allem auf die protest. Kirchen der Tschechen und der Slowaken, Polens, Ungarns, Rumäniens, der zur SU gehörenden Sowjetrepubliken Lettland und Estland, der Baptisten der SU, der Altkath. Kirchen, vor allem Polens und der Tschechoslowakei, der Orthodoxen Ostkirche der SU und einzelner weiterer Staaten des Ostblocks. — Die 2. Konferenz tagte im Juni 1959, die 3. im Sept. 1960 schon mit über 200 Teilnehmern, unter ihnen viele aus Ländern des Westens und aus Übersee. Im Juni 1961 traten mehr als 600 Christen aus aller Welt zur 1. Allchristlichen Friedensversammlung (ACFV) in Prag zusammen. Nach der Wahl Hromadkas zum Präs. der CFK rief die 1. ACFV die Kirchen, die Staaten und die Weltöffentlichkeit zu Frieden und Abrüstung auf. Viele Tagungen der Einzelkommissionen galten der theologischen und publizistischen Verdichtung der Friedensarbeit. Die 2. ACFV im Juni 1964 in Prag umfaßte mehr als 1.000 Delegierte aus rd. 50 Staaten. Die 3. ACFV im April 1968 vereinte 540 Vertreter aus 55 Ländern. Sie wandte sich vor allem gegen das Eingreifen der USA in Vietnam und erklärte ein System der europäischen Sicherheit für notwendig. Die CFK wird zwischen den Gesamttagungen von dem Präs. Hromadka, dem Generalsekretär (Ondra in Prag), einem 25köpfigen Arbeitsausschuß und daneben dem 165köpfigen beratenden Ausschuß geleitet. — In den Ländern des Ostblocks wird die Arbeit von den im Landesmaßstab organisierten ökumenischen Räten geleitet. In anderen Ländern, vor allem in der BRD und der „DDR“, in den Niederlanden, Großbritannien, in der Schweiz, Italien und auch Japan wird das Wirken der CFK jeweils in „Regionalausschüssen“ zusammengefaßt. — Die CFK gibt seit Nov. 1962 die Zweimonatszeitschrift „Christliche Friedenskonferenz“ heraus. (Leiter des Redaktionsrates: Oberkirchenrat a. D. Dr. Heinz Kloppenburg.) — Seit 1964 arbeitet die CFK planmäßig auch in Afrika, Asien und Amerika. Die CFK bemüht sich um eine intensive Zusammenarbeit mit dem ökumenischen Rat der Kirchen, dessen leitenden Gremien und Ausschüssen eine Anzahl von CFK-Mitarbeitern angehört. Hier strebt die CFK periodisch stattfindende Gespräche, den Austausch von Denk- und Druckschriften und die Entsendung von Tagungsbeobachtern an. Der Beratende Ausschuß der CFK nahm am 22. 10. 1966 in Sofia eine Entschließung gegen die Vietnam-Politik der USA an. — In einer weiteren Resolution fordert er verstärkte Abrüstung und Beseitigung des Kolonialismus. Anschließend heißt es in der [S. 135]Entschließung: „Wir ermutigen nicht zur Gewaltanwendung in einer Revolution, aber wir konstatieren, daß es Situationen gibt, in denen Menschen keine andere Möglichkeit haben. In der ganzen biblischen Botschaft geht es um den Menschen. In unseren Erwägungen bemühten wir uns, gerade das humane Anliegen der Revolution als ein Instrument einer neuen friedlichen und gerechten Organisierung der Welt zu erforschen und zu betonen. Es geht um die radikale Umwandlung des Denkens und der Arbeit, an der wir als Christen unseren entsprechenden Anteil haben wollen.“ Der führende Kopf der CFK, Prof. Dr. Hromadka, wertet die Entwicklung in der „DDR“ als sehr günstig und hoffnungsvoll. Er schrieb in einer Weltumfrage zum 15. Jahrestag der „DDR“ u.a.: „Die DDR … symbolisiert diejenigen geschichtlichen Werte, die das deutsche Volk im Laufe der Vergangenheit geschaffen hat, die es zu einem schöpferischen Architekten Europas und des menschlichen Fortschritts zu machen vermochten, die aber durch die herrschenden Klassen der letzten zwei Jahrhunderte — oder wenigstens der letzten 150 Jahre — entkräftet und verschüttet wurden“ („Neues Deutschland“ vom 2. 8. 1964). Das Wirken der CFK und die Friedensbemühungen vor allem Hromadkas finden in der „DDR“ weitgehend Beifall. So hob ein Blatt der CDU („Die Union“ in Dresden) schon am 9. 6. 1959 anerkennend hervor: „Auf den ökumenischen Konferenzen der Nachkriegszeit trat er als Verfechter einer Neuorientierung der Christenheit, des Friedens und der Koexistenz auf. — Besondere Energie verwandte Hromadka auf die Mitarbeit in der Friedensbewegung. Er ist Mitglied des Präsidiums des tschechoslowakischen Friedenskomitees und des Weltfriedensrates. Er erhielt für seinen selbstlosen Einsatz höchste Auszeichnungen. 1949 wurde er mit dem ‚Orden des 28. Februar 1948‘ ausgezeichnet. Im Jahre 1953 erhielt er den tschechoslowakischen Friedenspreis, 1954 den Orden der Republik. 1958 wurde ihm der Internationale Lenin-Friedenspreis verliehen.“ Im Juni 1966 tagte die der CFK angehörende „Kommission Friedensdienst der Jugend“ bei Storkow (südöstl. Berlin). Hans ➝Seigewasser, der Staatssekretär für Kirchenfragen, empfing am 7. 6. die Tagungsteilnehmer. „Mit großem Interesse“, so betonte der Staatssekretär, nehme die „demokratische Öffentlichkeit unserer Republik Anteil an der Arbeit der CFK“ („Neue Zeit“ vom 9. 6. 1966). Vom 13.–17. 3. 1967 tagte in Gnadau (Bez. Magdeburg) die „Kommission für das Studium der internationalen Fragen“ der CFK, geleitet von Prof. Dr. Renate Riemeck (Wuppertal). Das Schlußkommuniqué gipfelte in den Sätzen: „Zum Problem der europäischen Sicherheit wurde festgestellt, daß die Anerkennung der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges Voraussetzung für jede Politik der Entspannung ist. Im Rahmen eines europäischen Sicherheitssystems ist auch die Deutschlandfrage zu lösen. Beide deutschen Staaten sollten mithelfen, in Europa ein Modell für ein friedliches Mit- und Nebeneinander von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung zu schaffen. Für die Bundesrepublik heißt das Anerkennung der DDR, Verzicht auf alle Gebietsansprüche und auf Besitz oder die Verfügung über Kernwaffen“ („Neue Zeit“ vom 19. 3. 1967). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 134–135 Christlich-Demokratische Union A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Cisinski-PreisSiehe auch: Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1979 1985 Die CFK, in der BRD zuweilen als „Prager Christliche Friedenskonferenz“ bezeichnet, tritt seit Juni 1961 auch als „Allchristliche Friedensversammlung“ (ACFV) auf. Ihre Gründung wurde am 5. 10. 1957 in Modra (Westslowakei) auf einer Tagung von Theologen vorbereitet, die der Evang. Tschechischen Brüderkirche und der Slowakischen Lutherischen Kirche angehören. Ihre Leitgedanken verdankt die CFK vor allem dem…
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Feriendienst des FDGB (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der FdF. wurde 1947 eingeführt, um den Mitgliedern des FDGB eine 13tägige Urlaubsreise in organisierter Form zu ermöglichen. Der FdF. erhält hohe Zuschüsse von der Regierung. Die Urlauber werden in gewerkschaftseigenen und Vertragsheimen untergebracht. Die Zahl der Ferienreisenden betrug von 1962 ab jährlich etwa 1,2 Mill. 1965 betrug die Zahl indessen nur noch 1,1 Mill. Die Stagnation wird mit einem Rückgang der Zahl der privaten Vermieter begründet, die wegen des gestiegenen Familieneinkommens auf erneute Vertragsabschlüsse verzichteten. 1965 besaß der FDGB 537 Eigenheime mit rd. 23.000 Betten. Hinzu kamen noch 638 Vertragshäuser mit etwa 40.500 Betten sowie „tausende“ private Vermieter („Die Wirtschaft“, Nr. 11 v. 16. 3. 1967). Nur etwa für knapp jedes fünfte FDGB-Mitglied steht also ein Ferienplatz bereit. Da außerhalb des FdF. nur sehr schwer ein Ferienquartier zu erlangen ist, ergibt sich aus der Zahl der FDGB-Ferienreisenden, daß höchstens jeder 15. Bewohner Mitteldeutschlands eine verbilligte Ferienreise machen kann. Seit 1959 verfügt der FDGB über die Passagierschiffe „Völkerfreundschaft“ (das frühere schwedische Schiff „Stockholm“, bekannt durch den Zusammenstoß mit der „Andrea Doria“) und „Fritz Heckert“, finanziert zum großen Teil durch die Steckenpferdbewegung, mit denen besonders bevorzugte Aktivisten See- und Auslandsreisen in die Länder der Volksdemokratien nach dem Muster der KdF-Reisen machen. Die Schiffe unternehmen zusätzlich devisenbringende Charterfahrten. Die Preise der Urlaubsreisen sind relativ niedrig. Sie sind nach dem Einkommen gestaffelt und liegen für eine Reise von 12 Tagen in der Saison zwischen 42,– und 100,– M, außerhalb der Saison zwischen 30,– und 76,– M. Die betrieblichen ➝Gewerkschaftsleitungen zahlen einen Zuschuß (Ferienscheck) in Höhe von 21,– bis 76,– M. Der FdF. ist nicht zu verwechseln mit vorbeugenden Kuren der Sozialversicherung. (Touristik, Reiseverkehr, Urlaub) Literaturangaben Der FDGB — Erfüllungsgehilfe der SED. 3., erw. Aufl. (hrsg. v. DGB). Düsseldorf 1964. 224 S. m. zahlr. Abb. *: Der FDGB. (FB) 1959. 19 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 202 Feinmechanische und Optische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeriengestaltungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Der FdF. wurde 1947 eingeführt, um den Mitgliedern des FDGB eine 13tägige Urlaubsreise in organisierter Form zu ermöglichen. Der FdF. erhält hohe Zuschüsse von der Regierung. Die Urlauber werden in gewerkschaftseigenen und Vertragsheimen untergebracht. Die Zahl der Ferienreisenden betrug von 1962 ab jährlich etwa 1,2 Mill. 1965 betrug die Zahl indessen nur noch 1,1 Mill. Die Stagnation wird mit einem…
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Freundschaftsgesellschaften (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Sammelbegriff für Einrichtungen, die der Auslandspropaganda vor allem in nichtkommunistischen Staaten dienen, angeleitet von oder in Zusammenarbeit mit der außenpolitischen Abteilung im Apparat des ZK der SED, der Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, der Liga für Völkerfreundschaft, der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen. Neben den F. bestehen als ähnlich organisierte und wirkende Instrumente der Auslandspropaganda zahlreiche Freundschaftskomitees; im gleichen Rahmen sind Solidaritätsorganisationen und Solidaritätskomitees aktiv; schließlich sind solche Organisationen zu erwähnen, die in Partnerländern von nationalen Gruppen gebildet wurden, die mit der „DDR“ sympathisieren und von Ostberlin unterstützt werden. Im einzelnen sind besonders hervorgetreten: 1. Freundschaftsgesellschaften Deutsch-Afrikanische Gesellschaft, gegr. 1961 „zur Vertiefung und Pflege der freundschaftlichen Verhältnisses zwischen der DDR und … den jungen Nationalstaaten Afrikas“. Präs.: Prof. Dr. Markow, Vizepräs.: Gerald Götting. Deutsch-Arabische Gesellschaft, gegr. 1958, besonders aktiv in der VAR, Syrien, Irak. Hauptaufgaben auf kulturellem Gebiet. Präs.: Ernst Scholz. Deutsch-Britische Gesellschaft, gegr. 1963, organisiert Freundschaftstreffen und Besuche britischer Parlamentarier in der „DDR“. Präs.: Greta Kuckhoff. Deutsch-Französische Gesellschaft, gegr. 1962, hat vor allem Verbindung mit der gegen die BRD arbeitenden Vereinigung „Echanges Franco-Allemands“, die eine „Reorientierung der französischen Deutschlandpolitik“ und die „Anerkennung der DDR“ fordert. Präs. der DFG: Franz ➝Dahlem. Deutsch-Italienische Gesellschaft, gegr. 1963. Präs.: Prof. Gerhard Reintanz (CDU). Deutsch-Lateinamerikanische Gesellschaft, gegr. 1961. Diese Gesellschaft tritt vor allem mit politischen Erklärungen für revolutionäre Bewegungen Lateinamerikas hervor, umwirbt aber in jüngster Zeit auch bürgerliche Politiker und Gruppen, vornehmlich in Chile. Präs.: Prof. Johann-Lorenz Schmidt-Radvani von der Deutschen Akademie der Wissenschaften (Schmidt-Radvani ist der frühere Ehemann von Anna Seghers). Deutsch-Nordische Gesellschaft, gegr. 1961, hauptbeteiligt an der Veranstaltung der Ostseewochen, aktiv vor allem in Finnland, Schweden, auch in Dänemark. Präs.: Prof. Dr. Hans-Jürgen Geerdts (Univ. Greifswald). Deutsch-Südostasiatische Gesellschaft, gegr. 1961, aktiv besonders in Burma, Ceylon, Indien. Präs.: Max ➝Sefrin. 1. Freundschaftskomitees Hierzu gehören Organisationen, die betont bilateral arbeiten, vor allem auf kulturpolitischem Gebiet, so: „F. DDR–Irak“, „F. DDR–Japan“, „F. DDR–Uruguay“. 2. Solidaritätsorganisationen und -komitees Hierzu gehören vor allem das Afro-asiatische Solidaritätskomitee der DDR, das eng mit dem sowjetisch beeinflußten Kairoer Generalsekretariat der „Afro-Asian Peoples' Solidarity Organisation“ zusammenarbeitet; das 1961 gegründete Komitee für Solidarität mit dem kubanischen Volk; der Vietnamausschuß im Afro-asiatischen Solidaritätskomitee, der vor allem mit der Organisation von Solidaritätsspenden für Vietnam hervortritt. 3. Partnergesellschaften Hier handelt es sich um Vereinigungen, die von Persönlichkeiten aus anderen Staaten gegründet wurden und von außen her mit der „DDR“ zusammenarbeiten; sie sind vornehmlich kulturpolitisch tätig, befürworten aber generell auch die politische Zusammenarbeit und die offizielle Anerkennung der „DDR“ durch ihre nationalen Regierungen. Zu erwähnen sind die bereits genannte Vereinigung „Échanges Franco-Allemands“ in Paris und einzelnen französischen Departements sowie Vereinigungen in Indien, der VAR und Syrien. Die erste allindische Konferenz der „Freunde der DDR“ fand im November 1966 in Neu Delhi statt, zur zweiten Tagung im Mai 1966 sandte Premierminister Indira Gandhi ein Begrüßungstelegramm. Einige dieser Partnergesellschaften unterhalten Zweigstellen, so die Gesellschaft in Chile in zwei Großstädten, andere Gesellschaften haben Klubs gebildet, so in Chile das „Instituto Chileno Alemán Democratico de cultura“. Eng verbunden mit der Arbeit der F. und ihrer Nachbar- und Unterorganisationen ist die Tätigkeit der „Kultur- und Informationszentren der DDR“, von denen Mitte 1965 sechs existierten (Helsinki, Kairo, Alexandria, Stockholm, Damaskus, Bagdad). In Rom unterhält die „DDR“ das „Centro Thomas Mann“, das als Vorbild für ähnliche Institute in Lateinamerika gilt. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 227 Fremdenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreundschaftskomiteesSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Sammelbegriff für Einrichtungen, die der Auslandspropaganda vor allem in nichtkommunistischen Staaten dienen, angeleitet von oder in Zusammenarbeit mit der außenpolitischen Abteilung im Apparat des ZK der SED, der Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, der Liga für Völkerfreundschaft, der Deutschen Liga für die Vereinten Nationen. Neben den F. bestehen als ähnlich organisierte und wirkende Instrumente der Auslandspropaganda…
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Thüringen (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und Braunkohlengewinnung, Metall-, Textil-, Papier, Glas-, Porzellan-, optische und Spielzeugindustrie, Gemüse- und Gartenbau, Forstwirtschaft. Landtag, Landesregierung und damit praktisch auch das Land wurden im Sommer 1952 im Zuge der Verwaltungsneugliederung unter gleichzeitiger Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl aufgehoben. Die thüringische Geschichte ist in ganz besonderem Maße typisch für die deutsche Kleinstaaterei. Mehrfach mit Sachsen und sächsischen Teilfürstentümern verbunden und wieder aufgeteilt, wurde Th. erst 1920 zum Land Th. zusammengeschlossen, wobei das Gebiet mit und um Coburg (Herzogtum Sachsen–Coburg) durch Volksabstimmung an Bayern fiel. Nach 1933 verlor das Land im Zuge der sog. Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; 1944 wurde der Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen (unter Einbeziehung des Kreises Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) dem Reichsstatthalter in Th. unterstellt. In den letzten Wochen des 2. Weltkrieges wurde das Land von amerikanischen Truppen besetzt; die US-Militärregierung errichtete die „Provinzialverwaltung für das Land Th.“ unter Regierungspräsident Dr. Hermann Brill (SPD), die sich auch auf die westlich der vorläufigen Demarkationslinie gelegenen sächsischen Gebietsteile erstreckte. Am 1. 7. 1945 fiel Th. auf Grund der alliierten Abkommen über die Zoneneinteilung an die Sowjets. Wenige Tage später befahl die SMAD die Errichtung der „Landesverwaltung Th.“ unter Präsident Dr. Rudolf Paul, der sie im Okt. 1945 ein beschränktes Gesetzgebungsrecht einräumte. Am 20. 10. 1946 fanden die ersten Landtagswahlen statt, bei denen die SED trotz massiver Wahlbeeinflussung nur 49,3 v. H. der abgegebenen Stimmen erhielt. Der Landtag betätigte im Dez. 1946 die auf der Grundlage der Blockpolitik gebildete Landesregierung unter Ministerpräsident Dr. Rudolf Paul (inzwischen SED) und beschloß die „Verfassung des Landes Th. vom 20. 12. 1946“, die am 23. 1. 1947 in Kraft trat. An Stelle des in die Westzonen geflüchteten Dr. Paul wurde im Okt. 1947 Werner Eggerath (SED) Ministerpräsident. Seit Okt. 1949 war Th. Land der „DDR“. (Länder) Literaturangaben Böhmer, Karl Hermann: Deutschland hinter dem Eisernen Vorhang — Sowjetische Besatzungszone (neubearb. v. Eugen Stamm). Essen 1962, Tellus-Verlag. 64 S. m. zahlr. Abb. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 651 Theodor-Neubauer-Medaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierarzt, VerdienterSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Mitteldeutsches Land, wegen seines Waldreichtums und seiner Lage „das grüne Herz Deutschlands“ genannt, umfaßt seit 1944 auch den Reg.-Bez. Erfurt der preußischen Provinz Sachsen und den Kreis Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau; 15.598 qkm, 2,8 Mill. Einwohner (1950); Verfassung vom 20. 12. 1946, Hauptstadt Weimar (von 1948 bis 1952 Erfurt); Landesfarben: Weiß-Rot; Wirtschaft: Kali-, Erdöl- und…
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Deutsche Notenbank (DN) (1969)
Siehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Am 26. 5. 1948 wurde als Spitzeninstitut der Emissions- und Girobanken der damaligen fünf Länder eine „Deutsche Emissions- und Girobank“ geschaffen. Aus ihr ging auf Grund des Befehls der SMAD Nr. 122 v. 20. 7. 1948 und einer Anordnung der DWK vom gleichen Tage (ZVOBl. 1948, S. 291) die DN hervor. Im Zuge der Zentralisierung des Bankwesens wurden die Emissions- und Girobanken der Länder im März 1949 in die DN eingegliedert. Mit dem Gesetz über die DN vom 31. 10. 1951 (GBl., Nr. 128, S. 991/992) wurde der nach sowjetischem Vorbild vorgenommene Aufbau des Apparates der DN abgeschlossen. Als Notenbank waren diesem Großbankinstitut einerseits alle Funktionen einer Zentralbank übertragen, wozu in erster Linie die Notenemission, die Festsetzung der Umrechnungskurse zu anderen Währungen (zusammen mit dem Ministerrat), die Steuerung des Bargeldumlaufs und die Verwaltung der Liquiditätsreserven des Bankensystems gehören (Bargeldumlauf, Banken). Daneben hatte man ihr infolge der Auflösung der Haushalts- und Steuerkassen am 1. 1. 1951 auch die Kassengeschäfte der Finanzverwaltung (Staatshaushalt) übertragen. Andererseits oblagen der Notenbank gegenüber der VEW (ohne VEG in der Landwirtschaft) auch die Aufgaben einer Geschäftsbank. Diese Aufgaben betrafen vor allem die kurzfristige Kreditgewährung (Umlaufmittelfinanzierung), die Kontenführung und die Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs (Kredite, Zahlungsverkehr, Verrechnungsverfahren). Die Bezirks- und Kreisfilialen der DN hatten im Rahmen dieser Funktionen die Aufgabe übernommen, Verrechnungszentren eines alle Bankinstitute einschließlich der Postscheckämter umfassenden einheitlichen Gironetzes zu sein. Im Rahmen der zentralen Wirtschaftslenkung hatte die DN vor allem für eine plangemäße, stockungsfreie Finanzierung des Produktionsprozesses zu sorgen und mit Hilfe der zwangsweisen, anteilmäßigen Kreditfinanzierung der Lagerhaltung und der Produktionsvorgänge sowie der Verpflichtung zur zentralen bargeldlosen Zahlung und Verrechnung aller Umsätze in der Wirtschaft die Erfüllung der Betriebspläne zu kontrollieren und zu steuern. Neben der finanzwirtschaftlichen Kontrolle und Lenkung einzelner Wirtschaftseinheiten war die DN auch hauptverantwortlich für die disproportionsfreie Lenkung der Finanzströme im volkswirtschaftlichen Maßstab in Abstimmung zu den zentralen Steuerungsmaßnahmen im güterwirtschaftlichen Bereich. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe richtete sie sich nach den Gegebenheiten des Volkswirtschaftsplanes, Staatshaushaltsplanes, Bargeldumsatz-, Kredit- und Valutaplanes, die sie z. T. selbst mitgestaltete. Bis zur Delegation des Zahlungsverkehrs mit dem sozialistischen Ausland an die Deutsche Außenhandelsbank AG führte die DN diesen Verkehr durch. Seit 1956 wickelte die Deutsche Handelsbank AG im Auftrage der DN einen Teil des Zahlungsverkehrs mit den „kapitalistischen“ Ländern ab. Die Verwahrung von Devisen und Edelmetallen bei diesen Spezialbanken über den für die Abwicklung der laufenden Geschäfte notwendigen Be[S. 150]stand hinaus ist nicht gestattet. Ebenso ist der Bevölkerung das Horten oder die Bezahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln oder Edelmetallen untersagt. Die DN konzentrierte sämtliche freien Devisen und Edelmetalle bei sich (Währung). Im Zuge der Verwirklichung der Wirtschaftsreform änderte sich nicht nur die Arbeitsweise der DN. Es fanden ebenfalls institutionelle Umbauten im Bankenapparat der DN statt. Zur bankmäßigen Betreuung der durch die Wirtschaftsreform ab 1963 finanziell verselbständigten und zu „sozialistischen Konzernspitzen“ umgebildeten VVB gründete die DN etwa 50 Sonderfilialen an den Verwaltungssitzen der VVB der Industrie. Diese für eine oder mehrere VVB eingerichteten Nebenstellen unter der Bezeichnung „Industrie-Bankfilialen“ stellen eine Art von „Hausbanken“ der „sozialistischen Konzerne“ dar. Sie übernahmen die Kontenführung und den Verrechnungsverkehr für die VVB, ihre Kreditversorgung und die finanzielle Abwicklung der Haushaltsbeziehungen zwischen den VVB-Betrieben und der Konzernspitze sowie zwischen der VVB und dem Staat. Die DN war als Staatsbank Organ des Ministerrates. Das Grundkapital betrug lt. Gesetz vom 20. 12. 1965 600 Mill. DM Ost. (GBl., I, 1966, S. 25.) In allen wichtigen bankpolitischen Fragen war sie den Entscheidungen des Ministeriums der Finanzen unterworfen. Die interne Leitung der DN erfolgte durch einen Präsidenten, der vom Ministerrat berufen und abberufen wurde, und einem Gremium aus Direktoren und Funktionären (Direktorium). Die Direktoren standen den einzelnen Arbeitsbereichen der DN vor, während die Funktionäre seit dem 29. 6. 1966 zwecks Beratung der DN aus anderen Staats- und Wirtschaftsorganen in dieses Direktorium delegiert worden waren. Durch das Gesetz über die Staatsbank der DDR vom 1. 12. 1967 (GBl., II, 1968, S. 132) und das Gesetz über die Industrie- und Handelsbank der DDR vom 13. 12. 1967 (GBl., II, 1968, S. 9) wurde die DN aufgelöst. Ihre Funktionen übernahmen die beiden genannten Banken. Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 149–150 Deutsche Militärbibliothek A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche PostSiehe auch: Deutsche Notenbank: 1975 1979 Notenbank, Deutsche (DNB): 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Am 26. 5. 1948 wurde als Spitzeninstitut der Emissions- und Girobanken der damaligen fünf Länder eine „Deutsche Emissions- und Girobank“ geschaffen. Aus ihr ging auf Grund des Befehls der SMAD Nr. 122 v. 20. 7. 1948 und einer Anordnung der DWK vom gleichen Tage (ZVOBl. 1948, S. 291) die DN hervor. Im Zuge der Zentralisierung des Bankwesens wurden die Emissions-…
DDR A-Z 1969
Entwicklungshilfe (1969)
Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1975 1979 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 1979 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff wird in der „DDR“ offiziell selten verwendet. Nach der gültigen Sprachregelung ist E. lediglich eine „in den kapitalistischen Ländern gebräuchliche Bezeichnung“ (ökon. Lexikon, Bd. 1, S. 570). E. wird als „besondere Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“ umschrieben. Dabei wird nach Ulbricht davon ausgegangen, daß „die beiderseitig vorhandenen günstigen ökonomischen Möglichkeiten erst dann vorteilhaft genutzt werden können, wenn die staatlichen Beziehungen normalisiert sind und Übereinstimmung in politischen Grundfragen besteht“ (Referat auf dem VII. SED-Parteitag). Nach der Auslegung dieses Referates durch den für E. in besonderem Maße zuständigen stellvertr. Ministerratsvors. Dr. Gerhard ➝Weiß „besteht also eine enge Wechselwirkung zwischen unserer Außenpolitik und unserer Außenhandelspolitik“. Weiß hob hervor: „Neben dem politischen Ziel steht für die DDR als zweiter Ausgangspunkt für die Erweiterung der Zusammenarbeit der ökonomische Nutzen“ (Referat i. d. Bergakademie Freiberg, publ. in „Die Hochschulstadt“, Freiberg, 10. 7. 1967). Im Gegensatz zur BRD leistet die „DDR“ E. nur an wenige Staaten: „Es ist nicht möglich, daß die DDR in den rund 80 Entwicklungsländern Initiativen zur Herstellung und zum Ausbau politischer und wirtschaftlicher Beziehungen ergreifen kann“ (Dr. Gerhard Weiß, a.a.O.). Entsprechend der von der SU und vom RGW erarbeiteten Linie werden Staaten bevorzugt, die den „nichtkapitalistischen Weg“ eingeschlagen haben. Da andererseits einige dieser Staaten Korrekturen ihres ursprünglichen Kurses vorgenommen oder radikale politische Veränderungen erfahren haben (so Ceylon, Guinea und Ghana, Indonesien), sind Rückwirkungen auf die E. und Schwankungen der Politik der E. sozialistischer Länder zwangsläufig. Konstante Partner bei der E. der „DDR“ bilden seit einem Jahrzehnt lediglich die VAR, Mali, Tansania (Sansibar), Algerien, Syrien, der Irak. Der Schwerpunkt liegt also eindeutig im arabischen Raum, vor allem seit dem Staatsbesuch Ulbrichts in der VAR 1966 (Kreditzusagen aufgestockt auf 25 Mill. Pfund Sterling) und dem arabisch-israelischen Konflikt vom Juni 1967. Die E. der „DDR“ beruht auf ökonomischem Gebiet in erster Linie auf der kreditierten Lieferung industrieller Ausrüstungen und Waren. Die überwiegend langfristigen Warenkredite werden von der Staatsbank der DDR bereitgestellt. Eine Vergabe von Kapitalkrediten findet grundsätzlich nicht statt, vor allem wegen des Fehlens einer konvertierbaren Währung. Bis Juni 1968 beläuft sich die Gesamtsumme von Warenkrediten der „DDR“ an Entwicklungsländer auf rd. 1,3 Mrd. M; davon dürften erst etwa 40 v. H. in Anspruch genommen worden sein. Ein Pro-Kopf-Vergleich weist 1967 eine Relation von 20 M („DDR“) zu 465 M (BRD) aus. Neben der wirtschaftlich-technischen E. gewährt die „DDR“ in größerem Umfang Unterstützung auf den Gebieten wissenschaftlich-kultureller Zusammenarbeit, der Zusammenarbeit im Erziehungs- und Gesundheitswesen und bei der Heranbildung wirtschaftlicher Fachkräfte aus Entwicklungsländern (Ausländerstudium). Parallel zum Deutschen Entwicklungsdienst (DED) der BRD wurde seit 1964 die Organisation der „Freundschaftsbrigaden“ aufgebaut. Diesen Brigaden, die vom Zentralrat der FDJ angeleitet werden, gehören vor allem Agronomen, Viehzüchter, Landmaschinentechniker, Bauspezialisten, Klempner, Elektriker und Angehörige ähnlicher Berufe an. Jede dieser Brigaden besteht aus 15 Mitgliedern im Alter von 20 bis 30 Jahren. Die Vorbereitungszeit in Intensivkursen beträgt drei Monate. Aus Teilveröffentlichungen der „DDR“-Presse ergibt sich, daß bis Mitte 1967 etwa 200 Entwicklungshelfer in solchen „Freundschaftsbrigaden“ tätig wurden. Einsatzländer waren: Algerien, Ägypten, Ghana, Mali, Tansania. (Außenwirtschaft, Außenpolitik, Auslandspropaganda, Freundschaftsgesellschaften) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 171 Entstalinisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ErbrechtSiehe auch: Entwicklungshilfe: 1975 1979 1985 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 1979 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff wird in der „DDR“ offiziell selten verwendet. Nach der gültigen Sprachregelung ist E. lediglich eine „in den kapitalistischen Ländern gebräuchliche Bezeichnung“ (ökon. Lexikon, Bd. 1, S. 570). E. wird als „besondere Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“ umschrieben. Dabei wird…
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Wirtschaft (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Wirtschaftspolitik a) allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des Wirtschaftssystems. Das bestehende Wirtschaftssystem wird als „sozialistische Planwirtschaft“ gekennzeichnet. Entscheidend für die Eigenart der [S. 727]W.-Politik ist, daß die sozialistische Plan-W. in ihren Grundelementen bewußt als ein Wertsystem aufgefaßt wird. Dieses bezieht sich nicht darauf, makroökonomische Ungleichgewichte in Notlagen zu beseitigen (z. B. Kriegs-W.), sondern soll im Zusammenhang einer neuen gesamtgesellschaftlichen Wertordnung von oben auf die Dauer in dem gesellschaftlichen System durchgesetzt werden. Eine entsprechende W.-Politik zu führen, war und ist das Ziel der KPD bzw. SED. Typisch ist eine grundsätzlich kämpferische Einstellung der SED auch im wirtschaftspolitischen Bereich. Sie zeigte sich am deutlichsten dort, wo gewaltsam das überkommene W.-System zerstört wurde (z. B. durch Enteignung, Zwangskollektivierung, Berufslenkung). Die ideologische Orientierung erfolgt im wesentlichen am Marxismus-Leninismus, im einzelnen an der Politischen Ökonomie. Die Veränderungen im wirtschaftlichen Lenkungssystem während der letzten Jahre (NÖS) und die jüngste starke Förderung von praxisbezogenen Teilbereichen der W.-Wissenschaften („sozialistische Wirtschaftsführung“, „sozialistische Betriebswirtschaftslehre“) zeigen jedoch, daß die Dogmen der traditionellen politischen Ökonomie gegenüber den Problemen von entwickelten, vielschichtig verflochtenen industriellen Volkswirtschaften aussagenarm sind. Die W.-Politik hat zur Aufgabe, bestimmte Grundbestandteile des Gesamtsystems — gesellschaftliches Eigentum und zentrale Lenkung — entweder zu schaffen oder so funktionsbereit zu halten, daß über wirtschaftliche Wachstumsprozesse eine Anhebung des Lebensstandards möglich ist. Daher wird die W.-Politik zu Recht als der „wichtigste Teil der Gesamtpolitik“ der SED und ihr folgend der staatlichen Verwaltung bestimmt. Machtgewinn, -behauptung und -Sicherung der SED sind eng mit der Gestaltung der wirtschaftlichen Struktur (Organisationsformen, Institutionen) und des wirtschaftlichen Ablaufs (W.-Prozeß, makro- und mikroökonomische Beziehungen) verknüpft. Im einzelnen sind wichtige Aufgaben der W.-Politik: 1) der allgemeine Aufbau des W.-Systems durch Bildung und Auflösung von W.-Organen, 2) die Verteilung von Entscheidungskompetenzen derart, daß ein kooperationsfähiges Entscheidungssystem entsteht, 3) die Festlegung der volkswirtschaftlichen Grundstruktur, der Branchen und Produktionssortimente sowie der territorialen wirtschaftlichen Verflechtung, 4) die Bestimmung der Wachstumsziele und -strategien, der volkswirtschaftlichen Effektivität im zentralen Plan, 5) die Regelung eines Systems direkter und indirekter Instrumente („ökonomische Hebel“) wie Preisplanung und -gestaltung, Haushaltsabführungen, Prämiensätze, 6) Entscheidungen über Investitionen, den Außenhandel und 7) über den den VEB verbleibenden Anteil am Reineinkommen, 8) die Lenkung der Branchen durch Ministerien, VVB, Kombinate und VEB im Hinblick auf Forschung, Entwicklung, Fertigung und Absatz sowie der regionalen Wirtschaftskomplexe (Bezirke und Kreise, Städte und Gemeinden), 9) die rationelle Nutzung der Produktionsfaktoren und die Verteilung der Erzeugnisse, 10) die Regelung der Finanzbeziehungen, z. B. zwischen Bank, Betrieb und Staatshaushalt. b) Etappen Bei dem Abbau des überkommenen W.-Systems und dem Aufbau einer sozialistischen Plan-W. lassen sich bis jetzt fünf verschiedene Phasen unterscheiden. Sie sind gleichzeitig die Hauptetappen der allgemeinen politischen Entwicklung. Die erste Phase von 1945 bis 1949 war dadurch gekennzeichnet, daß ökonomische Machtbasen (z. B. privatkapitalistisches Eigentum) zerstört bzw. übernommen wurden. Es war die Etappe der „Eroberung der politischen und wirtschaftlichen Kommandohöhen“ durch Industrie- und Bodenreformen. In der Industrie wurde das staatliche und „nationalsozialistische“ Eigentum, später auch das Privatkapital enteignet. Der Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 („Sequesterbefehl“) ordnete unter der Bezeichnung „Über die Beschlagnahme und provisorische Übernahme einiger Eigentumskategorien“ die Beschlagnahme wichtiger Industriebetriebe an. Formal sollte sich die Maßnahme vor allem gegen „Naziaktivisten und Rüstungsfabrikanten“ richten. Ein kleiner Teil der beschlagnahmten Betriebe wurde mit dem Befehl Nr. 167 vom 5. 6. 1946 in das „Eigentum der UdSSR auf Grund der Reparationsansprüche der UdSSR“ überführt („SAG-Betriebe“), während der größere Teil zu „Volkseigentum“ erklärt wurde (Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948). In der Provinz Sachsen bestimmte [S. 728]ein am 30. 6. 1946 durchgeführter „Volksentscheid über die entschädigungslose Enteignung der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“ die Übernahme in „Volkseigentum“. 1947 gingen alle Bodenschätze in „Volkseigentum“ über (Ländergesetze „Über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerksbetriebe in die Hand des Volkes“). Parallel dazu lief seit 1945 eine Bodenreform, durch die aller landwirtschaftlicher Privatbesitz über 100 ha entschädigungslos enteignet und in einem allgemeinen „Bodenfonds“ zusammengefaßt wurde. Etwa ⅔ des Landes wurde an 550.000 landlose Bauern, Landarbeiter, Pächter u. a. verteilt, etwa ⅓ übernahmen Länder, Kreise und Gemeinden. Diese erste Phase charakterisierten weiterhin Demontagen und Reparationsleistungen an die SU. Letztere wurden formal 1953 abgeschlossen. Am 27. 6. 1947 konstituierte sich auf Befehl Nr. 138 der SMAD die „Deutsche Wirtschaftskommission“ als zentrale deutsche Verwaltungsinstanz. Bestehend aus 12 Zentralverwaltungen brachte die DWK eine stärkere Zentralisierung des wirtschaftlichen Leitungssystems. Ein Teil der volkseigenen Betriebe unterstand ab Juli 1948 direkt der DWK. Die anderen VEB wurden entweder von Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder genossenschaftlich verwaltet. Als Zwischeninstanzen schuf die DWK ein Ministerium für Industrie und von diesen angeleitete Vereinigungen Volkseigener Betriebe mit VEB als unselbständigen Filialbetrieben. Die DWK wurde die Vorläuferin der späteren Regierung. Die zweite Etappe von 1949 bis 1958 wurde dadurch bestimmt, daß Grundlagen für die volkswirtschaftliche Grundstruktur kennzeichnende Branchen der chemischen und elektrotechnischen Industrie und des Maschinenbaus geschaffen sowie durch Kriegsschäden und Demontagen bedingte Verluste und Disproportionen beseitigt wurden. Die Industrieverwaltung wurde in dieser Zeit zweimal reorganisiert: Ende 1950 wurde das Ministerium für Industrie durch einzelne Industrieministerien ersetzt. Sie übernahmen den größeren Teil der bis dahin den Länderregierungen unterstehenden VEB-L (jetzt VEB-Z), der kleinere Teil wurde als „örtliche Industrie“ den Kreiskörperschaften unterstellt. Gleichzeitig wurden neue Branchenverwaltungen (VVB-Z) gegründet. Ende 1951 wurden dann die Branchenverwaltungen aufgelöst und die angeschlossenen Betriebe in selbständige, nach der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“ arbeitende W.-Einheiten umgewandelt. Allgemein führte die SED in dieser Phase einen verschärften „Klassenkampf nach innen“. Die Sozialisierung wurde weiterbetrieben, so durch die Gründung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks und von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Die Zwangskollektivierung der selbständigen Bauern-W. lief von Juli 1952 bis April 1960. Sie stagnierte in den Jahren 1953 (Juni-Aufstand), 1956 (Unruhen in Polen) und 1957 (Ungarn-Aufstand). 1950 wurde die DDR in den 1949 gegründeten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe aufgenommen, womit eine intensivere wirtschaftliche Verflechtung mit den Ostblockländern, in erster Linie mit der SU, begann. Die 1948 mit einem Halbjahresplan eingeführte zentrale Planung brachte 1949 einen Zweijahrplan, 1951 einen ersten und 1956 einen zweiten Fünfjahrplan. Die dritte Phase von 1958 bis 1962 begann mit einer Reorganisation des Staats- und W.-Apparates. Der Auflösung der Industrieministerien folgte die Gründung von Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) mit der Aufgabe, unterstellte VEB „operativ und produktionsnah anzuleiten“. Eine Staatliche Plankommission wurde aufgebaut, der bis zur Bildung des Volkswirtschaftsrates 1961 während der vierten Verwaltungsreform auch die VVB unterstanden. Die örtliche Industrie gewann an Bedeutung, indem den Räten der Bezirke und Kreise ehemals zentralverwaltete Industriebetriebe zugeordnet wurden. Im Zusammenhang damit konstituierten sich bei den Räten der Bezirke besondere Wirtschaftsräte. Währenddessen wurde die Industrie stark ausgebaut (z. B. VEB Braunkohlenkombinat „Schwarze Pumpe“, Werk II des VEB Leuna-Werke, Erdölleitung „Freundschaft“). Die Jahre 1958 und 1959 brachten insgesamt eine erste Konsolidierung des wirtschaftlichen und politischen Systems, der in den Jahren bis 1962 dann jedoch, hervorgerufen durch die Vollkollektivierung der Landwirtschaft, die Fluchtbewegung und den Bau der Mauer, Krisen folgten. Die wirtschaftlichen Kontakte zu RGW-Ländern [S. 729]wurden ausgebaut. Unter der Formel „Störfreimachung“ wurden eine stärkere Umstellung der W. auf Materialimporte aus der SU und anderen Ostblockländern sowie die Eigenfertigung bisher importierter Erzeugnisse propagiert. Durch die Umstellung sollte der Interzonenhandel verringert werden. Er stieg im Umfang allerdings ab 1962 wieder an. Typisch für die vierte Phase, von 1963 bis 1966, war der weitere Ausbau der etablierten sozialistischen Plan-Wirtschaft unter einem wirtschaftspolitischen Reformprogramm, dem Neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Bemerkenswert ist dreierlei: einmal eine zunehmende Dezentralisierung ableitbarer Entscheidungen, was jedoch gleichzeitig begleitet ist von einer stärkeren Zentralisierung bei Grundentscheidungen (z. B. die Struktur- und Wachstumspolitik betreffend), zweitens die Nachfrage nach Sachverstand auf allen Produktions- und Leitungsebenen und die Integration von Sachverständigen meistens über Konsultativgremien und Stabsstellen und drittens eine Ökonomisierung des W.-Ablaufs in Verbindung mit der Verbreitung des Leistungsdenkens. Das NÖS zielt in erster Linie nicht auf eine Veränderung der Grundelemente des W.-Systems und der bezeichnenden Instrumente der W.-Politik, sondern auf deren effektivere Gestaltung und Anwendung. Ein weitverbreiteter Voluntarismus und Praktizismus sollen durch einen Prozeß der partiellen Verwissenschaftlichung und einer allgemeinen Anhebung des Ausbildungsniveaus eingeschränkt werden. Dabei werden auch Bestandteile westlicher Verkehrs wirtschaften auf ihre Anwendbarkeit hin überprüft und ggf. übernommen (z. B. die auf eigene Rechnung arbeitenden „Ingenieurbüros für Betriebswirtschaft“ bei den VVB, ohne daß dies die immanenten Spannungen des zentral gelenkten W.-Systems beseitigen könnte. Auch wenn wettbewerbliche Elemente eingebaut werden, bleibt der Planungszentrale die Aufgabe, ein volkswirtschaftliches Gleichgewicht zu sichern. Die Spannungen bestehen zwischen den Mengen- und Preisregulierungen. Der unmittelbare Preis-Mengenzusammenhang ist unterbrochen, andererseits können die staatlichen Preisorgane die einmal fixierten Preise nicht fortlaufend den unterschiedlichen Versorgungs- und Kostenlagen anpassen. Umdispositionen sind nur schwerfällig zu erreichen, was auf die durchschnittliche volkswirtschaftliche Effektivität drückt. Dies gewinnt an Bedeutung, wenn — wie in letzter Zeit — die W.-Branchen verstärkt unmittelbar an den internationalen Markt herantreten. Die relativ hohe Effizienz, die einer zentral gelenkten W. bei herausgehobenen Schwerpunkten oder bei radikalen Umstellungen in dem W.-System möglich ist, bleibt einer entwickelten, in den Grundzügen proportionierten Plan-W. nach allen bisherigen Erfahrungen unerreichbar. Im einzelnen wurden durch das NÖS eine Reihe indirekter Leitungsinstrumente und Anreize verbessert oder aber neu eingeführt (z. B. neue Industriepreise, Zins, Prämien), die Position der VVB zu ökonomischen „Führungsorganen“ ausgebaut und das wirtschaftliche Leitungssystem insgesamt durch die Anwendung moderner, sozialwissenschaftlicher und mathematischer Verfahren (z. B. der Soziologie, Sozial- und Betriebspsychologie, Optimierungsrechnung) rationalisiert. Im Rahmen einer 1959 begonnenen „zweiten Etappe“ des NÖS wurden der Volkswirtschaftsrat aufgelöst und sieben Industrieministerien sowie das Ministerium für Materialwirtschaft gebildet. Durch diese Ministerien wurde die Kontrolle über die VVB wieder gefestigt. Die gegenwärtige fünfte Phase wurde im April 1967 auf dem VII. Parteitag der SED mit dem Beschluß eingeleitet, das NÖS als Ökonomisches System des Sozialismus weiterzuentwickeln. Das ÖSS wird als das „Kernstück des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ angesehen. Die seit 1963 in der Industrie gesammelten Erfahrungen werden jetzt auf andere W.-Bereiche (z. B. die Landwirtschaft) und auch die staatliche Verwaltung übertragen. Durch die Anwendung der kybernetischen Systemtheorie soll die gesamte Leitungs- und Planungsorganisation rationalisiert und optimiert werden. Weiterhin ist kennzeichnend, daß die Bedeutung einer volkswirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik für eine entwickelte Industriewirtschaft erkannt wurde. Das führt vor allem zu Änderungen in der Planung. Zur Lösung der strukturpolitischen Probleme wird 1968 eine gesonderte Schwerpunktplanung eingeführt. Dabei erhält die zentrale Ebene der Ministerien und der [S. 730]SPK zusätzliche Kompetenzen. Im Unterschied zur ersten Phase des NÖS wird die Priorität der Politik und Ideologie vor und in der Ökonomie wieder hervorgehoben und gleichzeitig die „führende Rolle“ der SED auch in der W. betont. 2. Wirtschaftssystem a) Wirtschaftsfläche Die gesamte W.-Fläche umfaßt 1967 10.830.237 ha. Hiervon sind 6.350.780 ha landwirtschaftliche Nutzungsfläche, 2.946.664 ha Forsten und Holzungen, 84.372 ha Ödland und 209.011 ha Gewässer. Hinzu kommen 1.018.796 ha sonstige Flächen, d.s. Hof- und Gebäudeflächen, Straßen, Plätze, Schienenwege, Flug-, Sport- und Militärübungsplätze, Parkanlagen usw. Die Gesamtfläche entspricht etwa der der Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Nach der Größe ihrer W.-Fläche steht die DDR in Europa an 16. Stelle. Die W.-Fläche, nach Eigentumsformen gegliedert, ergibt für 1967 folgende Verteilung: 1.206.003 ha nicht-sozialistischer Betriebe und 9.624.234 ha sozialistischer Betriebe, darunter 501.319 ha volkseigener Güter, 6.585.884 ha Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften und 20.964 ha Gärtnerischer Produktionsgenossenschaften. 1950 war das Verhältnis zwischen nicht-sozialistischem und sozialistischem Eigentum an der W.-Fläche noch 8.262.730 ha zu 2.492.081 ha und 1958 lautete es 5.234.413 ha zu 5.579.113 ha („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, S. 271, 255). b) Zentrale Planung Die zentrale Planung ist neben den spezifischen Eigentumsverhältnissen das entscheidende Strukturmerkmal des W.-Systems. In dem System wird generell davon ausgegangen, wirtschaftliche Einzeldispositionen über einen zentralen Plan zu lenken und zu koordinieren. In der Vergangenheit hat sich die Form, nach der vor allem die Beziehungen zwischen Planungszentrale und W.-Einheiten geregelt wurde, wiederholt geändert. Seit 1948 gab es allein fünf größere Umbildungen der Planorganisation. Sehr verschiedene Planarten wurden, zumeist diskontinuierlich, angewendet: neben Jahres- und kurzfristigen Plänen Halbjahr-, Zweijahr-, Fünfjahr- und Siebenjahrpläne. Die früher durchgeführte einfache Mengenplanung mit der Bruttoproduktion als entscheidender Kennziffer ist inzwischen durch einige Qualitäts- und Effektivitätskriterien ergänzt worden, ohne daß eine Kennziffer, z. B. der Gewinn, Priorität erlangte. Hier wie auch bei anderen Problemen der zentralen Planung wirkt sich negativ das Fehlen einer entwickelten Planungstheorie aus. Seit 1967 (ÖSS) wird der Perspektivplan zum wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrument ausgebaut. Neuere Entwicklungen (z. B. der volkswirtschaftlichen Prognostik und der Schwerpunktplanung) stärken die zentrale Planung. c) Eigentumsverhältnisse Eine der primär kennzeichnenden Differenzen zwischen dem W.-System der DDR und dem der BRD sind die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse. Sie werden im Rahmen der Politischen Ökonomie als die wichtigsten gesellschaftlichen Verhältnisse angesehen und bestimmen angeblich den Charakter aller anderen gesellschaftlichen Beziehungen. Im sozialistischen System wird das gegenüber dem Privateigentum dominierende „sozialistische Eigentum“ an Produktionsmitteln als die wirtschaftliche Basis der gesamtgesellschaftlichen Steuerung durch die SED („Arbeiter-und-Bauern-Macht“) angesehen. Die Bildung von Privateigentum an Produktionsmitteln durch Unternehmer und von großen Kapitalgruppen mit gesellschaftspolitischen Einflußmöglichkeiten wird verhindert. Das sozialistische Eigentum existiert in zwei Formen: als „Volkseigentum“, das die durch Vergesellschaftung in direkten staatlichen Besitz gelangten Betriebe und Unternehmen erfaßt, und als „genossenschaftliches Eigentum“, das durch den Zusammenschluß von Einzelproduzenten zu Erzeugergenossenschaften entsteht. Die Basis des Volkseigentums entstand 1946 durch die entschädigungslose Enteignung der „Nazi- und Kriegsverbrecher“. Durch den Neubau zahlreicher Großbetriebe wuchs der staatliche Wirtschaftsbereich stark an. 1967 stammten 79,5 v. H. der industriellen Produktion (einschl. des Fertigungshandwerks) aus volkseigenen Betrieben. Das genossenschaftliche Eigentum besteht in den Organisationsformen von Produktionsgenossenschaften, die vor allem in der Landwirtschaft und im Handwerk sowie [S. 731]im Gartenbau und in der Fischerei verbreitet sind, und von Konsumgenossenschaften. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden neben dem Privateigentum als dritte Eigentumsform noch das „halbstaatliche Eigentum“ unterschieden. Dieses umfaßt Betriebe mit einer staatlichen Beteiligung (Kapitaleinlage) und/oder einem Kommissionsvertrag. Die 3.892 privaten Industriebetriebe mit in der Regel mehr als 10 Beschäftigten des Jahres 1967 machen zwar rein zahlenmäßig immer noch 29,6 v. H. der Industriebetriebe aus, sie sind jedoch an der industriellen Bruttoproduktion nur noch mit 2 v. H. beteiligt. Bei den halbstaatlichen Betrieben lauten die Zahlen für 1967: 5.562 Betriebe, die 42,3 v. H. der Industriebetriebe darstellen, produzieren 10,3 v. H. d) Volkseigene Wirtschaft Die VEW umfaßt alle in staatlichem Besitz befindlichen Betriebe und Institutionen aus den verschiedenen W.-Bereichen. Hierzu gehören: die volkseigene Industrie, die volkseigenen Güter, der staatliche Außenhandel (Außenwirtschaft), der staatliche Großhandel mit Industriebedarf (Staatliche Kontore) und mit Konsumgütern und Lebensmitteln (Großhandelsgesellschaften, VVEAB), der staatliche Einzelhandel (HO) und die staatlichen Verkehrseinrichtungen (Deutsche Reichsbahn, Post- und Fernmeldewesen, Interflug (Luftverkehr), Schiffahrt, Kraftverkehr). Vom Staat eingesetzte Leiter bzw. Direktoren der VEB und der übrigen Einrichtungen verwalten die VEW nach dem Prinzip der Einzelleitung. Ihre Aufgabe ist es, [S. 732]das VEW „wirtschaftlich zu nutzen, zu erhalten und zu mehren“. Die Bevölkerung kann Rechte aus der VEW lediglich in den verschiedenen Beratungs- und Kontrollgremien (z. B. Produktionskomitees, Gesellschaftliche Räte) und formal auch über die Volksvertretungen wie Volkskammer, Bezirks- und Kreistag und Gemeindevertretung wahrnehmen. Am 30. 9. 1967 arbeiteten von insgesamt rd. 7,7 Mill. Berufstätigen in der W. 5 Mill. Berufstätige in der VEW („Statistisches Jahrbuch der DDR 1968“, S. 61). e) Wirtschaftsorgane Die Organisationseinheiten des W.-Systems sind die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten und die staatlichen Träger der W.-Politik sowie der allgemeinen Verwaltung. Letztere werden auch „wirtschaftsleitende Organe“ genannt. Dagegen umfaßt die ältere Bezeichnung „Produktionsleitungen“ Einheiten beider Arten: Vereinigungen Volkseigener Betriebe, Bezirkswirtschaftsräte und Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Organe der W.-Politik und Verwaltung sind hierarchisch gegliedert. Höchstes Organ der W.-Leitung ist der Ministerrat. Er transformiert wirtschaftspolitische Ziele, Strategien und Mittelpräferenzen aus dem Parteiapparat der SED in Sollgrößen und Handlungsanweisungen für den Bereich der W. und arbeitet direkt mit dem Staatsrat und der Volkskammer zusammen. Auf seiner Ebene werden die wichtigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen mit beteiligten Ressorts (z. B. Bildungswesen, Gesundheitswesen) abgestimmt. Dem Ministerrat unterstehen zur Leitung, Verwaltung und Kontrolle der W. spezielle Organe, die sich nach Funktionen unterscheiden lassen. Dies sind erstens Organe, denen produktive W.-Bereiche zugeordnet sind: Industrieministerien, das Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, der Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft, die Ministerien für Bauwesen und Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen, Handel und Versorgung, das Amt für Wasserwirtschaft. Eine zweite Gruppe hat neben spezifischen Hauptaufgaben, wie z. B. die Planungsaufgaben der Staatlichen Plankommission, im Zusammenhang der W.-Leitung und -Verwaltung vorwiegend koordinierende und indirekt regelnde Funktionen: die Staatliche Plankommission, die Ministerien für Wissenschaft und Technik sowie der Finanzen, besondere Verwaltungsstellen für Arbeit, Löhne und Preise, die Staatsbank der DDR, Kontrollaufgaben vor allem hat die dritte Gruppe der wirtschaftsleitenden Organe: wie die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, das DAMW und das Staatliche Vertragsgericht. Auf der regionalen Ebene existieren folgende wichtige Organe der W.-Leitung: 1) die die Industrie der Bezirke leitenden und den Räten der Bezirke sowie dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellten Bezirkswirtschaftsräte, 2) Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft auf Bezirks- und Kreisebene, 3) Bezirks- und Kreisbauämter und 4) Räte der Gemeinden, soweit sie kommunale Dienstleistungs- oder Versorgungsbetriebe verwalten. Die unmittelbar wirtschaftenden Einheiten umfassen Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, Handelsorganisationen, Genossenschaften, Banken. Im Vordergrund des allgemeinen W.-Prozesses stehen die Industriebetriebe. Der Grad der erreichten Annäherung an die Optimalität der Größenordnungen der Betriebe, der technisch-ökonomisch adäquaten Ausstattung mit Sachmitteln und Fertigungsverfahren und der rationellen Verflechtung in den überbetrieblichen Produktionsprozeß sind von erheblicher Auswirkung auf die gesamtwirtschaftliche Effektivität. In allen drei Aspekten befindet sich die W. im Rückstand gegenüber führenden Industrieländern. Das gegenwärtige wirtschaftpolitische Programm zielt bei diesen Problempunkten auf eine Verringerung der hohen Anzahl kleinerer Betriebe durch Zusammenlegungen von Betrieben und die Bildung von Kombinaten. Des weiteren sollen durch Spezialisierung, Konzentration und den Aufbau von Kooperationsverbänden und von sozialistischen Arbeitsgemeinschaften sowie durch die Intensivierung der Erzeugnisgruppenarbeit günstige Formen der überbetrieblichen Zusammenarbeit gefunden werden. Schließlich soll die Produktion vornehmlich durch Rationalisierungen stärker mechanisiert und automatisiert werden. [S. 733] [S. 734] f) Regionale Struktur der Volkswirtschaft (Quelle: „Statistisches Jahrbuch der DDR 1968, S. 83 f.) Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Duhnke, Horst: Stalinismus in Deutschland — Die Geschichte der sowjetischen Besatzungszone (Rote Weißbücher 15). Köln 1955, Kiepenheuer und Witsch. 378 S. Lukas, Richard: 10 Jahre sowjetische Besatzungszone … Mainz 1955, Deutscher Fachschriften-Verlag. 215 S. *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Gleitze, Bruno: Die Wirtschaftsstruktur der Sowjetzone und ihre gegenwärtigen sozial- und wirtschaftsrechtlichen Tendenzen. (BMG) 1951. 27 S. m. Tab. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Thalheim, Karl C., und Peter Propp: Die Entwicklungsziele der sowjetischen Besatzungszone in der zweiten Fünfjahrplan-Periode. (FB) 1957. 87 S. m. 15 Tab. Thalheim, Karl C.: Die Wirtschaft der Sowjetzone in Krise und Umbau (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland, Bd. 1, hrsg. v. Forschungsbeirat … beim BMG). Berlin 1964, Duncker und Humblot. 191 S. Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S. Weißbuch über die „Demokratische Bodenreform“ — Dokumente und Berichte zur Vertreibung und Vernichtung des bodenständigen Landvolkes in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (bearb. v. Joachim v. Kruse). Hannover 1955, Arbeitsgemeinschaft Deutscher Landwirte und Bauern. 124 S. Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 726–734 Wilhelm-Pieck-Stadt Guben A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftliche Rechnungsführung
Wirtschaft (1969) Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Wirtschaftspolitik a) allgemeine Bestimmung und Aufgaben W.-Politik wird verstanden als die Gesamtheit der gestaltenden Maßnahmen, die der Staat im Hinblick auf die Erreichung der politischen und wirtschaftlichen Ziele „der herrschenden Klasse“ trifft. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Abläufe und Strukturen des Wirtschaftssystems. Das bestehende Wirtschaftssystem wird als „sozialistische Planwirtschaft“…
DDR A-Z 1969
Hochschullehrer (1969)
Siehe auch: Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiter: 1975 1979 Das Bildungsgesetz und die H.-Berufungs-VO (HBVO), die am 1. 2. 1969 in Kraft trat (GBl. 11/1968, Nr. 127), enthalten einen umfangreichen Katalog von Aufgaben und Pflichten des H., der u.a. hochqualifizierte sozialistische Persönlichkeiten heranbilden, Spitzenleistungen in der Forschung vollbringen, sich ständig auf seinem Fachgebiet qualifizieren, seine fachliche Weiterbildung mit der Vertiefung der marxistisch-leninistischen Kenntnisse verbinden, eng mit den gesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten, die Einheit von Forschung und Lehre und von Theorie und Praxis verwirklichen soll. Von der seit Mai 1949 bestehenden stufenförmigen Gliederung der Professoren (mit Lehrstuhl, mit vollem Lehrauftrag, mit Lehrauftrag) wird abgegangen und der ordentliche Professor eingeführt. Die ordentlichen Professoren, Hochschuldozenten und Professoren mit künstlerischer Lehrtätigkeit sind hauptamtliche H. Honorarprofessoren und -dozenten sind nebenamtliche H. und nicht Angehörige der Hochschule. Neu geschaffen wurde auch die außerordentliche Professur, die keine „Zweitprofessur“ oder eine „Art Anwartstellung“ auf einen Lehrstuhl, vielmehr eine Auszeichnung für solche hauptamtlich tätigen Dozenten und wissenschaftlichen Mitarbeiter der Hochschulen sein soll, die sich in Forschung, Ausbildung, Erziehung, Weiterbildung und bei der Leitung wissenschaftlicher Kollektive „hervorragend bewährt“ haben. Zu den Voraussetzungen der Berufung zum H. gehört neuerdings die Facultas docendi (Lehrbefähigung); sie gilt als Nachweis der Befähigung für eine Tätigkeit als H. und wird vom Bewerber beantragt. Zuständig hierfür ist der Wissenschaftliche Rat der für das Fachgebiet zuständigen Hochschule. Seine Beschlüsse über die Erteilung bzw. Nichterteilung der Lehrbefähigung bedürfen der Bestätigung durch den Rektor. Für Einsprüche gegen seine Entscheidung ist der Minister für Hoch- und Fachschulwesen zuständig. Treten Mängel in der Tätigkeit eines H. auf, kann die Facultas docendi für eine bestimmte Zeit (ein Jahr) ausgesetzt werden. Bestrebungen, die Erteilung der Lehrbefähigung von dem Besitz des neueingeführten Doktors der Wissenschaften (Dr. sc.) abhängig zu machen oder ihn als einzig mögliche Form des Nachweises der für einen H. notwendigen Qualifikation anzusehen, haben sich nicht durchsetzen können (Akademische Grade). , Berufungen von H. erfolgen durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen, Berufungsvorschläge berät und beschließt der Rat der Sektion. Für die Berufung zum ordentlichen Professor, die einen vorhandenen Lehrstuhl voraussetzt, unterbreitet der Rat der Sektion im Regelfall einen Vorschlag mit drei Kandidaten, aus denen der Minister einen auswählt. Er kann jedoch nach Anhörung des Rates der Sektion die Berufung auf einen neuerrichteten Lehrstuhl ohne das vorgeschriebene Verfahren vornehmen. Mit der HBVO zusammen trat die Mitarbeiter-VO (MVO) in Kraft. Wissenschaftliche Mitarbeiter an den Universitäten, wissenschaftlichen Hochschulen und Instituten mit Hochschulcharakter sind nach der MVO: wissenschaftliche Assistenten mit befristetem und unbefristetem Arbeitsrechtsverhältnis sowie Assistenzärzte bzw. Assistenzärzte in der Fachausbildung oder mit Facharztanerkennung; Lehrer im Hochschuldienst; Lektoren, wissenschaftliche Oberassistenten und Oberärzte; wissenschaftliche Sekretäre. Zu der Kategorie „weitere wissenschaftliche Mitarbeiter“ gehören die Kustoden sowie das mittlere wissenschaftliche Personal (wissenschaftliche Bibliothekare, Archivare, Museologen, Dokumentalisten, Übersetzer). Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 276 Hochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HochverratSiehe auch: Hochschullehrer, Wissenschaftliche Mitarbeiter: 1975 1979 Das Bildungsgesetz und die H.-Berufungs-VO (HBVO), die am 1. 2. 1969 in Kraft trat (GBl. 11/1968, Nr. 127), enthalten einen umfangreichen Katalog von Aufgaben und Pflichten des H., der u.a. hochqualifizierte sozialistische Persönlichkeiten heranbilden, Spitzenleistungen in der Forschung vollbringen, sich ständig auf seinem Fachgebiet qualifizieren, seine fachliche Weiterbildung mit der Vertiefung der…
DDR A-Z 1969
Berufsausbildung (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und unterliegt umfassenden gesetzlichen Bestimmungen. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die volkseigenen Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Wirtschaftsleitung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes Mittel der Berufslenkung ist die Registrierpflicht für alle Lehr- und Arbeitserträge mit Schülern, Jugendlichen und Studienbewerbern bei dem jeweiligen Amt für Arbeit und Berufsberatung. Berufsausbildungsverträgen mit Handwerkern oder selbständigen Gewerbetreibenden wird vielfach die Genehmigung versagt. Ziel der B. ist, in möglichst kurzer Zeit qualifizierte Arbeitskräfte heranzubilden. Die B. soll „zugleich feste weltanschauliche sowie politisch-moralische Überzeugungen entwickeln“, die Lehrlinge also im Sinne der SED erziehen. Die Lehrausbilder sollen die Jugendlichen in die sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit einführen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die B. wurden in dem im Febr. 1965 in Kraft getretenen „Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem“ zusammengefaßt und zum Teil neu geregelt. Dieses Gesetz betrifft alle Ebenen der Bildung und Ausbildung von der Normalschule über die Berufsausbildung bis hin zu den Hochschulen und Universitäten. Die B. wird darin einheitlich geregelt. (In der BRD gibt es für die verschiedenen Berufsgruppen — also gewerbliche Lehrlinge der Industrie, Handwerkslehrlinge, kaufmänn. Lehrlinge usw. — voneinander abweichende Regelungen.) Die B. baut auf der Normalschule auf und ist eng mit ihr verbunden. Zwar sind viele Regelungen des neuen „Bildungsgesetzes“ noch bloßes Programm, aber an dessen Realisierung wird gearbeitet. Diesem Programm zufolge beginnt eine allgemeine Einführung in das Berufsleben bereits im 7. Schuljahr der Normalschule, der zehnklassigen „Polytechnischen Oberschule“. Diese Berufseinführung in der 7. und 8. Klasse ist überwiegend theoretischer Art und wird ergänzt durch Werkunterricht und praktische Tätigkeit in einem Betrieb. Für die praktische Unterweisung ist wöchentlich ein Unterrichtstag vorgesehen. Diese Unterweisungen werden getrennt für die Berufsrichtungen Industrie und Landwirtschaft veranstaltet. Teil des polytechnischen Unterrichts soll die Weckung von Neigungen und Eignungen für einen bestimmten Beruf sein, um die Berufsentscheidung der Schüler und Eltern zu erleichtern. Vom 9. Schuljahr ab erfolgt neben dem allgemeinbildenden Unterricht eine theoretische und praktische berufliche Grundausbildung, letztere in Verbindung mit einem Betrieb. Auch dabei handelt es sich noch nicht um die Ausbildung für einen bestimmten Beruf. Während des 9. und 10. Schuljahrs sollen vielmehr die Grundlagen für jeweils mehrere verwandte Berufe vermittelt werden, z. B. für „Metallarbeiter“ oder „Elektriker“. Erst nach Abschluß der zehnklassigen Normalschule folgt die B. in einem ganz bestimmten Beruf in einem Lehrbetrieb. Die praktische Lehrzeit beträgt dann in der Regel nur noch zwei Jahre. Während der Lehrzeit besuchen die Lehrlinge die Berufsschule. Durch dieses Ausbildungssystem sollen künftig rund vier Fünftel der in Lehrberufen ausgebildeten Jugendlichen nach Vollendung des 17. Lebensjahres ins Berufsleben eintreten. (Auch in der BRD treten die Jugendlichen in diesem Alter ins Berufsleben, und zwar nach in der Regel 8jährigem Volksschulbesuch und anschließender dreijähriger Lehrzeit. In der BRD werden jedoch noch ungefähr 60 v. H. der gewerblichen Lehrlinge in Handwerksbetrieben ausgebildet, in der „DDR“ sind es nur noch rund 10 v. H.) Von einem kleinen Teil der Schüler — den offensichtlich geringer begabten — wird der Abschluß der Normalschule nach dem 10. Schuljahr nicht verlangt. Man rechnet dabei mit etwa 15 v. H. der Schüler, die nach dem 8. Schuljahr die Schule verlassen und anschließend eine zwei- bis dreijährige Betriebslehre mit gleichzeitigem Besuch einer Berufsschule aufnehmen. Die praktische B. in den Betrieben erfolgt nach einheitlichen, aber für die verschiedenen Berufe doch weitestgehend spezialisierten Vorschriften, die in einer amtlichen Berufssystematik und in den für die meisten Lehrberufe vorliegenden allgemeinverbindlichen Berufsbildern niedergelegt sind. Darin worden Ausbildungsziele und die zu vermittelnden Fertigkeiten genau beschrieben. Geeignete Schüler haben die Möglichkeit, [S. 98]im Anschluß an die 10.~Klasse der Normalschule in die „Erweiterte Oberschule“ einzutreten. Nach weiteren zwei Schuljahren wird dort das Abitur abgelegt. Bis Ende 1966 bestand die Absicht, an den „Erweiterten Oberschulen“ den Schülern in Verbindung mit Lehrbetrieben auch eine Facharbeiterausbildung zu vermitteln. Das Abitur sollte nach diesen Plänen gleichzeitig mit der Facharbeiterprüfung abgelegt werden. Von dieser Absicht ist man wieder abgekommen. Die versuchsweise Einführung der Koppelung von Abitur mit Facharbeiterprüfung hat sich nicht bewährt. Die schulische Ausbildung kam dabei zu kurz. Die Vorbereitung auf die Facharbeiterprüfung an den „Erweiterten Oberschulen“ fällt ab Sept. 1969 wieder weg. Die Schüler erhalten dann nach neuen Lehrplänen auch auf den „Erweiterten Oberschulen“ nur einen allgemein-berufsvorbereitenden Unterricht. Auch für den polytechnischen Unterricht der 7.–10. Klassen der Normalschulen sind neue Lehrpläne (ab 1. Sept. 1968) vorgesehen, da die bisherigen Erfahrungen auf absinkende Schulleistungen hinwiesen. Es hat sich gezeigt, daß die zu weitgehende Übernahme von Aufgaben der B. durch die Schule den Charakter der allgemeinbildenden Schule zu stark verändert. Hinzu kamen organisatorische Probleme, die sich aus der engen Zusammenarbeit zwischen Schule und Betrieben ergaben. Ab Sept. 1967 werden die neuen Lehrpläne auch für die Normalschule, die Polytechnische Oberschule, eine stärkere Betonung der allgemein-berufsvorbereitenden Elemente enthalten. Die neuen Lehrpläne sollen neue berufliche Grundlagenfächer enthalten, insbesondere Grundlagen der Datenverarbeitung, der Betriebsmeß-, Steuer- und Regelungstechnik und der Elektronik. Auch Grundfragen der Kybernetik sollen einbezogen werden. Die Einführung eines neuen Typs der Ausbildungsberufe, des Grundberufs, soll ebenfalls schrittweise ab Sept. 1968 erfolgen. Zunächst sind folgende Grundberufe vorgesehen: Facharbeiter für Datenverarbeitung, Baufacharbeiter, Metallurge für Stahlerzeugung, Metallurge für Stahlformung, Zerspanungsfacharbeiter. Für die herkömmlichen Ausbildungsberufe, die ihre volkswirtschaftliche Bedeutung beibehalten, werden die Berufsbilder überarbeitet unter Einbeziehung der modernen Technik und Technologie und der neuesten Erkenntnisse der Pädagogik. Programmierter Unterrichts wird angestrebt. Im Rahmen des Systems der B. gibt es einige zusätzliche Einrichtungen: Spezialschulen und Spezialklassen für besonders Begabte, für den Nachwuchs an Führungskräften in Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur; Sonderschulen für Körperbehinderte und Beschädigte verschiedener Art; Einrichtungen für die berufliche Weiterbildung Erwachsener (Qualifizierung, Fernstudium, Betriebsakademien). Nach einem Ministerratsbeschluß vom Mai 1964 waren der Staatlichen Plankommission die Planung und Leitung der B. übertragen worden. Durch einen neuen Ministerratsbeschluß vom 22. 12. 1965 ist die Zuständigkeit der Staatl. Plankommission auf das Staatl. Amt für Berufsausbildung übertragen worden. Eine (Mitte 1968) in Vorbereitung befindliche neue gesetzliche Regelung macht die Betriebe und die VVB für die Durchführung der B. und die Weiterbildung Berufstätiger verantwortlich. Auffällig an der neuen Verordnung ist, daß die Lehrlinge wieder stärker als in den letzten Jahren „klassenmäßig“ erzogen werden sollen. Sie sollen „zur festen Freundschaft mit der Sowjetunion, zum proletarischen Internationalismus … sowie zur konsequenten Klassenauseinandersetzung mit dem westdeutschen Imperialismus erzogen werden“ („Tribüne“, Ostberlin, vom 4. 4. 1968). Literaturangaben Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S. b) Wie das gesamte Erziehungswesen dient auch die B. in der Landwirtschaft, unabhängig von wirtschaftlich-technischen Zielen, der „sozialistischen Umbildung des Bewußtseins“. Die Fachausbildung gewann aber in letzter Zeit aus pragmatischen Gründen sehr stark an Bedeutung. Gegenwärtig ist die landwirtschaftliche B. starken Veränderungen hinsichtlich Inhalts und Dauer unterworfen. 1) Mit Einführung der Zehnklassenschule wird für alle landwirtschaftlichen Lehrberufe dieser Schulabschluß vorausgesetzt. Der Abschluß kann auch während der Lehrzeit in bestimmten Berufsschulen erreicht werden. Bis 1965 war die B. stark spezialisiert. Seit dieser Zeit wird für bestimmte Berufsgruppen eine gemeinsame „Grundausbildung“ durchgeführt. Die „Spezialausbildung“ erfolgt erst während der zweiten Hälfte der Lehrzeit. Die Dauer der Lehrlingsausbildung ist von der Vorbildung abhängig. Für die wichtigsten landwirtschaftlichen Berufe ergibt sich folgende Lehrzeit: zweijährige Ausbildung für Abgänger der zehnten Klasse (ein Jahr Grundausbildung, ein Jahr Spezialausbildung); Grundausbildung in der neunten und zehnten Klasse der Oberschule, anschließend einjährige Spezialausbildung; vierjährige Berufsausbildung in den Erweiterten Oberschulen (zwei Jahre Grund-, zwei Jahre Spezialausbildung) bei gleichzeitigem Erwerb des Abiturs; dreijährige Ausbildung für Abgänger der achten Klasse (in der Berufsschule werden die letzten zwei Jahre der zehnklassigen Oberschule nachgeholt); dreijährige Ausbildung mit Abiturabschluß für Abgänger der zehnten Klasse. 2) Meisterausbildung erfolgt in zwei Formen: in geschlossenen Lehrgängen an Abteilungen der landwirtschaftlichen Fachschulen (5 Monate) und im Fachschulabendstudium (2 Jahre). Die Meisterlehrgänge können auch unter Leitung einer Fachschule an Dorfakademien und Winterschulen durchgeführt werden. Voraussetzungen der Teilnahme sind abgeschlossene Lehrlingsausbildung und mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit. Die Meisterausbildung ist ebenfalls weitgehend spezialisiert. (3) Fachschulausbildung zum „Staatlich geprüften Landwirt“ erfolgt in einem dreijährigen kombinierten Studium (Direkt- und Fernstudium gekoppelt) oder in einem vierjährigen Fernstudium. Während des kombinierten Studiums sind die Studenten vorwiegend im Sommerhalbjahr auf ausgesuchten Landwirtschaftsbetrieben tätig und studieren im Fernstudium. Voraussetzung für die Zulassung sind der Abschluß der 10.~Klasse, Facharbeiterbrief und einjährige praktische Tätigkeit. Das Studium [S. 99]spezialisiert sich im dritten Studienjahr in die Fachrichtungen Betriebsökonomie und Produktionstechnik (Feld- und Viehwirtschaft). Außer in der Landwirtschaft kann ein dreijähriges Ingenieur (Fachschul-) Studium noch in den Fachrichtungen Landtechnik, Finanzwirtschaft (Landwirtschaft), Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutz, Gartenbau, Veterinärmedizin (2 Jahre), Forstwirtschaft, Finanzwirtschaft (Forstwirtschaft), Binnenfischerei, Gärungs- und Getränketechnologie, Gemüseverarbeitende Industrie, Back- und Süßwaren, Öl- und Margarineherstellung, Getreideverarbeitung, Milchverarbeitende Industrie und Fleischindustrie erfolgen. 4) Hochschulstudium der Landwirtschaft ist an den Universitäten Berlin, Rostock, Halle, Leipzig und Jena als kombiniertes Studium, Fern- und Abendstudium möglich. Das kombinierte Studium wurde aus dem Direktstudium entwickelt, dauert fünf Jahre und endet mit dem akademischen Grad Diplomlandwirt. Das Studium am Hochschulort wechselt mit praktischen Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb. In dieser Zeit wird ein Fernstudium durchgeführt. Nach einer dreijährigen Grundausbildung erfolgt eine Spezialisierung in den Richtungen Feld- und Viehwirtschaft. Außer an den genannten Universitäten kann der akademische Grad eines Diplomlandwirtes auch an der Hochschule für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg in einem vierjährigen kombinierten Studium erworben werden. Eine Spezialisierung erfolgt im vierten Studienjahr in den Richtungen Agrarökonomie, Pflanzliche und Tierische Produktion. Diese Hochschulausbildung ist besonders für Absolventen der Fach- und Ingenieurschulen geeignet. Die Ausbildung eines Diplom-Betriebswirtschaftlers erfolgt an der Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften in Meißen und dauert im Direktstudium zweieinhalb Jahre. Für das Hochschulstudium sind das Abitur oder der erfolgreiche Abschluß einer Fachschule sowie der Facharbeiterbrief Voraussetzung. 5) Die Erwachsenenbildung (Erwachsenenqualifizierung) im landwirtschaftlichen Bereich erfolgt, außer an den bisher genannten Institutionen, an Dorfakademien, Volkshochschulen und den 1958 wieder eingerichteten Winterschulen. Außer allgemeinbildenden Kursen werden auch Lehrgänge zur Ausbildung von Spezialisten für Bereiche innerhalb der Landwirtschaft durchgeführt. Für ältere Landwirte besteht sogar die Möglichkeit, einen Facharbeiterbrief zu erwerben. Literaturangaben Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — Sozialisierung und Produktionsergebnisse. (BB) 2., erw. Aufl. 1959. 200 S. m. 53 Tab. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 97–99 Bernburg A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BerufsbilderSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 a) Die B. wird durch die Erfordernisse der Wirtschaftsplanung bestimmt und unterliegt umfassenden gesetzlichen Bestimmungen. Alljährlich ergeht eine Anordnung über die Durchführung des Planes „Berufsausbildung“, der eindeutig die volkseigenen Betriebe bevorzugt. Die Schulabgänger werden durch eine besondere Werbekampagne beeinflußt, die von der Wirtschaftsleitung gewünschten Berufe zu ergreifen. Wichtigstes…
DDR A-Z 1969
Mauer (1969)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Teilung Deutschlands und Wiedervereinigungspolitik). Politische Ziele 1. Innenpolitisch: Durch die M. sollten die ständig anhaltende, 1961 sogar erheblich angestiegene Fluchtbewegung (Flüchtlinge) abgestoppt, der Verkehr mit dem freien Berlin (West) wegen seiner mancherlei psychologischen Auswirkungen unterbrochen und die kommun. Innenpolitik „störfrei“ gemacht werden. 2. Außenpolitisch: Die M. sollte die in dem Berlin-Ultimatum vom 27. 11. 1958 enthaltene und seitdem oftmals wiederholte, auch variierte Forderung nach Errichtung einer „entmilitarisierten Freien Stadt Westberlin“ und Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR dadurch verstärken, daß sie einerseits im Hinblick auf die Abschließung der DDR vollendete Tatsachen schuf und andererseits West-Berlin vorbereitend in einen Zustand der totalen Abschnürung versetzte. Hierdurch hoffte die SU, dem Westen die Aussichtslosigkeit seiner Position in Berlin (West) klarzumachen. Tatsächlich war durch alle diese Maßnahmen zunächst eine Versteifung der westlichen Haltung herbeigeführt worden, die in immer wiederholten Garantieerklärungen ihren Ausdruck fand (<➝Zeittafel>). Entstehung und Ausbau Nachdem Ulbricht auf einer Pressekonferenz am 15. 6. 1961 erklärt hatte: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, richteten die Regierungen der Staaten des Warschauer Beistandspaktes am 11. 8. an die Regierung der „DDR“ den „Vorschlag, an der Westberliner Grenze [S. 403]eine solche Ordnung einzuführen, durch die … eine verläßliche Bewachung und eine wirksame Kontrolle gewährleistet wird“. Der Bau der M. wurde in einem Beschluß des Ministerrates vom 12. 8., veröffentlicht am 13. 8. (GBl. S. 332), formuliert. Darin wird zum ersten Male die Sektorengrenze als Staatsgrenze bezeichnet. Zu diesem Beschluß hatte sich der Ministerrat am 11. 8. von der Volkskammer ermächtigen lassen (GBl. S. 167). Am 13. 8. gegen 2 Uhr nachts besetzten Deutsche Volkspolizei, Bereitschaftspolizei sowie Kampfgruppen die Sektorengrenze und riegelten sie mit Stacheldrahtverhauen und spanischen Reitern ab. Straßen wurden aufgerissen, Barrikaden errichtet und Gräben ausgehoben. Von 81 Sektorenübergängen blieben vorerst noch 12 unter strenger Kontrolle geöffnet. Allen Bewohnern des Sowjetsektors und der DDR wurde das Betreten von West-Berlin untersagt, ebenso wurden den Bewohnern Mitteldeutschlands Besuchsreisen nach Ostberlin verboten. Am 23. 8. 1961 wurden weitere 5 kontrollierte Übergangsstellen geschlossen. Von den verbleibenden sieben ist einer für Ausländer, Angehörige des diplomatischen Korps und der alliierten Streitkräfte, sind zwei für Bürger der BRD und vier für West-Berliner bestimmt, die einen Sonderausweis besitzen und im Ostsektor arbeiten. Der Grenzgängerverkehr von Ostberlinern, die in Berlin (West) arbeiteten, wurde völlig unterbunden. Ebenfalls am 23. 8. 1961 wurde für West-Berliner der Passierscheinzwang eingeführt (Grenzgänger). Nach dem 13. 8. wurden die Sperrmaßnahmen laufend verstärkt. Eine fast durchgehende Betonmauer wurde errichtet, die nicht nur die Sektorengrenze, sondern vielfach auch die Zonengrenze rund um Berlin (West) abriegelt. Die Mauer- und Stacheldrahtsperren haben, ähnlich wie an der Demarkationslinie, den Charakter von Feldbefestigungen angenommen. Der Bau der M. und der Stacheldrahtsperren wurde durch vielfältige Maßnahmen ergänzt, so durch Zumauern der Fenster an Grenzhäusern, Räumung und Abreißen solcher Häuser, Legung eines sog. Todesstreifens ähnlich der Demarkationslinie, Bau von Wachttürmen. Der Fluchtweg über See, der mehrfach teils mit, teils ohne Erfolg gewählt wurde, ist durch Einrichtung einer See-Grenzsperre ebenfalls nahezu unpassierbar geworden. <Schießbefehl und Rechtslage an der M.> Das Bewachungspersonal hat rücksichtslosen Schießbefehl, der auch befolgt wird, wenngleich anzunehmen ist, daß viele Angehörige der Grenztruppen absichtlich keine gezielten Schüsse abgeben. Trotz Lebensgefahr bei Fluchtversuchen gelang bis Ende 1967 27.518 Personen die Flucht nach dem Westen. Zwischen dem 13. August 1961 und 31. Dezember 1968 büßten nachweislich mindestens 64 Personen, darunter Jugendliche und sogar Kinder, ihren Fluchtversuch mit dem Tode. Zahlreiche weitere Fluchtversuche scheiterten, teils unter Waffeneinwirkung, teils durch sonstige Festnahme, ohne daß sich ihre Zahl kontrollieren läßt. In allen Fällen der Vereitelung von Fluchtversuchen handelt es sich um Verletzungen von Menschenrechten. Ungeachtet der Rechtswidrigkeit der Sperrmaßnahmen bezeichnen die DDR-Behörden jede Verletzung der M., die praktisch nur zur Flucht oder Fluchthilfe und Demonstration vorgekommen ist, als „Provokation“. (Staatsfeindlicher ➝Menschenhandel, Republikflucht) Durch die M. ist die völkerrechtliche Lage Berlins nicht verändert worden. Die M. hat jedoch den Charakter des SED-Regimes als einer Zwangsherrschaft aller Welt offenkundig gemacht. Bei der Erörterung der Berliner M. darf indessen nicht vergessen werden, daß die DDR-Behörden schon seit 1952 entlang der Demarkationslinie („Zonengrenze“) ein Sperrgebiet mit ähnlichen Verhältnissen geschaffen haben. Literaturangaben Die Mauer oder der 13. August (hrsg. v. Hans Werner Richter) (rororo Tb. 482). Reinbek b. Hamburg, 1961. Rowohlt. 196 S. Speier, Hans: Die Bedrohung Berlins. Eine Analyse der Berlin-Krise von 1958 bis heute. Köln 1961, Kiepenheuer und Witsch. 156 S. *: Die Flucht aus der Sowjetzone und die Sperrmaßnahmen des kommunistischen Regimes vom 13. August 1961 in Berlin. — Dokumentarbericht. (BMG) 1961. 159 S. m. 2 Taf. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 402–403 Mathematik-Olympiade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MDNSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1975 1979 Die Berliner M. (der Begriff steht hier stellvertretend auch für alle Sperrmaßnahmen, die am oder nach dem 13. 8. 1961 in und um Berlin sowie an der Demarkationslinie und auf See getroffen wurden) ist als der politische Höhepunkt jener Berlin-Krise anzusehen, die mit der Ansprache Chruschtschows am 10. 11. 1958 und dem am 27. 11. 1958 gestellten, auf ein halbes Jahr befristeten Ultimatum von der SU heraufbeschworen wurde (Teilung Deutschlands…
DDR A-Z 1969
Deutsche Bauakademie (DBA) (1969)
Siehe auch: Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Die zentrale wissenschaftliche Institution des Ministeriums für Bauwesen. Ihre Arbeitsgebiete sind: Bauökonomie, Grundlagenforschung, angewandte Forschung mit Querschnittscharakter, Ausarbeitung von Typenrichtlinien und eines einheitlichen Baukastensystems, Ausarbeitung von Konzeptionen zur Architekturtheorie und architekturgeschichtliche Forschung. Die DBA ist keine wissenschaftliche Vereinigung und besitzt keine autonome Selbstverwaltung. Ihr organisatorischer Aufbau ist dualistisch: auf der einen Seite die Forschungsorganisation mit den einzelnen Instituten, auf der anderen die Mitgliedschaft als Beratungsgremium. Der Präsident der DBA wird durch den Vorsitzenden des Ministerrates berufen und abberufen. Er muß ordentliches Mitglied der DBA sein. Ihm sind die Institute und der organisatorische Apparat der Akademie direkt unterstellt. Er führt den Vorsitz im Plenum der Mitglieder. Das übrige Präsidium wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Minister für Bauwesen berufen. Es besteht aus dem Wissenschaftlichen Direktor, der zugleich erster Stellvertreter des Präsidenten ist und für die Forschungsplanung und -koordination der Akademie zuständig ist, und aus den übrigen 3 Vizepräsidenten. Den Instituten, in denen die eigentliche Forschung durchgeführt wird, stehen die Institutsdirektoren vor, die vom Präsidenten der DBA berufen werden. Das Plenum der Akademie besteht aus ordentlichen Mitgliedern und kandidierenden Mitgliedern. Es hat in seinen Tagungen beratende Funktion. Als Stäbe des Plenums fungieren die Sektionen, die etwa der Einteilung in die Institute entsprechen. Ihre Mitglieder werden vom Präsidenten berufen. Sie setzen sich nicht nur aus Mitgliedern des Plenums, sondern auch aus Experten der Wissenschaft, des Wirtschafts- oder Staatsapparates zusammen. Ihre Aufgabe ist es, den Entwicklungsstand ihrer Fachgebiete einzuschätzen und Vorschläge für künftige Planung zu unterbreiten. Die Akademie umfaßt (Ende 1967) 20 ordentliche, 8 ordentliche emeritierte, 19 kandidierende und 47 korrespondierende Mitglieder. Präsident ist seit Dez. 1965 Werner ➝Heynisch, Vizepräsidenten sind Erwin Haack (wiss. Direktor), Karl-Albert Fuchs, Ule Lammert, Rudolf Schüttauf. Die Akademie besitzt an zentralen Einrichtungen: ein Rechenzentrum, eine Zentralstelle für Bauinformation, die u.a. die „Deutsche Bauenzyklopädie“ und gemeinsam mit dem Bund Deutscher Architekten die Zeitschrift „Deutsche Architektur“ herausgibt (Chefredakteur Gerhard Krenz). Die Akademie besitzt das Promotionsrecht zum Dr.-Ing. und zum Dr.-Ing. h.c. Die DBA wurde am 6. 9. 1950 gegründet und nahm ihre Arbeit im Jan. 1951 auf. Schon zur Zeit ihrer Entstehung war sie stark an die Regierung gebunden: sämtliche Mitglieder und das Präsidium wurden auf Vorschlag der Regierung vom Präsidenten der DDR berufen. Obwohl sie kraft Satzung schon damals ökonomische und naturwissenschaftliche Forschungsaufgaben wahrzunehmen hatte, lag der Akzent ihrer Arbeit anfangs auf gestalterischem Gebiet. Die DBA war zuständig für die Entwicklung des staatlich sanktionierten Baustils auch für die Innenarchitektur und für die Architekturtheorie. Die dafür erforderli[S. 147]chen Entwürfe wurden anfangs in 5~Instituten erarbeitet, denen jeweils Meisterwerkstätten zugeordnet waren. Diese Werk Stätten schufen Bauwerke, die als Vorbilder gelten sollten, z. B. die Stalinallee (heute Karl-Marx-Allee) — erster Abschnitt — in Berlin. Erster Präsident der DBA war Kurt Liebknecht. Er wurde im Nov. 1961 im Zuge der Umfunktionierung der Akademie zu einer ökonomisch orientierten Forschungsinstitution durch Gerhard Kosel ersetzt. Diese Umfunktionierung begann auf Grund eines Ministerratsbeschlusses vom 24. 3. 1960 und begründete die jetzige Form der DBA (Architektur, Städtebau, Wohnungsbau) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 146–147 Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche BauernbankSiehe auch: Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Die zentrale wissenschaftliche Institution des Ministeriums für Bauwesen. Ihre Arbeitsgebiete sind: Bauökonomie, Grundlagenforschung, angewandte Forschung mit Querschnittscharakter, Ausarbeitung von Typenrichtlinien und eines einheitlichen Baukastensystems, Ausarbeitung von Konzeptionen zur Architekturtheorie und architekturgeschichtliche Forschung. Die DBA ist keine wissenschaftliche Vereinigung und besitzt keine autonome…
DDR A-Z 1969
Freizeit (1969)
Siehe auch: Freizeit: 1975 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Das „Ökonomische Lexikon“ des Ostberliner Verlages „Die Wirtschaft“ definiert (1967) F. als „arbeitsfreie Zeit nach Teilnahme am Arbeitsprozeß zwecks Reproduktion der Arbeitskraft. F. und Arbeitszeit bedingen sich gegenseitig. Der potentielle Wert der F. ist von den gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig.“ Die individuelle oder kollektive (organisierte) F.-Gestaltung soll außer zur Reproduktion der Arbeitskraft „zur Befriedigung körperlicher und geistiger Bedürfnisse“ zur Teilnahme an den vielfältigen Formen des gesellschaftlichen Lebens außerhalb der Arbeitszeit (Kultur, Bildung, Sport usw.)“ und dem Familienleben dienen. Die sinnvolle Verwendung der F. ist in der „DDR“ vor allem seit der Einführung der Fünftage-Arbeitswoche (Arbeitszeit) zum Problem geworden. Dr. Wilfried Maass, Staatssekretär im Ministerium für Kultur, sagte in einem programmatischen Artikel zwar, daß die freie Zeit der Werktätigen nicht reglementiert werden könne; dies schließe aber nicht aus, sondern setze voraus, „daß die verantwortlichen Leitungen auf allen Ebenen klug und gewissenhaft Überlegungen anstellen und Maßnahmen treffen, die den Werktätigen eine wirklich sinnvolle Gestaltung der F. ermöglichen“. Eine mehrwöchige Diskussion im „Neuen Deutschland“ gab unter dem Titel „Zum Wochenende eine Reitpeitsche?“ den Hintergrund zu diesen Überlegungen und Maßnahmen, die sich jedoch bisher offenbar nicht konkretisieren ließen. Eine Befragung des Leipziger Instituts für Bedarfsforschung, die vor allem die Bedeutung des Verbrauchs von Konsumgütern und Dienstleistungen für die Verwendung der F. untersuchen sollte, unterschied — realistischer als die oben zitierte Definition — zwischen Nichtarbeitszeit und F.; nach Abzug der Zeiten, die mit der Arbeit verbunden sind (wie Wege zur und von der Arbeitsstätte, Waschen, Umkleiden usw.), der Zeit für die natürlichen physiologischen Erfordernisse des Lebens (wie Essen, Schlafen, Körperpflege), der Zeit für Hausarbeit, Pflege und Erziehung der Kinder und andere soziale Verpflichtungen verbleibt danach als „echte“ F. die Zeit für Erholen, Lesen, Lernen, Fernsehen, sportliche Betätigung, Geselligkeit, Liebhabereien usw., also für alle Betätigungen, die außerhalb der Existenzsicherung liegen. Als wöchentliche F. in diesem Sinne ermittelte die Befragung einer repräsentativen Zahl von Haushalten 1965/66: Bei einer anderen Repräsentativbefragung gaben Anfang 1967 als häufigste F.-Beschäftigungen an [S. 227](Freizeitarbeit, Urlaub, Sport, Touristik, Kulturelle Massenarbeit) Literaturangaben Ludz, Peter Christian (Hrsg.): Studien u. Materialien zur Soziologie der DDR (Sonderheft 8 der Kölner Zeitschr. für Soziologie…). Köln 1964, Westdeutscher Verlag. 540 S. Wittig, Horst E.: Schule und Freizeit. Ein Beitrag zum pädagogischen Problem der Jugendkulturhilfe. M. e. Dokumentation z. Freizeitpädagogik. (Wirtschaft und Schule, Bd. 9) Neuausgabe, 2., verb. Aufl. Hrsg. v. d. Dt. Volkswirtschaftl. Ges. e. V., Bad Harzburg 1965, Verlag Wissenschaft, Wirtschaft und Technik. 222 S. (Enthält ein Kapitel über „Freizeit und Jugendarbeit in Mitteldeutschland“.) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 226–227 Freiwillige Gerichtsbarkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizeitarbeitSiehe auch: Freizeit: 1975 1979 1985 Freizeitgestaltung: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Freizeit zur Wahrnehmung Persönlicher Interessen: Das „Ökonomische Lexikon“ des Ostberliner Verlages „Die Wirtschaft“ definiert (1967) F. als „arbeitsfreie Zeit nach Teilnahme am Arbeitsprozeß zwecks Reproduktion der Arbeitskraft. F. und Arbeitszeit bedingen sich gegenseitig. Der potentielle Wert der F. ist von den gesellschaftlichen Verhältnissen abhängig.“ Die individuelle oder kollektive…
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Enteignung (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle landwirtschaftlichen Privatbetriebe über 100 Hektar entschädigungslos enteignet wurden, sowie die E. der wichtigsten Industriebetriebe. Unter dem Vorwand der Bestrafung von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ wurden zahlreiche gewerbliche Unternehmungen beschlagnahmt und in Volkseigentum (Eigentum) übergeführt. Gesetzliche Grundlage waren der Befehl Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 und der Befehl Nr. 64 vom 17. 4. 1948, sowie in Sachsen der am 30. 6. 1946 durchgeführte „Volksentscheid über die entschädigungslose E. der sequestrierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven [S. 169]Faschisten“. Alle Bodenschätze sowie alle Heil- und Mineralquellen wurden durch die im Mai/Juni 1947 in den fünf Ländern erlassenen fast gleichlautenden „Gesetze über die Überführung der Bodenschätze und Bergwerkbetriebe in die Hand des Volkes“ entschädigungslos zu Gunsten des jeweiligen Landes enteignet. Der E. verfielen auch alle Apotheken und die meisten Filmtheater (Filmwesen). Auch die in politischen Strafverfahren verhängte Vermögenseinziehung ist von der SED-Justiz als Maßnahme zur ökonomischen Entmachtung politischer Gegner benutzt worden. In den Kriegsverbrecherprozessen und in Tausenden anderen politischen Strafverfahren nach Art. 6 der Verfassung (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung) sowie in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe gegenüber „Klassenfeinden“ verhängt worden. (Kurorte, Wirtschaftsstrafverordnung) Im neuen Strafgesetzbuch (§ 57) ist die Vermögenseinziehung als Nebenstrafe vor allem bei politischen Delikten und „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft“ ebenfalls vorgesehen. Auch durch steuerliche Maßnahmen (Steuern, Erbschaftsteuer) und im Wege des Konkursverfahrens (Konkursrecht) ist die planmäßige E. des Privateigentums betrieben worden. E.-Charakter haben auch viele Maßnahmen des SED-Regimes gegenüber Flüchtlingsvermögen und den Vermögenswerten von Westdeutschen, West-Berlinern und Ausländern (Treuhandvermögen). Obwohl die nach der Verfassung von 1949 „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendige“ E. grundsätzlich nur gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden sollte, sahen nur einige E.-Gesetze eine ― unzulängliche ― Entschädigung vor (Aufbaugesetz, Leistungsverordnung). Da die enteigneten Vermögenswerte grundsätzlich lastenfrei in das Volkseigentum übergeführt worden sind, bedeuteten diese E. gleichzeitig eine entschädigungslose E. der Inhaber von den Rechten an den enteigneten Grundstücken und beweglichen Sachen. Erst die VO vom 23. 8. 1956 über die Entschädigung ehemaliger Gesellschafter für Beteiligungen an enteigneten Unternehmen und die Befriedigung langfristiger Verbindlichkeiten aus der Zeit nach dem 8. 5. 1945 (GBl. S. 683) und das Gesetz vom 2. 11. 1956 (GBl. S. 1207) über die Regelung der Ansprüche gegen Personen, deren Vermögen nach der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten oder auf Grund rechtskräftiger Urteile in das Eigentum des Volkes übergegangen ist, sehen eine gewisse Entschädigung bis zum Werte der in das Volkseigentum übernommenen Vermögenswerte vor. Nach der Verfassung vom 6. 4. 1968 (Art. 16) sind E. „nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung zulässig“. Sie dürfen nur erfolgen, wenn auf andere Weise der angestrebte gemeinnützige Zweck nicht erreicht werden kann. Literaturangaben *: Die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone und die Verwaltung des Vermögens von nicht in der Sowjetzone ansässigen Personen. 3., erg. Aufl. (BMG) 1962. 359 S. m. 78 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 168–169 Energiewirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EntfremdungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Zwischen der E. als „revolutionärer Maßnahme der Werktätigen zur ökonomischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung von Produktionsmitteln in das Eigentum des Arbeiter- und-Bauern-Staates“ und dem „im Interesse des sozialistischen Aufbaus notwendigen Entzug des Eigentumsrechts durch den Staat“ wird unterschieden. Zur ersten Kategorie gehören die bereits 1945 eingeleitete Bodenreform, durch die alle…
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Liberman-Diskussion (1969)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sept. 1962 veröffentlichte der sowjet. Ökonom Liberman einen Aufsatz, in dem er eine Reform des betrieblichen Planungssystems vorschlug. Liberman argumentierte, zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft sei eine größere Freiheit der Betriebe notwendig. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten beschränken, um die Dispositionsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Als Maßstab für die Beurteilung der betrieblichen Leistung schlug er eine Gewinn- bzw. Rentabilitätskennziffer vor, deren Erfüllung als Grundlage für die Gewährung von Prämien an die Belegschaft dienen sollten. Diese Konzeption, [S. 375]die Liberman in den Schlagworten „Schluß mit der kleinlichen Bevormundung der Betriebe durch administrative Maßnahmen!“ und „Was der Gesellschaft nützt, muß auch jedem Betrieb nützlich sein!“ zusammenfaßte, berührt den Bereich der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung nur indirekt. Sie konzentriert sich vielmehr auf die Beseitigung der Schwierigkeiten, die zwischen den Betrieben und den ihnen direkt übergeordneten wirtschaftsleitenden Organen existierten. Die Vorschläge Libermans wurden Gegenstand einer lebhaften Diskussion innerhalb der SU und des Ostblocks. Auf dem Novemberplenum des ZK der KPdSU 1962 wurde beschlossen, den Entscheidungsspielraum der Betriebe zu vergrößern, aber an der zentralen Kontrolle festzuhalten. Die Reaktion in der DDR beschränkte sich zunächst auf die kommentarlose Wiedergabe der sowjetischen Diskussion. Nach dem 17. Plenum des ZK der SED im Oktober 1962, auf dem Ulbricht auf die Notwendigkeit einer Reform des Wirtschaftssystems hingewiesen hatte, erschienen in der DDR-Wirtschaftspresse die ersten, relativ zurückhaltenden Stellungnahmen, in denen die Vorschläge Libermans im Prinzip anerkannt, der „Gewinn“ als Hauptkennziffer aber abgelehnt wurde. Auf dem VI. Parteitag der SED (15.–21. 1. 1963) unterbreitete Ulbricht Vorschläge für eine Reform des Wirtschaftssystems, die u.a. Einflüsse des von Liberman entwickelten Konzeptes erkennen ließen. Diese Vorschläge stellten die Grundlage dar für die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Ende Juni 1963, nachdem die Reformen in 10 VEB und in 4 VVB experimentell erprobt worden waren, erläuterte Ulbricht auf einer Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrats ausführlich die beabsichtigten Veränderungen und machte damit deutlich, daß die DDR über die in der UdSSR durchgeführten Reformen hinauszugehen bereit war. Am 11. 7. 1963 wurde das Reformkonzept durch den Beschluß des Ministerrats über die Richtlinie für das Neue Ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft gesetzlich verankert. (Planung, VVB, Wirtschaft) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 374–375 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LiegenschaftsdienstSiehe auch die Jahre 1965 1966 1975 1979 1985 Im Sept. 1962 veröffentlichte der sowjet. Ökonom Liberman einen Aufsatz, in dem er eine Reform des betrieblichen Planungssystems vorschlug. Liberman argumentierte, zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft sei eine größere Freiheit der Betriebe notwendig. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten beschränken, um die Dispositionsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Als Maßstab für die Beurteilung der betrieblichen…
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Zahlungsverkehr (1969)
Siehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der „DDR“ (a) als auch der mit der BRD (b) und dem Ausland (o) sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ v. 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB ordnen an, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und öffentlichen Institutionen bargeldlos abzuwickeln ist. (Kontenführungspflicht). Auch die Formen sind im einzelnen vorgeschrieben (Verrechnungsverfahren, Lastschriftverfahren, Überweisungsverfahren, Banken). Durch Barzahlung dürfen seit 1964 auf Grund der 5. DB zum Gesetz über die Regelung des Z. (GBl. II, 1963, S. 862) nur Zahlungen für folgende Zwecke geleistet werden: Löhne, Gehälter, Prämien, Renten, Stipendien, Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte, Gewinne der Produktionsgenossenschaften, Privatentnahmen und Kleinausgaben bis 200,– M. Daneben werden Einzelhandelszahlungen bar getätigt, jedoch wird angestrebt, auch diese Zahlungen bargeldlos abzuwickeln (Sparen, Sparkaufbrief). Um eine Auflockerung des schwerfälligen Systems des Z. und eine Entlastung der Kreditinstitute, insbesondere der Industrie- u. Handelsbank, zu erreichen und mit dem Ziel der angeblich auf diesem Wege möglichen Kostensenkung, wird seit 1964 der Postscheckverkehr stärker eingeschaltet. So müssen z. B. alle Zahlungen für Lieferungen und Leistungen über Postscheckkonten abgewickelt werden. Der bare Z. aller Betriebe und Institutionen ist an einen Bargeldplan gebunden (Bargeldumlauf). b) Der innerdeutsche Z. hat durch Gesetz vom 15. 12. 1950 (GBl. S. 1202) eine besondere Regelung erfahren, richtet sich also nicht nach dem Devisengesetz vom 8. 2. 1956 (Devisen). Die nicht besonders genehmigte Einfuhr oder Ausfuhr von DM Ost oder fremder Währung war bereits durch eine Anordnung vom 23. 3. 1949 (ZVOBl. S.~211) verboten (Gefängnis bis zu 3 Jahren und Geldstrafe). Dieses Verbot wurde durch die „Geldverkehrsordnung“ vom 20. 9. 1961 (GBl. S. 461) erneuert. Westdeutsche, Westberliner oder Ausländer können DM West oder ausländische Zahlungsmittel in die „DDR“ einführen, müssen aber die eingeführten Beträge den Grenzkontrollorganen vorweisen. Diese Beträge können zum offiziellen Kurs (für DM West 1:1) gegen DM Ost umgetauscht werden. Vom 1. 12. 1964 ab ist durch AO des Finanzministeriums der „DDR“ vom 25. 11. 1964 (GBl. II, S. 903) vorgeschrieben, daß Ausländer, Bewohner der BRD und Westberliner für jeden Tag ihres Aufenthaltes einen Mindestumtausch von Geld in „Mark der DDR“ vornehmen müssen. Durch AO v. 11. 6. 1968 (GBl. II, S. 332) wurden die Mindestumtauschbeträge erhöht. Für jeden Aufenthaltstag in der „DDR“ sind je Person 10,– DM, für jeden Aufenthaltstag in Ost-Berlin 5,– DM im Verhältnis 1:1 — bei Ausländern zum offiziellen Umrechnungskurs der „Staatsbank der DDR“ — umzutauschen. Ein Rücktausch der Umtausch-Pflichtbeträge erfolgt nicht. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Kinder unter 16 Jahren und Personen im Rentenalter. An bestimmte Empfänger (staatl. Betriebe) dürfen während eines Aufenthaltes in Mitteldeutschland oder Ost-Berlin auch Zahlungen in DM West geleistet werden. Bei Verlassen des Gebietes sind die während des Aufenthaltes nicht verbrauchten Beträge wieder vorzuweisen und dürfen ausgeführt werden. Nach dem „Gesetz zur Regelung des innerdeutschen Z.“ dürfen Zahlungen aus der „DDR“ an Berechtigte im Westen nur auf ein auf den Namen des Zahlungsempfängers lautendes Ost-Sperrkonto geleistet werden. Ausgenommen hiervon sind Zahlungen aus einem Arbeitsverhältnis an Personen, die ihren Wohnsitz im Westen haben. Geldforderungen gegen natürliche oder juristische Personen im Westen sind bei der Staatsbank anzumelden. Die Ausnahmeregelung für Zahlungen aus einem westlichen Arbeitsverhältnis eines Bewohners der „DDR“ oder Ost-Berlins, aus westlichen Pensions- oder Rentenforderungen wurde durch die Geldverkehrsordnung beseitigt. Diese VO fügt der Anmeldepflicht die Pflicht hinzu, die Geldforderung der Staatsbank oder einem von dieser beauftragten Kreditinstitut zum Ankauf anzubieten. Verfügungen über westliche Guthaben, die durch Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen oder freiberuflicher Tätigkeit entstanden sind, sind verboten. Die unberechtigte Ein- oder Ausfuhr von Zahlungsmitteln oder die vorsätzliche Verletzung der Anmelde- und Anbietungspflicht ist mit Freiheits- und Geldstrafe bedroht; liegt Fahrlässigkeit vor, kann auf Freiheitsstrafe bis zu 1~Jahr oder Geldstrafe erkannt werden. c) Der Z. mit dem Ausland hat einen sehr bescheidenen Umfang, da er bei der Abwicklung des Außenhandels nur ausnahmsweise eine Rolle spielt. Die Außenhandelsumsätze wurden auf Grund zweiseitiger Warenlisten abgewickelt und wie die anderen finanziellen Transaktionen bis einschließlich 1963 im bilateralen Clearing verrechnet. Diese Methode gilt für den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit Nicht-RGW-Ländern (RGW) weiter, während er mit RGW-Ländern seit Anfang 1964 im multilateralen Clearing abgewickelt wird. Während bis 1963 jede Staatsbank eines RGW-Landes bei der Staatsbank aller anderen RGW-Länder ein Konto unterhielt, wird seit 1964 nur ein Konto bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit unterhalten, auf dem die Zahlungen aus dem Waren- und Dienstleistungs- und Kreditverkehr aller anderen RGW-Länder verrechnet werden. [S. 743]Der Devisenverkehr für nichtkommerzielle Zahlungen ist durch das Devisengesetz vom 8. 2. 1956 geregelt und unterliegt strengen Normen. Es ist nur für bestimmte Zahlungen erlaubt und genehmigungspflichtig. Die Durchführung des Z. mit dem Ausland wird von der Staatsbank gelenkt und großenteils von ihr auch selber vorgenommen. Im Rahmen des RGW wird auch er seit 1964 über die Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit abgewickelt. (Deutsche Handelsbank AG, Währung, Sperrkonten, Erbrecht) Literaturangaben Abeken, Gerhard: Das Geld- und Bankwesen in der sowjetischen Besatzungszone und im Sowjetsektor Berlins von 1945 bis 1954. 2., erw. Aufl. (BB) 1955. 68 S. m. 7 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 742–743 Zahlenlotto A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZahnärzteSiehe auch: Zahlungsverkehr: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Zahlungsverkehr, Gesetz zur Regelung des Innerdeutschen: 1956 1958 Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender: 1985 Sowohl der Z. innerhalb der „DDR“ (a) als auch der mit der BRD (b) und dem Ausland (o) sind zentral reglementiert. a) Das heute gültige „Gesetz über die Regelung des Z.“ v. 21. 4. 1950 (GBl. S. 355) und hierzu ergangene DB ordnen an, daß nahezu der gesamte Z. zwischen Betrieben und privaten und…
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Sekretariat des ZK der SED (1969)
Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED). Im Anschluß an den VII. Parteitag wurden zu Mitgliedern des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Axen (Außenpolitik), Grüneberg (Landwirtschaft), Hager (Wissenschaft, Kultur, Ideologie), Honecker (Sicherheit, bewaffnete Organe, Organisations- und Kaderfragen), Jarowinsky (Handel, Versorgung und Außenhandel), Lamberz (Propaganda und Agitation — L. leitet diesen Bereich zusammen mit Norden und scheint als dessen Nachfolger vorgesehen zu sein), Mittag (Wirtschaft), Norden (Presse, Propaganda und Agitation), <➝Verner> (Westarbeit, Berlin). Den Mitgliedern des S. unterstehen die Büros, Kommissionen und einzelnen Fachabt. des ZK der SED. Über sie sowie über die Sekretariate der SED-Bezirks- und -Kreisleitungen lenkt und kontrolliert das [S. 557]S. den gesamten Parteiapparat und die Parteiorganisationen der SED. Es gibt keinen staatlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich, der nicht vom S beaufsichtigt und angeleitet wird. Die oberste politische Entscheidungsinstanz ist jedoch das Politbüro; das S. ist sein führendes Organ. Seit 1949 (Gründung des S.) wurden aus dem S. wegen „parteifeindlicher Tätigkeit“ oder „nichtparteigemäßen Verhaltens“ ausgeschlossen: Dahlem, Fred Oelßner, Kurt Vieweg, Karl Schirdewan, Paul Wandel, Gerhart Ziller (Säuberungen). Sekretariate der Bezirks- und Kreisleitungen: Im Statut werden die Delegiertenkonferenzen als höchstes Organ der Parteiorganisation in den Bezirken und Kreisen bezeichnet. In Wirklichkeit sind die entscheidenden Instanzen jedoch die S. als Organe des Parteiapparates (Büros der SED, Parteitage). Gegenwärtig ist das S. einer Bezirksleitung folgendermaßen aufgebaut (Direktive des ZK für die Neuwahl der Parteiorgane zum VII. Parteitag): 1. Sekretär, 2. Sekretär, die Sekretäre für Wirtschaft; Landwirtschaft; Agitation und Propaganda; Wissenschaft, Volksbildung und Kultur und als weitere Mitglieder des S. die Vorsitzenden des Rates des Bezirks, des Bezirkswirtschaftsrates, der Bezirksplankommission, des Bezirkslandwirtschaftsrates, des Bezirksvorstandes des FDGB, der 1. Sekretär der Bezirksleitung der FDJ und der 1. Sekretär der Stadt- bzw. der Kreisleitung der Bezirksstadt. Das S. einer Kreisleitung hat folgende Zusammensetzung: 1. Sekretär, 2. Sekretär und weitere Sekretäre der Kreisleitungen entsprechend dem durch die Bezirksleitung bestätigten Struktur- und Stellenplan und als weitere Mitglieder des S. der Vorsitzende des Rates des Kreises, die Vorsitzenden der Kreisplankommission, des Kreislandwirtschaftsrates und des Kreisvorstandes des FDGB und der 1. Sekretär der Kreisleitung der FDJ. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 556–557 Sekretär des Gerichts A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SektierertumSiehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 1985 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 „Das Zentralkomitee wählt … zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Organisierung der Kontrolle der Durchführung der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat“ (Statut der SED). Im Anschluß an den VII. Parteitag wurden zu Mitgliedern des S. berufen: Ulbricht (1. Sekretär), Axen (Außenpolitik),…
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Öffentliche Sozialleistungen (1969)
Siehe auch: Öffentliche Sozialleistungen: 1975 1979 Sozialleistungen, Öffentliche: 1985 1. Abgrenzung ÖS. sind Geldleistungen (auch Einkommensübertragungen, Sozialeinkommen) oder Sachleistungen, die von (halböffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bzw. Körperschaften in gesetzlich bezeichnetem bzw. begrenztem Umfang gewährt werden und deren Ziel darin besteht, heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder bei — auch teilweisem — Verlust des Arbeitseinkommens bzw. im Alter oder nach Tod des Ernährers den Lebensunterhalt zu garantieren oder Personen mit Familienangehörigen Zusatzeinkommen zu verschaffen. ÖS. sind in der „DDR“ vor allem die Leistungen der Sozialversicherung (SV) des FDGB, der SV bei der Deutschen Versicherungs-Anstalt, der Versorgungseinrichtungen für Bedienstete von Bahn und Post sowie der Volksarmee, der Volkspolizei und des Zolls, die Zusatzversorgung für Angehörige der Intelligenz, die Ehrenpensionen an Verfolgte des Faschismus und Kämpfer gegen den Faschismus sowie an besonders verdiente Staatsbürger (Altersversorgung, Renten, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Weitere ÖS. sind die Unterstützungen für Mutter und Kind, die staatlichen Kinder- und Ehegattenzuschläge, Stipendien und Erziehungsbeihilfen, die Kriegsinvalidenrenten, die Leistungen der Sozialfürsorge sowie an Tuberkulosekranke, Rückkehrer und Angehörige von Wehrpflichtigen. Leistungen der Volkssolidarität und die Leistungen aus den Kultur- und Sozialfonds (Arbeiterversorgung) der Betriebe (z. B. Werkküchenessen) sind nicht ÖS. Die Zuordnung der Zusatzversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz ist strittig; da sie aus Betriebsmitteln finanziert wird, bleibt sie in der statistischen Betrachtung im allgemeinen unberücksichtigt. Die Verwaltungskosten gelten als ÖS. 2. Entwicklung Die ÖS. (auch als Sozialaufwand bezeichnet) haben sich von 1950 bis 1966 fast verdreifacht. Ihr Anteil am Nettosozialprodukt (in westdeutscher Abgrenzung NSP zu Marktpreisen) lag mit 13,5 v. H. im Jahre 1966 etwa so hoch wie 1950, doch hat sich ihre Struktur verändert. Infolge zunehmender Rentnerzahl, erhöhter Leistungen und Erweiterung der Leistungsarten hat sich der Anteil der Einkommensübertragungen (Sozialeinkommen, d. h. Renten und Unterstützungen, Krankengeld, Barleistungen der Wochenhilfe usw.) an den ÖS. von 67 v. H. (1955) auf 74 v. H. (1960) erhöht; 1966 lag er mit 72 v. H. nur geringfügig darunter. Die Trägerschaft der Leistungen hat sich seit 1950 nur unerheblich verändert. 1950 entfielen 73,5 v. H. der Einkommensübertragungen auf die mitteldeutsche Sozialversicherung, 1966 78,0 v. H. Die Sachleistungen (Kosten der ärztlichen Behandlung, der Krankenhausbehandlung, Arzneien, Heil- und Hilfsmittel usw.) werden in noch größerem Umfang von der Sozialversicherung finanziert: nur rd. 9 v. H. (1950 3,3 v. H.) gehen unmittelbar zu Lasten des Staatshaushaltes. Insgesamt bringt die Sozialversicherung 82 v. H. der ÖS. auf, während sie in der BRD nur mit etwa zwei Dritteln am Sozialaufwand beteiligt ist. Die mitteldeutsche Sozialversicherung hätte einen noch höheren Anteil, wenn sich das Sozialleistungsvolumen nicht 1958 durch die im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lebensmittelrationierung geschaffenen Lohnzuschläge, die aus dem Staatshaushalt finanziert werden, kräftig erhöht hätte. Das gegenüber der BRD geringere Gewicht der Leistungen aus dem Staatshaushalt beruht vor allem darauf, daß die Versorgung der Beamten und Kriegsopfer durch die Sozialversicherung erfolgt. An Sachleistungen werden durch den mitteldeutschen Staatshaushalt nur ein Teil [S. 454]der Sozialfürsorge (einschließlich der Einrichtungen wie Altersheime, Pflegeheime usw.) sowie die Erholungskuren der von der Sozialversicherung beim FDGB Betreuten finanziert. 3. Die Leistungen der Sozialversicherung Die Ausgabenstruktur der Sozialversicherung ist ähnlich wie in der BRD. Zu beachten ist aber, daß in fast allen Fällen der dauernden oder zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit die SV finanziell belastet wird, während in der BRD andere — auch private — Institutionen eintreten. So haben in der BRD Angestellte und Beamte zunächst Anspruch auf Gehaltsfortzahlung; sie sind überdies, soweit nicht pflichtversichert, z. T. bei Trägern privater Krankenversicherungen versichert. Weitere Unterschiede bestehen bei den Mutterschaftsleistungen, denn in der BRD wird ein erheblicher Teil der Leistungen nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes vom Fiskus getragen. Die unterschiedliche Belastung mit Verwaltungskosten beruht teils auf den in der BRD um mehr als das Doppelte höheren Gehältern im öffentlichen Dienst, teils auf der unterschiedlichen Organisationsform, die in der „DDR“ die SV entlastet, weil die meisten Aufgaben der Versichertenbetreuung den Betrieben obliegen. Der in der BRD höhere Rentenaufwand weist auf das unterschiedliche Leistungsniveau hin, zumal in den westdeutschen Ausgaben nicht die Beamtenpensionen enthalten sind. Eine vergleichende Betrachtung der Sozialeinkommen muß deshalb auch die sonstigen öffentlichen Einkommensübertragungen einschließen. 4. Öffentliche Einkommensübertragungen an private Haushalte (Sozialeinkommen) In der Entwicklung der Sozialeinkommen, die mehr als zwei Drittel der ÖS. ausmachen, werden die gleichen bestimmenden Faktoren sichtbar wie in der BRD: der Anteil der eigentlichen Kriegsfolgeleistungen geht ständig zurück, doch wird dieser Rückgang durch die Zunahme der Einkommensübertragungen an Erwerbsunfähige und Alte, deren Zahl steigt, mehr als ausgeglichen. Das Leistungsniveau zeigt jedoch erhebliche Unterschiede. Bei den Barleistungen der Krankenversicherung werden erhebliche Differenzen erkennbar, wenn man die genannten Besonderheiten im Leistungsrecht, den unterschiedlichen Umfang der Versicherungspflicht und die geringere westdeutsche Erwerbsquote berücksichtigt. In der Kriegsopferversorgung führen die wesentlich härteren Leistungsvoraussetzungen zu dem Ergebnis, daß der Aufwand für diese [S. 455]Gruppe nur ein Achtel des westdeutschen Aufwands beträgt. Doch vor allem die Alters-, Invaliden-, Unfall- und Hinterbliebenenversorgung zeigt erhebliche Unterschiede. Hierfür wurde — gerechnet je Einwohner im Rentenalter — ausgegeben (in M/DM): Aus dem Vergleich dieser nominalen Beträge kann nur bedingt auf den Lebensstandard der Bezieher geschlossen werden. Nach neueren Untersuchungen lag die Kaufkraft mitteldeutscher Rentnerhaushalte um etwa 7 v. H. unter der vergleichbar westdeutscher Haushalte. Ursache der niedrigen Renten, die vom 1. Juli 1968 an um rd. 12 v. H. erhöht wurden, was allein zu einer Steigerung der ÖS. um jährlich rd. 800 Mill. M führen soll, ist nicht mangelnde Sorge des Staates. Sie ist Ausdruck einer Sozialpolitik, die für ÖS. nur begrenzt verfügbaren Mittel so einzusetzen, daß sie der Planerfüllung optimal dienen, d.h. der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Da die Zahl der Rentner und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung auch in den nächsten Jahren wächst, werden zwar die ÖS. insgesamt weiter steigen, die Einkommen der Rentner jedoch mit ziemlicher Sicherheit nur geringfügig erhöht werden können. Entscheidend hierfür wird das Wirtschaftswachstum sein. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 453–455 Offenstall A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Öffentlicher DienstSiehe auch: Öffentliche Sozialleistungen: 1975 1979 Sozialleistungen, Öffentliche: 1985 1. Abgrenzung ÖS. sind Geldleistungen (auch Einkommensübertragungen, Sozialeinkommen) oder Sachleistungen, die von (halböffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bzw. Körperschaften in gesetzlich bezeichnetem bzw. begrenztem Umfang gewährt werden und deren Ziel darin besteht, heilende oder verhütende ärztliche Behandlung zu gewähren oder bei — auch teilweisem — Verlust des…
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Diversion (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ablenkung, unerwarteter Angriff (Angriff von der Seite), der von einer D.-Gruppe als Einheit der Aufklärungsgruppe während eines Krieges zur Störung der rückwärtigen Verbindungen des Feindes, zur Desorganisation seiner Führung, zur Lahmlegung wichtiger Objekte im Hinterland sowie zur Nachrichtengewinnung unternommen wird. Hier: Begriff aus dem Wirtschaftsstrafrecht, der in sowjet. Befehlen, vor allem im Befehl Nr. 160 der SMAD vom 3. 12. 1945 auftauchte. Definition und Abgrenzung zur Sabotage zunächst unklar. Mit Außerkraftsetzung des Besatzungsrechts wurde D. als eine unter Boykotthetze nach Art. 6 der Verfassung fallende Erscheinungsform im Klassenkampf angesehen. Durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 wurde D. zu einem selbständigen Tatbestand formuliert. Nunmehr beschreibt § 103 StGB den Tatbestand der D. In Erweiterung des vom StEG formulierten Begriffs der D. erstreckt sich der strafrechtliche Schutz auf „Maschinen, technische oder militärische Anlagen und Ausrüstungen, Gebäude, Transport- oder Verkehrseinrichtungen, wirtschaftliche Rohstoffe oder Erzeugnisse, Unterlagen der Forschung und Wissenschaft oder andere, für den sozialistischen Aufbau oder für die Verteidigung wichtige Gegenstände und Materialien“. Auch das „Beiseiteschaffen“ solcher Rohstoffe, Erzeugnisse, Unterlagen, Gegenstände und Materialien ist neu in den Tatbestand aufgenommen worden, womit die wichtigste Bestimmung der Wirtschaftsstrafverordnung Aufnahme in das StGB gefunden hat. Die Ziel Vorstellung des Täters braucht sich nicht mehr nur auf eine Untergrabung der Volkswirtschaft oder der Verteidigungskraft zu richten; das StGB verlangt in erweiterter Form die Zielsetzung, „die Volkswirtschaft, die sozialistische Staatsmacht oder die Verteidigungskraft zu schädigen“. Der Tatbestand der D. ist damit jeder extensiven Auslegung fähig. Die Strafan[S. 160]drohung ist Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. In besonders schweren Fällen ist lebenslange Freiheitsstrafe oder Todesstrafe möglich. Als „ideologische Diversion“ werden (westliche) Gedanken und Bemühungen bezeichnet, die der Bildung eines sozialistischen ➝Bewußtseins entgegenwirken und in den Menschen im anderen Teil Deutschlands das Gefühl gesamtdeutscher Zusammengehörigkeit erhalten oder festigen sollen. Wer solche Gedanken entwickelt oder verbreitet, wird aber nicht nach dem Straftatbestand der D., sondern wegen Hetze, Staatsverleumdung oder landesverräterischen ➝Treubruchs strafrechtlich verfolgt, wenn nicht sogar ein Aggressionsverbrechen angenommen wird. (Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 159–160 Diversant A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DJRSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Ablenkung, unerwarteter Angriff (Angriff von der Seite), der von einer D.-Gruppe als Einheit der Aufklärungsgruppe während eines Krieges zur Störung der rückwärtigen Verbindungen des Feindes, zur Desorganisation seiner Führung, zur Lahmlegung wichtiger Objekte im Hinterland sowie zur Nachrichtengewinnung unternommen wird. Hier: Begriff aus dem Wirtschaftsstrafrecht, der in sowjet. Befehlen, vor allem im Befehl Nr. 160…
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Grundstudium, Gesellschaftswissenschaftliches (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das GG. ist obligatorisches Lehrfach für alle Studenten an den Hochschulen und Universitäten. Seine Aufgabe ist es, den Studenten über den Staatsbürgerkundeunterricht an den Schulen hinaus die Kenntnis des marxistisch-leninistischen Kerndogmas zu vermitteln. In diesem Sinne soll es Teil der von der Hochschullehrerschaft und der FDJ zu leistenden Erziehung der Studenten zu sozialistischen Staatsbürgern sein. Es erstreckt sich entweder über 3 Studienjahre oder über das ganze Studium und umfaßt in der Regel die Fachgebiete: Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, dialektischer und historischer Materialismus, politische Ökonomie, wissenschaftlicher Sozialismus. Die Reihenfolge dieser Fachgebiete und ihre Inhalte werden von den einzelnen Universitäten selbst ausgearbeitet. Nach jedem Studienjahr findet eine Prüfung über den behandelten Lehrstoff statt. An verschiedenen Hochschulen und Universitäten (z. B. Jena) ist auf Grund guter Leistungen auch eine Befreiung von den Jahresprüfungen möglich. Das GG. endet mit einer Abschlußprüfung, die Vorbedingung und Teil des Staatsexamens ist. Die Abschlußnote geht gleichgewichtig mit den Noten der anderen Fächer in die Gesamtnote des Examens ein. Verantwortlich für die Durchführung des GG. sind der Prorektor für Gesellschaftswissenschaften und das Institut für Marxismus-Leninismus. Diese Institute stehen außerhalb der Fakultäts- und Sektionseinteilung und sind an allen Hochschulen und Universitäten vorhanden. In verschiedenen größeren Universitäten (z. B. Leipzig, Berlin) haben diese Institute eigene Abteilungen für die verschiedenen Fakultäten, wodurch der Eigencharakter der Fächer bei der Lehre des GG. berücksichtigt werden soll. Im Rahmen der Hochschulreform wird auch das GG. verändert worden. Mit der Neugliederung des Studiums in Grund-, Fach-, Spezial- bzw. Forschungsstudium soll das GG. über alle Phasen des Studiums hin erweitert werden. Entsprechend der Kritik an der „schematischen Vermittlung“ des Lehrstoffs, die das GG. nur zu einem Zusatz des Studiums machte und ein Durchdringen der konkreten Fachgebiete mit den Grundsätzen des Marxismus-Leninismus nicht implizierte, soll nun der Lehrstoff des GG. enger an die Bedingungen des einzelnen Fachs geknüpft werden. Während in den ersten Studienjahren das Kerndogma durch die Seminargruppen intensiv erarbeitet wird, werden in späteren Semestern über die „Klassiker“ hinausgehend auch Fragen der Ethik, Ästhetik, Logik, Psychologie, Soziologie, „Leitungswissenschaft“ usw. behandelt. Wegen der Erweiterung des Stoffgebietes und des aus Überbeanspruchung und Fluktuation resultierenden Mangels an Lehrkräften in den Instituten für Marxismus-Leninismus sollen auch andere Institute zur Durchführung des GG. herangezogen werden. Die dafür in Frage kommenden Institute sind vor allem (soweit vorhanden) die für Philosophie, für Geschichte, für politische Ökonomie. Literaturangaben Lange, Max Gustav: Totalitäre Erziehung — Das Erziehungssystem der Sowjetzone Deutschlands. Mit einer Einl. v. A. R. L. Gurland (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 3). Frankfurt a. M. 1954, Verlag Frankfurter Hefte. 432 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 261 Grundstoffindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe UlbrichtSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das GG. ist obligatorisches Lehrfach für alle Studenten an den Hochschulen und Universitäten. Seine Aufgabe ist es, den Studenten über den Staatsbürgerkundeunterricht an den Schulen hinaus die Kenntnis des marxistisch-leninistischen Kerndogmas zu vermitteln. In diesem Sinne soll es Teil der von der Hochschullehrerschaft und der FDJ zu leistenden Erziehung der Studenten zu sozialistischen Staatsbürgern sein. Es erstreckt…
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Neues Ökonomisches System (NÖS) (1969)
Siehe auch: Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft: 1965 1966 Neues Ökonomisches System (NÖS): 1975 1979 1985 Bezeichnung für die Maßnahmen der im Anschluß an die Liberman-Diskussion in der DDR auf dem VI. Parteitag der SED (15. 1.–21. 1. 1963) beschlossenen Wirtschaftsreform. Nach praktischen Erprobungen und mehrfachen Beratungen (z. B. auf der gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrats am 24. und 25. 6. 1963) wurde das NÖS durch den Beschluß des Ministerrats zur „Richtlinie für das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“ vom 11. 7. 1963 zum verbindlichen Programm der Modernisierung und Rationalisierung des Wirtschaftssystems. Bereits am 14. 6. 1963 hatte der Ministerrat einen Beschluß über „Die Anwendung der Grundsätze des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Bauwesen“ gefaßt. Mit dem wirtschaftspolitischen Reformprogramm begann 1963 eine Phase des Ausbaus des wirtschaftlichen und des politischen Systems. Das Programm ging aus von einer realistischen Einschätzung der Lage und der Möglichkeiten der Wirtschaft. Die Ziele der vergangenen wirtschaftspolitischen Kampagnen des „Einholens und Überholens der Bundesrepublik“ und der „Störfreimachung“ der Wirtschaft waren ebenso wie die des Siebenjahrsplans von 1957 nicht erreichbar gewesen. Die Gründe waren neben irrealen Planansätzen auch fehlende wirtschaftliche Lenkungskategorien, unsachgemäße Leitung und — volkswirtschaftlich gesehen — unökonomisches Verhalten der Wirtschaftenden und Planenden (kritisch gekennzeichnet als „Tonnenideologie“ und „weiche Planung“). [S. 448]Durch das NÖS sollten die bestehenden Mängel beseitigt und ein dem entwickelten industriellen Niveau angepaßtes Planungs- und Leitungssystem aufgebaut werden. <1) Elemente des NÖS> Kennzeichnend für das NÖS wurde die weitgehende Anerkennung einer technisch-ökonomischen Rationalität als allgemeinen Entscheidungs- und Handlungsgrundsatzes und die Orientierung auf die Funktionstüchtigkeit des Systems, dem neuen Ziel neben dem der Machtsicherung durch die SED. Entsprechend waren mit der Einführung des NÖS Veränderungen verbunden, die über den Wirtschaftsbereich weit hinausgingen: 1) die SED-Organisation wurde nach dem Branchenprinzip (Produktionsprinzip) umstrukturiert (teilweise ab 1965 wieder rückgängig gemacht), 2) ideologische Positionen wurden modifiziert (z. B. die Abschwächung der These des „Klassenkampfes nach innen“), 3) moderne sozialwissenschaftliche und mathematisch-statistische Disziplinen bzw. Methoden fanden stärkere Berücksichtigung in Lehre und Forschung wie auch in der gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Praxis, 4) zusammenhängend damit gewann der Sachverstand auf allen Produktions- und Leitungsebenen an Bedeutung, Sachverständige wurden in größerem Maße zur Arbeit in Konsultativgremien, Stabsstellen und ad-hoc-Arbeitsgruppen herangezogen, 5) neue Wissenschaftszweige (z. B. sozialistische Leitungswissenschaft, sozialistische Wirtschaftsführung), 6) das Ausbildungssystem wurde im Hinblick auf eine stärkere Differenzierung der Funktionsbereiche in Partei, Staat, Wirtschaft reformiert, was u. a. zu neuen Berufsbildern und Laufbahnen führte. Die Richtlinie beschreibt das NÖS als „die organische Verbindung der wissenschaftlich fundierten Führungstätigkeit in der Wirtschaft und der wissenschaftlich begründeten, auf die Perspektive orientierten zentralen staatlichen Planung mit der umfassenden Anwendung der materiellen Interessiertheit in Gestalt des in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel“ (S. 10). Das Reformprogramm enthält personelle, institutionelle und funktionelle Aspekte. Seine Grundzüge sind a) die Anwendung eines „in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel“ an Stelle administrativer Einzelanweisungen, b) die Umstrukturierung der Wirtschaftsorganisation und c) die Forderung nach einer „wissenschaftlich fundierten“, fachgemäßen Leitung und einer verbesserten Planungsmethodik. a) Die ökonomischen Hebel definiert die Richtlinie als „gesetzmäßige Beziehungen zwischen den objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen und den materiellen Interessen der Menschen, die direkt oder indirekt wirken und durch ihre jeweilige Gestaltung die Werktätigen zu einem bestimmten wirtschaftlichen Verhalten anregen“ (S. 49). Dies sind für den betrieblichen Bereich betriebs- und volkswirtschaftliche Größen wie Gewinn, Kosten, Preise, Umsatz und Rentabilität. Sie werden insgesamt als Kriterien zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistung anerkannt, ohne daß eine einzelne Lenkungskategorie zur alleinigen Kennziffer erhoben wurde. Im individuellen Bereich sind es leistungsabhängige Lohnarten, Prämien und zusätzliche Ferien, die das „materielle Interesse“ stimulieren und lenken sollen. Das nach wie vor bestehende Problem ist, wie diese unterschiedlichen, direkten und indirekten Lenkungsgrößen so kombiniert werden können, daß eine Übereinstimmung von individuellen, betrieblichen und volkswirtschaftlichen Interessen annähernd erzielt wird. Neben der Produktivitätssteigerung dient das System der ökonomischen Hebel einer Vereinfachung der Planung. Schrittweise ging man dazu über, Leistungsanforderungen der Pläne an die Betriebe statt in Mengenangaben in Finanzkennziffern auszudrücken. Seit 1967 werden den Betrieben auch Verhältniskennziffern vorgegeben, um die Relation zwischen Aufwand und Ertrag zentral zu beeinflussen. Gleichzeitig wurde die Zahl der Plankennziffern reduziert und dadurch den Betrieben die Möglichkeit gegeben, die Pläne durch die Verbindung von verschiedenen, nunmehr ihrer eigenen Entscheidung überlassenen Maßnahmen zu erfüllen, ohne eine Vielzahl von materialen Kennziffern zu verletzen. Der Versuch, monetäre Kennziffern zur Lenkung der Wirtschaft zu verwenden, erforderte zunächst eine Neufixierung des Preis- und Bewertungssystems, um eine wirklichkeitsnähere, den tatsächlichen Aufwand der Betriebe erfassende Kostenrechnung zu ermöglichen. Am 30. 1. 1964 beschloß der Ministerrat die Neubewertung der Produktionsanlagen (Umbewertung der Grundmittel) und die Korrektur der Abschreibungssätze. Am 1. 4. 1964 begann auf Grund eines Ministerratsbeschluß vom 1. 2. 1964 eine Industriepreisreform. Der „gesellschaftlich notwendige Arbeitsaufwand“ sollte zur Grundlage der Preisbildung gemacht werden. Staatliche Subventionen wurden bei einer Reihe von Produkten gestrichen. Über die neuen Industriepreise sollte für die Betriebe ein wirtschaftlicher Anreiz zur rationellen Fertigung und zu günstigen Sortimenten geschafft werden. Die Preisreform wurde in drei Etappen durchgeführt und 1967 abgeschlossen. Sie führte zu einer Erhöhung des Preisniveaus für Industriegüter. Am Prinzip der staatlichen Preisfestsetzung änderte sich jedoch nichts. (Preissystem, Preispolitik) b) Das Kernstück der durch das NÖS hervorgerufenen Umstrukturierung der Wirtschaftsorganisation ist die Umbildung der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB), die bisher lediglich administrative Hilfsorgane des „Volkswirtschaftsrates“ und der Ministerien waren, zu „ökonomischen Führungsorganen“ der einzelnen Industriezweige. Die VVB wurden damit zu finanziell relativ selbständigen, nach dem Produktionsprinzip organisierten „sozialistischen Konzernen“ mit voller Verantwortung für die technische und kaufmännische Entwicklung der ihnen unterstellten volkseigenen Betriebe. Sie bekamen eigene finanzielle Mittel („VVB-Fonds“), die sie zusammen mit denen der ihnen unterstellten Betriebe selbständig bilanzieren müssen. Die VVB arbeiten nach dem Prinzip der „wirtschaftlichen Rechnungsführung“. Sie sollen einen Gewinn erwirtschaften. Bei den VVB wurden Filialen der Deutschen Notenbank gebildet und damit die bisher bestehenden direkten Finanzbeziehungen zwischen den VEB und dem Staatshaushalt unterbrochen und durch solche zwischen den VVB und dem Staatshaushalt ersetzt. Insgesamt bedeutet die [S. 449]neue Rolle der VVB eine Verlagerung wirtschaftlicher Entscheidungsbefugnisse von der zentralen oberen auf eine mittlere Ebene. Die wirtschaftsorganisatorischen Veränderungen des NÖS brachten auch den VEB zusätzliche Entscheidungsbefugnisse (z. B. beim Abschluß von Wirtschaftsverträgen). Im Sektor der territorial angeleiteten Industrie wurden die Kompetenzen des Bezirkswirtschaftsrates gegenüber den Betrieben erweitert. b) Das Ziel einer fachlichen Leitung erforderte in erster Linie von den führenden Kräften der Wirtschaft und der staatlichen Verwaltung ein Umdenken und Neuorientieren an Kriterien der technisch-ökonomischen Effizienz und die Bereitschaft, neue Leitungsmethoden (z. B. Operationsforschung, Netzwerkplanung) anzuwenden bzw. zu entwickeln. Bei angehobenem qualitativem Niveau stieg der Bedarf an Ökonomen, Technikern und Wissenschaftlern. Die Aus- und Weiterbildung der Wirtschaftsleiter und der staatlichen Funktionäre mußte vor allem in methodischer Hinsicht verbessert werden. In Verbindung hiermit erhielt die wirtschaftswissenschaftliche Lehre und Forschung starke Impulse. Zur Anleitung der Forschung und Konzentration auf die ungelösten Probleme des NÖS konstituierte sich bei der Staatlichen Plankommission ein Beirat für ökonomische Forschung. <2) Zweite Phase (1965–67)> Nachdem sich das Politbüro der SED kritisch mit der Arbeit zentraler Organe der Wirtschaftsleitung befaßt hatte, kündigte Ulbricht auf der 11. Tagung des ZK der SED im Dezember 1965 den Beginn einer „zweiten Etappe“ des NÖS an. Damit bestätigte sich, daß das NÖS als ein offenes, entwicklungsfähiges Reformkonzept verstanden wurde. Merkmale der zweiten Phase wurden organisatorische Veränderungen und Maßnahmen bei den Lenkungsgrößen. So trat an die Stelle verschiedener, im Laufe des Jahres gezahlter Prämien eine „Jahresendprämie“. In einigen VVB wurde die Einführung einer Produktionsfondsabgabe als Form eines Zinses auf das eingesetzte Kapitel beschlossen. Eine wichtige Reorganisation brachte die neue Phase mit der Auflösung des „Volkswirtschaftsrates“ und der Umwandlung seiner Industrieabteilungen in acht, zur Kontrolle der ihnen unterstellten VVB besser geeigneten Industrieministerien. Überdies wurde das Ministerium für Materialwirtschaft neu gebildet. Von Bedeutung ist ferner die Neuabgrenzung der Aufgaben der Staatlichen Plankommission, die sich nun auf die Ausarbeitung volkswirtschaftlicher Entwicklungsprognosen und das Auffinden von Lösungen für die „effektivste Gestaltung des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses“ konzentrieren soll. Ein neuer Planungsablauf, bei dem die Pläne in zwei Phasen ausgearbeitet werden, wurde erstmals 1967 für die Planung der Volkswirtschaft angewendet. <3) Dritte Phase (ab 1967) — Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS)> Auf dem VII. Parteitag der SED (17. bis 22. 4. 1967) wurde die Weiterentwicklung der zweiten Phase des NÖS als ÖSS markiert. Es wird als das „Kernstück des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ angesehen. Ein wichtiges Ziel des ÖSS ist es, seit 1963 in der Industrie gemachte Erfahrungen und neuere wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse auf andere Wirtschaftsbereiche (z. B. Landwirtschaft, Banken, Handel) und partiell auch auf den staatlichen Bereich (z. B. durch Einführung des „Prinzips der Eigenverantwortlichkeit von Städten, Gemeinden, örtlichen Vertretungen und Betrieben“) zu übertragen. Zum anderen sollen die Positionen und Beziehungen der Teilbereiche im Wirtschafts-, Staats- und Gesellschaftsaufbau (z. B. Volkswirtschaft, Branche und Betrieb im Wirtschaftsaufbau) unter Anwendung nun auch der kybernetischen Systemtheorie untersucht und im Hinblick auf ökonomische Effektivität und politische Stabilität bestimmt werden. Wie auch schon in der Vergangenheit wird die „richtige Regelung“ des wirtschaftlichen Kreislaufs von der Forschung und Entwicklung bis hin zum Verbrauch aufgegeben. Von allgemeiner Bedeutung ist die Betonung des Primats der Ideologie und Politik im Bereich der Wirtschaft. In diesem Zusammenhang wird erneut die „führende Rolle“ der SED hervorgehoben. Die SED versucht zu verhindern, daß ihre Zuständigkeit auf Teilfunktionen (z. B. der generellen wirtschaftspolitischen Zielauswahl) reduziert wird und mehr oder weniger rein ökonomische Orientierungen sich ausbreiten. Andererseits wird an der durch das NÖS eingeführten Dezentralisierung von Entscheidungen in der Form von — entsprechend den unterschiedlichen Leitungsebenen — abgestuften Konkretisierungen einer zentral formulierten volkswirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik festgehalten. „Das ökonomische System des Sozialismus verbindet die zentrale staatliche Planung und Leitung der Grundfragen der gesellschaftlichen Entwicklung mit der Eigenverantwortung der sozialistischen Warenproduzenten und der örtlichen Staatsorgane“ (Art. 9 der Verfassung von 1968). Die Beschlüsse des Staatsrates vom 22. 4. 1968, des Ministerrates vom 16. 6. 1968 und die AO zum Perspektivplan 1971–1975 der Staatlichen Plankommission vom 16. 10. 1968 enthalten die bisher wichtigsten wirtschaftspolitischen Richtlinien und Maßnahmen des ÖSS. Die gestellten Aufgaben sind eine gesamtwirtschaftliche Strukturpolitik, die Rationalisierung und Dynamisierung der Planung und der Ausbau der eigenverantwortlichen ökonomischen Disponibilität der Betriebe. Im Vordergrund der Maßnahmen stehen Änderungen im System der Planung. Der auf der Grundlage umfassender Prognosen bestimmte Perspektivplan wird als das wichtigste wirtschaftspolitische Instrument angesehen. Über die „zentrale staatliche Planung“ des Ministerrats soll die wirtschaftliche Entwicklung in den Grunddaten und den Schwerpunktaufgaben (die „volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben“) festgelegt werden. Durch die Planung der Schwerpunktaufgaben gewinnt die zentrale Planung erheblich an Einflußmöglichkeiten gegenüber den Branchen, Betrieben und Territorien. Gleichzeitig werden der Planungsablauf vereinfacht, ein neues Informationssystem („Planinformationen“) aufgebaut und den Betrieben zur Erhöhung ihrer Dispositionsfähigkeit erstmals mehrjährige Kennziffern zugewiesen. Weitere Veränderungen [S. 450]in der Phase des ÖSS sind vorgesehen, bzw. bereits durchgeführt bei der Investitionspolitik (Anwendung des „Prinzips der Eigenerwirtschaftung der Mittel“), der Planung und Leitung des Außenhandels (u.a. Berücksichtigung des Exporterlös im „einheitlichen Betriebsergebnis“) und der Preispolitik (Aufbau eines „Industriepreisregelsystems“ und Übergang zum „fondsbezogenen Industriepreistyp“). (Planung, Wirtschaft, Wirtschaftswissenschaften) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 447–450 Neuererbewegung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeustrelitzSiehe auch: Neues ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft: 1965 1966 Neues Ökonomisches System (NÖS): 1975 1979 1985 Bezeichnung für die Maßnahmen der im Anschluß an die Liberman-Diskussion in der DDR auf dem VI. Parteitag der SED (15. 1.–21. 1. 1963) beschlossenen Wirtschaftsreform. Nach praktischen Erprobungen und mehrfachen Beratungen (z. B. auf der gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrats am 24. und 25. 6. 1963) wurde das…
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Weltbund der Demokratischen Jugend (1969)
Siehe auch: Weltbund der Demokratischen Jugend: 1965 1966 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ): 1975 1979 1985 Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der WBDJ. erklärt, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. In den ersten Jahren traten mehrere nichtkommun. Jugendverbände dem WBDJ bei, verließen ihn bis 1950 jedoch wieder, nachdem sie seine wahren Ziele erkannt hatten. Im „Kongreß“ (dem etwa alle 3 Jahre tagenden Parlament des WBDJ.) und im „Rat“ (dem großen Ausschuß des Kongresses) sind offen auftretende Kommunisten noch in der Minderheit, doch im 60köpfigen Büro (Exekutivkomitee) des Rates und im Sekretariat des WBDJ. (Sitz Budapest) haben sie die Mehrheit. Präsident: Rodolfo Mechini (KP Italiens), Generalsekr.: Le~Gal (Mitgl. des Zentralsekr. der Kommun. Jugend Frankreichs). Der WBDJ. soll 1966 mehr als 110 Mill. Einzelmitglieder gezählt haben, verteilt auf 113 Staaten. Die FDJ gehört dem WBDJ. seit 21. 8. 1948 an. Der WBDJ. ist („Junge Welt“, 3. 3. 1960) „für alle Jugendorganisationen offen, die seine Grundsätze und das Programm anerkennen oder auch nur einem Punkt desselben zustimmen“. Es gibt folglich Mitglieder im WBDJ., die das Programm voll anerkennen und verwirklichen, weitere Mitglieder, die nur einem Punkt des Programms zustimmen (Sport- oder Kulturorganisationen), und andere, die das Programm anerkennen und sich beteiligen, gleichzeitig aber noch Mitglied der nichtkommun. „WAY“ (World Assembly of Youth = Weltjugendvereinigung) sind. Der WBDJ. zieht die Weltjugendfestspiele (Festival) auf. — Er arbeitet mit Aktionseinheits-Formeln und setzt Pazifistenverbände aller Art ein. Auch veranstaltet er antikolonialistische Agitations-Feldzüge. — Seit 1964 arbeitet in der Zentrale des WBDJ. je ein afrikanisches und lateinamerikanisches Sekretariat. Im Herbst 1956 unterdrückte die kommun. Funktionärs-Bürokratie des WBDJ. jede Kritik an dem Vorgehen der Sowjettruppen gegen den Befreiungskampf des ungarischen Volkes. Seit 1959 vertritt der WBDJ. die Forderungen der SED zur Deutschland- und Berlin-Frage. Im Hintergrund der weltweiten Verbandsarbeit kämpfen die KPdSU und die KP Chinas um die Vorherrschaft in der Organisation. So berichtete die maoistische „Peking-Rundschau“ am 11. 5. 1965, die Exekutivtagung in Accra (April 1965) habe gezeigt, daß die „sowjetischen Revisionisten … nur an einem guten Einvernehmen mit dem USA-Imperialismus interessiert sind …“. — Diese Spannung trat auch auf dem Sofioter Kongreß Mitte Juni 1964 zutage („Neue Zürcher Zeitung“ v. 17. 6. 1966). Am 26. 6. 1967 faßte in Ost-Berlin das Exekutivkomitee des WBDJ eine scharfe Entschließung gegen die Politik der Regierung Israels im Nahost-Konflikt. — Sehr starke Propagandabemühungen, Hilfsaktionen und Sondertagungen widmet der WBDJ dem Angriff der kommun. Vietkong gegen Südvietnam und gegen die USA. Das Exekutivkomitee des WBDJ beendete seine Budapester Tagung am 9. 3. 1968 mit einer Entschließung an die Weltjugend, ihre Anstrengungen zur aktiven Solidarität mit Vietnam zu verstärken und sie in den Mittelpunkt der Vorbereitung der IX. Weltfestspiele zu stellen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 705 Weißenfels A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltfestspiele der JugendSiehe auch: Weltbund der Demokratischen Jugend: 1965 1966 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ): 1975 1979 1985 Entstand am 10. 11. 1945 in London auf einer Weltkonferenz von Jugendverbänden. Der WBDJ. erklärt, als überparteiliche antifaschistische Organisation für Frieden, Meinungsfreiheit, für die Rechte und die Wohlfahrt der Jugend zu kämpfen. In den ersten Jahren traten mehrere nichtkommun. Jugendverbände dem WBDJ bei, verließen ihn bis 1950 jedoch wieder, nachdem sie…
DDR A-Z 1969
Fachhochschulen (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 182]Außer den 6 Universitäten, der TU Dresden und der Bergakademie Freiberg (Hochschulen) sind im amtlichen Verzeichnis der Universitäten und Hochschulen folgende F. aufgeführt: I. Technische Hochschulen (die dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen unterstellt sind: TH. für Chemie „Carl Schorlemmer“ Leuna-Merseburg; TH. Ilmenau; TH. Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); TH. „Otto von Guericke“ Magdeburg; H. für Architektur und Bauwesen Weimar; H. für Bauwesen Leipzig; H. für Verkehrswesen „Friedrich List“ Dresden. I. Medizinische Akademien (ebenfalls dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen unterstellt): MA. „Carl Gustav Carus“ Dresden; MA. Erfurt; MA. Magdeburg. II. Landwirtschaftliche Hochschulen (die dem Landwirtschaftsrat beim Ministerrat unterstellt sind): H. für Landwirtschaftliche Produktionsgemeinschaften Meißen; H. für Land- und Nahrungsmittelwirtschaft Bernburg. I. Hochschulen für Wirtschaftswissenschaften (dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen unterstellt): H. für Ökonomie Berlin-Karlshorst. I. Pädagogische Hochschulen (dem Ministerium für Volksbildung unterstellt): PH. Potsdam; PH. „Karl Friedrich Wilhelm Wander“ Dresden; P. Institut Köthen; P Institut Güstrow; P. Institut Leipzig; P. Institut Halle; P. Institut Erfurt; P. Institut Mühlhausen; P. Institut Zwickau; P. Institut Magdeburg. II. Kunst-Hochschulen (dem Ministerium für Kultur unterstellt): Deutsche H. für Musik „Hanns Eisler“ Berlin; „Carl-Maria-von-Weber“-H. Dresden; H. für Musik Leipzig; „Franz-Liszt“-H. Weimar; H. für angewandte und bildende Kunst Berlin-Weißensee; H. für bildende Künste Dresden; H. für Grafik und Buchkunst Leipzig; H. für industrielle Formgestaltung Halle; Theaterhochschule Leipzig; Deutsche H. für Filmkunst Potsdam-Babelsberg; Institut für Literatur „Johannes R. Becher“ Leipzig. I. Sonstige Hochschulen: Deutsche H. für Körperkultur und Sport Leipzig (die dem Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport unterstellt ist); Parteihochschule „Karl Marx“ (die dem ZK der SED unterstellt ist); H. der Deutschen Volkspolizei (die dem Ministerium des Innern unterstellt ist). Charakteristisch für diese Gattung von „Hochschulen“ sind die neuen „Technischen Hochschulen“, deren jede Diplomingenieure nur für einen Industriezweig ausbildet (z. B. Chemie, Schwermaschinenbau oder Bauwesen). Den Gefahren der zu frühen Spezialisierung versucht man durch das obligatorische Studium des Marxismus-Leninismus und durch ein dem Spezialstudium vorgeschaltetes Grundstudium entgegenzuwirken. Mit der Gründung von F. sollen die beim Aufbau der Planwirtschaft entstehenden Schwierigkeiten, die sich z. B. bei Umstellung der Hochschulabsolventen auf die praktischen Aufgaben eines bestimmten Wirtschaftsbereiches und aus der Knappheit von Spezialisten ergaben, beseitigt werden. Die Ausbildung schließt mit dem Staatsexamen bzw. mit dem Examen für ein bestimmtes Diplom ab. Daneben ist verschiedenen F. vom Staatssekretariat auch die Berechtigung verliehen worden, den Doktorgrad, auch den Dr. habil., zu verleihen (Akademische Grade). Die Studiendauer beträgt 4 bis 5 Jahre (für Diplom-Ingenieure immer 5 Jahre). Als F. ist auch das Priesterseminar Erfurt, eine Einrichtung der Katholischen Kirche Mitteldeutschlands, anzusehen. Literaturangaben Baumgart, Fritz: Das Hochschulsystem der sowjetischen Besatzungszone. (BMG) 1953. 31 S. Kludas, Hertha: Zur Situation der Studenten in der Sowjetzone. (BMG) 1957. 55 S. Lange, Max Gustav: Wissenschaft im totalitären Staat. Die Wissenschaft der sowjetischen Besatzungszone auf dem Weg zum „Stalinismus“, m. Vorw. v. Otto Stammer (Schr. d. Inst. f. pol. Wissenschaft, Berlin, Bd. 5). Stuttgart 1955, Ring-Verlag. 295 S. Müller, Marianne, und Egon Erwin Müller: „… stürmt die Festung Wissenschaft!“ Die Sowjetisierung der mitteldeutschen Universitäten seit 1945. Berlin 1953, Colloquium-Verlag. 415 S. Richert, Ernst: Sozialistische Universität. Die Hochschulpolitik der SED. Berlin 1967, Colloquium-Verlag. 279 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 182 Exquisit-Verkaufsstellen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FachschulenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 [S. 182]Außer den 6 Universitäten, der TU Dresden und der Bergakademie Freiberg (Hochschulen) sind im amtlichen Verzeichnis der Universitäten und Hochschulen folgende F. aufgeführt: I. Technische Hochschulen (die dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen unterstellt sind: TH. für Chemie „Carl Schorlemmer“ Leuna-Merseburg; TH. Ilmenau; TH. Karl-Marx-Stadt (Chemnitz); TH. „Otto von Guericke“…
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Militärgerichtsbarkeit (1969)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Aber erst durch Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für Militärstrafsachen (Militärgerichtsordnung) vom 4. 4. 1963 — in Kraft getreten am 25. 4. 1963 — (GBl. I, S. 71) wurde die M. tatsächlich eingeführt. Bis zum 1. 7. 1963 verblieben anhängige Militärstrafsachen in der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, die darüber grundsätzlich unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelten. Nach der Militärgerichtsordnung wird nunmehr die M. „von dem Obersten Gericht, bei dem ein Kollegium für Militärstrafsachen gebildet wird, von den Militärobergerichten und Militärgerichten ausgeübt“. Die Gerichte für Militärstrafsachen werden als „Organe der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ bezeichnet, die als Teile des Gerichtssystems der „DDR“ zu arbeiten haben. Sie sollen durch ihre Tätigkeit die Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege in der Nationalen Volksarmee und den Organen des Wehrersatzdienstes verwirklichen und im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Kampf gegen die Angriffe auf die militärische Sicherheit und die Kampfkraft und Gefechtsbereitschaft dieser Organe führen (§ 2). Die Leitung der Rechtsprechung liegt auch hier beim OG (Gerichtsverfassung). Die Militärgerichte sind nicht nur für die Rechtsprechung gegenüber Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, „die durch Spionage, Diversion oder Sabotage die militärische Sicherheit gefährden“ (§ 4). Die Militärrichter des OG werden auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer auf 4 Jahre gewählt. Für denselben Zeitraum werden die Richter der Militärobergerichte und der Militärgerichte auf Vorschlag des Nationalen Verteidigungsrates vom Staatsrat gewählt (§ 10). Anzahl und Einsatz der Militärrichter werden vom Minister für Nationale Verteidigung bestimmt (§ 11). Die die Richter wählenden Organe sind auch für ihre vorzeitige Abberufung zuständig. In den Stäben, Truppenteilen, Einheiten und Dienststellen der Nationalen Volksarmee und der Organe des Wehrersatzdienstes werden Militärschöffen auf die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 16). Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte (Leipzig, Neubrandenburg, Ostberlin) werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung der militärischen Notwendigkeit festgelegt (§ 19). Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zu[S. 411]ständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Major/Korvettenkapitän oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Im Gegensatz zu den Bezirksgerichten haben die Militärobergerichte zwar auch ein Plenum, aber kein Präsidium. Für die Organisierung der Tätigkeit des MilOG und seines Plenums ist der Leiter des MilOG allein verantwortlich. Das MilOG-Plenum entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen der MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Kollegiums des OG. Für die Revision der MilOG und MilG, die politische, fachliche und militärische Qualifizierung der Militärrichter ist die im Ministerium der Justiz neu gebildete Hauptabt. Militärgerichte zuständig. Der Leiter dieser Hauptabt. ist in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt. (Militärstaatsanwaltschaft, Militärstrafrecht, Rechtswesen) Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 410–411 Militärbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MilitarismusSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Das zusammen mit dem Wehrpflichtgesetz erlassene Gesetz zur Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 28) bestimmte, daß die Rechtsprechung in Strafsachen gegen Militärpersonen und gegen Teilnehmer an Straftaten, die gegen die militärische Sicherheit gerichtet sind, von Militärgerichten ausgeübt wird. Aber erst durch Erlaß des Staatsrates über die Stellung und die Aufgaben der Gerichte für…
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Flüchtlinge (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die nach dem totalen Zusammenbruch in den damaligen Besatzungszonen der Westalliierten nicht ein trat, veranlaßte schon frühzeitig viele Menschen zur Flucht aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet. Solchen F. wurde seit 1947 nach den zwischen Beauftragten der westdeutschen Länder abgeschlossenen „Segeberger Beschlüssen“ (1947) und den „Uelzener Vereinbarungen“ (1949) das Asylrecht gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis wurde an F. erteilt, die wegen ihrer politischen Einstellung verfolgt wurden (A-Fälle), und solche, denen aus Gründen der Menschlichkeit Asylrecht zuerkannt wurde (B-Fälle). Seit dem Inkrafttreten des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 wurde denjenigen F., die Mitteldeutschland „wegen einer drohenden Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen“ verlassen mußten, die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Nach dem Bundesvertriebenengesetz vom 19. 5. 1953 gilt als „Sowjetzonen-F.“: „ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat, von dort flüchten mußte, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen, und dort nicht durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.“ Über die Gesamtzahl der zugewanderten F. liegen keine vollständigen Unterlagen vor, da eine systematische Erfassung erst 1949 einsetzte. Der weitaus größte Teil der Zuwanderer, denen das Asylrecht oder die Notaufnahme verweigert wurde, blieb im Bundesgebiet. Eine Erfassung dieser Personen war nicht möglich. Daneben sind in großer Zahl Menschen nach Westdeutschland und nach West-Berlin eingeströmt, ohne die amtlichen Flüchtlingsstellen zu passieren (u.a. kamen bis zum Jahre 1953 rd. 930.000 Personen auf Grund von Zuzugsgenehmigungen der einzelnen Bundesländer, die nur z. T. später im Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden). [S. 211]Nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung vom 6. 6. 1961 im Bundesgebiet und West-Berlin befanden sich unter den 56,175 Mill. Einwohnern 3,099 Mill. (= 5,5 v. H.) Deutsche aus Mitteldeutschland. Dazu kommen, lt. Volkszählungsergebnis, noch 2,766 Mill. Vertriebene (= 30,9 v. H. der im gesamten Bundesgebiet gezählten Vertriebenen), die nach der Aussiedlung zunächst in Mitteldeutschland ihren Wohnsitz hatten und später in die BRD oder nach West-Berlin flüchteten. Von den 1961 im Bundesgebiet erfaßten Vertriebenen waren 36,9 v. H. jünger als 25 Jahre. Bei den F. lag dieser Anteil bei 40,7 v. H. Von den 3,099 Mill. F. waren 27,3 v. H. im Besitz eines Flüchtlingsausweises C, d.h. sie waren wegen drohender Gefahr für Leib und Leben geflüchtet und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als politische F. von den Bundesnotaufnahmebehörden anerkannt worden. Für die Zeit von 1945 bis Ende 1951 wird die Zahl der Zuwanderer aller dieser Gruppen mit 931.000 Personen angenommen. Von diesen wurden in der Zeit von 1949 bis 1951 allein 492.681 Personen von den amtlichen Flüchtlingsstellen erfaßt. Seit 1952 (ab 1. 2. 1952 trat auch in West-Berlin das Bundesaufnahmegesetz in Kraft) meldeten sich jeweils innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Zuwanderung bei den Notaufnahmedienststellen Berlin, Gießen und Uelzen: Die meisten F., die nach dem 13. 8. 1961 bis gegen Ende 1962 vom Bundes-Notaufnahmeverfahren erfaßt wurden, hatten sich bei Errichtung der Mauer in der BRD, in West-Berlin oder im Ausland befunden und sind nicht mehr nach Mitteldeutschland zurückgekehrt. Außerdem befinden sich darunter solche Personen, die sich schon längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten hatten und sich erst später entschlossen, die Notaufnahme zu beantragen. Ab Mitte 1962, vor allem ab 1. 1. 1963, sind in den F.-Zahlen auch solche Personen enthalten, die auf dem Wege der legalen Übersiedlung, d.h., mit einer offiziellen Ausreisegenehmigung Mitteldeutschland verlassen durften. Zwischen dem 1. 1. 1963 und dem 31. 12. 1968 wurden vom Bundesnotaufnahmeverfahren 116.900 solcher Personen erfaßt. Der weitaus größte Teil davon waren Rentner, Invaliden und sonstige behinderte Personen, die dem Regime zur Last fielen und als Arbeitskräfte uninteressant waren. Von diesen Personen befanden sich allein 86.900 (= 74,3 v. H.) im Alter von über 65 Jahren. Zwischen 1949 und dem 31. 12. 1968 sind durch die Bundesnotaufnahmebehörden insgesamt 2.933.722 F. erfaßt worden. Der F.-Strom war in den einzelnen Jahren Schwankungen unterworfen. Je stärker der politische Druck auf der Bevölkerung lastete, desto höher waren die Fluchtzahlen. Das Jahr 1953 mit einer Spitze von über 331.000 F. erinnert an Säuberungsaktionen innerhalb der Satellitenparteien, einen verschärften Kollektivierungszwang in allen Wirtschaftsbereichen und zwangsweise Normerhöhungen. Der Juni-Aufstand war der Höhepunkt des Jahres. Die hohen monatlichen Fluchtziffern (58.605 im März und 40.381 im Juni) sind nur im August 1961 (47.433) wieder erreicht worden. Der nach dem Juni-Aufstand von der Regierung verkündete Neue Kurs brachte für die zweite Hälfte des Jahres und für 1954 einen vorübergehenden Rückgang. Auch die Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 ließ zunächst auf eine Konsolidierung der politischen Lage hoffen. Infolge eines verschärften Kampfes der SED gegen die Kirche, Forcierung der Jugendweihe und Zwangswerbungen für die Deutsche Volkspolizei nahm 1955 der F.-Strom wieder von Monat zu Monat zu. Anhaltende Versorgungskrisen, die Unterzeichnung des Warschauer Paktes und die Erklärung Molotows in Genf, nach der eine Wiedervereinigung nur durch die Bolschewisierung ganz Deutschlands möglich sein soll, trieb die Fluchtziffer des Jahres 1955 schließlich wieder auf eine Höhe von mehr als 250.000. Das Jahr 1956 brachte eine verschärfte Terrorjustiz. Der mißglückte Arbeiteraufstand in Polen und die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn ließen die Fluchtziffer auf über 279.000 ansteigen. Der im ersten Halbjahr 1956 leicht zurückgegangene F.-Strom stieg bis Ende des Jahres wieder an. Der „Geldumtausch“ vom 13. Oktober, die Änderung des Paßgesetzes und Maßnahmen gegen den Interzonenverkehr bewirkten gegenüber dem Vorjahr nur einen geringen Rückgang der Zahl der F. auf 261.000. Eine 1958 beginnende SED-Parteisäuberung sowie die Abschaffung der Lebensmittelkarten und Polizeimaßnahmen gegen die Republikflucht hatten in diesem Jahr ein Absinken auf 204.000 zur Folge. Die bemerkenswerte Reiselust Chruschtschows im Jahr 1959 (Besuch der „DDR“ und Reise nach den USA) machte der Bevölkerung Hoffnung auf Entspannung. Die Fluchtziffer ging auf knapp 144.000 zurück. Eine gewisse „Milde“ des SED-Regimes im Jahr 1959 brachte jedoch ebenso wie bereits 1954 keine echte „Kursänderung“. Mit der im Frühjahr 1960 einsetzenden Zwangskollektivierung der Landwirtschaft, die Ende April abgeschlossen war, durch die Zuspitzung der „Berlinkrise“ und abermalige verstärkte Sozialisierungsmaßnah[S. 213]men in Industrie, Handwerk und Handel stieg die Zahl der F. wieder auf knapp 200.000 an. Ein im Jahr 1961 einsetzender Druck auf die Arbeiter (Gesetzbuch der Arbeit), Aktionen gegen die Grenzgänger in Berlin sowie die aggressive Haltung Ulbrichts und Chruschtschows in der „Berlin-Frage“, ließen ab Mai 1961 die Fluchtziffern wieder sprunghaft ansteigen. Trotz vorheriger gegenteiliger Erklärungen ließ Ulbricht am 13. 8. die Mauer mitten durch Berlin errichten. Auch der Interzonenreiseverkehr wurde wieder abgedrosselt. Da die Fluchtbewegung für das Regime mit einem erheblichen Verlust an ausgebildeten Arbeitskräften verbunden war, sprach Ulbricht von einem illegalen „Kapitaltransfer“. Die volkswirtschaftlichen Verluste bezifferte er auf mindestens 30 Mrd. DM Ost (ND v. 28. 11. 1961, S. 3). Das Bundesvertriebenengesetz stellt die „anerkannten“ F. bei allgemeinen Hilfsmaßnahmen den F. aus den deutschen Ostgebieten („Vertriebenen“) gleich. Der Entscheid der Notaufnahmedienststellen über die Aufenthaltserlaubnis wegen „Zwangslage“ gilt aber noch nicht als Entscheid über die Zuerkennung der Eigenschaft als „Sowjetzonen-Flüchtling“. Hierüber und damit über die Erteilung des „Flüchtlingsausweises C“ entscheiden die F.-Behörden der Länder. Zwischen 1954 und 31. 12. 1967 wurden 605.293 Ausweise für 800.903 Personen (einschl. der darin eingetragenen Kinder bis zu 16 Jahren) ausgestellt. Unter den F. befinden sich im Durchschnitt mehr als 60 v. H. im Erwerbsleben stehende Personen. Auch ein beachtlicher Teil der Intelligenz kehrte dem „Ulbricht-Staat“ den Rücken. Zwischen 1952 und 1963 waren unter den F. 51.400 selbständige Landwirte und Bauern. Den Anteil der Berufe an den F.-Zahlen zeigt die Tabelle am Schluß dieser Seite. Trotz der unmenschlichen Sperrmaßnahmen an der Berliner Mauer und längs der Demarkationslinie versuchen immer wieder F. unter Todesgefahr die Abriegelungsanlagen zu überwinden. Soweit mit Sicherheit feststellbar, fanden in der Zeit vom 13. 8. 1961 bis Mitte 1968 bei dem Versuch, die Sperranlagen zu durchbrechen, 78 Menschen an der Sektorengrenze und an der Demarkationslinie um Berlin (West) den Tod. Weitere 73 Personen starben an der Demarkationslinie zwischen den beiden Teilen Deutschlands. Am 31. 7. 1963 hatte Ulbricht, anläßlich der bevorstehenden Wahlen zur Volkskammer am 20. 10. 1963, erklärt, daß die in der BRD lebenden F. auch heute noch Bürger der „DDR“ seien. Auch für Personen, die die DDR vielfach aus persönlichen oder familiären Gründen verlassen hätten, bestände nach wie vor eine Treuepflicht gegenüber der „DDR“. Ulbricht berief sich bei dieser Erklärung auf angebliche Anfragen von F. aus der BRD. Tatsächlich wurde im neuen Wahlgesetz, in § 2, bestimmt, daß für die Wahlen zur Volkskammer „alle Bürger der DDR“, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, „wahlberechtigt“ seien. In allen früheren Wahlgesetzen wurde die Wahlberechtigung ausdrücklich auf Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz in der „DDR“ hatten. Nach dem endgültigen Wahlergebnis zur Volkskammerwahl am 20. 10. 1963 sollen 28.119 F., die als Bürger der „DDR“ gegenwärtig in Westdeutschland wohnen, an der Volkskammerwahl teilgenommen haben. Literaturangaben Seraphim, Peter Heinz: Das Vertriebenenproblem in der Sowjetzone. Berlin 1953, Duncker und Humblot. 202 S. Seraphim, Peter Heinz: Die Heimatvertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1955. 40 S. m. 2 mehrfarb. Karten. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 210–213 Flagge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingsvermögenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Unmittelbar nach der Kapitulation, besonders nach 1946/47, haben Hunderttausende Deutsche, meist unter Zurücklassung ihrer Habe, in Westdeutschland sowie in West-Berlin Zuflucht gesucht. Willkürakte der von der sowjet. Besatzungsmacht eingesetzten Verwaltung, die Bodenreform und Enteignungen in allen Wirtschaftsbereichen förderten diese Fluchtbewegung. Eine nie gekannte Rechtsunsicherheit, die nach dem…
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Planung (1969) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen im Hinblick auf die Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen und die Organisierung und Kontrolle ihrer Durchführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik. Rationalität und Zukunftsbezogenheit sind ihre typischen Merkmale. Die allgemeinen Aufgaben der P. sind: a) die Analyse der Gegenwart und die rationale Durchdringung der Zukunft, b) die Festlegung von untereinander abgestimmten volkswirtschaftlichen Wachstumszielen und von branchenmäßigen, territorialen und betrieblichen Entwicklungs- und Produktionsaufgaben, c) die Auswahl der Strategien und Mittel, d) die Vorbereitung der Kontrollen durch die Fixierung von Sollgrößen als Maßstab für Soll-Ist-Vergleiche, e) das Zusammenwirken der Wirtschaftseinheiten untereinander und mit staatlichen Verwaltungsstellen. Die P. wird inhaltlich bestimmt durch die politischen Ziele der SED, die ökonomischen und sozialen Entwicklungsbedingungen der Volkswirtschaft (z. B. Arbeitskräftepotential, Mechanisierungsgrad der Produktion, Forschungslage), den Stand der innerdeutschen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen, wobei im Vordergrund die Verflechtung mit der Wirtschaft der SU steht, und schließlich die allgemeine innen-, außen- und militärpolitische Lage. Die Hauptprobleme der P. entstehen durch die Ungewißheit der zukünftigen Entwicklung und durch ein wanderndes Gestaltungsoptimum, das in erster Linie die Beziehungen zwischen P.-Zentrale und Wirtschaftseinheiten betrifft. Durch eine Verbesserung des Verhältnisses von notwendigen zu vorhandenen Informationen und eine Anhebung der Informationsqualität wird versucht, die Ungewißheit zu verringern. Im Mittelpunkt der Gestaltungsproblematik steht die Frage nach dem mengenmäßig adäquaten Umfang der P. mit den Aspekten: a) Intensität der P. hinsichtlich der Ausführlichkeit und Genauigkeit, b) Kontinuität und Zeitraum (kurz-, mittel- und langfristige P.) und c) Verbindlichkeitsgrad. Des weiteren ist die P.-Organisation zu bestimmen, d.h. die Hierarchie der P.-Behörden und die Form des P.-Ablaufs. Für das Funktionieren der Wirtschaft ist die Lösung bzw. Regelung von existierenden Gegensätzen zwischen volkswirtschaftlichen, betrieblichen und individuellen Interessen von besonderer Bedeutung. Zusätzlich zu einer die Interessengegensätze einfach leugnenden dogmatischen Behauptung der Interessenidentität wird die Methode angewendet, die Beschäftigten bei der Konkretisierung der erteilten Planziele mitwirken zu lassen, um so möglichst zu erreichen, daß der Plan „dem einzelnen nicht als ein ihn manipulierendes Instrument erscheint, sondern als eigenschöpferisches Dokument“ (P. Liehmann, „Die Arbeit“, H. 2, 1967). 2. Planarten Planentscheidungen werden in einem Plan, dem wichtigsten wirtschaftspolitischen Instrument, zusammengefaßt. Der Plan enthält Ziele und Mittel zu ihrer Erreichung. Er ist ein System von Aufforderungen (Direktiven, Normen oder Empfehlungen), das den Zweck hat, eine Folge von Handlungen hervorzurufen und koordinierend [S. 474]zu leiten. Zu unterscheiden sind Perspektiv- und Jahrespläne der Volkswirtschaft, der Ministerien, VVB, Bezirke, Kreise und Betriebe. Der Perspektivplan der Volkswirtschaft enthält Wachstumsziele für 5–7 Jahre und Strategien und Mittel zu ihrer Erreichung. Gegenwärtig wird der Perspektivplan zum wichtigsten Lenkungsinstrument ausgebaut. Der Perspektivplan bestimmt als Gesetz: a) die allgemein einzuschlagende Richtung von Wissenschaft und Technik, b) die grundlegende Zusammensetzung des Produktionssortiments, c) einzelne volkswirtschaftlich bedeutsame Entwicklungs- und Produktionsziele sowie -Vorhaben. In die Ausarbeitung des Planes gehen ein: Programme zur Entwicklung einzelner Branchen, „wissenschaftlich-technische Konzeptionen“ von Erzeugnissen und Erzeugnisgruppen und eine Prognose der erkennbaren sozialen und ökonomischen Prozesse und der Trends von Wissenschaft und Technik in den nächsten 15–20 Jahren. Diese Prognose wird nicht als Hilfsmittel der P. verstanden, sondern als eigenständige Phase der volkswirtschaftlichen Entscheidungsfindung. Sie soll kontinuierlich die Entwicklungslinien insbesondere auf ihre Nutzungsmöglichkeiten hin untersuchen. Ihre Ergebnisse beeinflussen die Aufgaben von Forschung und Entwicklung, das Investitionsprogramm und die Schwerpunkte fachlicher Aus- und Weiterbildung. Der Jahresplan der Volkswirtschaft (Volkswirtschaftsplan) stellt das verbindliche wirtschaftspolitische, in den Güter- und Finanzströmen abgestimmte Programm für ein Jahr dar. Er ist die Präzisierung der im Perspektivplan erfaßten Grundrichtung der Wirtschaftsentfaltung. Zu den im Jahresplan gesetzlich festgelegten Aufgaben gehören: a) industrielle und landwirtschaftliche Produktion, darunter die Produktion wichtiger Positionen in Mengenangaben, b) Nationaleinkommen, Kapitalbildung und -rentabilität, o) Investitionen, hierbei auch Einzelvorhaben der Entwicklung und Rationalisierung (Plan Neue Technik), d) Export und Import, e) Arbeitsproduktivität, Lohnaufwendungen und Anzahl der Beschäftigten. Der Betriebsplan umfaßt die wichtigeren, aufeinander abgestimmten Plankennziffern der VEB für ein Jahr oder ein Quartal. Er gliedert sich in Teilpläne, die sich vor allem beziehen auf den mengen- und wertmäßigen Produktionsumfang, die Modernisierung der Fertigungsverfahren, die Fortentwicklung des Sortiments, das Investitions- und Finanzierungsprogramm einschließlich des Gewinnzieles sowie die Beschäftigtenmobilität und die sozialen Einrichtungen. Neben den Betriebszielen enthält der Betriebsplan auch Regelungen zur Organisation der materiellen (Produktion) und formalen Prozesse (Leitung, Kontrolle, Kommunikation) innerhalb eines Betriebes. 3. Historische Entwicklung Seit 1948 gab es folgende langfristige, gesamtwirtschaftliche Pläne: a) Halbjahresplan 1948 (Juli–Dezember). Dieser Übergangsplan der „Deutschen Wirtschaftskommission“ betraf nur die Grundstoffindustrie. Prozentuale Steigerungsraten wurden bereits als Planziele benutzt. b) Zweijahrplan 1949–1950. Unterteilt in zwei Volkswirtschaftspläne 1949 und 1950, war der Zweijahrplan der Deutschen Wirtschaftskommission und der Staatlichen Plankommission der erste umfassendere Wirtschaftsplan. Er wurde aufgestellt ohne ausreichende Kenntnis der Produktionskapazitäten. c) Erster Fünfjahrplan 1951–1955. Ausgearbeitet von der Staatlichen Plankommission und vorbereitet durch den Zweijahrplan, zielte dieser langfristige Plan auf eine Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 sowie eine Beseitigung der durch die Teilung Deutschlands begründeten und durch Kriegszerstörungen und Reparationsleistungen verstärkten Disproportionen in der volkswirtschaftlichen Grundstruktur. Im Vordergrund stand der Auf- und Ausbau der Energieerzeugung (Braunkohlenindustrie), der Schwerindustrie (Erzbergbau, Hütten- und Walzwerke), der chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus. Bei den wichtigsten Positionen der Grundstoffindustrie konnten die Planziele nicht erreicht und der Bedarf der Verarbeitungsindustrien nicht gedeckt werden. Der Plan wurde während der Planperiode viermal geändert, u. a. als Folge der Abmachungen innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe. d) Zweiter Fünfjahrplan 1956 (–1960). Dieser Plan wurde 1955 und 1956 vorbereitet, [S. 475]jedoch als Gesetz erst 1958 beschlossen. Er galt von 1956 bis 1958 und wurde dann abgebrochen. Die restlichen 2 Jahre zählten als die ersten Jahre des neuen Siebenjahrplans. Ziel des Zweiten Fünfjahrplans war die stärkere Förderung des Schwermaschinenbaus wie des allgemeinen Maschinenbaus zuungunsten der Grundstoffindustrie. Rohstoffe sollten in größerem Umfang importiert werden, e) Siebenjahrplan 1959 (–1965). In Anlehnung an die Periodisierung des sowjetischen Siebenjahrplans 1959–1965 wurden die 2 Restjahre des laufenden Fünfjahrplans mit dem schon vorbereiteten dritten Fünfjahrplan zusammengefaßt. Eine steigende Verflechtung mit der SU-Wirtschaft sollte erleichtert werden. Der Plan wurde 1961/1962 abgebrochen. Seine wichtigen Planziele waren die Steigerung der Grundstofferzeugung um 90 v. H., des Maschinenbaus um mindestens 110 v. H., der Konsumgüterproduktion um 84 v. H. und der Arbeitsproduktivität um 85 v. H. Die beabsichtigte außergewöhnliche Erhöhung der Arbeitsproduktivität sollte in entscheidendem Maße helfen, das Niveau westlicher Volkswirtschaften zu erreichen, und gleichzeitig die überlegenen Möglichkeiten eines sozialistischen Systems demonstrieren. In der Realität der Planjahre bis 1962 zeigte sich, wie fehlerhaft der Plan vorbereitet worden war (z. B. falsche Einschätzung der Kapazitäten und der Kostenstrukturen). Mitte 1962 ergaben sich u.a. folgende Planrückstände: Investitionen 25 v. H., Industrieproduktion 35 v. H., Industriebau 30 v. H. f) Perspektivplan bis 1970; Schwerpunktplanung 1969/1970. Nach dem Scheitern des Siebenjahrplans wurden auf dem VI.~Parteitag der SED im Jan. 1963 ein „Perspektivplan 1964–1970“ angekündigt und von Walter Ulbricht einige Planziele genannt. Erst im Mai 1967 konnte der Plan als Gesetz vorgelegt und verabschiedet werden, so daß die Volkswirtschaftspläne 1964, 1965 und 1966 ohne Bezug zu einer verbindlichen wirtschaftspolitischen Strategie entstanden. Die im Vergleich zum Siebenjahrplan kleineren Zuwachsquoten spiegeln das Bemühen der SED und der staatlichen Verwaltung um eine realistischere Wirtschaftspolitik im Zeichen des NÖS. Die einzelnen Wachstumsraten für 1970 sind, bezogen auf das Jahr 1965 (= 100 v. H.): Des weiteren fixiert der Plan die Zweige, die aus Struktur- und außenhandelspolitischen Gründen besonders zu fördern sind: Elektrotechnik und Elektronik, wissenschaftlicher Gerätebau, chemische Industrie, einzelne Branchen der Metallverarbeitung, des Maschinenbaus, der Leichtindustrie und der bezirksgeleiteten Industrie. Im Bereich von Forschung und Entwicklung sind umfangreiche Investitionen geplant. Die Ausgaben hierfür sollen um mindestens 180 v. H. gesteigert werden. Damit zusammen hängen neue Anforderungen an das Bildungswesen. So sollen die Anzahl der Studenten je 10.000 Einwohner von 129 auf etwa 150 steigen und 19.500 Absolventen von Hoch- und Fachschulen in der Forschung und Entwicklung tätig werden. Die Perspektiv-P. wird seit 2 Jahren als das Mittel angesehen, mit dem trotz wechselnder Entscheidungssituationen, die hervorgerufen werden durch die dynamische Entwicklung von Wissenschaft und Technik, des Bedarfs und des Außenhandels, volkswirtschaftliche Entscheidungen möglich sind, die unter Berücksichtigung auch der natürlichen und politischen Bedingungen der Volkswirtschaft Annäherungen an das Optimum darstellen. Im Vordergrund steht gegenwärtig das Interesse an strukturpolitisch günstigen Entschlüssen. Dagegen dominierte in der Vergangenheit die Jahres-P. gegenüber der Perspektiv-P., indem die Aufgaben weitgehend aus dem [S. 476]erreichten Stand abgeleitet und fortgeschrieben wurden. Begleitet ist die neue Stellung der Perspektiv-P. von Veränderungen im P.-Prozeß. Die Veränderungen weisen einerseits die Tendenz auf, die Bestimmung der wirtschaftlichen Grundproportionen und der damit verbundenen Vorhaben stärker zu zentralisieren („zentrale P.“, „erzeugnisgebundene P.“, „P. volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“), andererseits das Bemühen, die Präzisierung der Pläne abgestuft zu dezentralisieren, um so den Sachverstand der Wirtschaftseinheiten ausnutzen zu können. Die im Juni 1968 im Rahmen der Reorganisation des P.-Systems für 1969/70 beschlossene P. volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben bedeutet, daß Schwerpunktaufgaben erneut gesondert geplant und durchgeführt werden. Sie soll sichern, daß die strukturpolitische Entwicklung der Volkswirtschaft den Anschluß an die technischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Veränderungen in den führenden Industrieländern er- bzw. behält. Die strukturpolitischen Aufgaben werden vom Ministerrat nach Vorschlägen der SPK in einer Nomenklatur einzeln festgelegt. Zuvor können die Ministerien eigene Vorschläge unterbreiten. Für jedes Vorhaben bestimmt der Ministerrat einen federführenden, mit besonderen Vollmachten ausgestatteten Minister. Er ist verantwortlich für die P. und Durchführung der übertragenen Aufgabe. Der Minister wählt seinerseits verantwortliche VVB, Kombinate und VEB aus, versieht sie mit Vollmachten und Informationen und setzt ihre Leiter als Auftragsleiter ein. Von den Betrieben ausgearbeitete Programme und Konzeptionen („strukturkonkrete Planunterlagen“) werden den übergeordneten Organen übergeben und vor dem zuständigen Minister „verteidigt“. Ausgehend von Vorschlägen der Minister legt der Ministerrat zusammen mit der SPK mehrjährige staatliche Planauflagen für die beteiligten Betriebe und Verwaltungsorgane fest. Über sie wird bei der Ausarbeitung der jährlichen Volkswirtschaftspläne nicht erneut entschieden. Strukturbestimmende Aufgaben werden mit Vorrang geplant und realisiert. Davon werden durch die wirtschaftliche Verflechtung (Zuliefer- und Exportbetriebe) erheblich mehr Betriebe berührt, als für die Auftragsleitung ausgewählt wurden. Die auf die Eigenerwirtschaftung der Mittel zielenden Dispositionen der Betriebe sowie die angestrebte verbesserte Abstimmung der Interessen zwischen unterer und mittlerer Ebene (VVB, Bezirkswirtschaftsrat) können durch die zentral gesetzten Planprioritäten beeinträchtigt werden. Das System der Schwerpunktplanung verstärkt zentralistische Tendenzen. Insbesondere die Industrieministerien übernehmen zusätzliche Funktionen. 4. Zentrale und territoriale Planungskommissionen a) Staatliche Plankommission (SPK) Die SPK ist das zentrale Organ des Ministerrates für die P. der Volkswirtschaft mit dem „Charakter eines ökonomischen Generalstabes“ (Ulbricht), d.h. sie ist verantwortlich dafür, daß dem Ministerrat volkswirtschaftlich koordinierte und bilanzierte Perspektiv- und Jahrespläne vorgelegt werden. Sie wird vom Ministerrat gebildet und bedarf in ihrer Organisationsgestaltung der Bestätigung durch ihn. Sie ist ein dem Ministerrat nachgeordnetes Organ im Sinne des Gesetzes über den Ministerrat vom 14. 1. 1963 (GBl. I, S. 89) und hat im Prinzip die gleiche Rechtsstellung wie ein Ministerium oder andere dem Ministerrat unmittelbar unterstellte zentrale Organe. Nachdem die SPK bis Mitte 1961 oberstes weisungsberechtigtes Organ für die P., Leitung und Kontrolle der Wirtschaft war, wurden im Juli 1961 die mit der Anleitung der Industrie befaßten Hauptabteilungen aus der SPK ausgegliedert und unter der Bezeichnung Volkswirtschaftsrat zu einem neuen Industrie-Leitungsorgan zusammengefaßt. Die neueste Entwicklung nach dessen Auflösung Ende 1965 führte dazu, daß die SPK wieder — wie bis 1961 — zur allein federführenden P.-Instanz wurde. Allerdings stützt sie sich in ihren Planarbeiten auf die von den VVB und den Industrieministerien in eigener Verantwortung ausgearbeiteten Planentwürfe auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben. In ihrer Perspektiv-P. ist die SPK den Industrieministerien übergeordnet, während diesen wiederum die VVB und Bezirkswirtschaftsräte unterstehen. Die SPK hat nicht die Aufgabe, die gesamte P. der Volkswirtschaft durchzuführen; insbesondere obliegt ihr nicht die Leitung der Plandurchführung auf den einzelnen [S. 477]Gebieten. Die laufende Planaufstellung, -durchführung und -kontrolle erfolgt durch die jeweiligen Zweig- oder territorialen Leitungsorgane. Die SPK hat vielmehr für die wissenschaftliche Erarbeitung und Durchsetzung der Grundprobleme der Perspektiv- und Jahresvolkswirtschafts-P. zu sorgen. Dabei ergeben sich vier große Aufgabenkomplexe: 1. Die Ausarbeitung der Perspektivpläne und prinzipieller Probleme der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft. Im Einvernehmen mit den Ministerien und auf der Grundlage materieller und finanzieller Bilanzierungen wählt die SPK diejenigen Projekte aus, die in den Perspektivplan aufgenommen werden. Speziell für die Zwecke der Perspektiv-P. bedient sich die SPK besonderer Gruppen bzw. Abteilungen für Perspektiv-P., die bei den einzelnen wirtschaftsleitenden Staatsorganen gebildet wurden. 2. Die Zusammenfassung und Gesamtbilanzierung der Jahresvolkswirtschaftspläne auf Grund der Planvorschläge der zentralen staatlichen Organe und der Räte der Bezirke. Die SPK erläßt zu diesem Zweck die entsprechenden planmethodischen Bestimmungen und Plandirektiven, um eine Koordinierung der Gesamt-P. von Grundsatzfragen zu erreichen. Dabei hat sie die Entwürfe der Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftspläne und darüber hinaus auch alle wichtigen wirtschaftspolitischen Entwicklungskonzeptionen, volkswirtschaftlichen Bilanzen sowie Wirtschaftsanalysen dem Ministerrat vorzulegen, der dies alljährlich durch entsprechende Beschlüsse zu bestimmten Terminen anfordert. 3. Die Erstellung gesamtwirtschaftlicher Prognosen. Neuerdings besteht eine der Hauptaufgaben der SPK in der Ausarbeitung und Analyse volkswirtschaftlicher Entwicklungsprognosen und -trends. 4. Die SPK ist zugleich die wichtigste Institution des Ministerrates bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe. Sie ist verantwortlich für die internationale Abstimmung und Koordinierung der Perspektivplanentwürfe und der Konzeptionen für die Arbeitsteilung innerhalb des RGW. Der Vorsitzende der SPK ist daher auch der Vertreter der DDR im Exekutivkomitee des RGW. Für die Lösung ihrer Aufgaben weist die SPK folgende Struktur bzw. unterstellten Organe auf: 1. Der Vorsitzende (gegenwärtig: Gerhard ➝Schürer). Er ist für die gesamte Tätigkeit der SPK und der ihr nachgeordneten Organe und Einrichtungen gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat, dem Ministerrat sowie dem ZK der SED verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Als beratendes Gremium für den Vorsitzenden die Plankommission. Ihr gehören an: der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden, der Sekretär, die Abteilungsleiter der SPK, daneben der Minister für Wissenschaft und Technik, der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik und der Leiter des Amtes für Preise. 2. Die stellvertretenden Vorsitzenden (z. B. für Perspektiv-P., für Jahres-P.). 3. Die Hauptabteilungen, Abteilungen und selbständigen Sektoren (z. B. Abt. Territoriale P., Abt. Investitionen, Abt. Information und Dokumentation). Sie werden von Stellvertretern des Vorsitzenden, Abteilungs- und Sektorenleitern geführt. Diese haben auf ihren Gebieten für eine Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Organen des Staatsapparates, den wirtschaftsleitenden Organen, den wissenschaftlichen Gremien und Institutionen, den örtlichen Staatsorganen und Betrieben zu sorgen. 4. Das staatliche Büro für die Begutachtung der Investitionen (SBBI). Es ist das Organ der SPK für die Vorbereitung und Koordinierung der Investitionen. Es begutachtet die vom Ministerrat gelenkten Investitionen und leitet andere Gutachterstellen an. Es faßt die Erfahrungen der Gutachterstellen zusammen, informiert die SPK und unterbreitet gleichzeitig Vorschläge zur Verbesserung der Investitionstätigkeit. 5. Das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID). Um die Information über wissenschaftlich-technische und ökonomische Erkenntnisse des In- und Auslandes zu vergrößern, wurde der SPK das ZIID unterstellt. 6. Das Ökonomische Forschungsinstitut (ÖFI). Es wurde als Organ der SPK 1960 gegründet. Seine Forschungsarbeit dient der Verbesserung der Volkswirtschafts-P. und [S. 478]der Erforschung grundlegender volks- u. gebietswirtschaftlicher Strukturprobleme. Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich ist die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung in die P.-Arbeit der SPK. Daneben nimmt es über die Arbeitskreise des Beirates für ökonomische Forschung bei der SPK maßgeblichen Einfluß auf die Wirtschaftsforschung (Einbeziehung von Universitäten, Forschungseinrichtungen usw.) auf Gebieten wie z. B. Bilanzierung, (territoriale) P., Strukturforschung und Datenverarbeitung. 7. Der Beirat für ökonomische Forschung. Er existiert seit September 1963 als beratendes Organ für die Leitung der SPK. Die Aufgabe des Beirates und seiner Arbeitskreise besteht darin, die Arbeit von ökonomischen Forschungsinstitutionen und Wirtschaftswissenschaftlern zu koordinieren und eine Verbindung zu schaffen zwischen Forschung und wirtschaftspolitischer Arbeit (z. B. bei Erstellung eines Perspektivplanes). 8. Als beratende Organe werden häufig für bestimmte Probleme Arbeitsgruppen bzw. Kommissionen (z. B. Prognosegruppen) hinzugezogen. 9. Die Bezirks- und Kreisplankommissionen (BPK, KPK). Sie sind der SPK unterstellt und bilden auf der territorialen Ebene die Verbindung zwischen SPK und der bezirksgeleiteten Industrie sowie der örtlichen Versorgungswirtschaft. Auf die Mitwirkung folgender Staatsorgane ist die SPK besonders angewiesen: a) Das Ministerium für Wissenschaft und Technik und der Forschungsrat beim Ministerrat. Ihre Arbeitsergebnisse bilden die naturwissenschaftlich-technische Grundlage der Arbeit der SPK. b) Das Ministerium der Finanzen. Es ist verantwortlich für die Ausarbeitung des Staatshaushaltsplanes, des Kreditplanes und des Valutaplanes, auf denen die materielle P. der SPK basiert. c) Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS). In Zusammenarbeit mit ihr gewinnt die SPK statistische Informationen und Materialien, die ihr die Abrechnung und Kontrolle der Planaufgaben ermöglichen (z. B. Bilanzabrechnungen). Sämtliche Forderungen statistischen Materials sind daher durch die SZS zu genehmigen. b) Bezirksplankommission (BPK) Die Anfang November 1961 errichteten BPK sind die für die Territorial-P. zuständigen Fachorgane der Räte der Bezirke (RdB). Gleichzeitig sind sie der SPK nachgeordnet und somit „doppelt unterstellt“. Im Unterschied zum Bezirkswirtschaftsrat sind der BPK hauptsächlich plankoordinierende Tätigkeiten übertragen. Daneben ist sie zuständig für das Konzipieren von Vorschlägen für die ökonomische Entwicklungsperspektive des Bezirkes. Im einzelnen sind der BPK folgende Aufgabenbereiche zugewiesen: 1) Differenzierung der Planaufgaben auf die dem RdB unterstellten Bereiche. 2) Planabstimmungen mit den im Bezirk liegenden, dem RdB nicht unterstellten Einrichtungen. 3) Analyse der ökonomischen Entwicklung des Bezirkes, auf Grund deren der SPK Vorschläge unterbreitet werden. 4) Die BPK veranlaßt, daß die Arbeiten zu den Perspektiv- und Jahresplänen in den Fachorganen des RdB nach einheitlichen Methoden und Terminen durchgeführt werden (s. Ausarbeitung eines Netzwerkplanes zur Erstellung des Perspektivplanes des Bezirkes Rostock 1967). 5) Territoriale Koordinierung der Investitionstätigkeit im Bezirk. (Voraussetzung: eigene Gebietskonzeption und K Kenntnis von Investitionsabsichten der Zweige.) 6) Berechnung der Entwicklung der Bevölkerung, der Arbeitskräfte und des Berufsnachwuchses im Bezirk und Festlegung von Arbeitskräftezahlen und Beschäftigungslimiten für Betriebe. 7) Aufteilung der Flächenarten (z. B. Wohnungsbau-, Verkehrs-, Produktionsfläche und landwirtschaftliche Nutzfläche). 8) Bilanz zur Entwicklung der Geldeinlagen und -ausgaben K der Bevölkerung des Bezirkes (zur P. des Warenumsatzes und der Versorgung der Bevölkerung sowie der Entwicklung der Zweige mit Dienstleistungscharakter). 9) Durchführung von Standortgenehmigungsverfahren und Erteilung von Standortgenehmigungen, z. B. für Investitionen und Maßnahmen der Industrie, der Bauwirtschaft, des Post- und Fernmeldewesens, des Produktionsmittel- und Konsumgütergroßhandels, des Hoch- u. Fachschulwesens, der Berufsbildung, des Verkehrswesens mit Ausnahme des kommunalen Verkehrs. Die Aufgaben der BPK berühren stets [S. 479]die Belange mehrerer Zweige und Bereiche, deren Betriebe bzw. Einrichtungen im Wirtschaftsgebiet des Bezirkes angesiedelt sind oder neu in dieses Gebiet aufgenommen werden sollen. Deshalb ist die BPK ständig auf die Zusammenarbeit mit VVB, Wirtschafts- und Landwirtschaftsräten der Bezirke, mit den Fachabteilungen der RdB und anderen Fachorganen (z. B. Wasserwirtschafts- und Reichsbahndirektionen, Bezirksstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik) angewiesen. Diese Organe arbeiten mit der BPK dergestalt zusammen, daß sie die für die P. notwendigen Unterlagen und Angaben aus ihren Entwicklungskonzeptionen der BPK übergeben und sich zusätzlich an Untersuchungen bestimmter Probleme durch Arbeitsgruppen beteiligen. Die Struktur einer BPK hat folgendes Aussehen: 1. Der Vorsitzende. Er ist Mitglied des RdB und zugleich stellvertretender Vorsitzender des RdB. 2. Die Abteilungen. Sie sind nach Querschnittsgebieten aufgegliedert und werden von Abteilungsleitern geleitet (z. B. Amt für Arbeit und Berufsberatung als Abt. der BPK). 3. Büro für Territorial-P. Diese Einrichtung wurde am 1. 1. 1965 gegründet und den BPK zugeordnet. Mit umfangreichen Untersuchungen werden dort Unterlagen, über die territorialen Auswirkungen der Entwicklung gebietsbestimmender Betriebe, über die Senkung des bezirkswirtschaftlichen Aufwandes bei wichtigen Investitionsvorhaben, über die Entwicklung des Siedlungsnetzes ausgewählter Städte und ländlicher Gemeinden u.a.m. erarbeitet und Entscheidungen vorbereitet. Außerdem führt das Büro für Territorial-P. den Planungskataster — die maßgebende Unterlage für den Generalbebauungs- und den Generalverkehrsplan eines Bezirkes — und bereitet Standortgenehmigungen vor. c) Kreisplankommission (KPK) Die KPK ist das für die örtliche Territorial-P. zuständige Fachorgan des <➝Rates des Kreises> (RdK). Gleichzeitig ist sie ein der Bezirksplankommission (BPK) sachlich nachgeordnetes Organ und somit „doppelt unterstellt“. Insbesondere sind für ihre Tätigkeit Kenntnisse über die Entwicklung der örtlichen Industriezweige und der Landwirtschaft notwendig. Durch ständige Zusammenarbeit mit der BPK, durch eigene Analysen (z. B. Anfertigung von Standortstudien) sowie mit Hilfe von Untersuchungsergebnissen des Büros für Territorial-P. bei der BPK (z. B. aus Analysen über Pendler) verschafft sich die KPK Unterlagen über die Möglichkeiten ihres P.-Gebietes. Zu den Aufgaben der KPK gehören: 1) Ausarbeitung von wirtschaftlichen Entwicklungskonzeptionen für die Städte. 2) Aufschlüsselung der Verteilung der Arbeitskräfte. 3) „Bilanzierung“ des Baureparaturbedarfs und der bereitzustellenden Baureparaturkapazitäten. 4) Standortverteilung für die Industrie; einerseits macht die KPK der BPK Vorschläge für die Zuordnung von Standorten, andererseits kann sie in eigener Verantwortung das Verfahren zur Standortfestlegung durchführen (z. B. für die Landwirtschaft, den Wohnungsbau, das kommunale Verkehrswesen, die örtliche Versorgungswirtschaft, Volksbildung und Kultur). Darüber hinaus kann der KPK von Fall zu Fall die Festlegung von Standorten auch für andere Zweige und Bereiche übertragen werden. 5) Erarbeitung von Hinweisen über territoriale Erfordernisse für die P.-Arbeit der Fachorgane des RdK (z. B. Fertigstellungstermine für den Wohnungsbau, Standorte von Versorgungseinrichtungen). 6) Koordinierung der Arbeit der einzelnen Ressorts am Kreisplan nach den von SPK und BPK vorgegebenen methodischen Richtlinien und Terminen. (<➝Örtliche Industrie>) 5. Planungsablauf Im Anschluß an im April 1968 vom Staatsrat festgelegte wirtschaftpolitische Richtlinien beschloß der Ministerrat im Juni 1968 ein verändertes P.-System (GBl. II, Nr. 66 und 67). Im Mittelpunkt der Veränderungen steht die zentrale Jahres-P. für 1969 und 1970. (Für die Schwerpunkte wurde ein besonderes Vorfahren eingeführt.) Nach der bisherigen, seit dem Planjahr 1967 gültigen Regelung entstand der Volkswirtschaftsplan in zwei Etappen. In der ersten Etappe wurden auf der Basis von staatlichen Vorgaben und von Entwicklungskonzeptionen der an der Planausarbei[S. 480]tung beteiligten Wirtschaftseinheiten und staatlichen Behörden Planangebote (auch Planentwürfe und Planprojekte genannt) ausgearbeitet. Die Planangebote mußten vor dem Leiter des jeweils übergeordneten Leitungsorgans „verteidigt“ werden, abschließend vor dem Vorsitzenden der SPK. Auf der Grundlage der staatlichen Vorgaben und der eingereichten Planangebote erarbeitete die SPK in einer zweiten Phase einen Planentwurf, der nach der Bestätigung durch den Ministerrat, aufgegliedert in staatliche Aufgaben, die Basis für Plandiskussionen in den Betrieb abgab. Zu dieser Zeit sollten gleichzeitig die erforderlichen Geschäftsbeziehungen eingeleitet und Wirtschaftsverträge und Koordinierungsvereinbarungen geschlossen werden. Die endgültige Zusammenfassung der in den Betrieben und staatlichen Einrichtungen aufgestellten Planvorschläge erfolgte wiederum in der SPK. Der von der SPK vorgelegte Planentwurf wurde durch Beschlüsse des Ministerrats, Staatsrats und der Volkskammer zum verbindlichen Volkswirtschaftsplan. Die für die Jahre 1969 und 1970 beschlossenen Veränderungen sollen die Jahres-P. vereinfachen, indem die Pläne in nur noch einer Phase ausgearbeitet — die staatlichen Vorgaben entfallen — und die Zahl der Kennziffern der staatlichen Aufgaben noch verringert werden. Der P.-Ablauf für den Jahresplan der Volkswirtschaft soll regelmäßig im April mit der Herausgabe der staatl. Aufgaben beginnen und im Dezember des gleichen Jahres mit der Übergabe der staatl. Planauflagen enden. Dazwischen sollen im Juli und August die Planentwürfe auf der VVB-Ebene zusammengestellt werden. Im Oktober folgen dann Beratungen beim Ministerrat und im November soll der Entwurf der SPK dem Ministerrat zugestellt werden. a) Staatliche Aufgaben Der P.-Prozeß der neuen Regelung beginnt mit der Übergabe der von der SPK formulierten und vom Ministerrat bestätigten staatlichen Aufgaben an die Ministerien, VVB, Räte der Bezirke und Betriebe. Betriebe, bei denen sich keine Veränderungen zum Perspektivplan oder zu weiteren wirtschaftspolitischen Entscheidungen ergeben, erhalten keine staatlichen Aufgaben. Die staatlichen Aufgaben sind aus dem wirtschaftspolitischen Programm (z. B. dem Perspektivplan bis 1970) und aus der Analyse der volkswirtschaftlichen Entwicklung abgeleitete Kennziffern, die den Rahmen für den gesamtwirtschaftlichen Fortgang der kommenden Planperiode kennzeichnen, Sie beziehen sich u.a. auf die Produktion „strukturbestimmender“ Erzeugnisse und Rohstoffe, wichtige Lieferverpflichtungen der Außenwirtschaft, auf Vorhaben der Mechanisierung und Automatisierung sowie der Spezialisierung und Konzentration, die Entwicklung der Effektivität der Einsatzfaktoren (Kapital und Arbeit) und der Rentabilität, der Bildung von Reserven. Ihre Anzahl wurde verringert, um den Adressaten zusätzliche Möglichkeiten für eigene Vorschläge zu geben. Andererseits wurden zur Erleichterung langfristiger technischer und kaufmännischer Dispositionen Kennziffern mit zweijähriger Gültigkeit eingeführt, und zwar für die Produktionsfondsabgabe, die Verwendung von Amortisationen und Abführung aus dem Nettogewinn an den Staatshaushalt und die betrieblichen Prämienfonds. b) Planentwürfe und Plandiskussionen Ausgehend von den staatl. Aufgaben und auf der Basis eigener Konzeption arbeiten die wirtschaftenden Einheiten und die Behörden Planentwürfe aus. Sie müssen vor dem Leiter der übergeordneten Leitungsinstanz „verteidigt“ werden, soweit sie auf staatl. Aufgaben Bezug nehmen oder aber die eigenen Plankonzeptionen vom Perspektivplan abweichen. Bei Klein- und Mittelbetrieben, die nicht einer VVB angehören, entscheiden die Räte der Bezirke bzw. Bezirkswirtschaftsräte, ob und in welchem Umfang Planentwürfe einzureichen sind. Generell sind in den Betrieben jedoch Konzeptionen für eine eigenverantwortliche komplexe P. (betriebliche P.) zu entwickeln und Plandiskussionen durchzuführen. Ausgangsdaten für die Entwürfe der Betriebspläne sind die in Perspektivplänen festgelegten Aufgaben, besondere Entscheidungen der staatlichen Wirtschaftspolitik und die staatl. Aufgaben. Die Plandiskussionen werden gewöhnlich von den Betriebsorganisationen der Gewerkschaften und der SED geleitet. Durch sie sollen die Werktätigen über die Planziele informiert und die Erfüllung des Betriebsplanes durch Vereinbarungen über Wett[S. 481]bewerbe und sozialistische ➝Gemeinschaftsarbeit gesichert worden. Die Veränderung der staatl. Aufgaben ist nicht das Ziel der Plandiskussion. Die Planentwürfe sollen in sich und mit den territorialen Bedingungen (z. B. Anzahl der Arbeitskräfte und der Schulabgänger) abgestimmt sein und die Stellungnahmen der zuständigen Banken berücksichtigen. Sie werden stufenweise den jeweils nächsthöheren Leitungsorganen übergeben und dort zusammengefaßt. Stimmen die Entwürfe mit den staatl. Aufgaben überein, werden sie bereits von diesen Organen — unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung des Volkswirtschaftsplans — bestätigt. Wichtige Probleme der Entwürfe werden auf der Leitungsebene der VVB in den Gesellschaftlichen Räten, Kooperationsräten und Erzeugnisgruppenräten beraten. Nachdem die Ministerien die Entwürfe untereinander und mit anderen zentralen Behörden abgestimmt haben, entwirft die SPK einen zusammenfassenden Jahresplan. Zusätzlich schlägt sie volkswirtschaftlich bedeutsame Problembereiche zur Beratung in Arbeitsgruppen des Ministerrats vor. Danach werden dem Ministerrat der Entwurf des Volkswirtschaftsplanes zusammen mit dem Entwurf des Staatshaushaltsplanes des Ministeriums der Finanzen und der Kreditbilanz der Staatsbank übergeben. Sind der Volkswirtschaftsplan und der Staatshaushaltsplan vom Ministerrat beraten und beschlossen worden, folgen die Beratung durch den Staatsrat und die Verabschiedung als Gesetz durch die Volkskammer. Einen Sonderfall der Planentwürfe stellen die „strukturkonkreten Planunterlagen“ dar. Dies sind Konzeptionen zur Entwicklung volkswirtschaftlich relevanter Erzeugnissortimente und Fertigungsverfahren, zur Rationalisierung von Exportbetrieben, Investitionsprogramme und Vorschläge für die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung. Die Unterlagen werden von den Betrieben und VVB eingereicht, die im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik des Ministerrats und der SPK mit „strukturbestimmenden Aufgaben“ (z. B. Sortimente mit hohem technisch-wirtschaftlichem Niveau, Ausnutzung vorhandener Wachstumsressourcen, Forschungen von allgemeiner Bedeutung) beauftragt wurden. c) Staatliche Planauflagen Auf Grund der Positionen des beschlossenen Jahresplanes der Volkswirtschaft und des Staatshaushaltes erhalten die Behörden, staatlichen Einrichtungen und wirtschaftenden Einheiten staatliche Planauflagen von dem jeweils übergeordneten Leitungsorgan. Das sind verbindliche Aufträge, die in Art und Umfang den staatl. Aufgaben gleichen und sich u. a. auf Produktions- und Exportaufgaben, Investitionen, Rationalisierungen, Entwicklung der Rentabilität und Bestimmungen über die Gewinnverwendung beziehen. Für die P. „volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“ werden bereits mehrjährige staatl. Planauflagen erteilt. Die verringerte Anzahl der staatl. Planauflagen läßt den Produzenten einen Spielraum für die eigenverantwortliche Wirtschaftstätigkeit, d.h. sie stellt den Adressaten unterschiedliches Handeln in bestimmten Grenzen frei. Die Leiter der Wirtschaftseinheiten und Behörden sind berichts- und rechenschaftspflichtig hinsichtlich der Erfüllung der staatl. Planauflagen. d) Planinformationen Indem die für 1969 und 1970 gültige Regelung bei Konzentration der P. auf struktur- und wachstumspolitisch wichtige Entwicklungen der Gesamtwirtschaft die Anzahl der Kennziffern beschränkte, entfielen für die zentralen Organe ein Teil der Informationen aus den früheren umfassenderen Planentwürfen. Um trotzdem den Informationsbedarf der zentralen Organe (z. B. der SPK und der Ministerien der Finanzen, für Wissenschaft und Technik, für Außenwirtschaft) decken zu können, wird, beginnend mit der Jahres-P. 1969, ein System von Planinformationen bzw. ökonomischen Planinformationen aufgebaut. Die Planinformationen sollen Angaben enthalten über a) die Fertigungs-, Absatz- und Finanzsituation und b) die technischen und kaufmännischen Dispositionen der „volkswirtschaftlichen Teilsysteme“ für das folgende Jahr. Der verstaatlichten Industrie sind bei der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes für 1969 für die Planinformation 167 Kennziffern vorgegeben worden, u.a. auch solche (neue), die sich auf die Preisentwicklung und die Eigenfinanzierung von Importen bezogen. Planinformationen von privaten und halbstaatlichen [S. 482]Betrieben sollen von den Räten der Bezirke bzw. den Bezirkswirtschaftsräten berücksichtigt werden. Wenn die Planentwürfe eingereicht werden, müssen auch die Planinformationen übergeben werden. Sie sind jedoch kein Gegenstand der Plan-Verteidigung. Einsetzend mit der P. für 1970 sollen die Planinformationen zusammen mit den Aufgaben des Perspektivplanes, weiteren Entscheidungen der Wirtschaftspolitik und den mehrjährigen staatlichen Planauflagen eine Grundlage bilden für die Bestimmung der staatlichen Aufgaben des folgenden Planjahres. 6. Hilfsmittel der Planung Da zwischen dem Erfolg einer P. und den dabei benutzten Hilfsmitteln ein enger Zusammenhang besteht, wird fortwährend eine Verbesserung dieser Mittel angestrebt. In jüngster Zeit wird vor allem versucht, neuere mathematische Verfahren (z. B. der Optimierungsrechnung, der kybernetischen Modelltheorie, der Netzplantechnik) auf ihre Anwendbarkeit hin zu überprüfen. Ebenso wird an der Konstruktion von komplexen Kennziffern wie von relevanten Kriterien für Effektivitätsberechnungen (z. B. bei Investitionsentscheidungen) gearbeitet. Wichtige Hilfsmittel der P.-Praxis sind zur Zeit: a) Volkswirtschaftliche Bilanz. Sie ist eine zahlenförmige Gegenüberstellung, die Zusammenhänge des volkswirtschaftlichen Güter- und Geldkreislaufs beschreibt. Verbreitet sind zweiseitige Bilanzen, die Aufkommen und Verwendung ökonomischer Größen enthalten. Daneben werden Bilanzen aufgestellt, die als input-output-Tabellen gleichzeitig mehrere ökonomische Größen auf nehmen. Volkswirtschaftliche Bilanzen werden von der Staatlichen Plankommission zur Vorbereitung von P.-Entscheidungen erstellt. Ihre Aussagefähigkeit ist abhängig von der Qualität der Wirtschaftsstatistik und der Bilanzen vorgelagerten Bilanzebenen (z. B. VVB, Bezirk, VEB). Maßgebende volkswirtschaftliche Bilanzen sind Bilanzen 1) des „gesellschaftlichen Gesamtprodukts“, des Nationaleinkommens und des Volksvermögens, 2) der Produktionsfaktoren (Kapital und Arbeitskräfte), 3) der Konsumtion, 4) der Geldströme und 5) des Außenhandels. Die volkswirtschaftlichen Bilanzen erscheinen zusammengefaßt in der Volkswirtschaftsbilanz. b) Verflechtungsbilanz. Sie ist eine Methode, mit der die materiellen Beziehungen zwischen den Produktionszweigen einerseits und zwischen Produktion und Konsumtion, Investition, Außenhandel andererseits in input-output-Tabellen dargestellt werden. Sie ist zur Rationalisierung der Planausarbeitung geeignet, indem sie durch die Anwendung mathematischer Verfahren und der elektronischen Rechentechnik das Berechnen von Entscheidungsalternativen erlaubt. Verflechtungsbilanzen ermöglichen es, die Auswirkungen des technischen Fortschritts, der Spezialisierung und Konzentration und anderer Faktoren auf die Produktion zu erfassen. Die insgesamt angebotsmäßig orientierte P. kann auf diese Weise mit einer verbesserten Bedarfsermittlung ergänzt werden. Verflechtungsbilanzen werden verstärkt seit 1966 aufgestellt. Die verbreitetste Form sind Teilverflechtungsbilanzen, mit denen die technisch-ökonomischen Verbindungen zwischen den Erzeugnissen eines wirtschaftlichen Teilsystems (z. B. VVB, VEB) über mehrere Fertigungsstufen hinweg analysiert werden. c) Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur; Staatsplannomenklatur. Die Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur ist eine zahlenförmige Systematisierung aller produzierten und importierten Erzeugnisse bzw. Leistungen der Industrie, Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft nach Einzelerzeugnissen oder Gruppen ähnlicher Erzeugnisse (Erzeugnisgruppen) bzw. Leistungen. Sie ist verbindlich für die P. und Abrechnung der Produktion, der Materialwirtschaft und des Außenhandels. Sie wird seit 1967 schrittweise eingeführt und löst das zuvor bestehende „Allgemeine Warenverzeichnis“ und die frühere „Schlüsselliste für Produktion, Materialwirtschaft und Außenhandel“ ab. Sie enthält achtstellige Schlüsselzahlen für rd. 80.000 Erzeugnisse bzw. Leistungen. Die Zahlenposition, die ein Erzeugnis bzw. eine Gruppe von Erzeugnissen kennzeichnet, wird auch Planposition genannt. Planpositionen im weiteren Sinne sind dagegen die im Volkswirtschaftsplan aufgeführten volkswirtschaftlich wichtigen Erzeugnisse der Staatsplannomenklatur. Diese umfaßt außerdem einzeln aufgeführte Investitionsvorhaben von gesamtwirtschaftlicher Bedeu[S. 483]tung (Staatsplanvorhaben). In die Staatsplannomenklatur aufgenommene Erzeugnisse und Leistungen heißen Staatsplanpositionen. d) Kennziffern und Normen. Kennziffern sind zahlenförmige Angaben über eindeutig definierte Merkmale wirtschaftlicher Vorgänge. Sie dienen der P., Leitung und Abrechnung. Die Angabe kann in Mengeneinheiten (Natural- oder Mengenkennziffern, z. B. Stahlproduktion in Tonnen), in Werteinheiten (Wertkennziffern, z. B. Warenproduktion in Mark), in Zeiteinheiten (Zeitkennziffern, z. B. Produktionsarbeiterstunden) oder mit Hilfe von Bezugsgrößen (relative Kennziffern) erfolgen. In relativen Kennziffern werden zwei ökonomisch verbundene Größen gegenübergestellt und eine Verhältniszahl gebildet (z. B. „Technische Kennziffern“ und „Technisch-wirtschaftliche Kennziffern“ für Arbeitsproduktivität, Investitionsnutzen u. a. Im NÖS bzw. ÖSS werden häufiger relative Kennziffern verwendet. Die in der Vergangenheit bevorzugten Mengenkennziffern hatten zu einseitigen Orientierungen (z. B. „Tonnenideologie“) geführt. Kennziffern können in einem Bestätigungsverfahren „Normativcharakter“ erhalten und für verbindlich erklärt werden. Sie sind maximal ein Jahr gültig. Von Bedeutung sind die Vorratsnormen der Materialwirtschaft. Sie legen die durchschnittliche Höhe an Materialien und Fertigerzeugnissen fest und sollen den kontinuierlichen Fertigungsprozeß sichern sowie zum anderen das Entstehen von Überplanbeständen verhindern. e) Konstante Preise. Sie sind Meßwerte, mit denen wirtschaftliche Kennziffern (z. B. „industrielle Produktion“, „Fondsintensität“) unbeeinflußt von der Preisentwicklung langfristig beobachtet werden sollen. Sie werden für alle industriellen Erzeugnisse gebildet und sollen den Kostenaufwand nach dem Stand vom 1. 1. 1967 widerspiegeln. Im Zusammenhang der Industriepreisreform lösen sie ab 1968 die „Unveränderlichen Planpreise“ ab. (Wirtschaft, Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft) Literaturangaben Walther, Otto: Verwaltung, Lenkung und Planung der Wirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1953. 59 S. m. 6 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 473–483 Planträger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Planungskataster
Planung (1969) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 1. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen im Hinblick auf die Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen und die Organisierung und Kontrolle ihrer Durchführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik. Rationalität und Zukunftsbezogenheit sind ihre typischen Merkmale. Die allgemeinen Aufgaben der P. sind: a) die Analyse der Gegenwart und die rationale…
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Ministerium der Justiz (1969)
Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ministerium der Justiz (MdJ): 1985 Nach dem am 18. 1. 1968 vom Ministerrat erlassenen neuen Statut (GBl. II, S. 75) ist das MdJ ein Organ des Ministerrates, juristische Person und Haushaltsorganisation. Es wird vom Minister der Justiz nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Justizminister der „DDR“: 1949–1953 Max Fechner (SED), 1953–1967 Hilde ➝Benjamin (SED), seit 1967 Dr. Kurt ➝Wünsche (LDPD). Erster Stellvertreter des Ministers: Hans Ranke (SED); weiterer Stellv.: Rolf Kaulfersch (NDPD). Der Minister vertritt das MdJ im Rechtsverkehr und ist gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Im Statut werden für die Verwirklichung der Aufgaben des MdJ an erster Stelle die Beschlüsse der SED als maßgebend erklärt, erst danach werden die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, die Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates erwähnt. Das Statut verpflichtet auch den Minister, die Beschlüsse der SED in seinem Aufgabenbereich auszuwerten. Das MdJ ist in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sektoren gegliedert. Die Hauptabt. und wichtigen selbständigen Abt. sind: Hauptabt. Gesetzgebung, Hauptabt. Rechtsprechung, Hauptabt. Militärgerichte, Kaderabteilung, Abt. Allgemeine Verwaltung und Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das Kollegium des MdJ, dem nicht mehr nur leitende Mitarbeiter des MdJ angehören, sondern zusätzlich auch Vertreter aus Wissenschaft und Praxis. Die Mitglieder des Kollegiums werden vom Minister berufen. Für bestimmte Aufgabenbereiche und zur Lösung spezieller Probleme kann der Minister Beiräte bilden, deren Zusammensetzung, Dauer der Tätigkeit und Arbeitsweise von ihm bestimmt werden. Nachdem das MdJ durch den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) die Kontrolle und Anleitung über die Gerichte (Instrukteurwesen) verloren hat, obliegen ihm, schwerpunktmäßig zusammengefaßt, folgende Aufgaben: Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen und Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts und der wissenschaftlichen Führungstätigkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane bei der Bekämpfung von Rechtsverletzungen; Herausgabe von Gesetzessammlungen, Textausgaben und Kommentaren; die Kaderpolitik für die Bezirks- und Kreisgerichte sowie die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Richter und Schöffen; Ausarbeitung von Grundsätzen und Lehrprogrammen für die juristische Ausbildung (Rechtsstudium) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und den Universitäten; Durchführung und Kontrolle des Staatshaushalts für den Einzelplan Justiz und Verwaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Gerichte und Staatlichen Notariate; Anleitung der Schöffen und Schiedskommissionen, Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft und die Notare; Vorbereitung von Rechtshilfeabkommen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten; Durchführung von Revisionen bei den Kreis- und Bezirksgerichten und den Staatlichen Notariaten und Analyse der Tätigkeit dieser „nachgeordneten Organe“; Revision der Tätigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte durch die Hauptabt. Militärgerichte, deren Leiter fachlich dem Minister der Justiz, in militärischen Fragen und disziplinarisch dem Minister für Nationale Verteidigung untersteht. Zu den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer, Erlassen und Beschlüssen des Staatsrates und Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates kann der Minister der Justiz im Rahmen seiner Zuständigkeit Durchführungsbestimmungen, Anordnungen und Verfügungen erlassen. Beim Obersten Gericht kann er den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen beantragen. (Rechtswesen) Literaturangaben Rosenthal, Walther, Richard Lange, und Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., überarb. Aufl. (BB) 1959. 206 S. Rosenthal, Walther: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands — Aufgaben, Methoden und Aufbau. (BB) 1962. 175 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 424 Ministerium der Finanzen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Ministerium der Justiz (MdJ): 1985 Nach dem am 18. 1. 1968 vom Ministerrat erlassenen neuen Statut (GBl. II, S. 75) ist das MdJ ein Organ des Ministerrates, juristische Person und Haushaltsorganisation. Es wird vom Minister der Justiz nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Justizminister der „DDR“: 1949–1953 Max Fechner (SED), 1953–1967 Hilde ➝Benjamin (SED), seit 1967 Dr. Kurt ➝Wünsche (LDPD). Erster…
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Rettungsdienst (1969)
Siehe auch die Jahre 1966 1975 1979 [S. 533]Innerhalb der „operativen Organisation“ des Deutschen Roten Kreuzes der „DDR“ gibt es zwei Arten von R., den Wasser-R. und Berg-R. Beide unterstehen als besondere Abteilungen dem Sekretariat des DRK-Kreiskomitees und untergliedern sich in „Züge“ und „Einsatzgruppen“. Der „Berg-R. des DRK“ wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz und im Bezirk Suhl tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt die Urlauber über die Gefahren der Bergwelt auf, informiert über Verhalten bei Unfällen, legt Schutzhütten an, stellt Warntafeln auf und unterhält Unfallhilfsstellen. Die Gesamtzahl der aktiven Mitglieder im Berg-R. erhöhte sich von 1953 bis Anfang 1967 von 458 auf 1935. Von 1960 bis 1967 retteten sie 1.093 Menschen aus Bergnot, davon 241 im Jahre 1967. Jährlich werden vom DRK angeblich über 2.000 Einsätze mit mehr als 60.000 Einsatzstunden durchgeführt, während Erste Hilfe in mehr als 11.000 Fällen geleistet wird. Der „Wasser-R. des DRK“, der für die Abwendung drohender Gefahren auf allen Gewässern zuständig ist, führt an den Küsten die spezielle Bezeichnung „Seenot-R.“. Seine Aufgaben entsprechen etwa denen der „Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“, Sitz Bremen. Zwischen beiden besteht seit 1956 ein Übereinkommen über gegenseitige Verständigung und Hilfe bei Rettungsarbeiten im benachbarten Küstengebiet und über die Versorgung von Rettungsschiffen. Im Küstenbereich unterhält das DRK Motorrettungsstationen in Timmendorf/Poel, Warnemünde, Barhöft, Saßnitz und auf der Insel Rügen. Ruderrettungsstationen gibt es in Kühlungsborn, Wustrow, Prerow, Zingst und in Zinnowitz. Die Küstenfunkstelle Rügen-Radio hat im Seenotdienst die Aufgabe, SOS-Meldungen aufzunehmen und sie schnellstens an die nächste Seenotstation weiterzugeben. Die Organisation des Wasser-R. verfügte Anfang 1967 über 31.500 ausgebildete Rettungsschwimmer. Von 1954 bis 1967 sind nach amtlichen Angaben von Angehörigen des Wasser-R. 9.984 Personen vor dem Tode des Ertrinkens oder aus Eisnot gerettet worden; davon 661 im Jahre 1967. Die Anzahl der Wächter des Wasser-R. in Ostseebädern und an Badestellen der Binnengewässer wird mit rund 25.000 angegeben. Sie scheint indessen weit überhöht zu sein, denn in der Zeitschrift „Deutsches Rotes Kreuz“ (Nr. 5 und 10/1968) wird über beachtliche Mängel in der Aufsicht geklagt. Vor allem fehlt es an Rettungsschwimmern in den Seebädern, so daß in der Badesaison 1967 im Küstenbereich 30 Menschen ertranken. Zahlreiche Rettungstürme blieben unbesetzt, und selbst die bekannten Bäder wie Zinnowitz, Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin mußten, wie die Zeitschrift berichtet, noch „im Juni mit der Hälfte oder gar nur einem Drittel der benötigten Kräfte auskommen“. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 533 Resozialisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RettungsmedailleSiehe auch die Jahre 1966 1975 1979 [S. 533]Innerhalb der „operativen Organisation“ des Deutschen Roten Kreuzes der „DDR“ gibt es zwei Arten von R., den Wasser-R. und Berg-R. Beide unterstehen als besondere Abteilungen dem Sekretariat des DRK-Kreiskomitees und untergliedern sich in „Züge“ und „Einsatzgruppen“. Der „Berg-R. des DRK“ wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz und im Bezirk Suhl tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt die Urlauber über…
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Industrie (1969)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mitteldeutschland war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfange industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Während jedoch in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in Mitteldeutschland vor allem die metallverarbeitende I. und die Verbrauchsgüter-I. wesentliche Standorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau waren gering entwickelt, weil hier die erforderlichen Bodenschätze fehlen. Eine hochqualifizierte Facharbeiterschaft ermöglichte jedoch die Entwicklung von Verarbeitungs-I. mit hoher Wertschöpfung je Arbeitsplatz. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem zweiten Weltkrieg, d.h. 1936, hatte das Gebiet innerhalb des Reichsgebietes bei einem Bevölkerungsanteil von rd. 25 v. H. z. B. folgende Anteile an der I-Produktion: Die mitteldeutsche I. war 1936 mit rd. 27 v. H. am Bruttosozialprodukt des Reichsgebietes beteiligt. Durch Kriegs- und Kriegsfolgeschäden (Reparationen) verlor sie mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten. Die Kapazitätsverluste der I. waren damit doppelt so groß wie die der westdeutschen I. Der Wiederaufbau der I. nach 1945 geschah nach dem von der SU bestimmten und von der SED-Führung durchgeführten Programm, in dem politische Gesichtspunkte den Vorrang hatten. Die Spaltung Deutschlands schnitt die Verarbeitungs-I. Mittel[S. 281]deutschlands von ihren traditionellen Bezugsquellen für Rohstoffe und Halbfabrikate in Westdeutschland ab. Die dadurch verursachten Schwierigkeiten waren um so größer, als die einzelnen I.-Zweige durch den Krieg und die sowjet. Reparationspolitik unterschiedliche Kapazitätsverluste erlitten hatten. Die I. bedurfte daher — ebenso wie die I. der BRD unter anderen Vorzeichen — der Hilfe von außen. Die SED-Führung stützte sich auf die SU und übernahm das sowjetische Wirtschaftssystem (Wirtschaft). Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten die Verstärkung der Grundstoffindustriebereiche (Braunkohlen-I., Energiewirtschaft, eisenschaffende I., chemische Grundstoff-I.) und die Inangriffnahme des Aufbaus einer bis dahin in Mitteldeutschland nicht beheimateten Schwermaschinenbau-I. Die Komplettierung der mitteldeutschen I.-Struktur verschlang riesige Investitionsmittel, die die Bevölkerung durch erzwungenen Konsumverzicht aufzubringen hatte. Zum Beispiel wurden nicht weniger als 24 Schwermaschinenbaubetriebe errichtet zur Herstellung von Walzwerkseinrichtungen, Zementfabriken, Bergbaumaschinen, Brikettfabriken, Dampfkesseln und großen Energie- und Elektromaschinen. Zwar sind durch die schwerindustrielle Komplettierung der I. die nach dem Kriege eingetretenen Disproportionen etwas gemildert worden, aber die Bezugsabhängigkeit der Verarbeitungs-I. von auswärtigen Rohstoff- und Materiallieferungen ist noch beträchtlich. (Industrierohstoffe). Die I. ist — ebenso wie in der BRD — der weitaus bedeutendste Wirtschaftsbereich. Ihr Anteil an der Bildung des Sozialprodukts beträgt mehr als zwei Drittel. Auch der Beschäftigtenanteil der I. liegt weit über dem aller anderen Bereiche. Die Hauptstandorte der I. liegen in den südlichen Bezirken. Nördlich einer Linie Magdeburg–Dessau–Wittenberg–Finsterwalde–Cottbus sind nur etwa 20 v. H. der Berufstätigen in der I. beschäftigt, obwohl das Gebiet etwa 60 v. H. der Fläche der „DDR“ einnimmt. Die Planungsinstanzen sind bemüht, durch langfristige Gebietsplanung die Ungleichheit der wirtschaftlichen Entwicklung der nördlichen Gebiete zu mildern, soweit die natürlichen Voraussetzungen das zulassen. In den letzten 15 Jahren sind bereits einige neue I.-Zentren im nördlichen Gebiet entstanden: in den Räumen Schwedt, Frankfurt/Oder, Fürstenwalde, Rostock. Weitere Industrialisierungsvorhaben betreffen die Räume Neubrandenburg, Schwerin und Ueckermünde. Das Strukturbild der I.-Bereiche und I.-Zweige in beiden Teilen Deutschlands hat sich seit der Teilung des Gebietes etwas im Laufe der Jahre angenähert. Die Chemische I. war bereits vor dem Kriege in Mitteldeutschland stärker entwickelt als in Westdeutschland. Nach dem Aufbau eines eigenen Schwermaschinenbaus ist die Maschinenbau-I. in beiden Teilen Deutschlands etwa gleich stark an der I.-Produktion beteiligt. Die Maschinenbau-I. und alle anderen metallverarbeitenden I.-Zweige haben drüben jedoch keine gesicherte Rohstoffbasis. Die Metallurgie ist [S. 282]schwächer entwickelt als die eisenschaffende und NE-Metall-I. in der BRD, da drüben keine nennenswerten Erzlager sind. (Bergbau) Der Anteil des Kraftfahrzeugbaus ist erheblich geringer als in der BRD. Dagegen ist der Anteil der feinmechan. u. optischen I. in Mitteldeutschland größer, desgl. der Schiffbau. Die I.-Produktion wurde seit 1950 erheblich gesteigert. Dazu trugen insbesondere das Können und der Fleiß der mitteldeutschen I.-Arbeiterschaft und der Techniker und Ingenieure bei, die ihr Bestes gaben, um trotz der Planungsmängel, trotz ungenügender technischer Ausstattung der Betriebe (Technologie) und unzureichender Materialversorgung die Produktion zu erhöhen. Gleichwohl besteht im mengenmäßigen Produktionsniveau je Kopf der Bevölkerung noch ein Abstand zur I. der BRD, der ohne Berücksichtigung der Unterschiede in der Qualität der Erzeugnisse für das Jahr 1966 von westdeutschen Sachverständigen auf etwa 15 bis 20 v. H. geschätzt worden ist. Hinsichtlich der Effizienz der I.-Produktion — also bezogen auf den ökonomischen Nutzen — wird der Rückstand noch höher als beim Mengenvolumen eingeschätzt. Die I.-Produktion wird mit einem gegenüber der BRD um rund 25 v. H. höheren Arbeitsvolumen erbracht, weil die Arbeitszeit länger und der Anteil der in der I. Beschäftigten höher ist. Hinzu kommt, daß in vielen Betrieben die vergleichsweise unmoderne Technologie eine rationellere Produktion nicht ermöglicht. 1967 hat sich dieser Rückstand etwas verringert, da in der BRD im Zusammenhang mit der allgemeinen wirtschaftlichen Rezession die I.-Produktion zurückging, während sie in der „DDR“ in bisherigem Umfange angestiegen ist. Die I. ist nahezu vollständig verstaatlicht. 1966 entfiel auf die Betriebe mit privaten Inhabern nur ein Anteil von 2,4 v. H. der industriellen Bruttoproduktion. Aber auch für diesen Rest an Privatbetrieben gibt es keinerlei Selbständigkeit, denn auch sie sind vollständig in das Planungssystem eingebaut. Privatbetriebe in nennenswerter Zahl gibt es nur noch im Bereiche der Verbrauchsgüterherstellung; innerhalb dieser Gruppe ist ihr Anteil in der Schuh- und Bekleidungs-I. am höchsten. [S. 283] Innerhalb der Länder des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe nimmt die I. der „DDR“ einen ersten Platz ein. Die Erzeugnisse des Maschinenbaus erreichten 1966 einen Anteil von etwa 65 v. H. am Gesamtexport; etwa vier Fünftel davon gingen in die Länder des Sowjetblocks. Hauptempfänger war die SU. Die hohen Lieferverpflichtungen gegenüber der SU und den anderen Sowjetblockländern bei Erzeugnissen des Maschinenbaus sind ein wesentlicher Grund für die im Durchschnitt unzulängliche Ausstattung der I. mit modernen, leistungsstarken Maschinen und für ihren Rückstand im Produktionsniveau und in der Produktivität. (Volkseigene Industrie, Eisen- und Stahlindustrie, Maschinenbau, Chemische Industrie, Kohlenindustrie, Kalibergbau, Kupferbergbau, Textilindustrie, Holzindustrie, Kraftfahrzeugindustrie, Schiffbau, Papierindustrie, Leichtindustrie, Schwerindustrie, VVB, Bezirksgeleitete Industrie) Literaturangaben *: Die Industrieproduktion der sowjetischen Besatzungszone nach Abschluß des III. Quartals 1953. (Mat.) 1954. 24 S. m. 11 Anlagen. Kalus, Hellmuth: Wirtschaftszahlen der SBZ. 4., erw. Aufl. (BMG) 1964. 194 S. m. zahlr. Tab. Karden, Erich: Der Bergbau in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 44 S. m. 13 Anlagen. Kinzel, Eduard: Die Elektrizitätswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1954. 44 S. m. 11 Anlagen u. 1 Schaubild. Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage. Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab. *: Der Kohlenbergbau und die Energiewirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Jahre 1955 und nach der Planung 1956/60. (FB) 1957. 91 S. m. 5 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 280–283 Imperialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Mitteldeutschland war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfange industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Während jedoch in Westdeutschland besonders die Grundstoff-I. und der Schwermaschinenbau beheimatet waren, hatten in Mitteldeutschland vor allem die metallverarbeitende I. und die Verbrauchsgüter-I. wesentliche Standorte. Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau…
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Juni-Aufstand (1969)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ostberlin und in Mitteldeutschland, Reaktion der Bevölkerung, insbesondere der Arbeiterschaft, auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime im Zeichen des Stalinismus, den Lebensmittelmangel und vor allem auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des J. Neuer Kurs). Die Ereignisse in Ostberlin. Nachdem das Kommuniqué des Ministerrats vom 11. 6. bei der Verkündung des „Neuen Kurses“ gar nicht auf die Normenfrage eingegangen war, löste ein Artikel in der „Tribüne“ (Organ des FDGB) vom 16. 6. die Ostberliner Demonstrationen aus. Der Artikel hatte festgestellt: „… die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfange richtig“. Am selben Tage um 7~Uhr beschlossen die Arbeiter vom VEB Bau-Union in der Stalinallee den Streik und marschierten, bald durch andere Arbeiter verstärkt, zu dem in der Leipziger [S. 318]Straße gelegenen „Haus der Ministerien“ (ehem. Reichsluftfahrtministerium). Hier entwickelte sich der Streik zur Volkserhebung mit der Forderung nach freien Wahlen, besseren materiellen Lebensbedingungen und Rücktritt der SED-Regierung. Die Streikbewegung dehnte sich inzwischen auch auf die Randgebiete Berlins aus. Volkspolizei stand bereit, griff aber nicht ein. Die SED-Gegenpropaganda versagte durch einander widersprechende Verlautbarungen über die Aufhebung der Normenerhöhung. Am 17. 6. wurde das Ziel der Demonstration klar: der Volksaufstand wollte das SED-Regime beseitigen. Mit dem Marsch von 12.000 Arbeitern des Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf griff die Zone in den Aufstand ein. Brennpunkte der nun folgenden Zusammenstöße mit der Volkspolizei waren die Leipziger Straße, der Potsdamer Platz, der Lustgarten, das Brandenburger Tor. Inzwischen waren sowjet. Truppen in Stärke von mindestens 2 Divisionen mit zahlreichen Panzern und Panzerspähwagen nach Berlin geworfen worden. Vom Brandenburger Tor wurde um 11 Uhr 10 die rote Fahne heruntergeholt. Gegen 12 Uhr fielen die ersten Schüsse. Ab 13 Uhr wurde vom sowjet. Stadtkommandanten, Generalmajor Dibrowa, für den Sowjetsektor der Ausnahmezustand verhängt. Während die sowjet. Truppen den Sturm auf das „Haus der Ministerien“ verhindern konnten, wurden u.a. das Columbus-Haus, das Haus „Vaterland“, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros in Brand gesteckt oder demoliert. Die Haltung der Volkspolizei war vielfach zweideutig. Zahlreiche Volkspolizisten gingen zu den Streikenden über. Infolgedessen wurden bald Volkspolizisten nur zusammen mit Rotarmisten eingesetzt. Aber auch Angehörige der Besatzungsarmee sympathisierten vereinzelt offensichtlich mit den Demonstranten. Ab 21 Uhr herrschte in Ostberlin die durch den Ausnahmezustand erzwungene Ruhe. Die Sektorengrenzen waren völlig abgeschlossen. Die Ereignisse in Mitteldeutschland Die Nachricht von den Berliner Ereignissen verbreitete sich wie ein Lauffeuer in Mitteldeutschland, und in fast allen größeren Städten kam es zu Aufstandshandlungen. Wo sowjet. Truppen nicht sofort zur Verfügung standen, erzielten die Demonstranten teilweise beträchtliche Erfolge. Industriewerke, Verwaltungszentren und Gerichtsgebäude befanden sich vielfach völlig in ihrer Hand, Gefängnisse und Zuchthäuser wurden gestürmt, politische Gefangene befreit. Nach Verhängung des Ausnahmezustandes wurde der Aufstand meist durch sowjet. Truppen niedergeschlagen. Das Ausmaß des J. wird deutlich an der Tatsache, daß in 121 vornehmlich größeren Städten sowjetisches Militär eingesetzt werden mußte und in 167 von den 214 Kreisen von der Besatzungsmacht der Ausnahmezustand verhängt wurde. Charakter und Folgen des Juni-Aufstandes Der J. hat der SU und dem westlichen Ausland den moralischen Zusammenbruch des SED-Regimes bewiesen. Er hat ferner die weit verbreitete Auffassung widerlegt, daß Volkserhebungen in totalitären Systemen unmöglich seien. Ohne das Eingreifen der Besatzungsmacht hätte der J., obschon er in keiner Weise vorbereitet war und ihm jede zentrale Führung fehlte, wahrscheinlich zum Sturz des SED-Regimes geführt. Während des J. zeigte das Regime sich entschlußlos, erschrocken und konzessionsbereit. Viele Funktionäre gingen zu den Aufständischen über. Nach Festigung der Lage jedoch versuchte man die katastrophale moralische Schlappe des Regimes durch die Sprachregelung zu vertuschen, der Aufstand sei von „westlichen Provokateuren und Agenten“ inszeniert worden. Solche Behauptungen werden allein schon durch das Fehlen jeglicher zentralen Führung und durch entscheidende taktische Fehler bei der Durchführung widerlegt. Der Westen hatte vielmehr jegliche Unterstützung versagen müssen, weil eine Ausweitung zu einer weltpolitischen Krise vermieden werden sollte. Auch aus der BRD wurde nur zur Besonnenheit gemahnt und vor Provokationen, insbesondere gegenüber der Besatzungsmacht, gewarnt. Die Verluste des J. sind nicht genau zu ermitteln. Die Zahl der Toten dürfte in die Hunderte gehen, die der Verwundeten tausend überschreiten. Auch die Zahlenangaben über Opfer standrechtlicher Erschießungen konnten lange Zeit nicht genau errechnet werden. Heute dürfte feststehen, daß 17 Personen unmittelbar während des Aufstandes und weitere drei später willkürlich zum Tode verurteilt und getötet wurden. Genauere Angaben wurden über die Zahl der Opfer der dem Aufstand folgenden Rachejustiz errechnet. Danach wurden 1.400 tatsächliche oder angebliche Teilnehmer zu insgesamt etwa 4.100 Jahren Zuchthaus, Arbeitslager oder Gefängnis verurteilt. Literaturangaben Baring, Arnulf: Der 17. Juni 1953. 4. durchges. Aufl. (BB) 1959. 84 S. Brant, Stefan: Der Aufstand — Vorgeschichte, Geschichte und Deutung des 17. Juni 1953. Stuttgart 1954, Steingrüben Verlag. 325 S. m. 1 Karte u. zahlr. Tafeln. Riess, Curt: Der 17. Juni. Berlin 1954, Ullstein. 260 S. Stamm, Eugen: Juni 1953 — Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. (BMG) 1961. 48 S. (m. zahlr. Abb.) Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Denkschrift über den Juni-Aufstand in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. (BMG) 1953. 88 S. Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. Eine kartographische Darstellung. 4. Aufl. (BMG) 1956. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 317–318 Junge Pioniere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JustitiarSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Im engeren Sinne die Streiks und Demonstrationen am 16. 6. und der Massenaufstand am 17. 6. 1953 in Ostberlin und in Mitteldeutschland, Reaktion der Bevölkerung, insbesondere der Arbeiterschaft, auf die jahrelange Unterdrückung durch das SED-Regime im Zeichen des Stalinismus, den Lebensmittelmangel und vor allem auf die letzte Phase der Sowjetisierung im Zeichen des Aufbaus des Sozialismus (Vorgeschichte des…
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Vereine (1969)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames Handeln in poli[S. 666]tischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen“. Für Vereinigungen im engeren Sinne, d.h. für V., nicht aber für politische Parteien, Massenorganisationen oder diesen angeschlossene Gemeinschaften und Gruppen, Gemeinschaften oder Verbände, die der effektiven Wirtschaftsführung dienen, sowie Religionsgemeinschaften, die beim zuständigen staatlichen Organ angemeldet sind, gilt die VO zur Registrierung von Vereinigungen vom 9. 12. 1967 (GBl. II, S. 861). Danach sind Vereinigungen im Sinne dieser VO organisierte Zusammenschlüsse von Bürgern oder juristischen Personen zur Wahrnehmung ihrer Interessen und Erreichung gemeinsamer Ziele. Nach §~2 a.a.O. bedürfen Vereinigungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit der staatlichen Registrierung. Vereinigungen können registriert werden, „wenn ihr Charakter und ihre Zielstellung den Grundsätzen der sozialistischen Gesellschaftsordnung entsprechen, sie zur Befriedigung geistig-kultureller Bedürfnisse beitragen und nicht den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen“. Es besteht also kein Anspruch auf Registrierung und damit auf Betätigung. Diese sind in das Ermessen des staatlichen Organs gestellt, bei dem die Registrierung vorzunehmen ist. Zuständig für die Registrierung sind a) für Vereinigungen, die auf der Kreisebene tätig werden, der Rat des Kreises, b) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Kreise eines Bezirks erstrecken, der Rat des Bezirks, c) für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der „DDR“ hinaus erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung das Ministerium des Innern. Die Mitgliedschaft von Bürgern und Vereinigungen der „DDR“ in internationalen Organisationen sowie in Organisationen, die außerhalb der „DDR“ ihren Sitz haben, und die Zusammenarbeit mit diesen sowie die Mitgliedschaft von Bürgern oder Organisationen anderer Staaten in Vereinigungen in der „DDR“ bedarf der Zustimmung des zuständigen zentralen staatlichen Organs, dessen Aufgabenbereich durch den Charakter und die Zielsetzung der Organisation bzw. Vereinigung berührt wird (§ 5 a.a.O.). Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die Verfassung der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Text u. Kommentar. 2., neubearb. u. erg. Aufl., Frankfurt a. M. 1966, Alfred Metzner. 516 S. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 665–666 Verdienstmedaille A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Vereinigte GesundheitseinrichtungenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 Die sowjetische Besatzungsmacht verbot nach dem Zusammenbruch die Tätigkeit aller V., ließ sie jedoch dann in bescheidenem Umfange wieder zu. Der größte Teil der wieder zugelassenen V. wurde indessen bis 1950 in den Massenorganisationen eingegliedert. Die Vereinsregister wurden 1952 von den Kreisämtern der Deutschen Volkspolizei übernommen. Art. 29 der Verfassung garantiert das Recht der Bürger auf Vereinigung, aber nur „um durch gemeinsames…
DDR A-Z 1969
Konsumgenossenschaften (1969)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Durch bessere Warenzuteilung, aber auch durch organisatorische Maßnahmen (Binnenhandel) wurden sie gegenüber dem privaten Einzelhandel stark bevorzugt, so daß sie an Zahl und Bedeutung rasch Zunahmen. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen Massenorganisation“ erklärt. Z. Z. zählen die K. rd. 4 Mill. Mitglieder, das sind rd. 30 v. H. der Gesamtbevölkerung über 16 Jahre. In dieser Eigenschaft waren die K. maßgeblich an der Förderung des genossenschaftlichen Gedankens auf dem Lande beteiligt, wie ihn die SED versteht (Genossenschaften). Der Charakter der K. als Einrichtung der organisierten Verbraucherschaft zur verbilligten Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln und Konsumgütern ging verloren. Im Herbst 1952 wurden auch die K. neu gegliedert (VDK, Bezirksverbände, Kreisverbände und bereits 1953 als weitere Untergliederung Dorf- und Stadt-K.). Bezirks- und Kreisverbände kontrollieren die Arbeit der K. ihres Bereiches und sorgen für ihre politische Ausrichtung. Dem VDK ist von der SED die Aufgabe zugewiesen, in „internationaler Zusammenarbeit“ zwecks kommun. Propaganda Beziehungen zu den K. des westlichen Auslands und besonders der BRD zu pflegen. Oberstes Organ ist der Genossenschaftstag, dessen Beschlüsse für alle K. und auch die Bezirks- und Kreisverbände verbindlich sind. Die strukturelle Gliederung der K. wies Ende 1964 740 Dorf- und Stadt-K. mit 43.490 Verkaufsstellen und Gaststätten aus, sowie 191 Kreis- und 15 Bezirksverbände. Bis Ende 1966 war durch Rationalisierung die Zahl der Verkaufsstellen und Gaststätten auf 42.397 zurückgegangen. Zu diesem Zeitpunkt belief sich die Zahl der Produktionsbetriebe der K. auf 1.600. Von den Produktionsbetrieben unterstehen 75 als größere Industriebetriebe den Bezirksverbänden, während die übrigen als reine Versorgungsbetriebe wie Bäckereien und Fleischereien verwaltungsmäßig zu den Kreisverbänden gehören. Am gesamten Warenumsatz haben die K. einen Anteil von 33,8 v. H., während der Anteil des staatlichen Einzelhandels (HO) bei 34,4 v. H. liegt. Mit dieser Umsatzentwicklung haben sich der konsumgenossenschaftliche und der staatliche Einzelhandel einander angeglichen. Dabei waren die K. von Anfang an stärker als die HO auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Genußmitteln ausgerichtet. Rund 75 v. H. aller konsumgenossenschaftlichen Verkaufsstellen vertreiben Nahrungsmittel und Genußmittel; diese sind am Gesamtumsatz der K. mit 57 v. H. beteiligt. Die Großhandelsfunktion der K. wurde durch den Zusammenschluß des staatlichen und genossenschaftlichen Großhandels 1960 zu Großhandelsgesellschaften unterbunden, so daß die Kreisverbände als die seitherigen Träger des Großhandels nunmehr nur noch die politische und wirtschaftliche Kontrolle über die Stadt- und Dorf-K. mit ihrem Handelsnetz ausüben. Die K. erhielten die Aufgabe, ein geschlossenes System der Landversorgung aufzubauen. Hiermit waren Ausbau und Modernisierung der Gaststätten (Gaststättengewerbe) auf dem Lande verbunden. Der Unterstützung dieser Zielsetzung dient das Konsum-Versandhaus in Chemnitz (Versandhandel). Weiterhin wird die Landversorgung durch den ambulanten Handel der K. unterstützt. Im Zuge der Wirtschaftsreform (Neues ökonomisches System, Ökonomisches System des Sozialismus) und der stärkeren Konsumorientierung wird versucht, den gesamten konsumgenossenschaftlichen Handel zu modernisieren und die Verkaufskultur den gestiegenen Bedürfnissen anzupassen. Dabei spielt z. B. die Umstellung auf Selbstbedienung eine besondere Rolle. 1966 betrug der Anteil der Selbstbedienung am Gesamtumsatz der K. 57 v. H. Darüber hinaus bemühen sich die K. mit modernen Einkaufsformen wie Minuteneinkauf, Bestelldienst, Ausleihdienst u.a. den Kundendienst zu verbessern. Zudem hat man Kaufhäuser und Spezialgeschäfte aus den Stadt-K. herausgelöst und in einem „Zentralhandel“ zusammengefaßt. Erste Maßnahme war der Zusammenschluß von 16 der bedeutendsten Warenhäuser und dem Versandhandel zum zentralen Handels- und Produktionsunternehmen „konsument“, dem weitere Kaufhäuser und Bekleidungsbetriebe folgen. Echte Handelsbeziehungen zur Industrie zwecks rationellen Einkaufs sollen hergestellt werden. Man erhofft ferner bei der zentral gelenkten Abnahme von der Industrie mehr Einfluß auf die Produktion und Preis Verbilligung. Die K. unterhalten beim VDK eine eigene Werbeabteilung, deren Tätigkeit aber zur Vermeidung unnötiger Konkurrenz zur HO eingeengt werden soll. Literaturangaben *: Der Einzelhandel in der Versorgung der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone. (Mat.) 1953. 64 S. m. 15 Tab. u. 22 Anlagen. Piltz, Rosemarie: Die Konsumgenossenschaften in der Sowjetzone. (BMG) 1960. 64 S. Pöhler, Felix: Der Untergang des privaten Einzelhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 64 S. m. 11 Anlagen. Pöhler, Felix: Die Vernichtung des privaten Großhandels in der sowjetischen Besatzungszone. (BB) 1952. 80 S. m. 15 Anlagen. Fundstelle: A bis Z. Elfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1969: S. 339 Konsultation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgüterversorgungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 1985 Am 18. 12. 1945 wurden durch SMAD-Befehl Nr. 176 die K. wieder zugelassen. Durch bessere Warenzuteilung, aber auch durch organisatorische Maßnahmen (Binnenhandel) wurden sie gegenüber dem privaten Einzelhandel stark bevorzugt, so daß sie an Zahl und Bedeutung rasch Zunahmen. Als Spitzenorganisation wurde am 27. 8. 1949 der „Verband Deutscher K.eGmbH“ (VDK) gegründet und die K. zur „demokratischen…